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    Plenarprotokoll 16/135 Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Verschiebung der Fristen zur Ab- schaffung der Batteriekäfighaltung von Legehennen nach § 33 Abs. 4 Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung trotz der even- tuellen Aufhebung oder eines möglichen verspäteten Inkrafttretens der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 1999/74/EC 14216 A 14216 B 14216 C 14217 C 14217 D 14218 A 14218 B 14219 A 14219 B 14219 B 14219 C 14220 C 14221 C 14222 A Deutscher B Stenografisch 135. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Vierter Be- richt über die Entwicklung der Pflegeversi- cherung; weitere Fragen zur Kabinettsit- zung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T F ( M D H ß N Z p A r A B 14213 B 14213 B 14214 B 14214 C 14214 D 14215 A 14215 B 14215 C 14216 A Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . 14219 D 14219 D undestag er Bericht ung 16. Januar 2008 t : agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksache 16/7707) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu den Äu- erungen des Staatsministers Bernd eumann bezüglich der Errichtung des entrums gegen Vertreibungen auch ohne olnische Beteiligung und Fortschritt der usreifung des Konzeptes für ein „sichtba- es Zeichen“ ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . 14220 A 14220 B Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14222 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 Mündliche Fragen 7 und 8 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung eines eventuell höheren industriepolitischen Nutzens bei Investitio- nen in andere Bereiche als den Transrapid bei der Bewertung der geplanten Transra- pidverbindung in München Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 9 und 10 Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Be- dingungen des Hamburger Senats für seine Zustimmung zum Antrag auf Verleihung des UNESCO-Titels „Weltnaturerbe“ für das Küstengebiet Wattenmeer in der Nord- see Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . Zusatzfragen Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 11 und 12 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit zur Einschätzung von Bundesum- weltminister Sigmar Gabriel und seines Staatsekretärs Michael Müller zur Infrage- stellung der geplanten Elbvertiefung sowie Maßnahmen dieses Ministeriums zur Be- einflussung des weiteren Verfahrens Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 16 und 17 Uwe Barth (FDP) Haltung der Bundesregierung zu einer Aus- weitung des Promotionsrechtes auf außer- u K la v G d G A A Z U M D B l B h l a v t 2 A G Z D M D H d d t r A G Z D M W M ü t d F A G Z W 14223 A 14223 B 14225 C 14225 C 14226 D 14227 A 14227 C niversitäre Einrichtungen, insbesondere enntnisse über den Vorstoß der rhein- nd-pfälzischen Landesregierung, der Uni- ersität Mainz sowie der Max-Planck- esellschaft zur Ausgliederung einer Gra- uiertenschule aus der Universität als mbH mit Promotionsrecht ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 r. Diether Dehm (DIE LINKE) ewertung der Bundesregierung hinsicht- ich der faktischen Aushebelung des esuchsrechts zweier seit zehn Jahren in- aftierter kubanischer Gefangener als Ver- etzung grundlegender Menschenrechte ufgrund der Verweigerung der Vergabe on Visa durch die Regierung der Vereinig- en Staaten an deren Angehörige im Jahr 007 ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfrage r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 r. Diether Dehm (DIE LINKE) altung der Bundesregierung gegenüber er Regierung der Vereinigten Staaten zu en Umständen der Verhaftung, der Verur- eilung und der Haft zweier seit zehn Jah- en inhaftierter kubanischer Gefangener ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) aßnahmen der Bundesregierung gegen- ber der Regierung der Vereinigten Staa- en zur Erlangung des Besuchsrechts für ie Familienangehörigen der als „Miami ive“ bekannten kubanischen Gefangenen ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 14229 A 14229 A 14229 D 14229 A 14230 B 14230 B 14231 A 14231 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 III Mündliche Frage 23 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Etwaige Kontaktaufnahme der Bundesre- gierung mit der kubanischen Botschaft im Fall der als „Miami Five“ bekannt gewor- denen kubanischen Gefangenen Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) Gründe für die Unterstützung der Werbe- kampagne „Bleib mir treu“ der vier großen Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall Europe und EnBW durch die Bundesregie- rung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur auf der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe am 9. Januar 2008 beschlossenen Forderung zur Verpflichtung der Energieversorger zur jährlichen schriftlichen Information der Verbraucher über Einkaufs-, Vertriebs-, In- vestitionskosten und Gewinnmargen sowie möglicherweise geplante Maßnahmen zu deren Durchsetzung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Bekämpfung der Ju- gendkriminalität hinsichtlich Prävention, Straffälligenhilfe und Ausstattung der Ju- gendgerichte Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . W M J J V K C D J D G D N A L A M P V n w m A P A M P E w B w A P A M K H h r k 14231 D 14231 D 14232 B 14232 C 14233 A 14233 C 14233 D 14234 C olfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Hoff, Staatsminister (Hessen) . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 2 etra Pau (DIE LINKE) orlage eines Konzepts für den Aufbau ei- es Pools für längerfristige Auslandsver- endungen bei der Bundespolizei im Rah- en der Bundespolizeireform ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 etra Pau (DIE LINKE) valuierung der Befugnisse und Arbeits- eisen des Bundesgrenzschutzes bzw. der undespolizei in den letzten Jahren sowie esentliche Ergebnisse ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 4 und 5 ai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum beste- enden Jugendstrafrecht sowie zur Forde- ung nach Absenkung der Strafmündig- eitsgrenze 14235 D 14237 D 14239 A 14240 C 14242 A 14244 B 14245 D 14247 B 14249 A 14250 A 14251 B 14252 B 14253 D 14255 A 14255 B 14255 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 13 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tatsächliche CO2-Reduktion durch den Verkauf von ausschließlich über den Han- del mit RECS-Zertifikaten generierten Öko- stromprodukten sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterbindung eines falschen Eindrucks gegenüber den Ver- brauchern Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Höhe der Ausgaben des Bundes für die vom Bundeskabinett am 9. Januar 2008 be- schlossene Qualifizierungsinitiative unter Herausrechnung ohnehin schon geplanter Maßnahmen Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 15 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Aufgehobene Verlinkung des „BAföG- Rechners“ der Bundesregierung auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung sowie weitere öffentli- che Verfügbarkeit dieses „BAföG-Rech- ners“ Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 18 und 19 Monika Knoche (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Beurtei- lung der Verhaftung der fünf kubanischen Staatsbürger („Miami five“) in den USA als Verstoß gegen Art. 14 des Internationa- len Paktes für Zivile und Politische Rechte d I m 2 s d v K A G A M H H K 9 n E V v M A P A M D K V g D A M A M B P g C K n m B A M 14256 A 14256 B 14257 A 14257 A urch die „Arbeitsgruppe für willkürliche nhaftierungen“ der Menschenrechtskom- ission der Vereinten Nationen vom 7. Mai 2005 sowie zur Kritik von Men- chenrechtsorganisationen in den USA an er Durchführung des Prozesses in einem on Exil-Kubanern bestimmten politischen lima ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 25 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zur auf der lausurtagung der CSU-Landesgruppe am . Januar 2008 beschlossenen Forderung ach Verringerung der Beteiligung der nergieversorger Eon, RWE, EnBW und attenfall an Stadtwerken und Regional- ersorgern sowie möglicherweise geplante aßnahmen zu deren Durchsetzung ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 27 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) rankenkassenvorstände mit fehlender eröffentlichung der Vorstandsvergütun- en; Maßnahmen der Bundesregierung zur urchsetzung der Veröffentlichungspflicht ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 28 irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ressebericht über Befürchtungen von Mit- liedern der Bundestagsfraktion der CDU/ SU zu möglichen Beitragserhöhungen der rankenkassen zur Ausschüttung von Bo- uszahlungen an ihre Mitglieder im kom- enden Jahr sowie Gegenmaßnahmen der undesregierung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14257 C 14257 C 14258 A 14258 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 V Anlage 12 Mündliche Frage 29 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beginn des vorgeschriebenen Aufbaus ei- ner Liquiditätsreserve für den Gesund- heitsfonds spätestens im Jahr seines In- krafttretens nach § 220 Abs. 1 SGB V zur Verhinderung einer möglichen Zahlungs- unfähigkeit des Fonds Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14258 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 14213 (A) ) (B) ) 135. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 14255 (A) ) (B) ) Welches Konzept hat die Bundesregierung für den Aufbau eines Pools für längerfristige Auslandsverwendungen bei der GRÜNEN) (Drucksache 16/7707, Fragen 4 und 5): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- sache 16/7707, Frage 2): i M t M m A n ( d s l S i t s s m j o m i l t S 2 v A d d s w K z d v 2 d e g n A d g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bluhm, Heidrun DIE LINKE 16.01.2008 Dreibus, Werner DIE LINKE 16.01.2008 Duin, Garrelt SPD 16.01.2008 Golze, Diana DIE LINKE 16.01.2008 Dr. h. c. Kastner, Susanne SPD 16.01.2008 Knoche, Monika DIE LINKE 16.01.2008 Kortmann, Karin SPD 16.01.2008 Krummacher, Johann- Henrich CDU/CSU 16.01.2008 Link (Heilbronn), Michael FDP 16.01.2008 Lötzer, Ulla DIE LINKE 16.01.2008 Möller, Kornelia DIE LINKE 16.01.2008 Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 16.01.2008 Müntefering, Franz SPD 16.01.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 16.01.2008 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 16.01.2008 Poß, Joachim SPD 16.01.2008 Roth (Heringen), Michael SPD 16.01.2008 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2008 Seib, Marion CDU/CSU 16.01.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 16.01.2008 Waitz, Christoph FDP 16.01.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Bundespolizei im Rahmen der Bundespolizeireform, und in welcher Form soll dies dem Parlament vor der Beschlussfas- sung im Deutschen Bundestag bekannt gemacht werden? Die Durchführung internationaler Polizeimissionen st eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe. Sie ist zwar ittel der Außenpolitik, dient aber innenpolitisch unmit- elbar der Entlastung der Kommunalhaushalte durch inderung von Flüchtlingszahlen. Die erfolgreiche Kri- inalitätsbekämpfung im Missionsgebiet hemmt die usbreitung nach Deutschland. Und die dort gewonne- en Erfahrungen erhöhen die Kompetenz deutscher Landes-)Polizisten im Inland nach ihrer Rückkehr. Vor iesem Hintergrund haben Bund und Länder ihr gemein- ames Interesse an der Unterstützung von internationa- en Polizeimissionen stets bekräftigt. Der Aufbau eines tellenpools für längerfristige Auslandsverwendungen st eine innerorganisatorische – sozusagen buchungs- echnische – Maßnahme, durch die sichergestellt werden oll, dass Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, die ich schon jetzt im Rahmen von internationalen Polizei- issionen oder bilateralen Polizei- und Grenzpolizeipro- ekten (zum Beispiel in Afghanistan oder im Libanon) der als grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Doku- entenberater und im sogenannten Hausordnungsdienst n deutschen Auslandsvertretungen aufhalten, keine angfristigen Vakanzen in ihren Stammfunktionen hin- erlassen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die chriftliche Frage der Abgeordneten Petra Pau vom 0. Dezember 2007 – übersandt durch PSt-Schreiben om 20. Dezember 2007 – verwiesen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage er Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- ache 16/7707, Frage 3): Wann wurden in den letzten Jahren Befugnisse und Ar- beitsweisen des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei evaluiert, und welches waren die wesentlichen Ergebnisse? In der Zeit von 1999 bis 2003 und von 2003 bis 2006 urde die Anwendung der sogenannten lageabhängigen ontrollbefugnis (§ 22 Abs. 1 a des Bundespolizeigeset- es) evaluiert. Die jeweiligen Evaluierungsberichte wur- en dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages orgelegt. Die Befugnis hat sich bewährt. Von Dezember 006 bis März 2007 hat eine Expertengruppe im Auftrag es Bundesministeriums des Innern die Bundespolizei iner umfassenden Überprüfung und Analyse unterzo- en. Die Ergebnisse sind in einem Konzept zur Neuorga- isation der Bundespolizei formuliert. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE 14256 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 (A) ) (B) ) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundes- ministerin der Justiz, Brigitte Zypries, dass das bestehende Ju- gendstrafrecht ausreichend sei, oder hält sie Verschärfungen für notwendig? Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze, und plant sie entspre- chende gesetzliche Änderungen? Zu Frage 4: Im Koalitionsvertrag wurde im Jugendstrafrecht die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die inzwischen auf dem parlamentarischen Weg ist (Drucksache 16/6562), festgeschrieben. Weiteren Ände- rungsbedarf sah die Bundesregierung bisher nicht. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, die Gesellschaft vor schwerstkriminellen Jugendlichen nachhaltig zu schützen und betont darüber hinaus die Notwendigkeit engagierter Präventionsarbeit. Zu Frage 5: Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung der bestehenden Altersgrenze. Auch nach geltendem Recht muss erheblichem und wiederholtem delinquenten Verhalten von Kindern nicht tatenlos zugesehen werden. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – hält die Rechtsordnung vielfältige und differenzierte Maßnahmen bereit, um unter anderem ein Abgleiten junger Menschen in die Kriminalität zu ver- hindern. Die mögliche Hilfe zur Erziehung reicht von der Erziehungsberatung, sozialen Gruppenarbeit und Er- ziehungsbeistandschaft bis hin zur Vollzeitpflege und Heimerziehung. Weigern sich Eltern, notwendige Hilfsangebote anzunehmen, und wird dadurch das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Familiengericht den El- tern die elterliche Sorge ganz oder teilweise mit dem Ziel entziehen, die Durchführung der notwendigen Maß- nahmen zu gewährleisten. Dabei kann die Gefährdung des Kindeswohls insbesondere auch darin bestehen, dass weitere schwere Straftaten des Kindes zu gewärtigen sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Be- reich sind im Jahr 2005 durch das Kinder- und Jugendhil- feweiterentwicklungsgesetz – KICK – verbessert worden und sollen mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnah- men bei Gefährdungen des Kindeswohls“, der derzeit den Ausschüssen des Bundestages zur Beratung vorliegt, weiter verbessert werden. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7707, Frage 13): Wird aus Sicht der Bundesregierung über den Verkauf von „Öko-Strom-Produkten“, die ausschließlich über den Handel mit „RECS-Zertifikaten“ generiert werden, der Ausstoß von CO2-reduziert, und, falls nein, welche Maßnahmen sieht sie vor, zu unterbinden, dass gegenüber Verbrauchern der Ein- druck erweckt wird, dass eine CO2-Reduktion stattfindet? Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Brutto- stromerzeugung lag im Jahr 2006 bei 11,5 Prozent, wäh- r D S 6 d b v S E d E p g k n d N B E l S E i s Ö S a s v H t A r k s E C U b s u ü r b d d S D r A d d ( (C (D end der Anteil im Jahr 2000 noch bei 6,3 Prozent lag. amit hat die Nutzung der erneuerbaren Energien zur tromerzeugung im Jahr 2006 die Emission von rund 8 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Für den Zuwachs er Stromproduktion mit erneuerbaren Energien ist ins- esondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das EEG, erantwortlich. 73,2 Prozent des gesamten erneuerbaren troms, das heißt 51,5 TWh, wurden 2006 durch das EG vergütet. Dieser durch das EEG vergütete Strom arf nicht zusätzlich als Ökostrom zertifiziert werden. ine solche Zertifizierung stellt eine unzulässige Dop- elvermarktung im Sinne von § 18 EEG dar. Unabhän- ig vom EEG und außerhalb des EEG vergüteten Stroms ann auch der Stromkunde zum weiteren Ausbau der er- euerbaren Energien und damit zur globalen Minderung er CO2-Emissionen beitragen. Allerdings dürfte die achfrage nach „Ökostromprodukten“ im Europäischen innenmarkt auf absehbare Zeit deutlich geringer als das E-Stromangebot von bestehenden Anlagen sein. So ange können Stromlieferanten die Nachfrage nach trom aus erneuerbaren Energien mit den bestehenden rneuerbare-Energien-Kraftwerken decken, ohne dabei hren Strommix ändern zu müssen. Die Stromlieferanten chichten ihren Strommix in diesem Fall nur um: Die kostromkunden beziehen den ohnehin vorhandenen trom beispielsweise aus alten Wasserkraftwerken, die nderen Kunden beziehen daraufhin mehr Strom aus fos- ilen und nuklearen Primärenergieträgern. Der Verkauf on Ökostromprodukten, die ausschließlich über den andel mit „RECS-Zertifikaten“ generiert werden, un- erstützt also in gewissem Umfang den Betrieb von EE- nlagen, trägt aber gegenwärtig noch nicht zu einer Ver- ingerung der CO2-Emissionen bei. Nur wenn der Strom- unde durch seine Stromhändler- und Tarifwahl dafür orgt, dass aufgrund dieser Wahl tatsächlich zusätzliche E-Anlagen gebaut werden, kann er zur Reduktion von O2-Emissionen beitragen und damit einen positiven mweltnutzen bewirken. Da dieses System für den Ver- raucher tatsächlich nur schwer vollständig zu durch- chauen ist, gibt es beispielsweise von den Verbraucher- nd Umweltverbänden öffentlich zugängliche, gute und bersichtliche Hilfestellungen für die Wahl des Stromliefe- anten und Stromtarifs. Darüber hinaus helfen Ökostromla- el wie das „Grüne-Strom-Label“ oder „OK-Power“ bei er Tarifwahl. Diese Label sollen jeweils sicherstellen, ass die Wahl eines mit diesen Labeln ausgezeichneten tromtarifs auch zu globalen CO2-Minderungen führt. iese Aktivitäten sind rein private, von der Bundes- egierung unabhängige Maßnahmen. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/7707, Frage 14): Wie hoch sind die Ausgaben des Bundes für die Qualifi- zierungsinitiative, die das Bundeskabinett am 9. Januar 2008 beschlossen hat, wenn man all die Projekte und Aktivitäten herausrechnet, die ohnehin schon im Bundeshaushalt einge- stellt bzw. in der Koalition beschlossen waren? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 14257 (A) ) (B) ) Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung enthält neue und zusätzliche Maßnahmen, für deren An- lauffinanzierung im Jahr 2008 Vorsorge im Haushalt ge- troffen ist. Die Finanzierung der zusätzlichen Projekte der Qualifizierungsinitiative ab 2009 wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2009 sichergestellt werden. Andere Maßnahmen sind Gegenstand der Haushaltsauf- stellung der Bundesagentur für Arbeit. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/7707, Frage 15): Warum ist der „BAföG-Rechner“ der Bundesregierung auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und For- schung nicht mehr verlinkt, und wird er den Studieninteres- sierten und Studierenden als Serviceangebot auch weiterhin zur Verfügung stehen? Die Bundesregierung unterhält keinen eigenen BAföG-Rechner, da die Länder und dort die Ämter für Ausbildungsförderung für die Beratung der Auszubil- denden, die Prüfung der Förderungsanträge und die Berechnung der Förderungshöhe zuständig sind. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatte le- diglich für einen gewissen Zeitraum im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit einen Service angeboten, mit dem sich Interessierte über ein Rechenprogramm einen ersten Eindruck darüber verschaffen konnten, ob sich eine An- tragstellung voraussichtlich für sie lohnt oder nicht. Die- ses Programm war – ebenso wie die anderen im Internet angebotenen BAföG-Rechner – nur ein unverbindliches Informationsangebot, wobei nicht ausgeschlossen wer- den konnte, dass es im Ergebnis zu Abweichungen zwi- schen der vom BAföG-Rechner und vom Amt für Ausbildungsforderung ermittelten Förderhöhe kam, weil zum Beispiel Abfragen des Rechners vom Nutzer miss- verstanden oder nicht alle förderungsrechtlich relevanten Tatsachen vom Rechner erfasst wurden. Obwohl auf die Unverbindlichkeit der Berechnungen ausdrücklich hin- gewiesen wurde, beriefen sich Nutzer immer wieder auf die erzielten Rechenergebnisse oder kritisierten Unter- schiede zwischen den Ergebnissen dieses BAföG-Rech- ners und den Berechnungen des zuständigen Amtes für Ausbildungsforderung. Bei der Überarbeitung der Web- site des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum BAföG anlässlich des 22. BAföGÄndG wurde da- her das Rechenprogramm nicht mehr aufgenommen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen der Abgeordneten Monika Knoche (DIE LINKE) (Druck- sache 16/7707, Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung den Standpunkt der „Arbeits- gruppe für Willkürliche Inhaftierungen“ der Menschenrechts- kommission der Vereinten Nationen vom 27. Mai 2005, wo- nach die Verhaftung der fünf kubanischen Staatsbürger, Z r f m n Z l d n z w A d A G g z b v k l s t d A d F L (C (D bekannt unter dem Namen „Miami Five“, in den USA „ein Verstoß gegen Art. 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte ist? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von vielen Menschenrechtsorganisationen in den USA und anderen Län- dern, dass die Durchführung des Prozesses gegen die fünf ku- banischen Staatsbürger in Miami, aufgrund des dortigen poli- tischen Klimas, das durch die vielen Exil-Kubaner bestimmt wird, Zweifel an der möglichen Objektivität der Geschwore- nen geäußert werden? u Frage 18: Mangels eigener Erkenntnisse kann die Bundesregie- ung zum Ergebnis der Untersuchung der Arbeitsgruppe ür willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskom- ission der Vereinten Nationen inhaltlich keine Stellung ehmen. u Frage 19: Die Bundesregierung nimmt in der Regel keine Stel- ung zu noch laufenden Strafverfahren in dritten Staaten, ie allgemein als Rechtsstaat anerkannt sind. Eine Aus- ahme gilt dort, wo eine solche Intervention darauf ab- ielt, die drohende Vollstreckung der Todesstrafe abzu- enden. Dies ist hier nicht der Fall. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/7707, Frage 25): Entspricht die auf der Klausurtagung der CSU-Landes- gruppe vom 9. Januar 2008 beschlossene Forderung, die Ener- gieversorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall müssten ihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern verrin- gern, der Haltung der Bundesregierung, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Forderung durchzusetzen? Es handelt sich um einen Vorschlag, den die Bundesre- ierung in Ruhe prüfen wird. Die von der Bundesregierung ur Verbesserung des Wettbewerbs im Energiebereich eschlossenen Maßnahmen (Kraftwerksnetzanschluss- erordnung, Anreizregulierungsverordnung, verschärfte artellrechtliche Preismissbrauchskontrolle) sind Ende etzten Jahres in Kraft getreten. Die Erfahrungen mit die- em Instrumentarium sollten abgewartet und ausgewer- et werden, bevor über die Notwendigkeit weitergehen- er Maßnahmen beschlossen wird. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE INKE) (Drucksache 16/7707, Frage 27): Welche Krankenkassenvorstände sind bisher nicht der im Jahr 2004 eingeführten Veröffentlichungspflicht der Vor- standsvergütungen nachgekommen, und was hat die Bundes- regierung unternommen, um die Veröffentlichungspflicht durchzusetzen? 14258 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 (A) (C) (B) ) Nach § 35 a Abs. 6 Satz 2 des Vierten Buches Sozial- gesetzbuch (SGB IV) haben die Krankenkassen die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vor- standsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Über- sicht jährlich zum 1. März im Bundesanzeiger und gleichzeitig in den jeweiligen Mitgliederzeitschriften zu veröffentlichen. Nach Auskunft des Bundesversiche- rungsamtes sind seit dem Jahr 2004 wegen Nichtveröf- fentlichung der Vorstandsvergütungen im Bereich der bundesunmittelbaren Krankenkassen insgesamt 26 Kla- geverfahren von 23 Kassen gegen Verpflichtungsbe- scheide des Bundesversicherungsamtes betrieben wor- den. Von den 26 Klageverfahren sind inzwischen 18 Verfahren durch Urteil oder Klagerücknahme zu- gunsten des Bundesversicherungsamtes abgeschlossen worden, sodass die zugrunde liegenden Verpflichtungsbe- scheide bestandskräftig sind. Vier Verfahren sind nach In- Die gesetzlichen Krankenkassen haben bei ihrer Haushaltsplanung ihre Beiträge gemäß § 220 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) so bemessen, dass sie zusammen mit den sonstigen Einnahmen die im Haus- haltsplan vorgesehenen Ausgaben und gegebenenfalls die vorgeschriebene Bildung der Rücklage decken. Er- forderliche Beitragssatzanpassungen werden grundsätz- lich zum Jahresbeginn vorgenommen. Unterjährige Bei- tragssatzerhöhungen sind hingegen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, nämlich dann, wenn die Ein- nahmen zur Deckung der erforderlichen Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres nicht ausreichen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die Kassen Beitrags- satzerhöhungen zur Bildung unzulässiger finanzieller Polster mit Blick auf den Zeitraum ab 2008 nicht be- schließen dürfen und die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, die die Beschlüsse zu ge- formationen des Bundesversicherungsamtes erstinstanz- lich noch nicht entschieden. Noch nicht entschieden sind die Klagen der Kaiser’s BKK, Ford BKK, Energie BKK und der Techniker Krankenkasse. In vier weiteren Fällen sind die Klagen abgewiesen worden, die Urteile jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verfahren betreffen die: BKK Bertelsmann, BKK Logistik und die BKK Man- nesmann (2 Verfahren). Nach Kenntnis des Bundesversi- cherungsamtes ist vom Vorstand der BKK Bertelsmann Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf die Veröffentlichung sei- ner Vergütungen durch die BKK Bertelsmann eingelegt worden. Das Bundesversicherungsamt ist selbst nicht in dem Verfahren beteiligt. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/7707, Frage 28): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Mitgliedern der Fraktion der CDU/CSU, dass Krankenkassen versucht sein könnten, im laufenden Jahr ihre Beiträge zu erhöhen, um sich ein künstliches Polster zu verschaffen, das sie im kom- menden Jahr in Form von Bonuszahlungen an ihre Mitglieder ausschütten können (Handelsblatt vom 10. Januar 2008, Seite 4), und wenn ja, was will die Bundesregierung dagegen unternehmen? n Ü v e A d F D F z d R s 2 u f (D ehmigen haben, dies gegebenenfalls verhindern. Im brigen müssen die Kassen, die Beitragssatzerhöhungen ornehmen, aufgrund des Sonderkündigungsrechts mit rheblichen Mitgliederverlusten rechnen. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/7707, Frage 29): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der nach § 220 Abs. 1 SGB V vorgeschriebene Aufbau einer Liquiditäts- reserve für den Gesundheitsfonds spätestens im Jahr seines Inkrafttretens beginnen muss, um zu verhindern, dass eine mögliche Fehleinschätzung der Einnahmen des Fonds zu sei- ner Zahlungsunfähigkeit führt? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich diese rage auf § 271 Abs. 2 SGB V bezieht. Die Regelungen u der in dieser Vorschrift vorgesehenen Liqui- itätsreserve im Gesundheitsfonds sind im Rahmen der echtsverordnung der Bundesregierung zur Be- timmung des allgemeinen Beitragssatzes im Herbst 008 zu treffen. Darin wird auch das Nähere zur Höhe nd zum schrittweisen Aufbau der Liquiditätsreserve estgelegt. 91, 1 0, T 135. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Achim Großmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Herr Dr. Hofreiter, das letzte Mal haben Sie mich im
    Juli 2007, also vor der Sommerpause, zu den 1,85 Mil-
    liarden Euro gefragt. Ich habe vorhin Ihre damalige
    Frage und meine Antwort noch einmal nachgelesen. Sie
    werden auch heute keine andere Antwort von mir be-
    kommen. Das Gutachten über den industriepolitischen
    Nutzen ist ein Teil der Entscheidungsfindung der Bun-
    desregierung. Für den Fall, dass Sie diesbezüglich eine
    Erinnerungshilfe brauchen, habe ich die Koalitionsver-
    einbarung von 2002 mitgebracht.

    Sie wissen, dass wir inzwischen viel weiter sind. Das
    Parlament hat sich mit den Beschlüssen des Haushalts-
    ausschusses hinter dieses Projekt gestellt. Die relative
    Angabe „bis zu 50 Prozent“ wurde mit 925 Mil-
    lionen Euro konkretisiert. Der Bund hat mit Blick auf
    den industriepolitischen Nutzen des Projektes seine
    Hausaufgabe gemacht. Die Bayern machen ebenso ihre
    Hausaufgaben. Jetzt warten wir einmal ab, ob das Pro-
    jekt in die Realisierungsphase eintritt. Alles, was ich bis
    jetzt in Bezug auf die mit der Industrie und auch mit der
    Bauindustrie geschlossenen Verträge weiß, deutet darauf
    hin, dass dieses Projekt machbar ist. Wir wissen, dass die
    finanziellen Risiken nach den konkreten Absprachen
    zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern auch von
    Bayern mitgetragen werden müssen.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parla-
mentarische Staatssekretärin Astrid Klug zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 9 der Kollegin Anja Hajduk auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Hamburger

Senat angeführten Gründe, den Antrag, für das Küstengebiet
Wattenmeer in der Nordsee den UNESCO-Titel „Weltnatur-
erbe“ zu erhalten, nicht unterstützen zu wollen?

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(C (D A Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn Sie erlauben, ürde ich gerne die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantorten, da sich beide auf den Rückzug des Hamburger enats aus dem Antrag auf Nominierung des Watteneers als UNESCO-Weltnaturerbe beziehen. Natürlich. Dann rufe ich auch noch die Frage 10 der ollegin Anja Hajduk auf: An welche Bedingungen knüpft der Hamburger Senat seine Zustimmung zum Antrag zur Verleihung des UNESCOTitels „Weltnaturerbe“ für das Küstengebiet Wattenmeer in der Nordsee, und wie werden diese von der Bundesregierung bewertet? A Frau Kollegin Hajduk, ich beantworte Ihre Fragen ie folgt: Hamburg hat die Sorge, dass durch eine Ausweisung es Wattenmeers als Weltnaturerbe die Anbindung des amburger Hafens sowie Unterhaltung und Ausbau der ahrrinne der Elbe behindert werden können. Da das im ntrag auf Ausweisung des Wattenmeers als Weltnatur rbe zugrunde liegende Gebiet innerhalb der Grenzen er bestehenden Nationalparks liegt, wird das Fahrwaser der Elbe ausgespart. Die Bundesregierung sieht daer keine zusätzlichen rechtlichen Hürden für Unterhalungsoder Ausbaumaßnahmen an der Unterund ußenelbe, wenn das Wattenmeer den Status als Weltna urerbe erhielte. Sie haben die Möglichkeit zur ersten Nachfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, in einer an Deutlichkeit kaum u überbietenden Pressemitteilung hat der Umweltminiser gestern zu der Entscheidung des Hamburger Senats tellung bezogen. Er hat damit argumentiert, dass es in en Vorschriften zum Schutz des Nationalparks Watteneer eigentlich weiter gehende Bestimmungen als die NESCO-Vorgaben für das Weltnaturerbe gebe. Wenn an diese Argumentation zu Ende denkt, könnte man zu er Schlussfolgerung gelangen, dass die bereits jetzt betehenden Vorschriften zum Schutz des Nationalparks attenmeer eine weitere Elbvertiefung nicht decken ürden. Können Sie diese Möglichkeit der Auslegung er Schutzvorschriften des Nationalparks Wattenmeer achvollziehen? A Ich habe eben ausgeführt, dass die Fahrrinne nicht eil des Nationalparks ist und sie von dem Nominieungsantrag ausdrücklich ausgenommen ist und dass auf iese Situation im Nominierungsantrag hingewiesen ird. Deshalb können wir den Ausstieg des Hamburger enats aus diesem gemeinsamen Projekt, auf das viele Parl. Staatssekretärin Astrid Klug Jahre grenzüberschreitend hingearbeitet wurde, nicht nachvollziehen. Dies ist entweder ein Ausdruck fehlender Sachkenntnis, oder es handelt sich dabei um vorgeschobene Gründe und Motive; das haben wir gestern noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht. Durch die Nominierung und die – wie wir hoffen – künftige Anerkennung des Wattenmeers als Weltnaturerbe ändert sich nichts an den naturschutzrechtlichen Vorgaben für die Elbe und die dort geplanten Projekte. Es gilt dort das nationale und das europäische Naturschutzrecht. Durch die Anerkennung als Weltnaturerbe ändert sich nichts. Was heute möglich ist, wird in Zukunft auch bei einer Anerkennung möglich sein. Was heute nicht möglich ist, wird in Zukunft auch dann nicht möglich sein, wenn, was wir alle nicht hoffen, die Pläne der Anerkennung als Weltnaturerbe durchkreuzt würden. Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. – Bitte. Es wurde immer wieder argumentiert, dass eine ge meinsame Antragstellung sehr wichtig sei, um erfolgreich zu sein. Deswegen möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung der Ansicht ist, dass die ablehnende Haltung des Hamburger Senats ein Scheitern des gesamten Antrags für das Wattenmeer wahrscheinlich macht. A Wir haben klare Vorgaben, was die Fristen der UNESCO angeht. Deshalb ist es wichtig, dass wir zu den vorgegebenen Fristen, nämlich zum 1. Februar, den Antrag einreichen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben angekündigt, diesen Antrag auch ohne Hamburg weiterzuverfolgen. Das wird von uns ausdrücklich unterstützt. Ihre dritte Nachfrage. Da Sie zu der Wahrscheinlichkeit des Scheiterns des Antrages nicht weiter Stellung genommen haben – Sie können dies gegebenenfalls in Ihre nächste Antwort einflechten –, möchte ich anders nachfragen: In Hamburg ist in Presseberichten darauf verwiesen worden, dass eine Nominierung als Weltnaturerbe möglicherweise auch noch später möglich sei. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung, und würde die Bundesregierung gegebenenfalls mit einem zeitlichen Vorlauf rechnen? A Wir teilen diese Auffassung nicht. Theoretisch wäre das zwar möglich; aber alle Beteiligten waren sich von Anfang an einig – das wurde auf einer Arbeitssitzung im Dezember von allen Beteiligten ausdrücklich bestätigt –, dass es, wenn wir diesen Antrag jetzt nicht stellen, mit einem Scheitern des Antrages gleichzusetzen wäre, weil d z l w t w w e s W s m n b g n A S N r t D n d f g d d n d g n w d h r (C (D ie Verunsicherung im Hinblick auf das gesamte Projekt um Beispiel auch bei unseren Partnern in den Niederanden so groß wäre, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ir dieses Projekt auch später zum Erfolg führen könn en, auf ein Minimum schrumpfen würde. Deshalb legen ir Wert darauf, dass der Antrag jetzt weiterverfolgt ird. Noch eine weitere Nachfrage? – Bitte. Letzte Nachfrage: Wenn das mit der Frist so ist, wie s ist, teilen Sie dann meine Auffassung, dass die Entcheidung des Hamburger Senats die Anerkennung als eltnaturerbe zwar vielleicht nicht vollständig ausge chlossen hat, aber zumindest unwahrscheinlicher geacht hat? A Diese Auffassung teile ich. Der Rückzug des Hamurger Senats aus diesem Antrag schadet dem Projekt, efährdet das Projekt. Wir hoffen trotzdem, dass wir es och zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können. ber dies ist dadurch nicht leichter geworden. Zu einer Zusatzfrage hat der Kollege Rainder teenblock das Wort. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)