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    548. geschichtlichen: 1
    549. Betrachtung: 1
    550. differen-zierter: 1
    551. geworden: 1
    552. Vergangenheit.: 1
    553. vielbereiter,: 1
    554. ermutigendem: 1
    555. Einheitsge-danken: 1
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    557. Stellenwert: 1
    558. einzuräumen.: 1
    559. Auchdas: 1
    560. ermutigend.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/124 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Andrea Wicklein, Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahresbericht der Bundesre- gierung zum Stand der deutschen Einheit 2006 (Drucksachen 16/2870, 16/3310, 16/4041) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien: – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Errichtung eines Denkzeichens mit Dokumentationszentrum zur Erin- nerung an die friedliche Revolution 1989 – zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Diskussionsprozess über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal unter breit angelegter Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren (Drucksachen 16/6925, 16/6776, 16/6926, 12949 D Deutscher B Stenografisc 124. Si Berlin, Freitag, den I n h a Gedenken an historische Ereignisse am 9. No- vember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2007 (Drucksache 16/6500) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Jahresbericht der Bun- desregierung zum Stand der deut- schen Einheit 2006 12949 A 12949 B Dr. Norbert Lammert, Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU, der Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Markus undestag her Bericht tzung 9. November 2007 l t : Meckel, Dr. Gerhard Botz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Pieper, Hans-Joachim Otto (Frank- furt), Christoph Waitz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Errichtung eines Freiheits- und Ein- heits-Denkmals – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Norbert Lammert, Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Markus Meckel, Dr. Gerhard Botz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Errichtung eines Frei- heits- und Einheits-Denkmals 16/6927, 16/6974) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12950 B 12950 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Dr. Georg Milbradt, Ministerpräsident (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Gunter Weißgerber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen sofort einführen (Drucksache 16/6894) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothée Menzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schnellstmögliche Einführung eines generellen Tempolimits von 130 Stundenkilometern auf Bundes- autobahnen (Drucksache 16/6932) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . 12952 B 12953 D 12955 C 12956 D 12959 B 12960 C 12961 D 12963 C 12964 C 12964 D 12965 A 12966 A 12967 C 12968 A 12969 D 12969 D 12970 A 12971 D 12973 C 12974 B 12975 B 12977 A 12978 C 12979 B 12980 D Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 16/6924) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Bundesministerge- setzes (Drucksache 16/5052) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung der Telekommunikationsüber- wachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Drucksachen 16/5846, 16/6979) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Telekom- munikationsüberwachung (... Gesetz zur Änderung der Strafprozessord- nung) (Drucksachen 16/3827, 16/6979) . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild 12981 D 12983 C 12984 D 12985 A 12986 B 12986 C 12986 C 12988 C 12989 C 12990 D 12991 D 12992 D 12993 C 12993 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 III Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform der Telefon- überwachung zügig umsetzen (Drucksachen 16/1421, 16/6979) . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus- bildung der Polizeikräfte in Afghanistan forcieren (Drucksache 16/3648) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Silke Stokar von Neuforn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit – Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan drastisch be- schleunigen (Drucksache 16/6931) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12993 D 12994 A 12995 C 12996 C 12998 B 12999 A 12999 A 13000 B 13001 C 13001 D 13002 B 13002 D 13003 D 13004 B 13006 A 13009 D 13006 B 13006 C 13006 D 13007 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unter- haltsrechts (Drucksachen 16/1830, 16/6980) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verant- wortungsbewusst den gesellschaftli- chen Rahmenbedingungen anpassen (Drucksachen 16/891, 16/6980) . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 18: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Drucksachen 16/1829, 16/5444) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/5446) . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kultur-, Me- dien- und Filmschaffende (Drucksache 16/6080) . . . . . . . . . . . . . . . 13012 A 13012 D 13014 D 13016 B 13016 B 13016 C 13016 C 13016 D 13018 A 13019 A 13021 A 13022 B 13023 C 13025 A 13025 B 13027 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 b) Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Sicherheit für flexible Arbeitsver- hältnisse (Drucksache 16/6436) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung (... Ge- setz zur Änderung der Strafprozessordnung) (Zusatztagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gunter Weißgerber und Rainer Fornahl (beide SPD) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zu den Anträgen: – Errichtung eines Freiheits- und Ein- heits-Denkmals – Errichtung eines Denkzeichens mit Dokumentationszentrum zur Erinne- rung an die friedliche Revolution 1989 – Diskussionsprozess über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal unter breit ange- legter Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren (Tagesordnungspunkt 33 c) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christoph Strässer, Niels Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich. Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Neuregelung der Telekommunika- tionsüberwachung und anderer verdeckter Er- mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung 13027 A 13027 C 13029 A 13029 D 13029 D der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesord- nungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neure- gelung der Telekommunikationsüberwa- chung und anderer verdeckter Ermittlungs- maßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs- punkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker, Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René Röspel und Jella Teuchner (alle SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations- überwachung und anderer verdeckter Ermitt- lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs- punkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Antje Blumenthal und Manfred Kolbe (alle CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatztages- ordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Eichhorn und Thomas Bareiß (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Unter- haltsrechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a) Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz- tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Unterhaltsrechts (Zusatztagesord- nungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13031 D 13032 D 13033 A 13033 B 13033 D 13034 B 13034 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 V Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz- tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaffende – Neue Sicherheit für flexible Arbeits- verhältnisse (Tagesordnungspunkt 41 a und b) . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Neuabdruck eines Redebeitrags zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Fünfte Verordnung zur Ände- rung der Verpackungsverordnung – zu dem Antrag: Verpackungsverord- nung sachgerecht novellieren – Wei- chen stellen für eine moderne Abfall- und Verpackungswirtschaft in Deutschland – zu dem Antrag: Weg vom Öl im Kunststoffbereich – Chance der No- velle der Verpackungsverordnung nut- zen und mit Biokunststoffen echte Kreisläufe schließen (123. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26) . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13035 B 13035 D 13035 D 13037 B 13038 C 13039 A 13039 D 13040 B 13040 C 13042 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 12949 (A) (C) (B) (D) 124. Si Berlin, Freitag, den Beginn: 9
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    1) Anlage 12 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13029 (A) (C) (B) (D) – Errichtung eines Freiheits- und Einheits- DenkmalsRunde, Ortwin SPD 09.11.2007 Rainer Fornahl (beide SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträ- gen: Müntefering, Franz SPD 09.11.2007 Nitzsche, Henry fraktionslos 09.11.2007 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Akgün, Lale SPD 09.11.2007 Amann, Gregor SPD 09.11.2007 Andres, Gerd SPD 09.11.2007 Bismarck, Carl-Eduard von CDU/CSU 09.11.2007 Connemann, Gitta CDU/CSU 09.11.2007 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 09.11.2007 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 09.11.2007 Dreibus, Werner DIE LINKE 09.11.2007 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09.11.2007 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2007 Ernst, Klaus DIE LINKE 09.11.2007 Freitag, Dagmar SPD 09.11.2007 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 09.11.2007 Irber, Brunhilde SPD 09.11.2007 Knoche, Monika DIE LINKE 09.11.2007 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2007 Kretschmer, Michael CDU/CSU 09.11.2007 Kunert, Katrin DIE LINKE 09.11.2007 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 09.11.2007 Dr. Lauterbach, Karl SPD 09.11.2007 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 09.11.2007 Lötzer, Ulla DIE LINKE 09.11.2007 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrü- cken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Tele- kommunikationsüberwachung (… Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung) (Zusatz- tagesordnungspunkt 15 a) Ich erkläre, dass die Fraktion Die Linke den Gesetz- entwurf ablehnt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gunter Weißgerber und Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2007 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 09.11.2007 Schily, Otto SPD 09.11.2007 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 09.11.2007 Strothmann, Lena CDU/CSU 09.11.2007 Thönnes, Franz SPD 09.11.2007 Wicklein, Andrea SPD 09.11.2007 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 09.11.2007 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 09.11.2007 Winkelmeier-Becker, Elisabeth CDU/CSU 09.11.2007 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2007 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 13030 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 (A) (C) (B) (D) – Errichtung eines Denkzeichens mit Doku- mentationszentrum zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 – Diskussionsprozess über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal unter breit angelegter Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren (Tagesordnungspunkt 33 c) Wir haben in der Diskussion für ein gemeinsames Denkmal in Berlin und Leipzig geworben. Wir haben da- mit gebeten, für ein Denkmal zu stimmen, welches in beiden Städten den langen Weg von deutscher Teilung im besonderen Abbild der Teilung Berlins über die ost- deutsche Freiheit infolge der friedlichen Revolution 1989/90 mit ihrem gewaltigem Anteil der Leipziger Montagsdemonstrationen und letztlich die Vereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 abbildet. Seit Jahren wird die Idee eines nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals diskutiert. Ein erster parlamenta- rischer Vorstoß scheiterte 2001 im Deutschen Bundes- tag. Die Zeit schien damals einer Mehrheit noch nicht reif für solch ein Projekt. Jetzt schreiben wir 2007, und es gilt einen Stimmungswandel zu konstatieren. Nicht nur, dass inzwischen eine befürwortende Mehrheit für das Denkmal als sicher angenommen werden kann, es mehren sich sogar die Vorschläge für dessen örtlichen Sitz. Zu Berlin sind zwei Vorschläge hinzugekommen: ein alternativer für Leipzig allein und ein kommunizie- render für Berlin und Leipzig. Sämtliche Ideen haben großes Gewicht, auf eine Lösung sollten wir uns unauf- geregt einigen. Als Leipziger Bundestagsabgeordnete nehmen wir uns das Recht der Einmischung in die Dis- kussion und plädieren für die deutsche Hauptstadt und für Leipzig als übergreifende Orte des Nationalen Ein- heits- und Freiheitsdenkmales. Berlin und Leipzig kön- nen beide nicht allein für diese Idee stehen. Sinnbild der 40-jährigen deutschen Teilung war die blutige Grenze inmitten Deutschlands, inmitten Berlins. In besonders brutalem Maße zerschnitt hier die Grenze die deutsche Hauptstadt, stand die Einmauerung des frei- heitlichen West-Teiles von Berlin für das deutsche Nach- kriegstrauma. An der Blockade Westberlins, am Mauer- bau 1961 nahmen die gesamte deutsche und die Weltöffentlichkeit großen Anteil. Der Volksaufstand von 1953, der unsere 89er politischen Forderungen vorweg- nahm und in Ostberlin begann, sowie das geteilte Berlin wurden weltweit zum Synonym für die deutsche Tei- lung, für die Ost-West-Blockkonfrontation. Hier be- kannte Kennedy, dass er ein Berliner sei, und Reagan forderte den Fall der Mauer. Willy Brandt war der legen- däre regierende „Frontstadt“bürgermeister, der für die meisten Ostdeutschen bis 1989 die verkörperte Hoff- nung auf Freiheit und Demokratie blieb. Westberlin war für die SED der Stachel im Fleisch des kommunistischen Systems, für viele Menschen in der DDR war es das Schaufenster in den freien Westen, die freie Informa- tionsquelle und die ständige Nahrung für die Hoffnung auf demokratische Entwicklungen. In Ostberlin etablierte sich frühzeitig eine rege Unter- grundszene samt einer reichen Samisdatliteratur. Die Umweltbibliothek wurde 1987 von der Stasi gestürmt und die staatlich zelebrierten Luxemburg/Liebknecht- demonstrationen wurden von der Opposition mutig auf ihre Weise in Anspruch genommen. Beispielhaft sei hier die Kundgebung vom Januar 1989 genannt – wenn auch den Demonstranten damals nicht bekannt war, dass sie mit Luxemburg ausgerechnet eine Gegnerin von freien Wahlen auf ihr Schild hoben. In Berlin wurde die Grenze zuerst löchrig, in Berlin beschloss die freie Volkskam- mer gemäß dem Willen der meisten Deutschen in Ost und West den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland, und in dieser Stadt wurde dieser Beitritt der endlich freien und tatsächlich demokratischen DDR nach Art. 23 GG der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen mit den Siegermächten und unseren Nachbarn vollzo- gen. Mit dem weltweit spektakulären Fall der Mauer kam bildhaft das Ende des Kalten Krieges, kam die Chance auf die europäische Einigung auf friedlichem Wege. Für die Welt steht das vereinigte Berlin, die verei- nigte deutsche Hauptstadt als Symbol für die Überwin- dung der Blockkonfrontation, für das Gelingen freiheitli- cher und demokratischer Volksbewegungen in Mittel- und Osteuropa. Deshalb muss Berlin ein Standort des Nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmales werden. In Leipzig muss jedoch das Pendant zum Berliner Denkmal stehen. Die Leipziger Nikolaikirche mit ihren Friedensgebeten seit 1982 war der „Zünder der friedli- chen Revolution 1989/90“, der Leipziger Augustusplatz war mit seinen machtvollen Massendemonstrationen bis zu den Volkskammerwahlen 1990 der wichtigste Garant für den Bestand des am 9. Oktober Erreichten und der unablässig drehende „Motor der Deutschen Einheit“. Bereits im September 1989 schwollen die Leipziger De- monstrationen unter dem selbstbewussten Ruf „Wir sind das Volk“ zu zehntausenden Teilnehmern an. Ein An- schwellen, welches in Verbindung mit der Begeisterung über die Massenausreisen aus Ungarn und der Wut über die Ignoranz der DDR-Staatsführung, die Botschaftsaus- reisenden mit Zügen quer durch den Süden der DDR zu transportieren, zu bürgerkriegsähnlichen Zusammenstö- ßen am Dresdner Hauptbahnhof und zu weiteren bedroh- lichen Situationen an der gesamten Bahnstrecke bis Plauen führten. Nach der am 5. Oktober 1989 in der Leipziger Volks- zeitung veröffentlichten Drohung des Kampfgruppen- einsatzes gegen die Bevölkerung wurde es am 7. Okto- ber in Leipzig, Plauen, auch in Berlin besonders brisant. In diesen drei Städten waren ob bzw. wegen dieser Dro- hung Tausende auf den Beinen und hielten der SED und dem MfS mutig die Stirn entgegen. Die in diesem Zu- sammenhang gestreute „chinesische Lösung“ des Mas- sakers vom „Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking als einer realen Möglichkeit für die SED-Führung im Umgang mit den Demonstranten war eine Drohung und durchaus sehr ernst gemeint. Selbst Internierungslager zur Konzentration von Sozialismusfeinden an ausge- suchten Orten waren konzipiert. In dieser spannungs- geladenen Stimmung, die an einen positiven und un- blutigen Ausgang der für den 9. Oktober erwarteten Demonstration in Leipzig nicht denken ließ, kamen den- noch an diesem Montag 70 000 Menschen aus Leipzig und der DDR zwischen Nikolaikirchhof und Augustus- platz zusammen. Eine Menschenmenge, die auf SED und MfS so abschreckend wirkte, dass sie aus einer all- gemeinen Lähmung heraus den Dingen hilflos ihren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13031 (A) (C) (B) (D) Lauf lassen musste. Zwar begann die Partei- und Staats- führung dann schnell über den beginnenden Dialogpro- zess und mittels personeller Änderungen in der Führungs- spitze zu versuchen, das Heft des Handelns wieder in die Hände zu bekommen, doch gelangen diese Strategien ge- genüber der wachen Bevölkerung glücklicherweise nicht. Die Menschen in Leipzig, Plauen, Dresden, überall in der DDR wussten, dass die Demonstrationen in großem Stile weitergehen mussten. Die Ergebnisse des 9. Okto- ber von Leipzig bedurften der Sicherung, sollte dieser 9. Oktober 1989 nicht wie der 17. Juni 1953 später als konterrevolutionärer Umsturzversuch der Vergessenheit anheimfallen. Im Windschatten der Leipziger Massende- monstrationen 1989/90 wuchsen die DDR-weiten Kund- gebungen und Demonstrationen zu Ereignissen heran, die dann auch ganz schnell aus dem emanzipatorischen Ruf „Wir sind das Volk“ die politische Forderung „Wir sind ein Volk“ werden ließen. Wohl wissend, dass nur die Einheit in Freiheit ein größtes Maß an Sicherheit vor der Restitution der alten Machtverhältnisse in der DDR bot. Der Mauerfall am 9. November 1989 war dann die lo- gische Folge. Wir haben neben der meist in diesem Zu- sammenhang aufkommenden Erklärung der Überforde- rung der SED-Führung eine eher politische Erklärung anzubieten. Die DDR-Führung suchte nach Druckentlas- tung, geöffnete Grenzen schienen ein passables Mittel in diesem Sinne zu sein. Die Rechnung war einfach und dennoch eine der üblichen Fehleinschätzungen der SED. Die mit der DDR restlos Unzufriedenen sollten gehen, damit den Massendemonstrationen die Kraft nehmend. Die im „Lande“ Verbleibenden sollten die DDR tapezie- ren helfen. Den weitergehenden Montagsdemonstratio- nen sei Dank, diese Rechnung der SED ging nicht auf. Es gelang, die Menschen weiterhin für die Demonstra- tionen bis zu den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 zu interessieren und so das Errungene des Herbstes 1989 zu sichern. Demgegenüber war Ostberlin, und das soll keine Ge- genrede, wohl aber eine Klarstellung sein, im Herbst 1989 die Arena der Befürworter einer weiteren Zwei- staatlichkeit Deutschlands. In Berlin fand am 4. Novem- ber 1989 die größte DDR-Tapezierungsgroßdemonstra- tion statt, der im Nachgang der DDR-Erhaltungsaufruf von Christa Wolf „Für unser Land“ folgte. Dagegen er- ging aus Leipzig der „Leipziger Aufruf“ von Johannes Wenzel für den Aufbau von konföderativen Strukturen zwischen beiden deutschen Staaten mit dem Ziel der Einheit als schnelle Antwort auf den Ostberliner Aufruf. Leipzig und die gesamte ostdeutsche Provinz standen 1989/90 für die Einheit, (Ost-)Berlin für einen nebulösen „Dritten Weg“. Nachhaltig unterstrichen wird die Notwendigkeit ei- nes korrespondierenden Denkmals Berlin/Leipzig am Beispiel des Siegers im jüngsten Wettbewerb der „Stif- tung für Aufarbeitung“. Der Siegervorschlag sieht 13 In- schriften mit historischen Daten vor. Beginnend mit dem Mai 1949 – der Gründung der Bundesrepublik Deutsch- land – und endend mit der staatlichen Einheit am 3. Ok- tober 1990. Die Kette der Geschichtsdaten zwischen die- sen beiden Punkten ist diskutabel. Nicht diskutabel ist die Abfolge zwischen der ungarischen Grenzöffnung am 2. Mai 1989 unter Auslassung des Beginns der friedli- chen Revolution am 9. Oktober 1989 in Leipzig bis zum der 4. November 1989 Ostberlin. Einmal steht der 4. November 1989 für den Beginn der SED-„Reformer“- Oper „Für unser Land“ und meinte den Erhalt der DDR, und zum anderen fehlt komplett das Wissen um die friedliche Revolution in der DDR. Bleiben wir bei einem Denkmal in Berlin, so wird zukünftig nur noch des Mau- erfalls und der Deutsche Einheit gedacht werden. Dieser Geschichtsverlust ist nicht hinzunehmen! Die friedliche Revolution brachte in Ostdeutschland die Freiheit und den Mauerfall, danach erging der Auftrag der Bevölke- rung an die Politik, die Einheit zügig zu gestalten. Dies sind unsere Gedanken zum Thema. Achten wir im Diskussionsprozess um die Gestaltung des zweiteili- gen Denkmales auf die Berücksichtigung des histori- schen Kontextes: Ohne die inner- und außerkirchliche Opposition in der DDR, ohne die immerwährenden Fluchtbewegungen in den Westen, ohne die Massen- fluchten von 1989, ohne die Montagsgebete und die friedliche Revolution und ohne die Weiterführung dieser Revolution bis zu den Wahlen im März 1990 und in An- betracht der Möglichkeit eines geglückten Moskauer Putsches, beispielsweise der vom August 1991, würden wir heute nicht einmal des 9. Oktober in Freiheit geden- ken, geschweige denn uns der Deutschen Einheit des Jahres 1990 erfreuen können. Seien wir stolz auf die „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt/Scheel, auf das KSZE-Engagement der Regierung Schmidt/Genscher, und seien wir dankbar, dass die Regierung Kohl/ Genscher Helmut Schmidts Anstrengungen für den Nato-Doppelbeschluss weiterführte und damit dem INF- Vertrag von 1987 – Vernichtung sämtlicher atomarer Mittelstreckensysteme in Europa – zwischen den USA und der Sowjetunion den Boden bereitete. Beide Politik- ansätze, die Entspannungs- als auch die Gleichgewichts- politik, haben beträchtlichen Anteil an der Implosion der Sowjetunion und des Ostblocks. Vergessen wir bei allem Stolz auf eigene Leistungen nicht die Freiheitsbewegungen in unseren östlichen Nach- barstaaten. Ohne die Polen mit ihrer Solidarnosc, ohne die Tschechen mit ihrer Charta 77 und ohne den Mut der „lus- tigsten Baracke im Ostblock“, den Ungarn, würden noch heute Menschen ohne Hoffnung auf Freiheit und Demo- kratie in der Leipziger Nikolaikirche und überall in der DDR beten und sich vor der außer- und innerhalb der Kir- che beobachtenden Staatsmacht fürchten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christoph Strässer, Niels Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidel- berg), Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt (alle 13032 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 (A) (C) (B) (D) SPD) zur Abstimmung über den Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunika- tionsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesord- nungspunkt 15 a) Trotz schwerwiegender politischer und verfassungs- rechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Ge- setzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerschei- nungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straf- taten notwendig sind. Zweitens. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beach- ten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Frei- heitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbe- stimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unse- res Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur „akustischen Wohnraumüberwachung“, zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz. Drittens. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann. Viertens. In den letzten Jahren hat es eine zuneh- mende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehen- der Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen ver- meintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf beför- dert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenk- lich. Am Beispiel der sogenannten Vorratsdatenspeiche- rung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal ver- pflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wo- nach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungs- zwecken die entsprechenden Daten bis zu sechs Monate zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmo- ment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunika- tionsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Be- handlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns zum Beispiel nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten. Fünftens. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspoliti- kern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzu- ziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunika- tionsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungs- daten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Le- bensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Be- deutung“ machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühun- gen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU- Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen – so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Mona- ten vorgesehen –, werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrig- keit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online- Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfas- sungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations- überwachung und anderer verdeckter Ermitt- lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatztagesordnungs- punkt 15 a) Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekom- munikationsüberwachung und anderer verdeckter Er- mittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richt- linie 2006/24/EG werde ich nicht zustimmen. Ich stimme diesem Gesetzentwurf nicht zu, weil die vorgesehene Differenzierung zwischen einerseits Seel- sorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten sowie an- dererseits weiteren Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Ärzte gehören, meiner Auffassung nach nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ent- nehmen ist. Ich bin zudem der Auffassung, dass das Ver- trauensverhältnis zwischen Patient und Arzt besonders schützenswert und damit dem zu Abgeordneten, Seelsor- gern und Strafverteidigern gleichzustellen ist. Jeder Pa- tient muss ohne Vorbehalt darauf vertrauen können, dass das, was er seinem Arzt mitteilt, geheim bleibt. Durch das Gesetz wird nach meiner Überzeugung der überwie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13033 (A) (C) (B) (D) genden Zahl der Patienten der Eindruck vermittelt, dass dem Arzt anvertraute Geheimnisse – anders als bisher – nicht mehr umfassend geschützt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich zu- dem immer wieder betont, dass der Schutz des Patienten höchste Priorität besitzen soll. Wer sich in ärztliche Be- handlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine Gesundheit erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Nur so kann, auch nach Auffas- sung des Bundesverfassungsgerichts, zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvo- raussetzungen ärztlichen Wirkens zählt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker, Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René Röspel und Jella Teuchner (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Te- lekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Zusatz- tagesordnungspunkt 15 a) Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer ver- deckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG schafft die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für verdeckte straf- prozessuale Ermittlungsmaßnahmen. Zweitens. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a des Gesetzentwurfes räumt bei der Entscheidung über Ermittlungsmaßnah- men bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ei- nen Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer Meinung nach nicht ausreichend schützt. Drittens. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten müssen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten in diesem Zusammenhang gleichgestellt werden. Nur so kann der Schutz des im Arztgespräch regelmäßig betrof- fenen Kernbereichs privater Lebensführung wirksam si- chergestellt worden. Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustim- mung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwa- chung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für richtig. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Antje Blumenthal und Manfred Kolbe (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a) Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind. Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts- rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass die Ansprüche von unverheirateten Müttern verbessert wurden, sodass die Anspruchsgrundlage des § 1615 BGB jetzt dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichheit entspricht. Drittens. Es wird begrüßt, dass die Belange der Kin- der im Rahmen der Verpflichtung zur Betreuung gemäß § 1570 BGB ab dem 3. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Viertens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten (und wei- teren) Familiengründung. Der geschiedene kinderbetreuende Elternteil – meis- tens die Ehefrau – verliert im Ergebnis durch die Kon- kurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der Unterhaltsansprüche. Damit verschlechtert sich auch die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder erheb- lich. Die ehelichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt sein. Diese Balance wird bislang weitgehend hergestellt, weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Fami- lie einbringt. Bei einem Gleichrang der erziehenden El- ternteile werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in der neuen Familie regelmäßig finanziell deut- lich besser versorgt sein als diejenigen, die auf den Un- terhalt und die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Gleichstellung der Kinder verwirklicht werden soll, wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Fi- nanzlage bezieht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit das Einkommen der Eltern in die Berechnung des „mittelbaren Kindesunterhalts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist unter der Prämisse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für den Betreuungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunterhalt“ nicht verständlich, warum die geschie- dene Ehefrau der Härteklausel des § 1579 BGB unter- worfen wird, die unverheiratete Mutter dagegen nicht. Die Teilung des 2. Ranges durch kindererziehende El- ternteile ist also nicht geeignet, die gleiche finanzielle Lage der Kinder herzustellen. Gleichzeitig werden maß- gebliche Verfassungs- und Rechtsgrundsätze wie der Schutz der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG, der Vertrauens- schutz finanziell schwächerer Eheleute und der Wert von Kindererziehung und Hausarbeit außer Kraft gesetzt. Wegen dieser offenen Zweifelsfragen werde ich mich in der Abstimmung über das Gesetz enthalten. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Eichhorn und Thomas Bareiß (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatztagesordnungs- punkt 17 a) Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind. 13034 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 (A) (C) (B) (D) Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts- rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass der Betreuungsanspruch von unverheirateten Müttern oder Vätern verbessert wird. Das bringt mehr Gerechtig- keit für jene Kinder, deren Eltern getrennt leben. Drittens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten bzw. wei- teren Familiengründung. Der geschiedene kinderbetreuende Elternteil – meis- tens die Ehefrau – verliert im Ergebnis durch die Kon- kurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der Unterhaltsansprüche. Damit verschlechtert sich auch die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder erheb- lich. Die ehelichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt sein. Diese Balance wird bislang weitgehend hergestellt, weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Fami- lie einbringt. Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in der neuen Familie regelmäßig finanziell deutlich besser versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Gleichstel- lung der Kinder verwirklicht werden soll, wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Finanzlage be- zieht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit das Einkommen der Eltern in die Berechnung des „mittelba- ren Kindesunterhalts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist unter der Prämisse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für den Betreuungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunter- halt“ nicht verständlich, warum die geschiedene Ehefrau der Härteklausel des § 1579 BGB unterworfen wird, die unverheiratete Mutter dagegen nicht. Die Teilung des 2. Ranges durch kindererziehende Elternteile ist also nicht geeignet, die gleiche finanzielle Lage der Kinder herzustellen. Viertens. Durch die Gleichstellung aller Betreuungs- ansprüche wird die traditionelle Familie, für welche die Ehe das Fundament ist, weiter geschwächt. Zwar ist auf Drängen der Union der Entwurf dahin geändert worden, dass die Gerichte die Dauer der Unterhaltspflichten bei einer gescheiterten Ehe verlängern können. Auch wer- den langjährige Ehepartner ebenfalls in den Rang 2 auf- genommen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Ehe immer mehr ihre verfassungsgemäße Vorrangstel- lung nach Art. 6 GG verliert und mit anderen Lebensfor- men gleichgestellt wird. Wegen der angesprochenen Probleme werde ich mich bei der Abstimmung enthalten. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhalts- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 17 a) Dem Gesetzentwurf stimme ich zu und gebe folgende Erläuterungen zu Protokoll: Ich begrüße ausdrücklich, dass der Kindesunterhalt in Zukunft immer Vorrang vor allen anderen Unterhaltsan- sprüchen haben wird und dass Eltern, die ihre Kinder be- treuen, Vorrang im Unterhalt vor Ex-Ehepartnern haben, die keine Kinder betreuen. Es ist zudem ein großer Erfolg der CDU/CSU-Frak- tion, dass bei der Dauer des Unterhaltsanspruchs geschiedener und nicht verheirateter Elternteile das Kindswohl sowie die eheliche Gestaltung von Kinderbe- treuung und Erwerbstätigkeit besonders berücksichtigt werden. Doch halte ich es für bedenklich, dass kinderbetreu- ende Mütter und Väter im Rang des Betreuungsunter- halts gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Diese Regelung trägt dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, so wie es das Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gebietet, nicht ausreichend Rechnung – war aber nach der Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 (Az. 1 BvL 9/04; u. a. FamRZ 2007, 965 = NJW 2007, 1735) nicht anders möglich. Ich befürchte, die hier vorgesehene Regelung trägt dazu bei, dass der Stellenwert von Ehe und Familie in Staat und Gesellschaft zusehends zugunsten anderer For- men von Lebensgemeinschaften aufgeweicht wird. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Zusatz- tagesordnungspunkt 17 a) Erstens. Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im Unterhaltsrecht vorab zu berücksichtigen sind. Zweitens. Durch die Beratungen über die Unterhalts- rechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass der Betreuungsanspruch von unverheirateten Müttern oder Vätern verbessert wird. Alle betreuenden Mütter oder Väter, egal ob in oder außerhalb der Ehe, werden im Interesse des Wohles des Kindes gleichgestellt. Das bringt mehr Gerechtigkeit für jene Kinder, die nicht das Glück haben, dass ihre Eltern zusammenleben. Drittens. Bedenklich ist allerdings die Regelung der Rangfolge bei einer konkurrierenden zweiten (und wei- teren) Familiengründung. Der geschiedene kinderbetreu- ende Elternteil – meistens die Ehefrau – verliert im Er- gebnis durch die Konkurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der Unterhaltsansprüche. Damit ver- schlechtert sich auch die finanzielle Versorgung der ge- meinsamen Kinder erheblich. Die ehelichen Kinder soll- ten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleichgestellt sein. Diese Balance wird bislang Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13035 (A) (C) (B) (D) weitgehend hergestellt, weil der Unterhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am Einkommen seinen hohen Selbstbehalt in die neue Familie einbringt. Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in der neuen Fa- milie regelmäßig finanziell deutlich besser versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und die Erwerbstä- tigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Es stellt sich des- halb die Frage, ob und wie die Gleichstellung der Kinder verwirklicht werden soll, wenn Art. 6 Abs. 5 GG sich auch auf die elterliche Finanzlage bezieht. Darüber hi- naus stellt sich die Frage, inwieweit das Einkommen der Eltern in die Berechnung des „mittelbaren Kindesunter- halts“ einzubeziehen ist. Schließlich ist unter der Prä- misse der Geltung des Art. 6 Abs. 5 GG für den Betreu- ungsunterhalt als „mittelbaren Kindesunterhalt“ nicht verständlich, warum die geschiedene Ehefrau der Härte- klausel des §1579 BGB unterworfen wird, die unverhei- ratete Mutter dagegen nicht. Viertens. Es ist nicht zu übersehen, dass durch die Gleichstellung aller Betreuungsansprüche die traditio- nelle Familie, für welche die Ehe das Fundament ist, weiter geschwächt wird. Zwar ist auf Drängen der Union der Entwurf dahin geändert worden, dass die Gerichte die Dauer der Unterhaltspflichten bei einer gescheiterten Ehe verlängern können. Auch werden langjährige Ehe- partner ebenfalls in den Rang 2 aufgenommen. Dies än- dert jedoch nichts daran, dass die Ehe mehr und mehr ihre verfassungsgemäße Vorrangstellung verliert und mit anderen Lebensformen gleichgestellt wird. Dennoch: In diesem Gesetz geht es in erster Linie um das Wohl des Kindes. Durch die Vorgabe des Verfassungsgerichtes war eine bessere Regelung nicht möglich. Deshalb stimme ich diesem Gesetz zu. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhalts- rechts (Tagesordnungspunkt 17 a) Ich begrüße, dass minderjährige Kinder im Unter- haltsrecht vorab zu berücksichtigen sind. Durch die Be- ratungen über die Unterhaltsrechtsnovelle in dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass die Ansprüche von un- verheirateten Müttern verbessert wurden, sodass die An- spruchsgrundlage des § 1615 BGB jetzt dem verfas- sungsrechtlichen Gebot der Gleichheit entspricht. Es wird begrüßt, dass die Belange der Kinder im Rahmen der Verpflichtung zur Betreuung gemäß § 1570 BGB ab dem dritten Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Bedenken habe ich allerdings bezüglich der Folgen, die durch die Regelung der Rangfolge bei einer konkur- rierenden zweiten – und weiteren – Familiengründung entstehen können. Der geschiedene kinderbetreuende El- ternteil – meistens die Ehefrau – wird im Ergebnis durch die Konkurrenz im zweiten Rang einen beträchtlichen Teil der Unterhaltsansprüche verlieren. Damit wird sich auch die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kin- der unter Umständen erheblich verschlechtern. Die ehe- lichen Kinder sollten aber gemäß Art. 6 Abs. 5 GG mit nichtehelichen Kindern gleich gestellt sein. Diese Ba- lance wird bislang weitgehend hergestellt, weil der Un- terhaltsverpflichtete neben seinem Anteil am Einkom- men seinen hohen Selbstbehalt in die neue Familie einbringt. Bei einem Gleichrang der erziehenden Elternteile werden jedoch die nachfolgenden unehelichen Kinder in der neuen Familie regelmäßig finanziell deutlich besser versorgt sein als diejenigen, die auf den Unterhalt und die Erwerbstätigkeit ihrer Mutter angewiesen sind. Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil das Bundesverfassungsgericht in sei- nem jüngsten Urteil fordert, die Gleichstellung der Kin- der auch im Betreuungsunterhaltsanspruch der Eltern zu gewährleisten. Ob die nun getroffene Regelung der Tei- lung des zweiten Ranges durch kindererziehende Eltern- teile geeignet ist, die gleiche finanzielle Lage der Kinder gemäß dem Gleichstellungsgebot von Kindern gemäß Art. 6 Abs. 5 GG herzustellen und dem Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG sowie dem Vertrauensschutz finanziell schwächerer Eheleute entspricht, kann ich aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilen. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kul- tur-, Medien- und Filmschaffende – Neue Sicherheit für flexible Arbeitsverhält- nisse (Tagesordnungspunkt 41 a und b) Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Wir bera- ten heute zwei Anträge. Es handelt sich um den Antrag der Grünen mit dem Titel „Neue Sicherheit für flexible Arbeitsverhältnisse“ und um den Antrag „Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaf- fende“. Um es direkt am Anfang festzustellen: Wir lehnen die Anträge der Opposition ab. Bevor ich im Einzelnen auf die Anträge eingehe, möchte ich die Prioritätensetzung der Union herausstel- len. Wir möchten zuvörderst neue Arbeitsplätze schaf- fen. Wie unsere Kanzlerin jüngst gesagt hat, müssen wir im Interesse der Gerechtigkeit die Situation auf dem Ar- beitsmarkt weiter verbessern. Wir sind da schon auf ei- nem sehr guten Weg. Wir haben erstmals wieder unter 3,5 Millionen Arbeitslose. Die Zahl sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigter ist stark angewachsen. Das ist maßgeblich auf die starke Konjunktur zurückzuführen. Aber wir müssen da weitermachen und dürfen nicht lo- cker lassen. Das ist die Hauptpriorität der Union. Außer- 13036 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 (A) (C) (B) (D) dem sind wir erfolgreich dabei, unseren Staatshaushalt zu sanieren. Von jedem Euro, den der Staat heute ein- nimmt, muss er 20 Cent für Zinsen der Schulden zurück- legen. Die Große Koalition hat sich vorgenommen, im Jahre 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das sind wir den kommenden Generationen schuldig, und das entspricht auch dem gesunden Menschenver- stand – auch der Privatmann kann nicht auf Pump leben. Ein Staat mit einer Schuldenquote von rund 70 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ist nicht zukunftsweisend und nicht gerecht. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind über die Jahrzehnte von ehemals 26,5 Prozent im Jahre 1970 bis auf über 40 Prozent gestiegen. Die Große Koalition hat sich vorgenommen, an dieser für Wachs- tum und Arbeitsplätze so wichtigen Stellschraube zu drehen und wieder unter die Marke von 40 Prozent zu kommen. Da sind wir auch auf einem guten Weg, und darauf werde ich noch später näher eingehen. Vor diesem Hintergrund kommen wir zu den gestell- ten Anträgen. Im Kern geht es darum, da kommen beide Anträge auf den gleichen Nenner, die Arbeitslosenversi- cherung zu flexibilisieren. Geringere Einzahlungszeiten sollen einen Anspruch auf Auszahlung der Versiche- rungsleistungen nach sich ziehen. Diese hätten dann nicht nur Anspruch auf Zahlungen aus der Arbeitslosen- versicherung, sondern auch Anspruch auf Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – also bei- spielsweise Fortbildungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit. Die Problematik betrifft unter anderem Mit- bürger, die in künstlerischen Berufen arbeiten. Ich möchte hierbei anmerken, dass das Thema Künstlerso- zialversicherung dieses Haus auch in diesem Jahr bereits beschäftigt hat. Ich habe durchaus Verständnis für die Mitbürger, die aufgrund zunehmend flexibler Arbeits- verhältnisse Sorgen vor der beruflichen Zukunft haben. Soweit die Zuständigkeiten des Bundes für Belange von Kunst und Kultur oder anderer flexibler Arbeitsformen betroffen sind, setzt sich die Große Koalition vor allem dafür ein, die Erwerbs- und Beschäftigungschancen der Betroffenen zu verbessern. Ziel der Großen Koalition war und ist es, finanzielle Mittel in erster Linie zur För- derung von Beschäftigung zu nutzen. Deswegen unter- stützt die Große Koalition auch Bestrebungen, Beschäf- tigungsverhältnisse zu verstetigen und damit Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verringern. Konkret wurde von der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass beispiels- weise die Tatsache, dass Schauspieler in geringerem Maße Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben als frü- her, auch besondere Gründe hat. Die Ursachen sind, un- abhängig von den Arbeitsmarktreformen, auch auf einer bewusst beschäftigungsbeschränkenden Kostenstrategie der Produktionsbedingungen, beispielsweise in der Filmwirtschaft, zurückzuführen. Erwerbsformen, bei de- nen kurzfristige Beschäftigungen mit überwiegenden Zeiten der Arbeitslosigkeit wechseln, sind nach Ansicht der Regierung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht versicherbar. Zur Funktionsfähigkeit eines Systems der Arbeitslosenversicherung bedarf es gewisser Risikobegrenzungen. Sonderregelungen zu- gunsten der Betroffenen solcher Erwerbsformen führen zudem zu Verwerfungen innerhalb der Gruppe der bei- tragspflichtigen Arbeitnehmer, weil Personen mit extrem geringer Beitragszahlung, besonders günstige Leistungs- ansprüche erhalten würden. Der Lebensunterhalt von Künstlern beispielsweise, die keine Ansprüche auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld erwerben könn- ten, und deren Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung ist durch die Möglichkeit des Be- zuges von Leistungen der Grundsicherung für Arbeit- suchende gewährleistet. Zudem wird kein Künstler durch die Regelungen des Zweiten und Dritten Sozialge- setzbuches daran gehindert, seiner präferierten berufli- chen Tätigkeit nachzugeben. Auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann keine Bevor- zugung von Künstlern gegenüber anderen Berufsgrup- pen erfolgen. Insbesondere eine Daueralimentierung von arbeitslosen Künstlern könnte aus Steuermitteln erfol- gen, was hier im Bundestag wohl auch niemand möchte. Die Große Koalition ist sich dabei bewusst, dass die Reformen am Arbeitsmarkt für viele Arbeitnehmer mit Einschränkungen verbunden waren. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversi- cherung nicht von der gesamten Gesellschaft, sondern von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern erwirtschaftet wurden. Was die Arbeitsmarktreformen in Gänze be- trifft, so zeigen die seit 2006 zu verzeichnenden steigen- den Zahlen von sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten sowie der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die Senkung der Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit die Notwendigkeit, aber auch die Wirksamkeit der Refor- men. Wir sind im Sinne eines „lernenden Systems“ seit- dem darum bemüht, die Reformen den aktuellen Ar- beitsmarktbedingungen anzupassen. Es hat dazu in den vergangenen Jahren seitens der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung umfangreiche Änderungsmaßnah- men gegeben. Das System wird auch in Zukunft ständi- ger Evaluation unterworfen werden. Zu den genannten Anpassungen kann man auch die aktuelle Diskussion in- nerhalb der Koalition zählen, bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes I gewisse Änderungen vorzunehmen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit, die ich schon eingangs erwähnt habe, sollten diese Maßnahmen nach Meinung der Union kostenneutral ausgestaltet werden. Die Union legt den Schwerpunkt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zu diesem Zweck fordern wir auch eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten in Form der Ar- beitslosenversicherungsbeiträge. Ausgehend von zuletzt 6,5 Prozent wollen wir bei den Beiträgen auf 3,5 Prozent herunterkommen. Wissenschaftliche Forschungen zei- gen, dass wir dadurch Wachstum generieren, was sich wiederum in neuen Arbeitsplätzen auszahlt. Somit schließt sich argumentativ wieder ein Kreis, und wir kommen wieder zur ersten Priorität der Union: Sich nicht zufrieden geben mit den aktuellen guten Zahlen, sondern alles zur Schaffung von neuen sozialversiche- rungspflichtigen Arbeitsplätzen unternehmen. Die Poli- tik kann zwar immer nur die arbeits- und wirtschaftspoli- tischen Rahmenbedingungen setzen, aber sie kann dies durchaus erfolgreich gestalten. Der jetzige Aufschwung bestätigt dies. Direkt bezogen auf die Anträge wird der anhaltende Wirtschaftsaufschwung die Arbeitskräf- tenachfrage im künstlerischen Bereich oder im Bereich der Zeitarbeit bzw. anderen „flexibilisierten“ Arbeitsver- hältnissen beleben, was die Beschäftigungschancen der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13037 (A) (C) (B) (D) Betroffenen erhöhen wird. Um es bildlich auszudrücken: Wir können den Kuchen nicht weiter verteilen, wir müs- sen dafür sorgen, dass der Kuchen größer wird, damit alle ein Stück abhaben können. Zurück zu den Begründungen für die bestehenden Modalitäten bei der Arbeitslosenversicherung, welche die Antragssteller gerne verändern wollen: Im Rahmen der Reformen wurde unter anderem auch die sogenannte Rahmenfrist, innerhalb derer zwölf Monate Anwart- schaftszeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld vorliegen müs- sen, von bisher drei Jahren auf einheitlich zwei Jahre zu- rückgeführt, was den in den Anträgen formulierten For- derungen entgegensteht. Dazu möchte ich nochmals kurz skizzieren, wieso diese Rechtsänderungen durchgeführt wurden: Risikoversicherungen erbringen Leistungen grundsätzlich nur an Personen, die der Versichertenge- meinschaft unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfal- les angehört und auch dementsprechend Beiträge gezahlt haben. Deshalb hat auch in der Arbeitslosenversicherung nur derjenige Anspruch auf Arbeitslosengeld, der zuletzt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Mo- nate Mitglied der Versicherungsgemeinschaft gewesen ist. Dabei gibt es Härtefallregelungen, damit beispiels- weise Krankheit, vorübergehende Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft und Kindererziehung sowie die Pflege von Angehörigen nicht zulasten des Beitragszahlers gehen. Daher kann die 12-Monatsfrist in den genannten Fällen unterbrochen werden. Mit den Reformen am Arbeits- markt sind diese Risikozeiten jedoch schrittweise als Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung ausgestaltet worden, für die der Bund oder der zustän- dige Leistungsträger Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit abführt. Deshalb existieren in der Regel keine Lü- cken mehr in den Versicherungsverhältnissen. Die Rah- menfristregelung konnte deshalb von drei auf zwei Jahre zurückgeführt werden. Danach sind nunmehr auch sol- che Personen in den Schutz der Arbeitslosenversiche- rung einbezogen, die nur die Hälfte eines Kalenderjahres versicherungspflichtig beschäftigt sind. So erwerben sie innerhalb von zwei Jahren einen Anspruch auf Arbeits- losengeld von sechs Monaten. Die Zeit reicht leider nicht, um das Thema in voller Breite und in allen Facetten darzustellen. All diese Pro- bleme wurden aber auch schon von einer Enquete-Kom- mission aufgegriffen und ausführlich diskutiert. Es dürfte jedoch klar geworden sein, dass wir andere Priori- täten setzen. Ich bleibe deshalb dabei: Wir müssen unsere Kräfte bündeln, um sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gung zu schaffen und um den Staatshaushalt zu sanieren. Für dieses Ziel müssen wir weiterhin arbeiten und klare Prioritäten setzen. Die Große Koalition ist da auf einem sehr guten Weg. Angelika Krüger-Leißner (SPD): Die Verkürzung der sogenannten Rahmenfrist, innerhalb der ein An- spruch auf Arbeitslosengeld erworben werden muss, war in der vergangenen Legislaturperiode Bestandteil unse- rer umfassenden Reformen am Arbeitsmarkt. Zwölf Mo- nate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung müs- sen nicht mehr im Verlauf von drei Jahren, sondern in zwei Jahren nachgewiesen werden. Für diese Regelung gab es und gibt es immer noch gute Gründe. Und diese Regelung hat sich bewährt – mit einer Ausnahme: Die Teilgruppe der unständig Beschäftigten hat damit ein Problem, und zwar vor allem die Beschäftigten im Kul- tur- und Medienbereich. Das wissen wir nicht erst seit den Anträgen von Lin- ken und Grünen, die heute auf dem Tisch liegen. Seit dem 1. Februar 2006 gilt die verkürzte Rahmenfrist. Und nicht erst seit diesem Datum bin ich in engem Kontakt mit den Betroffenen und den Verbänden, um mich über die Auswirkungen zu informieren. Auch die Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ hat sich frühzeitig mit diesem Problem befasst. Die wirtschaftliche und so- ziale Lage der Künstlerinnen und Künstler war eines ih- rer Schwerpunktthemen. In Anhörungen und Experten- gesprächen wurden auch die Auswirkungen der Hartz- Gesetzgebung auf den Kulturbetrieb beleuchtet. Mitte Dezember werden wir an dieser Stelle die Ergebnisse im Einzelnen beraten. Zur Rahmenfrist sagt die Enquete ganz klar: Hier brauchen wir eine Sonderregelung für Versicherte mit wechselnden und kurz befristeten An- stellungen. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Handlungsempfeh- lung ausdrücklich, und wir machen sie zur Grundlage unserer weiteren Bemühungen. Und genauso deutlich sagen wir: Einen Schnellschuss, wie er jetzt von der Lin- ken und von den Grünen kommt, lehnen wir ab. Ange- sichts der ungeklärten Datenlage ist es völlig unseriös, irgendwelche Scheinlösungen aus dem Hut zu zaubern. Ich bin sehr verärgert darüber. Denn ganz offensichtlich geht es den beiden Fraktionen gar nicht um die Lösung des Problems. Es geht um parteitaktisches Kalkül auf Kosten der Betroffenen. Die warten dringend auf eine Lösung – die mit den vorliegenden Anträgen nur schwie- riger wird. Lassen Sie mich das begründen: Eine Sonderregelung bei der Rahmenfrist für die unständig Beschäftigten stößt auf ein zentrales Problem: die schwierige Daten- lage – und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Das fängt schon damit an: Die Auswirkungen der verkürzten Rah- menfrist zeigen sich nicht mit dem Stichtag 1. Februar 2006. Denn die meisten betroffenen Beschäftigten hatten noch Ansprüche gesammelt, die erst im Verlauf des Jah- res aufgezehrt wurden. Erst gegen Ende 2006/Anfang 2007 war damit zu rechnen, dass sich das Problem auch statistisch fassen ließ. Aber selbst mit den aktuelleren Zahlen lassen sich keine klaren Effekte nachweisen. Ein eigens erstelltes Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kann keine signifikanten Un- terschiede feststellen zwischen den Beschäftigten insge- samt und den im Kulturbereich Beschäftigten. Solche Befunde stehen in krassem Widerspruch zu dem, was die Betroffenen und was die Verbände mir berichten. Ganz offensichtlich sind die Grundlagen der offiziellen Statistiken von Arbeitsverwaltung und Rentenversicherung nicht so angelegt, dass damit die 13038 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 (A) (C) (B) (D) Lebenswirklichkeit von einzelnen Teilgruppen abgebil- det werden. Zwei Ansätze sind also zu verfolgen: Zum einen muss die offizielle Statistik ihre Instrumentarien weiterentwi- ckeln – hier bin ich in Gesprächen mit dem IAB und der Bundesagentur. Zum anderen müssen wir Erkenntnisse berücksichtigen und auswerten, die die betroffenen Ver- bände selber aufbereitet haben. So gibt es ganz aktuell eine Umfrage von Verdi unter Filmschaffenden, die Ende November öffentlich vorgestellt wird. Auch hier bin ich im Gespräch. Ähnliche Bemühungen hat der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) unternommen. Auch diese Ergebnisse müssen wir einbeziehen. In der Schweiz gilt seit einigen Jahren eine Sonder- regelung für den Versicherungsanspruch von Kultur- schaffenden. Diese Erfahrungen müssen wir nutzen. Ich habe beim zuständigen Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft einen Erfahrungsbericht angefordert. Vor kurzem haben wir hier gemeinsam einen Antrag zur Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Darin ist auch die Rede von den großen Chancen dieses Sektors für den Arbeitsmarkt. Und es wird betont, dass die Be- dingungen der hier entstehenden Beschäftigung beson- ders problematisch sind. In diesem Zusammenhang wird auf die mangelhafte Datengrundlage hingewiesen und Abhilfe gefordert. Allein dieser Hinweis unterstreicht doch, wie schwierig das Feld ist, das wir hier beackern. Und da stellen sich Linke und Grüne hin und machen sich auf eine billige Tour Liebkind bei den Kulturschaf- fenden. Die Linke übernimmt sogar eins zu eins einen Vorschlag von Verdi. Fragen Sie doch mal bei den Ge- werkschaftern nach, ob die wirklich glücklich sind da- mit! Bei Verdi weiß man sehr gut, dass ein solcher parla- mentarischer Antrag derzeit der Sache eher schadet. Die Oppositionsanträge wollen zudem ein Problem lösen, indem sie es aus dem Zusammenhang reißen. Das Problem mit der Rahmenfrist lässt sich nachhaltig nur lösen, wenn wir es im Zusammenhang mit den konkre- ten Arbeitsbedingungen betrachten. So wird bei den auf Produktionsdauer beschäftigten Filmschaffenden zu- nehmend der Tarifvertrag mit Pauschalverträgen unter- laufen. Und diese Pauschalverträge verlangen den Filmschaffenden einen teilweise zerstörerischen Arbeits- einsatz ab. Mit den Pauschalverträgen werden auch ver- einbarte Zeitkonten außer Kraft gesetzt, und für geleis- tete Mehrarbeit zahlen die Produktionsfirmen keine Sozialabgaben. Aus meinen Gesprächen mit Filmschaf- fenden weiß ich, dass das Problem der Pauschalverträge inzwischen weit drängender ist als die verkürzte Rah- menfrist. Eine Sonderregelung bei der Rahmenfrist kann also nur funktionieren, wenn wir auch hier Abhilfe schaffen. Vor der Weihnachtpause wird der Schlussbericht der Enquete-Kommission vorgestellt. Mitte Januar beginnen die Beratungen in den Ausschüssen. Das ist das Zeit- fenster, in dem wir die notwendigen Grundlagen für eine begründete Sonderregelung erarbeiten werden. Halbe Sachen machen wir nicht. Ich hoffe, Grüne und Linke finden zurück auf den Weg der Vernunft und beteiligen sich an einer soliden Lösung. Heinz-Peter Haustein (FDP): James Bond hat die Lizenz zum Töten, Matula löst alle Fälle alleine, und Su- perman ist unsterblich. Wir alle kennen die Helden der Leinwand zu Genüge. Ganz so einfach ist es wie so oft im Leben für diejenigen, die hinter der Kamera arbeiten und zur Produktion von Kino- und Fernsehfilmen beitra- gen, und auch für die, die hinter der Theaterbühne arbei- ten, leider nicht. Die Betroffenen erhalten aufgrund der besonderen Bedingungen der Branche, zum Beispiel aufgrund des großen Kostendrucks, oft nur zeitlich befristete Arbeits- verträge. Zum Teil gelten die Beschäftigungsverhält- nisse nur wenige Tage, sodass auch nur für kurze Zeit- räume Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Dadurch erreichen die Beschäftigten nicht im- mer die Mindestanwartschaftszeit, die notwendig wäre, um einen Anspruch auf Zahlung von ALG I zu erwer- ben. Nach der geltenden Rechtslage liegt die Mindestan- wartschaftszeit bei zwölf Monaten innerhalb der Rah- menfrist von zwei Jahren. Grüne und Linke sehen hier eine Gerechtigkeitslücke. Die Betroffenen, so wird argumentiert, seien Beitrags- zahler wie andere auch, hätten jedoch kaum Chancen, ei- nen Anspruch auf ALG-I-Zahlung zu erwerben. Darum fordert Die Linke, die Anwartschaftszeit von zwölf auf fünf Monate herabzusetzen. Der Vorschlag der Grünen sieht eine Staffelung der Mindestanwartschaftszeit vor, die kürzere Bezugszeiten nach sich ziehen soll. Im Ex- trem soll nach einer viermonatigen Mindestanwart- schaftszeit ein Anspruch auf ALG-I-Zahlung für zwei Monate bestehen. Wenn der Grünen-Vorschlag auch als der moderatere angesehen werden kann, so muss doch klargestellt werden, dass es sich hier in beiden Fällen um Anträge handelt, die eine Aufweichung der bestehenden Regelungen bedeuten. Die FDP sieht die Gerechtigkeitslücke nicht in der be- stehenden Rechtslage, sondern in der hier beantragten. Denn folgte man jetzt den Anträgen zugunsten der Film- schaffenden, so müsste man erklären, warum man nicht auch weiteren Branchen günstigere Regelungen zuzuge- stehen bereit ist. Das wäre der Dammbruch; denn nie- mand kann dann noch eine Grenze ziehen zu Branchen, denen man den erleichterten Bezug nicht zugestehen will. Das Gaststättengewerbe beispielsweise sieht sich bei den saisonalen Beschäftigungsverhältnissen mit ähn- lichen Problemen konfrontiert. Wir sehen durchaus die Härten und Schwierigkeiten, die manche Branche hat. Ich halte jedoch die mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt geschaffenen Sondertatbestände für richtig. Sie dienen der Rechtsvereinfachung und Transparenz. Das haben wir bei der von Herrn Beck wieder in Gang ge- setzten Diskussion um längere Bezugszeiten für ältere Arbeitnehmer abgelehnt, und das lehnen wir auch hier ab. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Risikoversi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13039 (A) (C) (B) (D) cherung. Eine Abweichung von diesem Prinzip ist falsch. Ich verweise aber an dieser Stelle ausdrücklich auf unseren Antrag zur Neustrukturierung der Bundesagen- tur für Arbeit. Wir haben in unserem Konzept zur Neu- organisation der Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslo- senversicherung auch Wahltarife vorgesehen, mit denen den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen Rech- nung getragen werden kann. Ein Bezug nach kürzeren Anwartschaftszeiten ist damit möglich. Für die schwierige Situation der Betroffenen ist, wie ich eingangs erwähnte, vor allem die Branche mit ihren Spezifika verantwortlich. Insofern sind hier zuallererst die Tarifparteien der Filmbranche gefragt. Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): In der deutschen Kulturwirtschaft gibt es im Vergleich zu anderen Bran- chen nur wenige Festangestellte, die unbefristet, sozial- versicherungspflichtig und vollzeitbeschäftigt sind. Sie sind eher die Ausnahme. In der Regel arbeiten die Kul- tur-, Medien- und Filmschaffenden in kurzzeitigen Be- schäftigungsverhältnissen. Die wirtschaftliche und soziale Lage von Schauspie- lern, Regisseurinnen und Regisseuren, Malern, Musike- rinnen und Musiker, Dramaturgen, Mediengestalterinnen und Mediengestalter usw. war – von wenigen Ausnah- men abgesehen – auch in der Vergangenheit nie beson- ders rosig: Arbeit und Arbeitslosigkeit wechselten sich regelmäßig ab. Dies haben die Betroffenen in Kauf ge- nommen, weil sie in den Phasen ohne Engagement zu- mindest Arbeitslosengeld erhielten. Durch die Hartz-Gesetze wurde ihre Situation unzu- mutbar verschärft und für manch einen Existenz bedro- hend verschlechtert. Dies darf nicht so bleiben. Früher genügten 360 Tage sozialversicherungspflichtiger Be- schäftigung innerhalb der vergangenen drei Jahre, um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Seit dem 1. Februar 2006 wurde diese sogenannte Rahmenfrist auf zwei Jahre ver- kürzt. Für die meisten Kreativen mit wechselnden oder befristeten Anstellungen ist das in der Realität nicht zu schaffen. Die Folge: Statt Arbeitslosengeld I erhalten sie bestenfalls Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, und selbst um diese 347 Euro und die Wohnkosten zu erhalten, müssen sie vorher fast ihr gesamtes eigenes Vermögen aufzehren. Wie Sie wissen, lehnen wir Linken diese Regelung grundsätzlich ab, aber für die Kreativen ist sie eine ganz besondere Härte. Sie sind hoch motiviert und arbeiten oft bis zum Umfallen für die jeweilige Produktion oder das jeweilige Projekt. Aber sie haben gar keine Chance, die Bedingungen zu erfüllen; das darf nicht so bleiben. Darum wundert es mich auch nicht, dass bis zu 80 Pro- zent der Betroffenen mit der ihnen gewährten sozialen Absicherung unzufrieden sind. Das kann ich gut verste- hen. Lassen Sie uns gemeinsam die Sorgen der Betroffe- nen ernst nehmen. Dazu müssen wir die besonderen Ar- beitsbedingungen in der Kultur-, Medien- und Filmbran- che berücksichtigen und das Sozialgesetzbuch III entsprechend ändern. Die Linke schlägt vor, dass die Kreativen künftig nicht mehr zwölf Monate sozialversi- cherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rah- menfrist von zwei Jahren nachweisen müssen, sondern nur noch fünf Monate. Diese Verkürzung der „Anwart- schaftszeit“ von zwölf auf fünf Monate wäre eine Lö- sung im Interesse der Beschäftigten. Das Problem ist nicht neu. Bereits in der 15. Legislaturperiode wurde es grundsätzlich und partei- übergreifend erkannt. Das wurde in der Anhörung „Aus- wirkungen der Hartzgesetzgebung auf den Kulturbe- reich“ – im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ – ja deutlich. Unter den Kulturpolitike- rinnen und Kulturpolitikern aller Fraktionen besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Erst vor zwei Wochen hat der Kollege Ehrmann von der SPD hier in der Debatte zur Kulturwirtschaft auf die sehr problematische wirtschaftliche Situation insbeson- dere der Künstlerinnen und Künstler hingewiesen. Auch die Enquete-Kommission „Kultur“ fordert, die wirt- schaftliche und soziale Lage der Kulturschaffenden zu verbessern. Sie empfiehlt einstimmig das Schweizer Modell. Danach werden die ersten 30 Tage einer Be- schäftigung für die Anrechnung von Arbeitslosengeld doppelt gezählt. Auch diesem Vorschlag würden wir uns nicht verschließen. Damit Sie mich nicht falsch verste- hen: Unser Ansatz ist der konsequentere, da er auf den Erfahrungen der organisierten Kreativschaffenden in diesem Lande basiert. Aber wir versperren uns keines- wegs anderen Lösungen. Alle Vorschläge, die Sie ma- chen, um die soziale Lage der Kreativschaffenden zu verbessern, werden wir nach Kräften unterstützen. Die Verkürzung der Anwartschaftszeit auf fünf Mo- nate ist meines Erachtens die beste Lösung für die Be- troffenen. Darum werbe ich hier für unseren Antrag und bitte Sie um Ihre Zustimmung, damit auch Sie künftig guten Gewissens ins Theater, Konzert oder ins Kino ge- hen können. Ich wünsche Ihnen nun einen schönen Fei- erabend und ein kulturvolles Wochenende. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zurzeit wird sehr viel über den verlängerten Bezug von Arbeitslosengeld I für Ältere gestritten. Unsere Meinung dazu ist bekannt. Wir fürchten nicht nur, dass dadurch alte Frühverrentungsstrategien wieder fröhlichen Ur- stand feiern, sondern auch, dass die Umsetzung zulasten jüngerer Menschen erfolgt. Der nordrhein-westfälische CDU-Arbeitsminister hat eine Finanzierung zulasten Jüngerer heute noch mal ausdrücklich gefordert, wie dem Handelsblatt zu entnehmen ist. Unsere ablehnende Haltung bedeutet aber nicht, dass wir keinen Handlungs- bedarf bei der Arbeitslosenversicherung sehen. Wer es nicht schafft, innerhalb von zwei Jahren min- destens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, hat keinerlei Anspruch auf Arbeitslosen- geld. Auch nicht, wenn sie oder er elf Monate eingezahlt hat. Zunehmend mehr Menschen sind von dieser Unge- rechtigkeit betroffen. Für sie müssen wir mehr Siche- rung schaffen. Denn obwohl die Betroffenen relativ lange und auch immer wieder in die Arbeitslosenversi- 13040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 (A) (C) (B) (D) cherung einzahlen, werden sie sofort ins Arbeitslosen- geld II abgedrängt, mit all den damit verbundenen Kon- sequenzen. Und weil die Anzahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse und der befristeten Arbeits- verhältnisse steigt, nimmt das Problem zu. Nach einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozial- wissenschaftlichen Instituts, WSI, ist mittlerweile gut ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland atypisch beschäftigt. Sie haben oft weniger Lohn und schlechtere Perspektiven als Beschäftigte mit klassischer fester Vollzeitstelle. Befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer tragen ein vier Mal so hohes Risiko, arbeitslos zu werden. Dabei handelt es sich aber keineswegs ausschließlich um Kultur-, Medien- und Filmschaffende. Auch in den klassischen Industriezwei- gen, wie Automobil- und Maschinenbau, gibt es zuneh- mend befristete Arbeitsverhältnisse. Wir müssen das Problem deswegen auch grundsätzlich angehen. Davon profitieren dann natürlich auch diejenigen, die im Be- reich Kultur und Medien schon seit längerem mit flexi- blen Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert sind. Wir schlagen Ihnen ein gestaffeltes Modell vor. Wer vier Monate innerhalb von 24 Monaten in die Arbeitslo- senversicherung einzahlt, erhält zwei Monate Arbeitslo- sengeld. Die Anspruchsdauer steigt dann in Stufen bis zu der heute gültigen Regelung: zwölf Monate Beitragszah- lung innerhalb von zwei Jahren ergibt sechs Monate An- spruch. So erhalten diejenigen, die auf befristeten Ar- beitsverhältnissen beschäftigt und stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sowohl eher einen An- spruch auf Arbeitslosengeld und damit ein höheres Ein- kommen als auch eine vernünftige Weiterversicherung bei der Rente. Das schafft mehr Sicherheit. Es geht uns mit unserem Antrag aber nicht nur um den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei kürzeren Bei- tragszahlungszeiten. Wir fordern darüber hinaus Ände- rungen im Sozialgesetzbuch, die es Arbeitslosen zukünf- tig ermöglichen, eine befristete Vermittlungspause zu vereinbaren. Viele Arbeitsbereiche, insbesondere auch im Kultur- und Medienbereich, erfordern heute eine Pro- jektorientierung und damit ein anderes Herangehen an einen möglichen neuen Arbeitsplatz, als dies unter dem „Korsett“ der üblichen Vermittlungsaktivitäten möglich ist. Wenn zunehmend Flexibilität gefordert wird, dann muss den Arbeitsuchenden auch Freiraum für eigene Aktivitäten ermöglicht werden, und es muss eine neue Absicherung auch bei kurzen Beschäftigungszeiten ge- schaffen werden. Das leistet unser Konzept. Anlage 13 Neuabdruck eines Redebeitrags zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – zu der Verordnung der Bundesregierung: Fünfte Verordnung zur Änderung der Ver- packungsverordnung – zu dem Antrag: Verpackungsverordnung sachgerecht novellieren – Weichen stellen für eine moderne Abfall- und Verpackungs- wirtschaft in Deutschland – zu dem Antrag: Weg vom Öl im Kunststoff- bereich – Chance der Novelle der Verpa- ckungsverordnung nutzen und mit Bio- kunststoffen echte Kreisläufe schließen (123. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26) Michael Brand (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Dass wir zu so später Stunde über ein Thema sprechen, das Millionen von Fa- milien in privaten Haushalten und Hunderttausende von Betrieben und alle Kommunen in Deutschland betrifft, das zeigt zum einen, dass der Deutsche Bundestag ein wirkliches Arbeitsparlament ist. Zum anderen zeigt es die weitreichenden Folgen einer Verordnung, die immer wieder die Gemüter erregt und zu Diskussionen führt. Ich will jetzt nicht nur auf die lustige Art und Weise auf die erwähnten Plastikenten abstellen; denn dies ist ein ernstes Thema, weil es einen Teil unseres täglichen Lebens betrifft. (Peter Bleser [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Die Verpackungsverordnung ist deshalb von so weit- reichender Bedeutung, weil jedes Kind von Schokolade bis Spielzeug zunächst die Verpackung sieht und weil jede Familie und jeder Single beim täglichen Einkauf mit Verpackungen zu tun hat, die später einer ordentli- chen Verwertung zugeführt werden sollen und müssen. Wir als CDU/CSU stehen zu der haushaltsnahen Sammlung. Das tun wir aus guten Gründen. Erstens. Das System ist ökologisch, weil es Ressourcen schont. Zwei- tens. Es ist ökonomisch, vor allem dann, wenn Wettbe- werb seine faire Chance hat. Drittens. Das System ist bürgerfreundlich, wenn es in enger Abstimmung mit den Kommunen den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht wird. Die CDU/CSU hatte bereits im Dezember 2005 da- rauf gedrängt, die Stabilisierung der haushaltsnahen Sammlung anzugehen. Nachdem Kollege Müller für die Bundesregierung dies im Ausschuss sehr befürwortet hatte, gab es von seinem Kollegen Staatssekretär Machnig zunächst widersprechende Verlautbarungen. Wir in der Union waren jedenfalls überrascht und er- freut, dass der Novellierungsprozess schlussendlich be- gonnen wurde. Wir wissen auch um den Anteil der Um- weltministerkonferenz und der Länder, die hier wertvolle Hinweise gegeben haben. Etwas bedauerlich hat sich die praktische Umsetzung des Novellierungsverfahrens in puncto Offenheit und Transparenz dargestellt. Sofern wir uns noch einmal mit dieser oder einer nächsten Novelle befassen sollten, wäre eine bessere Information des Parlaments sicher an- gemessen. Auch das muss in dieser Beratung angespro- chen werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 13041 (A) (C) (B) (D) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem Entsor- gung und Verwertung von Verpackungen heute sowohl im privaten Bereich der Haushalte als auch im gewerbli- chen Bereich, zum Beispiel in Gaststätten, Krankenhäu- sern und Kasernen, auf dem sehr grundlegenden Prinzip der individuellen Produktverantwortung – Herr Staats- sekretär Müller, Sie haben es angesprochen – beruhen, hat dieser Entwurf dieses Prinzip im Bereich der Verpa- ckungsentsorgung gestrichen und an seine Stelle eine Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen gesetzt. Neben dieser faktischen Zwangsmitgliedschaft in ei- nem der dualen Systeme hat der Entwurf eine weitere Zwangsmitgliedschaft eingeführt, nämlich an der Stelle, an der nun alle dualen Systeme gemeinsam die Aus- schreibungen koordinieren sollen. Dass uns als Union das Streichen der Produktverantwortung durch den Um- weltminister umweltpolitisch schwerfällt, nachdem die Vorgänger gerade dieses Prinzip hochgehalten haben, ist sicher auch für den Koalitionspartner nachvollziehbar. Die Auffassung, dass Zwangsmitgliedschaften nicht den allerbesten Lösungsansatz darstellen, teilen wir sicher mit der SPD und den anderen Fraktionen des Hohen Hauses. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt: Nachdem Bundesminister Gabriel nur in einem solchen Systemwechsel die Stabilisierung der haushaltsnahen Sammlung umsetzen will, folgen die Koalitionsfraktio- nen dem verantwortlichen Minister. Alle in dieser Koali- tion und viele darüber hinaus teilen den Grundsatz, dass wir eine ökologisch verantwortungsvolle und ökono- misch vernünftige Verpackungsentsorgung dauerhaft ga- rantieren wollen. (Beifall des Abg. Marco Bülow [SPD]) Nachdem zur Anhörung des Bundestages am 10. Ok- tober schriftlich und mündlich ernsthafte Bedenken am Entwurf geäußert wurden, haben wir uns in der CDU/ CSU zunächst noch einmal zu einer Absetzung der No- velle von der Tagesordnung durchgerungen; Herr Kollege Meierhofer hat das eben in seinem Beitrag ange- sprochen. Es ging uns in den Gesprächen mit dem Koali- tionspartner darum, sicherzustellen, die Novelle so rechtssicher zu halten, dass uns – und mehr noch den Bürgerinnen und Bürgern – nicht aufgrund rechtlicher Risiken die haushaltsnahe Sammlung sozusagen um die Ohren fliegt. Nachdem uns die SPD gemeinsam mit den Beamten von Minister Gabriel nochmals deutlich gemacht hat, dass sie auch in Kenntnis der geäußerten Bedenken keine Veranlassung für eine Änderung der Novelle sieht, stimmen wir als CDU/CSU dieser Novelle heute zu. Nun wird diese Novelle in den kommenden Wochen nochmals auf Herz und Nieren geprüft werden, wenn die ebenfalls mit großem Sachverstand ausgestatteten Län- der mit dem Entwurf befasst sein werden. Vom Ergebnis dieser Beratungen wird auch abhängen, ob diese Novelle das Schicksal der Vorgänger erleben wird, nämlich an- ders aus dem Bundesrat herauszukommen, als sie hi- neingegangen waren. Insofern bleibt auch abzuwarten, ob die optimistische Annahme aus dem Hause Gabriel zutreffen wird, dass es keine nennenswerten Änderungs- anträge zu diesem Entwurf geben werde. Ich will dazu- sagen, dass wir diesbezüglich ganz unterschiedliche Signale hören. Vor dem Hintergrund der sicherlich fortlaufenden Diskussionen in den Ländern will ich für die CDU/CSU- Fraktion gerne nochmals festhalten: Wir alle hier wollen unseriöse Verrechnungen und den Missbrauch der dua- len Systeme beenden. Auch das ist unter anderem ein Grund für diese Novelle: Wir alle hier wollen, dass für Leistungen gezahlt wird. Deshalb sind wir für die wei- testmögliche Eindämmung von Trittbrettfahrern. Das BMU hat dazu den Weg eines völligen System- wechsels gewählt, und das ist als federführendes Ressort sein gutes Recht. Bei einem solch einschneidenden Sys- temwechsel mit einer Marktauswirkung von Hunderten von Millionen Euro muss allerdings sehr sorgfältig da- rauf geachtet werden, dass die daraus zwangsläufig ent- stehende faktische Beendigung der bisher erstrangig vorgesehenen Selbstentsorgung rechtliche Probleme auf- werfen kann, die nicht wir hier im Parlament entschei- den werden: Dies werden im Streitfalle die Gerichte zu entscheiden haben, und deshalb legen wir als CDU/CSU Wert auf die Feststellung, dass Bundesminister Gabriel auch in diesem Punkt so klar für diese Novelle einsteht und die Verantwortung dafür übernimmt, dass die haus- haltsnahe Sammlung nicht zusammenbricht, weil die rechtlichen Risiken kontrollierbar seien. Wenn nun auch weitere Themen wie der Einbruch der Mehrwegquote, die umstrittene Praxis der Handelslizen- zierung, die umstrittene Verrechnung von Pfandmengen, die Umdeklarierung von Transportverpackungen, die Missbräuche bei diätetischen Getränken außen vor ge- blieben sind, so ist der Ansatz der Sicherung der haus- haltsnahen Sammlung bei allen strittigen Details im An- satz sehr zu begrüßen. Allen Beteiligten war klar, dass mit dieser Novelle die Reparatur der aufgerissenen Löcher auf dem ökologi- schen Weg der haushaltsnahen Sammlung nicht vollstän- dig erledigt werden konnte; so sollen bestehende Löcher auf diesem Entsorgungsweg repariert werden. Sofern wir keine weiteren Schlaglöcher aufgerissen haben, wird diese Novelle einen großen Teil ihrer Ziele erreichen. Weil wir als Union die Erfinder der haushaltsnahen Sammlung sind und mit dem damaligen Umweltminister Töpfer und seiner Nachfolgerin, der heutigen Bundes- kanzlerin Angela Merkel, diesen erfolgreichen Weg ein- geschlagen haben, wollen wir den Weg der getrennten Sammlung an den Haushalten weiter gehen. Wir werden auch weiterhin alle nötigen Schritte, die zur Sicherung dieses guten Weges notwendig sind, unterstützen. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksam- keit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) (A) (C) (B) (D) Anlage 14 Amtliche Mitteilungen Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2005 – Drucksache 16/2000 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß § 5 Abs. 3 des Bun- desstatistikgesetzes für die Jahre 2005 und 2006 – Drucksachen 16/5300, 16/5682 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2007 – – Drucksachen 16/6274, 16/6369 Nr. 1.11 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005 – Drucksache 16/2460 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Anlagenband zum Sechzehnten Hauptgutachten der Monopolkom- mission 2004/2005 – Drucksache 16/2461 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005 – Drucksachen 16/2460 und 16/2461 – Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 16/5881, 16/6369 Nr. 1.7 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007 – Drucksache 16/4560 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) über die Exportinitiative Erneuerbare Energien für das Jahr 2005 – Drucksachen 16/5016, 16/5327 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Doha- Runde der Welthandelsorganisation und das Treffen der EU-Handelsminister am 22. Juli 2007 in Brüssel – Drucksachen 16/6287, 16/6487 Nr. 1.3 – sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Anwendung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfah- ren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße – Drucksachen 16/6130, 16/6369 Nr. 1.10 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht gemäß Nummer VI der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Eu- ropäischen Union – Drucksachen 16/5875, 16/6008 Nr. 3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/6389 Nr. 2.108 Haushaltsausschuss Drucksache 16/6389 Nr. 2.2 Drucksache 16/6389 Nr. 2.37 Drucksache 16/6389 Nr. 2.44 Drucksache 16/6389 Nr. 2.50 Drucksache 16/6389 Nr. 2.98 Drucksache 16/6389 Nr. 2.132 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/5199 Nr. 2.16 Drucksache 16/6389 Nr. 2.22 Drucksache 16/6389 Nr. 2.24 Drucksache 16/6389 Nr. 2.91 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/6389 Nr. 1.45 Drucksache 16/6389 Nr. 1.83 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/5806 Nr. 1.1 Drucksache 16/5806 Nr. 1.13 Drucksache 16/5806 Nr. 1.14 Drucksache 16/6041 Nr. 1.8 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/5681 Nr. 1.9 Drucksache 16/5681 Nr. 1.12 Drucksache 16/5681 Nr. 1.40 Drucksache 16/6041 Nr. 2.20 13042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007 nd 91, 1 2, 0, T 22 124. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. November 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich erteile das Wort dem Kollegen Wolfgang Börnsen

    für die CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Wolfgang Börnsen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der 9. November ist ein Tag der Trauer und gleichzeitig
ein Tag des Glücks, ein deutscher Tag: Reichskristall-
nacht und Mauerfall. 1938 die hässliche Fratze unserer
Vergangenheit und 1989 ein Tag, an dem die Träume
tanzen lernten.

Ich habe den für mich bewegendsten Augenblick un-
serer jüngsten Geschichte im Bonner Wasserwerk erlebt.
Es war gegen 21 Uhr. Auf der Tagesordnung stand die
Beratung des Vereinsförderungsgesetzes. Der Plenarsaal
war gut besetzt, es sollte nämlich eine namentliche Ab-
stimmung folgen. Annemarie Renger unterbrach plötz-
lich die Debatte. Kanzleramtsminister Rudolf Seiters er-
hielt das Wort – dann die explosive Mitteilung: Die
Mauer ist gefallen. Wir sind das glücklichste Volk der
Welt. Liesel Hartenstein fiel Willy Brandt in die Arme.
Alfred Dregger und Wolfgang Mischnick kämpften auf-
gewühlt mit ihren Tränen. Spontan sang das gesamte
Parlament unsere Nationalhymne von Einigkeit und
Recht und Freiheit. Drei Kollegen von den Grünen ver-
ließen den Plenarsaal. Trotzdem werde ich diesen wun-
derbarsten Augenblick meines parlamentarischen Le-
bens nie vergessen, weil ich miterleben durfte, dass sich
in meinem eigenen Land der Wille zur Freiheit friedlich
Bahn gebrochen hat durch die unbändige Spontaneität
der Leipziger, die Courage der Bürgerrechtler und den
Mut von Menschen in unserem Land.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Deutschlands Freiheits- und Einheitsgeschichte geht
jedoch über diesen epochalen Augenblick hinaus. Schon
1817 stritten Studenten beim Wartburgfest für Freiheit
und ein geeintes Vaterland. Beim Hambacher Fest for-
derte man Freiheit und Demokratie. Doch erst 1848
brach sich die Freiheitsrevolution Bahn. Freiheit,
Gleichheit, bürgerliche Rechte, Pressefreiheit, Gewal-
tenteilung – diese zutiefst demokratischen Ideen gehören
seitdem zu unserem politischen und historischen Erbe.
100 Jahre später hat der Parlamentarische Rat sie ganz
bewusst im Grundrechtekatalog unserer Verfassung ver-
ankert.

Vorher gab es die Weimarer Verfassung von 1919. Sie
war eine freiheitliche Verfassung mit liberalen und so-
zialen Grundrechten und vielleicht zu vielen plebiszitä-
ren Elementen. Sie – nicht eine Räterepublik oder Räte-
diktatur nach sowjetischem Vorbild – war das Ergebnis
der Revolution von 1918. Diese junge Demokratie hatte
nur einen kurzen Atem, ging unter im menschenverach-
tenden Terror des NS-Regimes.

Dann kamen mit der Gründung der Bundesrepublik
1949 Demokratie, Rechtsstaat und Parlamentarismus.
Die Freiheit, den Alliierten geschuldet, fand zurück zu
ihren Wurzeln. Sie durfte im Westen gelebt werden. Im
Osten schlugen am 17. Juni 1953 die sowjetische Besat-
zungsmacht und DDR-Grenztruppen den Volksaufstand
nieder. Es gab über 100 Tote, 20 Hinrichtungen und
3000 Verhaftungen. Die erste große Freiheitsbewegung
gegen die kommunistische Diktatur wurde niedergepan-
zert. Der 17. Juni gehört zu unserer Freiheitsgeschichte.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ohne Freiheit gibt es keine Demokratie. Die Deutsche
Demokratische Republik war eine demokratische Täu-
schung, ein Potemkinsches Dorf der Begrifflichkeiten.
Die Freiheit? Ein Traum, eingesperrt zwischen Stachel-
draht und Staatssicherheit. Erst 1989 wurde sie er-
kämpft, friedlich und ohne Blutvergießen.

Es ist an der Zeit, sich der gesamten Freiheitsge-
schichte unseres Landes zu erinnern. Keine Nation kann
ihre Identität und ihre Orientierung allein aus ihrem Ver-
sagen und ihren dunklen Kapiteln gewinnen. Vorgestern,
bei der Anhörung des Kulturausschusses zum Gedenk-
stättenkonzept, hat sich Salomon Korn wie die überwie-
gende Mehrzahl der Historiker für das Freiheits- und
Einheitsdenkmal hier in der Hauptstadt ausgesprochen,
weil die Befreiung von Diktaturen als Zeichen der Ermu-
tigung dokumentiert werden muss. Doch es gilt, unsere
gesamte Freiheitsgeschichte wahrzunehmen. Ein Denk-
mal für Freiheit und Einheit kann diese Funktion erfül-
len. Es macht die Signalfunktion von Freiheit deutlich.
Es steht für die glücklichen Augenblicke unserer Ge-
schichte. Solche Momente gehören nicht in die Besen-
kammer der Erinnerung.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Im Gegenteil, es wird Zeit, sich daran zu erinnern: Un-
sere Landsleute haben sich über viele Jahrhunderte mit
Leidenschaft und ihrem Leben für die Freiheit einge-
setzt. Diese Tugenden haben Vorbildcharakter für die
junge Generation. Erinnern braucht Gestalt. Denkmäler
sind notwendig. Ohne sie geht Erinnerung verloren. Er-
innern braucht vor allen Dingen Wissen. Nur wer infor-
miert ist, kann auch gedenken.






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

Ein Denkmal muss auch ein Lern- und Erinnerungsort
sein. Dafür sind Voraussetzungen zu schaffen; denn, wie
die Sachverständigen bei der Anhörung feststellten, es
gibt einen Mangel an positiven Geschichtserinnerungen.
Es fehlt an Kenntnis über die deutsche Freiheitsge-
schichte. Das Denk-Mal muss die Ausrichtung der Ge-
staltung bestimmen. Das Nach-Denken ist ebenso anzu-
regen wie das Voraus-Denken.

Wo soll es stehen? Wir sagen: in Berlin. – Der
Wunsch der Leipziger, es bei sich aufzustellen, ist außer-
ordentlich verständlich, gingen doch von dort die folgen-
reichen Montagsdemonstrationen aus.


(Beifall des Abg. Jan Mücke [FDP])


Eine Stele an der Nikolaikirche erinnert bereits an die
beispielgebende Tat der Leipziger in dieser Stadt. Da wir
aber die ganze Freiheitsgeschichte unseres Landes auf-
nehmen wollen, ist die Hauptstadt der richtige Ort.

Klar ist: Das Freiheitsdenkmal muss 2009 errichtet
werden, in einem Jahr vierfachen Jubiläums: 160 Jahre
Paulskirche, 20 Jahre Mauerfall, 90 Jahre Weimarer Ver-
fassung, 60. Geburtstag der Bundesrepublik. Das ist ein
Jahr, um der Freiheitsgeschichte unseres Landes in
Würde, aber auch in Freude und Fröhlichkeit zu erin-
nern.

Die Verwirklichung des Denkmals erfolgt gemeinsam
mit der Deutschen Gesellschaft. Sie steht für Seriosität
und Kompetenz. Ihre Mitstreiter Lothar de Maizière,
Jürgen Engert, Florian Mausbach, Günter Nooke,
Richard Schröder – einige sind heute hier – haben mit
dafür gesorgt, dass eine Idee aus der Mitte der Gesell-
schaft Gestalt annahm.

Heute sorgen wir im Deutschen Bundestag dafür, dass
sie Realität wird. Bemerkenswert ist, dass die drei vor-
liegenden Anträge in ihrer Zielsetzung fast übereinstim-
men. Vor sieben Jahren scheiterte eine solche Initiative.
Bei meinen zahlreichen Gesprächen in den vergangenen
zwei Jahren zur Beförderung des Antrags habe ich die
Erfahrung gemacht: Heute sind alle, ob Kritiker oder Be-
fürworter, in ihrer geschichtlichen Betrachtung differen-
zierter geworden als in der Vergangenheit. Sie sind viel
bereiter, dem ermutigendem Freiheits- und Einheitsge-
danken einen höheren Stellenwert einzuräumen. Auch
das ist ermutigend.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege, Sie denken bitte an die Redezeit – trotz

    des wichtigen Themas.