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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/144 Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . 15166 C 15167 A 15167 B 15167 C 15167 D 15168 A 15168 A 15168 B 15171 A 15171 A 15171 B 15171 C 15171 D 15172 A 15172 B 15172 C 15172 D Deutscher B Stenografisch 144. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungen- gesetzes (Drucksache 16/8147) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Verbesserung der Ausbildungschan- cen förderungsbedürftiger junger Menschen Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . K O U O J O K O B 15165 A 15165 B 15166 C Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 C undestag er Bericht ung 20. Februar 2008 t : atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . laf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ 15168 D 15168 D 15169 B 15169 B 15169 D 15170 A 15170 C 15170 C Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15172 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/8113, 16/8174, 16/7998) . . Dringliche Frage 1 Inge Höger (DIE LINKE) Konsequenzen aus den Bitten von Nichtre- gierungsorganisationen an die Bundesregie- rung hinsichtlich eines deutlichen Signals in Form eines Moratoriums zum Verbot von Streumunition anlässlich der Wellington Conference on Cluster Munitions Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Inge Höger (DIE LINKE) Bedeutung der Erwägungen des US-Vertei- digungsministers zum Ausschluss gemeinsa- mer NATO-Operationen unter Beteiligung der USA bei einem Verbot von Streumuni- tion für die Bundesregierung Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 (141. Sitzung) Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Beauftragung der Kölnmesse mit der Or- ganisation, dem Bau und der Gestaltung des deutschen Beitrags bei Weltausstellun- gen und vergleichbaren Veranstaltungen seit 1980 durch die Bundesregierung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 (141. Sitzung) Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Mitglieder der Auswahlkommission für die Erarbeitung des Konzepts für den deut- schen Pavillon auf der Expo 2010 in Schanghai Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z H M H M h s n E s s n b S A P Z H M B G f u l U h s d n M s U M A A Z B W D M C W G 1 u 15173 A 15173 B 15173 C 15174 A 15174 B 15174 C 15175 A 15175 B 15175 C usatzfrage eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 (141. Sitzung) ans-Kurt Hill (DIE LINKE) aßnahmen der Bundesregierung zur Ver- inderung von Versorgungslücken im deut- chen Stromnetz vor dem Hintergrund ei- es stetig wachsenden Anteils erneuerbarer nergien und einer zunehmenden Netzan- chluss- und Nutzungskonkurrenz zwi- chen Erneuerbare-Energien-Anlagen und euen fossil betriebenen Großkraftwerken ei gleichzeitig ungenügendem Ausbau der tromnetze ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . usatzfragen ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 1 und 2 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für die erst im Sommer 2007 er- olgte Unterrichtung des Bundesministeri- ms für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung durch das Bundesministerium für mwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- eit über die Untersuchungsergebnisse bei chadhaften Dieselrußfiltern; Zeitpunkt er Kenntnisnahme des Bundesumweltmi- isters Sigmar Gabriel, des Staatssekretärs atthias Machnig und der Parlamentari- chen Staatssekretärin Astrid Klug von den ntersuchungsergebnissen der Firma TTM aier zu Rußfiltern ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ornelia Hirsch (DIE LINKE) ertung der konstituierenden Sitzung der emeinsamen Wissenschaftskonferenz am 8. Februar durch die Bundesregierung nd Ergebnisse 15175 D 15176 A 15176 C 15177 A 15180 C 15182 B 15183 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 III Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Kenntnis der Bundesregierung über die Zahl von mindestens 385 000 Altbewerbern im Jahr 2007 nach Angaben des Bundesin- stituts für Berufsbildung, Bewertung der Berufsbildungspolitik der letzten Jahre Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 8 und 9 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der von der Regierung von Nie- derbayern vorgelegten Raumordnungsva- riante für den Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen durch das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; nächste Schritte in die- sem Verfahren sowie Abstimmung mit dem bestehenden Bundestagsbeschluss Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gleichberechtigte Teilhabe der hier leben- den Migranten als Anspruch der deutschen Integrationspolitik trotz Fehlen jeglicher Selbstverpflichtung im Nationalen Integra- tionsplan, zum Beispiel zur Verbesserung der Einbürgerungsmöglichkeiten der hier lebenden Migranten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . Z J D Z V n D D D D J W G M M G T E Z A t D B S a t F O D N D O C O D D 15184 B 15184 C 15185 A 15185 B 15186 A 15186 C 15187 A 15187 A 15187 C usatzfragen osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ereinbarte Debatte: Zukunft des Kosovos ach der Unabhängigkeitserklärung r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . alter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- ionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Fehlende Strategien der undesregierung in der Bekämpfung von teuerhinterziehung und Konsequenzen us den Steuervergehen durch Finanz- ransfers ins Ausland ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rtwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 15188 A 15188 D 15189 C 15191 A 15193 B 15195 A 15196 B 15197 D 15199 B 15200 C 15202 A 15203 A 15203 D 15204 C 15205 D 15207 B 15208 B 15209 C 15210 C 15211 C 15213 A 15214 B 15215 C 15216 C 15217 D 15218 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 Ludwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 5 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Erfordernis der Einsparung von jährlich 15 Milliarden Euro im Bundeshaushalt bei der möglichen Einführung einer Schulden- bremse und dadurch notwendige Kürzun- gen von Sozialprogrammen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Personen der Führungsebene in öffentlichen Institutionen oder öffentlich-rechtlich bzw. privatrechtlich organisierten Unternehmen und Organisationen mit Bundesbeteiligung mit am höchsten über den Bezügen der Bundeskanzlerin liegenden Bezügen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 7 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Personelle, finanzielle und logistische Un- terstützung des Volksbegehrens „Tempel- hof bleibt Verkehrsflughafen“ durch die Deutsche Bahn AG sowie Kenntnis und Haltung der Bundesregierung dazu Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M R G r u s k A A A M C Z s g s 1 T F A B A M R F n d B M c e A B A M J H ß t w d d H p 15220 A 15220 D 15221 D 15222 D 15223 D 15225 A 15225 C 15225 D 15226 A nlage 5 ündliche Frage 10 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) espräche über die Finanzierung des Her- entunnels in Lübeck zwischen dem Bund nd der Landesregierung Schleswig-Hol- tein sowie Auswirkungen auf weitere Ver- ehrsprojekte ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 11 und 12 hristoph Waitz (FDP) ahl der als ehemals „systemnah“ einzu- tufenden Beschäftigten der Stasi-Unterla- en-Behörde sowie Funktionen dieser Per- onen vor der friedlichen Revolution von 989; Maßnahmen zur Verhinderung einer ätigkeit dieser Personen in leitenden unktionen dieser Behörde ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 13 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ortgang des Projekts Sichtbares Zeichen ach der Absage einer Beteiligung durch ie polnische Regierung beim Warschau- esuch des Staatsministers für Kultur und edien am 5. Februar 2008 sowie inhaltli- he Bewertung der Bundesregierung als in in der Sache gescheitertes Projekt ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 15 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zu den Äu- erungen des türkischen Ministerpräsiden- en Recep Tayyip Erdogan über die Not- endigkeit des Erlernens sowohl der eutschen Sprache als auch der Förderung es Erwerbs der Muttersprache vor dem intergrund des Fehlens einer Selbstver- flichtung zur Förderung des Erwerbs der 15226 B 15226 B 15227 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 V Muttersprache im Nationalen Integrations- plan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 16 und 17 Petra Pau (DIE LINKE) Kosten der Auslandseinsätze der Polizeien des Bundes und der Länder im Jahr 2007 sowie Anzahl der bei diesen Einsätzen ver- letzten oder getöteten Polizisten Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 18 Dr. Uwe Küster (SPD) Initiativen der Bundesregierung zur För- derung des Austausches von elektronischen Dokumenten auf der Basis von offenen Do- kumentenaustauschformaten Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 19 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Anzahl der Sivas-Attentäter mit Aufent- halt in Deutschland Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 20 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zur Fest- stellung des Aufenthaltsortes der in der Türkei rechtskräftig verurteilten Sivas-At- tentäter und zur Überstellung an die türki- schen Behörden Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D H D r J f h S A P A M H V z l E d n A D A M H B l b g d s a A D A M H K o W U m e 15227 C 15228 A 15228 B 15228 C 15228 D nlage 13 ündliche Frage 21 r. Uwe Küster (SPD) altung der Bundesregierung zu dem in eutschland abgelaufenen Standardisie- ungsprozess vor dem Hintergrund des im anuar gestarteten neuen Missbrauchsver- ahrens gegen Microsoft bezüglich des Ver- altens des Konzerns während des ISO- tandardisierungsverfahrens ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 22 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eröffentlichung des Monitoringberichts ur Versorgungssicherheit im Bereich der eitungsgebundenen Elektrizität nach § 51 nergiewirtschaftsgesetz durch das Bun- esministerium für Wirtschaft und Tech- ologie ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 23 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eurteilung der vom Nord-Stream-Pipe- ine-Konsortium eingereichten Unterlagen ezüglich der Einleitung eines Genehmi- ungsverfahrens sowie Haltung der Bun- esregierung zur Vorlage von durch die chwedische Regierung angemahnten Gut- chten ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 24 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnis der Bundesregierung über Ko- perationsvereinbarungen des deutschen affenherstellers Heckler & Koch mit dem S-Unternehmen Blackwater bezüglich ge- einsamer Waffenentwicklungen und Ver- inbarkeit des Erteilens von Aufträgen an 15229 B 15229 B 15229 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 die beteiligte Firma etwa zur Ausrüstung der Bundeswehr mit den Rüstungsexport- grundsätzen aus dem Jahr 2000 angesichts einer solchen Kooperation Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 25 und 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zur Ver- hinderung von Massenentlassungen und Standortverlagerungen von Großunterneh- men wie im Fall Nokia sowie Haltung der Bundesregierung zu einer Fristverlänge- rung von derzeit fünf auf sieben Jahre be- züglich einer Bindung von Subventionsver- gaben an den Erhalt von Arbeitsplätzen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 27 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Möglichkeiten von strukturpolitischen Aus- gleichsmaßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Aufbaus Ost für den Messe- standort Leipzig vor dem Hintergrund der beabsichtigten Verlagerung der Computer- spielmesse Games Convention Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 28 Jörg Rohde (FDP) Anrechnung von gezahlten Prämien der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Wahltarifen nach § 53 Abs. 2 SGB V gemäß § 242 Abs. 2 SGB V als Einkommen auf den Bezug von Arbeitslosengeld II, So- zialhilfe und Grundsicherung sowie Aus- wirkungen auf die Wahl der Krankenkas- sen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M E U g b g n A F A M D H m s A F A M D S m g d n d t A F A M K H lu g A F A M J 15229 D 15230 A 15230 C 15230 D nlage 20 ündliche Fragen 29 und 30 lke Reinke (DIE LINKE) mstände des Wegfalls des Arbeitslosen- eldes sowie jeglicher sozialer Absicherung ei einem in Solling aufgefundenen 58-jähri- en Hungertoten und diesbezügliche Kennt- isse der Bundesregierung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 31 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) öhe des Anteils der Frauen an den mo- entan in 1-Euro-Jobs tätigen Erwerbslo- en ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 32 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) icherstellung des Zugangs zu arbeits- arktpolitischen Förderleistungen und Ein- liederungshilfen für aufgrund des Wegfalls es Anspruchs auf ALG II wegen Anrech- ung des Partnereinkommens in der Be- arfsgemeinschaft nicht leistungsberech- igte Frauen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 33 laus Ernst (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur Feststel- ng der Verfassungswidrigkeit der Arbeits- emeinschaften nach dem SGB II ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 34 örn Wunderlich (DIE LINKE) 15231 B 15231 D 15232 A 15232 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 VII Höhe des Prozentsatzes der Alleinerziehen- denhaushalte mit Bezug von ALG II bzw. Sozialgeld im Vergleich zu Paarelternfami- lien Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 35 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Risiken für den Betreuungsausbau aufgrund nicht geklärter Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen; mögliche Aufsto- ckung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes im Fall des Scheiterns der Geset- zesinitiative zum Ausbau der Kindertages- betreuung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15232 C 15233 C Erkenntnisse der Bundesregierung hin- sichtlich der Inanspruchnahme und Wirk- samkeit der Aufnahme der Vermittlung/ Bereitstellung von Kinderbetreuung in den Leistungskatalog des SGB II zur Überwin- dung der Hartz-IV-Abhängigkeit von Al- leinerziehenden Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 36 und 37 Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) Anzahl der seit Einführung der 400-Euro- Minijobs von der Überzahlung ihrer Al- ters-, Erwerbsminderungs- oder Erwerbs- unfähigkeitsrente Betroffenen aufgrund des Überschreitens ihrer monatlichen Hin- zuverdienstgrenze; Ermessenspielraum der Deutschen Rentenversicherung Bund bei Rückforderungen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 38 und 39 Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) A M B Z h u r e g e e h A D A M K R A h m s b A D 15232 D 15233 A nlage 28 ündliche Fragen 40 und 41 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usätzlicher Finanzbedarf für den Bundes- aushalt bei Erhöhung des Kindergeldes nd der Kinderfreibeträge sowie Einfüh- ung des Betreuungsgeldes; Erarbeitung iner Wirkungsanalyse zum Betreuungs- eld durch das von der Bundesregierung inberufene Kompetenzzentrum für famili- nbezogene Leistungen als Entscheidungs- ilfe für eine gesetzliche Verankerung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Fragen 42 und 43 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echtlich bindende Wirkungen über den blauf der aktuellen Legislaturperiode inaus für vom Bundesministerium für Fa- ilie, Senioren, Frauen und Jugend abge- chlossene Verträge zur Öffentlichkeitsar- eit ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15234 A 15234 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15165 (A) ) (B) ) 144. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15225 (A) ) (B) ) über den Bezügen der Bundeskanzlerin liegen, und wie hoch sind ihre jeweiligen Bezüge?Steppuhn, Andreas SPD 20.02.2008 Mitarbeiter in öffentlichen Institutionen oder öffentlich-recht- lich oder privatrechtlich organisierten Unternehmen und Or- ganisationen mit Bundesbeteiligung (zum Beispiel Deutsche Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG), die mit ihren Bezügen am höchsten Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2008** Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d d ( n B B S n z p d p r n A d d s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 20.02.2008 Bartsch, Dietmar DIE LINKE 20.02.2008 Dr. Berg, Axel SPD 20.02.2008 Bodewig, Kurt SPD 20.02.2008 Bollen, Clemens SPD 20.02.2008 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 20.02.2008 Gabriel, Sigmar SPD 20.02.2008 Dr. Freiherr zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 20.02.2008 Heil, Hubertus SPD 20.02.2008 Hilsberg, Stephan SPD 20.02.2008 Ibrügger, Lothar SPD 20.02.2008 Kauch, Michael FDP 20.02.2008 Kelber, Ulrich SPD 20.02.2008 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 20.02.2008 Krummacher, Johann- Henrich CDU/CSU 20.02.2008 Liebing, Ingbert CDU/CSU 20.02.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 20.02.2008* Nitzsche, Henry fraktionslos 20.02.2008 Pflug, Johannes SPD 20.02.2008 Poß, Joachim SPD 20.02.2008 Schily, Otto SPD 20.02.2008 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 20.02.2008 S T A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/8113, Frage 5): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ein- führung einer Schuldenbremse, wie sie der Bundesminister der Finanzen plant, Einsparungen in der Größenordnung von jährlich 15 Milliarden Euro notwendig machen würden, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass eine Ein- sparungssumme von jährlich 15 Milliarden Euro zwangsläu- fig zu Kürzungen von Sozialprogrammen führen müsste (ver- gleiche Handelsblatt vom 13. Februar 2008)? Die mit dem Bundeshaushalt 2008 beschlossene Fi- anzplanung des Bundes sieht für das Jahr 2011 einen undeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme vor. Die vom undesminister der Finanzen vorgeschlagene neue chuldenregel könnte auf Grundlage der bestehenden Fi- anzplanung – ohne weitere Konsolidierungsschritte – u diesem Zeitpunkt eingeführt werden. Die im Finanz- lanungszeitraum erwartete strukturelle Verbesserung er Haushaltslage wird vor allem durch Ausgabendiszi- lin und im Zeitablauf steigende Steuereinnahmen er- eicht. Kürzungen von Sozialprogrammen sind hiermit icht verbunden. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- ache 16/8113, Frage 6): Wer sind die zwölf Personen aus dem Kreis der Vorstands- vorsitzenden, Vorstandsmitglieder und sonstigen leitenden trothmann, Lena CDU/CSU 20.02.2008 euchner, Jella SPD 20.02.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 (A) ) (B) ) Der geltende Rechtsrahmen für die Offenlegung von Individualbezügen ist ebenso vielschichtig wie der Kreis der Institutionen, auf die das Auskunftsersuchen gerich- tet ist. Die Individualgehälter der Mitglieder des Vor- standes der Deutsche Post AG, der Deutsche Bahn AG und der Deutschen Bundesbank ergeben sich aus den je- weiligen aktuellen Geschäftsberichten. Als börsennotier- tes Unternehmen unterliegt die Deutsche Post AG dem Deutschen Corporate Governance Kodex und den darin geregelten Veröffentlichungspflichten. Die Deutsche Bahn AG und die Deutsche Bundesbank veröffentlichen die individuellen Gehälter freiwillig. Hinsichtlich der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind die Gesamtbezüge des Vorstandes ebenfalls dem Geschäftsbericht zu ent- nehmen. Sämtliche Geschäftsberichte sind öffentlich zu- gänglich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/8113, Frage 7): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bahn AG das Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ nicht nur personell, sondern auch finanziell und logistisch un- terstützt, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es zu den Aufgaben der Deutsche Bahn AG gehört, ihre wirt- schaftlichen Interessen über Volksbegehren zu artikulieren? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt die Deutsche Bahn AG das Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ weder finanziell noch sonst materiell. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 10): Mit welchem Ziel führt die Bundesregierung mit der Lan- desregierung Schleswig-Holstein Gespräche über die Zukunft des Herrentunnels in Lübeck, wie Günther Meienberg, Minis- terialdirigent im Kieler Verkehrsministerium, berichtet (Lübe- cker Nachrichten vom 24. Januar 2008), und welche Verkehrs- projekte wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Falle einer Übernahme des 176 Millio- nen Euro teuren Herrentunnels, der ursprünglich als „Public- Private-Partnership-Projekt“ geplant war, zurückstellen? Bislang haben mit der Landesregierung Schleswig- Holstein keine Gespräche über die Zukunft des Herren- tunnels in Lübeck stattgefunden. Eine Übernahme des Lübecker Herrentunnels durch den Bund wird nicht er- wogen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Druck- sache 16/8113, Fragen 11 und 12): Z § s Z ( t t m N D D „ b d e F v s k b n m T A e d h s F Z d l a g v d s d z h w n t w b i e T A B (C (D Wie viele Beschäftigte der Stasi-Unterlagenbehörde sind als dem ehemaligen DDR-Regime verbunden gewesen („system- nah“) anzusehen, und in jeweils welchen Funktionen waren diese Personen vor der friedlichen Revolution von 1989 tätig? Welche Maßnahmen sind durch die Bundesregierung bzw. die Leitung der Stasi-Unterlagenbehörde unternommen wor- den, um sicherzustellen, dass ehemals „Systemnahe“ nicht in leitenden Funktionen der Behörde, an Stellen mit Antragstel- lerkontakt oder unkontrolliertem Aktenzugang tätig sind? u Frage 11: Für den Begriff „systemnah“ wurden die Kriterien des 19 BAT-O und der Verwaltungsvorschrift des Sächsi- chen Staatsministeriums des Innern herangezogen. Im weifel wurden die Kriterien des BAT-O angewandt Beispiel: Die Sächsische Verwaltungsvorschrift bewer- et die Tätigkeit erst ab Abteilungsleiter in einem Minis- erium als systemnah, der BAT-O spricht bereits von ittlerer oder oberer Führungskraft als „systemnah“). icht alle ehemaligen Angehörigen des öffentlichen ienstes oder staatsnaher Organisationen in der früheren DR werden generell als „systemnah“ angesehen. Die Systemnähe“ wird nur vermutet bei ehemaligen Mitar- eitern, die herausgehobene Funktionen innehatten. Als erartige Funktionen kommen insbesondere in Betracht ine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche unktion in der SED, dem FDGB, der FDJ oder einer ergleichbar systemunterstützenden Partei oder Organi- ation, eine Tätigkeit als mittlere oder obere Führungs- raft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft eim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates ei- es Kreises oder einer kreisfreien Stadt (Oberbürger- eister) oder in einer vergleichbaren Funktion und eine ätigkeit bei bewaffneten Organen und Kampfgruppen. ufgrund der genannten Beurteilungsmaßstäbe wurde ine Zahl von 27 Beschäftigten bei der BStU ermittelt, ie unter den Begriff „systemnah“ fallen. Sie waren in erausgehobenen Funktionen im Sinne der obigen Dar- tellung tätig: 15 bei der SED bzw. Blockparteien oder im DGB, 8 in staatlichen Funktionen sowie 4 bei der NVA. u Frage 12: Die Bundesregierung und die Bundesbeauftragte für ie Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema- igen Deutschen Demokratischen Republik haben sich n der Empfehlung des Gutachtens über die Beschäfti- ung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU, das on Professor Klein und Professor Schroeder im Auftrag es BKM im Mai 2007 erstellt wurde, orientiert. Danach ollte die Anzahl der Personen ermittelt werden, die als em ehemaligen DDR-Regime verbunden gewesen an- usehen sind (siehe Antwort zu Frage 11). Die Gutachter aben empfohlen: „Ehemals ,Systemnahe‘ (beispiels- eise in höheren SED-Rängen oder staatlichen Funktio- en tätig gewesene Personen) sollten in leitenden Funk- ionen der Behörde grundsätzlich nicht beschäftigt erden.“ Weitere Empfehlungen zu der Verwendung ha- en sie nicht gegeben. Bezogen auf die Verwendungen n der Vergangenheit kommen drei Personen infrage. In inem Fall wird eine Umsetzung angestrebt. Zwei üben ätigkeiten aus, die die Behördenaufgabe (das heißt kteneinsicht, Überprüfung, Archivverwaltung sowie ildung und Forschung) nicht unmittelbar berühren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15227 (A) ) (B) ) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 13): Liegt es nicht nahe, angesichts der Absage einer Beteili- gung am Projekt „Sichtbares Zeichen“ durch die polnische Regierung den Warschaubesuch vom Staatsminister und Be- auftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, am 5. Februar 2008 als gescheitert anzuerkennen und festzustellen, dass die polnische Regierung zwar beruhi- gende Worte gefunden hat, um die deutsch-polnischen Bezie- hungen nicht zu belasten, dass die Bundesregierung aber in der Sache inhaltlich gescheitert ist und es sich um einen Rück- fall in nationalgeschichtliches Denken bzw. eine schlichte Weiterführung rein national geprägter Erinnerung handelt? Die Gespräche von Staatsminister Neumann mit Staatssekretär Bartoszewski in Warschau am 5. Februar dienten der Verständigung über historische Fragen in den Beziehungen zwischen den beiden Ländern und in die- sem Kontext auch der Unterrichtung der polnischen Re- gierung über das Konzept des geplanten „Sichtbaren Zeichens gegen Flucht und Vertreibung“. Diese Unter- richtung ging auf eine Zusage der Bundeskanzlerin an den polnischen Ministerpräsidenten Tusk bei dessen Berlinbesuch am 11. Dezember 2007 zurück. Die polni- sche Seite hat für die umfassende Unterrichtung gedankt und anerkannt, dass es die Absicht der deutschen Seite ist, die Vertreibung in ihrem historischen Zusammen- hang darzustellen und dabei auch die Deportation polni- scher Bevölkerung zu berücksichtigen. Polen beabsich- tigt nicht, sich formell am „Sichtbaren Zeichen“ zu beteiligen, schließt jedoch eine Beteiligung polnischer Historiker nicht grundsätzlich aus. Von einem Scheitern der deutsch-polnischen Gespräche zum „Sichtbaren Zei- chen“ kann also keine Rede sein. Die Gespräche in War- schau wie auch der Besuch des polnischen Kulturminis- ters Zdrojewski in Berlin am 15. Februar dienten auch dem Dialog zur Frage des historischen Gedenkens, ins- besondere im Zusammenhang des bevorstehenden 70. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges Beide Seiten haben ihre Absicht bekräftigt, gemeinsam das „Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität“ mit neuem Leben zu erfüllen, das als europäisches Fo- rum des historischen Dialoges dienen soll. Darüber hi- naus wurden auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei verschiedenen Gedenkprojekten erörtert, unter ande- rem bei der Renovierung des Mahnmals auf der Wester- platte und den Planungen zu einem „Museum für Krieg und Frieden im 20. Jahrhundert“ in Danzig. Von einem „Rückfall in national geprägte Erinnerung“ kann also ebenfalls gar keine Rede sein. Die Gespräche in War- schau haben dazu beigetragen, dass sich der Dialog zum „Sichtbaren Zeichen“ versachlicht hat und in Polen be- stehende Missverständnisse über die Planungen der Bun- desregierung ausgeräumt werden konnten. Die Bundes- regierung respektiert die polnische Entscheidung, sich nicht formell am „Sichtbaren Zeichen“ zu beteiligen. Sie misst der Fortführung des Dialogs über das gemeinsame Gedenken mit Polen große Bedeutung bei. Dies ist beim Besuch von Kulturminister Zdrojewski erneut unterstri- chen worden. Bei den Besuchen von Ministerpräsident Tusk und Außenminister Sikorski im Dezember in Ber- lin haben beide Seiten bekräftigt, partnerschaftliche und k R F j d m u t e A d F N b s z v K n r u M g M M d t M A d d s (C (D ooperative Beziehungen entwickeln zu wollen, in deren ahmen auch die aus der Vergangenheit herrührenden ragen vertrauensvoll behandelt werden können. Der üngste Dialog zum „Sichtbaren Zeichen“ hat gezeigt, ass die Behandlung dieser schwierigen Kapitel der ge- einsamen Vergangenheit im gegenseitigen Respekt nd Vertrauen möglich ist, und die sich insgesamt posi- iv und kooperativ entwickelnden Beziehungen nicht be- inträchtigt. nlage 8 Antwort er Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer auf die rage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 15): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan über die Notwendigkeit des Erlernens sowohl der deutschen Sprache als auch der Förderung des Erwerbs der Muttersprache im Hinblick darauf, – dass auch der Nationale Integrationsplan auf Seite 48 die Auffassung vertritt, dass „der gute Erwerb der Mutterspra- che (…) eine wesentliche Voraussetzung für die Entwick- lung von Sprachkompetenz, auch für den Erwerb der Spra- che des Aufnahmelandes, hier also des Deutschen [ist]“, – dass aber in den hierfür maßgeblichen Arbeitsgruppen 2 und 3 des Integrationsgipfels („Spracherwerb“ und „Bil- dung“) weder der Bund noch Länder oder Kommunen eine einzige Selbstverpflichtung zur Förderung des Er- werbs der Muttersprache abgegeben haben? Für eine erfolgreiche Teilhabe am Bildungs- und Aus- ildungssystem und im späteren Beruf ist die Beherr- chung der deutschen Sprache unabdingbare Vorausset- ung. Deshalb ist die Förderung der deutschen Sprache orrangiges Ziel in allen Bildungsinstitutionen von der ita über Schule bis hin zu Ausbildung und Beruf. Die atürliche Mehrsprachigkeit von Kindern aus Zuwande- erfamilien stellt eine Bereicherung für die Gesellschaft nd das einzelne Individuum dar. Die Vermittlung der uttersprache ist originäre Aufgabe von Eltern. Durch eeignete Angebote sollte die gute Beherrschung der uttersprache gefördert werden. Die Bedeutung der uttersprache wurde einvernehmlich von den Mitglie- ern der Arbeitsgruppen 2 und 3 im Nationalen Integra- ionsplan festgestellt. Die schulische Förderung der ehrsprachigkeit ist Aufgabe der Länder. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- ache 16/8113, Fragen 16 und 17): Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Aus- landseinsätze der Polizeien des Bundes und der Länder im Jahr 2007, und wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden dabei verletzt und getötet (bitte nach den Einsatzländern auf- listen)? Wie viele der Polizistinnen und Polizisten wurden bei die- sen Auslandseinsätzen im Jahr 2007 einsatzbedingt verletzt und getötet (bitte nach den Einsatzgebieten auflisten)? 15228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 (A) ) (B) ) Zu Frage 16: Für die Auslandseinsätze der Polizeien des Bundes und der Länder sind im Jahr 2007 die folgenden auslandsbe- dingten Mehrkosten entstanden. Darunter sind auslands- bedingte Personalkosten, Reisekosten, Transportkosten, Kosten für die persönliche Ausstattung sowie für die Vor- und Nachbereitung der Beamten zu verstehen. Zu Frage 17: Im Rahmen der Auslandseinsätze wurden im Jahr 2007 einsatzbedingt drei Polizisten (ein Beamter im Su- dan, zwei Beamte in Afghanistan) leicht verletzt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 16/8113, Frage 18): Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom- men, um dem im Rahmen der anlässlich der deutschen EU- Ratspräsidentschaft durchgeführten Konferenz „Advancing eGovernment“ am 1. März 2007 geäußerten Willen, dass „zu- künftig der Austausch von elektronischen Dokumenten voll- ständig auf der Basis von offenen Dokumentenaustauschfor- maten erfolgen soll“, näher zu kommen? Die Frage des Einsatzes offener Dokumentenformate war ein wesentlicher Themenschwerpunkt der vom BMI durchgeführten Konferenz „Advancing E-Government“ am 1. März 2007. Am Vortag der Konferenz wurde das Thema zudem in einem zusammen mit der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop ausführlich mit den EU-Mitgliedstaaten sowie Industrievertretern disku- tiert. Als Ergebnis konnte die deutsche Präsidentschaft zusammen mit den Mitgliedstaaten folgende Schlussfol- g t U m d r a d m t U g i D b s d S B N s D A d A s m S i o I r 2 ( A d A s o F s k UNMIK (Kosovo) 3 391 338 Euro UNOMIG (Georgien) 84 025 Euro UNMIL (Liberia) 131 407 Euro UNMIS (Sudan) 156 043 Euro EU-AMIS (Darfur-Sudan) 95 466 Euro EUPOL COPPS (Palästinen- sische Autonomiegebiete) 30 397 Euro EU-Planning Team (Kosovo) 9 770 Euro EUPOL AFG (Afghanistan) Bilaterales Projekt (GPPT) Afghanistan 1 289 721 Euro EUPM BiH (Bosnien- Herzegowina) 634 379 Euro EUBAM MD/UA (Moldavien/ Ukraine) 41 993 Euro EUBAM Rafah (Palästinensische Autonomiegebiete, Gaza) 121 830 Euro Gesamt 5 986 369 Euro (C (D erungen ziehen: „Für alle Beteiligten muss der Aus- ausch von Dokumenten und Daten zwischen Behörden, nternehmen und Bürgern ohne technische Hindernisse öglich sein. Die öffentliche Verwaltung darf nieman- en von der Beteiligung an einem elektronischen Verfah- en aufgrund der Nutzung eines bestimmten Produkts usschließen. Die Mitgliedstaaten sind sich darin einig, ass zukünftig der Austausch von elektronischen Doku- enten vollständig auf der Basis von offenen Dokumen- enaustauschformaten erfolgen soll.“ Das BMI hat zur msetzung dieser Ziele im Juni 2007 eine ressortüber- reifende Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es st, einen Umsetzungsplan für die Einführung offener okumentenformate in der Bundesverwaltung zu erar- eiten. Die Arbeitsgruppe hat inzwischen technische Lö- ungen getestet und ist momentan damit beschäftigt, iese Tests auszuwerten und die sich daraus ergebenden chlussfolgerungen zu ziehen. Daneben arbeiten das MWi, das AA und das BMI in den hierfür zuständigen ormierungsausschüssen des DIN mit, um die Interes- en der Bundesregierung bei der Standardisierung von okumentenformaten geltend zu machen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des bgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) (Druck- ache 16/8113, Frage 19): Wie viele Sivas-Attentäter halten sich derzeit nach Kennt- nis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland auf? Der Bundesregierung sind insgesamt 24 Personen na- entlich bekannt, die angeblich am Brandanschlag von ivas am 2. Juli 1993 beteiligt gewesen sind und die sich n der Bundesrepublik Deutschland erwiesenermaßen der möglicherweise aufhalten oder aufgehalten haben. nsoweit hat sich der Kenntnisstand der Bundesregie- ung seit der Antwort der Bundesregierung vom 31. Juli 006 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Bundestagsdrucksache 16/2324) nicht verändert. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des bgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) (Druck- ache 16/8113, Frage 20): Was hat die Bundesregierung seit ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (Bundestagsdruck- sachen 16/994, 16/2324) unternommen, um in der Bundes- republik Deutschland den aktuellen Aufenthaltsort der in der Türkei rechtskräftig Verurteilten festzustellen und sie gemäß Auslieferungsersuchen den türkischen Behörden zu überstel- len? Die Bundesregierung entscheidet in jedem Einzelfall, b eingehende Ersuchen türkischer Behörden in die ahndungsinstrumente des Bundeskriminalamtes einge- tellt werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass eine Auslieferungshinderungsgründe ersichtlich sind. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15229 (A) ) (B) ) Im Falle einer Festnahme des Verfolgten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird dann das dafür vorgesehene Auslieferungsverfahren in Gang gesetzt. Hier prüft das zuständige Oberlandesgericht zunächst die Zulässigkeit der Auslieferung. Für den Fall einer positiven Zulässigkeitsentscheidung prüft die Bundes- regierung anschließend im Bewilligungsverfahren, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Bei ei- ner negativen Zulässigkeitsentscheidung ist die Bundes- regierung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts ge- bunden und kann eine Auslieferung nicht bewilligen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab- geordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 16/8113, Frage 21): Wie beurteilt die Bundesregierung den in Deutschland ab- gelaufenen Standardisierungsprozess vor dem Hintergrund des im Januar 2008 gestarteten neuen Missbrauchsverfahrens gegen Microsoft, bei dem die EU-Kommission prüfen will, ob sich der Konzern während des ISO-Standardisierungsverfah- rens widerrechtlich verhalten hat? Die Bundesregierung gibt zu laufenden Verfahren keine Stellungnahmen und Beurteilungen ab. Die Euro- päische Kommission hat gegen die Microsoft Corporation zwei Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Art. 82 des EG-Vertrages eingeleitet (missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung). Presse- berichten zufolge (unter anderem heise-online vom 8. Fe- bruar 2008) will die EU-Kommission dabei auch prüfen, ob sich dieser Hersteller während des ISO-Standardisie- rungsverfahrens für sein Dokumentenformat Open- OfficeXML (OOXML) „widerrechtlich“ verhalten hat. In allen Fällen handelt es sich um noch nicht abgeschlossene Untersuchungen. Die Bundesregierung wird diese Unter- suchungen allerdings aufmerksam beobachten. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 22): Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizi- tät nach § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes erarbeiten, fer- tigstellen und veröffentlichen, nachdem bereits im September letzten Jahres der Monitoringbericht zum Bereich des Gas- sektors veröffentlicht wurde? Voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2008. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 23): n h s e l m d d f w m A d A D g R t B t d r g v a t H u K d Z K r (C (D Hält die Bundesregierung die Unterlagen, die von dem Nordstream-Pipeline-Konsortium eingereicht worden sind, für soweit ausreichend, dass die deutschen Genehmigungsbe- hörden über eine Genehmigung entscheiden können, und wel- che Bedeutung misst die Bundesregierung den Gutachten zu, die die schwedische Regierung als unerlässliche Basis für die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens beim Antragsteller angemahnt hat? Den zuständigen deutschen Behörden liegen derzeit och keine Antragsunterlagen vor. Die Nord Stream AG at die Einreichung von umfassenden Unterlagen ein- chließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie für das rste Halbjahr 2008 angekündigt. Die Vorlage sachdien- icher Unterlagen für das nationale schwedische Geneh- igungsverfahren ist Sache der Nord Stream AG. Soweit ie von schwedischer Seite angemahnten Gutachten für ie grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü- ung nach der ESPOO-Konvention von Relevanz sind, ird eine Bewertung im Rahmen des nationalen Geneh- igungsverfahrens erfolgen. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 24): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Berichte/Infor- mationen des ARD-Magazins Report Mainz, wonach der deutsche Waffenhersteller Heckler & Koch mit dem US-Un- ternehmen Blackwater, deren Söldnertruppe nach einer Unter- suchung des US-Parlaments im Irak viele Menschen illegal tötete und die auch in Afghanistan schwerwiegend Menschen- rechte verletzte, aufgrund einer öffentlich propagierten Ko- operationsvereinbarung gemeinsam Waffen entwickeln will und schon derzeit außenwirtschaftlich genehmigungspflich- tige Rüstungsgüter wie unter anderem ihr Sturmgewehr HK417 an die Firma Blackwater gelangen ließ, und hielte die Bundesregierung es angesichts solcher Kooperation sowie des Einsatzes dieser deutschen Waffen mit ihren politischen Rüs- tungsexportgrundsätzen aus dem Jahr 2000 sowie ihrer politi- schen Ablehnung des Irak-Krieges für vereinbar, Bundesauf- träge etwa zur Ausrüstung der Bundeswehr weiterhin Heckler & Koch zu erteilen, zumal falls deren Waffen an Blackwater un- ter Umgehung deutscher Genehmigungspflicht geliefert wor- den sind? Die Bundesregierung hat keine Ausfuhrgenehmigun- en für die Lieferung von Kriegswaffen oder sonstigen üstungsgütern für den Endempfänger Blackwater er- eilt, weder nach USA, Afghanistan, Irak noch in andere estimmungsländer. Es entspricht der restriktiven Rüs- ungsexportpolitik der Bundesregierung und ständiger eutscher Verwaltungspraxis, bei Kriegswaffenausfuh- en grundsätzlich nur staatliche Stellen als Endempfän- er zu akzeptieren. Genehmigungen für die Belieferung on privaten Sicherheitsunternehmen mit Kriegswaffen us Deutschland werden daher grundsätzlich nicht er- eilt. Die Zusammenarbeit der US-Tochter der Firma eckler & Koch mit dem US-Unternehmen Blackwater nterliegt allein dem US-Recht und nicht dem deutschen riegswaffenkontrollrecht bzw. Außenwirtschaftsrecht, a dieses nur auf deutschem Territorium anwendbar ist. ur Entwicklung einer neuen Waffe durch Heckler & och mit der Firma Blackwater liegen der Bundesregie- ung keine Erkenntnisse vor. Ausfuhrgenehmigungen 15230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 (A) ) (B) ) wurden in diesem Zusammenhang nicht erteilt. Es be- steht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit keine Veranlassung, die Auftragsvergabepraxis gegen- über der Firma Heckler & Koch infrage zu stellen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 16/8113, Fragen 25 und 26): Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregie- rung einzuleiten, um Massenentlassungen und Standortverla- gerungen von Großunternehmen zur Renditesteigerung (siehe Nokia) künftig einen Riegel vorzuschieben? Wie steht die Bundesregierung zu einer Fristverlängerung von derzeit fünf auf sieben Jahre, was die Bindung von Sub- ventionsvergaben an den Erhalt von Arbeitsplätzen angeht? Zu Frage 25: Es ist das Ziel der Bundesregierung, die wirtschaftli- chen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass in Deutschland ansässige Unternehmen erfolgreich arbei- ten können. Wirtschaften ist dabei immer ein dynami- scher Prozess und Deutschland unterliegt – wie alle Volkswirtschaften – einem steten wirtschaftlichen Struk- turwandel. Wichtig ist, dass im Zusammenhang mit ei- nem Wegfall von Arbeitsplätzen zeitnah neue Perspekti- ven für die Menschen vor Ort geschaffen werden können. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, da- mit im Strukturwandel auch neue Beschäftigungschan- cen erkannt und ergriffen werden. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung ist deshalb darauf ausgerichtet, die Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland weiter zu verbessern. Beispielhaft sind zu nennen die Unternehmensteuer- reform, die deutliche Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und die Reduzierung bürokra- tischer Lasten für Unternehmen. Deutschland hat trotz gestiegener konjunktureller Risiken allen Anlass zur Zu- versicht. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem nun fast schon drei Jahre andauernden Wachstumspro- zess. Deutschland ist nach wie vor Exportweltmeister und profitiert damit selbst in erheblichem Maße von der Globalisierung. Derzeit entstehen in Deutschland pro Tag 1 600 neue Arbeitsplätze durch Investitionen von Unternehmen. Bei allen notwendigen Anstrengungen der Politik muss klar bleiben: Die Entscheidung über In- vestitionen von Unternehmen – einschließlich der Ent- scheidung über Einstellung oder Entlassung von Arbeit- nehmern ebenso wie über Standortschließung oder Neuerrichtung – muss in der unternehmerischen Verant- wortung bleiben. Diese Aufgabe kann in der sozialen Marktwirtschaft nicht vom Staat übernommen werden. Zu Frage 26: Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern darüber diskutieren, ob gegebenenfalls Anpassungen bei den na- tionalen Förderregeln notwendig und sinnvoll sind. Da- bei ist aus Sicht der Bundesregierung zu beachten, dass eine Verschärfung der nationalen Förderregeln jedenfalls n e u A d A s g f I e h z E ( m C l d g M s a A d A F G t z n m u d (C (D icht dazu führen darf, dass der Standort Deutschland inseitig einen Wettbewerbsnachteil im europäischen nd weltweiten Wettbewerb erleidet. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- ache 16/8113, Frage 27): Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer strukturpoliti- schen Verantwortung für Gesamtdeutschland und den weite- ren Aufbau Ost Möglichkeiten, um beispielsweise bei der beabsichtigten Verlagerung der Computerspielmesse „Games Convention“ von Leipzig/Sachsen voraussichtlich nach Köln und dem damit verbundenen Verlust der wichtigsten Messe für den einzigen großen Messestandort in den östlichen Bun- desländern und dem damit wiederum direkt wie indirekt ver- bundenen Verlust von Arbeitsplätzen in einer Region mit ho- her Arbeitslosigkeit tätig zu werden? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeiten, in eschäftliche Aktivitäten der Messewirtschaft einzugrei- en. Weder hat sie dazu Rechtsgrundlagen noch ist es im nteresse des Wirtschaftslebens, sich in Geschäftsfelder inzumischen, die zum marktwirtschaftlichen Gesche- en zählen. Der Wechsel von Messen und Ausstellungen wischen Messeorten ist nicht ungewöhnlich. Eine ntscheidung zur Verlegung der „Games Convention“ Erlebnismesse für interaktive Unterhaltung, Infotain- ent, Edutainment und Hardware mit GC Developers onference (GDC)) ist noch nicht gefallen. Sie wird etztendlich vom zuständigen Trägerverband BIU – Bun- esverband Interaktive Unterhaltungssoftware, Berlin, etroffen. Da die „Games Convention“ im Besitz der esse Leipzig ist, wird diese mit Sicherheit die Veran- taltung – wenn es dazu kommt – nur mit Konditionen us ihrem Portfolio entlassen. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/8113, rage 28): Werden beim Bezug bzw. der Beantragung von Arbeitslo- sengeld II (ALG II), Sozialhilfe und Grundsicherung im Rah- men von Wahltarifen nach § 53 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gezahlte Prämien sowie nach Ein- führung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 eventuelle Prämien gemäß § 242 Abs. 2 SGB V der gesetzlichen Kran- kenkassen an ihre Mitglieder als Einkommen oder sonstige Einnahme auf die oben genannten Leistungen angerechnet, und welche Auswirkungen auf die Wahl der Krankenkasse durch Bezieher sozialer Leistungen erwartet die Bundesregie- rung infolge der getroffenen Regelung? Beide Prämien sind unterschiedlich zu behandeln. rundsätzlich gilt: Prämien nach § 242 Abs. 2 des Fünf- en Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden bei Be- iehern von Arbeitslosengeld II und von Leistungen ach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Einkom- en angerechnet. Hintergrund ist, dass es sich insoweit m Einkommen handelt, das keinem anderen Zweck ient als die Leistungen zur Sicherung des Lebensunter- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15231 (A) ) (B) ) halts. Dagegen wären Prämien aufgrund von Wahltarifen nach § 53 Abs. 2 SGB V grundsätzlich nicht anzurech- nen, da sie als zweckbestimmte Einnahme einem ande- ren Zweck als die Leistungen zur Sicherung des Lebens- unterhalts dienen. Allerdings ist bei der Prämie nach § 53 Abs. 2 SGB V darauf hinzuweisen, dass der ihr zu- grunde liegende Wahltarif nicht von allen in der Frage genannten Leistungsempfängern gewählt werden kann. Im Einzelnen gilt folgendes: Den Wahltarif nach § 53 Abs. 2 SGB V können nur Personen wählen, deren Bei- träge zur Krankenversicherung nicht vollständig von Dritten getragen werden. Bei krankenversicherten Emp- fängern von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozial- gesetzbuch werden die Beiträge vollständig von Dritten getragen. Das Gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslo- sengeld II, die nur aufgrund des Leistungsbezugs kran- kenversichert sind und deren Beiträge ausschließlich vom Bund getragen werden. Damit besteht eine Wahl- möglichkeit nur für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die da- her einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieje- nigen Leistungsbezieher, die Wahltarife nach § 53 Abs. 2 SGB V wählen können, dies gerade im Hinblick auf die mögliche und anrechnungsfreie Prämienzahlung tun werden. Damit wird dem Ziel der Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens und Verstärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen auch bei die- sem Personenkreis Rechnung getragen. Da die Prämien- zahlung auf 20 Prozent der vom Mitglied im Jahr getra- genen Beiträge begrenzt ist, ist der finanzielle Anreiz für die in der Fragestellung genannten Personenkreise eher gering. Die Wahl der Krankenkasse durch den Versicher- ten hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die bishe- rigen Beitragssätze bzw. die zukünftig eventuell zu entrichtenden Zusatzbeiträge oder möglichen Prämien- zahlungen sind dabei nur ein Entscheidungskriterium von vielen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Druck- sache 16/8113, Fragen 29 und 30): Aus welchem Grund bekam der in Solling vorige Woche aufgefundene 58-jährige Hungertote seit Oktober 2007 kein Arbeitslosengeld mehr und musste seine Wohnung räumen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse davon, ob die zu- ständigen Behörden Informationen darüber hatten, dass der 58-jährige erwerbslose Hungertote keine soziale Absicherung mehr hatte und seine Wohnung räumen musste, und, wenn ja, wie hat sie auf diese Fakten konkret reagiert? Zu Frage 29: Der Verstorbene hat bis zum Erschöpfen seines An- spruchs am 17. Oktober 2007 laufend Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit Hannover bezogen. Dass der Verstorbene seine Wohnung räumen musste, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Der für die Vermei- dung von Wohnungslosigkeit in der Stadt Hannover zu- ständigen Stelle lag keine Mitteilung des zuständigen Gerichts über den Eingang einer Räumungsklage bzw. über einen bevorstehenden Räumungstermin vor. Auch a d m i r d o m n Z n A z ü s g g H B w m s A n r h ü E d n w A d d ( f A 1 w B v A d d ( (C (D us weitergehenden Recherchen ist nicht ersichtlich, ass der Verstorbene seine letzte Wohnung räumen usste. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass m Fall des Verstorbenen kein Zwangsräumungsverfah- en anhängig war. Einige Pressemeldungen führen aus, er Verstorbene habe seine letzte Wohnung in Hannover rdentlich gekündigt, um eine Arbeit in Köln aufzuneh- en. Die Bundesregierung kann dies weder bestätigen och dementieren. u Frage 30: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Verstorbene achweislich keine Leistungen der Grundsicherung für rbeitsuchende bei der für die Umsetzung des SGB II uständigen Stelle in Hannover beantragt hat, obwohl er ber die Möglichkeiten der Beantragung von Arbeitslo- engeld II nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosen- eld informiert wurde. In einem persönlichen Beratungs- espräch am 3. September 2007 in der Agentur für Arbeit annover wurde dem Verstorbenen das Verfahren zur eantragung von Arbeitslosengeld II erläutert, und es urden die Kontaktdaten der zuständigen Arbeitsge- einschaft ausgehändigt. Darüber hinaus enthält die tandardisierte schriftliche Mitteilung über das Ende des nspruchs auf Arbeitslosengeld ausführliche Informatio- en zur Beantragung von Leistungen der Grundsiche- ung für Arbeitsuchende. Inwiefern die zuständigen Be- örden darüber hinaus weitergehende Informationen ber die soziale Absicherung des Verstorbenen nach dem nde seines Arbeitslosengeldbezuges hatten, ist der Bun- esregierung nicht bekannt. Zur angesprochenen Woh- ungsräumung wird auf die Antwort zu Frage 29 hinge- iesen. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/8113, Frage 31): Wie hoch ist der Anteil der Frauen an den momentan in Ein-Euro-Jobs tätigen Erwerbslosen? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit be- anden sich im Oktober 2007 (endgültige Daten, ohne ngaben der zugelassenen kommunalen Träger) 09 076 Frauen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehrauf- andsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 Zweites uch Sozialgesetzbuch. Dies entspricht einem Anteil on 41,4 Prozent. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/8113, Frage 32): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nichtleistungs- empfängerinnen, die aufgrund der Anrechnung des Partner- einkommens in der Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf ALG II haben und deshalb keine Adressatinnen der Eingliede- rungsleistungen des SGB II sind, arbeitsmarktpolitische För- derleistungen und Eingliederungshilfen erhalten? 15232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 (A) ) (B) ) Alle arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen haben Zugang zu den Beratungs- und Vermittlungsdienstleis- tungen der Bundesagentur für Arbeit. Auch der überwie- gende Teil der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist nicht abhängig von einem Anspruch auf Arbeitslosen- geld. Arbeitslose, die wegen hohen Partnereinkommens oder Vermögens nicht hilfebedürftig sind und deshalb keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, haben An- spruch auf Beratung und Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit. Neben Beratungs- und Vermittlungsleistun- gen können sie bei Vorliegen der sonstigen Vorausset- zungen durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpoli- tik nach dem SGB III unterstützt werden und alle zu ihrer beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Leistungen erhalten (zum Beispiel Übernahme der Kos- ten für die berufliche Weiterbildung, wie Lehrgangsge- bühren, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten). Die Ent- scheidung über die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung ist auf der Grundlage von För- derkriterien zu treffen, die sich unter anderem an der Notwendigkeit und der Erfolgsaussicht einer Maßnahme orientieren. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck- sache 16/8113, Frage 33): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ne- ben der Halbierung der Arbeitslosigkeit nun durch die Verfas- sungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II auch ein zweites zentrales Ziel der Hartz-Reformen – die Er- bringung der Hilfe aus einer Hand – verfehlt wird? Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 lag die Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen zugrunde. Sie hatten sich dagegen ge- wandt, dass den Kreisen und kreisfreien Städten durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Aufgabe zukommt, Leistungen für Heizung und Unterkunft und sozial flankierende Leistungen zu erbringen. Daneben war die Bildung von Arbeitsgemeinschaften und die Übertragung von Aufgaben durch die Kommunen auf diese Arbeitsgemeinschaften Gegenstand der Verfas- sungsbeschwerde. Die Landkreise sahen ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Bundesver- fassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass die Zuweisung der Leistungen für Unterkunft und Hei- zung und der flankierenden Leistungen an die Kreise und kreisfreien Städte verfassungsgemäß ist. Es hat so- mit die Verfassungsbeschwerde in ihrem zentralen Punkt zurückgewiesen und die Auffassung der Bundesregie- rung bestätigt. Bestätigt hat das BVerfG auch, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Zusammenführung des historisch auf Bund und Kommune aufgeteilten Sachverstandes auf dem Gebiet der Fürsorge und der Arbeitsvermittlung allgemein als sinnvoll und notwendig angesehen wird. Allerdings sind die aus Kommune und örtlicher Agentur für Arbeit ge- bildeten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach § 44 b SGB II nach dem Urteil nicht mit der Verfassung verein- b u B s S D r d l A d d ( S n 6 l d A d d ( s A e d n g t d d f A e ü A d d ( (C (D ar, da sie das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nd die Grenzen des zulässigen Zusammenwirkens von undes- und Landesverwaltung verletzen. Nach der Ent- cheidung des Bundesverfassungsgerichts ist § 44 b GB II noch bis 31. Dezember 2010 weiter anwendbar. ie ARGEn können also weiterarbeiten. Die Bundes- egierung beabsichtigt, auf der Grundlage der Hinweise es Bundesverfassungsgerichts zügig eine Lösungsmög- ichkeit vorzustellen. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Drucksache 16/8113, Frage 34): Wie hoch ist der aktuelle Prozentsatz der Alleinerziehen- denhaushalte im ALG-II-/Sozialgeldbezug im Vergleich zu Paarelternfamilien? Im September 2007 gab es bei rund 3,67 Millionen GB-II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt 1,297 Millio- en Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Davon waren 63 000 (51 Prozent) Bedarfsgemeinschaften von Al- einerziehenden und 1,11 Millionen (49 Prozent) Be- arfsgemeinschaften von Elternpaaren. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Drucksache 16/8113, Frage 35): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsicht- lich der Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Aufnahme der Vermittlung/Bereitstellung von Kinderbetreuung in den Leistungskatalog des SGB II zur Überwindung der Hartz-IV- Abhängigkeit von Alleinerziehenden vor? Die Fragestellung lässt sich derzeit nicht mit Ge- chäftsdaten aus dem Bereich der Grundsicherung für rbeitsuchende beantworten. Die statistische Bericht- rstattung zu Leistungen nach § 16 (2), zu denen auch ie Bereitstellung von Kinderbetreuung zählt, ist derzeit och im Aufbau begriffen. Da es sich hier um Leistun- en der kommunalen Träger handelt, kann nicht unmit- elbar auf Informationen der IT-Fachverfahren der Bun- esagentur für Arbeit zurückgegriffen werden. Aus iesem Grund kann derzeit keine Aussage dazu getrof- en werden, in welchem Umfang diese Leistungen in nspruch genommen werden und inwieweit sie dazu ge- ignet sind, die SGB-II-Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu berwinden. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) DIE LINKE) (Drucksache 16/8113, Fragen 36 und 37): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15233 (A) ) (B) ) Wie viele Personen waren seit Einführung der 400-Euro- Minijobs von der Überzahlung ihrer Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Rente wegen Erwerbsunfähig- keit betroffen, weil sie die monatliche Hinzuverdienstgrenze um mehr als 350 Euro bzw. um mehr als 400 Euro überschrit- ten hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den oben ge- nannten Euro-Beträgen)? Verfügt die Deutsche Rentenversicherung Bund bei den von vielen Betroffenen als unverhältnismäßig empfundenen Rückforderungen über einen Ermessensspielraum, und, wenn ja, wie wurde hiervon Gebrauch gemacht (bitte aufgeschlüs- selt nach Jahren)? Zu Frage 36: Ich gehe davon aus, dass die Frage dahin gehend zu verstehen ist, ob die relevante Hinzuverdienstgrenze von (und nicht „um mehr als“) 350 Euro (im Jahr 2007, im Jahr 2008 wären es 355 Euro) bzw. künftig 400 Euro überschritten wurde. Tatsächlich gab es häufig Missver- ständnisse bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Hinblick auf die Frage, wie viel beispielsweise zu einer vorgezogenen Vollrente wegen Alters hinzuverdient werden darf. Zu Unrecht wurde angenommen, es könnte neben der Rente eine geringfügige Beschäftigung mit ei- nem Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat ausgeübt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Nach bisherigem Recht besteht in diesen Fällen aber nur noch Anspruch auf eine Teilrente. Das vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 2008 beschlossene Siebte Ge- setz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sieht deshalb – rückwirkend zum 1. Januar 2008 – die Anhebung der Hinzuverdienst- grenze auf die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro für vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommene Voll- renten vor. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 15. Fe- bruar 2008 zugestimmt. Genaue statistische Angaben sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Bereich nicht verfügbar. Festgehalten ist dort, dass im Rentenbestand zum 31. Dezember 2006 rentenversicherungsweit 4 276 Fälle (1 770 Altersren- ten, 2 506 Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähig- keitsrenten), also rund 3 Prozent der Versichertenrenten, von einer Vollrente auf die nächstniedrigere Stufe herab- gesetzt worden sind. Ob diese Betroffenen ein Einkom- men bis 400 Euro (zum Beispiel aufgrund eines Mini- jobs) oder ein höheres Einkommen erzielt haben, ist nicht bekannt. Zu Frage 37: Nach der maßgebenden Vorschrift des § 48 des Zehn- ten Buches Sozialgesetzbuch ist die Deutsche Renten- versicherung Bund im Regelfall verpflichtet, den Rentenbewilligungsbescheid für die Vergangenheit auf- zuheben und überzahlte Beträge zurückzufordern. Aller- dings muss die Behörde ausnahmsweise in sogenannten „atypischen Fällen“ (zum Beispiel bei groben Behörden- fehlern oder wenn der Betroffene durch die rückwir- kende Korrektur nachträglich vermehrt sozialhilfebe- dürftig wird) nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob wegen der besonderen Lage des Falles ganz oder teilweise von einer rückwirkenden Aufhebung des Rentenbescheides abzusehen ist. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund sind die atypischen F d A d g G e e u g B d s r b S v L v v d n „ N d B z d te u w g G b V B F f z G r g d g (C (D älle, in denen eine ausnahmsweise Ermessensentschei- ung erfolgt ist, statistisch nicht erfasst worden. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8113, Fragen 38 und 39): Welche Finanzierungsrisiken für den Betreuungsausbau sieht die Bundesregierung darin, dass von den notwendigen 12 Milliarden Euro bis 2013 erst 2 Milliarden Euro durch den Bund gesetzlich mit dem Sondervermögen fixiert sind, die Zusage über weitere circa 2 Milliarden Euro noch nicht ge- setzlich verankert ist, und vor allem, dass sich Länder und Kommunen noch nicht annähernd über die Verteilung der restlichen Finanzlast von 8 Milliarden Euro verständigt ha- ben? Plant die Bundesregierung für den Fall, dass die Gesetzes- initiative zum Ausbau der Kindertagesbetreuung scheitert, die vom Bund vorgesehene Finanzierungsbeteiligung in Höhe von rund 4 Milliarden Euro zur Finanzierung einer möglichen Kindergelderhöhung heranzuziehen? Der Ausbau der Kinderbetreuung für die Kleinsten ist ines der zentralen Vorhaben der Legislaturperiode und ntscheidend für eine bessere Vereinbarkeit von Familie nd Beruf. Mit der Erwerbstätigkeit von Eltern verrin- ert sich zugleich das Armutsrisiko von Kindern. Die undesregierung ist davon überzeugt, dass es gelingt, ie noch offenen Fragen schnell zu klären und das Ge- etzgebungsverfahren bis zum Ende des laufenden Jah- es erfolgreich abzuschließen: Die ersten Schritte sind ereits im abgelaufenen Jahr mit der Errichtung eines ondervermögens und dem Abschluss der Verwaltungs- ereinbarung über die Finanzhilfen des Bundes an die änder vollzogen worden. Jetzt können die Länder die om Bund bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe on 2,15 Milliarden Euro abrufen und mit der Schaffung er Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren begin- en. Die weiteren rechtlichen Schritte folgen mit dem Kinderförderungsgesetz“ im Laufe des Jahres 2008. eben einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für ie ab 2009 vorgesehene Beteiligung des Bundes an den etriebsausgaben über eine Umsatzsteuerneuverteilung ugunsten der Länder enthält das Kinderförderungsgesetz ie für den Ausbau notwendigen Anpassungen des Ach- n Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII – Kinder- nd Jugendhilfe). Der Referentenentwurf des BMFSFJ ird zurzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Wir ehen fest und sicher davon aus, dass alle notwendigen esetzgebungsmaßnahmen rechtzeitig und wie geplant is Ende 2008 erfolgen werden und die vom Bund zur erfügung gestellten Finanzmittel für Investitions- und etriebskosten wie geplant abfließen. Die Frage der inanzierung der Anteile von Ländern und Kommunen ür die Ausbauperiode in Höhe von 8 Milliarden Euro ist wischen den Ländern und den Kommunen auf der rundlage der jeweils geltenden landesverfassungs- echtlichen Vorschriften zu klären. Im Hinblick auf das emeinsame Interesse von Bund, Ländern und Gemein- en an der Umsetzung der vereinbarten Ausbauziele eht die Bundesregierung davon aus, dass noch offene 15234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 (A) (C) (B) ) Fragen zwischen einzelnen Ländern und Kommunen schnellstmöglich geklärt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Fragen 40 und 41): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Finanzbedarf für den Bundeshaushalt, wenn neben dem ge- planten Betreuungsausbau das Kindergeld und die Kinderfrei- beträge angehoben sowie das Betreuungsgeld eingeführt wer- den sollten, und wie sollen diese Maßnahmen gegenfinanziert werden? Hat das von der Bundesregierung einberufene „Kompetenz- zentrum für familienbezogene Leistungen“ zum Instrument des Betreuungsgeldes eine Wirkungsanalyse erarbeitet oder zumindest eine fachliche Einschätzung vorgelegt, welche die Bundesregierung zur Entscheidungsfindung über eine gesetz- liche Verankerung des Betreuungsgeldes heranzieht, und, wenn nein, warum nicht? Über eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und gege- benenfalls Kindergeldes entscheidet die Bundesregie- rung erst, wenn im Herbst 2008 der nächste Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums (Existenzminimumbericht) vorgelegt wird. Konkrete Überlegungen der Bundesregierung zur eines Betreuungsgeldes erstellt. Dies wird die Bundesre- gierung zu gegebener Zeit veranlassen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Fragen 42 und 43): Inwiefern ist gewährleistet, dass alle abgeschlossenen Ver- träge für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine rechtlich bindenden Wirkungen über den Ablauf der aktuellen Legislaturperiode hinaus entfalten? Und, wenn nein, in welchen Fällen und mit welcher Be- gründung ist dies nicht der Fall? Es ist gewährleistet, dass alle abgeschlossenen Ver- träge für die Öffentlichkeitsarbeit keine rechtlich bin- denden Wirkungen über die Legislaturperiode hinaus entfalten. Das BMFSFJ hat im Bereich Öffentlichkeits- arbeit drei Rahmenverträge abgeschlossen (1. Öffentlich- keitsarbeit allgemein, 2. Internetkommunikation, 3. Ge- staltung Printerzeugnisse). Diese laufen wie folgt aus bzw. sind aufgrund eines Sonderkündigungsrechts inner- halb von vier Wochen kündbar: 1. Öffentlichkeitsarbeit allgemein (Auftragnehmer: Fa- milie Redlich): Laufzeit bis Dezember 2010, jedoch Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 16. Mai 2007 bezüglich eines Betreuungsgeldes ab 2013 liegen nicht vor. Eine Kostenrechnung zum Betreuungsgeld kann daher auch nicht vorliegen. Aus dem gleichen Grund hat das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen auch keine Wirkungsanalyse zur Einführung 2 3 (D Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen, . Internetkommunikation (Auftragnehmer: Init), Lauf- zeit bis Dezember 2009 und . Gestaltung Printerzeugnisse (Auftragnehmer: Kiwi), Laufzeit bis März 2009. 144. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Dann rufe ich auch die Frage 2 der Kollegin Bärbel

    Höhn auf:
    Wann genau haben der Staatssekretär Matthias Machnig

    im BMU und die Parlamentarischen Staatssekretäre Astrid
    Klug und Michael Müller beim Bundesminister für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Bundesminister
    für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar
    Gabriel, Kenntnis von den Untersuchungsergebnissen der
    Firma TTM Mayer erlangt, die im Spätsommer 2006 an das
    Umweltbundesamt geschickt wurden, und wann ist aus der
    Aktenlage nachweisbar, dass das BMU angewiesen hat, dass
    die Rußfilter nach Anlage XXVI zur Straßenverkehrs-Zulas-
    sungs-Ordnung zu prüfen sind?

    As

Rede von Astrid Klug
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Verehrte Frau Abgeordnete, Frau Kollegin Höhn, ich
erlaube mir auch, auf die Fragen etwas umfangreicher zu
antworten, als es hier normalerweise meine Art ist. Es
handelt sich ja um ein sehr komplexes Thema mit einem
sehr langen Vorlauf. Das Informationsbedürfnis ist zu
Recht sehr groß. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen
Antworten einige der aus Ihrer Sicht offenen Fragen
auch beantworten kann.

Sie fragen im ersten Teil der Frage 1 danach, warum
das Bundesumweltministerium erst im Sommer 2007
das zuständige Bundesverkehrsministerium über Unter-
suchungsergebnisse bei schadhaften Dieselrußfiltern in-
formiert hat. Dazu meine Antwort: Es gab bis zum Sommer
2007 keinen Beleg, dass sich mangelhafte Partikelfilter
auf dem Markt befinden. Die ersten belastbaren Hin-
weise, dass bestimmte Partikelfilter möglicherweise die
gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, lagen erst Anfang
August 2007 vor. Daraufhin wurde das Bundesverkehrs-
ministerium unmittelbar informiert. Das Kraftfahrt-Bun-
desamt veranlasste sofort eine Überprüfung der bean-
standeten Partikelfilter. Dabei entstand der Verdacht,
dass sich zumindest ein Partikelfilterhersteller betrüge-
risch durch Manipulation die Allgemeinen Betriebser-
laubnisse für seine Filter erschlichen hat. Das KBA
schaltete die Staatsanwaltschaft ein und löschte die All-
gemeinen Betriebserlaubnisse der betroffenen Partikel-
filter.

Auf Initiative des BMU und des BMVBS haben der
Handel und das Kraftfahrzeuggewerbe Ende November
2007 eine Kulanzvereinbarung für die damals bereits
verbauten circa 40 000 schadhaften Systeme getroffen,
um im Interesse der betroffenen Fahrzeughalter und der
Umwelt möglichst viele schadhafte Systeme schnell, un-

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(C (D ürokratisch und ohne Kosten für den Fahrzeughalter urch funktionierende Systeme zu ersetzen. Zu den näheren Hintergründen und den Details noch inige Informationen. Der Bundesminister für Verkehr, au und Stadtentwicklung hat gemeinsam mit dem Bunesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsichereit im Februar 2006 die 29. Änderungsverordnung zur traßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inklusive der soenannten, mittlerweile berühmt-berüchtigten Anlae XXVI erlassen, die die gesetzlichen Prüfvorschriften ür offene und geschlossene Partikelminderungssysteme ur Nachrüstung definiert. Nur Partikelminderungssyseme, die von einem zertifizierten Prüfinstitut getestet ind und die gesetzlichen Prüfvorschriften erfüllen, eralten demnach eine Zulassung durch das Kraftfahrtundesamt. Eine Mindestanforderung an die zugelasseen Partikelfilter ist eine Filterleistung von mindestens 0 Prozent. Parallel zu der Finalisierung dieser Prüfvorschriften nd der Diskussion um ein gesetzliches Förderproramm für die Filternachrüstung hat das Bundesumweltinisterium das Umweltbundesamt gebeten, ein For chungsvorhaben über die Wirkung der offenen artikelminderungssysteme durchzuführen. Ziel war, die irkungsgrade unterschiedlich aufgebauter offener Par ikelminderungssysteme sowohl bezüglich der Partikelasse als auch der Partikelzahl zu ermitteln. Die Über rüfung sollte laut mehrfacher Weisung durch das undesumweltministerium im Zeitraum Januar bis Auust 2006 ausdrücklich auch nach den Vorgaben der nlage XXVI der 29. Änderungsverordnung zur StVZO tattfinden. Auftragnehmer des UBA-Forschungsvorhabens war ie Schweizer Firma TTM Mayer. Im Oktober 2006 urden erste Teilberichte der Untersuchung vorgelegt. ie Ergebnisse waren allerdings nicht nur nicht nach den rüfvorschriften der Anlage XXVI gemessen und wären aher bei negativen Ergebnissen, wenn es solche gegeen hätte, bezüglich einzelner Filteranbieter rechtlich icht verwertbar gewesen. Es wurde außerdem offenbar, ass die Untersuchung gravierende methodische Mängel ufwies. Für die Untersuchung wurde vom Forschungsnehmer TM Mayer zum Beispiel ein Prüffahrzeug ausgewählt. n das Prüffahrzeug wurden die einzelnen zu überprüfenen Partikelfilter – in der Zahl vier – nacheinander einebaut, um ihre Filterleistung zu messen. Um die Filtereistung des Partikelfilters exakt bestimmen zu können, st es notwendig, dass jeweils vor und nach dem Einbau es Partikelfilters die sogenannten Rohemissionen im rundzustand des Fahrzeuges gemessen werden. Diese essungen wurden nicht durchgeführt. Am Ende der ntersuchung stellte sich allerdings heraus, dass sich das ohemissionsverhalten des Motors im Laufe der Unter uchung aufgrund eines Motorkomponentenschadens tark verändert hatte. Ebenso wurde darauf verzichtet, ür die Messungen der einzelnen Partikelfilter eine eineitliche Konditionierung, also gleiche Messbedingunen, zu schaffen. Nur so wären aber vergleichbare und epräsentative Ergebnisse möglich gewesen. Parl. Staatssekretärin Astrid Klug Die starken Messschwankungen in den Ergebnissen deuten auf sehr instabile Messbedingungen hin. Die vom Forschungsnehmer TTM Mayer durchgeführten Messungen und Berechnungen der partikelmassebezogenen Wirkungsgrade hatten daher keine belastbare Grundlage und keine verwertbare Aussagekraft. Ein weiteres Ziel der Untersuchung war es, rechtlich verwertbare Ergebnisse zu erzeugen für den Fall, dass belastbare Hinweise auf unzureichende Systeme erkennbar geworden wären. Solche Hinweise wären natürlich unmittelbar an die zuständige Zulassungsbehörde weitergeleitet worden. Bestandteil der Anlage XXVI der StVZO, die die deutschen Prüfvorschriften definiert, ist der sogenannte Neue Europäische Fahrzyklus. Auch wenn die TTM-Untersuchung nicht nach den kompletten gesetzlichen Prüfvorschriften der Anlage XXVI gemessen hat, so fanden doch Messungen in diesem Neuen Europäischen Fahrzyklus statt. In diesem für Europa geltenden Testzyklus hatten in der TTM-Studie aber alle geprüften Systeme eine 30-prozentige Minderung und damit die Mindestanforderung nach den gesetzlichen Prüfvorschriften erreicht bzw. deutlich überschritten. Auch aus diesem Grund konnte aus den Ergebnissen damals kein Verdacht auf mangelhafte Systeme abgeleitet werden. Die methodischen Mängel und die unübersichtliche Dokumentation und Darstellung der Ergebnisse aus der TTM-Studie wurden am 1. Dezember 2006 in einer Besprechung von Umweltbundesamt, Bundesumweltministerium, Partikelfilterherstellern, einem Automobilunternehmen und dem Forschungsnehmer selbst erörtert und von den Teilnehmern deutlich kritisiert. Es bestand Einvernehmen, dass Nachprüfungen notwendig sind, und das Umweltbundesamt sagte Nachbesserungen der Untersuchung zu. Das UBA wurde vom BMU am 15. Dezember 2006 erneut angewiesen, wie von Beginn an gefordert Untersuchungen nach Anlage XXVI durchzuführen. Es folgten von Januar bis Mai weitere Anweisungen und Erlasse. Am 1. August 2007 wurden dem Bundesumweltministerium erstmals Untersuchungsergebnisse des Forschungsnehmers zu einem Partikelminderungssystem der Firma GAT vorgelegt, die den Anforderungen der Anlage XXVI entsprechen sollten. Diese Ergebnisse wurden an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet und am 3. August 2007, also zwei Tage später, in einer gemeinsamen Besprechung von BMU, BMVBS und UBA erörtert. Es wurde festgestellt, dass auch diese Messergebnisse nicht ausreichend belastbar waren, da die Prüfvorschriften nicht vollständig eingehalten wurden. Am 10. und 13. August erhielt das BMU Ergebnisse von weiteren Untersuchungen von Partikelminderungssystemen des TÜV Süd und des TÜV Hessen, die durch Dritte initiiert wurden. Diese wurden zwar ebenfalls nicht nach Anlage XXVI durchgeführt, jedoch wurde im Europäischen Fahrzyklus bei nachvollziehbaren Rahmenbedingungen ohne die vorhin erläuterten methodischen Mängel gemessen. m d m n s n m d n u d d s b a a p t z f s d b d U U c 5 B S l s w T F w R n e v B A m w s K G b G t M m (C (D BMU hat BMVBS am 10. und 15. August, also unittelbar danach, über diese Untersuchungen informiert, ie Mängel der einfacheren, preisgünstigeren Partikelinderungssysteme namentlich der Firmen GAT, Ten eco und Bosal aufzeigten. Es bestand Einigkeit zwichen den Ressorts, dass nur auf Basis von Messungen ach Anlage XXVI eine rechtliche Handhabe gegen angelhafte Partikelminderungssysteme besteht. Um ie Tauglichkeit der Partikelminderungssysteme der geannten Firmen festzustellen, hat das KBA daraufhin nverzüglich Nachprüfungen initiiert. Dabei entstand er Verdacht des Betrugs, und die Ergebnisse führten zu en anfangs beschriebenen Konsequenzen. Ich komme jetzt zur Antwort auf die Frage 2. Staatsekretär Machnig hat am 20. Dezember 2006 ein Schreien der Deutschen Umwelthilfe vom 8. Dezember 2006 uf Auskunft über die Ergebnisse der TTM-Studie bentwortet, dort auf das noch nicht abgeschlossene Messrogramm hingewiesen und empfohlen, sich wegen weierer Informationen bezüglich der Prüfdaten bereits ugelassener Partikelminderungssysteme an das Kraftahrt-Bundesamt zu wenden. Das war die erste Befasung der Hausleitung mit Daten der TTM-Studie. Bis dahin und darüber hinaus war die fachlich zustänige Abteilung IG mit dem UBA-Forschungsvorhaben efasst und Staatssekretär Machnig über den schwelenen Konflikt zwischen Bundesumweltministerium und mweltbundesamt bezüglich der Ausgestaltung des BA-Forschungsvorhabens informiert. In der Folge war die Frage, ob dem Auskunftsersuhen der DUH nach Umweltinformationsgesetz vom . Februar 2007 stattgegeben und die nach Ansicht des undesumweltministeriums nicht abgeschlossene TTMtudie veröffentlicht wird, Thema bei diversen Abtei ungsleiterbesprechungen und Rücksprachen von Staatsekretär Machnig. Der Informationsanspruch der DUH ar abzuwägen gegen die methodischen Mängel der TM-Studie und die daraus zwangsläufig abzuleitenden ehlinterpretationen der Ergebnisse mit entsprechenden irtschaftlichen Folgen für die Hersteller und möglichen egressansprüchen für den Fall der Veröffentlichung eier aus unserer Sicht nicht abgeschlossenen Studie. Im Einvernehmen mit Bundesminister Gabriel wurde ntschieden, dass die Ergebnisse der TTM-Studie erst eröffentlicht werden sollen, wenn die Vorgabe des MU, nach Anlage XXVI zu prüfen, durchgesetzt sei. m 3. Juli 2007 lehnte das Umweltbundesamt das Inforationsbegehren der DUH ab. Am 23. November 2007 urde diese Entscheidung vom Verwaltungsgericht Des au aufgehoben. Die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin lug, also ich, hat im Juli 2007 in Telefonaten mit dem eschäftsführer der DUH, Jürgen Resch – Ihnen bestens ekannt –, und am 7. August 2007 in einem persönlichen espräch mit Herrn Resch und den zuständigen Exper en des Bundesumweltministeriums die methodischen ängel der TTM-Studie ausführlich diskutiert. Im August 2007 wurde Bundesminister Gabriel erstals mit dem Konflikt zwischen dem Bundesumweltmi Parl. Staatssekretärin Astrid Klug nisterium und dem Umweltbundesamt bezüglich der Ausgestaltung des Forschungsvorhabens konfrontiert. Nach Vorlage der ersten belastbaren Hinweise auf mangelhafte Systeme und den KBA-Untersuchungen, die ich vorhin geschildert habe, hat Bundesminister Gabriel mich um Verhandlungen bezüglich einer Lösung für die bereits verbauten Systeme gebeten. Ergebnis war die bereits beschriebene Kulanzvereinbarung von Handel und Kfz-Gewerbe. Der Parlamentarische Staatssekretär Müller war zuständigkeitshalber nicht aktiv in den Vorgang eingebunden und hat Ihnen dazu schon eine entsprechende Auskunft im Umweltausschuss gegeben. Zu der Frage, wann das BMU das UBA angewiesen hat, im Rahmen des Forschungsvorhabens auch nach Anlage XXVI der StVZO zu prüfen – das war der zweite Teil Ihrer Frage –, gibt es eine umfangreiche Chronologie, die darüber Aufschluss gibt. Den Berichterstattern des Umweltausschusses wurde gestern Akteneinsicht gewährt. Das Bundesumweltministerium hatte sehr frühzeitig, am 6. Oktober 2005, per E-Mail das UBA um „eine enge Absprache vor und während des Projektes“ zur Überprüfung von Partikelminderungssystemen gebeten. Im Januar 2006, also kurz vor Inkrafttreten der gesetzlichen Prüfvorschriften, ist dem UBA telefonisch vom zuständigen Mitarbeiter des BMU mitgeteilt worden, dass das Messprogramm des Forschungsvorhabens auch nach Anlage XXVI zu erfolgen habe. Der Vizepräsident des UBA, Herr Dr. Thomas Holzmann, hat am 12. Dezember 2007 im Umweltausschuss bestätigt, dass dem Umweltbundesamt im Januar 2006 diese Vorgabe des Bundesumweltministeriums bekannt war. Im Februar 2006 hatte dementsprechend auch ein Mitarbeiter des Umweltbundesamtes den Forschungsnehmer TTM darauf hingewiesen, dass das Forschungsvorhaben „die in der Praxis vorhandenen Rahmenbedingungen bezgl. Zulassung und Einbau zu berücksichtigen“ habe, „den Vorgaben aus der 29. Verordnung entsprechen“ müsse, und damit die Notwendigkeit der Prüfung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Anlage XXVI deutlich gemacht. Den Aktenbeleg finden Sie in den Unterlagen. Der zuständige Mitarbeiter im Bundesumweltministerium hatte dies ebenfalls schriftlich per E-Mail dem Auftragnehmer und nachrichtlich dem Umweltbundesamt am 15. März 2006 übermittelt. Darin wurde auf die Prüfvorschriften nach Anlage XXVI Bezug genommen und die Notwendigkeit betont, die Arbeiten so auszugestalten, „dass sie voll nutzbar sind“. Eine enge Kooperation wurde angemahnt. Am 29. März 2006 wurde vom gleichen Mitarbeiter nochmals darauf hingewiesen, „dass das Messprogramm – bevor es endgültig beschlossen wird – nochmals mit dem BMU besprochen wird“ und „dass die Tests im Wesentlichen Aussage darüber geben müssen, inwieweit Partikelminderungssysteme, die zur Nachrüstung auf den Markt kommen, den Anforderungen der 29. Verordnung zur Änderung der StVZO gerecht werden.“ Am 24. April 2006 wurde der zuständige Mitarbeiter des UBA per E-Mail darauf hingewiesen, „dass die Messun g l B 1 A n U n „ e g a d r h B s – d d g z r E r d z t s V (C (D en … nicht ausreichend an die 29. Verordnung angeehnt“ sind. Die Überprüfung der Dauerhaltbarkeitsfunktion nach dem Schema der 29. Verordnung bleibt unberücksichtigt. Gleiches teilte der zuständige Abteilungsleiter des MU dem zuständigen Fachbereichsleiter des UBA am 7. Mai 2006 mit: Das jetzt vorgesehene Messprogramm muss auf der Basis der Prüfvorschrift für die Nachrüstung von Diesel-Pkw … Fragen der Wirkung, der Dauerhaltbarkeit, der Partikelzahl und der Einflüsse auf die NO2-Emissionen von Nachrüstsystemen beantworten. uch dort wurde noch einmal die 29. Änderungsverordung erwähnt. In einer Videotelefonkonferenz zwischen BMU und BA vom 18. Mai 2006, also unmittelbar am Tag daach, wurde ebenfalls ausdrücklich festgestellt, dass mit den vom UBA beschlossenen Untersuchungen … ine objektive Beantwortung der BMU-Fragen auf Basis eltender nationaler und europäischer Prüfvorschriften usgeschlossen“ ist. Am 24. Mai 2006 hat der zustänige Abteilungsleiter im BMU infolge der Videokonfeenz den zuständigen Fachbereichsleiter im UBA darauf ingewiesen, dass die Mittel für das Projekt speziell für die Beantwortung der BMU-Fragen im Zusammenhang mit den Nachrüstvorschriften für Diesel-Pkw daher nochmals eine entsprechende Nachjustierung des Programms zu veranlassen. In einer Videokonferenz vom 27. Juni 2006 zwischen MU und UBA wurde laut Protokoll ebenfalls festge tellt: Erste Priorität hat die Vermessung der verfügbaren PMS dann werden die entsprechenden Firmen aufgelistet – … entsprechend der 29. Änderungsverordnung StZVO einschließlich der Prüfung der Dauerhaltbarkeit. Das derzeit laufende Messprogramm wird kurzfristig entsprechend umgestellt. Mit E-Mail vom 19. August 2006 weist der zustänige Abteilungsleiter des BMU den Fachbereichsleiter es UBA darauf hin, dass „der Auftrag, das Messproramm zu den Partikelfilter-Nachrüstungssystemen abuändern, nicht umgesetzt“ ist. – So viel zu der umfangeichen Kommunikation zwischen BMU und UBA über -Mail, Telefon und Videokonferenz. Seit Oktober 2006 lagen dann dem BMU erste Teilbeichte der TTM-Mayer-Studie vor. Dazu fand auf Einlaung des UBA am 1. Dezember 2006 eine Besprechung wischen UBA, BMU, Partikelfilterherstellern und Verretern der Automobilindustrie und des Auftragnehmers tatt. Darin wurde von BMU und Herstellern auf eine ielzahl von Widersprüchen und Fehlern im laufenden Parl. Staatssekretärin Astrid Klug Programm hingewiesen. Ich habe das vorhin ausgeführt. Dies geht auch aus einem Besprechungsvermerk der Firma Emitec hervor. Daraufhin wurde vom zuständigen Abteilungsleiter des Bundesumweltministeriums am 15. Dezember 2006 gegenüber dem UBA Folgendes schriftlich festgestellt: Wie vom BMU von Beginn an gefordert, sind im Rahmen dieses Vorhabens Messungen nach Anlage XXVI der 29. Änderungsverordnung zur StVZO ergänzend durchzuführen. Am 1. August 2007 erhielt das BMU vom UBA erstmals Vermessungen eines Filters nach Anlage XXVI. Wie sich allerdings herausstellte, waren auch diese Ergebnisse nicht wirklich verwertbar, da sich die Rohemission des Prüffahrzeugs während der Messung verändert hatte. Am 3. August 2007, also zwei Tage später, fand eine Besprechung zwischen BMU, UBA, TTM und BMVBS statt. Es bestand Einigkeit, dass die Ergebnisse, auch die nach Anlage XXVI, nicht ausreichend belastbar sind. Frau Kollegin Höhn, diese Chronologie zeigt deutlich, dass die Vorgabe des BMU an das UBA, nach Anlage XXVI zu messen, an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ. Trotzdem wurden die Vorgaben zuerst nicht und später nur unzureichend umgesetzt. Damit hatten die Messergebnisse keine Aussagekraft und waren nicht verwertbar. Das Fazit daraus lautet: Die Entwicklung der Nachrüstung der Diesel-Pkw mit Partikelfiltern ist auch und insbesondere aus Sicht des Bundesumweltministeriums mehr als bedauerlich. Wir haben uns monatelang intensiv um dieses Thema gekümmert. Die verkehrsbedingte Feinstaubbelastung in den Großstädten lässt sich nur durch technologische Verbesserungen bei den Fahrzeugen wirksam bekämpfen. Dafür ist auch eine Nachrüstung der Altfahrzeuge mit Partikelfiltern notwendig. Der jetzige Schaden ist durch betrügerisches Verhalten einzelner Filterhersteller entstanden, das in dieser Form zu einem früheren Zeitpunkt niemals von irgendwem geahnt werden konnte. Das Bundesumweltministerium hat gemeinsam mit dem BMVBS und dem KBA sofort nach Vorliegen belastbarer Hinweise auf schadhafte Systeme gehandelt, die Allgemeinen Betriebserlaubnisse gelöscht und die beschriebene Kulanzvereinbarung von ZDK und GVA erwirkt, damit möglichst viele schadhafte Systeme schnell, unbürokratisch und für den Fahrzeughalter kostenlos durch funktionierende Filter ersetzt werden. Eine seriöse Bewertung der vor dem Sommer 2007 vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus der jetzt viel diskutierten TTM-Studie ist nicht im Lichte der heutigen Erkenntnisse, sondern nur im Lichte der damals vorliegenden unzureichenden und mit methodischen Mängeln behafteten Messergebnisse möglich. Auch das Umweltbundesamt hat in seiner abschließenden Stellungnahme zur TTM-Untersuchung im Dezember 2007 festgestellt: Die in der Teilstudie dargestellten Ergebnisse zu Partikelmassenminderung sind jedoch nur sehr eingeschränkt verwertbar, weil das Prüffahrzeug eine l S S – l i R c T s u d w b U f e n s h A S m n g i h E e m g n E d e l (C (D schwankende Rohemission aufwies. Außerdem wurde die erforderliche Grundvermessung ohne Partikelminderungssysteme vor dem Einbau eines neuen PMS nicht durchgeführt. Die erhaltenen Partikelzählungen sind vom Grundsatz her verwertbar – da sie immer vor und nach dem PMS ermittelt wurden. Insgesamt konnte aus den Untersuchungen aber nicht abgeleitet werden, ob ein System den Anforderungen der Anlage XXVI zur StVZO entspricht. Daher hat das BMU das UBA beauftragt, Messungen nach Anlage XXVI zu ergänzen. Frau Staatssekretärin, ich hoffe, dass eine so ausführ iche und lange Beantwortung der Fragen hier nicht chule macht. (Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin: Ich hoffe das auch nicht!)





(A) )


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(A) )


(B) )


(29. ÄVO …) bereitgestellt wurden. … Ich bitte Sie





(A) )


(B) )

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    ie wissen, dass die Fragestunden zeitlich begrenzt sind
    heute ist sie sogar zusätzlich begrenzt – und viele Kol-
    eginnen und Kollegen Fragen haben. Gleichwohl wollte
    ch Sie in Ihrem Redefluss nicht unterbrechen, auch aus
    ücksicht auf die Fragestellerin.

    Frau Kollegin Höhn, haben Sie zu diesem ausführli-
    hen Bericht noch Nachfragen? – Bitte.