Plenarprotokoll 16/141
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 3:
            14826 D
            14826 D
            14827 A
            14827 A
            14827 C
            14827 C
            14828 A
            14830 A
            14830 B
            14830 C
            14830 D
            14831 A
            14831 A
            14831 A
            Deutscher B
            Stenografisch
            141. Sitz
            Berlin, Mittwoch, den
            I n h a l
            Tagesordnungspunkt 1:
            Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
            SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen
            Bundestag zu benennenden Mitglieder des
            Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5
            des Ethikratgesetzes
            (Drucksache 16/8024) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 2:
            Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
            wurf zur Modernisierung der gesetzlichen
            Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            F
            J
            F
            M
            F
            D
            F
            H
            14825 A
            14825 B
            14825 C
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            14828 A
            14828 B
            undestag
            er Bericht
            ung
            13. Februar 2008
            t :
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            14828 C
            14828 D
            14829 A
            14829 A
            14829 B
            14829 C
            14829 D
            14829 D
            Fragestunde
            (Drucksachen 16/7998, 16/8023) . . . . . . . . . .
            14831 B
            II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
            Dringliche Frage 1
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anzahl der benannten und einsatzbereiten
            Personen für die Teilbereiche Polizei, Justiz
            und Zoll bei der bevorstehenden ESVP-
            Mission im Kosovo sowie voraussichtliches
            Datum der Arbeitsaufnahme des für den
            ersten Aufwuchs geplanten Kontingents
            Antwort
            Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
            Zusatzfragen
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dringliche Frage 2
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Haltung der Bundesregierung zu einem
            möglichen sofortigen Beschluss im Euro-
            päischen Rat der Außenminister nach ei-
            ner Unabhängigkeitserklärung des Ko-
            sovo betreffend den Beginn der ESVP-
            Mission und zu dessen schnellem Inkraft-
            treten
            Antwort
            Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
            Zusatzfragen
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 1
            Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP)
            Steuerneutrale Gestaltung des Bilanz-
            rechtsmodernisierungsgesetzes
            Antwort
            Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
            Mündliche Frage 2
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Sicherstellung der Inanspruchnahme des
            Beratungsangebots der künftigen Partner-
            schaften Deutschland Gesellschaft (PDG)
            auch durch finanzschwache Gebietskör-
            perschaften sowie Gewährleistung der
            N
            B
            A
            K
            Z
            B
            M
            B
            K
            H
            d
            d
            d
            A
            K
            Z
            B
            M
            D
            U
            C
            i
            N
            v
            A
            M
            Z
            D
            V
            M
            D
            B
            Z
            (
            A
            K
            Z
            D
            M
            D
            H
            d
            D
            f
            14831 C
            14831 D
            14832 B
            14832 C
            14832 D
            14833 B
            14833 D
            14834 A
            14834 C
            eutralität der geplanten PDG durch die
            undesregierung
            ntwort
            arl Diller, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 3
            ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            enntnis der Bundesregierung über die
            öhe der erzielten Einsparungen der Bun-
            esländer in der Folge von Hartz IV sowie
            ie zugesagte vollständige Weiterleitung
            ieser Gelder an die Kommunen
            ntwort
            arl Diller, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 4
            r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
            nterschiedliche Aussagen zur weiteren
            O2-Reduktion bei der deutschen Stahl-
            ndustrie vom Bundesminister für Umwelt,
            aturschutz und Reaktorsicherheit und
            on der deutschen Stahlindustrie selbst
            ntwort
            ichael Müller, Parl. Staatssekretär
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
            olker Schneider (Saarbrücken)
            (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 7
            r. Karl Addicks (FDP)
            eteiligung der Bundesregierung an der
            imbabwe Economic Development Strategy
            ZEDS)
            ntwort
            arin Kortmann, Parl. Staatssekretärin
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 8
            r. Karl Addicks (FDP)
            altung der Bundesregierung zu dem von
            en Staaten der SADC (Southern African
            evelopment Community) auf ihrem Gip-
            eltreffen in Lusaka im August 2007 ange-
            14835 B
            14835 C
            14836 B
            14836 C
            14837 B
            14837 C
            14838 B
            14838 C
            14838 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 III
            kündigten, an keine politischen Bedingun-
            gen geknüpften Economy Recovery Plan
            für Simbabwe
            Antwort
            Karin Kortmann, Parl. Staatssekretärin
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 10
            Uwe Barth (FDP)
            Errichtung und Standorte neuer Bundes-
            behörden seit Beginn der 16. Wahlperiode
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 11
            Uwe Barth (FDP)
            Geplante Errichtung neuer Bundeseinrich-
            tungen bis zum Ende der 16. Wahlperiode
            und Auswahl der Standorte
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 12
            Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
            Erkenntnisse der Bundesregierung über
            die Ursachen des Großbrandes in Ludwigs-
            hafen
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 13
            Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
            Art und Weise der Einbeziehung türki-
            scher Experten in die laufenden Arbeiten
            zur Ursachenermittlung für den Groß-
            brand in Ludwigshafen
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Z
            D
            U
            M
            H
            M
            s
            P
            a
            d
            P
            I
            s
            A
            P
            Z
            H
            M
            H
            A
            B
            d
            s
            s
            A
            P
            Z
            H
            H
            M
            S
            V
            V
            F
            g
            f
            d
            m
            E
            r
            A
            P
            Z
            S
            14839 B
            14839 B
            14840 A
            14840 D
            14841 C
            14842 A
            14842 B
            14843 A
            14843 A
            14843 B
            usatzfragen
            r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 14
            einz Schmitt (Landau) (SPD)
            itwirkung des Parlamentarischen Staats-
            ekretärs beim Bundesminister des Innern
            eter Altmaier bei einer Einweihungsver-
            nstaltung in der Dienststelle Lauterbourg
            er Bundespolizei am 26. Januar 2008 und
            lanungen des Bundesministeriums des
            nnern hinsichtlich der dortigen Dienst-
            telle
            ntwort
            eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 15
            einz Schmitt (Landau) (SPD)
            ufgaben der Dienststelle Lauterbourg/
            ienwald der Bundespolizei im Rahmen
            er deutsch-französischen operativen Zu-
            ammenarbeit und Anzahl neuer Personal-
            tellen
            ntwort
            eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 16
            ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            ereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit der
            orschläge von EU-Kommissar Franco
            rattini zur Vorratsspeicherung von Flug-
            astdaten bei Flügen aus der und in die EU
            ür eine Dauer von 13 Jahren in Bezug auf
            as deutsche informationelle Selbstbestim-
            ungsrecht und die Rechtsprechung des
            uropäischen Gerichtshofes für Menschen-
            echte
            ntwort
            eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            14843 C
            14843 D
            14844 A
            14844 C
            14845 A
            14845 B
            14845 C
            14845 D
            14846 A
            IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
            Mündliche Frage 17
            Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Geplante Datenspeicherung der Bundes-
            polizei für die Erfassung und Auswertung
            der Reisedaten von 29 Millionen Schiffs-
            passagieren
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 20
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Haltung der Bundesregierung zum Vor-
            schlag für einen Rahmenbeschluss über die
            Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Da-
            ten) zu Strafverfolgungszwecken vor dem
            Hintergrund der Rechtsprechung des Bun-
            desverfassungsgerichts und des Europäi-
            schen Gerichtshofs für Menschenrechte
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 21
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Haltung der Bundesregierung zur Quali-
            fizierung des Vorschlags für einen Rah-
            menbeschluss über die Verwendung von
            Fluggastdaten (PNR-Daten) zu Strafverfol-
            gungszwecken als Weg hin zu einem Prä-
            ventionsstaat
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 28
            Helmut Lamp (CDU/CSU)
            Agrarisch nicht genutzte landwirtschaftliche
            Fläche in der EU und innerhalb Europas
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Helmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            M
            H
            P
            w
            2
            A
            D
            Z
            H
            M
            V
            D
            M
            v
            s
            t
            s
            A
            D
            Z
            V
            I
            J
            M
            V
            I
            M
            S
            r
            c
            J
            A
            D
            Z
            V
            N
            J
            S
            Z
            A
            d
            14846 C
            14846 D
            14847 B
            14847 C
            14848 B
            14848 C
            14849 D
            14850 A
            ündliche Frage 29
            elmut Lamp (CDU/CSU)
            otenzial zur Ertragssteigerung der land-
            irtschaftlichen Produktion in Europa bis
            030 nach Ansicht der Bundesregierung
            ntwort
            r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            elmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 32
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            irekte oder indirekte Förderung von
            aßnahmen bzw. Veranstaltungen des
            om 30. April bis 4. Mai 2008 in Bremen
            tattfindenden „Christival 2008“ aus Mit-
            eln des Bundeshaushaltes und Träger die-
            er Förderung
            ntwort
            r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 33
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            n die Förderung des „Christival 2008“ aus
            itteln des Bundeshaushaltes einbezogene
            eminare und Themenstellungen und de-
            en Beurteilung aus humanwissenschaftli-
            her Sicht sowie unter Gesichtspunkten des
            ugendschutzes
            ntwort
            r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 1:
            ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            er FDP: Aussage der Bundeskanzlerin
            14850 C
            14850 C
            14851 A
            14851 B
            14852 B
            14852 D
            14853 C
            14853 D
            14854 C
            14855 A
            14855 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 V
            Dr. Angela Merkel am 28. November 2007
            „Der Aufschwung kommt bei den Men-
            schen an“ und die wirkliche Situation in
            Deutschland
            Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Weiß (Emmendingen)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Mündliche Frage 5
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen der Bundesregierung zur
            Förderung und Nutzung weiterer Meeres-
            energien sowie Gleichbehandlung der was-
            sergebundenen Meeresenergien mit Wind-
            energie-Offshore bei den Vergütungssätzen
            im Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie bei
            der Finanzierung der Netzkosten
            Antwort
            Michael Müller, Parl. Staatssekretär
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Mündliche Frage 6
            Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zu der vom
            Land Nordrhein-Westfalen zur konstituie-
            r
            s
            D
            p
            A
            A
            A
            M
            D
            E
            d
            B
            p
            A
            B
            A
            M
            J
            F
            t
            n
            d
            z
            k
            g
            R
            A
            P
            A
            M
            H
            E
            d
            V
            d
            (
            H
            s
            z
            d
            A
            P
            14856 A
            14857 B
            14858 D
            14859 D
            14861 B
            14862 B
            14863 C
            14864 D
            14866 A
            14867 A
            14868 A
            14869 B
            14870 A
            14871 C
            14873 A
            14873 B
            enden Sitzung der Gemeinsamen Wissen-
            chaftskonferenz (GWK) eingereichten
            iskussionsgrundlage zum Ausbau des Sti-
            endiensystems in Deutschland
            ntwort
            ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 4
            ündliche Frage 9
            r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            inwände der polnischen Regierung gegen
            as Zentrum gegen Vertreibungen sowie
            erücksichtigung dieser Einwände im ge-
            lanten Kabinettsbeschluss
            ntwort
            ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
            nlage 5
            ündliche Fragen 18 und 19
            erzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            ehlende Federführung des Bundesminis-
            eriums der Justiz beim Vorschlag für ei-
            en Rahmenbeschluss über die Verwen-
            ung von Fluggastdatensätze (PNR-Daten)
            u Strafverfolgungszwecken sowie Beden-
            en des Juristischen Dienstes des Rates we-
            en einer eventuell falsch gewählten
            echtsgrundlage für diesen Vorschlag
            ntwort
            eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            ündliche Fragen 22 und 23
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            inhaltung des Prinzips der Zweckbin-
            ung der Datenerhebung im vorliegenden
            orschlag für einen Rahmenbeschluss über
            ie Verwendung von Fluggastdatensätzen
            PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken;
            altung der Bundesregierung zur Be-
            chlussempfehlung des Bundesrates be-
            üglich Datenzugriff durch die Geheim-
            ienste
            ntwort
            eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            14873 D
            14874 A
            14874 C
            14874 D
            VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
            Anlage 7
            Mündliche Frage 24
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Seit 1949 für Steinkohlesubventionen bis
            Ende 2007 zur Verfügung gestellte Mittel
            sowie Umfang zukünftiger Steinkohlesub-
            ventionen
            Antwort
            Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Mündliche Frage 30
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
            Erkenntnisse der Bundesregierung bezüg-
            lich der Entwicklung von Angebot und
            Nachfrage für gentechnikfreie Futtermit-
            tel einerseits und kennzeichnungspflich-
            tige Futtermittel andererseits für die letz-
            ten 24 Monate
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 9
            Mündliche Frage 31
            Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
            Effektivität der bestehenden Förderpro-
            gramme hinsichtlich des Ziels einer Halbie-
            rung der Zahl der Schulabbrecher bis zum
            Jahr 2010 sowie eventueller Ausbau dieser
            oder anderer Förderprogramme
            Antwort
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 10
            Mündliche Fragen 34 und 35
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Haltung der Bundesministerin für Familie,
            Senioren, Frauen und Jugend als Schirm-
            herrin des „Christivals 2008“ zum dort ab-
            gesagten Seminar „Homosexualität verste-
            hen – Chance der Veränderung“; Höhe der
            Förderung des „Christivals 2008“ aus Mit-
            teln des Kinder- und Jugendplans der Bun-
            desregierung sowie Übereinstimmung der
            Thematik dieses Seminars mit den Zielset-
            zungen des Kinder- und Jugendplans
            Antwort
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            A
            M
            D
            A
            U
            A
            a
            A
            D
            A
            M
            R
            F
            f
            B
            S
            A
            K
            A
            M
            R
            M
            d
            C
            A
            K
            A
            M
            P
            M
            D
            b
            A
            A
            A
            M
            W
            E
            d
            v
            d
            b
            14875 B
            14875 C
            14875 D
            14876 B
            nlage 11
            ündliche Frage 36
            r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
            blehnung eines Antrags auf finanzielle
            nterstützung für die Koordinierung eines
            lternativberichts zum 6. Staatenbericht
            n den CEDAW-Ausschuss
            ntwort
            r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 12
            ündliche Frage 37
            enate Blank (CDU/CSU)
            örderung der Produktion von zwei Kurz-
            ilmen über den Donauausbau durch das
            undesministerium für Verkehr, Bau und
            tadtentwicklung
            ntwort
            arin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 13
            ündliche Frage 38
            enate Blank (CDU/CSU)
            ögliche Entstehung eines Auengebietes
            urch den Donauausbau mit der Variante
            280
            ntwort
            arin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 14
            ündliche Frage 39
            eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            achbarkeit und Finanzierbarkeit der
            achverlängerung des Berliner Haupt-
            ahnhofes
            ntwort
            chim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 15
            ündliche Fragen 40 und 41
            infried Hermann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            rgebnis der parallelen Prüfung der bei-
            en für die Teilprivatisierung der DB AG
            orgeschlagenen Modelle sowie Haltung
            er Bundesregierung zur in der Presse
            erichteten Vorbereitung einer Teilprivati-
            14876 D
            14877 A
            14877 A
            14877 B
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 VII
            sierung der Transportsparten des Unter-
            nehmens durch die DB AG bereits für Ok-
            tober 2008
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 16
            Mündliche Fragen 42 und 43
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Stand der Einrichtung einer Pilotstrecke
            zur Fahrradmitnahme im ICE auf Vor-
            schlag des Bundesministers für Verkehr,
            Bau und Stadtentwicklung, insbesondere
            auf der Gäubahn Stuttgart–Zürich
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 17
            Mündliche Frage 44
            Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zu einer
            Übernahme des Flughafens Tempelhof
            durch die Deutsche Bahn AB sowie zur Un-
            terstützung des Volksbegehrens „Tempelhof
            bleibt Verkehrsflughafen“ durch den Vor-
            standsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG,
            Hartmut Mehdorn
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 18
            Mündliche Frage 45
            Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anrechnung der nach § 242 Abs. 2 SGB V
            möglichen Prämienzahlungen durch die
            gesetzlichen Krankenkassen nach Einfüh-
            rung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar
            2009 auf den Regelsatz beim Arbeitslosen-
            geld II
            Antwort
            Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 19
            Mündliche Frage 46
            Jörg Rohde (FDP)
            Höhe des Rentenanspruchs aus der
            Riester-Rente bei einem Einkommen von
            m
            l
            A
            K
            A
            M
            J
            E
            b
            s
            d
            A
            K
            A
            M
            D
            H
            V
            d
            n
            t
            e
            k
            l
            A
            K
            A
            M
            H
            A
            v
            r
            B
            A
            K
            A
            M
            C
            B
            d
            b
            L
            w
            k
            14877 C
            14877 D
            14878 A
            14878 B
            onatlich 1200 Euro und 30-jähriger Zah-
            ung des vollen Beitrags zur Riester-Rente
            ntwort
            laus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 20
            ündliche Frage 47
            örg Rohde (FDP)
            inräumung eines Anrechnungsfreibetrags
            ei privater und betrieblicher Altersvor-
            orge analog dem Freibetrag bei Zuver-
            ienst im Alter neben der Grundsicherung
            ntwort
            laus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 21
            ündliche Fragen 48 und 49
            r. Heinrich L. Kolb (FDP)
            öhe der Altersversorgung eines gesetzlich
            ersicherten inklusive Riester-Rente ab
            em 65. Lebensjahr mit einem Bruttomo-
            atseinkommen von 1 100 Euro bei 35 Bei-
            ragsjahren sowie unter Berücksichtigung
            ines bis 2030 um etwa 25 Prozent absin-
            enden Nettolohnersatzniveaus der gesetz-
            ichen Rente
            ntwort
            laus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 22
            ündliche Fragen 50 und 51
            einz-Peter Haustein (FDP)
            uswirkungen finanzieller Schwierigkeiten
            on Pensionskassen und Lebensversiche-
            ungsunternehmen auf die Auszahlung von
            etriebsrenten
            ntwort
            laus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 23
            ündliche Fragen 52 und 53
            hristoph Waitz (FDP)
            erücksichtigung der besonderen Arbeitsbe-
            ingungen in Musik- und Theaterbetrieben
            ei der nationalen Umsetzung der EU-
            ärmschutzrichtlinie, insbesondere Aus-
            irkungen auf angestellte Orchestermusi-
            er; Bereiche mit einer über die europäi-
            14878 D
            14878 D
            14880 A
            14880 B
            VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
            schen Vorgaben hinausgehenden Umsetzung
            der EU-Lämschutzrichtlinie sowie Ergeb-
            nisse der von der Bundesanstalt für Ar-
            beitsschutz und Arbeitsmedizin eingesetz-
            ten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
            Kodexes im Sinne des Art. 14 der Richtli-
            nie
            Antwort
            Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 24
            Mündliche Fragen 54 und 55
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Bewertung der zum 1. Januar 2008 in
            Kraft getretenen Verordnung zur Berech-
            nung von Einkommen sowie zur Nichtbe-
            rücksichtigung von Einkommen und Ver-
            mögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
            unter dem Aspekt der Entstehung von Bü-
            rokratiekosten durch den Nationalen Nor-
            menkontrollrat; Folgen für Unternehmens-
            neugründungen aufgrund spezieller
            Buchführungspflichten für Selbstständige
            Antwort
            Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 25
            Mündliche Fragen 2 und 3 (138. Sitzung)
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
            Geplante Änderungen im Bundeswaldge-
            setz zur Erleichterung von Agroforstsyste-
            men vor dem Hintergrund des Kabinetts-
            beschlusses „Nationale Strategie zur
            biologischen Vielfalt“ vom 7. November
            2007 sowie Vorlage eines entsprechenden
            Gesetzentwurfs
            Antwort
            Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin
            BMELV (Neuabdruck) (138. Sitzung,
            Anlage 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 26
            Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen
            Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung
            und des Berichts: Weiterentwicklung des
            Adressraums im Internet (136. Sitzung, Ta-
            gesordnungspunkt 10)
            Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 27
            Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            14880 D
            14881 B
            14881 D
            14882 C
            14884 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14825
            (A) )
            (B) )
            141. Sitz
            Berlin, Mittwoch, den
            Beginn: 13.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14873
        (A) )
        (B) )
        bare-Energien-Gesetz sowie bei der Finanzierung der Netz- Bundesregierung in den weiteren Abstimmungen bzw. einer
        kosten? geplanten Arbeitsgruppe zum Ausbau des Stipendiensystems?
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 5):
        Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung dafür
        sorgen, dass neben Wind-Offshore weitere Meeresenergien
        entwickelt und in großem Umfang in deutschen Gewässern
        genutzt werden, und wie steht die Bundesregierung zu einer
        Gleichbehandlung der wassergebundenen Meeresenergien mit
        Windenergie-Offshore bei den Vergütungssätzen im Erneuer-
        r
        w
        H
        g
        z
        g
        n
        s
        s
        s
        u
        W
        g
        M
        r
        R
        s
        d
        5
        u
        B
        a
        z
        g
        t
        r
        w
        t
        d
        d
        r
        f
        e
        P
        d
        v
        s
        w
        k
        n
        g
        l
        n
        b
        A
        d
        d
        (
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Andres, Gerd SPD 13.02.2008
        Bodewig, Kurt SPD 13.02.2008
        Burchardt, Ulla SPD 13.02.2008
        Erler, Gernot SPD 13.02.2008
        Jelpke, Ulla DIE LINKE 13.02.2008
        Kelber, Ulrich SPD 13.02.2008
        Kranz, Ernst SPD 13.02.2008
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        13.02.2008
        Link (Heilbronn),
        Michael
        FDP 13.02.2008
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        13.02.2008
        Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        13.02.2008
        Nahles, Andrea SPD 13.02.2008
        Nitzsche, Henry fraktionslos 13.02.2008
        Poß, Joachim SPD 13.02.2008
        Schultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 13.02.2008
        Strothmann, Lena CDU/CSU 13.02.2008
        Veit, Rüdiger SPD 13.02.2008
        Wicklein, Andrea SPD 13.02.2008
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Der Bundesregierung ist der Ausbau aller erneuerba-
        er Energien ein besonderes Anliegen. Die Nutzung der
        assergebundenen Meeresenergie unterscheidet sich im
        inblick auf den Entwicklungsstand der dafür notwendi-
        en Technologien und im Hinblick auf die Ausbaupoten-
        iale erheblich von anderen erneuerbaren Energieträ-
        ern. Die hierfür notwendige Technologie befindet sich
        och weitgehend im Forschungs- und Entwicklungs-
        tadium. Die Potenziale in der deutschen Nord- und Ost-
        ee werden derzeit als relativ gering eingeschätzt, da nur
        ehr wenige Standorte aus technischer, wirtschaftlicher
        nd ökologischer Sicht infrage kommen. Für Strom aus
        ellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsener-
        ie sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine
        indestvergütung vor, die nach dem durch die Bundes-
        egierung beschlossenen Entwurf zur Neuregelung des
        echts der Erneuerbaren Energien im Strombereich we-
        entlich verbessert werden soll. Der Entwurf sieht für
        en Leistungsanteil bis 500 kW 12,67 Ct/kWh, zwischen
        00 kW und 2 MW 8,65 Ct/kWh und zwischen 2 MW
        nd 5 MW 7,65 Ct/kWh vor. In diesem Entwurf hat die
        undesregierung zudem beschlossen, dass die deutsche
        usschließliche Wirtschaftszone und das Küstenmeer
        um Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Ener-
        ie unentgeltlich zur Verfügung stehen sollen. Innova-
        ive Vorhaben zur Forschung und Entwicklung im Be-
        eich der Meeresenergie können aus Förderprogrammen
        ie zum Beispiel dem Energieforschungsprogramm un-
        erstützt werden. So wurde das Projekt „Seaflow“ vor
        er britischen Küste gefördert (siehe Jahresbericht 2005
        es Bundesumweltministeriums zur Forschungsförde-
        ung im Bereich der erneuerbaren Energien). Die Nach-
        rage nach Fördermitteln zu FuE-Projekten zur Meeres-
        nergie ist allerdings gering, was auf die geringen
        otenziale zurückzuführen sein dürfte. Da im Bereich
        er wassergebundenen Meeresenergie derzeit keine rele-
        anten Potenziale in deutschen Gewässern bekannt sind,
        ich die dafür notwendige Technologie noch im Ent-
        icklungsstadium befindet und der Bundesregierung
        eine konkreten Anträge zum Bau von wassergebunde-
        en Meeresenergieanlagen in Nord- oder Ostsee vorlie-
        en, sieht die Bundesregierung derzeit keinen Hand-
        ungsbedarf über die Verbesserung der Vergütungshöhe
        ach EEG hinaus, die sich im Gesetzgebungsverfahren
        efindet.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
        er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
        Drucksache 16/7998, Frage 6):
        Wie bewertet die Bundesregierung, die zur konstituieren-
        den Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
        (GWK) durch das Land Nordrhein-Westfalen eingereichte
        Diskussionsgrundlage zum Ausbau des Stipendiensystems in
        Deutschland, und welche Position und Vorschläge vertritt die
        14874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        (A) )
        (B) )
        Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des deut-
        schen Hochschulwesens ist ein bedeutendes Ziel der
        Bundesregierung. Neben zahlreichen Reformmaßnah-
        men, die wir gemeinsam mit den Ländern (wie beispiels-
        weise den Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative)
        umsetzen, verbessert die Bundesregierung die finanziel-
        len und strukturellen Bedingungen für Studierende be-
        reits erheblich. Soweit darüber hinausgehende Vor-
        schläge das Ziel verfolgen, mehr Studierende mit einem
        Stipendium zu unterstützen und die Wirtschaft dabei
        stärker in die Pflicht zu nehmen, gehen sie in die richtige
        Richtung. Der Aufbau eines nichtstaatlichen Stipendien-
        systems muss in erster Linie durch privates Engagement
        erreicht werden.
        Anlage 4
        Antwort
        des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 16/7998, Frage 9):
        Welche Einwände hat die polnische Regierung gegen das
        geplante Zentrum gegen Vertreibung gegenüber dem Beauf-
        tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd
        Neumann, vorgebracht, und wie werden diese Einwände kon-
        kret in den geplanten Kabinettbeschluss einfließen?
        Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre mündliche
        Frage vom 16. Januar 2008 erklärt hatte, wird das von
        der Bundesregierung geplante in öffentlich-rechtlicher
        Trägerschaft zu errichtende Ausstellungs- und Doku-
        mentationszentrum unter dem Begriff „Sichtbares Zei-
        chen gegen Flucht und Vertreibung“ diskutiert. Es ist mit
        der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ nicht iden-
        tisch. Am 5. Februar 2008 fanden in Warschau deutsch-
        polnische Gespräche über historische Fragen in den
        Beziehungen zwischen den beiden Ländern statt. Die
        polnische Delegation wurde vom Staatssekretär in der
        Kanzlei des Ministerpräsidenten, Professor Władysław
        Bartoszewski geleitet, die deutsche von mir. Beide Sei-
        ten betonten die Bedeutung eines offenen historischen
        Dialogs für die deutsch-polnischen Beziehungen und die
        Notwendigkeit der Suche nach einer Weiterentwicklung
        der Zusammenarbeit, die der historischen Wahrheit die-
        nen und Missverständnissen vorbeugen wird. Gemein-
        sam waren wir der Überzeugung, dass der deutsch-polni-
        sche historische Dialog einen wichtigen Beitrag zur
        Gestaltung des geschichtlichen Bewusstseins Europas
        leistet. Beide Seiten waren sich über die Notwendigkeit
        der Wiederbelebung des Europäischen Netzwerkes „Er-
        innerung und Solidarität“ einig, das zu einem wichtigen
        Forum des europäischen historischen Dialogs werden
        sollte. Staatsminister Neumann stellte auch das Konzept
        des „Sichtbaren Zeichens“ vor, dessen selbstverständli-
        cher Bestandteil es ist, den historischen Zusammenhang
        darzustellen und dabei auch die Deportation polnischer
        Bevölkerung zu berücksichtigen. Die Ausführungen von
        Staatsminister Neumann wurden von polnischer Seite
        positiv gewürdigt. Über Einzelheiten des Konzepts
        wurde nicht diskutiert. Die polnische Seite erklärte, dass
        sie sich an dem Vorhaben formell nicht beteiligen wolle,
        aber eine beratende Mitarbeit polnischer Historiker nicht
        a
        s
        A
        d
        d
        G
        Z
        b
        d
        a
        ü
        S
        A
        S
        K
        d
        l
        b
        B
        d
        u
        s
        Ü
        t
        [
        d
        Z
        g
        2
        m
        a
        n
        a
        f
        A
        d
        d
        N
        u
        (C
        (D
        usgeschlossen sei. Die Gespräche fanden in freund-
        chaftlicher Atmosphäre statt.
        nlage 5
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
        es Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 18 und 19):
        Warum hat das Bundesministerium der Justiz, obwohl es
        um Strafverfolgungszwecke geht, nicht die Federführung in-
        nerhalb der Bundesregierung beim Vorschlag für einen Rah-
        menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen
        (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die bekannt geworde-
        nen Bedenken des Juristischen Dienstes des Rates, dass im
        Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung
        von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungs-
        zwecken mit Titel VI des Vertrages über die Europäische
        Union eine falsche Rechtsgrundlage gewählt worden sein
        soll?
        u Frage 18:
        Die Kommission hat den Vorschlag für einen Rahmen-
        eschluss des Rates über die Verwendung von Fluggast-
        atensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
        uf Titel VI des EU-Vertrags gestützt (Bestimmungen
        ber die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in
        trafsachen). Da der Vorschlag gegenwärtig nach seinem
        rt. 1 auf die Verhütung und Bekämpfung terroristischer
        traftaten und solcher aus dem Bereich der organisierten
        riminalität ausgerichtet und das Bundesministerium
        es Innern zugleich oberste Luftsicherheitsbehörde ist,
        iegt die Federführung innerhalb der Bundesregierung
        eim Bundesministerium des Innern und nicht beim
        undesministerium der Justiz. Auch beim Gesetz zu
        em Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der EU
        nd den USA über die Verarbeitung von Fluggastdaten-
        ätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren
        bermittlung durch die Fluggesellschaften an das Uni-
        ed States Department of Homeland Security (DHS)
        BGBl. II, Seite 1978 ff.] führte das Bundesministerium
        es Innern innerhalb der Bundesregierung die Feder.
        u Frage 19:
        Nach gegenwärtiger Rechtseinschätzung sprechen
        ute Gründe (etwa das Urteil des EuGH vom 30. Mai
        006 [Rs. C-317/04 und C-318/04]) zum PNR-Abkom-
        en mit den USA) dafür, den Rahmenbeschluss allein
        uf Titel VI des EU-Vertrages zu stützen. Es ist daher
        ach dem jetzigen Stand der Prüfung nicht erforderlich,
        uf die Kompetenzen des EG-Vertrages zurückzugrei-
        en.
        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
        es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 22
        nd 23):
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14875
        (A) )
        (B) )
        Sieht die Bundesregierung im vorliegenden Vorschlag für
        einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von Fluggast-
        datensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken das
        Prinzip Zweckbindung der Datenerhebung gewahrt, und wie
        beurteilt sie in dieser Hinsicht insbesondere Art. 3 Abs. 5,
        Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 2 des Vorschlags?
        Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ge-
        heimdienste keinen Zugriff auf die nach dem geplanten Rah-
        menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdaten zu
        speichernden Daten erhalten, und wie beurteilt die Bundesre-
        gierung die genau darauf abzielenden Forderungen des Bun-
        desratsinnenausschusses vom 4. Februar 2008 in der vorge-
        schlagenen Beschlussempfehlung des Bundesrates zu dem
        PNR-Rahmenbeschluss (Bundesratsdrucksache 826/1/07, Nr. 24)?
        Zu Frage 22:
        Die Nutzung von PNR kann ein wichtiges Instrument
        zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und
        anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Krimi-
        nalität darstellen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die
        KOM der Bitte des Rates aus dem Jahre 2004 nachge-
        kommen ist und einen Vorschlag für einen Rahmenbe-
        schluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen
        (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken vorgelegt hat.
        Eine EU-weite Regelung ermöglicht, dass die einzelnen
        mitgliedstaatlichen Behörden sich einander diese Daten
        im Bedarfsfalle zur Verfügung stellen können. Die nä-
        here Ausgestaltung des Rahmenbeschlusses bedarf aber
        noch sorgfältiger, auch verfassungsrechtlicher Prüfung
        und fachlicher Erörterung. Am Ende der Verhandlungen
        muss ein Rahmenbeschluss stehen, der den verfassungs-
        rechtlichen Anforderungen entspricht und die daten-
        schutzrechtlichen Standards der europäischen Union und
        der Mitgliedstaaten erfüllt, aber auch die Interessen be-
        troffener Luftfahrtunternehmen angemessen wahrt.
        Zu Frage 23:
        Die Frage, welche Sicherheitsbehörden unter welchen
        Voraussetzungen Zugriff auf die zu speichernden Daten
        erheben, wird im Lauf der anstehenden Beratungen und
        im Lichte der konkreten Ausgestaltung des Beschlusses
        zu klären sein.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 24):
        Wie viele Milliarden Euro wurden in Deutschland seit
        1949 für Steinkohlesubventionen (Kohlepfennig und Haus-
        haltsmittel) bis Ende 2007 ausgegeben (Angaben möglichst
        auf den heutigen Geldwert bezogen), und wie viele Milliarden
        Euro sollen hierfür noch ausgegeben werden?
        Von 1949 bis einschließlich 2007 wurden etwa
        130 Milliarden Euro für die Subventionierung des deut-
        schen Steinkohlenbergbaus aufgewendet. Für die sozial-
        verträgliche Beendigung des subventionierten deutschen
        Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 werden
        ab 2008 vor allem auf Basis des Steinkohlefinanzie-
        rungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 und der Rah-
        menvereinbarung „Sozialverträgliche Beendigung des
        subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“
        v
        E
        A
        d
        d
        (
        r
        f
        k
        l
        m
        s
        F
        r
        a
        s
        l
        d
        r
        A
        V
        m
        l
        e
        b
        n
        F
        d
        b
        n
        r
        A
        d
        F
        (
        r
        n
        b
        d
        h
        (C
        (D
        om 14. August 2007 voraussichtlich etwa 24 Milliarden
        uro zur Verfügung gestellt werden.
        nlage 8
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        Drucksache 16/7998, Frage 30):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg-
        lich der Entwicklung von Angebot und Nachfrage für gen-
        technikfreie Futtermittel einerseits und kennzeichnungspflich-
        tige Futtermittel andererseits für die letzten 24 Monate vor?
        Auf die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregie-
        ung bezüglich der Entwicklung von Angebot und Nach-
        rage für gentechnikfreie Futtermittel einerseits und
        ennzeichnungspflichtige Futtermittel anderseits für die
        etzten 24 Monate vorliegen, teile ich Ihnen Folgendes
        it: In der offiziellen Statistik wird keine Trennung zwi-
        chen gentechnisch veränderten und konventionellen
        uttermitteln vorgenommen. Somit ist die Bundesregie-
        ung allein auf freiwillige Angaben aus der Wirtschaft
        ngewiesen. Beim Angebot an Futtermittelrohstoffen
        pielt die Frage der Gentechnik gegenwärtig hauptsäch-
        ich bei Mais und Soja eine Rolle. Gentechnisch verän-
        erter Mais wird in der EU vor allem in Spanien, Frank-
        eich und Deutschland auf kontinuierlich steigender
        nbaufläche (2006 circa 100 000 Hektar) allein für die
        erwendung als Futtermittel angebaut. Bei den Futter-
        ittelimporten spielt gv-Mais aufgrund der unterschied-
        ichen Zulassungssituationen in der EU und den Haupt-
        xportländern eine immer geringere Rolle. Bei Soja
        eträgt der Anteil der nach Gentechnikrecht kennzeich-
        ungspflichtigen Importe heute nach Informationen der
        uttermittelwirtschaft circa 90 Prozent, mit eher steigen-
        er Tendenz. Über diese Angaben hinausgehende belast-
        are Informationen über die Entwicklung der Nachfrage
        ach gentechnikfreien Futtermitteln liegen der Bundes-
        egierung nicht vor.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
        Drucksache 16/7998, Frage 31):
        Hält die Bundesregierung die bestehenden Förderpro-
        gramme zur Senkung der Zahl der Schulabbrecherinnen und
        Schulabbrecher, welche Presseberichten zufolge „nur etwa
        1 500 Jugendliche (…) – pro Jahr“ erreichen (vergleiche
        tageszeitung vom 6. Februar 2008), für ausreichend, um die
        Zahl der Schulabbrecherinnen und -abbrecher bis 2010 auf die
        Hälfte zu reduzieren, oder inwieweit plant sie einen Ausbau
        des benannten oder anderer Förderprogramme (ggf. in Koope-
        ration mit den Ländern)?
        Die Bundesregierung und die Kultusministerkonfe-
        enz haben sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Schülerin-
        en und Schüler ohne Schulabschluss bis 2010 zu hal-
        ieren. Die schulische Bildung liegt in der Zuständigkeit
        er Bundesländer. Dennoch will die Bundesregierung
        ier in enger Kooperation mit den Ländern einen aktiven
        14876 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        (A) )
        (B) )
        Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundes-
        regierung hat in der „Qualifizierungsinitiative der Bun-
        desregierung – Aufstieg durch Bildung“ ihre zentralen
        Maßnahmen und Vorschläge zur Sicherung des Fach-
        kräftenachwuchses durch weitere Verbesserungen des
        deutschen Aus- und Weiterbildungswesens gebündelt.
        Um den Fachkräftebedarf für morgen zu sichern, sind
        gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern er-
        forderlich, und seitens des Bundes wird eine verstärkte
        Zusammenarbeit ausdrücklich angeboten. In diesem Zu-
        sammenhang ist auf den Beschluss der Regierungschefs
        von Bund und Ländern vom 19. Dezember 2007 hinzu-
        weisen, der zum Ziel hat, die Maßnahmen und Initia-
        tiven von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen
        Qualifizierungsinitiative zusammenzuführen und im
        Herbst 2008 zu verabschieden. Dieser Beschluss macht
        deutlich, dass die für die Zielerreichung notwendige
        enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern auf gu-
        tem Wege ist. Das in der Frage angesprochene Pro-
        gramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist eben-
        falls Bestandteil der Qualifizierungsinitiative und wird
        aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geför-
        dert. Von 2006 bis Mitte 2008 werden dafür 11,3 Millio-
        nen Euro aus ESF-Mitteln bereitgestellt. Zusammen mit
        der Kofinanzierung vor allem von den Kommunen wer-
        den insgesamt 23,3 Millionen Euro aufgewendet. Das
        Programm wird in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013
        fortgesetzt werden. Das Ziel des Programms ist die Inte-
        gration von sogenannten „harten“ Schulverweigerern
        vor allem aus Hauptschulen, die durch die Schulverwei-
        gerungshaltung ihren Schulabschluss gefährden. Ziel-
        gruppe sind besonders benachteiligte Jugendliche, die
        sich in Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII oder
        in Angeboten der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
        mit erzieherischem Hilfebedarf befinden.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 34 und 35):
        Teilt die Bundesregierung das Bedauern der Veranstalter
        des „Christival 2008“ über die Absage des Seminars „Homo-
        sexualität verstehen – Chance zur Veränderung“, und teilt die
        Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        als Schirmherrin des „Christival 2008“ die Zurückweisung
        der Veranstalter von Kritik an diesem Seminar als „völlig un-
        begründet“?
        In welcher Höhe wird das „Christival 2008“ aus Mitteln
        des Kinder- und Jugendplans der Bundesregierung unterstützt,
        und entsprechen Veranstaltungen wie das oben genannte Se-
        minar den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendplans?
        Zu Frage 34:
        Die Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen hat bei
        der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
        (AEJ) diesbezüglich prüfen lassen, wie es zu einem der-
        artigen Seminarangebot gekommen ist. Die Fachleute
        des Verbandes „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen
        Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ hatten
        mitgeteilt, dass sie nach gründlicher Recherche und Aus-
        e
        S
        n
        d
        q
        g
        c
        g
        Z
        g
        B
        s
        H
        d
        d
        d
        D
        d
        t
        r
        t
        n
        S
        ä
        D
        s
        2
        J
        a
        d
        h
        d
        2
        A
        d
        F
        L
        F
        2
        A
        D
        n
        F
        Z
        s
        v
        b
        r
        m
        S
        (C
        (D
        inandersetzung mit den Veranstaltern des betreffenden
        eminars weder deren human-wissenschaftlichen Ansatz
        och deren theologisch-weltanschauliche Position und
        araus resultierende, angeblich therapeutische Konse-
        uenzen teilen. Insofern ist das Seminar aus dem Pro-
        ramm des „Christivals 2008“ genommen und gestri-
        hen worden. Die Bundesregierung hält dies für einen
        ebotenen und angemessenen Schritt.
        u Frage Nr. 35:
        Für die Durchführung des „Christival 2008 – Kon-
        ress junger Christen“ vom 30. April bis 4. Mai 2008 in
        remen erhält die Arbeitsgemeinschaft der Evangeli-
        chen Jugend in Deutschland (AEJ) einen Zuschuss in
        öhe von insgesamt 250 000 Euro aus Mitteln des Kin-
        er- und Jugendplan des Bundes (KJP). Die AEJ erhält
        iese Mittel als Zentralstelle und leitet diese weiter an
        en Ausrichter von Christival 2008, den Christival e. V.
        as „Christival 2008“ wird gemäß der Richtlinien für
        en KJP als Einzelmaßnahme (Sonder-Großveranstal-
        ung) als Ganzes bezuschusst. Eine gesonderte Förde-
        ung von Maßnahmen, Veranstaltungen oder Veranstal-
        ungsteilen innerhalb dieser Einzelmaßnahme ist damit
        icht verbunden. Ich weise darauf hin, dass das genannte
        eminar „Homosexualität verstehen – Chance zur Ver-
        nderung“ aus dem Programm gestrichen worden ist.
        ie Förderung von „Christival 2008“entspricht den Ziel-
        etzungen des Kinder- und Jugendplans. Das „Christival
        008“ ist ein Impulsgeber für die christliche Kinder- und
        ugendarbeit der kommenden Jahre. Die Erfahrungen
        us vorangegangenen „Christivals“ haben gezeigt, dass
        iese Kongresse weit reichende Impulse für die Nach-
        altigkeit von Jugendarbeit in Verbänden und Gemein-
        en gezeigt haben. Diese werden auch vom „Christival
        008“ erwartet.
        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
        INKE) (Drucksache 16/7998, Frage 36):
        Entspricht es der Tatsache, dass ein Antrag auf finanzielle
        Unterstützung für die Koordinierung des Alternativberichtes
        zum 6. Staatenbericht an den CEDAW-Ausschuss von der ak-
        tuellen Bundesregierung entgegen früherer Praxis abgelehnt
        wurde, und wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung?
        Dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
        rauen und Jugend wurde mit Datum vom 12. Dezember
        007 ein Antrag auf „Finanzierung der Erstellung eines
        lternativberichtes zum 6. Bericht der Bundesrepublik
        eutschland zum Übereinkommen der Vereinten Natio-
        en zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
        rau (CEDAW) und die Organisation des Prozesses zum
        ustandekommen des Alternativberichtes vorgelegt. Bei
        ogenannten „Alternativberichten“ handelt es sich um
        on der Zivilgesellschaft erstellte unabhängige Parallel-
        erichte, die es dem jeweiligen Vertragsausschuss ge-
        ade aufgrund ihrer unterschiedlichen Autorenschaft er-
        öglichen sollen, den von der Regierung erstellten
        taatenbericht kritisch und im Vergleich lesen und be-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14877
        (A) )
        (B) )
        werten zu können. Eine finanzielle Förderung entspricht
        dabei nicht der bisherigen einheitlichen Praxis der Bun-
        desregierung. Die Koordinierung von Schattenberichten
        der Nichtregierungsorganisationen wurde in der Vergan-
        genheit nicht finanziell gefördert. Ein Zuschuss zu Über-
        setzungs- oder Druckkosten eines vorliegenden Alter-
        nativberichts würde nicht auf Bedenken stoßen; dies
        wurde den Antragstellern auch mitgeteilt.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache
        16/7998, Frage 37):
        Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung die Produktion von zwei Kurzfilmen über den
        Donauausbau gefördert, und, wenn ja, mit welchem Betrag?
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung hat sich an der Produktion von Kurzfilmen
        der Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH mit einem
        Betrag von 39 760 Euro beteiligt.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 16/7998, Frage 38):
        Trifft es zu, dass bei einem Donauausbau mit der Variante
        C280 ein hervorragendes Auengebiet entstehen könnte?
        Die Bundesregierung hat sich entsprechend der Zu-
        sage von Herrn Bundesminister Tiefensee vom 4. Juli
        2007 im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        lung des Deutschen Bundestages für eine variantenunab-
        hängige Untersuchung des Donauausbaus zwischen
        Straubing und Vilshofen entschieden. Diesen Ergebnis-
        sen kann nicht vorgegriffen werden.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 39):
        Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung bislang
        über die Machbarkeit und Finanzierbarkeit der Dachverlänge-
        rung des Berliner Hauptbahnhofes gewinnen, und wie ist der
        Zeitplan für den Fortgang der Überprüfung?
        Die Bearbeitung und Klärung der Problemstellungen
        im Zusammenhang mit einer möglichen Dachverlänge-
        rung des Berliner Hauptbahnhofes sind inzwischen weit
        fortgeschritten. Eine Erörterung der bisher vorliegenden
        Ergebnisse innerhalb des eingesetzten Expertenteams
        hat noch einen weiteren Klärungs- und Überarbeitungs-
        bedarf gezeigt, der voraussichtlich in den nächsten Wo-
        chen abgearbeitet werden kann. Nach der aktuellen Zeit-
        planung ist vorgesehen, den Haushaltsausschuss und den
        A
        D
        E
        t
        A
        d
        g
        N
        g
        Z
        s
        Z
        m
        t
        A
        d
        g
        N
        u
        Z
        e
        b
        m
        D
        E
        n
        (C
        (D
        usschuss für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung des
        eutschen Bundestages vor der Sommerpause über die
        rgebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zu unterrich-
        en.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        en des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fra-
        en 40 und 41):
        Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der paral-
        lelen Prüfung der beiden für die Teilprivatisierung der Deut-
        sche Bahn AG (DB AG) vorgeschlagenen Modelle (Vorzugs-
        aktienmodell versus Holdingmodell) gekommen, und was
        waren die Kriterien, die dieser Entscheidung zugrunde lagen?
        Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorstand der
        DB AG laut Angaben der Financial Times Deutschland vom
        4. Februar 2008 bereits für Oktober 2008 eine Teilprivatisie-
        rung der Transportsparten des Unternehmens vorbereitet
        (Holdingmodell), obwohl noch keine parlamentarische Ent-
        scheidung gefallen ist?
        u Frage 40:
        Die Prüfung der Modelle ist noch nicht abgeschlos-
        en.
        u Frage 41:
        Die Entscheidung über das Modell und über den Ter-
        in einer Beteiligung privaten Kapitals treffen die poli-
        ischen Verantwortungsträger.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 42
        nd 43):
        Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vom Bundesminis-
        ter für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgeschlagenen
        Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE,
        und welche Vorschläge für mögliche Pilotstrecken hat die
        Bundesregierung der Deutsche Bahn AG unterbreitet?
        Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des
        Staatssekretärs im Innenministerium des Landes Baden-
        Württemberg, Rudolf Köberle, die Gäubahn Stuttgart–Zürich
        als Pilotstrecke für den Versuch einer Fahrradmitnahme im
        ICE auszuwählen, und hat die Bundesregierung diesen Vor-
        schlag in die diesbezüglichen Gespräche mit der Deutsche
        Bahn AG schon eingebracht?
        u Frage 42:
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        ntwicklung und die Deutsche Bahn AG sind im Hin-
        lick auf die Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrrad-
        itnahme von eigenen Fahrrädern im ICE im Gespräch.
        abei geht es um die Identifizierung von Pilotstrecken.
        ine abschließende Klärung geeigneter Pilotstrecken ist
        och nicht erfolgt.
        14878 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 43:
        Die von Herrn Staatssekretär Rudolf Köberle für den
        Modellversuch vorgeschlagene Pilotstrecke Gäubahn
        Stuttgart – Zürich wird die Bundesregierung in den wei-
        teren Gesprächen über die Fahrradmitnahme im ICE mit
        dem Ziel der Einrichtung einer geeigneten touristisch in-
        teressanten Pilotstrecke mit der Deutsche Bahn AG mit
        einbeziehen.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 16/7998, Frage 44):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstands-
        vorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut Mehdorn, dass
        die Deutsche Bahn AG als Betreiber des Flughafens Tempel-
        hof auftreten könnte, und entspricht die Unterstützung des
        Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ durch
        den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut
        Mehdorn (vgl. Berliner Morgenpost vom 6. Februar 2008)
        den Intentionen der Bundesregierung?
        Die Zuständigkeit für Genehmigung und Betrieb von
        Flughäfen wird in der Bundesrepublik Deutschland von
        den Ländern wahrgenommen. Unabhängig von entspre-
        chenden Diskussionen über das weitere Schicksal des
        Flughafens Tempelhof ist festzuhalten, dass die Rechts-
        lage zu dessen Schließung abschließend geklärt ist: Mit
        Bescheid vom 7. Juni 2007 hat die Berliner Senatsver-
        waltung für Stadtentwicklung die Anlagen und Flächen
        des Flughafens Berlin-Tempelhof zum 31. Oktober
        2008, 00:00 Uhr Ortszeit, aus der luftverkehrsrechtli-
        chen Zweckbestimmung entlassen. Der Widerruf der
        Betriebsgenehmigung des Flughafens ist bereits rechts-
        kräftig. Daher ist für die Weiterführung des Flughafen-
        betriebes nach diesem Zeitpunkt rechtlich kein Raum.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
        der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 45):
        Werden die nach § 242 Abs. 2 des Fünften Buches Sozial-
        gesetzbuch möglichen Prämienauszahlungen, die eine Kran-
        kenkasse vornehmen kann, wenn die Zuweisungen aus dem
        zum 1. Januar 2009 vorgesehenen Gesundheitsfonds ihren Fi-
        nanzbedarf übersteigen, bei Bezieherinnen und Beziehern von
        Arbeitslosengeld II auf den Regelsatz angerechnet?
        Ja, in den (Ausnahme-)Fällen, in denen der Zusatz-
        beitrag vom Bund übernommen wird, ist es auch ge-
        rechtfertigt, dass eine spätere Prämienauszahlung, die
        insbesondere nicht auf das Verhalten des Krankenkas-
        senmitglieds zurückzuführen ist, wiederum als Einkom-
        men des Arbeitslosengeld-II-Beziehers berücksichtigt
        wird, wenn sie ihm zufließt. Dies gilt insbesondere auch
        vor dem Hintergrund, dass die Prämie auch nicht ausbe-
        zahlt wird, um ein bestimmtes gesundheitspolitisches
        Verhalten des Krankenkassenmitglieds zu fördern; viel-
        mehr ist die Prämienauszahlung vom Verhalten des ein-
        z
        u
        1
        c
        g
        (
        t
        i
        j
        k
        a
        a
        b
        w
        g
        t
        d
        A
        d
        b
        p
        d
        k
        e
        c
        W
        c
        v
        A
        d
        A
        F
        b
        e
        m
        R
        t
        c
        a
        g
        d
        A
        d
        d
        c
        (C
        (D
        elnen Krankenkassenmitglieds unabhängig und nicht
        nmittelbar beeinflussbar. Im Einzelnen gilt: Ab dem
        . Januar 2009 werden nach § 242 Abs. 2 des Fünften Bu-
        hes Sozialgesetzbuch (SGB V) mögliche Prämienzahlun-
        en auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
        Arbeitslosengeld II einschließlich der angemessenen Kos-
        en für Unterkunft und Heizung) angerechnet, da es sich
        nsoweit um zu berücksichtigendes Einkommen handelt.
        Zu berücksichtigendes Einkommen ist grundsätzlich
        ede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Nicht als Ein-
        ommen zu berücksichtigen sind Einnahmen, soweit sie
        ls zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck
        ls die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
        uch dienen. Zweckbestimmt ist eine Leistung dann,
        enn ihr eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar
        ebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die auf den Leis-
        ungsempfänger bezogen ist und nicht in der Bestreitung
        es Lebensunterhalts besteht. Die Regelung des § 242
        bs. 2 SGB V enthält keinen auf die Mittelverwendung
        urch den Versicherten bezogenen Zweck. Sie soll – wie
        ereits ausgeführt – nicht ein bestimmtes gesundheits-
        olitisches Verhalten des Krankenkassenmitglieds för-
        ern. Hinter der Prämie steht lediglich, dass die Kran-
        enkasse wirtschaftlich gearbeitet und Überschüsse
        rzielt hat. Die Prämie ist damit allenfalls für den Versi-
        herten ein Anreiz, nicht von seinem Wahlrecht auf
        echsel in eine andere Krankenkasse Gebrauch zu ma-
        hen; eine Zweckbestimmung ist damit erkennbar nicht
        erbunden.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage des
        bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/7998,
        rage 46):
        Wie hoch ist der Rentenanspruch, den man aus einer Riester-
        Rente erhält, wenn man bei einem Einkommen von
        1 200 Euro 30 Jahre lang den vollen Beitrag zur Riester-Rente
        erbracht hat?
        Nach 30 Jahren mit einem Einkommen von 1 200 Euro
        rutto monatlich erreicht ein alleinstehender Versicherter
        inen Anspruch aus der Riester-Rente von etwa 170 Euro
        onatlich. Voraussetzung hierfür sind Beiträge zur
        iester-Rente im Umfang des förderfähigen Höchstbe-
        rags von 4 Prozent seines Einkommens. Die monatli-
        hen Beiträge eines solchen Versicherten belaufen sich
        uf rund 48 Euro, wovon er aber nur rund 35 Euro als Ei-
        enbeitrag selbst zu tragen hat. Das entspricht einer För-
        erquote von 27 Prozent.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
        es Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksa-
        he 16/7998, Frage 47):
        Wieso soll es keinen Anrechnungsfreibetrag bei privater
        und betrieblicher Altersvorsorge geben, wo doch auch bei Zu-
        verdienst im Alter neben der Grundsicherung schon heute ein
        Freibetrag eingeräumt wird?
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14879
        (A) )
        (B) )
        Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
        rung als Teil der Sozialhilfe beruht auf dem Nachrang-
        grundsatz. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
        besteht deshalb nur dann und nur soweit, wie ein Le-
        bensunterhalt in Höhe des soziokulturellen Existenzmi-
        nimums nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden
        kann. Bei älteren Menschen zählen zu den verfügbaren
        Mitteln alle Einkünfte, das vorhandene Vermögen sowie
        Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten und Lebenspart-
        ner. Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Einkünfte
        in Geld oder Geldeswert. Anrechnungsfreies Einkom-
        men stellt zusätzliches, also über das soziokulturelle
        Existenzminimum hinausgehendes verfügbares Einkom-
        men dar, das von der Sozialhilfe zu finanzieren ist. Aus-
        nahmen von der Einkommensanrechnung gefährden des-
        halb den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Aus diesem
        Grund sind solche Ausnahmen nur in eng abgrenzten
        Ausnahmefällen und dann auch nur in eng begrenztem
        finanziellen Umfang möglich. Ansonsten kommt es zu
        einer schrittweisen Entwicklung der Grundsicherung im
        Alter und bei Erwerbsminderung von einer bedürftig-
        keitsabhängigen Sozialhilfeleistung hin zu einer voraus-
        setzungslosen Grundrente. Die wichtigste Ausnahme
        von der Einkommensanrechnung stellt der in der Frage-
        stellung genannte Freibetrag bei Erwerbstätigkeit dar, im
        Sozialhilferecht als Erwerbstätigenabsetzbetrag bezeich-
        net. Danach bleibt bei Bezieherinnen und Beziehern von
        Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er-
        werbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII ein
        Anteil von 30 Prozent des Einkommens aus einer Tätig-
        keit anrechnungsfrei, höchstens jedoch 50 Prozent des
        Eckregelsatzes. Hinsichtlich der Art der Tätigkeit wird
        dabei nicht differenziert. Im Ergebnis führt diese Hinzu-
        verdienstregelung dazu, dass von einem monatlichen
        (Netto-)Hinzuverdienst 70 Prozent auf den Grundsiche-
        rungsanspruch angerechnet werden, diesen also vermin-
        dern. Der anrechnungsfreie Betrag ist jedoch auf monat-
        lich 173,50 Euro (die Hälfte des aktuellen
        Eckregelsatzes von 347 Euro) begrenzt. Grundsicherung
        im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen nur hilfe-
        bedürftige ältere Personen, die ein der Regelsalters-
        grenze der gesetzlichen Rentenversicherung entspre-
        chendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben.
        Sie sind deshalb dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausge-
        schieden. Die Ausübung einer Tätigkeit stellt bei diesen
        Personen einen Ausnahmefall dar. Es handelt es sich da-
        bei um kleine Hinzuverdienste, oftmals um Aufwands-
        entschädigungen oder kleine finanzielle Anerkennungen
        für ehrenamtliches Engagement in Vereinen, nachbar-
        schaftliche Hilfe oder Ähnliches. Durch die begrenzte
        Anrechnung solcher Hinzuverdienste soll älteren Men-
        schen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
        erleichtert werden. Bezieherinnen und Bezieher von
        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
        sollen durch einen begrenzten anrechnungsfreien Hinzu-
        verdienst ermuntert werden, aktiv zu bleiben. Darüber
        hinaus kann wegen des Alters der infrage kommenden
        Personen nicht davon ausgegangen werden, dass es sich
        um Hinzuverdienste handelt, die längerfristig regelmä-
        ßig und in konstanter Höhe anfallen. Bezieherinnen und
        Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
        minderung würden folglich auch bei einer vollständigen
        A
        a
        G
        N
        i
        s
        g
        t
        z
        d
        D
        l
        b
        d
        t
        b
        A
        B
        D
        s
        e
        h
        m
        m
        P
        A
        s
        c
        s
        a
        G
        m
        n
        m
        l
        R
        z
        t
        z
        a
        k
        f
        s
        g
        U
        b
        R
        E
        w
        a
        s
        d
        m
        c
        k
        d
        b
        w
        N
        i
        t
        (C
        (D
        nrechnung von Hinzuverdiensten im Regelfall nicht
        us der Hilfebedürftigkeit herausfallen. Aus diesen
        ründen ist der Erwerbstätigenfreibetrag nicht mit einer
        ichtanrechnung der Auszahlungen von Riester-Renten
        m Alter auf einen Anspruch auf Leistungen der Grund-
        icherung im Alter und bei Erwerbsminderung ver-
        leichbar: Bei den Auszahlungen aus einem Riester-Ver-
        rag handelt es sich um regelmäßiges Einkommen, das
        ur Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter dient. Zu
        iesem Zweck wird ein Riester-Vertrag abgeschlossen.
        as im Rahmen eines Riester-Vertrages gebildete steuer-
        ich geförderte Altersvorsorgevermögen stellt bei Hilfe-
        edürftigkeit von unter 65-jährigen Personen weder in
        er Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Zwei-
        en Buch Sozialgesetzbuch noch in der Hilfe zum Le-
        ensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung im
        lter und bei Erwerbsminderung nach den Zwölften
        uch Sozialgesetzbuch anrechenbares Vermögen dar.
        ieses Altersvorsorgevermögen muss während der An-
        parphase nicht zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
        ingesetzt werden und steht deshalb für seinen vorgese-
        enen Zweck zur Verfügung: Als ergänzendes Einkom-
        en zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter. Da-
        it wird Personen im Erwerbsalter die erforderliche
        lanungssicherheit für den Aufbau einer zusätzlichen
        ltersvorsorge gegeben. In der Ruhestandsphase ist das
        teuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen entspre-
        hend den vertraglichen Vereinbarungen im Alter
        chrittweise, das heißt durch regelmäßige Auszahlungen,
        ufzulösen. Auch bei einem Bezug von Leistungen der
        rundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
        uss das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen
        icht – wie die meisten anderen Kapitalvermögen – un-
        ittelbar und vollständig aufgelöst werden. Die Auszah-
        ungen sind allerdings, ebenso wie eine gesetzliche
        ente, auf die Höhe des Grundsicherungsanspruchs an-
        urechnen. Zusammengefasst bedeutet dies: Der Kapi-
        alstock ist vom Vertragsabschluss bis zur letzten Aus-
        ahlung geschützt. Die Auszahlungen hingegen sind
        nrechenbares Einkommen.
        Veränderungen bei der Anrechnung von Altersein-
        ünften aus privater Altersvorsorge würden zwangsläu-
        ig zu Abgrenzungsproblemen führen. So wäre insbe-
        ondere nicht begründbar, warum die Rente aus der
        esetzlichen Rentenversicherung, die in erheblichem
        mfang auf vom Rentner geleisteten Beitragsanteilen
        eruht, in vollem Umfang anzurechnen ist, nicht aber
        iester-Renten von Geringverdienern, die während der
        rwerbsphase mit bis zu 90 Prozent steuerlich gefördert
        urden. Die Konsequenz wäre, einen bestimmten Anteil
        ller Alterseinkünfte nicht auf den Grundsicherungsan-
        pruch anzurechnen. Im Ergebnis würde dadurch die Be-
        ürftigkeitsschwelle nach oben verschoben, deutlich
        ehr ältere Menschen als bisher hätten einen Grundsi-
        herungsanspruch. Jede Nichtanrechnung von Altersein-
        ünften würde dazu führen, dass die Zahl der hilfebe-
        ürftigen Personen in der Grundsicherung im Alter und
        ei Erwerbsminderung deutlich ansteigt. Und dies ob-
        ohl sich die Einkommenssituation im Alter durch die
        ichtanrechnung von Einkommen verbessert hat. Dabei
        st es vielmehr das Ziel der Altersvorsorge, Hilfebedürf-
        igkeit im Alter zu vermindern.
        14880 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        (A) )
        (B) )
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck-
        sache 16/7998, Fragen 48 und 49):
        Wie hoch ist die Altersversorgung eines Versicherten, der
        35 Jahre lang 1 100 Euro brutto monatlich verdient und ab
        dem 65. Lebensjahr die gesetzliche Rente und Riesterrente
        bezieht?
        Wie hoch ist diese Versorgung, wenn man berücksichtigt,
        dass das Nettolohnersatzniveau nach Steuern der gesetzlichen
        Rente bis 2030 um etwa 20 bis 25 Prozent absinkt?
        Zu Frage 48:
        Ein alleinstehender Versicherter mit diesem Brutto-
        einkommen erwirbt auf Basis heutiger Werte mit 35 Ver-
        sicherungsjahren einen Rentenanspruch in Höhe von gut
        400 Euro brutto aus der gesetzlichen Rentenversiche-
        rung. Dazu kommen monatlich etwa 210 Euro aus sei-
        nem Riester-Vertrag. In der Summe liegt das monatliche
        Alterseinkommen bei rund 610 Euro brutto pro Monat.
        Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen sind es
        rund 570 Euro.
        Zu Frage 49:
        Die Aussage, wonach das Nettolohnersatzniveau nach
        Steuern bis 2030 um bis zu 25 Prozent zurückgehe, ist
        falsch. Richtig ist, dass das Sicherungsniveau vor Steu-
        ern gemäß § 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI bis 2020 das Ni-
        veau von 46 Prozent und bis 2030 das Niveau von
        43 Prozent nicht unterschreiten darf. Zukünftig werden
        die Renten weniger stark steigen als die Löhne. Die Ren-
        ten werden aber nicht gekürzt. Mit dem Alterseinkünfte-
        gesetz wurde der Übergang zur nachgelagerten Besteue-
        rung beschlossenen. Danach steigt der zu versteuernde
        Anteil von Alterseinkünften von heute 56 Prozent schritt-
        weise über 90 Prozent im Jahr 2030 auf 100 Prozent im
        Jahr 2040. Gleichzeitig wird jedoch der steuerfreie An-
        teil für Altersvorsorgeaufwendungen von derzeit 66 Pro-
        zent schon bis 2025 auf 100 Prozent steigen. Die zuneh-
        mende Besteuerung der Alterseinkünfte darf deshalb
        nicht losgelöst von der Steuerfreistellung in der Erwerbs-
        phase betrachtet werden. Ein monatliches Alterseinkom-
        men von rund 610 Euro brutto liegt unterhalb des Ein-
        kommenssteuerfreibetrags von jährlich 7 664 Euro und
        wird trotz nachgelagerter Besteuerung von Altersein-
        kommen daher nicht von der Besteuerung erfasst.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
        des Abgeordneten Heinz-Peter Haustein (FDP)
        (Drucksache 16/7998, Fragen 50 und 51):
        Welche sieben Pensionskassen und welches Lebensver-
        sicherungsunternehmen befanden sich nach Angabe der Bun-
        desregierung, Antwort auf Frage 1 auf Drucksache 16/7664,
        in den letzten Jahren in finanziellen Schwierigkeiten?
        Z
        d
        b
        s
        t
        w
        b
        z
        f
        n
        k
        Z
        g
        c
        A
        g
        t
        t
        n
        h
        „
        s
        n
        d
        v
        T
        g
        P
        h
        t
        A
        d
        d
        c
        (C
        (D
        Erhielten die Betriebsrentner aufgrund der in sechs Fällen
        eingetretenen Schwierigkeiten und Kürzungen der auszuzah-
        lenden Betriebsrenten, wie von der Bundesregierung in ihrer
        Antwort auf Frage 6 auf Drucksache 16/7664 angegeben, tat-
        sächlich niedrigere Renten, oder wurde dies durch Arbeitge-
        berhaftung oder ein Gesamtversorgungssystem aufgefangen?
        u Frage 50:
        Bei dem Lebensversicherer handelte es sich – wie aus
        er Presse bekannt – um die ehemalige Mannheimer Le-
        ensversicherung AG, deren Bestand Ende 2003 voll-
        tändig auf die Protektor Lebensversicherungs-AG über-
        ragen wurde. Die betroffenen Pensionskassen dürfen
        egen der gesetzlichen Schweigepflicht nicht öffentlich
        enannt werden (§ 84 des Versicherungsaufsichtsgeset-
        es). Hintergrund der Schweigepflicht ist, dass eine öf-
        entliche Bloßstellung der noch am Markt tätigen Unter-
        ehmen gravierende wirtschaftliche Folgen haben
        önnte.
        u Frage 51:
        In vier der sechs Fälle waren die Kürzungen auf zuvor
        ewährte Überschussbeteiligungen begrenzt. Eine sol-
        he Kürzung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom
        rbeitgeber zugesagte Betriebsrente nicht mehr in der
        arantierten Höhe erbracht wird, da die Überschussbe-
        eiligung nicht automatisch Bestandteil der Betriebsren-
        enzusage ist. Bei zwei Pensionskassen sind bzw. waren
        ur Selbstständige versichert, in diesen Fällen gibt es da-
        er keine Arbeitgeberhaftung. Der Bestand einer
        Selbstständigen“-Pensionskasse wurde in der Zwi-
        chenzeit auf eine andere Pensionskasse übertragen, die
        un die Leistungen erbringt. Der Bundesregierung sind
        arüber hinaus keine spezifischen Daten bekannt, in wie
        ielen Fällen die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber zum
        ragen kam oder in welchen Fällen eine Gesamtversor-
        ung zugesagt wurde, bei der Zahlungskürzungen einer
        ensionskasse durch andere Rentenzahlungen, etwa er-
        öhte Zahlungen anderer Träger der betrieblichen Al-
        ersversorgung, ausgeglichen wurden.
        nlage 23
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
        es Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa-
        he 16/7998, Fragen 52 und 53):
        Welche Auswirkungen haben die von der Bundesregierung
        im Verordnungswege umgesetzten EG-Richtlinien 2002/44/EG
        und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefähr-
        dung durch Lärm und Vibrationen (EU-Lärmschutzrichtlinie)
        auf angestellte Orchestermusiker, und inwieweit wurden die
        besonderen Arbeitsbedingungen von Orchestern und ver-
        gleichbaren Musik- und Theaterbetrieben bei der nationalen
        Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie berücksichtigt?
        In welchen Bereichen geht die nationale Umsetzung der
        EU-Lärmschutzrichtlinie über europäische Vorgaben hinaus,
        und welche Ergebnisse hat die von der Bundesanstalt für Ar-
        beitsschutz und Arbeitsmedizin eingesetzte Arbeitsgruppe zur
        Erarbeitung eines Kodexes im Sinne des Art. 14 der Richtlinie
        vorgelegt?
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14881
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 52:
        Die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung
        (LärmVibrationsArbSchV) ist am 9. März 2007 in Kraft
        getreten und hat zum Ziel, lärmexponierte Beschäftigte
        vor Gehörschäden zu schützen. Der Schutz der Beschäf-
        tigten des Musik- und Unterhaltungssektors vor der Ge-
        fährdung durch Lärm erfolgte in Deutschland bisher, wie
        für andere Beschäftigte auch, auf der Grundlage der be-
        rufsgenossenschaftlichen Vorschrift B3 (BGV B3 –
        UVV „Lärm“). Die BGV B3 wurde nach dem Inkrafttre-
        ten der Lärm VibrationsArbSchV aufgehoben. Nach der
        Lärm VibrationsArbSchV ist der Arbeitgeber verpflich-
        tet dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Beschäftig-
        ten durch Lärm und Vibrationen nicht gefährdet werden.
        Dazu hat der Arbeitgeber die Lärmbelastung der Be-
        schäftigten zu ermitteln und durch geeignete Maßnah-
        men dafür zu sorgen, dass die Auslöse- und Expositions-
        grenzwerte am Arbeitsplatz eingehalten werden. Über
        die allgemeinen Anforderungen hinaus enthält die Lärm-
        VibrationsArbSchV keine besonderen Regelungen für
        Beschäftigte im Musik- und Unterhaltungssektor. Jedoch
        sieht die EG-Lärmrichtlinie für den Musik- und Unter-
        haltungssektor eine verlängerte Übergangsfrist bis zum
        15. Februar 2008 vor. Diese Regelung wurde unverän-
        dert aus der EG-Richtlinie in die LärmVibrations-
        ArbSchV übernommen. Die Übergangszeit dient der Er-
        leichterung der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie für
        die EU-Mitgliedstaaten, die bisher – anders als in
        Deutschland – noch keine Arbeitsschutzvorschriften ge-
        gen Lärmeinwirkungen bei der Arbeit hatten.
        Zu Frage 53:
        Die EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG wurde in
        Deutschland nahezu inhaltsgleich im Rahmen der Lärm-
        VibrationsArbSchV umgesetzt. Lediglich bei den Krite-
        rien zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzmaßnah-
        men für Beschäftigte wurde auf Anregung der
        betroffenen Kreise der maximal zulässige Tages-Lärm-
        expositionspegel von LEX.8h = 87dB(A) auf 85dB(A) re-
        duziert. Dies entspricht dem Stand der Technik, der vor
        dem Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV im Be-
        reich des untertägigen Bergbaus bereits bestehenden Vor-
        schriften in der Gesundheitsschutzbergverordnung sowie
        den Festlegungen in der Normung und dient insbeson-
        dere dazu, die harmonisierten Regelungen zum Inver-
        kehrbringen von Produkten und zum Arbeitsschutz in
        Deutschland aufeinander abzugleichen. Die EG-Lärm-
        richtlinie sieht im Art. 14 vor, dass die Mitgliedstaaten in
        Konsultation mit den Sozialpartnern einen Leitfaden aus-
        arbeiten, um Arbeitgeber und Beschäftigte im Musik-
        und Unterhaltungssektor bei der betrieblichen Umset-
        zung der Verordnung zu unterstützen. Ein entsprechender
        Leitfaden (Kodex) wurde im Auftrag des BMAS durch
        einen Expertenkreis unter der Leitung der Bundesanstalt
        für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgear-
        beitet. Der Leitfaden wird in Kürze veröffentlicht werden.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
        des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 54 und 55):
        Z
        A
        t
        w
        A
        m
        t
        Z
        t
        e
        d
        m
        l
        t
        E
        l
        n
        t
        e
        A
        A
        d
        d
        (
        Z
        m
        t
        B
        r
        u
        s
        W
        s
        W
        (C
        (D
        Wie hat der Nationale Normenkontrollrat die zum 1. Ja-
        nuar 2008 in Kraft getretene Verordnung zur Berechnung von
        Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkom-
        men und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld unter
        dem Aspekt der Entstehung von Bürokratiekosten bewertet?
        Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für Unter-
        nehmensgründungen, wenn aufgrund der genannten Verord-
        nung Selbstständige, die auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-
        Leistungen angewiesen sind, im Jobcenter zur Ermittlung von
        „vermeidbaren“ tatsächlichen Betriebsausgaben losgelöst
        vom Steuerrecht eine spezielle, in das Ermessen des Fallma-
        nagers gestellte Buchführung vorlegen müssen?
        u Frage 54:
        Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der
        rbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung auf Bürokra-
        iekosten, die durch Informationspflichten begründet
        erden, geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass mit der
        rbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung keine Infor-
        ationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwal-
        ung eingeführt, geändert oder abgeschafft werden.
        u Frage 55:
        Die Bundesregierung erwartet durch die Angabe der
        atsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
        ine genaue Berechnung des tatsächlich zur Bestreitung
        es Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Einkom-
        ens. Dies ist erforderlich, um das zustehende Arbeits-
        osengeld II bedarfsgerecht zu ermitteln. Die Angabe der
        atsächlichen Einnahmen und Ausgaben steht nicht im
        rmessen des Fallmanagers. Sie ist auch nicht zusätz-
        ich, denn gerade bei einer Existenzgründung ist es nicht
        ur erforderlich, den steuerlichen Buchführungspflich-
        en zu entsprechen – erforderlich ist es auch, sich selbst
        inen Überblick über die tatsächliche Einnahmen- und
        usgabensituation zu verschaffen.
        nlage 25
        Neuabdruck der Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Fragen
        er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        138. Sitzung, Drucksache 16/7792, Fragen 2 und 3):
        Welche Änderungen im Bundeswaldgesetz plant die Bun-
        desregierung zur Erleichterung von Agroforstsystemen, und
        wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?
        Wie viel Prozent der Waldfläche entwickelt sich aktuell
        natürlich, und wie viel müsste aus der aktuellen Produktion
        herausgenommen werden, um der „Nationalen Strategie zur
        biologischen Vielfalt“ (Kabinettsbeschluss vom 7. November
        2007) zu entsprechen?
        u Frage 2:
        Flächen mit Agroforstsystemen – ebenso wie Flächen
        it schnellwachsenden Baumarten („Kurzumtriebsplan-
        agen“) – werden durch die gestiegene Nachfrage nach
        ioenergieträgern künftig an Bedeutung gewinnen. Die
        echtliche Einordnung von Agroforstsystemen und Kurz-
        mtriebsplantagen ist nicht eindeutig. Sie können derzeit
        owohl der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch der
        aldfläche zugeordnet werden – mit jeweils unter-
        chiedlichen Rechtsfolgen, zum Beispiel für eine spätere
        iederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung.
        14882 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        (A) )
        (B) )
        Um der wachsenden Bedeutung dieser Systeme für
        den Anbau nachwachsender Rohstoffe gerecht zu werden,
        ist geplant, diese vom Geltungsbereich des Bundeswald-
        gesetzes auszunehmen. Diese Ausgrenzung der Kurzum-
        triebsplantagen und der Agroforstsysteme vom Waldbe-
        griff dient der Klarstellung und damit der erforderlichen
        Rechtseinheit und Rechtssicherheit. Mit der Zuleitung
        einer entsprechenden Gesetzesvorlage an den Deutschen
        Bundestag ist für das erste Halbjahr 2008 zu rechnen.
        Zu Frage 3:
        Exakte Zahlen dazu, wie viel Prozent der Waldfläche
        sich derzeit natürlich entwickeln und wie viel demnach
        aus der aktuellen Produktion genommen werden müsste,
        um das in der Nationalen Strategie zur Biologischen
        Vielfalt genannte Ziel von 5 Prozent Waldflächenanteil
        mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 zu erreichen,
        liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Grund da-
        für ist insbesondere, dass die in den hierfür zuständigen
        Bundesländern vorliegenden Zahlen aufgrund unter-
        schiedlicher Definitionen und Schutzkategorien nicht
        ohne weiteres vergleichbar sind. Anhaltspunkte dazu,
        wie viel Prozent der Waldfläche sich derzeit natürlich
        entwickeln, können die folgenden Sachverhalte bieten:
        – In Deutschland unterliegt aktuell rund l Prozent der
        Waldfläche (circa 120 000 Hektar) einem strengen
        Nutzungsverbot. In diese Kategorie fallen zum Bei-
        spiel die Kernzonen der Nationalparke und Biosphä-
        renreservate sowie Naturwaldreservate.
        – In Nationalparken besteht bereits heute das Ziel, die
        sogenannten Kernzonen sukzessive zu erweitern und
        künftig mehr als drei Viertel der Nationalparkflächen
        einer natürlichen Entwicklung zu überlassen.
        – Daneben trägt die Bundesregierung mit der Siche-
        rung des Nationalen Naturerbes zur Zielerreichung
        bei.
        Insgesamt 125 000 Hektar naturschutzfachlich wert-
        volle Flächen des Bundes – circa zwei Drittel hiervon
        Waldflächen – werden den Ländern, Naturschutzver-
        bänden und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
        (DBU) zur langfristigen Sicherung für den Natur-
        schutz angeboten. Es wird davon ausgegangen, dass
        ein erheblicher Teil hiervon langfristig der natürli-
        chen Entwicklung überlassen wird.
        – Mindestens fünf Prozent der Forstbetriebsfläche vom
        Forest Stewardship Council (FSC) zertifizierten Bun-
        des- und Landeswald sowie von Forstbetrieben im
        größeren Körperschaftswald (ab l 000 Hektar) sind
        als Referenzflächen aus der Bewirtschaftung ausge-
        nommen.
        – Daneben neigen derzeit viele Kleinprivatwaldbesitzer
        dazu, ihren Wald einer natürlichen Entwicklung zu
        überlassen.
        Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der
        Auffassung, dass das oben genannte Ziel der Nationalen
        Strategie zur biologischen Vielfalt bis 2020 erreicht wer-
        den kann.
        A
        h
        z
        I
        B
        g
        k
        h
        b
        D
        l
        m
        w
        i
        m
        a
        d
        T
        m
        S
        A
        N
        S
        G
        i
        V
        b
        s
        F
        s
        d
        v
        I
        S
        t
        t
        n
        v
        v
        s
        W
        f
        s
        d
        D
        g
        s
        m
        I
        v
        (C
        (D
        nlage 26
        Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts: Weiterentwicklung des Adressraums
        im Internet (136. Sitzung, Tagesordnungs-
        punkt 10)
        Jörg Tauss (SPD): Der Deutsche Bundestag berät
        eute abschließend den Antrag der Koalitionsfraktionen
        ur „Weiterentwicklung des Adressraums im Internet“.
        ch begrüße es außerordentlich, dass sich der Deutsche
        undestag erneut mit den rechtlichen Rahmenbedingun-
        en in einem weltweiten Informations- und Kommuni-
        ationsnetz, dem Internet, seiner technischen Verfasst-
        eit und dem fairen Zugang zu seiner Infrastruktur
        efasst. Diese Fragen sind heute und in Zukunft für
        eutschland und alle anderen Nationen von hoher sozia-
        er, kultureller, rechtlicher und nicht zuletzt auch ökono-
        ischer Bedeutung.
        Das konstituierende Merkmal des Internets als welt-
        eites Daten-, Informations- und Kommunikationsnetz
        st die Vergabe einmaliger und eindeutiger Adressen, da-
        it Nutzer weltweit Inhalte leicht und nachvollziehbar
        uffinden können. Die Kontrolle über den Adressraum
        es Internets, über Domains und Top-Level-Domains,
        LDs, das heißt die höchsten Hierarchiestufen von Do-
        ains, sind ein entscheidender Teil dieser Infrastruktur.
        ie liegt bei der ICANN, der Internet Corporation for
        ssigned Names and Numbers, einer privatrechtlichen
        onProfitOrganisation US-amerikanischen Rechts mit
        itz in Marina del Rey, die heute zugleich über die
        rundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen
        m Internet entscheidet und Standards für Technik und
        erfahren beschließt. Auch wenn die ICANN kein ver-
        indliches Recht setzt, koordiniert sie so doch techni-
        che Aspekte des Internets, deren normative Kraft des
        aktischen weltweit erhebliche ökonomische und politi-
        che Auswirkungen hat. Die ICANN entscheidet über
        ie Grundlage der Verwaltung der sogenannten Top Le-
        el Domains und wird auch gerne als „Weltregierung des
        nternets“ bezeichnet.
        Und obwohl die ICANN längst Teil einer autonomen
        elbstregulierung des Internets sein oder aber ihre Legi-
        imation durch eine verstärkte internationale Koopera-
        ion erhalten sollte, ist sie heute allein mit der US-Admi-
        istration durch staatliche Aufsicht und einen Vertrag
        erbunden. Dieses ist bereits seit langem Gegenstand
        on Diskussionen über die künftige Struktur der politi-
        chen Kontrolle des Internets – zuletzt auf dem UN-
        eltgipfel zur Informationsgesellschaft. Einer der Kern-
        orderungen des heute zur abschließenden Beratung an-
        tehenden Koalitionsantrag lautet daher konsequent,
        ass die Bundesregierung den ICANN-Prozess und die
        iskussion um die zukünftige Internetverwaltung in en-
        em Zusammenwirken mit der deutschen Internetnutzer-
        chaft sowie den europäischen Partnern weiterhin auf-
        erksam begleiten und sich für eine mittelfristige
        nternationalisierung der Aufsicht der Domainnamen-
        erwaltung einsetzen soll.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14883
        (A) )
        (B) )
        In diesem Jahr blickt die ICANN auf ihr nunmehr
        zehnjähriges Bestehen zurück. Wichtigstes Thema bleibt
        damit die Fragestellung, ob die US-Regierung die
        ICANN tatsächlich – wie angekündigt – vollständig aus
        ihrer Kontrolle entlassen wird. 2009 läuft das aktuelle
        Joint Project Agreement aus. Hierzu hat die ICANN An-
        fang Januar 2008 eine Stellungnahme vorgelegt, in der
        sie die Einschätzung vertritt, dass es einer solchen Kon-
        trolle nicht mehr bedarf und dass das Joint Project
        Agreement, JPA, keiner weiteren Verlängerung bedürfe.
        Dies wird auch Gegenstand des nächsten Treffens des
        Internet Governance Forum der Vereinten Nationen,
        IGF, sein, welches vom 8. bis zum 12. Dezember 2008 in
        Delhi tagt.
        Das zweite große Thema der diesjährigen ICANN-
        Meetings wird die Weiterentwicklung des Adressraums
        im Internet sein, welche auch aus deutscher Sicht von
        entscheidender Bedeutung ist. Mit der deutschen Top-
        Level-Domain „.de“ wird in Deutschland privatwirt-
        schaftlich die weltweit mit Abstand erfolgreichste Top-
        Level-Domain auf Staatenebene betrieben. Unterhalb
        von „.de“ sind heute bereits über 10 Millionen Domains
        registriert. Ich verweise auf eine höchst aktuelle Statis-
        tik. Diese stammt von der DENIC, der zentralen Regis-
        trierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top-
        Level-Domain „.de“. Dort werden also alle Internetad-
        ressen mit der Endung „.de“ registriert und verwaltet. Ge-
        mäß dieser Statistik gab es heute Morgen 11 720 160 Do-
        mains mit der Endung „.de“. Begonnen hat die DENIC
        übrigens erst im Jahr 1994! Betrachtet man die interna-
        tionale Entwicklung bei der Registrierung von Domains,
        so zeigt sich ein ähnlich erfolgreiches Bild. Auch hier
        möchte ich auf eine Statistik verweisen, eine Statistik der
        ICANN. Gemäß ICANN gab es demnach Ende 2007
        weltweit etwa 138 000 000 registrierte Domains.
        Gegenwärtig wird in den Gremien der ICANN eine
        Debatte über die Einführung neuer Top-Level-Domains
        geführt, und dies ist auch der Anlass dafür, dass der
        Deutsche Bundestag sich mit diesem Antrag positioniert.
        Auch wenn das Internet global strukturiert ist, zeigt sich
        wegen des großen Erfolges dieser und anderer nationaler
        Adressierungen inzwischen weltweit ein Trend, die
        Adressierung auf Ebene der Top-Level-Domains weiter-
        zuentwickeln. Neben den bekannten Adressen wie
        „.com“, „.org“ und den nationalen Adressen wie „.de“
        wird der Adressraum um regionale Adressierung erwei-
        tert, um stärkere lokale und regionale Nutzung zu för-
        dern bzw. homogene Märkte und Nutzungsräume schon
        auf Ebene der Top-Level-Domains sichtbarer und er-
        kennbarer zu machen. In der Vergangenheit wurden von
        der ICANN regionale Top-Level-Domains nur für Natio-
        nalstaaten zugelassen. Mit der Einführung von „.eu“ für
        Europa, „.asia“ für Asien oder „.cat“ für Katalonien wur-
        den inzwischen jedoch entsprechend diesem Trend erste
        regionale Top-Level-Domains geschaffen.
        Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag der
        Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufge-
        fordert, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen,
        dass auch regionale und urbane Gemeinschaften in
        Deutschland als neue Top-Level-Domains zugelassen
        werden können. Die Bundesregierung soll ihren Einfluss
        g
        T
        w
        i
        g
        w
        F
        n
        l
        b
        h
        S
        f
        Ü
        w
        j
        w
        n
        d
        k
        g
        T
        w
        d
        d
        b
        h
        e
        m
        S
        K
        t
        s
        b
        „
        m
        T
        g
        w
        g
        r
        d
        d
        d
        Z
        k
        A
        c
        D
        m
        N
        N
        e
        I
        b
        b
        g
        C
        (C
        (D
        eltend machen, damit die Verwaltung der Domains und
        op-Level-Domains weiter im Rahmen einer Selbstver-
        altung der Internetgemeinschaft unter Aufsicht einer
        nternationalen Kooperation durchgeführt wird und zu-
        leich die Rechte der Inhaber von Namensrechten ge-
        ahrt bleiben. Eine weitere Forderung ist auf die weitere
        lexibilisierung des Zeichensatzes für das Domain-
        amensystem gerichtet. Hier geht es darum, auch Um-
        aute und Sonderzeichen zuzulassen.
        Da es sich hierbei um eine ganz aktuelle Diskussion
        ezüglich der Modernisierung des Internetadressraums
        andelt, gibt es natürlich auch kritische Anmerkungen.
        o gibt es beispielsweise die Befürchtung, dass die Ein-
        ührung neuer und regionaler Top-Level-Domains die
        bersichtlichkeit des Internetadressraums gefährden
        ürde. Dem muss entgegengehalten werden, dass dies für
        edwede Erweiterung des Internetadressraums gelten
        ürde. Ein zentraler Vorteil aber ist, dass damit der Inter-
        etadressraum deutlich vergrößert wird und dass durch
        en Ausbau um regionale Adressierung eine stärkere lo-
        ale und regionale Nutzung gefördert wird bzw. homo-
        ene Märkte und Nutzungsräume schon auf Ebene der
        op-Level-Domains sichtbarer und erkennbarer gemacht
        erden können.
        Verwiesen wird auch auf Probleme, die sich aufgrund
        er unterschiedlichen Schreibweise bzw. der Tatsache,
        ass manche Städtenamen mehrfach vorkommen, erge-
        en. Aber auch das ist kein unlösbares Problem. Darüber
        inaus gibt es in Berlin die Besonderheit, dass sich zwar
        ine breite private Initiative von Bürgern und Unterneh-
        en für „.berlin“ als neue TLD stark macht, der Berliner
        enat das allerdings kritisch sieht. Befürchtet werden
        ollisionen mit dem bestehenden Berlin-Portal, das un-
        er www.berlin.de betrieben wird. Nicht auszuschließen
        ei darüber hinaus, dass der Name „Berlin“ durch pro-
        lematische Domainnamen – so werde es ja nicht nur
        theater.berlin“ oder „taxi.berlin“ geben – Schaden neh-
        en könnte.
        Diese Argumentation übersieht aber, dass regionale
        LDs ja gerade die Chance zu regional verabredeten Re-
        eln der Domainvergabe eröffnen. Gerade dadurch
        ürde es erstmals möglich, problematische Entwicklun-
        en im Internet, die wir heute national oder lokal nicht
        egeln können, durch verbindliche Verabredungen mit
        em Betreiber zu lösen. Das ist etwas ganz anderes als
        er Betrieb eines Internetportals und erscheint mir zu-
        em auch politisch bedeutsamer als die Frage, wie viele
        ugriffe die bisherige Web-Visitenkarte einer Gemeinde
        ünftig haben wird.
        Denn – auch wenn man es bedauern mag –: Art. 87 f
        bs. 2 des Grundgesetzes schließt aus, dass die öffentli-
        he Hand die Vergabe von Domains hoheitlich gestaltet.
        ie Idee, nur weil es eine deutsche Gemeinde nicht
        öchte, dass eine andere Gemeinde in der Welt gleichen
        amens einen Antrag stellt, könnte sie die Vergabe des
        amens insgesamt verhindern, trägt ebenfalls nicht. Bei
        iner neuen Domain wie „.berlin“ verlangen wir von der
        CANN aber mindestens, dass eine private Initiative wie
        ei „.berlin“ die Belange der deutschen Namensträger
        erücksichtigen muss, um Unterstützung, oder Beteili-
        ung einfordern zu können. Darin sehe ich eine große
        hance; denn so können – unabhängig von der verfas-
        14884 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        (A) (C)
        (B) )
        sungsrechtlichen Situation – wenigstens mittelbar Nor-
        men des deutschen Jugendschutzes, des Strafrechts, des
        Namens- und Markenrechtes usw. in einen international
        erreichbaren Domainraum einfließen.
        Anlage 27
        Amtliche Mitteilung
        Der Antrag der Koalitionsfraktionen verweist daher
        auf die entsprechenden Initiativen, welche sich für
        Städte wie London, Paris, Berlin oder New York City ge-
        bildet haben und die bei der ICANN eine Registrierung
        entsprechender Stadt-Top-Level-Domains beantragen
        wollen. Zur Vermeidung einer Benachteiligung deut-
        scher Städte, Gemeinden und Regionen gegenüber ande-
        ren Regionen und Metropolen befürwortet der Deutsche
        Bundestag mit diesem Antrag solche Initiativen aus
        Deutschland ausdrücklich und stellt zugleich aus den
        oben genannten Gründen klar, dass diese von den zu-
        ständigen öffentlichen Stellen unterstützt oder mitgetra-
        gen werden sollen.
        Vielleicht sieht man es mal von einer anderen Seite:
        Gestern konnte man beim ZDF nachlesen, dass schät-
        zungsweise 15 000 Schleswig-Holsteiner auf St. Helena
        leben – zumindest virtuell; denn sie haben eine eigene
        Webdomain mit der für Schleswig-Holstein attraktiven
        Länderkennung „.sh“ registriert. Dies ist natürlich kein
        norddeutsches Phänomen; denn auch rund 30 000 Bay-
        ern haben eine Webadresse, die auf das weißrussische
        Länderkürzel „.by“ endet. Dies können doch aber letzt-
        lich nur Notbehelfe sein, machen aber eben die Notwen-
        digkeit neuer und regionaler Top-Level-Domains offen-
        sichtlich.
        Schließlich befasst sich – um auch hierauf noch kurz
        einzugehen – der Antrag der Koalitionsfraktionen mit
        der ebenfalls bei den ICANN-Meetings diskutierten Fra-
        gestellung, ob es auch neuer Regeln zum Dienst
        „Whois“ bedarf. Bei dem „Whois“ einer Domain handelt
        es sich um ein Protokoll und darauf aufbauende Informa-
        tionsdienste, mit denen personenbezogene Angaben zu
        Inhabern von Domains, Ansprechpartnern und zuständi-
        gen Technikadministratoren abgefragt werden können.
        Die bislang öffentlich für jedermann zugängliche Bereit-
        stellung umfasst jedoch auch sensible persönliche Daten
        wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen
        und Anschriften und geht damit weit über Kontaktdaten
        aus öffentlichen Telefonverzeichnissen hinaus. Mit dem
        Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregie-
        rung aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitwirkung in der
        ICANN eine Weiterentwicklung des Systems der Spei-
        cherung und Weitergabe von Whois-Daten im Sinne der
        besseren Gewährleistung eines Schutzes personenbezo-
        gener Daten insbesondere gegen Identitätsdiebstähle und
        der Nutzung unverlangter Werbung, Spam, zu fordern.
        Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und für die
        interessanten Debatten in den Ausschüssen und möchte
        für die Unterstützung des Antrages der Koalitionsfrak-
        tionen werben – ausdrücklich auch in Richtung der deut-
        schen Städte und Regionen, die so attraktiv sind, dass
        sich für sie eine eigene Domain im Internet lohnen
        könnte.
        f
        D
        g
        s
        W
        g
        s
        P
        g
        d
        s
        U
        P
        g
        P
        L
        P
        g
        m
        B
        K
        D
        g
        B
        P
        g
        a
        D
        g
        E
        P
        g
        S
        g
        P
        g
        E
        s
        D
        g
        K
        g
        r
        P
        g
        f
        K
        B
        (D
        Für den Deutschen Ethikrat hat die Bundesregierung
        olgende Persönlichkeiten vorgeschlagen:
        r. theol. Hermann Barth,
        eb. 1945, Präsident des Kirchenamtes der Evangeli-
        chen Kirche in Deutschland (EKD)
        olf-Michael Catenhusen,
        eb. 1945, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., Staats-
        ekretär a. D.
        rof. Dr. rer. nat. Regine Kollek,
        eb. 1950, Professorin für Technikfolgenabschätzung
        er modernen Biotechnologie in der Medizin im For-
        chungsschwerpunkt Biologie, Gesellschaft, Umwelt der
        niversität Hamburg
        rof. Dr. phil. Weyma Lübbe,
        eb. 1961, Direktorin des Instituts für Philosophie und
        rofessorin für Praktische Philosophie an der Universität
        eipzig
        rof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel,
        eb. 1960, Direktor des Instituts für Medizinmanage-
        ent und Gesundheitswissenschaften der Universität
        ayreuth, Präsident des 30. Deutschen Evangelischen
        irchentages
        r. phil. Peter Radtke,
        eb. 1943, Geschäftsführer der „Arbeitsgemeinschaft
        ehinderung und Medien“, Autor und Schauspieler
        rof. Dr. med. Jens Reich,
        eb. 1939, Professor em. für molekulare Bioinformatik
        n der Humboldt-Universität zu Berlin
        r. jur. Jürgen Schmude,
        eb. 1936, Bundesminister a. D., Präses der Synode der
        KD a. D.
        rof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff,
        eb. 1953, Geschäftsführender Direktor des Instituts für
        ystematische Theologie und Professor für Moraltheolo-
        ie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
        rof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert,
        eb. 1956, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für
        thik, Geschichte und Theorie der Medizin der Westfäli-
        chen Wilhelms-Universität Münster
        r. h. c. Erwin Teufel,
        eb. 1939, Ministerpräsident a. D.
        ristiane Weber-Hassemer,
        eb. 1936, Staatssekretärin a. D. und Vorsitzende Richte-
        in am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. a. D.
        rivatdozentin Dr. med. Christiane Woopen,
        eb. 1962, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut
        ür Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu
        öln und am Institut für Wissenschaft und Ethik e. V.,
        onn
        91, 1
        0, T
        141. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27