Anlage 5
ung
) 4. Absatz; der dritte Satz
Jahre 2003 hat das Bun-
ig entschieden, dass es
Sammelkonto einzurich-
dazu aufrufen müsste, alle
ichten, sondern dazu auf-
bomben durch neue Streu-
Blindgängerquote zu erset-
nn Otto Solms:
uss Sie trotzdem an Ihre
90/DIE GRÜNEN):
n die falsche Richtung.
– Drucksache 16/7138 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Ausschuss für Wirtschaft und
Ausschuss für Ernährung, Lan
Verbraucherschutz
Ausschuss für Bildung, Forsch
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Kultur und Med
Zu diesem Tagesordnungspu
den zu Protokoll zu nehmen. Es
den der Kolleginnen und Ko
CDU/CSU, Manfred Zöllmer,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008 14813
(A) )
(B) )
Knoche, Monika DIE LINKE 25.01.2008 *
Ulrich, Alexander DIE LINKE 25.01.2008
Susanne
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 25.01.2008*
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.01.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Altmaier, Peter CDU/CSU 25.01.2008
Barnett, Doris SPD 25.01.2008*
Blank, Renate CDU/CSU 25.01.2008
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 25.01.2008
Bollen, Clemens SPD 25.01.2008
Brüderle, Rainer FDP 25.01.2008
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 25.01.2008
Caspers-Merk, Marion SPD 25.01.2008
Dreibus, Werner DIE LINKE 25.01.2008
Duin, Garrelt SPD 25.01.2008
Ernst, Klaus DIE LINKE 25.01.2008
Faße, Annette SPD 25.01.2008
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 25.01.2008*
Freitag, Dagmar SPD 25.01.2008
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.01.2008
Granold, Ute CDU/CSU 25.01.2008
Griefahn, Monika SPD 25.01.2008
Gröhe, Hermann CDU/CSU 25.01.2008
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 25.01.2008
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.01.2008
Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.01.2008
Hirsch, Cornelia DIE LINKE 25.01.2008
Hörster, Joachim CDU/CSU 25.01.2008*
Dr. h. c. Kastner, SPD 25.01.2008
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
rummacher, Johann-
Henrich
CDU/CSU 25.01.2008
urth (Quedlinburg),
Undine
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.01.2008
ehn, Waltraud SPD 25.01.2008
intner, Eduard CDU/CSU 25.01.2008*
ips, Patricia CDU/CSU 25.01.2008
attheis, Hilde SPD 25.01.2008
eierhofer, Horst FDP 25.01.2008
einhardt, Patrick FDP 25.01.2008
ücke, Jan FDP 25.01.2008
ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.01.2008
swald, Eduard CDU/CSU 25.01.2008
oß, Joachim SPD 25.01.2008
r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 25.01.2008
r. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 25.01.2008
oth (Heringen),
Michael
SPD 25.01.2008
oth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.01.2008
r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 25.01.2008
chily, Otto SPD 25.01.2008
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 25.01.2008
r. Stadler, Max FDP 25.01.2008
r. Stinner, Rainer FDP 25.01.2008
trothmann, Lena CDU/CSU 25.01.2008
euchner, Jella SPD 25.01.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
14814 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008
(A) )
(B) )
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Vier-
ten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikge-
setzes (Tagesordnungspunkt 21 a)
Michael Brand (CDU/CSU): Wie viele andere Kol-
leginnen und Kollegen möchte auch ich dem Bundes-
minister, Herrn Kollegen Horst Seehofer, zu dem von
ihm gewählten Weg der ausführlichen und offenen Vor-
bereitung der vorliegenden Änderung des Gentechnik-
gesetzes Anerkennung und Glückwunsch aussprechen.
Angesichts der weit verbreiteten und zu Teilen auch
von mir politisch geteilten Skepsis zu manchen Fehlent-
wicklungen beim Umgang mit der Schöpfung und unse-
rer natürlichen Lebensgrundlagen ist es ein wichtiger
Schritt, dass der von der Bundesregierung vorgelegte
Gesetzentwurf den Schutz von Mensch und Natur vor
Missbrauch an die erste Stelle setzt und dabei das ethisch
begründete Interesse an verantwortbarer Forschung nicht
ausschließt.
Dabei bleiben zwar auch heute noch Fragen offen,
wie zum Beispiel die vom Bundesrat zu Recht ange-
mahnte und dieses Mal noch nicht eingeführte Regelung
zum Schutz der Bienenvölker und der Imkerei.
Als einer der grundlegenden Fortschritte ist die posi-
tive Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ für gentechnik-
freie Lebensmittel zu bewerten. Von dieser Regelung er-
warte ich mir, gemeinsam mit der überwiegenden
Mehrheit der Verbraucher und vielen verantwortungs-
vollen Händlern, die wirkungsvollste Entwicklung ge-
gen eine überzogene Anwendung von Gentechnik: näm-
lich eine deutliche Steigerung der nationalen und
internationalen Nachfrage nach gentechnikfreien Le-
bensmitteln, die Auswirkungen in der deutschen, aber
auch der globalen Ernährungswirtschaft haben wird.
Auch die klarere und verbindlichere Regelung der
Abstände sowie das Standortkataster und das restriktive
Haftungsrecht erscheinen geeignet, eine Gefährdung von
Mensch und Natur oder auch eine ungewollte Verbrei-
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Wicklein, Andrea SPD 25.01.2008
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 25.01.2008
Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 25.01.2008
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 25.01.2008*
Zypries, Brigitte SPD 25.01.2008
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
(C
(D
ung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu
erhindern.
Selbstverständlich bleibt es dauernde Aufgabe, die
ntwicklung nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts zu
eobachten und offen zu sein für Nachsteuerungen. Den-
och bleibt dieser Gesetzentwurf eine klare und verläss-
iche Grundlage für den verantwortbaren Umgang mit
entechnisch veränderten Lebensmitteln.
Dabei ist mir persönlich wichtig, darauf hinzuweisen,
ass ich in der gentechnikfreien Produktion von Lebens-
itteln die von mir klar bevorzugte Alternative sehe. In
einem Wahlkreis haben sich wie in anderen Regionen
eutschlands viele Landwirte mit ihren zu bewirtschaf-
enden Flächen zu einer gentechnikfreien Zone zusam-
engeschlossen, was ich als Verbraucher und als poli-
isch Verantwortlicher sehr begrüße. Die jüngste
ebatte, gar „Klonfleisch“ zu verkaufen, halte ich auch
or diesem Hintergrund für eine völlige Verirrung im
mgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen.
Dennoch kann ich bei meiner Entscheidung als Abge-
rdneter des Deutschen Bundestages nicht übersehen,
ass es vor dem Hintergrund der großen globalen He-
ausforderungen auch darum gehen muss, dass an einem
o hervorgehobenen Standort wie Deutschland die Mög-
ichkeit zu verantwortlicher Forschung und Entwicklung
icht ausgeschlossen werden darf. Dies sind wir nicht
ur den weit schlechter gestellten Völkern in den weit
chlechter gestellten Regionen der Erde schuldig. Es ist
berdies auch geboten, dass verantwortliche deutsche
orschung sich auf dem Weltmarkt behaupten muss –
nd dies nicht zuletzt um andere Vorstellungen von ei-
em zum Beispiel völlig monopolisierten Weltmarkt im
ereich der Gentechnik nicht Wirklichkeit werden zu
assen.
Nach intensiveren Gesprächen mit einer Reihe von
xperten zum diesem Gesetzentwurf komme ich zu dem
rgebnis, dass dieser Gesetzentwurf ein insgesamt aus-
ewogenes Verhältnis von begründetem Schutz und
benfalls begründeten Gestaltungsmöglichkeiten auf-
eist. Vor diesem Hintergrund stimme ich diesem Ge-
etzentwurf zu.
Josef Göppel (CDU/CSU): Erstens. Ich erkenne
usdrücklich das Bemühen von Bundesminister
eehofer an, eine ausgewogene Balance zwischen Wei-
erführung der Forschung zur Grünen Gentechnik und
ingrenzung der Risiken des kommerziellen Anbaus
entechnisch veränderter Pflanzen zu finden.
Zweitens. Aufgrund des Überwiegens anderer Mei-
ungen wird die freie Feldflur nun trotzdem zu einem
nkontrollierbaren Experimentierfeld gemacht. Der ge-
undene Kompromiss reicht meines Erachtens nicht aus,
m Einträge in den Boden wie zum Beispiel örtlich über-
öhte Konzentrationen von Bacillus thuringiensis und
ufnahmen durch das Edaphon sowie unbeabsichtigte
uskreuzungen, die nicht mehr rückholbar sind, zu ver-
indern. Meine Bedenken richten sich in diesem Zusam-
enhang auch gegen die zugrunde liegende europäische
ichtlinie. Auch sie verhindert irreversible Veränderun-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008 14815
(A) )
(B) )
gen und dauerhafte Schäden in der Biosphäre nicht mit
der nötigen Sorgfalt.
Drittens. Die jetzt vorgesehene Regelung läuft auf
eine Monopolisierung der Saatgutbranche hinaus. Der
Wettbewerb wird immer mehr unterbunden. Das
schränkt auch die ökologische Bandbreite der verfügba-
ren Saatgutsorten ein.
Viertens. Die Verwendung gentechnisch veränderter
Pflanzenarten ist patentrechtlich geschützt. Aktuelle
Beispiele aus USA und Kanada zeigen, dass selbst bei
ungewolltem Austrag auf Nachbarfelder von Saatgut-
konzernen immense Schadenersatzforderungen gegen-
über betroffenen Landwirten erhoben werden.
Fünftens. Das vorliegende Gesetz enthält keine Rege-
lungen zum Schutz der Imkerei. Echte Koexistenz muss
jedoch auch das Nebeneinander dieses landeskulturell
wichtigen Wirtschaftszweiges mit dem GVO-Anbau si-
chern. Die Belange der Imkerei müssen beim Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berück-
sichtigt werden. Ich unterstütze voll die entsprechende
Entschließung des Bundesrates vom 30. November
2007. Sie wurde leider nicht übernommen.
Aus den genannten Gründen stimme ich gegen den
Gesetzentwurf.
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes
und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 4 a)
Sabine Bätzing (SPD): Ich werde dem Gesetzent-
wurf aus Gründen der Fraktionsdisziplin zustimmen,
wenngleich ich Bedenken habe, dass die Strukturierung
der Direktionen und die damit verbundene Orientierung
an Ländergrenzen sich negativ auf den Landkreis Alten-
kirchen, Rheinland-Pfalz, auswirken können.
Der Landkreis Altenkirchen wird durch die Neuorga-
nisation der Bundespolizei in besonderer Weise betrof-
fen sein. Die RE-9-Strecke, von Aachen bis Gießen, ver-
läuft auf der Strecke zwischen Au und Niederscheiden
durch Rheinland-Pfalz. Bislang war danach die Bundes-
polizeidienststelle Siegen, NRW, für den Kreis Altenkir-
chen, RLP, zuständig. Aufgrund der geringen Entfer-
nung von 25 Kilometer waren kurze Wege und schnelle
Reaktionszeiten die positiven Folgen.
Die zu beschließende Neuorganisation sieht dagegen
vor, dass die Bundespolizei zukünftig von der rheinland-
pfälzischen Direktion in Koblenz bis in den Kreis Alten-
kirchen agieren muss. Die Reaktionszeit und der alltägli-
che Einsatz würden durch die Fahrstrecken von bis zu
80 Kilometer stark beeinträchtigt. Dies bedeutet wie-
derum sowohl eine Verschlechterung der Arbeitssitua-
tion für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Si-
cherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
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In Gesprächen mit der jetzigen Bundespolizeidienst-
telle in St. Augustin wurde mir nachdrücklich und
laubhaft versichert, dass der Kreis Altenkirchen im
insatzfall auch künftig wie bisher abgedeckt werden
önnte und es zu praktikablen Alltagsregelungen kom-
en würde. Dies setzt vor allem eine ausreichende Per-
onalstärke für die Einsatzstelle in Siegen voraus, die
war nicht über das Gesetz geregelt, sondern unter ande-
em durch die Organisations- und Dienstpostenpläne si-
hergestellt werden muss. Aufgrund der bisherigen Aus-
agen setze ich voraus, dass diese Zusagen auch in der
rganisation berücksichtigt und eingehalten werden, da-
it auch in diesen Regionen, wo mehrere Bundesländer
neinandergrenzen, sinnvoll und praktikabel gearbeitet
erden kann.
Sofern das Gesetz in der vorgelegten Form beschlos-
en wird, werde ich die Veränderungen vor Ort kritisch
egleiten, da die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl
er Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität haben müs-
en.
Michael Brand (CDU/CSU): Im Zusammenhang mit
er insgesamt unstrittig notwendigen Organisations-
eform innerhalb der Bundespolizei und unbeschadet der
atsache, dass der Deutsche Bundestag nicht in die Or-
anisationsgewalt des zuständigen Ministers eingreifen
ann, muss ich dennoch einige kurze Anmerkungen zur
ntscheidung machen, die sich auf die spezifische Situa-
ion des Standortes Hünfeld (Hessen, Landkreis Fulda)
er Bundespolizei beziehen.
So unstreitig wie die Notwendigkeit der Organisa-
ionsreform ist die Tatsache, dass die in Hünfeld statio-
ierten Kräfte sich vor allem mit dem durch die
utobahn- und ICE-Anbindung rasch zu erreichenden
chwerpunkt Rhein-Main-Gebiet, und hier vor allem
em größten Flughafen Europas befinden. Dass die Ein-
ätze der operativen Hundertschaften sich auch auf an-
ere Räume im Bundesgebiet erstrecken, und dass vom
tandort Hünfeld auch besondere Aufgaben durch eine
on bundesweit fünf Einheiten zur Beweissicherung
ahrgenommen werden, hebt die Bedeutung dieses
tandortes weiter hervor. Zudem war in der Diskussion
er sinnvolle Vorschlag, die in Hünfeld befindliche
erkstatt zu einer Bereichswerkstatt auszubauen.
Und so war es nicht nur für die Bediensteten und die
ommunalen Verantwortlichen, sondern auch für die
achlich mit der Organisationsreform befassten Experten
ine gute und plausible Nachricht, dass der Standort
ünfeld in seiner spezifischen Konstellation in voller
tärke erhalten werden sollte. Dass statt eines Ausbaus
un gar eine Reduzierung vorgenommen werden soll,
ann daher nicht nur regional nicht überzeugen. Insofern
st es wichtig und sehr zu begrüßen, dass durch vielfache
nitiativen erreicht wurde, den Deutschen Bundestag zu
inem Entschließungsantrag zu bewegen, der eine Über-
rüfung des derzeitigen Standes der Entscheidungen zur
rganisationsreform der Bundespolizei vorsieht und zu-
em bereits für das übernächste Jahr einen Bericht des
undesinnenministers einfordert.
14816 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008
(A) )
(B) )
Der Deutsche Bundestag hat keine Befugnis, die Ent-
scheidung des Ministers in der Organisation zu ändern;
dies ist dem Ressortminister vorbehalten und unterliegt
nicht der Entscheidung des Parlaments.
Insofern vertraue ich darauf, dass die heutige Ent-
scheidung zur notwendigen Organisationsreform der
Bundespolizei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bür-
ger unseres Landes erhöht. Davon unbenommen bleibt,
dass die Interessen der Betroffenen ebenso berücksich-
tigt werden wie die sachlichen Gründe für eine Beibehal-
tung oder – wie ursprünglich vorgesehen – eine Stärkung
des Standortes Hünfeld in Sachlichkeit und Ernsthaftig-
keit nochmals durchgeprüft werden können. Wenn ich
als Abgeordneter des Deutschen Bundestages der Re-
form zustimme, so trifft diese Zustimmung dezidiert
nicht die alleine vom Minister zu treffende, und vom
Parlament nach rechtlicher Lage nicht änderbare Ent-
scheidung zu der Umsetzung der Reform an den einzel-
nen Standorten. Dennoch bleibe ich gemeinsam mit
vielen anderen Beobachtern und Entscheidern zuver-
sichtlich, dass unser konsequentes, fachlich fundiertes
Argumentieren am Ende eine Auswirkung auf die im
Laufe der nächsten Monate und Jahre erfolgende Umset-
zung der Feinplanung bei der Organisationsreform ha-
ben wird.
Hubertus Heil (SPD): Zur Abstimmung über den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze auf Druck-
sache 16/6291 gebe ich folgende Erklärung ab:
Erstens. An der von der Bundesregierung beantragten
Änderung des Bundespolizeigesetzes habe ich erhebli-
che Zweifel. Mir ist bewusst, dass konkrete Standortfra-
gen nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens
sind. Ich befürchte jedoch im Ergebnis eine kaum zu-
mutbare Belastung der von der Reform betroffenen Tau-
senden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und ne-
gative strukturpolitische Auswirkungen für die
betroffenen Regionen.
Zweitens. Es erscheint sehr fraglich, ob das Ziel der
Novelle erreicht werden kann, die Strukturen zu ver-
schlanken und die Effizienz zu erhöhen. Tatsächlich fällt
keine Führungsebene weg. Mit den Revieren etabliert
sich vielmehr noch eine neue Ebene, die nur aufgrund
der flächenmäßigen Größe der neu gebildeten Inspektio-
nen überhaupt nötig wird. Auch durch die lokale Aus-
weitung der Zuständigkeit von Inspektionen nimmt die
Präsenz der Bundespolizei in der Fläche ab. Das vorge-
sehene Ziel, mehr Einsatzkräfte „auf die Straße“ zu brin-
gen, wird damit verfehlt.
Drittens. Das neue Bundespolizeipräsidium und die
für Angelegenheiten der Bundespolizei zuständige Ab-
teilung im BMI haben eine nahezu identische Aufgaben-
struktur. Dadurch werden Kosten nicht minimiert, son-
dern verdoppelt. An dieser Stelle wäre es angebracht,
dem Vorbild einiger Landesinnenministerien zu folgen
und die Führungsfunktionen beim Ministerium zu belas-
sen. Ein Bundespolizeipräsidium mit einem solch hohen
Kostenaufwand erscheint verzichtbar.
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Viertens. Des Weiteren ist es nicht gelungen, die
tandorte der Bundesbereitschaftspolizei in Richtung der
rkannten Einsatzschwerpunkte zu verlagern. Die Ver-
andskräfte werden nicht verstärkt, sondern geschwächt,
enn effektiv können nach dem Gesetzentwurf etliche
eamtinnen und Beamten weniger eingesetzt werden.
iese Einheiten werden bei wichtigen Großeinsätzen zu-
ünftig fehlen. Dies ist – vor allem vor dem Hintergrund
es vom BMI skizzierten Bedrohungsszenarios – unver-
tändlich.
Fünftens. Da auch In meinem Wahlkreis Gifhorn ein
tandort der Bundespolizei geschlossen wird, konnte ich
ir bei einem Besuch von Staatssekretär Altmaier an
iesem Standort ein Bild der Lage machen. Die Beam-
innen und Beamten an den von der Schließung bedroh-
en Standorten sind tief verunsichert über die Pläne des
MI. Der Besuch des Staatssekretärs konnte die Ein-
ände und Probleme nicht aufheben. Im Gegenteil, die
chwachen Argumente aus dem BMI haben die betroffe-
en Beamtinnen und Beamten zu Recht verärgert. Das
iel der Kosteneinsparung und Effizienzerhöhung ist
urch die Standortschließungen nicht zu erreichen, da
ut aufeinander eingestimmte Einsatzverbände ausei-
andergerissen werden und die Einsatzfähigkeit durch
nangemessen lange Anfahrtszeiten zu Einsatzorten
icht gewährleistet werden kann.
Ich erwarte vom Bundesinnenminister, dass er im In-
eresse der betroffenen Beamtinnen und Beamten und
er Standorte seine Möglichkeiten nutzt, um berechtigte
weifel und Kritik auszuräumen – im Interesse einer ef-
izienten Mittelverwendung, einer starken Bundespolizei
nd eines fairen Umgangs mit den Beamtinnen und Be-
mten.
Wolfgang Gunkel (SPD): Ich gebe dem Gesetz zur
nderung des Bundespolizeigesetzes nicht meine Zu-
timmung. Meine Skepsis gegenüber dem von der
egierung vorgelegten Gesetzesentwurf habe ich bereits
m September zum Ausdruck gebracht. Da der Regie-
ungsentwurf auch nach den kritischen Anmerkungen
ährend der Expertenanhörung des Innenausschusses
icht geändert wurde, bleibt meine ablehnende Haltung
em Gesetzesvorhaben gegenüber bestehen. Begründet
urde die Reform mit der veränderten Sicherheitslage
m Zuge des weltweiten Terrorismus und des fortschrei-
enden europäischen Integrationsprozesses. Insbeson-
ere die Tatsache, dass Deutschland ab diesem Jahr nur
och von Ländern, die dem Schengenabkommen ange-
ören, umgeben ist und deshalb die Grenzkontrollen
egfallen, ist für den Bundesinnenminister Anlass, die
isherigen Strukturen zu überdenken und zu verschlan-
en. Ebenso ist auch der finanzielle Aspekt der schrump-
enden Haushaltsmittel Motivation für die Neugestaltung.
ür mich stellen sich allerdings einige Fragen, welche
ie oben schon angekündigten Bedenken am Erreichen
es Zwecks durch die Reform betreffen. Bei der von
undesinnenminister Schäuble immer wieder skizzier-
en Gefährdungslage erscheint es mir als geradezu para-
ox, eine Reform umzusetzen, die eine Veränderung der
ufgaben für einige Tausend Polizeibeamtinnen und Be-
mten bedeutet. Zudem ist die Terrorismusbekämpfung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008 14817
(A) )
(B) )
nicht primäre Aufgabe der Bundespolizei, sondern die
der Länderpolizeien, des BKA und der Verfassungs-
schutzämter. Dass sich mit dem Wegfall der Schengen-
grenzen auch eine veränderte Sicherheitslage darstellt,
bleibt unbestritten. Diese muss allerdings sorgfältig eva-
luiert werden, bevor es zu einer Veränderung der Struk-
turen kommen kann. Die Erfahrungen der „Westerweite-
rung“, also der Wegfall der Grenzen zu den
Beneluxländern, Frankreich und Österreich haben ge-
zeigt, dass Aktionismus in diesem Moment deplaziert
ist. Denn es wurde – ebenso wie jetzt an den Grenzen zu
Polen und Tschechien – Personal abgebaut, welches
dann bald wieder aufgebaut werden musste.
Wenn man sich ein solches Hin und Her ersparen will,
sollte man die Reduzierung von Personal in dieser Grö-
ßenordnung noch einmal überdenken. Das gesetzte Ziel,
die Strukturen zu verschlanken und die Effizienz zu er-
höhen, erscheint äußerst fraglich, wenn man beachtet,
dass keine Führungsebene wegfällt, sondern mit den er-
forderlich werdenden Revieren noch eine neue etabliert
wird. Die Reviere werden allerdings nur aufgrund der
flächenmäßigen Größe der neu gebildeten Inspektionen
nötig. Durch die lokale Ausweitung der Zuständigkeit
von Inspektionen nimmt die Präsenz der Bundespolizei
in der Fläche ab. Das vorgesehene Ziel, mehr Einsatz-
kräfte „auf die Straße“ zu bringen, wird verfehlt. Das
neue Bundespolizeipräsidium und die für Angelegenhei-
ten der Bundespolizei zuständige Abteilung im Bundes-
ministerium des Inneren haben eine nahezu identische
Aufgabenstruktur. Dadurch werden Kosten verdoppelt
und nicht minimiert. An dieser Stelle wäre es fachpoli-
zeilich angebracht, dem Vorbild einiger (CDU-geführter)
Landesinnenministerien zu folgen und die Führungs-
funktionen beim Ministerium zu belassen. Damit ist ein
Bundespolizeipräsidium mit hohem Kostenaufwand ver-
zichtbar. Es ist nicht gelungen, die Standorte der Bun-
desbereitschaftspolizei in Richtung der erkannten Ein-
satzschwerpunkte zu verlagern. Die Verbandskräfte
werden nicht verstärkt, sondern geschwächt, denn effek-
tiv können nach dem Gesetzesentwurf etliche Beamtin-
nen und Beamte weniger eingesetzt werden. Diese Ein-
heiten werden bei wichtigen Großeinsätzen, Einsätzen
zur Terrorismusbekämpfung, bei denen sie die Landes-
polizeien oder das Bundeskriminalamt unterstützen,
zukünftig fehlen. Auch dies ist hinsichtlich der Be-
drohungsvisionen des Bundesinnenministers umso un-
verständlicher.
Wenn nach dem Wegfall der Schengengrenzen eine
verstärkte Verlagerung der Einsatzschwerpunkte auf die
Flughäfen erfolgt, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb
Flughafeninspektionen zu Revieren herabgestuft wer-
den. Damit wird man den zukünftigen einzigen Außen-
grenzen nicht gerecht. Der vorliegende Gesetzesentwurf
lässt befürchten, dass gerade bei der Kostenfrage „ge-
schönt“ worden ist. Neben diesen Gründen möchte ich
noch einmal ausdrücklich betonen, dass für mich der
Umgang des Bundesinnenministeriums mit den teilha-
benden Parlamentariern mehr als unglücklich lief. Die
Abgeordneten – im Übrigen auch die Sachverständigen
der Anhörung – sind nicht im ausreichenden Maße über
die Einzelheiten der Reform informiert worden. Außer-
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em wurde bei der Umsetzung der Reform und der Be-
eiligung des Deutschen Bundestag eine Eile an den Tag
elegt, die ich in Anbetracht des Umfangs des Gesetzes-
orhabens für völlig unangemessen halte.
Dr. Eva Möllring (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
timme ich zu und gebe folgende Erklärung zu Proto-
oll: Ich begrüße es grundsätzlich, dass mit der Ände-
ung des Bundespolizeigesetzes eine Verschlankung der
erwaltungsebene erreicht wird die dazu dient, mehr
räfte für den Einsatz abzustellen. Ich begrüße es außer-
em, dass so die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
euorganisation der Bundespolizei geschaffen werden,
ie diese für die vor ihr liegenden Herausforderungen
üstet. Ich halte es jedoch für bedenklich, dass weder
tandort- noch Personalentscheidungen Gegenstand des
esetzgebungsverfahrens waren. Insbesondere die voraus-
ichtliche Schließung des Standorts Gifhorn durch minis-
eriellen Erlass und die Entscheidung, die beiden Ein-
atzhundertschaften aus Gifhorn abzuziehen, sind für
ich weder polizeifachlich noch politisch nachvollziehbar.
a die Entscheidung über die künftigen Standortfragen
er Bundespolizei nicht Gegenstand des parlamentari-
chen Verfahrens ist, sondern hier lediglich die Voraus-
etzungen für die erforderliche Neustrukturierung ge-
chaffen werden, stimme ich zwar dem Gesetzentwurf
u. Wenn diesem Gesetz allerdings der Abzug der Ein-
atzhundertschaften aus Gifhorn folgen soll, widerspre-
he ich einer solchen Entscheidung hiermit ausdrück-
ich. Die Beamten leisten von Gifhorn aus eine
orzügliche Arbeit. Sie sind logistisch gut in einer wei-
en Fläche einsetzbar, sind in Gifhorn als elementarer
estandteil verwurzelt und stellen den Ersatz für die
ufgabe des BGS-Standortes 1998 dar.
Gesine Multhaupt (SPD): Ich gebe dem Gesetz zur
nderung des Bundespolizeigesetzes nicht meine Zu-
timmung.
Meine ablehnende Haltung gegenüber dem von der
egierung vorgelegten Gesetzentwurf sehe ich insbeson-
ere nach den kritischen Anmerkungen während der
xpertenanhörung des Innenausschusses bestätigt.
Begründet wird diese Reform mit der veränderten
icherheitslage im Zuge des weltweiten Terrorismus und
es fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses.
ie sich daraus geplanten personellen Umstrukturierun-
en und Standortentscheidungen sind für mich jedoch
icht nachvollziehbar. Die Umsetzung bedeutet für meh-
ere 1 000 Beamte eine Veränderung der Aufgaben und
um Teil gar einen Wohnortwechsel. Meinen Wählerin-
en und Wählern kann ich diese Reform nicht hinrei-
hend vermitteln.
Insbesondere in meinem Wahlkreis ergibt sich durch
ie Reform eine Standortverschlechterung. Für Olden-
urg ist vorgesehen, dass hier zukünftig nur noch ein
achgeordnetes Revier sein wird, der Sitz der übergeord-
eten Inspektion hingegen nach Bad Bentheim verlegt
ird. Der Standort Oldenburg würde damit trotz der gu-
en geografischen Lage und guten Infrastruktur ge-
chwächt. Die personellen Konsequenzen für die 85 Mit-
14818 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008
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arbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bis heute nicht
geklärt.
Ich halte nach wie vor Oldenburg für den richtigen
Standort einer neuen Inspektion. Nicht nur die optimale
verkehrsgeografische Lage mit entsprechender Schie-
nen- und Straßenverkehrsanbindung sprechen dafür,
sondern auch die weiteren wichtigen Behörden und Or-
ganisationen wie beispielsweise die Gerichtsbarkeit.
Neben den Gründen, die konkret auf Oldenburg zu-
treffen, ist der Umgang des Bundesinnenministeriums
mit den Parlamentariern und Entscheidungsträgern in-
nerhalb der Bundespolizei massiv zu kritisieren. Der In-
formationsfluss aus dem Ministerium war nicht ausrei-
chend, die Planungen wurden nicht genügend mit den
Verantwortlichen innerhalb der Bundespolizei abgespro-
chen.
Maik Reichel (SPD): Meine anfängliche Skepsis ge-
genüber dem Regierungsentwurf hat sich durch die An-
hörung im Innenausschuss nicht geändert.
Die veränderte Sicherheitslage nach Wegfall der
Schengen-Grenzen ist ein berechtigter Grund für diese
Reform. Dennoch sind manche Standortentscheidungen
nicht nachvollziehbar, dies meine ich hinsichtlich der
Einsatzschwerpunkte.
Zum anderen bemängle ich den Informationsfluss aus
dem Ministerium ins Parlament. Eine solche Reform der
Bundespolizei ist in allzu großer Eile durch das Parla-
ment gebracht worden. Den Bedenken meines Kollegen
Wolfgang Gunkel schließe ich mich daher vollinhaltlich
an und verweigere dem Gesetz zur Änderung des Bun-
despolizeigesetzes meine Zustimmung.
Anlage 4
Erklärung
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung see-
verkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und
anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
(139. Sitzung, Tagesordnungspunkt 25 b, Druck-
sache 16/7843)
Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, dass unser Votum „Nein“ lautet.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Datenschutz bei der
Verwendung von RFID-Chips sicherstellen (Ta-
gesordnungspunkt 23)
Beatrix Philipp (CDU/CSU): „Alle Jahre wieder …“
könnte auch über dieser Debatte stehen, denn vor gut ei-
nem Jahr debattierten wir an dieser Stelle einen Antrag
der FDP-Fraktion mit dem Titel: „Bei Warenetikettierung
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it RFID-Chips den Datenschutz sichern“. Heute nun
iegt uns ein ähnlicher Antrag vor – diesmal der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Datenschutz bei
er Verwendung von RFID-Chips sicherstellen“. In bei-
en Anträgen geht es um das, was uns – bei ansonsten
ehr unterschiedlichen Auffassungen – alle eint: der
chutz der informationellen Selbstbestimmung – nun im
usammenhang mit der RFID-Technologie.
So weit, so gut!
Der vorliegende Antrag der Grünen geht jedoch wei-
er. Die Grünen sind sicher, dass die „Entwicklung“, also
er vielfältige Einsatz der RFID-Technologie, „Ängste
nd Bedenken bei den Verbraucherinnen und Verbrau-
hern auslöst“. Diese Einschätzung teilen wir nicht.
Meine Damen und Herren von den Grünen, lassen Sie
ich Folgendes ganz klar feststellen: Die CDU/CSU-
raktion nimmt die Sorgen und Ängste der Bevölkerung
ehr ernst, aber, wie schon mehrfach von dieser Stelle
us betont, wir werden uns nicht daran beteiligen, die
orgen und Ängste mit fernliegenden Szenarien zu schü-
en oder gar „Orwell’sche Bilder“ heraufzubeschwören.
Ich weiß gar nicht, was die Grünen stets und immer
ieder dazu veranlasst, den Menschen Horrorszenarien
orzuspiegeln.
Es gibt kaum ein Thema, das nicht von ihnen mit den
ürchterlichsten Vermutungen begleitet wird.
Ich finde das sehr bedenklich, weil es zum Beispiel
azu führt, dass die Menschen – etwa bei Daten, die bei
taatlichen Stellen anfallen – mittlerweile dem Staat ge-
enüber ein Misstrauen entwickeln, das bei weitem das
egenüber wirtschaftlichen Unternehmen übertrifft. Das
edeutet, dass dem Staat eher Missbrauch oder sorgloser
mgang bei der Sammlung und/oder Verwendung von
aten zugetraut wird als einem Wirtschaftsunternehmen.
Ich glaube, wir haben – neben der Kontrolle, zu der
ir verpflichtet sind – auch eine andere Aufgabe, näm-
ich den Menschen die Chancen aufzuzeigen, die mit
echnischen Neuerungen und Weiterentwicklungen ver-
unden sind oder sein können. Das heißt im konkreten
all, also für die RFID-Technologie, dass zuallererst
ufklärung darüber geboten ist, wie diese Technologie
unktioniert, wie sie eingesetzt wird und wo ihre techni-
chen Grenzen liegen. Und selbstverständlich muss auch
ufgezeigt werden, wie die bestehenden datenschutz-
echtlichen Instrumentarien bereits Anwendung finden.
In den vergangenen Debatten ist schon vieles von mir
nd auch von meinen verehrten Kolleginnen und Kolle-
en zur Funktionsweise der RFID-Technologie gesagt
orden.
Deswegen kann ich es kurz machen: RFID steht für
adio Frequency Identification, zu deutsch: Radiofre-
uenz-Identifikation. Es handelt sich also um ein Verfah-
en zur kontaktlosen Identifikation von Objekten per
unk.
Mit anderen Worten: RFID-Chips unterscheiden sich
on dem bisherigen Barcode/Strichcode auf jeder Verpa-
kung dadurch, dass der Zahlencode nunmehr durch Ra-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008 14819
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diowellen mit einem Lesegerät verbunden werden kann.
RFID-Systeme bestehen also immer aus einem Lesege-
rät und einem Transponder, dem sogenannten Tag. Der
„Tag“ enthält einen Mikrochip mit gespeicherten Daten.
Immer wenn ein „getagtes“ Objekt in die Reichweite ei-
nes Lesegerätes gelangt, werden dessen Daten automa-
tisch erfasst, egal ob es bewusst oder nur zufällig in die
Empfangsreichweite gebracht wurde.
Genau diese Situation wird immer wieder dazu miss-
braucht, Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher
zu schüren. Was aber in diesem Zusammenhang von der
Opposition nicht mehr ausgeführt und benannt wird, ist
der Umstand, dass die Reichweite solcher Lesegeräte
– abhängig vom Frequenzbereich – sehr gering ist. Passive
„Tags“, also solche ohne eigene Energiequelle, besitzen
im Niedrigfrequenzbereich lediglich eine Reichweite
von wenigen Zentimetern. Selbst im Hochfrequenzbe-
reich werden Reichweiten nur bis zu knapp drei Metern
erreicht. In der Praxis haben aber 90 Prozent aller einge-
setzten RFID-Systeme eine Reichweite von höchstens
einem Meter.
Auch die Einsatzgebiete von RFID-Systemen werden
gern unterschlagen: Das Haupteinsatzgebiet dieser Tech-
nologie liegt nämlich in der Logistik und der Kontrolle
automatisierter Arbeitsprozesse, zum Beispiel in der Au-
tomobilindustrie bzw. in der Lagerhaltung und Lagerver-
waltung. In diesen Bereichen ist der Einsatz dieser Tech-
nologie datenschutzrechtlich völlig unbedenklich. Darin
dürfte auch Einigkeit zwischen allen Anwesenden beste-
hen.
Dass RFID für die deutsche Wirtschaft große Chan-
cen bietet, bestreitet wohl auch niemand.
Deutschland ist neben Frankreich und Großbritannien
führend in der Entwicklung von RFID-Anwendungen.
Für die deutschen Hersteller wird bis 2010 eine Umsatz-
steigerung auf circa 1,4 Milliarden Euro Gesamtumsatz
– mit der damit verbundenen Steigerung von Arbeits-
plätzen – prognostiziert. Allein in der Automobilindus-
trie werden durch den erhöhten Einsatz von RFID-Chips
bis zum Jahre 2010 Produktivitätseffekte von 2,42 Mil-
liarden Euro erwartet.
Die Kennzeichnung von Konsumgütern mit RFID-
Tags wird von Verbrauchern sehr unterschiedlich bewer-
tet. Aber sie befindet sich gegenwärtig noch in den
Kinderschuhen und wird den Strichcode nur langsam ab-
lösen. Der Einsatz von sogenannten intelligenten Rega-
len, bei denen automatisch das fehlende Produkt ange-
fordert wird, reicht über das Versuchsstadium noch nicht
hinaus. Ich empfehle jedem, sich einen solchen Laden
einmal anzusehen.
Mittelfristig wird es für die Verbraucherinnen und
Verbraucher bei den bereits bestehenden Anwendungs-
formen, das heißt also Wegfahrsperren, Veranstaltungs-
tickets oder E-Pass bleiben, der im Übrigen gegen unge-
wolltes „Auslesen“ geschützt ist; also Anwendungen,
deren Vorteile auf der Hand liegen. Die von Herrn
Schaar und auch im vorliegenden Antrag anklingenden
Gefahren, dass Dienstleister über heimlich ausgelesene
RFID-Tags detaillierte Verhaltens-, Nutzungs- und Be-
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egungsprofile erstellen, um ihre Marketingstrategie zu
ptimieren, ist zwar fantasievoll, vielleicht auch vorstell-
ar, aber höchstens Zukunftsmusik.
Die CDU/CSU-Fraktion verschließt sich nicht der Be-
assung mit – wenn auch noch theoretischen – Gefahren.
uch wir haben uns schon für eine Kennzeichnungs-
flicht und Deaktivierungsmöglichkeiten von RFID-Chips
usgesprochen. Als Vorbild könnte hier die Warendieb-
tahlsicherung in Kaufhäusern dienen.
Wir stehen einem weiteren Diskussionsprozess zu-
unsten von Datensicherheit und Verbraucherfreundlich-
eit jederzeit offen gegenüber. Und das werden wir in den
eratungen im Ausschuss – wie immer – tun. Der Über-
eisung dorthin stimmen wir natürlich zu.
Manfred Zöllmer (SPD): Die Radio-Frequency-
dentification-Technologie, kurz RFID, ist eine zu-
unftsträchtige Technolgie, deren Anwendung aber auch
chon in unserem heutigen Alltag zu finden ist. RFID ist
om Grundsatz her ein System, mit dem Objekte über
as Auslesen von Daten identifiziert werden können.
uf sogenannten RFID-Transpondern – oder Chips,
ags oder RFID-Etiketten genannt – finden sich Daten,
ie mittels eines weiteren Geräts gelesen werden kön-
en. Diese oftmals verschlüsselten Daten werden in
ontext zu einer computergestützten Datenbank gesetzt,
elche die gelesenen Daten auswertet und mithin am
nde des Systems steht.
Wenn wir also über diese Technologie diskutieren,
ann müssen wir uns anschauen: Wo kann und wird sie
ingesetzt? Welche Vorteile bringt sie Verbraucherinnen
nd Verbrauchern und Unternehmen? Welche Gefahr
ann von ihr ausgehen? Wie umweltverträglich ist diese
echnologie? Und: Welchen gesetzgeberischen Bedarf
aben wir in Bezug auf diese Technologie?
Oftmals wird im Zusammenhang mit RFID von einer
ukunftstechnologie gesprochen, wobei diese Zukunft
chon begonnen hat. Bereits heute findet sich in der In-
ustrie die RFID-Technologie in der Lagerhaltung, Pro-
esssteuerung und Logistik. Im privaten Bereich sind
iele Verbraucherinnen und Verbraucher mit RFID in
utoschlüsseln, Sportstudio-Einlasskarten oder Zeit-
rfassungssystemen konfrontiert. Die WM-Tickets wa-
en durch RFID personalisiert, und im Verkehrsverbund
hein-Ruhr, Rhein-Sieg und Niederrhein wird eine
FID-Karte als Monatskarte verwendet.
Für die Unternehmen erwächst aus dieser Technolo-
ie ein Zukunftspotenzial, welches die Unternehmen be-
echtigt nutzen wollen. Die Logistik kann mithilfe der
echnologie erheblich effektiver werden, und es wird
ermeidbarer, dass nachgefragte Ware fehlt. Abläufe in
er Produktion selbst können effizienter gestaltet werden
is hin zum sogenannten „Internet der Dinge“, wonach
it RFID-Tags gekennzeichnete Gegenstände sich un-
ereinander „erkennen“ und ein Auto sich praktisch sel-
er zusammenbauen könnte.
Allein für den Absatzmarkt der RFID-Technologie
erden Studien zufolge in der EU in diesem Jahr Inves-
itionen von 2,5 Milliarden Euro getätigt. Dabei sind dies
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nicht nur die Funkchips an sich, sondern insbesondere
die Software zur Datenverarbeitung sowie die im Um-
feld angesiedelten Dienstleistungen, die für ein enormes
Wachstum in diesem Bereich sorgen werden. Aber auch
für Verbraucherinnen und Verbraucher kann die Techno-
logie Vorteile bringen.
Wenn mehr Daten als auf einem Barcode gespeichert
werden können, dann können Verbraucherinnen und
Verbraucher auch die Möglichkeit bekommen, mehr
über ein Produkt zu erfahren, wenn sie es beispielsweise
im Supermarkt unter ein Lesegerät halten und über In-
haltsstoffe, Herkunft und Produktionsmethoden infor-
miert werden. Es ist auch vorstellbar, dass der Umtausch
defekter Geräte erleichtert wird, dass der Kauf von Pira-
terieprodukten verhindert wird oder etwa im Gesund-
heitsbereich, in Kliniken, Menge und Dosierung von
Medikamenten richtig erfolgen.
Jede Technologie birgt aber auch Risiken und Gefah-
ren. Zunächst ein Wort zur Umweltverträglichkeit:
Selbstverständlich muss für RFID-Chips auch gelten,
dass in ihrer Herstellung kein Blei verwendet werden
darf. Das bislang verwendete Kupfer in Antennen und
Transpondern macht eine Entsorgung schwierig und
teuer. Ähnlich wie bei der Mobiltelefonie müssen wir
uns auch mögliche Strahlenbelastung – insbesondere
durch die Lesegeräte – anschauen.
Der Einsatz der RFID-Technologie kann Rationalisie-
rungsmaßnahmen nach sich ziehen. Dadurch bedingte
Verluste von Arbeitsplätzen müssen in eine Gesamtbe-
trachtung mit einbezogen werden.
Das Besondere an der RFID-Technologie besteht aber
darin, dass die Kommunikation zwischen RFID-Chips
und dem RFID-Lesegerät kontaktlos und im Prinzip un-
sichtbar erfolgt. RFID-Chips können trotz ihrer Antenne
so klein produziert werden, dass sie unauffällig an Pro-
dukten angebracht sind und nicht wahrgenommen wer-
den könnten. Neue, voll funktionsfähige polymere
RFID-Tags – also sendende Chips aus Kunststoff – sind
höchstens papierdick und können überall und unsichtbar
an- oder eingebracht werden. Ohne Hinweis auf einen
RFID-Chip wären sie somit für Verbraucherinnen und
Verbraucher unsichtbar.
Wenn wir über Gefahren und Risiken der Technologie
sprechen, muss auseinandergehalten werden: Eine Ge-
fahr geht natürlich nicht von der reinen Datenmenge aus,
die sich auf einem Funkchip befindet, auch nicht von
Tatsache, dass diese Daten – etwa an der Supermarkt-
kasse – ausgelesen werden. Entscheidend für eine Risi-
kobeurteilung und damit auch entscheidend für die Be-
wertung eines gesetzgeberischen Auftrags ist die
Verknüpfung ausgelesener Daten mit einer sogenannten
Hintergrunddatenbank, die dann zum Beispiel einen Ein-
kauf personalisieren könnte, weil die von mir gekauften
Produkte mir unmittelbar zugeordnet werden könnten,
weil ich mit einer EC-, Kredit- oder Kundenkarte gezahlt
habe. Die Folge könnte sein, dass meine Kaufentschei-
dungen überprüfbar wären und ich Objekt zum Beispiel
für gezielte oder besonders manipulative Werbung
würde.
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Wir sollten uns vor Horrorszenarien hüten, wie man-
he fantasievolle Geister – gerade der Opposition – sie
tets entwickeln. Wir dürfen aber auch nicht naiv mit der
euen Technologie und ihren möglichen Missbrauchs-
otenzialen umgehen. Die Notwendigkeit gesetzlicher
aßnahmen muss sorgfältig geprüft werden. Basis dafür
st nach wie vor das „Volkszählungsurteil“ des Bundes-
erfassungsgerichts, das aus dem Grundrecht der freien
ntfaltung der Persönlichkeit – Art. 2 GG – und der
chtung der Menschenwürde – Art. 1 GG – das Recht
uf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet hat.
ieses Recht beinhaltet die Befugnis des Einzelnen,
rundsätzlich selber zu entscheiden, wann und innerhalb
elcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offen-
art werden. Wer also nicht weiß, welche seiner Verhal-
ensweisen, welcher Kauf von Konsumgütern oder wel-
he Informationen gespeichert werden, kann in seiner
reiheit gehemmt sein, aus eigener Selbstbestimmung zu
lanen und zu handeln. Das heißt, dieses grundgesetzli-
he Recht auf informationelle Selbstbestimmung macht
aher jeden Einzelnen selbst zum Herrn über die ihn be-
reffenden Daten.
Neue Technologien, wie etwa auch die RFID-Techno-
ogie, können die Privatsphäre des Einzelnen so berüh-
en, dass die individuelle Selbstbestimmung gefährdet
der gehemmt wird. Jede Verbraucherin und jeder Ver-
raucher müssen daher auch unter veränderten technolo-
ischen Bedingungen grundsätzlich über Erhebung, Ver-
rbeitung und Nutzung von Daten bestimmen können.
Allein diese Grundsätze sind für uns der Gradmesser
m Hinblick auf die RFID-Technologie: Die Verbrauche-
innen und Verbraucher müssen wissen, welches Produkt
der Objekt mit einem RFID-Tag ausgestattet ist. Es
uss deutlich sein, was mit dem RFID-Chip nach dem
inkauf geschieht: Wird er dauerhaft deaktiviert, abge-
rennt, oder können oder möchten die Verbraucherinnen
nd Verbraucher nach eigenem Willen den Chip aktiviert
assen, um zu einem späteren Zeitpunkt seine Vorteile zu
utzen. Es muss Offenheit über erfasste Daten geben;
ine Weitergabe von persönlichen Daten darf nur im
ege einer Opt-in-Lösung, also mittels ausdrücklicher
enehmigung durch die Verbraucherinnen und Verbrau-
her, erfolgen. Erfasste Daten durch einen RFID-Chip
ürfen nicht mit Hintergrunddatenbanken in einer Weise
erknüpft werden, dass personenbezogene Verhalten,
utzungs-, Kauf- oder Bewegungsprofile ohne Wissen
es Betroffenen erstellt werden können.
Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Beschluss-
mpfehlung vom 28. März letzten Jahres die Bundesre-
ierung dazu aufgefordert, über ihre Aktivitäten, Planun-
en, aber auch über einen möglichen gesetzgeberischen
andlungsbedarf im Zusammenhang mit der RFID-
echnologie zu berichten. Die Beschlussempfehlung
nthält inhaltliche Vorgaben an die Bundesregierung, de-
en Umsetzung auch Gegenstand der Berichtsaufforde-
ung ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen,
er genannte Bericht wird in Kürze offiziell vorgelegt
nd muss dann diskutiert werden. Ihr Antrag greift daher
em in der Beschlussempfehlung vorgezeichneten Ver-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008 14821
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fahren vor und kommt insoweit zur Unzeit. Auch eine
Selbstverpflichtung ist im Moment weder abschließend
vereinbart noch endgültig gescheitert. Auch hier sollten
wir zuwarten. Dabei betone ich, dass eine Selbstver-
pflichtung nur dann eine wirksame Selbstregulierung
darstellt, wenn sie Aussagen zu Transparenz, Kenn-
zeichnung, Verzicht auf heimliche Profilbildung, Daten-
sicherheit, Deaktivierung und Datensparsamkeit trifft.
Gleichzeitig müssen wirksame Sanktionsmechanismen
vorgesehen sein.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Politik die
Einführung und Nutzung der neuen RFID-Technologie
sehr eng und gut begleitet. Die Wirtschaft muss ihre Ver-
antwortung im Rahmen des Prozesses – etwa durch eine
funktionierende Selbstverpflichtung – mit erfüllen. Ich
bin mir sicher, dass wir alle der neuen Technologie eine
Chance geben wollen, aber wir gleichzeitig den guten
und gehobenen Datenschutzstandard, den wir in
Deutschland haben, auch bei neuen Technologien ver-
wirklicht sehen wollen.
Gisela Piltz (FDP): Spätestens seit der Einführung
der neuen Reisepässe im Jahr 2005, die seit November
2007 auch mit gespeicherten Fingerabdrücken ausgege-
ben werden, kennt sie jeder: Radio-Frequency-ldentifi-
cation-Chips, kurz: RFID-Chips, kleine Funkchips, die
dabei sind, die Welt zu erobern, und auf denen man
auch, wie im Falle der Reisepässe, Fingerabdrücke spei-
chern kann.
Jede Technologie hat ihren Nutzen. RFID-Chips kön-
nen in Unternehmen für mehr Transparenz und für einen
höheren Automatisierungsgrad sorgen. So setzt bei-
spielsweise gerade die Logistikbranche immer mehr
RFID-Chips ein. Der Weg von Produkten kann vom Her-
steller bis zum Verkaufsregal lückenlos nachvollzogen
werden, weil die RFID-Chips auf Paletten und Contai-
nern angebracht werden. Abläufe werden beschleunigt,
Lagerbestände reduziert und Kosten gesenkt. Und hört
es sich nicht zunächst toll an, dass ein Verschwinden von
Gepäck auf Flughäfen oder ein Verschicken an die fal-
sche Adresse vermieden werden könnte, wenn Koffer
mit einem RFID-Chip ausgestattet werden würden?
Neben den Vorteilen und Möglichkeiten, die RFID-
Systeme besitzen, um zum Beispiel das gerade genannte
„Kofferproblem“ zu lösen, gibt es aber auch Nachteile
und Gefahren. RFID ermöglicht es, Objekte eindeutig
und kontaktlos zu erkennen. Mit RFID-Systemen kön-
nen Personen überwacht werden und Bewegungsprofile
erstellt werden, ohne dass die Person es merkt.
Zugegebenermaßen muss jede Technologie die Mög-
lichkeit haben, sich weiterzuentwickeln. Und eine Ein-
schränkung durch Vorschriften in einem frühen Stadium
kann dazu führen, dass Anwendungspotenziale nicht
ausgeschöpft werden und guten Ideen der Boden unter
den Füßen weggezogen wird. Eine grenzenlose Entwick-
lungsmöglichkeit bei den RFID-Systemen darf jedoch
nicht dazu führen, dass wir den gläsernen Kunden, den
gläsernen Patienten oder den total gläsernen Bürger be-
kommen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbe-
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timmung darf nicht – um Kostensenkungen in Unter-
ehmen zu erreichen – dramatisch ausgehöhlt werden.
Viele Fragen und Belange hinsichtlich der Daten-
icherheit sind bei RFID-Systemen noch nicht abschlie-
end geklärt. Mehrfach haben wir auch schon in diesem
ause über dieses Problem diskutiert, zuletzt bei den
euen Reisepässen, die jetzt seit November letzten Jah-
es ausgegeben werden und wozu wir als FDP-Fraktion
uch Anträge eingebracht haben. Wir brauchen nun end-
ich einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser
euen Technologie, den Funkchips. Dies hat auch die
uropäische Kommission erkannt, die Empfehlungen
ür Datenschutzprinzipien auf RFID-Anwendungen
och in diesem Quartal erlassen möchte.
Wir als FDP-Bundestagsfraktion haben bereits einen
ntrag zur Sicherung des Datenschutzes bei Warenetiket-
erung mit RFID-Chips eingebracht, Drucksache 16/2673.
ort haben wir auch kritisiert, wie die Bundesregierung
it dem Thema umgeht. Schön, dass auch über ein Jahr
päter Bündnis 90/Die Grünen das Problem erkannt ha-
en.
Die Bundesregierung versucht schon seit längerem
rfolglos, der Wirtschaft eine Selbstverpflichtungserklä-
ung abzuringen, welche den Datenschutzerfordernissen
enügt. Heraus gekommen ist bisher eine Erklärung,
elche von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
ls „wischiwaschi“ und völlig unzureichend bezeichnet
ird. Und das mit Recht. Eine Selbstverpflichtungserklä-
ung muss geeignet sein, das Vertrauen in die Datensi-
herheit und Datensparsamkeit zu gewährleisten. Diese
nforderungen erfüllt die vorhandene Vorlage für eine
elbstverpflichtungserklärung nicht. Wir brauchen end-
ich einen echten Fortschritt bei diesem Thema, damit
iese aufstrebende Technik nicht durch Misstrauen ge-
remst wird.
Die Wirtschaft hat uns für unsere Forderungen kriti-
iert, weil sie das Problem selbst lösen wollte. Das hat
is heute offensichtlich nicht funktioniert. Im FDP-An-
rag haben wir daher gefordert, dass RFID-Chips nach
bergabe an den Verbraucher unwiderruflich deaktiviert
erden, es sei denn, der betroffene Verbraucher erklärt
twas anderes. Durch den Chip ausgelöste Kommunika-
ionsvorgänge müssen deutlich für die Betroffenen ge-
ennzeichnet werden. Es muss ein sicherer Schutz gegen
nbefugte Zugriffe erfolgen.
Es ist selbstverständlich, dass eine Selbstverpflich-
ung auch Sanktionsmechanismen vorsehen muss, da an-
onsten die Wirksamkeit nicht gewährleistet ist. Nun
uss sich auch die Bundesregierung bewegen: Ich for-
ere die Bundesregierung auf, sich jetzt ernsthaft mit
iesem Thema zu befassen, die Sorgen der Bürger ernst
u nehmen und endlich zu handeln.
Karin Binder (DIE LINKE): RFID ist eine Zukunfts-
echnologie. Die Fraktion der Grünen stellt in ihrem An-
rag sehr richtig fest, dass die RFID-Technologie vor al-
em im Bereich der Logistik über große Potenziale
erfügt. Das ist nicht von der Hand zu weisen; denn
icht nur Logistiker, Bibliotheken und vor allem auch
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der Einzelhandel versprechen sich viel von der Technik
mit den Funkchips und haben wie die Metro-Gruppe mit
dem „Future-Store“ teils umfassende Versuche gestartet.
Wie jede neue Technologie bergen die meist nicht
sichtbaren RFID-Chips auch Risiken in sich. Die Chips
sind schon heute oft in Kundenkarten, auf Produktver-
packungen oder in Kleidungsstücken zu finden, – und
natürlich – das haben wir schon oft kritisiert – in den
neuen Reisepässen. Der Verbraucher wird damit zum
Dauersender seiner eigenen Informationen, ohne genau
zu wissen, mit welchen weiteren Informationen die Da-
ten verknüpft werden und was eigentlich genau mit den
Informationen geschieht. RFID entmündigt die Verbrau-
cher damit und setzt sie Risiken aus.
Der unbemerkte RFID-Chip im Kragensaum lässt es
zu, dass Bewegungsprofile der Kundinnen und Kunden
erstellt werden. Der Chip in der Kundenkarte kann Infor-
mationen über das Konsumverhalten speichern oder wel-
chen Weg durch die Regalreihen der Kunde nimmt.
Diese Daten können mit anderen Daten verknüpft wer-
den: mit Gesundheitsdaten, Bankdaten, Arbeitszeitkon-
ten. Es sind Bewegungsprofile möglich, die mehr erlau-
ben als zielpersonenorientierte Werbung.
Wo Daten erst einmal anfallen, werden sie später auch
für andere Zwecke genutzt. Das lehrt die Erfahrung. Wer
garantiert denn, dass die per RFID-Chip ermittelte
Menge der gekauften Weinflaschen oder Schokoriegel
nicht Einfluss auf die Berechnungen von Versicherungs-
beiträgen hat – nach dem Motto: Wer zu viel nascht,
zahlt mehr für die Zahnbehandlungszusatzversicherung.
Wer kann denn ausschließen, dass die Auswertung des
Konsumverhaltens eines Verbrauchers/einer Verbrauche-
rin missbraucht wird für die Berechnung von Zinssätzen
bei Ratenkrediten oder für die individuelle Preiskalkula-
tion? Niemand kann das ausschließen; denn diese Preis-
diskriminierung ist ja gerade der Gegenstand der Feld-
versuche, die der Einzelhandel durchführt.
Aus diesen Gründen stimme ich der Forderung der
Grünen zu, die in ihrem Antrag einen wirkungsvollen
Schutz der Verbraucher vor den Risiken der RFID-Tech-
nologie fordern. Was jedoch nicht funktionieren wird, ist
einmal mehr die Idee, dass die Wirtschaft diesen Schutz
selbst gewährleisten soll, indem sie eine Selbstverpflich-
tungserklärung abgibt. Die Selbstverpflichtung der Ban-
ken, das Girokonto für jedermann anzubieten, ist das
Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Die Selbst-
verpflichtung der Wirtschaft, genügend Lehrstellen an-
zubieten, wird regelmäßig gebrochen. Freiwillige CO2-
Reduktion: Gescheitert. Mein Vertrauen in Selbstver-
pflichtung und Selbstbeschränkung hält sich also nach-
vollziehbar in Grenzen.
Wir brauchen stattdessen eine gesetzlich verpflich-
tende Beschränkung des Einsatzes von RFID-Technik
im Endkundenbereich statt freiwilliger Lösungen. Nur
das gewährt den nötigen Schutz vor Missbrauch. Dafür
jedoch brauchen wir eine generelle Modernisierung des
Bundesdatenschutzgesetzes, das für Transparenz sorgt,
damit die Kunden wissen, welche Daten gespeichert
werden, mit welchen Datenbanken eine Verknüpfung
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tattfindet und was genau mit den Daten geschieht. Wir
rauchen dazu einen Arbeitnehmerdatenschutz, der aus-
chließt, dass Beschäftigte per RFID-Chip ausspioniert
erden. Und es muss nicht nur gewährleistet sein, dass
ie Verbraucher auch weiterhin anonym einkaufen kön-
en. Es muss die Regel sein!
Deshalb geht der Antrag der Grünen an der entschei-
enden Stelle leider nicht weit genug und versagt aus-
erechnet beim Verbraucherschutz. Im Interesse der Ver-
raucher sagt Die Linke daher: Stoppt RFID.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Der Einsatz der RFID-Technologie schreitet im-
er weiter voran. Wir sehen die Potenziale dieser Zu-
unftstechnologie, verschließen aber gleichzeitig nicht
ie Augen vor den Risiken für die Endverbraucher. Wir
ehen die Verantwortung der Politik, die Anwendung der
FID-Technologie nicht ausschließlich dem Markt und
er Wirtschaft zu überlassen. Die Politik muss Standards
ür Datenschutz und Verbraucherschutz setzen, wir for-
ern eine transparente Debatte über Chancen und Risi-
en dieser neuen Technologie.
Die ethischen Grenzen beim Einsatz der RFID-Tech-
ologie müssen gesetzt werden. Es ist nicht Science-
iction, sondern konkrete Überlegung der britischen Re-
ierung, verurteilten Straftätern RFID-Chips zu implan-
ieren, um so die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.
ir ziehen hier klar die Grenze: Chips zur Überwachung
on Menschen zu implantieren, ist mit der Menschen-
ürde nicht vereinbar.
Und – lassen Sie mich auch das gleich zu Beginn an-
prechen – wir lehnen die Speicherung von biometri-
chen Fingerabdrücken im Personalausweis ab. Hier
ird die gesamte Bevölkerung ab dem 16. Lebensjahr
rkennungsdienstlich behandelt. Aus dem Identifika-
ionsinstrument Ausweis wird so schleichend ein Über-
achungsinstrument. Wir sind nicht grundsätzlich gegen
en Chip im Ausweis, aber auch hier gilt ähnlich wie bei
er Gesundheitskarte: Die Bürgerinnen und Bürger müs-
en über ihre Daten selbst bestimmen. Zusätzliche Funk-
ionen im gesetzlich vorgeschriebenen Personalausweis
ie elektronische Signatur zur Teilnahme am E-Govern-
ent oder zur Identifikation bei Onlinegeschäften dürfen
ur mit Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger auf
reiwilliger Basis aufgenommen werden.
Unser Hauptkritikpunkt richtet sich aber gegen den
insatz von RFID-Chips im Einzelhandel. Wir fordern
ier eine verbindliche und verlässliche Selbstverpflich-
ung der Wirtschaft zur Einhaltung von Datenschutz-
nd Verbraucherschutzstandards. Wir bringen hier einen
ntrag in das Parlament ein, weil wir das deutliche Si-
nal senden wollen: Die Zeit für eine Selbstverpflich-
ung läuft ab. Eine technologiebezogene gesetzliche Re-
elung wird erforderlich, wenn die Wirtschaft jetzt nicht
andelt. Die Untätigkeit der Bundesregierung hat hier
ur Folge, dass eine Zukunftstechnologie nicht den
urchbruch erzielen wird, weil die erforderliche Akzep-
anz der Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Schutz
er persönlichen Sphäre nicht erlangt werden kann.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008 14823
(A) )
(B) )
Lassen Sie mich unsere wesentlichen Kritikpunkte
noch einmal erläutern: Durch die mögliche Verknüpfung
von Warendaten mit Kundendaten zum Beispiel über
Kundenkarten können detaillierte individuelle Verhal-
tens- und Konsumprofile erstellt werden. Für die Daten
auf den RFID-Chips, die auf den Waren angebracht sind,
gibt es keine Löschungspflicht, das Bundesdatenschutz-
gesetz findet keine Anwendung, weil es nicht um perso-
nenbezogene Daten geht. Durch die eindeutige Serien-
nummer des Chips kann aber jeder Gegenstand eindeutig
identifiziert werden. Wenn die Chips beim Verlassen des
Ladens nicht deaktiviert werden, tragen wir diese Wa-
reninformation mit uns herum. Der Chip im Anzug oder
der Hose kann kontaktlos ausgelesen und der Kunde an-
hand des identifizierten Produkts etwa nach teuren oder
billigen Produkten „klassifiziert“ werden. Genau ein sol-
ches Verfahren hat sich kürzlich IBM patentieren lassen,
um so passend für die Kunden bestimmte Produkte zu
bewerben. Nach Medienberichten gehen die Überlegun-
gen sogar so weit, den als „besonders kaufkräftig“ iden-
tifizierten Kundinnen und Kunden besonders günstige
Angebote zu offerieren. Die weniger Kaufkräftigen ge-
hen dabei leer aus.
Das Forschungsinstitut für Rationalisierung, FIR, an
der RWTH in Aachen hat zwei Studien zum Thema
RFID durchgeführt. Auch diese Studien kommen zu
dem Ergebnis: „Die Konsumenten fordern eindeutig, die
Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten.“
Im Auftrag der Bundesregierung wird gemeinsam mit
der Wirtschaft das Forschungsvorhaben „Trusted-RFID“
gefördert. Ich sage hier für meine Fraktion ganz deut-
lich: Wir sind für ein Datenschutzgütesiegel auch für die
Anwendung der RFID-Technologie. Aber mit der jetzt
geplanten Mogelpackung werden Sie nicht durchkommen.
Ein Konsortium von Produzenten und Anwendern der
RFID-Chips mit Firmen wie Galeria Kaufhof oder X-ident
technology GmbH und der Fraunhofer-Gesellschaft und
der TÜV Informationstechnik GmbH will geeignete Kri-
terien für ein Datenschutzsiegel „geprüfte Datensicher-
heit bei der Anwendung von RFID-Technologie“ entwi-
ckeln. Ein Datenschutzsiegel von der Wirtschaft für die
Wirtschaft ohne Beteiligung des Bundesdatenschutzbe-
auftragten und ohne Beteiligung der Verbraucherschutz-
verbände wird keine Akzeptanz finden.
Wo Datenschutz drauf steht, muss auch Datenschutz
drin sein. Die Mindeststandards sind in unserem Antrag
benannt: Wir erwarten eine Selbstverpflichtung der
Wirtschaft, die durch unabhängige Stellen überprüft
wird, einklagbar ist und mit Sanktionen, die wehtun, ver-
bunden sind. RFID-Chips müssen deutlich sichtbar ge-
kennzeichnet sein, und es muss eine endgültige Deakti-
vierung der RFID-Chips an den Kassen der Geschäfte
erfolgen. Konsumprofile dürfen nur aufgrund einer Opt-
in-Einwilligung der Kundinnen und Kunden erstellt wer-
den. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auch auf
europäischer Ebene für verbindliche Standards bei der
Anwendung der RFID-Chips im Einzelhandel einzuset-
zen.
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Gert Winkelmeier (fraktionslos): Für manche mag
s eine verlockende Vorstellung sein: Das Auto meldet
ich beim Besitzer und zeigt, dass es gerne in die Werk-
tatt möchte. Andere wiederum finden den Gedanken
eizvoll, sich selbst keinen Kopf mehr um den alltägli-
hen Lebensmitteleinkauf machen zu müssen: Ihr Kühl-
chrank erstellt den Einkaufsplan.
Es geht schon eine gewisse Faszination aus vom „In-
ernet der Dinge“. Da finden Waren selbstständig ihren
eg und können sogar noch miteinander kommunizie-
en.
Doch die Risiken überschatten immer noch die Chan-
en! So lange diese Risiken nicht wirkungsvoll ausge-
chlossen werden können, sollte die RFID-Technologie
o eingeschränkt wie möglich genutzt werden. Sonst ha-
en wir bald den gläsernen Menschen – ohne dass die
atenschutzgesetzgebung darauf reagiert hat.
Ein modernes, auf informationelle Selbstbestimmung
usgerichtetes Datenschutzgesetz halte ich für die Kern-
orderung, damit die Menschen vor den Gefahren neuer
echnologien – wie zum Beispiel der RFID-Technolo-
ie – so weit wie möglich bewahrt werden. In diesem
usammenhang halte ich die Forderung nach einer
elbstverpflichtung der Wirtschaft, wie es die Grünen
nd vor einiger Zeit auch die FDP forderten, für eine
ebenforderung. Es ist eine abenteuerliche Vorstellung,
ass sich dadurch der gläserne Mensch verhindern lässt.
olche Selbstverpflichtungen, sollten sie ausgehandelt
orden sein, wurden selten eingehalten. Oder sie kom-
en gar nicht erst zustande.
Es wurde ja bereits einmal versucht, für die Nutzung
on RFID-Chips eine Selbstverpflichtungserklärung zu
ormulieren. Die Verbraucherschützer bezeichneten sie
amals als „wischiwaschi“ und längst nicht ausreichend.
arum sollte bei einem erneuten Versuch etwas anderes
erauskommen? Ganz davon zu schweigen, dass die
rünen in ihrem Antrag eine Frist bis Frühjahr 2008 an-
eilen; das wird nie und nimmer funktionieren und ist
ir zu blauäugig.
Datenschützer fordern – europaweit – verbindliche
egelungen für den hochsensiblen Bereich der RFID-
hips. Um den Datenschutz zu gewährleisten, treten sie
n einzelnen Fällen auch für eigene Gesetze ein, wie der
uropäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx dies
m Dezember forderte. Eine der größten Gefahren für die
nformationelle Selbstbestimmung ist, dass gewonnene
aten vernetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Die
dee, dass sich in Zukunft mein Status in der Kranken-
asse ändern könnte, weil mein Kühlschrank weit häufi-
er Sahne als Magerquark bestellt, erweckt Vieles, aber
icherlich kein Vertrauen. Solche Vorgänge müssen
wie auch die heimlichen Überwachungsmaßnahmen
on Personen durch diese Technologie – unter Strafe ge-
tellt werden, wie es der Bundesdatenschutzbeauftragte
nlässlich einer Konferenz im vergangenen Juni for-
erte.
Das kann eine Selbstverpflichtung nicht leisten. Des-
alb brauchen wir ein modernes, auf informationelle
elbstbestimmung ausgerichtetes Datenschutzgesetz.
14824 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008
(A) (C)
(B) )
Solange wir ein solches Gesetz nicht haben, gibt es
auch keine durch den Verbraucher einklagbaren Rechte.
Daher sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Einsatz
von RFID-Chips weitestgehend vermieden werden,
sonst sind wir alle bald gläsern.
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Ge-
schäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt:
Moderne Agrartechniken und Produktionsmethoden –
ökonomische und ökologische Potenziale
1. Bericht: Alternative Kulturpflanzen und Anbauver-
fahren
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Wahlkreiskommission für die 16. Wahlpe-
riode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundes-
wahlgesetz
– Drucksachen 16/4300, 16/6702 Nr. 1 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Ergänzender Bericht der Wahlkreiskommission für die
16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3
Bundeswahlgesetz
– Drucksachen 16/6286, 16/6702 Nr. 2 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 25 Titel 893 01
– Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz –
– Drucksachen 16/7448, 16/7573 Nr. 8 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 632 11
– Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unter-
kunft und Heizung (KdU) –
– Drucksachen 16/7449, 16/7573 Nr. 9 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 681 12
– Arbeitslosengeld II –
– Drucksachen 16/7450, 16/7573 Nr. 10 –
(D
– Drucksache 16/3217 –
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt:
Moderne Agrartechniken und Produktionsmethoden –
ökonomische und ökologische Potenziale
2. Bericht: Precision Agriculture
– Drucksache 16/3218 –
Ausschuss für Arbeit und Soziales
– Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech-
nungshofes
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über
die Umsetzung und Weiterentwicklung der Organisa-
tionsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversiche-
rung
– Drucksache 16/6147 –
Ausschuss für Gesundheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gutachten 2007 des Sachverständigenrates zur Begut-
achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen ei-
ner zielorientierten Gesundheitsversorgung
– Drucksachen 16/6339, 16/6840 Nr. 1 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gutachten 2005 des Sachverständigenrates zur Begut-
achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Koordination und Qualität im Gesundheitswesen
– Drucksache 15/5670 –
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht zur Realisierung der Ziele des Bologna-
Prozesses
– Drucksache 16/5252 –
140. Sitzung
Berlin, Freitag, den 25. Januar 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6