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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/141 Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: 14826 D 14826 D 14827 A 14827 A 14827 C 14827 C 14828 A 14830 A 14830 B 14830 C 14830 D 14831 A 14831 A 14831 A Deutscher B Stenografisch 141. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5 des Ethikratgesetzes (Drucksache 16/8024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F J F M F D F H 14825 A 14825 B 14825 C BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14828 A 14828 B undestag er Bericht ung 13. Februar 2008 t : ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . 14828 C 14828 D 14829 A 14829 A 14829 B 14829 C 14829 D 14829 D Fragestunde (Drucksachen 16/7998, 16/8023) . . . . . . . . . . 14831 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 Dringliche Frage 1 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der benannten und einsatzbereiten Personen für die Teilbereiche Polizei, Justiz und Zoll bei der bevorstehenden ESVP- Mission im Kosovo sowie voraussichtliches Datum der Arbeitsaufnahme des für den ersten Aufwuchs geplanten Kontingents Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu einem möglichen sofortigen Beschluss im Euro- päischen Rat der Außenminister nach ei- ner Unabhängigkeitserklärung des Ko- sovo betreffend den Beginn der ESVP- Mission und zu dessen schnellem Inkraft- treten Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Steuerneutrale Gestaltung des Bilanz- rechtsmodernisierungsgesetzes Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Inanspruchnahme des Beratungsangebots der künftigen Partner- schaften Deutschland Gesellschaft (PDG) auch durch finanzschwache Gebietskör- perschaften sowie Gewährleistung der N B A K Z B M B K H d d d A K Z B M D U C i N v A M Z D V M D B Z ( A K Z D M D H d D f 14831 C 14831 D 14832 B 14832 C 14832 D 14833 B 14833 D 14834 A 14834 C eutralität der geplanten PDG durch die undesregierung ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnis der Bundesregierung über die öhe der erzielten Einsparungen der Bun- esländer in der Folge von Hartz IV sowie ie zugesagte vollständige Weiterleitung ieser Gelder an die Kommunen ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) nterschiedliche Aussagen zur weiteren O2-Reduktion bei der deutschen Stahl- ndustrie vom Bundesminister für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit und on der deutschen Stahlindustrie selbst ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 r. Karl Addicks (FDP) eteiligung der Bundesregierung an der imbabwe Economic Development Strategy ZEDS) ntwort arin Kortmann, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 r. Karl Addicks (FDP) altung der Bundesregierung zu dem von en Staaten der SADC (Southern African evelopment Community) auf ihrem Gip- eltreffen in Lusaka im August 2007 ange- 14835 B 14835 C 14836 B 14836 C 14837 B 14837 C 14838 B 14838 C 14838 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 III kündigten, an keine politischen Bedingun- gen geknüpften Economy Recovery Plan für Simbabwe Antwort Karin Kortmann, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Uwe Barth (FDP) Errichtung und Standorte neuer Bundes- behörden seit Beginn der 16. Wahlperiode Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Uwe Barth (FDP) Geplante Errichtung neuer Bundeseinrich- tungen bis zum Ende der 16. Wahlperiode und Auswahl der Standorte Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Erkenntnisse der Bundesregierung über die Ursachen des Großbrandes in Ludwigs- hafen Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Art und Weise der Einbeziehung türki- scher Experten in die laufenden Arbeiten zur Ursachenermittlung für den Groß- brand in Ludwigshafen Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D U M H M s P a d P I s A P Z H M H A B d s s A P Z H H M S V V F g f d m E r A P Z S 14839 B 14839 B 14840 A 14840 D 14841 C 14842 A 14842 B 14843 A 14843 A 14843 B usatzfragen r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 einz Schmitt (Landau) (SPD) itwirkung des Parlamentarischen Staats- ekretärs beim Bundesminister des Innern eter Altmaier bei einer Einweihungsver- nstaltung in der Dienststelle Lauterbourg er Bundespolizei am 26. Januar 2008 und lanungen des Bundesministeriums des nnern hinsichtlich der dortigen Dienst- telle ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 einz Schmitt (Landau) (SPD) ufgaben der Dienststelle Lauterbourg/ ienwald der Bundespolizei im Rahmen er deutsch-französischen operativen Zu- ammenarbeit und Anzahl neuer Personal- tellen ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit der orschläge von EU-Kommissar Franco rattini zur Vorratsspeicherung von Flug- astdaten bei Flügen aus der und in die EU ür eine Dauer von 13 Jahren in Bezug auf as deutsche informationelle Selbstbestim- ungsrecht und die Rechtsprechung des uropäischen Gerichtshofes für Menschen- echte ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14843 C 14843 D 14844 A 14844 C 14845 A 14845 B 14845 C 14845 D 14846 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 Mündliche Frage 17 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Datenspeicherung der Bundes- polizei für die Erfassung und Auswertung der Reisedaten von 29 Millionen Schiffs- passagieren Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum Vor- schlag für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Da- ten) zu Strafverfolgungszwecken vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts und des Europäi- schen Gerichtshofs für Menschenrechte Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Quali- fizierung des Vorschlags für einen Rah- menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten) zu Strafverfol- gungszwecken als Weg hin zu einem Prä- ventionsstaat Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Helmut Lamp (CDU/CSU) Agrarisch nicht genutzte landwirtschaftliche Fläche in der EU und innerhalb Europas Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Helmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . M H P w 2 A D Z H M V D M v s t s A D Z V I J M V I M S r c J A D Z V N J S Z A d 14846 C 14846 D 14847 B 14847 C 14848 B 14848 C 14849 D 14850 A ündliche Frage 29 elmut Lamp (CDU/CSU) otenzial zur Ertragssteigerung der land- irtschaftlichen Produktion in Europa bis 030 nach Ansicht der Bundesregierung ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage elmut Lamp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 32 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) irekte oder indirekte Förderung von aßnahmen bzw. Veranstaltungen des om 30. April bis 4. Mai 2008 in Bremen tattfindenden „Christival 2008“ aus Mit- eln des Bundeshaushaltes und Träger die- er Förderung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 33 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n die Förderung des „Christival 2008“ aus itteln des Bundeshaushaltes einbezogene eminare und Themenstellungen und de- en Beurteilung aus humanwissenschaftli- her Sicht sowie unter Gesichtspunkten des ugendschutzes ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Aussage der Bundeskanzlerin 14850 C 14850 C 14851 A 14851 B 14852 B 14852 D 14853 C 14853 D 14854 C 14855 A 14855 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 V Dr. Angela Merkel am 28. November 2007 „Der Aufschwung kommt bei den Men- schen an“ und die wirkliche Situation in Deutschland Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 5 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung und Nutzung weiterer Meeres- energien sowie Gleichbehandlung der was- sergebundenen Meeresenergien mit Wind- energie-Offshore bei den Vergütungssätzen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie bei der Finanzierung der Netzkosten Antwort Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu der vom Land Nordrhein-Westfalen zur konstituie- r s D p A A A M D E d B p A B A M J F t n d z k g R A P A M H E d V d ( H s z d A P 14856 A 14857 B 14858 D 14859 D 14861 B 14862 B 14863 C 14864 D 14866 A 14867 A 14868 A 14869 B 14870 A 14871 C 14873 A 14873 B enden Sitzung der Gemeinsamen Wissen- chaftskonferenz (GWK) eingereichten iskussionsgrundlage zum Ausbau des Sti- endiensystems in Deutschland ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) inwände der polnischen Regierung gegen as Zentrum gegen Vertreibungen sowie erücksichtigung dieser Einwände im ge- lanten Kabinettsbeschluss ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 18 und 19 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehlende Federführung des Bundesminis- eriums der Justiz beim Vorschlag für ei- en Rahmenbeschluss über die Verwen- ung von Fluggastdatensätze (PNR-Daten) u Strafverfolgungszwecken sowie Beden- en des Juristischen Dienstes des Rates we- en einer eventuell falsch gewählten echtsgrundlage für diesen Vorschlag ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 22 und 23 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inhaltung des Prinzips der Zweckbin- ung der Datenerhebung im vorliegenden orschlag für einen Rahmenbeschluss über ie Verwendung von Fluggastdatensätzen PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken; altung der Bundesregierung zur Be- chlussempfehlung des Bundesrates be- üglich Datenzugriff durch die Geheim- ienste ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14873 D 14874 A 14874 C 14874 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 Anlage 7 Mündliche Frage 24 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Seit 1949 für Steinkohlesubventionen bis Ende 2007 zur Verfügung gestellte Mittel sowie Umfang zukünftiger Steinkohlesub- ventionen Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 30 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Erkenntnisse der Bundesregierung bezüg- lich der Entwicklung von Angebot und Nachfrage für gentechnikfreie Futtermit- tel einerseits und kennzeichnungspflich- tige Futtermittel andererseits für die letz- ten 24 Monate Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 31 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Effektivität der bestehenden Förderpro- gramme hinsichtlich des Ziels einer Halbie- rung der Zahl der Schulabbrecher bis zum Jahr 2010 sowie eventueller Ausbau dieser oder anderer Förderprogramme Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 34 und 35 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Schirm- herrin des „Christivals 2008“ zum dort ab- gesagten Seminar „Homosexualität verste- hen – Chance der Veränderung“; Höhe der Förderung des „Christivals 2008“ aus Mit- teln des Kinder- und Jugendplans der Bun- desregierung sowie Übereinstimmung der Thematik dieses Seminars mit den Zielset- zungen des Kinder- und Jugendplans Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D A U A a A D A M R F f B S A K A M R M d C A K A M P M D b A A A M W E d v d b 14875 B 14875 C 14875 D 14876 B nlage 11 ündliche Frage 36 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) blehnung eines Antrags auf finanzielle nterstützung für die Koordinierung eines lternativberichts zum 6. Staatenbericht n den CEDAW-Ausschuss ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 37 enate Blank (CDU/CSU) örderung der Produktion von zwei Kurz- ilmen über den Donauausbau durch das undesministerium für Verkehr, Bau und tadtentwicklung ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 38 enate Blank (CDU/CSU) ögliche Entstehung eines Auengebietes urch den Donauausbau mit der Variante 280 ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 39 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) achbarkeit und Finanzierbarkeit der achverlängerung des Berliner Haupt- ahnhofes ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Fragen 40 und 41 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rgebnis der parallelen Prüfung der bei- en für die Teilprivatisierung der DB AG orgeschlagenen Modelle sowie Haltung er Bundesregierung zur in der Presse erichteten Vorbereitung einer Teilprivati- 14876 D 14877 A 14877 A 14877 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 VII sierung der Transportsparten des Unter- nehmens durch die DB AG bereits für Ok- tober 2008 Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 42 und 43 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE auf Vor- schlag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, insbesondere auf der Gäubahn Stuttgart–Zürich Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 44 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu einer Übernahme des Flughafens Tempelhof durch die Deutsche Bahn AB sowie zur Un- terstützung des Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ durch den Vor- standsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut Mehdorn Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 45 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anrechnung der nach § 242 Abs. 2 SGB V möglichen Prämienzahlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach Einfüh- rung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 auf den Regelsatz beim Arbeitslosen- geld II Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 46 Jörg Rohde (FDP) Höhe des Rentenanspruchs aus der Riester-Rente bei einem Einkommen von m l A K A M J E b s d A K A M D H V d n t e k l A K A M H A v r B A K A M C B d b L w k 14877 C 14877 D 14878 A 14878 B onatlich 1200 Euro und 30-jähriger Zah- ung des vollen Beitrags zur Riester-Rente ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 47 örg Rohde (FDP) inräumung eines Anrechnungsfreibetrags ei privater und betrieblicher Altersvor- orge analog dem Freibetrag bei Zuver- ienst im Alter neben der Grundsicherung ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Fragen 48 und 49 r. Heinrich L. Kolb (FDP) öhe der Altersversorgung eines gesetzlich ersicherten inklusive Riester-Rente ab em 65. Lebensjahr mit einem Bruttomo- atseinkommen von 1 100 Euro bei 35 Bei- ragsjahren sowie unter Berücksichtigung ines bis 2030 um etwa 25 Prozent absin- enden Nettolohnersatzniveaus der gesetz- ichen Rente ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Fragen 50 und 51 einz-Peter Haustein (FDP) uswirkungen finanzieller Schwierigkeiten on Pensionskassen und Lebensversiche- ungsunternehmen auf die Auszahlung von etriebsrenten ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Fragen 52 und 53 hristoph Waitz (FDP) erücksichtigung der besonderen Arbeitsbe- ingungen in Musik- und Theaterbetrieben ei der nationalen Umsetzung der EU- ärmschutzrichtlinie, insbesondere Aus- irkungen auf angestellte Orchestermusi- er; Bereiche mit einer über die europäi- 14878 D 14878 D 14880 A 14880 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 schen Vorgaben hinausgehenden Umsetzung der EU-Lämschutzrichtlinie sowie Ergeb- nisse der von der Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsmedizin eingesetz- ten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Kodexes im Sinne des Art. 14 der Richtli- nie Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 54 und 55 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Verordnung zur Berech- nung von Einkommen sowie zur Nichtbe- rücksichtigung von Einkommen und Ver- mögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld unter dem Aspekt der Entstehung von Bü- rokratiekosten durch den Nationalen Nor- menkontrollrat; Folgen für Unternehmens- neugründungen aufgrund spezieller Buchführungspflichten für Selbstständige Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 2 und 3 (138. Sitzung) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Geplante Änderungen im Bundeswaldge- setz zur Erleichterung von Agroforstsyste- men vor dem Hintergrund des Kabinetts- beschlusses „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ vom 7. November 2007 sowie Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV (Neuabdruck) (138. Sitzung, Anlage 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Weiterentwicklung des Adressraums im Internet (136. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 10) Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14880 D 14881 B 14881 D 14882 C 14884 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14825 (A) ) (B) ) 141. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14873 (A) ) (B) ) bare-Energien-Gesetz sowie bei der Finanzierung der Netz- Bundesregierung in den weiteren Abstimmungen bzw. einer kosten? geplanten Arbeitsgruppe zum Ausbau des Stipendiensystems? Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 5): Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung dafür sorgen, dass neben Wind-Offshore weitere Meeresenergien entwickelt und in großem Umfang in deutschen Gewässern genutzt werden, und wie steht die Bundesregierung zu einer Gleichbehandlung der wassergebundenen Meeresenergien mit Windenergie-Offshore bei den Vergütungssätzen im Erneuer- r w H g z g n s s s u W g M r R s d 5 u B a z g t r w t d d r f e P d v s w k n g l n b A d d ( Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 13.02.2008 Bodewig, Kurt SPD 13.02.2008 Burchardt, Ulla SPD 13.02.2008 Erler, Gernot SPD 13.02.2008 Jelpke, Ulla DIE LINKE 13.02.2008 Kelber, Ulrich SPD 13.02.2008 Kranz, Ernst SPD 13.02.2008 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2008 Link (Heilbronn), Michael FDP 13.02.2008 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2008 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2008 Nahles, Andrea SPD 13.02.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 13.02.2008 Poß, Joachim SPD 13.02.2008 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 13.02.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.02.2008 Veit, Rüdiger SPD 13.02.2008 Wicklein, Andrea SPD 13.02.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Der Bundesregierung ist der Ausbau aller erneuerba- er Energien ein besonderes Anliegen. Die Nutzung der assergebundenen Meeresenergie unterscheidet sich im inblick auf den Entwicklungsstand der dafür notwendi- en Technologien und im Hinblick auf die Ausbaupoten- iale erheblich von anderen erneuerbaren Energieträ- ern. Die hierfür notwendige Technologie befindet sich och weitgehend im Forschungs- und Entwicklungs- tadium. Die Potenziale in der deutschen Nord- und Ost- ee werden derzeit als relativ gering eingeschätzt, da nur ehr wenige Standorte aus technischer, wirtschaftlicher nd ökologischer Sicht infrage kommen. Für Strom aus ellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsener- ie sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine indestvergütung vor, die nach dem durch die Bundes- egierung beschlossenen Entwurf zur Neuregelung des echts der Erneuerbaren Energien im Strombereich we- entlich verbessert werden soll. Der Entwurf sieht für en Leistungsanteil bis 500 kW 12,67 Ct/kWh, zwischen 00 kW und 2 MW 8,65 Ct/kWh und zwischen 2 MW nd 5 MW 7,65 Ct/kWh vor. In diesem Entwurf hat die undesregierung zudem beschlossen, dass die deutsche usschließliche Wirtschaftszone und das Küstenmeer um Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Ener- ie unentgeltlich zur Verfügung stehen sollen. Innova- ive Vorhaben zur Forschung und Entwicklung im Be- eich der Meeresenergie können aus Förderprogrammen ie zum Beispiel dem Energieforschungsprogramm un- erstützt werden. So wurde das Projekt „Seaflow“ vor er britischen Küste gefördert (siehe Jahresbericht 2005 es Bundesumweltministeriums zur Forschungsförde- ung im Bereich der erneuerbaren Energien). Die Nach- rage nach Fördermitteln zu FuE-Projekten zur Meeres- nergie ist allerdings gering, was auf die geringen otenziale zurückzuführen sein dürfte. Da im Bereich er wassergebundenen Meeresenergie derzeit keine rele- anten Potenziale in deutschen Gewässern bekannt sind, ich die dafür notwendige Technologie noch im Ent- icklungsstadium befindet und der Bundesregierung eine konkreten Anträge zum Bau von wassergebunde- en Meeresenergieanlagen in Nord- oder Ostsee vorlie- en, sieht die Bundesregierung derzeit keinen Hand- ungsbedarf über die Verbesserung der Vergütungshöhe ach EEG hinaus, die sich im Gesetzgebungsverfahren efindet. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/7998, Frage 6): Wie bewertet die Bundesregierung, die zur konstituieren- den Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) durch das Land Nordrhein-Westfalen eingereichte Diskussionsgrundlage zum Ausbau des Stipendiensystems in Deutschland, und welche Position und Vorschläge vertritt die 14874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 (A) ) (B) ) Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des deut- schen Hochschulwesens ist ein bedeutendes Ziel der Bundesregierung. Neben zahlreichen Reformmaßnah- men, die wir gemeinsam mit den Ländern (wie beispiels- weise den Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative) umsetzen, verbessert die Bundesregierung die finanziel- len und strukturellen Bedingungen für Studierende be- reits erheblich. Soweit darüber hinausgehende Vor- schläge das Ziel verfolgen, mehr Studierende mit einem Stipendium zu unterstützen und die Wirtschaft dabei stärker in die Pflicht zu nehmen, gehen sie in die richtige Richtung. Der Aufbau eines nichtstaatlichen Stipendien- systems muss in erster Linie durch privates Engagement erreicht werden. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/7998, Frage 9): Welche Einwände hat die polnische Regierung gegen das geplante Zentrum gegen Vertreibung gegenüber dem Beauf- tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, vorgebracht, und wie werden diese Einwände kon- kret in den geplanten Kabinettbeschluss einfließen? Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre mündliche Frage vom 16. Januar 2008 erklärt hatte, wird das von der Bundesregierung geplante in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft zu errichtende Ausstellungs- und Doku- mentationszentrum unter dem Begriff „Sichtbares Zei- chen gegen Flucht und Vertreibung“ diskutiert. Es ist mit der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ nicht iden- tisch. Am 5. Februar 2008 fanden in Warschau deutsch- polnische Gespräche über historische Fragen in den Beziehungen zwischen den beiden Ländern statt. Die polnische Delegation wurde vom Staatssekretär in der Kanzlei des Ministerpräsidenten, Professor Władysław Bartoszewski geleitet, die deutsche von mir. Beide Sei- ten betonten die Bedeutung eines offenen historischen Dialogs für die deutsch-polnischen Beziehungen und die Notwendigkeit der Suche nach einer Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, die der historischen Wahrheit die- nen und Missverständnissen vorbeugen wird. Gemein- sam waren wir der Überzeugung, dass der deutsch-polni- sche historische Dialog einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des geschichtlichen Bewusstseins Europas leistet. Beide Seiten waren sich über die Notwendigkeit der Wiederbelebung des Europäischen Netzwerkes „Er- innerung und Solidarität“ einig, das zu einem wichtigen Forum des europäischen historischen Dialogs werden sollte. Staatsminister Neumann stellte auch das Konzept des „Sichtbaren Zeichens“ vor, dessen selbstverständli- cher Bestandteil es ist, den historischen Zusammenhang darzustellen und dabei auch die Deportation polnischer Bevölkerung zu berücksichtigen. Die Ausführungen von Staatsminister Neumann wurden von polnischer Seite positiv gewürdigt. Über Einzelheiten des Konzepts wurde nicht diskutiert. Die polnische Seite erklärte, dass sie sich an dem Vorhaben formell nicht beteiligen wolle, aber eine beratende Mitarbeit polnischer Historiker nicht a s A d d G Z b d a ü S A S K d l b B d u s Ü t [ d Z g 2 m a n a f A d d N u (C (D usgeschlossen sei. Die Gespräche fanden in freund- chaftlicher Atmosphäre statt. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen es Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 18 und 19): Warum hat das Bundesministerium der Justiz, obwohl es um Strafverfolgungszwecke geht, nicht die Federführung in- nerhalb der Bundesregierung beim Vorschlag für einen Rah- menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken? Wie beurteilt die Bundesregierung die bekannt geworde- nen Bedenken des Juristischen Dienstes des Rates, dass im Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungs- zwecken mit Titel VI des Vertrages über die Europäische Union eine falsche Rechtsgrundlage gewählt worden sein soll? u Frage 18: Die Kommission hat den Vorschlag für einen Rahmen- eschluss des Rates über die Verwendung von Fluggast- atensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken uf Titel VI des EU-Vertrags gestützt (Bestimmungen ber die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in trafsachen). Da der Vorschlag gegenwärtig nach seinem rt. 1 auf die Verhütung und Bekämpfung terroristischer traftaten und solcher aus dem Bereich der organisierten riminalität ausgerichtet und das Bundesministerium es Innern zugleich oberste Luftsicherheitsbehörde ist, iegt die Federführung innerhalb der Bundesregierung eim Bundesministerium des Innern und nicht beim undesministerium der Justiz. Auch beim Gesetz zu em Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der EU nd den USA über die Verarbeitung von Fluggastdaten- ätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren bermittlung durch die Fluggesellschaften an das Uni- ed States Department of Homeland Security (DHS) BGBl. II, Seite 1978 ff.] führte das Bundesministerium es Innern innerhalb der Bundesregierung die Feder. u Frage 19: Nach gegenwärtiger Rechtseinschätzung sprechen ute Gründe (etwa das Urteil des EuGH vom 30. Mai 006 [Rs. C-317/04 und C-318/04]) zum PNR-Abkom- en mit den USA) dafür, den Rahmenbeschluss allein uf Titel VI des EU-Vertrages zu stützen. Es ist daher ach dem jetzigen Stand der Prüfung nicht erforderlich, uf die Kompetenzen des EG-Vertrages zurückzugrei- en. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 22 nd 23): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14875 (A) ) (B) ) Sieht die Bundesregierung im vorliegenden Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von Fluggast- datensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken das Prinzip Zweckbindung der Datenerhebung gewahrt, und wie beurteilt sie in dieser Hinsicht insbesondere Art. 3 Abs. 5, Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 2 des Vorschlags? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ge- heimdienste keinen Zugriff auf die nach dem geplanten Rah- menbeschluss über die Verwendung von Fluggastdaten zu speichernden Daten erhalten, und wie beurteilt die Bundesre- gierung die genau darauf abzielenden Forderungen des Bun- desratsinnenausschusses vom 4. Februar 2008 in der vorge- schlagenen Beschlussempfehlung des Bundesrates zu dem PNR-Rahmenbeschluss (Bundesratsdrucksache 826/1/07, Nr. 24)? Zu Frage 22: Die Nutzung von PNR kann ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Krimi- nalität darstellen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die KOM der Bitte des Rates aus dem Jahre 2004 nachge- kommen ist und einen Vorschlag für einen Rahmenbe- schluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken vorgelegt hat. Eine EU-weite Regelung ermöglicht, dass die einzelnen mitgliedstaatlichen Behörden sich einander diese Daten im Bedarfsfalle zur Verfügung stellen können. Die nä- here Ausgestaltung des Rahmenbeschlusses bedarf aber noch sorgfältiger, auch verfassungsrechtlicher Prüfung und fachlicher Erörterung. Am Ende der Verhandlungen muss ein Rahmenbeschluss stehen, der den verfassungs- rechtlichen Anforderungen entspricht und die daten- schutzrechtlichen Standards der europäischen Union und der Mitgliedstaaten erfüllt, aber auch die Interessen be- troffener Luftfahrtunternehmen angemessen wahrt. Zu Frage 23: Die Frage, welche Sicherheitsbehörden unter welchen Voraussetzungen Zugriff auf die zu speichernden Daten erheben, wird im Lauf der anstehenden Beratungen und im Lichte der konkreten Ausgestaltung des Beschlusses zu klären sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 24): Wie viele Milliarden Euro wurden in Deutschland seit 1949 für Steinkohlesubventionen (Kohlepfennig und Haus- haltsmittel) bis Ende 2007 ausgegeben (Angaben möglichst auf den heutigen Geldwert bezogen), und wie viele Milliarden Euro sollen hierfür noch ausgegeben werden? Von 1949 bis einschließlich 2007 wurden etwa 130 Milliarden Euro für die Subventionierung des deut- schen Steinkohlenbergbaus aufgewendet. Für die sozial- verträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 werden ab 2008 vor allem auf Basis des Steinkohlefinanzie- rungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 und der Rah- menvereinbarung „Sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“ v E A d d ( r f k l m s F r a s l d r A V m l e b n F d b n r A d F ( r n b d h (C (D om 14. August 2007 voraussichtlich etwa 24 Milliarden uro zur Verfügung gestellt werden. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/7998, Frage 30): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg- lich der Entwicklung von Angebot und Nachfrage für gen- technikfreie Futtermittel einerseits und kennzeichnungspflich- tige Futtermittel andererseits für die letzten 24 Monate vor? Auf die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregie- ung bezüglich der Entwicklung von Angebot und Nach- rage für gentechnikfreie Futtermittel einerseits und ennzeichnungspflichtige Futtermittel anderseits für die etzten 24 Monate vorliegen, teile ich Ihnen Folgendes it: In der offiziellen Statistik wird keine Trennung zwi- chen gentechnisch veränderten und konventionellen uttermitteln vorgenommen. Somit ist die Bundesregie- ung allein auf freiwillige Angaben aus der Wirtschaft ngewiesen. Beim Angebot an Futtermittelrohstoffen pielt die Frage der Gentechnik gegenwärtig hauptsäch- ich bei Mais und Soja eine Rolle. Gentechnisch verän- erter Mais wird in der EU vor allem in Spanien, Frank- eich und Deutschland auf kontinuierlich steigender nbaufläche (2006 circa 100 000 Hektar) allein für die erwendung als Futtermittel angebaut. Bei den Futter- ittelimporten spielt gv-Mais aufgrund der unterschied- ichen Zulassungssituationen in der EU und den Haupt- xportländern eine immer geringere Rolle. Bei Soja eträgt der Anteil der nach Gentechnikrecht kennzeich- ungspflichtigen Importe heute nach Informationen der uttermittelwirtschaft circa 90 Prozent, mit eher steigen- er Tendenz. Über diese Angaben hinausgehende belast- are Informationen über die Entwicklung der Nachfrage ach gentechnikfreien Futtermitteln liegen der Bundes- egierung nicht vor. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/7998, Frage 31): Hält die Bundesregierung die bestehenden Förderpro- gramme zur Senkung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, welche Presseberichten zufolge „nur etwa 1 500 Jugendliche (…) – pro Jahr“ erreichen (vergleiche tageszeitung vom 6. Februar 2008), für ausreichend, um die Zahl der Schulabbrecherinnen und -abbrecher bis 2010 auf die Hälfte zu reduzieren, oder inwieweit plant sie einen Ausbau des benannten oder anderer Förderprogramme (ggf. in Koope- ration mit den Ländern)? Die Bundesregierung und die Kultusministerkonfe- enz haben sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Schülerin- en und Schüler ohne Schulabschluss bis 2010 zu hal- ieren. Die schulische Bildung liegt in der Zuständigkeit er Bundesländer. Dennoch will die Bundesregierung ier in enger Kooperation mit den Ländern einen aktiven 14876 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 (A) ) (B) ) Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundes- regierung hat in der „Qualifizierungsinitiative der Bun- desregierung – Aufstieg durch Bildung“ ihre zentralen Maßnahmen und Vorschläge zur Sicherung des Fach- kräftenachwuchses durch weitere Verbesserungen des deutschen Aus- und Weiterbildungswesens gebündelt. Um den Fachkräftebedarf für morgen zu sichern, sind gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern er- forderlich, und seitens des Bundes wird eine verstärkte Zusammenarbeit ausdrücklich angeboten. In diesem Zu- sammenhang ist auf den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 19. Dezember 2007 hinzu- weisen, der zum Ziel hat, die Maßnahmen und Initia- tiven von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen Qualifizierungsinitiative zusammenzuführen und im Herbst 2008 zu verabschieden. Dieser Beschluss macht deutlich, dass die für die Zielerreichung notwendige enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern auf gu- tem Wege ist. Das in der Frage angesprochene Pro- gramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist eben- falls Bestandteil der Qualifizierungsinitiative und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geför- dert. Von 2006 bis Mitte 2008 werden dafür 11,3 Millio- nen Euro aus ESF-Mitteln bereitgestellt. Zusammen mit der Kofinanzierung vor allem von den Kommunen wer- den insgesamt 23,3 Millionen Euro aufgewendet. Das Programm wird in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 fortgesetzt werden. Das Ziel des Programms ist die Inte- gration von sogenannten „harten“ Schulverweigerern vor allem aus Hauptschulen, die durch die Schulverwei- gerungshaltung ihren Schulabschluss gefährden. Ziel- gruppe sind besonders benachteiligte Jugendliche, die sich in Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII oder in Angeboten der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII mit erzieherischem Hilfebedarf befinden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 34 und 35): Teilt die Bundesregierung das Bedauern der Veranstalter des „Christival 2008“ über die Absage des Seminars „Homo- sexualität verstehen – Chance zur Veränderung“, und teilt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Schirmherrin des „Christival 2008“ die Zurückweisung der Veranstalter von Kritik an diesem Seminar als „völlig un- begründet“? In welcher Höhe wird das „Christival 2008“ aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans der Bundesregierung unterstützt, und entsprechen Veranstaltungen wie das oben genannte Se- minar den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendplans? Zu Frage 34: Die Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen hat bei der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (AEJ) diesbezüglich prüfen lassen, wie es zu einem der- artigen Seminarangebot gekommen ist. Die Fachleute des Verbandes „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ hatten mitgeteilt, dass sie nach gründlicher Recherche und Aus- e S n d q g c g Z g B s H d d d D d t r t n S ä D s 2 J a d h d 2 A d F L F 2 A D n F Z s v b r m S (C (D inandersetzung mit den Veranstaltern des betreffenden eminars weder deren human-wissenschaftlichen Ansatz och deren theologisch-weltanschauliche Position und araus resultierende, angeblich therapeutische Konse- uenzen teilen. Insofern ist das Seminar aus dem Pro- ramm des „Christivals 2008“ genommen und gestri- hen worden. Die Bundesregierung hält dies für einen ebotenen und angemessenen Schritt. u Frage Nr. 35: Für die Durchführung des „Christival 2008 – Kon- ress junger Christen“ vom 30. April bis 4. Mai 2008 in remen erhält die Arbeitsgemeinschaft der Evangeli- chen Jugend in Deutschland (AEJ) einen Zuschuss in öhe von insgesamt 250 000 Euro aus Mitteln des Kin- er- und Jugendplan des Bundes (KJP). Die AEJ erhält iese Mittel als Zentralstelle und leitet diese weiter an en Ausrichter von Christival 2008, den Christival e. V. as „Christival 2008“ wird gemäß der Richtlinien für en KJP als Einzelmaßnahme (Sonder-Großveranstal- ung) als Ganzes bezuschusst. Eine gesonderte Förde- ung von Maßnahmen, Veranstaltungen oder Veranstal- ungsteilen innerhalb dieser Einzelmaßnahme ist damit icht verbunden. Ich weise darauf hin, dass das genannte eminar „Homosexualität verstehen – Chance zur Ver- nderung“ aus dem Programm gestrichen worden ist. ie Förderung von „Christival 2008“entspricht den Ziel- etzungen des Kinder- und Jugendplans. Das „Christival 008“ ist ein Impulsgeber für die christliche Kinder- und ugendarbeit der kommenden Jahre. Die Erfahrungen us vorangegangenen „Christivals“ haben gezeigt, dass iese Kongresse weit reichende Impulse für die Nach- altigkeit von Jugendarbeit in Verbänden und Gemein- en gezeigt haben. Diese werden auch vom „Christival 008“ erwartet. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE INKE) (Drucksache 16/7998, Frage 36): Entspricht es der Tatsache, dass ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Koordinierung des Alternativberichtes zum 6. Staatenbericht an den CEDAW-Ausschuss von der ak- tuellen Bundesregierung entgegen früherer Praxis abgelehnt wurde, und wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung? Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend wurde mit Datum vom 12. Dezember 007 ein Antrag auf „Finanzierung der Erstellung eines lternativberichtes zum 6. Bericht der Bundesrepublik eutschland zum Übereinkommen der Vereinten Natio- en zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der rau (CEDAW) und die Organisation des Prozesses zum ustandekommen des Alternativberichtes vorgelegt. Bei ogenannten „Alternativberichten“ handelt es sich um on der Zivilgesellschaft erstellte unabhängige Parallel- erichte, die es dem jeweiligen Vertragsausschuss ge- ade aufgrund ihrer unterschiedlichen Autorenschaft er- öglichen sollen, den von der Regierung erstellten taatenbericht kritisch und im Vergleich lesen und be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14877 (A) ) (B) ) werten zu können. Eine finanzielle Förderung entspricht dabei nicht der bisherigen einheitlichen Praxis der Bun- desregierung. Die Koordinierung von Schattenberichten der Nichtregierungsorganisationen wurde in der Vergan- genheit nicht finanziell gefördert. Ein Zuschuss zu Über- setzungs- oder Druckkosten eines vorliegenden Alter- nativberichts würde nicht auf Bedenken stoßen; dies wurde den Antragstellern auch mitgeteilt. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 16/7998, Frage 37): Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung die Produktion von zwei Kurzfilmen über den Donauausbau gefördert, und, wenn ja, mit welchem Betrag? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat sich an der Produktion von Kurzfilmen der Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH mit einem Betrag von 39 760 Euro beteiligt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksa- che 16/7998, Frage 38): Trifft es zu, dass bei einem Donauausbau mit der Variante C280 ein hervorragendes Auengebiet entstehen könnte? Die Bundesregierung hat sich entsprechend der Zu- sage von Herrn Bundesminister Tiefensee vom 4. Juli 2007 im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung des Deutschen Bundestages für eine variantenunab- hängige Untersuchung des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen entschieden. Diesen Ergebnis- sen kann nicht vorgegriffen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 39): Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung bislang über die Machbarkeit und Finanzierbarkeit der Dachverlänge- rung des Berliner Hauptbahnhofes gewinnen, und wie ist der Zeitplan für den Fortgang der Überprüfung? Die Bearbeitung und Klärung der Problemstellungen im Zusammenhang mit einer möglichen Dachverlänge- rung des Berliner Hauptbahnhofes sind inzwischen weit fortgeschritten. Eine Erörterung der bisher vorliegenden Ergebnisse innerhalb des eingesetzten Expertenteams hat noch einen weiteren Klärungs- und Überarbeitungs- bedarf gezeigt, der voraussichtlich in den nächsten Wo- chen abgearbeitet werden kann. Nach der aktuellen Zeit- planung ist vorgesehen, den Haushaltsausschuss und den A D E t A d g N g Z s Z m t A d g N u Z e b m D E n (C (D usschuss für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung des eutschen Bundestages vor der Sommerpause über die rgebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zu unterrich- en. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fra- en 40 und 41): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der paral- lelen Prüfung der beiden für die Teilprivatisierung der Deut- sche Bahn AG (DB AG) vorgeschlagenen Modelle (Vorzugs- aktienmodell versus Holdingmodell) gekommen, und was waren die Kriterien, die dieser Entscheidung zugrunde lagen? Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorstand der DB AG laut Angaben der Financial Times Deutschland vom 4. Februar 2008 bereits für Oktober 2008 eine Teilprivatisie- rung der Transportsparten des Unternehmens vorbereitet (Holdingmodell), obwohl noch keine parlamentarische Ent- scheidung gefallen ist? u Frage 40: Die Prüfung der Modelle ist noch nicht abgeschlos- en. u Frage 41: Die Entscheidung über das Modell und über den Ter- in einer Beteiligung privaten Kapitals treffen die poli- ischen Verantwortungsträger. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 42 nd 43): Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vom Bundesminis- ter für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgeschlagenen Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrradmitnahme im ICE, und welche Vorschläge für mögliche Pilotstrecken hat die Bundesregierung der Deutsche Bahn AG unterbreitet? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Staatssekretärs im Innenministerium des Landes Baden- Württemberg, Rudolf Köberle, die Gäubahn Stuttgart–Zürich als Pilotstrecke für den Versuch einer Fahrradmitnahme im ICE auszuwählen, und hat die Bundesregierung diesen Vor- schlag in die diesbezüglichen Gespräche mit der Deutsche Bahn AG schon eingebracht? u Frage 42: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung und die Deutsche Bahn AG sind im Hin- lick auf die Einrichtung einer Pilotstrecke zur Fahrrad- itnahme von eigenen Fahrrädern im ICE im Gespräch. abei geht es um die Identifizierung von Pilotstrecken. ine abschließende Klärung geeigneter Pilotstrecken ist och nicht erfolgt. 14878 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 (A) ) (B) ) Zu Frage 43: Die von Herrn Staatssekretär Rudolf Köberle für den Modellversuch vorgeschlagene Pilotstrecke Gäubahn Stuttgart – Zürich wird die Bundesregierung in den wei- teren Gesprächen über die Fahrradmitnahme im ICE mit dem Ziel der Einrichtung einer geeigneten touristisch in- teressanten Pilotstrecke mit der Deutsche Bahn AG mit einbeziehen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/7998, Frage 44): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstands- vorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut Mehdorn, dass die Deutsche Bahn AG als Betreiber des Flughafens Tempel- hof auftreten könnte, und entspricht die Unterstützung des Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ durch den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG, Hartmut Mehdorn (vgl. Berliner Morgenpost vom 6. Februar 2008) den Intentionen der Bundesregierung? Die Zuständigkeit für Genehmigung und Betrieb von Flughäfen wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Ländern wahrgenommen. Unabhängig von entspre- chenden Diskussionen über das weitere Schicksal des Flughafens Tempelhof ist festzuhalten, dass die Rechts- lage zu dessen Schließung abschließend geklärt ist: Mit Bescheid vom 7. Juni 2007 hat die Berliner Senatsver- waltung für Stadtentwicklung die Anlagen und Flächen des Flughafens Berlin-Tempelhof zum 31. Oktober 2008, 00:00 Uhr Ortszeit, aus der luftverkehrsrechtli- chen Zweckbestimmung entlassen. Der Widerruf der Betriebsgenehmigung des Flughafens ist bereits rechts- kräftig. Daher ist für die Weiterführung des Flughafen- betriebes nach diesem Zeitpunkt rechtlich kein Raum. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Frage 45): Werden die nach § 242 Abs. 2 des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch möglichen Prämienauszahlungen, die eine Kran- kenkasse vornehmen kann, wenn die Zuweisungen aus dem zum 1. Januar 2009 vorgesehenen Gesundheitsfonds ihren Fi- nanzbedarf übersteigen, bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auf den Regelsatz angerechnet? Ja, in den (Ausnahme-)Fällen, in denen der Zusatz- beitrag vom Bund übernommen wird, ist es auch ge- rechtfertigt, dass eine spätere Prämienauszahlung, die insbesondere nicht auf das Verhalten des Krankenkas- senmitglieds zurückzuführen ist, wiederum als Einkom- men des Arbeitslosengeld-II-Beziehers berücksichtigt wird, wenn sie ihm zufließt. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Prämie auch nicht ausbe- zahlt wird, um ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten des Krankenkassenmitglieds zu fördern; viel- mehr ist die Prämienauszahlung vom Verhalten des ein- z u 1 c g ( t i j k a a b w g t d A d b p d k e c W c v A d A F b e m R t c a g d A d d c (C (D elnen Krankenkassenmitglieds unabhängig und nicht nmittelbar beeinflussbar. Im Einzelnen gilt: Ab dem . Januar 2009 werden nach § 242 Abs. 2 des Fünften Bu- hes Sozialgesetzbuch (SGB V) mögliche Prämienzahlun- en auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitslosengeld II einschließlich der angemessenen Kos- en für Unterkunft und Heizung) angerechnet, da es sich nsoweit um zu berücksichtigendes Einkommen handelt. Zu berücksichtigendes Einkommen ist grundsätzlich ede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Nicht als Ein- ommen zu berücksichtigen sind Einnahmen, soweit sie ls zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck ls die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- uch dienen. Zweckbestimmt ist eine Leistung dann, enn ihr eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar ebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die auf den Leis- ungsempfänger bezogen ist und nicht in der Bestreitung es Lebensunterhalts besteht. Die Regelung des § 242 bs. 2 SGB V enthält keinen auf die Mittelverwendung urch den Versicherten bezogenen Zweck. Sie soll – wie ereits ausgeführt – nicht ein bestimmtes gesundheits- olitisches Verhalten des Krankenkassenmitglieds för- ern. Hinter der Prämie steht lediglich, dass die Kran- enkasse wirtschaftlich gearbeitet und Überschüsse rzielt hat. Die Prämie ist damit allenfalls für den Versi- herten ein Anreiz, nicht von seinem Wahlrecht auf echsel in eine andere Krankenkasse Gebrauch zu ma- hen; eine Zweckbestimmung ist damit erkennbar nicht erbunden. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage des bgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/7998, rage 46): Wie hoch ist der Rentenanspruch, den man aus einer Riester- Rente erhält, wenn man bei einem Einkommen von 1 200 Euro 30 Jahre lang den vollen Beitrag zur Riester-Rente erbracht hat? Nach 30 Jahren mit einem Einkommen von 1 200 Euro rutto monatlich erreicht ein alleinstehender Versicherter inen Anspruch aus der Riester-Rente von etwa 170 Euro onatlich. Voraussetzung hierfür sind Beiträge zur iester-Rente im Umfang des förderfähigen Höchstbe- rags von 4 Prozent seines Einkommens. Die monatli- hen Beiträge eines solchen Versicherten belaufen sich uf rund 48 Euro, wovon er aber nur rund 35 Euro als Ei- enbeitrag selbst zu tragen hat. Das entspricht einer För- erquote von 27 Prozent. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage es Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksa- he 16/7998, Frage 47): Wieso soll es keinen Anrechnungsfreibetrag bei privater und betrieblicher Altersvorsorge geben, wo doch auch bei Zu- verdienst im Alter neben der Grundsicherung schon heute ein Freibetrag eingeräumt wird? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14879 (A) ) (B) ) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung als Teil der Sozialhilfe beruht auf dem Nachrang- grundsatz. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht deshalb nur dann und nur soweit, wie ein Le- bensunterhalt in Höhe des soziokulturellen Existenzmi- nimums nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Bei älteren Menschen zählen zu den verfügbaren Mitteln alle Einkünfte, das vorhandene Vermögen sowie Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten und Lebenspart- ner. Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Anrechnungsfreies Einkom- men stellt zusätzliches, also über das soziokulturelle Existenzminimum hinausgehendes verfügbares Einkom- men dar, das von der Sozialhilfe zu finanzieren ist. Aus- nahmen von der Einkommensanrechnung gefährden des- halb den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Aus diesem Grund sind solche Ausnahmen nur in eng abgrenzten Ausnahmefällen und dann auch nur in eng begrenztem finanziellen Umfang möglich. Ansonsten kommt es zu einer schrittweisen Entwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von einer bedürftig- keitsabhängigen Sozialhilfeleistung hin zu einer voraus- setzungslosen Grundrente. Die wichtigste Ausnahme von der Einkommensanrechnung stellt der in der Frage- stellung genannte Freibetrag bei Erwerbstätigkeit dar, im Sozialhilferecht als Erwerbstätigenabsetzbetrag bezeich- net. Danach bleibt bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII ein Anteil von 30 Prozent des Einkommens aus einer Tätig- keit anrechnungsfrei, höchstens jedoch 50 Prozent des Eckregelsatzes. Hinsichtlich der Art der Tätigkeit wird dabei nicht differenziert. Im Ergebnis führt diese Hinzu- verdienstregelung dazu, dass von einem monatlichen (Netto-)Hinzuverdienst 70 Prozent auf den Grundsiche- rungsanspruch angerechnet werden, diesen also vermin- dern. Der anrechnungsfreie Betrag ist jedoch auf monat- lich 173,50 Euro (die Hälfte des aktuellen Eckregelsatzes von 347 Euro) begrenzt. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen nur hilfe- bedürftige ältere Personen, die ein der Regelsalters- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung entspre- chendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben. Sie sind deshalb dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausge- schieden. Die Ausübung einer Tätigkeit stellt bei diesen Personen einen Ausnahmefall dar. Es handelt es sich da- bei um kleine Hinzuverdienste, oftmals um Aufwands- entschädigungen oder kleine finanzielle Anerkennungen für ehrenamtliches Engagement in Vereinen, nachbar- schaftliche Hilfe oder Ähnliches. Durch die begrenzte Anrechnung solcher Hinzuverdienste soll älteren Men- schen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen durch einen begrenzten anrechnungsfreien Hinzu- verdienst ermuntert werden, aktiv zu bleiben. Darüber hinaus kann wegen des Alters der infrage kommenden Personen nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um Hinzuverdienste handelt, die längerfristig regelmä- ßig und in konstanter Höhe anfallen. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung würden folglich auch bei einer vollständigen A a G N i s g t z d D l b d t b A B D s e h m m P A s c s a G m n m l R z t z a k f s g U b R E w a s d m c k d b w N i t (C (D nrechnung von Hinzuverdiensten im Regelfall nicht us der Hilfebedürftigkeit herausfallen. Aus diesen ründen ist der Erwerbstätigenfreibetrag nicht mit einer ichtanrechnung der Auszahlungen von Riester-Renten m Alter auf einen Anspruch auf Leistungen der Grund- icherung im Alter und bei Erwerbsminderung ver- leichbar: Bei den Auszahlungen aus einem Riester-Ver- rag handelt es sich um regelmäßiges Einkommen, das ur Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter dient. Zu iesem Zweck wird ein Riester-Vertrag abgeschlossen. as im Rahmen eines Riester-Vertrages gebildete steuer- ich geförderte Altersvorsorgevermögen stellt bei Hilfe- edürftigkeit von unter 65-jährigen Personen weder in er Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Zwei- en Buch Sozialgesetzbuch noch in der Hilfe zum Le- ensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung im lter und bei Erwerbsminderung nach den Zwölften uch Sozialgesetzbuch anrechenbares Vermögen dar. ieses Altersvorsorgevermögen muss während der An- parphase nicht zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ingesetzt werden und steht deshalb für seinen vorgese- enen Zweck zur Verfügung: Als ergänzendes Einkom- en zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter. Da- it wird Personen im Erwerbsalter die erforderliche lanungssicherheit für den Aufbau einer zusätzlichen ltersvorsorge gegeben. In der Ruhestandsphase ist das teuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen entspre- hend den vertraglichen Vereinbarungen im Alter chrittweise, das heißt durch regelmäßige Auszahlungen, ufzulösen. Auch bei einem Bezug von Leistungen der rundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung uss das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen icht – wie die meisten anderen Kapitalvermögen – un- ittelbar und vollständig aufgelöst werden. Die Auszah- ungen sind allerdings, ebenso wie eine gesetzliche ente, auf die Höhe des Grundsicherungsanspruchs an- urechnen. Zusammengefasst bedeutet dies: Der Kapi- alstock ist vom Vertragsabschluss bis zur letzten Aus- ahlung geschützt. Die Auszahlungen hingegen sind nrechenbares Einkommen. Veränderungen bei der Anrechnung von Altersein- ünften aus privater Altersvorsorge würden zwangsläu- ig zu Abgrenzungsproblemen führen. So wäre insbe- ondere nicht begründbar, warum die Rente aus der esetzlichen Rentenversicherung, die in erheblichem mfang auf vom Rentner geleisteten Beitragsanteilen eruht, in vollem Umfang anzurechnen ist, nicht aber iester-Renten von Geringverdienern, die während der rwerbsphase mit bis zu 90 Prozent steuerlich gefördert urden. Die Konsequenz wäre, einen bestimmten Anteil ller Alterseinkünfte nicht auf den Grundsicherungsan- pruch anzurechnen. Im Ergebnis würde dadurch die Be- ürftigkeitsschwelle nach oben verschoben, deutlich ehr ältere Menschen als bisher hätten einen Grundsi- herungsanspruch. Jede Nichtanrechnung von Altersein- ünften würde dazu führen, dass die Zahl der hilfebe- ürftigen Personen in der Grundsicherung im Alter und ei Erwerbsminderung deutlich ansteigt. Und dies ob- ohl sich die Einkommenssituation im Alter durch die ichtanrechnung von Einkommen verbessert hat. Dabei st es vielmehr das Ziel der Altersvorsorge, Hilfebedürf- igkeit im Alter zu vermindern. 14880 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 (A) ) (B) ) Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck- sache 16/7998, Fragen 48 und 49): Wie hoch ist die Altersversorgung eines Versicherten, der 35 Jahre lang 1 100 Euro brutto monatlich verdient und ab dem 65. Lebensjahr die gesetzliche Rente und Riesterrente bezieht? Wie hoch ist diese Versorgung, wenn man berücksichtigt, dass das Nettolohnersatzniveau nach Steuern der gesetzlichen Rente bis 2030 um etwa 20 bis 25 Prozent absinkt? Zu Frage 48: Ein alleinstehender Versicherter mit diesem Brutto- einkommen erwirbt auf Basis heutiger Werte mit 35 Ver- sicherungsjahren einen Rentenanspruch in Höhe von gut 400 Euro brutto aus der gesetzlichen Rentenversiche- rung. Dazu kommen monatlich etwa 210 Euro aus sei- nem Riester-Vertrag. In der Summe liegt das monatliche Alterseinkommen bei rund 610 Euro brutto pro Monat. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen sind es rund 570 Euro. Zu Frage 49: Die Aussage, wonach das Nettolohnersatzniveau nach Steuern bis 2030 um bis zu 25 Prozent zurückgehe, ist falsch. Richtig ist, dass das Sicherungsniveau vor Steu- ern gemäß § 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI bis 2020 das Ni- veau von 46 Prozent und bis 2030 das Niveau von 43 Prozent nicht unterschreiten darf. Zukünftig werden die Renten weniger stark steigen als die Löhne. Die Ren- ten werden aber nicht gekürzt. Mit dem Alterseinkünfte- gesetz wurde der Übergang zur nachgelagerten Besteue- rung beschlossenen. Danach steigt der zu versteuernde Anteil von Alterseinkünften von heute 56 Prozent schritt- weise über 90 Prozent im Jahr 2030 auf 100 Prozent im Jahr 2040. Gleichzeitig wird jedoch der steuerfreie An- teil für Altersvorsorgeaufwendungen von derzeit 66 Pro- zent schon bis 2025 auf 100 Prozent steigen. Die zuneh- mende Besteuerung der Alterseinkünfte darf deshalb nicht losgelöst von der Steuerfreistellung in der Erwerbs- phase betrachtet werden. Ein monatliches Alterseinkom- men von rund 610 Euro brutto liegt unterhalb des Ein- kommenssteuerfreibetrags von jährlich 7 664 Euro und wird trotz nachgelagerter Besteuerung von Altersein- kommen daher nicht von der Besteuerung erfasst. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen des Abgeordneten Heinz-Peter Haustein (FDP) (Drucksache 16/7998, Fragen 50 und 51): Welche sieben Pensionskassen und welches Lebensver- sicherungsunternehmen befanden sich nach Angabe der Bun- desregierung, Antwort auf Frage 1 auf Drucksache 16/7664, in den letzten Jahren in finanziellen Schwierigkeiten? Z d b s t w b z f n k Z g c A g t t n h „ s n d v T g P h t A d d c (C (D Erhielten die Betriebsrentner aufgrund der in sechs Fällen eingetretenen Schwierigkeiten und Kürzungen der auszuzah- lenden Betriebsrenten, wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 6 auf Drucksache 16/7664 angegeben, tat- sächlich niedrigere Renten, oder wurde dies durch Arbeitge- berhaftung oder ein Gesamtversorgungssystem aufgefangen? u Frage 50: Bei dem Lebensversicherer handelte es sich – wie aus er Presse bekannt – um die ehemalige Mannheimer Le- ensversicherung AG, deren Bestand Ende 2003 voll- tändig auf die Protektor Lebensversicherungs-AG über- ragen wurde. Die betroffenen Pensionskassen dürfen egen der gesetzlichen Schweigepflicht nicht öffentlich enannt werden (§ 84 des Versicherungsaufsichtsgeset- es). Hintergrund der Schweigepflicht ist, dass eine öf- entliche Bloßstellung der noch am Markt tätigen Unter- ehmen gravierende wirtschaftliche Folgen haben önnte. u Frage 51: In vier der sechs Fälle waren die Kürzungen auf zuvor ewährte Überschussbeteiligungen begrenzt. Eine sol- he Kürzung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom rbeitgeber zugesagte Betriebsrente nicht mehr in der arantierten Höhe erbracht wird, da die Überschussbe- eiligung nicht automatisch Bestandteil der Betriebsren- enzusage ist. Bei zwei Pensionskassen sind bzw. waren ur Selbstständige versichert, in diesen Fällen gibt es da- er keine Arbeitgeberhaftung. Der Bestand einer Selbstständigen“-Pensionskasse wurde in der Zwi- chenzeit auf eine andere Pensionskasse übertragen, die un die Leistungen erbringt. Der Bundesregierung sind arüber hinaus keine spezifischen Daten bekannt, in wie ielen Fällen die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber zum ragen kam oder in welchen Fällen eine Gesamtversor- ung zugesagt wurde, bei der Zahlungskürzungen einer ensionskasse durch andere Rentenzahlungen, etwa er- öhte Zahlungen anderer Träger der betrieblichen Al- ersversorgung, ausgeglichen wurden. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen es Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa- he 16/7998, Fragen 52 und 53): Welche Auswirkungen haben die von der Bundesregierung im Verordnungswege umgesetzten EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefähr- dung durch Lärm und Vibrationen (EU-Lärmschutzrichtlinie) auf angestellte Orchestermusiker, und inwieweit wurden die besonderen Arbeitsbedingungen von Orchestern und ver- gleichbaren Musik- und Theaterbetrieben bei der nationalen Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie berücksichtigt? In welchen Bereichen geht die nationale Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie über europäische Vorgaben hinaus, und welche Ergebnisse hat die von der Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsmedizin eingesetzte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Kodexes im Sinne des Art. 14 der Richtlinie vorgelegt? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14881 (A) ) (B) ) Zu Frage 52: Die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist am 9. März 2007 in Kraft getreten und hat zum Ziel, lärmexponierte Beschäftigte vor Gehörschäden zu schützen. Der Schutz der Beschäf- tigten des Musik- und Unterhaltungssektors vor der Ge- fährdung durch Lärm erfolgte in Deutschland bisher, wie für andere Beschäftigte auch, auf der Grundlage der be- rufsgenossenschaftlichen Vorschrift B3 (BGV B3 – UVV „Lärm“). Die BGV B3 wurde nach dem Inkrafttre- ten der Lärm VibrationsArbSchV aufgehoben. Nach der Lärm VibrationsArbSchV ist der Arbeitgeber verpflich- tet dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Beschäftig- ten durch Lärm und Vibrationen nicht gefährdet werden. Dazu hat der Arbeitgeber die Lärmbelastung der Be- schäftigten zu ermitteln und durch geeignete Maßnah- men dafür zu sorgen, dass die Auslöse- und Expositions- grenzwerte am Arbeitsplatz eingehalten werden. Über die allgemeinen Anforderungen hinaus enthält die Lärm- VibrationsArbSchV keine besonderen Regelungen für Beschäftigte im Musik- und Unterhaltungssektor. Jedoch sieht die EG-Lärmrichtlinie für den Musik- und Unter- haltungssektor eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 15. Februar 2008 vor. Diese Regelung wurde unverän- dert aus der EG-Richtlinie in die LärmVibrations- ArbSchV übernommen. Die Übergangszeit dient der Er- leichterung der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie für die EU-Mitgliedstaaten, die bisher – anders als in Deutschland – noch keine Arbeitsschutzvorschriften ge- gen Lärmeinwirkungen bei der Arbeit hatten. Zu Frage 53: Die EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG wurde in Deutschland nahezu inhaltsgleich im Rahmen der Lärm- VibrationsArbSchV umgesetzt. Lediglich bei den Krite- rien zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzmaßnah- men für Beschäftigte wurde auf Anregung der betroffenen Kreise der maximal zulässige Tages-Lärm- expositionspegel von LEX.8h = 87dB(A) auf 85dB(A) re- duziert. Dies entspricht dem Stand der Technik, der vor dem Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV im Be- reich des untertägigen Bergbaus bereits bestehenden Vor- schriften in der Gesundheitsschutzbergverordnung sowie den Festlegungen in der Normung und dient insbeson- dere dazu, die harmonisierten Regelungen zum Inver- kehrbringen von Produkten und zum Arbeitsschutz in Deutschland aufeinander abzugleichen. Die EG-Lärm- richtlinie sieht im Art. 14 vor, dass die Mitgliedstaaten in Konsultation mit den Sozialpartnern einen Leitfaden aus- arbeiten, um Arbeitgeber und Beschäftigte im Musik- und Unterhaltungssektor bei der betrieblichen Umset- zung der Verordnung zu unterstützen. Ein entsprechender Leitfaden (Kodex) wurde im Auftrag des BMAS durch einen Expertenkreis unter der Leitung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgear- beitet. Der Leitfaden wird in Kürze veröffentlicht werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7998, Fragen 54 und 55): Z A t w A m t Z t e d m l t E l n t e A A d d ( Z m t B r u s W s W (C (D Wie hat der Nationale Normenkontrollrat die zum 1. Ja- nuar 2008 in Kraft getretene Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkom- men und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld unter dem Aspekt der Entstehung von Bürokratiekosten bewertet? Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für Unter- nehmensgründungen, wenn aufgrund der genannten Verord- nung Selbstständige, die auf ergänzende Arbeitslosengeld-II- Leistungen angewiesen sind, im Jobcenter zur Ermittlung von „vermeidbaren“ tatsächlichen Betriebsausgaben losgelöst vom Steuerrecht eine spezielle, in das Ermessen des Fallma- nagers gestellte Buchführung vorlegen müssen? u Frage 54: Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der rbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung auf Bürokra- iekosten, die durch Informationspflichten begründet erden, geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass mit der rbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung keine Infor- ationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwal- ung eingeführt, geändert oder abgeschafft werden. u Frage 55: Die Bundesregierung erwartet durch die Angabe der atsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ine genaue Berechnung des tatsächlich zur Bestreitung es Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Einkom- ens. Dies ist erforderlich, um das zustehende Arbeits- osengeld II bedarfsgerecht zu ermitteln. Die Angabe der atsächlichen Einnahmen und Ausgaben steht nicht im rmessen des Fallmanagers. Sie ist auch nicht zusätz- ich, denn gerade bei einer Existenzgründung ist es nicht ur erforderlich, den steuerlichen Buchführungspflich- en zu entsprechen – erforderlich ist es auch, sich selbst inen Überblick über die tatsächliche Einnahmen- und usgabensituation zu verschaffen. nlage 25 Neuabdruck der Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 138. Sitzung, Drucksache 16/7792, Fragen 2 und 3): Welche Änderungen im Bundeswaldgesetz plant die Bun- desregierung zur Erleichterung von Agroforstsystemen, und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen? Wie viel Prozent der Waldfläche entwickelt sich aktuell natürlich, und wie viel müsste aus der aktuellen Produktion herausgenommen werden, um der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (Kabinettsbeschluss vom 7. November 2007) zu entsprechen? u Frage 2: Flächen mit Agroforstsystemen – ebenso wie Flächen it schnellwachsenden Baumarten („Kurzumtriebsplan- agen“) – werden durch die gestiegene Nachfrage nach ioenergieträgern künftig an Bedeutung gewinnen. Die echtliche Einordnung von Agroforstsystemen und Kurz- mtriebsplantagen ist nicht eindeutig. Sie können derzeit owohl der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch der aldfläche zugeordnet werden – mit jeweils unter- chiedlichen Rechtsfolgen, zum Beispiel für eine spätere iederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung. 14882 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 (A) ) (B) ) Um der wachsenden Bedeutung dieser Systeme für den Anbau nachwachsender Rohstoffe gerecht zu werden, ist geplant, diese vom Geltungsbereich des Bundeswald- gesetzes auszunehmen. Diese Ausgrenzung der Kurzum- triebsplantagen und der Agroforstsysteme vom Waldbe- griff dient der Klarstellung und damit der erforderlichen Rechtseinheit und Rechtssicherheit. Mit der Zuleitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage an den Deutschen Bundestag ist für das erste Halbjahr 2008 zu rechnen. Zu Frage 3: Exakte Zahlen dazu, wie viel Prozent der Waldfläche sich derzeit natürlich entwickeln und wie viel demnach aus der aktuellen Produktion genommen werden müsste, um das in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt genannte Ziel von 5 Prozent Waldflächenanteil mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 zu erreichen, liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Grund da- für ist insbesondere, dass die in den hierfür zuständigen Bundesländern vorliegenden Zahlen aufgrund unter- schiedlicher Definitionen und Schutzkategorien nicht ohne weiteres vergleichbar sind. Anhaltspunkte dazu, wie viel Prozent der Waldfläche sich derzeit natürlich entwickeln, können die folgenden Sachverhalte bieten: – In Deutschland unterliegt aktuell rund l Prozent der Waldfläche (circa 120 000 Hektar) einem strengen Nutzungsverbot. In diese Kategorie fallen zum Bei- spiel die Kernzonen der Nationalparke und Biosphä- renreservate sowie Naturwaldreservate. – In Nationalparken besteht bereits heute das Ziel, die sogenannten Kernzonen sukzessive zu erweitern und künftig mehr als drei Viertel der Nationalparkflächen einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. – Daneben trägt die Bundesregierung mit der Siche- rung des Nationalen Naturerbes zur Zielerreichung bei. Insgesamt 125 000 Hektar naturschutzfachlich wert- volle Flächen des Bundes – circa zwei Drittel hiervon Waldflächen – werden den Ländern, Naturschutzver- bänden und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zur langfristigen Sicherung für den Natur- schutz angeboten. Es wird davon ausgegangen, dass ein erheblicher Teil hiervon langfristig der natürli- chen Entwicklung überlassen wird. – Mindestens fünf Prozent der Forstbetriebsfläche vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifizierten Bun- des- und Landeswald sowie von Forstbetrieben im größeren Körperschaftswald (ab l 000 Hektar) sind als Referenzflächen aus der Bewirtschaftung ausge- nommen. – Daneben neigen derzeit viele Kleinprivatwaldbesitzer dazu, ihren Wald einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das oben genannte Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bis 2020 erreicht wer- den kann. A h z I B g k h b D l m w i m a d T m S A N S G i V b s F s d v I S t t n v v s W f s d D g s m I v (C (D nlage 26 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Weiterentwicklung des Adressraums im Internet (136. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 10) Jörg Tauss (SPD): Der Deutsche Bundestag berät eute abschließend den Antrag der Koalitionsfraktionen ur „Weiterentwicklung des Adressraums im Internet“. ch begrüße es außerordentlich, dass sich der Deutsche undestag erneut mit den rechtlichen Rahmenbedingun- en in einem weltweiten Informations- und Kommuni- ationsnetz, dem Internet, seiner technischen Verfasst- eit und dem fairen Zugang zu seiner Infrastruktur efasst. Diese Fragen sind heute und in Zukunft für eutschland und alle anderen Nationen von hoher sozia- er, kultureller, rechtlicher und nicht zuletzt auch ökono- ischer Bedeutung. Das konstituierende Merkmal des Internets als welt- eites Daten-, Informations- und Kommunikationsnetz st die Vergabe einmaliger und eindeutiger Adressen, da- it Nutzer weltweit Inhalte leicht und nachvollziehbar uffinden können. Die Kontrolle über den Adressraum es Internets, über Domains und Top-Level-Domains, LDs, das heißt die höchsten Hierarchiestufen von Do- ains, sind ein entscheidender Teil dieser Infrastruktur. ie liegt bei der ICANN, der Internet Corporation for ssigned Names and Numbers, einer privatrechtlichen onProfitOrganisation US-amerikanischen Rechts mit itz in Marina del Rey, die heute zugleich über die rundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen m Internet entscheidet und Standards für Technik und erfahren beschließt. Auch wenn die ICANN kein ver- indliches Recht setzt, koordiniert sie so doch techni- che Aspekte des Internets, deren normative Kraft des aktischen weltweit erhebliche ökonomische und politi- che Auswirkungen hat. Die ICANN entscheidet über ie Grundlage der Verwaltung der sogenannten Top Le- el Domains und wird auch gerne als „Weltregierung des nternets“ bezeichnet. Und obwohl die ICANN längst Teil einer autonomen elbstregulierung des Internets sein oder aber ihre Legi- imation durch eine verstärkte internationale Koopera- ion erhalten sollte, ist sie heute allein mit der US-Admi- istration durch staatliche Aufsicht und einen Vertrag erbunden. Dieses ist bereits seit langem Gegenstand on Diskussionen über die künftige Struktur der politi- chen Kontrolle des Internets – zuletzt auf dem UN- eltgipfel zur Informationsgesellschaft. Einer der Kern- orderungen des heute zur abschließenden Beratung an- tehenden Koalitionsantrag lautet daher konsequent, ass die Bundesregierung den ICANN-Prozess und die iskussion um die zukünftige Internetverwaltung in en- em Zusammenwirken mit der deutschen Internetnutzer- chaft sowie den europäischen Partnern weiterhin auf- erksam begleiten und sich für eine mittelfristige nternationalisierung der Aufsicht der Domainnamen- erwaltung einsetzen soll. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 14883 (A) ) (B) ) In diesem Jahr blickt die ICANN auf ihr nunmehr zehnjähriges Bestehen zurück. Wichtigstes Thema bleibt damit die Fragestellung, ob die US-Regierung die ICANN tatsächlich – wie angekündigt – vollständig aus ihrer Kontrolle entlassen wird. 2009 läuft das aktuelle Joint Project Agreement aus. Hierzu hat die ICANN An- fang Januar 2008 eine Stellungnahme vorgelegt, in der sie die Einschätzung vertritt, dass es einer solchen Kon- trolle nicht mehr bedarf und dass das Joint Project Agreement, JPA, keiner weiteren Verlängerung bedürfe. Dies wird auch Gegenstand des nächsten Treffens des Internet Governance Forum der Vereinten Nationen, IGF, sein, welches vom 8. bis zum 12. Dezember 2008 in Delhi tagt. Das zweite große Thema der diesjährigen ICANN- Meetings wird die Weiterentwicklung des Adressraums im Internet sein, welche auch aus deutscher Sicht von entscheidender Bedeutung ist. Mit der deutschen Top- Level-Domain „.de“ wird in Deutschland privatwirt- schaftlich die weltweit mit Abstand erfolgreichste Top- Level-Domain auf Staatenebene betrieben. Unterhalb von „.de“ sind heute bereits über 10 Millionen Domains registriert. Ich verweise auf eine höchst aktuelle Statis- tik. Diese stammt von der DENIC, der zentralen Regis- trierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top- Level-Domain „.de“. Dort werden also alle Internetad- ressen mit der Endung „.de“ registriert und verwaltet. Ge- mäß dieser Statistik gab es heute Morgen 11 720 160 Do- mains mit der Endung „.de“. Begonnen hat die DENIC übrigens erst im Jahr 1994! Betrachtet man die interna- tionale Entwicklung bei der Registrierung von Domains, so zeigt sich ein ähnlich erfolgreiches Bild. Auch hier möchte ich auf eine Statistik verweisen, eine Statistik der ICANN. Gemäß ICANN gab es demnach Ende 2007 weltweit etwa 138 000 000 registrierte Domains. Gegenwärtig wird in den Gremien der ICANN eine Debatte über die Einführung neuer Top-Level-Domains geführt, und dies ist auch der Anlass dafür, dass der Deutsche Bundestag sich mit diesem Antrag positioniert. Auch wenn das Internet global strukturiert ist, zeigt sich wegen des großen Erfolges dieser und anderer nationaler Adressierungen inzwischen weltweit ein Trend, die Adressierung auf Ebene der Top-Level-Domains weiter- zuentwickeln. Neben den bekannten Adressen wie „.com“, „.org“ und den nationalen Adressen wie „.de“ wird der Adressraum um regionale Adressierung erwei- tert, um stärkere lokale und regionale Nutzung zu för- dern bzw. homogene Märkte und Nutzungsräume schon auf Ebene der Top-Level-Domains sichtbarer und er- kennbarer zu machen. In der Vergangenheit wurden von der ICANN regionale Top-Level-Domains nur für Natio- nalstaaten zugelassen. Mit der Einführung von „.eu“ für Europa, „.asia“ für Asien oder „.cat“ für Katalonien wur- den inzwischen jedoch entsprechend diesem Trend erste regionale Top-Level-Domains geschaffen. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufge- fordert, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass auch regionale und urbane Gemeinschaften in Deutschland als neue Top-Level-Domains zugelassen werden können. Die Bundesregierung soll ihren Einfluss g T w i g w F n l b h S f Ü w j w n d k g T w d d b h e m S K t s b „ m T g w g r d d d Z k A c D m N N e I b b g C (C (D eltend machen, damit die Verwaltung der Domains und op-Level-Domains weiter im Rahmen einer Selbstver- altung der Internetgemeinschaft unter Aufsicht einer nternationalen Kooperation durchgeführt wird und zu- leich die Rechte der Inhaber von Namensrechten ge- ahrt bleiben. Eine weitere Forderung ist auf die weitere lexibilisierung des Zeichensatzes für das Domain- amensystem gerichtet. Hier geht es darum, auch Um- aute und Sonderzeichen zuzulassen. Da es sich hierbei um eine ganz aktuelle Diskussion ezüglich der Modernisierung des Internetadressraums andelt, gibt es natürlich auch kritische Anmerkungen. o gibt es beispielsweise die Befürchtung, dass die Ein- ührung neuer und regionaler Top-Level-Domains die bersichtlichkeit des Internetadressraums gefährden ürde. Dem muss entgegengehalten werden, dass dies für edwede Erweiterung des Internetadressraums gelten ürde. Ein zentraler Vorteil aber ist, dass damit der Inter- etadressraum deutlich vergrößert wird und dass durch en Ausbau um regionale Adressierung eine stärkere lo- ale und regionale Nutzung gefördert wird bzw. homo- ene Märkte und Nutzungsräume schon auf Ebene der op-Level-Domains sichtbarer und erkennbarer gemacht erden können. Verwiesen wird auch auf Probleme, die sich aufgrund er unterschiedlichen Schreibweise bzw. der Tatsache, ass manche Städtenamen mehrfach vorkommen, erge- en. Aber auch das ist kein unlösbares Problem. Darüber inaus gibt es in Berlin die Besonderheit, dass sich zwar ine breite private Initiative von Bürgern und Unterneh- en für „.berlin“ als neue TLD stark macht, der Berliner enat das allerdings kritisch sieht. Befürchtet werden ollisionen mit dem bestehenden Berlin-Portal, das un- er www.berlin.de betrieben wird. Nicht auszuschließen ei darüber hinaus, dass der Name „Berlin“ durch pro- lematische Domainnamen – so werde es ja nicht nur theater.berlin“ oder „taxi.berlin“ geben – Schaden neh- en könnte. Diese Argumentation übersieht aber, dass regionale LDs ja gerade die Chance zu regional verabredeten Re- eln der Domainvergabe eröffnen. Gerade dadurch ürde es erstmals möglich, problematische Entwicklun- en im Internet, die wir heute national oder lokal nicht egeln können, durch verbindliche Verabredungen mit em Betreiber zu lösen. Das ist etwas ganz anderes als er Betrieb eines Internetportals und erscheint mir zu- em auch politisch bedeutsamer als die Frage, wie viele ugriffe die bisherige Web-Visitenkarte einer Gemeinde ünftig haben wird. Denn – auch wenn man es bedauern mag –: Art. 87 f bs. 2 des Grundgesetzes schließt aus, dass die öffentli- he Hand die Vergabe von Domains hoheitlich gestaltet. ie Idee, nur weil es eine deutsche Gemeinde nicht öchte, dass eine andere Gemeinde in der Welt gleichen amens einen Antrag stellt, könnte sie die Vergabe des amens insgesamt verhindern, trägt ebenfalls nicht. Bei iner neuen Domain wie „.berlin“ verlangen wir von der CANN aber mindestens, dass eine private Initiative wie ei „.berlin“ die Belange der deutschen Namensträger erücksichtigen muss, um Unterstützung, oder Beteili- ung einfordern zu können. Darin sehe ich eine große hance; denn so können – unabhängig von der verfas- 14884 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 (A) (C) (B) ) sungsrechtlichen Situation – wenigstens mittelbar Nor- men des deutschen Jugendschutzes, des Strafrechts, des Namens- und Markenrechtes usw. in einen international erreichbaren Domainraum einfließen. Anlage 27 Amtliche Mitteilung Der Antrag der Koalitionsfraktionen verweist daher auf die entsprechenden Initiativen, welche sich für Städte wie London, Paris, Berlin oder New York City ge- bildet haben und die bei der ICANN eine Registrierung entsprechender Stadt-Top-Level-Domains beantragen wollen. Zur Vermeidung einer Benachteiligung deut- scher Städte, Gemeinden und Regionen gegenüber ande- ren Regionen und Metropolen befürwortet der Deutsche Bundestag mit diesem Antrag solche Initiativen aus Deutschland ausdrücklich und stellt zugleich aus den oben genannten Gründen klar, dass diese von den zu- ständigen öffentlichen Stellen unterstützt oder mitgetra- gen werden sollen. Vielleicht sieht man es mal von einer anderen Seite: Gestern konnte man beim ZDF nachlesen, dass schät- zungsweise 15 000 Schleswig-Holsteiner auf St. Helena leben – zumindest virtuell; denn sie haben eine eigene Webdomain mit der für Schleswig-Holstein attraktiven Länderkennung „.sh“ registriert. Dies ist natürlich kein norddeutsches Phänomen; denn auch rund 30 000 Bay- ern haben eine Webadresse, die auf das weißrussische Länderkürzel „.by“ endet. Dies können doch aber letzt- lich nur Notbehelfe sein, machen aber eben die Notwen- digkeit neuer und regionaler Top-Level-Domains offen- sichtlich. Schließlich befasst sich – um auch hierauf noch kurz einzugehen – der Antrag der Koalitionsfraktionen mit der ebenfalls bei den ICANN-Meetings diskutierten Fra- gestellung, ob es auch neuer Regeln zum Dienst „Whois“ bedarf. Bei dem „Whois“ einer Domain handelt es sich um ein Protokoll und darauf aufbauende Informa- tionsdienste, mit denen personenbezogene Angaben zu Inhabern von Domains, Ansprechpartnern und zuständi- gen Technikadministratoren abgefragt werden können. Die bislang öffentlich für jedermann zugängliche Bereit- stellung umfasst jedoch auch sensible persönliche Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Anschriften und geht damit weit über Kontaktdaten aus öffentlichen Telefonverzeichnissen hinaus. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregie- rung aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitwirkung in der ICANN eine Weiterentwicklung des Systems der Spei- cherung und Weitergabe von Whois-Daten im Sinne der besseren Gewährleistung eines Schutzes personenbezo- gener Daten insbesondere gegen Identitätsdiebstähle und der Nutzung unverlangter Werbung, Spam, zu fordern. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und für die interessanten Debatten in den Ausschüssen und möchte für die Unterstützung des Antrages der Koalitionsfrak- tionen werben – ausdrücklich auch in Richtung der deut- schen Städte und Regionen, die so attraktiv sind, dass sich für sie eine eigene Domain im Internet lohnen könnte. f D g s W g s P g d s U P g P L P g m B K D g B P g a D g E P g S g P g E s D g K g r P g f K B (D Für den Deutschen Ethikrat hat die Bundesregierung olgende Persönlichkeiten vorgeschlagen: r. theol. Hermann Barth, eb. 1945, Präsident des Kirchenamtes der Evangeli- chen Kirche in Deutschland (EKD) olf-Michael Catenhusen, eb. 1945, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., Staats- ekretär a. D. rof. Dr. rer. nat. Regine Kollek, eb. 1950, Professorin für Technikfolgenabschätzung er modernen Biotechnologie in der Medizin im For- chungsschwerpunkt Biologie, Gesellschaft, Umwelt der niversität Hamburg rof. Dr. phil. Weyma Lübbe, eb. 1961, Direktorin des Instituts für Philosophie und rofessorin für Praktische Philosophie an der Universität eipzig rof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, eb. 1960, Direktor des Instituts für Medizinmanage- ent und Gesundheitswissenschaften der Universität ayreuth, Präsident des 30. Deutschen Evangelischen irchentages r. phil. Peter Radtke, eb. 1943, Geschäftsführer der „Arbeitsgemeinschaft ehinderung und Medien“, Autor und Schauspieler rof. Dr. med. Jens Reich, eb. 1939, Professor em. für molekulare Bioinformatik n der Humboldt-Universität zu Berlin r. jur. Jürgen Schmude, eb. 1936, Bundesminister a. D., Präses der Synode der KD a. D. rof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff, eb. 1953, Geschäftsführender Direktor des Instituts für ystematische Theologie und Professor für Moraltheolo- ie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. rof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, eb. 1956, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für thik, Geschichte und Theorie der Medizin der Westfäli- chen Wilhelms-Universität Münster r. h. c. Erwin Teufel, eb. 1939, Ministerpräsident a. D. ristiane Weber-Hassemer, eb. 1936, Staatssekretärin a. D. und Vorsitzende Richte- in am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. a. D. rivatdozentin Dr. med. Christiane Woopen, eb. 1962, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut ür Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu öln und am Institut für Wissenschaft und Ethik e. V., onn 91, 1 0, T 141. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Februar 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27

    Rede von Dr. Karl Addicks
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Karin Kortmann


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





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      (B) )