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    Plenarprotokoll 16/149 Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes tat- sächlich durchsetzen (Drucksachen 16/7739, 16/8412) . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ a) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern (Drucksache 16/8381) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Datenbasis für flächende- ckende Versorgung mit breitbandigem Internetzugang schaffen (Drucksache 16/7862) . . . . . . . . . . . . . . . 15699 B 15699 D 15701 B 15702 D 15704 B 15718 D 15719 A Deutscher B Stenografisch 149. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung je- der Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Drucksache 16/5807) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden (Drucksache 16/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit U S D A D E E P T 15699 A 15699 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15706 B 15707 B undestag er Bericht ung 7. März 2008 t : te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundes- ministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: 15709 B 15710 C 15711 B 15711 C 15713 A 15713 D 15715 C 15715 D 15717 D c) Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lothar Bisky, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 Fraktion DIE LINKE: Schnelles Internet für alle – Unternehmen zum Breitband- anschluss gesetzlich verpflichten (Drucksache 16/8195) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen (Drucksache 16/8372) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energieverbrauch von Computern senken (Drucksache 16/8374) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Zum Stand der Deutschen Einheit und der perspektivischen Entwicklung bis zum Jahr 2020 (Drucksachen 16/3581, 16/5418) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erhöhung von Transparenz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes für die ostdeutschen Bundesländer (Drucksache 16/7567) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Errichtung einer Großfor- schungseinrichtung in den neuen Län- dern (Drucksache 16/5817) . . . . . . . . . . . . . . . . d D M J W P V R M K T A S o G l s ( K M U S C T A F A k f ( J N D U W 15719 A 15719 D 15719 B 15719 C 15721 A 15722 B 15724 C 15725 D 15727 A 15728 B 15728 D 15729 C 15730 D 15732 A 15732 A 15732 A ) Beschlussempfehlung und Bericht des Äl- testenrates zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch und der Fraktion DIE LINKE: Einsetzung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages für die An- gelegenheiten der neuen Länder und für andere strukturschwache Regionen (Drucksachen 16/130, 16/1220) . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . olfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista ager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Gute Lehre an allen Hochschu- en gewährleisten, herausragende Hoch- chullehre prämieren Drucksache 16/8211) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst riedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: Zu- unft der Flugsicherung verfassungskon- orm gestalten Drucksache 16/7133) . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15732 B 15732 C 15734 A 15735 D 15737 C 15739 B 15741 A 15742 B 15743 C 15744 D 15746 A 15746 A 15747 B 15749 B 15750 A 15752 A 15753 A 15753 B 15754 B 15755 C 15756 B 15757 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 III Tagesordnungspunkt 27: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Drucksachen 16/4808, 16/8243) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Massenentlassungen bei deut- schen DAX-Konzernen trotz Gewinnexplo- sion Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 51 (147. Sitzung) Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum Zustand der Bundesfernstra- ßenbrücken und Zuleitung an den Deut- schen Bundestag; Kosten und Schwer- punkte der Brückensanierung Antwort (Neuabdruck) Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung 15758 C 15759 A 15760 A 15761 B 15762 B 15771 A 15772 A Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d n M M D F B A A 15763 C 15764 D 15766 A 15767 B 15768 C 15769 D 15770 D 15770 D es Fünften Sozialgesetzbuches (Tagesord- ungspunkt 27) aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15772 A 15773 A 15775 B 15775 D 15776 C 15777 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15699 (A) ) (B) ) 149. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    ung D) 2. Absatz; der zweite e Onlinedurchsuchung ist ericht hat sie aber nur un- en für den Ausnahmefall sen die Agenda 2010 fort- achte, die würde jetzt mmen!) trategie. Wir müssen For- eiter so fördern, wie die sentlicher Aspekt ist, dass nforderungen auf dem Ar- s ist klar: Das wird nicht dass im Zuge des Wettbe- te einfache Tätigkeiten in und Arbeitnehmer, es gibt aber positives Verhalten zugunsten nen und Arbeitnehmer sowie un würde ich aus Ihrem Munde ger (Beifall bei der SPD un Das Modell Lafontaine à la C ten Sie vielleicht einmal vor dass die Verstaatlichung der Öli mit einhergeht, dass freie Gewe Medien in ihrer Arbeit behinde wir in Deutschland schon. Da Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15771 (A) ) (B) ) Hans Meckel, Markus SPD 07.03.2008 Merz, Friedrich CDU/CSU 07.03.2008 Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 07.03.2008 Heidemarie Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 07.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blumentritt, Volker SPD 07.03.2008 Bollen, Clemens SPD 07.03.2008 Bülow, Marco SPD 07.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 07.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 07.03.2008 Gleicke, Iris SPD 07.03.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 07.03.2008 Griefahn, Monika SPD 07.03.2008 Großmann, Achim SPD 07.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Haustein, Heinz-Peter FDP 07.03.2008 Heil, Hubertus SPD 07.03.2008 Dr. Hendricks, Barbara SPD 07.03.2008 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 07.03.2008 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 07.03.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 07.03.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.03.2008 Lips, Patricia CDU/CSU 07.03.2008 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 M N N N O P R R R S D S S S S D S S S D T W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten üntefering, Franz SPD 07.03.2008 ahles, Andrea SPD 07.03.2008 itzsche, Henry fraktionslos 07.03.2008 ouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 rtel, Holger SPD 07.03.2008 aula, Heinz SPD 07.03.2008 aab, Daniela CDU/CSU 07.03.2008 aidel, Hans CDU/CSU 07.03.2008 eichel, Maik SPD 07.03.2008 ager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2008 r. Scheer, Hermann SPD 07.03.2008 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 07.03.2008 chmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 07.03.2008 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 07.03.2008 chuster, Marina FDP 07.03.2008 r. Schwanholz, Martin SPD 07.03.2008 pahn, Jens CDU/CSU 07.03.2008 teinbach, Erika CDU/CSU 07.03.2008 trothmann, Lena CDU/CSU 07.03.2008 r. Tabillion, Rainer SPD 07.03.2008 euchner, Jella SPD 07.03.2008 ächter, Gerhard CDU/CSU 07.03.2008 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 07.03.2008 ieczorek-Zeul, SPD 07.03.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15772 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Neuabdruck der Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (147. Sitzung, Drucksache 16/8310, Frage 51): Wie ist der Sachstand bei der Erstellung des Berichts zum Zustand der Bundesfernstraßenbrücken, und wann wird dieser Bericht dem Bundestag zugeleitet? Derzeit wird eine ergänzende Information zu den Brü- cken der Bundesfernstraßen zum Straßenbaubericht 2006 erstellt. Diese soll in Kürze vorgelegt werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Ta- gesordnungspunkt 27) Maria Michalk (CDU/CSU): Die italienische Ärztin und Pädagogin, Maria Montessori ist nicht nur durch ihre berühmten pädagogischen Ansätze bekannt gewor- den, sondern auch wegen ihrer Feststellung, die ich im Folgenden zitiere: „Ohne das Kind, das ihm hilft, sich ständig zu erneuern, würde der Mensch degenerieren.“ Nicht nur diese gesellschaftspolitische Dimension un- serer Menschheitsgeschichte ist es, die uns alle gemein- sam seit Jahren hin zu dem Thema führt; was kann, was soll und was muss die Gesellschaft als Gemeinschaft tun, dass wir als Individuum zwar einmalig, aber nicht letztmalig sind. 91 Prozent aller 18- bis 35-Jährigen wollen Kinder ha- ben, aber rund 30 Prozent der Frauen des Jahrganges 1965 sind kinderlos. 74 Prozent der Kinderlosen wün- schen sich ein Kind. Jährlich nehmen etwa 200 000 Paare reproduktionsmedizinischen Rat in Anspruch. Hauptur- sache der ungewollten Kinderlosigkeit ist die Verschie- bung der Familienplanung in spätere Lebensabschnitte. Dabei wissen wir, dass die weibliche Fruchtbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt. Frauen zwischen 20 und Anfang 30 haben die besten Chancen, schwanger zu wer- den. Über die natürliche Form unserer Fortpflanzung wird viel berichtet, viel erzählt. Jeder hat seine Erfahrung. Viele freuen sich. Manche sind traurig. Und immer ist es die Liebe, die im Mittelpunkt unserer Menschwerdung steht. Das eint uns in der Beantwortung der Frage, wie wir mit einer Situation umgehen, wenn sich der natürli- che Kinderwunsch eines Paares leider nicht erfüllt. Da hilft auch nicht die Empfehlung „Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mir dir selbst.“ Wir wissen seit langen, dass es biologische, auch seelische Gründe sein können, die dieses natürliche Verlangen nach einem Kind unerfüllt lassen. Und wir haben seit langem und jährlich immer bessere Möglichkeiten, durch eine künst- liche Befruchtung den Kinderwunsch zu erfüllen. n g d d b e A n ß d a d B b G P a r a t d d d d n g h K n d k K A l A d E K G z z s t n d V E b M n g s G i g (C (D Die Erfüllung dieses Kinderwunsches sprechen wir iemandem ab. Nur auf dieser Basis wird eine Familie egründet. Sie ist die älteste aller Gemeinschaften und ie einzig natürliche. Das erste, was der Mensch vorfin- et, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kost- arste, was er im Leben besitzt, ist die Familie. So hat es inmal der Gründer der katholischen Gesellenvereine, dolf Kolping, formuliert. Und genau in diesem Span- ungsfeld bewegt sich der Antrag, der heute zur abschlie- enden Beratung vorliegt. Grundlage ist eine Entschei- ung des Parlaments, die von Bundesverfassungsgericht m 28. Februar 2007 bestätigt wurde. Es ist rechtens, ass die Beschränkung der Leistungen zur künstlichen efruchtung nach dem § 27 a des SGB V auf Ehepaare eschränkt bleibt. Die Fraktion Die Linke will durch ihre Vorlage eine leichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter aare herbeiführen, indem die gesetzliche Beschränkung uf Ehepaare im § 27 a SGB V gestrichen wird. Sie füh- en aus, dass die Beschränkung des Leistungsanspruches uf Kosten der Solidargemeinschaft sowohl rechtspoli- isch als auch familienpolitisch zu nicht zu verantworten- er Benachteiligung unverheirateter Personen mit Kin- erwunsch führt. Da verschlägt es mir die Sprache. Selbst die SED, in essen Tradition doch die Linke steht, hat immer die Be- eutung der Familie betont. Was für ein Solidarverständ- is haben Sie denn, wenn Sie beklagen, dass in der Pfle- eversicherung zum Beispiel die Kinderlosen einen öheren Beitrag zu zahlen haben, als Familien? Sich auf osten der Allgemeinheit durch vollständige Über- ahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung von en erhöhten Beiträgen in der Pflegeversicherung freizu- aufen bleibt zwar in der Tradition der Umverteilung der ommunisten, hat aber nichts mit unserem solidarischen usgleichssystem zu tun, das wir aufrechterhalten wol- en. Das allein schon ist Grund genug, den vorliegenden ntrag abzulehnen. Der Gipfel der Anmaßungen der Linken liegt aber in er Feststellung im Antrag, dass es der gewünschten ntwicklung einer verantwortlichen Entscheidung für inder widerspricht, wenn diejenigen, die eine solche rundentscheidung für ein Kind getroffen haben, finan- iell an deren Umsetzung gehindert werden. Unter medi- inischen und ethischen Aspekten ist die Bindung der ehr gravierenden Maßnahme einer künstlichen Befruch- ung an die Voraussetzung der Ehe zwischen den Part- ern aufrechtzuerhalten. Auch in der heutigen Zeit bietet ie Ehe und Familie einen wesentlich höheren Grad an erlässlichkeit, Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit. Daran hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ntscheidung am 28. Februar 2007 angeknüpft. Wir ha- en als Gesetzgeber mehrheitlich die medizinischen aßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft icht als Behandlung einer medizinischen Krankheit an- esehen. Das wurde verfassungsrechtlich nicht bean- tandet. Das Gericht hat auch gewürdigt, dass wir als esetzgeber an das Bürgerliche Gesetzbuch anknüpfen, n dem die Ehegatten als Partner einer auf Lebenszeit an- elegten Gemeinschaft stehen und die gesetzliche Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15773 (A) ) (B) ) pflichtung eingehen, füreinander Verantwortung zu tra- gen. Das ist der Unterschied zu unverheirateten Paaren. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können diese Ver- antwortung nur freiwillig wahrnehmen. Es gibt keine Garantie. Die eheliche Bindung, die nicht über Nacht aufgelöst werden kann, bietet dem Kind grundsätzlich mehr Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu wer- den. Ehepaare sind gesetzlich einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen für das Kind einzustehen. Eine solche Verpflichtung besteht bei nicht- ehelichen Lebenspartnern nicht. Unsere derzeitige gesetzliche Regelung ist also vom Wohl des Kindes aus gedacht. Dagegen gibt es keinerlei berechtigte Argumente. Das Gericht hat festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist. Auch werden keinerlei andere Grundrechte verletzt. Deshalb ist der Antrag der Linken abzulehnen. Mechthild Rawert (SPD): Mit ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ vom 23. März 2007 stellt sich die Fraktion Die Linke ge- gen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 2007. In diesem Urteil bekräftigt das Bun- desverfassungsgericht die Zulässigkeit, dass „die Leis- tung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die ge- setzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt ist, die miteinander verheiratet sind, und Ei- und Samen- zellen nur von Ehegatten verwendet werden dürfen.“ Ausdrücklich verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, das die Regelung des § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und § 4 SGB V mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mich ärgern gleich mehrere Aspekte. Erstens. Wer Vorschläge zur Ausweitung der künstli- chen Befruchtung macht, muss auch sagen, wie diese aus familienpolitischer Sicht sicherlich wünschenswerte Forderung im SGB V, dem Regelungsbereich der gesetz- lichen Krankenkassen, GKV, finanziert wird. Die 2003 erfolgte Beschränkung auf verheiratete Paare erfolgte auch aus Kostengründen, um die Ausgaben der GKV im Bereich der versicherungsfremden Leistungen steuerbar zu halten. Bereits damals wurde geschätzt, dass diese Leistungseinschränkung zusammen mit den Einsparun- gen bei der Sterilisation circa 100 Millionen Euro betra- gen. Zweitens. Knapp vier Wochen nach dem Gerichtsur- teil wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ ins Gesetzgebungsver- fahren eingespeist. Heute, am 7. März 2008, also zwölf Monate später, kann ich nur sagen, dass dieses Jahr ei- gentlich hätte ausreichen müssen, um entweder festzu- stellen, dass es sich um ein mit der heißen Nadel ge- stricktes Vorhaben handelt, oder aber um einen eigenen Entwurf noch einmal zu qualifizieren. Gefordert wird die Gleichbehandlung von verheirate- ten und nichtverheiraten Paaren. Ich sage sogar, gefor- dert wird „nur“ die Gleichbehandlung von Verheirateten und Nichtverheiraten. Wenn es wirklich ernsthaft um die Sorgen und Leiden der ungewollt kinderlosen Frauen u n s d w P Ü s g d d K d d H d E v K l n K t s 1 f a li li ü S A l E r b c z e g d d g E s t d w d h g K m t g (C (D nd Männer selbst ginge, wäre doch auch die Über- ahme der Maßnahmekosten von mehr als 50 Prozent owohl für Verheiratete als auch Unverheiratete gefor- ert worden. Es hätte doch auch ein Vorschlag gemacht erden müssen, wie denn geprüft werden solle, dass alle aare in einer häuslichen Gemeinschaft leben, was im brigen eine sehr hohe Zahl und auch für die Paare elbst sehr unerquickliche Einzelfallprüfungen zur Folge ehabt hätte. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben sich afür entschieden, dass die Kosten für die Ausweitung er künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen rankenkassen bezahlt werden sollen. Sie selber gehen avon aus, dass den gesetzlichen Krankenkassen durch ie Ausweitung des Leistungsanspruches Mehrkosten in öhe von 18 Millionen Euro entstehen. Hören wir etwas avon, woher dieses Geld kommen soll? Die künftige rhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses für ersicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen rankenkasse bietet aber hierfür keine Grundlage. Letzt- ich können Mehrausgaben also nur durch höhere Ein- ahmen für die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. lar ausgedrückt: Die Linke will eine Erhöhung der Bei- ragssätze! Bekanntermaßen ist 2007 nicht 2008. Ange- ichts der notwendigen Entschuldung der Kassen zum . Januar 2009 ist die Forderung nach einer nicht gegen- inanzierten Ausweitung des Leistungskataloges unver- ntwortlich. Dabei wissen eigentlich alle: Die Verfolgung fami- enpolitischer Zielsetzungen ist nicht Aufgabe der gesetz- chen Krankenkasse. Die Kosten hierfür wären – wenn berhaupt – aus dem Familienetat zu finanzieren und aus teuermitteln zu tragen. Aber die Antragstellerinnen und ntragsteller verweisen darauf, dass es keine finanziel- en Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte gibt. ine Diskussion hier anzustreben, war also nie ihr Ziel. Bei einem solchen „Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Fünften Sozialgesetzbuches“ müsste weiterhin ekannt sein, dass eine in einem Einzelfall durchbro- hene Rechtssystematik sehr weitreichende Konsequen- en für alle Politikbereiche hat. Drittens. Der § 27 a SGB V sieht noch eine weitere inschränkende Maßnahme zur Übernahme der anteili- en Kosten vor. Ich bin eigentlich nicht verwundert, dass iese Einschränkung nicht Thema des Antrages gewor- en ist. So hat der Gesetzgeber im § 27 a SGB auch fest- elegt, dass „ausschließlich Ei- und Samenzellen der hegatten verwendet werden“. Mit dieser Regelungsein- chränkung soll die heterologe Insemination als Me- hode der künstlichen Befruchtung von der Finanzierung urch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen erden. Hätten die Antragstellerinnen und Antragsteller iesen wichtigen Aspekt aufgegriffen, hätten wir dann eute auch verstärkt über die familienrechtliche Aus- angslage für das Wunschkind und das hohe Gut des indeswohles diskutieren können. Im Grundsatz ist eine Heirat für eine heterologe Inse- ination nicht erforderlich, aber Spender sowie die Ärz- innen und Ärzte sind nur dann rechtlich und finanziell eschützt, wenn die betreffende Frau verheiratet ist. Nur 15774 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) dann nimmt der Gesetzgeber an, dass der Ehemann auch der biologische Vater ist und die Unterhaltspflichten ent- sprechend geregelt sind. In Deutschland ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft ge- richtlich festgestellt worden ist. Eine gerichtliche Fest- stellung der Vaterschaft eines Mannes ist nicht möglich, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes – kraft Ehe mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt oder kraft Anerkenntnisses – besteht. Im Familienrecht ist die verfassungsrechtlich vorge- schriebene Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern weitgehend verwirklicht. Für das Kindeswohl spielt der Personenstand der Eltern aber durchaus eine erhebliche Rolle. Dies gilt schon für die ökonomische Absicherung des Kindes, da verheiratete Paare umfassende rechtliche Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und auch wech- selseitige erbrechtliche Ansprüche aneinander haben, die sich zumindest mittelbar auf den ökonomischen Status des Kindes auswirken. Mein Zwischenfazit: Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches“ operiert mit den Gefühlen vieler ungewollt kinderloser unverheirate- ter Menschen und weckt Hoffnungen; vermeintlich wird Einsatz für deren Interessen suggeriert. Sehr ärgerlich aber, dass keine wirklich substanziellen Vorschläge un- terbreitet werden. So kann keine verantwortliche Politik gestaltet werden! Doch nun des Ärgers genug: Die meisten interessiert, was die gesetzlichen Krankenkassen bei ungewollter Kinderlosigkeit auf der Grundlage der Regelungen des SGB V und des „Sondertatbestandes“ künstliche Be- fruchtung im § 27 a SGB V leisten. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben – unter anderem auf- grund des § 27 SGB V – bei ungewollter Kinderlosigkeit einen Leistungsanspruch auf Krankenbehandlung. Grund- sätzlich werden die Kosten für die Diagnostik der unge- wollten Kinderlosigkeit übernommen. Gleiches gilt auch für medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Zeu- gungs- oder Empfängnisfähigkeit beispielsweise durch chirurgische Eingriffe, die Verordnung von Medikamen- ten oder auch durch eine psychotherapeutische Behand- lung. Diese Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor der künstlichen Befruchtung, durch zum Beispiel in- trauterine Insemination, IUI, durch die In-vitro-Fertilisa- tion, IVF, und/oder intrazytoplasmatische Spermienin- jektion, ICSI. Die Einfügung des § 27 a erfolgte 1990 als Nachtrag zur Gesundheitsreform von 1988. Im Vorfeld war grund- sätzlich strittig, ob die künstliche Befruchtung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll. Die künstliche Befruchtung selbst gilt nicht als Behand- lung einer Krankheit. Damit sie aber überhaupt in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden konnte, wurde sie den für Krankheiten geltenden Rege- lungen des SGB V quasi unterstellt. s k d p m g u d u t s S E i d E a m m n f n k s h h h w s F d e t b m s G g ü K g s d d a g s n z u a e d n (C (D Seit dem 1. Januar 2004 gelten folgende Leistungsan- prüche der Versicherten an ihre gesetzlichen Kranken- assen: Die Krankenkasse übernimmt auf der Grundlage es von ihr im Vorfeld zu bewilligenden Behandlungs- lanes 50 Prozent der Behandlungskosten und Medika- ente für bis zu drei Versuche. Die übrigen 50 Prozent elten als Eigenbeteiligung. Es handelt sich hierbei nicht m eine Zuzahlung, und die Eigenbeteiligung bleibt bei er Berechnung für die Belastungsgrenze für die Befrei- ng von den Zuzahlungen unberücksichtigt. Die Leis- ungen gelten für Ehepaare, bei denen die Frauen zwi- chen 25 und 40 und die Männer unter 50 Jahre alt sind. Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Anerkennung der achleistungen für eine künstliche Befruchtung, ihre inbeziehung in das System der Gesundheitsversorgung st sowohl Ausdruck von Solidarität als auch ein Beweis afür, dass die soziale Krankenversicherung ein großer rfolg unserer Solidargemeinschaft ist. Nicht näher eingehen möchte ich auf die Erfolge, aber uch Belastungen und Risiken der verschiedenen For- en der künstlichen Befruchtung, der Reproduktions- edizin, selbst. Diese hat in den vergangenen Jahren eben der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnis- ähigkeit viele anfängliche euphorische Hoffnungen icht erfüllt und wird sie wohl auch nicht alle erfüllen önnen. Sowohl die Männer und noch mehr die Frauen tehen während der Behandlungsphase unter einer sehr ohen seelischen und körperlichen Belastung. Gesund- eitliche Risiken sind keineswegs auszuschließen; des- alb sind auch umfassende Beratungspflichten vor und ährend einer künstlichen Befruchtung vorgesehen. Tat- ächlich kommt es auch nur bei 18 von 100 behandelten rauen tatsächlich zur Geburt des erhofften Wunschkin- es. Ob aus familien- oder bevölkerungspolitischer Sicht ine volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruch- ung erstrebenswert ist, kann zu Recht diskutiert werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ha- en im Hamburger Grundsatzprogramm deutlich ge- acht: „Kinder verkörpern Freude auf die Zukunft. Sie ind das Fundament jeder Gesellschaft. Wir wollen eine esellschaft, die Familien mit Kindern beste Bedingun- en bietet, und ein Klima der Aufgeschlossenheit gegen- ber den Bedürfnissen von Kindern. Eine erfolgreiche inder- und Familienpolitik gehört zu den Schlüsselfra- en für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Und wir agen auch „Wir wollen den Menschen kein Lebensmo- ell vorschreiben. Die meisten Menschen wünschen sich ie Ehe, wir schützen sie. Gleichzeitig unterstützen wir ndere gemeinsame Lebenswege, nichteheliche Lebens- emeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartner- chaften, alleinerziehende Eltern.“ Wir wollen es Män- ern und Frauen leichter machen, ihre Kinderwünsche u erfüllen. In den letzten Jahren ist die Zahl kinderloser Frauen nd vor allem kinderloser Männer in Deutschland stark ngestiegen. Für die meisten handelt es sich dabei um ine gewollte Kinderlosigkeit, für die die Regelungen es § 27 a SGB mit der Bevorzugung der Ehepaare kei- eswegs als Ursache heranzuziehen sind. Elternschaft Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15775 (A) ) (B) ) wird wenn überhaupt – zunehmend später in den Le- benslauf eingeplant. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist bewusst, dass es für Menschen eine schwere Belastung ist, wenn sie keine Kinder bekommen können. Eine Ver- schiebung des Kinderwunsches in höheres Alter birgt prinzipiell das Risiko sinkender Zeugungs- und Emp- fängnisfähigkeit – und damit wiederum auch eine anhal- tende Nachfrage nach reproduktionsmedizinischer Be- handlung der ungewollten Kinderlosigkeit. Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen hat viele Ursachen, körperliche wie auch seelische. Aber ich wie- derhole: Mit zunehmendem Alter vermindert sich so- wohl die Zeugungs- als auch die Empfängnisfähigkeit. Die Verschiebung einer bewussten Elternschaft hat für Männer und Frauen mannigfaltige Gründe: Die einen wollen sich erst beruflich etablieren, wollen eine qualifi- kationsadäquate Karriere machen; andere fühlen sich in jungen Jahren noch nicht reif genug, um die Verantwor- tung für ein Kind zu übernehmen. Und viele entscheiden sich vorerst gegen ein Kind, weil sie glauben, dass ihnen die finanzielle Basis fehlt oder sie die wohnortnahen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf als nicht zufriedenstellend betrachten. Diesen Gründen können wir nur mit einer guten Fa- milien- und Gleichstellungspolitik entgegenwirken. Not- wendig sind unter anderem sowohl der zügige flächen- deckende und qualitativ hochwertige Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, vor allem aber auch eine familien- freundliche Kultur in der Wirtschaft. Einen Tag vor dem Internationalen Frauentag fordere ich erneut ein Gleich- stellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Auch hiermit werden Männer und Frauen bereits in jungen Jahren er- mutigt, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Mein Fazit: Die Debatte um die rechtlichen, medizini- schen, ethischen und finanziellen Voraussetzungen zur Behandlung ungewollt kinderloser Menschen wird wei- tergeführt werden, nicht zuletzt wegen veränderter ge- sellschaftlicher Vorstellungen von Familie und Kindern. Wer die ungewollte Kinderlosigkeit für die Betroffenen beheben will, muss ein ganzes Maßnahmebündel absi- chern. Dieses tut der „Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Fünften Sozialgesetzbuches“ nicht. Die SPD- Fraktion lehnt ihn ab. Dr. Konrad Schily (FDP): Der Antrag der Fraktion Die Linke, zu dem ich hier spreche, beinhaltet die Änderung des § 27 a I Nr. 3 des Fünften Sozialgesetzbu- ches. Danach sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft modifiziert werden. Es soll die Voraus- setzung entfallen, dass die Personen, die die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen wol- len, miteinander verheiratet sind. Nach dem Antrag der Fraktion Die Linke sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei unverheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung über- n F 1 i r K s e g ß d e 2 W t t A w F s R A K 1 d v b h L k n s d k g d n s K l t f g k d r i c z l g v d (C (D ehmen und nicht verheiratete Paare gleichstellen. Die raktion veranschlagt dafür Mehrkosten in Höhe von 8 Millionen Euro jährlich bei den Kassen. Der Antrag st inhaltlich an ein Urteil des Bundesverfassungsge- ichts angelehnt, wonach unverheiratete Ehepaare die osten im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müs- en. Dadurch entstehe nach Auffassung der Antragsteller ine Benachteiligung unverheirateter Partner, „die den esellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werde“. Der Antrag der Linken wäre dahin gehend zu begrü- en, dass verheiratete wie nicht verheiratete Paare vor em Gesetz gleich zu behandeln sind. Dieser Gedanke ntspricht der Lebenswirklichkeit am Beginn des 1. Jahrhunderts und bedeutet keine Minderung des ertes der Ehe und der Familie. Dennoch ist dem An- rag der Linken nicht zu folgen. Die künstliche Befruch- ung stellt eine versicherungsfremde Leistung dar. Eine usweitung auf andere Personengruppen als Ehepaare ie zum Beispiel unverheiratete Paare ist nur für den all denkbar, dass eine Finanzierung über Steuermittel ichergestellt wird. Dies ist jedoch nach derzeitiger echtslage nicht gegeben. Sogar die von der Großen Koalition beschlossene ufstockung des Bundeszuschusses an die gesetzliche rankenversicherung, der bis zum Jahr 2016 bis auf 4 Milliarden Euro angehoben werden soll, ändert an ieser Auffassung nichts. Die vorgeschlagene Summe on 14 Milliarden Euro reicht nicht einmal aus, um die eitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie die eute unumstritten als versicherungsfremd anerkannten eistungen wie Haushaltshilfen, Krankengeld bei Er- rankung der Kinder zu finanzieren. Kinderlosigkeit ist icht als Krankheit im engeren Sinne zu werten, sondern tellt ein allgemeines Lebensschicksal dar. Vorliegend geht es nicht um die Absicherung gegen as Risiko Krankheit bzw. um die Behandlung einer ranken und/oder versicherten Person. § 27 a SGB V re- elt einen eigenständigen Versicherungsfall. Seine Son- erstellung ist notwendig, weil bei der Unfruchtbarkeit icht immer eine „Krankheit“ im Sinne des Krankenver- icherungsrechts vorliegt und die Abgrenzung zur rankheit oft fließend und oftmals auch eine Behand- ung jenes Partners geboten ist, der nicht erkrankt ist. Folgte man dem Antrag der Linken, würde das bedeu- en, diese Förderungsmaßnahmen der versicherungs- remden Leistung gerade der Solidargemeinschaft der esetzlichen Krankenversicherung aufzubürden. Dies önnte nur noch mit dem Argument begründet werden, ass die gesetzliche Krankenversicherung alles finanzie- en solle, was die medizinische Kunst ermöglicht. Dem st aber nicht so: Einzig ist es die Aufgabe der gesetzli- hen Krankenkassen, Leistungen im Rahmen der medi- inischen Notwendigkeit zu finanzieren und so eine qua- itativ hochwertige Grundversorgung der Versicherten zu ewährleisten. Frank Spieth (DIE LINKE): Derzeit haben nur erheiratete Paare Anspruch auf Übernahme von Kosten er künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Kran- 15776 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) ) (B) ) kenversicherung. Nichteheliche Gemeinschaften sind von der Kostenbezuschussung ausgenommen. Dagegen wurde geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (Az.: 1 BvL 5/03) festgestellt, dass dieser Leistungsausschluss mit der Ver- fassung vereinbar ist. Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, per Gesetz verfassungskonform nichtehelichen Lebens- gemeinschaften diese Leistung zu gewähren. Dieses Anliegen verfolgen wir, die Fraktion Die Linke, mit unserem Gesetzentwurf. Wir wollen, dass un- verheiratete Paare die gleichen Leistungen der gesetzli- chen Krankenversicherung zur künstlichen Befruchtung erhalten wie verheiratete. Die Frage, die sich heute stellt, ist also im Kern fol- gende: Können unverheiratete Paare genauso gut Kinder erziehen wie verheiratete Paare? Wir meinen: Ja, man kann nicht unterstellen, dass Paare, nur weil sie einen Ring am Finger tragen, besser geeignet wären für die Kindererziehung als solche ohne Ring. So denkt mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung. Vor einigen Jahrzehnten war in der Gesellschaft noch ein anderes Familienbild dominierend: Uneheliche Kinder waren früher einmal eine Schande, und bevor das erste Kind auf die Welt kam, wurde aus moralischen Gründen schnell noch geheiratet. Diese Zeiten sind – zum Glück – lange vorbei. Wenn man sich aber die Positionen der anderen Fraktionen, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion anschaut, dann könnte man meinen, aus Versehen eine Zeitmaschine in Richtung Vergangenheit benutzt zu haben. Dort heißt es nach wie vor entgegen jeder Lebenswirklichkeit: Gerade die Ehe bietet die Rahmenbedingungen, die das Kinder- kriegen ermöglichen. Die SPD meinte im Ausschuss immerhin, dass man die Angelegenheit in den nächsten Monaten prüfen müsse. Wir sind also gespannt, ob die Koalition in Zu- kunft zu einer modernen Familienpolitik fähig ist – ich fürchte, nein. Die Grünen haben eine absurde Position gezeigt. Sie meinen, dass man auch gleichgeschlechtliche eingetra- gene Lebenspartnerschaften berücksichtigen müsse, und stimmen deshalb nicht zu. Es mag ja stimmen, dass man den Personenkreis noch weiter ziehen sollte. Aber auch ein langer Weg zur Verankerung eines modernen Fami- lienbildes in den Gesetzen braucht einen ersten Schritt. Uns war es wichtig, diesen ersten Schritt endlich zu ge- hen, und es wäre für die Betroffenen – auch für die gleichgeschlechtlichen – wichtig, wenn die anderen Frak- tionen diesen ersten Schritt unterstützen würden. Wir erleben also heute wahrscheinlich wieder, dass ein Gesetzentwurf der Linken weggestimmt wird, nicht weil man aus grundsätzlichen Gründen dagegen ist, son- dern weil sich dies mit der CDU/CSU nicht durchsetzen lässt. Lassen Sie mich auf zwei Absurditäten hinweisen: 0 b d o d g z a u g W d L b u i k c D h A c k k e d d n s t P c d A s u i t s e s u d s t s d d l a t (C (D Erstens: Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung ,25 Prozentpunkte mehr Beitrag. Man fragt allerdings ei der Beitragszahlung in die Pflegeversicherung nicht anach, ob man aus freien Stücken keine Kinder wollte der ob man keine Kinder bekommen konnte. Zweitens: Bei Leistungskürzungen, Hartz IV war da er Vorreiter, wird eine uneheliche Bedarfsgemeinschaft enauso behandelt wie eine eheliche. Im Klartext: Be- ieht jemand Hartz-IV-Leistungen und lebt mit einer nderen Person gemeinsam, dann wird geschnüffelt bis nter die Bettdecke. Es könnte hier ja doch eine Lebens- emeinschaft statt einer Wohngemeinschaft vorliegen. enn es also ums Kürzen von Leistungen geht, dann ist er Trauschein egal. Geht es aber um das Gewähren von eistungen, wie bei der künstlichen Befruchtung, dann esteht auf einmal ein Unterschied zwischen ehelichen nd unehelichen Lebensgemeinschaften. Wir sagen: Das st ungerecht und muss geändert werden. Familien auf den Trauschein zu reduzieren, ist erz- onservativ und in keiner Weise vereinbar mit dem übli- hen Getöse für eine familienfreundliche Politik in eutschland. Leider ist dieses Getöse oft nicht mehr als eiße Luft. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ntrag der Linken, neben Ehepaaren auch nichteheli- hen Lebensgemeinschaften eine Teilfinanzierung der ünstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Kran- enkassen zukommen zu lassen, betrifft ein Thema, das motional stark besetzt ist. Der 1990 eingeführte § 27 a SGB V sollte im Rahmen er Gesundheitsreform 2003 ersatzlos gestrichen wer- en. Im Rahmen der Konsensverhandlungen wurde der un gültige Kompromiss gefunden. Er ist Teil eines Ge- amtpakets von höheren Eigenbeteiligungen durch Pa- ientinnen und Patienten oder Streichungen – Stichworte raxisgebühr oder Wegfall der Erstattung frei verkäufli- her Arzneimittel. Bei der künstlichen Befruchtung wur- en eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent eingeführt und ltersgrenzen festgelegt. In der öffentlichen Diskussion damals standen insbe- ondere die beiden Methoden In-vitro-Fertilisation (IVF) nd die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) m Vordergrund. Die Diskussion drehte sich damals un- er anderem um die Fragen: Gibt es einen durch die Ver- ichertengemeinschaft zu finanzierenden Anspruch auf in Kind, das genetisch von beiden Elternteilen ab- tammt? Welches sind zielführende Behandlungen der ngewollten Kinderlosigkeit? Wie ist damit umzugehen, ass IVF und ICSI mit hohen physischen und psychi- chen Belastungen der behandelten Frauen sowie erhöh- en Zahlen von Mehrlingsschwangerschaften verbunden ind und immer wieder erhöhte Fehlbildungsraten bei urch ICSI gezeugten Kindern als Risiko genannt wer- en? Was rechtfertigt, dass im Gegensatz zu Behand- ungsmethoden anderer Krankheiten oder der Zulassung ls Medikament eine sehr geringe Erfolgsquote akzep- iert wird? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 15777 (A) ) (B) ) Diese Aspekte lassen uns Grüne weiterhin kritisch auf die Methoden IVF und ICSI schauen. Wir stehen jedoch zu den Grundzügen des damals gefundenen Kompromis- ses, der im September 2007 vom Bundessozialgericht bestätigt wurde: Sowohl die Altersgrenze für Männer als auch der Eigenanteil von 50 Prozent seien nicht als Be- nachteiligung Behinderter und Diskriminierung sozial Schwacher zu kritisieren. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls im September 2007 – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – ent- schieden, dass künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unverheiratete steuerabzugs- fähig sei. Der Vorstoß der Partei der Linken, die Mitfinanzie- rung der gesetzlichen Krankenkassen über die bisherige Engführung auf Ehepaare auszuweiten, trifft in der Grundintention auf unsere Sympathie. Aber er bleibt auf der Hälfte des Weges stecken. Warum er nur für in hete- rosexuellen Partnerschaften lebende Personen und nicht auch für alleinstehende oder in eingetragenen Lebens- partnerschaften lebende Frauen und mit ihnen auf ande- rem Weg verbundene Männer gelten soll, ist uns Grünen nicht nachvollziehbar. Ungewollte Kinderlosigkeit kann auch dort vorkommen. Die Mitfinanzierung der Behand- lung durch die Versichertengemeinschaft in diesen Kon- stellationen auszuschließen widerspricht ebenfalls dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch diese Personengrup- pen sind von dem von der Linken zur Argumentation he- rangezogenen Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pfle- geversicherung betroffen. Eine Gegenfinanzierung sehen sie allerdings wie üblich nicht vor. Interessant finde ich aber, dass sie, im Gegensatz zum üblichen Protest der Linken gegen jegliche Form von Zuzahlungen, hier keine Streichung der hälftigen Eigenbeteiligung fordern. Wir sehen also, dass alle im Bundestag vertretenen Par- teien der Auffassung sind, dass eine hälftige Eigenbetei- ligung durch die Betroffenen gerechtfertigt ist. Aus den genannten Gründen enthalten wir Bündnis- grünen uns bei diesem Antrag der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie die Anträge Das Europäische Antidiskriminierungsrecht wei- terentwickeln auf Drucksache 16/2795, Kein Generalverdacht bei den Sicherheitsüber- prüfungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 auf Drucksache 16/686 und Zusammenarbeit der EU mit Russland stärken auf Drucksache 16/8371 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 d n m U n (C (D er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 2007 – Drucksache 16/5044 – Verteidigungsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes – Drucksachen 16/7425, 16/7793 Nr. 1.3 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006 – Drucksachen 16/6835, 16/7217 Nr. 3 – Ausschuss für Tourismus – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Zukunftstrends im Tourismus – Drucksache 16/478 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 16/7575 Nr. A.14 Ratsdokument 14959/07 Rechtsausschuss Drucksache 16/7393 Nr. A.33 Ratsdokument 14957/07 Finanzausschuss Drucksache 16/7575 Nr. A.13 Ratsdokument 14942/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.6 Ratsdokument 16449/07 Haushaltsausschuss Drucksache 16/7905 Nr. A.20 Ratsdokument 16265/07 15778 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. März 2008 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7817 Nr. A.7 Ratsdokument 15351/07 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/7905 Nr. A.10 Ratsdokument 16489/07 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/7817 Nr. A.6 Ratsdokument 14526/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.8 Ratsdokument 15469/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.33 Ratsdokument 16317/07 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/7817 Nr. A.25 Ratsdokument 15898/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.3 EuB-EP 1613; P6_TA-PROV(2007)0504 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/6389 Nr. 1.86 Ratsdokument 12241/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.22 Ratsdokument 15292/07 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/8135 Nr. A.28 Ratsdokument 5279/08 91, 1 0, T 149. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

    ollegin Beck?

    Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für
    amilie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Ja.

    Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE
    RÜNEN):
    Frau Ministerin, Sie haben eben zu Recht gesagt, ge-

    ade in Deutschland werde es Frauen mit Kindern beson-
    ers schwer gemacht. Ich frage Sie daher – diese Frage
    ichtet sich mittelbar auch an Ihre Kollegin Wissen-
    chafts- und Bildungsministerin, Frau Schavan –, wes-
    alb sich Ihr Haus so wenig dafür engagiert, jungen
    rauen zu helfen, die ihr Medizinstudium nicht beenden
    önnen, weil ihnen unendliche bürokratische Hürden in
    en Weg gelegt werden. Beispielsweise wird ihnen ge-
    agt, ein Wechsel zu einer anderen Universität sei nicht
    öglich, weil die Regelstudienzeit um zwei Semester

    berschritten worden sei. Lassen Sie mich kurz den
    achverhalt schildern: Es geht um ein junges Ehepaar,
    eide Mediziner, mit zwei kleinen Kindern; der Mann
    ekommt eine Stelle in einem Kinderklinikum in mei-
    em Wahlkreis in Bremen. Die junge Frau will ihr PJ
    uch in Bremen machen. Die Universität Göttingen wei-
    ert sich aber, eine Voraussetzung zu schaffen, um den
    echsel nach Bremen zu ermöglichen. In der Konse-

    uenz bedeutet das, dass diese junge Frau ihr Studium
    icht abschließen kann. Sie ist hochbegabt und zudem
    tipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes.

    Dies ist ein ganz klassischer Fall. Ein junges Paar tut
    as, was die Bundesregierung und insbesondere Ihr
    aus nahelegen, nämlich Kinder in die Welt zu setzen






    (A) )



    (B) )


    Marieluise Beck (Bremen)

    und sich trotzdem zu qualifizieren. Dann ist es aber we-
    gen der bestehenden bürokratischen Hürden nicht mög-
    lich, ein Medizinstudium abzuschließen. Ich habe die
    beiden zuständigen Ministerien mit diesem Fall betraut
    und sie dringlich gebeten, sich für diesen Fall einzuset-
    zen. Außer sehr inhaltsleeren Antwortschreiben ist leider
    nichts passiert. Ich möchte Sie bitten, hier noch einmal
    Stellung zu nehmen, wie Sie mit solchen Fragen umge-
    hen wollen. Das ist die Praxis und viel wichtiger als das,
    was man in Interviews sagt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


    Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Das ist die Praxis; das ist die Lebenswirklichkeit. Ich
    glaube, jeder und jede von uns hat viele Fälle unter-
    schiedlichster Art auf dem Tisch. Dieser Fall ist aber,
    wenn ich es richtig verstanden habe, auf hochschulspezi-
    fische Eigenheiten zurückzuführen und betrifft die Frage
    eines Studienplatzwechsels. Das ist, soweit ich das
    noch dunkel aus dem eigenen Medizinstudium erinnere,
    in der Tat eine wirklich schwierige Sache. Man muss
    nämlich jemanden finden, der auch wechseln will. Denn
    man hat ja einmal einen Studienplatz bekommen, der mit
    einem Numerus clausus belegt war. Das heißt, dass man
    nicht ohne Weiteres einen bestimmten Studienplatz be-
    kommen kann.

    Ich nehme aber gerne Ihre Anregungen auf. Wir wer-
    den uns darum kümmern und uns fragen, ob das ein spe-
    zifisches Problem einer jungen Frau mit Kind ist und ob
    hier Ungerechtigkeit besteht oder ob das ein Problem ist,
    das alle Medizinstudenten in Deutschland haben, wenn
    sie zum Beispiel von Bremen oder Berlin nach Göttin-
    gen wechseln wollen. Das wäre dann eine universitäts-
    spezifische Frage. Darüber können wir gerne diskutie-
    ren.

    Dies ist einer der vielen Einzelfälle. In der Summe
    zeigt sich immer wieder, dass es in Deutschland für
    Frauen mit Kindern im Hinblick auf Beruf und insbeson-
    dere Karriere messbar Hindernisse gibt. Wir alle wis-
    sen, dass wir das mit zwei Dingen bezahlen, nämlich mit
    dem ganz hohen Preis der Kinderlosigkeit oder aber
    – das wiegt genauso schwer – mit dem gewaltigen Ver-
    lust an Qualifikation und an Erfahrung. Natürlich resul-
    tieren aus diesen Strukturen Dinge wie Lohnungleich-
    heit, die in unserer Gesellschaft zu dem starren Bild
    führen, dass weibliche Arbeit weniger wert sei.

    Was diese Diskussion hier auch zeigt – dazu ist der
    CEDAW-Bericht gut; denn er erstreckt sich über zwei
    Legislaturperioden, also auch noch in die jetzige –: Wir
    sind stark, wenn wir, insbesondere wir Frauen, kraftvoll
    zusammenstehen und dann auch Dinge durchsetzen. Wir
    haben insbesondere für junge Eltern in beispiellos kur-
    zer Zeit viel getan: die Einführung des Elterngeldes im
    ersten Lebensjahr des Kindes und den Ausbau der Be-
    treuung von Kindern unter drei Jahren. Ich bin der festen
    Überzeugung, dass gerade die Einführung der Partner-
    monate bzw. die Beteiligung der Väter an Erziehungs-

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    (C (D eiten, die sich im Vergleich zu der früheren extrem iedrigen Quote, die über Jahre gleichgeblieben ist, verierfacht hat – da bewegt sich richtig etwas –, zigmal ehr bringt, als zum Beispiel ausschließlich über die nübersetzbarkeit des Begriffes „Gender-Mainstreaing“ zu debattieren und zu streiten. Ich sage ganz klar: iskutieren ist wichtig; aber wir diskutieren nicht nur, ir handeln auch. Das kann man unter dem Strich auch ehen. Nachdem wir viel für junge Eltern getan haben, düren wir eine bestimmte Gruppe von Frauen ebenfalls icht aus dem Auge verlieren. Sie sind vielleicht nicht so pektakulär, weil sie sich nicht so häufig artikulieren. as sind diejenigen Frauen, die über viele Jahre aus dem eruf ausgestiegen sind, auf die Berufsausübung verichten wollten oder verzichten mussten, jetzt Anfang/ itte 40 sind, noch rund 27 Erwerbsjahre vor sich hät en, wenn sie könnten, und sich berechtigt fragen: Welhe Perspektiven haben wir? Ein Großteil dieser Frauen ill wieder erwerbstätig sein. Wir haben jetzt Sinusstuien vorliegen, die zeigen, dass das für sie ein Hindernisauf über viele Jahre ist. Diese Frauen zweifeln oft an en eigenen Fähigkeiten – die unbezweifelbar vorhanen sind. Ihnen fehlt oft die Unterstützung ihres Parters, der meint, der Wiedereinstieg seiner Frau in den eruf hätte mit ihm nichts zu tun. Vor allem fehlen ihnen ach den vielen Jahren der Auszeit die Anknüpfungsunkte, die Kontakte. Auch hat sich die Welt im Beruf eitergedreht. Mit Ihrer Unterstützung möchte ich in iesem Jahr einen Schwerpunkt meiner Arbeit auf die örderung dieser Frauen setzen. Wir möchten ein Proramm aufstellen, das auf drei Säulen fußt: Die erste Säule ist die Information. Diese Frauen haen nicht typischerweise mit der Bundesagentur für Areit zu tun, sie verfügen nicht mehr über Netzwerke, sie efinden sich in einer Art luftleeren Raum und müssen ich orientieren. Dabei möchten wir ihnen mit einem Inernetportal helfen, das zwischen den Bundesländern nd der Bundesagentur abgestimmt ist. Es gibt zwar eine ielzahl von Angeboten; diese sind aber in einem schungel verteilt. Wir brauchen eine Anlaufstelle, wo an sich je nach der spezifischen Situation informieren ann. Und diese ist ganz verschieden: Welche Berufsusbildung ist vorhanden? Wie lange war die Auszeit: ünf Jahre, zehn Jahre, fünfzehn Jahre? Wie alt sind die inder? Wie lautet der Berufswunsch? Wo liegt der ohnort? Ist jemand mobil, hat er ein Auto? All diese inge spielen eine große Rolle. Als zweite Säule werden wir ein ESF-Programm uflegen, für das wir 14 Millionen Euro zur Verfügung aben. Wir wollen damit gemeinsam mit den Unternehen erfolgreiche Wege des Wiedereinstiegs aufzeigen. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Sehr gut!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    n diesem Zusammenhang liegen mir die Teilzeit-
    odelle besonders am Herzen. Teilzeit in Deutschland

    eißt 50 Prozent, ist typischerweise weiblich und heißt






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen
    typischerweise keine Karriere – meine Güte, wie veraltet
    dieses Bild ist!


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Schauen wir uns doch einmal in der Welt um! Kluge
    Teilzeit heißt alles, was nicht Vollzeit ist. Zwischen
    50 und 100 Prozent liegen immerhin 50 Prozent, die
    man flexibel regeln kann. Kluge Teilzeit heißt Karriere
    in Teilzeit. Schauen wir nach Holland! Dort arbeiten fast
    so viele Männer wie Frauen Teilzeit. Unser Ansinnen
    muss es sein, die Teilzeit aufzuwerten, flexible Teilzeit
    zu ermöglichen, für die Männer wie für die Frauen, ge-
    nau wie wir es beim Elterngeld mit den Partnermonaten
    eingeführt haben. Wichtig ist mir, dass wir mit der Wirt-
    schaft die Weiterqualifikation befördern, wenn jemand
    eine Auszeit von vielen Jahren hatte. Wichtig sind auch
    flexible Arbeitsformen. Dazu laufen Gespräche, nicht
    nur mit den Wirtschaftsverbänden, sondern auch mit den
    Frauenverbänden und mit den Weiterbildungs- und Be-
    ratungseinrichtungen. Dafür stehen, wie gesagt, 14 Mil-
    lionen Euro zur Verfügung.

    Die dritte Säule ist die schwierigste, aber zugleich die
    wichtigste Säule: Es muss unten ankommen, es muss vor
    Ort ankommen. Wir können auf Bundesebene die
    schönsten Programme entwerfen – sie müssen vor Ort
    verankert sein. Wir möchten dabei die guten Instru-
    mente, die etabliert sind, nutzen. Das beginnt mit
    75 Millionen Euro über drei Jahre für das Bundespro-
    gramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“,


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Sehr gut!)


    ein Mikroförderprogramm, das spezifisch auf den Wie-
    dereinstieg von Frauen in den Beruf ausgerichtet werden
    soll. Das setzt sich fort mit den „Infobörsen für Frauen“,
    die jetzt an den Start gegangen sind und mit denen viele
    Kommunen Frauen eine Antwort auf ihre spezifischen
    Fragen geben. Das setzt sich fort in den „Lokalen Bünd-
    nissen für Familie“, von denen es inzwischen knapp
    500 gibt. Auch die Mehrgenerationenhäuser, von denen
    es inzwischen ebenfalls 500 gibt, gehören dazu.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Ministerin – –

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Sie sehen, meine Damen und Herren: Dies soll ein
Schwerpunkt in diesem Jahr sein. Es gibt enormen Betä-
tigungsbedarf. Es ist daher nicht einfach, hier etwas aus
dem Boden zu stampfen. Die Frauen brauchen Wieder-
einstiegsmöglichkeiten, und die gibt es nicht von der
Stange. Deshalb wollen wir – das sage ich mit Blick auf
den CEDAW-Bericht – ganz konkret einen Beitrag zur
Umsetzung des Art. 11 der Frauenrechtskonvention leis-
ten.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Ministerin, darf ich Sie – –?

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    (C (D Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für amilie, Senioren, Frauen und Jugend: Letzter Satz. – Gute Arbeit, gleicher Lohn und Zeit ür die Nächsten, das ist ein Recht der Frauen wie der änner. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)