Plenarprotokoll 16/149
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten
Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck
(Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und
Männern in den Gremien des Bundes tat-
sächlich durchsetzen
(Drucksachen 16/7739, 16/8412) . . . . . . . . . .
Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
a) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Krogmann, Laurenz Meyer (Hamm),
Veronika Bellmann, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Martin Dörmann,
Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Breitbandversorgung in ländlichen
Räumen schnell verbessern
(Drucksache 16/8381) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Martin
Zeil, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: Datenbasis für flächende-
ckende Versorgung mit breitbandigem
Internetzugang schaffen
(Drucksache 16/7862) . . . . . . . . . . . . . . .
15699 B
15699 D
15701 B
15702 D
15704 B
15718 D
15719 A
Deutscher B
Stenografisch
149. Sitz
Berlin, Freitag, den
I n h a l
Tagesordnungspunkt 22:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Sechster Bericht der Bundesrepublik
Deutschland zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen zur Beseitigung je-
der Form von Diskriminierung der
Frau (CEDAW)
(Drucksache 16/5807) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Internationaler Frauentag
muss gesetzlicher Feiertag werden
(Drucksache 16/8373) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
U
S
D
A
D
E
E
P
T
15699 A
15699 B
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . .
15706 B
15707 B
undestag
er Bericht
ung
7. März 2008
t :
te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundes-
ministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 23:
15709 B
15710 C
15711 B
15711 C
15713 A
15713 D
15715 C
15715 D
15717 D
c) Antrag der Abgeordneten Sabine
Zimmermann, Dr. Lothar Bisky, Katrin
Kunert, weiterer Abgeordneter und der
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008
Fraktion DIE LINKE: Schnelles Internet
für alle – Unternehmen zum Breitband-
anschluss gesetzlich verpflichten
(Drucksache 16/8195) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin,
Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Den Ausbau der
Breitbandinfrastruktur flächendeckend
voranbringen
(Drucksache 16/8372) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar
Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Energieverbrauch von
Computern senken
(Drucksache 16/8374) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . .
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . .
Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 24:
a) Große Anfrage der Abgeordneten
Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer,
Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion DIE LINKE: Zum
Stand der Deutschen Einheit und der
perspektivischen Entwicklung bis zum
Jahr 2020
(Drucksachen 16/3581, 16/5418) . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar
Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Roland
Claus, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Erhöhung von
Transparenz und Zielgenauigkeit des
Mitteleinsatzes für die ostdeutschen
Bundesländer
(Drucksache 16/7567) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte,
Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Errichtung einer Großfor-
schungseinrichtung in den neuen Län-
dern
(Drucksache 16/5817) . . . . . . . . . . . . . . . .
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15719 A
15719 D
15719 B
15719 C
15721 A
15722 B
15724 C
15725 D
15727 A
15728 B
15728 D
15729 C
15730 D
15732 A
15732 A
15732 A
) Beschlussempfehlung und Bericht des Äl-
testenrates zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus,
Dr. Dietmar Bartsch und der Fraktion DIE
LINKE: Einsetzung eines Ausschusses
des Deutschen Bundestages für die An-
gelegenheiten der neuen Länder und
für andere strukturschwache Regionen
(Drucksachen 16/130, 16/1220) . . . . . . . .
r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .
olfgang Tiefensee, Bundesminister
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 25:
ntrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista
ager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN: Gute Lehre an allen Hochschu-
en gewährleisten, herausragende Hoch-
chullehre prämieren
Drucksache 16/8211) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 26:
ntrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst
riedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der FDP: Zu-
unft der Flugsicherung verfassungskon-
orm gestalten
Drucksache 16/7133) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . .
orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . .
we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
infried Hermann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15732 B
15732 C
15734 A
15735 D
15737 C
15739 B
15741 A
15742 B
15743 C
15744 D
15746 A
15746 A
15747 B
15749 B
15750 A
15752 A
15753 A
15753 B
15754 B
15755 C
15756 B
15757 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 III
Tagesordnungspunkt 27:
Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Frank Spieth, Klaus Ernst,
Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Fünften Sozialgesetzbuches
(Drucksachen 16/4808, 16/8243) . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Massenentlassungen bei deut-
schen DAX-Konzernen trotz Gewinnexplo-
sion
Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Fragen 51 (147. Sitzung)
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aktueller Sachstand bei der Erstellung des
Berichts zum Zustand der Bundesfernstra-
ßenbrücken und Zuleitung an den Deut-
schen Bundestag; Kosten und Schwer-
punkte der Brückensanierung
Antwort (Neuabdruck)
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
15758 C
15759 A
15760 A
15761 B
15762 B
15771 A
15772 A
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . .
Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . .
Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . .
Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
d
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F
B
A
A
15763 C
15764 D
15766 A
15767 B
15768 C
15769 D
15770 D
15770 D
es Fünften Sozialgesetzbuches (Tagesord-
ungspunkt 27)
aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
irgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15772 A
15773 A
15775 B
15775 D
15776 C
15777 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15699
(A) )
(B) )
149. Sitz
Berlin, Freitag, den
Beginn: 9.0
ung
D) 2. Absatz; der zweite
e Onlinedurchsuchung ist
ericht hat sie aber nur un-
en für den Ausnahmefall
sen die Agenda 2010 fort-
achte, die würde jetzt
mmen!)
trategie. Wir müssen For-
eiter so fördern, wie die
sentlicher Aspekt ist, dass
nforderungen auf dem Ar-
s ist klar: Das wird nicht
dass im Zuge des Wettbe-
te einfache Tätigkeiten in
und Arbeitnehmer, es gibt aber
positives Verhalten zugunsten
nen und Arbeitnehmer sowie un
würde ich aus Ihrem Munde ger
(Beifall bei der SPD un
Das Modell Lafontaine à la C
ten Sie vielleicht einmal vor
dass die Verstaatlichung der Öli
mit einhergeht, dass freie Gewe
Medien in ihrer Arbeit behinde
wir in Deutschland schon. Da
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15771
(A) )
(B) )
Hans
Meckel, Markus SPD 07.03.2008
Merz, Friedrich CDU/CSU 07.03.2008
Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 07.03.2008
Heidemarie
Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 07.03.2008
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.03.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Blumentritt, Volker SPD 07.03.2008
Bollen, Clemens SPD 07.03.2008
Bülow, Marco SPD 07.03.2008
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 07.03.2008
Freitag, Dagmar SPD 07.03.2008
Gleicke, Iris SPD 07.03.2008
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
Golze, Diana DIE LINKE 07.03.2008
Griefahn, Monika SPD 07.03.2008
Großmann, Achim SPD 07.03.2008
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
Haustein, Heinz-Peter FDP 07.03.2008
Heil, Hubertus SPD 07.03.2008
Dr. Hendricks, Barbara SPD 07.03.2008
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.03.2008
Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 07.03.2008
Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 07.03.2008
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 07.03.2008
Lintner, Eduard CDU/CSU 07.03.2008
Lips, Patricia CDU/CSU 07.03.2008
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
M
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N
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O
P
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W
W
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
üntefering, Franz SPD 07.03.2008
ahles, Andrea SPD 07.03.2008
itzsche, Henry fraktionslos 07.03.2008
ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
rtel, Holger SPD 07.03.2008
aula, Heinz SPD 07.03.2008
aab, Daniela CDU/CSU 07.03.2008
aidel, Hans CDU/CSU 07.03.2008
eichel, Maik SPD 07.03.2008
ager, Krista BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2008
r. Scheer, Hermann SPD 07.03.2008
chmidt (Nürnberg),
Renate
SPD 07.03.2008
chmidt (Mülheim),
Andreas
CDU/CSU 07.03.2008
chmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 07.03.2008
chuster, Marina FDP 07.03.2008
r. Schwanholz,
Martin
SPD 07.03.2008
pahn, Jens CDU/CSU 07.03.2008
teinbach, Erika CDU/CSU 07.03.2008
trothmann, Lena CDU/CSU 07.03.2008
r. Tabillion, Rainer SPD 07.03.2008
euchner, Jella SPD 07.03.2008
ächter, Gerhard CDU/CSU 07.03.2008
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 07.03.2008
ieczorek-Zeul, SPD 07.03.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
15772 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008
(A) )
(B) )
Anlage 2
Neuabdruck der Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (147. Sitzung, Drucksache 16/8310,
Frage 51):
Wie ist der Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum
Zustand der Bundesfernstraßenbrücken, und wann wird dieser
Bericht dem Bundestag zugeleitet?
Derzeit wird eine ergänzende Information zu den Brü-
cken der Bundesfernstraßen zum Straßenbaubericht
2006 erstellt. Diese soll in Kürze vorgelegt werden.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Ta-
gesordnungspunkt 27)
Maria Michalk (CDU/CSU): Die italienische Ärztin
und Pädagogin, Maria Montessori ist nicht nur durch
ihre berühmten pädagogischen Ansätze bekannt gewor-
den, sondern auch wegen ihrer Feststellung, die ich im
Folgenden zitiere: „Ohne das Kind, das ihm hilft, sich
ständig zu erneuern, würde der Mensch degenerieren.“
Nicht nur diese gesellschaftspolitische Dimension un-
serer Menschheitsgeschichte ist es, die uns alle gemein-
sam seit Jahren hin zu dem Thema führt; was kann, was
soll und was muss die Gesellschaft als Gemeinschaft
tun, dass wir als Individuum zwar einmalig, aber nicht
letztmalig sind.
91 Prozent aller 18- bis 35-Jährigen wollen Kinder ha-
ben, aber rund 30 Prozent der Frauen des Jahrganges
1965 sind kinderlos. 74 Prozent der Kinderlosen wün-
schen sich ein Kind. Jährlich nehmen etwa 200 000 Paare
reproduktionsmedizinischen Rat in Anspruch. Hauptur-
sache der ungewollten Kinderlosigkeit ist die Verschie-
bung der Familienplanung in spätere Lebensabschnitte.
Dabei wissen wir, dass die weibliche Fruchtbarkeit mit
zunehmendem Alter abnimmt. Frauen zwischen 20 und
Anfang 30 haben die besten Chancen, schwanger zu wer-
den.
Über die natürliche Form unserer Fortpflanzung wird
viel berichtet, viel erzählt. Jeder hat seine Erfahrung.
Viele freuen sich. Manche sind traurig. Und immer ist es
die Liebe, die im Mittelpunkt unserer Menschwerdung
steht. Das eint uns in der Beantwortung der Frage, wie
wir mit einer Situation umgehen, wenn sich der natürli-
che Kinderwunsch eines Paares leider nicht erfüllt.
Da hilft auch nicht die Empfehlung „Hab Geduld in
allen Dingen, vor allem aber mir dir selbst.“ Wir wissen
seit langen, dass es biologische, auch seelische Gründe
sein können, die dieses natürliche Verlangen nach einem
Kind unerfüllt lassen. Und wir haben seit langem und
jährlich immer bessere Möglichkeiten, durch eine künst-
liche Befruchtung den Kinderwunsch zu erfüllen.
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Die Erfüllung dieses Kinderwunsches sprechen wir
iemandem ab. Nur auf dieser Basis wird eine Familie
egründet. Sie ist die älteste aller Gemeinschaften und
ie einzig natürliche. Das erste, was der Mensch vorfin-
et, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kost-
arste, was er im Leben besitzt, ist die Familie. So hat es
inmal der Gründer der katholischen Gesellenvereine,
dolf Kolping, formuliert. Und genau in diesem Span-
ungsfeld bewegt sich der Antrag, der heute zur abschlie-
enden Beratung vorliegt. Grundlage ist eine Entschei-
ung des Parlaments, die von Bundesverfassungsgericht
m 28. Februar 2007 bestätigt wurde. Es ist rechtens,
ass die Beschränkung der Leistungen zur künstlichen
efruchtung nach dem § 27 a des SGB V auf Ehepaare
eschränkt bleibt.
Die Fraktion Die Linke will durch ihre Vorlage eine
leichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter
aare herbeiführen, indem die gesetzliche Beschränkung
uf Ehepaare im § 27 a SGB V gestrichen wird. Sie füh-
en aus, dass die Beschränkung des Leistungsanspruches
uf Kosten der Solidargemeinschaft sowohl rechtspoli-
isch als auch familienpolitisch zu nicht zu verantworten-
er Benachteiligung unverheirateter Personen mit Kin-
erwunsch führt.
Da verschlägt es mir die Sprache. Selbst die SED, in
essen Tradition doch die Linke steht, hat immer die Be-
eutung der Familie betont. Was für ein Solidarverständ-
is haben Sie denn, wenn Sie beklagen, dass in der Pfle-
eversicherung zum Beispiel die Kinderlosen einen
öheren Beitrag zu zahlen haben, als Familien? Sich auf
osten der Allgemeinheit durch vollständige Über-
ahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung von
en erhöhten Beiträgen in der Pflegeversicherung freizu-
aufen bleibt zwar in der Tradition der Umverteilung der
ommunisten, hat aber nichts mit unserem solidarischen
usgleichssystem zu tun, das wir aufrechterhalten wol-
en. Das allein schon ist Grund genug, den vorliegenden
ntrag abzulehnen.
Der Gipfel der Anmaßungen der Linken liegt aber in
er Feststellung im Antrag, dass es der gewünschten
ntwicklung einer verantwortlichen Entscheidung für
inder widerspricht, wenn diejenigen, die eine solche
rundentscheidung für ein Kind getroffen haben, finan-
iell an deren Umsetzung gehindert werden. Unter medi-
inischen und ethischen Aspekten ist die Bindung der
ehr gravierenden Maßnahme einer künstlichen Befruch-
ung an die Voraussetzung der Ehe zwischen den Part-
ern aufrechtzuerhalten. Auch in der heutigen Zeit bietet
ie Ehe und Familie einen wesentlich höheren Grad an
erlässlichkeit, Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit.
Daran hat das Bundesverfassungsgericht in seiner
ntscheidung am 28. Februar 2007 angeknüpft. Wir ha-
en als Gesetzgeber mehrheitlich die medizinischen
aßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft
icht als Behandlung einer medizinischen Krankheit an-
esehen. Das wurde verfassungsrechtlich nicht bean-
tandet. Das Gericht hat auch gewürdigt, dass wir als
esetzgeber an das Bürgerliche Gesetzbuch anknüpfen,
n dem die Ehegatten als Partner einer auf Lebenszeit an-
elegten Gemeinschaft stehen und die gesetzliche Ver-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15773
(A) )
(B) )
pflichtung eingehen, füreinander Verantwortung zu tra-
gen. Das ist der Unterschied zu unverheirateten Paaren.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften können diese Ver-
antwortung nur freiwillig wahrnehmen. Es gibt keine
Garantie. Die eheliche Bindung, die nicht über Nacht
aufgelöst werden kann, bietet dem Kind grundsätzlich
mehr Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu wer-
den. Ehepaare sind gesetzlich einander verpflichtet,
durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen für das Kind
einzustehen. Eine solche Verpflichtung besteht bei nicht-
ehelichen Lebenspartnern nicht.
Unsere derzeitige gesetzliche Regelung ist also vom
Wohl des Kindes aus gedacht. Dagegen gibt es keinerlei
berechtigte Argumente. Das Gericht hat festgestellt, dass
die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt
ist. Auch werden keinerlei andere Grundrechte verletzt.
Deshalb ist der Antrag der Linken abzulehnen.
Mechthild Rawert (SPD): Mit ihrem „Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“
vom 23. März 2007 stellt sich die Fraktion Die Linke ge-
gen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
28. Februar 2007. In diesem Urteil bekräftigt das Bun-
desverfassungsgericht die Zulässigkeit, dass „die Leis-
tung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die ge-
setzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt
ist, die miteinander verheiratet sind, und Ei- und Samen-
zellen nur von Ehegatten verwendet werden dürfen.“
Ausdrücklich verweist das Bundesverfassungsgericht
darauf, das die Regelung des § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und § 4
SGB V mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Mich ärgern gleich mehrere Aspekte.
Erstens. Wer Vorschläge zur Ausweitung der künstli-
chen Befruchtung macht, muss auch sagen, wie diese aus
familienpolitischer Sicht sicherlich wünschenswerte
Forderung im SGB V, dem Regelungsbereich der gesetz-
lichen Krankenkassen, GKV, finanziert wird. Die 2003
erfolgte Beschränkung auf verheiratete Paare erfolgte
auch aus Kostengründen, um die Ausgaben der GKV im
Bereich der versicherungsfremden Leistungen steuerbar
zu halten. Bereits damals wurde geschätzt, dass diese
Leistungseinschränkung zusammen mit den Einsparun-
gen bei der Sterilisation circa 100 Millionen Euro betra-
gen.
Zweitens. Knapp vier Wochen nach dem Gerichtsur-
teil wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Fünften Sozialgesetzbuches“ ins Gesetzgebungsver-
fahren eingespeist. Heute, am 7. März 2008, also zwölf
Monate später, kann ich nur sagen, dass dieses Jahr ei-
gentlich hätte ausreichen müssen, um entweder festzu-
stellen, dass es sich um ein mit der heißen Nadel ge-
stricktes Vorhaben handelt, oder aber um einen eigenen
Entwurf noch einmal zu qualifizieren.
Gefordert wird die Gleichbehandlung von verheirate-
ten und nichtverheiraten Paaren. Ich sage sogar, gefor-
dert wird „nur“ die Gleichbehandlung von Verheirateten
und Nichtverheiraten. Wenn es wirklich ernsthaft um die
Sorgen und Leiden der ungewollt kinderlosen Frauen
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nd Männer selbst ginge, wäre doch auch die Über-
ahme der Maßnahmekosten von mehr als 50 Prozent
owohl für Verheiratete als auch Unverheiratete gefor-
ert worden. Es hätte doch auch ein Vorschlag gemacht
erden müssen, wie denn geprüft werden solle, dass alle
aare in einer häuslichen Gemeinschaft leben, was im
brigen eine sehr hohe Zahl und auch für die Paare
elbst sehr unerquickliche Einzelfallprüfungen zur Folge
ehabt hätte.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben sich
afür entschieden, dass die Kosten für die Ausweitung
er künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen
rankenkassen bezahlt werden sollen. Sie selber gehen
avon aus, dass den gesetzlichen Krankenkassen durch
ie Ausweitung des Leistungsanspruches Mehrkosten in
öhe von 18 Millionen Euro entstehen. Hören wir etwas
avon, woher dieses Geld kommen soll? Die künftige
rhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses für
ersicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen
rankenkasse bietet aber hierfür keine Grundlage. Letzt-
ich können Mehrausgaben also nur durch höhere Ein-
ahmen für die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
lar ausgedrückt: Die Linke will eine Erhöhung der Bei-
ragssätze! Bekanntermaßen ist 2007 nicht 2008. Ange-
ichts der notwendigen Entschuldung der Kassen zum
. Januar 2009 ist die Forderung nach einer nicht gegen-
inanzierten Ausweitung des Leistungskataloges unver-
ntwortlich.
Dabei wissen eigentlich alle: Die Verfolgung fami-
enpolitischer Zielsetzungen ist nicht Aufgabe der gesetz-
chen Krankenkasse. Die Kosten hierfür wären – wenn
berhaupt – aus dem Familienetat zu finanzieren und aus
teuermitteln zu tragen. Aber die Antragstellerinnen und
ntragsteller verweisen darauf, dass es keine finanziel-
en Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte gibt.
ine Diskussion hier anzustreben, war also nie ihr Ziel.
Bei einem solchen „Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
ung des Fünften Sozialgesetzbuches“ müsste weiterhin
ekannt sein, dass eine in einem Einzelfall durchbro-
hene Rechtssystematik sehr weitreichende Konsequen-
en für alle Politikbereiche hat.
Drittens. Der § 27 a SGB V sieht noch eine weitere
inschränkende Maßnahme zur Übernahme der anteili-
en Kosten vor. Ich bin eigentlich nicht verwundert, dass
iese Einschränkung nicht Thema des Antrages gewor-
en ist. So hat der Gesetzgeber im § 27 a SGB auch fest-
elegt, dass „ausschließlich Ei- und Samenzellen der
hegatten verwendet werden“. Mit dieser Regelungsein-
chränkung soll die heterologe Insemination als Me-
hode der künstlichen Befruchtung von der Finanzierung
urch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen
erden. Hätten die Antragstellerinnen und Antragsteller
iesen wichtigen Aspekt aufgegriffen, hätten wir dann
eute auch verstärkt über die familienrechtliche Aus-
angslage für das Wunschkind und das hohe Gut des
indeswohles diskutieren können.
Im Grundsatz ist eine Heirat für eine heterologe Inse-
ination nicht erforderlich, aber Spender sowie die Ärz-
innen und Ärzte sind nur dann rechtlich und finanziell
eschützt, wenn die betreffende Frau verheiratet ist. Nur
15774 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008
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dann nimmt der Gesetzgeber an, dass der Ehemann auch
der biologische Vater ist und die Unterhaltspflichten ent-
sprechend geregelt sind.
In Deutschland ist Mutter eines Kindes die Frau, die
es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der mit
der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, der
die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft ge-
richtlich festgestellt worden ist. Eine gerichtliche Fest-
stellung der Vaterschaft eines Mannes ist nicht möglich,
solange die Vaterschaft eines anderen Mannes – kraft
Ehe mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt oder kraft
Anerkenntnisses – besteht.
Im Familienrecht ist die verfassungsrechtlich vorge-
schriebene Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder mit
ehelichen Kindern weitgehend verwirklicht. Für das
Kindeswohl spielt der Personenstand der Eltern aber
durchaus eine erhebliche Rolle. Dies gilt schon für die
ökonomische Absicherung des Kindes, da verheiratete
Paare umfassende rechtliche Ansprüche auf Unterhalt,
Zugewinn- und Versorgungsausgleich und auch wech-
selseitige erbrechtliche Ansprüche aneinander haben, die
sich zumindest mittelbar auf den ökonomischen Status
des Kindes auswirken.
Mein Zwischenfazit: Der „Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ operiert mit
den Gefühlen vieler ungewollt kinderloser unverheirate-
ter Menschen und weckt Hoffnungen; vermeintlich wird
Einsatz für deren Interessen suggeriert. Sehr ärgerlich
aber, dass keine wirklich substanziellen Vorschläge un-
terbreitet werden. So kann keine verantwortliche Politik
gestaltet werden!
Doch nun des Ärgers genug: Die meisten interessiert,
was die gesetzlichen Krankenkassen bei ungewollter
Kinderlosigkeit auf der Grundlage der Regelungen des
SGB V und des „Sondertatbestandes“ künstliche Be-
fruchtung im § 27 a SGB V leisten. Alle Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen haben – unter anderem auf-
grund des § 27 SGB V – bei ungewollter Kinderlosigkeit
einen Leistungsanspruch auf Krankenbehandlung. Grund-
sätzlich werden die Kosten für die Diagnostik der unge-
wollten Kinderlosigkeit übernommen. Gleiches gilt auch
für medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Zeu-
gungs- oder Empfängnisfähigkeit beispielsweise durch
chirurgische Eingriffe, die Verordnung von Medikamen-
ten oder auch durch eine psychotherapeutische Behand-
lung. Diese Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang
vor der künstlichen Befruchtung, durch zum Beispiel in-
trauterine Insemination, IUI, durch die In-vitro-Fertilisa-
tion, IVF, und/oder intrazytoplasmatische Spermienin-
jektion, ICSI.
Die Einfügung des § 27 a erfolgte 1990 als Nachtrag
zur Gesundheitsreform von 1988. Im Vorfeld war grund-
sätzlich strittig, ob die künstliche Befruchtung in den
Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll.
Die künstliche Befruchtung selbst gilt nicht als Behand-
lung einer Krankheit. Damit sie aber überhaupt in den
Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden
konnte, wurde sie den für Krankheiten geltenden Rege-
lungen des SGB V quasi unterstellt.
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Seit dem 1. Januar 2004 gelten folgende Leistungsan-
prüche der Versicherten an ihre gesetzlichen Kranken-
assen: Die Krankenkasse übernimmt auf der Grundlage
es von ihr im Vorfeld zu bewilligenden Behandlungs-
lanes 50 Prozent der Behandlungskosten und Medika-
ente für bis zu drei Versuche. Die übrigen 50 Prozent
elten als Eigenbeteiligung. Es handelt sich hierbei nicht
m eine Zuzahlung, und die Eigenbeteiligung bleibt bei
er Berechnung für die Belastungsgrenze für die Befrei-
ng von den Zuzahlungen unberücksichtigt. Die Leis-
ungen gelten für Ehepaare, bei denen die Frauen zwi-
chen 25 und 40 und die Männer unter 50 Jahre alt sind.
Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Anerkennung der
achleistungen für eine künstliche Befruchtung, ihre
inbeziehung in das System der Gesundheitsversorgung
st sowohl Ausdruck von Solidarität als auch ein Beweis
afür, dass die soziale Krankenversicherung ein großer
rfolg unserer Solidargemeinschaft ist.
Nicht näher eingehen möchte ich auf die Erfolge, aber
uch Belastungen und Risiken der verschiedenen For-
en der künstlichen Befruchtung, der Reproduktions-
edizin, selbst. Diese hat in den vergangenen Jahren
eben der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnis-
ähigkeit viele anfängliche euphorische Hoffnungen
icht erfüllt und wird sie wohl auch nicht alle erfüllen
önnen. Sowohl die Männer und noch mehr die Frauen
tehen während der Behandlungsphase unter einer sehr
ohen seelischen und körperlichen Belastung. Gesund-
eitliche Risiken sind keineswegs auszuschließen; des-
alb sind auch umfassende Beratungspflichten vor und
ährend einer künstlichen Befruchtung vorgesehen. Tat-
ächlich kommt es auch nur bei 18 von 100 behandelten
rauen tatsächlich zur Geburt des erhofften Wunschkin-
es. Ob aus familien- oder bevölkerungspolitischer Sicht
ine volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruch-
ung erstrebenswert ist, kann zu Recht diskutiert werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ha-
en im Hamburger Grundsatzprogramm deutlich ge-
acht: „Kinder verkörpern Freude auf die Zukunft. Sie
ind das Fundament jeder Gesellschaft. Wir wollen eine
esellschaft, die Familien mit Kindern beste Bedingun-
en bietet, und ein Klima der Aufgeschlossenheit gegen-
ber den Bedürfnissen von Kindern. Eine erfolgreiche
inder- und Familienpolitik gehört zu den Schlüsselfra-
en für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Und wir
agen auch „Wir wollen den Menschen kein Lebensmo-
ell vorschreiben. Die meisten Menschen wünschen sich
ie Ehe, wir schützen sie. Gleichzeitig unterstützen wir
ndere gemeinsame Lebenswege, nichteheliche Lebens-
emeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartner-
chaften, alleinerziehende Eltern.“ Wir wollen es Män-
ern und Frauen leichter machen, ihre Kinderwünsche
u erfüllen.
In den letzten Jahren ist die Zahl kinderloser Frauen
nd vor allem kinderloser Männer in Deutschland stark
ngestiegen. Für die meisten handelt es sich dabei um
ine gewollte Kinderlosigkeit, für die die Regelungen
es § 27 a SGB mit der Bevorzugung der Ehepaare kei-
eswegs als Ursache heranzuziehen sind. Elternschaft
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15775
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wird wenn überhaupt – zunehmend später in den Le-
benslauf eingeplant.
Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist
bewusst, dass es für Menschen eine schwere Belastung
ist, wenn sie keine Kinder bekommen können. Eine Ver-
schiebung des Kinderwunsches in höheres Alter birgt
prinzipiell das Risiko sinkender Zeugungs- und Emp-
fängnisfähigkeit – und damit wiederum auch eine anhal-
tende Nachfrage nach reproduktionsmedizinischer Be-
handlung der ungewollten Kinderlosigkeit.
Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen hat viele
Ursachen, körperliche wie auch seelische. Aber ich wie-
derhole: Mit zunehmendem Alter vermindert sich so-
wohl die Zeugungs- als auch die Empfängnisfähigkeit.
Die Verschiebung einer bewussten Elternschaft hat für
Männer und Frauen mannigfaltige Gründe: Die einen
wollen sich erst beruflich etablieren, wollen eine qualifi-
kationsadäquate Karriere machen; andere fühlen sich in
jungen Jahren noch nicht reif genug, um die Verantwor-
tung für ein Kind zu übernehmen. Und viele entscheiden
sich vorerst gegen ein Kind, weil sie glauben, dass ihnen
die finanzielle Basis fehlt oder sie die wohnortnahen
Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie
und Beruf als nicht zufriedenstellend betrachten.
Diesen Gründen können wir nur mit einer guten Fa-
milien- und Gleichstellungspolitik entgegenwirken. Not-
wendig sind unter anderem sowohl der zügige flächen-
deckende und qualitativ hochwertige Ausbau der
Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ab dem
ersten Lebensjahr, vor allem aber auch eine familien-
freundliche Kultur in der Wirtschaft. Einen Tag vor dem
Internationalen Frauentag fordere ich erneut ein Gleich-
stellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Auch hiermit
werden Männer und Frauen bereits in jungen Jahren er-
mutigt, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Mein Fazit: Die Debatte um die rechtlichen, medizini-
schen, ethischen und finanziellen Voraussetzungen zur
Behandlung ungewollt kinderloser Menschen wird wei-
tergeführt werden, nicht zuletzt wegen veränderter ge-
sellschaftlicher Vorstellungen von Familie und Kindern.
Wer die ungewollte Kinderlosigkeit für die Betroffenen
beheben will, muss ein ganzes Maßnahmebündel absi-
chern. Dieses tut der „Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Fünften Sozialgesetzbuches“ nicht. Die SPD-
Fraktion lehnt ihn ab.
Dr. Konrad Schily (FDP): Der Antrag der Fraktion
Die Linke, zu dem ich hier spreche, beinhaltet die
Änderung des § 27 a I Nr. 3 des Fünften Sozialgesetzbu-
ches. Danach sollen die gesetzlichen Voraussetzungen
für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft modifiziert werden. Es soll die Voraus-
setzung entfallen, dass die Personen, die die Maßnahmen
der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen wol-
len, miteinander verheiratet sind.
Nach dem Antrag der Fraktion Die Linke sollen die
gesetzlichen Krankenkassen auch bei unverheirateten
Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung über-
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ehmen und nicht verheiratete Paare gleichstellen. Die
raktion veranschlagt dafür Mehrkosten in Höhe von
8 Millionen Euro jährlich bei den Kassen. Der Antrag
st inhaltlich an ein Urteil des Bundesverfassungsge-
ichts angelehnt, wonach unverheiratete Ehepaare die
osten im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müs-
en. Dadurch entstehe nach Auffassung der Antragsteller
ine Benachteiligung unverheirateter Partner, „die den
esellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werde“.
Der Antrag der Linken wäre dahin gehend zu begrü-
en, dass verheiratete wie nicht verheiratete Paare vor
em Gesetz gleich zu behandeln sind. Dieser Gedanke
ntspricht der Lebenswirklichkeit am Beginn des
1. Jahrhunderts und bedeutet keine Minderung des
ertes der Ehe und der Familie. Dennoch ist dem An-
rag der Linken nicht zu folgen. Die künstliche Befruch-
ung stellt eine versicherungsfremde Leistung dar. Eine
usweitung auf andere Personengruppen als Ehepaare
ie zum Beispiel unverheiratete Paare ist nur für den
all denkbar, dass eine Finanzierung über Steuermittel
ichergestellt wird. Dies ist jedoch nach derzeitiger
echtslage nicht gegeben.
Sogar die von der Großen Koalition beschlossene
ufstockung des Bundeszuschusses an die gesetzliche
rankenversicherung, der bis zum Jahr 2016 bis auf
4 Milliarden Euro angehoben werden soll, ändert an
ieser Auffassung nichts. Die vorgeschlagene Summe
on 14 Milliarden Euro reicht nicht einmal aus, um die
eitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie die
eute unumstritten als versicherungsfremd anerkannten
eistungen wie Haushaltshilfen, Krankengeld bei Er-
rankung der Kinder zu finanzieren. Kinderlosigkeit ist
icht als Krankheit im engeren Sinne zu werten, sondern
tellt ein allgemeines Lebensschicksal dar.
Vorliegend geht es nicht um die Absicherung gegen
as Risiko Krankheit bzw. um die Behandlung einer
ranken und/oder versicherten Person. § 27 a SGB V re-
elt einen eigenständigen Versicherungsfall. Seine Son-
erstellung ist notwendig, weil bei der Unfruchtbarkeit
icht immer eine „Krankheit“ im Sinne des Krankenver-
icherungsrechts vorliegt und die Abgrenzung zur
rankheit oft fließend und oftmals auch eine Behand-
ung jenes Partners geboten ist, der nicht erkrankt ist.
Folgte man dem Antrag der Linken, würde das bedeu-
en, diese Förderungsmaßnahmen der versicherungs-
remden Leistung gerade der Solidargemeinschaft der
esetzlichen Krankenversicherung aufzubürden. Dies
önnte nur noch mit dem Argument begründet werden,
ass die gesetzliche Krankenversicherung alles finanzie-
en solle, was die medizinische Kunst ermöglicht. Dem
st aber nicht so: Einzig ist es die Aufgabe der gesetzli-
hen Krankenkassen, Leistungen im Rahmen der medi-
inischen Notwendigkeit zu finanzieren und so eine qua-
itativ hochwertige Grundversorgung der Versicherten zu
ewährleisten.
Frank Spieth (DIE LINKE): Derzeit haben nur
erheiratete Paare Anspruch auf Übernahme von Kosten
er künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Kran-
15776 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008
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kenversicherung. Nichteheliche Gemeinschaften sind von
der Kostenbezuschussung ausgenommen. Dagegen wurde
geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung vom 28. Februar 2007 (Az.: 1 BvL 5/03)
festgestellt, dass dieser Leistungsausschluss mit der Ver-
fassung vereinbar ist. Gleichzeitig wurde aber darauf
hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat,
per Gesetz verfassungskonform nichtehelichen Lebens-
gemeinschaften diese Leistung zu gewähren.
Dieses Anliegen verfolgen wir, die Fraktion Die
Linke, mit unserem Gesetzentwurf. Wir wollen, dass un-
verheiratete Paare die gleichen Leistungen der gesetzli-
chen Krankenversicherung zur künstlichen Befruchtung
erhalten wie verheiratete.
Die Frage, die sich heute stellt, ist also im Kern fol-
gende: Können unverheiratete Paare genauso gut Kinder
erziehen wie verheiratete Paare? Wir meinen: Ja, man
kann nicht unterstellen, dass Paare, nur weil sie einen
Ring am Finger tragen, besser geeignet wären für die
Kindererziehung als solche ohne Ring.
So denkt mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung.
Vor einigen Jahrzehnten war in der Gesellschaft noch ein
anderes Familienbild dominierend: Uneheliche Kinder
waren früher einmal eine Schande, und bevor das erste
Kind auf die Welt kam, wurde aus moralischen Gründen
schnell noch geheiratet.
Diese Zeiten sind – zum Glück – lange vorbei. Wenn
man sich aber die Positionen der anderen Fraktionen,
insbesondere der CDU/CSU-Fraktion anschaut, dann
könnte man meinen, aus Versehen eine Zeitmaschine in
Richtung Vergangenheit benutzt zu haben. Dort heißt es
nach wie vor entgegen jeder Lebenswirklichkeit: Gerade
die Ehe bietet die Rahmenbedingungen, die das Kinder-
kriegen ermöglichen.
Die SPD meinte im Ausschuss immerhin, dass man
die Angelegenheit in den nächsten Monaten prüfen
müsse. Wir sind also gespannt, ob die Koalition in Zu-
kunft zu einer modernen Familienpolitik fähig ist – ich
fürchte, nein.
Die Grünen haben eine absurde Position gezeigt. Sie
meinen, dass man auch gleichgeschlechtliche eingetra-
gene Lebenspartnerschaften berücksichtigen müsse, und
stimmen deshalb nicht zu. Es mag ja stimmen, dass man
den Personenkreis noch weiter ziehen sollte. Aber auch
ein langer Weg zur Verankerung eines modernen Fami-
lienbildes in den Gesetzen braucht einen ersten Schritt.
Uns war es wichtig, diesen ersten Schritt endlich zu ge-
hen, und es wäre für die Betroffenen – auch für die
gleichgeschlechtlichen – wichtig, wenn die anderen Frak-
tionen diesen ersten Schritt unterstützen würden.
Wir erleben also heute wahrscheinlich wieder, dass
ein Gesetzentwurf der Linken weggestimmt wird, nicht
weil man aus grundsätzlichen Gründen dagegen ist, son-
dern weil sich dies mit der CDU/CSU nicht durchsetzen
lässt.
Lassen Sie mich auf zwei Absurditäten hinweisen:
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Erstens: Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung
,25 Prozentpunkte mehr Beitrag. Man fragt allerdings
ei der Beitragszahlung in die Pflegeversicherung nicht
anach, ob man aus freien Stücken keine Kinder wollte
der ob man keine Kinder bekommen konnte.
Zweitens: Bei Leistungskürzungen, Hartz IV war da
er Vorreiter, wird eine uneheliche Bedarfsgemeinschaft
enauso behandelt wie eine eheliche. Im Klartext: Be-
ieht jemand Hartz-IV-Leistungen und lebt mit einer
nderen Person gemeinsam, dann wird geschnüffelt bis
nter die Bettdecke. Es könnte hier ja doch eine Lebens-
emeinschaft statt einer Wohngemeinschaft vorliegen.
enn es also ums Kürzen von Leistungen geht, dann ist
er Trauschein egal. Geht es aber um das Gewähren von
eistungen, wie bei der künstlichen Befruchtung, dann
esteht auf einmal ein Unterschied zwischen ehelichen
nd unehelichen Lebensgemeinschaften. Wir sagen: Das
st ungerecht und muss geändert werden.
Familien auf den Trauschein zu reduzieren, ist erz-
onservativ und in keiner Weise vereinbar mit dem übli-
hen Getöse für eine familienfreundliche Politik in
eutschland. Leider ist dieses Getöse oft nicht mehr als
eiße Luft.
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
ntrag der Linken, neben Ehepaaren auch nichteheli-
hen Lebensgemeinschaften eine Teilfinanzierung der
ünstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Kran-
enkassen zukommen zu lassen, betrifft ein Thema, das
motional stark besetzt ist.
Der 1990 eingeführte § 27 a SGB V sollte im Rahmen
er Gesundheitsreform 2003 ersatzlos gestrichen wer-
en. Im Rahmen der Konsensverhandlungen wurde der
un gültige Kompromiss gefunden. Er ist Teil eines Ge-
amtpakets von höheren Eigenbeteiligungen durch Pa-
ientinnen und Patienten oder Streichungen – Stichworte
raxisgebühr oder Wegfall der Erstattung frei verkäufli-
her Arzneimittel. Bei der künstlichen Befruchtung wur-
en eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent eingeführt und
ltersgrenzen festgelegt.
In der öffentlichen Diskussion damals standen insbe-
ondere die beiden Methoden In-vitro-Fertilisation (IVF)
nd die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
m Vordergrund. Die Diskussion drehte sich damals un-
er anderem um die Fragen: Gibt es einen durch die Ver-
ichertengemeinschaft zu finanzierenden Anspruch auf
in Kind, das genetisch von beiden Elternteilen ab-
tammt? Welches sind zielführende Behandlungen der
ngewollten Kinderlosigkeit? Wie ist damit umzugehen,
ass IVF und ICSI mit hohen physischen und psychi-
chen Belastungen der behandelten Frauen sowie erhöh-
en Zahlen von Mehrlingsschwangerschaften verbunden
ind und immer wieder erhöhte Fehlbildungsraten bei
urch ICSI gezeugten Kindern als Risiko genannt wer-
en? Was rechtfertigt, dass im Gegensatz zu Behand-
ungsmethoden anderer Krankheiten oder der Zulassung
ls Medikament eine sehr geringe Erfolgsquote akzep-
iert wird?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15777
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Diese Aspekte lassen uns Grüne weiterhin kritisch auf
die Methoden IVF und ICSI schauen. Wir stehen jedoch
zu den Grundzügen des damals gefundenen Kompromis-
ses, der im September 2007 vom Bundessozialgericht
bestätigt wurde: Sowohl die Altersgrenze für Männer als
auch der Eigenanteil von 50 Prozent seien nicht als Be-
nachteiligung Behinderter und Diskriminierung sozial
Schwacher zu kritisieren.
Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls im September
2007 – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – ent-
schieden, dass künstliche Befruchtung unter bestimmten
Voraussetzungen auch für Unverheiratete steuerabzugs-
fähig sei.
Der Vorstoß der Partei der Linken, die Mitfinanzie-
rung der gesetzlichen Krankenkassen über die bisherige
Engführung auf Ehepaare auszuweiten, trifft in der
Grundintention auf unsere Sympathie. Aber er bleibt auf
der Hälfte des Weges stecken. Warum er nur für in hete-
rosexuellen Partnerschaften lebende Personen und nicht
auch für alleinstehende oder in eingetragenen Lebens-
partnerschaften lebende Frauen und mit ihnen auf ande-
rem Weg verbundene Männer gelten soll, ist uns Grünen
nicht nachvollziehbar. Ungewollte Kinderlosigkeit kann
auch dort vorkommen. Die Mitfinanzierung der Behand-
lung durch die Versichertengemeinschaft in diesen Kon-
stellationen auszuschließen widerspricht ebenfalls dem
Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch diese Personengrup-
pen sind von dem von der Linken zur Argumentation he-
rangezogenen Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pfle-
geversicherung betroffen. Eine Gegenfinanzierung sehen
sie allerdings wie üblich nicht vor. Interessant finde ich
aber, dass sie, im Gegensatz zum üblichen Protest der
Linken gegen jegliche Form von Zuzahlungen, hier
keine Streichung der hälftigen Eigenbeteiligung fordern.
Wir sehen also, dass alle im Bundestag vertretenen Par-
teien der Auffassung sind, dass eine hälftige Eigenbetei-
ligung durch die Betroffenen gerechtfertigt ist.
Aus den genannten Gründen enthalten wir Bündnis-
grünen uns bei diesem Antrag der Stimme.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt,
dass sie die Anträge
Das Europäische Antidiskriminierungsrecht wei-
terentwickeln auf Drucksache 16/2795,
Kein Generalverdacht bei den Sicherheitsüber-
prüfungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 auf
Drucksache 16/686 und
Zusammenarbeit der EU mit Russland stärken auf
Drucksache 16/8371 zurückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
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er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tierschutzbericht 2007
– Drucksache 16/5044 –
Verteidigungsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 des
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
– Drucksachen 16/7425, 16/7793 Nr. 1.3 –
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr
2006
– Drucksachen 16/6835, 16/7217 Nr. 3 –
Ausschuss für Tourismus
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt: Zukunftstrends im Tourismus
– Drucksache 16/478 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
er Beratung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 16/7575 Nr. A.14
Ratsdokument 14959/07
Rechtsausschuss
Drucksache 16/7393 Nr. A.33
Ratsdokument 14957/07
Finanzausschuss
Drucksache 16/7575 Nr. A.13
Ratsdokument 14942/07
Drucksache 16/7905 Nr. A.6
Ratsdokument 16449/07
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/7905 Nr. A.20
Ratsdokument 16265/07
15778 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008
(A) (C)
(B) (D)
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/7817 Nr. A.7
Ratsdokument 15351/07
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 16/7905 Nr. A.10
Ratsdokument 16489/07
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 16/7817 Nr. A.6
Ratsdokument 14526/07
Drucksache 16/7817 Nr. A.8
Ratsdokument 15469/07
Drucksache 16/7817 Nr. A.33
Ratsdokument 16317/07
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 16/7817 Nr. A.25
Ratsdokument 15898/07
Drucksache 16/7905 Nr. A.3
EuB-EP 1613; P6_TA-PROV(2007)0504
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 16/6389 Nr. 1.86
Ratsdokument 12241/07
Drucksache 16/7575 Nr. A.22
Ratsdokument 15292/07
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 16/8135 Nr. A.28
Ratsdokument 5279/08
91, 1
0, T
149. Sitzung
Berlin, Freitag, den 7. März 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4