Plenarprotokoll 16/144
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
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Deutscher B
Stenografisch
144. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
und des Direktzahlungen-Verpflichtungen-
gesetzes
(Drucksache 16/8147) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
wurf zur Verbesserung der Ausbildungschan-
cen förderungsbedürftiger junger Menschen
Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
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Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 C
undestag
er Bericht
ung
20. Februar 2008
t :
atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
laf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
15168 D
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Olaf Scholz, Bundesminister
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15172 D
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
(Drucksachen 16/8113, 16/8174, 16/7998) . .
Dringliche Frage 1
Inge Höger (DIE LINKE)
Konsequenzen aus den Bitten von Nichtre-
gierungsorganisationen an die Bundesregie-
rung hinsichtlich eines deutlichen Signals in
Form eines Moratoriums zum Verbot von
Streumunition anlässlich der Wellington
Conference on Cluster Munitions
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Inge Höger (DIE LINKE)
Bedeutung der Erwägungen des US-Vertei-
digungsministers zum Ausschluss gemeinsa-
mer NATO-Operationen unter Beteiligung
der USA bei einem Verbot von Streumuni-
tion für die Bundesregierung
Antwort
Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 25 (141. Sitzung)
Heidrun Bluhm (DIE LINKE)
Beauftragung der Kölnmesse mit der Or-
ganisation, dem Bau und der Gestaltung
des deutschen Beitrags bei Weltausstellun-
gen und vergleichbaren Veranstaltungen
seit 1980 durch die Bundesregierung
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 26 (141. Sitzung)
Heidrun Bluhm (DIE LINKE)
Mitglieder der Auswahlkommission für die
Erarbeitung des Konzepts für den deut-
schen Pavillon auf der Expo 2010 in
Schanghai
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15175 A
15175 B
15175 C
usatzfrage
eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 27 (141. Sitzung)
ans-Kurt Hill (DIE LINKE)
aßnahmen der Bundesregierung zur Ver-
inderung von Versorgungslücken im deut-
chen Stromnetz vor dem Hintergrund ei-
es stetig wachsenden Anteils erneuerbarer
nergien und einer zunehmenden Netzan-
chluss- und Nutzungskonkurrenz zwi-
chen Erneuerbare-Energien-Anlagen und
euen fossil betriebenen Großkraftwerken
ei gleichzeitig ungenügendem Ausbau der
tromnetze
ntwort
eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . .
usatzfragen
ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ündliche Fragen 1 und 2
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ründe für die erst im Sommer 2007 er-
olgte Unterrichtung des Bundesministeri-
ms für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
ung durch das Bundesministerium für
mwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
eit über die Untersuchungsergebnisse bei
chadhaften Dieselrußfiltern; Zeitpunkt
er Kenntnisnahme des Bundesumweltmi-
isters Sigmar Gabriel, des Staatssekretärs
atthias Machnig und der Parlamentari-
chen Staatssekretärin Astrid Klug von den
ntersuchungsergebnissen der Firma TTM
aier zu Rußfiltern
ntwort
strid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
infried Hermann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 3
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
ertung der konstituierenden Sitzung der
emeinsamen Wissenschaftskonferenz am
8. Februar durch die Bundesregierung
nd Ergebnisse
15175 D
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15183 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 III
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 4
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Kenntnis der Bundesregierung über die
Zahl von mindestens 385 000 Altbewerbern
im Jahr 2007 nach Angaben des Bundesin-
stituts für Berufsbildung, Bewertung der
Berufsbildungspolitik der letzten Jahre
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 8 und 9
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bewertung der von der Regierung von Nie-
derbayern vorgelegten Raumordnungsva-
riante für den Donauausbau zwischen
Straubing und Vilshofen durch das Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung; nächste Schritte in die-
sem Verfahren sowie Abstimmung mit dem
bestehenden Bundestagsbeschluss
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 14
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gleichberechtigte Teilhabe der hier leben-
den Migranten als Anspruch der deutschen
Integrationspolitik trotz Fehlen jeglicher
Selbstverpflichtung im Nationalen Integra-
tionsplan, zum Beispiel zur Verbesserung
der Einbürgerungsmöglichkeiten der hier
lebenden Migranten
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . .
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15186 C
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15187 A
15187 C
usatzfragen
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
ereinbarte Debatte: Zukunft des Kosovos
ach der Unabhängigkeitserklärung
r. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . .
r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
alter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . .
onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . .
ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . .
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . .
homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
rnst-Reinhard Beck (Reutlingen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 2:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Frak-
ionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN: Fehlende Strategien der
undesregierung in der Bekämpfung von
teuerhinterziehung und Konsequenzen
us den Steuervergehen durch Finanz-
ransfers ins Ausland
ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . .
tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rtwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . .
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15188 D
15189 C
15191 A
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15195 A
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15211 C
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15214 B
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15218 D
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
Ludwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 5
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Erfordernis der Einsparung von jährlich
15 Milliarden Euro im Bundeshaushalt bei
der möglichen Einführung einer Schulden-
bremse und dadurch notwendige Kürzun-
gen von Sozialprogrammen
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 6
Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Personen der Führungsebene in öffentlichen
Institutionen oder öffentlich-rechtlich bzw.
privatrechtlich organisierten Unternehmen
und Organisationen mit Bundesbeteiligung
mit am höchsten über den Bezügen der
Bundeskanzlerin liegenden Bezügen
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 7
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Personelle, finanzielle und logistische Un-
terstützung des Volksbegehrens „Tempel-
hof bleibt Verkehrsflughafen“ durch die
Deutsche Bahn AG sowie Kenntnis und
Haltung der Bundesregierung dazu
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15223 D
15225 A
15225 C
15225 D
15226 A
nlage 5
ündliche Frage 10
ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
espräche über die Finanzierung des Her-
entunnels in Lübeck zwischen dem Bund
nd der Landesregierung Schleswig-Hol-
tein sowie Auswirkungen auf weitere Ver-
ehrsprojekte
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Fragen 11 und 12
hristoph Waitz (FDP)
ahl der als ehemals „systemnah“ einzu-
tufenden Beschäftigten der Stasi-Unterla-
en-Behörde sowie Funktionen dieser Per-
onen vor der friedlichen Revolution von
989; Maßnahmen zur Verhinderung einer
ätigkeit dieser Personen in leitenden
unktionen dieser Behörde
ntwort
ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 13
ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ortgang des Projekts Sichtbares Zeichen
ach der Absage einer Beteiligung durch
ie polnische Regierung beim Warschau-
esuch des Staatsministers für Kultur und
edien am 5. Februar 2008 sowie inhaltli-
he Bewertung der Bundesregierung als
in in der Sache gescheitertes Projekt
ntwort
ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 15
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
altung der Bundesregierung zu den Äu-
erungen des türkischen Ministerpräsiden-
en Recep Tayyip Erdogan über die Not-
endigkeit des Erlernens sowohl der
eutschen Sprache als auch der Förderung
es Erwerbs der Muttersprache vor dem
intergrund des Fehlens einer Selbstver-
flichtung zur Förderung des Erwerbs der
15226 B
15226 B
15227 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 V
Muttersprache im Nationalen Integrations-
plan
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . .
Anlage 9
Mündliche Fragen 16 und 17
Petra Pau (DIE LINKE)
Kosten der Auslandseinsätze der Polizeien
des Bundes und der Länder im Jahr 2007
sowie Anzahl der bei diesen Einsätzen ver-
letzten oder getöteten Polizisten
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 18
Dr. Uwe Küster (SPD)
Initiativen der Bundesregierung zur För-
derung des Austausches von elektronischen
Dokumenten auf der Basis von offenen Do-
kumentenaustauschformaten
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 19
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Anzahl der Sivas-Attentäter mit Aufent-
halt in Deutschland
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 20
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Maßnahmen der Bundesregierung zur Fest-
stellung des Aufenthaltsortes der in der
Türkei rechtskräftig verurteilten Sivas-At-
tentäter und zur Überstellung an die türki-
schen Behörden
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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15227 C
15228 A
15228 B
15228 C
15228 D
nlage 13
ündliche Frage 21
r. Uwe Küster (SPD)
altung der Bundesregierung zu dem in
eutschland abgelaufenen Standardisie-
ungsprozess vor dem Hintergrund des im
anuar gestarteten neuen Missbrauchsver-
ahrens gegen Microsoft bezüglich des Ver-
altens des Konzerns während des ISO-
tandardisierungsverfahrens
ntwort
eter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Frage 22
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
eröffentlichung des Monitoringberichts
ur Versorgungssicherheit im Bereich der
eitungsgebundenen Elektrizität nach § 51
nergiewirtschaftsgesetz durch das Bun-
esministerium für Wirtschaft und Tech-
ologie
ntwort
agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 15
ündliche Frage 23
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
eurteilung der vom Nord-Stream-Pipe-
ine-Konsortium eingereichten Unterlagen
ezüglich der Einleitung eines Genehmi-
ungsverfahrens sowie Haltung der Bun-
esregierung zur Vorlage von durch die
chwedische Regierung angemahnten Gut-
chten
ntwort
agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 16
ündliche Frage 24
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
enntnis der Bundesregierung über Ko-
perationsvereinbarungen des deutschen
affenherstellers Heckler & Koch mit dem
S-Unternehmen Blackwater bezüglich ge-
einsamer Waffenentwicklungen und Ver-
inbarkeit des Erteilens von Aufträgen an
15229 B
15229 B
15229 C
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
die beteiligte Firma etwa zur Ausrüstung
der Bundeswehr mit den Rüstungsexport-
grundsätzen aus dem Jahr 2000 angesichts
einer solchen Kooperation
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Fragen 25 und 26
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Maßnahmen der Bundesregierung zur Ver-
hinderung von Massenentlassungen und
Standortverlagerungen von Großunterneh-
men wie im Fall Nokia sowie Haltung der
Bundesregierung zu einer Fristverlänge-
rung von derzeit fünf auf sieben Jahre be-
züglich einer Bindung von Subventionsver-
gaben an den Erhalt von Arbeitsplätzen
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 18
Mündliche Frage 27
Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Möglichkeiten von strukturpolitischen Aus-
gleichsmaßnahmen der Bundesregierung im
Rahmen des Aufbaus Ost für den Messe-
standort Leipzig vor dem Hintergrund der
beabsichtigten Verlagerung der Computer-
spielmesse Games Convention
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Mündliche Frage 28
Jörg Rohde (FDP)
Anrechnung von gezahlten Prämien der
gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen
von Wahltarifen nach § 53 Abs. 2 SGB V
gemäß § 242 Abs. 2 SGB V als Einkommen
auf den Bezug von Arbeitslosengeld II, So-
zialhilfe und Grundsicherung sowie Aus-
wirkungen auf die Wahl der Krankenkas-
sen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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A
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lu
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A
F
A
M
J
15229 D
15230 A
15230 C
15230 D
nlage 20
ündliche Fragen 29 und 30
lke Reinke (DIE LINKE)
mstände des Wegfalls des Arbeitslosen-
eldes sowie jeglicher sozialer Absicherung
ei einem in Solling aufgefundenen 58-jähri-
en Hungertoten und diesbezügliche Kennt-
isse der Bundesregierung
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 21
ündliche Frage 31
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
öhe des Anteils der Frauen an den mo-
entan in 1-Euro-Jobs tätigen Erwerbslo-
en
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 22
ündliche Frage 32
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
icherstellung des Zugangs zu arbeits-
arktpolitischen Förderleistungen und Ein-
liederungshilfen für aufgrund des Wegfalls
es Anspruchs auf ALG II wegen Anrech-
ung des Partnereinkommens in der Be-
arfsgemeinschaft nicht leistungsberech-
igte Frauen
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 23
ündliche Frage 33
laus Ernst (DIE LINKE)
altung der Bundesregierung zur Feststel-
ng der Verfassungswidrigkeit der Arbeits-
emeinschaften nach dem SGB II
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 24
ündliche Frage 34
örn Wunderlich (DIE LINKE)
15231 B
15231 D
15232 A
15232 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 VII
Höhe des Prozentsatzes der Alleinerziehen-
denhaushalte mit Bezug von ALG II bzw.
Sozialgeld im Vergleich zu Paarelternfami-
lien
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 25
Mündliche Frage 35
Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
Risiken für den Betreuungsausbau aufgrund
nicht geklärter Finanzierung zwischen Bund,
Ländern und Kommunen; mögliche Aufsto-
ckung der Finanzierungsbeteiligung des
Bundes im Fall des Scheiterns der Geset-
zesinitiative zum Ausbau der Kindertages-
betreuung
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15232 C
15233 C
Erkenntnisse der Bundesregierung hin-
sichtlich der Inanspruchnahme und Wirk-
samkeit der Aufnahme der Vermittlung/
Bereitstellung von Kinderbetreuung in den
Leistungskatalog des SGB II zur Überwin-
dung der Hartz-IV-Abhängigkeit von Al-
leinerziehenden
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 26
Mündliche Fragen 36 und 37
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE)
Anzahl der seit Einführung der 400-Euro-
Minijobs von der Überzahlung ihrer Al-
ters-, Erwerbsminderungs- oder Erwerbs-
unfähigkeitsrente Betroffenen aufgrund
des Überschreitens ihrer monatlichen Hin-
zuverdienstgrenze; Ermessenspielraum der
Deutschen Rentenversicherung Bund bei
Rückforderungen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 27
Mündliche Fragen 38 und 39
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
A
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A
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A
D
15232 D
15233 A
nlage 28
ündliche Fragen 40 und 41
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
usätzlicher Finanzbedarf für den Bundes-
aushalt bei Erhöhung des Kindergeldes
nd der Kinderfreibeträge sowie Einfüh-
ung des Betreuungsgeldes; Erarbeitung
iner Wirkungsanalyse zum Betreuungs-
eld durch das von der Bundesregierung
inberufene Kompetenzzentrum für famili-
nbezogene Leistungen als Entscheidungs-
ilfe für eine gesetzliche Verankerung
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 29
ündliche Fragen 42 und 43
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
echtlich bindende Wirkungen über den
blauf der aktuellen Legislaturperiode
inaus für vom Bundesministerium für Fa-
ilie, Senioren, Frauen und Jugend abge-
chlossene Verträge zur Öffentlichkeitsar-
eit
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15234 A
15234 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15165
(A) )
(B) )
144. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15225
(A) )
(B) )
über den Bezügen der Bundeskanzlerin liegen, und wie hoch
sind ihre jeweiligen Bezüge?Steppuhn, Andreas SPD 20.02.2008
Mitarbeiter in öffentlichen Institutionen oder öffentlich-recht-
lich oder privatrechtlich organisierten Unternehmen und Or-
ganisationen mit Bundesbeteiligung (zum Beispiel Deutsche
Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Bahn
AG, Deutsche Post AG), die mit ihren Bezügen am höchsten
Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2008**
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
**
A
d
d
(
n
B
B
S
n
z
p
d
p
r
n
A
d
d
s
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Addicks, Karl FDP 20.02.2008
Bartsch, Dietmar DIE LINKE 20.02.2008
Dr. Berg, Axel SPD 20.02.2008
Bodewig, Kurt SPD 20.02.2008
Bollen, Clemens SPD 20.02.2008
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 20.02.2008
Gabriel, Sigmar SPD 20.02.2008
Dr. Freiherr zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 20.02.2008
Heil, Hubertus SPD 20.02.2008
Hilsberg, Stephan SPD 20.02.2008
Ibrügger, Lothar SPD 20.02.2008
Kauch, Michael FDP 20.02.2008
Kelber, Ulrich SPD 20.02.2008
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 20.02.2008
Krummacher, Johann-
Henrich
CDU/CSU 20.02.2008
Liebing, Ingbert CDU/CSU 20.02.2008
Lintner, Eduard CDU/CSU 20.02.2008*
Nitzsche, Henry fraktionslos 20.02.2008
Pflug, Johannes SPD 20.02.2008
Poß, Joachim SPD 20.02.2008
Schily, Otto SPD 20.02.2008
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 20.02.2008
S
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
nlage 2
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/8113, Frage 5):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ein-
führung einer Schuldenbremse, wie sie der Bundesminister
der Finanzen plant, Einsparungen in der Größenordnung von
jährlich 15 Milliarden Euro notwendig machen würden, und
teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass eine Ein-
sparungssumme von jährlich 15 Milliarden Euro zwangsläu-
fig zu Kürzungen von Sozialprogrammen führen müsste (ver-
gleiche Handelsblatt vom 13. Februar 2008)?
Die mit dem Bundeshaushalt 2008 beschlossene Fi-
anzplanung des Bundes sieht für das Jahr 2011 einen
undeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme vor. Die vom
undesminister der Finanzen vorgeschlagene neue
chuldenregel könnte auf Grundlage der bestehenden Fi-
anzplanung – ohne weitere Konsolidierungsschritte –
u diesem Zeitpunkt eingeführt werden. Die im Finanz-
lanungszeitraum erwartete strukturelle Verbesserung
er Haushaltslage wird vor allem durch Ausgabendiszi-
lin und im Zeitablauf steigende Steuereinnahmen er-
eicht. Kürzungen von Sozialprogrammen sind hiermit
icht verbunden.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck-
ache 16/8113, Frage 6):
Wer sind die zwölf Personen aus dem Kreis der Vorstands-
vorsitzenden, Vorstandsmitglieder und sonstigen leitenden
trothmann, Lena CDU/CSU 20.02.2008
euchner, Jella SPD 20.02.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
15226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
(A) )
(B) )
Der geltende Rechtsrahmen für die Offenlegung von
Individualbezügen ist ebenso vielschichtig wie der Kreis
der Institutionen, auf die das Auskunftsersuchen gerich-
tet ist. Die Individualgehälter der Mitglieder des Vor-
standes der Deutsche Post AG, der Deutsche Bahn AG
und der Deutschen Bundesbank ergeben sich aus den je-
weiligen aktuellen Geschäftsberichten. Als börsennotier-
tes Unternehmen unterliegt die Deutsche Post AG dem
Deutschen Corporate Governance Kodex und den darin
geregelten Veröffentlichungspflichten. Die Deutsche
Bahn AG und die Deutsche Bundesbank veröffentlichen
die individuellen Gehälter freiwillig. Hinsichtlich der
Kreditanstalt für Wiederaufbau sind die Gesamtbezüge
des Vorstandes ebenfalls dem Geschäftsbericht zu ent-
nehmen. Sämtliche Geschäftsberichte sind öffentlich zu-
gänglich.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/8113, Frage 7):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bahn
AG das Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“
nicht nur personell, sondern auch finanziell und logistisch un-
terstützt, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es
zu den Aufgaben der Deutsche Bahn AG gehört, ihre wirt-
schaftlichen Interessen über Volksbegehren zu artikulieren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt die
Deutsche Bahn AG das Volksbegehren „Tempelhof
bleibt Verkehrsflughafen“ weder finanziell noch sonst
materiell.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 10):
Mit welchem Ziel führt die Bundesregierung mit der Lan-
desregierung Schleswig-Holstein Gespräche über die Zukunft
des Herrentunnels in Lübeck, wie Günther Meienberg, Minis-
terialdirigent im Kieler Verkehrsministerium, berichtet (Lübe-
cker Nachrichten vom 24. Januar 2008), und welche Verkehrs-
projekte wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung im Falle einer Übernahme des 176 Millio-
nen Euro teuren Herrentunnels, der ursprünglich als „Public-
Private-Partnership-Projekt“ geplant war, zurückstellen?
Bislang haben mit der Landesregierung Schleswig-
Holstein keine Gespräche über die Zukunft des Herren-
tunnels in Lübeck stattgefunden. Eine Übernahme des
Lübecker Herrentunnels durch den Bund wird nicht er-
wogen.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des
Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Druck-
sache 16/8113, Fragen 11 und 12):
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A
B
(C
(D
Wie viele Beschäftigte der Stasi-Unterlagenbehörde sind als
dem ehemaligen DDR-Regime verbunden gewesen („system-
nah“) anzusehen, und in jeweils welchen Funktionen waren
diese Personen vor der friedlichen Revolution von 1989 tätig?
Welche Maßnahmen sind durch die Bundesregierung bzw.
die Leitung der Stasi-Unterlagenbehörde unternommen wor-
den, um sicherzustellen, dass ehemals „Systemnahe“ nicht in
leitenden Funktionen der Behörde, an Stellen mit Antragstel-
lerkontakt oder unkontrolliertem Aktenzugang tätig sind?
u Frage 11:
Für den Begriff „systemnah“ wurden die Kriterien des
19 BAT-O und der Verwaltungsvorschrift des Sächsi-
chen Staatsministeriums des Innern herangezogen. Im
weifel wurden die Kriterien des BAT-O angewandt
Beispiel: Die Sächsische Verwaltungsvorschrift bewer-
et die Tätigkeit erst ab Abteilungsleiter in einem Minis-
erium als systemnah, der BAT-O spricht bereits von
ittlerer oder oberer Führungskraft als „systemnah“).
icht alle ehemaligen Angehörigen des öffentlichen
ienstes oder staatsnaher Organisationen in der früheren
DR werden generell als „systemnah“ angesehen. Die
Systemnähe“ wird nur vermutet bei ehemaligen Mitar-
eitern, die herausgehobene Funktionen innehatten. Als
erartige Funktionen kommen insbesondere in Betracht
ine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche
unktion in der SED, dem FDGB, der FDJ oder einer
ergleichbar systemunterstützenden Partei oder Organi-
ation, eine Tätigkeit als mittlere oder obere Führungs-
raft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft
eim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates ei-
es Kreises oder einer kreisfreien Stadt (Oberbürger-
eister) oder in einer vergleichbaren Funktion und eine
ätigkeit bei bewaffneten Organen und Kampfgruppen.
ufgrund der genannten Beurteilungsmaßstäbe wurde
ine Zahl von 27 Beschäftigten bei der BStU ermittelt,
ie unter den Begriff „systemnah“ fallen. Sie waren in
erausgehobenen Funktionen im Sinne der obigen Dar-
tellung tätig: 15 bei der SED bzw. Blockparteien oder im
DGB, 8 in staatlichen Funktionen sowie 4 bei der NVA.
u Frage 12:
Die Bundesregierung und die Bundesbeauftragte für
ie Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema-
igen Deutschen Demokratischen Republik haben sich
n der Empfehlung des Gutachtens über die Beschäfti-
ung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU, das
on Professor Klein und Professor Schroeder im Auftrag
es BKM im Mai 2007 erstellt wurde, orientiert. Danach
ollte die Anzahl der Personen ermittelt werden, die als
em ehemaligen DDR-Regime verbunden gewesen an-
usehen sind (siehe Antwort zu Frage 11). Die Gutachter
aben empfohlen: „Ehemals ,Systemnahe‘ (beispiels-
eise in höheren SED-Rängen oder staatlichen Funktio-
en tätig gewesene Personen) sollten in leitenden Funk-
ionen der Behörde grundsätzlich nicht beschäftigt
erden.“ Weitere Empfehlungen zu der Verwendung ha-
en sie nicht gegeben. Bezogen auf die Verwendungen
n der Vergangenheit kommen drei Personen infrage. In
inem Fall wird eine Umsetzung angestrebt. Zwei üben
ätigkeiten aus, die die Behördenaufgabe (das heißt
kteneinsicht, Überprüfung, Archivverwaltung sowie
ildung und Forschung) nicht unmittelbar berühren.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15227
(A) )
(B) )
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 13):
Liegt es nicht nahe, angesichts der Absage einer Beteili-
gung am Projekt „Sichtbares Zeichen“ durch die polnische
Regierung den Warschaubesuch vom Staatsminister und Be-
auftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd
Neumann, am 5. Februar 2008 als gescheitert anzuerkennen
und festzustellen, dass die polnische Regierung zwar beruhi-
gende Worte gefunden hat, um die deutsch-polnischen Bezie-
hungen nicht zu belasten, dass die Bundesregierung aber in
der Sache inhaltlich gescheitert ist und es sich um einen Rück-
fall in nationalgeschichtliches Denken bzw. eine schlichte
Weiterführung rein national geprägter Erinnerung handelt?
Die Gespräche von Staatsminister Neumann mit
Staatssekretär Bartoszewski in Warschau am 5. Februar
dienten der Verständigung über historische Fragen in den
Beziehungen zwischen den beiden Ländern und in die-
sem Kontext auch der Unterrichtung der polnischen Re-
gierung über das Konzept des geplanten „Sichtbaren
Zeichens gegen Flucht und Vertreibung“. Diese Unter-
richtung ging auf eine Zusage der Bundeskanzlerin an
den polnischen Ministerpräsidenten Tusk bei dessen
Berlinbesuch am 11. Dezember 2007 zurück. Die polni-
sche Seite hat für die umfassende Unterrichtung gedankt
und anerkannt, dass es die Absicht der deutschen Seite
ist, die Vertreibung in ihrem historischen Zusammen-
hang darzustellen und dabei auch die Deportation polni-
scher Bevölkerung zu berücksichtigen. Polen beabsich-
tigt nicht, sich formell am „Sichtbaren Zeichen“ zu
beteiligen, schließt jedoch eine Beteiligung polnischer
Historiker nicht grundsätzlich aus. Von einem Scheitern
der deutsch-polnischen Gespräche zum „Sichtbaren Zei-
chen“ kann also keine Rede sein. Die Gespräche in War-
schau wie auch der Besuch des polnischen Kulturminis-
ters Zdrojewski in Berlin am 15. Februar dienten auch
dem Dialog zur Frage des historischen Gedenkens, ins-
besondere im Zusammenhang des bevorstehenden
70. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges
Beide Seiten haben ihre Absicht bekräftigt, gemeinsam
das „Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität“
mit neuem Leben zu erfüllen, das als europäisches Fo-
rum des historischen Dialoges dienen soll. Darüber hi-
naus wurden auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit
bei verschiedenen Gedenkprojekten erörtert, unter ande-
rem bei der Renovierung des Mahnmals auf der Wester-
platte und den Planungen zu einem „Museum für Krieg
und Frieden im 20. Jahrhundert“ in Danzig. Von einem
„Rückfall in national geprägte Erinnerung“ kann also
ebenfalls gar keine Rede sein. Die Gespräche in War-
schau haben dazu beigetragen, dass sich der Dialog zum
„Sichtbaren Zeichen“ versachlicht hat und in Polen be-
stehende Missverständnisse über die Planungen der Bun-
desregierung ausgeräumt werden konnten. Die Bundes-
regierung respektiert die polnische Entscheidung, sich
nicht formell am „Sichtbaren Zeichen“ zu beteiligen. Sie
misst der Fortführung des Dialogs über das gemeinsame
Gedenken mit Polen große Bedeutung bei. Dies ist beim
Besuch von Kulturminister Zdrojewski erneut unterstri-
chen worden. Bei den Besuchen von Ministerpräsident
Tusk und Außenminister Sikorski im Dezember in Ber-
lin haben beide Seiten bekräftigt, partnerschaftliche und
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(D
ooperative Beziehungen entwickeln zu wollen, in deren
ahmen auch die aus der Vergangenheit herrührenden
ragen vertrauensvoll behandelt werden können. Der
üngste Dialog zum „Sichtbaren Zeichen“ hat gezeigt,
ass die Behandlung dieser schwierigen Kapitel der ge-
einsamen Vergangenheit im gegenseitigen Respekt
nd Vertrauen möglich ist, und die sich insgesamt posi-
iv und kooperativ entwickelnden Beziehungen nicht be-
inträchtigt.
nlage 8
Antwort
er Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer auf die
rage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 15):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Äußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Recep
Tayyip Erdogan über die Notwendigkeit des Erlernens sowohl
der deutschen Sprache als auch der Förderung des Erwerbs
der Muttersprache im Hinblick darauf,
– dass auch der Nationale Integrationsplan auf Seite 48 die
Auffassung vertritt, dass „der gute Erwerb der Mutterspra-
che (…) eine wesentliche Voraussetzung für die Entwick-
lung von Sprachkompetenz, auch für den Erwerb der Spra-
che des Aufnahmelandes, hier also des Deutschen [ist]“,
– dass aber in den hierfür maßgeblichen Arbeitsgruppen 2
und 3 des Integrationsgipfels („Spracherwerb“ und „Bil-
dung“) weder der Bund noch Länder oder Kommunen
eine einzige Selbstverpflichtung zur Förderung des Er-
werbs der Muttersprache abgegeben haben?
Für eine erfolgreiche Teilhabe am Bildungs- und Aus-
ildungssystem und im späteren Beruf ist die Beherr-
chung der deutschen Sprache unabdingbare Vorausset-
ung. Deshalb ist die Förderung der deutschen Sprache
orrangiges Ziel in allen Bildungsinstitutionen von der
ita über Schule bis hin zu Ausbildung und Beruf. Die
atürliche Mehrsprachigkeit von Kindern aus Zuwande-
erfamilien stellt eine Bereicherung für die Gesellschaft
nd das einzelne Individuum dar. Die Vermittlung der
uttersprache ist originäre Aufgabe von Eltern. Durch
eeignete Angebote sollte die gute Beherrschung der
uttersprache gefördert werden. Die Bedeutung der
uttersprache wurde einvernehmlich von den Mitglie-
ern der Arbeitsgruppen 2 und 3 im Nationalen Integra-
ionsplan festgestellt. Die schulische Förderung der
ehrsprachigkeit ist Aufgabe der Länder.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
ache 16/8113, Fragen 16 und 17):
Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Aus-
landseinsätze der Polizeien des Bundes und der Länder im
Jahr 2007, und wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden
dabei verletzt und getötet (bitte nach den Einsatzländern auf-
listen)?
Wie viele der Polizistinnen und Polizisten wurden bei die-
sen Auslandseinsätzen im Jahr 2007 einsatzbedingt verletzt
und getötet (bitte nach den Einsatzgebieten auflisten)?
15228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
(A) )
(B) )
Zu Frage 16:
Für die Auslandseinsätze der Polizeien des Bundes und
der Länder sind im Jahr 2007 die folgenden auslandsbe-
dingten Mehrkosten entstanden. Darunter sind auslands-
bedingte Personalkosten, Reisekosten, Transportkosten,
Kosten für die persönliche Ausstattung sowie für die
Vor- und Nachbereitung der Beamten zu verstehen.
Zu Frage 17:
Im Rahmen der Auslandseinsätze wurden im Jahr
2007 einsatzbedingt drei Polizisten (ein Beamter im Su-
dan, zwei Beamte in Afghanistan) leicht verletzt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 16/8113,
Frage 18):
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternom-
men, um dem im Rahmen der anlässlich der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft durchgeführten Konferenz „Advancing
eGovernment“ am 1. März 2007 geäußerten Willen, dass „zu-
künftig der Austausch von elektronischen Dokumenten voll-
ständig auf der Basis von offenen Dokumentenaustauschfor-
maten erfolgen soll“, näher zu kommen?
Die Frage des Einsatzes offener Dokumentenformate
war ein wesentlicher Themenschwerpunkt der vom BMI
durchgeführten Konferenz „Advancing E-Government“
am 1. März 2007. Am Vortag der Konferenz wurde das
Thema zudem in einem zusammen mit der Europäischen
Kommission veranstalteten Workshop ausführlich mit
den EU-Mitgliedstaaten sowie Industrievertretern disku-
tiert. Als Ergebnis konnte die deutsche Präsidentschaft
zusammen mit den Mitgliedstaaten folgende Schlussfol-
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UNMIK (Kosovo) 3 391 338 Euro
UNOMIG (Georgien) 84 025 Euro
UNMIL (Liberia) 131 407 Euro
UNMIS (Sudan) 156 043 Euro
EU-AMIS (Darfur-Sudan) 95 466 Euro
EUPOL COPPS (Palästinen-
sische Autonomiegebiete) 30 397 Euro
EU-Planning Team (Kosovo) 9 770 Euro
EUPOL AFG (Afghanistan)
Bilaterales Projekt (GPPT)
Afghanistan 1 289 721 Euro
EUPM BiH (Bosnien-
Herzegowina) 634 379 Euro
EUBAM MD/UA (Moldavien/
Ukraine) 41 993 Euro
EUBAM Rafah (Palästinensische
Autonomiegebiete, Gaza) 121 830 Euro
Gesamt 5 986 369 Euro
(C
(D
erungen ziehen: „Für alle Beteiligten muss der Aus-
ausch von Dokumenten und Daten zwischen Behörden,
nternehmen und Bürgern ohne technische Hindernisse
öglich sein. Die öffentliche Verwaltung darf nieman-
en von der Beteiligung an einem elektronischen Verfah-
en aufgrund der Nutzung eines bestimmten Produkts
usschließen. Die Mitgliedstaaten sind sich darin einig,
ass zukünftig der Austausch von elektronischen Doku-
enten vollständig auf der Basis von offenen Dokumen-
enaustauschformaten erfolgen soll.“ Das BMI hat zur
msetzung dieser Ziele im Juni 2007 eine ressortüber-
reifende Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es
st, einen Umsetzungsplan für die Einführung offener
okumentenformate in der Bundesverwaltung zu erar-
eiten. Die Arbeitsgruppe hat inzwischen technische Lö-
ungen getestet und ist momentan damit beschäftigt,
iese Tests auszuwerten und die sich daraus ergebenden
chlussfolgerungen zu ziehen. Daneben arbeiten das
MWi, das AA und das BMI in den hierfür zuständigen
ormierungsausschüssen des DIN mit, um die Interes-
en der Bundesregierung bei der Standardisierung von
okumentenformaten geltend zu machen.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
bgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) (Druck-
ache 16/8113, Frage 19):
Wie viele Sivas-Attentäter halten sich derzeit nach Kennt-
nis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland
auf?
Der Bundesregierung sind insgesamt 24 Personen na-
entlich bekannt, die angeblich am Brandanschlag von
ivas am 2. Juli 1993 beteiligt gewesen sind und die sich
n der Bundesrepublik Deutschland erwiesenermaßen
der möglicherweise aufhalten oder aufgehalten haben.
nsoweit hat sich der Kenntnisstand der Bundesregie-
ung seit der Antwort der Bundesregierung vom 31. Juli
006 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Bundestagsdrucksache 16/2324) nicht verändert.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
bgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) (Druck-
ache 16/8113, Frage 20):
Was hat die Bundesregierung seit ihren Antworten auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (Bundestagsdruck-
sachen 16/994, 16/2324) unternommen, um in der Bundes-
republik Deutschland den aktuellen Aufenthaltsort der in der
Türkei rechtskräftig Verurteilten festzustellen und sie gemäß
Auslieferungsersuchen den türkischen Behörden zu überstel-
len?
Die Bundesregierung entscheidet in jedem Einzelfall,
b eingehende Ersuchen türkischer Behörden in die
ahndungsinstrumente des Bundeskriminalamtes einge-
tellt werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass
eine Auslieferungshinderungsgründe ersichtlich sind.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15229
(A) )
(B) )
Im Falle einer Festnahme des Verfolgten auf dem Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland wird dann das dafür
vorgesehene Auslieferungsverfahren in Gang gesetzt.
Hier prüft das zuständige Oberlandesgericht zunächst
die Zulässigkeit der Auslieferung. Für den Fall einer
positiven Zulässigkeitsentscheidung prüft die Bundes-
regierung anschließend im Bewilligungsverfahren, ob die
Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Bei ei-
ner negativen Zulässigkeitsentscheidung ist die Bundes-
regierung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts ge-
bunden und kann eine Auslieferung nicht bewilligen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab-
geordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 16/8113,
Frage 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung den in Deutschland ab-
gelaufenen Standardisierungsprozess vor dem Hintergrund
des im Januar 2008 gestarteten neuen Missbrauchsverfahrens
gegen Microsoft, bei dem die EU-Kommission prüfen will, ob
sich der Konzern während des ISO-Standardisierungsverfah-
rens widerrechtlich verhalten hat?
Die Bundesregierung gibt zu laufenden Verfahren
keine Stellungnahmen und Beurteilungen ab. Die Euro-
päische Kommission hat gegen die Microsoft Corporation
zwei Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
Art. 82 des EG-Vertrages eingeleitet (missbräuchliche
Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung). Presse-
berichten zufolge (unter anderem heise-online vom 8. Fe-
bruar 2008) will die EU-Kommission dabei auch prüfen,
ob sich dieser Hersteller während des ISO-Standardisie-
rungsverfahrens für sein Dokumentenformat Open-
OfficeXML (OOXML) „widerrechtlich“ verhalten hat. In
allen Fällen handelt es sich um noch nicht abgeschlossene
Untersuchungen. Die Bundesregierung wird diese Unter-
suchungen allerdings aufmerksam beobachten.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 22):
Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie den Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit
im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizi-
tät nach § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes erarbeiten, fer-
tigstellen und veröffentlichen, nachdem bereits im September
letzten Jahres der Monitoringbericht zum Bereich des Gas-
sektors veröffentlicht wurde?
Voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2008.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 23):
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Hält die Bundesregierung die Unterlagen, die von dem
Nordstream-Pipeline-Konsortium eingereicht worden sind,
für soweit ausreichend, dass die deutschen Genehmigungsbe-
hörden über eine Genehmigung entscheiden können, und wel-
che Bedeutung misst die Bundesregierung den Gutachten zu,
die die schwedische Regierung als unerlässliche Basis für die
Einleitung eines Genehmigungsverfahrens beim Antragsteller
angemahnt hat?
Den zuständigen deutschen Behörden liegen derzeit
och keine Antragsunterlagen vor. Die Nord Stream AG
at die Einreichung von umfassenden Unterlagen ein-
chließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie für das
rste Halbjahr 2008 angekündigt. Die Vorlage sachdien-
icher Unterlagen für das nationale schwedische Geneh-
igungsverfahren ist Sache der Nord Stream AG. Soweit
ie von schwedischer Seite angemahnten Gutachten für
ie grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü-
ung nach der ESPOO-Konvention von Relevanz sind,
ird eine Bewertung im Rahmen des nationalen Geneh-
igungsverfahrens erfolgen.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Frage 24):
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Berichte/Infor-
mationen des ARD-Magazins Report Mainz, wonach der
deutsche Waffenhersteller Heckler & Koch mit dem US-Un-
ternehmen Blackwater, deren Söldnertruppe nach einer Unter-
suchung des US-Parlaments im Irak viele Menschen illegal
tötete und die auch in Afghanistan schwerwiegend Menschen-
rechte verletzte, aufgrund einer öffentlich propagierten Ko-
operationsvereinbarung gemeinsam Waffen entwickeln will
und schon derzeit außenwirtschaftlich genehmigungspflich-
tige Rüstungsgüter wie unter anderem ihr Sturmgewehr
HK417 an die Firma Blackwater gelangen ließ, und hielte die
Bundesregierung es angesichts solcher Kooperation sowie des
Einsatzes dieser deutschen Waffen mit ihren politischen Rüs-
tungsexportgrundsätzen aus dem Jahr 2000 sowie ihrer politi-
schen Ablehnung des Irak-Krieges für vereinbar, Bundesauf-
träge etwa zur Ausrüstung der Bundeswehr weiterhin Heckler &
Koch zu erteilen, zumal falls deren Waffen an Blackwater un-
ter Umgehung deutscher Genehmigungspflicht geliefert wor-
den sind?
Die Bundesregierung hat keine Ausfuhrgenehmigun-
en für die Lieferung von Kriegswaffen oder sonstigen
üstungsgütern für den Endempfänger Blackwater er-
eilt, weder nach USA, Afghanistan, Irak noch in andere
estimmungsländer. Es entspricht der restriktiven Rüs-
ungsexportpolitik der Bundesregierung und ständiger
eutscher Verwaltungspraxis, bei Kriegswaffenausfuh-
en grundsätzlich nur staatliche Stellen als Endempfän-
er zu akzeptieren. Genehmigungen für die Belieferung
on privaten Sicherheitsunternehmen mit Kriegswaffen
us Deutschland werden daher grundsätzlich nicht er-
eilt. Die Zusammenarbeit der US-Tochter der Firma
eckler & Koch mit dem US-Unternehmen Blackwater
nterliegt allein dem US-Recht und nicht dem deutschen
riegswaffenkontrollrecht bzw. Außenwirtschaftsrecht,
a dieses nur auf deutschem Territorium anwendbar ist.
ur Entwicklung einer neuen Waffe durch Heckler &
och mit der Firma Blackwater liegen der Bundesregie-
ung keine Erkenntnisse vor. Ausfuhrgenehmigungen
15230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
(A) )
(B) )
wurden in diesem Zusammenhang nicht erteilt. Es be-
steht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit
keine Veranlassung, die Auftragsvergabepraxis gegen-
über der Firma Heckler & Koch infrage zu stellen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/8113, Fragen 25 und 26):
Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregie-
rung einzuleiten, um Massenentlassungen und Standortverla-
gerungen von Großunternehmen zur Renditesteigerung (siehe
Nokia) künftig einen Riegel vorzuschieben?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Fristverlängerung
von derzeit fünf auf sieben Jahre, was die Bindung von Sub-
ventionsvergaben an den Erhalt von Arbeitsplätzen angeht?
Zu Frage 25:
Es ist das Ziel der Bundesregierung, die wirtschaftli-
chen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass in
Deutschland ansässige Unternehmen erfolgreich arbei-
ten können. Wirtschaften ist dabei immer ein dynami-
scher Prozess und Deutschland unterliegt – wie alle
Volkswirtschaften – einem steten wirtschaftlichen Struk-
turwandel. Wichtig ist, dass im Zusammenhang mit ei-
nem Wegfall von Arbeitsplätzen zeitnah neue Perspekti-
ven für die Menschen vor Ort geschaffen werden
können. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, da-
mit im Strukturwandel auch neue Beschäftigungschan-
cen erkannt und ergriffen werden. Die Wirtschafts- und
Finanzpolitik der Bundesregierung ist deshalb darauf
ausgerichtet, die Rahmenbedingungen für Investitionen
und Arbeitsplätze in Deutschland weiter zu verbessern.
Beispielhaft sind zu nennen die Unternehmensteuer-
reform, die deutliche Absenkung des Beitragssatzes zur
Arbeitslosenversicherung und die Reduzierung bürokra-
tischer Lasten für Unternehmen. Deutschland hat trotz
gestiegener konjunktureller Risiken allen Anlass zur Zu-
versicht. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem
nun fast schon drei Jahre andauernden Wachstumspro-
zess. Deutschland ist nach wie vor Exportweltmeister
und profitiert damit selbst in erheblichem Maße von der
Globalisierung. Derzeit entstehen in Deutschland pro
Tag 1 600 neue Arbeitsplätze durch Investitionen von
Unternehmen. Bei allen notwendigen Anstrengungen
der Politik muss klar bleiben: Die Entscheidung über In-
vestitionen von Unternehmen – einschließlich der Ent-
scheidung über Einstellung oder Entlassung von Arbeit-
nehmern ebenso wie über Standortschließung oder
Neuerrichtung – muss in der unternehmerischen Verant-
wortung bleiben. Diese Aufgabe kann in der sozialen
Marktwirtschaft nicht vom Staat übernommen werden.
Zu Frage 26:
Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern darüber
diskutieren, ob gegebenenfalls Anpassungen bei den na-
tionalen Förderregeln notwendig und sinnvoll sind. Da-
bei ist aus Sicht der Bundesregierung zu beachten, dass
eine Verschärfung der nationalen Förderregeln jedenfalls
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icht dazu führen darf, dass der Standort Deutschland
inseitig einen Wettbewerbsnachteil im europäischen
nd weltweiten Wettbewerb erleidet.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck-
ache 16/8113, Frage 27):
Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer strukturpoliti-
schen Verantwortung für Gesamtdeutschland und den weite-
ren Aufbau Ost Möglichkeiten, um beispielsweise bei der
beabsichtigten Verlagerung der Computerspielmesse „Games
Convention“ von Leipzig/Sachsen voraussichtlich nach Köln
und dem damit verbundenen Verlust der wichtigsten Messe
für den einzigen großen Messestandort in den östlichen Bun-
desländern und dem damit wiederum direkt wie indirekt ver-
bundenen Verlust von Arbeitsplätzen in einer Region mit ho-
her Arbeitslosigkeit tätig zu werden?
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeiten, in
eschäftliche Aktivitäten der Messewirtschaft einzugrei-
en. Weder hat sie dazu Rechtsgrundlagen noch ist es im
nteresse des Wirtschaftslebens, sich in Geschäftsfelder
inzumischen, die zum marktwirtschaftlichen Gesche-
en zählen. Der Wechsel von Messen und Ausstellungen
wischen Messeorten ist nicht ungewöhnlich. Eine
ntscheidung zur Verlegung der „Games Convention“
Erlebnismesse für interaktive Unterhaltung, Infotain-
ent, Edutainment und Hardware mit GC Developers
onference (GDC)) ist noch nicht gefallen. Sie wird
etztendlich vom zuständigen Trägerverband BIU – Bun-
esverband Interaktive Unterhaltungssoftware, Berlin,
etroffen. Da die „Games Convention“ im Besitz der
esse Leipzig ist, wird diese mit Sicherheit die Veran-
taltung – wenn es dazu kommt – nur mit Konditionen
us ihrem Portfolio entlassen.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des
bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/8113,
rage 28):
Werden beim Bezug bzw. der Beantragung von Arbeitslo-
sengeld II (ALG II), Sozialhilfe und Grundsicherung im Rah-
men von Wahltarifen nach § 53 Abs. 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) gezahlte Prämien sowie nach Ein-
führung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 eventuelle
Prämien gemäß § 242 Abs. 2 SGB V der gesetzlichen Kran-
kenkassen an ihre Mitglieder als Einkommen oder sonstige
Einnahme auf die oben genannten Leistungen angerechnet,
und welche Auswirkungen auf die Wahl der Krankenkasse
durch Bezieher sozialer Leistungen erwartet die Bundesregie-
rung infolge der getroffenen Regelung?
Beide Prämien sind unterschiedlich zu behandeln.
rundsätzlich gilt: Prämien nach § 242 Abs. 2 des Fünf-
en Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden bei Be-
iehern von Arbeitslosengeld II und von Leistungen
ach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Einkom-
en angerechnet. Hintergrund ist, dass es sich insoweit
m Einkommen handelt, das keinem anderen Zweck
ient als die Leistungen zur Sicherung des Lebensunter-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15231
(A) )
(B) )
halts. Dagegen wären Prämien aufgrund von Wahltarifen
nach § 53 Abs. 2 SGB V grundsätzlich nicht anzurech-
nen, da sie als zweckbestimmte Einnahme einem ande-
ren Zweck als die Leistungen zur Sicherung des Lebens-
unterhalts dienen. Allerdings ist bei der Prämie nach
§ 53 Abs. 2 SGB V darauf hinzuweisen, dass der ihr zu-
grunde liegende Wahltarif nicht von allen in der Frage
genannten Leistungsempfängern gewählt werden kann.
Im Einzelnen gilt folgendes: Den Wahltarif nach § 53
Abs. 2 SGB V können nur Personen wählen, deren Bei-
träge zur Krankenversicherung nicht vollständig von
Dritten getragen werden. Bei krankenversicherten Emp-
fängern von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozial-
gesetzbuch werden die Beiträge vollständig von Dritten
getragen. Das Gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslo-
sengeld II, die nur aufgrund des Leistungsbezugs kran-
kenversichert sind und deren Beiträge ausschließlich
vom Bund getragen werden. Damit besteht eine Wahl-
möglichkeit nur für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die da-
her einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst
tragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieje-
nigen Leistungsbezieher, die Wahltarife nach § 53
Abs. 2 SGB V wählen können, dies gerade im Hinblick
auf die mögliche und anrechnungsfreie Prämienzahlung
tun werden. Damit wird dem Ziel der Förderung eines
gesundheitsbewussten Verhaltens und Verstärkung des
Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen auch bei die-
sem Personenkreis Rechnung getragen. Da die Prämien-
zahlung auf 20 Prozent der vom Mitglied im Jahr getra-
genen Beiträge begrenzt ist, ist der finanzielle Anreiz für
die in der Fragestellung genannten Personenkreise eher
gering. Die Wahl der Krankenkasse durch den Versicher-
ten hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die bishe-
rigen Beitragssätze bzw. die zukünftig eventuell zu
entrichtenden Zusatzbeiträge oder möglichen Prämien-
zahlungen sind dabei nur ein Entscheidungskriterium
von vielen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/8113, Fragen 29 und 30):
Aus welchem Grund bekam der in Solling vorige Woche
aufgefundene 58-jährige Hungertote seit Oktober 2007 kein
Arbeitslosengeld mehr und musste seine Wohnung räumen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse davon, ob die zu-
ständigen Behörden Informationen darüber hatten, dass der
58-jährige erwerbslose Hungertote keine soziale Absicherung
mehr hatte und seine Wohnung räumen musste, und, wenn ja,
wie hat sie auf diese Fakten konkret reagiert?
Zu Frage 29:
Der Verstorbene hat bis zum Erschöpfen seines An-
spruchs am 17. Oktober 2007 laufend Arbeitslosengeld
von der Agentur für Arbeit Hannover bezogen. Dass der
Verstorbene seine Wohnung räumen musste, kann die
Bundesregierung nicht bestätigen. Der für die Vermei-
dung von Wohnungslosigkeit in der Stadt Hannover zu-
ständigen Stelle lag keine Mitteilung des zuständigen
Gerichts über den Eingang einer Räumungsklage bzw.
über einen bevorstehenden Räumungstermin vor. Auch
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us weitergehenden Recherchen ist nicht ersichtlich,
ass der Verstorbene seine letzte Wohnung räumen
usste. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass
m Fall des Verstorbenen kein Zwangsräumungsverfah-
en anhängig war. Einige Pressemeldungen führen aus,
er Verstorbene habe seine letzte Wohnung in Hannover
rdentlich gekündigt, um eine Arbeit in Köln aufzuneh-
en. Die Bundesregierung kann dies weder bestätigen
och dementieren.
u Frage 30:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Verstorbene
achweislich keine Leistungen der Grundsicherung für
rbeitsuchende bei der für die Umsetzung des SGB II
uständigen Stelle in Hannover beantragt hat, obwohl er
ber die Möglichkeiten der Beantragung von Arbeitslo-
engeld II nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosen-
eld informiert wurde. In einem persönlichen Beratungs-
espräch am 3. September 2007 in der Agentur für Arbeit
annover wurde dem Verstorbenen das Verfahren zur
eantragung von Arbeitslosengeld II erläutert, und es
urden die Kontaktdaten der zuständigen Arbeitsge-
einschaft ausgehändigt. Darüber hinaus enthält die
tandardisierte schriftliche Mitteilung über das Ende des
nspruchs auf Arbeitslosengeld ausführliche Informatio-
en zur Beantragung von Leistungen der Grundsiche-
ung für Arbeitsuchende. Inwiefern die zuständigen Be-
örden darüber hinaus weitergehende Informationen
ber die soziale Absicherung des Verstorbenen nach dem
nde seines Arbeitslosengeldbezuges hatten, ist der Bun-
esregierung nicht bekannt. Zur angesprochenen Woh-
ungsräumung wird auf die Antwort zu Frage 29 hinge-
iesen.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/8113, Frage 31):
Wie hoch ist der Anteil der Frauen an den momentan in
Ein-Euro-Jobs tätigen Erwerbslosen?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit be-
anden sich im Oktober 2007 (endgültige Daten, ohne
ngaben der zugelassenen kommunalen Träger)
09 076 Frauen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehrauf-
andsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 Zweites
uch Sozialgesetzbuch. Dies entspricht einem Anteil
on 41,4 Prozent.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/8113, Frage 32):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nichtleistungs-
empfängerinnen, die aufgrund der Anrechnung des Partner-
einkommens in der Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf
ALG II haben und deshalb keine Adressatinnen der Eingliede-
rungsleistungen des SGB II sind, arbeitsmarktpolitische För-
derleistungen und Eingliederungshilfen erhalten?
15232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
(A) )
(B) )
Alle arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen haben
Zugang zu den Beratungs- und Vermittlungsdienstleis-
tungen der Bundesagentur für Arbeit. Auch der überwie-
gende Teil der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
ist nicht abhängig von einem Anspruch auf Arbeitslosen-
geld. Arbeitslose, die wegen hohen Partnereinkommens
oder Vermögens nicht hilfebedürftig sind und deshalb
keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, haben An-
spruch auf Beratung und Vermittlung durch die Agenturen
für Arbeit. Neben Beratungs- und Vermittlungsleistun-
gen können sie bei Vorliegen der sonstigen Vorausset-
zungen durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpoli-
tik nach dem SGB III unterstützt werden und alle zu
ihrer beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen
Leistungen erhalten (zum Beispiel Übernahme der Kos-
ten für die berufliche Weiterbildung, wie Lehrgangsge-
bühren, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten). Die Ent-
scheidung über die Teilnahme an Maßnahmen der
aktiven Arbeitsförderung ist auf der Grundlage von För-
derkriterien zu treffen, die sich unter anderem an der
Notwendigkeit und der Erfolgsaussicht einer Maßnahme
orientieren.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/8113, Frage 33):
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ne-
ben der Halbierung der Arbeitslosigkeit nun durch die Verfas-
sungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II
auch ein zweites zentrales Ziel der Hartz-Reformen – die Er-
bringung der Hilfe aus einer Hand – verfehlt wird?
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
20. Dezember 2007 lag die Verfassungsbeschwerde von
elf Landkreisen zugrunde. Sie hatten sich dagegen ge-
wandt, dass den Kreisen und kreisfreien Städten durch
das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Aufgabe
zukommt, Leistungen für Heizung und Unterkunft und
sozial flankierende Leistungen zu erbringen. Daneben
war die Bildung von Arbeitsgemeinschaften und die
Übertragung von Aufgaben durch die Kommunen auf
diese Arbeitsgemeinschaften Gegenstand der Verfas-
sungsbeschwerde. Die Landkreise sahen ihr Recht auf
kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Bundesver-
fassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass
die Zuweisung der Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung und der flankierenden Leistungen an die Kreise
und kreisfreien Städte verfassungsgemäß ist. Es hat so-
mit die Verfassungsbeschwerde in ihrem zentralen Punkt
zurückgewiesen und die Auffassung der Bundesregie-
rung bestätigt. Bestätigt hat das BVerfG auch, dass die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und
die Zusammenführung des historisch auf Bund und
Kommune aufgeteilten Sachverstandes auf dem Gebiet
der Fürsorge und der Arbeitsvermittlung allgemein als
sinnvoll und notwendig angesehen wird. Allerdings sind
die aus Kommune und örtlicher Agentur für Arbeit ge-
bildeten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach § 44 b
SGB II nach dem Urteil nicht mit der Verfassung verein-
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ar, da sie das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
nd die Grenzen des zulässigen Zusammenwirkens von
undes- und Landesverwaltung verletzen. Nach der Ent-
cheidung des Bundesverfassungsgerichts ist § 44 b
GB II noch bis 31. Dezember 2010 weiter anwendbar.
ie ARGEn können also weiterarbeiten. Die Bundes-
egierung beabsichtigt, auf der Grundlage der Hinweise
es Bundesverfassungsgerichts zügig eine Lösungsmög-
ichkeit vorzustellen.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
es Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
Drucksache 16/8113, Frage 34):
Wie hoch ist der aktuelle Prozentsatz der Alleinerziehen-
denhaushalte im ALG-II-/Sozialgeldbezug im Vergleich zu
Paarelternfamilien?
Im September 2007 gab es bei rund 3,67 Millionen
GB-II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt 1,297 Millio-
en Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Davon waren
63 000 (51 Prozent) Bedarfsgemeinschaften von Al-
einerziehenden und 1,11 Millionen (49 Prozent) Be-
arfsgemeinschaften von Elternpaaren.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
Drucksache 16/8113, Frage 35):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsicht-
lich der Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Aufnahme
der Vermittlung/Bereitstellung von Kinderbetreuung in den
Leistungskatalog des SGB II zur Überwindung der Hartz-IV-
Abhängigkeit von Alleinerziehenden vor?
Die Fragestellung lässt sich derzeit nicht mit Ge-
chäftsdaten aus dem Bereich der Grundsicherung für
rbeitsuchende beantworten. Die statistische Bericht-
rstattung zu Leistungen nach § 16 (2), zu denen auch
ie Bereitstellung von Kinderbetreuung zählt, ist derzeit
och im Aufbau begriffen. Da es sich hier um Leistun-
en der kommunalen Träger handelt, kann nicht unmit-
elbar auf Informationen der IT-Fachverfahren der Bun-
esagentur für Arbeit zurückgegriffen werden. Aus
iesem Grund kann derzeit keine Aussage dazu getrof-
en werden, in welchem Umfang diese Leistungen in
nspruch genommen werden und inwieweit sie dazu ge-
ignet sind, die SGB-II-Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu
berwinden.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken)
DIE LINKE) (Drucksache 16/8113, Fragen 36 und 37):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008 15233
(A) )
(B) )
Wie viele Personen waren seit Einführung der 400-Euro-
Minijobs von der Überzahlung ihrer Altersrente, Rente wegen
voller Erwerbsminderung bzw. Rente wegen Erwerbsunfähig-
keit betroffen, weil sie die monatliche Hinzuverdienstgrenze
um mehr als 350 Euro bzw. um mehr als 400 Euro überschrit-
ten hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den oben ge-
nannten Euro-Beträgen)?
Verfügt die Deutsche Rentenversicherung Bund bei den
von vielen Betroffenen als unverhältnismäßig empfundenen
Rückforderungen über einen Ermessensspielraum, und, wenn
ja, wie wurde hiervon Gebrauch gemacht (bitte aufgeschlüs-
selt nach Jahren)?
Zu Frage 36:
Ich gehe davon aus, dass die Frage dahin gehend zu
verstehen ist, ob die relevante Hinzuverdienstgrenze von
(und nicht „um mehr als“) 350 Euro (im Jahr 2007, im
Jahr 2008 wären es 355 Euro) bzw. künftig 400 Euro
überschritten wurde. Tatsächlich gab es häufig Missver-
ständnisse bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern im
Hinblick auf die Frage, wie viel beispielsweise zu einer
vorgezogenen Vollrente wegen Alters hinzuverdient
werden darf. Zu Unrecht wurde angenommen, es könnte
neben der Rente eine geringfügige Beschäftigung mit ei-
nem Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat ausgeübt
werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat.
Nach bisherigem Recht besteht in diesen Fällen aber nur
noch Anspruch auf eine Teilrente. Das vom Deutschen
Bundestag am 25. Januar 2008 beschlossene Siebte Ge-
setz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze sieht deshalb – rückwirkend zum
1. Januar 2008 – die Anhebung der Hinzuverdienst-
grenze auf die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro für
vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommene Voll-
renten vor. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 15. Fe-
bruar 2008 zugestimmt. Genaue statistische Angaben
sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung
Bund in diesem Bereich nicht verfügbar. Festgehalten ist
dort, dass im Rentenbestand zum 31. Dezember 2006
rentenversicherungsweit 4 276 Fälle (1 770 Altersren-
ten, 2 506 Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähig-
keitsrenten), also rund 3 Prozent der Versichertenrenten,
von einer Vollrente auf die nächstniedrigere Stufe herab-
gesetzt worden sind. Ob diese Betroffenen ein Einkom-
men bis 400 Euro (zum Beispiel aufgrund eines Mini-
jobs) oder ein höheres Einkommen erzielt haben, ist
nicht bekannt.
Zu Frage 37:
Nach der maßgebenden Vorschrift des § 48 des Zehn-
ten Buches Sozialgesetzbuch ist die Deutsche Renten-
versicherung Bund im Regelfall verpflichtet, den
Rentenbewilligungsbescheid für die Vergangenheit auf-
zuheben und überzahlte Beträge zurückzufordern. Aller-
dings muss die Behörde ausnahmsweise in sogenannten
„atypischen Fällen“ (zum Beispiel bei groben Behörden-
fehlern oder wenn der Betroffene durch die rückwir-
kende Korrektur nachträglich vermehrt sozialhilfebe-
dürftig wird) nach pflichtgemäßem Ermessen darüber
entscheiden, ob wegen der besonderen Lage des Falles
ganz oder teilweise von einer rückwirkenden Aufhebung
des Rentenbescheides abzusehen ist. Nach Auskunft der
Deutschen Rentenversicherung Bund sind die atypischen
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älle, in denen eine ausnahmsweise Ermessensentschei-
ung erfolgt ist, statistisch nicht erfasst worden.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/8113, Fragen 38 und 39):
Welche Finanzierungsrisiken für den Betreuungsausbau
sieht die Bundesregierung darin, dass von den notwendigen
12 Milliarden Euro bis 2013 erst 2 Milliarden Euro durch den
Bund gesetzlich mit dem Sondervermögen fixiert sind, die
Zusage über weitere circa 2 Milliarden Euro noch nicht ge-
setzlich verankert ist, und vor allem, dass sich Länder und
Kommunen noch nicht annähernd über die Verteilung der
restlichen Finanzlast von 8 Milliarden Euro verständigt ha-
ben?
Plant die Bundesregierung für den Fall, dass die Gesetzes-
initiative zum Ausbau der Kindertagesbetreuung scheitert, die
vom Bund vorgesehene Finanzierungsbeteiligung in Höhe
von rund 4 Milliarden Euro zur Finanzierung einer möglichen
Kindergelderhöhung heranzuziehen?
Der Ausbau der Kinderbetreuung für die Kleinsten ist
ines der zentralen Vorhaben der Legislaturperiode und
ntscheidend für eine bessere Vereinbarkeit von Familie
nd Beruf. Mit der Erwerbstätigkeit von Eltern verrin-
ert sich zugleich das Armutsrisiko von Kindern. Die
undesregierung ist davon überzeugt, dass es gelingt,
ie noch offenen Fragen schnell zu klären und das Ge-
etzgebungsverfahren bis zum Ende des laufenden Jah-
es erfolgreich abzuschließen: Die ersten Schritte sind
ereits im abgelaufenen Jahr mit der Errichtung eines
ondervermögens und dem Abschluss der Verwaltungs-
ereinbarung über die Finanzhilfen des Bundes an die
änder vollzogen worden. Jetzt können die Länder die
om Bund bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe
on 2,15 Milliarden Euro abrufen und mit der Schaffung
er Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren begin-
en. Die weiteren rechtlichen Schritte folgen mit dem
Kinderförderungsgesetz“ im Laufe des Jahres 2008.
eben einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für
ie ab 2009 vorgesehene Beteiligung des Bundes an den
etriebsausgaben über eine Umsatzsteuerneuverteilung
ugunsten der Länder enthält das Kinderförderungsgesetz
ie für den Ausbau notwendigen Anpassungen des Ach-
n Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII – Kinder-
nd Jugendhilfe). Der Referentenentwurf des BMFSFJ
ird zurzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Wir
ehen fest und sicher davon aus, dass alle notwendigen
esetzgebungsmaßnahmen rechtzeitig und wie geplant
is Ende 2008 erfolgen werden und die vom Bund zur
erfügung gestellten Finanzmittel für Investitions- und
etriebskosten wie geplant abfließen. Die Frage der
inanzierung der Anteile von Ländern und Kommunen
ür die Ausbauperiode in Höhe von 8 Milliarden Euro ist
wischen den Ländern und den Kommunen auf der
rundlage der jeweils geltenden landesverfassungs-
echtlichen Vorschriften zu klären. Im Hinblick auf das
emeinsame Interesse von Bund, Ländern und Gemein-
en an der Umsetzung der vereinbarten Ausbauziele
eht die Bundesregierung davon aus, dass noch offene
15234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
(A) (C)
(B) )
Fragen zwischen einzelnen Ländern und Kommunen
schnellstmöglich geklärt werden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Fragen 40 und 41):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen
Finanzbedarf für den Bundeshaushalt, wenn neben dem ge-
planten Betreuungsausbau das Kindergeld und die Kinderfrei-
beträge angehoben sowie das Betreuungsgeld eingeführt wer-
den sollten, und wie sollen diese Maßnahmen gegenfinanziert
werden?
Hat das von der Bundesregierung einberufene „Kompetenz-
zentrum für familienbezogene Leistungen“ zum Instrument
des Betreuungsgeldes eine Wirkungsanalyse erarbeitet oder
zumindest eine fachliche Einschätzung vorgelegt, welche die
Bundesregierung zur Entscheidungsfindung über eine gesetz-
liche Verankerung des Betreuungsgeldes heranzieht, und,
wenn nein, warum nicht?
Über eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und gege-
benenfalls Kindergeldes entscheidet die Bundesregie-
rung erst, wenn im Herbst 2008 der nächste Bericht über
die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden
Existenzminimums (Existenzminimumbericht) vorgelegt
wird. Konkrete Überlegungen der Bundesregierung zur
eines Betreuungsgeldes erstellt. Dies wird die Bundesre-
gierung zu gegebener Zeit veranlassen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/8113, Fragen 42 und 43):
Inwiefern ist gewährleistet, dass alle abgeschlossenen Ver-
träge für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine rechtlich bindenden
Wirkungen über den Ablauf der aktuellen Legislaturperiode
hinaus entfalten?
Und, wenn nein, in welchen Fällen und mit welcher Be-
gründung ist dies nicht der Fall?
Es ist gewährleistet, dass alle abgeschlossenen Ver-
träge für die Öffentlichkeitsarbeit keine rechtlich bin-
denden Wirkungen über die Legislaturperiode hinaus
entfalten. Das BMFSFJ hat im Bereich Öffentlichkeits-
arbeit drei Rahmenverträge abgeschlossen (1. Öffentlich-
keitsarbeit allgemein, 2. Internetkommunikation, 3. Ge-
staltung Printerzeugnisse). Diese laufen wie folgt aus
bzw. sind aufgrund eines Sonderkündigungsrechts inner-
halb von vier Wochen kündbar:
1. Öffentlichkeitsarbeit allgemein (Auftragnehmer: Fa-
milie Redlich): Laufzeit bis Dezember 2010, jedoch
Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 16. Mai
2007 bezüglich eines Betreuungsgeldes ab 2013 liegen
nicht vor. Eine Kostenrechnung zum Betreuungsgeld
kann daher auch nicht vorliegen. Aus dem gleichen
Grund hat das Kompetenzzentrum für familienbezogene
Leistungen auch keine Wirkungsanalyse zur Einführung
2
3
(D
Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen,
. Internetkommunikation (Auftragnehmer: Init), Lauf-
zeit bis Dezember 2009 und
. Gestaltung Printerzeugnisse (Auftragnehmer: Kiwi),
Laufzeit bis März 2009.
144. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29