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    Plenarprotokoll 16/149 Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes tat- sächlich durchsetzen (Drucksachen 16/7739, 16/8412) . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ a) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern (Drucksache 16/8381) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Datenbasis für flächende- ckende Versorgung mit breitbandigem Internetzugang schaffen (Drucksache 16/7862) . . . . . . . . . . . . . . . 15699 B 15699 D 15701 B 15702 D 15704 B 15718 D 15719 A Deutscher B Stenografisch 149. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung je- der Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Drucksache 16/5807) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden (Drucksache 16/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit U S D A D E E P T 15699 A 15699 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15706 B 15707 B undestag er Bericht ung 7. März 2008 t : te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundes- ministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: 15709 B 15710 C 15711 B 15711 C 15713 A 15713 D 15715 C 15715 D 15717 D c) Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lothar Bisky, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 Fraktion DIE LINKE: Schnelles Internet für alle – Unternehmen zum Breitband- anschluss gesetzlich verpflichten (Drucksache 16/8195) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen (Drucksache 16/8372) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energieverbrauch von Computern senken (Drucksache 16/8374) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Zum Stand der Deutschen Einheit und der perspektivischen Entwicklung bis zum Jahr 2020 (Drucksachen 16/3581, 16/5418) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erhöhung von Transparenz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes für die ostdeutschen Bundesländer (Drucksache 16/7567) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Errichtung einer Großfor- schungseinrichtung in den neuen Län- dern (Drucksache 16/5817) . . . . . . . . . . . . . . . . d D M J W P V R M K T A S o G l s ( K M U S C T A F A k f ( J N D U W 15719 A 15719 D 15719 B 15719 C 15721 A 15722 B 15724 C 15725 D 15727 A 15728 B 15728 D 15729 C 15730 D 15732 A 15732 A 15732 A ) Beschlussempfehlung und Bericht des Äl- testenrates zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch und der Fraktion DIE LINKE: Einsetzung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages für die An- gelegenheiten der neuen Länder und für andere strukturschwache Regionen (Drucksachen 16/130, 16/1220) . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . olfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista ager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Gute Lehre an allen Hochschu- en gewährleisten, herausragende Hoch- chullehre prämieren Drucksache 16/8211) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst riedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: Zu- unft der Flugsicherung verfassungskon- orm gestalten Drucksache 16/7133) . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15732 B 15732 C 15734 A 15735 D 15737 C 15739 B 15741 A 15742 B 15743 C 15744 D 15746 A 15746 A 15747 B 15749 B 15750 A 15752 A 15753 A 15753 B 15754 B 15755 C 15756 B 15757 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 III Tagesordnungspunkt 27: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Drucksachen 16/4808, 16/8243) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Massenentlassungen bei deut- schen DAX-Konzernen trotz Gewinnexplo- sion Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 51 (147. Sitzung) Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum Zustand der Bundesfernstra- ßenbrücken und Zuleitung an den Deut- schen Bundestag; Kosten und Schwer- punkte der Brückensanierung Antwort (Neuabdruck) Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung 15758 C 15759 A 15760 A 15761 B 15762 B 15771 A 15772 A Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d n M M D F B A A 15763 C 15764 D 15766 A 15767 B 15768 C 15769 D 15770 D 15770 D es Fünften Sozialgesetzbuches (Tagesord- ungspunkt 27) aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15772 A 15773 A 15775 B 15775 D 15776 C 15777 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15699 (A) ) (B) ) 149. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    ung D) 2. Absatz; der zweite e Onlinedurchsuchung ist ericht hat sie aber nur un- en für den Ausnahmefall sen die Agenda 2010 fort- achte, die würde jetzt mmen!) trategie. Wir müssen For- eiter so fördern, wie die sentlicher Aspekt ist, dass nforderungen auf dem Ar- s ist klar: Das wird nicht dass im Zuge des Wettbe- te einfache Tätigkeiten in und Arbeitnehmer, es gibt aber positives Verhalten zugunsten nen und Arbeitnehmer sowie un würde ich aus Ihrem Munde ger (Beifall bei der SPD un Das Modell Lafontaine à la C ten Sie vielleicht einmal vor dass die Verstaatlichung der Öli mit einhergeht, dass freie Gewe Medien in ihrer Arbeit behinde wir in Deutschland schon. Da Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15771 (A) ) (B) ) Hans Meckel, Markus SPD 07.03.2008 Merz, Friedrich CDU/CSU 07.03.2008 Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 07.03.2008 Heidemarie Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 07.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blumentritt, Volker SPD 07.03.2008 Bollen, Clemens SPD 07.03.2008 Bülow, Marco SPD 07.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 07.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 07.03.2008 Gleicke, Iris SPD 07.03.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 07.03.2008 Griefahn, Monika SPD 07.03.2008 Großmann, Achim SPD 07.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Haustein, Heinz-Peter FDP 07.03.2008 Heil, Hubertus SPD 07.03.2008 Dr. Hendricks, Barbara SPD 07.03.2008 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 07.03.2008 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 07.03.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 07.03.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.03.2008 Lips, Patricia CDU/CSU 07.03.2008 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 M N N N O P R R R S D S S S S D S S S D T W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten üntefering, Franz SPD 07.03.2008 ahles, Andrea SPD 07.03.2008 itzsche, Henry fraktionslos 07.03.2008 ouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 rtel, Holger SPD 07.03.2008 aula, Heinz SPD 07.03.2008 aab, Daniela CDU/CSU 07.03.2008 aidel, Hans CDU/CSU 07.03.2008 eichel, Maik SPD 07.03.2008 ager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 r. Scheer, Hermann SPD 07.03.2008 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 07.03.2008 chmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 07.03.2008 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 07.03.2008 chuster, Marina FDP 07.03.2008 r. Schwanholz, Martin SPD 07.03.2008 pahn, Jens CDU/CSU 07.03.2008 teinbach, Erika CDU/CSU 07.03.2008 trothmann, Lena CDU/CSU 07.03.2008 r. Tabillion, Rainer SPD 07.03.2008 euchner, Jella SPD 07.03.2008 ächter, Gerhard CDU/CSU 07.03.2008 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 07.03.2008 ieczorek-Zeul, SPD 07.03.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15772 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Neuabdruck der Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (147. Sitzung, Drucksache 16/8310, Frage 51): Wie ist der Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum Zustand der Bundesfernstraßenbrücken, und wann wird dieser Bericht dem Bundestag zugeleitet? Derzeit wird eine ergänzende Information zu den Brü- cken der Bundesfernstraßen zum Straßenbaubericht 2006 erstellt. Diese soll in Kürze vorgelegt werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Ta- gesordnungspunkt 27) Maria Michalk (CDU/CSU): Die italienische Ärztin und Pädagogin, Maria Montessori ist nicht nur durch ihre berühmten pädagogischen Ansätze bekannt gewor- den, sondern auch wegen ihrer Feststellung, die ich im Folgenden zitiere: „Ohne das Kind, das ihm hilft, sich ständig zu erneuern, würde der Mensch degenerieren.“ Nicht nur diese gesellschaftspolitische Dimension un- serer Menschheitsgeschichte ist es, die uns alle gemein- sam seit Jahren hin zu dem Thema führt; was kann, was soll und was muss die Gesellschaft als Gemeinschaft tun, dass wir als Individuum zwar einmalig, aber nicht letztmalig sind. 91 Prozent aller 18- bis 35-Jährigen wollen Kinder ha- ben, aber rund 30 Prozent der Frauen des Jahrganges 1965 sind kinderlos. 74 Prozent der Kinderlosen wün- schen sich ein Kind. Jährlich nehmen etwa 200 000 Paare reproduktionsmedizinischen Rat in Anspruch. Hauptur- sache der ungewollten Kinderlosigkeit ist die Verschie- bung der Familienplanung in spätere Lebensabschnitte. Dabei wissen wir, dass die weibliche Fruchtbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt. Frauen zwischen 20 und Anfang 30 haben die besten Chancen, schwanger zu wer- den. Über die natürliche Form unserer Fortpflanzung wird viel berichtet, viel erzählt. Jeder hat seine Erfahrung. Viele freuen sich. Manche sind traurig. Und immer ist es die Liebe, die im Mittelpunkt unserer Menschwerdung steht. Das eint uns in der Beantwortung der Frage, wie wir mit einer Situation umgehen, wenn sich der natürli- che Kinderwunsch eines Paares leider nicht erfüllt. Da hilft auch nicht die Empfehlung „Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mir dir selbst.“ Wir wissen seit langen, dass es biologische, auch seelische Gründe sein können, die dieses natürliche Verlangen nach einem Kind unerfüllt lassen. Und wir haben seit langem und jährlich immer bessere Möglichkeiten, durch eine künst- liche Befruchtung den Kinderwunsch zu erfüllen. n g d d b e A n ß d a d B b G P a r a t d d d d n g h K n d k K A l A d E K G z z s t n d V E b M n g s G i g (C (D Die Erfüllung dieses Kinderwunsches sprechen wir iemandem ab. Nur auf dieser Basis wird eine Familie egründet. Sie ist die älteste aller Gemeinschaften und ie einzig natürliche. Das erste, was der Mensch vorfin- et, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kost- arste, was er im Leben besitzt, ist die Familie. So hat es inmal der Gründer der katholischen Gesellenvereine, dolf Kolping, formuliert. Und genau in diesem Span- ungsfeld bewegt sich der Antrag, der heute zur abschlie- enden Beratung vorliegt. Grundlage ist eine Entschei- ung des Parlaments, die von Bundesverfassungsgericht m 28. Februar 2007 bestätigt wurde. Es ist rechtens, ass die Beschränkung der Leistungen zur künstlichen efruchtung nach dem § 27 a des SGB V auf Ehepaare eschränkt bleibt. Die Fraktion Die Linke will durch ihre Vorlage eine leichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter aare herbeiführen, indem die gesetzliche Beschränkung uf Ehepaare im § 27 a SGB V gestrichen wird. Sie füh- en aus, dass die Beschränkung des Leistungsanspruches uf Kosten der Solidargemeinschaft sowohl rechtspoli- isch als auch familienpolitisch zu nicht zu verantworten- er Benachteiligung unverheirateter Personen mit Kin- erwunsch führt. Da verschlägt es mir die Sprache. Selbst die SED, in essen Tradition doch die Linke steht, hat immer die Be- eutung der Familie betont. Was für ein Solidarverständ- is haben Sie denn, wenn Sie beklagen, dass in der Pfle- eversicherung zum Beispiel die Kinderlosen einen öheren Beitrag zu zahlen haben, als Familien? Sich auf osten der Allgemeinheit durch vollständige Über- ahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung von en erhöhten Beiträgen in der Pflegeversicherung freizu- aufen bleibt zwar in der Tradition der Umverteilung der ommunisten, hat aber nichts mit unserem solidarischen usgleichssystem zu tun, das wir aufrechterhalten wol- en. Das allein schon ist Grund genug, den vorliegenden ntrag abzulehnen. Der Gipfel der Anmaßungen der Linken liegt aber in er Feststellung im Antrag, dass es der gewünschten ntwicklung einer verantwortlichen Entscheidung für inder widerspricht, wenn diejenigen, die eine solche rundentscheidung für ein Kind getroffen haben, finan- iell an deren Umsetzung gehindert werden. Unter medi- inischen und ethischen Aspekten ist die Bindung der ehr gravierenden Maßnahme einer künstlichen Befruch- ung an die Voraussetzung der Ehe zwischen den Part- ern aufrechtzuerhalten. Auch in der heutigen Zeit bietet ie Ehe und Familie einen wesentlich höheren Grad an erlässlichkeit, Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit. Daran hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ntscheidung am 28. Februar 2007 angeknüpft. Wir ha- en als Gesetzgeber mehrheitlich die medizinischen aßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft icht als Behandlung einer medizinischen Krankheit an- esehen. Das wurde verfassungsrechtlich nicht bean- tandet. Das Gericht hat auch gewürdigt, dass wir als esetzgeber an das Bürgerliche Gesetzbuch anknüpfen, n dem die Ehegatten als Partner einer auf Lebenszeit an- elegten Gemeinschaft stehen und die gesetzliche Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15773 (A) ) (B) ) pflichtung eingehen, füreinander Verantwortung zu tra- gen. Das ist der Unterschied zu unverheirateten Paaren. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können diese Ver- antwortung nur freiwillig wahrnehmen. Es gibt keine Garantie. Die eheliche Bindung, die nicht über Nacht aufgelöst werden kann, bietet dem Kind grundsätzlich mehr Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu wer- den. Ehepaare sind gesetzlich einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen für das Kind einzustehen. Eine solche Verpflichtung besteht bei nicht- ehelichen Lebenspartnern nicht. Unsere derzeitige gesetzliche Regelung ist also vom Wohl des Kindes aus gedacht. Dagegen gibt es keinerlei berechtigte Argumente. Das Gericht hat festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist. Auch werden keinerlei andere Grundrechte verletzt. Deshalb ist der Antrag der Linken abzulehnen. Mechthild Rawert (SPD): Mit ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ vom 23. März 2007 stellt sich die Fraktion Die Linke ge- gen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 2007. In diesem Urteil bekräftigt das Bun- desverfassungsgericht die Zulässigkeit, dass „die Leis- tung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die ge- setzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt ist, die miteinander verheiratet sind, und Ei- und Samen- zellen nur von Ehegatten verwendet werden dürfen.“ Ausdrücklich verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, das die Regelung des § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und § 4 SGB V mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mich ärgern gleich mehrere Aspekte. Erstens. Wer Vorschläge zur Ausweitung der künstli- chen Befruchtung macht, muss auch sagen, wie diese aus familienpolitischer Sicht sicherlich wünschenswerte Forderung im SGB V, dem Regelungsbereich der gesetz- lichen Krankenkassen, GKV, finanziert wird. Die 2003 erfolgte Beschränkung auf verheiratete Paare erfolgte auch aus Kostengründen, um die Ausgaben der GKV im Bereich der versicherungsfremden Leistungen steuerbar zu halten. Bereits damals wurde geschätzt, dass diese Leistungseinschränkung zusammen mit den Einsparun- gen bei der Sterilisation circa 100 Millionen Euro betra- gen. Zweitens. Knapp vier Wochen nach dem Gerichtsur- teil wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ ins Gesetzgebungsver- fahren eingespeist. Heute, am 7. März 2008, also zwölf Monate später, kann ich nur sagen, dass dieses Jahr ei- gentlich hätte ausreichen müssen, um entweder festzu- stellen, dass es sich um ein mit der heißen Nadel ge- stricktes Vorhaben handelt, oder aber um einen eigenen Entwurf noch einmal zu qualifizieren. Gefordert wird die Gleichbehandlung von verheirate- ten und nichtverheiraten Paaren. Ich sage sogar, gefor- dert wird „nur“ die Gleichbehandlung von Verheirateten und Nichtverheiraten. Wenn es wirklich ernsthaft um die Sorgen und Leiden der ungewollt kinderlosen Frauen u n s d w P Ü s g d d K d d H d E v K l n K t s 1 f a li li ü S A l E r b c z e g d d g E s t d w d h g K m t g (C (D nd Männer selbst ginge, wäre doch auch die Über- ahme der Maßnahmekosten von mehr als 50 Prozent owohl für Verheiratete als auch Unverheiratete gefor- ert worden. Es hätte doch auch ein Vorschlag gemacht erden müssen, wie denn geprüft werden solle, dass alle aare in einer häuslichen Gemeinschaft leben, was im brigen eine sehr hohe Zahl und auch für die Paare elbst sehr unerquickliche Einzelfallprüfungen zur Folge ehabt hätte. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben sich afür entschieden, dass die Kosten für die Ausweitung er künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen rankenkassen bezahlt werden sollen. Sie selber gehen avon aus, dass den gesetzlichen Krankenkassen durch ie Ausweitung des Leistungsanspruches Mehrkosten in öhe von 18 Millionen Euro entstehen. Hören wir etwas avon, woher dieses Geld kommen soll? Die künftige rhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses für ersicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen rankenkasse bietet aber hierfür keine Grundlage. Letzt- ich können Mehrausgaben also nur durch höhere Ein- ahmen für die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. lar ausgedrückt: Die Linke will eine Erhöhung der Bei- ragssätze! Bekanntermaßen ist 2007 nicht 2008. Ange- ichts der notwendigen Entschuldung der Kassen zum . Januar 2009 ist die Forderung nach einer nicht gegen- inanzierten Ausweitung des Leistungskataloges unver- ntwortlich. Dabei wissen eigentlich alle: Die Verfolgung fami- enpolitischer Zielsetzungen ist nicht Aufgabe der gesetz- chen Krankenkasse. Die Kosten hierfür wären – wenn berhaupt – aus dem Familienetat zu finanzieren und aus teuermitteln zu tragen. Aber die Antragstellerinnen und ntragsteller verweisen darauf, dass es keine finanziel- en Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte gibt. ine Diskussion hier anzustreben, war also nie ihr Ziel. Bei einem solchen „Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Fünften Sozialgesetzbuches“ müsste weiterhin ekannt sein, dass eine in einem Einzelfall durchbro- hene Rechtssystematik sehr weitreichende Konsequen- en für alle Politikbereiche hat. Drittens. Der § 27 a SGB V sieht noch eine weitere inschränkende Maßnahme zur Übernahme der anteili- en Kosten vor. Ich bin eigentlich nicht verwundert, dass iese Einschränkung nicht Thema des Antrages gewor- en ist. So hat der Gesetzgeber im § 27 a SGB auch fest- elegt, dass „ausschließlich Ei- und Samenzellen der hegatten verwendet werden“. Mit dieser Regelungsein- chränkung soll die heterologe Insemination als Me- hode der künstlichen Befruchtung von der Finanzierung urch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen erden. Hätten die Antragstellerinnen und Antragsteller iesen wichtigen Aspekt aufgegriffen, hätten wir dann eute auch verstärkt über die familienrechtliche Aus- angslage für das Wunschkind und das hohe Gut des indeswohles diskutieren können. Im Grundsatz ist eine Heirat für eine heterologe Inse- ination nicht erforderlich, aber Spender sowie die Ärz- innen und Ärzte sind nur dann rechtlich und finanziell eschützt, wenn die betreffende Frau verheiratet ist. Nur 15774 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) dann nimmt der Gesetzgeber an, dass der Ehemann auch der biologische Vater ist und die Unterhaltspflichten ent- sprechend geregelt sind. In Deutschland ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft ge- richtlich festgestellt worden ist. Eine gerichtliche Fest- stellung der Vaterschaft eines Mannes ist nicht möglich, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes – kraft Ehe mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt oder kraft Anerkenntnisses – besteht. Im Familienrecht ist die verfassungsrechtlich vorge- schriebene Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern weitgehend verwirklicht. Für das Kindeswohl spielt der Personenstand der Eltern aber durchaus eine erhebliche Rolle. Dies gilt schon für die ökonomische Absicherung des Kindes, da verheiratete Paare umfassende rechtliche Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und auch wech- selseitige erbrechtliche Ansprüche aneinander haben, die sich zumindest mittelbar auf den ökonomischen Status des Kindes auswirken. Mein Zwischenfazit: Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ operiert mit den Gefühlen vieler ungewollt kinderloser unverheirate- ter Menschen und weckt Hoffnungen; vermeintlich wird Einsatz für deren Interessen suggeriert. Sehr ärgerlich aber, dass keine wirklich substanziellen Vorschläge un- terbreitet werden. So kann keine verantwortliche Politik gestaltet werden! Doch nun des Ärgers genug: Die meisten interessiert, was die gesetzlichen Krankenkassen bei ungewollter Kinderlosigkeit auf der Grundlage der Regelungen des SGB V und des „Sondertatbestandes“ künstliche Be- fruchtung im § 27 a SGB V leisten. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben – unter anderem auf- grund des § 27 SGB V – bei ungewollter Kinderlosigkeit einen Leistungsanspruch auf Krankenbehandlung. Grund- sätzlich werden die Kosten für die Diagnostik der unge- wollten Kinderlosigkeit übernommen. Gleiches gilt auch für medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Zeu- gungs- oder Empfängnisfähigkeit beispielsweise durch chirurgische Eingriffe, die Verordnung von Medikamen- ten oder auch durch eine psychotherapeutische Behand- lung. Diese Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor der künstlichen Befruchtung, durch zum Beispiel in- trauterine Insemination, IUI, durch die In-vitro-Fertilisa- tion, IVF, und/oder intrazytoplasmatische Spermienin- jektion, ICSI. Die Einfügung des § 27 a erfolgte 1990 als Nachtrag zur Gesundheitsreform von 1988. Im Vorfeld war grund- sätzlich strittig, ob die künstliche Befruchtung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll. Die künstliche Befruchtung selbst gilt nicht als Behand- lung einer Krankheit. Damit sie aber überhaupt in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden konnte, wurde sie den für Krankheiten geltenden Rege- lungen des SGB V quasi unterstellt. s k d p m g u d u t s S E i d E a m m n f n k s h h h w s F d e t b m s G g ü K g s d d a g s n z u a e d n (C (D Seit dem 1. Januar 2004 gelten folgende Leistungsan- prüche der Versicherten an ihre gesetzlichen Kranken- assen: Die Krankenkasse übernimmt auf der Grundlage es von ihr im Vorfeld zu bewilligenden Behandlungs- lanes 50 Prozent der Behandlungskosten und Medika- ente für bis zu drei Versuche. Die übrigen 50 Prozent elten als Eigenbeteiligung. Es handelt sich hierbei nicht m eine Zuzahlung, und die Eigenbeteiligung bleibt bei er Berechnung für die Belastungsgrenze für die Befrei- ng von den Zuzahlungen unberücksichtigt. Die Leis- ungen gelten für Ehepaare, bei denen die Frauen zwi- chen 25 und 40 und die Männer unter 50 Jahre alt sind. Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Anerkennung der achleistungen für eine künstliche Befruchtung, ihre inbeziehung in das System der Gesundheitsversorgung st sowohl Ausdruck von Solidarität als auch ein Beweis afür, dass die soziale Krankenversicherung ein großer rfolg unserer Solidargemeinschaft ist. Nicht näher eingehen möchte ich auf die Erfolge, aber uch Belastungen und Risiken der verschiedenen For- en der künstlichen Befruchtung, der Reproduktions- edizin, selbst. Diese hat in den vergangenen Jahren eben der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnis- ähigkeit viele anfängliche euphorische Hoffnungen icht erfüllt und wird sie wohl auch nicht alle erfüllen önnen. Sowohl die Männer und noch mehr die Frauen tehen während der Behandlungsphase unter einer sehr ohen seelischen und körperlichen Belastung. Gesund- eitliche Risiken sind keineswegs auszuschließen; des- alb sind auch umfassende Beratungspflichten vor und ährend einer künstlichen Befruchtung vorgesehen. Tat- ächlich kommt es auch nur bei 18 von 100 behandelten rauen tatsächlich zur Geburt des erhofften Wunschkin- es. Ob aus familien- oder bevölkerungspolitischer Sicht ine volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruch- ung erstrebenswert ist, kann zu Recht diskutiert werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ha- en im Hamburger Grundsatzprogramm deutlich ge- acht: „Kinder verkörpern Freude auf die Zukunft. Sie ind das Fundament jeder Gesellschaft. Wir wollen eine esellschaft, die Familien mit Kindern beste Bedingun- en bietet, und ein Klima der Aufgeschlossenheit gegen- ber den Bedürfnissen von Kindern. Eine erfolgreiche inder- und Familienpolitik gehört zu den Schlüsselfra- en für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Und wir agen auch „Wir wollen den Menschen kein Lebensmo- ell vorschreiben. Die meisten Menschen wünschen sich ie Ehe, wir schützen sie. Gleichzeitig unterstützen wir ndere gemeinsame Lebenswege, nichteheliche Lebens- emeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartner- chaften, alleinerziehende Eltern.“ Wir wollen es Män- ern und Frauen leichter machen, ihre Kinderwünsche u erfüllen. In den letzten Jahren ist die Zahl kinderloser Frauen nd vor allem kinderloser Männer in Deutschland stark ngestiegen. Für die meisten handelt es sich dabei um ine gewollte Kinderlosigkeit, für die die Regelungen es § 27 a SGB mit der Bevorzugung der Ehepaare kei- eswegs als Ursache heranzuziehen sind. Elternschaft Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15775 (A) ) (B) ) wird wenn überhaupt – zunehmend später in den Le- benslauf eingeplant. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist bewusst, dass es für Menschen eine schwere Belastung ist, wenn sie keine Kinder bekommen können. Eine Ver- schiebung des Kinderwunsches in höheres Alter birgt prinzipiell das Risiko sinkender Zeugungs- und Emp- fängnisfähigkeit – und damit wiederum auch eine anhal- tende Nachfrage nach reproduktionsmedizinischer Be- handlung der ungewollten Kinderlosigkeit. Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen hat viele Ursachen, körperliche wie auch seelische. Aber ich wie- derhole: Mit zunehmendem Alter vermindert sich so- wohl die Zeugungs- als auch die Empfängnisfähigkeit. Die Verschiebung einer bewussten Elternschaft hat für Männer und Frauen mannigfaltige Gründe: Die einen wollen sich erst beruflich etablieren, wollen eine qualifi- kationsadäquate Karriere machen; andere fühlen sich in jungen Jahren noch nicht reif genug, um die Verantwor- tung für ein Kind zu übernehmen. Und viele entscheiden sich vorerst gegen ein Kind, weil sie glauben, dass ihnen die finanzielle Basis fehlt oder sie die wohnortnahen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf als nicht zufriedenstellend betrachten. Diesen Gründen können wir nur mit einer guten Fa- milien- und Gleichstellungspolitik entgegenwirken. Not- wendig sind unter anderem sowohl der zügige flächen- deckende und qualitativ hochwertige Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, vor allem aber auch eine familien- freundliche Kultur in der Wirtschaft. Einen Tag vor dem Internationalen Frauentag fordere ich erneut ein Gleich- stellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Auch hiermit werden Männer und Frauen bereits in jungen Jahren er- mutigt, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Mein Fazit: Die Debatte um die rechtlichen, medizini- schen, ethischen und finanziellen Voraussetzungen zur Behandlung ungewollt kinderloser Menschen wird wei- tergeführt werden, nicht zuletzt wegen veränderter ge- sellschaftlicher Vorstellungen von Familie und Kindern. Wer die ungewollte Kinderlosigkeit für die Betroffenen beheben will, muss ein ganzes Maßnahmebündel absi- chern. Dieses tut der „Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Fünften Sozialgesetzbuches“ nicht. Die SPD- Fraktion lehnt ihn ab. Dr. Konrad Schily (FDP): Der Antrag der Fraktion Die Linke, zu dem ich hier spreche, beinhaltet die Änderung des § 27 a I Nr. 3 des Fünften Sozialgesetzbu- ches. Danach sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft modifiziert werden. Es soll die Voraus- setzung entfallen, dass die Personen, die die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen wol- len, miteinander verheiratet sind. Nach dem Antrag der Fraktion Die Linke sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei unverheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung über- n F 1 i r K s e g ß d e 2 W t t A w F s R A K 1 d v b h L k n s d k g d n s K l t f g k d r i c z l g v d (C (D ehmen und nicht verheiratete Paare gleichstellen. Die raktion veranschlagt dafür Mehrkosten in Höhe von 8 Millionen Euro jährlich bei den Kassen. Der Antrag st inhaltlich an ein Urteil des Bundesverfassungsge- ichts angelehnt, wonach unverheiratete Ehepaare die osten im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müs- en. Dadurch entstehe nach Auffassung der Antragsteller ine Benachteiligung unverheirateter Partner, „die den esellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werde“. Der Antrag der Linken wäre dahin gehend zu begrü- en, dass verheiratete wie nicht verheiratete Paare vor em Gesetz gleich zu behandeln sind. Dieser Gedanke ntspricht der Lebenswirklichkeit am Beginn des 1. Jahrhunderts und bedeutet keine Minderung des ertes der Ehe und der Familie. Dennoch ist dem An- rag der Linken nicht zu folgen. Die künstliche Befruch- ung stellt eine versicherungsfremde Leistung dar. Eine usweitung auf andere Personengruppen als Ehepaare ie zum Beispiel unverheiratete Paare ist nur für den all denkbar, dass eine Finanzierung über Steuermittel ichergestellt wird. Dies ist jedoch nach derzeitiger echtslage nicht gegeben. Sogar die von der Großen Koalition beschlossene ufstockung des Bundeszuschusses an die gesetzliche rankenversicherung, der bis zum Jahr 2016 bis auf 4 Milliarden Euro angehoben werden soll, ändert an ieser Auffassung nichts. Die vorgeschlagene Summe on 14 Milliarden Euro reicht nicht einmal aus, um die eitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie die eute unumstritten als versicherungsfremd anerkannten eistungen wie Haushaltshilfen, Krankengeld bei Er- rankung der Kinder zu finanzieren. Kinderlosigkeit ist icht als Krankheit im engeren Sinne zu werten, sondern tellt ein allgemeines Lebensschicksal dar. Vorliegend geht es nicht um die Absicherung gegen as Risiko Krankheit bzw. um die Behandlung einer ranken und/oder versicherten Person. § 27 a SGB V re- elt einen eigenständigen Versicherungsfall. Seine Son- erstellung ist notwendig, weil bei der Unfruchtbarkeit icht immer eine „Krankheit“ im Sinne des Krankenver- icherungsrechts vorliegt und die Abgrenzung zur rankheit oft fließend und oftmals auch eine Behand- ung jenes Partners geboten ist, der nicht erkrankt ist. Folgte man dem Antrag der Linken, würde das bedeu- en, diese Förderungsmaßnahmen der versicherungs- remden Leistung gerade der Solidargemeinschaft der esetzlichen Krankenversicherung aufzubürden. Dies önnte nur noch mit dem Argument begründet werden, ass die gesetzliche Krankenversicherung alles finanzie- en solle, was die medizinische Kunst ermöglicht. Dem st aber nicht so: Einzig ist es die Aufgabe der gesetzli- hen Krankenkassen, Leistungen im Rahmen der medi- inischen Notwendigkeit zu finanzieren und so eine qua- itativ hochwertige Grundversorgung der Versicherten zu ewährleisten. Frank Spieth (DIE LINKE): Derzeit haben nur erheiratete Paare Anspruch auf Übernahme von Kosten er künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Kran- 15776 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) kenversicherung. Nichteheliche Gemeinschaften sind von der Kostenbezuschussung ausgenommen. Dagegen wurde geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (Az.: 1 BvL 5/03) festgestellt, dass dieser Leistungsausschluss mit der Ver- fassung vereinbar ist. Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, per Gesetz verfassungskonform nichtehelichen Lebens- gemeinschaften diese Leistung zu gewähren. Dieses Anliegen verfolgen wir, die Fraktion Die Linke, mit unserem Gesetzentwurf. Wir wollen, dass un- verheiratete Paare die gleichen Leistungen der gesetzli- chen Krankenversicherung zur künstlichen Befruchtung erhalten wie verheiratete. Die Frage, die sich heute stellt, ist also im Kern fol- gende: Können unverheiratete Paare genauso gut Kinder erziehen wie verheiratete Paare? Wir meinen: Ja, man kann nicht unterstellen, dass Paare, nur weil sie einen Ring am Finger tragen, besser geeignet wären für die Kindererziehung als solche ohne Ring. So denkt mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung. Vor einigen Jahrzehnten war in der Gesellschaft noch ein anderes Familienbild dominierend: Uneheliche Kinder waren früher einmal eine Schande, und bevor das erste Kind auf die Welt kam, wurde aus moralischen Gründen schnell noch geheiratet. Diese Zeiten sind – zum Glück – lange vorbei. Wenn man sich aber die Positionen der anderen Fraktionen, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion anschaut, dann könnte man meinen, aus Versehen eine Zeitmaschine in Richtung Vergangenheit benutzt zu haben. Dort heißt es nach wie vor entgegen jeder Lebenswirklichkeit: Gerade die Ehe bietet die Rahmenbedingungen, die das Kinder- kriegen ermöglichen. Die SPD meinte im Ausschuss immerhin, dass man die Angelegenheit in den nächsten Monaten prüfen müsse. Wir sind also gespannt, ob die Koalition in Zu- kunft zu einer modernen Familienpolitik fähig ist – ich fürchte, nein. Die Grünen haben eine absurde Position gezeigt. Sie meinen, dass man auch gleichgeschlechtliche eingetra- gene Lebenspartnerschaften berücksichtigen müsse, und stimmen deshalb nicht zu. Es mag ja stimmen, dass man den Personenkreis noch weiter ziehen sollte. Aber auch ein langer Weg zur Verankerung eines modernen Fami- lienbildes in den Gesetzen braucht einen ersten Schritt. Uns war es wichtig, diesen ersten Schritt endlich zu ge- hen, und es wäre für die Betroffenen – auch für die gleichgeschlechtlichen – wichtig, wenn die anderen Frak- tionen diesen ersten Schritt unterstützen würden. Wir erleben also heute wahrscheinlich wieder, dass ein Gesetzentwurf der Linken weggestimmt wird, nicht weil man aus grundsätzlichen Gründen dagegen ist, son- dern weil sich dies mit der CDU/CSU nicht durchsetzen lässt. Lassen Sie mich auf zwei Absurditäten hinweisen: 0 b d o d g z a u g W d L b u i k c D h A c k k e d d n s t P c d A s u i t s e s u d s t s d d l a t (C (D Erstens: Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung ,25 Prozentpunkte mehr Beitrag. Man fragt allerdings ei der Beitragszahlung in die Pflegeversicherung nicht anach, ob man aus freien Stücken keine Kinder wollte der ob man keine Kinder bekommen konnte. Zweitens: Bei Leistungskürzungen, Hartz IV war da er Vorreiter, wird eine uneheliche Bedarfsgemeinschaft enauso behandelt wie eine eheliche. Im Klartext: Be- ieht jemand Hartz-IV-Leistungen und lebt mit einer nderen Person gemeinsam, dann wird geschnüffelt bis nter die Bettdecke. Es könnte hier ja doch eine Lebens- emeinschaft statt einer Wohngemeinschaft vorliegen. enn es also ums Kürzen von Leistungen geht, dann ist er Trauschein egal. Geht es aber um das Gewähren von eistungen, wie bei der künstlichen Befruchtung, dann esteht auf einmal ein Unterschied zwischen ehelichen nd unehelichen Lebensgemeinschaften. Wir sagen: Das st ungerecht und muss geändert werden. Familien auf den Trauschein zu reduzieren, ist erz- onservativ und in keiner Weise vereinbar mit dem übli- hen Getöse für eine familienfreundliche Politik in eutschland. Leider ist dieses Getöse oft nicht mehr als eiße Luft. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ntrag der Linken, neben Ehepaaren auch nichteheli- hen Lebensgemeinschaften eine Teilfinanzierung der ünstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Kran- enkassen zukommen zu lassen, betrifft ein Thema, das motional stark besetzt ist. Der 1990 eingeführte § 27 a SGB V sollte im Rahmen er Gesundheitsreform 2003 ersatzlos gestrichen wer- en. Im Rahmen der Konsensverhandlungen wurde der un gültige Kompromiss gefunden. Er ist Teil eines Ge- amtpakets von höheren Eigenbeteiligungen durch Pa- ientinnen und Patienten oder Streichungen – Stichworte raxisgebühr oder Wegfall der Erstattung frei verkäufli- her Arzneimittel. Bei der künstlichen Befruchtung wur- en eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent eingeführt und ltersgrenzen festgelegt. In der öffentlichen Diskussion damals standen insbe- ondere die beiden Methoden In-vitro-Fertilisation (IVF) nd die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) m Vordergrund. Die Diskussion drehte sich damals un- er anderem um die Fragen: Gibt es einen durch die Ver- ichertengemeinschaft zu finanzierenden Anspruch auf in Kind, das genetisch von beiden Elternteilen ab- tammt? Welches sind zielführende Behandlungen der ngewollten Kinderlosigkeit? Wie ist damit umzugehen, ass IVF und ICSI mit hohen physischen und psychi- chen Belastungen der behandelten Frauen sowie erhöh- en Zahlen von Mehrlingsschwangerschaften verbunden ind und immer wieder erhöhte Fehlbildungsraten bei urch ICSI gezeugten Kindern als Risiko genannt wer- en? Was rechtfertigt, dass im Gegensatz zu Behand- ungsmethoden anderer Krankheiten oder der Zulassung ls Medikament eine sehr geringe Erfolgsquote akzep- iert wird? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15777 (A) ) (B) ) Diese Aspekte lassen uns Grüne weiterhin kritisch auf die Methoden IVF und ICSI schauen. Wir stehen jedoch zu den Grundzügen des damals gefundenen Kompromis- ses, der im September 2007 vom Bundessozialgericht bestätigt wurde: Sowohl die Altersgrenze für Männer als auch der Eigenanteil von 50 Prozent seien nicht als Be- nachteiligung Behinderter und Diskriminierung sozial Schwacher zu kritisieren. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls im September 2007 – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – ent- schieden, dass künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unverheiratete steuerabzugs- fähig sei. Der Vorstoß der Partei der Linken, die Mitfinanzie- rung der gesetzlichen Krankenkassen über die bisherige Engführung auf Ehepaare auszuweiten, trifft in der Grundintention auf unsere Sympathie. Aber er bleibt auf der Hälfte des Weges stecken. Warum er nur für in hete- rosexuellen Partnerschaften lebende Personen und nicht auch für alleinstehende oder in eingetragenen Lebens- partnerschaften lebende Frauen und mit ihnen auf ande- rem Weg verbundene Männer gelten soll, ist uns Grünen nicht nachvollziehbar. Ungewollte Kinderlosigkeit kann auch dort vorkommen. Die Mitfinanzierung der Behand- lung durch die Versichertengemeinschaft in diesen Kon- stellationen auszuschließen widerspricht ebenfalls dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch diese Personengrup- pen sind von dem von der Linken zur Argumentation he- rangezogenen Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pfle- geversicherung betroffen. Eine Gegenfinanzierung sehen sie allerdings wie üblich nicht vor. Interessant finde ich aber, dass sie, im Gegensatz zum üblichen Protest der Linken gegen jegliche Form von Zuzahlungen, hier keine Streichung der hälftigen Eigenbeteiligung fordern. Wir sehen also, dass alle im Bundestag vertretenen Par- teien der Auffassung sind, dass eine hälftige Eigenbetei- ligung durch die Betroffenen gerechtfertigt ist. Aus den genannten Gründen enthalten wir Bündnis- grünen uns bei diesem Antrag der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie die Anträge Das Europäische Antidiskriminierungsrecht wei- terentwickeln auf Drucksache 16/2795, Kein Generalverdacht bei den Sicherheitsüber- prüfungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 auf Drucksache 16/686 und Zusammenarbeit der EU mit Russland stärken auf Drucksache 16/8371 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 d n m U n (C (D er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 2007 – Drucksache 16/5044 – Verteidigungsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes – Drucksachen 16/7425, 16/7793 Nr. 1.3 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006 – Drucksachen 16/6835, 16/7217 Nr. 3 – Ausschuss für Tourismus – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Zukunftstrends im Tourismus – Drucksache 16/478 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 16/7575 Nr. A.14 Ratsdokument 14959/07 Rechtsausschuss Drucksache 16/7393 Nr. A.33 Ratsdokument 14957/07 Finanzausschuss Drucksache 16/7575 Nr. A.13 Ratsdokument 14942/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.6 Ratsdokument 16449/07 Haushaltsausschuss Drucksache 16/7905 Nr. A.20 Ratsdokument 16265/07 15778 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7817 Nr. A.7 Ratsdokument 15351/07 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/7905 Nr. A.10 Ratsdokument 16489/07 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/7817 Nr. A.6 Ratsdokument 14526/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.8 Ratsdokument 15469/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.33 Ratsdokument 16317/07 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/7817 Nr. A.25 Ratsdokument 15898/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.3 EuB-EP 1613; P6_TA-PROV(2007)0504 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/6389 Nr. 1.86 Ratsdokument 12241/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.22 Ratsdokument 15292/07 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/8135 Nr. A.28 Ratsdokument 5279/08 91, 1 0, T 149. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Beckmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Wenn man an den Luftraum und an die Flug-
    sicherung denkt, vermutet man, sie seien in Europa gren-
    zenlos. Man wünscht sich das; aber das Gegenteil ist der
    Fall. Zurzeit haben wir Grenzen in einem Bereich, der
    eigentlich anders strukturiert und gestaltet sein sollte. Es
    gibt eine EG-Verordnung zur Schaffung eines einheitli-
    chen europäischen Luftverkehrsraums. Ich denke, wir
    haben auch in Deutschland die Pflicht, unsere national
    ausgerichtete und organisierte Flugsicherung diesem
    neuen Umstand anzupassen. Dazu hat es in dieser Legis-
    laturperiode einen ersten Anlauf gegeben. Einige Kolle-
    gen haben bereits darauf hingewiesen.

    Es geht uns in dieser Legislaturperiode darum, end-
    lich auch hier in Deutschland eine rasche Rechts- und
    Strukturreform durchzuführen, nicht unbedingt eine Ka-
    pitalprivatisierung, über die immer wieder diskutiert
    wird, sondern eine Rechts- und Strukturreform der deut-

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    (C (D chen Flugsicherung, die dieser EG-Verordnung entpricht. Ich glaube, das Entscheidende dabei ist, dass wir ie national ausgerichtete und organisierte Flugsicheung endlich transformieren in eine neue Struktur, die ofen und in der Lage ist, kooperativ über die nationalen renzen hinaus innerhalb des europäischen Luftblocks u operieren. Dazu ist, denke ich, ein Änderungsgesetz notwendig. ieses Änderungsgesetz wird ganz bestimmte Merkmale u tragen haben. Die rechtlichen Voraussetzungen der rennung von regulativen und operativen Bereichen der lugsicherung müssen geschaffen werden. Die Experten, ie sich mit diesem Thema beschäftigen und uns Rat eben, weisen zu Recht darauf hin – ich unterstreiche as deutlich –: Flugsicherung ist etwa zu 95 Prozent eine ienstleistung und zu 5 Prozent ein hoheitlicher Akt. Ich enke, das bedeutet auch, dass sich diese Dienstleistung em Wettbewerb in Europa stellen muss. Daher muss die eutsche Flugsicherung in der Lage sein, diesen Wettbeerb in irgendeiner Form zu bestehen. Die Struktur uss dazu dienlich sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Insofern sind diese Rechts- und Strukturfragen rasch
    nzugehen. Es gibt zurzeit unter den Fachleuten und Be-
    ichterstattern die Diskussion, ob das einzelgesetzlich
    nterhalb einer Änderung des Grundgesetzes möglich ist
    der nicht. Ich bin der Meinung: Wenn es eine gesetzli-
    he Form gibt, die ohne Grundgesetzänderung möglich
    st, dann gerne, aber es muss rechtlich zweifelsfrei sein.

    enn es nicht rechtlich zweifelsfrei ist, wird dieses Par-
    ament an einer Änderung des Grundgesetzes nicht vor-
    eikommen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


    enn ich möchte nicht, dass wir hier ein Gesetz verab-
    chieden, das dann im Bundespräsidialamt erneut nicht
    usgefertigt wird. Ich denke, über diese Hürde müssen
    ir uns im Klaren sein. Wir brauchen auch von den Ver-

    assungsressorts klare Antworten hinsichtlich einer ent-
    prechenden Gesetzesnovelle. Wir brauchen Klarheit.
    ine verfassungsrechtliche Grauzone kann und wird es
    it dem Haus hier nicht geben können.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


    Ich will noch etwas sagen, das wichtig ist und klar-
    estellt werden muss: Die Situation in Deutschland
    nterscheidet sich von der in anderen Staaten. In
    eutschland ist die Flugsicherung in der Verfassung ge-

    egelt. Dadurch wollten wir deutlich machen, dass sie
    ine Aufgabe des Bundes und keine Aufgabe der Länder
    st. In den Verfassungen unserer europäischen Nachbar-
    taaten sind keine Regelungen zur Flugsicherung enthal-
    en. Auch das ist ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei
    m eine Dienstleistung handelt. Als Mann von der Küste
    eise ich nur darauf hin: Unser Lotswesen beispiels-
    eise ist nicht im Grundgesetz verankert. Man muss also
    enau hinschauen, um welche Thematik und um welche
    ragestellungen es jeweils geht.






    (A) )



    (B) )


    Uwe Beckmeyer
    Ich habe die Hoffnung, dass die Deutsche Flugsiche-
    rung bei der Einrichtung funktionaler Luftraumblöcke in
    Europa schon bald eine wichtige und gestaltende Rolle
    spielt. Auf europäischer Ebene brauchen wir eine gestal-
    terische Kraft, und die Deutsche Flugsicherung – das ist
    vorhin schon erwähnt worden – gehört zu den besten
    Flugsicherungen der Welt. Sie erbringt eine wichtige
    Dienstleistung. Die Sicherheit in diesem Bereich konnte
    immer weiter erhöht werden. Die Bürgerinnen und Bür-
    ger bzw. die Passagiere verlangen von der Deutschen
    Flugsicherung eine einzigartig gute Leistung.

    In diesem Zusammenhang sind aber noch einige Fra-
    gen zu klären. Dabei geht es um die Flugsicherung an re-
    gionalen Flughäfen, um die Flugsicherung in Grenzge-
    bieten, insbesondere im süddeutschen Luftraum durch
    Skyguide, aber auch um die Umsetzung des Konzepts
    der funktionalen Luftraumblöcke. Diese Themen müs-
    sen sauber abgearbeitet werden. Das verlangt schon der
    Umstand, dass sie immer noch auf unserer Tagesord-
    nung stehen. Auf diese Themen sollten wir uns bei unse-
    rer Arbeit konzentrieren.

    Jetzt möchte ich einen Punkt ansprechen, der in der
    derzeitigen öffentlichen Diskussion zu kurz kommt –
    Kollege Königshofen hat diesen Gedanken bereits auf-
    gegriffen, und ich will diesen Aspekt betonen: Wir ha-
    ben die Chance, durch die Umsetzung des Konzepts der
    funktionalen Luftraumblöcke in Europa für einen enor-
    men Minderverbrauch von Kerosin zu sorgen. Durch die
    Realisierung dieses Konzepts können Umwegflüge
    – teilweise machen diese Umwege einige hundert Kilo-
    meter aus – in Europa vermieden werden. Das ist ein
    hehres Ziel. Nichtsdestotrotz sollten wir uns vornehmen,
    dieses Ziel zu erreichen.

    Da wir immer davon reden, dass das Flugzeug ein
    emissionsträchtiges Transportmittel ist, möchte ich da-
    rauf hinweisen: Wir müssen auch für die Fluggesell-
    schaften die Voraussetzungen schaffen, dass sie von
    Frankfurt nach Madrid nicht 1 600 Kilometer fliegen
    müssen, sondern dass sie für diese Strecke vielleicht nur
    1 100 Kilometern brauchen, weil sie die kürzeste Luftli-
    nie fliegen können und nicht aufgrund verschiedener na-
    tionaler Luftraumzuständigkeiten Umwege fliegen müs-
    sen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


    Fachleute schätzen, dass wir dadurch circa 12 Prozent
    des Kerosinverbrauchs einsparen könnten. Diese Per-
    spektive verdient eine nationale bzw. europäische An-
    strengung. Indem wir die Verkehrsströme und die Flug-
    routen optimieren, würden wir nicht nur für mehr
    Sicherheit in Europa sorgen, sondern auch einen ökolo-
    gisch sehr sinnvollen Ansatz zur Vermeidung zusätzli-
    cher Emissionen verfolgen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sicherheit
    ist bei all dem oberstes Gebot. Die Deutsche Flugsiche-
    rung funktioniert sehr gut. In der Vergangenheit haben
    wir es auch geschafft, eine Abgrenzung von militäri-
    scher und ziviler Flugsicherung vorzunehmen. Die inte-
    grierte Flugsicherung funktioniert in Deutschland her-

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    (C (D orragend. Da sitzen die Blauröcke neben den Zivilisten, nd sie arbeiten hervorragend zusammen. Das sollten ir perspektivisch auch auf europäischer Ebene errei hen. Wir müssen die vor uns liegenden Aufgaben klug ngehen, um letzten Endes ein verfassungsfestes Gesetz uf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Gerda Hasselfeldt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege
infried Hermann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-

en.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Winfried Hermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    erren! Ich glaube, als der Bundespräsident die Kapital-
    rivatisierung der Flugsicherung vor rund anderthalb
    ahren gestoppt hat, waren die meisten von uns doch
    iemlich überrascht. Auch wir hatten natürlich gewisse
    weifel. Dass die Entscheidung damals so eindeutig aus-
    efallen ist, hat uns aber überrascht. Seitdem – das muss
    an nüchtern feststellen – hängt die Deutsche Flug-

    icherung buchstäblich in der Luft, und seitdem hängen
    uch einige andere Flugsicherungsgesellschaften ohne
    erfassungsmäßige Grundlage in der Luft. Denn wenn
    an das Gutachten und den Spruch des Bundespräsiden-

    en ernst nimmt, dann kommt man zu dem Ergebnis,
    ass das Grenzregime von privaten Flugsicherungen, das
    ir in Süddeutschland haben – die Skyguide –, auch
    icht verfassungskonform ist. Dann ist es auch nicht mit
    er Verfassung in Einklang zu bringen, dass wir auf Re-
    ionalflughäfen private Fluglotsen haben, die auch kei-
    er Bundesbehörde angehören. Hier herrscht also offen-
    ichtlich ein Zustand, der korrigiert werden muss.

    Die Große Koalition stochert bei der Suche nach einer
    ösung ein bisschen im Nebel; das muss man schon sa-
    en.


    (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Was?)


    onst würde uns nach anderthalb Jahren ein Gesetzent-
    urf vorliegen.


    (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Vom Koalitionspartner der Zukunft ist das aber eine harte Kritik!)


    Auf Nachfragen bei der Bundesregierung haben wir
    estgestellt, dass es auch in der Bundesregierung keine
    inigkeit gibt. Die verschiedenen Ressorts haben sich
    icht darauf einigen können, wie man das angeht; sonst
    äge ein Gesetzentwurf vor.

    Ich sage dies nicht mit besonderer Häme; denn ich
    eiß, dass die Problematik nicht einfach zu lösen ist.
    ir haben damals bei diesem Gesetzentwurf mitge-
    acht und – das sage ich ganz offen – geglaubt, dass
    an mit einem geschickten Gesetzentwurf an einer Ver-

    assungsänderung vorbeikommt. Je länger man darüber
    äsoniert, desto mehr denke ich, dass das auch ein Ver-
    uch war, an der Realität vorbeizuschauen. Die Realität






    (A) )



    (B) )


    Winfried Hermann
    der deutschen Verfassung gibt meines Erachtens nicht
    her, was durch das Privatisierungsgesetz versucht wor-
    den ist.

    Ich will das an folgendem Bild deutlich machen. Das
    Grundgesetz schreibt im Grunde genommen vor, dass
    die Flugsicherung von einer Bundesbehörde wahrge-
    nommen werden muss. Das hat man sich vor 50 Jahren
    so ausgedacht. Da war aber die Situation in Deutschland
    und in Europa völlig anders. Die damaligen Verfas-
    sungsväter konnten sich nicht vorstellen, dass es einmal
    einen einheitlichen europäischen Himmel geben würde.
    Sie konnten sich auch nicht vorstellen, dass es einmal so
    viel Luftverkehr geben würde und dass es am Schluss
    keine hoheitliche Aufgabe, sondern überwiegend eine
    Dienstleistungsaufgabe sein würde.

    Insofern muss man einfach sagen, die derzeitige
    grundgesetzliche Regelung trägt der Realität im europäi-
    schen Luftverkehr, die sich in den letzten 50 Jahren ver-
    ändert hat, nicht mehr Rechnung. Deshalb müssen wir,
    glaube ich, darüber nachdenken, wie wir eine Gesetzes-
    regelung, eine Organisationsform hinbekommen, die ei-
    nerseits die europäischen Anforderungen realer und
    rechtlicher Art erfüllt und die Verordnung Single Euro-
    pean Sky umsetzt, die auf der anderen Seite aber verfas-
    sungsmäßig sauber abgesichert ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Nun gehöre ich zu den Leuten, die sagen, die Verfas-
    sung tastet man nicht einfach an, schon gar nicht wegen
    nur eines Gesetzes. Aber wenn man feststellt, dass die
    Verfassung eine Regelung enthält, die überhaupt nicht
    mehr zeitgerecht ist, dann muss man darüber nachden-
    ken, wie man die Organisation und die Verfassung zu-
    sammenbringt.

    Wenn wir allerdings zu einer vernünftigen Regelung
    kommen wollen – das sage ich ganz klar –, dann müssen
    wir, glaube ich, einen neuen Anlauf machen. Wir kom-
    men nicht weiter, wenn wir an dem alten Modell, mit
    dem wir gescheitert sind, hier noch ein bisschen herum-
    basteln und dort noch ein bisschen herumbasteln und
    einfach das Grundgesetz ändern. Vielmehr müssen wir
    mit dem neuen Modell die folgenden Fragen klar beant-
    worten: Wie sichern wir die Grenzregime ab? Wie schaf-
    fen wir rechtliche Voraussetzungen für funktionale Luft-
    räume in Europa, die nicht mehr national sein können?
    Wie stellen wir sicher, dass ein nationales Kontroll-
    regime trotzdem funktioniert? Denn es geht nicht nur um
    Dienstleistungen, sondern es gibt auch hoheitliche Funk-
    tionen. Wie stellen wir sicher, dass das Quasimonopol,
    das es in diesen funktionalen Lufträumen dann geben
    wird, kontrolliert werden kann? Das muss sichergestellt
    werden. Ein Bundesamt muss entsprechende Kontroll-
    rechte haben. Darüber hinaus muss es klare Kontroll-
    rechte auch im Sinne des europäischen Rechts geben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich komme zum Schluss. Es ist, Kollege Beckmeyer,
    in der Tat eine intelligente Lösung gefragt, die zu finden
    schwierig und eine große Herausforderung ist. Ich plä-

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    (C (D iere dafür, in unseren Fraktionen eine offene Diskusion zu führen. Ich beobachte, dass niemand es in seiner raktion geschafft hat, darüber eine offene Diskussion u führen, weil es eine heikle Frage ist und das Grundgeetz berührt. Ich glaube, wir müssen erst diese Debatte ühren, dann einen klugen Vorschlag machen. Erst dann önnen wir mit diesem Thema wieder ins Parlament ommen. Sonst werden wir wieder scheitern. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)