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    Plenarprotokoll 16/106 Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . lässlichkeit – Perspektiven für eine le- benslaufbezogene Familienpolitik und Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 16/1360, 16/4211) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren 2006 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Ab- 10907 B 10908 C 10910 A 10911 D 10914 B 10915 D 10916 C 10918 A 10918 C 10919 D 10924 A Deutscher B Stenografisc 106. Si Berlin, Freitag, de I n h a Tagesordnungspunkt 25: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Drucksachen 16/5240, 16/5769) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshan- del im Hinblick auf die Zuteilungs- periode 2008 bis 2012 (Drucksachen 16/5617, 16/5769) . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10905 B 10905 B 10905 C Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 10920 D 10921 D undestag her Bericht tzung n 22. Juni 2007 l t : Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Familienbericht Familie zwischen Flexibilität und Ver- 10922 B 10922 C 10923 D 10927 C geordneter und der Fraktion der FD zu der Unterrichtung durch die Bu desregierung: Bericht der Bundesr gierung über den Stand des Ausbau P n- e- s II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren 2006 – zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Kindertages- betreuung für Kleinstkinder sofort ausbauen und Qualität verbessern (Drucksachen 16/2250, 16/4443, 16/4412, 16/5397) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der LINKEN: Elternbeitragsfreie Kinderbetreu- ung ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Leben und Arbeiten mit Kindern möglich machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Krista Sager, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder fördern und Verein- barkeit von Beruf und Familie stärken – Rechtsanspruch auf Kin- dertagesbetreuung ausweiten (Drucksachen 16/453, 16/552, 16/1673, 16/3219) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Christine Scheel, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verbindlichen Ausbau der Kindertages- betreuung jetzt regeln – Verlässlichkeit für Familien schaffen (Drucksache 16/5426) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Carl- Ludwig Thiele, Sibylle Laurischk, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sofortprogramm für mehr Kin- derbetreuung (Drucksache 16/5114) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10924 B 10924 C 10924 D 10924 D 10925 A 10926 C 10929 B 10930 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zur Situation von Roma in der Europäischen Union, in den EU- Beitrittsländern und im Kosovo (Drucksachen 16/918, 16/2197) . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Die Rechte der Roma in Europa stärken (Drucksache 16/5736) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, Klaus Brähmig, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Groneberg, Dr. Sascha Raabe, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimawandel global und effizient eindäm- men – Klimaschutz und Anpassungsmaß- nahmen in Entwicklungsländern entschie- den voranbringen (Drucksache 16/5740) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 D 10933 C 10935 A 10935 B 10935 D 10938 B 10938 C 10938 D 10939 B 10940 A 10941 A 10941 C 10943 C 10943 D 10943 D 10945 A 10946 B 10947 C 10949 B 10950 A 10950 B 10951 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 III Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Steuerklasse V abschaffen – Lohn- steuerabzug neu ordnen (Drucksache 16/3649) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung des von den Abgeordneten Oskar Lafontaine, Dr. Barbara Höll, Hüseyin- Kenan Aydin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Ent- wurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Drucksache 16/4659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Mit Bioraffinerien in Deutschland die Biomasse effizienter nutzen und zusätzliche Ressourcen er- schließen (Drucksache 16/5529) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10952 D 10954 B 10954 D 10955 D 10957 A 10957 D 10958 C 10958 D 10960 A 10961 C 10961 D 10962 A 10963 A 10963 C 10964 C 10965 A 10966 A 10966 B 10967 A 10967 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Grund, Ulrich Adam, Eckhardt Rehberg und Volkmar Uwe Vogel (alle CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25) . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingo Schmitt (Berlin), Monika Grütters, Peter Rzepka, Kai Wegner und Karl-Georg Wellmann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zutei- lungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesordnungs- punkt 25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainer Fornahl, Wolfgang Grotthaus, Wolfgang Gunkel, Hans-Joachim Hacker, Stephan Hilsberg, Ernst Kranz, Steffen Reiche, Silvia Schmidt (Eisleben), Reinhard Schultz (Everswinkel), Simone Violka, Jörg Vogelsänger, Gunter Weißgerber und Engelbert Wistuba (alle SPD) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundla- gen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesord- nungspunkt 25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Michael Stübgen, Günter Baumann, Klaus Brähmig, Veronika Bellmann, Uda Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann, Robert Hochbaum, Susanne Jaffke, Dr. Peter Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Jens Koeppen, Manfred Kolbe, Andreas G. Lämmel, Katharina Landgraf, Maria Michalk, Andrea Astrid Voßhoff und Marco Wanderwitz (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung der Rechtsgrundlagen zum Emissions- handel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25) . . . . 10969 A 10969 D 10970 B 10971 A 10971 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zutei- lungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesordnungs- punkt 25) Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Tagesordnungspunkt 31) Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mit Bioraffinerien in Deutsch- land die Biomasse effizienter nutzen und zu- sätzliche Ressourcen erschließen (Tagesord- nungspunkt 32) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . Marko Mühlstein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10972 C 10972 D 10973 C 10974 A 10974 D 10975 B 10976 D 10977 D 10978 D 10979 B 10980 D 10982 D 10983 B 10983 D 10984 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10905 (A) (C) (B) (D) 106. Si Berlin, Freitag, de Beginn: 9
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    BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 1) Anlage 8 (B) (D) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10969 (A) (C) (B) (D) Meinhardt, Patrick FDP 22.06.2007 und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wol- len. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralenMerz, Friedrich CDU/CSU 22.06.2007 2008 bis 2012 können wir nur unter Zurückstellung von Bedenken zustimmen. Ich unterstütze ausdrücklich das Ziel, mithilfe dieses Gesetzes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22.06.2007 Merten, Ulrike SPD 22.06.2007 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bartol, Sören SPD 22.06.2007 Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE. 22.06.2007 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Dreibus, Werner DIE LINKE 22.06.2007 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Glos, Michael CDU/CSU 22.06.2007 Gloser, Günter SPD 22.06.2007 Haustein, Heinz-Peter FDP 22.06.2007 Hemker, Reinhold SPD 22.06.2007 Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.06.2007 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Hoff, Elke FDP 22.06.2007 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Hüppe, Hubert CDU/CSU 22.06.2007 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 22.06.2007 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 22.06.2007 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 22.06.2007 Löning, Markus FDP 22.06.2007 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Grund, Ulrich Adam, Eckhardt Rehberg und Volkmar Uwe Vogel (alle CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emis- sionshandel im Hinblick auf die Zuteilungs- periode 2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25) Dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode Nešković, Wolfgang DIE LINKE 22.06.2007 Pau, Petra DIE LINKE 22.06.2007 Pflug, Johannes SPD 22.06.2007 Ramelow, Bodo DIE LINKE 22.06.2007 Rawert, Mechthild SPD 22.06.2007 Röspel, René SPD 22.06.2007 Roth (Esslingen), Karin SPD 22.06.2007 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.06.2007 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 22.06.2007 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 22.06.2007 Seehofer, Horst CDU/CSU 22.06.2007 Thönnes, Franz SPD 22.06.2007 Ulrich, Alexander DIE LINKE 22.06.2007 Weißgerber, Gunter SPD 22.06.2007 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 10970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet unsere Le- benswelt und die Entwicklungschancen künftiger Gene- rationen. Ich habe die Sorge, dass ein anderes wesentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend be- rücksichtigt wird. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkoh- lewirtschaft, verhindern Investitionsentscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, erhöhen die Import- abhängigkeit von anderen Energieträgern wie zum Bei- spiel Erdgas und gefährden gerade in den neuen Bundes- ländern Arbeitsplätze in einem Bereich, der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innova- tionspotenzial besitzt. Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu- teilung für Energieanlagen auf der Basis von Bench- marks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braun- kohle-Benchmark vor. Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimischer, subventionsfreier und ver- sorgungssicherer Energieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefährdet. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Strom- versorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es im Gesetzge- bungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höhe- ren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Ver- besserungen zu erreichen. Ich befürchte dadurch eine deutliche Schwächung der Braunkohle, sehe die Gefahr eines empfindlichen Ar- beitsplatzabbaus ausgerechnet in den strukturschwächs- ten Regionen Ostdeutschlands und einer weiteren Erhö- hung der Strompreise. Weil ich die mit dem Gesetz im Übrigen erreichbaren Ziele anerkenne, stelle ich im Ergebnis diese Bedenken zurück. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingo Schmitt (Berlin), Monika Grütters, Peter Rzepka, Kai Wegner und Karl-Georg Wellmann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrund- lagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesord- nungspunkt 25) Zur Abstimmung des Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 – Bundestags- drucksache 16/5240, 16/5617 und andere enthalten wir uns. Zwar unterstützen wir das Ziel, mithilfe dieses Geset- zes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen, ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet un- sere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Jedoch wird unserer Auffassung nach ein anderes wesentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft zu er- halten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern Investitionsentscheidungen in moderne Kraftwerkstech- nologien, erhöhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträgern – zum Beispiel Erdgas – und gefährden gerade in den neuen Bundesländern Arbeitsplätze, in einem Bereich der von enormer wirtschaftlicher Bedeu- tung ist und ein hohes Innovationspotenzial besitzt. Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu- teilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle- Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-Sys- tem mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von 750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle- Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, der selbst durch hochmoderne Braunkohle- kraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben ei- nen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde. Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi- scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener- gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr- det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei- chen. Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deut- liche Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausge- rechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost- deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhö- hung der Strompreise – besonders in Ostdeutschland – bei. Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirt- schaftliche Grundlagen ins Mark. Die politische Haupt- verantwortung hierfür wird – aufgrund seiner kompro- misslosen Haltung – allein unser Koalitionspartner zu tragen haben. Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren, dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei- neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be- schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den Vorstandsvorsitzenden selbst zu. Das Gesetz berücksich- tigt nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung durch die Modernisierung der Braunkohle-Kraftwerks- parks – sogenannte early action – der maßgebliche Bei- trag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands erbracht worden ist. Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlosse- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10971 (A) (C) (B) (D) nen Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hoch- modernen Verstromung heimischer Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau regenerativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergieverbrauchs wird – auch und gerade – getragen von beachtlichen Wirkungsgrad- steigerungen moderner Braunkohlekraftwerke. Mo- derne Braunkohlekraftwerke haben Wirkungsgrade von bis zu 46 Prozent. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainer Fornahl, Wolfgang Grotthaus, Wolfgang Gunkel, Hans-Joachim Hacker, Stephan Hilsberg, Ernst Kranz, Steffen Reiche, Silvia Schmidt (Eisleben), Reinhard Schultz (Everswinkel), Simone Violka, Jörg Vogelsänger, Gunter Weißgerber und Engelbert Wistuba (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung der Rechtsgrundlagen zum Emissions- handel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25) Es ist unstreitig, dass es zur Fortführung einer ambi- tionierten Klimaschutzpolitik keine Alternative gibt. Deshalb muss die europäische und insbesondere auch die deutsche Energiewirtschaft einen spürbaren Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Die geplante Absenkung um 20 Prozent bis 2020 ist eine ambitionierte, aber auch not- wendige Vorgabe. Der Nationale Allokationsplan II und das darauf fu- ßende Zuteilungsgesetz 2012, ZuG, mit dem erweiterten Zertifikatehandel sind zur Erreichung der Zielvorgaben ein grundsätzlich geeigneter Rahmen. Voraussetzung wäre die angemessene Berücksichtigung strukturpoliti- scher Gegebenheiten der Primärenergieträger Gas, Stein- kohle und Braunkohle. Das vorliegende Zuteilungsgesetz leistet gerade dies aber nicht. Es untergräbt die Versorgungszuverlässigkeit und die Wirtschaftlichkeit besonders der Stromversor- gung, indem die Braunkohle aus dem Energiemix ge- drängt wird und damit 27 Prozent der Grundlaststrom- erzeugung in besonderer Weise gefährdet und belastet werden. Durch das Fehlen einer eigenen Benchmark für Braunkohle im Zuteilungsgesetz 2012 trägt die Braun- kohle den überwiegenden Teil der Kürzung des Emis- sionsbudgets gegenüber dem Entwurf des Nationalen Allokationplans II, NAP II, vom Sommer 2006, der eine Ausgewogenheit der Energieträger intendierte. Durch diese strukturpolitische Maßnahme wird die Wirtschaft- lichkeit von Braunkohlekraftwerken gegenüber anderen Kraftwerkstypen, deren Zuteilung nahezu auskömmlich, Steinkohle, oder sogar mehr als auskömmlich, Erdgas, ist, massiv verschlechtert. Die systematische Unteraus- stattung der Braunkohle ist ein marktferner politischer Eingriff in die Primärenergiestruktur der Stromversor- gung und führt letztlich zu einer Umverteilung von Finanzströmen zwischen den Marktbeteiligten. Sie trifft im Wesentlichen zwei Unternehmen und stellt damit einen höchst bedenklichen Eingriff in den Energiemarkt in Deutschland dar. Vor allem aber gefährdet sie die ost- deutsche, braunkohlebasierte Energiewirtschaft, die fast allein die Reduktion bei CO2-Emissionen seit 1990 schon mit großen Investitionen in der Kraftwerksparte getragen hat. Ein System ohne eigene Braunkohle-Benchmark führt nicht, wie oft behauptet, zu einem Abbau von Pri- vilegierungen, sondern ist eine bewusste Benachteilung der Braunkohle. Sie trägt fast die gesamte aus der Ent- scheidung der EU-Kommission sich ergebende Minde- rungslast. Durch die Auktionierung von rund 10 Prozent der Zertifikate gibt es eine nochmalige massive Belastung der braunkohlebasierten Energieerzeugung, die insbe- sondere bei Vattenfall, aber auch bei MIBRAG zu einer Mehrbelastung von insgesamt über 700 Millionen Euro führen wird führen wird – aufgrund einer fehlenden Benchmark und der Auktionierung. Eine derartige Benachteiligung ist weder aus Gründen der Versorgungssicherheit noch der Preiswürdigkeit noch des Klimaschutzes nachvollziehbar. Wir halten dies, insbesondere für Ostdeutschland, für das falsche Industrie- und energiepolitische Signal und stimmen deshalb dem Gesetzentwurf nicht zu. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Michael Stübgen, Günter Baumann, Klaus Brähmig, Veronika Bellmann, Uda Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann, Robert Hochbaum, Susanne Jaffke, Dr. Peter Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Jens Koeppen, Manfred Kolbe, Andreas G. Lämmel, Katharina Landgraf, Maria Michalk, Andrea Astrid Voßhoff und Marco Wanderwitz (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25) Dem Gesetzentwurf zur Änderung der Rechts- grundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012, Drucksachen 16/5240, 16/5617 und andere, können wir nicht zustimmen. Zwar unterstützen wir das Ziel – mithilfe dieses Ge- setzes –, die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wol- len, ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefähr- det unsere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Jedoch wird unserer Auffassung nach ein anderes we- sentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wettbe- 10972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) werbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern Investitions- entscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, er- höhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträ- gern, wie zum Beispiel Erdgas, und gefährden gerade in den neuen Bundesländern Arbeitsplätze in einem Be- reich, der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspotenzial besitzt. Konkret geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um die Zuteilung für Energieanlagen auf Basis von Bench- marks. Der Gesetzentwurf sieht keinen eigenständigen Braunkohle-Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei- Benchmark-System mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro Kilowattstunde und einem Kohle- Benchmark von 750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle-Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, der selbst durch hoch moderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben einen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilo- wattstunde. Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi- scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener- gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr- det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei- chen. Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deutli- che Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausge- rechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost- deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhö- hung der Strompreise – besonders in Ostdeutschland – bei. Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirt- schaftliche Grundlagen ins Mark. Die politische Haupt- verantwortung hierfür wird – aufgrund seiner kompro- misslosen Haltung – allein unser Koalitionspartner zu tragen haben. Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren, dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei- neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be- schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den Vorstandsvorsitzenden selbst zu. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen überwiegend Braun- kohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittel- bar nach der Wiedervereinigung durch die Modernisie- rung der Braunkohle-Kraftwerkparks, sogenannte early action, der maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands erbracht worden ist. Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimi- scher Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau re- generativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergiever- brauchs wird – auch und gerade – getragen von beacht- lichen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braun- kohlekraftwerke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben Wirkungsgrade von bis 46 Prozent. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechts- grundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tages- ordnungspunkt 25) Gabriele Frechen (SPD): Es ist unstreitig, dass es zur Fortführung einer ambitionierten Klimaschutzpolitik keine Alternative gibt. Deshalb muss die europäische und insbesondere auch die deutsche Energiewirtschaft einen spürbaren Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Die geplante Absenkung um 20 Prozent bis 2020 ist eine am- bitionierte aber auch notwendige Vorgabe. Der Nationale Allokationsplan II und das darauf fu- ßende Zuteilungsgesetz 2012, ZuG, mit dem erweiterten Zertifikatehandel sind zur Erreichung der Zielvorgaben ein grundsätzlich geeigneter Rahmen. Voraussetzung wäre die angemessene Berücksichtigung strukturpoliti- scher Gegebenheiten der Primärenergieträger Gas, Stein- kohle und Braunkohle. Deshalb ist für mich das Fehlen eines eigenen Bench- mark für Braunkohle im Zuteilungsgesetz 2012 und die Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Nationalen Allokatonsplans II ein gravierender Fehler. Auch bei den Vorschriften zu Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es in einzelnen Fällen Verwerfungen, die so von mir nicht getragen werden können. Auch wenn das vom vorliegenden ZuG gesteckte Ziel von mir unterstützt wird, kann ich aus den oben genann- ten Gründen dem Gesetz nicht zustimmen. Hermann Gröhe (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Än- derung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Drucksachen 16/5240, 16/5617 und andere) kann ich nicht zustimmen. Daher werde ich in der heutigen na- mentlichen Abstimmung gegen das Gesetz stimmen. Zwar unterstütze ich das Ziel, mithilfe dieses Geset- zes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen, ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet un- sere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10973 (A) (C) (B) (D) Jedoch wird meiner Auffassung nach ein anderes we- sentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wett- bewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, erschweren Investitions- entscheidungen im Hinblick auf moderne Kraftwerks- technologien, erhöhen die Importabhängigkeit von ande- ren Energieträgern (zum Beispiel Erdgas) und gefährden Arbeitsplätze in einem Bereich, der von enormer wirt- schaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovations- potenzial besitzt. Dies ist gerade aus Sicht des Rhein- Kreises Neuss mit dem Tagebau Garzweiler und dem Kraftwerksstandort Grevenbroich nicht akzeptabel. Konkret geht es im vorliegenden Gesetz unter ande- rem um die Zuteilung von Emissionszertifikaten für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle-Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-System mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von 750 Gramm pro Kilo- wattstunde geben. Dem Kohle-Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, die selbst durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht werden können. Diese haben einen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde. Dabei muss allerdings beachtet werden: Zwar ist mit der Braunkohleverstromung eine höhere CO2-Belastung verbunden als mit der Steinkohle- oder Gasverstromung. Anderseits sind mit der Verstromung von Steinkohle und Gas aber weit höhere Methangasemissionen verbunden als mit der Verstromung von Braunkohle. Methangas ist aber für das Klima weit gefährlicher als Kohlendioxid. Kurzum: Die Braunkohle ist für das Klima nicht besser und nicht schlechter als andere fossile Energieträger. Al- lerdings findet bei der Braunkohleverstromung die ge- samte Wertschöpfung in unserem Land statt. Durch einen einheitlichen Kohle-Benchmark wird die Braunkohle als heimischer, subventionsfreier und ver- sorgungssicherer Energieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig möglicherweise sogar insgesamt ge- fährdet. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung jedoch ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Zwar konnten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und das Bundeswirtschaftsministerium erreichen, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung gegenüber dem ers- ten Entwurf von Umweltminister Gabriel nicht unwich- tige Verbesserungen für die Braunkohleverstromung ent- halten sind. So ist nun bei der Zertifikatezuteilung für Braunkohlekraftwerke ein um 10 Prozent erhöhter Stan- dardauslastungsfaktor von 8 250 Stunden pro Jahr vor- gesehen. Notwendig wäre aber ein den spezifischen Erforder- nissen des Energieträgers Braunkohle angemessenes ei- genes Benchmark. Leider habe ich bei meinen entspre- chenden Bemühungen aufseiten des Koalitionspartners ausschließlich die Unterstützung von sozialdemokrati- schen Kollegen aus den neuen Ländern erfahren. Dies ist aus der Sicht des Rheinischen Reviers sehr bedauerlich. Gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen werde ich mich auch weiterhin entschieden dafür einset- zen, dass hochmoderne Braunkohlekraftwerke – Ziel bleibt das CO2-freie Kraftwerk – ihren Platz in der Ener- gieversorgung in unserem Land behalten. Michael Kretschmer (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 – Drucksachen 16/5240, 16/5617 und andere – kann ich nicht zustimmen. Zwar unterstütze ich das Ziel, mithilfe dieses Geset- zes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen, ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet un- sere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Jedoch wird meiner Auffassung nach ein anderes wesentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhal- ten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern Investitions- entscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, er- höhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträ- gern – zum Beispiel Erdgas – und gefährden gerade in den neuen Bundesländern Arbeitsplätze in einem Be- reich, der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspotenzial besitzt. Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu- teilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle- Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark- System mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von 750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle- Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, der selbst durch hochmoderne Braunkohle- kraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben ei- nen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde. Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi- scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener- gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr- det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei- chen. Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deut- liche Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus aus- gerechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost- deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise – insbesondere in Ost- deutschland – bei. Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirtschaftliche Grundlagen ins Mark. Die 10974 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) politische Hauptverantwortung hierfür wird – aufgrund seiner kompromisslosen Haltung – allein unser Koali- tionspartner zu tragen haben. Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren, dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei- neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be- schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den Vorstandsvorsitzenden selbst zu. Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung durch die Modernisierung der Braun- kohle-Kraftwerksparks – sogenannte early actions – der maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas- emissionen Deutschlands erbracht worden ist. Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimi- scher Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau regenerativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergiever- brauchs wird – auch und gerade – getragen von beachtli- chen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braunkohle- kraftwerke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben Wirkungsgrade von bis zu 46 Prozent. Ulrich Petzold (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Ände- rung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 – Drucksache 16/5240, 5617 und andere – kann ich nicht zustimmen. Zwar unterstütze ich das Ziel, mithilfe die- ses Gesetzes die Reduzierung von Kohlendioxydemis- sionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen, ausdrücklich. Der globale Klimawandel ge- hört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet unsere Lebenswelt und die Entwicklungschan- cen künftiger Generationen. Jedoch wird meiner Auffas- sung nach ein anderes wesentliches Ziel verantwortli- cher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, ver- hindern Investitionsentscheidungen in moderne Kraft- werkstechnologien, erhöhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträgern, zum Beispiel Erdgas, und ge- fährden gerade in den neuen Bundesländern Arbeits- plätze in einem Bereich der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspotenzial be- sitzt. Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu- teilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle- Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-Sys- tem mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von 750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle- Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, der selbst durch hochmoderne Braunkohle- kraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben ei- nen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde. Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi- scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener- gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr- det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei- chen. Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deutli- che Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausge- rechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost- deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhö- hung der Strompreise, besonders in Ostdeutschland, bei. Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirt- schaftliche Grundlagen ins Mark. Die politische Haupt- verantwortung hierfür wird aufgrund seiner kompro- misslosen Haltung allein unser Koalitionspartner zu tragen haben. Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren, dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei- neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be- schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den Vorstandsvorsitzenden selbst zu. Wie ich bereits in meinem Plenarredebeitrag vom 13. November 2003 zum ersten Zuteilungsgesetz ausge- führt habe, berücksichtigt auch das jetzt vorliegende Ge- setz nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung durch die Modernisierung der Braunkohlekraftwerksparks – sogenannte early action – der maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands erbracht worden ist. Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimi- scher Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau re- generativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergiever- brauchs wird auch und gerade getragen von beachtlichen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braunkohlekraft- werke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben Wir- kungsgrade von bis 46 Prozent. Ich befürchte, dass durch die einseitige Belastung der Braunkohle die abge- schriebenen Anlagen mit hohen Emissionswerten aus Kostengründen weiterbetrieben werden und es damit nicht zu den erforderlichen CO2-Emissionsminderungen in diesem Bereich kommt. Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU): Der durch den Menschen verursachte globale Klimawandel gefährdet unsere Lebenswelt und die Entwicklungschan- cen künftiger Generationen. Er gehört zu den zentralen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10975 (A) (C) (B) (D) Herausforderungen unserer Zeit. Wird nicht schnell ge- handelt, drohen weltweit gravierende ökologische und ökonomische Folgen, wie zunehmende Wasserknapp- heit, steigende Meeresspiegel, Hunger und Armut. Zentrales Klimaschutzinstrument in Europa ist der Emissionshandel. Vom Erfolg dieses Instruments wird auch abhängen, inwieweit es gelingen kann weltweit eine ambitionierte Klimaschutzpolitik mit verbindlichen Zielen durchzusetzen. Durch das Zuteilungsgesetz 2012 werden die Gesamt- menge an Emissionszertifikaten und die Zuteilungsregeln für die teilnehmenden Anlagen für die zweite Handelspe- riode von 2008 bis 2012 festgelegt. Für Energieanlagen erfolgt die Zuteilung nach einheitlichen Emissionsstan- dards, sogenannten Benchmarks. Das Zuteilungsgesetz 2012 sieht zwei brennstoffspezifische Benchmarks vor. Diese betragen für Gas 365 Gramm CO2 pro Kilowatt- stunde und für Kohle 750 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. Beim Kohle-Benchmark erfolgt keine Differenzie- rung zwischen der Stein- und Braunkohle. Ihm liegen die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, die selbst durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht werden können. Diese haben einen Emissionswert von 950 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. Hierdurch wird der heimische und subventionsfreie Energieträger Braunkohle, der zudem einen wichtigen Beitrag zur Ver- sorgungssicherheit leistet, benachteiligt. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich deshalb im Gesetzge- bungsverfahren für die Einführung einen auch unter Kli- magesichtspunkten ambitionierten Braunkohle-Bench- mark eingesetzt bzw. auch andere Vorschläge zur Verbesserung der Braunkohle unterbreitet. Der Koali- tionspartner hat sich diesen Vorschlägen bis zuletzt ver- weigert und keine Verbesserungen bei der Braunkohle zu- gelassen. Dadurch nimmt der Koalitionspartner in Kauf, dass gerade in den neuen Bundesländern, insbesondere auch im Energieland Brandenburg, Arbeitsplätze gefähr- det werden, in einem Bereich, der von enormer wirt- schaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspo- tenzial besitzt. Ein zügiges Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes 2012 ist wichtig, damit die Verfahren beginnen können, um den teilnehmenden Anlagen rechtzeitig zu Beginn der zweiten Handelsperiode die Emissionszertifikate zutei- len zu können. Würde dies gefährdet, wäre der Emis- sionshandel beschädigt. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der deutschen Klimaschutzpolitik. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Tagesord- nungspunkt 31) Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Es ist wieder so weit: In fast regelmäßigen Abständen „beglückt“ uns die Fraktion Die Linke mit Gesetzentwürfen und Anträgen zur Änderung des Aktiengesetzes. Zunächst wollten Sie, meine Damen und Herren der Linken, die Börsenumsatzsteuer wieder einführen, dann wollten Sie die Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaf- ten gesetzlich beschränken – und heute wollen Sie eine gesetzliche Karenzzeit beim Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat einer AG durchsetzen. Warum fordern Sie eigentlich nicht gleich die Abschaffung der Aktien- gesellschaften? Das wäre doch die logische und ehrliche Konsequenz aus Ihren Kampfreden vom vergangenen Wochenende. Es war schon erschreckend mitzuverfolgen, wie be- setzt Ihr Gründungsparteitag war von Begriffen wie „Privatisierungswahn“ und „Raubtierkapitalismus“. Die Bedeutung der Unternehmen und Unternehmer für die Volkswirtschaft und die Menschen wurde vollkommen ausgeklammert und negiert. Lediglich Herr Gysi hat es an einer Stelle seiner Rede gewagt, die Interessen der Unternehmen anzusprechen. O-Ton Herr Gysi: „Und ich sage es ganz klar: Wir müssen auch die Interessen vieler kleiner und mittlerer Unternehmerinnen und Unterneh- mer vertreten; die leiden unter der Deutschen Bank nicht weniger als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Erstens ist es blanker Hohn, zu behaupten, Die Linke habe die Interessen von kleineren und mittleren Unter- nehmen im Sinn. Dass Die Linke mitnichten die Anlie- gen der Unternehmen – auch nicht von den kleinen – vertritt, hat sie zuletzt leider bei der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Zweitens zeigt das Zitat einmal mehr das Schwarz-Weiß-Denken der Linken. Die kleinen Unternehmen mögen in ihrer Denkschule ja theoretisch noch zu den Guten gehören. Aber die Deutsche Bank steht für Sie, meine Damen und Herren der Linken, stellvertretend für alle großen Banken und Wirtschaftsunternehmen für das Böse, vor dem die Men- schen geschützt werden müssen. Aktiengesellschaften sind in Ihren Augen ein grundsätzliches Übel und eine Bedrohung für die Arbeitnehmer. Wer so denkt, wer Aktiengesellschaften grundsätzlich verteufelt und ihre positiven Beiträge für die Volkswirt- schaft leugnet, kann eigentlich nicht erwarten, dass seine Anträge zur Änderung des Aktiengesetzes ernst genom- men werden. Aber weil die Öffentlichkeit ein Recht auf eine or- dentliche Debatte hat, werde ich selbstverständlich auch zum heutigen Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Aktiengesetzes inhaltlich Stellung beziehen. In dem Gesetzentwurf wird eine gesetzliche Vor- schrift gefordert, wonach ehemalige Vorstandsmitglieder erst nach einer Karenzzeit von fünf Jahren in den Auf- sichtsrat desselben Unternehmens wechseln dürfen. Mangels eigener Argumente versucht Die Linke in der Begründung des Gesetzentwurfs, unseren Fraktionsvor- sitzenden Volker Kauder für ihre Forderung mit in Haf- tung zu nehmen. Meine Damen und Herren der Linken: Das ist eine ziemlich billige Masche! Es ist zwar richtig, dass Volker Kauder – als direkte Reaktion auf die 10976 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) Siemenskorruptionsaffäre – in einem Interview vor ein paar Monaten einmal zur Diskussion gestellt hat, den di- rekten Wechsel eines Vorstandsmitgliedes in den Auf- sichtsrat zu verbieten. Genauso richtig ist aber auch, dass meine Fraktion mit Volker Kauder schlussendlich aus guten Gründen zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Für die Entscheidung über die Aufsichtsratsbesetzung sind nach Auffassung der Union zwei Kriterien beson- ders relevant: Zunächst ist dies die Fach- und Sachkom- petenz der Kandidaten, dann aber selbstverständlich auch ihre Unabhängigkeit in der Beratung und Überwa- chung des Vorstandes. Es ist unbestritten, dass die unabhängige Beratung am leichtesten fällt, wenn die Aufsichtsratsmitglieder in kei- ner direkten Beziehung zur beaufsichtigten Gesellschaft stehen. Naturgemäß ist die Beziehung zum Unternehmen aber noch sehr eng, wenn der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ohne zeitliche Pause erfolgt. Ich möchte auch nicht verhehlen: Wahrscheinlich ist die Korruptionsgefahr bei solchen fließenden Übergängen tatsächlich größer als bei anderen Besetzungen. Daher halte ich die Empfehlung des Deutschen Cor- porate-Governance-Kodex für richtig, wonach der Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat nicht die Regel sein soll und eine entsprechende Absicht auf der Hauptversammlung begründet werden muss. Diese Formulierung macht deutlich: Der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat soll in der Tat nicht die gängige Praxis sein. Aber es muss grundsätz- lich möglich sein, dass in besonderen Situationen und bei besonderer fachlicher Eignung ein Wechsel im Ein- zelfall direkt erfolgen kann. Eine gesetzliche Regelung, die auch noch eine ganz bestimmte Karenzzeit vorschreibt, wäre – davon bin ich fest überzeugt – viel zu starr und würde im Zweifel den Belangen des Unternehmens zuwiderlaufen. Es ist daher der richtige Weg, die Aufsichtsratsbeset- zung in der Eigenverantwortung der Unternehmen zu be- lassen und für die Befolgung des Corporate-Gover- nance-Kodex zu werben. Die Fraktion Die Linke beklagt in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf zum einen die Unverbindlichkeit des Kodex, zum anderen aber auch die mangelnde Be- folgung durch die Unternehmen. Dieser Einschätzung möchte ich eine empirische Studie des Berliner Center of Corporate Governance aus dem Frühjahr dieses Jahres entgegenhalten. Der Studie zufolge verbessert sich die Akzeptanz des im Jahre 2002 verabschiedeten Deut- schen Corporate-Governance-Kodex kontinuierlich. Mittlerweile befolgen 79,3 Prozent der DAX-Unterneh- men die Empfehlung zur Begrenzung des direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Auch ich sage: Das sind noch zu wenige. Aber die Tendenz stimmt. Ein Vergleich mit den letzten Jahren zeigt, dass immer mehr DAX-Unternehmen sich die Empfehlung zu eigen machen. Insgesamt können wir mit dem Deutschen Corporate- Governance-Kodex sehr zufrieden sein. Im Durchschnitt befolgen die DAX-Unternehmen heute 97,3 Prozent al- ler Empfehlungen. Mich stimmen diese Zahlen optimistisch. Der Kodex scheint sich als Standard für gute Corporate Governance zunehmend in der deutschen Wirtschaft zu etablieren. Diese Entwicklung sollten wir würdigen und nicht durch zusätzliche gesetzliche Regelungen konterkarieren. Trotz dieser optimistischen Einschätzung möchte ich abschließend nicht verschweigen, dass gerade jüngste Korruptionsfälle bei großen deutschen Unternehmen das Vertrauen der Bürger in die gute Unternehmensführung geschwächt haben. Darauf aber gleich mit dem Gesetz zu antworten, halte ich für den absolut falschen Ansatz. Als Politiker müssen wir vielmehr immer wieder deutlich machen, dass jedes Unternehmen in Deutsch- land eine ganz eigene ethische und gesellschaftliche Ver- antwortung trägt, die nicht per Gesetz erzwungen wer- den kann. In Richtung der Fraktion Die Linke sage ich abschlie- ßend: Hören Sie endlich auf, durch immer wieder neue Anträge zur Änderung des Aktiengesetzes alle Aktienge- sellschaften und deren Vorstände unter den Generalver- dacht des Raubtierkapitalismus zu stellen. Wir brauchen die großen Aktiengesellschaften ebenso wie die kleine- ren und mittleren Unternehmen für die Funktionsfähig- keit unserer Volkswirtschaft. Klaus Uwe Benneter (SPD): Meine Kolleginnen und Kollegen der PDS plus Anhang: Sie fordern, den direkten Wechsel der Vorstände in den Aufsichtsrat zu verbieten. Damit fügen Sie sich ein in die Reihen derer, die meinen, jedes Problem über ein Verbot lösen zu kön- nen. Das ist nicht besonders originell. Schade, sonst ge- ben Sie sich doch mehr Mühe. Interessant ist auch, dass Sie sich mit Ihrem Antrag eine Position der CDU/CSU zu eigen machen. Herrn Kauder haben wir den Unfug bereits ausgeredet. Und nun kommen Sie als Ladenhüter um die Ecke. Sie glau- ben doch nicht im Ernst, dass die Turbulenzen bei Sie- mens und Volkswagen mit Ihrem Antrag hätten vermie- den werden können? So naiv können doch selbst Sie nicht sein. Unser Strafgesetzbuch verhindert doch auch keine Straftaten. Die Interessenvertretung der Aktionäre im Aufsichts- rat ist Sache der Aktionäre und nicht des Gesetzgebers. Das Aktiengesetz bestimmt klar und deutlich, dass die Aufsichtsräte von der Hauptversammlung gewählt wer- den. Wenn der Gesetzgeber diesen demokratischen Ent- scheidungsprozess der Eigentümer beschränken möchte, bräuchte er schon sehr gute Gründe. Vor allem aber bräuchte er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die ange- strebte Regelung zu einer besseren Unternehmenskultur führen wird. Dies ist bei der gesetzlichen Einführung ei- ner Wechselsperre aber nicht der Fall. Die PDS geht bei ihrer Forderung von der sonderba- ren Gleichung aus, dass Erfahrung befangen macht. Da- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10977 (A) (C) (B) (D) bei verkennt sie, dass ein Vorstandsmitglied nach jahre- langer Tätigkeit über eine enorme Sachkenntnis verfügt. Wenn ein Firmenchef im Alter von 65 Jahren ausschei- det, ist wohl klar, dass er mit 70 nicht wieder einsteigen wird. Hier würde die Regelung der PDS dazu führen, dass ein großes Potenzial an Erfahrung und Wissen ver- loren ginge. Deutschland hat heute bereits einen eklatan- ten Mangel an hochqualifizierten Managern. Ein noch größeres Defizit können wir uns nicht leisten. Die PDS verkennt völlig, dass es sich bei der über- wiegenden Mehrzahl der Unternehmen, die kraft Geset- zes einen Aufsichtsrat haben müssen, nicht um anonyme börsennotierte Konzerne, sondern um Familienunterneh- men handelt. Der Vorstand der gemeinnützigen Stiftung Familienunternehmen geht sogar davon aus, dass 80 Prozent der betroffenen Aufsichtsratsunternehmen Familienunternehmen sind. Familienunternehmen und anonyme Publikumsgesellschaften sind aber nicht ver- gleichbar. Der Schutz der Aktionäre mag in einer Publi- kumsgesellschaft erforderlich und die Bestellung neutra- ler Personen in den Aufsichtsrat deshalb dort besonders sinnvoll sein. In einem Familienunternehmen ist der Schutz der Eigentümer vor den Entscheidungen des Ma- nagements nicht notwendig. Hier ist der Eigentümer aus eigennützigen Gründen daran interessiert, das Manage- ment streng zu kontrollieren. Das Verbot eines direkten Wechsels für Eigentümermanager könnte in einem Fa- milienunternehmen sogar die notwendige Generationen- folge blockieren. Denn, wer als Eigentümer nicht vom Vorstand in den Aufsichtsrat wechseln darf, wird so lange wie möglich auf seinem Vorstandsposten sitzen und daran festhalten. Außerdem steht das geforderte Verbot der langfristi- gen Orientierung eines Familienunternehmens entgegen. Anders als bei den Publikumsgesellschaften ist im Fami- lienunternehmen nicht das Quartalsergebnis entschei- dend, sondern die Einhaltung einer über Jahre angeleg- ten Strategie. Dies wird am Beispiel des Unternehmens Bosch ganz deutlich: Dort wechselt seit Jahrzehnten der Vorsitzende der Geschäftsführung an die Spitze des Auf- sichtsrates und sichert somit die Kontinuität der Unter- nehmenspolitik. Das Bosch-Modell gilt in Fachkreisen als Musterbeispiel gelungener Organbesetzung. Abgesehen davon, ist der Vorstoß auch in rechtlicher Hinsicht problematisch: Eine Karenzzeit von fünf Jahren läuft de facto auf ein temporäres Berufsverbot für Fir- menchefs hinaus. Ich habe deshalb große Bedenken, ob die Regelung vorm Bundesverfassungsgericht oder Eu- ropäischen Gerichtshof überhaupt bestehen würde. Der Vorschlag der PDS ist also alles andere als zu Ende gedacht. Tatsächlich schafft er mehr Probleme, als dass er sie löst. Natürlich sind wir uns alle darin einig, dass wir eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur brauchen. Hierzu gehört zweifellos auch die Stärkung des Aufsichtsrats als Kontrollorgan. Mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Karenzzeit werden wir diese Stärkung nicht erreichen. Eine gute Unternehmenskultur kann nicht erzwungen werden. Gerade mit Blick auf die not- wendige Unterscheidung zwischen Familienunterneh- men und börsennotierten Konzernen muss sie auf frei- williger Basis erfolgen. Deshalb haben wir 2002 den Deutschen Corporate-Governance-Kodex verabschie- det. Der Kodex greift alle wesentlichen Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung auf. Auch die mangelnde Unabhängigkeit der Unternehmensführung und der Aufsichtsräte. Mit der Empfehlung, dass ein Vorstandsmitglied bei seinen Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen soll, enthält der Kodex eine ganz wesentliche Bestimmung. Er empfiehlt, dass ein Vorstandsmitglied bei seinen Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen soll. Er empfiehlt, dass dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören sollen. Er bestimmt, dass der Wechsel eines Vorstandes in den Aufsichtsrat nicht die Regel sein soll. Wenn die PDS darauf verweist, dass seit dem Jahr 2002 noch immer 16 von 21 ausgeschiedenen DAX-Vor- standsvorsitzenden einen Platz im Aufsichtsrat erhielten, dann vergisst sie, dass die Empfehlungen im Kodex erst 2005 geändert wurden. In diesem Jahr haben sich im- merhin schon knapp 80 Prozent der DAX-30-Unterneh- men an diese Bestimmung gehalten. Auch Josef Ackermann hat jetzt angekündigt, nicht in den Auf- sichtsrat gehen zu wollen. Fest steht, dass sich die Akzeptanz des Deutschen Corporate-Governance-Kodex 2007 insgesamt deutlich verbessert hat: Fast 79 aller 81 Empfehlungen des Kodex werden mittlerweile von den DAX-30-Unternehmen be- folgt. Es gibt derzeit also überhaupt keinen Grund, das Prinzip der Freiwilligkeit aufzugeben. Es hat einen ein- deutigen Vorteil, die Empfehlungen für eine gute Unter- nehmensführung in einem Kodex und gerade nicht in ei- nem Gesetz zu regeln: Der Kodex wird jedes Jahr angepasst und kann neuen Entwicklungen deshalb flexi- bel folgen. Gute Ideen lassen sich über ihn wesentlich schneller aufgreifen und umsetzen, als es bei einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren möglich wäre. Eine einzelne Empfehlung des Kodex gesetzlich isoliert zu re- geln, ist völlig verfehlt. So würde die Funktion des frei- willigen Kodex insgesamt infrage gestellt. Dieser Antrag ist ein untauglicher Versuch, ein gele- gentlich auftauchendes Problem so zu lösen, dass das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet wird. Einer gu- ten Unternehmenskultur hilft das nicht. Mechthild Dyckmans (FDP): Gerade einmal drei Wochen ist es her, dass die letzten beiden Gesetzent- würfe zur Änderung des Aktiengesetzes der Fraktion Die Linke im Rechtsausschuss abgelehnt wurden, und zwar fraktionsübergreifend. Dabei ging es zunächst um das Verbot der Entlohnung der Vorstände von Aktiengesell- schaften durch Aktienoptionen. Und im Oktober letzten Jahres diskutierten wir die gesetzliche Begrenzung der Höhe der Vorstandsgehälter. Die Linke überbietet sich hier beinahe selbst mit sozialistischen und planwirt- schaftlichen Vorstellungen in Bezug auf die Aktienge- sellschaft. Was dann letztendlich nicht nur uns, sondern sogar der SPD und den Grünen des – angeblich – Guten zu viel war. 10978 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) Heute nun liegt uns ein weiterer Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Aktiengesetzes vor. Werden wir künftig wöchentlich mit Änderungen des Aktienge- setztes beglückt? Bemerkenswert ist, jeder dieser Gesetzentwürfe fügte nur einen einzigen Satz im Gesetz ein. Es ist nicht zu verkennen, dass die Antragsteller hier einzig und allein auf der Klaviatur des Populismus spielen. Wenn es ihnen wirklich um ernstzunehmende Änderungen des Aktien- gesetzes ginge, hätten sie doch einen alles umfassenden Gesetzentwurf dazu vorlegen können. Nach dem heute zu diskutierenden Gesetzentwurf sol- len ehemalige Vorstandsmitglieder erst nach Ablauf ei- ner Frist von fünf Jahren in den Aufsichtsrat gewählt werden dürfen. Dies geht mir deutlich zu weit. Man kann darüber diskutieren, ob man die Wählbarkeit von Vor- standsvorsitzenden zu Aufsichtsratsvorsitzenden für eine gewisse Dauer ausschließt. Dies gilt aber nur für den Vorstandsvorsitzenden. Denn er hat eine besonders he- rausragende Position und Verantwortung im Unterneh- men inne. Der von Ihnen vorlgelegte Vorschlag wird den unter- schiedlichen Ausgestaltungen von Aktiengesellschaften nicht gerecht. So gibt es nicht nur die großen Gesell- schaften, die im DAX notiert sind und an die Die Linke auf ihrem Feldzug gegen die soziale Marktwirtschaft wohl auch gedacht hat, sondern auch kleine, mittlere und insbesondere familiär geführte Unternehmen. In Deutschland gab es im Jahr 2004 tatsächlich 15 356 Aktiengesellschaften. Im DAX notiert sind je- doch gerade einmal 30 Gesellschaften. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf würden über 15 000 Ak- tiengesellschaften unnötig in ihrer Entscheidungsfreiheit gehindert. Dazu darf es nicht kommen. Ein Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat kann im Einzelfall auch sinnvoll sein. Denken Sie etwa nur an das Interesse der Unternehmen, das Wissen und die Er- fahrungen ehemaliger Vorstandsmitglieder auch im Rah- men der Überwachungsfunktion zu nutzen. Dieses Expertenwissen ist für viele mittelständische Aktienge- sellschaften, die vielleicht auch noch familiär geführt sind, unbezahlbar. Dies erkennt auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, wenn sie ein komplettes Verbot ei- nes solchen Wechsels als nicht sinnvoll bewertet. Aber zu solchen Differenzierungen sieht sich Die Linke natür- lich nicht in der Lage. Das Verhalten und Vorgehen von Vorständen mag zwar manchmal Fragen aufwerfen. Gerade mit Blick auf die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Probleme in Aktiengesellschaften ist hier ein wachsames Auge erfor- derlich. Dabei kann eine fehlende Kommunikation der Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit sicherlich zu Missverständnissen in der Wahrnehmung von Unterneh- mensentscheidungen führen. Auch die Verknüpfungen in der Deutschland AG sind teilweise undurchsichtig. Ergänzend zum Aktiengesetz bietet vor allem der auf Freiwilligkeit basierende Corporate-Governance-Kodex den richtigen Rahmen, um das Vertrauen der internatio- nalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbei- ter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwa- chung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften zu fördern. Dabei zeigt die ständige Weiterentwicklung des Corporate-Governance-Kodex, dass die deutsche Wirt- schaft bestrebt ist, ihre Entscheidungen transparent und verständlich zu gestalten. Im Durchschnitt befolgten im Jahre 2006 die DAX- Unternehmen bereits über 97 Prozent der Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodex. Die Akzeptanz des Corporate-Governance-Kodex verbessert sich dabei wei- terhin kontinuierlich. Nach Ansicht der Regierungskom- mission Deutscher Corporate-Governance-Kodex wird sich das bereits erreichte hohe Niveau der Vorjahre nach den Beschlüssen der Hauptversammlungen im Jahre 2007 erneut verbessern. Der Corporate-Governance-Ko- dex hat sich als Kernbestand guter Corporate Gover- nance in der deutschen Wirtschaft fest etabliert. Die deutsche Wirtschaft zeigt hier die immer geforderte Ei- genverantwortung. Jedoch ist auch beim Corporate-Governance-Kodex zu beachten, dass Abweichungen von einzelnen Bestim- mungen des Kodex auf den Besonderheiten der Unter- nehmen beruhen können. Dazu zählt etwa auch die Größe der Gesellschaft. Das „Berlin Center of Corporate Governance“ der TU Berlin stellt insoweit fest, dass sol- che Abweichungen durchaus Sinn machen können und eben keineswegs eine schlechte Governancepraxis si- gnalisieren müssen. Unterstützen wir diese erfreulichen Entwicklungen in der deutschen Wirtschaft zur Stärkung des Corporate- Governance-Kodex! Lassen wir uns nicht auf populisti- sche, ideologische und wirtschaftsfeindliche Ideen der Linken ein. Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat hat sich nicht bewährt. Aus diesem Grund sieht der Corporate-Governance- Kodex den Wechsel vom Vorstand in den Spitze des Aufsichtsrat nur in besonders zu begründenden Ausnah- mefällen vor. Doch diese Regelung greift in der Praxis leider nicht. In 14 der 30 DAX-Konzernen wird der Auf- sichtsrat vom Exchef geführt. Selbst der Vorsitzende der Kommission, welche den Kodex erstellt, beachtet diese Regel nicht. Gerhard Cromme leitet den Aufsichtsrat von Thyssen-Krupp, wo er zuvor Vorstandsvorsitzender war. Das heisst, die Experten der Regierungskommission empfehlen etwas, was in der Realität kaum Niederschlag findet. Ich möchte an dieser Stelle an eine andere Empfeh- lung der Kommission verweisen: die von der Kommis- sion empfohlene Offenlegung der Vorstandsgehälter. Auch diese Empfehlung bleib ungehört, was den Gesetz- geber veranlasste, entsprechend gesetzlich tätig zu wer- den, was Herr Cromme seinerzeit als folgerichtig be- zeichnete. Mein Petitum geht in dem angesprochenen Punkt des direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat in die ähnliche Richtung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10979 (A) (C) (B) (D) Wenn die Unternehmen der dringenden Empfehlung der Kommission nicht folgen, muss der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat gesetzlich geregelt werden. Im Winter hat das Herr Kauder ja auch noch so gesehen, ehe die SPD seine angekündigte Initiative kassiert hat. Schade, dass die Union in dieser Frage eingeknickt ist. Der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist je- doch nicht das einzige strukturelle Problem. Ebenso be- denklich ist die zu beobachtende Häufung von Auf- sichtsratsmandaten. Man muss sich schon fragen, ob jemand tatsächlich zehn Großunternehmen gleichzeitig effektiv kontrollieren kann. Auch hier gilt: Aufsichts- ratsmandate sind keine Panini-Bildchen, von denen man möglichst viele verschiedene sammelt. Wir schlagen deshalb vor, die Zahl der möglichen Aufsichtsratsman- date auf fünf pro Person zu begrenzen. Und noch einen weiteren Punkt möchte ich hier an- sprechen. Aufsichtsräte sind immer noch Altherrenver- eine. Wir brauchen dringend mehr Frauen in den Auf- sichtsräten, ich wage einmal zu behaupten, dass Auswüchse wie bei VW mit Lustreisen und Bordellbesu- chen nur in reinen Männerclubs möglich sind. Derzeit gibt es in deutschen Aufsichtsräten eine Frau- enquote von gerade einmal 7,5 Prozent. Diese lächerlich geringe Quote ist nahezu ausschließlich der Arbeitneh- mervertretung zu verdanken. Auf Kapitalseite ist die Frau das unbekannte Wesen. Wir schlagen deshalb eine Quotierung der Aufsichtsräte vor, wie es sie beispiels- weise in Norwegen und Spanien gibt. Bis 2012 soll auch bei uns der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Ich möchte betonen, dass dies nicht nur etwas mit Ge- schlechtergerechtigkeit zu tun hat. Sondern vor allem auch mit der Innovations- und Leistungskraft unserer Wirtschaft. Wir können es uns nicht länger leisten, das Wissen und Talent der Hälfte der Bevölkerung und oben- drein noch der besser ausgebildeten Hälfte – zu ver- schleudern. Als Männerclub wird die deutsche Wirt- schaft in der Globalisierung nicht bestehen. Insgesamt muss in den Aufsichtsräten endlich einmal das Fenster aufgerissen werden, um frischen Wind he- reinzulassen. Das Wechselverbot vom Vorstand in den Aufsichtsrat, eine Begrenzung der Aufsichtsratsman- date auf Fünf und eine Quotierung der Aufsichtsräte – das sind die Maßnahmen die Deutschland als Innova- tionsstandort stärken würden und die wir Grüne vor- schlagen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mit Bioraffinerien in Deutschland die Biomasse effizienter nutzen und zusätzliche Ressourcen erschließen (Tages- ordnungspunkt 32) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die verstärkte Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verein- bart, „den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch mittelfristig deutlich (zu) steigern“. Die energetische Nutzung von Biomasse zeichnet sich durch einen weitgehend geschlossenen CO2-Kreislauf aus. Durch die Nutzung einheimischer Rohstoffe gelingt es zudem, Wertschöpfung in ländlichen Regionen zu be- lassen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu vermindern. Vor allem die Regelungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes, der steuerlichen Begünstigung von Kraftstof- fen auf Basis von Biomasse, des Beimischungszwangs des Biokraftstoffquotengesetzes sowie die Förderung durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Ener- gien haben zu einer deutlichen Stärkung der Biomasse- nutzung beigetragen. Ein zunehmendes Problem, vor dem die Nutzung der Biomasse steht, ist allerdings die Flächenkonkurrenz. Die Zahl der Menschen auf unserer Erde wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen; die Folge ist ein stei- gender Bedarf an Nahrungsmitteln und Futtermitteln – da sich immer mehr Menschen den Konsum von immer mehr Fleisch leisten wollen und können. Die weltweit verfügbare landwirtschaftliche Nutzfläche pro Kopf ver- ringert sich hingegen stetig. Der Anbau nachwachsender Rohstoffe in Deutsch- land für die stoffliche und energetische Nutzung hat sich in den letzten Jahren von etwa 246 000 Hektar im Jahre 1993 auf über 1,5 Millionen Hektar im Jahr 2006 signifi- kant erhöht; das sind derzeit etwa 13 Prozent der Acker- fläche Deutschlands. Daher gilt es, jetzt klug Rahmenbe- dingungen für die unterschiedlichen Nutzungsarten von Biomasse zu setzen und die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Erarbeitung eines Nationalen Biomasseaktionsplans, den die Bundesregie- rung in Anknüpfung an den von der EU-Kommission im Dezember 2005 vorgestellten EU-Biomasseaktionsplan derzeit vorbereitet. Er soll eine Bestandsaufnahme und Abschätzung des verfügbaren Biomassepotenzials in Deutschland liefern, aber auch Prioritäten hinsichtlich der bestehenden Flächenkonkurrenz setzen. Ein anderer wichtiger Punkt steht bislang zu wenig im Fokus: Zur Biomasse zählen neben nachwachsenden Rohstoffen oder Energiepflanzen natürlich auch organi- sche Reststoffe, die bei der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie und in Haushalten anfallen, zum Beispiel Abfall- und Restholz, Stroh, Gras, Laub und Dung, Klär- schlamm, Schlachtabfälle sowie organischer Hausmüll. Auch diese Ressourcen müssen wir in Zukunft stärker nutzen. Ich nenne als Beispiel die Ausweitung der Verwer- tung von Altholz, aber auch die Nutzung tierischer Fette bei der Kraftstofferzeugung. So leistet die Herstellung von Biodiesel aus Tierfetten einen Beitrag nicht nur zum Umweltschutz, sondern auch zur Kostenbegrenzung bei der Tierkörperbeseitigung. Dieses Verfahren ist derzeit leider steuerrechtlich diskriminiert. Die Unionsfraktion tritt jedoch nach wie vor für eine Nutzung dieses Roh- 10980 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) stoffs bei der Kraftstofferzeugung ein, um auch diese Reststoffe ökologisch und ökonomisch sinnvoll einzu- setzen. Der Aufforderung Ihres Antrags und des Büros für Technikfolgenabschätzung, liebe Kolleginnen und Kol- legen von den Grünen, Bioraffinerien mit ihrem interes- santen ökologischen Potenzial zu nutzen, stimme ich zu. An der Realisierung dieser Potenziale wird bereits – auch aufgrund nachhaltiger finanzieller Förderung durch die Bundesregierung – mit Nachdruck gearbeitet. Erst vor wenigen Tagen habe ich mich dessen im Helmholtz-Forschungszentrum Karlsruhe vergewissern können. Ein Projekt, an der die Wissenschaftler dort arbeiten ist „VERENA“ – eine „Versuchsanlage zur energeti- schen Nutzung agrarwirtschaftlicher Stoffe“. Mit diesem System werden aus „nasser“ Biomasse wie Maissilage, Treber oder Klärschlamm „grüner“ Wasserstoff und Me- than hergestellt. Dieses System ist die weltweit erste komplett ausgestattete kontinuierlich betriebene Anlage für Biomassevergasung in „überkritischem Wasser“. Zudem lassen sich mit Biomassereststoffen, wie zum Beispiel Getreidestroh, auch hochwertige synthetische Kraftstoffe und chemische Grundprodukte wirtschaftlich herstellen. Dies zeigt ein weiteres Zukunftsprojekt der Karlsruher Wissenschaftler zur effektiven Umwandlung von Biomasse in Biokraftstoff der II. Generation, das erst vor wenigen Tagen offiziell vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Peter Paziorek, eingeweiht wurde. Nach Aussagen der For- scher könnten allein die vorhandenen ungenutzten Men- gen an Getreidestroh über 10 Prozent des derzeitigen Kraftstoffbedarfs in Deutschland decken. Die Nutzung mit den vorhandenen Verfahren scheiterte bislang aber daran, dass Verwertung der Biomasse aufgrund der lan- gen Transportwege nicht wirtschaftlich darzustellen war. Das neu entwickelte Verfahren, ein zweistufiger „bio- mass to liquid“(BTL)-Prozess, gibt darauf eine Antwort mittels der dort entwickelten Schnellpyrolyse. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz hat in diesem Jahr außer- dem ein Bioraffinerie-Verbundvorhaben – mit einem Fördervolumen von 1,9 Millionen Euro gestartet, bei dem alle Bestandteile von Laubholz vollständig zu hoch- wertigen Ausgangsstoffen zum Beispiel für chemische Prozesse umgewandelt werden sollen. 16 Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten an diesem Projekt mit. Es sollen Inhaltsstoffe des Holzes getrennt aufberei- tet und in Kohlenhydrate zerlegt werden, die als preis- werte Rohstoffbasis für biotechnologische Verfahren und als Plattformchemikalien für die chemische Indus- trie zur Verfügung stehen sollen. Auch das Bundesministerium für Bildung und For- schung fördert beispielsweise unter dem Titel „Bioraffi- nerien und Biobasierte Industrielle Produkte“ in Berlin- Brandenburg die „Entwicklung und Herstellung von Substituten aus nachwachsenden Rohstoffen für chemi- sche Produkte fossiler Herkunft“. So, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wird der Forderung Ihres Antrags, nun endlich Bioraffi- nerien zur effizienteren Nutzung von Biomasse zu för- dern, schon längst im Handeln der Bundesregierung Rechnung getragen. Ich kann nicht verhehlen, dass mich einige weitere Passagen Ihres Antrages zumindest verwundern. So be- haupten Sie, dass Bioraffinerie-Anlagen eine „Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen wirtschaftlich uninteressant“ machen. Sie begründen diese Aussage in Ihrem Antrag damit, dass „Bioraffinerien nicht auf be- sondere Energie- und Industriepflanzen angewiesen“ seien. Ich sage: Wir brauchen gerade die Grüne Gentechnik, und zwar zur weiteren Effizienzsteigerung der Bioraffi- nerien. Wir gebrauchen Pflanzen, die für die Produktion besonderer Inhaltsstoffe gezielt (gentechnologisch) gezüchtet wurden. Ich verweise zum Beispiel auf Amy- lopektinkartoffeln, die als speziell auf den Produktions- prozess zugeschnittener Stärkelieferant in der Papierpro- duktion angewandt werden. Somit werden dort deutlich weniger energieintensive Verarbeitungsschritte nötig. Zudem liefern gentechnisch veränderte Pflanzen nachwachsende Rohstoffe für innovative Chemiepro- dukte. Dies sind zum Beispiel Kunststoffverbindungen wie Biopolymere aus Raps, die man für Verpackungs- chips, Autoinnenverkleidungen oder Catering-Geschirr verwenden kann. Es gilt, ein Spektrum vielfältiger An- wendungen zu erschließen, und das geht mittels der Grü- nen Gentechnik schneller und zielgerichteter. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, vor dem Hintergrund, dass Sie Ihre Ablehnung der Gentech- nik gerade auch in Verbindung mit der Nutzung von Bio- raffinerien betonen, hat mich ein weiterer Punkt Ihres Antrages verwundert: Sie machen nur einen Absatz zu- vor in Ihrem Dokument deutlich, dass Bioraffinerien „energetisch günstige biotechnologische Verfahren“ nut- zen, „wie zum Beispiel den Einsatz von Enzymen an- stelle aufwendiger und energieintensiver Großtechnik“. Wenn ich aber den Einsatz von Enzymen gegenüber an- deren Verfahren vorziehe, dann frage ich mich, woher Sie diese Enzyme beziehen wollen, wenn nicht von gen- technisch veränderten Organismen. Enzyme wachsen nun mal nicht auf Bäumen! Ich möchte abschließend deutlich machen: Die Nut- zung von Biomasse in den unterschiedlichsten Verwen- dungsbereichen bietet für die Zukunft große Chancen. Bioraffinerien können helfen, diese Chancen zu nutzen. Deshalb bringt die Große Koalition Gesetze auf den Weg, die die Biomassenutzung fördern; deshalb unter- stützt die Bundesregierung bereits nachdrücklich For- schungsprojekte in diesem Bereich. Eine generelle Ab- lehnung der Gentechnik führt uns dabei allerdings nicht auf den Weg in die Zukunft. Marko Mühlstein (SPD): In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten haben sich zwei Entwicklungen vollzogen, die stark miteinander verbunden sind und die Grundla- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10981 (A) (C) (B) (D) gen des menschlichen Lebens, wie wir sie bisher kann- ten, radikal infrage stellen. Da ist auf der einen Seite die durch die voranschrei- tende Industrialisierung von Schwellenländern wie China oder Indien weltweit geradezu explodierende Nachfrage nach Energie. Und ein Ende ist nicht abzu- sehen – stehen diese Staaten doch erst am Anfang ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Um dies zu erkennen, ge- nügt ein Blick auf den Verkehrssektor: Denn wenn sich nur die Hälfte der 200 Millionen Inder, die zur kaufkräf- tigen Mittelschicht zählen, in den nächsten Jahren moto- risiert und die 1,3 Milliarden Chinesen für sich eine ähn- liche Motorisierung in Anspruch nehmen, wie wir sie in Europa wie selbstverständlich genießen, dann verdop- pelt sich allein durch diese beiden Länder der weltweite Bestand an Kraftfahrzeugen von derzeit 800 Millionen Fahrzeugen. Schon heute baut kein Land der Welt mehr Autobahnen als das Reich der Mitte, jährlich kommen 5 000 Kilometer hinzu, und bis 2010 wird das Schnell- straßennetz dort auf 70 000 Kilometer ausgebaut sein. Was dies für die Entwicklung des Kraftstoffverbrauchs bedeutet, liegt auf der Hand. Der von mir beschriebene steigende Hunger nach Energie wird vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossi- ler Rohstoffe in naher Zukunft zu massiven Verteilungs- konflikten führen. Denn die ausreichende Bereitstellung von Energie für alle Menschen ist nicht nur eine Frage des Preises, sondern auch ein Garant für Stabilität und Frieden in der Welt. Bereits heuten werden in allen Tei- len der Erde Bohrtürme und Pipelines von schwer be- waffneten Soldaten bewacht, um die Versorgung mit Öl zu sichern – jenem Stoff, ohne den ein zivilisiertes Le- ben und eine prosperierende Wirtschaft nicht möglich scheinen. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, insbesondere von Importen drastisch verringern. Bereits heute deckt die EU 50 Pro- zent ihres Gesamtenergiebedarfs über Importe ab. Und wenn wir nicht gegensteuern, wird diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen, wobei wir dann 93 Prozent unseres Öl- und 86 Prozent unseres Gasbe- darfes importieren werden müssen. Die zweite große Herausforderung ist der Klimawan- del. Und ich bin froh, dass mittlerweile auch die große Mehrheit der Mitglieder dieses Hohen Hauses zu der Einsicht gelangt ist, dass der Mensch der Verursacher der Klimaveränderungen ist. Dies war nicht immer so. Doch spätestens seit der breiten öffentlichen und fachli- chen Diskussion, die durch den Report von Nicholas Stern und den IPCC-Bericht ausgelöst wurde, kann auch der größte Klimaskeptiker unsere Verantwortung für den Klimawandel nicht leugnen, der aus meiner Sicht die größte Bedrohung der Menschheit darstellt. So hat der Kohlendioxidgehalt der Luft durch den Verbrauch fossiler Bennstoffe seit 1750 um 35 Prozent zugenommen. Die Jahresdurchschnittstemperatur hat sich in einigen Teilen Deutschlands seit 1950 um bis zu 1,7 Prozent erhöht. Die globalen Folgen dieser Entwick- lungen sind bereits heute sichtbar und werden, wenn wir nicht gegensteuern, fatale Auswirkungen haben: So sagt die UN-Klimastudie bis zum Jahr 2100 einen Tempera- turanstieg um 6,4 Grad Celsius voraus. Schon in 25 Jah- ren wird die Arktis im Sommer eisfrei sein und der Meeresspiegel wird um 59 Zentimeter ansteigen; 100 Millionen Menschen droht deshalb die Zerstörung ihrer Lebensumwelt. Wenn wir die von mir beschriebenen Ziele – also eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern so- wie den Kampf gegen den Klimawandel – nachhaltig er- reichen wollen, gibt es auf die Frage nach dem Wie nur eine Antwort: durch einen zügigen Ausbau der erneuer- baren Energien. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktio- nen haben hierzu einen klaren Fahrplan festgelegt. Der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es zu verdanken, dass sich die EU-Länder dazu verpflichtet haben, ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 30 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig soll bis zu diesem Jahr der Anteil der erneu- erbaren Energien 20 Prozent betragen. 2035 wollen wir dann 35 Prozent unseres Energiebedarfs über die Erneu- erbaren abdecken. Deutschland spielt in diesem Prozess eine Vorreiter- rolle. So können wir dieser Tage stolz verkünden, dass wir unser Ziel für 2010, nämlich 12,5 Prozent des Strom- bedarfs aus regenerativen Energien zu gewinnen, bereits in diesem Jahr erreicht haben. Dies ist auch ein Erfolg der rot-grünen Bundesregierung und ihres Einsatzes für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ebenso ein Erfolg ist der Beitrag der Erneuerbaren für das Wirtschaftswachs- tum in unserem Land. Im letzten Jahr erwirtschafteten die 214 000 Beschäftigten in der Branche einen Umsatz von 21,6 Milliarden Euro. Allein 2006 wurden durch die Nutzung erneuerbarer Energie 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden – ein wichtiger Beitrag zur Be- kämpfung des Klimawandels. Wir werden diesen erfolgreichen Weg weiter fortset- zen. Mit dem Marktanreizprogramm, einem hoffentlich bald zu beschließenden regenerativen Wärmegesetz und einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schaf- fen wir die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland. Aus Sicht der SPD-Fraktion kommt der Biomasse im Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle zu. Dies liegt zum einen an ihren vielfältigen Verwendungsmög- lichkeiten. So ist der Einsatz von Biomasse sowohl in der Strom- als auch in der Wärmeerzeugung sinnvoll, wobei der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung aus öko- logischer wie ökonomischer Sicht stets Priorität haben sollte. Hinzu kommt, dass die Beschäftigungsintensität und damit die unmittelbare Schaffung von Arbeitsplät- zen bei der Nutzung von Biomasse deutlich über den herkömmlichen Energiegewinnungsverfahren in der EU liegt. Im Verkehrsbereich ist die Biomasse kurz- bis mittel- fristig die einzige regenerative Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass 94 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien aus Biomasse stammen, unterstreicht die Bedeutung dieses 10982 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) Rohstoffs für eine sichere und klimafreundliche Energie- versorgung. Deshalb beschäftigen wir uns innerhalb unserer Frak- tion intensiv mit diesem Thema. Seit dieser Legislatur- periode gibt es unter meiner Leitung einen Arbeitskreis Biomasse, in dessen Rahmen wir viele wertvolle Er- kenntnisse gewonnen haben und der auch künftig als Im- pulsgeber für die gesamte Fraktion fungieren wird. Die steigende Bedeutung der Biomasse birgt auch für die Landwirte und die Entwicklung der ländlichen Räume ein enormes ökonomisches Potenzial. Betrug die Anbaufläche für Biomasse im Jahr 1993 noch 200 000 Hektar, wurden 2006 bereits auf 1,6 Millionen Hektar nachwachsende Rohstoffe vorwiegend auf Still- legungsflächen angebaut. Bis 2030 wird der Flächenbe- darf für Energiepflanzenanbau auf circa 4,4 Millionen Hektar geschätzt, was 25 Prozent der landwirtschaftli- chen Nutzfläche entspricht. Da ich selbst aus einem ländlichen Wahlkreis komme, sehe ich die positiven Ent- wicklungen, die sich mit der Nutzung von Biomasse ver- binden, jeden Tag vor meiner Haustür. Denn bei der Pro- duktion von Biomasse findet die Wertschöpfung vor Ort statt, was wiederum den Menschen in der Region zugu- tekommt. Eine Möglichkeit der Verwendung von Biomasse ist der Einsatz in Bioraffinerien, wie wir ihn heute diskutie- ren. Die Chemieindustrie gewinnt ihre organischen Che- mikalien im Wesentlichen aus Erdöl. Die steigende Nachfrage und die sich verbreitende Erkenntnis der Be- grenztheit der fossilen Vorräte sowie der damit verbun- dene Anstieg des Ölpreises haben dazu geführt, dass nun verstärkt auch nach alternativen Rohstoffen in der che- mischen Industrie gesucht wird, die mittel- und langfris- tig eine ausreichende und kostengünstige Rohstoffver- sorgung gewährleisten können. Dafür stehen der Chemieindustrie nur zwei Alternativen zur Verfügung: Kohle und Biomasse, wobei aus Umweltsicht Letztere zu bevorzugen ist, wenn diese nachhaltig angebaut wird und für ihre Nutzung effiziente Verfahren eingesetzt werden. Dieses Verfahren zeichnet sich gegenüber ande- ren Einsatzmöglichkeiten hauptsächlich durch eine bes- sere Energieeffizienz sowie hervorragende Dezentralisa- tionsmöglichkeiten aus. In Bioraffinerien werden aus nachwachsenden Rohstoffen wertvolle Rohstoffe er- zeugt, die in vielen Industriezweigen anstelle von Erdöl weiterverarbeitet werden. Ein weiterer positiver Effekt von Bioraffinerien ist, und das sage ich hier ganz klar, dass aufgrund der Nut- zung von allgemeiner und kostengünstiger Biomasse – wie Rest- und Abfallstoffe, aber auch Grüngut – der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen überflüssig und wirtschaftlich unattraktiv ist. Trotz der Kenntnisse um die Bedeutung der Biomasse und der Anerkennung der Vorteile von Bioraffinerien spreche ich mich dafür aus, den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Denn auch wenn die im Antrag angesprochenen Punkte richtig sind; die Forderungen, die Sie daraus ableiten, brauchen wir heute nicht wieder zu beschließen, da sie längst politi- sche Realität sind. Die Herstellung chemischer Erzeugnisse aus nach- wachsenden Rohstoffen stellt die energie- und ressour- ceneffizienteste Lösung dar, da alle Teile der Pflanzen genutzt werden und die Synthesevorleistung der Natur gezielt genutzt wird. Reststoffe können anschließend zur Energiegewinnung eingesetzt werden. Dies ist bereits heute Schwerpunkt der Umweltpolitik der Bundesregie- rung und braucht nicht noch einmal beschlossen zu wer- den. Ein entsprechendes Vorhaben wurde in den UFOPLAN aufgenommen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 106 000 Euro sind in den Bundeshaushalt 2007 eingestellt. Somit kommt eine Finanzierung dieses Neuvorhabens aus dem UFOPLAN-Globalansatz für po- litisch besonders bedeutsame Vorhaben infrage. Auch Ihre Forderung, die Bundesregierung möge eine nationale Biomassestrategie vorlegen, ist längst Realität. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, erarbeitet die Bundes- regierung derzeit unter Federführung des Bundesum- weltministeriums und des Bundesministeriums für Er- nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Nationalen Biomasseaktionsplan, in dem die Aspekte der Biomassenutzung durch Strom, Wärme und Bio- kraftstoffe enthalten sind sowie Ziele und Instrumente vorgeschlagen werden. Und an einer Strategie für die auch aus unserer Sicht wichtige stoffliche Nutzung der Biomasse wird gerade im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen eines stofflichen Biomasseaktionsplans gearbeitet. Wie Sie sehen, steht die Verbesserung der Rahmenbe- dingungen zur energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse sowohl bei der Bundesregierung als auch bei den Fachpolitikern unserer Fraktion ganz oben auf der Agenda. Trotzdem bin ich froh, dass ich heute die Gelegenheit hatte, dies hier im Plenum vorzustellen, und lade Sie ein, konstruktiv an Programmen und Initiativen zur noch effizienteren Nutzung der Biomasse mitzuar- beiten. Angelika Brunkhorst (FDP): Werte Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, ich habe selten erlebt, dass eine ehe- malige Regierungspartei ihr eigenes Handeln so massiv selbst in Misskredit bringt. Aber lassen Sie mich von vorne beginnen. Auch Sie müssen einsehen, dass man am natürlichen Kohlenstoff- und Vegetationskreislauf nicht beliebig schnell drehen kann. Gerade in Europa stehen uns nur die Biomassemengen einer Vegetationsperiode im Jahr zur Verfügung. Weltweit verbrauchen wir aktuell aller- dings in nur einem Jahr die fossilen Energiereserven von einer Million Jahre. Wir müssen uns endlich mit Augenmaß an die Nut- zung der nachwachsenden Rohstoffe machen. Ziel der Politik ist es – nicht nur aus Klimaschutzgründen –, den Verbrauch und die Abhängigkeit vom Erdöl zu verrin- gern. An welcher Stelle der Nutzungskette wir dies aber tun, ist per Gesetz weder fest- noch vorzuschreiben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10983 (A) (C) (B) (D) Die Substitution von Erdöl sollte dort erfolgen, wo man durch den Einsatz von Biomasse die größten Men- gen ersetzen kann. Die Forschung im Bereich der Bio- raffinerien ist dazu ein hervorragender Ansatz. Wir müs- sen hier deutlich mehr leisten. Bioraffinerien sind ein guter Weg, die Biomasse effizient zu nutzen. Aber hier soll der Markt entscheiden, welche Grundstoffe er aus Biomasse gewinnen und verwenden will. Was wir nicht brauchen, sind marktfremde, selektive Förderkonzepte wie etwa für Biokraftstoffe. Die Biodie- selbranche zahlt dieser Tage den Preis dafür, dass sie Ih- rer Politik aufgesessen ist. Und dann schreiben Sie im vorliegenden Antrag auch BTL-Kraftstoffe als schlechte Alternative gleich mit ab. Einen Königsweg, den Sie als Regierungsfraktion noch auf Händen getragen haben. Und neue Studien brauchen wir auch nicht mehr. Ich verweise auf folgende Titel: „Stoffstromanalyse zur nachhaltigen energetischen Nutzung von Biomasse“, 294 Seiten aus dem Mai 2004, „Nachhaltige Biomasse- nutzungsstrategien im europäischen Kontext“, 182 Sei- ten aus dem Dezember 2004. Alles Ihr Werk – ohne Konzept! Wir brauchen Forschung und Forschungsanwendun- gen, konkrete Projekte, die neue Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen, und keine per Gesetz verordneten Anwendun- gen! Wir müssen uns verstärkt um die Nutzung von Bio- masseabfällen und Reststoffen kümmern. Oftmals lässt sich an eine stoffliche Nutzung eine energetische Ver- wendung anschließen. Wir brauchen integrierte Nut- zungskonzepte und regionale Stoffkreisläufe. Dazu wird es dann auch gezielte Unterstützung ge- ben, wenn das Biomasseforschungszentrum in Leipzig die Arbeit aufnimmt. Die Anbauflächen für Biomasse stehen in einer Kon- kurrenz zwischen Energieproduktion und Nahrungs- und Futtermitteln, chemischen Grundstoffen oder Baumate- rialien, aber auch Ansprüchen des Naturschutzes oder des Tourismus. Wir müssen die Anreize so setzen, dass die Biomasse dort zum Einsatz kommt, wo es wirklich gesamtökono- misch am besten ist. Maßen wir uns nicht schon wieder an, die Weisheit zu besitzen, die beste Technik per Ge- setz festlegen zu können. Insgesamt darf es nicht zu überzogenen Flächenkonkurrenzen kommen, denn dann ist zu erwarten, das die Lebensmittelpreise – über Um- wege – praktisch per Gesetz verteuert werden. Bleibt noch die Frage, warum Sie mit diesem Antrag auch die Gentechnik gleich mit erschlagen wollen. Das hat, bezogen auf die Biomasse, hier doch erst einmal gar nichts zu suchen. Allerdings freue ich mich schon jetzt auf das Enzym aus dem Stoffwechsel gentechnisch ver- änderter Bakterien, das den Aufschluss von Lignozellu- lose wesentlich erleichtert. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Die Notwen- digkeit der Energiewende ist unbestritten. Auch dass eine zukunftsfähige Energieversorgung auf Energieeffi- zienz und erneuerbaren Energien basieren muss, ist klar. Deshalb ist es notwendig, jetzt die entscheidenden Wei- chen zu stellen. Das ist der Bundesregierung aber offen- bar nicht bewusst. Wie sonst kann es sein, dass der Emissionshandel nach den Wünschen der Kohlelobby zurückgestutzt wird? Wir warten vergebens auf ein Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetz und die KWK-No- velle. Und kann sich noch irgendjemand an den Energie- gipfel erinnern? Wir halten fest: Die Bundesregierung regiert den Stillstand. So ist kein Klimaschutz zu machen. Auch im Bereich Bioenergie häufen sich die Defizite. Biomasse kann zukünftig einen Teil der fossilen Brenn- stoffe ersetzen. Doch dazu braucht es eine Strategie. Alle Oppositionsparteien fordern von der Bundesregierung endlich ein Nachhaltigkeitskonzept für Biomasseim- porte. Wie die naturverträgliche Nutzung der Bioenergie in Deutschland aussehen soll, ist auch völlig offen. Statt- dessen besteuert der Bundesfinanzminister die reinen Biokraftstoffe, bis die Bauern pleite sind, und Minister Gabriel lässt Bioethanol in einem großindustriellen Stil erzeugen, der riesige Monokulturen für die nötigen Bio- energiepflanzen erzwingt. Natürlich macht es auch keinen Sinn, Biogas nur zur Stromerzeugung heranzuziehen und die Wärme verpuf- fen zu lassen. Eine Biogasförderung darf es in Zukunft deshalb nur dann geben, wenn mit Kraft-Wärme-Kopp- lung gleichermaßen Strom und Wärme produziert wer- den. Es wird Zeit, dass wir uns in der Energiepolitik von alten Denkmustern lösen. Wir müssen weg vom Groß- kraftwerksdenken und hin zu dezentralen Strukturen und regionalen Kreisläufen. Kommunen können genauso energieautark wirtschaften wie Industriebetriebe. Nur so ist es möglich, die vielfältigen Potenziale der Bioenergie auszunutzen. Umso erstaunlicher ist der Antrag der Kollegen von den Grünen, die jetzt offenbar auf den Industriekurs von Minister Gabriel einschwenken. Sie wollen industrielle Bioraffinerien als „eierlegende Wollmilchsau“. Natürlich macht es Sinn, die verfügbaren Biomasse- potenziale in Deutschland zu untersuchen, die alle Ver- wendungsbereiche mit einbezieht. Aber das fordern wir schon seit langem – und ich bezweifle mittlerweile, dass von dieser „Regierung der kleinsten Nenner“ eine Strate- gie zu erwarten ist. Ob am Ende die Lösung in Raffine- rien zu finden ist, muss aber bezweifelt werden. Wir sagen deshalb: Bioenergien müssen in der Breite gefördert werden – und in allen Bereichen: Verstromung, Wärme, Biokraftstoffe, Chemie, Baustoffe und Dämm- material. Die Fokussierung auf einzelne Technologien bremst die Entwicklung der Bioenergien, wie die Cho- ren-Fabrik zeigt. Den Antrag lehnen wir deshalb ab. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inzwischen ist weitgehend anerkannt, dass unsere Ge- sellschaft unabhängig vom Erdöl werden muss. Diese Notwendigkeit gilt aber nicht nur für den Energiebe- 10984 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) reich, sondern selbstverständlich auch für die stoffliche Nutzung in der Chemie- und Kunststoffindustrie. Als Er- satz für das Erdöl kommt vor allem der Biomasse eine zentrale Rolle zu. Sie ist ein universeller Rohstoff und Energieträger. Aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften ist sie nicht nur zur Strom- und Wärmeerzeugung und zur Herstellung von Biokraftstoffen geeignet, sondern sie kann darüber hinaus auch als Rohstoff für die Che- mie- und Kunststoffindustrie genutzt werden. Gerade wegen dieser vielfältigen Eigenschaften ist Biomasse in- zwischen ein begehrter Rohstoff und Energielieferant, der aber im Gegensatz zu Sonne, Wind und Erdwärme eine begrenzte Ressource ist. Und das ist für uns Grüne der entscheidende Punkt. Gerade weil wir um diese Be- grenztheit wissen, kommt es darauf an, rechtzeitig die notwendigen Weichen zu stellen und auch im Bereich der Biomassenutzung den Effizienzgedanken in den Vor- dergrund zu stellen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist genau der Grund, warum wir heute unseren Antrag zur Förderung von Bioraffinerien einbringen. Denn Bioraffinerien tun genau dies: Sie nutzen Biomasse effizient, indem sie diese in ihrer Gesamtheit aufschließen und neben Ener- gie und Biokraftstoffen auch wertvolle Rohstoffe für die stoffliche Nutzung in der Chemie- und Kunststoffindus- trie aus der eingesetzten Biomasse gewinnen. Aber nicht nur das, Bioraffinerien erweitern außerdem das Roh- stoffspektrum, indem sie vor allem auch Rest- und Ab- fallstoffe in hochwertige Rohstoffe umwandeln. Noch erlauben wir uns einen sehr großzügigen Umgang mit den nachwachsenden Rohstoffen, indem wir bei der Nut- zung den Substitutionsgedanken in den Vordergrund stellen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die bisher praktizierten Verfahren zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe wenig aufeinander aufbauen, sondern weitge- hend nebeneinander arbeiten. Wenn wir aber in allen Wirtschaftbereichen unabhängig vom Erdöl werden wol- len, müssen wir viel stärker als bisher den Effizienzge- danken in den Vordergrund stellen und zwar in zwei Richtungen: sowohl hin zu niedrigerem Verbrauch als auch in Richtung einer effizienteren Nutzung der vor- handenen Biomasse in Bioraffinerien. Denn davon sind wir Grünen überzeugt: Nur im Zusammenspiel von Effi- zienz und Substitution wird eine umweltverträgliche und nachhaltige Abkehr vom Erdöl gelingen. Lassen sie mich an dieser Stelle besonders auf die Rohstoffsituation der chemischen Industrie eingehen. Wir Grüne haben immer darauf hingewiesen, dass eine Strategie „Weg vorn Erdöl“ eine Strategie sein muss, die alle Wirtschaftsbereiche – also auch die Produktion von Gütern und Waren – einschließt. Die chemische Indus- trie hat dies aber bisher immer mit dem Hinweis abge- lehnt, dass man vor allem durch Einsparungen im Ener- giebereich das Erdöl für die stoffliche Nutzung sichern kann. Doch tatsächlich ist die chemische Industrie schon längst auf der Suche nach Alternativen zum Erdöl. Sie sucht bloß an der falschen Stelle. So plant zum Beispiel die BASF die Errichtung einer Kohlevergasung, in der ein Teil des erzeugten „Syngases“ als Rohstoff für die Chemieproduktion dienen soll. Doch Kohle – das sage ich ganz klar an die Adresse der chemischen Industrie – ist keine Alternative! Abgesehen von den Umweltschä- den, die durch die Kohleförderung entstehen, ist das Ver- fahren der Kohlevergasung nicht nur uralt – also ein alter Hut von gestern –, es ist außerdem uneffizient und ener- getisch ungünstig. Es wäre außerdem – wenn über- haupt – nur mit der CCS Technologie CO2-arm zu be- treiben. Das heißt also, mit einer Technologie, von der in den Sternen steht, ob es sie überhaupt jemals geben wird. Die Lösung eines Rohstoffproblems kann doch nicht wirklich heißen: zurück in die Zeit des vorherigen Jahr- hunderts. Das wäre in etwa so, als ob man zum Beispiel im Verkehrsbereich die alte kohlegefeuerte Dampflok re- aktivieren würde, die man ja vielleicht mit CCS mal emissionsarm betreiben könnte. Wir wollen dagegen Probleme mit ökologischen Innovationen lösen und eine solche Lösung heißt hier, dass wir mit Bioraffinerien Biomasse effizienter nutzen und so neue Ressourcen – auch für die Chemie- und Kunststoffindustrie – er- schließen! Wir brauchen endlich eine Biomassestrategie, die alle Bereiche der Biomassenutzung – Verstromung, Wärme, Biokraftstoffe und Nutzung in der Chemie- und Kunst- stoffindustrie – mit einbezieht und verbindliche Zielvor- gaben formuliert und die dafür notwendigen Instrumente benennt. Dazu gilt es nun, die politischen Weichen zu stellen. Deshalb unterstützen Sie unseren Antrag. Setz- ten Sie sich mit dafür ein, dass vor allem die For- schungsanstrengungen im Bereich der Bioraffinerietech- nologie erheblich intensiviert werden und endlich Bioraffineriepilotanlagen aufgebaut werden. Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2005 (vorläufige Haushaltsführung bis 8. März 2005) – Drucksachen 15/5511, 15/5634 Nr. 1.4, 16/820 Nr. 29 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2005 – Drucksachen 15/5969, 16/480 Nr. 1.23 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10985 (A) (C) (B) (D) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2005 – Drucksachen 16/133, 16/282 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2005 – Drucksachen 16/1097, 16/1476 Nr. 1.2 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments 2005 – Drucksache 16/528 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Finanzausschuss Drucksache 16/5199 Nr. 2.12 Drucksache 16/5199 Nr. 2.19 Drucksache 16/5199 Nr. 2.27 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/5199 Nr. 1.5 Drucksache 16/5199 Nr. 2.51 Drucksache 16/5329 Nr. 2.2 Drucksache 16/5329 Nr. 2.5 Drucksache 16/5505 Nr. 1.3 Drucksache 16/5505 Nr. 2.6 Drucksache 16/5505 Nr. 2.13 Drucksache 16/5505 Nr. 2.18 Drucksache 16/5505 Nr. 2.20 Drucksache 16/5505 Nr. 2.27 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/5199 Nr. 2.28 Drucksache 16/5329 Nr. 1.4 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/5199 Nr. 2.7 Drucksache 16/5199 Nr. 2.13 Drucksache 16/5199 Nr. 2.14 Drucksache 16/5199 Nr. 2.48 106. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich schließe die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
    Drucksache 16/5740 an die in der Tagesordnung aufge-
    führten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie ein-
    verstanden. Dann ist so beschlossen.

    Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 30 auf:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Ina

    (Münster)

    FDP

    Steuerklasse V abschaffen – Lohnsteuerabzug
    neu ordnen

    – Drucksache 16/3649 –
    Überweisungsvorschlag:
    Finanzausschuss (f)

    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Es wurde verabredet, hierüber eine halbe Stunde zu
    debattieren. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann
    ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erster der
    Kollegin Ina Lenke für die FDP-Fraktion das Wort.


    (Beifall bei der FDP)




Rede von Ina Lenke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wozu

der ganze Stress?“ – so lautet die Überschrift eines Zei-
tungsartikels, in dem es um die Behandlung von Fami-
lien und Frauen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
geht. Wenn Ehefrauen oder Ehemänner neben der Fami-
lienarbeit erwerbstätig sein wollen, dann bringt ihnen
der aufgrund von Steuerklasse V sehr niedrige Netto-
zweitverdienst nur Frust.

Die Benachteiligung von Arbeitnehmern und Arbeit-
nehmerinnen mit Steuerklasse V ist eklatant. Das betrifft






(A) (C)



(B) (D)


Ina Lenke
nicht nur den Lohnsteuerabzug, sondern auch die Höhe
der Transferleistungen Erziehungsgeld, Elterngeld usw.
Es sind zu 95 Prozent Frauen, die von den negativen
Auswirkungen von Steuerklasse V betroffen sind. Wenn
diese Frauen dann auch noch staatliche Leistungen bean-
spruchen – ich habe diese Leistungen gerade erwähnt –,
dann werden sie doppelt diskriminiert: einmal beim Ein-
kommen aus Erwerbsarbeit und außerdem, wenn die
Höhe staatlicher Leistungen nach dem Nettoeinkommen
berechnet wird.

Frauen mit Steuerklasse V erhalten weniger Geld als
jemand mit Steuerklasse III oder IV. Man muss ganz
deutlich sagen, dass es nicht darum geht, dass Ehepaare
weniger Steuern zahlen; vielmehr geht es darum, dass
die Steuern, die ein Ehepaar zahlt, wenn beide erwerbs-
tätig sind, anders verteilt werden, damit es Frauen wirk-
lich Spaß macht, etwas hinzuzuverdienen, um das Fami-
lieneinkommen aufzubessern.


(Beifall bei der FDP)


Seit Jahren besteht für Ehepaare das antiquierte
Steuerklassensystem III/V oder IV/IV. Ich will nur auf
Steuerklasse V eingehen. Diese Steuerklasse stammt aus
einer Zeit, in der es selbstverständlich war, dass der Ehe-
mann der Ernährer ist, während die Ehefrau die Kinder
erzieht und den Haushalt managt. In der heutigen Zeit
reicht das Einkommen eines Einzelnen oftmals nicht
aus, um eine Familie zu ernähren – das wissen wir alle –,
und daher müssen beide arbeiten gehen. Die Erwerbstä-
tigkeit einer Frau hat dann nichts mit Selbstverwirkli-
chung zu tun oder damit, dass sie eine Rabenmutter ist.
Viele Frauen – viele Männer ebenfalls – wollen nämlich
sowohl Kinder haben als auch arbeiten. Ich wiederhole:
Diese Frauen sind weder Rabenmütter, noch sind sie auf
Selbstverwirklichung aus.

Ehepaare mit einem Alleinverdiener stehen finanziell
oftmals besser da, weil diejenige Person, die nicht arbei-
tet, familienkrankenversichert ist. Auch diesen Aspekt
müssen wir sehen.

All das verfestigt die konservative Arbeitsteilung in
einer Ehe, und das wollen Liberale nicht.


(Beifall bei der FDP)


Ich möchte eine Anmerkung zum Ehegattensplitting
machen. Sie alle wissen, dass die SPD das Ehegatten-
splitting abschaffen will. SPD und CDU/CSU haben hier
im Bundestag aber auch ganz anderslautende Gesetze
verabschiedet. Ich erinnere nur an die Einführung der
sogenannten Reichensteuer. Beim normalen Ehegatten-
splitting ist es so, dass Ehepaare bei gutem Einkommen
bis zu 8 000 Euro sparen können, wenn einer der beiden
zu Hause bleibt. Durch die sogenannte Reichensteuer
wird der Vorteil für dieses Familienmodell auf bis zu
15 000 Euro jährlich angehoben. Das bedeutet: Wenn
der eine der beiden Ehepartner reich ist und der andere
zu Hause bleibt, schenkt der Staat ihnen – das ist Folge
der guten Ideen der SPD – 15 000 Euro.


(Jörg-Otto Spiller [SPD]: Das muss mal erklärt werden! – Ute Kumpf [SPD]: Wo haben Sie das denn ausgegraben? – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das könnte ein Investorenmodell sein!)


Diese eklatante Diskrepanz durch die Kombination von
Ehegattensplitting und sogenannter Reichensteuer wer-
den Sie mir bestimmt erklären. Dass es in der Tat bis zu
15 000 Euro sind, hat Frau Hendricks mir in der Antwort
auf meine Anfrage an die Bundesregierung mitgeteilt.


(Jörg-Otto Spiller [SPD]: Und deshalb ist die FDP gegen die Reichensteuer?)


Es ist deshalb nur logisch, dass in dem heute vorlie-
genden Antrag der FDP gefordert wird, die Steuer-
klasse V abzuschaffen und das ganze Steuerklassensys-
tem zu reformieren.


(Gabriele Frechen [SPD]: Damit schaffen wir auch die Splittingtabelle ab!)


Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass durch
das System von Ehegattensplitting und der Steuer-
klasse V die Arbeitsanreize für Zweitverdiener – das
sind gerade Frauen – vermindert werden.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Die Frau will
nach der Kinderziehungspause wieder in den Beruf ein-
steigen.


(Ute Kumpf [SPD]: Das ist keine Pause, sondern Arbeit!)


Das Paar setzt sich an den Küchentisch und fragt sich, ob
sich das überhaupt lohnt, was die Frau dann netto ver-
dient. Bei Einstufung in die Steuerklasse V – das wissen
ja viele von Ihnen – bleibt sehr wenig übrig. Hinzu
kommt, dass die Berufstätigkeit vielleicht noch ein zwei-
tes Auto erfordert. Wenn Kinder da sind, ist zu berück-
sichtigen, dass wegen der Einkommensabhängigkeit der
Kindergartengebühren auch hier noch höhere Kosten an-
fallen. Das heißt, mit Steuerklasse V und den zusätzli-
chen Kosten lohnt es sich manchmal wirklich nicht
mehr, dass die Ehefrau wieder in das Berufsleben ein-
steigt. Das wollen wir alle hier im Bundestag ändern.

Die FDP hat schon in der letzten Legislaturperiode
über das Solms-Konzept eine Steuerklassenreform vor-
geschlagen. Am 29. November letzten Jahres haben wir,
weil bei Ihnen nichts passiert ist, einen Antrag dazu vor-
gelegt, den wir heute beraten. Wir fordern die Bundes-
regierung auf, das Steuerklassensystem für unbeschränkt
steuerpflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
zu überarbeiten, indem erstens das geltende System ab-
geschafft wird und zweitens unbürokratische Vorschläge
für die Neuregelung des Lohnsteuerabzugs vorgelegt
werden, die sich stärker am jeweiligen Arbeitslohn der
Ehepartner orientieren.


(Beifall bei der FDP)


Der Vorschlag der Großen Koalition, den ich in der
Zeitung gelesen habe, ist meines Erachtens falsch und
kommt zu spät. Es ist ein politischer Skandal, wie ich
finde, dass die Frauen bis 2009 durch die Steuerklasse V
weiterhin beim Elterngeld benachteiligt werden sollen.
Wenn jemand 2 000 Euro brutto verdient, würde bei
Steuerklasse V das Elterngeld monatlich um 390 Euro
geringer ausfallen als bei Steuerklasse III. Daran sieht






(A) (C)



(B) (D)


Ina Lenke
man, dass diese Steuerklasse unbedingt abgeschafft wer-
den muss. – Das kann ich Ihnen gern schriftlich geben.

Ich komme zum Schluss: So wie es sich heute dar-
stellt, bleibt es nach dem Willen von SPD und CDU/
CSU beim jetzt gültigen Steuerklassensystem. Es wird
nur auf die derzeit schlechte Regelung eine zusätzliche
draufgesetzt. Das ist keine echte Reform. Ich gehe davon
aus, dass Ihr Vorschlag in den Ausschussberatungen
noch verbessert wird und dass wir gemeinsam zu einer
besseren Steuerklassenreform kommen, die allen Frauen
und allen Familien in Deutschland nützt und Frauen Lust
auf Arbeit macht.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin

    Patricia Lips.


    (Beifall bei der CDU/CSU)