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    Plenarprotokoll 16/149 Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes tat- sächlich durchsetzen (Drucksachen 16/7739, 16/8412) . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ a) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern (Drucksache 16/8381) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Datenbasis für flächende- ckende Versorgung mit breitbandigem Internetzugang schaffen (Drucksache 16/7862) . . . . . . . . . . . . . . . 15699 B 15699 D 15701 B 15702 D 15704 B 15718 D 15719 A Deutscher B Stenografisch 149. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung je- der Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Drucksache 16/5807) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden (Drucksache 16/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit U S D A D E E P T 15699 A 15699 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15706 B 15707 B undestag er Bericht ung 7. März 2008 t : te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundes- ministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: 15709 B 15710 C 15711 B 15711 C 15713 A 15713 D 15715 C 15715 D 15717 D c) Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lothar Bisky, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 Fraktion DIE LINKE: Schnelles Internet für alle – Unternehmen zum Breitband- anschluss gesetzlich verpflichten (Drucksache 16/8195) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen (Drucksache 16/8372) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energieverbrauch von Computern senken (Drucksache 16/8374) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Zum Stand der Deutschen Einheit und der perspektivischen Entwicklung bis zum Jahr 2020 (Drucksachen 16/3581, 16/5418) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erhöhung von Transparenz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes für die ostdeutschen Bundesländer (Drucksache 16/7567) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Errichtung einer Großfor- schungseinrichtung in den neuen Län- dern (Drucksache 16/5817) . . . . . . . . . . . . . . . . d D M J W P V R M K T A S o G l s ( K M U S C T A F A k f ( J N D U W 15719 A 15719 D 15719 B 15719 C 15721 A 15722 B 15724 C 15725 D 15727 A 15728 B 15728 D 15729 C 15730 D 15732 A 15732 A 15732 A ) Beschlussempfehlung und Bericht des Äl- testenrates zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch und der Fraktion DIE LINKE: Einsetzung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages für die An- gelegenheiten der neuen Länder und für andere strukturschwache Regionen (Drucksachen 16/130, 16/1220) . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . olfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista ager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Gute Lehre an allen Hochschu- en gewährleisten, herausragende Hoch- chullehre prämieren Drucksache 16/8211) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst riedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: Zu- unft der Flugsicherung verfassungskon- orm gestalten Drucksache 16/7133) . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15732 B 15732 C 15734 A 15735 D 15737 C 15739 B 15741 A 15742 B 15743 C 15744 D 15746 A 15746 A 15747 B 15749 B 15750 A 15752 A 15753 A 15753 B 15754 B 15755 C 15756 B 15757 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 III Tagesordnungspunkt 27: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Drucksachen 16/4808, 16/8243) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Massenentlassungen bei deut- schen DAX-Konzernen trotz Gewinnexplo- sion Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 51 (147. Sitzung) Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum Zustand der Bundesfernstra- ßenbrücken und Zuleitung an den Deut- schen Bundestag; Kosten und Schwer- punkte der Brückensanierung Antwort (Neuabdruck) Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung 15758 C 15759 A 15760 A 15761 B 15762 B 15771 A 15772 A Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d n M M D F B A A 15763 C 15764 D 15766 A 15767 B 15768 C 15769 D 15770 D 15770 D es Fünften Sozialgesetzbuches (Tagesord- ungspunkt 27) aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15772 A 15773 A 15775 B 15775 D 15776 C 15777 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15699 (A) ) (B) ) 149. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    ung D) 2. Absatz; der zweite e Onlinedurchsuchung ist ericht hat sie aber nur un- en für den Ausnahmefall sen die Agenda 2010 fort- achte, die würde jetzt mmen!) trategie. Wir müssen For- eiter so fördern, wie die sentlicher Aspekt ist, dass nforderungen auf dem Ar- s ist klar: Das wird nicht dass im Zuge des Wettbe- te einfache Tätigkeiten in und Arbeitnehmer, es gibt aber positives Verhalten zugunsten nen und Arbeitnehmer sowie un würde ich aus Ihrem Munde ger (Beifall bei der SPD un Das Modell Lafontaine à la C ten Sie vielleicht einmal vor dass die Verstaatlichung der Öli mit einhergeht, dass freie Gewe Medien in ihrer Arbeit behinde wir in Deutschland schon. Da Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15771 (A) ) (B) ) Hans Meckel, Markus SPD 07.03.2008 Merz, Friedrich CDU/CSU 07.03.2008 Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 07.03.2008 Heidemarie Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 07.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blumentritt, Volker SPD 07.03.2008 Bollen, Clemens SPD 07.03.2008 Bülow, Marco SPD 07.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 07.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 07.03.2008 Gleicke, Iris SPD 07.03.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 07.03.2008 Griefahn, Monika SPD 07.03.2008 Großmann, Achim SPD 07.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Haustein, Heinz-Peter FDP 07.03.2008 Heil, Hubertus SPD 07.03.2008 Dr. Hendricks, Barbara SPD 07.03.2008 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 07.03.2008 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 07.03.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 07.03.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.03.2008 Lips, Patricia CDU/CSU 07.03.2008 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 M N N N O P R R R S D S S S S D S S S D T W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten üntefering, Franz SPD 07.03.2008 ahles, Andrea SPD 07.03.2008 itzsche, Henry fraktionslos 07.03.2008 ouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 rtel, Holger SPD 07.03.2008 aula, Heinz SPD 07.03.2008 aab, Daniela CDU/CSU 07.03.2008 aidel, Hans CDU/CSU 07.03.2008 eichel, Maik SPD 07.03.2008 ager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 r. Scheer, Hermann SPD 07.03.2008 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 07.03.2008 chmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 07.03.2008 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 07.03.2008 chuster, Marina FDP 07.03.2008 r. Schwanholz, Martin SPD 07.03.2008 pahn, Jens CDU/CSU 07.03.2008 teinbach, Erika CDU/CSU 07.03.2008 trothmann, Lena CDU/CSU 07.03.2008 r. Tabillion, Rainer SPD 07.03.2008 euchner, Jella SPD 07.03.2008 ächter, Gerhard CDU/CSU 07.03.2008 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 07.03.2008 ieczorek-Zeul, SPD 07.03.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15772 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Neuabdruck der Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (147. Sitzung, Drucksache 16/8310, Frage 51): Wie ist der Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum Zustand der Bundesfernstraßenbrücken, und wann wird dieser Bericht dem Bundestag zugeleitet? Derzeit wird eine ergänzende Information zu den Brü- cken der Bundesfernstraßen zum Straßenbaubericht 2006 erstellt. Diese soll in Kürze vorgelegt werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Ta- gesordnungspunkt 27) Maria Michalk (CDU/CSU): Die italienische Ärztin und Pädagogin, Maria Montessori ist nicht nur durch ihre berühmten pädagogischen Ansätze bekannt gewor- den, sondern auch wegen ihrer Feststellung, die ich im Folgenden zitiere: „Ohne das Kind, das ihm hilft, sich ständig zu erneuern, würde der Mensch degenerieren.“ Nicht nur diese gesellschaftspolitische Dimension un- serer Menschheitsgeschichte ist es, die uns alle gemein- sam seit Jahren hin zu dem Thema führt; was kann, was soll und was muss die Gesellschaft als Gemeinschaft tun, dass wir als Individuum zwar einmalig, aber nicht letztmalig sind. 91 Prozent aller 18- bis 35-Jährigen wollen Kinder ha- ben, aber rund 30 Prozent der Frauen des Jahrganges 1965 sind kinderlos. 74 Prozent der Kinderlosen wün- schen sich ein Kind. Jährlich nehmen etwa 200 000 Paare reproduktionsmedizinischen Rat in Anspruch. Hauptur- sache der ungewollten Kinderlosigkeit ist die Verschie- bung der Familienplanung in spätere Lebensabschnitte. Dabei wissen wir, dass die weibliche Fruchtbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt. Frauen zwischen 20 und Anfang 30 haben die besten Chancen, schwanger zu wer- den. Über die natürliche Form unserer Fortpflanzung wird viel berichtet, viel erzählt. Jeder hat seine Erfahrung. Viele freuen sich. Manche sind traurig. Und immer ist es die Liebe, die im Mittelpunkt unserer Menschwerdung steht. Das eint uns in der Beantwortung der Frage, wie wir mit einer Situation umgehen, wenn sich der natürli- che Kinderwunsch eines Paares leider nicht erfüllt. Da hilft auch nicht die Empfehlung „Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mir dir selbst.“ Wir wissen seit langen, dass es biologische, auch seelische Gründe sein können, die dieses natürliche Verlangen nach einem Kind unerfüllt lassen. Und wir haben seit langem und jährlich immer bessere Möglichkeiten, durch eine künst- liche Befruchtung den Kinderwunsch zu erfüllen. n g d d b e A n ß d a d B b G P a r a t d d d d n g h K n d k K A l A d E K G z z s t n d V E b M n g s G i g (C (D Die Erfüllung dieses Kinderwunsches sprechen wir iemandem ab. Nur auf dieser Basis wird eine Familie egründet. Sie ist die älteste aller Gemeinschaften und ie einzig natürliche. Das erste, was der Mensch vorfin- et, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kost- arste, was er im Leben besitzt, ist die Familie. So hat es inmal der Gründer der katholischen Gesellenvereine, dolf Kolping, formuliert. Und genau in diesem Span- ungsfeld bewegt sich der Antrag, der heute zur abschlie- enden Beratung vorliegt. Grundlage ist eine Entschei- ung des Parlaments, die von Bundesverfassungsgericht m 28. Februar 2007 bestätigt wurde. Es ist rechtens, ass die Beschränkung der Leistungen zur künstlichen efruchtung nach dem § 27 a des SGB V auf Ehepaare eschränkt bleibt. Die Fraktion Die Linke will durch ihre Vorlage eine leichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter aare herbeiführen, indem die gesetzliche Beschränkung uf Ehepaare im § 27 a SGB V gestrichen wird. Sie füh- en aus, dass die Beschränkung des Leistungsanspruches uf Kosten der Solidargemeinschaft sowohl rechtspoli- isch als auch familienpolitisch zu nicht zu verantworten- er Benachteiligung unverheirateter Personen mit Kin- erwunsch führt. Da verschlägt es mir die Sprache. Selbst die SED, in essen Tradition doch die Linke steht, hat immer die Be- eutung der Familie betont. Was für ein Solidarverständ- is haben Sie denn, wenn Sie beklagen, dass in der Pfle- eversicherung zum Beispiel die Kinderlosen einen öheren Beitrag zu zahlen haben, als Familien? Sich auf osten der Allgemeinheit durch vollständige Über- ahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung von en erhöhten Beiträgen in der Pflegeversicherung freizu- aufen bleibt zwar in der Tradition der Umverteilung der ommunisten, hat aber nichts mit unserem solidarischen usgleichssystem zu tun, das wir aufrechterhalten wol- en. Das allein schon ist Grund genug, den vorliegenden ntrag abzulehnen. Der Gipfel der Anmaßungen der Linken liegt aber in er Feststellung im Antrag, dass es der gewünschten ntwicklung einer verantwortlichen Entscheidung für inder widerspricht, wenn diejenigen, die eine solche rundentscheidung für ein Kind getroffen haben, finan- iell an deren Umsetzung gehindert werden. Unter medi- inischen und ethischen Aspekten ist die Bindung der ehr gravierenden Maßnahme einer künstlichen Befruch- ung an die Voraussetzung der Ehe zwischen den Part- ern aufrechtzuerhalten. Auch in der heutigen Zeit bietet ie Ehe und Familie einen wesentlich höheren Grad an erlässlichkeit, Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit. Daran hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ntscheidung am 28. Februar 2007 angeknüpft. Wir ha- en als Gesetzgeber mehrheitlich die medizinischen aßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft icht als Behandlung einer medizinischen Krankheit an- esehen. Das wurde verfassungsrechtlich nicht bean- tandet. Das Gericht hat auch gewürdigt, dass wir als esetzgeber an das Bürgerliche Gesetzbuch anknüpfen, n dem die Ehegatten als Partner einer auf Lebenszeit an- elegten Gemeinschaft stehen und die gesetzliche Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15773 (A) ) (B) ) pflichtung eingehen, füreinander Verantwortung zu tra- gen. Das ist der Unterschied zu unverheirateten Paaren. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können diese Ver- antwortung nur freiwillig wahrnehmen. Es gibt keine Garantie. Die eheliche Bindung, die nicht über Nacht aufgelöst werden kann, bietet dem Kind grundsätzlich mehr Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu wer- den. Ehepaare sind gesetzlich einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen für das Kind einzustehen. Eine solche Verpflichtung besteht bei nicht- ehelichen Lebenspartnern nicht. Unsere derzeitige gesetzliche Regelung ist also vom Wohl des Kindes aus gedacht. Dagegen gibt es keinerlei berechtigte Argumente. Das Gericht hat festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist. Auch werden keinerlei andere Grundrechte verletzt. Deshalb ist der Antrag der Linken abzulehnen. Mechthild Rawert (SPD): Mit ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ vom 23. März 2007 stellt sich die Fraktion Die Linke ge- gen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 2007. In diesem Urteil bekräftigt das Bun- desverfassungsgericht die Zulässigkeit, dass „die Leis- tung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die ge- setzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt ist, die miteinander verheiratet sind, und Ei- und Samen- zellen nur von Ehegatten verwendet werden dürfen.“ Ausdrücklich verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, das die Regelung des § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und § 4 SGB V mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mich ärgern gleich mehrere Aspekte. Erstens. Wer Vorschläge zur Ausweitung der künstli- chen Befruchtung macht, muss auch sagen, wie diese aus familienpolitischer Sicht sicherlich wünschenswerte Forderung im SGB V, dem Regelungsbereich der gesetz- lichen Krankenkassen, GKV, finanziert wird. Die 2003 erfolgte Beschränkung auf verheiratete Paare erfolgte auch aus Kostengründen, um die Ausgaben der GKV im Bereich der versicherungsfremden Leistungen steuerbar zu halten. Bereits damals wurde geschätzt, dass diese Leistungseinschränkung zusammen mit den Einsparun- gen bei der Sterilisation circa 100 Millionen Euro betra- gen. Zweitens. Knapp vier Wochen nach dem Gerichtsur- teil wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ ins Gesetzgebungsver- fahren eingespeist. Heute, am 7. März 2008, also zwölf Monate später, kann ich nur sagen, dass dieses Jahr ei- gentlich hätte ausreichen müssen, um entweder festzu- stellen, dass es sich um ein mit der heißen Nadel ge- stricktes Vorhaben handelt, oder aber um einen eigenen Entwurf noch einmal zu qualifizieren. Gefordert wird die Gleichbehandlung von verheirate- ten und nichtverheiraten Paaren. Ich sage sogar, gefor- dert wird „nur“ die Gleichbehandlung von Verheirateten und Nichtverheiraten. Wenn es wirklich ernsthaft um die Sorgen und Leiden der ungewollt kinderlosen Frauen u n s d w P Ü s g d d K d d H d E v K l n K t s 1 f a li li ü S A l E r b c z e g d d g E s t d w d h g K m t g (C (D nd Männer selbst ginge, wäre doch auch die Über- ahme der Maßnahmekosten von mehr als 50 Prozent owohl für Verheiratete als auch Unverheiratete gefor- ert worden. Es hätte doch auch ein Vorschlag gemacht erden müssen, wie denn geprüft werden solle, dass alle aare in einer häuslichen Gemeinschaft leben, was im brigen eine sehr hohe Zahl und auch für die Paare elbst sehr unerquickliche Einzelfallprüfungen zur Folge ehabt hätte. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben sich afür entschieden, dass die Kosten für die Ausweitung er künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen rankenkassen bezahlt werden sollen. Sie selber gehen avon aus, dass den gesetzlichen Krankenkassen durch ie Ausweitung des Leistungsanspruches Mehrkosten in öhe von 18 Millionen Euro entstehen. Hören wir etwas avon, woher dieses Geld kommen soll? Die künftige rhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses für ersicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen rankenkasse bietet aber hierfür keine Grundlage. Letzt- ich können Mehrausgaben also nur durch höhere Ein- ahmen für die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. lar ausgedrückt: Die Linke will eine Erhöhung der Bei- ragssätze! Bekanntermaßen ist 2007 nicht 2008. Ange- ichts der notwendigen Entschuldung der Kassen zum . Januar 2009 ist die Forderung nach einer nicht gegen- inanzierten Ausweitung des Leistungskataloges unver- ntwortlich. Dabei wissen eigentlich alle: Die Verfolgung fami- enpolitischer Zielsetzungen ist nicht Aufgabe der gesetz- chen Krankenkasse. Die Kosten hierfür wären – wenn berhaupt – aus dem Familienetat zu finanzieren und aus teuermitteln zu tragen. Aber die Antragstellerinnen und ntragsteller verweisen darauf, dass es keine finanziel- en Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte gibt. ine Diskussion hier anzustreben, war also nie ihr Ziel. Bei einem solchen „Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Fünften Sozialgesetzbuches“ müsste weiterhin ekannt sein, dass eine in einem Einzelfall durchbro- hene Rechtssystematik sehr weitreichende Konsequen- en für alle Politikbereiche hat. Drittens. Der § 27 a SGB V sieht noch eine weitere inschränkende Maßnahme zur Übernahme der anteili- en Kosten vor. Ich bin eigentlich nicht verwundert, dass iese Einschränkung nicht Thema des Antrages gewor- en ist. So hat der Gesetzgeber im § 27 a SGB auch fest- elegt, dass „ausschließlich Ei- und Samenzellen der hegatten verwendet werden“. Mit dieser Regelungsein- chränkung soll die heterologe Insemination als Me- hode der künstlichen Befruchtung von der Finanzierung urch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen erden. Hätten die Antragstellerinnen und Antragsteller iesen wichtigen Aspekt aufgegriffen, hätten wir dann eute auch verstärkt über die familienrechtliche Aus- angslage für das Wunschkind und das hohe Gut des indeswohles diskutieren können. Im Grundsatz ist eine Heirat für eine heterologe Inse- ination nicht erforderlich, aber Spender sowie die Ärz- innen und Ärzte sind nur dann rechtlich und finanziell eschützt, wenn die betreffende Frau verheiratet ist. Nur 15774 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) dann nimmt der Gesetzgeber an, dass der Ehemann auch der biologische Vater ist und die Unterhaltspflichten ent- sprechend geregelt sind. In Deutschland ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft ge- richtlich festgestellt worden ist. Eine gerichtliche Fest- stellung der Vaterschaft eines Mannes ist nicht möglich, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes – kraft Ehe mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt oder kraft Anerkenntnisses – besteht. Im Familienrecht ist die verfassungsrechtlich vorge- schriebene Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern weitgehend verwirklicht. Für das Kindeswohl spielt der Personenstand der Eltern aber durchaus eine erhebliche Rolle. Dies gilt schon für die ökonomische Absicherung des Kindes, da verheiratete Paare umfassende rechtliche Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und auch wech- selseitige erbrechtliche Ansprüche aneinander haben, die sich zumindest mittelbar auf den ökonomischen Status des Kindes auswirken. Mein Zwischenfazit: Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ operiert mit den Gefühlen vieler ungewollt kinderloser unverheirate- ter Menschen und weckt Hoffnungen; vermeintlich wird Einsatz für deren Interessen suggeriert. Sehr ärgerlich aber, dass keine wirklich substanziellen Vorschläge un- terbreitet werden. So kann keine verantwortliche Politik gestaltet werden! Doch nun des Ärgers genug: Die meisten interessiert, was die gesetzlichen Krankenkassen bei ungewollter Kinderlosigkeit auf der Grundlage der Regelungen des SGB V und des „Sondertatbestandes“ künstliche Be- fruchtung im § 27 a SGB V leisten. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben – unter anderem auf- grund des § 27 SGB V – bei ungewollter Kinderlosigkeit einen Leistungsanspruch auf Krankenbehandlung. Grund- sätzlich werden die Kosten für die Diagnostik der unge- wollten Kinderlosigkeit übernommen. Gleiches gilt auch für medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Zeu- gungs- oder Empfängnisfähigkeit beispielsweise durch chirurgische Eingriffe, die Verordnung von Medikamen- ten oder auch durch eine psychotherapeutische Behand- lung. Diese Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor der künstlichen Befruchtung, durch zum Beispiel in- trauterine Insemination, IUI, durch die In-vitro-Fertilisa- tion, IVF, und/oder intrazytoplasmatische Spermienin- jektion, ICSI. Die Einfügung des § 27 a erfolgte 1990 als Nachtrag zur Gesundheitsreform von 1988. Im Vorfeld war grund- sätzlich strittig, ob die künstliche Befruchtung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll. Die künstliche Befruchtung selbst gilt nicht als Behand- lung einer Krankheit. Damit sie aber überhaupt in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden konnte, wurde sie den für Krankheiten geltenden Rege- lungen des SGB V quasi unterstellt. s k d p m g u d u t s S E i d E a m m n f n k s h h h w s F d e t b m s G g ü K g s d d a g s n z u a e d n (C (D Seit dem 1. Januar 2004 gelten folgende Leistungsan- prüche der Versicherten an ihre gesetzlichen Kranken- assen: Die Krankenkasse übernimmt auf der Grundlage es von ihr im Vorfeld zu bewilligenden Behandlungs- lanes 50 Prozent der Behandlungskosten und Medika- ente für bis zu drei Versuche. Die übrigen 50 Prozent elten als Eigenbeteiligung. Es handelt sich hierbei nicht m eine Zuzahlung, und die Eigenbeteiligung bleibt bei er Berechnung für die Belastungsgrenze für die Befrei- ng von den Zuzahlungen unberücksichtigt. Die Leis- ungen gelten für Ehepaare, bei denen die Frauen zwi- chen 25 und 40 und die Männer unter 50 Jahre alt sind. Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Anerkennung der achleistungen für eine künstliche Befruchtung, ihre inbeziehung in das System der Gesundheitsversorgung st sowohl Ausdruck von Solidarität als auch ein Beweis afür, dass die soziale Krankenversicherung ein großer rfolg unserer Solidargemeinschaft ist. Nicht näher eingehen möchte ich auf die Erfolge, aber uch Belastungen und Risiken der verschiedenen For- en der künstlichen Befruchtung, der Reproduktions- edizin, selbst. Diese hat in den vergangenen Jahren eben der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnis- ähigkeit viele anfängliche euphorische Hoffnungen icht erfüllt und wird sie wohl auch nicht alle erfüllen önnen. Sowohl die Männer und noch mehr die Frauen tehen während der Behandlungsphase unter einer sehr ohen seelischen und körperlichen Belastung. Gesund- eitliche Risiken sind keineswegs auszuschließen; des- alb sind auch umfassende Beratungspflichten vor und ährend einer künstlichen Befruchtung vorgesehen. Tat- ächlich kommt es auch nur bei 18 von 100 behandelten rauen tatsächlich zur Geburt des erhofften Wunschkin- es. Ob aus familien- oder bevölkerungspolitischer Sicht ine volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruch- ung erstrebenswert ist, kann zu Recht diskutiert werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ha- en im Hamburger Grundsatzprogramm deutlich ge- acht: „Kinder verkörpern Freude auf die Zukunft. Sie ind das Fundament jeder Gesellschaft. Wir wollen eine esellschaft, die Familien mit Kindern beste Bedingun- en bietet, und ein Klima der Aufgeschlossenheit gegen- ber den Bedürfnissen von Kindern. Eine erfolgreiche inder- und Familienpolitik gehört zu den Schlüsselfra- en für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Und wir agen auch „Wir wollen den Menschen kein Lebensmo- ell vorschreiben. Die meisten Menschen wünschen sich ie Ehe, wir schützen sie. Gleichzeitig unterstützen wir ndere gemeinsame Lebenswege, nichteheliche Lebens- emeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartner- chaften, alleinerziehende Eltern.“ Wir wollen es Män- ern und Frauen leichter machen, ihre Kinderwünsche u erfüllen. In den letzten Jahren ist die Zahl kinderloser Frauen nd vor allem kinderloser Männer in Deutschland stark ngestiegen. Für die meisten handelt es sich dabei um ine gewollte Kinderlosigkeit, für die die Regelungen es § 27 a SGB mit der Bevorzugung der Ehepaare kei- eswegs als Ursache heranzuziehen sind. Elternschaft Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15775 (A) ) (B) ) wird wenn überhaupt – zunehmend später in den Le- benslauf eingeplant. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist bewusst, dass es für Menschen eine schwere Belastung ist, wenn sie keine Kinder bekommen können. Eine Ver- schiebung des Kinderwunsches in höheres Alter birgt prinzipiell das Risiko sinkender Zeugungs- und Emp- fängnisfähigkeit – und damit wiederum auch eine anhal- tende Nachfrage nach reproduktionsmedizinischer Be- handlung der ungewollten Kinderlosigkeit. Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen hat viele Ursachen, körperliche wie auch seelische. Aber ich wie- derhole: Mit zunehmendem Alter vermindert sich so- wohl die Zeugungs- als auch die Empfängnisfähigkeit. Die Verschiebung einer bewussten Elternschaft hat für Männer und Frauen mannigfaltige Gründe: Die einen wollen sich erst beruflich etablieren, wollen eine qualifi- kationsadäquate Karriere machen; andere fühlen sich in jungen Jahren noch nicht reif genug, um die Verantwor- tung für ein Kind zu übernehmen. Und viele entscheiden sich vorerst gegen ein Kind, weil sie glauben, dass ihnen die finanzielle Basis fehlt oder sie die wohnortnahen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf als nicht zufriedenstellend betrachten. Diesen Gründen können wir nur mit einer guten Fa- milien- und Gleichstellungspolitik entgegenwirken. Not- wendig sind unter anderem sowohl der zügige flächen- deckende und qualitativ hochwertige Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, vor allem aber auch eine familien- freundliche Kultur in der Wirtschaft. Einen Tag vor dem Internationalen Frauentag fordere ich erneut ein Gleich- stellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Auch hiermit werden Männer und Frauen bereits in jungen Jahren er- mutigt, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Mein Fazit: Die Debatte um die rechtlichen, medizini- schen, ethischen und finanziellen Voraussetzungen zur Behandlung ungewollt kinderloser Menschen wird wei- tergeführt werden, nicht zuletzt wegen veränderter ge- sellschaftlicher Vorstellungen von Familie und Kindern. Wer die ungewollte Kinderlosigkeit für die Betroffenen beheben will, muss ein ganzes Maßnahmebündel absi- chern. Dieses tut der „Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Fünften Sozialgesetzbuches“ nicht. Die SPD- Fraktion lehnt ihn ab. Dr. Konrad Schily (FDP): Der Antrag der Fraktion Die Linke, zu dem ich hier spreche, beinhaltet die Änderung des § 27 a I Nr. 3 des Fünften Sozialgesetzbu- ches. Danach sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft modifiziert werden. Es soll die Voraus- setzung entfallen, dass die Personen, die die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen wol- len, miteinander verheiratet sind. Nach dem Antrag der Fraktion Die Linke sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei unverheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung über- n F 1 i r K s e g ß d e 2 W t t A w F s R A K 1 d v b h L k n s d k g d n s K l t f g k d r i c z l g v d (C (D ehmen und nicht verheiratete Paare gleichstellen. Die raktion veranschlagt dafür Mehrkosten in Höhe von 8 Millionen Euro jährlich bei den Kassen. Der Antrag st inhaltlich an ein Urteil des Bundesverfassungsge- ichts angelehnt, wonach unverheiratete Ehepaare die osten im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müs- en. Dadurch entstehe nach Auffassung der Antragsteller ine Benachteiligung unverheirateter Partner, „die den esellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werde“. Der Antrag der Linken wäre dahin gehend zu begrü- en, dass verheiratete wie nicht verheiratete Paare vor em Gesetz gleich zu behandeln sind. Dieser Gedanke ntspricht der Lebenswirklichkeit am Beginn des 1. Jahrhunderts und bedeutet keine Minderung des ertes der Ehe und der Familie. Dennoch ist dem An- rag der Linken nicht zu folgen. Die künstliche Befruch- ung stellt eine versicherungsfremde Leistung dar. Eine usweitung auf andere Personengruppen als Ehepaare ie zum Beispiel unverheiratete Paare ist nur für den all denkbar, dass eine Finanzierung über Steuermittel ichergestellt wird. Dies ist jedoch nach derzeitiger echtslage nicht gegeben. Sogar die von der Großen Koalition beschlossene ufstockung des Bundeszuschusses an die gesetzliche rankenversicherung, der bis zum Jahr 2016 bis auf 4 Milliarden Euro angehoben werden soll, ändert an ieser Auffassung nichts. Die vorgeschlagene Summe on 14 Milliarden Euro reicht nicht einmal aus, um die eitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie die eute unumstritten als versicherungsfremd anerkannten eistungen wie Haushaltshilfen, Krankengeld bei Er- rankung der Kinder zu finanzieren. Kinderlosigkeit ist icht als Krankheit im engeren Sinne zu werten, sondern tellt ein allgemeines Lebensschicksal dar. Vorliegend geht es nicht um die Absicherung gegen as Risiko Krankheit bzw. um die Behandlung einer ranken und/oder versicherten Person. § 27 a SGB V re- elt einen eigenständigen Versicherungsfall. Seine Son- erstellung ist notwendig, weil bei der Unfruchtbarkeit icht immer eine „Krankheit“ im Sinne des Krankenver- icherungsrechts vorliegt und die Abgrenzung zur rankheit oft fließend und oftmals auch eine Behand- ung jenes Partners geboten ist, der nicht erkrankt ist. Folgte man dem Antrag der Linken, würde das bedeu- en, diese Förderungsmaßnahmen der versicherungs- remden Leistung gerade der Solidargemeinschaft der esetzlichen Krankenversicherung aufzubürden. Dies önnte nur noch mit dem Argument begründet werden, ass die gesetzliche Krankenversicherung alles finanzie- en solle, was die medizinische Kunst ermöglicht. Dem st aber nicht so: Einzig ist es die Aufgabe der gesetzli- hen Krankenkassen, Leistungen im Rahmen der medi- inischen Notwendigkeit zu finanzieren und so eine qua- itativ hochwertige Grundversorgung der Versicherten zu ewährleisten. Frank Spieth (DIE LINKE): Derzeit haben nur erheiratete Paare Anspruch auf Übernahme von Kosten er künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Kran- 15776 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) kenversicherung. Nichteheliche Gemeinschaften sind von der Kostenbezuschussung ausgenommen. Dagegen wurde geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (Az.: 1 BvL 5/03) festgestellt, dass dieser Leistungsausschluss mit der Ver- fassung vereinbar ist. Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, per Gesetz verfassungskonform nichtehelichen Lebens- gemeinschaften diese Leistung zu gewähren. Dieses Anliegen verfolgen wir, die Fraktion Die Linke, mit unserem Gesetzentwurf. Wir wollen, dass un- verheiratete Paare die gleichen Leistungen der gesetzli- chen Krankenversicherung zur künstlichen Befruchtung erhalten wie verheiratete. Die Frage, die sich heute stellt, ist also im Kern fol- gende: Können unverheiratete Paare genauso gut Kinder erziehen wie verheiratete Paare? Wir meinen: Ja, man kann nicht unterstellen, dass Paare, nur weil sie einen Ring am Finger tragen, besser geeignet wären für die Kindererziehung als solche ohne Ring. So denkt mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung. Vor einigen Jahrzehnten war in der Gesellschaft noch ein anderes Familienbild dominierend: Uneheliche Kinder waren früher einmal eine Schande, und bevor das erste Kind auf die Welt kam, wurde aus moralischen Gründen schnell noch geheiratet. Diese Zeiten sind – zum Glück – lange vorbei. Wenn man sich aber die Positionen der anderen Fraktionen, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion anschaut, dann könnte man meinen, aus Versehen eine Zeitmaschine in Richtung Vergangenheit benutzt zu haben. Dort heißt es nach wie vor entgegen jeder Lebenswirklichkeit: Gerade die Ehe bietet die Rahmenbedingungen, die das Kinder- kriegen ermöglichen. Die SPD meinte im Ausschuss immerhin, dass man die Angelegenheit in den nächsten Monaten prüfen müsse. Wir sind also gespannt, ob die Koalition in Zu- kunft zu einer modernen Familienpolitik fähig ist – ich fürchte, nein. Die Grünen haben eine absurde Position gezeigt. Sie meinen, dass man auch gleichgeschlechtliche eingetra- gene Lebenspartnerschaften berücksichtigen müsse, und stimmen deshalb nicht zu. Es mag ja stimmen, dass man den Personenkreis noch weiter ziehen sollte. Aber auch ein langer Weg zur Verankerung eines modernen Fami- lienbildes in den Gesetzen braucht einen ersten Schritt. Uns war es wichtig, diesen ersten Schritt endlich zu ge- hen, und es wäre für die Betroffenen – auch für die gleichgeschlechtlichen – wichtig, wenn die anderen Frak- tionen diesen ersten Schritt unterstützen würden. Wir erleben also heute wahrscheinlich wieder, dass ein Gesetzentwurf der Linken weggestimmt wird, nicht weil man aus grundsätzlichen Gründen dagegen ist, son- dern weil sich dies mit der CDU/CSU nicht durchsetzen lässt. Lassen Sie mich auf zwei Absurditäten hinweisen: 0 b d o d g z a u g W d L b u i k c D h A c k k e d d n s t P c d A s u i t s e s u d s t s d d l a t (C (D Erstens: Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung ,25 Prozentpunkte mehr Beitrag. Man fragt allerdings ei der Beitragszahlung in die Pflegeversicherung nicht anach, ob man aus freien Stücken keine Kinder wollte der ob man keine Kinder bekommen konnte. Zweitens: Bei Leistungskürzungen, Hartz IV war da er Vorreiter, wird eine uneheliche Bedarfsgemeinschaft enauso behandelt wie eine eheliche. Im Klartext: Be- ieht jemand Hartz-IV-Leistungen und lebt mit einer nderen Person gemeinsam, dann wird geschnüffelt bis nter die Bettdecke. Es könnte hier ja doch eine Lebens- emeinschaft statt einer Wohngemeinschaft vorliegen. enn es also ums Kürzen von Leistungen geht, dann ist er Trauschein egal. Geht es aber um das Gewähren von eistungen, wie bei der künstlichen Befruchtung, dann esteht auf einmal ein Unterschied zwischen ehelichen nd unehelichen Lebensgemeinschaften. Wir sagen: Das st ungerecht und muss geändert werden. Familien auf den Trauschein zu reduzieren, ist erz- onservativ und in keiner Weise vereinbar mit dem übli- hen Getöse für eine familienfreundliche Politik in eutschland. Leider ist dieses Getöse oft nicht mehr als eiße Luft. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ntrag der Linken, neben Ehepaaren auch nichteheli- hen Lebensgemeinschaften eine Teilfinanzierung der ünstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Kran- enkassen zukommen zu lassen, betrifft ein Thema, das motional stark besetzt ist. Der 1990 eingeführte § 27 a SGB V sollte im Rahmen er Gesundheitsreform 2003 ersatzlos gestrichen wer- en. Im Rahmen der Konsensverhandlungen wurde der un gültige Kompromiss gefunden. Er ist Teil eines Ge- amtpakets von höheren Eigenbeteiligungen durch Pa- ientinnen und Patienten oder Streichungen – Stichworte raxisgebühr oder Wegfall der Erstattung frei verkäufli- her Arzneimittel. Bei der künstlichen Befruchtung wur- en eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent eingeführt und ltersgrenzen festgelegt. In der öffentlichen Diskussion damals standen insbe- ondere die beiden Methoden In-vitro-Fertilisation (IVF) nd die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) m Vordergrund. Die Diskussion drehte sich damals un- er anderem um die Fragen: Gibt es einen durch die Ver- ichertengemeinschaft zu finanzierenden Anspruch auf in Kind, das genetisch von beiden Elternteilen ab- tammt? Welches sind zielführende Behandlungen der ngewollten Kinderlosigkeit? Wie ist damit umzugehen, ass IVF und ICSI mit hohen physischen und psychi- chen Belastungen der behandelten Frauen sowie erhöh- en Zahlen von Mehrlingsschwangerschaften verbunden ind und immer wieder erhöhte Fehlbildungsraten bei urch ICSI gezeugten Kindern als Risiko genannt wer- en? Was rechtfertigt, dass im Gegensatz zu Behand- ungsmethoden anderer Krankheiten oder der Zulassung ls Medikament eine sehr geringe Erfolgsquote akzep- iert wird? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15777 (A) ) (B) ) Diese Aspekte lassen uns Grüne weiterhin kritisch auf die Methoden IVF und ICSI schauen. Wir stehen jedoch zu den Grundzügen des damals gefundenen Kompromis- ses, der im September 2007 vom Bundessozialgericht bestätigt wurde: Sowohl die Altersgrenze für Männer als auch der Eigenanteil von 50 Prozent seien nicht als Be- nachteiligung Behinderter und Diskriminierung sozial Schwacher zu kritisieren. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls im September 2007 – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – ent- schieden, dass künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unverheiratete steuerabzugs- fähig sei. Der Vorstoß der Partei der Linken, die Mitfinanzie- rung der gesetzlichen Krankenkassen über die bisherige Engführung auf Ehepaare auszuweiten, trifft in der Grundintention auf unsere Sympathie. Aber er bleibt auf der Hälfte des Weges stecken. Warum er nur für in hete- rosexuellen Partnerschaften lebende Personen und nicht auch für alleinstehende oder in eingetragenen Lebens- partnerschaften lebende Frauen und mit ihnen auf ande- rem Weg verbundene Männer gelten soll, ist uns Grünen nicht nachvollziehbar. Ungewollte Kinderlosigkeit kann auch dort vorkommen. Die Mitfinanzierung der Behand- lung durch die Versichertengemeinschaft in diesen Kon- stellationen auszuschließen widerspricht ebenfalls dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch diese Personengrup- pen sind von dem von der Linken zur Argumentation he- rangezogenen Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pfle- geversicherung betroffen. Eine Gegenfinanzierung sehen sie allerdings wie üblich nicht vor. Interessant finde ich aber, dass sie, im Gegensatz zum üblichen Protest der Linken gegen jegliche Form von Zuzahlungen, hier keine Streichung der hälftigen Eigenbeteiligung fordern. Wir sehen also, dass alle im Bundestag vertretenen Par- teien der Auffassung sind, dass eine hälftige Eigenbetei- ligung durch die Betroffenen gerechtfertigt ist. Aus den genannten Gründen enthalten wir Bündnis- grünen uns bei diesem Antrag der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie die Anträge Das Europäische Antidiskriminierungsrecht wei- terentwickeln auf Drucksache 16/2795, Kein Generalverdacht bei den Sicherheitsüber- prüfungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 auf Drucksache 16/686 und Zusammenarbeit der EU mit Russland stärken auf Drucksache 16/8371 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 d n m U n (C (D er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 2007 – Drucksache 16/5044 – Verteidigungsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes – Drucksachen 16/7425, 16/7793 Nr. 1.3 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006 – Drucksachen 16/6835, 16/7217 Nr. 3 – Ausschuss für Tourismus – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Zukunftstrends im Tourismus – Drucksache 16/478 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 16/7575 Nr. A.14 Ratsdokument 14959/07 Rechtsausschuss Drucksache 16/7393 Nr. A.33 Ratsdokument 14957/07 Finanzausschuss Drucksache 16/7575 Nr. A.13 Ratsdokument 14942/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.6 Ratsdokument 16449/07 Haushaltsausschuss Drucksache 16/7905 Nr. A.20 Ratsdokument 16265/07 15778 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7817 Nr. A.7 Ratsdokument 15351/07 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/7905 Nr. A.10 Ratsdokument 16489/07 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/7817 Nr. A.6 Ratsdokument 14526/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.8 Ratsdokument 15469/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.33 Ratsdokument 16317/07 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/7817 Nr. A.25 Ratsdokument 15898/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.3 EuB-EP 1613; P6_TA-PROV(2007)0504 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/6389 Nr. 1.86 Ratsdokument 12241/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.22 Ratsdokument 15292/07 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/8135 Nr. A.28 Ratsdokument 5279/08 91, 1 0, T 149. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Cornelia Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Die Linke begrüßt es sehr, dass die Grünen heute das
    Thema „Gute Lehre“ auf die Tagesordnung gesetzt ha-
    ben. Im Namen meiner Fraktion möchte ich drei Punkte
    nennen, mit denen ich teilweise Widerspruch zu den In-
    halten des Antrags deutlich mache, sie teilweise aber
    auch einfach als Ergänzung und Bereicherung ansehe.

    Erster Punkt. Uns fehlt in dem Antrag die Feststel-
    lung, dass gute Lehre auch immer gute Arbeitsbedingun-
    gen bedeutet; wir haben in der gestrigen Debatte bereits
    darüber diskutiert. Wir als Linke sind der Auffassung,
    dass sich die Große Koalition in dieser Hinsicht nicht ge-
    rade mit Ruhm bekleckert hat, weil sie mit dem Wissen-
    schaftszeitvertragsgesetz die Hire-and-fire-Mentalität in
    der Wissenschaft noch viel stärker verbreitet hat.

    Wir finden es auch nicht richtig, dass einfach hinge-
    nommen wird, wie mein Kollege Volker Schneider ges-
    tern dargestellt hat, dass im akademischen Mittelbau
    teilweise wirklich katastrophale Arbeitsbedingungen
    herrschen und der Stundenlohn beispielsweise für Pro-
    movierende unter dem Mindestlohn in der Reinigungs-
    branche liegt. Die Linke wird das auf keinen Fall akzep-
    tieren. Wenn wir gute Lehre haben wollen, dann muss
    sich an dieser Stelle etwas ändern.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zweiter Punkt. Gute Lehre heißt auch, dass wir nicht
    weiter in die Sackgasse der Elite- und Exzellenzwettbe-
    werbe rennen dürfen. Hier melden wir in Bezug auf den
    Antrag der Grünen ganz deutlichen Widerspruch an.
    Nachdem sich jetzt der erste riesige Freudentaumel und
    die Begeisterung über die erste Exzellenzinitiative der
    Bundesregierung gelegt haben, zeigt sich, dass schon
    diese Exzellenzinitiative mehr Probleme aufwirft, als sie
    Lösungen für die Misere an den Hochschulen anbietet.

    Das beste Beispiel ist die Debatte über die Frage, ob
    die jetzt geförderten Hochschulen in der Förderung blei-

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    (C (D en sollen oder ob sie aus ihr wieder herauskommen önnen. Das ist eine Entscheidung zwischen Pest und holera. Im ersten Fall zementieren wir eine Zweiklas enbildung, und im zweiten Fall kommen wir zu ganz roblematischen hochschulinternen Umverteilungsmehanismen, weil die Hochschulen alles aus den nichtgeörderten Studiengängen herausziehen, um die Exzelenzprojekte weiterzuführen. Das heißt dann in keinem all gute Bildung und auch nicht gute Lehre. Wenn wir gute Lehre erreichen wollen, dann darf es eshalb keine weiteren Runden der Exzellenzinitiative ehr geben, auch nicht mit dem Unterpunkt Lehre. Es uss stattdessen ein finanziell gut ausgestatteter zweiter ochschulpakt in die Wege geleitet werden, Frau rütters; das darf nicht nur so ein Tropfen auf den heien Stein sein wie beim ersten Hochschulpakt. (Beifall bei der LINKEN – Monika Grütters [CDU/CSU]: Besser als keiner, oder?)


    Dritter Punkt. Gute Lehre muss auch die Frage beant-
    orten: Was wird eigentlich gelehrt und gelernt? Da bie-

    et sich aus Sicht der Linken ein Blick nach Venezuela
    n. Ich konnte in der letzten Woche im Rahmen einer
    elegationsreise die vor einigen Jahren gegründete Boli-
    arische Universität in Caracas besuchen. Diese Hoch-
    chule ist nicht nur deshalb beeindruckend, weil da so-
    iale Öffnung anders als hier kein Fremdwort, sondern
    ie Grundlage der Hochschule ist, sondern auch deshalb,
    eil die Einheit von Forschung und Lehre, die bei uns

    mmer wieder betont wird, dort noch um ein drittes Ele-
    ent ergänzt wird, nämlich um das Element der Praxis.

    Dazu ein Beispiel. Praxis an dieser Hochschule kann
    o aussehen, dass Studentinnen und Studenten der Archi-
    ektur direkt in die Armenviertel gehen, sich vor Ort an-
    chauen, was dort überhaupt passiert, das in die Hoch-
    chule zurücktragen und überlegen, wie die Wissenschaft
    azu beitragen kann, dass ein soziales Grundrecht auf
    ohnen realisiert wird.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Schon dieses Beispiel zeigt, dass der Praxisbegriff dort
    as Gegenteil von dem Praxisbegriff in der deutschen
    ochschulpolitik ist. Bei uns geht es rein um Anpassung

    n bestehende Verhältnisse, um eine bessere kapitalisti-
    che Verwertbarkeit, aber nicht um das Vorankommen der
    esellschaft, nicht um eine Wissenschaft im gesamtge-

    ellschaftlichen Interesse.

    Wir als Linke hoffen, dass diese Ansätze aus Vene-
    uela auch hier in Deutschland und in Europa aufgegrif-
    en werden und etwas von dieser revolutionären Kraft
    uch hier ankommt. Diese revolutionäre Kraft brauchen
    ir für eine gute Lehre an den Hochschulen und auch in

    llen weiteren gesellschaftlichen Bereichen.

    Besten Dank.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Gerda Hasselfeldt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Ich schließe die Aussprache.






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/8211 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die
Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan
Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick
Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP

Zukunft der Flugsicherung verfassungskon-
form gestalten

– Drucksache 16/7133 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
Fraktion der FDP sechs Minuten erhalten soll. – Ich höre
dazu keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfah-
ren.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Jan Mücke für die FDP-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Mücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und

    Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 23. Okto-
    ber 2006 hat der Herr Bundespräsident das Parlament
    darüber informiert, dass er das hier im Hause beschlos-
    sene Flugsicherungsgesetz nicht unterschreiben werde,
    weil er es für evident verfassungswidrig hält.

    Nun haben wir seit mehreren Jahren den Zustand,
    dass in einigen Gebieten von Deutschland die Flugsiche-
    rung durch nichtdeutsche Flugsicherungsdienste durch-
    geführt wird. Das bekannteste Beispiel hierfür ist, wie
    ich glaube, die Firma Skyguide, die die Flugsicherung
    im südbadischen Raum übernommen hat, obwohl es
    nach Auffassung des Herrn Bundespräsidenten eigent-
    lich verfassungsrechtlich unzulässig ist, dass sie dort tä-
    tig ist. Er hat sich nämlich auf ein Gutachten bezogen, in
    dem es heißt, dass Flugsicherungsaufgaben nach der der-
    zeitigen Lage des Grundgesetzes hoheitlich wahrzuneh-
    mende sonderpolizeiliche Aufgaben des Staates sind.

    Insbesondere problematisch wird dieser Fall dadurch,
    dass gegenüber ausländischen Flugsicherungsorganisa-
    tionen keinerlei Eingriffsrechte durch den deutschen
    Staat bestehen. Aus diesem Grunde haben wir seit meh-
    reren Jahren in Deutschland einen verfassungswidrigen
    Zustand, mit dem man sich eigentlich nur deshalb abfin-
    den konnte, weil man eine Servitutslösung gefunden hat.
    Man erklärt also diese Flugsicherungsdienste zu einer

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    (C (D rt Dienstbarkeit, die durch fremde Dritte erbracht wird. llerdings hält das einer genauen verfassungsrechtlichen rüfung nicht stand. och etwas müssen wir dazu sagen: Dies ist auch keine legante verfassungsrechtliche Lösung. Deshalb sind wir als Parlament gefragt, eine Lösung u finden, die der gegenwärtigen Faktenlage Rechnung rägt und gleichzeitig der Deutschen Flugsicherung, die ine der besten Flugsicherungsorganisationen der Welt t, (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Norbert Königshofen [CDU/CSU])


    (Beifall bei der FDP)


    ie Möglichkeit gibt, wirtschaftlich über den derzeit ei-
    enen Tätigkeitsraum in Deutschland hinaus tätig zu
    erden. Deshalb stellt sich für uns die Frage, ob wir
    icht jetzt endlich den Weg nach vorne einschlagen und
    emeinsam Schritte gehen sollten, um das Grundgesetz
    u ändern. Damit könnten wir der Deutschen Flugsiche-
    ung eben auch ermöglichen, außerhalb Deutschlands tä-
    ig zu werden.

    Europa gibt dafür im Übrigen den Takt vor. Nach eu-
    opäischer Auffassung handelt es sich bei Flugsiche-
    ungsdiensten nämlich keineswegs um sonderpolizeili-
    he Aufgaben, sondern nach europäischer Auffassung
    andelt es sich dabei schlicht um Dienstleistungen. Das
    acht auch Sinn. Auf europäischer Ebene wird ja da-

    über nachgedacht, funktionale Luftraumblöcke einzu-
    ichten. Es soll also versucht werden, die Flugsicherung,
    tatt sie wie bisher an den nationalen Grenzen aufhören
    zw. beginnen zu lassen, etwas breiter aufzustellen. Da-
    it könnten Flugsicherungsdienste länderübergreifend

    ätig werden. Hieraus ergibt sich für uns die klare Kon-
    equenz, dass wir verfassungsrechtlich tätig werden
    üssen. Dazu möchten wir Sie mit unserem Antrag ein-

    aden.


    (Beifall bei der FDP)


    Es gibt ein weiteres Argument, warum Europa diesen
    eg eingeschlagen hat. Europa hat sich nämlich vorge-

    ommen, einen Single European Sky zu kreieren. Damit
    ären große Erleichterungen für den Flugverkehr ver-
    unden, sowohl hinsichtlich der Reisezeiten als auch
    insichtlich der ökologischen Seite, die immer wichtiger
    ird. Es macht ja schlicht keinen Sinn, dass riesige Um-
    ege in Europa in Kauf genommen werden müssen,
    eil Flugzeuge entlang von Ländergrenzen bzw. durch
    ationale Luftraumblöcke fliegen müssen. Diese könn-
    en vermieden werden, wenn funktionale bzw. Flugsi-
    herungsgrenzen keine Rolle mehr spielten und Flug-
    euge von Punkt zu Punkt fliegen dürften.


    (Beifall bei der FDP)


    Es gibt dazu unterschiedliche Schätzungen. Das Um-
    eltbundesamt geht von möglichen CO2-Einsparungen
    on mindestens 9 Prozent aus. Andere sagen, 16 Prozent
    es CO2-Ausstoßes könnten allein dadurch eingespart wer-
    en, dass man innerhalb von Europa von Punkt zu Punkt
    liegt. Voraussetzung dafür sind länderübergreifende






    (A) )



    (B) )


    Jan Mücke
    funktionale Luftraumblöcke. Von daher wäre es aus un-
    serer Sicht richtig, diesen Weg zu beschreiten und zu
    versuchen, eine verfassungsrechtlich saubere Lösung zu
    finden. Warum tun wir das im Wege einer Kapitalprivati-
    sierung? – Es geht dabei nicht so sehr darum, dass Flug-
    sicherungsdienste von ausländischen Organisationen
    auch in Deutschland erbracht werden können. Dagegen
    ist nichts zu sagen. Wir Liberale sind Fans von Wettbe-
    werb. Aber wir wollen vor allen Dingen, dass, wenn Sin-
    gle European Sky geschaffen wird, die deutsche Flug-
    sicherung die Chance hat, im Wettbewerb zu bestehen.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)


    Das kann sie nur, wenn sie technisch optimal ausgerüstet
    ist. Technisch optimal ausgerüstet werden kann sie nur,
    wenn sie genügend Kapital besitzt, um in anderen Län-
    dern tätig zu sein und investieren zu können.


    (Beifall bei der FDP)


    Diesen Weg wollen wir der deutschen Flugsicherung
    nicht verbauen. Im Gegenteil: Wir möchten ihr die
    Chance geben, am Kapitalmarkt Finanzmittel zu besor-
    gen, um über Ländergrenzen hinaus international tätig
    zu werden, damit der erfolgreiche Weg dieses ganz her-
    vorragenden Unternehmens – es war ja ursprünglich eine
    Bundesanstalt, die wir alle gemeinsam 1993 auf den
    Weg in Richtung Privatisierung, in Richtung Dienstleis-
    tung geführt haben –, der dem Unternehmen sehr gut ge-
    tan hat, weiter beschritten werden kann.

    Wir laden Sie alle herzlich ein, mit uns gemeinsam
    eine Lösung zu finden. Die FDP-Bundestagsfraktion ist
    bereit, das Grundgesetz entsprechend zu ändern und an-
    zupassen. Sie sind herzlich eingeladen, mitzumachen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP)