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    Plenarprotokoll 16/127 den Abgeordneten Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 48 Abs. 3) (Drucksachen 16/118, 16/7159) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7162) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 42: m) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Tagesordnungspunkt 33: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 16/6741, 16/7151 (neu)) – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7164) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überschüsse 13305 B 13305 C 13312 B 13312 B Deutscher B Stenografisch 127. Sitz Berlin, Freitag, den 16 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 16/6924, 16/7159) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Siebenund- zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 16/117, 16/7159) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von G J D D V N E 13305 B 13305 B Enkelmann, Ulrich Maurer, Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE: Privilegien beseiti- undestag er Bericht ung . November 2007 t : gen – Mitglieder des Deutschen Bundes- tages in die gesetzliche Rentenversiche- rung einbeziehen (Drucksache 16/7107) . . . . . . . . . . . . . . . erda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Susanne Kastner (SPD) . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13305 D 13306 A 13307 B 13308 A 13309 D 13310 C 13311 D 13314 D der Bundesagentur für Arbeit an Beitragszahler zurückgeben – Bei- tragssenkungspotenziale nutzen II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung von Lang- zeitarbeitslosigkeit, für mehr Quali- fizierung und eine längere Bezugs- dauer des Arbeitslosengeldes verwenden (Drucksachen 16/6434, 16/6035, 16/7151 (neu)) Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Drucksachen 16/1444, 16/5524) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine, Dr. Barbara Höll, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Drucksachen 16/3015, 16/5524) . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . M K D N E T a b 13312 C 13312 D 13313 C 13317 A 13318 A 13319 B 13321 B 13322 B 13323 B 13324 A 13324 D 13325 B 13327 B 13328 B 13329 D 13331 B 13331 D 13333 A 13334 A 13334 B 13334 C 13335 C 13337 B echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 34: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiundzwanzigs- ten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgeset- zes (22. BAföGÄndG) (Drucksachen 16/5172, 16/7214) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7215) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: BAföG an neue Entwicklungen anpassen – Auszu- bildende mit Kindern unterstützen, Auslandsaufenthalte erleichtern, Mi- grantenförderung verbessern und Hinzuverdienstgrenzen erhöhen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Uwe Barth, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Studierende Mütter durch die Sofortmaßnahme Baby- BAföG unterstützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Statt Nullrunde – BAföG angleichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen beim BAföG – Für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere Bildungsbeteiligung (Drucksachen 16/4162, 16/3142, 16/4157, 16/4158, 16/7214) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13337 D 13338 D 13340 C 13341 C 13343 D 13341 C 13341 D 13341 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 III c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Ausbil- dungsförderungsbedarfs (Drucksache 16/5808) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Groneberg, Dr. Sascha Raabe, Dr. Bärbel Kofler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine intensive wirtschaftliche und entwick- lungspolitische Zusammenarbeit mit dem afrikanischen Kontinent auf Augenhöhe (Drucksachen 16/5257, 16/6800) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Jens Ackermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Neue Strategien für die deutsche Entwicklungs- zusammenarbeit mit Afrika erarbeiten und durchsetzen (Drucksachen 16/5243, 16/7153) . . . . . . . . . . G D H H D H T G H T G B A d A i s ( M M M G W T a 13342 B 13342 B 13346 A 13347 B 13349 B 13351 A 13352 D 13354 C 13354 D 13355 B 13355 D 13357 D 13358 B 13358 D 13359 C 13359 C abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 38: roße Anfrage der Abgeordneten Marieluise eck (Bremen), Volker Beck (Köln), lexander Bonde, weiterer Abgeordneter und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ktuelle Entwicklungen in Russland und hre Auswirkung auf die Beziehungen zwi- chen der EU und Russland Drucksachen 16/4932, 16/6241) . . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 37: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, Hartwig Fischer (Göttin- gen), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abgeordne- ten Gabriele Groneberg, Dr. Sascha Raabe, Dr. Axel Berg, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Energie- und Entwicklungspolitik stärker ver- zahnen – Synergieeffekte für die welt- weite Energie- und Entwicklungsförde- rung besser nutzen (Drucksachen 16/4045, 16/5275) . . . . . . . 13360 A 13361 B 13362 C 13364 A 13365 A 13365 B 13365 C 13366 C 13366 D 13367 C 13368 A 13369 C 13369 D 13370 D 13372 B 13373 A 13373 D 13375 B 13376 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, Klaus Brähmig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Groneberg, Dr. Sascha Raabe, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimawandel global und effizient eindämmen – Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen in Ent- wicklungsländern entschieden voran- bringen (Drucksachen 16/5740, 16/6962) . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: GKV-eigene Tarife durch Koopera- tion von GKV und PKV beim Wahltarif zur Kostenerstattung ersetzen (Drucksache 16/6794) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Siche- rungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (Drucksache 16/6562) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zugang zu Rentenleistungen für ehemalige Ghetto- Insassen erleichtern (Drucksache 16/6437) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A E A u A p S V S A E D B u n e Ä t A E K R s z A p A Z ( M H 13376 C 13376 D 13377 C 13379 A 13380 B 13381 C 13381 D 13381 D 13382 A 13383 B 13383 D 13384 A nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines Sieben- ndzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des bgeordnetengesetzes (Zusatztagesordnungs- unkt 7) abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Matthias Miersch, Garrelt Duin, Marco ülow, Gerold Reichenbach, Clemens Bollen nd Steffen Reiche (Cottbus) (alle SPD) zur amentlichen Abstimmung über den Entwurf ines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur nderung des Abgeordnetengesetzes (Zusatz- agesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten atja Mast, Kerstin Griese und Dr. Carola eimann (alle SPD) zur namentlichen Ab- timmung über den Entwurf eines Siebenund- wanzigsten Gesetzes zur Änderung des bgeordnetengesetzes (Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Energie- und Entwicklungspolitik stär- ker verzahnen – Synergieeffekte für die weltweite Energie- und Entwick- lungsförderung besser nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht: Klimawandel global und effizient ein- dämmen – Klimaschutz und Anpas- sungsmaßnahmen in Entwicklungslän- dern entschieden voranbringen Tagesordnungspunkt 37 a und b) . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 13385 A 13385 D 13386 B 13386 D 13387 A 13387 C 13388 A 13388 A 13389 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 V Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: GKV-eigene Tarife durch Ko- operation von GKV und PKV beim Wahltarif zur Kostenerstattung ersetzen (Tagesord- nungspunkt 40) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (Tages- ordnungspunkt 39) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zugang zu Rentenleistungen für ehemalige Ghetto-Insassen erleichtern (Ta- gesordnungspunkt 41) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13390 A 13390 A 13391 C 13392 B 13393 B 13393 D 13394 C 13394 C 13395 C 13396 A 13397 B 13398 B 13399 A 13399 C 13399 C 13400 B 13401 D 13402 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13305 (A) ) (B) ) 127. Sitz Berlin, Freitag, den 16 Beginn: 9.0
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    13384 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Berichtigungen 126. Sitzung, Seite 13145 (B), Änderung des endgülti- gen Ergebnisses der namentlichen Abstimmung: Abgegebene Stimmen: 572; davon ja: 517 nein: 41 enthalten: 14 126. Sitzung, Seite 13147 (C), in der Abstimmungsliste ist nach dem Namen „Wolfgang Nešković“ der Name „Norman Paech“ einzufügen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13385 (A) ) (B) ) gönne, zustimmen.Leutert, Michael DIE LINKE 16.11.2007 Sabine Bätzing (SPD): Ich werde dem Gesetzent- wurf aus Gründen der Fraktionsdisziplin und, weil ich die Erhöhung der Abgeordnetendiäten niemandem miss- DIE GRÜNEN Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 16.11.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amann, Gregor SPD 16.11.2007 Beckmeyer, Uwe SPD 16.11.2007 Binninger, Clemens CDU/CSU 16.11.2007 von Bismarck, Carl- Eduard CDU/CSU 16.11.2007 Bodewig, Kurt SPD 16.11.2007 Bülow, Marco SPD 16.11.2007 Burgbacher, Ernst FDP 16.11.2007 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.11.2007 Erler, Gernot SPD 16.11.2007 Ernst, Klaus DIE LINKE 16.11.2007 Faße, Annette SPD 16.11.2007 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 16.11.2007 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 16.11.2007 Göbel, Ralf CDU/CSU 16.11.2007 Golze, Diana DIE LINKE 16.11.2007 Großmann, Achim SPD 16.11.2007 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.11.2007 Homburger, Birgit FDP 16.11.2007 Hübner, Klaas SPD 16.11.2007 Jaffke, Susanne CDU/CSU 16.11.2007 Kleiminger, Christian SPD 16.11.2007 Knoche, Monika DIE LINKE 16.11.2007 Königshaus, Hellmut FDP 16.11.2007 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ 16.11.2007 M M M M M P P P R R D D S S W W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Zusatzta- gesordnungspunkt 7) ortler, Marlene CDU/CSU 16.11.2007 üller (Gera), Bernward CDU/CSU 16.11.2007 üller (Düsseldorf), Michael SPD 16.11.2007 üller-Sönksen, Burkhardt FDP 16.11.2007 üntefering, Franz SPD 16.11.2007 au, Petra DIE LINKE 16.11.2007 aula, Heinz SPD 16.11.2007 etzold, Ulrich CDU/CSU 16.11.2007 aidel, Hans CDU/CSU 16.11.2007 eichel, Maik SPD 16.11.2007 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 16.11.2007 r. Scheer, Hermann SPD 16.11.2007 teinbach, Erika CDU/CSU 16.11.2007 trothmann, Lena CDU/CSU 16.11.2007 eigel, Andreas SPD 16.11.2007 ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 16.11.2007 öhrl, Dagmar CDU/CSU 16.11.2007 olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.11.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 13386 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) Ich halte die Erhöhung jedoch für einen Fehler. Es geht nicht darum, dass gute Arbeit nicht gut entlohnt werden soll. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier weit überwiegend sehr gute und sehr zeitintensive Arbeit leis- ten. Auch ist es richtig, die Diäten an der Bedeutung der Tätigkeit zu messen. Ich habe daher kein Problem mit der Argumentation, dass die Diätenerhöhung durch die Leistung verdient sei. Für mich ist allerdings ausschlaggebend, dass weite Teile der Bevölkerung, die ebenfalls sehr gute, wichtige und zeitintensive Arbeit leisten und ebenfalls eine ent- sprechende Erhöhung verdient haben, diese in den letz- ten Jahren nicht erhalten haben und auch – noch – nicht in diesem Maße von dem wirtschaftlichen Aufschwung profitiert haben. Solange uns als politisch Verantwortli- chen die Aufgabe nicht gelungen ist, der Bevölkerung entsprechende Steigerungen des Einkommens zu ver- schaffen, halte ich eine Diätenerhöhung in der vorge- schlagenen Höhe für falsch. Ich werde daher, sollte das Gesetz in dieser Form beschlossen werden, die Erhö- hung nicht für mich behalten, sondern für meinen Wahl- kreis verwenden. Über die Art der Verwendung werde ich die Öffentlichkeit informieren. Für richtig an dem Gesetzentwurf halte ich die Ab- senkung der Altersentschädigung. Ich setze mich jedoch dafür ein, dass in Zukunft ein System geschaffen wird, bei dem die Abgeordneten Beiträge in eine Versorgungs- einrichtung, sei es die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk, leisten und dafür einen ent- sprechenden Anspruch auf Altersversorgung erwerben. In diesem Falle halte ich auch eine entsprechende Erhö- hung der Diäten für richtig. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Die „Diäten“ bzw. deren Erhöhungen sind ein in der Öffentlichkeit sehr sensibel wahrgenommenes Thema, unabhängig davon, ob es sich um die Landes- oder die Bundesebene han- delt. Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglie- der des Deutschen Bundestages – Abgeordnetengesetz – vom 18. Februar 1977, zuletzt geändert zum 18. Oktober 2005, regelt in § 11, dass sich die Höhe der Bezüge von Bundestagsabgeordneten an den Bezügen von Richtern an oberen Bundesgerichten oder an der Besoldung von direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern in mit- telgroßen Städten orientieren soll. Jedoch stößt die ge- setzliche Notwendigkeit, dass der Bundestag selbst da- rüber zu entscheiden hat, wie hoch die Bezüge der Abgeordneten sein sollen, auf Unverständnis in der Be- völkerung. Diese Stimmung in der Bevölkerung hat un- ter anderem dazu beigetragen, dass der Deutsche Bun- destag die Diäten der Bundestagsabgeordneten seit dem 1. Januar 2003 nicht mehr erhöht hat. Damit bleibt die Gehaltsentwicklung eines Bundestagsabgeordneten hin- ter der gesetzlichen Festlegung und der allgemeinen Ein- kommensentwicklung zurück. Das Thema Abgeordnetendiäten ist seit jeher in der Öffentlichkeit mit Vorurteilen behaftet. Der Grund dafür liegt in dem unglücklichen Verfahren. Wenn der Deut- sche Bundestag für seine Mitglieder selbst beschließen muss, wie und in welcher Höhe sich die Bezüge entwi- c d d i v g w u a u t s n P i g s k n s b R i c d s r h s d t d w u r e a s g g d s n r w s D d n d h 5 (C (D keln sollen bzw. ob und wann sie angepasst werden, ann hat dies allein durch das Verfahren immer den Ver- acht der Selbstbedienung gegen sich, selbst wenn dies n dem „Diätenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts om 5. November 1975 mit der Maßgabe „vor den Au- en der Öffentlichkeit durch Gesetz“ festgeschrieben urde. Diesen Selbstbedienungsverdacht der Bürgerinnen nd Bürger müssen wir Volksvertreter wahrnehmen, ihm ber auch dementsprechend sensibel gegenübertreten, m ein gewisses Verständnis für die Besoldung und Al- ersvorsorge der Volksvertreter zu erzeugen. Es ist unbe- tritten: Demokratie hat ihren Preis. Doch der Preis muss achvollziehbar und transparent sein. Das Ansehen der olitiker bei den Wählerinnen und Wählern steht auch m Zusammenhang mit dem Komplex „Diäten“. Mit kleinen und zum Teil unübersichtlichen Änderun- en im System der Abgeordnetendiäten, der Altersvor- orge, des Zulagenwesens und der Aufwandspauschalen önnen wir das notwendige Vertrauen bei den Bürgerin- en und Bürgern nicht erzeugen. Wir müssen die Men- chen bei all unseren Entscheidungen mitnehmen, auch ei unserer Besoldung. Dies tun wir nicht, wenn wir eine eform des Gesamtsystems der Abgeordnetenbesoldung n Trippelschritten begehen und immer wieder die glei- hen Diskussionen führen müssen. Was wir Abgeordnete es Deutschen Bundestages benötigen, ist eine umfas- ende Reform unserer Bezüge, Zulagen und Alterssiche- ung. Länderparlamente wie das in Nordrhein-Westfalen aben dem Deutschen Bundestag vorgemacht, wie eine olche Reform angegangen werden kann. Ich halte die geplante Erhöhung der Abgeordneten- iäten für unberechtigt, weil sie wieder nicht mit einer atsächlichen und umfassenden Reform verbunden ist, ie das gesamte System des Zulagenwesens, der Auf- andspauschalen sowie der Altersversorgung einbezieht nd kann dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Ände- ung des Abgeordnetengesetzes daher nicht zustimmen. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Den in dem Gesetz- ntwurf enthaltenen Grundsatz halte ich für richtig: eine n einem nachvollziehbaren Maßstab orientierte Ent- chädigung der Abgeordneten in ihrer aktiven Zeit bei leichzeitiger Absenkung der Altersentschädigung aus- eschiedener Abgeordneter. Deshalb werde ich der Än- erung des Abgeordnetengesetzes zustimmen. Allerdings halte ich die in dem Gesetzentwurf vorge- chlagenen Änderungen bei der Altersentschädigung für icht ausreichend. Ich trete für eine strukturelle Ände- ung ein, wonach die Abgeordneten selbst vorsorgen ürden oder, besser noch, in die gesetzliche Rentenver- icherung einzuzahlen hätten. Diese Position ist im eutschen Bundestag derzeit nicht mehrheitsfähig. Doch selbst bei Beibehaltung des bisherigen Systems er Altersentschädigung hätte es über die Absenkung hi- aus noch einige Änderungen geben sollen. Vor allem ie Möglichkeit des vorzeitigen und abschlagsfreien Er- alts der Altersentschädigung bereits im Alter von 7 Jahren – abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13387 (A) ) (B) ) zum Deutschen Bundestag – ist eine nicht nachvollzieh- bare Privilegierung. Nach Abwägung der Argumente stimme ich dem Ge- setz gleichwohl zu, weil ich dem im Grundsatz richtigen Weg Unterstützung geben möchte und nicht durch eine Ablehnung denjenigen Unterstützung signalisieren möchte, die in pauschaler und unsachlicher Art und Weise Politik und Politiker angreifen. Ich werde mich auch in Zukunft für weitergehende Reformschritte bei der Entschädigung von Abgeordne- ten einsetzen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Matthias Miersch, Garrelt Duin, Marco Bülow, Gerold Reichenbach, Clemens Bollen und Steffen Reiche (Cottbus) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Ge- setzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 7) Wir werden der Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht zustimmen, weil wir die Änderungen nicht für zeit- gemäß und auch nicht für sachgerecht erachten. Gleich- zeitig möchten wir nicht die teilweise populistischen Stimmen unterstützen, die in pauschaler und ebenso un- sachlicher Art und Weise Politik und Politiker angreifen. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. Vor einer Änderung des Abgeordnetengesetzes hätte eine breite Diskussion über die Alternativen der Diäten- bemessung und der Altersentschädigung geführt werden müssen. Gerade die Reform der Altersversorgung war ein erklärtes Ziel, welches nun nur unzureichend erreicht wird. Wir verkennen nicht, dass die Altersgrenze für die Al- tersentschädigung auf das 67. Lebensjahr angehoben wird, der Altersversorgungsanspruch von 3 auf 2,5 Pro- zent pro Jahr gesenkt wird und ein dauerhafter Orientie- rungsmaßstab für die Entschädigung durch die Anpas- sung an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern er- reicht werden soll. Auf der anderen Seite entsteht nun- mehr ein Anspruch auf Altersentschädigung nach einem Jahr. Vor allem bleibt es aber weiter dabei, dass die Ab- geordneten nicht selbst für die Altersversorgung auf- kommen müssen und das Leitbild der Beamtenversor- gung weiterhin gilt. In einem breit angelegten Diskurs hätte geklärt wer- den müssen, welches Modell am besten geeignet gewe- sen wäre, eine gute Grundlage für das schwierige Amt des Abgeordneten zu bilden. Dabei wäre zum Beispiel auch zu erörtern gewesen, wie ein breiter Querschnitt der Bevölkerung im Parlament abgebildet werden kann, wie Unabhängigkeit und Qualifikation gesichert werden können. i g e d c t A f A z t V s h r g s d g h z z e b e d S n n m d d r m s g d e r d s g (C (D Leider ist auch die Opposition nicht bereit gewesen, m Rahmen einer Anhörung diese grundsätzlichen Fra- en aufzuklären. Ohne zeitlichen Druck hätte durchaus ine externe Sachverständigenkommission gebildet wer- en können. Die Beschlussfassung hätte dann mögli- herweise in einer Zeit erfolgen können, in der die posi- ive wirtschaftliche Entwicklung auch für einen größeren nteil der Bevölkerung spürbar ist, was die Akzeptanz ür eine entsprechende Regelung sicher erhöht hätte. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Mast, Kerstin Griese und Dr. Carola Reimann (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Zusatzta- gesordnungspunkt 7) Wir stimmen der Änderung des Abgeordnetengeset- es zu, weil wir wissen, dass die SPD-Bundestagsfrak- ion sich engagiert dafür eingesetzt hat, wesentliche eränderung bei den Abgeordnetendiäten, der Altersver- orgung und der Transparenz über die Nebeneinkünfte erbeizuführen. Als Erfolg werten wir, dass es uns bereits unter der ot-grünen Bundesregierung gelungen ist, die Offenle- ung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu be- chließen. Dieser Beschluss konnte wegen Klagen vor em Bundesverfassungsgericht erst in diesem Jahr um- esetzt werden. Wir finden, die Bürgerinnen und Bürger aben ein Recht darauf zu wissen, woher etwaige finan- ielle Zuwendungen an ihre Abgeordnete kommen. Ein weiterer Erfolg ist, dass der Deutsche Bundestag um ersten Mal in seiner Geschichte die Abgeordneten- ntschädigung dauerhaft an einen Orientierungsmaßstab indet. Dieser Orientierungsmaßstab ist die Besoldung ines einfachen Richters an einem obersten Gerichtshof es Bundes und jene von Bürgermeistern mittlerer tädte und Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwoh- ern. Der Deutsche Bundestag verpflichtet sich mit sei- er heutigen Entscheidung selbst, die seit 2003 nicht ehr erhöhten Diäten in zwei Schritten auf dieses Besol- ungsniveau anzuheben. Künftige Anhebungen werden anach nur noch vorgenommen, wenn sich der Orientie- ungsmaßstab ebenfalls ändert. Weniger Zustimmung erhält der Koalitionskompro- iss aus unserer Sicht bei der Absenkung der Altersvor- orge von 3 Prozent auf 2,5 Prozent der Entschädi- ungshöhe pro Jahr als Abgeordneter. Wir wollten einen eutlicheren Schritt an dieser Stelle, nämlich mindestens ine Absenkung auf 2 Prozent. Wir begrüßen die Einfüh- ung der Rente ab 67 für Abgeordnete. Wir stimmen dennoch zu, da wir es als Erfolg werten, ass die Bürgerinnen und Bürger mit der heutigen Ent- cheidung endlich Klarheit haben, unter welchen Bedin- ungen Erhöhungen der Entschädigungen stattfinden. 13388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) Die heutige Entscheidung wird erneut zu mehr Transpa- renz bei den Abgeordnetenentschädigungen führen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Energie- und Entwicklungspolitik stärker verzahnen – Synergieeffekte für die weltweite Energie- und Entwicklungsförderung besser nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht: Klima- wandel global und effizient eindämmen – Kli- maschutz und Anpassungsmaßnahmen in Ent- wicklungsländern entschieden voranbringen (Tagesordnungspunkt 37 a und b) Michael Kauch (FDP): Umwelt- und Klimaschutz bedeutet, gemeinsam Verantwortung für die Erde zu übernehmen. In vielen Ländern der Welt ist ein dynamisches Wirt- schaftswachstum zu verzeichnen. Das ist erfreulich. Denn damit besteht die Hoffnung, dass sich die Lebens- bedingungen vieler Menschen in den Schwellen- und Entwicklungsländern verbessern werden. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung wird den Menschen helfen, wenn es die politischen Bedingungen ihrer Heimatländer erlauben. Doch mit der wirtschaftlichen Entwicklung steigt der Bedarf nach Rohstoffen und Energie. Entwicklungslän- der sind also nicht nur von den Folgen des Klimawandels betroffen, sondern tragen zunehmend zu den globalen Treibhausgasemissionen bei. Auf diese klimapolitischen Herausforderungen müssen wir in Kooperation zwischen Industrieländern und den sich entwickelnden Ländern eine Antwort haben. Aber nur der Weg wird erfolgreich und für die Entwicklungsländer annehmbar sein, der ihre wirtschaftliche Entwicklung nicht behindert, aber zu- gleich entscheidende Impulse für den globalen Kampf zur Eindämmung des Klimawandels gibt. Die Lösung muss aus Sicht der FDP vor allem Technologietransfer heißen. Damit stellt sich die Kernfrage: Wie gelingt es uns, Kapital und technisches Know-how durch Investitionen in die Länder zu bringen, in denen der Einsatz klima- schonender Technik am effektivsten und am effizientes- ten ist? Das gilt allen voran für die erneuerbaren Ener- gien. Der Einsatz von Solaranlagen ist hier zu nennen. Klimaschonende Erzeugung von Energie in sonnenrei- chen Ländern braucht dabei auch Visionen. Eine Zu- kunftsvision ist ein Stromverbund zwischen Europa, den nordafrikanischen Staaten und dem Mittleren und Nahen Osten. Das DESERTREC-Projekt „Strom für Europa aus der Wüste Afrikas“ könnte zukunftsweisend sein. Aufgrund der Kohlevorkommen in China, aber auch bestimmten Regionen Afrikas ist es wichtig, dass wir auf mehr Energieeffizienz und auf CO2-Abscheidung bei K b a B I g z p t T t l d k d M T d n T s e i n s l Z F c w a A d t l F b p n v w Z w p p a t r g E b s E s (C (D ohlekraftwerken setzen. Denn diese Maßnahmen ha- en aus globaler Sicht die größten Klimaschutzpotenzi- le. Der Anteil fossil befeuerter Kraftwerke liegt zum eispiel in Afrika bei über 70 Prozent. Wir brauchen ein nnovationspaket für moderne Technologien der Ener- ieeffizienz, der erneuerbaren Energien und CO2-redu- ierter Kohleverstromung, in dessen Rahmen Modell- artnerschaften möglichst Deutschlands mit ausgewähl- en Ländern auf den Weg gebracht werden sollten. Statt echnologietransfer mit der Gießkanne zu machen, soll- en wir Leuchttürme für saubere Energie in den Entwick- ungsländern entwickeln. Doch bereits kurz- und mittelfristig muss es gelingen, ie Investitionen in klimafreundliche Technik zu verstär- en. Ein zentraler Anreiz bieten die flexiblen Instrumente es Kioto-Protokolls, allen voran „Clean Development echansim“ – CDM. Durch CDM-Projekte können reibhausgasemissionen verringert werden, wo dies zu en geringsten Kosten geschehen kann. Indem er Unter- ehmen und Staaten einen Anreiz zur Senkung ihrer reibhausgasemissionen gibt, kommt CDM eine Schlüs- elfunktion im internationalen Klimaschutz zu. CDM ist ine herausragende Anwendung des Marktprinzips auf nternationaler Ebene. Er muss daher national wie inter- ational politisch gestützt und strukturell für mehr Klima- chutz weiterentwickelt werden. CDM sollte ein wesent- icher Eckpfeiler eines Klimaschutz-Abkommens für die eit nach Ablauf des Kioto-Protokolls im Jahr 2012 sein. ür die FDP ist klar, dass wir mehr CDM-Projekte brau- hen und nicht weniger, wie es einige politische Kräfte ollen. CDM braucht bei allem Optimierungsbedarf zu llererst politische Unterstützung und keinen Gegenwind. Der internationale Emissionshandel muss durch den usbau von Klimaschutzprojekten in Entwicklungslän- ern auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Eine echnologieorientierte Klimaschutzpolitik ist von zentra- er Bedeutung. Zu den Anträgen der Großen Koalition: Die FDP- raktion wird den Antrag 16/5740 ablehnen und sich eim Antrag 16/4045 enthalten. Der Antrag 16/5740 wird von uns aus entwicklungs- olititischen Gründen abgelehnt, weil die Forderung ach innovativen, ODA-relevanten Förderinstrumenten on uns nicht unterstützt werden kann. Außerdem haben ir ordnungspolitische Bedenken, da keine wirkliche ieltransparenz beim Verhältnis entwicklungs- und um- eltpolitischer Maßnahmen geschaffen wird. Der Antrag 16/4045 spricht zwar den richtigen As- ekt einer Verzahnung von Energie- und Entwicklungs- olitik an. Er hinterlässt aber im Ergebnis mehr Fragen ls Antworten. Zudem gibt es Punkte, die wir nicht un- erstützen können. Dazu gehört die Forderung nach Ein- ichtung eines globalen Dachfonds für erneuerbare Ener- ien durch die Europäische Kommission. Die schlechten rfahrungen mit dem Europäischen Entwicklungsfonds estätigen uns. Dagegen hat die FDP Alternativvor- chläge zur Förderung der erneuerbaren Energien in den ntwicklungsländern gemacht, die auf marktbasierte In- trumente aufbauen. Das ist der richtige Weg! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13389 (A) ) (B) ) Die FDP-Bundestagsfraktion hat in ihrem Antrag „Um- weltschutz in Afrika“ (Bundestagsdrucksache 16/5132) wesentlich weitreichendere Konzepte für Technologie- kooperationen für saubere Energie, aber auch die Ver- knüpfung der Klimapolitik mit Biodiversität aufgezeigt, als die Große Koalition vorgelegt hat. Schon deshalb werden wir den Anträgen der Regierungfraktionen nicht zustimmen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Jeder Mensch hat das- selbe Recht auf Nutzung der Atmosphäre. Dieser Ge- danke muss für die Debatte um Klimaschutz und Ener- giewende grundlegend sein. Er wirkt zunächst ganz selbstverständlich – aber er hat weitreichende Konse- quenzen. Wir brauchen eine gerechte Klimapolitik, in der die Entwicklungsrechte des Südens anerkannt wer- den. Das heißt: Regelungen zum Klimaschutz dürfen nicht die bestehende Ungerechtigkeit in der Nutzung der Atmosphäre fortschreiben oder Entwicklungspotenziale der Länder des Südens beschneiden. Wir brauchen statt- dessen einen Ansatz, der Emissionsrechte global in ei- nem gerechten und transparenten Verfahren zuweist. Das heißt aber auch, dass wir – die Gesellschaften des Nor- dens – zuallererst unsere Emissionen drastisch absenken müssen. Die Linke hat in ihrem Antrag „Nationales Sofortpro- gramm und verbindliche Ziele für den Klimaschutz fest- legen“ (Bundestagsdrucksache 16/5129) weitgehende Klimaziele für die Bundesrepublik aufgestellt und ein sehr konkretes Klimaschutzprogramm formuliert. Ein solches Maß an Konkretisierung lassen die Koalitions- fraktionen vermissen, wenn es um die Energiewende in Deutschland und Europa geht. Wir fordern die Bundes- regierung auf, sich in Bali für eine verbindliche Minde- rungspflicht für Industrieländer in der Größenordnung von minus 30 Prozent bis 2020 einzusetzen. Die ersten Opfer des Klimawandels sind die Menschen in den Ländern des Südens – das beschreiben Sie ja in Ih- ren Anträgen. Die Hauptverantwortlichen für den Klima- wandel jedoch sind wir – die Industriegesellschaften des Nordens. Daraus erwächst die Verpflichtung, Kompensa- tionsmechanismen zur Unterstützung der Menschen bei der Bewältigung der Klimawandelfolgen besser und zu- verlässiger als bislang auszustatten. Ich begrüße sehr, dass Frau Wieczorek-Zeul vorgestern im Ausschuss an- gekündigt hat, die deutschen Beiträge zu den entspre- chenden Fonds aufzustocken. Entscheidend wäre aber, dass langfristige Finanzierungsabkommen geschlossen werden, damit die Unterstützung verbindlich gesichert werden kann. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globaler Umweltschutz (WBGU) empfiehlt der Bundes- regierung außerdem, den Zentralen Nothilfefonds der VN „durch angemessene Zahlungen zu unterstützen und sich für ein verbindliches Finanzierungsschema des Fonds einzusetzen“. Auf die Peinlichkeit, dass die Bun- desregierung diesen Fonds – im Gegensatz zu etlichen Entwicklungsländern! – so gut wie gar nicht finanziell unterstützt, hat Die Linke schon mehrmals hingewiesen. Die Koalition bezieht sich ständig positiv auf den Be- r a a u h k u s g s z p s e t l g H E d c d h e C d G k C B j r d r f P k d r c I K b M u ß e i 2 Z g n h T S r (C (D icht des WBGU, scheut aber vor dessen Empfehlungen n entscheidenden Punkten zurück! Der WBGU fordert uch, neue Finanzierungsmechanismen zu erschließen, nd nennt ganz konkret „die Einführung emissionsab- ängiger Nutzungsentgelte für den Luft- und Seever- ehr“. Im Antrag der Koalition wurde daraus ein sehr nverbindlicher Prüfauftrag. Genau hier muss aber ange- etzt werden: Die gesellschaftlichen Kosten, die der stei- ende Verkehr zu Luft, zu Wasser und auf der Straße mit ich gebracht hat, müssen wieder auf ihre Verursacher urückgeführt werden. An diesem Punkt ist auch die internationale Handels- olitik angesprochen. Der liberalisierte Handel verur- acht ein zunehmendes Güterverkehrsaufkommen und ntsprechend steigende CO2-Emissionen. Zugleich un- erlaufen international tätige Konzerne soziale und öko- ogische Standards, indem sie Standorte und Länder ge- eneinander ausspielen. Eine Neuausrichtung der andelspolitik ist daher zentrale Voraussetzung für den rfolg der Energiewende auf globaler Ebene. Die Bun- esregierung tut leider genau das Gegenteil davon. In Bali wird es auch um den Clean Development Me- hanism (CDM) gehen. Die Koalitionsfraktionen for- ern den Ausbau dieses Instruments. Eine Expertenan- örung unserer Fraktion Anfang September hat jedoch rgeben, dass 30 bis 50 Prozent der gegenwärtigen DM-Projekte nicht wirklich zusätzliche Emissionsmin- erungen in Entwicklungsländern bringen, dass sie im egenteil zu einem Netto-Mehrausstoß führen. Dazu ommt, dass die eigentlich geforderte Nachhaltigkeit der DM-Projekte in vielen Fällen nicht gegeben ist, zum eispiel bei Staudammprojekten oder Aufforstungspro- ekten in Monokulturen. Wir fordern daher ein Morato- ium für die Genehmigung neuer CDM-Projekte durch ie UN und für die Ausstellung der CDM-Emissions- echte/-zertifikate für bereits laufende Projekte, bis Ver- ahren etabliert sind, die diesen Missbrauch unterbinden. Abschließend möchte ich noch einen entscheidenden unkt ansprechen, den ich an dieser Stelle schon oft be- lagt habe: Ich begreife nicht, warum die Vergabepolitik er multilateralen Banken, in denen die Bundesregie- ung Sitz und Stimme hat, von Ihnen gar nicht angespro- hen wird. Genau an dieser Stelle wird doch die von hnen ständig angeführte Verzahnung von Energie-, lima- und Entwicklungspolitik ganz konkret. Die Welt- ank finanziert immer noch und sogar im steigenden aße groß dimensionierte Erdöl-, Erdgas-, Staudamm- nd Industrieprojekte und subventioniert damit die gro- en Öl- und Energiekonzerne, während die Förderung rneuerbarer Energien stagniert. Gerade mal 4 Prozent hres gesamten Portfolios für Energie hat die Weltbank 006 in die Förderung erneuerbarer Energien gesteckt. ugleich verdoppelten sich die Zusagen der Weltbank- ruppe für fossile Energieträger 2006 auf fast 900 Millio- en US-Dollar, die Weltbank engagiert sich in etlichen öchst zweifelhaften Energieprojekten, Stichwort: schad-Pipeline. Die Bundesrepublik gehört zu den ganz wenigen taaten, die einen eigenen Vertreter im Exekutivdirekto- ium der Weltbank sitzen haben. Frau Wieczorek-Zeul, 13390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) nutzen Sie diesen Einfluss endlich für die längstens überfällige Wende in der Energiefinanzierung! Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: GKV-eigene Tarife durch Kooperation von GKV und PKV beim Wahltarif zur Kostenerstattung ersetzen (Ta- gesordnungspunkt 40) Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU): Dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „GKV-eigene Tarife durch Kooperation von GKV und PKV beim Wahltarif zur Kostenerstattung ersetzen“ kann die CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion nicht zustimmen. Die Union kann diesem Antrag – obwohl er von der Richtung her auf dem richtigen Weg ist – nicht zustim- men, weil er leider über das Ziel hinausschießt. Denn eine komplette Streichung des § 53 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, hätte zur Folge, dass eine Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Kranken- versicherung, GKV, so gut wie unmöglich wäre. Dies wollen wir als Union nicht und dies kann die FDP-Bun- destagsfraktion auch nicht wirklich ernsthaft wollen. In diesem Zusammenhang muss ich Sie leider auch an Ihr früheres Regierungshandeln erinnern. Sie können die komplette Streichung des Kostener- stattungsprinzips nicht wirklich ernsthaft wollen, weil Sie, als Sie noch gemeinsam mit der Union Regierungs- verantwortung trugen – vor Ihrer Zeit, Herr Bahr –, be- reits den Gesetzlichen Krankenkassen mit dem 2. GKV- Neuordnungsgesetz vom 23. Juni 1997 verschiedene Möglichkeiten an die Hand gegeben hatten, um durch Wahltarife ihre Leistungsangebote stärker differenzieren zu können. Auch erinnere ich mich noch sehr gut an die Aussagen der FDP-Bundestagsfraktion hier im Hohen Hause, als Rot-Grün nur wenige Wochen nach dem Re- gierungswechsel 1998 mit dem sogenannten GKV-Soli- daritätsstärkungsgesetz die von Union und Liberalen gemeinsam beschlossenen Bestimmungen zu den Wahl- tarifen in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgehoben hatte. Und ich erinnere mich im Zusammenhang mit Ihrem aktuellen Antrag auch noch gut an Ihre zustimmenden – es waren ja nicht wirklich viele – Äußerungen zum GKV-Modernisierungsgesetz, GMG. Denn mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden erst wieder die Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung ein- geführt und damit den gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherten möglich gemacht. Dass der Weg, den Union und Sozialdemokraten mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-WSG, vor- gegeben haben, ein zielführender und richtiger Weg ist, bestätigen nicht nur die ersten positiven Entwicklungen bei den Mutter-Vater-Kind-Kuren und den Schutzimp- fungen sowie bei der guten Einigung zwischen den Ge- setzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortentwicklung der ambulanten ä r M A s tu i r u m w l m g s K F t K C s p G s b A c E h d k ü g 1 T r d k v r s d k V s d d h B A s r V (C (D rztlichen Vergütung, sondern auch sachkundige Äuße- ungen von Medizinrechtlern, wie zum Beispiel dem ünchner Fachanwalt für Medizinrecht, Herr Professor lexander Ehlers, zum GKV-Wettbewerbsstärkungsge- etz. So äußert sich Herr Professor Ehlers in der Ärzte-Zei- ng vom 24. Oktober 2007 wie folgt zu den Wahltarifen n der gesetzlichen Krankenversicherung: „Die Wahlta- ife werden zu mehr Wettbewerb zwischen den Kassen nd zu mehr Freiheiten für die Versicherten führen und it der jüngsten Gesundheitsreform wurden weitere ettbewerbliche Elemente im Gesundheitswesen etab- iert und das System ein Stück weit liberalisiert.“ Ich kann daraus schließen, dass Union und Sozialde- okraten mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz rundsätzlich auf dem richtigen und zielführenden Weg ind, um den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen rankenkassen zu stärken und den Versicherten mehr reiheiten zu geben. Hier bieten gerade die neuen Wahl- arife – mit Selbstbehalten, Beitragsrückerstattung oder ostenerstattung – den gesetzlichen Krankenkassen eine hance, ihr Leistungsspektrum aktiver als bisher zu ge- talten und sich dadurch im Wettbewerb noch besser zu ositionieren. Was aber weder politisch gewollt war, noch so dem KV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zu entnehmen ist, ind Fehlentwicklungen, wie sie derzeit unter anderem ei der AOK-Rheinland/Hamburg festzustellen sind. Die OK-Rheinland/Hamburg bietet nun selbst Zusatzversi- herungen für Auslandsreisen, die Unterbringung im in- oder Zweibettzimmer bei einer Krankenhausbe- andlung oder für die Mehrkosten bei Zahnersatz an und ringt damit offensiv in den Markt der privaten Kran- enversicherer, PKV, ein. Mit diesem Geschäftsgebaren geht die Kasse weit ber das Angebot der sogenannten Wahltarife hinaus, die esetzliche Krankenkassen ihren Versicherten seit dem . April anbieten dürfen, wie etwa die zuvor erwähnten arife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung. Die einen Zusatzversicherungen, die Leistungen abdecken, ie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kran- enkassen gehören, durften bisher ausschließlich die pri- ate Krankenversicherung, PKV, anbieten. Der Gesetzgeber hat zwar mit dem GKV-Modernisie- ungsgesetz aus dem Jahre 2004 Kooperationen zwi- chen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf iesem Gebiet möglich gemacht. Die gesetzlichen Kran- enkassen sind dabei aber ausdrücklich auf die Rolle des ermittlers beschränkt worden. Versicherer sollten aus- chließlich die privaten Krankenversicherer sein. Hier ist ie gesetzliche Grundlage doch nun wirklich eindeutig. Nur zur Verdeutlichung: Für Zusatzversicherungen ieser Art steht eindeutig der § 194 Abs. 1 a SGBV, und ier ist Folgendes nachzulesen: „Die Satzung kann eine estimmung enthalten, nach der die Krankenkasse den bschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwi- chen ihren Versicherten und privaten Krankenversiche- ungsunternehmen vermitteln kann. Gegenstand dieser erträge können insbesondere die Wahlarztbehandlung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13391 (A) ) (B) ) im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie eine Auslandsreisekrankenversiche- rung sein.“ Ich empfehle daher auch noch einmal den Blick in die Begründung zu Abs. 1 a des § 194 SGB V, der Folgen- des zu entnehmen ist: „Gegenstand der Kooperation sei die Vermittlung insbesondere der in Satz 2 aufgeführten Zusatzversicherungsverträge“ – also die Vermittlung von Verträgen zur Wahlarztbehandlung, Ein- oder Zweibett- zimmer sowie Auslandsreisekrankenversicherung – „zwischen den Versicherten der gesetzlichen Kranken- kasse und den Versicherungsunternehmen. Hierdurch solle dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren gesetzli- chen Krankenversicherungsschutz ergänzen, über ihre gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu kön- nen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversiche- rung könnten von einer solchen Vermittlung eines Versi- cherungsvertrages insbesondere dann profitieren, wenn die gesetzliche Krankenversicherung für sie günstige Gruppentarife ausgehandelt habe.“ Auch der Blick ins Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG, hier insbesondere in den fünften Abschnitt „Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistun- gen“, hilft dem sachkundigen Betrachter weiter und ver- schafft die notwendige Klarheit. In § 17 Kranken- hausentgeltgesetz ist ebenso eindeutig wie klar festge- legt, dass „… andere als die allgemeinen Krankenhaus- leistungen als Wahlleistungen gesondert berechnet wer- den dürfen.“ Allgemeine Krankenhausleistungen sind im gleichen Gesetz, § 2 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz, als „… im Einzelfall nach Art und Schwere der Krank- heit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig …“ definiert. Zweckmäßig und ausreichend ist nicht mit Chefarztbe- handlung und Zweibettzimmer gleichzusetzen. Denn für diese Leistungen sieht § 17 Krankenhausentgeltgesetz ausschließlich Regelungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, DKG, und dem Verband der privaten Krankenversicherungen vor. Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion ist somit nicht erforderlich. Erforderlich ist aber eine Klarstellung die verdeutlicht, dass insbesondere Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen, die über Kostenerstattung refinanzierbar sind. Die Kostenerstat- tung ist grundsätzlich immer auf die Leistungen be- schränkt, die auch im Rahmen der gesetzlichen Kran- kenversicherung zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit, die im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geschaffen wurde, die Höhe der Kostenerstattung zu variieren, hatte zum Ziel, die Versicherten vor unkalkulierbaren Kosten zu schützen, die im Rahmen der Kostenerstattung anfal- len können. Die Regelung beinhaltet keine Möglichkeit, über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken- versicherung hinauszugehen, was mit den genannten Verträgen getan wird. Für eine Klarstellung wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einsetzen. F B b d Ä l g d d s z k s T C m H b u d s g s Ä v h n m d v H 2 s r K k n d r t W z s l A k E s d d d s n D g h b (C (D Dr. Karl Lauterbach (SPD): Der Antrag der FDP- raktion, den wir heute hier verhandeln, ist ein typisches eispiel für die einseitige Lobbypolitik, die diese Partei eileibe nicht nur im Gesundheitsbereich prägt. Ob nun ie 21 000 Apotheker oder die 120 000 niedergelassenen rzte – ausgerechnet die in Wirtschaftsfragen vermeint- ich liberale FDP findet immer noch eine Interessen- ruppe, die vor einem fairen Wettbewerb bewahrt wer- en muss. Im vorliegenden Fall sollen die Unternehmen er Privatassekuranz vor dem wenigen Wettbewerb ge- chützt werden, den unser Koalitionspartner überhaupt ugelassen hat. Leider konnte hier auch die letzte Gesundheitsreform einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV chaffen. Die Zweiklassenmedizin besteht weiterhin. atsächlich ist es sogar so, dass durch die Wahltarife für hefarztbehandlung auch in der GKV die Zweiklassen- edizin sogar verschärft wird. Während Zusatztarife für otelleistungen im Krankenhaus, wie Ein- oder Zwei- ettzimmer, aus ethischer Sicht kein Problem darstellen nd ich es ausdrücklich für die Verbraucher begrüße, ass auch die gesetzliche Krankenversicherung endlich olche Tarife anbieten darf, lehne ich jede Form von un- leicher Bezahlung für gleiche medizinische Leistungen chärfstens ab. Die unterschiedliche Honorierung der rzte je nach Versichertenstatus – ob gesetzlich oder pri- at – ist der gravierendste Systemfehler unseres Gesund- eitswesens, wobei ich hinzufüge: Unterschiedliche Ho- orare sind sehr wohl erwünscht. Aber die Unterschiede üssen durch die Qualität der Leistung und die Schwere es Falles begründet werden, nicht dadurch, dass der Pri- atversicherte ein höheres Honorar bezahlen kann. Es ist doch so: Ein gesetzlich Versicherter mit einem öchstbeitrag von 550 Euro im Monat zahlt davon circa 50 Euro für die Krankenversicherung der Einkommens- chwachen. Wechselt er in die private Krankenversiche- ung, muss er dies nicht mehr bezahlen, weil die private rankenversicherung am Finanzausgleich der Kranken- assen zwischen Geringverdienenden und Gutverdie- enden nicht teilnimmt. Nur aus diesem Grunde können ie privaten Krankenversicherungen trotz höherer Hono- are für die Ärzte und mehr als doppelt so hohen Verwal- ungsausgaben billiger als die gesetzlichen Kassen sein. er bei hohem Einkommen gesetzlich versichert bleibt, ahlt nicht nur mehr, sondern muss dazu beim Arztbe- uch warten, bis der Privatversicherte behandelt wurde, eistet dann die Praxisgebühr und zahlt selbst für ein rzneimittel im Wert von 10 Euro 5 Euro beim Apothe- er dazu. Über die Jahrzehnte zahlt er mehrere 100 000 uro Beitrag. Wird er dann krank, steht ihm die Privat- prechstunde eines Universitätsprofessors nicht zu, der agegen den privatversicherten Studenten empfängt. Ärzte denken wirtschaftlich, sie behandeln nicht je- en Patienten gleich. Sie bevorzugen solche Patienten, ie ihnen mehr Geld einbringen – das sind die Privatver- icherten. Das Einkommen, das ein Patient dem Arzt ge- eriert, entscheidet über die Qualität der Behandlung. as Schlimme ist, dass die kleine Gruppe der Privile- ierten diese Zweiteilung der Gesellschaft für richtig ält. In der Partei der Besserversicherten, der FDP, ha- en sie auch ihre parlamentarische Vertretung, die diese 13392 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) Privilegien mit Klauen und Zähnen verteidigt. Das wahre Problem unseres Gesundheitssystems ist aber nicht, wie die Privatversicherten vor längeren Wartezei- ten geschützt werden können, wenn es jetzt auch gesetz- lich Versicherte gibt, die es sich leisten können, beim Arzt mehr zu bezahlen. Das wahre Problem ist, dass die- jenigen, die sich dies nicht leisten können, oft zu spät und dann auch noch falsch behandelt werden, weil sie keinen oder viel zu späten Zugang zum Spezialisten ha- ben, der sich um die Bagatellerkrankungen der Privat- versicherten kümmert. Dadurch verlieren sie nicht nur an Lebensqualität, sondern sterben auch unnötig früh, verursachen aber gleichzeitig hohe Kosten für die Allge- meinheit. Tatsächlich bekommen zum Beispiel Patienten mit Prostatakrebs häufig eine falsche Therapie, weil sie nicht zum Fachmann gehen können. Die falsche und un- nötige Behandlung kostet viel Geld; denn je weiter fort- geschritten eine Krankheit ist, desto teurer wird sie. Unser Gesundheitssystem würde wirtschaftlicher und besser werden, wenn alle Patienten, die einen Spezialis- ten benötigen, auch von einem Spezialisten behandelt werden würden. Daher sind unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen – ob nun in der PKV oder in der GKV – der falsche Weg. Ziel einer vernünftigen, nicht an Lobbyinteressen ausgerichteten Politik muss es sein, dass derjenige die beste medizinische Behandlung be- kommt, der sie braucht, und nicht derjenige, der mehr bezahlt. Daniel Bahr (Münster) FDP): Die Gesundheitsre- form ist gerade mal einige Monate her, und schon zeigen sich erste Umsetzungsprobleme. Die Koalition hat mit dem Gesetz unter anderem das Ziel verfolgt, dass gesetz- liche Krankenkassen auch Wahltarife anbieten dürfen. Das ist vom Grundsatz her richtig, wenn es gut gemacht ist. Die schwarz-rote Koalition hat es aber schlecht ge- macht, mit fatalen Folgen für die Versicherten und für das Verhältnis von privater und gesetzlicher Krankenver- sicherung. Die Gesundheitsreform von 2004 hatte einen guten und praktikablen Weg ermöglicht. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Zusatzleistun- gen über Kooperationstarife mit einer Privatversiche- rung anbieten. Uns ist bis heute kein Grund erkennbar, warum dieser gute und erfolgreiche Weg durch die neue schwarz-rote Gesundheitsreform konterkariert wird. Die schwarz-rote Koalition verwischt die Grenzen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Immer weniger Menschen werden nach der Gesundheitsreform die Möglichkeit haben, eine private Krankenvollversi- cherung abzuschließen. Auch Zusatzversicherungen bei privaten Krankenversicherungen werden unattraktiver. Die aktuelle Gesundheitsreform bewirkt eine Wettbe- werbsverzerrung zulasten der Versicherten. Nach Gesetzeslage sollen gesetzliche Krankenkassen das anbieten, was den Umfang des Sozialgesetzbuchs V umfasst. Das sind Leistungen, die dem Wirtschaftlich- keitsgebot entsprechen und nicht der Eigenverantwor- tung des Versicherten zugerechnet werden können. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht über- schreiten. Dafür war der Schutz der Körperschaft ge- r d K e l m m c W w u k S s K E a c c a s s s E l r s n ß n G n K a k h s l f a D W d f A v l s ü n d s v W t d (C (D echtfertigt. Wer aber mehr versichern möchte, muss ies bei einer privaten Versicherung tun. Gesetzliche rankenkassen und private Krankenversicherungen sind ben völlig unterschiedlich. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Rege- ung im Gesetz so weitgehend ausgelegt, wie sie von indestens einer Koalitionspartei eigentlich nicht ge- eint sein kann. Das Ministerium hat das Bundesversi- herungsamt darauf hingewiesen, dass im Rahmen der ahltarife zur Kostenerstattung auch Zusatzleistungen ie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer nd Leistungen bei einer Auslandsreise erstattet werden önnen. Das geht aber über den Leistungskatalog des GB V hinaus, das sind Leistungen die über private Zu- atzversicherungen abgedeckt werden sollten. Erste rankenkassen bieten mittlerweile solche Tarife an. rste Klagen sind die Folge, die den Körperschaftsstatus uch aus europarechtlicher Sicht infrage stellen. Die Wahltarife benachteiligen vor allem die Versi- herten selbst. Im Gegensatz zur privaten Krankenversi- herung unterliegen die gesetzlichen Krankenkassen uch mit dem Wahltarif nicht den Bedingungen des Ver- icherungsvertrags- und des Versicherungsaufsichtsge- etzes. Die Versicherten haben also weniger Rechte, als ie das bisher bei privaten Versicherungen gewohnt sind. ine gesetzliche Krankenkasse hat jederzeit die Mög- ichkeit, durch eine Änderung ihrer Satzung den Wahlta- if wieder zu schließen. Damit verliert der Versicherte einen entsprechenden Schutz. Versucht er dann, bei ei- em anderen Anbieter die Versorgungslücke zu schlie- en, wird er mit seinem aktuellen Lebensalter und sei- em in der Zwischenzeit eventuell verschlechterten esundheitszustand eingestuft. Das bedeutet, dass er je ach Situation erheblich höhere Prämienzahlungen in auf nehmen muss. Gesetzliche Krankenkassen müssen nders als Privatversicherer diese Tarife nicht mit Eigen- apital unterlegen. Es erfolgt keine Risikoprüfung, das eißt, eine saubere Kalkulation ist kaum möglich. Ge- etzliche und private Krankenversicherungen werden bi- anziell und steuerlich anders behandelt. Beispielsweise ällt bei einer Privatversicherung Versicherungssteuer n, bei einer gesetzlichen Krankenkasse hingegen nicht. as sind Wettbewerbsverzerrungen die einen fairen ettbewerb zulasten der Versicherten verhindern. Bei er gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Ge- ahr, dass es zu Quersubventionierungen zwischen dieser rt Kostenerstattungstarif und dem Bereich der Pflicht- ersicherung kommt. Im Übrigen besteht ein unkalku- ierbares Risiko, ob auf diesem Feld tätige Krankenkas- en ihren Status als Sozialversicherung europarechtlich berhaupt halten können. Die Gesundheitsreform 2003, das Gesundheitsmoder- isierungsgesetz, hatte für solche Mehrleistungen über en GKV-Leistungskatalog hinaus, Kooperationen zwi- chen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen orgesehen. Diese Kooperationen haben sich gut zum ohle des Versicherten entwickelt. Mit der schwarz-ro- en Regelung der Wahltarife macht die Bundesregierung iese Kooperationen zunichte. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13393 (A) ) (B) ) Wer Wettbewerb unter fairen Bedingungen will, der muss sich der FDP anschließen und Krankenkassen zu Versicherungen umwandeln. Diese sind dann keine Be- hörden mit Körperschaftsstatus mehr sondern Unterneh- men im Wettbewerb zueinander. Die FDP hat schon seit Jahren einen stärkeren Wettbewerb zwischen Kranken- versicherungen um günstigere und innovative Tarife für die Versicherten gefordert. Die FDP-Bundestagsfraktion tritt auch seit Jahren für die Kostenerstattung als Regel- fall ein. Es ist bekannt, dass die FDP schon seit längerem gesetzliche Krankenkassen in private Krankenversiche- rungen umwandeln will. Dann könnten Krankenversi- cherungen um bessere Leistungen, bessere Versorgung und günstigere und innovative Tarife konkurrieren. Der Versicherte könnte sich auf einem Markt das für ihn pas- sende Versicherungspaket wählen. Das alles wäre ein konsistenter Ordnungsrahmen mit fairen Wettbewerbs- bedingungen. Da die schwarz-rote Koalition diesen Weg nicht ge- hen will, ist es besser hier eine klare Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu zie- hen. Es ist deshalb sinnvoll, es bei der bisherigen Rege- lung im Sozialgesetzbuch V zu belassen. Auch zukünftig sollen Zusatztarife über Leistungen, die nicht zum un- mittelbaren Leistungsspektrum der gesetzlichen Kran- kenversicherung gehören, in Kooperation mit privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden können, nicht jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse selbst. Unabhängig davon, muss jeder GKV-Versicherte, wie in § 13 festgeschrieben, auch weiterhin die Möglich- keit haben, sich für die Kostenerstattung zu entscheiden. Frank Spieth (DIE LINKE): Die FDP hat es beinahe geschafft, mich mit ihrem Antrag aufs Glatteis zu füh- ren. Ich habe mir verwundert die Augen gerieben und mich gefragt: Will die FDP jetzt eine Stärkung der ge- setzlichen Krankenversicherung? Erst beim Lesen der Begründung ist mir aufgefallen, dass es nicht um die Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen und der Soli- dargemeinschaft, sondern um eine Stärkung der Position der privaten Krankenversicherung geht und damit um die weitere Absicherung von Privilegien und Rendite- erwartungen der Aktionäre. Um es vorweg zu sagen: Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen. Ich will Ihnen auch erläutern, warum. Die Linke will eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, in die alle in Deutschland lebenden Menschen einbezogen werden. In dieser sollen alle von allen Einkommensarten ohne Obergrenze den gleichen prozentualen Beitrag einzahlen. Über diese Bürgerinnen- und Bürgerversicherung sollen alle die erforderlichen, notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Leistungen erhalten. Die Solidargemeinschaft trägt gemeinsam die Last des Einzelnen bei Krankenhausaufenthalt und bei ärztlicher Behandlung, bei Rehabilitation und bei ande- ren Heilmaßnahmen. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass die Kranken die bestmögliche Versorgung erhalten. Der Weg, der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungs- gesetz eingeschlagen wurde, Wahltarife einzuführen, zerstört diesen Grundsatz. Die Große Koalition hat mit W d G K B w k d d w G c w h w t Z e G a g t w k h A B z v d v m 6 d G s g N d k s n c B d t n D h s z d g p (C (D ahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung en Selbstbehalt eingeführt, also einen Teilkaskotarif für esunde und daraus abgeleitet höhere Beiträge für ranke. Zusätzlich hat die Koalition für Gesunde den eitragsrückerstattungstarif ermöglicht. Für die Kranken ird es damit teurer. Mit der Kostenerstattung bei Kran- enhausaufenthalt und Arztbehandlung wird das System er Solidargemeinschaft zusätzlich geschädigt und wer- en die Betroffenen hinters Licht geführt. Denn damit ird in letzter Konsequenz die Zweiklassenmedizin im esundheitswesen zementiert und selbst in der gesetzli- hen Krankenversicherung verankert. Genau das wollen wir nicht! Es darf nicht zugelassen erden, dass Menschen mit geringem Einkommen von ochwertiger medizinischer Versorgung ausgeschlossen erden und nur noch diejenigen mit Kostenerstattungs- arifen oder entsprechenden privaten Zusatztarifen den ugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung rhalten. Aber genau auf diesem Weg ist das deutsche esundheitswesen mittlerweile. Mir wird von Ärzten aus Krankenhäusern und von mbulant tätigen Medizinern berichtet, dass die Versor- ung der Patienten immer mehr von der Einkommenssi- uation abhängig ist und Privatversicherte bevorzugt erden. Damit werden sozial Benachteiligte und ein- ommensschwache Bevölkerungsgruppen von einer ochwertigen Versorgung faktisch ausgeschlossen. Eine LG-II-Bezieherin berichtete mir kürzlich in einem rief, dass ihr von einem Arzt empfohlen wurde, für ihr u früh geborenes Kind, Frühchen, eine private Zusatz- ersicherung abzuschließen, um alle medizinisch erfor- erlichen Leistungen zu erhalten. Ganz abgesehen da- on, dass dies gesetzwidrig ist – die Frau hätte dies nur it einer Versicherung abdecken können, die monatlich 0 Euro gekostet hätte. Wie soll eine ALG-II-Bezieherin as bezahlen? Michael Moore und das amerikanische esundheitssystem lassen grüßen. Die Kommerzialisierung und Privatisierung des Ge- undheitswesens lohnt sich nur für die Leistungserbrin- er, aber nicht für die Leistungsbezieher, die Kranken. ein, mit Wahl- und Kostenerstattungstarifen wird mit em 130 Jahre alten Grundsatz in der gesetzlichen Kran- enversicherung gebrochen: dass Junge für Alte, Ge- unde für Kranke und Gutverdienende für Geringverdie- ende einstehen. Wir wollen eine moderne und soziale Krankenversi- herung. Wir wollen deshalb die solidarische und soziale ürgerinnen- und Bürgerversicherung. Dies alles will ie FDP nicht, auch nicht mit dem hier vorliegenden An- rag. Sie will das System der Privilegien und der Rosi- enpickerei stärken. Dabei macht die Linke nicht mit. eshalb werden wir gegen diesen Antrag stimmen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ätte ich mir auch nicht träumen lassen: Die FDP chwingt sich zur Retterin von Solidarprinzip und So- ialversicherung auf. Die Krankenkassen würden durch as Angebot von Wahltarifen ihren rechtlichen Status efährden. Deshalb sollten sie dieses Geschäft lieber den rivaten Krankenversicherungsunternehmen überlassen. 13394 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) In der Sache ist das weitgehend an den Haaren herbei- gezogen. Weder dem Grundgesetz noch dem europäi- schen Gemeinschaftsrecht lässt sich entnehmen, dass öffentliche Unternehmen grundsätzlich gegenüber priva- ten Unternehmen zurückzustehen hätten. Gewährleistet muss lediglich sein, dass das Beitragsaufkommen nur für sozialversicherungsrechtliche Aufgaben verwendet wird. Die von der FDP befürchteten Quersubventionierun- gen sind also verboten, und dieses Verbot ist im SGB V auch festgeschrieben. Aber darum geht es der FDP auch gar nicht. Tatsächlich will sie den Schutzzaun um die PKV wieder etwas höher machen. Dabei werden sie die guten Wünsche einiger aus der Union begleiten. Die dürften ganz erschrocken darüber sein, was sie der PKV mit den Wahltarifen eingebrockt haben. Auf einmal muss diese sich der Konkurrenz der gesetzlichen Kassen erwehren. So hatten sie sich das nicht gedacht. Dabei stehen die Patronageverhältnisse zwischen Union, FDP und privater Assekuranz in einem seltsamen Gegensatz zu dem Hohelied, das in diesen Parteien sonst auf die PKV gesungen wird. Wenn die PKV tatsächlich so beispielgebend und leis- tungsfähig ist, wie das diese Politiker immer wieder be- haupten, warum kann sie sich nicht selber wehren? Wa- rum müssen schon wieder die Verbündeten in den Parteien angebaggert und die Gutachter in Stellung ge- bracht werden, statt den Versicherten attraktive und in- telligente Angebote zu machen? Was ist das eigentlich für ein System, das sofort Schnupfen bekommt, wenn es dem Wind des Wettbewerbs ausgesetzt wird? Die Wahltarife in der GKV sind weder Bein- noch Systembruch. Sie können das Solidarsystem sogar stär- ken, wenn sie bei denen, die weder auf Solidarität noch auf Wahlfreiheit verzichten wollen, die Zustimmung zur GKV festigen. Sie können sich auch finanziell für die Versichertengemeinschaft rechnen. Den ängstlichen Kolleginnen und Kollegen von der Linken sei da die Auswertung des Modellprojekts zu Selbstbehalten emp- fohlen, die die Techniker-Krankenkasse vor wenigen Jahren durchgeführt hat. Damals überstiegen die Einspa- rungen die ausgeschütteten Beitragsrabatte. Allerdings zeigen die bisherigen Zahlen, dass der Großteil der Versicherten nur ein geringes Interesse an Wahltarifen hat. Die meisten Versicherten scheinen mit dem vergleichsweise unkomplizierten Sachleistungssys- tem der GKV vollauf zufrieden zu sein. Das Leben ist ja auch sonst kompliziert genug. Insofern ist die Diskus- sion über den Antrag der FDP auch nur von begrenzter Bedeutung. Wichtiger ist aber ein anderer Aspekt. Wenn es uns nicht endlich gelingt, eine gemeinsame Wettbewerbsord- nung für Krankenversicherer aller Rechtsformen zu schaffen, werden wir solche und ähnliche Auseinander- setzungen immer wieder erleben. Es gibt keinen guten Grund dafür, zwei Krankenversicherungssysteme mit völlig unterschiedlichen Spielregeln nebeneinander zu betreiben. Das schadet der sozialen Gerechtigkeit, setzt falsche Anreize für das Gesundheitswesen und verhin- dert eben auch Wettbewerb. Das lässt sich auch nicht mit einer „Sonderwirtschaftszone“ im Bereich der Wahl- t f n A d r 2 c a J L S d a w B f v n a n b B s z b g l n w e s l u o S v z N D R i n e M S W e (C (D arife beheben. Dafür wäre schon ein größerer Wurf er- orderlich. Allerdings wird dafür auch etwas mehr Mut ötig sein, als ihn diese Bundesregierung aufbringt. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsver- wahrung bei Verurteilungen nach Jugendstraf- recht (Tagesordnungspunkt 39) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Mit dem vorliegen- en Gesetzentwurf setzt die Große Koalition eine Verab- edung aus dem Koalitionsvertrag vom 11. November 005 um. Dort heißt es wörtlich: „Die nachträgliche Si- herungsverwahrung soll in besonders schweren Fällen uch bei Straftätern verhängt werden können, die nach ugendstrafrecht wegen schwerster Straftaten gegen das eben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle elbstbestimmung verurteilt wurden.“ Genau dies wer- en wir jetzt tun. Zur historischen Redlichkeit gehört es allerdings uch, nicht nur einen Blick auf den Koalitionsvertrag zu erfen, sondern nachdrücklich auch auf die langjährigen emühungen der Unionsländer hinzuweisen, diese of- enkundige Lücke in unserem System der Sicherungs- erwahrung zu schließen. Ich empfinde es als überhaupt icht ehrenrührig, auch von dieser Stelle einmal deutlich uszusprechen, welch gewichtige Beiträge die Justizmi- isterinnen und Justizminister der Länder in dieser De- atte seit vielen Jahren beisteuern. Und wenn das Land ayern im vergangenen Monat bei der Behandlung die- es Gesetzentwurfes im Bundesrat zu Protokoll gab – ich itiere wörtlich –: „Wir können daher mit Fug und Recht ehaupten, gemeinsam den entscheidenden Anstoß dazu egeben zu haben, dass diese Sicherheitslücke nun end- ich geschlossen werden kann“, dann ist es völlig in Ord- ung, dass dies einmal auch deutlich ausgesprochen ird. Die Debatten in der Vergangenheit haben gezeigt, und s wird heute nicht anders sein, dass es sich bei dem In- titut der Sicherungsverwahrung um ein bei vielen unge- iebtes Kind handelt. Die Sicherungsverwahrung ist nbestritten das schärfste Schwert, das unsere Rechts- rdnung zur Verfügung stellt. Sie verhindert, dass ein traftäter die Freiheit erlangt, obwohl er seine Strafe voll erbüßt hat. Gleichwohl sind die bisherigen Regelungen ur Sicherungsverwahrung wie auch die nun anstehende euregelung gut, richtig und leider auch notwendig. enn wir sollten uns immer wieder daran erinnern: Die atio legis aller Regelungen zur Sicherungsverwahrung st der Schutz unserer Mitbürger vor Straftätern, von de- en mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterhin eine rnst zu nehmende Gefahr für Leib und Leben anderer enschen ausgeht. Diese Gruppe von gefährlichen traftätern ist sicherlich überschaubar, aber es gibt sie. ir können sie nicht einfach wegdiskutieren oder sonst infach ausblenden, frei nach dem Motto: Was nicht sein Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13395 (A) ) (B) ) darf, das nicht sein kann. All dies wäre völlig unverant- wortlich. Für uns als Union zählt es zu den wichtigsten Anlie- gen, entschlossen für die Sicherheit und körperliche Un- versehrtheit unserer Mitbürger einzutreten. Und die best- mögliche Erfüllung dieser Verpflichtungen ist für mich auch keine Frage liberaler oder weniger liberaler Aus- richtung der Rechtspolitik. Entscheidend ist vielmehr das Bemühen, auf der Grundlage unserer demokrati- schen Rechtskultur und mit allen Mitteln unseres wehr- haften Rechtsstaates das Risiko für unsere Mitbürger, das von dieser überschaubar kleinen Gruppe gefährlicher Menschen ausgeht, so gering wie möglich zu halten. Daher will ich an dieser Stelle nochmals deutlich da- rauf hinweisen, dass es auch bei der anstehenden Erwei- terung der Sicherungsverwahrung nicht um Strafe oder Sühne geht und dass damit selbstverständlich auch nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung oder der Rück- wirkung verstoßen wird. All dies ist inzwischen höchstrichterlich und abschließend verfassungsrechtlich geklärt. Jegliche Sicherungsverwahrung dient allein dem Schutz der Allgemeinheit vor dem nach wie vor gefährli- chen Täter. Der Staat hat, dies ist meine felsenfeste Überzeugung, eindeutig auch diesen Schutzauftrag ge- genüber unseren Mitbürgern einzulösen. Als potenzielle Opfer haben unsere Mitbürger ein Anrecht, den best- möglichen Schutz zu erhalten, den eine Rechtsordnung zur Verfügung stellen kann. Ihr Recht auf Leben, ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit darf auch nicht haltmachen vor Tätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden und am Ende eines langjährigen Strafvollzugs weiterhin eine Gefahr für ihre Mitbürger darstellen. Diese Lücke wol- len und werden wir jetzt schließen. Nun wird diesem Lü- ckenschluss vorgehalten, er sei mit dem Erziehungsge- danken des Jugendstrafrechts unvereinbar. Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, ja, ich empfinde ihn geradezu als Schutzbehauptung. Sicherlich ist unser Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken noch form- barer junger Menschen getragen, und dies ist gut und auch richtig so. Junge Täter sollen zunächst einmal im Jugendstrafvollzug die Chance erhalten, ihre Reiferück- stände durch die Entwicklung ihrer Persönlichkeit aus- zugleichen. Und wir sind doch alle glücklich, wenn dies gelingt. Doch was geschieht, wenn dies misslingt? Wir ken- nen doch die Berichte von Gutachtern und Therapeuten über Täter, deren Sozialisierungs- und Erziehungsdefi- zite im Jugendstrafvollzug nicht behoben werden konn- ten, vielleicht, weil sie auch noch nie sozialisiert oder er- zogen worden sind. Was geschieht also, wenn die Erziehung gescheitert ist, aber vom Täter weiterhin er- hebliche Gefahren für die Allgemeinheit drohen? Bedau- erndes Achselzucken wie bisher, frei nach dem Motto: Pech gehabt, damit muss man halt leben. Oder raffen wir uns auf, ein reales Defizit im System der Sicherungsver- wahrung endlich zu beheben, auch wenn es sich nur um vermeintliche Einzelfälle handeln sollte? Ich bin jedenfalls froh, dass die Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in erster Le- s W l g E m f c H r J ß h W j k n w F z g w A s t t S S h V a d b i s d d s o b a w n t l v W e r g l f (C (D ung beraten, sich für den letzteren und damit besseren eg entschieden hat. Ich weiß, dass er nicht alle Vorstel- ungen und Wünsche, die in der Diskussion sind, aufge- riffen hat. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass dieser ntwurf eine wohl fundierte Grundlage für unsere parla- entarischen Beratungen darstellt, auf die ich mich reue. Joachim Stünker (SPD): Bislang ist die nachträgli- he Sicherungsverwahrung nur bei Erwachsenen und eranwachsenden möglich, die nach Erwachsenenstraf- echt verurteilt werden. Leider gibt es aber auch nach ugendstrafrecht verurteilte junge Täter, die trotz Verbü- ung einer mehrjährigen Jugendstrafe weiterhin in ho- em Maße für andere Menschen gefährlich sein können. ir werden den Schutz der Bevölkerung vor solchen ungen Schwerkriminellen verbessern. Gegen sie kann ünftig die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung achträglich angeordnet werden. Die Maßnahme be- irkt, dass ein junger Täter trotz Haftverbüßung nicht in reiheit entlassen wird. Allerdings ist möglicher lebenslanger Freiheitsent- ug bei einem noch in der Entwicklung befindlichen jun- en Menschen ein stärkerer Eingriff als bei einem Er- achsenen. Deshalb legen wir die Messlatte für die nordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ehr hoch. Sie wird nur Jugendliche und Heranwachsende be- reffen, die wegen gravierender Verbrechen zu mindes- ens sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt wurden. Die ieben-Jahres-Schwelle stellt sicher, dass ein junger traftäter zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Ver- ängung der Sicherungsverwahrung ein Erwachsener ist. on der Richtigkeit dieser hohen Schwelle konnten wir uch den Koalitionspartner überzeugen. Gravierende Verbrechen sind solche gegen das Leben, ie körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbst- estimmung oder Fälle von Raub mit Todesfolge – auch n Verbindung mit räuberischem Diebstahl oder Erpres- ung. Der Katalog dieser sogenannten Anlasstaten für ie nachträgliche Sicherungsverwahrung ist enger als er des Erwachsenenstrafrechts. Die Anlassstraftat muss außerdem zu einer schweren eelischen oder körperlichen Schädigung des Opfers der zur Gefahr einer solchen für das Opfer geführt ha- en. Das Erfordernis schränkt die Anlasstaten zusätzlich uf die schwerwiegendsten Verbrechensfälle ein. Im Er- achsenenstrafrecht gibt es diese Beschränkung so icht. Zudem bedarf die nachträgliche Anordnung der Un- erbringung in der Sicherungsverwahrung einer Gefähr- ichkeitsprognose. Es müssen vor Ende des Jugendstraf- ollzugs Tatsachen erkennbar sein, die mit hoher ahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass der Verurteilte rneut gravierende Verbrechen begehen wird. Das Ge- icht muss nach Einholung von zwei Sachverständigen- utachten aufgrund einer Gesamtwürdigung die Gefähr- ichkeit des Täters mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ür die Zukunft annehmen. Die Voraussetzungen für ei- 13396 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) nen weiteren Verbleib in der Sicherungsverwahrung sind jährlich zu überprüfen. Bei Erwachsenen gilt eine Über- prüfungsfrist von regelmäßig zwei Jahren. Die Einführung der nachträglichen Sicherungsver- wahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte wird zwar weiterhin nicht alle Straftaten verhindern. Aber es erhöht die Sicherheit unserer Bevölkerung, wenn ein junger Schwerkrimineller, der anderenfalls in kürzester Zeit wieder rückfällig wird, in staatlichem Gewahrsam bleibt. Jörg van Essen (FDP): Die Sicherungsverwahrung gehört zu den Themen, mit denen sich der Bundestag in jeder Wahlperiode erneut befasst. Aufgrund von aktuel- len Ereignissen, die in besonderer Weise für Aufmerk- samkeit in der Öffentlichkeit sorgten, sah sich der Ge- setzgeber in den vergangenen Jahren mehrmals in der Pflicht, Gesetze zu verabschieden, die das Instrument der Sicherungsverwahrung für immer mehr Anwen- dungsfälle geöffnet hat. Um es vorweg klar zu sagen: Die Sicherungsverwahrung ist leider nach wie vor not- wendig und daher als Maßregel der Besserung und Si- cherung im Strafrecht unverzichtbar. Wenn ich Besuche mache in Strafvollzugsanstalten in meinem Wahlkreis und dort mit den Anstaltsleitern, aber auch mit meinen Kollegen bei der Staatsanwaltschaft diskutiere, werden immer wieder Fälle genannt von Straftätern, die seit vie- len Jahren inhaftiert sind und bei denen jede neue Begut- achtung die Prognose stützt, dass eine Freilassung des Inhaftierten in keiner Weise zu verantworten wäre. Viele Strafgefangene bleiben auch nach langjähriger Haft wei- terhin brandgefährlich. Hier bietet die Sicherungsver- wahrung eine letzte Möglichkeit, auf diese Fälle ange- messen zu reagieren. In der 14. Wahlperiode hat der Bundestag die nach- trägliche Sicherungsverwahrung eingeführt. Die Rege- lung, die damals auch mit den Stimmen der FDP verab- schiedet wurde, sieht vor, dass die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch dann erfol- gen kann, wenn sich der Hang zu gefährlichen Straftaten erst während des Vollzugs herausstellt und das erken- nende Gericht die Anordnung bereits bei Verurteilung des Täters im Urteil vorbehalten hat. Ich glaube nach wie vor, dass wir damit eine verhältnismäßige und ak- zeptable gesetzliche Lösung gefunden haben, die sowohl den Bedürfnissen der Praxis als auch den Bedürfnissen nach einer rechtsstaatlich einwandfreien Gesetzesgrund- lage gerecht wird. Die FDP-Bundestagsfraktion war der Auffassung, dass diese Voraussetzungen bei der Anordnung der nach- träglichen Sicherungsverwahrung dann nicht mehr gege- ben sind, wenn die Anordnung nicht im Urteil vorbehal- ten wird, sondern erst nachträglich erfolgt. Wir haben dieser erneuten Erweiterung der Sicherungsverwahrung in der vergangenen Wahlperiode daher nicht zuge- stimmt. Grund für unsere Ablehnung war auch die mit dem Gesetz eingeführte Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung gegenüber Heranwachsenden. Bereits damals wurde von vielen Sachverständigen da- rauf hingewiesen, dass erhebliche Probleme im Hinblick auf die Prognoseentscheidung zu erwarten sind. m r d j w p J d k a m h s W h d a d r g R i J S g f D g d M u E d z r r m H d f D s r d d w k b m v I R h z A k r (C (D Die damals vorgetragenen Argumente gelten für eine Fraktion für den Gesetzentwurf, den wir heute be- aten, in besonderer Weise. Die Bundesregierung möchte ie nachträgliche Sicherungsverwahrung ausdehnen auf unge Menschen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt urden. Wir reden daher über Verurteilte, die zum Zeit- unkt der Tatbegehung 14 bis 17 Jahre alt oder 18 bis 20 ahre alt waren, soweit das Jugendstrafrecht zur Anwen- ung kam. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu, es önne Fälle geben, in denen nach Einschätzung von Gut- chtern und Justiz nach oder noch nach Verbüßung einer ehrjährigen Jugendstrafe von einer entsprechenden ho- en künftigen Gefährlichkeit auszugehen sei. Diese chwammige Formulierung überzeugt mich in keiner eise von der Notwendigkeit dieser Initiative. Dem ste- en Aussagen von namhaften Kriminologen gegenüber, ie überstimmend die Auffassung vertreten, dass ihnen us ihrer Praxis kein Fall bekannt sei, der die Notwen- igkeit für eine Erweiterung der nachträglichen Siche- ungsverwahrung auf junge Menschen erfordert. Der Widerstand aus den Kreisen der Wissenschaft ge- en den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist groß, zu echt, wie ich meine. Eine Persönlichkeitsverfestigung n Richtung eines Wiederholungshanges hat in jungen ahren oftmals noch nicht stattfinden können. Bei jungen traftätern kann aufgrund der viel kürzeren Delinquenz- eschichte eine zuverlässige Aussage über künftige Ge- ährlichkeit meist nicht zuverlässig getroffen werden. ie Bundesregierung sieht dies ebenso. Die Gesetzesbe- ründung spricht daher von der besonderen Unsicherheit er notwendigen Gefährlichkeitsprognose bei jungen enschen, die sich aus ihrer kürzeren Lebensgeschichte nd Legalbiographie sowie ihrer noch nicht beendeten ntwicklung ergibt. Auch aus einem anderen Grund halte ich die Initiative er Bundesregierung für bedenklich. In den vergangenen ehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die siche- ungsverwahrt sind, verdoppelt. Damit verliert die Siche- ungsverwahrung ihre Funktion als Ultima ratio. Der ehe- alige Richter am Bundesgerichtshof Hartmuth orstkotte ist in der FAZ am Sonntag wie folgt zitiert wor- en: „Die ausufernde Maßregelgesetzgebung läuft Ge- ahr, das Gerüst unseres Rechtsstaates zu unterspülen.“ as Bundesverfassungsgericht hat bisher die Verfas- ungsgemäßheit der nachträglichen Sicherungsverwah- ung mit der engen Begrenzung des Anwendungsbereichs er Norm begründet. Das Gericht hat darauf hingewiesen, ass die nachträgliche Anordnung der Sicherungsver- ahrung nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht ommt und auf einige wenige Verurteilte beschränkt leibt. Durch die ständige Erweiterung der Anordnungs- öglichkeiten der nachträglichen Sicherungsverwahrung erliert die Maßregel gerade ihren Ausnahmecharakter. ch halte es für bedenklich, wenn der Gesetzgeber hier als eaktion auf Einzelfälle versucht, jede denkbare Sicher- eitslücke zu schließen. Der Blick in das Strafgesetzbuch eigt, dass die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen zur nordnung der Sicherungsverwahrung mittlerweile eine Systematik mehr erkennen lässt. Ich halte die Ausweitung der nachträglichen Siche- ungsverwahrung auch vor dem Hintergrund, dass es in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13397 (A) ) (B) ) Deutschland nach wie vor an zuverlässigen Diagnose- und Prognoseinstrumenten fehlt, für höchst bedenklich. Es passt nicht zusammen, wenn der Bundesgesetzgeber ständig die Anordnungvoraussetzungen erweitert und die Länder aufgrund ihrer Personal- und Finanzknapp- heit nicht in der Lage sind, die hohen Anforderungen an die Prognoseentscheidungen und die Begutachtung zu erfüllen. Es wird den Problemen in keiner Weise gerecht, einzig und allein in der Sicherungsverwahrung die Lö- sung für schwere Fälle von Straftätern zu sehen. Gerade für junge Menschen müssen Alternativen gefunden wer- den, ich denke da zum Beispiel an den Ausbau von am- bulanten Maßnahmen. Nicht hinzunehmen sind auch die Defizite, die seit vielen Jahren bestehen bei der Bereit- stellung sexualtherapeutischer Angebote. Ich bin mir im Klaren, dass diese therapeutischen Maßnahmen Geld kosten. Wenn die Bereitstellung ausreichender therapeu- tischer Maßnahmen jedoch geeignet ist, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, dann kann das Argument der leeren Kassen nicht gelten. Ich sehe hier auch einen wichtigen Beitrag für den Opfer- schutz. Verantwortliche Rechtspolitik muss sicherstellen, dass die Gewährleistung von Sicherheit verhältnismäßig und mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgt. In diesem Rah- men bieten sich Alternativen zur Sicherungsverwahrung, gerade in Bezug auf junge Menschen, an. Ich würde mich freuen, wenn wir die parlamentarischen Beratun- gen auch dafür nutzen würden, uns mit diesen Alternati- ven sachlich und unter Hinzuziehung von Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis auseinanderzusetzen. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Mit dem vorlie- genden Entwurf bezweckt die Bundesregierung, beson- ders gefährliche, nach Jugendstrafrecht verurteilte Straf- täter auch nach Ablauf ihrer Haftstrafen in Verwahrung zu halten, um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen. Ich gehe davon aus, dass dieses Vorhaben in der Öffent- lichkeit mehrheitlich auf Zustimmung treffen wird. Ich verstehe sehr gut, dass sich die Menschen nach Sicher- heit und Schutz sehnen. Ich meine weiterhin, dass meine Fraktion keinen Blumentopf bei den Wählerinnen und Wählern gewinnen wird, wenn wir uns heute gegen die- sen Entwurf aussprechen. Wir tun uns mit unserem Wi- derspruch also keinen Gefallen. Es geht jedoch nicht da- rum, was gefällt – es geht darum, was richtig ist. Richtig ist ein entscheidender Grundsatz des Straf- rechts, der sich in der französischen Aufklärung heraus- gebildet hat, seine Fortentwicklung im deutschen Ide- alismus nahm und schließlich in das Preußische Allgemeine Landrecht und später in das deutsche Straf- gesetzbuch Eingang fand. Dieser alte und wertvolle Grundsatz ist das Schuldprinzip. Es ist die richtige Idee, dass die Strafe, also auch der Freiheitsentzug, seine Ur- sache in der Schuld des Täters haben muss. Wenn eine Haftzeit endet, dann bedeutet dies, dass eine Schuld ab- gegolten wurde. Ein weiterer Freiheitsentzug unter den bisherigen Be- dingungen, der nunmehr unter dem Etikett der Sicherung oder Besserung stattfindet, läuft auf eine Strafe für noch n n d s g d v n d z m d ß w d s U v d N b h T E v v s 1 J w v a d s s g r S s w s d d S d (C (D icht begangene Taten hinaus. Natürlich mag es in ei- em rechtstaatlichen Gemeinwesen niemand recht über ie Lippen bringen, dass es in Ordnung sei, einen Men- chen für Taten zu bestrafen, die er noch gar nicht be- angen hat. Was daher sehr viel leichter über die Lippen geht und eshalb für die Begründung bevorzugt wird, ist das Wort on der Zweigleisigkeit des Strafrechtes. Demnach sei ur ein Gleis für schuldadäquate Strafe zuständig; auf em zweiten Gleis der Maßregel hätte der Freiheitsent- ug schon keinen Strafcharakter. Auf diesem sei viel- ehr der Schutz der Allgemeinheit angesprochen oder ie Besserung des Täters. Aber auf beiden Gleisen fährt ein Täter gleicherma- en in den Knast. Für ihn macht es keinen Unterschied, enn der identische Vollzug das eine Mal Strafe, das an- ere Mal Maßregel heißt. Er verbringt seine Gefangen- chaft hinter denselben Gittern unter denselben täglichen mständen. Er ist unschuldig – aber gefährlich. Doch die Abwehr on Gefahr ist gerade keine Aufgabe des Strafvollzuges. Dieses ernste Begründungsdefizit sorgte vermutlich afür, dass man mit der Sicherungsverwahrung in der achkriegszeit zunächst äußerst behutsam umging. Man eschränkte die Sicherungsverwahrung damals auf öchstens zehn Jahre für erheblich rückfallgefährdete äter schwerster Straftaten nach der dritten Bestrafung. s bestand auch kein Anlass, dieses Instrument weiter zu erschärfen, weil die Gewalttaten über einen Zeitraum on 30 Jahren objektiv nicht zunahmen. Ich zitiere dazu aus dem gekürzten Zweiten Periodi- chen Sicherheitsbericht der Bundesregierung vom 5. November 2006. Auf Seite 9 heißt es: In den letzten drei Jahrzehnten hat, entgegen weit verbreiteter Meinung, weder die Opfergefährdung durch Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung noch durch Mord oder Totschlag zugenommen; dies gilt auch für Sexualmorde an Kindern. Ohne echte Not brachen jedoch in den späten 90er- ahren die rechtstaatlichen Dämme. Die Zehnjahresfrist urde aufgehoben. Außerdem konnte die Sicherungs- erwahrung nun bereits bei zweimaliger Tatbegehung ngeordnet werden. 2002 konstruierte der Gesetzgeber ann eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung, die chon bei einer Erstverurteilung infrage kam. 2004 chließlich eröffnete das Bundesverfassungsgericht so- ar den Weg für eine nachträgliche Sicherungsverwah- ung, die ohne Vorbehalt noch nach Verbüßung der trafe angeordnet werden konnte. Während die schwere Kriminalität zurückging, mar- chierte die Sicherungsverwahrung unaufhaltsam vor- ärts. Was über viele Jahrzehnte einmal eine winzige, chwer zu begründende Ausnahme zum Schuldprinzip arstellte, rückte plötzlich in die Nähe einer Regel. Wir sprechen heute über eine weitere Ausweitung auf ie Gruppe der jugendlichen und heranwachsenden traftäter, von denen völlig zu Recht angenommen wird, ass sie noch sehr stark formbar sind. Anders als 13398 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) erwachsene Straftäter haben sie erst eine sehr kurze Le- bensphase der Prägung durchlebt, auf die sie zudem selbst kaum Einfluss hatten. Diese Tätergruppe wird straffällig, bevor sie ihr Le- ben überhaupt in die eigenen Hände nimmt. Sie tut ande- ren Gewalt an, quält andere, vergewaltigt und mordet, bevor es jemandem gelingt, ihnen Empathie nahezubrin- gen oder eine Fühlung für den Wert des menschlichen Lebens. Aber weil sie Menschen sind und weil sie jung sind, sagen wir von ihnen im Besonderen: Die schreiben wir trotzdem nicht ab. Ihre Haftzeit ist eine Erziehungszeit, die ihnen oft nicht etwa die Rückkehr in die Gesellschaft, sondern erstmalig einen Einzug in die Gesellschaft ermöglichen soll. Jeder Einzelne von Ihnen, der nach Ablauf der Haft in die Freiheit entlassen wird, ist Träger von Chance und Risiko zugleich. Es besteht das Risiko, dass sich alte Verhaltensmuster wiederholen und Menschen wieder missachtet, gequält oder gar getötet werden. Es besteht jedoch auch die Chance, dass die Gemeinschaft einen Menschen zurückgewinnt, der seinen Mitmenschen mit Respekt und Verantwortung begegnet. Der uns heute vorliegende Entwurf behandelt eben- falls Chance und Risiko. Er trägt jedoch eine schlimme Tendenz in sich. Er sieht zuallererst das Risiko und ver- nachlässigt die Chancen. Eine freie Gesellschaft funktio- niert umgekehrt. Sie erträgt eher Risiken, als dass sie sich von ihren Chancen trennt. Und schließlich: Wenn eine freie Gesellschaft nicht umhinkommt, Risiken zu bewerten und zur Grundlage der Gesetzgebung zu machen, dann lässt sie sich nur von Fakten, nicht von Ängsten leiten. Ich zitiere deshalb noch einmal aus dem Zweiten Periodischen Bericht der Bundesregierung, diesmal aus der ungekürzten Fassung, S. 47: „Gefühlte“ Kriminalität, die maßgeblich auch durch die nicht immer sachgerechte Aufbereitung dieses Themas durch die in ihrer alltäglichen Bedeutung stetig wachsenden Massenmedien gespeist wird, kann auch kriminalpolitische Entscheidungen nach- haltig beeinflussen und deren Optionen begrenzen. Im Klartext wird hier zum Ausdruck gebracht: Weil die Medien Ängste weiter schüren, soll der Gesetzgeber weitere Gesetze machen. Überlegen Sie bitte sehr genau, ob Sie das überzeugend finden. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die sechste Aus- weitung der Sicherungsverwahrung binnen gerade ein- mal zwölf Jahren. Die vermeintlichen Lücken wurden von Mal zu Mal kleiner; die Vorschläge, um diese Lü- cken noch zu schließen, mit jedem Mal ausgefeilter und detaillistischer. Ich denke, es ist der Zeitpunkt gekommen, einmal in- nezuhalten und sich die Frage zu stellen: Wo geht sie hin, die Entwicklung im Bereich der Sicherungsverwah- rung? w a r w l d t l s n g i s a R A i h b m w m t P u s n G m D g s g p k h w s r t s f t s N t m R S c i i (C (D Im Jahr 1995 waren 183 Menschen in Sicherungsver- ahrung. Bis März 2007 stieg diese Zahl kontinuierlich n – auf jetzt 415 Personen. Das bedeutet eine Steige- ung um mehr als das Doppelte in nur zwölf Jahren! Es erden also immer mehr Menschen – tendenziell lebens- änglich – prophylaktisch zur Sicherheit verwahrt, und ies ganz im Gegensatz zu der tatsächlichen Kriminali- ätsentwicklung in den für die Sicherungsverwahrung re- evanten Kriminalitätsbereichen: Bei schweren und chwersten Gewalt- und Sexualstraftaten sind die Krimi- alitätszahlen in dem oben genannten Zeitraum gleich eblieben oder sogar rückläufig. Richtig ist, es gibt ganz wenige Menschen, die für hre Mitmenschen sehr gefährlich bis lebensgefährlich ind, manchmal für einen gewissen Zeitraum, manchmal uch ein Leben lang. Doch es ist die Aufgabe der echtspolitik, an dieser Stelle nicht nur die Sicherheit im uge zu haben – dies ist selbstverständlich –, sondern mmer auch die Rechte der Betroffenen im Blick zu be- alten. Letzteres, mag es auch schwierig sein, ist und leibt die Aufgabe, der wir Rechtspolitiker uns stellen üssen. Es gab in der Rechtspolitik unter denen, die sie befür- orten, zur Sicherungsverwahrung einmal einen Mini- alkonsens. Nur bei wiederholten und nur bei schwers- en Straftaten, nur bei erwachsenen Menschen, deren ersönlichkeitsentwicklung bereits abgeschlossen ist, nd nur auf sicherer psychologischer Prognosebasis ollte Sicherungsverwahrung angeordnet werden kön- en. Seit dieser Konsens verlassen wurde, erodieren die renzen im Bereich Sicherungsverwahrung immer ehr. Um vermeintlicher Sicherheit willen wurden die eliktschwellen abgesenkt, die Tatsachengrundlage aus- edünnt, der Personenkreis ausgeweitet. Stets waren chreckliche Einzelfälle Anlass, hier immer weiter zu ehen. Wir Grünen haben hiergegen angekämpft, stop- en konnten wir an dieser Stelle wenig. Aber wenigstens onnten wir die verfahrensrechtlichen Sicherungen erhö- en, um Fehlurteilen vorzubeugen. Nun liegt erneut eine Ausweitung der Sicherungsver- ahrung auf dem Tisch. Nach dem Willen der Koalition oll nun Sicherungsverwahrung auch gegen minderjäh- ige Straftäter verhängt werden können; sogar bei Ersttä- ern und bis kurz vor Haftentlassung. Die für Heranwach- ende geltenden besonderen Schutzregelungen werden ür Jugendliche nicht übernommen. Fesseln, die aus gu- en Gründen der Sicherungsverwahrung noch angelegt ind, werden gesprengt. Es sind Türöffner für weitere euregelungen – sprich Ausweitungen – die ich vonsei- en der sicherheitspolitisch Nimmersatten auf uns zukom- en sehe. Lückenlose Sicherheit kann es in einem freiheitlichen echtsstaat nicht geben. Übertragen auf das Recht der icherungsverwahrung: Ein lückenloses Recht der Si- herungsverwahrung kann es niemals geben. Daran will ch an dieser Stelle ausdrücklich erinnern, bevor wir nun n die Ausschussberatungen eintreten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13399 (A) ) (B) ) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die Unterstützung des Projekts, das wir hier auf den Weg bringen, wird nicht allen in der Koalition leichtfallen, und das ist auch verständlich. Wir reden hier über die nachträgliche Sicherungsverwahrung von jungen Men- schen, von Menschen, die zwar schwere Straftaten ver- übt haben, die sich aber noch in der Entwicklung befin- den und die ihre Strafe vollständig verbüßt haben. Wir haben uns die Arbeit an diesem Gesetz alles an- dere als leicht gemacht, aber ich meine, das Ergebnis kann sich sehen lassen: Wir verbessern den Schutz der Allgemeinheit, aber wir beschränken die Sicherungsver- wahrung zugleich auf Extremfälle. Das ist eine vernünf- tige und eine verfassungskonforme Lösung. Es kann einzelne Fälle geben, in denen am Ende des Vollzugs der Jugendstrafe die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Täter künftig hochgefährlich sein wird. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Rechtsgrundlage, damit wir Betroffene weiterhin in staatlichem Gewahr- sam behalten können. Das ist ein schwerer Eingriff, das ist aber auch der wirksamste Schutz für die potenziellen Opfer. Das Grundgesetz verlangt, dass wir zu diesem Mittel nur in besonders schwerwiegenden Fällen greifen. Das ist vor allem eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Si- cherungsverwahrung ist das schärfste Schwert, dass das Strafrecht zu bieten hat. Für junge Menschen, die das Leben noch vor sich haben, stellt sich die Sicherungsver- wahrung zudem noch härter dar als für ältere Erwach- sene. Bei ihnen ist es auch besonders schwierig, eine si- chere Prognose über ihre Gefährlichkeit zu erstellen; schließlich ist ihre Lebensgeschichte erst kurz und ihre Persönlichkeitsentwicklung dauert noch an. Wir haben diese Umstände in unserem Gesetzentwurf berücksichtigt und daher strenge Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgestellt. Vier Bedingungen müssen erfüllt sein: Erstens. Der Betrof- fene muss zu mindestens sieben Jahren Jugendstrafe ver- urteilt sein. Zweitens. Die Strafe muss verhängt worden sein we- gen eines Verbrechens gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit oder wegen eines Raubverbrechens mit Todesfolge. Drittens: Die Tat muss beim Opfer zu einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefähr- dung geführt haben. Viertens. Am Ende des Vollzugs der Jugendstrafe muss nach einer gründlichen Gesamtwürdigung die hohe Wahrscheinlichkeit stehen, dass der Betroffene weitere solche Straftaten begehen wird. Dies sind Voraussetzungen, die den einen zu eng und den anderen nicht eng genug waren. Es ging bei diesem Gesetz aber nicht darum, einen Kompromiss zwischen unterschiedlich hohen Forderungen kurzerhand auszu- rechnen. Es ging dabei um viel mehr. Es ging darum, die Besonderheiten des Jugendstrafrechts mit dem Erforder- nis eines wirksamen Schutzes der Allgemeinheit in einen sinnvollen und angemessenen Ausgleich zu bringen. Das w a d u A d s e g D c K e D I d L G d d G n F p T c h V d G H b g f v s l 5 n s t w e h m (C (D ar keine leichte Aufgabe, denn schließlich geht es hier uch um höchste Rechtsgüter unserer Verfassung. Trotz- em ist es uns gelungen, eine gute Lösung zu finden, nd ich hoffe auf eine breite Zustimmung hier im Haus. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zugang zu Renten- leistungen für ehemalige Ghetto-Insassen er- leichtern (Tagesordnungspunkt 41) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Der Terror es Naziregimes hat unendlich viel Leid über die Men- chen in Europa und darüber hinaus gebracht. Dieses un- rmessliche Leid kann durch menschliche Anstrengun- en allein niemals wirklich wieder gutgemacht werden. ennoch sollten und müssen wir alles Menschenmögli- he versuchen, den Überlebenden dieser menschlichen atastrophe ihr Leben zu erleichtern, den Schmerz – wo s geht – auch durch finanzielle Leistungen zu lindern. as ist Konsens in der deutschen Gesellschaft. Das Versagen aller staatlichen und mitmenschlichen nstrumente zum Aufhalten der Katastrophe der Nazi- iktatur und der organisierten Vernichtung menschlichen ebens müssen wir im Bewusstsein, auch der jungen eneration, halten – damit solche Barbarei niemals wie- er geschehen kann. Zu den menschenverachtenden Verbrechen der Nazi- iktatur gehört auch, dass Millionen von Menschen in hettos zusammengepfercht wurden, erst in ihren eige- en Städten, dann in großen, überregionalen Ghettos. ür uns heute unvorstellbar lebten sie dort zusammenge- fercht und in ständiger Todesangst. Warschau, Krakau, heresienstadt sind Namen, die uns bis heute den Schre- ken vor Augen halten! Um der Selektion in die Vernichtungslager zu entge- en oder um sich mit einer zusätzliche Mahlzeit vor dem erhungern zu bewahren, bemühten sich viele, innerhalb es Ghettos zu arbeiten. Menschen, die unter unwürdigen Bedingungen in hettos zusammengepfercht wurden und die mit der offnung, dadurch ihr Leben retten zu können, eine Ar- eit annahmen, müssen selbstverständlich von den Aus- leichs- und Entschädigungszahlungen bedacht werden. Im Jahr 2002 haben wir im Deutschen Bundestag raktionsübergreifend das „Gesetz zur Zahlbarmachung on Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ be- chlossen. Doch von den 70 000 Anträgen konnten bis- ang nur 8,72 Prozent positiv beschieden werden. Die Prozent, die im Antrag genannt werden, entsprechen icht den tatsächlichen Zahlen. Das ist zu wenig! Die ge- etzliche Rentenversicherung kann nur dann einen Ren- enantrag bewilligen, wenn zwei Bedingungen erfüllt erden: die Beschäftigung erstens aus eigenem Willens- ntschluss und zweitens gegen Entgelt. Im Zusammen- ang mit der in Ghettos verrichteter Arbeit erscheint es ehr als fraglich, ob diese Begriffe geeignet sind. Im 13400 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sind sie je- doch Voraussetzung für die Anerkennung einer Beitrags- zeit. Niemand will diesen Opfern des Naziregimes ihren Anspruch auf finanzielle Entlastung ihrer derzeitigen Lebenssituation versagen. Dies lässt sich aber nicht, wie die Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorschlagen, über eine Änderung der sozialver- sicherungswirksamen Kriterien von geleisteter Arbeit er- langen. An die Adresse der Grünen gerichtet kann ich nur sa- gen, dass es überaus bemerkenswert ist, mit welcher Ve- hemenz Sie jetzt dieses Gesetz schlecht reden. Tatsache aber ist: Für Sie als damaliger Koalitionspartner muss doch absehbar gewesen sein, dass sie den wenigsten Op- fern gerecht werden. Das nenne ich symbolische Politik! Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass 2002 keiner der Experten in der damaligen rot-grünen Regierung da- mit rechnete, dass durch dieses Gesetz nur wenige Be- troffene in Form einer Rente entschädigt werden kön- nen? Wir können uns jetzt mit juristischen Spitzfindigkei- ten über die gesetzliche Rentenversicherung aufhalten. Wir können aber auch handeln! Und hier, meine Damen und Herren, hat die Bundesregierung die Lage bereits er- kannt und deshalb schnell und unkompliziert reagiert. Am 1. Oktober dieses Jahres ist eine Richtlinie der Bun- desregierung in Kraft getreten, die die Defizite der bishe- rigen Entschädigungspraxis korrigiert. Es ist die „Richt- linie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichti- gung geblieben ist“. Mit einer einmaligen Entschädi- gungszahlung von 2 000 Euro werden wir den Bedürf- nissen der mittlerweile hochbetagten ehemaligen Ghetto-Insassen eher gerecht als mit immer neuen Ände- rungsanträgen zu dem 2002 beschlossenen Gesetz. Ich stimme Ihnen zu, dass den Betroffenen lange Rechts- streitigkeiten nicht zuzumuten sind. Genau deshalb er- sparen wir ihnen diesen Weg durch die Instanzen. Die Richtlinie ist noch druckfrisch, die Anträge eben erst ausgegeben. Dennoch haben bereits über 1 000 Be- troffene einen Antrag gestellt. Es ist also mit einer gan- zen Reihe von Anträgen zu rechnen. Die Wiedergutmachung ist eine gesamtgesellschaftli- che Aufgabe! Deshalb ist es nur richtig und gut, dass nicht nur die Gruppe der Rentenversicherten den finan- ziellen Ausgleich der Ghetto-Arbeiter übernimmt, son- dern dass wir dies als gesamtgesellschaftliche und damit staatliche Aufgabe annehmen. Ich sage: Bevor wir über langwierige, beitragspoliti- sche Spitzfindigkeiten diskutieren und an der gesetzli- chen Rentenversicherung herumdoktern, sollten wir han- deln! Die Opfer des Naziregimes verdienen unsere volle Solidarität und Hilfe – wie sie die Richtlinie der Bundes- regierung schnell und unbürokratisch garantiert! Klaus Brandner (SPD): Bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag handelt es s Z n s t e A B h B U B a c s b v g k n i z r B b w ( i i z f B D s n v d k n s B R d l k e Z d z V s v d Z g (C (D ich um Vorschläge zur Änderung des Gesetzes zur ahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in ei- em Ghetto, kurz ZRBG. Das ZRBG ist 2002 fraktionsübergreifend vom Deut- chen Bundestag beschlossen worden. Ziel war es, ren- enrechtliche Regelungen zu ergänzen, die aufgrund neu- rer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur rbeit in einem Ghetto erforderlich geworden sind. Das undessozialgericht hatte – im Gegensatz zu seiner frü- eren Rechtsprechung – entschieden, dass eine in einem etrieb des Ghettos Lodz aufgenommene Tätigkeit unter mständen als „sozialversicherungsrechtlich relevante eschäftigung“ eingestuft werden kann. Das wären dann uch Beitragszeiten, die in der gesetzlichen Rentenversi- herung zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsprechung zum Ghetto Lodz betrifft aus- chließlich Tätigkeiten, die gerade nicht als Zwangsar- eit anzusehen sind. Sie wurden im Rahmen einer relati- en Freiwilligkeit, aus eigenem Willensentschluss und egen Entgelt ausgeübt. Das Bundessozialgericht hat largestellt, dass dann selbst in der Zwangssituation ei- es Ghettolebens ein Beschäftigungsverhältnis möglich st. Es hat damit die Freiwilligkeit als Grundvorausset- ung für ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversiche- ungsrechtlichen Sinne gerade nicht infrage gestellt. Das undessozialgericht hat sich vielmehr im Rahmen des estehenden Systems mit der Frage auseinandergesetzt, elche Art und welcher Umfang staatlichen Zwangs noch) mit dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses m sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu vereinbaren st. Dabei hat es ausdrücklich an der Unterscheidung wischen Beschäftigungsverhältnis und Zwangsarbeit estgehalten. Durch das ZRBG, das sich eng an die Vorgaben des undessozialgerichts anlehnt, wird die rentenrechtliche ifferenzierung zwischen Zwangsarbeit und der Be- chäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne icht aufgehoben, sondern fortgesetzt. Denn das ZRBG erfolgt das Ziel, dass Rentenzahlungen aus den nach er Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anzuer- ennenden Beitragszeiten für Ghetto-Beschäftigungen icht an anderen Besonderheiten unseres Rentenrechts cheitern. So war vor Inkrafttreten des ZRBG insbesondere für erechtigte mit Wohnsitz im Ausland die Zahlung einer ente aus diesen Beitragszeiten wegen der zu beachten- en Regelungen über die Zahlung von Renten ins Aus- and in den meisten Fällen nicht möglich. Was die Aner- ennung einer Beitragszeit aus einer Beschäftigung in inem Ghetto anbelangt, sind auch nach Inkrafttreten des RBG – wie durch das Bundessozialgericht vorgegeben – ie Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung umindest glaubhaft zu machen. Die Erfüllung weiterer oraussetzungen für eine Rentenzahlung, wie zum Bei- piel die Beachtung der Regelungen über die Zahlung on Renten ins Ausland, ist dagegen nicht mehr erfor- erlich. Die in dem Antrag geforderten Erweiterungen des RBG durch neue Definitionen des Begriffs „Beschäfti- ung aus freiem Willensentschluss“ sowie des Begriffs Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13401 (A) ) (B) ) „Entgeltlichkeit sind nicht mit dem Begriff der Beschäf- tigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn zu verein- baren. Es mag zwar fraglich erscheinen, ob die Begriffe „Beschäftigung aus freiem Willensentschluss“ und „Ent- geltlichkeit im Zusammenhang mit Arbeit im Ghetto den Sachverhalt zutreffend beschreiben können. Für die ge- setzliche Rentenversicherung müssen diese Merkmale aber elementare Voraussetzung für die Anerkennung ei- ner Ghetto-Beitragszeit bleiben. Denn ansonsten würden der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben zuge- wiesen, die keinerlei Bezug mehr zur Sozialversicherung und zur Versichertengemeinschaft haben, sondern als reine Entschädigungsleistungen anzusehen wären. Leistungen für Beschäftigungen in einem Ghetto, die keine Beschäftigungen im sozialversicherungsrechtli- chen Sinn darstellen, können ausschließlich als steuerfi- nanzierte Leistung auf der Grundlage einer eigenständi- gen Entschädigungsregelung erbracht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat seit dem vergangenen Jahr Gespräche mit Vertretern der Jewish Claims Conference geführt, um eine Billigkeitslösung außerhalb des ZRBG zu finden. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 19. September 2007 zur „Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für freiwillige Arbeit in einem Ghetto, die bis- her ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichti- gung geblieben ist,“ ist die von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geforderte Alternativregelung zum ZRBG schon längst konkretisiert worden. Die Richtlinie richtet sich an Verfolgte, deren Tätigkeit in einem Ghetto nicht alle Merkmale eines rentenrechtlichen Beschäftigungs- verhältnisses erfüllt, und sieht die Zahlung einer einma- ligen Leistung aus humanitären Gründen in Höhe von 2 000 Euro vor. Der Forderung von Bündnis 90/Die Grü- nen nach einer Pauschalregelung ohne Differenzierung zwischen freiwilliger Arbeit und Zwangsarbeit kann sich die SPD-Fraktion jedoch nicht anschließen. Denn für Zwangsarbeit ist bereits im Rahmen des Stiftungsgeset- zes „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eine Ent- schädigung gezahlt worden. Auch die im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ge- nannte Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialge- richts vom 14. Dezember 2006 führt zu keiner anderen Erkenntnislage. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die vom Senat entwickelte Definition von Freiwilligkeit zu einem Leistungsanspruch in der gesetzlichen Rentenver- sicherung führen und durch die heutigen Beitragszahler finanziert werden soll. Diese Zweifel werden offenbar auch vom 4. Senat des Bundessozialgerichts geteilt. Denn in seiner Entscheidung stellt auch der 4. Senat die Frage, ob die Finanzierung einer Rente für eine Ghetto- Beschäftigung, die nicht den Kriterien einer Beschäfti- gung im Sinne der Sozialversicherung entspricht, aus den Rentenversicherungsbeiträgen der heutigen Versi- cherten verfassungskonform ist. Wegen der Zurückver- weisung des Verfahrens an das zuständige Landessozial- gericht zur weiteren Sachaufklärung musste der 4. Senat die Verfassungsmäßigkeit nicht weiter prüfen. Für die im Antrag geforderte Einsetzung einer Kom- mission, die im Zusammenhang mit dem ZRBG histori- s d d d l s B u a r w G b d z d f G t v r a M o d h l a g t s E s d g n z e n s h e z 2 b d e n 1 w v h e t (C (D che Streitfragen klären soll, sehen wir keine Notwen- igkeit. Sowohl die Rentenversicherungsträger als auch ie Sozialgerichte haben die Möglichkeit, im Rahmen er vorgeschriebenen Sachverhaltsaufklärung gutachter- iche Stellungnahmen von Historikern erstellen zu las- en. Davon wurde auch vielfach Gebrauch gemacht, zum eispiel zu Ghettos in Ungarn, in Galizien, in Litauen nd dem Generalgouvernement. Dabei hat sich gerade uch herausgestellt, dass es nur wenige Ghettos gab, de- en Zustände mit denen im Ghetto Lodz vergleichbar aren. Die Absicht, den Menschen zu helfen, die in den hettos unter entsetzlichen Bedingungen leben und ar- eiten mussten, ist zu begrüßen. Diesen Menschen mit en Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung u helfen, war auch die Intention des Gesetzgebers bei er Schaffung des ZRBG. Er ist dabei durch die Schaf- ung von mehreren Fiktionen in diesem Gesetz an die renzen dessen gegangen, was in der gesetzlichen Ren- enversicherung noch möglich und verfassungsrechtlich ertretbar ist. Wenn es bei rund 70 000 Anträgen nur zu und 5 900 Bewilligungen gekommen ist, dann liegt es n den barbarischen Arbeitsbedingungen in den Ghettos. an muss sich aber auch darüber im Klaren sein, dass hne das ZRBG kaum ein verfolgter Ghetto-Insasse von er Rechtsprechung des Bundessozialgerichts profitiert ätte. Den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Rege- ungen des ZRBG im Ergebnis auch auf Zwangsarbeit uszudehnen, lehnt die SPD-Fraktion ab. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Das Thema der heuti- en Debatte ist ein wichtiges Thema, das einer kurzfris- igen Lösung bedarf. Das will ich für meine Fraktion chon zu Beginn meiner Rede hier sehr deutlich sagen. s taugt aber nicht für die parteipolitische Auseinander- etzung oder gar die parteipolitische Profilierung, so wie ie Grünen das hier ganz offensichtlich versuchen. Ich rate dazu, zu einem fraktionsübergreifenden Vor- ehen zurückzukehren, und vor allen Dingen sich auch och einmal sehr bewusst zu machen, warum das Gesetz ur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in inem Ghetto, ZRBG, das wir ja im Jahre 2002 hier in ei- em breiten Konsens beschlossen haben, letztlich nicht o gewirkt hat, wie wir alle es uns erhofft und gewünscht atten. Das ZRBG war ein Versuch, die Problematik der hemals in einem Ghetto Beschäftigten rentenrechtlich u lösen. Der Gesetzgeber, also dieses Hohe Haus, hat 002 einstimmig diesen Ansatz gewählt, weil er sich da- ei auf die vorangegangene Rechtsprechung des Bun- essozialgerichts, BSG, stützte, die ihrerseits seit 1997 rstmals eine rentenrechtliche Lösung für ehemals in ei- em Ghetto Beschäftigte vorgab. Bis zum Urteil des BSG zum Ghetto Lodz vom 8. Juni 1997 – Az.: 5 RJ 66/95 = BSGE 80, 250 – urde davon ausgegangen, dass Arbeit in Ghettos, die on der deutschen Besatzung oder auf ihre Veranlassung in eingerichtet wurden, als Zwangsarbeit auf Grundlage ines öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses geleis- et wurde. Da damit keine rentenversicherungspflichtige 13402 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 (A) ) (B) ) Beschäftigung vorlag, kamen Zahlungen aus der gesetz- lichen Rentenversicherung auch nicht in Betracht. Mit dem Urteil des BSG wurde nun die Arbeit im Ghetto Lodz als ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsver- hältnis angesehen, das auf freiem Willensentschluss be- ruhte und gegen Entgelt ausgeübt wurde. Ergänzend zur damals bestehenden Rechtslage sollten mit dem ZRBG Renten für Beschäftigungszeiten in ei- nem Ghetto grundsätzlich auch im Ausland auszahlbar gestellt werden. Bis dahin war das nicht in allen Fällen gewährleistet. Schließlich sollten Rentenansprüche auch dann entstehen, wenn eine Zugehörigkeit der Antragstel- ler zum Personenkreis des Fremdrentengesetzes oder des deutschen Sprach- und Kulturkreises nicht gegeben sein sollte. Das ZRBG sollte also den bestehenden renten- rechtlichen Weg zur Lösung des Problems ausbauen. Hier muss man, glaube ich, klipp und klar feststellen, dass der Versuch, die Frage im Rahmen des Rentenrech- tes zu lösen, sich als in der Praxis nicht gangbar erwie- sen hat. Denn die rentenrechtliche Herangehensweise hat – für uns alle unerwartete – Schwierigkeiten mit sich gebracht. Die rentenrechtliche Lösung, für die Verhält- nisse des Ghettos in Lodz passend, war nicht ohne Wei- teres auf andere Ghettos übertragbar. Insbesondere der Kern der rentenrechtlichen Lösung, also die Geltendma- chung einer „aus eigenem Willensentschluss zustande gekommenen“ und „gegen Entgelt ausgeübten“ Tätig- keit, war in der Antragspraxis für andere Ghettos nicht ohne Weiteres nachweisbar. In seiner praktischen An- wendung hat das ZRBG daher nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt, sondern zu hohen Ablehnungsraten und einer Klagewelle. Von den etwa 70 000 Anträgen wurden bisher nur circa 5 Prozent positiv beschieden. Dazu will ich aber für meine Fraktion sehr deutlich sagen: Den Rentenversicherungsträgern, also den zu- ständigen LVAs, kann das Scheitern der Umsetzung des ZRBGs, anders als es die Grünen in ihrem Antrag tun – „… haben viel zu hohe Hürden aufgebaut“ –, aber nicht vorgeworfen werden. Sie haben nur nach der im Gesetz geregelten rentenrechtlichen Logik gehandelt. Nach alledem halte ich den von den Grünen vorgeschla- genen Lösungsweg einer weicheren Formulierung der rentenrechtlichen Kriterien nicht für richtig. Auch eine Parallelität von Rentenrecht und Entschädigungsrecht kann die Lösung nicht sein. Ich meine, eine abschließende Entschädigungslösung allein ist – vor dem Hintergrund der bei der Umsetzung des rentenrechtlichen Ansatzes aufgetretenen Probleme – der richtige und sinnvolle Weg. Die Bundesregierung ist insoweit bereits auch in Gesprächen mit den Vertretern der Opfer. Zentrales Ziel der Entschädigungsregelung muss die Herstellung von Rechtsfrieden sein. Die Höhe einer angemessenen Entschädigung wird meines Erach- tens unter Gewichtung vieler Umstände erfolgen müssen. Wir sollten das Ergebnis dieser Gespräche abwarten und nicht – wie es bei Annahme des Antrages der Grünen der Fall wäre – parallel dazu ein Signal aussenden, das eher geeignet ist, Verwirrung zu stiften als Klarheit zu schaf- fen. G e u d A v z d – – – – – m d n (C (D Da die FDP-Bundestagsfraktion aus den dargestellten ründen den Ansatz der Fraktion der Grünen ablehnt, ine entschädigungsrechtliche Lösung grundsätzlich aber nterstützt, werden wir uns bei der Abstimmung über en Antrag auf Drucksache 16/6437 enthalten. nlage 9 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. No- ember 2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 es Grundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungs- rechts Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundes- recht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis- teriums der Justiz Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversiche- rungsgesetzes und anderer versicherungsrechtli- cher Vorschriften Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnatur- schutzgesetzes Gesetz zu dem Protokoll vom 28. Oktober 1993 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbe- richt) – Drucksachen 16/6275, 16/6487 Nr. 1.2 – Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Erster Stammzellbericht) – Drucksache 15/3639 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Zweiter Stammzellbericht) – Drucksache 16/4050 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2007 13403 (A) (C) (B) ) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Bildungsbericht 2006 – Bildung in Deutsch- land und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 16/4100 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Drucksache 16/5681 Nr. 1.39 Drucksache 16/6041 Nr. 2.17 Drucksache 16/6389 Nr. 1.31 Drucksache 16/6389 Nr. 2.59 Drucksache 16/6389 Nr. 2.103 Drucksache 16/6389 Nr. 2.104 Drucksache 16/6389 Nr. 2.105 Drucksache 16/6389 Nr. 2.106 Drucksache 16/6389 Nr. 2.107 Drucksache 16/6389 Nr. 2.119 Drucksache 16/6389 Nr. 2.120 Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Fi- nanzierung Lebenslangen Lernens“ – Der Weg in die Zukunft – Drucksache 15/3636 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Le- benslangen Lernens“ Der Weg in die Zukunft – Druck- sache 15/3636 – – Drucksache 15/5427 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2007 – Drucksache 16/5225 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutsch- lands 2007 und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 16/5823 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.37 Drucksache 16/5199 Nr. 1.35 Drucksache 16/5199 Nr. 2.34 Drucksache 16/5199 Nr. 2.36 Drucksache 16/5199 Nr. 2.37 Drucksache 16/5199 Nr. 2.38 Drucksache 16/5199 Nr. 2.39 Drucksache 16/5199 Nr. 2.40 Drucksache 16/5199 Nr. 2.41 Drucksache 16/5199 Nr. 2.42 Drucksache 16/5199 Nr. 2.43 Drucksache 16/5199 Nr. 2.44 Innenausschuss Drucksache 16/4105 Nr. 2.35 Drucksache 16/5681 Nr. 1.38 (D Drucksache 16/6389 Nr. 2.121 Drucksache 16/6389 Nr. 2.122 Finanzausschuss Drucksache 16/6389 Nr. 2.73 Drucksache 16/6389 Nr. 2.115 Drucksache 16/6389 Nr. 2.117 Drucksache 16/6389 Nr. 2.124 Drucksache 16/6389 Nr. 2.138 Drucksache 16/6715 Nr. 2.19 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/6041 Nr. 2.8 Drucksache 16/6389 Nr. 2.131 Drucksache 16/6715 Nr. 2.30 Drucksache 16/6715 Nr. 2.41 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/6389 Nr. 2.67 Drucksache 16/6501 Nr. 2.6 Drucksache 16/6715 Nr. 2.21 Drucksache 16/6715 Nr. 2.22 Drucksache 16/6715 Nr. 2.28 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/6501 Nr. 1.11 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/3382 Nr. 2.12 Drucksache 16/4105 Nr. 2.56 Drucksache 16/4501 Nr. 2.11 Drucksache 16/4501 Nr. 2.12 Drucksache 16/5199 Nr. 1.1 Drucksache 16/6389 Nr. 1.16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/6041 Nr. 2.11 Drucksache 16/6041 Nr. 2.12 Drucksache 16/6715 Nr. 2.6 Drucksache 16/6389 Nr. 2.53 Drucksache 16/6389 Nr. 2.80 Drucksache 16/6389 Nr. 2.94 127. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. November 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jan Korte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

    Fraktion Die Linke unterstützt ausdrücklich den hier
    vorliegenden Antrag, weil es gerade angesichts des Al-
    ters der Betroffenen einer schnellen und unbürokrati-
    schen Lösung bedarf. Der Antrag hat also unsere volle
    Zustimmung.

    Auf das Problem wurde schon hingewiesen. Das
    Ghettorentengesetz wurde damals vom ganzen Hause
    verabschiedet. Das war richtig und gut gemeint; aber in
    der Praxis hat sich nun gezeigt, dass es sich nicht be-
    währt hat und im Übrigen für die Betroffenen unzumut-
    bar ist.

    Die Formulierungen im Gesetz und erst recht die da-
    raus abgeleiteten Entscheidungen zahlreicher Sozialge-
    richte, die die Anträge der Betroffenen reihenweise ab-
    lehnten, zeigen eine Unsensibilität gegenüber der realen
    Situation der vom NS-Faschismus verfolgten Ghettobe-
    wohner. Das stellt vielleicht den eigentlichen Skandal
    dar. Der vorliegende Antrag ist richtig, um diesen Skan-
    dal zu beenden. Die Arbeitsaufnahme müsse – so heißt
    es im Gesetz – „aus eigenem Willensentschluss zustande
    gekommen“ und „gegen Entgelt ausgeübt“ worden sein.
    Die Anforderungen der Freiwilligkeit und eines Entgelts
    mögen für normale Arbeitsverhältnisse unter heutigen
    Bedingungen zutreffende Beschreibungen sein. Für die
    Situation in einem Ghetto – das ist hier zu Recht darge-
    stellt worden – treffen sie aber nicht zu.

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    1) Anlage 8

    (C (D Es geht auch darum, politisch anzuerkennen, dass es ich hier um gesetzliches Unrecht handelt. Dem zollt ieser Antrag den entsprechenden Respekt. Ich will abschließend darstellen, wie dies aus Sicht er Betroffenen wahrgenommen wird. Wie die im Geetz genannten Voraussetzungen auf die Betroffenen geirkt haben, macht eine Petition deutlich, die eingereicht urde. Der Petent beklagt, die im ZRBG genannten Kri erien verlangten aus der Sicht der Antragsteller, also der pfer, das Eingeständnis eines gewissen Maßes an Eienbeteiligung an ihrem Verfolgungsschicksal. Das Geetz wird so verstanden, dass die Frage, ob eine Anpruchsberechtigung besteht oder nicht, allein davon bhängt, ob und in welchem Umfang die Opfer bereit ind, zuzugeben, ihr Verfolgungsschicksal aktiv mitgetaltet zu haben, indem sie ein Entgelt entgegengenomen oder sich freiwillig zu einer Beschäftigung gemel et haben. Dieses Eingeständnis – so wird in der Petition usgeführt – ist für die meisten ehemals Verfolgten mit inem Verrat an ihrem eigenen Opferdasein gleichzuseten und – wenn man sich das einmal konkret vorstellt – berhaupt nicht zu verstehen. Auch deswegen ist der orliegende Antrag richtig und im Sinne der Opfer. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir in diesem ause eine Einstimmigkeit darüber erzielen könnten, iesen Vorgang im Sinne der noch wenigen lebenden etroffenen abzuschließen. Wir sollten das gesetzliche nrecht, das damals herrschte, anerkennen, und den pfern zu ihrem Recht verhelfen. Ich fände es auch sinnvoll, wenn wir die Debatten ber das Ghettorentengesetz dazu nutzen würden, verangenheitspolitisch darüber zu diskutieren, wer von em damaligen Unrecht profitiert hat. Wir sollten zum inen den Opfern zu ihrem Recht verhelfen und ihnen nerkennung zollen, zum anderen aber deutlich machen, er damals die Täter waren und wer davon profitiert hat. ies könnte im Rahmen einer Debatte hier im Bundestag eschehen. Schönen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/6437 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
rdnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf Dienstag, den 27. November 2007, 10 Uhr,
in.

Die Sitzung ist geschlossen.