Plenarprotokoll 16/146
Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Po-
ternationalen Ferntourismus
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Undine Kurth (Quedlinburg), Ute Koczy,
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Tourismus zur Armuts-
bekämpfung und zur sozialen und
ökologischen Entwicklung in den
Partnerländern nutzen
(Drucksachen 16/4603, 16/4181, 16/8173)
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag
der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen
Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
tenziale der Tourismusbranche in der Ent-
wicklungszusammenarbeit durch Aufga-
benbündelung im Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie ausschöpfen
(Drucksache 16/8176) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Hinsken, Beauftragter der
Bundesregierung für Tourismus . . . . . . . .
Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
15413 B
15414 A
15414 B
15416 B
15417 C
15419 B
15421 C
15423 B
15424 B
Deutscher B
Stenografisch
146. Sitz
Berlin, Freitag, den 2
I n h a l
Tagesordnungspunkt 24:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Tourismuspolitischer Bericht der Bun-
desregierung – 16. Legislaturperiode –
(Drucksache 16/8000) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Tourismus
– zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus
Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Annette Faße,
Reinhold Hemker, Elvira Drobinski-
Weiß, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Zukunftstrends
und Qualitätsanforderungen im in-
d
i
Z
A
D
15413 A
Annette Faße, Niels Annen, Dr. Hans-
Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Kreuzfahrttouris-
undestag
er Bericht
ung
2. Februar 2008
t :
mus und Fährtourismus in Deutschland
voranbringen
(Drucksachen 16/5957, 16/8172) . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert,
Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert und
der Fraktion DIE LINKE: Landurlaub
und Urlaub auf dem Bauernhof als
Chance für einen umweltfreundlichen
Tourismus in Deutschland nutzen
(Drucksache 16/7614) . . . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 8:
ntrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher,
r. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer
15413 C
15413 D
Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
15425 A
15426 C
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler,
Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Integrationspolitik der
Bundesregierung – Große Kluft zwischen
Anspruch und Wirklichkeit
(Drucksache 16/8183) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 26:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Waf-
fengesetzes und weiterer Vorschriften
(Drucksachen 16/7717, 16/8224) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker
Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Für ein schärferes Waf-
fengesetz
(Drucksachen 16/6961, 16/8224) . . . . . . .
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15427 A
15428 C
15430 A
15430 B
15431 D
15433 B
15434 A
15435 B
15436 D
15438 D
15441 A
15442 A
15442 D
15443 C
15445 C
15446 D
15447 B
15447 C
15448 D
15449 D
15451 C
15452 A
15452 C
15452 C
einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
olger Hövelmann, Minister
(Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
odo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . .
tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 27:
rste Beratung des von den Abgeordneten Dr.
olker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann
tto Solms, weiteren Abgeordneten und der
raktion der FDP eingebrachten Entwurfs ei-
es Gesetzes zur Änderung des Einkom-
ensteuergesetzes
Drucksache 16/7519) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 28:
ntrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Katrin
unert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeord-
eter und der Fraktion DIE LINKE: Förder-
elder nur als Unternehmensbeteiligung
Drucksache 16/8177) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 29:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Familie, Senioren, Frauen und
ugend
zu dem Antrag der Abgeordneten Miriam
Gruß, Gisela Piltz, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Konkretes und
tragfähiges Konzept zur Bekämpfung
von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus vorlegen und zeit-
nah umsetzen
zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Diana Golze, Petra Pau, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Fortführung und Verstetigung
der Programme gegen Rechtsextremis-
mus
15452 D
15454 D
15456 B
15457 B
15458 C
15459 A
15460 A
15461 C
15463 A
15463 B
15463 C
15464 C
15465 D
15466 C
15468 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 III
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Petra Pau, Klaus Ernst, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Beratungsprojekte gegen Rechtsextre-
mismus dauerhaft verankern und Er-
gebnisse der wissenschaftlichen Begleit-
forschung berücksichtigen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Monika
Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Rechtsextremismus ernst nehmen –
Bundesprogramme Civitas und entimon
erhalten, Initiativen und Maßnahmen
gegen Fremdenfeindlichkeit langfristig
absichern
– zu dem Antrag der Abgeordneten Monika
Lazar, Britta Haßelmann, Irmingard Schewe-
Gerigk, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Bundesmittel nicht verschwenden – Be-
ratungsnetzwerke gegen Rechtsextre-
mismus nachhaltig fördern
(Drucksachen 16/2779, 16/1542, 16/4807,
16/1498, 16/4408, 16/5816) . . . . . . . . . . . . . .
Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Einkommensteuergesetzes (Tagesordnungs-
punkt 27)
Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
15469 B
15469 D
15473 C
15474 C
15475 A
15475 D
15477 C
15479 A
15480 B
15481 A
15482 A
15482 C
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A
A
15470 C
15472 A
15472 C
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15483 A
15483 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15413
(A) )
(B) )
146. Sitz
Berlin, Freitag, den 2
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15479
(A) )
(B) )
Schily, Otto SPD 22.02.2008
DIE GRÜNEN
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ 22.02.2008
Claudia DIE GRÜNEN
Dr. Scheer, Hermann SPD 22.02.2008*
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Addicks, Karl FDP 22.02.2008
Bahr (Münster), Daniel FDP 22.02.2008
Barth, Uwe FDP 22.02.2008
Dr. Berg, Axel SPD 22.02.2008
Bodewig, Kurt SPD 22.02.2008
Bollen, Clemens SPD 22.02.2008
Burkert, Martin SPD 22.02.2008
Deittert, Hubert CDU/CSU 22.02.2008*
Ernst, Klaus DIE LINKE 22.02.2008
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 22.02.2008
Freitag, Dagmar SPD 22.02.2008
Fricke, Otto FDP 22.02.2008
Friedhoff, Paul K. FDP 22.02.2008
Friedrich (Bayreuth),
Horst
FDP 22.02.2008
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
Griefahn, Monika SPD 22.02.2008
Dr. Freiherr zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 22.02.2008
Gutting, Olav CDU/CSU 22.02.2008
Haibach, Holger CDU/CSU 22.02.2008
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
Haustein, Heinz-Peter FDP 22.02.2008
Hilsberg, Stephan SPD 22.02.2008
Hirsch, Cornelia DIE LINKE 22.02.2008
Hochbaum, Robert CDU/CSU 22.02.2008
H
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
off, Elke FDP 22.02.2008
umme, Christel SPD 22.02.2008
r. Jung, Franz Josef CDU/CSU 22.02.2008
ampeter, Steffen CDU/CSU 22.02.2008
auch, Michael FDP 22.02.2008
elber, Ulrich SPD 22.02.2008
rummacher, Johann-
Henrich
CDU/CSU 22.02.2008
ünast, Renate BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
uhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
afontaine, Oskar DIE LINKE 22.02.2008
eutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 22.02.2008
r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 22.02.2008
ührmann, Anna BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
r. Müller, Gerd CDU/CSU 22.02.2008
ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.02.2008
aula, Heinz SPD 22.02.2008
r. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 22.02.2008
flug, Johannes SPD 22.02.2008
iltz, Gisela FDP 22.02.2008
oß, Joachim SPD 22.02.2008
achel, Thomas CDU/CSU 22.02.2008
aidel, Hans CDU/CSU 22.02.2008**
oth (Augsburg), BÜNDNIS 90/ 22.02.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
15480 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
(A) )
(B) )
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes (Tages-
ordnungspunkt 27)
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Die Fraktion der FDP
fordert in ihrem Gesetzentwurf die Einführung einer ver-
schuldensabhängigen Haftung bei zweckfremder Ver-
wendung der Spendenmittel; Absenkung des Haftungs-
betrags auf 20 Prozent des nicht für gemeinnützige
Zwecke verwendeten Betrags.
Die verschuldensunabhängige Haftung widerspräche
nach Ansicht der FDP dem Ziel des Deutschen Bundes-
tages, das bürgerschaftliche Engagement zu erleichtern
und zu stärken. In der Praxis haben gerade in größeren
Vereinen die Aussteller der Zuwendungsbestätigungen
keinen Einfluss auf die Verwendung der Spenden. Sie
haften also unter Umständen für etwas, auf das sie kei-
nerlei Einfluss haben. Das passt nach Ansicht der FDP
nicht zum Konzept einer modernen Bürgergesellschaft.
Die mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bür-
gerschaftlichen Engagements vorgenommene Herab-
setzung des Haftungsbetrags von 40 auf 30 Prozent der
eingegangenen Spenden sei nicht ausreichend. Der Haf-
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Dr. Schmidt, Frank SPD 22.02.2008
Schmidt (Nürnberg),
Renate
SPD 22.02.2008
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 22.02.2008
Schmidt (Mülheim),
Andreas
CDU/CSU 22.02.2008
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 22.02.2008
Dr. Schwall-Düren,
Angelica
SPD 22.02.2008
Dr. Schwanholz, Martin SPD 22.02.2008
Strothmann, Lena CDU/CSU 22.02.2008
Teuchner, Jella SPD 22.02.2008
Zapf, Uta SPD 22.02.2008**
Zeil, Martin FDP 22.02.2008
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
(C
(D
ungsbetrag sollte keinen Strafcharakter haben, sondern
ich an den Steuersätzen bei Einkommen- und Körper-
chaftsteuer orientieren. Der Satz bei der Körperschaft-
teuer sinkt ab 2008 auf 15 Prozent, der Eingangsteuer-
atz bei der Einkommensteuer beträgt ebenfalls
5 Prozent. Der Haftungsbetrag wird daher auf 20 Pro-
ent festgesetzt. Es ist nicht angemessen, den gesamten
pendenbetrag als Bemessungsgrundlage für den Haf-
ungsbetrag anzusetzen. Ausreichend sind die tatsächlich
icht für steuerbegünstigte Zwecke verwendeten Be-
räge.
Bereits bei den Beratungen des Gesetzes zur weiteren
tärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde
ber diese Haftungsfragen diskutiert. Die Fraktionen der
DU/CSU und SPD haben betont, dass dies ein sehr
ichtiger Bereich sei, der dringend einer Regelung be-
ürfe, Bundestagsdrucksache 16/5985 Seite 10. Dies sei
ber im Zuge der Beratung dieses Gesetzes zeitlich nicht
eistbar gewesen und werde gesondert im Verlaufe dieses
ahres anzugehen sein. Die Fraktion der FDP wurde auf-
efordert, einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Hier
urde aber vornehmlich auf zivilrechtliche Haftungsfra-
en Bezug genommen. Dieser Aufforderung kommt die
raktion der FDP mit diesem Gesetzentwurf jetzt nach.
leichzeitig wurde damals aber bereits festgelegt, dass
it dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaft-
ichen Engagements die steuerlichen Rahmenbedingun-
en für die laufende Legislaturperiode abschließend ge-
ndert wurden. Daher ist fraglich, ob steuerrechtliche
ragestellungen des Gemeinnützigkeitsrechts erneut ver-
ndert werden sollen.
Die Senkung des Haftungssatzes von 40 auf 30 Pro-
ent erscheint durch die Senkung der Steuersätze der
etzten Jahre sachgerecht, bedarf aber der weiteren ein-
ehenden Prüfung. Die Haftung des Zuwendungsemp-
ängers wird seit jeher auf die ungefähre Höhe der nicht
echtmäßigen Steuerersparnis des Zuwendungsgebers
estgesetzt. Da nach geltendem Recht der durchschnittli-
he Steuersatz etwa 28 bis 30 Prozent beträgt – zuzüg-
ich Solidaritätszuschlag in Höhe von etwa 1,6 Prozent-
unkten, 5,5 Prozent von 28 bis 30 Prozent –, könnte der
rozentsatz von bisher 40 Prozent auf 30 Prozent herab-
esetzt werden. Letztlich zielt der Vorschlag der FDP
arauf ab, statt einer leichten Fahrlässigkeit eine grobe
ahrlässigkeit als Voraussetzung für einen Missbrauchs-
atbestand anzusetzen.
Von den Verbänden des gemeinnützigen Sektors wird
ie von der FDP vorgeschlagene Gesetzesänderung be-
rüßt. Allerdings sind zunächst mit dem zuständigen
achministerium noch rechtliche Fragen im Zusammen-
piel mit der Abgabenordnung zu klären. Zudem ist zu
edenken, ob an die Fehlverwendung von Mitteln die
nforderungen herabgesetzt werden sollten. Schließlich
erzichtet der Staat im Gemeinnützigkeitswesen bewusst
nd gewollt auf Steuereinnahmen. Als Gegenleistung
arf der Staat eine vernünftige Arbeit der Vereine und
aritativen Einrichtungen erwarten, zumal auch und ge-
ade Spendengelder und Mitgliedsbeiträge fehlverwen-
et werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15481
(A) )
(B) )
Martin Gerster (SPD): Wenn wir heute über den von
der FDP-Fraktion eingereichten Gesetzentwurf zur
Spendenhaftung sprechen, denke ich spontan an Ernst
Ferstl, einen österreichischen Dichter. „Für verlorenes
Vertrauen gibt es kein Fundbüro“, hat Ernst Ferstl ein-
mal gesagt. Und wenn ich an die aktuelle Diskussion um
Spendensiegel und Verschwendung im karitativen Be-
reich denke, wird deutlich: Gerade im Bereich des eh-
renamtlichen und gemeinnützigen Engagements ist das
Vertrauen der Spenderinnen und Spender ein besonders
schützenswertes Gut. Und eben weil wir dieses Gut
schützen wollen, stehen wir Ihrem Vorhaben skeptisch
gegenüber.
Ich will Ihnen sagen, warum: Dieser Entwurf kommt
zur Unzeit. Und er hält nicht, was er verspricht. Weder
verbessert er die Situation der Einrichtungen, die Zu-
wendungsbestätigungen ausstellen, noch ist er geeignet,
den Zuwendungsgebern die Sicherheit zu geben, dass
ihre Spenden und Beiträge richtig verwendet werden. In
meinen Augen ist das eine ganz schlechte Basis, um Ver-
trauen aufzubauen.
Erinnern wir uns: Bei der Beratung des „Gesetzes zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“
wurde in der Tat vorgeschlagen, nach Lösungen für die
Probleme des zivilrechtlichen Haftungsrechtes im Be-
reich des Ehrenamtes zu suchen. Entgegen Ihrer Ankün-
digung findet sich hierzu in Ihrem Antrag jedoch kein
Wort. Vielmehr beschränken Sie sich auf Vorschläge zur
steuerlichen Haftung. Sie fordern, das Prinzip der ver-
schuldensabhängigen Haftung auch auf den Bereich der
Zweckentfremdung steuerbegünstigter Zuwendungen
auszudehnen. Haftbar wäre dann nur, wer bei der Fehl-
verwendung vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Ich
sage Ihnen klipp und klar: Wird eine Spende nicht im
Sinne des Spenders verwendet, gibt es keinen Grund,
seitens des Staates steuerliche Begünstigungen einzuräu-
men. Das sind wir den Menschen schuldig, die in gutem
Glauben Spenden zahlen und Beiträge entrichten.
Ihr Gesetzentwurf versucht den Eindruck zu erwe-
cken, diese Koalition wolle dem bürgerschaftlichen
Engagement in unserem Land Steine in den Weg legen.
Ich versichere Ihnen: Das Gegenteil ist der Fall. Und ich
will an dieser Stelle auch deutlich machen: Wenn Sie in
Ihrem Gesetzentwurf unterstellen, jeder Aussteller von
Zuwendungsbestätigungen sei im Falle von Fehlverwen-
dungen grundsätzlich haftbar, ist das schlichtweg unred-
lich. Tatsache ist: Nur solche Personen sind von der Haf-
tung betroffen, die die Fehlverwendung der Mittel
veranlasst haben.
Der Sache erweisen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ei-
nen Bärendienst: Sie wissen sehr gut, wie schwierig es
sich in der Praxis gestalten kann, bei einem Fehlverhal-
ten grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Ich befürchte,
dass der von Ihnen eingeschlagene Weg allzu oft vor Ge-
richt enden würde, ohne den Zuwendungsempfängern in
der Sache zu dienen. Am Ende würden nur die Anwalts-
kanzleien profitieren – nicht die in vielen Feldern unse-
rer Gesellschaft hoch engagierten Kirchen; nicht die
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albe Million gemeinnütziger Vereine; nicht die mehr als
5 000 Stiftungen in unserem Land.
Diesen zu helfen ist uns im vergangenen Jahr weitaus
esser gelungen, und zwar mit dem „Gesetz zur weiteren
tärkung des bürgerschaftlichen Engagements“. Selten
at ein Gesetz so schnell Erfolge hervorgebracht. Das
at uns sogar der Bundesverband deutscher Stiftungen
escheinigt. 1 134 rechtsfähige Stiftungen wurden allein
m vergangenen Jahr in der Bundesrepublik gegründet.
as ist Rekord, ein Rekord, hinter dem solide politische
rbeit steht: Wir haben die förderungswürdigen Zwecke
m Gemeinnützigkeits- und im Spendenrecht vereinheit-
icht, ebenso die – übrigens deutlich angehobenen –
öchstgrenzen für den Spendenabzug. Wir haben den
eitlich unbegrenzten Zuwendungsvortrag eingeführt
nd den Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von
tiftungen auf 1 Million Euro verdreifacht. Den Steuer-
reibetrag für Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben
ir von 1 848 auf 2 100 Euro im Jahr erhöht. Außerdem
aben wir die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche
etätigung gemeinnütziger Vereine sowie die Zweck-
etriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen von
0 678 auf 35 000 Euro erweitert. Für Menschen, die ne-
enberuflich für eine Körperschaft des öffentlichen
echts oder eine gemeinnützige Einrichtung arbeiten,
aben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von
00 Euro geschaffen. Wer kulturelle Einrichtungen för-
ert, kann jetzt vom verbesserten Sonderausgabenabzug
ür Mitgliedsbeiträge profitieren. Nicht zuletzt sind wir
urch Rechts- und Verwaltungsvereinfachung einen ent-
cheidenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau gegan-
en.
Auch beim Haftungssatz bei unrichtigen Zuwen-
ungsbestätigungen und fehlverwendeten Spenden sind
ir den Zuwendungsempfängern entgegengekommen:
it der Absenkung von 40 auf 30 Prozent. Sie schlagen
or, den Haftungssatz auf 20 Prozent zu senken. Das
lingt zwar gut, geht aber an den Notwendigkeiten und
n den Realitäten vorbei. Denn Sie argumentieren auf
en falschen Grundlagen. In der Tat ist es sinnvoll, sich
ei der Festlegung des Haftungssatzes an der Einkom-
ens- und Unternehmensteuerbelastung zu orientieren.
ur liegen die durchschnittlichen Sätze bei Einkom-
ens- und Unternehmensteuerbelastung eben bei rund
0 Prozent. Sie orientieren sich offensichtlich an den
alb so hohen Eingangssteuersätzen. Und das schafft ei-
ige Probleme: Auch wenn dem Haftungsbetrag kein
trafcharakter innewohnen soll – solche Regelungen
ind nur dann sinnvoll, wenn sie die Zuwendungsemp-
änger zur Sorgfalt anhalten. Deshalb muss eine gewisse
bschreckungswirkung gewahrt bleiben. Schlimmer
och: Würden wir Ihren Forderungen folgen, könnte der
aftungssatz sogar zum Steuersparmodell verkommen,
ämlich in Fällen, in denen die Differenz zwischen dem
atsächlichen Steuersatz im Einzelfall und dem Haf-
ungssatz zu groß ist.
Was schließlich Ihre Forderung angeht, lediglich die
umme der tatsächlich fehlverwendeten Mittel als
rundlage des Haftungsbetrags heranzuziehen: Hierin
ehe ich nur eine nachvollziehende Festschreibung der
15482 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
(A) )
(B) )
herrschenden Rechtspraxis. Das schadet nicht, rechtfer-
tigt aber keine der sonstigen Schwächen Ihres Vorha-
bens. Diese lassen sich auf zwei Punkte reduzieren: Der
Gesetzentwurf weist in die falsche Richtung und lässt
die eigentlichen Fragen ungeklärt. Meine Fraktion und
ich werden Ihnen auf diesem Weg nicht folgen.
Dr. Volker Wissing (FDP): Heute hat die Große
Koalition die Möglichkeit noch größer zu werden, und
zwar indem sie mit der FDP stimmt. Ich gehe fest davon
aus, dass Sie das tun werden, schließlich haben Sie selbst
immer wieder die Notwendigkeit des heute von der FDP
vorgelegten Gesetzentwurfes betont. Nun ist es zwar
sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung einerseits
die Wichtigkeit einer Überarbeitung der zivilrechtlichen
Haftungsregeln anerkennt, gleichzeitig aber außerstande
ist, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Die
FDP hat deshalb auf Bitte von Union und SPD einen ent-
sprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, und jetzt erwarten
wir natürlich Ihre Zustimmung. Das ist konstruktive Op-
positionsarbeit. Ich hoffe sehr, dass Sie das zu würdigen
wissen.
Ich bin sehr froh, dass zwischen den Fraktionen Kon-
sens darüber besteht, dass die derzeitige Haftungslage
ein unhaltbarer Zustand ist. Es steht einem Rechtsstaat
wirklich nicht gut zu Gesicht, wenn er Leute für etwas
haften lässt, auf das sie überhaupt keinen Einfluss haben.
Nur um die Finanzbehörden zu entlasten, wurde die ver-
schuldensunabhängige Haftung eingeführt. Damit die
Behörden nicht mehr nach Schuldigen suchen müssen,
hat man einfach die Schuldfrage für unerheblich erklärt
und lässt nun die Verantwortung tragen, wen man eben
kriegen kann – egal ob schuldig oder nicht. Sie wissen
welch’ hohen Wert die FDP dem Bürokratieabbau bei-
misst. Aber einen Bürokratieabbau auf Kosten des
Rechtsstaates und der Rechtssicherheit kann niemand
ernsthaft wollen. Bürokratieabbau sollte weniger aus der
Perspektive der Verwaltung und mehr aus der Perspek-
tive der Bürgerinnen und Bürger erfolgen; dann könnten
künftig solche Gesetze vermieden werden. Mit unserem
Gesetzentwurf bringen wir mehr Rechtsstaat und Ver-
lässlichkeit in das Steuerrecht im Allgemeinen und das
Gemeinnützigkeitsrecht im Besonderen. Wir schließen
eine Lücke, die Sie mit Ihrer jüngsten Reform des Ge-
meinnützigkeitsrechts hinterlassen haben.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Herabset-
zung des Haftungsbetrages auf 20 Prozent. Damit glei-
chen wir diesen der Körperschaftsteuer sowie dem Ein-
gangssteuersatz bei der Einkommensteuer in Höhe von
15 Prozent an. Der Haftungsbetrag soll keinen Strafcha-
rakter haben, sondern eine Schädigung der Allgemein-
heit verhindern. Damit wollen wir das Ehrenamt aktiv
fördern. Die verschuldensunabhängige Haftung in Kom-
bination mit den hohen Haftungsbeträgen hat bei ehren-
amtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern für
erhebliche Verunsicherung gesorgt. Insbesondere kleine
Vereine mit einer ehrenamtlichen Verwaltung sehen in
dem hohen Haftungsrisiko ein erhebliches Hemmnis
beim Umgang mit Spendengeldern. Dabei geht es nicht
darum, einer laxen Spendenpraxis Tür und Tor zu öff-
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en. Der von uns vorgeschlagene Haftungsbetrag in
öhe von 20 Prozent trägt dazu bei, das Risiko für den
iskus überschaubar zu halten, während er gleichzeitig
hrenamtlich Engagierte nicht in ihrer Existenz gefähr-
et. Der Strafaspekt hat im Gemeinnützigkeitsrecht
ichts verloren. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb bei
er Ausgestaltung der Haftungsbedingungen nicht von
em Sanktionsgedanken leiten lassen.
Unser Gesetzentwurf ist ein klares Signal an das Eh-
enamt in Deutschland: Die FDP setzt sich für klare
pielregeln und ein kalkulierbares Haftungsrisiko ein.
ir wollen gerade kleinen Vereinen die Hemmschwelle
or der Spendenakquise nehmen. Wer nach bestem Wis-
en und Gewissen Spendenbescheinigungen ausstellt,
arf nicht für Fehler haften, die er nicht zu verantworten
at. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit
ein – nicht nur für die FDP, sondern für alle Parteien
ier im hohen Hause. Deshalb fordere ich Sie auf: Stim-
en Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Barbara Höll (DIE LINKE): Der Gesetzentwurf der
DP hat aktuelle Brisanz. Eine Absenkung des Haf-
ungsrisikos bei Spenden ist angesichts des Spen-
enskandals bei UNICEF Deutschland äußerst kritisch
u beäugen. Vor diesem Hintergrund widerspreche ich
nsbesondere der Einschätzung seitens der FDP, dass der
aftungsbetrag keinen Strafcharakter haben soll. Die
rdnungsgemäße Verwendung von Zuwendungen nach
10 b des Einkommensteuergesetzes beinhaltet nämlich
ine Steuerbefreiung, und nach den publik gewordenen
kandalen um Herrn Zumwinkel und Co. sollte der Ge-
etzgeber keinesfalls der Steuerhinterziehung neue Tü-
en öffnen. Insofern plädiere ich durchaus für einen
ewissen Strafcharakter bei der unsachgemäßen Be-
andlung von Zuwendungen. Nur so werden die notwen-
igen Anreize geschaffen, bei der Bestätigung und
erwendung von steuerbefreiten Zuwendungen die not-
endige Sorgfalt anzuwenden.
Der Fall UNICEF zeigt, dass in Deutschland schon
nter der bestehenden Gesetzeslage mit Spenden nicht
mmer sorgfältig umgegangen wird. Kritik manifestiert
ich beispielsweise an zu hohen Verwaltungskosten und
er Verschwendung von Spenden, letzteres beispiels-
eise durch hohe Anteilszahlungen für Spendeneintrei-
er. Eine Lockerung der Haftung wird eine Signalwir-
ung entfalten, solche Praktiken noch auszubauen.
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einschränkung
er bisher geltenden verschuldensunabhängigen Gefähr-
ungshaftung bei der Fehlverwendung von Spenden be-
rüße ich. Angesichts der vorherrschenden Praxis, bei-
pielsweise bei kleinen gemeinnützigen Vereinen, wo
ie Verwaltungsarbeit vielfach ehrenamtlich erfolgt,
ollte die Haftung nicht zu umfassend ausgelegt werden.
nbeabsichtigte Fehler können angesichts der Kompli-
iertheit der Materie sowie der vielfach anzutreffenden
rbeitsteilung bei der Verwendung von Spenden passie-
en. Eine Beschränkung der Gefährdungshaftung auf
orsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten halte ich
aher für sinnvoll und ausreichend.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15483
(A) )
(B) )
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die FDP-Fraktion schlägt vor, die im Rahmen des Ge-
setzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
vorgenommene Haftungsbegrenzung für Aussteller von
Zuwendungsbestätigungen von gemeinnützigen Organi-
sationen nochmals herabzusetzen. Die bereits vorgenom-
mene Herabsetzung des Haftungsbetrages von 40 auf
30 Prozent der eingegangenen Spenden für den Ausstel-
ler einer Zuwendungsbestätigung soll nach dem Willen
der FDP auf 20 Prozent des nicht für gemeinnützige
Zwecke verwendeten Betrages begrenzt werden. Die
FDP begründet ihren Vorschlag damit, dass der Haf-
tungsbetrag für Aussteller von Spendenbestätigungen
keinen Strafcharakter mehr haben soll. Außerdem soll
nach den Vorstellungen der FDP die verschuldungsunab-
hängige Gefährdungshaftung bei zweckfremder Verwen-
dung der Spendenmittel wegfallen. Sie soll ersetzt wer-
den durch eine Haftung nur bei vorsätzlichem und grob
fahrlässigem Handeln. Diese Änderung würde eine Haf-
tungsbegrenzung bedeuten.
Wollen wir das? Ich halte es für erforderlich, dass
solch eine Haftungsbegrenzung im Rechtsausschuss des
Bundestages eingehend debattiert und geprüft wird. Vor
dem Hintergrund auch der aktuellen Erfahrungen wie bei
UNICEF mit dem Transparenzgebot für die Spendenein-
nahmen und ihrer satzungsgemäßen Verwendung durch
die gemeinnützige Organisation halte ich es für erforder-
lich, dass die Vorgaben für die öffentlich zugängliche
Berichterstattung von gemeinnützigen Organisationen
verbessert werden.
Die von der FDP geforderte Herabsetzung des Haf-
tungsbetrages auf 20 Prozent des nicht für gemeinnüt-
zige Zwecke verwendeten Betrages geht weit über die
erst jüngst beschlossene Herabsetzung der Haftung von
40 auf 30 Prozent der eingegangenen Spenden hinaus.
Angesichts auch der aktuellen Ereignisse um die Ab-
erkennung des Spendensiegels bei UNICEF durch das
Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) halte
ich eine so weitreichende Änderung erst einmal nicht für
vertretbar. Alle Spendenorganisationen haben durch den
Entzug des Spendensiegels bei UNICEF viel zu tun, um
das öffentliche Vertrauen für ihre jeweiligen gemeinnüt-
zigen Organisationen zurückzugewinnen bzw. wieder zu
stärken.
Ich erwarte von der Bundesregierung Vorschläge für
allgemeine Vorgaben an Spendenorganisationen für ihre
Berichterstattung über die Gewinnung und die satzungs-
gemäße Verwendung ihrer Spendenbudgets. Frau
Zypries hat dies bereits angekündigt und ist meines Er-
achtens in einer Bringschuld.
Gerade die Offenlegung der aufgewandten Verwal-
tungskosten, Werbekosten und Provisionen muss öffent-
lich zugänglich werden. Die Vergabe von Spendensie-
geln durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale
Fragen (DZI) ist eine sehr verdienstvolle Aufgabe, weil
vergleichbare Standards angewandt werden für die Ver-
gabe oder auch Aberkennung des Spendensiegels. Dass
in den Anwendungserläuterungen für das Spendensiegel
des DZI „Werbe- und Verwaltungsausgaben von mehr
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ls 35 Prozent der Gesamtausgaben als nicht vertretbar
ezeichnet werden“, halte ich für problematisch. Viele
pendenorganisationen kommen mit einem weit besse-
en Verhältnis von Aufwand und Ertrag für den eigentli-
hen Spendenzweck aus. Vielleicht sollte das DZI seine
tandards auch nach den neuen Ereignissen erneut dis-
utieren.
Jeder Bürger, jede Bürgerin muss die Möglichkeit ha-
en, auf Internetseiten der gemeinnützigen Organisatio-
en sich ein eigenes Bild über die Effizienz der jeweili-
en Organisation zu machen. Non-Profit-Organisationen
üssen sich öffentlich vergleichbar darstellen, dass
eißt, sie müssen sich einem transparenten Wettbewerb
tellen. Insbesondere die Mittelverwendung in den un-
erschiedlichsten Projekten zum Beispiel zur Armutsbe-
ämpfung oder durch Hilfen für bessere Lebensgrundla-
en in der Dritten Welt müssen für die Spenderinnen und
pendern nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die Bundestagfraktion der Grünen hatte bereits im
ahmen der Beratungen des Gesetzes zur weiteren Stär-
ung des bürgerschaftlichen Engagements eine Ergän-
ung der Abgabenordnung beantragt, nach der sich alle
emeinnützigen Körperschaften einer Berichtspflicht
nterziehen müssen. Die Berichte der gemeinnützigen
rganisationen sollen ethische, soziale und ökologische
elange ihrer Tätigkeiten dokumentieren und allen Inte-
essierten zugänglich sein.
Mit Fragen der Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich
ngagierte allein ist es wirklich nicht getan.
nlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Fe-
ruar 2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
Fleischgesetz
Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-
Durchführungsgesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Betriebsprä-
miendurchführungsgesetzes
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Gesetz zur Änderung der Organisation des Bun-
desausgleichsamtes
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerbera-
tungsgesetzes
Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüber-
wachungsrechts
Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes
und anderer Gesetze
15484 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
(A) )
(B) )
– Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordne-
tenrechts
– Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-
wahlgesetzes
– Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung
der Vaterschaft
– Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutz-
vorsorgegesetzes
– Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrer-
gesetzes
– Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, ver-
kehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit
Bezug zum Seerecht
– Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statisti-
scher Rechtsvorschriften
– Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004
über die Zusammenarbeit zwischen der Europäi-
schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug
und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die
ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 24. April 2007
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat
über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicher-
heit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile
Luftfahrzeuge
– Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
und des BVL-Gesetzes
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der
nächsten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes die
zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit und dem Umweltbundesamt
bestehenden Einvernehmensregelungen im Rahmen
der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. bei
der Genehmigung der Anwendung eines zugelasse-
nen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den
mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebie-
ten in Benehmensregelungen abzuändern.
Die bisherige aufwendige Aufspaltung in Beneh-
mens- und Einvernehmensbehörden entspricht nicht
mehr den Anforderungen an ein modernes und effi-
zientes Verwaltungsmanagementsystem. Im Hinblick
auf die Funktion der beteiligten Behörden (Julius-
Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kultur-
pflanzen, Bundesinstitut für Risikobewertung und
Umweltbundesamt) ist daher jeweils der gleiche Sta-
tus herbeizuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass
das Umweltbundesamt eine Vorrangstellung gegen-
über den anderen Behörden, dies gilt unter anderem
für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucher-
schutzes, einnimmt. Die Berücksichtigung der Be-
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lange berührter Behörden ist vielmehr über einheitli-
che Benehmensregelungen sicherzustellen, was auch
einen Beitrag zur Deregulierung leistet.
. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der
Umsetzung der Aufzeichnungspflichten in § 6 Abs. 4
PflSchG mit den Ländern eine Lösung anzustreben,
die die Sanktionsgefahr im Rahmen von Cross
Compliance möglichst nicht erhöht.
Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungs-
gesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebens-
mittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Zu Artikel 2 (Änderung des EG-Gentechnik-Durch-
ührungsgesetzes),
Artikel 3 (Änderung der Neuartige Lebensmittelzu-
aten-Verordnung)
. Der Bundesrat bekennt sich zur Wahlfreiheit der Ver-
braucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte.
Er unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen
Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der
Herstellung von gentechnisch freien und gentech-
nisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleich-
zeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kenn-
zeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.
. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die verpflich-
tende Kennzeichnungsregelung im Bereich Gentech-
nik dahin gehend anzupassen, dass ein Lebensmittel
nur dann als „gentechnikfrei“ bzw. „ohne Gentech-
nik“ bezeichnet werden darf, wenn über den gesam-
ten Produktionsprozess, das heißt über alle Herstel-
lungs- und Verarbeitungsstufen hinweg, keine Stoffe,
die unter Zuhilfenahme gentechnischer Methoden
hergestellt wurden, zum Einsatz kommen.
. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf
europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003
über genetisch veränderte Lebensmittel und Futter-
mittel dahin gehend geändert wird, dass die Ausnah-
metatbestände für den Einsatz von gentechnisch ver-
änderten Organismen auf Lebensmittelzusatzstoffe
und Futtermittelzusatzstoffe sowie Tierarzneimittel
beschränkt werden, wenn für diese Stoffe oder Tier-
arzneimittel keine Alternativen, außer durch gentech-
nisch veränderte Organismen hergestellt, auf dem
Markt erhältlich sind.
Begründung zu allen Ziffern:
Es sollte eine konsequente Verfahrenskennzeich-
nung für Lebensmittel und Futtermittel erreicht
werden, bei deren Herstellung gentechnische Ver-
fahren oder Produkte zur Anwendung kommen,
wobei die Gesamtmenge der zufälligen und tech-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008 15485
(A) )
(B) )
nisch nicht zu vermeidenden Anteile des gentech-
nisch veränderten Materials in einem Lebensmit-
tel oder Futtermittel oder in einem seiner
Bestandteile in Höhe von 0,9 Prozent nicht verän-
dert werden soll.
Der Bundesrat hat ferner in seiner 841. Sitzung am
15. Februar 2008 folgende Entschließung gefasst.
– Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung
der Jugendkriminalität
Die jüngsten Fälle von Jugendgewalt haben bundes-
weit für Aufsehen gesorgt. Die Tatsache, dass im Be-
reich der Gewaltkriminalität junger Menschen in den
letzten Jahren zum Teil deutliche Steigerungen zu ver-
zeichnen sind, zeigt, dass es sich hierbei nicht um seltene
Ausnahmefälle handelt. Diese Zunahme der Gewaltkri-
minalität und insbesondere die gerade in den jüngsten
Vorfällen zum Ausdruck gekommene Brutalität dürfen
nicht hingenommen werden. Im Interesse der Sicherheit
der Bevölkerung sind alle Anstrengungen zu unterneh-
men, um dieser alarmierenden Entwicklung Einhalt zu
gebieten. Hierzu sind Maßnahmen auf breiter Ebene, so-
wohl im präventiven als auch im repressiven Bereich, zu
ergreifen.
Im Bereich des Jugendstrafrechts gab es in den ver-
gangenen Jahren eine Reihe von Bundesratsinitiativen,
die Fehlentwicklungen entgegentreten und das jugend-
strafrechtliche Handlungsinstrumentarium erweitern
wollten, um dem Gericht sachgerechte und auf den Ein-
zelfall zugeschnittene Reaktionen zu ermöglichen. Zu-
letzt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
der Bekämpfung der Jugenddelinquenz mit Beschluss
vom 10. Februar 2006 vom Bundesrat beim Deutschen
Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/1027).
Eine Behandlung hat dort noch nicht stattgefunden.
Der oben genannte Entwurf und auch die vorangegan-
genen Initiativen haben folgende Forderungen zum In-
halt:
– die regelmäßige Anwendung des allgemeinen Straf-
rechts auf Heranwachsende,
– die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei
Heranwachsenden von zehn auf 15 Jahre,
– die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes,
– das Fahrverbot als eine vollwertige Hauptstrafe des
Jugendstrafrechts.
Im Strafverfahrensrecht ist die Erscheinenspflicht von
Zeugen vor der Polizei bei staatsanwaltschaftlicher An-
ordnung endlich umzusetzen. Insoweit ist auf den Ge-
setzentwurf des Bundesrates zur Effektivierung des
Strafverfahrens (Bundestagsdrucksache 16/3659) zu ver-
weisen, der ebenfalls im Deutschen Bundestag anhängig
ist.
Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf,
die dort bereits anhängigen Gesetzentwürfe des Bundes-
rates nunmehr rasch aufzugreifen und zu verabschieden.
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Jahresrechnung 2006 – Entlastung
Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundesre-
ierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögens-
echnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2006 (Jah-
esrechnung 2006) aufgrund der Bemerkungen des
undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114
es Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsord-
ung zu erteilen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht über die Erfahrungen mit dem Verfah-
ren gemäß §§ 5 bis 7 des Gesetzes über befriedete
Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
– Drucksachen 16/6877, 16/7053 Nr. 5 –
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung
Kurs halten!
– Drucksache 16/7845 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahresgutachten 2007/08 des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
– Drucksachen 16/7083, 16/7573 Nr. 1 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahresbericht 2007 des Nationalen Normenkontroll-
rates
Kostenbewusstsein stärken – Für eine bessere Gesetz-
gebung
– Drucksache 16/6756 –
Ausschuss für Kultur und Medien
– Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterla-
gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut-
schen Demokratischen Republik
Achter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema-
ligen Deutschen Demokratischen Republik – 2007
– Drucksachen 16/5800, 16/6369 Nr. 1.3 –
– Unterrichtung durch die Deutsche Welle
Erste Fortschreibung der Aufgabenplanung der Deut-
schen Welle 2007 bis 2010
– Drucksachen 16/7253, 16/7573 Nr. 4 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
15486 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
(A) (C)
(B) (D)
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/3897 Nr. 1.26
Drucksache 16/4105 Nr. 1.16
Innenausschuss
Drucksache 16/6389 Nr. 1.71
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/7817 Nr. A.32
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/7393 Nr. A.12
Drucksache 16/7393 Nr. A.13
Drucksache 16/7817 Nr. A.1
Drucksache 16/7817 Nr. A.29
Drucksache 16/7817 Nr. A.30
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/7393 Nr. A.25
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 16/3060 Nr. 1.8
Drucksache 16/3897 Nr. 1.25
Drucksache 16/4258 Nr. 2.58
Drucksache 16/6041 Nr. 2.2
Drucksache 16/6389 Nr. 1.80
146. Sitzung
Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3