Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14581
(A) )
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tagen“) – werden durch die gestiegene Nachfrage nachNešković, Wolfgang DIE LINKE 23.01.2008
Zu Frage 2:
Flächen mit Agroforstsystemen – ebenso wie Flächen
mit schnellwachsenden Baumarten („Kurzumtriebsplan-
Merz, Friedrich CDU/CSU 23.01.2008
Mücke, Jan FDP 23.01.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 23.01.2008*
Barnett, Doris SPD 23.01.2008*
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 23.01.2008
Caspers-Merk, Marion SPD 23.01.2008
Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 23.01.2008
Deittert, Hubert CDU/CSU 23.01.2008*
Duin, Garrelt SPD 23.01.2008
Dzembritzki, Detlef SPD 23.01.2008*
Ernst, Klaus DIE LINKE 23.01.2008
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 23.01.2008*
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 23.01.2008
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 23.01.2008
Heynemann, Bernd CDU/CSU 23.01.2008
Höfer, Gerd SPD 23.01.2008*
Hörster, Joachim CDU/CSU 23.01.2008*
Dr. h. c. Kastner,
Susanne
SPD 23.01.2008
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 23.01.2008*
Knoche, Monika DIE LINKE 23.01.2008
Krummacher, Johann-
Henrich
CDU/CSU 23.01.2008
Kurth (Quedlinburg),
Undine
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.01.2008
Dr. Lauterbach, Karl SPD 23.01.2008
Lehn, Waltraud SPD 23.01.2008
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 23.01.2008*
Lintner, Eduard CDU/CSU 23.01.2008*
Lips, Patricia CDU/CSU 23.01.2008
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Fragen 2
nd 3):
Welche Änderungen im Bundeswaldgesetz plant die Bun-
desregierung zur Erleichterung von Agroforstsystemen, und
wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?
Wie viel Prozent der Waldfläche entwickelt sich aktuell
natürlich, und wie viel müsste aus der aktuellen Produktion
herausgenommen werden, um der „Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt“ (Kabinettsbeschluss vom 7. November
2007) zu entsprechen?
itzsche, Henry fraktionslos 23.01.2008
ouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.01.2008
oß, Joachim SPD 23.01.2008
iester, Walter SPD 23.01.2008*
oth (Heringen),
Michael
SPD 23.01.2008
chily, Otto SPD 23.01.2008
r. Schui, Herbert DIE LINKE 23.01.2008
r. Schwall-Düren,
Angelica
SPD 23.01.2008
trothmann, Lena CDU/CSU 23.01.2008
euchner, Jella SPD 23.01.2008
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.01.2008
lrich, Alexander DIE LINKE 23.01.2008*
r. Wodarg, Wolfgang SPD 23.01.2008*
apf, Uta SPD 23.01.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
14582 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
Bioenergieträgern künftig an Bedeutung gewinnen. Die
rechtliche Einordnung von Agroforstsystemen und Kurz-
umtriebsplantagen ist nicht eindeutig. Sie können derzeit
sowohl der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch der
Waldfläche zugeordnet werden – mit jeweils unter-
schiedlichen Rechtsfolgen, zum Beispiel für eine spätere
Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung.
Um der wachsenden Bedeutung dieser Systeme für
den Anbau nachwachsender Rohstoffe gerecht zu werden,
ist geplant, diese vom Geltungsbereich des Bundeswald-
gesetzes auszunehmen. Diese Ausgrenzung der Kurzum-
triebsplantagen und der Agroforstsysteme vom Waldbe-
griff dient der Klarstellung und damit der erforderlichen
Rechtseinheit und Rechtssicherheit. Mit der Zuleitung
einer entsprechenden Gesetzesvorlage an den Deutschen
Bundestag ist für das erste Halbjahr 2008 zu rechnen.
Zu Frage 3:
Exakte Zahlen dazu, wie viel Prozent der Waldfläche
sich derzeit natürlich entwickeln und wie viel demnach
aus der aktuellen Produktion genommen werden müsste,
um das in der Nationalen Strategie zur Biologischen
Vielfalt genannte Ziel von 5 Prozent Waldflächenanteil
mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 zu erreichen,
liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Grund da-
für ist insbesondere, dass die in den hierfür zuständigen
Bundesländern vorliegenden Zahlen aufgrund unter-
schiedlicher Definitionen und Schutzkategorien nicht
ohne weiteres vergleichbar sind. Anhaltspunkte dazu,
wie viel Prozent der Waldfläche sich derzeit natürlich
entwickeln, können die folgenden Sachverhalte bieten:
– In Deutschland unterliegt aktuell rund l Prozent der
Waldfläche (circa 120 000 Hektar) einem strengen
Nutzungsverbot. In diese Kategorie fallen zum Bei-
spiel die Kernzonen der Nationalparke und Biosphä-
renreservate sowie Naturwaldreservate.
– In Nationalparken besteht bereits heute das Ziel, die
sogenannten Kernzonen sukzessive zu erweitern und
künftig mehr als drei Viertel der Nationalparkflächen
einer natürlichen Entwicklung zu überlassen.
– Daneben trägt die Bundesregierung mit der Siche-
rung des Nationalen Naturerbes zur Zielerreichung
bei.
Insgesamt 125 000 Hektar naturschutzfachlich wert-
volle Flächen des Bundes – circa zwei Drittel hiervon
Waldflächen – werden den Ländern, Naturschutzver-
bänden und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
(DBU) zur langfristigen Sicherung für den Natur-
schutz angeboten. Es wird davon ausgegangen, dass
ein erheblicher Teil hiervon langfristig der natürli-
chen Entwicklung überlassen wird.
– Mindestens fünf Prozent der Forstbetriebsfläche vom
Forest Stewardship Council (FSC) zertifizierten Bun-
des- und Landeswald sowie von Forstbetrieben im
größeren Körperschaftswald (ab l 000 Hektar) sind
als Referenzflächen aus der Bewirtschaftung ausge-
nommen.
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Daneben neigen derzeit viele Kleinprivatwaldbesitzer
dazu, ihren Wald einer natürlichen Entwicklung zu
überlassen.
Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der
uffassung, dass das oben genannte Ziel der Nationalen
trategie zur biologischen Vielfalt bis 2020 erreicht wer-
en kann.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Frage 4):
Inwieweit trifft die Schilderung des früheren Bundeswehr-
Fallschirmjägers Achim Wohlgethan in seinem Buch „Endsta-
tion Kabul“ zu, er habe in Afghanistan – unter anderem auf
Geheiß eines Bundeswehr-Majors des militärischen Nachrich-
tenwesens – mindestens 12-mal außerhalb des deutschen Ein-
satzgebiets operiert, er sei mit deutschen Fernspähern zur nie-
derländischen KCT-Spezialeinheit beordert worden, mit
denen er im August 2002 bei Kabul der ungeklärten Erschie-
ßung von 12 Afghanen beiwohnte und habe 2002 auf Veran-
lassung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in Kabul
zusammen mit uniformierten MAD- und deutschen Fernspäh-
soldaten gegen angebliche Waffenhändler und Labors in Ka-
bul aufgeklärt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesre-
gierung daraus, insbesondere um die räumlichen
Einsatzgrenzen der Bundeswehr in Afghanistan zu wahren so-
wie die Tätigkeit von MAD und militärischem Nachrichten-
wesen in die entsprechenden rechtlichen Grenzen zurückzu-
führen?
Der Staatssekretär des Bundesministeriums der Ver-
eidigung, Dr. Peter Wiehert, hat am 16. Januar 2008 den
erteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
ber die Ergebnisse der Untersuchung im Bundesminis-
erium der Verteidigung anlässlich der Veröffentlichung
es Buches „Endstation Kabul“ des Autors Achim
ohlgethan und seines Co-Autors Dirk Schultze münd-
ich unterrichtet. Im Rahmen dieser Unterrichtung wurde
uch zu Ihren Fragestellungen berichtet. Darüber hinaus
iegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine
eiteren Erkenntnisse vor. Im Nachgang zu dieser Sit-
ung wurde dieser Bericht dem Verteidigungsausschuss
es Deutschen Bundestages als auch dem Auswärtigen
usschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung
estellt.
Im Einzelnen: Zur Frage, ob Soldaten der Bundes-
ehr in Afghanistan im Jahr 2002 „mit Wissen ihrer
orgesetzten außerhalb des vorgeschriebenen Mandats-
ebietes operiert“ haben, hat das Bundesministerium der
erteidigung festgestellt: Der Einsatz deutscher ISAF-
räfte im Jahr 2002 erfolgte im Rahmen des damals gel-
enden Bundestagsmandates vom 22. Dezember 2001
Drucksache 14/7930 Ziffer 7; Fortschreibung Drucksa-
he 14/9246). Danach war das Einsatzgebiet entspre-
hend den Resolutionen des Sicherheitsrats der Verein-
en Nationen 1386 (2001) und 1413 (2002) auf Kabul
nd Umgebung – so hieß es im Mandat – begrenzt. Au-
erhalb von Kabul und Umgebung konnten die deut-
chen Kräfte nach den Regelungen des jeweils gültigen
undestagsmandates im weiteren Gebiet Afghanistans
ur Wahrnehmung des individuellen und kollektiven
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14583
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Selbstverteidigungsrechtes, des Nothilferechtes sowie
zum Zwecke des Zugangs und der Logistik mit der erfor-
derlichen Eigensicherung sowie für Abstimmungsge-
spräche eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet wurde
durch eine grafische Darstellung, die im Laufe des Jah-
res 2002 verändert wurde, konkretisiert. Deutsche Kräfte
wurden nur im Rahmen dieser Ausnahmeregelung auch
außerhalb von Kabul und Umgebung eingesetzt. Hervor-
zuheben sind hier mehrere Operationen aus dem Jahr
2002, die zur Sicherstellung der Force-Protection unter
anderem Patrouillentätigkeiten enthielten. Namentlich
sei hier die ISAF-Operation „Galaxy“ genannt, die im
Vorfeld der großen Ratsversammlung „Loya Jirga“ vom
10. bis 16. Juni 2002 durchgeführt wurde. Soweit sich
im Rahmen solcher Operationen deutsche Soldaten zum
Beispiel im Zuge von Patrouillentätigkeiten vorüberge-
hend außerhalb des damaligen Mandatsgebietes aufhiel-
ten, geschah dies zum Zwecke der Force-Protection und
mithin in Ausübung des mandatierten Selbstverteidi-
gungsrechts. Ein Fehlverhalten liegt hier nicht vor. Der
Autor schildert angebliche Einsätze, die er im Rahmen
der Zuordnung zu einer niederländischen Spezialeinheit
durchgeführt haben will. Tatsächlich befand sich die an-
gegebene niederländische Einheit in dem betreffenden
Zeitraum im Jahr 2002 im Operationsgebiet. Eine Zu-
sammenarbeit mit deutschen Kräften im Verantwortungs-
bereich der Kabul Multinationalen Brigade (KMNB) im
Rahmen des ISAF Einsatzes fand regelmäßig statt und
ist in keiner Weise fragwürdig oder gar zu beanstanden.
Der Autor schildert, während seines Aufenthaltes in Af-
ghanistan im Jahre 2002 einen unmittelbaren Auftrag
vom Militärischen Abschirmdienst erhalten zu haben.
Hierzu sei angemerkt, dass der MAD bis zur Änderung
des MAD-Gesetzes vom 8. März 2004 nicht im Ausland
eingesetzt werden durfte und auch nicht wurde. Ledig-
lich Soldaten mit MAD-Erfahrung wurden zum damali-
gen Zeitpunkt auf solchen militärischen Dienstposten
verwendet, die nachrichtendienstliche Kenntnisse erfor-
derten. Diese Soldaten waren jedoch nicht Angehörige
des MAD. Sie wurden von ihren Aufgaben im MAD ent-
bunden und der Truppe unterstellt. Dieses Verfahren
wurde der zuständigen Parlamentarischen Kontrollkom-
mission 1996 vorgestellt. Es wurde dort ausdrücklich ge-
billigt. Diese Soldaten hatten keine nachrichtendienstli-
chen Befugnisse und haben keine Aufträge für den MAD
erteilt. Ich gehe aber davon aus, dass im deutschen Kon-
tingent bekannt war, dass es sich um Soldaten mit MAD-
Hintergrund handelte. Dies wird zu dem Missverständ-
nis aufseiten des Autors geführt haben.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Fragen 5 und 6):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Potenzial zur Sen-
kung der CO2-Emissionen des Verkehrsbereichs durch Erhö-
hung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrsanteils, nachdem
die Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen
2025 (FE-Nr. 96.0857/2005) für die Zahl der Fahrradfahrten
und der Fußwege eine Abnahme von 5,7 bzw. 7,1 Prozent
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prognostiziert hat, was eine Reduzierung am Verkehrsauf-
kommen von 32 auf 29 Prozent und an der Verkehrsleistung
von 5,9 auf 4,7 Prozent zur Folge hätte, und wie lässt sich die
Prognose mit dem Ziel des Nationalen Radverkehrsplans der
Erhöhung des Radverkehrsanteils vereinbaren?
Inwieweit hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen
2025 ihre Aussage „Realistisch ist die Verringerung der Pkw-
Fahrten im Bereich bis 6 km um 30 Prozent“ in der Antwort
der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zwischenbilanz des Nationa-
len Radverkehrsplans 2002 bis 2012“ (Drucksache 16/5255)
aufrecht, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit,
zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs
zu ergreifen, um die Absenkung im Pkw-Bereich auch tat-
sächlich zu erreichen?
Im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 wurden für die
irekten CO2-Emissionen (der Kraftstoffe) die Emis-
ionsfaktoren angesetzt, die seit 2004 vom Umweltbun-
esamt verwendet werden. Sie belaufen sich: bei Otto-
raftstoff auf 3,135 kg CO2 pro Kraftstoff (bei einem
eizwert von 43,543 MJ pro kg Kraftstoff und einem
missionsfaktor von 72,0 g CO2/MJ) und bei Dieselkraft-
toff auf 3,179 kg CO2 pro kg Kraftstoff (42,960/74,0).
iese Faktoren sind – abgesehen von Verfeinerungen bei
hrer Berechnung – im Zeitablauf konstant und wurden
aher auch für das Jahr 2025 herangezogen.
Die Verkehrsprognose 2025 geht von einer Minderung
er direkten CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs von
0,2 Prozent aus. Daher wird derzeit keine Veranlassung
esehen, von den verkehrspolitischen Zielen der Bundes-
egierung abzuweichen. Dies betrifft auch den nationalen
adverkehrsplan. Unabhängig davon prüft die Bundes-
egierung, inwieweit im Rahmen der Mittelverwendung
us der Klimaschutzinitiative zum Beispiel Projekte zur
örderung des Fuß- und Radverkehrs gefördert werden
önnen.
nlage 5
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des
bgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Druck-
ache 16/7792, Fragen 7 und 8):
Wann hat der Germanische Lloyd beim Mehrzweckschiff
„Arkona“ die ersten Mängel an der Antriebsanlage festge-
stellt, und wie viele Wochen war das Schiff seitdem in Repa-
ratur bzw. nicht einsatzbereit in seiner Funktion als Notfall-
schlepper?
Wann und warum hat der Germanische Lloyd der „Ar-
kona“ die Klassifizierung entzogen?
u Frage 7:
Die „Arkona“ hatte im April 2006 erstmals Probleme
it den Podantrieben. Trotz Ausfalls eines Podantriebs
onnte die „Arkona“ ihren Aufgaben als Schadstoffun-
all- und Brandbekämpfungsschiff, Schifffahrtspolizei
nd Tonnenleger nachkommen. Das Schiff war insge-
amt 16 Wochen in Reparatur (Werftaufenthalte ein-
chließlich Wartezeiten auf freie Dockkapazität und
ehlende Ersatzteile) sowie weitere 31 Wochen einge-
chränkt in seiner Funktion als Notfallschlepper. Seit
em 18. Januar 2008 ist das Schiff nach erfolgreich ver-
14584 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
laufener Erprobung auf See wieder uneingeschränkt ein-
satzfähig.
Zu Frage 8:
Der Germanische Lloyd hat der „Arkona“ die Klassi-
fizierung nicht entzogen, sondern für die Dauer des Aus-
falls eines Podantriebs die Fahrterlaubnis für die Aufga-
ben Eisbrechen und Notschleppen eingeschränkt.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP)
(Drucksache 16/7792, Fragen 9 und 10):
Warum und in welchem Umfang hat die Bundesregierung
2007 für das Mehrzweckschiff „Arkona“ Ersatzbetriebsanla-
gen, Ersatzteile und Propeller gekauft?
Trifft in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Einsatzfähigkeit und
Effizienz der bundeseigenen Schiffe“ (Bundestagsdrucksa-
che 16/7084) die Aussage der Bundesregierung zu, dass die
Reparaturen der „Arkona“ in vollem Umfang vom Lieferan-
ten getragen werden und dass dies auch für sämtliche indirek-
ten Kosten (Dockung, Werftaufenthalt, Liegeplatzgebühr, Per-
sonal etc.) gilt, und wenn nicht, wie hoch sind diese indirekten
Kosten?
Zu Frage 9:
Die Ersatzteile und Propeller für die Antriebe der
„Arkona“ werden nicht in Serie gefertigt und unterliegen
längeren Lieferfristen. Nur mit umgehender Verfügbar-
keit dieser Ersatzteile kann bei möglichen Ausfällen der
Antriebe die volle Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs
schnell wiederhergestellt werden. Daher ist die Liefe-
rung dieser Ersatzteile separat beauftragt worden.
Zu Frage 10:
Die Aussage der Bundesregierung trifft zu.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des
Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache 16/7792,
Frage 11):
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die Firma
Schottel, die sowohl die „Arkona“ als auch die „Maria S. Me-
rian“ mit Podantrieben ausgerüstet hat, diese nicht mehr her-
stellt (siehe HANSA International Maritime Journal 10/2007),
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus
für diese beiden Schiffe?
Richtig ist, dass die Firma Schottel Podantriebe der
Größe, wie sie bei den Schiffen „Arkona“ und „Maria S.
Merian“ eingebaut wurden, nicht mehr bewirbt, vertreibt
oder ohne Auftrag produziert. Dieses ist der Bundesre-
gierung seit September 2007 bekannt. Gegenüber dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung hat Firma Schottel bekräftigt, auf Auftragsbasis
entsprechende Podantriebe fertigen zu können. Die tech-
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ische Wartung der Podantriebe einschließlich Ersatz-
eilbeschaffung ist für die nächsten Jahre gesichert.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des
bgeordneten Christian Ahrendt (FDP) (Drucksache
6/7792, Fragen 12 und 13):
Wie beeinträchtigt der Ausfall des Mehrzweckschiffes
„Arkona“ die Notfallvorsorge in der Ostsee?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der erneuten Ein-
satzfähigkeit der „Arkona“ (insbesondere in ihrer Funktion als
Notfallschlepper), und wie soll der Ausfall kompensiert wer-
den?
u Frage 12:
Nach dem Notschleppkonzept der Bundesregierung ist
er nördliche Teil der Kadetrinne als Einsatzbereich für
as Mehrzweckschiff „Arkona“ vorgesehen. Kurzfristige
usfälle (zum Beispiel Werftliegezeiten, Einsätze im
ahmen von Abkommen) werden durch Verlagerung von
nderen Schiffen (zum Beispiel Schlepper, Mehrzweck-
chiffe) in diesem Gebiet aufgefangen. Der Ausfall der
Arkona“ wurde nach dem Vorsorgekonzept der Wasser-
nd Schifffahrtsverwaltung kompensiert. Das Vorsorge-
onzept berücksichtigt von vornherein einen auch aus an-
eren, planbaren Gründen (zum Beispiel Werftaufent-
alte) bedingten vorübergehenden Ausfall eines der in
er Ostsee stationierten Gewässerschutzschiffe „Arkona“
der „Scharhörn“. In Havariefällen stehen jeweils das
weite Gewässerschutzschiff sowie drei fremdbereederte
otschlepper zur Verfügung. Somit ist auch bei Ausfall
ines Gewässerschutzschiffes ein schnelles Eingreifen
ei Havarien sichergestellt.
u Frage 13:
Die „Arkona“ ist nach erfolgter Reparatur und erfolg-
eich verlaufener Erprobung auf See seit dem 18. Januar
008 wieder uneingeschränkt einsatzfähig.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/7792, Frage 17):
Für welchen Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland
im Jahr 2020 setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der
Richtlinienerstellung derzeit bei der Europäischen Kommis-
sion in Brüssel ein?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres nationalen
lima- und Energieprogramms vom 23. und 24. August
007 anspruchsvolle Ziele bei erneuerbaren Energien für
as Jahr 2020 beschlossen. Die Bundesregierung geht
abei von einem Erneuerbaren-Anteil von 25 bis 30 Pro-
ent im Strombereich, 14 Prozent im Wärmebereich und
7 Prozent bei Biokraftstoffen aus. Diese Zielvorstellun-
en sind der Europäischen Kommission übermittelt wor-
en.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14585
(A) )
(B) )
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache 16/7792,
Frage 22):
Ist das Forschungsschiff „Maria S. Merian“, wie in der
Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Kleinen An-
frage der Fraktion der FDP (Drucksache 16/7084) in Aussicht
gestellt, in diesem Monat wieder einsatzbereit, und wann kann
es zur nächsten Forschungsfahrt ausfahren?
Nach Abschluss der Generalüberholung und Ab-
nahme der Podantriebe ist geplant, dass „Maria S. Me-
rian“ am 10. Februar 2008 Rostock verlässt, um am
19. Februar 2008 in Las Palmas den Forschungsbetrieb
wieder aufzunehmen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/7792, Fragen 23 und 24):
Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Kritik
aus Betroffenenkreisen an der nunmehr vorliegenden, mit den
anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmten „offiziel-
len“ deutschen Übersetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (siehe „UN-Kon-
vention: Übersetzung enthält eklatante Fehler“ in
www.kobinet-nachrichten.org vom 11. Januar 2008)?
Wie und mit welcher Verbindlichkeit will sich die Bundes-
regierung bei den weiteren Abstimmungen mit den Bundes-
ländern den Betroffenen- und Sprachsachverstand behinderter
Menschen, die zum Beispiel vom Deutschen Behindertenrat
legitimiert sind, einholen und deren Interpretationsvorschläge
achten?
Zu Frage 23:
Die Bundesregierung hat die Verbände behinderter
Menschen sowohl bei den Verhandlungen zum Über-
einkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen als auch bei den Arbeiten an der deutschen
Übersetzung eng eingebunden. Die deutsche Arbeits-
übersetzung des Bundesministeriums für Arbeit und So-
ziales wurde den Verbänden behinderter Menschen früh-
zeitig zur Verfügung gestellt, die sich dazu schriftlich
und mündlich gegenüber dem Ministerium äußerten. Am
5. Juli 2007 wurde auf einer Fachkonferenz des Deut-
schen Instituts für Menschenrechte mit Vertreterinnen
und Vertretern des Deutschen Behindertenrates über Fra-
gen der Übersetzung diskutiert. Die Anregungen des
Deutschen Behindertenrates hat das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales zusammen mit den Stellungnah-
men der Bundesländer und der Ressorts in die Verhand-
lungen mit den anderen deutschsprachigen Staaten bei
der Übersetzungskonferenz am 4. und 5. September
2007 eingebracht. Die Verhandlungen fanden gemäß der
Richtlinien des Auswärtigen Amtes für die Behandlung
völkerrechtlicher Verträge mit dem Ziel statt, eine ein-
heitliche deutsche Vertragssprache zu gewährleisten. Im
Verhandlungsprozess konnte zum Beispiel eine Einigung
auf die Übersetzung von „legal capacity“ mit „Rechts-
und Handlungsfähigkeit“ und die durchgehende Verwen-
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ung von „Menschen mit Behinderungen“ erreicht
erden, für die sich der Deutsche Behindertenrat ausge-
prochen hatte. Der nun vorliegende Text ist die abge-
timmte Sprachfassung von Deutschland, Österreich, der
chweiz und Liechtenstein und wird die Grundlage für
as Ratifizierungsverfahren sein, welches die Bundesre-
ierung derzeit vorbereitet. Die Kritik aus Betroffenen-
reisen, dass eklatante Übersetzungsfehler begangen
orden seien, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht
altbar. Die vorliegende deutsche Übersetzung basiert
uf den fundierten Fachkenntnissen aller Beteiligten. Sie
urde unter Berücksichtigung ihrer Interessen sowie des
erlaufs und der Zielstellung der Verhandlungen bei den
ereinten Nationen von den genannten Staaten ange-
ommen.
u Frage Nr. 24:
Der Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes wird von
er Bundesregierung entsprechend den Regelungen der
emeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
GGO) gefertigt. Eine frühzeitige Beteiligung der Fach-
reise, Verbände und Organisationen am Gesetzge-
ungsverfahren ist daher schon nach den Bestimmungen
es § 47 Abs. 3 GGO vorgesehen. In diesem Zusammen-
ang wird die Bundesregierung selbstverständlich die
nmerkungen und Anregungen der Behindertenver-
ände bei der Fertigung des Gesetzentwurfs prüfen.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken)
DIE LINKE) (Drucksache 16/7792, Fragen 27 und 28):
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass
aufgrund der Schaffung des neuen § 53 a des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II), Personen, die die Voraussetzun-
gen von § 53 a Abs. 1 SGB II, § 16 SGB III erfüllen und de-
nen in den letzten zwölf Monaten nach Vollendung ihres
58. Lebensjahres seitens des Leistungsträgers oder der Agen-
tur (Arbeitgeberservice) eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung angeboten wurde, auch weiterhin als arbeitslos
gelten, und ergibt sich für die Bundesregierung daraus die
Konsequenz, dass diejenigen, denen keine sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde, automatisch
nicht mehr als arbeitslos gelten und somit auch keine Förde-
rungsleistungen seitens des Leistungsträgers oder der Agentur
(Arbeitgeberservice) zusteht?
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass
Personen, welche die Voraussetzungen des § 53 a Abs. 2 SGB II
erfüllen und bereits vor dem 1. Januar 2008 das 59. Lebens-
jahr vollendet haben, als nicht arbeitslos gelten, und, wenn ja,
wie viele Personen wären nach Inkrafttreten des Siebten Ge-
setzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze ab dem 1. Januar 2008 von der Regelung im
neu geschaffenen § 53a Abs. 2 SGB II betroffen?
u Frage 27:
Es trifft zu, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige auch
ach Vollendung des 58. Lebensjahres und eines Leis-
ungsbezuges in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
on mindestens zwölf Monaten künftig als arbeitslos
elten, wenn ihnen in den vergangenen zwölf Monaten
hres Leistungsbezuges eine sozialversicherungspflich-
14586 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
tige Beschäftigung durch den Leistungsträger angeboten
wurde. Lediglich Personen, die seit Vollendung ihres
58. Lebensjahres und ab dem 1. Januar 2008 Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende von mindestens
zwölf Monaten bezogen haben, ohne ein Angebot einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten
zu haben, gelten nach § 53 a Abs. 2 SGB II für den je-
weiligen Leistungsbezug nicht als arbeitslos. Diese Per-
sonen haben jedoch weiterhin Anspruch auf Beratungs-
sowie Förderungsleistungen seitens des Leistungsträ-
gers. Dies wird nicht zuletzt durch die im Gesetzentwurf
vorgesehene Ergänzung in § 3 SGB II bekräftigt.
Zu Frage 28:
§ 53 a Abs. 2 trifft auch auf Personen zu, die vor dem
1. Januar 2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben. Al-
lerdings ist Voraussetzung, dass ein Leistungsbezug in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende von mindestens
zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2008 vorliegt. Daher
sind zum 1. Januar 2008 keine Personen von § 53 a
Abs. 2 betroffen. Erst ab dem 1. Januar 2009 können
Personen die nötigen Voraussetzungen dieser Regelung
erfüllen. Eine belastbare Abschätzung der Anzahl der
betroffenen Personen im Jahr 2009 ist nicht möglich, da
diese von der Art und dem Umfang des Angebotes so-
zialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die
Leistungsträger abhängt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des
Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Drucksache 16/7792,
Frage 32):
Stimmt die Bundesregierung der Aussage von Walter
Riester zu „Wenn jemand im fortgeschrittenen Alter erkennen
sollte, dass er nach der Pensionierung ganz sicher auf die
Grundsicherung von 660 Euro im Monat angewiesen ist, dann
macht es ökonomisch keinen Sinn, eine Riester-Rente abzu-
schließen.“ (Spiegel Online vom 17. Januar 2008)?
Der Aussage ist insoweit zuzustimmen, als die monat-
liche Leistung aus einer zusätzlichen Altersvorsorge mit
der Dauer der Ansparphase ansteigt. Dies gilt auch um-
gekehrt. Es ist deshalb von großer Bedeutung, dass mit
dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge möglichst
frühzeitig begonnen wird. Wer wenige Jahre vor Renten-
beginn über keine ausreichende Altersvorsorge verfügt,
kann dies in der noch zur Verfügung stehenden Zeit nur
unter Inkaufnahme hoher monatlicher bzw. jährlicher
Vorsorgeaufwendungen ausgleichen.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es kein gene-
relles, also vom individuellen Einzelfall unabhängiges
Grundsicherungsniveau in Höhe von 660 Euro gibt. Ob
man im Alter auf Leistungen der Grundsicherung im Al-
ter und bei Erwerbsminderung angewiesen ist, lässt sich
kaum voraussagen. Auch deshalb, weil ein Anspruch von
allen zur Verfügung stehenden Einkünften sowie dem
vorhandenen Vermögen abhängig ist. Ferner sind Ein-
kommen und Vermögen eines Ehegatten oder Lebens-
partners zur berücksichtigen.
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nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Heinz-Peter Haustein (FDP) (Druck-
ache 16/7792, Fragen 33 und 34):
Plant die Bundesregierung, um die nach bestehender
Rechtslage negativen Anreize für Geringverdiener zum Ab-
schluss einer Riester-Rente zu umgehen, eine Abschluss-
pflicht (Obligatorium) für die Riester-Rente einzuführen?
Wenn nur wenige Personen in die Problemlage kommen,
dass ihre private Vorsorge von der Grundsicherung voll aufge-
zehrt wird, warum stellt eine Teilanrechnung von 100 Euro
dann nach Ansicht der Bundesregierung ein so großes Pro-
blem dar?
u Frage 33:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Riester-
ente zur Pflicht zu machen. Grundsätzlich muss gelten:
in Obligatorium kann beim Aufbau einer zusätzlichen
ltersversorgung nur die Ultima Ratio sein. Es kommt
berhaupt nur in Betracht, wenn der freiwillige Aufbau
er Zusatzrente nicht funktioniert. Die aktuellen Zahlen
elegen aber das Gegenteil: Ende 2006 hatten rund
7,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
inen Betriebsrentenanspruch. Daneben wurden bis
eute über 10 Millionen private „Riester-Verträge“ abge-
chlossen.
u Frage Nr. 34:
Eine Begrenzung der Anrechnung von Alterseinkünf-
en aus einer privaten Altersvorsorge auf beispielsweise
00 Euro würde dazu führen, dass ältere Menschen, die
eben solchen Alterseinkünften auch Leistungen der
rundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung be-
iehen, ein verfügbares Einkommen erhalten, das um
00 Euro oberhalb des von der Sozialhife abzusichernden
nd von den Sozialhilfeträgern (Kommunen) zu finan-
ierenden soziokulturellen Existenzminimums liegt.
ies wäre gleichbedeutend mit einer Erhöhung der Be-
ürftigkeitsschwelle für ältere Menschen mit einer pri-
aten Altersvorsorge um 100 Euro. Die Zahl der Grund-
icherungsbezieher würde sich entsprechend erhöhen.
erner führt eine reduzierte Anrechnung von Altersein-
ünften aus privater Altersvorsorge zu Problemen bei
er Abgrenzung, welche Alterseinkünfte darunterfallen
nd welche nicht. Insbesondere ist nicht begründbar, wa-
um die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
ie in erheblichem Umfang auf vom Rentner geleiste-
en Beitragsanteilen beruht, in vollem Umfang anzu-
echnen ist, nicht aber Riester-Renten von Geringverdie-
ern, die während der Erwerbsphase mit bis zu 90 Prozent
teuerlich gefördert wurden. Deshalb wäre aus Gleich-
ehandlungsgründen, aber auch um eine offensichtliche
enachteiligung von Versicherten der gesetzlichen Ren-
enversicherung zu vermeiden, auch eine Einbeziehung
on gesetzlichen Renten in die verminderte Anrechnung
rforderlich. Damit würde die Zahl der Grundsiche-
ungsbezieher erheblich ansteigen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14587
(A) )
(B) )
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen der Ab-
geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/7792, Fragen 35 und 36):
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf
und den Stand des Verfassungsprozesses in Bolivien?
Wie bewertet die Bundesregierung die Autonomiebestre-
bungen in den reichen östlichen Provinzen Boliviens?
Zu Frage 35:
Die verfassungsgebende Versammlung in Bolivien
tagte 16 Monate, um das Wahlversprechen von Staats-
präsident Evo Morales der „Neugründung Boliviens“
durch Ausarbeitung einer neuen Verfassung umzusetzen.
Ziel der Regierung war es unter anderem, die Rechte der
indigenen Bevölkerungsgruppen stärker zu verankern,
Landbesitz zu begrenzen und dem Staat größere Ein-
flussmöglichkeiten in das Wirtschaftsgeschehen zu er-
möglichen. In den 16 Monaten konnten die Regierungs-
mehrheit und die Opposition keine Einigung erzielen.
Am 9. Dezember 2007 haben die Delegierten der Regie-
rungspartei „Movimiento al Socialismo“ in Abwesenheit
der Opposition mit ihrer absoluten Mehrheit einen Ver-
fassungsentwurf angenommen. Die im Einberufungsge-
setz vorgesehene Zweidrittelmehrheit der Delegierten
wurde jedoch nicht erreicht. Seit dem 7. Januar 2008 fin-
den neue Gespräche zwischen dem Präsidenten und
sämtlichen Präfekten der Provinzen statt. Die Bundes-
regierung hofft, dass die internen Auseinandersetzungen
friedlich verlaufen und zu einem von der breiten Mehr-
heit der Bevölkerung getragenen Ergebnis führen.
Zu Frage 36:
Zeitgleich zu den Wahlen zur verfassungsgebenden
Versammlung stimmte die Bevölkerung der vier östli-
chen Departements Boliviens Beni, Pando, Santa Cruz
und Tarija am 2. Juli 2006 in einem Referendum mehr-
heitlich für ihre regionale Autonomie. Dieses Ergebnis
wird von der bolivianischen Regierung akzeptiert, aller-
dings muss die verfassungsrechtliche Grundlage für die
Autonomie der Regionen im Rahmen der neuen Verfas-
sung erst geschaffen werden. Die aktuelle Verfassung
sieht die Möglichkeit zur regionalen Autonomie nicht
vor. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung
Boliviens auf dem Weg zu einer dezentralisierteren und
partizipativeren Verwaltungsstruktur.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen der Ab-
geordneten Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 16/7792, Fragen 37 und 38):
Was sind die Gründe für die aktuellen Verzögerungen bei
der Umsetzung der African Union/United Nations (AU/UN)-
Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID), die viele Menschen
das Leben kostet, und was hat die Bundesregierung innerhalb
der EU und der UN unternommen, um diese Verzögerungen
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zur vollständigen Umsetzung der UN-Resolution 1769 (2007)
zu minimieren?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung UNAMID
wirksamer als die AU-Vorgängermission AMIS werden, wenn
Staaten wie Norwegen und Schweden schon im Vorfeld ihre
Beiträge zurückziehen und auch die Bundesregierung ihre Zu-
sagen gemäß dem Bundestagsbeschluss vom 14. November
2007 noch nicht erfüllt hat?
u Frage 37:
Die gemeinsame Hybrid-Operation der Afrikanischen
nion und der Vereinten Nationen in Darfur UNAMID
at am 1. Januar 2008 planmäßig begonnen. Allerdings
eht der Aufwuchs der Mission nur langsam voran. Da-
ür gibt es eine Reihe von Gründen: Zum einen stehen
ie Vereinten Nationen vor enormen logistischen He-
ausforderungen, um vor Ort die Voraussetzungen für bis
u 26 000 Soldaten und Polizisten sowie Tausende von
ivilen Experten zu schaffen. Neben der Rekrutierung
er Soldaten und Polizisten müssen auch deren Ausstat-
ung und Verlegung organisiert werden. Dabei gibt es
nsbesondere Schwierigkeiten, die von der Mission drin-
end benötigten Hubschrauber bereitzustellen. Dies
äre schon unter normalen Umständen schwierig.
Besonders erschwert wird zum anderen die Situation
ei UNAMID aber dadurch, dass die sudanesische Re-
ierung bei vielen wichtigen Fragen nicht gut kooperiert.
ies gilt zum Beispiel bei der Verhandlung des Truppen-
tatuts, der Vergabe von Land für den Bau von Lagern
nd bei der Aufhebung des Nachflugverbots. Insbeson-
ere betrifft dies aber die Zusammensetzung der Truppe.
ie Regierung in Khartum weigert sich bisher, wichtige
ichtafrikanische Truppenkontingente zu akzeptieren.
m EU-Rahmen hat die Bundesregierung daher die
egierung in Khartum mehrmals zur besseren Zusam-
enarbeit mit UNAMID aufgerufen. Vom 18. bis
7. Dezember 2007 hat die Bundesregierung den Trup-
enaustausch eines gambischen und eines senegalesi-
chen Kontingents von insgesamt 800 AMIS-Soldaten in
arfur finanziert. Diese sind nun in UNAMID integriert.
udem hat die Bundesregierung den Vereinten Nationen
ngeboten, die Ausbildung von UNAMID-Polizeikon-
ingenten finanziell und personell zu unterstützen, um
eren anschließende Verlegung zu beschleunigen.
u Frage 38:
Die bereits genannten Probleme mit UNAMID berei-
en uns Sorgen. Dennoch kann UNAMID durchaus ef-
ektiver als die AMIS-Mission werden. Im Vergleich zu
MIS verfügt UNAMID zum Beispiel über eine gere-
elte Finanzierung, auch was die Soldzahlungen betrifft.
uch die Ausrüstung und die Ausbildung des Personals
st besser als bei AMIS. Die Kommandostrukturen sind
benfalls verbessert worden. Weitere Truppen sollen im
aufe des Jahres stationiert werden, so dass UNAMID
ann auch kräftemäßig umfassender sein wird. Norwe-
en und Schweden haben ihre Beiträge zurückgezogen,
eil sie von der sudanesischen Regierung nicht akzep-
iert wurden. Dies verzögert den Aufwuchs der Mission.
ir hoffen, dass die Vereinten Nationen und die Afrika-
ische Union die sudanesische Regierung in Khartum
azu bewegen können, zukünftig weitere nichtafrikani-
14588 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
sche Einheiten zu akzeptieren. Die Bundesregierung be-
müht sich weiterhin, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
und entsprechend den Entwicklungen vor Ort einen
personellen Beitrag zu UNAMID zu leisten. Die Bun-
desregierung steht mit den Vereinten Nationen in Kon-
takt hinsichtlich der Abstellung einzelner deutscher
Stabsoffiziere. Ein erster Offizier soll in wenigen Wo-
chen ins UNAMID-Hauptquartier verlegt werden. Zu-
dem wird die Möglichkeit zum Lufttransport von weite-
ren UNAMID-Einheiten geprüft. Hier bleibt die
Unsicherheit, dass der Sudan zunächst die entsprechen-
den Kontingente akzeptieren muss, bevor die Transport-
planungen beginnen können.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage der Abge-
ordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Drucksache 16/7792, Frage 39):
Für welche Bereiche wird die Bundesregierung die für
dieses Jahr angekündigten zusätzlichen 25 Millionen Euro für
Afghanistan (vergleiche Afghanistan-Konzept der Bundes-
regierung vom 5. September 2007) bereitstellen, und in wel-
cher Höhe werden diese Gelder verwendet werden?
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Haushaltsgesetz
2008 eine Erhöhung der für den Wiederaufbau in Afgha-
nistan im Vergleich zu 2007 zur Verfügung stehenden
Mittel um 40,7 Millionen Euro beschlossen und damit
die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung um
25 Millionen Euro noch einmal deutlich aufgestockt. Die
zusätzlichen Mittel werden in erster Linie einer deutli-
chen Stärkung unseres Engagements im Polizeibereich
zugutekommen. Hier wird der Mitteleinsatz von bisher
circa 12 Millionen Euro pro Jahr auf 35,7 Millionen
Euro im Jahr 2008 steigen, was einer Erhöhung um
23,7 Millionen Euro (also Verdreifachung!) allein für
diesen Bereich entspricht. Die restlichen 17 Millionen
Euro aus dieser Mittelerhöhung werden für zivile Auf-
bauprojekte im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanis-
tan umgesetzt. Die Bundesregierung ist entschlossen,
diese Gelder in voller Höhe zu verwenden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792,
Frage 40):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass gemäß den Unter-
richtungen des Deutschen Bundestages über die Zeiträume
1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004, 1. Juli 2004 bis 31. Dezember
2005, 1. Januar bis 31. Dezember 2006 (Drucksachen 15/4897,
16/2551, 16/6880) die strategische Überwachung internatio-
naler Telekommunikationsvorgänge stetig zunahm (bei Terro-
rismus: 18 624/35 810/462 432; bei Proliferation: 40 286/
160 719/885 771; bei Drogenhandel: 1 388/11 136/17 917),
jedoch in allen drei Bereichen sowohl die nachrichtendienstli-
che Relevanz der überwachten Nachrichten prozentual stark
abnahm (Terrorismus: 27/35/9; Proliferation: 511/996/424;
Drogenhandel: 27/8/4) wie auch die Relevanz bzw. Weitergabe
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für Strafverfolgungszwecke (Terrorismus: 5/1/0; Proliferation: 0/
2/3; Drogenhandel: 0/1/0) nun weit unter die Promillegrenze
sank, und welche organisatorischen oder gesetzgeberischen
Schlussfolgerungen hält die Bundesregierung angesichts die-
ses verschlechterten Verhältnisses zwischen Aufwand und
Rechtseingriffen gegenüber den Erkenntnissen daraus für ge-
boten?
Ihre Frage betrifft die sogenannte strategische Über-
achung internationaler Telekommunikationsverkehre
uf der Grundlage des Gesetzes zur Beschränkung des
rief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, kurz Art.-10-
esetz. Diese Überwachung findet mithilfe von Suchbe-
riffen statt, die bei der Bekämpfung von Terrorismus, der
erbreitung von Kriegswaffen oder des Drogenhandels
on erheblicher Bedeutung sind. Die verwendeten Such-
egriffe entsprechen lageangepasst den Erkenntnissen
er Bundesregierung über die weltweite Gefährdungs-
age. Verschiedene Prüf- und Filterverfahren stellen si-
her, dass Beeinträchtigungen des Fernmeldegeheimnis-
es auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Nicht
ewollte Erfassungen werden weitgehend automatisiert
elöscht, ohne dass es zu einer Einsichtnahme in die
elekommunikationsverkehre geschützter Teilnehmer
ommt. Der Anstieg der Zahlen der strategischen Tele-
ommunikationsüberwachung, wie in der Frage darge-
tellt, erklärt sich im Wesentlichen durch die großen
uantitativen und qualitativen Veränderungen in unserer
odernen Informations- und Telekommunikationswelt
n den letzten Jahren. Über 90 Prozent der erfassten Ver-
ehre sind beispielsweise „Spam“-Verkehre oder betref-
en anderes Massenaufkommen. Hinzu kommen neue
echnische Verfahren, um Telekommunikationsverkehre
eltweit durch verstärkten Zusammenschluss von zu
bermittelnden Daten noch effizienter abwickeln zu
önnen (sogenannter paketvermittelter Verkehr). Die
undesregierung sieht es als ständigen Auftrag an, die
achrichtendienstliche Relevanz der überwachten Tele-
onverkehre im Einklang mit dem Grundrechtsschutz zu
erbessern. In organisatorischer Hinsicht steht sie in
tändigem Dialog mit der G-10-Kommission. Anlass für
esetzgeberisches Tätigwerden sieht sie zurzeit nicht.
ie Bundesregierung ist gerne bereit, Einzelheiten im
uständigen Parlamentarischen Kontrollgremium zu be-
ntworten, dessen Mitglied Sie ja bekanntlich sind.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
ragen des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Fra-
en 41 und 42):
Treffen Medienberichte zu, wonach die im derzeit auf der
Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a des Grundgesetzes (GG)
in der Erarbeitung befindlichen Gesetze über die Befugnisse
des Bundeskriminalamtes zur Abwehr von Gefahren des in-
ternationalen Terrorismus vorgesehenen Maßnahmen zum
Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, zur Über-
wachung der Telekommunikation und zum heimlichen Zugriff
auf informationstechnische Systeme sich beim Vorliegen be-
stimmter Gefahren auch gegen solche Personen richten kön-
nen sollen, die in den §§ 53 und 53 a der Strafprozessordnung
(StPO) genannt sind, und soll dies auch schon bei einer ab-
strakten Gefahr gelten?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14589
(A) )
(B) )
Wann ist mit der Einbringung des derzeit auf der Grund-
lage von Art. l 73 Abs. 1 Nr. 9 a GG in der Erarbeitung be-
findlichen Gesetzes über die Befugnisse des Bundeskriminal-
amtes zur Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus in den Deutschen Bundestag zu rechnen, und in
welchen Punkten wird sich der Gesetzentwurf von dem im
Sommer 2007 bekannt gewordenen Entwurf (Stand 8. August
2007) absehbar unterscheiden?
Zu Frage 41:
Es trifft zu, dass der aktuell in der Ressortabstimmung
befindliche Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Ge-
fahren des internationalen Terrorismus durch das Bun-
deskriminalamt Regelungen zum Schutz zeugnisverwei-
gerungsberechtigter Personen und für bestimmte Fälle
Ausnahmen hiervon vorsieht. Da die Ressortabstimmung
insoweit noch nicht abgeschlossen ist, kann zu den Ein-
zelheiten derzeit noch keine Auskunft gegeben werden.
Zu Frage 42:
In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Entwurf
derzeit in der Ressortabstimmung befindet, sind verbind-
liche Aussagen weder hinsichtlich des Inhalts noch in
Bezug auf einen Einbringungstermin möglich.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
der Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE)
(Drucksache 16/7792, Fragen 43 und 44):
In welchen Dimensionen wird sich nach Auffassung der
Bundesregierung in den nächsten Jahren die zu erwartende
Nachfrage nach Personal im öffentlichen Dienst, insbesondere
auf Bundesebene, infolge der vorhandenen Altersstruktur be-
wegen, und beabsichtigt die Bundesregierung als Ersatz dafür
auch Beamte der Deutsche Telekom AG einzusetzen, wofür es
nach Agenturberichten in der Deutsche Telekom AG bereits
umfangreiche Vorbereitungen gibt?
Welche konkreten Vereinbarungen mit der Deutsche Tele-
kom AG hat die Bundesregierung bezüglich des Übergangs
von verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Deutsche Telekom AG in verschiedene Bereiche des öffentli-
chen Dienstes auf Bundesebene für den Zeitraum bis 2010 ge-
troffen, und in welcher Höhe soll die Finanzierung dieser Auf-
stockung des öffentlichen Dienstes in den einzelnen Jahren
bis 2010 erfolgen?
Zu Frage 43:
Die früher bei der Deutschen Bundespost tätigen Be-
amtinnen und Beamten werden nach Art. 143 b Abs. 3 des
Grundgesetzes unter Wahrung ihrer Rechtsstellung bei
den privatisierten Postnachfolgeunternehmen beschäf-
tigt. Mit dieser ausdrücklichen und bewussten Entschei-
dung des verfassungsändernden Gesetzgebers wurde die
Beschäftigungspflicht für diese Beamtinnen und Beam-
ten den Postnachfolgeunternehmen übertragen. Um der
besonderen Situation der Beamtinnen und Beamten in
einem privatisierten Unternehmen gerecht zu werden,
wurden darüber hinaus insbesondere mit dem Postperso-
nalrechtsgesetz eine Vielzahl erforderlicher Sonderrege-
lungen geschaffen, wie zu Beurlaubungs- und Zuwei-
sungsmöglichkeiten und zur Arbeitszeit. Aufgrund der
bestehenden Altersstruktur werden in der Bundesverwal-
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ung von 2008 bis 2011 insgesamt circa 7 580 Beamtin-
en und Beamte die gesetzliche Altersgrenze erreichen.
elche Stellen mit einem kw-Vermerk versehen sind
der nachbesetzt werden können, lässt sich nur im Ein-
elfall feststellen. Auch in der Bundesverwaltung gibt es
tellenabbaubereiche mit Personalüberhängen. Werden
reiwerdende Stellen nachbesetzt, stehen diese auch für
ie Besetzung mit Beamtinnen und Beamte der Deut-
chen Telekom AG offen, soweit sie die Anforderungen
n Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfül-
en.
u Frage 44:
Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im
ezember 2003 bzw. Januar 2004 mit den Postnachfol-
eunternehmen Deutsche Telekom AG, Deutsche Post
G und Deutsche Postbank AG jeweils eine Vereinba-
ung über die Übernahme von Beamtinnen und Beamten
die Bundesverwaltung getroffen. Die Postnachfolgeun-
rnehmen haben sich verpflichtet, im Rahmen von Stel-
nbesetzungsverfahren ausgewählte Beamtinnen und Be-
mte zunächst an die jeweilige Bundesbehörde für sechs
onate zur Erprobung ohne Erstattung von Personalkos-
en abzuordnen. Bei einer anschließenden Versetzung ist
in festgelegter Pauschalbetrag an den Bund zu zahlen.
as Bundesministerium der Finanzen hat sich in Umset-
ung der Vereinbarung bereit erklärt, im Haushaltsvoll-
ug unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 HG 2004
und der entsprechenden Regelungen in den Folgejah-
en) zusätzliche Planstellen zur Übernahme von bei den
ostnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und
eamten auszubringen. Die Planstellen werden durch
w-Vermerk auf drei Jahre befristet. Erforderlich ist die
erbindliche Erklärung der Ressorts, die übernommenen
eamtinnen und Beamten nach Wegfall der kw-Planstel-
en auf freie Planstellen zu übernehmen. Eine dauerhafte
ufstockung des Planstellenbestandes erfolgt nicht. Da-
eben wurden rechtliche Instrumente vorgesehen, wie
en Vorruhestand nach dem Gesetz zur Verbesserung der
ersonellen Struktur in den Unternehmen der Deutschen
undespost, die Altersteilzeit und die Sonderurlaubs-
öglichkeit mit Dienstbezügen, um den Übergang in ein
nderes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu fördern.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
es Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Drucksache 16/7792, Fragen 45 und 46):
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plä-
nen ein, das Europa-Hauptquartier der US-Streitkräfte nach
Wiesbaden-Erbenheim zu verlegen?
Welche Kosten werden dem deutschen Steuerzahler mit
der Verlegung des US-Hauptquartiers nach Wiesbaden-Erben-
heim entstehen?
u Frage 45:
Zunächst zur Klarstellung: Für das Gesamthauptquar-
ier der US-Streitkräfte in Europa (USEUCOM), das
14590 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
sich in Stuttgart befindet, gibt es keine Verlegungspläne.
Lediglich für das Hauptquartier der US-Heeresverbände
(US Army) in Europa (USAREUR) plant die US-Regie-
rung eine Verlegung von Heidelberg nach Wiesbaden.
Die US-Regierung befindet sich mitten in einer langwie-
rigen Revision ihres weltweiten Konzepts für Truppen-
standorte. Über mögliche Konsequenzen dieser Revision
innerhalb Deutschlands wird die Bundesregierung regel-
mäßig vorab unterrichtet. Gegen die aus US-Sicht struk-
turell und logistisch sinnvoll erscheinende Verlegung des
Hauptquartiers von USAREUR von Heidelberg nach
Wiesbaden hat die Bundesregierung keine Bedenken.
Die Bundesrepublik Deutschland wird ihren völkerrecht-
lichen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang nach-
kommen.
Zu Frage 46:
Auf der Grundlage der völkerrechtlichen Vereinba-
rungen trägt die Bundesrepublik Deutschland lediglich
die Kosten des Grunderwerbs, der zur Deckung des Lie-
genschaftsbedarfs der US-Streitkräfte in Deutschland
erforderlich ist. Die übrigen im Zuge der Verlegung
entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten der
Baumaßnahmen, liegen in der Finanzverantwortung der
US-Streitkräfte. Der Bund steht zurzeit noch in Verhand-
lungen mit dem Land Hessen als Eigentümer der von
den USA benötigten Flächen in Wiesbaden-Erbenheim.
Vor Abschluss dieser Verhandlungen kann noch keine
Aussage zur Höhe der Grunderwerbskosten getroffen
werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/7792, Frage 47):
Warum gelingt es nur völlig unzureichend, die Geldbußen,
die wegen Schwarzarbeit festgesetzt werden, auch einzutrei-
ben, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Schere
zwischen festgesetzten Geldbußen und den eingenommenen
Geldbußen zu schließen (Bericht des Bundesrechnungshofes
über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit)?
Die Aussage, Geldbußen würden nur völlig unzurei-
chend eingetrieben, kann nicht bestätigt werden. Der
Bundesrechnungshof hat die in einem Jahr festgesetzten
und im selben Zeitraum vom Bund vereinnahmten Geld-
bußen gegenübergestellt. Die Diskrepanz dieser Daten
beruht auf tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen
des Verfahrens nach Festsetzung der Geldbuße durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS).
Insbesondere kann sich eine Diskrepanz in folgenden
Fällen ergeben: Festsetzung, Rechtskraft und Zahlung
beziehen sich auf unterschiedliche Jahre, Zahlungser-
leichterungen (Stundung, Ratenzahlung) wurden bewil-
ligt und Vollstreckung war nur zum Teil erfolgreich.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Rechtsbehelfs-
verfahren das Verfahren an die Amtsgerichte abgegeben
wird, sofern dem Einspruch nicht abgeholfen wird. Wird
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er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor dem Ge-
icht nicht zurückgenommen und nicht vom Gericht ver-
orfen, fließen die vom Gericht festgesetzten Geldbu-
en aus Verfahren der FKS der Landeskasse zu. Eine
esonderte statistische Erfassung der von den Bundes-
ändern vereinnahmten Bußgelder aus Verfahren der
KS erfolgt nicht.
nlage 23
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Frage 48):
Ist es nach Meinung der Bundesregierung möglich, mit ei-
nem konsequenten Abzugsverbot für Aufwendungen (zum
Beispiel Betriebsverlagerungen), die im Zusammenhang mit
steuerfreien Einnahmen (zum Beispiel im Ausland erzielten
Einnahmen) entstehen, die Subventionierung von Arbeits-
platzverlagerung zu beenden?
Das geltende Steuerrecht enthält keine Regelungen,
ie die Verlagerung von Arbeitsplätzen in das Ausland
ördern oder subventionieren. Aufwendungen im Zusam-
enhang mit Betriebsverlagerungen werden im Grund-
atz nach dem Veranlassungszusammenhang abgegrenzt,
odass bereits jetzt nur die durch die inländische Be-
riebsstätte veranlassten Kosten in Deutschland als Be-
riebsausgabe abziehbar sind. Soweit Betriebe in das
usland verlagert und dabei Wirtschaftsgüter überführt
erden, findet nach geltendem Recht eine Besteuerung
er stillen Reserven vergleichbar einer Veräußerungs-
ewinnbesteuerung statt (so genannte „Entstrickung“).
ine Verschärfung des Betriebsausgabenabzugsverbots
zum Beispiel im Zusammenhang mit steuerfreien Di-
idenden aus dem Ausland – hätte nachteilige standort-
olitische Wirkungen. Konzernzentralen würden sich
ann überlegen, ob sie künftig ihren Sitz in Länder ver-
egen, die günstigere Regelungen für die Geltendma-
hung von Beteiligungsaufwendungen haben. Die Aus-
chüttungen werden dann nicht mehr an eine deutsche
uttergesellschaft geleistet, sondern fließen ins Ausland
b. Über die Reinvestition würde dann nicht mehr in
eutschland entschieden.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
er Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Fragen 49 und 50):
Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die positiven Auswirkungen von Subventionen auf
die Sicherung von Arbeitsplätzen in konkreten und belegba-
ren Fällen vor, und mit welchen Mitteln gewährleistet die
Bundesregierung, dass die Vergabe von Subventionen an die
langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen geknüpft ist?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,
um statt über den Abfluss von Subventionen auch über die
langfristige Wirkung von Subventionen informiert zu sein und
den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entsprechend fun-
diert Rechenschaft abzulegen?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14591
(A) )
(B) )
Zu Frage 49:
Im Mittelpunkt der finanz- und wirtschaftspolitischen
Strategie der Bundesregierung steht neben der Konsoli-
dierung der Staatsfinanzen die Förderung von Wachstum
und Beschäftigung. In diesem Rahmen trägt auch die
Subventionspolitik zu mehr Beschäftigung bei. Subven-
tionen können wirtschaftspolitisch sinnvoll sein – bei-
spielsweise dann, wenn sie beim Aufbau neuer Märkte
Anreize und Impulse geben. Dennoch bedürfen Subven-
tionen stets einer besonderen Rechtfertigung und einer
regelmäßigen Erfolgskontrolle. Bei einigen subventions-
politischen Maßnahmen, etwa bei solchen, die regional-
politischen Zielen dienen, sind die Auswirkungen auf
die Zahl der Arbeitsplätze direkter und einfacher mess-
bar als bei anderen Maßnahmen, zum Beispiel wenn
über die Förderung moderner Technologien die Erschlie-
ßung neuer Märkte unterstützt werden soll. Eine Reihe
von Subventionen verfolgt auch vorrangig andere – zum
Beispiel umwelt- oder verteilungspolitische – Ziele. Ein
konkreter Fall, in dem unmittelbare Auswirkungen auf
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen feststellbar
und auch belegt sind, ist die Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Bund und Länder führen hier gemeinsam eine wirksame,
transparente und aussagefähige Erfolgskontrolle durch.
Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft konnten zwi-
schen 2004 und 2006 rund 95 100 zusätzliche Dauerar-
beitsplätze geschaffen und rund 213 000 Dauerarbeits-
plätze gesichert werden. Im Rahmen der GRW besteht
eine Bindungsfrist bezüglich der Arbeitsplatzzusagen
von fünf Jahren nach Abschluss der Investition.
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung orientiert ihre Subventionspoli-
tik an Leitlinien, die der Erhöhung der Transparenz, des
Rechtfertigungsdrucks und der Steuerungsmöglichkeiten
dienen. Mit dem Beschluss dieser Leitlinien im März
2006 hat die Bundesregierung auch die Bedeutung von
Erfolgskontrollen hervorgehoben. Auf der Grundlage
von § 12 Abs. 2 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes
legt die Bundesregierung Bundestag und Bundesrat alle
zwei Jahre zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaus-
haltsplans einen Subventionsbericht („Bericht über die
Finanzhilfen des Bundes und die Steuervergünstigun-
gen“) vor. Der 21. Subventionsbericht, mit dem die Bun-
desregierung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt, die
Maßnahmen zum Subventionsabbau erläutert und ihre
Leitlinien für eine strenge und effiziente Subventions-
kontrolle darstellt, wurde im August 2007 dem Deut-
schen Bundestag vorgelegt. Der Subventionsbericht der
Bundesregierung schafft Transparenz, indem er nicht nur
über die zahlenmäßige Entwicklung der Subventionen
berichtet, sondern auch für jede einzelne Subvention
darlegt, inwieweit diese den Leitlinien der Bundesregie-
rung genügt. Insbesondere wird auch dargelegt, ob und
wie die Subventionen evaluiert werden.
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nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
en der Abgeordneten Ulla Lötzer (DIE LINKE)
Drucksache 16/7792, Fragen 51 und 52):
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Be-
schluss und zu den in der Öffentlichkeit geäußerten Gründen
des Nokia-Aufsichtsrates ein, das Werk in Bochum zu schlie-
ßen?
Mit welchen Zielen führt die Bundesregierung Gespräche
mit Nokia, und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Die Bundesregierung steht in Kontakt mit der Unter-
ehmensleitung von Nokia und dem Land Nordrhein-
estfalen. In Bezug auf die Gespräche wurde strikte
ertraulichkeit vereinbart. Um die Gespräche und deren
rgebnisse nicht zu gefährden, kann die Bundesregie-
ung zu Einzelheiten keine Angaben machen.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Frage 53):
Ist die Aussage eines namentlich nicht genannten Staatsse-
kretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
in Der Tagesspiegel vom 17. Januar 2008 „Die Bundesregie-
rung steht in ständigem Kontakt mit dem Unternehmen und
steht für intensive Gespräche zur Verfügung.“ so zu verstehen,
dass die Bundesregierung bereit ist, Nokia Subventionen für
den Erhalt des Standortes Bochum zu bezahlen, und, falls ja,
wie will die Bundesregierung diesmal sicherstellen, dass No-
kia den Standort nicht nur kurzfristig weiter betreibt, um die
Subventionen zu bekommen, sondern dauerhaft mit dem
Standort Bochum plant?
Am 18. Januar 2008 hat im Bundesministerium für
irtschaft und Technologie ein mehrstündiges Gespräch
nter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs,
artmut Schauerte, mit der Geschäftsleitung von Nokia
nd der nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerin,
hrista Theben, stattgefunden. Das Gespräch war der
normen Bedeutung der Thematik angemessen. Über
en Inhalt ist strikte Vertraulichkeit vereinbart worden.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
en der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin (DIE
INKE) (Drucksache 16/7792, Fragen 54 und 55):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei
der Verlagerung des Nokia-Standortes Bochum nach Rumä-
nien um eine gezielte Mitnahme von unterschiedlichen Sub-
ventionsarten auf EU-, Bundes- und Landesebene handelt,
wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Dr. Jürgen
Rüttgers öffentlich gemutmaßt hat?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um der
Standortkonkurrenz um Fördergelder innerhalb der EU entge-
genzuwirken?
14592 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
Zu Frage 54:
Standortentscheidungen fallen in die unternehmeri-
sche Entscheidungsfreiheit. Die Bundesregierung kann
nicht ausschließen, dass die Entscheidung der Firma
Nokia, den Standort nach Rumänien zu verlegen, von ru-
mänischen Subventionsangeboten beeinflusst ist. Die
Europäische Kommission hat öffentlich verlautbart, dass
Nokia für das Werk in Cluj keine Förderung aus den
Strukturfonds erhalten hat. Unklar ist allerdings noch,
inwiefern das Unternehmen indirekt von Vorbeitrittshil-
fen für Rumänien profitiert hat. Der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie, Hartmut Schauerte, hat Kommissarin
Hübner hierzu schriftlich um rasche Aufklärung gebe-
ten.
Zu Frage 55:
Der europäische Rechtsrahmen für die Förderung von
Unternehmensansiedlungen aus europäischen und natio-
nalen Mitteln enthält bereits einige Sicherungen gegen
die Förderungen von Standortverlagerungen innerhalb
der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird ge-
meinsam mit der Europäischen Kommission prüfen, ob
und ggf. wie diese Normen noch verschärft werden soll-
ten. Insbesondere wird mit der Europäischen Kommis-
sion zu diskutieren sein, ob das Genehmigungsverfahren
für die Förderung von Investitionsprojekten aus den eu-
ropäischen Strukturfonds geändert werden muss, um die
Kontrollmöglichkeiten der europäische Kommission bei
Verlagerungsfällen zu verbessern. Auch eine Stärkung
der Informations- und Beteiligungsrechte von Mitglied-
staaten, in denen das zu fördernde Unternehmen bereits
Standorte unterhält, ist in Betracht zu ziehen. Ferner
muss darüber nachgedacht werden, ob die jetzt maximal
fünfjährige Verbleibensfrist für geförderte Investitionen
verlängert werden sollte. Bei der Prüfung wird allerdings
darauf zu achten sein, dass Europa daraus keinen einsei-
tigen Standortnachteil erleidet. Insbesondere in struktur-
schwachen Gebieten – wie in Deutschland in den neuen
Bundesländern, aber auch in ausgewählten Regionen in
den alten Bundesländern – ist die Förderung von Unter-
nehmensinvestitionen ein wichtiges Instrument zur
Schaffung neuer Arbeitsplätze und um den wirtschaftli-
chen Aufholprozess zu beschleunigen. Das darf bei der
Überprüfung des Regelwerks nicht aus den Augen verlo-
ren werden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sevim Dağdelen (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Fragen 56 und 57):
In welchem Zeitraum und welcher Höhe haben die Bun-
desregierung und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
das Nokia-Werk in Bochum gefördert?
Mit welchen Förderinstrumenten wurde das Nokia-Werk
in Bochum gefördert, und welche Arbeitsplatzgarantien und
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Bindungsfristen waren mit den Fördermitteln des Bundes ver-
bunden?
u Frage 56:
In der Frage der für Nokia gewährten Fördermittel
us der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
alen Wirtschaftsstruktur“ (GA) ist grundsätzlich zu-
ächst festzuhalten, dass Bund und Länder regelmäßig
emeinsam den Rahmen für die Regionalförderung fest-
egen. Die Umsetzung der Regionalförderung liegt dabei
ber in der alleinigen Kompetenz der Länder. Dazu ge-
ören neben der Auswahl der Förderprojekte auch die
estlegung über die Höhe der Förderung im Rahmen der
eihilferechtlich möglichen Förderobergrenzen und die
ontrolle darüber, ob die Mittel korrekt eingesetzt und
ie Bindefristen einschließlich der Arbeitsplatzzusage
ingehalten wurden. Nach Aussage des Landes hat NRW
as Nokia-Werk Bochum aus der GA im Rahmen des
egionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW im
eitraum 1988 bis 1999 mit rund 60 Millionen Euro ge-
ördert. Entsprechend den Regeln der GA wurde der Zu-
chuss jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen.
arüber hinaus hat die Nokia GmbH im Wege der Pro-
ektförderung aus dem Haushalt des BMBF im Zeitraum
997 bis 2007 FuE-Fördermittel in Höhe von rund
0 Millionen Euro erhalten.
u Frage 57:
In der GA betragen die Bindefristen generell fünf
ahre. Solange muss das geförderte Wirtschaftsgut am
tandort verbleiben und muss das damit verbundene
rbeitsplatzziel eingehalten sein. Nach Auskunft des
andes NRW ist die Bindefrist für die letzte Fördermaß-
ahme für Nokia 2006 abgelaufen. Die Bindefrist für
en Verbleib des geförderten Investitionsgutes am
tandort wäre danach eingehalten worden. Allerdings
rüft das Land NRW derzeit, ob auch das mit der Inves-
itionsförderung verbundene Arbeitsplatzziel von rund
856 Arbeitsplätzen voll erfüllt wurde oder ob es hier
nsatzpunkte für eine zumindest anteilige Rückforde-
ung von GA-Mitteln gibt. Die Forschungsförderung des
undes, soweit sie sich auch an die Wirtschaft richtet,
at zum Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse und techni-
che Entwicklung zügig in neue Produkte und Dienst-
eistungen umzusetzen. Die Verwertung am Standort
eutschland steht dabei im Mittelpunkt, auch wenn zu-
ehmend Forschungsprojekte in internationaler vor al-
em aber europäischer Kooperation durchgeführt wer-
en. Die Pläne zur Verwertung der Ergebnisse von
orschungsvorhaben müssen von den Unternehmen bei
ntragstellung dargelegt werden. Diese beabsichtigte
erwertung durch das Unternehmen bzw. das Konsor-
ium ist ein wichtiges Kriterium für die Projektauswahl.
rfolgt die Verwertung nicht, so verliert, abgesehen von
ventuell Rückzahlungsforderungen, das Unternehmen
as ausschließliche Nutzungsrecht. Dies ermöglicht die
utzung der Ergebnisse durch andere (in Deutschland).
ine konkrete Arbeitsplatzgarantie ist nicht Bestandteil
er Verwertungspflicht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14593
(A) )
(B) )
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
(Drucksache 16/7792, Fragen 58 und 59):
Wird die Bundesregierung die Nokia-Subventionen zu-
rückfordern, und welche Möglichkeiten sieht sie dafür?
Welchen Reformbedarf ihrer Förderpolitik sieht die Bun-
desregierung angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jah-
ren in großem Umfang Produktionsstätten direkt nach Auslau-
fen der Bindungsfristen verlagert wurden?
Zu Frage 58:
In der Frage der für Nokia gewährten Fördermittel aus
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GA) in Höhe von rund 60 Millio-
nen Euro im Zeitraum 1988 bis 1999 ist grundsätzlich zu-
nächst festzuhalten, dass Bund und Länder regelmäßig
gemeinsam den Rahmen für die Regionalförderung fest-
legen. Die Umsetzung der Regionalförderung liegt dabei
in der alleinigen Kompetenz der Länder. Dazu gehören
neben der Auswahl der Förderprojekte, der Festlegung
über die Höhe der Förderung im Rahmen der beihilfe-
rechtlich möglichen Förderobergrenzen sowie der Kon-
trolle darüber, ob die Mittel korrekt eingesetzt und die
Bindefristen einschließlich der Arbeitsplatzzusage einge-
halten wurden, auch mögliche Rückforderungen bei ei-
ner Fehlverwendung von Fördermitteln. Grundlage für
Rückforderungen im Rahmen der GA bilden das GRW-
Gesetz und der jeweils geltende Rahmenplan.
Die Bindefristen im Rahmen der GA-Förderung betra-
gen generell 5 Jahre. Nach Auskunft des Landes NRW ist
die Bindefrist für die letzte Fördermaßnahme für Nokia
2006 abgelaufen. Die Bindefrist für den Verbleib des ge-
förderten Investitionsgutes am Standort wäre danach
eingehalten worden. Allerdings prüft das Land NRW
derzeit, ob auch das mit der Investitionsförderung ver-
bundene Arbeitsplatzziel voll erfüllt wurde oder ob es
hier Ansatzpunkte für eine zumindest anteilige Rückfor-
derung der GA-Mittel gibt.
Darüber hinaus hat die Nokia GmbH rund 10 Millio-
nen Euro Zuwendungen im Rahmen der Projektförde-
rung des Bundes aus dem Haushalt des BMBF erhalten.
Die Erfüllung der Auflagen aus den Zuwendungsbe-
scheiden der entsprechenden Forschungsprojekte wird
derzeit geprüft. Sofern gegen Auflagen verstoßen wurde,
kommt nach den Regeln der Projektförderung gegebe-
nenfalls ein Widerruf der Zuwendung in Betracht, mit
der Folge, dass Fördermittel ganz oder teilweise zurück-
gefordert werden.
Zu Frage 58:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor,
dass in den letzten Jahren in nennenswertem Umfang
Produktionsstätten direkt nach Auslaufen der Bindefris-
ten verlagert wurden. Vor dem Hintergrund der großen
regionalen Betroffenheit im Fall Nokia sieht das für das
Regionalförderung im Bund zuständige BMWi aller-
dings vor, die nationalen Förderregeln noch einmal auf
den Prüfstand zu stellen. Geprüft werden muss, ob es in
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o bedeutenden Fällen wie Nokia Spielräume gibt, staat-
ich geförderte Unternehmen stärker an die getroffene
tandortentscheidung zu binden. Dabei ist allerdings zu
eachten, dass eine einseitige Verschärfung der nationa-
en Förderregeln nicht dazu führen darf, dass der Stand-
rt Deutschland einen Wettbewerbsnachteil im europäi-
chen und weltweiten Wettbewerb erleidet. Dies wird
emeinsam mit den Ländern zu diskutieren sein, deren
ustimmung zu Veränderungen der Förderregeln erfor-
erlich ist.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
INKE) (Drucksache 16/7792, Frage 60):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um von Un-
ternehmen, die öffentliche Fördermittel erhalten haben und
dann ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, die
Fördermittel zurückzufordern, und in welchen Fällen ist es
der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gelungen, För-
dermittel von Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht
nachgekommen sind, zurückzubekommen?
Für die Regionalforderung gilt grundsätzlich, dass
und und Länder regelmäßig gemeinsam den Rahmen
ür die Förderung festlegen. Die Umsetzung der Regio-
alförderung liegt dabei in der alleinigen Kompetenz der
änder. Dazu gehören neben der Auswahl der Förder-
rojekte, der Festlegung über die Höhe der Förderung im
ahmen der beihilferechtlich möglichen Förderober-
renzen sowie der Kontrolle darüber, ob die Mittel kor-
ekt eingesetzt und die Bindefristen einschließlich der
rbeitsplatzzusage eingehalten wurden, auch mögliche
ückforderungen für die Fehlverwendung von Förder-
itteln. Grundlage für Rückforderungen in der Gemein-
chaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
chaftsstruktur“ (GA) bilden das GRW-Gesetz und der
eweils geltende Rahmenplan. Die Länder kommen ihrer
erpflichtung aus der Überprüfung der Fördermittel im
ahmen der GA nach. Soweit es zu Rückforderungen
ommt, fließen diese dem Bund entsprechend seinem Fi-
anzierungsanteil hälftig zu. Seit 2005 stellt der Bund
ie Rückeinnahmen den Ländern wieder für Neubewilli-
ungen im Rahmen der GA zur Verfügung. Damit wird
uch das Interesse der Länder an der Fördermittelkon-
rolle gestärkt.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Frage 61):
Welche Fördertöpfe und -programme auf Bundesebene
– einschließlich der KfW Bankengruppe und ähnliche Institu-
tionen – können Stadtwerke im Bereich der Energieeinspa-
rung/-effizienz und der erneuerbaren Energien nutzen, und
wie hoch ist der finanzielle Rahmen dieser Programme?
Stadtwerke, also mehrheitlich kommunale Unterneh-
en, sind in folgenden KfW-Förderprogrammen an-
14594 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
(A) )
(B) )
tragsberechtigt: Kommunal Investieren, KfW-Umwelt-
programm, Solarstrom Erzeugen und KfW-Programm
Erneuerbare Energien. Im Programm „Kommunal Inves-
tieren“ werden alle Investitionen kommunaler Unterneh-
men in die kommunale oder soziale Infrastruktur geför-
dert. Hierzu gehören auch die energetische Sanierung
von Gebäuden oder die effiziente Energieerzeugung und
die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine finanzielle
Rahmensetzung in Form einer Kontingentierung erfolgt
für die Investitionen in Energieeffizenz und/oder erneu-
erbare Energien nicht. Im KfW-Umweltprogramm wer-
den alle Investitionen für den Umwelt- und Klimaschutz
mitfinanziert. Antragsberechtigte sind sowohl private
gewerbliche Unternehmen als auch Unternehmen, an de-
nen Kommunen beteiligt sind. Auch hier erfolgt keine
„Kontingentierung“ hinsichtlich des Umfangs der Inves-
titionen (Energieeffizienz der erneuerbaren Energien)
oder der Antragsteller (kommunale Unternehmen). Im
Programm „Solarstrom Erzeugen“ werden alle Investi-
tionen in Photovoltaikanlagen mit einem Kreditbedarf
bis zu 50 000 Euro mitfinanziert. Antragsberechtigte
sind neben Privatpersonen und privaten gewerblichen
Unternehmen auch kommunale Unternehmen. Eine
„Kontingentierung“ hinsichtlich der Antragsteller erfolgt
nicht. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien werden
Investitionen in erneuerbare Energien zur Wärmenut-
zung mitfinanziert. Antragsberechtigte sind neben priva-
ten Unternehmen, kommunale Unternehmen und auch
kommunale Gebietskörperschaften. Eine „Kontingentie-
rung“ hinsichtlich der Antragsteller erfolgt nicht. Nach
den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nut-
zung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktan-
reizprogramm) können Anlagen zur Nutzung erneuerba-
rer Energien gefördert werden. Auch Kommunen und
Unternehmen, an denen Kommunen mehrheitlich betei-
ligt sind, sind antragsberechtigt. Für die Förderung stehen
im Jahr 2008 168,833 Millionen Euro zur Verfügung.
Dieser Betrag kann aus Erlösen aus der Veräußerung von
Berechtigungen gemäß Treibhausgasemissionshandels-
gesetz bis auf 350 Millionen Euro aufgestockt werden.
Darüber hinaus erfolgt die Förderung der Stromerzeu-
gung aus erneuerbaren Energien in Deutschland in den
Bereichen, in denen erneuerbare Energien noch nicht
wirtschaftlich sind, durch das Erneuerbare-Energien-Ge-
setz (EEG). Nach dem EEG-Erfahrungsbericht 2007 er-
gaben sich 2006 für den eingespeisten Strom Differenz-
kosten in Höhe von etwa 3,3 Milliarden Euro, die durch
die EEG-Umlage an die Endverbraucher weitergegeben
wurden. Stadtwerke können EEG-Anlagen zur Stromer-
zeugung betreiben und tun dies auch bereits in erhebli-
chem Umfang.
Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms (BMU-
Programm zur Förderung von Investitionen mit De-
monstrationscharakter zur Verminderung von Umwelt-
belastungen – Pilotprojekte Inland) werden auch beson-
ders innovative Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien und/oder zur Energieeinsparung/-effizienz ge-
fördert. Auch Stadtwerke können eine Förderung aus
diesem Programm erhalten, wenn die entsprechenden
Kriterien erfüllt sind. Gegenwärtig läuft zum Beispiel
ein Vorhaben der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, bei dem
auf dem Dach einer neuen Bio-Energiezentrale eine in-
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ovativ gestaltete Photovoltaikanlage installiert wird.
ür Vorhaben aus dem Umweltinnovationsprogramm
tehen derzeit für 2008 25,3 Millionen Euro zur Verfü-
ung.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792, Frage 62):
Wie hoch waren Ende 2007 die Rückstellungen für Atom-
kraftwerke und atomare Abfälle der Eon AG, der RWE AG,
der EnBW AG sowie der Vattenfall Europe AG, und liegen
der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob mit Gel-
dern aus diesen Rückstellungen Anteile anderer Unternehmen
erworben wurden?
Zum ersten Teil der Frage: Die Zahlen für 2007 liegen
och nicht vor und sind erst im Sommer nach der unter-
ehmensüblichen Beschlussfassung über die Jahresab-
chlüsse öffentlich verfügbar. Die Zahlen für 2006 wur-
en Ihnen zu Ihrer Schriftlichen Frage Nr. 157 mit
chreiben vom 4. September 2007 mitgeteilt.
Zum zweiten Teil der Frage: Nach Bilanzrecht stehen
llen Posten der Passivseite, zu denen die Rückstellun-
en gehören, alle Posten der Aktivseite, zu denen auch
nternehmensbeteiligungen gehören, gegenüber. Eine
uordnung von Aktivposten zu Passivposten und umge-
ehrt findet nicht statt.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7792,
rage 63):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Par-
lamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirt-
schaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragten,
Hartmut Schauerte, zum Fachkräfte- und Ingenieurmangel in
Deutschland, der in seiner Rede auf der 57. Jahresveranstal-
tung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer
Hagen (SIHK) am 12. Dezember 2007 wörtlich gesagt hat:
„Deutschland hatte in der Vergangenheit so viele gute Inge-
nieure, weil es zwei Weltkriege vorzubereiten hatte“ (Westfä-
lische Rundschau vom 13. Dezember 2007), und welche Kon-
sequenzen will sie aus dieser vermeintlichen Erkenntnis des
Mittelstandsbeauftragten für die Bekämpfung des Ingenieur-
mangels in Deutschland ziehen?
Die Aussage ist in der Form, wie sie zitiert wurde,
icht gesagt worden. Tatsächlich habe ich in diesem Zu-
ammenhang erklärt: „Warum waren wir so gut? Ja, wir
aren Ingenieure, weil wir zwei Kriege vorbereitet ha-
en.“ Wenn wir mal darüber nachdenken. Da ist un-
laublich viel Energie freigesetzt worden – in die falsche
ichtung. Mit welcher Idee wollen wir jetzt die jungen
eute faszinieren, damit sie sich für Technik und Inge-
ieure interessieren? Und damit leite ich zu einem ande-
en Thema über. Ich bin der festen Überzeugung, dass
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 138. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008 14595
(A) (C)
(B) (D)
wir die Debatte über die Klimafragen der Welt vor allem
mit Ingenieuren zu lösen haben. In diesem Teil meiner
freigehaltenen Rede kam es mir darauf an, vor dem Hin-
tergrund des Ingenieurmangels eine notwendige mo-
derne Motivation für Technik- und Ingenieurberufe im
Kampf zur Rettung des Klimas aufzuzeigen. Es muss
neue Energie freigesetzt werden, in die richtige Rich-
tung.
138. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33