Plenarprotokoll 16/124
– zu dem Entschließungsantrag der Ab-
geordneten Arnold Vaatz, Ulrich
Adam, Peter Albach, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Stephan
Hilsberg, Andrea Wicklein, Ernst Bahr
(Neuruppin), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD zu der Un-
terrichtung durch die Bundesregie-
rung: Jahresbericht der Bundesre-
gierung zum Stand der deutschen
Einheit 2006
(Drucksachen 16/2870, 16/3310, 16/4041)
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien:
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Petra Pau, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Errichtung eines Denkzeichens mit
Dokumentationszentrum zur Erin-
nerung an die friedliche Revolution
1989
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Diskussionsprozess über
ein Freiheits- und Einheitsdenkmal
unter breit angelegter Beteiligung
der Öffentlichkeit initiieren
(Drucksachen 16/6925, 16/6776, 16/6926,
12949 D
Deutscher B
Stenografisc
124. Si
Berlin, Freitag, den
I n h a
Gedenken an historische Ereignisse am 9. No-
vember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 33:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Jahresbericht der Bundesregierung
zum Stand der deutschen Einheit 2007
(Drucksache 16/6500) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Jahresbericht der Bun-
desregierung zum Stand der deut-
schen Einheit 2006
12949 A
12949 B
Dr. Norbert Lammert, Ulrich Adam,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU, der Abgeordneten
Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Markus
undestag
her Bericht
tzung
9. November 2007
l t :
Meckel, Dr. Gerhard Botz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Hans-Joachim Otto (Frank-
furt), Christoph Waitz, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP:
Errichtung eines Freiheits- und Ein-
heits-Denkmals
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dr. Norbert Lammert, Ulrich Adam,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU sowie der Abge-
ordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse,
Markus Meckel, Dr. Gerhard Botz,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD: Errichtung eines Frei-
heits- und Einheits-Denkmals
16/6927, 16/6974) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Tiefensee, Bundesminister
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.
.
12950 B
12950 C
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
Dr. Georg Milbradt, Ministerpräsident
(Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . .
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . .
Gunter Weißgerber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn,
Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Tempolimit 130 km/h
auf Autobahnen sofort einführen
(Drucksache 16/6894) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar
Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothée
Menzner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Schnellstmögliche
Einführung eines generellen Tempolimits
von 130 Stundenkilometern auf Bundes-
autobahnen
(Drucksache 16/6932) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . .
12952 B
12953 D
12955 C
12956 D
12959 B
12960 C
12961 D
12963 C
12964 C
12964 D
12965 A
12966 A
12967 C
12968 A
12969 D
12969 D
12970 A
12971 D
12973 C
12974 B
12975 B
12977 A
12978 C
12979 B
12980 D
Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . .
Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 13:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs
eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur
Änderung des Abgeordnetengesetzes
(Drucksache 16/6924) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 14:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset-
zes zur Änderung des Bundesministerge-
setzes
(Drucksache 16/5052) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 15:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Neurege-
lung der Telekommunikationsüber-
wachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
(Drucksachen 16/5846, 16/6979) . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Jerzy Montag,
Hans-Christian Ströbele, Wolfgang
Wieland, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Reform der Telekom-
munikationsüberwachung (... Gesetz
zur Änderung der Strafprozessord-
nung)
(Drucksachen 16/3827, 16/6979) . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Jörg van Essen, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild
12981 D
12983 C
12984 D
12985 A
12986 B
12986 C
12986 C
12988 C
12989 C
12990 D
12991 D
12992 D
12993 C
12993 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 III
Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Reform der Telefon-
überwachung zügig umsetzen
(Drucksachen 16/1421, 16/6979) . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . .
Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 37:
Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus-
bildung der Polizeikräfte in Afghanistan
forcieren
(Drucksache 16/3648) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 16:
Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei,
Jürgen Trittin, Silke Stokar von Neuforn, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Ohne Polizei und
Justiz keine Sicherheit – Polizei- und
Justizaufbau in Afghanistan drastisch be-
schleunigen
(Drucksache 16/6931) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
12993 D
12994 A
12995 C
12996 C
12998 B
12999 A
12999 A
13000 B
13001 C
13001 D
13002 B
13002 D
13003 D
13004 B
13006 A
13009 D
13006 B
13006 C
13006 D
13007 D
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 17:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Unter-
haltsrechts
(Drucksachen 16/1830, 16/6980) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Jens
Ackermann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Unterhaltsrecht
ohne weiteres Zögern sozial und verant-
wortungsbewusst den gesellschaftli-
chen Rahmenbedingungen anpassen
(Drucksachen 16/891, 16/6980) . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 18:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes
(Drucksachen 16/1829, 16/5444) . . . . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 16/5446) . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 41:
a) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar
Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr.
Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Anpassung der
Sozialgesetzgebung für Kultur-, Me-
dien- und Filmschaffende
(Drucksache 16/6080) . . . . . . . . . . . . . . .
13012 A
13012 D
13014 D
13016 B
13016 B
13016 C
13016 C
13016 D
13018 A
13019 A
13021 A
13022 B
13023 C
13025 A
13025 B
13027 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
b) Antrag der Abgeordneten Brigitte
Pothmer, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Neue Sicherheit für flexible Arbeitsver-
hältnisse
(Drucksache 16/6436) . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Volker Schneider
(Saarbrücken) (DIE LINKE) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform
der Telekommunikationsüberwachung (... Ge-
setz zur Änderung der Strafprozessordnung)
(Zusatztagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Gunter Weißgerber und Rainer Fornahl (beide
SPD) zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung zu den Anträgen:
– Errichtung eines Freiheits- und Ein-
heits-Denkmals
– Errichtung eines Denkzeichens mit
Dokumentationszentrum zur Erinne-
rung an die friedliche Revolution 1989
– Diskussionsprozess über ein Freiheits-
und Einheitsdenkmal unter breit ange-
legter Beteiligung der Öffentlichkeit
initiieren
(Tagesordnungspunkt 33 c) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Christoph Strässer, Niels Annen, Dr. Axel
Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Marco
Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele
Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac,
Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele
Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel
Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme,
Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast,
Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich.
Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang
Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Neuregelung der Telekommunika-
tionsüberwachung und anderer verdeckter Er-
mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
13027 A
13027 C
13029 A
13029 D
13029 D
der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesord-
nungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg
Faust (beide CDU/CSU) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Neure-
gelung der Telekommunikationsüberwa-
chung und anderer verdeckter Ermittlungs-
maßnahmen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs-
punkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker,
Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René
Röspel und Jella Teuchner (alle SPD) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Neuregelung der Telekommunikations-
überwachung und anderer verdeckter Ermitt-
lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs-
punkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Eva Möllring, Antje Blumenthal und
Manfred Kolbe (alle CDU/CSU) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatztages-
ordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Maria Eichhorn und Thomas Bareiß (beide
CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Unter-
haltsrechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a)
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz-
tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Unterhaltsrechts (Zusatztagesord-
nungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13031 D
13032 D
13033 A
13033 B
13033 D
13034 B
13034 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 V
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz-
tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Anträge:
– Anpassung der Sozialgesetzgebung für
Kultur-, Medien- und Filmschaffende
– Neue Sicherheit für flexible Arbeits-
verhältnisse
(Tagesordnungspunkt 41 a und b) . . . . . . . . .
Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . .
Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Neuabdruck eines Redebeitrags zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts:
– zu der Verordnung der Bundesregie-
rung: Fünfte Verordnung zur Ände-
rung der Verpackungsverordnung
– zu dem Antrag: Verpackungsverord-
nung sachgerecht novellieren – Wei-
chen stellen für eine moderne Abfall-
und Verpackungswirtschaft in
Deutschland
– zu dem Antrag: Weg vom Öl im
Kunststoffbereich – Chance der No-
velle der Verpackungsverordnung nut-
zen und mit Biokunststoffen echte
Kreisläufe schließen
(123. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26) . . . .
Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13035 B
13035 D
13035 D
13037 B
13038 C
13039 A
13039 D
13040 B
13040 C
13042 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 12949
(A) (C)
(B) (D)
124. Si
Berlin, Freitag, den
Beginn: 9
1) Anlage 12
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13029
(A) (C)
(B) (D)
– Errichtung eines Freiheits- und Einheits-
DenkmalsRunde, Ortwin SPD 09.11.2007
Rainer Fornahl (beide SPD) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung zu den Anträ-
gen:
Müntefering, Franz SPD 09.11.2007
Nitzsche, Henry fraktionslos 09.11.2007
Anlage 1
Liste der entschuldi
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Akgün, Lale SPD 09.11.2007
Amann, Gregor SPD 09.11.2007
Andres, Gerd SPD 09.11.2007
Bismarck, Carl-Eduard
von
CDU/CSU 09.11.2007
Connemann, Gitta CDU/CSU 09.11.2007
Dr. Däubler-Gmelin,
Herta
SPD 09.11.2007
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 09.11.2007
Dreibus, Werner DIE LINKE 09.11.2007
Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09.11.2007
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.11.2007
Ernst, Klaus DIE LINKE 09.11.2007
Freitag, Dagmar SPD 09.11.2007
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 09.11.2007
Irber, Brunhilde SPD 09.11.2007
Knoche, Monika DIE LINKE 09.11.2007
Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.11.2007
Kretschmer, Michael CDU/CSU 09.11.2007
Kunert, Katrin DIE LINKE 09.11.2007
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 09.11.2007
Dr. Lauterbach, Karl SPD 09.11.2007
Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 09.11.2007
Lötzer, Ulla DIE LINKE 09.11.2007
Anlagen zum Stenografischen Bericht
gten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrü-
cken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Tele-
kommunikationsüberwachung (… Gesetz zur
Änderung der Strafprozessordnung) (Zusatz-
tagesordnungspunkt 15 a)
Ich erkläre, dass die Fraktion Die Linke den Gesetz-
entwurf ablehnt.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gunter Weißgerber und
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.11.2007
Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 09.11.2007
Schily, Otto SPD 09.11.2007
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 09.11.2007
Strothmann, Lena CDU/CSU 09.11.2007
Thönnes, Franz SPD 09.11.2007
Wicklein, Andrea SPD 09.11.2007
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 09.11.2007
Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 09.11.2007
Winkelmeier-Becker,
Elisabeth
CDU/CSU 09.11.2007
Wolf (Frankfurt),
Margareta
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.11.2007
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
13030 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
(A) (C)
(B) (D)
– Errichtung eines Denkzeichens mit Doku-
mentationszentrum zur Erinnerung an die
friedliche Revolution 1989
– Diskussionsprozess über ein Freiheits- und
Einheitsdenkmal unter breit angelegter
Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren
(Tagesordnungspunkt 33 c)
Wir haben in der Diskussion für ein gemeinsames
Denkmal in Berlin und Leipzig geworben. Wir haben da-
mit gebeten, für ein Denkmal zu stimmen, welches in
beiden Städten den langen Weg von deutscher Teilung
im besonderen Abbild der Teilung Berlins über die ost-
deutsche Freiheit infolge der friedlichen Revolution
1989/90 mit ihrem gewaltigem Anteil der Leipziger
Montagsdemonstrationen und letztlich die Vereinigung
beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 abbildet.
Seit Jahren wird die Idee eines nationalen Freiheits-
und Einheitsdenkmals diskutiert. Ein erster parlamenta-
rischer Vorstoß scheiterte 2001 im Deutschen Bundes-
tag. Die Zeit schien damals einer Mehrheit noch nicht
reif für solch ein Projekt. Jetzt schreiben wir 2007, und
es gilt einen Stimmungswandel zu konstatieren. Nicht
nur, dass inzwischen eine befürwortende Mehrheit für
das Denkmal als sicher angenommen werden kann, es
mehren sich sogar die Vorschläge für dessen örtlichen
Sitz. Zu Berlin sind zwei Vorschläge hinzugekommen:
ein alternativer für Leipzig allein und ein kommunizie-
render für Berlin und Leipzig. Sämtliche Ideen haben
großes Gewicht, auf eine Lösung sollten wir uns unauf-
geregt einigen. Als Leipziger Bundestagsabgeordnete
nehmen wir uns das Recht der Einmischung in die Dis-
kussion und plädieren für die deutsche Hauptstadt und
für Leipzig als übergreifende Orte des Nationalen Ein-
heits- und Freiheitsdenkmales. Berlin und Leipzig kön-
nen beide nicht allein für diese Idee stehen.
Sinnbild der 40-jährigen deutschen Teilung war die
blutige Grenze inmitten Deutschlands, inmitten Berlins.
In besonders brutalem Maße zerschnitt hier die Grenze
die deutsche Hauptstadt, stand die Einmauerung des frei-
heitlichen West-Teiles von Berlin für das deutsche Nach-
kriegstrauma. An der Blockade Westberlins, am Mauer-
bau 1961 nahmen die gesamte deutsche und die
Weltöffentlichkeit großen Anteil. Der Volksaufstand von
1953, der unsere 89er politischen Forderungen vorweg-
nahm und in Ostberlin begann, sowie das geteilte Berlin
wurden weltweit zum Synonym für die deutsche Tei-
lung, für die Ost-West-Blockkonfrontation. Hier be-
kannte Kennedy, dass er ein Berliner sei, und Reagan
forderte den Fall der Mauer. Willy Brandt war der legen-
däre regierende „Frontstadt“bürgermeister, der für die
meisten Ostdeutschen bis 1989 die verkörperte Hoff-
nung auf Freiheit und Demokratie blieb. Westberlin war
für die SED der Stachel im Fleisch des kommunistischen
Systems, für viele Menschen in der DDR war es das
Schaufenster in den freien Westen, die freie Informa-
tionsquelle und die ständige Nahrung für die Hoffnung
auf demokratische Entwicklungen.
In Ostberlin etablierte sich frühzeitig eine rege Unter-
grundszene samt einer reichen Samisdatliteratur. Die
Umweltbibliothek wurde 1987 von der Stasi gestürmt
und die staatlich zelebrierten Luxemburg/Liebknecht-
demonstrationen wurden von der Opposition mutig auf
ihre Weise in Anspruch genommen. Beispielhaft sei hier
die Kundgebung vom Januar 1989 genannt – wenn auch
den Demonstranten damals nicht bekannt war, dass sie
mit Luxemburg ausgerechnet eine Gegnerin von freien
Wahlen auf ihr Schild hoben. In Berlin wurde die Grenze
zuerst löchrig, in Berlin beschloss die freie Volkskam-
mer gemäß dem Willen der meisten Deutschen in Ost
und West den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland,
und in dieser Stadt wurde dieser Beitritt der endlich
freien und tatsächlich demokratischen DDR nach Art. 23
GG der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen
mit den Siegermächten und unseren Nachbarn vollzo-
gen. Mit dem weltweit spektakulären Fall der Mauer
kam bildhaft das Ende des Kalten Krieges, kam die
Chance auf die europäische Einigung auf friedlichem
Wege. Für die Welt steht das vereinigte Berlin, die verei-
nigte deutsche Hauptstadt als Symbol für die Überwin-
dung der Blockkonfrontation, für das Gelingen freiheitli-
cher und demokratischer Volksbewegungen in Mittel-
und Osteuropa. Deshalb muss Berlin ein Standort des
Nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmales werden.
In Leipzig muss jedoch das Pendant zum Berliner
Denkmal stehen. Die Leipziger Nikolaikirche mit ihren
Friedensgebeten seit 1982 war der „Zünder der friedli-
chen Revolution 1989/90“, der Leipziger Augustusplatz
war mit seinen machtvollen Massendemonstrationen bis
zu den Volkskammerwahlen 1990 der wichtigste Garant
für den Bestand des am 9. Oktober Erreichten und der
unablässig drehende „Motor der Deutschen Einheit“.
Bereits im September 1989 schwollen die Leipziger De-
monstrationen unter dem selbstbewussten Ruf „Wir sind
das Volk“ zu zehntausenden Teilnehmern an. Ein An-
schwellen, welches in Verbindung mit der Begeisterung
über die Massenausreisen aus Ungarn und der Wut über
die Ignoranz der DDR-Staatsführung, die Botschaftsaus-
reisenden mit Zügen quer durch den Süden der DDR zu
transportieren, zu bürgerkriegsähnlichen Zusammenstö-
ßen am Dresdner Hauptbahnhof und zu weiteren bedroh-
lichen Situationen an der gesamten Bahnstrecke bis
Plauen führten.
Nach der am 5. Oktober 1989 in der Leipziger Volks-
zeitung veröffentlichten Drohung des Kampfgruppen-
einsatzes gegen die Bevölkerung wurde es am 7. Okto-
ber in Leipzig, Plauen, auch in Berlin besonders brisant.
In diesen drei Städten waren ob bzw. wegen dieser Dro-
hung Tausende auf den Beinen und hielten der SED und
dem MfS mutig die Stirn entgegen. Die in diesem Zu-
sammenhang gestreute „chinesische Lösung“ des Mas-
sakers vom „Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking
als einer realen Möglichkeit für die SED-Führung im
Umgang mit den Demonstranten war eine Drohung und
durchaus sehr ernst gemeint. Selbst Internierungslager
zur Konzentration von Sozialismusfeinden an ausge-
suchten Orten waren konzipiert. In dieser spannungs-
geladenen Stimmung, die an einen positiven und un-
blutigen Ausgang der für den 9. Oktober erwarteten
Demonstration in Leipzig nicht denken ließ, kamen den-
noch an diesem Montag 70 000 Menschen aus Leipzig
und der DDR zwischen Nikolaikirchhof und Augustus-
platz zusammen. Eine Menschenmenge, die auf SED
und MfS so abschreckend wirkte, dass sie aus einer all-
gemeinen Lähmung heraus den Dingen hilflos ihren
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13031
(A) (C)
(B) (D)
Lauf lassen musste. Zwar begann die Partei- und Staats-
führung dann schnell über den beginnenden Dialogpro-
zess und mittels personeller Änderungen in der Führungs-
spitze zu versuchen, das Heft des Handelns wieder in die
Hände zu bekommen, doch gelangen diese Strategien ge-
genüber der wachen Bevölkerung glücklicherweise nicht.
Die Menschen in Leipzig, Plauen, Dresden, überall in
der DDR wussten, dass die Demonstrationen in großem
Stile weitergehen mussten. Die Ergebnisse des 9. Okto-
ber von Leipzig bedurften der Sicherung, sollte dieser
9. Oktober 1989 nicht wie der 17. Juni 1953 später als
konterrevolutionärer Umsturzversuch der Vergessenheit
anheimfallen. Im Windschatten der Leipziger Massende-
monstrationen 1989/90 wuchsen die DDR-weiten Kund-
gebungen und Demonstrationen zu Ereignissen heran,
die dann auch ganz schnell aus dem emanzipatorischen
Ruf „Wir sind das Volk“ die politische Forderung „Wir
sind ein Volk“ werden ließen. Wohl wissend, dass nur die
Einheit in Freiheit ein größtes Maß an Sicherheit vor der
Restitution der alten Machtverhältnisse in der DDR bot.
Der Mauerfall am 9. November 1989 war dann die lo-
gische Folge. Wir haben neben der meist in diesem Zu-
sammenhang aufkommenden Erklärung der Überforde-
rung der SED-Führung eine eher politische Erklärung
anzubieten. Die DDR-Führung suchte nach Druckentlas-
tung, geöffnete Grenzen schienen ein passables Mittel in
diesem Sinne zu sein. Die Rechnung war einfach und
dennoch eine der üblichen Fehleinschätzungen der SED.
Die mit der DDR restlos Unzufriedenen sollten gehen,
damit den Massendemonstrationen die Kraft nehmend.
Die im „Lande“ Verbleibenden sollten die DDR tapezie-
ren helfen. Den weitergehenden Montagsdemonstratio-
nen sei Dank, diese Rechnung der SED ging nicht auf.
Es gelang, die Menschen weiterhin für die Demonstra-
tionen bis zu den ersten freien Volkskammerwahlen am
18. März 1990 zu interessieren und so das Errungene des
Herbstes 1989 zu sichern.
Demgegenüber war Ostberlin, und das soll keine Ge-
genrede, wohl aber eine Klarstellung sein, im Herbst
1989 die Arena der Befürworter einer weiteren Zwei-
staatlichkeit Deutschlands. In Berlin fand am 4. Novem-
ber 1989 die größte DDR-Tapezierungsgroßdemonstra-
tion statt, der im Nachgang der DDR-Erhaltungsaufruf
von Christa Wolf „Für unser Land“ folgte. Dagegen er-
ging aus Leipzig der „Leipziger Aufruf“ von Johannes
Wenzel für den Aufbau von konföderativen Strukturen
zwischen beiden deutschen Staaten mit dem Ziel der
Einheit als schnelle Antwort auf den Ostberliner Aufruf.
Leipzig und die gesamte ostdeutsche Provinz standen
1989/90 für die Einheit, (Ost-)Berlin für einen nebulösen
„Dritten Weg“.
Nachhaltig unterstrichen wird die Notwendigkeit ei-
nes korrespondierenden Denkmals Berlin/Leipzig am
Beispiel des Siegers im jüngsten Wettbewerb der „Stif-
tung für Aufarbeitung“. Der Siegervorschlag sieht 13 In-
schriften mit historischen Daten vor. Beginnend mit dem
Mai 1949 – der Gründung der Bundesrepublik Deutsch-
land – und endend mit der staatlichen Einheit am 3. Ok-
tober 1990. Die Kette der Geschichtsdaten zwischen die-
sen beiden Punkten ist diskutabel. Nicht diskutabel ist
die Abfolge zwischen der ungarischen Grenzöffnung am
2. Mai 1989 unter Auslassung des Beginns der friedli-
chen Revolution am 9. Oktober 1989 in Leipzig bis zum
der 4. November 1989 Ostberlin. Einmal steht der
4. November 1989 für den Beginn der SED-„Reformer“-
Oper „Für unser Land“ und meinte den Erhalt der DDR,
und zum anderen fehlt komplett das Wissen um die
friedliche Revolution in der DDR. Bleiben wir bei einem
Denkmal in Berlin, so wird zukünftig nur noch des Mau-
erfalls und der Deutsche Einheit gedacht werden. Dieser
Geschichtsverlust ist nicht hinzunehmen! Die friedliche
Revolution brachte in Ostdeutschland die Freiheit und
den Mauerfall, danach erging der Auftrag der Bevölke-
rung an die Politik, die Einheit zügig zu gestalten.
Dies sind unsere Gedanken zum Thema. Achten wir
im Diskussionsprozess um die Gestaltung des zweiteili-
gen Denkmales auf die Berücksichtigung des histori-
schen Kontextes: Ohne die inner- und außerkirchliche
Opposition in der DDR, ohne die immerwährenden
Fluchtbewegungen in den Westen, ohne die Massen-
fluchten von 1989, ohne die Montagsgebete und die
friedliche Revolution und ohne die Weiterführung dieser
Revolution bis zu den Wahlen im März 1990 und in An-
betracht der Möglichkeit eines geglückten Moskauer
Putsches, beispielsweise der vom August 1991, würden
wir heute nicht einmal des 9. Oktober in Freiheit geden-
ken, geschweige denn uns der Deutschen Einheit des
Jahres 1990 erfreuen können. Seien wir stolz auf die
„Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt/Scheel, auf das
KSZE-Engagement der Regierung Schmidt/Genscher,
und seien wir dankbar, dass die Regierung Kohl/
Genscher Helmut Schmidts Anstrengungen für den
Nato-Doppelbeschluss weiterführte und damit dem INF-
Vertrag von 1987 – Vernichtung sämtlicher atomarer
Mittelstreckensysteme in Europa – zwischen den USA
und der Sowjetunion den Boden bereitete. Beide Politik-
ansätze, die Entspannungs- als auch die Gleichgewichts-
politik, haben beträchtlichen Anteil an der Implosion der
Sowjetunion und des Ostblocks.
Vergessen wir bei allem Stolz auf eigene Leistungen
nicht die Freiheitsbewegungen in unseren östlichen Nach-
barstaaten. Ohne die Polen mit ihrer Solidarnosc, ohne die
Tschechen mit ihrer Charta 77 und ohne den Mut der „lus-
tigsten Baracke im Ostblock“, den Ungarn, würden noch
heute Menschen ohne Hoffnung auf Freiheit und Demo-
kratie in der Leipziger Nikolaikirche und überall in der
DDR beten und sich vor der außer- und innerhalb der Kir-
che beobachtenden Staatsmacht fürchten müssen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christoph Strässer, Niels
Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidel-
berg), Marco Bülow, Siegmund Ehrmann,
Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate
Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim),
Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm,
Christel Humme, Josip Juratovic, Anette
Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk,
Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf
Mützenich, Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer,
Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle
13032 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
(A) (C)
(B) (D)
SPD) zur Abstimmung über den Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunika-
tionsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesord-
nungspunkt 15 a)
Trotz schwerwiegender politischer und verfassungs-
rechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Ge-
setzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.
Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz
der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion
dahingehend überein, dass die insbesondere durch den
internationalen Terrorismus und dessen Folgeerschei-
nungen entstandene labile Sicherheitslage auch in
Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir
uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante
Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem
Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straf-
taten notwendig sind.
Zweitens. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beach-
ten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Frei-
heitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbe-
stimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unse-
res Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser
Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an
die Entscheidungen zur Volkszählung, zur „akustischen
Wohnraumüberwachung“, zum Luftsicherheitsgesetz
oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.
Drittens. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns,
dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen
darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere
Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist
vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine
absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch
kriminelles Handeln geben kann.
Viertens. In den letzten Jahren hat es eine zuneh-
mende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehen-
der Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen ver-
meintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte
einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf beför-
dert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenk-
lich. Am Beispiel der sogenannten Vorratsdatenspeiche-
rung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die
Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal ver-
pflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke
unter anderem der Strafverfolgung über einen Zeitraum
von sechs Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein
gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wo-
nach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungs-
zwecken die entsprechenden Daten bis zu sechs Monate
zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird
eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist
die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass
hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die
solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für
die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmo-
ment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch
hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunika-
tionsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Be-
handlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns
zum Beispiel nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des
Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen
sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter
der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.
Fünftens. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz
dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspoliti-
kern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die
Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzu-
ziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt zum
Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunika-
tionsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungs-
daten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf
Informationen, die zum Kernbereich der privaten Le-
bensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs
und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Be-
deutung“ machen den dargestellten Paradigmenwechsel
weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühun-
gen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-
Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen – so war dort für
die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Mona-
ten vorgesehen –, werden ausdrücklich gewürdigt. Der
Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung
nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrig-
keit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus
dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-
Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren
über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus
oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes.
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon
auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfas-
sungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Rolf Koschorrek und
Dr. Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Neuregelung der Telekommunikations-
überwachung und anderer verdeckter Ermitt-
lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs-
punkt 15 a)
Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekom-
munikationsüberwachung und anderer verdeckter Er-
mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richt-
linie 2006/24/EG werde ich nicht zustimmen.
Ich stimme diesem Gesetzentwurf nicht zu, weil die
vorgesehene Differenzierung zwischen einerseits Seel-
sorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten sowie an-
dererseits weiteren Berufsgeheimnisträgern, zu denen
auch Ärzte gehören, meiner Auffassung nach nicht der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ent-
nehmen ist. Ich bin zudem der Auffassung, dass das Ver-
trauensverhältnis zwischen Patient und Arzt besonders
schützenswert und damit dem zu Abgeordneten, Seelsor-
gern und Strafverteidigern gleichzustellen ist. Jeder Pa-
tient muss ohne Vorbehalt darauf vertrauen können, dass
das, was er seinem Arzt mitteilt, geheim bleibt. Durch
das Gesetz wird nach meiner Überzeugung der überwie-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13033
(A) (C)
(B) (D)
genden Zahl der Patienten der Eindruck vermittelt, dass
dem Arzt anvertraute Geheimnisse – anders als bisher –
nicht mehr umfassend geschützt sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich zu-
dem immer wieder betont, dass der Schutz des Patienten
höchste Priorität besitzen soll. Wer sich in ärztliche Be-
handlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was
der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine
Gesundheit erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis
Unberufener gelangt. Nur so kann, auch nach Auffas-
sung des Bundesverfassungsgerichts, zwischen Patient
und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvo-
raussetzungen ärztlichen Wirkens zählt.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel,
Dr. Reinhold Hemker, Hilde Mattheis,
Mechthild Rawert, René Röspel und Jella
Teuchner (alle SPD) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Te-
lekommunikationsüberwachung und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatz-
tagesordnungspunkt 15 a)
Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
der Telekommunikationsüberwachung und anderer ver-
deckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
der Richtlinie 2006/24/EG schafft die notwendige
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für verdeckte straf-
prozessuale Ermittlungsmaßnahmen.
Zweitens. Patientinnen und Patienten haben ein Recht
darauf, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt oder ihrer
Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a des Gesetzentwurfes
räumt bei der Entscheidung über Ermittlungsmaßnah-
men bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ei-
nen Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer
Meinung nach nicht ausreichend schützt.
Drittens. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
müssen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten
in diesem Zusammenhang gleichgestellt werden. Nur so
kann der Schutz des im Arztgespräch regelmäßig betrof-
fenen Kernbereichs privater Lebensführung wirksam si-
chergestellt worden.
Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustim-
mung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwa-
chung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für
richtig.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Antje
Blumenthal und Manfred Kolbe (alle CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
(Zusatztagesordnungspunkt 17 a)
Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im
Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind.
Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts-
rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass
die Ansprüche von unverheirateten Müttern verbessert
wurden, sodass die Anspruchsgrundlage des § 1615
BGB jetzt dem verfassungsrechtlichen Gebot der
Gleichheit entspricht.
Drittens. Es wird begrüßt, dass die Belange der Kin-
der im Rahmen der Verpflichtung zur Betreuung gemäß
§ 1570 BGB ab dem 3. Lebensjahr zu berücksichtigen sind.
Viertens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der
Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten (und wei-
teren) Familiengründung.
Der geschiedene kinderbetreuende Elternteil – meis-
tens die Ehefrau – verliert im Ergebnis durch die Kon-
kurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der
Unterhaltsansprüche. Damit verschlechtert sich auch die
finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder erheb-
lich. Die ehelichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6
Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt
sein. Diese Balance wird bislang weitgehend hergestellt,
weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am
Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Fami-
lie einbringt. Bei einem Gleichrang der erziehenden El-
ternteile werden jedoch die nachfolgenden unehelichen
Kinder in der neuen Familie regelmäßig finanziell deut-
lich besser versorgt sein als diejenigen, die auf den Un-
terhalt und die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen
sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die
Gleichstellung der Kinder verwirklicht werden soll,
wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Fi-
nanzlage bezieht. Darüber hinaus stellt sich die Frage,
inwieweit das Einkommen der Eltern in die Berechnung
des „mittelbaren Kindesunterhalts“ einzubeziehen ist.
Schließlich ist unter der Prämisse der Geltung des Art. 6
Abs. 5 GG für den Betreuungsunterhalt als „mittelbaren
Kindesunterhalt“ nicht verständlich, warum die geschie-
dene Ehefrau der Härteklausel des § 1579 BGB unter-
worfen wird, die unverheiratete Mutter dagegen nicht.
Die Teilung des 2. Ranges durch kindererziehende El-
ternteile ist also nicht geeignet, die gleiche finanzielle
Lage der Kinder herzustellen. Gleichzeitig werden maß-
gebliche Verfassungs- und Rechtsgrundsätze wie der
Schutz der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG, der Vertrauens-
schutz finanziell schwächerer Eheleute und der Wert von
Kindererziehung und Hausarbeit außer Kraft gesetzt.
Wegen dieser offenen Zweifelsfragen werde ich mich
in der Abstimmung über das Gesetz enthalten.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Maria Eichhorn und Thomas
Bareiß (beide CDU/CSU) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Unterhaltsrechts (Zusatztagesordnungs-
punkt 17 a)
Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im
Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind.
13034 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
(A) (C)
(B) (D)
Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts-
rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass
der Betreuungsanspruch von unverheirateten Müttern
oder Vätern verbessert wird. Das bringt mehr Gerechtig-
keit für jene Kinder, deren Eltern getrennt leben.
Drittens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der
Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten bzw. wei-
teren Familiengründung.
Der geschiedene kinderbetreuende Elternteil – meis-
tens die Ehefrau – verliert im Ergebnis durch die Kon-
kurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der
Unterhaltsansprüche. Damit verschlechtert sich auch die
finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder erheb-
lich. Die ehelichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6
Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt
sein. Diese Balance wird bislang weitgehend hergestellt,
weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am
Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Fami-
lie einbringt.
Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile
werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in
der neuen Familie regelmäßig finanziell deutlich besser
versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und
die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es
stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Gleichstel-
lung der Kinder verwirklicht werden soll, wenn Art. 6
Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Finanzlage be-
zieht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit das
Einkommen der Eltern in die Berechnung des „mittelba-
ren Kindesunterhalts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist
unter der Prämisse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für
den Betreuungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunter-
halt“ nicht verständlich, warum die geschiedene Ehefrau
der Härteklausel des § 1579 BGB unterworfen wird, die
unverheiratete Mutter dagegen nicht. Die Teilung des
2. Ranges durch kindererziehende Elternteile ist also
nicht geeignet, die gleiche finanzielle Lage der Kinder
herzustellen.
Viertens. Durch die Gleichstellung aller Betreuungs-
ansprüche wird die traditionelle Familie, für welche die
Ehe das Fundament ist, weiter geschwächt. Zwar ist auf
Drängen der Union der Entwurf dahin geändert worden,
dass die Gerichte die Dauer der Unterhaltspflichten bei
einer gescheiterten Ehe verlängern können. Auch wer-
den langjährige Ehepartner ebenfalls in den Rang 2 auf-
genommen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die
Ehe immer mehr ihre verfassungsgemäße Vorrangstel-
lung nach Art. 6 GG verliert und mit anderen Lebensfor-
men gleichgestellt wird.
Wegen der angesprochenen Probleme werde ich mich
bei der Abstimmung enthalten.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth
(CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Unterhalts-
rechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a)
Dem Gesetzentwurf stimme ich zu und gebe folgende
Erläuterungen zu Protokoll:
Ich begrüße ausdrücklich, dass der Kindesunterhalt in
Zukunft immer Vorrang vor allen anderen Unterhaltsan-
sprüchen haben wird und dass Eltern, die ihre Kinder be-
treuen, Vorrang im Unterhalt vor Ex-Ehepartnern haben,
die keine Kinder betreuen.
Es ist zudem ein großer Erfolg der CDU/CSU-Frak-
tion, dass bei der Dauer des Unterhaltsanspruchs
geschiedener und nicht verheirateter Elternteile das
Kindswohl sowie die eheliche Gestaltung von Kinderbe-
treuung und Erwerbstätigkeit besonders berücksichtigt
werden.
Doch halte ich es für bedenklich, dass kinderbetreu-
ende Mütter und Väter im Rang des Betreuungsunter-
halts gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie
verheiratet waren oder nicht. Diese Regelung trägt dem
besonderen Schutz von Ehe und Familie, so wie es das
Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gebietet, nicht
ausreichend Rechnung – war aber nach der Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar
2007 (Az. 1 BvL 9/04; u. a. FamRZ 2007, 965 = NJW
2007, 1735) nicht anders möglich.
Ich befürchte, die hier vorgesehene Regelung trägt
dazu bei, dass der Stellenwert von Ehe und Familie in
Staat und Gesellschaft zusehends zugunsten anderer For-
men von Lebensgemeinschaften aufgeweicht wird.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz-
tagesordnungspunkt 17 a)
Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im
Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind.
Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts-
rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass
der Betreuungsanspruch von unverheirateten Müttern
oder Vätern verbessert wird. Alle betreuenden Mütter
oder Väter, egal ob in oder außerhalb der Ehe, werden
im Interesse des Wohles des Kindes gleichgestellt. Das
bringt mehr Gerechtigkeit für jene Kinder, die nicht das
Glück haben, dass ihre Eltern zusammenleben.
Drittens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der
Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten (und wei-
teren) Familiengründung. Der geschiedene kinderbetreu-
ende Elternteil – meistens die Ehefrau – verliert im Er-
gebnis durch die Konkurrenz im zweiten Rang einen
beträchtlichen Teil der Unterhaltsansprüche. Damit ver-
schlechtert sich auch die finanzielle Versorgung der ge-
meinsamen Kinder erheblich. Die ehelichen Kinder soll-
ten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit nichtehelichen
Kindern gleichgestellt sein. Diese Balance wird bislang
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13035
(A) (C)
(B) (D)
weitgehend hergestellt, weil der Unterhaltsverpflichtete
neben seinem Anteil am Einkommen seinen hohen
Selbstbehalt in die neue Familie einbringt. Bei einem
Gleichrang der erziehenden Elternteile werden jedoch
die nachfolgenden unehelichen Kinder in der neuen Fa-
milie regelmäßig finanziell deutlich besser versorgt sein
als diejenigen, die auf den Unterhalt und die Erwerbstä-
tigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es stellt sich des-
halb die Frage, ob und wie die Gleichstellung der Kinder
verwirklicht werden soll, wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich
auch auf die elterliche Finanzlage bezieht. Darüber hi-
naus stellt sich die Frage, inwieweit das Einkommen der
Eltern in die Berechnung des „mittelbaren Kindesunter-
halts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist unter der Prä-
misse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für den Betreu-
ungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunterhalt“ nicht
verständlich, warum die geschiedene Ehefrau der Härte-
klausel des §1579 BGB unterworfen wird, die unverhei-
ratete Mutter dagegen nicht.
Viertens. Es ist nicht zu übersehen, dass durch die
Gleichstellung aller Betreuungsansprüche die traditio-
nelle Familie, für welche die Ehe das Fundament ist,
weiter geschwächt wird. Zwar ist auf Drängen der Union
der Entwurf dahin geändert worden, dass die Gerichte
die Dauer der Unterhaltspflichten bei einer gescheiterten
Ehe verlängern können. Auch werden langjährige Ehe-
partner ebenfalls in den Rang 2 aufgenommen. Dies än-
dert jedoch nichts daran, dass die Ehe mehr und mehr
ihre verfassungsgemäße Vorrangstellung verliert und mit
anderen Lebensformen gleichgestellt wird. Dennoch: In
diesem Gesetz geht es in erster Linie um das Wohl des
Kindes. Durch die Vorgabe des Verfassungsgerichtes
war eine bessere Regelung nicht möglich. Deshalb
stimme ich diesem Gesetz zu.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz
(CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Unterhalts-
rechts (Tagesordnungspunkt 17 a)
Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im Unter-
haltsrecht vorab zu berücksichtigen sind. Durch die Be-
ratungen über die Unterhaltsrechtsnovelle in dieser
Wahlperiode wurde erreicht, dass die Ansprüche von un-
verheirateten Müttern verbessert wurden, sodass die An-
spruchsgrundlage des § 1615 BGB jetzt dem verfas-
sungsrechtlichen Gebot der Gleichheit entspricht. Es
wird begrüßt, dass die Belange der Kinder im Rahmen
der Verpflichtung zur Betreuung gemäß § 1570 BGB ab
dem dritten Lebensjahr zu berücksichtigen sind.
Bedenken habe ich allerdings bezüglich der Folgen,
die durch die Regelung der Rangfolge bei einer konkur-
rierenden zweiten – und weiteren – Familiengründung
entstehen können. Der geschiedene kinderbetreuende El-
ternteil – meistens die Ehefrau – wird im Ergebnis durch
die Konkurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen
Teil der Unterhaltsansprüche verlieren. Damit wird sich
auch die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kin-
der unter Umständen erheblich verschlechtern. Die ehe-
lichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit
nichtehelichen Kindern gleich gestellt sein. Diese Ba-
lance wird bislang weitgehend hergestellt, weil der Un-
terhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am Einkom-
men seinen hohen Selbstbehalt in die neue Familie
einbringt.
Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile
werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in
der neuen Familie regelmäßig finanziell deutlich besser
versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und
die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind.
Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken
zustimmen, weil das Bundesverfassungsgericht in sei-
nem jüngsten Urteil fordert, die Gleichstellung der Kin-
der auch im Betreuungsunterhaltsanspruch der Eltern zu
gewährleisten. Ob die nun getroffene Regelung der Tei-
lung des zweiten Ranges durch kindererziehende Eltern-
teile geeignet ist, die gleiche finanzielle Lage der Kinder
gemäß dem Gleichstellungsgebot von Kindern gemäß
Art. 6 Abs. 5 GG herzustellen und dem Schutz der Ehe
gemäß Art. 6 Abs. 1 GG sowie dem Vertrauensschutz
finanziell schwächerer Eheleute entspricht, kann ich aus
heutiger Sicht nicht abschließend beurteilen.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kul-
tur-, Medien- und Filmschaffende
– Neue Sicherheit für flexible Arbeitsverhält-
nisse
(Tagesordnungspunkt 41 a und b)
Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Wir bera-
ten heute zwei Anträge. Es handelt sich um den Antrag
der Grünen mit dem Titel „Neue Sicherheit für flexible
Arbeitsverhältnisse“ und um den Antrag „Anpassung der
Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaf-
fende“.
Um es direkt am Anfang festzustellen: Wir lehnen die
Anträge der Opposition ab.
Bevor ich im Einzelnen auf die Anträge eingehe,
möchte ich die Prioritätensetzung der Union herausstel-
len. Wir möchten zuvörderst neue Arbeitsplätze schaf-
fen. Wie unsere Kanzlerin jüngst gesagt hat, müssen wir
im Interesse der Gerechtigkeit die Situation auf dem Ar-
beitsmarkt weiter verbessern. Wir sind da schon auf ei-
nem sehr guten Weg. Wir haben erstmals wieder unter
3,5 Millionen Arbeitslose. Die Zahl sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigter ist stark angewachsen. Das ist
maßgeblich auf die starke Konjunktur zurückzuführen.
Aber wir müssen da weitermachen und dürfen nicht lo-
cker lassen. Das ist die Hauptpriorität der Union. Außer-
13036 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
(A) (C)
(B) (D)
dem sind wir erfolgreich dabei, unseren Staatshaushalt
zu sanieren. Von jedem Euro, den der Staat heute ein-
nimmt, muss er 20 Cent für Zinsen der Schulden zurück-
legen. Die Große Koalition hat sich vorgenommen, im
Jahre 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Das sind wir den kommenden Generationen schuldig,
und das entspricht auch dem gesunden Menschenver-
stand – auch der Privatmann kann nicht auf Pump leben.
Ein Staat mit einer Schuldenquote von rund 70 Prozent
des Bruttoinlandsproduktes ist nicht zukunftsweisend
und nicht gerecht. Die Beiträge zur Sozialversicherung
sind über die Jahrzehnte von ehemals 26,5 Prozent im
Jahre 1970 bis auf über 40 Prozent gestiegen. Die Große
Koalition hat sich vorgenommen, an dieser für Wachs-
tum und Arbeitsplätze so wichtigen Stellschraube zu
drehen und wieder unter die Marke von 40 Prozent zu
kommen. Da sind wir auch auf einem guten Weg, und
darauf werde ich noch später näher eingehen.
Vor diesem Hintergrund kommen wir zu den gestell-
ten Anträgen. Im Kern geht es darum, da kommen beide
Anträge auf den gleichen Nenner, die Arbeitslosenversi-
cherung zu flexibilisieren. Geringere Einzahlungszeiten
sollen einen Anspruch auf Auszahlung der Versiche-
rungsleistungen nach sich ziehen. Diese hätten dann
nicht nur Anspruch auf Zahlungen aus der Arbeitslosen-
versicherung, sondern auch Anspruch auf Leistungen
zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – also bei-
spielsweise Fortbildungsprogramme der Bundesagentur
für Arbeit. Die Problematik betrifft unter anderem Mit-
bürger, die in künstlerischen Berufen arbeiten. Ich
möchte hierbei anmerken, dass das Thema Künstlerso-
zialversicherung dieses Haus auch in diesem Jahr bereits
beschäftigt hat. Ich habe durchaus Verständnis für die
Mitbürger, die aufgrund zunehmend flexibler Arbeits-
verhältnisse Sorgen vor der beruflichen Zukunft haben.
Soweit die Zuständigkeiten des Bundes für Belange von
Kunst und Kultur oder anderer flexibler Arbeitsformen
betroffen sind, setzt sich die Große Koalition vor allem
dafür ein, die Erwerbs- und Beschäftigungschancen der
Betroffenen zu verbessern. Ziel der Großen Koalition
war und ist es, finanzielle Mittel in erster Linie zur För-
derung von Beschäftigung zu nutzen. Deswegen unter-
stützt die Große Koalition auch Bestrebungen, Beschäf-
tigungsverhältnisse zu verstetigen und damit Zeiten der
Arbeitslosigkeit zu verringern. Konkret wurde von der
Bundesregierung darauf hingewiesen, dass beispiels-
weise die Tatsache, dass Schauspieler in geringerem
Maße Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben als frü-
her, auch besondere Gründe hat. Die Ursachen sind, un-
abhängig von den Arbeitsmarktreformen, auch auf einer
bewusst beschäftigungsbeschränkenden Kostenstrategie
der Produktionsbedingungen, beispielsweise in der
Filmwirtschaft, zurückzuführen. Erwerbsformen, bei de-
nen kurzfristige Beschäftigungen mit überwiegenden
Zeiten der Arbeitslosigkeit wechseln, sind nach Ansicht
der Regierung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit
grundsätzlich nicht versicherbar. Zur Funktionsfähigkeit
eines Systems der Arbeitslosenversicherung bedarf es
gewisser Risikobegrenzungen. Sonderregelungen zu-
gunsten der Betroffenen solcher Erwerbsformen führen
zudem zu Verwerfungen innerhalb der Gruppe der bei-
tragspflichtigen Arbeitnehmer, weil Personen mit extrem
geringer Beitragszahlung, besonders günstige Leistungs-
ansprüche erhalten würden. Der Lebensunterhalt von
Künstlern beispielsweise, die keine Ansprüche auf die
Versicherungsleistung Arbeitslosengeld erwerben könn-
ten, und deren Zugang zu Maßnahmen der beruflichen
Wiedereingliederung ist durch die Möglichkeit des Be-
zuges von Leistungen der Grundsicherung für Arbeit-
suchende gewährleistet. Zudem wird kein Künstler
durch die Regelungen des Zweiten und Dritten Sozialge-
setzbuches daran gehindert, seiner präferierten berufli-
chen Tätigkeit nachzugeben. Auch im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende kann keine Bevor-
zugung von Künstlern gegenüber anderen Berufsgrup-
pen erfolgen. Insbesondere eine Daueralimentierung von
arbeitslosen Künstlern könnte aus Steuermitteln erfol-
gen, was hier im Bundestag wohl auch niemand möchte.
Die Große Koalition ist sich dabei bewusst, dass die
Reformen am Arbeitsmarkt für viele Arbeitnehmer mit
Einschränkungen verbunden waren. Dabei wurde auch
berücksichtigt, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversi-
cherung nicht von der gesamten Gesellschaft, sondern
von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern erwirtschaftet
wurden. Was die Arbeitsmarktreformen in Gänze be-
trifft, so zeigen die seit 2006 zu verzeichnenden steigen-
den Zahlen von sozialversicherungspflichtig Beschäftig-
ten sowie der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die
Senkung der Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit die
Notwendigkeit, aber auch die Wirksamkeit der Refor-
men. Wir sind im Sinne eines „lernenden Systems“ seit-
dem darum bemüht, die Reformen den aktuellen Ar-
beitsmarktbedingungen anzupassen. Es hat dazu in den
vergangenen Jahren seitens der Koalitionsfraktionen und
der Bundesregierung umfangreiche Änderungsmaßnah-
men gegeben. Das System wird auch in Zukunft ständi-
ger Evaluation unterworfen werden. Zu den genannten
Anpassungen kann man auch die aktuelle Diskussion in-
nerhalb der Koalition zählen, bei der Auszahlung des
Arbeitslosengeldes I gewisse Änderungen vorzunehmen.
Im Sinne der Generationengerechtigkeit, die ich schon
eingangs erwähnt habe, sollten diese Maßnahmen nach
Meinung der Union kostenneutral ausgestaltet werden.
Die Union legt den Schwerpunkt auf die Schaffung von
Arbeitsplätzen. Zu diesem Zweck fordern wir auch eine
weitere Senkung der Lohnnebenkosten in Form der Ar-
beitslosenversicherungsbeiträge. Ausgehend von zuletzt
6,5 Prozent wollen wir bei den Beiträgen auf 3,5 Prozent
herunterkommen. Wissenschaftliche Forschungen zei-
gen, dass wir dadurch Wachstum generieren, was sich
wiederum in neuen Arbeitsplätzen auszahlt. Somit
schließt sich argumentativ wieder ein Kreis, und wir
kommen wieder zur ersten Priorität der Union: Sich
nicht zufrieden geben mit den aktuellen guten Zahlen,
sondern alles zur Schaffung von neuen sozialversiche-
rungspflichtigen Arbeitsplätzen unternehmen. Die Poli-
tik kann zwar immer nur die arbeits- und wirtschaftspoli-
tischen Rahmenbedingungen setzen, aber sie kann dies
durchaus erfolgreich gestalten. Der jetzige Aufschwung
bestätigt dies. Direkt bezogen auf die Anträge wird der
anhaltende Wirtschaftsaufschwung die Arbeitskräf-
tenachfrage im künstlerischen Bereich oder im Bereich
der Zeitarbeit bzw. anderen „flexibilisierten“ Arbeitsver-
hältnissen beleben, was die Beschäftigungschancen der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13037
(A) (C)
(B) (D)
Betroffenen erhöhen wird. Um es bildlich auszudrücken:
Wir können den Kuchen nicht weiter verteilen, wir müs-
sen dafür sorgen, dass der Kuchen größer wird, damit
alle ein Stück abhaben können.
Zurück zu den Begründungen für die bestehenden
Modalitäten bei der Arbeitslosenversicherung, welche
die Antragssteller gerne verändern wollen: Im Rahmen
der Reformen wurde unter anderem auch die sogenannte
Rahmenfrist, innerhalb derer zwölf Monate Anwart-
schaftszeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf die
Versicherungsleistung Arbeitslosengeld vorliegen müs-
sen, von bisher drei Jahren auf einheitlich zwei Jahre zu-
rückgeführt, was den in den Anträgen formulierten For-
derungen entgegensteht. Dazu möchte ich nochmals kurz
skizzieren, wieso diese Rechtsänderungen durchgeführt
wurden: Risikoversicherungen erbringen Leistungen
grundsätzlich nur an Personen, die der Versichertenge-
meinschaft unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfal-
les angehört und auch dementsprechend Beiträge gezahlt
haben. Deshalb hat auch in der Arbeitslosenversicherung
nur derjenige Anspruch auf Arbeitslosengeld, der zuletzt
vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Mo-
nate Mitglied der Versicherungsgemeinschaft gewesen
ist. Dabei gibt es Härtefallregelungen, damit beispiels-
weise Krankheit, vorübergehende Erwerbsunfähigkeit,
Mutterschaft und Kindererziehung sowie die Pflege von
Angehörigen nicht zulasten des Beitragszahlers gehen.
Daher kann die 12-Monatsfrist in den genannten Fällen
unterbrochen werden. Mit den Reformen am Arbeits-
markt sind diese Risikozeiten jedoch schrittweise als
Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung
ausgestaltet worden, für die der Bund oder der zustän-
dige Leistungsträger Beiträge an die Bundesagentur für
Arbeit abführt. Deshalb existieren in der Regel keine Lü-
cken mehr in den Versicherungsverhältnissen. Die Rah-
menfristregelung konnte deshalb von drei auf zwei Jahre
zurückgeführt werden. Danach sind nunmehr auch sol-
che Personen in den Schutz der Arbeitslosenversiche-
rung einbezogen, die nur die Hälfte eines Kalenderjahres
versicherungspflichtig beschäftigt sind. So erwerben sie
innerhalb von zwei Jahren einen Anspruch auf Arbeits-
losengeld von sechs Monaten.
Die Zeit reicht leider nicht, um das Thema in voller
Breite und in allen Facetten darzustellen. All diese Pro-
bleme wurden aber auch schon von einer Enquete-Kom-
mission aufgegriffen und ausführlich diskutiert. Es
dürfte jedoch klar geworden sein, dass wir andere Priori-
täten setzen.
Ich bleibe deshalb dabei: Wir müssen unsere Kräfte
bündeln, um sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gung zu schaffen und um den Staatshaushalt zu sanieren.
Für dieses Ziel müssen wir weiterhin arbeiten und klare
Prioritäten setzen. Die Große Koalition ist da auf einem
sehr guten Weg.
Angelika Krüger-Leißner (SPD): Die Verkürzung
der sogenannten Rahmenfrist, innerhalb der ein An-
spruch auf Arbeitslosengeld erworben werden muss, war
in der vergangenen Legislaturperiode Bestandteil unse-
rer umfassenden Reformen am Arbeitsmarkt. Zwölf Mo-
nate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung müs-
sen nicht mehr im Verlauf von drei Jahren, sondern in
zwei Jahren nachgewiesen werden. Für diese Regelung
gab es und gibt es immer noch gute Gründe. Und diese
Regelung hat sich bewährt – mit einer Ausnahme: Die
Teilgruppe der unständig Beschäftigten hat damit ein
Problem, und zwar vor allem die Beschäftigten im Kul-
tur- und Medienbereich.
Das wissen wir nicht erst seit den Anträgen von Lin-
ken und Grünen, die heute auf dem Tisch liegen. Seit
dem 1. Februar 2006 gilt die verkürzte Rahmenfrist. Und
nicht erst seit diesem Datum bin ich in engem Kontakt
mit den Betroffenen und den Verbänden, um mich über
die Auswirkungen zu informieren. Auch die Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ hat sich frühzeitig
mit diesem Problem befasst. Die wirtschaftliche und so-
ziale Lage der Künstlerinnen und Künstler war eines ih-
rer Schwerpunktthemen. In Anhörungen und Experten-
gesprächen wurden auch die Auswirkungen der Hartz-
Gesetzgebung auf den Kulturbetrieb beleuchtet. Mitte
Dezember werden wir an dieser Stelle die Ergebnisse im
Einzelnen beraten. Zur Rahmenfrist sagt die Enquete
ganz klar: Hier brauchen wir eine Sonderregelung für
Versicherte mit wechselnden und kurz befristeten An-
stellungen.
Die SPD-Fraktion begrüßt diese Handlungsempfeh-
lung ausdrücklich, und wir machen sie zur Grundlage
unserer weiteren Bemühungen. Und genauso deutlich
sagen wir: Einen Schnellschuss, wie er jetzt von der Lin-
ken und von den Grünen kommt, lehnen wir ab. Ange-
sichts der ungeklärten Datenlage ist es völlig unseriös,
irgendwelche Scheinlösungen aus dem Hut zu zaubern.
Ich bin sehr verärgert darüber. Denn ganz offensichtlich
geht es den beiden Fraktionen gar nicht um die Lösung
des Problems. Es geht um parteitaktisches Kalkül auf
Kosten der Betroffenen. Die warten dringend auf eine
Lösung – die mit den vorliegenden Anträgen nur schwie-
riger wird.
Lassen Sie mich das begründen: Eine Sonderregelung
bei der Rahmenfrist für die unständig Beschäftigten
stößt auf ein zentrales Problem: die schwierige Daten-
lage – und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Das fängt
schon damit an: Die Auswirkungen der verkürzten Rah-
menfrist zeigen sich nicht mit dem Stichtag 1. Februar
2006. Denn die meisten betroffenen Beschäftigten hatten
noch Ansprüche gesammelt, die erst im Verlauf des Jah-
res aufgezehrt wurden. Erst gegen Ende 2006/Anfang
2007 war damit zu rechnen, dass sich das Problem auch
statistisch fassen ließ. Aber selbst mit den aktuelleren
Zahlen lassen sich keine klaren Effekte nachweisen. Ein
eigens erstelltes Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) kann keine signifikanten Un-
terschiede feststellen zwischen den Beschäftigten insge-
samt und den im Kulturbereich Beschäftigten.
Solche Befunde stehen in krassem Widerspruch zu
dem, was die Betroffenen und was die Verbände mir
berichten. Ganz offensichtlich sind die Grundlagen der
offiziellen Statistiken von Arbeitsverwaltung und
Rentenversicherung nicht so angelegt, dass damit die
13038 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
(A) (C)
(B) (D)
Lebenswirklichkeit von einzelnen Teilgruppen abgebil-
det werden.
Zwei Ansätze sind also zu verfolgen: Zum einen muss
die offizielle Statistik ihre Instrumentarien weiterentwi-
ckeln – hier bin ich in Gesprächen mit dem IAB und der
Bundesagentur. Zum anderen müssen wir Erkenntnisse
berücksichtigen und auswerten, die die betroffenen Ver-
bände selber aufbereitet haben. So gibt es ganz aktuell
eine Umfrage von Verdi unter Filmschaffenden, die
Ende November öffentlich vorgestellt wird. Auch hier
bin ich im Gespräch. Ähnliche Bemühungen hat der
Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler
(BFFS) unternommen. Auch diese Ergebnisse müssen
wir einbeziehen.
In der Schweiz gilt seit einigen Jahren eine Sonder-
regelung für den Versicherungsanspruch von Kultur-
schaffenden. Diese Erfahrungen müssen wir nutzen. Ich
habe beim zuständigen Schweizer Staatssekretariat für
Wirtschaft einen Erfahrungsbericht angefordert.
Vor kurzem haben wir hier gemeinsam einen Antrag
zur Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Darin ist
auch die Rede von den großen Chancen dieses Sektors
für den Arbeitsmarkt. Und es wird betont, dass die Be-
dingungen der hier entstehenden Beschäftigung beson-
ders problematisch sind. In diesem Zusammenhang wird
auf die mangelhafte Datengrundlage hingewiesen und
Abhilfe gefordert. Allein dieser Hinweis unterstreicht
doch, wie schwierig das Feld ist, das wir hier beackern.
Und da stellen sich Linke und Grüne hin und machen
sich auf eine billige Tour Liebkind bei den Kulturschaf-
fenden. Die Linke übernimmt sogar eins zu eins einen
Vorschlag von Verdi. Fragen Sie doch mal bei den Ge-
werkschaftern nach, ob die wirklich glücklich sind da-
mit! Bei Verdi weiß man sehr gut, dass ein solcher parla-
mentarischer Antrag derzeit der Sache eher schadet.
Die Oppositionsanträge wollen zudem ein Problem
lösen, indem sie es aus dem Zusammenhang reißen. Das
Problem mit der Rahmenfrist lässt sich nachhaltig nur
lösen, wenn wir es im Zusammenhang mit den konkre-
ten Arbeitsbedingungen betrachten. So wird bei den auf
Produktionsdauer beschäftigten Filmschaffenden zu-
nehmend der Tarifvertrag mit Pauschalverträgen unter-
laufen. Und diese Pauschalverträge verlangen den
Filmschaffenden einen teilweise zerstörerischen Arbeits-
einsatz ab. Mit den Pauschalverträgen werden auch ver-
einbarte Zeitkonten außer Kraft gesetzt, und für geleis-
tete Mehrarbeit zahlen die Produktionsfirmen keine
Sozialabgaben. Aus meinen Gesprächen mit Filmschaf-
fenden weiß ich, dass das Problem der Pauschalverträge
inzwischen weit drängender ist als die verkürzte Rah-
menfrist. Eine Sonderregelung bei der Rahmenfrist kann
also nur funktionieren, wenn wir auch hier Abhilfe
schaffen.
Vor der Weihnachtpause wird der Schlussbericht der
Enquete-Kommission vorgestellt. Mitte Januar beginnen
die Beratungen in den Ausschüssen. Das ist das Zeit-
fenster, in dem wir die notwendigen Grundlagen für eine
begründete Sonderregelung erarbeiten werden. Halbe
Sachen machen wir nicht.
Ich hoffe, Grüne und Linke finden zurück auf den
Weg der Vernunft und beteiligen sich an einer soliden
Lösung.
Heinz-Peter Haustein (FDP): James Bond hat die
Lizenz zum Töten, Matula löst alle Fälle alleine, und Su-
perman ist unsterblich. Wir alle kennen die Helden der
Leinwand zu Genüge. Ganz so einfach ist es wie so oft
im Leben für diejenigen, die hinter der Kamera arbeiten
und zur Produktion von Kino- und Fernsehfilmen beitra-
gen, und auch für die, die hinter der Theaterbühne arbei-
ten, leider nicht.
Die Betroffenen erhalten aufgrund der besonderen
Bedingungen der Branche, zum Beispiel aufgrund des
großen Kostendrucks, oft nur zeitlich befristete Arbeits-
verträge. Zum Teil gelten die Beschäftigungsverhält-
nisse nur wenige Tage, sodass auch nur für kurze Zeit-
räume Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt
werden. Dadurch erreichen die Beschäftigten nicht im-
mer die Mindestanwartschaftszeit, die notwendig wäre,
um einen Anspruch auf Zahlung von ALG I zu erwer-
ben. Nach der geltenden Rechtslage liegt die Mindestan-
wartschaftszeit bei zwölf Monaten innerhalb der Rah-
menfrist von zwei Jahren.
Grüne und Linke sehen hier eine Gerechtigkeitslücke.
Die Betroffenen, so wird argumentiert, seien Beitrags-
zahler wie andere auch, hätten jedoch kaum Chancen, ei-
nen Anspruch auf ALG-I-Zahlung zu erwerben. Darum
fordert Die Linke, die Anwartschaftszeit von zwölf auf
fünf Monate herabzusetzen. Der Vorschlag der Grünen
sieht eine Staffelung der Mindestanwartschaftszeit vor,
die kürzere Bezugszeiten nach sich ziehen soll. Im Ex-
trem soll nach einer viermonatigen Mindestanwart-
schaftszeit ein Anspruch auf ALG-I-Zahlung für zwei
Monate bestehen. Wenn der Grünen-Vorschlag auch als
der moderatere angesehen werden kann, so muss doch
klargestellt werden, dass es sich hier in beiden Fällen um
Anträge handelt, die eine Aufweichung der bestehenden
Regelungen bedeuten.
Die FDP sieht die Gerechtigkeitslücke nicht in der be-
stehenden Rechtslage, sondern in der hier beantragten.
Denn folgte man jetzt den Anträgen zugunsten der Film-
schaffenden, so müsste man erklären, warum man nicht
auch weiteren Branchen günstigere Regelungen zuzuge-
stehen bereit ist. Das wäre der Dammbruch; denn nie-
mand kann dann noch eine Grenze ziehen zu Branchen,
denen man den erleichterten Bezug nicht zugestehen
will. Das Gaststättengewerbe beispielsweise sieht sich
bei den saisonalen Beschäftigungsverhältnissen mit ähn-
lichen Problemen konfrontiert.
Wir sehen durchaus die Härten und Schwierigkeiten,
die manche Branche hat. Ich halte jedoch die mit dem
dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt geschaffenen Sondertatbestände für richtig. Sie
dienen der Rechtsvereinfachung und Transparenz. Das
haben wir bei der von Herrn Beck wieder in Gang ge-
setzten Diskussion um längere Bezugszeiten für ältere
Arbeitnehmer abgelehnt, und das lehnen wir auch hier
ab. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Risikoversi-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13039
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(B) (D)
cherung. Eine Abweichung von diesem Prinzip ist
falsch.
Ich verweise aber an dieser Stelle ausdrücklich auf
unseren Antrag zur Neustrukturierung der Bundesagen-
tur für Arbeit. Wir haben in unserem Konzept zur Neu-
organisation der Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslo-
senversicherung auch Wahltarife vorgesehen, mit denen
den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen Rech-
nung getragen werden kann. Ein Bezug nach kürzeren
Anwartschaftszeiten ist damit möglich.
Für die schwierige Situation der Betroffenen ist, wie
ich eingangs erwähnte, vor allem die Branche mit ihren
Spezifika verantwortlich. Insofern sind hier zuallererst
die Tarifparteien der Filmbranche gefragt.
Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): In der deutschen
Kulturwirtschaft gibt es im Vergleich zu anderen Bran-
chen nur wenige Festangestellte, die unbefristet, sozial-
versicherungspflichtig und vollzeitbeschäftigt sind. Sie
sind eher die Ausnahme. In der Regel arbeiten die Kul-
tur-, Medien- und Filmschaffenden in kurzzeitigen Be-
schäftigungsverhältnissen.
Die wirtschaftliche und soziale Lage von Schauspie-
lern, Regisseurinnen und Regisseuren, Malern, Musike-
rinnen und Musiker, Dramaturgen, Mediengestalterinnen
und Mediengestalter usw. war – von wenigen Ausnah-
men abgesehen – auch in der Vergangenheit nie beson-
ders rosig: Arbeit und Arbeitslosigkeit wechselten sich
regelmäßig ab. Dies haben die Betroffenen in Kauf ge-
nommen, weil sie in den Phasen ohne Engagement zu-
mindest Arbeitslosengeld erhielten.
Durch die Hartz-Gesetze wurde ihre Situation unzu-
mutbar verschärft und für manch einen Existenz bedro-
hend verschlechtert. Dies darf nicht so bleiben. Früher
genügten 360 Tage sozialversicherungspflichtiger Be-
schäftigung innerhalb der vergangenen drei Jahre, um
Arbeitslosengeld I zu erhalten. Seit dem 1. Februar 2006
wurde diese sogenannte Rahmenfrist auf zwei Jahre ver-
kürzt. Für die meisten Kreativen mit wechselnden oder
befristeten Anstellungen ist das in der Realität nicht zu
schaffen. Die Folge: Statt Arbeitslosengeld I erhalten sie
bestenfalls Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, und selbst
um diese 347 Euro und die Wohnkosten zu erhalten,
müssen sie vorher fast ihr gesamtes eigenes Vermögen
aufzehren.
Wie Sie wissen, lehnen wir Linken diese Regelung
grundsätzlich ab, aber für die Kreativen ist sie eine ganz
besondere Härte. Sie sind hoch motiviert und arbeiten
oft bis zum Umfallen für die jeweilige Produktion oder
das jeweilige Projekt. Aber sie haben gar keine Chance,
die Bedingungen zu erfüllen; das darf nicht so bleiben.
Darum wundert es mich auch nicht, dass bis zu 80 Pro-
zent der Betroffenen mit der ihnen gewährten sozialen
Absicherung unzufrieden sind. Das kann ich gut verste-
hen.
Lassen Sie uns gemeinsam die Sorgen der Betroffe-
nen ernst nehmen. Dazu müssen wir die besonderen Ar-
beitsbedingungen in der Kultur-, Medien- und Filmbran-
che berücksichtigen und das Sozialgesetzbuch III
entsprechend ändern. Die Linke schlägt vor, dass die
Kreativen künftig nicht mehr zwölf Monate sozialversi-
cherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rah-
menfrist von zwei Jahren nachweisen müssen, sondern
nur noch fünf Monate. Diese Verkürzung der „Anwart-
schaftszeit“ von zwölf auf fünf Monate wäre eine Lö-
sung im Interesse der Beschäftigten.
Das Problem ist nicht neu. Bereits in der
15. Legislaturperiode wurde es grundsätzlich und partei-
übergreifend erkannt. Das wurde in der Anhörung „Aus-
wirkungen der Hartzgesetzgebung auf den Kulturbe-
reich“ – im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur
in Deutschland“ – ja deutlich. Unter den Kulturpolitike-
rinnen und Kulturpolitikern aller Fraktionen besteht
weitgehend Einigkeit darüber, dass hier ein dringender
Handlungsbedarf besteht.
Erst vor zwei Wochen hat der Kollege Ehrmann von
der SPD hier in der Debatte zur Kulturwirtschaft auf die
sehr problematische wirtschaftliche Situation insbeson-
dere der Künstlerinnen und Künstler hingewiesen. Auch
die Enquete-Kommission „Kultur“ fordert, die wirt-
schaftliche und soziale Lage der Kulturschaffenden zu
verbessern. Sie empfiehlt einstimmig das Schweizer
Modell. Danach werden die ersten 30 Tage einer Be-
schäftigung für die Anrechnung von Arbeitslosengeld
doppelt gezählt. Auch diesem Vorschlag würden wir uns
nicht verschließen. Damit Sie mich nicht falsch verste-
hen: Unser Ansatz ist der konsequentere, da er auf den
Erfahrungen der organisierten Kreativschaffenden in
diesem Lande basiert. Aber wir versperren uns keines-
wegs anderen Lösungen. Alle Vorschläge, die Sie ma-
chen, um die soziale Lage der Kreativschaffenden zu
verbessern, werden wir nach Kräften unterstützen.
Die Verkürzung der Anwartschaftszeit auf fünf Mo-
nate ist meines Erachtens die beste Lösung für die Be-
troffenen. Darum werbe ich hier für unseren Antrag und
bitte Sie um Ihre Zustimmung, damit auch Sie künftig
guten Gewissens ins Theater, Konzert oder ins Kino ge-
hen können. Ich wünsche Ihnen nun einen schönen Fei-
erabend und ein kulturvolles Wochenende.
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zurzeit wird sehr viel über den verlängerten Bezug von
Arbeitslosengeld I für Ältere gestritten. Unsere Meinung
dazu ist bekannt. Wir fürchten nicht nur, dass dadurch
alte Frühverrentungsstrategien wieder fröhlichen Ur-
stand feiern, sondern auch, dass die Umsetzung zulasten
jüngerer Menschen erfolgt. Der nordrhein-westfälische
CDU-Arbeitsminister hat eine Finanzierung zulasten
Jüngerer heute noch mal ausdrücklich gefordert, wie
dem Handelsblatt zu entnehmen ist. Unsere ablehnende
Haltung bedeutet aber nicht, dass wir keinen Handlungs-
bedarf bei der Arbeitslosenversicherung sehen.
Wer es nicht schafft, innerhalb von zwei Jahren min-
destens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung
einzuzahlen, hat keinerlei Anspruch auf Arbeitslosen-
geld. Auch nicht, wenn sie oder er elf Monate eingezahlt
hat. Zunehmend mehr Menschen sind von dieser Unge-
rechtigkeit betroffen. Für sie müssen wir mehr Siche-
rung schaffen. Denn obwohl die Betroffenen relativ
lange und auch immer wieder in die Arbeitslosenversi-
13040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
(A) (C)
(B) (D)
cherung einzahlen, werden sie sofort ins Arbeitslosen-
geld II abgedrängt, mit all den damit verbundenen Kon-
sequenzen. Und weil die Anzahl der atypischen
Beschäftigungsverhältnisse und der befristeten Arbeits-
verhältnisse steigt, nimmt das Problem zu.
Nach einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozial-
wissenschaftlichen Instituts, WSI, ist mittlerweile gut
ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Deutschland atypisch beschäftigt. Sie haben oft weniger
Lohn und schlechtere Perspektiven als Beschäftigte mit
klassischer fester Vollzeitstelle. Befristet Beschäftigte
und Leiharbeitnehmer tragen ein vier Mal so hohes
Risiko, arbeitslos zu werden. Dabei handelt es sich aber
keineswegs ausschließlich um Kultur-, Medien- und
Filmschaffende. Auch in den klassischen Industriezwei-
gen, wie Automobil- und Maschinenbau, gibt es zuneh-
mend befristete Arbeitsverhältnisse. Wir müssen das
Problem deswegen auch grundsätzlich angehen. Davon
profitieren dann natürlich auch diejenigen, die im Be-
reich Kultur und Medien schon seit längerem mit flexi-
blen Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert sind.
Wir schlagen Ihnen ein gestaffeltes Modell vor. Wer
vier Monate innerhalb von 24 Monaten in die Arbeitslo-
senversicherung einzahlt, erhält zwei Monate Arbeitslo-
sengeld. Die Anspruchsdauer steigt dann in Stufen bis zu
der heute gültigen Regelung: zwölf Monate Beitragszah-
lung innerhalb von zwei Jahren ergibt sechs Monate An-
spruch. So erhalten diejenigen, die auf befristeten Ar-
beitsverhältnissen beschäftigt und stärker von
Arbeitslosigkeit betroffen sind, sowohl eher einen An-
spruch auf Arbeitslosengeld und damit ein höheres Ein-
kommen als auch eine vernünftige Weiterversicherung
bei der Rente. Das schafft mehr Sicherheit.
Es geht uns mit unserem Antrag aber nicht nur um
den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei kürzeren Bei-
tragszahlungszeiten. Wir fordern darüber hinaus Ände-
rungen im Sozialgesetzbuch, die es Arbeitslosen zukünf-
tig ermöglichen, eine befristete Vermittlungspause zu
vereinbaren. Viele Arbeitsbereiche, insbesondere auch
im Kultur- und Medienbereich, erfordern heute eine Pro-
jektorientierung und damit ein anderes Herangehen an
einen möglichen neuen Arbeitsplatz, als dies unter dem
„Korsett“ der üblichen Vermittlungsaktivitäten möglich
ist.
Wenn zunehmend Flexibilität gefordert wird, dann
muss den Arbeitsuchenden auch Freiraum für eigene
Aktivitäten ermöglicht werden, und es muss eine neue
Absicherung auch bei kurzen Beschäftigungszeiten ge-
schaffen werden. Das leistet unser Konzept.
Anlage 13
Neuabdruck eines Redebeitrags
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts:
– zu der Verordnung der Bundesregierung:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Ver-
packungsverordnung
– zu dem Antrag: Verpackungsverordnung
sachgerecht novellieren – Weichen stellen
für eine moderne Abfall- und Verpackungs-
wirtschaft in Deutschland
– zu dem Antrag: Weg vom Öl im Kunststoff-
bereich – Chance der Novelle der Verpa-
ckungsverordnung nutzen und mit Bio-
kunststoffen echte Kreisläufe schließen
(123. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26)
Michael Brand (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Prä-
sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst
einmal möchte ich feststellen: Dass wir zu so später
Stunde über ein Thema sprechen, das Millionen von Fa-
milien in privaten Haushalten und Hunderttausende von
Betrieben und alle Kommunen in Deutschland betrifft,
das zeigt zum einen, dass der Deutsche Bundestag ein
wirkliches Arbeitsparlament ist. Zum anderen zeigt es
die weitreichenden Folgen einer Verordnung, die immer
wieder die Gemüter erregt und zu Diskussionen führt.
Ich will jetzt nicht nur auf die lustige Art und Weise
auf die erwähnten Plastikenten abstellen; denn dies ist
ein ernstes Thema, weil es einen Teil unseres täglichen
Lebens betrifft.
(Peter Bleser [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Die Verpackungsverordnung ist deshalb von so weit-
reichender Bedeutung, weil jedes Kind von Schokolade
bis Spielzeug zunächst die Verpackung sieht und weil
jede Familie und jeder Single beim täglichen Einkauf
mit Verpackungen zu tun hat, die später einer ordentli-
chen Verwertung zugeführt werden sollen und müssen.
Wir als CDU/CSU stehen zu der haushaltsnahen
Sammlung. Das tun wir aus guten Gründen. Erstens. Das
System ist ökologisch, weil es Ressourcen schont. Zwei-
tens. Es ist ökonomisch, vor allem dann, wenn Wettbe-
werb seine faire Chance hat. Drittens. Das System ist
bürgerfreundlich, wenn es in enger Abstimmung mit den
Kommunen den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und
Verbraucher gerecht wird.
Die CDU/CSU hatte bereits im Dezember 2005 da-
rauf gedrängt, die Stabilisierung der haushaltsnahen
Sammlung anzugehen. Nachdem Kollege Müller für die
Bundesregierung dies im Ausschuss sehr befürwortet
hatte, gab es von seinem Kollegen Staatssekretär
Machnig zunächst widersprechende Verlautbarungen.
Wir in der Union waren jedenfalls überrascht und er-
freut, dass der Novellierungsprozess schlussendlich be-
gonnen wurde. Wir wissen auch um den Anteil der Um-
weltministerkonferenz und der Länder, die hier
wertvolle Hinweise gegeben haben.
Etwas bedauerlich hat sich die praktische Umsetzung
des Novellierungsverfahrens in puncto Offenheit und
Transparenz dargestellt. Sofern wir uns noch einmal mit
dieser oder einer nächsten Novelle befassen sollten,
wäre eine bessere Information des Parlaments sicher an-
gemessen. Auch das muss in dieser Beratung angespro-
chen werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13041
(A) (C)
(B) (D)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem Entsor-
gung und Verwertung von Verpackungen heute sowohl
im privaten Bereich der Haushalte als auch im gewerbli-
chen Bereich, zum Beispiel in Gaststätten, Krankenhäu-
sern und Kasernen, auf dem sehr grundlegenden Prinzip
der individuellen Produktverantwortung – Herr Staats-
sekretär Müller, Sie haben es angesprochen – beruhen,
hat dieser Entwurf dieses Prinzip im Bereich der Verpa-
ckungsentsorgung gestrichen und an seine Stelle eine
Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen gesetzt.
Neben dieser faktischen Zwangsmitgliedschaft in ei-
nem der dualen Systeme hat der Entwurf eine weitere
Zwangsmitgliedschaft eingeführt, nämlich an der Stelle,
an der nun alle dualen Systeme gemeinsam die Aus-
schreibungen koordinieren sollen. Dass uns als Union
das Streichen der Produktverantwortung durch den Um-
weltminister umweltpolitisch schwerfällt, nachdem die
Vorgänger gerade dieses Prinzip hochgehalten haben, ist
sicher auch für den Koalitionspartner nachvollziehbar.
Die Auffassung, dass Zwangsmitgliedschaften nicht den
allerbesten Lösungsansatz darstellen, teilen wir sicher
mit der SPD und den anderen Fraktionen des Hohen
Hauses.
Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt:
Nachdem Bundesminister Gabriel nur in einem solchen
Systemwechsel die Stabilisierung der haushaltsnahen
Sammlung umsetzen will, folgen die Koalitionsfraktio-
nen dem verantwortlichen Minister. Alle in dieser Koali-
tion und viele darüber hinaus teilen den Grundsatz, dass
wir eine ökologisch verantwortungsvolle und ökono-
misch vernünftige Verpackungsentsorgung dauerhaft ga-
rantieren wollen.
(Beifall des Abg. Marco Bülow [SPD])
Nachdem zur Anhörung des Bundestages am 10. Ok-
tober schriftlich und mündlich ernsthafte Bedenken am
Entwurf geäußert wurden, haben wir uns in der CDU/
CSU zunächst noch einmal zu einer Absetzung der No-
velle von der Tagesordnung durchgerungen; Herr
Kollege Meierhofer hat das eben in seinem Beitrag ange-
sprochen. Es ging uns in den Gesprächen mit dem Koali-
tionspartner darum, sicherzustellen, die Novelle so
rechtssicher zu halten, dass uns – und mehr noch den
Bürgerinnen und Bürgern – nicht aufgrund rechtlicher
Risiken die haushaltsnahe Sammlung sozusagen um die
Ohren fliegt.
Nachdem uns die SPD gemeinsam mit den Beamten
von Minister Gabriel nochmals deutlich gemacht hat,
dass sie auch in Kenntnis der geäußerten Bedenken
keine Veranlassung für eine Änderung der Novelle sieht,
stimmen wir als CDU/CSU dieser Novelle heute zu.
Nun wird diese Novelle in den kommenden Wochen
nochmals auf Herz und Nieren geprüft werden, wenn die
ebenfalls mit großem Sachverstand ausgestatteten Län-
der mit dem Entwurf befasst sein werden. Vom Ergebnis
dieser Beratungen wird auch abhängen, ob diese Novelle
das Schicksal der Vorgänger erleben wird, nämlich an-
ders aus dem Bundesrat herauszukommen, als sie hi-
neingegangen waren. Insofern bleibt auch abzuwarten,
ob die optimistische Annahme aus dem Hause Gabriel
zutreffen wird, dass es keine nennenswerten Änderungs-
anträge zu diesem Entwurf geben werde. Ich will dazu-
sagen, dass wir diesbezüglich ganz unterschiedliche
Signale hören.
Vor dem Hintergrund der sicherlich fortlaufenden
Diskussionen in den Ländern will ich für die CDU/CSU-
Fraktion gerne nochmals festhalten: Wir alle hier wollen
unseriöse Verrechnungen und den Missbrauch der dua-
len Systeme beenden. Auch das ist unter anderem ein
Grund für diese Novelle: Wir alle hier wollen, dass für
Leistungen gezahlt wird. Deshalb sind wir für die wei-
testmögliche Eindämmung von Trittbrettfahrern.
Das BMU hat dazu den Weg eines völligen System-
wechsels gewählt, und das ist als federführendes Ressort
sein gutes Recht. Bei einem solch einschneidenden Sys-
temwechsel mit einer Marktauswirkung von Hunderten
von Millionen Euro muss allerdings sehr sorgfältig da-
rauf geachtet werden, dass die daraus zwangsläufig ent-
stehende faktische Beendigung der bisher erstrangig
vorgesehenen Selbstentsorgung rechtliche Probleme auf-
werfen kann, die nicht wir hier im Parlament entschei-
den werden: Dies werden im Streitfalle die Gerichte zu
entscheiden haben, und deshalb legen wir als CDU/CSU
Wert auf die Feststellung, dass Bundesminister Gabriel
auch in diesem Punkt so klar für diese Novelle einsteht
und die Verantwortung dafür übernimmt, dass die haus-
haltsnahe Sammlung nicht zusammenbricht, weil die
rechtlichen Risiken kontrollierbar seien.
Wenn nun auch weitere Themen wie der Einbruch der
Mehrwegquote, die umstrittene Praxis der Handelslizen-
zierung, die umstrittene Verrechnung von Pfandmengen,
die Umdeklarierung von Transportverpackungen, die
Missbräuche bei diätetischen Getränken außen vor ge-
blieben sind, so ist der Ansatz der Sicherung der haus-
haltsnahen Sammlung bei allen strittigen Details im An-
satz sehr zu begrüßen.
Allen Beteiligten war klar, dass mit dieser Novelle die
Reparatur der aufgerissenen Löcher auf dem ökologi-
schen Weg der haushaltsnahen Sammlung nicht vollstän-
dig erledigt werden konnte; so sollen bestehende Löcher
auf diesem Entsorgungsweg repariert werden. Sofern wir
keine weiteren Schlaglöcher aufgerissen haben, wird
diese Novelle einen großen Teil ihrer Ziele erreichen.
Weil wir als Union die Erfinder der haushaltsnahen
Sammlung sind und mit dem damaligen Umweltminister
Töpfer und seiner Nachfolgerin, der heutigen Bundes-
kanzlerin Angela Merkel, diesen erfolgreichen Weg ein-
geschlagen haben, wollen wir den Weg der getrennten
Sammlung an den Haushalten weiter gehen. Wir werden
auch weiterhin alle nötigen Schritte, die zur Sicherung
dieses guten Weges notwendig sind, unterstützen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksam-
keit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-
neten der SPD)
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 14
Amtliche Mitteilungen
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2005
– Drucksache 16/2000 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß § 5 Abs. 3 des Bun-
desstatistikgesetzes für die Jahre 2005 und 2006
– Drucksachen 16/5300, 16/5682 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab-
wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen
an jüdische Verfolgte
– Stand 30. Juni 2007 –
– Drucksachen 16/6274, 16/6369 Nr. 1.11 –
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
2004/2005
– Drucksache 16/2460 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Anlagenband
zum Sechzehnten Hauptgutachten der Monopolkom-
mission 2004/2005
– Drucksache 16/2461 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
2004/2005
– Drucksachen 16/2460 und 16/2461 –
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksachen 16/5881, 16/6369 Nr. 1.7 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis
2008
Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
– Drucksache 16/4560 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
über die Exportinitiative Erneuerbare Energien für das
Jahr 2005
– Drucksachen 16/5016, 16/5327 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Doha-
Runde der Welthandelsorganisation und das Treffen
der EU-Handelsminister am 22. Juli 2007 in Brüssel
– Drucksachen 16/6287, 16/6487 Nr. 1.3 –
sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Anwendung der
Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfah-
ren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der
Straße
– Drucksachen 16/6130, 16/6369 Nr. 1.10 –
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht gemäß Nummer VI der Vereinbarung zwischen
der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag
über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Eu-
ropäischen Union
– Drucksachen 16/5875, 16/6008 Nr. 3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/6389 Nr. 2.108
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/6389 Nr. 2.2
Drucksache 16/6389 Nr. 2.37
Drucksache 16/6389 Nr. 2.44
Drucksache 16/6389 Nr. 2.50
Drucksache 16/6389 Nr. 2.98
Drucksache 16/6389 Nr. 2.132
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 16/5199 Nr. 2.16
Drucksache 16/6389 Nr. 2.22
Drucksache 16/6389 Nr. 2.24
Drucksache 16/6389 Nr. 2.91
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/6389 Nr. 1.45
Drucksache 16/6389 Nr. 1.83
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 16/5806 Nr. 1.1
Drucksache 16/5806 Nr. 1.13
Drucksache 16/5806 Nr. 1.14
Drucksache 16/6041 Nr. 1.8
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 16/5681 Nr. 1.9
Drucksache 16/5681 Nr. 1.12
Drucksache 16/5681 Nr. 1.40
Drucksache 16/6041 Nr. 2.20
13042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
nd 91, 1
2, 0, T
22
124. Sitzung
Berlin, Freitag, den 9. November 2007
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14