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ID1614608500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/146 Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Po- ternationalen Ferntourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Ute Koczy, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tourismus zur Armuts- bekämpfung und zur sozialen und ökologischen Entwicklung in den Partnerländern nutzen (Drucksachen 16/4603, 16/4181, 16/8173) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten tenziale der Tourismusbranche in der Ent- wicklungszusammenarbeit durch Aufga- benbündelung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausschöpfen (Drucksache 16/8176) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken, Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15413 B 15414 A 15414 B 15416 B 15417 C 15419 B 15421 C 15423 B 15424 B Deutscher B Stenografisch 146. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 24: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspolitischer Bericht der Bun- desregierung – 16. Legislaturperiode – (Drucksache 16/8000) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Reinhold Hemker, Elvira Drobinski- Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftstrends und Qualitätsanforderungen im in- d i Z A D 15413 A Annette Faße, Niels Annen, Dr. Hans- Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kreuzfahrttouris- undestag er Bericht ung 2. Februar 2008 t : mus und Fährtourismus in Deutschland voranbringen (Drucksachen 16/5957, 16/8172) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE: Landurlaub und Urlaub auf dem Bauernhof als Chance für einen umweltfreundlichen Tourismus in Deutschland nutzen (Drucksache 16/7614) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, r. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer 15413 C 15413 D Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15425 A 15426 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Integrationspolitik der Bundesregierung – Große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit (Drucksache 16/8183) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waf- fengesetzes und weiterer Vorschriften (Drucksachen 16/7717, 16/8224) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für ein schärferes Waf- fengesetz (Drucksachen 16/6961, 16/8224) . . . . . . . R H H B S S G T E V O F n m ( T A K n g ( U A G G D T B s J – – 15427 A 15428 C 15430 A 15430 B 15431 D 15433 B 15434 A 15435 B 15436 D 15438 D 15441 A 15442 A 15442 D 15443 C 15445 C 15446 D 15447 B 15447 C 15448 D 15449 D 15451 C 15452 A 15452 C 15452 C einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . olger Hövelmann, Minister (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . odo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: rste Beratung des von den Abgeordneten Dr. olker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann tto Solms, weiteren Abgeordneten und der raktion der FDP eingebrachten Entwurfs ei- es Gesetzes zur Änderung des Einkom- ensteuergesetzes Drucksache 16/7519) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Katrin unert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Förder- elder nur als Unternehmensbeteiligung Drucksache 16/8177) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Familie, Senioren, Frauen und ugend zu dem Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Gisela Piltz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Konkretes und tragfähiges Konzept zur Bekämpfung von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vorlegen und zeit- nah umsetzen zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fortführung und Verstetigung der Programme gegen Rechtsextremis- mus 15452 D 15454 D 15456 B 15457 B 15458 C 15459 A 15460 A 15461 C 15463 A 15463 B 15463 C 15464 C 15465 D 15466 C 15468 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 III – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Beratungsprojekte gegen Rechtsextre- mismus dauerhaft verankern und Er- gebnisse der wissenschaftlichen Begleit- forschung berücksichtigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtsextremismus ernst nehmen – Bundesprogramme Civitas und entimon erhalten, Initiativen und Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit langfristig absichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Britta Haßelmann, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundesmittel nicht verschwenden – Be- ratungsnetzwerke gegen Rechtsextre- mismus nachhaltig fördern (Drucksachen 16/2779, 16/1542, 16/4807, 16/1498, 16/4408, 16/5816) . . . . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Tagesordnungs- punkt 27) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ 15469 B 15469 D 15473 C 15474 C 15475 A 15475 D 15477 C 15479 A 15480 B 15481 A 15482 A 15482 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A A 15470 C 15472 A 15472 C DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15483 A 15483 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15413 (A) ) (B) ) 146. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15479 (A) ) (B) ) Schily, Otto SPD 22.02.2008 DIE GRÜNEN Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ 22.02.2008 Claudia DIE GRÜNEN Dr. Scheer, Hermann SPD 22.02.2008* Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 22.02.2008 Bahr (Münster), Daniel FDP 22.02.2008 Barth, Uwe FDP 22.02.2008 Dr. Berg, Axel SPD 22.02.2008 Bodewig, Kurt SPD 22.02.2008 Bollen, Clemens SPD 22.02.2008 Burkert, Martin SPD 22.02.2008 Deittert, Hubert CDU/CSU 22.02.2008* Ernst, Klaus DIE LINKE 22.02.2008 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 22.02.2008 Freitag, Dagmar SPD 22.02.2008 Fricke, Otto FDP 22.02.2008 Friedhoff, Paul K. FDP 22.02.2008 Friedrich (Bayreuth), Horst FDP 22.02.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 Griefahn, Monika SPD 22.02.2008 Dr. Freiherr zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 22.02.2008 Gutting, Olav CDU/CSU 22.02.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 22.02.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 Haustein, Heinz-Peter FDP 22.02.2008 Hilsberg, Stephan SPD 22.02.2008 Hirsch, Cornelia DIE LINKE 22.02.2008 Hochbaum, Robert CDU/CSU 22.02.2008 H H D K K K K K K L L D L D N P D P P P R R R A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten off, Elke FDP 22.02.2008 umme, Christel SPD 22.02.2008 r. Jung, Franz Josef CDU/CSU 22.02.2008 ampeter, Steffen CDU/CSU 22.02.2008 auch, Michael FDP 22.02.2008 elber, Ulrich SPD 22.02.2008 rummacher, Johann- Henrich CDU/CSU 22.02.2008 ünast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 uhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 afontaine, Oskar DIE LINKE 22.02.2008 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 22.02.2008 r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 22.02.2008 ührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 r. Müller, Gerd CDU/CSU 22.02.2008 ouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.02.2008 aula, Heinz SPD 22.02.2008 r. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 22.02.2008 flug, Johannes SPD 22.02.2008 iltz, Gisela FDP 22.02.2008 oß, Joachim SPD 22.02.2008 achel, Thomas CDU/CSU 22.02.2008 aidel, Hans CDU/CSU 22.02.2008** oth (Augsburg), BÜNDNIS 90/ 22.02.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15480 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Tages- ordnungspunkt 27) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Gesetzentwurf die Einführung einer ver- schuldensabhängigen Haftung bei zweckfremder Ver- wendung der Spendenmittel; Absenkung des Haftungs- betrags auf 20 Prozent des nicht für gemeinnützige Zwecke verwendeten Betrags. Die verschuldensunabhängige Haftung widerspräche nach Ansicht der FDP dem Ziel des Deutschen Bundes- tages, das bürgerschaftliche Engagement zu erleichtern und zu stärken. In der Praxis haben gerade in größeren Vereinen die Aussteller der Zuwendungsbestätigungen keinen Einfluss auf die Verwendung der Spenden. Sie haften also unter Umständen für etwas, auf das sie kei- nerlei Einfluss haben. Das passt nach Ansicht der FDP nicht zum Konzept einer modernen Bürgergesellschaft. Die mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bür- gerschaftlichen Engagements vorgenommene Herab- setzung des Haftungsbetrags von 40 auf 30 Prozent der eingegangenen Spenden sei nicht ausreichend. Der Haf- t s s s s 1 z S t n t S ü C w d a l J g w g F G m l g ä F ä z l g f r f c l p P g d F t d g F s b A v u d k r d Dr. Schmidt, Frank SPD 22.02.2008 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 22.02.2008 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 22.02.2008 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 22.02.2008 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 22.02.2008 Dr. Schwall-Düren, Angelica SPD 22.02.2008 Dr. Schwanholz, Martin SPD 22.02.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 22.02.2008 Teuchner, Jella SPD 22.02.2008 Zapf, Uta SPD 22.02.2008** Zeil, Martin FDP 22.02.2008 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D ungsbetrag sollte keinen Strafcharakter haben, sondern ich an den Steuersätzen bei Einkommen- und Körper- chaftsteuer orientieren. Der Satz bei der Körperschaft- teuer sinkt ab 2008 auf 15 Prozent, der Eingangsteuer- atz bei der Einkommensteuer beträgt ebenfalls 5 Prozent. Der Haftungsbetrag wird daher auf 20 Pro- ent festgesetzt. Es ist nicht angemessen, den gesamten pendenbetrag als Bemessungsgrundlage für den Haf- ungsbetrag anzusetzen. Ausreichend sind die tatsächlich icht für steuerbegünstigte Zwecke verwendeten Be- räge. Bereits bei den Beratungen des Gesetzes zur weiteren tärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde ber diese Haftungsfragen diskutiert. Die Fraktionen der DU/CSU und SPD haben betont, dass dies ein sehr ichtiger Bereich sei, der dringend einer Regelung be- ürfe, Bundestagsdrucksache 16/5985 Seite 10. Dies sei ber im Zuge der Beratung dieses Gesetzes zeitlich nicht eistbar gewesen und werde gesondert im Verlaufe dieses ahres anzugehen sein. Die Fraktion der FDP wurde auf- efordert, einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Hier urde aber vornehmlich auf zivilrechtliche Haftungsfra- en Bezug genommen. Dieser Aufforderung kommt die raktion der FDP mit diesem Gesetzentwurf jetzt nach. leichzeitig wurde damals aber bereits festgelegt, dass it dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaft- ichen Engagements die steuerlichen Rahmenbedingun- en für die laufende Legislaturperiode abschließend ge- ndert wurden. Daher ist fraglich, ob steuerrechtliche ragestellungen des Gemeinnützigkeitsrechts erneut ver- ndert werden sollen. Die Senkung des Haftungssatzes von 40 auf 30 Pro- ent erscheint durch die Senkung der Steuersätze der etzten Jahre sachgerecht, bedarf aber der weiteren ein- ehenden Prüfung. Die Haftung des Zuwendungsemp- ängers wird seit jeher auf die ungefähre Höhe der nicht echtmäßigen Steuerersparnis des Zuwendungsgebers estgesetzt. Da nach geltendem Recht der durchschnittli- he Steuersatz etwa 28 bis 30 Prozent beträgt – zuzüg- ich Solidaritätszuschlag in Höhe von etwa 1,6 Prozent- unkten, 5,5 Prozent von 28 bis 30 Prozent –, könnte der rozentsatz von bisher 40 Prozent auf 30 Prozent herab- esetzt werden. Letztlich zielt der Vorschlag der FDP arauf ab, statt einer leichten Fahrlässigkeit eine grobe ahrlässigkeit als Voraussetzung für einen Missbrauchs- atbestand anzusetzen. Von den Verbänden des gemeinnützigen Sektors wird ie von der FDP vorgeschlagene Gesetzesänderung be- rüßt. Allerdings sind zunächst mit dem zuständigen achministerium noch rechtliche Fragen im Zusammen- piel mit der Abgabenordnung zu klären. Zudem ist zu edenken, ob an die Fehlverwendung von Mitteln die nforderungen herabgesetzt werden sollten. Schließlich erzichtet der Staat im Gemeinnützigkeitswesen bewusst nd gewollt auf Steuereinnahmen. Als Gegenleistung arf der Staat eine vernünftige Arbeit der Vereine und aritativen Einrichtungen erwarten, zumal auch und ge- ade Spendengelder und Mitgliedsbeiträge fehlverwen- et werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15481 (A) ) (B) ) Martin Gerster (SPD): Wenn wir heute über den von der FDP-Fraktion eingereichten Gesetzentwurf zur Spendenhaftung sprechen, denke ich spontan an Ernst Ferstl, einen österreichischen Dichter. „Für verlorenes Vertrauen gibt es kein Fundbüro“, hat Ernst Ferstl ein- mal gesagt. Und wenn ich an die aktuelle Diskussion um Spendensiegel und Verschwendung im karitativen Be- reich denke, wird deutlich: Gerade im Bereich des eh- renamtlichen und gemeinnützigen Engagements ist das Vertrauen der Spenderinnen und Spender ein besonders schützenswertes Gut. Und eben weil wir dieses Gut schützen wollen, stehen wir Ihrem Vorhaben skeptisch gegenüber. Ich will Ihnen sagen, warum: Dieser Entwurf kommt zur Unzeit. Und er hält nicht, was er verspricht. Weder verbessert er die Situation der Einrichtungen, die Zu- wendungsbestätigungen ausstellen, noch ist er geeignet, den Zuwendungsgebern die Sicherheit zu geben, dass ihre Spenden und Beiträge richtig verwendet werden. In meinen Augen ist das eine ganz schlechte Basis, um Ver- trauen aufzubauen. Erinnern wir uns: Bei der Beratung des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ wurde in der Tat vorgeschlagen, nach Lösungen für die Probleme des zivilrechtlichen Haftungsrechtes im Be- reich des Ehrenamtes zu suchen. Entgegen Ihrer Ankün- digung findet sich hierzu in Ihrem Antrag jedoch kein Wort. Vielmehr beschränken Sie sich auf Vorschläge zur steuerlichen Haftung. Sie fordern, das Prinzip der ver- schuldensabhängigen Haftung auch auf den Bereich der Zweckentfremdung steuerbegünstigter Zuwendungen auszudehnen. Haftbar wäre dann nur, wer bei der Fehl- verwendung vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Ich sage Ihnen klipp und klar: Wird eine Spende nicht im Sinne des Spenders verwendet, gibt es keinen Grund, seitens des Staates steuerliche Begünstigungen einzuräu- men. Das sind wir den Menschen schuldig, die in gutem Glauben Spenden zahlen und Beiträge entrichten. Ihr Gesetzentwurf versucht den Eindruck zu erwe- cken, diese Koalition wolle dem bürgerschaftlichen Engagement in unserem Land Steine in den Weg legen. Ich versichere Ihnen: Das Gegenteil ist der Fall. Und ich will an dieser Stelle auch deutlich machen: Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf unterstellen, jeder Aussteller von Zuwendungsbestätigungen sei im Falle von Fehlverwen- dungen grundsätzlich haftbar, ist das schlichtweg unred- lich. Tatsache ist: Nur solche Personen sind von der Haf- tung betroffen, die die Fehlverwendung der Mittel veranlasst haben. Der Sache erweisen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ei- nen Bärendienst: Sie wissen sehr gut, wie schwierig es sich in der Praxis gestalten kann, bei einem Fehlverhal- ten grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Ich befürchte, dass der von Ihnen eingeschlagene Weg allzu oft vor Ge- richt enden würde, ohne den Zuwendungsempfängern in der Sache zu dienen. Am Ende würden nur die Anwalts- kanzleien profitieren – nicht die in vielen Feldern unse- rer Gesellschaft hoch engagierten Kirchen; nicht die h 1 b S h h b i D A i l H z u S f w h B b 3 b R h 5 d f d s g d w m v k a d b m N m 3 h n S s f A n H n t t S G s (C (D albe Million gemeinnütziger Vereine; nicht die mehr als 5 000 Stiftungen in unserem Land. Diesen zu helfen ist uns im vergangenen Jahr weitaus esser gelungen, und zwar mit dem „Gesetz zur weiteren tärkung des bürgerschaftlichen Engagements“. Selten at ein Gesetz so schnell Erfolge hervorgebracht. Das at uns sogar der Bundesverband deutscher Stiftungen escheinigt. 1 134 rechtsfähige Stiftungen wurden allein m vergangenen Jahr in der Bundesrepublik gegründet. as ist Rekord, ein Rekord, hinter dem solide politische rbeit steht: Wir haben die förderungswürdigen Zwecke m Gemeinnützigkeits- und im Spendenrecht vereinheit- icht, ebenso die – übrigens deutlich angehobenen – öchstgrenzen für den Spendenabzug. Wir haben den eitlich unbegrenzten Zuwendungsvortrag eingeführt nd den Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von tiftungen auf 1 Million Euro verdreifacht. Den Steuer- reibetrag für Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben ir von 1 848 auf 2 100 Euro im Jahr erhöht. Außerdem aben wir die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche etätigung gemeinnütziger Vereine sowie die Zweck- etriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen von 0 678 auf 35 000 Euro erweitert. Für Menschen, die ne- enberuflich für eine Körperschaft des öffentlichen echts oder eine gemeinnützige Einrichtung arbeiten, aben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 00 Euro geschaffen. Wer kulturelle Einrichtungen för- ert, kann jetzt vom verbesserten Sonderausgabenabzug ür Mitgliedsbeiträge profitieren. Nicht zuletzt sind wir urch Rechts- und Verwaltungsvereinfachung einen ent- cheidenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau gegan- en. Auch beim Haftungssatz bei unrichtigen Zuwen- ungsbestätigungen und fehlverwendeten Spenden sind ir den Zuwendungsempfängern entgegengekommen: it der Absenkung von 40 auf 30 Prozent. Sie schlagen or, den Haftungssatz auf 20 Prozent zu senken. Das lingt zwar gut, geht aber an den Notwendigkeiten und n den Realitäten vorbei. Denn Sie argumentieren auf en falschen Grundlagen. In der Tat ist es sinnvoll, sich ei der Festlegung des Haftungssatzes an der Einkom- ens- und Unternehmensteuerbelastung zu orientieren. ur liegen die durchschnittlichen Sätze bei Einkom- ens- und Unternehmensteuerbelastung eben bei rund 0 Prozent. Sie orientieren sich offensichtlich an den alb so hohen Eingangssteuersätzen. Und das schafft ei- ige Probleme: Auch wenn dem Haftungsbetrag kein trafcharakter innewohnen soll – solche Regelungen ind nur dann sinnvoll, wenn sie die Zuwendungsemp- änger zur Sorgfalt anhalten. Deshalb muss eine gewisse bschreckungswirkung gewahrt bleiben. Schlimmer och: Würden wir Ihren Forderungen folgen, könnte der aftungssatz sogar zum Steuersparmodell verkommen, ämlich in Fällen, in denen die Differenz zwischen dem atsächlichen Steuersatz im Einzelfall und dem Haf- ungssatz zu groß ist. Was schließlich Ihre Forderung angeht, lediglich die umme der tatsächlich fehlverwendeten Mittel als rundlage des Haftungsbetrags heranzuziehen: Hierin ehe ich nur eine nachvollziehende Festschreibung der 15482 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 (A) ) (B) ) herrschenden Rechtspraxis. Das schadet nicht, rechtfer- tigt aber keine der sonstigen Schwächen Ihres Vorha- bens. Diese lassen sich auf zwei Punkte reduzieren: Der Gesetzentwurf weist in die falsche Richtung und lässt die eigentlichen Fragen ungeklärt. Meine Fraktion und ich werden Ihnen auf diesem Weg nicht folgen. Dr. Volker Wissing (FDP): Heute hat die Große Koalition die Möglichkeit noch größer zu werden, und zwar indem sie mit der FDP stimmt. Ich gehe fest davon aus, dass Sie das tun werden, schließlich haben Sie selbst immer wieder die Notwendigkeit des heute von der FDP vorgelegten Gesetzentwurfes betont. Nun ist es zwar sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung einerseits die Wichtigkeit einer Überarbeitung der zivilrechtlichen Haftungsregeln anerkennt, gleichzeitig aber außerstande ist, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Die FDP hat deshalb auf Bitte von Union und SPD einen ent- sprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, und jetzt erwarten wir natürlich Ihre Zustimmung. Das ist konstruktive Op- positionsarbeit. Ich hoffe sehr, dass Sie das zu würdigen wissen. Ich bin sehr froh, dass zwischen den Fraktionen Kon- sens darüber besteht, dass die derzeitige Haftungslage ein unhaltbarer Zustand ist. Es steht einem Rechtsstaat wirklich nicht gut zu Gesicht, wenn er Leute für etwas haften lässt, auf das sie überhaupt keinen Einfluss haben. Nur um die Finanzbehörden zu entlasten, wurde die ver- schuldensunabhängige Haftung eingeführt. Damit die Behörden nicht mehr nach Schuldigen suchen müssen, hat man einfach die Schuldfrage für unerheblich erklärt und lässt nun die Verantwortung tragen, wen man eben kriegen kann – egal ob schuldig oder nicht. Sie wissen welch’ hohen Wert die FDP dem Bürokratieabbau bei- misst. Aber einen Bürokratieabbau auf Kosten des Rechtsstaates und der Rechtssicherheit kann niemand ernsthaft wollen. Bürokratieabbau sollte weniger aus der Perspektive der Verwaltung und mehr aus der Perspek- tive der Bürgerinnen und Bürger erfolgen; dann könnten künftig solche Gesetze vermieden werden. Mit unserem Gesetzentwurf bringen wir mehr Rechtsstaat und Ver- lässlichkeit in das Steuerrecht im Allgemeinen und das Gemeinnützigkeitsrecht im Besonderen. Wir schließen eine Lücke, die Sie mit Ihrer jüngsten Reform des Ge- meinnützigkeitsrechts hinterlassen haben. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Herabset- zung des Haftungsbetrages auf 20 Prozent. Damit glei- chen wir diesen der Körperschaftsteuer sowie dem Ein- gangssteuersatz bei der Einkommensteuer in Höhe von 15 Prozent an. Der Haftungsbetrag soll keinen Strafcha- rakter haben, sondern eine Schädigung der Allgemein- heit verhindern. Damit wollen wir das Ehrenamt aktiv fördern. Die verschuldensunabhängige Haftung in Kom- bination mit den hohen Haftungsbeträgen hat bei ehren- amtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Insbesondere kleine Vereine mit einer ehrenamtlichen Verwaltung sehen in dem hohen Haftungsrisiko ein erhebliches Hemmnis beim Umgang mit Spendengeldern. Dabei geht es nicht darum, einer laxen Spendenpraxis Tür und Tor zu öff- n H F e d n d d r S W v s d h s h m F t d z i H o § e S s r g h d V w u i s d w b k d d g s d s U z A r v d (C (D en. Der von uns vorgeschlagene Haftungsbetrag in öhe von 20 Prozent trägt dazu bei, das Risiko für den iskus überschaubar zu halten, während er gleichzeitig hrenamtlich Engagierte nicht in ihrer Existenz gefähr- et. Der Strafaspekt hat im Gemeinnützigkeitsrecht ichts verloren. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb bei er Ausgestaltung der Haftungsbedingungen nicht von em Sanktionsgedanken leiten lassen. Unser Gesetzentwurf ist ein klares Signal an das Eh- enamt in Deutschland: Die FDP setzt sich für klare pielregeln und ein kalkulierbares Haftungsrisiko ein. ir wollen gerade kleinen Vereinen die Hemmschwelle or der Spendenakquise nehmen. Wer nach bestem Wis- en und Gewissen Spendenbescheinigungen ausstellt, arf nicht für Fehler haften, die er nicht zu verantworten at. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit ein – nicht nur für die FDP, sondern für alle Parteien ier im hohen Hause. Deshalb fordere ich Sie auf: Stim- en Sie unserem Gesetzentwurf zu. Barbara Höll (DIE LINKE): Der Gesetzentwurf der DP hat aktuelle Brisanz. Eine Absenkung des Haf- ungsrisikos bei Spenden ist angesichts des Spen- enskandals bei UNICEF Deutschland äußerst kritisch u beäugen. Vor diesem Hintergrund widerspreche ich nsbesondere der Einschätzung seitens der FDP, dass der aftungsbetrag keinen Strafcharakter haben soll. Die rdnungsgemäße Verwendung von Zuwendungen nach 10 b des Einkommensteuergesetzes beinhaltet nämlich ine Steuerbefreiung, und nach den publik gewordenen kandalen um Herrn Zumwinkel und Co. sollte der Ge- etzgeber keinesfalls der Steuerhinterziehung neue Tü- en öffnen. Insofern plädiere ich durchaus für einen ewissen Strafcharakter bei der unsachgemäßen Be- andlung von Zuwendungen. Nur so werden die notwen- igen Anreize geschaffen, bei der Bestätigung und erwendung von steuerbefreiten Zuwendungen die not- endige Sorgfalt anzuwenden. Der Fall UNICEF zeigt, dass in Deutschland schon nter der bestehenden Gesetzeslage mit Spenden nicht mmer sorgfältig umgegangen wird. Kritik manifestiert ich beispielsweise an zu hohen Verwaltungskosten und er Verschwendung von Spenden, letzteres beispiels- eise durch hohe Anteilszahlungen für Spendeneintrei- er. Eine Lockerung der Haftung wird eine Signalwir- ung entfalten, solche Praktiken noch auszubauen. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einschränkung er bisher geltenden verschuldensunabhängigen Gefähr- ungshaftung bei der Fehlverwendung von Spenden be- rüße ich. Angesichts der vorherrschenden Praxis, bei- pielsweise bei kleinen gemeinnützigen Vereinen, wo ie Verwaltungsarbeit vielfach ehrenamtlich erfolgt, ollte die Haftung nicht zu umfassend ausgelegt werden. nbeabsichtigte Fehler können angesichts der Kompli- iertheit der Materie sowie der vielfach anzutreffenden rbeitsteilung bei der Verwendung von Spenden passie- en. Eine Beschränkung der Gefährdungshaftung auf orsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten halte ich aher für sinnvoll und ausreichend. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15483 (A) ) (B) ) Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die FDP-Fraktion schlägt vor, die im Rahmen des Ge- setzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vorgenommene Haftungsbegrenzung für Aussteller von Zuwendungsbestätigungen von gemeinnützigen Organi- sationen nochmals herabzusetzen. Die bereits vorgenom- mene Herabsetzung des Haftungsbetrages von 40 auf 30 Prozent der eingegangenen Spenden für den Ausstel- ler einer Zuwendungsbestätigung soll nach dem Willen der FDP auf 20 Prozent des nicht für gemeinnützige Zwecke verwendeten Betrages begrenzt werden. Die FDP begründet ihren Vorschlag damit, dass der Haf- tungsbetrag für Aussteller von Spendenbestätigungen keinen Strafcharakter mehr haben soll. Außerdem soll nach den Vorstellungen der FDP die verschuldungsunab- hängige Gefährdungshaftung bei zweckfremder Verwen- dung der Spendenmittel wegfallen. Sie soll ersetzt wer- den durch eine Haftung nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln. Diese Änderung würde eine Haf- tungsbegrenzung bedeuten. Wollen wir das? Ich halte es für erforderlich, dass solch eine Haftungsbegrenzung im Rechtsausschuss des Bundestages eingehend debattiert und geprüft wird. Vor dem Hintergrund auch der aktuellen Erfahrungen wie bei UNICEF mit dem Transparenzgebot für die Spendenein- nahmen und ihrer satzungsgemäßen Verwendung durch die gemeinnützige Organisation halte ich es für erforder- lich, dass die Vorgaben für die öffentlich zugängliche Berichterstattung von gemeinnützigen Organisationen verbessert werden. Die von der FDP geforderte Herabsetzung des Haf- tungsbetrages auf 20 Prozent des nicht für gemeinnüt- zige Zwecke verwendeten Betrages geht weit über die erst jüngst beschlossene Herabsetzung der Haftung von 40 auf 30 Prozent der eingegangenen Spenden hinaus. Angesichts auch der aktuellen Ereignisse um die Ab- erkennung des Spendensiegels bei UNICEF durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) halte ich eine so weitreichende Änderung erst einmal nicht für vertretbar. Alle Spendenorganisationen haben durch den Entzug des Spendensiegels bei UNICEF viel zu tun, um das öffentliche Vertrauen für ihre jeweiligen gemeinnüt- zigen Organisationen zurückzugewinnen bzw. wieder zu stärken. Ich erwarte von der Bundesregierung Vorschläge für allgemeine Vorgaben an Spendenorganisationen für ihre Berichterstattung über die Gewinnung und die satzungs- gemäße Verwendung ihrer Spendenbudgets. Frau Zypries hat dies bereits angekündigt und ist meines Er- achtens in einer Bringschuld. Gerade die Offenlegung der aufgewandten Verwal- tungskosten, Werbekosten und Provisionen muss öffent- lich zugänglich werden. Die Vergabe von Spendensie- geln durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ist eine sehr verdienstvolle Aufgabe, weil vergleichbare Standards angewandt werden für die Ver- gabe oder auch Aberkennung des Spendensiegels. Dass in den Anwendungserläuterungen für das Spendensiegel des DZI „Werbe- und Verwaltungsausgaben von mehr a b S r c S k b n g m h s t k g S R k z g u O B r E A b z A – – – – – – – – (C (D ls 35 Prozent der Gesamtausgaben als nicht vertretbar ezeichnet werden“, halte ich für problematisch. Viele pendenorganisationen kommen mit einem weit besse- en Verhältnis von Aufwand und Ertrag für den eigentli- hen Spendenzweck aus. Vielleicht sollte das DZI seine tandards auch nach den neuen Ereignissen erneut dis- utieren. Jeder Bürger, jede Bürgerin muss die Möglichkeit ha- en, auf Internetseiten der gemeinnützigen Organisatio- en sich ein eigenes Bild über die Effizienz der jeweili- en Organisation zu machen. Non-Profit-Organisationen üssen sich öffentlich vergleichbar darstellen, dass eißt, sie müssen sich einem transparenten Wettbewerb tellen. Insbesondere die Mittelverwendung in den un- erschiedlichsten Projekten zum Beispiel zur Armutsbe- ämpfung oder durch Hilfen für bessere Lebensgrundla- en in der Dritten Welt müssen für die Spenderinnen und pendern nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Bundestagfraktion der Grünen hatte bereits im ahmen der Beratungen des Gesetzes zur weiteren Stär- ung des bürgerschaftlichen Engagements eine Ergän- ung der Abgabenordnung beantragt, nach der sich alle emeinnützigen Körperschaften einer Berichtspflicht nterziehen müssen. Die Berichte der gemeinnützigen rganisationen sollen ethische, soziale und ökologische elange ihrer Tätigkeiten dokumentieren und allen Inte- essierten zugänglich sein. Mit Fragen der Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich ngagierte allein ist es wirklich nicht getan. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Fe- ruar 2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Fleischgesetz Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik- Durchführungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Betriebsprä- miendurchführungsgesetzes Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Gesetz zur Änderung der Organisation des Bun- desausgleichsamtes Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerbera- tungsgesetzes Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüber- wachungsrechts Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze 15484 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordne- tenrechts – Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes – Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft – Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutz- vorsorgegesetzes – Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrer- gesetzes – Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, ver- kehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht – Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statisti- scher Rechtsvorschriften – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen- schaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicher- heit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge – Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes die zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Umweltbundesamt bestehenden Einvernehmensregelungen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. bei der Genehmigung der Anwendung eines zugelasse- nen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebie- ten in Benehmensregelungen abzuändern. Die bisherige aufwendige Aufspaltung in Beneh- mens- und Einvernehmensbehörden entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und effi- zientes Verwaltungsmanagementsystem. Im Hinblick auf die Funktion der beteiligten Behörden (Julius- Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kultur- pflanzen, Bundesinstitut für Risikobewertung und Umweltbundesamt) ist daher jeweils der gleiche Sta- tus herbeizuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass das Umweltbundesamt eine Vorrangstellung gegen- über den anderen Behörden, dies gilt unter anderem für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucher- schutzes, einnimmt. Die Berücksichtigung der Be- 2 – ß f t 1 2 3 (C (D lange berührter Behörden ist vielmehr über einheitli- che Benehmensregelungen sicherzustellen, was auch einen Beitrag zur Deregulierung leistet. . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Aufzeichnungspflichten in § 6 Abs. 4 PflSchG mit den Ländern eine Lösung anzustreben, die die Sanktionsgefahr im Rahmen von Cross Compliance möglichst nicht erhöht. Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungs- gesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebens- mittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Zu Artikel 2 (Änderung des EG-Gentechnik-Durch- ührungsgesetzes), Artikel 3 (Änderung der Neuartige Lebensmittelzu- aten-Verordnung) . Der Bundesrat bekennt sich zur Wahlfreiheit der Ver- braucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte. Er unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentech- nisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleich- zeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kenn- zeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel. . Der Bundesrat hält es für erforderlich, die verpflich- tende Kennzeichnungsregelung im Bereich Gentech- nik dahin gehend anzupassen, dass ein Lebensmittel nur dann als „gentechnikfrei“ bzw. „ohne Gentech- nik“ bezeichnet werden darf, wenn über den gesam- ten Produktionsprozess, das heißt über alle Herstel- lungs- und Verarbeitungsstufen hinweg, keine Stoffe, die unter Zuhilfenahme gentechnischer Methoden hergestellt wurden, zum Einsatz kommen. . Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futter- mittel dahin gehend geändert wird, dass die Ausnah- metatbestände für den Einsatz von gentechnisch ver- änderten Organismen auf Lebensmittelzusatzstoffe und Futtermittelzusatzstoffe sowie Tierarzneimittel beschränkt werden, wenn für diese Stoffe oder Tier- arzneimittel keine Alternativen, außer durch gentech- nisch veränderte Organismen hergestellt, auf dem Markt erhältlich sind. Begründung zu allen Ziffern: Es sollte eine konsequente Verfahrenskennzeich- nung für Lebensmittel und Futtermittel erreicht werden, bei deren Herstellung gentechnische Ver- fahren oder Produkte zur Anwendung kommen, wobei die Gesamtmenge der zufälligen und tech- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15485 (A) ) (B) ) nisch nicht zu vermeidenden Anteile des gentech- nisch veränderten Materials in einem Lebensmit- tel oder Futtermittel oder in einem seiner Bestandteile in Höhe von 0,9 Prozent nicht verän- dert werden soll. Der Bundesrat hat ferner in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 folgende Entschließung gefasst. – Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität Die jüngsten Fälle von Jugendgewalt haben bundes- weit für Aufsehen gesorgt. Die Tatsache, dass im Be- reich der Gewaltkriminalität junger Menschen in den letzten Jahren zum Teil deutliche Steigerungen zu ver- zeichnen sind, zeigt, dass es sich hierbei nicht um seltene Ausnahmefälle handelt. Diese Zunahme der Gewaltkri- minalität und insbesondere die gerade in den jüngsten Vorfällen zum Ausdruck gekommene Brutalität dürfen nicht hingenommen werden. Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung sind alle Anstrengungen zu unterneh- men, um dieser alarmierenden Entwicklung Einhalt zu gebieten. Hierzu sind Maßnahmen auf breiter Ebene, so- wohl im präventiven als auch im repressiven Bereich, zu ergreifen. Im Bereich des Jugendstrafrechts gab es in den ver- gangenen Jahren eine Reihe von Bundesratsinitiativen, die Fehlentwicklungen entgegentreten und das jugend- strafrechtliche Handlungsinstrumentarium erweitern wollten, um dem Gericht sachgerechte und auf den Ein- zelfall zugeschnittene Reaktionen zu ermöglichen. Zu- letzt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz mit Beschluss vom 10. Februar 2006 vom Bundesrat beim Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/1027). Eine Behandlung hat dort noch nicht stattgefunden. Der oben genannte Entwurf und auch die vorangegan- genen Initiativen haben folgende Forderungen zum In- halt: – die regelmäßige Anwendung des allgemeinen Straf- rechts auf Heranwachsende, – die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Heranwachsenden von zehn auf 15 Jahre, – die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes, – das Fahrverbot als eine vollwertige Hauptstrafe des Jugendstrafrechts. Im Strafverfahrensrecht ist die Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei bei staatsanwaltschaftlicher An- ordnung endlich umzusetzen. Insoweit ist auf den Ge- setzentwurf des Bundesrates zur Effektivierung des Strafverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/3659) zu ver- weisen, der ebenfalls im Deutschen Bundestag anhängig ist. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, die dort bereits anhängigen Gesetzentwürfe des Bundes- rates nunmehr rasch aufzugreifen und zu verabschieden. – g r r B d n m d n m V P t (C (D Jahresrechnung 2006 – Entlastung Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundesre- ierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögens- echnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2006 (Jah- esrechnung 2006) aufgrund der Bemerkungen des undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 es Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsord- ung zu erteilen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht über die Erfahrungen mit dem Verfah- ren gemäß §§ 5 bis 7 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes – Drucksachen 16/6877, 16/7053 Nr. 5 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung Kurs halten! – Drucksache 16/7845 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 2007/08 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – Drucksachen 16/7083, 16/7573 Nr. 1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht 2007 des Nationalen Normenkontroll- rates Kostenbewusstsein stärken – Für eine bessere Gesetz- gebung – Drucksache 16/6756 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterla- gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut- schen Demokratischen Republik Achter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema- ligen Deutschen Demokratischen Republik – 2007 – Drucksachen 16/5800, 16/6369 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Deutsche Welle Erste Fortschreibung der Aufgabenplanung der Deut- schen Welle 2007 bis 2010 – Drucksachen 16/7253, 16/7573 Nr. 4 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. 15486 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 (A) (C) (B) (D) Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/3897 Nr. 1.26 Drucksache 16/4105 Nr. 1.16 Innenausschuss Drucksache 16/6389 Nr. 1.71 Haushaltsausschuss Drucksache 16/7817 Nr. A.32 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7393 Nr. A.12 Drucksache 16/7393 Nr. A.13 Drucksache 16/7817 Nr. A.1 Drucksache 16/7817 Nr. A.29 Drucksache 16/7817 Nr. A.30 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/7393 Nr. A.25 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/3060 Nr. 1.8 Drucksache 16/3897 Nr. 1.25 Drucksache 16/4258 Nr. 2.58 Drucksache 16/6041 Nr. 2.2 Drucksache 16/6389 Nr. 1.80 146. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Grindel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für

    ie Regie und die Tagesordnung kann ich nichts.

    Mit der Änderung des Waffengesetzes sorgen wir für
    ehr Sicherheit in unserem Land, und wir wirken Be-

    rohungssituationen im öffentlichen Raum entgegen.
    ir schaffen damit rechtliche Rahmenbedingungen, um

    ie wachsende Gewaltkriminalität einzudämmen, bei der
    it steigender Tendenz Waffen benutzt werden.

    Niemand von der Koalition behauptet, dass wir damit
    ie Kriminalität mit Messern oder Waffenimitaten voll-
    tändig beseitigen werden, und natürlich wissen wir um
    ie große Zahl von illegalen Waffen, die bei Straftaten
    ingesetzt werden. Aber es ist die Pflicht der Politik, Re-
    elungen zu treffen, die, wo dies unter Beachtung des
    erhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist, den Waf-






    (A) )



    (B) )


    Reinhard Grindel
    fengebrauch einschränken, und vor allem, Rechtsgrund-
    lagen zu schaffen, damit die Polizei einschreiten kann,
    wo immer dies nötig ist.

    Natürlich ist die Bekämpfung der Gewaltkriminalität
    eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Aber die
    Politik muss ihrer Pflicht, die Bürger zu schützen, ge-
    recht werden, wo immer sie es kann. Das tun wir mit
    dem neuen Waffenrecht.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Beispiel Anscheinswaffen. Immer wieder werden mit
    diesen originalgetreuen Nachbildungen von Feuerwaffen
    Straftaten begangen, vor allem Raubdelikte. Anscheins-
    waffen sind geeignet, Situationen herbeizuführen, in de-
    nen sich Polizeibeamte bedroht fühlen und vermeintlich
    in Notwehr von der Dienstwaffe Gebrauch machen.
    Diese Waffen sind auch aus Gründen des Jugendschut-
    zes zu ächten. Das ist kein Spielzeug, das sind gefährli-
    che Gegenstände. Deshalb wollen wir, dass sie aus der
    Öffentlichkeit verschwinden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


    Wir haben deshalb ein strenges Verbot des Führens sol-
    cher Waffen vorgesehen, das nach dem Recht über Ord-
    nungswidrigkeiten bußgeldbewehrt ist. Der Transport
    solcher Waffen soll nur noch in verschlossenen Behält-
    nissen möglich sein. Wir gehen davon aus, dass sich die
    Zahl der Anscheinswaffen oder Softair-Waffen erheblich
    reduzieren wird, dass sie allenfalls noch im heimischen
    Garten zum Einsatz kommen.

    Hier bin ich bei der Abteilung „gesellschaftliche He-
    rausforderung“. Ich lade die Eltern dazu ein, mit ihren
    Kindern Gespräche zu führen und ihnen klarzumachen,
    dass es sinnvollere Freizeitgestaltungen gibt, als mit An-
    scheinswaffen herumzuschießen. Auch das gehört dazu,
    wenn wir heute über Waffen reden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wie an vielen anderen Stellen des Gesetzes vermei-
    den wir eine übermäßige Beeinträchtigung der berech-
    tigten Interessen von Jägern, Schützen und Waffen-
    sammlern. Mit Blick auf die vielen hundert Mails, die
    viele Kollegen, wie ich weiß, bekommen haben, sage
    ich: Die Situation der Schützen und Jäger wird erleich-
    tert, sie wird nicht erschwert. Wir haben es hier mit fach-
    kundigen, geschulten, geprüften Personen zu tun, die um
    ihre Sorgfaltspflichten wissen. Deswegen haben wir uns
    dazu entschlossen, die Waffen, die von Jägern und
    Schützen verwandt werden, aus dem Geltungsbereich
    des Anscheinsparagrafen herauszunehmen. Das heißt
    mit Blick auf die vielen Briefe, die wir bekommen ha-
    ben: Der Anscheinsparagraf gilt nicht für die von Schüt-
    zen und Jägern benutzten Waffen.

    Mehr Sicherheit schaffen wir auch durch die Kenn-
    zeichnungspflicht bei Waffen und wesentlichen Bestand-
    teilen von Waffen, die gesondert gehandelt werden.

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    (C (D Die Einführung von Blockiersystemen für Erbwaffen st sinnvoll, damit entwendete Erbwaffen nicht bei Strafaten eingesetzt werden können. Auch hier haben wir ine Ausnahme für Jäger und Schützen vorgesehen, weil ie sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten besitzen. Das edeutet: Wenn sie kein eigenes Bedürfnis zum Besitz er Waffe haben, dürfen sie diese zwar nicht benutzen; ber sie dürfen sie ohne Blockierung behalten. Um eine Beschädigung historisch wertvoller Waffen u vermeiden, haben wir eine Ausnahmevorschrift für ammler vorgesehen, sowohl was das Blockiersystem ls auch was die Kennzeichnungspflicht anbelangt. Intensiv haben wir uns in der Koalition und auch im usschuss mit dem Verbot des Führens von Messern be chäftigt. Zunächst will ich ausdrücklich hervorheben, ass wir es begrüßen, dass Hamburg mit dem allgemeien Messerverbot auf der Reeperbahn als einem regionaen Kriminalitätsschwerpunkt von den schon bestehenen Instrumenten des Waffenrechts Gebrauch gemacht at. Aber es ist nicht zu bestreiten, dass es gerade in roßstädten an vielen Stellen zum Einsatz von Messern ei Straftaten kommt; das wurde uns in der Sachverstänigenanhörung eindrucksvoll vorgeführt. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentichen Raum ist mindestens ebenso bedeutsam, dass betimmte Messertypen, die nicht verboten sind, wie Einandmesser oder Messer mit einer feststehenden Klinge, erade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vereintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im rnstfall auch zu benutzen. Vor allem Einhandmesser aben den Kultstatus der seit 2003 verbotenen Butterflyesser übernommen. Auf der anderen Seite – das ist ahr – werden Messer natürlich auch zu einer Vielzahl on sinnvollen und allgemein anerkannten Zwecken einesetzt. Die große Mehrheit der Bevölkerung geht verntwortungsvoll mit dem Werkzeug Messer um. Wir mussten also – das war eine große Herausfordeung, die uns viel Zeit gekostet hat – eine sinnvolle Abägungsentscheidung treffen. Wir sind im Ergebnis für in Verbot des Führens von Einhandmessern und Mesern mit einer Klingenlänge ab 12 Zentimetern in der ffentlichkeit. Wir wollen dies dem Recht über Ordungswidrigkeiten zuordnen, um der Polizei vor Ort och mehr Beurteilungsspielraum zu geben, in welchen allkonstellationen einzuschreiten ist und wann nicht. ir sind davon überzeugt, dass diese Regelung dazu ühren wird, den Einsatz von Messern, die bisher zuriffsbereit geführt werden durften, erheblich zu reduzieen. Das ist im Interesse des Schutzes der Menschen, die bends in Ruhe Bus oder Straßenbahn fahren und auf der traße unterwegs sein wollen, dringend geboten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Gleichzeitig erlauben wir das Führen dieser Messer,
    enn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Einhandmesser
    erden auf dem Bau, von Bergsteigern oder Rettungs-

    auchern verwandt. Eindringlich haben manche Kolle-






    (A) )



    (B) )


    Reinhard Grindel
    gen auf die Bedeutung des Hirschfängers bei der bayeri-
    schen Tracht hingewiesen.


    (Beifall des Abg. Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU])


    Deshalb haben wir umfassende Ausnahmevorschriften
    aufgenommen. Das gilt insbesondere für die Berufsaus-
    übung, bei der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem
    sonstigen anerkannten Zweck, also wenn zum Beispiel
    Hobbywinzer mit dem Weinrebenschneider im Dorf
    oder Jäger zum Revier unterwegs sind.

    Nun kann man gegen unsere Regelung einwenden: Es
    kann zu Ausweichverhalten kommen. Was ist mit Klin-
    gen von 11 Zentimetern? – Ein totales Verbot, Messer zu
    tragen, hätte bedeutet, dass jeder Bürger ein berechtigtes
    Interesse für das Mitführen sogar eines Schweizer Mes-
    sers hätte haben müssen. Das ist nicht von dieser Welt.
    Auf der anderen Seite sage ich mit Blick auf die Kritik
    der FDP im Ausschuss: Ich finde, Politik muss handeln,
    wo sie – wenn auch unvollkommen; das räume ich ein –
    handeln kann.


    (Beifall des Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD])


    Hinsichtlich Einhandmessern und Messern mit festste-
    hender langer Klinge sage ich bei aller Liebe zur Frei-
    heit: Wenn ein Jugendlicher in der U-Bahn mit einem
    Einhandmesser vor den Augen einer älteren Dame oder
    eines körperlich unterlegenen anderen Jugendlichen he-
    rumfuchtelt, dann heißt es für mich nicht „im Zweifel für
    die Freiheit“, sondern „im Zweifel für die Sicherheit“.
    Die Polizei muss ein solches Verhalten unterbinden kön-
    nen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Lassen Sie mich zu einem anderen Diskussionspunkt
    kommen: die Absenkung der Altersgrenze für das Schie-
    ßen mit Druckluftwaffen von zwölf auf zehn Jahre. Wir
    alle wissen, dass dies ein Thema mit erheblichem Verun-
    glimpfungspotenzial ist. Ich will hier aber durchaus auf
    das verweisen, was uns gleich mehrere Sachverständige
    in der Anhörung gesagt haben: Wissenschaftliche Lang-
    zeitstudien haben ergeben, dass nicht die Frage der Al-
    tersgrenze das Entscheidende ist, sondern die Qualifika-
    tion – in fachlicher und psychologischer Hinsicht – der
    Jugendschießsportwarte und Trainer, die die talentierten
    Jungschützen ausbilden.


    (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Das ist richtig!)


    Deshalb sind wir gemeinsam dafür, dass von den Aus-
    nahmen für besonders talentierte Jungschützen ab zehn
    Jahren, die das Waffengesetz schon zulässt, stärker Ge-
    brauch gemacht wird. Wir haben das Innenministerium
    gebeten, in den Ländern eine einheitliche Verwaltungs-
    praxis einzufordern.

    Grundsätzlich will ich wiederholen, was ich in der
    ersten Lesung bereits gesagt habe: Die Schützenvereine
    vor Ort leisten nicht nur einen Beitrag zum kulturellen

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    (C (D eben in der Gemeinde; in vielen Vereinen wird auch ine hervorragende Jugendarbeit geleistet. chützenvereine haben es nicht verdient, unter Generalerdacht gestellt zu werden. Vielmehr sollten wir ihnen ür ihren ehrenamtlichen Einsatz vor Ort sehr dankbar ein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


    (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Richtig!)


    Herr Präsident, ich komme zum Schluss, indem ich
    ich für die sehr gute Unterstützung durch die Mitarbei-

    er des Bundesinnenministeriums bedanke. Herr Parla-
    entarischer Staatssekretär, ich wäre Ihnen dankbar,
    enn Sie diesen Dank weitergäben. Ich danke der Kolle-
    in Gabriele Fograscher von der SPD für die gute Zu-
    ammenarbeit. Die Koalition hat auf einem wichtigen
    eld der inneren Sicherheit – insofern sind wir wieder
    ei Gemeinsamkeiten; damit wollen wir dann auch ins
    ochenende gehen –


    (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Die nächste Krise kommt!)


    andlungsfähigkeit bewiesen. Wir haben jetzt in ge-
    einsamer Arbeit einen guten Gesetzentwurf hinbekom-
    en. Dafür bitte ich um Zustimmung.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat nun Hartfrid Wolff, FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)


Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die neuer-

iche Waffenrechtsreform ist wie ihre Vorgängerin von
002 nicht geeignet, die Sicherheit für die Menschen in
eutschland zu erhöhen.


(Zurufe von der SPD: Oh!)


as ist das eindeutige Ergebnis der Expertenanhörung.


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Das war Ihr Experte!)


uch die von den Koalitionsfraktionen nominierten Ex-
erten befanden nur wenige der von SPD und CDU/CSU
orgenommenen Änderungen als für die innere Sicher-
eit nützlich. Es sind deutliche Verschärfungen aufge-
ommen worden, ohne dass überhaupt evaluiert wurde,
b die damaligen Änderungen zu einem tatsächlichen Si-
herheitsgewinn geführt haben. Hier habe ich erhebliche
weifel.

Mit Ausnahme der Vorgaben zu den Anscheinswaf-
en, die auch wir ausdrücklich begrüßen, lehnen wir die
egelungen dieses Gesetzentwurfs ab. Tatsache ist: Le-
al erworbene und angemeldete Waffen spielen in der
riminalstatistik keine Rolle.






(A) )



(B) )


Hartfrid Wolff (Rems-Murr)


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn!)


Die illegalen Waffen werden aber vom Waffengesetz
nicht erreicht. Das Herumdoktern am Waffengesetz ist
purer Aktionismus,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was Sie machen, ist doch Lobbyismus!)


reine Augenwischerei.


(Beifall bei der FDP)


Vor der Hamburg-Wahl will Rot-Schwarz noch schnell
suggerieren, für Sicherheit zu sorgen. Das ist durchsich-
tig.

Dass die Koalition selbst nicht daran geglaubt hat, in
einer sachlichen Debatte mit Argumenten bestehen zu
können, zeigt sich am hanebüchenen Gesetzgebungsver-
fahren: Erst macht Innenminister Schäuble Vorschläge,
die er kurz danach wieder zurückzieht, und dann will die
Koalition in kürzester Zeit das Waffenrecht ändern und
peitscht die Vorlagen durch den Ausschuss und das Par-
lament.

Problemlösungen im Bereich der Kriminalität müssen
nicht primär das Waffenrecht, sondern den Zusammen-
hang von Straftat und Strafe und das vernachlässigte
Feld der Kriminalprävention in den Blick nehmen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch das Waffenrecht!)


Nicht der Gegenstand, Herr Wieland, ist das Problem,
sondern derjenige, der ihn einsetzt.

Die über Nacht in den Gesetzentwurf eingebauten
Messerregelungen zeichnen sich vor allem durch eines
aus: Schwammigkeit. Die Koalition lässt Polizei und
Justiz mit dem Vollzug des Gesetzes völlig allein. Jeder
Polizist muss nun in der konkreten Situation entschei-
den, ob Brauchtum vorliegt oder der Zweck zum Führen
des Messers „allgemein anerkannt“ ist. Das ist in der
konkreten Situation schwer möglich.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!)


Die Sachverständigen haben diesen von Ihnen gewählten
Ansatz in der Anhörung fast einhellig abgelehnt.


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Was?)


Stattdessen forderten sie die Möglichkeit, das Tragen
von Waffen an bestimmten Orten, zum Beispiel in Dis-
kotheken, zu verbieten. Diese Initiative Hamburgs hat
die FDP unterstützt, und sie ist auch vernünftig. Innen-
senator Körting dagegen, der Urheber dieser grotesken
Messerregelung,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch unverschämt!)


hat selbst längst nicht alle bestehenden Möglichkeiten
ausgeschöpft. Er hätte über das Hausrecht das Mitführen
von Messern in der U-Bahn und anderswo verbieten las-
sen können.

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(C (D (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Soll er an jeden Bus ein Schild hängen?)


och das hat er nicht getan. Fazit: Die SPD macht Pro-
aganda, aber sie handelt nicht.


(Beifall bei der FDP)


Vor allem wird mit der Neuregelung der ohnehin
chon bürokratische Wust, mit dem Waffenbesitzer über-
ogen werden, noch weiter aufgebläht. So ist es nicht
insichtig, warum die vorhandenen Kontrollen bei der
erbringung von Schusswaffen ins Ausland nun verdop-
elt werden. Die diesbezüglich vorgesehenen neuen Vor-
chriften bringen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn,
onterkarieren aber jede Absichtserklärung zum Büro-
ratieabbau.

Das Gleiche gilt für die neuen Informations- und
uchführungspflichten. Im Gesetzentwurf werden die
osten klein gerechnet. Tatsächlich gibt es eine insge-

amt große Belastung für die mittelständischen Unter-
ehmen. Angesichts der einfachen Prognose, dass diese
nformations- und Buchführungspflichten keinen Sicher-
eitsgewinn bringen, demonstriert diese Regelung die
bgehobene Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen Zu-
ammenhängen. Darüber hinaus ist die Erweiterung der
ennzeichnungs- und Buchführungspflichten eindeutig
egen die berechtigten Interessen der legalen Waffenbe-
itzer, insbesondere der Jäger, Sportschützen und Samm-
er antiquarischer Waffen, gerichtet. Dies verursacht nur
osten, ohne dass der Nutzen ersichtlich ist.

Wie übertrieben im Waffenrecht argumentiert wird,
ieht man auch daran, dass selbst die sinnvolle Jugend-
rbeit im Sport zurückgedrängt wird. Es werden nicht
ur Belastungen aus der damaligen Reform aufrecht-
rhalten; die SPD will auch vernünftige Überlegungen
ur Stärkung des Nachwuchses nicht angehen; ich nenne
n diesem Zusammenhang ganz bewusst die Sozialde-
okraten. Jetzt ist es schon so weit, dass auf Rummel-

lätzen Kinder unter 12 Jahren mit einem Luftgewehr
chießen dürfen, im Sportverein – unter fachkundiger
ufsicht – aber nicht. Den Wettbewerb „Jugend trainiert

ür Olympia“ scheint die Bundesregierung auf den Jahr-
arkt verlegen zu wollen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hat nicht mal Ihre Fraktion geklatscht!)


Die Neuregelung in § 15 a des Gesetzentwurfs, dass
portordnungen nur noch dann genehmigt werden kön-
en, wenn sie im besonderen öffentlichen Interesse lie-
en, halte ich für falsch und dirigistisch. Insgesamt be-
teht die Gefahr, dass der Breitensport behindert werden
oll.

Auch das grundgesetzlich geschützte Erbrecht wird
einer Meinung nach zu stark eingeschränkt.


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Das ist unglaublich! – Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Waffenbesitzer von geerbten Waffen, denen keinerlei
Unzuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, sollen
nun pauschal verpflichtet werden, Blockiersysteme in
ihre Waffen einzubauen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ziehen Sie doch in die USA, wenn es hier so schrecklich ist!)


– Beruhigen Sie sich doch, Herr Wieland! – Es ist ab-
surd, dass dies auch für Waffen gilt, die bereits lange vor
der Entstehung dieses Gesetzentwurfs vererbt worden
sind.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie kann man nur so offen Waffenlobbyist sein! Das ist ja richtig peinlich!)


Zwar sind kulturhistorische Sammlungen als ganze
– Herr Grindel hat zu Recht darauf hingewiesen –, nicht
aber einzelne obsolete Waffensysteme ausgenommen.
Die Abgrenzungen hierzu sind allerdings schwierig.

Mit immer neuen bürokratischen Pflichten für legale
Waffenbesitzer und einem Generalverdacht gegen Sport-
schützen, Jäger und Waffensammler wird keine Untat zu
verhindern sein. Was die Bundesregierung hier vorgelegt
hat, ist kein richtiger Gesetzentwurf, sondern eine An-
sammlung schwammiger Begriffe, die lediglich auf die
öffentliche Wirkung zielt, reale Sicherheitsfragen aber
nicht berührt. So kommt es zu einem reinen Alibigesetz,
das kaum Nutzen, aber viel Schaden stiften wird.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun der Innenminister des Landes Sach-

    sen-Anhalt, Holger Hövelmann.


    (Beifall bei der SPD)