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ID1613406300

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    Plenarprotokoll 16/134 FDP: Eine Chance für den Wettbewerb – Kein Monopolschutz für die Deutsche Post AG – zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Post braucht Wettbewerb – Wettbe- werb braucht faire Bedingungen (Drucksachen 16/6432, 16/6631, 16/7510) . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeit- nehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzänderungsgesetz – AÜGÄndG) (Drucksachen 16/4805, 16/7513) . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14101 B 14101 D 14104 A 14106 A 14108 B 14122 D 14123 A 14127 A 14128 C 14130 A Deutscher B Stenografisc 134. Si Berlin, Freitag, den I n h a Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes (Drucksachen 16/6735, 16/7512) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Martin Zeil, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der 14101 B Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . 14109 A 14110 A undestag her Bericht tzung 14. Dezember 2007 l t : Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14111 D 14112 D 14114 A 14115 B 14116 B 14118 A 14119 B 14120 D 14122 c 14124 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14132 A 14133 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Siebten Gesetzes zur Ände- rung des Dritten Buches Sozialgesetz- buch und anderer Gesetze (Drucksache 16/7460) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenab- schläge für Langzeiterwerbslose verhin- dern (Drucksachen 16/6933, 16/7200) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Ände- rung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenabschlagsverhinderungsgesetz) (Drucksache 16/7459) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Arbeit statt Frühverrentung fördern (Drucksache 16/7003) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14134 A 14136 A 14137 C 14139 B 14140 C 14142 D 14143 A 14143 A 14143 B 14143 B 14144 D 14146 A 14146 C 14147 A 14148 B Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur strukturellen Weiterentwick- lung der Pflegeversicherung (Pflege- Weiterentwicklungsgesetz) (Drucksachen 16/7439, 16/7486) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Nicole Maisch, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzielle Nachhaltigkeit und Stär- kung der Verbraucher – Für eine kon- sequent nutzerorientierte Pflegeversi- cherung (Drucksache 16/7136) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine humane und solidari- sche Pflegeabsicherung (Drucksache 16/7472) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zukunftsfest und generatio- nengerecht finanzierte, die Selbstbestim- mung stärkende, transparente und unbü- rokratische Pflege (Drucksache 16/7491) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14149 A 14150 B 14152 A 14153 A 14154 A 14155 B 14156 B 14157 B 14157 C 14157 D 14160 A 14158 A 14158 A 14158 B 14158 B 14158 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 III Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Präventions- gesetz auf den Weg bringen – Primärprä- vention umfassend stärken (Drucksache 16/7284) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Gesund- heitsförderung und Prävention als gesamt- gesellschaftliche Aufgaben stärken – Gesellschaftliche Teilhabe für alle ermögli- chen (Drucksache 16/7471) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hermann-Josef Scharf (CDU/CSU) . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Menschenrechte in der ASEAN- Staatengemeinschaft stärken (Drucksache 16/7490) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Menschenrechte der Uiguren schützen (Drucksache 16/7411) . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14162 A 14163 D 14165 B 14166 C 14167 D 14169 B 14170 B 14170 C 14170 C 14171 D 14173 A 14174 B 14176 B 14177 A 14177 A 14177 B 14178 C 14180 A Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Antrag der Abgeordneten Jan Mücke, Jens Ackermann, Joachim Günther (Plauen), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewährleistung der einheitlichen Betreu- ung von Arbeitslosen nach einer Kreisge- bietsreform (Drucksache 16/6642) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: An- gleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert (Drucksache 16/6734) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäisches Jahr der Chan- cengleichheit für alle (Drucksachen 16/4933, 16/6314) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Eva Möllring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14181 A 14182 A 14183 C 14184 D 14185 C 14187 B 14187 C 14187 C 14188 D 14189 B 14190 C 14192 C 14192 D 14193 A 14194 A 14195 D 14197 A 14197 B 14197 D 14198 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (Tagesordnungspunkt 30) Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Roland Claus, Jan Korte, Dr. Barbara Höll und Dr. Petra Sitte (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsen- degesetzes (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . 14199 A 14203 B Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katherina Reiche (Potsdam) und Sibylle Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (Tagesordnungspunkt 30) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Uda Carmen Freia Heller und Kurt Segner (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsen- degesetzes (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Gitta Connemann, Jens Koeppen, Friedrich Merz, Dr. h. c. Hans Michelbach, Andrea Astrid Voßhoff und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Tagesord- nungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14199 D 14200 A 14200 A 14200 B 14200 C 14201 D 14202 A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gewährleistung der einheitli- chen Betreuung von Arbeitslosen nach einer Kreisgebietsreform (Tagesordnungspunkt 36) Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Angleichung des aktuellen Renten- werts (Ost) an den aktuellen Rentenwert (Ta- gesordnungpunkt 37) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Großen Anfrage: Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle (Tagesordnungs- punkt 38) Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14203 D 14204 C 14205 A 14205 D 14206 C 14207 A 14207 D 14209 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14101 (A) (C) (B) (D) 134. Si Berlin, Freitag, den Beginn: 9
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14199 (A) (C) (B) (D) Ziel muss sein, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Postdienstleister herzustellen.Ortel, Holger SPD 14.12.2007 nur unter der Bedingung zu, dass die bestehenden Privi- legien, wie die Mehrwertsteuerprivilegierung und die Sonderstellung im Hinblick auf die Unfallversicherung, für die Post umgehend aufgehoben werden. Sabine Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 14.12.2007 Müntefering, Franz SPD 14.12.2007 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 14.12.2007 Bismarck, Carl-Eduard von CDU/CSU 14.12.2007 Brüderle, Rainer FDP 14.12.2007 Bülow, Marco SPD 14.12.2007 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 14.12.2007 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 14.12.2007 Gabriel, Sigmar SPD 14.12.2007 Glos, Michael CDU/CSU 14.12.2007 Göppel, Josef CDU/CSU 14.12.2007 Goldmann, Hans- Michael FDP 14.12.2007 Granold, Ute CDU/CSU 14.12.2007 Großmann, Achim SPD 14.12.2007 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2007 Hintze, Peter CDU/CSU 14.12.2007 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2007 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2007 Irber, Brunhilde SPD 14.12.2007 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 14.12.2007 Kauch, Michael FDP 14.12.2007 Kramer, Rolf SPD 14.12.2007** Kretschmer, Michael CDU/CSU 14.12.2007 Laurischk, Sibylle FDP 14.12.2007 Leutheusser- Schnarrenberger, FDP 14.12.2007* Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Tagesordnungs- punkt 30) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich stimme der Gesetzesänderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 14.12.2007 Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 14.12.2007 Rauen, Peter CDU/CSU 14.12.2007 Rehberg, Eckardt CDU/CSU 14.12.2007 Schaaf, Anton SPD 14.12.2007 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2007 Schwabe, Frank SPD 14.12.2007 Seehofer, Horst CDU/CSU 14.12.2007 Ströbele, Hans-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2007 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.12.2007 Veit, Rüdiger SPD 14.12.2007 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 14.12.2007 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2007 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 14.12.2007 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 14200 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 (A) (C) (B) (D) Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU): Obwohl ich das Gesetz für ordnungspolitisch falsch halte, stimme ich dem Gesetz zu. Einer Ausdehnung auf andere Bereiche würde ich meine Zustimmung versagen. Der Postbereich stellt aufgrund des Postgesetzes einen Sonderfall dar. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Der Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitsnehmer-Ent- sendegesetzes werde ich heute zustimmen. Die Zustim- mung ist allein der Fraktionsraison geschuldet. Als Mit- telstandspolitiker sehe ich hier einen Eingriff in die langjährig erprobte Tarifautonomie. Der vereinbarte Mindestlohn fundamentiert das Postmonopol und ver- hindert Wettbewerb. Er stellt einen grundsätzlichen Ta- bubruch dar, und die ersten Stimmen fordern bereits eine Ausweitung auf weitere Branchen. Wir handeln damit gegen den wissenschaftlichen und wahrscheinlich auch rechtlichen Sachverstand. Mehrere wirtschaftswissenschaftliche Studien warnen vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, denn er würde voraussichtlich mehrere Hunderttausend Arbeits- plätze im Niedriglohnbereich kosten. Das geht aus einer Studie hervor, die das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und das Ifo-Institut Dresden im Auftrag der WELT erstellt haben. Darin heißt es wortwörtlich: „Das Instrument des Mindestlohns birgt die Gefahr, dass die Einkommenserhöhung für einige Arbeitnehmer mit Ar- beitsplatzverlusten anderer Geringverdiener teuer er- kauft wird.“ Bei einem Mindestlohn von 6,50 Euro ge- hen demnach rund 465 000 Jobs verloren, bei 7,50 Euro sogar 621 000. Dabei wäre Ostdeutschland sehr viel stär- ker betroffen. Bei 6,50 Euro sind im Osten 4,4 Prozent (West: 2,3 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse be- droht. Bei 7,50 Euro wären es sogar 6,4 Prozent (West: 3,0 Prozent) aller Stellen. Bei einer zusätzlichen Ausweitung habe ich erhebli- che Bedenken. Cornelia Hirsch (DIE LINKE): Ich befürworte einen flächendeckenden, gesetzlich garantierten Mindestlohn. Leider sind wir davon gegenwärtig noch meilenweit ent- fernt. Ebenso befürworte ich, branchenbezogene Min- destlöhne im Entsendegesetz zu verankern, sofern sie über dem allgemeinen, gesetzlich definierten Niveau lie- gen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz- entwurf lässt jedoch zu viele Hintertüren offen. Lohn- dumping lässt sich in dieser Branche so nicht flächen- deckend verhindern. Die Reaktionen der PIN AG auf den Gesetzentwurf haben diese Befürchtung bereits be- eindruckend bestätigt. Die nachträgliche Änderung des vorliegenden Tarifvertrages ist auf politischen Druck er- folgt und stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Tarifautonomie dar. Es ist nicht akzeptabel, dass andere Beschäftigte im Postdienstleistungsbereich von der nun vorliegenden Re- gelung ausgenommen sein werden. Lohndumping findet nicht nur bei den Briefzustellerinnen und Briefzustellern statt, sondern ist bedauerlicherweise längst ein übergrei- fendes Problem geworden. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss schließlich Schluss machen mit den Lohnunter- schieden zwischen Ost und West. Die Briefzustellerinnen und Briefzusteller in das Ent- sendegesetz aufzunehmen, ist ein erster, wenn auch dürf- tiger Schritt. Dem unter dem Druck insbesondere der Union zustande gekommenen Vorschlag, der neue Schlupflöcher für Lohndumping öffnet, statt sie wirksam zu schließen, kann ich jedoch nicht zustimmen. Ich werde mich daher der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katherina Reiche (Potsdam) und Sibylle Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Tagesordnungs- punkt 30) Ich stimme dem Gesetzentwurf zu und äußere fol- gende Bedenken am Zustandekommen und der Zielstel- lung des dem Gesetz zugrunde liegenden Tarifvertrages. Erstens: Verlust von Arbeitsplätzen. Ein Mindestlohn muss so gestaltet sein, dass er nicht Arbeitsplätze ver- nichtet und Wettbewerber wirtschaftlich ruiniert. Das ist derzeit jedoch nicht der Fall. Der Tarifvertrag Mindest- lohn von Verdi und dem Arbeitgeberverband Postdienste setzt eine Lohnhöhe fest, die einzig das Ziel hat, Wett- bewerb zu verhindern. Wir benötigen in Deutschland jedoch einen Wettbewerb im Briefdienst, der auch zu Einsparungen bei Unternehmen und öffentlichen Institu- tionen führt. Zweitens: Die verfassungsrechtlichen Bedenken. Der TV Mindestlohn könnte ein Scheintarifvertrag sein, der mit 9,80 Euro/9,00 Euro kein tarifautonom ausgehandel- tes Lohnniveau festlegen soll, sondern beabsichtigt, Wettbewerber der Deutschen Post AG durch Festschrei- bung eines möglichst hoch festgelegten Lohnes ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Arbeitsplatzver- luste zu schädigen. Der Sachverständigenrat zur Begut- achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat dazu in seinem Gutachten vom 7. November 2007 in aller Deutlichkeit ausgeführt (Seite 367 zu Ziffer 561): Besonders eklatant sticht die Absicht ins Auge, mit einem Mindestlohn die Deutsche Post AG und ihre Töchter und Ausgründungen von lästigem Konkur- renzdruck zu befreien. Sichtbarer Ausdruck für die- ses Motiv ist das Bedauern des Arbeitgebers (!) Deutsche Post AG über einen aus ihrer Sicht zu niedrigen Tarifvertrag, weil der dort vereinbarte Mindestlohn noch unterhalb des betreffenden Haus- tarifs der Deutschen Post AG liege. Klagen über zu niedrige Tariflohnabschlüsse kamen bisher in der Regel von Seiten der Arbeitnehmer. Letztlich soll damit das Anfang 2008 entfallende Briefmonopol der Deutschen Post AG durch die Hintertür wieder Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14201 (A) (C) (B) (D) eingeführt werden, wozu die nur für dieses Unter- nehmen, nicht aber für ihre Konkurrenten geltende Befreiung von der Umsatzsteuer ebenfalls beiträgt, die als Ausgleich für die flächendeckende Bedie- nung auch schwerer erreichbarer Kunden dienen soll. Wettbewerber der Deutschen Post AG werden massiv bedrängt und verdrängt und neue Konkur- renten abgewehrt. Die Arbeitsplätze bei der Deut- schen Post AG werden geschützt, die bei ihren Konkurrenten gefährdet und das Entstehen neuer erschwert. Im Gegenzug entrichten die Nutzer von Briefdienstleistungen einen erhöhten Preis. Worin vor diesem Hintergrund das gesetzlich vorgeschrie- bene ,,öffentliche Interesse“ einer Allgemeinver- bindlicherklärung der unteren Lohngruppe der Briefdienstleister bestehen soll, hat die Bundes- regierung bisher nicht schlüssig dargelegt, sie kann es auch nicht, weil sie sich in erster Linie vor den Karren von Partikularinteressen spannen lässt. Die Tarifautonomie ist von Art. 9 Abs. 3 GG deshalb geschützt, weil der Prozess der Lohnfindung durch freie Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Arbeitneh- mern in sich auch eine Gewähr für die Richtigkeit des er- zielten Verhandlungsergebnisses trägt. Das setzt notwen- dig voraus, dass die Verhandlungspartner von den Verhandlungsergebnissen auch betroffen sind und nicht nur Vereinbarungen „zulasten Dritter“ treffen. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist auch der Gesetzgeber auf „Gesetz und Recht“ verpflichtet. Der hier vorliegende Tarifvertrag könnte einen Scheintarifvertrag darstellen. Seine Absicht ist es, Wettbewerber der Deutschen Post AG zu schädigen und darüber Wettbewerb zu verhin- dern. Ein „öffentliches Interesse“ an seiner Allgemein- verbindlichkeit kann daher nicht bestehen. Drittens: Keine Beteiligung der Wettbewerber der Deutschen Post AG und des Arbeitgeberverbandes Neue Briefdienstleister e.V. Die Koalitionsfraktionen haben als Voraussetzung zu Recht gefordert, dass ein Mindest- lohn nicht nur zwischen der Deutschen Post AG und Verdi ausgehandelt werden darf, sondern dass auch an- dere Betroffene und der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste beteiligt werden müssen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht passiert, obwohl der Arbeitge- berverband Neue Brief- und Zustelldienste auf die zur Verfügung stehenden Gewerkschaften Verdi, Christliche Gewerkschaft Post und Beamtenbund zugegangen ist. Viertens: Die „50-Prozent-Quote“ ist unverändert nicht erreicht. Das 50-Prozent-Quorum ist auch mit der Formulierung „überwiegend“ nach wie vor nicht er- reicht. Aufseiten der Deutschen Post AG sind nur circa 4 500 Beschäftigte vom Tarifvertrag Mindestlohn über- haupt erfasst. Wie der Sachverständige Professor Thüsing in der Sachverständigenanhörung am 5. No- vember 2007 vor dem Bundestag aussagte, dürfen tarif- rechtlich aufseiten der Deutschen Post AG auch nur diese tatsächlich betroffenen 4 500 Beschäftigen berück- sichtigt werden. Es ist tarifrechtlich nicht möglich, auf- seiten der Deutschen Post AG Beschäftigte mitzuzählen, die von diesem Tarifvertrag Mindestlohn nicht betroffen sind, sondern deren Arbeitsverhältnisse vom Firmenta- rifvertrag der Deutschen Post AG geregelt ist. Das Mit- zählen aller Beschäftigen aufseiten der Deutschen Post AG ist ein tarifrechtlich unwirksamer Vorgang, der zur Anfechtbarkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung führen wird. Fünftens: Mindestlohn zu hoch. Noch im vergange- nen Jahr schlug der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro vor. Was nun geschehen soll, ist jedoch nicht die Festlegung von Mindestlöhnen, sondern die Festlegung der Höchst- löhne, die sich an einem Monopolisten orientieren, der nicht im Wettbewerb stand und ein Bündel an Sonder- rechten genießt. Ein solcher ganz speziell auf einen Mo- nopolisten zugeschnittener Tarifvertrag kann nicht im Wege der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf an- dere Unternehmen übertragen werden, die eine ganz an- dere Struktur aufweisen. Ein Spezialtarifvertrag kann nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sechstens: Die Liberalisierung der Briefdienstleistun- gen ist in Gefahr. Die Koalition hält an der Liberalisie- rung der Briefdienstleistungen zum l. Januar 2008 fest. Ein Wettbewerb auf diesem Sektor und eine Senkung der Verbraucherpreise können sich nicht entwickeln, wenn zulasten der Wettbewerber der Deutschen Post AG Lohnbedingungen festgeschrieben werden, die nicht er- wirtschaftet werden können, weil diese Unternehmen in der Vergangenheit keine staatlichen Subventionen erhal- ten haben und nicht erhalten werden. Siebtens: Keine generelle Ausweitung auf andere Branchen. Die Einführung des Mindestlohnes in der Briefzustellbranche darf nicht zu einer generellen Aus- weitung auf andere Branchen führen. Nach den Berech- nungen des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung würde die Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes in Höhe von 9,80 Euro pro Stunde zu einem Abbau von 1,9 Millionen Arbeitsplätzen in Deutschland führen. Dies hätte zur Folge, dass in den neuen Ländern 23,3 Prozent und in den alten Ländern 25,1 Prozent aller Beschäftigten im Niedriglohnbereich ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Uda Carmen Freia Heller und Kurt Segner (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes (Tagesordnungs- punkt 30) Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird dazu führen, dass für Briefzusteller ein Mindeststunden- lohn von bis zu 9,80 Euro festgelegt wird. Ich befürchte, dass dieser Mindestlohn negative Auswirkungen haben wird: Wettbewerber der Deutschen Post AG werden vom Markt ferngehalten und der Postmarkt wird abgeschot- tet. Dadurch gehen Arbeitsplätze verloren und die Ent- stehung neuer Arbeitsplätze in der Postbranche wird ver- 14202 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 (A) (C) (B) (D) hindert. Weniger Wettbewerb auf dem Postmarkt führt zu schlechten und überteuerten Post-Dienstleistungen zulasten des Verbrauchers. Keinesfalls darf der Post- Mindestlohn zu einem Vorbild für weitere Mindestlöhne in anderen Branchen werden; dies würde zu viele Ar- beitsplätze für Geringqualifizierte vernichten. In der Koalition wurde vereinbart, die Post-Dienst- leistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzu- nehmen, wenn die Tarifpartner dies gemeinsam begeh- ren und mindestens 50 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Postbranche vom Tarifvertrag er- fasst sind. Dies ist nunmehr der Fall. Die CDU/CSU konnte erfreulicherweise durchsetzen, dass der Gel- tungsbereich des zugrunde liegenden Tarifvertrages er- heblich eingeschränkt wurde. Damit in der Koalition das umgesetzt wird, was ver- einbart wurde, und weil ich die ansonsten sehr erfolgrei- che Arbeit der Bundesregierung unterstütze, habe ich der Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes trotz meiner Bedenken zugestimmt. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Gitta Connemann, Jens Koeppen, Friedrich Merz, Dr. h. c. Hans Michelbach, Andrea Astrid Voßhoff und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Tagesord- nungspunkt 30) Ich stimme der Ausweitung des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes auf die Branche der Briefdienstleistungen in dieser Form nicht zu. Denn auch nach sorgfältiger Ab- wägung des Für und Wider habe ich schwerwiegende Bedenken, und zwar nicht alleine aus politischen Erwä- gungen, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Nach meiner Ansicht wird hier ein Gesetz zweckent- fremdet. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist 1996 ge- schaffen worden, um den deutschen Arbeitsmarkt vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland zu schützen. Im Ko- alitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist gemeinsam vereinbart worden: „Eine weitere Ausdehnung auf wei- tere Branchen wird die Koalition prüfen, wenn entspre- chende unerwünschte soziale Verwerfungen durch Ent- sendearbeitnehmer nachgewiesen werden und in diesen Branchen Tarifverträge gelten, die zuvor nach den Re- geln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.“ (Ziffer 2.7.2). Es muss also eine Entsendeproblematik vorliegen und ein Tarifvertrag in geordneter Weise zustande gekommen sein. Dies war bei dem Gebäudereinigerhandwerk der Fall. Im vorliegenden Fall hingegen sind weder soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer nachgewie- sen noch ist der geschlossene Tarifvertrag in geordneter Weise unter Beteiligung der neuen Marktteilnehmer zu- stande gekommen. Eine Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz liegt nicht vor. Der Tarifaus- schuss wurde bis heute nicht befasst. Hier geht es erkennbar nicht darum, die Beschäftigten der Briefdienstleistungsbranche in Deutschland vor so- zialen Verwerfungen durch ausländische Konkurrenz zu schützen. Vielmehr wird dieses Gesetzgebungsverfahren vom Branchenprimus, den beteiligten Tarifvertragspar- teien und der SPD dazu instrumentalisiert, inländischen Wettbewerb zu verhindern und den Postmarkt weiter ab- zuschotten. Begründet wird dies mit dem Schlagwort des Lohn- dumpings. Aber anders als in anderen Branchen sind so- zial angemessene Löhne im Postsektor bereits gesetzlich vorgeschrieben. Denn nach § 6 Abs. 3 des Postgesetzes muss die Bundesnetzagentur bei jeder Lizenzvergabe prüfen, ob die wesentlichen Arbeitsbedingungen einge- halten werden. Dazu zählt auch die Lohnhöhe. Wird das marktübliche Niveau nicht eingehalten, wird die Lizenz verweigert. Ein sozialer Schutzstandard besteht also be- reits und wird aus Sicht der unabhängigen Bundesnetz- agentur auch von allen lizenzierten Briefzustellern ein- gehalten. Gleiche soziale Standards setzen gleiche Wettbe- werbsbedingungen voraus. Auch an dieser Waffen- gleichheit fehlt es. Denn anders als ihre Wettbewerber zahlt der Branchenprimus bislang weder Umsatzsteuer noch beteiligt er sich am Solidarsystem der gewerbli- chen Wirtschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung. Allein damit erlangt er neben seiner Marktmacht einen zusätzlichen Kostenvorteil von mehr als 20 Prozent. Wenn jetzt auch noch der Staat die Lohnhöhe nach dem Wunsch des dominierenden Unternehmens vorschreibt, hat fairer Leistungswettbewerb in diesem Sektor kaum eine Chance. Im Ergebnis wird das zum l. Januar 2008 auslaufende Postmonopol faktisch verlängert. Die Zeche zahlen am Ende die Verbraucher. Denn we- niger Wettbewerb bedeutet schlechtere und teurere Pro- dukte. So warnt die EU-Wettbewerbskommission bereits vor überhöhten Portogebühren in Deutschland. Der Prä- sident des Bundeskartellamtes hat sich für eine Abschaf- fung des Mehrwertsteuerprivilegs ausgesprochen. Auch ist ein schlechteres Versorgungsangebot zu befürchten. Denn schon heute zieht sich der Branchenprimus aus manchen ländlichen Regionen zurück, baut Personal ab, automatisiert Filialen, lagert sie aus oder schließt sie. Den höchsten Preis werden aber nach meiner Be- fürchtung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den neuen Wettbewerbern zahlen. Denn staatliche Lohn- diktate vernichten Arbeitsplätze. Deshalb warnt der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem ak- tuellen Jahresgutachten unter dem Titel „Das Erreichte nicht verspielen“ vor der Einführung von Mindestlöhnen jeder Art. Stattdessen sprechen sich die führenden Wirt- schaftsforschungsinstitute für einen Kombilohn aus. Dieses Instrument und das Verbot sittenwidriger Löhne sind der geeignete Weg, um Beschäftigten im Niedrig- lohnsektor ein Mindesteinkommen zu gewährleisten, von dem sie und ihre Familien leben können. Dafür set- zen sich CDU und CSU ein. Die negativen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt zeigen sich im vorliegenden Fall schon jetzt. So haben neue Wettbewerber angekündigt, eine Vielzahl von Be- schäftigten kurzfristig entlassen zu müssen. Weitere Ent- lassungen insbesondere auch bei den klein- und mittel- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14203 (A) (C) (B) (D) ständischen Unternehmen in dieser Branche stehen zu befürchten. Die Ankündigung des Branchenprimus, ei- nige dieser Beschäftigten einstellen zu wollen, ist schamlos und zeigt die Perfidie des Vorgehens. Die neuen Wettbewerber haben in den letzten Jahren große Summen in den Aufbau ihrer Unternehmen inves- tiert und neue Arbeitsplätze geschaffen, vor allem in strukturschwachen Regionen, für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte. Sie können zu Recht einen Schutz ihres Vertrauens auf faire Wettbewerbsbedingun- gen und die tatsächliche Aufhebung des Postmonopols verlangen. Ich sehe auch die Gefahr einer Verletzung des Grund- rechts dieser Wettbewerber auf negative Koalitionsfrei- heit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Denn hier sollen fremdbestimmte Arbeitsbedingungen ohne ausreichen- des öffentliches Interesse durch einen gesetzlich er- streckten Tarifvertrag diktiert werden, der für den Bran- chenprimus selbst fast ohne Belang ist. Denn dieser verfügt bereits über eigene Tarifverträge für den absolut überwiegenden Anteil seiner Beschäftigten. Von funktio- nierender Tarifautonomie kann hier nicht mehr gespro- chen werden. Ich appelliere deshalb auch an die Ge- werkschaften und Arbeitgeberverbände, künftig in ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Tarifpolitik nicht erneut aus sachfremden Motiven instrumentalisiert wird. Ich anerkenne, dass CDU und CSU in den vorange- gangenen Verhandlungen gegen den erbitterten Wider- stand der SPD durchgesetzt haben, dass unter Verweis auf eine erforderliche mindestens 50-prozentige Tarif- bindung der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsen- degesetzes sachgerecht eingeschränkt wird, sodass nicht in bestehende Tarifverträge beispielsweise des Einzel- handels eingegriffen wird. Auch begrüße ich die Ankün- digung der Bundesregierung, eine Lösung für das Mehr- wertsteuerprivileg zu finden. Wer Unternehmen zwingt, einen Lohn zu zahlen, der nicht zu erwirtschaften ist, der sorgt dafür, dass viele Menschen gar keinen Lohn mehr bekommen. Mindest- löhne, die Arbeitsplätze vernichten und Wettbewerb aus- hebeln, sind der falsche Weg. Ich könnte weitere rechtliche und politische Bedenken anführen. Bereits die vorgenannten sind für mich persön- lich jedoch so schwerwiegend, dass ich dem heute zur Ab- stimmung stehenden Gesetz nicht zustimmen zu kann. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Roland Claus, Jan Korte, Dr. Barbara Höll und Dr. Petra Sitte (alle DIE LINKE) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes (Tagesordnungspunkt 30) Ich stimme dem von der Bundesregierung einge- brachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes (Mindestlohn) nicht zu. Erstens. 17 Jahre nach der Wiedervereinigung halte ich eine Vereinbarung mit der Festlegung unterschiedli- cher Einkommenshöhen in Ost und West für nicht mehr zeitgemäß. Die Lebenshaltungskosten sind längst ange- glichen und die Produktivität von Briefträgerinnen und Briefträgern in Ost und West differiert ganz sicher nicht in dem Maße, dass unterschiedliche Einkommenshöhen gerechtfertigt wären. Zweitens. Der Gesetzentwurf lässt für die Umsetzung der Mindestlohnregelung zu viele Schlupflöcher zu, mit denen die Zahlung des Mindestlohnes umgangen werden kann. Drittens. Die Beschränkung auf Briefzusteller schließt andere Beschäftigte der Postdienstleistungen aus. Ich befürworte einen flächendeckenden, gesetzlich garantierten Mindestlohn. Von dem sind wir gegenwär- tig noch sehr weit entfernt. Dennoch ist die Aufnahme der Briefzusteller in das Entsendegesetz ein, wenn auch nur kleiner, Schritt in die richtige Richtung. Ich werde mich deshalb der Stimme enthalten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gewährleistung der einheitlichen Betreuung von Arbeitslosen nach einer Kreisgebietsreform (Tagesordnungs- punkt 36) Maria Michalk (CDU/CSU): Die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgt im gesetzli- chen Regelfall durch die aus dem jeweiligen kommunalen Träger und der örtlichen Agentur für Arbeit gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Wir nennen diese im Volksmund ARGEn. Bundesweit wurden jedoch 69 kommunale Trä- ger zugelassen, die diese Grundsicherung für Arbeitslose durchführen. Wir haben als Gesetzgeber ganz bewusst in § 6a SGB II eine Experimentierklausel zugelassen mit dem Ziel, im vergleichenden Wettbewerb festzustellen, ob die Agenturen für Arbeit oder die zugelassenen kom- munalen Träger bei der Eingliederung von Hilfebedürfti- gen erfolgreicher sind. Dieser Wettbewerbsprozess wird wissenschaftlich begleitet. In einem Jahr, genau am 31. Dezember 2008, erwarten wir die Ergebnisse dieses Wettbewerbes. Die FDP fordert in ihrem Antrag, um den es heute geht, die Bundesregierung auf, die Kommunalträger-Zu- lassungsverordnung so zu ändern, dass nach einer Kreis- gebietsreform der neu gebildete Kreis oder die neu gebil- dete kreisfreie Stadt selbst entscheiden kann, ob die Zulassung als kommunaler Träger auf das neu gebildete Gebiet ausgedehnt werden soll. Der Kollege Haustein aus der FDP-Fraktion hat schon im März dieses Jahres eine Initiative angekündigt. Der Grund liegt in Gesetzes- initiativen der Länder, speziell im Freistaat Sachsen und in Sachsen-Anhalt, wo die Kreisgebietsreform vor allem aus demografischen Gesichtspunkten derzeit forciert wird und wo sich in der Tat neue Strukturen ergeben, die 14204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 (A) (C) (B) (D) den bisherigen Festlegungen des Modellprogramms nicht mehr entsprechen. Der Forderung der FDP nachzugeben bedeutet jedoch im Vergleich nichts anderes, als wenn man während ei- nes Fußballspieles die Spielregeln ändern würde. Kann man dann ein alle Seiten befriedendes Ergebnis erwar- ten? Jeder legt das Ergebnis aus, wie er es braucht. Eine neue Vereinheitlichung des Modellregionen mag zwar hier und da für Vereinfachung oder Verbesserung sorgen, aber ein Vergleich und eine Kontinuität sind nicht mehr gegeben. Die Kommunalträger-Zulassungs- verordnung legt in § 1 Abs. 2 dezidiert den Zulassungs- zeitraum für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 fest. Und die Anlage nennt dezidiert die betroffenen Landkreise in der derzeitigen Struktur. Nur so ist ein Vergleich möglich. Ich spreche ausdrück- lich die Bedeutung einer ungestörten Erprobung in einem bestimmten Strukturgebiet an. Wenn durch Kreis- gebietsreformen die Strukturen der Erprobungsphase verändert werden sollten – und darauf läuft der FDP-An- trag hinaus –, dann ist ein beträchtlicher Organisations- aufwand erforderlich. Ferner würde das Vertrauensverhältnis der betroffe- nen Bürgerschaft unterbrochen werden, denn diese ken- nen ihre bisherigen Ansprechpartner. Beständigkeit ist Grundlage für ein Vertrauensverhältnis, auf das es bei der Betreuung der Grundsicherungsempfänger beson- ders ankommt. Das allein schon spricht dafür, Struktur- veränderungen durch eine Kreisgebietsreform nicht in den bisherigen Versorgungskreisen abzubilden. Denn die Einzigen, die sich umstellen müssen, sind die Mitarbei- terschaft der Kreisverwaltung und die neuen Kreisräte. Ihnen ist das aber eher zuzumuten als den betroffenen Grundsicherungsempfängern der jeweiligen Regionen. Es gibt also neben der Kontinuität in der Vergleich- barkeit des Modellvorhabens einen zweiten Vorteil, nämlich den der Kontinuität in der Bearbeitungsstruktur. Diese beiden Vorteile rechtfertigen das Nichtbeachten der ansonsten üblichen Einräumigkeit der Verwaltung. Festgestellt werden kann, dass erstens die zugelasse- nen kommunalen Träger in der Kommunalträger-Zulas- sungsverordnung vom 24. September 2004 abschließend bestimmt sind; zweitens bei Kreisgebietsreformen die neuen Kreise nur im Umfang des Gebietes der bisheri- gen zugelassenen Kreise an deren Stelle treten, und zwar für einen begrenzten Zeitraum; drittens eine Ausweitung der Zulassung auf das gesamte neue Kreisgebiet eine Änderung des SGB II erfordert und damit die Vergleich- barkeit in der wissenschaftlichen Begleitung beeinträch- tigt wird. Was die Konkurrenzsituation des Landrates angeht, so widerspreche ich ausdrücklich den Behauptungen im genannten FDP-Antrag. Der Landrat als Verantwortli- cher für die optierende Kommune steht selbst im Wett- bewerb mit der ARGE, die ihre Verantwortlichkeit und Entscheidungsstruktur in der Bundesagentur begründet hat. Wir als Bundesgesetzgeber sollten uns darauf konzen- trieren, eine rasche Auswertung der Evaluierungsergeb- nisse Ende nächsten Jahres zu forcieren, damit es zu abschließenden Festlegungen in Bezug auf die Zustän- digkeit der Grundsicherung kommen kann. Dabei wer- den dann selbstverständlich die neuen Strukturen in den Ländern beachtet. Deshalb ermuntere ich die FDP entge- gen ihrem Antrag zu Kontinuität als einen wichtigen Wettbewerbsfaktor. Sie sollte vom Aktionismus lassen, der vor Ort nur neue Unruhe für die betroffenen Grund- sicherungsempfänger bedeutet, denn die Betroffenen wollen Hilfe und Betreuung, die organisatorischen De- tails sind nicht vermittlungsrelevant. Nur auf die tatsäch- liche Vermittlung, kommt es an. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Antrag der FDP ab. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Heute ist ein be- merkenswerter Tag – betrachtet man die Redebeiträge der FDP. Zunächst erklärte Herr Westerwelle den Post- mindestlohn als Teufelswerk, dann hörten wir von Herrn Kolb das Hohelied auf die Leiharbeit: Je mehr, desto besser. Und nun sprechen wir über einen Antrag der Liberalen, die die einheitliche Betreuung von Arbeits- losen in Teilen Sachsens in Gefahr sehen. Wer Mindestlöhne ablehnt und Equal Pay bei Leihar- beit als Verhängnis für die Branche ansieht, muss eben eine andere Ebene betreten, auf der selbst Liberale für Einheitlichkeit eintreten können. Aus gegebenem Anlass diskutiert das Land Sachsen über eine Gebietsreform, die die Zusammenlegung von Landkreisen anstrebt. Dass liberale Abgeordnete mit einer Kleinen Anfrage klären wollten, wie eine mögliche Kreisreform die Betreuung von Arbeitslosen berührt, ist löblich. Die Antwort der Bundesregierung auf die ge- stellten zehn Fragen ist umfassend, sachgerecht und lückenlos. Eigentlich wäre damit der Vorgang beendet, wäre da nicht das unstillbare Verlangen, doch noch ein Haar in der Suppe zu finden. Einmal davon abgesehen, dass sich die Politik in Sachsen zurzeit mit vollkommen anderen, tatsächlich dringlichen Fragen beschäftigen muss, und wir alle, wenn wir ehrlich sind, wissen, wie schwierig Gebiets- reformen sind, will ich klarstellen: Niemand, keine Frau, kein Mann, der oder die in Sachsen arbeitssuchend ist bzw. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitslose be- zieht, muss befürchten, er oder sie würde nicht bzw. schlechter betreut oder gefördert, wenn, wann auch im- mer, eine Kreisreform in Kraft tritt. Also hören Sie auf, mit Ängsten von Menschen zu spielen. Klar ist auch: Die von den kommunalen Gebietskör- perschaften gewollten Strukturen, seien es Arbeitsge- meinschaften, optierende Kommunen oder getrennte Trägerschaften, werden beibehalten. Es war allen Ent- scheidungsträgern klar, dass sie sich verpflichten bis zum 31. Dezember 2010. Diese Regelung ist eindeutig und sachgerecht. Und das ist eigentlich das kuriose an Ihrer Forderung: Sie stellen Einheitlichkeit über Verläss- lichkeit. Sie unterstellen drohende Rechtsunsicherheit, wo Rechtssicherheit besteht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14205 (A) (C) (B) (D) Bleibt Ihre Sorge um die Landräte und etwaige Inte- ressenskonflikte. Ich halte viel von guten Landräten. Ich lebe in einem Landkreis mit einem guten. Daher weiß ich: Die Landräte, die eine Gebietsreform realisieren, werden eine Vielfalt, die aus maximal drei unterschiedli- chen Strukturen besteht, souverän managen. Fazit: Eine Veränderung der Kommunalträger-Zulas- sungsverordnung lässt sich über eine angestrebte Kreis- reform in Sachsen nicht initiieren. Jan Mücke (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Arbeitsu- chende durch kommunale Jobcenter betreut und vermit- telt werden. Die Kommunen sind näher beim Betroffe- nen, können wesentlich individueller auf den Einzelnen eingehen und kennen die Arbeitsmarktlage vor Ort bes- ser als die Arbeitsagentur. Der Arbeitsmarkt ändert sich – gerade in vielen Tei- len Ostdeutschlands – sehr schnell und mit ihm die An- forderungen an die Jobvermittler. Flexibilität und Nähe zum Markt sind unabdingbar, will man bei der Vermitt- lung Fortschritte erzielen. Wir sind überzeugt davon, dass die Kommunen, die zurzeit am Optionsmodell teil- nehmen, beweisen, was die gewonnene Flexibilität be- wirken kann. Als die Experimentierklausel beschlossen wurde, blieb der Fall von Gebietsveränderungen unberücksich- tigt. Dieses Versäumnis des Gesetzgebers hat heute ne- gative Auswirkungen, die wir mit Annahme des vorlie- genden Antrags zumindest teilweise verhindern können. Der Antrag stellt Rechtssicherheit her, baut Bürokratie- kosten ab und beseitigt das Chaos bei den Empfängern der Grundsicherung, bei den zuständigen Behörden und den Sozialgerichten. In Sachsen-Anhalt gibt es inzwischen die getrennte Trägerschaft innerhalb eines Kreises, und das Chaos ist dort mit Händen zu greifen. Stellen Sie sich einmal folgenden Fall vor: Sie woh- nen im Gebiet des früheren Saalkreises und sind jetzt nach der Kreisgebietsreform Einwohner des Saalekrei- ses. Der Saalekreis hat nicht nur ein „e“ dazu gewonnen, sondern auch einen anderen Kreis, und zwar den Kreis Merseburg-Querfurt, der optiert hatte. Im neuen Saale- kreis haben wir heute eine getrennte Trägerschaft. Wis- sen Sie, was Ihnen blühen kann, wenn Sie jetzt Hilfe- empfänger werden? Ich will es Ihnen sagen: Wenn Sie Ihre Regelleistungen in der gleichen Art und Weise wie ihre Freunde, die nur ein paar Straßen weiter wohnen, beim Landkreis beantragen wollen, wird man Sie weg- schicken und an die Arbeitsagentur verweisen. Jetzt den- ken Sie, Sie seien schlauer geworden, und wollen die Er- stattung für die Kosten Ihrer Unterkunft bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die sagen Ihnen aber, Sie seien nicht zuständig, und verweisen Sie auf den Landkreis. Man könnte darüber lachen und es als typisch deut- sche Bürokratie abtun, beträfe es nicht arbeitslose, hilfe- bedürftige Menschen. Das ist kein Einzelfall, den ich hier beschreibe, das ist gelebte Realität, in Sachsen-An- halt tagtäglich zu beobachten. Durch diese Zuständig- keitsverwirrung nehmen Sie den Arbeitslosen doch den Mut, anstatt sie zielorientiert zu betreuen. Doch damit nicht genug. Die Sozialgerichte in Sach- sen-Anhalt haben mit einer Rechtslage zu tun, die kei- neswegs so klar ist, wie es die Bundesregierung uns weismachen will. Darf und muss der neu gebildete Kreis die Rechte und Pflichten der alten Optionskommune weiter ausüben? Die Rechtsnachfolgerschaft ist keines- wegs eindeutig. Und die Zersplitterung der Strukturen in den neu gebildeten Kreisen steht klar der Forderung ei- ner einheitlichen Verwaltungsstruktur entgegen, die im Übrigen auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ein- deutig formuliert ist. Die Richterinnen und Richter der betroffenen Sozialgerichte erledigen die Flut von Anträ- gen, die sie zu bearbeiten haben, noch immer sehr gut. Wir sollten ihre Arbeit mit einer verworrenen Rechtslage aber nicht unnötig erschweren. Zum Schluss bitte ich Sie, sich einmal zu überlegen, warum es zurzeit in ostdeutschen Bundesländern Kreis- gebietsreformen gibt. Es liegt doch auf der Hand: Wir haben einen enormen Bevölkerungsrückgang zu ver- zeichnen, und die Länder wollen dem mit Gebietsver- größerungen Rechnung tragen, um Verwaltungskosten zu reduzieren. Wenn jetzt der Gesetzgeber den Kommu- nen nicht erlauben sollte, selbstverantwortlich für grö- ßere Verwaltungseinheiten zu stimmen, würde das den Sinn dieser Reformen konterkarieren. In Sachsen wird die Kreisgebietsreform bald vollzo- gen, und ich bitte Sie, es den sächsischen Kommunen zu erlauben, gegen dieses Chaos zu stimmen. Unser Antrag lässt im Sinne der kommunalen Selbstbestimmung be- wusst offen, in welche Richtung die Vereinheitlichung gehen kann. Parteipolitik kann und sollte hier zugunsten pragmatischer Lösungen in den Hintergrund treten. Be- vor Sie der Argumentation der Bundesregierung blind folgen, bitte ich Sie: Sprechen Sie doch einmal mit den Landräten der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte! Informieren Sie sich vor Ort bei den Betroffenen und zu- ständigen Behörden. Auf die Stellungnahmen der Koalitionsfraktionen bin ich sehr gespannt. Katrin Kunert (DIE LINKE): Seit Einführung von Hartz IV gibt es drei Strukturen, durch die die Arbeitslo- sen im Land betreut werden. Zum einen sind es die Ar- beitsgemeinschaften (ARGEn), in denen Landkreise/ kreisfreie Städte mit der Bundesagentur unter einem Dach zusammenarbeiten. Dann gibt es die Optionskom- munen, wo der Landkreis oder die kreisfreie Stadt allein die Aufgabe erfüllt. Und dann gibt es die sogenannten kalten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), in denen jede Struktur ihre Aufgabe für sich wahrnimmt. Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie ein ohnehin schlechtes Gesetz für die Betroffenen „vielfältig“ umgesetzt wird. Nun gab es in Sachsen und Sachsen-Anhalt Kreisge- bietsreformen und die an Kreis- und Stadtgebieten fest- gemachte Arbeitsstruktur zur Umsetzung von Hartz IV läuft Gefahr, noch konfuser zu werden. Aber woran mes- sen wir die Qualität der Betreuung von Arbeitslosen? 14206 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 (A) (C) (B) (D) Und liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP: Was be- deutet für Sie einheitliche Betreuung von Arbeitslosen? Bedeutet einheitlich bessere Betreuung oder effizientere Betreuung? Ihrem Antrag entnehme ich nicht den Hauch des Versuches, aus der Sicht der Betroffenen Kriterien für eine Betreuung zu benennen. Den Arbeitslosen ist es egal, in welcher Organisa- tionsstruktur sie betreut werden. Für die Betroffenen ist es wichtig, dass sie einen fairen und unkomplizierten Umgang erfahren. Für die Arbeitslosen ist es wichtig, dass sie pünktlich ihr ohnehin knappes Geld überwiesen bekommen, dass sie Fördermöglichkeiten erhalten, um mögliche Vermittlungshemmnisse abzubauen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ARGEn oder Optionskommunen sind Weiterbildungen, Super- vision und angemessene Arbeitsbedingungen wichtig. Ebenso wichtig ist, dass sie nicht in Endlosschleifen der Befristung beschäftigt werden, dass sie mit einem Be- treuungsschlüssel arbeiten können, bei dem es auch möglich ist, die Arbeitslosen zu betreuen! Zum Softwareprogramm A2 LL verkneife ich mir heute jeglichen Kommentar. In einem Punkt Ihres Antrages gebe ich Ihnen recht: Es muss eine Regelung für die Arbeitsstrukturen nach Kreis- und Stadtgebietsreformen her. Wir alle wissen, dass in der nächsten Woche das Bun- desverfassungsgericht ein Urteil zur Verfassungsbe- schwerde von elf Landkreisen fällen wird. Insofern hät- ten Sie zumindest diese Entscheidung abwarten können, bevor ihr Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird. Die Beschwerdepunkte der Landkreise machen sehr deut- lich, mit welchen Problemen die gesamte Umsetzung von Hartz IV behaftet ist. Erstens haben Bund und Länder mit der komplizierten Aufgabenverteilung bei Hartz IV lediglich versucht, die Kosten auf die Kommunen abzu- wälzen. Zweitens sind die Landkreise per Gesetz dazu gezwungen worden, mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenzuarbeiten. Dies hätte den Landkreisen freige- stellt werden müssen. Drittens sieht die Verfassung innerhalb des föderalen Systems eine klare Kompetenz- verteilung vor, das heißt, Aufgaben zwischen Bundes- agentur für Arbeit und Kommunen aufzuteilen geht ver- fassungsrechtlich nicht. Wenn das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Landkreise entscheiden wird, ist Hartz IV nicht nur bei den Menschen im Land, sondern auch verfassungsrecht- lich durchgefallen. Die Linke fordert: erstens bundeseinheitliche Quali- tätsstandards für die Betreuung von Arbeitslosen aus Sicht der Betroffenen, zweitens Qualifizierung der Be- schäftigten in den ARGEn und Optionskommunen, drit- tens unbefristete Arbeitsverhältnisse für die Beschäftig- ten in den ARGEn und Optionskommunen, viertens Erhöhung der Kostenübernahme durch den Bund, um die Kommunen zu entlasten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn Ih- nen wirklich das Wohl der Arbeitslosen am Herzen liegt, unterstützen sie unsere Anträge zur Erhöhung des Regel- satzes auf 435 Euro, die Einmalzahlung von 40 Euro Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieherinnen und schließen Sie gemeinsam mit uns aus, dass bei sta- tionären Aufenthalten Regelleistungen gekürzt werden. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um es gleich vorweg zu sagen: Das Anliegen der FDP ist richtig und wird von uns unterstützt. Das Problem ist schnell erklärt: Im Zuge einer Kreis- gebietsreform kann es vorkommen, dass in der neugebil- deten Struktur beide Trägermodelle der Grundsicherung – die Optionskommune und die Arbeitsgemeinschaft – vertreten sind. Die neugebildeten Kreise müssten dann die Entscheidung treffen können, welches der beiden Modelle sie zukünftig fahren wollen, um wieder zu einer einheitlichen Struktur zu kommen. Diese Möglichkeit haben die Kreise aber bis jetzt nicht, wenn sie sich für das Optionsmodell entscheiden wollen. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung hat sich diesem Ansinnen bis- lang verweigert. Sie schlägt schlicht die Weiterführung der bisherigen Trägerstrukturen auch nach einer Kreis- reform vor. Aber das Nebeneinander verschiedener Konzepte und Zuständigkeiten für Langzeitarbeitslose innerhalb einer Verwaltungseinheit ist kein zufrieden- stellender Zustand, weder für die Arbeitssuchenden noch für die politisch Verantwortlichen. Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung mit der geltenden Rechtsgrundlage. Die Kommunalträger- Zulassungsverordnung sehe eine Ausweitung des Zulas- sungsgebietes einer Optionskommune nicht vor. Darüber hinaus fehle eine Ermächtigungsgrundlage im SGB II, um eine entsprechende Änderung der Verordnung vorzu- nehmen. Ich habe es bisher als unseren Job verstanden, Lösungen für Probleme zu finden und für diese Lösun- gen dann die entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Und nur weil im Rahmen der ursprünglichen Gesetzes- und Verordnungsgebung Folgen von Kreisge- bietsreformen nicht vorgesehen waren, kann uns das nicht zur Tatenlosigkeit verleiten. Ziel einer Kreisgebietsreform ist unter anderem die Anpassung der Politik- und Verwaltungsstrukturen an die demografische Entwicklung und die daraus erwach- senen neuen Herausforderungen. Effizienz ist ein weite- res Kriterium. Es ist kein Geheimnis, dass sich Kreisge- bietsreformen nicht gerade großer Beliebtheit erfreuen und jede einzelne einen erheblichen Kraftakt darstellt. Wenn aber danach alles sowieso beim Alten bleibt, kann man sich die ganze Sache gleich ganz sparen. Sie wissen, dass wir Grünen die Bündelung der kom- munalen Kompetenzen und der der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften für die bessere Lö- sung im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit hal- ten. Entscheidend ist aber für uns auch immer, was hin- ten rauskommt, und nicht, was draufsteht. Und darum sind wir der Meinung, dass die neugebildeten Kreise, die das Optionsmodell für das erfolgversprechendere Kon- zept halten, es auch umsetzen können sollten. Dafür wer- den wir uns auch in den weiteren Beratungen einsetzen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14207 (A) (C) (B) (D) Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert (Tagesordnungspunkt 37) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Mit der Wiedervereini- gung wurde angestrebt, die Wirtschafts- und Sozialsys- teme der alten und neuen Bundesländer mittelfristig an- zugleichen. Im Übergang sollte speziell im Rentenrecht – bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhält- nisse, wie es in § 254 b SGB VI heißt – mit der Bildung von persönlichen Entgeltpunkten (Ost) und eines aktuel- len Rentenwertes (Ost) den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung getragen werden. Ein Blick zurück zeigt, dass die (schrittweise) Heran- führung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktu- ellen Rentenwert des § 68 SGB VI mit der relativen Verbesserung der Löhne und Gehälter in den neuen Bun- desländern zunächst auch gut vorangekommen ist. Vor 2003 stieg der Rentenwert (Ost) Jahr für Jahr deutlich schneller als der aktuelle Rentenwert, in den neunziger Jahren besonders stark. Dies zeigt, dass die lohn- und ge- haltsbezogene Anpassung in der Vergangenheit sehr gut funktioniert hat. In den folgenden Jahren der wirtschaftlichen Stag- nation bis 2006 gab es dann allerdings keine weiteren Fortschritte mehr, die Lücke zwischen aktuellem Ren- tenwert (Ost) und aktuellem Rentenwert hat sich nicht weiter geschlossen. Aktuell – 17 Jahre nach der deut- schen Einheit – liegt der Rentenwert (Ost) noch um rund 12 Prozent unter dem aktuellen Rentenwert des § 68. Vor diesem Hintergrund erhebt nun die Linke die For- derung, den aktuellen Rentenwert (Ost) auch ohne das Vorliegen einer entsprechenden wirtschaftlichen Ent- wicklung auf den aktuellen Rentenwert anzuheben. Hierzu will ich für meine Fraktion deutlich sagen: Eine isolierte Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost), die nicht zugleich auch die anderen Rechengrößen der Rentenermittlung anpasst, verbietet sich. Es kann nicht sein, dass Entgeltpunkte in den neuen Bundeslän- dern – wie von der Linken vorgeschlagen – weiterhin unter erleichterten Voraussetzungen erworben werden können, dann aber zu einem gleichen Rentenanspruch führen. Einen Entgeltpunkt (Ost) erwarb man 2007 bei- spielsweise über den Umrechnungsfaktor 1,1622 nach Anlage 10 zum SGB VI bereits mit Beiträgen auf Basis von 2 114 Euro brutto monatlich, während man in den alten Bundesländern Beiträge auf Basis von 2 457 Euro brutto leisten musste, um einen Entgeltpunkt West zu er- halten. Eine solche Regelung, bei der mit unterschiedli- chen Beitragsleistungen erworbene Entgeltpunkte mit dem gleichen Rentenwert bewertet würden, wäre meines Erachtens eine nicht zu rechtfertigende Besserstellung und damit möglicherweise verfassungswidrig. Überdies würde die Anhebung des aktuellen Renten- wertes (Ost) alleine für den Rentenbestand etwa 5 Mil- liarden Euro kosten, ein Betrag, der nach der lapidaren Aussage im Antrag der Linken aus Steuermitteln finan- ziert werden soll, zusätzlich zu den 80 Milliarden Euro, die der Bundeshaushalt bereits heute an die Rentenkasse überweist. Das ist schlicht und einfach nicht seriös, steht aber in einer Reihe mit weiteren Wünsch-dir-was-Anträ- gen, die die Linken in den letzten Monaten hier einge- bracht haben. Der Hinweis auf eine Angleichung der Lebenshal- tungskosten in den neuen Ländern an die Lebenshal- tungskosten in den alten Bundesländern, die eine Anhe- bung des Rentenwertes erforderlich machte, überzeugt in diesem Zusammenhang nicht. Ich verweise auf die Übersicht auf Seite 69 des Rentenversicherungsberichtes 2007. Danach liegen die durchschnittlichen Gesamt- rentenzahlbeträge bei an männliche Bezieher in den neuen Ländern ausgezahlten Renten um mehr als 5 Pro- zent über denen in den westlichen Bundesländern. Bei den Rentnerinnen beträgt der Überhang sogar 30 Pro- zent, Der Überhang wird sowohl bei Männern als auch bei den Frauen in den kommenden Jahren bis 2011 sogar noch leicht ansteigen. Ich will zum Schluss noch darauf hinweisen, dass aber auch eine einheitliche Veränderung der Rechengrö- ßen nicht unproblematisch ist. Denn dann stiege nicht nur der aktuelle Rentenwert (Ost) und der für einen Ent- geltpunkt zu entrichtende Beitrag. Zugleich wäre auch die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Damit würde es zwar möglich, dass diejenigen Beitragszahler in den neuen Ländern, deren Einkommen bereits heute auf Westniveau liegt, auch ein Mehr an Entgeltpunkten in der Rentenversicherung erwerben könnten. Zugleich würde dies aber auch einen Anstieg der Lohnnebenkos- ten in den neuen Ländern mit sich bringen, da die Ar- beitgeber bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze zu- sätzliche Rentenbeiträge für ihre Mitarbeiter entrichten müssten – mit entsprechenden negativen Effekten für das Beschäftigungsniveau in den neuen Ländern. Damit will ich zusammenfassend festhalten: Der An- trag der Linken ist nicht ausgereift. Er verändert populis- tisch eine Stellschraube in einem komplexen Gesamtsys- tem. Die beste Perspektive für eine Angleichung des Rentenwertes ist und bleibt die Schaffung von Voraus- setzungen für ein überproportionales Wachstum der Löhne und Gehälter in den neuen Bundesländern, dieses aber nicht durch Einmischung der Politik in die Lohnfin- dung wie etwa bei der heute hier schon diskutierten Frage der Einführung von Mindestlöhnen, sondern als Ergebnis einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwick- lung. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Großen Anfrage: Euro- päisches Jahr der Chancengleichheit für alle (Tagesordnungspunkt 38) Renate Gradistanac (SPD): 51 Prozent der Bürge- rinnen und Bürger in der Europäischen Union sind der 14208 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 (A) (C) (B) (D) Meinung, dass in ihrem Land nicht genügend Anstren- gungen unternommen werden, um Diskriminierung zu bekämpfen. Nur 32 Prozent kennen ihre Rechte für den Fall, dass sie Opfer von Diskriminierung werden. Die Umfrage „Europabarometer Spezial“ zur Diskriminie- rung in der Europäischen Union unterstreicht zudem, dass die Kenntnis der Existenz von Antidiskriminie- rungsgesetzen in der Europäischen Union nach wie vor recht gering ist. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit wurde ausgerufen, um die Menschen in der Europäischen Union für ihre Rechte auf Gleichbehandlung und Nicht- diskriminierung zu sensibilisieren und die Chan- cengleichheit zu fördern. Chancengleichheit und Nicht- diskriminierung gehören zu den Grundprinzipien, auf denen die Europäische Union aufbaut. Wirkliche Chancengleichheit ist nur ohne Diskrimi- nierung möglich. Darum haben wir mit dem Allgemei- nen Gleichbehandlungsgesetz nicht nur vier EU-Richt- linien in nationales Recht umgesetzt. Wir haben vor allem auch einen wichtigen Schritt getan, um Menschen wirksam vor Diskriminierungen zu schützen. Wer auf- grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Re- ligion oder Weltanschauung, des Alters, aufgrund einer Behinderung oder der sexuellen Identität benachteiligt wird, kann sich seit 2006 besser wehren. Das Bundesgleichstellungsgesetz, das Gewaltschutz- gesetz und das Elterngeld mit seinen Vätermonaten sind weitere wichtige gleichstellungspolitische Wegmarken. Das eigentliche Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an allen Lebensbereichen, haben wir aber immer noch nicht erreicht. Die Studie „Global Gender Gap Report 2007“ des Weltwirtschaftsforums hat die Gleichstellung von Frauen und Männern in 128 Ländern erfasst. Auf den ersten Blick stehen wir mit dem siebten Rang scheinbar gar nicht so schlecht da. In der Kategorie „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ befinden wir uns aber nur auf Rang 71. Gleichwertige Arbeit muss endlich gleich entlohnt werden. Existenzsichernde Erwerbsarbeit ist eine wich- tige Voraussetzung zur Armutsbekämpfung. Mit der Ein- führung von Mindestlöhnen schützen wir insbesondere auch Frauen vor Sozialdumping. Wir müssen die Chan- cen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Fami- lienfreundliche Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sowie der Ausbau und Rechtsanspruch bei Kinderbetreu- ungsplätzen sind wichtige Voraussetzungen für die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf und mehr Chancen- gleichheit. Wir wollen die Gleichstellung von Männern und Frauen bei Berufszugang und Aufstieg. Immer mehr Frauen arbeiten in Teilzeit oder sind ge- ringfügig beschäftigt. Dies hat auch der Ausschuss zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau, kurz CEDAW, bei der Überprüfung des fünften Staatenbe- richts kritisiert. Der Ausschuss hat zudem weitergehende Schritte empfohlen, um Stereotype im Zusammenhang mit den traditionellen Rollenbildern in der Familie, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft zu bekämpfen. Chancengleichheit für alle beginnt bei der Bildung und Betreuung unserer Kinder. Bildungschancen sind Lebenschancen, die nicht von der Herkunft oder vom El- ternhaus abhängen dürfen. Junge Menschen haben ein Recht auf Bildung, auf ein gesundes Aufwachsen, auf gesellschaftliche Beteiligung und vor allem darauf, dass sie vor physischer und psychischer Gewalt geschützt werden. Diese Ziele wollen wir mit dem nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ erreichen. Mit dem Bundesprogramm „Frühe Hilfen“ wollen wir die Risiken für Kinder möglichst frühzeitig erkennen und die Erziehungskompetenz der Eltern verbessern. Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und die Ein- führung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sind wichtige Schritte, um das Ziel der Bildung für alle zu erreichen. Die von uns durchgesetzte Erhöhung und Ausweitung des BAföGs ist ein wichtiges Signal für echte Chancengleichheit in der Bildung. Für die SPD-Fraktion gehören Kinderrechte ins Grundgesetz. Dadurch stärken wir die Rechtsposition der Kinder deutlich und schreiben die staatliche Schutz- pflicht gegenüber Kindern ausdrücklich in der Verfas- sung fest. Angesichts der öffentlichen Diskussion über Kindesvernachlässigung und Kinderarmut bedauere ich es sehr, dass sich unser Koalitionspartner noch immer weigert, Kinderrechte in unser Grundgesetz aufzuneh- men. Ich freue mich, dass wir das Übereinkommen der Ver- einten Nationen über die Rechte behinderter Menschen im Jahr der Chancengleichheit für alle unterzeichnet ha- ben. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinde- rungen. Immerhin haben zehn Prozent der EU-Bevölke- rung eine Behinderung. Ich bin sehr froh, dass meine Fraktion bei der Reform der Erbschaftsteuer eine weitestgehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaften durchsetzen konnte. Rechtli- cher Schutz und rechtliche Gleichstellung allein reichen aber nicht aus, um Diskriminierung zu verhindern. Dies zeigt sich nachdrücklich beim Diskriminierungsmerkmal sexuelle Identität. Um komplexe und zum Teil tief ver- wurzelte Vorurteile abzubauen, sind intensive Bemühun- gen auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene not- wendig. Es gilt, die Chancengleichheit für alle aktiv zu fördern und die strukturellen und institutionellen Hinder- nisse abzubauen, die eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens versper- ren. Das Europäische Jahr hat dazu beigetragen, für Gleichstellung und Vielfalt in Europa zu werben. Einer der Höhepunkte des Jahres war der unter deutscher EU- Präsidentschaft erstmals veranstaltete europäische Gleichstellungsgipfel. Nun gilt es, sich noch stärker da- für einzusetzen, dass Gleichheit in Europa für jeden Ein- zelnen zur Realität wird. Vielfalt ist eine der Stärken von Europa. Deshalb brauchen wir Chancengleichheit für alle. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14209 (A) (C) (B) (D) In der erweiterten Europäischen Union wird die Be- völkerung immer vielfältiger. Durch die Zuwanderung und das Zusammenleben ethnisch-kulturell unterschied- lich geprägter Menschen und die Etablierung unter- schiedlicher Lebensformen nimmt Europas Vielfalt auch in kultureller Hinsicht zu. Um den Vorteil zu würdigen, den wir durch unsere große kulturelle Vielfalt haben, wurde das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des inter- kulturellen Dialogs erklärt. Anlage 10 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. No- vember 2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Er- nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichts- pflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundes- ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Erstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbe- triebsregistergesetzes – Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvor- sorge und zur Änderung des Dritten Buches So- zialgesetzbuch – Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungs- gesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts – Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwal- tungsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ und zur Entfristung des Kinderzuschlags – Gesetz zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung und zur Finanzierung der Stiftung für ehemalige politi- sche Häftlinge (Heimkehrerstiftungsaufhebungs- gesetz – HKStAufhG) – … Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgeset- zes und anderer Gesetze – Erstes Gesetz zur Änderung des Personalanpas- sungsgesetzes – Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsge- setz – EinsatzWVG) – Zweites Gesetz zur Änderung des Regionalisie- rungsgesetzes – Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subven- tionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) – Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvor- schussgesetzes – Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Aus- tralien über die Soziale Sicherheit von vorüberge- hend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäf- tigten Personen („Ergänzungsabkommen“) – Gesetz zur Neuregelung der Telekommunika- tionsüberwachung und anderer verdeckter Er- mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG – Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebens- mittelhandels – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2008) – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen – Drittes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Modernisierung des Rechts der land- wirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat bedauert, dass in den parlamentari- schen Beratungen zum LSVMG im Deutschen Bundestag kaum eine der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2007 (Bundesrats- drucksache 597/07 (Beschluss)) angeregten Verbes- serungen und Veränderungen aufgegriffen wurde. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass es mit dem LSVMG zu einer umfassenden Zentralisierung von Aufgaben beim Spitzenverband zu Lasten der Regionalträger kommen wird, ohne dass hierfür ein Wirtschaftlich- keitsnachweis geführt werden soll, sowie zur Schaf- fung neuen Rechtes durch Übertragung von Einzel- regelungen der Rentenversicherung auch auf die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. 3. Der Bundesrat erwartet im Ergebnis tief greifende Veränderungen und Umwälzungen in der landwirt- schaftlichen Sozialversicherung zu Lasten der Regio- nalträger, deren Folgen für die Versicherten er mit Sorge betrachtet. 4. Der Bundesrat teilt die Sorge des Berufsstandes und der Sachverständigen, dass die mit dem LSVMG vorgesehene besondere Abfindungsaktion nicht die prognostizierte Entlastungswirkung für die landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaften haben wird. Er befürchtet, dass dies im Zusammenwirken mit dem von der Bundesregierung deutlich abgesenkten 14210 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 (A) (C) (B) (D) Bundeszuschuss Beitragserhöhungen der landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaften unumgänglich machen wird. 5. Der Bundesrat bedauert insbesondere auch, dass die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkassen an den Bundeszuschüssen zur Finanzierung gesamt- gesellschaftlicher Aufgaben auch ab dem Jahr 2009 durch das LSVMG nicht geregelt wurde. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung ge- mäß Ziffer 30 der Bundesratsdrucksache 597/07 (Be- schluss) baldmöglichst herbeizuführen. Eine Umset- zung erst nach Vorlage des mit Bundestagsbeschluss vom 2. Februar 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4220) geforderten Gutachtens, das erst Ende 2008 abge- schlossen sein soll, wäre für ein Funktionieren ab dem 1. Januar 2009 entschieden zu spät. 6. Der Bundesrat stimmt der Einführung eines Lasten- ausgleichs zur Stärkung der landwirtschaftlichen So- lidargemeinschaft grundsätzlich zu. Allerdings wird die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung be- schlossene Lastenverteilung nach Abschluss der Übergangsphase ab dem Jahre 2014 voraussichtlich besonders in Nord- und Ostdeutschland zu erhebli- chen Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Un- ternehmen führen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach Abschluss der Übergangsregelungen nicht sichergestellt ist, dass die Einsparmaßnahmen des Gesetzes bereits wirksam sind und die Mehrbelastung der landwirt- schaftlichen Betriebe durch steigende Beiträge abge- wendet werden kann. Selbst wenn die an das Gesetz geknüpften Erwartungen erfüllt werden sollten und es gelingen würde, die Aufwendungen für die land- wirtschaftliche Unfallversicherung insgesamt bis 2014 deutlich zu reduzieren, käme diese entlastende Wirkung wegen des Verteilerschlüssels vor allem nicht den nord- und ostdeutschen landwirtschaftli- chen Unternehmen zugute. 7. Der Bundesrat verzichtet allerdings trotz der vorste- henden Bedenken auf die Anrufung des Vermitt- lungsausschusses, um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern. – Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozial- gesetzbuch und anderer Gesetze Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetz zur Ände- rung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vorgenommenen Anpassungen sozialversiche- rungsrechtlicher Verfahrensvorschriften an die Erforder- nisse der betrieblichen Praxis in den Unternehmen und bei den Sozialversicherungsträgern und die mit der Neu- verteilung der Erstattungslasten zwischen Bund und neuen Ländern erfolgte Umsetzung der zwischen dem Bund und den neuen Ländern getroffenen Vereinbarung vom 29. November 2006. Mit Bedauern nimmt der Bundesrat aber zur Kenntnis, dass seine schon im Februar beim RV-Altersgrenzen- anpassungsgesetz (Bundesratsdrucksache 2/07) erhobene Forderung nach Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro für eine in voller Höhe bezogene Rente nun er- neut unberücksichtigt geblieben ist. Dies gilt umso mehr, als dass auch Rentenkassen und Arbeitgeber seit langem auf diese Änderung drängen, weil die bisherige Rege- lung zu häufig zu Missverständnissen führt. Viele Rent- ner und Arbeitnehmer nehmen an, dass die Mini-Job- Grenze von 400 Euro auch als Hinzuverdienstgrenze für Rentner gilt. Dies führt dann bei Überschreitung zu auf- wendigen und unverhältnismäßigen Rückforderungen und Rentenkürzungen um ein Drittel. Zum Schutze der Betroffenen, aber auch für eine er- hebliche Verwaltungsvereinfachung, bittet der Bundesrat daher um eine schnelle Umsetzung und um das Aufgrei- fen der in den beiden Stellungnahmen vom 16. Februar 2007 (Bundesratsdrucksache 2/07 (Beschluss)) und vom 21. September 2007 (Bundesratsdrucksache 543/07 (Be- schluss)) hierzu gemachten Anregungen. – Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass zeitgleich mit der Anhebung des Übungsleiterfreibetrages der neue Betrag in § 3 Nr. 26 Satz 1 des Einkommensteu- ergesetzes auch in § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen und in Abschnitt 13 Abs. 3 der Lohnsteuerrichtlinien (zu § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG) eingeführt wird. Begründung: Der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag stimmt z. Zt. mit dem steuerfreien Mindestbetrag der Drittelregelung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG und dem Grenzbetrag nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslo- sen überein. Wenn mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (Bundesratsdrucksache 579/07) der Übungsleiter- freibetrag angehoben wird, sollten auch die bei- den anderen Grenzwerte zeitgleich angehoben werden. 2. Der Bundesrat bedauert, dass auch durch das Jahres- steuergesetz 2008 eine angemessene und eindeutige steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer nicht erfolgt ist. An dieser Zielsetzung ist festzuhalten, denn der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen kommt eine überragende Bedeu- tung zu. 68 Prozent aller neu eingerichteten Betreu- ungen werden ehrenamtlich geführt. Angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass die Zahl der bundesweit bestehenden 1,2 Mio. Betreuungen weiter ansteigen wird. Der große persönliche Einsatz von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern verdient es, wie ande- res ehrenamtliches Engagement auch steuerlich aner- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14211 (A) (C) (B) (D) kannt zu werden. Das geltende Steuerrecht bietet da- für verschiedene Beispiele. Die Länder sind auf dieses Engagement auch angewiesen, um die Ausga- bensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen. Jede ehrenamtliche Betreuung erspart die Bestellung von Berufsbetreuern. Während die ehrenamtliche Betreuung eines mittellosen Betreuten die Landes- kasse jährlich pauschal 323 Euro kostet, liegen die 2. hat beschlossen dem Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausgaben bei einer Berufsbetreuung mit der höchs- ten Vergütungsstufe je nach Unterbringung des Be- treuten im ersten Jahr zwischen 1 848 Euro und 2 970 Euro. Angesichts der bundesweit erheblichen Ausgaben für das Betreuungswesen (Gesamtausga- ben bundesweit 579 Mio. Euro im Jahr 2006 gegen- über 434 Mio. Euro im Jahr 2004) kommt der Förde- rung des Ehrenamtes höchste Priorität zu. – Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentände- rungsgesetz) Der Bundesrat 1. hat festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf Begründung zu Ziffer 1: Das Gesetz enthält in Artikel 1 Nr. 24 (§ 19f Abs. 3 InvG), 91 (§ 110 Abs. 7 InvG), 92 (§ 110a Abs. 5 InvG) und 95 Buchstabe d (§ 112 Abs. 4 InvG) Er- mächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates. Nach Artikel 80 Abs. 2 GG bedürfen Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die von den Ländern im Auf- trag des Bundes oder als eigene Angelegenheiten ausgeführt werden, der Zustimmung des Bundesra- tes. Das Investmentgesetz ist ein Bundesgesetz auf dem Gebiet der Wirtschaft, das gemäß Artikel 83 GG mangels anderer Bestimmung im Grundgesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit zu vollziehen ist. Zwar hat das Gesetz den Vollzug der Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen (vgl. §§ 4 und 5 InvG). Diese auf Grund des Arti- kels 87 Abs. 3 GG zulässige fakultative Bundesver- waltung durch eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts ändert nichts daran, dass das Grundgesetz für die Materie keine obligatorische Bundesverwaltung, sondern die Ausführung durch die Länder als eigene Angelegenheit vorsieht. Ein Gesetz, das die nach Artikel 80 Abs. 2 GG erforderli- che Zustimmung des Bundesrates ausschließt, ist sei- nerseits zustimmungsbedürftig (vgl. BVerfG, Be- schluss vom 24. Februar 1970 – 2 BvL 12/69 –, BVerfGE 28, 66 <76 ff.>). und Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 85 – Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Men- schen – – Drucksachen 16/6765, 16/7053 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 22 – Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Ren- tenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) – – Drucksachen 16/6766, 16/7053 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 12 – Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse – – Drucksachen 16/6767, 16/7053 Nr. 4 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/3060 Nr. 1.4 Drucksache 16/3382 Nr. 1.4 Drucksache 16/3713 Nr. 1.3 Drucksache 16/3713 Nr. 1.7 Drucksache 16/3713 Nr. 1.8 Drucksache 16/3713 Nr. 1.9 Drucksache 16/3713 Nr. 1.11 Drucksache 16/3713 Nr. 1.27 Drucksache 16/3713 Nr. 1.20 Drucksache 16/3897 Nr. 1.2 Drucksache 16/3897 Nr. 1.7 Drucksache 16/3897 Nr. 1.16 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/6865 Nr. 1.4 134. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Lehrieder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

    Damen und Herren! Liebe Freunde der Fraktion der
    Talkshowsozialisten, liebe Freunde der Linkspartei!


    (Werner Dreibus [DIE LINKE]: Freunde? – Gegenruf des Abg. Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Er hat sich versprochen!)


    Herr Dreibus, ich wehre mich gegen die Grundhal-
    tung Ihres Gesetzentwurfs, die Zeitarbeit pauschal zu
    verteufeln.


    (Werner Dreibus [DIE LINKE]: Zweimal!)


    – Manchen muss man es ein paar Mal sagen, damit sie es
    verstehen. – Zeitarbeit hilft vielen Unternehmen, im glo-
    balen Wettbewerb flexibel reagieren zu können; darauf
    wurde bereits von einigen Rednern hingewiesen. Durch
    Zeitarbeitsverhältnisse werden Beschäftigungspoten-
    ziale nutzbar gemacht, die ansonsten ungenutzt bleiben
    würden.

    Gerade in Zeiten von Engpässen und unsicheren Auf-
    tragslagen hat die Zeitarbeit bereits vielen Unternehmen
    geholfen. Mit Zeitarbeit können die Unternehmen
    schnell und flexibel auf Arbeitsausfall, Krankheit, aber
    auch Mutterschutz reagieren. Gerade kleine und mittlere
    Betriebe können sich so schnell auf Auftragsspitzen ein-
    stellen und schwankende Produktionszyklen abfedern.

    Gleichzeitig ist Zeitarbeit für viele Beschäftigte zum
    Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt geworden. Jähr-
    lich werden etwa 30 Prozent aller Zeitarbeiter – das ent-
    spricht etwa 200 000 Beschäftigten – in ein festes Ar-
    beitsverhältnis übernommen, davon sind etwa 15 Prozent
    Langzeitarbeitslose gewesen.

    Das Zeitarbeitsverhältnis ist ein reguläres Arbeitsver-
    hältnis in einer inzwischen vollständig anerkannten, ei-
    genständigen Branche. Es ist die Branche, in der Tarif-
    verträge fast flächendeckend angewandt werden. Die
    Deckung liegt bei 98 Prozent.

    Ja, es gibt zum Teil Lohnabstände zwischen Stamm-
    arbeitern und Zeitarbeitnehmern. Aber das ist nur in
    ganz bestimmten Fällen, ganz bestimmten Branchen und
    überhaupt nicht flächendeckend der Fall. Gerade diesbe-
    züglich wollte der Gesetzgeber mit dem Arbeitnehmer-
    überlassungsgesetz Regeln setzen.

    Natürlich kann die Inanspruchnahme fremden Perso-
    nals zahlreiche Probleme mit sich bringen. Um
    Missbräuche zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die ge-
    werbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitneh-
    merüberlassungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz wurde
    zum 1. Januar 2004 umfassend reformiert. Zahlreiche
    Beschränkungen der Leiharbeit sind entfallen, unter an-
    derem die Beschränkung der Überlassungsdauer auf
    24 Monate und das Verbot der wiederholten Einstellung
    eines Leiharbeiters nach vorangegangener Kündigung

    14138 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007


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    Paul Lehrieder
    durch den Verleiher. Das Prinzip des „equal pay“ ist im
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 1. Januar 2004
    weitestgehend verankert.

    Im Gegenzug müssen die Arbeitsbedingungen von
    Leiharbeitnehmern denen der Stammbelegschaft immer
    dann entsprechen, wenn nicht tarifvertraglich eine andere
    Regelung getroffen wurde. Gewerbsmäßige Arbeitneh-
    merüberlassung darf dann nicht genehmigt werden, wenn
    der Verleiher nicht die erforderliche Zuverlässigkeit be-
    sitzt, insbesondere weil er die Vorschriften des Sozialver-
    sicherungsrechts, des Lohnsteuerrechts, des Arbeits-
    schutzrechts oder die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht
    einhält.

    Seit dem 1. Januar 2004 darf die Arbeitnehmerüberlas-
    sung auch dann nicht genehmigt werden, wenn der
    Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern
    und Stammarbeitern des Entleihers nicht eingehalten
    wird. Um diesen Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllen zu
    können, müssen die Zeitarbeitsfirmen die Arbeitsbedin-
    gungen der Beschäftigten beim Entleiher in Erfahrung
    bringen. Dazu wird ihnen in § 12 des Arbeitnehmerüber-
    lassungsgesetzes ein Auskunftsanspruch gegenüber dem
    Entleiherunternehmen zuerkannt.

    Diese Verpflichtung besteht jedoch dann nicht, wenn
    die Voraussetzungen einer der beiden im Gesetz genann-
    ten Ausnahmen vom Schlechterstellungsverbot vorlie-
    gen. Liebe Kollegen von der Linkspartei, beide Ausnah-
    men hatten und haben ihre Berechtigung. Auch die
    Begründung Ihres Gesetzentwurfs kann diese nicht
    ernsthaft infrage stellen.

    Zunächst zur Sechswochenfrist. Es ist vorgesehen,
    dass Verleiher und Leiharbeitnehmer – das betrifft zuvor
    arbeitslose Arbeitnehmer – sich einmalig darauf einigen
    können, dass der Leiharbeitnehmer für insgesamt sechs
    Wochen der Überlassung lediglich ein Nettoarbeitsent-
    gelt mindestens in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeits-
    losengeldes erhält. Damit soll dem Verleihunternehmen
    ein Anreiz gegeben werden, Arbeitslose überhaupt ein-
    zustellen. Zugleich soll die Bereitschaft der Arbeitgeber
    erhöht werden, ein Arbeitsverhältnis mit einem vormals
    Arbeitslosen zu versuchen.

    Wenn Sie gleichen Lohn vom ersten Tag an fordern,
    müssen Sie aber bedenken, dass es sich hier um eine Ar-
    beitsförderungsmaßnahme handelt.


    (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es handelt sich nicht um eine Arbeitsförderungsmaßnahme!)


    Ein großer Teil derjenigen, die hier vermittelt werden,
    sind Hilfskräfte und Geringqualifizierte. Wenn Ihr Ge-
    setzentwurf Gesetz würde, hätten Geringqualifizierte
    und Langzeitarbeitslose künftig nicht mehr die Chance,
    über Arbeitnehmerüberlassung einen festen Job zu be-
    kommen. Sie würden kaum mehr in Leiharbeit, in Zeit-
    arbeit vermittelt werden. Alle außer den Hochqualifi-
    zierten und Facharbeitskräften fielen aus dem Markt
    heraus.

    Equal Pay wirkt sich besonders auf die Kalkulation
    der vielen kleinen und mittleren Betriebe in Deutschland
    aus. Von den 760 000 Betrieben, die überwiegend Zeit-
    arbeit betreiben, beschäftigen 63 Prozent weniger als
    50 Mitarbeiter; sie sind sogenannte Kleinunternehmer.
    Viele von ihnen würden durch gleichen Lohn vom ersten
    Tag an gefährdet. Außerdem würde Equal Pay die Ver-
    waltungskosten in die Höhe schrauben; meine Kollegin
    hat bereits darauf hingewiesen. Denn in jedem Fall einer
    Arbeitnehmerüberlassung müsste ermittelt werden,
    inwieweit Leiharbeitnehmer und Stammbeschäftigte
    vergleichbar sind. Zudem müssten die vereinbarten Ar-
    beitsbedingungen im Entleiherbetrieb und im Verleiher-
    unternehmen verglichen werden. Damit würde an sich
    jeder einzelne Arbeitnehmerüberlassungsvorgang über-
    wachungspflichtig. Man muss sich den Verwaltungsauf-
    wand dafür einmal vorstellen.

    Vom ersten Tag an Equal Pay anzuwenden, ist in vielen
    Fällen schlicht unpraktikabel. Wie soll, bitte schön, je-
    mand bezahlt werden, Herr Dreibus, der im ersten Monat
    an Firma A, im zweiten Monat an Firma B und anschlie-
    ßend noch an Firma C entliehen wird, wenn die Firmen
    unter Umständen ganz unterschiedliche Lohnstrukturen
    haben? Im ungünstigsten Fall müssten Leiharbeitnehmer
    dann Lohneinbußen hinnehmen. Darüber hinaus wüssten
    sie nicht mehr, wie es im konkreten Fall um ihre Rechte
    als Arbeitnehmer bestellt ist. Frau Kollegin Connemann
    hat schon auf diese Punkte hingewiesen. Sie hat ferner
    darauf hingewiesen, dass der verliehene Arbeitnehmer
    auch in der arbeitsfreien bzw. in der verleihfreien Zeit ei-
    nen Lohnanspruch gegenüber dem Leiharbeitsunterneh-
    men hat.

    Herr Kollege Dreibus, wenn Sie sich von diesem Po-
    dium anschicken, uns von der CDU/CSU Vorhaltungen
    über das christliche Verständnis vom Arbeitsrecht zu
    machen, dann ist das mehr als gewagt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Über christliche Arbeitsmoral diskutiere ich aus ver-
    ständlichen Gründen lieber mit meiner KAB als mit den
    Freunden von unserer Linkspartei.

    Hinzu kommt bei Equal Pay, dass sich die Arbeitsge-
    richte auf mehr Arbeit einstellen müssten, weil sich dann
    viele Arbeitnehmer falsch bezahlt fühlen.

    Nun zum Tarifvorbehalt. Nach dem Tarifvorbehalt
    kann ein Tarifvertrag vom Gleichbehandlungsgrundsatz
    abweichende Regelungen zulassen. Im Geltungsbereich
    eines solchen Tarifvertrages können auch nicht tarifge-
    bundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung
    tarifvertraglicher Regelungen individualrechtlich verein-
    baren.

    Sehr geehrte Kollegen von der Linkspartei, Ihre pau-
    schale Unterstellung, dass die Tariföffnungsklausel im
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von den Arbeitgebern
    zu Lohndumping missbraucht wird, entbehrt jeder
    Grundlage.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Entsprechend schwammig ist in Ihrem Gesetzentwurf
    die Rede von „praktischen Erfahrungen“, ohne dass kon-
    krete Zahlen oder Fakten benannt werden. Mit Blick auf
    die Tarifabschlüsse der drei großen Verbände der Zeitar-

    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007 14139


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    Paul Lehrieder
    beit wird schnell klar, dass diese Unterstellung nicht
    haltbar ist. Wenn nämlich Ungelernte und Geringqualifi-
    zierte im Westen an die 7 Euro Stundenlohn, im Osten
    um die 6 Euro pro Stunde erhalten, kann das wohl kaum
    als Lohndumping bezeichnet werden, insbesondere dann
    nicht, wenn man berücksichtigt, dass in einigen Bran-
    chen Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung laut
    Tarifvertrag zwischen 4 und 5 Euro bekommen. Meine
    Kollegin hat vorhin schon darauf hingewiesen, dass,
    wenn Equal Pay gilt, zum Beispiel im Hotel- und Gast-
    stättenbereich den Leiharbeitnehmern der Lohn sogar
    gekürzt werden müsste. Das werden Sie doch nicht
    ernsthaft wollen.

    Der Tarifvorbehalt soll Fehlentwicklungen vorbeu-
    gen. So wurde gegen das Diskriminierungsverbot bei der
    Leiharbeit immer wieder vorgebracht, dass ein positiver
    Beschäftigungseffekt nicht zu erwarten sei. Durch eine
    Pflicht zur Gleichbehandlung würde sich die Leiharbeit
    derart verteuern, dass sie für Entleiher und Verleihunter-
    nehmen wirtschaftlich nicht mehr rentabel wäre. Die
    Möglichkeit, die Personalkosten zu reduzieren, ist je-
    doch zentraler Beweggrund, Leiharbeitnehmer im eige-
    nen Betrieb zu beschäftigen. Diesen Bedenken sind wir
    mit der am 1. April 2004 eingeführten Neuregelung des
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes begegnet. Seitdem
    können abweichende Tarifverträge abgeschlossen wer-
    den. Ich sehe deshalb keine Veranlassung, das Arbeit-
    nehmerüberlassungsgesetz im von der Linkspartei ge-
    wünschten Sinne zu ändern.

    Ich wünsche von dieser Stelle aus den Kolleginnen
    und Kollegen abermals ein frohes Weihnachtsfest aus
    dem sonnigen Mainfranken.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich gebe der Kollegin Katja Mast, SPD-Fraktion, das

Wort.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katja Mast


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

    gen! Leiharbeit ist kein Teufelszeug, Leiharbeit ist nicht
    von Rauschgoldengeln. Gute Arbeit wird auch nicht von
    Engeln oder Teufeln gemacht, sondern von uns auf dem
    Boden der Tatsachen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Andrea Nahles [SPD]: Jawohl!)


    Rund 600 000 Menschen arbeiten in Leiharbeit – Ten-
    denz steigend. Das sind meist voll sozialversicherungs-
    pflichtig Beschäftigte. 2003 waren rund 43 Prozent der
    Zugänge in die Leiharbeit zuvor arbeitslos. Als wir das
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet haben,
    war genau das unser Ziel: Klebeeffekte für Arbeitslose
    und das Auffangen von Auftragsspitzen in den Unter-
    nehmen. Wenn man so will, ist das das Engelsgesicht der
    Leiharbeit.
    Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Der Klebeeffekt
    existiert zwar, aber 10 bis 15 Prozent sind einfach noch
    zu wenig, um von einem effizienten arbeitsmarktpoliti-
    schen Instrument sprechen zu können. Im Übrigen gilt
    für die Leiharbeit das Gleiche wie für den Arbeitsmarkt
    im Allgemeinen: Bildung ist die beste Arbeitslosenver-
    sicherung. Der Klebeeffekt hilft den qualifizierten Leih-
    arbeitern, den anderen kaum.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das stimmt!)


    Leiharbeit hat aber auch Teufelsgesichter:


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ach!)


    Lohnstrukturen, die nicht zum Leben reichen, und der
    Abbau von Arbeitsplätzen der Stammbelegschaft. Die
    Mitbestimmung der Betriebsräte wird geschwächt. Es
    besteht die Gefahr einer Spaltung der Belegschaft in Be-
    schäftigte erster und zweiter Klasse. Trotz des Über-
    gangs von Arbeitslosigkeit in Leiharbeit stimmt eben
    auch, dass 2003 rund 34 Prozent der Neuzugänge in die
    Arbeitslosigkeit aus der Leiharbeit gekommen sind. Au-
    ßerdem schließen Zeitarbeitsunternehmen mit Nicht-
    DGB-Gewerkschaften Haustarifverträge ab,


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist ja nicht unanständig und nicht per se unzulässig!)


    durch die Dumpinglöhne ermöglicht werden, obwohl es
    einen Mindestlohntarifvertrag des Deutschen Gewerk-
    schaftsbundes mit dem Interessenverband Deutscher
    Zeitarbeitsunternehmen und dem Bundesverband Zeitar-
    beit gibt, die rund 60 Prozent der Zeitarbeitnehmer orga-
    nisieren. Wenn man so will, sind das die Teufelsgesich-
    ter der Leiharbeit.

    Die Zahl der Presseberichte, in denen von Löhnen in
    der Leiharbeit die Rede ist, die unter 6 Euro liegen,
    nimmt zu. Der Tagesspiegel und die Financial Times
    Deutschland berichten, dass jeder achte Zeitarbeitneh-
    mer bei Vollzeitarbeit nebenher auf Arbeitslosengeld II
    angewiesen ist. Wohlgemerkt: Das sind die Steuermittel,
    die die Arbeiter bezahlen, die von den billigeren Leihar-
    beitnehmern aus dem Job gedrängt werden.


    (Andrea Nahles [SPD]: Genau!)


    Da ist der Wurm drin, und wir müssen handeln.

    Es gibt in Unternehmen Leiharbeitsquoten von 30
    oder gar 40 Prozent, und zwar dauerhaft. Es fällt schwer,
    zu glauben, dass es sich da um Auftragsspitzen handelt.


    (Andrea Nahles [SPD]: Jawohl!)


    Doch auch hier gilt: Wo Schatten ist, muss auch Licht
    sein. Am Montag wurden in unserer Expertenanhörung
    neben den Schatten der Zeitarbeit auch die positiven Sei-
    ten erwähnt. Der Betriebsrat von Audi, Ingolstadt, hat
    uns die Betriebsvereinbarung im Werk zur Zeitarbeit
    vorgestellt. Ziel war es, eine Obergrenze von 5 Prozent
    für den Einsatz von Leiharbeit festzuschreiben, um die
    Lohnspirale nach unten zu verhindern. Der Grundsatz
    „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist bei Audi, Ingol-
    stadt, nahezu umgesetzt. Das Beispiel Audi ist Vorbild
    für andere Betriebe. Soziale Balance im Betrieb und
    Flexibilität sind kein Widerspruch. Das ist ein weiteres

    14140 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2007


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    Katja Mast
    Engelsgesicht der Zeitarbeit und der gelebten Mitbestim-
    mung in Deutschland.

    Heute beraten wir den Antrag der Fraktion, die sich
    gerade Die Linke nennt. Was ist denn die Kernbotschaft
    des Antrags? Die Teufelsgesichter der Zeitarbeit ver-
    schwinden, wenn wir den Grundsatz „gleiche Arbeit und
    gleicher Lohn“ für Zeitarbeiter vom ersten Tag an um-
    setzen.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])


    Das wäre eine simple Pauschallösung für das vielschich-
    tige Phänomen der Leiharbeit und greift aus meiner
    Sicht zu kurz; denn wir brauchen mehr, gerade dann,
    wenn wir akzeptieren, dass es Licht und Schatten in der
    Zeitarbeit gibt.

    Wir brauchen Antworten auf folgende Fragen: Wie
    erreichen wir gleiche Vertragsbedingungen für Leihar-
    beitnehmer? Wie erreichen wir bessere Mitbestim-
    mungsrechte für Leiharbeitnehmer? Wie verhindern wir,
    dass Stammbelegschaften durch Zeitarbeitnehmer aus-
    getauscht werden? Wie definieren wir gleichen Lohn für
    gleiche Arbeit? Wie schaffen wir es, dass in Nichtent-
    leihzeiten ein angemessener Lohn gezahlt wird? Wie
    schaffen wir es, dass unsere Regelungen nicht durch aus-
    ländische Firmen unterlaufen werden? Wie können wir
    die maximale Verleihzeit im Betrieb begrenzen? Wie er-
    reichen wir es, dass Leiharbeitnehmer nicht nur für einen
    Auftrag angeheuert werden? All diese Fragen und die
    dazu notwendigen Antworten bedürfen der Sorgfalt und
    einer gesetzgeberischen Gesamtstrategie.

    Wir Sozialdemokraten wollen, dass die Lösungen in
    den Betrieben gefunden werden. Erst wenn wir sehen,
    dass das nicht geht, wollen wir eingreifen. Dabei ziehen
    wir mit den Gewerkschaften an einem Strang. Bestes
    Beispiel hierfür ist die erst jüngst von der SPD-Bundes-
    tagslandesgruppe Baden-Württemberg gemeinsam mit
    der IG Metall Baden-Württemberg gestartete Initiative
    zur Verbesserung der Leiharbeit. Kern ist die Forderung
    nach Mindestlöhnen für die Leiharbeitsbranche.


    (Andrea Nahles [SPD]: Ja!)


    Nachdem wir in dieser Legislaturperiode für Gebäude-
    reiniger und Briefdienstleister Mindestlöhne durchge-
    setzt haben, muss der Mindestlohntarifvertrag nun für
    die gesamte Leiharbeitsbranche gelten.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Ich hoffe, die Zeitarbeitsbranche stellt beim Bundesmi-
    nister für Arbeit und Soziales einen entsprechenden An-
    trag auf Aufnahme in das Entsendegesetz.

    Schritt für Schritt werden wir die Union in die Pflicht
    nehmen


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Hört! Hört!)


    und Branche für Branche für einen anständigen Lohn in
    unserem Land kämpfen. Denn gute Arbeit heißt für uns
    Sozialdemokraten: Arbeit, die fair entlohnt ist.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Doch wir bleiben da nicht stehen. Gute Arbeit ist auch
    Arbeit, die Qualifikation erhält und ausbaut, die nicht
    krank macht, die Anerkennung bietet, die die volle Teil-
    habe an den sozialen Sicherungssystemen ermöglicht,
    die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht
    und die demokratische Teilhabe garantiert.

    Recht hatte Willy Brandt damals wie heute: Kleine
    Schritte sind mehr als große Worte. Die SPD-Bundes-
    tagsfraktion will das in der Zeitarbeit steckende Poten-
    zial nutzen und die soziale Absicherung verbessern. Wir
    kämpfen für gerechte und sichere Arbeitsbedingungen.

    Ich bleibe dabei: Leiharbeit ist nicht Teufelszeug,
    Leiharbeit ist nicht von Rauschgoldengeln. Gute Arbeit
    wird auch nicht von Engeln oder Teufeln gemacht, son-
    dern von uns auf dem Boden der Tatsachen.


    (Beifall bei der SPD)