Plenarprotokoll 16/141
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
14826 D
14826 D
14827 A
14827 A
14827 C
14827 C
14828 A
14830 A
14830 B
14830 C
14830 D
14831 A
14831 A
14831 A
Deutscher B
Stenografisch
141. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen
Bundestag zu benennenden Mitglieder des
Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5
des Ethikratgesetzes
(Drucksache 16/8024) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
wurf zur Modernisierung der gesetzlichen
Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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14825 A
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BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
14828 A
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undestag
er Bericht
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13. Februar 2008
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ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
14828 C
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14829 A
14829 A
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14829 C
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14829 D
Fragestunde
(Drucksachen 16/7998, 16/8023) . . . . . . . . . .
14831 B
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
Dringliche Frage 1
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der benannten und einsatzbereiten
Personen für die Teilbereiche Polizei, Justiz
und Zoll bei der bevorstehenden ESVP-
Mission im Kosovo sowie voraussichtliches
Datum der Arbeitsaufnahme des für den
ersten Aufwuchs geplanten Kontingents
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
Zusatzfragen
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zu einem
möglichen sofortigen Beschluss im Euro-
päischen Rat der Außenminister nach ei-
ner Unabhängigkeitserklärung des Ko-
sovo betreffend den Beginn der ESVP-
Mission und zu dessen schnellem Inkraft-
treten
Antwort
Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
Zusatzfragen
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 1
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP)
Steuerneutrale Gestaltung des Bilanz-
rechtsmodernisierungsgesetzes
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherstellung der Inanspruchnahme des
Beratungsangebots der künftigen Partner-
schaften Deutschland Gesellschaft (PDG)
auch durch finanzschwache Gebietskör-
perschaften sowie Gewährleistung der
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14831 C
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14832 D
14833 B
14833 D
14834 A
14834 C
eutralität der geplanten PDG durch die
undesregierung
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 3
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
enntnis der Bundesregierung über die
öhe der erzielten Einsparungen der Bun-
esländer in der Folge von Hartz IV sowie
ie zugesagte vollständige Weiterleitung
ieser Gelder an die Kommunen
ntwort
arl Diller, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 4
r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
nterschiedliche Aussagen zur weiteren
O2-Reduktion bei der deutschen Stahl-
ndustrie vom Bundesminister für Umwelt,
aturschutz und Reaktorsicherheit und
on der deutschen Stahlindustrie selbst
ntwort
ichael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
olker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 7
r. Karl Addicks (FDP)
eteiligung der Bundesregierung an der
imbabwe Economic Development Strategy
ZEDS)
ntwort
arin Kortmann, Parl. Staatssekretärin
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 8
r. Karl Addicks (FDP)
altung der Bundesregierung zu dem von
en Staaten der SADC (Southern African
evelopment Community) auf ihrem Gip-
eltreffen in Lusaka im August 2007 ange-
14835 B
14835 C
14836 B
14836 C
14837 B
14837 C
14838 B
14838 C
14838 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 III
kündigten, an keine politischen Bedingun-
gen geknüpften Economy Recovery Plan
für Simbabwe
Antwort
Karin Kortmann, Parl. Staatssekretärin
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 10
Uwe Barth (FDP)
Errichtung und Standorte neuer Bundes-
behörden seit Beginn der 16. Wahlperiode
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 11
Uwe Barth (FDP)
Geplante Errichtung neuer Bundeseinrich-
tungen bis zum Ende der 16. Wahlperiode
und Auswahl der Standorte
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 12
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Erkenntnisse der Bundesregierung über
die Ursachen des Großbrandes in Ludwigs-
hafen
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 13
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Art und Weise der Einbeziehung türki-
scher Experten in die laufenden Arbeiten
zur Ursachenermittlung für den Groß-
brand in Ludwigshafen
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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14839 B
14839 B
14840 A
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14841 C
14842 A
14842 B
14843 A
14843 A
14843 B
usatzfragen
r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 14
einz Schmitt (Landau) (SPD)
itwirkung des Parlamentarischen Staats-
ekretärs beim Bundesminister des Innern
eter Altmaier bei einer Einweihungsver-
nstaltung in der Dienststelle Lauterbourg
er Bundespolizei am 26. Januar 2008 und
lanungen des Bundesministeriums des
nnern hinsichtlich der dortigen Dienst-
telle
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 15
einz Schmitt (Landau) (SPD)
ufgaben der Dienststelle Lauterbourg/
ienwald der Bundespolizei im Rahmen
er deutsch-französischen operativen Zu-
ammenarbeit und Anzahl neuer Personal-
tellen
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 16
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit der
orschläge von EU-Kommissar Franco
rattini zur Vorratsspeicherung von Flug-
astdaten bei Flügen aus der und in die EU
ür eine Dauer von 13 Jahren in Bezug auf
as deutsche informationelle Selbstbestim-
ungsrecht und die Rechtsprechung des
uropäischen Gerichtshofes für Menschen-
echte
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14843 C
14843 D
14844 A
14844 C
14845 A
14845 B
14845 C
14845 D
14846 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
Mündliche Frage 17
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante Datenspeicherung der Bundes-
polizei für die Erfassung und Auswertung
der Reisedaten von 29 Millionen Schiffs-
passagieren
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 20
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zum Vor-
schlag für einen Rahmenbeschluss über die
Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Da-
ten) zu Strafverfolgungszwecken vor dem
Hintergrund der Rechtsprechung des Bun-
desverfassungsgerichts und des Europäi-
schen Gerichtshofs für Menschenrechte
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 21
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zur Quali-
fizierung des Vorschlags für einen Rah-
menbeschluss über die Verwendung von
Fluggastdaten (PNR-Daten) zu Strafverfol-
gungszwecken als Weg hin zu einem Prä-
ventionsstaat
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 28
Helmut Lamp (CDU/CSU)
Agrarisch nicht genutzte landwirtschaftliche
Fläche in der EU und innerhalb Europas
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Helmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
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14846 C
14846 D
14847 B
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14848 B
14848 C
14849 D
14850 A
ündliche Frage 29
elmut Lamp (CDU/CSU)
otenzial zur Ertragssteigerung der land-
irtschaftlichen Produktion in Europa bis
030 nach Ansicht der Bundesregierung
ntwort
r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
elmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 32
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
irekte oder indirekte Förderung von
aßnahmen bzw. Veranstaltungen des
om 30. April bis 4. Mai 2008 in Bremen
tattfindenden „Christival 2008“ aus Mit-
eln des Bundeshaushaltes und Träger die-
er Förderung
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 33
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
n die Förderung des „Christival 2008“ aus
itteln des Bundeshaushaltes einbezogene
eminare und Themenstellungen und de-
en Beurteilung aus humanwissenschaftli-
her Sicht sowie unter Gesichtspunkten des
ugendschutzes
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
er FDP: Aussage der Bundeskanzlerin
14850 C
14850 C
14851 A
14851 B
14852 B
14852 D
14853 C
14853 D
14854 C
14855 A
14855 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 V
Dr. Angela Merkel am 28. November 2007
„Der Aufschwung kommt bei den Men-
schen an“ und die wirkliche Situation in
Deutschland
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 5
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung zur
Förderung und Nutzung weiterer Meeres-
energien sowie Gleichbehandlung der was-
sergebundenen Meeresenergien mit Wind-
energie-Offshore bei den Vergütungssätzen
im Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie bei
der Finanzierung der Netzkosten
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 6
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zu der vom
Land Nordrhein-Westfalen zur konstituie-
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14856 A
14857 B
14858 D
14859 D
14861 B
14862 B
14863 C
14864 D
14866 A
14867 A
14868 A
14869 B
14870 A
14871 C
14873 A
14873 B
enden Sitzung der Gemeinsamen Wissen-
chaftskonferenz (GWK) eingereichten
iskussionsgrundlage zum Ausbau des Sti-
endiensystems in Deutschland
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
ündliche Frage 9
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
inwände der polnischen Regierung gegen
as Zentrum gegen Vertreibungen sowie
erücksichtigung dieser Einwände im ge-
lanten Kabinettsbeschluss
ntwort
ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . .
nlage 5
ündliche Fragen 18 und 19
erzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ehlende Federführung des Bundesminis-
eriums der Justiz beim Vorschlag für ei-
en Rahmenbeschluss über die Verwen-
ung von Fluggastdatensätze (PNR-Daten)
u Strafverfolgungszwecken sowie Beden-
en des Juristischen Dienstes des Rates we-
en einer eventuell falsch gewählten
echtsgrundlage für diesen Vorschlag
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Fragen 22 und 23
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
inhaltung des Prinzips der Zweckbin-
ung der Datenerhebung im vorliegenden
orschlag für einen Rahmenbeschluss über
ie Verwendung von Fluggastdatensätzen
PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken;
altung der Bundesregierung zur Be-
chlussempfehlung des Bundesrates be-
üglich Datenzugriff durch die Geheim-
ienste
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14873 D
14874 A
14874 C
14874 D
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
Anlage 7
Mündliche Frage 24
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Seit 1949 für Steinkohlesubventionen bis
Ende 2007 zur Verfügung gestellte Mittel
sowie Umfang zukünftiger Steinkohlesub-
ventionen
Antwort
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Frage 30
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Erkenntnisse der Bundesregierung bezüg-
lich der Entwicklung von Angebot und
Nachfrage für gentechnikfreie Futtermit-
tel einerseits und kennzeichnungspflich-
tige Futtermittel andererseits für die letz-
ten 24 Monate
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Frage 31
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Effektivität der bestehenden Förderpro-
gramme hinsichtlich des Ziels einer Halbie-
rung der Zahl der Schulabbrecher bis zum
Jahr 2010 sowie eventueller Ausbau dieser
oder anderer Förderprogramme
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Fragen 34 und 35
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend als Schirm-
herrin des „Christivals 2008“ zum dort ab-
gesagten Seminar „Homosexualität verste-
hen – Chance der Veränderung“; Höhe der
Förderung des „Christivals 2008“ aus Mit-
teln des Kinder- und Jugendplans der Bun-
desregierung sowie Übereinstimmung der
Thematik dieses Seminars mit den Zielset-
zungen des Kinder- und Jugendplans
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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14875 B
14875 C
14875 D
14876 B
nlage 11
ündliche Frage 36
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
blehnung eines Antrags auf finanzielle
nterstützung für die Koordinierung eines
lternativberichts zum 6. Staatenbericht
n den CEDAW-Ausschuss
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Frage 37
enate Blank (CDU/CSU)
örderung der Produktion von zwei Kurz-
ilmen über den Donauausbau durch das
undesministerium für Verkehr, Bau und
tadtentwicklung
ntwort
arin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Frage 38
enate Blank (CDU/CSU)
ögliche Entstehung eines Auengebietes
urch den Donauausbau mit der Variante
280
ntwort
arin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Frage 39
eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
achbarkeit und Finanzierbarkeit der
achverlängerung des Berliner Haupt-
ahnhofes
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 15
ündliche Fragen 40 und 41
infried Hermann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
rgebnis der parallelen Prüfung der bei-
en für die Teilprivatisierung der DB AG
orgeschlagenen Modelle sowie Haltung
er Bundesregierung zur in der Presse
erichteten Vorbereitung einer Teilprivati-
14876 D
14877 A
14877 A
14877 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 VII
sierung der Transportsparten des Unter-
nehmens durch die DB AG bereits für Ok-
tober 2008
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Fragen 42 und 43
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stand der Einrichtung einer Pilotstrecke
zur Fahrradmitnahme im ICE auf Vor-
schlag des Bundesministers für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, insbesondere
auf der Gäubahn Stuttgart–Zürich
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Frage 44
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zu einer
Übernahme des Flughafens Tempelhof
durch die Deutsche Bahn AB sowie zur Un-
terstützung des Volksbegehrens „Tempelhof
bleibt Verkehrsflughafen“ durch den Vor-
standsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG,
Hartmut Mehdorn
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 18
Mündliche Frage 45
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anrechnung der nach § 242 Abs. 2 SGB V
möglichen Prämienzahlungen durch die
gesetzlichen Krankenkassen nach Einfüh-
rung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar
2009 auf den Regelsatz beim Arbeitslosen-
geld II
Antwort
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Mündliche Frage 46
Jörg Rohde (FDP)
Höhe des Rentenanspruchs aus der
Riester-Rente bei einem Einkommen von
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14877 C
14877 D
14878 A
14878 B
onatlich 1200 Euro und 30-jähriger Zah-
ung des vollen Beitrags zur Riester-Rente
ntwort
laus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 20
ündliche Frage 47
örg Rohde (FDP)
inräumung eines Anrechnungsfreibetrags
ei privater und betrieblicher Altersvor-
orge analog dem Freibetrag bei Zuver-
ienst im Alter neben der Grundsicherung
ntwort
laus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 21
ündliche Fragen 48 und 49
r. Heinrich L. Kolb (FDP)
öhe der Altersversorgung eines gesetzlich
ersicherten inklusive Riester-Rente ab
em 65. Lebensjahr mit einem Bruttomo-
atseinkommen von 1 100 Euro bei 35 Bei-
ragsjahren sowie unter Berücksichtigung
ines bis 2030 um etwa 25 Prozent absin-
enden Nettolohnersatzniveaus der gesetz-
ichen Rente
ntwort
laus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 22
ündliche Fragen 50 und 51
einz-Peter Haustein (FDP)
uswirkungen finanzieller Schwierigkeiten
on Pensionskassen und Lebensversiche-
ungsunternehmen auf die Auszahlung von
etriebsrenten
ntwort
laus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 23
ündliche Fragen 52 und 53
hristoph Waitz (FDP)
erücksichtigung der besonderen Arbeitsbe-
ingungen in Musik- und Theaterbetrieben
ei der nationalen Umsetzung der EU-
ärmschutzrichtlinie, insbesondere Aus-
irkungen auf angestellte Orchestermusi-
er; Bereiche mit einer über die europäi-
14878 D
14878 D
14880 A
14880 B
VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
schen Vorgaben hinausgehenden Umsetzung
der EU-Lämschutzrichtlinie sowie Ergeb-
nisse der von der Bundesanstalt für Ar-
beitsschutz und Arbeitsmedizin eingesetz-
ten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Kodexes im Sinne des Art. 14 der Richtli-
nie
Antwort
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Mündliche Fragen 54 und 55
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bewertung der zum 1. Januar 2008 in
Kraft getretenen Verordnung zur Berech-
nung von Einkommen sowie zur Nichtbe-
rücksichtigung von Einkommen und Ver-
mögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
unter dem Aspekt der Entstehung von Bü-
rokratiekosten durch den Nationalen Nor-
menkontrollrat; Folgen für Unternehmens-
neugründungen aufgrund spezieller
Buchführungspflichten für Selbstständige
Antwort
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 25
Mündliche Fragen 2 und 3 (138. Sitzung)
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Geplante Änderungen im Bundeswaldge-
setz zur Erleichterung von Agroforstsyste-
men vor dem Hintergrund des Kabinetts-
beschlusses „Nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt“ vom 7. November
2007 sowie Vorlage eines entsprechenden
Gesetzentwurfs
Antwort
Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin
BMELV (Neuabdruck) (138. Sitzung,
Anlage 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 26
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen
Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung
und des Berichts: Weiterentwicklung des
Adressraums im Internet (136. Sitzung, Ta-
gesordnungspunkt 10)
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 27
Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14880 D
14881 B
14881 D
14882 C
14884 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14825
(A) )
(B) )
141. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14873
(A) )
(B) )
bare-Energien-Gesetz sowie bei der Finanzierung der Netz- Bundesregierung in den weiteren Abstimmungen bzw. einer
kosten? geplanten Arbeitsgruppe zum Ausbau des Stipendiensystems?
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 5):
Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung dafür
sorgen, dass neben Wind-Offshore weitere Meeresenergien
entwickelt und in großem Umfang in deutschen Gewässern
genutzt werden, und wie steht die Bundesregierung zu einer
Gleichbehandlung der wassergebundenen Meeresenergien mit
Windenergie-Offshore bei den Vergütungssätzen im Erneuer-
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(
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andres, Gerd SPD 13.02.2008
Bodewig, Kurt SPD 13.02.2008
Burchardt, Ulla SPD 13.02.2008
Erler, Gernot SPD 13.02.2008
Jelpke, Ulla DIE LINKE 13.02.2008
Kelber, Ulrich SPD 13.02.2008
Kranz, Ernst SPD 13.02.2008
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.02.2008
Link (Heilbronn),
Michael
FDP 13.02.2008
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.02.2008
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.02.2008
Nahles, Andrea SPD 13.02.2008
Nitzsche, Henry fraktionslos 13.02.2008
Poß, Joachim SPD 13.02.2008
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 13.02.2008
Strothmann, Lena CDU/CSU 13.02.2008
Veit, Rüdiger SPD 13.02.2008
Wicklein, Andrea SPD 13.02.2008
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Der Bundesregierung ist der Ausbau aller erneuerba-
er Energien ein besonderes Anliegen. Die Nutzung der
assergebundenen Meeresenergie unterscheidet sich im
inblick auf den Entwicklungsstand der dafür notwendi-
en Technologien und im Hinblick auf die Ausbaupoten-
iale erheblich von anderen erneuerbaren Energieträ-
ern. Die hierfür notwendige Technologie befindet sich
och weitgehend im Forschungs- und Entwicklungs-
tadium. Die Potenziale in der deutschen Nord- und Ost-
ee werden derzeit als relativ gering eingeschätzt, da nur
ehr wenige Standorte aus technischer, wirtschaftlicher
nd ökologischer Sicht infrage kommen. Für Strom aus
ellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsener-
ie sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine
indestvergütung vor, die nach dem durch die Bundes-
egierung beschlossenen Entwurf zur Neuregelung des
echts der Erneuerbaren Energien im Strombereich we-
entlich verbessert werden soll. Der Entwurf sieht für
en Leistungsanteil bis 500 kW 12,67 Ct/kWh, zwischen
00 kW und 2 MW 8,65 Ct/kWh und zwischen 2 MW
nd 5 MW 7,65 Ct/kWh vor. In diesem Entwurf hat die
undesregierung zudem beschlossen, dass die deutsche
usschließliche Wirtschaftszone und das Küstenmeer
um Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Ener-
ie unentgeltlich zur Verfügung stehen sollen. Innova-
ive Vorhaben zur Forschung und Entwicklung im Be-
eich der Meeresenergie können aus Förderprogrammen
ie zum Beispiel dem Energieforschungsprogramm un-
erstützt werden. So wurde das Projekt „Seaflow“ vor
er britischen Küste gefördert (siehe Jahresbericht 2005
es Bundesumweltministeriums zur Forschungsförde-
ung im Bereich der erneuerbaren Energien). Die Nach-
rage nach Fördermitteln zu FuE-Projekten zur Meeres-
nergie ist allerdings gering, was auf die geringen
otenziale zurückzuführen sein dürfte. Da im Bereich
er wassergebundenen Meeresenergie derzeit keine rele-
anten Potenziale in deutschen Gewässern bekannt sind,
ich die dafür notwendige Technologie noch im Ent-
icklungsstadium befindet und der Bundesregierung
eine konkreten Anträge zum Bau von wassergebunde-
en Meeresenergieanlagen in Nord- oder Ostsee vorlie-
en, sieht die Bundesregierung derzeit keinen Hand-
ungsbedarf über die Verbesserung der Vergütungshöhe
ach EEG hinaus, die sich im Gesetzgebungsverfahren
efindet.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/7998, Frage 6):
Wie bewertet die Bundesregierung, die zur konstituieren-
den Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) durch das Land Nordrhein-Westfalen eingereichte
Diskussionsgrundlage zum Ausbau des Stipendiensystems in
Deutschland, und welche Position und Vorschläge vertritt die
14874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
(A) )
(B) )
Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des deut-
schen Hochschulwesens ist ein bedeutendes Ziel der
Bundesregierung. Neben zahlreichen Reformmaßnah-
men, die wir gemeinsam mit den Ländern (wie beispiels-
weise den Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative)
umsetzen, verbessert die Bundesregierung die finanziel-
len und strukturellen Bedingungen für Studierende be-
reits erheblich. Soweit darüber hinausgehende Vor-
schläge das Ziel verfolgen, mehr Studierende mit einem
Stipendium zu unterstützen und die Wirtschaft dabei
stärker in die Pflicht zu nehmen, gehen sie in die richtige
Richtung. Der Aufbau eines nichtstaatlichen Stipendien-
systems muss in erster Linie durch privates Engagement
erreicht werden.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/7998, Frage 9):
Welche Einwände hat die polnische Regierung gegen das
geplante Zentrum gegen Vertreibung gegenüber dem Beauf-
tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd
Neumann, vorgebracht, und wie werden diese Einwände kon-
kret in den geplanten Kabinettbeschluss einfließen?
Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre mündliche
Frage vom 16. Januar 2008 erklärt hatte, wird das von
der Bundesregierung geplante in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft zu errichtende Ausstellungs- und Doku-
mentationszentrum unter dem Begriff „Sichtbares Zei-
chen gegen Flucht und Vertreibung“ diskutiert. Es ist mit
der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ nicht iden-
tisch. Am 5. Februar 2008 fanden in Warschau deutsch-
polnische Gespräche über historische Fragen in den
Beziehungen zwischen den beiden Ländern statt. Die
polnische Delegation wurde vom Staatssekretär in der
Kanzlei des Ministerpräsidenten, Professor Władysław
Bartoszewski geleitet, die deutsche von mir. Beide Sei-
ten betonten die Bedeutung eines offenen historischen
Dialogs für die deutsch-polnischen Beziehungen und die
Notwendigkeit der Suche nach einer Weiterentwicklung
der Zusammenarbeit, die der historischen Wahrheit die-
nen und Missverständnissen vorbeugen wird. Gemein-
sam waren wir der Überzeugung, dass der deutsch-polni-
sche historische Dialog einen wichtigen Beitrag zur
Gestaltung des geschichtlichen Bewusstseins Europas
leistet. Beide Seiten waren sich über die Notwendigkeit
der Wiederbelebung des Europäischen Netzwerkes „Er-
innerung und Solidarität“ einig, das zu einem wichtigen
Forum des europäischen historischen Dialogs werden
sollte. Staatsminister Neumann stellte auch das Konzept
des „Sichtbaren Zeichens“ vor, dessen selbstverständli-
cher Bestandteil es ist, den historischen Zusammenhang
darzustellen und dabei auch die Deportation polnischer
Bevölkerung zu berücksichtigen. Die Ausführungen von
Staatsminister Neumann wurden von polnischer Seite
positiv gewürdigt. Über Einzelheiten des Konzepts
wurde nicht diskutiert. Die polnische Seite erklärte, dass
sie sich an dem Vorhaben formell nicht beteiligen wolle,
aber eine beratende Mitarbeit polnischer Historiker nicht
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usgeschlossen sei. Die Gespräche fanden in freund-
chaftlicher Atmosphäre statt.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
es Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 18 und 19):
Warum hat das Bundesministerium der Justiz, obwohl es
um Strafverfolgungszwecke geht, nicht die Federführung in-
nerhalb der Bundesregierung beim Vorschlag für einen Rah-
menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen
(PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bekannt geworde-
nen Bedenken des Juristischen Dienstes des Rates, dass im
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung
von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungs-
zwecken mit Titel VI des Vertrages über die Europäische
Union eine falsche Rechtsgrundlage gewählt worden sein
soll?
u Frage 18:
Die Kommission hat den Vorschlag für einen Rahmen-
eschluss des Rates über die Verwendung von Fluggast-
atensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
uf Titel VI des EU-Vertrags gestützt (Bestimmungen
ber die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in
trafsachen). Da der Vorschlag gegenwärtig nach seinem
rt. 1 auf die Verhütung und Bekämpfung terroristischer
traftaten und solcher aus dem Bereich der organisierten
riminalität ausgerichtet und das Bundesministerium
es Innern zugleich oberste Luftsicherheitsbehörde ist,
iegt die Federführung innerhalb der Bundesregierung
eim Bundesministerium des Innern und nicht beim
undesministerium der Justiz. Auch beim Gesetz zu
em Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der EU
nd den USA über die Verarbeitung von Fluggastdaten-
ätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren
bermittlung durch die Fluggesellschaften an das Uni-
ed States Department of Homeland Security (DHS)
BGBl. II, Seite 1978 ff.] führte das Bundesministerium
es Innern innerhalb der Bundesregierung die Feder.
u Frage 19:
Nach gegenwärtiger Rechtseinschätzung sprechen
ute Gründe (etwa das Urteil des EuGH vom 30. Mai
006 [Rs. C-317/04 und C-318/04]) zum PNR-Abkom-
en mit den USA) dafür, den Rahmenbeschluss allein
uf Titel VI des EU-Vertrages zu stützen. Es ist daher
ach dem jetzigen Stand der Prüfung nicht erforderlich,
uf die Kompetenzen des EG-Vertrages zurückzugrei-
en.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 22
nd 23):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14875
(A) )
(B) )
Sieht die Bundesregierung im vorliegenden Vorschlag für
einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von Fluggast-
datensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken das
Prinzip Zweckbindung der Datenerhebung gewahrt, und wie
beurteilt sie in dieser Hinsicht insbesondere Art. 3 Abs. 5,
Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 2 des Vorschlags?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ge-
heimdienste keinen Zugriff auf die nach dem geplanten Rah-
menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdaten zu
speichernden Daten erhalten, und wie beurteilt die Bundesre-
gierung die genau darauf abzielenden Forderungen des Bun-
desratsinnenausschusses vom 4. Februar 2008 in der vorge-
schlagenen Beschlussempfehlung des Bundesrates zu dem
PNR-Rahmenbeschluss (Bundesratsdrucksache 826/1/07, Nr. 24)?
Zu Frage 22:
Die Nutzung von PNR kann ein wichtiges Instrument
zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und
anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Krimi-
nalität darstellen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die
KOM der Bitte des Rates aus dem Jahre 2004 nachge-
kommen ist und einen Vorschlag für einen Rahmenbe-
schluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen
(PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken vorgelegt hat.
Eine EU-weite Regelung ermöglicht, dass die einzelnen
mitgliedstaatlichen Behörden sich einander diese Daten
im Bedarfsfalle zur Verfügung stellen können. Die nä-
here Ausgestaltung des Rahmenbeschlusses bedarf aber
noch sorgfältiger, auch verfassungsrechtlicher Prüfung
und fachlicher Erörterung. Am Ende der Verhandlungen
muss ein Rahmenbeschluss stehen, der den verfassungs-
rechtlichen Anforderungen entspricht und die daten-
schutzrechtlichen Standards der europäischen Union und
der Mitgliedstaaten erfüllt, aber auch die Interessen be-
troffener Luftfahrtunternehmen angemessen wahrt.
Zu Frage 23:
Die Frage, welche Sicherheitsbehörden unter welchen
Voraussetzungen Zugriff auf die zu speichernden Daten
erheben, wird im Lauf der anstehenden Beratungen und
im Lichte der konkreten Ausgestaltung des Beschlusses
zu klären sein.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 24):
Wie viele Milliarden Euro wurden in Deutschland seit
1949 für Steinkohlesubventionen (Kohlepfennig und Haus-
haltsmittel) bis Ende 2007 ausgegeben (Angaben möglichst
auf den heutigen Geldwert bezogen), und wie viele Milliarden
Euro sollen hierfür noch ausgegeben werden?
Von 1949 bis einschließlich 2007 wurden etwa
130 Milliarden Euro für die Subventionierung des deut-
schen Steinkohlenbergbaus aufgewendet. Für die sozial-
verträgliche Beendigung des subventionierten deutschen
Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 werden
ab 2008 vor allem auf Basis des Steinkohlefinanzie-
rungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 und der Rah-
menvereinbarung „Sozialverträgliche Beendigung des
subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“
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om 14. August 2007 voraussichtlich etwa 24 Milliarden
uro zur Verfügung gestellt werden.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/7998, Frage 30):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg-
lich der Entwicklung von Angebot und Nachfrage für gen-
technikfreie Futtermittel einerseits und kennzeichnungspflich-
tige Futtermittel andererseits für die letzten 24 Monate vor?
Auf die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregie-
ung bezüglich der Entwicklung von Angebot und Nach-
rage für gentechnikfreie Futtermittel einerseits und
ennzeichnungspflichtige Futtermittel anderseits für die
etzten 24 Monate vorliegen, teile ich Ihnen Folgendes
it: In der offiziellen Statistik wird keine Trennung zwi-
chen gentechnisch veränderten und konventionellen
uttermitteln vorgenommen. Somit ist die Bundesregie-
ung allein auf freiwillige Angaben aus der Wirtschaft
ngewiesen. Beim Angebot an Futtermittelrohstoffen
pielt die Frage der Gentechnik gegenwärtig hauptsäch-
ich bei Mais und Soja eine Rolle. Gentechnisch verän-
erter Mais wird in der EU vor allem in Spanien, Frank-
eich und Deutschland auf kontinuierlich steigender
nbaufläche (2006 circa 100 000 Hektar) allein für die
erwendung als Futtermittel angebaut. Bei den Futter-
ittelimporten spielt gv-Mais aufgrund der unterschied-
ichen Zulassungssituationen in der EU und den Haupt-
xportländern eine immer geringere Rolle. Bei Soja
eträgt der Anteil der nach Gentechnikrecht kennzeich-
ungspflichtigen Importe heute nach Informationen der
uttermittelwirtschaft circa 90 Prozent, mit eher steigen-
er Tendenz. Über diese Angaben hinausgehende belast-
are Informationen über die Entwicklung der Nachfrage
ach gentechnikfreien Futtermitteln liegen der Bundes-
egierung nicht vor.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/7998, Frage 31):
Hält die Bundesregierung die bestehenden Förderpro-
gramme zur Senkung der Zahl der Schulabbrecherinnen und
Schulabbrecher, welche Presseberichten zufolge „nur etwa
1 500 Jugendliche (…) – pro Jahr“ erreichen (vergleiche
tageszeitung vom 6. Februar 2008), für ausreichend, um die
Zahl der Schulabbrecherinnen und -abbrecher bis 2010 auf die
Hälfte zu reduzieren, oder inwieweit plant sie einen Ausbau
des benannten oder anderer Förderprogramme (ggf. in Koope-
ration mit den Ländern)?
Die Bundesregierung und die Kultusministerkonfe-
enz haben sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Schülerin-
en und Schüler ohne Schulabschluss bis 2010 zu hal-
ieren. Die schulische Bildung liegt in der Zuständigkeit
er Bundesländer. Dennoch will die Bundesregierung
ier in enger Kooperation mit den Ländern einen aktiven
14876 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
(A) )
(B) )
Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundes-
regierung hat in der „Qualifizierungsinitiative der Bun-
desregierung – Aufstieg durch Bildung“ ihre zentralen
Maßnahmen und Vorschläge zur Sicherung des Fach-
kräftenachwuchses durch weitere Verbesserungen des
deutschen Aus- und Weiterbildungswesens gebündelt.
Um den Fachkräftebedarf für morgen zu sichern, sind
gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern er-
forderlich, und seitens des Bundes wird eine verstärkte
Zusammenarbeit ausdrücklich angeboten. In diesem Zu-
sammenhang ist auf den Beschluss der Regierungschefs
von Bund und Ländern vom 19. Dezember 2007 hinzu-
weisen, der zum Ziel hat, die Maßnahmen und Initia-
tiven von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen
Qualifizierungsinitiative zusammenzuführen und im
Herbst 2008 zu verabschieden. Dieser Beschluss macht
deutlich, dass die für die Zielerreichung notwendige
enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern auf gu-
tem Wege ist. Das in der Frage angesprochene Pro-
gramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist eben-
falls Bestandteil der Qualifizierungsinitiative und wird
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geför-
dert. Von 2006 bis Mitte 2008 werden dafür 11,3 Millio-
nen Euro aus ESF-Mitteln bereitgestellt. Zusammen mit
der Kofinanzierung vor allem von den Kommunen wer-
den insgesamt 23,3 Millionen Euro aufgewendet. Das
Programm wird in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013
fortgesetzt werden. Das Ziel des Programms ist die Inte-
gration von sogenannten „harten“ Schulverweigerern
vor allem aus Hauptschulen, die durch die Schulverwei-
gerungshaltung ihren Schulabschluss gefährden. Ziel-
gruppe sind besonders benachteiligte Jugendliche, die
sich in Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII oder
in Angeboten der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
mit erzieherischem Hilfebedarf befinden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 34 und 35):
Teilt die Bundesregierung das Bedauern der Veranstalter
des „Christival 2008“ über die Absage des Seminars „Homo-
sexualität verstehen – Chance zur Veränderung“, und teilt die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
als Schirmherrin des „Christival 2008“ die Zurückweisung
der Veranstalter von Kritik an diesem Seminar als „völlig un-
begründet“?
In welcher Höhe wird das „Christival 2008“ aus Mitteln
des Kinder- und Jugendplans der Bundesregierung unterstützt,
und entsprechen Veranstaltungen wie das oben genannte Se-
minar den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendplans?
Zu Frage 34:
Die Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen hat bei
der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
(AEJ) diesbezüglich prüfen lassen, wie es zu einem der-
artigen Seminarangebot gekommen ist. Die Fachleute
des Verbandes „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen
Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ hatten
mitgeteilt, dass sie nach gründlicher Recherche und Aus-
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inandersetzung mit den Veranstaltern des betreffenden
eminars weder deren human-wissenschaftlichen Ansatz
och deren theologisch-weltanschauliche Position und
araus resultierende, angeblich therapeutische Konse-
uenzen teilen. Insofern ist das Seminar aus dem Pro-
ramm des „Christivals 2008“ genommen und gestri-
hen worden. Die Bundesregierung hält dies für einen
ebotenen und angemessenen Schritt.
u Frage Nr. 35:
Für die Durchführung des „Christival 2008 – Kon-
ress junger Christen“ vom 30. April bis 4. Mai 2008 in
remen erhält die Arbeitsgemeinschaft der Evangeli-
chen Jugend in Deutschland (AEJ) einen Zuschuss in
öhe von insgesamt 250 000 Euro aus Mitteln des Kin-
er- und Jugendplan des Bundes (KJP). Die AEJ erhält
iese Mittel als Zentralstelle und leitet diese weiter an
en Ausrichter von Christival 2008, den Christival e. V.
as „Christival 2008“ wird gemäß der Richtlinien für
en KJP als Einzelmaßnahme (Sonder-Großveranstal-
ung) als Ganzes bezuschusst. Eine gesonderte Förde-
ung von Maßnahmen, Veranstaltungen oder Veranstal-
ungsteilen innerhalb dieser Einzelmaßnahme ist damit
icht verbunden. Ich weise darauf hin, dass das genannte
eminar „Homosexualität verstehen – Chance zur Ver-
nderung“ aus dem Programm gestrichen worden ist.
ie Förderung von „Christival 2008“entspricht den Ziel-
etzungen des Kinder- und Jugendplans. Das „Christival
008“ ist ein Impulsgeber für die christliche Kinder- und
ugendarbeit der kommenden Jahre. Die Erfahrungen
us vorangegangenen „Christivals“ haben gezeigt, dass
iese Kongresse weit reichende Impulse für die Nach-
altigkeit von Jugendarbeit in Verbänden und Gemein-
en gezeigt haben. Diese werden auch vom „Christival
008“ erwartet.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
INKE) (Drucksache 16/7998, Frage 36):
Entspricht es der Tatsache, dass ein Antrag auf finanzielle
Unterstützung für die Koordinierung des Alternativberichtes
zum 6. Staatenbericht an den CEDAW-Ausschuss von der ak-
tuellen Bundesregierung entgegen früherer Praxis abgelehnt
wurde, und wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung?
Dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
rauen und Jugend wurde mit Datum vom 12. Dezember
007 ein Antrag auf „Finanzierung der Erstellung eines
lternativberichtes zum 6. Bericht der Bundesrepublik
eutschland zum Übereinkommen der Vereinten Natio-
en zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
rau (CEDAW) und die Organisation des Prozesses zum
ustandekommen des Alternativberichtes vorgelegt. Bei
ogenannten „Alternativberichten“ handelt es sich um
on der Zivilgesellschaft erstellte unabhängige Parallel-
erichte, die es dem jeweiligen Vertragsausschuss ge-
ade aufgrund ihrer unterschiedlichen Autorenschaft er-
öglichen sollen, den von der Regierung erstellten
taatenbericht kritisch und im Vergleich lesen und be-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14877
(A) )
(B) )
werten zu können. Eine finanzielle Förderung entspricht
dabei nicht der bisherigen einheitlichen Praxis der Bun-
desregierung. Die Koordinierung von Schattenberichten
der Nichtregierungsorganisationen wurde in der Vergan-
genheit nicht finanziell gefördert. Ein Zuschuss zu Über-
setzungs- oder Druckkosten eines vorliegenden Alter-
nativberichts würde nicht auf Bedenken stoßen; dies
wurde den Antragstellern auch mitgeteilt.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der
Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache
16/7998, Frage 37):
Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung die Produktion von zwei Kurzfilmen über den
Donauausbau gefördert, und, wenn ja, mit welchem Betrag?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat sich an der Produktion von Kurzfilmen
der Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH mit einem
Betrag von 39 760 Euro beteiligt.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der
Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksa-
che 16/7998, Frage 38):
Trifft es zu, dass bei einem Donauausbau mit der Variante
C280 ein hervorragendes Auengebiet entstehen könnte?
Die Bundesregierung hat sich entsprechend der Zu-
sage von Herrn Bundesminister Tiefensee vom 4. Juli
2007 im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung des Deutschen Bundestages für eine variantenunab-
hängige Untersuchung des Donauausbaus zwischen
Straubing und Vilshofen entschieden. Diesen Ergebnis-
sen kann nicht vorgegriffen werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 39):
Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung bislang
über die Machbarkeit und Finanzierbarkeit der Dachverlänge-
rung des Berliner Hauptbahnhofes gewinnen, und wie ist der
Zeitplan für den Fortgang der Überprüfung?
Die Bearbeitung und Klärung der Problemstellungen
im Zusammenhang mit einer möglichen Dachverlänge-
rung des Berliner Hauptbahnhofes sind inzwischen weit
fortgeschritten. Eine Erörterung der bisher vorliegenden
Ergebnisse innerhalb des eingesetzten Expertenteams
hat noch einen weiteren Klärungs- und Überarbeitungs-
bedarf gezeigt, der voraussichtlich in den nächsten Wo-
chen abgearbeitet werden kann. Nach der aktuellen Zeit-
planung ist vorgesehen, den Haushaltsausschuss und den
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usschuss für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung des
eutschen Bundestages vor der Sommerpause über die
rgebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zu unterrich-
en.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
en des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fra-
en 40 und 41):
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der paral-
lelen Prüfung der beiden für die Teilprivatisierung der Deut-
sche Bahn AG (DB AG) vorgeschlagenen Modelle (Vorzugs-
aktienmodell versus Holdingmodell) gekommen, und was
waren die Kriterien, die dieser Entscheidung zugrunde lagen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorstand der
DB AG laut Angaben der Financial Times Deutschland vom
4. Februar 2008 bereits für Oktober 2008 eine Teilprivatisie-
rung der Transportsparten des Unternehmens vorbereitet
(Holdingmodell), obwohl noch keine parlamentarische Ent-
scheidung gefallen ist?
u Frage 40:
Die Prüfung der Modelle ist noch nicht abgeschlos-
en.
u Frage 41:
Die Entscheidung über das Modell und über den Ter-
in einer Beteiligung privaten Kapitals treffen die poli-
ischen Verantwortungsträger.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 42
nd 43):
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vom Bundesminis-
ter für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgeschlagenen
Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE,
und welche Vorschläge für mögliche Pilotstrecken hat die
Bundesregierung der Deutsche Bahn AG unterbreitet?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des
Staatssekretärs im Innenministerium des Landes Baden-
Württemberg, Rudolf Köberle, die Gäubahn Stuttgart–Zürich
als Pilotstrecke für den Versuch einer Fahrradmitnahme im
ICE auszuwählen, und hat die Bundesregierung diesen Vor-
schlag in die diesbezüglichen Gespräche mit der Deutsche
Bahn AG schon eingebracht?
u Frage 42:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
ntwicklung und die Deutsche Bahn AG sind im Hin-
lick auf die Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrrad-
itnahme von eigenen Fahrrädern im ICE im Gespräch.
abei geht es um die Identifizierung von Pilotstrecken.
ine abschließende Klärung geeigneter Pilotstrecken ist
och nicht erfolgt.
14878 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
(A) )
(B) )
Zu Frage 43:
Die von Herrn Staatssekretär Rudolf Köberle für den
Modellversuch vorgeschlagene Pilotstrecke Gäubahn
Stuttgart – Zürich wird die Bundesregierung in den wei-
teren Gesprächen über die Fahrradmitnahme im ICE mit
dem Ziel der Einrichtung einer geeigneten touristisch in-
teressanten Pilotstrecke mit der Deutsche Bahn AG mit
einbeziehen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/7998, Frage 44):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstands-
vorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut Mehdorn, dass
die Deutsche Bahn AG als Betreiber des Flughafens Tempel-
hof auftreten könnte, und entspricht die Unterstützung des
Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ durch
den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut
Mehdorn (vgl. Berliner Morgenpost vom 6. Februar 2008)
den Intentionen der Bundesregierung?
Die Zuständigkeit für Genehmigung und Betrieb von
Flughäfen wird in der Bundesrepublik Deutschland von
den Ländern wahrgenommen. Unabhängig von entspre-
chenden Diskussionen über das weitere Schicksal des
Flughafens Tempelhof ist festzuhalten, dass die Rechts-
lage zu dessen Schließung abschließend geklärt ist: Mit
Bescheid vom 7. Juni 2007 hat die Berliner Senatsver-
waltung für Stadtentwicklung die Anlagen und Flächen
des Flughafens Berlin-Tempelhof zum 31. Oktober
2008, 00:00 Uhr Ortszeit, aus der luftverkehrsrechtli-
chen Zweckbestimmung entlassen. Der Widerruf der
Betriebsgenehmigung des Flughafens ist bereits rechts-
kräftig. Daher ist für die Weiterführung des Flughafen-
betriebes nach diesem Zeitpunkt rechtlich kein Raum.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 45):
Werden die nach § 242 Abs. 2 des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch möglichen Prämienauszahlungen, die eine Kran-
kenkasse vornehmen kann, wenn die Zuweisungen aus dem
zum 1. Januar 2009 vorgesehenen Gesundheitsfonds ihren Fi-
nanzbedarf übersteigen, bei Bezieherinnen und Beziehern von
Arbeitslosengeld II auf den Regelsatz angerechnet?
Ja, in den (Ausnahme-)Fällen, in denen der Zusatz-
beitrag vom Bund übernommen wird, ist es auch ge-
rechtfertigt, dass eine spätere Prämienauszahlung, die
insbesondere nicht auf das Verhalten des Krankenkas-
senmitglieds zurückzuführen ist, wiederum als Einkom-
men des Arbeitslosengeld-II-Beziehers berücksichtigt
wird, wenn sie ihm zufließt. Dies gilt insbesondere auch
vor dem Hintergrund, dass die Prämie auch nicht ausbe-
zahlt wird, um ein bestimmtes gesundheitspolitisches
Verhalten des Krankenkassenmitglieds zu fördern; viel-
mehr ist die Prämienauszahlung vom Verhalten des ein-
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elnen Krankenkassenmitglieds unabhängig und nicht
nmittelbar beeinflussbar. Im Einzelnen gilt: Ab dem
. Januar 2009 werden nach § 242 Abs. 2 des Fünften Bu-
hes Sozialgesetzbuch (SGB V) mögliche Prämienzahlun-
en auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Arbeitslosengeld II einschließlich der angemessenen Kos-
en für Unterkunft und Heizung) angerechnet, da es sich
nsoweit um zu berücksichtigendes Einkommen handelt.
Zu berücksichtigendes Einkommen ist grundsätzlich
ede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Nicht als Ein-
ommen zu berücksichtigen sind Einnahmen, soweit sie
ls zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck
ls die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
uch dienen. Zweckbestimmt ist eine Leistung dann,
enn ihr eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar
ebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die auf den Leis-
ungsempfänger bezogen ist und nicht in der Bestreitung
es Lebensunterhalts besteht. Die Regelung des § 242
bs. 2 SGB V enthält keinen auf die Mittelverwendung
urch den Versicherten bezogenen Zweck. Sie soll – wie
ereits ausgeführt – nicht ein bestimmtes gesundheits-
olitisches Verhalten des Krankenkassenmitglieds för-
ern. Hinter der Prämie steht lediglich, dass die Kran-
enkasse wirtschaftlich gearbeitet und Überschüsse
rzielt hat. Die Prämie ist damit allenfalls für den Versi-
herten ein Anreiz, nicht von seinem Wahlrecht auf
echsel in eine andere Krankenkasse Gebrauch zu ma-
hen; eine Zweckbestimmung ist damit erkennbar nicht
erbunden.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage des
bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/7998,
rage 46):
Wie hoch ist der Rentenanspruch, den man aus einer Riester-
Rente erhält, wenn man bei einem Einkommen von
1 200 Euro 30 Jahre lang den vollen Beitrag zur Riester-Rente
erbracht hat?
Nach 30 Jahren mit einem Einkommen von 1 200 Euro
rutto monatlich erreicht ein alleinstehender Versicherter
inen Anspruch aus der Riester-Rente von etwa 170 Euro
onatlich. Voraussetzung hierfür sind Beiträge zur
iester-Rente im Umfang des förderfähigen Höchstbe-
rags von 4 Prozent seines Einkommens. Die monatli-
hen Beiträge eines solchen Versicherten belaufen sich
uf rund 48 Euro, wovon er aber nur rund 35 Euro als Ei-
enbeitrag selbst zu tragen hat. Das entspricht einer För-
erquote von 27 Prozent.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
es Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksa-
he 16/7998, Frage 47):
Wieso soll es keinen Anrechnungsfreibetrag bei privater
und betrieblicher Altersvorsorge geben, wo doch auch bei Zu-
verdienst im Alter neben der Grundsicherung schon heute ein
Freibetrag eingeräumt wird?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14879
(A) )
(B) )
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung als Teil der Sozialhilfe beruht auf dem Nachrang-
grundsatz. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
besteht deshalb nur dann und nur soweit, wie ein Le-
bensunterhalt in Höhe des soziokulturellen Existenzmi-
nimums nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden
kann. Bei älteren Menschen zählen zu den verfügbaren
Mitteln alle Einkünfte, das vorhandene Vermögen sowie
Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten und Lebenspart-
ner. Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Einkünfte
in Geld oder Geldeswert. Anrechnungsfreies Einkom-
men stellt zusätzliches, also über das soziokulturelle
Existenzminimum hinausgehendes verfügbares Einkom-
men dar, das von der Sozialhilfe zu finanzieren ist. Aus-
nahmen von der Einkommensanrechnung gefährden des-
halb den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Aus diesem
Grund sind solche Ausnahmen nur in eng abgrenzten
Ausnahmefällen und dann auch nur in eng begrenztem
finanziellen Umfang möglich. Ansonsten kommt es zu
einer schrittweisen Entwicklung der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung von einer bedürftig-
keitsabhängigen Sozialhilfeleistung hin zu einer voraus-
setzungslosen Grundrente. Die wichtigste Ausnahme
von der Einkommensanrechnung stellt der in der Frage-
stellung genannte Freibetrag bei Erwerbstätigkeit dar, im
Sozialhilferecht als Erwerbstätigenabsetzbetrag bezeich-
net. Danach bleibt bei Bezieherinnen und Beziehern von
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII ein
Anteil von 30 Prozent des Einkommens aus einer Tätig-
keit anrechnungsfrei, höchstens jedoch 50 Prozent des
Eckregelsatzes. Hinsichtlich der Art der Tätigkeit wird
dabei nicht differenziert. Im Ergebnis führt diese Hinzu-
verdienstregelung dazu, dass von einem monatlichen
(Netto-)Hinzuverdienst 70 Prozent auf den Grundsiche-
rungsanspruch angerechnet werden, diesen also vermin-
dern. Der anrechnungsfreie Betrag ist jedoch auf monat-
lich 173,50 Euro (die Hälfte des aktuellen
Eckregelsatzes von 347 Euro) begrenzt. Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen nur hilfe-
bedürftige ältere Personen, die ein der Regelsalters-
grenze der gesetzlichen Rentenversicherung entspre-
chendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben.
Sie sind deshalb dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausge-
schieden. Die Ausübung einer Tätigkeit stellt bei diesen
Personen einen Ausnahmefall dar. Es handelt es sich da-
bei um kleine Hinzuverdienste, oftmals um Aufwands-
entschädigungen oder kleine finanzielle Anerkennungen
für ehrenamtliches Engagement in Vereinen, nachbar-
schaftliche Hilfe oder Ähnliches. Durch die begrenzte
Anrechnung solcher Hinzuverdienste soll älteren Men-
schen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
erleichtert werden. Bezieherinnen und Bezieher von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sollen durch einen begrenzten anrechnungsfreien Hinzu-
verdienst ermuntert werden, aktiv zu bleiben. Darüber
hinaus kann wegen des Alters der infrage kommenden
Personen nicht davon ausgegangen werden, dass es sich
um Hinzuverdienste handelt, die längerfristig regelmä-
ßig und in konstanter Höhe anfallen. Bezieherinnen und
Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung würden folglich auch bei einer vollständigen
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nrechnung von Hinzuverdiensten im Regelfall nicht
us der Hilfebedürftigkeit herausfallen. Aus diesen
ründen ist der Erwerbstätigenfreibetrag nicht mit einer
ichtanrechnung der Auszahlungen von Riester-Renten
m Alter auf einen Anspruch auf Leistungen der Grund-
icherung im Alter und bei Erwerbsminderung ver-
leichbar: Bei den Auszahlungen aus einem Riester-Ver-
rag handelt es sich um regelmäßiges Einkommen, das
ur Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter dient. Zu
iesem Zweck wird ein Riester-Vertrag abgeschlossen.
as im Rahmen eines Riester-Vertrages gebildete steuer-
ich geförderte Altersvorsorgevermögen stellt bei Hilfe-
edürftigkeit von unter 65-jährigen Personen weder in
er Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Zwei-
en Buch Sozialgesetzbuch noch in der Hilfe zum Le-
ensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung im
lter und bei Erwerbsminderung nach den Zwölften
uch Sozialgesetzbuch anrechenbares Vermögen dar.
ieses Altersvorsorgevermögen muss während der An-
parphase nicht zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
ingesetzt werden und steht deshalb für seinen vorgese-
enen Zweck zur Verfügung: Als ergänzendes Einkom-
en zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter. Da-
it wird Personen im Erwerbsalter die erforderliche
lanungssicherheit für den Aufbau einer zusätzlichen
ltersvorsorge gegeben. In der Ruhestandsphase ist das
teuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen entspre-
hend den vertraglichen Vereinbarungen im Alter
chrittweise, das heißt durch regelmäßige Auszahlungen,
ufzulösen. Auch bei einem Bezug von Leistungen der
rundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
uss das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen
icht – wie die meisten anderen Kapitalvermögen – un-
ittelbar und vollständig aufgelöst werden. Die Auszah-
ungen sind allerdings, ebenso wie eine gesetzliche
ente, auf die Höhe des Grundsicherungsanspruchs an-
urechnen. Zusammengefasst bedeutet dies: Der Kapi-
alstock ist vom Vertragsabschluss bis zur letzten Aus-
ahlung geschützt. Die Auszahlungen hingegen sind
nrechenbares Einkommen.
Veränderungen bei der Anrechnung von Altersein-
ünften aus privater Altersvorsorge würden zwangsläu-
ig zu Abgrenzungsproblemen führen. So wäre insbe-
ondere nicht begründbar, warum die Rente aus der
esetzlichen Rentenversicherung, die in erheblichem
mfang auf vom Rentner geleisteten Beitragsanteilen
eruht, in vollem Umfang anzurechnen ist, nicht aber
iester-Renten von Geringverdienern, die während der
rwerbsphase mit bis zu 90 Prozent steuerlich gefördert
urden. Die Konsequenz wäre, einen bestimmten Anteil
ller Alterseinkünfte nicht auf den Grundsicherungsan-
pruch anzurechnen. Im Ergebnis würde dadurch die Be-
ürftigkeitsschwelle nach oben verschoben, deutlich
ehr ältere Menschen als bisher hätten einen Grundsi-
herungsanspruch. Jede Nichtanrechnung von Altersein-
ünften würde dazu führen, dass die Zahl der hilfebe-
ürftigen Personen in der Grundsicherung im Alter und
ei Erwerbsminderung deutlich ansteigt. Und dies ob-
ohl sich die Einkommenssituation im Alter durch die
ichtanrechnung von Einkommen verbessert hat. Dabei
st es vielmehr das Ziel der Altersvorsorge, Hilfebedürf-
igkeit im Alter zu vermindern.
14880 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
(A) )
(B) )
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck-
sache 16/7998, Fragen 48 und 49):
Wie hoch ist die Altersversorgung eines Versicherten, der
35 Jahre lang 1 100 Euro brutto monatlich verdient und ab
dem 65. Lebensjahr die gesetzliche Rente und Riesterrente
bezieht?
Wie hoch ist diese Versorgung, wenn man berücksichtigt,
dass das Nettolohnersatzniveau nach Steuern der gesetzlichen
Rente bis 2030 um etwa 20 bis 25 Prozent absinkt?
Zu Frage 48:
Ein alleinstehender Versicherter mit diesem Brutto-
einkommen erwirbt auf Basis heutiger Werte mit 35 Ver-
sicherungsjahren einen Rentenanspruch in Höhe von gut
400 Euro brutto aus der gesetzlichen Rentenversiche-
rung. Dazu kommen monatlich etwa 210 Euro aus sei-
nem Riester-Vertrag. In der Summe liegt das monatliche
Alterseinkommen bei rund 610 Euro brutto pro Monat.
Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen sind es
rund 570 Euro.
Zu Frage 49:
Die Aussage, wonach das Nettolohnersatzniveau nach
Steuern bis 2030 um bis zu 25 Prozent zurückgehe, ist
falsch. Richtig ist, dass das Sicherungsniveau vor Steu-
ern gemäß § 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI bis 2020 das Ni-
veau von 46 Prozent und bis 2030 das Niveau von
43 Prozent nicht unterschreiten darf. Zukünftig werden
die Renten weniger stark steigen als die Löhne. Die Ren-
ten werden aber nicht gekürzt. Mit dem Alterseinkünfte-
gesetz wurde der Übergang zur nachgelagerten Besteue-
rung beschlossenen. Danach steigt der zu versteuernde
Anteil von Alterseinkünften von heute 56 Prozent schritt-
weise über 90 Prozent im Jahr 2030 auf 100 Prozent im
Jahr 2040. Gleichzeitig wird jedoch der steuerfreie An-
teil für Altersvorsorgeaufwendungen von derzeit 66 Pro-
zent schon bis 2025 auf 100 Prozent steigen. Die zuneh-
mende Besteuerung der Alterseinkünfte darf deshalb
nicht losgelöst von der Steuerfreistellung in der Erwerbs-
phase betrachtet werden. Ein monatliches Alterseinkom-
men von rund 610 Euro brutto liegt unterhalb des Ein-
kommenssteuerfreibetrags von jährlich 7 664 Euro und
wird trotz nachgelagerter Besteuerung von Altersein-
kommen daher nicht von der Besteuerung erfasst.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
des Abgeordneten Heinz-Peter Haustein (FDP)
(Drucksache 16/7998, Fragen 50 und 51):
Welche sieben Pensionskassen und welches Lebensver-
sicherungsunternehmen befanden sich nach Angabe der Bun-
desregierung, Antwort auf Frage 1 auf Drucksache 16/7664,
in den letzten Jahren in finanziellen Schwierigkeiten?
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Erhielten die Betriebsrentner aufgrund der in sechs Fällen
eingetretenen Schwierigkeiten und Kürzungen der auszuzah-
lenden Betriebsrenten, wie von der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf Frage 6 auf Drucksache 16/7664 angegeben, tat-
sächlich niedrigere Renten, oder wurde dies durch Arbeitge-
berhaftung oder ein Gesamtversorgungssystem aufgefangen?
u Frage 50:
Bei dem Lebensversicherer handelte es sich – wie aus
er Presse bekannt – um die ehemalige Mannheimer Le-
ensversicherung AG, deren Bestand Ende 2003 voll-
tändig auf die Protektor Lebensversicherungs-AG über-
ragen wurde. Die betroffenen Pensionskassen dürfen
egen der gesetzlichen Schweigepflicht nicht öffentlich
enannt werden (§ 84 des Versicherungsaufsichtsgeset-
es). Hintergrund der Schweigepflicht ist, dass eine öf-
entliche Bloßstellung der noch am Markt tätigen Unter-
ehmen gravierende wirtschaftliche Folgen haben
önnte.
u Frage 51:
In vier der sechs Fälle waren die Kürzungen auf zuvor
ewährte Überschussbeteiligungen begrenzt. Eine sol-
he Kürzung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom
rbeitgeber zugesagte Betriebsrente nicht mehr in der
arantierten Höhe erbracht wird, da die Überschussbe-
eiligung nicht automatisch Bestandteil der Betriebsren-
enzusage ist. Bei zwei Pensionskassen sind bzw. waren
ur Selbstständige versichert, in diesen Fällen gibt es da-
er keine Arbeitgeberhaftung. Der Bestand einer
Selbstständigen“-Pensionskasse wurde in der Zwi-
chenzeit auf eine andere Pensionskasse übertragen, die
un die Leistungen erbringt. Der Bundesregierung sind
arüber hinaus keine spezifischen Daten bekannt, in wie
ielen Fällen die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber zum
ragen kam oder in welchen Fällen eine Gesamtversor-
ung zugesagt wurde, bei der Zahlungskürzungen einer
ensionskasse durch andere Rentenzahlungen, etwa er-
öhte Zahlungen anderer Träger der betrieblichen Al-
ersversorgung, ausgeglichen wurden.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
es Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa-
he 16/7998, Fragen 52 und 53):
Welche Auswirkungen haben die von der Bundesregierung
im Verordnungswege umgesetzten EG-Richtlinien 2002/44/EG
und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefähr-
dung durch Lärm und Vibrationen (EU-Lärmschutzrichtlinie)
auf angestellte Orchestermusiker, und inwieweit wurden die
besonderen Arbeitsbedingungen von Orchestern und ver-
gleichbaren Musik- und Theaterbetrieben bei der nationalen
Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie berücksichtigt?
In welchen Bereichen geht die nationale Umsetzung der
EU-Lärmschutzrichtlinie über europäische Vorgaben hinaus,
und welche Ergebnisse hat die von der Bundesanstalt für Ar-
beitsschutz und Arbeitsmedizin eingesetzte Arbeitsgruppe zur
Erarbeitung eines Kodexes im Sinne des Art. 14 der Richtlinie
vorgelegt?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14881
(A) )
(B) )
Zu Frage 52:
Die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung
(LärmVibrationsArbSchV) ist am 9. März 2007 in Kraft
getreten und hat zum Ziel, lärmexponierte Beschäftigte
vor Gehörschäden zu schützen. Der Schutz der Beschäf-
tigten des Musik- und Unterhaltungssektors vor der Ge-
fährdung durch Lärm erfolgte in Deutschland bisher, wie
für andere Beschäftigte auch, auf der Grundlage der be-
rufsgenossenschaftlichen Vorschrift B3 (BGV B3 –
UVV „Lärm“). Die BGV B3 wurde nach dem Inkrafttre-
ten der Lärm VibrationsArbSchV aufgehoben. Nach der
Lärm VibrationsArbSchV ist der Arbeitgeber verpflich-
tet dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Beschäftig-
ten durch Lärm und Vibrationen nicht gefährdet werden.
Dazu hat der Arbeitgeber die Lärmbelastung der Be-
schäftigten zu ermitteln und durch geeignete Maßnah-
men dafür zu sorgen, dass die Auslöse- und Expositions-
grenzwerte am Arbeitsplatz eingehalten werden. Über
die allgemeinen Anforderungen hinaus enthält die Lärm-
VibrationsArbSchV keine besonderen Regelungen für
Beschäftigte im Musik- und Unterhaltungssektor. Jedoch
sieht die EG-Lärmrichtlinie für den Musik- und Unter-
haltungssektor eine verlängerte Übergangsfrist bis zum
15. Februar 2008 vor. Diese Regelung wurde unverän-
dert aus der EG-Richtlinie in die LärmVibrations-
ArbSchV übernommen. Die Übergangszeit dient der Er-
leichterung der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie für
die EU-Mitgliedstaaten, die bisher – anders als in
Deutschland – noch keine Arbeitsschutzvorschriften ge-
gen Lärmeinwirkungen bei der Arbeit hatten.
Zu Frage 53:
Die EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG wurde in
Deutschland nahezu inhaltsgleich im Rahmen der Lärm-
VibrationsArbSchV umgesetzt. Lediglich bei den Krite-
rien zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzmaßnah-
men für Beschäftigte wurde auf Anregung der
betroffenen Kreise der maximal zulässige Tages-Lärm-
expositionspegel von LEX.8h = 87dB(A) auf 85dB(A) re-
duziert. Dies entspricht dem Stand der Technik, der vor
dem Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV im Be-
reich des untertägigen Bergbaus bereits bestehenden Vor-
schriften in der Gesundheitsschutzbergverordnung sowie
den Festlegungen in der Normung und dient insbeson-
dere dazu, die harmonisierten Regelungen zum Inver-
kehrbringen von Produkten und zum Arbeitsschutz in
Deutschland aufeinander abzugleichen. Die EG-Lärm-
richtlinie sieht im Art. 14 vor, dass die Mitgliedstaaten in
Konsultation mit den Sozialpartnern einen Leitfaden aus-
arbeiten, um Arbeitgeber und Beschäftigte im Musik-
und Unterhaltungssektor bei der betrieblichen Umset-
zung der Verordnung zu unterstützen. Ein entsprechender
Leitfaden (Kodex) wurde im Auftrag des BMAS durch
einen Expertenkreis unter der Leitung der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgear-
beitet. Der Leitfaden wird in Kürze veröffentlicht werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 54 und 55):
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Wie hat der Nationale Normenkontrollrat die zum 1. Ja-
nuar 2008 in Kraft getretene Verordnung zur Berechnung von
Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkom-
men und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld unter
dem Aspekt der Entstehung von Bürokratiekosten bewertet?
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für Unter-
nehmensgründungen, wenn aufgrund der genannten Verord-
nung Selbstständige, die auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-
Leistungen angewiesen sind, im Jobcenter zur Ermittlung von
„vermeidbaren“ tatsächlichen Betriebsausgaben losgelöst
vom Steuerrecht eine spezielle, in das Ermessen des Fallma-
nagers gestellte Buchführung vorlegen müssen?
u Frage 54:
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der
rbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung auf Bürokra-
iekosten, die durch Informationspflichten begründet
erden, geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass mit der
rbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung keine Infor-
ationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwal-
ung eingeführt, geändert oder abgeschafft werden.
u Frage 55:
Die Bundesregierung erwartet durch die Angabe der
atsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
ine genaue Berechnung des tatsächlich zur Bestreitung
es Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Einkom-
ens. Dies ist erforderlich, um das zustehende Arbeits-
osengeld II bedarfsgerecht zu ermitteln. Die Angabe der
atsächlichen Einnahmen und Ausgaben steht nicht im
rmessen des Fallmanagers. Sie ist auch nicht zusätz-
ich, denn gerade bei einer Existenzgründung ist es nicht
ur erforderlich, den steuerlichen Buchführungspflich-
en zu entsprechen – erforderlich ist es auch, sich selbst
inen Überblick über die tatsächliche Einnahmen- und
usgabensituation zu verschaffen.
nlage 25
Neuabdruck der Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
138. Sitzung, Drucksache 16/7792, Fragen 2 und 3):
Welche Änderungen im Bundeswaldgesetz plant die Bun-
desregierung zur Erleichterung von Agroforstsystemen, und
wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?
Wie viel Prozent der Waldfläche entwickelt sich aktuell
natürlich, und wie viel müsste aus der aktuellen Produktion
herausgenommen werden, um der „Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt“ (Kabinettsbeschluss vom 7. November
2007) zu entsprechen?
u Frage 2:
Flächen mit Agroforstsystemen – ebenso wie Flächen
it schnellwachsenden Baumarten („Kurzumtriebsplan-
agen“) – werden durch die gestiegene Nachfrage nach
ioenergieträgern künftig an Bedeutung gewinnen. Die
echtliche Einordnung von Agroforstsystemen und Kurz-
mtriebsplantagen ist nicht eindeutig. Sie können derzeit
owohl der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch der
aldfläche zugeordnet werden – mit jeweils unter-
chiedlichen Rechtsfolgen, zum Beispiel für eine spätere
iederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung.
14882 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
(A) )
(B) )
Um der wachsenden Bedeutung dieser Systeme für
den Anbau nachwachsender Rohstoffe gerecht zu werden,
ist geplant, diese vom Geltungsbereich des Bundeswald-
gesetzes auszunehmen. Diese Ausgrenzung der Kurzum-
triebsplantagen und der Agroforstsysteme vom Waldbe-
griff dient der Klarstellung und damit der erforderlichen
Rechtseinheit und Rechtssicherheit. Mit der Zuleitung
einer entsprechenden Gesetzesvorlage an den Deutschen
Bundestag ist für das erste Halbjahr 2008 zu rechnen.
Zu Frage 3:
Exakte Zahlen dazu, wie viel Prozent der Waldfläche
sich derzeit natürlich entwickeln und wie viel demnach
aus der aktuellen Produktion genommen werden müsste,
um das in der Nationalen Strategie zur Biologischen
Vielfalt genannte Ziel von 5 Prozent Waldflächenanteil
mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 zu erreichen,
liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Grund da-
für ist insbesondere, dass die in den hierfür zuständigen
Bundesländern vorliegenden Zahlen aufgrund unter-
schiedlicher Definitionen und Schutzkategorien nicht
ohne weiteres vergleichbar sind. Anhaltspunkte dazu,
wie viel Prozent der Waldfläche sich derzeit natürlich
entwickeln, können die folgenden Sachverhalte bieten:
– In Deutschland unterliegt aktuell rund l Prozent der
Waldfläche (circa 120 000 Hektar) einem strengen
Nutzungsverbot. In diese Kategorie fallen zum Bei-
spiel die Kernzonen der Nationalparke und Biosphä-
renreservate sowie Naturwaldreservate.
– In Nationalparken besteht bereits heute das Ziel, die
sogenannten Kernzonen sukzessive zu erweitern und
künftig mehr als drei Viertel der Nationalparkflächen
einer natürlichen Entwicklung zu überlassen.
– Daneben trägt die Bundesregierung mit der Siche-
rung des Nationalen Naturerbes zur Zielerreichung
bei.
Insgesamt 125 000 Hektar naturschutzfachlich wert-
volle Flächen des Bundes – circa zwei Drittel hiervon
Waldflächen – werden den Ländern, Naturschutzver-
bänden und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
(DBU) zur langfristigen Sicherung für den Natur-
schutz angeboten. Es wird davon ausgegangen, dass
ein erheblicher Teil hiervon langfristig der natürli-
chen Entwicklung überlassen wird.
– Mindestens fünf Prozent der Forstbetriebsfläche vom
Forest Stewardship Council (FSC) zertifizierten Bun-
des- und Landeswald sowie von Forstbetrieben im
größeren Körperschaftswald (ab l 000 Hektar) sind
als Referenzflächen aus der Bewirtschaftung ausge-
nommen.
– Daneben neigen derzeit viele Kleinprivatwaldbesitzer
dazu, ihren Wald einer natürlichen Entwicklung zu
überlassen.
Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass das oben genannte Ziel der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt bis 2020 erreicht wer-
den kann.
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nlage 26
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Weiterentwicklung des Adressraums
im Internet (136. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 10)
Jörg Tauss (SPD): Der Deutsche Bundestag berät
eute abschließend den Antrag der Koalitionsfraktionen
ur „Weiterentwicklung des Adressraums im Internet“.
ch begrüße es außerordentlich, dass sich der Deutsche
undestag erneut mit den rechtlichen Rahmenbedingun-
en in einem weltweiten Informations- und Kommuni-
ationsnetz, dem Internet, seiner technischen Verfasst-
eit und dem fairen Zugang zu seiner Infrastruktur
efasst. Diese Fragen sind heute und in Zukunft für
eutschland und alle anderen Nationen von hoher sozia-
er, kultureller, rechtlicher und nicht zuletzt auch ökono-
ischer Bedeutung.
Das konstituierende Merkmal des Internets als welt-
eites Daten-, Informations- und Kommunikationsnetz
st die Vergabe einmaliger und eindeutiger Adressen, da-
it Nutzer weltweit Inhalte leicht und nachvollziehbar
uffinden können. Die Kontrolle über den Adressraum
es Internets, über Domains und Top-Level-Domains,
LDs, das heißt die höchsten Hierarchiestufen von Do-
ains, sind ein entscheidender Teil dieser Infrastruktur.
ie liegt bei der ICANN, der Internet Corporation for
ssigned Names and Numbers, einer privatrechtlichen
onProfitOrganisation US-amerikanischen Rechts mit
itz in Marina del Rey, die heute zugleich über die
rundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen
m Internet entscheidet und Standards für Technik und
erfahren beschließt. Auch wenn die ICANN kein ver-
indliches Recht setzt, koordiniert sie so doch techni-
che Aspekte des Internets, deren normative Kraft des
aktischen weltweit erhebliche ökonomische und politi-
che Auswirkungen hat. Die ICANN entscheidet über
ie Grundlage der Verwaltung der sogenannten Top Le-
el Domains und wird auch gerne als „Weltregierung des
nternets“ bezeichnet.
Und obwohl die ICANN längst Teil einer autonomen
elbstregulierung des Internets sein oder aber ihre Legi-
imation durch eine verstärkte internationale Koopera-
ion erhalten sollte, ist sie heute allein mit der US-Admi-
istration durch staatliche Aufsicht und einen Vertrag
erbunden. Dieses ist bereits seit langem Gegenstand
on Diskussionen über die künftige Struktur der politi-
chen Kontrolle des Internets – zuletzt auf dem UN-
eltgipfel zur Informationsgesellschaft. Einer der Kern-
orderungen des heute zur abschließenden Beratung an-
tehenden Koalitionsantrag lautet daher konsequent,
ass die Bundesregierung den ICANN-Prozess und die
iskussion um die zukünftige Internetverwaltung in en-
em Zusammenwirken mit der deutschen Internetnutzer-
chaft sowie den europäischen Partnern weiterhin auf-
erksam begleiten und sich für eine mittelfristige
nternationalisierung der Aufsicht der Domainnamen-
erwaltung einsetzen soll.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14883
(A) )
(B) )
In diesem Jahr blickt die ICANN auf ihr nunmehr
zehnjähriges Bestehen zurück. Wichtigstes Thema bleibt
damit die Fragestellung, ob die US-Regierung die
ICANN tatsächlich – wie angekündigt – vollständig aus
ihrer Kontrolle entlassen wird. 2009 läuft das aktuelle
Joint Project Agreement aus. Hierzu hat die ICANN An-
fang Januar 2008 eine Stellungnahme vorgelegt, in der
sie die Einschätzung vertritt, dass es einer solchen Kon-
trolle nicht mehr bedarf und dass das Joint Project
Agreement, JPA, keiner weiteren Verlängerung bedürfe.
Dies wird auch Gegenstand des nächsten Treffens des
Internet Governance Forum der Vereinten Nationen,
IGF, sein, welches vom 8. bis zum 12. Dezember 2008 in
Delhi tagt.
Das zweite große Thema der diesjährigen ICANN-
Meetings wird die Weiterentwicklung des Adressraums
im Internet sein, welche auch aus deutscher Sicht von
entscheidender Bedeutung ist. Mit der deutschen Top-
Level-Domain „.de“ wird in Deutschland privatwirt-
schaftlich die weltweit mit Abstand erfolgreichste Top-
Level-Domain auf Staatenebene betrieben. Unterhalb
von „.de“ sind heute bereits über 10 Millionen Domains
registriert. Ich verweise auf eine höchst aktuelle Statis-
tik. Diese stammt von der DENIC, der zentralen Regis-
trierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top-
Level-Domain „.de“. Dort werden also alle Internetad-
ressen mit der Endung „.de“ registriert und verwaltet. Ge-
mäß dieser Statistik gab es heute Morgen 11 720 160 Do-
mains mit der Endung „.de“. Begonnen hat die DENIC
übrigens erst im Jahr 1994! Betrachtet man die interna-
tionale Entwicklung bei der Registrierung von Domains,
so zeigt sich ein ähnlich erfolgreiches Bild. Auch hier
möchte ich auf eine Statistik verweisen, eine Statistik der
ICANN. Gemäß ICANN gab es demnach Ende 2007
weltweit etwa 138 000 000 registrierte Domains.
Gegenwärtig wird in den Gremien der ICANN eine
Debatte über die Einführung neuer Top-Level-Domains
geführt, und dies ist auch der Anlass dafür, dass der
Deutsche Bundestag sich mit diesem Antrag positioniert.
Auch wenn das Internet global strukturiert ist, zeigt sich
wegen des großen Erfolges dieser und anderer nationaler
Adressierungen inzwischen weltweit ein Trend, die
Adressierung auf Ebene der Top-Level-Domains weiter-
zuentwickeln. Neben den bekannten Adressen wie
„.com“, „.org“ und den nationalen Adressen wie „.de“
wird der Adressraum um regionale Adressierung erwei-
tert, um stärkere lokale und regionale Nutzung zu för-
dern bzw. homogene Märkte und Nutzungsräume schon
auf Ebene der Top-Level-Domains sichtbarer und er-
kennbarer zu machen. In der Vergangenheit wurden von
der ICANN regionale Top-Level-Domains nur für Natio-
nalstaaten zugelassen. Mit der Einführung von „.eu“ für
Europa, „.asia“ für Asien oder „.cat“ für Katalonien wur-
den inzwischen jedoch entsprechend diesem Trend erste
regionale Top-Level-Domains geschaffen.
Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag der
Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufge-
fordert, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen,
dass auch regionale und urbane Gemeinschaften in
Deutschland als neue Top-Level-Domains zugelassen
werden können. Die Bundesregierung soll ihren Einfluss
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eltend machen, damit die Verwaltung der Domains und
op-Level-Domains weiter im Rahmen einer Selbstver-
altung der Internetgemeinschaft unter Aufsicht einer
nternationalen Kooperation durchgeführt wird und zu-
leich die Rechte der Inhaber von Namensrechten ge-
ahrt bleiben. Eine weitere Forderung ist auf die weitere
lexibilisierung des Zeichensatzes für das Domain-
amensystem gerichtet. Hier geht es darum, auch Um-
aute und Sonderzeichen zuzulassen.
Da es sich hierbei um eine ganz aktuelle Diskussion
ezüglich der Modernisierung des Internetadressraums
andelt, gibt es natürlich auch kritische Anmerkungen.
o gibt es beispielsweise die Befürchtung, dass die Ein-
ührung neuer und regionaler Top-Level-Domains die
bersichtlichkeit des Internetadressraums gefährden
ürde. Dem muss entgegengehalten werden, dass dies für
edwede Erweiterung des Internetadressraums gelten
ürde. Ein zentraler Vorteil aber ist, dass damit der Inter-
etadressraum deutlich vergrößert wird und dass durch
en Ausbau um regionale Adressierung eine stärkere lo-
ale und regionale Nutzung gefördert wird bzw. homo-
ene Märkte und Nutzungsräume schon auf Ebene der
op-Level-Domains sichtbarer und erkennbarer gemacht
erden können.
Verwiesen wird auch auf Probleme, die sich aufgrund
er unterschiedlichen Schreibweise bzw. der Tatsache,
ass manche Städtenamen mehrfach vorkommen, erge-
en. Aber auch das ist kein unlösbares Problem. Darüber
inaus gibt es in Berlin die Besonderheit, dass sich zwar
ine breite private Initiative von Bürgern und Unterneh-
en für „.berlin“ als neue TLD stark macht, der Berliner
enat das allerdings kritisch sieht. Befürchtet werden
ollisionen mit dem bestehenden Berlin-Portal, das un-
er www.berlin.de betrieben wird. Nicht auszuschließen
ei darüber hinaus, dass der Name „Berlin“ durch pro-
lematische Domainnamen – so werde es ja nicht nur
theater.berlin“ oder „taxi.berlin“ geben – Schaden neh-
en könnte.
Diese Argumentation übersieht aber, dass regionale
LDs ja gerade die Chance zu regional verabredeten Re-
eln der Domainvergabe eröffnen. Gerade dadurch
ürde es erstmals möglich, problematische Entwicklun-
en im Internet, die wir heute national oder lokal nicht
egeln können, durch verbindliche Verabredungen mit
em Betreiber zu lösen. Das ist etwas ganz anderes als
er Betrieb eines Internetportals und erscheint mir zu-
em auch politisch bedeutsamer als die Frage, wie viele
ugriffe die bisherige Web-Visitenkarte einer Gemeinde
ünftig haben wird.
Denn – auch wenn man es bedauern mag –: Art. 87 f
bs. 2 des Grundgesetzes schließt aus, dass die öffentli-
he Hand die Vergabe von Domains hoheitlich gestaltet.
ie Idee, nur weil es eine deutsche Gemeinde nicht
öchte, dass eine andere Gemeinde in der Welt gleichen
amens einen Antrag stellt, könnte sie die Vergabe des
amens insgesamt verhindern, trägt ebenfalls nicht. Bei
iner neuen Domain wie „.berlin“ verlangen wir von der
CANN aber mindestens, dass eine private Initiative wie
ei „.berlin“ die Belange der deutschen Namensträger
erücksichtigen muss, um Unterstützung, oder Beteili-
ung einfordern zu können. Darin sehe ich eine große
hance; denn so können – unabhängig von der verfas-
14884 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
(A) (C)
(B) )
sungsrechtlichen Situation – wenigstens mittelbar Nor-
men des deutschen Jugendschutzes, des Strafrechts, des
Namens- und Markenrechtes usw. in einen international
erreichbaren Domainraum einfließen.
Anlage 27
Amtliche Mitteilung
Der Antrag der Koalitionsfraktionen verweist daher
auf die entsprechenden Initiativen, welche sich für
Städte wie London, Paris, Berlin oder New York City ge-
bildet haben und die bei der ICANN eine Registrierung
entsprechender Stadt-Top-Level-Domains beantragen
wollen. Zur Vermeidung einer Benachteiligung deut-
scher Städte, Gemeinden und Regionen gegenüber ande-
ren Regionen und Metropolen befürwortet der Deutsche
Bundestag mit diesem Antrag solche Initiativen aus
Deutschland ausdrücklich und stellt zugleich aus den
oben genannten Gründen klar, dass diese von den zu-
ständigen öffentlichen Stellen unterstützt oder mitgetra-
gen werden sollen.
Vielleicht sieht man es mal von einer anderen Seite:
Gestern konnte man beim ZDF nachlesen, dass schät-
zungsweise 15 000 Schleswig-Holsteiner auf St. Helena
leben – zumindest virtuell; denn sie haben eine eigene
Webdomain mit der für Schleswig-Holstein attraktiven
Länderkennung „.sh“ registriert. Dies ist natürlich kein
norddeutsches Phänomen; denn auch rund 30 000 Bay-
ern haben eine Webadresse, die auf das weißrussische
Länderkürzel „.by“ endet. Dies können doch aber letzt-
lich nur Notbehelfe sein, machen aber eben die Notwen-
digkeit neuer und regionaler Top-Level-Domains offen-
sichtlich.
Schließlich befasst sich – um auch hierauf noch kurz
einzugehen – der Antrag der Koalitionsfraktionen mit
der ebenfalls bei den ICANN-Meetings diskutierten Fra-
gestellung, ob es auch neuer Regeln zum Dienst
„Whois“ bedarf. Bei dem „Whois“ einer Domain handelt
es sich um ein Protokoll und darauf aufbauende Informa-
tionsdienste, mit denen personenbezogene Angaben zu
Inhabern von Domains, Ansprechpartnern und zuständi-
gen Technikadministratoren abgefragt werden können.
Die bislang öffentlich für jedermann zugängliche Bereit-
stellung umfasst jedoch auch sensible persönliche Daten
wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen
und Anschriften und geht damit weit über Kontaktdaten
aus öffentlichen Telefonverzeichnissen hinaus. Mit dem
Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregie-
rung aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitwirkung in der
ICANN eine Weiterentwicklung des Systems der Spei-
cherung und Weitergabe von Whois-Daten im Sinne der
besseren Gewährleistung eines Schutzes personenbezo-
gener Daten insbesondere gegen Identitätsdiebstähle und
der Nutzung unverlangter Werbung, Spam, zu fordern.
Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und für die
interessanten Debatten in den Ausschüssen und möchte
für die Unterstützung des Antrages der Koalitionsfrak-
tionen werben – ausdrücklich auch in Richtung der deut-
schen Städte und Regionen, die so attraktiv sind, dass
sich für sie eine eigene Domain im Internet lohnen
könnte.
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Für den Deutschen Ethikrat hat die Bundesregierung
olgende Persönlichkeiten vorgeschlagen:
r. theol. Hermann Barth,
eb. 1945, Präsident des Kirchenamtes der Evangeli-
chen Kirche in Deutschland (EKD)
olf-Michael Catenhusen,
eb. 1945, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., Staats-
ekretär a. D.
rof. Dr. rer. nat. Regine Kollek,
eb. 1950, Professorin für Technikfolgenabschätzung
er modernen Biotechnologie in der Medizin im For-
chungsschwerpunkt Biologie, Gesellschaft, Umwelt der
niversität Hamburg
rof. Dr. phil. Weyma Lübbe,
eb. 1961, Direktorin des Instituts für Philosophie und
rofessorin für Praktische Philosophie an der Universität
eipzig
rof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel,
eb. 1960, Direktor des Instituts für Medizinmanage-
ent und Gesundheitswissenschaften der Universität
ayreuth, Präsident des 30. Deutschen Evangelischen
irchentages
r. phil. Peter Radtke,
eb. 1943, Geschäftsführer der „Arbeitsgemeinschaft
ehinderung und Medien“, Autor und Schauspieler
rof. Dr. med. Jens Reich,
eb. 1939, Professor em. für molekulare Bioinformatik
n der Humboldt-Universität zu Berlin
r. jur. Jürgen Schmude,
eb. 1936, Bundesminister a. D., Präses der Synode der
KD a. D.
rof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff,
eb. 1953, Geschäftsführender Direktor des Instituts für
ystematische Theologie und Professor für Moraltheolo-
ie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
rof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert,
eb. 1956, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für
thik, Geschichte und Theorie der Medizin der Westfäli-
chen Wilhelms-Universität Münster
r. h. c. Erwin Teufel,
eb. 1939, Ministerpräsident a. D.
ristiane Weber-Hassemer,
eb. 1936, Staatssekretärin a. D. und Vorsitzende Richte-
in am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. a. D.
rivatdozentin Dr. med. Christiane Woopen,
eb. 1962, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut
ür Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu
öln und am Institut für Wissenschaft und Ethik e. V.,
onn
91, 1
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141. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
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Anlage 21
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Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27