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ID1612600200

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    Vokabeln: 2
    1. Herr: 1
    2. Kollege!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/126 zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unter- stützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/6939, 16/7140) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7160) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Entschlie- ßungsantrag der Abgeordneten Monika DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13089 B 13089 B 13095 C 13096 C 0000 A0000 A13097 C 13099 A 13100 B 13101 A 13101 C 13102 B 13103 B 13104 D 13106 A Deutscher B Stenografisch 126. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung des Präsidenten der Nationalver- sammlung der Demokratischen Republik Laos, Herrn Thammfavong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Marion Seib . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 4, 5 b, 13, 15 b, 24 und 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortset- W D D W J 13091 C 13087 A 13087 B 13088 D, 13089 A 13089 A Knoche, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Antrag der undestag er Bericht ung 15. November 2007 t : Bundesregierung: Fortsetzung des Ein- satzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/6939, 16/6971, 16/7142) alter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ 13089 C 13089 B 13091 C 13093 A 13094 C Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13106 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mahnungen des Sachverständi- genrates ernst nehmen – Mehr Freiheit wagen (Drucksache 16/7112) . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Otto Fricke, Rainer Brüderle, Jens Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Sozialisierung (Drucksache 16/3301) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fleischgesetzes (Drucksache 16/6964) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 26. Okto- ber 2004 über die Zusammenarbeit zwi- schen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen- schaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidri- gen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen (Drucksache 16/6965) . . . . . . . . . . . . . . . . d e f g h i) j k l 13107 C 13111 B 13107 D 13108 A 13109 D 13114 A 13115 D 13118 A 13120 A 13121 A 13121 D 13122 C 13124 C 13125 D 13127 B 13129 C 13129 D 13129 D ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes (Drucksache 16/7079) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Fahrleh- rergesetzes (Drucksache 16/7080) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: De-minimis-Beihilfen mittelstands- freundlicher ausgestalten (Drucksache 16/3149) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gisela Piltz, Martin Zeil, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Er- werbswirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch eine Klarstellung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbe- werb eindämmen (Drucksache 16/5963) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE: Keine deutsche Beteiligung an der Operation Enduring Freedom in Afghanistan (Drucksache 16/6098) . . . . . . . . . . . . . . . Antrag der Abgeordneten Michael Leutert, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für die soziale Rehabilita- tion von Kindersoldaten eintreten (Drucksache 16/6358) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Obligatorische Haftpflichtversicherung für gewerbli- che Binnenschiffe beim Transport ge- fährlicher Güter (Drucksache 16/6640) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Regelung zur Substitutionsbe- handlung Opiatabhängiger praxisnah gestalten – Rechtssicherheit für substi- tuierende Ärzte schaffen (Drucksache 16/6795) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Abschaffung der Vorlagepflicht von Prüfbüchern – Modifikation der §§ 41, 42 der Verord- 13130 A 13130 A 13130 A 13130 A 13130 B 13130 B 13130 C 13130 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 III nung über den Betrieb von Kraftfahr- unternehmen im Personenverkehr (Drucksache 16/6797) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Ausbau der Schienenwege 2006 (Drucksache 16/3000) . . . . . . . . . . . . . . . . o) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sondergutachten des Sachverständigen- rates für Umweltfragen – Klimaschutz durch Biomasse (Drucksache 16/6340) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (Drucksache 16/4808) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommuni- kationsunternehmen für die Heranzie- hung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsge- setz – TKEntschNeuOG) (Drucksache 16/7103) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkung des parlamentarischen Frage- rechts (Drucksache 16/6789) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Michael Kauch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: To- xische Rückstände in Transport-Contai- nern – Herausforderung für Arbeits- und Verbrauchersicherheit (Drucksachen 16/5612, 16/6812) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Achtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsver- ordnung c d Z A ( K F n w S f s t ( T a 13130 D 13130 D 13130 D 13131 A 13131 A 13131 B 13131 C – Verordnung der Bundesregierung: Einhundertsechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschafts- verordnung – (Drucksachen 16/6269, 16/6369 Nr. 2.1, 16/6382, 16/6487 Nr. 2.1, 16/6875) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Heinz Riesenhuber, Veronika Bellmann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordne- ten Dr. Rainer Wend, Martin Dörmann, Dr. Ditmar Staffelt, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Die Zukunft der deutschen Luftfahrtin- dustrie sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Initia- tive Frankreichs aufgreifen – EADS durch Kapitalerhöhung stärken und staatliche Sperrminorität sicherstel- len (Drucksachen 16/5908, 16/6395, 16/7049) ) – m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305 und 306 zu Petitionen (Drucksachen 16/6946, 16/6947, 16/6948, 16/6949, 16/6950, 16/6951, 16/6952, 16/6953, 16/6954, 16/6955) . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Carsten Müller Braunschweig), Ilse Aigner, Michael retschmer, weiterer Abgeordneter und der raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- eten René Röspel, Jörg Tauss, Willi Brase, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der PD: Stärkung europäischer Wettbewerbs- ähigkeit – ARTEMIS und weitere gemein- ame Technologieinitiativen sinnvoll gestal- en Drucksache 16/7117) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung 13131 C 13131 D 13132 B 13133 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 der Beteiligung deutscher Streit- kräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolu- tion 1590 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und weiterer Man- datsverlängerungen durch den Si- cherheitsrat der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/6940, 16/7141) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7165) . . . . . . . . . . . . . b) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur – UNAMID – auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Si- cherheitsrats der Vereinten Natio- nen vom 31. Juli 2007 (Drucksachen 16/6941, 16/7143) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7163) . . . . . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Thießen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Vereinbarte Debatte: Arbeits- und Legisla- tivprogramm der Europäischen Kommis- sion für 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G F B M T T a b c K M H G M K G T Z d G b u ( A M R U 13133 B 13133 C 13133 C 13133 D 13134 A 13135 B 13135 D 13137 A 13138 A 13139 B 13140 A 13140 C 13141 C 13142 C, D 13145 D, 13148 A 13142 D 13143 D 13144 C 13150 B 13151 D 13153 B Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze erhöhen – Dynami- sierung anpassen – Kosten für Schulbe- darfe abdecken (Drucksache 16/7040) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einführung einer Weihnachts- beihilfe für Grundsicherungsbeziehe- rinnen und -bezieher (Drucksache 16/7041) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Regelsätze bedarfsgerecht anpassen (Drucksache 16/7113) . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Bekämpfung von Preismiss- rauch im Bereich der Energieversorgung nd des Lebensmittelhandels Drucksachen 16/5847, 16/7156) . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 13154 C 13155 B 13156 B 13157 B 13158 C 13159 C 13161 A 13161 A 13161 B 13161 B 13162 C 13163 C 13164 C 13165 C 13167 C 13168 C 13168 D 13169 A 13169 B 13170 C 13171 C 13172 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 V Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, Jürgen Trittin, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Klimaverhandlungen in Bali zum Erfolg machen – Glaubwürdig han- deln und verhandeln für den Klimaschutz (Drucksache 16/6960) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 16/6774, 16/7149) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch (Drucksachen 16/7075, 16/7111, 16/7149) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7150) . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A S D F n ( J S U D J T – – T A M t L v ( H R D U C T a 13173 B 13174 B 13175 B 13175 C 13176 C 13177 B 13178 D 13180 A 13181 A 13181 D 13182 C 13183 C 13183 C 13183 D 13183 D 13184 C 13185 C 13186 D 13188 A 13189 A agesordnungspunkt 12: ntrag der Abgeordneten Jörg van Essen, abine Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild yckmans, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Opferinteressen ernst ehmen – Opferschutz stärken Drucksache 16/7004) . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagneti- sche Verträglichkeit von Betriebsmit- teln (EMVG) (Drucksachen 16/3658, 16/7157) . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7158) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, onika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Einmarsch der Türkei in den Irak erhindern Drucksache 16/7039) . . . . . . . . . . . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Verei- nigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen 13190 A 13190 B 13191 B 13192 B 13193 A 13194 C 13195 B 13195 D 13196 A 13196 B 13196 C 13197 B 13199 B 13199 C 13200 D 13202 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Flugge- sellschaften an das United States De- partment of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007) (Drucksachen 16/6750, 16/7144) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Euro- päische Datenschutzstandards bei der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA sicherstellen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Stärkung des Daten- und Rechtsschutzes bei der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA (Drucksachen 16/4445, 16/4577, 16/5929) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bun- despolizeigesetzes (Drucksachen 16/6292, 16/6570(neu), 16/7148) Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Krista Sager, Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bildungspolitische Kata- strophe verhindern – Betreuungsgeld eine Absage erteilen (Drucksache 16/7114) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- b T A b w F t s l ( M M R M T Z d N c ( T A N g D L ( 13203 C 13203 D 13204 A 13204 B 13205 D 13207 A 13208 A 13209 A 13210 C gie zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Andreas G. Lämmel, Klaus Hofbauer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Andrea Wicklein, Doris Barnett, Engelbert Wistuba, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die wirtschaftlichen und arbeits- platzschaffenden Erfolge der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regio- nalen Wirtschaftsstruktur“ nutzen – Regionales Wachstum und Beschäfti- gungseffekte intensivieren (Drucksachen 16/5607, 16/6837) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fördermit- tel Aufbau Ost in voller Höhe beibehal- ten – Geplante Kürzung der Gemein- schaftsaufgabe von 100 Mio. Euro zurücknehmen (Drucksache 16/7042) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Michael Link (Heil- ronn), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Das Instrument der Wahlbeobach- ungen durch die OSZE darf nicht ge- chwächt werden – ODIHR muss hand- ungsfähig und unabhängig bleiben Drucksache 16/7001) . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . olf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines eunten Gesetzes zur Änderung des Versi- herungsaufsichtsgesetzes Drucksachen 16/6518, 16/6966, 16/7152) . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, icole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Verbraucherfreundliche ebensmittelkennzeichnung einführen Drucksache 16/6788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13210 D 13211 A 13211 B 13211 C 13212 D 13214 A 13215 C 13216 B 13216 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 VII Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirt- schaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplan- gesetz 2008) (Drucksachen 16/6565, 16/7154) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Hans-Josef Fell, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nanotech- nologie – Forschung verstärken und Vorsorgeprinzip anwenden (Drucksache 16/7115) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Ver- änderungsbedarf des bestehenden Rechtsrahmens für Anwendungen der Nanotechnologie (Drucksache 16/6337) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestal- tung energiebetriebener Produkte (Ener- giebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG) (Drucksachen 16/6651, 16/7155) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung an- derer wohnungsrechtlicher Vorschrif- ten (Drucksachen 16/6543, 16/7166) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/7167) . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T E e E n ( T E e N d g ( T E e z s ( T A u t R ( T E e M B s s ( Z A W w C G r W d ( N 13216 D 13217 B 13217 B 13217 C 13218 A 13218 B 13218 B 13219 B 13220 B 13220 D 13221 C 13222 D agesordnungspunkt 27: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur rleichterung familiengerichtlicher Maß- ahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Drucksache 16/6815) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur euordnung und Modernisierung des Bun- esdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungs- esetz – DNeuG) Drucksache 16/7076) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Achten Geset- es zur Änderung des Steuerberatungsge- etzes Drucksache 16/7077) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erhal- ung der Weinbaukultur durch vernünftige eform der EU-Weinmarktordnung Drucksache 16/6959) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur odernisierung der Aufsichtsstruktur der undesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- icht (Aufsichtsstrukturmodernisierungsge- etz) Drucksache 16/7078) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Dorothee Bär, olfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU sowie der Abgeordneten Monika riefahn, Jörg Tauss, Martin Dörmann, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der SPD: ertvolle Computerspiele fördern, Me- ienkompetenz stärken Drucksache 16/7116) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13224 A 13224 A 13224 B 13224 C 13224 D 13225 A 13225 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen (Tagesordnungs- punkt 6 a) Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim) und Wolfgang Spanier (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Re- aktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen (Tagesordnungs- punkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün und Renate Gradistanac (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Un- terstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantik- vertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 6 a) . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Gabriele Hiller- Ohm, Christian Kleiminger, Jürgen Kucharczyk, C M D c z S s g S A s S g A E ü Ä b D M A E ( ü t S i R d ( A E ( ü t S i R d ( A E m A z s r d r ( 13227 A 13227 D 13229 D 13230 C 13230 C 13231 A 13232 A hristine Lambrecht, Waltraud Lehn, Dirk anzewski, Lothar Mark, Hilde Mattheis und r. Rainer Tabillion (alle SPD) zur namentli- hen Abstimmung über den Antrag: Fortset- ung des Einsatzes bewaffneter deutscher treitkräfte bei der Unterstützung der gemein- amen Reaktion auf terroristische Angriffe egen die USA auf Grundlage des Art. 51 der atzung der Vereinten Nationen und des rt. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Re- olutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des icherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta- esordnungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur nderung des Zweiten Buches Sozialgesetz- uch (Tagesordnungspunkt 15 a) r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung des Abgeordneten Johannes Röring CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung ber die Beschlussempfehlung zu dem An- rag: Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation n Darfur – UNAMID – auf Grundlage der esolution 1769 (2007) des Sicherheitsrats er Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 Tagesordnungspunkt 7 b) . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung des Abgeordneten Erich G. Fritz CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung ber die Beschlussempfehlung zu dem An- rag: Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation n Darfur – UNAMID – auf Grundlage der esolution 1769 (2007) des Sicherheitsrats er Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 Tagesordnungspunkt 7 b) . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 rklärung des Abgeordneten Peter Weiß (Em- endingen) (CDU/CSU) zur namentlichen bstimmung über die Beschlussempfehlung u dem Antrag: Beteiligung bewaffneter deut- cher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Ope- ation in Darfur – UNAMID – auf Grundlage er Resolution 1769 (2007) des Sicherheits- ats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 Tagesordnungspunkt 7 b) . . . . . . . . . . . . . . . 13232 D 13234 B 13234 C 13234 D 13235 A 13235 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 IX Anlage 10 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) zur Abstimmung über den An- trag: Einmarsch der Türkei in den Irak verhin- dern (Tagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die elektro- magnetische Verträglichkeit von Betriebsmit- teln (EMVG) (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bildungspolitische Katastrophe verhindern – Betreuungsgeld eine Absage er- teilen (Tagesordnungspunkt 16) Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Die wirtschaftlichen und arbeitsplatzschaffen- den Erfolge der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ nutzen – Regionales Wachstum und Beschäftigungseffekte intensivieren – Antrag: Fördermittel Aufbau Ost in voller Höhe beibehalten – Geplante Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe von 100 Mio. Euro zurücknehmen (Tagesordnungspunkt 21 a und b) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S C A Z A t w u H A Z d d g K D F D D D A Z d m n U D H K U A Z d l v p D 13235 B 13235 B 13236 A 13237 A 13237 D 13238 C 13239 B 13240 D 13241 D 13242 C 13243 C 13244 B 13245 D 13246 C 13247 B abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Das Instrument der Wahlbeobach- ungen durch die OSZE darf nicht geschwächt erden – ODIHR muss handlungsfähig und nabhängig bleiben (Tagesordnungspunkt 18) eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Än- erung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Ta- esordnungspunkt 23) laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Verbraucherfreundliche Lebens- ittelkennzeichnung einführen (Tagesord- ungspunkt 20) da Carmen Freia Heller (CDU/CSU) . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes über die Feststel- ung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonder- ermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschafts- langesetz 2008) (Tagesordnungspunkt 25) r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 13248 A 13248 D 13249 C 13250 B 13251 B 13252 D 13253 A 13253 D 13254 D 13255 D 13257 A 13257 D 13258 C 13259 C 13260 B X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Nanotechnologie – Forschung verstärken und Vorsorgeprinzip anwenden – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung zum Veränderungsbedarf des beste- henden Rechtsrahmens für Anwendungen der Nanotechnologie (Tagesordnungs- punkt 22 a und b) Johann-Henrich Krummacher (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die umwelt- gerechte Gestaltung energiebetriebener Pro- dukte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG) (Tagesordnungspunkt 26) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichte- rung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (Tagesord- nungspunkt 27) Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . S J J A A Z d u ( ( R S D P S A Z d d o A L D D C A Z d d m J G D D U 13261 B 13262 A 13262 D 13263 C 13264 A 13265 A 13266 C 13268 A 13269 B 13270 A 13271 D 13272 A 13272 D 13273 C 13274 A 13275 D abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung nd Modernisierung des Bundesdienstrechts Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) Tagesordnungspunkt 28) alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Än- erung des Steuerberatungsgesetzes (Tages- rdnungspunkt 29) ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Erhaltung der Weinbaukultur urch vernünftige Reform der EU-Wein- arktordnung (Tagesordnungspunkt 31) ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13276 C 13277 C 13278 B 13279 A 13279 D 13281 A 13282 B 13283 C 13284 B 13285 A 13287 A 13288 B 13288 D 13289 D 13291 A 13292 D 13293 B 13293 D 13294 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 XI Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichts- strukturmodernisierungsgesetz) (Tagesord- nungspunkt 32) Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wertvolle Computerspiele för- dern, Medienkompetenz stärken (Zusatztages- ordnungspunkt 6) Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13295 C 13297 A 13297 D 13298 B 13298 D 13299 D 13300 C 13301 C 13302 C 13303 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13087 (A) ) (B) ) 126. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 25 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13227 (A) ) (B) ) Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 15.11.2007 tung der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Operation des NATO-Vertrags ist in seiner Begründung – als Ant- wort auf den 11. September 2001 – nach Ablauf von sechs Jahren fragwürdig geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Tornado-Entsendung vom 3. Juli 2007 die Bewer- Petzold, Ulrich CDU/CSU 15.11.2007 Rachel, Thomas CDU/CSU 15.11.2007 Raidel, Hans CDU/CSU 15.11.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d p d s d v i 2 i O m E d g v t Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amann, Gregor SPD 15.11.2007 Bätzing, Sabine SPD 15.11.2007 von Bismarck, Carl- Eduard CDU/CSU 15.11.2007 Bodewig, Kurt SPD 15.11.2007 Claus, Roland DIE LINKE 15.11.2007 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.11.2007 Faße, Annette SPD 15.11.2007 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 15.11.2007 Freitag, Dagmar SPD 15.11.2007 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 15.11.2007 Golze, Diana DIE LINKE 15.11.2007 Großmann, Achim SPD 15.11.2007 Jaffke, Susanne CDU/CSU 15.11.2007 Dr. Jordan, Hans- Heinrich CDU/CSU 15.11.2007 Knoche, Monika DIE LINKE 15.11.2007 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.11.2007 Leutert, Michael DIE LINKE 15.11.2007 Mortler, Marlene CDU/CSU 15.11.2007 Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 15.11.2007 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 15.11.2007 D S W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den An- trag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 6 a) Dr. Axel Berg (SPD): Ich lehne den Antrag der Bun- esregierung heute ab, weil sich meines Erachtens die olitischen Rahmenbedingungen in Afghanistan und auf er Welt signifikant verändert haben, sodass ich eine Zu- timmung zu einer Verlängerung des Mandates aufgrund er aktuellen Lage nicht mehr mit meinem Gewissen ereinbaren kann. Insbesondere folgende Entwicklungen bestätigen mich n dieser Ansicht: Sechs Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 001 und eines nach der Gewaltexplosion 2006 gerade n den alten OEF-Operationsgebieten des Südens und stens und der ISAF-Ausweitung auf ganz Afghanistan üssen wir die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel zur indämmung von Terrorismus, Gewalt und Militanz und ie Rechtsgrundlagen für den Einsatz kritisch hinterfra- en. Das Recht auf individuelle und kollektive Selbst- erteidigung nach Art. 51 der Satzung der Vereinten Na- ionen und davon abgeleitet der Bündnisfall nach Art. 5 r. Scheer, Hermann SPD 15.11.2007 trothmann, Lena CDU/CSU 15.11.2007 öhrl, Dagmar CDU/CSU 15.11.2007 olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.11.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 13228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Enduring Freedom in Afghanistan dadurch umgangen, dass es die klare Trennung zwischen OEF und ISAF als gegeben vorausgesetzt hat. Es stellte fest, dass ein Organstreitverfahren „keine allgemeine Prüfung der Völkerrechtskonformität von militärischen Einsätzen der NATO“ erfordere: „Weder hat das Bundesverfassungs- gericht zu prüfen, ob die Anschläge des 11. September 2001 völkerrechtlich dem damaligen afghanischen Tali- ban-Regime zugerechnet werden können, noch ist zu entscheiden, ob sich die Operation Enduring Freedom auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung stützen konnte und fortdauernd kann und welche Rolle diesbe- züglich den Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zukommt, in denen dieser das Selbstverteidigungsrecht anerkennt bzw. bekräftigt“. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat wieder- holt und meines Erachtens auch zu Recht festgestellt, dass islamistischer internationaler Terrorismus und an- dere Arten des Terrorismus eine Bedrohung der interna- tionalen Sicherheit und des Weltfriedens darstellen. Der Sicherheitsrat betont zugleich die Verpflichtung der Staaten, Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus nur im Einklang mit dem Völkerrecht zu ergreifen. Im Kampf gegen internationale Terroristen kann der Einsatz von bewaffneten Kräften ein notwendiges Mittel sein, um die Gefahr einzudämmen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. OEF war notwendig und erfolgreich, um al-Qaida/Ta- liban zu vertreiben, ihre Ausbildungsstruktur zu zerstö- ren und ihre Rückkehr nach Afghanistan in Schranken zu halten. Doch nun sollte die konkrete Überprüfung, ob eine weitere OEF-Teilnahme noch völkerrechtlich legiti- mierbar ist und ob sie im Hinblick auf das Ziel der Terro- rismusbekämpfung überhaupt noch sinnvoll, wirksam und verantwortbar ist, im Vordergrund stehen. Nach dem 11. September konnten USA und NATO – gestützt auf die VN-Sicherheitsratsresolution 1368 vom 12. September 2001 – für sich das Recht auf indivi- duelle und kollektive Selbstverteidigung in Anspruch nehmen. Sechs Jahre später ist diese Rechtsgrundlage immer dünner und fragwürdiger geworden. Jetzt weiter auf das Selbstverteidigungsrecht zu pochen bedeutet, es zeitlich und räumlich völlig zu entgrenzen – und damit das internationale Gewaltverbot zu unterlaufen und zu zersetzen. Hinzu kommt, dass der US-geführte Global War against Terrorism und seine militärische Kernopera- tion OEF in erheblichem Widerspruch zur Auflage des VN-Sicherheitsrates agierte, wonach die Staaten sicher- stellen müssen, „dass alle Maßnahmen, die sie zur Be- kämpfung des Terrorismus ergreifen, mit allen ihren Ver- pflichtungen nach dem Völkerrecht in Einklang stehen müssen, VN-SR-Res. 1624 vom 14. September 2005. Die bisherige Bilanz des vorwiegend militärischen und nachgeordnet politischen Vorgehens gegen den in- ternationalen Terrorismus ist insgesamt eher ernüch- ternd. In den Jahren 2001 bis 2005 gelang es, die Taliban von der Macht in Afghanistan zu vertreiben und fernzu- halten sowie die dortige Ausbildungsinfrastruktur von al-Qaida zu zerstören. Der wesentlich von Deutschland f V D I m o n d d B w u g D r A s t d g I g r r A E k t g g n z h 1 b e U 2 M n R i w t t M U A N N u A A s 4 w (C (D orcierte Petersberg-Prozess führte zur Schaffung der erfassung für eine islamische Republik in Afghanistan. er US-geführte Krieg gegen den Terror folgte aber dem rrglauben, den islamistischen internationalen Terroris- us vor allem militärisch besiegen zu können. Er wurde ft mit unverhältnismäßigen Mitteln und unter Inkauf- ahme von großen Opfern unter der Zivilbevölkerung urchgeführt. Zusammen mit der Entführung von Ver- ächtigen und der unwürdigen und völkerrechtswidrigen ehandlung von Gefangenen förderten diese Vorgehens- eisen islamistische Militanz, statt sie einzudämmen, nd trugen zu einer gesellschaftlichen Entfremdung ge- enüber einer militärischen Terrorismusbekämpfung bei. er US-Angriff auf den Irak hat dann den Stabilisie- ungsprozess in Afghanistan zurückgeworfen und der kzeptanz der internationalen Präsenz dort erheblich ge- chadet. Das internationale Vorgehen gegen den islamis- ischen Terrorismus muss auf den Prüfstand. Bis zum heutigen Tage sind wichtige Verantwortliche er Terroranschläge des 11. September 2001 noch nicht efasst, ist ihre veränderte Infrastruktur nicht zerschlagen. nsbesondere die unwegsamen paschtunischen Stammes- ebiete im Westen Pakistans bilden die neuen Rückzugs- äume, aus denen al-aida und andere terroristische sowie adikalislamische Gruppen relativ geschützt operieren. uch wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu inzelaktionen von amerikanischen Kommandotruppen am, gehört Pakistan nicht zum Einsatzgebiet der Opera- ion Enduring Freedom. Es ist die Aufgabe der jeweili- en Regierung – in diesem Fall Pakistans –, entschieden egen die bewaffneten terroristischen Gruppen im eige- en Land vorzugehen und den Gruppen den Nährboden u entziehen. Weil das Taliban-Regime dieser Aufgabe über Jahre inweg nicht nachkam und den Attentätern nach dem 1. September 2001 weiter Schutz und Unterstützung ot, haben sich die USA – unterstützt und getragen von iner breiten Allianz von Staaten und gestützt auf die N-Sicherheitsrats-Resolution 1368 vom 12. September 001 – zur militärischen Selbstverteidigung entschieden. it dem Abschluss des Petersberg-Prozesses hat Afgha- istan seine Souveränität wiedererlangt. Die afghanische egierung trägt damit auch im Bereich der Sicherheit, nklusive der Terrorismusbekämpfung, die Hauptverant- ortung. Sie wird hierbei von der internationalen Staa- engemeinschaft, insbesondere der VN-mandatierten In- ernational Security Assistance Force (ISAF) unterstützt. Die Vereinten Nationen haben im Dezember 2001 das andat der ISAF-Mission zunächst nur auf Kabul und mgebung beschränkt und im Oktober 2003 auf ganz fghanistan ausgeweitet. Die seit August 2003 von der ATO geführte ISAF-Truppe übernahm zunächst im orden, dann im Westen und schließlich 2006 im Süden nd Osten die Verantwortung. Im Operationsplan vorn Dezember 2005 hat ISAF die usbildung der afghanischen Nationalarmee und die ufgabe der Bekämpfung von bewaffneten Aufständi- chen mit übernommen. Am 5. Oktober 2006 hat die auf 0 000 Kräfte aufgewachsene ISAF die territoriale Aus- eitung abgeschlossen. Spätestens damit ist die Beru- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13229 (A) ) (B) ) fung auf das Recht auf Selbstverteidigung und somit die Rechtsgrundlage für die Operation Enduring Freedom in Afghanistan fragwürdig geworden. Für die Operation Enduring Freedom liegt kein Status of Forces Agree- ment (SOFA) vor, das die Rechte der Streitkräfte in Af- ghanistan regelt. Die afghanische Regierung hat die USA wiederholt aufgefordert, eigenmächtige Militärak- tionen zu unterlassen. Mit der Operation Enduring Freedom (OEF) unterhal- ten die USA in Afghanistan eine extralegale Parallel- struktur, die für den Wiederaufbau, die Ausbildung von Armee und Polizei, die Bekämpfung von Aufständi- schen und den Terrorkampf zuständig ist. Abstimmungs- prozesse mit den Partnern können damit umgangen, Ein- blicke und Einwirkungsmöglichkeiten begrenzt werden. Der Military Commissions Act erlaubt den US-Truppen uneingeschränkte, auch willkürliche Verhaftung von Ter- rorverdächtigen sowie die Anwendung folterähnlicher Verhörmethoden. Zurzeit sind noch circa 12 000 OEF-Kräfte in Afgha- nistan präsent, davon 11 000 US-Soldaten. Die Opera- tion Enduring Freedom ist vornehmlich nicht mit der un- mittelbaren Terrorismusbekämpfung befasst. Etwa 6 000 US-Soldaten von OEF sind an der Ausbildung, Einsatz- führung und -begleitung der afghanischen Armee, der afghanischen Polizei und der afghanischen Hilfspolizei beteiligt. Die von OEF ausgebildeten und geführten Truppen und Sicherheitskräfte werden zur Aufstandsbe- kämpfung eingesetzt und von OEF-Truppen begleitet. In den gemeinsamen Operationsgebieten von ISAF und OEF im Osten und Süden kann zwischen ISAF- und OEF-Kräften, Terrorbekämpfung und Aufstandsbe- kämpfung, Einsätzen unter dem Mandat der VN oder Einsätzen unter Berufung auf das Recht auf Selbstvertei- digung von außen nicht mehr unterschieden werden. Seit der Gewaltexplosion in 2006 gerade in den alten OEF- Operationsgebieten des Südens und Ostens und der ISAF-Ausweitung auf ganz Afghanistan stellt sich ver- schärft die Frage nach der Wirksamkeit von OEF bei der Eindämmung von Terrorismus, Gewalt und Militanz. Die militärischen Kommandoaktionen und das teils rücksichtslose Vorgehen von OEF erweisen sich meines Erachtens als kontraproduktiv und unverantwortlich. Sie gefährden ISAF und die Aussichten auf den Gesamter- folg in Afghanistan. Es ist anerkennenswert, dass sich ISAF und OEF um einheitliche Einsatzregeln und um die Vermeidung von Opfern unter der Zivilbevölkerung bemühen. Das reicht aber nicht aus. Es darf außerhalb des ISAF-Verantwortungsbereichs keine weiteren aus- ländischen Militär- und Sicherheitskräfte geben. Der deutsche militärische Beitrag zum Anti-Terror- kampf beschränkte sich in den vergangenen Jahren auf die maritimen Beiträge am Hörn von Afrika und im Mit- telmeer. Laut Aussage von Verteidigungsminister Jung kam das Kommando Spezialkräfte im Rahmen von OEF seit Oktober 2005 in Afghanistan nicht mehr zum Ein- satz. Bei früheren Einsätzen hatten die Spezialsoldaten ihren Auftrag, mutmaßliche Terroristen zu bekämpfen, zu verhaften und vor Gericht zu bringen, nur sehr einge- schränkt durchführen können, weil auf US-Seite eine r H T m R l d E g w R u b n r i s i g I d a d s d D A d w A m D I t R u f h v u P u F n d ( c u S g t d (C (D echtsstaatliche Vorgehensweise nicht gewährleistet war. ätten sie gemäß ihrem Parlamentsauftrag mutmaßliche erroristen militärisch bekämpft bzw. gefangen genom- en und an die USA ausgeliefert, hätten sie sich dem isiko ausgesetzt, sich strafbar zu machen. Die Obergrenze von 1 400 Soldatinnen und Soldaten iegt auch weit über den circa 300 Soldatinnen und Sol- aten, die in den vergangenen Jahren durchschnittlich im insatz waren. Für die zunehmend in den Vordergrund erückte Begründung der Überwachung strategisch ichtiger Seewege am Horn von Afrika gibt es keine echtsgrundlage. Gleichzeitig gehören Piraterie zur See nd der Schutz der Schifffahrtswege zu jenen Bereichen, ei denen im Rahmen kollektiver Sicherheit internatio- al Handlungs- und Regelungsbedarf besteht. Aus diesen Gründen kann ich heute einer Verlänge- ung des Einsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten m Rahmen der Operation Enduring Freedom nicht zu- timmen. Meines Erachtens sollte nun ein Kurswechsel n Afghanistan im Vordergrund stehen: Wir, also die Bundesrepublik Deutschland, sollten ge- enüber den USA, in der NATO und gegenüber den SAF-Partnern darauf hinarbeiten, dass das Nebeneinan- er von ISAF und OEF beendet wird und die Gesamtver- ntwortung für die militärische Sicherheitsunterstützung er afghanischen Regierung allein bei ISAF liegt. Dies ollte auch eine Beendigung der nationalen Ausbildung er afghanischen Polizei- und Militärkräfte unter dem ach der Operation Enduring Freedom durch die US- dministration beinhalten. Die militärischen Ausbil- ungsanteile sollten in die ISAF-Mission eingegliedert erden. Durch eine Stärkung der ISAF-Mission können wir fghanistan zu Frieden und Stabilität verhelfen und so- it die Ursachen von Terrorismus effektiv bekämpfen. eshalb macht es meines Erachtens weitaus mehr Sinn, SAF auszubauen und dementsprechend dafür einzutre- en, dass andere an OEF beteiligte Staaten weiterhin essourcen für die ISAF-Mission zur Verfügung stellen, m die Strukturen und Ressourcen von ISAF zu stärken. So können wir die Verhütung von vermeidbaren Op- ern, insbesondere unter der Zivilbevölkerung, die Ein- altung der Menschenrechte und des humanitären Kriegs- ölkerrechts zu einem entscheidenden Maßstab machen nd sollten sowohl intern als auch gegenüber unseren artnern darauf achten, dass dieser Maßstab in die Praxis mgesetzt und wirksam überwacht wird. Martin Burkert (SPD): Die Operation Enduring reeedom (OEF) und die Entsendung von RECCE-Tor- ados halte ich für falsch und gefährlich, wohingegen er Einsatz der International Security Assistance Force ISAF) wichtig und richtig ist. Die ISAF soll eine friedli- he, politische Entwicklung Afghanistans gewährleisten nd die Regierung Afghanistans bei ihrer Aufgabe, für icherheit, Recht und Ordnung im ganzen Land zu sor- en, unterstützen. Auch beim Wiederaufbau Afghanis- ans hat ISAF Erfolge vorzuweisen. Insbesondere die eutsche Bundeswehr hat in ihrem Verantwortungsbe- 13230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) reich zu einer Stabilisierung des Nordens Afghanistans beigetragen. Dabei muss ISAF aber klar abgegrenzt werden von der OEF, die die Bekämpfung des internationalen Terro- rismus zum Ziel hat. So hat der Einsatz von Tornados der Bundeswehr über ganz Afghanistan meine Befürch- tungen vom Frühjahr leider bestätigt. Er hat zu erhebli- chen Unschärfen bei der Aufgabenteilung von ISAF und OEF geführt. Ich sehe meine Zweifel von damals, dass es gelingen wird, die Einsatzbedingungen – insbesondere hinsicht- lich der Zusammenarbeit zwischen ISAF und OEF – de- tailliert zu trennen und dies auch der Bevölkerung zu vermitteln, bestätigt. Und ich befürchte nach wie vor, dass die Erfolge der ISAF-Mission durch den Anti-Ter- ror-Einsatz akut gefährdet werden. Unser Interesse muss es sein, die Situation in Afgha- nistan zu stabilisieren, an einem friedlichen Wiederauf- bau mitzuarbeiten und die Eigenverantwortung zu stär- ken. Nur so hat das Land nach mehr als 20 Jahren Krieg und Bürgerkrieg eine Chance auf eine dauerhafte, fried- liche Perspektive ohne Terrorismus. Ich bin mir bewusst, dass Wiederaufbau und Entwick- lung ohne Sicherheit nicht möglich sind, aber die OEF stellt für mich gerade kein Mittel der Stabilisierung der Lage in Afghanistan. Das durch Widerstandsaktivitäten verunsicherte Gebiet Afghanistans hat sich nach über- einstimmenden Erkenntnissen der UNO und anderer namhafter Organisationen (Senlis Council, Großbritan- nien) von der Hälfte auf etwa zwei Drittel des afghani- schen Staatsgebiets vergrößert. Wir stehen bei dem umfassenden Staatsbildungs-Pro- zess vor enormen sensiblen, sozialen, kulturellen und re- gionalen Herausforderungen. Umso mehr werden wir scheitern, wenn wir einen „Guerillakrieg“ gewinnen wollen. Kriegerische Mittel sind deshalb aus meiner Sicht falsch – und die OEF ist letztlich ein Krieg gegen den Terrorismus. Ich glaube an den langfristigen Erfolg rechtsstaatlicher Strukturen, und ich setze auf unser friedliches Engagement für Afghanistan. In diese Richtung müssen wir weiter gehen: Wir müs- sen mehr Mittel für den zivilen Aufbau zur Verfügung stellen und auf eine bessere internationale Koordinie- rung beim zivilen Aufbau hinwirken. Wir müssen den innenpolitischen Versöhnungsprozess in Afghanistan un- ter Einbeziehung aller Kräfte unterstützen, die bereit sind, die afghanische Verfassung zu respektieren und den bewaffneten Kampf einzustellen. Wir müssen uns für die Bekämpfung der afghanischen Drogenökonomie und die verstärkte Schaffung nachhaltiger Einkommens- alternativen für Bauern einsetzen. Wir müssen den Auf- bau der Polizei in Afghanistan effektiver vorantreiben und gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die notwendigen Mittel hierfür bereitstellen. Wir müssen noch stärker als bisher den Aufbau des afghanischen Rechtssystems forcieren und auf eine gute Ausbildung und angemessene Bezahlung von Richtern und Staatsan- wälten hinwirken. M e l s E k r d s U t i M a d w d E E w V d u 1 u s u U ( l v d n r e B d a n b e a t 1 d S a t U n E (C (D Unsere Kraft, unseren Fokus und unsere finanziellen ittel sollten wir aber nur darauf richten, und nicht auf ine Mission, bei der es ungeklärt bleibt, ob sie den zivi- en Aufbau tatsächlich stärkt oder ihn nicht vielmehr chwächt. Mich in dieser Ungewissheit für einen militärischen insatz zu entscheiden, ist mir nicht möglich. Deshalb ann ich dem Antrag nicht zustimmen. Jürgen Koppelin (FDP): Dem Antrag der Bundes- egierung auf Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter eutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein- amen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die SA stimme ich nicht zu. Ich befürworte sehr wohl den Einsatz auch bewaffne- er Kräfte gegen den Terrorismus. Der vorgelegte Antrag st kein „ehrlicher Antrag“, denn für das erforderliche andat würden weit weniger Soldaten als im Antrag usgewiesen ausreichen. Die Bundesregierung geht je- och weit darüber hinaus. Durch den Mandatsantrag ird der Parlamentsvorbehalt unterlaufen. Dieser Antrag er Bundesregierung ist ein „Blanko-Scheck“ für den insatz der Bundwehr in einem riesigen potenziellen insatzgebiet, ohne dass das Parlament weiter befasst erden müsste. Lydia Westrich (SPD): Ich stimme einer weiteren erlängerung des Mandates der Operation Enduring Free- om, OEF, nicht zu. Diese Operation war die konsequente nd richtige Antwort auf die schrecklichen Ereignisse des 1. September 2001 und hatte die Zielsetzung, „Führungs- nd Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszu- chalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen nd vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der nterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten.“ Bundestagsdrucksache 14/7296, 7. November 2001) Als völkerrechtliche Grundlage diente dabei vor al- em das Recht zur individuellen und kollektiven Selbst- erteidigung nach Art. 51 der UN-Charta. Nach Art. 51 er UN-Charta darf dieses Selbstverteidigungsrecht aber ur so lange dauern, „bis der Sicherheitsrat die zur Wah- ung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit rforderlichen Maßnahmen getroffen hat.“ Zwar hat das undesverfassungsgericht in seiner Tornado-Entschei- ung zur Völkerrechtskonformität des OEF-Einsatzes usgeführt, dass „der Sicherheitsrat der Vereinten Natio- en in seiner Resolution 1368 (2001) vom 12. Septem- er 2001 das Recht der Vereinigten Staaten zur individu- llen und kollektiven Selbstverteidigung ausdrücklich nerkannt und diese Resolution immer wieder bekräf- igt“ hat, „auch in der Resolution 1707 (2006) vom 2. September 2006 betreffend das jüngste ISAF-Man- at.“ Allerdings habe ich doch starke Bedenken, ob das elbstverteidigungsrecht, welches ja ohne UN-Mandat ngewendet werden kann, tatsächlich sechs Jahre anhal- en darf. Dies gilt umso mehr, als dass es bereits eine von der N mandatierte und von der NATO geführte Internatio- ale Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, gibt, deren insatzgebiet im Oktober 2006 auf ganz Afghanistan Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13231 (A) ) (B) ) ausgedehnt wurde. Durch die Erweiterung des Einsatz- raumes ist die ISAF in die Lage versetzt worden, alle mi- litärischen Aufgaben abzudecken – eine Tatsache, die auch dem politischen Willen der beteiligten Staaten ent- spricht. Folglich bestehen die OEF und die ISAF nebeneinan- der. Der maßgebliche Unterschied ist jedoch, dass wir mit der Zustimmung zur OEF Verantwortung für eine US-geführte Operation übernehmen, auf die wir – im Gegensatz zur ISAF – keinen Einfluss haben. Damit ein- her geht ein Mangel an Transparenz: Zwar wird von US- amerikanischer Seite immer betont, dass keine zivilen Opfer zu beklagen sind – eigene Kenntnisse hierüber ha- ben wir allerdings nicht. Deshalb halte ich es für angebracht, dass wir uns auf unser ISAF-Engagement konzentrieren und uns dafür einsetzen, die OEF in die ISAF einzugliedern. Dies gilt umso mehr, als sich das derzeitige deutsche Engagement im Rahmen der OEF auf den Einsatz am Horn von Afrika beschränkt, da das Kommando Spezialkräfte seit Oktober 2005 wohl nicht mehr in Afghanistan stationiert ist. In diesem Zusammenhang ist schließlich auch über eine eigenständige Mandatierung des Einsatzes am Horn von Afrika nachzudenken. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim) und Wolfgang Spanier (beide SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Antrag: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein- samen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutio- nen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen (Tagesord- nungspunkt 6 a) Ich begrüße sehr, dass die Bundesregierung die Kritik an der Mandatsumsetzung im Hinblick auf die vielen zivilen Opfer, die der Kampf für die „Operation dauer- hafte Freiheit“ kostet, ernst nimmt und dies in ihre Ein- satzauflagen einbezieht. Ebenso unterstütze ich ausdrücklich, dass die Bundes- regierung in ihrem Afghanistankonzept und in dem oben genannten Antrag berücksichtigt, dass die Entstehung von Terrorismus auch durch die sozialen und ökonomi- schen Umstände begünstigt wird und deshalb die militä- rische Option der Bekämpfung nur eine von vielen sein kann. Im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens genauso wichtig ist deshalb die Bekämpfung der existenziellen Not und der Defizite in der Sicherheit im täglichen Le- ben und der menschenrechtlichen Situation in Afghanis- tan. Mit unserem Engagement in Afghanistan haben wir uns selbst in die Verantwortung genommen, in Afghanis- t n s d d c f R m s u n d z A s w W t d z f V v w o g d t r 2 F A g h b R l b m z f j m i r s T s w e l d (C (D an gemeinsam mit den Afghaninnen und der internatio- alen Gemeinschaft ein funktionierendes, demokrati- ches Staatswesen zu etablieren und daran zu arbeiten, ass Afghanistan in der Zukunft in der Lage ist, die Be- ürfnisse der afghanischen Bevölkerung selbst zu si- hern. Dies ist ein langwieriger Prozess und bisher nicht rei von Enttäuschungen und Rückschlägen: In vielen egionen leben die Menschen weiterhin in absoluter Ar- ut, die Sicherheitssituation und der Menschenrechts- tandard sind weiterhin in vielen Landesteilen prekär. Dennoch muss man feststellen: Die Bundesregierung nd die deutschen Hilfsorganisationen haben in Afgha- istan in den letzten sechs Jahren in den Bereichen, in enen sie gemäß der internationalen Aufgabenteilung uständig waren und zum Teil weit darüber hinaus, gute rbeit geleistet. Der ISAF-Einsatz, welchen der Deut- che Bundestag vor kurzem verlängert hat, ist ein not- endiger und nützlicher Beitrag zur Sicherheit beim iederaufbau des Landes. Es gibt jedoch aus meiner Sicht eine Reihe von Kri- ikpunkten an der Mandatsverlängerung für OEF. Ich zweifle daran, dass der NATO-Bündnisfall, auf em der Einsatz beruht, noch gegeben ist. Ich bin über- eugt, dass hier nach sechs Jahren eine neuerliche Prü- ung der Einsatzgrundlagen erforderlich ist. Darüber hinaus ist die Prüfung der Verfassungs- und ölkerrechtlichkeit des OEF-Einsatzes in Afghanistan in ielen Gesprächen von Bundestagsabgeordneten immer ieder an die Bundesregierung herangetragen worden, hne dass dies seinen Niederschlag in dem heute vorlie- enden Beschlussvorschlag gefunden hätte. Ich plädiere eshalb für eine Überprüfung der internationalen und na- ionalen rechtlichen Einhegung des Engagements. Dazu kommt, dass nach Auskunft der Bundesregie- ung das deutsche KSK-Kontingent in Afghanistan seit 005 nicht mehr abgerufen wurde. Hier stellt sich die rage, ob die finanziellen Mittel für den OEF-Einsatz in fghanistan nicht sinnvoller in anderen Bereichen ein- esetzt werden könnten. Da nach der Einschätzung nam- after Beobachter nämlich nur ein geringer Teil der Tali- an-Kämpfer ideologisch motiviert ist und sich in den eihen der Taliban viele der im Krieg sozialisierten Ge- egenheitskämpfer finden, die mit dem Kampf den Le- ensunterhalt für sich und ihre Familie verdienen, muss an – um den Sumpf, in dem Terrorismus wächst, aus- utrocknen – diesen Menschen eine Perspektive in einer riedlichen Gesellschaft bieten. Dazu bedarf es über die etzt bereits geplante Erhöhung hinaus einer weiteren assiven Ausweitung des Entwicklungshilfeetats, der m Vergleich zu dem Mitteleinsatz im militärischen Be- eich immer noch deutlich schlechter gestellt ist. Weiterhin kritisiere ich – trotz der im Beschlussvor- chlag angesprochenen Einsatzauflagen – die mangelnde ransparenz des Einsatzes der OEF-Truppen. Die Ein- ätze der Bundeswehr müssen im Parlament beschlossen erden. Grundlage dieser Beschlüsse ist gewöhnlich ine Offenlegung der Arbeit der Soldaten, welche mög- ichst allen Abgeordneten zugänglich sein sollte. Über ie Arbeit von OEF wird jedoch in den Medien sehr se- 13232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) lektiv, wenig objektiv und häufig nur im Zusammenhang mit so genannten „Kollateralschäden“, „zivilen Opfern“ und der offensichtlich fehlenden Sensibilität gegenüber der afghanischen Kultur berichtet. Ich möchte nicht, dass deutsche Soldaten damit in Zusammenhang gebracht werden. Das OEF-Mandat in Afghanistan ist ein wichtiger Be- standteil des gesamten deutschen Engagements im Rah- men von OEF. Dazu kommt, dass im Falle eines eventu- ellen Angriffs der USA auf den Iran – wie ihn Präsident Bush ins Auge gefasst hat – das deutsche OEF-Kontin- gent am Horn von Afrika wenig Möglichkeiten hätte, sich dieser kriegerischen Auseinandersetzung zu entzie- hen. Wir wären mitten drin. Ich lehne daher aus den oben angeführten Gründen die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von OEF ab. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün und Renate Gradistanac (beide SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantik- vertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 6 a) Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung in ihrem Afghanistan-Konzept und in dem oben genann- ten Antrag berücksichtigt, dass die Entstehung von Ter- rorismus auch durch soziale und ökonomische Umstände begünstigt wird und deshalb die militärische Option der Bekämpfung nur als einen Teilaspekt von mehreren an- sieht. Mindestens genauso wichtig ist, das Engagement für die Beseitigung der existenziellen Not und der Defi- zite in der Sicherheit im täglichen Leben zu verstärken. Besonders dieser, aber auch folgende weitere Aspekte haben mich letztlich jedoch dazu bewogen, der Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der OEF nicht zuzustimmen, da ich das Primat des Zivilen vor dem Militärischen in der Gesamtbetrach- tung des Einsatzes nicht gegeben sehe. Erstens. Die Bundesregierung und die deutschen Hilfsorganisationen haben in Afghanistan in den letzten sechs Jahren in den Bereichen, in denen sie gemäß der internationalen Aufgabenteilung zuständig waren und zum Teil weit darüber hinaus, viel Positives bewirkt. Der zivile ISAF-Einsatz, welchen der Deutsche Bundestag vor kurzem verlängert hat, ist ein notwendiger und nütz- licher Beitrag zur Sicherheit beim Wiederaufbau des Landes. Der OEF-Einsatz ist jedoch kein ziviler, sondern ein massiv militärischer. Er forderte bereits viele zivile Op- fer. Diese sind nicht nur aus humanitären Gründen un- v g A d g U w b g n b c r v w o g s m D s w c s d s l g n g w m d w g d t h n E p i v a d S A (C (D erantwortlich, sie haben auch sehr negative Auswirkun- en auf den Erfolg des zivilen ISAF-Einsatzes in fghanistan. Obwohl zurzeit im Rahmen von OEF keine eutschen Soldaten in Afghanistan tätig sind, macht die rundsätzliche Beteiligung Deutschlands an der OEF die nterscheidbarkeit der zivilen Aufbauarbeit der Bundes- ehr im Rahmen von ISAF immer weniger unterscheid- ar von den militärischen Aktivitäten und damit weniger laubwürdig. Zweitens. Ich zweifle daran, dass der NATO-Bünd- isfall, auf dem der Einsatz beruht, noch gegeben ist. Ich in überzeugt, dass hier nach sechs Jahren eine neuerli- he Prüfung der Einsatzgrundlagen erforderlich ist. Drittens. Die Prüfung der Verfassungs- und Völker- echtlichkeit des OEF-Einsatzes in Afghanistan ist in ielen Gesprächen von Bundestagsabgeordneten immer ieder an die Bundesregierung herangetragen worden, hne dass dies seinen Niederschlag in dem heute vorlie- enden Beschlussvorschlag gefunden hätte. Viertens. Weiterhin kritisiere ich – trotz der im Be- chlussvorschlag angesprochenen Einsatzauflagen – die angelnde Transparenz des Einsatzes der OEF-Truppen. ie Einsätze der Bundeswehr müssen im Parlament be- chlossen werden. Grundlage dieser Beschlüsse ist ge- öhnlich eine Offenlegung der Arbeit der Soldaten, wel- he möglichst allen Abgeordneten zugänglich sein ollte. Über die Arbeit von OEF wird jedoch in den Me- ien sehr selektiv, wenig objektiv und häufig nur im Zu- ammenhang mit sogenannten Kollateralschäden, „zivi- en Opfern“ und der offensichtlich fehlenden Sensibilität egenüber der afghanischen Kultur berichtet. Ich möchte icht, dass deutsche Soldaten damit in Zusammenhang ebracht werden. Fünftens. Das OEF-Mandat in Afghanistan ist ein ichtiger Bestandteil des gesamten deutschen Engage- ents im Rahmen von OEF. Zu diesem zählen auch die eutschen OEF-Truppen am Horn von Afrika. Im Falle eiterer militärischer Auseinandersetzungen in der Re- ion – zum Beispiel bei einem US-Angriff auf den Iran – ürfte es schwierig bis unmöglich werden, die dort sta- ionierten deutschen Truppen aus dem Einsatz herauszu- alten, zumal, wie oben beschrieben, der NATO-Bünd- isfall noch immer Grundlage des OEF-Einsatzes ist. ine aktive oder passive Involvierung deutscher Trup- en in weitere Konflikte im Nahen und Mittleren Osten st aber in jedem Fall zu vermeiden. Sie ist bei einer un- eränderten Beteiligung Deutschlands am OEF-Einsatz ber nicht mit ausreichender Sicherheit zu verhindern. Ich lehne daher aus den oben angeführten Gründen ie Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher treitkräfte im Rahmen von OEF ab. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Gabriele Hiller-Ohm, Christian Kleiminger, Jürgen Kucharczyk, Christine Lambrecht, Waltraud Lehn, Dirk Manzewski, Lothar Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13233 (A) ) (B) ) Mark, Hilde Mattheis, und Dr. Rainer Tabillion (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaff- neter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt- zung der gemeinsamen Reaktion auf terroristi- sche Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 6 a) Der Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Re- aktionen auf terroristische Angriffe gegen die USA werde ich (Operation Enduring Freedom) nicht zustim- men. Trotz aller Bedenken schicke ich voraus, dass seit 2001, seit dem ersten Eingreifen der internationalen Ge- meinschaft, in Afghanistan einige positive Veränderun- gen zu erkennen sind. Im Bereich von Familie (Stich- wort selbstbestimmtes Leben von Frauen), Bildung, Schule und Hochschule hat sich einiges zum Positiven verändert. Seit einiger Zeit nehmen aber Gewalt, Armut und Hoffnungslosigkeit wieder zu. Die humanitäre Situation der Bevölkerung hat sich seit 2006 wieder deutlich ver- schlechtert. „Nahrungsmittelunsicherheiten, chronische Mangelernährung, mangelhafter Zugang zu Trinkwasser und fehlende medizinische Versorgung beherrschen den Alltag der Zivilbevölkerung.“ Außerdem behindert Kor- ruption die Arbeit der deutschen Einheiten. Die Situation für deutsche Soldaten in Afghanistan wird durch diese Verhältnisse vor Ort immer komplizierter und unsiche- rer. Es ist zu erkennen, dass das OEF-Mandat nicht nach- haltig und nicht zielführend ist. Das Ziel aus dem Jahr 2001, Menschenrechte, Demokratie und Wohlstand in Afghanistan zu verankern, konnte bis heute nicht er- reicht werden. Eine Ablehnung der Mandatsverlängerung bedeutet nicht, dass das Ziel nicht mehr erreicht werden soll, ganz im Gegenteil. Es müssen andere Wege gefunden werden das Ziel zu erreichen, ohne militärische Eingriffe und ohne Spezialkommandos der deutschen Bundeswehr. Nach den terroristischen Angriffen auf die USA am 11. September 2001 wurde eine Sonderaktion zur Be- kämpfung des Terrors ins Leben gerufen doch nun, sechs Jahre später, ist es nach herrschendem Völkerrecht schwierig, weiter von einer Sonderaktion zu sprechen. Die Sicherheitsresolution 1368 (2001) und 1373 (2001) wird lediglich mit dem Recht auf Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta anerkannt. Der zunehmende Abstand zum 11. September 2001 macht es immer schwieriger, von einem dauernden Angriff zu sprechen. Der UN-Sicherheitsrat geht zwar von einem fortwähren- den Recht zur Selbstverteidigung aus, was aber den ur- sprünglichen Zielen des Mandates widerspricht. Eine so- genannte „Intervention auf Einladung“ hat meinem Verständnis nach nichts mit den Zielen aus dem Jahr 2001 gemein. Mit einer solchen Begründung könnten die deutschen Einheiten von allen Ländern, denn alle Länder h d g k ü i g l d t d s A d d m s s s a d h s 2 d w d k G t w M R S d B M k n s s E v a b A b s b (C (D aben sicherlich das Recht auf Selbstverteidigung, zu je- er Zeit „eingeladen“ werden. Mit welcher Begründung sollten weitere „Einladun- en“ abgelehnt werden? Mit welcher Begründung sucht Deutschland in Zu- unft Länder aus, denen „geholfen“ werden soll? Mit welcher Begründung entscheidet Deutschland ber das Recht der Selbstverteidigung der Staaten, wenn n diesem Fall nur das Recht der Selbstverteidigung reift? Die Veränderungen seit der Resolution im Jahr 2001 iegen offen. Nach den terroristischen Anschlägen auf ie Vereinigten Staaten von Amerika wurde die Opera- ion Enduring Freedom mit dem Recht auf Selbstvertei- igung, so wie es Art. 51 der UN-Charta ermöglicht, ge- tartet. Doch im November 2007 findet ein Wechsel der rgumentation statt. Der UN-Sicherheitsrat bekräftigt ie OEF-Mandatsverlängerung „mit dem erneuten Aus- ruck seiner Unterstützung für die internationalen Be- ühungen zur Ausrottung des Terrorismus (…).“ Diese ei im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, o das BMJ. Damit findet ein Wechsel statt, weg vom ur- prünglichen Recht der Selbstverteidigung nach einem ndauernden terroristischen Angriff, hin zur Ausrottung es internationalen Terrorismus. Im Falle eines unmittelbar stattfindenden oder dro- enden Terrorangriffs auf einen Bündnispartners, in die- em Fall des Angriffs auf die USA am 11. September 001, wurde dem Partner im Ausnahmefall geholfen, och mit einer weiteren Verlängerung des Mandates (es äre die sechste Verlängerung) hat es den Anschein, ass aus dem Ausnahmefall eine Dauerinstanz werden önnte. Der Einsatz hat sich in der Zwischenzeit über die renzen des mittlerweile souveränen Staates Afghanis- an hinaus ausgebreitet (Mission Creep). Der „Verant- ortungsbereich des deutschen Einsatzkontingentes und arine reicht bei der Operation Enduring Freedom vom oten Meer bis vor die Küste Kenias sowie bis zur traße von Hormuz und umfasst ein Seegebiet von etwa er achtfachen Größe Deutschlands.“ So beschreibt die undeswehr das Einsatzgebiet im Rahmen des OEF- andates. Es ist nicht festzustellen, in welche Spezial- ämpfe gegen den Terrorismus die Bundeswehr mit ei- er Verlängerung des Mandates hineingezogen wird. Jede(r) Abgeordnete, der der Mandatsverlängerung eine Zustimmung erteilt, ist mitverantwortlich für Ein- ätze von deutschen Spezialkräften, hat aber keinerlei influss auf die Operationen vor Ort. Jede(r) Abgeordnete ist mit seiner Stimmabgabe mit- erantwortlich für die vielen zivilen Opfer, die in Spezi- leinsätzen gegen Terroristen ums Leben kommen. Ne- en den beiden genannten Mitverantwortlichkeiten der bgeordneten sollte auch das Wohlergehen und das Le- en der Soldaten aus den deutschen Einheiten berück- ichtigt werden. Jede(r) Abgeordnete ist mitverantwortlich für das Le- en der deutschen Soldaten. Die in den Gebieten vor- 13234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) herrschenden Bedingungen erschweren nicht nur die Ar- beit der Spezialeinheiten, den Terror einzudämmen, sondern die Bedingungen gefährden das Leben aller deutschen Soldaten in den Regionen der OEF. Die Genfer Abkommen schreiben den Schutz der Op- fer bei internationalen bewaffneten Konflikten vor, die Zivilbevölkerung soll vor militärischen Handlungen ge- schützt werden. Bei einer Verlängerung des OEF-Man- dates wird die Zivilbevölkerung weiteren militärischen Spezialkämpfen ausgesetzt. Durch Bombenhagel wäh- rend der alliierten Spezialeinsätze zur Terrorbekämpfung kommen immer wieder unschuldige Zivilisten ums Le- ben. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus an der Seite der USA darf nicht vor der Einhaltung der Menschenrechte stehen. Auch die fortgesetzte Bedrohung durch internationale Terroristen begründet keinen weiteren militärischen Ein- satz, bei dem Zivilisten verletzt werden oder ums Leben kommen. Mit der Ablehnung der aktiven Bekämpfung werden zivile Opfer weitgehend geschützt. Die Länder Japan, Italien und weitere andere haben das OEF-Mandat auch nicht verlängert. Es ist natürlich kein Grund, den genannten Ländern nachzueifern, aber die Regierungen und Parlamente dieser Länder haben ih- ren Austritt aus der Operation Enduring Freedom ähn- lich begründet. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 15 a) Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Am Donnerstag, den 15. November werde ich mich bei dem von den Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf ei- nes Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Drucksache 16/6774, der Stimme ent- halten. Nach dem Gesetzentwurf will sich der Bund im kom- menden Jahr mit rund 3,9 Milliarden Euro an den Unter- kunftskosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II beteiligen. Dazu wird die Gesamtbeteiligungsquote auf durchschnittlich 29,1 Prozent der Leistungen der kom- munalen Träger für Unterkunft für das Jahr 2008 festge- legt. Erstmals ist die Veränderung der Anzahl der Alg-II- Bedarfsgemeinschaften ausschlaggebend für die Anpas- sung der Bundesbeteiligung. Problematisch ist, dass zwar die Zahl der Bedarfsge- meinschaften sinkt, aber die Kosten und damit der Fehlbe- trag pro Bedarfsgemeinschaft steigen. Demnach würde die Gesetzesänderung eine Absenkung der Bundesbeteili- gung zum Beispiel in Sachsen von 31,2 auf 28,6 Prozent bedeuten, was einem Einnahmeausfall für die sächsischen Landkreise von rund 14 Milliarden Euro entsprechen würde. Diese Problemlage gilt es anzuerkennen. K n r E D R t t ß S 3 s t z m u m s R 3 k u s a k u m k u 2 r z s m b z e d g Z d i E l z A A (C (D Allerdings ist das Ausmaß der Betroffenheit der ommunen aufgrund bisher nur geschätzter Daten icht mit Sicherheit abzusehen. So kommt es nach Be- echnungen der Bundesregierung auch zu finanziellen ntlastungen in verschiedenen sächsischen Regionen. ieser Argumentation folgend müssten Fehlbeträge im ahmen des sächsischen Finanzausgleichs berücksich- igt werden. Insgesamt sehe ich mich aufgrund der unsicheren Da- enlage nicht in der Lage, diesen Sachverhalt abschlie- end zu bewerten, und ich enthalte mich daher der timme. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Entwurf eines . Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- etzbuch, welches die Bundesbeteiligung an den Leis- ungen der Kommunalen Träger für Unterkunft und Hei- ung (KdU) zurückführt, kann ich nicht zustimmen. Die Bundesregierung begründet diese Rückführung it dem Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften m 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr; die alleinige Be- essungsgrundlage „Entwicklung der Bedarfsgemein- chaften“ sei in § 46 Abs. 7 SGB II normiert. Diesem ückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um ,7 Prozent steht jedoch eine tatsächliche Steigerung der ommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft nd Heizung um rund 8,4 Prozent gegenüber, da insbe- ondere die Energiekosten stark angestiegen sind und ußerdem Jugendliche unter 25 Jahren seit 1. Juli 2006 eine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr bilden können nd jetzt größtenteils Teil der elterlichen Bedarfsge- einschaft sind. So liegen beispielsweise im Landkreis Delitzsch die ommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft nd Heizung zum 30. September 2007 bereits um ,6 Millionen Euro über den Kosten zum Vorjahreszeit- aum. Im Landkreis Torgau-Oschatz sind sie um 8,4 Pro- ent gestiegen. Auch im Landkreis Riesa-Großenhain ind sie um 8,4 Prozent gestiegen. Alle diese drei von ir im Deutschen Bundestag vertretenen Landkreise ha- en daher erhebliche Mehrkosten zu bewältigen, und die urückgehende Bundesbeteiligung wird bei ihnen eine rhebliche Finanzierungslücke reißen. Hieraus ergibt sich, dass die seinerzeit bei Verabschie- ung der Anpassungsformel des § 46 Abs. 7 SGB II an- enommene Korrelation zwischen der Entwicklung der ahl der Bedarfsgemeinschaften und der Entwicklung er Kosten der Unterkunft und Heizung nicht eingetreten st und daher die beabsichtigte Wirkung verfehlt wird. ine faire Anpassungsformel muss sich an der Entwick- ung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Hei- ung orientieren und nicht allein an der Entwicklung der nzahl der Bedarfsgemeinschaften. nlage 7 Erklärung des Abgeordneten Johannes Röring (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Beteiligung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13235 (A) ) (B) ) bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/ UN-Hybrid-Operation in Darfur – UNAMID – auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 (Tagesordnungspunkt 7 b) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Ja“. Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/ UN-Hybrid-Operation in Darfur – UNAMID – auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 (Tagesordnungspunkt 7 b) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Ja“. Anlage 9 Erklärung des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur – UNAMID – auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 (Tagesordnungs- punkt 7 b) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Ja“. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Antrag: Einmarsch der Türkei in den Irak verhindern (Tagesordnungspunkt 14) Im Gegensatz zu meiner Fraktion stimme ich gegen den Antrag, weil ich ihn für nicht ausgewogen halte. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Be- triebsmitteln (EMVG) (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Ich freue mich sehr, dass wir heute das Gesetz über die elektromagneti- sche Verträglichkeit von Betriebsmitteln verabschieden. n d G L t k s s f o a m n f l t t F e t d u s f g B R s u r e z z d n w a r z z B g G r d r n D s g (C (D Der Titel ist sperrig und lässt nicht erahnen, dass hier icht nur eine der wichtigsten Fragen innerhalb der EU, ie Warenfreiheit, berührt wird, sondern auch eine der rundlagen des friedlichen Miteinander in unserem and: die elektromagnetische Verträglichkeit von elek- rischen Geräten, die man komplett im Laden kaufen ann. Das Gesetz soll einen funktionierenden Gemein- chaftsmarkt dadurch gewährleisten, dass ein angemes- enes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit estgelegt wird. Ein Gerät, das auf Zypern verkauft werden darf, muss hne weitere Prüfung und bürokratische Hemmnisse uch in Deutschland vertrieben werden können. Ge- einsamer Markt ist die Absage an nationalen Protektio- ismus und an nichttarifäre Handelshemmnisse. Gerade ür eine Exportnation wie die Bundesrepublik Deutsch- and ist die Funktionsfähigkeit des Gemeinsamen Mark- es essenziell. Für die Menschen in unserem Land hat dies die posi- ive Folge, dass sie Ihren Fön, ihre Mikrowelle, ihren ernseher betreiben können, ohne den Nachbarn durch lektromagnetische Störungen beim reibungslosen Be- rieb seiner Geräte zu stören. Nun endlich haben wir die Richtlinie 2004/108/EG er Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt nd so die dringend benötigte Rechtssicherheit – insbe- ondere für kleine und mittlere Unternehmen – geschaf- en. Dabei wurden neue Erkenntnisse berücksichtigt, Be- riffe definiert und Verwaltungsverfahren gestrafft. Außerdem haben wir einen Handlungsrahmen für die undesnetzagentur zur Ausführung des Gesetzes im ahmen der Störungsbeseitigung, die allein in national- taatlicher Verantwortung erfolgt, gesetzt. Dabei galt für ns die Maxime, dass nur eine Behörde, die mit klar um- issenen Befugnissen ausgerüstet ist, ihrem Auftrag, die lektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln u gewährleisten und Störungen so effektiv wie möglich u beseitigen, erfüllen kann. Ich bin voller Zuversicht, ass die Bundesnetzagentur die ihr eingeräumten Befug- isse mit der bekannten Professionalität nutzen wird. Sie ird dabei auf ihrem reichhaltigen Erfahrungsschatz ufbauen und ihn weiter mehren können. Besonders wichtig ist dies für die Fälle, in denen Ge- äte Sicherheitsfunk gefährden, zum Beispiel den Poli- eifunk oder den Funkverkehr zwischen Verkehrsflug- eug und Tower stören. In solchen Fällen muss die undesnetzagentur im Interesse der Sicherheit der All- emeinheit einschreiten können und dürfen. Hier haben wir im Einklang mit dem europäischen esetzgeber klargestellt, dass überragend wichtige Inte- essen der Allgemeinheit Vorrang haben – aber auch nur iese! Gerade als Exportnation können wir kein Inte- esse an nichttarifären Handelshemmnissen haben. Bitte gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang och einen Hinweis auf die Situation des Amateurfunks. ie Amateurfunker wollen zu Recht gesetzlich nicht chlechter gestellt werden als bisher. Wir erkennen die esellschaftliche Bedeutung der Amateurfunker an. 13236 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Deshalb haben wir durch eine redaktionelle Änderung im Gesetzestext klargestellt, dass die Rechtsstellung der Amateurfunker sich nach der Novelle nicht verschlech- tern wird. Der Status quo bleibt für die Amateurfunker richtigerweise erhalten. Wir verabschieden heute ein gutes Gesetz und tragen zur Stärkung des EU-Binnenmarktes bei! Martin Dörmann (SPD): Wir verabschieden heute die Novellierung des Gesetzes über die elektromagneti- sche Verträglichkeit von Betriebsmitteln, kurz EMVG genannt. Was verbirgt sich hinter dem sperrigen Titel? Das EMVG regelt den Schutz der Funk- und Tele- kommunikationsdienste sowie des Betriebes elektrischer Geräte untereinander vor elektromagnetischen Störun- gen. Zugleich geht es aber auch um den freien Verkehr und Wettbewerb elektrischer Geräte auf dem europäi- schen Binnenmarkt. Mit diesem Ziel setzt das neue EMVG eine entsprechende Richtlinie der EU um. Diese will Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten und ein harmonisiertes und angemessenes Schutzniveau für alle Betriebsmittel erreichen. Apparate, Anlagen und Sys- teme sollen nicht durch elektromagnetische Phänomene beeinträchtigt werden. Im Prinzip verfolgte auch das bislang geltende EMVG diese Zielsetzungen. Das Gesetz wird nunmehr aufgrund der europäischen Vorgaben weiter verbessert und konkretisiert. Hierbei sind insbesondere auch die Er- fahrungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt wor- den, die für die Störungsermittlung und Störungsbeseiti- gung als Behörde zuständig ist. Worum geht es? Es soll verhindert werden, dass beim Betrieb elektrischer oder elektronischer Geräte andere Geräte bzw. Funk- und Telekommunikationsanlagen in ihrer Funktion gestört werden. Dafür müssen sie unterei- nander elektromagnetisch verträglich sein. Prinzipiell lässt sich dieses Ziel auf zwei Arten erreichen. Einerseits kann man die Störaussendungen des einen Gerätes be- grenzen. Andererseits ist es aber auch möglich, das an- dere Gerät bereits so störfest zu konzipieren, dass es in seiner Funktion nicht gestört werden kann. Das EMVG ist letztlich eine Kombination beider Lösungen. Mit dem neuen EMVG stärken wir die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unterneh- men durch klare Schutzvorschriften. Dies betrifft übri- gens auch datenschutzrechtliche Gesichtspunkte. So ist in dem Gesetz klargestellt, dass die Bundesnetzagentur bei ihrer Störungsermittlung den Kernbereich privater Lebensgestaltung beachten muss. Entsprechende Maß- nahmen sind unverzüglich zu unterbrechen, soweit und solange tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass ein Gespräch den Kernbereich privater Lebensgestaltung betrifft. Dennoch erlangte Erkennt- nisse aus dem Kernbereich dürfen nicht verwertet wer- den und sind unverzüglich zu löschen. Es sei jedoch klargestellt, dass die Bundesnetzagentur ohnehin nicht über die Möglichkeiten verfügt, in Tele- f g o w h b w r a r l N S t 8 f n g d W t J n A n s S D w B h L d d D a h r n t a v e E s Z s w s h e a (C (D ongespräche hineinzuhören. Vielmehr geht es in der Re- el um offene Kanäle, beispielsweise den Amateurfunk der Betriebsfunk, bei denen jeder Beteiligte ohnehin eiß, dass eine unbegrenzte Anzahl von Personen mit- ören kann. Es geht also beispielsweise um solche Fälle, ei denen die Bundesnetzagentur ermitteln muss, aus elcher Quelle eine Störung anderer Betriebsmittel her- ührt. Das EMVG dient somit an dieser Stelle gerade uch dem Grundrechtsschutz. Für die SPD-Bundestagsfraktion war es ein besonde- es Anliegen, bei der Ausgestaltung des Gesetzes die Be- ange des Amateurfunks zu berücksichtigen. Durch die euregelungen sollte vermieden werden, dass eine chlechterstellung der Amateurfunker erfolgt. Weltweit nehmen 2 Millionen Menschen am Ama- eurfunkdienst teil, allein in Deutschland gibt es rund 0 000 Funkamateure. Der Amateurfunk und der See- unk haben eine lange Tradition. Ihr Schutz ist in inter- ationalen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland eregelt. Uns war wichtig, angestammte Nutzungsrechte in iesen Bereichen nicht zurückzudrängen, sondern das irken der Amateurfunker zu unterstützen. Der Ama- eurfunk leistet eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. unge Menschen werden zur Technik gebracht und ler- en mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der mateurfunk ist daher geeignet, der allgemeinen Tech- ikfeindlichkeit entgegenzutreten. Es hat sich herausgestellt, dass der ursprüngliche Ge- etzentwurf der Bundesregierung an einer wichtigen telle zugunsten der Amateurfunker nachzubessern war. urch die Neuregelung in § 14 Abs. 6 des EMVG haben ir sichergestellt, dass die bisherigen Möglichkeiten der undesnetzagentur, den Amateurfunk zu schützen, er- alten bleiben. Konkret geht es um die Frage, welche ösungen es gibt, wenn sich beispielsweise herausstellt, ass sich ein Fernsehgerät und ein Amateurfunkgerät urch ihre elektromagnetischen Aussendungen stören. er ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Bundesnetz- gentur lediglich bloße Empfehlungen zur Störungsbe- ebung geben kann, ansonsten jedoch nur auf den Zivil- echtsweg verweisen konnte. Gerade solche – meist achbarschaftliche – Gerichtsauseinandersetzungen soll- en jedoch vermieden werden. Deshalb ist nun klargestellt, dass die Bundesnetz- gentur auch weiterhin befugt ist, bei bestehenden oder orhersehbaren Problemen im Zusammenhang mit der lektromagnetischen Verträglichkeit die notwendigen rmittlungs- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen – elbstverständlich unter Abwägung der Interessen und in usammenarbeit mit den Beteiligten. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass solche Lö- ungen meist sehr schnell und ohne großen Kostenauf- and gefunden werden können, etwa durch das Vor- chalten von Filtern, die nur wenige Euro kosten. Somit aben wir hier eine praxisnahe Regelung getroffen, die inen angemessenen Interessenausgleich ermöglicht und uch die Amateurfunker schützt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13237 (A) ) (B) ) Zusammenfassend lässt sich somit festhalten: Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes senden wir ein positives Signal an Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrau- cher sowie die Amateurfunker. Martin Zeil (FDP): Die Europäische Union hat im Januar 2005 eine überarbeitete Richtlinie über elektro- magnetische Verträglichkeit von Produkten in Kraft ge- setzt. Man hat aus den Schwächen der alten Richtlinie gelernt und möchte sie mit der neu gefassten beheben. Das ist zu begrüßen. Vor allem den bürokratischen Aufwand bei der Um- setzung der Richtlinie will die EU verringern. Das soll unter anderem erreicht werden, indem die Hersteller von elektronischen Geräten eine größere Eigenverantwor- tung übernehmen und selbst darüber entscheiden, ob ihre Erzeugnisse das Gütesiegel CE verdienen und damit ver- trieben werden dürfen oder nicht. Auf diese Weise kann die derzeit noch verbindliche Hinzuziehung einer unab- hängigen Prüf- und Kontrollstelle künftig entfallen. Da- durch sollen das Inverkehrbringen neuer Produkte deut- lich erleichtert und Kosten eingespart werden. Die Bundesregierung hat der Richtlinie mit dem vor- liegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen, leider wieder einmal viel zu spät: Ist die Richtlinie bis Jahres- beginn 2008 nicht in nationales Recht umgesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Dadurch wurde unnö- tiger Druck aufgebaut, denn es gab zum Gesetzentwurf einigen Diskussions- und Nachbesserungsbedarf, insbe- sondere für die §§ 13 ff., die die Marktaufsicht innerhalb des Bundesgebietes regeln, für die die Bundesnetzagen- tur zuständig ist. Der Bundesrat, der sich im November 2006 mit dem Gesetzentwurf befasste, hatte Alarm geschlagen und Änderungen angemahnt. Besonders monierte er, dass das Abhören des Inhalts von Aussendungen ermöglicht werden soll, wenn aufgrund einer Störung bestimmte Rechtsgüter gefährdet werden, und zwar ohne gesetzli- che Schutzvorkehrungen wie eine richterliche Anord- nung. Auch die vorgesehene Übermittlung von Daten, die eine Gefahr für hochrangige Schutzgüter vermuten las- sen, an Strafverfolgungs- oder Polizeibehörden sorgten im Bundesrat für verfassungsrechtliche Bedenken. Sach- lich geht es hierbei um die Nutzung von „Zufallsfunden“ für strafverfolgende bzw. präventive Zwecke. De facto übernimmt die Bundesnetzagentur damit eine Art „Hilfs- sherifffunktion“. Betrachtet man das im Zusammenhang mit dem rechtlich garantierten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, erscheint das als durchaus fragwürdig. Die Koalition hat aufgrund der Kritik des Bundesrates am 23. Oktober 2007 einen Änderungsantrag mit zahl- reichen Nachbesserungen vorgelegt. Damit hat sie, zu- mindest indirekt, Mängel am Gesetzentwurf eingestan- den. Bei einem Berichterstattergespräch, das am 5. November stattfand und an dem Vertreter der Koali- tion, der Opposition, des Bundesjustizministeriums und der Bundesnetzagentur teilnahmen, wurde deutlich, dass d K r l B B d I t a T t d n m z d d d l I d s w d E D d n d d m w u s g n s a G U s d l T j d n v s N z (C (D er Gesetzentwurf immer noch widersprüchlich ist. Die oalition hatte deshalb erklärt, dass sie ihren Ände- ungsantrag noch einmal überarbeiten würde. Die inzwischen vorgenommenen Korrekturen sind al- erdings gering und haben bestehende rechtspolitische edenken nicht völlig ausräumen können. So hat die undesnetzagentur nach wie vor ohne Richtervorbehalt ie Befugnis – § 14 Abs. 7 –, „sich Kenntnis von dem nhalt und den näheren Umständen der Telekommunika- ion zu verschaffen“. Ein solcher Richtervorbehalt würde llerdings die Arbeit der Bundesnetzagentur in weiten eilen unmöglich machen. Der Wunsch nach dem Rich- ervorbehalt relativiert sich auch vor dem Hintergrund er Unterschiede zwischen der Störungsbeseitigung ach dem EMVG und der strafprozessualen Telekom- unikationsüberwachung. Während letztere auf das ge- ielte Abhören von Kommunikation ausgerichtet ist, ist ie Kommunikation bei der Störungsbeseitigung nach em EMGV allenfalls ein Nebeneffekt. Auch der Widerspruch zwischen den Absätzen 7 und 8 es § 14 ist ungelöst und wird sich wohl auch nicht lösen assen: In ersterem heißt es, dass die Aufzeichnung des nhalts von Gesprächen unzulässig ist, in letzterem steht, ass die erlangten Erkenntnisse unverzüglich zu löschen ind. Wieso muss man löschen, was nicht aufgezeichnet erden darf? Die Antwort auf diesen Widerspruch ergibt sich aus er Praxis: Bei der Überwachung von Frequenzen zur rmittlung einer Störung kann es sich um allgemeine aten, bloße Geräusche oder um Kommunikation han- eln. Ist erkennbar, dass Kommunikation vorliegt, darf icht aufgezeichnet werden. Wenn bei der anschließen- en Filterung der Signale nachträglich festgestellt wird, ass es sich dabei doch um Kommunikation handelt, üssen die Aufnahmen sofort gelöscht werden. Es musste eine gesetzliche Regelung gefunden erden, die die Arbeit der Bundesnetzagentur nicht nmöglich macht. Es besteht ohne Frage ein gesamtge- ellschaftliches Interesse daran, dass die Störungsbeseiti- ung auch zukünftig effektiv erfolgen kann. Eine praxis- ahe Arbeitsgrundlage für die Bundesnetzagentur zu chaffen und gleichzeitig der „reinen Lehre“ in Bezug uf die Normenklarheit Rechnung zu tragen, ist dem esetzentwurf nicht gelungen. Seitens der FDP-Bundestagsfraktion bleibt daher ein nbehagen bezüglich möglichen Datenmissbrauchs be- tehen. Unser Votum zu dem Gesetzentwurf lautet aus iesem Grund: Enthaltung. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Wenn der vor- iegende Gesetzentwurf in Kraft tritt, benötigen die echniker der Netzagentur zukünftig eine umfangreiche uristische Zusatzausbildung. Durch § 14 EMVG werden iese Mitarbeiter zu Hilfspolizisten gemacht, die nicht ur Telefongespräche abhören dürfen, sondern auch rele- ante Daten an die Ermittlungsbehörden weiterleiten ollen. Durch dieses Gesetz werden in einer Nacht-und- ebel-Aktion Grundrechtseingriffe legalisiert, die nicht u dulden sind. 13238 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Sicherlich: Die Koalitionsfraktionen haben Schran- ken für die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ein- gebaut. Es fragt sich nur, woher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen sollen, was sie dürfen und was nicht. Im Wirtschaftsausschuss wurde uns vom Justiz- ministerium gesagt, diese Frage sei klar geregelt, denn in § 14 Abs. 8 steht, ich zitiere: Eine Maßnahme nach Absatz 7 ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit und solange tatsächliche An- haltspunkte für die Annahme vorliegen, dass das Gespräch den Kernbereich privater Lebensgestal- tung betrifft. Ich kann nur hoffen, dass die Techniker der Bundes- netzagentur in Zukunft mit dem Gesetzbuch und einem Grundgesetzkommentar unterm Arm zur Arbeit gehen. Denn die Regelungen im vorliegenden Entwurf sind al- les andere als klar. Zudem sind die Eingriffsmöglichkeiten zu weitrei- chend: Wir brauchten zumindest einen durchgehenden Richtervorbehalt – nicht erst bei der Weitergabe erhobe- ner Daten. Auch müsste der Eingriff in das Fernmelde- geheimnis zumindest auf den Fall einer Gefährdung be- sonders hoher Rechtsgüter – namentlich von Leib, Leben oder Freiheit einer Person – beschränkt bleiben. Jetzt sagen SPD und Union, man solle sich nicht so aufregen; es gehe in dem Gesetzentwurf gar nicht um Abhörmaßnahmen, sondern lediglich um den störungs- freien Betrieb von Elektrogeräten, vom Föhn bis zum Radio. Ich frage Sie: Wenn es wirklich nur um die Besei- tigung von Störungen geht, weshalb ist denn dann die Weitergabe von Daten an die Polizei im neuen Abs. 9 des Art. 14 vorgesehen, soweit Anhaltspunkte für eine der in § 100 a StPO aufgelisteten Straftaten vorliegen? In diesem Paragrafen geht es um schwerste Verbrechen. Von Funkstörungen durch eine defekte Mikrowelle oder Ähnlichem ist in § 100 a StPO meines Wissens an keiner Stelle die Rede. Uns drängt sich die Erkenntnis auf: Mit dem EMVG sollen Umwege für neue Abhörmaßnahmen geschaffen werden, die im Bedarfsfall dann zur Verfü- gung stehen. Dabei wird die Linke nicht mitmachen. Der EMVG-Entwurf ist eine Schlamperei. Im Aus- schuss wurde uns vom BMJ und vom Wirtschaftsminis- terium mitgeteilt, es habe von Anfang an festgestanden, dass hinsichtlich der Grundrechtseingriffe Änderungen im Gesetzentwurf gemacht werden müssten. Der ent- sprechende Änderungsantrag kam aber erst Monate spä- ter. Was ist denn das für eine Arbeitsweise, bei der die Bundesregierung Gesetzentwürfe in Umlauf bringt, von denen sie von Anfang an weiß, dass sie mangelhaft sind? Und auch ein anderer Fakt zeigt, wie schlampig hier gearbeitet wurde: Amateurfunker aus ganz Deutschland haben zu Recht dagegen protestiert, dass die Definition von elektromagnetischen Störungen als „unerwünschtes Signal“ im ursprünglichen Gesetzentwurf weggelassen und dass damit vom Text der EU-Richtlinie abgewichen wurde. Die Linke hat bereits vor einem Jahr eine Kleine Anfrage gestellt, in der dieses Problem beleuchtet wurde. Die Bundesregierung sah aber keinerlei Ände- rungsbedarf. Jetzt – fast zwölf Monate später – konnten s n g K t s G D l g u v i d t R a d t E b w s n t k w t d g k a e a s n w b h s D R s t A z h K w i n g (C (D ich SPD und Union in ihrem Änderungsantrag doch och dazu durchringen, den Text der Richtlinie original- etreu zu übernehmen. Warum nicht gleich so? Die Linke begrüßt es ausdrücklich, dass die Große oalition wenigstens in diesem Punkt noch auf die Ama- eurfunkerinnen und -funker gehört hat. Wegen der chwerwiegenden Grundrechtseingriffen lehnen wir das esetz aber ab. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Gesetzentwurf über die elektromagnetische Verträg- ichkeit von Betriebsmitteln, EMVG, dient zwar vorder- ründig nur der Umsetzung einer EU-Richtlinie, umso nverständlicher finde ich es daher, wie sorglos Sie die ielen rechtlichen Unklarheiten und Missverständnisse m Zusammenhang mit diesem Gesetz ignorieren. Grundsätzlich unterstützen wir ja die Bemühungen er EU-Kommission, für eine Beseitigung von bürokra- ischen Hemmnissen zu sorgen. Die Schaffung von echts- und Planungssicherheit ist gerade im Hinblick uf den teuren Ausbau der Breitbandkabelnetze für die eutsche mittelständische Wirtschaft von großer Bedeu- ung. Die Kritik der Amateurfunker, das EMVG würde die U-Richtlinie nicht richtig bzw. nur verkürzt wiederge- en und wäre eine Gefahr für alle Funkdienste, teilen ir nicht. In der Richtlinie steht, eine elektromagneti- che Störung sei „jede elektromagnetische Erschei- ung, die die Funktion eines Betriebsmittels beein- rächtigen könnte. Eine elektromagnetische Störung ann ein elektromagnetisches Rauschen, ein uner- ünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbrei- ungsmediums selbst sein.“ Die Bundesregierung lässt en zweiten Satz mit der Begründung weg, dass auch ewollte Aussendungen ein unerwünschtes Signal sein önnten. Wir schließen uns dieser Argumentation an, nsonsten könnte ja jeder Emittent sich darauf stützen, r habe das Signal gewollt und deshalb könne es nicht ls Störung angesehen werden. Bei Betriebsmitteln mit ehr geringer elektromagnetischer Emission greift oh- ehin die Privilegierung nach § 2 Nr. 3 des Gesetzent- urfes. Die geplanten Befugnisse der Bundesnetzagentur, ins- esondere das Abhören und die Weitergabe von Daten, alten wir für einen elementaren Eingriff in den ge- chützten Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger. ass die Große Koalition nach Protesten ihrer eigenen echtsleute die Befugnisse der Bundesnetzagentur abge- chmälert hat, macht die Sache nicht besser. Es stehen aber immer noch eine Reihe von Unklarhei- en und Missverständnisse im Gesetzesentwurf: Die ufzeichnung des Inhalts ist nach dem Gesetzeswortlaut war unzulässig. Im neuen abgeänderten Gesetzestext eißt es jedoch „dennoch erlangte Kenntnisse aus dem ernbereich privater Lebensgestaltung dürfen nicht ver- ertet werden und sind unverzüglich zu löschen.“ Dies st doch ein Widerspruch in sich! Wenn die Aufzeich- ungen unzulässig ist, kann logischerweise auch nichts elöscht werden, oder? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13239 (A) ) (B) ) Wie sollen denn die Mitarbeiter der Bundesnetzagen- tur, die zum größten Teil Techniker und keine Juristen sind, diese juristischen Feinheiten auseinanderhalten können, wenn noch nicht einmal die Vertreter aus dem Bundesjustizministerium hier Klarheit schaffen? Da passt es auch ins Bild, dass Sie es zunächst noch nicht einmal für nötig gehalten haben, den Rechtsaus- schuss in die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf mit einzubeziehen. Womöglich hätten wir dann jetzt den Ur- sprungstext im Gesetzentwurf und müssten nachträglich mal wieder die Gerichte bemühen. Auf unser Drängen hin wurden die Rechtsexperten dann doch mit einbezo- gen und konnten so zumindest das Schlimmste verhin- dern. Trotzdem brachte das kurzfristig einberufene Be- richterstattergespräch nicht die notwendige Klarheit. Das lag vor allem daran, dass Sie Ihre eigenen Leute im Rechtsausschuss ausgebremst haben. Wir haben dafür überhaupt kein Verständnis. Einem Gesetz, das so viele Fragen aufwirft und so viele Unwegsamkeiten aufweist, können wir nicht zu- stimmen. Deshalb fordere ich Sie auf: Klären Sie die of- fenen Fragen und schaffen Sie Klarheit, bevor Sie eine Richtlinie umsetzen, ohne die Konsequenzen einschät- zen zu können. Anlage 12 Zu Protokoll gegebenen Reden zur Beratung des Antrags: Bildungspolitische Katastrophe verhindern – Betreuungsgeld eine Absage erteilen (Tagesordnungspunkt 16) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Vor sieben Jahren wurde ich in den Gemeinderat meiner Heimatgemeinde gewählt. Eine meiner ersten Initiativen im Gemeinderat war damals der Antrag, die gemeindeeigenen Kindergär- ten versuchsweise für unter Dreijährige zu öffnen, mit dem Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie den Eltern zu erleichtern. Damals musste ich mich gegen ei- nen Sturm der Entrüstung zur Wehr setzen. Mit der gleichen Vehemenz, wie ich mich immer da- für ausgesprochen habe, Betreuungsplätze für unter Dreijährige auszubauen, bin ich heute für die Einführung eines Betreuungsgeldes für diejenigen in unserer Gesell- schaft, die sich bewusst für eine Betreuung, Erziehung und Bildung in den ersten drei Jahren zu Hause entschei- den – weil diese Eltern einen enormen, unschätzbaren Dienst nicht nur für das Kind, sondern auch für die Ge- sellschaft leisten. In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können wir sehr viel über die Notwendigkeit von außer- familiären Betreuungsmöglichkeiten lesen. Dabei kommt der Eindruck auf, dass hier einige Kollegen doch etwas neidvoll auf das blicken, was wir in zwei Jahren Großer Koalition geschafft haben und was – mit Verlaub – sieben Jahre Rot-Grün nicht geschafft hat. Ich möchte stichwort- artig nur drei Punkte nennen: e z b b K w k g e g b 6 H t K r s r d B d g d a w l K u c i b r M o d f p t i D t t l g E B 1 M g z m d d s (C (D Die Absetzbarkeit von Betreuungsleistung: Dies ist in wichtiges Etappenziel bei der finanziellen Unterstüt- ung von Familien: Wir haben die steuerliche Absetz- arkeit für den Haushalt als Arbeitgeber und die Kinder- etreuungskosten deutlich verbessert – erwerbsbedingte inderbetreuungskosten für alle Familien mit zwei er- erbstätigen Eltern und mit Kindern unter 14 Jahren önnen bis zu einem Betrag von 4 000 Euro steuerlich eltend gemacht werden. Das Elterngeld: Mit der Einführung des Elterngeldes rhalten erwerbstätige Eltern einen finanziellen Aus- leich. Die Personen, die das Kind maßgeblich betreuen, ekommen im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes 7 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis zu einer öchstgrenze von 1 800 Euro. Damit wird die Lebenssi- uation der Eltern im ersten Jahr nach der Geburt des indes verbessert. Die Bilanz elf Monate nach Einfüh- ung des Elterngeldes ist sehr positiv. Damit wurden un- ere Erwartungen zum Elterngeld voll erfüllt! Das Krippenausbauprogramm: In den nächsten Jah- en werden wir die Betreuungsplätze verdreifachen und er Bund wird insgesamt 4 Milliarden Euro investieren. und, Länder und Kommunen werden bis zu 12 Milliar- en Euro dafür aufwenden. Damit zeigen wir, dass wir das Thema Betreuung un- emein wichtig nehmen. Betreuung ist uns etwas wert, em Bund immerhin 4 Milliarden Euro. Das ist gut so – ber gerade weil uns Betreuung etwas wert ist, müssen ir auch die Betreuungsformen, die zu Hause gewähr- eistet werden, fördern. Denn sehr viele Eltern wollen ihr ind in den ersten drei Jahren zu Hause erziehen. Das ist ns wichtig! Weil sie damit eine wichtige gesellschaftli- he Aufgabe übernehmen: Verantwortung für sich und hre Kinder. Laut dem Institut für Demoskopie Allens- ach hält es eine überwiegende Mehrheit der Bevölke- ung – Männer wie Frauen – wünschenswert, dass eine utter kleiner Kinder ihre Berufstätigkeit deutlich kürzt der sogar aufgibt. Nur 20 Prozent halten es für richtig, ass beide Elternteile ihre volle Berufstätigkeit weiter- ühren, wohingegen 69 Prozent eine Teilzeit oder kom- lette Berufspause einlegen möchten. 84 Prozent der El- ern glauben, ein Kind unter drei Jahren wird am besten n der Familie betreut. Das ist der Wunsch der Eltern! eshalb müssen wir auch etwas für diese Eltern tun! Wir müssen vor allem finanziell etwas tun: Viele El- ern sind in den ersten Kinderjahren auf finanzielle Un- erstützung angewiesen. Eines möchte ich auch klarstel- en: Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, haben bereits roße Nachteile – sie verzichten beispielsweise auf ein inkommen und auf Rentenansprüche, um sich für den eitragszahler von morgen zu kümmern. Deshalb sind 50 Euro für jedes Kind, das zu Hause betreut wird, das indeste, was wir tun können, um diese Benachteili- ung auszugleichen! Diese Eltern müssen eine finan- ielle Anerkennung über das Betreuungsgeld bekom- en. Das steht nicht im Widerspruch zu der Erwerbsquote er Frau. Baden-Württemberg ist das beste Beispiel: Ba- en-Württemberg hat mit 68 Prozent die höchste Be- chäftigungsquote von Müttern, schneidet aber bei den 13240 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Betreuungsplätzen im bundesweiten Vergleich immer als Schlusslicht ab. Zum Vergleich: In Großbritannien besuchen 34 Pro- zent der Kinder unter drei Jahren eine Betreuungsein- richtung bei einer Erwerbsquote von 63 Prozent, in Schweden sind es 48 Prozent mit einer Erwerbsquote von 90 Prozent berufstätiger Mütter mit Kindern im Vor- schulalter. Das zeigt: Auch bei einer Betreuung in den ersten drei Monaten zu Hause kann die Frauenerwerbs- quote nachhaltig in Deutschland erhöht werden. Wir brauchen zur Steigerung der Frauenerwerbsquote intelligentere Ansätze. Wir müssen uns verstärkt um den Wiedereinstieg nach der Babypause kümmern. Wir müs- sen es dem erziehenden Elternteil ermöglichen, dass er den Anschluss an seinen Beruf findet. Hier sind auch verstärkt Teilzeitmodelle gefragt. Aber da sind alle ge- fordert: die Politik, die Gesellschaft, aber vor allem auch die Unternehmen. Wir brauchen mehr Initiativen wie Betriebskindergärten, um den Arbeits- und Betreuungs- ort so nah wie möglich zueinanderzubekommen. Aber auch hier geht die Bundesregierung einen erfolgreichen Weg. Ich rate jedoch, in der Debatte um die Betreuungs- frage nicht immer nur an die Sicht der Eltern zu denken – vielmehr sollten wir aus dem Blickwinkel unserer Kin- der denken. Das Wichtigste ist, den Kindern einen guten Start ins Leben zu geben. Da sind wir uns einig: Wir müssen mehr im Vorschulalter tun und in Bildung inves- tieren – hier sind wir vor allem in den Kindergartenjah- ren drei bis sechs gefordert. Da vertraue ich aber auch den Ländern, die hier schon jetzt einiges tun. Wie anmaßend muss man sein, wenn man, wie in dem uns vorliegenden Antrag geschehen, die Betreuung von Kleinkindern zu Hause beim Vater oder Mutter als „bil- dungspolitische Katastrophe“ bezeichnet. Das ist ein Schlag ins Gesicht jener Eltern, die ihr Kind zu Hause erziehen. Familien sind die Keimzellen, in denen Bil- dung, Werte, Maßstäbe von einer Generation zur nächs- ten weitergegeben werden. Wenn nicht in der Familie, ja wo denn dann? Seien wir doch mal ganz ehrlich: In den ersten drei Jahren – der so wichtigen ersten Lebensphase – braucht ein Kleinkind zuerst mal Liebe, Geborgenheit und Zuneigung. Das sind die wichtigen Faktoren! Auch hier steht die Frage, wo als in der Familie selbst diese Geborgenheit und Zuneigung am besten sichergestellt werden kann? Jetzt gibt es viele, die sagen: Das Geld kommt nicht bei den Kindern an! Das Betreuungsgeld wird nicht zum Kindeswohl eingesetzt. Gerade die „falschen“ Familien profitieren davon. Genau das Gegenteil ist der Fall: Wir sollten den Eltern etwas zutrauen! Wir, die CDU/CSU- Bundestagsfraktion, halten die Eigenverantwortung je- des einzelnen Menschen für sehr wichtig. Uns leitet die Frage, wie ein Staat beschaffen sein muss, der die Frei- heitsräume des Menschen sichert und ihn in der Wahr- nehmung seiner Eigenverantwortung stärkt. Diese Ei- genverantwortung sollten wir den Eltern zugestehen! Dass gerade die Grünen, wie in ihrem vorliegenden Antrag geschehen, Familien mit Migrationshintergrund n u ti d F w b S b n a t m R t e t e i h g M d t a e e n F d d u s p a g g l s f d G v e u w g l F s K (C (D icht zutrauen, mit Kindererziehung verantwortungsvoll mzugehen, ist schon erstaunlich. Wenn wir Integra- onsprobleme lösen wollen, dann müssen wir das auf an- erem Wege tun: Wir müssen dafür sorgen, dass in den amilien mit Migrationshintergrund deutsch gesprochen ird, damit diese sich auch in das gesellschaftliche Le- en in Deutschland integrieren können. Das ist doch eine elbstverständlichkeit! Ich möchte allerdings nicht leugnen, dass wir Pro- lemfamilien haben. Weil wir dieses Thema sehr ernst ehmen müssen, bin ich der Auffassung, dass wir es uch wagen sollten, staatliche Leistungen an verpflich- ende Früherkennungsuntersuchungen zu koppeln. Da- it können wir gewährleisten, dass kein Kind durchs aster fällt und wir schon früh Problemfälle zielorien- iert angehen können. Letztlich ist das Betreuungsgeld ine gesellschaftliche Anerkennung der Lasten, die Müt- er bei der Kinderbetreuung leisten. Vor kurzem hat mich ine Frau gefragt: „War es eigentlich nicht richtig, dass ch mein Kind in den ersten Jahren zu Hause erzogen abe. Habe ich damit nicht das Beste für mein Kind ge- eben?“ Die Union wird das nicht zulassen. Wir schätzen jede utter oder jeden Vater, die oder der sich dafür entschei- et, seine Kinder zu Hause zu erziehen! Im Übrigen: Auch in anderen Ländern wird diese Be- reuung honoriert: In Norwegen und Finnland – ab 2008 uch in Schweden – gibt es bis zum dritten Lebensjahr in Betreuungsgeld. Auch Frankreich gewährt über das rste Lebensjahr hinaus finanzielle Hilfe für Eltern, die icht erwerbstätig sind. Damit sind diese Länder in ihrer amilienpolitik sehr viel flexibler, was die Förderung er unterschiedlichen familiären Wünsche hinsichtlich er Kinderbetreuung angeht! Sie sehen, meine Damen und Herren der Opposition nd darüber hinaus, das Betreuungsgeld ist eine gute und innvolle familienpolitische Notwendigkeit! Die CDU/CSU-Fraktion will, dass Eltern Betreuungs- lätze dort wo notwendig in Anspruch nehmen können, ber nicht müssen. Wir wollen keine Umerziehungspro- ramme, sondern wirkliche Wahlfreiheit – das ist der roße Unterschied zu ihren Vorstellungen. Deshalb wol- en wir neben den bereits bestehenden familienpoliti- chen Maßnahmen das Betreuungsgeld. Zur echten Wahl- reiheit gehört, jede Art der Betreuung anzuerkennen – as gilt auch für die häusliche Erziehung. Aus diesem rund lehnen wir den Antrag der Grünen ab! Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Familien erdienen unsere volle Anerkennung, und sie verdienen ine moderne Familienpolitik. Wir Sozialdemokratinnen nd Sozialdemokraten fördern seit dem Regierungs- echsel 1998 bedarfsdeckende und gute Betreuungsan- ebote, mehr Zeit für Familien und wirkungsvolle Geld- eistungen. Wir haben das Tagesbetreuungsausbaugesetz, das örderprogramm für Ganztagsschulen, den Kinderzu- chlag, die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von inderbetreuungskosten und das Elterngeld auf den Weg Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13241 (A) ) (B) ) gebracht. In diesem Jahr haben wir erreicht, dass der Ausbau der Kinderbetreuung weiter vorangetrieben wird und 2013 ein Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren eingeführt wird. Es kommt jetzt darauf an, den eingeschlagenen Kurs in der Familien- politik zu halten, denn er ist richtig! In der Diskussion um das Betreuungsgeld rieb man sich zuletzt verwundert die Augen: Über Wochen er- klärte die Familienministerin, dass sie ein Betreuungs- geld aus bildungspolitischen Gründen für völlig falsch hält. Wir haben sie in dieser Position immer unterstützt. Und nun gibt sie der CSU nach – und nimmt eine For- mulierung, die weit über die Einigung zwischen Bund und Ländern und den Fraktionen hinaus geht, in ihren Gesetzentwurf auf. Wir werden dem so nicht zustimmen. Wir werden nicht zulassen, dass wie auf dem türkischen Basar nach dem Motto „Gibst du mir das; kriegst du das“ der vernünftige und richtige und zudem dringend notwendige Betreuungsausbau mit dem Unsinn des Be- treuungsgeldes verknüpft wird. Das Betreuungsgeld – um es hier noch einmal deut- lich zu formulieren – widerspricht allem, wofür wir mit unserer Familienpolitik stehen: der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Gleichstellung der Geschlechter, den möglichst gleich guten Startchancen für Kinder un- abhängig von ihrer Herkunft. Einige CSU-Herren ma- chen sich hier ihren persönlichen Lebensentwurf zum Wunschbild für unsere Gesellschaft. Aber meine Herren: Sie verkennen die gesellschaftliche Realität. Die Zeiten sind vorbei, wo der Mann seinen Mann in der Arbeits- welt stand und die Frau Kind und Küche hütete. Wir be- günstigen dieses „Alleinernährer-Modell“ bereits seit Jahrzehnten durch das Ehegattensplitting. Doch dieses Modell stirbt aus, gleichzeitig nehmen die verschiedens- ten Formen von Familien zu. Zudem sind immer mehr Eltern berufstätig. Frauen – fragen Sie doch einfach mal Ihre Töchter – wollen heute selbstverständlich Beruf und Familie ver- binden, und Männer – und das freut mich besonders – wollen sich mehr Zeit für die Familie nehmen. Die stei- genden Zahlen bei der Inanspruchnahme der Vätermo- nate beim Eltengeld zeigen das – eine Leistung, die wir gegen den Widerstand derselben Bastion der CSU durchgesetzt haben, die jetzt meint, sich mit dem Betreu- ungsgeld ein letztes Fleckchen altbackener Einverdien- der-Familienromantik bewahren zu müssen. Die Väter- monate sind – sehen Sie es ein, meine Herren – ein voller Erfolg! Eine großartige Entwicklung für unsere Kinder, und als Kinderpolitikerin steht für mich das Wohl der Kinder immer im Mittelpunkt – für unsere Kinder, die zunehmend mehr von ihren Vätern haben, indem sie mehr Zeit mit ihnen haben. Genau aus dieser kinderpolitischen Sicht ist das Be- treuungsgeld verheerend. Es sendet falsche Signale aus. In Thüringen, wo man eine Art Betreuungsgeld durch die Hintertür eingeführt hat, gehen die Zahlen für die In- anspruchnahme öffentlicher Kinderbetreuung zurück. Dort bekommen Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, eine Prämie. Das muss man sich mal vorstel- len. Das ziemlich unverhohlene Ziel dieser Familienpo- l m n d a s a M M g d r j n N a H l e d a t m d e w n v s K n S S l g d m d G f d s s r M s b s K g m g w (C (D itik ist natürlich, Müttern die Kindererziehung am hei- ischen Herd schmackhaft zu machen. Aber sie ist nicht nur ideologisch fragwürdig, sie ist icht am Wohl des Kindes orientiert, sie beraubt die Kin- er der Chance der frühen Förderung. Gerade für Eltern us sozial schwachen Familien ist dieses Geld eine Ver- uchung, sie melden ihre Kinder aus dem Kindergarten b und bekommen diese 150 bis 300 Euro. Das ist eine enge Geld. Dieses Thüringer Modell – und das CSU- odell des Betreuungsgelds nicht minder – birgt die roße Gefahr, dass frühe Föderung gerade den Kindern, ie sie am dringendsten brauchten, versagt bleibt. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass ge- ade das frühkindliche Alter vor dem sechsten Lebens- ahr für spätere Bildungschancen entscheidend ist. In ei- em Lebensumfeld, in dem es oft an Geschwistern oder achbarkindern mangelt, sind institutionelle Betreuungs- ngebote zunehmend wichtig. Auch Kinder, die zu ause optimal gefördert werden, profitieren von zusätz- ichen guten Bildungseinrichtungen von Anfang an. Sie rwerben dort soziale Kompetenzen im Umgang mit an- eren Kindern. Auch unter ökonomischen Aspekten müssen wir es llen jungen Frauen und Männern ermöglichen, erwerbs- ätig zu sein. Im Vergleich zu früheren Jahren investieren ehr Frauen Zeit, Engagement und Geld in ihre Ausbil- ung. Die Quote der Frauen, die Hochschulabschlüsse rwerben, liegt mittlerweile über der der Männer. Wenn ir wollen, dass sich gut qualifizierte Frauen und Män- er für Familie entscheiden, ist das Betreuungsgeld ein öllig falsches Signal! Alle wollen das Beste für unsere Kinder. Das unter- telle ich auch den Befürwortern des Betreuungsgeldes. inder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie haben icht nur ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und den chutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. ie haben auch ein Recht auf Förderung und Entwick- ung zu einer selbstbestimmten und verantwortungsfähi- en Persönlichkeit. Deshalb sollten wir; statt über Kin- er zu reden, mit ihnen reden und dafür sorgen, dass sie itreden können. Wir sollten ihre Rechte stärken und sie amit stärken. Eine Klarstellung der Kinderrechte im rundgesetz ist die logische Konsequenz einer kinder- reundlichen Politik. Eine Ergänzung des Art. 6 würde ie Rechtsposition der Kinder deutlich stärken und die taatliche Schutzpflicht gegenüber Kindern im Grundge- etz ausdrücklich festschreiben. Diese Grundgesetzände- ung ist mit einer Zweidrittelmehrheit zu erreichen. eine Fraktion hat sich bereits einstimmig dafür ausge- prochen, in anderen Fraktionen gibt es noch Beratungs- edarf. Ich bitte Sie im Interesse unserer Kinder: Unter- tützen Sie uns dabei, treten Sie für die Stärkung der inderrechte ein! Ina Lenke (FDP): Die FDP erteilt dem Betreuungs- eld der Großen Koalition eine Absage. SPD und die Fa- ilienministerin von der Leyen haben sich in der Ver- angenheit klar gegen das Betreuungsgeld gestellt. Nun ird es wider besseren Wissen, wohl noch in diesem 13242 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Jahr im Gesetz verankert werden, obwohl es erst 2013 eingeführt werden soll. Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart im Frühjahr klar gegen die Einführung eines Betreu- ungsgeldes gestimmt. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich bereits im Antrag zum Familienbericht im Juni eindeutig gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. Unsere Gründe: Erstens. Kinder unter drei Jahren profitieren von zu- sätzlicher Bildung in einer pädagogischen Einrichtung. Zweitens. Kinder mit anderer Muttersprache als Deutsch erhalten in Betreuungseinrichtungen Hilfe und Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. Drittens. Frauen – besonders Alleinerziehende – nutzt kein monatlicher Zuschuss von etwa 150 Euro. Davon können sie die Existenz für sich und das Kind nicht si- chern. Viertens. Frauen, die nach Auslaufen des einjährigen Elterngeldes wieder arbeiten wollen, helfen nur gute au- ßerhäusige Betreuungsangebote und nicht der Lockruf des Betreuungsgeldes. Fünftens. Familien, deren Einkommen für alle Fami- lienmitglieder nicht ausreicht, werden aus finanziellen Gründen eher das Geld nehmen, um das Familienein- kommen aufzustocken. Hierbei ist Norwegen ist das beste Beispiel: 1998 wurde ein Betreuungsgeld eingeführt, weil zu wenig Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige da waren. Wie hat sich das Betreuungsgeld in Norwegen ausge- wirkt? Kinder, die zusätzlichen Spracherwerb und Kon- takt zu norwegisch sprechenden Kindern brauchten, blieben zu Hause. Familien, die zusätzliche Einnahmen benötigen, um das Familieneinkommen aufzustocken, entschieden sich für das Geld. Die einseitige Geschlech- terrolle wurde verfestigt: Es waren eben wieder die Frauen, die zu Hause blieben. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass sich auch in Deutschland diese negativen Auswirkungen ein- stellen werden. Im Bundestag sind die politischen Fron- ten geklärt. Bis auf die SPD und die Familienministerin. Beide haben sich vehement gegen ein Betreuungsgeld ausgesprochen, werden aber dem Gesetz, in dem das Be- treuungsgeld enthalten ist, zustimmen. Und alles wegen Bayern! Heute hat der Ministerpräsident Dr. Beckstein seine Regierungserklärung vor dem bayerischen Landtag gehalten, unter anderem mit den Aussagen: „Ohne Spra- che keine Integration!“ „Sprache ist der erste Schritt in die Mitte unseres Lebens.“ „Wir werden auf Dauer nicht akzeptieren, dass Kinder in eine Regelklasse kommen, die nicht ausreichend Deutsch können.“ Trotzdem will er auf Biegen und Brechen auf Bundesebene das Betreu- ungsgeld durchsetzen. Die FDP will Kinder aus bildungsfernen Familien früh fördern und den Müttern und besonders den Allein- erziehenden die Erwerbstätigkeit ermöglichen – nach Auslaufen des Elterngeldes. Für uns Liberale steht die Wahlfreiheit immer oben an. Dem Motto des Deutschen F e A d s r g d D d r m g b g s i a Z s m f b l w i b r n e d d s M S w u K d A k e g d g g z e g d w h w s s s (C (D rauenrates stimme ich zu: Bessere Kinderbetreuungs- inrichtungen statt Betreuungsgeld. Diana Golze (DIE LINKE): Der hier zu debattierende ntrag ist wichtig, um wiederholt auf den Zickzackkurs er Familienpolitik dieser Bundesregierung hinzuwei- en. Der doppelte Salto rückwärts der Familienministe- in, das Betreuungsgeld nun doch irgendwie als Beruhi- ungspille für die CSU in den Gesetzesgrundlagen für en Ausbau der Krippenbetreuungsangebote für unter reijährige zu schreiben, ist in der Tat ein Schritt, der in ie völlig entgegengesetzte Richtung führt, als die bishe- ige Debatte vermuten ließ. Oder doch nicht? Schaut an sich die „Errungenschaften“ in der Familienpolitik enauer an, so scheint es doch einen roten Faden zu ge- en, der sich durch alle Initiativen zieht. Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs in die vergan- enen zwei Jahre. Die Familienministerin hat mit vielen chönen und großen Worten zu Beginn ihrer Amtszeit mmer wieder davon gesprochen, Politik für die Kinder uf der Schattenseite der Gesellschaft zu machen – die ahlen der Kinder die von Armut betroffen sind, ließen ich auch nicht mehr kleinreden und standen zudem im- er stärker im Fokus der Öffentlichkeit. Was politisch olgte, war ein Elterngeldgesetz, dass von Rot-Grün vor- ereitet wurde und aus gleichstellungspolitischer Sicht ängst überfällig war. Für die Frauen, die aus der Er- erbstätigkeit kommend die ersten Lebensmonate mit hrem Kind verbringen wollen, ist dies eine enorme Ver- esserung, für die Väter, die in dieser wichtigen Zeit ih- er Rolle als Elternteil gerecht werden wollen und dies un mit geringeren finanziellen Risiken tun können, ein normer Erfolg. Doch bereits hier wurde deutlich, wer urch dieses Gesetz schlechter gestellt werden würde: iejenigen, deren Kinder auf der Schattenseite der Ge- ellschaft geboren werden. Die Schlechterstellung von üttern, die Arbeitslosengeld II beziehen, war ein erstes ignal für die Richtung, in die die Politik schreiten ürde. Dann folgte eine schier endlos scheinende Debatte m den längst gesetzlich vorgegebenen Ausbau der indertagesbetreuungsangebote. Wohl wissend, dass as bisherige Tempo, mit dem der gesetzlich geregelte usbau voranschreitet, dem einer Schnecke gleich- ommt, machte Frau von der Leyen bereits im Entwurf ines Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermö- ens, das den Ausbau ankurbeln sollte, unterschwellig eutlich, wem dieser Ausbau gilt: 35 Prozent Versor- ungsquote mit dem Zusatz, dass die Plätze, die hier eschaffen werden sollen, Kindern von Erwerbstätigen ur Verfügung stehen werden sowie Kindern, bei denen in erhöhter pädagogischer Bedarf besteht. Das, sehr eehrte Frau Ministerin, ist eine Politik, die den Kin- ern auf der Schattenseite des Lebens nicht helfen ird, weil die Defizite, die sie aus ihrer sozialen Lage eraus mit auf den Weg bekommen, nicht ausgeglichen erden. Stattdessen lassen Sie sich den familienpoliti- chen Staubwedel wieder aus der Hand nehmen und chaffen somit den Nährboden für eine weitere Ver- chärfung der sozialen und bildungspolitischen Un- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13243 (A) ) (B) ) gleichheit oder, wie es im Antrag der Fraktion Die Grü- nen heißt eine bildungspolitische Katastrophe. Ihr Rezept für den Burgfrieden mit der CSU hat be- reits eine Geschichte. Setzen Sie sich mit den Ergebnis- sen aus Thüringen auseinander! Dort wurde 2006 ein solches Betreuungsgeld eingeführt. Auch wenn Herr Althaus weiterhin flammende Reden für dieses Betreu- ungsgeld hält, sprechen die Zahlen eine andere Sprache: Laut Angaben des Statistischen Landesamts gingen sie- ben Prozent weniger Zweijährige in eine Krippe. Selbst der thüringische SPD-Landesvorsitzende Christoph Matschie sieht die Gefahr, dass ein Betreuungsgeld in die entgegengesetzte Richtung führen wird. Nicht der Anreiz, Kindern ein Bildungsangebot zusätzlich zur el- terlichen Betreuung zu bieten, würde geschaffen, son- dern der Anreiz, Kinder gar nicht erst in der Kinder- krippe anzumelden. Das ist die bildungspolitische Katastrophe, die die Grünen in ihrem Antrag zu Recht beschreiben. Frau Ministerin, Sie müssen sich entscheiden: Entwe- der ist das Betreuungsgeld zutiefst ungerecht und bil- dungs- wie integrationspolitisch hochproblematisch, wie Sie bei anderer Gelegenheit erklärt haben. Dann muss es raus aus dem Gesetz. Oder Sie erklären uns heute, dass Herr Singhammer Sie überzeugt hat. Dann gehört es in das Gesetz. Wenn Sie das Betreuungsgeld aber für falsch halten und es dennoch aus dem Begründungsteil des ei- nen in die Paragrafen eines anderen Gesetzes schreiben lassen, ist das doppelzüngig und zynisch. Im Fall des Betreuungsgeldes ist jetzt jedenfalls die SPD gefordert. Sie muss den Gesetzentwurf mit dem Betreuungsgeld- Paragrafen stoppen! Die „heile Welt der Familie“ als dem Ort, an dem Kin- der behütet in einem großen, sozial weitläufigen Gefüge aufwachsen, entspricht oft nicht mehr dem Bild, das die Realität zeichnet. Zunehmend weit voneinander entfernt lebende Familienkreise, eine steigende Anzahl alleinerzie- hender Eltern und zunehmende Beschäftigungsbiografien, die durch Brüche oder Mehrfachbeschäftigung und Unter- bezahlung gekennzeichnet sind, sind Gründe, warum die Familie eben nicht mehr immer verlässlich für Kinder ist. Hinzu kommen ständige Veränderungen und wachsende Anforderungen an Kinder und ihre Fähigkeiten, mit der Vielfalt der visuellen, medialen und sozialen Impulse zu- rechtzukommen. Hier brauchen Kinder pädagogische Un- terstützung von qualifiziert ausgebildetem Fachpersonal und Zugang zu den Ressourcen, die ihnen helfen, diese Mammutaufgabe zu bewältigen. Im gemeinsamen Lernen mit Gleichaltrigen, in einer Umgebung, die diese Fähig- keiten fördert. In den Medien kann man fast täglich das Ausmaß der wachsenden Kinderarmut verfolgen. Ein wichtiger Be- standteil der Bekämpfung der Folgen dieser Armut ist der Rechtsanspruch auf ein gebührenfreies Betreuungs- angebot für alle Kinder. Auch aus diesem Grund ist der Anreiz, der durch das Betreuungsgeld geschaffen wird, ein falscher. Gesamtpolitisch gesehen wäre statt der Schaffung eines Betreuungsgeldes die Einrichtung einer Kindergrundsicherung, die sich an den Bedürfnissen der Kinder misst, ein Schritt, der in die richtige Richtung g B l e G w n u F k D ü z r E j h r D m Z d F z z t m g f m a Z w d d d s p s g a t s d t g s v f z V s W d (C (D eht. In dieser Grundsicherung könnten gebührenfreie etreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote als Sach- eistungen enthalten sein. Dazu freilich müsste man auch in wenig mehr zu Transparenz in der Erarbeitung von esetzesvorhaben neigen, denn dies müsste sinnvoller- eise mit den Verbänden und Vereinen, den Institutio- en und Gewerkschaften erarbeitet werden. Dass dies nicht der Politikstil des Familienministeri- ms ist, wurde auch dieses Mal bewiesen. Vielleicht, rau von der Leyen, laden Sie die Oppositionsparteien ünftig zur Ausschussberatung ins Bundespresseamt! ann sind wir wenigstens zeitgleich mit der Presse ber Ihre Vorhaben informiert und müssen nicht bis um Erscheinen der Tageszeitung am Folgetag oder auf elevante Tickermeldungen warten. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): s ist merklich ruhig um die Familienpolitik. Sonst wird a vonseiten der Familienministerin kaum eine Gelegen- eit ausgelassen, um den eigenen – vermeintlich – histo- ischen Aufbruch in der Familienpolitik zu beschwören. och jetzt, wo das Gesetz zum Betreuungsausbau un- ittelbar bevorsteht – angereichert mit der sogenannten ukunftsoption „Betreuungsgeld“ –, ist es Herr Struck, er sich als Retter in der Not anbietet. Sein Angebot an rau von der Leyen – Zitat –, „ihr zu helfen, wieder auf- ustehen und die getroffene Vereinbarung einzuhalten“, eigt, wie tief die Gräben mittlerweile zwischen den Be- eiligten sind. Selbst in der Koalition glaubt doch nie- and mehr an den Formelkompromiss zum Betreuungs- eld. Der Versuch, es jeder Seite Recht zu machen, unktioniert einfach nicht, auch dann nicht, wenn einfach ehr Geld verteilt wird. Denn das Problem liegt ganz woanders: Der Rechts- nspruch auf Betreuung soll für alle kleinen Kinder den ugang zum Förderangebot eröffnen. Das ist richtig und ichtig. Das Betreuungsgeld bietet aber ausgerechnet enjenigen Familien einen finanziellen Anreiz, kein För- erangebot zu beanspruchen, die tendenziell am meisten avon profitieren würden. Die Bundesfamilienministerin elbst hat diese Auswirkungen des Betreuungsgeldes ointiert mit „bildungspolitischer Katastrophe“ um- chrieben. Dem wäre doch eigentlich nichts hinzuzufü- en. Damit aber nicht genug: Das Betreuungsgeld binde uch noch wichtige Gelder, die enorm kostbar für wei- ere Qualitätsverbesserungen bei Betreuung und Bildung eien. Und die familienpolitischen Widersprüche, die as Betreuungsgeld bewirken würde, setzen sich fort. El- erngeld und Betreuungsausbau sollen, so betont die Re- ierung, die Erwerbstätigkeit von Müttern fördern. Dies ei der Schlüssel zur eigenständigen Existenzsicherung on Frauen. Dies sei der zentrale Ansatz zur Bekämp- ung von Familienarmut. Wenn sie davon aber so über- eugt ist, wieso kann sie sich dann nicht klar von einem orschlag distanzieren, der dem diametral entgegen- teht? Wenn Ihnen die Argumente fehlen, sehen Sie sich die ord Vision Studie oder auch den heute erschienen Kin- erreport noch einmal an. Da steht es schwarz auf weiß: 13244 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Die Zukunftschancen von Kindern hängen hierzulande massiv vom sozialen Hintergrund der Familie ab. Was Kinder wirklich brauchen, ist eine qualitativ hochwer- tige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, um den Teu- felskreislauf der Armut zu durchbrechen. Machen Sie dem unschönen Schauspiel von CSU und auch einigen in der Union ein Ende. Es ist schwer, mitanzusehen, wie Sie wider besseres Wissen öffentlich den Eindruck erwecken, es werde sich zu einseitig und zulasten der finanziellen Familienförderung um die Kin- derbetreuung gekümmert. Elegant übergangen wird die milliardenschwere Familienförderung und ganz beson- ders die üppige steuer- und sozialrechtliche Eheförde- rung. Stattdessen wird das Betreuungsgeld als notwendi- ger und gerechter Ausgleich gepriesen – und deshalb auch gleich die Zustimmung zum Betreuungsausbauge- setz von der Einführung des Betreuungsgeldes abhängig gemacht. Gerade die konservativen Bundesländer im Sü- den unseres Landes würden den wichtigen Betreuungs- ausbau sofort opfern, wenn sie sich nicht mit ihren un- sinnigen Familientransferleistung durchsetzen. Ich appelliere deshalb erneut an Sie, diesem bildungs- politisch katastrophalen und den Kindern Chancen ver- bauenden Betreuungsgeld eine klare Absage zu erteilen. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und des Berichts: Die wirtschaftlichen und arbeitsplatzschaffen- den Erfolge der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ nutzen – Regionales Wachstum und Beschäftigungseffekte intensivieren – Antrag: Fördermittel Aufbau Ost in voller Höhe beibehalten – Geplante Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe von 100 Millionen Euro zurücknehmen (Tagesordnungspunkt 21 a und b) Andreas Lämmel (CDU/CSU): Wir beraten heute den Koalitionsantrag zur Fortführung der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur“, kurz GA genannt, und den Antrag der Fraktion Die Linke zur Aufstockung der GA gegenüber dem Finanzplan der Bundesregierung um 100 Millionen Euro und damit zur Rückkehr auf das Niveau von 2006. Die GA ist das wichtigste Förderinstrument für struk- turschwache Regionen in Deutschland. Regionale Stand- ortnachteile sollen ausgeglichen und ein Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung soll ermöglicht werden. Der Abbau regionaler Entwicklungsunter- schiede stärkt zugleich das gesamtwirtschaftliche Wachstum und erleichtert den Strukturwandel. Die GA trägt damit auch maßgeblich zum Aufbau Ost bei. Gleichwohl zeigt die wirtschaftliche Entwicklung Ost- deutschlands kein homogenes Bild, sondern ein sehr he- t h b d B D g n K S d d O D 7 s n d F d e s b f L W v m f B 2 H k Z p w W D M s b c i u B z s d g g w w H s d z g n (C (D erogenes. Ähnliche Muster des Strukturwandels sind eute auch in alten Bundesländern zu beobachten. So ha- en wir mit der Arbeitsmarktregion Uelzen für die För- erperiode von 2007 bis 2013 erstmals auch in den alten undesländern ein A-Fördergebiet im Rahmen der GA. ies ist möglich durch die erstmals gesamtdeutsche Ab- renzung der Förderregionen, die aufgrund neuer regio- albeihilferechtlicher Vorgaben durch die Europäische ommission erfolgte. Der überwiegende Teil der GA-Mittel, rund sechs iebtel, fließt auch heute noch in die neuen Bundeslän- er, die durchgängig Höchstfördergebiet sind. Warum ist as wohl so? Noch immer ist die Arbeitslosenquote in stdeutschland doppelt so hoch wie in Westdeutschland. as Bruttoinlandsprodukt je Einwohner liegt bei rund 0 Prozent des Westniveaus. Die Steuerkraft der ostdeut- chen Kommunen liegt im Durchschnitt immer noch bei ur etwa 46 Prozent der westdeutschen. Es mangelt in en neuen Ländern noch immer an Unternehmen mit ührungsfunktion beziehungsweise mit Firmensitz in en neuen Bundesländern, an zukunftsfähigen und an xportintensiven Wirtschaftszweigen. Deswegen be- teht die Rechtfertigung für Maßnahmen zu einer Ver- esserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern ort. Aber – das sage ich besonders an die Adresse der inksfraktion –: Wir dürfen nicht nur auf den Vergleich est-Ost abstellen. Wir dürfen auch nicht vergessen, on welchem Punkt wir 1990 nach 40 Jahren Sozialis- us gestartet sind. Gemessen daran haben wir große Er- olge zu verzeichnen. Sie kennen den „Jahresbericht der undesregierung zum Stand der deutschen Einheit 007“, den wir letzte Woche hier in diesem Hohen ause debattiert haben. Die Zahlen sind also alle be- annt, ich will sie hier nicht wiederholen. Nur auf eine ahl möchte ich hinweisen: Während 1990 die Arbeits- roduktivität, das heißt das Bruttoinlandsprodukt pro Er- erbstätigem, in Ostdeutschland bei nur 35 Prozent des estniveaus lag, waren es im letzten Jahr 78 Prozent. ieser beeindruckende Aufholprozess wäre ohne die ittel der GA nicht in diesem Ausmaß möglich gewe- en, denn die Investitionsförderung steigert durch eine essere Kapitalausstattung die Arbeitsproduktivität, wel- he wiederum eine wichtige Grundlage für Wohlstand st. Eine Wirkungsanalyse des Instituts für Arbeitsmarkt- nd Berufsforschung zeigt darüber hinaus die enorme edeutung der Investitionsförderung auch auf die An- ahl an Arbeitsplätzen, insbesondere in den ersten chwierigen Jahren nach der Wiedervereinigung. Ohne ie GA wäre demnach die Entwicklung der Beschäfti- ung in den Fördergebieten um bis zu 40 Prozent gerin- er ausgefallen. Für meine Fraktion kann ich sagen: CDU und CSU aren und sind die Parteien der deutschen Einheit, und ir werden es bleiben. Wir haben uns deshalb in den aushaltsverhandlungen erfolgreich und gegen Wider- tände dafür eingesetzt, dass die GA – genauer gesagt: er Bundesanteil an der GA – im Jahr 2008 im Vergleich ur ursprünglichen Finanzplanung um 50 Millionen auf- estockt wird. Das heißt, wir können die GA auch im ächsten Jahr auf dem diesjährigen Niveau von 644 Mil- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13245 (A) ) (B) ) lionen Euro weiterführen. Die Linksfraktion will nun mit ihrem Antrag statt einer Aufstockung um 50 Millionen Euro, wie wir sie jetzt beschlossen haben, eine Aufsto- ckung um 100 Millionen Euro und damit eine Rückkehr auf das Niveau von 2006. So sehr dieses Anliegen grundsätzlich verständlich ist, wäre es andererseits auch schön, einen seriösen Gegenfinanzierungsvorschlag zu bekommen. Die Große Koalition kann den Weg der Haushaltskonsolidierung nicht verlassen. Doch für die Zukunft brauchen wir Planungssicher- heit. Wir haben deshalb auch in dem Entschließungsan- trag der Koalitionsfraktionen zum „Jahresbericht zum Stand der deutschen Einheit“, der am 9. November 2007 zum ersten Mal gelesen wurde, eine entsprechende For- mulierung zur GA aufgenommen. Ich lade die Kollegin- nen und Kollegen von der Linksfaktion daher ein, diesen Antrag zu unterstützen. Mit dem Koalitionsantrag zur GA machen wir zudem deutlich: Wir stehen zum grundgesetzlich verankerten Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer sich mit der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur auskennt, der weiß um die nicht ganz neue Diskussion über die rich- tige Ausgestaltung der Regionalpolitik: Da haben wir auf der einen Seite die Verfechter des Ausgleichsprinzips und auf der anderen Seite die Verfechter der Wachstums- poltheorie. Interessant sind in diesem Zusammenhang übrigens auch die sich widersprechenden Empfehlungen unserer höchsten wirtschaftlichen Sachverständigen: Während der Sachverständigenrat im Jahr 1999 noch empfahl, die Politik solle sich bei der Förderung auf die Wachstumszentren konzentrieren, rät er im Jahr 2004 wieder davon ab. Insofern kann ich nur sagen: Vielen Dank für jede neue Empfehlung. Aus meiner langjährigen landespolitischen Erfahrung heraus kann ich Ihnen sagen: Den oft behaupteten Wi- derspruch zwischen der Förderung strukturschwacher Regionen und dem Ansatz „Stärken stärken“ gibt es in dieser Schärfe nicht. Sehr erfolgreiche Technologie- und Netzwerkprogramme wie NEMO, InnoNet, INNO- WATT und Innovative regionale Wachstumskerne wer- den meist als „Cluster“-Programme interpretiert, die dem Ausgleichsprinzip der GA zuwiderlaufen. Die Wahrheit aber ist: Diese Programme sind ausgerichtet auf Technologie, auf Forschung und Entwicklung. Es ist keinesfalls Fördervoraussetzung, dass die Antragssteller in einem Agglomerationsraum, in einer Metropolregion oder wie immer man es nennen will, tätig sein müssen. In der Diskussion um die Stärkung von Metropolregio- nen, die durch die territoriale Agenda der europäischen Raumordnungsminister vom 24./25. Mai 2007 ausgelöst wurde, sage ich auch ganz deutlich: So etwas darf es nicht geben. Eine Förderung von Regionen darf nicht vom Raumordnungstyp abhängig gemacht werden. In unserem Antrag findet sich auch eine Formulie- rung zur stärkeren Evaluierung der Infrastrukturförde- rung durch die GA. Ich möchte an dieser Stelle anmer- ken, dass wir bei der Evaluierung dieses Förderinstruments schon sehr weit sind, auch und beson- ders im Vergleich zum EFRE, dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, durch den viele GA-Pro- j W k d d k S d s c 2 r s h d n s V w d i c t s w d r M A A a s h – s b k s l G s d s a s d t I u w t w a (C (D ekte kofinanziert werden. Im Bereich der regionalen irtschaftsförderung werden drei Arten von Erfolgs- ontrollen praktiziert: die Vollzugskontrolle auf Ebene er einzelnen Projekte, die Zielerreichungskontrolle und ie Wirkungskontrolle. Das Schwergewicht der Erfolgs- ontrolle liegt bei den Ländern. Die Ergebnisse der GA- tatistik werden im 36. Rahmenplan der GA umfassend argestellt. Sämtliche mir bekannte Studien zeigen einen ignifikant positiven Effekt der GA auf die wirtschaftli- he Entwicklung in der geförderten Region. Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, ab 007 eine zusätzliche Statistik über die mit der Förde- ung erzielten Arbeitsplatzeffekte fünf Jahre nach Ab- chluss des Investitionsvorhabens zu erstellen. Das eißt, dieses Jahr bekommen erstmals die Unternehmen, ie ihre Investitionsvorhaben 2002 abgeschlossen haben, och einmal einen entsprechenden Fragebogen zuge- chickt. Wenn jetzt im Zuge unseres Antrags auch die orausschau für durch die GA geförderte Projekte der irtschaftsnahen Infrastruktur erweitert wird, so leistet as einen weiteren Beitrag zur Transparenz des Förder- nstruments. Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam ma- hen, dass wir es bei der Evaluierung auch nicht über- reiben sollten; denn jeder zusätzliche Fragebogen chafft gleichzeitig auch mehr Bürokratie, und davon ollen wir eigentlich weniger. Lassen Sie uns daher auf iesem Feld zu einer ausgewogenen Balance kommen. Ich möchte bei Ihnen allen um Zustimmung zu unse- em Antrag werben. Ich habe positiv registriert, dass die itglieder der FDP-Fraktion in allen mitberatenden usschüssen – außer im Haushaltsausschuss – für den ntrag votiert haben, während sie sich noch im Unter- usschuss „Regionale Wirtschaftspolitik“ und im Aus- chuss für Wirtschaft und Technologie in Stimment- altung geübt haben. Auch die Fraktion Die Linke hat außer im Haushaltsausschuss – in den übrigen Aus- chüssen für den Antrag votiert. Hoffen wir also, dass ei ihr heute nicht ihre Haushälter anwesend sind, dann ann sie auch zustimmen. Andrea Wicklein (SPD): 192 Milliarden Euro ange- toßene Investitionen, 960 000 geschaffene und 1,5 Mil- ionen gesicherte Arbeitsplätze, so sieht die Bilanz der emeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur eit 1991 aus. Diese Zahlen sind beachtlich. Sie belegen ie Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe für unsere Wirt- chaftspolitik. Durch die Gemeinschaftsaufgabe werden usschließlich Regionen gefördert, die strukturschwach ind oder sich im Strukturwandel befinden. Erstmals 2007 mussten sich alle Regionen mit Beginn er neuen Förderperiode einer gesamtdeutschen Bewer- ung unterziehen. Wer gefördert wird und mit welcher ntensität, ist abhängig von der Anzahl der Arbeitslosen nd vom Nachholbedarf bei der Infrastruktur. Die Aus- ahl nach diesen festgelegten und von der EU bestätig- en Kriterien hat gezeigt: Ostdeutschland bedarf auch eiterhin flächendeckend einer Höchstförderung. Aber uch Regionen in Westdeutschland brauchen unsere Un- 13246 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) terstützung, wie zum Beispiel der Landkreis Lüneburg oder die bayerischen Grenzregionen. Mit der Gemeinschaftsaufgabe wird nicht konsumiert, sondern investiert. Sie fördert das Wachstum von Unter- nehmen und den Aufbau von Beschäftigung in denjeni- gen Teilen Deutschlands, die es besonders schwer haben. Die Gemeinschaftsaufgabe hilft strukturschwachen Re- gionen, sich selbst zu helfen. Sie bekämpft Abwande- rung durch Schaffung neuer Arbeit. Daher ist für uns So- zialdemokraten die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur ein Ausdruck innerdeutscher Solida- rität. Der finanzielle Beitrag für die Gemeinschaftsaufgabe ist angebracht, denn die Erfolge sind unübersehbar: Höchstfördergebiete weisen eine höhere Wachstumsrate in der gewerblichen Wirtschaft auf, als der Rest des Lan- des. Jeder Fördereuro löst mehr als das Fünffache an pri- vaten Investitionen aus. Geförderte Unternehmen schaf- fen deutlich mehr Arbeitsplätze, selbst wenn der allgemeine Trend negativ ist. Und die Einkommen der Arbeitnehmer geförderter Unternehmen steigen schnel- ler als der Durchschnitt. Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschafts- struktur hat damit die größte volkswirtschaftliche Ren- dite aller Wirtschaftsförderinstrumente. Sie hilft nicht nur den Unternehmen, sondern vor allem den Menschen in den strukturschwachen Regionen. Erfolge zeigen, dass wir die GA auch weiterhin auf mindestens heutigem Niveau finanziell ausstatten müs- sen. Über 4 000 Anträge liegen derzeit zur Bearbeitung vor. Sie beinhalten ein Investitionsvolumen in Milliar- denhöhe. Die Verantwortung für die Ausführung der Regiona- len Wirtschaftspolitik liegt bei den Bundesländern. Sie bestimmen die Förderschwerpunkte. Das ist auch richtig so. Wichtig ist aber auch, dass die Regionen selbst wis- sen, was sie fördern wollen und wo ihre Potenziale lie- gen. Schlicht: Wie sie sich ihre wirtschaftliche Zukunft vorstellen. wir müssen die Regionen dabei unterstützen. Die GA muss die Regionen dabei unterstützen. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir deshalb die Regionen ermuntern, eigene regionale Entwicklungs- konzepte aufzustellen. Auch in der vor zwei Tagen statt- gefundenen Anhörung wurde eines besonders deutlich: Das Gelingen regionaler Wirtschaftspolitik hängt davon ab, ob die Akteure vor Ort gut zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen. Es müssen Netzwerke gebildet, Absprachen getroffen und eine gemeinsame Strategie verfolgt werden. Es kommt darauf an, alle Fördermög- lichkeiten optimal zu verknüpfen: die GA Regionale Wirtschaftsstruktur mit der GA Agrarstruktur und Küs- tenschutz und mit den EU-Programmen. Nur so können Zukunftsfelder – wie die Biomasse oder die Solartechnik – für die Regionen erschlossen werden. Mit Zusammenar- beit gelingt Entwicklung auch in strukturschwachen Regionen und nicht nur in den sogenannten Wachstums- polen. Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschafts- struktur ist das entscheidende nationale Instrument, um w b l D u h t a v d g i i f g l h d a t d w U g g v t t ö d u n D f n l L f m e r o E e r K n s I G s s (C (D irtschaftliche Unterschiede zwischen Regionen abzu- auen. Wir wollen weiterhin allen Menschen in Deutsch- and – egal, wo sie wohnen – eine Perspektive zu geben. ie GA bekämpft Arbeitslosigkeit, fördert Innovationen nd muss auch in Zukunft als nationales Instrument er- alten bleiben. Der Antrag der Regierungskoalition leis- et dazu seinen Beitrag. Doris Barnett (SPD): Es gibt zwar einige, aber nicht llzu viele Themen, bei denen sich alle im Bundestag ertretenen Parteien einig sind. Unser jetziges ist eines avon. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- ionalen Wirtschaftsstruktur“ hat eine Erfolgsgeschichte n unserem Land hingelegt. Ich gebe zu, dass diese nicht mmer so spektakulär sind wie der Start eines A380, aber ür die Regionen, in denen eben ein „Start“ vonstatten ing, hat dieser nachhaltige Wirkung. Die GA, wie sie abgekürzt heißt, dient zwar seit vie- en Jahren dazu, dem Osten unserer Republik beim Auf- olprozess der Lebensbedingungen zu helfen. Dabei ürfen wir aber nicht außer Acht lassen, welche Erfolge uch in den alten Bundesländern erreicht wurden. Wir im Unterausschuss „Regionale Wirtschaftspoli- ik“ haben sowohl eine Region in den neuen als auch in en alten Bundesländern besucht und uns von den Aus- irkungen der Förderung der GA, die ja in gleichem mfang vom Bund und dem jeweiligen Land zur Verfü- ung gestellt wird, selbst ein Bild zu machen. Was wir esehen haben, aber auch die Erkenntnisse, die wir in ielen Gesprächen mit Betroffenen geführt haben, bestä- igen, dass der Bund mit der GA ein hervorragendes Mit- el zur Verfügung hat, um gezielt – zusammen mit den rtlichen Verantwortlichen – Investitionen auszulösen, ie Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern. Gerade Klein- nd Mittelständler bleiben in den Regionen, ziehen eben icht weg, nutzen die ja oft vorhandene Infrastruktur. enn auch in Mittelstädten gibt es gute Fachschulen, die ür den dringend benötigten Nachwuchs sorgen. Die GA als Regionalförderung unterstützt damit nicht ur die Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Entwick- ung der Gemeinden. Wir können keine entvölkerten andstriche wollen, die zwar wunderschöne natur- reundliche Wohngebiete sind, aber eben kein Auskom- en für junge Menschen bieten, noch dazu, wenn sie ine Familie gründen wollen. Die Regionalförderung er- eicht ja gerade entlegene Gebiete und kann somit Stand- rtnachteile ausgleichen. Sicher ist es wahr, dass Geld alleine noch keine rfolgsgeschichte auslöst. Grundvoraussetzung sind ngagierte Akteure, also Unternehmer und Unternehme- innen, ausgebildeten Fachkräfte und einsatzfreudige ommunalpolitiker, ohne die auch alles Geld der Welt ichts nützt. Es sind denn auch zunächst diese klimati- chen Bedingungen, die den Boden für eine erfolgreiche nvestition bereiten. Dabei sollten wir daran denken, die A als Förderinstrument nicht zu belasten mit bürokrati- chen Anforderungen, die ihren Einsatz behindern. In unserem gemeinsamen Antrag haben wir aufge- chrieben, wie die GA aufzustellen ist, welche Aufgaben Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13247 (A) ) (B) ) auf die einzelnen Beteiligten zukommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit nicht nur der Erfolgsge- schichte GA noch ein paar Verbesserungen angedeihen lassen, sondern sie fortentwickeln. Sie muss auch fortbe- stehen – das sagten uns am vergangenen Montag, 12. November 2007, alle Experten bei unserer Anhö- rung –, sie muss auch finanziell verstetigt und angepasst werden, das heißt, sie bedarf auch im kommenden Jahr mindestens des Umfangs wie in diesem Jahr. Für uns wäre es absolut unverständlich, wenn eine so rentable Anlage von Steuermitteln gekürzt werden würde. Die Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die be- troffenen Regionen, die sich ja nicht nur in den neuen Bundesländern befinden, sondern zum Beispiel auch Konversionsregionen im Westen des Landes sind, wären schlimm für alle Akteure, die doch die Nützlichkeit täg- lich unter Beweis stellen. Wir selbst haben doch nachge- wiesen, dass die vom Bund und den Ländern eingesetz- ten Gelder in der Regel eine achtfache Investition auslösen und somit über Steuereinnahmen, über nicht zu zahlende Sozialtransfers – im Gegenteil, Sozialbeiträge werden ja von den zusätzlich Beschäftigten gezahlt – mindestens in gleicher Höhe wieder zurück an die staat- lichen Haushalte fließen. Wenn jetzt die Mittel der Regionalförderung zurück- gefahren würden, würde das ein Abrücken vom Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, also ei- ner Gleichwertigkeit der Entwicklungschancen, bedeu- ten. Zu glauben, es wäre möglich, durch starke und im- mer stärker werdende Regionen, den Metropolregionen, wirkungsvolle Ausstrahlungseffekte für den ländlichen Raum zu erreichen, heißt, sich bisher wenig mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben. Denn sonst käme man zu ganz anderen Schlussfolgerungen. Unser Appell kann deshalb nur lauten: Deutschlands Zukunft liegt in all seinen Menschen und all seinen Re- gionen. Wer die Regionen vernachlässigt, vernachlässigt die Menschen. Das kann keiner wollen und deshalb be- darf es einer verlässlichen und ausreichend ausgestatte- ten Regionalförderung, also einer zukunftsfähigen GA. Gudrun Kopp (FDP): Den Kollegen und Kollegin- nen von der Koalition habe ich zu Ihrem gemeinsamem Antrag bereits in der ersten Debatte im Juni alles gesagt, was dazu zu sagen ist: Es handelt sich hier um ein Doku- ment der reinen Selbstbeweihräucherung, dem es an jeg- licher fachlicher Substanz fehlt. Er strotzt nur so von lee- ren Floskeln und enthält sich jeder kritischen Bewertung eines Programms, das immerhin rund 600 Millionen Euro über die Republik verteilt. Schlimmer noch, sie be- zeichnen die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als das „zentrale Element der regionalen Wirtschaftspolitik“, als gäbe es keine Alternative zu einer Politik, die sich im Ausschütten von Steuergeldern – also Geldern, die die Bürger erst einmal aufbringen mussten – erschöpft. Al- les ist gut, weiter so, und – da ihrer Ansicht nach die Be- deutung der Regionalförderung in Zukunft noch zuneh- men soll, wie es in ihrem Antrag heißt – am besten noch mehr Geld in die Hand nehmen. Da brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Linke ihre Argumentation a K s W b d n a W z R p g s m m g V d o s s n t m e D k d e A v w s b h m S s w s m v D G s S A k g w U l A j (C (D ufgreift und die vollständige Rücknahme der geplanten ürzung verlangt. Die Notwendigkeit der Haushaltskon- olidierung, auf die ich im Unterausschuss „Regionale irtschaftspolitik“ ausdrücklich hingewiesen habe, leibt dabei auf der Strecke. Grundsätzlich ist richtig: Mit gezielter, impulsgeben- er Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regio- en kann im Einzelfall eine die Wirtschaft stärkende und rbeitsplätzeschaffende beziehungsweise -sichernde irkung erreicht werden. Die Gemeinschaftsaufgabe, usammen mit den Mitteln des Europäischen Fonds für egionale Entwicklung, EFRE, konnte bislang einige ositive Akzente setzen. Allerdings bleibt auch richtig, dass solche Förderun- en stets politische Eingriffe in das Marktgeschehen dar- tellen, die häufig nicht unproblematisch sind: Mitnah- eeffekte, bürokratische Hemmnisse gerade für kleine it mittelgroße Unternehmen, mangelnde Evaluierun- en der Mittelvergaben und fehlende Transparenz im ergabeverfahren sind allzu häufig die Schattenseiten ieser finanziellen Förderung. Völlig offen bleibt, ob und in welchem Umfang auch hne Fördermittel investiert worden wäre. Subventionen pielen nämlich nur zu einem Teil eine Rolle bei den An- iedlungs- und Investitionsentscheidungen von Unter- ehmen. Wesentlich wichtiger sind andere Standortfak- oren wie die vorhandene Infrastruktur, engagierte kom- unale Ansprechpartner wie Wirtschaftsförderer sowie infache und unbürokratische Genehmigungsverfahren. er staatliche Eingriff durch finanzielle Unterstützung ann hingegen eine Fehlsteuerung bewirken, wenn da- urch nämlich Investitionen hervorgerufen werden, die s unter normalen Umständen an diesem Ort, in dieser rt oder in dieser Höhe nicht gegeben hätte. Diese In- estitionen müssen dann mit künstlichen Mitteln, also eiteren Subventionen, am Leben erhalten werden – ein tändiger Teufelskreis. Ganz zu schweigen von den Ar- eitsplätzen, die an anderer Stelle gar nicht erst entste- en, weil der Staat den Bürgern und Unternehmen im- er weniger im Portemonnaie lässt, um die ubventionen finanzieren zu können. Das Geld fällt chließlich nicht vom Himmel. Umverteilung schafft ie immer eben mehr Probleme, als sie löst. Unter Umständen können überkommene Wirtschafts- trukturen in einer Region durch Subventionen sogar ze- entiert und ein notwendiger Wandel verzögert oder gar erhindert werden. So werden einige Regionen in eutschland bereits seit 20, 30 Jahren mit Mitteln der emeinschaftsaufgabe gefördert. Offensichtlich konnten ich hier keine selbsttragenden Strukturen entwickeln. ubventionen können so zur Droge werden, aus deren bhängigkeit sich der „Süchtige“ nicht mehr befreien ann. Darüber hinaus ist – bei aller Zustimmung zu dem rundgesetzlich verankerten Ziel der Herstellung gleich- ertiger Lebensverhältnisse – zu hinterfragen: Wie viel ngleichheit verträgt unsere Volkswirtschaft tatsäch- ich? Denn Unterschiedlichkeit kann sogar ein besserer nsporn für verstärkte eigene Anstrengungen sein als ede noch so hohe Subvention. 13248 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Für die FDP ist klar: Die Gemeinschaftsaufgabe hat ihren Wert in dem Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. För- dermittel müssen sehr gezielt eingesetzt und das Ergeb- nis muss vor allem gut evaluiert werden. Langfristig muss die staatliche Wirtschaftsförderung zurückgefahren werden, auch damit im Rahmen der Fortentwicklung des deutschen Föderalismus hin zu einem leistungsstarken Wettbewerbsföderalismus künftig auf Mischfinanzierun- gen verzichtet werden kann. Die FDP hat – gemeinsam mit CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – im Unterausschuss „Regionale Wirtschaftspolitik“ beantragt, für die Gemeinschaftsauf- gabe zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, allerdings unter Wahrung der Konsolidierungs- ziele. Im Klartext: Die Erhöhung soll aus dem Haushalt des Wirtschaftsministeriums finanziert werden und nicht zu einer höheren Verschuldung führen. Wie ich jetzt er- fahren habe, hat die Koalition diesem Anliegen in den heutigen Haushaltsberatungen entsprochen, verbunden allerdings mit Kürzungen, die letztendlich ausgerechnet den Bereich Wissenschaft und Forschung betreffen, also zulasten zukunftsorientierter Investitionen gehen. Das ist für die Liberalen nicht akzeptabel. Die FDP wird also keinem der beiden Anträge ihre Zustimmung geben. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Die regionale Wirtschaftsförderung erhalten, das schreiben sich Union und SPD mit dem vorliegenden Antrag auf die Fahne. Das ist bitter nötig. Die Gelder der sogenannten Gemein- schaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung sind ein wichtiger Bestandteil des Aufbaus Ost. Sechs von sieben Euro der Mittel gehen in die neuen Bundesländer. Sie werden hier dringend gebraucht, wenn wir an dem Ziel gleichwertiger Lebensbedingun- gen festhalten wollen. Das erste Mal sprachen wir über diesen Antrag vor fünf Monaten. Damals äußerten wir die Befürchtung, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen in der Schub- lade verschwinden wird und die Regierung weitermacht wie bisher, nämlich die Fördermittel kürzt. Was ist seitdem passiert? Es gab monatelange Ausein- andersetzungen um die von der Bundesregierung ver- fügte Kürzung. Anfang 2006 beschloss die Große Koali- tion eine neue Finanzplanung, die eine Kürzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe vorsieht, und zwar um 100 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro pro Jahr ab 2007 bis 2011. Seitdem wird jedes Jahr um die Aufsto- ckung der Mittel gestritten. Heute Abend beschließt der Haushaltsauschuss – so hoffe ich –, die Gelder für die Gemeinschaftsaufgabe um 50 Millionen Euro aufzustocken. Das wäre ein kleiner Erfolg, den wir hauptsächlich dem Druck der Länder und Kommunen verdanken. Allerdings: Das ist immer noch weniger als in den Vorjahren, und es ist weniger als erforderlich. In diesem Jahr sind dreimal mehr Gelder beantragt worden, als be- willigt werden können. d p F a a r t g f s u s A d F S s g w s w k g v l c c h r s g f T s d „ d s G W f g h g g i (C (D Die Bundesregierung beklagt die anhaltende Abwan- erung der Menschen aus dem Osten, verweigert es aber, olitisch zu handeln. Notwendig ist ein grundlegender Kurswechsel in der örderpolitik. Die Regierung muss ihre Kürzungspolitik ufgeben und die Gelder wieder aufstocken: mindestens uf 694 Millionen Euro. Das ist etwa die Höhe des Jah- es 2006. Das empfahl einmal der Bundesverkehrsminis- er, ohne in der Koalition dafür das erforderliche Rück- rat zu zeigen. Das ist es, was die Linke in dem vorliegenden Antrag ordert. Meinen Sie es ernst mit der Zukunft der Gemein- chaftsaufgabe, meine Damen und Herren von Union nd SPD? Dann bleibt Ihnen nur, unserem Antrag zuzu- timmen. Genügend Geld für den Aufbau Ost, das ist zentrale ufgabe der Regierung. Aber natürlich ist zur Zukunft er Gemeinschaftaufgabe noch mehr zu sagen. Die Anhörung am Montag im Bundestag hat wichtige ragen aufgeworfen. Ich will dazu abschließend drei tichwörter nennen: Stichwort „Metropolregion“: Werden in Zukunft trukturschwache Regionen weiter gefördert und so leichwertige Lebensbedingungen angestrebt? Oder ird die regionale Wirtschaftspolitik auf den Kopf ge- tellt, indem sogenannte Metropolregionen gefördert erden, die sich eigentlich aus eigener Kraft entwickeln önnen? Die Bundesregierung ist hier eine Antwort schuldig eblieben. Zu befürchten ist, dass die schleichende Um- erteilung der Fördermittel weitergeht, von wirtschaft- ich schwachen zu wirtschaftlich starken Regionen. Stichwort „Transparenz“: Fördergelder sind öffentli- he Gelder. Deswegen sollte auch öffentlich sein, wel- hes Unternehmen wie viele Fördermittel bekommen at. Für Unternehmenssubventionen mit Geldern der Eu- opäischen Union gilt dies schon, für die regionale Wirt- chaftsförderung in Deutschland nicht. Hier ist die Re- ierung gefordert. Stichwort „Gute Arbeit“: Bezahlt die Firma, die öf- entliche Fördergelder erhält, ihre Beschäftigten nach arif? Bietet sie genug Ausbildungsplätze an? Behindert ie die Arbeit oder die Gründung von Betriebsräten? Bisher spielen solche Fragen in der staatlichen För- erpolitik in Deutschland kaum eine Rolle. Das Thema Gute Arbeit“ gehört aber auch in der Förderpolitik auf ie Tagesordnung. Die Linke wird hier nicht lockerlas- en. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die emeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen irtschaftsstruktur, GA, ist ein wichtiges und auch er- olgreiches Förderinstrument für strukturschwache Re- ionen in Deutschland. Insbesondere in Ostdeutschland at sie Beträchtliches geleistet, Dementsprechend be- rüße ich es, dass Sie sich, liebe Kolleginnen und Kolle- en von der Koalition, so eindeutig in ihrem Antrag zu hr bekennen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13249 (A) ) (B) ) Trotzdem fällt es mir schwer, Ihren Antrag ernst zu nehmen. Denn wenn ich Ihre Haushaltspolitik für die GA sehe, scheint Ihre Sympathie für die Gemeinschafts- aufgabe starken Schwankungen zu unterliegen. Schon im vergangenen Jahr wollten Sie die GA um 100 Millio- nen Euro kürzen, was unter Hinzurechnung der Länder- anteile eine reale Kürzung um 200 Millionen Euro be- deutet hätte. Die Kürzungsvorlage konnte im Parlament ja dann wenigstens halbiert werden. Doch der Haushalts- entwurf der Regierung für 2008 machte deutlich, dass auch das bloß Augenwischerei war. Wieder sollte die Gemeinschaftsaufgabe und damit die Wirtschaftsförde- rung für die strukturschwachen Regionen in Deutschland dran glauben. Da nutzt es auch nichts, wenn in der heuti- gen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses die Kürzung wieder zurückgenommen wird. Ein schaler Ge- schmack bleibt. Die Koalition scheint trotz sichtbarer Erfolge nicht wirklich vom Instrument der GA überzeugt zu sein. Stattdessen setzen Sie, liebe Kolleginnen und Kolle- gen von der Koalition, weiter ungebrochen auf die in- effiziente Investitionszulage. Minister Tiefensee hat be- reits angekündigt, dass er sie auch über das Jahr 2009 hinaus weiterführen will. Dabei wurde gerade wieder deren Sinnfälligkeit am vergangenen Montag bei der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Zukunft der Regionalförderung vonseiten der Sachverständigen er- heblich in Zweifel gezogen. Keine Zielgenauigkeit, viele Mitnahmeeffekte – ist es das, was Sie unter Regionalför- derung verstehen? Liest man Ihren Antrag genauer, beschleichen einen aber auch hier schon Zweifel, wie wichtig Ihnen die re- gionale Wirtschaftsförderung eigentlich ist. Denn wenn man Dinge ausschließlich über den grünen Klee lobt, ohne sich mit ihnen ernsthaft auseinander zu setzen, tut man ihnen nicht immer einen Gefallen. Die Forderungen in ihrem Antrag sind nichtssagend und nachgerade lä- cherlich. Sie stellen lediglich fest, dass alles so bleiben soll wie bisher. Das ist ein politisches Armutszeugnis. Es reicht auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, einfach nur mehr Geld zu fordern. Was wir brauchen, ist eine Reform der Regionalförde- rung, die die Wertschöpfungspotenziale in den Regionen zielgenau erschließt, die dazu auf weniger Dirigismus und mehr Autonomie in den Regionen setzt und ihren Schwerpunkt vor allem auf zukunftsfähige, umwelt- und klimafreundliche Wirtschaftszweige legt. Mit einem Festhalten am Status quo oder kosmetischen Änderun- gen kommt man da nicht weiter. Geben Sie den Regio- nen mehr Autonomie, sowohl was die Entscheidungen zur Förderung betrifft als auch bei den Finanzen. Und – was wohl von gleich großer Bedeutung ist: begraben Sie endlich ihren Mythos vom Wirtschaftswachstum durch Infrastrukturausbau. Sie bekommen mit keinem neuen Kilometer Autobahn oder Bundesstraße irgend- welche nennenswerten Arbeitsplatzzuwächse mehr. Zahlreiche Studien haben das längst nachgewiesen. Hö- ren Sie auf, den Leuten Sand in die Augen zu streuen, in- dem sie Ihnen Arbeitsplätze durch Beton versprechen. Der Bundesverkehrswegeplan ist unter diesem Gesichts- punkt wohl das teuerste und nutzloseste Beschäftigungs- p m A c a g t r h G t l s d w a m m b w a f W d k i s l w m n m E s w s k s w i p s b k t s (C (D rogramm, das in der Geschichte der Bundesrepublik je- als aufgelegt wurde. nlage 14 Zu Protokoll gegebe Rede zur Beratung des Antrags: Das Instrument der Wahlbeobachtungen durch die OSZE darf nicht geschwächt werden – ODIHR muss handlungs- fähig und unabhängig bleiben (Tagesordnungs- punkt 18) Heike Hänsel (DIE LINKE): Ich habe selbst an etli- hen Missionen als Wahlbeobachterin teilgenommen – uch, aber nicht nur im Rahmen der OSZE. Ich habe anz unterschiedliche Erfahrungen mit Wahlbeobach- ungen gemacht, vor allem aber diese: Der formal kor- ekte Ablauf von Wahlen ist eine notwendige, aber nicht inreichende Bedingung für die Demokratisierung einer esellschaft. Wir brauchen einen Begriff von Demokra- isierung, der über die Abhaltung formal korrekter Wah- en hinausgeht. Die OSZE ist mit ihrem bisherigen An- atz nur sehr eingeschränkt in der Lage zu erfassen, wie emokratisch das Umfeld ist, in dem Wahlen abgehalten erden. Es kann also nicht nur darum gehen, die Wahlbeob- chtung der OSZE zu stärken, sondern dieses Instrument uss einer gründlichen Evaluierung unterzogen werden. Erstens. „Don’t talk to the local people – sprecht nicht it der lokalen Bevölkerung“ – das bekam ich als Wahl- eobachterin der OSZE in Mostar, Bosnien-Herzego- ina, zu hören. Die Wahlbeobachterinnen und Wahlbeob- chter durften sich dort nur im militärischen Konvoi ortbewegen, wir haben formelle Abläufe beobachtet, ahlboxen aufgestellt, aber uns keinen Eindruck von en begleitenden Umständen der Wahlen verschaffen önnen. Das war nicht erwünscht. Zu gefährlich, hieß es mmer. Überhaupt sehe ich das Problem, dass die OSZE-Mis- ionen, wenn sie in Regionen stattfinden, in denen aus- ändische Truppen stationiert sind, stark militarisiert erden. Die gesamte Logistik wird in Zusammenarbeit it den örtlich stationierten Militärs abgewickelt. Und icht zuletzt werden die OSZE-Einsätze selbst von ehe- aligen oder ausgeliehenen Militärs geleitet. Auch diese inbindung gefährdet übrigens die Unabhängigkeit einer olchen Mission. Diesen Aspekt, der meines Erachtens ichtiger ist als die Frage des diplomatischen Status, pricht die FDP in ihrem Antrag allerdings nicht an. Zweitens. In Bosnien haben wir es erlebt: In formal orrekten Wahlen können dennoch zutiefst undemokrati- che gesellschaftliche Verhältnisse zementiert werden, enn im Vorfeld Einschüchterungen, Diskriminierungen m Zugang zu den Medien, informelle Absprachen, Er- ressungen etc. stattfinden. Eine Wahlbeobachtermis- ion, die am Wahltag mit standardisierten Fragebögen ewaffnet stichprobenartig einige Wahlbüros besucht, ann das nicht erfassen. Wenn keine lebendige demokra- ische Zivilgesellschaft gefördert wird, ist die aus- chließliche Fokussierung auf Wahlen kontraproduktiv. 13250 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Die Durchführung von formal korrekten Wahlen ist kein Ersatz für Demokratisierung und auch nicht hinrei- chend für Vertrauensbildung oder die Befriedung von kriegerischen Konflikten. Wir haben es in der DR Kongo gesehen: Die Wahlbeobachtungsmission der EU zeigte sich mit dem Verlauf der dortigen Wahlen zufrieden – kurz darauf brach in mehreren Regionen des Landes er- neut der Bürgerkrieg aus. Ich komme gerade aus Kolumbien zurück, wo regel- mäßig Wahlen stattfinden, die von westlichen Wahlbeob- achtern als den demokratischen Standards entsprechend eingestuft werden. Und zugleich finden in diesem Land schlimme Menschenrechtsverletzungen statt, kritische Kandidatinnen und Kandidaten, Friedensaktivistinnen und -aktivisten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaf- ter werden bedroht, im schlimmsten Fall getötet. Eine al- ternative Wahlbeobachtungsmission, zusammengestellt von NGOs, der ich selbst angehört habe und die bereits mehrere Wochen vor der Präsidentschaftswahl 2006 ihre Arbeit in Kolumbien aufgenommen hatte, kam deshalb zu einer gänzlich anderen Einschätzung des Wahlprozes- ses als die offizielle Mission der EU. Drittens. Die osteuropäischen und zentralasiatischen Regierungen empfinden die Wahlbeobachtermissionen zunehmend als Einmischung. Die Motive dieser Regie- rungen sind – da stimme ich zu – mehr als fragwürdig. Aber zunehmend kritisieren auch regierungsferne Par- teien und Organisationen in diesen Ländern die Politik der OSZE. Bei der OSZE, so ihr Eindruck, scheint oft das Ergebnis einer Wahl für die Beurteilung des Wahl- verlaufs maßgeblich zu sein: Eine Wahl war demokra- tisch, wenn die „Richtigen“ – das heißt, die dem Westen zugeneigten Kräfte – sich durchgesetzt haben. Deshalb riskieren OSZE und ODIHR zunehmend, als Instrument zur Vertretung westlicher Interessen in Osteuropa be- trachtet zu werden. Die FDP ist der Meinung, dass, wer „sich mit dem Be- griff einer Demokratie schmückt“, sich auch als solche verhalten solle, und verlangt als Maßstab hierfür „Trans- parenz, das heißt Überprüfbarkeit von Wahlen, die von unabhängigen Wahlbeobachtern begleitet werden“ Heißt das, dass die FDP zu den nächsten Bundestagswahlen ei- nen Antrag an die OSZE auf Entsendung einer Wahlbe- obachtermission stellen wird? Immerhin: Nicht wenige hätten sich im Jahr 2000 eine Wahlbeobachtermission in den USA gewünscht, als der derzeitige US-Präsident zum ersten Mal ins Amt gewählt wurde. Aber die USA, selbst mit vielen Wahlbeobachtern international – vor allem in Osteuropa – im Einsatz, hatte keine Wahlbeobachterin- nen und Wahlbeobachter eingeladen. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Neunten Geset- zes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsge- setzes (Tagesordnungspunkt 23) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Im Juli 2005 erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrere Rege- lungen des bestehenden Versicherungsaufsichtsgesetzes f c s w r i A w g f V s m h b d e E V ü h g l d g t s s a h a d s n D m s g L n E n G F z J c a z U a ( (C (D ür verfassungswidrig. Dies machte es nötig, das Versi- herungsaufsichtsgesetz zu novellieren, um eine verfas- ungsmäßige Regelung zu schaffen. Ziel dieser Novelle ar neben der Umsetzung des Bundesverfassungsge- ichtsurteils die Anpassung der Versicherungsaufsicht an nternationale Standards sowie Neuregelungen bei der ufsicht über Lebensversicherungsunternehmen. Wir als Unionsfraktion bewerten den Gesetzesent- urf grundsätzlich positiv. Das Versicherungsaufsichts- esetz wird mit dieser Novelle im Sinne des Bundesver- assungsgerichts angepasst. Dies stärkt die Stellung der ersicherten. Des Weiteren bereiten wir die Versicherungswirt- chaft auf die kommenden Aufsichtsstandards im Rah- en der europäischen Solvency-II-Regelungen vor. Das eißt, entsprechend der Entwicklung im Bankenbereich, ekannt als Basel II, ist auch im Versicherungsbereich er Übergang zu einer mehr prinzipienbasierten Aufsicht rforderlich. Dabei werden erhöhte Anforderungen an ntscheidungsprozesse und an das Risikomanagement in ersicherungsunternehmen gestellt. Diese Neuregelung ber das Risikomanagement stärkt die Wettbewerbsfä- igkeit der deutschen Versicherungsunternehmen. Ein utes Zeichen für den Versicherungsstandort Deutsch- and! Des Weiteren konnten wir bei den Regelungen für eutsche Pensionsfonds eine gute Einigung erzielen. Die rößten deutschen Unternehmen, also alle DAX-30-Un- ernehmen und ein bedeutender Teil großer mittelständi- cher Unternehmen, planen, die betriebliche Altersvor- orge ihrer Mitarbeiter in eigenständige Pensionsfonds uszulagern und abzusichern. Allerdings wurden die bis- erigen Regelungen zur Deckung des Fondsvermögens ls zu rigide empfunden, sodass sich bisher nur wenige eutsche Unternehmen für einen Pensionsfonds ent- cheiden konnten. Das wird sich nun ändern. Aktuell darf die Unterdeckung bei Pensionsfonds bei ur maximal 5 Prozent liegen. Das bedeutet, wenn die ifferenz zwischen Pensionsansprüchen und Fondsver- ögen diese Grenze überschreitet, muss die Trägerge- ellschaft sofort einspringen und ausgleichen. Das Trä- erunternehmen hätte dafür unangemessen hohe iquiditätsreserven vorhalten müssen. In der neuen Regelung wird die Unterdeckungsgrenze un auf 10 Prozent erhöht. Damit passen wir uns an die U-Pensionsfondsrichtlinie und auch an die internatio- alen Bilanzierungsregelungen an. Wird die 10-Prozent- renze erreicht, hat der Fonds mit der Bundesanstalt für inanzdienstleistungsaufsicht einen Sanierungsplan auf- ustellen und muss die Unterdeckung innerhalb von drei ahren beseitigen. Ein sofortiger Ausgleich der Unterde- kung ist nicht mehr erforderlich. Zusätzlich sichern Pensionsfonds alle Betriebsrenten- nsprüche noch wie folgt ab: Erstens. Sie sind zu 100 Pro- ent durch Kapital gedeckt. Zweitens. Eine zeitweilige nterdeckung, beispielsweise bei großen Schwankungen m Aktienmarkt, ist über den Pensionssicherungsverein PSV) abgesichert. Drittens. Für alle Fälle müssen die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13251 (A) ) (B) ) Trägerunternehmen haften. Dies wurde mit der Siebten VAG-Novelle eingeführt. Mit dieser Neuregelung des Versicherungsaufsichtsge- setzes positionieren wir uns gut im europäischen Ver- gleich, und wir bewegen international tätige Unternehmen dazu, ihre Betriebsrentenansprüche über Pensionsfonds am Standort Deutschland zu decken. In einem zweiten Punkt konnten wir uns ebenfalls eini- gen: Die Eigenmittelfunktion bei Lebensversicherungsun- ternehmen wird gestärkt. Es geht um die sogenannten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen. Die Bildung dieser Rückstellungen ist momentan nur zulässig, wenn deren Entnahme ausschließlich für die Beitragsrückerstat- tung verwendet wird. Das Handels- und das Steuerrecht verlangen dies. In bestimmten Fällen erscheint jedoch eine weiterge- hende Entnahmemöglichkeit aus diesen Rückstellungen gerechtfertigt, zum Beispiel, wenn der Versicherer zu er- höhten Leistungen verpflichtet wird. Die Entnahme kann auch als Risikopuffer dienen, um unvorhersehbare Ver- luste aus Versicherungsverträgen auszugleichen. Die aus- schließliche Verwendung dieser Rückstellungen für Leis- tungen an Versicherte bleibt gewahrt. Darüber hinaus muss auch immer die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht zustimmen. Ich halte das für eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Durch die Änderungen stabilisieren wir die Position der Versicherungswirtschaft im europäischen Kontext, ohne die Belange der Versicherten, der Versorgungsan- wärter und der Versorgungsempfänger zu beeinträchti- gen. Zusammengefasst stärken wir mit diesem Gesetz den Finanzplatz Deutschland. Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Mit dem heutigen Beschluss zur Umsetzung eines 9. Gesetzes zur Ände- rung des Versicherungsaufsichtsgesetzes setzen wir frist- gerecht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 um, welches Teile des Versicherungsauf- sichtsgesetzes für nicht mit der Verfassung vereinbar er- klärt hat. Um es vorwegzunehmen: Die Verabschiedung des heutigen Gesetzes ist ein guter Tag für die Verbrauche- rinnen und Verbraucher, insbesondere für die Inhaberin- nen und Inhaber von Lebensversicherungen, und es ist ein guter Tag für den Finanzstandort Deutschland, da zu erwarten ist, dass aufgrund der neuen Regelungen wei- tere Unternehmen Pensionsfonds für ihre Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auflegen wer- den. Insofern fordern wir nicht nur, sondern wir fördern insbesondere auch die deutsche Wirtschaft. Was haben wir mit dem vorliegenden Gesetz erreicht? Unter anderem verschärfen wir die Genehmigungskrite- rien, nach denen die Aufsichtsbehörde bei Versiche- rungsunternehmen, die alle bzw. Teile ihrer Versiche- rungsverträge auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen, zustimmen muss. Dies dient vor allem den Inhaberinnen und Inhabern von Lebensversicherungen. Denn bei einer solchen Übertragung muss nun gesichert sein, dass die durch Prämienzahlungen der Versiche- r w d u m u r n b w b l A d r e R v r E a e w s s U z R V x f d w V r d s s b e V d R w r t a k R V r d d W n (C (D ungsnehmer beim Versicherer geschaffenen Vermögens- erte im Fall von Bestandsübertragungen als Quellen für ie Erwirtschaftung von Überschüssen erhalten bleiben nd den Versicherten in gleichem Umfang zugute kom- en wie ohne Austausch des Schuldners. Zum anderen setzen wir den internationalen Trend m, das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht von einer egelbasierten zu einer Mehr-Prinzipien-basierten Fi- anzaufsicht umzustellen, wie es sie im Bankenbereich ereits seit einiger Zeit gibt. Durch diese Umstellung erden starre gesetzliche Vorgaben aufgegeben, und die eaufsichtigten Unternehmen erhalten größere Hand- ungsfreiheit. Im Gegenzug erhöhen sich aber auch die nforderungen an die Entscheidungsprozesse innerhalb er Unternehmen. So muss zum Beispiel bei Versiche- ungsgruppen das an der Spitze stehende Unternehmen in Risiko-Management besitzen, das die Verteilung der isiken auf Gruppenebene erfasst. Diese Regelung dient or allem dazu, der Versicherungswirtschaft Zeit einzu- äumen, sich auf die zukünftigen Aufsichtsstandards des uropäischen Solvency-II-Regimes vorzubereiten, ist lso ein weiterer Schritt in Richtung Vollendung eines uropäischen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Lassen Sie mich darüber hinaus noch zwei weitere ichtige Regelungen erläutern, die Aufnahme in das Ge- etz gefunden haben und mit dazu beitragen, den Finanz- tandort Deutschland noch attraktiver zu machen und nternehmen zu ermuntern, Kapital in Deutschland an- ulegen: Zum einen handelt es sich um die Regelung zur ückstellung für die Beitragsrückerstattung gemäß § 56 a ersicherungsaufsichtsgesetz, zum anderen um die Fle- ibilisierung der Bedeckungsregelungen bei Pensions- onds nach §§ 115 und 117 VAG. Mit dem vorliegenden Gesetz wird klargestellt, dass ie für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuge- iesenen Beträge nur für die Überschussbeteiligung der ersicherten einschließlich der durch §153 des Versiche- ungsvertragsgesetzes vorgeschriebenen Beteiligung an en Bewertungsreserven verwendet werden dürfen. Wir tellen damit klar, dass durch das vor kurzem verab- chiedete Versicherungsvertragsgesetz der Überschuss- egriff in der Lebensversicherung ab dem 1. Januar 2008 rweitert wird. Die Schlusszahlungen, mit denen die ersicherten an den Bewertungsreserven beteiligt wer- en, können damit auch zulasten der sogenannten freien ückstellung für Beitragsrückerstattung RfB, gebucht erden. Des Weiteren sorgen wir dafür, dass Lebensversiche- ungsunternehmen in bestimmten Ausnahmefällen – na- ürlich nur mit Zustimmung der BaFin – eine Entnahme us der Rückstellung für Beitragsrückerstattung tätigen önnen. Dies gilt jedoch nur für die Fälle, in denen die ückstellungen für die garantierten Leistungen aus den ersicherungsverträgen aus Gründen, die die Versiche- ungsunternehmen nicht verschuldet haben, erhöht wer- en müssen. Auch muss ausgeschlossen sein, dass an- ere Finanzierungsquellen nicht zur Verfügung stehen. ie ich finde, ist dies eine richtige und sinnvolle Maß- ahme, um Lebensversicherungsunternehmen im Notfall 13252 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) eine Stärkung der Deckungsrückstellung zu ermögli- chen. Ein wichtiger und lange strittiger Punkt wird mit dem vorliegenden Gesetz nun auch zugunsten der Wettbe- werbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland imple- mentiert: die Flexibilisierung der Bedeckungsregelungen bei Pensionsfonds. Wie Sie wissen, können seit 2002 Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch den Durchführungsweg Pensionsfonds wählen. Was verste- hen wir unter einem Pensionsfonds? Dieser ist nach der Legaldefinition des § 112 VAG eine rechtsfähige Versor- gungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsver- fahrens Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeit- nehmern erbringt und dem Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen den Pensionsfonds ein- räumt. Dieser kann in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfonds-Vereins auf Gegenseitigkeit betrieben werden. Ein Arbeitgeber schließt mit dem Pensionsfonds ei- nen Versorgungsvertrag, in dem der Pensionsfonds be- auftragt wird, die Versorgungsleistung an einen Arbeit- nehmer zu erbringen. Die Versorgungsleistungen werden aus den Beiträgen des Arbeitgebers und den Erträgen des Pensionsfonds finanziert. Ebenso kann der Arbeitneh- mer den Pensionsfonds für seine Entgeltumwandlung nutzen. Das entsprechende Kapital wird nun in Aktien und Rentenpapieren angelegt. Hierbei unterliegt der Pen- sionsfonds geringeren Beschränkungen als bei Pensions- kassen oder Lebensversicherungsunternehmen, mit dem primären Ziel, eine höhere Rendite zu erreichen. Hier fängt das Problem an. Denn es besteht auch das Risiko einer Unterdeckung des Fonds. Wenn nun der Fonds die zugesagte Versicherungsleistung nicht erbrin- gen kann, zum Beispiel aufgrund fallender bzw. schwan- kender Aktienkurse, trifft den Arbeitgeber aufgrund seiner bindenden Versorgungszusage eine Nachschuss- pflicht in Höhe des fehlenden Versorgungskapitals bzw. das Versorgungsversprechen fällt insoweit auf ihn zu- rück. Bisher müssen Unternehmen bei schlechter Wertent- wicklung, das heißt, wenn die Unterdeckung über 5 Pro- zent beträgt, eigene finanzielle Mittel aufwenden, um diese in den Pensionsfonds einzuzahlen. In diesem Zu- sammenhang sei aber darauf hingewiesen, dass bei einer möglichen Insolvenz des Unternehmens der Pensions- Sicherungs-Verein die Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern leistet. Diese sofortige Nachschusspflicht führte zu berech- tigter Kritik der Unternehmen, die Pensionsfonds anbie- ten, und fördert durchaus die Gefahr, dass diese Pen- sionsfonds nicht in Deutschland, sondern vor allem im europäischen Ausland angelegt würden. Das vorliegende Gesetz behebt nun diesen Missstand und sorgt dafür, dass die Bedeckungsregelungen von Pensionsfonds flexibler gestaltet werden. Dies gilt je- d s c P v r n 5 f d m k g s i p c n z v h l l A s P B A s d w e n l v B s s V w s z V f v f s g m V d (C (D och nur für sogenannte nichtversicherungsförmige Pen- ionspläne, also für Pensionsfonds, die nicht wie Versi- herungen aufgebaut sind. Denn versicherungsförmige ensionspläne gleichen denen von Lebensversicherungs- erträgen und sollten daher auch den gleichen Anforde- ungen unterliegen. Wir werden nunmehr den Grad der Unterdeckung für ichtversicherungsförmige Pensionspläne von derzeit Prozent auf zukünftig 10 Prozent festlegen. Damit er- üllen wir den Wunsch der in der Anhörung zum Aus- ruck gekommenen Vorstellung der einzelnen Unterneh- en, die in Deutschland Pensionsfonds anbieten. Zudem ann in Zukunft bei Überschreiten der Unterdeckungs- renze, sofern der Arbeitgeber die erforderlichen Nach- chussbeiträge nicht zahlt, die Aufsichtsbehörde BaFin m Einzelfall bei nichtversicherungsförmigen Pensions- länen die Frist zur Rückkehr zur vollständigen Bede- kung verlängern. Diese Frist darf jedoch zehn Jahre icht überschreiten. Damit wird bei der Nichtzahlung die wingende Umstellung der Versorgungsleistungen auf ersicherungsförmige Durchführung mit entsprechend erabgesetzten Beträgen vermieden. Last, but not least setzen wir mit diesem Gesetz wört- ich die verbindlichen Vorgaben hinsichtlich der Rege- ungen zum Aufstellen eines Sanierungsplanes gemäß rt. 16 Abs. 2 der Richtlinie 2003/41/EG des Europäi- chen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 – EU- ensionsfondsrichtlinie – über die Tätigkeiten und die eaufsichtigungen von Einrichtungen der betrieblichen ltersversorgung um. Unternehmen haben nach einem olchen Sanierungsplan bis zu drei Jahre Zeit, die Unter- eckung des Fonds auszugleichen. Fazit dieses Gesetzes ist die Erhöhung der Wettbe- erbsfähigkeit der deutschen Pensionsfonds und damit in weiterer Beleg für die Attraktivität des deutschen Fi- anzstandortes. Wir alle wissen, wie wichtig die betrieb- iche Altersvorsorge als eine der Säulen unserer Alters- orsorge ist. Daher ist es richtig und notwendig, gute edingungen für Unternehmen zu schaffen, die Pen- ionsfonds in Deutschland gründen wollen. Letztendlich bleibt festzustellen: Der heutige Be- chluss ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und erbraucher. Frank Schäffler (FDP): Der vorliegende Gesetzent- urf wurde in der gestrigen Sitzung des Finanzausschus- es entscheidend überarbeitet. Aufgrund dieser Ergän- ungen denken wir, dass die neunte VAG-Novelle den ersicherungsstandort stärken wird und stimmen ihr zu. Der Gesetzentwurf enthielt in seiner Fassung als Re- erentenentwurf eine Flexibilisierung der Bedeckungs- orschriften für Pensionsfonds. Im Kabinettsentwurf ehlte diese Regelung dann, gestern im Rahmen der Aus- chussberatungen haben wir sie schließlich wieder ein- efügt. Nun ist eine Unterdeckung von 10 Prozent ge- äß § 115 VAG zulässig. Mit dieser Regelung lösen wir ein gemeinsames ersprechen aller Fraktionen während der Beratungen er achten VAG-Novelle ein. Bei einer unvoreinge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13253 (A) ) (B) ) nommenen Prüfung dieser Frage im Rahmen der Anhö- rung – die übrigens auf Drängen der FDP stattfand – wurde deutlich, dass hier ein wesentliches Hindernis für das Entstehen von mehr Pensionsfonds in Deutschland beseitigt werden musste. Es war völlig unverständlich, warum die Koalitionsfraktionen dieses Problem nicht schon bei der letzten Novellierung des VAG lösen woll- ten. Eine sachliche Begründung gab es dafür nicht; schon die Anhörung zur achten VAG-Novelle hatte den Flexibilisierungsbedarf unterstrichen. Umso mehr ist es jedoch jetzt zu begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktio- nen im Rahmen der vorliegenden Novellierung einer hö- heren Einsicht nicht verschlossen haben. Dies ist auch deshalb bemerkenswert, weil das Bundesfinanzministe- rium während der Ausschussberatungen noch heftig ge- gen eine Flexibilisierung argumentierte. Die zweite wichtige Änderung betrifft die Rückstel- lungen für Beitragsrückerstattung. Die Eigenmittelfunk- tion der RfB bei Lebensversicherungsunternehmen wird gestärkt. Auch hier wurde der Änderungsbedarf, auf den wir bereits in der ersten Lesung hingewiesen hatten, im Rahmen der Anhörung erneut deutlich. Wir begrüßen die nun gefundene Regelung, die Entnahmen in eng be- grenzten Ausnahmefällen erlaubt und sicherstellt, dass die Mittel ausschließlich für Leistungen an die Versi- cherten verwendet werden. Dadurch werden die Interes- sen der Unternehmen und der Versicherten gewahrt. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Das Ergebnis der Be- ratungen zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgeset- zes zeigt aus meiner Sicht Licht und Schatten. Die Frak- tion Die Linke begrüßt, dass mit diesem Gesetzentwurf, wenn auch mit einiger zeitlicher Verzögerung, den Vor- gaben des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich des § 14 Versicherungsaufsichtsgesetz entsprochen wird. Damit werden unter anderem die Belange der Versicher- ten bei Übertragung eines Bestandes von Versicherungs- verträgen von einem Unternehmen an ein anderes gere- gelt. Diese Änderung war überfällig, wie auch der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentralen sagen. Ebenso begrüßen wir im Grundsatz die schrittweise Umsetzung der künftigen europäischen Solvabilitätsvor- schriften, Solvency II, aber eben nur im Grundsatz. Wir lehnen zum Beispiel die Lockerung des § 115 VAG ab, mit der den Versicherungsunternehmen eine größere Un- terdeckung ohne Nachschusspflicht ermöglicht werden soll. Wir meinen: Eine möglichst hohe Deckungsquote gibt den Versicherten eine große Einlagensicherheit und stellt somit ein Qualitätsmerkmal dar. Mit Verweis auf den Standortwettbewerb der europäischen Versiche- rungsunternehmen diese Standards nun zu senken, gibt einer Ideologie des „race to the bottom“ den Vorzug ge- genüber einem ausgeprägten Qualitätsdenken. Dazu sa- gen wir auch im Interesse der Versicherten ganz klar Nein. In diesem Sinne sehen wir auch kritisch, dass im Rah- men des § 56 a die Chance verpasst wurde, eine für den Verbraucher hinreichende Transparenz zu schaffen. Wenn den Versicherern schon Gelegenheit gegeben wird, auf die Rückstellungen für Beitragsrückerstattun- g d c T t w d u n Z g g n w d w § d w k h b r s h s g s s g g a h B B g h d s r u t d l w Z v B s w r d (C (D en zurückzugreifen, dann sollte es zwingend sein, dass en Versicherten dargelegt wird, welche einzelvertragli- hen Auswirkungen dies für sie hat. Auch hier gilt, dass ransparenz und ausreichend hohe Standards als Quali- ätsmerkmale und nicht als Hemmnisse wahrgenommen erden sollten. Hinzu tritt, dass auf europäischer Ebene ie Diskussion über den Umgang mit diesen Geldern nd den damit verbundenen Transparenzanforderungen och nicht abgeschlossen ist. Insofern wird zum jetzigen eitpunkt mit dieser Regelung auch ein falsches Signal esetzt – nämlich für, zumindest in diesem Punkt, weni- er transparente und weichere Solvabilitätsvorschriften. Schließlich zielt unsere Kritik auf jene Punkte, die icht geregelt werden, unserer Meinung nach aber sehr ohl regelungsbedürftig sind: Erstens haben die Verbraucherzentralen wiederholt arauf hingewiesen, dass es für eine angemessene Be- ertung der Risikostrategie unverzichtbar ist, dass in 64 a auch das Risikoergebnis als zu berücksichtigen- es Kriterium Erwähnung finden muss. Das vermissen ir nach wie vor. Zweitens beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf eine für die Versicherten zufriedenstellende Regelung insichtlich der Aufteilung der Risikogewinne. Damit leibt es weiter zu sehr in das Ermessen der Versiche- ungsunternehmen gestellt, was diese für eine angemes- ene Verteilung zwischen Versicherern und Versicherten alten. Auch und gerade wegen des außerordentlich ra- ant wachsenden Marktes für private Rentenversicherun- en muss der Gesetzgeber hier eine klare Regelung chaffen. Versicherer und Versicherungsnehmer stehen ich hier auf einem Markt mit hohem Monopolisierungs- rad und mit erheblichen Informationsunterschieden ge- enüber. Da kann man nicht so einfach tun, als seien wir uf dem Markt für Kartoffeln. Drittens und abschließend fordert die Linke – und ier sind wir uns mit den Kolleginnen und Kollegen vom ündnis 90/Die Grünen ganz einig –, dass im Falle der estandsübertragung den Versicherten ein Sonderkündi- ungsrecht eingeräumt werden muss, ohne dass ihnen ieraus Nachteile erwachsen. Wenn ohne eigenes Zutun es Versicherten faktisch der Vertragspartner wechselt, o darf der Versicherte hier nicht seiner Zustimmungs- echte beraubt werden. Weil wir hier Licht und Schatten sehen, können wir ns bei diesem Gesetzentwurf nur enthalten. Gleichzei- ig bleibt für uns festzustellen: Einmal mehr hat die Bun- esregierung leider nicht das herausgeholt, was an Deut- ichkeit für die Versicherten wünschenswert wäre. Hier äre mehr möglich gewesen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): u der heute abschließenden Lesung der neunten No- elle zum Versicherungsaufsichtsgesetz im Deutschen undestag möchte ich erst einmal den Hintergrund die- er Novelle in Erinnerung rufen. Kern des Gesetzent- urfes ist eine Umsetzung des Bundesverfassungsge- ichtsurteils vom 26. Juli 2005. In diesem Urteil wurden ie Übertragungen von Versicherungsbeständen, wie sie 13254 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) bislang im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt wur- den, für verfassungswidrig erklärt. Dass dies jetzt von der Koalition umgesetzt wird, begrüßen wir in der Sa- che. Oberstes Anliegen ist nämlich, dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Versicherten gewähr- leistet wird. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bür- ger eine belastbare Grundlage, auf der sie eine tragfähige Entscheidung zum Versicherungsabschluss fällen kön- nen. Nur wenn Versicherer und diejenigen, die eine Ver- sicherung abschließen, auf „gleicher Augenhöhe“ sind, kann der Markt für Versicherungsleistungen fair und wettbewerbsgerecht funktionieren. Doch diesem Ziel wird der vorliegende Gesetzent- wurf insgesamt nicht gerecht; denn die konkrete Umset- zung, wie sie nun von der Bundesregierung vorgesehen ist, reicht keineswegs aus, um die Belange der Versiche- rungsnehmer angemessenen zu berücksichtigen. Ich will dies am Beispiel unseres konkreten Ände- rungsantrages zur Aufteilung der Gewinnquellen auf Versicherte und Anteilseigener der Versicherungsunter- nehmen – § 81 c Versicherungsaufsichtsgesetz –, den wir in die Beratungen im Finanzausschuss eingebracht ha- ben, erläutern. Wir fordern darin, dass die Beteiligung der Versicherungsnehmer am Kapitalanlageergebnis, am Risikoergebnis und die Beteiligung an den übrigen Er- gebnissen 90 Prozent nicht unterschreiten dürfen. Damit beabsichtigen wir, die Versicherungsnehmer an den Ge- winnquellen, die sie durch die Zahlung ihrer Beiträge erst ermöglichen, transparent und nachvollziehbar zu be- teiligen. Bisher ist der Umfang dieser Beteiligung nur in einer Verordnung geregelt; lediglich für den Fall der Ka- pitalgewinne ist ein konkreter Wert vorgeschrieben: 90 Prozent. Die anderen Gewinnquellen, die zum Bei- spiel dadurch entstehen können, dass die Lebenserwar- tung bei Rentenversicherungen von den Versicherern länger angesetzt wird, als sie tatsächlich ist, sollen nur „angemessen“ auf die Versicherten einerseits und die Aktionäre andererseits aufgeteilt werden. Was „ange- messen“ ist, bleibt wiederum der Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht vorbehalten und ist gerade für die Versicherten selbst überhaupt nicht nachvollzieh- bar. Wir sehen aber gerade hier die Verantwortung des Gesetzgebers, um im Sinne der Versicherten, also der Verbraucher, transparente, verlässliche und nachvoll- ziehbare Rahmenbedingungen ganz klar im Gesetz und nicht in irgendwelchen Verordnungen zu verankern, die keiner kennt. Die Interessenabwägung zwischen Versi- chertengemeinschaft einerseits und den Eigentümern der Versicherungen andererseits ist nicht Aufsichtstechnik, die in Verordnungen ihren Platz hat, sondern eine politi- sche Entscheidung von wesentlicher Bedeutung für die Beteiligten. Das bezieht natürlich die Grundlagen mit ein, auf die sich die Beteiligungsquote bezieht. Die Ab- grenzung dieser Grundlagen dürfen wir nicht in Verord- nungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht überlassen. Hier muss zumindest eine Kontrollmöglichkeit des Gesetzgebers vorhanden sein. Dem vonseiten der Koalition vorgebrachten Argu- ment, dass die Aufteilung der Gewinne zwischen Versi- cherten und den Aktionären der Versicherungsgesell- schaften nicht im Gesetz, sondern in einer allgemein u g W a W w d V K e w n s p D s g k v V e A w i g t d e r d s n – d w d n d r u i G m B h V t v m s l v U M V (C (D nbekannten Verordnung und auch dort nicht eindeutig eregelt werden sollte, weil dies ein ganz wichtiger ettbewerbsparameter sei, der vom Gesetzgeber nicht ngetastet werden sollte, halten wir für nicht haltbar. enn der Wettbewerb schon so gut funktionieren sollte, arum hat dann das Bundesverfassungsgericht unbe- ingt mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die ersicherungsnehmer gefordert? Für Kundinnen und unden ist bei Vertragsabschluss bisher nämlich nicht rkennbar und vergleichbar, wie die Erträge aufgeteilt erden. Sie können diesen Wettbewerbsparameter gar icht in ihre Entscheidungen einbeziehen, weil sie ihn chlichtweg nicht kennen. Der Vorwurf, wir würden hier lanwirtschaftliche Vorgaben machen, ist Humbug: enn erstens ist die Beteiligung an den Kapitalgewinnen chon in der existierenden Verordnung mit 90 Prozent enannt und zweitens zeichnet sich die Leistungsfähig- eit und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer Lebens- ersicherung dadurch aus, ob sie mit den Beiträgen ihrer ersicherten und mit ihrer Risiko- und Kostenstruktur ntsprechend hohe Gewinne erzielt, unabhängig von der ufteilung dieses Gewinns. Bei der eigentlichen Ge- innerzielung erfolgt doch der Wettbewerb – und nicht n Spielräumen versteckt in irgendwelchen Verordnun- en. Unbefriedigend war auch die vorgebrachte Argumen- ation für die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten für ie Versicherungsunternehmen auf die Überschüsse, die igentlich den Versicherten zustehen, § 56 a Versiche- ungsaufsichtsgesetz. Die vorgeschlagene Änderung, ass Versicherungsunternehmen künftig berechtigt sein ollen, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Aus- ahmefällen die Rückstellung für Beitragsrückerstattung so heißt der allgemeine Überschusstopf – zur Abwen- ung eines drohenden Notstandes heranzuziehen, halten ir nicht für ausreichend. An die Kundinnen und Kun- en hat dabei offensichtlich in der Großen Koalition er- eut niemand gedacht; denn die Kunden müssten über iesen Vorgang informiert und die Auswirkungen auf ih- en konkreten Versicherungsvertrag individuell beziffert nd nachvollziehbar begründet werden. Auch das fehlt n Ihrem Gesetz. Aus diesen Gründen können wir dem vorliegenden esetzentwurf zur neunten VAG-Novelle nicht zustim- en. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim undesminister der Finanzen: Mit dem Gesetz, das wir eute beraten, knüpfen wir an die Neuregelungen für die ersicherungsvermittlung und für das Versicherungsver- ragsrecht an, die in diesem Jahr bereits vom Bundestag erabschiedet wurden. Auch dieses Gesetz wird für ehr Verbraucherschutz sorgen und Versicherte insbe- ondere bei Lebensversicherungen deutlich besserstel- en. Anlass für diesen Gesetzentwurf waren die Bundes- erfassungsgerichtsurteile vom 26. Juli 2005. Mit seinen rteilen hat das Gericht neue verfassungsrechtliche aßstäbe für die Lebensversicherung aufgestellt und orschriften im Versicherungsaufsichtsrecht für verfas- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13255 (A) ) (B) ) sungswidrig erklärt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2007 eine verfas- sungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Heute steht die abschließende Beratung über diesen Gesetzentwurf an. Ich freue mich, dass der Regierungsentwurf im Wesentli- chen die Billigung aller Fraktionen gefunden hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor allem die Regelungen beanstandet, die für die Übertragung eines Bestands von Versicherungsverträgen auf ein anderes Unternehmen gelten. Eine Bestandsübertragung ist nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. Bisher hat die Aufsichtsbehörde nur darauf geachtet, dass bei der Bestandsübertragung die garantierten Leistungen der Versicherten nicht gefährdet wurden. Ihre berechtigten Erwartungen auf eine Beteiligung an den Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen mit den von ihnen eingezahlten Beiträgen erzielt, wurden dagegen nur ein- geschränkt berücksichtigt. Dieser Zustand soll nun geändert werden: Zukünftig sind die Belange der Versicherten von der Aufsichtsbe- hörde umfassend festzustellen und werden ungeschmä- lert in die Entscheidung über die Genehmigung einge- bracht. Bei Lebensversicherungen wird sichergestellt, dass die durch Prämienzahlungen der Versicherungsneh- mer geschaffenen Vermögenswerte – einschließlich even- tueller stiller Reserven – mit übertragen werden und den betroffenen Versicherten in gleichem Umfang zugute- kommen wie ohne Austausch des Schuldners. Mitglieder von Versicherungsvereinen bekommen zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie durch eine Be- standsübertragung ihre Mitgliedschaft verlieren. Von den übrigen Regelungen des Gesetzentwurfs ist die Einführung gesetzlicher Mindestanforderungen an das Risikomanagement hervorzuheben. Damit soll im Versicherungsbereich eingeführt werden, was im Ban- kenbereich bereits seit 2005 vorgeschrieben ist. Im We- sentlichen geht es darum, die Unternehmen zu veranlas- sen, eine eigene Risikostrategie zu entwickeln sowie angemessene interne Steuerungs- und Kontrollsysteme einzuführen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Anfor- derungen verhältnismäßig bleiben, das heißt Größe der Unternehmen und der Art ihres Geschäfts angepasst sind. Im parlamentarischen Verfahren sind noch zwei zu- sätzliche Regelungen in das Gesetz aufgenommen wor- den. Diese betreffen zum einen die Lebensversicherung und zum anderen Pensionsfonds. Die Lebensversiche- rungen sind durch die Regelung der Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung betroffen. Hierzu muss man wissen: Die Beiträge, die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmt sind, werden den Versicherten nicht sofort ausgezahlt. Vielmehr werden sie zunächst der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen, der sogenannten RfB. Die RfB dient den Versicherungs- unternehmen zugleich als Eigenmittel und ist daher für die Sicherstellung ihrer finanziellen Stabilität sehr wich- tig. Die neue Regelung präzisiert die Voraussetzungen, unter denen die Unternehmen ausnahmsweise auf die RfB zugreifen können. Diese Möglichkeit liegt im Inte- resse der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Versiche- r V B d r t h F g l D P B d d c d t s n e c n c g e A D m s te f h li s w A W d n s w m f m r ti V d (C (D ungsunternehmens und ist daher auch im Interesse der ersicherten. An dem rechtlich abgesicherten Schutz der eteiligung am verbleibenden Überschuss ändert sich adurch nichts. Zudem wird der Entwurf um eine bereits seit mehre- en Jahren diskutierte Frage aus dem Bereich der be- rieblichen Altersversorgung ergänzt. Der Gesetzgeber at den 2001 neugeschaffenen Pensionsfonds große reiheit bei der Kapitalanlage gegeben. Er hat aber leichzeitig festgelegt, dass der Wert dieser Kapitalan- age nur in relativ engen Grenzen schwanken darf. urch diese Vorgabe ist die Flexibilität der deutschen ensionsfonds bisher eingeschränkt. Mit dem auch im ereich der betrieblichen Altersversorgung zunehmen- en Wettbewerb in der Europäischen Union erweist sich ies als Nachteil. Die Erhöhung der Grenze für Unterde- kungen von 5 auf 10 Prozent gibt den Pensionsfonds ie nötige Flexibilität, um auf Schwankungen des Kapi- almarktes angemessen reagieren zu können. Die Pen- ionsfonds werden bei Unterdeckungen angehalten, ei- en von der BaFin zu genehmigenden Sanierungsplan zu rarbeiten. Hierdurch wird die Sicherheit für die Ansprü- he der Versorgungsempfänger gewährleistet. Wir verbinden mit diesem Gesetzentwurf die Moder- isierung des Rechts mit mehr Schutz für die Verbrau- her und mit mehr Gerechtigkeit beim Interessenaus- leich. Daher sollte der Gesetzentwurf auch im Plenum ine breite Zustimmung finden. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verbraucherfreund- liche Lebensmittelkennzeichnung einführen (Tagesordungspunkt 20) Uda Carmen Freia Heller (CDU/CSU): Bündnis 90/ ie Grünen möchten noch mehr Farbe in unsere Super- ärkte bringen. Mit roten, gelben und grünen Punkten ollen dem Verbraucher im Sinne einer staatlich verordne- n Verkehrsampel freundlicherweise die Entscheidungen ür die Lebensmittelauswahl abgenommen werden. Des- alb lautet also der Titel des Antrags „Verbraucherfreund- che Lebensmittelkennzeichnung einführen“. Ob dies tat- ächlich diesen Sinn der Verbraucherfreundlichkeit erfüllt, agen wir zu bezweifeln. Die Union lehnt die sogenannte mpelkennzeichnung aus einer Vielzahl von Gründen ab. ir wehren uns dagegen, dem Verbraucher das eigenstän- ige Denken durch solche Farbkennzeichnungen abzu- ehmen und setzen vielmehr auf Information statt auf taatlich verordnete Fernsteuerung. Denn eine Nähr- ertampel gibt nur scheinbar eine gute Orientierung. Viel- ehr stellt sie eine starke Vereinfachung dar, die der Viel- alt unserer Produkte in keiner Weise Rechnung trägt und anche Branchen, wie die Süßwarenindustrie, fast gene- ell in die rote Ecke stellt. Der vorliegende Antrag orien- ert sich nicht am Leitbild der mündigen und informierten erbraucherinnen und Verbraucher. Er trägt auch nicht azu bei, dass Verbraucher mehr über Ernährung lernen, 13256 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) im Gegenteil: Sie vereinfacht, statt nachvollziehbare In- formationen zu liefern. Minister Seehofer formulierte seine Kritik zum Ampelsystem sehr direkt: Die Ampel „trägt mehr zur Verdummung der Bevölkerung als zu ih- rer Information bei“! Für die CDU/CSU ist ein nach sub- jektiven Kriterien bewertendes Ampelsystem mit dem Prinzip der objektiven Nährwertinformation unvereinbar. Ein weiteres Argument gegen eine Ampelkennzeichnung ist deren Eindimensionalität. Sie teilt Lebensmittel ein- fach nur in gute und schlechte Lebensmittel ein. Deshalb ist sie ein unzulänglicher Ernährungsratgeber. Die Einfüh- rung dieses Systems kann dazu führen, dass Verbrauche- rinnen und Verbraucher eine ganze Reihe von Produkten mit roten Punkten aus ihrem Speiseplan generell strei- chen, die ihnen aber gleichzeitig essenzielle Nährstoffe zuführen. Produkte mit roten Zeichen sind möglicher- weise wichtige Lieferanten für Vitamine oder Mineral- stoffe, zum Beispiel Nüsse, Butter, Olivenöl. Darüber hinaus verleitet das Signposting zu Fehlver- halten, weil es schlichtweg unlogisch ist. Will man sich besonders „gut = grün“ ernähren, suggeriert die Ampel, dass, wenn man möglichst viele Produkte mit dem grü- nen Punkt wählt, man sich gesund ernähre. Andererseits bedeutet eine rote Ampel bei Lebensmitteln, anders als im Straßenverkehr, nicht Stopp!, sondern dass diese Le- bensmittel maßvoll sehr wohl verzehrt werden können. Eine Einteilung der Lebensmittel in das grobe Raster gut und schlecht verwirrt den Verbraucher, weil es gerade nicht auf die Bewertung einzelner Lebensmittel an- kommt, sondern auf eine ausgewogene Ernährung, in der alle Nahrungsmitteln ihren Platz haben. Es geht um eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung mit indi- viduell unterschiedlichen Anforderungen an Nährstoffe, Energiezufuhr und Mengen. Politik und Gesetzgeber dürfen es sich bei diesem wichtigen Thema nicht so ein- fach machen! Zudem bietet die Ampelkennzeichnung wenig An- reize für die Hersteller, Rezepturen innerhalb einer Pro- duktkategorie zu überarbeiten, da die Verringerung eines Nährstoffanteils keine grundlegende Verbesserung von Rot auf Gelb oder von Gelb auf Grün führen kann. Wo und wie sollen die Grenzziehungen, das Umspringen in der Farbskala denn erfolgen? Die Union hat bereits auf ihrem vor einigen Monaten durchgeführten Ernährungskongress deutlich hervorge- hoben, dass unter anderem die Kalorienzahl zur besseren Vergleichbarkeit auf den Verpackungen – am besten gut sichtbar an prominenter Stelle auf der Schauseite des Etiketts – hervorgehoben werden sollte. Dabei soll min- destens die Angabe des Brennwertes bezogen auf eine Portion unter Bezug auf einen durchschnittlichen Refe- renzwert von 2 000 Kilokalorien ausgewiesen werden. Natürlich variiert der individuelle Energiebedarf jedes einzelnen Menschen – aber jeder mündige Bürger sollte ein Mindestmaß an Verantwortung und Interesse für seine Gesundheit und sein persönliches Wohlbefinden aufbringen. Natürlich soll jetzt niemand mit dem Taschenrechner neben dem Teller Dreisätze ausrechnen. Es geht um das grundsätzliche Gespür für die tatsächlich benötigte tägli- c c w i l i w g e d d E K c d U b T w K f m e g w w V g m E s te n m R a s k l d g s U S B b D m m z v M e A A r s (C (D he Kalorienzufuhr. Bei vielen Menschen ist das natürli- he Hungergefühl verloren gegangen, das Gefühl dafür, ie viel Energie der Körper wirklich braucht. Deshalb st die Kalorienangabe im Verhältnis zum täglichen Ka- orienbedarf eine wichtige Hilfe. Diese Angaben sollen n der Regel bezogen auf die Portion in einheitlichen und iedererkennbaren Symbolen zum Beispiel als Pikto- ramm auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten rfolgen. Dazu ist mittelfristig eine Vereinheitlichung er Portionsgrößen für Lebensmittel derselben Kategorie urch jeweilige Branchen der Wirtschaft erforderlich. inheitlichkeit und leichte Verständlichkeit bei der ennzeichnung sind unabdingbar, damit der Verbrau- her problemlos die Informationen auswerten kann. Um en Lebensmittelproduzenten für eine Übergangszeit die mstellung zu erleichtern, soll lediglich der Brennwert ezogen auf die Portion unter Bezug auf die empfohlene ageszufuhr auf der Schauseite des Etiketts angegeben erden. Diese Variante kann auch bei Klein- und leinstverpackungen verwendet werden. Ich möchte noch mal deutlich den Ansatz der Union ormulieren: Wir setzen auf sachliche und faktische Infor- ation des Verbrauchers ohne das bewertende Element iner Ampelkennzeichnung. Wir unterstellen dem mündi- en Verbraucher, dass er wenige Produktinformationen issen möchte und mit gesundem Menschenverstand aus- ertet. Eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung der erbraucher auf der Basis einer verständlichen und ver- leichbaren Information ist unser Ziel. Mit diesen Infor- ationen auf der Verpackung geben wir eine verlässliche ntscheidungsgrundlage, mit welcher dem Verbraucher ehr viel mehr gedient ist als mit einer politisch motivier- n Bewertung einzelner Lebensmittel. Wenn man sich einen Mars-Riegel gönnt, dann er- ährt man sich ja nicht gleich schlecht. Im Gegenteil, an soll diese kleine Sünde ganz bewusst genießen. Im ahmen einer ausgewogenen Ernährung ist schließlich lles erlaubt. Aber in Maßen. Wer nicht Maß hält, ist elbst schuld. Wenn im Jahre 2002 ein an Diabetes er- rankte Richter einen Prozess anstrengt und den Herstel- er der Mars-Riegel für seine Krankheit, ausgelöst durch en täglichen Verzehr von mindestens zwei Schokorie- eln, verklagt, dann kann ich nur mutmaßen: ein typi- ches Beispiel für unsere Spaß- und Genussgesellschaft. nd dann noch eigenes Fehlverhalten anderen in die chuhe schieben! Es darf in Deutschland keinen riesigen eipackzettel mit Risiken und Nebenwirkungen für Le- ensmittel geben. Bisher sind bereits einige Lebensmittelproduzenten in eutschland mit gutem Beispiel vorangegangen, denn ittlerweile tragen 60 Prozent der verpackten Lebens- ittel zumindest eine herkömmliche Nährwertkenn- eichnung. Ziel ist eine erweiterte Nährwertinformation on 70 Prozent aller Lebensmittel auf dem deutschen arkt bis zum Jahre 2010. Dieses Ziel ist sicherlich sehr hrgeizig, aber die Lebensmittelwirtschaft hat auf der llgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung, nuga, 2007 in Köln die Verbreiterung und Verbesse- ung der Nährwertinformationen begrüßt und ihre Unter- tützung zugesagt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13257 (A) ) (B) ) Als Kernaussage möchte ich hervorheben, dass Prä- vention und Bekämpfung von Übergewicht eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe sind, jeder soll seinen Beitrag entsprechend seiner Kompetenz und Verantwortung leis- ten, der Verbraucher ebenso wie Wirtschaft und Handel, Politik und Wissenschaft. Eines ist klar: Erweiterte Nährwertinformationen, die wahr, leicht verständlich und miteinander vergleichbar sind, werden das Problem Übergewicht nicht lösen, das ja bekanntlich von vielen weiteren Einflussfaktoren wie genetischer Disposition und Bewegung etc. abhängt. Es ist illusorisch zu glau- ben, eine solche Nährwertkennzeichnung löse das Pro- blem Übergewicht, aber sie ist ein wichtiger Mosaik- stein, welcher als Teil eines Gesamtkonzeptes dem interessierten und verantwortlichen Verbraucher bei der Produktauswahl helfen kann. Entscheidend für die Bekämpfung des Übergewichts sind letztlich die Aufklärung des Verbrauchers und Moti- vation, etwas für seine Gesundheit zu tun. Dazu gehören eben auch eine bewusste Ernährung und viel Bewegung, in den Schulen und auch im Berufsalltag der Erwachse- nen. Die Politik kann bei diesem Ziel nur Hilfestellung leisten. Der verantwortliche Umgang mit der eigenen Gesundheit – diese Aufgabe verbleibt letztlich beim Ver- braucher. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Benjamin Franklin sagte: „Seit der Erfindung der Kochkunst essen die Men- schen doppelt soviel, wie die Natur verlangt …“ Mit den Folgen dieses Phänomens müssen wir uns heutzutage ganz besonders befassen – auch wenn nicht alles, was gegessen wird, als Ergebnis von Kochkunst bezeichnet zu werden verdient. Ungefähr 37 Millionen Erwachsene und 2 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind übergewichtig oder adipös. Jedes zweite stark über- gewichtige Kind leidet bereits unter einer Folgeerkran- kung wie Bluthochdruck, Gefäßerkrankungen, Vorstufen des Diabetes oder orthopädischen Erkrankungen. Damit aus den übergewichtigen Kindern von heute nicht die Frührentner von morgen werden, müssen Gegenmaßnah- men ergriffen werden. Eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung und ausreichender Bewegung kann dem entgegenwirken. Ein wichtiger Aspekt ausge- wogener Ernährung ist die Auswahl beim Einkauf. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind schon jetzt be- reit, ihren Einkauf auf eine vernünftige Ernährung abzu- stellen. Die geltenden Vorschriften und die Praxis der Kennzeichnung sind dafür jedoch nicht ausreichend. Nährwertangaben sind in der Regel nicht verpflichtend. Wenn sie dennoch gemacht werden, sind sie oft schwer zu finden und schwer zu verstehen. So sind sie keine Hilfe. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen In- formationen, die schnell, einfach und klar verständlich bei der Kaufentscheidung helfen und es leicht machen, eine gesündere Alternative zu wählen. Es geht also um die Erweiterung der Wahlfreiheit, nicht um deren Ein- schränkung. Dabei muss beachtet werden, dass das Wis- sen über Nahrung, Nahrungszubereitung und ausgewo- gene Ernährung im Allgemeinen schwindet. Bestimmte Kenntnisse können deshalb bezüglich der Verständlich- k w – d h n Ü b f S m s K n s b U B c e g s e a g t n E n p p a z f u m n w d e – z d r e D d k w N t d F f l m m (C (D eit von Nährwertkennzeichnungen nicht vorausgesetzt erden. Das Angebot an problematischen Nahrungsmitteln insbesondere verarbeitete und zusammengesetzte Pro- ukte mit verstecktem hohem Fett-, Zucker- und Salzge- alt – wird immer größer. Daran muss eine Kennzeich- ung ansetzen, die zur Bekämpfung und Prävention von bergewicht eine Verhaltensänderung der Verbraucher eim Einkauf erreichen soll. Nährwertkennzeichnung ist ür die Wahlfreiheit der Verbraucher unerlässlich. Die PD setzt sich deshalb dafür ein, sie verpflichtend zu achen. Solange nur einige Produkte gekennzeichnet ind, gibt es keine echte Vergleichsmöglichkeit. Die ennzeichnung muss für die Masse der Verbraucherin- en und Verbraucher schnell und leicht verständlich ein. Ein für alle Hersteller und Produkte gleiches Sym- ol ist deshalb unerlässlich. Die Angaben müssen – ohne mrechnungsschritte – unmittelbar vergleichbar sein. edarfsbezogene Angaben sind wegen der unterschiedli- hen Bedarfe nicht geeignet. Die Kennzeichnung muss ine Bewertung enthalten, die für den Konsumenten die esündere Alternative offensichtlich macht. Nur eine olche Empfehlung ist im alltäglichen Einkaufsstress ine echte Entscheidungshilfe. Die Bewertung muss auf nerkannten wissenschaftlichen Ernährungsempfehlun- en beruhen und kann keinesfalls auf Zahlen der Indus- rie zurückgreifen. Keine denkbare Nährwertkennzeich- ung ist für sich genommen geeignet, eine ausgewogene rnährung sicherzustellen. Eine Informationskampagne zur Einführung der euen Kennzeichnung ist deshalb unerlässlich. Wir ap- ellieren deshalb an die Bundesregierung, ihre Eck- unkte zur Nährwertkennzeichnung zu überarbeiten und uf EU-Ebene für eine verpflichtende, wertende Kenn- eichnung einzutreten. Die Kompetenz des Bundesamts ür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, nd der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, DGE, üssen hier genutzt werden. Die Nährwertkennzeich- ung, die von der britischen Food Standard Agency ent- ickelt wurde, Ampel, muss auf Anwendbarkeit im eutschen Markt geprüft werden. Daneben sollte auch ine Marktforschungsstudie zur Nährwertkennzeichnung auf übliche Portionen des jeweiligen Lebensmittels be- ogen – durchgeführt werden, um zu sehen, welche Art er Kennzeichnung am ehesten zur gewünschten Ände- ung des Verbraucherverhaltens führt. Auch wenn wir in inigen Punkten mit den Antragstellern übereinstimmen: er Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird den Anfor- erungen nicht gerecht. Es genügt eben nicht, die Auf- lärung alleine den Verbraucherverbänden zu überant- orten. Ebenso fehlt die Forderung nach verbindlicher ährwertkennzeichnung auf EU-Ebene. Meines Erach- ens bedarf es keiner neuen Studie zu den Grundlagen er Ernährungsempfehlungen. Hier liegen umfängliche orschungsergebnisse vor. Es kommt darauf an, diese ür eine verpflichtende, transparente und leicht verständ- iche Verbraucherinformation zu nutzen. Hans-Michael Goldmann (FDP): Sie, ich – wir alle üssen uns jeden Tag neu entscheiden, welche Lebens- ittel wir einkaufen und was wir essen und trinken. Ei- 13258 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) nige Kollegen, unter anderem auch die Antragsteller, sind überzeugt davon, dass wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Orientierung geben mit einer Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln. Das halte ich für einen Irrweg, und zwar ganz einfach deshalb, weil hier eine Bewertung von Lebensmitteln vorgenommen wird, die einmal ausbuchstabiert vollkommen fragwür- dig ist. Nehmen wir mal den Bereich der Fette und Öle. Da finde ich kein Produkt mit einem grünen Punkt, kein Rapsöl, kein Olivenöl, selbst Halbfettmargarine ist nicht mehr im grünen Bereich, sondern gelb gekennzeichnet. Was tut der Verbraucher nun? Wie soll er nun kochen, braten, backen? Der greift trotzdem zum Rapsöl und zum Olivenöl, weil er es kennt und weil er es zur Zube- reitung der Speisen braucht. So wird aus der Ampel eine reine Hampelei. Die Antragsteller beschreiben die hinlänglich bekann- ten gesellschaftlichen Probleme von Fehlernährung und Übergewicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fol- gekosten von ernährungsbedingten Erkrankungen für das deutsche Gesundheitssystem für das kommende Jahr von jetzt etwa 70 Milliarden Euro auf über 100 Milliar- den Euro ansteigen könnten. Zentrale Forderung des An- trages ist die Einführung der Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild. Zusätzlich wird auf Werbeeinschrän- kungen und Werbeverbote etwa für Süßwaren in anderen Ländern verwiesen. Diese einseitige politische Steuerung des Konsums durch dirigistische staatliche Eingriffe in das Marktge- schehen wie zum Beispiel Werbeverbote und Nähr- wertampel lehnt die FDP-Bundestagsfraktion strikt ab. Die FDP steht für einen Verbraucherschutz, der neben gesetzlichen Vorgaben verstärkt auf Eigeninitiative und Wettbewerb setzt. Wir stehen zum Leitbild des mündi- gen und informierten Verbrauchers. Symbolpolitik, in deren Mittelpunkt Produkt- und Werbeverbote stehen, sind für den gewünschten Verbraucherschutz kontra- produktiv, schaden der Wirtschaft und vernichten Ar- beitsplätze in Deutschland. Deshalb unterstützen wir nachdrücklich den Ansatz der Freiwilligkeit der Unter- nehmen zur verbesserten Kennzeichnung von Lebens- mitteln. Die dafür gewählte Angabe der zentralen Ele- mente „1+4“, Brennwert als Kalorien-Gehalt aus Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz, ist grundsätzlich der richtige Weg. Deshalb hätte ich den Bundesernäh- rungsminister an dieser Stelle gerne für seinen einge- schlagenen Kurs gelobt. Leider ist aber auch in diesem zentralen ernährungs- und verbraucherpolitischen Be- reich zu befürchten, dass die Streitereien zwischen CDU/CSU und SPD einer vernünftigen Lösung im Wege stehen. Der vom SPD-Parteitag verabschiedete Antrag einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung unter- streicht die Handlungsunfähigkeit dieser Bundesregie- rung zulasten der Ernährungswirtschaft und der Verbrau- cher. Offensichtlich sind sich SPD und Union uneinig, ob die Kennzeichnung freiwillig oder verpflichtend er- folgen soll. Das ist ein weiterer ernährungspolitischer Offenbarungseid. Vor diesem Hintergrund kann ich nur alle Verfechter einer Ampelkennzeichnung vor einem weiteren ernäh- rungspolitischen Irrweg warnen. Es ist nahezu unmög- l R a h F A n e d f c V l p n c r d t t Z n c h l D g z M m s c P c R e s d m c v d s o P c s w e a i l (C (D ich, nachvollziehbare Kriterien für eine Einteilung in ot-Gelb-Grün zu definieren. Selbst ein Speiseplan, der usschließlich Lebensmittel mit einem grünen Punkt ent- ält, kann dennoch ungesund sein und somit zu einer ehlernährung führen. Mit dem Ampelsystem ist keine ussage darüber möglich, ob sich jemand gesund er- ährt oder nicht. Deshalb tritt die FDP für einen ganzheitlichen Ansatz in. Dabei sind Ernährungsaufklärung, Bewegungsför- erung, leichtverständliche und nützliche Nährwertin- ormationen sowie die Wahlfreiheit aus einem breit gefä- herten Lebensmittelangebot zielführende Ansätze zur ermeidung von Übergewicht von Kindern und Jugend- ichen. Schließlich müssen alle gesellschaftlichen Grup- ierungen eingebunden werden. Karin Binder (DIE LINKE): Wussten Sie, dass noch icht einmal ein Fünftel des insgesamt verkauften Zu- kers tatsächlich für Süßwaren verwendet wird? Die estlichen 82 Prozent des Zuckerumschlags gehen in an- ere, auf den ersten Blick oft unverdächtige Lebensmit- el wie Ketchup, Senf oder Tütensuppen. Fast allen Fer- igprodukten und sogar abgepacktem Fleisch wird ucker zugesetzt, um sie länger haltbar zu machen. Nun hat ja Zucker zumindest bei gesundheits- und er- ährungsbewussten Verbraucherinnen und Verbrau- hern seit geraumer Zeit nicht den besten Ruf. Und so at sich die Lebensmittelindustrie allerhand einfallen assen, um den Zucker in ihren Produkten zu verstecken. a wird Zucker dann wohlklingend und Gesundheit sug- erierend als Fructose, Glucose oder Fruchtsüße be- eichnet: Traubenzucker, Milchzucker, Roh-Rohrzucker, elasse und so weiter. Oder es wird explizit geworben it dem Slogan „ohne Zuckerzusatz“. Dabei enthält das o angepriesene Produkt oft schon mehr als genug Zu- ker aus den darin enthaltenen Früchten. Auf etlichen rodukten ist noch nicht mal klar zu erkennen, dass Zu- ker drin ist, weil die Hersteller ihn verschämt unter der ubrik Kohlehydrate unterbringen, ohne auf den darin nthaltenen Zucker hinzuweisen. Es ist also schwer, als Verbraucherin den Zuckerkon- um einigermaßen im Blick zu behalten, geschweige enn, den allgegenwärtigen Zucker zu vermeiden, wenn an das möchte oder vielleicht sogar aus gesundheitli- hen Gründen muss. Ähnliches gilt für Fette und Salz, insbesondere bei erarbeiteten Lebensmitteln. Seit Jahren wird hier von en Lebensmittelherstellern getrickst, getäuscht und ver- chleiert mit Begriffen wie „kalorienarm“ oder „light“, der es werden Zuckerbomben mit dem Slogan „Null rozent Fett“ angepriesen. Das muss anders werden. Wir wollen, dass Verbrau- herinnen und Verbraucher beim Einkauf und beim Es- en schnell, einfach und zuverlässig erkennen können, as sie da konsumieren. Deshalb treten wir ein für eine inheitliche und transparente Nährwertkennzeichnung uf verarbeiteten Lebensmitteln. Zucker, Salz, Fette und nsbesondere gesättigte Fettsäuren müssen klar und deut- ich auf den Produkten angegeben sein. Und damit nicht Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13259 (A) ) (B) ) jeder Hersteller sich hier sein eigenes System mit selbst gewählten Basiswerten ausdenkt, wollen wir eine ge- setzliche Normierung. Nur so ist aus unserer Sicht ge- währleistet, dass auf allen Produkten vergleichbare Grundangaben zu finden sind und dass die angegebenen Portionsgrößen gleich und vor allem realistisch sind. Und nur so kann auch gesichert werden, dass alle Her- steller dieselben wissenschaftlich gesicherten Werte für den durchschnittlichen Tagesbedarf eines Nährstoffs zu- grunde legen, nämlich die der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und nicht die des europäischen Branchen-Instituts mit seinen deutlich höheren Angaben für den täglichen Fett- oder Zuckerbedarf. Ich finde es bezeichnend, wie die Lebensmittelindus- trie Sturm läuft gegen Pläne zur Lebensmittelkennzeich- nung. Ursprünglich hatte ich vor, hier besonders auf- schlussreiche Passagen aus einem Briefwechsel zwischen dem Lobbyverband der Lebensmittelindustrie BLL und dem Verbraucherministerium vorzutragen, den die Verbraucherorganisation foodwatch vor kurzem öf- fentlich gemacht hat. Ich verzichte jetzt wegen meiner kurzen Redezeit aber doch darauf und verweise auf die foodwatch-Dokumentation im Internet. Aber was ist eigentlich der Grund für die Aufregung der Lebensmittelkonzerne? Was ist so schlimm daran, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eindeutig mit- zuteilen, was in den Produkten enthalten ist? Warum soll sich die informierte Käuferin nicht aufgrund der Nähr- wertangaben auf der Packung im direkten Vergleich für oder gegen ein Produkt entscheiden können? Was ist schlimm daran, wenn gesündere Produkte durch die Le- bensmittelkennzeichnung einen Wettbewerbsvorteil be- kämen? Und wer oder was zwingt den Verbraucherminister ei- gentlich, sich ständig der Lebensmittellobby zu beugen? Als zuständiger Politiker weist er gesetzliche Regelung weit von sich und lässt den Konzernen bei der Ausge- staltung der Kennzeichnung freie Hand. Politisch verant- wortliche Gestaltung sieht anders aus! Fehlernährung und Übergewicht sind längst nicht mehr nur Probleme einzelner Individuen. Hier liegt ein massives strukturelles Problem der modernen Industrie- staaten vor, wo Süßigkeiten, Fertiggerichte, Limonaden und Softdrinks, Frühstücksflocken und andere Zucker- und Kalorienbomben ein Milliardengeschäft sind. Da- raus kann ganz schnell ein massives gesellschaftliches Problem werden. Wir fordern deshalb die Bundesregierung und insbe- sondere das Verbraucherministerium nachdrücklich auf, sich auf ihren Auftrag zu besinnen und den gesundheitli- chen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher über die wirtschaftlichen Interessen der Lebensmittelindustrie zu stellen. Solange das nicht passiert, braucht Herr Mi- nister Seehofer hier nichts mehr über gesunde Ernährung erzählen, und seinen hochgejubelten „Nationalen Aktions- plan gegen Übergewicht und Fehlernährung“ kann er dann auch einpacken. m Ü s s d G „ s k d t d G t G V d u g a i u d a g c 2 5 v 5 h e z k K e i d I h z v V w m s s e u e 6 f d m d o f b (C (D Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da- it Verbraucherinnen und Verbraucher sich besser einen berblick über den Nährwert von Lebensmitteln ver- chaffen können, wollen wir Grüne ein Kennzeichnungs- ystem, das auf einen Blick und ohne aufwendiges Stu- ium der Nährwerttabellen anspricht und informiert. erade hat die EU dazu neue Vorschläge vorgelegt. Die bösen Buben“ Fett, Zucker und Salz müssen als Verur- acher von Übergewicht, Karies und Herz-Kreislauf-Er- rankungen eindeutig benannt werden. Und zwar auf em direktesten Weg, nämlich dem über die Lebensmit- elverpackungen: Hier sind Informationen erforderlich, ie Transparenz und eine schnelle Orientierung über den esundheitswert des Lebensmittels schaffen. Dafür bie- et die verbindliche Ampelkennzeichnung, wie sie in roßbritannien gemeinsam von Wissenschaftlern und erbraucherinnen und Verbrauchern entwickelt wurde, ie beste Gewähr. Sie ist einfach und leicht verständlich nd sofort zu erfassen. Die Größe von roten, gelben oder rünen Feldern innerhalb eines Kreisdiagramms zeigt n: Von diesem Lebensmittel kann ich heute noch etwas n den Einkaufswagen laden, von dem besser weniger nd von jenem nur in Maßen. So wird die Kaufentschei- ung effektiv erleichtert und ein Gegengewicht zu den ggressiven Werbespots und schillernden Verpackungen eschaffen, mit der die Ernährungswirtschaft gerade zu- ker- und fetthaltige Lebensmittel bewirbt. Diese setzte 004 allein für Schokolade und Zuckerwaren mit rund 70 Millionen Euro Werbegeldern ein Hundertfaches on dem ein, was die Bundesregierung mit bescheidenen Millionen Euro für Ernährungsaufklärung vorgesehen at. Der von Minister Seehofer vorgestellte Vorschlag zu iner unverbindlichen und freiwilligen Nährwertkenn- eichnung ist dagegen eine Mogelpackung. Er ignoriert omplett die Forderungen von Ernährungsfachleuten, inderärzten und Verbraucherverbänden nach einem infachen und klaren Konzept. Minister Seehofer setzt nhaltlich und sogar optisch zu 100 Prozent die Vorgaben er Ernährungsindustrie um und stellt damit klar, wessen nteressen er vertritt. Wenn die Bundesregierung ernst- aft ihrer Verantwortung nachkommen will, zur Redu- ierung von Fehlernährung und Übergewicht in der Be- ölkerung beizutragen, wie sie immer behauptet, darf sie erbraucherinnen und Verbraucher nicht noch mehr ver- irren. Dem Seehofer- und damit Industriekonzept angelt es an Einheitlichkeit, Verbindlichkeit und Ver- tändlichkeit. Sollen wir in Zukunft alle mit Lupe, Ta- chenrechner und Lehrbuch durch die Läden laufen, um ntscheiden zu können, was in den Einkaufskorb soll nd was nicht? Welche Schlussfolgerungen soll man aus iner Information ziehen, die aussagt, dass man jetzt Prozent der Tageskalorien, aber nur 1 Prozent Fett, da- ür aber 11 Prozent Zucker zu sich genommen hat? Wo och bekannt ist, dass sehr viele Menschen Probleme it Prozentzahlen und der Prozentrechnung haben! Zu- em haben sich Handelsketten wie Edeka und Rewe der Konzerne wie McDonald’s oder Coca Cola schon ür andere Systeme entschieden. Statt Orientierung für die Verbraucherinnen und Ver- raucher zu bieten, wird vonseiten des „Verbraucher“- 13260 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Ministers Seehofer gezielt eine Verwirrung betrieben. Scheinbar fehlt der politische Wille, tatsächlich eine Ver- besserung der Ernährungssituation herbeizuführen. Diese wäre aber dringend notwendig, wirft man einen Blick auf aktuelle Zahlen: 1,9 Millionen übergewichtige Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren gibt es in Deutsch- land, davon alleine 800 000 mit krankhafter Fettleibigkeit, also Adipositas. Unsere heutige Zeit ist geprägt von Fehl- ernährung und Bewegungsmangel. Wenn es nicht gelingt, den fatalen Trend zum Übergewicht umzukehren, werden die Folgekosten weiter deutlich ansteigen: Staatssekretär Gerd Müller rechnete vor, dass das deutsche Gesundheits- system in den kommenden Jahren – wenn nicht sofort um- gesteuert wird – mit weiteren 30 Milliarden Euro belastet werden wird; zusätzlich zu den 70 Milliarden Euro, die bereits jetzt aufgebracht werden müssen; ganz abgesehen von der Verminderung der Lebensqualität, die mit diesen Krankheiten einhergeht. Für dieses Ernährungsproblem muss der Staat Mitver- antwortung übernehmen und darf die Lebensmittelkenn- zeichnung nicht von der Kooperationsbereitschaft der Lebensmittelindustrie abhängig machen! Deshalb fordern wir Grüne erstens eine eindeutige und verbindliche und damit verbraucherfreundliche Le- bensmittelkennzeichnung nach britischem Vorbild, die klar und einfach vermittelt, welchen Beitrag das Lebens- mittel zu einer gesunden Ernährung leisten kann; zwei- tens dass die Bundesregierung Klarheit bei der fachli- chen Bewertung von Lebensmitteln schafft – es gibt immer noch Wissenslücken bei den Grundlagen der Er- nährungsempfehlungen, wie zum Beispiel bei Zucker – und dass drittens Minister Seehofer eine Informations- kampagne startet, die die neue Lebensmittelkennzeich- nung einer breiten Öffentlichkeit bekannt macht und die Vorteile für die tägliche Essensauswahl herausstreicht. Wir werden die Kennzeichnungsdebatte auch auf Grundlage der EU-Vorschläge weiter führen. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung eines Gesetzes über die Feststel- lung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonderver- mögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschafts- plangesetz 2008) (Tagesordnungspunkt 25) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Es ist eine Tatsache: Die deutsche Wirtschaft ist wieder auf Wachs- tumskurs. Dafür verantwortlich ist in allererster Linie der deutsche Mittelstand; denn die Arbeitsplätze, die neu und zusätzlich geschaffen worden sind, sind vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmungen entstanden. Mit über 30 Millionen Beschäftigten wird die höchste Beschäftigungsquote seit der deutschen Ein- heit erreicht. Bis 2009 könnte die Zahl der Arbeitslosen nach Ansicht der Experten sogar auf 3 Millionen sinken. Es zeigt sich mehr und mehr, dass Reformen Früchte tra- gen, und es wird deutlich, was in Deutschland steckt, w s w m s 3 S H p n D t u S m s n i P v n N s k e d s n t G m h 2 d v G a s d d h E S v d d 4 s G s K a d d ü (C (D enn Rahmenbedingungen verbessert und Kräfte freige- etzt werden. Wir sind deshalb für den Aufschwung gut beraten, enn wir eine weitere Stärkung des Mittelstandes für ehr Wachstum und Beschäftigung erzielen. Der Mittel- tand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Rund ,3 Millionen kleine und mittlere Unternehmen sowie elbstständige in Handwerk, industriellem Gewerbe, andel, Tourismus, Dienstleistungen und freien Berufen rägen die deutsche Wirtschaft. Mittelständische Unter- ehmen stellen 99,7 Prozent aller Unternehmen in eutschland dar, tätigen 40,8 Prozent aller steuerpflich- igen Umsätze, bieten 70,2 Prozent aller Arbeitsplätze an nd bilden 81,9 Prozent aller Lehrlinge aus. Der chwerpunkt unserer Wirtschafts- und Finanzpolitik uss deshalb eine Politik zur Stärkung des Mittelstandes ein. Der Strukturwandel macht vor dem Mittelstand icht halt. Statt mit Rohstoffen wird sich der Mittelstand m globalen Wettbewerb nur mit Wissen, innovativen rodukten und marktfähigen Dienstleistungen und In- estitionen behaupten können. Dazu gehört auch, dass wir eine Verbesserung der Fi- anzierungsbedingungen für den Mittelstand erreichen. ach wie vor haben vor allem kleine und mittelständi- che Unternehmen, aber auch Unternehmerpersönlich- eiten, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, in zu geringes Eigenkapitalpolster oder Probleme bei er Fremdfinanzierung. Der Innovations- und Mittel- tandsförderung kommt bei Gründungen und Investitio- en nach wie vor große Bedeutung zu. Wenn ich mit Un- ernehmerinnen und Unternehmern gerade auch über ründungen von Unternehmen spreche, dann sagen sie ir: Das zentrale Problem ist die Finanzierung. Somit kommt dem ERP-Wirtschaftsplangesetz eine ohe Bedeutung zu. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 008 wird nun erstmals nach den Regelungen des geän- erten Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonder- ermögens aufgestellt. Die Änderungen traten mit dem esetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung m 1. Juli in Kraft. Gegenüber den bisherigen Wirt- chaftsplänen ergeben sich umfangreiche Neuerungen, a die Wirtschaftsförderung zukünftig aus den Erträgen es ERP-Sondervermögens und nicht mehr durch Darle- en finanziert wird. Das Ringen um die Übertragung des RP-Sondervermögens auf die KfW hat Erfolg. Der ubstanzerhalt wird auch für die Zukunft gewährleistet. Aus ERP-Mitteln wird in 2008 die Zinsbegünstigung on Darlehen und Beteiligungskapital für Unternehmen er gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstan- es, sowie für Freiberufler mit einem Volumen von rund Milliarden Euro finanziert. Lassen Sie mich drei Bei- piele nennen. Erstens. Im ERP-Wirtschaftsplan 2008 werden für die ründung von Unternehmen 450 Millionen Euro ange- etzt. Die Absenkung im Plan 2008 im Programm „ERP- apital für Gründung“ von 700 Millionen Euro in 2007 uf 450 Millionen Euro entspricht den Erfahrungen aus er Praxis, da das Programm in den letzten Jahren nie as vorgesehene Volumen erreicht hat. Derzeit wird es berarbeitet und attraktiver gestaltet. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13261 (A) ) (B) ) Zweitens. Bei der Absenkung des Planansatzes 2008 im Programm „ERP-Kapital für Wachstum“ von 400 Millionen Euro in 2007 auf 200 Millionen Euro wurden die gleichen Überlegungen angestellt. Da aber auch das Wachstumsprogramm überarbeitet wird, ist hier ein Planwert von 200 Millionen Euro angesetzt worden, um über entsprechende Spielräume zu verfügen. Drittens. Die Anhebung der Planwerte 2008 im Um- weltprogramm auf 1,45 Milliarden Euro hängt ebenfalls damit zusammen, dass in den letzten Jahren die tatsäch- lichen Zusagewerte stets deutlich höher ausgefallen sind als die Planwerte. Während die Planwerte in der Regel bei 900 Millionen Euro gelegen haben, entwickelten sich die Zusagewerte auf deutlich über 2 Milliarden Euro. Ab Anfang 2008 soll das neue Umweltprogramm „Energie- effizienz in KM“ starten; es ist mit circa 350 Millionen Euro eingeplant. Gleichzeitig wird an einer neuen Auf- teilung der Förderung von Umweltschutz und Energie- einsparung zwischen ERP-SV und KfW gearbeitet. Ins- gesamt sind im Planansatz daher 1,45 Milliarden Euro eingestellt wurden. Dieser Ansatz dürfte bei Nutzung der gegebenen Flexibilitäten ausreichend sein, um alle sinn- vollen Umwelt- und Energiesparvorhaben mitfinanzie- ren zu können. Ziel des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2008 ist es, die größtmögliche Transparenz der Wirtschaftsförderung zu erhalten. Praxisnähe und Effizienz der Wirtschaftsförde- rung müssen stattfinden. Die finanziellen Ansätze müs- sen der wirklichen Nachfrage angepasst werden. Eine spezielle Werbung für die Nutzung von Gründerkapital muss stattfinden. – Das haben wir erreicht. Der ERP- Wirtschaftsplan 2008 orientiert sich tatsächlich mehr an den erreichten Förderzahlen, beweist mehr Flexibilität und ein hohes Maß an Transparenz. Der ERP-Ausschuss wird im kommenden Jahr vor Ort den Förderunterneh- men Besuche abstatten, um den Erfolg der Wirtschafts- förderung und die Programmgestaltung weiter voranzu- bringen. Ich glaube, meine Ausführungen haben Ihnen die Be- deutung der Förderung des Mittelstandes aus den ERP- Mittel deutlich vor Augen geführt. Mir war die Erstel- lung des Berichts des Bundesrechnungshofs besonders wichtig; ich bedanke mich ausdrücklich für die umfas- sende Unterstützung zur sachgerechten Bewertung. Nachdem in der abschließenden Sitzung des ERP-Aus- schusses am Mittwoch alle noch offenen Fragen zufrie- denstellend geklärt werden konnten, gab es für das ERP- Wirtschaftsplangesetz 2008 eine breite Zustimmung. Ich kann Ihnen heute hier versichern, dass wir uns im Aus- schuss gemeinsam weiter dafür einsetzen werden, dass dem Mittelstand weiterhin so viel Förderung wie mög- lich zugute kommt; denn eines weiß ich als erfahrener Unternehmer nur zu gut: Die Gründung und der Erhalt eines Unternehmens und damit die Schaffung von Ar- beitsplätzen stehen und fallen mit der Finanzierung. Garrelt Duin (SPD): Wenn man sich die Geschichte der ERP-Förderung anschaut, liest sie sich wie die Er- folgsgeschichte des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Angefangen mit dem rudimentären Wiederaufbau über d z s h t a w n n ja B P a a f s s E S h c d m E D m S T l f v t 2 s l M h d r d S s t m A U w g E s m m K d n (C (D ie Unterstützung exportintensiver Industrien bis hin um Umweltschutz und Beteiligungskapital für techni- che Innovationen ist das ERP ein Erfolgsmodell. An- and dieser Entwicklung wird ganz klar, welche Bedeu- ung das ERP für zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, ber auch für die wirtschaftliche Position Deutschlands eltweit hat. Heute besprechen wir das erste Wirtschaftsplangesetz ach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. Der eue Wirtschaftsplan 2008 ist deshalb mit denen der Vor- hre nicht mehr vergleichbar. Mit der KfW wurde ein im ereich Mittelstandsförderung besonders kompetenter artner mit ins Boot genommen. Durch diese Zusammen- rbeit erreichen wir Effizienzsteigerung und Bürokratie- bbau. Vorrangiges Ziel ist und bleibt es, die Investitions- ähigkeit mittelständischer Unternehmen langfristig zu ichern und die Gründung neuer Unternehmen zu unter- tützen. Das Fördervolumen und die Förderintensität des RP bleiben dabei bestehen. Das in der KfW angelegte ondervermögen bleibt der Wirtschaftsförderung weiter- in ausdrücklich erhalten. Die Kolleginnen und Kollegen der Opposition versu- hen wieder einmal den Eindruck zu erwecken, die Bun- esregierung gefährde den Substanzerhalt des ERP-Ver- ögens. Das ist reine Angstmacherei und soll von dem rfolgsmodell ERP und seiner Neuordnung ablenken. enn auch der Bundesrechnungshof bestätigt uns, dass it der Umsetzung des ERP-Wirtschaftsplans 2008 der ubstanzerhalt des ERP-Vermögens nicht in Gefahr ist. rotz der Probleme der IKB-Bank ist die für die Über- assung von Eigenkapital gewährte Vergütung bzw. die ür das Nachrangdarlehen gewährte Verzinsung in Höhe on mindestens 590 Millionen Euro jährlich gewährleis- et. Wir wollen mit der Umsetzung des Wirtschaftsplans 008 weiterhin zukunftsorientierte Akzente setzen. Un- ere Politik setzt eindeutige Zeichen für nachhaltige Be- ebung und Stützung der wirtschaftlichen Dynamik im ittelstand. Mit dieser bedarfsorientierten Förderung aben wir genau ins Schwarze getroffen. Die ERP-För- erung von Existenzgründern sowie kleinen und mittle- en Unternehmen stärkt den Standort Deutschland und amit unsere Position im europäischen und globalen tandortwettbewerb. Nicht zuletzt stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Lö- ung der Beschäftigungsprobleme dar. Denn neue Be- riebe und die Ausweitung mittelständischer Unterneh- en wirken sich positiv und nachhaltig auf den rbeitsmarkt aus. Die Finanzierung von betrieblichen mweltprojekten und neuen Energiequellen leistet einen ichtigen Beitrag für unsere ökologischen Zielsetzun- en. Gerade in strukturschwachen Regionen ist das RP-Sondervermögen ein wichtiges Fördermittel, be- onders für die kleinen und mittelständischen Unterneh- en. In Gesprächen mit Vertretern der Sparkassen in einer Region wurde deutlich, dass bei Krediten für die MU fast zu 100 Prozent auf die Kreditmöglichkeiten es ERP zurückgegriffen wird. Es gab in den vergangenen Jahren auch Zeiten, in de- en das anders war, als Kredite aus den ERP-Program- 13262 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) men kaum genutzt wurden. Seit einiger Zeit wird aber wieder verstärkt investiert. Dies ist sicherlich auf den wirtschaftlichen Aufschwung, aber auch auf die günsti- gen Bedingungen der ERP-Förderung zurückzuführen. Das ist doch genau das, was wir mit unserer Politik errei- chen wollen: Wir wollen den Mittelstand stärken und die Menschen in Deutschland am Aufschwung teilhaben las- sen. Martin Zeil (FDP): Der ERP-Wirtschaftsplan 2008 ist bekanntlich aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung ein Plan un- ter völlig neuen Prämissen. Wir standen und stehen die- ser Neuordnung skeptisch gegenüber, und der vorlie- gende Plan ist nicht gerade geeignet, diese Skepsis zu zerstreuen. Lassen Sie mich zunächst auf die politischen Akzente eingehen, die der Wirtschaftsplan setzt und die sehr auf- schlussreich sind. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält grundlegende Umsteuerungen bezüglich der Verteilung der Fördermittel. So erfolgt eine massive Reduzierung der Mittel für die Gründung von Unternehmen, und zwar um rund 36 Prozent. Auch das ERP-Kapital für Wachs- tum wird erheblich heruntergefahren: 50 Prozent weni- ger als bisher will man dafür ausgegeben. Das sind schon ganz beträchtliche Kürzungen und zwar ausge- rechnet im Bereich „Unternehmerkapital“, in dem Pro- gramm, das dazu da ist, der immer wieder betonten Ei- genkapitalschwäche des Mittelstandes abzuhelfen. Ebenfalls starke Einbußen hinnehmen muss das Regio- nalförderprogramm, das auf 30 Prozent der früheren För- derung verzichten muss. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, das vor allem den Investitionsbedürfnissen gestandener Unternehmen in den neuen Ländern entgegen kommt, die zu hegen und pflegen es viele Gründe gibt, zum Beispiel den, dass sie immer noch viel zu rar gesät sind. Schließlich und letztlich sei die Reduzierung des Be- teiligungskapitals um 20 Prozent genannt. Dabei ist es für den Mittelstand und seine Wettbewerbsfähigkeit sehr wichtig, zu wachsen, und hilfreich, dafür Kapitalspritzen zu bekommen. Eine erhebliche Aufstockung, ja, eine regelrechte Auf- blähung hingegen erfährt das ERP-Umweltschutzpro- gramm, bei dem der Mitteleinsatz um ganze 61,1 Prozent zulegt. Nicht, dass wir etwas gegen den Umweltschutz hätten. Ganz im Gegenteil. Aber eine dermaßen einseitige Akzentuierung des ERP-Förderprogramms erscheint uns als deutlich überzogen. Wir können auch nicht erkennen, wieso das unbedingt dem Mittelstand nutzt und frommt. Es dient vielmehr zuerst und vor allem der Umsetzung der äußerst ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregie- rung. Die Bundesregierung begründet die erheblich verän- derten Mittelansätze damit, dass sich auch die Nachfrage nach Fördermitteln in den einzelnen Bereichen geändert habe und dass sie dem mit einem angepassten Mittelan- satz zu entsprechen suche. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Sieht man sich die Vergleichszahlen an, so stellt m d 2 2 r r tu e b te p d n G h e a S d t b w s j Z d ü e a g 5 t d s k a r m A d F d F h b b s s (C (D an fest, dass die reale Nachfrage nach dem Regionalför- erprogramm und nach Beteiligungskapital von 2006 zu 007 gestiegen ist. Bei beiden ist aber der Mittelansatz für 008 zurückgefahren worden. Was wir hier konstatieren, ist, dass sich die ERP-Förde- ung immer mehr von der klassischen Mittelstandsförde- ung entfernt. Statt Beteiligungskapital für mehr Wachs- m zu erhalten, wird der Mittelständler mit Beihilfen für nergiesparende Maßnahmen und Umweltinvestitionen eglückt. Diese können ihm möglicherweise helfen, Kos- n zu senken, aber sein naturgemäß viel stärker ausge- rägtes Anliegen, zu investieren, um zu wachsen, befrie- igen sie nicht. So viel zu den aus unserer Sicht zweifelhaften und icht voll nachvollziehbaren Schwerpunktsetzungen des esetzentwurfs. Auch sonst lässt er einiges zu wünschen übrig. Das at der Bericht des Bundesrechnungshofes zum Gesetz- ntwurf sehr deutlich gemacht. Es mangelt dem Entwurf n Transparenz und Klarheit. Beides liegt aus meiner icht in der Bringschuld der Bundesregierung gegenüber em Parlament, und zwar ganz besonders vor dem Hin- ergrund der Neuordnung, die viele Änderungen mit sich ringt, die erklärt und verstanden werden wollen. Es ist mir in diesem Zusammenhang unverständlich, arum das Wirtschaftsministerium nicht bereits von ich aus Informationen zur geplanten Zinsverbilligung e Förderprogramm und die sich daraus ergebenden insausgaben geliefert hat, sondern dass es dazu erst es Anstoßes durch den Bundesrechnungshof brauchte. Die nachträglich gelieferte Aufstellung unterstreicht brigens noch einmal, dass das Umweltprogramm mit iner Zinsverbilligung von fast 9 Milliarden Euro alle nderen Positionen deutlich übertrifft, die Zinsverbilli- ung des Unternehmerkapitals zum Beispiel um rund Milliarden Euro. Erfreulich ist auch, dass die Bundesregierung nach- räglich eine Plausibilitätsbetrachtung geliefert hat, die ie Förderung des Jahres 2008 in die Zukunft fort- chreibt. Die Rechnung enthält allerdings etliche Unbe- annte und ist nicht mehr als ein Schätzwert, der sich uch anders als erwartet entwickeln kann. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung alle An- egungen des Bundesrechnungshofes auf- und angenom- en hat, gleichzeitig aber in gewisser Weise auch ein rmutszeugnis, dass es der „Nachhilfe“ durch den Bun- esrechnungshof bedurft hat, um mehr Licht in das ERP- ördergeschäft zu bringen. Trotzdem werden wir uns bei der Abstimmung über iesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil wir die ördermittelverteilung für nicht voll nachvollziehbar alten und zudem immer noch große Zweifel daran ha- en, dass in den nächsten Jahren Einnahmen und Ausga- en in geplanter Weise in Übereinstimmung zu bringen ind. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Der ERP-Wirt- chaftsplan für das Jahr 2008 sieht zinsverbilligte Finan- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13263 (A) ) (B) ) zierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Höhe von vier Milliarden Euro vor. Die Linke stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Das ERP-Programm hebt sich positiv ab von der allgemeinen wirtschaftspolitischen Linie der Bundesregierung. Erstens setzt es das Eingeständnis voraus, dass volks- wirtschaftliche Effizienz von freien Kapitalmärkten nicht zu erwarten ist. Private Beteiligungsfonds setzen hohe Summen für die Übernahme etablierter Unterneh- men ein, die Beteiligung an jungen Unternehmen in der Gründungs- oder Startphase liegt im kaum messbaren Bereich. Unter dem Strich entziehen die Kapitalmärkte mit ihrer Renditeerwartung den Unternehmen häufig mehr Mittel, als sie ihnen zur Verfügung stellen. Zweitens werden die ERP-Kredite zweckgebunden für Investitionen vergeben, darunter auch für Forschung und Entwicklung. Dies steht in wohltuendem Kontrast zur allgemeinen Entwicklung auf dem Finanzsektor. Finanztransaktionen dienen heute nicht in erster Linie realen Investitionen, sondern der Erzeugung von Rechts- titeln, die bereits bestehendes Produktivvermögen tribut- pflichtig machen. Bis zum Ausbruch der Finanzkrise im Sommer dieses Jahres wuchs das Kreditvolumen für schuldenfinanzierte Unternehmensübernahmen und wag- halsige Spekulationsgeschäfte von Hedgefonds stark an. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung durch die Liberalisierung der Finanzmärkte befördert. Eine Alter- native ist die zinsgünstige öffentliche Kreditvergabe un- ter der Bedingung, dass die Mittel für Realinvestitionen verwendet werden. Drittens besteht die ERP-Förderung aus zurückzuzah- lenden Krediten an investierende Unternehmen. Dies ist deutlich besser als allgemeine Steuergeschenke an den Unternehmenssektor, die durch Mehrwertsteuererhöhun- gen gegenfinanziert werden. Die blauäugige Hoffnung, dass steigende Gewinne automatisch zu mehr Investitio- nen und mehr Beschäftigung führen, sollte man inzwi- schen aufgegeben haben. Weitere politische Anstrengungen sind nötig, um die Wirksamkeit des ERP-Sondervermögens zu erhalten: Erstens darf das Sondervermögen nicht mehr als Liquiditätsquelle für den Bundeshaushalt missbraucht werden. Die Neuordnung des Sondervermögens in die- sem Jahr hat die Substanz geschwächt und die Liquidität verringert. Zweitens sollte das Sondervermögen nicht für die Förderung von Großkonzernen wie EADS eingesetzt werden. EADS benötigt statt öffentlichen Krediten und Subventionen eine öffentliche Kapitalerhöhung, damit die geplanten Notverkäufe von Airbuswerken unterbun- den werden können. Drittens muss die parlamentarische Kontrolle über die effiziente Verwendung der ERP-Mittel gestärkt werden, erst recht nach der Übertragung auf die KfW. In Zukunft muss genau evaluiert werden, welche Wirkungen die einzelnen Förderprogramme in Bezug auf Innovation und Beschäftigung gebracht haben. Die bisherige Pla- nungspraxis ist verbesserungswürdig. Planzahlen und I n d d F s K z D d u l w d m E J w A d a K A v d m I n d w i g u f C b U D 1 w s f B d s r Z d b a a h V U t (C (D stzahlen für die einzelnen Programme haben meist we- ig miteinander zu tun. Viertens muss die notwendige Verzinsung des Son- ervermögens in der KfW sichergestellt werden, damit as Fördervolumen beibehalten werden kann. Die inanzspekulationen der IKB haben der KfW schwer ge- chadet. Eine Präzisierung des Aufgabenbereichs der fW kann dazu beitragen, ähnliche Verluste in Zukunft u verhindern. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as ERP-Sondervermögen spielt eine zentrale Rolle in er Förderung des Mittelstandes, des Umweltschutzes nd von Innovationen. Das zu verabschiedende Gesetz egt den ERP-Wirtschaftsplan für 2008 fest. Insgesamt erden 363 Millionen Euro für Förderzwecke und die amit verbundenen Kosten bereitgestellt. Aufgrund der großen Bedeutung des ERP-Sonderver- ögens hatten wir die weitgehende Übertragung des RP-Sondervermögens an die KfW im Sommer dieses ahres sehr kritisch betrachtet. Die Finanzkrise hat schon enige Wochen nach der Übertragung gezeigt, dass auch nlagen in der KfW nicht ohne jedes Risiko sind und ass es problematisch ist, sein Portfolio weitestgehend uf eine Bank zu konzentrieren. Bis heute können wir nicht abschätzen, wie weit die fW von der Finanzkrise betroffen sein wird und welche uswirkungen dies auf die Förderkraft des ERP-Sonder- ermögens haben wird. Nichtsdestoweniger werden wir er konkreten Vorlage des ERP-Wirtschaftsplans zustim- en. Der Wirtschaftsplan hat einige positive Punkte. nsbesondere begrüßen wir, dass für Umweltschutztech- ologien sowie für das Innovationsprogramm für 2008 eutliche Aufwüchse vorgesehen sind. Sowohl das Um- eltprogramm als auch das Innovationsprogramm sind n den letzten Jahren sehr gut gelaufen. Daher ist es fol- erichtig, hier weitere Akzente zu setzen. Positiv ist aus nserer Sicht auch die Entwicklung des ERP-EIF-Dach- onds. Dieser hat inzwischen in eine Reihe von Venture- apital-Unternehmen investiert und die gewünschte He- elwirkung erzielt. Das heißt, die Venture-Capital- nternehmen konnten mit der Unterstützung des achfonds ein Vielfaches an Mitteln einwerben. Über Milliarde Euro Venturecapital konnte damit generiert erden, die für Investitionen in Start-ups zur Verfügung tehen. Ich denke, wir sollten diese Erfolgsgeschichte ortsetzen. Daher begrüßen wir die Ankündigung der undesregierung mit dem EIF in Gespräche einzutreten, ie Dachfondsmittel aufzustocken. Es war sehr voraus- chauend, dass dafür Mittel im Rahmen der Neustruktu- ierung reserviert wurden. Ein weiterer Grund für unsere ustimmung ist die Zusicherung der Bundesregierung, ass das ERP-Vermögen und die Förderung erhalten leiben sowie die zugesagten Erlöse im Wirtschaftsplan uftauchen. Wir werden uns dies auch in Zukunft genau nsehen. Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangen- eit seine Skepsis zum Ausdruck gebracht, dass das ermögen tatsächlich erhalten bleibt. Wir werden im nterausschuss weiter unsere parlamentarische Kon- rollfunktion ausüben. 13264 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Nanotechnologie – Forschung ver- stärken und Vorsorgeprinzip anwenden – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung zum Veränderungsbedarf des beste- henden Rechtsrahmens für Anwendungen der Nanotechnologie (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Johann-Henrich Krummacher (CDU/CSU): Der Nano-Bereich ist zweifelsfrei eines der wissenschaftlich spannendsten und anwendungsperspektivisch vielver- sprechendsten Forschungsgebiete. Von der Elektronik- und Automobilbranche über Lichttechnik und Energie- gewinnung bis hin zu Medizin und Gesundheit: Die Na- notechnologie hat das Potenzial, einen maßgeblichen Beitrag zu leisten nicht nur zur Erweiterung der Produkt- palette, sondern auch zur Effizienzsteigerung und Res- sourcenschonung. Kurz: Die Nanotechnologie hat Schnittstellen im gesamten Innovationsprozess. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Querschnittstechno- logie. Bei jedem Übergang von der Entwicklung zur An- wendung müssen ganz selbstverständlich auch mögliche Nebeneffekte bedacht und erforscht werden. Genau das ist ja auch ein Wesenselement des Forschungsprozesses: Forschung ist im Grunde eine Entdeckungsfahrt, kein Abklappern bekannter Haltestellen nach einem Zeitplan. Und in der Wissenschaftsgeschichte waren es ohnehin in der Regel die ungeplanten Effekte, die die eigentlichen Fortschritte brachten. Insgesamt bietet die Nanotechnologie heute echte, er- probte und abgesicherte Verbesserungen. Und in man- chen Bereichen ist sie eine vielversprechende Unbe- kannte, die es weiter zu ergründen gilt. Auch der uns vorliegende Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen zur Nanotechnologie erkennt zunächst deren Chancen und Potenziale an. Auch der Ansatz, bei allem Zukunftsoptimismus auch Risiken und Nebenwirkungen zu ergründen, ist ebenso unbestritten wie apodiktisch. Jenseits dieser Grundlagen jedoch verabschiedet sich der Antrag von einer nüchternen Betrachtung. So verkennt er die intensiven Bemühungen und den fruchtbaren Dialog, mit denen Wissenschaft und Politik gemeinsam die Welt der Nanotechnologie kartografie- ren: Die Spitzenforschung als „Pionier“, die Breitenfor- schung als „Vermessungsteam“ und die Politik quasi als „Entscheider“ über die Erschließung. Der Antrag igno- riert die wegweisende Ressortkoordination und Abstim- mung zwischen Forschung, Umwelt, Gesundheit, Ver- kehr, Arbeits- und Verbraucherschutz. Er verschließt die Augen vor dem mehrjährigen, von der Bundesregierung geförderten Projekt „Innovation mit Normen und Stan- dards“ des Institutes für Normung, welches Prozesse und Ergebnisse einschätzbar macht. Ebenfalls initiierte das B S z w u v r r r c n E n g g d v g p k m H i k r H l n S r d k d D t e M w f b d v B v v k g s g n d d e r d (C (D MBF unter der Leitung von Ministerin Dr. Annette chavan das Projektcluster Nano Care, um Risiken früh- eitig aufzuspüren und zu unterbinden. Entsprechend erden im Nano-Dialog 2006 bis 2008 die „Sicherheit nd Aufgaben für die Forschung“ sowie die „Förderung on Innovation und Chancen für den Umweltschutz“ be- ücksichtigt. Dies alles geschieht bereits im Rahmen der essortübergreifenden Forschungsstrategie der Bundes- egierung, die sich außerdem immer im gesellschaftli- hen Dialog befindet, sei es durch Konferenzen, Inter- etportale, Analysen und Presseberichte oder durch inrichtungen wie den „NanoTruck“. Darüber hinaus offenbart der Antrag – aller Bekennt- isprosa zum Trotz – auch einen latenten Vorbehalt ge- enüber nanotechnologischen Innovationen, wenn nicht ar gegenüber dem Innovationsprozess insgesamt. Wür- en wir dem Antrag folgen, würden wir die Chancen erstreichen lassen, ohne dabei Erkenntnissicherheit zu ewinnen. Wir würden uns vielmehr in eine forschungs- olitische „Endlosschleife“ begeben. Denn jede neue Er- enntnis wirft bekanntlich neue Fragen auf – das ist nun al das Prinzip fortschreitender Erkenntnis. Auch der inweis auf das Vorsorgeprinzip ist an dieser Stelle eine rreführende Halbwahrheit: Denn das Vorsorgeprinzip ommt dann zum Tragen, wenn angesichts realer Gefah- en oder aus Gründen des Umweltschutzes dringender andlungsbedarf besteht, die verfügbaren wissenschaft- ichen Daten jedoch eine umfassende Risikobewertung icht zulassen. Wo es Gefährdungsindizien gibt, wird im inne des Vorsorgeprinzips gehandelt. Es darf aber ge- ade nicht als Vorwand für die Umkehr der Beweislast ienen, nach dem Motto: im Zweifel gegen den Ange- lagten. Ich warne vor jeder Innovationsbremse, weil da- urch das Generieren gerade jener wissenschaftlicher aten verhindert würde, die zu einer objektiven Bewer- ung benötigt werden. Was wir brauchen – und in jeder Weise fördern –, ist ine verantwortungsvolle Forschung, die von der ersten inute an eine Risikoabschätzung vornimmt. Bei der Anwendung nanotechnologischer Produkte ürde die Argumentationslinie des Antrages eher grei- en, wenn sich nicht ein weiteres Missverständnis offen- aren würde: „Die“ Nanotechnologie gibt es nicht, son- ern nanotechnologische Ansätze und Perspektiven in ielen Bereichen. In der Medizin oder anderen sensiblen ereichen gibt es wirksame Test- und Genehmigungs- erfahren, die auch eingehalten werden. Bei Neuerungen on Autolacken oder in der Textilindustrie hingegen ann die praktische Bewährungsprobe viel eher erfol- en. Verantwortungsvolle Forschungspolitik heißt auch, olche Differenzierungen vorzunehmen. Unsere Bundeskanzlerin hat vor einiger Zeit etwas esagt, das auch im Bereich der Forschungspolitik verin- erlicht werden sollte. Als Angela Merkel den Begriff es „kreativen Imperativs“ geprägt hat, lag dessen Be- eutung darin: Die Politik muss an den richtigen Stellen ingreifen und auf der anderen Seite auch wieder an den ichtigen Stellen loslassen. Im Forschungsbereich sollte ie Politik tatsächlich alle Gängeleien lassen und im Ge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13265 (A) ) (B) ) genzug dann umso mehr regeln, desto konkreter sich Ge- fährdungspotenziale abzeichnen. Der Antrag der Grünen hingegen impliziert das Er- richten genereller „Regelungsmauern“, und zwar auf eine Art und Weise, die die Forschung – die Carl Fried- rich von Weizsäcker zufolge ja gerade vom positiven „Geist des Staunens“ lebt – letztlich gefährden würde. Das Ignorieren der ausgewogenen Forschungspolitik, des fundierten Vorgehens der Großen Koalition, des Zu- sammenspiels von Wissenschaft und allen beteiligten Ministerien unter Federführung von Dr. Annette Schavan und des BMBF ist eigentlich nur mit oppositio- neller Ausblendung zu erklären. Kurz: Das Motiv des Antrages ist nur zur Hälfte stimmig und in der Umset- zung zur Gänze fraglich. Darum lehnen wir den Antrag ab und laden die Antragsteller vielmehr ein, sich eben- falls am bereits stattfindenden, in der Abwägung nüch- ternen und vom Geist her dennoch gestaltungsbereiten Dialog zu beteiligen. René Röspel (SPD): Ein Professor soll einmal auf die Frage „Was ist Nanotechnologie?“ geantwortet ha- ben: „Nanotechnologie ist mit einzelnen Molekülen Lego spielen.“ – Als Familienvater weiß ich, was Kinder mit Lego-Bausteinen bereits alles konstruieren können. Wenn ein Professor davon schwärmt, müssen die Mög- lichkeiten also mindestens vergleichbar sein. Nanomedizin, Nanoelektronik, Nanobiologie, Nano- optik – schon an dieser kurzen Aufzählung sieht man, was für Potenzial in diesem „Zwerg“ – die Übersetzung des griechischen Wortes „nano“ – steckt. Nano dehnt sich über die Grenzen der verschiedenen wissenschaftli- chen Disziplinen hinweg aus. Sie ist eine wirkliche Querschnittstechnologie. Dabei umschreibt Nanotechno- logie eigentlich nur eine physikalische Eigenschaft, nämlich die Größe, und stellt noch kein Endprodukt dar. Fast keiner von uns kann sich heute sein Büro ohne Computer vorstellen. Der weltweit jährliche Umsatz in der Informationstechnologie ist gewaltig, wobei Deutschland in diesem Feld leider weniger gut aufge- stellt ist. Wenn man sich an die ersten, ganze Räume fül- lenden Computer erinnert, die einem Taschenrechner von heute nicht das Wasser reichen können, kann man ein Ziel erkennen: kleiner, leichter, leistungsfähiger. Pro- zessoren stellen dabei das Herz eines jeden Computers dar. Dank der mittlerweile im Nanobereich arbeitenden Technik können immer kleinere Transistoren hergestellt und verbessert werden. Um das Jahr 2000 arbeitete man noch an Prozessoren über der magischen 100-nm- Grenze. – Bei Nanotechnologie spricht man von Mate- rial kleiner als 100 Nanometer (nm); ein Nanometer ent- spricht einem Milliardstel Meter. Im Vergleich dazu: ein menschliches Haar hat in etwa eine Dicke von 80 000 nm. – In den nächsten Tagen sollen bereits soge- nannte 45-nm-Prozessoren ausgeliefert werden. Dieser Chip ist mit circa 731 Millionen Transistoren bestückt. Im September hat die Firma Intel bereits erste 300-mm- Wafer vorgestellt, welche im 32-nm-Fertigungsverfah- ren hergestellt wurden. Jeder einzelne Testchip vereint mehr als 1,9 Milliarden Transistoren auf einem Stück Si- l g a l J F w D c J z n s I e f e l u e „ i g a c w z l g d s U h r s g g t a s H u t T s a m u (C (D izium. Allein in diesem Teilbereich der Nanotechnolo- ie steckt noch viel Potenzial. Genauso könnte ich aber uch Beispiele aus anderen Bereichen nennen. Die Chancen der Nanotechnologie sind in Deutsch- and früh erkannt worden. Bereits mit Beginn der 90er- ahre förderte das Bundesministerium für Bildung und orschung die Nanotechnologie. Erstmalig gebündelt urden diese Programme im Jahre 1999. 2003 stand eutschland bei der öffentlichen Förderung weltweit mit irca 293 Millionen Euro auf Platz 4, hinter den USA, apan und der Europäischen Kommission. Auch die jet- ige Bundesregierung setzt die Förderung der Nanotech- ologie fort. So hat die Große Koalition 2006 zum Bei- piel die „Nano-Initiative – Aktionsplan 2010“ gestartet. n der nächsten Haushaltswoche werden wir über die ndgültigen finanziellen Zuwendungen für das Jahr 2008 ür diesen Bereich beraten. Mittlerweile kann man auch erste Erfolge feiern. Laut iner aktuellen Studie von Ernst&Young hat Deutsch- and europaweit die meisten Unternehmen, Mitarbeiter nd Produkte bei medizinischen Nanoanwendungen – in ebenfalls sehr vielversprechender Bereich in der Nanowelt“. Insgesamt seien deutschlandweit 66 Firmen n diesem Sektor tätig, mehr als 300 sind es weltweit. In anz Europa sind bereits 80 medizinische Nanoprodukte uf dem Markt, 43 davon wurden in Deutschland entwi- kelt. Deutschland ist also gut aufgestellt. Mit Nano wird mittlerweile gern geworben, auch enn nicht immer Nanotechnologie drin steckt – wie um Beispiel der „iPod nano“. Auch bei dem Versiege- ungsspray „Magic-Nano“, welches im April 2006 auf- rund von Nebenwirkungen vom Markt genommen wer- en musste, wurden keine Nanopartikel verwendet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, hat in einem Diskussionspapier zum verantwortungsvollen mgang mit der Nanotechnologie richtigerweise darauf ingewiesen: Eine einfache Bewertung von Nanopartikeln ist … schwierig, da genau diejenigen Eigenschaften, durch die ein potenzieller Nutzen entsteht, auch diejenigen sind, durch die ein mögliches Risiko be- gründet wird. Aufgrund der geringen Größe können die Partikel echt leicht in den menschlichen Körper eindringen bzw. ich dort ablagern. Auch haben Nanopartikel plötzlich anz andere Eigenschaften als die gleiche Substanz in rößerer Dimension. Nichttoxische Materialen können oxisch wirken. Die genauen Auswirkungen sind bisher ber noch unklar. Problematisch erscheinen dabei insbe- ondere die freien Partikel. Dies stellt vollkommen neue erausforderungen an den Arbeitsschutz bei Herstellung nd Entsorgungen von Produkten. Wie eine Studie aus dem Jahre 2006 in Nature Nano- echnology aufweist, ist die öffentliche Akzeptanz dieser echnologie maßgeblich für die Umsetzung der be- chriebenen Potenziale. Die Wissenschaftler fanden her- us, dass in der USA derzeit die öffentliche Wahrneh- ung noch als neutral – da die Technologie noch zu nbekannt sei – beschrieben werden kann. Dieser Trend 13266 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) könnte aber relativ schnell in die eine oder andere Rich- tung umschlagen. Deshalb riefen die Wissenschaftler die Regierungen auf, die Chancen und Risiken der Nano- technologie verstärkt in der Bevölkerung darzustellen. Der durch Deutschland fahrende „Nano-Truck“ des BMBF und Programme wie „NanoCare“ sind sicherlich die ersten Schritte, dieser Forderung nachzukommen. Bereits 2004 hat die SPD aus ähnlichen Überlegun- gen heraus zusammen mit ihrem grünen Koalitionspart- ner in der Drucksache 15/3051 einen Bericht der Bun- desregierung über den möglichen Veränderungsbedarf der relevanten Rechtsrahmen im Bereich Nanotechnolo- gie bis 2005 eingefordert. Dieser Bericht liegt uns mit- tlerweile vor, leider ganze zwei Jahre später als vom Par- lament verlangt. Aufgrund des Wahljahres 2005 kann man eine gewisse Verzögerung nachvollziehen. Warum das Ministerium allerdings so lange für diesen Bericht gebraucht hat, leuchtet mir nicht ganz ein. Als Hauptaussage des Berichts kann man zusammen- fassen: Nach derzeitigem Kenntnisstand sieht die Bundes- regierung gegenwärtig grundsätzlich keinen Verände- rungsbedarf bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen aufgrund nanotechnologischer Entwicklungen. Ob im Einzelfall darüber hinaus nanotechnologische Sonderre- gelungen im Hinblick auf die gesetzgeberischen Pflich- ten der Gefahrenabwehr und der Vorsorge erforderlich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden wer- den. – Dieser Aussage widersprechen die Grünen mit ih- rem uns ebenfalls vorliegenden Antrag. Den Argumen- ten für diese unterschiedlichen Positionen werden wir uns im Ausschuss widmen. Deshalb will ich an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen. Zufriedenstellend finde ich die Bewertung des Berichtes allerdings nicht. Wichtig ist mir aber, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir uns derzeit in einer sensiblen Phase befinden, in der die Weichen für die „Nanowelt“ gestellt werden kön- nen. Um vernünftige und verantwortungsvolle Entschei- dungen treffen zu können, benötigt man belastbare In- formationen. Das bedeutet für den Bereich der Nanotechnologie verstärkte Grundlagenforschung, insbe- sondere im Bereich der Technikfolgenabschätzung. Richtigerweise müssen wir uns auch mit den möglichen Risiken befassen, seien sie technischer, medizinischer oder ethischer Natur. Dies ist nicht allein Aufgabe des Staates; dabei ist auch die Industrie stärker gefragt. Beim Stichwort Industrie muss ich aber eine bekannte Forderung wiederholen: Die Mittel der Industrie müssen erhöht werden. In den USA und Japan gab die Industrie 2004 60 Prozent aller Gelder für Forschung und Ent- wicklung der Nanotechnologie aus. In der EU waren es gerade mal 25 Prozent aller Gelder. Ganz ehrlich, da stimmt etwas nicht mit der Verteilung. Ebenfalls wichtig ist eine klarere Darstellung des Ist- zustandes, also zum Beispiel eine Auflistung von Pro- dukten auf dem Markt, in denen Nanopartikel bereits verwendet werden. Endlich geklärt werden muss eben- falls die Begriffsbestimmung. Wie soll man der Bevöl- kerung die Chancen und Risiken vermitteln, wenn man nicht hundertprozentig sagen kann, worüber man über- haupt spricht? a A d u k h i ü i N d g w t n e s s i d b a g k k d n E s r d N l T K a d G F t m i l B F w W o d r l N v d (C (D Um zu meinem Anfangszitat zurückzukommen: Wir lle müssen dafür Sorgen tragen, dass mögliche negative uswirkungen vermieden und die großen Möglichkeiten er „Lego-Bauten“ zum Nutzen für Mensch und Umwelt mgesetzt werden. Cornelia Pieper (FDP): Der Wissenschaftstheoreti- er, Professor Dr. Alfred Nordmann, bringt es in seinem eutigen Artikel „Die Philosophie des grauen Schleims“ n der Zeit auf den Punkt: Nach Jahren der Diskussion ber die Nanotechnologie herrscht in der Öffentlichkeit mmer noch eine sehr diffuse Vorstellung davon, was anotechnologie ist. Woran liegt das? Ist es, wie er sagt, er zu abstrakte Begriff, der alle konkreten Anwendun- en zwar richtig umfasst? Doch, haben wir jemals, wenn ir über Zement, den Grundstoff für unseren wichtigs- en Baustoff Beton, gesprochen haben, an die Nanotech- ologie gedacht? Aber gerade die Zementherstellung ist ine der ältesten Nanotechnologien, derer sich die Men- chen seit über 2 000 Jahren bedienen. Zement verdankt ein Bindevermögen eben genau jenen kleinen Teilchen m nanoskaligen Bereich. Warum hat diese Tatsache noch keinen Grünen hinter em Ofen hervorgelockt, um in der Gesellschaft eine reite Diskussion über die Risiken und Nebenwirkungen nzuzetteln? Sie wissen nur zu gut: Der Stoff ist allge- enwärtig und aus unserem Leben schlecht wegzuden- en. Zement ist zu konkret. Längst bekannt und auch onkret sind die Kohlenstoff-Nanoröhrchen. Sie sind aus em Bereich der Elektrotechnik/Elektronik schon heute icht mehr wegzudenken, halten in der Photovoltaik inzug und werden das immer knapper werdende Rein- ilizium ersetzen. Wozu sollen wir eigentlich, wie es die Grünen in ih- em Antrag fordern, den gesellschaftlichen Dialog über ie Nanotechnologie intensivieren und das Wissen über anotechnologie in der Bevölkerung erhöhen? Ermög- icht nicht erst die Kenntnis über konkrete Stoffe und echnologien bewusste Entscheidungen im täglichen onsumverhalten, bei politischen Abstimmungen und uch im Dialog mit der Wissenschaft? Nein, das ist nicht er richtige Weg und auch nicht der richtige Ansatz. ibt es eigentlich die Nanotechnologie, oder sollten wir orschungspolitiker nicht korrekterweise von den Nano- echnologien sprechen? Und wenn es uns wirklich ernst it dem Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft st, sollten wir dann nicht besser über konkrete Techno- ogieanwendungen wie zum Beispiel den Zement für den eton oder das Kohlenstoff-Nanoröhrchen für künftige ernsehbildschirme reden? Ich gebe Herrn Professor Nordmann völlig recht, enn er sagt: Nanotechnologie ist eher eine Art und eise, die Forschung in der Chemie oder der Physik zu rganisieren. Insofern werden natürlich Nanomaterialien azu beitragen, viele Technologiefelder grundlegend zu evolutionieren. Sie werden uns helfen, mit Leittechno- ogien globale Märkte zu bedienen. So verstanden ist die anotechnologie eine Querschnitttechnologie mit sehr erschiedenen Anwendungsbereichen, die von der Me- izin, der Chemie, der Raumfahrt über die Optik bis hin Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13267 (A) ) (B) ) zur Sensorik ihren Einzug halten wird. Bereits im Jahr 2015 wird es kaum noch einen Bereich in unserem Le- ben geben, in dem nicht Materialien in Nanogröße eine Rolle spielen. Nanomaterialien werden künftig zu einer verbesserten und verträglichen Individualmedizin und somit zu einer verbesserten Diagnose und Therapie füh- ren. Sie werden Wirkstoffe von Medikamenten im menschlichen Körper zielgenau zum Ort der Erkrankung transportieren und eine optimale Dauermedikation er- möglichen. In der klinischen Forschung sind bereits Na- nomaterialien mit magnetischen Eigenschaften bekannt, die der gezielten nichtinvasiven Tumorbekämpfung die- nen. Nanomaterialien werden helfen, dass mit deutschen Höchsttechnologien das Potenzial für zukunftssichere Arbeitsplätze, ein nachhaltiges ressourcenschonendes Wachstum sowie eine bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung ausgeschöpft wird. Nanotechnologie bringt aber nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Vorteile. Das zeigt die dritte Studie „Nachhaltigkeitseffekte der Nanotechnologie“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung der Universität Bremen. Die Ökobilanzen verschiedener Anwendungsbeispiele zeigten positive Nachhaltigkeits- effekte durch den Einsatz der Nanotechnologie. Beeindruckende Ergebnisse zeigen Lacke mit nanotech- nologischen Komponenten, deren Energie- und Schad- stoffbilanz wesentlich besser als bei herkömmlichen Verfahren ist. Ein weiteres Beispiel ist die lichtemittie- rende Diode, LED. Sie ist schon heute energetisch güns- tiger als die herkömmliche Glühbirne. In den Labors wird daran gearbeitet, ihre Lichtausbeute noch erheblich zu steigern. Dann ist ihre Energiebilanz noch günstiger als die von Energiesparlampen. Auch in neue Berufsbilder und die Novellierung von Berufsausbildungs- und Studienordnungen wird die Na- notechnologie ihren Einzug halten. Nur mit entsprechen- der Fachkompetenz und einem gut ausgebildeten Berufs- nachwuchs sind die Vorsprünge Deutschlands in der Nanotechnologie zu halten. Das schließt ein, dass zu- gleich die Lehreraus- und Lehrerweiterbildung auf diese Entwicklung reagieren muss, um die junge Generation in die Lage zu versetzen, wieder mehr nach den Chancen neuer Technologien zu fragen, ohne dabei den kritischen Blick für die Risiken zu verstellen. Der Standort Deutschland hat in der Nanotechnologie ein hohes Niveau erreicht. Deutschland nimmt in der Forschung zur Nanotechnologie weltweit den zweiten Platz nach den USA ein. In der Umsetzung in marktfä- hige Produkte und Anwendungen liegt es allerdings hin- ter den USA und Japan. Es besteht jedoch die Gefahr, dass – wie bei vielen anderen Technologien, die in Deutschland entwickelt wurden – die herausragenden Forschungsergebnisse aus der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung bei uns nicht im erforderlichen Umfang in neue innovative Produkte ein- fließen und damit die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Ausland erfolgt. Die Chemikerin Marie Curie sagte einmal: Man braucht nichts im Leben zu fürchten, man muss nur alles verstehen. – Diesem Denkansatz müssen wir uns ver- p w z s S m L w w d u s B B s a d g t h b k m s E c s v d d f S a M E G b s d F k e d m a d E d z e t z i d w t (C (D flichtet fühlen. Ja, wir müssen unseren Erkenntnisge- inn auch nutzen, um die Wirkzusammenhänge besser u verstehen und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Nur o können wir Vorbehalte und Ängste überwinden. icherlich wurden in der Vergangenheit große Fehler ge- acht. Eine unkritische Technikgläubigkeit ging oft mit eichtsinn einher. Das Ergebnis: Die Angst scheint sich ie Mehltau über unsere Gesellschaft zu legen. Vielfach ird zuerst nach den Risiken gefragt. Die Frage nach en Chancen steht oft erst an zweiter Stelle. Genau an diesem Punkt muss auch die wissenschafts- nd forschungspolitische Arbeit der FDP ansetzen. Ich ehe es als forschungspolitische Sprecherin der FDP- undestagsfraktion als meine Aufgabe an, im Deutschen undestag und in seinen Gremien einerseits die For- chung auf dem Gebiet der Nanotechnologie zu fördern, ndererseits aber zugleich Sorge dafür zu tragen, dass ie Sicherheitsforschung fest in diese Forschungspro- ramme integriert ist. Hätte man den römischen Impera- or Julius Caesar gefragt, ob Nanopartikel die Gesund- eit gefährden, dann hätte er diese Frage nicht nur nicht eantworten können, er hätte sie auch gar nicht stellen önnen. Was sagt uns das? An erster Stelle steht nun ein- al der Erkenntnisgewinn. Erst, wenn wir den For- chungsgegenstand kennen und beginnen, ihn auf seine ignung für bestimmte Anwendungsfelder zu untersu- hen, setzt eine verantwortungsbewusste Sicherheitsfor- chung ein. Wir alle wissen, dass das griechische Wort „nanos“ so iel wie „Zwerg“ bedeutet. Fast jeder von uns weiß, dass ie mathematische Einheit „nano“ ein Milliardstel be- eutet. Aber haben wir heute schon standardisierte Ver- ahren für die Messung und Prüfung nanopartikulärer toffe? Genau hier muss die Arbeit der Wissenschaftler nsetzen, in deren Ergebnis wir über geeignete Prüf- und essmethoden für die Sicherheitsforschung verfügen. rst darauf aufbauend können wir unsere derzeitige esetzeslage zum Schutz der Gesundheit und zum Ar- eitsschutz, das Chemikaliengesetz und auch die Alt- toffverordnungen, das Arzneimittel- und Medizinpro- uktegesetz anpassen. Ja, wir brauchen auch eine orschung, die zur Früherkennung von möglichen Risi- en, wie sie das Bundesinstitut für Risikobewertung, ine Ressortforschungseinrichtung des BMELV, bereits urchführt. Ich bin meiner Verantwortung frühzeitig nachgekom- en. Bereits im Jahr 2001 habe ich eine Kleine Anfrage n die Bundesregierung mit auf den Weg gebracht, Bun- estagsdrucksache 14/5443, in der ich den Stand und die ntwicklung der Nanotechnologie kritisch hinterfragte. Im Jahr 2004 gelang es meiner Arbeitsgruppe „Bil- ung und Forschung“ die Diskussion in der Fraktion um Thema anzustoßen, was letztendlich dazu führte, in inem Antrag an den Deutschen Bundestag – Bundes- agsdrucksache 15/3074 – die Positionen der FDP aufzu- eigen und klare Forderungen zu stellen. Als Mitglied m Bildungs- und Forschungsausschuss bin ich auch für en Bereich der Technikfolgenabschätzung mit verant- ortlich. Insofern habe ich auch das TAB-Projekt Nano- echnologie von Beginn an begleitet. Der überaus inte- 13268 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) ressante Bericht – Bundestagsdrucksache 15/2713 – wurde vom Bundestag zur Kenntnis genommen und be- stimmt in weiten Feldern unsere politische Arbeit. Eine wirklich ressortübergreifende, konsistente Ge- samtforschungsstrategie zur Nanotechnologie ist auch aus unserer Sicht notwendig. Die „Nano-Initiative – Ak- tionsplan 2010“, die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Hightechstrategie auf den Weg gebracht hat, kann nur ein Anfang sein. Der vorliegende Bericht der Bun- desregierung zeigt mir, dass der notwendigen Sorgfalts- pflicht auch nachgekommen wird. Wir werden unseren Kindern sicherlich eine viel sau- berere Natur, sauberere Flüsse und gesündere Wälder übergeben, als wir sie von unseren Eltern übernommen haben. Wir dürfen aber nicht vergessen: Auch unsere Kinder werden nur im Wohlstand leben, wenn wir die Innovationsfähigkeit und die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands erhalten. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Wie in der normalen Lebenswelt gibt es auch in der Welt der Politik Moden, mit welchen die Träger und Trägerinnen ihrer Umge- bung suggerieren möchten, dass sie besonders modern, auf der Höhe der Zeit, wenn nicht sogar ihr voraus sind. Und wenn das Modethema wirklich Mode, das heißt populär geworden ist, dann wird es plötzlich ganz leicht, darüber zu sprechen, dann fragt niemand mehr nach schwierigen Einzelheiten und den ursprünglichen Ab- sichten. Dann reicht meist die immerwährende Wieder- holung von gestanzten Begriffen. In diese Gefahr haben sich aus meiner Sicht die Ko- alitionsfraktionen beim Thema Nanowissenschaften und Nanotechnologie begeben. Seit gut einem Jahr, also seit dem Start der Hightechstrategie, ist das Programm zur Förderung der Forschung in diesem fachlich breiten Feld in Betrieb genommen. Ihm ging eine Analyse der Stär- ken und der Schwächen voraus und das Versprechen, erstere zu nutzen, indem unter anderem letztere behoben werden. Seitdem hat die Bundesregierung viele Tagungen und Broschüren zu Teilprogrammen mit fantasievollen Na- men vorgelegt: Neben NanoFutur, dem NanoBioNet oder dem NanoTruck finden sogenannte Nano-Meetings am laufenden Band statt. Gerade die größeren Sympo- sien gleichen aber eher Verkaufsveranstaltungen für die Marke „Nano“, als dass man dort als interessierter Bür- ger oder Politikerin Aufklärung über Chancen und Risi- ken lernen könnte. Und so verbleibt bei den Teilnehme- rinnen und Teilnehmern, mit denen ich sprechen konnte, der Eindruck, dass mit „Nano“ ein bloßer Etiketten- wechsel stattfindet, weil alles Nano ist. Und aber auch ein Unbehagen über neue Stoffe, die mit viel Geld geför- dert werden, während ihre Wirkungen auf Mensch und Umwelt immer noch weitgehend unbekannt sind. Das hat aus Sicht der Fraktion Die Linke vor allem zwei Gründe: Die Bundesregierung versäumt es, sich auf den wirk- lich innovativen Charakter der Anwendungen, die mit Nanoteilchen möglich sind, zu konzentrieren. Hier w g s v s g m d p t z p d s v D k g m d h l s b r w e w e p M c W J i d D V r e t b z s w u s g F g B d Z (C (D ürde es darauf ankommen, die Mittel des Förderpro- ramms auf neuartige Felder in der Grundlagenfor- chung zu konzentrieren und mit ihnen Anwendungen in or allem öffentlich sinnvollen und industriell eher chwer finanzierbaren Bereichen zu unterstützen. Dazu ehören die Entwicklung schonender Krebstherapien ithilfe sogenannter Nanofähren sowie energiesparen- er und ressourceneffizienter Bau- und Dämmstoffe, von reiswerten Solarzellen oder auch von Leichtbauelemen- en, die beispielsweise beim Transport zu Klimaschutz- ielen beitragen. Stattdessen werden mit dem Nanoforschungsförder- rogramm reine Konsumartikel wie Autolacke oder ren- itestarke Entwicklungen in der Chiptechnologie hoch- ubventioniert. Diese Interpretation des Schlagwortes on „Stärken stärken“ in der Hightechstrategie findet ie Linke politisch verfehlt. Zweitens war es ja bereits der Vorgängerregierung lar, dass Nanopartikel, da sie andere Eigenschaften als leiche Stoffe in anderer Größe aufweisen, – wörtlich – it Vorsicht zu genießen sind. Schon 2004 formulierte amals Rot-Grün, dass die Erforschung von Gesund- eits- und Umweltrisiken einen besonders hohen Stel- enwert haben müsse. Was aber ist passiert: Das Programm NanoCare, das ich mit Auswirkungen auf den menschlichen Körper eschäftigt, ist der Bundesregierung gerade fünf von und 640 Millionen Euro der gesamten Nanoförderung ert. Nach anderthalb Jahren wurden erst kürzlich die rsten Zwischenergebnisse vorgestellt, die aber noch bei eitem keine Handlungsempfehlungen beinhalten. Die rste fundierte Einschätzung der Gefahren am Arbeits- latz in der verarbeitenden Industrie soll erst in neun onaten kommen; bis danach Schutzmaßnahmen entwi- kelt sind oder eine Arbeitsschutzgesetzgebung auf den eg gebracht ist, vergehen weitere Monate, wenn nicht ahre. Zu Recht fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen n ihrem Antrag daher eine fundamentale Erweiterung er finanziellen Basis für diesen Bereich. Die Fraktion ie Linke hat von Beginn an gesagt, dass, statt munter in erbraucherprodukte zu investieren, die Bundesregie- ung in der öffentlichen Pflicht ist, eine Risikoforschung inzurichten, die der Verbreitung der Produkte und Ma- erialien zuvorläuft. Auch die Verbraucheraufklärung leibt die Bundesregierung schuldig, denn ihre Websites u diesem Thema sind beschämend dürftig und glänzen eit vielen Monaten mit Hinweisen, dass sie aktualisiert erden müssen. Inzwischen weiß man aber sicher, dass Nanopartikel nter spezifischen Umständen hochgiftig für den Körper ind. Da sie so klein sind, gelangen sie als Staub ins Lun- engewebe und in Cremes in untere Hautschichten. US- orscher haben nachgewiesen, dass sie die DNA schädi- en und Krebs auslösen können. Die Linke hält es daher für skandalös, dass sich die undesregierung laut ihrem Bericht noch nicht einmal azu durchringen kann, in deutschen und europäischen ulassungsregelungen wie beispielsweise der EU-Che- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13269 (A) ) (B) ) mikalienrichtlinie REACH das Kriterium „Partikel- größe“ des zu untersuchenden Stoffes durchzusetzen. So sieht sie vorerst keinen Handlungsbedarf auf der gesetz- lichen Ebene, da es für die Zulassung neuer Chemikalien oder neuer Verbraucherprodukte Prüfpflichten der Indus- trie gäbe. Aber wenn die Partikelgröße eines Stoffes irre- levant bei der Begutachtung ist, dann gibt es selbstre- dend keine Prüfung von Nanostoffen. Warum dieses Versäumnis nicht schnellstmöglichst nachgeholt wird, muss hier daher mit Nachdruck gefragt werden. Zumal die Bundesregierung wenigstens bei der Lebensmittelzu- lassung einräumt, dass man die Einführung des Nano- kriteriums „prüfe“. Weshalb also nicht auch in anderen Bereichen? Wo, bitte schön, ist bei dieser Politik der Leitfaden zu finden? Unsere Bilanz ist also, dass sich Schwarz-Rot in die modischen Maschen des Themas Nanowissenschaften völlig verstrickt haben. Sie subventionieren mit öffentli- chen Geldern vor allem exportorientierte Technologien in renditestarken Branchen, ohne verbindliche Gegen- leistungen einzufordern und die Verantwortung der In- dustrie bei der Erforschung von Risiken festzuklopfen. Die Chancen, die für öffentliche Belange in Nanoent- wicklungen liegen, werden nicht mit Überzeugung auf- genommen. Deswegen braucht es Druck: Neben direktem Ver- braucherschutz hält Die Linke auch aus diesem Grund die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Nanoparti- kel enthalten, für ein ganz relevantes politisches Instru- ment. Nun werden Sie, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, auf diese auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernommene Forderung aus den Umweltorganisationen antworten, dass zum Beispiel auch in der allbekannten homogenisierten Milch Nano- partikel zusätzlich erzeugt werden. Jedenfalls wird vom Forschungsministerium eine fehlende Abgrenzung zu tradierten Verfahren als Hindernis für die Kennzeich- nung von Lebensmitteln benannt. Sicher, man muss hier eine mögliche Verunsicherung von Verbrauchern ernst nehmen. Aber hätten wir heute die Kennzeichnungs- pflicht für gentechnisch veränderte Organismen, wenn man damals so herangegangen wäre? Dort hat man sich für die Unterscheidung zwischen alten und neuen Ver- fahren der Genmanipulation entschieden. Weshalb also nicht auch in den Nanowissenschaften eine entspre- chende Lösung suchen? Die Linke hält diese Einwände für ein Ablenkungs- manöver. Wir wollen aber nicht nur mit der Mode gehen, sondern für uns zählt auch die Vernunft. Daher finden wir es notwendig, auch mit einem eigenen Antrag die Debatte über Vor- und Nachteile von Nanopartikeln wei- ter am Laufen zu halten, und werden Mechanismen im Sinne eines umfassenden Verbraucher- und Arbeits- schutzes vorschlagen. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nanotechnologie gilt als eine der Schlüsseltech- nologien des 21. Jahrhunderts. Die Erwartungen an die Potenziale dieser neuen Technologie sind groß. Viele F v k z d g t a t h v d g t d g s t F d e k v t t w s d E f B d l l N B d e e d g g d a k b g s A z h a R f b t u s (C (D orschungs- und Umweltbereiche profitieren inzwischen on den Vorteilen der Beschaffenheit der kleinen Parti- el. Immer mehr erfolgreiche Forschungsprojekte haben u umsetzbaren Ergebnissen geführt, so zum Beispiel in er Ressourceneffizienz, im Bereich erneuerbarer Ener- ien, der Medizin oder der Materialforschung. Die nano- echnologische Forschung und Anwendung wird somit bsehbar zu einer nachhaltigen Umwelt- und Klimapoli- ik beitragen können. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, DIW, at Anfang November die Ergebnisse einer repräsentati- en Bevölkerungsbefragung veröffentlicht, in der es um ie allgemeine „Technikakzeptanz“ in der Bevölkerung ing. Die Nanotechnologie wurde dabei als ein konkre- es Beispiel abgefragt. Die Ergebnisse zeigen erstens, ass die Deutschen nicht generell „technikfeindlich“ ein- estellt sind, denn die in Deutschland gemessenen Ein- tellungen lagen im europäischen Durchschnitt. Zwei- ens reagierten über 40 Prozent der Befragten auf die rage: „Helfen Wissenschaft und Technik, die Probleme er Zukunft zu lösen, oder schaffen sie eher neue?“ un- ntschieden. Wir lesen diese Antwort als ein klares „Es ommt darauf an.“ Darauf nämlich, dass die Politik zu- erlässige Rahmenbedingungen setzt, damit aus neuen echnischen Entwicklungen, hier insbesondere Nano- echnologie, eben keine Gefahren für Mensch und Um- elt entstehen. Wer sich mit der Nanotechnologie befasst, wird chnell gewahr, dass die Kleinheit der Partikel neben all en Chancen und Potenzialen auch Risiken birgt. Die ntwicklung dieser Technologie ist so rasant, dass Ge- ahrenabwehr und Technikfolgenabschätzung in diesem ereich unabdingbar parallel laufen müssen. Schon in er letzten Legislaturperiode haben wir daher die dama- ige Bundesregierung aufgefordert, einen Bericht vorzu- egen, der den Regelungsbedarf nennt, der durch die utzung von Nanotechnologie in den verschiedensten ereichen entsteht. Zu diesem Bericht ist es aufgrund es Regierungswechsels nicht mehr gekommen. Erst mit inem neuen Antrag der Grünen erreichten wir, dass Sie ndlich aufwachen und sich um den Regelungsbedarf in er Nanotechnologie kümmern. Im Oktober 2007 wurde der Bericht nun endlich vor- elegt. Ich habe gehofft, dass Sie diese lange Zeit für ründliches Nachdenken und Prüfen genutzt haben. Lei- er wird diese Hoffnung enttäuscht. Sie kommen über llgemeine Erkenntnisse nicht hinaus: „Nanopartikel önnten (öko)toxikologische Nebenwirkungen mit sich ringen.“ Aber was folgern Sie daraus? Es bestehe „ge- enwärtig kein Veränderungsbedarf bei bestehenden Ge- etzen und Verordnungen“. Damit verschließen sie die ugen vor der Verantwortung, in der Sie stehen. In den wei Jahren, die Sie uns auf den Bericht warten ließen, at die Industrie die Anwendung der Nanotechnologien usgeweitet, ohne dass eine ausreichende begleitende isikoforschung und Technikfolgenabschätzung stattge- unden hat. Die Risiken weder bei der Herstellung noch ei der Nutzung noch bei der Entsorgung eines nano- echnologischen Produktes werden bisher umfassend nd kontinuierlich beforscht. Gefahrenabwehr und Vor- orge im Bereich der Nanotechnologie werden weder 13270 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) von der Wirtschaft noch von der Bundesregierung für nötig gehalten. Die Wirtschaft ist bisher nicht verpflich- tet, Nanopartikel in Produkten zu deklarieren. Wir halten dies aber für dringend notwendig, um den Verbraucher- schutz und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Ein freiwilliges Meldeverfahren der Wirtschaft, wie Sie es vorschlagen, ist keine Lösung zur Erfassung potenzieller Risiken. Gerade die Lebensmittelwirtschaft hat uns in den letzten Jahren keinen Anlass geboten, ihr einen der- artigen Vertrauensvorschuss zu geben. Wir befürworten die Anwendung von Nanotechnolo- gie in solchen Formen, wo Partikel gebunden sind und bleiben. Wir unterstützen den Ausbau der öffentlichen Förderung von Nanotechnologien vor allem in den Be- reichen, die einen absehbaren Mehrwert erwarten lassen. Dazu gehören vor allem die Bereiche erneuerbare Ener- gien, Energiespartechnologien, Umwelt- und Medizin- technologien. Jedoch setzt in diesen wie auch in allen anderen Anwendungsbereichen die Nutzung von Nano- technologie einen verantwortungsvollen Umgang vo- raus: Die Risikoforschung muss fester Bestandteil bei der Förderung von nanotechnologischen Innovationen werden! Hier muss die öffentliche Hand mit gutem Bei- spiel vorangehen. Deswegen fordern wir, insgesamt 10 Prozent der öffentlichen Fördergelder für Nanotech- nologien für die begleitende Risikoforschung und für die Technikfolgenabschätzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass auch die Unternehmen sich zumindest an der Risikoforschung be- teiligen. Darüber hinaus brauchen wir feste Regelungen bei Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Nano- partikeln. Für Bereiche, in denen die Partikel direkt mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gebracht wer- den, wie zum Beispiel durch den Verzehr von Lebens- mitteln, brauchen wir ein Moratorium. Hier ist es beson- ders dringend zu wissen, was die Partikel kurz-, mittel- und langfristig im menschlichen Organismus bewirken. Hinzu kommt für Bereiche wie Lebensmittel, Reini- gungsmittel und Kosmetika, dass bisher noch kein Mehrwert durch Nanotechnologie belegt werden kann. Brauchen wir Fleisch, das länger frisch aussieht, ohne tatsächlich frisch zu sein? Seit 2004 fordern wir, dass entsprechend den Vor- schlägen des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag die Anwendung von Nanotechno- logie durch ein systematisches Monitoring-Programm begleitet wird. Dabei müssen die biomedizinischen, öko- logischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fol- gen kontinuierlich erhoben und bewertet werden. Dabei darf es aber nicht bleiben. Erkenntnisse über Risikopo- tenziale müssen auch in gesetzgeberisches Handeln um- gesetzt werden. Sonst verlieren die Menschen das Ver- trauen in die Nutzbarkeit der Potenziale neuer Technologien. Das ist Ihre Aufgabe, sehr geehrte Bundesregierung! Ich hoffe, dass das jetzt nicht weitere zwei Jahre dauert, sondern dass Sie unsere Vorschläge annehmen und um- setzen. A t h K I f i n m W M g K s P w t u t P g E s a V w d b m s g t n C t e m r a r u w e D K l (C (D nlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebe- ner Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Ge- setz – EBPG) (Tagesordnungspunkt 26) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Moderne Mobili- ät und Energieversorgung basieren heute weltweit auptsächlich auf der Nutzung fossiler Energieträger. limawandel, steigende Energiepreise und wachsende mportabhängigkeit sind die damit verbundenen Heraus- orderungen. Zur Lösung dieser Herausforderungen sehe ch drei zentrale Elemente: Energie muss effizienter ge- utzt werden als heute, CO2-freie und moderne einhei- ische Energieträger müssen vorangebracht, und der ettbewerb muss weiter gestärkt werden. Denn nur der arkt liefert effiziente Ergebnisse. Klimaschutz ist Chefsache. Bestimmt wird die ener- iepolitische Agenda momentan vor allem durch die limapolitik. Allen voran hat die Kanzlerin den Klima- chutz zur Chefsache erklärt. Sie hat die EU- und G-8- räsidenschaft im ersten Halbjahr 2007 genutzt, um hier ichtige Akzente zu setzen. Die nationale Vorbildfunk- ion Deutschlands soll auf Europa übertragen werden, m so international weitere wichtige Treibhausgasemit- enten wie die USA, China oder Indien für ein gestärktes ost-Kioto-Regime zu gewinnen. Das energiepolitische Zieldreieck nicht aus den Au- en zu verlieren. Für die Union basiert eine integrierte nergie- und Klimapolitik auf drei Variablen: Klima- chutz, Bezahlbarkeit und Sicherheit. Wir werden darauf chten, dass diese drei Punkte in einem ausgewogenen erhältnis bleiben. Der Klimaschutz muss gemeistert erden, ohne Wachstum und Arbeitsplätze zu gefähr- en. Diesen Punkt hat auch die Kanzlerin immer wieder etont. Energiepolitik ist in erster Linie Standortpolitik. Nur it wettbewerbsfähigen Energiepreisen kann die deut- che Wirtschaft für den globalen Konkurrenzkampf fit emacht werden. Nur eine gesunde und gestärkte Indus- rie hat die Innovationskraft, die Klimaschutzziele natio- al umzusetzen und gleichzeitig in der weltweiten hampions League für Effizienz und saubere Energie- echnologien mitzuspielen. Wir müssen den Klimaschutz effizient und marktori- ntiert umsetzen. Oberste Prämisse beim Klimaschutz uss sein, die ambitionierten Ziele kosteneffizient zu er- eichen. Maßnahmen müssen vor allem in den Bereichen nsetzen, in denen die CO2-Vermeidungskosten am ge- ingsten sind. Nur so werden die Wettbewerbsfähigkeit nd die Sicherheit der Energieversorgung ebenfalls ge- ährleistet. Am kostengünstigsten ist die Nutzung von Energie- ffizienzpotenzialen, insbesondere im Gebäudebereich. ie Energieeffizienz ist der energie- und klimapolitische önigsweg und wird allen drei Variablen des energiepo- itischen Zieldreiecks gerecht: Sie senkt die Importab- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13271 (A) ) (B) ) hängigkeit, sie reduziert die Klimabelastung, und sie senkt die Strom- und Gasrechnung. Einsparungen können sogar mit einem positiven Er- trag erreicht werden. Das heißt, diese Potenziale liegen brach und brauchen nur einen Anstoß, um geweckt zu werden und kein dauerhaftes und teures Förderpro- gramm. Mehr Transparenz, bessere Informationen über den Energieverbrauch von Produkten oder auch Vor-Ort- Beratung für Haushalte und mittelständische Unterneh- men sind Bausteine für einen lebendigen Markt für Ener- gieeffizienz, auf dem der Kunde selbst entscheidet, wie er die Energie einsparen will. Mit dem Gesetz packt die Bundesregierung einen Be- reich an, der oft im Fokus des öffentlichen Interesses steht, wie die Debatte um Stand-by oder Energiespar- lampen zeigt. Doch mangelte es bislang an politischer Initiative und durchdachten lnstrumenten, um diese Potenziale zu nutzen. Der Fokus liegt bislang eindeutig auf der Angebotsseite, mit der Steigerung der erneuerba- ren Energien in allen Bereichen, dem Emissionshandel etc. Auf energiebetriebene Produkte entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie in der EU. Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Bei den meisten in der EU auf dem Markt befindlichen Produktarten sind bei ähnlicher Funktion und Leistung sehr unterschiedliche Umweltauswirkungen zu beobachten. Insbesondere soll durch Verbesserung der Energieef- fizienz ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziel- vorgaben für Treibhausgasemissionen in der EU geleis- tet werden. Die Elektrizitätsnachfrage ist die am schnellsten wachsende Kategorie des Endenergiever- brauchs und wird Prognosen zufolge in den nächsten 20 bis 30 Jahren weiter steigen, sofern keine politischen Maßnahmen gegen diese Tendenz ergriffen werden. Energieeinsparungen sind darüber hinaus die kosten- günstigste Art, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von Einfuhren zu verringern. Derzeit existieren keine anspruchsvollen Energieeffi- zienzstandards für strom- und energieverbrauchende Produkte. Zudem wissen die Verbraucher beim Kauf von Geräten nicht, wie hoch die Stromkosten des Gerätes sind, und können diese daher nicht in ihre Kaufentschei- dung einbeziehen. Das Augenmerk darf nicht nur auf den Anschaffungskosten liegen, sondern der gesamte Lebenszyklus muss berücksichtigt werden. Um eine breitflächige Markteinführung energieeffizi- enter Produkte zu beflügeln, brauchen wir auf der einen Seite anspruchsvolle Standards und auf der anderen Seite eine verbraucherfreundliche und transparente Ver- brauchskennzeichnung der Produkte. Hier müssen wir darauf achten, dass nicht – wie oft versucht – ordnungs- rechtlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Zu viel Bürokratie und globale wie europaweite Wettbe- werbsverzerrungen müssen vermieden werden. Bis zum Jahr 2020 strebt die Bundesregierung des- halb das Ziel an, die gesamtwirtschaftliche Energiepro- d b d i s g V m l d M d t s l n g n a h E r l e g d o s w w P a P E z d W z b e i u d U U E n W D s d s (C (D uktivität gegenüber dem Jahr 1990 zu verdoppeln. Dies edeutet, dass im Jahr 2020 pro Einheit Bruttosozialpro- ukt nur halb so viel Energie verbraucht werden soll wie m Jahr 1990. Ein Patentrezept zur nachhaltigen Unter- tützung von Energieeinsparung und Energieeffizienz ibt es nicht. Das ist schon allein deshalb so, weil die ermeidung zusätzlicher Bürokratien und unverhältnis- äßiger staatlicher Eingriffe einen hohen wirtschaftspo- itischen Stellenwert hat. Wie viele Beispiele insbeson- ere aus der deutschen Industrie zeigen, sind diejenigen aßnahmen für Energieeinsparung und Energieeffizienz ie wirksamsten, die sich aufgrund der Preis- und Kos- enrelationen über die Märkte selbst durchsetzen. Somit gilt es, staatliche Initiativen und Aktivitäten auf olche Bereiche zu konzentrieren, in denen wirtschaft- ich rentable und somit für die Volkswirtschaft an sich ützliche Energieeinsparmaßnahmen deshalb nicht er- riffen werden, weil dies durch bestehende Markthemm- isse verhindert wird, also zum Beispiel wegen Mangels n Informationen und direkten Anreizen oder wegen zu oher Transaktionskosten. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um beim Thema nergieeffizienz bei energiegetriebenen Produkten vo- anzukommen. Es dient als Rechtsrahmen und gewähr- eistet europaweit einheitliche Verfahren. Details zu den inzelnen Produktgruppen werden noch in Verordnun- en erarbeitet. Hier kommt es auf die Spezifika des Pro- uktes an, ob wir etwa den Top-Runner-Ansatz wählen der weitergehende Ver- und Gebote erlassen. Im engen Dialog mit der Industrie müssen wir dafür orgen, dass aus dem Gesetz eine Win-win-Situation ird: für das Klima, da weniger Ressourcen verbraucht erden, und für die Industrie selbst, die mit innovativen rodukten erst den europäischen und im weiteren Schritt uch den internationalen Markt bedienen kann. Dr. Axel Berg (SPD): Mit dem Energiebetriebene- rodukte-Gesetz setzen wir heute eine Richtlinie der U-Kommission um, die für das Erreichen der Klima- iele der Bundesregierung und auch für das Erreichen er Klimaziele der Europäischen Union unerlässlich ist. ir schaffen damit den Rahmen für verbindliche Effi- ienzstandards bei der Einführung von energiebetrie- enen Produkten in den Europäischen Binnenmarkt. Das Gesetz legt noch keine Standards fest, sondern rmöglicht die Einrichtung eines Regelungsausschusses n Brüssel, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind nd der für verschiedene Produktgruppen Effizienzstan- ards finden soll. Damit soll es in der Europäischen nion flächendeckend zu einem massiv effizienteren mgang mit Energie und anderen Ressourcen kommen. s soll beispielsweise nicht nur der Stromverbrauch ei- er Waschmaschine vorgeschrieben, sondern auch deren asserverbrauch als Maßstab mitberücksichtigt werden. as ist richtig und nachhaltig. Damit dies allerdings ge- chehen kann, müssen wir den prozeduralen Rahmen mit em heute vorliegenden Gesetz schaffen. Die Idee ist einfach und effektiv. Eine Marktzulas- ung in Europa erhalten nur die Produkte, die die vorge- 13272 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) schriebenen Grenzwerte einhalten. Damit soll in ganz Europa mehr Effizienz im Umgang mit teuren und end- lichen Ressourcen ermöglicht werden. Deshalb werden wir Parlamentarier genau beobach- ten, wie in Brüssel gehandelt wird. Wir wollen ambitio- nierte Standards, um das Effizienzziel von 20 Prozent Steigerung gegenüber 1990, das im Meseberger Pro- gramm der Bundesregierung festgelegt wurde, zu errei- chen. Das ist nur zu schaffen, wenn wir in allen Berei- chen die ambitioniertesten Ziele verfolgen. Wir wollen deshalb das in Japan sehr erfolgreiche Instrument des „Top Runners“ einführen. Es handelt sich um ein ein- faches, dynamisches marktwirtschaftliches Instrument, das die Effizienzstandards des besten Produkts seiner Klasse nach einer festgelegten Zeit zum Standard für alle Produkte dieser Klasse macht. Schon im Koalitionsver- trag haben wir uns für die Einführung eines solchen Pro- gramms auf europäischer Ebene eingesetzt. Das werden wir nun mit Nachdruck in Brüssel fordern. Die in Brüssel entsprechend gemachten Vorgaben sol- len dann durch den Bundestag in deutsches Recht umge- setzt werden. So können wir überprüfen, ob die Stan- dards aus Brüssel ambitioniert genug sind, um unsere nationalen, aber auch die europäischen Ziele der Effi- zienzsteigerung zu erreichen. Gudrun Kopp (FDP): Der heute zu beratende Ge- setzentwurf der Bundesregierung zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG) stellt die Umsetzung einer EU-Richtlinie dar, an der wir in Deutschland nicht vorbeikommen. Manches, das in der sogenannten Ökodesignrichtlinie geregelt wird, deckt sich dabei mit Ideen, die auch die FDP teilt, anderes wi- derspricht unseren Vorstellungen. Aus diesem Grunde wird sich die FDP heute der Stimme enthalten. Der Grundgedanke, dass auch energiebetriebene Pro- dukte einen großen Beitrag leisten können, um die Ziele der Energieeinsparung, CO2-Vermeidung und der Ener- gieeffizienz zu verwirklichen, ist ja nicht falsch. Die Frage ist nur immer, wie diese Ziele verwirklicht werden können. Als Liberale haben wir hier – wie auch andern- orts – immer in erster Linie auf den Markt gesetzt. Grundvoraussetzung dafür sind hinreichend gekenn- zeichnete Geräte, die es dem Verbraucher ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Deshalb halte ich beispielsweise die Energieeffizienzkennzeichnung von Elektrogeräten vor diesem Hintergrund für eine Er- folgsgeschichte. Insofern aber wird staatliches Eingrei- fen dort problematisch, wo so konkret in die Produktent- wicklung eingegriffen wird, dass durch eine Ausdünnung des Angebots bestimmte Entscheidungen vom Konsu- menten gar nicht mehr getroffen werden können. Genau in dieser Richtung droht aber Gefahr durch die Ökode- signrichtlinie, was allerdings dem Regierungsentwurf nicht angelastet werden kann. Hier und heute stellt sich vielmehr die Frage, inwie- weit der Gesetzentwurf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Ökodesignrichtlinie darstellt. Der Bundesrat hat hieran in seiner Stellungnahme einige Zweifel geäußert, denen die Koalitionsfraktionen in Teilen gefolgt sind. So i c s d z g E r B d u m m P D b t i h n h t R a G z g P r S d w i S i e m m t d z r M m m n Z n R r l c D l e (C (D st zu begrüßen, dass im Bereich der Produktüberwa- hung nunmehr auf das bereits bestehende Informations- ystem ICSMS zurückgegriffen wird. Andere Einwände es Bundesrates allerdings bestehen fort, und ich möchte umindest die Gelegenheit nutzen, auf einen grundle- enden Zusammenhang hinzuweisen. Das Nebeneinander verschiedenster Richtlinien der U mit zum Teil sich überschneidenden Anwendungsbe- eichen bedarf dringend einer Korrektur. Dass nun zum eispiel ein und dasselbe Produkt auf sich teilweise wi- ersprechende Anforderungen der Ökodesignrichtlinie nd der Produktsicherheitsrichtlinie Rücksicht nehmen uss, ist ein nicht akzeptabler Zustand. Auch Brüssel uss sich fragen lassen, ob es wirklich sinnvoll ist, die roduzenten in Europa mit einem immer engeren ickicht von Detailvorschriften zu überziehen. So lo- enswert es ja ist, dass die Hersteller hier zumindest par- iell einbezogen werden, so unsinnig wird das Ganze mit mmer stärker zunehmender Komplexität. Ich teile des- alb ausdrücklich die Kritik des Bundesrates, der in sei- er Stellungnahme sehr eindringlich darauf hingewiesen at, dass hinsichtlich des Inverkehrbringens von Produk- en mittlerweile Regelungen in den verschiedensten ichtlinien existieren. Wir müssen als Mitgliedstaaten ufpassen, dass hier nicht die Bürokratiewut der EU das egenteil dessen hervorbringt, das sie vorgibt erreichen u wollen, nämlich faire Wettbewerbsbedingungen. Das führt mich zu dem wesentlicheren Einwand ge- en die Ökodesignrichtlinie, den ich hier zumindest zu rotokoll geben möchte. Die sogenannten Durchfüh- ungsvorschriften werden über kurz oder lang die chleusen öffnen für einen politischen Ansatz, bei dem ie Geräteeigenschaften von Produkten zumindest in esentlichen Teilen staatlich vorgegeben werden. Dies st nicht nur technologiepolitisch bedeutsam, weil der taat noch nie zum Innovator taugte. Ein solcher Ansatz st auch wettbewerbspolitisch höchst gefährlich. Öffnet r doch einem Verhalten von marktmächtigen Unterneh- en Tür und Tor, das darauf hinausläuft, eigene Designs arkt- und lobbyschwächeren Unternehmen aufzuok- royieren, um insbesondere innovative Spartenprodukte er Wettbewerber zu unterbinden. Im Übrigen kann dies u einer Lobbypolitik des permanenten Antichambrie- ens führen, die zumindest unseren Vorstellungen einer arktwirtschaft, in welcher der Staat den Ordnungsrah- en für Wettbewerb setzt, aber nicht dessen Inhalte, assiv zuwiderläuft. Wenn also die FDP das heute vorliegende Gesetz icht ablehnt, so in erster Linie in Anerkenntnis der wangsläufigkeit, dass die zugrunde liegende Richtlinie un einmal in Kraft getreten und damit in deutsches echt umzusetzen ist. Gleichwohl aber bleiben in unse- er Fraktion gewisse Bauchschmerzen, und ich appel- iere deshalb an die Bundesregierung, zumindest ein wa- hes Auge auf die Konsequenzen des Gesetzes zu haben. Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Besser spät als nie. as ist die Devise der Großen Koalition. Mit dem vor- iegenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ine EU-Richtlinie vom Juli 2005 endlich um. Wie zu Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13273 (A) ) (B) ) erwarten, sind auch Nachbesserungen erforderlich. Deshalb – das möchte ich gleich vorwegnehmen – stimmt die Linke dem entsprechenden Entschließungs- antrag der Grünen zu. Die ökologische Ausgestaltung von Produkten und deren Kennzeichnung ist wichtig und richtig. Verbrau- cherinnen und Verbraucher haben ein Recht, zu erfahren, wie die Umweltbilanz einzelner Sachen aussieht. Aller- dings bleibt der Vorschlag der Bundesregierung auf hal- bem Wege stehen. Wie üblich, wird nur im Wortlaut um- gesetzt, was aus Brüssel kommt – besser ein bisschen weniger. Notwendig wäre gewesen, den Begriff der Nachhal- tigkeit bei diesem Gesetz zu verinnerlichen. Das bedeu- tet, dass bei Wirtschaftsgütern sowohl die ökologischen als auch die sozialen Aspekte im vollen Umfange be- rücksichtigt werden müssen. Die Globalisierung bringt es mit sich, dass viele Dinge des Alltags in Schwellen- und Entwicklungslän- dern produziert werden. Das ist für die Hersteller nicht nur billiger. Auch die energieintensiven Prozesse werden nach China oder in andere Länder verlagert. Das lässt die deutsche Energiebilanz zwar im hellen Lichte er- scheinen. In China aber führt das in eine ökologische Katastrophe. Die Umweltschäden wiederum verschlech- tern die gesundheitliche Situation der Menschen vor Ort erheblich. Gar nicht denken mag ich an die abstoßenden Arbeitsbedingungen, mit denen die Menschen in den Schwellenländern unsere Geiz-ist-geil-Kultur bezahlen müssen. All diese Aspekte gehören auf den Beipackzettel oder besser auf die Verpackung von energiebetriebenen Pro- dukten. Die sogenannte CE-Kennzeichnung reicht hier nicht aus. Sie ist eine freiwillige Erklärung eines Her- stellers, dass seine Produkte die EU-weiten Richtlinien im Wesentlichen einhalten. Verbraucherinnen und Ver- brauchern sagt sie nicht viel. Deshalb bedarf es zusätzli- cher Hinweise und einer unabhängigen Kontrolle. Damit sind wir beim nächsten Stichwort: Die Über- wachung der Einhaltung der Standards von Produkten soll bei den Bundesländern liegen. Um es klar zu sagen: Diese Überwachung wird nicht stattfinden. Erstens ist überhaupt kein Personal vorhanden. Zweitens kommen die Länder auch in anderen Bereichen ihrer Überwa- chungspflicht nicht nach. Sie alle kennen die Angaben auf Kühlschränken und Waschmaschinen zum Energieverbrauch: C ist schlecht, A gut, A++ sehr gut. Für diese Energieverbrauchskenn- zeichnung, die für alle Hersteller Pflicht ist, haben die meisten Bundesländer nicht einmal Vollzugsbehörden benannt, geschweige denn, dass sie Kontrollen durch- führen. Stattdessen sind Verbraucherschutzverbände ge- zwungen, die Geräteanbieter abzumahnen. Es gibt sogar Hersteller, die selbst Juristen bemühen, um gegen Kon- kurrenten vorzugehen, die der Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen. Denn wer sich mit Energieschleu- dern durchmogelt, missbraucht den Markt. Ich frage deshalb die Bundesregierung: Wie wollen Sie nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes eine Ü n D d s e H e v Ö m S z K s G R n e P n G d e U n g C d d s s i S G k E s t a d s i e e G w S L s A i s w b s (C (D berwachung sicherstellen? Ich bin mir sicher, dass Ih- en der Bundesrat da noch einige Hausaufgaben aufgibt. ie Linke wird sich deshalb enthalten. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ollen jetzt endlich die Weichen gestellt werden, um nergiebetriebene Geräte – vom Kühlschrank bis zum eizkessel – künftig umweltverträglicher und energie- ffizienter zu machen. Wieder einmal kommt der Impuls on der EU-Ebene. Die dem Gesetz zugrunde liegende kodesignrichtlinie ist immerhin das zentrale Instru- ent, um die im EU-Energieeffizienzplan vorgesehene enkung des Stromverbrauchs von Geräten um 20 Pro- ent bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Und wer in das lima- und Energieprogramm der Bundesregierung chaut, findet beim Punkt Förderung stromeffizienter eräte kaum mehr als eben die Umsetzung dieser EU- ichtlinie. Dieser Bedeutung entsprechend, können wir also ei- en großen Wurf erwarten. Und der wäre auch dringend rforderlich. Schließlich ist der Stromverbrauch in den rivathaushalten ungeachtet aller Energiespardiskussio- en seit 1990 um 16 Prozent gestiegen. Ein wesentlicher rund dafür ist die wachsende Zahl energieverschwen- ender Geräte. Viele davon besitzen nicht einmal mehr inen Ausschaltknopf und verschwenden rund um die hr teuren und klimaschädlich erzeugten Strom. Doch ach der zu erwartenden Tatkraft sucht man in dem Re- ierungsentwurf vergebens. Das Gesetz versprüht den harme einer bürokratischen Pflichterfüllung, wo es och eigentlich ein ambitioniertes Instrument für die ringend erforderliche Steigerung der Energieeffizienz ein müsste. Da reicht es auch nicht, darauf zu verwei- en, dass hier und heute nur der Rahmen aufgetan wird, n dem künftig konkrete Verordnungen für die jeweiligen tandards der Geräte gestellt werden sollen. Denn das esetz weist entscheidende Schwächen auf, die es zu orrigieren gilt. An erster Stelle ist zu nennen, dass die inhaltung der Ökodesignrichtlinie von den Herstellern elbst durch den Aufdruck eines CE-Zeichens dokumen- iert wird. Diese Form der Selbstdeklaration reicht nicht us, um gefährliche und umweltschädliche Importpro- ukte vom Markt fernzuhalten, wie das Beispiel schad- toffverseuchter Spielzeuge aus China zeigt. Wir fordern n unserem Entschließungsantrag zu dem Gesetz deshalb ine Ergänzung der Verbraucherinformation, etwa durch in unabhängig kontrolliertes Prüfzeichen analog zum S-Zeichen und eine Produktinformation zu den Um- eltstandards des Produkts für Kunden. Ein weiterer chwachpunkt ist die Marktüberwachung, die Sache der änder ist. Hier fehlt es nicht nur an Geld und Personal, ondern auch an Ideen. Die von der Bundesregierung in ussicht gestellte Unterstützung der Länder wirkt mit hren 2,5 Stellen geradezu lächerlich. Von einer wirksamen Marktkontrolle kann keine Rede ein. Es wird vielmehr zu einem Gesetz kommen, das eder mehr Transparenz für Verbraucher bringt noch essere Energiestandards am Markt verbindlich durch- etzt. 13274 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Wir fordern daher von der Bundesregierung, zusam- men mit den Ländern ein Überwachungskonzept zu erar- beiten, das in der Praxis funktioniert. 2,5 Stellen werden da nicht weiterhelfen. Dashalb fordern wir eine haus- haltsneutrale Nachbesserung. Schließlich erwarten wir von der Bundesregierung über das vorliegende Gesetz hinaus endlich einen Vorschlag für einen Top-Runner- Ansatz nach japanischem Vorbild zu erarbeiten; denn an- spruchsvolle Energiestandards bei Geräten sind nur die halbe Miete. Wir brauchen auch eine dynamische Wei- terentwicklung der Energieeffizienz. Dazu ist kein In- strument besser geeignet als eben der in Japan äußerst wirkungsvolle Top-Runner-Ansatz. Seit Jahren behaup- ten die Minister Gabriel und Glos stoisch, es werde dem- nächst eine europäische Variante des Top-Runner-Ansat- zes geben. Wie diese allerdings aussehen soll, darüber schweigen sie. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, ihren Worten jetzt endlich Taten folgen zu lassen und einen konkreten Vorstoß in dieser Frage zu unter- nehmen. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnah- men bei Gefährdung des Kindeswohls (Tages- ordnungspunkt 27) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers- ter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Ge- fährdung des Kindeswohls. Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. In letzter Zeit haben sich erschüt- ternde Berichte über Eltern, die ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, gehäuft. Nicht zuletzt der schreck- liche Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat uns die Ver- antwortung der Gemeinschaft für diese Kinder drastisch vor Augen geführt. Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse hat das Bun- desjustizministerium im März 2006 die Expertengruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt, die im November 2006 eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für die Familien- rechtspraxis vorgelegt hat. Nach geltendem Recht darf das Familiengericht nur dann in die elterliche Sorge eingreifen, wenn und soweit die Gefährdung des Kindeswohls auf einem Fehlverhal- ten bzw. Versagen der Eltern beruht. In der Praxis ist es jedoch häufig sehr schwer, ein solches konkretes Fehl- verhalten der Eltern nachzuweisen. Das Anknüpfen an ein „elterliches Erziehungsversagen“ hat sich vor diesem Hintergrund als untauglich erwiesen. Kritisiert wurden zudem die für den Fall einer Kin- deswohlgefährdung vorgesehenen Rechtsfolgen. Nach geltendem Recht haben die Familiengerichte die zur Ab- wendung der Gefahr „erforderlichen Maßnahmen“ zu er- greifen. Diese Formulierung beinhaltet theoretisch eine V P s g z t Z F g L f m d E s d P z e s d g s w g d g l G R g s s j e 2 v s t a D m m R H e s t s v z V s B g W n p (C (D ielzahl von möglichen Eingriffsmaßnahmen. In der raxis ist jedoch festzustellen, dass die Gerichte von die- en Möglichkeiten kaum Gebrauch machen. Vielmehr reifen sie in den meisten Fällen auf die „Ultima Ratio“ urück, indem sie den Eltern das Sorgerecht ganz oder eilweise entziehen. Problematisch erscheint in diesem usammenhang auch die Rolle der Jugendämter, die die amiliengerichte oft erst dann einschalten, wenn die ei- enen Einwirkungsversuche gescheitert sind und die age sich dramatisch zugespitzt hat. Eine Vielzahl von rühzeitigen – gerichtlichen wie behördlichen – Einfluss- öglichkeiten bleibt somit ungenutzt. Ein weiteres Defizit des geltenden Rechts besteht in er fehlenden Verpflichtung der Familiengerichte, ihre ntscheidungen in einem angemessenen zeitlichen Ab- tand zu überprüfen und sie gegebenenfalls an eine geän- erte Situation anzupassen. Dies führt in der Praxis zu roblemen: Die Jugendämter sind in der Folge äußerst urückhaltend, wenn es darum geht, im konkreten Fall rneut gerichtliche Maßnahmen zu beantragen. Noch chwerer wiegen die Auswirkungen auf das Verhalten er Eltern. Ihre Kooperationsbereitschaft wird in der Re- el deutlich abnehmen. In vielen Fällen dürften sie sich ogar durch die gerichtliche Feststellung in ihrer Sicht- eise bestätigt fühlen und eine Kooperation mit dem Ju- endamt bis auf Weiteres einstellen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt im Wesentlichen ie Änderungsvorschläge der Expertengruppe um: Aus- angspunkt der Überlegungen ist das verfassungsrecht- ich geschützte „Elternrecht“. Nach Art. 6 Abs. 2 und 3 G sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche echt der Eltern. Eingriffe in dieses Recht bedürfen rundsätzlich einer besonderen Rechtfertigung und müs- en sich stets an den Grenzen der Verhältnismäßigkeit owie der Subsidiarität orientieren. Das Elternrecht ist edoch nicht nur ein Grundrecht, es ist zugleich auch ine Verpflichtung der Eltern. So heißt es in Art. 6 Abs. GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind … die zu- örderst ihnen – den Eltern – obliegende Pflicht“. Ange- ichts dieser Pflichtbindung unterscheidet sich das „El- ernrecht“ von allen anderen Grundrechten und wird llgemein auch als „Elternverantwortung“ bezeichnet. as Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusam- enhang wiederholt klargestellt, dass das „Elternrecht“ aßgeblich dem Kindeswohl diene und wesentlich ein echt im Interesse des Kindes sei, das auf Schutz und ilfe angewiesen ist. Insofern kann man also auch von inem treuhänderischen Recht sprechen. Dort, wo die Eltern nicht willens oder in der Lage ind, das Kindeswohl zu schützen, begründet die „El- ernverantwortung“ für das gefährdete Kind einen An- pruch auf Schutz und für die Gemeinschaft bzw. die sie ertretenden staatlichen Institutionen eine Pflicht, alles u unternehmen, um das Kind vor Misshandlungen oder ernachlässigungen zu schützen. Die Verbesserungsvor- chläge der Expertengruppe sowie die sich häufenden erichte über schwerste Fälle von Kindesmisshandlun- en und -vernachlässigungen zeigen jedoch in trauriger eise, dass die Gemeinschaft diesem Anspruch bisher icht immer gerecht werden konnte und sie daher ver- flichtet ist, neue Lösungsansätze zu finden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13275 (A) ) (B) ) Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, gefähr- dete Kinder so früh wie möglich zu schützen. Familien- gerichte, Jugendämter, Schule und Polizei müssen in Zu- kunft noch besser zusammenarbeiten und im Einzelfall früher tätig werden. Ausgangspunkt aller Überlegungen muss die Erkenntnis sein, dass Prävention das beste Mittel ist, um Kinder zu schützen. Zentraler Ansatz des vorlie- genden Gesetzentwurfs ist folglich, frühzeitige Maßnah- men zu ergreifen, um anders als bisher eine Zuspitzung der Lage möglichst zu verhindern. Dazu kann die hier vorgeschlagene frühzeitige Ein- schaltung der Familiengerichte, die – anders als Jugend- ämter – verpflichtend auf die Eltern einwirken können, ganz wesentlich beitragen. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Sinne vor, das „elterliche Erziehungsversagen“ in § 1666 Abs. 1 BGB als Voraussetzung für ein gericht- liches Eingreifen zu streichen. Dies senkt die Hürden für ein gerichtliches Eingreifen, fördert damit eine frühere Anrufung der Familiengerichte und beseitigt darüber hi- naus die Gefahr, dass die Kooperationsbereitschaft der Eltern wegen der gerichtlichen Feststellung des „Erzie- hungsversagens“ stärker als erforderlich beeinträchtigt wird. Für die Einführung einer gesetzlichen Vermutung der Kindeswohlgefährdung für bestimmte, konkret auf- gezählte Fälle besteht im Übrigen kein praktisches Be- dürfnis. Wir haben deshalb bewusst von einer entspre- chenden Ergänzung abgesehen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Konkretisie- rung der Rechtsfolgen vor. Dieser Vorschlag hat in den Stellungnahmen der im Vorfeld bereits beteiligten Län- der und Verbände breite Zustimmung gefunden. Die Ge- richte werden künftig stärker als bisher von den verschiedenen, unter der Schwelle der Sorgerechtsent- ziehung stehenden Instrumenten Gebrauch machen. Der Gesetzentwurf führt in diesem Zusammenhang beispiel- haft das an die Eltern gerichtete und nach § 33 FGG durchsetzbare Gebot auf, Leistungen der Kinder- und Ju- gendhilfe in Anspruch zu nehmen oder für die Einhal- tung der Schulpflicht zu sorgen. Die Gerichte können somit künftig familiengerichtli- che Weisungen an die Eltern erteilen, das heißt, sie kön- nen auf die Eltern einwirken, Kindergartenbetreuung in Anspruch zu nehmen, einen Anti-Gewalt-Trainingskurs zu absolvieren oder das Kind ärztlich untersuchen zu las- sen. Diese Änderung fördert in geeigneten Fällen eine frühzeitige Anrufung der Familiengerichte und trägt so dem Gedanken der Prävention Rechnung. Soweit das Familiengericht von gerichtlichen Maß- nahmen absieht, soll es künftig verpflichtet werden, in ei- nem angemessenen Zeitabstand zu überprüfen, ob diese Entscheidung aufrechtzuerhalten oder aus sachlichen Gründen durch eine gerichtliche Maßnahme zum Schutz des Kindeswohls zu ersetzen ist. Hat sich in der Zwi- schenzeit etwa herausgestellt, dass die Eltern eine be- stimmte Zusage nicht eingehalten haben, kann das Ge- richt nunmehr die erforderliche Maßnahme treffen, von der es zunächst noch abgesehen hatte. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe weiterer Ände- rungen vor, die zum Teil bereits im Entwurf des FGG- Reformgesetzes enthalten sind und dazu beitragen w z s G K f V d l c i l g d g t K r v R m n n d § s t P d d g Ä k l I s h l d l g M d d g f m g v e r b g w (C (D erden, dass Kindeswohlgefährdungen möglichst früh- eitig angegangen werden. Wir wollen zum einen ein ge- etzliches Beschleunigungsgebot für Verfahren wegen efährdung des Kindeswohls festschreiben, das heißt indeswohlverfahren sollen künftig vorrangig durchge- ührt werden. Ferner soll im Rahmen des gerichtlichen erfahrens ein sogenanntes Erziehungsgespräch stattfin- en, bei dem die Kindeswohlgefährdung mit allen Betei- igten erörtert werden soll. Sinn und Zweck einer sol- hen Erörterung ist es, die Eltern noch stärker als bisher n die Pflicht zu nehmen und auf sie einzuwirken, öffent- iche Hilfen in Anspruch zu nehmen und mit dem Ju- endamt zu kooperieren. Die Gerichte sollen im Rahmen ieser Erörterung den Eltern den Ernst der Lage vor Au- en führen, darauf hinwirken, dass sie notwendige Leis- ungen der Jugendhilfe annehmen, sowie auf mögliche onsequenzen – beispielsweise den Entzug des Sorge- echts – hinweisen. Im Interesse eines effektiven präventiven Schutzes on Kindern enthält der Gesetzentwurf im Weiteren eine eihe von Maßnahmen, um die Zusammenarbeit der Fa- iliengerichte mit Jugendämtern und anderen Institutio- en nachhaltig zu stärken. Um mehr Rechtssicherheit in Fällen von „geschlosse- er Unterbringung“ zu schaffen, wollen wir schließlich ie Voraussetzungen für die Erteilung einer nach 1631 b BGB erforderlichen Genehmigung für die ge- chlossene Unterbringung eines Minderjährigen konkre- isieren. Damit werden bestehende Unsicherheiten der raxis ausgeräumt. Die vorgesehene Änderung stellt zu- em klar, dass die geschlossene Unterbringung des Min- erjährigen stets das letzte Mittel sein muss und am stren- en Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist. Zusammenfassend ist festzuhalten: Die vorgesehenen nderungen werden künftig einen effektiven, am Gedan- en der Prävention ausgerichteten Schutz von vernach- ässigten und misshandelten Kindern gewährleisten. Im nteresse des Kindeswohls hoffe ich auf zügige und kon- truktive Beratungen. Christine Lambrecht (SPD): Die Bundesregierung at den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung fami- iengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kin- eswohls vorgelegt. Mit dieser Reform kommt die staat- iche Gemeinschaft ihrer Aufgabe nach, Kindern ein esundes Aufwachsen zu ermöglichen und sie mit allen itteln vor Gefährdung zu schützen. Dazu verpflichtet as Grundgesetz sie für den Fall, dass Eltern den Schutz es Kindes nicht gewährleisten. Uns allen sind noch die erschütternden Berichte ge- enwärtig, in denen Kinder durch die Unfähigkeit über- orderter Eltern vernachlässigt oder sogar vorsätzlich isshandelt wurden. Dies war die Folge zu späten Ein- reifens der Jugendämter und Familiengerichte. Wie die om BMJ vor dem Hintergrund solcher schlimmen Fälle ingesetzte Arbeitsgruppe von Experten aus Familienge- ichten, der Kinder- und Jugendhilfe und der Vertreter etroffener Verbände festgestellt haben, schalten die Ju- endämter die Gerichte oftmals erst nach einem zu lang- ierigen und leider oft zu unergiebigen Hilfeprozess ein. 13276 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Denn häufig kooperieren die Eltern in solchen Problem- fällen nicht oder nur ungern mit dem Jugendamt. Die Gerichte werden dann in der Regel nur noch mit dem einzig verbliebenen Ziel angerufen, den Eltern das Sor- gerecht ganz oder teilweise zu entziehen. Oft bleibt den Gerichten dann nichts anderes mehr übrig. Bei einer schon zugespitzten Gefährdung des Kindes kommt es für das Gericht nicht mehr in Betracht, weniger einschnei- dende Maßnahmen zu treffen, wie etwa verpflichtend auf die Eltern einzuwirken, Kindergartenbetreuung in Anspruch zu nehmen oder das Kind ärztlich untersuchen zu lassen. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist daher die Er- kenntnis, dass Prävention das beste Mittel ist, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. Familienge- richte und Jugendämter müssen daher ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Hier setzt der Gesetzentwurf an. Er trägt dabei den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Rechnung und gestaltet die Vorschriften zum familienrechtlichen Kind- schutzverfahren neu aus: Insgesamt sieht der Entwurf ein frühes und „niedrigschwelliges“ Eingreifen des Fa- miliengerichts – das heißt bereits unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung – vor. Solange sie noch im Einzelfall zur Gefahrenabwehr geeignet sind, soll das Gericht sozialpädagogische Hilfs- und Unterstützungs- angebote anordnen und damit zunächst ohne Sorge- rechtsentziehung auf die Eltern einwirken. Gerichtliche Maßnahmen, wie etwa eine Erziehungsberatung in An- spruch zu nehmen, sollen die Eltern so früh wie möglich erreichen, wenn sich eine Problemsituation für das Kind anbahnt. Notwendige öffentliche Hilfen können die El- tern beeinflussen und ihnen helfen, ihre Elternkompe- tenz wieder in Anspruch zu nehmen, bevor eine Notsitua- tion eintritt. Deshalb hat die Bundesjustizministerin gemeinsam mit den Fachexperten Vorschläge erarbeitet. Diese sind in dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf enthalten: Erstens sollen alle „Hürden“ für die Anrufung der Fami- liengerichte beseitigt werden. Derzeit setzen familienge- richtliche Maßnahmen ein elterliches Erziehungsversa- gen voraus. Ein konkretes Fehlverhalten der Eltern ist jedoch meist nicht feststellbar. Daher wird diese Voraus- setzung gestrichen, und dem Gericht werden konkrete Maßnahmen erleichtert. Voraussetzung soll die Gefähr- dung des Kindeswohls sowie die Unfähigkeit und Un- willigkeit der Eltern sein, die Gefahr abzuwenden. Da- mit werden „Hürden“ für das Jugendamt, das Gericht anzurufen, abgebaut. Zweitens konkretisiert der Regierungsentwurf die Rechtsfolgen bei der Auswahl der Maßnahmen des Ge- richts. So sind insbesondere Weisungen an die Eltern, öf- fentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, etwa eine Erziehungsbera- tung, soziale Trainingskurse oder Gesundheitsfürsorge möglich. Die Jugendämter sollen durch die Bandbreite von Maßnahmen zu einer frühzeitigen Anrufung des Ge- richts angehalten werden. Befolgen die Eltern die Wei- sungen nicht, sind diese auch mit Zwangsmitteln durch- setzbar – bis hin zu einer Fremdunterbringung des Kindes. Ü d p k g u a b t d t u is L U A t m t M r a m l b s U d d D z e c t u d h v s d r l w a m D S t f u (C (D Drittens wird eine Verpflichtung des Gerichts zur berprüfung eingeführt, in angemessenen Zeitabständen ie Entscheidung, keine Maßnahmen anzuordnen, zu rüfen. Es gerät dann kein Fall mehr in Vergessenheit. Viertens gibt die Reform dem Gericht die Möglich- eit, mit den Eltern ein Gespräch über die Kindeswohl- efährdung, das Verfahren, die Leistungen der Kinder- nd Jugendhilfe sowie über Konsequenzen der Nichtin- nspruchnahme von Maßnahmen zu führen. Fünftens wird ein Vorrangs- und Beschleunigungsge- ot für familiengerichtliche Verfahren, die das Kind be- reffen, wie besonders im Fall einer Kindeswohlgefähr- ung, eingeführt. Sechstens wird klargestellt, dass die geschlossene Un- erbringung zum Wohl des Kindes erforderlich sein muss nd der Vorrang anderer öffentlicher Hilfen zu beachten t. Uns allen muss klar sein, dass dieses Gesetz nicht die ösung aller Probleme sein kann. Insbesondere muss die msetzung vor Ort durch eine ausreichende personelle usstattung der Jugendämter gewährleistet sein. Hier sind die Länder am Zuge. Hier müssen Prioritä- en gesetzt werden. Die Kinder verdienen unsere Auf- erksamkeit. Ich freue mich auf die anstehenden Bera- ungen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): it dem Gesetzentwurf zur Erleichterung familienge- ichtlicher Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung re- giert die Bundesregierung auf die Fälle von Kindes- isshandlungen und Kindesvernachlässigungen in den etzten Monaten. Uns allen ist noch der Fall Kevin in ester Erinnerung. Fast genau ein Jahr liegt dieses tragi- che Ereignis nun zurück. Der in Bremen eingesetzte ntersuchungsausschuss hat festgestellt, dass der Tod es Jungen von vielen Zuständigen nicht verhindert wor- en sei, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten. ies sei in hohem Maße auf individuelles Fehlverhalten urückzuführen. Strukturelle Mängel in der Behörde, ine mangelnde Dienst- und Fachaufsicht, eine unzurei- hende Zusammenarbeit der verschiedensten Beteilig- en, fehlende Qualifikationen und schlechte personelle nd sachliche Ausstattung hätten mit dazu beigetragen, ass der Fall Kevin ein solch tragisches Ende genommen abe. Vor fast genau zwei Monaten war aus der Presse on dem „Baby aus der Müllhölle“ zu lesen. Weitere chreckliche Fälle von Kindeswohlgefährdung gibt es, ie ich hier nicht alle aufzählen kann. Behörden und Ge- ichte müssen in die Lage versetzt werden, in diesen Fäl- en früh und entschlossen zu handeln, um das Kindes- ohl zu schützen. Und sie müssen diese Möglichkeiten uch nutzen. In dem nun folgenden parlamentarischen Verfahren uss insoweit genau geklärt werden, woran es in eutschland wirklich fehlt. Sind es Gesetzeslücken? ind es Behördenmängel? Fehlen qualifizierte Mitarbei- er? Warum wird oftmals zu spät und dann auch noch alsch gehandelt? Nach Art. 6 Abs. 2 GG ist die Pflege nd Erziehung der Kinder das natürliche Recht der El- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13277 (A) ) (B) ) tern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Und daran soll sich auch grundsätzlich nichts ändern, wenn die Eltern dieser wichtigen Aufgabe wirklich nachkom- men. Und in den allermeisten Fällen tun sie dies auch. Das verbietet, Eltern unter den Generalverdacht der Kin- deswohlgefährdung zu stellen und eine möglichst lü- ckenlose staatliche Kontrolle aufzubauen. Allein bei Versagen der Eltern, das dann immer zulasten der Kinder geht, muss das staatliche Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 GG auch tatsächlich greifen. Für die FDP-Bundestagsfraktion steht im Bereich des Familienrechts das Wohl des Kindes im Vordergrund. Bereits mit unserem Antrag „Schutz und Chancen für die Kinder in Deutschland“ vom Februar dieses Jahres ha- ben wir uns für die Prävention und den Schutz von Kin- dern stark gemacht. Eltern müssen daher schon frühzei- tig auf die Elternschaft vorbereitet werden. Dazu gehört eine umfassende Information durch Kinder- und Jugend- ärzte und durch Hebammen. Eine enge Kooperation zwi- schen Eltern und Kindertagesstätten ist anzustreben. Auch ein Beistand im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, durch Fördervereine, Eigeninitiativen oder Selbsthilfe- gruppen ist denkbar. Dieses große Ziel, den Schutz gefährdeter Kinder zu verbessern, verfolgt auch der vorliegende Gesetzentwurf mit der Verbesserung des gerichtlichen Verfahrens und ist daher grundsätzlich begrüßenswert. Bei vielen der be- kannt gewordenen Probleme handelte es sich jedoch meiner Meinung nach vorwiegend um Umsetzungspro- bleme in der Praxis. Der Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher lässt sich nicht alleine durch neue Gesetze erreichen. So hat auch im Fall Kevin in erster Linie das Jugendamt versagt und nicht die Gesetzgebung. Wichti- ger sind somit die umfassende Anwendung und der Voll- zug bereits bestehender Gesetze. Jugendämter, Verbände, Gerichte und aufsuchende Hilfe müssen stärker zusammenarbeiten. Dazu bedarf es auch des entsprechenden Personals und dessen Ausbil- dung. Die an dem Verfahren beteiligten Personen bedür- fen darüber hinaus auf dem Gebiet der Kindeswohlge- fährdung einer umfassenden qualifizierten Fortbildung. Dies schließt auch eine Fortbildung der Richter ein. Und mit einer solchen Fortbildungspflicht stellt auch nie- mand die Unabhängigkeit der Richter in Deutschland in Frage. Dabei handelt es sich jedoch um Aufgaben, die den Ländern zufallen. Ob die im hier vorliegenden Gesetzentwurf enthalte- nen Regelungen im Einzelnen zielführend sind, muss im Rahmen der sich anschließenden Beratungen in den Ausschüssen kritisch hinterfragt werden. Neu durch- dacht werden muss sicherlich das Vorrang- und Be- schleunigungsgebot. Wie auch der Deutsche Familienge- richtstag festgestellt hat, muss das andere kindliche Zeitempfinden und die daraus resultierende Belastung im Verfahren berücksichtigt werden. Darüber hinaus be- darf es eines expliziten Beschleunigungsgebotes auch aufseiten des Jugendamtes, da dessen Beteiligung in kindschaftsrechtlichen Verfahren oft eine wesentliche Ursache für Verfahrensverzögerungen ist. Die Konkreti- sierung der Rechtsfolgen im Rahmen des § 1666 BGB s Ä F a e h r s k p a n b g H r B T h z p s w g n r M I g w g l n t g l d F s f f a f B K s d E S s t s (C (D chadet mit Sicherheit nicht, bringt aber rechtlich keine nderungen mit sich. Sie unterstellt vielmehr, dass die amilienrichter bisher nicht wussten, was sie eigentlich nordnen können. In diesem Zusammenhang bedarf auch die zwingende rneute Überprüfungspflicht des Gerichts bei dem Abse- en von Maßnahmen einer Überarbeitung. Wenn das Ge- icht keine zureichenden Anhaltspunkte dafür sieht, dass ich die Verhältnisse zum Nachteil des Kindes verändern önnten, gibt es keinen Anlass zu einer erneuten Über- rüfung durch das Gericht. Hier gilt es, auch das Recht uf familiäre Freiheit zu schützen. In den Fällen, in de- en sich im Erörterungstermin die Eltern verpflichtet ha- en, ein Hilfsangebot anzunehmen, ist vielmehr das Ju- endamt in die Pflicht zu nehmen, die Umsetzung des ilfsangebotes zu überwachen und das Gericht zu unter- ichten, wenn es hier zu Versäumnissen kommt. Lassen Sie uns alle den Fall Kevin ein mahnendes eispiel sein und alles dafür tun, dass sich solch eine ragödie nicht wiederholt. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Der Gesetzentwurf at sich das Ziel gesetzt, den Schutz gefährdeter Kinder u verbessern, die Rechte von Kindern in materiell- und rozessrechtlicher Sicht zu stärken, die Verfahren zu be- chleunigen und die Beteiligung von Kindern zu ge- ährleisten. Insoweit ist der Gesetzentwurf überwiegend zu be- rüßen. Es ist erforderlich, aber allein nicht hinreichend, iederschwellige Interventionen durch das Familienge- icht zu ermöglichen. Es bedarf weiterer flankierender aßnahmen, um den Schutz der Kinder zu verbessern. nsbesondere die Quantität und Qualität der Einrichtun- en der Jugendhilfe müssen verbessert werden. Es nützt enig, die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der Ju- endhilfe zu erweitern und auszubauen, wenn die Mög- ichkeiten aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten icht auszuschöpfen sind. Das grundsätzliche Problem bleibt dabei die Überlas- ung der Familienrichterinnen und -richter sowie der Ju- endämter. Damit dem gesetzlich beabsichtigten Hand- ungsprogramm ernsthafte Risiken für die Umsetzung in er Praxis nicht entgegenstehen, müssen vor allem die amiliengerichte und Jugendämter personell so ausge- tattet werden, dass sie den zum Schutz des Kindes er- orderlichen Mehraufwand leisten und die übrigen Ver- ahren, zum Beispiel Scheidung und Unterhalt, in ngemessener Zeit erledigen können. Hier muss die Auf- orderung vom Bund an die Länder gehen. Zu den geplanten Reformen im Einzelnen: § 1666 GB-E, gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des indeswohls. Der Verzicht auf die bisherigen Tatbe- tandsvoraussetzungen, das heißt, dass die Gefährdung es Wohles des Kindes durch Erziehungsversagen der ltern – durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen orge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unver- chuldetes Versagen der Eltern – oder durch das Verhal- en eines Dritten verursacht ist, ist geeignet, den Kinder- chutz zu verbessern, weil nun deutlicher wird, dass 13278 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) zentraler Gesichtspunkt die Sicherung des Kindeswohls bzw. das Kindesvermögen ist. Aus Sicht des Kindes ist es völlig unerheblich, wer oder was die Ursache der Ge- fährdung ist und ob ein elterliches Erziehungsversagen zugrunde liegt. Hauptsache ist, dass die Gefahr schnell und effektiv abgewendet wird. Meine Fraktion und ich halten auch die vorgesehene Herabsetzung der Eingriffsschwelle für zeitweilige Ver- bote der Wohnungsnutzung oder der Kontaktaufnahme eines Elterteils für geeignet, wirksamen Schutz für Kin- der und Jugendliche zu gewähren, die vernachlässigt und/oder misshandelt werden. Hier ist die Annäherung an die Regelungen des Gewaltschutzgesetzes unver- kennbar, und dies ist gut so. Ausgesprochen gut ist, dass das Gericht seine Ent- scheidung des Absehens von Maßnahmen nach § 1666 und § 1667 überprüfen soll. So kann sichergestellt wer- den, dass bei Nichteinschreiten des Gerichts das Kind und die Eltern nicht unbeobachtet bleiben, sondern eine Warnsituation entsteht. Zu überlegen wäre vielleicht eine feste Frist von drei Monaten, um Entscheidungen zu nicht veranlassten Maßnahmen zu überprüfen. Gut ist, wie bereits eingangs gesagt, dass ein Be- schleunigungsgrundsatz für Verfahren nach § 50 e einge- führt wird. Allerdings bedarf es gerade auch deshalb deutlicher personeller Aufstockungen; denn nur eine schnelle, gute Entscheidung macht Sinn. Zudem sollte in § 50 e geregelt werden, dass in bestimmten Fällen, die Eltern nicht in einem Termin gehört werden, wenn dies aus Sicht des Kindeswohls angezeigt ist, zum Beispiel bei dominanten, psychisch labilen, süchtigen oder ge- walttätigen Elternteilen. Ob dies näher konkretisiert wer- den muss oder lediglich auf Antrag zu geschehen hat, ist in den Beratungen zu prüfen. Fazit: Ein insgesamt guter Gesetzentwurf, der aller- dings – auch angesichts des klaren Zusammenhangs zwi- schen sozialen Ursachen und Kindesvernachlässigung bzw. Misshandlung – kein Allheilmittel ist und dessen Wirksamkeit maßgeblich von der angemessenen sachli- chen und personellen Ausstattung der Jugendämter und Gerichte abhängt. Insoweit freue ich mich auf die Dis- kussionen im Ausschuss und die zu veranlassenden flan- kierenden Maßnahmen, um ein gutes Gesetz auch umzu- setzen. Ich denke, wir sind das unseren Kindern schuldig. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ver- folgt das Ziel, den Schutz gefährdeter Kinder zu verbes- sern. Im Wesentlichen schlägt der Gesetzentwurf vor, schnellere Interventionsmöglichkeiten für familienge- richtliche Maßnahmen zu schaffen. Dies soll vor allem durch die Absenkung der Eingriffsschwellen in § 1666 BGB erreicht werden. Der Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfes ist, denke ich, uns allen bekannt. Der Bremer Fall des zweijährigen Kevin, der furchtbar vernachlässigt und unterernährt aufwuchs, schwere Misshandlungen erlitt und dann – möglicherweise durch seinen drogenkranken V d r w g M e b t l B d z m u e ß b c s g l s g g K l a o g c D e D g P t d n s w d H n s d f G f t b n P (C (D ater – zu Tode kam, hat uns zutiefst erschüttert und ein- ringlich vor Augen geführt, in welch mitunter furchtba- en Zuständen Kinder in Deutschland leben und auf- achsen. In Fällen wie dem des kleinen Kevin sind – das steht anz außer Frage – schnelle, effektive und wirksame aßnahmen vor Ort zum Schutz der betroffenen Kinder rforderlich. Steht die Gefährdung des Kindeswohls zu efürchten, müssen auch die Behörden bzw. die Gerichte ätig werden. Nur, entgegen dem Eindruck, den der vor- iegende Gesetzentwurf erweckt, haben die gesetzlichen estimmungen, also die bislang geltenden Regelungen, ie Behörden und Gerichte nicht daran gehindert, tätig u werden. Ganz im Gegenteil! Im Fall Kevin war das Jugendamt umfassend infor- iert, den Eltern war bereits das Sorgerecht entzogen nd eine Amtsvormundschaft durch das Jugendamt ingerichtet worden, zwischenzeitlich war der Junge au- erhalb der Wohnung des Vaters in einem Heim unterge- racht. Dies macht deutlich: Es waren nicht die rechtli- hen Hürden, an denen die Hilfe für den kleinen Jungen cheiterte. Dies schließt nicht aus, dennoch gesetzliche Änderun- en zu erwägen, um den Schutz der Kinder durch er- eichterte familiengerichtliche Maßnahmen zu verbes- ern. Ich möchte jedoch eindringlich davor warnen, zu lauben, dass es künftig, wenn die vorgeschlagenen Re- elungen Gesetz würden, Fälle wie den des kleinen evin nicht mehr geben würde. Wer dies von dem vor- iegenden Gesetz erwartet, wird enttäuscht werden. Oder nders formuliert: Auch wenn wir das BGB ändern, hne dass sich vor Ort – vor allen in der Arbeit der Ju- endämter – etwas ändert, wird sich an den schreckli- hen Fällen wenig bis nichts ändern. Insoweit möchte ich eine sachliche und besonnene iskussion über die auf dem Tisch liegenden Vorschläge infordern. Denn eines ist nicht von der Hand zu weisen: er Gesetzentwurf verschiebt ganz klar das bisherige, ut austarierte Verhältnis zwischen den Rechten und flichten der Eltern einerseits und den Aufsichts- und In- erventionsmöglichkeiten des Staates andererseits ein- eutig zugunsten des Staates. Dies wollen wir Grünen icht, jedenfalls so lange nicht, wie die Notwendigkeit olcher grundlegenden Änderungen nicht eindeutig er- iesen und umfassend durchdacht ist. Es steht ganz außer Frage: Es muss mehr getan wer- en, um Kinder vor Vernachlässigung zu schützen. ierzu haben wir Grüne längst ein umfassendes Maß- ahmenpaket erarbeitet. In unserem Antrag „Vernachläs- igung von Kindern erfolgreich bekämpfen“ fordern wir en Ausbau aufsuchender, vertrauensbasierter Angebote ür überforderte Familien, mehr Fortbildungen für Ärzte, ynäkologen und Hebammen, um Vernachlässigung rüher zu erkennen, Verbesserungen bei den Vorsorgeun- ersuchungen für Kinder, stärkere Bekanntmachung der estehenden Hilfsmöglichkeiten nach dem KJHG und icht zuletzt die Errichtung von Fachabteilungen zum roblemfeld Kindesvernachlässigung bei der Polizei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13279 (A) ) (B) ) Ich denke, dass die von uns vorgeschlagenen Maß- nahmen tatsächlich und in effektiver Weise Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Kinder ermöglichen. Ob dies in gleichem Maße auch für den vorliegenden Gesetzentwurf gilt, wird im Verlaufe der Ausschussbera- tungen noch eingehend zu diskutieren sein. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: In Deutschland sterben jede Woche zwei Kinder an den Folgen von Vernachlässi- gung oder Misshandlung. Etwa 5 bis 10 Prozent aller Kinder unter sechs Jahren werden vernachlässigt. Diese Zahlen stammen aus einer Untersuchung von UNICEF und stehen für die erschütternden Schicksale von Kin- dern, Kleinkindern und Säuglingen. Diese Kinder brau- chen die Hilfe des Staates. Der vorliegende Gesetzentwurf will einen Beitrag dazu leisten, den Schutz dieser Kinder zu verbessern. Er beruht auf den Vorschlägen einer Experten-Arbeits- gruppe, die die Bundesministerin der Justiz im vergan- genen Jahr eingesetzt hat. Der Entwurf setzt die Vor- schläge der Arbeitsgruppe um, soweit sie vom Bundesgesetzgeber erfüllt werden können. Im Mittel- punkt steht dabei das Ziel, die Handlungsmöglichkeiten der Familiengerichte zum Schutz von Kindern noch stär- ker zu nutzen als bisher. Dies bedeutet jedoch nicht, dass anderen Stellen, etwa den Jugendämtern, Aufgaben und Verantwortung abgenommen und auf die Familienge- richte übertragen werden sollen. Vielmehr geht es da- rum, die Zusammenarbeit der Familiengerichte mit den anderen Professionen zu verbessern und die Kinder- und Jugendhilfe dort zu unterstützen, wo sie mit den eigenen Mitteln nicht weiterkommt. Der Entwurf sieht dazu insbesondere Folgendes vor: Kindesschutzmaßnahmen des Familiengerichts sollen künftig nicht mehr davon abhängen, dass die Eltern ihr Sorgerecht missbraucht oder in der Erziehung versagt haben. Diese Voraussetzung des § 1666 BGB soll gestri- chen werden. Damit entfällt eine für die Praxis oft schwierige und vergangenheitsbezogene Prüfung, die zudem oft negative Folgen entfaltet: Stellt nämlich das Familiengericht ein Erziehungsversagen der Eltern fest, so sind die Eltern häufig nicht mehr bereit, mit dem Ju- gendamt zu kooperieren. Deshalb soll es künftig nur noch darauf ankommen, dass das Familiengericht eine Gefährdung für das Kindeswohl feststellt und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese Gefährdung ab- zuwenden. Die Maßnahmen, die das Familiengericht nach § 1666 BGB treffen kann, sollen durch eine beispielhafte Aufzählung konkretisiert werden. Davon versprechen wir uns, dass es in Verfahren nach § 1666 BGB künftig nicht mehr überwiegend nur um die Entziehung der el- terlichen Sorge geht. Vielmehr sollen die Jugendämter ermutigt werden, die Familiengerichte frühzeitig anzuru- fen – etwa wenn eine Erziehungshilfe zur Gefahrenab- wehr ausreichen würde, jedoch die Eltern uneinsichtig sind und das Hilfsangebot nicht annehmen. In Verfahren nach § 1666 BGB soll das Familienge- richt die Eltern künftig zu einer „Erörterung der Kindes- w b a s e w P b J § s n W o A t d b n c r g v G s l g r d d A d s c B i m S r g ü a M f t I (C (D ohlgefährdung“ laden. An dieser Erörterung sollen ne- en den Eltern das Jugendamt und in geeigneten Fällen uch das Kind teilnehmen. Gegenstand des Gesprächs ollen die Situation des Kindes und die Frage sein, wie iner möglichen Gefährdung des Kindeswohls begegnet erden kann. Das Gespräch soll die Eltern stärker in die flicht nehmen und kann dazu dienen, die Mitwirkungs- ereitschaft der Eltern für die Angebote der Kinder- und ugendhilfe zu verbessern. Hat das Familiengericht in einem Verfahren nach 1666 BGB von der Anordnung einer Maßnahme abge- ehen, soll es seine Entscheidung künftig in angemesse- er Zeit, in der Regel nach drei Monaten, überprüfen. enn ein Kindesschutzverfahren ohne gerichtliche An- rdnung endet, dann hat dies ungewollt oft negative uswirkungen. Beim Jugendamt wächst die Zurückhal- ung, das Gericht erneut anzurufen. Gleichzeitig gehen ie Eltern mit dem Gefühl aus dem Gerichtssaal: Wir ha- en gewonnen! Jetzt lassen wir uns vom Jugendamt ichts mehr sagen! – Wir schlagen deshalb die gerichtli- he Überprüfungspflicht vor. So bleibt das Familienge- icht mit der Sache befasst und kann zeitnah Anordnun- en treffen, wenn sich die Situation des Kindes erschlechtert oder die Eltern – entgegen ihrer Zusage erichtstermin – die Hilfen des Jugendamts nicht in An- pruch nehmen. Effektiver Kindesschutz muss früh ansetzen. Wir wol- en deshalb, dass die Familiengerichte frühzeitiger ein- reifen und nicht erst, wenn das Kind sprichwörtlich be- eits in den Brunnen gefallen ist. Ich bin zuversichtlich, ass wir dies mit den vorgeschlagenen Maßnahmen för- ern und den Kindesschutz verbessern können. nlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundes- dienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) (Tagesordnungspunkt 28) Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Föderalismusreform, ie im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, hat die Ge- etzgebungskompentenzen auf dem Gebiet des öffentli- hen Dienstrechts in Bund und Ländern neu geordnet. esoldung, Versorgung und Laufbahnrecht liegen damit n den Händen des jeweiligen Dienstherren. Es war da- it am Bund, als Vorbild zu handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste wichtige chritt zu einem modernen und transparenten Dienst- echt, welches sich den gewachsenen Herausforderun- en unserer Zeit stellt. Das Berufsbeamtentum ist keine berholte Institution, ganz im Gegenteil, das Berufsbe- mtentum ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaates. it diesem Gesetz wollen wir es stärken und zukunfts- est machen, zum Wohle der Allgemeinheit. Viele Stimmen behaupten, das Beamtentum sei veral- et und schlicht nicht mehr notwendig. Dazu möchte ich hnen ein aktuelles Beispiel nennen: die Deutsche Bahn. 13280 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Nein, nicht wieder die leidige Diskussion um die Privati- sierung, sondern noch aktueller: die gerade angelaufenen Bahnstreiks. Man stelle sich vor, es gäbe das Berufsbe- amtentum nicht mehr, und die anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst entschlössen sich zu einem eben- solchen Streik – Verkehrsunfalle würden seitens der Polizei nicht mehr aufgenommen, Eheschließungen wä- ren nicht mehr möglich und der Arbeitslose bekäme sein Geld nicht. Das alles wäre denkbar, wären die Beamtin- nen und Beamten nicht in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, das das Streikrecht ausschließt. Solange das System funktioniert, fällt es niemandem auf. Erst wenn es zum Erliegen kommt, bemerken wir, wie wich- tig die Institution des Berufsbeamtentums eigentlich ist. Deswegen bedanke ich mich bei unserem Innenminis- ter Dr. Wolfgang Schäuble und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit an dem uns hier vorlie- genden Gesetzentwurf. Nach einer langen Abstimmung liegt uns nun ein 350 Seiten umfassender Gesetzentwurf vor, der eine gute Arbeitsgrundlage für die nun folgen- den Beratungen sein wird. Der Gesetzentwurf besteht aus vielen Einzelregelungen, die insgesamt den öffentli- chen Dienst stärken werden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Wege eröffnen. Eine gut gemachte und wohl überlegte Reform ist kein schneller Prozess, den man von einem Tag auf den anderen durch ein neues Gesetz umsetzen kann. Im Ge- genteil, eine Reform ist ein stetiger Prozess, der immer wieder die aktuellen Entwicklungen betrachten muss und sich ihnen entsprechend anpassen. Es ist ein Irr- glaube, man könne die gesamte Bundesverwaltung quasi über Nacht modernisieren. Die Anforderungen an die Verwaltung und den öffent- lichen Dienst ändern sich ständig. Deswegen muss man sich genau überlegen, welche Regelungen noch zeitge- mäß sind und welche überholt. So sind Begriffe wie Kunden- und Serviceorientierung auch längst in der öffentlichen Verwaltung angekommen. Eine moderne Verwaltung muss dem Bürger Rechtssicherheit und Ver- trauen vermitteln können. Ebensolches muss der Dienst- herr aber auch seinen Beamtinnen und Beamten geben können. Wenn dies gewährleistet ist, steht unser Staat auf soliden Beinen. Im Zuge einer so großen Reform ist es legitim, den ei- nen oder anderen Vorschlag in den Raum zu stellen und zu diskutieren. Nur wenn wir uns neuen Ideen öffnen, kann eine Reform gelingen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Idee auch in die Praxis umgesetzt werden kann. Speziell wirtschaftliche Gedanken – die selbstverständlich auch in der Verwal- tung eine Rolle spielen – sind nicht immer eins zu eins umsetzbar. Nicht in allen Bereichen kann die Verwaltung sich einem der Wirtschaft vergleichbaren Wettbewerb stellen. Das liegt bereits in der Natur der Sache. Man kann die Verwaltung nicht allein nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilen. Im Gegenteil: In weiten Tei- len bildet eine funktionierende öffentliche Verwaltung erst die Grundlage für einen funktionierenden Wettbe- werb. G r P d D S s s d K A w t a w E D m i a v n s t m g t i d t e s s b f h s z v s u w S s S B n u L e n M z b (C (D Das Ziel einer guten Verwaltung ist ausschließlich am emeinwohl orientiert, nicht an der Gewinnmaximie- ung. Wenn man dies beachtet, können sich auf gleiche roblemstellungen unterschiedliche Antworten ergeben. In einigen Bereichen können wir den Wettbewerb je- och auch im öffentlichen Dienst nicht außen vor lassen. amit meine ich beispielsweise die Besoldung unserer taatsdiener. Die Bezahlung ist ein ganz besonders sen- ibles Thema, da sie eine zentrale Arbeitsbedingung dar- tellt. Dies wird vor allem dann wichtig, wenn man bei er Personalgewinnung mit der privaten Wirtschaft in onkurrenz tritt. Eine angemessene Besoldung und gute rbeitsbedingungen sind heute unverzichtbar für die Ge- innung neuer und motivierter Beamtinnen und Beam- er. Ebenso können leistungsfähige Beamtinnen und Be- mte nur so dauerhaft im öffentlichen Dienst gehalten erden. Dem Bundesinnenminister ist es gelungen, mit dem ntwurf ein attraktives Zahlungssystem zu entwickeln. ie Besoldungstabelle orientiert sich zukünftig nicht ehr am Alter der Beamtinnen und Beamten, sondern an hrer Erfahrung. Wie in der Wirtschaft profitiert eine Be- mtin oder ein Beamter bei ihrer/seiner Besoldung damit on ihren/seinen über kurz oder lang erworbenen Kennt- issen. Ein solches an Erfahrungsstufen orientiertes Be- oldungssystem wird sich positiv auswirken auf Leis- ungsfähigkeit und Motivation. Doch wie bereits festgestellt, kann nicht jedes Instru- ent der Wirtschaft in den öffentlichen Dienst übertra- en werden. Eine Eins-zu-eins-Übertragung der tarifver- raglich geregelten Leistungsbezahlung auf alle Beamte st nicht zielführend. Immer wieder wurde angebracht, ass dieses Instrument unverzichtbar sei für die Motiva- ion und die Gewinnung von Nachwuchskräften. Dabei xistiert ein solches Instrument auch für Beamte schon eit langem. Es besteht derzeit kein Anlass, an dem be- tehenden System zu rütteln. Es hat sich aufgrund der ürokratiearmen Gestaltung bewährt und trägt der Viel- alt der sehr unterschiedlichen Strukturen der Bundesbe- örden Rechnung. Dies zu pauschalisieren, wäre der fal- che Weg. An anderen Stellen war eine Einigung leichter zu er- ielen. Das Pensionsalter der Beamten wird schrittweise on 65 auf 67 Jahre angehoben. Angesichts der stetig teigenden Lebenserwartung ist eine solche Regelung numgänglich. Bei Berufen mit besonderer Belastung ie zum Beispiel den Polizeivollzugsbeamten und den oldaten wird das Pensionsalter angesichts dieser Be- onderheit entsprechend angehoben. Ein weiterer chwerpunkt ist die Reform des Laufbahnrechts. Auf undesebene gibt es zurzeit 125 verschiedene Laufbah- en. An dieser Stelle kann unnötige Bürokratie abgebaut nd das System vereinfacht werden. Die Anzahl der aufbahnen wird reduziert und die Flexibilität erhöht. Neben allen neuen Ideen waren auch die Interessen inzelner Berufsgruppen zu beachten. Ich nenne dabei ur beispielhaft die Soldaten, Polizeibeamte und die itarbeiter des Auswärtigen Amtes, welche ganz spe- ielle Konstellationen in ihren Berufen mitbringen, die ei dem Gesetzentwurf zu berücksichtigen waren. Dies Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13281 (A) ) (B) ) ist nach langen Verhandlungen erfolgreich geglückt. Bundesinnenminister Schäuble ist es hervorragend ge- lungen, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir zusammen eine Dienstrechtsreform beschließen werden, die dem Inte- resse eines leistungsfähigen und modernen Beamtentum und seiner Funktion im Rechtsstaat gerecht wird. Siegmund Ehrmann (SPD): Mit der heutigen De- batte nehmen wir ein weiteres Projekt in den Fokus, zu dem sich die Koalitionspartner verpflichtet haben. Es geht um eine wichtige Komponente der Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Wir wollen die Leistungsbe- zogenheit des Dienstrechtes und einen flexiblen Perso- naleinsatz intensivieren sowie ein Besoldungsrecht schaffen, in dem individuelle Leistung besser gewürdigt werden kann. Dies soll aber ausdrücklich Aspekte einbe- ziehen, die in der letzten Legislaturperiode mit dem Eck- punktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ und dem Entwurf des Strukturreformgesetzes erarbeitet wor- den sind. Nach dem Ergebnis der Föderalismusreform I wirkt sich unser gesetzgeberisches Handeln nicht mehr auf die Gesamtheit der rund 2,9 Millionen in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis Stehenden aus. Die Kompetenz des Bundes konzentriert sich auf die etwa 131 000 Beamtinnen und Beamten, Richter und Richterinnen sowie auf die rund 184 000 Berufs- und Zeitsoldaten und -soldatinnen. Der Regierungsentwurf des Dienstrechtsneuordnungs- gesetzes beansprucht, mit der Neufassung des Bundesbe- amtengesetzes das Leistungsprinzip zu fördern, indem die Anforderungen an die Probezeit erhöht und die Füh- rungsämter auf Probe ausgeweitet werden, die Wettbe- werbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dadurch zu si- chern, dass die Zahl der Laufbahnen reduziert wird, diese sich zugleich aber neuen Qualifikationen öffnen und au- ßerhalb des öffentlichen Dienst erworbene Erfahrungen anerkannt werden, das Pensionseintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre zu erhöhen und damit die Entwicklung nach- zuzeichnen, die für die gesetzliche Rentenversicherung beschlossen worden ist. In diesem Kontext begrüße ich ausdrücklich, dass der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ gestärkt werden soll, um Frühpensionierun- gen zu vermeiden. Lassen Sie mich hierzu anmerken: Wenn zugleich die Beschäftigten aber auch verpflichtet werden, an Qualifi- zierungsmaßnahmen teilzunehmen, um neue Befähigun- gen zu erwerben, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass wir die Führungskräfte in den Stand setzen müssen, ihrer Personalentwicklungsverantwortung auch tatsächlich gerecht werden zu können. Manches Detail wird uns im weiteren Gesetzgebungs- verfahren intensiv beschäftigen müssen. Bestimmte eher grundlegende Fragen zu den Themen Laufbahn, Besol- dung und Versorgung werde ich im Folgenden kurz skiz- zieren. Gewissermaßen „vor der Klammer“ fordere ich aber für meine Fraktion, dass wir die rechtliche Gleich- s o s s g s E b g g l d s A f K B d S h S e l a r w F t d B u V w w u s d a s d S l n L s g d t m r n e s b r (C (D tellung der Lebenspartnerschaften im Dienstrechtsneu- rdnungsgesetz weiterentwickeln. Hier bleibt der Ge- etzentwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Der zweite Baustein des Dienstrechtsneuordnungsge- etzes umfasst die Novellierung des Bundesbesoldungs- esetzes. Ich möchte positiv hervorheben, dass die ur- prünglich erwogene 10-prozentige Absenkung der ingangsbesoldungen aufgegeben und im Ergebnis das estehende Einkommensniveau mit den bisherigen End- rundgehältern gewahrt worden ist. Die neugestaltete einheitliche Grundgehaltstabelle reift die Forderung meiner Fraktion auf, die Sonderzah- ung und allgemein gewährte Bezügebestandteile in iese Tabelle einzuarbeiten. In den weiteren Beratungen müssen wir aber den tat- ächlichen Wirkungen neuer Instrumente ein besonderes ugenmerk widmen. Konkret geht es um die Stufen- olge und Erfahrungszeiten für alle Laufbahngruppen. ritisch wird zu prüfen sein, ob der Gesetzentwurf den esonderheiten der militärischen Personalstrukturen und en speziellen Karriereverläufen von Soldatinnen und oldaten tatsächlich gerecht wird. So stellt sich beispiel- aft die Frage, ob Erfahrungszeiten der Soldatinnen und oldaten beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis nur mit inem Anteil von zwei Dritteln angerechnet werden sol- en. Hier gibt es gewichtige Zweifel, die wir nur dann usräumen können, wenn wir ihnen mit nachvollziehba- en Argumenten begegnen können. Andernfalls müssten ir die im Regierungsentwurf kritisierte Regel ändern. Sie wissen, dass ein besonderes Augenmerk meiner raktion der weiteren Ausgestaltung leistungsorientier- er variabler Besoldungselemente gilt. Dabei geht es um ie Instrumente, Verfahren und letztendlich auch um das udget. Als langjähriger Praktiker in der Personalarbeit nterstreiche ich mit Nachdruck die Forderung, dass die erfahren transparent und mit möglichst geringem Ver- altungsaufwand verbunden sein müssen. Schon heute idmen sich Führungskräfte notwendigerweise Regel- nd Sonderbeurteilungen für Beamtinnen und Beamte owie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um Beför- erungs- oder Eingruppierungsentscheidungen fundiert bzusichern. Hinzu kommen der Personal- und Organi- ationsentwicklung dienende Mitarbeitergespräche mit en unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. chließlich sind die aus dem Tarifvertrag für den öffent- ichen Dienst (TVöD) resultierenden Verfahren zu bedie- en, um über die den Tarifbeschäftigten zustehenden eistungskomponenten zu befinden. Je nach Leitungs- panne werden somit schon heute erhebliche Ressourcen ebunden. Kommt es dann noch zu streitigen Auseinan- ersetzungen, zum Beispiel bei Konkurrentenklagen, po- enziert sich der Aufwand. Leistungselemente in den Bezahlungssystemen er- öglichen eine stärkere Differenzierung bei der monetä- en Bewertung von Menge und Güte der Arbeitsergeb- isse Einzelner oder von Gruppen, haben im Kern also inen motivationalen Anspruch und sollen die Effizienz teigern. Der wesentliche kritische Erfolgsfaktor ist da- ei, ob die der Entscheidung zugrunde liegenden Krite- ien und Verfahren von den Beschäftigten als transparent 13282 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) und damit zumindest dem Grunde nach nachvollziehbar erfahren werden. Im Ergebnis finde ich es deshalb sinnvoll, in diesem Gesetzgebungsprojekt zunächst auf die weitere Ausge- staltung der Leistungselemente zu verzichten. Es liegt in der Tat nahe, die praktischen Erfahrungen mit dem von den Tarifvertragspartnern im TVöD Vereinbarten auszu- werten und in den grundsätzlichen Zusammenhang des tatsächlichen Nutzwertes zu stellen. Schließlich zum Beamtenversorgungsgesetz: Der Ge- setzentwurf trägt dem Anspruch Rechnung, die Maßnah- men in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungs- gleich zu übertragen. Ein guter Schritt ist, die 2001 normierte Rentenauskunft als Versorgungsauskunft im Versorgungsrecht nachzubilden. Diese allerdings von dem Nachweis eines berechtigten Interesses abhängig zu machen, greift zu kurz und entspricht nicht den Regelun- gen des § 109 SGB VI für die in der gesetzlichen Ren- tenversicherung Versicherten. Meinen Kolleginnen und Kollegen des Koalitions- partners, Sie wissen, dass es für die Mitnahmefähigkeit beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche viele gute Gründe gibt. In diesem Zusammenhang erinnere ich an das Eckpunktepapier. In unserer Koalitionsvereinbarung steht nicht, dass wir das Eckpunktepapier für erledigt er- klären und zu den Akten legen. Im Gegenteil: Wir wol- len es in unsere Arbeit einbeziehen. Manches aus dem Eckpunktepapier mag überholt sein, nicht hingegen diese Forderung: In ihm wurde verabredet, dass die durch Arbeitszeiten im Beamtenverhältnis erworbenen Versorgungsansprüche beim Wechsel in die Privatwirt- schaft ungeschmälert mitgenommen werden können. Wir werden dies im Rahmen des Gesetzgebungsverfah- rens einfordern. Es gibt überwiegende Gründe, die für die Mitnahmefähigkeit sprechen. Nicht zuletzt könnte hierdurch endlich auch das schon lange offenkundige Versorgungsdelta der Zeitsoldatinnen und -soldaten beim Wechsel in ein sozialversicherungsrechtliches Be- schäftigungsverhältnis behoben werden. Sie sehen, es gibt aus der Sicht meiner Fraktion zu die- sem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch deutlichen Klärungsbedarf. Ich hebe hervor: die Mitnahmefähigkeit der Versorgung, die tatsächliche Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten und die Gleichstellung der Le- benspartnerschaften. Die weitere Ausgestaltung der Leis- tungskomponenten ist sehr anspruchsvoll und bedarf des- halb der besonderen Umsicht. Dr. Max Stadler (FDP): Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienstrechts des Bundes hat sich die Bundesregierung weit von ihren ursprünglichen Reform- zielen entfernt. Der Entwurf wird dem im Koalitionsver- trag von CDU/ CSU und SPD formulierten Anspruch, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken, nicht gerecht. Zwar sind einzelne Reformschritte enthalten, die zu begrüßen sind, zum Beispiel die Abkehr vom Besol- dungsdienstalter oder die Stärkung des Grundsatzes „Re- habilitation vor Versorgung“. Doch reicht das nicht aus. W z t d i D E L d d s L F H d d z z k V h w H s l L s b a B ß m T b A u z S n h t a V w e l d I ö S t o l d l (C (D as vor allem fehlt, ist eine Stärkung des Leistungsprin- ips, insbesondere eine Weiterentwicklung der Leis- ungsbezahlung. Hier fällt der Entwurf deutlich hinter en Reformansatz aus dem Jahre 2004, wie er seinerzeit m Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen ienst“ zum Ausdruck kam, zurück. Schlimmer noch: r verharrt auf dem Stand der 90er-Jahre und ist bei ichte betrachtet nichts anderes als eine Festschreibung er Regelungen aus der Dienstrechtsreform von 1997. Damals, noch unter FDP-Regierungsbeteiligung, wurde ie Gewährung von Leistungselementen zusätzlich zur Be- oldung ermöglicht. Leistungsprämie, Leistungszulage und eistungsstufe wurden eingeführt. Damals, noch unter DP-Regierungsbeteiligung, war der Bund Vorreiter. eute, zu Zeiten der sogenannten Großen Koalition, läuft er Bund der Entwicklung hinterher. Die FDP bedauert ies. Für den Aufbau einer weitergehenden Leistungsbe- ahlung seien, so der Bundesinnenminister, keine finan- iellen Spielräume vorhanden. Wer so argumentiert, ver- ennt, dass die Beamtinnen und Beamten in der ergangenheit einen ganz erheblichen Beitrag zur Haus- altskonsolidierung erbracht haben. Beispielhaft er- ähnt seien die Kürzungen bei der Sonderzahlung, die eraufsetzung der Wochenarbeitszeit und die Ein- chnitte bei der Versorgung. In Anbetracht dieser Vor- eistungen wäre es an der Zeit, durch neue Ansätze in der eistungsbezahlung etwas für die Motivation der Be- chäftigten zu tun. Hinzu kommt, dass die Leistungsbezahlung im Tarif- ereich bereits eingeführt worden ist. Ohne Übertragung uf den Beamtenbereich droht der Gleichklang zwischen esoldung und Tarif verloren zu gehen. Das wird zu gro- en Schwierigkeiten überall dort führen, wo Arbeitneh- er und Beamte zusammenarbeiten, zum Beispiel in eams oder bei Projekten. Nicht einmal eine Experimentierklausel zur Erpro- ung verschiedener Leistungsmodelle ist vorgesehen. uf diese Weise hätte man zumindest einmal anfangen nd einen Wettbewerb um die besten Ideen in Gang set- en können. An Vorschlägen mangelt es ja nicht. Lassen ie mich an dieser Stelle auf den Antrag „Für ein moder- es Berufsbeamtentum“ der FDP-Bundestagsfraktion inweisen. Darin sprechen wir uns dafür aus, die Leis- ungsbezahlung gerecht, transparent und unbürokratisch uszugestalten und den Anteil der leistungsabhängigen ergütungsbestandteile am Maß der beruflichen Verant- ortung auszurichten. Um Missverständnisse auszuschließen: Der FDP geht s nicht darum, Entwicklungen in der Wirtschaft kritik- os auf den öffentlichen Dienst zu übertragen. Das würde en Besonderheiten staatlichen Handelns nicht gerecht. m Idealfall ist die Entscheidung für eine Tätigkeit im ffentlichen Bereich nicht nur ökonomisch motiviert. tets sollte die Bereitschaft hinzukommen, Verantwor- ung für Staat und Gesellschaft zu übernehmen. Doch hne Blick über den Tellerrand geht es nicht. Der öffent- iche Dienst muss mit der allgemeinen Entwicklung in er Arbeitswelt und auch mit der Einkommensentwick- ung Schritt halten. Anderenfalls drohen Wettbewerbs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13283 (A) ) (B) ) nachteile und Nachteile bei der Gewinnung qualifizier- ten Personals. Auch im Bereich des Personalaustauschs zwischen Wirtschaft und Verwaltung tritt die Bundesregierung auf der Stelle. Auch hier gilt: Stillstand ist Rückschritt. Be- sonders zu kritisieren ist, dass sich die Bundesregierung einmal mehr nicht dafür entscheiden konnte, die Versor- gungsansprüche mitnahmefähig auszugestalten. Dies be- hindert den Wechsel in die Privatwirtschaft. Damit wird die notwendige Flexibilität und Mobilität extrem einge- schränkt. Auch hier werden Kostengründe angeführt. Diese Argumentation ist extrem kurzsichtig. Auf diese Weise begibt sich die Bundesregierung zum Beispiel der Möglichkeit, Personalüberhänge durch ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis abzubauen. In der Praxis scheitert ein Wechsel in die Privatwirtschaft regelmäßig an den Nachteilen, die mit der Nachversiche- rung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden sind. Aber auch für die Binnenmobilität des beamteten Personals wird zu wenig getan. Beispielsweise fehlen Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung von Lauf- bahnabschlüssen von Bund und Ländern und zur Kos- tenteilung von Versorgungslasten beim Wechsel des Dienstherrn. Mehr Mut und Kreativität hätte man sich auch in Sa- chen Pensionseintrittsalter gewünscht. Hier sieht der Ge- setzentwurf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung soll das Pensionseintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre angeho- ben werden. Die FDP ist hier weiter. Sowohl für den Renten- als auch für den Versorgungsbereich hat sie ein Konzept vorgelegt, das ab Vollendung des 60. Lebens- jahrs einen individuellen Eintritt in den Ruhestand er- möglicht, umgekehrt aber auch eine Weiterarbeit über die jetzt geltenden bzw. vorgesehenen Altersgrenzen hi- naus erlaubt. Lassen Sie mich abschließend zwei weitere Problem- bereiche ansprechen: Nach dem Gesetzentwurf sollen Beamte mit Lebenspartnern weiterhin wie Ledige behan- delt werden. Sie erhalten keinen Familienzuschlag und keine Beihilfe, der überlebende Lebenspartner erhält keine Pension, und beim Aufstieg in den Besoldungsstu- fen soll die Zeit, in denen Beamte sich haben beurlauben lassen, um ihren Partner zu pflegen, nicht anerkannt wer- den. Für die FDP ist dies nicht akzeptabel. Die darin zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung ist zu- dem kurzsichtig. Es ist davon auszugehen, dass hier be- reits in Kürze auf der Grundlage eines zu erwartenden Grundsatzurteils des EuGH zur Gleichstellung von Ar- beitnehmern in Lebenspartnerschaft mit verheirateten Kollegen erheblicher Korrekturbedarf auf den Gesetzge- ber zukommen wird. Eine weitere Frage betrifft eine mögliche Ungleichbe- handlung von Soldatinnen und Soldaten gegenüber Be- amtinnen und Beamten beim Erreichen des Endgrundge- halts sowie bei der Anrechnung von Dienstzeiten im Falle eines Wechsels des Dienstherrn. Ü n h s b u s 2 m a s g r d L G d „ s a B m v W c a d w B J f s f s d d k l i e i s D w d O s (C (D Die FDP-Bundestagsfraktion wird unverzüglich nach berweisung des Gesetzentwurfs im federführenden In- enausschuss die Durchführung einer öffentlichen An- örung beantragen. Sie legt Wert darauf, dass der Ge- etzentwurf mit der Gründlichkeit und Ernsthaftigkeit eraten wird, die der Bedeutung des Themas entspricht nd die erforderlich ist, um das Berufsbeamtentum zu tärken und bestmöglich auf die Herausforderungen des 1. Jahrhunderts vorzubereiten. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Es geht um ein odernes und transparentes Dienstrechtsgesetz für Be- mtinnen und Beamte. Das ist überfällig und spätestens eit der Föderalismusreform 1 dringend nötig. In diesem rundsätzlichen Pro sind sich das Bundesinnenministe- ium, die Gewerkschaften, die Regierungskoalition und ie Oppositionsfraktionen einig, auch die Fraktion Die inke. Sobald es aber in die Konkreta geht, scheiden sich die eister. Das beginnt beim Verfahren. Modernisierung kann es nur gemeinsam mit den Beschäftigten geben. Eine formale Beteiligung, in der bereits festgezurrte Ergebnisse bekannt gegeben werden, genügt dafür nicht. Das war ein Zitat aus der aktuellen Stellungnahme es DGB. Ein Lob klingt anders. Ähnliche Kritik konnte man Mitte der Woche beim Schöneberger Forum“ in Berlin von vielen Gewerk- chaftern hören. Ich erinnere daran, dass es ähnliche, nhaltende und massive Klagen auch zur Reform der undespolizei gibt. Das legt den Schluss nahe, dass De- okratie und Mitbestimmung im Bundesministerium on Herrn Schäuble offenbar keinen guten Ruf haben. Zweitens. Aber es geht nicht nur um die Art und eise, wie über die Köpfe der Beschäftigten im öffentli- hen Dienst hinweg gehandelt wird. Kritisiert werden uch die Inhalte, begonnen bei den fehlenden Inhalten er Dienstrechtsreform. Das beginnt damit, dass nach ie vor keine Ost-West-Angleichung im Dienstrecht für eamtinnen und Beamten vorgesehen ist. Und das im ahr 17 nach der staatlichen Einheit. Ich würde mich reuen, wenn dieselben Kolleginnen und Kollegen, die ich fraktionsübergreifend vor Wochenfrist so vehement ür ein Einheits- und Freiheitsdenkmal eingesetzt haben, ich nun genauso vehement für die Gleichberechtigung er Beamtinnen und Beamten in den neuen Bundeslän- ern einsetzen. Das wäre eine Frage der Glaubwürdig- eit. Die Beamtinnen und Beamten in Frankfurt/Oder eisten nicht weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen n Frankfurt am Main. Trotzdem werden sie schlechter ntlohnt. Das werden sie noch spüren, wenn sie dereinst hren endgültigen Pensionsbescheid erhalten. Das Ge- etz soll diese Ungerechtigkeit fortschreiben. Das ist für ie Linke nicht hinnehmbar. Drittens. Überhaupt sollte eine Besoldung eingeführt erden, die mehr an der Leistung orientiert ist. Das war ie Ankündigung vom damaligen Bundesinnenminister tto Schily. Und das galt als vereinbart mit den Gewerk- chaften. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist davon keine 13284 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Rede mehr. Dieser ministerielle Rückzieher dient aber weder der Motivation der Beamtinnen und Beamten noch ihrem allgemeinen Ruf. Eine ebenso große Fehlleistung betrifft die Mitnahme von Versorgungsansprüchen. Etwa, wenn Beamtinnen und Beamte vom öffentlichen Dienst in die Privatwirt- schaft wechseln. Man kann von Beschäftigen aber nicht einerseits mehr Mobilität erwarten und sie dafür im Fall der Fälle schlechter stellen. Das ist unlogisch und oben- drein unsozial. Ebenso anachronistisch ist, dass eingetragene Lebens- gemeinschaften bei Versorgungsleistungen nach wie vor schlechter gestellt werden sollen, als Ehepartner. Hier tobt sich wieder einmal das überholte Familienbild der Unionsparteien aus. Das Gesetz heißt aber nicht Dienst- Ideologie-Gesetz. Es geht um Rechte für leibhaftige Be- amtinnen und Beamte. Viertens. Bei alledem haben wir nicht nur die Bundes- bediensteten im Blick. Ein fataler Kollateralschaden der sogenannten Föderalismusreform ist ja, dass wir künftig ein Bundesrecht und 16 Länderrechte haben könnten. Es droht also ein Wettlauf der Standards nach unten, je nach Kassenlage. Das aber ist ein schlechter Maßstab für ein leistungsfähiges Beamtentum. Die Linke ist übrigens kein Fan des Beamtentums. Es steht nämlich im Konflikt zum Grundgesetz, das Bürge- rinnen und Bürgern Rechte einräumt, die Beamtinnen und Beamten abgesprochen werden. Zum Beispiel das Streikrecht. Für diesen und weitere Verzichte auf Grund- rechte wurden sie lange sozial abgesichert – nun immer weniger. Die Mängelliste des DGB umfasst übrigens rund 50 Seiten, kleinere und große. Man muss sie nicht alle teilen. Aber man sollte sie auch nicht einfach ignorieren. Es geht um einen modernen, leistungsfähigen öffentli- chen Dienst für Bürgerinnen und Bürger im 21. Jahrhun- dert. Dieses gute Anliegen, das findet jedenfalls die Fraktion Die Linke, sollte erheblich mehr Mühen wert sein, als bisher erkennbar ist. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren hier heute das Dientsrecht- neuordnungsgesetz von Bundesinnenminister Schäuble. Lassen Sie es mich gleich zu Anfang sagen: Von einer Modernisierung, die wir jedenfalls wollen – ich weiß nicht, wie es damit bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition aussieht –, kann hier allerdings nicht gesprochen werden. Zwar gibt es hier und da ein paar gute Ansätze, die aber gleich „im Keim erstickt“ werden. An anderen Stellen wird noch nicht einmal das längst Überfällige oder vom Bundesverfassungsgericht Gefor- derte geregelt. Schließlich ist dieses Gesetz Ausdruck ei- nes rückwärtsgewandten Gesellschaftsbildes. Lassen Sie mich nur ein paar Punkte ansprechen, ins Detail werden wir in den Ausschussberatungen und auch in der Anhörung gehen: Ich fange mit dem letzten Kritikpunkt an und erinnere Herrn Schäuble an die Protokollerklärung aus dem Hause Z g b u n j v d B G p a d t e V d t B m c i p s n m n u G a u d b K B R p m e c e A m s z n t l P n e n w (C (D ypries. Sie kritisiert, dass der Gesetzentwurf eingetra- ene Lebenspartnerschaften in vielfacher Hinsicht, ins- esondere im Hinblick auf die Beihilfe in Krankheits- nd Pflegefällen und die Hinterbliebenenversorgung, icht einbezieht. Hier sind wir uns mal mit ihr einig, was a selten genug vorkommt. Auch nach unserer Ansicht erstößt dies gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich denke, a befinden wir uns auch in guter Gesellschaft mit dem undesverfassungsgericht, das ausdrücklich sagt: Der esetzgeber darf zwar zwischen Eheleuten und Lebens- artnern differenzieren, diese Differenzierungen dürfen ber nicht unverhältnismäßig sein. Ich appelliere hier an as parlamentarische Selbstverständnis der SPD-Frak- ion und fordere sie auf, die Diskriminierung homosexu- ller Beamter durch entsprechende Änderungsanträge im erfahren zu beenden. Kommen wir zur Besoldung. Begrüßenswert ist, dass ie Sonderzahlung in die Besoldungstabelle eingearbei- et wurde. In der Tat haben wir auch unter Rot-Grün den eamtinnen und Beamten finanziell einiges zumuten üssen, sodass dieser Schritt ein gewisses Maß an Si- herheit gibt im Bereich der Besoldung. Was allerdings m Bereich der Leistungsbezahlung vorgelegt wird, ist einlich, insbesondere die Koppelung der Erfahrungs- tufen an die Leistung. Wir brauchen hier zumindest ei- en Gleichklang mit den Regelungen im Tarifrecht, da- it die Kluft zwischen dem Tarif- und Beamtenbereich icht noch größer wird. Schlimm finde ich, dass die Grundsätze der Beihilfe, nd das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, im esetz nicht geregelt sind. Der neue § 80 des Bundesbe- mtengesetzes ist einfach zu dünn. Die Selbstbehalte nd Belastungsgrenzen sollten hier festgeschrieben wer- en. Ich vermisse auch den hälftigen Beitragszuschuss ei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen rankenkasse. Immer wieder erhalte ich Zuschriften von eamtinnen und Beamten, die sich mit immens hohen isikozuschlägen, die ihr Budget übersteigen, bei einer rivaten Krankenversicherung versichern müssen. Hier uss gehandelt werden und für diese Personengruppe in bezahlbarer und damit gangbarer Weg in die gesetzli- he Krankenversicherung ermöglicht werden. Schließlich wird die Mobilität der Beamten nicht rnsthaft verfolgt. Zwar gibt es Verbesserungen, was die nzahl der Laufbahnen anbelangt. Dieses Gestrüpp uss noch weiter gelichtet werden. Auch hier ist das Ge- etz nur halbherzig. Was den Wechsel zur Wirtschaft und urück anbelangt, geschieht hier gar nichts. Die Mit- ahme der Versorgungsbezüge wird ausgeklammert. Was die Erhöhung des Pensionsalters auf 67 Jahre be- rifft, muss diskutiert werden, ob hier nicht Sonderrege- ungen für bestimmte Berufsgruppen notwendig sind. olizeibeamtinnen und -beamte im Schichtdienst werden icht bis 67 im Einzeldienst oder bei Demonstrationen ingesetzt werden können. Kurzum: Von einem modernen Beamtenrecht mit ei- em modernen leistungsorientierten Bezahlsystem sind ir mit diesem Gesetz noch meilenweit entfernt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13285 (A) ) (B) ) Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Achten Geset- zes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 29) Antje Tillmann (CDU/CSU): Erstens: rechtliche Notwendigkeiten. Anlass dieses Gesetzentwurfs ist die EU-Berufsqualifikationsrichtlinie aus dem Jahr 2005, deren Umsetzung in diesem Herbst erfolgen muss. Nach Art. 5 der Richtlinie genießen Staatsangehörige aus ei- nem anderen Mitgliedstaat der EU, die in ihrem Heimat- staat zur Ausübung eines reglementierten Berufs recht- mäßig niedergelassen sind, grundsätzlich auch in Deutschland Dienstleistungsfreiheit. Die Umsetzung dieser Richtlinie schafft die für den inländischen Rechts- verkehr nötige Transparenz und Sicherheit über die Be- fugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersa- chen. Außerdem sieht die Richtlinie in Art. 5 Abs. 3 eine Ahndung schwerwiegender beruflicher Fehler vor. Diese Regelung wurde durch die Möglichkeit einer Untersa- gung der Tätigkeit als Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer im Entwurf umgesetzt und ge- währleistet so den Schutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen durch vorübergehend tätige ausländische Dienstleister. Weiterer Anlass dieses Gesetzentwurfs ist die Anpas- sung der Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberater- prüfung an die durch den sogenannten Bolgona-Prozess eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge. Die Bewerber haben nach geltendem Recht mit einem er- folgreich abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium oder einem Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftli- cher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren nach dem Studium nachzuweisen. Die nach- weisende Tätigkeit erhöht sich auf drei Jahre bei einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weni- ger als acht Semestern. Der Gesetzentwurf greift nun die unterschiedlichen Wege zum Bachelor- und Masterabschluss auf. Es gibt Konstellationen, nach denen der Bewerber zunächst ein Bachelorstudium, dann eine praktische Tätigkeit und da- nach das Masterstudium absolviert. Jeder Studiengang für sich betrachtet, erfüllt in der Regel nicht die Anfor- derungen an die Dauer der Regelstudienzeit von mindes- tens acht Semestern, sodass eine praktische Tätigkeit nicht von zwei, sondern von drei Jahren nachzuweisen wäre. Aus diesem Grund wurden die Vorbildungsvoraus- setzungen ergänzt. Sowohl der Bachelor- als auch der Masterabschluss müssen in einem wirtschaftswissen- schaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studium er- worben werden. Die Anpassung ist erforderlich, da mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge die Zahl der Hochschulen stetig steigt, die diese Studien- gänge anbieten. l A e t s g e n d k s g d w d g l g a k T m w T h c m V s s D ß t s u c Ä s i t R l o D K s d s u s f r (C (D Zweitens: zusätzliche Änderungen. Neben den recht- ichen Erfordernissen greift der Gesetzentwurf aber auch nregungen der Berufsverbände und der Wirtschaft auf. Zum Syndikus-Steuerberater. So soll es künftig Steu- rberatern erlaubt sein, neben einer selbstständigen Tä- igkeit als Steuerberater auch nichtselbstständig tätig zu ein. Zulässig soll nach dem Entwurf nun auch die An- estelltentätigkeit bei der Wirtschaftsprüferkammer bzw. iner Rechtsanwaltskammer sein. Aber auch darüber hi- aus soll künftig die Angestelltentätigkeit mit dem Beruf es Steuerberaters vereinbar sein, wenn sich die Tätig- eit auf Hilfeleistungen in Steuersachen beschränkt. Für einen Arbeitgeber darf er allerdings nicht in seiner Ei- enschaft als Steuerberater tätig sein; diese Regelung ient der Missbrauchsverhinderung. Mit dieser Erweiterung der Tätigkeitsmöglichkeiten ird eine langjährige Forderung des Berufsstands und er Wirtschaft aufgegriffen. Die Wirtschaft betont seit eraumer Zeit, dass Unternehmen immer schwerer qua- ifiziertes Personal zur Mitarbeit in den Steuerabteilun- en finden können, wenn die Berufsangehörigen dafür uf ihren Beratertitel verzichten müssen. Ob es bei der Aussage im Regierungsentwurf bleiben ann, dass eine Beschränkung auf eine hauptberufliche ätigkeit nicht erforderlich ist, darüber muss im kom- enden Gesetzgebungsverfahren beraten werden. Auch ird zu prüfen sein, ob eine Angestelltentätigkeit auf ätigkeiten bei Unternehmen beschränkt werden muss. Der Berufsstand jedenfalls befürchtet, dass beste- ende Befugnisgrenzen überschritten und sich erhebli- he Wettbewerbsverzerrungen auf dem Steuerberater- arkt ergeben werden, dies zum Beispiel durch erbände, die kostenlos über die Beitragsfinanzierung teuerliche Beratungsleistungen erbringen. Zur Fortbildungspflicht. Die Fortbildungspflicht der teuerberatenden Berufe wird nun gesetzlich verankert. as macht deutlich, dass der Gesetzgeber auch hier gro- en Wert auf Qualitätssicherung legt. Die Kammern hat- en sich hierzu ja schon vor der gesetzlichen Regelung elbst verpflichtet. Diese Fortbildungspflicht erleichtert ns die Argumentation gegen eine zu starke Aufwei- hung der Beratungsbefugnisse. Zu weiteren beruflichen Zusammenschlüssen. Die nderungen in § 56 StBerG legen die Fragen der Zu- ammenarbeit von Steuerberatern mit anderen Berufen n weit größerem Umfang als bisher in die Verantwor- ung der Berater. Dies gilt sowohl hinsichtlich der echtsform als auch in der Frage der Kooperationsmög- ichkeiten. So sieht der Gesetzentwurf zum Beispiel Ko- perationsmöglichkeiten mit allen freien Berufen vor. er Berufsangehörige muss sicherstellen, dass bei der ooperation die Einhaltung der Berufspflichten, bei- pielsweise Verschwiegenheit, Tätigkeitsverbot bei wi- erstreitenden Interessen und Unabhängigkeit, sicherge- tellt ist. Kooperationen mit Gewerbetreibenden bleiben nzulässig. Der Berufsstand begrüßt dieses Vorhaben. Er ieht in dieser Regelung eine Möglichkeit, sich im schär- eren Wettbewerb durch Spezialisierungen zu profilie- en. 13286 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Umstrittener ist die im Gesetz vorgesehene Möglich- keit, Bürogemeinschaften zwischen Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen bilden zu dürfen. Laut Geset- zesbegründung unterliegen Lohnsteuerhilfevereine gleichartigen Berufspflichten wie Steuerberater. Sie ha- ben die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen ihrer Befugnis sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben. Die Bürogemeinschaft könnte den Vorteil der gemein- samen Nutzung von Arbeitsmitteln und Personal ohne Aufgabe der Eigenständigkeit haben. Mithin würden die Interessen der ratsuchenden Arbeitnehmer gestärkt, die sich bei der Hilfe in Rechtsfragen kurze Wege, schnelle Lösungen und eine individuelle Beratung wünschen. Ge- rade für Mandanten, die wegen schwankender Einkünfte oder Sondersituationen zwischen den Befugnissen der Berater und Lohnsteuerhilfevereinen hin- und herwech- seln, könnten hieraus Vorteile entstehen. Ob die vonseiten der Steuerberater geäußerten Beden- ken gegen die Zulassung dieser Bürogemeinschaften überwiegen, bleibt der kommenden Anhörung vorbehal- ten. Der Berufsstand äußert sich dahin gehend, dass Lohnsteuerhilfevereine im Gegensatz zu den Steuerbera- tern kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen und nicht unter das Beschlagnahmeprivileg fallen. Zur Erweiterung der Beratungsbefugnisse der Lohn- steuerhilfevereine. Auch berechtigten Anliegen der Lohnsteuerhilfevereine trägt der Gesetzentwurf Rech- nung: So darf künftig auch bei Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten beraten werden. Vorteile für Mandanten, aber auch für Lohnsteu- erhilfevereine ergeben sich auch aus der Regelung, die Beratungsbefugnis bezüglich der Einnahmen aus neben- beruflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die künftig nach § 3 Nr. 26 a EStG steuerfrei sind, zu erweitern. Diese Erweiterung ist als Folge der Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts er- forderlich. Die weiteren, bisher nicht berücksichtigten Anliegen der Lohnsteuerhilfevereine werden bestimmt noch Ge- genstand der kommenden Beratungen sein, wie zum Beispiel Anpassung der Beratungsbefugnis bei Einkünf- ten aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsge- schäften unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer und Anhebung der Einnahmegrenze im Sinne des § 4 Nr. 11 Satz 1 c StBerG wegen der Geldentwicklung, Er- weiterung der gesetzlichen Definition der Beratungsbe- fugnis in Richtung auf das Rechtsdienstleistungsgesetz, Änderung der Bezeichnung „Lohnsteuerhilfevereine“ und Aufnahme in den Katalog der Personen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Zur Öffnungsklausel zur Übertragung der Steuerbera- terprüfungen auf die Kammern. Weiterhin sieht der Ent- wurf die Aufnahme einer positiven Öffnungsklausel vor, die es den Ländern erlaubt, die Zulassung zur Steuerbe- raterprüfung einschließlich der Erteilung verbindlicher Auskünfte, die organisatorische Durchführung der Prü- fung und die Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern zu übertragen. Die Steuerbe- raterkammern sollen danach die übertragenen Aufgaben i M T 2 z d w Z d w a d L s f b d g A b n t b d f k F Z S s l s k w L g m d r v e e c w te f d s v v w h m s t (C (D m Rahmen der mittelbaren Staatsverwaltung ausführen. it dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die ätigkeit der Steuerberater, 7. StBÄndG, vom 24. Juni 000 wurde bereits die Zuständigkeit für die Bestellung um Steuerberater und den Widerruf der Bestellung auf ie Steuerberaterkammern übertragen. Dabei wird an der Bundeseinheitlichkeit der Prüfung eiterhin festgehalten. Die Prüfungsaufgaben und der eitpunkt der Durchführung der Prüfung sollen zwischen en obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt erden. Für den Termin der schriftlichen Prüfung bleiben uch bei einer Übertragung der Steuerberaterprüfung auf ie Kammern weiterhin die obersten Finanzbehörden der änder zuständig. Die Mitglieder des Prüfungsausschus- es werden weiterhin durch die Finanzverwaltung beru- en. Im Falle der Übertragung der Prüfung auf die Steuer- eraterkammern erfolgt die Berufung unter Zustimmung er obersten Finanzbehörden der Länder. Hierzu bedarf es im weiteren Verfahren einer Eini- ung mit den Mitgliedern des Bundesrates. Gegen die ufnahme dieser positiven Öffnungsklausel und für eine undesgesetzliche Direktübertragung sprechen sich ei- ige Länder aus. Sie argumentieren, dass die Organisa- ion der Steuerberaterprüfung nicht zu den Kernaufga- en der Länder gehöre. Auch nach dem Gesetzentwurf es Bundesrats soll die Bundeseinheitlichkeit der Prü- ung gewahrt werden. Des Weiteren soll eine Aufgaben- ommission unter anderem mit Vertretern der obersten inanzbehörden der Länder eingesetzt werden, damit der eitpunkt der Durchführung des schriftlichen Teils der teuerberaterprüfung, die Prüfungsaufgaben der Auf- ichtsarbeiten, die Bearbeitungszeit und die zum schrift- ichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel zwi- chen den Steuerberaterkammern abgestimmt werden ann. Wir werden im weiteren Verfahren dem Gesetzent- urf der Bundesregierung folgen. Dieser ermöglicht den ändern eine individuelle Entscheidung, ob sie übertra- en wollen oder nicht. Darüber hinaus kommen wir da- it auch den Steuerberaterkammern nach, die sich für ie Öffnungsklausel entschieden haben. Zu Einzelfragen. Ansonsten gibt es eine Reihe weite- er Bestimmungen, die den Berufsstand flexibler an die eränderten Gegebenheiten anpasst, so zum Beispiel ine Regelung, nach der es den Steuerberaterkammern rmöglicht werden soll, von dem Verbot der gewerbli- hen Tätigkeit der Steuerberater Ausnahmen zuzulassen, enn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwar- n ist. Oder: die GmbH & Co. KG soll als Rechtsform ür Steuerberatungsgesellschaften, die die Kapitalbin- ungsvorschriften nach § 50 a StBerG erfüllen, zugelas- en werden. Wir befinden uns am Beginn dieses Gesetzgebungs- erfahrens, obwohl nach der jahrelangen Diskussion iele den Eindruck haben, wir hätten den heutigen Ent- urf schon beschlossen. Das ist aber nicht der Fall. Des- alb werden wir – wie immer – sehr sorgfältig alle Argu- ente abwägen und den Betroffenen Gelegenheit geben, ich zu äußern, und hoffentlich möglichst früh im nächs- en Jahr die neuen Regelungen in Kraft setzen. Wie ich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13287 (A) ) (B) ) werden auch Sie Briefe auf dem Tisch liegen haben von Bürgern, die darauf warten. Lassen Sie’s uns angehen! Lydia Westrich (SPD): Die achten Novelle des Steuerberatungsgesetzes hat eine längere Wegstrecke hinter sich gebracht. Bereits in der letzten Legislaturpe- riode gab es eine rege Diskussion, wie die Stärkung des Berufsstandes der Steuerberater und seine Liberalisie- rung fortgesetzt werden kann. Die vorgezogene Bundes- tagswahl hatte dieses Vorhaben zunächst einmal auf die lange Bank geschoben. Aber nun liegt das bereinigte Werk vor, auf das die steuerberatenden Berufe schon so lange warten. Es ist gelungen, viele Vorschläge aufzu- greifen, die die Rahmenbedingungen dieser Berufe nachhaltig verbessern. Außerdem ist wie häufig eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, die in diesem Fall die Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt. Aufgabe des Steuerberaters als Organ der Steuer- rechtspflege ist in erster Linie die fachgerechte Unter- stützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerrechtlichen Verhältnisse. Das ist in unserer Volkswirtschaft eine be- deutsame Funktion. Deshalb ist das Berufsrecht auch in relativ starkem Maße gesetzlich geregelt. Deutschland ist weltweit berühmt für die Gründlich- keit und die Kompliziertheit seines Steuerrechts. Gesetze und Kommentare füllen viele Meter Regale. Der Drang zur Einzelfallgerechtigkeit, die vielen, teilweise wider- streitenden Gerichtsurteile auf allen Ebenen bis zum EuGH lassen das Heer von Vorschriften Jahr für Jahr an- schwellen. Und es ist in Deutschland seit langem guter beziehungsweise schlechter Brauch, bei vielen gesell- schaftlich oder wirtschaftlich auftauchenden Problemen zuerst einmal nach einer Lösung durch das Steuerrecht zu suchen. Das gilt beileibe nicht nur für die Regierung und das Parlament. Aus allen gesellschaftlichen Berei- chen flattern in ständigem Strom neue Ideen möglicher oder notwendiger steuerlicher Förderung auf den Tisch. So wird dieses Rechtsgebiet für Bürgerinnen und Bürger immer schwieriger durchschaubar. Sie brauchen vertrau- enswürdige und hochqualifizierte Partner an der Seite, um ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. Des- halb muss der Gesetzgeber die steuerberatenden Berufe auch mit den Rahmenbedingungen versehen, die ihnen diese verantwortungsvolle Aufgabe am besten ermögli- chen. Mit dem achten Änderungsgesetz haben wir weitere Modernisierungsschritte vorgelegt. Wir erlauben zum Beispiel künftig die Bürogemeinschaft von Lohnsteuer- hilfevereinen und Steuerberatern, die sich in vielen Fäl- len anbietet wegen der zunehmenden Aufgaben der Steuerberater im betriebswirtschaftlichen Bereich, um Lohnsteuerpflichtigen zügig zu ihrem Recht bzw. ihrer Erstattung verhelfen zu können. Lohnsteuerhilfevereine erhalten zusätzliche Beratungsbefugnisse. Natürlich ist es wie immer, dass sofort noch mehr Wünsche auftau- chen, über die im Anhörungsverfahren noch zu reden sein wird. Wir liberalisieren das Verbot der gewerblichen Tätigkeit für Steuerberater und passen das Gesetz damit den Gepflogenheiten des heutigen Wirtschaftslebens an. Auch mit der Zulassung der GmbH und Co. KG als R w f l k w M d r w a n v e r f s b d b z h s g e a e v m g z r t s d h t z W s l w g d d t D e z a B e d L r (C (D echtsform für Steuerberatungsgesellschaften kommen ir einem Petitum aus den Berufsreihen nach. Die Ein- ührung des sogenannten Syndicus-Steuerberaters ist seit angem erwartet worden. Im anwaltlichen Berufsrecht gibt es keine Beschrän- ung für angestellte Rechtsanwälte. Etwas enger gefasst ird nun auch angestellten Steuerberatern, zum Beispiel itarbeitern der Steuerabteilung eines Unternehmens, ie Möglichkeit geboten, zusätzlich selbstständig in ih- em Beruf tätig zu sein. Das grundsätzliche Verbot ge- erblicher Tätigkeiten für Steuerberater bleibt bestehen, ber die Steuerberaterkammern erhalten das Recht, Aus- ahmen zuzulassen, wenn sie die Berufspflichten nicht erletzen. Damit wird auch eine längjährige Forderung rfüllt. Um deutlich zu machen, wie komplex unser Steuer- echt ist und wie hoch deswegen auch die Qualitätsan- orderungen an die steuerberatenden Berufe sein müs- en, wird eine Fortbildungspflicht eingeführt. Das estärkt das Vertrauen in die Fähigkeiten des Berufsstan- es und unterstreicht seine verantwortungsvollen Aufga- en. Dass die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ur Umsetzung des Grundsatzes der Dienstleistungsfrei- eit in der EU keine Begeisterungsstürme auslöst, ist ver- tändlich. Allerdings haben wir die von der Kommission esetzte Frist bis zum letzten Tag ausgereizt und dadurch inen langen Zeitraum gewonnen, sich auf die Berufs- nerkennung von Dienstleistern aus anderen EU-Staaten inzustellen. Dafür ist in diesem Gesetz auch eine Reihe on Vorschlägen zur Harmonisierung der Berufsrechte it denen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer auf- egriffen worden, die wie seit langem gefordert, den Weg u einer wirklichen Angleichung der verschiedenen Be- ufsrechte ebnen. Bei der Beratung der letzten Novelle des Steuerbera- ungsänderungsgesetzes hat der Bundestag in einer Ent- chließung das Ministerium aufgefordert, unter anderem as Abmahnverhalten gegen selbstständige Bilanzbuch- alter, Buchhalter und Buchführungshelfer zu beobach- en und entsprechend den Deutschen Bundestag darüber u informieren. Da sich das Abmahnverhalten gegen erbungsmaßnahmen dieser Berufsgruppen erneut ver- tärkt hat, ist eine Klarstellung im Gesetz dazu erforder- ich. Die im Internet vorhandenen neuen Möglichkeiten ie Suchbegriffe und dergleichen können nicht zuun- unsten der selbstständigen Buchhalter ausgelegt wer- en. Der im Jahr 2000 geforderte Erfahrungsbericht iente insbesondere der Prüfung einer möglichen Erwei- erung der Befugnisse von geprüften Bilanzbuchhaltern. ie Ergebnisse dieses Berichts nachvollziehend, war in inem ersten Entwurf dieses jetzt eingebrachten Geset- es die Befugniserweiterung auch enthalten. Außer den Betroffenen fordern auch der DIHK und ndere Organisationen, dass geprüfte, selbstständige ilanzbuchhalter die von ihnen für ihre Kunden meist rstellte Umsatzsteuervoranmeldungen auch selbststän- ig autorisieren zu können. Was früher immer an den ändern gescheitert ist, hat nun das Wirtschaftsministe- ium blockiert. 13288 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Nun ist das Umsatzsteuerrecht äußerst komplex und missbrauchsanfällig. Fundierte Kenntnisse sind vor al- lem für die Erstellung der Jahressteuererklärung, die selbstverständlich Steuerberatern vorbehalten bleiben muss, erforderlich. Ob das in gleicher Weise für das Massengeschäft der Erstellung von Umsatzsteuervoran- meldungen gelten muss, ist seit Jahren umstritten. Mir kommt der Streit, wie viele Stunden Unterricht die Umsatzsteuer bei der Ausbildung umfassen soll, nachgerade lächerlich vor. Jeder weiß, dass die Erstel- lung der Umsatzsteuervoranmeldung fast automatisch bei der laufenden Buchführung anfällt. Verschlimmert wird diese Situation jetzt auch noch durch die im Gesetz enthaltene Umsetzung der EU-Richtlinie zu Berufsquali- fikationen. Jeder Österreicher, Belgier, Niederländer mit ver- gleichbarer Ausbildung wie ein Bilanzbuchhalter kann das in Zukunft in Deutschland erledigen. Nur unsere ge- prüften Bilanzbuchhalter dürfen das weiterhin nicht. Deshalb wird die SPD-Fraktion die Entwicklung weiter- hin genau beobachten und für Dienstleistungsfreiheit auch in unserem Land werben. Dass wir den Verbrau- cherschutz dabei nicht aus den Augen verlieren, ist selbstverständlich. Wir arbeiten ja auch auf eine System- änderung bei der Umsatzsteuer hin. Die liegt zwar noch auf einer langen Bank, aber sie muss natürlich in die Überlegungen mit einbezogen werden. Es wäre insge- samt schade, wenn erst die Liberalisierungsdynamik der EU uns zu Befugniserweiterungen zwingen würde, die wir so gar nicht wollen. Die Befürchtungen der Steuer- berater, die kleine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter stelle das Einfallstor für alle möglichen Befugnisübertragungen dar, könnten sich so bewahrhei- ten. Aber das steht nun in diesem Gesetz alles nicht zur Diskussion. Dieses Gesetz dient dazu, die Tätigkeit der Steuerberater zu stärken, und es ist mit seinen vielen Einzelpunkten auch dazu in der Lage. Ich freue mich auf die Anhörung, die sicher mit ihren Anregungen dazu beitragen wird, die lange Wartezeit der Gesetzesreife zu rechtfertigen und ein gut handhabbares Gesetz zu verabschieden. Dr. Volker Wissing (FDP): Mit dem Steuerberater ist es wie mit dem Arzt: Man fühlt sich besser, wenn man nicht hin muss. Unser Steuerrecht ist aber dermaßen kompliziert, dass mittlerweile nicht nur Unternehmen, sondern mehr und mehr auch Privatpersonen eine Steu- erberatung in Anspruch nehmen müssen. Steuerberatung ist heute wichtiger denn je, und je mehr Menschen auf eine solche angewiesen sind, umso wichtiger ist es auch, dass diese Dienstleistung er- schwinglich bleibt. Die Initiative der Bundesregierung kann hier durchaus positive Effekte bewirken und zu mehr Wettbewerb beitragen. Das begrüßt die FDP aus- drücklich. Trotzdem ist die Politik der Bundesregierung halbher- zig und in sich unschlüssig. Man kann nicht die Steuer- gesetze verkomplizieren und gleichzeitig die Anforde- r n r w A s ä g ü t l s k b ä g B d n r S d a k h h l e k F k d d e c W h g d S S t e b B u S d d u g v (C (D ungen an die steuerberatenden Berufe senken. Das passt icht zusammen. Die FDP würde es daher begrüßen, wenn die Bundes- egierung endlich das eigentliche Problem angehen ürde: das viel zu komplizierte deutsche Steuerrecht. llein seit Beginn der vergangenen Legislaturperiode ind 405 Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ge- ndert worden. Seit Ende 2002 wurde das Umsatzsteuer- esetz 122- und dass Körperschaftsteuergesetz 45-mal berarbeitet. Das deutsche Steuerrecht gleicht einem Pa- ienten, der mit geöffnetem Brustkorb auf dem OP-Tisch iegt, und der Chirurg will ihn nicht zunähen, weil ihm tändig neue Sachen einfallen, die er noch operieren önnte. So geht es nicht. Allein im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 ha- en Sie das deutsche Steuerrecht an circa 200 Stellen ge- ndert – ohne es zu vereinfachen. Im Gegenteil, Sie brin- en sogar das Kunststück fertig und fordern von den ürgerinnen und Bürgern, dass diese Ihnen die Anwen- ung des Steuerrechtes erklären, weil Sie dieses selbst icht mehr überblicken. Der Bürger wird zum Steuerbe- ater der Finanzverwaltung; absurder kann es in einem taat kaum zugehen. Wir reden heute über das Achte Gesetz zur Änderung es Steuerberatungsgesetzes. Eigentlich müssten wir vor llem über das Thema Steuervereinfachung reden. Das omplizierte Steuerrecht, das ist die eigentliche Krank- eit. Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung ier nicht nur jeglichen Ehrgeiz, sondern auch noch jeg- iches Problembewusstsein vermissen lässt. Steuerver- infachung ist für diese Bundesregierung offensichtlich ein Thema. Oder wie soll man es sonst erklären, wenn rau Hendricks in der Financial Times Deutschland er- lärt: „Vereinfachen ist schwierig.“ Niemand hat gesagt, ass regieren einfach sein muss, aber anscheinend ist das ie Arbeitseinstellung dieser Bundesregierung. Steuern rhöhen ist einfach – wird gemacht; Steuern vereinfa- hen ist schwierig – wird nicht gemacht. Auf diese eise kann man vielleicht Problemen aus dem Weg ge- en, so kann man aber nicht die Zukunft unseres Landes estalten. Beide Themen sind untrennbar miteinander verbun- en: Ein einfaches Steuerrecht ermöglicht es auch, die teuerberatung zu vereinfachen. Ein hochkompliziertes teuerrecht erfordert den hochqualifizierten Spezialis- en. Fatal ist es allerdings, wenn Sie den Beruf des Steu- rberaters willkürlich öffnen und beim Steuerrecht alles eim Alten lassen. Die FDP geht konstruktiv und ergebnisoffen in die eratungen. Wir werden Ihre Vorschläge in aller Ruhe nd umfassend prüfen. So wichtig die Anpassung des teuerberatungsgesetzes ist, wichtiger bleibt aus Sicht er FDP eine umfassende Reform und Vereinfachung es deutschen Steuerrechtes. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Hinsichtlich der Be- rteilung des Änderungsentwurfs zum Steuerberatungs- esetz orientiert sich die Bundestagsfraktion Die Linke or allem an der Verbraucherfreundlichkeit. Die Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13289 (A) ) (B) ) braucherinnen und Verbraucher haben im Zusammen- hang mit der Steuerberatung ein Recht auf Transparenz der entsprechenden Befugnisse sowie auf eine bezahl- bare, effektive und kompetente Beratung. Dies umfasst hier einerseits das Kriterium der Qualitätssicherung – die Verbraucherin oder der Verbraucher soll der unter dem Siegel „Steuerberatung“ angebotenen Dienstleistung vertrauen können –, andererseits soll Steuerberatung auch kostengünstig in Anspruch genommen werden kön- nen. Beide Kriterien begründen sich gerade auch aus der hohen Komplexität der Steuergesetzgebung, die entspre- chende Beratung notwendig macht. Verbraucherschutz im Sinne von Qualitätssicherung und Kostengünstigkeit auf dem Markt für Steuerberatun- gen wird erreicht durch einen Mix aus Regulierung und freiem Wettbewerb auf ebendiesem. Aus Qualitätssiche- rungsgründen ist der Zugang zu diesem Markt be- schränkt: Es gibt Gesetze bezüglich der Frage, wer die Leistung „Steuerberatung“ überhaupt anbieten darf. Die beruflichen Herausforderungen für die auf dem Gebiet der Steuerberatung Tätigen sind aufgrund der Komplexi- tät und Variabilität der steuerlichen Gesetzgebung außer- ordentlich hoch. Eine Regulierung wird hier klassischer- weise über einen Anforderungskatalog bei der Zulassung erreicht. Beispielsweise geschieht dies mit Bezug auf die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ oder „Steuerberate- rin“ über Zulassungsvoraussetzungen, zeitlich festge- legte Praxistätigkeit und – im Regelfall – über eine Prü- fung. Für sonstige Anbieter und Anbieterinnen von Steuerberatungsleistungen gibt es restriktiv wirkende Zulassungs- und Aufgabenbegrenzungsvorschriften. Sosehr diese Instrumente die Qualitätssicherung un- terstützen, so bergen sie gleichzeitig die Gefahr einer Monopolstellung einzelner Berufsstände inklusive der Entwertung von erworbener Kompetenz und beruflicher Qualifikation bei den von diesem Markt Ausgeschlosse- nen. Eine Abschottung des Marktes für Steuerberatungs- leistungen hat zugleich negative Folgen für Angebot und Qualität. Ausdrücklich lehnen wir daher eine solche Mo- nopolstellung ab und begrüßen ergänzende und hier kompensierende Regulierungen: Effektive Gebühren- ordnungen und eine Differenzierung der Anbieter und Anbieterinnen, beispielsweise durch die Zulassung von Steuerfachwirten/Steuerfachwirtinnen oder durch Lohn- steuervereine für bestimmte Steuerberatungstätigkeiten, stellen wirksame Instrumente gegen die Entwertung von Erwerbskompetenzen und Berufserfahrungen sowie zur Verhinderung von ausufernden Preisen und zur Förde- rung eines Qualitätswettbewerbs dar. Wichtig bleibt dennoch, dass kompetente Anbieterin- nen und Anbieter in ausreichender Zahl auf dem Markt Zugang finden. Die Zugangsvoraussetzungen sind also nicht zu restriktiv zu gestalten und zu handhaben. Mit Blick auf die hohen Durchfallquoten bei den Steuerbera- terprüfungen, zum Beispiel 2005/06 55,58 Prozent ohne Berücksichtigung der bereits vor und während der Prü- fung Zurückgetretenen – www.knoll-steuer.com –, be- schleichen uns gewisse Zweifel, ob die herrschende Art und Weise der Umsetzung von Zugangsbegrenzungen wirklich nur der Qualitätssicherung dient. S d g r n ä w l w k D s K i z h – 5 h r k w M S f s n u f r t i A t a d E e F n D e S r B e s v d t v l k (C (D Zusammengefasst besteht aus unserer Sicht die chwierigkeit im Umgang mit der Steuerberatung bei er Einführung und Durchsetzung eines adäquaten Re- ulierungsgrads; dies stellt sicherlich eine Gratwande- ung dar, da Qualitätssicherung und Marktöffnung in ei- em gewissen Widerspruch zueinander stehen. Eine Anpassung des Steuerberatungsgesetzes an ver- nderte Bedingungen im Arbeits- und Geschäftsleben ird von der Bundestagsfraktion Die Linke grundsätz- ich begrüßt. Hinsichtlich des vorliegenden Gesetzent- urfs haben wir allerdings bei einigen Punkten Beden- en, ob damit wirklich eine Verbesserung erreicht wird. iese Bedenken umfassen unter anderem die neu ge- chaffenen Möglichkeiten für die Landesregierungen zur ompetenzübertragung auf die Steuerberaterkammern m Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung. Be- üglich der Begründung – Kostendeckung – für die An- ebung der geltenden Gebühren für Zulassungsverfahren von 75 auf 200 Euro – und Prüfungsverfahren – von 00 auf 1 000 Euro – haben wir Klärungsbedarf. Wir se- en in diesem Kontext die Gefahr, dass hier einer weite- en Abschottung des Marktes für Steuerberatungstätig- eiten Vorschub geleistet wird. In diesem Sinne würden ir auch eine stärkere als die vorgesehene Öffnung des arktes für die geprüften Buchhalter/Buchhalterinnen, teuerfachwirte/Steuerfachwirtinnen und Lohnsteuerhil- evereine begrüßen. Insbesondere fragen wir uns in die- em Zusammenhang, warum die Erweiterung der Befug- isse von geprüften Bilanzbuchhaltern/Buchhalterinnen nd Steuerfachwirten/Steuerfachwirtinnen auf das An- ertigen der Umsatzsteuervoranmeldung – unter der Vo- aussetzung des Nachweises entsprechender Qualifika- ionen – nicht mit aufgenommen wurde. Wir befürworten eine weitreichende Kooperation von n der Steuerberatung Tätigen. Zu klären ist nach unserer nsicht, warum im vorliegenden Entwurf eine vollwer- ige Kooperation zwar mit allen freien Berufen, nicht ber mit den Lohnsteuerhilfevereinen zugelassen wurde. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag wird as weitere Gesetzgebungsverfahren zum vorliegenden ntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steu- rberatungsgesetzes kritisch begleiten. Der vorliegenden assung würden wir wegen der genannten Bedenken icht zustimmen. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf ist ine Rolle rückwärts für ein modernes Berufsrecht der teuerberatenden. Der freie Berufsstand der Steuerbe- atenden hat seine Interessen mit Schützenhilfe des undesrates – insbesondere mit Rückenwind aus Bay- rn – durchgesetzt und die Liberalisierung seines sorg- am geschützten Tätigkeitsbereichs ein weiteres Mal erhindert. Es ist ein Armutszeugnis für die Große Koalition, ass sie sich nicht wenigstens auf die noch im Referen- enentwurf zum Steuerberatungsgesetz vom letzten Jahr orgesehene geringfügige Befugniserweiterung für Bi- anzbuchhalter und Bilanzbuchhalterinnen einigen onnte. Das wäre das Minimum gewesen. 13290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Das Gesetz geht in die falsche Richtung. Anstatt end- lich zu einer Modernisierung des Berufsrechts der Steu- erberatenden zu kommen, rudert die Regierung zurück und will auch noch den Marktzugang für Berater und Beraterinnen aus dem Ausland hochbürokratisch regle- mentieren. Dafür nimmt die Regierung sogar Verstöße gegen EU-Recht in Kauf. Das ist keine praxisgerechte Gesetzesreform. Sie hilft weder, die Existenz der vielen selbstständigen Buchhal- ter, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zu sichern, noch bringt sie die Erhaltung und Schaffung von Ar- beitsplätzen in diesem Bereich voran. Hier siegt Klien- telpolitik über die wirtschaftspolitische Vernunft. Denn fairer Wettbewerb ist auch volkswirtschaftlich sinnvol- ler, als hohe Marktzugangsbarrieren aufzubauen, die die Pfründe bestimmter Berufsgruppen schützen sollen. So würde ein wirklicher Wettbewerb zum Beispiel zu einem preisgünstigen und transparenten Angebot für die Nutzer von Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen bei- tragen. Es ist wirklich an der Zeit, eine Reform vorzule- gen, die diesen Namen auch verdient. Die Grünen haben deshalb schon vor über einem Jahr einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine wirkliche Modernisie- rung des Berufsrechts der Steuerberatenden einfordert. Unser Antrag ist noch im parlamentarischen Verfahren, und wir werden den Regierungsentwurf daran messen. Für die bündnisgrüne Fraktion bedeutet dies, dass selbstständige Buchhalter, Buchführungshelfer, Bilanz- buchhalter sowie Steuerfachwirte endlich die gesetzliche Befugnis erhalten, die Buchhaltung einzurichten, vorbe- reitende Abschlussarbeiten in der Finanzbuchhaltung zu erledigen, die Lohnbuchhaltung abzuschließen und die Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Diese berech- tigten Forderungen diskutiert die Politik seit Jahren, lei- der größtenteils erfolglos, denn entscheidende Bereiche der Buchhaltung sind immer noch Steuerberatern und Steuerberaterinnen vorbehalten. Diese starke Einschrän- kung des Verfassungsrechts auf freie Berufswahl ist nicht gerechtfertigt, denn die Qualifikation für die Be- fugniserweiterung ist vorhanden und gesetzlich festge- schrieben. Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbil- dung und dreijährige einschlägige Berufserfahrung sind ausreichend, um die Buchhaltung einzurichten, vorberei- tende Abschlussarbeiten in der Finanzbuchhaltung zu er- ledigen, die Lohnbuchhaltung abzuschließen und die Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Die Befugnis- erweiterung ist notwendig und längst überfällig. Wir Grünen werden sie deshalb bei den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf aktiv einfordern. Klar ist natürlich: Der Verbraucherschutz muss weiter- hin gewährleistet sein. Mit der Ausweitung der Bera- tungsbefugnisse sollte deshalb nach grünen Vorstellungen der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ver- bindlich werden, damit Verbraucher und Verbraucherin- nen gegen einen Vermögensschaden aus einer Falschbera- tung abgesichert sind. Darüber hinaus soll es eine Berufsaufsicht geben. Die derzeitige Werberegelung ist praxisfern und streitanfällig, was durch eine Vielzahl von Abmahnver- fahren belegt ist. Die selbstständige Tätigkeit wird da- d P g s d l i z k i b d d r f s L d n k e s z a s m i B e e f h d D v f B W t f A l e t d A u d n u S c g d f f (C (D urch regelrecht verhindert. Die Regierung hat dieses roblem zumindest erkannt und eine Neuregelung vor- eschlagen. Wir werden die neue Werberegelung inten- iv prüfen, ob sie auch tatsächlich Besserung bringt. Die erzeitige Abmahnproblematik muss praxisgerecht ge- öst werden. Selbstständige müssen über ihre Tätigkeit nformieren und wirksam werben können. Das gehört ur Marktwirtschaft dazu. Positiv im Gesetzentwurf ist, dass Steuerberater zu- ünftig auch Arbeitnehmer sein dürfen. Die Verhältnisse n der Arbeitswelt und im gesamten Wirtschaftsleben ha- en sich stark verändert. Es ist deshalb gut, dass es mit em Syndikus-Steuerberater jetzt mehr Flexibilität für ie Steuerberater und Steuerberaterinnen gibt, ihren Be- uf auszuüben. Umso mehr fällt ins Auge, dass die über- älligen Anpassungen für die Lohnsteuerhilfevereine ehr karg ausfallen. Zwar dürfen Steuerberatende und ohnsteuerhilfevereine künftig Bürogemeinschaften bil- en, vollwertige Kooperationen sind aber weiterhin icht möglich. Auch hier springt der Gesetzentwurf zu urz. Gleiches gilt für die starren Grenzen für die Neben- inkünfte, bis zu denen Arbeitnehmer noch von Lohn- teuerhilfevereinen beraten werden dürfen. Diese Gren- en gelten seit dem Jahr 2000, und sie müssen deutlich n die Wertentwicklung angepasst werden, damit die teuerliche Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitneh- erinnen weiterhin zu günstigen Konditionen möglich st. Denn wenn ein Arbeitnehmerhaushalt die niedrigen eratungsgrenzen nur geringfügig überschreitet, müsste r komplett zu einem Steuerberater wechseln. Das ist ine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Betrof- enen. Die Begrenzung der Nebeneinkünfte sollte des- alb auf 25 000 Euro angehoben werden. Außerdem soll iese Grenze zukünftig pro veranlagte Person gelten. amit wird auch in diesem Bereich der Übergang zur on den Grünen geforderten Individualveranlagung ge- ördert und damit den Anforderungen an eine moderne esteuerung von Ehe und Familie besser entsprochen. Darüber hinaus wollen wir Grünen den flexiblen echsel zwischen angestellter und selbstständiger Tä- igkeit erleichtern. Die moderne Arbeitswelt verlangt lexible Arbeitnehmer, die zum Beispiel neben ihrem nstellungsverhältnis noch selbstständig tätig sind. So- ange diese selbstständig erzielten Einkünfte ein Neben- inkommen darstellen, also unterhalb der neuen Bera- ungsgrenze für die anderen Einnahmen liegen, sollten ie Lohnsteuerhilfevereine auch diese Arbeitnehmer und rbeitnehmerinnen weiter beraten dürfen. Das ist eine nkomplizierte Lösung für die Betroffenen, und durch ie Beratungsgrenze existiert weiterhin eine klare Tren- ung zum Tätigkeitsbereich der Steuerberatenden. Das Berufsrecht der Steuerberatenden muss moderner nd liberaler werden. Es soll allen Selbstständigen im teuer- und Buchhaltungswesen ausreichende Marktchan- en einräumen und ihnen faire Wettbewerbsbedingungen ewähren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird iesem Anspruch nicht gerecht. Er ist ein weiterer Beleg ür die Handlungsunfähigkeit der Großen Koalition. Es ehlt der Mut, überfällige Reformen anzugehen und alte Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13291 (A) ) (B) ) Zöpfe abzuschneiden. Wir Grünen werden in den parla- mentarischen Beratungen deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs auf der Basis unserer Modernisierungsvorschläge einfordern. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Erhaltung der Wein- baukultur durch vernünftige Reform der EU- Weinmarktordnung (Tagesordnungspunkt 31) Julia Klöckner (CDU/CSU): Wie sehr das heutige Thema zur EU-Weinmarktreform den Winzerinnen und Winzern, aber auch uns Politikern auf den Nägeln brennt, zeigt die Tatsache, dass wir interfraktionell im Deutschen Bundestag einen Antrag einbringen, um ge- gen die bestehenden Pläne zur EU-Weinmarktreform Stellung zu beziehen. Sicherlich nicht alltäglich, es un- terstreicht aber die Bedeutung. Hier geht es um mehr als eine politische Entscheidung, es geht um eine jahrhun- dertealte Kultur, aber auch um die Existenz von den deutschen Winzerinnen und Winzern. Ich freue mich deshalb, dass wir heute ein so einmütiges Signal nach Brüssel schicken können. Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Deutschland hat viele schöne Seiten. Zweifelsohne prägen die Weinland- schaften, rund 100 000 Hektar, auch das Bild unseres Landes. Weinan- und -ausbau haben eine lange Tradi- tion. Deutschland ist nicht nur ein traditionsreiches Weinbauland, sondern international auch das größte Weinimportland. Umso mehr gilt es, die bestehenden Traditionen zu bewahren und fortzusetzen, ohne uns vor dem Neuen zu verschließen. Der europäische Weinbau unterliegt seit Beginn der Weinmarktpolitik der Europäi- schen Wirtschaftsgemeinschaft in den 70er-Jahren viel- fältigen Veränderungen. Wandelnde Verbrauchsstruktu- ren durch den stetig wachsenden Gemeinschaftsmarkt und der sich mit der Zeit verstärkt nach Qualität ausrich- tenden Nachfrage übten einen enormen Anpassungs- druck auf das Angebot aus. Zudem wirkten sich Markt- steuerungsmaßnahmen der gemeinsamen Marktordnung Wein zunehmend strukturell auf Produktion und Ange- bot der europäischen Weinbaugebiete aus. Die Weinbau- politik der Gemeinschaft reagiert seit 1975/76 mit wach- senden Beschränkungen und Steuerungsinstrumenten, um der Überschussproduktion entgegenzuwirken. Ver- schiedene Reformansätze der vergangenen Dekaden konnten das Ziel, Angebot und Nachfrage annähernd in Einklang zu bringen, nicht erreichen. Während der in- nereuropäische Verbrauch kontinuierlich zurückgeht, werden zunehmend Weine aus der sogenannten Neuen Welt, also aus Chile oder Südafrika, nach Europa impor- tiert. Auch 2006 überschritten die Weinimporte wieder die Milliarden-Litergrenze deutlich. Obwohl Europa den weltweit größten Ein- und Ausfuhrmarkt für Wein dar- stellt und auch bei Produktion und Verbrauch weltweit eine Spitzenstellung einnimmt, ist auf lange Sicht die Marktstellung Europas damit gefährdet. Die europäi- s n v 4 W m E b d G s h w w a W D h a d m J E b g K H 1 M w s h z t D d d t m m n v t h f M P g m e V v D A n h k d (C (D chen Betriebe befinden sich seit mehreren Jahren in ei- er Krise. Zwar führen sie die Rangliste an, dicht gefolgt on den USA, mit 47 Millionen Litern und Chile mit 5 Millionen Litern. Die Liberalisierung des weltweiten einhandels und die niedrigen Einfuhrzölle der Ge- einschaft üben verstärkten Druck auf Preise und das rzeugereinkommen aus. Vor dem Hintergrund, dass der innereuropäische Ver- rauch sinkt, während zunehmend Weine aus Drittlän- ern importiert werden und gleichzeitig Jahr für Jahr der roßteil des Budgets der Weinmarktordnung für die De- tillation, dass heißt die Beseitigung von nicht marktfä- igen Weinen aufgewendet wird, anstatt in die Wettbe- erbsfähigkeit europäischer Weine zu fließen, sprechen ir uns klar für eine Reform aus. Ein Umdenken ist un- bdingbar und notwendig, um mit den europäischen einen wettbewerbsfähig zu bleiben. Klar ist aber auch: er deutsche Weinbau hat nicht zu Überproduktion und oher Haushaltsbelastung beigetragen und darf daher uch nicht durch die Reform belastet werden. Genau ies geschieht aber mit dem Vorschlag zur EU-Wein- arktreform, der durch die Kommission im Juli dieses ahres vorgelegt wurde. Mit den Vorschlägen wird die xistenz der deutschen Winzerinnen und Winzer massiv eeinträchtigt. Kurz zu den wichtigsten Punkten des zurzeit vorlie- enden Referentenentwurfes der Kommission: Erstens. ernpunkt ist ein besserer Einsatz der verfügbaren aushaltsmittel, die auf dem gegenwärtigen Niveau von ,3 Milliarden Euro verbleiben. Alle ineffizienten arktstützungsmaßnahmen sollen sofort abgeschafft erden. Zweitens. Ebenso sollen die Beihilfen für De- tillationsmaßnahmen, Beihilfen für die private Lager- altung, Ausfuhrerstattungen und die Beihilfen für Most ur Anreicherung von Wein abgeschafft werden. Drit- ens. Die Anreicherung mit Zucker soll verboten werden. as ist ein wesentlicher Knackpunkt für die Nordländer, enen die Anreicherung mit Saccharose verboten wer- en soll. Dies sind nur einige Punkte des Reformpaketes, letz- er läuft unseren Interessen absolut zuwider. Probleme üssen nämlich dort gelöst werden, wo sie entstehen. So uss ein nationaler Finanzrahmen den jeweiligen regio- alen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die Beseitigung on Überschüssen und damit einhergehende Destilla- ionsmaßnahmen sind nicht weiter aus dem Gesamthaus- alt zu finanzieren. Ich bin der Meinung, dass die Rück- ührung der Destillationsmaßnahmen eine sinnvolle aßnahme ist. Realistischerweise muss es hier in den roblemregionen der EU aus sozialen Gründen zu Über- angslösungen kommen. Die Europäische Kommission uss zudem eine weltweite Vermarktungsoffensive und in Imagekonzept „Europäische Weine“ vorlegen. Der erbraucher verspürt in Zeiten der Globalisierung eine erstärkte Sehnsucht nach regionaler Identifikation. em muss die europäische Weinmarktpolitik mit einer usrichtung nach Regionalität und Originalität Rech- ung tragen. Die Vielfalt und die regionalen Besonder- eiten der europäischen Weinbaukultur sind nämlich ein larer Vorteil gegenüber Einheitsweinen aus Drittlän- ern. Dieses Potenzial gilt es zu schützen, zu nutzen und 13292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) auszubauen. Weinbautraditionen müssen bewahrt, nicht entwurzelt werden. Die bisherigen nationalen traditio- nellen Weinbereitungsmethoden müssen auch weiterhin Geltung behalten. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Rodungsprogramme anzubieten, lehnen wir ebenso ab. Vorstellbar ist, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihres nationalen Finanzrahmens Rodungsprogramme anbie- ten dürfen. Mir ist bewusst, dass eine Konfrontationspolitik mit der Kommission nicht zum Ziel führen kann, vor allem dann, wenn es nicht gelingen sollte, in wesentlich stritti- gen Punkten Unterstützung in anderen Mitgliedstaaten zu erhalten. Jedoch dürfen bei der Bedeutung des Wein- baus in Europa und Deutschland auch keine Blanko- schecks ausgestellt werden. Der Zeitdruck, den die por- tugiesische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Kommission im Moment aufbaut, darf nicht zulasten un- serer wesentlichen Positionen gehen. Dieser Zeitdruck ist schädlich, insbesondere dann, wenn sich die Kom- mission nicht entscheidend bewegt. Und dies ist leider zurzeit nicht zu erkennen. An dieser Stelle möchte ich Bundeslandwirtschafts- minister Horst Seehofer und die Bundesregierung loben. Im Rahmen des weinbaupolitischen Kongresses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er den deutschen Winzerinnen und Winzern seine Unterstützung zugesagt und diese in Brüssel zum Ausdruck gebracht. Daran muss die Bundesregierung weiter festhalten. Folgende Grundsätze und Forderungen müssen wir weiterhin bei den anstehenden Verhandlungen besonders im Blick ha- ben: Der deutsche Weinbau hat nicht zu Überproduktion und hoher Haushaltsbelastung beigetragen und darf da- her durch die Reform nicht überproportional belastet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Durch- führung eines europäischen Rodungsprogramms von 430 Millionen Euro pro Jahr, um dann ab 2014 die An- pflanzungsrechte freizugeben, reine Geldverschwen- dung. Ich will kurz noch drei andere Punkte erwähnen, die in der Branche auf heftige Kritik gestoßen sind. Stich- worte Abschaffung bewährter Weinbezeichnungen, wie Tafelwein/Qualitätswein sowie das Verbot der Angaben „Qualitätsschaumwein“ und „Sekt“. Dies führt bei Ver- brauchern wie Herstellern zu unnötiger Verwirrung und hat zudem keinerlei positive Vermarktungseffekte. Auch die Einschätzung der Anreicherungsspannen ist für uns überhaupt nicht akzeptabel. Diese Vorschläge zeugen von Unkenntnis bewährter Weinbereitungsmethoden und sind eine Missachtung unserer traditionellen Wein- kultur, während man den USA und Australien dieses in bilateralen Handelsvereinbarungen weiterhin zugesteht. Und so wird ein Eingriff in die Höhe der Alkoholanrei- cherung im klimatisch benachteiligten Norden zum Ver- lust beliebter Weinsorten sowie zur Aufgabe von Rebflä- chen und damit einer historischen Kulturlandschaft führen. Auch nachteilige Folgen für Tourismus und Ar- beitsplätze im ländlichen Raum sind hier zu befürchten. Diese Tendenz, den europäischen Weinbau zu verein- heitlichen und regionale Besonderheiten und Charakte- ristika unter den Tisch fallen zu lassen, vernachlässigt d t ü b s b r d E d g n g s k s t n a p l t u r f z t s M h M d i h l i l A B t e f i d n w f s K w ti te u m (C (D ie mittelständischen Belange. Es ist sinnlos, die Struk- uren der neuen Welt auf den europäischen Markt bertragen zu wollen. Ebenso darf der Fehler unnötiger ürokratischer Auflagen durch Cross-Compliance-Vor- chriften im Weinbau nicht wiederholt werden – wir ha- en in der Agrarpolitik ja gesehen, wozu dies führt. Be- eits zu Beginn ist hier minimierend einzugreifen. Auch arf es keine weiteren Kompetenzübertragungen auf die uropäische Kommission geben. Der Subsidiaritätsge- anke ist hier zu wahren. Die EU-Kommission sollte die zahlreichen Anregun- en aus den Diskussionen der vergangenen Monate ernst ehmen und einen völlig neuen Reformvorschlag vorle- en. Es geht nicht um die Blockade einer Reform, ondern um einen konstruktiven Dialog über die wir- ungsvollsten Instrumente zur Verbesserung der Markt- ituation der europäischen Weinerzeuger. Kurzum: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt ers- ens Ja zu einer Reform der europäischen Weinmarktord- ung, zweitens Ja zu einer Mittelverwendung, die sich n der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des euro- äischen Weinbaus orientiert und drittens Ja zu nationa- er Verantwortung in Bezug auf die im Rahmen des na- ionalen Finanzrahmens anzuwendenden Maßnahmen nd zu Sanktionen, falls die vorgesehenen Ziele nicht er- eicht werden. In diesem Sinne gilt es jetzt, sich weiter ür unsere deutschen Winzerinnen und Winzer einzuset- en und die Bundesregierung in ihrem Bemühen zu un- erstützen. Gustav Herzog (SPD): Der deutsche Wein kann sich ehen lassen. Noch besser: Er schmeckt. Qualität vor asse! Deutsche Weine und Sekte sind wettbewerbsfä- ig im Inland, in Europa und in der Welt. Sie erobern arktanteile und gewinnen Liebhaber in vielen Län- ern. Diese Leistung unserer Winzerinnen und Winzer st in einer solchen Debatte zuallererst zu würdigen. Sie aben ihre Chancen wahrgenommen. Aber auch die Po- itik im Bund und in den Weinbauländern – insbesondere n meinem Rheinland-Pfalz – hat ihren Beitrag dazu ge- eistet, nicht immer, aber immer häufiger auch in guter bstimmung mit der Weinwirtschaft. Wir haben zum eispiel mit den Mengenbegrenzungen und den Quali- ätsanforderungen den Rahmen geschaffen, flankiert von iner gezielten Förderung. Deshalb kann ich grundsätzlich sagen: Wir sind der esten Überzeugung, dass immer wieder Veränderungen m europäischen und deutschen Recht genauso notwen- ig sind wie die Überprüfung der Förderkulisse. Wir leh- en eine Reform nicht grundsätzlich ab. In der Zielsetzung, den europäischen Wein wettbe- erbsfähiger zu machen und mehr Geld in die Absatz- örderung zu investieren als durch die Übermengenbe- eitigung zu verschleudern, stimmen wir mit der EU- ommission überein. Auch eine Reihe von Instrumenten erden von uns – mehr oder weniger – mitgetragen. Posi- v sind der bessere Einsatz der verfügbaren Haushaltsmit- l, die Hinwendung zu einem nationalen Finanzrahmen nd die Durchführung von Markterschließungsmaßnah- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13293 (A) ) (B) ) Negativ ist die in sich widersprüchliche Regelung zu Rodungsprämie und Freigabe der Pflanzrechte. Auch die Verlagerung von Kompetenzen auf die Kommission wie zum Beispiel für die önologischen Verfahren ist kritisch zu sehen, ebenso die „Grünlese“ als Marktsteuerungsin- strument. Entschieden abzulehnen ist das Verbot der Saccharoseanreicherung. Nur noch mal für diejenigen, die sich nicht so gut in der Weinherstellung auskennen: Wir reden hier nicht von einer Verpanschung des Weins, um den Wein süßer zu machen. Nein, es geht um ein traditionelles Verfahren in der Weinbereitung, bei dem der Zucker dem Most zugegeben wird, also vor der Ver- gärung, um die gewünschten Alkoholgehalte erreichen zu können. Wir sind leider nicht so von der Sonne ver- wöhnt, wie die südlichen Anbaugebiete, wobei – und das muss man auch erwähnen –: Im Süden wird statt Zucker rektifiziertes Traubenmostkonzentrat hinzugegeben, um die Gärung zu optimieren. Die Kommission zeigt sich unterschiedlich kompro- missbereit. Erste Schritte führen zu einem vernünftigen Kompromiss, aber noch immer gibt es klar abzuleh- nende Regelungen. Mit dem vorgelegten Antrag machen wir deutlich, welche weiteren Schritte zu erfolgen haben. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich der Weinbau entwickeln kann und die Kulturlandschaft in Deutschland erhalten bleibt. Der Weingipfel in Mainz hat deutlich gemacht, dass es für unsere Position viel Rückhalt in den anderen Mit- gliedstaaten gibt. Rückhalt ist untertrieben. Viele Länder wünschen sich Deutschland als Speerspitze, um die Vor- schläge der Kommission zurückzuweisen und vernünftig auszugestalten. In diesen aufgeregten Zeiten sind gemeinsame An- träge aller Fraktionen im Deutschen Bundestag eher die Seltenheit. Ich freue mich deshalb, dass es diese große Übereinstimmung gibt. Gemeinsam mit allen Teilen der Weinwirtschaft fordern wir eindringlich die Bundesre- gierung auf und sagen unsere volle Unterstützung zu: Verhandeln sie in diesem Sinne in Europa. Herr Bundes- minister Seehofer, wir erwarten, dass Sie sich im Inte- resse der deutschen Winzer und Verbraucher durchset- zen. Dr. Volker Wissing (FDP): Normalerweise hat man eine Regierung, damit diese Probleme löst. Die Bundes- regierung ist vor allem damit beschäftigt, die Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten. Wenn wir uns heute gemeinsam gegen ein Verbot der Saccharoseanreicherung aussprechen, so ist dies auch Ausdruck eines beachtlichen Erkenntniszuwachses bei der Bundesregierung. Ich darf Sie daran erinnern, dass es noch gar nicht allzu lange her ist, dass Bundeslandwirt- schaftsminister Horst Seehofer mit seiner populistischen Forderung nach einem Reinheitsgebot für Wein durch das Land zog – eine Forderung, die offensichtlich seitens der Europäischen Union nur allzu gerne aufgegriffen wird. Die Folgen haben wir deutlich zu spüren bekom- men. Das Vorhaben der Europäischen Union, den deut- schen Winzerinnen und Winzern die sogenannte Saccha- r l b D e n W m R s o a f g k w e s n v b E f V w n s s r H a D a w N e D m f s w B S t e d W a K d s B i (C (D oseanreicherung zu verbieten, ist nichts anderes als die ogische Konsequenz des Seehofer’schen Reinheitsge- ot-Gedöns. Die FDP hat von Anfang an auf die Gefährlichkeit der ebatte hingewiesen, und es hat lange, sehr lange gedau- rt, bis der Erkenntnisprozess bei dem zuständigen Mi- ister einsetzte. Was für das Bier recht ist, ist für den ein noch lange nicht billig. Das hätte Herrn Seehofer al jemand sagen sollen, bevor er Europa mit seinem einheitsgebot verrückt gemacht hat. Aber gut, besser pät als nie. Deshalb begrüßt es die FDP auch außer- rdentlich, dass Herr Seehofer sich mittlerweile, wenn uch noch etwas verschämt, von seiner Reinheitsgebots- orderung verabschiedet hat. Nun gibt es ein Reinheits- ebot, welches keines ist, für ein Marktsegment, welches eines braucht, aber auch ein Minister soll sein Gesicht ahren dürfen. Die Debatte um die EU-Weinmarktreform macht aber ines schmerzlich deutlich: Deutschland ist auf europäi- cher Ebene mittlerweile zwar sehr gut vertreten, aber we- ig präsent. Wie kann es eigentlich angehen, dass Initiati- en, wie das Verbot des Apfelweins, so lange unbemerkt leiben? Wieso hat das zuständige Bundesministerium für rnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht rüher auf die Europäische Kommission eingewirkt, dass erbote wie das der Saccharoseanreicherung gar nicht erst eiterverfolgt werden? Mittlerweile sind der Bund sowie ahezu alle Länder in Brüssel vertreten, und man wundert ich, wie so viele Leute so wenig mitbekommen. An die- er Stelle würde ich mir wünschen, dass die Bundesregie- ung früher aktiv wird. Es ist gut und richtig, den Brand zu löschen, wenn das aus in Flammen steht. Richtiger und wichtiger wäre es llerdings, dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst brennt. ie Bundesregierung hingegen wartet, bis die Flammen uf dem Dach stehen, rückt mit großem Tatütata aus und ill dann auch noch für die Löscharbeit gelobt werden. ein, dafür können wir Sie nicht loben. Ich erwarte von iner Regierung, dass sie agiert und nicht nur reagiert. ie Bundesregierung war frühzeitig eingebunden. Sie uss deshalb Sorge dafür tragen, dass Vorschläge, die ür die deutschen Winzerinnen und Winzer eine offen- ichtliche Existenzbedrohung darstellen, gar nicht erst eiterverfolgt werden. Daran messen wir die Arbeit der undesregierung. Von dem vorliegenden Antrag geht ein deutliches ignal an die deutschen Weinbaubetriebe aus. Das Vo- um des Deutschen Bundestages ist einstimmig: Es ist in Votum für den deutschen Weinbau, für die Qualität es deutschen Weines sowie die Arbeit der deutschen inzerinnen und Winzer. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Beim Wein- nbau handelt es sich nicht bloß um ein bedeutendes ulturgut und einen wichtigen Wirtschaftsfaktor, son- ern auch um ein Politikum. Dies zeigt auch der gemein- ame Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und ündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/6959, aus dem ch an dieser Stelle zitieren möchte: 13294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) Der am 4. Juli 2007 vorgelegte Vorschlag lässt eine konsequente Ausrichtung auf das primäre Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäi- schen Weinwirtschaft vermissen. Er ist deshalb in wesentlichen Teilen zu ändern. Die Linke teilt diese Position. Das haben wir auch im- mer so gesagt. Warum gehören wir trotzdem nicht zu den Antragstellerinnen? Dies, meine Damen und Herren, liegt nicht an irgendwelchen gravierenden inhaltlichen Differenzen, sondern an der anachronistischen Position der Fraktion der CDU/CSU, die an ihrem „Unvereinbar- keitsbeschluss“ festhält, der gemeinsame parlamentari- sche Initiativen mit der Fraktion Die Linke ausschließt, völlig unabhängig von der inhaltlichen Position, die je- weils von meiner Fraktion vertreten wird. Kurioserweise spielt dieses gesamte parteipolitische Taktieren keine Rolle, wenn sich das Interfraktionelle Parlamentarische Weinforum trifft, so wie am zurückliegenden Dienstag- abend geschehen. Außerhalb dieses Hauses können wir uns jederzeit gemeinsam für die Interessen des deut- schen Weinanbaus und der hier lebenden Winzerinnen und Winzer stark machen. Das darf bei den Konservati- ven halt nur nicht offiziell sein. Doch zurück zum eigentlichen Problem. In vino veri- tas – Im Weine liegt die Wahrheit. Ja, am Wein zeigt die Europäische Union ihr wahres politisches Gesicht. Der Kommissionsvorschlag zur Weinmarktordnung will den deregulierten Weinmarkt unter dem Vorwand der Anpas- sung der EU-Agrarpolitik an die Richtlinien der Welt- handelsorganisation. Das entspricht nicht dem Politik- und Europaverständnis der Fraktion Die Linke. Und hierin unterscheiden wir uns grundsätzlich von den an- deren hier im Hause vertretenen Fraktionen – aber eben nicht beim Wein. Durch die Vorhaben der Europäischen Kommission im Rahmen der Reform der EU-Wein- marktordnung werden Kulturgüter wie der traditionelle Weinanbau in Deutschland bedroht. Natürlich ist der Wein nicht nur ein hervorragendes, Identität stiftendes Kulturgut, sondern auch ein oftmals herausragender Wirtschaftsfaktor für die Regionen, in denen er angebaut wird. Gerade für Ostdeutschland und seine beiden Wein- anbaugebiete an der Elbe und zwischen Saale und Un- strut bedeutet der Weinanbau die Möglichkeit, eine kon- kurrenzfähige, sich selbsttragende Wirtschaft vor Ort zu etablieren. „Qualitätswein“ lautet das Credo der heimi- schen Winzerinnen und Winzer. Das ist die Stärke des einheimischen Weins in der Auseinandersetzung mit an- deren Weinregionen. In der Benachteiligung der deut- schen Winzerinnen und Winzer besteht die eigentliche Gefahr des Vorhabens der Europäischen Kommission – besonders in den kleinen Anbaugebieten – gegen- über ihren Kolleginnen und Kollegen aus den südlichen europäischen Ländern. Traditionelle, Jahrhunderte alte önologische Verfahren wie die Aufzuckerung des Wei- nes sollen verboten werden. Trotz des vergleichsweise sehr hohen Direktverarbeitungsanteils beim deutschen Wein sollen die Anbaugebiete beschränkt und teilweise gerodet werden, wovon besonders Weine in Steillage be- troffen wären. Um zum Politikum zurückzukehren: Deutschland ist im Weinanbau kein großer Player und verfügt dement- s t W u m e d m s q r V z s g K H W z t 1 w S u d e d K t R W Z u g W V z b q n d l k k d n s d E t i (C (D prechend über geringe Einflussmöglichkeiten, seine In- eressen gegenüber den in weitaus größeren Mengen ein produzierenden Ländern wie Frankreich, Spanien nd Italien durchzusetzen. Deshalb ist eine klare ge- einsame Positionierung des Deutschen Bundestages in wichtiges Signal nach Brüssel. Auch deshalb wird ie Linke dem Antrag in der vorliegenden Form zustim- en. Wir beantworten nicht Blockade mit Blockade, ondern machen unser Abstimmungsverhalten konse- uent am Inhalt des Antrags fest, nicht an den Einreiche- innen oder Einreichern. Wir lassen uns von der von der ernunft gebotenen Gemeinsamkeit leiten. Das gehört um politischen Grundverständnis einer parlamentari- chen Demokratie. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die rößte Bedeutung des Weins liegt in seiner Rolle als ulturgut: als solches steht er für hohe Qualtität, für andwerk, Charakter und Herkunft. Aus einem guten ein riecht und schmeckt man den Charakter einer gan- en Region. Auch seine wirtschaftliche Bedeutung darf nicht un- erschätzt werden. Mit einem Produktionswert von circa ,2 Milliarden Euro und mehr als 34 000 Winzern und einverarbeitenden Betrieben in Deutschland stellt der ektor Weinbau eine beachtliche Größe dar. Tourismus nd Gastronomie sind eng mit dem Weinbau verbunden. Die einmaligen deutschen Traditionsweine sind jetzt urch die Reform der europäischen Weinmarktordnung rheblich bedroht. Die erfolgreiche Ausrichtung des eutschen Weinbaus auf Qualität, Weinkultur, Erhalt der ulturlandschaften, Verbrauchernähe und Marktorien- ierung sind in Gefahr. So soll es unter anderem eine Prämie für die freiwillige odung von 200 000 Hektar Reben und bei gleichzeitigen iederbepflanzungsrechten geben. In Zukunft sollen die uckeranreicherung durch Mostkonzentrat ersetzt werden nd die Beihilfen für die Destillation sowie Mostbeihilfen estrichen werden. Ebenso soll die ganze Struktur der einmarktordnung aufgelöst werden Wir denken, dass es durchaus richtig ist, die teure ernichtung der Überschüsse mit Hilfe der Destillation u beenden. Aber diese Überschüsse wurden in Betrie- en in Spanien und Frankreich erzeugt, nicht bei den ualitätsbewussten deutschen Winzern, die sich diese eue Verbraucherausrichtung hart erarbeitet haben. In en genannten Länder haben zu viele Betriebe in den etzten Jahren auf Masse statt Klasse gesetzt. Die Rodung von rund 200 000 Hektar Rebflächen ist eine Lösung der Probleme: Sie benachteiligt EU-weit leine Winzer und die Qualitätserzeuger, zerstört die tra- itionellen Weinregionen, wo es bisher für die Weine ge- ügend Absatz gab. Gleichzeitig will die EU-Kommis- ion wieder Bepflanzungsrechte ausgeben. Das heißt in er Konsequenz: Statt Winzerhandwerk wird es in der U zu einer Entwicklung in Richtung einer industriell- echnisch ausgerichteten Weinproduktion kommen – wie n den USA. Darin sehen wir eine erhebliche Schwä- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13295 (A) ) (B) ) chung der Wettbewerbssituation und einen Verlust des erfolgreichen europäischen Profils beim Verbraucher. Viel sinnvoller als Fehlinvestionen in Rodungen sind unserer Meinung nach Investitionen in Maßnahmen, die die Qualität steigern: Das würde beispielsweise bedeu- ten, dass die Anforderungen an die Hektarhöchsterträge in die Diskussion gebracht werden müssen. Für die deutschen Weinbauern und -wirtschaft ist das geplante Verbot, Wein mit Saccharose anzureichern ebenfalls von Nachteil. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die EU-Kommission damit Deutschland zur Akzeptanz der Gesamtreform pressen will. Zwar wird die Zuckerung sehr begrenzt eingesetzt, ist aber in kli- matisch schlechten Jahren in den nördlichen Regionen teilweise nötig. Statt des geschmacksneutralen Zuckers soll dann nach dem Willen der EU-Kommission Trau- benmostkonzentrat aus anderen EU-Ländern beige- mischt werden. Dadurch sollen die dort produzierten Überschüsse auf „elegante“ Weise doch noch genutzt werden. Deutschen Winzern drohen mit der Reform zu- sätzliche Mehrkosten, wie etwa durch das überteuerte und verordnete Traubenmostkonzentrat. Den gesamten deutschen und nordischen EU-Ländern entstehen große Wettbewerbsnachteile gegenüber der „Neuen Weinbau- welt“ wie etwa den USA. Denn dort ist Saccharosever- wendung erlaubt, auch für den Import in die EU Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit allen Fraktio- nen der Bundesregierung und der Weinwirtschaft zu ei- ner gemeinsamen Haltung zu kommen. In diesem gemeinsamen Antrag fordern wir die EU- Kommission auf, die Reform massiv nachzubessern und Qualität und Weinkultur in den Vordergrund zu stellen. Beim Besuch des Agrarausschusses am 5. November in Brüssel haben wir unter anderem diese Positionen ver- treten und die EU-Kommission aufgefordert: sich für eine kohärente Weinbaupolitik in Europa einzusetzen; die umfangreichen Rodungsprogramme widersprechen dem vorgesehenen Wiederbepflanzungsrecht, die Sac- charoseanreicherung weiterhin anzuerkennen und Be- zeichnungsrecht für Qualitätsweinen zu erhalten. Deutschland und die gesamte EU-Weinwirtschaft brauchen keine Industriealisierung des Weinbaus, son- dern eindeutig eine Unterstützung zu Regionalität, Iden- tität und handwerklicher Qualität. All dies verhindert der derzeitige Entwurf der EU-Kommisssion. Mit Nachdruck fordern wir die EU-Kommission auf, die Reform zugunsten der qualitätsbewussten Winzerin- nen und Winzer nachzubessern und keine überschnelle Entscheidung während der portugiesischen EU-Ratsprä- sidentschaft zu erzwingen. Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bun- b s – A B n g t I k u m a g s n B B k a B s A g B n t Ü g s B f w d l s f g d B B f z (C (D desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 32) Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Vor zwei Jahren ha- en wir uns in der Großen Koalition bezüglich der deut- chen Finanzmarktaufsicht eine klare Aufgabe gestellt ich darf zitieren –: Im Lichte der Erfahrungen seit Schaffung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Allfinanzaufsicht sind die Ergebnisse zu bewerten und gegebenenfalls 1. Arbeitsabläufe und 2. Organisation anzupassen. Mit dem heute zur ersten Lesung anstehenden ufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz kommt die undesregierung einem Teil dieses Arbeitsauftrages ach: Sie passt die Organisation der BaFin an die heuti- en Erfordernisse an. Der zweite Teil des Arbeitsauftrages aus dem Koali- ionsvertrag muss allerdings noch abgearbeitet werden. ch hoffe, dass wir hier im ersten Quartal 2008 weiter- ommen: Es geht um die Anpassung der Arbeitsabläufe nd dabei vor allem um die Überprüfung der Zusam- enarbeit von Bundesbank und BaFin bei der Banken- ufsicht. Hierzu hat der Sachverständigenrat zur Be- utachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einem neuen Gutachten in der vergangenen Woche ei- en interessanten Diskussionsbeitrag geleistet: Für die ankenaufsicht – so der Rat – verfüge die Deutsche undesbank aufgrund ihrer Marktnähe über erhebliche omparative Vorteile. Es spreche daher vieles dafür, alle ufsichtsrechtlichen Kompetenzen bei der Deutschen undesbank zu bündeln. Ich möchte der Bundesregierung gar nicht empfehlen, ich diesen Vorschlag bis ins Letzte zu eigen zu machen. llerdings sollte die Einschätzung des Sachverständi- enrates hinsichtlich der Expertise der Deutschen undesbank bei der Bankenaufsicht sehr wohl ernst ge- ommen werden. Die hervorragende fachliche und prak- ische Kompetenz der Deutschen Bundesbank – die im brigen von den beaufsichtigten Instituten selbst so ein- eschätzt wird – muss bei der noch ausstehenden Anpas- ung der Aufsichtsrichtlinie berücksichtigt werden. Die undesbank muss in dem bestehenden System der All- inanzaufsicht durch BaFin künftig in der Bankensäule ieder ein stärkeres Gewicht erhalten. So sollte die Bun- esbank auch bei den Sonderprüfungen – soweit mög- ich – einen Prüfungsvorrang gegenüber externen Wirt- chaftsprüfern erhalten. Doch kommen wir zum ersten Teil der BaFin-Re- orm, der mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf um- esetzt werden soll: die Organisationsreform der BaFin, as heißt konkret die Reform der Führungsstruktur. Die undesregierung schlägt vor, die Präsidialführung der aFin durch ein Kollegialmodell in Form eines fünfköp- igen Direktoriums zu ersetzen. In der Union unterstüt- en wir diesen Vorschlag ausdrücklich. Wir sind davon 13296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) überzeugt, dass ein Direktorium den gewachsenen und stetig weiter wachsenden Aufgaben einer Allfinanzauf- sicht besser gerecht wird als eine reine Präsidialführung. Die Entscheidung für die Präsidialstruktur war bei Grün- dung der BaFin getrieben von dem Gedanken einer inte- grierten Finanzaufsicht, die sich auch in der auf einen Präsidenten zugeschnittenen Führungsstruktur wider- spiegeln sollte. In dieser Präsidialstruktur bestimmte und bestimmt der Präsident nicht nur alleine die strategische Ausrichtung der BaFin. Er hat auch die alleinige Organi- sations-, Finanz- und Personalhoheit über alle drei Säu- len: die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und die Wertpapieraufsicht. Eine derartige Aufgabenfülle ist gerade angesichts der seit Gründung der BaFin im Jahre 2002 stetig steigenden Anforderungen an den Präsiden- ten in den europäischen und internationalen Gremien nicht mehr sachgerecht. Die Betriebswirtschaft lehrt uns, dass es das Ziel jeder Aufbauorganisation und damit auch implizit jeder Füh- rungsstruktur ist, erstens einen reibungslosen Ablauf des Betriebsgeschehens zu gewährleisten, zweitens die Ar- beitsleistung und Produktivität der Mitarbeiter zu stei- gern und somit drittens erhöhte Wirtschaftlichkeit zu er- reichen. Diese betriebswirtschaftlichen Ziele können in der BaFin mit einer Präsidialstruktur heute nicht mehr umfassend erreicht werden. Ein Aufsichtspräsident, der zunehmend in wichtigen internationalen Gremien einge- bunden ist – von der IOSCO bis zum Financial Stability Forum –, kann nicht gleichzeitig seine Behörde allein- verantwortlich nach innen führen und letzt- und allein- verantwortlich sein für effiziente Arbeitsabläufe. Es ist daher nur sachgerecht, wenn wir dem Präsiden- ten künftig vier Exekutiv-Direktoren zur Seite stellen: einen Direktor für die Bankenaufsicht, einen Direktor für die Versicherungsaufsicht, einen Direktor für die Wertpapieraufsicht und einen Direktor für die innere Verwaltung und damit verbundenen Grundsatzfragen. Mit dem Direktorium wollen wir den Präsidenten also keinesfalls schwächen. Nein, wir wollen die BaFin als Organisation insgesamt stärken und effizienter machen – das ist unser Ziel. Denjenigen, die dennoch fürchten, dass die Einrich- tung eines Direktoriums auf internationaler Bühne als Schwächung des Präsidenten wahrgenommen werden könnte, will ich klar und deutlich sagen: Auch die briti- sche Financial Services Authority, FSA, und die US-No- tenbank Fed, Federal Reserve System, werden von ei- nem Direktorium geleitet. International ist das Direktoriumsmodell also durchaus bekannt und aner- kannt. Damit die Einrichtung eines Direktoriums in der BaFin tatsächlich auch zu den von uns beabsichtigten Zielen – mehr Effizienz und Steigerung der Synergieef- fekte zwischen den drei Säulen – führen kann, müssen die Direktoren mit entsprechenden Kompetenzen ausge- stattet werden. Ansonsten bliebe die neue Führungs- struktur wirkungslos. Es ist daher richtig, dass die Bun- desregierung den Direktoren die Ressortverantwortung für ihre Bereiche zuteilt. Dazu gehört neben der Zustän- digkeit für die Sachentscheidungen des jeweiligen Ge- s t d b t e r b v f t d t a k o i a b s a h w e d g d E t e n P n g l B B s s w l z e w o v t d d T B b (C (D chäftsbereichs konsequenterweise auch die Organisa- ions-, Finanz- und Personalhoheit. Die Richtlinienkompetenz, das heißt die Entschei- ung über die strategische Ausrichtung der BaFin, ver- leibt hingegen beim Präsidenten. Das ist genauso rich- ig wie die Verteilung der Ressortverantwortung auf die inzelnen Direktoren. Darüber hinaus verbleibt die ge- ichtliche und außergerichtliche Vertretung der BaFin eim Präsidenten. Dazu gehört vor allem die Interessen- ertretung Deutschlands in den internationalen Gremien. So wie Finanzmärkte zunehmend nicht mehr national unktionieren, so gewinnt auch die Entwicklung von in- ernationalen Aufsichtsstandards an Bedeutung. Um iese wichtige Entwicklung mit zu prägen und zu kondi- ionieren, bedarf es einer starken deutschen Vertretung uf internationaler Bühne. Dieser aktiven Repräsentation ann sich der Präsident künftig noch stärker widmen, hne dass dabei die Organisation seiner Behörde nach nnen vernachlässigt würde. Ebenso wichtig wie die Verteilung der einzelnen Ver- ntwortlichkeiten auf fünf Schultern ist für mich die Ver- reiterung der Legitimationsbasis von wichtigen Be- chlüssen. Laut Regierungsentwurf soll das Direktorium ls tatsächliches Kollegialmodell funktionieren. Das eißt, das Direktorium fasst seine Beschlüsse – beispiels- eise über den Erlass von Verwaltungsvorschriften – mit infacher Mehrheit. Einzig bei Stimmengleichheit gibt ie Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Gerade an- esichts der komplexer werdenden Anforderungen an ie BaFin halte ich es für sachgerecht, dass wichtige ntscheidungen künftig nicht mehr von einem Präsiden- en alleine, sondern – nach eingehender Beratung – von inem fünfköpfigen Direktorium gefällt werden. Wie jede Organisation, so wird auch der Erfolg der euen Führungsstruktur der BaFin von den handelnden ersonen abhängen. Daher ist es unerlässlich, für die euen Direktoriumsposten kompetentes Fachpersonal zu ewinnen. Dafür bedarf es einer angemessenen Bezah- ung. In der Union begrüßen wir es deshalb sehr, dass die esoldungsgruppe für die Direktoriumsmitglieder von 6 auf B 8 angehoben werden soll. Insgesamt unterstützen wir das heute zur ersten Le- ung anstehende Aufsichtsstrukturmodernisierungsge- etz. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren werden ir nutzen, um die Einzelheiten der Organisationsrege- ungen zu prüfen und gegebenenfalls Details zu modifi- ieren. Dabei werden wir möglicherweise auch noch inmal die Frage diskutieren, ob die Besetzung des Ver- altungs- sowie des Fachbeirates noch zeitgemäß ist der heute nicht doch noch eine zusätzliche Beteiligung on Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleis- ungsinstituten geboten wäre. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass ie Organisationsreform der BaFin nur einen Teilbereich er notwendigen BaFin-Reform darstellt. Der zweite eil der Reform, die Modernisierung der materiellen ankenaufsicht, muss zeitnah folgen. Erlauben Sie mir dieses ebenso simple wie richtige etriebswirtschaftliche Fazit: Eine gute Aufbauorgansia- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13297 (A) ) (B) ) tion der BaFin – wie sie im heutigen Gesetz angelegt ist – ist nichts wert ohne eine mindestens ebenso gute Ablauforganisation, das heißt konkret in der Bankenauf- sicht: eine bessere Zusammenarbeit und Aufgabentei- lung zwischen Bundesbank und BaFin. Dafür müssen wir mit dem zweiten Teil der BaFin-Reform im nächsten Jahr die Weichen stellen. Ich erwarte, dass sich sowohl die BaFin als auch die Bundesbank an dieser Weichen- stellung konstruktiv beteiligen. Jörg-Otto Spiller (SPD): Der vorliegende Gesetz- entwurf mit der sprachlich verunglückten Überschrift er- hebt nicht den Anspruch, eine umfassende Stärkung der deutschen Finanzmarktaufsicht zu bewirken oder gar schon die nötige und ausreichende Reaktion auf die jüngsten Turbulenzen des Marktes zu sein. Aber er ist ein wichtiger Schritt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, besser bekannt unter der Kurzbezeichnung BaFin, erhält mit diesem Gesetz eine neue Führungsstruktur. An die Stelle der bisherigen Präsidialleitung tritt ein Kollegial- organ, das Direktorium, dem neben dem Präsidenten vier weitere Mitglieder angehören, Exekutivdirektoren ge- nannt, einer von ihnen in der Stellung eines Vizepräsi- denten. Der Präsident hat die Richtlinienkompetenz oder, wie es dazu im Entwurf heißt, „er bestimmt die strategische Ausrichtung“ der BaFin. Innerhalb dieses Rahmens lei- ten die Exekutivdirektoren ihren jeweiligen Geschäfts- bereich eigenverantwortlich. Oberstes Beschlussorgan ist das Direktorium. Der bisher für seine gesamte Be- hörde allumfassend verantwortliche Präsident wird zum Primus inter Pares. Vieles spricht dafür, dass eine solche vermehrt auf sektorale Eigenverantwortung einerseits und kollegiale Führung andererseits ausgerichtete Leitungsstruktur, die sich außerhalb der Behördenwelt als weitverbreitetes Or- ganisationsprinzip Tag für Tag höchst erfolgreich be- währt, die BaFin stärken kann. Bei kluger Handhabung der neuen Struktur kann sogar die Stellung des Präsiden- ten wachsen, weil er sich vermehrt auf das wirklich We- sentliche konzentrieren kann. Im Detail wird über die eine oder andere der im Ent- wurf vorgesehenen Regelungen noch nachzudenken sein, beispielsweise über das Erfordernis der Einstim- migkeit bei einigen Beschlüssen des Direktoriums. Der tatsächlich Erste unter den Gleichen muss der Präsident schon sein können. Erwähnt sei auch, dass die beabsichtigte Besoldungs- anhebung für die Direktoriumsmitglieder voll gerecht- fertigt erscheint. Eine ergänzende Bemerkung darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht fehlen: Das im Vergleich zu den beaufsichtigten Unternehmen deutlich niedrigere Gehaltsniveau ist keine Besonderheit der Lei- tungsebene. Die Zwänge des öffentlichen Tarif- und Be- soldungsrechts beeinträchtigen die BaFin an ganz vielen Stellen. Die Lehrergehälter, die sie bieten kann, sind für erfahrene Kenner des Bank-, Versicherungs- und Bör- senwesens wenig attraktiv. e v m c u d d u F s d t o d g s d r s e e i d v W n h L t k i a i i r K m l s s F B n m l e d R s h f (C (D Wie eingangs gesagt, ist der heute behandelte Gesetz- ntwurf nur ein erster Schritt. Die große Aufgabe, die on BaFin und Bundesbank getragene deutsche Finanz- arktaufsicht so zu ertüchtigen, dass sie den tatsächli- hen Herausforderungen gewachsen ist, liegt noch vor ns. Hierzu heute nur wenige Anmerkungen. In der durch ie US-Hypothekenkrise ausgelösten Erschütterungen er Finanzmärkte hat sich das Rüstzeug von Bundesbank nd BaFin als ebenso unzulänglich erwiesen wie das der inanzaufsichtsbehörden aller übrigen Länder. Nörgeldebatten über Zuständigkeitsverteilungen zwi- chen Bundesbank und BaFin sind überflüssig. Die Bun- esbank ist schon seit langem an der Bankenaufsicht be- eiligt. Die laufende Überwachung der Kreditinstitute bliegt ihr. So bestimmt es § 7 des Kreditwesengesetzes, er die Zusammenarbeit von Bundesbank und BaFin re- elt. Im Detail wird diese Zusammenarbeit zu verbes- ern sein, und beide Instrumente sind zu erweitern, aber ie organisatorische Grundstruktur, insbesondere die Er- ichtung der Allfinanzaufsicht hat sich bewährt. Verbes- ert werden müssen vor allem die Fähigkeiten zur Früh- rkennung und Frühwarnung. Im Übrigen gilt: Finanzmarktstabilität beginnt mit der igenverantwortlichen Risikokontrolle durch die Kredit- nstitute selbst. Dies ist eine Kernaufgabe von Vorstän- en und Aufsichtsräten und – nicht zu vergessen –, der on den Gesellschaften für teures Geld beauftragten irtschaftsprüfer. Frank Schäffler (FDP): Der vorliegende Entwurf ei- es Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetzes ist nur ein alber Gesetzentwurf. Er befasst sich mit der Reform der eitungsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- ungsaufsicht, BaFin, die Reform der Bankenaufsicht lammert er aus. Dies geschieht deshalb, weil Sie sich nnerhalb der Koalition nicht einig sind, wie die Banken- ufsicht künftig aussehen soll. Eine Schwächung der Rolle der Bundesbank, wie sie m ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehen war, st jedenfalls mit der FDP nicht zu machen. In dem Refe- entenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der das abinett nicht erreichte, hieß es – daran möchte ich noch al erinnern –: „Die Änderung bedeutet eine Klarstel- ung hinsichtlich des Umfangs der Rechts- und Fachauf- icht des Bundesministeriums der Finanzen.“ Mit die- em Satz wurde lapidar begründet, dass die Rechts- und achaufsicht des Bundesfinanzministeriums auf die undesbank ausgedehnt werden sollte. Diese soge- annte Klarstellung bedeutete jedoch eine weitgehende ateriell-rechtliche Änderung, die wir sowohl aus recht- ichen als auch aus politischen Erwägungen ablehnen. Es rhob sich nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ann auch ein Sturm der Entrüstung. Dass die Unterstellung der Bundesbank unter die echts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums ich nicht im vorliegenden Gesetzentwurf wiederfindet, at jedoch rein formale Gründe. Ob sie daran inhaltlich esthält, ließ die Bundesregierung in der Antwort auf 13298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vor zwei Wochen offen und verwies darauf, dass sie derzeit noch prüfe, wie die Bankenaufsicht modernisiert werden könne. Die aktuellen Auswirkungen der Hypothekenkrise in den USA auf den deutschen Bankenmarkt zeigen gerade, wie wichtig eine starke Bundesbank ist, die gleichzeitig die Geldwertstabilität und die Bankenaufsicht im Blick hat. In den USA war es gerade die Verknüpfung von bil- ligem Geld und einer riskanten Kreditvergabe, die das Ausmaß der Hypothekenkrise herbeigeführt hat. Des- halb ist es für die FDP-Fraktion ein zentraler Punkt bei der Reform der Bankenaufsicht, dass die Bundesbank, die ja ausweislich des DIW-Gutachtens eine hohe Wert- schätzung bei den Kreditinstituten genießt, nicht ge- schwächt wird. Im Gegenteil läuft ja die öffentliche Dis- kussion, wenn wir auf unser Nachbarland Österreich schauen oder auch in das in der letzten Woche vorge- legte Gutachten des Sachverständigenrates, eher dahin, die Bundesbank bei der Bankenaufsicht zu stärken. Der vorliegende Gesetzentwurf reagiert nicht auf diese Diskussion, das konnte er auch gar nicht, sondern er reagiert nur auf die internen Betrugsfälle bei der BaFin. Die Konsequenz, die Sie seitens der Koalition daraus ziehen, ist die Entmachtung des BaFin-Präsiden- ten Jochen Sanio. Neben dem Verhältnis zwischen Bundesbank und BaFin gibt es weitere zentrale Fragen, die Sie weder im vorliegenden Gesetzentwurf noch im ursprünglichen Re- ferentenentwurf angesprochen haben: Wie soll die Fi- nanzierung der aufsichtsfremden Aufgaben der BaFin künftig aussehen? Wie soll die Staatshaftung geregelt werden? Und die wichtigste Frage, die sich aufgrund der Hypothekenkrise stellt: Wie kann die Bankenaufsicht sich auf die wirklichen Risiken konzentrieren und gleichzeitig unnötige Bürokratie abgebaut werden? Dr. Axel Troost (DIE LINKE): „Ein starker Finanz- platz erfordert eine starke Aufsicht.“ So lautet die Pro- blemanalyse zu Beginn des vorliegenden Gesetzesent- wurfs. Ja, genau, herzlich gern! Dann tun Sie aber bitte auch was zur Stärkung der Finanzaufsicht, verehrte Kol- leginnen und Kollegen in den Regierungsfraktionen. An- ders als viele andere Gesetzentwürfe der Koalition leidet der vorliegende Entwurf nicht daran, dass er in die fal- sche Richtung geht, sondern daran, dass er gar keinen Schritt tut. Von Ihrem großspurig zur Verbesserung der Finanzdienstleistungsaufsicht und des Zusammenspiels von Bundesbank und BaFin angekündigten Gesetz ist letztlich nicht mehr übrig geblieben als die Schaffung ei- nes zusätzlichen Direktoriums für die BaFin. Ein solches Direktorium ist für sich aber nur so viel wert, wie es konkrete Instrumente an die Hand bekommt, um die Fi- nanzmärkte auch zu beaufsichtigen und wirksam zu kon- trollieren. Mit Ihrem Entwurf fallen Sie selbst hinter die ohnehin sehr bescheidenen Reformziele des entspre- chenden Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministers zurück, der seinerseits nicht gerade für drakonische Fi- nanzmarktregulierung bekannt ist. Die Fachwelt ist sich einig, dass die Folgen und Risiken der aktuellen Hypo- thekenkrise für die Konjunktur noch nicht seriös abge- s o Z a l k B U w a a s k D L s E a f s z s m s n t g m s s m t u b d I d s a A t d r K u n l n f D V n d I v t 2 (C (D chätzt werden können. Aber statt als Lehre daraus die ffensichtlich mangelhafte Regulierung zum Beispiel von weckgesellschaften – Stichwort IKB und Sachsen LB – nzugehen, schieben Sie die nötigen Schritte auf die ange Bank. Zum jetzigen Zeitpunkt nicht wenigstens larzustellen, wie die Kontrollkompetenzen zwischen undesbank und BaFin abgegrenzt werden, erhöht die nsicherheit auf den Finanzmärkten. Dieser Gesetzent- urf leistet damit nicht nur keine Stärkung der Finanz- ufsicht, er schwächt sie sogar noch. Als Linksfraktion würden wir zweifellos die Bundes- nstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lieber gestärkt ehen als die Bundesbank, aber keine von beiden zu stär- en ist die schlechteste aller möglichen Entscheidungen. er vorliegende Gesetzentwurf leistet daher nur eins: Im aufe zukünftiger Finanzkrisen wird es neben dem Prä- identen oder der Präsidentin der BaFin zusätzlich vier xekutivdirektoren geben, die sich gegenseitig die Ver- ntwortung zuschieben können. Das ist quasi die Schaf- ung von Sündenböcken auf Vorrat, ohne die Sünde elbst begrenzen zu wollen. Denn wirksame Instrumente ur Verhinderung der Krisen werden der BaFin, wie ge- agt, nicht mit auf den Weg gegeben. Als Linksfraktion achen wir gerne konkrete Vorschläge in dieser Hin- icht. So sollten zum Beispiel die Banken auch die noch icht gezogenen Kreditlinien an Zweckgesellschaften ransparent machen müssen und die Kredite selbst we- en des hohen Risikos mit mehr Eigenkapital unterlegen üssen. Des Weiteren müssen die Zweckgesellschaften elbst, wie die Banken, Eigenkapitalunterlegungsvor- chriften unterworfen werden. Nur dadurch ist die un- ögliche Situation zu beenden, dass Banken ihre riskan- en Kredite einfach in Zweckgesellschaften auslagern nd damit ihre Bilanzen schönen. Es werden aber nicht nur die richtigen Spielregeln ge- raucht, sie müssen auch umgesetzt werden. Das erfor- ert eine starke und kompetente demokratische Aufsicht. nsbesondere durch den Verwaltungsrat der BaFin, in em auch fünf Abgeordnete dieses Hauses vertreten ind, ist eine parlamentarische Kontrolle der Aufsicht ngelegt. Das ist im Fall der Bundesbank leider nicht so. uch wenn leider weder unsere Fraktion noch die Frak- ion Bündnis 90/Die Grünen personell bei der Besetzung es BaFin-Verwaltungsrats zum Zuge kamen, so plädie- en wir dennoch gerade wegen der parlamentarischen ontrolle dafür, die Aufsichtskompetenzen der BaFin nd nicht der Bundesbank auszubauen. Aber leider kön- en wir uns hier nicht einmal darüber streiten, denn, iebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktio- en, Sie stärken – traurig genug, dass Ihnen die Links- raktion das sagen muss – nicht einmal die Bundesbank. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz soll einer erbesserung der Finanzaufsicht dienen. Dazu soll zu- ächst die Führungsebene der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht (BaFin) neu strukturiert werden. nhaltliche Änderungen, die etwa das Zusammenspiel on BaFin und Bundesbank bei der Bankenaufsicht be- reffen, hat die Bundesregierung frühestens für Anfang 008 in Aussicht gestellt. Während wir das Ziel einer Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13299 (A) ) (B) ) effektiven Arbeit der BaFin unterstützen und auch Reformbedarf sehen, lehnen wir den von der Bundesre- gierung gewählten Weg entschieden ab. Die Bundesre- gierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten. An- statt zuerst politische Ziele einer effektiven und verbraucherorientierten Allfinanzaufsicht festzulegen, beschäftigt sie sich mit der formalen Leitungsstruktur der BaFin. Unter Aufgabe des Präsidialmodells soll die Füh- rungsebene der BaFin verbreitert werden. Die Leitung der BaFin, die bisher ausschließlich dem Präsidenten ob- lag, nimmt nunmehr ein fünfköpfiges Direktorium wahr, dem der Präsident angehört. Neben den bisherigen Di- rektoren für die Geschäftsbereiche Wertpapier-, Versi- cherungs- sowie Bankenaufsicht wird zudem ein weite- rer Posten für den Bereich der Grundsatzfragen und Angelegenheiten innerer Verwaltung geschaffen. Ent- scheidungen werden dann von diesem Gremium mit ein- facher Mehrheit beschlossen. Das Organisationsstatut des Direktoriums muss sogar einstimmig beschlossen werden. Diese Neuorganisation der Leitungsstruktur findet aus mehreren Gründen nicht unsere Zustimmung. Zunächst ist die Reorganisation der Führung kontraproduktiv. Der BaFin-Präsident würde durch eine solche Umstrukturie- rung nicht entlastet, sondern geschwächt. Gerade die noch andauernde Finanzmarktkrise hat vor Augen ge- führt, wie bedeutsam es ist, dass die Beaufsichtigten eine zentrale Ansprechperson bei der BaFin haben, die mit den Befugnissen ausgestattet ist, flexibel und zügig zu handeln. Eine Mehrheitsentscheidung durch ein Direkto- renmodell trägt nicht zu einer effektiveren Handlungs- weise bei. Das Krisenmanagement der BaFin hat sich bei den Turbulenzen durch US-Subprime-Kreditderivate be- währt. Die Fehler des Aufsichtssystems liegen an ande- rer Stelle. Sie betreffen insbesondere die Aufgabenver- teilung zwischen Bundesbank und BaFin sowie das materielle Aufsichtsrecht. Die Notwendigkeit für ein Direktorium wird auch mit der Komplexität der jeweiligen Geschäftsbereiche be- gründet, deren Gesamtführung eine einzelne Person überfordere. Dass die Aufsicht über den Versicherungs-, den Wertpapier- und den Bankensektor anspruchsvoll ist und sich in einer Zeit moderner Finanzinstrumente zu- nehmend verkompliziert, ist nicht in Abrede zu stellen. Diese Bereiche wurden aber bisher von den Direktoren erfolgreich gemanagt. Sollte also das vorliegende Mo- dell der Exekutivdirektoren unter Erweiterung um einen Bereich der inneren Verwaltung eher dem Untreuefall und der Bestechlichkeit eines BaFin-Mitarbeiters ge- schuldet sein? Damit würden Fragen der effektiven Lei- tung der BaFin mit Aspekten der internen Kontrolle ver- mengt. Um der internen Ungereimtheiten Herr zu werden, genügt jedoch die Einrichtung einer Compliance- Abteilung. Eine solche Maßnahme kann durch simple Abänderung der Geschäftsordnung der BaFin erfolgen. Dafür ist kein neues Leitungsmodell erforderlich. Des Weiteren verwässert der vorliegende Gesetzes- entwurf die Idee einer integrierten Finanzmarktaufsicht. Eine Trennung zwischen Wertpapier-, Versicherungs- u m n d s E t d n d b g L d B s P l m a B b d a v s w ü m l z A e r d d s v d R m d C m g w m (C (D nd Bankenaufsicht ist anachronistisch. Daher wurde it der BaFin eine Allfinanzaufsicht geschaffen. Wenn unmehr Vertreter der einzelnen Aufsichtsbereiche bei er Leitung der BaFin eine stärkere Rolle einnehmen ollen, dann ist das ein Rückschritt. Damit würde eine igenständigkeit der jeweiligen Geschäftsbereiche be- ont und dem Prinzip entgegengewirkt, die Bereiche urch zunehmende Querschnittsabteilungen zu verzah- en. Sollte eine Reform der Leitungsstruktur schließlich azu dienen, die Macht des Präsidenten durch die Ein- indung in ein Direktorium bewusst zu begrenzen, so eht die Maßnahme unnötig auf Kosten einer effektiven eitung der BaFin. Hat man denn in der Krise, die wir erzeit an den Finanzmärkten erleben, wirklich nichts esseres zu tun, als den Leiter der Finanzaufsicht zu chwächen? Besser wäre es, die Kontrolle des BaFin- räsidenten über den Verwaltungsrat sowie über das Par- ament und damit die Öffentlichkeit zu stärken. Zudem üssten die Personalstruktur, die Qualifikation der Mit- rbeiter sowie ihre Bezahlung und die Ausstattung der aFin verbessert werden. Nur so kann sie ihren Aufga- en auch tatsächlich gerecht werden. Des Weiteren ist er Verwaltungsrat der BaFin zu verkleinern und mit un- bhängigen Experten zu besetzen. Das Aufsichtsmodernisierungsgesetz, das Sie heute orlegen, würde dem Finanzplatz Deutschland mehr chaden als nützen. Das Präsidialsystem hat sich be- ährt. Umstrukturierungen bei der BaFin müssen, wenn berhaupt, in einem einheitlichen Gesetzesvorhaben mit ateriellen Änderungen bei der Bankenaufsicht festge- egt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf äumt die Bundesregierung das Pferd von hinten auf. nlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wertvolle Compu- terspiele fördern, Medienkompetenz stärken (Zusatztagesordnungspunkt 6) Dorothee Bär (CDU/CSU): Wir diskutieren heute in rster Lesung unseren Antrag – den Antrag der Regie- ungskoalition – zu Computerspielen. Uns kommt es arauf an, wertvolle Computerspiele zu fördern und Me- ienkompetenz zu stärken. Eine Diskussion, die nur chwarz-weiß malt, bringt uns nicht weiter. Ein Verbot on sogenannten Killerspielen auch nicht. Wir müssen ifferenziert vorgehen. Unser Antrag spricht gezielt verschiedene betroffene essorts an: besonders das Bundesbildungsministerium it dem Thema „Medienkompetenz stärken“, das Bun- eswirtschaftsministerium mit dem Thema „Wertvolle omputerspiele fördern“ und natürlich den Kulturstaats- inister mit dem Thema „Computerspiele als Kultur- ut“. Bereich Medienkompetenz: Als allererstes müssen ir Eltern ansprechen. Ihre Aufgabe ist es, den Umgang it Medien zu lehren und ihn vor allem auch zu überwa- 13300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) chen. Das „Abstellen“ von Kindern vor dem Computer ist mindestens so schädlich wie das „Abstellen“ von Kindern vor dem Fernseher. Weder Fernseher noch Computer dürfen Ersatzkindermädchen sein. Als nächs- tes sind die Lehrer und Erzieher gefordert. Mit dem Pro- gramm „Schulen ans Netz“ hat das Bundesbildungsmi- nisterium von Beginn der Initiative 1996 bis 2001 alle Schulen ans Netz gebracht. Bis 1996 waren lediglich 800 von 34 000 Schulen am Netz. So erlernen unsere Kinder bereits frühzeitig den Umgang mit dem Compu- ter und Internet. Das reicht aber noch nicht. Es ist zu überlegen, inwieweit die Erzieher- und Lehrerausbil- dung angepasst werden kann und inwieweit die Lehr- pläne den Umgang mit Computern berücksichtigen. Das ist sicherlich vorrangig eine Länderaufgabe. So wollen wir die Medienkompetenz von Kindern und Jugendli- chen, aber auch von Erziehern und Lehrern verbessern. Bereich Wirtschaft: Die Herstellung und Entwicklung von Computerspielen in Deutschland nimmt inzwischen einen nicht unerheblichen Platz im deutschen Markt ein. Der Umsatz in diesem Bereich liegt in Deutschland auf ähnlich hohem Niveau wie der von Musik- oder Filmin- dustrie. Computerspiele sind ein Wirtschaftsgut gewor- den. Momentan werden von den in Deutschland gekauf- ten PC-Spielen aber nur zehn Prozent auch tatsächlich in Deutschland entwickelt. Andere Staaten wie Frankreich, Kanada, Korea oder die skandinavischen Staaten fördern Computerspiele bereits mit kulturellen oder wirtschaftli- chen Instrumenten. Deutschland gehört also international zu den umsatz- stärksten Ländern für Computerspiele, aber nur wenige Produkte des internationalen Marktes haben auch ihren Ursprung in Deutschland. Das ist nicht nur wirtschaft- lich ein großer Nachteil. Auch aus kultureller Sicht und die Qualität der Spiele betreffend, kann das nicht in un- serem Interesse sein. So geben wir Einflussmöglichkei- ten aus der Hand, aber auch einen Teil kultureller Ent- wicklung. Wir können nicht so tun, als wäre die Gruppe der Menschen, die Computerspiele spielen, eine kleine Gruppe. Die Begeisterung für Computerspiele zieht sich durch alle Alters- und Gesellschaftsschichten. Ein Ver- bot ist auch aus diesem Grund nicht zu rechtfertigen, weil wir viele erwachsene Menschen damit bevormun- den würden, die selbst entscheiden können, welche Spiele sie für vertretbar halten und welche nicht. Computerspielepreis: Um die Entwicklung und Her- stellung von Computerspielen in Deutschland zu för- dern, wollen wir künftig einen Computerspielepreis aus- loben. Dieser soll kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele auszeichnen, die in Deutschland produ- ziert werden. Dies fördert zum einen die Hersteller und Entwickler von Computerspielen und gibt zum anderen Käufern einen Hinweis, welche Spiele besonders gut er- arbeitet wurden. Mit diesen vielen verschiedenen Maß- nahmen, die unterschiedliche Bereiche und Ressorts be- treffen, wollen wir erreichen, dass die emotionale Diskussion über Computerspiele endlich etwas sachli- cher wird und uns nicht weiter den Weg für neue Ent- wicklungen und Chancen verstellt. M T a d S d A v p P s n k u s t a A s m s K z D c A h g n g P t z z l s d s t S m C m g d k d L h C g i a s (C (D Monika Griefahn (SPD): Ich habe in den letzten onaten an vielen Debatten und Gesprächen zum hema Computerspiele teilgenommen. Dabei ist mir ufgefallen, dass es immer wieder um zwei Seiten geht, ie sich oft unvereinbar gegenüberstehen. Auf der einen eite ist die besorgte Perspektive, die völlig berechtigt en Schutz von Kindern und Jugendlichen im Auge hat. uf der anderen Seite ist die euphorische Seite, die die ielfältigen Chancen und das große Potenzial von Com- uterspielen in den Vordergrund stellt. Diese beiden erspektiven prallen oft unvereinbar aufeinander. Ich denke: Das muss nicht sein. Wenn wir versuchen, achlich auf das Thema Computerspiele zu blicken, kön- en wir beide Seiten angemessen berücksichtigen. Dann önnen wir zu einem effektiven und sicheren Kinder- nd Jugendschutz kommen und gleichzeitig Computer- piele als kulturell und wirtschaftlich wichtige Zukunfts- echnologie nach vorne bringen. Zu dem Thema Kinder- und Jugendschutz möchte ich n dieser Stelle weniger sagen, da es heute ja um einen ntrag aus medien- und kulturpolitischer Sicht geht. Nur o viel: Beim Thema Jugendschutz sind wir zusammen it anderen Kolleginnen und Kollegen bereits im Ge- präch nach der Evaluierung des Hans-Bredow-Instituts. lar ist bereits jetzt, dass wir ganz besonders beim Voll- ug der bestehenden Gesetze vorankommen müssen. och hierüber werden wir in den nächsten Monaten si- her noch viel diskutieren. Heute sprechen wir über einen durchweg positiven nlass. Zusammen mit meinem Kollegen Jörg Tauss abe ich in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche eführt und freue mich, dass nun unsere Initiative für ei- en Computerspielepreis in Deutschland daraus hervor- ehen kann. Schon ab dem nächsten Jahr soll es einen reis geben, mit dem qualitativ hochwertige sowie kul- urell und pädagogisch wertvolle Computerspiele ausge- eichnet und gefördert werden können. Warum braucht es so einen Preis? Es gibt mindestens wei Antworten auf diese Frage: Einerseits aus kulturel- er, andererseits aus wirtschaftlicher Sicht. Computer- piele und andere interaktive Unterhaltungsmedien wer- en eben nicht nur wirtschaftlich und technologisch, ondern auch kulturell und gesellschaftlich immer wich- iger. Wir können inzwischen von einer sehr vitalen pielekultur sprechen. Die Nutzer sind dabei längst nicht ehr nur ein paar Sonderlinge, die allein vor ihrem omputer hocken. Stattdessen gibt es inzwischen immer ehr Spielerinnen und Spieler aus allen Bevölkerungs- ruppen – und das unabhängig vom Alter. Mit Inhalten, ie ganz oft an die aktuellen Themen unserer Kultur ge- nüpft sind, werden Computerspiele damit zu einem be- eutenden Bestandteil des kulturellen Lebens unseres andes. In einer Studie der Münchner Medientage ist gerade erausgekommen, dass in diesem Jahr die Ausgaben für omputerspiele erstmals die Ausgaben für Musik schla- en. 1,7 Milliarden Euro geben Spielerinnen und Spieler n Deutschland dafür aus und damit 100 Millionen mehr ls für Musik. Ähnlich sieht es aus, wenn wir Computer- piele mit dem Filmmarkt vergleichen. Ich glaube, das Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13301 (A) ) (B) ) macht schnell die große wirtschaftliche, besser noch die kulturwirtschaftliche Bedeutung klar. Leider muss man aber auch feststellen, dass weniger als 10 Prozent aller in Deutschland gekauften Spiele auch hier produziert sind. Das ist schade; denn so bleibt eine kulturelle und wirtschaftliche Chance ungenutzt. Ein Förderpreis, der der Branche wichtige Anreize gibt, kann hier sehr positiv wirken, damit deutsche Entwick- lerstudios mehr gute Spiele produzieren und möglichst bald den Anschluss an den internationalen Markt finden können. Genau wie das beim Film seit einigen Jahren wunderbar funktioniert, können wir so erreichen, dass mehr Spiele mit Inhalten unserer Kultur Verbreitung fin- den und gespielt werden. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag auf, einen Preis zu schaffen, der kulturelle wie kultur- wirtschaftliche Zeichen setzt. Gerade in Deutschland werden ja in erster Linie Spiele hergestellt, die Katego- rien wie Strategie, Sport oder Wissen zuzuordnen sind. Ich denke da an Fußball- und Sportspiele oder auch Wis- sentests. Gewaltspiele kommen zuallererst aus anderen Ländern, und deswegen ist es gut, wenn wir mit einem Preis die Produktion von kulturell und pädagogisch wertvollen Spielen fördern. Dabei wollen wir, dass die Preisgelder nur für neue Spielkonzepte ausgezahlt wer- den, so wie das auch beim Deutschen Filmpreis gehand- habt wird. Damit hat der Preis zusätzlich einen positiven Einfluss auf das zukünftige Angebot von Computerspie- len in Deutschland. Die Signalwirkung der Preise ist ein zentraler Ge- danke unserer Initiative. Das ist im Sinne der Stärkung von Medienkompetenz, was für uns besonders im Vor- dergrund steht. Mit Verboten macht man Dinge beson- ders schnell besonders interessant. Wenn wir wirklich et- was für den besseren und verantwortungsbewussteren Umgang mit Medien tun wollen, dann müssen wir ge- rade bei der Medienkompetenz ansetzen. Dafür braucht es zwar oft einen längeren Atem, als ein weiteres Verbot aus der Taufe zu heben, aber dafür wirken solche Maß- nahmen auch wirklich nachhaltig. Mit unserem Preis schaffen wir genau das: Wir zeigen positive Beispiele, die nicht nur ungefährlich, sondern vor allem gut ge- macht und kulturell sowie pädagogisch wertvoll sind, und geben damit positive Kaufempfehlungen. Die Branchenverbände BIU, GAME und BITKOM haben uns für die Realisierung dieses Preises ihre Mit- wirkung zugesagt. Darüber freue ich mich; denn ihre Mitarbeit und besonders auch ihre finanzielle Unterstüt- zung sind wichtig, damit ein nicht nur beim Publikum, sondern auch in der Branche anerkannter und damit möglichst wirksamer Preis entsteht. Ich möchte mich zum Schluss bedanken, zunächst bei meinem Kollegen Jörg Tauss, auf dessen besondere Kenntnis der neuen Medien und ihrer Szene man sich immer verlassen kann. Ich bedanke mich auch bei mei- ner Berichterstatterkollegin Frau Dorothee Bär. Ich hoffe, Sie werden in der CSU und in Bayern auch wei- terhin für ein ausgewogenes Bild in Bezug auf Compu- terspiele werben. Und ich danke allen Mitarbeitern, die m g b k s i t w c d s w E u L d J n l w d V h t h d d S L r d l d S d d s n G C B t f d h E s s n d d g g E D (C (D it ihrer Arbeit dieses Vorhaben mit realisiert haben und anz besonders meinem Mitarbeiter Felix Falk. Ich wünsche dem Bundeskulturstaatsminister und den eteiligten Verbänden ein gutes Händchen bei der kon- reten und möglichst schnellen Ausgestaltung des Prei- es und freue mich schon jetzt auf die erste Preisvergabe m nächsten Jahr. Christoph Waitz (FDP): Die Computerspieleindus- rie hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem Schwerge- icht des Unterhaltungssektors entwickelt. Nach Bran- henangaben ist die Computer- und Videospieleindustrie er am stärksten wachsende Zweig der Medienwirt- chaft. Der Umsatz übersteigt die Einnahmen der Film- irtschaft an den Kinokassen. Allein 2006 stiegen die innahmen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr m sieben Prozent auf 1,12 Milliarden Euro. Das in eipzig alljährlich stattfindende Aushängeschild der In- ustrie, die Messe Games Convention, wurde in diesem ahr von insgesamt 185 000 Interessierten besucht. 501 ationale und internationale Aussteller gaben der Öffent- ichkeit die Möglichkeit, die neuesten Spiele und An- endungen zu testen. Die Games Convention hat sich amit als die europäische Leitmesse für Computer- und ideospiele etabliert. Neue Entwicklungen, die die meisten Kollegen auch ier im Bundestag noch nie wahrgenommen haben dürf- en, begeistern immer mehr Menschen. Ein Beispiel ierfür ist der sogenannte E-Sport. Computerspiele wer- en in Ligen, die mit den Sportligen in der realen Welt urchaus vergleichbar sind, gespielt. Hohe Preis- und ponsorengelder ermöglichen den besten Spielern, ihren ebensunterhalt mit dem Spielen zu verdienen. Live-Be- ichterstattungen, die über das Internet verbreitet wer- en, begeistern Hunderttausende Fans. Diese Entwick- ung wäre ohne die Unterhaltungssoftwareindustrie und ie Begeisterung der Menschen über die angebotenen piele nicht möglich gewesen. Deswegen freut es mich, ass wir endlich auch im Deutschen Bundestag ein Me- ienphänomen diskutieren, das längst in unserer Gesell- chaft etabliert ist und gerade jüngere Menschen in sei- en Bann zieht. Und es freut mich, dass endlich auch die roße Koalition erkannt hat, welche bedeutende Rolle omputerspiele inzwischen für die Mediennutzung der ürgerinnen und Bürger eingenommen haben. Compu- er- und Videospiele sind ein bedeutender Wirtschafts- aktor, wie die Zahlen eindrucksvoll belegen. Ich finde, er vorgelegte Antrag bietet eine gute Gelegenheit, auch ier im Deutschen Bundestag auszusprechen, dass die ntwickler von Unterhaltungssoftware – auch als Wirt- chaftsfaktor in Deutschland – endlich ernst zu nehmen ind. Allen die meinen, hier sprächen wir über die soge- annten Killerspiele sage ich an dieser Stelle klar, dass ie Spieleindustrie überwiegend andere Softwarepro- ukte herstellt. Es handelt sich um Simulationspro- ramme, Gedächtnistrainer, Strategiespiele, Sportpro- ramme und viele andere Programme. Killerspiele oder goshooter machen nur circa 4 Prozent des Marktes aus. iese werden, so hat es auch das Hans-Bredow-Institut 13302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) ) (B) ) in der Evaluation des Jugendmedienschutzes kürzlich festgestellt, intensiv durch Sachverständige geprüft und für bestimmte Altersgruppen freigegeben. Bei allen An- sätzen, das Verfahren des Jugendmedienschutzes weiter im Detail zu verbessern, wird unserem Jugendmedien- schutz durch das Gutachten ein gutes Zeugnis ausge- stellt. Neben dem Unterhaltungswert, den uns Computer- spiele bieten, hängen immer mehr Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der Entwicklung dieser Spiele ab. Dies führt der Antrag von CDU/CSU und SPD richtigerweise aus. Ein Spiel wird heute oft von mehr als 100 Menschen entwickelt. Das Computerspiel muss konzipiert, entwi- ckelt und programmiert werden. Hinzu kommen Texte, Bilder und Musik. Ausgereifte Plots geben Spielen den Charakter eines Spielfilms, der selbst durchlebt und be- einflusst werden kann. Spiele gehören daher in die Mitte unserer Gesellschaft. So wie wir heute ganz selbstver- ständlich Comics, Film und Video als Kulturgüter wahr- nehmen, so müssen wir auch Unterhaltungssoftware als kulturelle Werke ansehen. Zudem können Spiele die Ei- genschaft eines Kulturgutes mit einer pädagogischen Komponente verbinden, sodass Kinder und Jugendliche durch das Spiel ganz nebenbei den Umgang mit neuen Medien erlernen. Bei aller Bedeutung des Themas, was mich wundert, ist die erklärungsbedürftige Dynamik, mit der der An- trag durch die CDU/CSU- und SPD-Fraktion einge- bracht worden ist. Diese Eile ist nicht hilfreich für eine ausgewogene Diskussion. Ein Antrag, der Mittwoch ein- gebracht wird, soll schon am Donnerstag mit der gebo- tenen Ernsthaftigkeit besprochen werden. Dieses Vorge- hen wird der Wichtigkeit des Themas Computerspiele nicht gerecht. Ich vertraue darauf, dass der Antrag noch ausführlich im Kulturausschuss diskutiert wird und auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann noch einmal seine im Antrag erwähnten „Überlegungen zur Förderung von qualitativ hochwertigen interaktiven Unterhaltungsme- dien wie Computer- und Videospiele“ ausführlich erläu- tert. Der Antrag selbst scheint mir – bei aller Sympathie – zumindest mit warmer Nadel gestrickt worden zu sein. Die Forderungen überzeugen durch ein gepflegtes Durcheinander, frei nach dem Motto: Eine Maßnahme wird jemandem schon zugute kommen. Ich vermisse ei- nen roten Faden, eine klare Linie, wie die Förderung der Spieleentwickler schnell, unbürokratisch und vor allem verständlich vonstattengehen könnte. Auch auf finanzieller Ebene gibt es noch Klärungsbe- darf. Insbesondere die Forderung nach einer Förderung aus dem Topf des EU-Programms Media 2007 scheint zumindest in seiner Grundsätzlichkeit überholt zu sein. Schon jetzt stehen 1,5 Millionen Euro dieses Programms für die Förderung der Spieleentwickler zur Verfügung. Das ist zugegebenermaßen nicht viel Geld, da es mit den anderen 26 Mitgliedstaaten geteilt werden muss. Inwie- weit das bereits beschlossene Media-2007-Programm noch einmal aufgeschnürt und die europäischen Partner überzeugt werden können, mehr Geld für die Unterhal- tungssoftwareförderung bereitzustellen, bleibt aber ab- zuwarten. Wahrscheinlich ist, dass erst 2013 erneut Ein- f g E t a D K s t l A s s k M l r s z E R g V s t e s m a b C s g d D H n s l M n h a t s l B m s t a (C (D luss auf die finanzielle Ausstattung des Programms enommen werden kann. Ich denke, wir sollten nicht nur auf die europäische bene hoffen und auf den Sankt-Nimmerleins-Tag war- en, wenn wir hier und heute auf nationaler Ebene bereits lles erreichen können. Ich freue mich auf die weitere iskussion. Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): Im Antrag der oalition wird zutreffend festgestellt, dass Computer- piele eine hohe kulturelle und wirtschaftliche Bedeu- ung haben. Es ist grundsätzlich richtig, diese Entwick- ung weiter zu fördern. Auch die Schaffung zusätzlicher nreize wie zum Beispiel die Auslobung eines „Deut- chen Computerspielpreises“ kann richtig sein. Allerdings werden wichtige Probleme verkannt und o stößt die momentane Konzeption auf meine Beden- en. Warum? Nun, Medienförderungsmodelle nach dem uster der gegenwärtig praktizierten Filmförderung ehnt Die Linke ab. Das Beispiel dieser Medienförde- ungsmodelle zeigt, dass eine Förderung nach künstleri- chen Kriterien heute kaum noch stattfindet. Es zeigt um einen, dass die Förderung immer mehr den bereits rfolgreichen zugutekommt. Zum anderen ist die ückführung öffentlicher Förderungsgelder bei markt- ängigen Filmen durch ein ausgeklügeltes System von erleihgarantien und Rückführungsquoten oft ausge- chlossen. Das halten wir nicht für sinnvoll. Förderungswürdig jedoch erscheint uns die Einrich- ung von Studiengängen für Game Design und Spiele- ntwicklung an öffentlichen Hochschulen. Bislang sind olche in Deutschland nur an wenigen privaten und so- it teuren Studieneinrichtungen zu finden. Wenn Sie sowohl erfolgreiche Computerspiele als uch qualitativ hochwertige Produkte wollen, sollten Sie edenken, dass die meisten international erfolgreichen omputerspiele in das Genre der sogenannten Killer- piele fallen. Die Linke lehnt einen prohibitiven Um- ang mit gewalthaltigen Computerspielen ab. Wir wen- en uns ausdrücklich gegen die immer noch vorhandene iffamierung großer Teile der Entwicklerbranche und underttausender von Nutzerinnen und Nutzern soge- annter Killerspiele. Dass mir persönlich solche Killer- piele mehr als fremd sind, will ich dabei nicht verheh- en. Und zu einem humanistischen und solidarischen enschenbild tragen sie mit Sicherheit nicht bei. Den- och gilt: Die Freiheit von Kunst und Kultur ist ein ho- es Gut. Wenn man den Antrag der Koalition liest, dann fällt uf, dass er auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftig- en in der Entwicklung, der Programmierung, des De- igns, des Testens und der Promotion von Computerspie- en mit keinem Wort eingeht. Dabei gibt es für die eschäftigten reichlich Probleme, auf die ich hinweisen öchte, wie zum Beispiel: keine oder nur eine geringe oziale Absicherung; prekäre Beschäftigung; Arbeitszei- en von bis zu 14 Stunden täglich und keinen Freizeit- usgleich für Überstunden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 13303 (A) ) (B) ) Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeits- schutzes und ein sozial verantwortlicher Umgang mit den Beschäftigten sind in dieser Branche seit vielen Jah- ren außer Kraft gesetzt. Wenn Sie eine stärkere Förde- rung der Computerspieleentwicklung wollen, müssen Sie diese mit einer Sicherung der arbeitsrechtlichen Min- deststandards zwingend verknüpfen. Die Forderung nach guter Arbeit gilt auch für Ent- wickler und Entwicklerinnen von Computerspielen. Und darum schlage ich Ihnen vor, künftig ein Fair-Work-Sie- gel für Computerspiele zu verleihen, also etwas wie einen Umwelt-TÜV für Arbeitsbedingungen. Durch un- abhängige Kontrollen und die Einrichtung einer unab- hängigen Beschwerdehotline sollen so wenigstens die Mindeststandards der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der frei Beschäftigten gesichert werden. Bei der Auslobung des Computerspielpreises und als Bedingung für den Erhalt weiterer Fördermittel muss das Siegel als entscheidendes Kriterium mit aufge- nommen werden. Sie haben es in Ihrem Antrag verpasst, die weitere zu- künftige finanzielle Förderung der Branche mit einer Verbesserung der Beschäftigungssituation zu verknüp- fen. Das aber scheint mir außerordentlich wichtig zu sein. Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der Koalition geschehen noch Zeichen und Wunder. Ich er- innere mich noch lebhaft an die unsägliche Debatte um sogenannte Killerspiele. Und nun plötzlich debattieren wir über einen Antrag zur Förderung von Computerspie- len. Daher hatte ich bisher immer das Gefühl, dass das Wort „Computerspiel“ gerade in den Augen der Union ein Unwort war. Unser verehrter – inzwischen zum Ministerpräsiden- ten aufgestiegener – Günter Beckstein hatte ja alle Hebel in Gang gesetzt, um Computerspiele öffentlichkeitswirk- sam zu diffamieren. Dabei hat er von der CDU/CSU auch ordentlich Schützenhilfe erhalten, wenn ich das hier so salopp sagen darf. Die Debatte war laut, aber al- les andere als differenziert. Sein Gesetzentwurf, womit er einen neuen Verbotsparagrafen ins Strafgesetzbuch schreiben wollte, ist zu Recht im Bundesrat gescheitert. Denn allen ist doch klar: Extrem gewaltverherrlichende Spiele wollen wir nicht, aber einen „Killerspiel“-Para- grafen brauchen wir auch nicht, denn die bestehenden Regelungen reichen hierfür aus. Insofern freue mich über diesen nun sehr positiven Vorstoß. Ich kann Ihnen gleich vorweg sagen: Dieser Antrag findet im Grundsatz unsere Unterstützung. Aber ihm fehlt, mit Verlaub gesagt, Verständnis fürs Medium und der Blick fürs Ganze. Denn eines wird offensicht- lich: Sie verstehen Computerspiele noch immer nicht als ein eigenständiges künstlerisches Medium, stattdessen vergleichen Sie es mit dem Film. Sicherlich gibt es hier Analogien, aber Computerspiele sind doch etwas gänz- lich Neues, dem man sich auch mit neuen Ansätzen und neuen ästhetischen Kategorien nähern muss. s m s P ü t n s w w w S n a a C l n d h K g a P z d g C g d w a e d g s in P S r w s B s d I s n l z n d k (C (D Wer sich ein bisschen mit Computerspielen auskennt, ich die Branche einmal intensiv anschaut und sich auch al mit dem Medium selbst eins zu eins auseinander- etzt, der kann die Augen vor der Bedeutung und dem otenzial dieses Mediums nicht mehr verschließen. Ich bertreibe nicht, wenn ich sage, dass die grüne Bundes- agsfraktion in dieser Frage eine Vorreiterrolle einge- ommen hat. Schon früh haben wir uns in der „Killer- piel“-Diskussion sehr differenziert geäußert. Und dann ar uns klar: Wir müssen einen Schritt weiter gehen, eg von der Verbotsdebatte hin zu der Frage: Wie gehen ir mit Spielen richtig um, wie fördern wir solche piele, die sich allein am Markt nicht durchsetzen kön- en? Offensichtlich hat sich die Koalition diese Frage nun uch gestellt. Die Antworten allerdings reichen mir nicht us. Richtig ist: Der Anteil deutscher Produktionen am omputerspielmarkt ist viel zu gering. Hier muss end- ich etwas geschehen. Denn auch darin sind wir uns ei- ig: Die Computerspielbranche ist eine ganz entschei- ende Zukunftsbranche. Und wir in Deutschland sollten ier den Anschluss nicht verpassen. Die Debatten um die reativ- und die Kulturwirtschaft haben dies deutlich ezeigt. So bin ich auch schon bei meinem ersten Kritikpunkt m Antrag der Koalition. Sie benennen zwar das große otenzial der Branche und weisen auf Infrastrukturdefi- ite hin. Aber alles, was Ihnen zur Förderung einfällt, ist ie großzügige Verteilung von Geldern, die die grundle- enden Strukturprobleme nicht auflösen wird. Für einen omputerspielpreis wollen Sie satte 300 000 Euro aus- eben. Das ist kein Pappenstiel. Dieses Geld wäre an an- erer Stelle deutlich besser angelegt. Wir müssen doch vor allem den katastrophalen Nach- uchsmangel, der in der Computerspielbranche herrscht, ngehen. Ohne Entwickler – und Entwicklerinnen – kann s keine Computerspiele geben. Wir brauchen Ausbil- ungsmöglichkeiten. Warum keine neuen Ausbildungs- änge schaffen oder gar eine Fachhochschule oder Hoch- chule für Computerspiele, die sich dem Thema terdisziplinär annimmt, von der Mathematik über die sychologie bis hin zur Medienästhetik? Auch bestehende tudiengänge müssen Computerspiele endlich als Teil ih- es Bildungsauftrages begreifen. Besonders wünschens- ert wäre im Übrigen auch, dass solche Studiengänge be- onders für weibliche Studierende beworben werden – die ranche scheint bisher noch sehr in „Männerhand“ zu ein. All dies wären wirkliche Schritte nach vorn und ein eutliches Signal. Einfach Fördergelder zu verteilen, wie hr Antrag es fordert, wird nicht allzu viel bringen. Damit topft man Löcher, aber Strukturen ändert man damit icht. Außerdem müssen gerade die kleinen Spieleentwick- er gefördert werden. Hier lässt der Antrag doch einiges u wünschen übrig. Denn klar ist doch: Es sind die klei- en Kreativen mit innovativen Ideen, die sich aufgrund er Kosten, die ein Prototyp verschlingt, ohne Hilfe aum am Markt behaupten können. Von dieser „Humus- 13304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 (A) (C) (B) (D) schicht“ lebt die Branche. Die dürfen wir doch nicht aus- trocknen lassen! Wir sollten daher auch die Arbeitsbe- dingungen der Kreativen verbessern helfen. Zuletzt möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, der in Ihrem Antrag keinerlei Rolle spielt: die kulturelle Be- deutung von Computerspielen. Sie weisen zwar darauf hin, dass Computerspiele zu einem „kulturell wichtigen Einflussfaktor“ geworden sind. Seien Sie doch aber ein- mal mutig und sagen Sie: Ja, Computerspiele sind Kul- turgut, sie sind inzwischen fester Bestandteil unserer Kultur wie auch Bücher, Filme oder Musik. Das ist ein ganz anderes Selbstverständnis von Computerspielen, von dem ich mir wünschen würde, dass es auch die Ko- alition noch erreicht. Wir Grüne haben erst vor kurzem hierzu einen sehr ergiebigen Runden Tisch veranstaltet. Hier wurde deutlich, dass sich diese Frage eigentlich kaum mehr stellt. Für die meisten Menschen, im Übrigen auch für die Wissenschaft, sind Computerspiele längst Kulturgut. Eine solche Anerkennung hat jedenfalls viele span- nende Fragen zur Folge: Wie sieht es zum Beispiel mit der Archivierung von Spielen aus? Denn Kultur ist Spie- gel der Zeit. Und gemeinhin will man sie für die Nach- welt erhalten, also auch Computerspiele bewahren. Ge- rade vor dem Hintergrund der rasanten technischen Entwicklung in der Branche gibt es schon heute unzäh- lige Spiele, die überhaupt nicht mehr spielbar sind. Das ist ein wirklicher Verlust für die Nachwelt. Ich bleibe dabei: Die positive Bewertung von Compu- terspielen in Ihrem Antrag tragen wir mit. Ihre Schlüsse und Forderungen aber sind uns zu halbherzig. Daher können wir dem Antrag im Ganzen nicht zustimmen. Ein bisschen mehr Mut, liebe Koalition, und wir sind mit dabei. 126. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 15. November 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, liebe

    olleginnen und Kollegen! Beratungen und Entschei-
    ungen über Auslandseinsätze sind nie parlamentarische
    paziergänge; sie sind vielmehr für den Deutschen Bun-
    estag und seine Mitglieder, also für uns, politisch und
    ersönlich immer wieder ein schwieriges Terrain. Das
    ilt auch und gerade für das Mandat der Operation
    nduring Freedom.

    Ich will nicht verhehlen, dass ich in dieser Rede im
    eutschen Bundestag bei unserem durch ein schreckli-

    hes Attentat zu Tode gekommenen Kollegen Kasimi
    in, den ich kannte. Ich spreche auch in Gedanken an ihn
    nd die Toten dieses schlimmen Anschlags in Baghlan.
    pfer dieses Anschlags waren nicht nur Abgeordnete
    es afghanischen Parlaments.






    (A) )



    (B) )


    Walter Kolbow
    Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem vorliegenden
    Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der OEF-
    Mission zustimmen. Sie tut dies nach intensiver Vorbe-
    reitung und Debatte, auch auf dem SPD-Parteitag in
    Hamburg. Dies geschieht in der Gewissheit, sich nach
    bestem Wissen und Gewissen auf diese Entscheidung
    vorbereitet zu haben.


    (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und mit kräftigem Bauchgrimmen!)


    Manche aus meiner Fraktion werden ihre Zustim-
    mung auch nach diesem intensiven Beratungsprozess
    nicht geben können, auch wenn die große Mehrheit mei-
    ner Fraktion zu einem anderen Ergebnis kommt. Ich
    zolle diesen Kolleginnen und Kollegen Respekt.


    (Beifall der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Denn es gibt keine leichten Entscheidungen bei Einsät-
    zen bewaffneter Streitkräfte. Hier gilt es, wie wir immer
    wieder spüren, sehr prinzipielle Fragen zu lösen, die je-
    der und jede für sich verantworten muss. Das ist und
    bleibt der Kern der Parlamentsbeteiligung bei Auslands-
    einsätzen. Hier helfen weder antiaufklärerischer Populis-
    mus mit Generalverweigerung noch eine unkritische
    Blankovollmacht.


    (Beifall bei der SPD)


    Deshalb war es richtig, dass meine Fraktion den Ab-
    lauf der Frist für OEF zum Anlass genommen hat – das
    hat die FDP-Fraktion bereits im Rahmen der Beratungen
    angesprochen –, sich auf unserem Parteitag in
    Hamburg mit der Afghanistan-Frage zu befassen. Hier
    geht es nicht darum, sich einem imperativen Mandat
    auszusetzen oder die Entscheidungsfreiheit von Abge-
    ordneten einzuengen, sondern darum, Aufklärung, Infor-
    mation, Transparenz und Kommunikation in dem Wil-
    lensbildungsprozess, für den die politischen Parteien
    nach unserem Grundgesetz ausdrücklich stehen, zu ge-
    währleisten.


    (Beifall bei der SPD)


    Zur Sache selbst: Es ist unbestritten, dass OEF am
    Horn von Afrika und im östlichen Mittelmeer weiter sta-
    bilisierenden Einfluss ausüben muss. Auf See müssen
    die vermuteten Transportwege der terroristischen Kräfte
    weiter überwacht und somit deren Zugang zu potenziel-
    len Rückzugsgebieten eingeschränkt werden. Die Be-
    denken, die im Laufe der OEF-Mission in Afghanistan
    seit 2001 erhoben werden, müssen aber abgearbeitet und
    Schwächen des Mandats beseitigt werden. Kritische und
    berechtigte Fragen müssen beantwortet werden, so wie
    es der Bundesaußenminister am vergangenen Donners-
    tag von der gleichen Stelle aus für die Bundesregierung
    in seiner Amtsverantwortung getan hat.

    Leider hat sich unser Koalitionspartner zu einem ähn-
    lichen Vorgehen im Rahmen eines gemeinsamen Ent-
    schließungsantrages nicht bereit erklären können.

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    (C (D (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Soll das jeden Tag so gehen? – Zurufe von der LINKEN: Oh!)


    ichtsdestotrotz haben die veränderten Begründungen
    m Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des
    EF-Mandats und die schon erwähnte Rede des Herrn
    ußenminister die Abwägungsentscheidung zugunsten

    iner Zustimmung zur Verlängerung des Operation-
    nduring-Freedom-Mandats in meiner Fraktion positiv
    eeinflusst.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Dabei war uns sehr wichtig, dass es der internationa-
    en Gemeinschaft im Rahmen eines Strategiewechsels
    elungen ist, die Veränderungen der Einsatzregeln
    eit dem 4. August 2007 auch bei OEF durchzusetzen.
    ie Soldaten sind nach diesen veränderten Tactical
    irectives ausdrücklich angewiesen, bei ihren Einsätzen
    ücksicht auf die Zivilbevölkerung und die kulturellen
    raditionen zu nehmen. Die Befehlslage ist darauf aus-
    erichtet, zivile Opfer zu vermeiden. Sie muss natürlich
    onsequent umgesetzt werden. Nach den Berichten, die
    ns vorliegen, und nach Inaugenscheinnahmen ist dies
    uch der Fall.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    OEF ist nicht nur in ihrem Umfang auf 10 000 Solda-
    en halbiert worden, sondern auch ihr Aufgabenschwer-
    unkt wurde verändert. 80 Prozent der Kräfte arbeiten
    etzt für eine unserer Hauptaufgaben in Afghanistan: die
    usbildung von Polizei und Armee. Deswegen wollen
    ir mit unseren NATO-Partnern – so auch der Herr Bun-
    esaußenminister am vergangenen Donnerstag – prüfen,
    b die Ausbildungsaufgaben in Zukunft nicht stärker un-
    er dem Mandat von ISAF zusammengezogen werden
    önnen.


    (Waltraud Lehn [SPD]: Sehr gut!)


    Wichtig ist, darauf hinzuarbeiten, den OEF-Einsatz,
    olange er noch nötig ist, durch einen Beschluss des UN-
    icherheitsrates mandatieren zu lassen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    on der weiteren Zustimmung der afghanischen Regie-
    ung – diese Zustimmung war bisher vorhanden – kann,
    ie der Antragstext ausweist, weiterhin ausgegangen
    erden.

    Nicht nur die Opposition geht kritisch damit um,
    rt. 51 der UN-Charta – das Recht auf individuelle und
    ollektive Selbstverteidigung – als Rechtsgrundlage für
    EF heranzuziehen. Inzwischen ist es herrschende Mei-
    ung, dass ein das Selbstverteidigungsrecht auslösender
    ewaffneter Angriff auch von nichtstaatlichen terroristi-
    chen Organisationen ausgehen kann. Unter deutschen
    ölkerrechtlern ist es hier zu einer Fortentwicklung des
    ölkerrechts im Rahmen bestehender Normen gekom-
    en. Die Anschläge vom 11. September 2001 waren die

    rsten Angriffshandlungen, denen weitere – in Anfüh-
    ungszeichen – erfolgreiche Angriffshandlungen in aller

    elt – in Madrid und London, aber auch in Afghanistan,






    (A) )



    (B) )


    Walter Kolbow
    zuletzt in einer Zuckerfabrik in Baghlan –, aber auch ge-
    scheiterte Angriffe folgten.

    Wie immer wieder aufgedeckt wird, werden weitere
    Angriffshandlungen geplant und vorbereitet. Diese An-
    griffe sind eine Dauergefahr. Die Gefahr von Angriffen
    muss so lange als andauernd betrachtet werden, bis eine
    nachhaltige Zerschlagung der Al-Qaida- und Taliban-
    Strukturen erreicht wird und eine Wiederholung der An-
    schläge vom 11. September 2001 nach Möglichkeit aus-
    geschlossen ist. Wichtige Voraussetzung hierfür ist wei-
    terhin, dass der al-Qaida und der Taliban Stützpunkte
    entzogen und Rückzugsgebiete verwehrt werden. Damit
    besteht das Selbstverteidigungsrecht fort. Es war und ist
    bis heute die völkerrechtliche Grundlage der Operation
    Enduring Freedom.


    (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)


    – Diese Beurteilung der Sach- und Rechtslage hat bei
    den Grünen keinen Anklang gefunden. Schauen Sie aber
    einmal in die veröffentlichte Rechtsdiskussion.


    (Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)


    Schauen Sie auch auf den Sicherheitsrat der Vereinten
    Nationen, der zuerst in der Resolution 1368 aus 2001
    und zuletzt in der Resolution 1776 aus 2007 darauf Be-
    zug nahm und damit per se eine Legitimation liefert.

    Für unser gesamtes Afghanistan-Engagement gilt:
    Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist pri-
    mär keine militärische Aufgabe. Soldaten sind kein
    Selbstzweck. Die internationale Gemeinschaft unter-
    nimmt daher umfassende Anstrengungen mit dem Ziel
    einer wirksamen Beseitigung gesellschaftlicher, sozialer,
    ökonomischer, ökologischer und infrastruktureller Um-
    stände, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Kollege!


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Abschließend sage ich noch einmal für meine Frak-

    tion: Deutschland führt keinen Krieg gegen den interna-
    tionalen Terrorismus. Wir leisten im Rahmen eines poli-
    tischen Gesamtkonzepts unter Wahrung rechtsstaatlicher
    Grundsätze sowie des Völkerrechts auch mit militäri-
    schen Mitteln unseren Beitrag, um der fortbestehenden
    terroristischen Bedrohung wirksam zu begegnen.


    (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Oh!)


    Wir können den Terror nicht im klassischen Sinne besie-
    gen, aber wir können ihn eindämmen und dafür sorgen,
    dass die Terroristen ihre Ziele nicht erreichen. Hierfür ist
    die Operation Enduring Freedom unter den dargestellten
    Voraussetzungen noch notwendig, auch als wichtiges
    Signal an unsere Bündnispartner, auch als Zeichen der
    Solidarität in der internationalen Gemeinschaft.

    Ich danke für die Geduld.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ h k m K b B A z m W m R w b f F B a K h s A t i d d d D T e l v A m d v d i (C (D NEN]: Das Letzte war die Schlüsselbegründung!)