Rede von
Jerzy
Montag
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Kauder, ich weiß nicht, wen Sie mit
„wir“ meinen, wenn Sie von guten Erfahrungen mit
§ 31 BtMG sprechen. Die Erfahrungen, die ich, der ich
genauso ein Praktiker des Strafrechts bin wie Sie, kenne,
gehen in die völlig entgegengesetzte Richtung. Wir brau-
chen weder eine Kronzeugenregelung bei der Bekämp-
fung der Geldwäsche noch eine Kronzeugenregelung
beim Antiterrorkampf noch eine Kronzeugenregelung
beim Betäubungsmittelrecht.
Dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland wäre
gedient, wenn wir die gesamte Kronzeugenregelung aus-
laufen ließen und sie aus dem Strafgesetzbuch streichen
würden. Diese Forderung erhebe ich für die Grünen an
dieser Stelle ausdrücklich. Wir würden dadurch bei der
Rechtssicherheit nichts einbüßen. Denjenigen Täterin-
nen und Tätern, die aus Reue über ihre Tat oder aus wel-
chen Gründen auch immer einen Beitrag zur Aufklärung
von anderen Straftaten leisten, kann man schon jetzt
nach geltendem Recht bei der Strafzumessung entgegen-
kommen. Dafür brauchen wir die rechtsstaatlich höchst
problematische und höchst kontrovers diskutierte Kron-
zeugenregelung nicht.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich von den
vielen Punkten, zu denen ich etwas sagen wollte, nur
noch einen Punkt herausgreifen. Frau Zypries, es wird
darüber diskutiert, ob § 129 a StGB durch weitere Rege-
lungen angereichert werden soll. Vonseiten der Konser-
vativen kommt der törichte Vorschlag, Einzeltäter als
terroristische Vereinigungen zu behandeln. Was das au-
ßer Meinungs- oder Gesinnungsterror oder Hate-Crime
nach amerikanischem Muster bringen soll, weiß ich
nicht. Aber es wird auch diskutiert – da haben Sie eben
nicht klar Nein gesagt, sondern lediglich die Prüfung in
Ihrem Hause zugesagt –, den sogenannten Besuch von
Terrorcamps unter Strafe zu stellen. Herr Gehb, Sie
sind darauf auf Ihre Art und Weise eingegangen. Ich will
Ihnen sagen: Der belgische Kesselschmied Duchesne ist
im 19. Jahrhundert nicht nach Afghanistan gefahren – da
gab es keine Terrorcamps –, sondern nach Paris zum ka-
tholischen Bischof und wollte Geld haben, um Bismarck
zu töten. Er hat das Geld nicht bekommen. Aber dieser
Vorfall war der Grund dafür, dass 1876 der § 30 – Ver-
such der Beteiligung – ins deutsche Strafgesetzbuch ein-
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