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    Plenarprotokoll 16/150 BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15785 C Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 3 und 4 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Leistungs- und Finanzierungs- vereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Deutsche Bahn AG; Zeitplan der Bundes- regierung zur Umsetzung der LuFV sowie Zeitpunkt der Vorlage im Parlament Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15781 D 15782 B 15782 B 15783 B 15783 C 15784 A 15784 B 15784 C 15785 D 15787 B Deutscher B Stenografisch 150. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Politik für ländliche Räume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T F ( D V A v s k w e j A F 15779 A 15779 B 15780 A 15780 A 15780 C 15781 A 15781 C Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15784 D undestag er Bericht ung n 12. März 2008 t : agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksachen 16/8446, 16/8487) . . . . . . . . . . ringliche Fragen 1 und 2 olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) usnahmeregelung bei drohender Zwangs- errentung ab dem 63. Lebensjahr für ogenannte Aufstocker mit Mindestein- ommen von 400 Euro aus „sonstiger Er- erbsarbeit“ und Grund für das Versagen iner solchen Ausnahmeregelung bei Mini- obs auf 400-Euro-Basis ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär 15785 B Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15787 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 Mündliche Fragen 5 und 6 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss der Leistungs- und Finanzierungs- vereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Deutsche Bahn AG (DB AG) auf die Höhe der Trassenpreise sowie auf eine Vermei- dung der Quersubventionierung verschie- dener Bereiche innerhalb der DB AG; Gewährleistung einer Erneuerung der überwiegend durch den Schienenpersonen- nahverkehr (SPNV) genutzten Strecken so- wie eines intregralen Taktfahrplanes im SPNV mit Hilfe der LuFV Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 12 und 13 Jörg Rohde (FDP) Innerhalb der nächsten zehn Jahre auf EU- Ebene zu erwartende Änderungen der für den Betrieb von Asphaltwerken relevanten Emissionsgrenzwerte sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Verschärfung der Grenzwerte; Haltung der Bundesregierung zu den unterschiedlichen Emissionsgrenz- werten für die Verbrennung von Kohle- staub und Öl sowie Maßnahmen zur Ver- änderung der Differenz zwischen diesen Grenzwerten Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenhang zwischen den im Februar bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen zwei leitende Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich Stilllegung des Forschungszentrums Karls- ruhe wegen Bestechlichkeit und Korrup- tion und den exorbitanten Kostensteige- rungen beim Rückbau atomarer Anlagen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z S M S K d w F p w A T Z S M V I o v e A G Z V H M P M h u A G Z P M D H O d B 15789 B 15789 D 15791 A 15791 C 15792 A 15793 A usatzfragen ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnis des Bundesministeriums für Bil- ung und Forschung von Bestechungsvor- ürfen gegen zwei leitende Mitarbeiter des orschungszentrums Karlsruhe und Zeit- unkt der Information der baden- ürttembergischen Atomaufsicht ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nitiativen der Bundesregierung auf bi- der multilateraler Ebene zur Freilassung on seitens der USA nicht als Terroristen ingestuften Gefangenen aus Guantánamo ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) aßnahmen der Bundesregierung zur Ver- inderung der Einberufung von Kindern nter 18 Jahren in die afghanische Armee ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Fragen 31 und 32 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur von nlinediensten gemeldeten Abschaffung er Schutzbestimmungen für kostenlose lindensendungen im Zuge der vollständi- 15793 B 15793 C 15793 D 15794 A 15794 B 15795 A 15795 C 15795 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 III gen Öffnung der Postmärkte ab 2011 durch die europäische Postrichtlinie sowie mögli- che Gegenmaßnahmen der Bundesregie- rung auf nationaler Ebene Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Alexander Ulrich (DIE LINKE) Handlungsbedarf zur Neuordnung der Verhältnisse zwischen EU-Primär- und Se- kundärrecht nach Einschätzung des Euro- päischen Gewerkschaftsbundes aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtsho- fes (EuGH) zur Höherbewertung von Grundfreiheiten gegenüber Grundrechten wie dem Streikrecht Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Alexander Ulrich (DIE LINKE) Auswirkungen der EuGH-Urteile „Viking“ und „Vaxholm“ auf die unterschiedlichen Tarifsysteme, das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen inner- halb der EU Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Eventuelle Einschränkung des Streik- rechts in Deutschland und anderen EU- Staaten durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu „Viking“ und Vaxholm“ mit dem Vorrang von Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes vor dem Grundrecht auf Streik sowie geplante Gegenmaßnah- men der Bundesregierung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D A M D I r t i A p d „ „ A F Z D M C F z K U B g A U Z C M H H g B r V d v v r A U Z H 15796 C 15797 A 15798 A 15798 A 15799 A 15799 C 15799 C 15800 A 15800 C usatzfragen r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 43 r. Diether Dehm (DIE LINKE) nitiativen der Bundesregierung zur Siche- ung der Vorrangstellung von Grundrech- en vor Grundfreiheiten im EU-Vertrag, nsbesondere der Bindung öffentlicher usschreibungen an soziale, einkommens- olitische oder diskriminierungsfreie Be- ingungen, aufgrund der EuGH-Urteile Vaxholm“ und „Viking“ sowie des Falles Rüffert“ ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Fragen 46 und 47 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inanzierung der in das Jahr 2008 vorge- ogenen Auszahlung von Abfindungen von leinrenten in der landwirtschaftlichen nfallversicherung sowie Maßnahmen der undesregierung bei Übersteigen des vor- esehenen Abfindungsvolumens ntwort rsula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 48 elmut Lamp (CDU/CSU) altung der Bundesregierung zu den Aussa- en des Gutachtens des Wissenschaftlichen eirats für Agrarpolitik des Bundesministe- ium für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz bezüglich der Senkung er CO2-Emissionen durch Umwidmung on Agrarflächen zur Bioenergieerzeugung or dem Hintergrund der von der Bundes- egierung hierzu veröffentlichten Zahlen ntwort rsula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage elmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15800 C 15801 B 15801 D 15802 A 15803 A 15803 C 15804 A 15804 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 Mündliche Frage 49 Helmut Lamp (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung zur Auffas- sung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz bezüglich Struktur der Fach- agentur Nachwachsende Rohstoffe und Einbettung des Deutschen Biomasse-For- schungszentrums in die deutsche For- schungslandschaft Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Helmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 54 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Verhinderung des Einsatzes Minderjähri- ger bei militärischen Operationen durch die militärischen Ausbilder bzw. Operation Monitoring und Liasion Teams des deut- schen ISAF-Kontingents in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 55 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit des Umgangs mit der The- matik Homosexualität durch einen der Träger des Christivals, der Organisation Wüstenstrom, mit den Vorgaben der Richt- linien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der FDP und DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Berliner Verwaltungs- gerichts zum Mindestlohn für Briefdienste D D W F B G G A D P J L A K N A L A M S H c s B A A H A M S E t f U z L A H 15805 A 15805 C 15806 B 15806 C 15807 B 15808 B 15809 B r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 1 abine Zimmermann (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu mögli- hen negativen Auswirkungen auf die Ge- ellschaft durch den von ihr betriebenen ürokratieabbau sowie Belege für positive uswirkungen ntwort ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 2 abine Zimmermann (DIE LINKE) ntstandene Arbeitsplätze infolge der Mit- elstandsentlastungsgesetze sowie Gründe ür den Ausstieg von Gewerkschaften und mweltverbänden aus dem Modellprojekt um Bürokratieabbau in Ostwestfalen- ippe ntwort ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15809 B 15810 C 15812 A 15813 B 15814 D 15816 A 15816 D 15818 B 15819 A 15820 B 15821 C 15822 C 15823 D 15825 B 15826 C 15827 A 15827 C 15827 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 V Anlage 4 Mündliche Frage 7 Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Un- terausschuss Eisenbahninfrastruktur des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung in der Leistungs- und Finan- zierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Deutsche Bahn AG Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 8 Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung von Langsamfahrstellen sowie Vereinbarungen zur Kapazität der Schie- nenwege in der Leistungs- und Finanzie- rungsvereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 9 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Gehälter der bei der DB Zeitarbeit be- schäftigten Lokführer als Gegenstand der Vermittlungsgespräche des Bundesver- kehrsministers mit den Tarifparteien Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 10 und 11 Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit des für den 24. Mai 2008 auf der mittleren Elbe zwischen Dömitz und Geesthacht und damit in Natura-2000-Ge- bieten und im Biosphärenreservat Fluss- landschaft Elbe geplanten Powerboot-Ren- nens mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes sowie bereits ergriffene bzw. geplante Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes von Natur, Anwohnern und Erholungssuchenden Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M C E Q 2 A A A M W H t d k M A G A M S N s g A D A M S N L D h h a A D A M R P G s A N 15828 A 15828 B 15828 B 15828 C nlage 8 ündliche Frage 16 ornelia Hirsch (DIE LINKE) rgebnisse der Tagung zum Deutschen ualifikationsrahmen am 5. und 6. März 008 in Berlin ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Fragen 18 und 19 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur Bewer- ung der Verletzung der Grenze Ecuadors urch die Streitkräfte Kolumbiens als Völ- errechtsbruch sowie geplante diplomatische aßnahmen zur Entschärfung der Lage ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 21 evim Dağdelen (DIE LINKE) euer Zeitplan für die Vorlage und Verab- chiedung eines Nationalen Aktionsplans egen Rassismus ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 22 und 23 ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eue Vorschläge der Bundesregierung zur ösung des Tarifkonflikts im öffentlichen ienst nach dem Scheitern der Tarifver- andlungen am 6. März 2008 sowie Vorge- ensweise des Bundesministers des Innern ls Verhandlungsführer des Bundes ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 30 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) osition der Bundesregierung bezüglich ründung einer Mittelmeerbank zur Wirt- chaftsförderung im Mittelmeerraum ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15829 A 15829 B 15829 C 15829 D 15830 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 Anlage 13 Mündliche Frage 33 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Anzahl der Verstöße gegen das Gesetz ge- gen Preismissbrauch im Bereich der Ener- gieversorgung und des Lebensmittelhan- dels seit Inkrafttreten der jüngsten Novelle am 1. Januar 2008 Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 34 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der Bundesregierung für eine Rege- lung der zukünftigen Eigentumsverhält- nisse der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 35 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Steinkohlesubventionen als unerlaubte Beihilfe bei Überschreiten der Kosten für die heimische Förderung inklu- sive Subventionen im Vergleich zum Stein- kohleimport Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 36 und 37 Dirk Niebel (FDP) Haltung der Bundesregierung zur Einrich- tung eines Mitarbeiter-TV-Programms „BA direkt“ bei der Bundesagentur für Ar- beit für 400 000 Euro im Jahr zur internen Vermittlung von Fachinformationen und Ausbildungsinhalten Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D G S w A F A M C P m d b A F A M U M c E p r „ f A F A M U G d b A U A M D I s 15830 B 15830 C 15830 D 15831 B nlage 17 ündliche Frage 38 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) ründe für die Kostenpflichtigkeit der ervicenummern der Arbeitsagenturen so- ie Höhe dieser Einnahmen im Jahr 2007 ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 39 ornelia Hirsch (DIE LINKE) läne für eine Erweiterung der Instru- ente für eine aussagekräftigere Ausbil- ungsstatistik der Bundesagentur für Ar- eit ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Fragen 44 und 45 lla Lötzer (DIE LINKE) aßnahmen der Bundesregierung zur Si- herung des Streikrechts als Grundrecht in uropa und der Idee eines sozialen Euro- as insgesamt aufgrund der Urteile des Eu- opäischen Gerichtshofs zu „Viking“ und Vaxholm“, etwa ein zusätzliches Protokoll ür den Lissaboner Vertrag ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 50 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für die geplante Wiedereinführung er Tierabfälle (K3-Materialien) in die Le- ensmittelkette ntwort rsula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 51 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) n deutschen Wäldern und Forsten ent- tandene Schäden durch das Sturmtief 15831 C 15831 D 15832 B 15832 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 VII „Emma“ sowie Bewertung der Stabilität der deutschen Wälder und Forsten ein Jahr nach dem Orkan „Kyrill“ durch die Bundesregierung Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 52 Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verteilung von Gutscheinen der Restau- rantkette McDonald’s an Schulklassen und andere Gruppen beim Besuch des Bundes- ministeriums der Verteidigung in Berlin vor dem Hintergrund der Kritik des Wehr- beauftragten des Deutschen Bundestages an sich häufenden Fällen von Übergewicht bei Angehörigen der Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . grund von Tests am nicht vorgesehenen Flugzeugtyp „Gripen“ Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 56 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Durch die Bundesregierung unterstützte Projekte zur Erforschung der Heimpäda- gogik in der ehemaligen DDR und in der alten Bundesrepublik sowie Handlungsbe- darf wegen der unterschiedlichen Handha- bung der Förderkriterien Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 57 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15832 D 15833 A 15833 B 15833 C Anlage 23 Mündliche Frage 53 Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der zusätzlichen Kosten bei der Ent- wicklung des Flugkörpers „Meteor“ auf- I F d A D nhalt und Finanzierung des Konzepts zur ortführung der generationsübergreifen- en Freiwilligendienste ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15833 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15779 (A) ) (B) ) 150. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15827 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Essen und ZEW Mannheim am 6. März 2008 in Frank- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A d A ( r s d b b b A d d ( a M w d d r a v w d i a S s m f Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 12.03.2008 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2008 Bülow, Marco SPD 12.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 12.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 12.03.2008 Großmann, Achim SPD 12.03.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 12.03.2008 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 12.03.2008 Hintze, Peter CDU/CSU 12.03.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 12.03.2008* Dr. Lauterbach, Karl SPD 12.03.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 12.03.2008* Nitzsche, Henry fraktionslos 12.03.2008 Paula, Heinz SPD 12.03.2008 Pflug, Johannes SPD 12.03.2008 Piltz, Gisela FDP 12.03.2008 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 12.03.2008 Schily, Otto SPD 12.03.2008 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 12.03.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 12.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 12.03.2008 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 12.03.2008* (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort er Staatsministerin Hildegard Müller auf die Frage der bgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Drucksache 16/8446, Frage 1): Hält die Bundesregierung an der Behauptung ihrer Staats- ministerin Hildegard Müller in der Plenardebatte vom 6. März 2008 zu TOP 11 (Plenarprotokoll 16/148) fest, die Bundestags- drucksache 16/6428 sei ein Bericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau, und, wenn nein, in welchem anderen Bericht entkräftet die Bundesregierung an einzelnen Beispielen den Vorwurf, der von ihr betriebene Bürokratieabbau hätte gesell- schaftlich negative Auswirkungen, wie geäußert vom Bundes- beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Ersten Mittelstandsentlastungsge- setz am Beispiel des Datenschutzes für Kleinbetriebe in einem Brief vom 9. Juni 2006 an die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages und wie geäußert vom Deutschen Gewerkschaftsbund zur Frage der Statistikausdünnung in seinen Stellungnahmen zum Ersten und zum Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz? Die Bundesregierung hat dem Parlament einen Be- icht zum Bürokratieabbau zugeleitet. Dieser Bericht tammt vom 24. Oktober 2007 und trägt die Bundestags- rucksachennummer 16/6826. Die von mir in der De- atte am 6. März 2008 genannte Drucksachennummer ezieht sich in der Tat auf einen anderen Vorgang. Ich itte für dieses Versehen um Nachsicht. nlage 3 Antwort er Parl. Staatsministerin Hildegard Müller auf die Frage er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Drucksache 16/8446, Frage 2): Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitsplätze, die laut Staats- ministerin Hildegard Müller entstanden sind durch die grö- ßere Freiheit für die Wirtschaft infolge der Mittelstandsentlas- tungsgesetze der Bundesregierung, und welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt über den Ausstieg von Gewerk- schaften und Umweltverbänden aus dem Modellprojekt zum Bürokratieabbau in Ostwestfalen-Lippe? Das Programm der Bundesregierung für Bürokratie- bbau und bessere Rechtsetzung hat – neben anderen aßnahmen – dazu beigetragen, dass das Wirtschafts- achstum in Deutschland im zweiten Jahr in Folge über- urchschnittlich stark gestiegen ist und mit 2,5 Prozent en vierthöchsten Wert seit der Wiedervereinigung er- eicht hat. Der anhaltende Beschäftigungsaufbau hat uch die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze oll erfasst, wobei ein Großteil des Beschäftigungszu- achses dem Mittelstand zuzuschreiben ist: 18 Prozent er Mittelständler waren sich Ende 2007 sicher, dass sie hren Personalbestand im ersten Halbjahr 2008 weiter ufstocken wollen. Das sind alles keine politischen onntagsfantasien, sondern Fakten aus dem „Mittel- tandsmotor 2008“, den die KfW Bankengruppe ge- einsam mit dem Informationsdienstleister Creditre- orm sowie den Forschungsinstituten IfM Bonn, RWI 15828 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 (A) ) (B) ) furt vorgestellt hat. Der bisherige Erfolg der vorgenann- ten Maßnahmen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von unnötiger Bü- rokratie stets auf eine möglichst breite Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen gesetzt hat und auch künftig setzen wird. Hinsichtlich der Modellregion Ostwestfa- len-Lippe darf ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Juli 2007 auf die Frage Nr. 7 der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion „Auswirkungen des Vorhabens Bürokratieabbau und Normenkontrollrat auf soziale und ökologische Stan- dards“ verweisen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 7): Welche Erkenntnisse aus dem Unterausschuss Eisenbahn- infrastruktur des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung des Deutschen Bundestages fanden Eingang in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB AG, und welche Fragestellungen aus dem Unteraus- schuss müssen noch erörtert werden? Die im Unterausschuss Eisenbahninfrastruktur des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dis- kutierten Fragestellungen werden vom Bundesministe- rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) aufgegriffen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 8): Wie werden Langsamfahrstellen in der LuFV bewertet, und welche konkreten Vereinbarungen gibt es zur Kapazität der Schienenwege in der LuFV? Nach Vorstellung der Bundesregierung ist eine sank- tionsbewerte Qualitätskennzahl im Rahmen einer LuFV der sogenannte theoretische Fahrzeitverlust. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 16/8446, Frage 9): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seit dem 1. Januar 2008 circa 1 000 Lokführer bei der DB-Zeitar- beit, deren Tarifpartner der Vorsitzende der Gewerkschaft Transnet, Norbert Hansen, ist, beschäftigt werden, die deut- lich weniger verdienen als der Ende 2007 abgeschlossene Ta- rifvertrag der GDL vorsieht, und wie wird die Bundesregie- rung gegebenenfalls in den Gesprächen mit den Tarifparteien, bei denen der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Wolfgang Tiefensee, vermittelnd agiert, diesen Umstand ansprechen? B u A d d ( F Z g b E G V h f V F v f g t v I s n s g A Z w s D R f a M l (C (D Die Aushandlung von Tarifen bei der Deutschen ahn AG unterliegt grundsätzlich der Tarifautonomie nd fällt damit in die Verantwortung der Tarifpartner. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Fragen er Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, ragen 10 und 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartenden Auswirkungen des für den 24. Mai 2008 auf der Mittleren Elbe zwischen Dömitz und Geesthacht – und damit in Natura- 2000-Gebieten und im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe – geplanten Powerboot-Rennens auf Natur (zum Beispiel Brutvögel), Anwohner und Erholungssuchende, und hält sie diese Sportveranstaltung für mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes vereinbar? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um den angemessenen Schutz von Natur, Anwohnern und Erholungssuchenden zu gewährleis- ten, und wie wurde das an die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gerichtete Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 8. Februar 2008 beantwortet? u Frage 10: Bei der vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg enehmigten Veranstaltung handelt es sich um eine Motor- ootsternfahrt und nicht um ein Powerboot-Rennen. Die lbe ist Bundeswasserstraße und somit im Rahmen des emeingebrauchs nach § 5 WaStrG für den allgemeinen erkehr nutzbar. In dem für die Veranstaltung vorgese- enen Streckenabschnitt existieren bisher auch keine Be- ahrensregelungen, die der beantragten und genehmigten eranstaltung entgegenstehen könnten. Das Bundesamt für Naturschutz hat im Rahmen eines uE-Vorhabens die relevanten Wirkfaktoren im Kontext on FFH-Verträglichkeitsprüfungen unter anderem auch ür Wassermotorradstrecken untersuchen lassen. Das Er- ebnis dieser Untersuchung zeigt, dass von 36 Wirkfak- oren im Bereich Wassermotorradstrecken 23 nicht rele- ant, zehn weniger relevant und nur drei relevant sind. m Gegensatz zur Genehmigung von Wassermotorrad- trecken handelt es sich bei der auf der Elbe vorgesehe- en Motorbootsternfahrt um ein einzelnes, zeitlich auf echs Stunden beschränktes Ereignis, dessen Auswirkun- en nach Einschätzung der Bundesregierung auf Natur, nwohner und Erholungssuchende eher begrenzt sind. u Frage 11: Die Bundesregierung sieht den Schutz von Natur, An- ohnern und Erholungssuchenden durch die Sportboot- ternfahrt auf der Elbe nicht wesentlich beeinträchtigt. as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit wird aber mit dem Bundesministerium ür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Gespräch ufnehmen mit dem Ziel, auch für zeitlich begrenzte otorwassersportveranstaltungen eine analoge Rege- ung zu dem in den Hinweisen zur Ausweisung von Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15829 (A) ) (B) ) Wassermotorradstrecken formulierten Grundsatz, dass die Strecken nicht in oder an einem Natura-2000-Gebiet oder einem Naturschutzgebiet liegen dürfen, zu schaf- fen. In diesem Sinne wird auch das Schreiben des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit an den BUND beantwortet werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/8446, Frage 16): Was waren aus Sicht der Bundesregierung die wesentli- chen Ergebnisse der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit veranstalteten Tagung zum Deutschen Qualifi- kationsrahmen in Berlin am 5. und 6. März 2008? Zu der zweitägigen Tagung hatten Frau Bundesminis- terin Dr. Annette Schavan und die KMK-Präsidentin, Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer, rund 180 Expertin- nen und Experten nach Berlin eingeladen. Ziel der Ta- gung war es, die Entwicklung des Deutschen Qualifika- tionsrahmens ins öffentliche Bewusstsein zu heben, wichtigen Akteuren und gesellschaftlichen Gruppen ein Forum zu bieten, ihre Erwartungen und Anregungen an die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmen einzubringen und – darauf aufbauend – ein erstes gemein- sames Verständnis zur Grundarchitektur des Deutschen Qualifikationsrahmens zu konturieren. In sechs Fach- foren wurden die unterschiedlichen Aspekte der DQR- Entwicklung – von der individuellen Mobilitätssiche- rung bis zu bildungstheoretischen und -praktischen Fra- gen der Messung und Skalierung von Lernergebnissen – behandelt. Eine Dokumentation und Auswertung der Ar- beit in den Fachforen wird zurzeit vorgenommen. Die Berichterstattung aus den Foren hat gezeigt, dass über die Notwendigkeit der Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens auf der Basis von Lernergebnis- sen und Kompetenzniveaubeschreibungen ein breiter Konsens besteht. Es ist eine große Bereitschaft aller Be- reiche unseres Bildungssystems zu erkennen, aktiv an der Gestaltung des DQR mitzuwirken. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Günter Gloser auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 16/8446, Fragen 18 und 19): Wird sich die Bundesregierung der Bewertung der Mehr- heit der lateinamerikanischen Staaten, dass die Verletzung der Grenze Ecuadors durch die Streitkräfte Kolumbiens einen zu verurteilenden Völkerrechtsbruch darstellt, anschließen? Welche diplomatischen Maßnahmen wird die Bundes- regierung ergreifen, um Kolumbien darauf zu drängen, die zu- gespitzte Lage zu entschärfen und Südamerika nicht zum Schauplatz von Krieg bzw. Bürgerkrieg werden zu lassen? Zu Frage 18: Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat in ihrer Resolution vom 5. März 2008 eine Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität Ecuadors d k Z u d N t w A d F ( F m d m b E s n w A d F ( F Z l (C (D urch Kolumbien festgestellt. Die Bundesregierung sieht einen Grund, dieser Bewertung etwas hinzuzufügen. u Frage 19: Die Bundesregierung hat die Nachricht mit Freude nd Erleichterung aufgenommen, dass der Konflikt, an em Kolumbien, Ecuador, Venezuela und später auch icaragua beteiligt waren, bei dem Treffen der Präsiden- en zum Rio-Gipfel am vergangenen Samstag beigelegt urde. Damit ist die Lage entschärft. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Drucksache 16/8446, Frage 21): Gibt es einen neuen Zeitplan der Bundesregierung für die Vorlage und Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus angesichts der Tatsache, dass der vom Parla- mentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier, am 16. Januar 2008 im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bun- destages vorgestellte Zeitplan (Januar: abgestimmter Ressort- entwurf, Februar: Stellungnahmen der Nichtregierungsorgani- sationen zum neuen Entwurf, März: Verabschiedung im Kabinett) nicht mehr einzuhalten ist, und wie sieht dieser Zeitplan aus? Wie in der Beantwortung der Schriftlichen Frage von rau Dağdelen vom 20. Februar 2008 (2/188) dargestellt, usste der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan für ie Kabinettsbefassung mit dem Nationalen Aktionsplan odifiziert werden. Die ausstehenden Verfahrensschritte einhalten die abschließende Überarbeitung, die erneute inbindung der Nichtregierungsorganisationen nach Res- ortabstimmung und die Kabinettsbefassung. Eine Kabi- ettsbefassung bis Ende des 2. Quartals des Jahres 2008 ird angestrebt. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die ragen der Abgeordneten Silke Stokar von Neuform BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, ragen 22 und 23): Welche neuen Vorschläge beabsichtigt die Bundesregie- rung zur Lösung des Tarifkonfliktes im öffentlichen Dienst und zur Deeskalation dieses Arbeitskampfes vorzulegen, nachdem die Tarifverhandlungen gescheitert sind? Wie ist der Bundesminister des Innern als Verhandlungs- führer des Bundes in den letzten Tarifverhandlungen am 6. März 2008 vorgegangen, nachdem er zuvor erklärt hatte: „Ich bin zuversichtlich, dass wir in der kommenden Woche zu einem Ergebnis kommen, das den wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen und damit den langfristigen Interessen der Be- schäftigten entspricht.“ (Bild am Sonntag vom 2. März 2008), und wie erklärt er sich, dass die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi das bisherige Angebot der Arbeitgeber ablehnt? u Frage 22: Nachdem die Gewerkschaften im fünften Verhand- ungstermin der Tarifverhandlungen für die Beschäftig- 15830 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 (A) ) (B) ) ten bei Bund und kommunalen Arbeitgebern am 7. März 2008 die Verhandlungen für gescheitert erklärt haben, haben die öffentlichen Arbeitgeber das zwischen den Ta- rifvertragsparteien vereinbarte Schlichtungsverfahren eingeleitet. Alles Weitere bleibt jetzt dem Schlichtungs- verfahren vorbehalten, für das Lothar Späth und Herbert Schmalstieg als unparteiische Schlichter benannt sind. Zu Frage 23: Der Bundesminister des Innern bedauert das Schei- tern der Tarifverhandlungen. Die Arbeitgeber waren zur Einigung bereit und haben dies auch in jedem Punkt deutlich gemacht. Es gab die Chance zur Einigung, aber gerade beim Thema Arbeitszeit war eine Einigung bisher nicht zu erreichen. Das Übrige bleibt dem am kommen- den Samstag beginnenden Schlichtungsverfahren und der Fortsetzung der Tarifverhandlungen am 29. März 2008 vorbehalten. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 30): Wie ist die Position der Bundesregierung zu der von eini- gen Mittelmeeranrainern geforderten Gründung einer Mittel- meerbank, die sich schwerpunktmäßig mit der Wirtschaftsför- derung im Mittelmeerraum beschäftigen soll? Die Bundesregierung lehnt die Gründung einer Mit- telmeerbank ab. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/8446, Frage 33): Wie viele und welche Verstöße gegen das Gesetz gegen Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels sind der Bundesregierung seit Inkrafttre- ten der jüngsten Novelle am 1. Januar 2008 bekannt? Zuständig für die Feststellung von Verstößen gegen die neuen kartellrechtlichen Missbrauchsverbote in § 20 Abs. 4 und § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB), die unter anderem mit dem am 22. Dezember 2008 in Kraft getretenen „Gesetz gegen Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels“, eingeführt wurden, sind das Bundeskartellamt oder die Landeskartellbehörden. Ein (rechtskräftiger) Abschluss von Missbrauchsverfahren konnte angesichts der erst kurzen Geltungsdauer der neuen Vorschriften noch nicht erfolgen. Im Energie- bereich werden von Bundeskartellamt und Landes- kartellbehörden Ermittlungen auf Basis des § 29 GWB durchgeführt, der für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter gilt. Erste Erfolge zeichnen sich bereits im Gasbereich ab. Dort wurde Anfang März 35 Gasversor- gern schriftlich der Verdacht mitgeteilt, ungünstigere Gaspreise zu fordern als Vergleichsunternehmen und da- mit gegen das Missbrauchsverbot des § 29 GWB zu ver- s n d p A z U s v M K g w f o ß a m n ( K A d d G p d k g f D g S d R i D t w n i K c e A d d G (C (D toßen. Betroffen ist der Markt für die Belieferung von icht leistungsgemessenen Haushalts- und Gewerbekun- en mit Erdgas. Ein vorangegangener bundesweiter Gas- reisvergleich hatte gezeigt, dass teilweise erhebliche bweichungen von 25 Prozent bis 45 Prozent und mehr wischen den Unternehmen bestehen. Betroffen sind nternehmen aus allen Regionen Deutschlands, eigen- tändige Stadtwerke wie auch Versorger, an denen die ier großen Verbundunternehmen beteiligt sind. Die issbrauchsverfahren betreffen mit circa 4 Millionen unden knapp 20 Prozent des Marktes. Die Gasversor- er haben bis zum 25. März Gelegenheit, zu den Vor- ürfen Stellung zu nehmen. Weitere Verfahren können olgen. Auch im Strombereich laufen Untersuchungen, b gegen das Missbrauchsverbot des § 29 GWB versto- en wurde, sowohl auf Ebene der Endkundenversorgung ls auch auf Ebene des Stromgroßhandels. Eine ziffern- äßige Angabe möglicher Verstöße ist derzeit noch icht möglich. Die neuen Vorschriften in § 20 GWB Untereinstandspreisverkäufe von Lebensmitteln, Preis- osten-Scheren) wurden noch nicht angewendet. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 34): Lehnt die Bundesregierung die vollständige eigentums- rechtliche Trennung der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall und ihre Übertragung in eine Netz AG ab, und wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftigen Eigentumsverhältnisse bei den Netzen vor? Industrie und Verbraucher sind auf eine sichere und reisgünstige Stromversorgung angewiesen. Die Bun- esregierung prüft daher die Auswirkungen des ange- ündigten Verkaufs der Übertragungsnetze von Eon ründlich. Sie hat auch weiterhin eine klare Präferenz ür eine private Struktur des Übertragungsnetzbetriebs in eutschland. Die Erfahrung zeigt, dass die Stromversor- ung in Deutschland mit ihren privatwirtschaftlichen trukturen sehr zuverlässig ist. Wichtig ist allerdings, ass die staatlich gesetzten Rahmenbedingungen und die egulierung sicherstellen, dass die notwendigen Netz- nvestitionen auch in Zukunft vorgenommen werden. ies sind im Übrigen auch zentrale Ziele der Dritten Op- ion, die wir in Brüssel bei der Entflechtungsdiskussion eiter verfolgen. Der Netzverkauf von Eon bedeutet icht, dass die Bundesregierung ihre bisherige Strategie n Brüssel ändert. Wir lehnen weiterhin die von der EU- ommission geforderte zwangsweise eigentumsrechtli- he Trennung von Übertragungsnetzen und Energie- rzeugung und -vertrieb ab. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 35): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15831 (A) ) (B) ) Wie hoch sind aktuell die Kosten für Steinkohleimporte sowie für die heimische Steinkohleförderung und die aktuel- len Steinkohlesubventionen je Tonne, und sieht die Bundesre- gierung eine unerlaubte Beihilfe als gegeben an für den Fall, dass die Steinkohlesubventionen höher sind als die Differenz zwischen den Kosten für die heimische Steinkohleförderung und denjenigen für Steinkohleimporte? Der Preis für aus Drittländern importierte Steinkohle wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA) erhoben. Dieser BAFA-Preis dürfte im Durchschnitt des Jahres 2007 für Kraftwerkskohle bei 67 Euro je Tonne SKE frei deutsche Grenze gelegen ha- ben. Eine endgültige Berechnung liegt noch nicht vor. Bei den Förderkosten und den Subventionen je Tonne handelt es sich um Daten für ein einzelnes Unternehmen, die der Vertraulichkeit unterliegen. Die Steinkohlesub- ventionen je Tonne können nicht höher sein als die Diffe- renz zwischen Produktionskosten und Importpreisen, da die Subventionen vom BAFA erst festgesetzt werden, nachdem die Informationen über Kosten und Preise vor- liegen und geprüft wurden. Das BAFA ermittelt den Un- terschiedsbetrag zwischen den Produktionskosten und den auf den Einfuhrpreisen beruhenden Erlösen des Un- ternehmens und bestimmt damit den Subventionsbetrag je Tonne abgesetzter Steinkohle. Grundsätzlich werden die Bezieher deutsche Steinkohle preislich genau so ge- stellt, als würden sie Importkohle gleicher Qualität bezie- hen. Infolge der erforderlichen Qualitätsabschläge liegen die Erlöse für deutsche Steinkohle in der Regel unter den Einfuhrpreisen für hochwertige Importkohle. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass über die Subven- tionen nicht nur die Differenz zwischen Kosten und Erlö- sen gedeckt wird, sondern auch die durch Wirtschaftsprü- fertestat nachgewiesenen Stilllegungsaufwendungen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 16/8446, Fragen 36 und 37): Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Bundesagen- tur für Arbeit (BA) für ihre Beamten und Angestellten ein Mitarbeiter-TV-Programm „BA direkt“ für 400 000 Euro im Jahr einrichtet, um Informationen zu vermitteln, die Teil der Ausbildung bzw. der Einarbeitung von Fachkräften sind und die mit wesentlich weniger Aufwand auch über das Intranet der BA zu vermitteln wären? Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Sendung of- fenbar nur intern abgerufen werden soll und nicht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung steht? Zu Frage 36: Bei dem Mitarbeiterfernsehen „BA direkt“ geht es um eine aktuelle, direkte und anschauliche Ansprache der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Intranet der BA. Die Bundesregierung bewertet es als positiv, dass die BA mit ihrem Mitarbeiterfernsehen laufend aktuelle Informationen und Tipps für die tägliche Arbeit gibt. Die dort vermittelten Inhalte sind nicht Teil der Ausbildung und nicht Teil der Einarbeitung von Fachkräften, son- dern informieren über laufende Projekte im Zuge der Re- form, veranschaulichen „Best Practice“-Beispiele und b k I t d v b i f d b u Z d b u A d A ( v f n s d r t k b i d d l e M d a A g K k n f A d d ( (C (D eantworten Fragen von Mitarbeitern zu aktuellen Dis- ussionen. Außerdem wird beispielsweise Wissen über T-Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz vermit- elt. Angesichts der Verbesserungen bei der Information er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der besseren Moti- ation und der besseren Identifikation mit dem Arbeitge- er erscheinen die hierfür eingesetzten Mittel als gut nvestiertes Geld. Auch die Evaluation des Mitarbeiter- ernsehens durch neutrale Dritte in einer Pilotphase und ie Einschaltquoten von bis zu 40 Prozent pro Sendung elegen eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen nd Mitarbeitern der BA. u Frage 37: Die Veröffentlichung im Intranet der BA ist aus Sicht er Bundesregierung nicht zu beanstanden, da das Mitar- eiterfernsehen sich ausschließlich mit internen Themen nd Abläufen der BA befasst. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Tönnes auf die Frage der bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/8446, Frage 38): Warum sind die Servicenummern der Arbeitsagenturen kostenpflichtig und welche Einnahmen haben die Arbeits- agenturen durch die kostenpflichtigen Servicenummern insge- samt 2007 eingenommen? Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 58 Ser- ice Center eingerichtet, in denen Kundenanliegen tele- onisch entgegen genommen werden. Sie entlastet so die achgelagerten Bereiche zugunsten der besseren und chnelleren Erledigung ihrer Kernaufgaben – insbeson- ere der Integration in Arbeit und der Leistungsgewäh- ung. Die bundeseinheitliche Rufnummer erleichtert den elefonischen Zugang unter anderem durch die Möglich- eit ihrer bundesweiten Veröffentlichung und Bewer- ung. Alle Kundenanrufe werden ortsunabhängig immer n das Service Center mit der geringsten Auslastung und amit besten Erreichbarkeit für die Kunden geleitet. Die amit verbundenen hohen technischen Anforderungen assen sich nur mit einer Mehrwertdienste-Rufnummer rfüllen. Die BA hat sich für die gebührenpflichtige ehrwertdienste-Rufnummer 01801- entschieden, weil iese für die Kunden der BA die kostengünstigste Vari- nte einer gebührenpflichtigen Servicerufnummer ist. ls Alternative bestand die Möglichkeit einer gänzlich ebührenfreien Rufnummer. Diese birgt ein erhöhtes ostenrisiko, da die Anrufer auf die Gesprächsdauer eine Rücksicht nehmen müssten. Die BA hat keine Ein- ahmen, da die Gebühren der Deutschen Telekom zu- ließen. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/8446, Frage 39): 15832 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 (A) ) (B) ) Gibt es Planungen, über die derzeit üblichen stichtagsbe- zogenen Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit hi- naus Instrumente für eine aussagekräftigere Ausbildungssta- tistik zu schaffen, und welche Angaben sollte eine solche Statistik nach Auffassung der Bundesregierung umfassen? Solche Planungen gibt es bei der BA nicht. Soweit die Frage auf die Einführung einer umfassen- den Statistik zielt, die den gesamten Ausbildungsmarkt einschließlich schulischer Ausbildungen einbezieht, weise ich darauf hin, dass das zuständige Bundesminis- terium für Bildung und Forschung nach meiner Kenntnis an einer Lösung arbeitet. Im Interesse einer besseren, insbesondere vollständigeren Beurteilung der Ausbil- dungsmarktsituation und einer zeitnahen Abschätzung von Ausbildungsalternativen wird dort gemeinsam mit den Ländern an einer aktuellen Gesamtschau aller Aus- bildungs- und Qualifizierungsformen gearbeitet. Ziel ist es, neben den Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung zu den neu abgeschlossenen Ausbil- dungsverträgen und den Angaben der Bundesagentur für Arbeit zur Ausbildungsmarktstatistik aktuellere Daten zu den Eintritten von Jugendlichen in Qualifizierungs- bzw. sonstige Verbleibsformen außerhalb des dualen Systems zu erhalten. Im Vordergrund steht derzeit eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in den einzelnen Ländern, da vergleichbare Datensätze Voraussetzung für ein bundesweites Indikatorensystem sind. Über die wei- teren Umsetzungsschritte berät zurzeit eine vom BMBF, Ländern, der amtlichen Statistik, dem Bundesinstitut für Berufsbildung und dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Lötzer (DIE LINKE) (Drucksa- che 16/8446, Fragen 44 und 45): Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, der sich aus der Auffassung des Europäischen Gewerkschaftsbun- des ergibt, dass mit den Urteilen des Europäischen Gerichts- hofes zu „Viking“ und „Vaxholm“ die Idee eines sozialen Eu- ropas insgesamt gefährdet wird? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aufgrund der Urteile zu „Viking“ und „Vaxholm“ zur Sicherung des Streikrechts als Grundrecht in Europa, ein zusätzliches Proto- koll für den Lissaboner Vertrag vorzuschlagen, in dem aus- drücklich das uneingeschränkte Streikrecht als Grundrecht ge- schützt wird und auch eine Einschränkung durch eine rechtliche Höherbewertung durch die Grundfreiheiten in Zu- kunft ausgeschlossen wird? Zu Frage 44: Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die Ur- teile Viking und Laval im Moment keinen Handlungsbe- darf. Es ist nicht erkennbar, dass durch die Urteile die Idee des sozialen Europas gefährdet würde. Der EuGH hat in den Urteilen Viking und Laval das Streikrecht ex- plizit als europäisches Grundrecht anerkannt. In beiden Urteilen wurde die soziale Dimension der Gemeinschaft betont und darauf hingewiesen, dass ein Ausgleich zwi- s d f E Z t d A d d G n m d p k d d k G A d d ( z d b o b u g e A h B a (C (D chen den Grundrechten der Arbeitnehmer einerseits und en Grundfreiheiten der Unternehmen andererseits ge- unden werden müsse; dies erfordere eine Abwägung im inzelfall. u Frage 45: Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die Ur- eile Viking und Laval im Moment keinen Handlungsbe- arf. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage er Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 50): Warum führt die Bundesregierung erneute Risikofaktoren für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln sowie der Tiergesundheit durch die geplante Wiedereinführung der Tier- abfälle (K3-Materialien) in die Lebensmittelkette ein, obwohl auch in der Vergangenheit das Verbot der Verfütterung an Wiederkäuer unterlaufen wurde, BSE zu enormen Schäden führte und die häufigen Fleischskandale die kriminelle Ener- gie im Fleischsektor beweisen? Ich möchte darauf hinweisen, dass nach der Verord- ung (EG) Nr. 1774/2002, die seit dem 1. Mai 2003 un- ittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht ist, nicht für en menschlichen Verzehr bestimmte tierische Neben- rodukte der Kategorie 3 nicht mehr in die Lebensmittel- ette zurückgeführt werden dürfen. Dieses Verbot gilt ab em Zeitpunkt, ab dem die Zweckbestimmung „nicht für en menschlichen Verzehr bestimmt“ lautet. Es gibt eine Überlegungen innerhalb der Bundesregierung oder emeinschaftsebene, dieses Prinzip zu ändern. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/8446, Frage 51): Welche durch das Sturmtief „Emma“ entstandenen Schä- den in den deutschen Wäldern und Forsten sind der Bundesre- gierung bekannt und wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Stabilität der deutschen Wälder und Forsten circa ein Jahr nach Orkan „Kyrill“? Ich möchte mitteilen, dass nach vorläufigen Schät- ungen die Schäden durch den Sturm „Emma“ im Wald eutlich niedriger sind als nach „Kyrill“. Die Länder ha- en die genaue Erfassung der vom Sturm geworfenen der gebrochenen Bäume noch nicht abgeschlossen. Die isher genannten vorläufigen Mengen liegen deutlich nter 5 Millionen Kubikmeter. Die Bundesregierung eht davon aus, dass sich der Orkan „Kyrill“ auch noch in Jahr danach auf die Stabilität des Waldes auswirkt. usmaß und Bedeutung eventueller Stabilitätseinbußen ängen von lokaler Stärke des Sturmes, Standort, aumart, Schäden und seither ergriffenen Maßnahmen b. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15833 (A) ) (B) ) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 52): In welchem Zeitraum hat das Bundesministerium der Ver- teidigung an seinem Berliner Dienstsitz besuchenden Schul- klassen und anderen Besuchergruppen zur Verpflegung Gut- scheine der Restaurantkette „McDonald’s“ ausgehändigt, und ist dies auch nach Kritik des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, an sich häufenden Fällen von Übergewicht bei der Bundeswehr noch immer gängige Pra- xis? Der Besucherdienst am 2. Dienstsitz des Bundes- ministeriums der Verteidigung gibt seit 2001 ausschließ- lich an Schulklassen Gutscheine der Restaurantkette McDonald’s über 3 Euro aus, die in unmittelbarer Nähe des Ministeriums in einer Filiale des Unternehmens am Potsdamer Platz eingelöst werden können. Grund ist, dass die Kapazität der Kantine nicht ausreicht, um alle Schülergruppen zu versorgen. Auf McDonald’s ist die Wahl aufgrund des günstigen Preises gefallen. Die Schü- lergruppen entscheiden dabei grundsätzlich selber, ob sie auf Einladung des Ministeriums ein Mittagessen in der Kantine am 2. Dienstsitz oder die Verpflegungsgut- scheine der Firma McDonald’s in Anspruch nehmen möchten. Die überwiegende Mehrheit der etwa 30 000 Schüler pro Jahr wählt das Essen in der Kantine. Nur circa 4 500 Schüler nehmen die Option McDonald’s in Anspruch. Das Bundesministerium der Verteidigung nimmt die Aussagen im Bericht des Wehrbeauftragten über die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit unserer Soldatinnen und Soldaten sehr ernst, sieht je- doch keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem An- gebot von Gutscheinen an Schülergruppen, die sich für diese Alternative frei entscheiden können, und wird des- halb bis auf Weiteres an der Praxis weiterhin festhalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 53): Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei der Entwick- lung des Flugkörpers „Meteor“ durch Durchführung von Tests am nicht vorgesehenen Flugzeugtyp „Gripen“ und wer trägt diese Mehrkosten? Da der Vertragsabschluss mit der Firma Eurofighter GmbH zur Entwicklungsunterstützung „Meteor“ (ein- schließlich Integration) nicht zustande kam, musste die „Meteor“-Flugkörperentwicklung von der Integration des Flugkörpers am Eurofighter zeitlich entkoppelt wer- den. Die unterbrechungsfreie Fortführung der bisher zu- friedenstellend verlaufenden Flugkörperentwicklung ist geboten, um wirtschaftlichen Nachteilen durch weitere Verzögerungen entgegen zu wirken. Um weitere kosten- wirksame Verzögerungen des Entwicklungsprogrammes „Meteor“ abzuwenden, wurde nach wirtschaftlicher Be- wertung die Nutzung der „Gripen“ als Ersatz für den „Eurofighter“ als Erprobungsträger ausgewählt. Die M E b B T g D 8 A d F L h F t I t f j n d b A d F N a e g A d s d d t d g S s (C (D ehrkosten hierfür betragen insgesamt 40,1 Millionen uro. Sie sind durch die vier „Eurofighter“-Nationen zu estreiten, da diese gegenüber der Firma MBDA in der eistellverpflichtung eines Testflugzeuges stehen. Eine eilverantwortung der Industrie ist aus den Vereinbarun- en des Entwicklungsvertrages nicht ableitbar. Für eutschland beläuft sich der Kostenanteil auf rund ,3 Millionen Euro. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE INKE) (Drucksache 16/8446, Frage 56): Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung zur Er- forschung der Heimpädagogik in der DDR und in der BRD, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf vor dem Hin- tergrund der Äußerung des Berliner Erziehungswissenschaft- lers Manfred Kappeler, der der Auffassung ist, dass für die politisch opportune Aufarbeitung verfehlter Heimpädagogik in der DDR Geld vorhanden sei, für eine vergleichbare For- schung in den alten Bundesländern aber nur schwierig Mittel zu beschaffen wären (kfd direkt, Februar 2008)? Forschung zur früheren Pädagogik der Heimerzie- ung in der DDR und in der BRD findet im Rahmen von orschungs-, Qualifizierungs- oder Unterrichtsprojek- en vornehmlich an Hochschulen und außeruniversitären nstituten statt, teilweise mit Unterstützung durch Stif- ungen, Länderministerien oder Verbände. Das BMFSFJ ördert derzeit keine diesbezüglichen Forschungspro- ekte. Für die in der Frage zitierte Auffassung des Berli- er Erziehungswissenschaftlers Manfred Kappeler sind er Bundesregierung keine Belege bekannt. Handlungs- edarf sieht die Bundesregierung nicht. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8446, Frage 57): Wie sieht das Konzept der generationsübergreifenden Freiwilligendienste, das den Vereinen und Institutionen vorge- stellt wurde, sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht aus, und ist bei der Fortführung der generationsüber- greifenden Freiwilligendienste eine Kofinanzierung durch die Kommunen vorgesehen? Das Konzept für das Programm „Freiwilligendienst ller Generationen“ hat folgende Elemente: Schaffung inheitlicher förderlicher rechtlicher Rahmenbedingun- en, die zum Schutz von Freiwilligen unerlässlich sind, ufbau von mobilen Kompetenzteams zur Beratung der rei Zielgruppen Freiwillige, Koordinatoren und Ent- cheidungsträger in den Kommunen, Aufbau einer bun- esweiten Informations- und Vernetzungsdrehscheibe, ie eine schnelle orts- und themenübergreifende Orien- ierung bietet, Erarbeitung bzw. Förderung von Fortbil- ungsmodulen und -angeboten für die genannten Ziel- ruppen und Projektförderung zum Aufbau neuer tandorte oder zur Einführung neuer Inhalte. Die Bau- teine verfolgen das Ziel, die im Modellprogramm 15834 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 (A) (C) (B) (D) „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ entwi- ckelten erfolgreichen Strukturen Schritt für Schritt flä- chendeckend bundesweit zu etablieren. Das neue Pro- gramm „Freiwilligendienst aller Generationen“ startet am 1. Januar 2009. Für die Jahre 2009 bis 2011 sind in der mittelfristigen Finanzplanung 22 500 000 Euro ein- gestellt. Eine Kofinanzierung durch die Kommunen ist nicht Voraussetzung. O 5 -7 ffsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 1 0735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, T 980 150. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Herr Kollege Ulrich, ich glaube, wir müssen bei der
    Bewertung der Urteile zu Viking und Laval davon aus-
    gehen, dass die Wirkung vor dem Hintergrund der diffe-
    renzierten Tarifvertragssysteme in den einzelnen EU-
    Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich zu beurteilen ist.
    Von diesen Urteilen sind in erster Linie die skandinavi-
    schen Staaten betroffen; es geht ja um Sachverhalte aus
    Finnland und Schweden. Deutschland ist aufgrund der
    Unterschiedlichkeit seines Systems nicht davon betrof-
    fen. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Notwen-
    digkeit, in irgendeiner Form zu reagieren.



Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben eine zweite Nachfrage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alexander Ulrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Generalsekretär des Europäischen Gewerk-

    schaftsbundes, John Monks, hat eine Stellungnahme ab-
    gegeben, in der er unterstrichen hat, welche Bedrohun-
    gen von der Rechtsprechung des Europäischen
    Gerichtshofs für das Streikrecht und die Tarifautonomie
    in Europa ausgehen. Er hat darauf hingewiesen, dass das
    in einzelnen Mitgliedstaaten per Verfassung festge-
    schriebene Streikrecht wie auch die Tarifautonomie
    durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-
    hofs in Gefahr sind und dass die Idee eines sozialen
    Europas beschädigt wurde. Wenn der Generalsekretär

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    (C (D es EGB so etwas sagt, sollte man das ernst nehmen, err Thönnes. John Monks fordert, sowohl die Verträge als auch die ekundärrechtlichen Akte der EU dahin gehend abzuänern, dass das Verhältnis zwischen Grundrechten und rundfreiheiten explizit geregelt wird, damit eine wei ere Rechtsprechung des EuGH, die die Grundrechte zuunsten der Grundfreiheiten einschränkt, in Zukunft icht mehr möglich ist. Wie schätzt die Bundesregierung Sie verneinen die Notwendigkeit einer Präzisierung er EU-Verträge – diese Aussagen des Generalsekretärs es EGB ein? F Herr Kollege Ulrich, um das an den beiden von Ihnen enannten Fällen deutlich zu machen: Im Fall Laval ist er EuGH davon ausgegangen, dass Arbeitskampfmaßahmen von Gewerkschaften grundsätzlich zulässig sind nd die Grundfreiheiten des EG-Vertrages beschränken önnen. Der EuGH hat allerdings auch gesagt, dass die aßnahmen dem Arbeitnehmerschutz dienen müssen nd nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Der EuGH hat n diesem Zusammenhang klargestellt, dass auch Streiks ugunsten entsandter Arbeitnehmer mit dem Ziel, dieser ruppe ein bestimmtes Niveau von Arbeitsund Be chäftigungsbedingungen zu sichern, das Ziel des Areitnehmerschutzes verfolgen. Im konkreten Fall hat der EuGH allerdings die speifischen Verpflichtungen, die sich für das Unternehmen aval aus dem Beitritt zum schwedischen Bautarifver rag ergeben hätten, als unverhältnismäßige Beschränung der Dienstleistungsfreiheit angesehen. Der EuGH at an dieser Stelle darauf abgestellt, dass die Verpflichungen aus dem Bautarifvertrag über die Arbeitsbedinungen hinausgehen, die sich – das schreibt die Entsenerichtlinie den Mitgliedstaaten vor – auf entsandte rbeitnehmer erstrecken müssen. Zum anderen hat er arauf abgestellt, dass für Laval nicht transparent geween sei, welche Lohnforderungen auf das Unternehmen ugekommen wären, wenn es sich den Lohnverhandlunen mit den Gewerkschaften gestellt hätte. Auch beim Urteil zu Viking hat der EuGH entschieen, dass Arbeitskampfmaßnahmen, die darauf abzielen, in ausländisches Unternehmen zum Abschluss eines arifvertrages zu bringen, der das Unternehmen von eier Standortverlagerung abhalten soll, die Niederlasungsfreiheit beschränken. Der EuGH wendet damit die Grundfreiheiten des EGertrages auch im Verhältnis zwischen Privaten – hier ewerkschaften und Unternehmen – an. Arbeitskampfaßnahmen mit grenzüberschreitenden Bezügen müssen ich demnach am Maßstab des Europarechts messen lasen. Dies bedeutet konkret, dass solche Arbeitskampfaßnahmen am gemeinschaftlichen Verhältnismäßig eitsprinzip zu messen sind und somit eine Abwägung wischen den Grundrechten vorzunehmen ist. Der EGB und die am Rechtsstreit beteiligte Internaional Transport Workers’ Federation haben das Urteil Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15799 Parl. Staatssekretär Franz Thönnes des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich begrüßt und dabei auf die Anerkennung des Streikrechts als europäisches Grundrecht hingewiesen. Wir leiten nicht etwa aus den Stellungnahmen ab, dass Maßnahmen zu ergreifen sind – auch wenn Sie es anders darstellen –; vielmehr hat nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Überprüfung zu erfolgen. Der Kollege Dr. Dehm hat eine zusätzliche Frage. Herr Staatssekretär, der Europäische Gewerkschafts bund hat sogar bekräftigt, dass er von den Urteilen und der Ausweitung der Kompetenzen durch den EuGH auf Kosten des Streikrechts sein Votum zum Lissabon-Vertrag abhängig macht. Es begann mit dem Urteil gegen Demonstranten in Österreich, mit dem die Grundrechte zugunsten der Unternehmerfreiheit eingeschränkt wurden. Im Übrigen sehen das auch einzelne Gewerkschaften in unserem Land ähnlich. Es wundert mich, dass Sie zu einer anderen Einschätzung kommen. Insofern frage ich Sie, was Sie – wenn Sie zu einer ähnlichen Sicht kämen wie die Gewerkschaften – gegen die Stärkung der Grundfreiheiten zulasten der Grundrechte in diesen Urteilen tun würden. F Herr Kollege Dehm, wie Sie wissen, steht in einem weiteren Verfahren – dem Rüffert-Fall – die Entscheidung aus. Dabei geht es um die Frage, ob diese Regelung gegen die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit und die Entsenderichtlinie verstößt, die gewisse Mindeststandards vorsieht. Ob man darüber hinaus ein höheres Schutzniveau für die Arbeitnehmer – nämlich den regulären Tariflohn – fordern kann, ist strittig. Wir meinen, dass dies ohne Weiteres möglich ist. Die Bundesregierung hat sich in dem Verfahren dafür eingesetzt, die Schutzbestimmungen der Entsenderichtlinie nur als Mindestgarantien zu sehen, die grundsätzlich einen verstärkten nationalen Schutz erlauben. Der Generalanwalt teilt unsere Auffassung in den Schlussanträgen. Ich denke, wir müssen das Urteil am 3. April abwarten, um uns ein konkreteres Bild machen zu können, bevor wir zu einer Schlussfolgerung kommen, wie Sie sie schon aufgrund der beiden vorangegangenen Urteile für notwendig halten. Damit kommen wir zu Frage 41 des Kollegen Alexander Ulrich: Welche Auswirkungen auf das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die beiden Urteile des EuGH zu Viking auf die unterschiedlichen Arten von Tarifsystemen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten? m A s l s u g z n w f t m c d S f G d m u s d l u k a t I t v D m i ü G b o d t (C (D F Herr Kollege Ulrich, die Antwort lautet wie folgt: Die uswirkungen der Urteile auf die Tarifvertragssysteme ind, wie ich bereits ausgeführt habe, sehr unterschiedich. In erster Linie sind die Systeme der skandinavichen Staaten betroffen. Deutschland dagegen ist nicht nmittelbar betroffen, da in diesem Bereich grundleende Systemunterschiede bestehen. Sie haben eine Nachfrage, Kollege Ulrich. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das Problem in Be ug auf Deutschland herunterspielen. Ich weise aber och einmal darauf hin, dass keine skandinavische Geerkschaft, sondern die deutsche Gewerkschaft IG BAU estgestellt hat, dass durch die Urteile den Gewerkschafen im Rahmen ihrer Koalitionsbetätigung jede Autono ie abgesprochen wird, indem sie mit mitgliedstaatlihem Handeln gleichgesetzt werden. Folgt man dieser Argumentation, dann wird deutlich, ass eine schwere Beeinträchtigung des Rechts auf treik durch den EuGH festgeschrieben wurde. Deshalb rage ich die Bundesregierung nochmals, ob sie diese efahr nicht doch sieht, und wenn nicht, warum sie iese Einschätzung nicht teilt. F Ich wiederhole: Vor dem Hintergrund der Gestaltung nserer Tarifautonomie, des Arbeitnehmer-Entsendegeetzes und der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie sehe ich as nicht und verweise auf die Reaktionen und die Stelungnahmen, die seitens des EGB zu den Urteilen Laval nd Viking abgegeben worden sind, wonach Arbeitsampfmaßnahmen von Gewerkschaften grundsätzlich ls zulässig anerkannt wurden. Ich teile Ihre Interpretaion daher nicht. Sie haben noch eine zweite Nachfrage. Ich beziehe mich auf eine deutsche Gewerkschaft, die G BAU. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass in Sekoren, in denen noch keine flächendeckenden, allgemein erbindlichen Mindestregelungen herrschen, wie dies in eutschland oft der Fall ist und in Schweden und Däneark die Regel ist, nach dem Laval-Urteil infrage steht, nwieweit Unternehmen mit formalem Auslandssitz berhaupt noch tariflich gebunden werden können und ewerkschaften diese Unternehmen durch Streiks dazu ringen können, verbindliche Tariflöhne zu akzeptieren. Wir fragen deshalb die Bundesregierung noch einmal, b sie die Befürchtung der Gewerkschaft teilt, dass urch das Laval-Urteil das Territorialprinzip und die Auonomie der Gewerkschaften unmittelbar berührt werden 15800 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 Alexander Ulrich und – mit dem Hinweis auf die Grundfreiheiten – in die Tarifautonomie eingegriffen wird. F Herr Kollege Ulrich, ich wiederhole meine Antwort: Vor dem Hintergrund unserer Regelungen in Deutschland teile ich die Befürchtung nicht. Eine Nachfrage des Kollegen Dehm. Herr Staatssekretär, wenn das Streikrecht einge schränkt wird, sind wir auf einer schiefen Ebene. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Teilen Sie denn die Auffassung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, dass das Streikrecht völlig unabhängig von den Grundfreiheiten europaweit uneingeschränkt gelten muss? F Ich habe Ihnen vorhin dargelegt, dass sogar der Europäische Gewerkschaftsbund und die am Rechtsstreit beteiligte International Transport Workers’ Federation das Urteil des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich begrüßen und dabei auf die Anerkennung des Streikrechts als europäisches Grundrecht hingewiesen haben. Das gilt im Prinzip für beide Urteile, wobei vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit die Verhältnismäßigkeit in der Ausübung ein Punkt gewesen ist, der zur Überprüfung zurückverwiesen wurde. Dann kommen wir zu Frage 42 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm: Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, damit keine negativen Auswirkungen auf das Streikrecht in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU erfolgen, da durch das am 11. Dezember 2007 durch den EuGH in der Rechtssache „Viking“ gefällte Urteil, in dem festgestellt wurde, dass „kollektive Maßnahmen, die darauf abzielen, ein ausländisches Unternehmen zum Abschluss eines Tarifvertrags mit einer Gewerkschaft zu veranlassen, der geeignet ist, das Unternehmen davon abzubringen, von seiner Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen, diese Freiheit beschränken“, das Grundrecht auf Streik eingeschränkt wurde, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf aufgrund der vom Europäischen Gewerkschaftsbund vorgelegten Stellungnahme zu diesen Urteilen, in der der Europäische Gewerkschaftsbund kritisiert, dass durch diese beiden Urteile des EuGH zu Viking und Vaxholm den Grundfreiheiten im Bereich der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit Vorrang vor dem Grundrecht auf Streik eingeräumt wird und aufgrund dieser Tatsache eine Bedrohung für das Streikrecht und die Tarifautonomie in Europa bestehe, auch wenn zu diesem Thema am 12. März 2008 auf Nachfrage der Fraktion Die Linke im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, ausgeführt wurde, dass beide Fälle keine unmittelbare Bedeutung für Deutschland hätten, gleichzeitig aber aus den Urteilen festzustellen sei, dass als Grundsatz in der Rechtsprechung des EuGH eine Einschränkung des Grundrechts auf Streik zugunsten der Grundfreiheiten des Binnenmarkts zulässig sei? m t d a V s d r G G w ü e S d l d d d – d i h d m b G p p c d e j n b A A d h r n d (C (D Bitte, Herr Thönnes. F Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die Ur eile Viking und Laval im Moment keinen Handlungsbearf. Die Urteile haben keine unmittelbare Auswirkung uf Deutschland. Der EuGH hat in seinen Urteilen iking und Laval das Streikrecht explizit als europäi ches Grundrecht anerkannt. In beiden Urteilen wurde ie soziale Dimension der Gemeinschaft betont und daauf hingewiesen, dass ein Ausgleich zwischen den rundrechten der Arbeitnehmer einerseits und den rundfreiheiten der Unternehmen andererseits gefunden erden müsse. Herr Dehm, eine Nachfrage. Das Streikrecht ist nach Art. 137 Abs. 5 des Vertrags ber die Europäische Gemeinschaft ausdrücklich vom uropäischen Geltungsbereich ausgenommen. Können ie bestätigen, dass durch das Viking-Urteil die Zustänigkeit der finnischen Seeleutegewerkschaft für die Seeeute der „Rosella“ nur so lange anerkannt wurde, bis iese formal umgeflaggt, also verlagert wurde, und beeutet eine solche Interpretation durch den EuGH nicht, ass in Zukunft zum Beispiel auch hier in Deutschland das haben Sie ja gerade bestritten – die Gefahr besteht, ass sich deutsche Unternehmen, die ihre Firma formal n eine britische Limited umwandeln, obwohl sie weiterin hier in Deutschland unternehmerisch tätig sind, auf ieses Viking-Urteil berufen können? F Bei einem strittigen Fall, der dem von Ihnen beschrie enen vergleichbar ist, werden künftig die nationalen erichte bei den Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelfall rüfen müssen, wie weit die Vereinbarkeit mit den euroäischen Grundfreiheiten gegeben ist. Wir brauchen siherlich nicht die grundsätzliche Befürchtung zu haben, ass hier das Streikrecht als europäisches Grundrecht ingeschränkt wird. Gleichwohl bleibt an dieser Stelle eder Einzelfall im Hinblick auf die Formen der Auseiandersetzung und der jeweiligen Vorgehensweise der eteiligten Unternehmen differenziert zu bewerten. Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Das, was die Gewerkschaft in ihrer demokratischen rbeit einschränkt, sind die Warenverkehrsfreiheit, die rbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, ie Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreieit. Aus diesem Grunde frage ich Sie, wie die Bundesegierung das Verhältnis des Rechts auf Kollektivmaßahmen durch Gewerkschaften auf der einen Seite und ie EG-Grundfreiheiten auf der anderen Seite sieht und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 15801 Dr. Diether Dehm in welchem Zusammenhang sie nach ihrer Ansicht zueinander stehen, insbesondere, ob Arbeitskämpfe, die nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates zulässig sind, nach Ansicht der Bundesregierung in Einzelfällen auch gegen EU-Recht verstoßen können, wie dies in der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in den beiden genannten Fällen zum Ausdruck kommt. Ergibt sich daraus nicht eindeutig die Notwendigkeit, zur Rettung des ungehinderten Rechts auf Streik sofort zu handeln? F Unsere schriftliche und mündliche Position in dem Viking-Verfahren, auf das Sie explizit abheben, war, das Verhalten der Gewerkschaften als grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform zu verteidigen. Die Bundesregierung hat die Auffassung vertreten, dass Gewerkschaften als private Rechtssubjekte im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar an die Grundfreiheiten des EG-Vertrages gebunden sind. Selbst wenn man sie gegebenenfalls daran gebunden sieht, unterliegen sie nur einem Diskriminierungsverbot, nicht aber, wie die Mitgliedstaaten, einem umfassenden Beschränkungsverbot. Von daher waren die Streiks keine diskriminierende Maßnahme. Hier sind die Absichten der Viking Line mit der Niederlassungsfreiheit abzuwägen. Am Ende bleibt vor den nationalen Gerichten jeweils zu klären, ob die Maßnahmen der Gewerkschaft verhältnismäßig gewesen sind. Zu einer weiteren Nachfrage hat nun der Kollege Alexander Ulrich das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Thönnes, auf grund Ihrer Ausführungen frage ich konkret nach: Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei der Ausflaggung im Viking-Fall um eine Situation, die mit Produktionsverlagerungen innerhalb der EG vergleichbar ist. Besteht nicht die Gefahr, dass mit dem Akzeptieren des VikingUrteils – Sie akzeptieren es ja – die Tür geöffnet wird, um alle Arbeitskämpfe, die gegen transnationale Produktionsverlagerungen gerichtet sind, als Eingriff in die Grundfreiheiten des Binnenmarkts und dadurch als Verstoß gegen das EU-Recht einzustufen? Ich halte das insbesondere vor dem Hintergrund von Standortverlagerungen und Massenentlassungen in Europa für besonders problematisch, da es Gewerkschaften und Beschäftigten die Mittel nimmt, sich gegen diese Maßnahmen adäquat zur Wehr zu setzen. Bitte, Herr Staatssekretär. F Herr Ulrich, Sie sprechen wiederum den Fall der Viking Line an. Dabei müssen wir, wenn wir das Urteil des EuGH betrachten, zur Kenntnis nehmen, dass der EuGH die Regelungen zu den Grundfreiheiten des EG-Vertra g G m s n z w a z d t d i n G s G a g D u n k m A n w v o s D m t l (C (D es auch im Verhältnis zwischen Privaten, hier zwischen ewerkschaften und Unternehmen, anwendet. Demnach üssen auch Arbeitskampfmaßnahmen mit grenzüber chreitenden Bezügen, zum Beispiel Arbeitskampfmaßahmen, um, wie in diesem Fall, Standortverlagerungen u verhindern, am Maßstab des Europarechts gemessen erden. Das bedeutet konkret, dass solche Maßnahmen m gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinip zu messen sind und somit eine Abwägung zwischen en Grundrechten – hier: Streikrecht der Gewerkschafen – und den Grundfreiheiten des Vertrages – dort: Nieerlassungsfreiheit des Unternehmens – vorzunehmen st. In diesem Zusammenhang – ich unterstreiche das och einmal – hat der EuGH ausdrücklich das Recht der ewerkschaften auf Arbeitskampfmaßnahmen, insbe ondere Streiks durchzuführen, als ein europäisches rundrecht anerkannt. Weiterhin weist der EuGH aber uf das Spannungsverhältnis zwischen den im Vertrag arantierten wirtschaftlichen Freiheiten und der sozialen imension der Gemeinschaft hin. Im vorliegenden Fall nd auch in künftigen Verfahren müssen nun die natioalen Gerichte entscheiden, ob die jeweilige Arbeitsampfmaßnahme tatsächlich dem Schutz der Arbeitneher – Sicherung der Arbeitsplätze, Sicherung der rbeitsbedingungen – dient und ob dieses Ziel gegebeenfalls auch mit anderen Mitteln, die das Unternehmen eniger belasten, erreicht werden kann. Das ist also eine on den nationalen Gerichten zu klärende Entscheidung, hne dass das Grundrecht auf Streikfreiheit eingechränkt wird. Wir kommen zur Frage 43 des Kollegen Dr. Dieter ehm: Wird die Bundesregierung aufgrund des Falles Rüffert und der beiden Urteile zu Vaxholm und Viking Initiativen ergreifen, um in den Europäischen Verträgen zum Beispiel eine Ergänzung durch ein Zusatzprotokoll vorzunehmen, damit der Widerspruch zwischen den Grundfreiheiten und den Grundrechten, der sich beispielsweise durch die Bindung öffentlicher Ausschreibungen an soziale, einkommenspolitische – zum Beispiel Tariftreue – oder diskriminierungsfreie Bedingungen ergeben kann, verhindert wird, da mit den Urteilen zu Viking und Vaxholm, aber auch aufgrund der Tatsache, dass durch die vom Oberlandesgericht Celle an den EuGH im Fall Rüffert überwiesene Frage: „Stellt es eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag dar, wenn dem öffentlichen Auftraggeber durch ein Gesetz aufgegeben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen?“ sich direkte Auswirkungen auf die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Sicherung solcher sozialen Regulierungen ergeben könnten, die in Zukunft eindeutig durch den EU-Vertrag ausgeschlossen sind? Bitte, Herr Staatssekretär. F Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die Ur eile zu Viking und Laval im Moment keinen Handungsbedarf. In der Rechtssache Rüffert geht es um et 15802 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 150. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2008 Parl. Staatssekretär Franz Thönnes was anderes als bei Viking und Laval. Das Land Niedersachsen verpflichtet mit seinem Tariftreuegesetz die öffentlichen Auftraggeber dazu, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmern bei Ausführung der Leistung mindestens das tarifvertraglich vorgesehene Entgelt bezahlen. Es geht um die Frage, ob diese Regelung gegen die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit und die Entsende-Richtlinie verstößt. Die Entsende-Richtlinie sieht selbst gewisse Mindeststandards vor. Die Frage ist, ob man darüber hinaus ein höheres Schutzniveau für die Arbeitnehmer fordern kann, nämlich den regulären Tariflohn. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das so. Die Bundesregierung hat sich in dem Verfahren dafür eingesetzt, die Schutzbestimmungen der Entsende-Richtlinie nur als Mindestgarantien zu sehen, die grundsätzlich einen verstärkten nationalen Schutz erlauben. Der Generalanwalt teilt unsere Auffassung in seinen Schlussanträgen. Im Laval-Urteil hat der EuGH eher eine restriktive Grundtendenz zur Entsende-Richtlinie erkennen lassen. Ich denke aber, wir müssen jetzt erst einmal das Urteil am 3. April zum Fall Rüffert abwarten. Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Herr Staatssekretär, Sie haben zu meiner ersten Frage gesagt, dass jetzt nationale Gerichte am Zug sind. Im Fall Rüffert hat ein nationales Gericht eine Anfrage an den EuGH gerichtet. Darin wird suggeriert, dass die Niederlassungsund die Dienstleistungsfreiheit gefährdet sind, wenn Mindestanforderungen in die Ausschreibungen aufgenommen werden, wie das in Berlin auf Druck der Partei Die Linke geschieht. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, dass es in der Sache Rüffert nicht zu einem Urteil des EuGH zugunsten der Grundfreiheiten kommen kann, welches zu europaweiten Einschränkungen im Hinblick auf Mindeststandards bei den Löhnen führen würde, weil damit inländische Unternehmen diskriminiert würden, die nationale Regelungen einhalten müssen, während konkurrierende Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten dank der vermeintlichen Unternehmensfreiheit nicht zu Mindestbedingungen gezwungen werden können? F Herr Dr. Dehm, Sie sprechen eine mögliche Entscheidung des EuGH an. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihre Frage nicht beantworten kann. Ich habe darauf verwiesen, dass wir das Urteil abwarten sollten. Erst dann kann eine Einschätzung erfolgen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir die Meinung, die der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen äußert, im Kern teilen. Wenn das Urteil und seine Begründung vorliegen, können wir dazu Posi t u i k u A p E w s c z d t f v f p m t – e s d h m d s u k d S d b P V a (C (D ion beziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich m eine hypothetische Frage. Sehen Sie mir nach, dass ch dementsprechend jetzt keine andere Antwort geben ann. Haben Sie noch eine zweite Nachfrage? – Bitte. Ich werde Ihre Vorfreude nicht trüben: Wir können ns im April noch einmal über diese Frage unterhalten. ber wir sind als Opposition geradezu zu einer gewissen räventiven Bösgläubigkeit verpflichtet: Sollte der uGH im Fall Rüffert, wenn auch nur in Teilbereichen, ieder zugunsten der Grundfreiheiten entscheiden, be tünde die Gefahr, dass aus Mindestlöhnen, die eine Dekelung nach unten darstellen, plötzlich Lohnobergrenen werden. Sieht die Bundesregierung hier die Gefahr, ass im Falle eines Urteils in der Sache Rüffert zugunsen der Grundfreiheiten Mindestlöhne zukünftig eine aktische Lohnobergrenze bei der öffentlichen Auftragsergabe darstellen könnten? Besteht damit nicht die Geahr, dass die Idee der Mindestlöhne dadurch geradezu ervertiert würde? F Bei aller Böswilligkeit, die Sie gerade in der Einlei ung Ihrer Frage für sich selbst reklamiert haben – (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Bösgläubigkeit! Das ist etwas anderes!)