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ID1614808900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 16148

  • date_rangeDatum: 6. März 2008

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  • short_textOriginal String: Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend: info_outline

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    Plenarprotokoll 16/148 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Gerd Höfer, Alfred Hartenbach, Rainder Steenblock und Thomas Kossendey . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des Präsidenten der Abgeordne- tenkammer des Großherzogtums Luxemburg, Herrn Lucian Weiler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Förderung der Kraft-Wärme- Kopplung DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: 15540 B 15540 D 15541 C 15541 D 15550 C 15551 A 15551 C 15553 B 15554 C 15555 D 15557 A 15557 D 15558 C Deutscher B Stenografisc 148. Si Berlin, Donnerstag I n h a Nachruf auf die ehemalige Bundestagsprä- sidentin Dr. h. c. Annemarie Renger . . . . . . Nachruf auf den Abgeordneten Johann- Henrich Krummacher . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Markus Meckel so- wie von Herrn Professor Richard Schröder und Frau Ulrike Poppe in den Beirat nach § 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Caren Marks als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53 a des Grundge- setzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Elke Reinke als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 . . . 15539 A 15539 C 15540 A 15540 A 15540 B 15540 B (Drucksache 16/8305) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- 15541 D undestag her Bericht tzung , den 6. März 2008 l t : zes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb (Drucksache 16/8306) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb be- schleunigen (Drucksache 16/7872) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Glos, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15542 A 15542 A 15542 A 15544 B 15546 A 15548 B a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Piepe Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiter Abgeordneter und der Fraktion der FD Wissenschaftsfreiheitsgesetz einführen r, er P: – II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 Mehr Freiheit und Verantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem (Drucksache 16/7858) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissen- schaftssystem öffnen – Mehr Qualität durch mehr verantwortliche Selbststeue- rung und Kooperation (Drucksache 16/8221) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saar- brücken) und der Fraktion DIE LINKE: Die Zukunft der Lehre und Forschung an Hochschulen mit Hilfe der Junior- professur stärken (Drucksachen 16/3192, 16/8369) . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart, Minister (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Haushaltsgrundsätzege- setzes (HGrGÄndG) (Drucksache 16/7252) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Einheitengesetzes und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Ein- heitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung (Drucksache 16/8308) . . . . . . . . . . . . . . . . 15559 A 15559 D 15559 D 15560 A 15561 B 15562 D 15565 B 15567 A 15567 C 15569 D 15571 B 15573 B 15575 B 15576 A 15578 C 15579 D 15580 A c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 8. September 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trini- dad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapi- talanlagen (Drucksache 16/8251) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 1. August 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- anlagen (Drucksache 16/8252) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Repu- blik Guinea über die gegenseitige För- derung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 16/8253) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 5. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanla- gen (Drucksache 16/8254) . . . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 30. Mai 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 16/8255) . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Privatisierung öffentlicher Aufgaben zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft (Drucksache 16/7735) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Versorgungsqualität der Substi- tutionsbehandlung für Opiatabhängige verbessern (Drucksache 16/8212) . . . . . . . . . . . . . . . 15580 A 15580 A 15580 B 15580 B 15580 B 15580 C 15580 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 III j) Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Willi Brase, Jörg Tauss, Ulla Burchardt, weitere Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neuausrichtung der Europäischen Stiftung für Berufsausbil- dung (Drucksache 16/8382) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Drucksache 16/7082) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstel- lung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepu- blik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Groß- herzogtum Luxemburg (Straßburger Ver- trag) (Drucksache 16/8250) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhalts- sachen, die Anerkennung und Voll- streckung von Unterhaltsentscheidun- gen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten (Drucksache 16/8377) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Freiwilligen projektbasierten Klimaschutz auf verbreiteter Grund- lage voranbringen (Drucksache 16/7174) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlprüfungsgeset- zes (Drucksachen 16/7463, 16/8354) . . . . . . . 15580 D 15580 D 15581 A 15581 A 15581 B 15581 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Obligatorische Haftpflichtver- sicherung für gewerbliche Binnen- schiffe beim Transport gefährlicher Gü- ter (Drucksachen 16/6640, 16/8030) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Zweiundachtzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhundertfünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ein- fuhrliste – Anlage zum Außenwirt- schaftsgesetz – (Drucksachen 16/7795, 16/7796, 16/7797, 16/8261) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d)–m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371 und 372 zu Petitionen (Drucksachen 16/8201, 16/8202, 16/8203, 16/8204, 16/8205, 16/8206, 16/8207, 16/8208, 16/8209, 16/8210) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterschied- liche Auffassungen in der Bundesregierung zu den Folgerungen aus der Online-Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15581 C 15581 D 15582 B 15583 A 15584 B 15585 B 15586 C 15587 B 15588 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Ju- gendfreiwilligendiensten (Drucksachen 16/6519, 16/6967, 16/8256) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Jugendfreiwilligendienste in einen gemeinsamen Gesetzesrahmen zusammenfassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Jugendfreiwilligendienste aus- bauen und Gesamtkonzeption ent- wickeln – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung zu Prüfaufträgen zur Zukunft der Freiwilligendienste, Ausbau der Jugendfreiwilligen- dienste und der generationsüber- greifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher Generationen- vertrag für Deutschland (Drucksachen 16/6769, 16/6771, 16/6145, 16/8256) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Steinecke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Grünbuch – Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt (inkl. 13278/07 ADD 1) 15589 B 15589 B 15589 D 15591 B 15592 B 15593 B 15594 B 15595 C 15596 B 15597 A 15598 A KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07 (Drucksachen 16/6865 Nr. 1.19, 16/8360) . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Große Anfrage der Abgeordneten Kersten Naumann, Heidrun Bluhm, Petra Pau, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Förderung der demokratischen Teilhabe und Stärkung des Petitionsrechts (Drucksachen 16/2181, 16/6785) . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Bernd Siebert, Ulrich Adam, Michael Brand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Petra Heß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzept der Inneren Führung stärken und weiterentwickeln (Drucksache 16/8378) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundeswehr – Innere Füh- rung konsequent umsetzen (Drucksache 16/8370) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 15599 C 15599 D 15601 A 15602 A 15603 B 15604 B 15605 C 15606 A 15607 B 15608 A 15608 B 15609 C 15611 B 15612 C 15613 D 15615 B 15616 A 15616 D 15618 A 15618 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 V Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Innere Führung stärken und weiterentwickeln (Drucksache 16/8376) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Höfer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Aktionsplan Er- nährung vorlegen (Drucksache 16/8193) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Verbraucher- freundliche Lebensmittelkennzeich- nung einführen (Drucksachen 16/6788, 16/7726) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . 15618 A 15618 B 15619 D 15620 D 15622 C 15623 C 15624 C 15625 C 15626 D 15626 D 15627 A 15628 C 15630 B 15631 A 15631 D 15632 C 15633 A 15633 D 15634 D 15635 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für freie und demokratische Parlamentswahlen im Iran (Drucksache 16/8379) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Birgit Homburger, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Drucksache 16/7855) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bürokra- tieabbau in Europa – Kein Freibrief zum Abbau von Arbeits- und Umwelt- schutz (Drucksachen 16/4204, 16/5196) . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Marcus Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Ulla Burchardt, Willi Brase, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Rahmen- 15636 D 15636 D 15637 C 15638 D 15639 C 15641 A 15641 D 15642 D 15643 A 15643 A 15644 B 15645 D 15646 C 15647 A 15648 D 15649 B 15649 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 bedingungen für Lebenslanges Lernen verbessern – Weiterbildung und Quali- fizierung ausbauen und stärken (Drucksache 16/8380) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Der beruf- lichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einräumen (Drucksache 16/7527) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zukunftsaufgabe Weiterbil- dung – zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Offensive Wei- terbildung – Weiterbildung als 4. Säule des Bildungswesens ernst nehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Lebenslanges Ler- nen fördern (Drucksachen 16/785, 16/2702, 16/4748, 16/8352) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung zu einem Antrag: Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 16/8433) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15650 D 15650 D 15651 A 15651 B 15652 C 15653 B 15654 B 15655 B 15656 B 15657 B 15657 D 15658 D Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aktuelle Finanznot der Krankenhäuser be- enden (Drucksache 16/8375) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz) (Drucksache 16/8307) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 20 Jahre nach Halabja – Unterstützung für die Opfer der Giftgasangriffe (Drucksache 16/8197) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Cornelia Hirsch, Ulla Jelpke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine erleichterte Anerkennung von im Aus- land erworbenen Schul-, Bildungs- und Be- rufsabschlüssen (Drucksache 16/7109) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zusam- menarbeit der EU mit Russland stärken (Drucksache 16/8420) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ute Koczy, Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- 15659 A 15659 A 15660 A 15661 C 15663 A 15664 B 15665 C 15666 B 15666 C 15666 D 15667 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 VII neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Neonazi-Schulungs- zentrums und Vereins „Collegium Huma- num“ prüfen (Drucksache 16/8214) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste (Drucksachen 16/843, 16/4720) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 369 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 29 j) . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchfüh- rung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz) (Tagesordnungs- punkt 14) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: 20 Jahre nach Halabja – Unter- stützung für die Opfer der Giftgasangriffe (Tagesordnungspunkt 15) Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15667 A 15667 C 15667 D 15669 A 15669 C 15669 D 15671 D 15672 C 15673 B 15673 D 15674 C 15675 A 15676 B Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine erleichterte Anerken- nung von im Ausland erworbenen Schul-, Bil- dungs- und Berufsabschlüssen (Tagesord- nungspunkt 17) Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zusammenarbeit der EU mit Russland stärken (Tagesordnungspunkt 18) Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verbot des Neonazi-Schulungs- zentrums und Vereins „Collegium Humanum“ prüfen (Tagesordnungspunkt 20) Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15677 B 15678 A 15678 C 15679 B 15682 B 15684 B 15685 A 15685 D 15686 A 15687 B 15688 A 15688 D 15689 C 15691 A 15691 D 15692 A 15692 D 15693 C 15694 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15695 C 15695 D 15696 B 15697 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15539 (A) (C) (B) (D) 148. Si Berlin, Donnerstag Beginn: 9
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    3) Anlage 8 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15669 (A) (C) (B) (D) Sager, Krista BÜNDNIS 90/ 06.03.2008 findung beschäftigt. Lange Zeit schien für das Geflecht unterschiedlicher Interessen keine Lösung in Sicht, dieDIE GRÜNEN Mitgliedstaaten mit all ihren Gremien und nicht zuletzt Hunderte nationaler und internationaler Interessengrup- pen mit den Verhandlungen, der Ausarbeitung, den Neu- verhandlungen und nicht enden wollender Kompromiss- Roth (Heringen), Michael SPD 06.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Berg, Axel SPD 06.03.2008 Blumentritt, Volker SPD 06.03.2008 Bollen, Clemens SPD 06.03.2008 Bülow, Marco SPD 06.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 06.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 06.03.2008 Gleicke, Iris SPD 06.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 06.03.2008 Großmann, Achim SPD 06.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2008 Heil, Hubertus SPD 06.03.2008 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 06.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 06.03.2008 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2008 Humme, Christel SPD 06.03.2008 Kumpf, Ute SPD 06.03.2008 Meckel, Markus SPD 06.03.2008 Müntefering, Franz SPD 06.03.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 06.03.2008 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2008 Paula, Heinz SPD 06.03.2008 Raab, Daniela CDU/CSU 06.03.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 06.03.2008 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschus- ses Sammelübersicht 369 zu Petitionen (Tages- ordnungspunkt 29 j, Drucksache 16/8207) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, dass unser Votum „Nein“ lautet. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/ 2006 (REACH-Anpassungsgesetz) (Tagesord- nungspunkt 14) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Im Jahr 2001 nahm die EU-Chemikalienverordnung REACH, eines der bis- her größten und umfassendsten Gesetzesvorhaben der Europäischen Union, ihren Anfang. In den darauf folgenden Jahren waren die Europäi- sche Kommission, das Europäische Parlament, die EU- Dr. Scheer, Hermann SPD 06.03.2008 Schuster, Marina FDP 06.03.2008 Dr. Schwanholz, Martin SPD 06.03.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 06.03.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 06.03.2008 Dr. Tabillion, Rainer SPD 06.03.2008 Wächter, Gerhard CDU/CSU 06.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 06.03.2008 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15670 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) gegensätzlichen Umwelt-, Gesundheits- und Wirt- schaftsaspekte waren einfach nicht auf einen Nenner zu bringen. Doch die EU hat die Frage, ob sie sich mit diesem Jahrhundertgesetzeswerk nicht schlicht und ergreifend übernommen hat, klar und eindeutig für sich beantwor- tet: Die REACH-Verordnung wurde nach jahrelangen, intensiv geführten Diskussionen und Verhandlungen am 18. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet und trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Mit der Verordnung wurde das europäische Chemika- lienrecht in Europa grundlegend neu geschrieben und vereinheitlicht. Zuvor waren die circa 100 000 bereits auf dem Markt befindlichen Chemikalien trotz des Ver- suchs, sie über eine eigenständige Verordnung von 1993 zu erfassen, weitgehend ungeprüft geblieben. Das neue System basiert auf folgenden Eckpfeilern: Mit REACH wird erstmals für 30 000 Chemikalien eine systema- tische Prüfung auf ihre Umwelt- und Gesundheitswir- kungen vorgeschrieben. Hersteller und Importeure regis- trieren die Stoffe, die sie in Mengen ab 1 Tonne pro Jahr herstellen. Die Industrie übernimmt Verantwortung für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entlang der Liefer- kette und empfiehlt Risikomanagementmaßnahmen. Der Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe kann von einer Zulassung durch die EU-Kommission abhängig ge- macht werden. In der Praxis bedeuten diese Regelungen im Kern: Zukünftig dürfen Stoffe als solche, wie auch in Zuberei- tungen oder in Erzeugnissen, nur dann in der EU herge- stellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den Bestimmungen der Verordnung registriert worden sind. Im Rahmen der Registrierung ist ein Stoffdossier mit bestimmten Informationen für den Verbraucher ein- zureichen. Der Umfang der einzureichenden Informa- tionen richtet sich nach der Menge, in welcher der Stoff pro Jahr produziert oder importiert wird. Verwendungen von Stoffen mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften können einem Zulassungsverfahren unterworfen wer- den, das heißt, herstellende oder den Stoff verwendende Unternehmen können einen Zulassungsantrag stellen. Über diesen wird dann die neue Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki und die Europäische Kommission ent- scheiden. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen dann nur noch für die in einem solchen Zulassungsverfahren posi- tiv beschiedenen Verwendungen eingesetzt werden. Durch die neu gewonnene Informationslage wird der Schutz von Bevölkerung und Umwelt – wie Abfall, Boden- schutz, Immissionsschutz – deutlich verbessert. Bei der Ausarbeitung dieser Regelungen ist es zu un- serer großen Erleichterung gelungen, die richtige Ba- lance zwischen Interessen der Wirtschaft und der Ver- braucher zu finden. Dieser Umstand ist auf die tatkräftige Mitwirkung der neuen deutschen Bundesre- gierung zurückzuführen, die unermüdlich dazu beigetra- gen hat, einen ausgewogenen, sehr tragfähigen Kompro- miss zu REACH auszuhandeln. Die Änderungen gegenüber dem 2003 von der Euro- päischen Kommission vorgelegten Entwurf haben vor allem auf eine Verringerung des bürokratischen Auf- wands und der damit verbundenen Reduktion der Kosten für Unternehmen abgezielt. So wurde zum Beispiel von einer Befristung der Zulassung ohne triftigen Grund, wie ursprünglich vorgesehen und vom Europäischen Parla- ment vehement gefordert, abgesehen. Die Substitutions- pflicht wurde realistisch handhabbar gemacht und der Schutz des geistigen Eigentums sogar auf ein Niveau he- raufgesetzt, das das des Gemeinsamen Standpunkts überschreitet. Die globale Wettbewerbssituation der EU wurde berücksichtigt und Abwanderungstendenzen von Unternehmen bzw. der Abbau von Arbeitsplätzen ver- hindert werden. Gleichzeitig wurden aber auch zentrale Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes berücksichtigt. Auf diese Weise wurde ein großer Fortschritt im sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien erzielt. Zusammenfassend möchte ich sagen: Die REACH- Verordnung, wie sie im Juni in Kraft getreten ist, ist ein vernünftiger Kompromiss, der deutlich die Handschrift deutscher Interessen trägt und deshalb von der CDU/ CSU-Fraktion begrüßt wurde. Wir haben uns erfolgreich dafür stark gemacht, den ursprünglich vorgelegten REACH-Entwurf von völlig unpraktikablen Forderun- gen an die europäischen Unternehmen zu befreien und den Aufwand verhältnismäßig zu gestalten. Schließlich wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unterneh- men nicht gefährden. Bei aller Erleichterung, die wir im Gesetzgebungspro- zess erreicht haben, wird allerdings mit Blick auf die Um- setzungspraxis eines ganz deutlich: Der Umfang und die Komplexität des neuen Chemikalienrechts stellt beson- ders für kleine und mittlere Unternehmen, KMU, in der Praxis eine hohe Hürde dar. Diese Entwicklung wider- spricht unseren Bestrebungen nach Bürokratieabbau und wird von mir mit Sorge betrachtet. Es kann nicht sein, dass es zu einem deutlichen Mehraufwand auf nationaler Ebene kommt, wobei die Gründung der Euro-päischen Chemikalienagentur, ECHA, gerade mit der Aussicht auf eine Entlastung der nationalen Ebene beschlossen wurde. Darüber hinaus scheint es – entgegen ursprünglicher Pla- nungen – so zu sein, dass der Personalbedarf der ECHA deutlich höher zu veranschlagen ist. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unerlässlich, dass wir in engem Kontakt mit den betroffenen Unter- nehmen bleiben, problematische Regelungen überprüfen und Vorschläge zugunsten einer zumutbaren Voll- zugsaufwands zu unterbreiten. Nachdem die großen Streitfragen auf europäischer Ebene gelöst werden konnten, ist es das Ziel des nun vorliegenden Gesetzentwurfes, die zwingend erforderli- che Anpassung des deutschen Chemikalienrechts an die Vorgaben der REACH-Verordnung 1907/2006/EG vor- zunehmen. Zwar bedarf REACH aufgrund des Verord- nungscharakters keiner Umsetzung in nationales, deut- sches Recht. Jedoch müssen die erforderlichen bürokratischen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der REACH-Verordnung in Deutschland ge- schaffen werden. Dazu gehört, überflüssig gewordene Vorschriften des deutschen Chemikalienrechts – wie in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15671 (A) (C) (B) (D) der Chemikalien-Prüfnachweisverordnung – aufzuheben und durch die europäische Verordnung abzulösen. Ferner werden Änderungen im Chemikaliengesetz und der Chemikalien-Kostenverordnung vorgenommen. Da- bei geht es im Wesentlichen um die Schaffung von Re- gelungen, die bestimmen, welche Behörden in unserem Land für welche nach der REACH-Verordnung zugewie- senen Aufgaben zuständig sein sollen, welche Straf- und Bußgeldbewehrungen im Falle von Verstößen gegen REACH fällig werden sollen und wie der Informations- austausch zwischen den Behörden geregelt werden soll. Nach den großen Debatten auf EU-Ebene ist es nun also unsere Aufgabe, die Umsetzung von REACH im Alltag so effizient und effektiv wie möglich sicherzustel- len. Zu dieser sachlichen Abarbeitung noch offener Punkte anlässlich der Umsetzung soll das REACH-An- passungsgesetz, welches wir heute in Erster Lesung de- battieren, beitragen. Oberstes Ziel muss dabei sein, REACH so praktikabel wie möglich für die Betriebe um- zusetzen und den reinen Verwaltungsvollzug mit mög- lichst wenig Aufwand zu betreiben. Ich bin der Ansicht, dass dies der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen ist. Dies möchte ich unter Bezugnahme auf die Inhalte des Entwurfes und bisherige Stellungnahmen beteiligter Akteure verdeutlichen: Aufgrund des unterschiedlichen Inkrafttretens einzelner REACH-Teile befasst sich das REACH-Anpassungsgesetz nur mit den Vorschriften, die am 1. Juni 2008 wirksam werden. Diese stellen den Großteil der Vorschriften dar und betreffen vor allem die Registrierung, Bewertung – Stoffsicherheitsberichte – und Zulassung von Stoffen. Hinsichtlich des Vollzugsaufwands und sonstiger Kosten haben beteiligte Bundesbehörden und Bundes- länder aufgrund eines Zuwachses an Überwachungsauf- gaben einen erhöhten Personalbedarf bekundet. Durch die Streichung nationaler Vorschriften werden zwar kos- tenträchtige Pflichten für die Wirtschaft abgeschafft. Der Abbau geht allerdings mit der Einführung von Informa- tionspflichten und Registrierungsverfahren auf der EU- Ebene einher. Die wesentlichen Änderungen betreffen Regelungen bei den Zuständigkeiten, den Sanktionen und dem Voll- zug. Im Bereich der Zuständigkeitsregeln werden Bun- desaufgaben in Zusammenhang mit der REACH-Verord- nung der „Bundesstelle für Chemikalien“ in ihrer neuen Funktion als „Nationale Auskunftsstelle“ zugeordnet. Die übrigen Behörden – wie das Umweltbundesamt, UBA, das Bundesinistut für Risikobewertung, BfR, und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, fungieren als Bewertungsstellen und unterstüt- zen sich und die Bundesstelle in fachlicher Hinsicht. Die Aufgabenzuweisung zwischen Bund und Ländern orien- tiert sich an der bisherigen Systematik. In Zusammenhang mit den Zuständigkeitsregelung halte ich es für angebracht, dass nicht nur zwischen Bun- desbehörden und Ländern eine enge Abstimmung er- folgt, sondern auch die Erfahrungen und die Kenntnisse, die die Industrie in der Praxis macht, zugunsten einer pragmatischen und kooperativen Umsetzung Berück- sichtigung finden. Bei den Sanktionsregelungen geht es vor allem um folgende Neuregelungen: Verstöße gegen REACH, be- sonders § 27 b, werden mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bei Vorsatz und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bzw. Geldbußen bis zu 100 000 Euro bei Fahrlässigkeit geahndet. Im Gegensatz zu ursprünglichen Planungen begrüße ich es, dass in der überarbeiteten Fassung einige Straftatbestände durch Bußgelder ersetzt wurden. Vor dem Hintergrund der Komplexität der REACH-Verord- nung und der großen Herausforderung, die diese für un- sere Unternehmen – vor allem zu Beginn der Umsetzung – darstellt, halte ich dies für gerechtfertigt. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass eine Benachteiligung deutscher Unternehmen durch unter- schiedliche Sanktionen in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist. Bei den Vollzugsregelungen halte ich folgende As- pekte für wichtig: Bisherige Regelungen bleiben weitge- hend unverändert, aber die Mitwirkung von Zollbehör- den wird mit dem Ziel festgeschrieben, die Weitergabe von Informationen an Landesbehörden zu erleichtern. Dass der vorliegende Entwurf der Bundesregierung eine gute Grundlage darstellt, zeigt auch die Stellung- nahme des Bundesrates und die Tatsache, dass die Bun- desregierung den Änderungsvorschlägen des Bundesra- tes größtenteils zustimmt. Das Einverständnis wird nur in einem Punkt gestört, hier geht es eine gesonderte Auf- führung einer Informationspflicht, die aus Sicht der Bun- desregierung nicht notwendig ist und ausreichend aus der Neufassung des § 22 Abs. 1 hervorgeht. Über alle diese Detailaspekte werden wir in den jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einmal sprechen können. Wichtig und entscheidend ist, dass wir eine aufwendige und die betroffene Wirtschaft schon jetzt stark forderne EU-Verordnung in unserem eigenen Verantwortungsbereich so schlank und effizient wie möglich umsetzen. Daran sollten wir uns beim weiteren Beratungsverfahren halten. Heinz Schmidt (Landau) (SPD): Vor 15 Monaten hat die Europäische Union eine umfangreiche Neuord- nung des Chemikalienrechts auf den Weg gebracht. REACH heißt die Verordnung, die im Juni 2007 in Kraft getreten ist und nun für alle Mitgliedsländer der EU gilt und nun Zug um Zug umzusetzen ist. Das Kür- zel steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Die Anforderungen an chemische Stoffe, die in Europa auf den Markt kommen, werden umso größer, je höher das Produktionsvolumen der je- weiligen Stoffe ist. Je höher das Risiko, das bei einem Stoff erwartet wird, umso größer der Aufwand für Tests, Bewertung und gegebenenfalls für die Zulas- sung. Mit diesem neuen Ansatz wird der Umgang mit Chemikalien sicherer. Denn insgesamt erhalten wir mehr Klarheit über die Risiken, die von den einzelnen Chemikalien ausgehen können. Auch in Deutschland wird der Schutz umfassender, da künftig nicht nur neu entwickelte Chemikalien unter die Verordnung fallen. 15672 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) Auch sogenannte Altstoffe, die bereits seit Jahren am Markt gehandelt werden, werden von den neuen Rege- lungen erfasst – ein wichtiger Unterschied zur heute geltenden Praxis. Denn gegenwärtig werden nur neue Stoffe einer vergleichbar strengen Überprüfung unter- zogen. Der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt werden dadurch deutlich verbessert. Der 1. Juni 2008 ist ein wichtiger Stichtag bei der Um- setzung der neuen Verordnung. An diesem Tag startet der zentrale Mechanismus von REACH. Ab dann beginnt die Registrierung, Bewertung und Zulassung in der Praxis. Die Unternehmen müssen nach einem vorgegebenen Zeit- plan alle Chemikalien anmelden, die in den Geltungsbe- reich von REACH fallen. In den Monaten seit Inkrafttre- ten der Verordnung gab es noch viel Aufklärungsbedarf für einzelne Branchen und für einzelne Unternehmen. In diesem Implementierungsprozess konnten viele Fragen geklärt und auch Befürchtungen ausgeräumt werden. Mit Blick auf einige beteiligte Unternehmen und deren im Vorfeld geäußerte Horrorszenarien kann man sogar sagen: Aus Konfrontation ist Kooperation geworden. Ich möchte an dieser Stelle einmal die überaus enga- gierte Unterstützung durch die zuständigen Abteilungen, Referate und Stellen im Bundesumweltministerium und den zuständigen Bundesbehörden hervorheben. Hier ha- ben sich die zuständigen Fachleute vorbildlich und nach- haltig für ein Gelingen von REACH eingesetzt. Unter- nehmen, die sich mit ihren spezifischen Problemen an das Ministerium gewandt haben, haben dort geduldige und konstruktive Unterstützung erfahren. Dies hat dazu beigetragen, auch bei den eher skeptisch eingestellten kleinen und mittleren Unternehmen die Akzeptanz für REACH zu verbessern. Grund genug, dafür auch einmal Dank zu sagen. All das ist der Hintergrund für das REACH-Anpas- sungsgesetz, das wir heute diskutieren. REACH ist zwar unmittelbar geltendes europäisches Recht. Trotzdem muss auch Deutschland sein bisheriges Chemikalien- recht an die neuen Bestimmungen anpassen. So müssen zum Beispiel im Chemikaliengesetz etliche Vorschriften gestrichen werden, die durch REACH überholt sind. Au- ßerdem muss geregelt werden, welche Stellen die neuen Aufgaben und Anforderungen nach der REACH-Verord- nung übernehmen. Mit dem Umweltbundesamt, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und mit der Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden die gleichen deutschen Stellen mit der Chemikaliensicher- heit betraut sein, die das auch heute schon sind. Hinzu kommt künftig eine Bundesstelle für Chemikalien, die Auskunftsstelle für das Thema sein wird. All diese Stel- len werden der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki zuarbeiten, die einen europaweit einheitlichen Umgang mit Chemikalien sicherstellen wird. Schließlich wird auch dafür gesorgt, dass die neue Verordnung auch eingehalten wird Abweichungen von den neuen Rechts- normen werden mit Strafen und Bußgeldern belegt. Es können drastische Bußgelder verhängt werden. Und wer wegen eines Verstoßes gegen REACH das Leben oder die Gesundheit eines anderen gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In weni- gen Wochen beginnt also die systematische Erfassung von mehr als 30 000 Chemikalien. In wenigen Jahren ha- ben wir bedeutend mehr Informationen über die Eigen- schaften und Risiken der chemischen Stoffe, die bei uns gehandelt und verwendet werden. Der 1. Juni 2008 ist daher ein guter Tag für den Gesundheitsschutz, für den Verbraucherschutz und für den Schutz der Umwelt in Europa. Ein guter Tag für uns alle! Michael Kauch (FDP): Mit dem REACH-Anpas- sungsgesetz wird die deutsche Rechtslage mit der euro- päischen Verordung synchronisiert. Die FDP hat immer die Zielsetzung von REACH unterstützt – eine neue eu- ropäische Chemikalienpolitik, die Umwelt und Gesund- heit effektiv schützt. Für uns Liberalen stand dabei aber auch im Mittelpunkt, dass die neuen europäischen Vor- schriften unbürokratisch und mittelstandsfreundlich sein müssen. Diese Voraussetzungen erfüllt die 2006 be- schlossene REACH-Verordnung leider nicht in dem Maße, wie wir uns das auch im Sinne der deutschen Un- ternehmen gewünscht hätten. Ein wichtiger Kernpunkt der REACH-Verordnung ist die Registrierung. Zukünftig dürfen Stoffe als solche, wie auch in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, nur dann in der EU hergestellt oder in Verkehr gebracht wer- den, wenn sie nach den Bestimmungen der Verordnung registriert worden sind. Zu begrüßen ist, dass im Verlauf des europäischen Gesetzgebungsverfahrens einige für die Praxis wichtige Verbesserungen gegenüber ursprüng- lichen Plänen erreicht werden konnten. Doch es bleibt festzuhalten, REACH ist eine enorme Herausforderung für die chemische Industrie. Zahlreiche zusätzliche Tests, die Erstellung von nach Expertenauffassungen über 80 000 Registrierdossiers und einem geschätzten Aufwand von mehr als 2 Milliarden Euro sind zu erwar- ten. Wir bleiben dabei, dieser Umfang wäre in diesem Ausmaß nicht notwendig gewesen wären. Es ist zu befürchten, dass manche Stoffe und Pro- dukte schlichtweg vom Markt verschwinden werden, ohne dass dies aus Gründen des Umwelt- oder Gesund- heitsschutzes erforderlich wäre. Sie rechnen sich dann einfach wegen geringer Gewinnmargen nicht mehr. Nach Branchenangaben ist davon auszugehen, dass 5 bis 10 Prozent der Stoffe künftig nicht mehr in Europa pro- duziert und vermarktet werden können. Eine Folgekon- sequenz: Für die Zubereiter und Weiterverarbeiter, meist mittelständische Unternehmen, bedeutet das einen er- heblichen Anpassungsbedarf von Rezepturen mit zusätz- lichen Kosten. Ob die Bestimmungen von REACH durch die Unter- nehmen in der Praxis so umgesetzt werden können, wird sich erst noch zeigen. Die Vorgaben zur Registrierung, Risikobewertung und Kommunikation in der Produkt- kette sind komplex. 100 Seiten Verordnung und über 3 000 Seiten Leitlinien – „REACH Implementation Pro- jects“, sogenannte RIPs – machen REACH schwer hand- habbar. Die FDP ist in Sorge um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen der Branche. Umso wichtiger ist, dass nationale Vorschriften die Betroffenen nicht noch weiter belasten, sondern möglichst sogar entlasten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15673 (A) (C) (B) (D) Der vorliegende Entwurf zum Anpassungsgesetz steht nach unserer Ansicht grundsätzlich im Einklang mit den Vorgaben von REACH. Das Anpassungsgesetz ist auch notwendig, um die deutsche Rechtslage in die- sem Bereich anzupassen. Allerdings gibt es Stimmen, die kritisieren, dass im Gesetzentwurf nicht immer deut- lich werde, ob Änderungen im Chemikaliengesetz auch durch die REACH-Verordnung bedingt sind. Bei einigen Vorschriften bestehen Zweifel. Es gibt noch Klärungsbe- darf. Eine 1:1-Umsetzung muss garantiert sein. Darüber sollten wir in der Ausschussberatung des Gesetzentwur- fes reden. Es besteht aus unserer Sicht zudem noch Diskussions- bedarf bei der Ausgestaltung der nationalen Auskunfts- stelle. Nach dem Gesetzentwurf soll diese Aufgabe von der Bundesstelle für Chemikalien übernommen werden. Die nationale Auskunftsstelle soll nach Vorgabe der REACH-Verordnung Hersteller, Importeure und nachge- schaltete Anwender beraten. Das Pilotprojekt des Lan- des Nordrhein-Westfalen hat Wege aufgezeigt, wie die Kompetenzen und Erfahrungen von Unternehmen und Behörden bei der Ausgestaltung der Auskunftsstelle gleichermaßen aufgenommen werden können. Schließ- lich soll sie Unternehmen bei der Umsetzung von REACH helfen. Das kann sie aber nur, wenn sie selbst über ausreichenden Hintergrund aus der Praxis verfügt. Insgesamt bewerten wir den Gesetzentwurf als not- wendig und grundsätzlich positiv. Allerdings gibt es noch offene Fragen, die wir im Ausschuss klären müs- sen. Die FDP schließt sich darüber hinaus aber dem Appell der Branche an, auch andere durch REACH be- troffene Vorschriften zu bereinigen und rechtliche Schnittstellen beispielsweise zu Regelungen des Arbeits- schutzes zu klären. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Das REACH- Anpassungsgesetz hat im Wesentlichen die Aufgabe, alle deutschen Doppelregelungen, die sich durch die Verab- schiedung der EU-Chemikalienverordnung REACH er- geben haben, zu streichen. Daneben werden die Informa- tionswege bezüglich REACH zwischen Bund und Ländern festgelegt. Das ist der erste Schritt zur Umset- zung der Verordnung. Weitere REACH-Anpassungsge- setze werden sicher folgen, beispielsweise nach der Ver- abschiedung der EU-Verordnung, die die Etablierung des vorgesehenen weltweiten einheitlichen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems für alle chemischen Stoffe und Gemische in Europa zum Inhalt hat. Wir wissen, dass dieses REACH-Anpassungsgesetz in enger Abstimmung zwischen dem BMU und den Län- dern in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemika- liensicherheit, BLAC, entwickelt worden ist. Und wir wissen auch, dass der Rahmen für die Anpassungen klar durch REACH vorgegeben wurde. Dementsprechend könnte man dem Gesetzentwurf zustimmen, wenn man formal an die Sache herangehen würde. Das tun wir aber nicht. Denn auch die beste Umset- zung bleibt schlecht, wenn die Vorgabe mies ist. Und das ist eben bei der REACH der Fall. Die Chemikalienver- ordnung REACH ist letztlich ein harter Schlag gegen die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen und der Umwelt. Aus einem vormals weitgehend fortschritt- lichen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommis- sion wurde im Gesetzgebungsverfahren in Brüssel ein im Wesentlichen an den Interessen der Chemieindustrie ausgerichtetes Gesetz. Insbesondere die Bundesrepublik hat an der Verwässerung mitgewirkt. Vertreter der Bun- desregierung und EU-Spitzenbeamte aus Deutschland traten im Rat und in der EU-Kommission als Repräsen- tanten der heimischen chemischen Industrie auf. Ähnlich verhielten sich die Abgeordneten von Union, SPD und FDP im EU-Parlament. Mit einem Vorstoß des Umweltausschusses des Euro- paparlaments im Vorfeld der zweiten Lesung versuchten verbraucherfreundliche Abgeordnete das Ruder in letzter Minute herum zu reißen, leider weitgehend erfolglos. Auch die Änderungsanträge der Fraktion der Linken im Europaparlament, GUE/NGL, sowie der Grünen in der zweiten Lesung wurden abgelehnt. Aus Verbrauchersicht wird sich nun nur leider wenig an der bestehenden Gesetzeslage ändern. Wichtigstes Minus: Die Industrie wird nicht, wie ursprünglich vorge- sehen, verpflichtet, alle gefährlichen Stoffe zu ersetzen. Auch wenn Alternativen vorhanden sind, können krebserregende, fortpflanzungsschädigende und andere gefährliche Chemikalien weiter vermarktet und in All- tagsprodukten verwendet werden. Lediglich langlebige, sich in der Natur anreichernde Chemikalien sollen aus- getauscht werden, sofern es für sie Alternativen gibt. Zudem wird der Industrie auch künftig erlaubt, entschei- dende Sicherheitsdaten zu ihren Chemikalien zurückzu- halten. Bislang wurden nur etwa 4 000 Stoffe darauf geprüft, ob sie Gesundheit oder Ökosysteme schädigen. Auf dem EU-Markt befinden sich jedoch etwa 100 000 soge- nannte Altstoffe, die vor 1981 auf den Markt kamen. Etwa 30 000 davon werden gegenwärtig mit mehr als ei- ner Tonne Jahresproduktion eingesetzt. Mit ihnen läuft faktisch ein Großversuch an Mensch und Umwelt. Mit der neuen Chemikalienverordnung müssen lediglich 12 000 gründlich überprüft werden. Die europäischen Chemiekonzerne haben nichts unversucht gelassen, um beim langwierigen Gesetzesverfahren die wirtschaftli- chen Interessen der Chemiekonzerne durchzusetzen. Leider waren sie erfolgreich. Darum werden wir uns beim ersten Anpassungsgesetz und auch bei den weite- ren enthalten. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun das deut- sche Chemikalienrecht an die Vorgaben der europäi- schen Chemikalienverordnung REACH angepasst wer- den, die am 18. Dezember 2006 nach langem Ringen endgültig verabschiedet wurde. Mit der Verabschiedung im Dezember 2006 ging ein jahrelang dauernder zäher Prozess vorläufig zu Ende, der bereits 1999 mit einer entsprechenden Initiative der deutschen Ratspräsident- schaft seinen Anfang genommen hatte. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Aus- gangssituation erinnern: Ausgangspunkt der Reformini- 15674 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) tiative war das Fehlen von Daten für circa 100 000 Alt- stoffe – Stoffe, die vor 1981 angemeldet wurden –, die aber zur Beurteilung der Auswirkungen auf die mensch- liche Gesundheit und die Umwelt unerlässlich sind. Diese Altstoffe stellen etwa 97 Prozent aller derzeit ver- markteten Stoffe dar und mussten bis 1993 weder ge- prüft noch bewertet werden. Mit der 1993 in Kraft getretenen Altstoffverordnung hatte die EU zwar den Versuch unternommen, dieses De- fizit zu beheben, die Regelung erwies sich aber als aus- gesprochen langwierig und ineffizient. In etwas mehr als 10 Jahren konnten nur circa 30 Stoffe abschließend be- wertet werden. Die europäische Rechtslage war außer- dem nicht nur durch Unübersichtlichkeit und eine feh- lende Systematik gekennzeichnet – mehr als 40 Rechts- vorschriften konkurrierten miteinander –, sondern auch durch fehlende Innovations- und Substitutionsanreize. Für neu zugelassene Stoffe – circa 3 700 seit 1981 – und Altstoffe existieren verschiedene, unterschiedlich an- spruchsvolle Regelungen. Mit REACH sollte nun all dies besser werden. Nach ersten ambitionierten Entwürfen wurde der Verord- nungsentwurf aber nach und nach zugunsten kurzfristi- ger wirtschaftlicher Ziele abgeschwächt, sodass im Er- gebnis das, was wir heute anpassen, nicht das ist, was wir eigentlich notwendigerweise anpassen müssten. Mit REACH ist letztlich nicht viel mehr herausgekommen als ein kleiner bescheidener Schritt in die richtige Rich- tung. Es wird eine gewisse rechtliche Vereinheitlichung erreicht, die Hersteller grundsätzlich verpflichtet, Daten zu liefern, und sicherlich werden auch für die eine oder andere Chemikalie zusätzliche notwendige Daten gene- riert. Aber: Gemessen an dem, was eigentlich notwendig wäre, ist das Ergebnis enttäuschend. Es wird dem Ziel eines echten Paradigmenwechsels in der Chemikaliensi- cherheit nicht gerecht. Ich will an dieser Stelle nur einige Beispiele nennen. So wird der eigentliche Ansatz von REACH – wonach nur solche Chemikalien auf dem Markt vertrieben werden dürfen, zu denen ausreichende Daten zu Verfügung stehen – für den Großteil der Alt- stoffe nach wie vor nicht erreicht. Auch dürfen unter REACH weiterhin Krebs erregende, Fruchtbarkeit schä- digende und hormonell wirksame Chemikalien verwen- det werden, obwohl sichere Alternativen existieren. Vo- rrausetzung für eine weitere Verwendung ist lediglich, dass die Produzenten erklären, dass sie diese „angemes- sen kontrollieren“ können. Aber nicht nur die Regelung für die existierenden Alt- stoffe ist unbefriedigend. Quasi im Gegenzug zur vorge- sehenen besseren Erfassung von Altstoffen wurde bei Zulassung von Neustoffen erheblich dereguliert mit heute noch nicht absehbaren Auswirkungen. Vor allem dem unrühmlichen Engagement des Bundeskanzleram- tes auf europäischer Ebene ist es zu verdanken, dass For- derungen der deutschen chemischen Industrie nach Ab- schwächung der Verordnung sprichwörtlich noch in letzter Minute Berücksichtigung fanden. In der Summe ist aus REACH ein mit Kompromissen überfrachtetes Regelwerk geworden, das keine echte Verbesserung zur derzeitigen Rechtslage erwarten lässt. Damit wurde einerseits die große Chance vertan, den Schutz von Umwelt und Gesundheit deutlich zu verbes- sern und andererseits der europäischen Chemieindustrie mit Anreizen zur Produktion von ungefährlichen Stoffen im internationalen Wettbewerb einen Vorteil zu ver- schaffen. Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit: Das REACH-Anpassungsgesetz, das wir heute in erster Lesung behandeln, dient der Durchführung der Ende 2006 in Brüssel verabschiedeten EG-REACH-Ver- ordnung, die allen ein Begriff sein wird. Die REACH-Verordnung stellt das Chemikalienrecht in der Europäischen Union auf eine völlig neue rechtli- che Grundlage und bedeutet zugleich eine inhaltliche Weiterentwicklung, deren Bedeutung kaum zu über- schätzen ist. Die Wissenslücken insbesondere bezüglich der Langzeitwirkungen von Chemikalien werden syste- matisch geschlossen. Eine geordnete Information über Stoffrisiken innerhalb der Lieferkette ermöglicht auf al- len Ebenen der Wirtschaft einen besseren, verantwortli- cheren Umgang mit Stoffen. Das neu gewonnene Wissen wird zur Entwicklung fortschrittlicher Produkte beitra- gen. Zugleich setzt REACH starke Anreize, besonders gefährliche Stoffe von vornherein zu vermeiden. Es geht um die für moderne Umweltpolitik prägende Symbiose von Umwelt- und Wettbewerbsaspekten: Bessere Pro- dukte dienen dem Schutz von Umwelt, Verbrauchern und Arbeitnehmern und eröffnen zugleich Wettbewerbs- chancen zuhause und weltweit. Die Durchführung von REACH bedeutet für alle Be- teiligten – Unternehmen wie Behörden – eine große He- rausforderung. Dies gilt gerade in der derzeitigen An- fangsphase, in der noch viele Details unklar sind. Eine wichtige Hilfe, die wir in dieser Phase leisten können, ist deshalb die rechtzeitige Klärung der Spielregeln und Rahmenbedingungen für die Durchführung der Verord- nung in Deutschland. Es war der Bundesregierung vor diesem Hintergrund ein großes Anliegen, diesen Gesetz- entwurf so vorzulegen, dass er noch vor dem Wirksam- werden der Kernbereiche der REACH-Verordnung – Re- gistrierung, Bewertung, Zulassung – am 1. Juni 2008 verabschiedet werden kann. Damit verbunden ist die Entscheidung, sich abzeichnende weitere Regelungsan- liegen – Anpassung an kommende EG-Regelungen zur Kennzeichnung und zu Bioziden, Einstellung des Stoff- rechts in das UGB – zunächst unberücksichtigt zu las- sen. Dies ist während der Bundesratsberatungen teil- weise kritisch kommentiert worden. Letztlich hat der Bundesrat aber seine Hinweise zu weiter gehendem Überarbeitungsbedarf auf die auch von der Bundesregie- rung beabsichtigten weiteren Rechtsetzungsverfahren bezogen. Das ist sachgerecht, und entsprechend hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung Stellung ge- nommen. Bei den Behördenzuständigkeiten knüpft der Entwurf eng an das bestehende System an: Die Überwachung liegt bei den Ländern. Für die Informationskontakte zur Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15675 (A) (C) (B) (D) EG, für die zahlreichen Mitwirkungsakte auf Gemein- schaftsebene und für die wichtige Aufgabe der nationa- len Auskunftsstelle, die die Unternehmen hinsichtlich ihrer Pflichten beraten soll, sind dagegen die Chemika- lienbehörden des Bundes zuständig. Der Bund über- nimmt damit einen großen Teil der Verantwortung für die effektive und gleichmäßige Umsetzung der REACH- Verordnung in Deutschland und Europa. Mit dieser Ver- antwortung verbunden ist auch das Erfordernis einer Aufstockung des eingesetzten Personals, deren Einzel- heiten sich aus den Kostenaussagen des Gesetzentwurfs ergibt. Dieser Verantwortung müssen wir uns jedoch stellen, daran führt kein Weg vorbei. REACH ist eines der ehrgeizigsten und zugleich chancenreichsten umweltpolitischen Gesetzeswerke in der Geschichte der EU. Es ist nun die Aufgabe der Un- ternehmen, der neuen Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki und der Mitgliedstaaten, REACH mit Leben zu erfüllen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wich- tiger Schritt dazu, dass dies in Deutschland gelingt. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: 20 Jahre nach Ha- labdscha – Unterstützung für die Opfer der Giftgasangriffe (Tagesordnungspunkt 15) Holger Haibach (CDU/CSU): Die oftmals innenpo- litisch motivierten Auseinandersetzungen um den Krieg der Amerikaner und ihrer Verbündeten im Irak haben be- sonders in Deutschland völlig in Vergessenheit geraten lassen, welche Situation vor diesem Krieg im Irak ge- herrscht hat. Mit Saddam Hussein war dort ein Diktator an der Macht, der sein Land mit unvorstellbarer Grau- samkeit und Härte geführt hat, der nicht vor Repressio- nen, vor Folter und Unterdrückung, ja nicht einmal vor Mord und Massenmord zurückgeschreckt ist; der seinen Nachbarn nicht nur mit Krieg gedroht, sondern sogar, wie im Falle Kuwaits, tatsächlich mit Krieg überzogen hat. Dass Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag heute auf eines der schwersten Verbrechen dieses Re- gimes gegen Menschen und die Menschlichkeit auf- merksam machen, ist beachtlich. Zur Erinnerung: Bei einem Giftgasangriff auf die hauptsächlich von Kurden bewohnte Stadt Halabdscha im Jahre 1988 haben nach unterschiedlichen Schätzun- gen etwa 5 000 Menschen den Tod gefunden, viele von ihnen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Weitere 10 000 Menschen starben an den Folgeschäden oder tru- gen lebenslange Gesundheitsschäden davon, darunter Nervenlähmungen, Tumorbildungen, Lungen- und Seh- schäden. Als ob dies nicht schon schlimm genug gewe- sen wäre, hätte die Weltöffentlichkeit beinahe nichts von diesem grausamen Massaker erfahren. Nur durch Zufall kamen westliche Journalisten und Wissenschaftler kurz nach dem Angriff in die Region und konnten dessen Fol- gen dokumentieren. Dass dieses Verbrechen von allen Fraktionen dieses Hauses auf das Schärfste verurteilt wird, steht, so meine ich, völlig außer Frage. Es steht auch außer Frage, dass unser Mitgefühl und auch unsere Anteilnahme den Opfern jenes Angriffs gilt wie all den- jenigen, die unter dem diktatorischen Herrschaftsregime Saddam Husseins zu leiden hatten. Selbstverständlich stellt sich auch die Frage, ob alles getan worden ist, um denen, die unter Saddam Hussein zu Opfern geworden sind, zu helfen oder zumindest ihre Not zu lindern. Ich bin weit davon entfernt, alte Debatten in Deutschland wieder aufleben zu lassen. Aber mit Krieg und Frieden innenpolitisch Kapital zu schlagen, wie es 2002 geschehen ist, wohl wissend, was im Irak passiert, hinterlässt gerade angesichts des heutigen An- trags, doch einen schalen Beigeschmack. Ein Weiteres will ich hier betonen. Es steht außer Frage, dass deutsche Firmen durch ihre Lieferungen dazu beigetragen haben, dass Saddam Hussein erst dazu in die Lage versetzt wurde, solche Giftgasangriffe wie den auf Halabdscha zu verüben. Das ist schlimm und es ist zu verurteilen und es hat ja auch in Deutschland zu den entsprechenden Prozessen geführt. Insofern ist der Begriff des Bedauerns, den die Antragssteller verwen- den, ein adäquater. Sofern allerdings hieraus eine Mit- verantwortung der deutschen Bundesregierung abgelei- tet werden soll, würde ich für meine Fraktion widersprechen wollen. Dies widerspräche auch der bis- herigen Haltung von Bündnis 90/Die Grünen, zumindest ihres ehemaligen Außenministers Joschka Fischer. Der hatte nämlich auf eine Anfrage der Linken, damals noch PDS, aus dem Jahr 2001 die Bundesregierung antworten lassen, ich zitiere – Drucksache 14/5720 –: „Die aus- schließliche Verantwortung für die Vorfälle von Halab- dscha liegt bei der irakischen Regierung. Eine wie auch immer geartete Mitverantwortung der Bundesregierung besteht nicht.“ – Soweit Joschka Fischer im Jahre 2001. Ein weiterer Punkt, der in der Begründung des An- trags angesprochen wird, ist die Frage der Hilfe für die Opfer vor Ort. Zitat: „Die Opfer erhielten keinerlei Zu- wendungen.“ Soweit dies die Bundesregierung betrifft, ist diese Feststellung nicht richtig. Folgt man der oben bereits erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage und erkundigt man sich nach der aktuellen Situation, so er- gibt sich folgendes Bild: Im Jahre 1991 und in den dar- auffolgenden Jahren war die Bundesrepublik größter Ge- ber humanitärer Hilfe in dieser Region. So wurden zum Beispiel im Frühjahr 1991 im Rahmen der umfang- reichsten deutschen Hilfsaktion, die jemals von der Bun- desregierung außerhalb der deutschen Grenzen durchge- führt wurde, für Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage der von der irakischen Armee verfolg- ten Kurden aus dem Bundeshaushalt 415 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Über zwei Luftbrücken wurden durch die Bundeswehr und zahlreiche deutsche Nichtre- gierungsorganisationen Hilfsgüter in den Nordirak trans- portiert und verteilt. Außerdem begann eine umfangrei- che medizinische Betreuung und die Versorgung mit Trinkwasser. Weitere Hilfsmaßnahmen umfassten die Rückführung der kurdischen Flüchtlinge in ihre Heimat, der Wiederaufbau zerstörter Dörfer und die Einrichtung von Basisgesundheitsdiensten. Im Rahmen der Hilfe wurden von 1993 bis 1997 aus dem Haushalt des Auswär- tigen Amtes Mittel in Höhe von über 13 Millionen DM 15676 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1998 wurden Aktivitä- ten von Nichtregierungsorganisationen im Zentralirak und dem kurdisch besiedelten Nordirak mit einem Be- trag von 1,845 Mio DM gefördert. Auch gegenwärtig steht die Bundesregierung zu ihrer damals übernommenen Aufgabe. So sind bereits in den vergangenen Jahren – seit dem Sturz des alten Regimes vom Auswärtigen Amt verschiedene Maßnahmen zur konstruktiven Vergangenheitsbewältigung für Irakerin- nen und Iraker und zum Umgang mit dem Erbe der Dik- tatur Saddam Husseins finanziert worden. Beides ist aus meiner Sicht ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wiederaufbauhilfe für den Irak, der insbesondere kurdi- schen Irakerinnen und Iraker zugute gekommen ist. Insofern bin ich der Meinung, dass die Bundesregie- rung auch ohne eine Verantwortung für die schreckli- chen Ereignisse vor 20 Jahren einen entscheidenden Bei- trag zur Linderung der Folgen – und um mehr kann es kaum gehen – geleistet hat. Die Herausforderung, vor der wir alle im Irak stehen, ist es, stabile Verhältnisse zu ermöglichen in einem Staat, der selbst in der Lage ist, seinen Aufgaben in einem demokratischen Rahmen nachzukommen und seine Bürgerinnen und Bürger da- vor zu schützen, dass ein Verbrechen wie das in Halab- dscha nie wieder verübt werden kann. Denn zu gesell- schaftlichem Frieden im Irak gehören zweifelsohne auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte und die Aner- kennung vergangenen Unrechts. Deutschland hat sich der Aufgabe gestellt, hieran teil- zuhaben, durch finanzielle, logistische, aber auch imma- terielle Unterstützung. Für meine Fraktion kann ich sa- gen, dass dies auch weiterhin unsere Unterstützung findet. Daher sehe ich der Beratung dieses wichtigen Antrags in den Ausschüssen mit großem Interesse entge- gen. Uta Zapf (SPD): Der 16. März ist ein Tag der Erinne- rung an das grausame Schicksal der Kurden im Irak, an unendliches Leiden durch Verfolgung, Vertreibung, an Massenmord und an den Giftgaseinsatz von Saddam Hussein gegen sein eigenes Staatsvolk, die Kurden. Die- ser Tag erinnert uns an einen Genozid ungeheuren Aus- maßes. Am 16. März befehligte der Cousin des Dikta- tors, Ali Hassan Al-Madschid, den Giftgasangriff auf die kurdische Stadt Halabdscha im Irak, ebenso auf zwei weitere Dörfer. Nerven- und Senfgasbomben töteten 8 000 Menschen. Ali Hassan Al-Madschid mit dem Bei- namen „Chemie-Ali“ wurde im Juni 2007 vom Sonder- tribunal für die Verbrechen Saddam Husseins zum Tode verurteilt. Tausende Menschen leiden noch heute unter diesem Trauma und unter den gesundheitlichen Folgen. Haut- krebs, Leiden der Atemwege, Augenleiden, Unfrucht- barkeit, Missbildungen an Neugeborenen, Krebs und Leukämie sind die Spätfolgen. 100 000 Kurden flohen damals in die Türkei und in den Iran. Halabdscha ist das dramatischste Ereignis in einer Jahrzehnte andauernden Verfolgung, die die irakischen Kurden zu erleiden hat- ten. Zwangsvertreibungen, Massenverhaftungen und Hinrichtungen waren an der Tagesordnung. Tausende verschwanden und kamen bei Angriffen der Armee ums Leben. Hunderte von kurdischen Dörfern wurden durch Armeepanzer niedergewalzt und ebenfalls mit chemi- schen Waffen angegriffen. Im Jahre 1988 gab es einen systematischen Genozid gegen Kurden. Ein Rachefeld- zug sondergleichen gegen die Kurden brach nach dem Waffenstillstand zwischen Iran und Irak los. Die Kurden hatten sich auf die Seite Irans gestellt. Die sogenannte Anfal-Kampagne begann. Mehr als 180 000 Menschen fielen ihr zum Opfer. Männer und männliche Jugendli- che wurden ermordet, Frauen und Kinder aus den Dör- fern vertrieben und unter unmenschlichen Bedingungen in Ghettos gehalten. Ich selber habe bei meinem Besuch im Nordirak 1993 die Massengräber gesehen und mit den Anfal-Witwen gesprochen. Im Jahr 1988 diskutierte der Deutsche Bun- destag mehrfach über diese Verbrechen. Am 21. September 1988 gab es im Bundestag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema. Viele der Redner und Redne- rinnen kennzeichneten diese Verbrechen eindeutig als Völkermord. Gleichzeitig war eine durchgängige Forderung, das in Genf verhandelte Chemiewaffenübereinkommen endlich zum Abschluss zu bringen. Es dauerte noch bis 1993, bis dieses Abkommen gezeichnet wurde – von 130 Staaten zugleich. Heute fehlen noch 12 Staaten weltweit, zum Beispiel Syrien, Ägypten, Libanon und Nord-Korea; Irak hat angekündigt, dem CWÜ beizutreten. Damals, 1988, galt die Genfer Konvention von 1925 gegen den Einsatz von Chemiewaffen. Damals bezeich- nete aber auch der UNO-Botschafter der Arabischen Liga, Clovis Mahsud, den Kampf der irakischen Streit- kräfte gegen Kurden als interne Angelegenheit und be- hauptete, die Genfer Konvention verbiete den Einsatz chemischer Waffen nur gegen einen äußeren Feind, nicht aber im Inneren. Was die Ächtung von Chemiewaffen betrifft, ist fast die ganze Welt inzwischen einig. Mit der Chemiewaffen- konvention haben wir das internationale Völkerrecht ab- gesichert. In der Frage des Völkermordes tut sich die Internatio- nale Staatengemeinschaft immer noch unendlich schwer. Weder gibt es eine Einigung auf die Definition von Völ- kermord, noch befestigt das Völkerrecht das Recht auf Intervention – humanitäre Intervention mit militärischen Mitteln – im Fall von Vertreibung und Völkermord. Ru- anda, Kosovo und Darfur mögen als Stichworte gelten. Die UNO hat die „Responsibility to Protect“, die Ver- pflichtung zu schützen, in einem umfangreichen Exper- tenbericht diskutiert. Dieser Bericht sieht eine Verpflich- tung zum handeln, um einen Diktator, ein inhumanes Regime daran zu hindern, Menschen seines Machtbe- reichs umzubringen oder sie Bedingungen auszusetzen, in denen sie umkommen müssen, wenn ihnen andere Staaten nicht zur Hilfe kommen. „Die Souveränität eines Staates umfasst nicht die Souveränität von Massenmördern, ihre eigenen Leute umzubringen.“ Dies ist ein Zitat meines ehemaligen Kollegen Freimut Duve aus einer Debatte des Bundesta- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15677 (A) (C) (B) (D) ges vom 17. April 1991. Auch damals ging es um die irakischen Kurden. In der Folge des Golfkrieges waren 2 Millionen in die Berge an der Grenze zur Türkei geflo- hen. In der Folge der UN-Resolution 688 wurde eine da- mals auch von der SPD geforderte Sicherheitszone im Nordirak eingerichtet, in der die kurdische Bevölkerung einigermaßen Schutz fand. Bis heute hat die Internationale Staatengemeinschaft das unerträgliche Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegen- heiten eines Staates, der Respektierung der staatlichen Souveränität und dem unabdingbarnotwendigen Gebot, Massenvertreibungen und Völkermord zu verhindern, nicht lösen können. Heinrich Böll hat das 20. Jahrhundert das Jahrhundert der Flüchtlinge genannt. Heute wissen wir, dass das 21. Jahrhundert in noch höherem Maße diese Bezeich- nung zu verdienen droht. Wir haben immer noch nicht entschieden, welche Konsequenzen wir aus den Kata- strophen des 20. und des beginnenden 21. Jahrhunderts im Völkerrecht ziehen werden. Ethnische Konflikte, neue Nationalismen, ungelöste Minderheitenkonflikte, Religionskriege und Konflikte um knappe Ressourcen wie Wasser und Nahrung spielen sich unter unseren Au- gen ab und werden immer wieder zu Massenmord und Vertreibung führen. „Responsibility to Protect“ – die Verpflichtung, Men- schen vor Gewalt zu schützen – muss in den Mittelpunkt völkerrechtlicher Erwägungen zur Fortentwicklung des Völkerrechts rücken. Wir fühlen mit den Opfern und Angehörigen des Gift- gasangriffs auf Halabdscha. Die Bundesrepublik Deutschland hat den irakischen Kurden mit humanitärer Hilfe seit 1991 geholfen. Zwischen 1993 und 1997 wur- den 13 Millionen DM an Hilfe zur Verfügung gestellt. Für 2008 plant das Auswärtige Amt in den kurdischen Städten Arbil und Sulaymania jeweils ein Zentrum für die Behandlung von Traumapatienten einzurichten. Diese Einrichtungen kommen auch Opfern der Anfal- Kampagne zugute. In Dohuk wird ein Anfal-Zentrum gefördert werden, das der öffentlichen Darstellung der Giftgasangriffe in Kurdistan dient – 20 Jahre nach den Verbrechen. Ich wünsche mir, dass die Internationale Staatenge- meinschaft in Zukunft solche Katastrophen und Verbre- chen verhindern kann. Harald Leibrecht (FDP): Der schreckliche Giftgas- angriff auf die Stadt Halabdscha im kurdischen Nordirak am 16. März 1988 hat auch heute, 20 Jahre später, nichts von seinem Grauen verloren. Die Bilder von den ent- stellten Gesichtern vergaster Kinder, von verbrannten Körpern und verzweifelten Menschen auf der Flucht sind nicht vergessen. Die gesamte FDP-Fraktion verurteilt diesen men- schenverachtenden Angriff sowie die weiteren Angriffe auf kurdische Dörfer und Siedlungen im Rahmen der „Anfal-Operationen“ durch das Regime von Saddam Hussein und drückt allen Opfern und ihren Angehörigen zum Jahrestag ihr Mitgefühl aus. Bis zu 5 000 Menschen wurden allein in Halabdscha auf qualvolle Weise ermor- det, den gesamten „Anfal-Operationen“ fielen nach internationalen Schätzungen insgesamt zwischen 50 000 und 100 000 Kurden zum Opfer. Es war eine der schrecklichsten Stationen jenes Krieges gegen die eigene Bevölkerung, die eine Gruppe wahnsinniger Machthaber im Irak über sehr lange Zeit geführt hat. Noch heute macht das Schicksal aller Opfer von Halabdscha und ih- rer Angehörigen tief betroffen, und wir nehmen Anteil an dem großen Leid, das sie in dieser langen Zeit ertra- gen mussten. Auch heute noch sind die Folgen dieser Barbarei überall zu spüren. Haut-, Atemwegs- und Krebserkrankungen sowie Missbildungen sind die im- mer noch erschreckend realen und massiven Langzeit- folgen der Angriffe. Viele Schicksale von Ermordeten und Vermissten blieben unaufgeklärt und lassen die Angehörigen bis heute nicht zur Ruhe kommen. Es liegt deshalb nun auch an uns, den diesjährigen 20. Jahrestag als Anlass für ein aktives Gedenken und als Mahnmal gegen das Vergessen zu begreifen. Man kann die Ereignisse von Halabdscha nicht rückgängig machen. Aber man kann die richtigen Schlüsse daraus ziehen: Das Gedenken an Halabdscha sollte uns dazu veranlassen, uns endlich wieder vermehrt um eine weltweite Abrüstung und eine größere Effizienz der Kontrolle von Massenvernichtungswaffen zu küm- mern. Was den von den Kollegen der Grünen eingebrachten Antrag zur Bereitstellung von Mitteln zur medizinischen und psychologischen Nachsorge der Opfer und ihrer An- gehörigen angeht, so halten wir dies für ein ehrbares und sinnvolles Anliegen. Man muss es nur auf der richtigen Ebene ansiedeln. Es ist nicht zu entschuldigen, dass deutsche Firmen durch die Lieferung von technischem Know-how und sogenannten Dual-Use-Gütern einen Aufbau von Saddam Husseins C-Waffenarsenal mit er- möglicht haben. Dieser Verantwortung muss man sich stellen. Richtig ist, dass deutsche Firmen eine Mitverantwor- tung an der Tragödie von Halabdscha tragen. Einige von diesen Firmen wurden in Deutschland deshalb auch schon gerichtlich belangt. Dies gleichzusetzen mit einer staatlichen Verantwortung sehe ich offen gestanden al- lerdings skeptisch. Wir alle kennen doch genug promi- nente Beispiele für Fondsgründungen deutscher Firmen, die sich in der Vergangenheit an schweren Menschen- rechtsverletzungen mitschuldig gemacht haben. Wenn ein Weg der Nachsorge für die Opfer von Halabdscha sinnvoll ist, dann muss sich der Blick zunächst wieder an jene deutschen und nicht irakischen Firmen wenden, die die Aufrüstung Saddam Husseins mit C-Waffen erst er- möglicht haben. Ich denke, wir sollten auf dieser Basis den Antrag der Kolleginnen und Kollegen im Auswärtigen Ausschuss ganz sorgfältig prüfen und die Möglichkeiten des Aus- schusses auch einmal nutzen, einen Antrag so zu verän- dern, dass am Ende eine gemeinsame Beschlussfassung stehen kann. 15678 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) Dr. Norman Paech (DIE LINKE): 20 Jahre nach dem Giftgasangriff auf die kurdische Stadt Halabdscha beschäftigt sich der Deutsche Bundestag heute zum zweiten Mal mit diesem furchtbaren Verbrechen von Saddam Hussein. Er wurde hingerichtet, bevor er in ei- nem Prozess zur Verantwortung gezogen werden konnte. Dennoch sind die Fakten klar und unbestritten: Saddam Hussein und sein Cousin Ali Hassan Al-Majid sind ver- antwortlich für die mehr als 5 000 Todesopfer und wei- tere schätzungsweise 7 000 bis 10 000 lebensgefährlich Verletzte. Zahlreiche internationale Firmen – davon min- destens 60 deutsche – haben sich durch die Beteiligung am Aufbau der irakischen Giftgasindustrie und mit der Lieferung der notwendigen Chemikalien mitschuldig an diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemacht. Presseberichten zufolge stammten etwa 70 Prozent der damaligen Giftgasanlagen aus der Bundesrepublik. Auch heute noch ist Halabdscha gezeichnet. Der An- griff auf die Stadt war nur ein Teil des als „Anfal“-Of- fensive in die Geschichtsbücher eingegangenen Vernich- tungsfeldzuges gegen die Kurden. Insgesamt kostete er wohl mehr als 100 000 Menschen das Leben, es wurden 2 000 Dörfer zerstört und zahllose Menschen vertrieben. Human Righls Watch bezeichnete dieses Massenverbre- chen als Völkermord. Noch im Dezember 2005 verurteilte ein Gericht in Den Haag einen niederländischen Geschäftsmann für die Lieferung von Chemikalien an den Irak zu 15 Jahren Haft wegen Beteiligung an dem Giftgasangriff, der laut Gerichtsurteil die Merkmale eines Völkermordes erfülle. Dennoch sah sich der Bundestag im Jahr 2002 nicht in der Lage, ebenfalls von Völkermord zu sprechen. In der Bundesrepublik wurden seinerzeit lediglich gegen sie- ben Mitarbeiter deutscher Firmen gerichtliche Verfahren eröffnet, die Mitte der 90er-Jahre mit geringen Bewäh- rungsstrafen, Einstellung des Verfahrens oder Freispruch endeten – kein Ruhmesblatt der deutschen Justiz. Unabhängig von der juristischen Einordnung dieses Giftgasanschlages ist es jedoch erschreckend, dass bis heute keine ausreichende Entschädigung geleistet wor- den ist, um den Opfern eine angemessene medizinische und ökonomische Hilfe zu gewährleisten. Die Bundes- regierung hat zwar für die notleidende kurdische Bevöl- kerung im Nordirak von 1990 bis 1997 rund 430 Millio- nen DM für humanitäre Hilfe bereitgestellt und den internationalen Hilfsorganisationen UNHCR, IKRK und UNICEF zukommen lassen. Dennoch gehört Halab- dscha heute noch zu den ärmsten Gebieten des Iraks, wie auch in einem Reisebericht der Kolleginnen Claudia Roth und Winfried Nachtwei zu lesen ist. In Halabdscha müssen die Menschen noch immer ohne eine umfas- sende und ausreichende medizinische Versorgung leben. Die typischen Folgeerkrankungen eines solchen Giftgas- anschlages, die wir vor allem seit dem Vietnam-Krieg kennen, wie Lungen- und Hautkrebs, Leukämie, Fehlge- burten und Missbildungen, posttraumatische Probleme, quälen die Bevölkerung immer noch. Das Verbrechen an den Menschen in Halabdscha wirkt nach 20 Jahren immer noch fort, und wir dürfen uns seinen Folgen nicht entziehen. Deutschland steht in der Verantwortung, weil deutsche Unternehmen nach- weislich am Aufbau der irakischen Giftgasindustrie be- teiligt waren. Deshalb dürfen wir es nicht nur bei Reden im Parlament belassen. Es ist notwendig, dass wir ver- antwortlich Hilfe leisten, und zwar nicht nur symbolisch. Wir müssen substanzielle Hilfe leisten, die die Leiden der Überlebenden wirksam und nachhaltig lindert. Des- halb unterstützt die Linke den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Als ich im letzten Sommer mit Winfried Nachtwei Halabdscha besuchte und das Meer von Grab- steinen sah, unter denen die Getöteten des Massakers vom 6. März 1988 begraben sind, waren die Bilder schlagartig wieder da: Bilder von entsetzlichen Verbre- chen, die an diesem Ort verübt wurden, von getöteten Menschen, von vielen Frauen, Kindern, Alten und von Verletzten und Fliehenden. Es war ein Moment der tie- fen Trauer um die Getöteten, ein Moment des Mitemp- findens mit ihren Angehörigen und den überlebenden Opfern, die heute noch unter den Folgen leiden – phy- sisch und psychisch. Der Moment der Trauer war für uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestags aber auch ein Moment der Beklemmung und der Scham: Scham darüber, dass der Anschlag mit Waffen verübt wurde, die das Saddam- Regime mit Unterstützung auch aus Deutschland entwi- ckelt hatte, Scham über Firmen, die illegal Material ge- liefert haben, Scham über verantwortungslose Manager, die bedenkenlos Profiten nachjagten, und Scham auch über Exportgesetze, die das mit ermöglicht haben. Umringt von vielen Menschen wurde uns klar, dass der Besuch einer deutschen Delegation 19 Jahre nach dem Anschlag viel zu spät kam – zumal keine Unterstüt- zung für den Ort geleistet wird. Umso wichtiger ist es, dass des Massakers von Halabdscha heute, am 20. Jah- restag, im Bundestag gedacht wird. Über 5 000 Men- schen starben bei den Giftgasangriffen der irakischen Armee auf Halabdscha. Angriffsziel waren neben den Kurden auch die während des Iran-Irak-Krieges in der Stadt stationierten iranischen Soldaten. Getroffen wurde vor allem die Zivilbevölkerung. Tausende Verletzte flo- hen über die Landesgrenze und wurden zum Teil im Iran behandelt. Einige von ihnen konnten später im Ausland behandelt werden. Halabdscha reiht sich ein in eine lange Liste von Ver- brechen der Saddam-Diktatur, unter der gerade die Kur- den immer wieder zu leiden hatten. Einsätze der iraki- schen Armee richteten sich gezielt gegen ganze kurdische Dörfer, wobei ebenfalls Giftgas zum Einsatz kam. Im Rahmen der sogenannten Anfal-Kampagnen kamen zwischen 1986 und 1989 nach kurdischen Schät- zungen bis zu 182 000 Menschen ums Leben. Der verantwortliche ehemalige irakische Verteidi- gungsminister Ali Hassan Al-Madschid wurde im Juni 2007 im Zusammenhang mit den sogenannten Anfal- Angriffen auf kurdische Dörfer von einem irakischen Sondergericht zum Tode verurteilt. Letzten Freitag wurde entschieden, das Urteil innerhalb eines Monats zu Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15679 (A) (C) (B) (D) vollstrecken. Das irakische Gericht stufte die Anfal- Angriffe, die den Höhepunkt der systematischen Unter- drückungs- und Mordpolitik gegen die irakischen Kur- den darstellte, als Genozid ein. Dass die Verbrechen jetzt von der Justiz aufgearbeitet und die Täter bestraft werden, ist gut und richtig. Die heutigen Probleme der Menschen in der Region werden dadurch aber längst nicht gelöst. Das wird einem vor Ort schlagartig klar. Wer Halabdscha heute besucht, könnte fast meinen, der Angriff habe nicht vor 20 Jahren, son- dern erst kürzlich stattgefunden. Viele Bewohner leiden noch heute unter den gesund- heitlichen Folgen der Giftgase. Viele von ihnen leben unter skandalösen Bedingungen. Schutt und Staub, be- schädigte Gebäude und eine unzureichende Infrastruktur sind eine völlig unhaltbare Umgebung für die zahlrei- chen Opfer der Angriffe, darunter viele Lungenkranke. Entschädigungen und Hilfe erhielten die Bedürftigen nur in geringem Maße von der kurdischen Regierung. Die medizinische Versorgung ist absolut unzureichend und unangemessen für die Schwere der erlittenen Verletzun- gen. Als deutsche Parlamentarier wurden wir in Halab- dscha auch gefragt, warum nie Hilfe aus Deutschland kam. Die Menschen dort wissen sehr wohl um die Rolle deutscher Firmen beim Aufbau des C-Waffen-Arsenals von Saddam Hussein. Niemand hat uns angeklagt; aber wir wurden gefragt: Warum gibt es keine Hilfe aus Deutschland, nicht ein einziges kleines Projekt? Und ich muss Ihnen sagen: Wir hatten keine Antwort auf die Frage, warum nichts für die Entwicklung der Stadt, für die Gesundheitsversorgung der Menschen getan wurde. Schon mit begrenzten Mitteln könnte man hier ein menschliches und wichtiges Zeichen setzen. Wenn wir hier im Bundestag der Folgen der schreckli- chen Angriffe auf Halabdscha gedenken, dann sollten wir auch gemeinsam über ein solches Zeichen nachdenken und uns Gedanken machen über deutsche Unterstützung für Hilfe vor Ort. Ich erwarte von der Bundesrepublik endlich Initiativen der Unterstützung für die Betroffenen. Die völlige Abwesenheit Deutschlands in der Region ist mir absolut unverständlich und durch nichts zu rechtfer- tigen. Ich hoffe, dass wir alle gemeinsam dazu beitragen können, den Menschen im Nordirak und all jenen, die un- ter den Verbrechen Saddam Husseins gelitten haben und noch heute leiden, besser helfen zu können, und dass diese Debatte ein Anstoß dafür ist. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüssen (Ta- gesordnungspunkt 17) Marcus Weinberg (CDU/CSU): Unser Land blickt auf eine lange und prägende Migrationstradition mit zahlreichen Beispielen erfolgreicher Integration zurück. Diesen historischen Erfahrungsschatz werden wir sehr viel stärker als bisher für die wirtschaftlichen und gesell- schaftlichen Interessen Deutschlands, auch angesichts des demografischen Wandels und des weltweiten Wett- bewerbs um die besten Köpfe, für einen positiven und pragmatischen Umgang mit Zuwanderung und Integra- tion nutzen. Dafür ist eine nachhaltige Integrationspoli- tik dringend erforderlich. Integration kann nicht verordnet werden. Sie erfordert Anstrengungen von allen, vom Staat und der Gesell- schaft, die aus Menschen mit und ohne Migrationshin- tergrund besteht. Maßgebend ist zudem die Bereitschaft der Zuwandernden, sich auf ein Leben in unserer Gesell- schaft einzulassen. Im Zuge der wachsenden Internatio- nalisierung von Arbeits- und Absatzmärkten sind es ins- besondere international tätige Großunternehmen, die in betriebswirtschaftlichem Interesse Zielsetzung und Leit- linien des Diversity-Managements adaptieren und damit gleichzeitig auch eine Vorreiterrolle bei der Herstellung innerbetrieblicher Chancengleichheit einnehmen. Einige dieser Unternehmen haben Ende 2006 die Ini- tiative „Charta der Vielfalt“ ins Leben gerufen, die von der Bundesregierung unterstützt wird. Auch auf EU- Ebene wird Diversity-Strategien sowohl im Zusammen- hang der Sozial- und Beschäftigungspolitik als auch im Kontext der Chancengleichheitspolitik ein wichtiger Stellenwert beigemessen. Vor diesem Hintergrund und anknüpfend an die „Charta der Vielfalt“ führt die Beauf- tragte 2007/2008 mit Mitteln des Europäischen Sozial- fonds eine Kampagne „Vielfalt als Chance“ durch, die auf die bessere Berücksichtigung von Menschen mit Mi- grationshintergrund in der betrieblichen und öffentlichen Einstellungs- und Personalpolitik zielt. Im Zusammenhang von Globalisierung und gesell- schaftlicher Pluralisierung ist nicht nur die Wirtschaft immer stärker auf differenzierte sprachliche und inter- kulturelle Kenntnisse von Beschäftigten angewiesen, sondern auch der Öffentliche Dienst, der mit seinen An- geboten einer zunehmend differenzierten Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen Rechnung zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesre- gierung und die Länder im Integrationsplan verpflichtet, ihre Einstellungspraxis zu überprüfen und eine gezieltere Personalrekrutierung zu betreiben. Die Arbeitslosenquote von Migrantinnen und Migran- ten ist im Zuge der aktuellen Konjunktur dann zwar ge- sunken, aber laut Mikrozensus liegt die durchschnittliche Erwerbsbeteiligung von Personen mit Zuwanderungshin- tergrund mit rund 68 Prozent, Migrantinnen 58 Prozent, deutlich unter der von Personen ohne Migrationshinter- grund (75 Prozent). Fehlende oder unzureichende Sprach- kenntnisse, berufliche Abschlüsse und Qualifikationen tragen in hohem Maße dazu bei. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräfte- mangels hat sich die Arbeitsgruppe „Wissenschaft – weltoffen“ des Nationalen Integrationsplans unter ande- rem mit dem Potenzial der qualifizierten Migrantinnen und Migranten befasst, die bereits in Deutschland leben, aber bisher keinen qualifizierten Arbeitsmarktzugang haben. Thematisiert wurden insbesondere auch die weit- 15680 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) gehenden Probleme bei der Anerkennung und Bewer- tung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen und -nachweisen. Angaben zum Qualifikationsniveau von Zuwandern- den bei der Einreise nach Deutschland lassen sich nicht machen, da berufliche und schulische Qualifikationen bei der Ankunft nicht erhoben werden. Die Daten des Mikrozensus 2005 geben zwar Auskunft über die Quali- fikationsstruktur der Bevölkerung mit Migrationshinter- grund, differenzieren aber nicht nach im Ausland oder Inland erworbenen Abschlüssen. Auch in der Datenauf- nahme der Bundesagentur für Arbeit zu den formalen Qualifikationen sind nur deutsche bzw. in Deutschland anerkannte Berufsabschlüsse vorgesehen; selbst auslän- dische Hochschulabschlüsse gehen bei fehlender Aner- kennung nicht in die formalen Qualifikationsprofile der Arbeitslosen ein. Nach Schätzungen der Universität Oldenburg leben in Deutschland zurzeit allein rund 500 000 zugewanderte Akademiker und Akademikerinnen, deren Abschluss nicht anerkannt wurde und die deshalb unqualifizierten oder nicht ausbildungsadäquaten Tätigkeiten nachgehen. Diese Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen er- schwert bzw. verhindert nicht nur individuell die Auf- nahme einer dem Bildungsstand entsprechenden Er- werbstätigkeit, sondern bedeutet in volkswirtschaftlicher Perspektive, dass erhebliche Qualifikationsressourcen im Erwerbssystem brachliegen. Das Anerkennungswesen für im Ausland erworbene Berufs- und Hochschulabschlüsse in Deutschland ist noch unübersichtlich. Auf EU-Ebene wird im Rahmen des Bologna-Prozesses die Vergleichbarkeit von Hoch- schulabschlüssen vorangetrieben, auch für den Bereich der beruflichen Abschlüsse. Auf einer Tagung des Euro- päischen Rates in Barcelona im Jahr 2002 hat der Euro- päische Rat sowohl eine engere Zusammenarbeit im Universitätsbereich als auch die Verbesserung der Trans- parenz und Methoden zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsbildungssystemen gefordert. Mit der Einfüh- rung eines Europäischen Qualifikationsrahmens, EQR, sollen unter anderem die Vergleichbarkeit und ein Rah- men für die Anerkennung von Qualifikationen im Be- reich der allgemeinen und beruflichen Bildung erstellt und umgesetzt werden, siehe auch die Lissabonkonven- tion, ein am 11. April 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnetes Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region; veröffentlicht im Bundesge- setzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 15. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB, im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstu- fung ausländischer Bildungsnachweise. Sie erbringt be- ratende und informatorische Dienstleistungen für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise be- fassten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel Ministerien, Behörden, Hochschulen, Gerichte; sie hat selbst keine Entscheidungsbefugnisse. Zu den wesentlichen Aufgaben der Zentralstelle zählt, dass sie auf Anfrage der zuständigen Stellen die auslän- dischen Bildungsnachweise individueller Antragsteller bewertet, dass sie allgemeine Äquivalenzgrundlagen und Einstufungsempfehlungen für ausländische Bildungs- nachweise erstellt. Diese Empfehlungen können gele- gentlich den Charakter verbindlicher Regelungen erhal- ten, wenn sie durch eine gemeinsame Entschließung der Kultusministerkonferenz, KMK, gebilligt werden. Wei- tere Obliegenheiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sind zum einen die Unterstützung der zu- ständigen Stellen bei der Vorbereitung bilateraler Ab- kommen mit den Regierungen ausländischer Staaten über die gegenseitige Anerkennung von Bildungsnach- weisen und zudem eine allgemeine Informations- und Dokumentationstätigkeit im Hinblick auf ausländische Bildungssysteme. Der Betrieb einer Datenbank zur An- erkennung ausländischer Bildungsnachweise ist im Auf- bau. Die mit der Zentralstelle zusammenarbeitenden Insti- tutionen und Behörden sind: die Kultus- und Wissen- schaftsministerien der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Diese sind unter anderem zuständig für all- gemeine Angelegenheiten des Hochschulzugangs, für die Bewertung von Studienabschlüssen von Lehrern und die Erteilung der Genehmigung zur Führung ausländi- scher akademischer Grade, für besondere Gremien der Kultusministerkonferenz, die sich mit internationalen Angelegenheiten des Bildungswesens befassen, für Uni- versitäten und andere Einrichtungen des Schul- und Hochschulbereichs, die in Einzelfällen der Hochschulzu- lassung und der Einstufung ausländischer Antragsteller um Rat fragen, zudem für andere Ministerien und nach- geordnete Behörden, die für die berufliche Anerkennung von Bildungsabschlüssen zuständig sind, zum Beispiel die für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerien der Länder, für Stipendien vergebende Stellen, ausländi- sche Institutionen, die Auskünfte über das deutsche Bil- dungswesen und über die Anerkennung von Studienleis- tungen und Hochschulabschlüssen für ausländische Studierende in der Bundesrepublik Deutschland erbitten und Organisationen für den Studentenaustausch. Um ihre verschiedenartigen Funktionen sachgerecht erfüllen zu können, ist die Zentralstelle verpflichtet, eine solide Basis verlässlicher und aktueller Informationen bereitzuhalten. Zu diesem Zweck führt sie eine Refe- renzbibliothek, die wesentliche Aspekte des ausländi- schen Bildungswesens im internationalen Maßstab ab- deckt. Die Zentralstelle führt ein Archiv des deutschen Bildungswesens mit Schwerpunkt in der Sammlung der verschiedensten Studien- und Prüfungsordnungen sowie weiterer Ausbildungsregelungen; eine Sammlung aller verfügbaren Literatur – Zeitschriften, Bücher, Kataloge usw. –, die sich mit ausländischen Bildungssystemen oder Gesellschaft, Kultur und Berufsleben betreffenden Angelegenheiten befassen, und außerdem hat die Zen- tralstelle ein Informationsnetzwerk aufgebaut, welches auch die deutschen und ausländischen Botschaften ein- bezieht. Die Zentralstelle arbeitet unter anderem auf die- sen Gebieten auch eng mit den nationalen Äquivalenz- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15681 (A) (C) (B) (D) zentren der Mitglieder des Europarats und der EU zusammen. Sie gibt für den Dienstgebrauch der zuständigen Stel- len in der Bundesrepublik Deutschland Veröffentlichun- gen zum ausländischen Bildungswesen heraus: Auslän- dische Bildungsnachweise und ihre Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland, „Bewertungsvorschläge“: Diese mehrbändige Loseblattsammlung dient als Ar- beitsgrundlage für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber; sie wird ein- bis zweimal jährlich ak- tualisiert und enthält neben den jeweiligen Bewertungs- empfehlungen Übersichten über das Notensystem sowie Hinweisen zur Berechnung von Gesamtnoten, eine aus- führliche Auflistung der ausländischen, für den Hoch- schulzugang berechtigenden Zeugnisse sowie für eine Reihe von Ländern eine knappe Darstellung des Schul- systems. Seit Frühjahr 2003 sind die „Bewertungsvor- schläge“ in der Datenbank ANABIN unter „Hochschul- zugang“ verfügbar. Gesetzliche Vorgaben zu den Anerkennungsverfahren (Beruf) gibt es nur für Spätaussiedler und Spätaussiedle- rinnen, die einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsver- fahren in allen Berufen haben, sowie hinsichtlich bestimmter Berufe auch für Unionsbürger und Unions- bürgerinnen. In weiten Teilen sind Zuwandernde für die Anerkennung ihrer Qualifikationen auf den freien Markt und damit auf die Bereitschaft und Fähigkeit individuel- ler Arbeitgeber verwiesen, fremdsprachige Zeugnisse zu akzeptieren und ausländische Ausbildungen zu bewer- ten. Problematisch ist dies – angesichts Hunderter von Ausbildungsberufen im dualen System – insbesondere bei Berufsausbildungen und Meisterabschlüssen. Die formale Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen und die gegenseitige Anerkennung beruflicher Zeug- nisse ist bilateral nur mit Österreich, Frankreich und der Schweiz – nur Handwerk – geregelt. Die Kammern bie- ten hier allerdings in vielen Fällen informelle Hilfestel- lungen und Anerkennungsmöglichkeiten an. Hier wird nachgebessert, mit Hilfe der Einführung des Europäi- schen Qualifikationsrahmens EQR. Auch für Akademiker und Akademikerinnen mit aus- ländischem Abschluss, die unmittelbar einen Arbeits- marktzugang suchen, fehlt ein einheitliches Anerken- nungsverfahren; die Zuständigkeiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und der Hochschulen für die sogenannte akademische Anerkennung, das heißt die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen, akademischen Abschlüssen und Graden, liegen in der Beratung und Bewertung, nicht in der Anerkennung. Im Bereich der reglementierten Berufe, in denen der Berufszugang entweder durch Bundesgesetz, unter ande- rem Rechts- oder Gesundheitsberufe, oder durch Länder- recht, unter anderem Erziehungsberufe und Ingenieure bzw. Architekten, geregelt ist, scheitern Drittstaatsange- hörige regelmäßig daran, dass ihnen – anders, zum Bei- spiel als Unionsbürgerinnen und -bürgern – bestimmte Anerkennungsinstrumente, wie individuelle Eignungsprü- fungen nicht zur Verfügung stehen. Sowohl im Bereich der Anerkennung von Bildungsnachweisen und ausländi- schen Abschlüssen als auch bei den erforderlichen An- passungsqualifizierungen ist vieles zu verbessern. Die Anerkennungsverfahren sollen auf der Grundlage ver- gleichbarer und für alle Betroffenen nachvollziehbarer Standards transparenter gestaltet, die Lesbarkeit der An- erkennung von Studienabschlüssen und anderen Qualifi- kationsnachweisen verbessert, die Standardisierung von Prüfungsanforderungen und der Aufbau von Anerken- nungsinformationssystemen vorangetrieben werden. Das bestehende Angebot zur Nach- und Anpassungs- qualifizierung ist weiter auszubauen, zu differenzieren und für weitere Zielgruppen zu öffnen. Dies gilt auch für das Akademikerprogramm und die Maßnahmen des „Garantiefonds Hochschulbereich“, mit denen der Bund seit mehr als zwanzig Jahren zugewanderte Akademiker und Akademikerinnen in den ersten Jahren nach der Ein- reise nach Deutschland bei der beruflichen Integration unterstützt bzw. auf ein Hochschulstudium vorbereitet. Ergänzend ist für gezielte Qualifizierungsmaßnahmen zu plädieren; für zugewanderte Akademiker und Akademi- kerinnen ohne Aussicht auf eine ausbildungsadäquate berufliche Position, um ihnen zumindest einen Berufs- einstieg auf mittlerer Ebene zu ermöglichen. Bund, Länder und die Wirtschaft haben sich im Natio- nalen Integrationsplan verpflichtet, Anerkennungsver- fahren und Maßnahmen zu optimieren. Die Länder beto- nen, dass im Ausland erworbene „Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüsse volkswirtschaftlich besser genutzt werden“ müssen und in diesem Zusammenhang auch Teilanerkennungen und gezielte Nachqualifizierungen sinnvoll wären. Der Bund verpflichtet sich, seine Maßnahmen zur An- passungs- und Nachqualifizierung zuwandernder Akade- miker und Akademikerinnen zielgruppenspezifisch wei- terzuentwickeln, und das BAMF legt ein Konzept zur beruflichen Integration zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker vor, das sich insbesondere auf die Opti- mierung der Anerkennungsverfahren von Bildungs- und Berufsabschlüssen, unter anderem in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz, sowie auf Angebote der fachlichen und sprachlichen Nachqualifizierung bezieht. Die Industrie- und Handelskammern erklären sich bereit, ihre Leistungen zur Anerkennung von im Ausland erwor- benen Qualifikationen vor allem im Bereich der gutach- terlichen Stellungnahmen zu ausländischen Zeugnissen weiter zu verbessern. Abschließend sei hier noch auf das im Oktober 2006 angelaufene Modellprojekt des Bundes „AQUA – (zuge- wanderte) Akademikerinnen und Akademiker qualifizie- ren sich für den Arbeitsmarkt“ hingewiesen. Es steht für die Ablösung der am Rechtsstatus von Migrantinnen und Migranten orientierten Förderstrategien der Vergangen- heit. AQUA bereitet zugewanderte und deutsche Ar- beitslose mit akademischer Vorqualifikation mittels ge- meinsamer Maßnahmen in verschiedenen Berufsfeldern auf Arbeitsplätze mit gehobenen Anforderungen vor. Anknüpfungspunkt für das Modell ist der Erfolg des Akademikerprogramms, das mit relativ kurzen Förde- rungen – 12 bis 15 Monate – eine hohe Überleitungs- quote, rund 70 Prozent, aus der Förderung in den ersten Arbeitsmarkt erreicht, als Zielgruppenprogramm aber 15682 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) für deutsche Arbeitslose nicht zugänglich ist. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und Kompeten- zen zielt AQUA darauf, den Deutschspracherwerb der Zugewanderten zu intensivieren und die interkulturellen Kompetenzen beider Gruppen zu verbessern. Erprobt wurde das Modell bisher in vier Berufsfeldern, seit Ok- tober 2007 ist AQUA deutlich ausgeweitet worden und umfasst nun 13 Berufsfelder. Erwähnt werden soll hier zudem der 2006 mit Unter- stützung des Europäischen Flüchtlingsfonds initiierte Studiengang „Interkulturelle Bildung“ an der Universität Oldenburg, der Zugewanderten, deren akademischer Ab- schluss in Deutschland nicht anerkannt wurde, einen deutschen Bachelor-Abschluss ermöglicht. Dieses Ange- bot, das bisher Anpassungsqualifikationen in Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialwissenschaften umfasst, wird perspektivisch auf andere Studiengänge – Informatik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften – aus- geweitet. Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktintegra- tion von Menschen mit Migrationshintergrund ist so- wohl aus sozial- und gesellschaftspolitischen als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Auch ange- sichts der demografischen Entwicklung und des Rück- gangs des Arbeitskräfteangebots in Deutschland ist es Anliegen von Politik und Wirtschaft, die Erwerbsbeteili- gung der Migrantenbevölkerung gezielt zu erhöhen und insbesondere zur Verbesserung der Qualifikationsstruk- tur des Erwerbspersonenpotenzials mit Migrationshin- tergrund beizutragen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung be- schlossen, im Rahmen der europäischen Beschäftigungs- strategie bei der Umsetzung des Bundesprogramms zum Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2007 bis 2013 „ein besonderes Augenmerk auf migrationspo- litische Aspekte“ zu richten und den Nationalen Integra- tionsplan durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen be- sonders zu unterstützen. Gesine Multhaupt (SPD): „Putzfrauen mit Doktorti- tel“ so überschrieb ein bekanntes Wochenmagazin im Herbst letzten Jahres einen Artikel, in dem die Anerken- nung ausländischer Diplome in Deutschland thematisiert wurde. In der Tat, wir brauchen in Deutschland nicht nur dringend ein verbessertes Bildungswesen, insbesondere müssen wir außerdem die Chancen der hier geborenen Migrantinnen und Migranten erweitern, und: Wir müs- sen uns auch um die große Zahl von Migrantinnen und Migranten kümmern, die im Erwachsenenalter einge- wandert sind und hier – wenn überhaupt – nicht in ihrem erlernten Beruf, sondern in einem anderen, schlechter qualifizierten Berufsfeld, tätig sind. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ab- schlüssen steht unmittelbar im Zusammenhang mit der Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Grund- sätzlich begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion die Zu- wanderung von ausländischen Fachkräften. Wir sehen darin eine große Chance und wollen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten gern annehmen. Wir wissen alle, dass wir aus demografischen Grün- den Zuwanderung brauchen und auch wollen. Da genügt es nicht, Menschen aus allen Teilen der Welt nach Deutschland einzuladen, sie müssen hier auch eine neue Heimat finden. Das heißt unter anderem, dass die Inte- gration in den Arbeitsmarkt unmittelbar mit der Qualifi- kation, die diese Menschen bereits erworben haben, ver- knüpft ist. Integration erfordert daher eine sachgerechte Anerkennung der bereits erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten. Differenzierte bzw. genauere Angaben zum Qualifi- kationsniveau von Zuwanderern bei der Einreise liegen uns nicht vor, da diese Daten bei der Einreise nicht erho- ben werden. Wie auch im Antrag erwähnt, leben nach Schätzun- gen der Universität Oldenburg 500 000 zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker in Deutschland, de- ren Abschluss nicht anerkannt wurde und die deshalb unqualifizierten oder nicht ausbildungsadäquaten Tätig- keiten nachgehen. Die Anerkennung von Abschlüssen ist ein sehr weit reichendes Thema: Auf der europäischen Ebene ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes und Ar- beitsmarktes ein wichtiges Ziel. Die Gemeinschaft hat immer wieder mit neuen Initiativen Verfahren und Richt- linien zur Anerkennung von Qualifikationen entwickelt, um Mobilitätshindernisse zu beseitigen. Gestatten Sie mir, die einzelnen Anerkennungsverfah- ren kurz zu skizzieren: Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, beschränkt sich lediglich auf die Anerkennung von Schulabschlüs- sen. Bei Leistungen innerhalb einer noch fortzusetzen- den Schullaufbahn findet kein formelles behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung in die an einer deutschen Schule fortzusetzende Schullaufbahn entscheidet vielmehr die jeweilige Schulleitung in Ab- sprache mit der örtlichen Schulbehörde, den Schülern und ihren Eltern in der Regel im Anschluss an einen Pro- beunterricht. Für die Gleichstellung mit dem deutschen Haupt- schulabschluss ist der Nachweis des Besuches von min- destens neun aufsteigenden Klassen an allgemeinbilden- den Schulen mit hinreichendem Unterricht zumindest in der Muttersprache, in Mathematik, einem naturwissen- schaftlichen und einem sozialkundlichen Fach erforder- lich. Um eine Gleichstellung mit dem deutschen mittleren Bildungsabschluss zu erreichen, ist der erfolgreiche Be- such von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an all- gemeinbildenden Schulen sowie hinreichender Unter- richt in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einer Naturwissenschaft sowie in einem so- zialkundlichen Fach erforderlich. Abweichende Rege- lungen für Aussiedler gibt es nicht. Bei ausländischen Sekundarschulabschlüssen wird geprüft, ob der Ab- schluss im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermög- licht. Prinzipiell eröffnen solche Abschlüsse dann auch Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15683 (A) (C) (B) (D) den Hochschulzugang in Deutschland, wenn auch auf unterschiedliche Weise wie bei Abschlüssen nach zwölf- jähriger allgemeiner Schulform, bei Abschlüssen poly- technischer Schulen usw. Nicht alle ausländischen Bildungssysteme sind mit dem deutschen so weit kompatibel, dass sie einen direk- ten Hochschulzugang in Deutschland eröffnen. Ab- schlüsse aus außereuropäischen Ländern erfordern häu- fig den Besuch eines Universitätsvorbereitungskurses an einem deutschen Studienkolleg. Dort wird dann mit der abschließenden Feststellungsprüfung eine – fachgebun- dene – Hochschulreife erworben. Ein begonnenes Stu- dium befreit in der Regel von der Feststellungsprüfung und es besteht die direkte fachgebundene Hochschulzu- gangsqualifikation. Personen, die bereits ein Hochschul- studium abgeschlossen haben, stehen alle Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland offen. Problematisch wird es in der Tat bei Ausbildungsbe- rufen im dualen System und Meisterabschlüssen. Die formale Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen und die gegenseitige Anerkennung beruflicher Zeugnisse sind nur selten – wie beispielsweise mit Österreich, Frankreich und der Schweiz – geregelt. Bei der Aner- kennung ausländischer Berufsqualifikationen wird zwi- schen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden. Das hat zur Folge, dass der Zugang zu ei- nem reglementierten Beruf, die Möglichkeit seiner Aus- übung und die Führung einer entsprechenden Berufsbe- zeichnung – zum Beispiel Arzt, Ingenieur, Friseurmeister – ausschließlich von der behördlichen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, die im Ausland erworben wurde, abhängt. Die Anerkennung von reglementierten Berufen muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslan- des, in dem man wohnt, beantragt werden. Vorteile aus der Anerkennung einer beruflichen Qua- lifikation ergeben sich darin, dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden können, die es einem er- möglichen, in diesem Beruf als Angestellter oder An- gestellte oder selbstständig arbeiten zu können. Eine Anerkennung bietet zudem die Möglichkeit, Weiterbil- dungsangebote und Umschulungsmaßnahmen in An- spruch nehmen zu können. Ich halte die Transparenz von Informationen insbe- sondere für Drittstaatenangehörige für problematisch, so wie es auch im 7. Bericht der Beauftragten der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird. Dort heißt es weiter, dass „in weiten Teilen Zuwandernde für die An- erkennung ihrer Qualifikationen auf den freien Markt und damit auf die Bereitschaft und Fähigkeit individuel- ler Arbeitgeber verwiesen werden“. Bei den reglemen- tierten Berufen, in denen der Berufszugang entweder durch Bundesgesetz, wie beispielsweise bei Gesundheits- berufen oder durch Ländergesetze geregelt ist, wie bei- spielweise bei Erziehungsberufen oder Ingenieuren, scheitern Drittstaatenangehörige daran, dass ihnen be- stimmte Anerkennungsinstrumente, wie individuelle Eig- nungsprüfungen nicht zur Verfügung stehen. Für poten- zielle Arbeitgeber und für die betroffenen Zuwanderer sind die Regelungen unübersichtlich und verwirrend. In nicht reglementierten Berufen kommt erschwerend hinzu, dass fremdsprachige Zeugnisse von Arbeitgebern mit Skepsis beurteilt werden, weil sie das Bildungssys- tem des Herkunftslandes nicht kennen. Im Hochschulbereich haben wir auf der EU-Ebene im Rahmen des Bologna-Prozesses die Vergleichbarkeit von Abschlüssen stetig vorangetrieben. Mit Bachelor und Master werden international anerkannte Abschlüsse erlangt. Umgekehrt ermöglicht diese Harmonisierung auch die Anerkennung ausländischer Hochschulab- schlüsse. Zumal diese Entwicklung dazu führen wird, dass die Abschlussarten nicht mehr als fremd empfunden werden. Aber auch hier haben wir noch das Problem, dass Akademikern und Akademikerinnen mit ausländischem Abschluss ein einheitliches Anerkennungsverfahren fehlt. Die konkrete Einstufung der jeweils vorgelegten Zeugnisse erfolgt durch die zuständigen Landesbehör- den. Diese konkreten Beispiele zeigen deutlich, dass für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüs- sen eine Vielzahl an Verbesserungen notwendig ist. Eine Bündelung der Informationen über im Ausland erwor- bene Schulabschlüsse erfolgt über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultus- ministerkonferenz. Trotzdem stecken wir bei den angesprochenen The- men in einem Dilemma: Auf der einen Seite wollen wir Zuwanderung von qualifizierten Kräften, die hier auch in den Arbeitsmarkt adäquat integriert werden. Auf der anderen Seite können wir in einer Arbeitswelt, in der im- mer höhere Qualifikationsanforderungen gestellt wer- den, unsere Standards nicht aufweichen. Hierzu haben wir bereits einiges unternommen. Bund, Länder, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, Aner- kennungsverfahren und Maßnahmen zu verbessern. Tei- lanerkennungen und gezielte Nachqualifizierungen sind geplant. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt dieses Vorhaben. Wir unterstützen die Arbeitsgruppe „Wissen- schaft – weltoffen“ des Nationalen Integrationsplans in ihren Bemühungen, die Anerkennungsverfahren auf Grundlage vergleichbarer und für alle Betroffenen nach- vollziehbarer Standards transparenter zu gestalten. Das gilt für die Anerkennung von Studienabschlüssen und anderen Qualifikationsnachweisen sowie für Prüfungs- anforderungen und den Aufbau von Informationssyste- men. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die bestehenden Angebote zur Nach- und Anpassungsqualifizierung aus- gebaut werden. Um die Potenziale der Zuwanderer zu nutzen, werden wir gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für zugewanderte Akademiker ohne Aussicht auf eine ausbildungsadäquate berufliche Position verbessern. Da- mit erreichen wir für die Betroffenen einen Berufsein- stieg auf der mittleren Ebene und verhindern, wie ein- gangs erwähnt, dass promovierte Zuwanderer hier als Putzfrauen arbeiten müssen. 15684 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) Ich habe vorhin bereits die Universität Oldenburg in meinem Wahlkreis erwähnt. An dieser Stelle möchte ich auch insbesondere den 2006 mit Unterstützung des Euro- päischen Flüchtlingsfonds initiierten Studiengang „Inter- kulturelle Bildung“ nennen. Hier haben Zugewanderte, deren akademischer Abschluss in Deutschland nicht an- erkannt wurde, die Möglichkeit, einen deutschen Bache- lor zu erhalten. Ein einmaliges Angebot, das bisher An- passungsqualifikationen in Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialwissenschaften umfasst und perspektivisch auf andere Studiengänge wie Informatik, Naturwissen- schaften und Ingenieurwissenschaften ausgeweitet wer- den soll. Durch die gesetzlichen Vorgaben sowie beispiels- weise durch die Einführung des Europasses ist das Infor- mationsangebot innerhalb der EU für bestimmte Berufe und für Spätaussiedler relativ verbessert worden. Die Rechtsgrundlagen werden bei der Bewertung der unterschiedlichen ausländischen Hochschulzugangsqua- lifikationen durch die Zentralstelle für ausländisches Bil- dungswesen in Form genereller Empfehlungen berück- sichtigt. Diese Empfehlungen werden seit Mitte 2003 nebst weiteren Dokumenten in einer Datenbank verfüg- bar gemacht. Über ausländische Schul- und Notensys- teme kann man sich dort auf den öffentlich zugänglichen Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen informieren. In den jeweiligen Bewertungsvorschlägen eines Landes sind in den Rubriken „Zeugnisbewertung“ und „Abschlüsse“ wesentliche Hinweise zur Einordnung ausländischer Schulzeugnisse sowie zum Hochschulbe- reich vermerkt. Mit der Lissabonner Anerkennungskonvention ist nicht nur die akademische Anerkennung verbessert wor- den, sondern auch im Bereich der akademischen Ab- schlüsse zu beruflichen Zwecken. Zumindest innerhalb der EU werden durch den Europäischen Qualifikations- rahmen innerhalb der Union die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen der Menschen zuverlässiger ver- gleichbar sein. Die Debatte zeigt, dass die Anerkennung von im Aus- land erworbenen Abschlüssen umfangreicher ist als im Antrag dargestellt. Gemeinsam können wir sicher schon heute feststellen, dass das Problem richtig analysiert ist, besteht und in gemeinsamen Anstrengungen gelöst wer- den muss. Nur in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ministerien auf Bundesebene, mit den Ländern, der Wirtschaft und weiteren Akteuren werden wir Stück für Stück die Stolpersteine im Berufsleben von Migranten und Migrantinnen abbauen. Patrick Meinhardt (FDP): Je globalisierter die Welt wird, desto wichtiger ist es, Bildungshürden abzubauen. Deswegen sind die Fragen der gegenseitigen Anerken- nung bildungspolitisch enorm wichtig. Was die Europäische Union angeht, ist diese Diskus- sion schon weit fortgeschritten. Wir müssen hier unsere Vorstellungen aktiv einbringen, statt auf das zu reagie- ren, was uns von Europa vorgegeben wird. Bereits seit einiger Zeit wird in der Europäischen Union an der Ent- wicklung eines sogenannten Europäischen Qualifika- tionsrahmens gearbeitet. Wir müssen uns nur immer wieder klarmachen, worum es dabei geht: Abschlüsse vergleichbar machen und die Freizügigkeit fördern, um so Mobilität zu fördern, jungen Menschen eine Bil- dungs- und Ausbildungsperspektive zu geben – in Deutschland und in Europa. Wenn beispielsweise Erzie- herinnen und Erzieher ihren Beruf in Deutschland über eine berufliche Ausbildung erlernen und in den meisten anderen europäischen Ländern nicht, ist es sinnvoll, dass es einen Rahmen geben wird, in dem die Gleichwertig- keit der Ausbildung festgestellt wird. Die Ausbildung darf nicht europäisch zementiert werden, sondern es muss gelten: Vielfalt der Wege zum gleichen Ziel – keine Gleichmacherei! Wir wollen keine Europäisierung der Ausbildung, wir wollen die europäische Anerken- nung vergleichbarer Bildungs- und Ausbildungswege. Problematischer gestaltet sich leider sichtlich die An- erkennung der Abschlüsse von Zuwanderern aus Län- dern außerhalb der EU. Hier ist ein klarer Handlungsbe- darf zu sehen. In der Tat muss der Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Menschen sachgerecht eingestuft werden, und zwar zügig. Insofern ist auch dieses Ansin- nen der Linken grundsätzlich richtig. Klassisch ist nur wiederum, wie die Linke auf diese Herausforderung re- agiert: Mit Rechtsansprüchen für alle und ausschließlich staatlichen und bürokratischen Maßnahmen. Wann ver- stehen Sie endlich? Nicht mehr Bildungsdiktate, sondern mehr Bildungsfreiheit und Vielfalt der Wege eröffnen neue Chancen. Ja, wir müssen dafür sorgen, dass Zu- wanderer leichter in den deutschen Arbeitsmarkt inte- griert werden können. Ja, das hat nicht nur etwas mit ih- ren Sprachkenntnissen zu tun. Ja, es muss auch geprüft werden, wie ihre in ihren Heimatländern erworbenen Berufsbilder hier anerkannt werden können. Es muss da- bei aber vor allem auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsab- schlüssen nicht zulasten von Qualität und Sicherheit der beruflichen Standards hier in Deutschland führt. Der Antrag der Linken benachteiligt all diejenigen, die einen anspruchsvollen Bildungsgang in Deutschland absolviert haben. Die Notwendigkeit einer Anerkennung der ausländischen Studiengänge bzw. deren Abschlüsse wird von den Linken höher eingestuft als die Absiche- rung der Standards in Deutschland. Das ist der falsche Weg. So wird die berufliche Perspektive aller Migranten zunichtegemacht. Denn wer will sich denn dann noch von einem Mediziner mit nichtdeutschem Abschluss operieren lassen, wer über eine Brücke fahren, deren strukturelle Integrität von einem Statiker mit ausländi- schem Diplom berechnet wurde? Es zeigt sich eben mal wieder: Eine gute Idee wird unter dem falschen Geist zum Bumerang und so zu einem Irrweg: Nicht mit uns! Genauso würde es sich mit der beruflichen Bildung verhalten. Das System der dualen Berufsausbildung ist ein deutscher Exportschlager. Wenn die Vorstellung der Linken umgesetzt werden würde, würde dieses Erfolgs- modell komplett ausgehöhlt werden. Und genau für das Gegenteil kämpfen wir! Im Sinne einer guten Bildung und Ausbildung der jungen Menschen in diesem Land können wir es uns nicht leisten, dass Bildungsabschlüsse Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15685 (A) (C) (B) (D) aufgeweicht werden und das Niveau abgesenkt wird. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion diesen Antrag im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ab. Cornelia Hirsch (DIE LINKE): Im Dezember 2007 stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Migra- tion, Flüchtlinge und Integration, Frau Böhmer fest, dass vor allem Migrantinnen und Migranten in dieser Gesell- schaft abgehängt sind. Nach wie vor entscheiden in die- sem Land Geldbeutel und Herkunft über die Bildungs- karriere und den weiteren Lebensweg. Mit unserem Antrag wollen wir ein Ende der Sonntagsreden. Den vie- len Worten sollen endlich auch Taten folgen! In der öf- fentlichen Debatte wird Migrantinnen und Migranten immer wieder vorgeworfen, sich nicht integrieren zu wollen. Es würde ein Rückzug in Parallelgesellschaften vollzogen. Ein wesentliches Problem bei der Beschäfti- gung und beim Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten ist aber, dass ihre im Ausland erworbe- nen Qualifikationen und Schul-, Bildungs- und Berufs- abschlüsse nicht oder nur teilweise und häufig nur unter erschwerten Bedingungen anerkannt werden. Nach Schätzungen der Uni Oldenburg leben in Deutschland allein etwa 500 000 zugewanderte Akade- mikerinnen und Akademiker, deren Abschluss hierzu- lande nicht anerkannt wird und die auch aufgrund dessen häufig unqualifizierten Tätigkeiten nachgehen müssen. Von gut ausgebildeten Fachkräften ganz zu schweigen. So ist die Arbeitslosenquote von Migrantinnen und Mi- granten hierzulande doppelt so hoch wie die der Gesamt- bevölkerung. Migrantinnen und Migranten befinden sich vorwiegend in sogenannten prekären Arbeitsverhältnis- sen, zumeist im Niedriglohnbereich. 38 Prozent der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger haben in die- sem Land einen Migrationshintergrund. Jede fünfte Per- son mit Migrationshintergrund muss Grundsicherungs- leistungen in Anspruch nehmen. Bei Personen ohne Migrationshintergrund ist es nur jede 14. Während die Armutsrisikoquote in der Bevölkerung ohne Migrations- hintergrund bei fast 12 Prozent liegt, liegt sie bei Mi- grantinnen und Migranten bei 28 Prozent. Dies bestärkt die verdrehte Sichtweise von Armut als ursächlich (auch) „ethnisches“ Problem, wodurch allgemeine Vor- urteile verstärkt werden. Diese schlagen wiederum Mi- grantinnen und Migranten als Diskriminierungen insbe- sondere auch bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzver- gabe entgegen. Meine Fraktion nimmt nicht einfach hin, dass Mi- grantinnen und Migranten ihre Potenziale und Fähigkei- ten in diese Gesellschaft nicht gleichermaßen einbringen können. Mit unserem Antrag schlagen wir eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten vor. Die spezielle Situation der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss auch im Rahmen der Diskussionen um einen Na- tionalen Qualifikationsrahmen spezifisch aufgegriffen werden. Wir schlagen vor, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), in enger Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz (KMK), regierungsunabhängi- gen Sachverständigen und allen maßgeblichen Akteuren wie Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Be- rufsverbänden, Gewerkschaften usw. ein Konzept entwi- ckelt, mit dem die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen bzw. von Schul-, Bildungs- und Berufs- abschlüssen sowie Hochschulzugangsberechtigungen bundesweit vereinheitlicht, vereinfacht, erleichtert und beschleunigt wird. Andere Länder gehen mit guten Beispielen voran. Dä- nemark hat beispielsweise ein Kompetenzzentrum für Zuwandernde eingerichtet, das berufliche Qualifikatio- nen bewertet und auch praktisch testet. Schweden testet berufliche Qualifikationen in Betrieben und zertifiziert sie anschließend. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Wir schlagen vor, ein ähnliches System hierzulande ein- zuführen. So soll eine vereinfachte Anerkennung im Rahmen von speziellen Lehrgängen möglich sein, die dann durch die im Rahmen des Lehrgangs erworbenen Zusatzqualifikationen „endgültig“ wird. Außerdem soll Migrantinnen und Migranten mit ausländischen Bil- dungsabschlüssen die Möglichkeit eröffnet werden, von gegebenenfalls vereinfachten Abschlussprüfungen im je- weiligen Fachbereich ohne vorherige Ausbildung bzw. vorheriges Studium Gebrauch machen zu können. Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass auch Ergänzungsqualifizierungen möglich sein müssen, die beispielsweise durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden müssen. Die unübersichtli- che Struktur in Deutschland verhindert allzu oft, dass Migrantinnen und Migranten sich über ihre rechtlichen und beruflichen Möglichkeiten informieren können. Dem muss durch eine gezielte Berufsberatung für Mi- grantinnen und Migranten Abhilfe geschaffen werden. Die Berufsberatung muss auch Vermittlungsversuche in Berufe entsprechend der im Ausland erworbenen Quali- fikation beinhalten. Bis ein bundesweit einheitliches, vereinfachtes Sys- tem der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qua- lifikationen erreicht wird, halten wir es für notwendig, ein Berichtssystem zu etablieren. Nur indem die Bundes- regierung jährlich ihre Fortschritte darstellen muss, kommt es aus unserer Sicht zu schnellen Verbesserungen der Situation von Migrantinnen und Migranten. Wir for- dern sie auf, endlich aktiv zu werden. Beenden sie den unhaltbaren Zustand, dass Akademikerinnen und Akade- miker und ausgebildete Fachkräfte wegen der Nichtaner- kennung ihres Abschlusses in der Bundesrepublik als ungelernte Arbeitskräfte gelten und ins soziale Abseits abgeschoben werden. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei der Anerkennung von Schul-, Bildungs- und Berufsab- schlüssen, die im Ausland erworben wurden, bestehen in der Tat in Deutschland Schwierigkeiten. Zu oft ist der Aner- kennungsprozess zu mühsam und erweist sich damit als echte Integrationshürde. Es ist daher richtig und wichtig, dass die Fraktion Die Linke dieses Thema mit einem Antrag hier im Bundes- tag aufgreift. Ich freue mich auf eine differenzierte Bera- tung darüber im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. 15686 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zusammenarbeit der EU mit Russland stärken (Tagesordnungs- punkt 18) Manfred Grund (CDU/CSU): Die russische Präsi- dentschaftswahl bietet uns gleich in mehrfacher Hinsicht Anlass, uns mit den Beziehungen zu Russland zu be- schäftigen. Sie bietet nicht nur einen Anlass, um die künftige Entwicklung Russlands zu hinterfragen. Sie bietet uns auch einen Anlass, um über unsere eigene Po- litik nachzudenken. Über die Wahl und ihre Umstände ist schon viel ge- sagt und geschrieben worden. Ich war selbst schon oft als Wahlbeobachter der OSZE im Einsatz, auch schon in Russland. Ich bedauere sehr, dass die Voraussetzungen dafür diesmal nicht gegeben waren. Der künftige Präsident Medwedew ist ein Mann des Kremls. Er ist der Wunschnachfolger Putins. Insofern steht er in der Kontinuität der bisherigen Politik. Zugleich hat er auch Reformbereitschaft signalisiert. Deshalb soll- ten wir in der Wahl Medwedews vor allem eine Chance sehen. Kontinuität und Reform sind nicht notwendiger- weise Widersprüche. Die Probleme, die Medwedew an- gesprochen hat, treffen den Kern russischer Eigeninteres- sen. So, wie sie auch der Kreml selbst immer betont hat. Ein starkes Russland braucht nicht nur einen starken Staat. Ohne größere Entfaltungsspielräume für die wirt- schaftliche und gesellschaftliche Dynamik kann die Mo- dernisierung Russlands nicht wirklich gelingen. Frei und fair waren die Wahlen nicht. Trotzdem gibt es in der Bevölkerung viel Unterstützung für Putin und Medwedew. Das ist auch nachvollziehbar. Putins Herr- schaft steht für einen Zurückgewinn an Stabilität, für wirtschaftlichen Aufschwung. Und für ein neues Selbst- bewusstsein. Aber es ist auch wahr, dass mancher Fortschritt nur vordergründiger Natur ist. Nach den Krisen der neunzi- ger Jahre war es das erklärte Ziel Präsident Putins, dem Staat neue Handlungsfähigkeit zu verschaffen. Doch eine gestärkte Vertikale der Macht bedeutete nicht weniger Korruption, sondern oft nur weniger Kritik. Machtstruk- turen mögen geschaffen werden, um reale Probleme zu lösen. Aber Machtstrukturen schaffen auch Interessen. Daher war nicht nur die Zentralisierung der politischen Macht problematisch, sondern auch ihre Verflechtung mit den großen Staatsunternehmen. Das zeigt sich nir- gendwo deutlicher als in der Öl- und Gasindustrie. Heute hat Russland an der politischen Kontrolle über Trans- portwege und Vorkommen offenbar ein größeres Inte- resse als an deren Erschließung oder der Erneuerung ei- ner oft maroden Infrastruktur. Russland steht vor einem Scheideweg. Seine künftige Führung wird vor der Entscheidung stehen, welchem Ziel sie Vorrang einräumt: der Wahrung staatlicher Kontroll- möglichkeiten oder der wirtschaftlichen und gesellschaft- lichen Modernisierung; denn für seine wirtschaftliche Modernisierung wird Russland Investitionen brauchen, die ohne eine Liberalisierung und ohne eine Stärkung der rechtsstaatlichen Garantien nicht zu erlangen sind. Heute füllen Öl- und Gaseinnahmen die Kassen des russischen Staates; und sie vermindern den Reform- druck, der auf ihm lastet. Ein starkes und modernes Russland wird sich jedoch auf Dauer nicht vorrangig auf Nuklearwaffen und Rohstoffe stützen können. Auf lange Sicht steht Russland vor gewaltigen geopo- litischen und demografischen Herausforderungen. Um sie bewältigen zu können, wird Russland einen hand- lungsfähigen Staat brauchen. Aber es wird auch die Sta- bilität brauchen, die nur eine funktionierende Zivilge- sellschaft und eine starke Wirtschaft gewährleisten können. Und Russland wird eine langfristige Perspektive der Partnerschaft und der Integration in den Westen brauchen. Es ist nicht die Stärke Russlands, die uns Sorgen be- reiten müsste, sondern seine Schwächen. Auch deshalb bedarf es vonseiten Europas verstärkter Integrationsan- gebote. In dieser Zielsetzung ist dem Antrag voll und ganz zuzustimmen. Wir müssen aber auch die Perspektive Russlands im Blick haben. Dabei haben wir zu berücksichtigen, dass Russland oft einem anderen Verständnis von Sicherheit folgt als seine Partner in der EU. Sicherheit durch Inte- gration: Das ist das Konzept von NATO und EU. Aber zur Einbindung Russlands haben wir noch keinen hinrei- chenden Ansatz gefunden. Auch deshalb definiert Russland seine Sicherheit noch vorrangig militärisch und seine Interessen macht- politisch. Aus diesem Grund begreift Moskau auch die Osterweiterungen nicht nur der NATO, sondern auch der EU oft genug als gegen sich gerichtet. Russland sieht seine Einflusssphären erodieren. Mos- kau versucht, diesen Prozess nicht zuletzt mit machtpoli- tischen Instrumenten aufzuhalten. Damit mag der Kreml oft nur einem defensiven Impuls folgen. Doch er ver- stärkt so auf längere Sicht nur sein strategisches Di- lemma. Denn er stärkt damit letztlich nur die zentrifuga- len Kräfte an seiner Peripherie Je mehr aber Russland seine Interessen bedroht sieht, desto notwendiger wird auch eine starke und dann eben auch eher autoritäre Staatsführung erscheinen. Auf diese Weise hängen die außen- und innenpolitische Entwick- lung Russlands zusammen. Abkommen wie der AKSE- Vertrag mögen für den Augenblick durchaus dem russi- schen Sicherheitsbedürfnis entgegenkommen. Im Prin- zip folgen sie allerdings einem bereits anachronistischen Konzept von Sicherheit. Die sicherheitspolitischen He- rausforderungen haben sich längst gewandelt. Wir brau- chen Sicherheit miteinander und nicht voreinander. Noch aber bestimmen unterschiedliche Sichtweisen und Wahrnehmungen die Beziehungen wesentlich mit. Moskaus Außenpolitik konzentriert sich auf zwischen- staatliche Interessen. Wir thematisieren in sehr viel stär- kerem Maße innerstaatliche Missstände. Aber damit ist auch das Risiko von Missverständnissen verbunden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15687 (A) (C) (B) (D) Denn es gibt die Gefahr, dass Kritik als subtile, wenn nicht subversive Form einer Politik erscheint, mit der letztlich eigene Interessen verfolgt werden. Natürlich ist Kritik an den inneren Verhältnissen Russlands oft be- rechtigt. Nur müssen wir dabei auch eine Sprache fin- den, die beide Seiten verstehen. Zu einer kohärenten Strategie gegenüber Russland müssen wir auch in der EU vielfach erst noch finden. Was wir brauchen, ist vor allem ein realistisches Ver- ständnis der gegenseitigen Interessen. Dazu gehört die Feststellung, dass es für den Augenblick auch Interes- sengegensätze gibt. Ich nenne nur die Entwicklung des Kosovo, Transnistrien, eingefrorene Konflikte im Kau- kasus oder auch die Differenzen um die Raketenabwehr. Wir sollten dazu bereit sein, diese Auseinandersetzungen respektvoll, selbstbewusst und offen auszutragen. Wenn ich hier von Interessen spreche, meine ich nicht, dass wir zwischen Werten und Interessen in unse- rer Außenpolitik abwägen müssen. Vielmehr sollten wir bei unserer Zusammenarbeit auf diejenigen russischen Eigeninteressen bauen, die sich von unseren Werten gar nicht trennen lassen. Denn ohne Liberalisierung wird eben auch die Modernisierung Russlands ins Stocken ge- raten. Wir brauchen ein Höchstmaß an Engagement mit Russland – in wirtschaftlicher Hinsicht und zwischen den Zivilgesellschaften. Davon werden mehr Impulse für den inneren Wandel Russlands ausgehen als von al- lem Reformdruck, der von außen kommt. Die Interessen Russlands, der EU und auch Deutsch- lands sind auf vielfältige Weise miteinander verbunden. Die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten ist dafür nur das offensichtlichste Beispiel. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, ob diese Abhängigkeit für politische Interes- sen ausgenutzt werden könnte. Weit wichtiger ist die Frage, wie diese Interessen definiert werden. Wir können diese Abhängigkeiten nicht beseitigen. Und wir sollten das auch gar nicht wollen. Aber wir können das Engagement mit Russland so vertiefen, dass unsere Bezie- hungen von einem starken Fundament gemeinsamer Inte- ressen getragen werden. Interessenverflechtung muss das Leitbild unserer Strategie gegenüber Russland sein. Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Nach den beiden Wahlen in Russland erwarten Deutschland und die Europäische Union mit großer Spannung, wie der neue Präsident Dmitrij Medwedew und die Staats-Duma nach den Wahlen ihr Verhältnis zur Außenwelt definie- ren. Sie werden dabei die zentrale Frage beantworten: War das manchmal ruppige Verhalten gegenüber einigen Nachbarn dem Wahlkampf geschuldet oder setzt sich ein neues Rollenspiel fest, ein Muster, das die Anrainer auch auf längere Sicht erschreckt? Entscheidend wird sein, wie die politische Elite sich den großen Aufgaben stellt, die Russland lösen muss. Immerhin: Russland könnte versucht sein, sich diesen Aufgaben zu entziehen. Die Rohstoffpreise könnten Schmiermittel dieser Versuchung sein. Gerade hier zeigt sich auch die Falle, in der sich die russische politische Elite befindet. Bis auf längere Sicht hat Russland die Wahl, die eigene Zukunft auf ein Modell zu verengen – Petro-Staat zu werden. Sollte die Elite ausschließlich dieses Ziel verfolgen, würde sie die wirklichen Heraus- forderungen verfehlen. Wer sich die Effizienzprobleme allein bei der Förderung von Rohstoffen oder bei ihrem Transport anschaut, dem wird klar, dass Russland vor gewaltigen Anstrengungen steht. Russland muss endlich sich auf einen für seine Verhältnisse angemessenen Mo- dernisierungspfad begeben und das Tempo der Verände- rung beschleunigen. Eine Zeit der tiefgreifenden Reformen steht Russland bevor: Die Bildungslandschaft muss sich ändern, die Verkehrsinfrastruktur, das Gesundheitswesen, die öffent- lichen Institutionen und die politischen Systeme. Die Rationalisierungspotenziale müssen voll ausgeschöpft werden und die Industriezweige erneuert. Wer aber wird die Region sein, mit der diese Aufgaben in enger Zusam- menarbeit am besten bewältigt werden können? Aus rus- sischer Sicht kommen nur zwei angrenzende Partner in- frage, China und die Europäische Union. Moskau hat die Wahl. Die eigenen Interessen werden Russland dazu drän- gen, die Partnerschaft mit der EU zu verstärken. Das chi- nesische Entwicklungsmodell mag auf den ersten Blick ökonomisch attraktiv erscheinen. Mit dem zweiten, dem rationalen Blick wird deutlich, warum das europäische Entwicklungsmodell den russischen Interessen stärker entgegenkommt. Zum einen verbindet Europa den öko- nomischen Fortschritt mit der Idee der sozialen Gerech- tigkeit und zum anderen mit der ökologischen Reform. Schließlich ist der gesamte Modernisierungsprozess im europäischen Selbstverständnis nur denkbar mit dem ständig erweiterungsbereiten Konzept der politischen Partizipation. Modernisierung ist in Europa ohne Demo- kratisierung nicht zu haben. Die Europäische Union wird am 10. März ihr Ange- bot zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen er- neuern. Das ist ein gutes Zeichen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt einige Hinweise dafür, wie die Zusammenarbeit der EU mit Russland gestärkt werden könnte. Unter dem Ab- schnitt II wird in acht Punkten konkretisiert, was Bünd- nis 90/Die Grünen von der Bundesregierung fordert, da- mit sie „sich bilateral und im Rahmen der Europäischen Union einzusetzen“ habe, um die Beziehungen zur Rus- sischen Föderation zu verbessern. Für die SPD-Bundes- tagsfraktion stelle ich fest: Die Bundesregierung geht in ihrem Handeln weit über diese Forderungen hinaus. Im Abschnitt III erhebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weitere Forderungen an die Bundesregierung, „im Rahmen von Europäischer Union und NATO“ zu- sätzliche politische Schritte zu unternehmen. Auch hier gilt: Energisch handelt die Bundesregierung seit langem, nicht allein die hier beschriebenen Forderungen zu erfül- len. Mehr noch: Die Bundesregierung geht über diese Forderungen hinaus und engagiert sich dafür, im Rah- men der Europäischen Union eine neue Ostpolitik zu entwerfen, damit eine gesamteuropäische Ordnung ent- 15688 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) steht, in der Freiheit und Gerechtigkeit, Fortschritt und Frieden, Wirklichkeit werden. Wenn ich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion den Antrag kritisch werte, so freue ich mich doch darauf, dass der Auswärtige Ausschuss sich mit diesem Antrag noch einmal im Detail befassen wird. Wir bitten deshalb darum, den Antrag an die Ausschüsse zur weiteren Bera- tung zu überweisen. Harald Leibrecht (FDP): Nicht nur die amerika- nischen Vorwahlen werden derzeit von den beiden Schlagworten „Hoffnung“ und „Wandel“ dominiert. Nein, dieselben Worte hört man gegenwärtig auch in Bezug auf Russland und den neuen Präsidenten Dmitrij Medwedew. Aber ist diese Hoffnung auf einen Wandel wirklich ge- rechtfertigt in Bezug auf Russland? Nun, die Worte, die man vor und während der Wahl von Herrn Medwedew hören konnte, weisen durchaus in diese Richtung. Erstaunlich offen und selbstkritisch hat er vor seiner Wahl auf Missstände und Probleme in Russland hingewiesen und versichert, alles Notwendige zu tun, um diese zu beseitigen. Aber wird der neue Präsi- dent seinen Worten auch Taten folgen lassen? Kann er es überhaupt? Nun, an seinem Willen, Russland positiv zu verändern, zweifle ich gar nicht – eher an seinen Mög- lichkeiten. Es gibt zwei wesentliche Faktoren, an denen Herr Medwedew scheitern könnte: erstens an Wladimir Putin und zweitens am sogenannten russischen System. Hinzu kommt: Die so häufig gepriesene Stabilität allein reicht nicht, um Russland nach dem Willen Putins bis zum Jahre 2020 zu „einem der globalen Spitzenreiter“ zu ma- chen. Damit diese Stabilität nicht vollkommen in Stillstand mündet, müssen Probleme wie Rechtsnihilismus und Korruption in Russland schnellstens angegangen wer- den. Greifen werden Veränderungen dort aber nur dann, wenn sie nicht wie bisher nur von oben angeordnet, son- dern auch von den Menschen im Land mitgetragen wer- den. Damit die angekündigten Reformen nicht im Sumpf der russischen Bürokratie untergehen, ist es wichtig, dass das russische Volk nicht länger von Staatsseite drangsaliert und absolut kontrolliert wird. Echte und nachhaltige Veränderungen sind nur mit einer Zivilge- sellschaft möglich, die frei denken und politisch mitge- stalten kann. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht nur die innen- politische Lage Russlands ansprechen. Die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, was in Medwedew wirklich steckt und ob Russland fähig und bereit ist, ein moderner, globaler Spitzenreiter zu werden. Stattdessen möchte ich jetzt noch etwas zur Zusammenarbeit zwi- schen der EU und Russland sagen; denn das ist ein Be- reich, in dem der Amtsantritt Medwedews wirklich eine Neuerung bringen könnte. Denn wie der designierte rus- sische Präsident bereits angekündigt hat, wird er sich verstärkt der Außenpolitik widmen. Dies lässt sowohl auf eine entspanntere Politik mit den USA als auch mit der Europäischen Union hoffen. Herr Medwedew hat ja bereits seinen Willen signali- siert, enger mit der der EU zusammenarbeiten zu wollen. Dabei kann nur von Vorteil sein, dass er kein Kind des russischen Geheimdienstes ist und er somit nicht in je- dem Fremden einen Feind sieht. Einen positiven Anfang für eine zukünftige konstruktive Zusammenarbeit zwi- schen der EU und Russland sehe ich in dem Angebot Russlands, dringend benötigte Hubschrauber für die EU- Schutztruppe im Tschad bereitzustellen. Aber auch die Europäische Union ist aufgerufen, ihren Umgang mit Russland neu auszurichten. Auch wenn es innerhalb der EU-Mitglieder immer wieder verschiedene Interessen in Bezug auf Russland geben wird, so darf sich die EU hier nicht spalten lassen. Nicht in der Gemeinschaft abge- stimmte nationale Alleingänge darf es in Zukunft nicht mehr geben. Wenn die Europäische Union in Russland einen be- rechenbaren und verlässlichen Partner haben will, muss sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Transparenz und Konsens sind das Erfolgsrezept der EU. Warum sollte das, was zu Sicherheit und Wohlstand in ganz Eu- ropa geführt hat, nicht auch für Russland funktionieren? Deutschland kann und muss hierbei eine wichtige – eine vermittelnde – Rolle einnehmen. Wir begrüßen es daher, dass Bundeskanzlerin Merkel am Samstag der Einladung der russischen Regierung Folge leistet und nach Moskau reist, um das neue Füh- rungsduo Medwedew-Putin zu treffen. Bedauerlich ist nur, dass offenbar keine Zeit bleibt, um sich auch mit an- deren Persönlichkeiten, zum Beispiel aus den Reihen der oppositionellen Kräfte, zu treffen. So positiv und hoff- nungsvoll die derzeitigen Zeichen auch sind, so sollten wir doch nicht vergessen, dass es in Russland weiterhin große demokratische Defizite gibt und dass die Wahl Medwedews weder frei noch fair war. Alexander Ulrich (DIE LINKE): „Eine gerechte, ge- samteuropäische Friedensordnung vom Atlantik bis nach Wladiwostok, jetzt sollte es endlich Wirklichkeit wer- den!“ Dieser kluge Satz stammt nicht von Willy Brandt, er ist auch nicht eine Losung der Friedensbewegung, die- ser Satz stammt von Bundesaußenminister Steinmeier. Sollte die deutsche Außenpolitik sich auf den Weg zu ei- ner europäischen Ostpolitik begeben, würde Die Linke sich in Zukunft auf Herrn Steinmeier beziehen, so wie sich die Linke auf Willy Brandt bezieht. Mein Kollege Wolfgang Gehrcke hat im Namen mei- ner Fraktion bereits eine Neuauflage der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Rahmen der OSZE gefordert. Wir müssen endlich wieder über Abrüstung auf unserem Kontinent reden. Ich habe die Rede des Außenministers vor der Willy- Brandt-Stiftung aufmerksam gelesen. Leider habe ich eine bedeutende Aussage des großen Sozialdemokraten Brandt vermisst: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen“. Warum zitiert er diesen Satz nicht? Der Außenminister bezieht sich auf die KSZE und die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15689 (A) (C) (B) (D) Charta von Paris. Der KSZE-Vertrag duldet Grenzverän- derungen in Europa nur im gegenseitigen Einverneh- men. Warum verletzt die Bundesregierung mit der Aner- kennung des Kosovo diesen Vertrag so eklatant? Wer diese Fragen nicht beantworten möchte, der wird Russland nicht verstehen. Ich meine, das Verständnis Russlands ist im Interesse Europas, so wie ein guter Schachspieler sein Gegenüber verstehen muss, um sei- nen nächsten Zug zu planen. Der Antrag der Grünen ge- nügt weder diesem noch Steinmeiers Anspruch: An kei- ner Stelle gestehen sie Russland berechtigte Sorgen über seine Sicherheitsinteressen zu. Die Ausdehnung der NATO an Russlands Grenzen im Westen und zuneh- mend im Süden wird nicht erwähnt. Die NATO-Avancen der USA gegenüber Georgien, Aserbaidschan und Ar- menien werden ignoriert. Sie ignorieren damit aber nicht nur Russland, sondern gefährden eine gesamteuropäi- sche Friedensordnung. Serbien verfügt über eine demokratische Regierung und war bereit, dem Kosovo Autonomie zu geben. Russ- land musste bereits einmal gegen Ende des Jugoslawien- Krieges den Abwasch für die NATO erledigen. Die Bun- desregierung aber wollte die große jugoslawische Tragö- die mit der einseitigen Anerkennung fortsetzen. Der spa- nische Außenminister verglich dies mit dem Irakkrieg. In der Tat, ohne das Kosovo hätte es den Irakkrieg so nicht gegeben. Russland hat in beiden Konflikten eine vorbildliche Rolle eingenommen, weil es seit dem Ende des Kalten Krieges gelernt hat, dass sich Hochmut ge- genüber dem Völkerrecht eines Tages rächen wird. Der Versuch der USA, Europa über das Raketenab- wehrsystem zu spalten. Ich habe ihn in Ihrem Antrag nicht gefunden. Die Kritik an der NATO, dass der KSE- Vertrag bislang nicht ratifiziert wurde. Ich habe erfolglos gesucht. Lassen sie mich auch noch ein paar Worte zur Ener- gieaußenpolitik verlieren: Meine Fraktion steht für die Energiewende statt heißer Kriege. Wir müssen gewaltige Investitionen in neue Energien mobilisieren. Es gibt aber eine große Verwirrung: Europa ist darauf angewiesen, dass Russland in seine Energieinfrastruktur investiert. Sie wünschen sich eine engere Zusammenarbeit bei der Energiepolitik. Für beides brauchen Sie einen staatlichen Ansprechpartner. Gleichzeitig fordern Sie unablässig die Privatisierung des Zugangs zum Energiesektor. Wie möchten Sie denn Russland zur Kooperation bewegen, wenn Ihr Ansprechpartner nicht mehr Medwedew son- dern Roman Abramowitsch heißt? Sie sehen doch, wo- hin private Energiekartelle in Europa führen. Wir brau- chen stattdessen einen multilateralen Energiedialog. Die Russen haben Dimitrij Medwedew zum Präsiden- ten bestimmt. Der politische Wettbewerb in Russland war eingeschränkt. Wir alle wünschen uns, dass dies in Zukunft anders wird. Es gibt trotz unserer Sorge an der Fairness der russischen Wahlen aber keinen Zweifel, dass die große Mehrheit der Russen Kontinuität wünscht. Wir stellen große Erwartungen an den Präsidenten, insbesondere was die Unabhängigkeit der Justiz anbe- langt. Wir verurteilen die Einschränkung der Pressefrei- heit, ob durch staatliche Organe, wie in Russland, oder wirtschaftliche Macht, wie in den USA oder Europa. De- mokratien sind immer absolut, oder sie sind nicht. Un- sere Stimme hätte daher größeres Gewicht in Russland, wenn wir nicht nur die Worte Willy Brandts, sondern die des Bundespräsidenten Gustav Heinemann beherzigen würden: Wer immer nur mit dem Finger auf andere zeigt, auf den zeigen drei Finger zurück. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dass die Bundeskanzlerin schon am Sonn- abend, also weniger als eine Woche nach der Bestäti- gung Dimitrij Medwedews als Nachfolger Putins, nach Moskau reist, ist richtig. Russland ist und bleibt einer der wichtigsten Partner- und Nachbarstaaten der Europäi- schen Union; es hat gebührende Aufmerksamkeit ver- dient. Eine Bewertung des Vorgangs am 2. März als de- mokratische Wahl ist mit diesem Besuch hoffentlich nicht gemeint, sondern einfach die Anerkennung der Tatsachen. Noch besser wäre es allerdings, wenn Frau Merkel nicht allein reiste, sondern zusammen mit Nicolas Sarkozy und Gordon Brown. Dieser Wunsch ist natürlich nicht wörtlich gemeint, sondern er soll ausdrücken, dass die wichtigste Forderung an die EU ist, ihr größtes Defi- zit im Verhältnis zu Russland zu beheben, nämlich man- gelnde Geschlossenheit. Warum wurde die staatliche Unterstützung für die Ostseepipeline ohne ausreichende Konsultation mit den Anrainerstaaten zwischen Russland und Deutschland ausgehandelt und verkündet? Die Berechtigung dieses Vorwurfs, der sich ja durchaus auch an die rot-grüne, also unsere damalige eigene Regierung richtet, hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren mehrfach bestätigt. Jüngste Folge ist das drohende Scheitern des bisherigen Finanzierungsmodells, weil sich die EU wegen der poli- tischen Ablehnung des Projekts durch einige ihrer Mit- gliedstaaten nicht auf einen zinsverbilligten Kredit der Europäischen Investitionsbank einigen kann. Warum musste Polen nach dem offensichtlich politisch motivier- ten russischen Importstopp für polnische Fleischerzeug- nisse erst ein Veto gegen die Neuverhandlung des Part- nerschafts- und Kooperationsabkommens einlegen? Eine derart demonstrative Uneinigkeit der EU zu provozieren, ist nicht nur der seinerzeitigen – zugegeben – wenig di- plomatischen Kaczynski-Regierung anzulasten, sondern auch Ergebnis mangelnder Solidarität innerhalb der EU. Bilaterale Abkommen von EU-Staaten mit Russland unterlaufen immer wieder geltende EU-Absprachen oder -Interessen. Genannt seien nur beispielhaft die grie- chische Weigerung, einem EU-Vorschlag für Verbin- dungsoffiziere an den Grenzen der separatistischen Ge- biete in Georgien zuzustimmen, um Russland nicht zu verärgern, oder die Unterzeichnung eines Abkommens von Gazprom mit Bulgarien zur Trassierung der Kon- kurrenz-Pipeline zu Nabucco – dies unter aktiver Beteili- gung des italienischen Energiekonzerns ENI. Ohne eine geschlossene Haltung der EU kann das po- litisch wie wirtschaftlich zentralistisch organisierte Russland die einzelnen EU-Staaten immer wieder ge- geneinander ausspielen. Denn natürlich werden partiku- 15690 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) lare Interessen bedient, wenn ein gemeinsames Vorgehen zum Nutzen aller nicht in Sicht ist. Diese Erkenntnis ist so banal wie bisher folgenlos, die EU droht ein Papierti- ger zu werden. Es ist kein Wunder, wenn russische Poli- tiker sie nicht ernst nehmen. Aber es ist ein Problem – nicht nur für die EU und ihre unmittelbaren Interessen, sondern auch für die Partner in Russland selbst, die an einer Annäherung an die EU und an ihren Standards in- teressiert sind. Die sogenannten Wahlen verliefen nach quasi-sowje- tischem Muster: Zur Kandidatur wurde nur zugelassen, wen der Kreml tolerierte. Die überregionalen elektroni- schen Medien, vollständig staatlich kontrolliert, warben ausschließlich für den von Präsident Putin ernannten Nachfolger Dimitrij Medwedew und räumten anderen Kandidaten kaum Platz ein. Die Nichtregierungsorgani- sation „Golos“ dokumentierte versuchten Stimmenkauf, vor Wahlbeginn bereits mit Stimmzetteln gefüllte Wahl- urnen und den Ausschluss von Wahlbeobachtern anderer Parteien. Vor allem in der Provinz und in der Armee wurde offenbar Druck ausgeübt, Medwedew zu wählen. In Anbetracht des weit verbreiteten Desinteresses an ei- ner Wahl, die bereits entschieden war, scheint auch die Wahlbeteiligung von fast 70 Prozent mehr als unwahr- scheinlich. Oppositionelle gehen davon aus, dass die Wahlergebnisse wie auch bei den Dumawahlen vom Kreml vorgegeben werden. Das bedeutet: Trotz absehba- ren eindeutigen Siegs für Mewedew wurden die Wahlen dennoch manipuliert. All dies erinnert an die Inszenie- rungen aus sowjetischen Zeiten – etwas moderner ge- stylt, etwas subtiler und damit auch von außen schwerer als die Farce erkennbar, die es dennoch ist. Es war deshalb richtig, dass ODIHR und diesmal auch die Parlamentarische Versammlung der OSZE sich nach massiver Behinderung der geplanten Langzeitbeob- achtung durch die russischen Behörden entschieden ha- ben, auf eine Wahlbeobachtung zu verzichten. Die Regu- larien der OSZE sind verbindlich, und sie sind ein schützenswertes Gut. Dem offensichtlichen Versuch des Kremls, sie zu unterlaufen und zu schwächen, darf nicht nachgegeben werden. Der kooperative Anspruch der OSZE, entstanden im Kalten Krieg, ist kein Freibrief für Beliebigkeit. Dies gilt umso mehr für den Europarat als einer Organisation, die ausdrücklich auf dem Konsens demokratischer und menschenrechtlicher Werte beruht. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates ent- sandte eine Delegation zur Beobachtung des Wahlver- laufs. Ihre Bewertung war: Die Wahlergebnisse entspre- chen dem Willen der Wählerschaft, aber das – Zitat – „demokratische Potenzial der Wählerschaft wurde nicht ausgeschöpft“. Mit dieser sehr diplomatischen Formulie- rung bestätigte sie zwar indirekt die Bewertung der Wah- len als Farce. Aber klare Worte wären angebrachter ge- wesen. Dass aller Wahrscheinlichkeit nach eine Mehrheit für Medwedew auch unter normalen Bedingungen zustande gekommen wäre, ist keine Entschuldigung für man- gelnde Fairness und verbreitete Manipulationen. Wahlen sind Wahlen und keine bloßen Stimmungsbilder. Prog- nosen über die zukünftige Politik sind weitgehend spe- kulativ. Medwedew hat kein ausformuliertes Programm. Seine kritischen Aussagen zur Korruption und zur Justiz unterscheiden sich nicht von denen Putins vor acht Jah- ren. Der Umstand, dass er selbst nicht aus dem Geheim- dienst kommt, heißt wenig. Denn seine bisherige Karri- ere ist durch absolute Loyalität zu Putin gekennzeichnet. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender von Gazprom, eines Konzerns, der nicht zuletzt den Reichtum und die Inter- essen des Kremls auch im Ausland wahren soll. Medwe- dews liberales Image ist vor allem ein Produkt der PR- Strategie des Kremls. Aber selbst wenn es, was keiner weiß, berechtigt sein sollte: Er hat die Hypothek einer auf tönernen Füßen stehenden Stabilität zu tragen, die Putin hinterlässt. Neben der grassierenden Korruption, der Rechtsunsi- cherheit und dem wachsenden bürokratischen Wasser- kopf liegen die zukünftigen Aufgaben vor allem im Be- reich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die einseitige Branchenstruktur der russischen Wirtschaft macht sie von der Rohstoffwirtschaft abhängig. Die Inflation steigt, und die dem Wahlkampf geschuldete Subventio- nierung der Lebensmittelpreise muss in wenigen Mona- ten wieder aufgehoben werden. Auch die Energiepreise werden noch immer massiv subventioniert, was die un- geheure Energieverschwendung fördert. Die Investitio- nen in die Rohstoffförderung sind unzureichend. Der Energieverbrauch ist extrem hoch, die Energieeffizienz extrem niedrig. Bildungs- und Gesundheitswesen sind unterversorgt. Vor allem die staatlich kontrollierten Be- triebe sind chronisch ineffizient. Zwar ist der Wohlstand der Bevölkerung in den letzten Jahren insgesamt gestie- gen, aber die soziale Schere hat sich immer weiter geöff- net. Viele Beobachterinnen und Beobachter, vor allem im westlichen Ausland, leiten aus Medwedews bisherigen Äußerungen, wie der Kritik am „Rechtsnihilismus“ in Russland und seinem Plädoyer für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, Hoffnungen auf Veränderungen ab. Aber nur wenn Medwedew Worte in Taten umsetzt, Rechtssicherheit und das Rechtsverständnis in Russland stärkt und der Zivilgesellschaft tatsächlich wieder mehr Raum gibt, kann er das politische System Russlands öff- nen, dadurch stärken und auf eine solidere Basis stellen. Das von Putin installierte System zur Stabilisierung des Staates hat grundsätzliche Schwächen. Die starke Zentralisierung führt zu einem aus sowjetischen Zeiten bekannten Mangel an Feedbackmechanismen. Und die Zuspitzung auf eine Person macht das ganze System äu- ßerst anfällig. Vielleicht ist diese Erkenntnis ein Grund für Putins Versuch, ein zweigeteiltes Modell einzufüh- ren. Der Präsident hat weitreichende Kompetenzen, auch wenn er weniger durchsetzungsfähig als Putin sein mag. Demgegenüber ist der Ministerpräsident sehr einge- schränkt und diente bisher als eine Art Punchingball für Fehler und Missstände. Diese Funktion will Putin sicher nicht besetzen. Schon musste der gegenwärtige und noch bis Mai amtierende Ministerpräsident dem Vernehmen nach seine Büros räumen, um der Renovierung einer ganzen Etage nach Wünschen des neuen Herrn Platz zu machen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15691 (A) (C) (B) (D) Solange wir weitgehend auf Geschichten dieser Art angewiesen sind, um feststellen zu können, wer in Russ- land etwas zu sagen hat, ist eines klar: Begriffe wie Be- rechenbarkeit, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und De- mokratie, und damit auch ein Begriff wie „strategische Partnerschaft“ bekommen, angewandt auf das heutige Russland, eine ganz neue Bedeutung. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verbot des Neonazi- Schulungszentrums und Vereins „Collegium Humanum“ prüfen (Tagesordnungspunkt 20) Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Es gibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinen Zweifel, dass Vereine, die sich zum Sammelbecken organisierter Holocaustleugner entwickelt haben oder von Anfang an darauf ausgerichtet waren, keinen Platz in unserer frei- heitlich-demokratischen Gesellschaft beanspruchen kön- nen. Insofern begrüßen wir das Anliegen des vorliegen- den Antrages ausdrücklich. Denn mit wem haben wir es hier zu tun? Das Collegium Humanum ist nach Ansicht aller Ex- perten nichts anderes als ein Sammelbecken organisier- ter Holocaustleugner. Seine Vereinsliegenschaften die- nen Revisionisten und Neonazis als Anlaufpunkt. Die aggressive Propagierung der Holocaustleugnung erfolgt in Seminaren, sonstigen Veranstaltungen und Publikatio- nen nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern. Vertreter des Collegiums reisten auf die sogenannte Holocaust-Konferenz im Iran und sprechen in einer ihrer Publikationen allen Ernstes von der „Lösung der Judenfrage“. Das ist nicht nur wider- lich, sondern ohne jeden Zweifel weit jenseits dessen, was unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft er- tragen kann und ertragen muss. Das Collegium Huma- num ist jedoch nicht alleine. Es ist eng verflochten mit dem „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“. Dieser Verein dient, und das sagt schon sein Name, keinem anderen Zweck als der Verwirklichung des Straftatbestandes der Volksverhet- zung. Wenn ich sage, dass wir das Anliegen der Grünen teilen, dann heißt das leider auch, dass der Antrag unse- res Erachtens trotz alledem zu kurz greift, und zwar an zwei zentralen Stellen. Erstens fordern die Grünen zwar die Prüfung eines Verbotes des Vereins Collegium Hu- manum, vergessen aber zugleich, die Prüfung eines Ver- botes des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Be- streitens des Holocaust Verfolgten“ zu fordern. Für diesen Verein gilt jedoch das Gleiche wie für das Colle- gium. Ein eventuelles Verbot des Collegiums macht nur Sinn, wenn beide Vereine zugleich ihre Umtriebe ein- stellen müssen. Es ist sogar darüber hinaus zu fragen, ob es nicht noch weitere Vereine im Dunstkreis des Colle- giums gibt, die eines kritischen Blickes bedürfen. Zwei- tens. Sie fordern, im Benehmen mit den zuständigen Ministerien darauf hinzuwirken, dass dem Collegium Humanum die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit ab- erkannt wird. Ich verstehe Ihren Punkt. Auch die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion plädiert ohne Wenn und Aber dafür, dass extremistische Vereine nicht gemeinnützig sein können. An dieser Stelle muss ich aber auch eine Lanze für unsere Finanzministerien brechen. Man tut sich von Berlin aus leicht, sich über die Gemeinnützig- keit zu erregen. Und wir erregen uns ja auch mit Fug und Recht, weil eigentlich nicht nachzuvollziehen ist, wie extremistische Vereine den Stempel der Gemeinnützig- keit bekommen können, wo sie doch tatsächlich gemein- schädlich sind. Aber wir sind auch ein Rechtsstaat. Und auch die Frage nach der Gemeinnützigkeit muss sich letztlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewähren. Es ist im Einzelfall oft äußerst schwer, den Verdacht auf extremistische Umtriebe einer Organisation mit Bewei- sen zu untermauern, die gerichtsfest sind. So muss die Finanzbehörde in jedem Einzelfall ganz konkret nach- weisen, dass zum Beispiel Volksverhetzungen der Ver- einsvertreter dem Verein als eigene Handlungen zuzu- rechnen sind. Unseres Erachtens kann dieser Nachweis im Falle des Collegium Humanum gelingen. Jedoch müssen wir den zuständigen Ministerien auch zugeste- hen, dass sie diese Prüfungen sauber und konsequent durchziehen. Und das dauert manchmal eben leider seine Zeit. Das ist aber immer noch besser, als mit Schnell- schüssen zu riskieren, dass extremistische Organisatio- nen vor Gericht obsiegen. Denn das wäre Wasser auf die Mühlen der Extremisten. Dies bitte ich nur stets zu be- denken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der fes- ten Überzeugung, dass wir keine Vereine in Deutschland dulden können, die unsere verfassungsmäßige Ordnung zu unterminieren versuchen. Gerade deshalb bitten aber alle demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Haus auch darum, die Extremismusbekämpfung mit offenen Augen zu betreiben. Wolfgang Spanier (SPD): Seit Jahren ist das Colle- gium Humanum in Vlotho, im ostwestfälischen Kreis Herford, ein Zentrum alter und junger Nazis. Mit dem Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten wurde im Collegium Humanum eine internationale Sammlungsbewegung der Holocaust- leugner gegründet. Ein ständiger Referent in den letzten Jahren im Collegium Humanum ist Horst Mahler, be- kannt für seine antisemitischen Hetzreden und Weltver- schwörungstheorien. Das Collegium Humanum wird bundesweit von NPD-Anhängern, militanten Neonazis, Auschwitzleugnern und Nationalrevolutionären benutzt. Auch die ostwestfälische Neonaziszene nutzt das Colle- gium Humanum für Veranstaltungen und für Schulungs- seminare. Seit langem wird aus der Bürgerschaft heraus das Ver- bot und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Col- legium Humanum gefordert. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein gegen ihre rechtsextremen Feinde. Ein Verbot des Collegium Humanum wäre ein wichtiges und richtiges politisches Signal. Es ist aber nicht nur staatli- ches Handeln gefordert. Notwendig ist ein Engagement gegen Rechtsextreme auf allen politischen Ebenen, von- seiten aller demokratischen Parteien und aller Bürgerin- nen und Bürger. Das Vlothoer Bündnis gegen das Colle- 15692 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) gium Humanum ist ein ermutigendes Beispiel. Die Bürgerinnen und Bürger in Vlotho – an der Spitze der Bürgermeister dieser Stadt, Bernd Stute – wenden sich entschieden gegen dieses Nazi-Zentrum. Neben der Stadt Vlotho und dem Bürgermeister haben sich alle Ratsfraktionen, alle Kirchengemeinden, der DGB, die weiterführenden Schulen, die Vlothoer Weiterbildungs- einrichtungen sowie zahlreiche Vereine und Gruppen zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Kreises Herford habe ich das demokratische Engage- ment dieses Bündnisses immer unterstützt. Ich unter- stütze selbstverständlich die Initiative des Bundestages, in der noch einmal bekräftigt wird, das Verbot des Colle- gium Humanum zu prüfen und durchzusetzen. Ich unter- stütze dieses Anliegen nicht nur persönlich, sondern ich spreche hier auch für die gesamte SPD-Bundestagsfrak- tion und selbstverständlich auch für die Sozialdemokra- tinnen und Sozialdemokraten in Vlotho und im Kreis Herford. Christian Ahrendt (FDP): Die Forderung nach ei- nem Verbot des Schulungszentrums und seinem Träger- verein Collegium Humanum, die die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit dem heute zur Debatte stehenden Antrag stellt, zeigt deutlich das Bedürfnis und die Notwendig- keit, Rechtsextremismus intensiv bekämpfen zu wollen. Diese Forderung begrüßen wir. Der Verein wird jedoch bereits vom Verfassungs- schutz beobachtet. Ein Verbotsverfahren wird vorberei- tet. Man muss sich daher die Frage stellen, wie man am erfolgversprechendsten gegen einen rechtsextremisti- schen Verein vorgehen kann. Überreaktionen und über- stürztes Handeln bringen uns da nicht weiter. Eine parla- mentarische Initiative gibt den Extremisten eine neue Plattform in der Öffentlichkeit und einen Nährboden für propagandistische Aktivitäten. Damit könnte der Verein mittelbar gestärkt werden. Zudem könnte sich der Verein in der Zeit gesetztreu verhalten oder die Zeit dazu nut- zen, Vereinsvermögen auf andere Träger zu verteilten. Unstrittig gehören verfassungsfeindliche Körperschaf- ten verboten. Die Politik muss jedoch auch mit vollstem Engagement an der Bekämpfung der Ursachen von Rechtsradikalismus arbeiten. Ein wichtiges Ziel soll da- her auch sein, über Rechtsextremismus nicht mit erhobe- nem Zeigefinger zu informieren, sondern auf Aufklä- rung und nachhaltige Prävention zu setzen. Daneben müssen alle den Verein fördernden Mittel und Möglich- keiten abgeschnitten werden. Strafbare Handlungen müssen unnachgiebig verfolgt und geahndet werden. Holocaustleugnungen und schamlose Verherrlichung des Nationalsozialismus, die die politischen Aussagen des Collegium Humanum prägen, dürfen nicht tatenlos ge- duldet werden. Zu betonen ist, dass das Collegium Humanum keine reine Schulungsstätte ist. Es wird eine Politik betrieben, die sich im Wirken mehrerer Vereine manifestiert. Ne- ben dem Trägerverein gibt es noch den Verein Gedächt- nisstätte und den Verein zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten, von dem eine internationale Sammlungsbewegung von Holocaustleug- nern angestrebt wird. Schließlich gibt es den aktuellen Presseberichten zur Folge die Bauernhilfe e. V., an die das Vermögen des Collegium Humanum für den Fall ei- nes Verbots überschrieben würde. Laut Satzung fördert sie zwar den ökologischen Landbau, hat jedoch perso- nelle Verknüpfungen mit dem Collegium Humanum. Man sieht also, wie perfide die rechtsextremistischen Vereine agieren. Unbegreiflich ist daher, warum solchen Vereinen die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird. Das Zentrum erfüllt regional und bundesweit eine wich- tige Funktion für die rechte Szene. Es ist umso skandalö- ser, dass dieser Umstand zu der vermeintlichen Hürde führt, dass sich für die staatliche Förderung niemand verantwortlich fühlt. Obgleich seit Jahrzehnten neona- zistische und antisemitische Aktivitäten des Vereins be- kannt sind, sind die Behörden untätig geblieben. Das muss man sich erst auf der Zunge zergehen las- sen: Während der Verfassungsschutz die Akademie als rechtsextrem einstuft, weil Hitler als Friedenspolitiker angepriesen und der Holocaust geleugnet wird, wird zeitgleich das Collegium Humanum vom Finanzamt ge- fördert, indem es dem Verein den Siegel der Gemeinnüt- zigkeit verleiht. Das bedeutet, dass der braune Klub von der Steuerpflicht befreit ist und seinen Spendern Quit- tungen fürs Finanzamt ausstellen darf. Für den Status der Gemeinnützigkeit muss die Körperschaft nach dem Ge- setz einen anerkannten gemeinnützigen Zweck fördern. Im Fall des Collegium Humanum hat das zuständige Fi- nanzamt Herford die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe bescheinigt. Ein Überbieten dieser grotesken und absurden Situation ist kaum denkbar. Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit geht auch die Forderung einher, strengere Voraussetzungen an den Titel der Gemeinnützigkeit und deren bessere Kontrolle zu schaffen. Die Bundesregierung muss der Verherrlichung des Na- tionalsozialismus konsequent entgegentreten und voll- umfänglich Maßnahmen zur Prävention und Strafverfol- gung ausschöpfen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wer die Presse zum Col- legium Humanum verfolgt, könnte denken, dieses Zen- trum der Volksverhetzer und Antisemiten sei erst kürz- lich eröffnet worden. Denn jahrelang störte sich fast niemand an den regelmäßigen Treffen von Alt- und Neo- faschisten in Vlotho. Tatsächlich handelt es sich beim Collegium Huma- num um eines der ältesten, seit den 60er-Jahren genutz- ten Tagungshäuser der extremen Rechten. Faschisten von der NPD über die sogenannten Freien Kamerad- schaften bis zu esoterisch ausgerichteten Nazikreisen tummeln sich dort im Wochentakt. Mit dem ausgerech- net zum Jahrestag der Reichspogromnacht 2003 ins Le- ben gerufenen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ wurde das Colle- gium Humanum zum regelrechten Zentrum der Holo- caustleugner aus aller Welt. Eine Vielzahl Mitarbeiter Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15693 (A) (C) (B) (D) und Referenten des Collegium Humanum sind bereits wegen Volksverhetzung und ähnlicher einschlägiger De- likte vorbestraft. Das Collegium Humanum und der Verein der Holo- caustleugner sind also nicht erst seit gestern ein Pro- blem. Ich frage mich daher, warum die vorangegangene sozialdemokratische Landesregierung von Nordrhein- Westfalen hier nicht gehandelt hat. Oder warum die Grü- nen nicht bereits während ihrer Zeit in der Bundesregie- rung einen entsprechenden Antrag zum Verbot des Col- legium Humanum eingebracht haben. Insbesondere kritisiere ich die Informationspolitik der Bundesregierung und der nordrhein-westfälischen Lan- desregierung. Die Fraktion Die Linke im Bundestag und auch die Grünen im Landtag von NRW haben wiederholt Anfragen zum Collegium Humanum gestellt. Der Innenminister von NRW, Ingo Wolf, bestreitet schlicht die Zuständigkeit seines Ministeriums, da das Collegium Humanum durch eine Publikation bundesweit tätig sei. Vor einem Jahr fragten wir daher, ob die Bun- desregierung die Ansicht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums teilt, dass ein Verbot des Collegium Humanum im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnen- ministeriums liegt. Aus sogenannten operativen Grün- den wollte die Bundesregierung schon diese Frage nach der Zuständigkeit nicht beantworten. Natürlich gab es auch keine Antwort auf unsere Frage, welche Verbots- möglichkeiten es denn gäbe. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium wies eine Anfrage nach der Gemeinnützigkeit des Collegium Humanum mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis ab. Recherchen der Tagesschau brachten diese Gemeinnüt- zigkeit ans Licht. Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Antisemitismus sind also steuerlich absetzbar. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion zum Thema Rechtsex- tremismus im Frühjahr 2007 erklärt: „Die Vermeidung der steuerrechtlichen Anerkennung der Gemeinnützig- keit von verfassungswidrigen Körperschaften ist Teil der ganzheitlichen Strategie der Bundesregierung“ gegen Rechtsextremismus. Im Falle des Collegium Humanum hat diese ganzheitliche Strategie offenbar bislang nicht gegriffen. Im Dezember letzten Jahren verkündete die Innenmi- nisterkonferenz dann vollmundig, rechtsextremen Verei- nen die Gemeinnützigkeit entziehen zu wollen. Was hier als neue Maßnahmen gegen Rechtsextremismus ange- priesen wurde, war allerdings schon seit Jahren gültiger Beschluss des Bundestages. Es wurde schlicht Wähler- täuschung betrieben, bisherige Versäumnisse sollten durch vorgetäuschten Aktionismus offenbar unter den Tisch gekehrt werden. Das Bundesinnenministerium ist daher aufgefordert, Stellung zu beziehen, warum solche seit langem existie- renden Beschlüsse zur Aberkennung der Gemeinnützig- keit und sonstiger staatlicher Förderung rechtsextremer Vereinigungen auf das Collegium Humanum bislang noch keine Anwendung fanden. Wir haben dazu jetzt er- neut eine Kleine Anfrage gestellt. Laut Presseberichten will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble „in Kürze“ das Collegium Huma- num und den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Be- streitens des Holocaust Verfolgten“ verbieten. Das wäre zu begrüßen, ein solches Verbot ist längst überfällig. Da diese Verbotsabsichten vom Bundesinnenministe- rium noch nicht offiziell bestätigt wurden, schließt sich Die Linke dem hier vorliegenden Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen an. Aber ich fordere Rechenschaft von der Bundesregie- rung, warum bislang die immer wieder versprochenen Maßnahmen gegen Vereine wie das Collegium Huma- num keine Anwendung fanden. Die Fraktion Die Linke hat es satt, sich von der Bundesregierung im Kampf ge- gen Rechtsextremismus mit Floskeln und Textbaustei- nen abspeisen zu lassen. Wir wollen endlich Taten sehen. Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Re- pression macht aus Nazis keine Demokraten. Verbote sollten stets das letzte Mittel der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus sein; denn Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat. Bündnis 90/Die Grü- nen gehen deshalb mit Verbotsforderungen sehr zurück- haltend um; sie bleiben für uns die Ausnahme. Wir sagen aber auch ganz klar: Meinungsfreiheit muss dort enden, wo Verfassungsfeinde die demokratische Gesellschaft zerschlagen wollen und vor Straftaten wie Volksverhet- zung nicht zurückschrecken. Das Collegium Humanum e. V. ist ein rechtsextremes Schulungszentrum mit Sitz in Vlotho. Der Verein be- treibt offensiv rechtsextreme Propaganda und ist ein zen- traler Sammelpunkt der Holocaustleugner. Diese Tatsa- che bestätigte auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Dort heißt es: Für die revisionistische Szene bietet das Collegium Humanum organisatorische und ideologische Un- terstützung. Einzelne deutsche Teilnehmer an der Holocaust-Konferenz sind als Verfasser von Beiträ- gen in der Publikation des CH, Lebensschutz-Infor- mationen – LSI – Stimme des Gewissens (LSI) auf- gefallen. Die Leiterin des Collegium Humanum, Ursula Haverbeck-Wetzel, wurde mehrfach wegen Volksverhet- zung strafrechtlich belangt. Ungeniert bezweifelt sie den Holocaust, zum Beispiel in der Rheinischen Post im Ja- nuar 2008 mit den Worten: „Ich weiß nicht, ob der Völ- kermord an den Juden tatsächlich stattgefunden hat.“ Angesichts solcher Statements wundert es nicht, dass auch der Antisemit und Holocaustleugner Horst Mahler immer wieder ein gern gesehener Referent im Vlothoer Nazi-Zentrum ist. Als Veranstaltungsort spielt das Collegium Humanum für die ultrarechte Szene eine wichtige Rolle. Dort fin- den Seminare, Tagungen, Konzerte und Schulungen statt. Das Zentrum wird zum Beispiel von der NPD-na- hen Deutschen Akademie genutzt, von der rechtsextre- men Gesellschaft für Publizistik, den Machern des Blat- tes „wir selbst – Zeitschrift für nationale Identität“ oder 15694 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) freien Neonazi-Kameradschaften. Das Zusammentreffen vieler Nazi-Akteure dort fördert die Vernetzung der Szene, bundesweit und auch international. Wir fordern in unserem Antrag die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren zu prüfen. Bei einem positiven Prüfergebnis – von dem wir ausgehen – erwarten wir das zügige Einleiten eines Ver- fahrens. Mir wurde mehrfach die Frage gestellt, warum sich der Bund um einen Verein in Vlotho kümmern sollte. Das sei doch Ländersache. Schön wäre es, wenn sich die Aktivitäten des Collegium Humanum nur auf Vlotho be- grenzen würden! Doch leider haben wir es mit einer überregionalen Präsenz zu tun. Veranstaltungen des Nazi-Zentrums finden zumindest in Nordrhein-Westfa- len und Thüringen statt, wie die Bundesregierung bestä- tigte. Außerdem trägt das Collegium Humanum stark zur politischen Zusammenarbeit der rechtsextremen Szene bei. Dort sind derzeit vier Vereine angesiedelt. Einer da- von nennt sich Verein zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten. Der Name ist Pro- gramm. Gegründet wurde dieser Verein zum Jahrestag der Reichsprogromnacht am 9. November 2003. Die Liste der Vereinsgründer liest sich wie das „Who’s who“ internationaler Geschichtsverfälscher. Weiterhin ist zum Beispiel auch der Verein Gedächtnisstätte e. V. im säch- sischen Borna angegliedert. Sein Ziel ist die Umkehr der Schuldfrage am Zweiten Weltkrieg. Die Gefallenen der Deutschen Wehrmacht sollen einen Gedenkort erhalten. Auf der Internetseite liest man dazu: „Helfen Sie mit, dass diese Schande des Verdrängens endlich ein Ende findet und die Opfer eine würdige Gedächtnisstätte be- kommen“. Von der Schande, welches Grauen und Ver- derben von Hitlerdeutschland ausging, ist dabei nicht die Rede. Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen unakzepta- bel, dass das Collegium Humanum jahrelang den Status eines gemeinnützigen Vereins hatte und vielleicht sogar noch immer hat. Solche Nazi-Aktivitäten dürfen nicht hingenommen und sogar steuerlich gefördert werden. Alle zuständigen Behörden müssen künftig mehr Wach- samkeit für solche Vereine entfalten. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass Verbote nicht das Hauptproblem aus der Welt schaffen können. Das Hauptproblem ist das rassistische, antisemitische, intolerante Denken in weiten Teilen der Bevölkerung. Ohne diese Einstellungen hätten Parteien wie die NPD oder Vereine wie das Collegium Humanum nicht einen solchen Zulauf. Prävention muss also unser erstes Ziel sein. Wir brauchen mehr attraktive, demokratische Ange- bote, die den Menschen Alternativen zur rechtsextremen Ideologie aufzeigen. Es gibt viele engagierte Initiativen, die in ihrer Umgebung etwas gegen die Vorherrschaft von Nazi-Gruppen tun. Sie brauchen mehr Hilfe, Zu- spruch und Geld. Deshalb treten Bündnis 90/Die Grünen konsequent für eine dauerhafte politische und finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements ge- gen Rechtsextremismus ein. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen Prävention zu spät kommt und staatliche Repression ausgeübt werden muss. Das Collegium Humanum ist eine solche Aus- nahme. Die Ziele dieses Vereins sind mit unseren Grund- gesetzwerten nicht vereinbar. Aktivitäten deutscher Holocaustleugner tragen nicht nur gefährliche Fehlinfor- mationen und -haltungen in die Gesellschaft; sie schaden auch dem Ansehen unseres Landes in der Welt. Im Fall des Collegium Humanum ist ein Verbot nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten. Die Demokra- tie muss seinem Treiben einen Riegel vorschieben, um langfristig unsere Gesellschaft in ihrer Meinungsfreiheit und Vielfalt zu erhalten. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste (Tagesordnungs- punkt 21) Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Wenn wir über Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Nach- richtendienste debattieren, sollten wir uns zunächst kurz vor Augen führen, worüber wir eigentlich sprechen. Die Nachrichtendienste leisten einen wichtigen Bei- trag zur Verteidigung unserer freiheitlich demokra- tischen Grundordnung. Wir müssen unsere Freiheit schützen und brauchen die wehrhafte Demokratie. Nur wer die Gefahren für unsere Freiheit kennt, kann sie be- kämpfen. Und nur wer ein verlässliches Bild von der Ge- fährdungslage im In- und Ausland hat, kann die notwen- digen Schritte zum Schutz unserer Freiheit einleiten. Unser Land, unsere Freiheit und damit wir alle sind auf besondere nachrichtendienstliche Erkenntnisquellen an- gewiesen. Wir als demokratischer Staat brauchen Nach- richtendienste. Ich denke, in diesem Punkt besteht zwischen allen de- mokratischen Parteien ein breiter, grundlegender Kon- sens. Bezeichnenderweise kommen die Vorschläge zur Abschaffung demokratisch kontrollierter Nachrichten- dienste von der Linken. Genauso richtig ist aber auch, dass sich die Nachrich- tendienste nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen. Sie sind Teil der Exekutive und als solche an Recht und Gesetz gebunden. Auch für die Nachrichtendienste gilt der Grundsatz: Nichts geht ohne und nichts geht gegen das Gesetz. Wie alle staatliche Macht muss sich auch die Tätigkeit der Nachrichtendienste demokratisch legitimieren. Dies ist Ausdruck des Demokratieprinzips gemäß Art. 20 Grundgesetz: Alle Macht geht vom Volke aus. Wir – das Parlament – sind Sachwalter des Volkes. Es geht also um die legitimatorische Verknüpfung zwischen Exekutive und Parlament. Es geht um die Schaffung von Vertrauen in die Nachrichtendienste. Diesen Aspekt müssen wir im- mer im Auge behalten. Parlamentarische Kontrolle richtet sich nicht gegen die Nachrichtendienste. Sie ist nicht Aus- druck von Misstrauen, sondern Voraussetzung für Ver- trauen. Sie ist Voraussetzung für Vertrauen in die Dienste Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15695 (A) (C) (B) (D) und gleichermaßen Vorraussetzung für Vertrauen in un- sere demokratischen Institutionen – in unser Parlament. In diesen beiden Punkten – der Notwendigkeit von Nachrichtendiensten einerseits und der Erforderlichkeit von parlamentarischer Kontrolle andererseits – besteht sicherlich ein weitgehender Konsens. Dabei wird deut- lich, dass das Transparenzprinzip des Parlaments und das Geheimhaltungsbedürfnis der Nachrichtendienste in ein Spannungsverhältnis treten. Es gilt, dieses Span- nungsverhältnis vernünftig auszutarieren, ohne dass das eine Interesse zugunsten des anderen geopfert werden muss. Hier setzt meine Kritik am vorliegenden Antrag an. Ihr Antrag ist in der Sache unausgewogen und fach- lich unausgereift. Er ist sachlich schlecht, weil er den be- sonderen Bedürfnissen der nachrichtendienstlichen Ar- beit nach Geheimhaltung und Geheimschutz nicht gerecht wird. Sie gefährden mit Ihren Vorschlägen die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der Dienste. Es liegt in der Natur der Sache, dass es nachrichtendienstli- che Vorgänge gibt, die nicht öffentlich behandelt werden können. Es ist staatspolitisch unverantwortlich, sensible Vorgänge, die die Sicherheit unseres Landes betreffen, auf dem offenen Markt auszutragen. Wenn man prinzi- piell von der Geheimhaltung abgeht, sind auch Gefähr- dungen für individuelle Rechtsgüter nicht mehr auszu- schließen. Eine Kontrolle, die auf dem offenen Markt stattfindet, würde die Arbeit der Dienste konterkarieren und letztlich vollends lahmlegen. Wenn Sie das wollen, sollten sie das auch offen sagen. Nein, in meinen Augen ist es gut, dass die Kontrolle einem besonderen Gremium, dem Parlamentarischen Kontrollgremium, das einer strengen Geheimhaltung un- terliegt, vorbehalten ist. Parlamentarische Kontrolle muss die besonderen Bedürfnisse nachrichtendienstli- cher Arbeit nachzeichnen. Ich denke daher, dass wir am Grundsatz der Geheimhaltung festhalten müssen, wenn wir die Funktionsfähigkeit der Dienste nicht aufs Spiel setzen wollen. Wenn wir die Kontrolle wirklich verbes- sern wollen, so müssen wir das unter den Bedingungen der Geheimhaltung schaffen. Schließlich ist Ihr Beschlussantrag fachlich unausge- reift. Was Sie hier betreiben, ist reine Schaufensterpoli- tik. Sie liefern eine beliebige Absichtserklärung, die wir- kungslos in der Luft verpufft. Es muss die Frage erlaubt sein, was wir denn erreichen würden mit Ihrem Antrag. Wenn man wirklich etwas verbessern will, dann muss man sich die Arbeit machen und einen Gesetzesentwurf vorlegen. Dieser Antrag ist wirkungslos und deshalb kein ernsthafter Beitrag. Deshalb sagen wir als Union: Ja, wir wollen eine Ver- besserung des bestehenden Kontrollsystems. Wir sehen in der Tat konkreten Veränderungsbedarf, der unter- schiedliche Bereiche erfasst. Von der Gewährleistung der Rechtzeitigkeit der Information des Gremiums bis hin zu Einzelfragen der Befugnisse setzen wir uns für Verbesserungen der Kontrolle ein. Wir werden dazu in nächster Zeit konkrete gesetzgeberische Vorschläge ma- chen. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es stellt sich die Frage, warum Sie einen solchen Antrag jetzt, zu diesem Zeitpunkt, vorlegen. Warten wir doch erst einmal die Ergebnisse des – im Übrigen von Ihnen initiierten – BND-Untersuchungsausschusses ab. Dort wollen wir doch feststellen, ob und inwieweit im Bereich des BND aus parlamentarischer Sicht Reformen notwendig sind. Im Übrigen hat der BND selbst gerade durch die jüngsten Organisationsentscheidungen bewie- sen, dass man dort bereit und offen für Veränderungen ist. Klar ist für mich aber eines: Was geheim ist, muss auch geheim bleiben. Um die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter nicht an Leib und Leben zu gefährden und die für unsere innere Sicherheit existenziell wichtigen Er- kenntnisse befreundeter Dienste weiter zu erhalten, muss Geheimes geheim bleiben. Es liegt in der Natur der Sa- che, dass nachrichtendienstliche Vorgänge nicht öffent- lich behandelt werden können. Das PKGr als geheim ta- gendes Gremium wird also benötigt. Ich bestreite nicht, dass die parlamentarische Kon- trolle der Nachrichtendienste hier und da verbesserungs- bedürftig ist. Wo es sinnvoll und notwendig ist, wollen wir die Ausweitung der Kontrollrechte des in der westli- chen Welt einmaligen Parlamentarischen Kontrollgremi- ums weiter diskutieren. Frühere Information und mehr Öffentlichkeit sind vorstellbar. Nachjustierungen müssen aber auf den Ergebnissen des BND-Untersuchungsaus- schusses basieren und dürfen diesen nicht vorgreifen. Für solch eine kritische Überprüfung des Status quo ist dieser Ausschuss im Übrigen da. Es ist gerade seine Aufgabe, bestehende Defizite in der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste aufzuzeigen und gege- benenfalls Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Lassen Sie uns den Abschlussbericht des BND-Untersuchungs- ausschusses abwarten und seine Ergebnisse dann ge- meinsam und konstruktiv abarbeiten. Dr. Max Stadler (FDP): Seit Tagen wird landauf, landab intensiv darüber diskutiert, dass im großen Um- fang die Möglichkeiten des Bankensystems in Liechten- stein auch von Deutschen dazu genutzt wurden, Steuern in erheblicher Höhe zu hinterziehen. Die FDP ist selbst- verständlich der Auffassung, dass solche Delikte wie alle anderen Straftaten auch verfolgt und bestraft werden müssen. Ebenso wie bei allen anderen Straftaten sind da- bei die rechtsstaatlichen Regeln strikt einzuhalten. Ob dies der Fall war, erscheint allerdings sehr zwei- felhaft. Die für Steuerdelikte richtigerweise zuständige Steuerfahndung hat ihre Ermittlungen gemeinschaftlich mit dem Bundesnachrichtendienst durchgeführt. Letzte- rer ist unstrittig für die Aufklärung von Steuerhinterzie- hung nicht zuständig. Die Einhaltung der jeweiligen Kompetenzen ist durchaus sehr wichtig: Die Steuerfahndung ist bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen an die Vorschriften der Strafprozessordnung gebunden. Dies darf nicht dadurch umgangen werden, dass in Strafverfahren plötzlich ge- heimdienstliche Ermittlungsmethoden einfließen, indem 15696 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) der Bundesnachrichtendienst über den Umweg der „Amtshilfe“ beigezogen wird. Genau dies ist aber im Fall Liechtenstein geschehen. Es handelt sich also um ei- nen in jeder Hinsicht bedeutsamen Vorgang aus der Tä- tigkeit des Bundesnachrichtendienstes. Deshalb bestand für die Bundesregierung die gesetzliche Verpflichtung, das Parlamentarische Kontrollgremium hierüber zu un- terrichten. Dies ist nicht rechtzeitig geschehen. Dieser aktuelle Vorgang zeigt, dass die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums dringend reform- bedürftig ist. Die deutschen Nachrichtendienste haben zur Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit in den letzten Jahren immer mehr Befugnisse bekommen. Demgemäß muss auch die parlamentarische Kontrolle effektiver werden. Hierfür hat die FDP-Bundestagsfrak- tion am 5. April 2006 einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kontrollgremiumgesetzes eingebracht. Es ist ein nahezu skandalöses Versäumnis der Großen Koalition, dass dieser konkrete Reformvorschlag der FDP bisher keine Zustimmung bei der SPD und der CDU/CSU gefunden hat. Während bei einzelnen Unions- abgeordneten durchaus Gesprächsbereitschaft bestand, wollte die SPD mit dem fadenscheinigen Argument, man müsse erst die Beendigung des BND-Untersu- chungsausschusses abwarten, das Thema auf die lange Bank schieben. Das geht jetzt nicht mehr, weil die Bun- desregierung das Kontrollgremium in der Liechtenstein- Affäre zum wiederholten Male missachtet hat und nun- mehr endlich auch die Sozialdemokraten einsehen, dass das Parlament sich eine faktische Schwächung der Kon- trollrechte nicht mehr länger bieten lassen kann. Deswegen ist es erfreulich, dass endlich fraktions- übergreifende Gespräche vereinbart werden konnten. Die FDP wird auf der Basis des eigenen Gesetzentwur- fes dazu beitragen, dass am Ende eine gemeinsame Lö- sung stehen könnte, mit der das Parlament seine Kon- trollbefugnis gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten besser erfüllen kann. Auch aus dem heute zu beratenden Antrag der Grü- nen „Für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste“ können dabei einige Gedanken in die im April beginnen- den fraktionsübergreifenden Gespräche eingeführt wer- den. Somit ist festzustellen, dass die FDP das Grundan- liegen des Antrags der Grünen teilt, jedoch nicht bei allen Einzelfragen den Lösungsvorschlägen der Grünen zustimmt. Dies heute im Detail zu erörtern, erübrigt sich, da ja – wie schon dargestellt – schon in der übernächsten Sitzungswoche die Berichterstattergespräche zu der überfälligen Reform beginnen. Die FDP enthält sich daher der Stimme hinsichtlich des Antrages der Grünen. Das Reformvorhaben als sol- ches werden wir aber mit aller Kraft vorantreiben. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Angesichts der riesigen Defizite, die wir bei der demokratischen Kon- trolle der Geheimdienste haben, ist der Antrag der Grü- nen kaum mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Zu diesem schmalen Antrag gibt es aber eine noch schmalere Beschlussempfehlung des Innenausschusses. In der Begründung hierzu heißt es, es liege in der Natur der Sache, nachrichtendienstliche Vorgänge nicht öffent- lich zu behandeln. Wer wollte schon einem solchen Ar- gument widersprechen? Das Wort von der Natur der Sa- che dient bekanntlich dazu, den Diskurs zur Sache zu ersetzen. Der Diskurs ergäbe schnell, dass zumindest staatliche Rechtsbrüche unter keinen Umständen ge- heimhaltungsbedürftig sein dürfen. Aber was ist das für eine Sache, um deren Natur es hier wirklich geht? Die Sache – das ist das Grundgesetz. Dessen Natur ist der demokratische Verfassungsstaat. Im demokratischen Verfassungsstaat sind einzige Ursache und Ursprung aller staatlichen Macht der Wille des Vol- kes. Im demokratischen Verfassungsstaat darf es daher keine Nischen oder dunklen Ecken für irgendeine staatli- che Macht geben, die ohne Legitimierung oder Kontrolle existiert. Eine solche Macht wäre undemokratisch und deswegen verfassungsfeindlich. Das ist die Natur der Sa- che. Der Diskurs endet also nicht mit der Natur der Sa- che, sondern beginnt mit ihr. Diesen Diskurs benötigen wir dringend. Hierfür kann der Antrag der Grünen allen- falls einen Anfangsimpuls darstellen. Um das Ausmaß der notwendigen Veränderungen be- urteilen zu können, müssen Sie einfach nur die Wirklich- keit zur Kenntnis nehmen. Schätzungsweise 10 000 Mit- arbeiter der drei deutschen Geheimdienste sollen wir als Parlamentarisches Kontrollgremium kontrollieren. Le- diglich neun Mitglieder, die nur alle drei Wochen für we- nige Stunden zusammenkommen, sollen das ohne eigene Mitarbeiter bewerkstelligen. Es liegt auf der Hand, dass eine Kontrolltätigkeit unter diesen Bedingungen zu kei- nem nennenswerten Erkenntnisgewinn führen kann. Ich erinnere noch einmal an Isaak Newton: „Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean.“ In der Natur der Sache liegt dabei auch, dass dem Kontrolleifer aufseiten der Vertreter der Regierungspar- teien natürliche Grenzen gesetzt sind. Das ist schlecht, weil es an starken Minderheitenbefugnissen im Gre- mium fehlt. Wenn also die Regierungsfraktionen – ihrer natürlichen Neigung folgend – die Regierung nicht kon- trollieren wollen, findet überhaupt keine Kontrolle statt, weil dann auch die Oppositionsfraktionen ihrer Kontroll- möglichkeiten beraubt werden. Bei diesen Kontrollbe- dingungen, besteht die Kontrolle darin, zu hoffen, dass die Regierung ihrer gesetzlichen Bringschuld nach- kommt und von sich aus berichtet, was objektiv bedeut- sam ist. Das heißt: Allein der zu Kontrollierende be- stimmt den Kontrollgegenstand. Stellen Sie sich einen Strafprozess vor, in dem allein der Verteidiger über Art und Umfang der Beweiserhe- bung bestimmt. Der Freispruch für den Angeklagten wäre stets garantiert. Genauso verhält es sich im Kon- trollgremium: Der Freispruch für die Regierung ist stets gesichert. Wenn dann aber – entgegen aller Erwartung – das Gremium dennoch von Rechtsbrüchen erfährt, hilft dies für die politische Kontrolle herzlich wenig. Denn es fehlt dem Gremium an den nötigen Sanktionsmitteln, um die festgestellten Rechtsbrüche zu ahnden. Daran hindert es die Schweigepflicht. Die Mitglieder des Gremiums müssen also ihr Wissen behalten. Sie dürfen es mit ins Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 15697 (A) (C) (B) (D) Grab nehmen. Da ruht es dann sanft und nützt nieman- dem. In der Natur der Sache liegt es deswegen, diesen Zu- stand, der einer Demokratie gänzlich unwürdig ist, end- lich zu beenden. Nicht zaghaftes Herumwerkeln an den bestehenden gesetzlichen Regelungen ist notwendig, sondern eine grundlegende und umfassende Reform der Geheimdienstkontrolle. Wir werden Ihnen dazu dem- nächst ein Ablösegesetz im Entwurf vorlegen, das den Titel „Kontrollgesetz“ zu Recht trägt. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es ist jetzt drei Wochen her, da durfte ich aus dem Fernsehen erfahren, dass dem Bundesnachrichtendienst ein Superdeal von einmaliger Dimension gelungen war. Er soll für 5 Millionen Euro Liechtensteiner Bankdaten gekauft und über tausend deutsche Steuersünder entlarvt haben. Gezeigt wurde die morgendliche Hausdurchsu- chung bei Herrn Zumwinkel. Gegen weitere bedeutende Personen und gar Banken sollen sich die Ermittlungen richten. Schlagzeilen und Titelgeschichten in Magazinen folgten mit immer neuen Einzelheiten der jahrelangen Operation des Bundesnachrichtendienstes. Der Bundes- tag beschäftigte sich mit der Affäre in einer Aktuellen Stunde. Sie löste heiße Diskussionen nicht nur im Ham- burger Wahlkampf aus. Bald wurde auch über die Frage diskutiert: Durfte der BND das überhaupt? Hat er in den Grenzen seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse gehandelt? Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgre- miums war ich auf die Informationen aus den Medien angewiesen. Vor der Fernsehsendung gab es nicht den geringsten Hinweis der Bundesregierung an das Parla- ment. Wieder einmal musste die rechtzeitige parlamenta- rische Kontrolle der Tätigkeit des BND schon deshalb scheitern, weil die Bundesregierung nicht unterrichtet hatte, obwohl es sich doch ganz offensichtlich um einen Vorgang von besonderer Bedeutung handelte. Die zwei- jährige Operation des BND war verschwiegen worden, obwohl die Bundesregierung verpflichtet ist, dem PKG genau über solche Vorgänge von besonderer Bedeutung bei den Diensten zeitnah zu berichten. Genau diese For- mulierung steht in § 2 PKG-Gesetz. So kann die parlamentarische Kontrolle der Dienste durch das PKG nicht funktionieren. Viele Affären des BND in den letzten Jahren zeigen dies. Deshalb muss sich der Bundestag immer wieder mit diesen befassen. Ein Untersuchungsausschuss bemüht sich seit nunmehr zwei Jahren um Aufklärung, Klarheit und Wahrheit. Es geht um nichts weniger als um die Bespitzelung von Journalisten und deren Anwerbung durch den BND in Deutschland, um deutsche BND-Spione in Bagdad wäh- rend des Irakkrieges und um die Verstrickungen der deutschen Geheimdienste in Machenschaften der US- Dienste. Die Kontrolltätigkeit des PKG muss effektiver und besser werden. Darüber sind sich die Mitglieder aller Fraktionen einig. Gerade in den letzten Tagen haben sie wieder und wieder in Interviews Reformen und Verbes- serungen der Arbeitsmöglichkeiten des Gremiums gefor- dert und angekündigt. Vor einem Jahr waren die Vertreter aller Fraktionen auf einem Podium der Konrad-Adenauer-Stiftung ver- sammelt und haben unisono Veränderungen angekün- digt. Das Ob war unstreitig, nur zum Wie gab es unter- schiedliche Auffassungen. Geschehen ist aber nichts. Und ich fürchte, in dieser Legislaturperiode wird auch nichts mehr geschehen. Alle warten und vertrösten auf die Zeit nach dem Ende der Arbeit des Untersuchungs- ausschusses. Zudem wird, wie es derzeit aussieht, die Arbeit dieses Ausschusses noch lange dauern. Dann bliebe kaum noch Zeit für die Erarbeitung der notwendigen Gesetzesände- rungen. Und es wird Wahlkampf sein. Keine besonders gute Zeit für die Formulierung der notwendigen Gesetze. Deshalb lassen Sie uns jetzt handeln. Der Worte sind ge- nug gewechselt; jetzt müssen den Ankündigungen und Versprechungen Taten folgen. Die Grünen haben dazu Vorschläge vorgelegt, die wir heute beraten: Im PKG- Gesetz muss festgeschrieben werden, was ein „Vorgang von besonderer Bedeutung“ ist. Kriterien müssen ins Gesetz, die verhindern, dass die Bundesregierung sich „rauszieht“. So ist ein „Vorgang von besonderer Bedeutung“ im- mer dann anzunehmen, wenn das Kanzleramt informiert und eingebunden wurde. Diese Voraussetzung lag vor in all den Affären, die der Untersuchungsausschuss unter- sucht, und auch im Fall des Kaufs der Bankdaten aus Liechtenstein. Außerdem müssen Sanktionen her für den Fall, dass die Bundesregierung nicht oder falsch oder un- vollständig unterrichtet. Wir schlagen vor, dass das Gre- mium dann seine entsprechende Feststellung mit einer Wertung öffentlich macht und Konsequenzen für die Verantwortlichen vorschlägt. Aber die rechtzeitige, vollständige und wahre Infor- mation durch die Bundesregierung ist nur eine Voraus- setzung für die Kontrolltätigkeit des Gremiums. Weitere Verbesserungen sind notwendig. So geht es um mehr Transparenz der Arbeit dieses Gremiums. Es kann zum Beispiel nicht angehen, dass die PKG-Mitglieder immer noch nicht ihren eigenen Fraktionsvorsitzenden berich- ten dürfen, etwa über besonders problematische Vor- gänge. Die Mitglieder des Gremiums müssen auch die Möglichkeit haben, mit einzelnen Wertungen und Kritik an die Öffentlichkeit zu gehen. Bedeutsame Fälle wie der Vorgang BND/Liechten- stein darf nicht einfach in der PKG „versacken“, sodass die Öffentlichkeit sich fragen muss: Was war denn da nun eigentlich dran? Wir Grüne halten es vielmehr für erforderlich, dass die PKG-Mitglieder solche Vorgänge nicht nur öffentlich bewerten dürfen, sondern auch über den Sachverhalt – selbstverständlich unter Wahrung der notwendigen Geheimhaltung für Einzelheiten – als sol- chen sprechen dürfen. Sonst wird die Kontrolle auch durch die Öffentlichkeit zu Recht als unbefriedigend und fragwürdig – im wahrsten Sinn des Wortes – wahrge- nommen. 15698 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 (A) (C) (B) (D) Die Öffentlichkeit und die Bevölkerung haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, was die Volksvertreter in solchen Fällen denn nun herausbekommen und festge- stellt haben. Diese Information kann auch dazu beitra- gen, die Gemüter zu beruhigen, wenn sich einiges auf- klärt, was vielleicht ganz anders in der Zeitung stand. Die Arbeitsmöglichkeiten der Abgeordneten im Kon- trollgremium müssen entscheidend verbessert werden. Es ist gar nicht einzusehen, warum die Abgeordneten ge- rade bei dieser wichtigen Kontrolltätigkeit nicht Mitar- beiter zur Unterstützung hinzuziehen dürfen. Die Unzufriedenheit über die Mängel bei der Kon- trolltätigkeit dieses parlamentarischen Gremiums ist all- gemein und bestand auch bei ehemaligen Mitgliedern wie etwa den Kollegen Struck, Zeitlmann und Neumann, wie man aus deren öffentlichen Äußerungen entnehmen konnte. Wir Grüne haben vor fast genau 2 Jahren als erste Fraktion in dieser Legislaturperiode erneut die Ini- tiative ergriffen und einen Antrag eingebracht mit einem Bündel von Maßnahmen, um die Kontrolle der Geheim- dienste wirksamer zu gestalten. Dafür werbe ich weiter- hin heftig um Ihre Zustimmung. Ich bin irritiert darüber, dass dieser Antrag in den Fachausschüssen erst sehr lange schmorte und dann durch Union und SPD einfach nur abgelehnt wurde bei bloßer Enthaltung von FDP und Linken. Gerade in diesen Tagen wird einmal wieder intensiv über Glaubwürdigkeit diskutiert. Es muss nicht nur hier im Haus Befremden auslösen, sondern mehr noch Glaubwürdigkeitszweifel bei der Bevölkerung, wenn seit Jahren nicht nur irgendwelche Fachpolitiker, son- dern auch Fraktionsspitzen und Minister völlig einhellig bessere Kontrollmöglichkeiten über die Dienste fordern, jedoch zurückzucken und eben dies ablehnen, sobald es konkret zu werden droht. Dies wäre – über diesen Anlass hinaus – insgesamt ein sehr schlechtes Signal der Politik und insbesondere der Regierungskoalition, sozusagen nur den Mund zu spitzen, aber dann nicht zum Pfeifen bereit zu sein. Heute können Sie pfeifen, indem Sie un- serem Antrag zustimmen. Danach könnten wir uns über alle Einzelheiten der Ausgestaltung im Rahmen der Be- ratung eines konkreten Änderungsgesetzes verständigen. sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 nd 91, 1 2, 0, T 22 148. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 6. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

    Kollegin Laurischk?

    Dr

Rede von Dr. Hermann Kues
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Selbstverständlich.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sibylle Laurischk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen,

    dass Sie den Rahmen schaffen wollen. Warum schaffen
    Sie nicht auch einen Rahmen für einen so groß angeleg-
    ten Freiwilligendienst wie „weltwärts“, gerade in sozial-
    versicherungsrechtlicher Hinsicht? Das ist genau der
    Punkt, den wir kritisieren: Hierfür ist eben kein Rahmen
    geschaffen worden. In dieser Hinsicht sind Ihre Ausfüh-
    rungen missverständlich.

    Dr