Plenarprotokoll 16/124
            – zu dem Entschließungsantrag der Ab-
            geordneten Arnold Vaatz, Ulrich
            Adam, Peter Albach, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU sowie der Abgeordneten Stephan
            Hilsberg, Andrea Wicklein, Ernst Bahr
            (Neuruppin), weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der SPD zu der Un-
            terrichtung durch die Bundesregie-
            rung: Jahresbericht der Bundesre-
            gierung zum Stand der deutschen
            Einheit 2006
            (Drucksachen 16/2870, 16/3310, 16/4041)
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Kultur und Medien:
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia
            Jochimsen, Petra Pau, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Errichtung eines Denkzeichens mit
            Dokumentationszentrum zur Erin-
            nerung an die friedliche Revolution
            1989
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin,
            Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Diskussionsprozess über
            ein Freiheits- und Einheitsdenkmal
            unter breit angelegter Beteiligung
            der Öffentlichkeit initiieren
            (Drucksachen 16/6925, 16/6776, 16/6926,
            12949 D
            Deutscher B
            Stenografisc
            124. Si
            Berlin, Freitag, den
            I n h a
            Gedenken an historische Ereignisse am 9. No-
            vember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 33:
            a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Jahresbericht der Bundesregierung
            zum Stand der deutschen Einheit 2007
            (Drucksache 16/6500) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung
            – zu der Unterrichtung durch die Bun-
            desregierung: Jahresbericht der Bun-
            desregierung zum Stand der deut-
            schen Einheit 2006
            12949 A
            12949 B
            Dr. Norbert Lammert, Ulrich Adam,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der CDU/CSU, der Abgeordneten
            Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Markus
            undestag
            her Bericht
            tzung
            9. November 2007
            l t :
            Meckel, Dr. Gerhard Botz, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD sowie der Abgeordneten Cornelia
            Pieper, Hans-Joachim Otto (Frank-
            furt), Christoph Waitz, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der FDP:
            Errichtung eines Freiheits- und Ein-
            heits-Denkmals
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
            Dr. Norbert Lammert, Ulrich Adam,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der CDU/CSU sowie der Abge-
            ordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse,
            Markus Meckel, Dr. Gerhard Botz,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der SPD: Errichtung eines Frei-
            heits- und Einheits-Denkmals
            16/6927, 16/6974) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Tiefensee, Bundesminister
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            .
            .
            12950 B
            12950 C
            II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
            Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .
            Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
            Dr. Georg Milbradt, Ministerpräsident
            (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
            Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
            Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . .
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . .
            Gunter Weißgerber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 11:
            Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn,
            Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Tempolimit 130 km/h
            auf Autobahnen sofort einführen
            (Drucksache 16/6894) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar
            Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothée
            Menzner, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Schnellstmögliche
            Einführung eines generellen Tempolimits
            von 130 Stundenkilometern auf Bundes-
            autobahnen
            (Drucksache 16/6932) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . .
            12952 B
            12953 D
            12955 C
            12956 D
            12959 B
            12960 C
            12961 D
            12963 C
            12964 C
            12964 D
            12965 A
            12966 A
            12967 C
            12968 A
            12969 D
            12969 D
            12970 A
            12971 D
            12973 C
            12974 B
            12975 B
            12977 A
            12978 C
            12979 B
            12980 D
            Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . .
            Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 13:
            Erste Beratung des von den Fraktionen der
            CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs
            eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur
            Änderung des Abgeordnetengesetzes
            (Drucksache 16/6924) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 14:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset-
            zes zur Änderung des Bundesministerge-
            setzes
            (Drucksache 16/5052) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 15:
            a) – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Neurege-
            lung der Telekommunikationsüber-
            wachung und anderer verdeckter
            Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
            Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
            (Drucksachen 16/5846, 16/6979) . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Jerzy Montag,
            Hans-Christian Ströbele, Wolfgang
            Wieland, weiteren Abgeordneten und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Reform der Telekom-
            munikationsüberwachung (... Gesetz
            zur Änderung der Strafprozessord-
            nung)
            (Drucksachen 16/3827, 16/6979) . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Jörg van Essen, Sabine
            Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild
            12981 D
            12983 C
            12984 D
            12985 A
            12986 B
            12986 C
            12986 C
            12988 C
            12989 C
            12990 D
            12991 D
            12992 D
            12993 C
            12993 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 III
            Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP: Reform der Telefon-
            überwachung zügig umsetzen
            (Drucksachen 16/1421, 16/6979) . . . . . . .
            Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
            Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . .
            Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 37:
            Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger,
            Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus-
            bildung der Polizeikräfte in Afghanistan
            forcieren
            (Drucksache 16/3648) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 16:
            Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei,
            Jürgen Trittin, Silke Stokar von Neuforn, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Ohne Polizei und
            Justiz keine Sicherheit – Polizei- und
            Justizaufbau in Afghanistan drastisch be-
            schleunigen
            (Drucksache 16/6931) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            12993 D
            12994 A
            12995 C
            12996 C
            12998 B
            12999 A
            12999 A
            13000 B
            13001 C
            13001 D
            13002 B
            13002 D
            13003 D
            13004 B
            13006 A
            13009 D
            13006 B
            13006 C
            13006 D
            13007 D
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 17:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Unter-
            haltsrechts
            (Drucksachen 16/1830, 16/6980) . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Sabine Leutheusser-
            Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Jens
            Ackermann, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der FDP: Unterhaltsrecht
            ohne weiteres Zögern sozial und verant-
            wortungsbewusst den gesellschaftli-
            chen Rahmenbedingungen anpassen
            (Drucksachen 16/891, 16/6980) . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 18:
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
            Unterhaltsvorschussgesetzes
            (Drucksachen 16/1829, 16/5444) . . . . . . .
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 16/5446) . . . . . . . . . . . . . . .
            Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
            Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 41:
            a) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar
            Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr.
            Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Anpassung der
            Sozialgesetzgebung für Kultur-, Me-
            dien- und Filmschaffende
            (Drucksache 16/6080) . . . . . . . . . . . . . . .
            13012 A
            13012 D
            13014 D
            13016 B
            13016 B
            13016 C
            13016 C
            13016 D
            13018 A
            13019 A
            13021 A
            13022 B
            13023 C
            13025 A
            13025 B
            13027 A
            IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
            b) Antrag der Abgeordneten Brigitte
            Pothmer, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin
            Andreae, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Neue Sicherheit für flexible Arbeitsver-
            hältnisse
            (Drucksache 16/6436) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Erklärung des Abgeordneten Volker Schneider
            (Saarbrücken) (DIE LINKE) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform
            der Telekommunikationsüberwachung (... Ge-
            setz zur Änderung der Strafprozessordnung)
            (Zusatztagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Gunter Weißgerber und Rainer Fornahl (beide
            SPD) zur Abstimmung über die Beschluss-
            empfehlung zu den Anträgen:
            – Errichtung eines Freiheits- und Ein-
            heits-Denkmals
            – Errichtung eines Denkzeichens mit
            Dokumentationszentrum zur Erinne-
            rung an die friedliche Revolution 1989
            – Diskussionsprozess über ein Freiheits-
            und Einheitsdenkmal unter breit ange-
            legter Beteiligung der Öffentlichkeit
            initiieren
            (Tagesordnungspunkt 33 c) . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Christoph Strässer, Niels Annen, Dr. Axel
            Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Marco
            Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele
            Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac,
            Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele
            Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel
            Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme,
            Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast,
            Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich.
            Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
            Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang
            Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle SPD) zur
            Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
            zes zur Neuregelung der Telekommunika-
            tionsüberwachung und anderer verdeckter Er-
            mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
            13027 A
            13027 C
            13029 A
            13029 D
            13029 D
            der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesord-
            nungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg
            Faust (beide CDU/CSU) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Neure-
            gelung der Telekommunikationsüberwa-
            chung und anderer verdeckter Ermittlungs-
            maßnahmen sowie zur Umsetzung der
            Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs-
            punkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 6
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker,
            Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René
            Röspel und Jella Teuchner (alle SPD) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
            zur Neuregelung der Telekommunikations-
            überwachung und anderer verdeckter Ermitt-
            lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
            Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs-
            punkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Dr. Eva Möllring, Antje Blumenthal und
            Manfred Kolbe (alle CDU/CSU) zur Abstim-
            mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
            Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatztages-
            ordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Maria Eichhorn und Thomas Bareiß (beide
            CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent-
            wurf eines Gesetzes zur Änderung des Unter-
            haltsrechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a)
            Anlage 9
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
            zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz-
            tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 10
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
            rung des Unterhaltsrechts (Zusatztagesord-
            nungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            13031 D
            13032 D
            13033 A
            13033 B
            13033 D
            13034 B
            13034 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 V
            Anlage 11
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
            zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz-
            tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 12
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            der Anträge:
            – Anpassung der Sozialgesetzgebung für
            Kultur-, Medien- und Filmschaffende
            – Neue Sicherheit für flexible Arbeits-
            verhältnisse
            (Tagesordnungspunkt 41 a und b) . . . . . . . . .
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
            Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . .
            Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Neuabdruck eines Redebeitrags zur Beratung
            der Beschlussempfehlung und des Berichts:
            – zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Fünfte Verordnung zur Ände-
            rung der Verpackungsverordnung
            – zu dem Antrag: Verpackungsverord-
            nung sachgerecht novellieren – Wei-
            chen stellen für eine moderne Abfall-
            und Verpackungswirtschaft in
            Deutschland
            – zu dem Antrag: Weg vom Öl im
            Kunststoffbereich – Chance der No-
            velle der Verpackungsverordnung nut-
            zen und mit Biokunststoffen echte
            Kreisläufe schließen
            (123. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26) . . . .
            Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 14
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            13035 B
            13035 D
            13035 D
            13037 B
            13038 C
            13039 A
            13039 D
            13040 B
            13040 C
            13042 A
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 12949
            (A) (C)
            (B) (D)
            124. Si
            Berlin, Freitag, den
            Beginn: 9
        
        
        
        
          
          
        1) Anlage 12
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13029
        (A) (C)
        (B) (D)
        – Errichtung eines Freiheits- und Einheits-
        DenkmalsRunde, Ortwin SPD 09.11.2007
        Rainer Fornahl (beide SPD) zur Abstimmung
        über die Beschlussempfehlung zu den Anträ-
        gen:
        Müntefering, Franz SPD 09.11.2007
        Nitzsche, Henry fraktionslos 09.11.2007
        Anlage 1
        Liste der entschuldi
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Dr. Akgün, Lale SPD 09.11.2007
        Amann, Gregor SPD 09.11.2007
        Andres, Gerd SPD 09.11.2007
        Bismarck, Carl-Eduard
        von
        CDU/CSU 09.11.2007
        Connemann, Gitta CDU/CSU 09.11.2007
        Dr. Däubler-Gmelin,
        Herta
        SPD 09.11.2007
        Dörflinger, Thomas CDU/CSU 09.11.2007
        Dreibus, Werner DIE LINKE 09.11.2007
        Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09.11.2007
        Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.11.2007
        Ernst, Klaus DIE LINKE 09.11.2007
        Freitag, Dagmar SPD 09.11.2007
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 09.11.2007
        Irber, Brunhilde SPD 09.11.2007
        Knoche, Monika DIE LINKE 09.11.2007
        Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.11.2007
        Kretschmer, Michael CDU/CSU 09.11.2007
        Kunert, Katrin DIE LINKE 09.11.2007
        Lafontaine, Oskar DIE LINKE 09.11.2007
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 09.11.2007
        Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 09.11.2007
        Lötzer, Ulla DIE LINKE 09.11.2007
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        gten Abgeordneten
        Anlage 2
        Erklärung
        des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrü-
        cken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Tele-
        kommunikationsüberwachung (… Gesetz zur
        Änderung der Strafprozessordnung) (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 15 a)
        Ich erkläre, dass die Fraktion Die Linke den Gesetz-
        entwurf ablehnt.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Gunter Weißgerber und
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.11.2007
        Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 09.11.2007
        Schily, Otto SPD 09.11.2007
        Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 09.11.2007
        Strothmann, Lena CDU/CSU 09.11.2007
        Thönnes, Franz SPD 09.11.2007
        Wicklein, Andrea SPD 09.11.2007
        Wieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 09.11.2007
        Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 09.11.2007
        Winkelmeier-Becker,
        Elisabeth
        CDU/CSU 09.11.2007
        Wolf (Frankfurt),
        Margareta
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.11.2007
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        13030 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        – Errichtung eines Denkzeichens mit Doku-
        mentationszentrum zur Erinnerung an die
        friedliche Revolution 1989
        – Diskussionsprozess über ein Freiheits- und
        Einheitsdenkmal unter breit angelegter
        Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren
        (Tagesordnungspunkt 33 c)
        Wir haben in der Diskussion für ein gemeinsames
        Denkmal in Berlin und Leipzig geworben. Wir haben da-
        mit gebeten, für ein Denkmal zu stimmen, welches in
        beiden Städten den langen Weg von deutscher Teilung
        im besonderen Abbild der Teilung Berlins über die ost-
        deutsche Freiheit infolge der friedlichen Revolution
        1989/90 mit ihrem gewaltigem Anteil der Leipziger
        Montagsdemonstrationen und letztlich die Vereinigung
        beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 abbildet.
        Seit Jahren wird die Idee eines nationalen Freiheits-
        und Einheitsdenkmals diskutiert. Ein erster parlamenta-
        rischer Vorstoß scheiterte 2001 im Deutschen Bundes-
        tag. Die Zeit schien damals einer Mehrheit noch nicht
        reif für solch ein Projekt. Jetzt schreiben wir 2007, und
        es gilt einen Stimmungswandel zu konstatieren. Nicht
        nur, dass inzwischen eine befürwortende Mehrheit für
        das Denkmal als sicher angenommen werden kann, es
        mehren sich sogar die Vorschläge für dessen örtlichen
        Sitz. Zu Berlin sind zwei Vorschläge hinzugekommen:
        ein alternativer für Leipzig allein und ein kommunizie-
        render für Berlin und Leipzig. Sämtliche Ideen haben
        großes Gewicht, auf eine Lösung sollten wir uns unauf-
        geregt einigen. Als Leipziger Bundestagsabgeordnete
        nehmen wir uns das Recht der Einmischung in die Dis-
        kussion und plädieren für die deutsche Hauptstadt und
        für Leipzig als übergreifende Orte des Nationalen Ein-
        heits- und Freiheitsdenkmales. Berlin und Leipzig kön-
        nen beide nicht allein für diese Idee stehen.
        Sinnbild der 40-jährigen deutschen Teilung war die
        blutige Grenze inmitten Deutschlands, inmitten Berlins.
        In besonders brutalem Maße zerschnitt hier die Grenze
        die deutsche Hauptstadt, stand die Einmauerung des frei-
        heitlichen West-Teiles von Berlin für das deutsche Nach-
        kriegstrauma. An der Blockade Westberlins, am Mauer-
        bau 1961 nahmen die gesamte deutsche und die
        Weltöffentlichkeit großen Anteil. Der Volksaufstand von
        1953, der unsere 89er politischen Forderungen vorweg-
        nahm und in Ostberlin begann, sowie das geteilte Berlin
        wurden weltweit zum Synonym für die deutsche Tei-
        lung, für die Ost-West-Blockkonfrontation. Hier be-
        kannte Kennedy, dass er ein Berliner sei, und Reagan
        forderte den Fall der Mauer. Willy Brandt war der legen-
        däre regierende „Frontstadt“bürgermeister, der für die
        meisten Ostdeutschen bis 1989 die verkörperte Hoff-
        nung auf Freiheit und Demokratie blieb. Westberlin war
        für die SED der Stachel im Fleisch des kommunistischen
        Systems, für viele Menschen in der DDR war es das
        Schaufenster in den freien Westen, die freie Informa-
        tionsquelle und die ständige Nahrung für die Hoffnung
        auf demokratische Entwicklungen.
        In Ostberlin etablierte sich frühzeitig eine rege Unter-
        grundszene samt einer reichen Samisdatliteratur. Die
        Umweltbibliothek wurde 1987 von der Stasi gestürmt
        und die staatlich zelebrierten Luxemburg/Liebknecht-
        demonstrationen wurden von der Opposition mutig auf
        ihre Weise in Anspruch genommen. Beispielhaft sei hier
        die Kundgebung vom Januar 1989 genannt – wenn auch
        den Demonstranten damals nicht bekannt war, dass sie
        mit Luxemburg ausgerechnet eine Gegnerin von freien
        Wahlen auf ihr Schild hoben. In Berlin wurde die Grenze
        zuerst löchrig, in Berlin beschloss die freie Volkskam-
        mer gemäß dem Willen der meisten Deutschen in Ost
        und West den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland,
        und in dieser Stadt wurde dieser Beitritt der endlich
        freien und tatsächlich demokratischen DDR nach Art. 23
        GG der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen
        mit den Siegermächten und unseren Nachbarn vollzo-
        gen. Mit dem weltweit spektakulären Fall der Mauer
        kam bildhaft das Ende des Kalten Krieges, kam die
        Chance auf die europäische Einigung auf friedlichem
        Wege. Für die Welt steht das vereinigte Berlin, die verei-
        nigte deutsche Hauptstadt als Symbol für die Überwin-
        dung der Blockkonfrontation, für das Gelingen freiheitli-
        cher und demokratischer Volksbewegungen in Mittel-
        und Osteuropa. Deshalb muss Berlin ein Standort des
        Nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmales werden.
        In Leipzig muss jedoch das Pendant zum Berliner
        Denkmal stehen. Die Leipziger Nikolaikirche mit ihren
        Friedensgebeten seit 1982 war der „Zünder der friedli-
        chen Revolution 1989/90“, der Leipziger Augustusplatz
        war mit seinen machtvollen Massendemonstrationen bis
        zu den Volkskammerwahlen 1990 der wichtigste Garant
        für den Bestand des am 9. Oktober Erreichten und der
        unablässig drehende „Motor der Deutschen Einheit“.
        Bereits im September 1989 schwollen die Leipziger De-
        monstrationen unter dem selbstbewussten Ruf „Wir sind
        das Volk“ zu zehntausenden Teilnehmern an. Ein An-
        schwellen, welches in Verbindung mit der Begeisterung
        über die Massenausreisen aus Ungarn und der Wut über
        die Ignoranz der DDR-Staatsführung, die Botschaftsaus-
        reisenden mit Zügen quer durch den Süden der DDR zu
        transportieren, zu bürgerkriegsähnlichen Zusammenstö-
        ßen am Dresdner Hauptbahnhof und zu weiteren bedroh-
        lichen Situationen an der gesamten Bahnstrecke bis
        Plauen führten.
        Nach der am 5. Oktober 1989 in der Leipziger Volks-
        zeitung veröffentlichten Drohung des Kampfgruppen-
        einsatzes gegen die Bevölkerung wurde es am 7. Okto-
        ber in Leipzig, Plauen, auch in Berlin besonders brisant.
        In diesen drei Städten waren ob bzw. wegen dieser Dro-
        hung Tausende auf den Beinen und hielten der SED und
        dem MfS mutig die Stirn entgegen. Die in diesem Zu-
        sammenhang gestreute „chinesische Lösung“ des Mas-
        sakers vom „Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking
        als einer realen Möglichkeit für die SED-Führung im
        Umgang mit den Demonstranten war eine Drohung und
        durchaus sehr ernst gemeint. Selbst Internierungslager
        zur Konzentration von Sozialismusfeinden an ausge-
        suchten Orten waren konzipiert. In dieser spannungs-
        geladenen Stimmung, die an einen positiven und un-
        blutigen Ausgang der für den 9. Oktober erwarteten
        Demonstration in Leipzig nicht denken ließ, kamen den-
        noch an diesem Montag 70 000 Menschen aus Leipzig
        und der DDR zwischen Nikolaikirchhof und Augustus-
        platz zusammen. Eine Menschenmenge, die auf SED
        und MfS so abschreckend wirkte, dass sie aus einer all-
        gemeinen Lähmung heraus den Dingen hilflos ihren
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13031
        (A) (C)
        (B) (D)
        Lauf lassen musste. Zwar begann die Partei- und Staats-
        führung dann schnell über den beginnenden Dialogpro-
        zess und mittels personeller Änderungen in der Führungs-
        spitze zu versuchen, das Heft des Handelns wieder in die
        Hände zu bekommen, doch gelangen diese Strategien ge-
        genüber der wachen Bevölkerung glücklicherweise nicht.
        Die Menschen in Leipzig, Plauen, Dresden, überall in
        der DDR wussten, dass die Demonstrationen in großem
        Stile weitergehen mussten. Die Ergebnisse des 9. Okto-
        ber von Leipzig bedurften der Sicherung, sollte dieser
        9. Oktober 1989 nicht wie der 17. Juni 1953 später als
        konterrevolutionärer Umsturzversuch der Vergessenheit
        anheimfallen. Im Windschatten der Leipziger Massende-
        monstrationen 1989/90 wuchsen die DDR-weiten Kund-
        gebungen und Demonstrationen zu Ereignissen heran,
        die dann auch ganz schnell aus dem emanzipatorischen
        Ruf „Wir sind das Volk“ die politische Forderung „Wir
        sind ein Volk“ werden ließen. Wohl wissend, dass nur die
        Einheit in Freiheit ein größtes Maß an Sicherheit vor der
        Restitution der alten Machtverhältnisse in der DDR bot.
        Der Mauerfall am 9. November 1989 war dann die lo-
        gische Folge. Wir haben neben der meist in diesem Zu-
        sammenhang aufkommenden Erklärung der Überforde-
        rung der SED-Führung eine eher politische Erklärung
        anzubieten. Die DDR-Führung suchte nach Druckentlas-
        tung, geöffnete Grenzen schienen ein passables Mittel in
        diesem Sinne zu sein. Die Rechnung war einfach und
        dennoch eine der üblichen Fehleinschätzungen der SED.
        Die mit der DDR restlos Unzufriedenen sollten gehen,
        damit den Massendemonstrationen die Kraft nehmend.
        Die im „Lande“ Verbleibenden sollten die DDR tapezie-
        ren helfen. Den weitergehenden Montagsdemonstratio-
        nen sei Dank, diese Rechnung der SED ging nicht auf.
        Es gelang, die Menschen weiterhin für die Demonstra-
        tionen bis zu den ersten freien Volkskammerwahlen am
        18. März 1990 zu interessieren und so das Errungene des
        Herbstes 1989 zu sichern.
        Demgegenüber war Ostberlin, und das soll keine Ge-
        genrede, wohl aber eine Klarstellung sein, im Herbst
        1989 die Arena der Befürworter einer weiteren Zwei-
        staatlichkeit Deutschlands. In Berlin fand am 4. Novem-
        ber 1989 die größte DDR-Tapezierungsgroßdemonstra-
        tion statt, der im Nachgang der DDR-Erhaltungsaufruf
        von Christa Wolf „Für unser Land“ folgte. Dagegen er-
        ging aus Leipzig der „Leipziger Aufruf“ von Johannes
        Wenzel für den Aufbau von konföderativen Strukturen
        zwischen beiden deutschen Staaten mit dem Ziel der
        Einheit als schnelle Antwort auf den Ostberliner Aufruf.
        Leipzig und die gesamte ostdeutsche Provinz standen
        1989/90 für die Einheit, (Ost-)Berlin für einen nebulösen
        „Dritten Weg“.
        Nachhaltig unterstrichen wird die Notwendigkeit ei-
        nes korrespondierenden Denkmals Berlin/Leipzig am
        Beispiel des Siegers im jüngsten Wettbewerb der „Stif-
        tung für Aufarbeitung“. Der Siegervorschlag sieht 13 In-
        schriften mit historischen Daten vor. Beginnend mit dem
        Mai 1949 – der Gründung der Bundesrepublik Deutsch-
        land – und endend mit der staatlichen Einheit am 3. Ok-
        tober 1990. Die Kette der Geschichtsdaten zwischen die-
        sen beiden Punkten ist diskutabel. Nicht diskutabel ist
        die Abfolge zwischen der ungarischen Grenzöffnung am
        2. Mai 1989 unter Auslassung des Beginns der friedli-
        chen Revolution am 9. Oktober 1989 in Leipzig bis zum
        der 4. November 1989 Ostberlin. Einmal steht der
        4. November 1989 für den Beginn der SED-„Reformer“-
        Oper „Für unser Land“ und meinte den Erhalt der DDR,
        und zum anderen fehlt komplett das Wissen um die
        friedliche Revolution in der DDR. Bleiben wir bei einem
        Denkmal in Berlin, so wird zukünftig nur noch des Mau-
        erfalls und der Deutsche Einheit gedacht werden. Dieser
        Geschichtsverlust ist nicht hinzunehmen! Die friedliche
        Revolution brachte in Ostdeutschland die Freiheit und
        den Mauerfall, danach erging der Auftrag der Bevölke-
        rung an die Politik, die Einheit zügig zu gestalten.
        Dies sind unsere Gedanken zum Thema. Achten wir
        im Diskussionsprozess um die Gestaltung des zweiteili-
        gen Denkmales auf die Berücksichtigung des histori-
        schen Kontextes: Ohne die inner- und außerkirchliche
        Opposition in der DDR, ohne die immerwährenden
        Fluchtbewegungen in den Westen, ohne die Massen-
        fluchten von 1989, ohne die Montagsgebete und die
        friedliche Revolution und ohne die Weiterführung dieser
        Revolution bis zu den Wahlen im März 1990 und in An-
        betracht der Möglichkeit eines geglückten Moskauer
        Putsches, beispielsweise der vom August 1991, würden
        wir heute nicht einmal des 9. Oktober in Freiheit geden-
        ken, geschweige denn uns der Deutschen Einheit des
        Jahres 1990 erfreuen können. Seien wir stolz auf die
        „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt/Scheel, auf das
        KSZE-Engagement der Regierung Schmidt/Genscher,
        und seien wir dankbar, dass die Regierung Kohl/
        Genscher Helmut Schmidts Anstrengungen für den
        Nato-Doppelbeschluss weiterführte und damit dem INF-
        Vertrag von 1987 – Vernichtung sämtlicher atomarer
        Mittelstreckensysteme in Europa – zwischen den USA
        und der Sowjetunion den Boden bereitete. Beide Politik-
        ansätze, die Entspannungs- als auch die Gleichgewichts-
        politik, haben beträchtlichen Anteil an der Implosion der
        Sowjetunion und des Ostblocks.
        Vergessen wir bei allem Stolz auf eigene Leistungen
        nicht die Freiheitsbewegungen in unseren östlichen Nach-
        barstaaten. Ohne die Polen mit ihrer Solidarnosc, ohne die
        Tschechen mit ihrer Charta 77 und ohne den Mut der „lus-
        tigsten Baracke im Ostblock“, den Ungarn, würden noch
        heute Menschen ohne Hoffnung auf Freiheit und Demo-
        kratie in der Leipziger Nikolaikirche und überall in der
        DDR beten und sich vor der außer- und innerhalb der Kir-
        che beobachtenden Staatsmacht fürchten müssen.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christoph Strässer, Niels
        Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidel-
        berg), Marco Bülow, Siegmund Ehrmann,
        Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate
        Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim),
        Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm,
        Christel Humme, Josip Juratovic, Anette
        Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk,
        Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf
        Mützenich, Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter
        Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer,
        Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle
        13032 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        SPD) zur Abstimmung über den Entwurfs eines
        Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunika-
        tionsüberwachung und anderer verdeckter
        Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
        der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesord-
        nungspunkt 15 a)
        Trotz schwerwiegender politischer und verfassungs-
        rechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Ge-
        setzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.
        Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz
        der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion
        dahingehend überein, dass die insbesondere durch den
        internationalen Terrorismus und dessen Folgeerschei-
        nungen entstandene labile Sicherheitslage auch in
        Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir
        uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante
        Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem
        Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straf-
        taten notwendig sind.
        Zweitens. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beach-
        ten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige
        Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Frei-
        heitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbe-
        stimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unse-
        res Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser
        Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an
        die Entscheidungen zur Volkszählung, zur „akustischen
        Wohnraumüberwachung“, zum Luftsicherheitsgesetz
        oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.
        Drittens. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns,
        dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen
        darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere
        Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist
        vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine
        absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch
        kriminelles Handeln geben kann.
        Viertens. In den letzten Jahren hat es eine zuneh-
        mende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehen-
        der Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen ver-
        meintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte
        einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf beför-
        dert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenk-
        lich. Am Beispiel der sogenannten Vorratsdatenspeiche-
        rung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die
        Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal ver-
        pflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke
        unter anderem der Strafverfolgung über einen Zeitraum
        von sechs Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein
        gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wo-
        nach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungs-
        zwecken die entsprechenden Daten bis zu sechs Monate
        zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird
        eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist
        die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass
        hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die
        solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für
        die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmo-
        ment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch
        hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunika-
        tionsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Be-
        handlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns
        zum Beispiel nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des
        Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen
        sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter
        der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.
        Fünftens. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz
        dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspoliti-
        kern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die
        Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzu-
        ziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt zum
        Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunika-
        tionsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungs-
        daten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf
        Informationen, die zum Kernbereich der privaten Le-
        bensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs
        und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Be-
        deutung“ machen den dargestellten Paradigmenwechsel
        weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühun-
        gen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-
        Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen – so war dort für
        die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Mona-
        ten vorgesehen –, werden ausdrücklich gewürdigt. Der
        Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung
        nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrig-
        keit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus
        dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-
        Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren
        über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus
        oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes.
        Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon
        auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
        des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfas-
        sungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Rolf Koschorrek und
        Dr. Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) zur
        Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
        zur Neuregelung der Telekommunikations-
        überwachung und anderer verdeckter Ermitt-
        lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
        Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs-
        punkt 15 a)
        Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekom-
        munikationsüberwachung und anderer verdeckter Er-
        mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richt-
        linie 2006/24/EG werde ich nicht zustimmen.
        Ich stimme diesem Gesetzentwurf nicht zu, weil die
        vorgesehene Differenzierung zwischen einerseits Seel-
        sorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten sowie an-
        dererseits weiteren Berufsgeheimnisträgern, zu denen
        auch Ärzte gehören, meiner Auffassung nach nicht der
        Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ent-
        nehmen ist. Ich bin zudem der Auffassung, dass das Ver-
        trauensverhältnis zwischen Patient und Arzt besonders
        schützenswert und damit dem zu Abgeordneten, Seelsor-
        gern und Strafverteidigern gleichzustellen ist. Jeder Pa-
        tient muss ohne Vorbehalt darauf vertrauen können, dass
        das, was er seinem Arzt mitteilt, geheim bleibt. Durch
        das Gesetz wird nach meiner Überzeugung der überwie-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13033
        (A) (C)
        (B) (D)
        genden Zahl der Patienten der Eindruck vermittelt, dass
        dem Arzt anvertraute Geheimnisse – anders als bisher –
        nicht mehr umfassend geschützt sind.
        Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich zu-
        dem immer wieder betont, dass der Schutz des Patienten
        höchste Priorität besitzen soll. Wer sich in ärztliche Be-
        handlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was
        der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine
        Gesundheit erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis
        Unberufener gelangt. Nur so kann, auch nach Auffas-
        sung des Bundesverfassungsgerichts, zwischen Patient
        und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvo-
        raussetzungen ärztlichen Wirkens zählt.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel,
        Dr. Reinhold Hemker, Hilde Mattheis,
        Mechthild Rawert, René Röspel und Jella
        Teuchner (alle SPD) zur Abstimmung über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Te-
        lekommunikationsüberwachung und anderer
        verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
        Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 15 a)
        Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
        der Telekommunikationsüberwachung und anderer ver-
        deckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
        der Richtlinie 2006/24/EG schafft die notwendige
        Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für verdeckte straf-
        prozessuale Ermittlungsmaßnahmen.
        Zweitens. Patientinnen und Patienten haben ein Recht
        darauf, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt oder ihrer
        Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a des Gesetzentwurfes
        räumt bei der Entscheidung über Ermittlungsmaßnah-
        men bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ei-
        nen Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer
        Meinung nach nicht ausreichend schützt.
        Drittens. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
        müssen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten
        in diesem Zusammenhang gleichgestellt werden. Nur so
        kann der Schutz des im Arztgespräch regelmäßig betrof-
        fenen Kernbereichs privater Lebensführung wirksam si-
        chergestellt worden.
        Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustim-
        mung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwa-
        chung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
        sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für
        richtig.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Antje
        Blumenthal und Manfred Kolbe (alle CDU/
        CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
        (Zusatztagesordnungspunkt 17 a)
        Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im
        Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind.
        Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts-
        rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass
        die Ansprüche von unverheirateten Müttern verbessert
        wurden, sodass die Anspruchsgrundlage des § 1615
        BGB jetzt dem verfassungsrechtlichen Gebot der
        Gleichheit entspricht.
        Drittens. Es wird begrüßt, dass die Belange der Kin-
        der im Rahmen der Verpflichtung zur Betreuung gemäß
        § 1570 BGB ab dem 3. Lebensjahr zu berücksichtigen sind.
        Viertens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der
        Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten (und wei-
        teren) Familiengründung.
        Der geschiedene kinderbetreuende Elternteil – meis-
        tens die Ehefrau – verliert im Ergebnis durch die Kon-
        kurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der
        Unterhaltsansprüche. Damit verschlechtert sich auch die
        finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder erheb-
        lich. Die ehelichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6
        Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt
        sein. Diese Balance wird bislang weitgehend hergestellt,
        weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am
        Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Fami-
        lie einbringt. Bei einem Gleichrang der erziehenden El-
        ternteile werden jedoch die nachfolgenden unehelichen
        Kinder in der neuen Familie regelmäßig finanziell deut-
        lich besser versorgt sein als diejenigen, die auf den Un-
        terhalt und die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen
        sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die
        Gleichstellung der Kinder verwirklicht werden soll,
        wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Fi-
        nanzlage bezieht. Darüber hinaus stellt sich die Frage,
        inwieweit das Einkommen der Eltern in die Berechnung
        des „mittelbaren Kindesunterhalts“ einzubeziehen ist.
        Schließlich ist unter der Prämisse der Geltung des Art. 6
        Abs. 5 GG für den Betreuungsunterhalt als „mittelbaren
        Kindesunterhalt“ nicht verständlich, warum die geschie-
        dene Ehefrau der Härteklausel des § 1579 BGB unter-
        worfen wird, die unverheiratete Mutter dagegen nicht.
        Die Teilung des 2. Ranges durch kindererziehende El-
        ternteile ist also nicht geeignet, die gleiche finanzielle
        Lage der Kinder herzustellen. Gleichzeitig werden maß-
        gebliche Verfassungs- und Rechtsgrundsätze wie der
        Schutz der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG, der Vertrauens-
        schutz finanziell schwächerer Eheleute und der Wert von
        Kindererziehung und Hausarbeit außer Kraft gesetzt.
        Wegen dieser offenen Zweifelsfragen werde ich mich
        in der Abstimmung über das Gesetz enthalten.
        Anlage 8
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Maria Eichhorn und Thomas
        Bareiß (beide CDU/CSU) zur Abstimmung
        über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
        des Unterhaltsrechts (Zusatztagesordnungs-
        punkt 17 a)
        Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im
        Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind.
        13034 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts-
        rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass
        der Betreuungsanspruch von unverheirateten Müttern
        oder Vätern verbessert wird. Das bringt mehr Gerechtig-
        keit für jene Kinder, deren Eltern getrennt leben.
        Drittens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der
        Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten bzw. wei-
        teren Familiengründung.
        Der geschiedene kinderbetreuende Elternteil – meis-
        tens die Ehefrau – verliert im Ergebnis durch die Kon-
        kurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der
        Unterhaltsansprüche. Damit verschlechtert sich auch die
        finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder erheb-
        lich. Die ehelichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6
        Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt
        sein. Diese Balance wird bislang weitgehend hergestellt,
        weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am
        Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Fami-
        lie einbringt.
        Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile
        werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in
        der neuen Familie regelmäßig finanziell deutlich besser
        versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und
        die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es
        stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Gleichstel-
        lung der Kinder verwirklicht werden soll, wenn Art. 6
        Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Finanzlage be-
        zieht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit das
        Einkommen der Eltern in die Berechnung des „mittelba-
        ren Kindesunterhalts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist
        unter der Prämisse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für
        den Betreuungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunter-
        halt“ nicht verständlich, warum die geschiedene Ehefrau
        der Härteklausel des § 1579 BGB unterworfen wird, die
        unverheiratete Mutter dagegen nicht. Die Teilung des
        2. Ranges durch kindererziehende Elternteile ist also
        nicht geeignet, die gleiche finanzielle Lage der Kinder
        herzustellen.
        Viertens. Durch die Gleichstellung aller Betreuungs-
        ansprüche wird die traditionelle Familie, für welche die
        Ehe das Fundament ist, weiter geschwächt. Zwar ist auf
        Drängen der Union der Entwurf dahin geändert worden,
        dass die Gerichte die Dauer der Unterhaltspflichten bei
        einer gescheiterten Ehe verlängern können. Auch wer-
        den langjährige Ehepartner ebenfalls in den Rang 2 auf-
        genommen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die
        Ehe immer mehr ihre verfassungsgemäße Vorrangstel-
        lung nach Art. 6 GG verliert und mit anderen Lebensfor-
        men gleichgestellt wird.
        Wegen der angesprochenen Probleme werde ich mich
        bei der Abstimmung enthalten.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth
        (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur Änderung des Unterhalts-
        rechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a)
        Dem Gesetzentwurf stimme ich zu und gebe folgende
        Erläuterungen zu Protokoll:
        Ich begrüße ausdrücklich, dass der Kindesunterhalt in
        Zukunft immer Vorrang vor allen anderen Unterhaltsan-
        sprüchen haben wird und dass Eltern, die ihre Kinder be-
        treuen, Vorrang im Unterhalt vor Ex-Ehepartnern haben,
        die keine Kinder betreuen.
        Es ist zudem ein großer Erfolg der CDU/CSU-Frak-
        tion, dass bei der Dauer des Unterhaltsanspruchs
        geschiedener und nicht verheirateter Elternteile das
        Kindswohl sowie die eheliche Gestaltung von Kinderbe-
        treuung und Erwerbstätigkeit besonders berücksichtigt
        werden.
        Doch halte ich es für bedenklich, dass kinderbetreu-
        ende Mütter und Väter im Rang des Betreuungsunter-
        halts gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie
        verheiratet waren oder nicht. Diese Regelung trägt dem
        besonderen Schutz von Ehe und Familie, so wie es das
        Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gebietet, nicht
        ausreichend Rechnung – war aber nach der Entschei-
        dung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar
        2007 (Az. 1 BvL 9/04; u. a. FamRZ 2007, 965 = NJW
        2007, 1735) nicht anders möglich.
        Ich befürchte, die hier vorgesehene Regelung trägt
        dazu bei, dass der Stellenwert von Ehe und Familie in
        Staat und Gesellschaft zusehends zugunsten anderer For-
        men von Lebensgemeinschaften aufgeweicht wird.
        Anlage 10
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 17 a)
        Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im
        Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind.
        Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts-
        rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass
        der Betreuungsanspruch von unverheirateten Müttern
        oder Vätern verbessert wird. Alle betreuenden Mütter
        oder Väter, egal ob in oder außerhalb der Ehe, werden
        im Interesse des Wohles des Kindes gleichgestellt. Das
        bringt mehr Gerechtigkeit für jene Kinder, die nicht das
        Glück haben, dass ihre Eltern zusammenleben.
        Drittens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der
        Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten (und wei-
        teren) Familiengründung. Der geschiedene kinderbetreu-
        ende Elternteil – meistens die Ehefrau – verliert im Er-
        gebnis durch die Konkurrenz im zweiten Rang einen
        beträchtlichen Teil der Unterhaltsansprüche. Damit ver-
        schlechtert sich auch die finanzielle Versorgung der ge-
        meinsamen Kinder erheblich. Die ehelichen Kinder soll-
        ten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit nichtehelichen
        Kindern gleichgestellt sein. Diese Balance wird bislang
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13035
        (A) (C)
        (B) (D)
        weitgehend hergestellt, weil der Unterhaltsverpflichtete
        neben seinem Anteil am Einkommen seinen hohen
        Selbstbehalt in die neue Familie einbringt. Bei einem
        Gleichrang der erziehenden Elternteile werden jedoch
        die nachfolgenden unehelichen Kinder in der neuen Fa-
        milie regelmäßig finanziell deutlich besser versorgt sein
        als diejenigen, die auf den Unterhalt und die Erwerbstä-
        tigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es stellt sich des-
        halb die Frage, ob und wie die Gleichstellung der Kinder
        verwirklicht werden soll, wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich
        auch auf die elterliche Finanzlage bezieht. Darüber hi-
        naus stellt sich die Frage, inwieweit das Einkommen der
        Eltern in die Berechnung des „mittelbaren Kindesunter-
        halts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist unter der Prä-
        misse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für den Betreu-
        ungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunterhalt“ nicht
        verständlich, warum die geschiedene Ehefrau der Härte-
        klausel des §1579 BGB unterworfen wird, die unverhei-
        ratete Mutter dagegen nicht.
        Viertens. Es ist nicht zu übersehen, dass durch die
        Gleichstellung aller Betreuungsansprüche die traditio-
        nelle Familie, für welche die Ehe das Fundament ist,
        weiter geschwächt wird. Zwar ist auf Drängen der Union
        der Entwurf dahin geändert worden, dass die Gerichte
        die Dauer der Unterhaltspflichten bei einer gescheiterten
        Ehe verlängern können. Auch werden langjährige Ehe-
        partner ebenfalls in den Rang 2 aufgenommen. Dies än-
        dert jedoch nichts daran, dass die Ehe mehr und mehr
        ihre verfassungsgemäße Vorrangstellung verliert und mit
        anderen Lebensformen gleichgestellt wird. Dennoch: In
        diesem Gesetz geht es in erster Linie um das Wohl des
        Kindes. Durch die Vorgabe des Verfassungsgerichtes
        war eine bessere Regelung nicht möglich. Deshalb
        stimme ich diesem Gesetz zu.
        Anlage 11
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz
        (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur Änderung des Unterhalts-
        rechts (Tagesordnungspunkt 17 a)
        Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im Unter-
        haltsrecht vorab zu berücksichtigen sind. Durch die Be-
        ratungen über die Unterhaltsrechtsnovelle in dieser
        Wahlperiode wurde erreicht, dass die Ansprüche von un-
        verheirateten Müttern verbessert wurden, sodass die An-
        spruchsgrundlage des § 1615 BGB jetzt dem verfas-
        sungsrechtlichen Gebot der Gleichheit entspricht. Es
        wird begrüßt, dass die Belange der Kinder im Rahmen
        der Verpflichtung zur Betreuung gemäß § 1570 BGB ab
        dem dritten Lebensjahr zu berücksichtigen sind.
        Bedenken habe ich allerdings bezüglich der Folgen,
        die durch die Regelung der Rangfolge bei einer konkur-
        rierenden zweiten – und weiteren – Familiengründung
        entstehen können. Der geschiedene kinderbetreuende El-
        ternteil – meistens die Ehefrau – wird im Ergebnis durch
        die Konkurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen
        Teil der Unterhaltsansprüche verlieren. Damit wird sich
        auch die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kin-
        der unter Umständen erheblich verschlechtern. Die ehe-
        lichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit
        nichtehelichen Kindern gleich gestellt sein. Diese Ba-
        lance wird bislang weitgehend hergestellt, weil der Un-
        terhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am Einkom-
        men seinen hohen Selbstbehalt in die neue Familie
        einbringt.
        Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile
        werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in
        der neuen Familie regelmäßig finanziell deutlich besser
        versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und
        die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind.
        Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken
        zustimmen, weil das Bundesverfassungsgericht in sei-
        nem jüngsten Urteil fordert, die Gleichstellung der Kin-
        der auch im Betreuungsunterhaltsanspruch der Eltern zu
        gewährleisten. Ob die nun getroffene Regelung der Tei-
        lung des zweiten Ranges durch kindererziehende Eltern-
        teile geeignet ist, die gleiche finanzielle Lage der Kinder
        gemäß dem Gleichstellungsgebot von Kindern gemäß
        Art. 6 Abs. 5 GG herzustellen und dem Schutz der Ehe
        gemäß Art. 6 Abs. 1 GG sowie dem Vertrauensschutz
        finanziell schwächerer Eheleute entspricht, kann ich aus
        heutiger Sicht nicht abschließend beurteilen.
        Anlage 12
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Anträge:
        – Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kul-
        tur-, Medien- und Filmschaffende
        – Neue Sicherheit für flexible Arbeitsverhält-
        nisse
        (Tagesordnungspunkt 41 a und b)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Wir bera-
        ten heute zwei Anträge. Es handelt sich um den Antrag
        der Grünen mit dem Titel „Neue Sicherheit für flexible
        Arbeitsverhältnisse“ und um den Antrag „Anpassung der
        Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaf-
        fende“.
        Um es direkt am Anfang festzustellen: Wir lehnen die
        Anträge der Opposition ab.
        Bevor ich im Einzelnen auf die Anträge eingehe,
        möchte ich die Prioritätensetzung der Union herausstel-
        len. Wir möchten zuvörderst neue Arbeitsplätze schaf-
        fen. Wie unsere Kanzlerin jüngst gesagt hat, müssen wir
        im Interesse der Gerechtigkeit die Situation auf dem Ar-
        beitsmarkt weiter verbessern. Wir sind da schon auf ei-
        nem sehr guten Weg. Wir haben erstmals wieder unter
        3,5 Millionen Arbeitslose. Die Zahl sozialversicherungs-
        pflichtig Beschäftigter ist stark angewachsen. Das ist
        maßgeblich auf die starke Konjunktur zurückzuführen.
        Aber wir müssen da weitermachen und dürfen nicht lo-
        cker lassen. Das ist die Hauptpriorität der Union. Außer-
        13036 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        dem sind wir erfolgreich dabei, unseren Staatshaushalt
        zu sanieren. Von jedem Euro, den der Staat heute ein-
        nimmt, muss er 20 Cent für Zinsen der Schulden zurück-
        legen. Die Große Koalition hat sich vorgenommen, im
        Jahre 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
        Das sind wir den kommenden Generationen schuldig,
        und das entspricht auch dem gesunden Menschenver-
        stand – auch der Privatmann kann nicht auf Pump leben.
        Ein Staat mit einer Schuldenquote von rund 70 Prozent
        des Bruttoinlandsproduktes ist nicht zukunftsweisend
        und nicht gerecht. Die Beiträge zur Sozialversicherung
        sind über die Jahrzehnte von ehemals 26,5 Prozent im
        Jahre 1970 bis auf über 40 Prozent gestiegen. Die Große
        Koalition hat sich vorgenommen, an dieser für Wachs-
        tum und Arbeitsplätze so wichtigen Stellschraube zu
        drehen und wieder unter die Marke von 40 Prozent zu
        kommen. Da sind wir auch auf einem guten Weg, und
        darauf werde ich noch später näher eingehen.
        Vor diesem Hintergrund kommen wir zu den gestell-
        ten Anträgen. Im Kern geht es darum, da kommen beide
        Anträge auf den gleichen Nenner, die Arbeitslosenversi-
        cherung zu flexibilisieren. Geringere Einzahlungszeiten
        sollen einen Anspruch auf Auszahlung der Versiche-
        rungsleistungen nach sich ziehen. Diese hätten dann
        nicht nur Anspruch auf Zahlungen aus der Arbeitslosen-
        versicherung, sondern auch Anspruch auf Leistungen
        zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – also bei-
        spielsweise Fortbildungsprogramme der Bundesagentur
        für Arbeit. Die Problematik betrifft unter anderem Mit-
        bürger, die in künstlerischen Berufen arbeiten. Ich
        möchte hierbei anmerken, dass das Thema Künstlerso-
        zialversicherung dieses Haus auch in diesem Jahr bereits
        beschäftigt hat. Ich habe durchaus Verständnis für die
        Mitbürger, die aufgrund zunehmend flexibler Arbeits-
        verhältnisse Sorgen vor der beruflichen Zukunft haben.
        Soweit die Zuständigkeiten des Bundes für Belange von
        Kunst und Kultur oder anderer flexibler Arbeitsformen
        betroffen sind, setzt sich die Große Koalition vor allem
        dafür ein, die Erwerbs- und Beschäftigungschancen der
        Betroffenen zu verbessern. Ziel der Großen Koalition
        war und ist es, finanzielle Mittel in erster Linie zur För-
        derung von Beschäftigung zu nutzen. Deswegen unter-
        stützt die Große Koalition auch Bestrebungen, Beschäf-
        tigungsverhältnisse zu verstetigen und damit Zeiten der
        Arbeitslosigkeit zu verringern. Konkret wurde von der
        Bundesregierung darauf hingewiesen, dass beispiels-
        weise die Tatsache, dass Schauspieler in geringerem
        Maße Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben als frü-
        her, auch besondere Gründe hat. Die Ursachen sind, un-
        abhängig von den Arbeitsmarktreformen, auch auf einer
        bewusst beschäftigungsbeschränkenden Kostenstrategie
        der Produktionsbedingungen, beispielsweise in der
        Filmwirtschaft, zurückzuführen. Erwerbsformen, bei de-
        nen kurzfristige Beschäftigungen mit überwiegenden
        Zeiten der Arbeitslosigkeit wechseln, sind nach Ansicht
        der Regierung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit
        grundsätzlich nicht versicherbar. Zur Funktionsfähigkeit
        eines Systems der Arbeitslosenversicherung bedarf es
        gewisser Risikobegrenzungen. Sonderregelungen zu-
        gunsten der Betroffenen solcher Erwerbsformen führen
        zudem zu Verwerfungen innerhalb der Gruppe der bei-
        tragspflichtigen Arbeitnehmer, weil Personen mit extrem
        geringer Beitragszahlung, besonders günstige Leistungs-
        ansprüche erhalten würden. Der Lebensunterhalt von
        Künstlern beispielsweise, die keine Ansprüche auf die
        Versicherungsleistung Arbeitslosengeld erwerben könn-
        ten, und deren Zugang zu Maßnahmen der beruflichen
        Wiedereingliederung ist durch die Möglichkeit des Be-
        zuges von Leistungen der Grundsicherung für Arbeit-
        suchende gewährleistet. Zudem wird kein Künstler
        durch die Regelungen des Zweiten und Dritten Sozialge-
        setzbuches daran gehindert, seiner präferierten berufli-
        chen Tätigkeit nachzugeben. Auch im Bereich der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende kann keine Bevor-
        zugung von Künstlern gegenüber anderen Berufsgrup-
        pen erfolgen. Insbesondere eine Daueralimentierung von
        arbeitslosen Künstlern könnte aus Steuermitteln erfol-
        gen, was hier im Bundestag wohl auch niemand möchte.
        Die Große Koalition ist sich dabei bewusst, dass die
        Reformen am Arbeitsmarkt für viele Arbeitnehmer mit
        Einschränkungen verbunden waren. Dabei wurde auch
        berücksichtigt, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversi-
        cherung nicht von der gesamten Gesellschaft, sondern
        von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern erwirtschaftet
        wurden. Was die Arbeitsmarktreformen in Gänze be-
        trifft, so zeigen die seit 2006 zu verzeichnenden steigen-
        den Zahlen von sozialversicherungspflichtig Beschäftig-
        ten sowie der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die
        Senkung der Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit die
        Notwendigkeit, aber auch die Wirksamkeit der Refor-
        men. Wir sind im Sinne eines „lernenden Systems“ seit-
        dem darum bemüht, die Reformen den aktuellen Ar-
        beitsmarktbedingungen anzupassen. Es hat dazu in den
        vergangenen Jahren seitens der Koalitionsfraktionen und
        der Bundesregierung umfangreiche Änderungsmaßnah-
        men gegeben. Das System wird auch in Zukunft ständi-
        ger Evaluation unterworfen werden. Zu den genannten
        Anpassungen kann man auch die aktuelle Diskussion in-
        nerhalb der Koalition zählen, bei der Auszahlung des
        Arbeitslosengeldes I gewisse Änderungen vorzunehmen.
        Im Sinne der Generationengerechtigkeit, die ich schon
        eingangs erwähnt habe, sollten diese Maßnahmen nach
        Meinung der Union kostenneutral ausgestaltet werden.
        Die Union legt den Schwerpunkt auf die Schaffung von
        Arbeitsplätzen. Zu diesem Zweck fordern wir auch eine
        weitere Senkung der Lohnnebenkosten in Form der Ar-
        beitslosenversicherungsbeiträge. Ausgehend von zuletzt
        6,5 Prozent wollen wir bei den Beiträgen auf 3,5 Prozent
        herunterkommen. Wissenschaftliche Forschungen zei-
        gen, dass wir dadurch Wachstum generieren, was sich
        wiederum in neuen Arbeitsplätzen auszahlt. Somit
        schließt sich argumentativ wieder ein Kreis, und wir
        kommen wieder zur ersten Priorität der Union: Sich
        nicht zufrieden geben mit den aktuellen guten Zahlen,
        sondern alles zur Schaffung von neuen sozialversiche-
        rungspflichtigen Arbeitsplätzen unternehmen. Die Poli-
        tik kann zwar immer nur die arbeits- und wirtschaftspoli-
        tischen Rahmenbedingungen setzen, aber sie kann dies
        durchaus erfolgreich gestalten. Der jetzige Aufschwung
        bestätigt dies. Direkt bezogen auf die Anträge wird der
        anhaltende Wirtschaftsaufschwung die Arbeitskräf-
        tenachfrage im künstlerischen Bereich oder im Bereich
        der Zeitarbeit bzw. anderen „flexibilisierten“ Arbeitsver-
        hältnissen beleben, was die Beschäftigungschancen der
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13037
        (A) (C)
        (B) (D)
        Betroffenen erhöhen wird. Um es bildlich auszudrücken:
        Wir können den Kuchen nicht weiter verteilen, wir müs-
        sen dafür sorgen, dass der Kuchen größer wird, damit
        alle ein Stück abhaben können.
        Zurück zu den Begründungen für die bestehenden
        Modalitäten bei der Arbeitslosenversicherung, welche
        die Antragssteller gerne verändern wollen: Im Rahmen
        der Reformen wurde unter anderem auch die sogenannte
        Rahmenfrist, innerhalb derer zwölf Monate Anwart-
        schaftszeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf die
        Versicherungsleistung Arbeitslosengeld vorliegen müs-
        sen, von bisher drei Jahren auf einheitlich zwei Jahre zu-
        rückgeführt, was den in den Anträgen formulierten For-
        derungen entgegensteht. Dazu möchte ich nochmals kurz
        skizzieren, wieso diese Rechtsänderungen durchgeführt
        wurden: Risikoversicherungen erbringen Leistungen
        grundsätzlich nur an Personen, die der Versichertenge-
        meinschaft unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfal-
        les angehört und auch dementsprechend Beiträge gezahlt
        haben. Deshalb hat auch in der Arbeitslosenversicherung
        nur derjenige Anspruch auf Arbeitslosengeld, der zuletzt
        vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Mo-
        nate Mitglied der Versicherungsgemeinschaft gewesen
        ist. Dabei gibt es Härtefallregelungen, damit beispiels-
        weise Krankheit, vorübergehende Erwerbsunfähigkeit,
        Mutterschaft und Kindererziehung sowie die Pflege von
        Angehörigen nicht zulasten des Beitragszahlers gehen.
        Daher kann die 12-Monatsfrist in den genannten Fällen
        unterbrochen werden. Mit den Reformen am Arbeits-
        markt sind diese Risikozeiten jedoch schrittweise als
        Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung
        ausgestaltet worden, für die der Bund oder der zustän-
        dige Leistungsträger Beiträge an die Bundesagentur für
        Arbeit abführt. Deshalb existieren in der Regel keine Lü-
        cken mehr in den Versicherungsverhältnissen. Die Rah-
        menfristregelung konnte deshalb von drei auf zwei Jahre
        zurückgeführt werden. Danach sind nunmehr auch sol-
        che Personen in den Schutz der Arbeitslosenversiche-
        rung einbezogen, die nur die Hälfte eines Kalenderjahres
        versicherungspflichtig beschäftigt sind. So erwerben sie
        innerhalb von zwei Jahren einen Anspruch auf Arbeits-
        losengeld von sechs Monaten.
        Die Zeit reicht leider nicht, um das Thema in voller
        Breite und in allen Facetten darzustellen. All diese Pro-
        bleme wurden aber auch schon von einer Enquete-Kom-
        mission aufgegriffen und ausführlich diskutiert. Es
        dürfte jedoch klar geworden sein, dass wir andere Priori-
        täten setzen.
        Ich bleibe deshalb dabei: Wir müssen unsere Kräfte
        bündeln, um sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
        gung zu schaffen und um den Staatshaushalt zu sanieren.
        Für dieses Ziel müssen wir weiterhin arbeiten und klare
        Prioritäten setzen. Die Große Koalition ist da auf einem
        sehr guten Weg.
        Angelika Krüger-Leißner (SPD): Die Verkürzung
        der sogenannten Rahmenfrist, innerhalb der ein An-
        spruch auf Arbeitslosengeld erworben werden muss, war
        in der vergangenen Legislaturperiode Bestandteil unse-
        rer umfassenden Reformen am Arbeitsmarkt. Zwölf Mo-
        nate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung müs-
        sen nicht mehr im Verlauf von drei Jahren, sondern in
        zwei Jahren nachgewiesen werden. Für diese Regelung
        gab es und gibt es immer noch gute Gründe. Und diese
        Regelung hat sich bewährt – mit einer Ausnahme: Die
        Teilgruppe der unständig Beschäftigten hat damit ein
        Problem, und zwar vor allem die Beschäftigten im Kul-
        tur- und Medienbereich.
        Das wissen wir nicht erst seit den Anträgen von Lin-
        ken und Grünen, die heute auf dem Tisch liegen. Seit
        dem 1. Februar 2006 gilt die verkürzte Rahmenfrist. Und
        nicht erst seit diesem Datum bin ich in engem Kontakt
        mit den Betroffenen und den Verbänden, um mich über
        die Auswirkungen zu informieren. Auch die Enquete-
        Kommission „Kultur in Deutschland“ hat sich frühzeitig
        mit diesem Problem befasst. Die wirtschaftliche und so-
        ziale Lage der Künstlerinnen und Künstler war eines ih-
        rer Schwerpunktthemen. In Anhörungen und Experten-
        gesprächen wurden auch die Auswirkungen der Hartz-
        Gesetzgebung auf den Kulturbetrieb beleuchtet. Mitte
        Dezember werden wir an dieser Stelle die Ergebnisse im
        Einzelnen beraten. Zur Rahmenfrist sagt die Enquete
        ganz klar: Hier brauchen wir eine Sonderregelung für
        Versicherte mit wechselnden und kurz befristeten An-
        stellungen.
        Die SPD-Fraktion begrüßt diese Handlungsempfeh-
        lung ausdrücklich, und wir machen sie zur Grundlage
        unserer weiteren Bemühungen. Und genauso deutlich
        sagen wir: Einen Schnellschuss, wie er jetzt von der Lin-
        ken und von den Grünen kommt, lehnen wir ab. Ange-
        sichts der ungeklärten Datenlage ist es völlig unseriös,
        irgendwelche Scheinlösungen aus dem Hut zu zaubern.
        Ich bin sehr verärgert darüber. Denn ganz offensichtlich
        geht es den beiden Fraktionen gar nicht um die Lösung
        des Problems. Es geht um parteitaktisches Kalkül auf
        Kosten der Betroffenen. Die warten dringend auf eine
        Lösung – die mit den vorliegenden Anträgen nur schwie-
        riger wird.
        Lassen Sie mich das begründen: Eine Sonderregelung
        bei der Rahmenfrist für die unständig Beschäftigten
        stößt auf ein zentrales Problem: die schwierige Daten-
        lage – und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Das fängt
        schon damit an: Die Auswirkungen der verkürzten Rah-
        menfrist zeigen sich nicht mit dem Stichtag 1. Februar
        2006. Denn die meisten betroffenen Beschäftigten hatten
        noch Ansprüche gesammelt, die erst im Verlauf des Jah-
        res aufgezehrt wurden. Erst gegen Ende 2006/Anfang
        2007 war damit zu rechnen, dass sich das Problem auch
        statistisch fassen ließ. Aber selbst mit den aktuelleren
        Zahlen lassen sich keine klaren Effekte nachweisen. Ein
        eigens erstelltes Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt-
        und Berufsforschung (IAB) kann keine signifikanten Un-
        terschiede feststellen zwischen den Beschäftigten insge-
        samt und den im Kulturbereich Beschäftigten.
        Solche Befunde stehen in krassem Widerspruch zu
        dem, was die Betroffenen und was die Verbände mir
        berichten. Ganz offensichtlich sind die Grundlagen der
        offiziellen Statistiken von Arbeitsverwaltung und
        Rentenversicherung nicht so angelegt, dass damit die
        13038 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Lebenswirklichkeit von einzelnen Teilgruppen abgebil-
        det werden.
        Zwei Ansätze sind also zu verfolgen: Zum einen muss
        die offizielle Statistik ihre Instrumentarien weiterentwi-
        ckeln – hier bin ich in Gesprächen mit dem IAB und der
        Bundesagentur. Zum anderen müssen wir Erkenntnisse
        berücksichtigen und auswerten, die die betroffenen Ver-
        bände selber aufbereitet haben. So gibt es ganz aktuell
        eine Umfrage von Verdi unter Filmschaffenden, die
        Ende November öffentlich vorgestellt wird. Auch hier
        bin ich im Gespräch. Ähnliche Bemühungen hat der
        Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler
        (BFFS) unternommen. Auch diese Ergebnisse müssen
        wir einbeziehen.
        In der Schweiz gilt seit einigen Jahren eine Sonder-
        regelung für den Versicherungsanspruch von Kultur-
        schaffenden. Diese Erfahrungen müssen wir nutzen. Ich
        habe beim zuständigen Schweizer Staatssekretariat für
        Wirtschaft einen Erfahrungsbericht angefordert.
        Vor kurzem haben wir hier gemeinsam einen Antrag
        zur Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Darin ist
        auch die Rede von den großen Chancen dieses Sektors
        für den Arbeitsmarkt. Und es wird betont, dass die Be-
        dingungen der hier entstehenden Beschäftigung beson-
        ders problematisch sind. In diesem Zusammenhang wird
        auf die mangelhafte Datengrundlage hingewiesen und
        Abhilfe gefordert. Allein dieser Hinweis unterstreicht
        doch, wie schwierig das Feld ist, das wir hier beackern.
        Und da stellen sich Linke und Grüne hin und machen
        sich auf eine billige Tour Liebkind bei den Kulturschaf-
        fenden. Die Linke übernimmt sogar eins zu eins einen
        Vorschlag von Verdi. Fragen Sie doch mal bei den Ge-
        werkschaftern nach, ob die wirklich glücklich sind da-
        mit! Bei Verdi weiß man sehr gut, dass ein solcher parla-
        mentarischer Antrag derzeit der Sache eher schadet.
        Die Oppositionsanträge wollen zudem ein Problem
        lösen, indem sie es aus dem Zusammenhang reißen. Das
        Problem mit der Rahmenfrist lässt sich nachhaltig nur
        lösen, wenn wir es im Zusammenhang mit den konkre-
        ten Arbeitsbedingungen betrachten. So wird bei den auf
        Produktionsdauer beschäftigten Filmschaffenden zu-
        nehmend der Tarifvertrag mit Pauschalverträgen unter-
        laufen. Und diese Pauschalverträge verlangen den
        Filmschaffenden einen teilweise zerstörerischen Arbeits-
        einsatz ab. Mit den Pauschalverträgen werden auch ver-
        einbarte Zeitkonten außer Kraft gesetzt, und für geleis-
        tete Mehrarbeit zahlen die Produktionsfirmen keine
        Sozialabgaben. Aus meinen Gesprächen mit Filmschaf-
        fenden weiß ich, dass das Problem der Pauschalverträge
        inzwischen weit drängender ist als die verkürzte Rah-
        menfrist. Eine Sonderregelung bei der Rahmenfrist kann
        also nur funktionieren, wenn wir auch hier Abhilfe
        schaffen.
        Vor der Weihnachtpause wird der Schlussbericht der
        Enquete-Kommission vorgestellt. Mitte Januar beginnen
        die Beratungen in den Ausschüssen. Das ist das Zeit-
        fenster, in dem wir die notwendigen Grundlagen für eine
        begründete Sonderregelung erarbeiten werden. Halbe
        Sachen machen wir nicht.
        Ich hoffe, Grüne und Linke finden zurück auf den
        Weg der Vernunft und beteiligen sich an einer soliden
        Lösung.
        Heinz-Peter Haustein (FDP): James Bond hat die
        Lizenz zum Töten, Matula löst alle Fälle alleine, und Su-
        perman ist unsterblich. Wir alle kennen die Helden der
        Leinwand zu Genüge. Ganz so einfach ist es wie so oft
        im Leben für diejenigen, die hinter der Kamera arbeiten
        und zur Produktion von Kino- und Fernsehfilmen beitra-
        gen, und auch für die, die hinter der Theaterbühne arbei-
        ten, leider nicht.
        Die Betroffenen erhalten aufgrund der besonderen
        Bedingungen der Branche, zum Beispiel aufgrund des
        großen Kostendrucks, oft nur zeitlich befristete Arbeits-
        verträge. Zum Teil gelten die Beschäftigungsverhält-
        nisse nur wenige Tage, sodass auch nur für kurze Zeit-
        räume Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt
        werden. Dadurch erreichen die Beschäftigten nicht im-
        mer die Mindestanwartschaftszeit, die notwendig wäre,
        um einen Anspruch auf Zahlung von ALG I zu erwer-
        ben. Nach der geltenden Rechtslage liegt die Mindestan-
        wartschaftszeit bei zwölf Monaten innerhalb der Rah-
        menfrist von zwei Jahren.
        Grüne und Linke sehen hier eine Gerechtigkeitslücke.
        Die Betroffenen, so wird argumentiert, seien Beitrags-
        zahler wie andere auch, hätten jedoch kaum Chancen, ei-
        nen Anspruch auf ALG-I-Zahlung zu erwerben. Darum
        fordert Die Linke, die Anwartschaftszeit von zwölf auf
        fünf Monate herabzusetzen. Der Vorschlag der Grünen
        sieht eine Staffelung der Mindestanwartschaftszeit vor,
        die kürzere Bezugszeiten nach sich ziehen soll. Im Ex-
        trem soll nach einer viermonatigen Mindestanwart-
        schaftszeit ein Anspruch auf ALG-I-Zahlung für zwei
        Monate bestehen. Wenn der Grünen-Vorschlag auch als
        der moderatere angesehen werden kann, so muss doch
        klargestellt werden, dass es sich hier in beiden Fällen um
        Anträge handelt, die eine Aufweichung der bestehenden
        Regelungen bedeuten.
        Die FDP sieht die Gerechtigkeitslücke nicht in der be-
        stehenden Rechtslage, sondern in der hier beantragten.
        Denn folgte man jetzt den Anträgen zugunsten der Film-
        schaffenden, so müsste man erklären, warum man nicht
        auch weiteren Branchen günstigere Regelungen zuzuge-
        stehen bereit ist. Das wäre der Dammbruch; denn nie-
        mand kann dann noch eine Grenze ziehen zu Branchen,
        denen man den erleichterten Bezug nicht zugestehen
        will. Das Gaststättengewerbe beispielsweise sieht sich
        bei den saisonalen Beschäftigungsverhältnissen mit ähn-
        lichen Problemen konfrontiert.
        Wir sehen durchaus die Härten und Schwierigkeiten,
        die manche Branche hat. Ich halte jedoch die mit dem
        dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
        markt geschaffenen Sondertatbestände für richtig. Sie
        dienen der Rechtsvereinfachung und Transparenz. Das
        haben wir bei der von Herrn Beck wieder in Gang ge-
        setzten Diskussion um längere Bezugszeiten für ältere
        Arbeitnehmer abgelehnt, und das lehnen wir auch hier
        ab. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Risikoversi-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13039
        (A) (C)
        (B) (D)
        cherung. Eine Abweichung von diesem Prinzip ist
        falsch.
        Ich verweise aber an dieser Stelle ausdrücklich auf
        unseren Antrag zur Neustrukturierung der Bundesagen-
        tur für Arbeit. Wir haben in unserem Konzept zur Neu-
        organisation der Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslo-
        senversicherung auch Wahltarife vorgesehen, mit denen
        den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen Rech-
        nung getragen werden kann. Ein Bezug nach kürzeren
        Anwartschaftszeiten ist damit möglich.
        Für die schwierige Situation der Betroffenen ist, wie
        ich eingangs erwähnte, vor allem die Branche mit ihren
        Spezifika verantwortlich. Insofern sind hier zuallererst
        die Tarifparteien der Filmbranche gefragt.
        Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): In der deutschen
        Kulturwirtschaft gibt es im Vergleich zu anderen Bran-
        chen nur wenige Festangestellte, die unbefristet, sozial-
        versicherungspflichtig und vollzeitbeschäftigt sind. Sie
        sind eher die Ausnahme. In der Regel arbeiten die Kul-
        tur-, Medien- und Filmschaffenden in kurzzeitigen Be-
        schäftigungsverhältnissen.
        Die wirtschaftliche und soziale Lage von Schauspie-
        lern, Regisseurinnen und Regisseuren, Malern, Musike-
        rinnen und Musiker, Dramaturgen, Mediengestalterinnen
        und Mediengestalter usw. war – von wenigen Ausnah-
        men abgesehen – auch in der Vergangenheit nie beson-
        ders rosig: Arbeit und Arbeitslosigkeit wechselten sich
        regelmäßig ab. Dies haben die Betroffenen in Kauf ge-
        nommen, weil sie in den Phasen ohne Engagement zu-
        mindest Arbeitslosengeld erhielten.
        Durch die Hartz-Gesetze wurde ihre Situation unzu-
        mutbar verschärft und für manch einen Existenz bedro-
        hend verschlechtert. Dies darf nicht so bleiben. Früher
        genügten 360 Tage sozialversicherungspflichtiger Be-
        schäftigung innerhalb der vergangenen drei Jahre, um
        Arbeitslosengeld I zu erhalten. Seit dem 1. Februar 2006
        wurde diese sogenannte Rahmenfrist auf zwei Jahre ver-
        kürzt. Für die meisten Kreativen mit wechselnden oder
        befristeten Anstellungen ist das in der Realität nicht zu
        schaffen. Die Folge: Statt Arbeitslosengeld I erhalten sie
        bestenfalls Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, und selbst
        um diese 347 Euro und die Wohnkosten zu erhalten,
        müssen sie vorher fast ihr gesamtes eigenes Vermögen
        aufzehren.
        Wie Sie wissen, lehnen wir Linken diese Regelung
        grundsätzlich ab, aber für die Kreativen ist sie eine ganz
        besondere Härte. Sie sind hoch motiviert und arbeiten
        oft bis zum Umfallen für die jeweilige Produktion oder
        das jeweilige Projekt. Aber sie haben gar keine Chance,
        die Bedingungen zu erfüllen; das darf nicht so bleiben.
        Darum wundert es mich auch nicht, dass bis zu 80 Pro-
        zent der Betroffenen mit der ihnen gewährten sozialen
        Absicherung unzufrieden sind. Das kann ich gut verste-
        hen.
        Lassen Sie uns gemeinsam die Sorgen der Betroffe-
        nen ernst nehmen. Dazu müssen wir die besonderen Ar-
        beitsbedingungen in der Kultur-, Medien- und Filmbran-
        che berücksichtigen und das Sozialgesetzbuch III
        entsprechend ändern. Die Linke schlägt vor, dass die
        Kreativen künftig nicht mehr zwölf Monate sozialversi-
        cherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rah-
        menfrist von zwei Jahren nachweisen müssen, sondern
        nur noch fünf Monate. Diese Verkürzung der „Anwart-
        schaftszeit“ von zwölf auf fünf Monate wäre eine Lö-
        sung im Interesse der Beschäftigten.
        Das Problem ist nicht neu. Bereits in der
        15. Legislaturperiode wurde es grundsätzlich und partei-
        übergreifend erkannt. Das wurde in der Anhörung „Aus-
        wirkungen der Hartzgesetzgebung auf den Kulturbe-
        reich“ – im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur
        in Deutschland“ – ja deutlich. Unter den Kulturpolitike-
        rinnen und Kulturpolitikern aller Fraktionen besteht
        weitgehend Einigkeit darüber, dass hier ein dringender
        Handlungsbedarf besteht.
        Erst vor zwei Wochen hat der Kollege Ehrmann von
        der SPD hier in der Debatte zur Kulturwirtschaft auf die
        sehr problematische wirtschaftliche Situation insbeson-
        dere der Künstlerinnen und Künstler hingewiesen. Auch
        die Enquete-Kommission „Kultur“ fordert, die wirt-
        schaftliche und soziale Lage der Kulturschaffenden zu
        verbessern. Sie empfiehlt einstimmig das Schweizer
        Modell. Danach werden die ersten 30 Tage einer Be-
        schäftigung für die Anrechnung von Arbeitslosengeld
        doppelt gezählt. Auch diesem Vorschlag würden wir uns
        nicht verschließen. Damit Sie mich nicht falsch verste-
        hen: Unser Ansatz ist der konsequentere, da er auf den
        Erfahrungen der organisierten Kreativschaffenden in
        diesem Lande basiert. Aber wir versperren uns keines-
        wegs anderen Lösungen. Alle Vorschläge, die Sie ma-
        chen, um die soziale Lage der Kreativschaffenden zu
        verbessern, werden wir nach Kräften unterstützen.
        Die Verkürzung der Anwartschaftszeit auf fünf Mo-
        nate ist meines Erachtens die beste Lösung für die Be-
        troffenen. Darum werbe ich hier für unseren Antrag und
        bitte Sie um Ihre Zustimmung, damit auch Sie künftig
        guten Gewissens ins Theater, Konzert oder ins Kino ge-
        hen können. Ich wünsche Ihnen nun einen schönen Fei-
        erabend und ein kulturvolles Wochenende.
        Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Zurzeit wird sehr viel über den verlängerten Bezug von
        Arbeitslosengeld I für Ältere gestritten. Unsere Meinung
        dazu ist bekannt. Wir fürchten nicht nur, dass dadurch
        alte Frühverrentungsstrategien wieder fröhlichen Ur-
        stand feiern, sondern auch, dass die Umsetzung zulasten
        jüngerer Menschen erfolgt. Der nordrhein-westfälische
        CDU-Arbeitsminister hat eine Finanzierung zulasten
        Jüngerer heute noch mal ausdrücklich gefordert, wie
        dem Handelsblatt zu entnehmen ist. Unsere ablehnende
        Haltung bedeutet aber nicht, dass wir keinen Handlungs-
        bedarf bei der Arbeitslosenversicherung sehen.
        Wer es nicht schafft, innerhalb von zwei Jahren min-
        destens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung
        einzuzahlen, hat keinerlei Anspruch auf Arbeitslosen-
        geld. Auch nicht, wenn sie oder er elf Monate eingezahlt
        hat. Zunehmend mehr Menschen sind von dieser Unge-
        rechtigkeit betroffen. Für sie müssen wir mehr Siche-
        rung schaffen. Denn obwohl die Betroffenen relativ
        lange und auch immer wieder in die Arbeitslosenversi-
        13040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        cherung einzahlen, werden sie sofort ins Arbeitslosen-
        geld II abgedrängt, mit all den damit verbundenen Kon-
        sequenzen. Und weil die Anzahl der atypischen
        Beschäftigungsverhältnisse und der befristeten Arbeits-
        verhältnisse steigt, nimmt das Problem zu.
        Nach einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozial-
        wissenschaftlichen Instituts, WSI, ist mittlerweile gut
        ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
        Deutschland atypisch beschäftigt. Sie haben oft weniger
        Lohn und schlechtere Perspektiven als Beschäftigte mit
        klassischer fester Vollzeitstelle. Befristet Beschäftigte
        und Leiharbeitnehmer tragen ein vier Mal so hohes
        Risiko, arbeitslos zu werden. Dabei handelt es sich aber
        keineswegs ausschließlich um Kultur-, Medien- und
        Filmschaffende. Auch in den klassischen Industriezwei-
        gen, wie Automobil- und Maschinenbau, gibt es zuneh-
        mend befristete Arbeitsverhältnisse. Wir müssen das
        Problem deswegen auch grundsätzlich angehen. Davon
        profitieren dann natürlich auch diejenigen, die im Be-
        reich Kultur und Medien schon seit längerem mit flexi-
        blen Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert sind.
        Wir schlagen Ihnen ein gestaffeltes Modell vor. Wer
        vier Monate innerhalb von 24 Monaten in die Arbeitslo-
        senversicherung einzahlt, erhält zwei Monate Arbeitslo-
        sengeld. Die Anspruchsdauer steigt dann in Stufen bis zu
        der heute gültigen Regelung: zwölf Monate Beitragszah-
        lung innerhalb von zwei Jahren ergibt sechs Monate An-
        spruch. So erhalten diejenigen, die auf befristeten Ar-
        beitsverhältnissen beschäftigt und stärker von
        Arbeitslosigkeit betroffen sind, sowohl eher einen An-
        spruch auf Arbeitslosengeld und damit ein höheres Ein-
        kommen als auch eine vernünftige Weiterversicherung
        bei der Rente. Das schafft mehr Sicherheit.
        Es geht uns mit unserem Antrag aber nicht nur um
        den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei kürzeren Bei-
        tragszahlungszeiten. Wir fordern darüber hinaus Ände-
        rungen im Sozialgesetzbuch, die es Arbeitslosen zukünf-
        tig ermöglichen, eine befristete Vermittlungspause zu
        vereinbaren. Viele Arbeitsbereiche, insbesondere auch
        im Kultur- und Medienbereich, erfordern heute eine Pro-
        jektorientierung und damit ein anderes Herangehen an
        einen möglichen neuen Arbeitsplatz, als dies unter dem
        „Korsett“ der üblichen Vermittlungsaktivitäten möglich
        ist.
        Wenn zunehmend Flexibilität gefordert wird, dann
        muss den Arbeitsuchenden auch Freiraum für eigene
        Aktivitäten ermöglicht werden, und es muss eine neue
        Absicherung auch bei kurzen Beschäftigungszeiten ge-
        schaffen werden. Das leistet unser Konzept.
        Anlage 13
        Neuabdruck eines Redebeitrags
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts:
        – zu der Verordnung der Bundesregierung:
        Fünfte Verordnung zur Änderung der Ver-
        packungsverordnung
        – zu dem Antrag: Verpackungsverordnung
        sachgerecht novellieren – Weichen stellen
        für eine moderne Abfall- und Verpackungs-
        wirtschaft in Deutschland
        – zu dem Antrag: Weg vom Öl im Kunststoff-
        bereich – Chance der Novelle der Verpa-
        ckungsverordnung nutzen und mit Bio-
        kunststoffen echte Kreisläufe schließen
        (123. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26)
        Michael Brand (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Prä-
        sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst
        einmal möchte ich feststellen: Dass wir zu so später
        Stunde über ein Thema sprechen, das Millionen von Fa-
        milien in privaten Haushalten und Hunderttausende von
        Betrieben und alle Kommunen in Deutschland betrifft,
        das zeigt zum einen, dass der Deutsche Bundestag ein
        wirkliches Arbeitsparlament ist. Zum anderen zeigt es
        die weitreichenden Folgen einer Verordnung, die immer
        wieder die Gemüter erregt und zu Diskussionen führt.
        Ich will jetzt nicht nur auf die lustige Art und Weise
        auf die erwähnten Plastikenten abstellen; denn dies ist
        ein ernstes Thema, weil es einen Teil unseres täglichen
        Lebens betrifft.
        (Peter Bleser [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
        Die Verpackungsverordnung ist deshalb von so weit-
        reichender Bedeutung, weil jedes Kind von Schokolade
        bis Spielzeug zunächst die Verpackung sieht und weil
        jede Familie und jeder Single beim täglichen Einkauf
        mit Verpackungen zu tun hat, die später einer ordentli-
        chen Verwertung zugeführt werden sollen und müssen.
        Wir als CDU/CSU stehen zu der haushaltsnahen
        Sammlung. Das tun wir aus guten Gründen. Erstens. Das
        System ist ökologisch, weil es Ressourcen schont. Zwei-
        tens. Es ist ökonomisch, vor allem dann, wenn Wettbe-
        werb seine faire Chance hat. Drittens. Das System ist
        bürgerfreundlich, wenn es in enger Abstimmung mit den
        Kommunen den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und
        Verbraucher gerecht wird.
        Die CDU/CSU hatte bereits im Dezember 2005 da-
        rauf gedrängt, die Stabilisierung der haushaltsnahen
        Sammlung anzugehen. Nachdem Kollege Müller für die
        Bundesregierung dies im Ausschuss sehr befürwortet
        hatte, gab es von seinem Kollegen Staatssekretär
        Machnig zunächst widersprechende Verlautbarungen.
        Wir in der Union waren jedenfalls überrascht und er-
        freut, dass der Novellierungsprozess schlussendlich be-
        gonnen wurde. Wir wissen auch um den Anteil der Um-
        weltministerkonferenz und der Länder, die hier
        wertvolle Hinweise gegeben haben.
        Etwas bedauerlich hat sich die praktische Umsetzung
        des Novellierungsverfahrens in puncto Offenheit und
        Transparenz dargestellt. Sofern wir uns noch einmal mit
        dieser oder einer nächsten Novelle befassen sollten,
        wäre eine bessere Information des Parlaments sicher an-
        gemessen. Auch das muss in dieser Beratung angespro-
        chen werden.
        (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13041
        (A) (C)
        (B) (D)
        Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem Entsor-
        gung und Verwertung von Verpackungen heute sowohl
        im privaten Bereich der Haushalte als auch im gewerbli-
        chen Bereich, zum Beispiel in Gaststätten, Krankenhäu-
        sern und Kasernen, auf dem sehr grundlegenden Prinzip
        der individuellen Produktverantwortung – Herr Staats-
        sekretär Müller, Sie haben es angesprochen – beruhen,
        hat dieser Entwurf dieses Prinzip im Bereich der Verpa-
        ckungsentsorgung gestrichen und an seine Stelle eine
        Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen gesetzt.
        Neben dieser faktischen Zwangsmitgliedschaft in ei-
        nem der dualen Systeme hat der Entwurf eine weitere
        Zwangsmitgliedschaft eingeführt, nämlich an der Stelle,
        an der nun alle dualen Systeme gemeinsam die Aus-
        schreibungen koordinieren sollen. Dass uns als Union
        das Streichen der Produktverantwortung durch den Um-
        weltminister umweltpolitisch schwerfällt, nachdem die
        Vorgänger gerade dieses Prinzip hochgehalten haben, ist
        sicher auch für den Koalitionspartner nachvollziehbar.
        Die Auffassung, dass Zwangsmitgliedschaften nicht den
        allerbesten Lösungsansatz darstellen, teilen wir sicher
        mit der SPD und den anderen Fraktionen des Hohen
        Hauses.
        Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt:
        Nachdem Bundesminister Gabriel nur in einem solchen
        Systemwechsel die Stabilisierung der haushaltsnahen
        Sammlung umsetzen will, folgen die Koalitionsfraktio-
        nen dem verantwortlichen Minister. Alle in dieser Koali-
        tion und viele darüber hinaus teilen den Grundsatz, dass
        wir eine ökologisch verantwortungsvolle und ökono-
        misch vernünftige Verpackungsentsorgung dauerhaft ga-
        rantieren wollen.
        (Beifall des Abg. Marco Bülow [SPD])
        Nachdem zur Anhörung des Bundestages am 10. Ok-
        tober schriftlich und mündlich ernsthafte Bedenken am
        Entwurf geäußert wurden, haben wir uns in der CDU/
        CSU zunächst noch einmal zu einer Absetzung der No-
        velle von der Tagesordnung durchgerungen; Herr
        Kollege Meierhofer hat das eben in seinem Beitrag ange-
        sprochen. Es ging uns in den Gesprächen mit dem Koali-
        tionspartner darum, sicherzustellen, die Novelle so
        rechtssicher zu halten, dass uns – und mehr noch den
        Bürgerinnen und Bürgern – nicht aufgrund rechtlicher
        Risiken die haushaltsnahe Sammlung sozusagen um die
        Ohren fliegt.
        Nachdem uns die SPD gemeinsam mit den Beamten
        von Minister Gabriel nochmals deutlich gemacht hat,
        dass sie auch in Kenntnis der geäußerten Bedenken
        keine Veranlassung für eine Änderung der Novelle sieht,
        stimmen wir als CDU/CSU dieser Novelle heute zu.
        Nun wird diese Novelle in den kommenden Wochen
        nochmals auf Herz und Nieren geprüft werden, wenn die
        ebenfalls mit großem Sachverstand ausgestatteten Län-
        der mit dem Entwurf befasst sein werden. Vom Ergebnis
        dieser Beratungen wird auch abhängen, ob diese Novelle
        das Schicksal der Vorgänger erleben wird, nämlich an-
        ders aus dem Bundesrat herauszukommen, als sie hi-
        neingegangen waren. Insofern bleibt auch abzuwarten,
        ob die optimistische Annahme aus dem Hause Gabriel
        zutreffen wird, dass es keine nennenswerten Änderungs-
        anträge zu diesem Entwurf geben werde. Ich will dazu-
        sagen, dass wir diesbezüglich ganz unterschiedliche
        Signale hören.
        Vor dem Hintergrund der sicherlich fortlaufenden
        Diskussionen in den Ländern will ich für die CDU/CSU-
        Fraktion gerne nochmals festhalten: Wir alle hier wollen
        unseriöse Verrechnungen und den Missbrauch der dua-
        len Systeme beenden. Auch das ist unter anderem ein
        Grund für diese Novelle: Wir alle hier wollen, dass für
        Leistungen gezahlt wird. Deshalb sind wir für die wei-
        testmögliche Eindämmung von Trittbrettfahrern.
        Das BMU hat dazu den Weg eines völligen System-
        wechsels gewählt, und das ist als federführendes Ressort
        sein gutes Recht. Bei einem solch einschneidenden Sys-
        temwechsel mit einer Marktauswirkung von Hunderten
        von Millionen Euro muss allerdings sehr sorgfältig da-
        rauf geachtet werden, dass die daraus zwangsläufig ent-
        stehende faktische Beendigung der bisher erstrangig
        vorgesehenen Selbstentsorgung rechtliche Probleme auf-
        werfen kann, die nicht wir hier im Parlament entschei-
        den werden: Dies werden im Streitfalle die Gerichte zu
        entscheiden haben, und deshalb legen wir als CDU/CSU
        Wert auf die Feststellung, dass Bundesminister Gabriel
        auch in diesem Punkt so klar für diese Novelle einsteht
        und die Verantwortung dafür übernimmt, dass die haus-
        haltsnahe Sammlung nicht zusammenbricht, weil die
        rechtlichen Risiken kontrollierbar seien.
        Wenn nun auch weitere Themen wie der Einbruch der
        Mehrwegquote, die umstrittene Praxis der Handelslizen-
        zierung, die umstrittene Verrechnung von Pfandmengen,
        die Umdeklarierung von Transportverpackungen, die
        Missbräuche bei diätetischen Getränken außen vor ge-
        blieben sind, so ist der Ansatz der Sicherung der haus-
        haltsnahen Sammlung bei allen strittigen Details im An-
        satz sehr zu begrüßen.
        Allen Beteiligten war klar, dass mit dieser Novelle die
        Reparatur der aufgerissenen Löcher auf dem ökologi-
        schen Weg der haushaltsnahen Sammlung nicht vollstän-
        dig erledigt werden konnte; so sollen bestehende Löcher
        auf diesem Entsorgungsweg repariert werden. Sofern wir
        keine weiteren Schlaglöcher aufgerissen haben, wird
        diese Novelle einen großen Teil ihrer Ziele erreichen.
        Weil wir als Union die Erfinder der haushaltsnahen
        Sammlung sind und mit dem damaligen Umweltminister
        Töpfer und seiner Nachfolgerin, der heutigen Bundes-
        kanzlerin Angela Merkel, diesen erfolgreichen Weg ein-
        geschlagen haben, wollen wir den Weg der getrennten
        Sammlung an den Haushalten weiter gehen. Wir werden
        auch weiterhin alle nötigen Schritte, die zur Sicherung
        dieses guten Weges notwendig sind, unterstützen.
        Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksam-
        keit.
        (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-
        neten der SPD)
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 14
        Amtliche Mitteilungen
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Innenausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Migrationsbericht 2005
        – Drucksache 16/2000 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung gemäß § 5 Abs. 3 des Bun-
        desstatistikgesetzes für die Jahre 2005 und 2006
        – Drucksachen 16/5300, 16/5682 Nr. 2 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab-
        wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen
        an jüdische Verfolgte
        – Stand 30. Juni 2007 –
        – Drucksachen 16/6274, 16/6369 Nr. 1.11 –
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
        2004/2005
        – Drucksache 16/2460 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Anlagenband
        zum Sechzehnten Hauptgutachten der Monopolkom-
        mission 2004/2005
        – Drucksache 16/2461 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
        2004/2005
        – Drucksachen 16/2460 und 16/2461 –
        Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksachen 16/5881, 16/6369 Nr. 1.7 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis
        2008
        Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
        – Drucksache 16/4560 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
        über die Exportinitiative Erneuerbare Energien für das
        Jahr 2005
        – Drucksachen 16/5016, 16/5327 Nr. 2 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung zum Stand der Doha-
        Runde der Welthandelsorganisation und das Treffen
        der EU-Handelsminister am 22. Juli 2007 in Brüssel
        – Drucksachen 16/6287, 16/6487 Nr. 1.3 –
        sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Anwendung der
        Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfah-
        ren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der
        Straße
        – Drucksachen 16/6130, 16/6369 Nr. 1.10 –
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht gemäß Nummer VI der Vereinbarung zwischen
        der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag
        über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Eu-
        ropäischen Union
        – Drucksachen 16/5875, 16/6008 Nr. 3 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.108
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.2
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.37
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.44
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.50
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.98
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.132
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.16
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.22
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.24
        Drucksache 16/6389 Nr. 2.91
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 16/6389 Nr. 1.45
        Drucksache 16/6389 Nr. 1.83
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        Drucksache 16/5806 Nr. 1.1
        Drucksache 16/5806 Nr. 1.13
        Drucksache 16/5806 Nr. 1.14
        Drucksache 16/6041 Nr. 1.8
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 16/5681 Nr. 1.9
        Drucksache 16/5681 Nr. 1.12
        Drucksache 16/5681 Nr. 1.40
        Drucksache 16/6041 Nr. 2.20
        13042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        nd 91, 1
        2, 0, T
        22
        124. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 9. November 2007
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14