BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
        1) Anlage 8
        (B)
        (D)
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10969
        (A) (C)
        (B) (D)
        Meinhardt, Patrick FDP 22.06.2007
        und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wol-
        len. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralenMerz, Friedrich CDU/CSU 22.06.2007
        2008 bis 2012 können wir nur unter Zurückstellung von
        Bedenken zustimmen.
        Ich unterstütze ausdrücklich das Ziel, mithilfe dieses
        Gesetzes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen
        Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22.06.2007
        Merten, Ulrike SPD 22.06.2007
        Anlage 1
        Liste der entschuldi
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bartol, Sören SPD 22.06.2007
        Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE. 22.06.2007
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Dreibus, Werner DIE LINKE 22.06.2007
        Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Glos, Michael CDU/CSU 22.06.2007
        Gloser, Günter SPD 22.06.2007
        Haustein, Heinz-Peter FDP 22.06.2007
        Hemker, Reinhold SPD 22.06.2007
        Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.06.2007
        Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Hoff, Elke FDP 22.06.2007
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Hüppe, Hubert CDU/CSU 22.06.2007
        von Klaeden, Eckart CDU/CSU 22.06.2007
        Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 22.06.2007
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl
        CDU/CSU 22.06.2007
        Löning, Markus FDP 22.06.2007
        Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        gten Abgeordneten
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Manfred Grund, Ulrich
        Adam, Eckhardt Rehberg und Volkmar Uwe
        Vogel (alle CDU/CSU) zur namentlichen Ab-
        stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
        Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emis-
        sionshandel im Hinblick auf die Zuteilungs-
        periode 2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25)
        Dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum
        Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode
        Nešković, Wolfgang DIE LINKE 22.06.2007
        Pau, Petra DIE LINKE 22.06.2007
        Pflug, Johannes SPD 22.06.2007
        Ramelow, Bodo DIE LINKE 22.06.2007
        Rawert, Mechthild SPD 22.06.2007
        Röspel, René SPD 22.06.2007
        Roth (Esslingen), Karin SPD 22.06.2007
        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2007
        Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 22.06.2007
        Schneider (Erfurt),
        Carsten
        SPD 22.06.2007
        Seehofer, Horst CDU/CSU 22.06.2007
        Thönnes, Franz SPD 22.06.2007
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 22.06.2007
        Weißgerber, Gunter SPD 22.06.2007
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        10970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet unsere Le-
        benswelt und die Entwicklungschancen künftiger Gene-
        rationen.
        Ich habe die Sorge, dass ein anderes wesentliches Ziel
        verantwortlicher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der
        deutschen Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend be-
        rücksichtigt wird. Die vorliegenden Regelungen zum
        Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkoh-
        lewirtschaft, verhindern Investitionsentscheidungen in
        moderne Kraftwerkstechnologien, erhöhen die Import-
        abhängigkeit von anderen Energieträgern wie zum Bei-
        spiel Erdgas und gefährden gerade in den neuen Bundes-
        ländern Arbeitsplätze in einem Bereich, der von enormer
        wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innova-
        tionspotenzial besitzt.
        Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu-
        teilung für Energieanlagen auf der Basis von Bench-
        marks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braun-
        kohle-Benchmark vor. Durch diese Regelung wird die
        Braunkohle als heimischer, subventionsfreier und ver-
        sorgungssicherer Energieträger erheblich benachteiligt
        und mittelfristig gefährdet.
        Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem
        Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Strom-
        versorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast.
        Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es im Gesetzge-
        bungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höhe-
        ren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Ver-
        besserungen zu erreichen.
        Ich befürchte dadurch eine deutliche Schwächung der
        Braunkohle, sehe die Gefahr eines empfindlichen Ar-
        beitsplatzabbaus ausgerechnet in den strukturschwächs-
        ten Regionen Ostdeutschlands und einer weiteren Erhö-
        hung der Strompreise.
        Weil ich die mit dem Gesetz im Übrigen erreichbaren
        Ziele anerkenne, stelle ich im Ergebnis diese Bedenken
        zurück.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ingo Schmitt (Berlin),
        Monika Grütters, Peter Rzepka, Kai Wegner
        und Karl-Georg Wellmann (alle CDU/CSU) zur
        namentlichen Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrund-
        lagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die
        Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tagesord-
        nungspunkt 25)
        Zur Abstimmung des Gesetzes zur Änderung der
        Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf
        die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 – Bundestags-
        drucksache 16/5240, 16/5617 und andere enthalten wir
        uns.
        Zwar unterstützen wir das Ziel, mithilfe dieses Geset-
        zes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und
        damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen,
        ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer
        zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet un-
        sere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger
        Generationen. Jedoch wird unserer Auffassung nach ein
        anderes wesentliches Ziel verantwortlicher Politik, die
        Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft zu er-
        halten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden
        Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die
        deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern
        Investitionsentscheidungen in moderne Kraftwerkstech-
        nologien, erhöhen die Importabhängigkeit von anderen
        Energieträgern – zum Beispiel Erdgas – und gefährden
        gerade in den neuen Bundesländern Arbeitsplätze, in
        einem Bereich der von enormer wirtschaftlicher Bedeu-
        tung ist und ein hohes Innovationspotenzial besitzt.
        Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu-
        teilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks.
        Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle-
        Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-Sys-
        tem mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro
        Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von
        750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle-
        Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle
        zugrunde, der selbst durch hochmoderne Braunkohle-
        kraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben ei-
        nen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde.
        Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi-
        scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener-
        gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr-
        det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit
        einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen
        Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der
        Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der
        CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht
        gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die
        Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei-
        chen. Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deut-
        liche Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die
        Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausge-
        rechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost-
        deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhö-
        hung der Strompreise – besonders in Ostdeutschland –
        bei. Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirt-
        schaftliche Grundlagen ins Mark. Die politische Haupt-
        verantwortung hierfür wird – aufgrund seiner kompro-
        misslosen Haltung – allein unser Koalitionspartner zu
        tragen haben.
        Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren,
        dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in
        den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei-
        neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen
        Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be-
        schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den
        Vorstandsvorsitzenden selbst zu. Das Gesetz berücksich-
        tigt nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen
        überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut
        wird, bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung
        durch die Modernisierung der Braunkohle-Kraftwerks-
        parks – sogenannte early action – der maßgebliche Bei-
        trag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
        Deutschlands erbracht worden ist. Auch stehen die von
        der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlosse-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10971
        (A) (C)
        (B) (D)
        nen Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hoch-
        modernen Verstromung heimischer Braunkohle und
        schließen den weiteren Ausbau regenerativer Energien
        nicht aus. Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen
        Einsparung des Primärenergieverbrauchs wird – auch
        und gerade – getragen von beachtlichen Wirkungsgrad-
        steigerungen moderner Braunkohlekraftwerke. Mo-
        derne Braunkohlekraftwerke haben Wirkungsgrade von
        bis zu 46 Prozent.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Rainer Fornahl, Wolfgang
        Grotthaus, Wolfgang Gunkel, Hans-Joachim
        Hacker, Stephan Hilsberg, Ernst Kranz, Steffen
        Reiche, Silvia Schmidt (Eisleben), Reinhard
        Schultz (Everswinkel), Simone Violka, Jörg
        Vogelsänger, Gunter Weißgerber und Engelbert
        Wistuba (alle SPD) zur namentlichen Abstim-
        mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Än-
        derung der Rechtsgrundlagen zum Emissions-
        handel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode
        2008 bis 2012 (Tagesordnungspunkt 25)
        Es ist unstreitig, dass es zur Fortführung einer ambi-
        tionierten Klimaschutzpolitik keine Alternative gibt.
        Deshalb muss die europäische und insbesondere auch
        die deutsche Energiewirtschaft einen spürbaren Beitrag
        zur CO2-Reduktion leisten. Die geplante Absenkung um
        20 Prozent bis 2020 ist eine ambitionierte, aber auch not-
        wendige Vorgabe.
        Der Nationale Allokationsplan II und das darauf fu-
        ßende Zuteilungsgesetz 2012, ZuG, mit dem erweiterten
        Zertifikatehandel sind zur Erreichung der Zielvorgaben
        ein grundsätzlich geeigneter Rahmen. Voraussetzung
        wäre die angemessene Berücksichtigung strukturpoliti-
        scher Gegebenheiten der Primärenergieträger Gas, Stein-
        kohle und Braunkohle.
        Das vorliegende Zuteilungsgesetz leistet gerade dies
        aber nicht. Es untergräbt die Versorgungszuverlässigkeit
        und die Wirtschaftlichkeit besonders der Stromversor-
        gung, indem die Braunkohle aus dem Energiemix ge-
        drängt wird und damit 27 Prozent der Grundlaststrom-
        erzeugung in besonderer Weise gefährdet und belastet
        werden.
        Durch das Fehlen einer eigenen Benchmark für
        Braunkohle im Zuteilungsgesetz 2012 trägt die Braun-
        kohle den überwiegenden Teil der Kürzung des Emis-
        sionsbudgets gegenüber dem Entwurf des Nationalen
        Allokationplans II, NAP II, vom Sommer 2006, der eine
        Ausgewogenheit der Energieträger intendierte. Durch
        diese strukturpolitische Maßnahme wird die Wirtschaft-
        lichkeit von Braunkohlekraftwerken gegenüber anderen
        Kraftwerkstypen, deren Zuteilung nahezu auskömmlich,
        Steinkohle, oder sogar mehr als auskömmlich, Erdgas,
        ist, massiv verschlechtert. Die systematische Unteraus-
        stattung der Braunkohle ist ein marktferner politischer
        Eingriff in die Primärenergiestruktur der Stromversor-
        gung und führt letztlich zu einer Umverteilung von
        Finanzströmen zwischen den Marktbeteiligten. Sie trifft
        im Wesentlichen zwei Unternehmen und stellt damit
        einen höchst bedenklichen Eingriff in den Energiemarkt
        in Deutschland dar. Vor allem aber gefährdet sie die ost-
        deutsche, braunkohlebasierte Energiewirtschaft, die fast
        allein die Reduktion bei CO2-Emissionen seit 1990
        schon mit großen Investitionen in der Kraftwerksparte
        getragen hat.
        Ein System ohne eigene Braunkohle-Benchmark
        führt nicht, wie oft behauptet, zu einem Abbau von Pri-
        vilegierungen, sondern ist eine bewusste Benachteilung
        der Braunkohle. Sie trägt fast die gesamte aus der Ent-
        scheidung der EU-Kommission sich ergebende Minde-
        rungslast.
        Durch die Auktionierung von rund 10 Prozent der
        Zertifikate gibt es eine nochmalige massive Belastung
        der braunkohlebasierten Energieerzeugung, die insbe-
        sondere bei Vattenfall, aber auch bei MIBRAG zu einer
        Mehrbelastung von insgesamt über 700 Millionen Euro
        führen wird führen wird – aufgrund einer fehlenden
        Benchmark und der Auktionierung.
        Eine derartige Benachteiligung ist weder aus Gründen
        der Versorgungssicherheit noch der Preiswürdigkeit
        noch des Klimaschutzes nachvollziehbar. Wir halten
        dies, insbesondere für Ostdeutschland, für das falsche
        Industrie- und energiepolitische Signal und stimmen
        deshalb dem Gesetzentwurf nicht zu.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dr. Michael
        Luther, Michael Stübgen, Günter Baumann,
        Klaus Brähmig, Veronika Bellmann, Uda
        Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann,
        Robert Hochbaum, Susanne Jaffke, Dr. Peter
        Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Jens Koeppen,
        Manfred Kolbe, Andreas G. Lämmel,
        Katharina Landgraf, Maria Michalk, Andrea
        Astrid Voßhoff und Marco Wanderwitz (alle
        CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
        über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
        der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im
        Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis
        2012 (Tagesordnungspunkt 25)
        Dem Gesetzentwurf zur Änderung der Rechts-
        grundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die
        Zuteilungsperiode 2008 bis 2012, Drucksachen 16/5240,
        16/5617 und andere, können wir nicht zustimmen.
        Zwar unterstützen wir das Ziel – mithilfe dieses Ge-
        setzes –, die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen
        und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wol-
        len, ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu
        einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefähr-
        det unsere Lebenswelt und die Entwicklungschancen
        künftiger Generationen.
        Jedoch wird unserer Auffassung nach ein anderes we-
        sentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wettbe-
        10972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        werbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft zu erhalten,
        nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden
        Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die
        deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern Investitions-
        entscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, er-
        höhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträ-
        gern, wie zum Beispiel Erdgas, und gefährden gerade in
        den neuen Bundesländern Arbeitsplätze in einem Be-
        reich, der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist
        und ein hohes Innovationspotenzial besitzt.
        Konkret geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um
        die Zuteilung für Energieanlagen auf Basis von Bench-
        marks. Der Gesetzentwurf sieht keinen eigenständigen
        Braunkohle-Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-
        Benchmark-System mit einem Gas-Benchmark von
        365 Gramm pro Kilowattstunde und einem Kohle-
        Benchmark von 750 Gramm pro Kilowattstunde geben.
        Dem Kohle-Benchmark liegen die Emissionswerte der
        Steinkohle zugrunde, der selbst durch hoch moderne
        Braunkohlekraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese
        haben einen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilo-
        wattstunde.
        Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi-
        scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener-
        gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr-
        det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit
        einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen
        Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der
        Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der
        CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht
        gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die
        Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei-
        chen.
        Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deutli-
        che Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die
        Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausge-
        rechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost-
        deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhö-
        hung der Strompreise – besonders in Ostdeutschland –
        bei. Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirt-
        schaftliche Grundlagen ins Mark. Die politische Haupt-
        verantwortung hierfür wird – aufgrund seiner kompro-
        misslosen Haltung – allein unser Koalitionspartner zu
        tragen haben.
        Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren,
        dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in
        den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei-
        neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen
        Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be-
        schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den
        Vorstandsvorsitzenden selbst zu.
        Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass in den
        neuen Bundesländern, in denen überwiegend Braun-
        kohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittel-
        bar nach der Wiedervereinigung durch die Modernisie-
        rung der Braunkohle-Kraftwerkparks, sogenannte early
        action, der maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der
        Treibhausgasemissionen Deutschlands erbracht worden
        ist.
        Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im
        März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im
        Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimi-
        scher Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau re-
        generativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel
        einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergiever-
        brauchs wird – auch und gerade – getragen von beacht-
        lichen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braun-
        kohlekraftwerke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben
        Wirkungsgrade von bis 46 Prozent.
        Anlage 6
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechts-
        grundlagen zum Emissionshandel im Hinblick
        auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Tages-
        ordnungspunkt 25)
        Gabriele Frechen (SPD): Es ist unstreitig, dass es
        zur Fortführung einer ambitionierten Klimaschutzpolitik
        keine Alternative gibt. Deshalb muss die europäische
        und insbesondere auch die deutsche Energiewirtschaft
        einen spürbaren Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Die
        geplante Absenkung um 20 Prozent bis 2020 ist eine am-
        bitionierte aber auch notwendige Vorgabe.
        Der Nationale Allokationsplan II und das darauf fu-
        ßende Zuteilungsgesetz 2012, ZuG, mit dem erweiterten
        Zertifikatehandel sind zur Erreichung der Zielvorgaben
        ein grundsätzlich geeigneter Rahmen. Voraussetzung
        wäre die angemessene Berücksichtigung strukturpoliti-
        scher Gegebenheiten der Primärenergieträger Gas, Stein-
        kohle und Braunkohle.
        Deshalb ist für mich das Fehlen eines eigenen Bench-
        mark für Braunkohle im Zuteilungsgesetz 2012 und die
        Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Nationalen
        Allokatonsplans II ein gravierender Fehler. Auch bei den
        Vorschriften zu Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es
        in einzelnen Fällen Verwerfungen, die so von mir nicht
        getragen werden können.
        Auch wenn das vom vorliegenden ZuG gesteckte Ziel
        von mir unterstützt wird, kann ich aus den oben genann-
        ten Gründen dem Gesetz nicht zustimmen.
        Hermann Gröhe (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Än-
        derung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im
        Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
        (Drucksachen 16/5240, 16/5617 und andere) kann ich
        nicht zustimmen. Daher werde ich in der heutigen na-
        mentlichen Abstimmung gegen das Gesetz stimmen.
        Zwar unterstütze ich das Ziel, mithilfe dieses Geset-
        zes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und
        damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen,
        ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer
        zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet un-
        sere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger
        Generationen.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10973
        (A) (C)
        (B) (D)
        Jedoch wird meiner Auffassung nach ein anderes we-
        sentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wett-
        bewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten,
        nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden
        Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die
        deutsche Braunkohlewirtschaft, erschweren Investitions-
        entscheidungen im Hinblick auf moderne Kraftwerks-
        technologien, erhöhen die Importabhängigkeit von ande-
        ren Energieträgern (zum Beispiel Erdgas) und gefährden
        Arbeitsplätze in einem Bereich, der von enormer wirt-
        schaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovations-
        potenzial besitzt. Dies ist gerade aus Sicht des Rhein-
        Kreises Neuss mit dem Tagebau Garzweiler und dem
        Kraftwerksstandort Grevenbroich nicht akzeptabel.
        Konkret geht es im vorliegenden Gesetz unter ande-
        rem um die Zuteilung von Emissionszertifikaten für
        Energieanlagen auf Basis von Benchmarks. Das Gesetz
        sieht keinen eigenständigen Braunkohle-Benchmark vor.
        Es wird nur ein Zwei-Benchmark-System mit einem
        Gas-Benchmark von 365 Gramm pro Kilowattstunde
        und einem Kohle-Benchmark von 750 Gramm pro Kilo-
        wattstunde geben. Dem Kohle-Benchmark liegen die
        Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, die selbst
        durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht
        werden können. Diese haben einen Emissionswert von
        950 Gramm pro Kilowattstunde.
        Dabei muss allerdings beachtet werden: Zwar ist mit
        der Braunkohleverstromung eine höhere CO2-Belastung
        verbunden als mit der Steinkohle- oder Gasverstromung.
        Anderseits sind mit der Verstromung von Steinkohle und
        Gas aber weit höhere Methangasemissionen verbunden
        als mit der Verstromung von Braunkohle. Methangas ist
        aber für das Klima weit gefährlicher als Kohlendioxid.
        Kurzum: Die Braunkohle ist für das Klima nicht besser
        und nicht schlechter als andere fossile Energieträger. Al-
        lerdings findet bei der Braunkohleverstromung die ge-
        samte Wertschöpfung in unserem Land statt.
        Durch einen einheitlichen Kohle-Benchmark wird die
        Braunkohle als heimischer, subventionsfreier und ver-
        sorgungssicherer Energieträger erheblich benachteiligt
        und mittelfristig möglicherweise sogar insgesamt ge-
        fährdet. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit
        einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen
        Stromversorgung jedoch ein bedeutendes Standbein in
        der Grundlast.
        Zwar konnten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
        das Bundeswirtschaftsministerium erreichen, dass im
        Gesetzentwurf der Bundesregierung gegenüber dem ers-
        ten Entwurf von Umweltminister Gabriel nicht unwich-
        tige Verbesserungen für die Braunkohleverstromung ent-
        halten sind. So ist nun bei der Zertifikatezuteilung für
        Braunkohlekraftwerke ein um 10 Prozent erhöhter Stan-
        dardauslastungsfaktor von 8 250 Stunden pro Jahr vor-
        gesehen.
        Notwendig wäre aber ein den spezifischen Erforder-
        nissen des Energieträgers Braunkohle angemessenes ei-
        genes Benchmark. Leider habe ich bei meinen entspre-
        chenden Bemühungen aufseiten des Koalitionspartners
        ausschließlich die Unterstützung von sozialdemokrati-
        schen Kollegen aus den neuen Ländern erfahren. Dies ist
        aus der Sicht des Rheinischen Reviers sehr bedauerlich.
        Gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen
        werde ich mich auch weiterhin entschieden dafür einset-
        zen, dass hochmoderne Braunkohlekraftwerke – Ziel
        bleibt das CO2-freie Kraftwerk – ihren Platz in der Ener-
        gieversorgung in unserem Land behalten.
        Michael Kretschmer (CDU/CSU): Dem Gesetz zur
        Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
        im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
        – Drucksachen 16/5240, 16/5617 und andere – kann ich
        nicht zustimmen.
        Zwar unterstütze ich das Ziel, mithilfe dieses Geset-
        zes die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und
        damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen,
        ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer
        zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet un-
        sere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger
        Generationen. Jedoch wird meiner Auffassung nach ein
        anderes wesentliches Ziel verantwortlicher Politik, die
        Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhal-
        ten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden
        Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die
        deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern Investitions-
        entscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, er-
        höhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträ-
        gern – zum Beispiel Erdgas – und gefährden gerade in
        den neuen Bundesländern Arbeitsplätze in einem Be-
        reich, der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist
        und ein hohes Innovationspotenzial besitzt.
        Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu-
        teilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks.
        Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle-
        Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-
        System mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro
        Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von
        750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle-
        Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle
        zugrunde, der selbst durch hochmoderne Braunkohle-
        kraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben ei-
        nen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde.
        Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi-
        scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener-
        gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr-
        det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit
        einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen
        Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der
        Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der
        CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht
        gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die
        Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei-
        chen. Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deut-
        liche Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die
        Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus aus-
        gerechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost-
        deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren
        Erhöhung der Strompreise – insbesondere in Ost-
        deutschland – bei. Er trifft damit unsere Bemühungen
        um stabile wirtschaftliche Grundlagen ins Mark. Die
        10974 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        politische Hauptverantwortung hierfür wird – aufgrund
        seiner kompromisslosen Haltung – allein unser Koali-
        tionspartner zu tragen haben.
        Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren,
        dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in
        den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei-
        neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen
        Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be-
        schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den
        Vorstandsvorsitzenden selbst zu.
        Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass in den neuen
        Bundesländern, in denen überwiegend Braunkohle zur
        Verstromung abgebaut wird, bereits unmittelbar nach der
        Wiedervereinigung durch die Modernisierung der Braun-
        kohle-Kraftwerksparks – sogenannte early actions – der
        maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-
        emissionen Deutschlands erbracht worden ist.
        Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im
        März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im
        Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimi-
        scher Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau
        regenerativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel
        einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergiever-
        brauchs wird – auch und gerade – getragen von beachtli-
        chen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braunkohle-
        kraftwerke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben
        Wirkungsgrade von bis zu 46 Prozent.
        Ulrich Petzold (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Ände-
        rung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im
        Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
        – Drucksache 16/5240, 5617 und andere – kann ich nicht
        zustimmen. Zwar unterstütze ich das Ziel, mithilfe die-
        ses Gesetzes die Reduzierung von Kohlendioxydemis-
        sionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben
        zu wollen, ausdrücklich. Der globale Klimawandel ge-
        hört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er
        gefährdet unsere Lebenswelt und die Entwicklungschan-
        cen künftiger Generationen. Jedoch wird meiner Auffas-
        sung nach ein anderes wesentliches Ziel verantwortli-
        cher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
        Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend berücksichtigt.
        Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel
        benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, ver-
        hindern Investitionsentscheidungen in moderne Kraft-
        werkstechnologien, erhöhen die Importabhängigkeit von
        anderen Energieträgern, zum Beispiel Erdgas, und ge-
        fährden gerade in den neuen Bundesländern Arbeits-
        plätze in einem Bereich der von enormer wirtschaftlicher
        Bedeutung ist und ein hohes Innovationspotenzial be-
        sitzt.
        Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zu-
        teilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks.
        Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle-
        Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-Sys-
        tem mit einem Gas-Benchmark von 365 Gramm pro
        Kilowattstunde und einem Kohle-Benchmark von
        750 Gramm pro Kilowattstunde geben. Dem Kohle-
        Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle
        zugrunde, der selbst durch hochmoderne Braunkohle-
        kraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben ei-
        nen Emissionswert von 950 Gramm pro Kilowattstunde.
        Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimi-
        scher, subventionsfreier und versorgungssicherer Ener-
        gieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefähr-
        det. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit
        einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen
        Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der
        Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der
        CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht
        gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die
        Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu errei-
        chen.
        Unser Koalitionspartner erzwingt damit eine deutli-
        che Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die
        Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausge-
        rechnet in den strukturschwächsten Regionen Ost-
        deutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhö-
        hung der Strompreise, besonders in Ostdeutschland, bei.
        Er trifft damit unsere Bemühungen um stabile wirt-
        schaftliche Grundlagen ins Mark. Die politische Haupt-
        verantwortung hierfür wird aufgrund seiner kompro-
        misslosen Haltung allein unser Koalitionspartner zu
        tragen haben.
        Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren,
        dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in
        den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie kei-
        neswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen
        Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Be-
        schäftigten vertreten hat. Dies trifft insbesondere auf den
        Vorstandsvorsitzenden selbst zu.
        Wie ich bereits in meinem Plenarredebeitrag vom
        13. November 2003 zum ersten Zuteilungsgesetz ausge-
        führt habe, berücksichtigt auch das jetzt vorliegende Ge-
        setz nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen
        überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut
        wird, bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung
        durch die Modernisierung der Braunkohlekraftwerksparks
        – sogenannte early action – der maßgebliche Beitrag zur
        Reduzierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands
        erbracht worden ist.
        Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im
        März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im
        Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimi-
        scher Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau re-
        generativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel
        einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergiever-
        brauchs wird auch und gerade getragen von beachtlichen
        Wirkungsgradsteigerungen moderner Braunkohlekraft-
        werke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben Wir-
        kungsgrade von bis 46 Prozent. Ich befürchte, dass
        durch die einseitige Belastung der Braunkohle die abge-
        schriebenen Anlagen mit hohen Emissionswerten aus
        Kostengründen weiterbetrieben werden und es damit
        nicht zu den erforderlichen CO2-Emissionsminderungen
        in diesem Bereich kommt.
        Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU): Der
        durch den Menschen verursachte globale Klimawandel
        gefährdet unsere Lebenswelt und die Entwicklungschan-
        cen künftiger Generationen. Er gehört zu den zentralen
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10975
        (A) (C)
        (B) (D)
        Herausforderungen unserer Zeit. Wird nicht schnell ge-
        handelt, drohen weltweit gravierende ökologische und
        ökonomische Folgen, wie zunehmende Wasserknapp-
        heit, steigende Meeresspiegel, Hunger und Armut.
        Zentrales Klimaschutzinstrument in Europa ist der
        Emissionshandel. Vom Erfolg dieses Instruments wird
        auch abhängen, inwieweit es gelingen kann weltweit
        eine ambitionierte Klimaschutzpolitik mit verbindlichen
        Zielen durchzusetzen.
        Durch das Zuteilungsgesetz 2012 werden die Gesamt-
        menge an Emissionszertifikaten und die Zuteilungsregeln
        für die teilnehmenden Anlagen für die zweite Handelspe-
        riode von 2008 bis 2012 festgelegt. Für Energieanlagen
        erfolgt die Zuteilung nach einheitlichen Emissionsstan-
        dards, sogenannten Benchmarks. Das Zuteilungsgesetz
        2012 sieht zwei brennstoffspezifische Benchmarks vor.
        Diese betragen für Gas 365 Gramm CO2 pro Kilowatt-
        stunde und für Kohle 750 Gramm CO2 pro Kilowattstunde.
        Beim Kohle-Benchmark erfolgt keine Differenzie-
        rung zwischen der Stein- und Braunkohle. Ihm liegen
        die Emissionswerte der Steinkohle zugrunde, die selbst
        durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht
        werden können. Diese haben einen Emissionswert von
        950 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. Hierdurch wird
        der heimische und subventionsfreie Energieträger
        Braunkohle, der zudem einen wichtigen Beitrag zur Ver-
        sorgungssicherheit leistet, benachteiligt.
        Die CDU/CSU-Fraktion hat sich deshalb im Gesetzge-
        bungsverfahren für die Einführung einen auch unter Kli-
        magesichtspunkten ambitionierten Braunkohle-Bench-
        mark eingesetzt bzw. auch andere Vorschläge zur
        Verbesserung der Braunkohle unterbreitet. Der Koali-
        tionspartner hat sich diesen Vorschlägen bis zuletzt ver-
        weigert und keine Verbesserungen bei der Braunkohle zu-
        gelassen. Dadurch nimmt der Koalitionspartner in Kauf,
        dass gerade in den neuen Bundesländern, insbesondere
        auch im Energieland Brandenburg, Arbeitsplätze gefähr-
        det werden, in einem Bereich, der von enormer wirt-
        schaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspo-
        tenzial besitzt.
        Ein zügiges Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes 2012
        ist wichtig, damit die Verfahren beginnen können, um
        den teilnehmenden Anlagen rechtzeitig zu Beginn der
        zweiten Handelsperiode die Emissionszertifikate zutei-
        len zu können. Würde dies gefährdet, wäre der Emis-
        sionshandel beschädigt. Dies hätte erhebliche negative
        Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der deutschen
        Klimaschutzpolitik.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes
        zur Änderung des Aktiengesetzes (Tagesord-
        nungspunkt 31)
        Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Es ist wieder so
        weit: In fast regelmäßigen Abständen „beglückt“ uns die
        Fraktion Die Linke mit Gesetzentwürfen und Anträgen
        zur Änderung des Aktiengesetzes.
        Zunächst wollten Sie, meine Damen und Herren der
        Linken, die Börsenumsatzsteuer wieder einführen, dann
        wollten Sie die Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaf-
        ten gesetzlich beschränken – und heute wollen Sie eine
        gesetzliche Karenzzeit beim Wechsel vom Vorstand in
        den Aufsichtsrat einer AG durchsetzen. Warum fordern
        Sie eigentlich nicht gleich die Abschaffung der Aktien-
        gesellschaften? Das wäre doch die logische und ehrliche
        Konsequenz aus Ihren Kampfreden vom vergangenen
        Wochenende.
        Es war schon erschreckend mitzuverfolgen, wie be-
        setzt Ihr Gründungsparteitag war von Begriffen wie
        „Privatisierungswahn“ und „Raubtierkapitalismus“. Die
        Bedeutung der Unternehmen und Unternehmer für die
        Volkswirtschaft und die Menschen wurde vollkommen
        ausgeklammert und negiert. Lediglich Herr Gysi hat es
        an einer Stelle seiner Rede gewagt, die Interessen der
        Unternehmen anzusprechen. O-Ton Herr Gysi: „Und ich
        sage es ganz klar: Wir müssen auch die Interessen vieler
        kleiner und mittlerer Unternehmerinnen und Unterneh-
        mer vertreten; die leiden unter der Deutschen Bank nicht
        weniger als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
        Erstens ist es blanker Hohn, zu behaupten, Die Linke
        habe die Interessen von kleineren und mittleren Unter-
        nehmen im Sinn. Dass Die Linke mitnichten die Anlie-
        gen der Unternehmen – auch nicht von den kleinen –
        vertritt, hat sie zuletzt leider bei der Verabschiedung der
        Unternehmensteuerreform wieder eindrucksvoll unter
        Beweis gestellt. Zweitens zeigt das Zitat einmal mehr
        das Schwarz-Weiß-Denken der Linken.
        Die kleinen Unternehmen mögen in ihrer Denkschule
        ja theoretisch noch zu den Guten gehören. Aber die
        Deutsche Bank steht für Sie, meine Damen und Herren
        der Linken, stellvertretend für alle großen Banken und
        Wirtschaftsunternehmen für das Böse, vor dem die Men-
        schen geschützt werden müssen. Aktiengesellschaften
        sind in Ihren Augen ein grundsätzliches Übel und eine
        Bedrohung für die Arbeitnehmer.
        Wer so denkt, wer Aktiengesellschaften grundsätzlich
        verteufelt und ihre positiven Beiträge für die Volkswirt-
        schaft leugnet, kann eigentlich nicht erwarten, dass seine
        Anträge zur Änderung des Aktiengesetzes ernst genom-
        men werden.
        Aber weil die Öffentlichkeit ein Recht auf eine or-
        dentliche Debatte hat, werde ich selbstverständlich auch
        zum heutigen Gesetzentwurf der Linken zur Änderung
        des Aktiengesetzes inhaltlich Stellung beziehen.
        In dem Gesetzentwurf wird eine gesetzliche Vor-
        schrift gefordert, wonach ehemalige Vorstandsmitglieder
        erst nach einer Karenzzeit von fünf Jahren in den Auf-
        sichtsrat desselben Unternehmens wechseln dürfen.
        Mangels eigener Argumente versucht Die Linke in der
        Begründung des Gesetzentwurfs, unseren Fraktionsvor-
        sitzenden Volker Kauder für ihre Forderung mit in Haf-
        tung zu nehmen. Meine Damen und Herren der Linken:
        Das ist eine ziemlich billige Masche! Es ist zwar richtig,
        dass Volker Kauder – als direkte Reaktion auf die
        10976 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Siemenskorruptionsaffäre – in einem Interview vor ein
        paar Monaten einmal zur Diskussion gestellt hat, den di-
        rekten Wechsel eines Vorstandsmitgliedes in den Auf-
        sichtsrat zu verbieten. Genauso richtig ist aber auch, dass
        meine Fraktion mit Volker Kauder schlussendlich aus
        guten Gründen zu einem anderen Ergebnis gekommen
        ist.
        Für die Entscheidung über die Aufsichtsratsbesetzung
        sind nach Auffassung der Union zwei Kriterien beson-
        ders relevant: Zunächst ist dies die Fach- und Sachkom-
        petenz der Kandidaten, dann aber selbstverständlich
        auch ihre Unabhängigkeit in der Beratung und Überwa-
        chung des Vorstandes.
        Es ist unbestritten, dass die unabhängige Beratung am
        leichtesten fällt, wenn die Aufsichtsratsmitglieder in kei-
        ner direkten Beziehung zur beaufsichtigten Gesellschaft
        stehen. Naturgemäß ist die Beziehung zum Unternehmen
        aber noch sehr eng, wenn der Wechsel vom Vorstand in
        den Aufsichtsrat ohne zeitliche Pause erfolgt. Ich
        möchte auch nicht verhehlen: Wahrscheinlich ist die
        Korruptionsgefahr bei solchen fließenden Übergängen
        tatsächlich größer als bei anderen Besetzungen.
        Daher halte ich die Empfehlung des Deutschen Cor-
        porate-Governance-Kodex für richtig, wonach der
        Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat
        nicht die Regel sein soll und eine entsprechende Absicht
        auf der Hauptversammlung begründet werden muss.
        Diese Formulierung macht deutlich: Der direkte
        Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat soll in der Tat
        nicht die gängige Praxis sein. Aber es muss grundsätz-
        lich möglich sein, dass in besonderen Situationen und
        bei besonderer fachlicher Eignung ein Wechsel im Ein-
        zelfall direkt erfolgen kann.
        Eine gesetzliche Regelung, die auch noch eine ganz
        bestimmte Karenzzeit vorschreibt, wäre – davon bin ich
        fest überzeugt – viel zu starr und würde im Zweifel den
        Belangen des Unternehmens zuwiderlaufen.
        Es ist daher der richtige Weg, die Aufsichtsratsbeset-
        zung in der Eigenverantwortung der Unternehmen zu be-
        lassen und für die Befolgung des Corporate-Gover-
        nance-Kodex zu werben.
        Die Fraktion Die Linke beklagt in der Begründung zu
        ihrem Gesetzentwurf zum einen die Unverbindlichkeit
        des Kodex, zum anderen aber auch die mangelnde Be-
        folgung durch die Unternehmen. Dieser Einschätzung
        möchte ich eine empirische Studie des Berliner Center of
        Corporate Governance aus dem Frühjahr dieses Jahres
        entgegenhalten. Der Studie zufolge verbessert sich die
        Akzeptanz des im Jahre 2002 verabschiedeten Deut-
        schen Corporate-Governance-Kodex kontinuierlich.
        Mittlerweile befolgen 79,3 Prozent der DAX-Unterneh-
        men die Empfehlung zur Begrenzung des direkten
        Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Auch ich
        sage: Das sind noch zu wenige. Aber die Tendenz
        stimmt. Ein Vergleich mit den letzten Jahren zeigt, dass
        immer mehr DAX-Unternehmen sich die Empfehlung zu
        eigen machen.
        Insgesamt können wir mit dem Deutschen Corporate-
        Governance-Kodex sehr zufrieden sein. Im Durchschnitt
        befolgen die DAX-Unternehmen heute 97,3 Prozent al-
        ler Empfehlungen.
        Mich stimmen diese Zahlen optimistisch. Der Kodex
        scheint sich als Standard für gute Corporate Governance
        zunehmend in der deutschen Wirtschaft zu etablieren.
        Diese Entwicklung sollten wir würdigen und nicht durch
        zusätzliche gesetzliche Regelungen konterkarieren.
        Trotz dieser optimistischen Einschätzung möchte ich
        abschließend nicht verschweigen, dass gerade jüngste
        Korruptionsfälle bei großen deutschen Unternehmen das
        Vertrauen der Bürger in die gute Unternehmensführung
        geschwächt haben. Darauf aber gleich mit dem Gesetz
        zu antworten, halte ich für den absolut falschen Ansatz.
        Als Politiker müssen wir vielmehr immer wieder
        deutlich machen, dass jedes Unternehmen in Deutsch-
        land eine ganz eigene ethische und gesellschaftliche Ver-
        antwortung trägt, die nicht per Gesetz erzwungen wer-
        den kann.
        In Richtung der Fraktion Die Linke sage ich abschlie-
        ßend: Hören Sie endlich auf, durch immer wieder neue
        Anträge zur Änderung des Aktiengesetzes alle Aktienge-
        sellschaften und deren Vorstände unter den Generalver-
        dacht des Raubtierkapitalismus zu stellen. Wir brauchen
        die großen Aktiengesellschaften ebenso wie die kleine-
        ren und mittleren Unternehmen für die Funktionsfähig-
        keit unserer Volkswirtschaft.
        Klaus Uwe Benneter (SPD): Meine Kolleginnen
        und Kollegen der PDS plus Anhang: Sie fordern, den
        direkten Wechsel der Vorstände in den Aufsichtsrat zu
        verbieten. Damit fügen Sie sich ein in die Reihen derer,
        die meinen, jedes Problem über ein Verbot lösen zu kön-
        nen. Das ist nicht besonders originell. Schade, sonst ge-
        ben Sie sich doch mehr Mühe.
        Interessant ist auch, dass Sie sich mit Ihrem Antrag
        eine Position der CDU/CSU zu eigen machen. Herrn
        Kauder haben wir den Unfug bereits ausgeredet. Und
        nun kommen Sie als Ladenhüter um die Ecke. Sie glau-
        ben doch nicht im Ernst, dass die Turbulenzen bei Sie-
        mens und Volkswagen mit Ihrem Antrag hätten vermie-
        den werden können? So naiv können doch selbst Sie
        nicht sein. Unser Strafgesetzbuch verhindert doch auch
        keine Straftaten.
        Die Interessenvertretung der Aktionäre im Aufsichts-
        rat ist Sache der Aktionäre und nicht des Gesetzgebers.
        Das Aktiengesetz bestimmt klar und deutlich, dass die
        Aufsichtsräte von der Hauptversammlung gewählt wer-
        den. Wenn der Gesetzgeber diesen demokratischen Ent-
        scheidungsprozess der Eigentümer beschränken möchte,
        bräuchte er schon sehr gute Gründe. Vor allem aber
        bräuchte er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die ange-
        strebte Regelung zu einer besseren Unternehmenskultur
        führen wird. Dies ist bei der gesetzlichen Einführung ei-
        ner Wechselsperre aber nicht der Fall.
        Die PDS geht bei ihrer Forderung von der sonderba-
        ren Gleichung aus, dass Erfahrung befangen macht. Da-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10977
        (A) (C)
        (B) (D)
        bei verkennt sie, dass ein Vorstandsmitglied nach jahre-
        langer Tätigkeit über eine enorme Sachkenntnis verfügt.
        Wenn ein Firmenchef im Alter von 65 Jahren ausschei-
        det, ist wohl klar, dass er mit 70 nicht wieder einsteigen
        wird. Hier würde die Regelung der PDS dazu führen,
        dass ein großes Potenzial an Erfahrung und Wissen ver-
        loren ginge. Deutschland hat heute bereits einen eklatan-
        ten Mangel an hochqualifizierten Managern. Ein noch
        größeres Defizit können wir uns nicht leisten.
        Die PDS verkennt völlig, dass es sich bei der über-
        wiegenden Mehrzahl der Unternehmen, die kraft Geset-
        zes einen Aufsichtsrat haben müssen, nicht um anonyme
        börsennotierte Konzerne, sondern um Familienunterneh-
        men handelt. Der Vorstand der gemeinnützigen Stiftung
        Familienunternehmen geht sogar davon aus, dass
        80 Prozent der betroffenen Aufsichtsratsunternehmen
        Familienunternehmen sind. Familienunternehmen und
        anonyme Publikumsgesellschaften sind aber nicht ver-
        gleichbar. Der Schutz der Aktionäre mag in einer Publi-
        kumsgesellschaft erforderlich und die Bestellung neutra-
        ler Personen in den Aufsichtsrat deshalb dort besonders
        sinnvoll sein. In einem Familienunternehmen ist der
        Schutz der Eigentümer vor den Entscheidungen des Ma-
        nagements nicht notwendig. Hier ist der Eigentümer aus
        eigennützigen Gründen daran interessiert, das Manage-
        ment streng zu kontrollieren. Das Verbot eines direkten
        Wechsels für Eigentümermanager könnte in einem Fa-
        milienunternehmen sogar die notwendige Generationen-
        folge blockieren. Denn, wer als Eigentümer nicht vom
        Vorstand in den Aufsichtsrat wechseln darf, wird so
        lange wie möglich auf seinem Vorstandsposten sitzen
        und daran festhalten.
        Außerdem steht das geforderte Verbot der langfristi-
        gen Orientierung eines Familienunternehmens entgegen.
        Anders als bei den Publikumsgesellschaften ist im Fami-
        lienunternehmen nicht das Quartalsergebnis entschei-
        dend, sondern die Einhaltung einer über Jahre angeleg-
        ten Strategie. Dies wird am Beispiel des Unternehmens
        Bosch ganz deutlich: Dort wechselt seit Jahrzehnten der
        Vorsitzende der Geschäftsführung an die Spitze des Auf-
        sichtsrates und sichert somit die Kontinuität der Unter-
        nehmenspolitik. Das Bosch-Modell gilt in Fachkreisen
        als Musterbeispiel gelungener Organbesetzung.
        Abgesehen davon, ist der Vorstoß auch in rechtlicher
        Hinsicht problematisch: Eine Karenzzeit von fünf Jahren
        läuft de facto auf ein temporäres Berufsverbot für Fir-
        menchefs hinaus. Ich habe deshalb große Bedenken, ob
        die Regelung vorm Bundesverfassungsgericht oder Eu-
        ropäischen Gerichtshof überhaupt bestehen würde.
        Der Vorschlag der PDS ist also alles andere als zu
        Ende gedacht. Tatsächlich schafft er mehr Probleme, als
        dass er sie löst. Natürlich sind wir uns alle darin einig,
        dass wir eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur
        brauchen. Hierzu gehört zweifellos auch die Stärkung
        des Aufsichtsrats als Kontrollorgan. Mit einer gesetzlich
        vorgeschriebenen Karenzzeit werden wir diese Stärkung
        nicht erreichen. Eine gute Unternehmenskultur kann
        nicht erzwungen werden. Gerade mit Blick auf die not-
        wendige Unterscheidung zwischen Familienunterneh-
        men und börsennotierten Konzernen muss sie auf frei-
        williger Basis erfolgen. Deshalb haben wir 2002 den
        Deutschen Corporate-Governance-Kodex verabschie-
        det. Der Kodex greift alle wesentlichen Kritikpunkte an
        der deutschen Unternehmensverfassung auf. Auch die
        mangelnde Unabhängigkeit der Unternehmensführung
        und der Aufsichtsräte.
        Mit der Empfehlung, dass ein Vorstandsmitglied bei
        seinen Entscheidungen keine persönlichen Interessen
        verfolgen soll, enthält der Kodex eine ganz wesentliche
        Bestimmung. Er empfiehlt, dass ein Vorstandsmitglied
        bei seinen Entscheidungen keine persönlichen Interessen
        verfolgen soll. Er empfiehlt, dass dem Aufsichtsrat nicht
        mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören
        sollen. Er bestimmt, dass der Wechsel eines Vorstandes
        in den Aufsichtsrat nicht die Regel sein soll.
        Wenn die PDS darauf verweist, dass seit dem Jahr
        2002 noch immer 16 von 21 ausgeschiedenen DAX-Vor-
        standsvorsitzenden einen Platz im Aufsichtsrat erhielten,
        dann vergisst sie, dass die Empfehlungen im Kodex erst
        2005 geändert wurden. In diesem Jahr haben sich im-
        merhin schon knapp 80 Prozent der DAX-30-Unterneh-
        men an diese Bestimmung gehalten. Auch Josef
        Ackermann hat jetzt angekündigt, nicht in den Auf-
        sichtsrat gehen zu wollen.
        Fest steht, dass sich die Akzeptanz des Deutschen
        Corporate-Governance-Kodex 2007 insgesamt deutlich
        verbessert hat: Fast 79 aller 81 Empfehlungen des Kodex
        werden mittlerweile von den DAX-30-Unternehmen be-
        folgt. Es gibt derzeit also überhaupt keinen Grund, das
        Prinzip der Freiwilligkeit aufzugeben. Es hat einen ein-
        deutigen Vorteil, die Empfehlungen für eine gute Unter-
        nehmensführung in einem Kodex und gerade nicht in ei-
        nem Gesetz zu regeln: Der Kodex wird jedes Jahr
        angepasst und kann neuen Entwicklungen deshalb flexi-
        bel folgen. Gute Ideen lassen sich über ihn wesentlich
        schneller aufgreifen und umsetzen, als es bei einem
        förmlichen Gesetzgebungsverfahren möglich wäre. Eine
        einzelne Empfehlung des Kodex gesetzlich isoliert zu re-
        geln, ist völlig verfehlt. So würde die Funktion des frei-
        willigen Kodex insgesamt infrage gestellt.
        Dieser Antrag ist ein untauglicher Versuch, ein gele-
        gentlich auftauchendes Problem so zu lösen, dass das
        Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet wird. Einer gu-
        ten Unternehmenskultur hilft das nicht.
        Mechthild Dyckmans (FDP): Gerade einmal drei
        Wochen ist es her, dass die letzten beiden Gesetzent-
        würfe zur Änderung des Aktiengesetzes der Fraktion Die
        Linke im Rechtsausschuss abgelehnt wurden, und zwar
        fraktionsübergreifend. Dabei ging es zunächst um das
        Verbot der Entlohnung der Vorstände von Aktiengesell-
        schaften durch Aktienoptionen. Und im Oktober letzten
        Jahres diskutierten wir die gesetzliche Begrenzung der
        Höhe der Vorstandsgehälter. Die Linke überbietet sich
        hier beinahe selbst mit sozialistischen und planwirt-
        schaftlichen Vorstellungen in Bezug auf die Aktienge-
        sellschaft. Was dann letztendlich nicht nur uns, sondern
        sogar der SPD und den Grünen des – angeblich – Guten
        zu viel war.
        10978 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Heute nun liegt uns ein weiterer Gesetzentwurf der
        Linken zur Änderung des Aktiengesetzes vor. Werden
        wir künftig wöchentlich mit Änderungen des Aktienge-
        setztes beglückt?
        Bemerkenswert ist, jeder dieser Gesetzentwürfe fügte
        nur einen einzigen Satz im Gesetz ein. Es ist nicht zu
        verkennen, dass die Antragsteller hier einzig und allein
        auf der Klaviatur des Populismus spielen. Wenn es ihnen
        wirklich um ernstzunehmende Änderungen des Aktien-
        gesetzes ginge, hätten sie doch einen alles umfassenden
        Gesetzentwurf dazu vorlegen können.
        Nach dem heute zu diskutierenden Gesetzentwurf sol-
        len ehemalige Vorstandsmitglieder erst nach Ablauf ei-
        ner Frist von fünf Jahren in den Aufsichtsrat gewählt
        werden dürfen. Dies geht mir deutlich zu weit. Man kann
        darüber diskutieren, ob man die Wählbarkeit von Vor-
        standsvorsitzenden zu Aufsichtsratsvorsitzenden für eine
        gewisse Dauer ausschließt. Dies gilt aber nur für den
        Vorstandsvorsitzenden. Denn er hat eine besonders he-
        rausragende Position und Verantwortung im Unterneh-
        men inne.
        Der von Ihnen vorlgelegte Vorschlag wird den unter-
        schiedlichen Ausgestaltungen von Aktiengesellschaften
        nicht gerecht. So gibt es nicht nur die großen Gesell-
        schaften, die im DAX notiert sind und an die Die Linke
        auf ihrem Feldzug gegen die soziale Marktwirtschaft
        wohl auch gedacht hat, sondern auch kleine, mittlere und
        insbesondere familiär geführte Unternehmen.
        In Deutschland gab es im Jahr 2004 tatsächlich
        15 356 Aktiengesellschaften. Im DAX notiert sind je-
        doch gerade einmal 30 Gesellschaften. Mit dem hier
        vorliegenden Gesetzentwurf würden über 15 000 Ak-
        tiengesellschaften unnötig in ihrer Entscheidungsfreiheit
        gehindert. Dazu darf es nicht kommen.
        Ein Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat kann
        im Einzelfall auch sinnvoll sein. Denken Sie etwa nur an
        das Interesse der Unternehmen, das Wissen und die Er-
        fahrungen ehemaliger Vorstandsmitglieder auch im Rah-
        men der Überwachungsfunktion zu nutzen. Dieses
        Expertenwissen ist für viele mittelständische Aktienge-
        sellschaften, die vielleicht auch noch familiär geführt
        sind, unbezahlbar.
        Dies erkennt auch die Deutsche Schutzvereinigung
        für Wertpapierbesitz, wenn sie ein komplettes Verbot ei-
        nes solchen Wechsels als nicht sinnvoll bewertet. Aber
        zu solchen Differenzierungen sieht sich Die Linke natür-
        lich nicht in der Lage.
        Das Verhalten und Vorgehen von Vorständen mag
        zwar manchmal Fragen aufwerfen. Gerade mit Blick auf
        die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Probleme in
        Aktiengesellschaften ist hier ein wachsames Auge erfor-
        derlich. Dabei kann eine fehlende Kommunikation der
        Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit sicherlich zu
        Missverständnissen in der Wahrnehmung von Unterneh-
        mensentscheidungen führen. Auch die Verknüpfungen in
        der Deutschland AG sind teilweise undurchsichtig.
        Ergänzend zum Aktiengesetz bietet vor allem der auf
        Freiwilligkeit basierende Corporate-Governance-Kodex
        den richtigen Rahmen, um das Vertrauen der internatio-
        nalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbei-
        ter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwa-
        chung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften zu
        fördern. Dabei zeigt die ständige Weiterentwicklung des
        Corporate-Governance-Kodex, dass die deutsche Wirt-
        schaft bestrebt ist, ihre Entscheidungen transparent und
        verständlich zu gestalten.
        Im Durchschnitt befolgten im Jahre 2006 die DAX-
        Unternehmen bereits über 97 Prozent der Empfehlungen
        des Corporate-Governance-Kodex. Die Akzeptanz des
        Corporate-Governance-Kodex verbessert sich dabei wei-
        terhin kontinuierlich. Nach Ansicht der Regierungskom-
        mission Deutscher Corporate-Governance-Kodex wird
        sich das bereits erreichte hohe Niveau der Vorjahre nach
        den Beschlüssen der Hauptversammlungen im Jahre
        2007 erneut verbessern. Der Corporate-Governance-Ko-
        dex hat sich als Kernbestand guter Corporate Gover-
        nance in der deutschen Wirtschaft fest etabliert. Die
        deutsche Wirtschaft zeigt hier die immer geforderte Ei-
        genverantwortung.
        Jedoch ist auch beim Corporate-Governance-Kodex
        zu beachten, dass Abweichungen von einzelnen Bestim-
        mungen des Kodex auf den Besonderheiten der Unter-
        nehmen beruhen können. Dazu zählt etwa auch die
        Größe der Gesellschaft. Das „Berlin Center of Corporate
        Governance“ der TU Berlin stellt insoweit fest, dass sol-
        che Abweichungen durchaus Sinn machen können und
        eben keineswegs eine schlechte Governancepraxis si-
        gnalisieren müssen.
        Unterstützen wir diese erfreulichen Entwicklungen in
        der deutschen Wirtschaft zur Stärkung des Corporate-
        Governance-Kodex! Lassen wir uns nicht auf populisti-
        sche, ideologische und wirtschaftsfeindliche Ideen der
        Linken ein.
        Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Der direkte Wechsel vom Vorstand in den
        Aufsichtsrat hat sich nicht bewährt.
        Aus diesem Grund sieht der Corporate-Governance-
        Kodex den Wechsel vom Vorstand in den Spitze des
        Aufsichtsrat nur in besonders zu begründenden Ausnah-
        mefällen vor. Doch diese Regelung greift in der Praxis
        leider nicht. In 14 der 30 DAX-Konzernen wird der Auf-
        sichtsrat vom Exchef geführt. Selbst der Vorsitzende der
        Kommission, welche den Kodex erstellt, beachtet diese
        Regel nicht. Gerhard Cromme leitet den Aufsichtsrat
        von Thyssen-Krupp, wo er zuvor Vorstandsvorsitzender
        war.
        Das heisst, die Experten der Regierungskommission
        empfehlen etwas, was in der Realität kaum Niederschlag
        findet.
        Ich möchte an dieser Stelle an eine andere Empfeh-
        lung der Kommission verweisen: die von der Kommis-
        sion empfohlene Offenlegung der Vorstandsgehälter.
        Auch diese Empfehlung bleib ungehört, was den Gesetz-
        geber veranlasste, entsprechend gesetzlich tätig zu wer-
        den, was Herr Cromme seinerzeit als folgerichtig be-
        zeichnete.
        Mein Petitum geht in dem angesprochenen Punkt des
        direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat in
        die ähnliche Richtung.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10979
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wenn die Unternehmen der dringenden Empfehlung
        der Kommission nicht folgen, muss der Wechsel vom
        Vorstand in den Aufsichtsrat gesetzlich geregelt werden.
        Im Winter hat das Herr Kauder ja auch noch so gesehen,
        ehe die SPD seine angekündigte Initiative kassiert hat.
        Schade, dass die Union in dieser Frage eingeknickt ist.
        Der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist je-
        doch nicht das einzige strukturelle Problem. Ebenso be-
        denklich ist die zu beobachtende Häufung von Auf-
        sichtsratsmandaten. Man muss sich schon fragen, ob
        jemand tatsächlich zehn Großunternehmen gleichzeitig
        effektiv kontrollieren kann. Auch hier gilt: Aufsichts-
        ratsmandate sind keine Panini-Bildchen, von denen man
        möglichst viele verschiedene sammelt. Wir schlagen
        deshalb vor, die Zahl der möglichen Aufsichtsratsman-
        date auf fünf pro Person zu begrenzen.
        Und noch einen weiteren Punkt möchte ich hier an-
        sprechen. Aufsichtsräte sind immer noch Altherrenver-
        eine. Wir brauchen dringend mehr Frauen in den Auf-
        sichtsräten, ich wage einmal zu behaupten, dass
        Auswüchse wie bei VW mit Lustreisen und Bordellbesu-
        chen nur in reinen Männerclubs möglich sind.
        Derzeit gibt es in deutschen Aufsichtsräten eine Frau-
        enquote von gerade einmal 7,5 Prozent. Diese lächerlich
        geringe Quote ist nahezu ausschließlich der Arbeitneh-
        mervertretung zu verdanken. Auf Kapitalseite ist die
        Frau das unbekannte Wesen. Wir schlagen deshalb eine
        Quotierung der Aufsichtsräte vor, wie es sie beispiels-
        weise in Norwegen und Spanien gibt. Bis 2012 soll auch
        bei uns der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen.
        Ich möchte betonen, dass dies nicht nur etwas mit Ge-
        schlechtergerechtigkeit zu tun hat. Sondern vor allem
        auch mit der Innovations- und Leistungskraft unserer
        Wirtschaft. Wir können es uns nicht länger leisten, das
        Wissen und Talent der Hälfte der Bevölkerung und oben-
        drein noch der besser ausgebildeten Hälfte – zu ver-
        schleudern. Als Männerclub wird die deutsche Wirt-
        schaft in der Globalisierung nicht bestehen.
        Insgesamt muss in den Aufsichtsräten endlich einmal
        das Fenster aufgerissen werden, um frischen Wind he-
        reinzulassen. Das Wechselverbot vom Vorstand in den
        Aufsichtsrat, eine Begrenzung der Aufsichtsratsman-
        date auf Fünf und eine Quotierung der Aufsichtsräte –
        das sind die Maßnahmen die Deutschland als Innova-
        tionsstandort stärken würden und die wir Grüne vor-
        schlagen.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Mit Bioraffinerien in
        Deutschland die Biomasse effizienter nutzen
        und zusätzliche Ressourcen erschließen (Tages-
        ordnungspunkt 32)
        Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die verstärkte
        Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung ist ein
        wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb wurde im
        Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verein-
        bart, „den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch
        mittelfristig deutlich (zu) steigern“.
        Die energetische Nutzung von Biomasse zeichnet sich
        durch einen weitgehend geschlossenen CO2-Kreislauf
        aus. Durch die Nutzung einheimischer Rohstoffe gelingt
        es zudem, Wertschöpfung in ländlichen Regionen zu be-
        lassen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu
        vermindern.
        Vor allem die Regelungen des Erneuerbare-Energien-
        Gesetzes, der steuerlichen Begünstigung von Kraftstof-
        fen auf Basis von Biomasse, des Beimischungszwangs
        des Biokraftstoffquotengesetzes sowie die Förderung
        durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Ener-
        gien haben zu einer deutlichen Stärkung der Biomasse-
        nutzung beigetragen.
        Ein zunehmendes Problem, vor dem die Nutzung der
        Biomasse steht, ist allerdings die Flächenkonkurrenz.
        Die Zahl der Menschen auf unserer Erde wird in den
        nächsten Jahren weiter ansteigen; die Folge ist ein stei-
        gender Bedarf an Nahrungsmitteln und Futtermitteln –
        da sich immer mehr Menschen den Konsum von immer
        mehr Fleisch leisten wollen und können. Die weltweit
        verfügbare landwirtschaftliche Nutzfläche pro Kopf ver-
        ringert sich hingegen stetig.
        Der Anbau nachwachsender Rohstoffe in Deutsch-
        land für die stoffliche und energetische Nutzung hat sich
        in den letzten Jahren von etwa 246 000 Hektar im Jahre
        1993 auf über 1,5 Millionen Hektar im Jahr 2006 signifi-
        kant erhöht; das sind derzeit etwa 13 Prozent der Acker-
        fläche Deutschlands. Daher gilt es, jetzt klug Rahmenbe-
        dingungen für die unterschiedlichen Nutzungsarten von
        Biomasse zu setzen und die vorhandenen Ressourcen
        optimal nutzen.
        Ein wichtiger Schritt dabei ist die Erarbeitung eines
        Nationalen Biomasseaktionsplans, den die Bundesregie-
        rung in Anknüpfung an den von der EU-Kommission im
        Dezember 2005 vorgestellten EU-Biomasseaktionsplan
        derzeit vorbereitet. Er soll eine Bestandsaufnahme und
        Abschätzung des verfügbaren Biomassepotenzials in
        Deutschland liefern, aber auch Prioritäten hinsichtlich
        der bestehenden Flächenkonkurrenz setzen.
        Ein anderer wichtiger Punkt steht bislang zu wenig im
        Fokus: Zur Biomasse zählen neben nachwachsenden
        Rohstoffen oder Energiepflanzen natürlich auch organi-
        sche Reststoffe, die bei der Land- und Forstwirtschaft,
        der Industrie und in Haushalten anfallen, zum Beispiel
        Abfall- und Restholz, Stroh, Gras, Laub und Dung, Klär-
        schlamm, Schlachtabfälle sowie organischer Hausmüll.
        Auch diese Ressourcen müssen wir in Zukunft stärker
        nutzen.
        Ich nenne als Beispiel die Ausweitung der Verwer-
        tung von Altholz, aber auch die Nutzung tierischer Fette
        bei der Kraftstofferzeugung. So leistet die Herstellung
        von Biodiesel aus Tierfetten einen Beitrag nicht nur zum
        Umweltschutz, sondern auch zur Kostenbegrenzung bei
        der Tierkörperbeseitigung. Dieses Verfahren ist derzeit
        leider steuerrechtlich diskriminiert. Die Unionsfraktion
        tritt jedoch nach wie vor für eine Nutzung dieses Roh-
        10980 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        stoffs bei der Kraftstofferzeugung ein, um auch diese
        Reststoffe ökologisch und ökonomisch sinnvoll einzu-
        setzen.
        Der Aufforderung Ihres Antrags und des Büros für
        Technikfolgenabschätzung, liebe Kolleginnen und Kol-
        legen von den Grünen, Bioraffinerien mit ihrem interes-
        santen ökologischen Potenzial zu nutzen, stimme ich zu.
        An der Realisierung dieser Potenziale wird bereits
        – auch aufgrund nachhaltiger finanzieller Förderung
        durch die Bundesregierung – mit Nachdruck gearbeitet.
        Erst vor wenigen Tagen habe ich mich dessen im
        Helmholtz-Forschungszentrum Karlsruhe vergewissern
        können.
        Ein Projekt, an der die Wissenschaftler dort arbeiten
        ist „VERENA“ – eine „Versuchsanlage zur energeti-
        schen Nutzung agrarwirtschaftlicher Stoffe“. Mit diesem
        System werden aus „nasser“ Biomasse wie Maissilage,
        Treber oder Klärschlamm „grüner“ Wasserstoff und Me-
        than hergestellt. Dieses System ist die weltweit erste
        komplett ausgestattete kontinuierlich betriebene Anlage
        für Biomassevergasung in „überkritischem Wasser“.
        Zudem lassen sich mit Biomassereststoffen, wie zum
        Beispiel Getreidestroh, auch hochwertige synthetische
        Kraftstoffe und chemische Grundprodukte wirtschaftlich
        herstellen. Dies zeigt ein weiteres Zukunftsprojekt der
        Karlsruher Wissenschaftler zur effektiven Umwandlung
        von Biomasse in Biokraftstoff der II. Generation, das
        erst vor wenigen Tagen offiziell vom Parlamentarischen
        Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung,
        Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Peter
        Paziorek, eingeweiht wurde. Nach Aussagen der For-
        scher könnten allein die vorhandenen ungenutzten Men-
        gen an Getreidestroh über 10 Prozent des derzeitigen
        Kraftstoffbedarfs in Deutschland decken. Die Nutzung
        mit den vorhandenen Verfahren scheiterte bislang aber
        daran, dass Verwertung der Biomasse aufgrund der lan-
        gen Transportwege nicht wirtschaftlich darzustellen war.
        Das neu entwickelte Verfahren, ein zweistufiger „bio-
        mass to liquid“(BTL)-Prozess, gibt darauf eine Antwort
        mittels der dort entwickelten Schnellpyrolyse.
        Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
        schaft und Verbraucherschutz hat in diesem Jahr außer-
        dem ein Bioraffinerie-Verbundvorhaben – mit einem
        Fördervolumen von 1,9 Millionen Euro gestartet, bei
        dem alle Bestandteile von Laubholz vollständig zu hoch-
        wertigen Ausgangsstoffen zum Beispiel für chemische
        Prozesse umgewandelt werden sollen. 16 Unternehmen
        und Forschungseinrichtungen arbeiten an diesem Projekt
        mit. Es sollen Inhaltsstoffe des Holzes getrennt aufberei-
        tet und in Kohlenhydrate zerlegt werden, die als preis-
        werte Rohstoffbasis für biotechnologische Verfahren
        und als Plattformchemikalien für die chemische Indus-
        trie zur Verfügung stehen sollen.
        Auch das Bundesministerium für Bildung und For-
        schung fördert beispielsweise unter dem Titel „Bioraffi-
        nerien und Biobasierte Industrielle Produkte“ in Berlin-
        Brandenburg die „Entwicklung und Herstellung von
        Substituten aus nachwachsenden Rohstoffen für chemi-
        sche Produkte fossiler Herkunft“.
        So, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen,
        wird der Forderung Ihres Antrags, nun endlich Bioraffi-
        nerien zur effizienteren Nutzung von Biomasse zu för-
        dern, schon längst im Handeln der Bundesregierung
        Rechnung getragen.
        Ich kann nicht verhehlen, dass mich einige weitere
        Passagen Ihres Antrages zumindest verwundern. So be-
        haupten Sie, dass Bioraffinerie-Anlagen eine „Nutzung
        von gentechnisch veränderten Pflanzen wirtschaftlich
        uninteressant“ machen. Sie begründen diese Aussage in
        Ihrem Antrag damit, dass „Bioraffinerien nicht auf be-
        sondere Energie- und Industriepflanzen angewiesen“
        seien.
        Ich sage: Wir brauchen gerade die Grüne Gentechnik,
        und zwar zur weiteren Effizienzsteigerung der Bioraffi-
        nerien. Wir gebrauchen Pflanzen, die für die Produktion
        besonderer Inhaltsstoffe gezielt (gentechnologisch)
        gezüchtet wurden. Ich verweise zum Beispiel auf Amy-
        lopektinkartoffeln, die als speziell auf den Produktions-
        prozess zugeschnittener Stärkelieferant in der Papierpro-
        duktion angewandt werden. Somit werden dort deutlich
        weniger energieintensive Verarbeitungsschritte nötig.
        Zudem liefern gentechnisch veränderte Pflanzen
        nachwachsende Rohstoffe für innovative Chemiepro-
        dukte. Dies sind zum Beispiel Kunststoffverbindungen
        wie Biopolymere aus Raps, die man für Verpackungs-
        chips, Autoinnenverkleidungen oder Catering-Geschirr
        verwenden kann. Es gilt, ein Spektrum vielfältiger An-
        wendungen zu erschließen, und das geht mittels der Grü-
        nen Gentechnik schneller und zielgerichteter.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, vor
        dem Hintergrund, dass Sie Ihre Ablehnung der Gentech-
        nik gerade auch in Verbindung mit der Nutzung von Bio-
        raffinerien betonen, hat mich ein weiterer Punkt Ihres
        Antrages verwundert: Sie machen nur einen Absatz zu-
        vor in Ihrem Dokument deutlich, dass Bioraffinerien
        „energetisch günstige biotechnologische Verfahren“ nut-
        zen, „wie zum Beispiel den Einsatz von Enzymen an-
        stelle aufwendiger und energieintensiver Großtechnik“.
        Wenn ich aber den Einsatz von Enzymen gegenüber an-
        deren Verfahren vorziehe, dann frage ich mich, woher
        Sie diese Enzyme beziehen wollen, wenn nicht von gen-
        technisch veränderten Organismen. Enzyme wachsen
        nun mal nicht auf Bäumen!
        Ich möchte abschließend deutlich machen: Die Nut-
        zung von Biomasse in den unterschiedlichsten Verwen-
        dungsbereichen bietet für die Zukunft große Chancen.
        Bioraffinerien können helfen, diese Chancen zu nutzen.
        Deshalb bringt die Große Koalition Gesetze auf den
        Weg, die die Biomassenutzung fördern; deshalb unter-
        stützt die Bundesregierung bereits nachdrücklich For-
        schungsprojekte in diesem Bereich. Eine generelle Ab-
        lehnung der Gentechnik führt uns dabei allerdings nicht
        auf den Weg in die Zukunft.
        Marko Mühlstein (SPD): In den letzten Jahren bzw.
        Jahrzehnten haben sich zwei Entwicklungen vollzogen,
        die stark miteinander verbunden sind und die Grundla-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10981
        (A) (C)
        (B) (D)
        gen des menschlichen Lebens, wie wir sie bisher kann-
        ten, radikal infrage stellen.
        Da ist auf der einen Seite die durch die voranschrei-
        tende Industrialisierung von Schwellenländern wie
        China oder Indien weltweit geradezu explodierende
        Nachfrage nach Energie. Und ein Ende ist nicht abzu-
        sehen – stehen diese Staaten doch erst am Anfang ihrer
        wirtschaftlichen Entwicklung. Um dies zu erkennen, ge-
        nügt ein Blick auf den Verkehrssektor: Denn wenn sich
        nur die Hälfte der 200 Millionen Inder, die zur kaufkräf-
        tigen Mittelschicht zählen, in den nächsten Jahren moto-
        risiert und die 1,3 Milliarden Chinesen für sich eine ähn-
        liche Motorisierung in Anspruch nehmen, wie wir sie in
        Europa wie selbstverständlich genießen, dann verdop-
        pelt sich allein durch diese beiden Länder der weltweite
        Bestand an Kraftfahrzeugen von derzeit 800 Millionen
        Fahrzeugen. Schon heute baut kein Land der Welt mehr
        Autobahnen als das Reich der Mitte, jährlich kommen
        5 000 Kilometer hinzu, und bis 2010 wird das Schnell-
        straßennetz dort auf 70 000 Kilometer ausgebaut sein.
        Was dies für die Entwicklung des Kraftstoffverbrauchs
        bedeutet, liegt auf der Hand.
        Der von mir beschriebene steigende Hunger nach
        Energie wird vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossi-
        ler Rohstoffe in naher Zukunft zu massiven Verteilungs-
        konflikten führen. Denn die ausreichende Bereitstellung
        von Energie für alle Menschen ist nicht nur eine Frage
        des Preises, sondern auch ein Garant für Stabilität und
        Frieden in der Welt. Bereits heuten werden in allen Tei-
        len der Erde Bohrtürme und Pipelines von schwer be-
        waffneten Soldaten bewacht, um die Versorgung mit Öl
        zu sichern – jenem Stoff, ohne den ein zivilisiertes Le-
        ben und eine prosperierende Wirtschaft nicht möglich
        scheinen.
        Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Abhängigkeit
        von fossilen Rohstoffen, insbesondere von Importen
        drastisch verringern. Bereits heute deckt die EU 50 Pro-
        zent ihres Gesamtenergiebedarfs über Importe ab. Und
        wenn wir nicht gegensteuern, wird diese Zahl bis zum
        Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen, wobei wir dann
        93 Prozent unseres Öl- und 86 Prozent unseres Gasbe-
        darfes importieren werden müssen.
        Die zweite große Herausforderung ist der Klimawan-
        del. Und ich bin froh, dass mittlerweile auch die große
        Mehrheit der Mitglieder dieses Hohen Hauses zu der
        Einsicht gelangt ist, dass der Mensch der Verursacher
        der Klimaveränderungen ist. Dies war nicht immer so.
        Doch spätestens seit der breiten öffentlichen und fachli-
        chen Diskussion, die durch den Report von Nicholas
        Stern und den IPCC-Bericht ausgelöst wurde, kann auch
        der größte Klimaskeptiker unsere Verantwortung für den
        Klimawandel nicht leugnen, der aus meiner Sicht die
        größte Bedrohung der Menschheit darstellt.
        So hat der Kohlendioxidgehalt der Luft durch den
        Verbrauch fossiler Bennstoffe seit 1750 um 35 Prozent
        zugenommen. Die Jahresdurchschnittstemperatur hat
        sich in einigen Teilen Deutschlands seit 1950 um bis zu
        1,7 Prozent erhöht. Die globalen Folgen dieser Entwick-
        lungen sind bereits heute sichtbar und werden, wenn wir
        nicht gegensteuern, fatale Auswirkungen haben: So sagt
        die UN-Klimastudie bis zum Jahr 2100 einen Tempera-
        turanstieg um 6,4 Grad Celsius voraus. Schon in 25 Jah-
        ren wird die Arktis im Sommer eisfrei sein und der
        Meeresspiegel wird um 59 Zentimeter ansteigen;
        100 Millionen Menschen droht deshalb die Zerstörung
        ihrer Lebensumwelt.
        Wenn wir die von mir beschriebenen Ziele – also eine
        größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern so-
        wie den Kampf gegen den Klimawandel – nachhaltig er-
        reichen wollen, gibt es auf die Frage nach dem Wie nur
        eine Antwort: durch einen zügigen Ausbau der erneuer-
        baren Energien.
        Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktio-
        nen haben hierzu einen klaren Fahrplan festgelegt. Der
        deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es zu verdanken,
        dass sich die EU-Länder dazu verpflichtet haben, ihren
        CO2-Ausstoß bis 2020 um 30 Prozent zu reduzieren.
        Gleichzeitig soll bis zu diesem Jahr der Anteil der erneu-
        erbaren Energien 20 Prozent betragen. 2035 wollen wir
        dann 35 Prozent unseres Energiebedarfs über die Erneu-
        erbaren abdecken.
        Deutschland spielt in diesem Prozess eine Vorreiter-
        rolle. So können wir dieser Tage stolz verkünden, dass
        wir unser Ziel für 2010, nämlich 12,5 Prozent des Strom-
        bedarfs aus regenerativen Energien zu gewinnen, bereits
        in diesem Jahr erreicht haben. Dies ist auch ein Erfolg
        der rot-grünen Bundesregierung und ihres Einsatzes für
        das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ebenso ein Erfolg ist
        der Beitrag der Erneuerbaren für das Wirtschaftswachs-
        tum in unserem Land. Im letzten Jahr erwirtschafteten
        die 214 000 Beschäftigten in der Branche einen Umsatz
        von 21,6 Milliarden Euro. Allein 2006 wurden durch die
        Nutzung erneuerbarer Energie 100 Millionen Tonnen
        Kohlendioxid vermieden – ein wichtiger Beitrag zur Be-
        kämpfung des Klimawandels.
        Wir werden diesen erfolgreichen Weg weiter fortset-
        zen. Mit dem Marktanreizprogramm, einem hoffentlich
        bald zu beschließenden regenerativen Wärmegesetz und
        einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schaf-
        fen wir die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau
        der regenerativen Energien in Deutschland.
        Aus Sicht der SPD-Fraktion kommt der Biomasse im
        Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle zu. Dies
        liegt zum einen an ihren vielfältigen Verwendungsmög-
        lichkeiten. So ist der Einsatz von Biomasse sowohl in
        der Strom- als auch in der Wärmeerzeugung sinnvoll,
        wobei der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung aus öko-
        logischer wie ökonomischer Sicht stets Priorität haben
        sollte. Hinzu kommt, dass die Beschäftigungsintensität
        und damit die unmittelbare Schaffung von Arbeitsplät-
        zen bei der Nutzung von Biomasse deutlich über den
        herkömmlichen Energiegewinnungsverfahren in der EU
        liegt.
        Im Verkehrsbereich ist die Biomasse kurz- bis mittel-
        fristig die einzige regenerative Alternative zu fossilen
        Kraftstoffen. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass
        94 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien aus
        Biomasse stammen, unterstreicht die Bedeutung dieses
        10982 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Rohstoffs für eine sichere und klimafreundliche Energie-
        versorgung.
        Deshalb beschäftigen wir uns innerhalb unserer Frak-
        tion intensiv mit diesem Thema. Seit dieser Legislatur-
        periode gibt es unter meiner Leitung einen Arbeitskreis
        Biomasse, in dessen Rahmen wir viele wertvolle Er-
        kenntnisse gewonnen haben und der auch künftig als Im-
        pulsgeber für die gesamte Fraktion fungieren wird.
        Die steigende Bedeutung der Biomasse birgt auch für
        die Landwirte und die Entwicklung der ländlichen
        Räume ein enormes ökonomisches Potenzial. Betrug die
        Anbaufläche für Biomasse im Jahr 1993 noch
        200 000 Hektar, wurden 2006 bereits auf 1,6 Millionen
        Hektar nachwachsende Rohstoffe vorwiegend auf Still-
        legungsflächen angebaut. Bis 2030 wird der Flächenbe-
        darf für Energiepflanzenanbau auf circa 4,4 Millionen
        Hektar geschätzt, was 25 Prozent der landwirtschaftli-
        chen Nutzfläche entspricht. Da ich selbst aus einem
        ländlichen Wahlkreis komme, sehe ich die positiven Ent-
        wicklungen, die sich mit der Nutzung von Biomasse ver-
        binden, jeden Tag vor meiner Haustür. Denn bei der Pro-
        duktion von Biomasse findet die Wertschöpfung vor Ort
        statt, was wiederum den Menschen in der Region zugu-
        tekommt.
        Eine Möglichkeit der Verwendung von Biomasse ist
        der Einsatz in Bioraffinerien, wie wir ihn heute diskutie-
        ren. Die Chemieindustrie gewinnt ihre organischen Che-
        mikalien im Wesentlichen aus Erdöl. Die steigende
        Nachfrage und die sich verbreitende Erkenntnis der Be-
        grenztheit der fossilen Vorräte sowie der damit verbun-
        dene Anstieg des Ölpreises haben dazu geführt, dass nun
        verstärkt auch nach alternativen Rohstoffen in der che-
        mischen Industrie gesucht wird, die mittel- und langfris-
        tig eine ausreichende und kostengünstige Rohstoffver-
        sorgung gewährleisten können. Dafür stehen der
        Chemieindustrie nur zwei Alternativen zur Verfügung:
        Kohle und Biomasse, wobei aus Umweltsicht Letztere
        zu bevorzugen ist, wenn diese nachhaltig angebaut wird
        und für ihre Nutzung effiziente Verfahren eingesetzt
        werden. Dieses Verfahren zeichnet sich gegenüber ande-
        ren Einsatzmöglichkeiten hauptsächlich durch eine bes-
        sere Energieeffizienz sowie hervorragende Dezentralisa-
        tionsmöglichkeiten aus. In Bioraffinerien werden aus
        nachwachsenden Rohstoffen wertvolle Rohstoffe er-
        zeugt, die in vielen Industriezweigen anstelle von Erdöl
        weiterverarbeitet werden.
        Ein weiterer positiver Effekt von Bioraffinerien ist,
        und das sage ich hier ganz klar, dass aufgrund der Nut-
        zung von allgemeiner und kostengünstiger Biomasse
        – wie Rest- und Abfallstoffe, aber auch Grüngut – der
        Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen überflüssig
        und wirtschaftlich unattraktiv ist.
        Trotz der Kenntnisse um die Bedeutung der Biomasse
        und der Anerkennung der Vorteile von Bioraffinerien
        spreche ich mich dafür aus, den vorliegenden Antrag der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Denn auch
        wenn die im Antrag angesprochenen Punkte richtig sind;
        die Forderungen, die Sie daraus ableiten, brauchen wir
        heute nicht wieder zu beschließen, da sie längst politi-
        sche Realität sind.
        Die Herstellung chemischer Erzeugnisse aus nach-
        wachsenden Rohstoffen stellt die energie- und ressour-
        ceneffizienteste Lösung dar, da alle Teile der Pflanzen
        genutzt werden und die Synthesevorleistung der Natur
        gezielt genutzt wird. Reststoffe können anschließend zur
        Energiegewinnung eingesetzt werden. Dies ist bereits
        heute Schwerpunkt der Umweltpolitik der Bundesregie-
        rung und braucht nicht noch einmal beschlossen zu wer-
        den.
        Ein entsprechendes Vorhaben wurde in den
        UFOPLAN aufgenommen. Die erforderlichen Mittel in
        Höhe von 106 000 Euro sind in den Bundeshaushalt
        2007 eingestellt. Somit kommt eine Finanzierung dieses
        Neuvorhabens aus dem UFOPLAN-Globalansatz für po-
        litisch besonders bedeutsame Vorhaben infrage.
        Auch Ihre Forderung, die Bundesregierung möge eine
        nationale Biomassestrategie vorlegen, ist längst Realität.
        Wie Ihnen bekannt sein dürfte, erarbeitet die Bundes-
        regierung derzeit unter Federführung des Bundesum-
        weltministeriums und des Bundesministeriums für Er-
        nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen
        Nationalen Biomasseaktionsplan, in dem die Aspekte
        der Biomassenutzung durch Strom, Wärme und Bio-
        kraftstoffe enthalten sind sowie Ziele und Instrumente
        vorgeschlagen werden.
        Und an einer Strategie für die auch aus unserer Sicht
        wichtige stoffliche Nutzung der Biomasse wird gerade
        im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
        und Verbraucherschutz im Rahmen eines stofflichen
        Biomasseaktionsplans gearbeitet.
        Wie Sie sehen, steht die Verbesserung der Rahmenbe-
        dingungen zur energetischen und stofflichen Nutzung
        von Biomasse sowohl bei der Bundesregierung als auch
        bei den Fachpolitikern unserer Fraktion ganz oben auf
        der Agenda. Trotzdem bin ich froh, dass ich heute die
        Gelegenheit hatte, dies hier im Plenum vorzustellen, und
        lade Sie ein, konstruktiv an Programmen und Initiativen
        zur noch effizienteren Nutzung der Biomasse mitzuar-
        beiten.
        Angelika Brunkhorst (FDP): Werte Fraktion Bünd-
        nis 90/Die Grünen, ich habe selten erlebt, dass eine ehe-
        malige Regierungspartei ihr eigenes Handeln so massiv
        selbst in Misskredit bringt.
        Aber lassen Sie mich von vorne beginnen.
        Auch Sie müssen einsehen, dass man am natürlichen
        Kohlenstoff- und Vegetationskreislauf nicht beliebig
        schnell drehen kann. Gerade in Europa stehen uns nur
        die Biomassemengen einer Vegetationsperiode im Jahr
        zur Verfügung. Weltweit verbrauchen wir aktuell aller-
        dings in nur einem Jahr die fossilen Energiereserven von
        einer Million Jahre.
        Wir müssen uns endlich mit Augenmaß an die Nut-
        zung der nachwachsenden Rohstoffe machen. Ziel der
        Politik ist es – nicht nur aus Klimaschutzgründen –, den
        Verbrauch und die Abhängigkeit vom Erdöl zu verrin-
        gern. An welcher Stelle der Nutzungskette wir dies aber
        tun, ist per Gesetz weder fest- noch vorzuschreiben.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10983
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Substitution von Erdöl sollte dort erfolgen, wo
        man durch den Einsatz von Biomasse die größten Men-
        gen ersetzen kann. Die Forschung im Bereich der Bio-
        raffinerien ist dazu ein hervorragender Ansatz. Wir müs-
        sen hier deutlich mehr leisten. Bioraffinerien sind ein
        guter Weg, die Biomasse effizient zu nutzen. Aber hier
        soll der Markt entscheiden, welche Grundstoffe er aus
        Biomasse gewinnen und verwenden will.
        Was wir nicht brauchen, sind marktfremde, selektive
        Förderkonzepte wie etwa für Biokraftstoffe. Die Biodie-
        selbranche zahlt dieser Tage den Preis dafür, dass sie Ih-
        rer Politik aufgesessen ist. Und dann schreiben Sie im
        vorliegenden Antrag auch BTL-Kraftstoffe als schlechte
        Alternative gleich mit ab. Einen Königsweg, den Sie als
        Regierungsfraktion noch auf Händen getragen haben.
        Und neue Studien brauchen wir auch nicht mehr. Ich
        verweise auf folgende Titel: „Stoffstromanalyse zur
        nachhaltigen energetischen Nutzung von Biomasse“,
        294 Seiten aus dem Mai 2004, „Nachhaltige Biomasse-
        nutzungsstrategien im europäischen Kontext“, 182 Sei-
        ten aus dem Dezember 2004. Alles Ihr Werk – ohne
        Konzept!
        Wir brauchen Forschung und Forschungsanwendun-
        gen, konkrete Projekte, die neue Nutzungsmöglichkeiten
        aufzeigen, und keine per Gesetz verordneten Anwendun-
        gen! Wir müssen uns verstärkt um die Nutzung von Bio-
        masseabfällen und Reststoffen kümmern. Oftmals lässt
        sich an eine stoffliche Nutzung eine energetische Ver-
        wendung anschließen. Wir brauchen integrierte Nut-
        zungskonzepte und regionale Stoffkreisläufe.
        Dazu wird es dann auch gezielte Unterstützung ge-
        ben, wenn das Biomasseforschungszentrum in Leipzig
        die Arbeit aufnimmt.
        Die Anbauflächen für Biomasse stehen in einer Kon-
        kurrenz zwischen Energieproduktion und Nahrungs- und
        Futtermitteln, chemischen Grundstoffen oder Baumate-
        rialien, aber auch Ansprüchen des Naturschutzes oder
        des Tourismus.
        Wir müssen die Anreize so setzen, dass die Biomasse
        dort zum Einsatz kommt, wo es wirklich gesamtökono-
        misch am besten ist. Maßen wir uns nicht schon wieder
        an, die Weisheit zu besitzen, die beste Technik per Ge-
        setz festlegen zu können. Insgesamt darf es nicht zu
        überzogenen Flächenkonkurrenzen kommen, denn dann
        ist zu erwarten, das die Lebensmittelpreise – über Um-
        wege – praktisch per Gesetz verteuert werden.
        Bleibt noch die Frage, warum Sie mit diesem Antrag
        auch die Gentechnik gleich mit erschlagen wollen. Das
        hat, bezogen auf die Biomasse, hier doch erst einmal gar
        nichts zu suchen. Allerdings freue ich mich schon jetzt
        auf das Enzym aus dem Stoffwechsel gentechnisch ver-
        änderter Bakterien, das den Aufschluss von Lignozellu-
        lose wesentlich erleichtert.
        Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Die Notwen-
        digkeit der Energiewende ist unbestritten. Auch dass
        eine zukunftsfähige Energieversorgung auf Energieeffi-
        zienz und erneuerbaren Energien basieren muss, ist klar.
        Deshalb ist es notwendig, jetzt die entscheidenden Wei-
        chen zu stellen. Das ist der Bundesregierung aber offen-
        bar nicht bewusst. Wie sonst kann es sein, dass der
        Emissionshandel nach den Wünschen der Kohlelobby
        zurückgestutzt wird? Wir warten vergebens auf ein Er-
        neuerbare-Energien-Wärmegesetz und die KWK-No-
        velle. Und kann sich noch irgendjemand an den Energie-
        gipfel erinnern?
        Wir halten fest: Die Bundesregierung regiert den
        Stillstand. So ist kein Klimaschutz zu machen.
        Auch im Bereich Bioenergie häufen sich die Defizite.
        Biomasse kann zukünftig einen Teil der fossilen Brenn-
        stoffe ersetzen. Doch dazu braucht es eine Strategie. Alle
        Oppositionsparteien fordern von der Bundesregierung
        endlich ein Nachhaltigkeitskonzept für Biomasseim-
        porte. Wie die naturverträgliche Nutzung der Bioenergie
        in Deutschland aussehen soll, ist auch völlig offen. Statt-
        dessen besteuert der Bundesfinanzminister die reinen
        Biokraftstoffe, bis die Bauern pleite sind, und Minister
        Gabriel lässt Bioethanol in einem großindustriellen Stil
        erzeugen, der riesige Monokulturen für die nötigen Bio-
        energiepflanzen erzwingt.
        Natürlich macht es auch keinen Sinn, Biogas nur zur
        Stromerzeugung heranzuziehen und die Wärme verpuf-
        fen zu lassen. Eine Biogasförderung darf es in Zukunft
        deshalb nur dann geben, wenn mit Kraft-Wärme-Kopp-
        lung gleichermaßen Strom und Wärme produziert wer-
        den.
        Es wird Zeit, dass wir uns in der Energiepolitik von
        alten Denkmustern lösen. Wir müssen weg vom Groß-
        kraftwerksdenken und hin zu dezentralen Strukturen und
        regionalen Kreisläufen. Kommunen können genauso
        energieautark wirtschaften wie Industriebetriebe. Nur so
        ist es möglich, die vielfältigen Potenziale der Bioenergie
        auszunutzen.
        Umso erstaunlicher ist der Antrag der Kollegen von
        den Grünen, die jetzt offenbar auf den Industriekurs von
        Minister Gabriel einschwenken. Sie wollen industrielle
        Bioraffinerien als „eierlegende Wollmilchsau“.
        Natürlich macht es Sinn, die verfügbaren Biomasse-
        potenziale in Deutschland zu untersuchen, die alle Ver-
        wendungsbereiche mit einbezieht. Aber das fordern wir
        schon seit langem – und ich bezweifle mittlerweile, dass
        von dieser „Regierung der kleinsten Nenner“ eine Strate-
        gie zu erwarten ist. Ob am Ende die Lösung in Raffine-
        rien zu finden ist, muss aber bezweifelt werden.
        Wir sagen deshalb: Bioenergien müssen in der Breite
        gefördert werden – und in allen Bereichen: Verstromung,
        Wärme, Biokraftstoffe, Chemie, Baustoffe und Dämm-
        material. Die Fokussierung auf einzelne Technologien
        bremst die Entwicklung der Bioenergien, wie die Cho-
        ren-Fabrik zeigt. Den Antrag lehnen wir deshalb ab.
        Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Inzwischen ist weitgehend anerkannt, dass unsere Ge-
        sellschaft unabhängig vom Erdöl werden muss. Diese
        Notwendigkeit gilt aber nicht nur für den Energiebe-
        10984 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        reich, sondern selbstverständlich auch für die stoffliche
        Nutzung in der Chemie- und Kunststoffindustrie. Als Er-
        satz für das Erdöl kommt vor allem der Biomasse eine
        zentrale Rolle zu. Sie ist ein universeller Rohstoff und
        Energieträger. Aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften
        ist sie nicht nur zur Strom- und Wärmeerzeugung und
        zur Herstellung von Biokraftstoffen geeignet, sondern
        sie kann darüber hinaus auch als Rohstoff für die Che-
        mie- und Kunststoffindustrie genutzt werden. Gerade
        wegen dieser vielfältigen Eigenschaften ist Biomasse in-
        zwischen ein begehrter Rohstoff und Energielieferant,
        der aber im Gegensatz zu Sonne, Wind und Erdwärme
        eine begrenzte Ressource ist. Und das ist für uns Grüne
        der entscheidende Punkt. Gerade weil wir um diese Be-
        grenztheit wissen, kommt es darauf an, rechtzeitig die
        notwendigen Weichen zu stellen und auch im Bereich
        der Biomassenutzung den Effizienzgedanken in den Vor-
        dergrund zu stellen.
        Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist genau der
        Grund, warum wir heute unseren Antrag zur Förderung
        von Bioraffinerien einbringen. Denn Bioraffinerien tun
        genau dies: Sie nutzen Biomasse effizient, indem sie
        diese in ihrer Gesamtheit aufschließen und neben Ener-
        gie und Biokraftstoffen auch wertvolle Rohstoffe für die
        stoffliche Nutzung in der Chemie- und Kunststoffindus-
        trie aus der eingesetzten Biomasse gewinnen. Aber nicht
        nur das, Bioraffinerien erweitern außerdem das Roh-
        stoffspektrum, indem sie vor allem auch Rest- und Ab-
        fallstoffe in hochwertige Rohstoffe umwandeln. Noch
        erlauben wir uns einen sehr großzügigen Umgang mit
        den nachwachsenden Rohstoffen, indem wir bei der Nut-
        zung den Substitutionsgedanken in den Vordergrund
        stellen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die bisher
        praktizierten Verfahren zur Nutzung nachwachsender
        Rohstoffe wenig aufeinander aufbauen, sondern weitge-
        hend nebeneinander arbeiten. Wenn wir aber in allen
        Wirtschaftbereichen unabhängig vom Erdöl werden wol-
        len, müssen wir viel stärker als bisher den Effizienzge-
        danken in den Vordergrund stellen und zwar in zwei
        Richtungen: sowohl hin zu niedrigerem Verbrauch als
        auch in Richtung einer effizienteren Nutzung der vor-
        handenen Biomasse in Bioraffinerien. Denn davon sind
        wir Grünen überzeugt: Nur im Zusammenspiel von Effi-
        zienz und Substitution wird eine umweltverträgliche und
        nachhaltige Abkehr vom Erdöl gelingen.
        Lassen sie mich an dieser Stelle besonders auf die
        Rohstoffsituation der chemischen Industrie eingehen.
        Wir Grüne haben immer darauf hingewiesen, dass eine
        Strategie „Weg vorn Erdöl“ eine Strategie sein muss, die
        alle Wirtschaftsbereiche – also auch die Produktion von
        Gütern und Waren – einschließt. Die chemische Indus-
        trie hat dies aber bisher immer mit dem Hinweis abge-
        lehnt, dass man vor allem durch Einsparungen im Ener-
        giebereich das Erdöl für die stoffliche Nutzung sichern
        kann. Doch tatsächlich ist die chemische Industrie schon
        längst auf der Suche nach Alternativen zum Erdöl. Sie
        sucht bloß an der falschen Stelle. So plant zum Beispiel
        die BASF die Errichtung einer Kohlevergasung, in der
        ein Teil des erzeugten „Syngases“ als Rohstoff für die
        Chemieproduktion dienen soll. Doch Kohle – das sage
        ich ganz klar an die Adresse der chemischen Industrie –
        ist keine Alternative! Abgesehen von den Umweltschä-
        den, die durch die Kohleförderung entstehen, ist das Ver-
        fahren der Kohlevergasung nicht nur uralt – also ein alter
        Hut von gestern –, es ist außerdem uneffizient und ener-
        getisch ungünstig. Es wäre außerdem – wenn über-
        haupt – nur mit der CCS Technologie CO2-arm zu be-
        treiben. Das heißt also, mit einer Technologie, von der in
        den Sternen steht, ob es sie überhaupt jemals geben wird.
        Die Lösung eines Rohstoffproblems kann doch nicht
        wirklich heißen: zurück in die Zeit des vorherigen Jahr-
        hunderts. Das wäre in etwa so, als ob man zum Beispiel
        im Verkehrsbereich die alte kohlegefeuerte Dampflok re-
        aktivieren würde, die man ja vielleicht mit CCS mal
        emissionsarm betreiben könnte. Wir wollen dagegen
        Probleme mit ökologischen Innovationen lösen und eine
        solche Lösung heißt hier, dass wir mit Bioraffinerien
        Biomasse effizienter nutzen und so neue Ressourcen
        – auch für die Chemie- und Kunststoffindustrie – er-
        schließen!
        Wir brauchen endlich eine Biomassestrategie, die alle
        Bereiche der Biomassenutzung – Verstromung, Wärme,
        Biokraftstoffe und Nutzung in der Chemie- und Kunst-
        stoffindustrie – mit einbezieht und verbindliche Zielvor-
        gaben formuliert und die dafür notwendigen Instrumente
        benennt. Dazu gilt es nun, die politischen Weichen zu
        stellen. Deshalb unterstützen Sie unseren Antrag. Setz-
        ten Sie sich mit dafür ein, dass vor allem die For-
        schungsanstrengungen im Bereich der Bioraffinerietech-
        nologie erheblich intensiviert werden und endlich
        Bioraffineriepilotanlagen aufgebaut werden.
        Anlage 9
        Amtliche Mitteilungen
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2005
        (vorläufige Haushaltsführung bis 8. März 2005)
        – Drucksachen 15/5511, 15/5634 Nr. 1.4, 16/820 Nr. 29 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2005
        – Drucksachen 15/5969, 16/480 Nr. 1.23 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007 10985
        (A) (C)
        (B) (D)
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2005
        – Drucksachen 16/133, 16/282 Nr. 3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2005
        – Drucksachen 16/1097, 16/1476 Nr. 1.2 –
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen
        zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des
        Europäischen Parlaments 2005
        – Drucksache 16/528 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Finanzausschuss
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.12
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.19
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.27
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        Drucksache 16/5199 Nr. 1.5
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.51
        Drucksache 16/5329 Nr. 2.2
        Drucksache 16/5329 Nr. 2.5
        Drucksache 16/5505 Nr. 1.3
        Drucksache 16/5505 Nr. 2.6
        Drucksache 16/5505 Nr. 2.13
        Drucksache 16/5505 Nr. 2.18
        Drucksache 16/5505 Nr. 2.20
        Drucksache 16/5505 Nr. 2.27
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.28
        Drucksache 16/5329 Nr. 1.4
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.7
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.13
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.14
        Drucksache 16/5199 Nr. 2.48
        106. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9