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    Plenarprotokoll 16/115 nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .11797 C 11803 A Begrüßung des Vorsitzenden des Großen Staatskhurals der Mongolei, Herrn Professor Lundeejantsan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Inter- nationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. De- zember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . 11798 B 11805 B 11807 A 11807 B 11807 C 11808 C 11809 D 11810 D 11811 C 11812 A 11813 A 11813 D Deutscher B Stenografisch 115. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Wolfgang Schäuble und Petra Merkel (Berlin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Dirk Fischer (Ham- burg) und Dr. h. c. Wolfgang Thierse als Mitglieder der Jury des internationalen Ar- chitektenwettbewerbs für das Humboldt- Forum und der Abgeordneten Renate Blank und Petra Weis als stellvertretende Mitglie- der der Jury des internationalen Architek- tenwettbewerbs für das Humboldt-Forum Wahl des Abgeordneten Dr. Carl-Christian Dressel als stellvertretendes Mitglied im Bei- rat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen- bahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- b D D D 11797 A 11797 B 11797 B 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005, 1707 (2006) vom 12. September undestag er Bericht ung 20. September 2007 t : 2006 und 1707 (2007) vom 19. Septem- ber 2007 des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen (Drucksache 16/6460) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ISAF und OEF parlamentarisch ge- meinsam behandeln (Drucksache 16/6325) . . . . . . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11798 B 11798 C 11798 D 11800 B 11801 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11814 C 11815 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Sicherung der Handlungsfähig- keit von Haushaltspolitik in der Zukunft (Drucksache 16/5955) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Be- gleitgesetzes zum Gesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Haushalts- politik in der Zukunft (Zukunftshaus- haltsgesetz-Begleitgesetz) (Drucksache 16/5954) . . . . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 28. Okto- ber 1993 zur Änderung des Europäi- schen Übereinkommens vom 30. Sep- tember 1957 über die internationale Be- förderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Drucksache 16/6121) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuordnung der Ressortfor- schung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Drucksache 16/6124) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL- Gesetzes (Drucksache 16/6386) . . . . . . . . . . . . . . . . d e f g Z a b T a b 11816 B 11817 B 11818 C 11818 C 11818 D 11820 A 11822 B 11823 D 11825 C 11827 B 11828 D 11829 C 11829 D 11829 D ) Antrag der Abgeordneten Harald Leibrecht, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Birma/Myan- mar stärken (Drucksache 16/5608) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pro- gramm „Energiewende in Gewächshäu- sern“ auflegen (Drucksache 16/5969) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag des Präsidenten des Bundesrech- nungshofes: Rechnung des Bundesrech- nungshofes für das Haushaltsjahr 2006 – Einzelplan 20 – (Drucksache 16/6129) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Initiative Frankreichs aufgrei- fen – EADS durch Kapitalerhöhung stärken und staatliche Sperrminorität sicherstellen (Drucksache 16/6395) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Steuerklasse V abschaffen – Lohnsteuerabzug neu ordnen (Drucksache 16/6396) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fehlende Ver- braucherschutzregeln und Rechtsun- sicherheiten im Telemediengesetz besei- tigen (Drucksache 16/6394) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Gefähr- dung der Sicherheit der Bundesrepu- blik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungs- daten (Satellitendatensicherheitsgesetz – SatDSiG) (Drucksachen 16/4763, 16/6438) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäi- schen Parlaments und des Rates über 11829 D 11830 A 11830 A 11830 B 11830 B 11830 B 11830 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 III die Anerkennung von Berufsqualifika- tionen der Heilberufe (Drucksachen 16/5385, 16/6458) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksachen 16/5725, 16/6439) . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Wettbe- werb im Schornsteinfegerwesen (Drucksachen 16/3344, 16/4601) . . . . . . . e)–k) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 262, 263, 264, 265, 266, 267 und 268 zu Petitionen (Drucksachen 16/6348, 16/6349, 16/6350, 16/6351, 16/6352, 16/6353, 16/6354) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Äußerungen des Bundesinnenministers zu angeblich be- vorstehenden atomaren Anschlägen durch Terroristen in Deutschland und seine Er- munterung für die verbleibende Zeit Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend b A S A E 11830 D 11831 A 11831 B 11831 C 11832 A 11833 C 11835 A 11836 B 11837 C 11838 C 11839 C 11840 D 11842 A 11843 C 11844 C 11845 C – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älte- rer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen und Stellungnahme der Bundesre- gierung – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland Potentiale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älte- rer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen und Stellungnahme der Bundesre- gierung – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Das neue Bild vom Alter – Vielfalt und Potenziale anerkennen (Drucksachen 16/2190, 16/4219, 16/4163, 16/6366) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Ein- setzung einer Enquete-Kommission „Ethik, Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assistenz (Heim- Enquete)“ – zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Heimbericht im Bundestag diskutieren – Miss- stände offenlegen und bekämpfen (Drucksachen 16/1267, 16/3696, 16/6075) ntje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . lke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 D 11847 B 11847 C 11848 D 11850 C 11852 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2006 (Drucksache 16/6270) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Clemens Bollen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zukunftsfähigkeit der Bundes- wehr herstellen – Wehrpflicht aussetzen (Drucksache 16/393) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kai Gehring, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wehr- pflicht überwinden – Freiwilligenar- mee aufbauen (Drucksache 16/6393) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ursula Mogg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K D T E e M z ( ( A M D D J K T B F o D u w ( S F M D C N E T a b 11853 B 11854 D 11856 A 11856 C 11858 B 11858 D 11860 B 11860 C 11862 C 11863 C 11864 C 11865 D 11867 B 11868 D 11870 A 11871 A 11872 B 11873 B 11873 C 11873 C 11875 A 11876 D 11877 B 11877 D 11879 A 11880 B urt J. Rossmanith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur odernisierung des GmbH-Rechts und ur Bekämpfung von Missbräuchen MoMiG) Drucksache 16/6140) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: eschlussempfehlung und Bericht des inanzausschusses zu dem Antrag der Abge- rdneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara Höll, r. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion DIE LINKE: Steuerflucht irksam bekämpfen Drucksachen 16/2524, 16/5673) . . . . . . . . . . imone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Jah- ressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) (Drucksache 16/6290) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ent- fernungspauschale vollständig anerken- 11881 B 11882 D 11884 B 11884 C 11885 D 11887 A 11889 A 11890 D 11891 D 11893 A 11894 B 11894 C 11895 A 11896 B 11897 B 11898 C 11899 A 11899 D 11900 B 11901 A 11903 C 11901 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 V nen – Verfassungsmäßigkeit und Steu- ergerechtigkeit herstellen (Drucksache 16/6374) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Heimliche Steuererhöhun- gen vermeiden – Inflation im Steuer- recht berücksichtigen (Drucksache 16/6037) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothée Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Einfüh- rung eines generellen Tempolimits von 130 Stundenkilometern auf Bundesau- tobahnen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Einführung eines generellen Tem- polimits von 120 km/h auf deutschen Autobahnen (Drucksachen 16/5145, 16/5420, 16/5950) . . Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registerge- stützten Zensus einschließlich einer Ge- bäude- und Wohnungszählung 2011 (Zen- susvorbereitungsgesetz 2011 – ZensVorbG 2011) (Drucksachen 16/5525, 16/6455) . . . . . . . . . . K G M J S T a b D N D R H T a b c 11901 B 11901 B 11901 C 11905 B 11907 A 11908 D 11910 A 11910 B 11911 A 11911 B 11912 B 11913 C 11915 B 11916 C 11917 D ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Hermann Otto Solms, Hans-Michael Goldmann, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rein-Biokraftstoffe von Besteue- rung bis 2009 befreien und den Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe umgehend vorlegen (Drucksache 16/5133) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stufenbesteuerung und Quotenpflicht bei Biokraftstoffen zu- rücknehmen – Nachhaltigkeitskriterien umgehend einführen (Drucksache 16/5679) . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Hochschulrah- mengesetzes (Drucksache 16/6122) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saar- brücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hochschulrah- mengesetz beibehalten (Drucksache 16/4626) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn) und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Studentische Mobilität durch bundeseinheitliche 11918 A 11919 C 11920 C 11922 A 11923 B 11924 B 11924 C 11924 D 11926 A 11926 C 11928 A 11929 A 11929 D 11931 A 11932 A 11932 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 Mindeststandards bei Hochschulzulas- sung und -abschlüssen sicherstellen (Drucksache 16/5759) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Aufhe- bung des Hochschulrahmengesetzes zur Stärkung autonomer Hochschulen nutzen (Drucksache 16/6397) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus erstellen (Drucksachen 16/4201, 16/5824) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Modernisierung der Rahmenbe- dingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) (Drucksache 16/6311) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaf- ten (UBGG) (Drucksache 16/3229) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rücknahme der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten wegen Verstoßes gegen Geheimhaltungsvor- schriften gemäß § 353 b des Strafgesetz- buches (Drucksache 16/6326) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktion der FDP: Ermäch- tigung zur Strafverfolgung von Journa- listen gemäß § 353 b Abs. 4 StGB im Zusammenhang mit dem 1. Untersu- chungsausschuss der 16. Wahlperiode zurücknehmen (Drucksache 16/6217) . . . . . . . . . . . . . . . . H D D S H S T A J ( t A B t F g ( T a b T E e z z ( i 11932 B 11932 B 11932 C 11932 D 11933 A 11933 B 11933 B ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, ürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten nnette Faße, Niels Annen, Dr. Hans-Peter artels, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der SPD: Kreuzfahrttourismus und ährtourismus in Deutschland voranbrin- en Drucksache 16/5957) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ) Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Schengen-Informations- system im europäischen Raum der Frei- heit, der Sicherheit und des Rechts transparent und bürgerrechtsfreund- lich gestalten (Drucksache 16/5966) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Zugriff von Geheim- diensten auf das Schengener Informa- tionssystem der zweiten Generation verhindern (Drucksachen 16/3619, 16/4270) . . . . . . . agesordnungspunkt 20: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset- es zur Änderung des Bundespolizeigeset- es Drucksache 16/6292) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 11933 C 11934 C 11934 D 11936 C 11937 C 11939 B 11939 D 11940 B 11940 C 11940 D 11941 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 VII Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 16/6291) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutz- gesetzes (Drucksache 16/6309) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 16/6233) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Regierungskonferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäi- schen Union und Unterrichtung der Bun- desregierung entsprechend Ziffer VI der Vereinbarung zwischen Deutschem Bun- destag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 16/6399) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Personalanpassungs- gesetzes (Drucksache 16/6123) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . A Z – – – – ( g D U C K A A Z d N s K G C S M A Z – – ( K D N F D C 11941 A 11941 B 11941 C 11941 C 11942 A 11943 B 11943 D 11944 C 11945 C 11947 B 11948 A 11949 A 11949 B 11949 D 11950 A 11951 A nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes Antrag: Hochschulrahmengesetz beibehal- ten Antrag: Studentische Mobilität durch bun- deseinheitliche Mindeststandards bei Hochschulzulassung und -abschlüssen si- cherstellen Antrag: Aufhebung des Hochschulrah- mengesetzes zur Stärkung autonomer Hochschulen nutzen Tagesordnungspunkt 14 a bis c und Zusatzta- esordnungspunkt 4) r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: ationalen Aktionsplan gegen Rassismus er- tellen (Tagesordnungspunkt 15) ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Rahmenbedingungen für Kapital- beteiligungen (MoRaKG) Entwurf eines Gesetzes zur Weiterent- wicklung des Gesetzes über Unterneh- mensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) Tagesordnungspunkt 16 a und b) laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . ina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11951 C 11954 B 11955 A 11955 D 11956 D 11958 A 11959 A 11960 B 11961 A 11962 A 11962 D 11964 A 11964 D 11965 C 11966 A 11966 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Rücknahme der Ermächtigung zur Straf- verfolgung von Journalisten wegen Ver- stoßes gegen Geheimhaltungsvorschriften Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundespolizeigesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Ge- gemäß § 353 b des Strafgesetzbuches – Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten gemäß § 353 b Abs. 4 StGB im Zusammenhang mit dem 1. Untersu- chungsausschuss der 16. Wahlperiode zu- rücknehmen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Kreuzfahrttourismus und Fähr- tourismus in Deutschland voranbringen (Ta- gesordnungspunkt 18) Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Das Schengen-Informationssys- tem im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts transparent und bürgerrechtsfreundlich gestalten – Beschlussempfehlung und Bericht: Zu- griff von Geheimdiensten auf das Schen- gener Informationssystem der zweiten Ge- neration verhindern (Tagesordnungspunkt 19 a und b) Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ( n R W G P S G A Z – – ( D D H B U A Z d r o E R B I W 11967 D 11968 D 11969 B 11970 D 11971 B 11971 D 11973 A 11973 C 11975 B 11976 A 11976 D 11978 B setze Tagesordnungspunkt 20 und Zusatztagesord- ungspunkt 5) alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Erstes Gesetzes zur Ände- rung des Tierschutzgesetzes Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Tagesordnungspunkt 21 a und b) r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . odo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Ände- ung des Personalanpassungsgesetzes (Tages- rdnungspunkt 23) rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11979 B 11981 B 11982 B 11983 B 11983 D 11984 C 11985 A 11987 A 11988 B 11989 A 11991 A 11991 C 11992 D 11993 C 11994 C 11994 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11797 (A) ) (B) ) 115. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11951 (A) ) (B) ) zu schaffen. Hochschulen finden, strukturiert und mit Sicherheit für einen gleichwertigen Abschluss ihr Studium absolvieren, wird nicht darauf verzichten können und dürfen, hierfür die notwendigen hochschulübergreifenden Regelungen Strothmann, Lena CDU/CSU 20.09.2007 Dr. Tabillion, Rainer SPD 20.09.2007 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 20.09.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A f H A i n S t ü g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 20.09.2007** Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.09.2007 Bätzing, Sabine SPD 20.09.2007 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 20.09.2007 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.09.2007 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.09.2007 Ernst, Klaus DIE LINKE 20.09.2007 Friedhoff, Paul K. FDP 20.09.2007 Gröhe, Hermann CDU/CSU 20.09.2007 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 20.09.2007 Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.09.2007 Kauch, Michael FDP 20.09.2007 Kressl, Nicolette SPD 20.09.2007 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 20.09.2007 Merz, Friedrich CDU/CSU 20.09.2007 Dr. Paech, Norman DIE LINKE 20.09.2007 Pflug, Johannes SPD 20.09.2007** Rachel, Thomas CDU/CSU 20.09.2007 Rawert, Mechthild SPD 20.09.2007 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 20.09.2007* Schmidt (Aachen), Ulla SPD 20.09.2007 W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes – Antrag: Hochschulrahmengesetz beibehal- ten – Antrag: Studentische Mobilität durch bun- deseinheitliche Mindeststandards bei Hoch- schulzulassung und -abschlüssen sicherstel- len – Antrag: Aufhebung des Hochschulrahmen- gesetzes zur Stärkung autonomer Hochschu- len nutzen (Tagesordnungspunkt 14 a bis c und Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Um allen Fan- arenträgern der absoluten Autonomie und Freiheit von ochschulen eine grundsätzliche Bemerkung schon am nfang entgegenzustellen: Freiheit ohne Regeln endet m Chaos. Das gilt auch für das Hochschulwesen. Auto- omie der einzelnen Hochschulen ohne gemeinsame tandards und abgestimmte Abläufe führt zu Kleinstaa- erei, Intransparenz und Bürokratie. Gerade wer möchte, dass Studenten gut und schnell ber das Hochschulangebot informiert werden können, erecht und möglichst unbürokratisch den Weg in die ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 20.09.2007 olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.09.2007 underlich, Jörn DIE LINKE 20.09.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 11952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Solche Regelungen dienen letztlich auch dem Ausbau von Wissenschaft und Lehre auf hohem Niveau in Quan- tität wie Qualität. Sie waren Grundlage für den Wissen- schaftsaufwuchs und Hochschulzuwachs, den wir in den 60er- und 70er-Jahren in Deutschland erlebt haben und für den wir in diesem Jahrzehnt einen neuen Aufbruch organisieren müssen. Das Hochschulrahmenrecht, über dessen Aufhebung wir hier heute im Parlament diskutieren sollten, hat hieran übrigens einen auch in der Hochschulgeschichte unzweifelhaft nachgewiesenen bedeutenden Anteil. Es stand Pate für den großen Hochschulaufbruch der 70er- Jahre, der in Deutschland mit der sozialliberalen Regie- rungszeit von Willy Brandt und Helmut Schmidt einher- ging. Das Hochschulrahmenrecht war im Übrigen auch das Tor zu späteren bundesweiten Studienreformen, die viele jetzt bereits als selbstverständlich ansehen. Ohne Hoch- schulrahmenrecht keine Öffnung zu den Bachelor- und Master-Studiengängen, die in Deutschland jetzt breit an- erkannt sind und den Bologna-Prozess hin zu einem eu- ropäischen Hochschulraum mit beschreiben. Allerdings werden wir konstatieren müssen, dass eine solche stimulierende Funktion des Hochschulrechts auf Bundesebene für die Zukunft sicherlich nicht mehr der- art intensiv zu erwarten sein wird, wie es in der Vergan- genheit der Fall war. Denn mit den Verfassungsgerichts- urteilen über die sogenannte Erforderlichkeitsklausel und deren Rückwirkung auf letzte wegweisende Bundes- verfassungsgerichtsentscheidungen wie das Verbot der Studiengebühren und die Einführung von Junior-Profes- suren, mit der politischen Debatte um die Rückführung von Rahmenrechten hin zu klaren Entscheidungskompe- tenzen beim Bund einerseits und Ländern andererseits und schließlich mit der Föderalismusreform und ihrer Einigung darauf, dem Bund nur noch wenige Hoch- schulkompetenzen zu belassen, zeichnet sich ab, dass es zu gravierenden Veränderungen in der Hochschulzustän- digkeit und im Hochschulrecht zwischen Bund und Län- dern kommt. Dass Autonomie der Hochschule und Differenzierung der Hochschullandschaft nicht ohne Regeln für die Zu- kunft auskommt, wird grundsätzlich begründet in Aussa- gen wie der des Präsidenten des Deutschen Hochschul- verbandes, Dr. Bernhard Kempen, der ausdrücklich davor warnt, dass der Wettbewerbsföderalismus in seiner extremen Form auch eine Verschlechterung der Lage für die Hochschulen und für die Studierenden wie Lehren- den und Forschenden mit sich bringen könne. Kempen fordert, den Wettbewerb vor allem in der Wissenschaft selbst stattfinden zu lassen, wo es ihn auch immer schon gegeben hätte, ihn aber nicht auch noch auf die Institu- tionen und ein marktwirtschaftliches Konkurrenzmodell zwischen den Hochschulen in Deutschland zu verlagern. Dass Freiheit zum Forschen und Lehren und Freiheit des Studiums auch im Interesse der Studierenden Regeln braucht, ist in letzter Zeit vor allem thematisiert worden in Bezug auf die wachsende Belastung der Studierenden durch die Unterschiede zwischen den Hochschulen, was Studiengebühren angeht, aber auch Fragen der Zulas- s s g d g e u u d D d B d D r g H d b d k d H e d R m s B R w K d d k b d i s d A b f d d l h N w A m n e h (C (D ung, des NC, der Hochschulorganisation, der Ab- chlüsse und der Studienverläufe. Nicht zuletzt der Zu- ang zur Hochschule stellt sich noch sehr unterschiedlich ar und verlangt danach, dass es Regeln gegen das Chaos ibt, das mit einem falschen Verständnis von Autonomie inhergehen könnte. Ich möchte erinnern an die bemerkenswerte Analyse nd die Ausführungen, die Jan-Martin Wiarda in der Zeit nter der Überschrift „Phantom im Hörsaal“ über das rohende Chaos bei der Vergabe von Studienplätzen in eutschland gemacht hat. Es ist eben manchmal so, dass ie vermeintlich größten Anti-Bürokraten besonders viel ürokratie, soziale Ungerechtigkeit und Belastungen für ie Einzelnen in ihrem Wahn von Entstaatlichung und eregulierung schaffen. Nicht umsonst hat deshalb auch die SPD im Verfah- en der Föderalismusreform darauf gedrungen, dass bei rundsätzlicher Aufgabe des Rahmenrechtes speziell im ochschulbereich der Bund Kompetenzen in der Frage er Abschlüsse und der Zulassung an den Hochschulen ehält und diese Sachgebiete als Teil der konkurrieren- en Gesetzgebung von der Bundesebene aus mit lösen ann. Nicht umsonst sind die Länder schon vorauseilend arangegangen, mit Blick auf die Veränderungen im ochschulrahmenrecht über einen Staatsvertrag zu einer benso genauen, komplizierten wie aufwendigen und da- urch auch in vielen Punkten studentenunfreundlichen egelung dieser Materie zu kommen. Wenn die Bundesregierung über die Bundesbildungs- inisterin ein solches Aufhebungsgesetz zum Hoch- chulrahmenrecht bereits zum jetzigen Zeitpunkt in den undestag einbringt, auch wenn das Auslaufen dieser echtsgrundlage erst zum 1. Oktober 2008 erfolgen ürde, so ist das für die sozialdemokratische Seite der oalitionsregierung nur ein erster Auftakt und nicht die efinitive Entscheidung, wie in der Gesamtmaterie für ie Zukunft verfahren werden soll. Von der sozialdemo- ratischen Seite haben wir jedenfalls vehement darauf estanden und auch durchsetzen können, dass parallel zu er Beratung dieses Aufhebungsgesetzes eine Beratung m zuständigen Bildungs- und Forschungsausschuss tattfinden soll, um mit Sachkundigen aus den verschie- ensten Bereichen die Implikationen des vorgelegten ufhebungsgesetzes von der Immanenz der Gesetzge- ung her, aber auch von den möglichen Vorstellungen ür gesetzgeberische Aktivitäten in den Kompetenzen, ie der Bund weiterhin im Hochschulbereich hat, und er Gesamteinschätzung, wie Hochschulfragen recht- ich in Deutschland behandelt werden sollten, anzuge- en. Wir freuen uns, dass diese Anhörung bereits für den ovember im zuständigen Fachausschuss vereinbart orden ist. Für die SPD-Bundestagsfraktion werden bei dieser nhörung drei sachliche Fragen im Vordergrund stehen: Erstens. Der Stand der Umsetzung des Hochschulrah- enrechts in den Ländern ist weiterhin unbeleuchtet und icht hinreichend dargestellt. Ohne diese Information ist ine belastbare Abschätzung der Auswirkungen der Auf- ebung des Hochschulrahmenrechtes nicht zu leisten, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11953 (A) ) (B) ) etwa im Hinblick auf ein weitgehendes Auseinanderlau- fen der Rechtslagen in den Ländern. Zweitens. Weiterhin zu klären ist die Frage nach un- verzichtbaren Ersatzregelungen für einzelne Vorschrif- ten des HRG. Auch wenn die arbeitsrechtlichen Fragen vorab geklärt werden konnten, so ist diese Frage auch hinsichtlich der dienst- und beamtenrechtlichen Vor- schriften bisher nicht hinreichend beantwortet. Drittens. Schließlich ist die Annahme des Gesetzent- wurfes ausdrücklich zu überprüfen, dass auf bundesge- setzliche Regelungen zu Zulassungen und Abschlüssen verzichtet werden kann. Hier bleibt intensiv nachzufra- gen, ob die offensichtlichen Problemlagen durch den Weg hinreichend abgedeckt werden können, der bisher von den Ländern in ihrer Zuständigkeit im Hochschulbe- reich mitgegangen worden ist. Konkret: In Bezug auf das Recht und die Pflicht der Gesetzgeber, sei es Bund oder seien es die Länder, bei der Zulassung bleibt zu fragen: Hat der im Juli 2006 geschlossene Staatsvertrag zwi- schen den Ländern die Qualität, die von den Studieren- den wie von den Hochschulen erwartet werden kann, in Bezug auf ein alle Hochschulen und alle Studierenden einschließendes, klar gegliedertes und effizient organi- siertes Zulassungsverfahren? Sind tatsächlich auch alle Hochschulen in dieses Sys- tem einbezogen oder wird mit einem falschen Verständ- nis von Hochschulautonomie zugelassen, dass ein sol- ches Verfahren, wie es zwischen den Ländern per Staatsvertrag abgestimmt worden ist, unterhöhlt werden kann? Bleibt tatsächlich die Homogenität und Gleichwertig- keit in Deutschland im Verfahren der Hochschulzulas- sung gewahrt, oder tut sich ein Feld von unterschiedli- chen Kosten und Regelungen auf, das am Ende auf dem Rücken der Studierenden abgewickelt wird? Auch was die Abschlüsse angeht, werden intensive Nachfragen und Klärungen notwendig sein: Was folgt aus dem möglichen Wegfall des § 9 HRG in Bezug auf die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studien- gängen und -Abschlüssen? Halten die Beschlüsse der KMK, die weder Gesetz noch Staatsvertrag sind, der An- forderung einer verlässlichen Koordinierung und Orien- tierung stand? Bedarf es einer einheitlichen Festlegung von der Bun- desseite aus oder über einen Staatsvertrag in Bezug auf eine Anpassung und Veränderung der Studienzeiten der Bachelor- und Master-Studiengänge im Lichte von Ziel- setzungen, die mit einem Aufwuchs bei den Auslands- studien für jeden Studenten und mit einer Integration von Studienphasen und Praxisphasen verbunden sind? Ist die Akkreditierung von Studiengängen so geregelt, dass nicht am Ende in einzelnen Ländern außerhalb der Akkreditierung stehende Studieneinrichtungen Abschlüsse vergeben, die aus der Mindestanforderung für die Quali- tät von Studienabschlüssen herausfallen? Der aktuelle § A d G F s B k t s G b d H s n n s s t s d s l f g u A a o s n e c t z b l G c n d w a s S A s d ü V v H f s (C (D 70 des HRG regelt immerhin Mindeststandards für die nerkennung und Gleichbehandlung nichtstaatlicher Bil- ungseinrichtungen. In der Folge einer zunehmenden ründung von nichtstaatlichen Hochschulen wird die rage der Sicherung von Qualitätsstandards bei den Ab- chlüssen und der Gleichwertigkeit von Abschlüssen von edeutung sein. Schließlich wird im Rahmen der Anhörung auch zu lären sein, was die Vereinbarung in unserem Koali- ionsvertrag wirklich bedeutet, das heißt, dass die Zulas- ung zu Fachhochschulen und Universitäten auf der rundlage einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus- ildung im Hochschulrecht grundsätzlich geöffnet wer- en soll. Hier wird zu klären sein, ob dieser Teil des ochschulzugangs durch die Föderalismusreform tat- ächlich ausgeschlossen ist. Denn diejenigen, die aus ei- er qualifizierten und qualifizierenden Berufstätigkeit ach einer erfolgreichen Berufsausbildung den Hoch- chulzugang suchen, berühren damit ja keineswegs chulische Abschlüsse, wie sie nach dem Begründungs- ext der Föderalismusreform den Ländern vorbehalten ind. Ganz im Gegenteil kommen sie ausdrücklich über en nichtschulischen, sondern den berufsbildenden Ab- chluss oder die Berufstätigkeit, die eben nicht in der al- einigen Zuständigkeit der Länder liegt. Wenn sich herausstellen sollte, dass dieser Weg ver- assungsmäßig und von der Praktikabilität her nicht angbar ist, muss jedenfalls im Rahmen der Anhörung nd der weiteren Arbeit am Hochschulrecht infolge der ufhebung des HRG intensiv geprüft werden, welche nderen Wege es denn geben kann, diese überfällige ko- rdinierende Leistung zu erbringen, dass gerade Men- chen aus der Berufsausbildung und der Berufstätigkeit icht im Dschungel der „autonomen“ Bestimmungen der inzelnen Hochschulen in den 16 Bundesländern ste- kenbleiben. Dies dürfen und können wir uns nicht leis- en. Es wäre eine Versündigung an den Bildungspoten- ialen gerade von aktiven und um Bildungsaufstieg emühten Menschen in unserem Land. Was auf den ersten Blick deshalb als vor allem recht- iche Frage erscheinen könnte, wenn man konkret den esetzestext des Aufhebungsgesetzes durchsieht, entwi- kelt sich im Zusammenhang dieser Fragestellung zu ei- er hochpolitischen Diskussion, die wir jedenfalls von er sozialdemokratischen Seite aus intensiv aufnehmen ollen. Wir wollen dies deshalb umso mehr tun, als es uf jeden Fall darum geht, Aufklärung und Bewusst- einsbildung auch in Bezug auf die Problemlagen der tudierenden und Hochschulen zu schaffen, die mit dem uslaufen des HRG keineswegs gelöst sind, sondern ich im Gegenteil bereits jetzt als massive Probleme für ie Zukunft abzeichnen. Es geht auch darum, fraktions- bergreifend die Bereitschaft zu wecken, sich nicht im erfahren zu verlieren, sondern sich um die Substanz on Hochschulzulassung, Hochschulabschlüssen und ochschulqualität zu bemühen. Zu den vorgelegten Anträgen der drei Oppositions- raktionen müssen deshalb ein paar Hinweise erlaubt ein: 11954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Dass die FDP ganz entgegen ihrer positiven Tradition als Bildungs- und Hochschulpartei der sozialliberalen Zeiten sich einmal mehr reduziert auf die reine Wettbe- werbsbetrachtung, spricht nicht für das moderne Hoch- schulverständnis der Liberalen. Sie sind hier ganz schön auf den Hund gekommen. Wenn die Grünen in ihren längeren Ausführungen am Ende auch die Forderung stellen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit dem Deutschen Bun- destag umgehend Verhandlungen über Staatsverträge aufzunehmen, so bleibt nur die nüchterne Feststellung, dass der Bund in keinem Fall an Staatsverträgen beteiligt ist. Denn das Wesen von Staatsverträgen ist, dass sie zwischen den Ländern ausgehandelt werden, ohne Bund und ohne Bundesregierung. Gleichwohl wollen wir gerne anerkennen, dass Staatsverträge ein alternativer Weg sein können, um die notwendige Ordnung im Hoch- schulwesen auch für die Zukunft des Europäischen Hochschulrahmens mit zu schaffen. Die Linkspartei schließlich weiß in ihrem Antrag schon, was sie konkret will, nämlich ein eigenes Bundes- gesetz, das die Hochschulzulassung und Studienab- schlüsse bundesweit einheitlich regelt. Für die Sozialde- mokraten darf ich Ihnen sagen, dass wir vor diesem letztendlichen, absoluten Wissen, das andere schon ha- ben, vor einer abschließenden Entscheidung noch mehr wissen wollen. Deshalb bereiten wir die Anhörung in- tensiv vor. Deshalb wird es noch zu intensiven Klärun- gen mit Experten aus den Hochschulen, den Studenten und dem Hochschulmanagementbereich kommen müs- sen. Deshalb sind auch die Verhältnisse in den Bundes- ländern und die bisherige Regelungsqualität genauer zu untersuchen. Entgegen den Gewissheiten der drei kleinen Opposi- tionsparteien müssen wir deshalb feststellen, dass mit der Einbringung des Aufhebungsgesetzes zum HRG, um es als Schachspieler auszudrücken, die Partie erst eröff- net wird und es noch vollkommen offen ist, welches Ge- samtkonzept am Ende der Zukunft der Studierenden und der Hochschulen am besten entspricht. Uwe Barth (FDP): Wir Liberalen begrüßen den Be- schluss der Bundesregierung, das HRG endgültig aufzu- heben. Dass dies aus unserer Perspektive eine längst überfällige Maßnahme war, versteht sich – schließlich hat die FDP immer wieder gefordert, den bürokratischen Wust zugunsten von mehr Freiraum und mehr Autono- mie für die Hochschulen abzubauen. Auf Länderebene leisten wir unseren Beitrag. So hat die FDP in Nord- rhein-Westfalen ein Hochschulfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht, ein Gesetz, das diesen Namen auch tat- sächlich verdient hat. Bildungsministerin Dr. Schavan gibt eine „Politik der Freiheit und Autonomie für die Hochschulen“ als Parole aus und – das ist bemerkenswert – unterlegt diese Lo- sung mit ersten konkreten Schritten. Das HRG soll weg! Die Zielrichtung passt und wir unterstützen dieses Vor- haben voll und ganz. g v g d d d s d m A m H v t s K l u H S l M v v w d t s P h H g K E V o g e H r H b a e s H w t s f s n g d e (C (D Tatsächlich kann die Ministerin unsere Unterstützung ut gebrauchen. Denn offensichtlich, so lässt sich der taz om gestrigen Tage, 19. September 2007, entnehmen, erät Frau Schavan unter „friendly fire“. Aus den Reihen er SPD wurde verlautbart, dass man „der Aufhebung es HRG nicht zustimmen wird“. Es scheint, als wollten ie Sozialdemokraten die Fesseln des deutschen Hoch- chulwesens nicht lösen – das Korsett anbehalten, das ie Schwachbrüstigkeit der deutschen Universitäten zu aßgeblichen Teilen mit verursachte. Das HRG hat keine Funktion. Es gründete auf der nnahme, alle Hochschulen seien gleich. Die Sozialde- okratin Edelgard Bulmahn hat diese Illusion der omogenität des Hochschulsystems – möglicherweise öllig unbeabsichtigt – zerstört. Mit der Exzellenzinitia- ive ist ein Prozess auf den Weg gebracht worden, der ich weder anhalten noch stoppen lässt. Da können die ollegen der SPD noch so zetern und klagen. Aber mitt- erweile treten ja sogar SPD-Wissenschaftsminister nverhohlen für den offenen Wettbewerb zwischen ochschulen ein und unterstützen das Kräftemessen in achen wissenschaftlicher Exzellenz. Von der Vorstel- ung, man könne mittels staatlicher Regelungen den assenbetrieb unterfinanzierter Universitäten lenken, erabschieden sich immer mehr Verantwortliche. Das erstaubte Denken der 70er-Jahre schwindet und die issenschaftspolitischen Ansätze sind, vielleicht auch en Vergleichsstudien geschuldet, moderner und interna- ionaler geworden. Dennoch gibt es auch Beharrungseffekte, und diese ollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. rofessor Dr. Zöllner, der derzeitige KMK-Vorsitzende, at sich dafür ausgesprochen, den durch den Wegfall des RG entstandenen Freiraum durch neue Länderregelun- en zu füllen. Er sieht auch, laut seiner Antwort auf eine leine Anfrage im Berliner Senat, keinen Anlass, den ntscheidungsspielraum der Hochschulen in seinem erantwortungsbereich zu stärken. Es ist sehr fraglich, b diese Haltung den Berliner Universitäten langfristig ut bekommen wird. Deswegen ist es so dringend notwendig, auf Länder- bene für die Stärkung und für mehr Autonomie der ochschulen zu werben. Die Regierung geht zwar einen ichtigen Schritt mit ihrem Entwurf zur Aufhebung des RG. Doch wenn sie will, dass am Ende ein Mehrwert ei den Hochschulen ankommt, muss sie auch die Ver- ntwortlichen davon überzeugen. Es kann und darf nicht infach hingenommen werden, dass einzelne Wissen- chaftsminister die Hochschulen in Feudalmanier wie intersassen behandeln. Das ist nicht zeitgemäß. Des- egen hat die FDP-Bundestagsfraktion hierzu einen An- rag eingebracht, um dessen Unterstützung wir bitten. Die Linke und die Grünen wollen sich über den Vor- toß der Regierung bzw. CDU minus SPD nicht recht reuen. Die Vorstellung, dass der Staat die Zügel loslas- en könnte, trübt die Stimmung. Die Grünen fordern ei- en Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern – der ottlob kaum zu realisieren wäre. Da kann man dem Fö- eralismus tatsächlich einmal fast dankbar sein. Denn in solches bürokratisches Monstrum würde mehr Hür- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11955 (A) ) (B) ) den, Hindernisse und Probleme schaffen. Zudem wird in dem Antrag die Vorstellung erzeugt, mit einem solchen Vertragswerk könnten die „Segnungen“ des HRG kom- pensiert werden. Hat das HRG wirklich zur Mobilität beigetragen? Nein! Hat es tatsächlich eine Vergleichbar- keit der Hochschulen geschaffen? Nein! Hat es für gleichwertige Abschlüsse gesorgt? Niemals! Das HRG war lediglich eine Konstruktion, mittels derer die Illu- sion der Gleichheit aufrechterhalten wurde. Nun werden wir uns aber hoffentlich bald von der sozialromantischen Weichzeichnerei verabschieden und der Realität ins Auge blicken. Die FDP ist davon überzeugt, dass Deutschlands Hochschulen im internationalen Spitzenfeld mithalten könnten – sofern man ihnen dazu die richtigen Rahmen- bedingungen bietet. Die Abschaffung des HRG ist ein erster, richtiger Schritt. Darauf müssen selbstverständ- lich zahlreiche andere folgen. Zunächst müssen Sie aber, Frau Ministerin, Überzeugungsarbeit leisten! Werben Sie für den notwendigen Freiraum, für Hochschulauto- nomie, für Wettbewerb! Dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Cornelia Hirsch (DIE LINKE): Die Linke lehnt die von der Bundesregierung vorgeschlagene Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes ab. Wir halten diesen Schritt für überflüssig und inhaltlich für falsch. Deshalb begrüßen wir es, dass sich inzwischen auch innerhalb der Koalition Widerstand gegen das Vorhaben regt. Die Bundesregierung begründet ihre Initiative zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes mit der in 2006 beschlossenen Föderalismusreform. Dieses Argu- ment ist nicht überzeugend. Aus der Föderalismusreform ergibt sich keinerlei Notwendigkeit, das Hochschulrah- mengesetz aufzuheben. Aus unserer Sicht gibt es eigent- lich nur Gründe, die dafür sprechen, das Gesetz in Kraft zu belassen. Nur so können all die Grundsätze, die nach der Föderalismusreform weiterhin auf Bundesebene ge- regelt werden können bzw. zu denen auf der Ebene der Länder noch keine alternativen Regelungen verabschie- det wurden, weiter Bestand haben. Falls das vorliegende Gesetz jedoch verabschiedet würde, hätte dies zur Folge, dass erstens einzelne Länder quasi gezwungen wären, ihre Hochschulgesetze zu überarbeiten, und zweitens der Bildungsflickenteppich weitergesponnen wird. Zweitens soll laut Bundesregierung durch die Aufhe- bung des Hochschulrahmengesetzes „ein Signal gegeben werden, die Hochschulen zugunsten von mehr Wettbe- werb aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen“. Bisher war es doch gerade andersherum: Der Bund steckte einen groben Rahmen ab, und die Länder füllten diesen gegebenenfalls mit Details. Sie fordern mit Ihrem Entwurf geradezu zur Kleinstaaterei auf. Außerdem will die Bundesregierung mit der Gesetzesinitiative eine „Politik der Freiheit und Autonomie“ für die Hochschu- len erreichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre machen deutlich, dass die vermeintliche Freiheit in der Praxis meistens Unvergleichbarkeit und Chaos bedeutet und vor allem die soziale Ungleichheit zwischen den Bun- desländern und neuerdings sogar zwischen Hochschulen v r p b g S e z r n d w d S A q z s r a g d B A s w e w i d t M l k l a D m S d h s l d g S t f e K r r b D (C (D erschärft. Damit steht der Vorschlag, das Hochschul- ahmengesetz abzuschaffen, im Widerspruch zu einer rogressiven Hochschulpolitik. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen, um dies zu elegen: Erstens sollten wir uns den Bologna-Prozess enauer ansehen. Begründet wurde die Umstellung der tudiengänge auf die Bachelor- und Masterstruktur in rster Linie mit dem Ziel, eine bessere Vergleichbarkeit u erreichen und die Mobilität zu erhöhen. Inzwischen edet die Bildungsministerin ganz offen davon, dass man ach Wegen suchen muss, wie sich Mobilität trotz der urch den Bologna-Prozess geschaffenen Hürden ge- ährleisten lässt. Kürzere Studienzeiten und engere Stu- ienpläne trugen nämlich gerade nicht dazu bei, dass tudierende häufiger ihren Studienort wechseln oder ein uslandsstudium absolvieren. Ein zweites Beispiel ist das Ziel, die Studierenden- uote auf mindestens 40 Prozent eines Altersjahrganges u erhöhen, wie das die Große Koalition anstrebt. Wir ind uns hier sicherlich einig, dass dieses Ziel nur er- eicht werden kann, wenn die Studienplatzkapazitäten usgebaut werden. Erst gestern haben wir uns in der Fra- estunde danach erkundigt, wie viele ausfinanzierte Stu- ienplätze zurzeit in Deutschland vorhanden sind. Die undesregierung sah sich nicht in der Lage, hierauf eine ntwort zu geben. Für die Linke ist es schlicht ein Rät- el, wie ohne jedes Wissen darüber sinnvoll und bundes- eit koordiniert ein Ausbau von Studienplatzkapazitäten rfolgen soll. Dieses Beispiel verdeutlicht eindrucksvoll, ie wichtig hier eine bundeseinheitliche Koordination st. Die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes ist eshalb der falsche Schritt. Die Linke fordert eine Poli- ik in die entgegengesetzte Richtung. Wir müssen nach öglichkeiten suchen, wie der Bund mehr gesamtstaat- iche Verantwortung für die Hochschulen wahrnehmen ann. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, end- ich ein Gesetz vorzulegen, das bundesweit den Zugang n die Hochschulen und die Hochschulabschlüsse regelt. ie Kompetenz hierfür ist dem Bund mit der Föderalis- usreform zugefallen. Nun muss sich Frau Ministerin chavan dieser Herausforderung auch stellen, anstatt en Bund weiter aus der Regelung der Hochschulpolitik erauszunehmen. Ich fasse zusammen: Mit der Aufhebung des Hoch- chulrahmengesetzes würden bundeseinheitliche Rege- ungen ohne Not außer Kraft gesetzt. Eine Verschärfung er ohnehin schon bestehenden Ungleichheit und man- elnde Vergleichbarkeit wären die logische Folge. chließlich wären die meisten Landesparlamente genö- igt, ihre Hochschulgesetze zu überarbeiten. Die Linke ordert die Bundesregierung deshalb auf, ihren Gesetz- ntwurf zurückzuziehen. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ind ist in den Brunnen gefallen: Seit der Föderalismus- eform I kann der Bund den Studierenden nicht mehr echtssicher garantieren, dass sie in Deutschland pro- lemlos von einer Uni zur anderen wechseln können. ie abweichungssichere Bundeskompetenz dafür haben 11956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Sie gegen unseren grünen Widerstand mit der Verfas- sungsreform vom Tisch gewischt. Da das Kind mit der Föderalismusreform I jetzt im Brunnen liegt, können wir heute nur noch über „Erste-Hilfe-Notlösungen“ diskutie- ren. Auch unser grüner Vorschlag eines Staatsvertrags zwischen Bund und Ländern ist – das sage ich ganz of- fen – kein perfektes Instrument. Aber wir glauben, dass es in der jetzigen Situation das beste Angebot an die Stu- dienberechtigten, Studierenden und Absolventen dar- stellt. Ihr Vorgehen, Frau Schavan, überzeugt dabei am we- nigsten: Sie geben mit dem Hochschulrahmengesetz auch die Restkompetenz des Bundes für Hochschulzu- lassung und -abschlüsse auf. Sie unternehmen noch nicht einmal mehr den Versuch, einen bundesweiten Hoch- schulraum mit Mobilitätsgarantie zu erhalten. Dies kommt geradezu einer Aufforderung an die Länder gleich, ihr eigenes Süppchen zu kochen, und ist deswe- gen ein fatales Signal an Studienberechtigte, Studierende und Absolventen. Ihr Hauptargument, das HRG-Aus bringe weniger Bürokratie und mehr Hochschulautono- mie, ist dürftig und nicht fachgerecht. Denn das HRG enthält – anders als die Landeshochschulgesetze – gar keine Detailvorschriften für die Hochschulen, sondern setzt einen wichtigen einheitlichen Orientierungsrahmen für die Länder. Mit Ihrem Argument, in einem europäi- schen Hochschulraum sei das HRG verzichtbar, geben Sie sämtliche Gestaltungskompetenz und Einheitlichkeit im inländischen Hochschulraum auf. Der Studienort- wechsel im Inland darf aber nicht schwieriger werden als ins europäische Ausland. Sonst konterkarieren Sie die Bologna-Ziele in Europa mit hochschulpolitischer Kleinstaaterei in Deutschland. Die ersatzlose Streichung des HRG halten wir daher für falsch, kontraproduktiv und zudem völlig übereilt. Sie wird die Mobilität von Studierenden verschlechtern, weil bundeseinheitliche Regeln wegfallen und Regelungslücken in den Bundes- ländern entstehen. Zu einer pauschalen und gedankenlosen Abschaffung des HRG – erwartungsgemäß brav beklatscht von der FDP – gibt es drei Alternativen: Erstens. Sie erhalten die Teile des Rahmengesetzes, die explizit bundeseinheitliche Zulassungsregeln, die länderübergreifende Gleichwertigkeit von Prüfungsleis- tungen und Studienabschlüssen sowie die Möglichkeit des Hochschulwechsels einfordern. Trotz des formalen Abweichungsrechts der Länder entsteht so eine norma- tive und im besten Fall dauerhafte Bindungswirkung, weil der Bund zumindest symbolisch das Ziel bundes- einheitlicher Mindeststandards aufrechterhält. Zweitens. Sie schaffen ein neues Bundesgesetz, wie es – in unterschiedlicher Akzentuierung – SPD und Linke fordern. Auch hiermit würde der Bund das hohe Gut bundesweiter Regelungen zu Hochschulzulassung und -abschlüssen hervorheben. Allerdings erlaubt das Grundgesetz Bundesregelungen eben nur noch zu genau dieser Materie. Ein umfassendes Wünsch-dir-was-Ge- setz, von dem die Linke träumt, ist verfassungsrechtlich also gar nicht möglich. Und es würde sogar dazu beitra- gen, den nationalen Hochschulraum zu zerfleddern. D K a a r i z d e f A b l G E h l n s v S E S r M w i d t z K d f b U „ f b f D d v s s b M d e ü d H (C (D enn ein umfangreiches Bundesgesetz, das nicht im onsens mit den Ländern entsteht, fördert geradezu eine bweichende Gesetzgebung der Länder. Gut gemeint ist lso nicht gut gemacht, sondern leider fachfremd und ealitätsfern. Die dritte Option, die uns zur Verfügung steht und wir n unserem Antrag vorschlagen, ist ein Staatsvertrag wischen allen Ländern und dem Bund. Uns ist bewusst, ass die demokratische Beteiligung der Parlamente bei inem Staatsvertrag nicht optimal ist, aber über die Rati- izierung in allen Parlamenten nicht aufgegeben wird. ber wir halten einen Staatsvertrag dennoch für das este aller Instrumente in der unbefriedigenden födera- en Kompetenzkonstellation. Denn: In einem Staatsvertrag sind wir nicht auf die engen renzen der Bundeskompetenz beschränkt. Das heißt im invernehmen mit den Ländern können wir bundesein- eitliche Regelungen zum Hochschulzugang für beruf- ich Qualifizierte ohne Abitur verankern. Und wir kön- en gemeinsam – über die Vorschläge der KMK hinaus – innvolle Eckpunkte für die dringend erforderliche und on uns mehrfach eingeforderte bundesweite Service- telle zum Bewerbungsmanagement definieren. Diese inrichtung kann ineffiziente Mehrfachbewerbungen für tudienberechtigte und Hochschulen wirksam minimie- en. Zudem hat ein Staatsvertrag mit bundeseinheitlichen indeststandards die höchste Haltbarkeit und Bindungs- irkung. Ein gemeinsam erarbeiteter Staatsvertrag wirkt n der unbefriedigenden Verfassungssituation ganz an- ers und verbindlicher als ein nicht-zustimmungspflich- iges Bundesgesetz. Deshalb plädieren wir Grüne für einen Staatsvertrag wischen Bund und Ländern, um den unverzichtbaren ernbereich länderübergreifenden Hochschulrechts zu efinieren. Dass die SPD nun ein neues Hochschulrahmengesetz ordert, zeigt mir, dass sich die Großkoalitionäre auch ei diesem hochschulpolitischen Thema nicht einig sind. nd wenn mittlerweile selbst die KMK erwägt, einen unabdingbar notwendigen Kernbereich länderübergrei- ender Regelungsmaterie“ in der Hochschulpolitik zu eschreiben – wie die Antwort auf unsere Kleine An- rage belegt –, dann rate ich den Koalitionspartnern, eine enkpause einzulegen, und hoffe, dass sich in der Union ie Vernunft durchsetzt. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam in der – auch on uns eingeforderten – Expertenanhörung die ver- chiedenen Optionen erörtern und am Ende in der chwierigen Lage nach der Föderalismusreform I zum estmöglichen Ergebnis für die Studierenden und ihre obilität sowie für die Hochschulen gelangen. Andreas Storm, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin für Bildung und Forschung: Der Gesetz- ntwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes, ber den wir heute beraten, ist Ausdruck einer Politik er Freiheit und Autonomie für die Hochschulen. Unsere ochschulen brauchen diese Freiheit, um ihre Stärken Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11957 (A) ) (B) ) auszubauen, flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren und im Wettbewerb ein differenziertes Profil entwickeln zu können. Mit der Aufhebung des HRG unterstützt der Bund die Länder darin, die Hochschulen aus der staatlichen De- tailsteuerung zu entlassen. Die Länder sind deshalb auf- gefordert, ihre neu gewonnenen Spielräume an die Hochschulen weiterzugeben. Dies geschieht inzwischen in immer mehr Ländern. Was noch vor wenigen Jahren in meiner Heimatstadt Darmstadt mit der Vorlage des bundesweit ersten Autonomiegesetzes für die Techni- sche Universität Modellcharakter hatte, ist nun flächen- deckend zum Vorbild für die Hochschulpolitik gewor- den. Die Rahmengesetzgebung war eine gute und richtige Idee zu ihrer Zeit. Sie hat sich aber heute überlebt und wurde deshalb zu Recht mit der Föderalismusreform im vergangenen Jahr aufgegeben. Heute geht es bei der politischen Gestaltung des Wis- senschaftssystems darum, Anreize zu setzen, Wettbe- werb zu ermöglichen und die Gestaltungsspielräume vor Ort zu stärken. Kurz gesagt: Es geht nicht um Steuerung über Detailregelungen und Verwaltung, sondern um Mo- dernisierung der Hochschulen durch Freiheit und Auto- nomie. Bund und Länder nehmen ihre gemeinsame Verant- wortung für eine zukunftsfähige Entwicklung der Hoch- schulen durch neue Steuerungsinstrumente wahr. Ge- meinsame Ziele und der feste Wille, diese Ziele zu erreichen, können erheblich mehr bewirken als gesetzli- che Regelungen. Beleg dafür sind die Exzellenzinitiative und der Hochschulpakt. Die Exzellenzinitiative hat eine ungeheure Dynamik in der deutschen Hochschullandschaft ausgelöst. Nicht nur die im Rahmen dieser Initiative erfolgreichen Hoch- schulen überlegen sich zukunftsweisende Strategien zum Ausbau der eigenen Stärken. Auch viele der übrigen Hochschulen setzen auf innovative Konzepte und strate- gische Partnerschaften, um in Forschung und Lehre zu international sichtbaren Leuchttürmen zu werden. Eine weitere Stärkung der Forschung an den Hoch- schulen erfolgt im Rahmen des Hochschulpakts. Mit ei- ner Programmpauschale für erfolgreiche Forschungsvor- haben, die sich im Wettbewerb um Fördermittel der DFG durchsetzen, erhalten die Hochschulen mehr Gestal- tungsspielräume außerhalb ihrer Grundfinanzierung. Für dieses Instrument, das gerade in die Breite der Hoch- schulforschung wirkt, stellt der Bund bis 2010 mehr als 700 Millionen Euro bereit. Der Hochschulpakt verfolgt aber vor allem das Ziel, mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. Bund und Länder schaffen in den nächsten Jahren ge- meinsam die Voraussetzungen für die Aufnahme von mehr als 90 000 zusätzlichen Studienanfängern. Alleine der Bund nimmt hierfür bis zum Jahr 2010 rund 565 Millionen Euro in die Hand. Damit geben Bund und Länder einer wachsenden Zahl junger Menschen die Chance für eine akademische Qualifizierung und begeg- n g r A d m n g L h l g G n s B L i v i V l Z d s B w w a d g R a g z D a b t P V w a H l l v l A d n F (C (D en zugleich einem sich abzeichnenden Fachkräfteman- el. Für Befürchtungen, die Aufhebung des Hochschul- ahmengesetzes führe zu Regelungslücken, besteht kein nlass. Die Vorgaben des HRG wurden vollständig in en Hochschulgesetzen der Länder umgesetzt. Das un- ittelbar geltende Hochschulrecht ergibt sich schon jetzt icht aus dem HRG, sondern aus den Landeshochschul- esetzen. Die Aussage, die Abschaffung des HRG werde die änder zu weitreichenden Änderungen ihrer Landes- ochschulgesetze zwingen, entbehrt daher jeder Grund- age. Erforderlich sind allenfalls redaktionelle Änderun- en von Paragrafen, die das HRG unmittelbar zitieren. efahren für Vergleichbarkeit und Mobilität sind damit icht verbunden. Dies gilt auch und vor allem für die Bereiche Hoch- chulzulassung und Hochschulabschlüsse. In beiden ereichen gibt es übereinstimmende Regelungen der änder, sodass insbesondere die Mobilität von Studien- nteressenten und Studierenden, aber auch die der Absol- entinnen und Absolventen gesichert ist. So haben die Länder auf Basis der HRG-Regelungen m vergangenen Jahr einen neuen Staatsvertrag über die ergabe von Studienplätzen vereinbart und landesrecht- iche Regelungen erlassen, auf deren Grundlage das VS-Verfahren seit dem Wintersemester 2006/2007 urchgeführt wird. Auch die Regelungen zu den Hoch- chulabschlüssen, die das HRG etwa zur Umsetzung der ologna-Ziele enthält, sind in Landesrecht umgesetzt orden. Solange sich im Bereich des Landesrechts keine Ent- icklungen abzeichnen, die nachteilige Auswirkungen uf die nationale und internationale Mobilität von Stu- ierenden und Hochschulabsolventen befürchten lassen, ibt es auch keinen Bedarf für neue bundesrechtliche egelungen zu Hochschulzulassung oder Hochschul- bschlüssen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle ein paar Bemerkun- en zur Frage des Hochschulzugangs beruflich Qualifi- ierter. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die urchlässigkeit insbesondere zwischen beruflicher und kademischer Ausbildung zu verbessern. Wir sind hierzu ereits mit den Ländern im Gespräch. Auch der Innova- ionskreis berufliche Bildung, dem unter anderem KMK- räsident Professor Zöllner angehört, hat sich klar für erbesserungen in diesem Bereich ausgesprochen. Es äre jedoch ein Missverständnis, wenn man mit Blick uf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die ochschulzulassung nun eine bundesgesetzliche Rege- ung für den Hochschulzugang, etwa von beruflich Qua- ifizierten, fordern wollte. Eine solche Regelung wird on der Gesetzgebungskompetenz des Bundes ausdrück- ich nicht erfasst. Ein Blick in die Begründung des neuen rt. 74 Abs. 1 Nr. 33 des Grundgesetzes genügt, um iese klare Kompetenzzuweisung festzustellen. Die Aufhebung des HRG hat weder Regelungslücken och eine Gefährdung von studentischer Mobilität zur olge. Sie ist vielmehr ein deutliches Signal für mehr 11958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Autonomie. Unsere Hochschulen brauchen diese Frei- heit, um ihre Leistungsfähigkeit im weltweiten Wettbe- werb auszubauen. Davon profitieren Wirtschaft und Wissenschaft, Studierende und Forscher gleichermaßen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Nationalen Aktionsplan gegen Rassis- mus erstellen (Tagesordnungspunkt 15) Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Zum Na- tionalen Aktionsplan gegen Rassismus habe ich für die CDU/CSU-Fraktion schon in der ersten Lesung des vor- liegenden Antrages am 22. März dieses Jahres hier im Plenum alles Relevante gesagt. Die Bundesregierung wird ihrer Verpflichtung aus der Weltkonferenz 2001 in Durban nachkommen. Die Arbeit am Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, NAP, ist weit fortgeschritten. Er ist in den betroffenen Ressorts abgestimmt und wird nun mit den Vertretern der Zivilge- sellschaft diskutiert werden. Somit wird die Arbeit am NAP noch in diesem Jahr beendet sein. Die Bundesregierung braucht sich hier nichts vorwer- fen zu lassen, erst Recht nicht bei der Frage der Einbin- dung der Zivilgesellschaft. Wer die Schlussdokumente der Durbaner UN-Weltkonferenz liest und die Entwick- lung des NAP nachvollzieht, der weiß, dass die Bundes- regierung diese Einbindung sogar über das dort gefor- derte Maß betrieben hat. Es ist auch Humbug, zu behaupten, Deutschland sei eines der letzten Länder, die noch keinen NAP haben. Richtig ist vielmehr, dass wir bei den Ersten sein wer- den, die bei den Vereinten Nationen einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus hinterlegen. Wenn man fair ist, muss man auch sagen, dass die Bundesregierung schon im Jahr 2002 den Vereinten Nationen einen Be- richt über die Rechtsextremismusbekämpfung übersandt hat, der nichts anderes als bereits ein Kern-NAP war. Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus wird die geplanten Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregie- rung zur Rassismusbekämpfung zusammenfassen. Ich würde aber nicht erwarten, dass irgendein Neonazi beim Erscheinen des NAP vor lauter Schreck zum Demokra- ten wird. Dieser Antrag der Linken klingt gerade so, als reduziere sich die Bekämpfung von Rassismus und Extremismus auf den NAP. Wir alle hier wissen, dass das Unsinn ist. Dass das Thema NAP hier so schnell zu aller Zufrie- denheit abgehandelt werden kann, gibt mir die Chance, noch einmal für die CDU/CSU-Fraktion ein paar grund- sätzliche Anmerkungen zur Extremismus- und Rassis- musbekämpfung in Deutschland zu machen. Genau genommen geht es um fünf Leitsätze der Extremismus- bekämpfung, die uns offensichtlich von den anderen Fraktionen unterscheiden. F u k d e z d p c d w s i M u s g u k w k o d M n k m g a m d f b d o u n s A a s S i U e w r a e e d u k (C (D Erstens. Wir führen einen Kampf gegen jegliche orm des Extremismus, also gegen alle diejenigen, die nsere freiheitlich-demokratische Grundordnung be- ämpfen. Dies umfasst deshalb sowohl den Rechts- und en Linksextremismus als auch den Islamismus. Es ist ine großer Fehler, die gegenseitigen Abhängigkeiten wischen den Extremismusbereichen zu ignorieren. Von er linksextremen Propaganda gegen den Sozialstaat rofitiert zurzeit etwa auch die NPD in gehörigem Maße. Zweitens. Wir führen auch einen Kampf gegen jegli- he Form des Rassismus, und das heißt, ohne Ansehen er Ethnie von Opfer und Täter. Wenn rassistische Ge- alt gegen Deutsche ignoriert wird, ist dies genauso chlimm, wie wenn rassistische Gewalt gegen Ausländer gnoriert wird. Es ist deshalb richtig, wenn Politik und edien Rassismus gegen Ausländer offensiv benennen nd dagegen vorgehen. Aber es ist falsch und es ist Was- er auf die Mühlen der Rechtsextremisten, wenn zu- leich Rassismus gegen Deutsche weiterhin ignoriert nd verharmlost wird. Drittens. Der Kampf gegen die einen Extremisten ann nicht zusammen mit anderen Extremisten geführt erden. Insbesondere in der Rechtsextremismusbe- ämpfung werden leider immer wieder linksextreme der auch islamistische Organisationen unterstützt. Mit em Belzebub treibt man jedoch nicht den Teufel aus. an kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung icht zusammen mit den Feinden der freiheitlich-demo- ratischen Grundordnung verteidigen. Viertens. Wir kämpfen gegen den Rechtsextremis- us, nicht gegen „Rechts“. Die CDU/CSU stellt sich ge- en den Generalverdacht, alles was „Rechts“ sei, sei uch rechtsextremistisch. Wer glaubt, unter dem Deck- antel des legitimen und notwendigen „Kampfes gegen en Rechtsextremismus“ einen „Kampf gegen Rechts“ ühren zu können, der wird uns nicht an seiner Seite ha- en. Rechte und konservative Einstellungen sind Teil es demokratischen Spektrums, egal ob man sie mag der nicht. Die Grenze zwischen rechten Einstellungen nd rechtsextremistischen Einstellungen ist klar defi- iert: Es ist das Verhältnis zur freiheitlich-demokrati- chen Grundordnung und zur Menschenwürde. Fünftens. Gegen blinden Hass muss man sehenden uges kämpfen. Übertreibungen sind genauso Wasser uf die Mühlen der Rechtsextremisten wie Verharmlo- ungen. Pauschale und vorschnelle Urteile über ganze tädte und Gemeinden führen ebenso in die Irre, wie es n die Irre führt, die Augen vor rechtsextremistischen mtrieben zu verschließen. Man kann den Rechts- xtremisten jedoch keinen größeren Gefallen tun, als enn eine Tat von Medien und Politik vorschnell als echtsextrem klassifiziert werden, es sich im Nachhinein ber herausstellt, dass die Tat tatsächlich keinen rechts- xtremistischen Hintergrund hatte. Diese fünf Leitsätze lassen sich zusammenfassen in inem Wort: konsequent. Die CDU/CSU wird weiterhin afür einstehen, dass die Bekämpfung von Rassismus nd Extremismus in Deutschland eine konsequente Be- ämpfung sein wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11959 (A) ) (B) ) Gabriele Fograscher (SPD): Heute diskutieren wir die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Linksfraktion, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus vorzulegen. Rassismus ist eine Form der Fremdenfeindlichkeit, die sich auf tatsächliche oder behauptete Rassenunter- schiede stützt. Rassisten behaupten, dass Menschen sich nicht nur in ihren biologischen Merkmalen, zum Bei- spiel Hautfarbe, unterscheiden, sondern dass ihr gesam- tes Wesen von ihrer „Rassezugehörigkeit“ geprägt sei. Damit verbunden ist stets der Glaube, die „eigene Rasse“ sei höherwertig. Deshalb sei es in Ordnung, be- stimmte Menschen zu benachteiligen, zu unterdrücken und im Extremfall sogar zu vernichten. Auf der Weltkonferenz der Vereinten Nationen gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlich- keit und damit zusammenhängende Intoleranz im Sep- tember 2001 in Durban hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu erarbeiten. Für meine Fraktion stelle ich fest, dass dieser Natio- nale Aktionsplan richtig und wichtig ist. Verzögerungen bei der Arbeit am Nationalen Aktionsplan gegen Rassis- mus sind weder der rot-grünen noch der jetzigen Bun- desregierung zuzuschreiben. Sie begründen sich darin, dass sich die Nichtregierungsorganisationen bei der Ar- beit in der „Durban Follow-Up AG“ überworfen hatten. Dieses Problem ist inzwischen gelöst. Auch war es Ziel der Bundesregierung und der sie tra- genden Fraktionen, die Umsetzung der EU-Antirassis- mus-Richtlinie als zentralen Bestandteil des Nationalen Aktionsplans zu integrieren. Die Umsetzung der EU- Richtlinie ist durch das Allgemeine Gleichstellungsge- setz geschehen. Inzwischen ist die Bundesregierung auf einem guten Weg, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus noch in diesem Jahr vorzulegen und somit den Ver- pflichtungen aus dem Schlussdokument von Durban nachzukommen. Die Themenschwerpunkte sind: Mi- granten, Flüchtlinge, Menschenhandel, Bildung und Menschenrechtserziehung, Diskriminierung am Arbeits- markt und Zugang zu diesem, soziale Ausgrenzung, Minderheiten, Maßnahmen gegen Gewalt, Menschen mit Behinderung. Weder die Bundesregierung noch die Vorgängerregie- rungen warten auf die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, um auf diesem Gebiet aktiv zu werden. Deshalb unterstützt und initiiert die Bundesregierung zahlreiche Initiativen und Maßnahmen gegen Rassismus in den unterschiedlichsten Ressorts. Eine umfassende gesetzliche Maßnahme ist das 2006 beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es enthält unter anderem das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, ei- ner Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. E i k k A W g s t F f m d M f f u s c d G e S b m W R u d D d l d s g i T z k d r v s m D f a 2 m F M b (C (D Das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen xtremismus und Gewalt“, gegründet durch das Bundes- nnen- und das Bundesjustizministerium, soll die demo- ratischen Werte in unserem Land fördern, um ein stär- eres Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für chtung und Garantie demokratischer Regeln wie der ürde des Menschen, Toleranz, Meinungs- und Reli- ionsfreiheit zu bewirken. Es bündelt alle Kräfte, die ich gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemi- ische Bestrebungen wenden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend fördert mit dem Programm „Jugend ür Vielfalt und Toleranz“ Initiativen gegen Rechtsextre- ismus und Fremdenfeindlichkeit. Zusätzlich gibt es as Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken – obile Intervention gegen Rechtsextremismus“. Das Programm „Xenos – Leben und Arbeit in Viel- alt“, das zu Teilen aus dem Europäischen Sozialfonds inanziert wird, wird vom Bundesministerium für Arbeit nd Soziales verwaltet und umgesetzt. Es werden insbe- ondere Jugendliche und junge Erwachsene angespro- hen, die durch fremdenfeindliches Denken und Han- eln auffallen oder sich dafür anfällig zeigen. egenseitiges Verständnis soll gefördert werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung setzt sich mit dem Programm „Soziale tadt“ gegen Rassismus ein. Es geht um Zusammenle- en, Nachbarschaft und Integration, aber auch um The- en wie einen sozialen Arbeitsmarkt, demografischen andel, lokale Demokratie und den Kampf gegen echtsextremismus. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung nterstützt den Wettbewerb „Demokratisch Handeln“, er seit 1989 für alle allgemeinbildenden Schulen in eutschland ausgeschrieben wird. Der Wettbewerb will emokratische Haltung und demokratische Kultur im ge- ebten Alltag von Schule und Jugendarbeit stärken. In er Begegnung mit anderen sollen Fragen und Probleme ichtbar und ein Korridor zu politischer Verantwortung eöffnet werden. Das Forum gegen Rassismus, dessen Geschäftsstelle m BMI angesiedelt ist, fungiert als nationaler runder isch im Sinne der Grundsätze der Europäischen Stelle ur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlich- eit. Es umfasst mittlerweile rund 80 Organisationen, arunter 60 bundesweit bzw. überregional tätige Nicht- egierungsorganisationen, die sich für die Überwindung on Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt ein- etzen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat sich – auch it Blick auf die besondere historische Verpflichtung eutschlands – entschieden, die europaweite Bekämp- ung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder uf die politische Agenda zu setzen. Sie wird die seit 005 auf Eis liegenden Verhandlungen über den Rah- enbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und remdenfeindlichkeit wieder aufnehmen. Ziel ist, eine indestharmonisierung der Vorschriften über die Straf- arkeit des Verbreitens von rassistischen und fremden- 11960 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) feindlichen Äußerungen zu erreichen. Es geht zum Bei- spiel um die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völker- mord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Moti- ven. Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt zahl- reiches Informationsmaterial über Rassismus, Rechtsex- tremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zur Verfügung. Die Bundeszentrale für politische Bil- dung unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bür- ger dabei, sich mit diesen Themen zu befassen. Ihre Auf- gabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt ebenfalls Informations- und Aufklärungsmaterial zur Verfügung, bietet Ausstellungen wie „Die braune Falle“ an, infor- miert, analysiert und beobachtet. Auch die Sammlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist unverzichtbar. Zudem werden Aussteiger aus der Szene unterstützt, und es sind Telefonhotlines für Ausstiegswillige geschaltet. Dies sind einige Beispiele für Maßnahmen der Bun- desregierung gegen Rassismus und Fremdenfeindlich- keit. Sie zeigen das große Engagement des Bundes, der dies als Querschnittsaufgabe begreift. Mangelndes Inte- resse an der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung kann man der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen somit nicht vorwerfen, so wie es die Links- fraktion in ihrem Antrag tut. Und, ich wiederhole es, ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus wird das Problem allein nicht lösen. Dazu bedarf es mehr. Neben den Maßnahmen der Bun- desregierung braucht es aber auch das Engagement der Länder und Kommunen sowie eine starke Zivilgesell- schaft. Abschließend lässt sich festhalten: Die Bundesregie- rung wird ihren Verpflichtungen aus der Weltkonferenz in Durban nachkommen. Ein Nationaler Aktionsplan ge- gen Rassismus wird in Zusammenarbeit mit dem „Fo- rum für Rassismus“ erstellt und bis Ende dieses Jahres vorliegen. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linksfrak- tion ab und stimmen der Beschlussempfehlung zu. Christian Ahrendt (FDP): Die Forderung nach ei- nem nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, den die Linke mit dem heute zur Debatte stehenden Antrag ver- folgt, geht in die richtige Richtung. Die FDP-Fraktion wird den Antrag gleichwohl ablehnen. Er kommt schlicht ein Jahr zu spät. Wir haben schon im vergangenen Jahr von der Bun- desregierung ein konkretes und tragfähiges Konzept zur Bekämpfung von Extremismus und Fremdenfeindlich- keit eingefordert. Es soll jetzt aber nicht das Jahr Verspä- tung bemängelt werden. Wirklich zu kritisieren ist, dass die Bundesregierung es bis heute nicht vermocht hat, ein tragfähiges nationales Konzept gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit vorzulegen. S W R m f z e i R b H w d s i s W j g D n g A s d g m A r h w M – A d m e Z g b b p u g d l (C (D Die Berichterstattung über rassistisch motivierte traftaten nimmt zu. Erst vor wenigen Tagen war in der elt zu lesen, dass ein Familienvater aus Ghana auf dem ückweg von seiner Arbeitsstelle von drei Rechtsextre- isten durch Barmbeck gehetzt wurde. Trotz lauter Hil- erufe hielt kein Autofahrer an, um die Verfolgungsjagd u beenden. Die Hetzjagd fand erst ein Ende, nachdem in Anwohner dem Familienvater zu Hilfe eilte. Solche und ähnlich Berichte lesen wir landauf, landab n den verschiedenen Tageszeitungen. Es spielt keine olle, ob die Tatorte fremdenfeindlicher Übergriffe im aden-württembergischen Langenau, im norddeutschen amburg oder im sächsischen Mügeln liegen. Gleich- ohl kann man sich nicht ganz des Eindrucks erwähren, ass mit zweierlei Maß gemessen wird: Die Aufmerk- amkeit und die Gewichtung fremdfeindlicher Straftaten n den neuen Bundesländern erfährt eine andere ungleich chwerere Gewichtung als vergleichbare Vorfälle im esten der Republik. In diesem Zusammenhang gibt es a dann auch noch die relativ dumme Bemerkung von so- enannten No-go-Areas in den neuen Bundesländern. iese ebenso undifferenzierten Blickwinkel führen nicht ur zu falschen Stigmatisierungen, sie verstellen zu- leich den Blick auf das eigentliche Problem. Entscheidend sind vielmehr drei Aspekte: Erstens: Die rassistisch motivierten Straftaten gegen usländer und Migranten nehmen zu. Zweitens: Fremdenfeindlichkeit ist kein Problem ge- ellschaftlicher Randbereiche, sondern ist latent vorhan- en und in der Mitte der Gesellschaft verankert. Drittens – dieser Aspekt wird in der Diskussion auch ern übersehen –: Es gibt bei uns auch eine rassistisch otivierte Fremdenfeindlichkeit, die sich auf einen ntisemitismus islamischer Prägung stützt. Es liegt ge- ade einmal ein Jahr zurück, dass ein jüdisches Mädchen ier in Berlin unter Polizeischutz zur Schule eskortiert erden musste, weil ein Streit mit einer islamischen itschülerin eskaliert war. Im Spiegel ist hierzu zu lesen ich zitiere –: Rechtsextreme Jugendliche und junge Muslime kultivieren einen Hass, der in Deutschland jahr- zehntelang für undenkbar gehalten wurde: Sie ma- chen Jagd auf jüdische Mitschüler. Politische Ap- pelle verhallen an vielen Schulen ungehört. ngesichts dieser Entwicklung und der Vielschichtigkeit es Problems, mit dem wir es hier zu tun haben, ist es ir unverständlich, warum die Bundesregierung sich mit inem nationalen Konzept gegen Rassismus derart viel eit lässt. Der Aktionsplan sollte im ersten Halbjahr 2007 vor- elegt werden. Er liegt nicht vor. Ob die Ankündigung, is Ende des Jahres die Arbeiten abgeschlossen zu ha- en, erfüllt wird, bleibt angesichts der insgesamt schlep- enden Lösung dieser Aufgabe abzuwarten. Es soll nicht nerwähnt bleiben: Die Verpflichtung für die Bundesre- ierung stammt aus dem Jahr 2001. Ich bin der Meinung, ass die zurückliegenden sechs Jahre einen ausreichend angen Zeitraum darstellen, um die übernommene Auf- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11961 (A) ) (B) ) gabe, einen nationalen Plan gegen Rassismus zu erstel- len, zu bewältigen. Die dargestellte Entwicklung unterstreicht die Dring- lichkeit dieser Aufgabe, zumal sich nach der Vorlage dieses Plans eine Diskussion mit den Nichtregierungsor- ganisationen anschließen soll, also noch einmal Zeit ins Land geht, bevor ein verbindlicher Plan vorliegt. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Laut Bericht der eu- ropäischen Agentur zum Schutz der Grundrechte hat die Zahl rassistisch motivierter Gewalttaten im Jahr 2006 in acht von elf beobachteten Staaten der EU zugenommen – mit dabei die Bundesrepublik Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen rassistische Gewalttaten um 14 Prozent zu. Doch noch immer wird versucht, das Pro- blem zu leugnen oder zu relativieren. Wenn Einsicht der beste Weg zur Besserung ist, sehe ich skeptisch in die Zukunft. Denn diesem Land fehlt es an Politikerinnen und Politikern, die willens sind, das Kind beim Namen zu nennen. Da werden in einer Kleinstadt acht Inder von mehre- ren Dutzend Menschen attackiert und über den Markt- platz gejagt. Getreu dem Motto „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ fällt einigen Politikern nichts Besse- res ein, als jedweden Zusammenhang mit Nazis zu be- streiten. Der sächsische Ministerpräsident Milbradt erklärt, dass es keine Hetzjagd in Mügeln, sondern eine Hetz- jagd auf Mügeln gegeben habe. Der Bundesinnenminis- ter Wolfgang Schäuble stellt gleich den ganzen Übergriff infrage, wenn er sagt: „Wir müssen ein bisschen aufpas- sen, dass wir noch die Fähigkeit haben, auch hinzu- schauen, ob denn wirklich was gewesen ist.“ Der Bürgermeister von Mügeln versicherte, es gebe in seiner Stadt keinen Rechtsextremismus. Aber wird das Ganze dadurch besser, wenn sich bewahrheiten würde, dass die Täter keine organisierten Nazis gewesen sind, sondern ganz normale Bürger, die ihrer rassistischen Ge- sinnung freien Lauf gelassen haben? Wohl kaum! Und genau das ist das Problem der Bun- desregierung. Nach wie vor wollen sie nicht begreifen, dass zwar jeder Nazi Rassist ist, aber nicht jeder Rassist automatisch auch Nazi. Die Bekämpfung des sogenann- ten Rechtsextremismus ersetzt deshalb nicht einmal an- satzweise die Bekämpfung von Rassismus. Ein Nationaler Aktionsplan müsste ein solches strate- gisches Vorgehen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes beinhalten. Aber genau davor drückt sich die Bundesre- gierung. Zur Erinnerung: 2001 verpflichtete sie sich in Durban zur Erarbeitung eines Aktionsplans gegen Ras- sismus. Mit der Bewerbung um einen Sitz im UN-Men- schenrechtsrat im April 2006 kündigte sie die Vorlage im Laufe des Jahres 2006 an. Frau Köhler sprach dann in der ersten Lesung im März 2007 davon, dass der Ent- wurf im ersten Halbjahr 2007 vorliegen werde. Dann kündigte im Juni 2007 Staatssekretär Altmaier an, den Aktionsplan bis Ende dieses Jahres unter Beteili- gung der NGOs fertigzustellen und an die UN zu schi- c B T e s u h d M d s i w g N s s i s n c d p z R B h n v m t d s e e d D M R Z w e m t a v r u K i g k a B s (C (D ken. Aber bis heute liegt kein Entwurf vor. Wenn die undesregierung diesmal trotzdem an ihrer aktuellsten erminierung festhält, lässt dies befürchten, dass sie in inem Hauruck-Verfahren die Beratung mit der Zivilge- ellschaft durchführen wird. Genau dies wollten wir mit nserem Antrag, den Sie im Innenausschuss abgelehnt aben, verhindern. Zeit für eine tatsächliche Auseinan- ersetzung um Inhalte, konkrete Maßnahmen und einem onitoringverfahren wird dabei keine bleiben. Während ie Bundesregierung Jahre hat verstreichen lassen, müs- en die dann beteiligten Organisationen in kürzester Zeit hre Vorstellungen dazu erarbeiten. Für Änderungen ird da wohl kaum Zeit bleiben, wobei diese auch kaum ewünscht sein dürften. Schließlich brauchen Sie die ichtregierungsorganisationen lediglich als demokrati- ches Feigenblatt zum Abnicken. An diesem Dilemma sind allerdings auch die Grünen owie die FDP mitverantwortlich. Die Grünen haben es n der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung sträflichst ver- äumt, diesen Aktionsplan selbst vorzulegen. Anstatt un aber dieses Versagen wiedergutzumachen, versu- hen die Grünen, dieses zu kaschieren. Gemeinsam mit er FDP haben sie unserem Antrag nicht zugestimmt. Stattdessen soll nach Ansicht der Grünen der Aktions- lan die Programme gegen Rechtsextremismus ergän- en. Aber eigentlich müsste die Bekämpfung des echtsextremismus als aggressivste Form des Rassismus estandteil des Engagements gegen Rassismus sein. Da- er kann ein solcher Aktionsplan nicht lediglich aus ei- er Zusammenfassung von bereits bestehenden Initiati- en und Programmen gegen rechts bestehen. Und solange es keinen solchen Aktionsplan gibt, acht es auch kaum Sinn, wenn die Integrationsbeauf- ragte Maria Böhmer einen „Pakt für Demokratie“ auf en Weg bringen will, der Bürgermeister verpflichten oll, regelmäßig zu berichten, was sie gegen Rechts- xtremismus unternommen haben. Dazu bedarf es zum inen überhaupt erst einmal eines Problembewusstseins er politischen Verantwortungsträgerinnen und -träger. ass wir davon noch weit entfernt sind, zeigt gerade ügeln, aber auch nicht zuletzt die einseitige Sicht auf assismus und Nazismus als ostdeutschem Problem. um anderen macht ein solcher Vorschlag nur Sinn, enn sich die lokalen und kommunalen Aktivitäten in inen kohärenten Ansatz zur Bekämpfung von Rassis- us einfügen lassen. Denn die Bekämpfung des institu- ionellen Rassismus beispielsweise im Bildungssystem, uf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ist kaum allein on den Kommunen zu lösen. Wer Menschen, die seit Jahrzehnten in der Bundes- epublik leben oder hier geboren sind, wie Bürgerinnen nd Bürger zweiter Klasse behandelt, sie für soziale onflikte in der Gesellschaft verantwortlich macht und hnen per se sexistische und fundamentalistische Haltun- en unterstellt oder sie als „terroristische“ Bedrohung riminalisiert, trägt entscheidend zum Rassismus bei. Soll Rassismus, von wem auch immer und gegen wen uch immer, tatsächlich bekämpft werden, muss die undesregierung ihre „Vorbildwirkung“ durch eine ent- prechend antirassistische Politik wahrnehmen. Die 11962 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Grundlage dafür muss ein Konzept sein, das sich sowohl dem institutionellen als auch dem individuellen Rassis- mus stellt. Genau das hat die Bundesregierung 2001 zu- gesagt und nicht mehr und nicht weniger fordern wir ein. In der ersten Lesung unseres Antrags am 22. März 2007 hatte ich bereits konstatiert, dass es den Vorwurf gibt, dass die Koalition nichts Substanzielles im Kampf gegen den Rassismus zu bieten hat. In diesem Zusam- menhang bleibt mir nur noch die Wiederholung des Zitats des britischen Soziologen Stuart Hill: „Wenn man in einer Gesellschaft ohne antirassistische Politik lebt, ist man dazu verurteilt, in einer rassistischen Gesellschaft zu leben.“ Also sparen Sie sich in Zukunft Ihre Pseudo- betroffenheit, wenn es wieder zu rassistischen Übergrif- fen kommt. Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Nationaler Aktionsplan würde unterstreichen, dass der Rassismusbekämpfung bundesweite Bedeutung zu- kommt. Das ist wichtig, denn leider reagiert Deutschland sehr aktionistisch auf rechtsextrem motivierte Vorfälle. Der häufigste strategische Fehler ist, dass man erst aktiv wird, wenn ein solches Ereignis bevorsteht oder eine Straftat begangen wurde. Viele der Gegenaktionen er- weisen sich nach kurzer Zeit als „Sturm im Wasserglas“ und schlafen wieder ein. Die Nazis gehen deutschland- weit wie international mittlerweile langfristig und ver- netzt vor. Dem müssen wir mit eigenen Konzepten ent- gegentreten. Außerdem hat sich die Bundesrepublik in Durban zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans verpflichtet und muss nun dazu stehen. Über diese Notwenigkeit be- steht meiner Wahrnehmung nach auch Einigkeit in die- sem Haus. Dissens tut sich erst auf, wenn wir über die konkrete Umsetzung sprechen. Ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus muss nicht bei null beginnen, sondern kann auf Bestehendes aufbauen. Wir haben viele Bundesgesetze, um rechte Straftaten zu ahnden oder Naziaufmärsche zu erschwe- ren. Es gibt aktive Initiativen, die öffentlich immer wie- der Zeichen gegen Nazis setzen. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich engagieren. Notwendig sind bessere Aufklärung über vorhandene Möglichkeiten, stärkere Vernetzung von Aktivitäten und Ausweitung der Angebote. Es gibt zu wenige Anlauf- stellen für betroffene Eltern, deren Kinder in die Nazi- Szene gerutscht sind. Naziaussteiger bekommen oft keine Hilfe, sondern werden vom Verfassungsschutz nur als Informationsquellen ausgenutzt und dann sich selbst überlassen. Lehrern fehlen Fortbildungen zur inhaltli- chen Auseinandersetzung mit Nazis in den Schulklassen. Strukturen, die in solchen Bereichen Angebote schaffen, müssen durch einen Nationalen Aktionsplan gestärkt und vermehrt werden. Für nicht sinnvoll halten wir hingegen ein neues Gre- mium, wie es im Antrag der Linksfraktion gefordert wird. Das schafft zusätzliche Kosten und mehr Bürokra- tie. Stattdessen brauchen bestehende Gremien, in denen zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sind, mehr Unter- s t r T b n d f t d t S m A b i e d d A h z n s b g w W V l B N f A v n k T t l d D (C (D tützung. Bereits unter Rot-Grün gab es hierzu Konsulta- ionen mit NGOs; daran kann die jetzige Bundesregie- ung anknüpfen. Das „Bündnis für Demokratie und oleranz“ sowie das „Forum gegen Rassismus“ können ei der Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans ge- utzt und gegebenenfalls weiter ausgebaut werden. Ich halte die Strategie, etwas Neues zu schaffen und as Bewährte nicht zu unterstützen, für falsch. Wichtig ür uns Grüne bleibt vor allem die Förderung von Initia- iven vor Ort. Ich fordere Nachbesserungen an den Bun- esprogrammen. Besonders wichtig ist ein direktes An- ragsrecht für freie Träger, da sie aufgrund ihrer achkompetenz die Gefahren früh erkennen. Den Kom- unen, die momentan als Einzige Förderung für lokale ktionspläne beantragen dürfen, fehlt oft dieser Ein- lick. Ein weiterer Punkt: Viele Bundesländer haben noch mmer kein eigenes Landesprogramm gegen Rechts- xtremismus aufgelegt. Es ist nicht akzeptabel, dass iese Länder die finanzielle Verantwortung einfach auf en Bund abschieben. Das Erstellen eines Nationalen ktionsplans muss als Chance genutzt werden, eine ein- eitliche und vernetzte Förderstrategie in Deutschland u erarbeiten. Alle demokratischen Parteien sollten ei- en Konsens finden, der nicht jährlich auf dem Prüfstand teht, sondern langfristige Strategien ermöglicht. Das ist esonders wichtig, wenn wir auf rassistische Einstellun- en in der Bevölkerung einwirken wollen. Hier dürfen ir von der Kindheit bis ins Alter nicht lockerlassen, um erte wie Toleranz, Weltoffenheit, Menschenwürde und ielfalt in der Gesellschaft zu verankern. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Nationa- en Aktionsplan noch in diesem Jahr vorzulegen, den undestag einzubeziehen und Stellungnahmen der GOs zu berücksichtigen. Wir werden aufmerksam ver- olgen, ob diese Zusagen eingehalten werden. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteili- gungen (MoRaKG) – Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwick- lung des Gesetzes über Unternehmensbetei- ligungsgesellschaften (UBGG) (Tagesordnungspunkt 16 a und b) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Im Koalitions- ertrag haben CDU und SPD vereinbart, moderne, inter- ational attraktive Rahmenbedingungen für Wagnis- apital zu schaffen. Damit wollen wir besonders junge echnologieunternehmen, wie beispielsweise im Bio- echnologie- und Pharma-Bereich, fördern. In Deutsch- and hat sich in den letzten Jahren eine starke und leben- ige Landschaft dieser Hightech-Firmen entwickelt. iese Unternehmen sind wichtig für die deutsche Markt- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11963 (A) ) (B) ) führerschaft in Zukunftsmärkten und Spitzentechnolo- gien. Die Wettbewerbsfähigkeit in der globalisierten Wissensgesellschaft wird gesichert und so der Grund- stein für mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze gelegt. Das geplante Gesetz ist also ein wichtiger Bestandteil der Hightechförderung der großen Koalition. Neue Produkte in jungen Unternehmen sollen unter- stützt werden. Gerade in der wichtigen Frühphase herrscht in diesen Firmen oft Kapitalknappheit. Dem soll mit dieser Förderung und den verbesserten Rahmenbe- dingungen abgeholfen werden. Dazu sollen die steuerli- chen Rahmenbedingungen für Investoren und Unterneh- men der Wagniskapitalbranche verbessert werden. Bei Wagniskapitalgebern handelt es sich nach wie vor um die wichtigsten Geldgeber für junge Unternehmen. Ge- nau für diese müssen wir Anreize zu mehr Investitionen schaffen. Nur so investieren sie auch in deutsche Unter- nehmen. Mit solch einer Förderung kann und soll Deutschland in einer globalisierten Welt entschieden besser positioniert werden. In der Allgemeinheit wird immer wieder polemisch von den „Heuschrecken“ gesprochen. Genau die wollen wir ja nicht fördern. Wir fordern doch gerade eine klare Abgrenzung der Hedgefonds von den Private-Equity- und Venture-Capital-Firmen, die die jungen Hightech- Firmen unterstützen wollen. Für diese Unterstützung muss allerdings auch erst mal entsprechendes Wagnis- kapital mobilisiert werden. Aus unserer Sicht sind fol- gende Anforderungen mindestens notwendig – eine kleine Auswahl: Erstens wollen wir eine transparente Besteuerung von Beteiligungsfonds, also die Steuerfreiheit auf Fonds- ebene. Der Anleger selbst wird ganz normal besteuert, wie bei jedem anderen Fonds. Steuerausfälle sind hier nicht zu befürchten. Zweitens: Für junge Technologieunternehmen ist be- sonders der Verlustvortrag ganz entscheidend. Wir wol- len eine Ausnahme von der jetzigen Verlustverrechnung. Nur so lassen sich die hohen Anfangsinvestitionen der Gründungsphase für Forschung und Entwicklung und die noch fehlenden Gewinne verschmerzen. Nur so kön- nen die gerade geschaffenen neuen Arbeitsplätze gesi- chert werden! Daher dürfen diese Verlustvorträge auch bei Mehrheitsübertragungen dieser Firmen nicht verlo- ren gehen. Drittens wollen wir eine Beibehaltung der steuerli- chen Begünstigung der Erfolgsbeteiligung der Wagnis- kapitalmanager auf Fondsebene – der sogenannte Carried Interest. Sie ist – trotz vielfachen starken Pro- tests – notwendig. Sie motiviert die Manager, die jungen Technologieunternehmen nach vorn zu bringen. Die räumliche Nähe des Fondsmanagement zu den Port- foliounternehmen ist ganz entscheidend für deren wirt- schaftlichen Erfolg. Und genau das steigert auch die At- traktivität des Finanzplatzes Deutschland. Trotzdem tun sich doch einige sehr schwer mit so ei- ner Förderung, wie man es auch den ersten Eckpunkten des BMF entnehmen konnte. Sie wirkten halbherzig und die beschriebenen angeblichen Steuerausfälle von 15 bis 2 g r d t w a s a w W z f l a r s w 2 d n s n d e v t i 5 g v s s J A D b E E s 5 s z d e g t g F H h t (C (D 0 Milliarden Euro abschreckend. Viele gewinnbrin- ende Vorschläge von Gutachten wurden leider nicht be- ücksichtigt. Nach einigen Gesprächen haben wir dann eutliche Verbesserungen erzielt. Insbesondere die Kri- erien für Investitionen von Wagniskapitalbeteiligungen aren zu restriktiv. Die Begrenzung des Eigenkapitals uf 500 000 Euro war vollkommen unzureichend. For- chungsintensive, innovative Unternehmen wären damit us dem Förderungsbereich größtenteils ausgeschlossen orden. Aber nicht nur die Gründungsphase, sondern auch die achstumsphase muss gestützt werden. Die Abgren- ungskriterien für die Zielunternehmen sollen nun wie olgt sein: maximal zehn Jahre alt und maximal 20 Mil- ionen Euro Eigenkapital. Meines Erachtens wäre aber uch zu prüfen, ob die Altersbegrenzung von zehn Jah- en überhaupt das richtige Kriterium ist. Ist es nicht bes- er, nach Mindestaufwendungen für Forschung und Ent- icklung zu fragen? Hier könnte ich mir einen Satz von 5 Prozent gut vorstellen. Auch die transparente Besteuerung konnten wir urchsetzen, also die Besteuerung auf Anlegerseite und icht im Fonds. Dazu werden diese Beteiligungsgesell- chaften als vermögensverwaltend eingestuft. Eine gute Nachricht auch für private Geldgeber: Im euen Einkommensteuergesetz erhöht sich ihr Freibetrag eutlich von circa 9 000 Euro auf 20 000 Euro. So wird ine Beteiligung an Hightech-Firmen in Zukunft attrakti- er. Ich sehe aber noch weitere Verbesserungsmöglichkei- en: Die Höhe der Mindesttranchen für eine Investition n einen Wagniskapitalfonds – momentan liegt sie bei 0 000 Euro – sollte weiter herabgesetzt werden oder anz wegfallen. Nur so können wir eine große Anzahl on Privatinvestoren für die Investition in diese vielver- prechenden Unternehmen gewinnen. Lassen Sie mich noch etwas zu den Verlustvorträgen agen: Zwar ist nun eine Mindesthaltedauer von vier ahren notwendig. Erst nach deren Ablauf können die nteile an der Zielgesellschaft verkauft werden können. och der Verlustvortrag wird gewahrt und bleibt auch ei einer späteren Weiterveräußerung – die sogenannte inbeziehung des Nacherwerbs – an Dritte erhalten. ine Steuerbegünstigung des Carried Interest bleibt be- tehen, allerdings erfolgt eine Absenkung von bisher 0 auf 40 Prozent. Dies entspricht zwar nicht unserer ur- prünglichen Forderung, war aber eine Notwendigkeit ur Gegenfinanzierung. Unter dem Strich werden durch iese Maßnahmen die Wagniskapitalgesellschaften steu- rlich in Höhe von 465 Millionen Euro entlastet! Keine Frage, die Förderung hätte für die Union weit- ehender sein können. Doch mit dem Wagniskapitalbe- eiligungsgesetz haben wir einen ersten, richtigen Schritt etan und notwendige Rahmenbedingungen und eine örderung geschaffen, dass junge, kapitalintensive ightech-Unternehmen mithilfe von Geldgebern nach- altig die Gewinnzone erreichen können. In einem wei- eren Schritt soll auch die Zukunft des breiten Mittel- 11964 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) stands mithilfe von Beteiligungskapital gewährleistet werden. Hierzu sollen die Regelungen des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen flexibilisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden. In einem letzten Schritt sollen im Rahmen eines Risikobegrenzungsgeset- zes die Rechte von Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren gestärkt werden. Wir sind auf dem richtigen Weg. Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Die Konjunktur in Deutschland ist auf einem guten Weg, die Arbeitslosig- keit sinkt, und die Bedingungen für Unternehmen am hervorragenden Standort Deutschland sind auch dank unserer Unternehmensteuerreform attraktiv ausgestaltet worden. Aber auf diesem politischen Erfolg ruhen wir uns nicht aus, im Gegenteil. Ziel unserer umsichtigen Politik ist es, mit dafür zu sorgen, dass in Deutschland hochmo- tivierte junge Start-up-Unternehmen die Chance erhal- ten, ihr Know-how umzusetzen und weiterzuentwickeln. Hierzu müssen wir alle politischen Möglichkeiten nut- zen, den Standort Deutschland auch für geeignete Kapi- talgeber attraktiv zu gestalten. Gerade im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung haben wir in den letzten Jah- ren einen Rückgang zu verzeichnen, welchen wir schon aus ökonomischer Sicht ins Gegenteil umkehren müs- sen. Denn gerade kleine und mittlere junge Unterneh- men benötigen Kapital. Wir wissen doch, welches enorme Leistungspotenzial und welches innovative Den- ken in den Köpfen unserer jungen Unternehmergenera- tion steckt, vor allem im IT- und Hochtechnologiebe- reich. Die Entwicklung einer Idee bis zur Marktreife kostet aber viel Geld und erfordert oft eine Menge Perso- nal. Die Bereitstellung von benötigtem Kapital stellt diese Unternehmen natürlich – wie überall in der Welt – häufig vor erhebliche Probleme, da finanzielle Eigenmit- tel und Sicherheiten fehlen. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die staat- liche Förderung solcher Unternehmen ein Schwerpunkt unserer Politik, aber letztendlich sind häufig nur private Kapitalgeber in der Lage, diesen Unternehmen die erfor- derlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies zu unterstützen und zu fördern, ist eben auch ein Kapitel unserer erfolgreichen und effektiven Finanzpoli- tik. Wir bringen heute in erster Lesung den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“ ein, der ein neues Wagniskapi- tal-Beteiligungsgesetz formuliert. Ziel ist eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge und mittel- ständische Unternehmen, vor allem – wie bereits er- wähnt – in der IT- und Hochtechnologie-Branche. Hier- bei ist es uns außerordentlich wichtig, einen Kreis förderungswürdiger Unternehmen zu definieren, um Missbrauchs- und Mitnahmetatbestände zu vermeiden. So werden nur Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften gefördert, die ihre Mittel in nichtbörsenorientierte junge Unternehmen mit einem Alter von höchstens zehn Jahren und ein Eigenkapital von maximal 20 Millionen Euro in- vestieren. Darüber hinaus muss – damit sichergestellt w s b b V K e e d A t V ü t k A i E s v v z g B w W d V F f n g g e E A s m f A t s w u m n c w S B G (C (D ird, dass eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft chwerpunktmäßig in förderungswürdige Wagniskapital- eteiligungen investiert – der Anteil der Wagniskapital- eteiligungen am Gesamtwert des von ihr verwalteten ermögens mindestens 70 Prozent betragen. Damit wir den größtmöglichen Schutz vor unseriösen apitalgebern, die nur die Rendite im Kopf haben und ventuell mit unlauteren Mitteln steuerliche Förderung rhalten wollen, gewährleisten, bedürfen die investieren- en Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften zudem der nerkennung der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- ungsaufsicht (BaFin), die die im Gesetz formulierten oraussetzungen prüfen, anerkennen und vor allem berwachen soll. Da wir wissen, dass Wagniskapitalbe- eiligungsgesellschaften zudem manchmal mit nicht kal- ulierbaren Risiken behaftet sind, ist es auch unsere ufgabe, vor allem Kleinanleger zu schützen. Deshalb st vorgesehen, eine Mindesteinlage in Höhe von 50 000 uro einzuführen. Alles in allem schaffen wir mit dem vorliegenden Ge- etz zweierlei: Zum einen – wie gesagt – die Förderung on jungen aufstrebenden Unternehmen und die damit erbundene Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Und um anderen bieten wir attraktive steuerliche Förderun- en von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, zum eispiel bei entsprechenden Voraussetzungen die Ge- erbesteuerfreiheit. Mit diesem Gesetz, welches wir in den kommenden ochen noch intensiv beraten werden, schaffen wir es, en Standort Deutschland weiter attraktiv zu gestalten. on daher ist es richtig und notwendig, durch gezielte örderung die lokale Ansiedlung von Wagniskapital- onds zu unterstützen. Parallel zum vorliegenden Gesetz werden wir in den ächsten Wochen auch intensiv ein Risikobegrenzungs- esetz diskutieren, welches unerwünschten Entwicklun- en in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, ntgegenwirken wird. Aktuelle Signale aus den USA und ngland zeigen die Notwendigkeit solcher Überlegungen. uch werden damit Befürchtungen, Wagniskapitalgesell- chaften könnten – der Rendite zuliebe – junge Unterneh- en an den Meistbietenden „verhökern“, ausgeräumt. Letztendlich ist dies wiederum ein Beitrag unserer ef- ektiven und verbraucherfreundlichen finanzpolitischen rbeit. Nina Hauer (SPD): Insbesondere junge und innova- ive Unternehmen bringen unsere Wirtschaft voran. Sie ind es, die für zukunftsfähige Produkte, Wirtschafts- achstum und neue Arbeitsplätze sorgen. Daher darf es ns nicht gleichgültig sein, dass Unternehmensgründer it einer innovativen Geschäftsidee oftmals keine Fi- anzierung für deren Umsetzung finden. Mit öffentli- hen Geldern allein ist diesem Missstand nicht Herr zu erden. Wir müssen auch privates Kapital für diese tart-up-Unternehmen mobilisieren. Viele Hoffnungen ruhten in den letzten Jahren auf der eteiligungsbranche, den sogenannten Private-Equity- esellschaften, die Jahr um Jahr Rekordzuflüsse an Ka- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11965 (A) ) (B) ) pital verzeichneten. Doch dieses Kapital kam selten bei jungen Unternehmen an, sondern wurde von den Pri- vate-Equity-Gesellschaften fast ausschließlich in eta- blierte Unternehmen investiert. Die Zahlen sprechen für sich: Nur 6,5 Prozent der Private-Equity-Investitionen erfolgten im Jahr 2006 in Unternehmensgründungen, und das trotz der erfreulich guten Wirtschaftskonjunktur. Meine Fraktion begrüßt daher den Schritt des Bun- desfinanzministers im vorliegenden Entwurf eines Wag- niskapitalbeteiligungsgesetzes den Kapitalzufluss an junge und innovative Unternehmen zu fördern. Es ist auch gerechtfertigt, dass das Gesetz nicht Unterneh- mensbeteiligungen generell fördert, sondern sich auf diejenigen Unternehmen beschränkt, für die der Markt alleine nicht ausreichend Kapital zur Verfügung stellen will. Der vorliegende Gesetzesentwurf fördert Wagnis- kapital und nicht Private-Equity-Investitionen generell – und das ist gut so. Nur wenn es das Kerngeschäft einer Private-Equity- Gesellschaft ist, jungen Unternehmen Wagniskapital be- reitzustellen, kann sie künftig von einer transparenten Besteuerung, einer vereinfachten Mantelkaufregelung und der Möglichkeit zu Verlustvorträgen profitieren. Eine generelle Förderung von Private-Equity wäre nicht vertretbar. Steuervorteile für die Branche würden zulas- ten des allgemeinen Steueraufkommens gehen und müssten daher durch einen volkswirtschaftlichen Nutzen gerechtfertigt sein. Dieser ist für mich nicht erkennbar. Wir werden mit gezielten Regelungen in diesem Ge- setz dafür sorgen, dass Unternehmensgründer, die mit Mut und Innovationsbereitschaft Risiken eingehen, auf gute Rahmenbedingungen und einige Erleichterungen auf ihrer Wegstrecke treffen. Wir setzen Anreize für Pri- vate-Equity-Gesellschaften, sich dem Bereich des Wag- niskapitals zu widmen, indem wir die Tätigkeit solcher Gesellschaften als vermögensverwaltend einstufen und damit ihre Einkünfte gewerbesteuerfrei gestalten. Ver- lustvorträge bleiben im Umfang der in der Zielgesell- schaft vorhandenen stillen Reserven erhalten, auch wenn die Anteile von der Gesellschaft an einen Dritten weiter- veräußert werden. Auch die sogenannten Business An- gels wollen wir in ihrem Engagement für junge Unter- nehmen unterstützen. Ihr Freibetrag wird von 9 060 Euro auf 20 000 Euro erhöht. Die Kosten für diese Fördermaßnahmen halten wir mit der geplanten Gegenfinanzierung in Grenzen. Wir schränken die Steuervorteile des Carried Interest, also der Beteiligung der Managementgesellschaft am Gewinn eines Private-Equity-Fonds, ein. Der steuerfreie Anteil dieses Carried Interest wird von 50 auf 40 Prozent der Vergütungen abgesenkt. Neben der gezielten Wagniskapitalförderung wird durch den Gesetzentwurf die Mittelstandsfinanzierung vereinfacht. Rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage entfallen, und Entwicklungen bei ei- genkapitalähnlichen Finanzierungsformen werden be- rücksichtigt. In Zukunft ist es auch zulässig, sich an Of- fenen Handelsgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sowie an Gesellschaften vergleich- barer ausländischer Rechtsformen zu beteiligen. a n s N p d c F K F s D ü z r d v e K g c e f g n z E t R F z b e d S K l s w m n v K z g t d m s E s f S (C (D Gute und wegweisende Geschäftsideen dürfen nicht n fehlender Finanzierung scheitern. Den Gesetzentwurf ehmen wir daher positiv entgegen; wir werden ihn orgfältig und intensiv beraten. Der volkswirtschaftliche utzen, insbesondere die Entstehung neuer Arbeits- lätze, rechtfertigt auch steuerliche Sonderregelungen, ie im Rahmen bleiben. Frank Schäffler (FDP): „Die Private-Equity-Bran- he übernimmt damit eine wichtige volkswirtschaftliche unktion bei der Vermittlung von Kapitalangebot und apitalnachfrage. Nach einer Untersuchung der riedrich-Ebert-Stiftung legen Finanzinvestoren inzwi- chen mehr als 30 Milliarden Euro in Deutschland an. ie mit diesem Geld finanzierten Unternehmen bieten ber 800 000 Arbeitsplätze und tragen mit rund 7 Pro- ent zum Bruttoinlandsprodukt bei.“ Diese vollkommen ichtige Einschätzung stammt aus der Antwort der Bun- esregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion om November letzten Jahres. Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf ist dagegen in Dokument des Scheiterns. Die Koalition hatte im oalitionsvertrag vereinbart, das Unternehmensbeteili- ungsgesetz in ein Private-Equity-Gesetz fortzuentwi- keln. Doch dazu ist sie nicht in der Lage. Das ist bedau- rlich, denn privates Beteiligungskapital ist gerade auch ür den deutschen Mittelstand wichtig. Die Zahlen bele- en dies: Mehr als drei Viertel der finanzierten Unter- ehmen haben weniger als 100 Beschäftigte, und 72 Pro- ent haben einen Umsatz von weniger als 10 Millionen uro. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Koali- ion in die falsche Richtung. Sie schreibt die bestehende echtsunsicherheit für einen Großteil der Branche fort. ür den Bereich des Wagniskapitals sieht sie – unter ahlreichen Voraussetzungen – Verbesserungen vor. Sie egründet die Beschränkung mit sonst drohenden Steu- rausfällen, doch tatsächlich droht uns jetzt die Abwan- erung zahlreicher Unternehmen, die dann erst recht zu teuerausfällen führt. Doch auch das gibt es bei der oalition nicht, ohne dass gleich die bittere Pille mitge- iefert wird. Die Eckpunkte eines Risikobegrenzungsge- etzes hat sie gleich mitbeschlossen. Und da sie den Ent- urf dafür noch nicht fertiggestellt hat, diskutiert sie unter weiter, welche staatlichen Markteingriffe sie och vornehmen kann. Gerade diese Woche wurde noch orgeschlagen, die Erschwerung des Verkaufs fauler redite zum Gegenstand des Risikobegrenzungsgesetzes u machen. Das Risikobegrenzungsgesetz ist – wie die esamte Politik der Koalition – durchdrungen von einem iefen Misstrauen gegenüber Investoren und gegenüber em Markt an sich. Was wir brauchen, sind aber nicht ehr staatliche Eingriffe, sondern mehr Marktwirt- chaft. Die Koalition stellt sich eine Büste von Ludwig rhard ins Wirtschaftsministerium, aber in der prakti- chen Politik ist sie ganz weit von ihm entfernt. Liebe Kollegen der Koalition, ich kann Sie nur auf- ordern: Lassen Sie das Risikobegrenzungsgesetz in der chublade und legen Sie den vorliegenden MoRaKG- 11966 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Entwurf gleich mit dazu. Lesen Sie noch einmal Ihren Koalitionsvertrag und fangen Sie dann ganz neu an. Was wir für unseren Finanzplatz brauchen, ist ein echtes Private-Equity-Gesetz. Dabei geht es auch ganz konkret um die Interessen des deutschen Mittelstandes. Die Unternehmensnachfolge wird in unserem Land zu einem wachsenden Problem. Nach einer Studie der Deutschen Bank sind 70 000 Familienunternehmen mit fast 700 000 Beschäftigten von einer anstehenden Über- gabe betroffen. Nicht einmal jedes zweite Unternehmen wird familienintern übergeben. Davon sind nicht nur die Unternehmen selbst betroffen, sondern die ungelösten Nachfolgeschwierigkeiten gefährden auch zahlreiche Arbeitsplätze. Hier kann die Private-Equity-Branche mit ihrem Kapital und ihrem Know-how helfen. Wir müssen die Chancen von Private Equity sehen und nutzen, ge- rade im Interesse des deutschen Mittelstandes. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Mit dem Entwurf ei- nes Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingun- gen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) hat die Bundes- regierung neben der erst kürzlich verabschiedeten Unternehmensteuerreform 2008 ein weiteres Projekt nach dem Motto „Wer da hat, dem wird gegeben“ in An- griff genommen. Begünstigte dieses Vorhabens werden große Teile der Private-Equity-Branche und ihre Manager sowie die Fondsanleger sein. Dabei geht es konkret um die folgen- den Punkte: Erstens um die gewerbesteuerliche Behand- lung der Fondsgesellschaften selbst, die im Juristen- deutsch als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet werden. Zweitens geht es um die einkommensteuerliche Behandlung der Gewinnbeteiligung von Fondsmanagern. Drittens gibt die Begründung des Gesetzentwurfes vor, sogenannte Business Angel, also erfahrene Unternehmer- persönlichkeiten …, die sich mit Kapital und Know-how unmittelbar in junge Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft einbringen, steuerlich fördern zu wol- len. Lassen Sie mich auf einige Aspekte der ersten beiden Punkte eingehen: Sie wollen eine besondere Unterform des Private-Equity-Fonds schaffen, nämlich die Wagnis- kapitalbeteiligungsgesellschaft. Fonds, die deren Krite- rien entsprechen, sollen künftig generell von der Gewer- besteuer befreit werden, indem sie pauschal als vermögensverwaltend eingestuft werden können. Da mit Wagniskapital jenes Kapital bezeichnet wird, das in junge und technologieorientierte Unternehmen investiert wird, erweckt das Finanzministerium den Eindruck, dass Steuerprivilegien hier am Besten zu rechtfertigen sind, da die jeweiligen Zielunternehmen nach der ursprüngli- chen Planung nicht mehr als 500 000 Euro an Eigenkapi- tal hätten haben dürfen. Maßgeblich auf Druck der CDU wurde diese Grenze aber zwischenzeitlich um das 40-fa- che auf 20 Millionen Euro erhöht. Der IG Metall geht das zu weit, sie schreibt, dass da- mit auch sehr große mittelständische oder sogar Großun- ternehmen gefördert würden. Von den 3,5 Millionen deutschen KMU-Unternehmen im KfW-Mittelstandspa- nel – KMU: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 g h f r h w B H g n G „ F F g R w s k L O l t 4 g G E g e s l u n D d r s u r t r k h 4 L g p i h n d h U G (C (D 00 Millionen Euro – verfüge kein einziges über ein Ei- enkapital von 20 Millionen Euro. Dem habe ich nichts inzuzufügen. Ihre Steuerpläne sind ein Steuergeschenk ür Private-Equity-Fonds und keine zielgenaue Förde- ung von innovativen Betrieben. Lassen Sie mich zum zweiten Punkt kommen, die er- öhte Gewinnbeteiligung von Managern vermögensver- altender Fonds. Diese ist auf Betreiben von SPD, ündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU seit 2004 zur älfte steuerfrei. Damit diese Privilegierung der Privile- ien nicht allzu offensichtlich ins Auge springt, bezeich- en die Protagonisten dieser Steuerbefreiung die erhöhte ewinnbeteiligung gerne mit dem englischen Begriff carried interest“. Darunter ist die Beteiligung von ondsmanagern, die selbst Anteile am verwalteten onds halten, am erzielten Gewinn dieses Fondsvermö- ens zu verstehen. Diese Gewinnbeteiligung von in der egel circa 20 Prozent kommt erst dann zur Auszahlung, enn die Gesellschafter ihr eingezahltes Kapital voll- tändig zurückerhalten haben. Hier sagt Die Linke ganz lar: Dieses Steuerprivileg passt nicht in die heutige andschaft, wo von immer mehr Menschen steuerliche pfer verlangt werden. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge sol- en die Steuermindereinnahmen, mit denen bei Inkraft- reten des MoRaKG zu rechnen ist, den Betrag von 65 Millionen Euro jährlich nicht übersteigen. Laut An- aben der Bundesregierung kommen allein auf die emeinden Mindereinnahmen aus Gewerbesteuer und inkommensteuer in den Jahren 2009 bis 2012 von ins- esamt 520 Millionen Euro zu. Nur 2008 kommt es zu iner Erhöhung bei den Anteilen aus der Einkommen- teuer von 2 Millionen. Auch in Anbetracht der aktuel- en Finanzsituation der meisten Kommunen ist das für ns nicht hinnehmbar. Die Bundestagsfraktion Die Linke, hat mit einer Klei- en Anfrage diese Berechnung und die entsprechende atengrundlage hinterfragt. Dabei stellte sich heraus, ass die Bundesregierung weder über Informationen da- über verfügt, in welchem Umfang die bereits heute be- tehenden Steuerprivilegien der Private-Equity-Branche nd ihrer Manager das Staatssäckel belasten, noch da- über, mit welchen Ausfällen bei den einzelnen geplan- en Maßnahmen in Zukunft zu rechnen ist. Auch existie- en keinerlei Schätzungen darüber, wie viele Fonds ünftig versuchen werden, den Kriterien der Steuerfrei- eit zu entsprechen. Damit können die verlautbarten 65 Millionen Euro Steuermindereinnahmen getrost als uftnummer qualifiziert werden. Das ist weder eine ziel- enaue Wirtschaftspolitik, noch eine seriöse Haushalts- olitik. Dazu sagt Die Linke klar Nein. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es st erfreulich, dass nach monatelangem Koalitionshick- ack zwischen Bundeswirtschaftsminister und Bundesfi- anzminister jetzt endlich ein Gesetzentwurf vorliegt, er zumindest das Ziel hat, Wagniskapital besser zu be- andeln. Das ist auch bitter notwendig. Denn mit der nternehmensteuerreform hat die Große Koalition das egenteil getan: Die Bedingungen für Investitionen und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11967 (A) ) (B) ) Innovationen hier am Standort wurden systematisch ver- schlechtert: schlechtere Abschreibungsbedingungen, Diskriminierung von Eigenkapitalinvestitionen, be- schleunigter Wegfall von Verlustvorträgen und eine hochkomplexe Besteuerung von Funktionsverlagerun- gen. Es werden genau diejenigen bestraft, die aktiv in- vestieren und Risiken übernehmen. Investitionen mit re- lativ risikoarmen Fremdkapital wurden dagegen steuerlich begünstigt. Verkehrte Welt sollte man denken! Denn Innovationen sind die Triebfedern für nachhaltiges Wachstum und damit für Wertschöpfung und zukunftsfä- hige Arbeitsplätze. Unser Standort braucht mehr Unternehmen, die hier- zulande forschen und in die Entwicklung und Vermark- tung ihrer Produkte investieren. Wir Grünen hatten die Regierung deshalb schon im März aufgefordert, die In- novationsfähigkeit des Standortes zu stärken und Wag- niskapital zu fördern. Die von der Regierung jetzt vorge- legten Vorschläge bleiben weit hinter ihrem Anspruch zurück. Damit die Geldströme privater Investoren in Hochtechnologiegründungen und in junge innovative Unternehmen gelenkt werden, muss der Gesetzentwurf der Bundesregierung deshalb noch deutlich nachgebes- sert werden! Als Allererstes stechen die willkürlich gewählten För- derkriterien ins Auge. Warum ist ein Unternehmen inno- vativ und damit förderwürdig, nur weil es unter zehn Jahre alt ist und weniger als 20 Millionen Euro Eigenka- pital besitzt? Das sind keine zielgenauen Kriterien für Innovationsfähigkeit! Die Förderung muss an der tat- sächlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit an- knüpfen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, schauen Sie in unseren grünen Antrag, da finden Sie das beste Rezept dafür, sich näm- lich an den direkten Ausgaben für Forschung und Ent- wicklung relativ zum Umsatz zu orientieren. Das ist ziel- orientiert und damit viel erfolgversprechender als die starre Abgrenzung im Gesetzentwurf der Bundesregie- rung. Äußerst merkwürdig ist es aber auch, wenn diese Bundesregierung schon wieder ein Gesetz vorlegt, ohne dass sie überhaupt weiß, welche finanziellen Auswir- kungen verschiedene Maßnahmen haben könnten. Ex- emplarisch dafür, wie dass BMF im Nebel stochert, ist das Zahlenwirrwarr um die transparente Besteuerung. Einmal schreibt Peer Steinbrück an die TU-München, dass die transparente Besteuerung aller Private-Equity- Fonds zu gigantischen Steuerausfällen von 15 bis 20 Mil- liarden Euro führen würde. Dann behauptet die Parla- mentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks auf meine Nachfrage hin, dass es „nur“ 12,5 Milliarden Euro kosten würde. Ein doch erheblicher Unterschied von sage und schreibe 7,5 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Nach Regierungsangaben kostet die ganze Unterneh- mensteuerreform mit angeblich nur 5 Millionen Euro ja schon deutlich weniger. Es ist schon skandalös, mit wel- chen Zahlen hier durch die Gegend geworfen wird. Und schließlich fehlen im Gesetzentwurf der Bundes- regierung auch noch einige ganz wichtige Maßnahmen, um den Standort Deutschland als Innovationsstandort w d t m f J v t s w ß c a g w g v s k m d B n t S e K m o A r w M D f d c E (C (D irklich attraktiv zu machen. Auch hier empfehle ich er Koalition die intensive Lektüre unseres grünen An- rags! Wir Grünen fordern: Die Mindestbesteuerung darf für it Wagniskapital finanzierte Unternehmen nicht grei- en! Gerade im Hochtechnologiebereich muss viele ahre verlustreich investiert werden, bevor ein innovati- es Unternehmen Gewinne macht. Verluste dieser Un- ernehmen sollen deshalb zeitlich und in der Höhe unbe- chränkt vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet erden können. Auch die Mantelkaufregelung der Gro- en Koalition ist hier viel zu eng gefasst. Fünf Jahre rei- hen zum Beispiel in der Biotechnologie längst nicht us, um Anfangsverluste auszugleichen. Wir Grünen fordern außerdem: Die Nachteile der Ab- eltungsteuer für Wagniskapitalgeber müssen beseitigt erden! Die von der Großen Koalition beschlossene Ab- eltungsteuer benachteiligt eigenkapitalfinanzierte In- estitionen. Kreditzinsen werden nur mit 25 Prozent be- teuert; Dividenden und Veräußerungsgewinne tragen ünftig eine Steuerlast von fast 50 Prozent. Diese Diskri- inierung eigenkapitalfinanzierter Investitionen wird ie inländischen Wagnisfinanzierungsquellen, wie zum eispiel Investitionen von Business-Angels, austrock- en. Dividenden und private Veräußerungsgewinne dürf- en deshalb nach unserer Auffassung nur mit dem halben teuersatz der Abgeltungsteuer belegt werden. Wir brauchen international wettbewerbsfähige Steu- rn für Wagniskapitalgeber. Ich rate deshalb der Großen oalition: Gehen Sie noch einmal in sich und überneh- en Sie unsere Vorschläge, damit der Innovationsstand- rt Deutschland den Anschluss behalten kann. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Rücknahme der Ermächtigung zur Strafver- folgung von Journalisten wegen Verstoßes gegen Geheimhaltungsvorschriften gemäß § 353 b des Strafgesetzbuches – Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten gemäß § 353 b Abs. 4 StGB im Zusammenhang mit dem 1. Untersuchungs- ausschuss der 16. Wahlperiode zurückneh- men (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Eine funktionie- ende freiheitlich-demokratische Gesellschaft erkennen ir nicht daran, dass es innerhalb der Exekutive nie issstände gäbe und Rechtsbrüche niemals vorkämen. as anzunehmen, wäre naiv. Sondern wir erkennen eine unktionierende freiheitlich-demokratische Gesellschaft aran, dass wir von diesen Missständen und Rechtsbrü- hen wenigstens hinterher in der Zeitung lesen können. s ist also die Transparenz der Politik für eine demokra- 11968 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) tische Öffentlichkeit, die ganz wesentlich zum Funktio- nieren der Demokratie als solche beiträgt. Es ist die verfassungsrechtliche Funktion der Vierten Gewalt, für diese Transparenz zu sorgen. Wer sie dabei stören oder verängstigen möchte, hat entweder die De- mokratie nicht begriffen oder ist schlicht kein Demokrat. Als der Präsident des Deutschen Bundestages – gegen die Stimmen meiner Fraktion und die der Grünen – seine Ermächtigung für die Strafverfolgung wegen der Verlet- zung von Dienstgeheimnissen erteilte, missachtete er die Funktion der Vierten Gewalt. Er missachtete zugleich die ihm obliegenden Pflichten. Als Bundestagspräsident ist Herr Lammert zur Neutralität verpflichtet und darf sich deshalb nicht – einseitig – in den Dienst der Regie- rungsfraktionen stellen. Da die Ermächtigung zur Strafverfolgung keine Ver- pflichtung darstellt, sondern in seinem freien Ermessen steht, musste er als Präsident des gesamten Bundestages auch die politische Haltung der Opposition in seine Er- messensentscheidung mit einbeziehen. Alle drei Opposi- tionsfraktionen hatten sich gegen eine Strafverfolgung von Journalisten ausgesprochen. Dies hat Herr Lammert pflichtwidrig unberücksichtigt gelassen und damit ein- seitig die politischen Interessen der ihm verbundenen Regierungsfraktionen wahrgenommen. Außerdem hat er in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau am 1. September erklärt, dass er von den Einstellungen der von ihm ermöglichten staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungen nicht überrascht gewesen wäre. Damit hat Herr Lammert sehenden Auges die ohnehin knappen staats- anwaltschaftlichen Arbeitsressourcen für die parteipoli- tischen Zwecke der Regierungsfraktionen missbraucht – weil er schon zu Beginn wusste, dass am Ende der Er- mittlungen die Verfahren eingestellt werden würden. Dazu kommt, dass nicht die geringsten Anhaltspunkte für einen Geheimnisverrat durch Abgeordnete vorlagen. Herr Lammert hätte vielmehr berücksichtigen müssen, dass mehr als einhundert Personen zu den fraglichen In- formationen Zugang hatten. Und es gab für ihn einen ganz einfachen Weg, herauszufinden, wo unter diesen einhundert Personen das fragliche Leck sich vermutlich befindet und wo mit Sicherheit nicht. Dazu hätte der Bundestagspräsident nur seinen Fraktionskollegen Siegfried Kauder ernst nehmen müssen. Dieser hatte nämlich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Un- tersuchungsausschusses laut Spiegel-online vom 3. Au- gust öffentlich erklärt: Man konnte über eingestufte Akten in der Presse mehr lesen, als wir im Ausschuss vorliegen hatten. Richtig verstanden bedeutet diese Aussage: Die Presse hatte mehr Informationen als die Ausschussmit- glieder – folglich kommen die Abgeordneten als Täter nicht in Betracht. Das hätte für den Bundestagspräsiden- ten bedeutet, keine Ermächtigung auszusprechen. Er hat es dennoch getan und damit seine Fürsorgepflicht gegen- über dem Abgeordneten verletzt. Als Herr Lammert sich demnach entschloss, die Fak- ten außer Acht zu lassen, seine Pflichten zu ignorieren und trotz der eigenen negativen Erwartung im Hinblick a e d c S w ti d h s g n S G m g d t A d g g h S g S B w s e f B h S L s U – g d t h 2 w c e s z I a K (C (D uf den Ausgang der Ermittlungen die Ermächtigung zu rteilen, hätte er diese wenigstens auf die Abgeordneten es Bundestages begrenzen müssen. Denn es ist eine Sa- he, wenn ein Präsident die eigenen Schützlinge im tich lässt, und es ist eine andere, noch ärgere Sache, enn er dabei zusätzlich noch Dritte hineinzieht. In den vorliegenden Anträgen der anderen Opposi- onsparteien auf Teilrücknahme der Ermächtigung – was ie Presse angeht – sieht meine Fraktion insoweit einen alben Ausweg aus dem ganzen Irrweg. Hälftig ist die- er Ausweg, weil der Antrag nur die konkrete Ermächti- ung des Präsidenten im aktuellen Fall betrifft. Wir mei- en, dass grundsätzlich sichergestellt werden muss, dass trafverfolgungen wegen Anstiftung oder Beihilfe zum eheimnisverrat unterbleiben, wenn es um die Wahrneh- ung der in Art. 5 Grundgesetz geschützten Befugnisse eht. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, er zweifelsfrei die Straffreiheit von Journalisten sichert. Wir werden heute den Anträgen der anderen Opposi- ionsparteien deshalb zustimmen, weil auch ein halber usweg immerhin in die richtige Richtung führt. Wenn Sie heute – anders als meine Fraktion – gegen ie Anträge der Grünen und der FDP stimmen, dann zei- en Sie damit, dass sie an der rechtlich möglichen Be- renzung der Ermächtigung ausschließlich auf die Ge- eimnisträger gar nicht interessiert sind. Dann zeigen ie, dass Sie – entgegen allen öffentlichen Beteuerungen – erade die Strafverfolgung von Journalisten anstreben. ie stimmen damit zugleich für eine Verunsicherung und edrängung der vierten Gewalt, auf deren Selbstbe- usstsein und Entschlossenheit die demokratische Ge- ellschaft jedoch angewiesen ist. Gert Winkelmeier (fraktionslos): Eigentlich ist es rschreckend, dass wir Abgeordnete hier für die Presse- reiheit streiten müssen und dabei eigene Kollegen des undestages gegen uns haben. Fakt ist, dass der rang- öchste Parlamentarier selbst die Ermächtigung zur trafverfolgung auch gegen Journalisten erteilte. Es macht also nicht den Anschein, als hätte Herr ammert aus dem Cicero-Urteil gelernt. Zumindest cheinen Teile der Regierungsfraktionen nichts aus dem rteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt zu haben. Wir, als Parlamentarier, müssen der Öffentlichkeit und insbesondere den Journalistinnen und Journalisten – laubhaft deutlich machen, dass wir die Entscheidung es obersten deutschen Gerichts ernst nehmen. Ansons- en machen wir uns an einem Angriff auf die Pressefrei- eit mitschuldig. Ich erinnere daran, dass Deutschland schon im Jahr 006 im Ranking der Reporter ohne Grenzen in der Be- ertung der Pressefreiheit auf einen – wenig ruhmrei- hen – 23. Rang zurückgefallen ist. So etwas darf sich ine Demokratie nicht leisten. Im vorliegenden Fall lässt ich die Tatsache der Strafverfolgung gegen Journalisten war noch relativ leicht korrigieren. Der langfristige mageschaden für unsere demokratische Verfasstheit ber kann nur abgewendet werden, wenn die Politik das orrektiv der Presse weiterhin als hohes Gut pflegt. Herr Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11969 (A) ) (B) ) Bundestagspräsident, nehmen Sie die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurück, sofern sie Journalisten betrifft! Aber Sie haben ja bereits gesagt, dass Sie eine solche Ermächtigung immer wieder erteilen würden. Von Ein- sicht in einen Fehler zeugt dies nicht. An anderer Stelle haben Sie dagegen durchaus Weit- sicht bewiesen, wenn Sie fordern, dass die Einstufung von Dokumenten als „geheim“ sorgsamer gehandhabt wird. Sie wünschen sich „auch gelegentlich mehr Selbst- bewusstsein des Parlaments“. Das sollten Sie aber vor allem Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Regie- rungsfraktionen ins Stammbuch schreiben, die oft genug in strammer Koalitionsdisziplin brav der Regierung hin- terherlaufen. Die Geheimniskrämerei der Bundesregierung gegen- über den Parlamentariern geht eindeutig zu weit. Hier muss sich etwas grundlegend ändern, wenn man sich nicht der Lächerlichkeit preisgeben will. Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre – „die Transparenz der De- mokratie und der Politik“ –, müsste man glauben, Sie führten eine Posse auf: Zeitungsartikel, die der ganzen Republik zugängig waren, werden als „geheim“ einge- stuft. Entweder gibt sich da jemand gar keine oder aber entschieden zu viel Mühe. Es darf auf keinen Fall so weitergehen. Das Ganze hätte zudem einen angenehmen Nebenef- fekt: Würden künftig nur noch vereinzelt Dokumente als „geheim“ eingestuft, müsste man auch deutlich weniger Angst vor einem „Geheimnisverrat“ haben. Dann wäre es wohl auch nicht mehr vonnöten, Ermittlungen gegen Journalisten anzustrengen, die selbst ja keine Geheim- nisträger sind und eigentlich nur ihrer Arbeit nachgehen. Im Sinne der Pressefreiheit wäre dies eine begrüßens- werte Entwicklung. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Kreuzfahrttouris- mus und Fährtourismus in Deutschland voran- bringen (Tagesordnungspunkt 18) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Stellen Sie sich ein Hotel am Meer vor, mit Meerblick auf beiden Seiten, mit allem Komfort, mit Pools, Salons, Geschäften – und das Beste: Das Hotel setzt sich in Bewegung und bringt Sie zu den schönsten Orten der Welt, die Sie auf Ausflügen verlassen können, ohne ihre Koffer ein- und auspacken zu müssen. Das alles bietet eine Kreuzfahrt. Es liegt auf der Hand, dass eine Schiffsreise als Inbegriff des kom- fortablen und luxuriösen Reisens gilt. Kreuzfahrten hatten eigentlich nur einen Nachteil: Für die meisten Menschen waren diese Reisen uner- schwinglich. Doch das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Mehr als 705 000 Deutsche unternahmen im vergangenen Jahr eine Kreuzfahrt, ein Plus von mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend hält nun schon seit vielen Jahren an, so hat sich der mit H b g K R l r I b b s f d d I d L v h p d d n D t d W L a m d r w m d t d w B N D Z „ e n O h n t S m z d U p h B g (C (D ochseekreuzfahrten erzielte Umsatz in den letzten sie- en Jahren mehr als verdoppelt und ereichte im vergan- enen Jahr bereits 1,36 Milliarden Euro. Damit ist reuzfahrttourismus ein wichtiger Tourismusbereich für eisebüros, Reiseveranstalter, Reedereien – aber natür- ich auch für deutsche Werften und Schiffszulieferer. Ge- ade in Norddeutschland werden durch den Bau und die nstandsetzung von Kreuzfahrtschiffen tausende Ar- eitsplätze gesichert. Allein die Meyer-Werft in Papen- urg sichert 2 400 Arbeitsplätze und bildet 270 Men- chen aus. Bis 2012 sind allein zehn Schiffsübergaben ür Kreuzfahrtschiffe von 250 bis 330 Meter Länge urch die Werft vorgesehen. 1 800 Zulieferfirmen und amit etwa 10 000 externe Arbeitskräfte sorgen für den nnenausbau der Kreuzfahrtschiffe. Schiffszulieferer fin- en sich dabei nicht nur im Norden, sondern im ganzen and, so dass auch Regionen im Süden Deutschlands om Kreuzfahrtboom profitieren. Über die Arbeitsplätze in Werften und bei Zulieferern inaus sichert der Kreuzfahrttourismus auch Arbeits- lätze in Restaurants, bei Dienstleistern, im Einzelhan- el sowie bei Busunternehmen, die die Passagiere von en Terminals zu den Sehenswürdigkeiten ins Landesin- ere bringen. Maßgeblich für diese Entwicklung ist, dass eutschland sich auch mit seinen Häfen und dem attrak- iven Hinterland zu einer immer beliebteren Kreuzfahrt- estination entwickelt. Die Kreuzfahrtterminals in arnemünde, Bremerhaven, Cuxhaven, Kiel, Saßnitz, übeck und Hamburg werden von immer mehr Schiffen ngelaufen. Damit tragen sie zum Wachstum des Touris- us in Norddeutschland bei und sorgen zudem dafür, ass Tagesbesucher von Schiffen als Übernachtungstou- isten wiederkommen. Gründe für diese positive Ent- icklung sind nicht nur in der Attraktivität des Touris- usstandorts Deutschland zu suchen, sondern auch arin, dass Nordsee und vor allem Ostsee sich zu attrak- iven Destinationen für Seereisen entwickelt haben, wie ie Passagierzahlen eindrucksvoll belegen. Diese Ent- icklung wollen wir dadurch fortschreiben, dass die undesregierung gemeinsam mit den Regierungen der ordsee- und Ostseeanrainer Maßnahmen trifft, um die estinationen Nordsee und Ostsee weiter zu stärken. iel sollte jeweils eine Dachmarke sein, zum Beispiel Baltic Sea“ für den Ostseeraum. Denn nur durch eine ngere internationale Kooperation beim Marketing kön- en die Schönheiten und die touristischen Angebote der stsee- und Nordseeregion in Südeuropa sowie außer- alb Europas bekannt gemacht werden. Ich freue mich, dass die Erfordernisse eines professio- ellen Marketings inzwischen auch bei den Terminalbe- reibern erkannt wurden: So haben sich die deutschen eehäfen entschlossen, auf der weltgrößten Kreuzfahrt- esse der Welt, der Seatrade in Miami, gemeinsam auf- utreten und ihre Kräfte zu bündeln. Damit ist eine For- erung erfüllt worden, die wir als Tourismuspolitiker der nion schon vor längerer Zeit aufgestellt hatten. Diese ositive Entwicklung wollen wir weiter forcieren und ierfür leistet der vorliegende Antrag einen sehr guten eitrag: Wir setzen uns dafür ein, dass die land- und seeseiti- en Zufahrten zu den deutschen Häfen auch unter touris- 11970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) tischen Belangen weiter ausgebaut werden. Auf der Landseite treten wir vor allem für bessere Bahnanbin- dungen der Kreuzfahrtterminals ein. Es ist nicht zufrie- denstellend, wenn Kreuzfahrtterminal und Bahnhof an verschiedenen Enden der Stadt liegen, wenn Bahnhöfe in der Nähe von Terminals nur über veraltete Infrastruk- tur verfügen und an den Fahrkartenautomaten der Bahn garantiert kein Ausländer ohne Hilfe eine Fahrkarte er- werben kann. Ebenfalls erforderlich sind weitere Marketingaktivitä- ten für den Kreuzfahrtstandort Deutschland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus. Wir sehen es weiterhin als nicht zielführend an, dass derzeit nur ein Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge fährt. Wenn demnächst fast eine Million Deutsche auf Hochseekreuzfahrt gehen, dann wollen sie das auch auf deutschen Schiffen tun. Dazu müssen die Bedingungen aber stimmen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Gespräche mit Reedereien und Veranstaltern da- rüber zu führen, wie mehr Kreuzfahrtschiffe unter deut- sche Flagge gebracht werden können. Weitere Forderungen betreffen den Sicherheitskodex ISPS, wo es durch unterschiedliche Handhabung zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Wir treten hier für Harmonisierungen auf EU-Ebene ein. Ähnliches gilt auch für Umsatzsteuern für Lieferungen an Bord, die derzeit nur anfallen, wenn die Kreuzfahrt in bestimmten Ländern startet. So ist zum Beispiel Deutschland gegen- über Großbritannien oder Dänemark benachteiligt, weil bei einer dort begonnenen Kreuzfahrt keine Steuern für Lieferungen an Bord zu zahlen sind. Wenn man den Kreuzfahrttourismus betrachtet, rich- tet sich der Fokus vor allem meist auf Hochseekreuz- fahrten. Dabei wird vergessen, dass auch Flusskreuz- fahrten immer beliebter werden. Mit einem erzielten Umsatz von 365 Millionen Euro und einer Passagierzahl von etwa 310 000 trägt die Wachstumsbranche Fluss- kreuzfahrten erheblich zum positiven Ergebnis der Kreuzfahrtbranche bei. Auch hier sind deutsche Werften und Zulieferer durch den Bau von Schiffen am Wachs- tum beteiligt. Auch deutsche Flüsse und Wasserstraßen, wie Donau, Rhein, Mosel, Elbe, Havel, Oder, Main und Weser und die sie verbindenden Kanäle sind beliebte Destinationen für Flusskreuzfahrten. Flusskreuzfahrten sind – anders als Hochseekreuz- fahrten – abhängig von der ganzjährigen durchgängigen Befahrbarkeit von Wasserstraßen. Hier hat es insbeson- dere an der Elbe in den vergangenen Jahren Probleme durch Niedrigwasser gegeben, so dass die Potenziale dieses attraktiven Wasserweges noch bei weitem nicht ausgeschöpft sind. Deshalb halten wir es für notwendig, dass bei der baulichen Gestaltung der Binnenwasserstra- ßen auch deren touristische Bedeutung für Flusskreuz- fahrten sowie für Wassertourismus insgesamt berück- sichtigt wird. Auch einheitliche Standards bei der Informationspolitik über nautische Besonderheiten könnten dazu beitragen, Flusskreuzfahrten noch weiter zu erleichtern. r n m f L u d F t d w F n m d d r t e H F c s d d W W l t t f P a A v z W E m v s w s 2 W T g s g a w M (C (D Wichtig ist auch, dass die grenzübergreifende Befah- ung der mit Deutschland über Flusssysteme verbunde- en Staaten erleichtert wird, damit die Potenziale opti- al genutzt werden können. Das kann durch den Einsatz ür die Instandhaltung der Binnenwasserstraßen anderer änder ebenso geschehen wie durch erleichterte Zoll- nd Visabestimmngen, die gerade den Schiffsverkehr an er Donau erleichtern würden. Lassen Sie mich am Ende noch auf den Aspekt des ährtourismus eingehen, der ebenfalls in unserem An- rag eine Rolle spielt. Fährtourismus wird in seiner Be- eutung unterschätzt: Mehr als 12 Millionen Passagiere erden jährlich in deutschen Fährhäfen abgefertigt. ährtouristen stellen ein wichtiges Tourismussegment icht nur für die norddeutschen Urlaubsregionen dar. So- it kann ein gezieltes Marketing in den Einzugsregionen er Fährverbindungen in Skandinavien für eine über- urchschnittliche Nachfragesteigerung für Deutschland- eisen sorgen. Mit Marktforschung und kreativen Marke- ingkooperationen lässt sich mit geringen Mitteln ein rheblicher Mehrwert erzielen. So werben Berlin und amburg mit einer Broschüre auf den Schiffen der irma Scandlines in schwedischer und dänischer Spra- he gemeinsam um Gäste. Der Erfolg, dessen bin ich mir icher, wird nicht lange auf sich warten lassen. Hochseekreuzfahrten, Flusskreuzfahrten aber auch ie Fährschifffahrt leisten einen wichtigen Beitrag für en Deutschlandtourismus aber auch für die deutsche irtschaft insgesamt. Mit unserem Antrag haben wir die eichen dafür gestellt, dass sich die positive Entwick- ung in diesen Bereichen weiter fortsetzen wird. Annette Faße (SPD): Kreuzfahrten sind in. Dies be- rifft Hochseekreuzfahrten genauso wie Flusskreuzfahr- en. Deutschland ist weiterhin das beliebteste Reiseziel ür Flusskreuzfahrten. Der Bauboom bei Hochseekreuzfahrtschiffen und assagierschiffen hält an. 2006 wurden weltweit mehr ls 60 Fähren und Passagierschiffe ausgeliefert, und der uftragsbestand stieg auf weitere 72 neue Schiffe. Da- on profitiert die deutsche Werft- und Zulieferindustrie um Beispiel in Rostock und Papenburg. „Gläserne erften“ ziehen Besucher an. Überführungen auf der ms sind zu touristischen Events geworden. Der Umsatz it Hochseekreuzfahrten hat sich seit 1999 mehr als erdoppelt und ist gegenüber 2005 um 11,2 Prozent ge- tiegen. Im Bereich der Flusskreuzfahrten ist die Ent- icklung insgesamt ähnlich positiv. Die Anzahl der Pas- agiere im Gesamtkreuzfahrtmarkt überstieg im Jahre 006 erstmals 1 Million. Die Fährschifffahrt und Fährtouristik liegt in diesem achstumstrend, da diese Schiffe nicht mehr nur als ransportmittel, sondern vermehrt für Minikreuzfahrten enutzt werden. Über 6 000 Reisen finden auf Fracht- chiffen statt. In allen Bereichen bestehen weiterhin sehr ute Wachstumserwartungen. Dieser Entwicklung trägt uch die Wissenschaft Rechnung. So gibt es den welt- eit ersten Bachelor-Studiengang „Cruise Industry anagement“ seit vier Jahren in Bremerhaven. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11971 (A) ) (B) ) Der Antrag hat zum Ziel, den Kreuzfahrt- und Fähr- tourismus zu unterstützen und zu fördern und damit ver- bundene Arbeitsplätze im seemännischen und touristi- schen Bereich zu sichern. Ziel muss es sein, vorrangig deutsche und europäische Beschäftigte an Bord zu haben. Dazu gehört die weitere Harmonisierung von si- cherheits-, arbeits- und steuerrechtlichen Voraussetzun- gen und Einreisebestimmungen. Werften, Zulieferer, Gaststätten und touristische Verkehrs- und Dienstleis- tungsunternehmen sollen vom Wachstum der Branche profitieren können; Arbeitsplätze sollen nicht nur gesi- chert, sondern in allen Bereichen zusätzlich geschaffen werden können. Es gilt, die große wirtschaftliche Bedeutung des Kreuzfahrt- und Fährtourismus in der Öffentlichkeit of- fensiver darzustellen. Gegenüber der Deutschen Zentrale für Tourismus, der DZT, soll angeregt werden, dass Deutschland noch intensiver als Kreuzfahrtsdestination vermarktet wird. Die Belange des Kreuz- und Fährtou- rismus müssen beim Ausbau der land- und seeseitigen Zufahrten der Häfen Berücksichtigung finden. Auf EU- Ebene soll dafür eingetreten werden, dass der internatio- nale Sicherheitskodex ISPS in seiner Handhabung har- monisiert wird. Die Vereinfachung und Harmonisierung von arbeits- und steuerrechtlichen Voraussetzungen sowie Ein- und Ausreisebestimmungen für grenzüber- schreitende Flusskreuzfahrten muss vorangetrieben wer- den. Die Bemühungen zur Vermeidung von Schiffsemis- sionen sowie zur Normung von Stromanschlüssen für die Stromversorgung von Land sollen unterstützt wer- den. Ein geplantes Modellprojekt in Lübeck zeigt den richtigen Weg auf. Mit der Deutschen Bahn gilt es Ge- spräche aufzunehmen, um eine bessere Anbindung der Kreuzfahrtterminals zu gewährleisten und um die Bedie- nung der Fahrkartenautomaten durch ausländische Gäste zu erleichtern. Der Prüfauftrag für die Rückflaggung von Kreuzfahrtschiffen muss konsequent umgesetzt werden. Dafür gilt es die Bedingungen zu definierten, unter de- nen eine Rückflaggung unter deutscher Flagge möglich wäre. Ich werde alle Kolleginnen und Kollegen animieren, Urlaub auf dem Wasser zu genießen. Wunderbare Rou- ten auf großen und kleinen Schiffen, große attraktive Städte, kleine beschauliche Orte, große Ozeane und kleine Flusslandschaften werden Sie begeistern. Jens Ackermann (FDP): Kreuzfahrten faszinieren die Menschen seit eh und je. Gerade in Norddeutschland gibt es eine hohe Affinität zu Kreuzfahrtschiffen. Dies sieht man jedes Mal, wenn die „Queen Mary II“ in den Hamburger Hafen einfährt: Menschenaufläufe und Volksfeststimmung. Diese Faszination wirkt sich schließ- lich auch auf die Buchung von Kreuzfahrten aus. Denn viele hegen den Traum, einmal eine Kreuzfahrt zu erle- ben. Viele erfüllen sich den Traum im Kleinen in den schönen Regionen Deutschlands, der Nord- und Ostsee oder den Flüssen. In meinem Heimatland Sachsen-Anhalt gehören Fährfahrten nicht nur zum Transport über die Saale oder die Unstrut, sondern sind kleine Highlights von Tagestouristen. Der Ostseeraum profitiert ganz be- sonders vom Kreuzfahrttourismus. Hafenstädte sind Z d d O i K W A D m B f K b d w b U t n h d l g m E I F i W a l F r T d A d n g v d f k H s T B k w d t W o h (C (D ielorte der Urlauber. Und nicht nur der Tourismus, auch er Bau von Kreuzfahrtschiffen verschafft zum Beispiel er Meyer Werft in Papenburg oder den Werften an der stsee Gewinne. Der hier vorliegende Antrag von CDU/CSU und SPD st aber ein typischer Antrag, wie wir ihn von der Großen oalition kennen: schwammig und unkonkret. Es ist ein unschkatalog, enthält aber so gut wie keine konkreten nsätze, die man von Regierungspolitik erwarten sollte. ie Bundesregierung wird aufgefordert, mal hier oder al da Gespräche zu führen: mal mit der Deutschen ahn AG, mal mit den deutschen Reedereien und Kreuz- ahrtveranstaltern. Meine Damen und Herren von der oalition, gegen Gespräche kann ja niemand etwas ha- en, aber die Verbände und Vertreter aus dem Bereich er Kreuzfahrten und dem Fährtourismus können doch ohl von einer Regierung zu Recht mehr erwarten, als ei Herrn Mehdorn zum Plausch vorbeizuschauen. Alles nkonkrete und Beliebige gipfelt schließlich in der letz- en Forderung, ich zitiere: „… die für die vorgeschlage- en Maßnahmen gegebenenfalls erforderlichen Haus- altsmittel ausschließlich durch Umschichtung innerhalb er betroffenen Einzelpläne bereitzustellen“. Liebe Kol- eginnen und Kollegen von der CDU/CSU, liebe Kolle- innen und Kollegen von der SPD: Welche Maßnahmen einen Sie? Lediglich das Eintreten auf europäischer bene dafür, dass der internationale Sicherheitskodex SPS über die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt im ährverkehr innerhalb der Ostsee- und der Nordseehäfen n seiner Handhabung harmonisiert wird und dass keine ettbewerbsverzerrungen entstehen sowie der eine oder ndere Punkt danach, geben mal was her. Der vorliegende Antrag der Koalition ist in der Ana- yse nicht falsch. Ganz im Gegenteil: Es werden wichtige akten präsentiert und das Potenzial des Kreuzfahrttou- ismus sowie des Fährtourismus richtig erkannt. Der ourismus in Deutschland hat von einer Regierung und en Regierungsfraktionen aber mehr verdient, als bloße nalysefähigkeit. Die eigentliche Regierungskunst sollte och darin bestehen, die Voraussetzungen noch besser, och effektiver, noch praktikabler für diesen Bereich zu estalten: dass die deutschen Reedereien und Kreuzfahrt- eranstalter noch bessere Ergebnisse erzielen können, ass die Touristen noch lieber mit Kreuzfahrtschiffen ahren und Fähren benutzen. Wo sind die Probleme? Was ann dagegen getan werden? Ich vermisse hier konkrete inweise. Der Kreuzfahrttourismus und der Fährtourismus lö- en bei den Menschen Emotionen aus und regen zum räumen an. Der Antrag der Koalition ist ebenfalls im ereich der Träume angesiedelt; allerdings ist er so un- onkret, dass er wenige Emotionen bei den Menschen zu ecken vermag. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Schon die Überschrift es Koalitionsantrages „Kreuzfahrttourismus und Fähr- ourismus in Deutschland voranbringen“ ist fragwürdig. arum will die Koalition etwas voranbringen, was auch hne sie und ihren Antrag überproportionale Zuwächse at? Die Koalitionsfraktionen verweisen selbst in ihrem 11972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Antrag auf dieses Wachstum: Der Umsatz des Kreuz- fahrtenmarktes in Deutschland hat sich seit 1999 mehr als verdoppelt – das gilt auch für den Bereich der Fluss- kreuzfahrten. Und die Koalition sagt voraus, dass es auch weiterhin sehr gute Wachstumserwartungen gibt. Wozu also dieser Antrag? Um an dem „Erfolg“ teilzuha- ben, statt hinterherzuschwimmen? Von Reisen übers Meer und in ferne Länder träumen viele. Seefahrerabenteuer in Kinder- und Jugendbüchern und auch die vielen Traumschifffernsehserien zu besten Sendezeiten wecken Wünsche. Zunehmend mehr Ange- bote an günstigen Schiffsreisen inklusive preiswerter Flüge zum Hafen und zurück schaffen Voraussetzungen für zunehmend mehr Menschen, sich diesen Traum zu erfüllen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, und ich gönne jeder und jedem die Erfüllung dieses Traumes. Einwände habe ich aber zu diesem Antrag. Ist es wirk- lich die Aufgabe der Politik, diesen so rasant wachsen- den Tourismussektor noch stärker zu fördern, anstatt die Konsequenzen daraus kritisch zu hinterfragen? In dem Antrag der Koalition werden sämtliche Probleme, die mit der nationalen und internationalen Schifffahrtstou- ristik verbunden sind, ausgeblendet. Selbst auf der Inter- netseite der Bundeszentrale für politische Bildung kom- men unter dem Stichwort Kreuzfahrttourismus an erster Stelle viele negative Aspekte, die sich mit dem Boom dieses Sektors auftun. Hier seien nur einige genannt: Erstens. Transport, Übernachtung und Verpflegung machen den Löwenanteil der Ausgaben eines jeden Tou- risten aus. Bei Kreuzfahrten landet dieser Teil der Ur- laubskasse faktisch zu 100 Prozent in den Taschen der internationalen Tourismusbetriebe. Ihre Schiffe laufen die Kreuzfahrthäfen zumeist frühmorgens an und legen in der Nacht wieder ab. Im Gegensatz zu Hotel- oder gar Rucksacktouristen können die Kreuzfahrer so nur einen Bruchteil ihres Urlaubsgeldes in den bereisten Ländern selbst ausgeben. Dieses gilt natürlich auch für an den deutschen Seehäfen anlandende Kreuzfahrtliner. Zweitens. Paul Wilkinson von der kanadischen York University beobachtete 1999 folgerichtig den Trend, dass die Traumschiffpassagiere Jahr für Jahr weniger Geld in den Kreuzfahrthäfen ausgeben. Als Beispiel führt er die Bahamas an. Dort ließen die Passagiere 1980 im Schnitt noch rund 55 US-Dollar während ihres Land- ganges auf der Inselgruppe. 16 Jahre später, 1996, waren es inflationsbereinigt nur noch 31 US-Dollar pro Person. Hauptursache dieses Rückgangs seien die Luxusliner, die sich mit jeder neuen Schiffsgeneration zu regelrech- ten Geldfallen entwickelt hätten. Die Kreuzfahrtindus- trie nutzt lokale Infrastrukturen, gibt aber nichts der lo- kalen Wirtschaft zurück. Drittens. Um Gewinne zu maximieren, spart die Traumschiffbranche auch bei den Löhnen und Arbeits- bedingungen ihrer Crewmitglieder. Unabhängige Ar- beitsvermittler besorgen das billige und willige Personal vor allem aus den verarmten Ländern des Südens und des Ostens. Untersuchungen der Arizona State Univer- sity zufolge ist es nicht ungewöhnlich, wenn die bis zu 1 000-köpfige Besatzung eines Luxusliners aus mehr als 40 verschiedenen Nationen stammt. Weil aufgrund die- s g l g a K „ z f R m l f S S u V d s S m n z d l ü e A Z g n D k g n u P z u t f g f m d m s z n v p f j P (C (D er Völker- und Sprachenvielfalt an Bord keine effektive ewerkschaftliche Arbeitnehmervertretung möglich sei, ießen sich sehr niedrige Löhne bei gleichzeitig sehr lan- en Arbeitszeiten und fragwürdigen Lebensbedingungen n Bord durchsetzen. Viertens. Was bleibt den Inseln und Regionen vom reuzfahrttourismus? Der Abfall, lautet die Antwort. Ein Kreuzfahrtschiff mit 1 200 Passagieren und Besat- ung produziert jeden Tag 4,2 Tonnen Müll, andere Ab- allschadstoffe wie Ölreste, Abwasser und sanitäre ückstände nicht mitgerechnet“, so ein besorgter Com- enwealth-Report. Abwässer und Müll der Ozeanriesen anden direkt im Meer – und später an den Stränden. Ab- älle der Kreuzfahrtschiffe finden sich heute an allen tränden der Karibik und bald auch an allen Küsten der üdsee. Gegenwärtige, internationale Abkommen sind nzureichend, um die fortschreitende Vermüllung und erseuchung der Meere vor den Trauminseln zu verhin- ern. Doch selbst wenn künftig Müll- und Abwasserent- orgung auf hoher See verboten und mit schmerzhaften trafen belegt werden sollte: Das Problem bleibt. Wohin it dem Dreck? Schon jetzt wissen die Inselstaaten icht, wohin mit dem eigenen Müll. Fünftens. Kreuzfahrtschiffe haben für Tourismuskon- erne noch einen unschlagbaren Vorteil. Sie verringern ie Abhängigkeit der Touristikbranche von den Urlaubs- ändern. Die schwimmenden Touristikressorts können berallhin ausweichen. Dank geringem Tiefgang können inige moderne Luxusschiffe selbst kleine Dörfer am mazonas oder die winzigsten Tropeninseln anlaufen. udem gehen sie auch bei einem noch so hohen, durch lobale Erwärmung ausgelösten Meeresspiegelanstieg icht unter. Dies aber droht gerade den Tropeninseln. er Kreuzfahrtbranche tut dies keinen Abbruch. Sie ann sich zurücklehnen und dem bevorstehenden Unter- ang vieler Trauminseln zusehen. Gestatten Sie noch ein paar Anmerkungen zu einzel- en Punkten des Antrages. In welchem Umfang Ausbau nd Anbindung der Häfen mit Steuermitteln – wie in unkt 2 gefordert – für die Kreuzfahrtschifffahrt voran- ubringen sind, ist auch unter sozialen, städtebaulichen nd ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen. Ein wich- iger Aspekt muss dabei auch die durchgängige Barriere- reiheit sein: im Hafen und bei den angebotenen Ausflü- en in der Hafenstadt und Umgebung. Ich halte es für alsch, wenn – wie in Punkt 3 gefordert – die vor allem it Bundesmitteln agierende DZT noch mehr Geld in ie Vermarktung der Kreuzschifffahrt steckt, anstatt sich ehr bei der Bewerbung von barrierefreien Reisen, Rei- en für Kinder und Jugendliche oder dem Tourismus wischen Städtepartnern zu engagieren. Punkt 6 ist zu begrüßen, wenn damit der Erhalt von atürlichen Flusslandschaften statt der unnötige Ausbau on Wasserstraßen gemeint ist. Bei den Punkten 16 bis 18 sollte unbedingt der As- ekt der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Die Er- ahrungen zeigen, dass solche Gespräche die Bahn schon etzt wenig schert – auch dies ist ein Grund, die weitere rivatisierung der Bahn zu stoppen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11973 (A) ) (B) ) Nun zum Punkt 19. Schon jetzt gibt es im Bundes- haushalt 2007 und auch im in der Diskussion stehenden Plan für 2008 eine deutliche Schieflage in der Touris- muspolitik. Während die Stärkung der Tourismuswirt- schaft zum zentralen Ziel erklärt wird, sind die Förde- rung von barrierefreiem Tourismus, von Tourismus für finanzschwache Familien, für Kinder und Jugendliche und für die Förderung eines ökologisch verträglichen Tourismus nur Randthemen. Die Linke fordert: Reisen für alle. CDU/CSU und SPD wollen Kreuzfahrten für viele und verschleiern mit ihrem Antrag komplett die ökologischen und sozialen Probleme, die mit dieser Art des Tourismus verbunden sind. Der Antrag wird daher von der Linken abgelehnt. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Kreuzfahrt- und Fährtourismus ist ein wachsender Markt der Tourismusbranche. Das ist erfreulich. Doch mit dem zunehmenden Wirtschaftswachstum wachsen natürlich auch die Umweltprobleme, die mit dem Schifffahrtstou- rismus verbunden sind. Deswegen ist es notwendig, dass die Rahmenbedingungen für den Kreuzfahrt- und Fähr- tourismus nachhaltig und verantwortlich ausgestaltet werden. Die einseitige Ausrichtung des Koalitionsantrages auf wirtschaftliche Aspekte, wie beispielsweise die Verbes- serung der Infrastruktur, die gezielte Vermarktung des Kreuzfahrttourismus oder die Forderung nach dem Ab- bau bürokratischer Hemmnisse verfehlt die wesentlichen Kriterien für einen verantwortungsbewussten und zu- kunftsfähigen Ausbau des Kreuzfahrt- und Fährtouris- mus. Der einzige erfreuliche ökologische Zungenschlag des Antrages ist der Appell, die internationalen Bemü- hungen zur Vermeidung und Reduzierung von Schiffs- emissionen in den Häfen zu unterstützen und die Mög- lichkeit für eine Normung von Landstromanschlüssen für die Schiffsversorgung in Häfen zu prüfen. Darüber hinaus finden sich leider keine weiteren ökologischen Forderungen. Dabei sollte uns allen doch eines ganz klar sein: Einen langfristig erfolgreichen Kreuzfahrt- und Fährtourismus wird es nur dann geben, wenn er im Ein- klang mit der Natur und der Umwelt steht. Nicht zuletzt der weltweite Klimawandel macht deutlich, dass Touris- mus sowohl in Deutschland als auch weltweit nicht mehr zulasten unserer Umwelt gehen darf. Die Stärkung des Inlandstourismus, die in diesem Antrag zu Recht formu- liert ist, könnte ein sinnvoller Bestandteil einer Klima- strategie sein. Aber die Gefahr einer Überbeanspruchung der Um- welt durch den Schifffahrtstourismus bleibt. Gerade Kreuzfahrtschiffe sind hier nicht unproblematisch. So verursachen sie beispielsweise einen großen Anteil der Abwässer, die im Schiffsverkehr anfallen. Auch beim Schiffsantrieb erweisen sich insbesondere die vielen äl- teren Schiffe als umweltschädlich. Zwar benötigt ein Kreuzfahrtschiff – wie im Koalitionsantrag richtig ange- merkt – tatsächlich weniger Brennstoff pro Passagier als ein Flugzeug, jedoch fahren gerade die älteren Schiffe oftmals noch mit billigem Schweröl anstatt mit Diesel. G F b V z a W g A K S m d z f d E S d b n k v r s t P G s S m d W B s s d ß u (C (D Wir hätten uns deshalb in diesem Antrag ein gesundes leichgewicht von wirtschaftlichen und ökologischen orderungen gewünscht. Denn auch für die Tourismus- ranche gilt: Ökonomie funktioniert auf Dauer nur in erbindung mit Ökologie! Auch wir wollen das Poten- ial des Schifffahrtstourismus in Deutschland nutzen, ber bitte umweltverträglich! Deshalb sollten wir neben irtschaftsinteressen immer auch die langfristigen Fol- en für die Umwelt im Blick haben. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Das Schengen-Informationssystem im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts transparent und bürgerrechtsfreundlich gestalten – Beschlussempfehlung und Bericht: Zugriff von Geheimdiensten auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation verhindern (Tagesordnungspunkt 19 a und b) Günter Baumann (CDU/CSU): Wie die meisten ollegen wissen, liegt mein Wahlkreis Annaberg-Aue- chwarzenberg direkt an der Grenze zu Tschechien. So- it ist die Thematik der Sicherheit und damit verbunden ie Einführung des Schengener Informationssystems der weiten Generation einhergehend mit der Grenzöffnung ür mich sehr bedeutsam. Deshalb werde ich gern auch er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Fahrplan der inführung von SISone4All und darüber hinaus von IS II gern erläutern. Jedoch möchte ich vorerst einen kurzen Abriss über ie geschichtliche Entstehung des Schengen-Raumes ge- en. Schon die Römischen Verträge von 1957 und der Be- elux-Vertrag von 1958 enthielten die Idee der Freizügig- eit von Personen und Gütern. Am 15. Juni 1985 ereinbarten Vertreter von Deutschland, Belgien, Frank- eich, Luxemburg und den Niederlanden im luxemburgi- chen Schengen ein Übereinkommen. Dessen Ziel lau- ete, dass die Binnengrenzen an jeder Stelle ohne ersonenkontrollen überschritten werden dürfen. Den ründerstaaten des Schengener Abkommens schlossen ich schnell weitere europäische Staaten an. Neben den klaren Vorteilen eines gemeinsamen chengen-Gebietes für die Wirtschaft und den Touris- us durch beispielsweise einen gemeinsamen Zollraum, as Reisen ohne Grenzkontrollen und eine gemeinsame ährung gibt es auch nach wie vor sicherheitspolitische edenken. Durch ein grenzenloses Europa gibt es keine tationären Grenzkontrollen, die als Filter gegen organi- ierte Kriminalität und Schleuserbanden eingesetzt wer- en können. Somit ist es von hoher Wichtigkeit, die Au- engrenzen der Schengen-Staaten verstärkt zu sichern nd dort zu kontrollieren. Für diese grenzüberschrei- 11974 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) tende Polizei- und Justizarbeit wurde das Schengener In- formationssystem, SIS I, entwickelt. SIS ist ein elektronisches Personen- und Sachfahn- dungssystem, in dem Informationen zu den Bereichen Festnahmeersuchen, Übergabe und Auslieferung, dem Auffinden von Vermissten, Asylanträgen und Gefahren- abwehr enthalten sind. Somit bietet es den zuständigen Behörden der einzelnen teilnehmenden Mitgliedstaaten ein Abfragesystem für Informationen über Personen und Gegenstände, die von anderen Mitgliedstaaten eingestellt worden sind. Diese Möglichkeit der Informationsabfrage über die einzelnen nationalen Datenbanken hinweg dient wesentlich der inneren Sicherheit des Schengen-Raums. Das Schengener Informationssystem hat sich seit seiner Einführung 1995 bewährt. Wie man der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken (Drucksa- che 16/1044) vom 24. März 2006 entnehmen kann, wur- den im Zeitraum von 1995 bis 31. Dezember 2005 882 627 Einträge über Personen und 13 779 800 über verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände erstellt. Somit ist SIS heute das System einer leistungsstarken Zusammenarbeit der nationalen Polizeien, das sich durch eine einfache Benutzbarkeit und kurze Aktualisierungs- zeit auszeichnet. Abgesehen von dem Schengener Informationssystem wurde und wird eine Zusammenarbeit der jeweiligen na- tionalen Polizeien in den Grenzregionen großgeschrie- ben. Diese polizeiliche Zusammenarbeit, vordergründig von Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten, wurde durch bilaterale Abkommen geregelt. Beispielsweise trat das erste Abkommen dieser Art zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik im Jahr 2002 in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass deutsche und tschechische Beamte zusammen auf Streife im Grenzgebiet gehen können. Darüber hinaus besteht seit dem Abkommen die Mög- lichkeit der Nacheile für die Beamten auf das jeweils an- dere Hoheitsgebiet. Nach wiederholten Besuchen und dem daraufhin folgenden Informationsaustausch mit den Beamten vor Ort an den Grenzübergängen in meinem Wahlkreis bin ich zu der Ansicht gelangt, dass dieses System der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von or- ganisierter Kriminalität und Verhinderung von Schleu- sungen gut funktioniert und hoffentlich neben der Einset- zung des SISone4All fortgeführt wird. Das gegenwärtige SIS I+ ist für 18 Staaten ausgelegt: für 15 Mitgliedstaaten und Island, Norwegen und gege- benenfalls ein weiteres Mitglied. Durch die Erweiterung der EU auf nunmehr 27 ist das SIS I+, das auf 18 Staaten begrenzt ist, technisch ausgereizt. Jedoch ist die Teil- nahme der europäischen Mitgliedstaaten an dem Schen- gener Informationssystem eine Voraussetzung für den Wegfall der Grenzkontrollen. Somit musste eine Weiterentwicklung des SIS I vor- genommen werden. Die Europäische Kommission er- stellte 2002 eine Durchführbarkeitsstudie, in der die technischen, finanziellen und organisatorischen Aspekte behandelt wurden. 2004 gab die Europäische Kommis- sion grünes Licht für die Entwicklung des SIS II. Ur- sprünglich war der Start des neuen Systems für März 2 i t s S f S a d S n s S n s M n d 2 N d E k D c U s n d ü i g d s E I n m g f t A v H M d n S d d e n (C (D 007 vorgesehen, jedoch kam es bei der Realisierung mmer wieder zu Verzögerungen, die überwiegend auf echnischen Problemen beruht; unter anderem stellten ich Schwierigkeiten beim Überspielen der Daten von IS I auf SIS II heraus. Die derzeitige Planung zur Ein- ührung von SIS II geht von Ende Dezember 2008 als tarttermin aus. Da eine Integration der neuen Mitgliedstaaten in das ktuelle SIS I+ technisch nicht realisierbar ist, wird seit em 5. Dezember 2006 als Zwischenlösung das ISone4All entwickelt. Dieses SIS enthält alle Funktio- en des derzeitig angewendeten SIS I+. Es dient aus- chließlich dem Anschluss weiterer Staaten an das chengener Informationssystem. An dem SISone4All ehmen 24 Staaten teil. Durch Einsetzung des SISone4All ieht man die Grenzöffnung zu den beteiligten neuen itgliedstaaten – Polen, Tschechien, Slowakei, Slowe- ien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn und Malta – für en 31. Dezember 2007, Landgrenzen, und 29. März 008, Flughäfen, vor. Im September 2007 wird eine Evaluation über die utzungsweise des Schengen-Informationssystems urch die neuen Teilnehmerstaaten durchgeführt werden. s wird geprüft, ob die Anwendung des SISone4All onform zu dem Schengen-Übereinkommen erfolgt. enn im Vordergrund steht die Wahrung der inneren Si- herheit auch nach Wegfall der Grenzkontrollen. Letztendlich entscheidet der Rat der Europäischen nion über die Beendigung der Kontrollen. Vorausge- etzt, dass keine immanenten Defizite oder Versäum- isse festgestellt werden, fallen die Grenzkontrollen zu en zuvor genannten Terminen weg. Diese Entscheidung ber die Ausweitung der Schengen-Zone wird definitiv m November dieses Jahres fallen. Somit existieren fest- esetzte Fristen für die Grenzöffnungen, an denen sich ie neuen Mitgliedstaaten orientieren können. Das SIS II wird einfacher zu verwalten, flexibler und icherer sein. Im Hinblick auf die reale Terrorgefahr in uropa muss das SIS II erstens dem neuesten Stand der nformationstechnik angepasst werden und zweitens mit euen Funktionen ausgestattet werden, um die höchst- ögliche Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Im Gegensatz zu den werten Kolleginnen und Kolle- en von Bündnis 90/Die Grünen sehe ich die Verknüp- ung von verschiedenen Einträgen nicht als problema- isch, sondern als essenziell an. Dies dient meiner nsicht nach einer effektiveren Polizeiarbeit. Auch der on Ihnen viel zitierte Datenschutz wird durch hohe ürden für den Informationszugriff bewahrt; denn ein itgliedstaat darf nur dann Ausschreibungen miteinan- er verknüpfen, wenn hierzu eine eindeutige operatio- elle Notwendigkeit besteht. Ein zweites neues und notwendiges Instrument des IS II ist die Verwendung von biometrischen Daten. Bei er Heranziehung von diesen biometrischen Daten wird er Datenschutz auch nicht außer Acht gelassen. Denn rst wenn ein Drittstaatsangehöriger durch eine alpha- umerische Suche im SIS II gefunden wurde und nun Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11975 (A) ) (B) ) seine Identität bestätigt werden soll, können biometri- sche Daten zur Klärung herangezogen werden. Meiner Meinung nach bleibt das Schengener Infor- mationssystem im Schwerpunkt ein Fahndungssystem trotz der funktionalen Weiterentwicklungen. Die im An- trag dargestellte „Aufweichung der Zweckbindung“ kann ich folglich nicht nachvollziehen. Das Betriebsmanagement des zentralen SIS II über- nimmt eine Verwaltungsbehörde, die aus dem EU-Haus- halt finanziert wird. Die Behörde wird die erforderlichen Wartungsarbeiten und technischen Anpassungen durchfüh- ren sowie für den problemlosen Betrieb des Informations- systems Sorge tragen. Außerdem wird der Europäische Datenschutzbeauftragte die Verarbeitung personenbezo- gener Daten überwachen. Die nationalen Kontrollinstan- zen und der Europäische Datenschutzbeauftragte werden aktiv zusammenarbeiten und für eine koordinierte Über- wachung des SIS II sorgen. Zu dem Punkt der beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken den Zugriff von Geheimdiensten auf das SIS II ist so viel zu sagen, dass die Bundesregie- rung im Rahmen der Innenausschussberatung erklärte, dass die Nachrichtendienste etlicher Mitgliedstaaten auf- grund innerstaatlicher Regelungen Zugriff auf die Daten des SIS hätten. Das wollte die Bundesregierung auch für den deutschen Nachrichtendienst ermöglichen. Dies war im Europäischen Parlament nicht mehrheitsfähig und da- mit wird dieses Anliegen von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Folglich lehne ich beide Anträge ab. Wolfgang Gunkel (SPD): Europas Einigung wird immer greifbarer. Im kommenden Jahr können Sie Län- der wie Polen oder Tschechien, die 2004 beigetreten sind, bereisen, ohne langwierige Kontrollen an den Grenzübergängen in Kauf nehmen zu müssen. Da ich in direkter Nachbarschaft zur polnischen Grenze wohne, freue ich mich ganz besonders auf diesen Zeitpunkt. Neben dieser Freude wissen wir alle auch, dass die Öffnung der Grenzen Risiken mit sich bringen wird. Denn nicht nur gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit des ungehinderten Reisens, sondern auch Straftäter. Dieser Entwicklung wurde auch das Schengen-Infor- mationssystem als automatisiertes System zur Abfrage von Informationen über Personen, das bereits mit Ab- schluss des Schengener Abkommens in Kraft trat, ange- passt. Die Inbetriebnahme des Schengen-Informa- tionssystems II ist für Ende 2008 vorgesehen. Damit wird das Schengen-Informationsystem abgelöst. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren nun, dass die Inbe- triebnahme verzögert wird. Damit wurde auch die Öff- nung der Grenzen auf Oktober 2008 verschoben. In die- ser Hinsicht kann ich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beruhigen – die Öffnung der Grenzen wird – wie vorgesehen – am 1. Januar 2008 erfolgen. Insofern ist der Antrag fehlerhaft. Die Inbetriebnahme kann jedoch nur erfolgen, wenn die vorangegangenen Tests die Betriebssicherheit und F d d F e t m s a s d w R d u s d Ö Z p t d S m n a c d n G g d d d D e d Z D p f g s s a t i f n s m h G (C (D unktionssicherheit nachgewiesen haben. Insoweit ist ie Verzögerung wohl nicht der Politik anzulasten, son- ern technischen Schwierigkeiten. Da sicher auch die raktion von Bündnis 90/Die Grünen wünscht, dass nur in voll funktionstüchtiges Schengen-Informationssys- em II, SIS II, in Betrieb gehen soll, wird man sich wohl it der Verzögerung abfinden müssen. Zum anderen wird im Antrag gefordert, den Deut- chen Bundestag und die Öffentlichkeit besser über die ktuellen Entwicklungen hinsichtlich SIS II und die Ent- cheidungen im Europäischen Rat zu informieren. In ieser Hinsicht ist der Antrag obsolet, denn das SIS II ird bis zur Inbetriebnahme auf der Tagesordnung jedes ates der Justiz- und Innenminister stehen. Damit ist ieser Punkt auch automatisch Bestandteil jeder Vor- nd Nachberichterstattung in den zuständigen Ausschüs- en des Bundestages. Mit der medialen Berichterstattung über die Tagungen es Rates und der Ausschüsse kann auch die geforderte ffentlichkeit gewährleistet werden. Das Schengen-Informationssystem stellt durch seinen ugang zu Informationen über bestimmte Personengrup- en eine wichtige Bedingung für das reibungslose Funk- ionieren des Raumes der Sicherheit, der Freiheit und es Rechts dar. Demzufolge ist die Entwicklung von IS II die Voraussetzung für die Erweiterung des Rau- es der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts auf die euen Mitgliedstaaten. Eine Ausweitung der Datensätze, uf die zugegriffen werden kann, ist der veränderten Si- herheitslage seit der Inbetriebnahme des SIS geschul- et. Nun kritisiert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grü- en zu Recht die Ausweitung der Zugriffsrechte auf die eheimdienste. Die Festlegung, welche Behörden zu- riffsberechtigt sind, obliegt den Mitgliedstaaten. Bun- esinnenminister Wolfgang Schäuble hat der SPD-Bun- estagsfraktion zugesichert, keine neuen Initiativen in iese Richtung ohne vorherige Abstimmung zu starten. as Europaparlament hat bereits in der ersten Lesung ine solche Reglung abgelehnt. Der uns hier vorliegende Antrag kritisiert weiterhin, ass Daten erhoben werden könnten, die nichts mit dem weck der ursprünglichen Datenerhebung zu tun haben. amit bezieht sich der Antrag auf Äußerungen der euro- äischen Datenschutzbeauftragten. Insoweit bleibt aber estzustellen, dass diese Zweckbindung in den Rechts- rundlagen zum Schengen-Informationssystem geregelt ind. Die Einführung biometrischer Daten, die nach An- icht von Bündnis 90/Die Grünen erst nach einer Folgen- bschätzung unter Einbeziehung der Datenschutzbeauf- ragten und des Europäischen Parlaments erfolgen soll, st zur Identifikation einer Person bereits zur Überprü- ung von Trefferfällen vorgesehen. Die alleinige Suche ach biometrischen Merkmalen bedarf noch der Ent- cheidung unter Beteiligung des Europäischen Parla- ents. Deshalb ist der Antrag auch in dieser Hinsicht infällig. Die generelle Sorge der Fraktion Bündnis 90/Die rünen, der Datenschutz würde bei der Einführung von 11976 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) SIS II zu kurz kommen, kann entgegengehalten werden, dass auch die Datenschutzvorschriften in den Rechts- grundlagen enthalten sind. Im Übrigen wurden auch schon – wie im Antrag selbst angeführt – die Änderun- gen des Europäischen Parlamentes hinsichtlich eines besseren Datenschutzes vorgeschlagen und aufgegriffen. Ich bin guter Hoffnung, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Die angeführten Argumente belegen, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen ist. Gisela Piltz (FDP): Die Fortentwicklung des Schen- gener Informationssystems ist wahrlich nicht gerade eine Erfolgsgeschichte. Dies gilt sowohl für den Zeitrahmen, in dem sich die Entwicklung vollzieht, als auch hinsicht- lich der Transparenz, mit der die entscheidenden Wei- chenstellungen getroffen werden, und nicht zuletzt auch für den Umgang mit den Daten aus der Sicht der Betrof- fenen. Seit Mai 2005 liegt der Vorschlag der Kommis- sion zu Schengen II vor. Seitdem folgt eine technische Panne der anderen. Misstrauen ist bei der zukünftigen Verwendung der Daten durchaus angebracht. Wir haben es leider immer wieder erlebt, wie gerade auch die Bundesregierung den Umweg über Europa nutzt, um politisch fragwürdige Entwicklungen ohne Diskussion in Gang zu setzen. Ich erinnere an dieser Stelle nur an die Fluggastdaten und an die Vorratsdatenspeicherung. Mit der Fortentwicklung des Schengener Informa- tionssystems zu Schengen II droht dieses Instrument, zu einem umfassenden polizeilichen Informationssystem zu werden. Die Frage, ob so ein System eingeführt werden sollte, ist jedenfalls in diesem Parlament aber nicht ein- mal im Ansatz diskutiert worden, obwohl es jeden Bür- ger betrifft. Ganz problematisch wird es dann, wenn keine ausreichenden Schutzvorkehrungen vor einem Missbrauch dieses Systems vorgesehen werden. Aber wo die Grundsatzdebatte vermieden wird, da fällt es leicht, die Notwendigkeit von weiterem Schutz vor Missbrauch mit Verweis auf die bei der Einführung des Schengener Informationssystems vorgesehenen Nut- zungszwecke wegzuwischen. Der Deutsche Bundestag sollte aus den vergangenen Entwicklungen in Europa zur Biometrie in Reisepässen lernen. Auch dort wurden europarechtliche Tatsachen geschaffen, ohne eine Debatte im eigenen Land über Sinn und Unsinn zu führen. Übrigens: Auch über Sinn und Unsinn von biometrischen Daten im Personalaus- weis hat es noch keine ausreichende Debatte gegeben. Wir sollten daher die Möglichkeit – vielleicht sollte ich lieber von der Gefahr sprechen – der Ausweitung von Schengen II jetzt und hier diskutieren. Der vorliegende Antrag kann dazu ein sinnvoller Anstoß sein. Insbeson- dere sollten die biometrischen Merkmale nicht ohne Weiteres in das Schengener Informationssystem inte- griert werden. Die Aufnahme von biometrischen Daten auch zur Verifikation muss durch ein besonderes Bedürf- nis gerechtfertigt sein, sonst ist die massenhafte Speiche- rung von biometrischen Daten schlicht unverhältnismä- ßig. B D 4 s z h L d s m g w S s D s R l b d S l K t K a e s w I e d i s N s t n d I d a d t c w s A g b d t D P S f t (C (D Auch in einer anderen Hinsicht ist die Einführung der iometrie in die Reisepässe ein mahnendes Beispiel: as Vorhaben der EU-Spitze, nach den Pässen der 50 Millionen EU-Bürger auch die von den Mitglied- taaten ausgestellten Visa mit biometrischen Daten auf- urüsten, erwies sich bereits in der Planungsphase als öchst komplex und prekär. Die zunächst vorgesehene ösung, bei der biometrische Merkmale wie Fingerab- ruck und Gesichtsbild auf RFID-Chips in den Visa ge- peichert werden sollten, hat sich als technisch nicht achbar herausgestellt. Nun erleben wir auch bei Schen- en II, wie zuerst die Wünsche in Beschlüsse gegossen erden, bevor das technisch Machbare und vor allem innvolle ausreichend mit Sachverstand erkundet ist. Was wir in jedem Fall von Schengen II einfordern ollten, müssen wir uns hinreichend deutlich machen. ie Gemeinsame Kontrollinstanz von Schengen hat hier chon 2005 eine gute Vorarbeit geliefert. Wir brauchen egelungen zu einer klaren und eindeutigen Verantwort- ichkeit für die Einhaltung des Datenschutzes. Und wir rauchen Regelungen zu einer effektiven Kontrolle und atenschutzrechtlichen Überwachung des Systems chengen II. Diese Aufgabe soll weiterhin den nationa- en Datenschutzbeauftragten zufallen. Die Gemeinsame ontrollinstanz soll jedoch ihre Kompetenzen zur Bera- ung, Kontrolle und Koordinierung verlieren. Gerade die oordinierung zwischen den nationalen Datenschutzbe- uftragten ist jedoch unverzichtbar notwendig, um einen inheitlichen Datenschutz in der Durchführung sicherzu- tellen. Hier muss in jedem Fall dringend nachgebessert erden. Ein Zugriff von Geheimdiensten auf das Schengener nformationssystem wäre ein grundsätzlicher Fehler und in Verstoß gegen das Trennungsgebot. Nachrichten- ienste sind naturgemäß intransparent, ihre Aufgaben, hre Befugnisse und ihre Arbeitsweisen unterscheiden ich erheblich von denen der Polizei. Während den achrichtendiensten Beobachtungsaufgaben zufallen, ollen die Polizeibehörden Gefahren weniger beobach- en als vielmehr abwehren. Der rechtliche Sinn des Tren- ungsgebots ist dabei ganz einfach: Die Nachrichten- ienste dürfen zwar viel beobachten, mit ihren nformationen aber relativ wenig anfangen. Die Polizei arf zwar weniger beobachten, mit ihren Informationen ber wesentlich mehr anfangen. Damit wird klar, dass ie Zusammenführung der Datenbanken der Nachrich- endienste und der Polizei zur Bewahrung des freiheitli- hen Rechtsstaats begrenzt sein muss. Wer – fast – alles eiß, soll nicht alles dürfen; und wer – fast – alles darf, oll nicht alles wissen. Das Trennungsgebot muss als usdruck der bundesstaatlichen, rechtsstaatlichen und ewaltenteilenden Grundsätze unseres Staates erhalten leiben. Wenn polizeiliche Daten auch den Nachrichten- iensten offenstehen, dann wird das Vertrauen des Be- roffenen auf eine zweckgebundene Verwendung seiner aten belastet. Wir fordern die Bundesregierung auf, läne zur Einbeziehung von Geheimdiensten in das chengener Informationssystem nicht wieder aufzugrei- en. Jan Korte (DIE LINKE): Das Schengener Informa- ionssystem der zweiten Generation ist eine unendliche Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11977 (A) ) (B) ) Geschichte. Mehr noch: Eine Geschichte, die zeigt, wie technisches Unvermögen auf antidemokratisches Verhal- ten trifft und so den Weg an den nationalen Parlamenten vorbei in den Überwachungsstaat ebnet. Aber worum geht es im Einzelnen? Seit Jahren wird in der Europäi- schen Union, nicht erst seit dem Beitritt von zehn weite- ren Staaten zur EU im Jahr 2004, über eine Erweiterung des Schengener Informationssystems diskutiert. Eilig verständigte man sich im Rat darauf, künftig nicht nur biometrische Daten hierin aufzunehmen, sondern weite- ren Behörden und Institutionen den Zugriff auf die per- sonenbezogenen Daten im SIS zu ermöglichen. 2005 legte die Europäische Kommission Vorschläge für die Einführung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation vor. Seitdem ist es schwer, detail- lierte Informationen über das Projekt zu erhalten. Die In- formationspolitik der Bundesregierung und des zuständi- gen Rates für Justiz und Inneres der EU – dies legt der hier zur Diskussion gestellte Antrag der Grünen treffend dar – ist höchst intransparent. Eine Beteiligung bei- spielsweise des Bundestages und des Europäischen Par- laments an der konkreten Ausgestaltung von SIS II war nicht oder nur ungenügend vorgesehen. Hinzu kommen – so die offizielle Darstellung – tech- nische Probleme, sodass die Inbetriebnahme des SIS II im März 2007 endgültig verschoben werden musste. Nun wird mit Hochdruck an einer Übergangslösung ge- arbeitet, an dem sogenannten SISone4All, welches bis Dezember dieses Jahres in Betrieb gehen soll, spätestens aber im März 2008. So ganz genau wissen dies die Ver- antwortlichen in Brüssel anscheinend auch nicht, wie die aktuelle Fassung der europapolitischen Vorausschau für den Innenausschuss darlegt. Eines ist indes sicher: Die Erweiterung des Informationssystems beinhaltet nicht nur die Anhebung der zu den einzelnen Personen gespei- cherten Datensätze, die Speicherungsdauer dieser Daten, die Verwendung biometrischer Daten, sondern umfasst auch das Fehlen eines Rahmenbeschlusses zum Daten- schutz in der Dritten Säule und des zu erwartenden Zu- griffs von nationalen Geheimdiensten auf das Informati- onssystem. Dabei scheint es die Innenminister der Mitgliedstaaten der EU wenig zu stören, dass Informati- onen der Geheimdienste, die demnach Eingang in das SIS der zweiten Generation finden sollen, nicht zwangs- läufig auf gerichtsfesten oder belegbaren Tatsachen be- ruhen müssen, sondern meist spekulativer Natur sind. Diesen Umstand verschärft insbesondere eine Regelung, nach der sogenannte Drittstaatenangehörige im SIS II zwecks Einreiseverweigerung ausgeschrieben bzw. ver- merkt werden können, wenn sie eine „Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit“ darstellen. Die Anwendung dieser schwammigen Vorgabe erfolgt von Mitgliedstaat zu Mit- gliedstaat unterschiedlich. Eine europaweite Lösung die- ses konkreten Problems bei der Verwendung des SIS II wurde nicht gefunden. Die Folgen sind klar: Im Extrem- fall kann diese Vorgabe genutzt werden, um Menschen in Zukunft von legitimen und demokratischen Protesten, wie zum Beispiel denen gegen den G-8-Gipfel in Heili- gendamm, fernzuhalten und gar nicht erst einreisen zu lassen. Grenzen werden dadurch nicht abgebaut, wie ur- sprünglich mit dem Schengener Vertrag vorgesehen, sondern neue Zäune errichtet. t s d g v m h S g a m r i r s e s C g z g G n A B d t „ s d S u R G v u m a c t w R a e D H m p n A B t k B I G E n s (C (D Ungeklärt bleibt zukünftig auch, ob es eine Informa- ionspflicht gegenüber Personen, die im SIS ausge- chrieben sind, geben wird. Die ist Voraussetzung dafür, ass Menschen ihre Rechte, wie das Recht auf Berichti- ung oder Löschung eines entsprechenden Eintrages, or einem Gericht erwirken können. Heute nun liegt uns ein Antrag der Grünen vor, der ehr Transparenz für den europäischen Raum der Frei- eit, der Sicherheit und des Rechts im Hinblick auf das chengener Informationssystem fordert. Dieses Anlie- en findet die Unterstützung der Linken. Gleichzeitig ber – und dies muss eben auch erwähnt sein – frage ich ich, warum die Fraktion der Grünen so zahnlos in ih- em Antrag argumentiert und damit hinter die Arbeit hrer eigenen Europaparlamentarier zurückfällt. Das Eu- opäische Parlament hat sich, neben zahlreichen daten- chutzrechtlichen Bedenken, klar und deutlich gegen inen Zugang von Geheimdiensten zum SIS II ausge- prochen. Hierzu der Berichterstatter des EP, Herr Carlos oelho am 25. Oktober 2006: „Die Abgeordneten wei- erten sich jedoch, dem Vorhaben des Ministerrates zu- ustimmen und auch den nationalen Geheimdiensten Zu- riff zum System zu gewähren. Der Vorschlag, den eheimdiensten Zugang zu SIS II zu geben, macht kei- en Sinn.“ Die deutschen Grünen wiederum wollen durch ihren ntrag lediglich festgestellt wissen, dass der Deutsche undestag den Versuch der Bundesregierung missbilligt, en Geheimdiensten einen direkten Zugriff auf die Da- en des SIS II zu ermöglichen. Weiter heißt es, dass der Deutsche Bundestag […] hofft, dass der Rat das Ab- timmungsverhalten des Europäischen Parlamentes in iesem Punkt übernehmen wird.“ Ich frage mich, warum ie an dieser zentralen Stelle so zurückhaltend agieren nd argumentieren. Denn auch Sie stellen doch völlig zu echt fest, dass mit der Öffnung des SIS II für nationale eheimdienste eine Aushebelung der in Deutschland erfassungsrechtlich verankerten Trennung von Polizei nd Geheimdiensten stattfindet. Überdies frage ich ich, warum Sie sich nur gegen einen „direkten Zugriff uf die Daten des SIS II“ durch Geheimdienste ausspre- hen. Wir wissen doch alle, dass über Europol Informa- ionen aus dem SIS II auch Geheimdienste erreichen erden. Die europäische Polizeibehörde wird nach ihrer eform, die bereits beschlossene Sache ist, nicht nur mit m Tisch der SIS-II-Zugriffsberechtigten sitzen, sondern ben auch die Möglichkeit haben, erhaltene Daten an ritte weiterzureichen, also auch an Geheimdienste. inzu kommt, dass mit der Reform von Europol eine de- okratische Kontrolle des Polizeiamtes durch das Euro- aparlament oder die nationalen Parlamente weiterhin icht vorgesehen ist. Doch dazu verlieren Sie in Ihrem ntrag leider kein Wort. Dabei zeigt doch dieses eine eispiel anschaulich, dass das SIS der zweiten Genera- ion nicht als geschlossenes System betrachtet werden ann, sondern weitere Aspekte und Institutionen in die ewertung des Systems einbezogen werden müssen. hre Hoffung, meine Kolleginnen und Kollegen von den rünen, der Rat würde das Abstimmungsverhalten des uropäischen Parlaments übernehmen, hilft dem EP kei- en Schritt weiter. Eine Stärkung demokratischer Mit- prache und Kontrolle, gerade durch eine Stärkung des 11978 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Europaparlaments im europäischen Institutionengefüge, sieht anders aus. Die Linke kann dem Ansinnen der Grünen insoweit zustimmen, als dass auch wir den Zugang von Geheim- diensten zum SIS II verhindern wollen und auch wir uns gegen die Verwendung biometrischer Daten ausspre- chen. Dennoch können wir Ihrem Antrag als Gesamtpro- dukt nicht unsere Zustimmung geben. Neben dem be- reits Skizzierten sprechen vor allem zwei Gründe dagegen: Zum einen können wir es nicht mittragen, die Bundesregierung aufzufordern – und so ist es in Ihrem Antrag formuliert worden – einen „eindeutigen Zeitrah- men für die Einführung von SIS II“ vorzulegen. Zuvor sind für uns andere, wesentliche Fragen um das SIS II und SISone4All zu klären. Zum zweiten können wir der Forderung unter Punkt sechs nicht zustimmen, wonach dafür Sorge zu tragen sei, „dass der Datenschutz bei Po- lizei und Justiz durch einen Rahmenbeschluss europa- weit auf hohem Niveau harmonisiert und eine effektive Datenschutzkontrolle auf nationaler und europäischer Ebene gewährleistet wird.“ Diese Forderung ist im Kern zwar richtig, aber hier kausal der Einführung von SIS II nachgeordnet. Für die Linke aber ist der Entscheid über einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz in der Dritten Säule Voraussetzung für Beschlüsse weiterer Maßnah- men im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zu- sammenarbeit auf europäischer Ebene. Sie wissen so gut wie ich, dass ein solcher Rahmenbeschluss seit Jahren von den Regierungen der Mitgliedstaaten hinausgezö- gert wird, um rechtlich und demokratisch fragwürdige Projekte wie das SIS II oder die Überführung des Vertra- ges von Prüm problemlos umzusetzen. Gerade im Be- reich der Dritten Säule sucht man demokratische Kon- trollmechanismen vergeblich. Wir fordern deshalb: Zuerst einen Rahmenbeschluss mit hohen Standards über den Datenschutz in der Dritten Säule und danach eine Debatte über europäische Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Diese allerdings müssen dann in einem anderen Stil und in anderen Verfahren geführt werden, das heißt öffent- lich, transparent und bürgerrechtsfreundlich. Schließlich hat es mich doch stark verwundert, als ich Ihren vorliegenden Antrag gelesen habe, warum sich die Grünen im Innenausschuss bei unserem Antrag 16/3619, der den Zugriff von Geheimdiensten auf das SIS II ver- hindern will, der Stimme enthalten haben. Unser Antrag ist wesentlich konkreter und gibt Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble ein klares Abstimmungsverhal- ten im Rat an die Hand. Ich hoffe deshalb heute auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Damit hätten wir dann das eine Problem der Geheimdienste in Bezug auf SIS II vorerst gelöst, vor allem vor dem Hintergrund der not- wendigen einstimmigen Entscheidung im Rat über SIS II, und können dann gemeinsam Fragen des Daten- schutzes in der Dritten Säule und schließlich die endgül- tige Überwindung der derzeitigen Konzeption des SIS der zweiten Generation diskutieren und angehen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Am vergangenen Dienstag tagten die europäischen In- nen- und Justizminister in Brüssel. Bei diesem Treffen standen auch die Erweiterung des Schengen-Raums und d t d o 2 t w d u E s l D P M s g w D h g k V ü b V w o S N D r u w I F A d I a i S d ß S h n a l r S t (C (D ie Weiterentwicklung des Schengen-Informationssys- ems (SIS) auf der Tagesordnung. Die erfreuliche Nachricht nach diesem Treffen ist, ass der Schengen-Raum, ein weltweit einmaliger Raum hne Schlagbäume und Grenzkontrollen, zum 1. Januar 008 auf die neun 2004 der Europäischen Union beige- retenen Länder – mit Ausnahme von Zypern – ausge- eitet wird. Dies ist ein gutes und wichtiges Signal an ie neuen EU-Mitgliedstaaten, denn Freizügigkeit und ngehinderte Reisefreiheit ist ein zentrales Element der uropäischen Union. Sie machen das Zusammenwach- en Europas praktisch und emotional erlebbar. Die deutsche Bundesregierung hat sich in diesem angwierigen Prozess leider nicht mit Ruhm bekleckert. as Schengen-Informationssystem II, die technische lattform für die Erweiterung, sollte eigentlich schon im ärz 2007 – also während der deutschen Ratspräsident- chaft – in Betrieb gehen. Dies wurde von der Bundesre- ierung auch im Vorfeld der Ratspräsidentschaft immer ieder betont. Heute wissen wir, dass SIS II nicht vor ezember 2008 funktionstüchtig sein wird. Gleichzeitig errschte lange Unklarheit darüber, wann die neuen Mit- liedstaaten endlich Teil des Schengen-Raums werden önnen, es fehlt schlicht ein Fahrplan. Dies hat für viel erunsicherung und berechtigten Unmut gesorgt. Mit SISone4All wird nun ein Hilfskonstrukt die Zeit berbrücken bis zum Start von SIS II. Im Grundsatz leibt zu hoffen, dass dies mit über zwanzigmonatiger erspätung dann Ende 2008 auch tatsächlich gelingen ird. Ich sage bewusst „im Grundsatz“, denn wir Grüne be- bachten die konzeptionelle Weiterentwicklung des chengen-Informationssystems gleichzeitig mit Sorge. icht nur wir tun dies, sondern auch der Europäische atenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx und das Eu- opäische Parlament. Mit SIS II soll die Zahl der gespeicherten Datensätze nd Funktionen des Informationsnetzes deutlich ausge- eitet werden. Der eigentliche Auftrag des Schengen- nformationssystems ist es, die grenzüberschreitende ahndung nach Personen und Sachen zu ermöglichen. ngesichts der Weiterentwicklungen liegt nun der Ver- acht nahe, dass es zu einem umfassenden polizeilichen nformationssystem ausgebaut werden soll. Nicht nur us diesem Grund forderte Peter Johan Hustinx bereits m April 2006 eine Studie zur Folgenabschätzung für IS II ein. Diese Studie ist bis heute nicht vorgelegt wor- en. Doch weiteres Ungemach droht: Künftig sollen au- erdem weitere Behörden Zugriff auf die Daten im IS II erhalten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte at frühzeitig kritisiert, dass diese Behörden die erhobe- en Daten – mangels Zweckbindung – auch für andere ls die vorgesehenen Zwecke verwenden könnten. All diese Kritik hat bisher leider nicht zu einem Ein- enken geführt. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregie- ung versuchte noch bei den Verhandlungen über das IS II im Oktober letzten Jahres, auch den Geheimdiens- en Zugriff auf die Daten zu verschaffen. Dieses Vorge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11979 (A) ) (B) ) hen war ein Generalangriff auf die in Deutschland ver- fassungsrechtlich verankerte Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Dies war und bleibt ein Skandal. Mit unserem Antrag mahnen wird daher dringend mehr Transparenz und eine stärkere Ausrichtung an Bür- gerrechten bei SIS II an. Wir fordern konkret, dass die Speicherfrist für Daten nicht verlängert wird, solange sie nicht stichhaltig begründet werden kann. Wir fordern au- ßerdem eine strenge Zweckbindung der Daten und des Zugriffs auf sie. Wir mahnen dringend eine Folgenab- schätzung insbesondere zur Nutzung biometrischer Da- ten an. Die Entwicklung in diesem Bereich geht stetig weiter, ohne dass sich die Verantwortlichen ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, welche Risiken daraus für Datenschutz und Bürgerrechte erwachsen. Datenschützer und das Europäische Parlament haben ihre Bedenken deutlich formuliert. Der Deutsche Bun- destag sollte dies ebenfalls tun. Es ist unerträglich, dass allen voran die Bundesregie- rung immer wieder neue Vorschläge zur Aushöhlung des Datenschutzes und damit der Bürgerrechte macht und sich gleichzeitig über die Bedenken der Datenschützer hinwegsetzt. Dagegen müssen wir Parlamentarier uns zur Wehr setzen. Die Erfahrung der letzten Zeit zeigt: Wo es Daten gibt, tritt auch immer jemand auf, der sie ohne Maß und Ziel sammeln und ausschlachten will – ohne Rücksicht auf das Grundgesetz, ohne jegliches Verständnis dafür, dass Datenfriedhöfe ineffizient und genau deshalb nicht im Sinne von mehr Sicherheit für die Menschen sind. Nicht selten heißt dieser jemand Wolfgang Schäuble. Nach SIS und Flugpassagierdaten werden wir uns be- stimmt demnächst an dieser Stelle über den Geheim- dienstzugriff auf das Visa-Informationssystem unterhal- ten müssen. Diese Konjunktur der Datensammelwut weitergedacht ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis wir uns an diesem Ort über eine europaweite Onlinedurchsuchung unterhalten müssen. Wir als Parlament sind in der Pflicht, zu handeln. Es genügt nicht, darauf zu hoffen, dass die Forschung ir- gendwann ein wirksames Medikament gegen Datensam- melwut entwickelt. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundespolizeigesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 20 und Zusatztagesord- nungspunkt 5) Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Bundespolizei trägt durch ihre Arbeit vor allem in den Bereichen Grenz- schutz, Luftsicherheit und Bahnverkehr entscheidend zum Erhalt der inneren Sicherheit in Deutschland bei. In e g d z d s D b m i n d e d p t ß b d S v s d b p B z V u w z m u u G m D a n P f n w M i h d s P u ü v B n A r t b (C (D inem Europa ohne Grenzkontrollen haben sich die Auf- aben in den letzten Jahren jedoch immer mehr verän- ert. Ein Teil dieser neuen Aufgaben soll durch die hier ur Debatte stehende Umsetzung einer EU-Richtlinie in eutsches Recht übertragen werden. Diese Richtlinie ieht vor, dass bestimmte Passagierdaten bei Flügen aus rittstaaten in die EU-Mitgliedstaaten den Grenzschutz- ehörden auf Anforderung zugänglich gemacht werden üssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung llegaler Migration und nicht zuletzt auch des internatio- alen Terrorismus. Die Übermittlung der Daten obliegt hiernach nicht em Staat, in dem das Flugzeug abfliegt, sondern dem ntsprechenden Luftfahrtunternehmen. Dadurch wird en Grenzpolizisten zukünftig mehr Zeit für die Über- rüfung der Passagiere bleiben. Eine gründlichere Kon- rolle wird wiederum für illegale Einwanderer eine grö- ere Hürde darstellen. Weltweit wird dieses System ereits von vielen Staaten praktiziert, was die Bedeutung es Instrumentes belegt. Die Richtlinie ist bereits im eptember 2004 in Kraft getreten und muss innerhalb on zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, odass es Zeit wird, zu handeln. Die Anforderungen an die Bundespolizei wachsen je- och nicht nur in diesem Bereich stetig. Durch die undesweiten und zunehmenden internationalen Ver- flichtungen ist es unumgänglich, die Strukturen der undespolizei effizienter zu gestalten. Die Bundespoli- ei steht vor der Aufgabe, die sich stetig entwickelnden erkehrsströme zu überwachen. Die Kontrolle von Zug- nd Flugverkehr werden zunehmend an Bedeutung ge- innen. Insbesondere der Wegfall der Grenzkontrollen u den östlichen Nachbarstaaten wird eine erhöhte Auf- erksamkeit an den „Binnengrenzen“ wie Bahnhöfen nd Flughäfen erfordern. Deutschland ist ein Transit- nd Zielland, das an neun Nachbarstaaten grenzt – eine renze von 4 500 Kilometer Länge. Über 3 500 Kilo- eter Küstenlinie stellt die Schengen-Außengrenze dar. as deutsche Bahnnetz umfasst 40 000 Kilometer, mehr ls 180 Flughäfen bestimmen den nationalen und inter- ationalen Flugverkehr. Nur durch eine Straffung der rozesse und Strukturen können mehr operative Kräfte ür die Bekämpfung illegaler Migration, Schleuserkrimi- alität und des internationalen Terrorismus gewonnen erden. Zur Effizienzsteigerung werden die bisherigen fünf ittelbehörden durch eine zentrale Bundesoberbehörde n der Nähe von Berlin zusammengefasst. Diese Be- örde wird zukünftig die operativen Aufgaben des Bun- esinnenministeriums, der früheren Mittelbehörden owie der Bundespolizeidirektion übernehmen. Dem räsidium kommen demnach operative, koordinierende nd zentral wahrzunehmende Aufgaben zu. Zusätzlich bernimmt das neue Präsidium Aufgaben, die bislang on zum Teil unselbständigen Dienststellen, wie zum eispiel der Zentralstelle für Information und Kommu- ikation der Bundespolizei, wahrgenommen wurden. uch andere Angelegenheiten, die zukünftig zentral ge- egelt werden sollen, wie zum Beispiel die Personalkos- en, obliegen der neuen Bundesoberbehörde. Die Aufga- enwahrnehmung in der Bundespolizei wird hierdurch 11980 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) insgesamt gestrafft, Stabs- und Verwaltungstätigkeiten werden zugunsten der polizeilichen Aufgabenerfüllung schlanker und effizienter gestaltet. Dem Bundespolizei- präsidium unterstehen die Bundespolizeidirektionen, die Bundespolizeiakademie und die Zentrale Direktion der Bundesbereitschaftspolizei. Die bisher 19 Bundespolizeiämter werden zu neun Bundespolizeidirektionen zusammengefasst. Die neuen Bundespolizeidirektionen sind gleichmäßig über die Flä- che der Bundesrepublik verteilt, sodass die Präsenz der Polizei in der Fläche gewährleistet bleibt. Grundsätzlich orientiert sich die Verteilung an den Grenzen der einzel- nen Bundesländer. Nur in Ausnahmefällen erstreckt sich eine Direktion über einen größeren Bereich. Behörden und Partnern in einem Bundesland soll zukünftig nur ein Ansprechpartner der Bundespolizei gegenüberstehen. Dies gewährleistet eine effektivere Zusammenarbeit. Die Direktionen werden in ihrem Zuständigkeits- bereich die Aufgaben der bisherigen Polizeiämter und insbesondere die einsatzbezogenen Aufgaben der bishe- rigen Bundespolizeipräsidien übernehmen. Zudem obliegen ihnen die regionalen Aufgaben der Kriminali- tätsbekämpfung. Außerdem kommt ihnen die Personal- hoheit für die Laufbahnen des einfachen, mittleren und teilweise des gehobenen Dienstes zu. Jede Bundespoli- zeidirektion verfügt über eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit, MKÜ, zur Bewältigung von tem- porären Einsatzmaßnahmen. Die MKÜs sind nicht an den Regeldienst gebunden und somit flexibler einsetz- bar. Sie ermöglichen den Bundespolizeidirektionen, Spitzenbelastungen oder sich kurzzeitig verändernde Aufgabenschwerpunkte mit eigenen Kräften zu bewälti- gen. Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten in den Mo- bilen Kontroll- und Überwachungseinheiten wird mit 1 200 mehr als verdoppelt. Insgesamt sollen in jeder Di- rektion nicht weniger als 2 000 und nicht mehr als 3 000 Polizeivollzugsbeamte in der operativen Basis be- schäftigt werden. Die Bundespolizeidirektionen bestehen aus 77 Bun- despolizeiinspektionen, bei denen jeweils 200 bis 300 Polizeivollzugsbeamte eingesetzt werden. In Größe und Struktur werden alle Inspektionen vergleichbar sein. Die Inspektionen nehmen grundsätzlich alle bundespoli- zeilichen Aufgaben wahr, wodurch sie eine höhere Ein- satz- und Führungsverantwortung bekommen. Im Inte- resse der Leistungsfähigkeit und Flexibilität muss zukünftig auf kleinere Inspektionen verzichtet werden. Unterhalb der Inspektionen können auch Bundespolizei- reviere eingerichtet werden, sofern dies aus einsatztakti- schen Gründen erforderlich erscheint. Dies betrifft be- sonders Einsatzorte, an denen eine regelmäßige Präsenz in der Fläche erforderlich ist. Die Präsenz in der Fläche bleibt somit erhalten, wird an den erforderlichen Stellen sogar aufgabenbezogen gestärkt. Für den bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich sind fachliche Kriterien entwickelt worden, auf deren Grundlage der für die jeweilige Auf- gabenwahrnehmung erforderliche Personalbedarf ermit- telt und das für die operative Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personal bundesweit zielgerichtet und aus- g k s z d l t c e n K b r g z g E D d E v s t u B t t w B p t d L I d t z V W w m t A s i A n E l z t d s (C (D erichtet am Einsatzschwerpunkt eingesetzt werden ann. Hierfür wird das durch den Wegfall der systemati- chen Grenzkontrollen frei werdende Personal nach poli- eilichen Kriterien bedarfsgerecht eingesetzt. Vielfach wurde die Entscheidung der neuen Standorte er Inspektionen kritisiert. Dazu besteht jedoch kein An- ass: Die Entscheidung über die Standorte ist nicht poli- isch motiviert, sondern erfolgt einzig nach polizeifachli- hen Überlegungen. Das ist auch richtig. Die Zentrale Direktion Bereitschaftspolizei ist benfalls dem neuen Bundespolizeipräsidium direkt achgeordnet. In der Direktion werden alle Führungs-, oordinierungs- und Unterstützungsaufgaben der ver- andorientierten Einsatzkräfte wahrgenommen. Die Di- ektion steuert die Einsatzbewegungen und sorgt für eine leichmäßig hohe Auslastung. Sie koordiniert einen effi- ienten Einsatz aller Bundesbereitschaftspolizeiabteilun- en. Dadurch gewährleistet sie den für geschlossene insätze absolut erforderlichen hohen Qualitätsstandard. urch diese Organisationsänderung werden vor allem ie Abteilungsstäbe reduziert, und die Personalstärke der insatzhundertschaften wird von 117 auf 123 Polizei- ollzugsbeamte erhöht. Die Bundespolizeiakademie ist zukünftig zentral zu- tändig für die Aus- und Fortbildung der Bundespolizis- en. Der Akademie zugeordnet sind weitere fünf Aus- nd Fortbildungszentren. Neben den veränderten Anforderungen im nationalen ereich hat sich in den letzten Jahren auch die grenzpoli- ische Zusammenarbeit erheblich verändert. Die interna- ionale Zusammenarbeit für die innere Sicherheit ge- innt auch für die Bundespolizei immer mehr an edeutung. Ein wichtiger Punkt ist der Austausch grenz- olizeilicher Verbindungsbeamter, die den direkten Aus- ausch mit den grenzpolizeilichen Behörden der Gastlän- er sicherstellen. Sie analysieren die grenzpolitische age und stehen als Mittler und Ratgeber zur Verfügung. nsgesamt 18 Verbindungsbeamte sind derzeit in 17 Län- ern eingesetzt, weitere Entsendungen sind in Vorberei- ung. Weiterhin wird jedoch auch die Teilnahme an poli- eilichen Auslandmissionen unter der Verantwortung der ereinten Nationen, der Europäischen Union und der esteuropäischen Union zunehmend an Bedeutung ge- innen. Dazu kommt außerdem die operative Zusam- enarbeit mit der Europäischen Agentur für die opera- ive Zusammenarbeit an den Außengrenzen, Frontex. Hinzu kommen außerdem die mandatsgebundenen uslandseinsätze, zu denen unter anderem auch der Ein- atz in Afghanistan gehört. Die Bundespolizei leistet mit hrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau fghanistans und dessen Weg zu innerer Stabilität, zu ei- em demokratischen Rechtsstaat. Für diesen und andere insätze wird zukünftig ein Pool für längerfristige Aus- andsverwendungen bei der Bundespolizei eingerichtet. Zuletzt unterstehen die Spezialverbände Bundespoli- eiflugdienst und die GSG 9 der Bundespolizei als zen- raler Bestandteil dem Bundespolizeipräsidium. Auch in er neuen Organisation sollen sie zentrale und den Ein- atz unterstützende Dienstleistungen von hoher Qualität Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11981 (A) ) (B) ) für die gesamte Bundespolizei und externe Bedarfsträger erbringen. Ihre ganz besondere Leistungsfähigkeit wird erhalten und ausgebaut werden. Die Spezialverbände werden in die Neuorganisation so integriert, dass diese Ziele erreicht werden. Prozessabläufe werden gestrafft und die Einbindung der politischen Entscheidungsebene für alle Aufgaben von besonderer Bedeutung sicherge- stellt. Wesentliche und übergreifende Entscheidungen mit Blick auf ihre Wirkung für die gesamte Bundespoli- zei werden grundsätzlich auf der Ebene des zukünftigen Bundespolizeipräsidiums getroffen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Reform der Bundespolizei aufgrund der veränderten und gestie- genen Anforderungen dringend notwendig ist. Die Poli- zei des Bundes muss an die aktuelle Lage – die terroristi- sche Bedrohung, die illegale Migration, die Schengen- Erweiterung und die Entwicklung einer europäischen Sicherheitsarchitektur – angepasst werden. Unsere Bun- despolizisten müssen in der Lage sein, angemessen auf die veränderte Situation zu reagieren. Eine Straffung der Organisationsstrukturen und der Abbau von Stabspersonal zur Gewinnung von mehr poli- zeilicher Präsenz sind unumgänglich, um die Effizienz der Bundespolizei zu steigern. Die Arbeit des Bundesinnenministers verlief zügig und vorbildlich. Standort- und andere Entscheidungen sind nicht aus politischen Gründen gefällt worden, son- dern dem Einsatz einer Projektgruppe aus Behördenlei- tern, Personalvertretern und anderen Experten zu ver- danken. Ich danke Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble und allen Beteiligten an dieser Reforment- scheidung an dieser Stelle für ihre hervorragende Arbeit. Wolfgang Gunkel (SPD): Heute behandeln wir gleich zwei Änderungen des Bundespolizeigesetzes. Mit dem ersten Gesetzesentwurf auf Drucksache 16/6291 soll die von Bundesinnenminister Schäuble im Novem- ber 2006 so überraschend angekündigte Reform der Bundespolizei verwirklicht werden. Eine Beteiligung des Deutschen Bundestages ist auf- grund der angeführten Änderungen im Bundespolizeige- setz erforderlich. Die SPD-Bundestagsfraktion ist schon seit der An- kündigung der Reform hinsichtlich des Zwecks skep- tisch. Diese Bedenken haben sich mit dem vorgelegten Regierungsentwurf noch verstärkt. Begründet wird die Reform mit der veränderten Si- cherheitslage im Zuge des weltweiten Terrorismus und des fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses. Insbesondere die Tatsache, dass Deutschland ab dem nächsten Jahr nur noch von Ländern, die dem Schengen- Abkommen angehören, umgeben ist und deshalb die Grenzkontrollen wegfallen, ist für den Bundesinnen- minister Anlass, die bisherigen Strukturen zu überden- ken und zu verschlanken. Ebenso ist auch der finanzielle Aspekt der schrumpfenden Haushaltmittel Motivation für die Neugestaltung. e B b z t b B d w d f f d z u w k a F m – c a s ß d w s e n t Z B m f l B t d f g F m a s p v n a d m d A B (C (D Für die SPD-Bundestagfraktion stellen sich allerdings inige Fragen, welche die oben schon angekündigten edenken am Erreichen des Zwecks durch die Reform etreffen. Diese Bedenken, verbunden mit eigenen Ideen ur Umsetzung einer Umstrukturierung hat der stellver- retende SPD-Fraktionsvorsitzende Fritz Rudolf Körper ereits in der vergangenen Woche in einem Brief an den undesinnenminister formuliert. Ich möchte im Folgen- en einige der darin gestellten Fragen aufwerfen. Bei der von Bundesinnenminister Schäuble immer ieder – gerade in letzter Zeit – skizzierten Gefähr- ungslage erscheint es als geradezu paradox, eine Re- orm umzusetzen, die eine Veränderung der Aufgaben ür einige Tausend Polizeibeamtinnen und -beamten be- eutet. Dass sich mit dem Wegfall der Schengen-Gren- en auch eine veränderte Sicherheitslage darstellt, bleibt nbestritten. Diese muss allerdings sorgfältig evaluiert erden, bevor es zu einer Veränderung der Strukturen ommen kann. Die Erfahrungen der „Westerweiterung“, lso der Wegfall der Grenzen zu den Beneluxländern, rankreich und Österreich haben gezeigt, dass Aktionis- us in diesem Moment deplaziert ist. Denn es wurde ebenso wie jetzt an den Grenzen zu Polen und Tsche- hien – Personal abgebaut, welches dann bald wieder ufgebaut werden musste. Wenn man sich ein solches Hin und Her ersparen will, ollte man die Reduzierung von Personal in dieser Grö- enordnung noch einmal überdenken. Das gesetzte Ziel, die Strukturen zu verschlanken und ie Effizienz zu erhöhen, erscheint äußerst fraglich, enn man beachtet, dass keine Führungsebene wegfällt, ondern mit den erforderlich werdenden Revieren noch ine neue etabliert wird. Die Reviere werden allerdings ur aufgrund der flächenmäßigen Größe der neu gebilde- en Inspektionen nötig. Durch die lokale Ausweitung der uständigkeit von Inspektionen nimmt die Präsenz der undespolizei in der Fläche ab. Das vorgesehene Ziel, ehr Einsatzkräfte auf die Straße zu bringen, wird ver- ehlt. Das neue Bundespolizeipräsidium und die für Ange- egenheiten der Bundespolizei zuständige Abteilung im undesministerium des Inneren haben eine nahezu iden- ische Aufgabenstruktur. Dadurch werden Kosten ver- oppelt und nicht minimiert. An dieser Stelle wäre es achpolizeilich angebracht, dem Vorbild einiger – CDU- eführter – Landesinnenministerien zu folgen und die ührungsfunktionen beim Ministerium zu belassen. Da- it ist ein Bundespolizeipräsidium mit hohem Kosten- ufwand verzichtbar. Es ist nicht gelungen, die Standorte der Bundesbereit- chaftspolizei in Richtung der erkannten Einsatzschwer- unkte zu verlagern. Die Verbandskräfte werden nicht erstärkt, sondern geschwächt, denn effektiv können ach dem Gesetzesentwurf etliche Beamtinnen und Be- mte weniger eingesetzt werden. Diese Einheiten wer- en bei wichtigen Großeinsätzen, Einsätzen zur Terroris- usbekämpfung, bei denen sie die Landespolizeien oder as Bundeskriminalamt unterstützen, zukünftig fehlen. uch dies ist hinsichtlich der Bedrohungsvisionen des undesinnenministers umso unverständlicher. 11982 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Wenn nach dem Wegfall der Schengen-Grenzen eine verstärkte Verlagerung der Einsatzschwerpunkte auf die Flughäfen erfolgt, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb Flughafeninspektionen zu Revieren herabgestuft wer- den. Damit wird man den zukünftigen einzigen Außen- grenzen nicht gerecht. Ein weiterer Mangel ist die Nichtvorlage eines Orga- nisations- und Dienstpostenplanes durch das Bundes- innenministerium. Dadurch kann nicht nachvollziehbar erkannt werden, welche personellen Konsequenzen im Detail zu erwarten sind und mit welchem Kostenfaktor zu rechnen ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt befürchten, dass gerade bei der Kostenfrage geschönt worden ist. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass es im an- stehenden Gesetzgebungsverfahren noch intensive Ge- spräche mit dem Bundesinnenministerium zu diesen Themen geben wird. Im zweiten Gesetzesentwurf auf Drucksache 16/6292, der uns heute vorgelegt wird, ist die Richtlinie 2004/82/ EG des Rates vom 29. April 2004 umgesetzt worden. Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht fristge- mäßer Umsetzung der Richtlinie wurde durch die Kom- mission bereits eingeleitet. Die Richtlinie sieht vor, dass Beförderungsunterneh- men auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flü- gen in den sogenannten Schengen-Raum bestimmte Passagierdaten übermitteln. Dabei handelt es sich um folgende Daten: Familienname und Vorname, Geburts- datum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer und Art des Reisedokuments, Nummer und ausstellender Staat des Aufenthaltstitels oder Flughafentransitvisums, Grenzübergangsstelle, Flugnummer, planmäßige Ab- flug- und Ankunftszeit und ursprünglicher Abflugort, gebuchte Flugroute, soweit sich das aus den vorgelegten und vorhandenen Buchungsunterlagen ergibt. Die Daten werden bei den Verkehrsunternehmen nach 24 Stunden gelöscht. Bei der Bundespolizei werden die Daten ebenfalls nach 24 Stunden gelöscht, dürfen aber nach den allgemeinen Regelungen gespeichert werden, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Bundespoli- zei, wie den Grenzschutz oder die Strafverfolgung, er- forderlich ist. Die Speicherung und Übermittlung der so gespeicherten Daten richtet sich nach dem Bundespoli- zeigesetz. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass lediglich die Übermittlung von zehn vertretbaren Grund- daten vorgesehen ist. Die Voraussetzungen zur Speiche- rung und Übermittlung der Daten wird gesetzlich geregelt. Im Gesetzgebungsverfahren müssen die daten- schutzrechtlichen Aspekte jedoch noch weiter überprüft werden. Gisela Piltz (FDP): Im Rahmen der Sicherheitsar- chitektur der Bundesrepublik Deutschland spielt die Bundespolizei eine zentrale Rolle. Eine effiziente Auf- gabenerfüllung trägt damit zu mehr Sicherheit in Deutschland bei. Vor allem müssen eine schlanke Struk- tur und klare Zuständigkeiten dazu beitragen, Reibungs- verluste zu vermeiden und erfolgreiche Arbeit sicherzu- stellen. z s D s ti g e B li d k z te n a tr B n s ti a g e m m f E ih p li g d g n h d v D k I d r ti e D k k u h n F s v s G w r Ü (C (D Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Ge- etze wird diesem Anspruch jedoch nur in Teilen gerecht. as Ziel, die Verwaltung zu straffen und die internen Ent- cheidungsstrukturen zu verbessern, teilt die FDP-Frak- on. Es ist aber fraglich, ob der Weg, den die Bundesre- ierung aufzeigt, zu diesem Ziel führt. Die Schaffung ines zentralen Bundespolizeipräsidiums und mehrerer undespolizeidirektionen ist jedenfalls nicht offensicht- ch geeignet, administrativen Überhang abzubauen und amit mehr Personal für das operative Geschäft freizube- ommen. Insbesondere wird in den weiteren Beratungen u hinterfragen sein, wie Doppelstrukturen und -kompe- nzen zwischen Bundespolizeipräsidium und Bundesin- enministerium vermieden werden können. Außerdem ist us unserer Sicht noch Erläuterung notwendig, weshalb otz der angestrebten Bündelung von Kompetenzen im undespolizeipräsidium nicht alle Aufgaben am Sitz des eu zu schaffenden Präsidiums wahrgenommen werden ollen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die administra- ven Stäbe verkleinert werden sollen, erscheint mir doch uch die räumliche Zusammenführung zentral zu erledi- ender Aufgaben als logische Konsequenz. Dazu bedürfte s aber grundlegender Reformen, die die Bundespolizei fit acht für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung. Eine ehr kosmetische Reparatur schafft nicht mehr Freiraum ür die Einsatzkräfte. Der Bundesregierung gelingt es mit dem vorliegenden ntwurf nicht, zu verdeutlichen, wie die Bundespolizei re Aufgaben mit einem zentralisierten Bundespolizei- räsidium besser wahrnehmen kann. Die Befürchtung egt nahe, dass eine Zentrale nach dem Vorbild des FBI eschaffen wird. Schon bei der Föderalismusreform hat ie FDP-Fraktion eine zentralisierte Polizeigewalt für anz Deutschland abgelehnt. Wirksame Kontrollmecha- ismen für ein bundesweit zuständiges Polizeipräsidium at die Bundesregierung jedoch nicht vorgelegt. Dabei ist ie Missbrauchsgefahr bei einer derartigen Bündelung on Polizeigewalt in einer einzigen Behörde als oberster ienstherr aller weiteren Bundespolizeibehörden in einem ünftig nur noch zweistufigen Aufbau deutlich größer. nsbesondere vor dem Hintergrund der ständig wachsen- en Aufgaben und Kompetenzen, die die Bundesregie- ung den Sicherheitsbehörden zuweist, ist eine vernünf- ge Kontrollstruktur aber von größter Bedeutung. Die Umstrukturierung der Bundespolizei muss, um ine positive Wirkung auf die Sicherheitslage in eutschland entfalten zu können, noch erheblich kon- retisiert werden. Die FDP-Fraktion wird sich an einer onstruktiven Debatte hierzu beteiligen; denn es muss nser gemeinsames Ziel sein, die Kräfte in den Sicher- eitsbehörden sinnvoll einzusetzen und dazu auch die otwendigen gesetzlichen Klarstellungen zu treffen. lankierend müssen bei der Neuorganisation der Ein- atzkräfte an den verschiedenen Standorten und in den erschiedenen Bereichen personelle und materielle Res- ourcen klug umgeschichtet werden. Hier geht es um die rundsatzentscheidung, in welche Bereiche investiert erden soll. Mehr Einsatzkräfte vor Ort und an Gefah- enstellen können nicht durch immer mehr technische berwachungsmaßnahmen ersetzt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11983 (A) ) (B) ) Das zweite Gesetz, das wir heute zu beraten haben, ist ein Ausdruck der heute in Deutschland und leider auch in der EU schwindenden Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Datensammel- wut sucht sich beständig neue Felder. Nach dem vorlie- genden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes können auf Anordnung der Bun- despolizei von Flugreisenden, die von außerhalb des Schengen-Gebiets nach Deutschland kommen, perso- nenbezogene Daten erhoben und für mindestens 24 Stun- den gespeichert werden. Der dadurch angekündigte Ge- winn an Sicherheit ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Denn die Daten müssen doch erst einmal ver- arbeitet werden. Entweder muss dafür zusätzliches Per- sonal eingesetzt werden, oder aber das vorhandene Per- sonal wird mit der Aufgabe betraut, sodass diese Kräfte dann bei den tatsächlichen Grenzkontrollen fehlen. Der Argumentation der Bundesregierung, durch die Vorab- übermittlung würde den Bundespolizisten mehr Zeit bleiben, die Einreisekontrollen durchzuführen, ist eine Milchmädchenrechnung: Daten, die erhoben werden, sind nur dann hilfreich, wenn sie auch ausgewertet werden. Und das passiert nicht von selbst, sondern bindet Kraft und Zeit, die oft sinnvoller eingesetzt werden könnte. Die angenommene Zahl von 3 000 kontrollierten Flügen mit ungefähr je 200 Passagieren ergibt 600 000 zu überprü- fende Datensätze pro Jahr. Und damit ist dann immer noch nicht gesichert, dass ausgerechnet von dem Flieger, in dem wirklich ein potenzieller Terrorist sitzt, die Daten angefordert wurden. Besser wäre es daher, das Augen- merk auf die Arbeit vor Ort zu legen und nicht auf das Datensammeln. Die Umsetzung der europäischen Richt- linie, auf der das Gesetz basiert, darf daher nicht dazu führen, dass von der Ermächtigung ausufernd Gebrauch gemacht wird. Hier brauchen wir ein klares politisches Signal: Die informationelle Selbstbestimmung darf nicht ins Hintertreffen geraten. Nach der Darstellung der Bundesregierung werden die Kosten, die durch die Verpflichtung zur Datenüber- mittlung auf die Luftverkehrsgesellschaften zukommen, zu vernachlässigen sein. Die Kostenschätzung der Bun- desregierung beläuft sich auf circa 100 000 Euro jähr- lich. Da es sich bei der Übermittlung der Daten um eine Pflicht handelt, die die Luftverkehrsunternehmen nicht im eigenen Interesse erbringen, sondern quasi als „ver- längerter Arm" der Bundespolizei, ist es nach Ansicht der FDP-Fraktion erforderlich, dass sie hierfür eine Kompensation erhalten. Eine entsprechende Regelung muss in das Gesetz aufgenommen werden. Die FDP-Fraktion wird die beiden Gesetzesvorhaben in den anstehenden weiteren Beratungen kritisch, aber gerne konstruktiv begleiten. Die Schaffung einer Sicher- heitsarchitektur in Deutschland, die auf klaren Kompe- tenzzuweisungen, effizienten Strukturen und einer ver- nünftigen Prioritätensetzung unter Wahrung und Beachtung der Grundrechte beruht, ist für die Liberalen eines der zentralen Anliegen in der Innenpolitik. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Wir reden wieder einmal über eine Reform der Bundespolizei. Sie wurde als Jahrhundertwerk angekündigt, kommt aber nur Scheibchenweise bei den Parlamentariern an. Und so s D b p Z f d g A w g b h d d t e s A g B s k r b d h b s s f t P E d d ü M g u f M n G A G B f s (C (D teht auch heute wieder nur ein kleiner Ausschnitt zur ebatte, während die großen Fragen im Dunkeln blei- en. Das kritisiere ich. Es geht um eine Strukturreform. Die Zahl der Stütz- unkte der Bundespolizei wird verkleinert. Es kommt zu usammenlegungen und zu Versetzungen. Das alles hat ür viele eine soziale Komponente. Bis heute aber wer- en die davon Betroffenen nicht hinreichend einbezo- en. Auch das ist schlecht. Zweitens. Und es geht um eine Funktionalreform. Die ufgaben der Bundespolizei sollen anders gewichtet erden. Sie bekommt neue Befugnisse und andere Vor- aben, unter denen die Bundespolizei die neuen Aufga- en wahrnehmen soll. Und genau deshalb ist es nicht innehmbar, die Scheibchen dem Bundestag vorzulegen, as große Ganze aber nicht. Heute steht unter anderem zur Debatte, dass die Bun- espolizei zum Beispiel Flugunternehmen Passagierda- en abverlangen kann. Mit dieser Gesetzgebung werde ine bindende EU-Vorgabe umgesetzt, heißt es. Was in- ofern eine Halbwahrheit ist, weil deutsche Innen- und ußenminister vordem heftig auf diese EU-Regelung edrängt hatten. Drittens. Zur Funktionalreform gehört auch, dass die undespolizei künftig lageunabhängig, man könnte auch agen nach Willkür, Personenkontrollen durchführen ann. Ich halte das für höchst bedenklich, weil damit echtsstaatlicher Boden verlassen wird. Aber diese De- atte werden wir ja noch einmal führen. So, wie ich eine weitere Debatte anmahne. Die Bun- espolizei soll darauf vorbereitet werden, dass sie noch äufiger im Ausland eingesetzt wird, als bislang. Und da in ich bei einer Grundfrage. Denn, wenn das so vorge- ehen ist, dann ist es auch höchste Zeit, dass Polizeiein- ätze im Ausland nicht länger am Parlament vorbei be- ohlen werden können. Viertens. Bundesinnenminister Schäuble hat den Sta- us quo einmal trefflich beschrieben. Wenn es ein kleines roblem gibt, dann schicken wir die Bundeswehr zum insatz. Wenn es schwierig wird, dann greifen wir auf ie Polizei zurück. Und wenn es ganz kompliziert wird, ann muss das THW herhalten. Warum das so ist, ist bersichtlich: Für Bundeswehreinsätze im Ausland bedarf es einer ehrheit im Parlament. Je kleiner das Problem ist, desto rößer scheint die Mehrheit dafür. Umgekehrt: Umso nsicherer die parlamentarische Mehrheit ist, desto häu- iger wird die Bundespolizei anstatt der Bundeswehr in arsch gesetzt. Das ist nicht akzeptabel, übrigens auch icht für die Polizisten. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): In einer Nacht-und-Nebel-Aktion, ohne ussprache im Parlament, findet die erste Lesung des esetzes zur Strukturreform der Bundespolizei statt. undesinnenminister Schäuble hat allen Grund, die of- ene Debatte im Bundestag zu scheuen. Die Neuorgani- ation der Bundespolizei ist Murks. Sie gibt weder Ant- 11984 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) wort auf wichtige inhaltliche Fragen der zukünftigen Arbeit der Polizeibehörden des Bundes noch können mit dieser Strukturreform die vorgegebenen Ziele erreicht werden. Wir kündigen jetzt schon mal an: Wir wollen eine in- tensive Beratung im Innenausschuss, wir verlangen die Offenlegung der Umsetzung im Detail, und wir werden eine Anhörung beantragen. Bislang habe ich den Ein- druck, dass hier in verantwortungsloser Weise Geld ver- schleudert wird, um Wasserkopfstrukturen mit polizeili- chen Führungsämtern zu erhalten. Statt einer Stärkung des Einzeldienstes sehe ich einen Rückzug aus der Flä- che. Ich melde parlamentarischen Diskussionsbedarf da- rüber an, ob es richtig ist, wenn sich die Bundespolizei immer mehr aus der Fläche zurückzieht und ihre originä- ren Aufgaben wie die Sicherheit im Bahnverkehr zu- rückschraubt. Gerade in den Abend- und Nachtstunden erwarten wir eine verbesserte Präsenz der Bundespolizei auf den Regionalbahnhöfen und in den Nahverkehrs- zügen der DB. Wir haben uns immer für eine grundlegende Bundes- polizeireform ausgesprochen. Aber am Anfang einer Reform steht eine grundlegende neue Bestimmung der Aufgabenschwerpunkte. Wir sind für flache Hierarchie- ebenen und den Abbau von Mittelbehörden. Schon an den Bezeichnungen der Polizeibehörden wird deutlich, dass wir teure Doppelstrukturen aufrechterhalten. Was soll ein Bundespolizeikriminalamt und ein Bundeskrimi- nalamt? Wofür brauchen wir überhaupt ein Bundespoli- zeipräsidium, wenn die gleichen Koordinierungs- und Führungsaufgaben im Bundespolizeireferat des BMI wahrgenommen werden? Wir haben die Einsetzung einer Reformkommission gefordert. Das im BMI weitgehend ohne Beteiligung der Bediensteten erarbeitete Konzept zeigt, wie recht wir hatten. Weder wurden die Schnittstellen zwischen Bun- despolizei und Länderpolizei untersucht, noch ist ein Abbau von Doppelstrukturen zwischen BKA und Bun- despolizei erkennbar. Im Bereich der Bahnsicherheit und Flugsicherheit haben wir durch eine falsche Privatisie- rungspolitik erhebliche Sicherheitslücken, ein bundes- weit abgestimmtes Konzept zur Grenzsicherung nach der Erweiterung des Schengen-Raumes liegt nicht vor. Mich ärgert, dass seit Wochen Entwürfe für eine grundlegende Änderung des BKA-Gesetzes herumgeis- tern, die eine geradezu monströse Aufblähung dieses Apparates bringen wird. Wie auf einem Flohmarkt wurde alles zusammengesucht, was man aus den Polizei- gesetzen der Länder und aus dem Bundespolizeigesetz so brauchen kann. Auf die Strukturreform der Bundes- polizei hat es offensichtlich nicht den geringsten Ein- fluss, dass hier beim BKA nach dem Willen des BMI pa- rallele Befugnisse geschaffen werden sollen. Dies ist doch blanker Unsinn. Hier wird es doch zukünftig eine ständige Abordnung von einer Sicherheitsbehörde zur anderen geben. Was erhalten bleibt, sind die Wasser- köpfe in den Zentralen. k g d z v n b r t h z m M l z W d d n p v d in a d w p C d n S n D c ä g p p B z e k b z A e t Z w d F (C (D Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Anmer- ung zur Umsetzung der Ratsrichtlinie über die Weiter- abe von Passagierdaten machen. Hier wird mal wieder as EU-Soll übererfüllt. Luftfahrtunternehmen werden ur Übermittlung von Daten der Drittstaatenangehörigen erpflichtet. Ich frage mich dabei, ob die Anlage ständig euer Datenbestände tatsächlich ein Mehr an Sicherheit ringt. Es schwächt auch unsere Position in den schwie- igen Verhandlungen mit den USA über die Weiterlei- ung von Daten der EU-Bürger an die dortigen Sicher- eitsbehörden. Gert Winkelmeier (fraktionslos): Es ist schon be- eichnend für diese Sicherheitswahn-Regierung, dass an eine heikle Debatte in der Tagesordnung kurz vor itternacht versteckt. So setzt man darauf, dass mög- ichst wenige Journalisten den dringend gebotenen Streit um Thema verfolgen, und so auch der Souverän – die ählerinnen und Wähler – nur spärlich informiert wer- en. Man muss schon ein wenig tiefer in die Materie ein- ringen, um zu wissen, dass es sich beim Tagesord- ungspunkt „Drittes Gesetz zur Änderung des Bundes- olizeigesetzes“ im Kern um die Debatte zur Weitergabe on Fluggastdaten handelt. Diese aber wird man nur in en zu Protokoll gegebenen Reden nachlesen können. Alle Passagiere, die über die Schengen-Außengrenzen die Bundesrepublik einreisen, müssen künftig davon usgehen, dass ihre persönlichen Daten (Name, Geburts- atum, Geschlecht etc.) der Bundespolizei übermittelt erden können. Denn die Fluggesellschaften sind ver- flichtet, alle erhobenen Angaben unverzüglich nach dem heck-in weiterzugeben. Lapidar könnte man sagen: Deutschland muss endlich ie entsprechende EU-Richtlinie umsetzen, weil sonst ach dem angestrengten Vertragsverletzungsverfahren trafzahlungen drohen. Herr Schäuble kann also gar ichts dafür. Nur anscheinend wollte es „Minister r. Maßlos“ mal wieder noch besser und noch gründli- her machen. – Am liebsten hätte er für die EU ja eine hnliche Regelung wie in den USA gehabt. – Der vorlie- ende Gesetzentwurf geht über die Vorgaben der Euro- äischen Union hinaus. Gründlichkeit gilt zwar als ty- isch deutsche Tugend, aber auch das Hohelied auf die ürgerrechte wurde hierzulande über Jahre wie eine Art weite Nationalhymne intoniert. Damit scheint es nun ndgültig vorbei zu sein. Zwar hegt der Datenschutzbeauftragte des Bundes eine Bedenken gegen das Gesetz, da die Daten sowohl ei den Fluggesellschaften als auch bei der Bundespoli- ei nach 24 Stunden wieder gelöscht werden müssen. ber es gibt natürlich – wie immer – Ausnahmen, wenn s um „Grenzsicherung“ oder die „Verfolgung von Straf- aten“ geht. Hier muss man die Frage stellen: Ist das im weifelsfall Ermessenssache der Bundespolizei? Und an elchen Maßstäben wird es ermessen? Das Gesetz regelt ies nicht. Die Bundesregierung sieht in der Übermittlung der luggastdaten „ein wichtiges Instrument zur Verbesse- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11985 (A) ) (B) ) rung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung illegaler Einwanderung“. Der Innenminister betont zudem den „Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung“. Ich sehe in dieser Erhebung eine weitere Etappe beim Abbau der Bürgerrechte. Die Datensammelwut geht wei- ter, jeder und jede Einzelne wird erst einmal unter Gene- ralverdacht gestellt. Vor dem Hintergrund der geschürten Angst vor dem „Internationalen Terrorismus“ finden In- nenminister Schäuble und seine Adjutanten immer wie- der Schleichwege weg von der Bürgerrechtsgesellschaft hin zum Überwachungsstaat. Und weil es sich im Dunkeln noch unauffälliger schleichen lässt, verlegt man solch heikle Debatten lie- ber mitten in die Nacht einer Parlamentssitzung. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe: – Erstes Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes – … Gesetzes zur Änderung des Tierschutz- gesetzes (Tagesordnungspunkt 21 a und b) Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Mit dem von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Tierschutzgesetzes sollen mobile Tierschauen und Zirkusbetriebe mit Tierhaltung in ei- nem entsprechenden Register erfasst werden. Damit greift die Bundesregierung eine Entschließung des Bun- desrates vom 17. Oktober 2003 zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters auf. Dies wurde vor allem aufgrund von nicht zufriedenstellenden Hal- tungsbedingungen von Zirkustieren gefordert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dem Anliegen des Bundesrates teilweise Rechnung getragen. Durch das Register soll erreicht werden, dass in jedem Bundesland von den Behörden dieselben Daten erhoben und in allen Behörden automatisierte Verfahren angewendet werden, damit eine schnelle Datenübermittlung möglich wird. Dies ist erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrecht- licher Vorschriften bei Betrieben, die regelmäßig ihren Standort wechseln, effektiv zu überwachen. Für mich als Tierschutzbeauftragten der Fraktion ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Chance, die Diskussion zu versachlichen. Beispiele aus der Nutztierhaltung bewei- sen, dass eine Erfassung des Tieres lückenlos nachvoll- ziehbare Informationen ermöglicht. Damit können unge- rechtfertigte Pauschalangriffe auf die Zirkusbetriebe verhindert werden. Insgesamt geht es darum, bei den Zirkusbesitzern die sogenannten schwarzen Schafe von den anderen zu trennen. Ich freue mich auf die Beratung in dem zuständigen Ausschuss. r S d a v z 7 h f n B s U d S g g R w g S A w S b e l e G z e ü A u R r s d Z g T B t t i i f u t d S s d (C (D Seit der Bundesrat die Gesetzesinitiative zur Ände- ung des Tierschutzgesetzes der Länder Hessen und chleswig-Holstein in den Bundestag einbrachte, reißt er Strom von Bürgerzuschriften in meinem Büro nicht b. Es waren nicht nur organisierte Tierschützer, sondern or allem einfache Bürger, denen dieses Thema am Her- en liegt. Sie alle kennen sicher diese Briefe. Bereits 2001 ergab eine Umfrage des Spiegels, dass 9 Prozent der Befragten das Schächten ablehnen. Des- alb ist es für die Mehrheit der Bevölkerung wie auch ür mich als Landwirt und Tierschutzbeauftragten mei- er Fraktion nicht nachvollziehbar, weshalb sich die undesregierung offensichtlich einer Unterstützung die- es Antrages verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat durch sein rteil aus dem November des letzten Jahres die Notwen- igkeit einer erneuten Klärung der Problematik des chächtens durch den deutschen Gesetzgeber notwendig emacht. Wir sind als Gesetzgeber an das Grundgesetz ebunden. Das viel beredete Spannungsfeld zwischen eligionsfreiheit und Tierschutz muss von uns geklärt erden. An dieser Stelle sei mir eine wichtige Vorbemerkung estattet. Im umgänglichen Sprachgebrauch wird unter chächten das betäubungslose Töten von Tieren durch usblutung verstanden. Dies geht an der aktuellen Ent- icklung völlig vorbei. Die religiösen Vorschriften zum chächten treffen keine Aussage zur Frage der Betäu- ung. Vielmehr geht es um das Töten des Tieres mittels ines Schnittes und das anschließende Ausbluten. Mitt- erweile haben sich in der Praxis Schächtverfahren tabliert, bei der das Tier vorher betäubt werden kann. enau das ist aber die Kernfrage. Oder um es deutlicher u sagen: Niemand in Deutschland hat die Absicht, sich inzumischen, wenn eine bestimmte religiöse Grund- berzeugung ein spezielles Tötungsverfahren definiert. ber kein Gott dieser Welt gibt uns das Recht, dem Tier nnötiges Leid zuzufügen, ganz im Gegenteil: In allen eligionen finden wir Hinweise, die von einer besonde- en Verantwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen prechen. Genau dieser Aufgabe stellt sich der Gesetzentwurf es Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes. iel des Gesetzesantrages ist es, verschärfte Anforderun- en an Ausnahmegenehmigungen zum Schächten im ierschutzgesetz festzulegen. Danach soll die zuständige ehörde eine Ausnahmegenehmigung für eine Schlach- ung ohne Betäubung nur erteilen dürfen, wenn der An- ragsteller beweisen kann, dass zwingende Vorschriften hm das Schächten vorschreiben und dass das Schächten m Verhältnis zum Schlachten mit vorheriger Betäubung ür das Tier keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen nd Leiden bedeutet. Als Tierschutzbeauftragter der CDU/CSU-Bundes- agsfraktion befürworte ich diesen Gesetzesentwurf. Nur urch ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers kann das pannungsfeld zwischen den Verfassungsgütern Tier- chutz und Religionsfreiheit in einer Weise gelöst wer- en, die beiden gerecht wird. 11986 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) So ist der geforderte Nachweis zwingender religions- gemeinschaftlicher Vorschriften eine Verbesserung der bisherigen Praxis. Der Tierschutz wird dadurch nicht mehr der Beliebigkeit preisgegeben. Besonders zu be- grüßen ist zudem das Erfordernis einer Vergleichbarkeit mit den entstehenden Schmerzen der Tiere. Für die Tiere darf das Schächten nicht mit erheblich mehr Leiden ver- bunden sein, als sie beim gewöhnlichen Schlachten auf- treten. Eine solche bundesweit einheitliche Lösung in dieser wichtigen Frage, die viele Bürgerinnen und Bür- ger bewegt, ist längst überfällig. Die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Ver- schärfung der Anforderungen für das Schächten verfas- sungsrechtlich bedenklich sei, teile ich nicht. Denn das Schächten wird nicht verboten werden, sondern die An- forderungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmi- gung, also für das betäubungslose Schächten, werden im Lichte der Staatszielbestimmung des Tierschutzes ange- messen bewertet. Denn der Gesetzestext ist eine be- wusste Wertentscheidung unserer Gesellschaft für den Tierschutz! Dies bedeutet keinen unbegrenzten Tier- schutz, aber auch keine grundsätzliche Höherstellung der Religionsfreiheit. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, zwischen den sich gegenüberstehenden Verfassungs- gütern einen Ausgleich zu finden, der allen betroffenen Belangen gerecht wird. Demnach sieht die Gesetzesini- tiative auch kein grundsätzliches Verbot, sondern eine verstärkte Beschränkung des Schächtens im Interesse des Tierschutzes vor. Die Tatbestandsmerkmale des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz müssen demnach enger zu verstehen und objektiv überprüfbar sein. Im Hinblick auf religiöse Überzeugungen werden aber auch weiterhin Ausnahmen möglich sein. Deren Vorraussetzungen hat dann aber der Antragssteller darzulegen. Im Hinblick auf das hohe Gut des Tierschutzes ist dies auch angemessen. Das Kriterium der Vermeidung zusätzlicher erhebli- cher Leiden und Schmerzen wird ebenfalls dem Verfas- sungsrang des Tierschutzes gerecht. Es besteht kein reli- giös begründetes Interesse an zusätzlichen erheblichen Schmerzen beim Töten von Tieren. Sowohl Tierschützer als auch die Glaubensgemeinschaften stimmen in dem Bestreben überein, Tiere vor vermeidbaren Schmerzen zu schützen. So galt das rabbinische Gebot, den „Schmerz der Tiere“ zu vermeiden, schon lange vor europäischen Tierschutzgesetzen. Auch vonseiten isla- mischer Rechtsgelehrter gibt es Aussagen, die die Betäu- bung vor dem Schächten nicht im Widerspruch mit den islamischen Vorschriften sehen. Beispielsweise sei ein Gutachten des Hohen Amtes für Religiöse Angelegen- heiten der Türkischen Republik aus dem Jahr 2004 er- wähnt. Hierin heißt es, dass „Schlachttiere weder gequält werden noch unnötig leiden sollen. Die Betäubung der Tiere vor dem Schächten ist nicht gegen den islamischen Sinn des Schächtens“. Weiterhin stellt das Europäische Halal-Zertifizierungsinstitut, getragen vom Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und dem Bündnis der islamitischen Gemeinschaften in Norddeutschland, fest, dass „Betäubungsmethoden, die die Tiere vor Schmer- zen und Leiden bei der Schlachtung schützen, anzuwen- den sind“. d n D t b A s n s i b b l R u v t „ s v t g B v b d w g l t v m D i D p s L Ö b k A t a v m w v e c m w d S S (C (D Dabei stellt sich die Frage nach der praktischen Be- eutung der Ausnahmegenehmigungen. Zunächst muss och einmal daran erinnert werden, es besteht in eutschland ein grundsätzliches Verbot für ein Schlach- en ohne Betäubung. Gemäß dem Tierschutzgesetz edarf es jedoch keiner Betäubung, wenn dafür eine usnahmegenehmigung erteilt wurde. Diese darf nur in- oweit erteilt werden, als es erforderlich ist, den Bedürf- issen von Angehörigen bestimmter Religionsgemein- chaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften hrer Religionsgemeinschaften das Schächten vorschrei- en. Dabei wird auch hier das Schächten mit dem betäu- ungslosen Töten von Tieren gleichgesetzt. Die religiösen Vorschriften im Judentum und im Is- am zielen darauf ab, dass das Essen rein ist. In beiden eligionen gilt Fleisch nur dann als rein, wenn es lebend nd unversehrt ausgeblutet ist. Allerdings kommt eine om Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundes- ages angefertigte Ausarbeitung zum Schluss, dass Ausnahmegenehmigungen nicht in der Weise prakti- che Relevanz besitzen, wie dies in den Medien zum Teil ermittelt wird“. Außer in Bayern und Baden-Würt- emberg waren im Zeitraum 2003 bis 2006 Ausnahme- enehmigungen zum Schächten praktisch nicht von edeutung. Die geringe Inanspruchnahme ist mit der erbreiteten Anwendung der „Elektrokurzzeitbetäu- ung“ zu erklären. Anscheinend wird diese Methode von en betroffenen Akteuren als Möglichkeit akzeptiert, so- ohl den Belangen des Tierschutzes als auch den reli- iösen Speisevorschriften gerecht zu werden. Auf Grundlage dessen muss ein vorurteilsfreier Dia- og möglich sein, ob eine Betäubung von Tieren unmit- elbar vor dem Schächten mit den religiösen Vorschriften ereinbar ist. Meiner Meinung nach ist ein Kompromiss öglich. Das Tier wird nur betäubt, es ist also nicht tot. as unmittelbar anschließend stattfindende Schächten st also möglich. Das Tier spürt jedoch keine Schmerzen. amit kann der Religionsfreiheit und dem Tierschutz raxisgerecht Rechnung getragen werden. Dies ent- pricht auch den Erfahrungen, die bereits in anderen ändern gemacht worden sind. So haben in Dänemark, sterreich und den USA Muslime die Kurzzeitbetäu- ung vor dem Schächtschnitt als Kompromiss aner- annt. Eben diese Methode der Elektrokurzzeitbetäubung als lternative zum betäubungslosen Schächten beabsich- igt auch die Gesetzesinitiative in das Tierschutzgesetz ufzunehmen. Tiere sind vor dem Schlachten wirkungs- oll zu betäuben. Jede Begründung, warum Tiere nicht it modernen Methoden vor dem Schlachten betäubt erden können, ist schlicht und ergreifend nicht nach- ollziehbar. Die Gesetzesinitiative erscheint mir hierbei ine angemessene Antwort. Abschließend möchte ich noch einmal deutlich ma- hen, dass das betäubungslose Schlachten grausam und it erheblichem Leid der Tiere verbunden ist. Die not- endige Fixierung der Tiere auf dem Rücken oder auf er Seite ist im hohen Maße angstauslösend. Beim chächtschnitt selbst erleiden die Tiere erhebliche chmerzen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11987 (A) ) (B) ) Wissenschaftliche Untersuchungen haben zudem er- geben, dass die Tiere noch bis zu mehreren Minuten nach dem Schnitt bei vollem Bewusstsein sind. So durchleiden die Tiere mitunter einen mehrminütigen Todeskampf, obwohl Hauptschlagader und Luftröhre durchtrennt worden sind. Aus Sicht des Tierschutzes ist das betäubungslose Tö- ten von Tieren unbedingt abzulehnen. Ziel muss es sein, dass in Deutschland das Schächten ohne Betäubung verboten bleibt. Tierschutzgerechte Schlacht- und Betäu- bungsmethoden, die den religiösen Bedürfnissen Rech- nung tragen, sind vorhanden und müssen genutzt wer- den. Deshalb unterstütze ich die vorgeschlagene Gesetzesänderung des Bundesrates. Diese ermöglicht es, den Tierschutz mit den betroffenen Grundrechten wirk- lich in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen und dem seit 2002 bestehenden Verfassungsrang des Tierschutzes endlich gerecht zu werden. Die schroffe Ablehnung seitens der Bundesregierung ist übereilt und nicht nachvollziehbar. Hier besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Zu sehr später Stunde sind zwei Gesetzesvorlagen zur Änderung des Tierschutzgesetzes in erster Lesung aufgerufen. Der erste Gesetzentwurf, der uns heute beschäftigt, soll den Weg ebnen zur Errichtung eines Zirkuszentralregisters. Nach vielen Diskussionen wird nun endlich dafür ge- sorgt, dass die einschlägigen Bestimmungen zum Tier- schutz in unseren Zirkusunternehmen besser überwacht werden können. Das geplante Register wird bundesweit mobile Tierschauen und Zirkusbetriebe mit Tierhaltung erfassen. Es gibt circa 300 Zirkusunternehmen, in denen Tiere mitgeführt werden. Wir wissen aus der Anhörung unse- res Ausschusses, dass es in diesen Unternehmen immer wieder zu gravierenden Mängeln kommt. Zirkusunter- nehmen sind ein traditionell reisendes Gewerbe. Bisher war er ihnen möglich, sich durch Standortwechsel den behördlichen Auflagen zu entziehen. Für die regional zuständigen Vollzugsbehörden und Veterinärämter ist es enorm schwierig, die tierschutzrechtlichen Vorgaben tat- sächlich durchzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetz- entwurf schaffen wir nun endlich die Möglichkeit einer effektiven Überwachung und der Einhaltung tierschutz- rechtlicher Vorschriften. Wir stellen sicher, dass alle not- wendigen Daten über Missstände, Mängel und behördli- che Auflagen zentral erfasst und allen für die Aufsicht von Zirkusunternehmen zuständigen Behörden länder- übergreifend zugänglich gemacht werden. Daher be- grüße ich diesen Gesetzentwurf ausdrücklich und unter- stütze ihn. Bei der Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Ände- rung des Tierschutzgesetzes debattieren wir, unter wel- chen Voraussetzungen in Deutschland geschächtet wer- den darf. Diese Frage hat die tierschutzpolitische Diskussion seit vielen Jahren entscheidend bestimmt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Tierschutz als Staatsziel in unser Grundgesetz aufgenommen wurde. D z t d d D m s s l v s s u w r v b s d 2 s t h a m F d r m e h T z u d t i A s f d d g d g U w f a v w d g A z (C (D amit haben wir das rechtliche Gewicht des Tierschut- es eindeutig gestärkt. Als tierschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundes- agsfraktion und auch als Tierarzt, der verpflichtet ist, as Leiden von Tieren zu verhüten, fühle ich mich durch ie Schächtproblematik in besonderer Weise betroffen. as Töten eines Tieres ist immer ein dramatischer Mo- ent, der bei vielen Menschen – selbst wenn vorge- chriebene Betäubungsmethoden angewendet werden – ehr starke Emotionen und eine große Betroffenheit aus- öst. Darum liegt mir die tierschutzgerechte Betäubung on Schlachttieren in besonderer Weise am Herzen. Nur o lässt sich unnötiges Leiden von Tieren vermeiden. Es herrscht ein breiter Konsens in unserer Gesell- chaft und es ist ein ethisches Gebot, dass wir auch für nsere Tiere als Mitgeschöpfe eine besondere Verant- ortung tragen. Das betäubungslose Schlachten von Tie- en regelt § 4 a Abs. 2 des Tierschutzgesetzes. Der nun om Bundesrat auf Initiative des Landes Hessen einge- rachte Gesetzesentwurf zur Novellierung des Tier- chutzgesetzes ist vor dem Hintergrund der Entschei- ung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 006 zu sehen. Dieses Urteil hat das Recht eines türki- chen Metzgers bestätigt, in seinem Betrieb Schlacht- iere zu schächten. Ich möchte in diesem Zusammen- ang alle zu einer sachlichen Diskussion aufrufen, in der uch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts it einbezogen werden muss. Wir müssen im konkreten all eine angepasste Rechtsgüterabwägung zwischen em Tierschutz als Staatziel einerseits und dem Grund- echt auf Religionsfreiheit auf der anderen Seite vorneh- en. Den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf halte ich für ine gute Grundlage, dieses Thema noch einmal ernst- aft zu diskutieren. Ich stelle gleichzeitig fest, dass sich dieses sensible hema jedoch nicht dazu eignet, politische Profilierung u betreiben. In den vergangenen Monaten haben mich nzählige Briefe von Bürgern und Bürgerinnen erreicht, ie sich kritisch und ernsthaft mit der Schächtproblema- ik auseinandersetzen. Vielen Kolleginnen und Kollegen n diesem Haus geht es ähnlich. Ich habe viele fundierte rgumente wahrgenommen und werde mich bemühen, ie in meinen persönlichen Entscheidungsprozess ein- ließen zu lassen. Mich haben aber auch Briefe erreicht, eren Inhalt gegen die Glaubensüberzeugung unserer jü- ischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbür- er gerichtet ist. Das macht mich sehr betroffen. Wir ürfen und werden es nicht zulassen, dass Argumente egen das Schächten mit zum Teil klaren rassistischen ntertönen unterlegt werden. Eine Debatte – egal zu elchem Thema – auf dem Rücken von Minderheiten zu ühren, ist zutiefst verabscheuenswürdig und muss von llen am Diskussionsprozess Beteiligten aufs Schärfste erurteilt werden. In der Diskussion um den vorliegenden Gesetzent- urf werden wir prüfen müssen, ob es nach Abwägung er bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungs- erichts möglich ist, den Anwendungsbereich des § 4 a bs. 2 des Tierschutzgesetzes so zu fassen, dass die An- ahl der in Deutschland geschächteten Tiere auf ein Mi- 11988 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) nimum reduziert wird. Wie es im Gesetzentwurf vorge- sehen ist, soll der Antragsteller zukünftig für jeden einzelnen Schlachtvorgang zwingend den Begründungs- zusammenhang zwischen seinem individuellen Glau- bensinteresse und dem Schächten darlegen. Das befür- worte ich ausdrücklich. Den zweiten Halbsatz der Gesetzvorlage sehe ich je- doch kritisch. Hier wird der Nachweis des Antragstellers gefordert, „… dass vor, während und nach dem Schächt- schnitt bei dem Tier im Vergleich zu dem Schlach- ten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten …“ Dieser Nachweis kann nach den Ergebnissen der bisheri- gen wissenschaftlichen Untersuchungen nicht erbracht werden, da der Schächtvorgang sehr wohl mit zusätzli- chen Schmerzen verbunden ist. Ich frage Sie daher: Wie soll dann ein Antragsteller die Vermeidung zusätzlicher Schmerzen im Lichte der gegenwärtigen wissenschaftli- chen Erkenntnisse jemals glaubhaft darstellen? Wenn diese Bedingung niemals erfüllt werden kann, bedeutet das für mich im Umkehrschluss, dass zukünftig in jedem Fall eine Genehmigung zum Schächten versagt werden muss. Dies kommt dann einem faktischen Schächtverbot gleich, was aus tierschutzrechtlicher Sicht zwar begrü- ßenswert ist, aber der gebotenen Rechtsgüterabwägung wahrscheinlich nicht entspricht. Ich muss feststellen, dass wir uns, wenn wir dem vorliegenden Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Form zustimmen würden, vermut- lich nicht mehr im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Wir stehen jetzt am Anfang des Gesetzgebungsver- fahrens. Die weiteren Beratungen in den nächsten Wo- chen und Monaten werden zeigen, ob ein Ausgleich zwi- schen dem beabsichtigten Zweck des Gesetzes einerseits und der Verfassungsvorgabe andererseits zu erreichen ist. Ziel muss es weiterhin sein, die Zahl der in Deutsch- land geschächteten Tiere auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Hans-Michael Goldmann (FDP): Mit zwei Gesetz- entwürfen soll der Tierschutz in Deutschland gestärkt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den Ge- setzentwurf der Bundesregierung, der die Einführung ei- nes Registers zur Erfassung von Tierhaltung in mobilen Tierschauen und Zirkusbetrieben vorbereiten soll. Die Anhörung des ELV-Ausschusses hat im letzten Jahr ergeben, dass ein generelles Verbot der Wildtierhal- tung in Zirkussen unter dem Aspekt des Tierschutzes aus wissenschaftlicher Sicht nicht erforderlich ist. Es kommt darauf an, wie die Tiere gehalten werden. Weder beste- hende Vollzugsdefizite bei der amtstierärztlichen Begut- achtung von Zirkussen noch Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht in einzelnen – und zu Recht beklagens- werten – Fällen rechtfertigen ein generelles Verbot. Unbestritten ist aber die Notwendigkeit der Errich- tung eines Zirkuszentralregisters. Dabei muss zugleich sichergestellt werden, dass die jeweiligen Tiere und nicht nur die Betriebe registriert werden. Das Führen v d o b H s t n d d t n a H f W r s w b T d l I e s m U g e d b e f g V N w t g d S S v g w S p s g e ü T n (C (D on Stallbüchern sollte für Zirkusse verpflichtend wer- en. Darauf sollte die Regierung bei der geplanten Ver- rdnung achten. Die kontinuierliche veterinärmedizinische Bestands- etreuung ist notwendige Voraussetzung für tiergerechte altung. Zirkusse, die nicht willens oder in der Lage ind, eine angemessene und dauerhafte tierärztliche Be- reuung ihres Tierbestandes zu gewährleisten, erfüllen icht die Voraussetzungen, die an Tierhalter gestellt wer- en müssen. Hier liegt ein ähnliches Problem vor wie bei er Haltung von Tieren im privaten Bereich – Tierhal- ung bringt eine große Verantwortung mit sich. Dass ei- ige dieser Verantwortung nicht gerecht werden, kann ber keine Begründung für ein generelles Verbot der altung von Tieren sein. Damit würden auch die getrof- en, die verantwortungsbewusst und rechtstreu sowie am ohle der Tiere orientiert handeln. Es muss jedoch da- über diskutiert werden, ob bestimmte Tierarten grund- ätzlich nicht für die Haltung in Zirkussen geeignet sind, ie beispielsweise Bären und Affen. Der zweite Gesetzentwurf, der vom Bundesrat einge- racht wurde, ist abzulehnen. Der Bundesrat möchte das ierschutzgesetz insoweit ändern, als dass die Behörden, ie die Ausnahmegenehmigungen zum Schächten ertei- en, künftig noch strengere Kriterien anzulegen hätten. nsbesondere sollen die Antragsteller nachweisen, dass s in ihrer Religion keine Alternative zum betäubungslo- en Schächten gibt. Diese Vorschläge sind aus Sicht der FDP hochproble- atisch. Wir haben Zweifel, dass diese Änderung dem rteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 erecht wird. Das Verfassungsgericht hatte ausdrücklich rklärt, dass der Staat sich nicht zum Schiedsrichter über ie richtige Auslegung von religiösen Vorschriften erhe- en darf. Er hat religiöse Neutralität zu wahren. Dabei ist s völlig unerheblich, ob der Staat religiöse Vorschriften ür sinnvoll hält, für antiquiert oder ob man andere Mit- lieder der Glaubensrichtung vorweisen kann, die diese orschriften ganz anders oder großzügiger auslegen. ach der Rechtsprechung des BVerfG ist ausreichend, enn derjenige, der die Ausnahmegenehmigung bean- ragt, nachvollziehbar und belastbar darlegt, dass nach emeinsamer Überzeugung der Glaubensgemeinschaft er Verzehr von Tieren zwingend eine betäubungslose chlachtung voraussetzt. Auch der vom Bundesrat gewollte Nachweis, dass das chächten keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen erursache, ist verfassungsrechtlich bedenklich. Im Er- ebnis würde damit das Grundrecht auf Religionsfreiheit eitgehend leerlaufen, wie die Bundesregierung in ihrer tellungnahme zu Recht ins Feld führt, weil ein solcher ositiver Nachweis kaum zu erbringen ist. Es stellt sich mir die Frage, ob den Initiatoren des Ge- etzentwurfs im Gegenzug der negative Nachweis gelin- en würde, dass das fachgerechte Schächten tatsächlich ine größere Qual für die Tiere ist als die herkömmliche berwiegend in Deutschland praktizierte Schlachtung. atsächlich gibt es durchaus seriöse Erkenntnisse, wo- ach das fachgerechte Schächten bereits beim ersten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11989 (A) ) (B) ) Schnitt durch einen Nervenschock zu einer Bewusstlo- sigkeit des Tieres führt. Im Rahmen der Ausschussberatungen wird es Gele- genheit geben, sich mit diesen Fragen noch intensiv aus- einanderzusetzen. Für die FDP aber steht die staatliche Neutralität in religiösen Fragen nicht zur Disposition. Bodo Ramelow (DIE LINKE): Auf der Tagesord- nung steht als Ankündigung ein Tierschutzgesetz bzw. die erste Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfes eines ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dazu mit aufgerufen ist die Be- ratung der Bundestagsdrucksache 16/6233. Als Einbrin- ger fungiert hier der Bundesrat. Wenn ich den Arbeitstitel des Tagesordnungspunktes wörtlich nehme, handelt es sich also bei dem Gesetz, das wir hier behandeln wollen, um ein Gesetz, das die Tiere schützen soll. Dies suggeriert jedenfalls der Begriff „Tierschutzgesetz“. Hierbei möchte ich aber ausdrück- lich erwähnen, dass hier zwei Grundsätze von Verfas- sungsrang miteinander in Widerstreit sind: die Freiheit der Religionsausübung und der Tierschutz. Ein Gesetz, das Tiere schützt, müsste also das Leben der Tiere umfassen, und der geneigte Abgeordnete müsste schlussfolgern, dass sich der Bundestag um le- bende Tiere bzw. um das Leben der Tiere im schützen- den Sinne Gedanken machen möchte und dazu schluss- endlich auch ein Gesetz erlassen würde. Weit gefehlt! Denn um das Leben der Tiere geht es genau bei dem ein- gereichten Gesetzestext nicht. Es geht vielmehr um das Ende eines Tierlebens und um die funktionale Umwand- lung eines Tieres in zum Verzehr geeignetes Fleisch. Es geht also um die Schlachtung, und es geht um Schlacht- tiere. Die Überweisung, die vorgeschlagen wird in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz und Umwelt und Naturschutz, scheint mir deshalb konsequent zu sein, denn dort wird man sich mit Themen wie Hygiene bzw. unter dem Aspekt des Ver- braucherschutzes möglicherweise auch mit veterinärme- dizinischen und hygienerechtlichen Bestimmungen be- schäftigen. Man könnte also erwarten, dass es bei dem einge- reichten Gesetz um die Rahmenbedingungen für Schlachttiere vor dem Schlachten und die Hygienebedin- gungen unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes für das aus den Schlachttieren entstehende Fleisch als Nah- rungsmittel gehen würde. Weit gefehlt! Weder beschäf- tigt sich der Gesetzgeber in seinem Begründungstext mit den Schlachttieren, den Lebendtransporten, den Zustän- den auf dem Fleischmarkt oder mit den gigantischen Transportmengen von Lebendtieren, die einzig zum Zweck der Auslastung großer Schlachtbetriebe quer durch Europa gekarrt werden und die teilweise auch des- halb lebend transportiert werden, damit sie als vermeint- liches regionales Schlachtgut unter veränderten Begrif- fen wie in veredelter Form als Parmaschinken oder als Südtiroler Bauchspeck wieder in den Lebensmittelmarkt kommen, noch geht es um die Hygienebedingungen oder grundsätzliche Fragen, wie sie bei Hausschlachtungen s T s i t v a a n S b s w s i M F M s e t f p a b g G d F h t z a g o s a b a n l a O i E J z i a w G T V T c g (C (D elbstverständlich gesetzgeberisch geregelt sind, also richinenschau usw. Es geht bei genauer Betrachtung des Textes aus- chließlich um eine einzige Schlachtvorschrift, die sich m Kern weniger mit den vorgenannten Fragen beschäf- igt, als ausschließlich mit Dingen, die religiöse Gefühle on Menschen betreffen, die in Deutschland leben, sich ls gläubige Menschen empfinden und wahrnehmen und brahamitischen Weltreligionen angehören, aber eben icht der christlichen Weltreligion. Es geht um das chächten, also um das Zu-Tode-Bringen eines Tieres, ei dem religiöse, jahrtausendealte mündlich oder chriftlich weitergegebene Schlachtungsregeln zur An- endung kommen. Es geht um das Schächten, welches owohl im jüdischen als auch im moslemischen Glauben n den jeweiligen religiösen Riten und für die gläubigen enschen eine große Rolle spielt. Es geht um koscheres leisch für die Juden und um halales Fleisch für die uslime. Als Christ erinnere ich mich sehr gut an die Diskus- ion vor 20 oder 30 Jahren in Westdeutschland, als die rsten türkischen Gemeinden zum Opferfest das Schäch- en als Teil ihrer Religionsausübung praktizierten. Das ührte zu Entsetzen und die Unwissenheit um das, was raktiziert wird, und die Verwechslung des Schächtens ls alttestamentarische Form der ausschließlichen Dar- ringung eines Opfertieres führte immer wieder zu hefti- en Reaktionen. Hier konnte man zum ersten Mal das efühl bekommen, dass das christliche Abendland be- roht sei durch Schlachtrituale, die in einer bestimmten orm angewendet werden und die trotzdem zur Entste- ung von Schlachtgut, also letztendlich zu geschächte- em Fleisch, welches zum Verzehr dienen soll, prakti- iert wurden. Es geht also um Vorschriften, die für Tiere n der Grenzlinie zwischen Leben und Tod stehen. Hier estehe ich als Christ, dass ich mir manches vorstellen der auch persönlich ablehnen kann; aber trotzdem re- pektiere ich, dass gläubige Menschen im Kontext der brahamitischen Weltreligionen bestimmte Vorschriften is heute praktizieren, die für unsere Glaubensvorfahren uch gegolten haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwäh- en, dass die Schlachtungsregeln im Judentum und Is- am gerade als Tierschutzmaßnahme betrachtet werden, lso den Schmerz für das Tier möglichst auszuschließen. b eine vorherige Betäubung religionsgesetzlich erlaubt st, bedarf in der Tat der Beurteilung durch zu hörende xperten der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Im udentum zum Beispiel gibt es Rabbiner, welche gleich- eitig Veterinäre sind und deshalb hohe Fachkenntnisse n beiden Feldern mitbringen. Bei dem hier eingebrachten Tierschutzgesetz geht es lso weniger um ein Schutzrecht für ein Tier, denn es ird so oder so in jedem Fall getötet – das zweifelt der esetzgeber auch gar nicht an –, sondern es geht um die ötungsart, die Tötungsvorschrift und die mit dieser orschrift verbundenen Regeln. Die Regel heißt, das ier soll ohne Leid sterben, das heißt, ohne unerträgli- hen Schmerz, und dies, sagt mir mein Verstand, ist eine ute Regelung. Wenn ich aber ausblende, welche 11990 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Schmerzen ein Tier durchleiden muss in einem Schlacht- hof, bevor es getötet wird, und wenn ich ausblende, was an Ängsten, nachgewiesen durch die Cortisolmenge im Blut, existiert, bevor die Betäubung im Schlachtprozess einsetzt, dann halte ich es für schwierig, dass bei den hier in Rede stehenden Regelungen nun einerseits der Gläubige nachweisen soll, dass seine Religion zwingend diesen Ritus vorschreibt, und andererseits derjenige, der diesen Ritus praktiziert, nämlich den Schnitt bei dem Tier am Hals ansetzt, nachweisen soll, dass das Tier beim Ansetzen des Schnittes und beim Sterben keine zu- sätzlichen Schmerzen erleidet. Die Form, wie der Gesetzgeber nun in Art. l Abs. l die Beweislast den Gläubigen auferlegt, und zwar nur im Rahmen der Beweislast dieser Ausnahmeregelung zum normalen Schlachtprozess in Deutschland, halte ich ge- nau für das Problem. Während also auf einem Schlacht- hof die Frage nach der Angst von Tieren überhaupt nicht gestellt wird, obwohl Wissenschaftler nach meiner Kenntnis sehr wohl belegen können, welche Ängste Schlachttiere durchleben, bevor sie in den Schlachtpro- zess kommen, soll für die Ausnahme von der Regel ein höheres Maß an Beweislast entstehen als für die Regel. Dies halte ich für ein Problem, das hier bei mir, aber nicht nur bei mir, sondern nach meinen Gesprächen mit Juden und Moslems auch bei unseren Mitbürgern, die im Rahmen der abrahamitischen Religionen Nichtchristen sind, der Eindruck sich verfestigt, dass hier eine Aktuali- tät zu einem Thema vorgetragen wird, die sich weder aus Recht und Gesetz noch durch aktuelle Urteile ergibt, sondern einzig und allein in dem Kontext gespürt wird, den wir zurzeit in Deutschland immer wieder erleben. Da wird vom christlichen Abendland als Kerngröße ge- sprochen, da wird im Zusammenhang mit der europäi- schen Verfassung nicht von einem universellen Gott ge- sprochen, sondern der Bezug zum christlichen Abendland wird benannt. Da wird in aktuellster Art und Weise vom Fraktionsvorsitzenden der Union das Kruzi- fix für öffentliche Gebäude als Regelfall vorgeschlagen. In diesem Kontext fühlen sich Juden und Moslems in Deutschland zurückgewiesen und mit dieser scheinbar harmlosen Vorschrift im Tierschutzbereich unter Gene- ralverdacht gestellt. Es ist die ungute Mischung, die hier gedanklich entsteht, die Islamophobie, die in Deutsch- land mit jeder Debatte um Moscheen entsteht, aber eben auch um antisemitische Angriffe auf Mitbürger, die als Juden in Deutschland anfangen, deutlicher ihren Glau- ben leben zu wollen. Wenn ich aber, harmlos erscheinend, das Thema „Schächten unter Tierschutzgesetz“ thematisiere und eine religiöse Beweislast Religionsgemeinschaften auf- erlege, die eine abschließend Autorität wie im Katholi- zismus mit dem Vatikan und dem Papst nicht kennen, und entsprechende Vorschriften teilweise gelebte und ri- tuelle Vorschriften sind, dann wird es schwierig zu klä- ren, wer alleine als autorisierte Person im Sinne des Tier- schutzgesetzes angesehen werden soll. Auch darf ich daraufhinweisen, dass die muslimi- schen Vertreter in Deutschland um die Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechtes kämpfen und dass es zurzeit gerade muslimische Glaubensvertreter g s j i i M u g a a t f t S n „ d W n M v l s h z B s g f p a e s S u S m V D u d c E n d d G r p m t i b r ß S u d s g (C (D ibt, die versuchen, sich als gleichberechtigte Ge- prächspartner analog den christlichen Kirchen und der üdischen Glaubensgemeinschaft zu verankern. Hier darf ch aktuell daraufhinweisen, dass es der Innenminister st, der große Zweifel anmeldet. Wenn man also den uslimen gegenüber die Anerkennung als verbindliche nd staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft verwei- ert, gleichermaßen im Tierschutzgesetz eine Regel ver- nkert, die die religiös zwingend vorgeschriebenen Riten ttestieren soll, halte ich diese Vorgehensweise, vorsich- ig formuliert, für nicht zielführend, um nicht zu sagen: ür fadenscheinig. Deshalb würde ich am liebsten bean- ragen, das gesamte Gesetzgebungsverfahren an dieser telle zu beenden und schlicht zu überprüfen, ob sich ach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Thema Schächten“ irgend etwas in Deutschland verändert hat, as eine aktuelle Veränderungsnotwendigkeit erzwingt. arum soll der Gesetzgeber handeln, wenn nach mei- em Dafürhalten und nach Rücksprache mit Juden und uslimen auch nach ihrer Wahrnehmung sich nichts erändert hat? Ein Zurück zum, vorsichtig gesagt, illega- en Schächten vor dem Hintergrund des Bundesverfas- ungsgerichtsurteils, so wie ich es noch in Erinnerung abe, ein Zurück in die Illegalität halte ich für nicht ak- eptabel. Sollten aber die Mehrheit hier im Haus und die undesregierung der Meinung sein, dass man den hessi- chen Vorstoß hier weiter verfolgen sollte, wäre es laubwürdig, wenn die tierschutzrechtlichen Aspekte ern von jeder Glaubensfrage einfach nur unter dem As- ekt der Vergleichbarkeit geprüft werden. Das heißt ber, dass die gesamte Kette zu betrachten ist und nicht infach nur der Halsschnitt, wie er hier unter dem Buch- taben B dargestellt wird. Die Frage von Angst und chmerzen und die Wechselwirkung zwischen Angst nd Schmerzen ist dann auch für sämtliche andere chlachttiere zu betrachten, und man müsste gleicher- aßen mit den Religionsgemeinschaften bzw. mit den ertretern der abrahamitischen Weltreligionen in eutschland dahin gehend im Gespräch sein, dass wir ns auch ihre Glaubensvorschriften erläutern lassen und arauf hören. Gegebenenfalls gibt es die von mir schon angespro- hene Möglichkeit, in der Finalphase auch im Wege des lektroschocks eine Kurzzeitbetäubung als Option zu ennen. Ich möchte aber als Vertreter meiner Fraktion ieses nicht ohne oder gegen den Willen der Vertreter es muslimischen oder des jüdischen Glaubens in den esetzestext aufnehmen. Für mich gehören gleichbe- echtigt, wenn es um religiöse Themen geht, deren Re- räsentanten mit an den Gesprächstisch. Deswegen fehlt ir hier auch eine ernsthafte Überweisung des Gesetzes- extes zuallererst an diejenigen, die es betrifft, wenn wir hn schon nicht an die Interessenvertreter der Tiere sel- er überweisen können; denn dann würden uns die Inte- essenvertreter der Tiere alle anderen Fragen des mit Fü- en getretenen Tierschutzes bei der gelebten chlachtpraxis sämtlicher Schlachttiere in Deutschland m die Ohren hauen. Um dem Vorwurf zu entgehen, ass hier eine antisemitische oder antiislamische Vor- chrift, harmlos als Tierschutz verkleidet, in den Gesetz- ebungstext kommen soll, müssen wir also zuallererst Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11991 (A) ) (B) ) mit diesen Vertretern selbst sprechen und mit ihnen Lö- sungswege erörtern. Der überwiesene Gesetzestext aus dem Bundesrat scheint nicht zielführend und adäquat das Problem zu er- fassen. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird darauf eingegangen. Der gesetzgeberische Lösungsan- satz müsste sich deshalb auch und gerade über die Reli- gionsfreiheit entwickeln. Deshalb erbitte und beantrage ich auch eine entsprechende Anhörung und eine Be- und Erarbeitung mit Vertretern der muslimischen und jüdi- schen Menschen in Deutschland auf gleicher Augen- höhe. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir debattieren heute über zwei wichtige Punkte, die den Tierschutz in Deutschland verbessern sollen: das Verbot des betäubungslosen Schächtens und eine Ermächtigungsgrundlage für die Einrichtung eines Zirkuszentralregisters. Auf den ersten Blick haben beide Themen nicht viel miteinander zu tun, auf den zweiten Blick sehr wohl. Es geht in beiden Fällen um den notwendigen Respekt und um die Wahrung der Würde im Umgang mit Tieren, die wir für menschliche Bedürfnisse nutzen. Es geht darum, ob wir das immer wieder vorgetragene Bekenntnis zum Staatsziel Tierschutz auch rechtlich untermauern wollen. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet das betäu- bungslose Schlachten von warmblütigen Tieren, weil es eine vorsätzliche und barbarische Tierquälerei darstellt. Eine Ausnahmegenehmigung darf bislang erteilt werden, wenn „zwingende Vorschriften“ einer Religionsgemein- schaft dies verlangen. Diese Genehmigungsmöglichkeit stellt jedoch eine Kann- und keine Mussbestimmung dar. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung kann und darf nicht das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aushebeln. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen daher den Beschluss des Bundesrates vom 6. Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigung an den Nachweis gebunden sein muss, dass „bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit … Betäubung keine zusätzlichen er- heblichen Schmerzen oder Leiden auftreten.“ Meine Gespräche mit Vertretern der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland haben ergeben, dass eine Elektrokurzzeitbetäubung mit den rituellen Vorschriften des Schächtens durchaus vereinbar ist. Aus unserer Sicht gewährleistet dieses Verfahren daher einen tragfähigen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz, denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Be- täubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmer- zen. Ich möchte es ausdrücklich betonen: Nicht das Schächten an sich steht in der Kritik, sondern das betäu- bungslose Schächten, bei dem gefesselten und niederge- worfenen Tieren mit einem scharfen Messer die vordere Halshaut, Halsmuskel, Speise- und Luftröhre sowie beide Halsschlagadern unbetäubt durchtrennt werden. Eine grausame, brutale Art des Tötens, bei dem das Tier b z 1 v e n U s A S b d m t d T g R T p z A t n d F r s t u d D f S U Ü b t d s w A d 2 r (C (D ei vollem Bewusstsein schrecklich leidet, praktisch bis um Auslaufen des letzten Blutstropfens, was bis zu 3 Minuten dauern kann, weil die großen, das Gehirn ersorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule benso wie das Rückenmark und die zwölf Hirnnerven icht durchtrennt werden und wegen der knöchernen mmantelung auch nicht durchtrennt werden können, odass keine Bewusstlosigkeit eintritt. Der Vorgang des Schächtens bleibt hinsichtlich der uswahl der Tiere, der Positionierung des Tieres beim chächten, Schächtschnitt, Schächtgebete, religiöse Aus- ildung des Schächters usw. völlig unbeeinträchtigt. All as wird von Tierschutzseite uneingeschränkt respektiert. Das Verbot des betäubungslosen Schächtens und da- it die Beseitigung von Ausnahmen vom Verbot des be- äubungslosen Schlachtens stellt keine Diskriminierung ar, sondern eine gebotene Gleichbehandlung aller iere, und es sichert die Gleichrangigkeit zweier grund- esetzlicher Werte. Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller eligionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der iere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Ver- flichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmer- en zu schützen, betrifft uns alle. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Personalanpassungsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 23) Ernst-Reinhard Beck (CDU/CSU): Für die Funk- ionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ist icht nur eine adäquate Ausrüstung unabdingbar, son- ern ist insbesondere eine ausgewogene Alters- und ähigkeitsstruktur zwingend erforderlich. Diese Forde- ung gilt speziell seit sich die Art der Bundeswehrein- ätze im Rahmen weltweiter internationaler Verpflich- ungen gewandelt hat. Auslandseinsätze sind physisch nd psychisch extrem fordernd. Darin unterscheidet sich ie Bundeswehr essenziell vom übrigen öffentlichen ienst. Der gegenwärtige militärische Personalkörper ist in- olge der mehrfach vorgenommenen Veränderungen von truktur und Gesamtpersonalumfang durch erhebliche nwuchten im Altersaufbau gekennzeichnet. Denn der bergang zum Personalstrukturmodell PSM 2010 ruft ei den Berufssoldaten erhebliche Überhänge in der Al- ers- und Dienstgradschichtung hervor. Das heißt: Die in er Gesamtbetrachtung der Laufbahnen vorhandenen trukturellen Überhänge verzögern einen Personalauf- uchs, der an der Einsatzorientierung ausgerichtet ist. Dieser Überhang resultiert aus einer Zeit, in der die rmee bis zu 375 000 Soldaten zählte. Inzwischen ist as Ziel der Transformation – der Abbau auf 50 000 Soldaten bis zum Jahr 2010 – bereits heute er- eicht. Insgesamt werden nach Einschätzung der Bun- 11992 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) deswehr daher 4 200 Berufssoldaten auf ihren derzeiti- gen Posten nicht mehr benötigt. Das Verteidigungsministerium will mit dem vorlie- genden Gesetz eine Regelung verlängern, die Ende 2006 ausgelaufen ist. Nach jenem Personalanpassungsgesetz waren zwischen 2002 und Ende 2006 insgesamt 2 775 Berufssoldaten in den vorzeitigen Ruhestand ver- abschiedet worden, davon war der Großteil Offiziere. Jetzt zielt die Maßnahme vor allem auf die Portepee-Un- teroffiziere. Der Generalinspekteur schreibt in seinem Bundes- wehrplan 2008, dass andere darüber hinaus vorhandene ressorteigene Instrumentarien der Personalsteuerung eine dem Ziel entsprechende Binnenstruktur erst deut- lich nach 2012 erreichen ließen – falls keine unterstüt- zenden gesetzlichen Maßnahmen ergriffen würden. Eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften Abmilderung von transformationsbedingten personalstrukturellen Verwer- fungen ist deshalb geboten. Die bestehenden strukturellen Überhänge behinderten und behindern einen Wechsel von zwingend erforderli- chen Verwendungsflüssen. Sie führten insbesondere zu einer Überalterung auf einsatzwichtigen Dienstposten. Eine ausreichende Zahl von Verwendungswechseln mit steigender Verantwortung und Anforderung ist im Rah- men der Einheitslaufbahn der Berufssoldaten und Be- rufssoldatinnen notwendig, um einen geordneten Ver- wendungsaufbau zu realisieren. Nur so können Soldaten und Soldatinnen für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben qualifiziert sowie die Leistungsfähigkeit und Regeneration des Führungs- und Funktionspersonals je- derzeit sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund der auch zukünftig weiter zunehmenden einsatzbezogenen Ausrichtung der Streitkräfte ist dies von zentraler Be- deutung. Das Personalanpassungsgesetz aus der 14. Wahl- periode, das die vorzeitige Zurruhesetzung von circa 6 000 Berufssoldaten ermöglicht hat, hat wegen seiner zeitlichen Begrenzung bis Ende 2006 nicht alle überbe- setzten Geburtsjahrgänge der Bundeswehr erfasst. Perso- nelle Unwuchten sind weiterhin in den jüngeren Geburtsjahrgängen vorhanden. Sie binden somit Haus- haltsmittel, die an anderer Stelle gebraucht werden. Jün- gere Jahrgänge können nicht verpflichtet werden, es ent- steht eine Lücke im Personalaufbau. Auf Grundlage des am 11. November 2005 geschlos- senen Koalitionsvertrages wurde daher geprüft, „wie die strukturellen Überhänge bei älteren Berufssoldaten mit Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im Transfor- mationsprozess abgebaut werden können“. Die vorge- nommene Prüfung ergab im Ergebnis die Notwendigkeit zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes. Es sieht vor, dass in den Jahren 2007 bis 2011 bis zu 1 200 Be- rufssoldatinnen und Berufssoldaten mit ihrer Zustim- mung frühestens nach Vollendung des 50. Lebensjahres im dienstlichen Interesse in den Ruhestand versetzt wer- den können. Der Gesetzentwurf stellt keine bloße Fortschreibung des bisherigen Personalanpassungsgesetzes dar, sondern s G t d v s e d v S k v r f t F s h w T z E c n d w e s S f i d s s B e E d ü s s o e w s (C (D etzt neue, überprüfbare, enge inhaltliche und zeitliche renzen. Damit soll sichergestellt werden, dass vorzei- ige Zurruhesetzungen als „ultima ratio“ erfolgen. Diese Regelung ist an drei Voraussetzungen gebun- en: Erstens. Die Soldaten müssen das 50. Lebensjahr ollendet haben. Zweitens. Für sie besteht aus organisatorischen oder onstigen dienstlichen Gründen keine anderweitige ge- ignete Verwendungsmöglichkeit im Geschäftsbereich es Bundesministeriums der Verteidigung, das Dienst- erhältnis des Berufssoldaten kann nicht in das eines oldaten auf Zeit umgewandelt werden, oder der Soldat ann nicht in den Bereich einer anderen Bundesbehörde ersetzt werden. Drittens. Die Versetzung in den Ruhestand unter Be- ücksichtigung dient dazu, Jahrgangsstrukturen zu schaf- en, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhal- ig verbessern und die keine vergleichbaren strukturellen olgen in anderen Geburtsjahrgängen erwarten lassen. Nur wenn alle drei genannten Voraussetzungen erfüllt ind, können die betroffenen Berufssoldaten in den Ru- estand versetzt werden. Die Kosten für die zusätzlich anfallenden Pensionen erden mit 110 Millionen Euro bis 2018 veranschlagt. Die Bundeswehr befindet sich immer noch in der ransformation von einer Armee in der Bereitschaft hin u einer Armee für den Einsatz. Insbesondere in den insätzen kommen auf die Soldaten überdurchschnittli- he Belastungen zu, die so in anderen Berufsgruppen icht vorkommen und die insbesondere durch ältere Sol- aten nicht ohne Auswirkungen auf die Gesundheit be- ältigt werden können. Aus diesem Grunde ist dringend rforderlich, die aus der Vergangenheit bestehenden Per- onalüberhänge zu beseitigen – im Interesse unserer icherheit und der Gesundheit der betroffenen Soldaten. Waren beim vorhergehenden Gesetz vor allem die Of- iziersdienstgrade betroffen, so sollen nun die Probleme m Bereich der Unteroffiziersdienstgrade beseitigt wer- en. Um die Bundeswehr weiter an die sicherheitspoliti- chen Gegebenheiten anzupassen, ist die durch das Ge- etz ausgelöste Maßnahme unabdingbar. Um die Leistungsfähigkeit der Soldaten und somit der undeswehr als Ganzes sicherstellen zu können, muss ine stete Auffrischung mit jungen Menschen erfolgen. in normales Pensionsalter für alle Soldaten würde be- euten, dass die Bundeswehr innerhalb kürzester Zeit beraltert wäre. Dies würde ihrem Auftrag nicht gerecht. Auch von Soldatenseite stößt das Personalanpas- ungsgesetz kaum auf Gegenwehr. Im Gegenteil: Ge- präche mit potenziellen Kandidaten bestärken diese ffizielle Sicht. Daher stimmt die Union für den Gesetz- ntwurf. Rolf Kramer (SPD): Mit dem hier vorgelegten Ent- urf eines Gesetzes zur Änderung des Personalanpas- ungsgesetzes wird ein weiterer Punkt aus dem Koali- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11993 (A) ) (B) ) tionsvertrag von CDU/CSU und SPD abgearbeitet. Bedingt durch die Transformation der Bundeswehr war es notwendig, die vorhandenen strukturellen Überhänge bei älteren Berufssoldaten abzubauen. Dazu wurde im Jahre 2001 von der damaligen rot-grünen Bundesregie- rung das Personalanpassungsgesetz verabschiedet. Die- ses Gesetz war allerdings bis Ende 2006 zeitlich be- grenzt und konnte so, entgegen der ursprünglichen Absicht, nicht alle überbesetzten Jahrgänge erfassen. Nach wie vor ist der Personalkörper der Bundeswehr von Unwuchten geprägt. Es besteht zurzeit nach Aus- kunft des Verteidigungsministeriums ein personeller Überhang von etwa 4 200 Berufssoldaten. Strukturge- rechte Einstellungen wurden aufgrund der Bindung von Haushaltsmitteln behindert. Damit fehlen jetzt Berufs- soldaten jüngerer Jahrgänge, was zu weiteren Verwer- fungen in der Personalstruktur führte. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung einer recht- lichen Möglichkeit für weitere vorzeitige Zurruhesetzun- gen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten unbe- dingt notwendig. Ein Abbau der personellen Überhänge durch reguläre Ruhestandsregelungen wäre erst in 15 Jah- ren erreichbar. Durch die zeitliche Erweiterung im Rah- men des Personalanpassungsgesetzes können in den Jah- ren 2007 bis 2011 bis zu 1 200 Berufssoldaten ab dem 50. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Andernfalls wird die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte beeinträchtigt. Schaffen wir nicht diese Möglichkeit, so verhindern die vorhandenen Überhänge eine planmäßige, alters- und strukturgerechte Versetzung von Soldatinnen und Soldaten auf Dienstposten, die sie im Interesse eines geordneten Verwendungsaufbaus und der erforderlichen Verwendungsbreite einnehmen müs- sen. Insbesondere im Hinblick auf das erweiterte Aufga- benspektrum der Streitkräfte mit ihren Einsätzen im Rahmen der Krisen- und Konfliktbewältigung wäre dies mehr als fahrlässig. Es handelt sich hier nicht um einen „goldenen Hand- schlag“, wie er in früheren Jahren einmal in der Bundes- wehr praktiziert worden ist. Die vorzeitige Zurruheset- zung kann und darf nur eine Ultima Ratio sein. Insofern ist die Forderung des Deutschen Bundeswehr-Verbandes nach einer noch stärkeren Ausweitung der Ausnahmere- gelung verständlich, aber nicht umsetzbar. Dieses Instru- ment darf keine dauerhafte Einrichtung zur Bereinigung struktureller Überhänge werden und sich nur auf die be- stehende Ausnahmesituation beziehen. Daher wird diese Möglichkeit auch an verschiedene Voraussetzungen ge- knüpft und zeitlich befristet. Dazu gehört, dass die be- troffenen Berufssoldatinnen und -soldaten weder durch Qualifizierungsmaßnahmen noch in organisatorischen Übergangsstrukturen anderweitig einsetzbar sind. Damit bleibt die Ausnahmeregelung eng begrenzt. Dieser Gesetzentwurf führt zu Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte. Im Bereich der Versorgung ent- stehen, zeitlich befristet, Mehrkosten dadurch, dass die Soldatinnen und Soldaten zu einem früheren Zeitpunkt als nach den sonst geltenden Altersgrenzenregelungen mit Anspruch auf Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Diese Mehrkosten entstehen, wenn das Gesetz i r S s 2 s E d 1 n S K z p z n 1 w t Z r s d d d v z m w e d z s d d b n V o w 3 s B r s h E b i B s d (C (D n Kraft tritt, ab dem Jahr 2007. Vorgesehen ist eine Zur- uhesetzungsquote von ungefähr 240 Soldatinnen und oldaten pro Jahr für die Dauer von fünf Jahren. Damit teigen diese Mehrkosten von 2,7 Millionen Euro in 007 auf 20,8 Millionen Euro im Jahre 2011. Danach inken sie wieder bis zum Jahre 2018 auf 1,1 Millionen uro und entfallen schließlich ganz. Insgesamt wird iese Regelung die öffentlichen Haushalte mit rund 10 Millionen Euro belasten. Eine Summe, die aus mei- er Sicht tragbar ist, um die Einsatzfähigkeit unserer treitkräfte dauerhaft zu sichern. Die Regelung, die mit diesem Gesetzesvorschlag in raft treten wird, ist mitnichten eine übermäßige Bevor- ugung der Bundeswehr gegenüber anderen Berufsgrup- en, sondern eine mit Augenmaß gefundene Regelung ur notwendigen Anpassung unserer Streitkräfte an die euen Notwendigkeiten. Birgit Homburger (FDP): Zum dritten Mal, nach 985, 1991 und 2001, debattieren wir einen Gesetzent- urf, der die vorzeitige Pensionierung von Berufssolda- innen und Berufssoldaten zum Ziel hat. Während das Personalstrukturgesetz von 1985 als ielsetzung die Milderung des erheblichen Beförde- ungs- und Verwendungsstaus durch die vorzeitige Pen- ionierung von 1 200 Berufssoldaten hatte, ging es bei em Personalstärkegesetz von 1991 um etwas ganz an- eres. Zur Erreichung der deutschen Einheit hatte sich ie Bundesrepublik Deutschland unter anderem dazu erpflichtet, den Personalbestand der Streitkräfte bis um 31. Dezember 1994 auf 370 000 Soldaten zu ver- indern. Die Notwendigkeit, der verkleinerten Bundes- ehr einen sinnvollen und wirksamen Personalaufbau zu rhalten bzw. zu ermöglichen, erforderte es, dass min- estens 6 800 Berufssoldaten bis Ende 1994 vorzeitig ur Ruhe gesetzt wurden. Die vorzeitige Zurruhesetzung tand also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Re- uzierung der Personalstärke der Bundeswehr. Sie war eshalb zwingend notwendig. 2001 war die Sachlage schon etwas anders. Es ging ei dem damals erlassenen Personalanpassungsgesetz icht um eine Personalreduzierung, sondern um eine erbesserung der Altersstruktur der Offiziere und Unter- ffiziere. Unwuchten im Personalkörper der Bundes- ehr sollten durch die vorzeitige Pensionierung von 000 Berufssoldaten beseitigt und strukturgerechte Ein- tellungen des Nachwuchses ermöglicht werden. Nun, 2007, sollen erneut 1 200 Berufssoldatinnen und erufssoldaten die Möglichkeit erhalten, bis 2011 be- eits nach Vollendung des 50. Lebensjahres in den Ruhe- tand zu treten. Diese Maßnahme würde den Bundeshaus- alt mit Mehrausgaben in Höhe von rund 110 Millionen uro belasten. Es handelt sich hier um reine Mehrausga- en, da das vorliegende Personalanpassungsgesetz nicht m Rahmen einer Reduzierung des Personalumfangs der undeswehr zu sehen ist. Um es klar zu sagen: Es soll keine einzige Haushalts- telle im Zuge der Frühpensionierung gestrichen wer- en! 11994 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 (A) ) (B) ) Ziel dieses Gesetzes ist es einzig und allein, wie schon 2001, die sogenannten Unwuchten im militäri- schen Personalkörper zu beseitigen. Diese Unwuchten, besser gesagt, die ungleichen Jahrgangsstärken, bestehen tatsächlich. Aber sie sind zum einen nicht gottgegeben, sondern von der Personalabteilung des Bundesministe- riums der Verteidigung herbeigeführt. Zum anderen wurden Haushaltsstellen, die durch vorzeitige Pensionie- rungen infolge der früheren Personalstruktur-, Personal- stärke- und Personalanpassungsgesetze frei geworden waren, nicht im ausreichenden Maß zur Verbesserung des Stellenkegels genutzt. Jetzt rächt sich die über Jahr- zehnte praktizierte falsche Personalpolitik des Verteidi- gungsministeriums. Hierfür den Steuerzahler zur Kasse zu bitten ist ver- antwortungslos, zumal in einer Zeit, in der das Renten- eintrittsalter eben von dieser Regierung auf 67 Jahre an- gehoben wurde. Das passt nicht zusammen. Eine bestimmte Zahl von Staatsdienern soll sage und schreibe 17 Jahre eher in den Ruhestand treten können, und das ohne Abschläge bei den Pensionsleistungen. Der Steuer- zahler soll für Fehler aufkommen, die in einem Bundes- ministerium gemacht worden sind. Es steht außer Zweifel, dass es einen Beförderungs- stau in der Bundeswehr gibt. Aber ist das eine Besonder- heit? Gibt es nicht auch Beförderungsstaus in anderen Ministerien oder bei der Polizei? Inwieweit wurden ei- gentlich die bisherigen drei Frühpensionierungsaktionen bei der Bundeswehr zur Verbesserung der Personalstruk- tur genutzt? Es wundert mich schon sehr, dass ein der CDU ange- hörender Verteidigungsminister dem Bundestag einen erneuten Entwurf für eine Frühpensionierung von Be- rufssoldaten vorlegt, wo doch seine Fraktion das Perso- nalanpassungsgesetz von 2001 abgelehnt hat. Als Gründe wurden in der Debatte am 9. November 2001 unter anderem aufgeführt: Frühpensionierungsregelun- gen sind zur Bewältigung personeller Strukturprobleme grundsätzlich ungeeignet; eine Überalterung der Bun- deswehr findet auch ohne Frühpensionierung nicht statt, da die Berufssoldaten bereits einer besonderen Alters- grenze unterliegen; der Bevölkerung ist es nicht vermit- telbar, dass Berufssoldaten zu einem derartig frühen Zeitpunkt – mit 50 Jahren – in Pension gehen dürfen; es ist nicht vermittelbar, dass die Bundesregierung die Möglichkeit einer Frühpensionierung schaffen will, ob- wohl der Bundeswehr 12 000 länger dienende Soldaten fehlen. Alle damals von der CDU/CSU-Fraktion aufgeführ- ten Gründe gegen das Personalanpassungsgesetz treffen unverändert zu. Hinzu kommt erschwerend, dass das Renteneintrittsalter zwischenzeitlich von 65 auf 67 Jahre angehoben wurde. Darüber hinaus kann ich nur feststellen: Attraktivität eines Berufsbildes schafft man nicht durch eine um 17 Jahre vorgezogene Pensionierung, Attraktivität schafft man zum Beispiel durch die Schaffung eines in- teressanten Berufsbildes, durch eine leistungsgerechte Besoldung und Förderung, durch familienfreundliche Versetzungspraktiken sowie durch eine angemessene Versorgungsgesetzgebung. D d f l w w K s u e s B G i 5 g b D n d h s w v s s L e f f u l d l d t s M d w m k s B a V a s s u 6 m n p D B g (C (D Inge Höger (DIE LINKE): Nein, es ist keine Satire: ie Bundesregierung will mit dem Gesetz zur Änderung es Personalanpassungsgesetzes die Rente mit 50 ein- ühren, und zwar bei vollem Lohnausgleich, aber natür- ich nicht für die Mehrheit der Beschäftigten. Für diese urde ja erst kürzlich die Rente mit 67 beschlossen, und er früher in den Ruhestand geht, muss mit massiven ürzungen rechnen. Da Unternehmen häufig schon Be- chäftigte über 50 für zu alt halten und deswegen Mittel nd Wege finden, sich dieser Mitarbeiter vorzeitig zu ntledigen, bedeutet Rente mit 67 für die meisten Men- chen eine massive Absenkung des Rentenniveaus. Die undesregierung hat mit diesem Vorstoß eine spezielle ruppen von sogenannten überflüssigen Beschäftigen m Blick. Auch die Bundeswehr will Mitarbeiter über 0 loswerden, und zwar konkret Unteroffiziere ab Jahr- ang 1957. Bei diesen bemüht sich die Regierung um esondere Fürsorge und plant den goldenen Handschlag. iesen gibt es natürlich nicht zum Nulltarif: 110 Millio- en Euro will sich die Bundesregierung die Beseitigung es strukturellen Überhangs bei den Bundeswehrange- örigen kosten lassen. Worum geht es der Bundesregierung mit diesem Ge- etz? Es geht darum, die Aktionsfähigkeit der Bundes- ehr für weltweite Kriegs- und Besatzungseinsätze zu erbessern. Dabei stehen gegenwärtig noch einige tau- end ältere Unteroffiziere im Weg. Die Armee im Ein- atz will junge Unteroffiziere mit hoher körperlicher eistungsfähigkeit. Dieser Nachwuchs für die Auslands- insätze kann zurzeit aber nicht in gewünschtem Um- ang angeworben und vor allem nicht zur Motivation be- ördert werden, da auf den entsprechenden Stellen ältere nd für die Auslandsabenteuer beschränkt taugliche Kol- egen sitzen. Das Personalanpassungsgesetz zeigt ein- rucksvoll, dass die Politik der Bundesregierung grund- egend in die falsche Richtung geht. Obwohl alle wissen, ass Beschäftigte längst vor dem Erreichen des Ren- enalters in den Betrieben häufig nicht mehr erwünscht ind, wird das Renteneintrittsalter erhöht. Obwohl die ehrheit der Menschen in Deutschland sich gegen Bun- eswehrkriegseinsätze ausspricht, finden diese statt. Und enn die Regierung bei ihrer militärischen Machtpolitik it ihrer eigenen Beschäftigungspolitik in Konflikt ommt, dann werden wie im vorliegenden Fall die Ge- etze entsprechend geändert. Dies ist eine komplette ankrotterklärung. Ich fordere die Regierung deswegen uf: Geben Sie sich doch bitte die Mühe, nach ziviler erwendung für ihre überzähligen Soldaten zu suchen, nstatt diese so früh wie möglich in den Ruhestand zu chicken. Das ist auch ein falsches Signal an die Wirt- chaft. Aber vor allem beenden Sie die Auslandseinsätze nd setzen Sie das Renteneintrittsalter wieder auf 5 herab! Vielleicht sollten nicht Unteroffiziere über ihre ögliche Frühverrentung nachdenken, sondern die Mi- ister, die für die verfehlte Beschäftigungs- und Militär- olitik verantwortlich sind. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Anforderungen an die Soldaten und Soldatinnen der undeswehr sind durch die Auslandseinsätze deutlich estiegen. Gleichzeitig bringt die von Rot-Grün einge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 11995 (A) (C) (B) ) leitete Reform der Bundeswehr für ihre neuen Aufgaben im Rahmen kollektiver Friedenssicherung eine Reihe von sozialen Belastungen für die Bundeswehrangehöri- gen und ihre Familien mit sich, vor denen wir die Augen nicht verschließen dürfen. Deshalb haben wir Grünen in der Vergangenheit Maßnahmen wie das Personalanpas- sungsgesetz von 2001 oder das Attraktivitätsprogramm, mit denen der Beförderungs- und Verwendungsstau in der Bundeswehr deutlich abgebaut werden konnte, auch mitgetragen. Außer Acht lassen dürfen wir dabei aber nicht, dass die vorzeitige Pensionierung von Soldatinnen und Solda- ten nur eine gut begründete Ausnahmeregelung sein kann. Strukturelle Defizite können und dürfen auf Dauer nicht damit gelöst werden. Auch Gleichbehandlungsas- pekte müssen berücksichtigt werden. Wer wie die Bun- desregierung die Notwendigkeit längerer Lebensarbeits- zeit und den Stellenwert älterer Beschäftigter predigt, kann sich nicht eben dieser älteren Beschäftigten einfach entledigen. Auf der einen Seite wird für viel Geld auf das Potenzial von erfahrenen, qualifizierten und leis- tungsfähigen Männern und Frauen verzichtet. Auf der anderen Seite fehlt es an allen Ecken und Enden an zivi- blemlösung ausgeschöpft werden. Auch bezweifele ich nicht, dass für die Attraktivität des soldatischen Dienstes ein angemessenes Paket sozialer Leistungen ausschlag- gebend ist. Für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr reichen Attraktivitätssteigerungen aber nicht. Die jetzige Bundeswehrstruktur muss dringend auf den Prüfstein. Deshalb bin ich von dem von der Bundesregierung vorgelegten Personalanpassungsgesetz noch nicht über- zeugt. Ich traue den guten Worten der Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung redet zwar viel von vernetz- ter Sicherheit, sie handelt aber nicht entsprechend. Für eine integrierte Sicherheitsstrategie fehlen vor allem entsprechende zivile und polizeiliche Kapazitäten für Friedensmissionen. Dafür brauchen wir eine andere Prioritätensetzung, und zwar nicht nur im Verteidigungs- haushalt. Wenn das nicht angegangen wird, besteht die Gefahr, dass Militäreinsätze eben doch zum Politikersatz werden. Statt wie die Union immer neue Aufgaben für die Bundeswehr im Innern zu fordern, brauchen wir endlich eine klare Richtungsentscheidung. Dafür mangelt es der Großen Koalition an Mut und Konsequenz. Es fehlt der Motor der Transformation. Deutschland leistet sich für len Expertinnen und Experten, die für die immer wichti- ger werdenden Aufgaben der humanitären Hilfe, der Krisenprävention und des zivilen Aufbaus zur Verfü- gung stehen. Diese katastrophale Schieflage führt dazu, dass die Bundeswehr länger im Einsatz bleiben muss als erforderlich. Das dürfen wir auch im Interesse der Solda- tinnen und Soldatinnen nicht hinnehmen. Ich stelle nicht in Abrede, dass angesichts der Beför- derungs- und Verwendungssituation vor allem bei älte- ren Portepee-Unteroffizieren Handlungsbedarf besteht. Bei ihnen kann angesichts des strukturellen Personal- überhangs nicht garantiert werden, dass sie ihre jewei- lige Laufbahnperspektive erreichen. Das hat negative Auswirkungen auf die Motivation und Dienstzufrieden- heit. Hier müssen deshalb alle Möglichkeiten zur Pro- e 3 t e A l z a n m w s m d n (D twa 29 Milliarden Euro eine Wehrpflichtarmee mit 50 000 Soldaten und Soldatinnen sowie Zivilbeschäf- igten von denen 83 Prozent noch nie in einem Auslands- insatz waren. Aus der Antwort auf unsere Kleine nfrage zu „Reservistinnen und Reservisten im Aus- andseinsatz“ geht hervor, dass nur ein Drittel der Offi- iere und Unteroffiziere der Bundeswehr und weniger ls 10 Prozent der Mannschaftsdienstgrade bislang an ei- em Auslandseinsatz teilgenommen haben. Von den ehr als 100 000 Zivilbeschäftigten der Bundeswehr aren gerade einmal 2 Prozent in einem Auslandsein- atz. Für eine belastbare und tragfähige Strukturreform uss die Rest-Wehrpflicht endlich vom Tisch. Alles an- ere ist auch gegenüber den Soldatinnen und Soldaten icht zu verantworten. 115. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. September 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nächster Redner ist der Kollege Rainer Arnold für die

    SPD-Fraktion.



Rede von Rainer Arnold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Unter dem Eindruck meiner letzten Reise nach Afgha-
nistan kann ich Ihnen zwei Dinge berichten:

Die Gespräche mit der afghanischen Zivilbevölke-
rung haben eines erfreulicherweise sehr deutlich gezeigt:
Die Deutschen sind in Afghanistan außerordentlich er-
wünscht – das gilt für die zivilen Helfer, in hohem Maße
aber auch für die Soldaten –, weil die Deutschen bei ih-
rer Arbeit die einheimische Kultur respektieren und die
gewachsenen Strukturen Afghanistans in die Aufbau-
überlegungen einbeziehen.

Überall haben wir aber auch eine kritische Anmer-
kung vernommen: Die Akzeptanz der afghanischen
Regierung sinkt bedrohlich. Wir wissen, dass klare
Worte der Staatengemeinschaft gelegentlich notwendig
sind, wenn es um Korruption geht. Wir wissen aber
auch, dass man Demokratie nicht von außen aufbauen
kann. Es braucht Zeit, bis sich die Demokratie in den
Dörfern und in Kabul ausgebreitet hat. Wir müssen Ge-
duld haben. Problematisch ist, dass mit der sinkenden
Akzeptanz der zentralen Administration auch die Hoff-
nungen der Menschen in Afghanistan sinken. Es ist ganz
wichtig, dem entgegenzutreten. Das tun wir, indem wir
den Menschen Perspektiven eröffnen, ihnen durch den
zivilen Aufbau Hoffnung geben.

Ich finde es schon bemerkenswert, was Herr Gysi von
den Linken dazu gesagt hat. In einer Hinsicht ist Die
Linke sehr konsequent: Sie verweigert durchgängig, von
der Arbeits- und Sozialpolitik bis zur Außenpolitik, die
Akzeptanz der Wirklichkeit. Sie verdrängt die Realität.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Werner Hoyer [FDP] – Widerspruch bei der LINKEN)


Folgendes ist die Realität: Afghanistan würde ohne die
Bundeswehr, die in Afghanistan übrigens 700 zivile
Aufbauprojekte durchgeführt hat, in Bürgerkrieg und
Chaos zurückfallen.


(Dr. Werner Hoyer [FDP]: So ist es!)


Würde die Nordallianz entsprechend Ihrer Forderung
entwaffnet, würde das Talibanregime dort am Ende die

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(C (D berhand behalten. Das würde bedeuten, dass keine rau mehr im Parlament säße, überhaupt keine. Das ürde bedeuten, dass, wie früher, kein einziges Mäd hen eine Chance hätte, dass kluge, intelligente Frauen hr Dasein in den Kellern fristen müssten. Diesen Weg chlagen Sie hier vor. Das ist zutiefst menschenverachend. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Gleichwohl wissen wir alle, dass ein einfaches „Wei-
er so“ in Afghanistan nicht ausreicht. Deshalb sind wir
ehr dankbar für die Vorschläge der Bundesregierung.
ch bin der Meinung, dass in den nächsten Jahren eine
anze Menge erreicht werden kann. Der Vorschlag, mehr
usbildungshilfe zu leisten, Soldaten der ANA im Nor-
en für den Norden auszubilden, ist vernünftig. Wir
üssen darüber diskutieren, ob die Einzelverantwortung

on Nationen für bestimmte Prozesse,


(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)


um Beispiel im Rahmen der Militärausbildung, im Poli-
ei- oder Justizwesen, richtig ist oder ob wir in Afgha-
istan nicht eine kohärentere Organisation und Führung
ieser Prozesse brauchen. Das wird eine wichtige Auf-
abe für uns in den nächsten Monaten sein.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege Arnold, gestatten Sie eine Zwischen-

    rage?