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ID1610502300

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    Plenarprotokoll 16/105 Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Willi Brase, Nicolette Kressl, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Junge Menschen för- dern – Ausbildung schaffen und Quali- fizierung sichern (Drucksache 16/5730) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Britta Haßelmann, Brigitte Pothmer, Josef Philip Winkler und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Perspektiven schaffen – An- gebot und Struktur der beruflichen Bil- dung verbessern (Drucksache 16/5732) . . . . . . . . . . . . . . . . schen Bildungsraum weiter gestal- ten – Transparenz und Durchlässig- keit durch einen Europäischen Qualifikationsrahmen stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Anforderungen an die Gestal- tung eines europäischen und eines nationalen Qualifikationsrahmens (Drucksachen 16/2996, 16/1063, 16/1127, 16/5760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), 10702 A 10702 B 10702 C Deutscher B Stenografisch 105. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Zöller . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Uwe Schummer in den Stiftungsrat der Stiftung CAESAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 12, 16 b und 29 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael d 10701 A 10701 B 10701 B 10702 A c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2007 (Drucksache 16/5225) . . . . . . . . . . . . . . . . 10702 C undestag er Bericht ung en 21. Juni 2007 t : ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Willi Brase, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der europäi- schen Berufsbildungspolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Den Europäi- weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Achtundzwanzigsten Gesetzes zur II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksachen 16/2540, 16/5761) . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Neue Wege in der Ausbildung – Strukturen verändern – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Berufsbildungsbericht 2006 (Drucksachen 16/2630, 16/1370, 16/5762) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (Drucksache 16/2087) . . . . . . . . . . . . . . . . b c S G D B V D M F O D C L M T a 10702 D 10703 A 10703 B 10704 D 10705 C 10706 D 10707 C 10709 D 10711 A 10713 C 10714 D 10716 B 10716 C 10718 D 10719 B 10720 D 10722 B 10723 D 10725 D ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe- Gerigk, Birgitt Bender, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschafts- gesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG) (Drucksache 16/3423) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Vielfalt der Le- bensweisen anerkennen und rechtliche Gleichbehandlung homosexueller Paare sicherstellen (Drucksache 16/5184) . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Pflicht- versicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/5551) . . . . . . . . . . . . . . . 10725 D 10726 A 10726 B 10727 B 10728 A 10728 D 10730 C 10732 A 10734 B 10735 D 10736 D 10737 C 10738 B 10739 D 10740 C 10741 C 10743 A 10743 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 III b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Deut- sches Mobilfunk Forschungsprogramm fortsetzen (Drucksache 16/4762) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überregulierung in der Sport- und Freizeitschifffahrt verhindern (Drucksache 16/5269) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Bodo Ramelow, Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Überwachung von Abgeord- neten durch den Verfassungsschutz be- enden (Drucksache 16/5455) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (Drucksache 16/5723) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verfahrensrechte in Strafverfahren in der Europäischen Union (Drucksache 16/5606) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Kerstin Andreae, Hüseyin- Kenan Aydin und weiterer Abgeordneter: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksache 16/5751) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Drucksachen 16/5338, 16/5739) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ablösung des Abfall- verbringungsgesetzes und zur Ände- c d e f B s 2 P ( 1 1 Z A d d s G R L D D K A U H O 10743 C 10743 C 10743 D 10743 D 10744 A 10744 A 10744 B rung weiterer Rechtsvorschriften (Drucksachen 16/5384, 16/5614, 16/5767) ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (Drucksachen 16/5387, 16/5651) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Frei- hafens Bremen (Drucksachen 16/5580, 16/5750) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schienenanbindung des Jade- Weser-Ports sicherstellen (Drucksachen 16/2091, 16/3670) . . . . . . . )–o) eschlussempfehlungen des Petitionsaus- chusses: Sammelübersichten 232, 233, 234, 35, 236, 237, 238, 239, 240 und 241 zu etitionen Drucksachen 16/5637, 16/5638, 16/5639, 6/5640, 16/5641, 16/5642, 16/5643, 16/5644, 6/5645, 16/5646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Haltung der Bundesregierung zu en wirtschafts- und finanzpolitischen Vor- tellungen von Bundeswirtschaftsminister los ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rtwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10744 C 10744 D 10745 B 10745 B 10745 C 10746 C 10747 C 10748 C 10749 D 10750 D 10752 A 10753 A 10754 B 10756 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Interna- tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Um- feldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Frie- densregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regie- rungen der Bundesrepublik Jugosla- wien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Drucksachen 16/5600, 16/5753) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/5763) . . . . . . . . . . . . . . . . Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Höfer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dirk Fischer (Hamburg), Eckhardt Rehberg, weiterer Abgeordneter b c i Z B s l M P d d P ( E H U H U E R D G 10756 D 10758 A 10759 C 10760 C 10761 D 10762 A 10762 B 10763 A 10764 C 10765 D 10766 D 10768 A 10769 A 10770 A 10771 A 10772 D und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Rainer Wend, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine zukunftsgerichtete euro- päische Meerespolitik (Drucksache 16/5731) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Eckhardt Rehberg, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Garrelt Duin, Dr. Rainer Wend, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maritime Wirtschaft in Deutschland stärken (Drucksachen 16/4423, 16/5437) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Für eine nach- haltige und umfassende Meerespolitik für die Europäische Union (Drucksache 16/5428) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- ichael Goldmann, Angelika Brunkhorst, atrick Döring, weiterer Abgeordneter und er Fraktion der FDP: Schutz und Nutzung er Meere – Für eine integrierte maritime olitik Drucksachen 16/4418, 16/5764) . . . . . . . . . . ckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10771 B 10771 C 10771 C 10771 C 10771 D 10775 A 10776 D 10778 A 10778 B 10779 A 10779 D 10781 B 10782 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 V Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Keine neuen Ra- keten in Europa – stattdessen Stärkung der globalen Sicherheit durch Rüs- tungskontrolle und Abrüstung (Drucksache 16/5456) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin- Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Stopp von staatlichen Bürgschaften für Rüstungs- exporte (Drucksachen 16/3697, 16/4602) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Verzicht auf den Verkauf und das Überlassen von überschüssi- gem Wehrmaterial (Drucksachen 16/3350, 16/5353) . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Erika Steinbach, Holger Haibach, Carl-Eduard von Bismarck, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosen- heim), Niels Annen, weiterer Abgeordne- b c d i Z A S B 10783 B 10784 A 10785 C 10785 C 10785 D 10786 A 10787 A 10788 A 10789 B 10791 C 10792 B 10793 B ter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäi- schen Union (Drucksachen 16/3607, 16/4497) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage Ratsdok. 5779/07 (Drucksachen 16/4635 Nr. 2.2, 16/5603) ) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reformieren und durch die konsequente Befolgung seiner Urteile stärken (Drucksache 16/5734) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe – zu dem Antrag der Abgeordneten Holger Haibach, Erika Steinbach, Eduard Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Christoph Strässer, Doris Barnett, Kurt Bodewig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Erfolg des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch die konsequente Befolgung seiner Urteile sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Burkhardt Müller- Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Europäi- schen Gerichtshof für Menschen- rechte vor dem Kollaps bewahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, Rainder Steenblock, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte stärken (Drucksachen 16/4417, 16/4062, 16/4405, 16/5768) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, abine Leutheusser-Schnarrenberger, urkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abge- 10794 C 10794 D 10795 A 10795 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 ordneter und der Fraktion der FDP: Den Europäischen Gerichtshof für Menschen- rechte vor dem Kollaps bewahren (Drucksache 16/5738) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, Rainder Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Europäischen Gerichtshof für Menschen- rechte stärken (Drucksache 16/5735) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Große Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Jugendliche in Deutschland: Per- spektiven durch Zugänge, Teilhabe und Generationengerechtigkeit (Drucksachen 16/1554, 16/4818) . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T U J ( R A E H P W D P T a b M D E D B M R 10795 B 10795 B 10795 C 10796 D 10798 A 10799 B 10800 C 10802 A 10803 B 10805 C 10805 C 10806 D 10808 D 10809 C 10810 D 10811 D agesordnungspunkt 10: nterrichtung durch den Wehrbeauftragten: ahresbericht 2006 (48. Bericht) Drucksache 16/4700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . nita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . edi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Eck- punktevereinbarung zum Einsatz von Erntehelfern in der Landwirtschaft grundlegend überarbeiten (Drucksachen 16/2685, 16/5170) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Ulrike Höfken, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Qualifizierung statt Quoten – Vermitt- lungsagenturen für landwirtschaftliche und andere grüne Berufe (Drucksachen 16/2991, 16/3376) . . . . . . . arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10812 D 10813 A 10814 D 10816 A 10817 B 10818 C 10819 D 10820 D 10822 A 10823 B 10823 C 10823 D 10824 B 10825 D 10827 A 10828 A 10828 D 10829 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 VII Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Dritten Buches Sozialgesetz- buch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jünge- ren Menschen mit Vermittlungshemm- nissen (Drucksache 16/5714) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch – Verbesserung der Beschäfti- gungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen (Drucksache 16/5715) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Kersten Naumann, Heidrun Bluhm, Petra Pau, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Förderung der demokratischen Teil- habe und Stärkung des Petitionsrechts (Drucksache 16/2181) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion T B w g ( g S s ( T B s l T A M t D g ( 10831 A 10831 B 10831 C 10833 A 10834 B 10836 A 10837 A 10838 A 10838 A 10839 B 10841 A 10842 A 10843 B 10844 B der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Gabriele Hiller-Ohm, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Den Fahr- radtourismus in Deutschland umfas- send fördern (Drucksachen 16/3609, 16/5635) . . . . . . . agesordnungspunkt 15: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- eordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Ab- eordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Politische Lösungen ind Voraussetzung für Frieden in Somalia Drucksachen 16/4759, 16/5754) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Schienen- lärm ursächlich bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich (Bay- reuth), Patrick Döring, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Lärmschutz im Schienenverkehr verbessern – Marktwirtschaftliche Anreize nutzen, Schienenbonus überprüfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Aktionspro- gramm gegen Schienenlärm auf den Weg bringen (Drucksachen 16/4562, 16/675, 16/2074, 16/5293) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ntrag der Abgeordneten Martin Zeil, echthild Dyckmans, Jens Ackermann, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: ie Schaffung einer Europäischen Privat- esellschaft forcieren Drucksache 16/5423) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10845 A 10845 C 10845 D 10846 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Carsten Müller (Braunschweig), Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten René Röspel, Jörg Tauss, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Innovationsnetzwerk für Europa – Europäisches Technolo- gieinstitut (Drucksache 16/5733) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Cornelia Hirsch, Dr. Lukrezia Jochimsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Einrichtung des Euro- päischen Technologieinstituts ver- hindern – zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn) und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Einrichtung des Europäischen Tech- nologieinstituts abwenden – Beste- hende europäische Förderstruktu- ren stärken und weiterentwickeln (Drucksachen 16/4625, 16/5254, 16/5765) c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Markus Löning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das Europäische Institut für Technolo- gie zum Erfolg führen (Drucksache 16/5605) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Öffentlichen Verkehr in den neuen Bundesländern nicht gefährden – Verkehrsflächenbereinigungs- gesetz verlängern (Drucksachen 16/4856, 16/5168) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung d N z P R ( Z A W A F ( T A ( H F n E u c d d z g ( T Z r z im v ( T E b r ( N A L 10846 C 10846 C 10846 D 10847 B urch die Bundesregierung: Sonderbericht r. 9/2006 über Ausgaben für Überset- ungsleistungen bei der Kommission, beim arlament und beim Rat atsdok. 12861/06 Drucksachen 16/5329 Nr. 2.9, 16/5766) . . . . usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, erner Dreibus, Dr. Barbara Höll, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: ür ein Europäisches Kartellamt Drucksache 16/5360) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Laurenz Meyer Hamm), Andreas G. Lämmel, Klaus ofbauer, weiterer Abgeordneter und der raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- eten Andrea Wicklein, Doris Barnett, ngelbert Wistuba, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der SPD: Die wirtschaftli- hen und arbeitsplatzschaffenden Erfolge er Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung er regionalen Wirtschaftsstruktur“ nut- en – Regionales Wachstum und Beschäfti- ungseffekte intensivieren Drucksache 16/5607) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: weite und dritte Beratung des vom Bundes- at eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Reduzierung und Beschleunigung von missionsschutzrechtlichen Genehmigungs- erfahren Drucksachen 16/1337, 16/5737) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- ung des Waffengesetzes Drucksache 16/1991) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10847 C 10847 D 10848 A 10848 B 10848 C 10848 D 10849 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 IX Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Hinz (Essen) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicher- heitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlings- rückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Techni- schen Abkommens zwischen der Internatio- nalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungs- punkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Den Fahrradtourismus in Deutschland umfassend fördern (Tagesord- nungspunkt 16) Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Politische Lösungen sind Vo- raussetzung für Frieden in Somalia (Tages- ordnungspunkt 15) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d d – – – ( E H H L W A Z d s n D K M M U K A A Z – – – 10849 B 10850 B 10851 C 10852 D 10853 C 10854 B 10854 D 10856 A 10857 C 10858 B 10859 B nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu en Anträgen: Schienenlärm ursächlich bekämpfen Lärmschutz im Schienenverkehr verbes- sern – Marktwirtschaftliche Anreize nut- zen, Schienenbonus überprüfen Aktionsprogramm gegen Schienenlärm auf den Weg bringen Tagesordnungspunkt 18) nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . einz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Die Schaffung einer Europäi- chen Privatgesellschaft forcieren (Tagesord- ungspunkt 17) r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Antrag: Innovationsnetzwerk für Europa – Europäisches Technologieinstitut Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts verhindern Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts abwenden – Beste- 10860 B 10861 A 10862 C 10863 B 10864 A 10864 D 10866 A 10867 A 10867 D 10868 C 10869 B 10869 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 hende europäische Förderstrukturen stär- ken und weiterentwickeln – Antrag: Das Europäische Institut für Tech- nologie zum Erfolg führen (Tagesordnungspunkt 20 a bis c) Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Öffentlichen Verkehr in den neuen Bundesländern nicht gefährden – Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verlän- gern (Tagesordnungspunkt 19) Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sonderbericht Nr. 9/2006 über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat (Tagesordnungspunkt 21) Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d ( A C M D K A Z d p a W W s K A A G S K A Z d u r o A D H L S 10870 B 10872 B 10873 C 10874 A 10875 C 10876 B 10877 A 10878 A 10878 C 10879 B 10880 A 10881 C 10882 B 10883 B 10884 A 10884 C nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für ein Europäisches Kartellamt Zusatztagesordnungspunkt 7) lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Die wirtschaftlichen und arbeits- latzschaffenden Erfolge der Gemeinschafts- ufgabe „Verbesserung der regionalen irtschaftsstruktur“ nutzen – Regionales achstum und Beschäftigungseffekte inten- ivieren (Tagesordnungspunkt 22) laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Reduzierung nd Beschleunigung von immissionsschutz- echtlichen Genehmigungsverfahren (Tages- rdnungspunkt 23) ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10885 C 10886 C 10887 C 10888 C 10889 B 10890 A 10891 A 10892 D 10893 C 10894 A 10894 C 10895 C 10896 A 10897 A 10897 D 10898 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 XI Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Tagesordnungspunkt 24) Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10899 C 10900 C 10901 B 10902 B 10902 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10701 (A) ) (B) ) 105. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Anlage 12 Anlage 13 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10849 (A) ) (B) ) lingsrückkehr und zur militärischen Absiche- beinhalten. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Hinz (Essen) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zu dem Antrag: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleis- tung eines sicheren Umfeldes für die Flücht- ü n S c L s g b u m f s s u b g d e b s a t K 1 t e e m b e n t g d f s s u K e E A f Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.06.2007 Gabriel, Sigmar SPD 21.06.2007 Gloser, Günter SPD 21.06.2007 Hintze, Peter CDU/CSU 21.06.2007 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 21.06.2007 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.06.2007 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 21.06.2007 Leutert, Michael DIE LINKE 21.06.2007 Merten, Ulrike SPD 21.06.2007 Merz, Friedrich CDU/CSU 21.06.2007 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 21.06.2007 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.06.2007 Roth (Esslingen), Karin SPD 21.06.2007 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.06.2007 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.06.2007 Seehofer, Horst CDU/CSU 21.06.2007 Tillmann, Antje CDU/CSU 21.06.2007 Ulrich, Alexander DIE LINKE 21.06.2007 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht rung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierun- gen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungspunkt 5) Ich stimme mit dem Antrag der Bundesregierung berein, dass der im Jahr 2005 von den Vereinten Natio- en initiierte Prozess zur Bestimmung des zukünftigen tatus des Kosovo schnellstmöglich zu einem erfolgrei- hen Abschluss gebracht werden muss. Die politische ösung dieses Konfliktes an den Grenzen der Europäi- chen Union ist ein entscheidender Schritt für die end- ültige Befriedung ganz Europas. Dazu ist es unabding- ar, dass die Vereinten Nationen, die Europäische Union nd die Regierungen in Belgrad und Pristina schnellst- öglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung inden. Die harte Arbeit aller Seiten an dieser politischen Lö- ung kann aber nicht bedeuten, dass die militärische Prä- enz der NATO-Truppen im Kosovo immer wieder auf nbestimmte Zeit verlängert wird. Am 18. Oktober 1998 eschloss der Deutsche Bundestag, sich an der NATO- eführten Operation ALLIED FORCE im Kosovo mit eutschen Streitkräften zu beteiligen. Dieser Einsatz war ine Zäsur in der Verteidigungspolitik der Bundesrepu- lik Deutschland. Seit dem 24. März 1999 beteiligten ich deutsche Tornado-Kampfflugzeuge an Luftangriffen uf die damalige Bundesrepublik Jugoslawien und führ- en die Bundeswehr damit in ihren ersten Kampfeinsatz. Nach Abzug der jugoslawischen Truppen aus dem osovo beschloss der Deutsche Bundestag am 11. Juni 999 die Stationierung deutscher Soldatinnen und Solda- en im Kosovo, um den erreichten Frieden aufrechtzu- rhalten. Acht Jahre später hat sich die Lage im Kosovo ntspannt. Ein Gesamtkonzept für die Beendigung der ilitärischen Präsenz der NATO im Kosovo wurde aber isher noch nicht vorgelegt. Dem Antrag der Bundesregierung fehlt es deshalb inmal mehr an Präzision und Perspektive. Es reicht icht aus, den Einsatz deutscher Soldatinnen und Solda- en im heutigen Umfang erneut um ein Jahr zu verlän- ern. Es ist an der Zeit, eine Strategie zu entwickeln, wie er Kosovo und seine Nachbarstaaten gemeinsam für ein riedliches Nebeneinander sorgen können. Die Unter- tützung der internationalen Gemeinschaft ist dabei elbstverständlich. Es muss verstärkt in die Schaffung nd Ausbildung selbstständiger Sicherheitsorgane im osovo investiert werden. Gleichzeitig muss aber auch in Konzept für den schrittweisen Abzug der NATO- inheiten erarbeitet werden. Schon deshalb muss ein ntrag auf Verlängerung des Mandates eine Perspektive ür den Abzug der deutschen Einheiten aus dem Kosovo 10850 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Das Ziel der Europäischen Union muss es sein, auch an ihren Außengrenzen politische und wirtschaftliche Stabilität zu schaffen, welche nicht durch eine massive militärische Präsenz künstlich aufrechterhalten wird. Die deutsche Bundesregierung sollte als Ratspräsident mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie den zukünftigen Einsatz deutscher Soldaten an klare Bedingungen knüpft und ihr ziviles Engagement beim Aufbau eigener Sicher- heitsorgane verstärkt. Ich merke weiterhin an, dass sich der Deutsche Bun- destag bis heute immer noch keiner Debatte über die zu- künftige Ausrichtung der Bundeswehr gestellt hat. Wel- che Aufgaben sollen international übernommen werden? Wo sind die Grenzen des deutschen militärischen Engagements? Und vor allem, wie schaffen wir eine klare und eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr? Diese Fragen sind vom Plenum des Bundestages zu debattieren und Antworten müssen gefunden werden. Eine Legitimie- rung von Einsätzen deutscher Soldatinnen und Soldaten im Ausland durch Art. 24 Abs. 2 GG ist nach meiner In- terpretation nicht gegeben. Sollte der Bundestag mehr- heitlich der Überzeugung sein, dass ein weltweites mili- tärisches Engagement Deutschlands notwendig ist, sollte dies auch verfassungsrechtlich eindeutig verankert wer- den. Dies sind wir der Bevölkerung und vor allem den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr schuldig. Im- merhin beschließen wir gemeinsam, welchen Gefahren wir die deutschen Streitkräfte aussetzen können und wel- chen nicht. Auch für uns selbst ist es notwendig, unsere Entscheidungen durch das Grundgesetz zu legitimieren. Ich hoffe, dass sich jedes Mitglied des Hauses dieser hohen Verantwortung bewusst ist. Bei der aktuellen ver- fassungsrechtlichen Lage und aufgrund des fehlenden Gesamtkonzeptes für die Beendigung des Einsatzes im Kosovo kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinba- ren, deutsche Soldatinnen und Soldaten weiterhin in ei- nen Einsatz ohne klare Perspektive zu schicken. Ich stimme dem Antrag der Bundesregierung daher nicht zu. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Den Fahrradtouris- mus in Deutschland umfassend fördern (Tages- ordnungspunkt 16) Ernst Hinsken (CDU/CSU): Der Tourismusaus- schuss und die mitberatenden Ausschüsse empfehlen, den Antrag „Den Fahrradtourismus in Deutschland um- fassend fördern“ anzunehmen. Er gibt einen wichtigen Impuls, um den Fahrradtourismus in Deutschland weiter zu stärken und seine Potenziale zu realisieren. Der Fahrradtourismus in Deutschland ist eine Wachs- tumsbranche und trägt – nach Schätzungen des Allge- meinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) – circa 5 Mil- liarden Euro zum touristischen Umsatz in Deutschland bei. Nach dem Ergebnis der Radreiseanalyse 2007 des A d 2 k i R i t l w R u r k F d k m r r u e k A n f d n h u h D r J w s s z w w m 2 l n l b B d w n K r a k (C (D DFC haben im Jahr 2006 44,7 Prozent der Deutschen as Fahrrad im Urlaub genutzt. Dies entspricht rund 2 Millionen Reisenden. Auch die Prognosen für die Zu- unft sehen gut aus: 2,2 Millionen Bundesbürger planen n den nächsten drei Jahren „ziemlich sicher“ eine adreise. Bei deutschen Fahrradtouristen ist der Urlaub m eigenen Land und hier vor allem in landschaftlich at- raktiven Gebieten abseits der Ballungsräume sehr be- iebt. Der Fahrradtourismus unterstützt zunehmend die irtschaftliche Entwicklung vieler strukturschwacher egionen. Wir müssen alle Kräfte zukünftig noch mehr bündeln, m die Potenziale des Fahrradtourismus weiter realisie- en zu können. Hierbei sind natürlich die Zuständig- eiten im föderativen System zu berücksichtigen. Die örderung des Fahrradtourismus liegt grundsätzlich in er Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Der Bund ann hierbei nur eine koordinierende Funktion wahrneh- en. Ich begrüße sehr, dass die Bundesländer innerhalb ih- er Landesgrenzen im Bereich des Fahrradtourismus be- eits sehr aktiv sind. Das Potenzial kann jedoch nur dann mfassend erschlossen werden, wenn alle Länder für ine koordinierte Zusammenarbeit gewonnen werden önnen. Es gilt, die Länder auch für länderübergreifende ktivitäten im Bereich des Fahrradtourismus zu gewin- en. Es gilt, Deutschland als Urlaubsland für Fahrrad- ahrer noch attraktiver zu machen und zum Beispiel urch Vernetzung mit anderen europäischen Radwege- etzen auch die Anzahl der ausländischen Gäste zu erhö- en. Es gilt, bald zu handeln, um den Imagegewinn, den nser Land durch die Fußballweltmeisterschaft erzielt at, hier im Inland in bare Münze umzusetzen. Auch das bundesweite Radfernwegenetz – kurz: -Netz – auf das sich Vertreter der Länder und der Tou- ismusorganisationen sowie des ADFC vor gut sechs ahren verständigt haben, leistet dazu seinen Beitrag so- ohl in nationaler, aber auch in europäischer Sicht. So ind sieben Routen des D-Netzes auch Teil des europäi- chen Radfernwegenetzes (EuroVeloNetz). Die Umset- ung des D-Netzes mit hohem Qualitätsanspruch ist ein ichtiges Ziel des Nationalen Radverkehrsplans. Erste ichtige Schritte sind hier schon erfolgt. So würde mit finanzieller Unterstützung des Bundes- inisteriums für Wirtschaft und Technologie bereits 001 der Oder-Neiße-Radweg, der mit einer Gesamt- änge von 460 km als einziger Radfernweg durch die euen Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Meck- enburg-Vorpommern verläuft, als Modellroute ausge- aut. Im März dieses Jahres habe ich gemeinsam mit dem undesministerium für Wirtschaft und Technologie und em Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung eine Konferenz zum Thema „Fahrradtouris- ius – Neue Wege, in Deutschland“ durchgeführt. Zu der onferenz waren Entscheidungsträger aus Politik, Tou- ismus und Verkehr eingeladen. Neben einer Bestands- ufnahme haben wir insbesondere Strategien für die Zu- unft diskutiert. Hierbei haben wir den Blick auch über Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10851 (A) ) (B) ) den Tellerrand gewagt und uns Erfahrungen aus der Schweiz und Österreich berichten lassen. Die Konferenz hat großen Anklang gefunden und der Wille der Länder, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beteiligen, ist deutlich geworden. Die Konferenz hat zum einen gezeigt, dass es sehr gewinnbringend ist, wenn die Aktivitäten im Bereich des Fahrradtourismus in einer Hand gesteuert werden und so überregionale Kooperationen gefördert werden können. Sie hat zum anderen aber auch gezeigt, dass zur tatsächlichen Erfas- sung der wirtschaftlichen Bedeutung des Fahrradtouris- mus eine fundierte Datenlage fehlt. Die Konferenz hat konkrete Projektvorhaben zur Folge, die diese beiden Handlungsfelder aufgreifen. So ist kürzlich gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministe- rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Initi- ierung eines weiteren Pilotprojekts vereinbart worden. Es ist beabsichtigt, die quer durch Deutschland von der niederländischen bis zur polnischen Grenze verlaufende D-Netz-Route 3, die auf der Strecke des Europaradwegs R 1 verläuft, im Rahmen eines von beiden Ministerien und den beteiligten Ländern – Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Ber- lin – finanziell getragenen Pilotprojektes als weitere Mo- dellroute auszubauen. Die Radwegeinfrastruktur und die Beschilderung, aber auch das touristische Serviceange- bot und Marketing auf dem 915 km langen Radweg soll verbessert werden. Des Weiteren ist es ein Anliegen des Wirtschafts- ministeriums, im Segment Fahrradtourismus auf eine bessere Datenlage zurückgreifen zu können, um auch für zukünftige Investitionen mit schlagkräftigen Argumen- ten werben zu können. Das Wirtschaftsministerium hat sich daher entschlossen, eine Grundlagenuntersuchung zum Segment Fahrradtourismus durchführen zu lassen. Mit einer fundierteren Datenlage wird es für alle Betei- ligten einfacher sein, innerhalb ihrer Institutionen für eine verstärkte Förderung des Fahrradtourismus zu wer- ben. Aber auch im Bereich der Transportmöglichkeiten für Fahrräder gibt es noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Zur Förderung des Fahrradtourismus gehört auch, die Mitnahme von Fahrrädern in den Fernzügen der Deut- sche Bahn AG zu ermöglichen. Die schon bestehenden Angebote an Mitnahmemöglichkeiten im Regionalver- kehr, im IC-Bereich und rund um den Fahrradtransport sind sehr zu begrüßen. Es ist allerdings auch festzustel- len, dass mit der sukzessiven Umstellung verschiedener IR-, EC- und IC-Linien auf den Hochgeschwindigkeits- zug ICE zunehmend Angebotslücken für die Fahrradmit- nahme entstanden sind. Gemeinsam mit der DB AG sind die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Mitnahme- angebots von Fahrrädern im Fernverkehr zu prüfen. Hierfür werde ich mich gemeinsam mit Herrn Staats- sekretär Kasparick gegenüber der Bahn AG noch einmal persönlich einsetzen. Die Einrichtung einer ICE-Pilot- strecke könnte hier neue Erkenntnisse bringen, und die Diskussion versachlichen. Der Bund ist bereit, ein Mo- d u u g t F d l m r H A r b n a t s E L G r b k d n n P h F V z d m M z d u V d B W v d M g A t m s r (C (D ellprojekt durch eine geeignete Begleitevaluierung zu nterstützen. Ich bin überzeugt, mit diesem Maßnahmenkatalog nd den im Antrag angeregten Maßnahmen wird es uns elingen, den Fahrradtourismus in Deutschland nachhal- ig zu stärken. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Deutschland ist ein ahrrad-Entwicklungsland.“ So betitelt ein namhafter eutscher Fahrrad-Verband eine aktuelle Pressemittei- ung. Ob diese Analyse für den Alltagsverkehr zutrifft, ögen die Verkehrspolitiker beurteilen. Der Fahrradtourismus – und um den geht es in unse- em Antrag – kann jedenfalls nicht damit gemeint sein. ier verzeichnen wir seit Jahren einen stetigen ufwärtstrend. Fast 22 Millionen Deutsche nutzen in ih- en Ferien das Fahrrad, rund 2,6 Millionen Deutsche ha- en in den vergangenen drei Jahren eine Radreise unter- ommen. Und dabei haben sie ordentlich Geld usgegeben: Mehr als die Hälfte der Radreisenden inves- ierte über 1 000 Euro in ihren Fahrradurlaub. Der Um- atz in dieser Branche liegt bei geschätzten 5 Milliarden uro. Da die Reisenden ganz überwiegend im eigenen and bleiben, profitiert der Deutschlandtourismus als anzes von diesem Boom. Zu dieser erfreulichen Entwicklung hat der vor fünf Jah- en verabschiedete Nationale Radverkehrsplan maßgeblich eigetragen. Viele der Maßnahmen des Radverkehrsplanes ommen dem Radtourismus zugute, allen voran der durch as D-Netz angestoßene Ausbau regionaler und überregio- aler Radwege sowie die Wegweisung der Routen. Klar ist aber: Auf diesen Lorbeeren dürfen wir uns icht ausruhen! Bei den Radreisen liegen immer noch otenziale brach, die es zu erschließen gilt. Die Privat- aushalte in Deutschland besitzen rund 67 Millionen ahrräder, aber nur ein Bruchteil davon geht mit dem elo auch auf Reisen. Hier müssen wir ansetzen! Recht- eitig zur Halbzeit des Radverkehrsplanes haben wir eshalb einen Antrag vorgelegt, der dessen Ziele noch- als unterstreicht und weiter vorantreiben soll. Richtig ist, dass einige der von uns angesprochenen aßnahmen bereits in Angriff genommen wurden oder umindest in Planung sind, so etwa der weitere Ausbau es D-Netzes. Unser Antrag soll hier als Unterstützung nd gleichzeitig als Mahnung dienen, die begonnenen orhaben zügig um- oder fortzusetzen. Dass unsere Forderungen bereits vor der Verabschie- ung des Antrages Beachtung gefunden haben, zeigt ein eispiel: Fahrradwege in der Nähe von Flüssen und asserstraßen sind besonders beliebt. Für den Ausbau on Radwegen an Bundeswasserstraßen stellt der Bund eshalb jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung. Diese ittel wurden jedoch in der Vergangenheit nur zu einem eringen Teil abgerufen. Wir fordern daher in unserem ntrag, den Abfluss der Gelder zu verbessern. Ein wich- iger Schritt dahin ist die verstärkte Ansprache der Kom- unen, die für die Unterhaltung der Wege zuständig ind. Seit Anfang dieses Jahres gibt es nun eine Neue- ung im Antragsverfahren: Nicht mehr nur die Wasser- 10852 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) und Schifffahrtsämter, sondern auch die Städte und Ge- meinden können direkt Mittel aus diesem Topf beantra- gen. Das erhöht die Chance auf den Ausbau der Wege. Wir werden genau beobachten, ob die Mittel jetzt besser abgerufen werden und so die Infrastruktur weiter ge- stärkt wird. Unser Antrag soll jedoch nicht nur das forcieren, was bereits angelaufen ist. Es geht darum, den Druck auf die Akteure zu erhöhen, die dem Radtourismus Steine in den Weg legen. Auch hier ein Beispiel: Die Fahrradmit- nahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG ist, wie Sie alle wissen und oft kritisiert haben, immer noch un- zureichend. Der öffentliche Druck auf die Bahn wächst, das Europäische Parlament hat die verpflichtende Ein- führung von Multifunktionsabteilen in allen Zügen be- schlossen und Bundesverkehrsminister Tiefensee fordert Teststrecken für die Fahrradmitnahme. Dennoch stehen die Signale bei der Bahn auf Rot – das zeigt die Blo- ckade der Radmitnahme im grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitszug TGV. Wir müssen Herrn Mehdorn also weiter einheizen. Daher ist es gut, dass wir die Radmitnahme in unserem Antrag aufgreifen. Wir sprechen also mit unserem Antrag Themen an, die für den Fahrradtourismus von großer Bedeutung sind. Die Oppositionsfraktionen kritisieren den vorlie- genden Antrag dennoch wahlweise als „überflüssig“ oder „zu unverbindlich“ und bemängeln, dass wir in vie- len Punkten fordern, es solle auf Länder und Kommunen „eingewirkt werden“. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition: Wir haben selbst darauf hingewiesen, dass viele Maß- nahmen zur Förderung des Fahrradurlaubs in der Verant- wortung von Ländern und Kommunen liegen. In vielen Bereichen können wir nur gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Fortschritte erzielen oder auf sie einwir- ken, damit sie aktiv werden. Gerne würden wir auch stärkeren Einfluss auf die Bahn nehmen, endlich bei der Fahrradmitnahme in Fernzügen voranzukommen. Da es sich hier aber nicht mehr um einen Staatsbetrieb handelt, sind uns enge Grenzen gesetzt. Es wundert mich in diesem Zusammenhang sehr, dass gerade Sie, Herr Burgbacher von der FDP, uns im Tou- rismusausschuss vorgeworfen haben, mit dem Antrag nicht genügend Druck auf die Bahn auszuüben. Sonst ist die FDP doch immer gegen Einflussnahme des Staates auf Wirtschaftsbetriebe. Und hier plötzlich die Kehrt- wende! Gut finde ich aber, dass wir uns bei der Fahrrad- mitnahme in Fernzügen grundsätzlich über alle Fraktio- nen hinweg einig sind. Wir sollten deshalb die Bahn weiter in die Verantwortung nehmen und Sie, Herr Burgbacher, sollten unserem Antrag zustimmen, damit eine gemeinsame Linie des Parlamentes erkennbar wird. Von Bündnis 90/Die Grünen kam die Kritik, dass sich der Antrag ausschließlich auf den Tourismus beziehe. Liebe Kollegin Maisch, ich erinnere Sie daran, dass wir Tourismuspolitikerinnen und -politiker sind und sich deshalb unser Antrag natürlich auf den Fahrradtourismus und nicht – wie Sie es wünschen – auf sämtliche Berei- che des Fahrradverkehrs bezieht. L G h B Z g u F v d u s o B l d d z K b f T z b w V b k a b V K s t r n w p g d F U m d u e r d b D s v a (C (D Zwar hat der Bund beim Fahrradtourismus in erster inie nur koordinierende Funktionen. Das darf aber kein rund für uns sein, das Thema in diesem Hause über- aupt nicht mehr zu behandeln. Wir wollen, dass die undesregierung ihre koordinierenden Möglichkeiten in ukunft noch stärker ausschöpft. Eine wesentliche Auf- abe sehen wir in der Zusammenführung, Bündelung nd Abstimmung der Aktivitäten zur Förderung des ahrradtourismus. Vertreterinnen und Vertreter der Rad- erkehrsverbände haben mir bestätigt, dass im Bereich er bundesweiten Vereinheitlichung von Fahrradrouten nd Beschilderung noch große Defizite bestehen. Wir chlagen daher zweierlei vor. Erstens. Wir brauchen eine länderübergreifende Ko- rdinierungsstelle. Es soll geprüft werden, ob diese beim undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung eingerichtet werden kann. Sie soll sich insbeson- ere um die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung er Infrastruktur sowie um die notwendige Abstimmung wischen den Bundesministerien und mit Ländern und ommunen kümmern. Wir würden dadurch den Über- lick über die bestehende Infrastruktur und bereits er- olgte oder laufende Maßnahmen verbessern, mehr ransparenz schaffen und auch den Erfahrungsaustausch wischen den Ebenen optimieren. Die Etablierung von undesweit einheitlichen Standards könnte erleichtert erden. Zweitens. Wir halten die Schaffung einer zentralen ermarktungsstelle des Fahrradtourismus für nötig, die ei einem Verein oder Verband angesiedelt werden önnte. Wir sind nämlich der Meinung, dass sich nicht lle Maßnahmen zur Förderung des Radtourismus am esten durch eine staatliche Stelle regeln lassen. Bei der ermarktung der Angebote setzen wir daher auf das now-how, das im Verbandsbereich bereits besteht und eit Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Ziel ist, dass die ouristischen Angebote und das Marketing für den Tou- ismusstandort Deutschland verstärkt auf die Bedürf- isse der Fahrradtouristinnen und -touristen abgestimmt erden. Ein kluger englischer Lord hat einmal den Satz ge- rägt: „Wer auch immer das Fahrrad erfunden hat – ihm ebührt der Dank der Menschheit.“ In Anlehnung an iese Worte sage ich: Wer auch immer dazu beiträgt, den ahrradtourismus voranzubringen – ihm gebührt unsere nterstützung. In diesem Sinne bitte ich um Zustim- ung zu unserem Antrag. Ernst Burgbacher (FDP): Der jährliche Umsatz aus em Fahrradtourismus liegt bei über 5 Milliarden Euro nd stellt damit eine bedeutende Wachstumsbranche und inen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Der Fahrradtou- ismus ist eine umweltschonende und gesundheitsför- ernde Urlaubsform. Radreiseveranstalter verbuchten eispielsweise im Jahr 2005 zweistellige Zuwachsraten. ie touristischen Angebote für Fahrradtourismus haben ich in den vergangenen Jahren erheblich vergrößert und erbessert. Diese positive Entwicklung wird im Antrag der Ko- litionsfraktionen „Den Fahrradtourismus in Deutschland Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10853 (A) ) (B) ) umfassend fördern“ richtig und ausführlich beschrieben. Allerdings werden keine konkreten politischen Hand- lungsfelder in dem Antrag aufgezeigt. Die Initiative be- schränkt sich darauf, Sachverhalte „zu prüfen“, auf Län- der und Kommunen oder auch Tourismusorganisationen und Verbände „hinzuwirken“ bzw. „einzuwirken“ oder etwas „nachzufragen“. Weiterhin ist im Punkt l des Forderungskatalogs die Forderung nach einer länderübergreifenden Koordinie- rungstelle beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgeführt. Dies ist befremdlich und abzulehnen, da es – zumindest aus Sicht der FDP- Fraktion – die Aufgabe des dazu berufenen Tourismus- beauftragten der Bundesregierung im Wirtschaftsminis- terium sein sollte, die Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der Tourismuspolitik stärker zu koordinieren und konzeptionell auszubauen. In Punkt 7 des Antrags wird die Bundesregierung aufgefordert, die Realisie- rungsmöglichkeit einer zentralen Stelle für die Vermark- tung des Fahrradtourismus zu prüfen. Vor allem die Deutsche Zentrale für Tourismus wirbt gemeinsam mit dem ADFC sehr erfolgreich für Radreisen in Deutsch- land. Ein Blick auf die Homepage der DZT illustriert dies. Informationen zu Bahn & Bike, Bett & Bike, auch Wellness per Rad, um nur einige Stichworte zu nennen, werden informativ präsentiert, ebenso Tourenvorschläge und eine Fülle weiterer Tipps für den informations- und ratsuchenden Radler. Das erfolgreichste Marketingin- strument für den deutschen Radtourismus ist laut ADFC Radreiseanalyse 2006 der gemeinsame Katalog „Deutsch- land per Rad entdecken“, dessen 5. Auflage mit 500 000 deutschen und englischen Exemplaren 140 Radrouten in Deutschland präsentiert und in 26 Ländern vertrieben wird. Für eine „zentrale Fahrradtourismusvermarktungs- stelle“ besteht daher kein Bedarf. Auch unter Wettbe- werbsgesichtspunkten lehnt die FDP eine solche Zentral- stelle ab. Deutschland ist ein beliebtes Radreiseziel. 2006 konnte der Fahrradtourismus das hohe Niveau des Vor- jahres halten. 44,7 Prozent aller Deutschen nutzen das Rad im Urlaub, 14,9 Prozent von ihnen sogar „häufig“ bis „sehr häufig“. Für 64 Prozent der Radreisenden war der Fahrradurlaub die Haupturlaubsreise. Dies geht aus den „Zahlen-Daten-Fakten – Tourismus in Deutschland 2006“ des Deutschen Tourismusverbands hervor. 2 Millionen Deutsche planen in den nächsten drei Jahren laut ADFC Radreiseanalyse 2006 „ziemlich sicher“ mindestens eine Radreise. Für weitere 3,4 Millionen Deutsche kommt ein Fahrradurlaub generell in Frage. 89 Prozent der Rad- urlaube sind Haupturlaubsreisen. Die Angebote für Fahrradtourismus haben sich in den vergangenen Jahren erheblich vergrößert und verbessert. Die Branche hat sich auf die gestiegene Nachfrage nach fahrrad- und radlerfreundlichen Unterkünften und Ange- boten eingerichtet, und das größere, vielfältige Angebot gewinnt neue, zusätzliche Fahrradtouristen. Radreisever- anstalter verbuchten beispielsweise im Jahr 2005 zwei- stellige Zuwachsraten. Auch Busreiseveranstalter, die sich auf die Bedürfnisse dieser Klientel eingestellt ha- ben, erzielten mit speziellen Fahrradanhängern und be- sonderen Pauschalangeboten deutliche Zuwachsraten. D n s p F r n R d D a d w a s s t D A i g U L L B r i d n r b v w m r k l n F h K H c a f W M S d F z (C (D urch die Schaffung attraktiver Fahrradangebote kön- en insbesondere in strukturschwachen Gebieten, die ich für diese Urlaubsform besonders anbieten, Arbeits- lätze geschaffen werden. Der jährliche Umsatz aus dem ahrradtourismus liegt über 5 Milliarden Euro. So haben und 80 Prozent der vom ADFC Befragten im vergange- en Jahr über 500 Euro für die von ihnen getätigten adreisen und Kurzurlaube ausgegeben. Bei 51,3 Prozent er Radreisenden waren es sogar mehr als l 000 Euro, urchschnittlich wurden für eine Radreise 1 169 Euro usgegeben. Durch eine bessere Koordinierung des eutschlandweiten Radfernwegenetzes kann der Umsatz eiter gesteigert werden. Selbstverständlich gilt es, den Fahrradtourismus wie uch andere Urlaubsformen im Interesse des Tourismus- tandorts Deutschland politisch zu fördern und zu unter- tützen, doch ich sehe nicht, dass der Antrag der Koali- ionsfraktionen hierfür das geeignete Instrument ist. eshalb wird sich die FDP-Bundestagsfraktion bei der bstimmung über diesen Antrag enthalten. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Der Fahrradtourismus st wichtig, wachsend und förderwürdig. Die Fortbewe- ung zu Fuß und mit dem Fahrrad, ob im Alltag oder im rlaub, ist gesund und gut für die Umwelt. Man lernt and und Leute besser kennen, als wenn man Stadt und and überfliegt oder in Höchstgeschwindigkeit mit der ahn oder dem Auto durchquert. Unbestritten ist, dass auf dem Gebiet des Fahrradtou- ismus und der Entwicklung von Radwegenetzen einiges n den letzten Jahren passiert ist. Dies ist vor allem Ver- ienst der Radfahrerinnen und Radfahrer, des Allgemei- en Deutschen Fahrrad Clubs, ADFC, und vieler weite- er Vereine und Initiativen. Trotzdem kommen wir bei estimmten Problemen nicht oder nur sehr langsam oran. Natürlich geht es – wenn wir wirklich etwas bewegen ollen – nicht nur um die Förderung des Fahrradtouris- us, sondern um eine umfassende Förderung des Fahr- adverkehrs im Alltag. Beides bedingt einander. Ohne den Blick über den Tellerrand, also eine inter- ommunale bzw. länderübergreifende Zusammenarbeit, assen sich attraktive Angebote für Fahrradtouristen icht entwickeln. Insofern ist die mit der sogenannten öderalismusreform weiter forcierte Kleinstaaterei nicht ilfreich und die von der Bundesregierung geforderte oordinierungsstelle nur eine sehr begrenzt wirkende ilfe. Wenn wir den Fahrradverkehr fördern wollen, brau- hen wir überall Planungen und Investitionen, die an dministrativen Grenzen nicht enden, sowie fahrrad- reundliche Städte und Gemeinden mit entsprechenden egen, Verkehrswegeeinrichtungen und Abstellplätzen. ich ärgert, wenn ich immer wieder neue oder erneuerte traßen sehe, bei denen der Radweg „vergessen“ wurde. Gleichermaßen indiskutabel ist, dass immer mal wie- er „vergessen“ wird, eine ausreichende Anzahl von ahrradabstellplätzen bei Gebäuden und Einrichtungen u scharfen. Das Ergebnis sind hoffnungslos zugeparkte 10854 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Bürgersteige. Rund um den Reichstag haben wir dafür viele Anschauungsmöglichkeiten. Eine durchgängige barrierefreie Infrastruktur in den Kommunen – als Nutzer eines Rollstuhls weiß ich, wo- von ich rede – braucht es zu allererst den Willen aller Beteiligten und kreative Lösungen, dann sicher auch noch das nötige Kleingeld. Eine wichtige Frage für Fahrradtouristen ist, wie sie bzw. er mit dem eigenen Rad in die gewünschte Region kommt. Laut Koalitionsantrag Punkt 6 fordert der Bun- destag die Bundesregierung auf: „bei der Deutschen Bahn AG nachzufragen, ob und unter welchen Voraus- setzungen eine Steigerung bei der Fahrradbeförderung insbesondere im Fernverkehr erreicht werden kann …“ Mehr könne man nicht machen – so die Kollegen von der Koalition im Tourismusausschuss –, da die Bahn ein privates Unternehmen sei. Dies ist ein Argument gegen die immer weiter voranschreitende Privatisierung und Ausdünnung von Bahnen und anderen öffentlichen Ver- kehrsträgern. Auch deswegen fordert Die Linke einen Privatisierungsstopp bei Bahn und anderen Infrastruktur- betrieben. Davon abgesehen gibt es durchaus Möglichkeiten, mehr für die Mitnahme von Fahrrädern zu tun, als nur mal nachzufragen: Die Linke fordert deshalb die Bun- desregierung auf, das Allgemeine Eisenbahngesetz zu ändern, damit für alle Eisenbahnbetreiber feststeht, in welchem Umfang Fahrräder mitgenommen werden müs- sen und in welchem Zeitraum dafür die Voraussetzungen zu schaffen sind. Sicher wird in jeder heute zu später Stunde zu Proto- koll gegebenen Rede deutlich, dass alle Fraktionen für die umfassende Förderung des Fahrradtourismus sind. Da der Antrag auch noch von den „richtigen“ Fraktio- nen, also von der Koalition kommt, ist diesmal die Mehrheit für den Antrag gewiss. Vielen der aufgeführten Punkte kann die Fraktion Die Linke beipflichten, und da die Richtung stimmt, werden wir dem Antrag auch ins- gesamt zustimmen. Eines muss aber auch klar sein: Dadurch ist das Thema nicht erledigt. Die Bundesregierung ist nunmehr gefordert, dafür zu sorgen, dass es nicht bei zahnlosen Appellen in Richtung Länder und Kommunen sowie Bahn und touristischen Einrichtungen bleibt. Taten sind erforderlich. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als Nordhessin liegt mir der Fahrradtourismus besonders am Herzen. Für die nordhessische Region ist der Tourismus ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Jährlich können wir rund sieben Millionen Übernachtungen verbuchen. Mit 40 000 Arbeitsplätzen leistet der Tourismus einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Mit über 2 000 km Radwegen ist die Region auch für Rad- touristen attraktiv. Über ein schnelles und effektives Mehr an Fahrradfreundlichkeit würde ich mich freuen. Ihr Beitrag zum Fahrradtourismus hingegen ist ein schönes Beispiel für die Arbeit der Großen Koalition: V n a w s r s k z g g I w F k i t w d s D F g d k s e ä S d h d S u n l A m t S Z m a d S n (C (D iele Worte, leere Forderungen. Altbekanntes wird in eue Phrasen verpackt, und die Unverbindlichkeit wird ls Tugend postuliert. Nichts bewegt sich. Es ist, als ürde im Leerlauf in die Pedale getreten. Aber ich timme mit Ihnen überein, dass die Stärkung des Fahr- adtourismus positive Auswirkungen auf den Tourismus- tandort Deutschland hat. Allein in diesem Teilsegment önnen jährliche Steigerungsraten von 5 Prozent ver- eichnet werden. Fahrradfahren ist umweltfreundlich, ut für die Gesundheit und spricht unterschiedliche Ziel- ruppen an. Alles richtig. Ihre Analyse kann ich teilen. ch kann auch die Forderungen teilen. Nur leider er- ächst aus Ihrer Erkenntnis kein echter Gewinn für den ahrradtourismus. Die notwendigen Schritte für eine onzeptionelle Förderung des Fahrradtourismus fehlen n Ihrem Antrag. Ich frage mich, wie die Bundesregierung den Fahrrad- ourismus fördern will, wenn ihr außer hinwirken, ein- irken, nachfragen und prüfen nichts einfällt. Ich wage ie Prognose, dass allein durch bloßes Hinwirken kein chneller Ausbau des Bundesradroutennetzes erfolgt. ie Wachstumspotenziale dieser umweltschonenden orm des Reisens, die es ja definitiv gibt, werden so anz sicher nicht ausgeschöpft. Es freut mich, dass sich Herr Tiefensee persönlich um ie Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in ICEs ümmert. Allerdings zeigt ein Blick in die Historie die- es Dauerthemas schnell, dass wohl auch der ministeri- lle Beistand wenig an der Fahrradfeindlichkeit der ICEs ndern wird. Probestrecke hin oder her. Zum Schluss lassen sie mich noch einen Appell an ie richten: Rücken Sie die richtigen Verkehrsträger in en Fokus ihres Interesses. Die 7 Prozent aller Wege, die eute mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, sind ein- eutig steigerungsfähig: Mit einer fahrradfreundlichen traßenverkehrsordnung, entsprechender Infrastruktur nd einem Höchstmaß an Sicherheit für die Radfahrerin- en und Radfahrer. Klimafreundliche Mobilität im Ur- aub und im Alltag – da fördern Sie richtig. Umfassend. nlage 4 Zu Protokoll gegebenen Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Politische Lösungen sind Voraussetzung für Frieden in Somalia (Ta- gesordnungspunkt 15) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Die Lage in So- alia und besonders in Mogadischu ist immer noch kri- isch. Im März haben wir im Bundestag über die Lage in omalia gesprochen. Ich begrüße es sehr, dass es in der wischenzeit eine intensive und konstruktive Zusam- enarbeit und eine gemeinsame Entschließung der Ko- litionsfraktionen, der FDP und der Grünen gegeben hat. Dass sich trotz der angelaufenen Mission AMISOM er Afrikanischen Union – African Union Mission to omalia – die Lage für Hunderttausende immer noch icht wesentlich verbessert hat, ist erschreckend. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10855 (A) ) (B) ) AMISOM ist in einer kritischen Lage. Dafür gibt es verschiedene Faktoren. Noch immer ist die Sollstärke von 8 000 Mann nicht erreicht, zu wenige afrikanische Staaten haben sich bisher mit einem Truppenkontingent beteiligt. Internationale Unterstützung bei der Logistik, dem Transport der Truppen und der Ausrüstung scheint drin- gend notwendig. Dass sich der Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen für die schnelle Einsetzung einer UN-Friedenstruppe ausgesprochen hat, eröffnet eine Op- tion. Man darf aber nicht verkennen, dass es in Somalia vorrangig um eine politische Lösung geht. Und es muss schnell gehandelt werden, weil die Lage der betroffenen Bevölkerung sich zusehends verschlechtert. Die UNHCR-Beobachter (United Nations High Com- missioner for Refugees) beschreiben die Situation als sehr ernst. Der UNHCR hatte seit Februar 391 000 Ver- triebene aus Mogadischu registriert. Trotz der relativ ho- hen Zahl der Rückkehrer bleiben die Bedingungen schwierig. Die Hauptstadt verfügt in weiten Teilen we- der über sanitäre Anlagen und Strom noch über Trink- wasser. Viele Gebäude sind stark einsturzgefährdet. Die Krankheits- und Todesfälle auch wegen der schlechten hygienischen Versorgung nehmen zu. Für eine politische Lösung ist der Dialog aller Kon- fliktparteien unverzichtbar. Dazu zählen auch Vertreter der Zivilbevölkerung. Das sind nicht nur Repräsentanten der Clans. In einem Kommuniqué der EU vom Anfang dieses Jahres wird zu Recht darauf hingewiesen, dass auch Vertreter der Frauen an diesem Dialog zu beteiligen sind. Frauenrechte sind Menschenrechte. Und die Aner- kennung der Menschenrechte muss Fundament des Pro- zesses der Aussöhnung sein. Die sogenannte Versöhnungskonferenz ist bereits mehrfach verschoben worden. Der Übergangsregierung von Präsident Yusuf muss deutlich gemacht werden, dass diese Konferenz die Conditio sine qua non für eine friedliche Lösung in Somalia darstellt. Weitere Halbher- zigkeiten oder Lippenbekenntnisse können nicht hinge- nommen werden. Der Dialog auf der Konferenz muss alle relevanten politischen und zivilen Kräfte einschlie- ßen, damit er breite Akzeptanz findet. In einem Aufruf auf dem nationalen Forum muslimi- scher Führer, die am 26. November 2006 in Kenia abge- halten wurde, hieß es: Wir werden eine dauerhafte Lösung in Somalia nie- mals ohne oder gar gegen die Islamischen Gerichte erreichen können. Traditionell gehören die Somalis einem gemäßigten, sunnitischen Islam an. Von den ungefähr elf Islamischen Gerichtshöfen werden von Experten nur zwei als explizit extremistisch eingestuft. Die große Mehrzahl ist mode- rat. Es darf nicht verkannt werden, dass durch die Islami- schen Gerichtshöfe in ihrem jeweiligen Einflussbereich zumindest ein Grundlevel an sozialer Versorgung und Struktur sichergestellt wurde. Es könnte der Bevölke- rung nicht vermittelt werden, wenn sie nicht am Aussöh- nungsdialog beteiligt würden. Grundlage muss aber die Z s k i g E R j t w h p b v l S R a b u c u A l D i w s t W e h E s z ü i u K h m n S k w b w g (C (D usicherung sein, dass sie den Terrorismus verurteilen, ich zur territorialen Integrität der Nachbarstaaten be- ennen und keine ausländischen, bewaffneten Gruppen n Somalia dulden. Aber auch die internationale Gemeinschaft ist weiter efordert, diesen Prozess sinnvoll zu begleiten, damit am nde eine repräsentative und wirklich handlungsfähige egierung gebildet werden kann. Die EU und im Besonderen Deutschland gehören zu enen internationalen Akteuren, die von den Konfliktpar- eien in Somalia nicht einseitig einer Partei zugeordnet erden. Von dieser Akzeptanz hängt wesentlich die Fä- igkeit und Wirksamkeit ab, den Dialog und Friedens- rozess in Somalia zu begleiten und zu moderieren. Ich egrüße es daher, dass die Bundesregierung schon in den ergangenen Monaten intensive Gespräche mit Nachbar- ändern und verschiedenen Konfliktparteien geführt hat. Auch Mitgliedern der Arabischen Liga, zu der auch omalia gehört, könnte und sollte hier eine wichtige olle zukommen. Durch eine internationale Zusammenarbeit kann man uch zeigen, dass die in der islamischen Welt weit ver- reitete Phobie einer christlich-westlichen Vorherrschaft nbegründet ist. Es kann auf der anderen Seite auch ein wichtiges Zei- hen für den Westen sein, dass das Wort von der Scharia nd ihrer Vertreter seinen Platz in einem konstruktiven ussöhnungsprozess haben kann. Der Islam in Afrika stellt sich, wie auch in anderen is- amischen Gebieten, als ein facettenreiches Gebilde dar. iese Vielfalt ist bis heute erhalten geblieben, wird aber n einer westlichen Einschätzung oft nicht differenziert ahrgenommen. Ebenso wird auf islamischer Seite nicht elten aus demagogischen Gründen fälschlich das Phan- om einer in sich geschlossenen christlichen westlichen elt heraufbeschworen. Daher wird es nicht zu einer dauerhaften Lösung und inem stabilen Frieden kommen, wenn Somalia weiter- in als Austragungsort externer Konflikte genutzt wird. s ist unbedingt notwendig, bei der anzustrebenden Lö- ung nicht nur die Grenzen des heutigen Somalia sicher- ustellen. Die teilweise schwierige Situation der Somalis, die ber verschiedene Staaten in der Region aufgeteilt sind, st nicht zuletzt der europäisch-afrikanischen Geschichte nd einer willkürlichen Grenzziehung durch europäische olonialmächte geschuldet. Gleichwohl kann es heute nur um eine Lösung inner- alb der bestehenden Grenzen Somalias gehen. Stellte an die territoriale Integrität der Nachbarn infrage, öff- ete man ein Pulverfass. Die friedliche Entwicklung in omaliland im Norden Somalias und sein bisher unge- lärter internationaler Status sind hier ein Sonderfall. Es äre fatal, wenn die friedliche Entwicklung zu einer sta- ilen Demokratie hier durch den Konflikt beeinträchtigt ürde. Dennoch ist es unverzichtbar, die gesamte Re- ion am Horn von Afrika im Blick zu haben. 10856 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Das bezieht sich zum einen auf die Einhaltung des UN-Waffenembargos und auf den internationalen Kampf gegen den Terrorismus. Es bezieht sich aber vor allem auf den ungelösten Grenzkonflikt zwischen dem Nach- barland Äthiopien und Eritrea. Äthiopien, das in seiner Grenzregion Ogaden eine große somalische und islami- sche Minderheit hat, steht auf der Seite der Übergangsre- gierung. Das weitgehend islamische Eritrea unterstützt die Islamischen Gerichtshöfe. Diese Interventionen sind im höchsten Maß kontraproduktiv im Hinblick auf eine friedliche Entwicklung in Somalia. Die Anerkennung der Ergebnisse der Grenzkommis- sion ist ein unverzichtbares Element, um für die gesamte Region eine tragbare Lösung zu finden und den Stellver- treterkonflikt in Somalia zu beenden. Somalia darf nicht wie in den 90er-Jahren zu einem traurigen Beispiel des Scheiterns der internationalen Friedensbemühungen werden. Dafür tragen wir alle Mit- verantwortung. Brunhilde Irber (SPD): Es entspricht schon fast ei- ner guten Tradition, dass sich die meisten Fraktionen im Hause einig sind, wenn es um Themen geht, die die Sicherheitslage auf dem afrikanischen Kontinent betref- fen. Deshalb freue ich mich, dass wir den vorliegenden Antrag interfraktionell beschließen werden. Am Dienstag haben alle Fraktionen die Gelegenheit genutzt, den führenden Oppositionspolitiker in Sim- babwe, Morgan Tsvangirai, zu sprechen. Für die afrika- nischen Staaten im Allgemeinen traf er eine bemerkens- werte Aussage: „Der Demokratisierungsprozess in Afrika ist irreversibel.“ Es klingt fast wie Wunschden- ken. Ich meine, es handelt sich um eine Vision, für die es sich einzusetzen lohnt. Die Situation in Somalia – und darüber wollen wir heute sprechen – lässt indes weniger Freude aufkom- men. Eine amerikanische Studie bescheinigt Somalia ei- nen der Spitzenplätze gescheiterter Staaten und weist auf eine weitere Verschlechterung der Lebensbedingungen hin. Eines steht unmissverständlich fest, und so steht es auch im vorliegenden Antrag: „Alle internationalen Ver- suche, eine friedliche Entwicklung Somalias zu beför- dern, können nur eine unterstützende Rolle einnehmen. Ein tragfähiger Friedensprozess kann nur von innen kommen.“ Nun wurde die für den 15. Juni geplante nationale Versöhnungskonferenz um einen weiteren Monat auf den 15. Juli verschoben. Am 23. Mai diskutierten wir auf Einladung von Frau Eid mit Vertretern der islami- schen Gerichtshöfe. Nicht nur sie, sondern auch die di- versen Vertreter der Clans sind mit den Rahmenbedin- gungen der Konferenz noch nicht einverstanden. Es soll fair, transparent und vor allem sicher zugehen. Eine ge- meinsame Agenda muss gefunden werden, der richtige Tagungsleiter sollte die mehr als 1 000 Delegierten durchs Programm führen. Es gibt dann nach wie vor Vorbehalte, was den Tagungsort anbelangt. Die Vertreter der UIC sehen ihre Sicherheit nur an einem Tagungsort a K t d r S h D E V W w n P K v D d g j t b d E d p Y V k D t w F A u A s e a g k d u D l a d L f (C (D ußerhalb Somalias gewährleistet und könnten sich hartoum als Tagungsort vorstellen. Nun hat die somalische Übergangsregierung vorges- ern eine weitreichende Amnestie für Islamisten verfügt, ie Ende 2006 von äthiopischen Truppen und der Regie- ung vertrieben worden waren. Dennoch will Scheich harif Ahmed von der Union der islamischen Gerichts- öfe nicht an Friedensgesprächen teilnehmen. Am 12. Juni war der Vizepremier Somalias, r. Abdullahi Sheikh Ismail Ali, hier in Berlin zu Gast. r steht auf dem Standpunkt, dass es keine moderaten ertreter der UIC gäbe. Wenn Deutschland oder der esten insgesamt moderate Kräfte benennen würde, so äre die Übergangsregierung bereit, sie zur Versöh- ungskonferenz einzuladen. Damit sind wir schon am entscheidenden Punkt des roblems. Ohne einen Dialogprozess, der alle relevanten räfte mit einbezieht, wird es keinen umfassenden und or allem keinen tragfähigen Friedensprozess geben. as muss allen klar sein. Deshalb ist die Einbeziehung er Vertreter der islamischen Gerichtshöfe eine zwin- ende Voraussetzung dafür. Erforderlich ist jedoch ein klares Bekenntnis gegen ede Form des Terrorismus, und die Anerkennung der erritorialen Integrität der Nachbarstaaten ist unabding- ar. Darauf wird im Antrag zu Recht hingewiesen. Die Bundesregierung hat frühzeitig den Dialog mit en gemäßigten islamischen Kräften aufgenommen. nde März hat es eine Reihe von Gesprächen der EU in en Nachbarstaaten Somalias gegeben. Bei weiteren olitischen Gesprächen wurde Übergangspräsident usuf nachdrücklich aufgefordert, sich konstruktiv am ersöhnungsprozess zu beteiligen. Die Bundesregierung sollte diesen richtigen Ansatz onsequent fortsetzen. In der Afrikapolitik spielt eutschland inzwischen eine wichtige Rolle. Dies soll- en wir auch einmal anerkennen! Ein Dialog kann sich allerdings nur dort entwickeln, o die Sicherheitslage es zulässt. Deshalb gilt es, die riedensmission der Afrikanischen Union in Somalia MISOM und damit die Afrikanische Union selbst zu nterstützen. Am 19. Januar dieses Jahres hat die AU das MISOM-Mandat beschlossen. Von der geplanten Ge- amttruppenstärke von 8 200 Soldaten ist derzeit etwa in Fünftel vor Ort. Das ist natürlich bei weitem nicht usreichend. Neben wie immer schwierigen Finanzierungsfragen eht es vor allem darum, dass die Soldaten vor Ort will- ommen sind. Niemandem ist geholfen, wenn die Frie- enstruppen quasi als weitere Konfliktpartei denunziert nd – wie schon geschehen – auch angegriffen werden. eshalb ist die Fortsetzung und Intensivierung des Dia- ogs der Bundesregierung, der EU und insbesondere uch der USA mit den Akteuren vor Ort absolut notwen- ig. Die Afrikanische Union ist derzeit noch nicht in der age, ihre eigenen Sicherheitsziele zu 100 Prozent zu er- üllen. Aber sie ist auf einem guten Weg. Die Europäi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10857 (A) ) (B) ) sche Union unterstützt die AU beim Aufbau einer Frie- dens- und Sicherheitsarchitektur in Afrika. Seit 2006 liegt das „Konzept der Europäischen Union zur Stärkung der afrikanischen Fähigkeiten für die Verhütung, Bewäl- tigung und Beilegung von Konflikten“ vor. Dieses Kon- zept soll insbesondere die Effizienz der Zusammenarbeit mit der AU verbessern. Im Rahmen der Ausarbeitung ei- nes Konzeptes für die künftige afrikanische Stand-by- Truppe hat sich diese Zusammenarbeit bereits bewährt. Die AU könnte helfen, einen Teilkonflikt in Somalia friedlich beizulegen. Würde Somaliland, das bereits 1991 seine Unabhängigkeit erklärt hat, durch die AU an- erkannt werden, könnte eine weitere afrikanische Er- folgsgeschichte fortgesetzt werden. Für die Übergangs- regierung unter Präsident Yusuf ist die Statusfrage Somalilands nicht geklärt. Sie wünscht, dass alle Teile Somalias, einschließlich Somaliland, eine Nation bilden. Angeblich habe sich bei einer Umfrage die Mehrheit der Bürger von Somaliland dafür ausgesprochen. Derweil hat sich eine Erkundungsmission der AU für die Unab- hängigkeit ausgesprochen. Die Entscheidung steht noch aus. Eine Verschlechterung der Sicherheitslage Somali- lands wäre kontraproduktiv und muss verhindert wer- den. Die Stärkung der AU, der afrikanischen Regionalor- ganisationen und mithin der panafrikanischen Idee ist der einzige gangbare Weg, um die Konfliktherde auf dem afrikanischen Kontinent wirkungsvoll und von in- nen heraus zu reduzieren. Der geplante Afrikagipfel im Dezember 2007 in Lissabon wird mit der „Gemeinsamen EU-Afrika-Strategie“ Akzente setzen. Damit würde die europäische Afrikastrategie sinnvoll ergänzt und erwei- tert werden. In Somalia hat die Spirale der Gewalt einmal mehr Flüchtlingsströme ausgelöst. Im Zusammenhang mit den schweren Kämpfen in Mogadischu sind nach Angaben der Vereinten Nationen allein zwischen Februar und April 2007 mehr als 365 000 Menschen geflohen. Die humanitäre Lage hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr noch verschlechtert. Die Bundesregierung hat 2006 für humanitäre Hilfe rund 6,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Seit De- zember 2006 sind weitere 4 Millionen Euro für Hilfs- maßnahmen nach Somalia geflossen. Weitere 750 000 Euro wurden zur Versorgung somalischer Flüchtlinge in Äthiopien und Kenia eingesetzt. Deutsch- land ist damit der zweitgrößte Geber humanitärer Hilfe. Der Dialogprozess und eine erfolgreiche Friedens- mission AMISOM sind wichtige Bausteine in Richtung einer besseren Zukunft Somalias. Wie im Sudan und im Kongo gilt aber auch für Somalia: Die internationale Staatengemeinschaft sollte sich am Aufbau sozialer und wirtschaftlicher Strukturen des Landes beteiligen. So- lange aber der nationale Versöhnungsprozess nicht in Gang kommt, wird sich in dieser Richtung nicht viel be- wegen. Der Dialog lässt sich nicht mit Waffengewalt gestal- ten. Deshalb sind wir fraktionsübergreifend der Mei- nung, dass die Einhaltung des UN-Waffenembargos effi- z d n W s z d g n t f g v d b S i s u R s L E u n f u e C H l w s I g t t s b I d s t w d z s g B Ä i E (C (D ienter überwacht werden muss. Mir ist bewusst, dass ie wirksame Umsetzung der Resolution 1725, die es ja icht erst seit gestern gibt, leichter gesagt als getan ist. enn es aber zusätzliche Möglichkeiten gäbe, zum Bei- piel von der Seeseite her, dann sollte man sie auch nut- en. Papierdiplomatie ist hin und wieder hilfreich. Aber en Waffenschmugglern muss man einfach mehr entge- ensetzen! Die Übergangsregierung plant einen Staatsaufbau ach dem föderalen System. Innerhalb von sechs Mona- en soll das Parlament eine entsprechende föderale Ver- assung erarbeiten, die nach einer weiteren dreimonati- en Arbeitsphase der somalischen Bevölkerung orgestellt werden soll. Diesen konkreten Ansatz sollte ie Bundesregierung unterstützen. Marina Schuster (FDP): Die Uhrzeit unserer De- atte entspricht erneut nicht der Bedeutung des Themas omalia. Dies ist umso bedauerlicher, als dass hier eine nterfraktionelle Entschließung des Auswärtigen Aus- chusses vorliegt, die sich der komplexen Lage vor Ort nd in der Region annimmt und dieser Situation wirklich echnung trägt. Ich schicke vorweg: Ich freue mich, dass diese Ent- chließung von allen Fraktionen – mit Ausnahme der inken – getragen wird. Ich danke der Kollegin Uschi id gleich an dieser Stelle für diese wirklich fundierte nd sachkundige Initiative; denn sie hebt sich ab von ei- igen vereinfachenden Medienberichten. Denn in der öf- entlichen Berichterstattung über Somalia erleben wir oft nzulässige Vereinfachungen, zum Beispiel dass es sich inzig und allein um einen Konflikt zwischen Islam und hristentum handelt. Das wird der komplexen Lage am orn von Afrika nicht gerecht, und es ist sogar gefähr- ich. Denn wir müssen, ganz gleich, welchen Konflikt ir uns diesbezüglich auf der politischen Landkarte an- chauen, einen differenzierten Blick auf den politischen slam legen. Wir müssen uns heterogene Organisationen enau anschauen, uns für eine wissenschaftliche und his- orische Analyse Zeit nehmen. Gerade am Horn von Afrika, aber auch in der gesam- en Region ist dies erforderlicher denn je – und jede vor- chnelle Schwarzweißmalerei ist gefährlich. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung ereits Gespräche mit gemäßigten Vertretern der Union slamischer Gerichtshöfe geführt hat. Denn eine Lösung es Konflikts in Somalia, der ja in Wirklichkeit das ge- amte Horn von Afrika und große Teile Ostafrikas be- rifft, kann nur gelingen, wenn alle Parteien einbezogen erden. Ich habe allerdings nach wie vor den Eindruck, dass ie regionale Dimension und die Interessen der angren- enden Staaten zu wenig beachtet werden. Es handelt ich eben nicht nur um ein innersomalisches Problem, es eht um die Instabilität des gesamten Horns von Afrikas. esondere Bedeutung hat dabei der Konflikt zwischen thiopien und Eritrea. Ich erwähne dies deswegen, weil ch selbst im Dezember in Addis Abeba war und mir die indrücke von dieser Reise noch präsent sind. Solange 10858 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) dieser Konflikt nicht gelöst ist, werden sich die Bezie- hungen zwischen Eritrea und Äthiopien nicht normali- sieren. Es ist daher wichtig, diese Staaten in künftige Lö- sungsansätze einzubeziehen, sie gleichzeitig aber auch in die Pflicht zu nehmen. Dazu gehört auch die Frage der Grenzziehung; daran führt kein Weg vorbei. Manch einer weiß vielleicht gar nicht, dass zwei deut- sche Militärbeobachter an der Grenze zwischen Äthio- pien und Eritrea im Rahmen des UNMEE-Mandats in dem staubigen Grenzort Badme ihren Dienst tun. Das sind wahrlich keine einfachen Bedingungen vor Ort. Umso mehr möchte ich heute diesen Soldaten ganz herz- lich und ausdrücklich für ihren Einsatz danken. In Somalia selbst ist die Sicherheitslage weiterhin ex- trem angespannt: Anfang des Monats gab es ein Atten- tatsversuch auf Regierungschef Ghedi. Aus Mogadischu wird beinahe täglich von Kämpfen berichtet, von An- schlägen islamistischer Kämpfer, von Militäraktionen der Übergangsregierung oder ihrer äthiopischen Unter- stützer. Erst gestern kamen nach Zeitungsmeldungen fünf Jugendliche durch Schüsse von äthiopischen Solda- ten ums Leben. Das zeigt, wie dringend Sicherheit her- gestellt werden muss, wie dringend das AMISOM-Man- dat gebraucht wird, damit auch die äthiopischen Truppen abziehen. Doch die Truppenentsendung für das AMISOM-Mandat der AU kommt wegen finanzieller und organisatorischer Lücken kaum voran – nur Uganda bildet mit 1 300 entsandten Soldaten eine Ausnahme. Was den politischen Prozess angeht, gibt es ähnlich schwierige Bedingungen: Die seit langem geplante Kon- ferenz für nationale Versöhnung wurde bereits mehrfach um einen Monat verschoben. Die Übergangsregierung zeigt bislang keine Bereitschaft, alle relevanten Gruppen in die Konferenz einzubeziehen, die UIC-Vertreter leh- nen Gespräche ab, solange sich noch äthiopische Trup- pen im Land befinden. Die höchste Glaubwürdigkeit genießt zurzeit offenbar die Somaliakontaktgruppe. Daher ruhten und ruhen ver- ständlicherweise viele Hoffnungen auf der Ratspräsi- dentschaft der EU. Wir begrüßen, dass Gespräche vor Ort stattgefunden haben. Aber es muss auch die Frage gestattet sein, wie die Bundesregierung während der Doppelpräsidentschaft ihren internationalen Spielraum genutzt hat. Denn es ist augenscheinlich, dass die inter- nationale Gemeinschaft in dieser Frage nicht mit einer Stimme spricht. Der Konflikt am Horn von Afrika birgt unglaublichen Zündstoff. Das zeigt die Geschichte, aber auch die aktu- elle Situation. Wenn wir nicht wollen, dass sich Geschichte wieder- holt, müssen wir uns stärker denn je für eine stabile poli- tische Lösung einsetzen. Das kann Deutschland mit Si- cherheit nicht alleine; gleichwohl sind wir für unseren Nachbarkontinent gefordert. Die Menschen am Horn von Afrika brauchen wieder eine sichere Heimat. Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Seit unserer letz- ten Debatte Ende März hat sich die Lage in Somalia wei- ter verschlechtert. Schon damals war das Ausmaß der G b d s m m t l h i B d g ä a h T d s d s a v g d d S h r i v s m v t g d u u d s s s E R s h F s s i a (C (D ewalt und der Vertreibung erschreckend. Nun aber ha- en die Zustände in Mogadischu und in anderen Teilen es Landes apokalyptische Ausmaße erreicht, wie sie eit der Vertreibung Siad Barres 1991 nicht mehr in So- alia geherrscht haben. Zahllose Tote, tausende zerstörte Wohnhäuser und ehr als 400 000 Menschen auf der Flucht. Die Verein- en Nationen sprechen vom derzeit schlimmsten Flücht- ingselend auf der Welt. Weder in Darfur noch im Irak abe es in jüngster Zeit so viele Vertriebene gegeben wie n Somalia. Die Presse berichtet von marodierenden anden, die die Versorgung der Notleidenden verhin- ern, und von sich ausbreitenden Seuchen. Weder die so- enannte Übergangsregierung, noch die sie stützenden thiopischen Truppen oder die Soldaten der AMISOM us Uganda können die mindeste Ordnung und Sicher- eit garantieren. Wie sollten sie auch? Denn gerade sie sind ein großer eil des Problems. Die sogenannte Übergangsregierung, ie in Nairobi eingesetzt wurde, besitzt keine demokrati- che Legitimität. Schlimmer noch, nur der Intervention er äthiopischen Armee im vergangenen Dezember hat ie es zu verdanken, dass sie die islamischen Gerichte us Mogadischu vertreiben konnte. Die Bombardierung on Wohnquartieren und die Behinderung von Hilfsor- anisationen haben ihr ebenso viel Hass eingebracht wie en äthiopischen Invasoren. Hinter beiden steht unübersehbar die USA. Sie haben ie Äthiopier bei ihrem Überfall unterstützt, sie haben atellitenbilder und Waffen zur Verfügung gestellt, sie aben eine Schlüsselrolle bei der Planung und Durchfüh- ung der Invasion eingenommen und auch selbst Gebiete m Süden Somalias bombardiert. Jüngst haben die USA on einem Kriegsschiff aus ein Dorf nahe der puntländi- chen Stadt Bargal beschossen. Das alles geschah im Na- en des Kampfs gegen den internationalen Terror. Dahinter liegen indes strategische Interessen am Horn on Afrika zur Sicherung begehrter Rohstoffe und wich- iger Transportrouten. Nicht zuletzt das von den USA eplante Regionalkommando AFRICOM diskreditiert ie USA und ihre Verbündeten als neutrale Vermittler nd macht sie völlig ungeeignet, so etwas wie Stabilität nd Frieden in Somalia herzustellen. Sie müssen sich ebenso wie Äthiopien und Eritrea aus enn Konflikt zurückziehen und ihre einseitige Unter- tützung der Übergangsregierung oder der Union islami- cher Gerichte aufgeben. Dies muss ihnen unmissver- tändlich zum Ausdruck gebracht werden. Solange ritrea und Äthiopien ihre Grenzstreitigkeiten auf dem ücken der Somalis austragen und solange die USA ihre trategischen und Rohstoffinteressen an Somalia unge- indert verfolgen können, wird es in Somalia keinen rieden geben. Schon der letzte Versuch der UN, mit einer militäri- chen Mission das Land zu stabilisieren und demokrati- che Strukturen mit einer funktionierenden Regierung zu nstallieren, wurde nach drei Jahren 1995 als gescheitert ufgegeben. Nun soll eine weitere Mission den Schaden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10859 (A) ) (B) ) beheben und es deutet nichts darauf hin, dass diese er- folgreicher sein wird als die vorangegangene. Sie müssen sich schon entscheiden. Wollen Sie Poli- tik und Dialog oder Militär? Wollen Sie die Einbezie- hung aller politischen Kräfte in einen Friedensprozess oder den Ausschluss vieler zugunsten einer nicht legiti- men Übergangsregierung, die von den USA und Äthio- pien dirigiert wird? Wollen Sie eine langfristige Perspek- tive auf Stabilität oder langjährige militärische Präsenz in einem Krieg à la Afghanistan und Irak? Beides zu- sammen bringt keine realen Friedensperspektiven, wes- wegen wir dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen können. Noch gibt es ein Zurück aus der militärischen Logik. AMISOM sollte zurückgezogen und nicht in eine an- schließende UN-Mission überführt werden. Stattdessen müssen alle verfeindeten Gruppen, also auch die UIC, an den Verhandlungstisch gebracht werden, wie mit der auf zwei Monate angesetzten Versöhnungskonferenz ge- plant. Die internationale Staatengemeinschaft muss sich dazu bekennen, dass sie einen offenen Verhandlungspro- zess begrüßt, in dem sie keine Gruppe bevorzugt und an den sie keine Vorbedingungen stellt. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung Somalia in die Liste der Koopera- tionsländer für die deutsche Entwicklungszusammenar- beit aufnehmen und dies nicht lediglich in Aussicht stel- len, wie der vorliegende Antrag es formuliert. Des Weiteren müssen sofort und in enger Abstimmung mit den verschiedenen politischen Kräften und der Bevölke- rung Somalias die zivilen Maßnahmen in dem Maße auf- gestockt werden, wie benötigt, insbesondere für die medizinische Versorgung, und die Nahrungsmittelver- sorgung und die Versorgung mit sauberem Wasser. Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich begrüße sehr, dass unser grüner Antrag von den Koali- tionsfraktionen und der FDP mitgetragen wird und un- sere Initiative zu einem interfraktionellen Antrag führte. Dies ist ein starkes Signal an die Konfliktparteien in So- malia, die wir gemeinsam aufrufen, aufeinander zuzuge- hen und einen ernsthaften Versöhnungsversuch zu begin- nen, damit die Region am Horn von Afrika zu Ruhe und Stabilität zurückfindet. Derzeit dauern die Anschläge und Kämpfe in Moga- dischu an. Dies verurteilen wir. Doch wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Eskalation der Gewalt eine Folge des umstrittenen Einmarschs der äthiopischen Truppen ist. Ende 2006 marschierte das äthiopische Militär in Somalia ein, um die mit internationaler Unter- stützung in Kenia gebildete Übergangsregierung zu stüt- zen. Dieser ist es leider nicht gelungen, in Somalia Ver- trauen zu gewinnen, mit der Folge, dass eine Mehrheit der Somalis sowohl die Übergangsregierung als auch die Äthiopier als Gegner betrachtet. Wenn in der Region und in Somalia selbst nicht schnelle, entschlossene Schritte unternommen werden, droht das strategisch wichtige Horn von Afrika weiter destabilisiert zu werden. Ich erwarte daher von der Bun- d B h n g n d l S s u f g d r d v O K r r k i r k a e v i a b r M e A e d h M h m v s m g e d m r a (C (D esregierung, dass sie den Forderungen des Deutschen undestages Rechnung trägt. Einige davon seien hier ervorgehoben: Erstens. Die Bundesregierung soll sich aktiv an inter- ationalen Initiativen, vor allem der Norwegens, beteili- en, um den Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea ei- er dauerhaften friedlichen Lösung zuführen, denn ieser ist der gordische Knoten zur längerfristigen Stabi- isierung der Region, speziell Somalias, aber auch des udan. Zweitens soll sie initiativ werden, um einen umfas- enden Dialog zwischen Somalia, seinen Nachbarstaaten nd den Regionalmächten zu erreichen. Nur so kann ein airer Ausgleich der Sicherheitsinteressen aller Staaten elingen. Drittens muss die regionale EU-Partnerschaft mit em Horn von Afrika aktiv unterstützt werden. Für die Befriedung von Somalia muss eine Grundvo- aussetzung erfüllt sein: Die militärischen Aktivitäten er internationalen Gemeinschaft müssen von den rele- anten somalischen Gruppierungen akzeptiert sein. hne einen aufrichtigen und alle relevanten politischen räfte umfassenden Dialogprozess ist dies nicht zu er- eichen. Leider erweckt die somalische Übergangsregie- ung den Eindruck, als mache sie aus der Versöhnungs- onferenz, der sie ohnehin nur unter erheblichem nternationalem Druck zugestimmt hat, eine Farce: Aus- eichende Vorbereitungen waren in keiner Weise zu er- ennen. Die Konferenz wurde mehrfach vertagt – jetzt uf den 15. Juli –, ihre Dauer von 45 Tagen auf zunächst inen zusammengekürzt. Eine Tagesordnung liegt nicht or. Dies zeigt, dass die somalische Übergangsregierung n der Tat handlungsunfähig, nicht dialogbereit und vor llem am eigenen Machterhalt interessiert ist. Allerdings egrüße ich die von der somalischen Übergangsregie- ung verkündete Amnestie für jene, die in den letzten onaten gegen die Regierung gekämpft haben. Sie ist in richtiger erster Schritt. All dies zeigt die Dringlichkeit der Forderungen des ntrags zur Versöhnungskonferenz: Erstens. Die Versöhnungskonferenz benötigt eine xterne, internationale Moderation. Zweitens. Nicht nur die Klans, sondern auch Vertreter er islamischen Gerichtshöfe, der UIC, sind einzubezie- en. Hier fordert der Bundestag, dass auch die radikale inderheitenströmung vertreten sein soll, da sie ein ho- es Störpotenzial hat – unter einer Voraussetzung: Sie uss ihre Erklärung einhalten und erneuern, Terror zu erurteilen und die territoriale Integrität der Nachbar- taaten zu respektieren. Nun zur Frage internationaler Friedenstruppen in So- alia. Es ist offensichtlich, dass die somalische Über- angsregierung den Verbleib der Äthiopier im Land oder ine internationale Militärpräsenz befürwortet. Denn iese Militärpräsenz könnte sie trotz mangelnder Legiti- ation bei den Bürgern an der Macht halten. Zur Erinne- ung: Die somalische Übergangsregierung hat es zu ver- ntworten, dass im April von äthiopischen Truppen 10860 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) geleitete, völkerrechtswidrige Angriffe auf Wohnviertel in Mogadischu stattfanden, über 400 000 Menschen aus der Stadt vertrieben wurden und überlebensnotwendige humanitäre Hilfe blockiert wurde. Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, dass meine Fraktion von der Bundes- regierung erwartet, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass Verletzungen des humanitären Völkerrechts schnellstmöglich untersucht und Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Für uns steht fest: Es darf keine Militärmission ohne breite Zustimmung in Somalia geben. In dieser Logik liegt auch die Forderung nach einem Abzug der Äthio- pier. Das Gegenargument des Sicherheitsvakuums ist da- bei nicht unbedingt einleuchtend, da die äthiopische Prä- senz ein wesentlicher Teil des Problems ist. Solange die breite Zustimmung für eine ausländische Friedensmis- sion fehlt, halte ich die kürzliche Zusage der NATO, Lufttransport von Truppen für AMISOM zur Verfügung zu stellen, für verfrüht. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihren Einfluss geltend zu machen, damit der UN-Si- cherheitsrat nicht vor der Zeit eine UN-Mission für So- malia erwägt, sondern sich erst um eine Zustimmung al- ler Somalis bemüht. Ich meine, dass die Intransigenz der Übergangsregie- rung derzeit das größte Friedenshindernis ist. Wir müs- sen unsere Anstrengungen intensivieren, diese zu durch- brechen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Schienenlärm ursächlich bekämpfen – Lärmschutz im Schienenverkehr verbes- sern – Marktwirtschaftliche Anreize nut- zen, Schienenbonus überprüfen – Aktionsprogramm gegen Schienenlärm auf den Weg bringen (Tagesordnungspunkt 18) Enak Ferlemann (CDU/CSU): Der Güterverkehr auf der Schiene wächst. Diese positive Entwicklung im Vollzug der verkehrspolitischen Zielvorgabe „Mehr Ver- kehr auf die Schiene“ ist gut. Gerade die Schiene ist ein umweltfreundlicher und sicherer Verkehrsträger. Leider hat diese Entwicklung aber auch eine Schat- tenseite, und zwar für diejenigen, die mit dem Problem der wachsenden Lärmbelästigung konfrontiert sind. Das sind die Anwohner, insbesondere an den Hauptstrecken. Erfreulicherweise hat die CDU/CSU geführte Bundes- regierung das Problem schon beizeiten erkannt und zu seiner Lösung bereits deutliche Akzente gesetzt. Im Haushaltsjahr 2006 sind die „Maßnahmen der Lärmsa- nierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbah- nen des Bundes“ von ursprünglich 50 Millionen Euro auf 76 Millionen Euro und nunmehr im Haushaltsjahr 2 k v e h S d h s s W E G v N d P s c v l n H d d R e w w B s B g d g n d g L r w z N m d s d t v w N g g T (C (D 007 sogar auf 100 Millionen Euro erhöht worden. Er- annt und unstrittig ist, dass ein wesentlicher Teil der om Schienengüterverkehr ausgehenden und subjektiv mpfundenen Lärmbelastung aus dem Zusammenwirken erkömmlicher Graugussbremssohlen mit dem Rad- chiene-System im Bereich der Güterwagen resultiert. Wir kennen also die Ursache. Sie zu bekämpfen, muss aher oberste Priorität haben. Und wir wissen, wie es ge- en kann. Mit dem Einsatz moderner Verbundstoffbrem- en, den sogenannten K-Sohlen können die Rollgeräu- che von Güterwagen spürbar gesenkt und in der ahrnehmung nahezu halbiert werden. In der ersten Konsequenz sind auf europäischer bene über die TSI Noise Grenzwerte für neue üterwagen eingeführt worden, mit denen der Einsatz on K-Sohlen oder vergleichbar lärmarmer Technik bei eufahrzeugen obligatorisch wird. Diese Entscheidung er Kommission war zweifellos gut, löst allerdings das roblem der Nachrüstung des vorhandenen Fahrzeugbe- tandes nicht. Allein im deutschen Bestand sind das irca 40 000 Güterwagen mit einer mittleren Laufzeit on 40 Jahren. Aber nationale Insellösungen machen etztlich keinen Sinn, weil die Güterwagen im internatio- alen Verkehr eingesetzt werden. Wir haben europaweit andlungsbedarf und brauchen ein Anreizsystem, das ie schnelle Nachrüstung interessant macht. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir ie Bundesregierung daher auf, im Rahmen ihrer EU- atspräsidentschaft darauf hinzuwirken, dass die auf uropäischer Ebene eingeführten lärmreduzierten Grenz- erte für neue Güterwagen auch von Bestandsgüter- agen schnellstmöglich eingehalten werden, damit estandsgüterwagen schnell mit modernen Verbund- toffbremsensohlen, K-Sohlen, ausgerüstet werden. Die undesregierung ist angetreten, die nationalen Hausauf- aben zu machen. Dabei hat sie die volle Unterstützung er Koalitionsfraktionen. Eine interministerielle Arbeits- ruppe soll eingerichtet werden, die nicht nur auf die och offenen Fragen um die Nachrüstung Antworten fin- en soll. Wir fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der eplanten interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema ärmsanierung Schiene folgende Gesichtspunkte zu be- ücksichtigen: Erstens soll ein mögliches Lärmsanierungsprogramm ettbewerbsneutral sein und Bürokratie vermeiden, weitens sollen geeignete nationale Maßnahmen zur achrüstung von Verbundstoffbremsen an Güterwagen it deutschem und europäischen Recht vereinbar sein, rittens soll ein nach Lärmemissionen gespreiztes Tras- enpreissystem auf dem Verordnungsweg unter Anwen- ung des Verursacherprinzips eingeführt werden. Vier- ens. Es sollen mögliche Anreize für die Nachrüstung on Verbundstoffbremsen an Güterwagen geschaffen erden und viertens sollen mögliche Anreize für die achrüstung von Verbundstoffbremsen an Güterwagen eschaffen werden. Schub wollen wir aber auch dadurch eben, dass die DB Netz AG ihre Möglichkeiten bei der rassenpreisgestaltung nutzt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10861 (A) ) (B) ) Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregie- rung daher auch auf, an die DB Netz AG heranzutreten. Die DB Netz AG soll aufgefordert werden, ihr Trassen- preissystem so zu gestalten, dass Lärmauswirkungen des Schienenverkehrs bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden. Ich bin sicher, dass wir es auf dem beschriebenen Weg schaffen können, den Lärm an den Schienenwegen zu mindern. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Koalitionsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD zuzustimmen. Heinz Paula (SPD): Aufgrund des zunehmenden Warenverkehrs nimmt der Güterverkehr stetig zu. Auch der Schienengüterverkehr steigt von Jahr zu Jahr an, so- dass sich der Modalsplit im vergangenen Jahr erstmalig zugunsten der Schiene verlagert hat. Dies begrüßen wir – so kommen wir unserem verkehrspolitischen Ziel näher, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verla- gern. Der Verkehr auf der Schiene ist umweltfreundlich, sicher und zuverlässig. Er ist aber auch laut. Dies geht zulasten der Anwoh- ner. Der Lärm, der bei steigendem Verkehr von der Schiene ausgeht, mindert deshalb die Akzeptanz des Schienenverkehrs in der Bevölkerung. Daher müssen wir alle Lärmminderungspotenziale ausschöpfen, um die Lärmbelästigung der Bevölkerung deutlich zu reduzie- ren. Der Verkehrsträger Schiene muss als zukunftsfähig anerkannt, er muss vor allem akzeptiert werden. Die Bundesregierung hat deshalb im Februar dieses Jahres ein nationales Verkehrslärmschutzpaket aufge- legt. Es bündelt laufende und neue Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Verkehrslärm. Dabei kon- zentriert es sich vornehmlich auf die Vermeidung bzw. Begrenzung des Lärms an der Quelle. Dies ist technisch und ökonomisch sinnvoll. Die Vermeidung des Lärms an der Quelle bedeutet einen erheblich geringeren Aufwand und ist schneller und wirtschaftlicher einsetzbar. Bereits 1999 hat die Bundesregierung ein Lärmsanie- rungsprogramm für bestehende Strecken aufgelegt. Da- bei handelt es sich allerdings um ein Schienenwege- Investitionsprogramm. Fördermaßnahmen für Fahrzeuge können damit bisher nicht finanziert werden. Für die Schiene wurden mit diesem Programm bis 2005 jährlich 50 Millionen Euro in die Lärmsanierung investiert. 2006 wurde es auf 75 Millionen und 2007 auf 100 Millionen Euro aufgestockt. Dies ist erledigt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, hier läuft Ihr Antrag ins Leere! Wir wissen, dass ein großer Teil des Schienenlärms aus dem Zusammenwirken der herkömmlichen Grau- gussbremsen mit dem Rad-Schiene-System resultiert. Graugussbremsen sorgen für Verriffelungen, das Rad wird beschädigt, in Folge auch die Trasse. Dies ist die zentrale Ursache des Anstiegs der Geräuschemissionen. Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass der Ein- satz moderner Verbundstoffbremssohlen, der K-Sohlen, die Rollgeräusche von Güterwagen spürbar senkt. Dies w B k d d t k a E t d K E k s G K E s v l s A L w d m d w t l K n N E T t L g d w w G s e k n f a B g j k A w (C (D urde uns im vergangenen Monat bei einer Testfahrt in ingen eindrucksvoll vorgeführt. Um bis zu 10 Dezibel önnen die Emissionen gesenkt werden. Dies bedeutet ie Halbierung des wahrgenommenen Lärms – enorm! Deshalb bietet die Umrüstung des Güterwagenbestan- es auf die lärmarmen K-Sohlen eine Chance, den Gü- erzuglärm kosteneffektiv und flächendeckend zu sen- en. Diese Chance wollen wir nutzen. Das macht llerdings nur bei einer einheitlichen Lösung für ganz uropa Sinn. Eine Förderung der Umrüstung nur auf na- ionaler Ebene ist zudem beihilferechtlich nicht unbe- enklich. Die Bundesregierung wird sich bei der EU- ommission dafür einsetzen, dass auf europäischer bene eine Lösung gefunden wird, alle in Europa ver- ehrenden Güterwagen mit K-Sohlen umzurüsten. Nur o können die auf europäischer Ebene eingeführten renzwerte auch eingehalten werden. So steht es auch in apitel 7.4 des Anhangs zur TSI Noise. Ohnehin hat die U mit der TSI Noise im Dezember 2005 auf europäi- cher Ebene Grenzwerte festgelegt, die die Ausrüstung on Neuwaggons mit K-Sohlen obligatorisch machen. Die DB AG beschafft seit dem Jahr 2001 ausschließ- ich Nutzfahrzeuge mit der Verbundstoffbremse. 3 100 ind schon im Einsatz und jährlich kommen neue dazu. uch bei den Planungen für Neubaustrecken werden ärmschutzmaßnahmen mit einbezogen, die den Grenz- erten gerecht werden. Durch beide Maßnahmen wer- en die Lärmemissionen bereits heute hörbar gesenkt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigt sich it dem Thema Lärmsanierung der Schiene. Dieser wer- en mit unserem Antrag klare Aufträge zugewiesen. Sie ird über ein weiteres Lärmsanierungsprogramm disku- ieren. Sie wird sich mit der Vereinbarkeit von nationa- en Maßnahmen zur Nachrüstung von Güterwagen mit -Sohlen mit deutschem und europäischem Recht ausei- andersetzen. Sie wird über mögliche Anreize für die achrüstung nachdenken. Sie wird sich auch mit der inführung eines nach Lärmemissionen gespreizten rassenpreissystems auf dem Verordnungsweg beschäf- igen; denn auch wir sind der Meinung, dass die durch ärm entstehenden externen Kosten vom Verursacher etragen werden müssen. Zudem fordern wir die Bun- esregierung auf, bei der EU-Kommission darauf hinzu- irken, dass kurzfristig geeignete Maßnahmen ergriffen erden, damit die auf europäischer Ebene eingeführten renzwerte für neue Güterwagen auch von den Be- tandsgüterwagen schnellstmöglich eingehalten werden. Die K-Sohle ist eine Möglichkeit, den Schienenlärm inzudämmen. Aber sie ist nicht die einzige. Die Be- ämpfung von Lärm umfasst eine Reihe von Einzelmaß- ahmen, die nur als Gesamtpaket ihre Wirksamkeit ent- alten können. Um alle Potenziale der Lärmminderung uszuschöpfen, bedarf es der Forschung! Deshalb hat die undesregierung bereits mehrere Gutachten in Auftrag egeben. Zudem unterstützt sie einige Forschungspro- ekte Dritter finanziell. Zur Erforschung der Auswirkungen des Schienenver- ehrslärms auf die Gesundheit des Menschen werden im uftrag des BML gerade mehrere Studien erstellt. Lärm ird immer subjektiv wahrgenommen, dennoch müssen 10862 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Grenzwerte festgelegt werden; denn schon jetzt gilt als gesichert, dass eine anhaltende hohe Lärmbelastung Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Das Umweltbundesamt betreut gerade die Bell-Stu- die, eine Studie zur Lärmwirkung. Sie beschäftigt sich mit lärmbasierten Belästigungen und Auswirkungen des Lärms auf das Schlafverhalten. Im Rahmen des Gutach- tens wurden in unterschiedlichen Belastungsklassen sta- tistisch auswertbare Befragungen konzipiert. Es gab Komplikationen bei den Berechnungsverfahren, daher verzögert sich der Abschluss des Gutachtens. Auf Grundlage dieses Gutachtens werden die Grenzwerte des BImSchG auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls angepasst. Im Rahmen der Ressortforschung des BMVBS stehen mehrere Forschungsvorhaben an. Angemeldet ist ein Gutachten zur Erfassung und Bewertung der Kumulation von Lärm an Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Die Ergebnisse dieses Gutach- ten werden der weiteren technologischen Entwicklung zur Vermeidung von Lärm dienen. Angemeldet ist eben- falls ein Forschungsvorhaben zu Schall- und Erschütte- rungsmessungen zur Erprobung eines neuartigen einge- schäumten Schotteroberbaus. Im Rahmen der eben erwähnten interministeriellen Arbeitsgruppe steht die Auswahl eines Gutachters bevor, der offene Fragen zu der Umrüstung der Güterwagen auf K-Sohlen klären soll. Ein Gutachten zu Schallberechnungsverfahren im Rahmen von Schall 03 ist bereits abgeschlossen, ein weiteres zur Überprüfung von EDV-Programmen zur Umsetzung der Schall 03 ist angemeldet. Die Entwicklung lärmarmer Komponenten ist Auf- gabe der Bahnindustrie. Dennoch unterstützt die Bun- desregierung – namentlich das BMWi – auch hier einige Forschungsvorhaben finanziell. So soll die Vergabe ei- nes Projektes zur Entwicklung von Maßnahmen für ei- nen leisen Zug auf realem Gleis (LZarG) noch in diesem Jahr stattfinden. Dabei geht es um die Entwicklung ge- räuscharmer Komponenten sowohl am Fahrzeug als auch am Oberbau. Diese Maßnahmen sollen die Emis- sionen noch einmal um 7 Dezibel gegenüber den Anfor- derungen von TSI Noise senken. Im EU-Verbundvorhaben Silence werden Schienen- stegdämpfer überprüft. Kleine Resonanzkörper, die in eine Kunststoffmasse eingebettet sind, werden beidseitig an den Schienensteg montiert. In Gersthofen bei Augs- burg betreibt die DB AG dazu einen Versuchsabschnitt. Im Zuge des Forschungsvorhabens SchleiV wird ein neues Schleifverfahren entwickelt, das eine schnelle und regelmäßige Pflege der Schienen ermöglicht. Die Arbeitsgeschwindigkeit soll 120 Kilometer pro Stunde betragen. So können die Fahrzeuge im Fahrplan mit- schwimmen und verursachen nur sehr geringe Betriebs- störungen. Nicht zuletzt wird die Erhöhung der Wirksamkeit von Lärmschutzwänden durch speziell geformte Oberkanten überprüft. Sie sehen, die Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Sie hat eine Reihe wichtiger und nützlicher Maß- n s L e u v d e z E P g s d u h r i m w F c 8 S H s l z a s B l g s d s t A a g K L P d w L v a n r l s S F s w (C (D ahmen auf den Weg gebracht. Wir unterstützen mit un- erem Antrag die Bemühungen – zugunsten der von ärm geplagten Bürgerinnen und Bürger. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Es ist wieder inmal bezeichnend, dass die große Koalition ständig m Verschiebung unseres Antrags zum Schienenlärm om 15. Februar 2006 im Ausschuss gebeten hat und ann, nach erst 15 Monaten, im Mai dieses Jahres einen igenen Antrag zu diesem Thema vorlegt. Wir wären ja ufrieden, wenn dieser Antrag nach einer solch langen ntstehungsphase wenigstens auf die entscheidenden robleme einginge und konkrete Möglichkeiten aufzei- en würde, welche den lärmgeplagten Anwohnern tat- ächlich kurz- bis mittelfristig helfen würden. Dies je- och ist nicht der Fall. Ihr Antrag beinhaltet nverbindliche Forderungen und Bekräftigungen ohne- in bereits beschlossener Maßnahmen. Es ist keine Be- eitschaft zu erkennen, die vorhandenen Güterwaggons n das Lärmsanierungsprogramm aufzunehmen. Ich kann darin auch keinen Hinweis finden, wie man it dem überholten Schienenbonus für Lärm umgehen ill. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die estlegung des Schienenbonus auf sozialwissenschaftli- hen Studien beruht, die Ende der 70er-Jahre/Anfang der 0er-Jahre erstellt wurden. Vor dem Hintergrund des chienenverkehrs und neuer Betriebsformen wie dem ochgeschwindigkeitsverkehr oder dichterer Zugfolgen tellt sich die sehr ernsthafte Frage, ob die damals er- angten Wertungen nach heutigen Erkenntnissen noch eitgemäß sind. Auch wenn Studien jüngeren Datums uf eine Vergleichbarkeit der Schienenlärmsituation zwi- chen damals und heute hinweisen, ist es zum Schutz der evölkerung vor vermeidbarem Lärm dringend erforder- ich zu prüfen, ob die Anwendung des Schienenbonus emäß Anlage 2 zu § 3 der 16. Bundes-Immissions- chutzverordnung noch gerechtfertigt ist. Es lässt sich och nur glaubhafte Politik machen, wenn man aus tat- ächlichem Wissen entscheidet und sich nicht auf veral- ete Untersuchungen verlässt. Der Schwachpunkt Ihres ntrags ist, dass Sie das Problem zwar erkannt haben, ber keine Lösung anbieten. Hier wird nur auf die Er- ebnisse von Arbeitsgruppen und Gutachten verwiesen. urz gesagt: Es fehlt Substanz und Hilfe für die vom ärm Betroffenen. Dabei gibt es Möglichkeiten, wie das roblem des Schienenlärms, welcher größerenteils durch en Güterschienenverkehr verursacht wird, angegangen erden kann. Sie stellen zu Recht fest, dass der wahrgenommene ärm nahezu halbiert werden kann, wenn die Waggons on der herkömmlich verwendeten Graugussbremssohle uf die sogenannte K-Sohle umgerüstet werden. Die euen K-Sohlen können den Lärm um bis zu 15 dB (A) eduzieren. Darüber hinaus sollten in Deutschland auch eisere Loks und Drehgestelle zum Einsatz kommen, wie ie beispielsweise mit Erfolg schon in Österreich und der chweiz zur Anwendung kommen. Die Erhöhung der ördermittel für „Maßnahmen der Lärmsanierung an be- tehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ ar zumindest ein richtiger Schritt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10863 (A) ) (B) ) Ein besonders Augenmerk gilt aber weiter dem Lärm- schutz an der Quelle. Hinzu kommt, dass etwa nur die Hälfte der auf dem deutschen Schienennetz fahrenden Güterwaggons der Railion gehört. Die zweite Hälfte be- findet sich im Besitz anderer in- und ausländischer Wag- gonvermietungsgesellschaften. Wie marktwirtschaftli- che Konzepte genutzt werden können, um einen Anreiz für Lärmminderungsmaßnahmen zu geben, macht uns die Schweiz vor. Dort wurde ein unbürokratisches Sys- tem einer lärmabhängigen Trassenpreisdifferenzierung eingeführt und etabliert. Auch in Deutschland könnte der Einsatz leiserer Fahrzeuge der Höhe der Trassenpreise nach den Bestimmungen der Eisenbahninfrastruktur-Be- nutzungsverordnung berücksichtigt werden. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverord- nung kann das Wegeentgelt einen Entgeltbestandteil um- fassen, der den Kosten umweltbezogener Auswirkungen des Zugbetriebs Rechnung trägt. Danach wäre ein emis- sionsabhängiges Trassenpreissystem mit dem Kriterium Lärm gesetzlich möglich. Denn die Zuständigkeit liegt bei dem Betreiber der Eisenbahninfrastruktur. Die DB Netz AG nutzt die gesetzlichen Spielräume jedoch nicht, und es ist somit erforderlich, dass § 21 Abs. 2 Satz 1 Ei- senbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung von einer Kann- in eine Mussvorschrift geändert wird. Nur durch ein schnelles Handeln und eine konse- quente Umsetzung der von mir angesprochenen Punkte wird es mittel- bis langfristig möglich sein, die Lärm- emissionen für die Betroffenen auf ein erträgliches Maß zu senken. Deshalb appelliere ich noch einmal an Sie: Haben Sie den Mut zur Umsetzung eines nachhaltigen Lärmschutzes auf breiter Basis, und sprechen Sie nicht nur leere Worte. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Wer schon einmal im Rheintal war, weiß, dass Schienenlärm eine wirkliche Belastung für die Menschen sein kann. 400 000 Men- schen haben sich dort in verschiedenen Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, um mehr Lärmschutz zu errei- chen. Es reicht nicht aus, diesen Menschen zu sagen, dass der Schienenverkehr umwelt- und vor allem klima- freundlich ist. Nein, wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen nachts wieder ruhig schlafen können. Sonst sagen sie irgendwann – einige tun das leider schon heute: Weg mit dem Schienenverkehr. – Das wäre aber definitiv die falsche Lösung. Der Lärm würde dann nur an die Straßen oder die Flughäfen verlagert. Während es für neue Strecken immerhin Lärmschutz- anforderungen gibt, gilt dies nicht für bestehende Stre- cken – wie die im Rheintal, wo schon seit 1859 Züge rol- len. Mit dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes wur- den seit 1999 erst 360 Kilometer Schienenstrecken lärm- saniert – durch Lärmschutzwände und den Einbau von Lärmschutzfenstern. Das sind 10 Prozent der gesamten Strecken, die lärmsaniert werden sollen – und nur 1 Prozent aller Schienenstrecken in Deutschland. Auch deswegen ist der Widerstand der Menschen nicht weniger geworden. Aber auch aus anderen Grün- den: Diese passiven Lärmschutzmaßnahmen mindern d d S b w e s l s d n 1 t 1 l d g n s j d s A d l v d G s g t a d w w d b E z n h b d r r l e F B s s d (C (D en Lärm zwar. Lärmschutzfenster wirken aber nur ann, wenn sie geschlossen sind – und wer will den ommer schon drinnen bei geschlossenen Fenstern ver- ringen? Zweitens können und werden Lärmschutz- ände nicht lückenlos gebaut. Im Rheintal ist es sehr ng. Dort verschandeln Lärmschutzwände auch Land- chaft und Orte. Deswegen begrüßen wir es, dass auch die Koalition angsam erkennt, dass es eine viel bessere, billigere und chnellere Lösung gibt, den Schienenlärm deutlich zu re- uzieren. Die Umrüstung von Güterwagen mit der soge- annten K-Sohle reduziert den entstehenden Lärm um 0 Dezibel. Wegen der langen Lebensdauer von mindes- ens 30 Jahren würde die natürliche Erneuerung der über 30 000 älteren Güterwagen sehr lange dauern – zu ange, wenn ich an die Menschen im Rheintal und an- erswo denke. Deswegen müssen die vorhandenen Güterwagen um- erüstet werden. Die Kosten betragen etwa 600 Millio- en Euro, das ist nur ein Viertel der Kosten der Lärm- anierung. Denn selbst mit den 100 Millionen Euro, die etzt jährlich zur Verfügung stehen, würde es 20 Jahre auern, bis das Lärmsanierungsprogramm abgeschlos- en wäre. Ich freue mich im Übrigen, dass die Koalition unseren ntrag zum Bundeshaushalt 2007 aufgegriffen hat und ie Erhöhung der Mittel beschlossen hat. Wir hatten al- erdings auch gefordert, dass daraus auch die Umrüstung on Güterwagen gefördert wird. Darin sind Sie uns lei- er nicht gefolgt. Eine einzige Einschränkung gibt es: 85 Prozent der üterwagen eines Zuges müssen mit der K-Sohle ausge- tattet sein, um eine wirkliche Lärmentlastung zu brin- en. Deswegen muss ein Förderprogramm so ausgestat- et werden, dass spätestens innerhalb von zehn Jahren lle Güterwagen umgerüstet sind. Das ist machbar, ohne ass der Schienengüterverkehr zusammenbrechen ürde. Und davon würden die Anwohnerinnen und An- ohner aller Schienenstrecken profitieren, nicht nur die, ie an besonders belasteten Strecken wohnen. Gerade im Rheintal fahren viele ausländische Eisen- ahnverkehrsunternehmen. Deswegen begrüßen wir ein U-weit abgestimmtes Vorgehen. Allerdings sind 80 Pro- ent der in Deutschland verkehrenden Güterwagen für ationale Bahnunternehmen unterwegs. Und weiterge- ende nationale Anstrengungen sind zulässig – das ha- en wir von Herrn Großmann schriftlich. Deswegen enttäuscht der Koalitionsantrag letztlich och. Sie wiederholen nur das, was Herr Tiefensee be- eits verkündet hat. Warum schreiben Sie der Bundes- egierung nicht ins Stammbuch, dass sie schnellstmög- ich ein nationales Förderprogramm auflegen soll? Natürlich müssen dabei EU-rechtliche Bestimmungen ingehalten werden. Ich glaube aber nicht, dass diese örderung den Beihilfetatbestand erfüllen würde. Die ahnunternehmen hätten doch keinen Vorteil davon – elbst bei einer 100-Prozent-Förderung. Denn nicht sie, ondern die Anwohnerinnen und Anwohner würden von em geringeren Lärm profitieren. Dies könnte sich aller- 10864 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) dings ändern, wenn – wie es eine breite Allianz hier for- dert – lärmabhängige Trassenpreise eingeführt werden. Dann würden umgerüstete Güterwagen finanziell profi- tieren. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen. Ich habe nichts gegen lärmabhängige Trassenpreise als zusätzlichen An- reiz. Ich befürchte aber, dass einige dadurch die Kosten für die Umrüstung auf die Bahnunternehmen abwälzen wollen, um dem Bund zusätzliche Ausgaben zu erspa- ren. Dies ist aber der falsche Weg. Die etwa 600 Millio- nen Euro – wohlgemerkt verteilt über zehn Jahre – wä- ren wirklich gut angelegt. Die lärmgeplagten Menschen würden es Ihnen dan- ken. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vor nunmehr einem Jahr einen Antrag zum besseren Schutz vor Schie- nenlärm eingebracht. Die FDP war sogar noch ein biss- chen früher. Die Koalition hielt die Beratung beider An- träge mehr als zehn Sitzungswochen lang auf, weil sie lange Zeit selbst keine konkreten politischen Vorhaben in dieser Sache vorweisen konnte – abgesehen davon, dass sie die Mittel für die Lärmsanierung an Schienen- wegen aufgestockt hat. Wichtiger aber ist der aktive Lärmschutz. Wir müssen den Lärm da bekämpfen, wo er entsteht, am rollenden Material, an den Schienen und Waggons. Deshalb haben wir in dem Antrag die Bundesregie- rung aufgefordert, ein Förderprogramm des Bundes für die Umrüstung des rollenden Materials im Schienenver- kehr (Einbau von K-Sohlen) aufzulegen und dieses In- vestitionsprogramm diskriminierungsfrei zu gestalten. Weil die Züge im Binnenmarkt durch ganz Europa rol- len, müssen wir Regelungen finden für ausländische Züge und uns dafür einsetzen, dass EU-weit ein Umrüs- tungsprogramm für die lärmarme K-Sohlen-Bremse auf- gelegt wird. Brüssel hat die Vorgaben für neue Züge ver- schärft, indem Lärmgrenzwerte vorgeschrieben werden, aber nur für Neuwagen oder wesentlich umgebaute Wa- gen. Der Bund muss als Eigentümer die DB Netz AG dazu veranlassen, die bestehenden gesetzlichen Möglichkei- ten zu nutzen und lärmbezogene Trassenpreise einzufüh- ren. Wenn die Bahn dies verweigert, muss der Bund eine gesetzlich verpflichtende Regelung zu lärmbezogenen Trassenpreisen schaffen. Wir begrüßen, dass das Lärmsanierungsprogramm des Bundes deutlich aufgestockt wurde. Gleichwohl gibt es hier ein Mittelabflussproblem, das Sanierungspro- gramm kommt nicht schnell genug voran. Auch gibt es Klagen über die DB AG, sie würde zu viel von den Mit- teln für die Programmabwicklung in die eigene Tasche stecken. Der Bund muss die Erkenntnislage zu den Ge- sundheitswirkungen des nächtlichen Lärms verbessern und die schon länger angekündigte Studie zu den Aus- wirkungen des Schienenverkehrslärms auf die Gesund- heit vorlegen sowie neue Forschungsvorhaben fördern, die die gesundheitlichen Belastungen vor allem des N d s u k R f n S r d z u e g e a a k r F P u W l l w V t w w A s u v r d L r d l k m B A i i m (C (D achtschlafs durch den Schienenlärm untersuchen. Auf er Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ollten schnellstmöglich neue gesetzliche Regelungen nd Grenzwerte für Lärmemissionen im Schienenver- ehr sowie Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge per echtsverordnung nach § 38 Abs. 2 BImSchG geschaf- en werden. Auch ist der als „Schienenbonus“ bezeich- ete Abschlag von 5 dB(A) für den Schienenverkehr als ondertatbestand bei der Lärmbewertung zu prüfen. Ge- ade an hochfrequentierten Schienengüterstrecken wie er Rheintalstrecke ist der Schienenbonus so nicht mehr u rechtfertigen. Wir fordern eine umfassende Prüfung nd bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ergebnisse vorliegen, ine differenzierte Anwendung. Nachdem es die Koalition also nach langem Anlauf eschafft hat, ein Lärmsanierungsaktionsprogramm und inen eigenen Antrag vorzulegen, durfte man gespannt uf den Inhalt sein. Dennoch wurde man enttäuscht, der Antrag der Ko- litionsfraktionen beinhaltet wenig Neues, wenig Kon- retes und legt den Schwerpunkt auf die Aufzählung be- eits durchgeführter Maßnahmen. Vor allem auf die rage, wie man zukünftig mit dem stetig zunehmenden roblem des Schienenlärms, vor allem an den Hot spots, mgehen wolle, bleibt der Antrag die Antwort schuldig. ir sind der Auffassung, dass die Probleme nur im Dia- og mit den Anliegern der betroffenen Schienenwege ge- öst werden können. Dies ist aus gesundheits- und um- eltpolitischer Sicht bedeutsam, denn eine Politik der erlagerung des Verkehrs auf die Schiene ist zum Schei- ern verurteilt, wenn der Schienenverkehr von den An- ohnern nur als unzumutbare Belästigung empfunden ird. Der Koalition gelingt es nicht, die Deutsche Bahn G dazu zu veranlassen, endlich lärmabhängige Tras- enpreise einzuführen. Auch werden schnelle und mfassende Investitionen in das rollende Material nicht orgenommen, stets mit dem Hinweis, es gäbe europa- echtliche Bedenken. Wir können dies nicht akzeptieren, enn es gibt Mittel und Wege – und andere europäische änder machen uns das vor –, wie man eine diskriminie- ungsfreie und EU-kompatible Lösung findet. Gegenüber den zahlreichen Bürgerinitiativen entlang er Rheinstrecke, an der wahrscheinlich mehr als 1 Mil- ion Menschen vom Schienenlärm belästigt werden, ver- ünden die ansässigen Abgeordneten von CDU und SPD it schöner Regelmäßigkeit, alles würde anders. Ihre erliner Politik sieht nicht danach aus. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft forcieren (Ta- gesordnungspunkt 17) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Was Deutschland m letzten Jahr im Fußball verwehrt geblieben ist, hat es m Bereich des Exports erreicht: Deutschland ist Welt- eister. Der Wert der ausgeführten Waren ist 2006 ge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10865 (A) ) (B) ) genüber dem Vorjahr um 13,7 Prozent auf 894 Milliar- den Euro gestiegen. Den größten Anteil an diesen Ausfuhren haben immer noch mit deutlichem Abstand die übrigen EU-Mitgliedstaaten: Insgesamt 556,1 Mil- liarden Euro machen die Ausfuhren in diese Länder aus. Die erfolgreiche Wirtschaftspolitik der großen Koalition zeigt ihre Wirkung. Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unterstreicht dies zudem eindrucksvoll. In Deutschland geht es wieder bergauf. Anlässlich dieser Zahlen mag es schon ein wenig ver- wundern, wenn die FDP in ihrem Antrag davon spricht, dass die deutsche Wirtschaft die Vorteile des Binnen- marktes nicht voll nutzen kann. Anscheinend konnte noch nicht einmal das deutsche Gesellschaftsrecht ver- hindern, dass wir Exportweltmeister werden. Wenn wir über die Stärkung unserer heimischen mit- telständischen Wirtschaft für den Export sprechen, dann möchte ich dabei einen Artikel nicht außen vor lassen: die deutsche GmbH. Gerade hat das Gesetz zur Moder- nisierung des GmbH-Rechts das Bundeskabinett pas- siert. Ziel dieser Novelle ist es, die GmbH nicht nur für Unternehmen aus Deutschland attraktiv zu machen, son- dern gleichfalls europaweit als eine überzeugende Alter- native insbesondere zur englischen Gesellschaftsform der Limited anzubieten. Viele Kleinunternehmen und in besonderer Zahl Exis- tenzgründer haben den Weg aus dem deutschen Gesell- schaftsrecht gewagt und dabei Kontinentaleuropa verlas- sen. Dabei wurde auch schon einmal von Kanzleien mit der Hilfestellung für die Gründung einer „EU-GmbH“ geworben, obwohl es sich dabei lediglich um eine engli- sche Limited handelte. Glücklicherweise hat die Recht- sprechung diesem Geschäftsgebahren ein wenig Einhalt geboten. Allein im Jahr 2005 sollen es 12 000 deutsche Unternehmer gewesen sein, die als Gesellschaftsform die Limited wählten. Diesen Trend müssen wir umkehren und die deutsche GmbH nicht nur attraktiver für den eigenen Markt ma- chen, sondern gleichfalls für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Interessanterweise hält sich die FDP in ihrem Antrag bedeckt, wie genau die Europäi- sche Gesellschaft aus ihrer Sicht verfasst sein sollte. Wollen Sie lieber das deutsche Gesellschaftsrecht als Maßstab für die Schaffung der neuen Europäischen Ge- sellschaft nehmen oder favorisieren Sie das angelsächsi- sche Modell? Entsprechende Aussage vermisse ich in Ih- rem Antrag. Die deutsche GmbH haben sich viele andere Länder als Vorbild für ihre Gesellschaftsstatuten genommen. Durch das Modernisierungsgesetz passen wir die GmbH den Anforderungen unserer Zeit an und machen sie da- mit in ganz Europa wieder konkurrenzfähig. Dies sollten wir dann allerdings genauso offensiv nach außen verkau- fen. Die Begeisterung für eine Europäische Privatgesell- schaft erstreckt sich keineswegs über die ganze Europäi- sche Union. Zu einem überraschenden Ergebnis kommt nämlich eine Machbarkeitsstudie des französischen Be- ratungsbüro AETS, das im Auftrag der Europäischen K d k s d m s z E a d d g a v v V r b g p r a d Z w s L s G m s s a A d d d m r s M d d s K l s g v V s A d m b (C (D ommission eine Untersuchung durchführte, ob eine erartige europäische Gesellschaftsform tatsächlich für lein- und mittelständische Unternehmen nutzbringend ei. Die Ergebnisse der Voruntersuchung waren alles an- ere als euphorisch. Etwa 2 000 Unternehmen wurden it der Frage konfrontiert, ob sie ein derartiges europäi- ches Statut auch in der Praxis nutzen würden. 80 Pro- ent der Befragten lehnten dies ab. Sicherlich sind 2 000 Unternehmen auf die gesamte uropäische Union verteilt nur bedingt als repräsentativ nzusehen. Interessanter sind in diesem Zusammenhang ie Antworten auf die Frage, welche Maßnahmen sich ie Unternehmer alternativ vorstellen könnten. Dass es renzüberschreitende Mobilitätsprobleme gibt, wird uch von Ihnen nicht bestritten, aber die Lösungs- orschläge sehen eben keine neue Gesellschaftsform or, sondern bevorzugen eher Regelungen für das erschmelzen und zur Harmonisierung der Sitzverlage- ung. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts eseitigt hier eine Hürde, nämlich die bestehende Un- leichbehandlung der GmbH gegenüber anderen euro- äischen Gesellschaften im Hinblick auf die Sitzverlage- ung. Darf eine Limited ihren effektiven Verwaltungssitz uch in einem Land außerhalb Englands nehmen, ist iese Möglichkeit einer deutschen GmbH zum jetzigen eitpunkt verwehrt. Das MoMiG schafft nun Wettbe- erbsgleichheit zu gleichwertigen europäischen Gesell- chaftsformen, indem die Hauptverwaltung in einem and ihren Sitz haben darf, der nicht mit dem im Gesell- chaftsvertrag gewählten Sitz übereinstimmen muss. Die mbH wird somit flexibler einsetzbar und passt sich da- it heutigen Anforderungen an eine moderne Gesell- chaftsform an. Der nationale Rahmen des Gesell- chaftsrechts wird so gestärkt. Auch in einem anderen Punkt sprechen Sie nicht das us, was Sie wirklich wollen. Zwar führen Sie in ihrem ntrag aus, dass sich die Verhandlungen um das Statut er Europäischen Gesellschaft vorwiegend auf Fragen es Gesellschafsrechts konzentrieren sollen. Aber damit rücken Sie sich zugleich um die Frage, wie Sie es denn it den Mitbestimmungs-, Unterrichtungs- und Anhö- ungsrechten der Arbeitnehmer in der neuen Europäi- chen Gesellschaft halten wollen. Hier möchten Sie sich anscheinend lieber nicht den und verbrennen, sondern überlassen dies geflissentlich er Regierung. Es ist doch nun wirklich etwas dünn, le- iglich einen Antrag zu formulieren, der sich darin er- chöpft, die Bundesregierung aufzufordern, bei der EU- ommission Druck zu machen, ohne genauer zu formu- ieren, in welcher Hinsicht der Druck ausgeübt werden oll. Es geht doch auch Ihnen nicht allein darum, ir- endeine europäische Gesellschaftsform zu installieren; ielmehr haben sie – das hoffe ich zumindest – klare orstellungen darüber, wie diese Gesellschaft aussehen oll. Ihrem Antrag kann ich da leider nichts entnehmen. nsonsten darf ich mich aber als Koalitionsfraktion über as weite Mandat bedanken, das sie hier der Regierung it auf den Weg geben, und werde Sie bei späteren De- atten gerne darauf verweisen. 10866 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) und die Eu- ropäische Genossenschaft (SCE) existieren bereits. Da- her scheint es nur folgerichtig, kleineren und mittleren Unternehmen ebenfalls die Möglichkeit einzuräumen, unter einem europäischen Dach zu firmieren. Das Euro- päische Parlament hat bereits Anfang des Jahres die Europäische Kommission aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für das Statut einer Europäischen Privatgesellschaft vorzulegen. Dieses Anliegen können wir ohne Vorbehalte unterstützen. Aus unserer Sicht reicht dies allerdings auch aus und es bedarf keines Ar- beitsauftrages an die Regierung, gegenüber der Kom- mission die Daumenschrauben anzusetzen, damit das Vorhaben schneller vorankommt. Klaus Uwe Benneter (SPD): Um es ganz einfach zu sagen: Wir unterstützen die Schaffung einer Europäi- schen Privatgesellschaft. Gute Gründe sprechen dafür, dass viele solide, mittel- ständische, international tätige Unternehmen in Deutsch- land von einer solchen europäischen Gesellschaftsform enorm profitieren könnten. Einen Beschluss, wie er mit dem Antrag der FDP ge- fordert wird, benötigen wir allerdings nicht. Weder muss die Bundesregierung – wie die FDP fordert – dafür Sorge tragen, dass die Europäische Kommission hier tä- tig wird. Denn die Europäische Kommission ist bereits von dem dafür zuständigen Europäischen Parlament auf- gefordert worden, bis Ende des Jahres einen entspre- chenden Regelungsentwurf vorzulegen – und zwar mit recht detaillierten Vorgaben. Die Bundesregierung unter- stützt diese Bemühungen ausdrücklich. Auch ein Bericht – wie ihn die FDP will – der Bundesregierung an den Bundestag über die Auswirkungen, die eine eventuelle europäische Regelung zur Schaffung einer europäischen Privatgesellschaft hätte, wäre nicht recht weiterführend. Erstens müsste ein solcher Bericht reichlich spekulativ ausfallen, und zweitens wäre er auch folgenlos. Trotzdem können wir heute im Bundestag natürlich darüber sprechen, dass gesellschaftsrechtlicher Fort- schritt nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europä- ischer Ebene möglich und anzustreben ist. Die Europäi- sche Privatgesellschaft ist hier ein gutes Beispiel. Sie wäre eine gute Gesellschaftsrechtsform für mittelständi- sche Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit über die nationalen Grenzen hinaus ausweiten. Diese Unterneh- men könnten mit der Europäischen Privatgesellschaft in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtsfähige Tochterunterneh- men nach gleichem Muster bilden. Heute haben wir eine solche Gesellschaftsrechtsform leider nicht. Daher haben deutsche mittelständische Unternehmen, die im europäischen Ausland rechtsfähige Töchter in- stallieren wollen, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie gründen in jedem Mitgliedsstaat die dort geregelte natio- nale „GmbH“, in Großbritannien also die Private Li- mited Company, in Spanien eine „SL“, also eine Socie- dad de Responsabilidad Limitada, in Frankreich eine S.A.R.L., in Polen eine „sp. z. o. o.“, also eine „spölka z ograniczon odpowiedzialnoscia“, usw. Was das bedeutet, ist klar: In jedem Land muss das deutsche Unternehmen a w Ü f s G s d s w s g z v m m a d l u t g o d b r e u b E s e g n d p a w b W b G k n i s e ü w o n I m w d (C (D uf Dauer eine Anwaltskanzlei beschäftigen, die die je- eilige Tochter gesellschaftsrechtlich am Laufen hält. berall ist beispielsweise anders geregelt, welche Be- ugnisse der Geschäftsführer hat, wie die Bilanzen zu er- tellen sind, ob die Gesellschaft rücklagepflichtig, ob die esellschafter entnahmeberechtigt oder ob die Ge- chäftsführer insolvenzantragsverpflichtet sind. In je- em Land muss gesondert geklärt werden, wie zu Ge- ellschafterversammlungen eingeladen werden muss, ie Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, wie Ge- chäftsführer bestellt und abberufen werden, welche An- aben auf Geschäftsbriefen stehen müssen usw. Das ist iemlich kompliziert. Das ist mit rechtlichen Risiken erbunden. Und diese Kompliziertheiten und die Ver- eidung der Risiken sind aufwändig und teuer. Die Alternative dazu ist derzeit: Deutsche Unterneh- en lassen sich mit GmbHs nach deutschem Recht in nderen Mitgliedsstaaten nieder. Die Rechtsprechung es Europäischen Gerichtshofs erlaubt dies ausdrück- ich. Deshalb müssen wir zum Beispiel überlegen, ob nd wie wir mit unserem GmbH-Recht auf die nach bri- ischem Recht gegründeten und bei unseren Handelsre- istern angemeldeten Limiteds reagieren wollen. Diese Alternative klingt zunächst gut: Unsere export- rientierten mittelständischen Unternehmen könnten och auf diesem Wege die ihnen vertraute, gute, alte und ewährte GmbH ins europäische Ausland mitexportie- en. Die Wahrheit aber ist: In der Praxis funktioniert es ben nicht gut. Was in Deutschland vielleicht gesicherte nd ausgeklügelte GmbH-Rechtsprechung ist, weiß der ritische Richter oder auch der Richter in Estland nicht. r hat schon Schwierigkeiten, sich ein GmbH-Gesetz in einer Sprache zu beschaffen, geschweige denn kann er inen Kommentar hinzuziehen: Er beurteilt den Gläubi- erschutz unter Umständen ganz anders, als die Unter- ehmen in Deutschland das gewohnt sind, er unterstellt ie deutsche GmbH den nationalen Insolvenzantrags- flichten, er beurteilt die Stellung des Geschäftsführers nders, er sieht nationale Formvorschriften nicht ge- ahrt, etc. Unseren Richtern ginge es mit einer lettischen oder ulgarischen GmbH auch nicht anders. Auch auf diese eise müssen also in jedem Tochterland Kanzleien gut eschäftigt werden. Vor allem aber: Eine deutsche mbH im Ausland hat Akzeptanzprobleme. Das ist ganz lar. Kunden und Geschäftspartner reagieren auf eine ih- en unvertraute Rechtsform unsicher und eher misstrau- sch. Das geht uns mit einer ausländischen Gesell- chaftsform nicht anders. Man kann sie schlecht inschätzen, man weiß nicht, wo man Informationen ber sie bekommt, wer richtigerweise für sie handelt, er am Ende haftet, ob sie ein Startkapital benötigt hat der nicht und wenn ja, in welcher Höhe. Die Europäische Privatgesellschaft wäre deshalb ge- au für diesen Adressatenkreis eine gute Lösung. Die dee ist im Rechtsausschuss des Europäischen Parla- ents sehr gut aufgegriffen und näher ausgearbeitet orden: Die Europäische Privatgesellschaft soll nach iesen Vorstellungen eine solide Gesellschaftsform für Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10867 (A) ) (B) ) einen geschlossenen Gesellschafterkreis sein, die euro- parechtlich abschließend geregelt ist und deshalb mög- lichst gar nicht auf nationales Recht verweist. Jeder Eu- ropäer kann dann durch einen Blick in die Europäische Verordnung und, ohne 27 nationale Gesetzessammlun- gen zu sehen, verstehen, wie diese europäische Gesell- schaft aufgebaut ist und überall in Europa funktioniert. Ein Unternehmen könnte dann in jedem Mitgliedsstaat rechtsfähige Tochterunternehmen nach gleichem Muster gründen, die in gleicher Weise aufgebaut sind, gelenkt werden und agieren können. Für diese europäische Ge- sellschaftsform könnte sich dann eine europäisch ein- heitliche Handhabung, Gesetzeskommentierung und Rechtsprechung herausbilden. Die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium unterstützen diese Idee. Der Parlamentarische Staatssek- retär Alfred Hartenbach hat das soeben überzeugend dar- gelegt. Deshalb, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle- gen von der FDP: Sie müssen weder uns noch die Bun- desregierung bei diesem Thema zum Jagen tragen! Wir haben den röhrenden Hirsch schon im Visier! Mechthild Dyckmans (FDP): Einige Meilensteine in der Debatte um die Einführung einer Europäischen Ge- sellschaft gibt es schon, angefangen von einem Entwurf der Pariser Handelskammer im Jahre 1998 über Positio- nen der Europäischen Kommission bis hin zu Vorschlägen des Europäischen Parlaments vom Februar 2007. Alle ha- ben eines gemeinsam: Sie streben die Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform an – die Europäi- sche Privatgesellschaft, kurz EPG. Es gibt bereits andere europäische Gesellschaftsfor- men, etwa die Europäische Gesellschaft und die Europäische Genossenschaft. Diese können aber nicht von jedem europäischen Unternehmer genutzt werden. So beträgt zum Beispiel das gezeichnete Kapital der Eu- ropäischen Gesellschaft – Societas Europeae – nach Art. 4 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft 120 000 Euro. Gegründet werden kann diese Gesellschaft nur durch Umwandlung, Verschmel- zung oder durch Gründung einer Holding- oder Tochter- gesellschaft. Damit ist diese Gesellschaftsform gerade für mittelständische und nicht im Konzern organisierte Unternehmen nicht nutzbar oder geeignet. Es gibt aber die Notwendigkeit für eine europäische Gesellschaftsform, die gerade auch für mittelständische Unternehmen konzipiert ist, die grenzüberschreitenden Geschäften nachgehen und den europäischen Binnen- markt nutzen wollen; denn gerade der Mittelstand ist in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft und der wichtigste Arbeitgeber. Es ist nicht nur wichtig – wie wir nicht müde werden zu fordern –, den Mittelstand zu un- terstützen mit einer Senkung der Lohnnebenkosten und Steuerlast, der Befreiung von überflüssiger Bürokratie sowie einer Reform des verkrusteten Arbeitsrechts. Die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft ist eine ergänzende Stütze für europaweite Geschäftstätigkeiten unserer deutschen Unternehmen. Auch damit können w d d i u h t n i r w m U h D b N r Z 2 g s r g b J s s t k s c Z d s k k w k U k p d w S s d E g R U r (C (D ir den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen för- ern! Ich möchte kurz umreißen, wie wir uns ein Statut für ie Europäische Privatgesellschaft vorstellen: Wichtig st, dass sie einfach zu nutzen sein muss. Umständliche nd langwierige Gründungsverfahren wären von vorn- erein der falsche Weg. Es sollte möglich sein, diese Un- ernehmensform ohne jahrelange juristische Prüfung zu utzen. Denkbar ist hier eine Mustersatzung, ähnlich wie n den Ideen zur GmbH-Reform. Sinnvoll scheint mir eine weitgehend gesellschafts- echtliche Lösung zu sein, die auf nicht zwingend not- endige Verweise auf nationales Recht verzichtet. Da- it würde für ganz Europa und damit alle europäischen nternehmen, die sich für die EPG entscheiden, ein na- ezu einheitliches und abschließendes Statut gelten. ies fördert das gegenseitige Verständnis und Vertrauen ei alltäglichen grenzüberschreitenden Geschäften. Im derzeitigen Stadium der Diskussion sehen wir eine otwendigkeit darin, das Statut vorwiegend auf die Klä- ung gesellschaftsrechtlicher Fragen zu beschränken. iel sollte eine baldige Einführung der EPG sein – 0 Jahre weitere Diskussion wären hier ein falsches Si- nal! Deswegen wäre die kurzfristige Vorlage eines Vor- chlags seitens der EU-Kommission ein wichtiger weite- er Schritt. Alle, die meinen, ein Statut der Europäischen Privat- esellschaft sei nicht machbar, weise ich auf die Mach- arkeitsstudie der Europäischen Kommission aus dem ahr 2005 hin. Diese zeigte auf, dass die Lösung der be- tehenden Probleme der kleinen und mittleren europäi- chen Unternehmen bei grenzüberschreitenden Tätigkei- en unter anderem in der Einführung der EPG liegen ann. Auch das Europäische Parlament hat sich zwi- chenzeitlich für die Einführung einer EPG ausgespro- hen. Ich hatte Hoffnung, dass Frau Bundesjustizministerin ypries dieses Thema in Zeiten der deutschen Ratspräsi- entschaft etwas höher auf die Tagesordnung setzen und chneller anschieben würde. Nur eine Konferenz in der ommenden Woche unter anderem zu diesem Themen- omplex – zum Ende der deutschen Ratspräsidentschaft ohlgemerkt – ist meines Erachtens etwas wenig und ommt auch zu spät für ihren Vorsitz. Kleine und mittlere nternehmen brauchen unsere Unterstützung. Beschrän- en Sie Ihre Initiativen nicht nur auf strafrechtliche As- ekte und Fragen des Internationalen Privatrechts, son- ern unterstützen sie deutsche Unternehmen bei Themen ie der grenzüberschreitenden Sitzverlegung sowie der chaffung des Statuts der Europäischen Privatgesell- chaft. Martin Zeil (FDP): Wenn ein kleines oder mittelstän- isches deutsches Unternehmen heute in einem anderen U-Staat eine Tochtergesellschaft oder ein Joint Venture ründen will, dann steht es beim Einsatz von nationalen echtsformen vor vielen schwer lösbaren Fragen und nwägbarkeiten: Soll die zu gründende Gesellschaft ih- en Sitz im Heimat- oder im Gründungsland haben? 10868 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Entscheidet sich das Unternehmen für sein Heimatland, weil ihm dies vertrauter, näher ist, könnte dies bei aus- ländischen Geschäftspartnern auf Misstrauen stoßen, weil sie vermuten, es lediglich mit einer betrügerischen Briefkastenfirma zu tun zu haben. Auch wenn im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Verwaltungs- und Registersitz auseinanderfallen kön- nen, so ist doch nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen Heimatrecht der Gesellschaft und dem Recht am Tätigkeitsort verläuft. Der Unternehmer begibt sich also in eine rechtliche Grauzone, was unter Umständen unangenehme Folgen für ihn haben kann. Warum ist das so? Es gibt eine Art „Gummiparagra- fen“, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, ausländischen Gesellschaften Beschränkungen im Interesse des Gläubi- gerschutzes zu verordnen, „wenn sie geeignet und erfor- derlich sind“. Diese Bestimmung kann man sehr restrik- tiv handhaben und damit einem ausländischen Unternehmen jede Menge Steine in den Weg legen. Auch im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es Unsicherheiten. Selbst wenn ein Gericht das Hei- matrecht der Gesellschaft akzeptiert, ist man keinewegs davor gefeit, dass es aus Unkenntnis das Heimatrecht falsch auslegt. Diese Art von Zufall ist nicht akzeptabel, weil sie den Wettbewerb verzerrt. Kleine und mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen. Werden andererseits Unternehmensgründungen in ande- ren Mitgliedstaaten nach dem dortigen Gesellschaftsrecht vorgenommen, führt das in der Regel für die Unternehmen zu einem erheblichen rechtlichen Beratungsbedarf, über den sich zwar die Anwälte freuen, der die Betriebe aber teuer zu stehen kommt. Diese Kosten multiplizieren sich, wenn ein Unternehmen in mehreren Staaten tätig werden will. Diese Probleme sollten und könnten durch die Euro- päische Privatgesellschaft, auch Europa-GmbH genannt, gelöst werden. Sie muss sicherstellen, dass Tochterge- sellschaften in allen Mitgliedstaaten nach denselben Re- geln gegründet und geführt werden können und dass bei Joint Ventures keiner der beiden Geschäftspartner Start- vorteile aufgrund besserer Rechtskenntnisse hat. Um dieses Ziel zu erreichen, würde es Sinn machen, ein einheitliches europäisches Statut vorzulegen, das von allen genutzt werden kann. Wer sich dafür entscheidet, befindet sich auf der sicheren Seite. Hat ein nationales Gericht aus Sicht des Unternehmers eine falsche Ent- scheidung getroffen, so wäre künftig der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof eröffnet. Man kann und muss in diesem Statut nicht alles re- geln – dafür gibt es in Europa noch zu viele Unter- schiede, beispielsweise im Steuer- und Arbeitsrecht. Aber man kann sehr wohl das Gesellschaftsrecht regeln und damit den Rahmen schaffen, dessen es bedarf, um Firmen im grenzüberschreitenden Geschäft nachhaltig zu entlasten und Rechtssicherheit zu geben. w w u l R w f f a D d n G m l m M S d s M g s s g d h n u M z C g w r k K G s s a e i v s Z z m E t s V e m (C (D Wenn wir den europäischen Binnenmarkt befördern ollen, dann müssen wir Alternativen zu dem schaffen, as derzeit oft nur unbefriedigend funktioniert. Es geht ns wohlgemerkt nicht darum, die existierenden nationa- en Rechtsformen zugunsten einer neuen europäischen echtsform abzuschaffen. Für rein nationale Vorhaben erden die Unternehmer weiter ihre nationalen Rechts- ormen wählen. Unser Anliegen ist es aber, eine Alternative gerade ür die grenzüberschreitende Tätigkeit zu schaffen, die llen offensteht und allen die gleichen Chancen bietet. ie Unternehmen können frei entscheiden, ob sie von ieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen oder icht. Die EPG kann und soll bei grenzüberschreitenden ründungen in Konkurrenz zu den nationalen Rechtsfor- en treten, dann wird sich erweisen, ob sie diesen über- egen ist. Daran haben wir, wenn denn das Statut gut ge- acht und mit einer einfach zu übernehmenden ustersatzung kombiniert ist, wenig Zweifel. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, dafür orge zu tragen, dass die Kommission möglichst bald en Entwurf für ein EPG-Statut vorlegt. Sie haben schon o oft davon gesprochen, dass Sie Hindernisse für die obilität von KMU in der Europäischen Union beseiti- en wollen, hier können Sie etwas dafür tun! Ulla Lötzer (DIE LINKE): Im Nebel sollte man lang- am fahren, auf keinen Fall das Tempo forcieren. Ebenso ind wir Abgeordnete gut beraten, bei nebulösen Anträ- en sehr genau hinzuschauen. Die FDP möchte – das ist er Kernpunkt ihres Antrages – eine neue, einfach zu andhabende Rechtsform für kleine und mittlere Unter- ehmen vorantreiben, die nur auf EU-Regelungen beruht nd keine Verweise auf nationales Recht enthält. Der ittelstand soll – so lautet die Begründung – mit der neu u schaffenden „Europäischen Privatgesellschaft“ die hance bekommen, kostengünstig und unbürokratisch renzüberschreitend tätig zu werden. Klingt gut, aber elche Folgen hätte diese sogenannte EPG? Welche ju- istischen Risiken und welche ökonomischen Nebenwir- ungen? Kein Wort von der FDP. Keine Abwägung. ein Gefahrenhinweis. Im Nebel mögen Sie auf Ihren lauben vertrauen, dass Unternehmen vom Recht und einen nationalen Besonderheiten möglichst unbehelligt ein sollten. Wir hätten gern etwas mehr Licht und vor llem Antworten auf die naheliegenden Fragen. Wenn ine neue Unternehmensform geschaffen wird, die sich m Wesentlichen auf Gemeinschaftsrecht gründet und on nationalem Recht unberührt bleibt, dann ergeben ich Konsequenzen, die weit über den proklamierten weck, die Förderung des Mittelstandes, hinausgehen. Denn eine neue, auf Minimalanforderungen redu- ierte und dem nationalen Recht enthobene Unterneh- ensform wird dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. rstens durch die nicht an der Börse notierten Großun- ernehmen, die den komfortablen Rechtsstatus EPG für ich entdecken werden. Zweitens durch das organisierte erbrechen, das die minimalen Publizitätspflichten und ingeschränkten Kontrollmöglichkeiten dankbar anneh- en wird. Drittens durch die Steuerhinterzieher, die ei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10869 (A) ) (B) ) nen neuen Verschiebebahnhof willkommen heißen. Und viertens durch die Unternehmen, die das Sozial- und Ar- beitsrecht ihrer Heimatländer loswerden wollen. Nun könnte man natürlich diese Gefahren eindäm- men, indem man die „Europäischen Privatgesellschaf- ten“ missbrauchsfester definiert. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, müssten dann angeben, für welche Kapitalgröße, welchen Umsatz, welche Beschäftigten- zahl die EPG in Anspruch genommen werden darf. Sie könnten beispielsweise die nach wirtschaftlichen Krite- rien vorgenommene KMU-Defintion der EU als Rechts- norm vorschlagen. Nur was passiert dann mit den dyna- mischen Unternehmen, die aus dieser Definition herauswachsen? Sie könnten außerdem die Transparenz der EPG verbessern, indem Sie Veröffentlichungen vor- schreiben und Kontrollorgane schaffen. Sie könnten für betrugsfeste Regeln der Besteuerung sorgen. Sie könnten die Rechte der Mitarbeiter klären. Wie Sie es auch dre- hen und wenden: Sie landen immer wieder bei der Not- wendigkeit, die EPGs in verträgliche Bahnen zu lenken und an ein durchsetzungsfähiges Recht zu binden. Durch die Hintertür kommt also das immer wieder rein, was sie loswerden wollen, das nationale Recht des jeweiligen Unternehmenssitzes. Zu Recht kommt deshalb die Machbarkeitsstudie, die im FDP-Antrag genannt wird, zu dem Schluss, dass bei den EPGs das Verhältnis zwi- schen europäischem und nationalem Recht völlig unklar ist. Insbesondere warnt diese Studie vor ungezügeltem Sozialdumping und verlangt eindeutig geregelte Arbeit- nehmerrechte. Und nicht zuletzt – auch das sagt die Stu- die – sind die EPGs zumindest dann, wenn sie nur recht- liche Minimalanforderungen zu erfüllen haben, gegen Betrug und Kriminalität nicht gewappnet. Wer über all diese Einwände hinweggeht, sie nicht einmal erwähnt, gibt sich als Ideologe zu erkennen, dem die Realität der Marktwirtschaft fremd ist. Wer nüchtern die Wirklich- keit zur Kenntnis nimmt, kann vor den Europäischen Privatgesellschaften nur warnen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir unterstützen das Projekt der Schaffung einer Euro- päischen Privatgesellschaft, denn wir brauchen nach der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) die Europäische GmbH. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollten die Möglichkeit bekommen, eine von vornherein euro- paweit agierende Gesellschaft zu gründen. Wir würden gern von der Bundesregierung erfahren, wie sie dieses Projekt, über das ja in der EU schon seit längerem diskutiert wird, in der EU-Ratspräsidentschaft vorangetrieben hat. Außer einer Ankündigung im Feb- ruar haben wir nichts gehört. Bei der Schaffung der Europäischen Privatgesell- schaft sollten nicht die Fehler wiederholt werden, die bei der Europäischen Aktiengesellschaft gemacht wurden. Wir brauchen Gründungsvoraussetzungen, die einfa- che Gründungen erlauben und zugleich ausreichend Schutz der Gläubiger und Gläubigerinnen bieten. Dazu ist ein hohes Maß an Transparenz erforderlich. Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen einfache Re- gelungen. d h b ( 5 D 2 t E t w K P w w h B p t d d S s l R s e p n A u T s m s R s m w n d s k S s l s g z d d M o (C (D Allerdings darf die Europäische Gesellschaft nicht azu missbraucht werden, Mitbestimmungsrechte auszu- ebeln. Deshalb sollten analoge Regelungen zu denen ei der Schaffung der Europäischen Gesellschaft SEEG) gelten. In großen GmbHs mit mehr als 00 Beschäftigten gilt die Mitbestimmung nach dem rittelbeteiligungsgesetz, in Betrieben mit mehr als 000 Beschäftigten das Mitbestimmungsgesetz. Fragwürdig ist die Notwendigkeit eines Stammkapi- als von 10 000 Euro. Für die britische Limited ist ein urokapital notwendig. 10 000 Euro Stammkapital bie- en keine Sicherheit für Gläubiger. Kein Vertragspartner eiß, ob zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses das apital noch vorhanden ist. Besser wären verschärfte flichten zur Offenlegung von Informationen über die irtschaftliche Situation eines Unternehmens. Das ürde die Sicherheit bei Vertragsschluss deutlich erhö- en. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: „Die Schaffung einer Euro- äischen Privatgesellschaft forcieren“ – so lautet der Ti- el des Antrags, über den wir hier sprechen. Dieser For- erung kann ich nur mit Nachdruck zustimmen. Denn ie Bundesregierung unterstützt bereits seit langem die chaffung einer solchen „Europa-GmbH“. Die Europäi- che Privatgesellschaft würde es auch kleinen und mitt- eren Unternehmen ermöglichen, eine europäische echtsform zu wählen. Und das bedeutet nicht nur, dass ie ihrer gesellschaftsrechtlichen Organisation einfach in „europäisches Etikett“ aufkleben können. Eine euro- äische Rechtsform eröffnet Unternehmen vielmehr eue und unbürokratische Chancen, ihr Engagement im usland zu verstärken. Es entfällt die oftmals kosten- nd zeitaufwendige Notwendigkeit, hierfür stets eine ochtergesellschaft zu gründen. Die Erfahrungen mit den bisher bestehenden europäi- chen Rechtsformen sind denn auch sehr gut. Nennen öchte ich insbesondere die Europäische Aktiengesell- chaft, auch unter dem Kürzel „SE“ bekannt. Diese echtsform steht seit Dezember 2004 für deutsche Ge- ellschaften zur Verfügung. Mehrere deutsche Unterneh- en von Weltruf haben sich seitdem in eine SE umge- andelt oder planen dies ganz konkret. Ich erwähne hier ur die Namen Allianz, BASF und Porsche. Dies zeigt, ass ein Bedürfnis für europäische Rechtsformen be- teht. Und hierzu gehört eben auch eine Rechtsform für leine und mittlere Unternehmen. Wir haben uns daher in vielfältiger Weise für die chaffung einer Europäischen Privatgesellschaft einge- etzt. Wiederholt hat Bundesministerin Zypries persön- ich das Kommissionsmitglied McCreevy auf die Fort- chritte bei diesem Vorhaben angesprochen. In vielen schriftlichen Stellungnahmen der Bundesre- ierung gegenüber der Kommission, wie zum Beispiel um Aktionsplan Gesellschaftsrecht, ist die Bedeutung es Projekts immer wieder hervorgehoben worden. Und as gilt ebenso für die Gespräche, die Mitarbeiter des inisteriums in den zuständigen Gremien in Brüssel der auf internationalen Konferenzen geführt haben. Die 10870 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Förderung dieses Vorhabens ist natürlich auch Teil des Programms für unsere EU-Ratspräsidentschaft. Die Eu- ropäische Privatgesellschaft ist ferner ein zentrales Thema der großen Konferenz zum Europäischen Gesell- schaftsrecht, die der BDI in der kommenden Woche un- ter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Zypries veranstalten wird. Über 300 Teilnehmer aus fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Teil- nahme angekündigt. Auch Kommissionsmitglied McCreevy wird anwe- send sein. Trotz der Entschließung des Europäischen Parlaments vom Februar dieses Jahres zögert er leider noch, einen Vorschlag vorzulegen. Wir hoffen aber, dass er von unserer Konferenz ein weiteres Signal für die Schaffung einer „Europa-GmbH“ mitnehmen wird. Solange kein konkreter Vorschlag der Kommission vorliegt, ergibt allerdings die Aufforderung der FDP- Fraktion keinen Sinn, die Auswirkungen der Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft auf deutsche Un- ternehmen zu untersuchen. Wir wissen seit langem, dass die Wirtschaftsverbände im Namen der Unternehmen die Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft nachdrücklich fordern. Von dieser Einschätzung sind wir in der Vergangenheit ausgegangen und werden wir auch in Zukunft ausgehen. Konkretere Aussagen lassen sich aber erst auf der Basis eines ausdrücklichen Kommis- sionsvorschlags treffen. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir uns auch weiterhin intensiv für die Schaffung einer Europäischen Privat- gesellschaft einsetzen werden! Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Innovationsnetzwerk für Europa – Europäisches Technologieinstitut – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts verhindern – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts abwenden – Bestehende europäische Förderstrukturen stärken und weiterentwickeln – Antrag: Das Europäische Institut für Tech- nologie zum Erfolg führen (Tagesordnungspunkt 20 a bis c) Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Die drei Bereiche Bildung, Forschung und Innovation bilden das Fundament für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im globalen Umfeld. Die Europäische Union hat sich im Rahmen der Lissabonstrategie auf das zugegebenerma- ßen sehr ehrgeizige Ziel verständigt, bis zum Jahr 2010 die Investitionen für Forschung und Entwicklung auf 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen. Zur Er- r t H 2 E t t E k s F W d F i A Z d m k n I A C h v r n E l s d n d t s v z Z n d d E K b n t D w E m V h s (C (D eichung diese Ziels sind enorme Anstrengungen auf na- ionaler und europäischer Ebene notwendig. Die EU-Kommission hat deshalb im Rahmen der albzeitüberprüfung der Lissabonstrategie im Februar 005 angeregt, ein Europäisches Technologieinstitut, IT, zu schaffen. Das EIT soll das gemeinsame Leis- ungspotenzial von Ausbildung, Forschung und Innova- ion ausschöpfen und so die Wettbewerbsgrundlage der U-Mitgliedstaaten entscheidend verbessern. Der Er- enntnis- und Technologietransfer zwischen Wissen- chaft und Wirtschaft soll gestärkt und der Übergang von orschungsergebnissen in die anwendungsorientierte ertschöpfungskette erleichtert werden. Dieses grundsätzliche Ziel, die Innovationsfähigkeit es europäischen Wirtschaftsraumes durch exzellente orschungs- und Innovationsnetzwerke zu verbessern, st zunächst einmal unabhängig von der letztendlichen usgestaltung zu begrüßen. Vor dem Hintergrund dieses iels ist mir unverständlich, wie alleine schon die Idee, en Informationsfluss zu bündeln und besser nutzbar zu achen, von Bündnis 90/Die Grünen bzw. Der Linken ategorisch abgelehnt wird. Gerade bei dem Thema In- ovationsfähigkeit muss doch die Verwirklichung neuer deen eine Chance haben und dabei müssen auch neue nsätze gefördert werden. Wir werden versuchen, die hancen wahrzunehmen und ihnen zum Erfolg zu ver- elfen. Innovationsfeindlichkeit bringt uns jedoch – so iel ist sicher – auf keinen Fall weiter. Auch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft unter Füh- ung unserer Bundeskanzlerin hat der Förderung von In- ovationen auf europäischer wie auch auf nationaler bene großen Stellenwert eingeräumt. Die Betonung iegt dabei ebenfalls auf anwendungsorientierter For- chung und dem Transfer von Forschungsergebnissen in ie Wirtschaft. Um die Nutzung von Forschungsergeb- issen zu verbessern und Innovationen zu fördern, muss er Austausch zwischen Forschung und Wirtschaft un- erstützt und das Potenzial von Hochschulen, For- chungseinrichtungen und Unternehmen miteinander erknüpft werden. Die deutsche Ratspräsidentschaft ist u Recht der Ansicht, dass für die Erreichung dieser iele auch die Einrichtung eines EITs sinnvoll sein kann. Im Oktober 2006 hat die EU-Kommission hierzu ei- en Vorschlag vorgelegt, wie sie sich die Struktur und en Aufbau des EITs vorstellt. Die Bundesregierung und er Deutsche Bundestag haben die Einrichtung eines ITs, insbesondere was die Inhalte des jetzt überholten ommissionsvorschlages anging, eher zurückhaltend egleitet. Auch die deutschen Wissenschaftsorganisatio- en haben diesen ersten Vorschlag skeptisch kommen- iert. Aufgrund der deutschen Ratspräsidentschaft ist eutschland aber in einer besonderen Verantwortung, as die zu treffenden Entscheidungen auf europäischer bene angeht. Dieser Rolle kommt die Bundesregierung it ihrem Kompromissvorschlag nach. Der erarbeitete orschlag erhielt beim Informellen Rat Wettbewerbsfä- igkeit bereits viel Unterstützung von den EU-For- chungsministerinnen und -ministern. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10871 (A) ) (B) ) Der Kompromissvorschlag sieht vor, Universitäten, Forschungsinstitute und Unternehmen in Wissens- und Innovationsgemeinschaften zusammenzuführen. Exzel- lenzzentren in ganz Europa sollen durch Vernetzung ge- stärkt werden. Im Rahmen der Netzwerke werden Ideen für innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickelt und so die Wettbewerbskraft Europas im glo- balen Kontext gestärkt. Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt, um hinsichtlich des EITs noch unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende Juni 2007 zu den notwendigen politischen Grundsatzentscheidungen zu kommen. In diesem Zusammenhang begrüße ich sehr, dass die EU-Kommission nicht mehr an ihrem ursprünglichen Ansatz einer zentralen Institutsneugründung festhält und von ihren weiteren Überlegungen, die Wissensgemein- schaften aus bestehenden Universitäten, Forschungsein- richtungen und Unternehmen herauszulösen und in eine eigene Rechtsform zu überführen, abgerückt ist. Wäre dem nicht so, könnte man die grundsätzliche Kritik aus ei- nigen politischen Lagern zumindest teilweise nachvollzie- hen. Denn neue, zentrale Strukturen auf europäischer Ebene sind abzulehnen, solange sie keinen wirklichen europäischen Mehrwert schaffen. Parallele Strukturen sind nicht mit dem Subsidiaritätsgrundsatz vereinbar und würden in diesem Bereich die Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten verletzen. Genau aus diesem Grund hat die unionsgeführte Bundesregierung einen eigenen Vor- schlag unterbreitet, der diesen Bedenken zum großen Teil Rechnung trägt. Einige weitere wichtige Kriterien sind jedoch noch für eine erfolgreiche Umsetzung des EIT-Projekts zu be- rücksichtigen und müssen erfüllt werden: Erstens. Um einen wirklichen europäischen Mehrwert zu schaffen, dürfen unsere funktionierenden nationalen Strategien, Programme und Strukturen keinesfalls durch die Einrichtung des EITs sowie der Wissens- und Inno- vationsgemeinschaften beeinträchtigt werden. Die Orga- nisation und Funktionsweise des EITs müssen uneinge- schränkt dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen. Deshalb muss im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen über den Aufbau und die Organisation des EITs besonderes Augenmerk auf eine effiziente und flexible Verwaltung, klare Strukturen und Ausschreibungsverfahren sowie eindeutige Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche ge- richtet werden. In diesem Zusammenhang darf es insbe- sondere nicht zu Überschneidungen mit dem neu ge- gründeten Europäischen Forschungsrat, ERC, kommen. Denn nur so erreichen wir eine verstärkte Profilbildung der europäischen Forschungslandschaft. Zudem würde sonst das wichtige Alleinstellungsmerkmal des ERCs gefährdet. Zweitens. Um größtmöglichen Erfolg zu haben, muss die Auswahl der Institutionen, innovatorischen Netz- werke und Partnerschaften für die Teilnahme am EIT ausschließlich an Exzellenzkriterien ausgerichtet sein und anhand des bestehenden Innovationspotenzials im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens erfolgen. Vorbild müssen hierfür die Auswahlverfahren unserer nationalen Exzellenzinitiative sein; das auf europäischer Ebene lange Zeit „bewährte“ Gießkannenprinzip darf nicht zur A s l s m v e t t w r g a d E I s t d S p d E w s z s z i d s W d w s F d f d m s d r s z d n W u r l a i E e (C (D nwendung kommen. Vorbild muss auch das 7. For- chungsrahmenprogramm sein. Darin wird eindeutig al- ein auf die Exzellenz als maßgebliches Kriterium abge- tellt. Die Auswahl der Teilnehmer muss auf Grundlage einer ittel- bis langfristigen strategischen Innovationsplanung om Verwaltungsrat des EITs nach dem Exzellenzprinzip rfolgen, um auf zukunftsträchtigen Gebieten integrier- en Innovations-, Forschungs- und Ausbildungsaktivitä- en nachzugehen. Diese Zielsetzung muss umgesetzt erden, um klare Antworten auf aktuelle Herausforde- ungen und Entwicklungen zu geben. Vor diesem Hinter- rund wäre eine bereits angedachte Schwerpunktsetzung uf die Bereiche Klima- und Energieforschung aus- rücklich zu begrüßen. Diese für die erste Phase des ITs angedachten Themenfelder wurden während des nformellen Rats Wettbewerbsfähigkeit von den For- chungsministern ebenfalls mehrheitlich positiv bewer- et. Drittens. Die Finanzierung des EITs muss im Rahmen er derzeit geltenden finanziellen Vorausschau erfolgen. ie darf keinesfalls zulasten des 7. Forschungsrahmen- rogramms oder anderer existierender europäischer För- erprogramme gehen. Vielmehr ist erforderlich, dass die U-Kommission ein klares Bekenntnis dazu abgibt, in elcher Größenordnung sie sich die Finanzierung vor- tellt und aus welchen Bereichen die Mittel für die finan- ielle Ausstattung des EITs kommen sollen. Denn zu- ätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten stehen keinesfalls ur Verfügung und ein eigener Haushaltstitel für das EIT m Gemeinschaftshaushalt existiert bisher nicht. Hierbei muss ebenfalls eindeutig klargestellt werden, ass die zu bildenden Wissens- und Innovationsgemein- chaften maßgeblich durch substanzielle Beiträge der irtschaft oder privater Organisationen finanziert wer- en müssen. Nur so wird sichergestellt, dass der Privat- irtschaft eine entscheidende Rolle zukommt. Die Ziel- etzungen Wissenstransfer und anwendungsorientierte orschung werden nur durch maßgebliche Beteiligung er Wirtschaft erfüllt. Ergänzende Finanzierungsbeiträge ür die Wissens- und Innovationsgemeinschaften aus em Gemeinschaftshaushalt dürfen nur in Übereinstim- ung mit den Beteiligungsregeln existierender Gemein- chaftsprogramme bereitgestellt werden. Hierzu enthält er Kompromissvorschlag der unionsgeführten Bundes- egierung klare Richtlinien. Viertens. Dem EIT darf weder eine eigene Rechtsper- önlichkeit zuerkannt werden, noch darf ihm ein Recht ur Vergabe eigener akademischer Titel eingeräumt wer- en. Die Verleihung von Titeln erfolgt allein nach natio- alen Vorgaben und ist originäre Aufgabe der an den issens- und Innovationsgemeinschaften beteiligten nd dazu allein nach nationalem Recht berechtigten Ein- ichtungen. Die Möglichkeit zum Beispiel eines speziel- en EIT-Labels, das auf den eigentlichen Zeugnissen der m EIT beteiligten Institutionen erscheint, könnte jedoch n Betracht kommen. Fünftens. Der Umsetzungsprozess sowie das gesamte IT-Projekt müssen so zeitnah wie möglich, jedoch nach iner gewissen Anlaufzeit durch externe Sachverstän- 10872 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) dige kritisch, aber absolut ergebnisoffen evaluiert wer- den, um eventuellen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die Evaluierung sollte spätestens bis 2012 stattfinden. Die- ser Zeitraum erscheint angemessen, um dem EIT die Möglichkeit zu geben, Fuß zu fassen und so überhaupt belastbare Ergebnisse erwarten zu können. Die Evalua- tionsergebnisse müssen kritisch ausgewertet werden und in die Strategie Innovation Agenda eingehen. Über einen möglichen weiteren Ausbau bzw. über ein unter Umstän- den ersatzloses Auslaufen des EIT-Projektes muss aus- schließlich anhand der Evaluationsergebnisse und des Maßstabes, einen signifikanten Mehrwert für Innova- tion, Forschung und Bildung in Europa zu erreichen, ent- schieden werden. Die Errichtung des EITs bietet eine große Chance für den europäischen Forschungsraum. Sollte es zu einem Erfolg werden, muss in diesem Zusammenhang selbst- verständlich auch über mögliche Szenarien der Weiter- entwicklung diskutiert werden. Es ist durchaus möglich, dass selbst eine dem amerikanischen MIT entsprechende Ausrichtung noch erfolgversprechender sein könnte. Al- lerdings kann die Evaluierung genauso gut dazu führen, dass die Idee eines EITs nicht weitergeführt wird, da der unbedingt notwendige Mehrwert nicht erreicht werden kann. Alleine die Evaluierung wird darüber entscheiden, welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen ergriffen werden müssen. Klar muss jedoch sein, dass wir dem EIT beste Startvoraussetzungen mit auf den Weg geben müssen, um es zu einem erfolgreichen Baustein europäi- scher Innovations- und Forschungspolitik zu machen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, im Rah- men der deutschen Ratspräsidentschaft ihren Kompro- missvorschlag mit der Maßgabe weiterzuverfolgen, dass die im Antrag der Großen Koalition aufgeführten Forde- rungen Eingang in die Grundsatzentscheidung zur Er- richtung des EITs finden. René Röspel (SPD): EIT – mit dieser Abkürzung beschäftigen wir Forschungspolitiker uns seit fast zwei Jahren. Wie man sich bei dem Anfangsbuchstaben „E“ schon denken kann, geht es dabei um Europa. EIT steht für das neu einzurichtende „European Institut of Techno- logy“, im Deutschen für das „Europäische Technolo- gieinstitut“. Die Europäische Union hat uns bereits viel Positives gebracht. Das gilt für viele Bereiche, so auch für den Be- reich Forschung. Mit dem jetzt laufenden 7. Europäi- schen Forschungsrahmenprogramm werden zum Bei- spiel bis 2013 mehr als 50 Milliarden Euro in die Forschung in Europa investiert. Es wird davon ausge- gangen, dass 20 Prozent dieser Gelder nach Deutschland fließen werden. Wir sind also auf jeden Fall ein Profiteur der europäischen Forschungsfinanzierung. In diesem Jahr ist auch der Europäische Forschungsrat, ERC, ein- gerichtet worden. Damit wird ein neuer Weg im Bereich der Förderung europäischer Grundlagenforschung betre- ten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, hat dabei bei Arbeitsweise und Strukturen Pate gestanden. Auch hier erhoffen wir uns einen guten Rücklauf im Ex- zellenzwettbewerb mit internationalen Wissenschaftlern. Bereits jetzt gibt es also gute ausgebaute europäische F P E z h d z n z d t p d L A c i t m e l e S d w u w K g d d T d K n s w t g ü W d D d e d l n I k n k k p e (C (D orschungsförderungen sowie neue erfolgversprechende rojekte. Warum also eine weitere Einrichtung? Das EIT als künftiges „Flaggschiff der Innovation in uropa“, wie es Kommissionspräsident Barroso be- eichnete, hat das Ziel, die europäische Wettbewerbsfä- igkeit weiter ausbauen. Dabei geht es insbesondere um ie ermittelte Lücke zwischen Forschung und Umset- ung. Denn Europa genauso wie Deutschland mangelt es icht an guten Ideen und klugen Köpfen – das sieht man um Beispiel bei den Patentanmeldungen. Es hapert an er Umsetzung in Produkte. Auf nationaler Ebene disku- ieren wir dazu derzeit verschiedene Ansätze, auf euro- äischer Ebene soll das EIT ein Schritt zur Schließung ieser Lücke darstellen. Das EIT soll darüber hinaus das eistungspotenzial im „Wissensdreieck“ Innovation, usbildung und Forschung ausschöpfen und die Berei- he stärker miteinander verzahnen. Denn ohne Bildung st keine Forschung und ohne Forschung keine Innova- ion möglich. Die Idee, ein EIT zu errichten, kam 2005 von Kom- issionspräsident Barroso. Er wollte damit ursprünglich in „europäisches“ Massachusetts Institute of Techno- ogy, MIT, auf der grünen Wiese errichten, also eine uropäische Universität mit Spitzenforschung. Aber eine pitzenuniversität kann man eben nicht von oben aus em Boden stampfen. So etwas muss sich langsam ent- ickeln. Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Portugal nd Deutschland, aber auch Forschungsorganisationen ie die DFG zweifelten deshalb von Beginn an an dem onzept. Wäre die Idee nicht direkt von Herrn Barroso ekommen, wäre der Entwurf sicher schnell wieder in en Schubladen verschwunden. Mittlerweile ist das Konzept stark überarbeitet wor- en. Die Universität „auf der grünen Wiese“ ist vom isch; auch Studienabschlüsse sollen nicht mehr durch as EIT vergeben werden. Die einzurichtenden „KICs“, nowledge and Innovation Communities, sollen sich un aus bereits vorhandenen Netzwerken und Partner- chaften virtuell zusammenschließen. Sie bleiben somit eiterhin Teil ihrer Universitäten, Forschungseinrich- ungen oder Unternehmen. Wichtige deutsche Forderun- en sind somit übernommen worden. Am 25. Juni 2007 soll die endgültige Entscheidung ber die Einrichtung eines EITs beim Ministerrat für ettbewerbsfähigkeit beschlossen werden. Dies fällt in ie letzte Woche der deutschen Ratspräsidentschaft. eutschland trägt bei diesem Thema somit eine beson- ere Verantwortung. Denn eine Ratspräsidentschaft ist ben nicht die Position, um eigene nationale Meinungen urchzusetzen, sondern eher die eines ehrlichen Mak- ers, der Kompromisse aufzeigt und Verhandlungsergeb- isse erreicht, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind. nsofern befindet sich die deutsche Bundesregierung, be- annt für ihre Kritik am EIT, bei dem Thema in einer icht ganz einfachen Rolle. Ganz nach dem Motto „Was man nicht verhindern ann, sollte man wenigstens in die richtige Richtung len- en“ hat die Bundesregierung deshalb ein Kompromiss- apier vorgestellt, das die Kritikpunkte am EIT aufrecht- rhält, gleichzeitig aber den Einstellungen anderer Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10873 (A) ) (B) ) Mitgliedsländer Rechnung trägt. Das EIT soll danach ab 2008 in einer Pilotphase mit zwei KICs beginnen. Die zu bearbeitenden Themen könnten Energie und der Klima- wandel sein. Auch zu anderen Punkten wurden Kompro- missformulierungen vorgeschlagen. Ich glaube, das Kompromisspapier ist eine gute Arbeitsgrundlage und wird den unterschiedlichen Meinungen innerhalb der EU gerecht. Ich will an dieser Stelle nur zwei Punkte herausstel- len, bei denen ich hoffe, dass die Minister nächste Wo- che eine belastbare Lösung finden werden: das weitere Verfahren nach der Pilotphase und die Finanzierung des EITs. Der erste Punkt ist das Verfahren für die Weiterfüh- rung des EITs nach der Pilotphase. Wir als SPD-Bundes- tagsfraktion stimmen dem Konzept eines EITs nur zu, weil zugesichert wurde, dass das EIT bis spätestens 2012 durch externe Sachverständige evaluiert werden soll und danach auf Grundlage dieser Ergebnisse und dem Errei- chen der Zielsetzung eines signifikanten Mehrwerts für Innovation, Bildung und Forschung in Europa über die Zukunft des EITs entschieden wird. Das kann in letzter Instanz auch bedeuten, dass das EIT wieder geschlossen wird. Eine weitere Institution auf europäischer Ebene ohne zusätzlichen Nutzen brauchen wir nicht. Regelmä- ßige Evaluierung, die im Extremfall auch zur Schließung führen kann, sollte der Normalfall für alle Forschungs- institute sein. Die Evaluierung zum Beispiel innerhalb der Leibniz-Gesellschaft zeigt, dass dies auch praktika- bel ist. Zur Finanzierung. Die Kommission sieht für die Er- füllung der EIT-Ziele einen Bedarf von über 2,3 Milliar- den Euro für den Zeitraum 2007 bis 2013 vor. Als ein- zige klar genannte Finanzquelle gibt es bisher die 308 Millionen Euro aus nicht zugewiesenen Margen der Teilrubrik 1 a des EU-Haushaltes. Aber auch diese Summe ist bisher noch nicht gesetzt. Selbst nach einer Zusage bleiben noch 2 Milliarden Euro übrig, die nicht gegenfinanziert sind. Herr Barroso verkündet immer wieder, dass ein maßgeblicher Teil davon aus der Wirt- schaft kommen wird. Auch wir fordern in unserem An- trag eine finanzielle Mindestbeteiligung der Wirtschaft von 50 Prozent. Bisher ist aber immer noch vollkommen unklar, ob überhaupt, und, wenn ja, von wem wie viel Geld kommen wird. Ein belastbares Finanzierungskon- zept ist aber das A und O einer jeden Institution. Bei dem europäischen GALILEO-Projekt haben wir gerade erst wieder gesehen, wie problematisch es sein kann, wenn man sich auf Zusagen aus der Wirtschaft verlässt. Schwierig finde ich dies insbesondere unter dem Aspekt, dass es doch gerade die Wirtschaft ist, die aus verstärkter Innovationskraft den größten Gewinn zieht. Das finan- zielle Risiko soll hingegen anscheinend doch lieber der Staat tragen und damit der Steuerzahler. So, meine lie- ben Unternehmen, geht es nicht. Ich hoffe deshalb, dass nächste Woche, insbesondere zu diesen beiden Punkten, eine tragfähige Lösung gefun- den wird. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass man erst einmal den Europäischen Forschungsrat hätte anlau- fen lassen und seine Arbeit abgewartet hätte. Denn d f I ü n r u B m b g S K r s a z l s d E A s w j m ß m g A b s n l N d k g g E M g L g n I l H w M F l F h E (C (D ieses Projekt ist sehr vielversprechend. Nach einem er- olgreichen Anlaufen hätte man sich dann dem Thema nnovation näher zuwenden können. Vom ERC bin ich berzeugt, von Konzeption und Konstruktion des EIT icht. Hoffen wir, dass beide Projekte trotzdem erfolg- eich werden und Europa im internationalen Wettbewerb m die besten Ideen weiter nach vorn bringen. Die SPD- undestagsfraktion wird diesen Prozess auch weiterhin it der nötigen Aufmerksamkeit verfolgen und kritisch egleiten. Ulrike Flach (FDP): Das Europäische Technolo- ieinstitut kann ein Erfolg werden. Es ist aber kein elbstläufer, und viel hängt davon ab, am Anfang eine onstruktion zu wählen, die das EIT als zentrale Ein- ichtung zur Exzellenzförderung im Dreieck Wissen- chaft – Staat – Wirtschaft positioniert. Das sollte sich uch darin ausdrücken, dass das EIT sowohl in der Kon- eption als auch in der Finanzierung deutlich als öffent- ich-private Partnerschaft erkennbar wird. Die Wirt- chaft muss von Beginn an mit ins Boot. Das EIT sollte ie Möglichkeit erhalten, sich um Fördergelder aus den U-Programmen zu bewerben. Wir teilen nicht die ngst, hier würde man sich gegenseitig die Gelder weg- chnappen, sondern gerade wenn das EIT im Wettbe- erb steht, kommt der nötige Druck auf, exzellente Pro- ekte einzureichen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist ein Doku- ent des Kleinmuts und der Furchtsamkeit. Sie begrü- en zwar das EIT, aber umstellen, ja umzingeln das EIT it einer Fülle von Einschränkungen und Regulierun- en. Es soll Abstand zum Forschungsrat wahren, die utonomie der Wissensgemeinschaften sollen bestehen leiben. Sie schreiben die Aufgaben detailliert vor, es oll keine akademischen Titel vergeben können, auch icht gemeinsam mit Hochschulen, und es soll detail- ierte Regelungen für die Antragsberechtigung geben. ationale Ansätze und Forschungsstrategien dürfen urch das EIT nicht geschwächt werden. Das ist alles leinlich und zeugt von einem starken Ressentiment ge- enüber dieser zu gründenden Institution. Allerdings wollen auch Sie das EIT zu einem „strate- ischen Instrument für die Interessen der Wirtschaft in uropa“ machen. Ich frage mich, wie dies bei all dem isstrauen, das aus Ihrem Antrag spricht, erfolgreich eschehen soll? Glauben Sie wirklich, dass ein EIT zum euchtturm der Spitzenforschung im weltweiten Ver- leich werden kann mit einem so engen Korsett und ei- er misstrauischen Grundstimmung dieser Koalition? ch glaube, dass die Bundesregierung in den Verhand- ungen mit den europäischen Partnern dem EIT schwere ürden aufbaut, die Sie auf EU-Ebene dann nicht über- inden können. Ein Institut, das mit dem renommierten IT konkurrieren soll, braucht vor allem Freiheit und lexibilität. Ihr Antrag schränkt das EIT ein und schmä- ert seine Erfolgschancen. Wir sehen mit großer Freude, dass sich die EU der orschungs- und Innovationspolitik viel stärker als frü- er annimmt. Das 7. Forschungsrahmenprogramm, der uropäische Forschungsrat und das EIT können starke 10874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Stützen einer exzellenten europäischen Forschungs- und Technologieförderung sein. Nur gemeinsam haben wir Europäer eine Chance, mit den USA und – zunehmend – mit China und dem asiatischen Raum mitzuhalten. Wer die Dynamik dort sieht, der weiß, dass wir wenig Zeit für langwierige Verfahrensdiskussionen haben. Deshalb sollten wir das EIT entschlossen und mutig auf den Weg bringen. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Seit 2005 bemüht sich EU-Kommissionspräsident Barroso darum, ein neues Flaggschiff der europäischen Technologieforschung auf Kiel zu legen. Dieses sollte seiner Idee nach in einem Europäischen Technologieinstitut bestehen. Als Vorbild schwebte ihm das Massachusetts Institut of Technology, MIT, vor. An einem neuen Standort auf grüner Wiese sollte eine Eliteschmiede entstehen, die ihre Kadetten in ganz Europa rekrutieren sollte. Milliarden sollten in de- ren Ausstattung fließen, ohne dass zum Zeitpunkt der Idee Barrosos nur annähernd geklärt war, welche Diszi- plinen angesiedelt werden sollten. Nun legen Reeder in der Regel nur dann neue Schiffe, insbesondere dieser Großklasse, auf Kiel, wenn sie dafür echten Bedarf sehen, ist doch bekannt, dass die Unter- haltungskosten dieser Schiffsklassen immens sind. Welchen Bedarf Herr Barroso konkret gesehen hat, ist über weite Strecken den beteiligten Akteuren unklar ge- blieben. Ich halte es schon für bemerkenswert, dass sich nicht einmal der EU-Forschungskommissar Jan Potocnik öffentlich für diese Idee einsetzte. Es ist für mich daher wenig verwunderlich gewesen, dass neben Kritik, größ- ter Skepsis auch offene Ablehnung artikuliert wurde. Bezogen auf Deutschland reichten Ablehnung und Vorbehalte von Wissenschaftsorganisationen, über die Hochschulrektorenkonferenz bis zu Bundesrat und der Bundesregierung höchst selbst. Im Bundestag hat meine Fraktion Die Linke durch einen entsprechenden Antrag und Kleine Anfragen ihre Ablehnung deutlich gemacht. An der allseitigen und umfassenden Skepsis hat sich nicht wirklich etwas geändert. Warum hat die Bundes- regierung trotz vielfältiger Bedenken und breiter Ableh- nung aus der Wissenschaft diesem Projekt immer noch keine klare Absage erteilt? Ganz offensichtlich hat sie auch im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft nicht die Kraft gefunden, einen Neu- ansatz zu verfolgen. Dieser sollte darin bestehen, an den zum Teil gerade erst neu aufgelegten Programmen und Strukturen des Siebten Forschungsrahmenprogramms anzuknüpfen und diese zu stärken. Das wäre inhaltlich konsistent und begründbar. Alle Seiten sind unzufrieden. Und doch verzettelt man sich in einer Kompromissdebatte. Und das ist ty- pisch für EU-Entscheidungen. Was war bzw. ist das eigentliche Problem? Dieses er- gibt sich wieder einmal daraus, dass sich ein Politiker vor seinem Abschied ein Denkmal setzen wollte. Adres- saten und politisch Verantwortliche halten eigentlich nichts von dieser Kopfgeburt. Statt nun aber die Sache v d s V d K d s K d F l t g s S F 2 a ü d ö p F a – i P i U l z s v d n s s E s v d u l s g a l d z c d W (C (D ernunftbegabt zu beenden, wird versucht, durch Verän- erungen innerhalb des Projektes die unschöne politi- che Demontage eines ach so verdienten Politikers und orführeffekte gegenüber potenziell betroffenen Län- ern zu vermeiden. Man geht auf diese Weise offenen onfrontationen aus dem Weg, schließlich könnten sich araus später auch Nachteile für eigene ehrgeizige politi- che Vorhaben ergeben. Diese Strategie zum Umgang und zur Beilegung von onflikten kostet die europäischen Steuerzahlerinnen ann schon einmal Millionen oder wie im vorliegenden all des Europäischen Technologieinstituts sogar Mil- iarden – konkret 2,4 Milliarden. Das wissen alle poli- isch Verantwortlichen. Auch die Bundesregierung hat anz offensichtlich nicht die Kraft gefunden, sich die- em völlig unberechenbaren Projekt entgegenzustellen. ie hat sich innerhalb ihrer Ratspräsidentschaft an einem ormelkompromiss abgearbeitet. Und für den 25. Juni 007 soll nun der Stapellauf beschlossen werden. Alles ndere wäre eine echte, wenngleich gute Überraschung. Keiner weiß genau, ob der Kahn die georderte Fracht berhaupt tragen kann. Der Wirtschaft soll gedient wer- en. Wissensproduktion und -transfer sollen massiv mit ffentlichen Geldern forciert werden. Es fehlen jedoch räzise Angaben sowohl zu Inhalt und Form als auch zur inanzierung dieser Passage. Dabei sollten alle Verantwortlichen gewarnt sein. Ein nderes großes Flaggschiff der europäischen Forschung nämlich das Weltraumforschungsprojekt GALILEO – st gerade kläglich gestrandet. Dabei gab es für dieses rojekt im Vergleich zum Europäischen Technologie- nstitut immerhin deutlich verbindlichere Festlegungen. nd dennoch ist ein Mitzeichner – die Wirtschaft näm- ich – ausgestiegen. Die Risiken waren ihr im Verhältnis um kalkulierbaren Nutzen zu wenig abschätzbar. Und chließlich, so die Selbstauskunft, müsse ja nicht alles on privater Ebene finanziert werden. Mit Blick auf GALILEO muss nun festgestellt wer- en: Die „Himmelsschiffe“ anderer Länder bzw. Regio- en – wie beispielsweise das neue GPS III – schicken ich an, vorbeizufliegen. Im Flug erfahren diese Verbes- erungen ihrer Leistungsfähigkeit. Es wäre seitens der U eine sinnvolle Form der Schadensbegrenzung gewe- en, sich an diesen Missionen zu beteiligen. Stattdessen ersuchen die beteiligten Länder, den eigenen Kahn wie- er flottzumachen. Und das wird die Steuerzahlerinnen nd Steuerzahler insgesamt 13 Milliarden Euro kosten. Man hat also eben erst einen Schiffbruch erfahren und ässt sich mit dem Europäischen Technologieinstitut chon wieder auf ein neues Großprojekt ein. Dessen so- enannter europäischer Mehrwert wird noch schlechter ls bei GALILEO prognostiziert – und das für alle Betei- igten: für die Länder, für die Wirtschaft aber auch für ie Wissenschaft. Besonders unverständlich ist dabei, dass weder die usätzlichen Kosten von GALILEO noch die zusätzli- hen Kosten des Europäischen Technologieinstituts in er aktuellen Finanzplanung der EU berücksichtigt sind. enn also nicht neues Geld aus den Ländern kommt und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10875 (A) ) (B) ) das ist absolut ausgeschlossen, dann wird man die Sum- men nur durch Umschichtungen im EU-Haushalt auf- bringen können. Das geplante Technologieinstitut jeden- falls schlägt schon allein mit 308 Millionen im ersten Jahr zu Buche. Da jedoch die Finanzplanung der EU ein noch größe- rer und noch zerbrechlicherer Kompromiss ist, ist derzeit eine saubere Lösung gar nicht absehbar. Man wird sich vermutlich mit der weichen Formulierung einer Zielstel- lung zufrieden geben. Das alles ist sowohl der Bundesregierung als auch der Koalition bekannt. Nicht umsonst versucht die Koalition in ihrem Antrag zum Europäischen Technologieinstitut, ein paar Ankerwürfe vorzubereiten. So soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Unternehmen und private Organisationen einen substan- ziellen Beitrag von mindestens 50 Prozent an dessen Ge- samtkosten aufbringen. Nur auf Basis belastbarer finan- zieller Zusagen könne das Technologieinstitut seine positive Wirkung entfalten. Und nur dann dürfe mit der Errichtung begonnen werden. Im Grunde genommen ist das der wichtigste Punkt Ihres Antrages. So wie er im Antrag steht, haben Sie ihn eigentlich als K.-o.-Krite- rium formuliert. Die Wirtschaft wird in „zentraler Rolle“ gesehen, weil das Technologieinstitut – ich zitiere – „als strategisches Instrument für die Interessen der Wirtschaft in Europa be- griffen wird“. Zitat Ende. Vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung insbesondere von kleinen und mittelständi- schen Unternehmen – vorsichtig ausgedrückt – als höchst unwahrscheinlich einzustufen. Die Linke ist ganz und gar nicht der Auffassung, dass sich die EU auf ein Projekt einlassen sollte, bei dem jetzt schon klar ist, dass weder die Wirtschaft noch private Organisationen eine solche verbindliche Finanzbeteili- gung eingehen werden. Alles wird sich wieder in der Preislage von freiwilligen Erklärungen oder unverbindli- chen Selbstverpflichtungen abspielen. Mit der Bestimmung der beiden ersten Leitthemen des Technologieforschungsinstituts zu Energie- und Kli- maforschung steckt man doch schon mitten drin. Und gerade auch diese beiden Felder sind beredte Beispiele dafür, wie man in den vergangenen Jahren bei der Kar- tierung freiwilliger Verpflichtungen in unsicherem Fahr- wasser gestrandet ist. Allein eine Vernetzung vorhande- ner Einrichtungen und Akteuren der Spitzenforschung zu diesen Themen wird die Wirtschaft nicht hinreißen, sich auf verbindliche Finanzierungszusagen einzulassen. Dessen sind sich natürlich auch die Koalitionsfraktio- nen bewusst. Daher setzen sie in ihrem Antrag auch schon Rettungsboote aus. Bis spätestens 2012 soll das Technologieinstitut durch externe Sachverständige ge- prüft werden. Danach soll nochmals über die Fortfüh- rung entschieden werden. Bis dahin finden sich Bundesregierung und Koali- tionsfraktionen damit ab, dass Gelder und Ressourcen aus anderen Bereichen, wie dem Programm Lebenslan- ges Lernen, dem 7. Forschungsrahmenprogramm und d I s f u s n W g e s m E e A T b d d a D d e g E m w I z – l e e k r I n m T n p S s J s S v d i d T – (C (D em Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und nnovation, CIP, abgezogen werden. Doppelstrukturen ind im Verhältnis zu den bestehenden Technologieplatt- ormen gar nicht zu vermeiden. Auch Überschneidungen nd Kollisionen zum erst unlängst begründeten Europäi- chen Forschungsrat können angesichts der konzeptio- ellen Unschärfe gar nicht vermieden werden. Welche irkungen sich für Hochschulen und Wissenschaftsor- anisationen ergeben, ist unklar. Diese werden nun in ine weitere Fahrrinne geschickt, auf der neue For- chungsmittel erreichbar werden sollen. Der Hinweis, an stütze sich ohnehin nur auf Erfahrene der xzellenzinitiative, grenzt zugleich den Teilnehmerkreis in. Die Linke hat bereits im März dieses Jahres mit ihrem ntrag gezeigt, dass die Initiativen zum Europäischen echnologieinstitut eingestellt werden müssen. Wir ha- en auf einen Ausbau und eine Qualifizierung bestehen- er Strukturen und Initiativen verwiesen. Daran haben weder der Koalitionsantrag noch die von er Bundesregierung eingeschlagene Kompromisslinie uf europäischer Ebene etwas geändert. Um im Bild zu bleiben, sei abschließend angemerkt: er Wassereinbruch ist bereits vorprogrammiert. Und as Kommando „Schotten dicht“ hat bekanntlich nicht inmal die „Titanic“ vor dem Untergang gerettet. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die rüne Fraktion hat sich klar gegen die Einrichtung des IT ausgesprochen. Wir halten das EIT für ein vollkom- en ungeeignetes Mittel, um die Ziele der Förderung issenschaftlicher Exzellenz und Beschleunigung von nnovation und Marktzugang für Forschungsergebnisse u erreichen. Das wesentliche Problem mit dem geplanten Institut das ja in seiner jetzigen Form „nur“ noch ein dezentra- es Netzwerk wäre – ist, dass es damit zur Schaffung iner ineffizienten und konkurrierenden Struktur in der uropäischen Forschungslandschaft käme, die in Kon- urrenz zu bestehenden Instrumenten tritt. Es gibt be- eits eine Reihe von europäischen Initiativen und neuen nstrumenten, die sich den genannten Zielen widmen – ämlich vor allem das 7. Forschungsrahmenprogramm it dem Europäischen Forschungsrat und gemeinsamen echnologieplattformen und daraus entwickelten Tech- ologieinitiativen. Es haben sich längst zahlreiche euro- äische Kooperationsnetzwerke herausgebildet, deren tärkung und Weiterentwicklung unser zentrales Ziel ein sollte. Das EIT wäre demgegenüber im über viele ahre gewachsenen System der europäischen For- chungsförderung ein Fremdkörper, der die bestehenden trukturen schwächen würde. Hinzu kommt, dass die Finanzierung des EIT bisher ollkommen unklar ist. Deshalb steht zu befürchten, ass sie zulasten der bereits bestehenden Instrumente, nsbesondere dem 7. FRP erfolgt. Außerdem hält sich ie Privatwirtschaft, die das Institut zum überwiegenden eil finanzieren soll, bisher mit verbindlichen Zusagen um es vorsichtig zu formulieren – sehr bedeckt. Die 10876 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Erfahrungen, die wir derzeit mit GALILEO machen, las- sen eher befürchten, dass am Ende doch die öffentliche Hand auf den Kosten sitzen bleibt. Einige dieser Sorgen teilt man offensichtlich auch in der Koalition. In Ihrem Antrag fordern Sie die Bundes- regierung auf, dass sie sich unbedingt dafür einsetzen solle, dass es weder zu inhaltlichen Überschneidungen mit bestehenden europäischen Förderstrukturen noch zu Querfinanzierungen aus diesen Programmen kommt, und dass die Errichtung an verbindliche Finanzierungs- zusagen der Privatwirtschaft geknüpft wird. Bisher ist es der Regierung aber keineswegs gelungen, plausibel dar- zustellen, wie sie diese Bedingungen erfüllen will. Kon- sequent wäre es deshalb, wenn die Koalitionsfraktionen das ganze Projekt – so wie wir es tun – ablehnen würden. Anders dagegen die FDP, die als einzige Fraktion im Bundestag das EIT unvoreingenommen begrüßt. Beson- ders bemerkenswert ist, dass Sie darüber hinaus die ein- zige Stimme in ganz Europa sind, die immer noch dafür plädiert, das EIT als zentrale Einrichtung entsprechend den ursprünglichen Kommissionsplänen einzurichten – und das entgegen den Stellungnahmen, die von allen re- levanten Akteuren, insbesondere auch den Wissen- schaftsorganisationen, zu dieser Idee abgegeben worden sind. Hinzu kommt, dass Sie sich in Ihrem Antrag dafür aussprechen, dass das EIT sich nicht alleine an wissen- schaftlichen Kriterien messen lassen solle, sondern da- rüber hinaus auch wirtschaftliche Erwägungen bereits in die Exzellenzdefinition einfließen sollen. Das lehnen wir ab. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Öffentlichen Verkehr in den neuen Bundesländern nicht gefährden – Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verlängern (Tagesordnungspunkt 19) Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke, die Übergangsregelung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes über den Frist- ablauf zum 30. Juni 2007 hinaus zu verlängern, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. Damit habe ich am 29. März 2007 meine Rede zur ersten Le- sung dieses reinen Schaufensterantrages der PDS begon- nen. Zur Begründung komme ich noch. Ich kann aber auch heute gleich zu Beginn sagen, dass sich an dieser Sicht meiner Fraktion nichts geändert hat. Woran liegt das nun? Sie, meine Damen und Herren von der PDS, haben nichts, aber auch gar nichts ausfüh- ren können, was diesen Antrag begründen würde. Alle Fraktionen des Hauses haben Sie dazu in der ersten Le- sung aufgefordert. Mit einer Begründung ist, damit klar wird, was ich darunter verstehe, und wo das diesbezügli- che Problem der PDS liegt, nicht gemeint, Umstände zu behaupten, sondern diese durch Fakten zu substantiieren. Sie haben weder in der ersten Lesung, noch in der Folge, e s u A n A A d c u V S a D s v e R n i b w d l c i ö 3 g k v L s f M G f s s J A d s e e f g r h d s K t t h v (C (D twa bei den Beratungen im federführenden Rechtsaus- chuss, in irgendeiner Form die dünne, pauschale, von nbewiesenen Behauptungen getragene Begründung des ntrages verdichten können. Gegen die zu Recht ableh- ende Stellungnahme der Bundesregierung habe ich kein rgument vernommen. Was die PDS betreibt, und dieser ntrag ist nur eines von vielen Beispielen, ist nichts an- eres als reine populistische Klientelpolitik ohne jegli- he Substanz. Das kostet das Parlament wertvolle Zeit nd schadet unserer parlamentarischen Demokratie. Ihr erhalten ist unkollegial und einfach nur schäbig. Ich habe mir überlegt, ob ich, da es keinerlei neuen achstand gibt, gleich nur auf meine umfängliche Rede us der ersten Lesung verweise. Das tue ich hiermit. ennoch möchte ich die wichtigsten Punkte unserer Po- ition noch einmal kurz umreißen. Seit der Wiedervereinigung gibt es für die Vielzahl on Grundstücken privater Eigentümer, die zu Zeiten der hemaligen DDR zum Teil ohne bzw. auf zweifelhafter echtsgrundlage für öffentliche Zwecke in Anspruch ge- ommen wurden, ohne dass ihre förmliche Überführung n sogenanntes Volkseigentum oder eine rechtlich ver- indliche Regelung der Nutzungsverhältnisse erfolgt äre, eine Übergangsvorschrift. Diese regelt, dass trotz es durchaus zweifelhaften Besitzanspruches der öffent- ichen Hand eine weitere Nutzung bzw. der Erwerb sol- her Grundstücke durch die öffentliche Hand möglich st. Die öffentlichen Nutzer haben ein für weiterhin zu ffentlichen Zwecken benötigte Flächen bis zum 0. Juni 2007 befristetes Ankaufsrecht zu besonders ünstigen Konditionen, die erheblich unterhalb des Ver- ehrswerts liegen. Mit dieser Übergangslösung sollte ermieden werden, dass die Kommunen in den neuen ändern mit Ankaufsforderungen durch private Grund- tückseigentümer überfordert würden. Durch die lang- ristige Übergangsregelung wurde den Kommunen die öglichkeit eingeräumt, zunächst zu überprüfen, welche rundstücke im Privateigentum dauerhaft weiter für öf- entliche Zwecke benötigt werden und in der Folge ent- prechend die zum verbilligten Erwerb dieser Liegen- chaften notwendigen Haushaltsmittel über mehrere ahre in die jeweiligen Planungen einzustellen. Künftig kann nun, falls der öffentliche Nutzer sein nkaufsrecht bis zum 30. Juni 2007 nicht ausgeübt hat, er private Eigentümer ab diesem Zeitpunkt den Ankauf eines Grundstücks zum Verkehrswert verlangen oder in marktgerechtes Nutzungsentgelt für die Eintragung iner Dienstbarkeit fordern. Mit Ablauf der Übergangs- rist wird für die nach so vielen Jahren immer noch un- eklärten Fälle in der Folgezeit nun die endgültige Klä- ung der Rechtsverhältnisse an den Grundstücken erbeigeführt, die zu diesem Zeitpunkt trotz fortdauern- er öffentlicher Nutzung noch immer im Privateigentum ind. Im Jahre 17 der deutschen Einheit ist das für die ommunen zumutbar. Wir werden nicht durch eine wei- ere Fristverlängerung das gewachsene Vertrauen der be- roffenen Grundeigentümer enttäuschen. Rechtssicher- eit ist ein hohes Gut. Eine sachgrundlose Verlängerung on mit Sachgrund versehenen Übergangsfristen wird es Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10877 (A) ) (B) ) mit uns nicht geben. Eigentum verpflichtet nicht nur, meine Damen und Herren von der PDS, wir leben Gott sei Dank nicht im sogenannten Sozialismus! Zudem ist ja weiterhin die Rechtsbereinigung zuguns- ten der öffentlichen Hand möglich. Bei Vorliegen der entsprechenden spezialgesetzlichen Voraussetzungen ist eine Enteignung für öffentliche Zwecke nicht ausge- schlossen. Allerdings wäre dann entsprechend der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie der volle Ver- kehrswert als Ausgleich zu zahlen. Und gerade dieser Punkt ist der Entscheidende. Wir stehen unverrückbar zur Eigentumsgarantie als zentralem Punkt des Grundge- setzes. Dr. Peter Danckert (SPD): Bereits am 29. März 2007 habe ich an dieser Stelle zu diesem Thema Folgen- des gesagt: Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bun- desregierung auf, das Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öf- fentlich genutzten privaten Grundstücken, kurz Ver- kehrsflächenbereinigungsgesetz, über die gegenwärtig geltende Frist bis 30. Juni 2007 hinaus um drei weitere Jahre zu verlängern. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26. Ok- tober 2001 regelt die Rechtsverhältnisse an Grundstü- cken in den neuen Bundesländern, die im Privateigen- tum stehen, aber zu öffentlichen Zwecken genutzt werden. Die gesetzliche Neuregelung erfolgte seinerzeit aufgrund einer Initiative der neuen Länder. Vor dem Hintergrund von Art. 14 des Grundgesetzes war eine nicht einfache Abwägung zwischen dem Eigentum und dem Wohle der Allgemeinheit vorzunehmen. Dieses Ge- setz räumt dem öffentlichen Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen ein Erwerbsrecht an Verkehrsflächen gegenüber dem Grundstückseigentümer ein. Dies betrifft in erster Linie Verkehrsflächen, aber auch für Verwal- tungszwecke genutzte Flächen und Gebäude. Handlungsbedarf ergab sich aus dem Umstand, dass in der DDR oftmals private Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen worden sind, ohne dass eine förmliche Überführung des Grundstücks in Volks- eigentum stattgefunden hätte oder die Nutzung des Grundstücks gegenüber dem Eigentümer sonst auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden wäre. Diese Grundstücke blieben in Privateigentum und sind es auch heute noch. Das Gesetz ermöglichte den Kommunen, vom Eigen- tümer bis zum 30. Juni 2007 den Verkauf des Grund- stücks zu stark abgesenkten Preisen zu verlangen. Der Gesetzgeber hat seinerzeit ganz bewusst in § 8 eine Ab- schlussfrist normiert, um, wie es in der Begründung hieß, „den baldigen Ankauf der für öffentliche Zwecke genutzten Grundstücke zu bewirken“ und damit auch eine „zügige Bereinigung“ zu realisieren. Diese Regelung entspricht dem sich aus Art. 14 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit. Das heißt konkret eine Abwägung zwischen dem grundgesetzlichen Schutz des Eigentums und dem Wohl der Allgemeinheit. Nach Ablauf der Abschlussfrist v G m g l t G t d G v t g e z t b 1 a E h k d d s g d a n d k r N f f G t e a g t u D s d A d h s d g z (C (D erbleiben einige unbereinigte Fälle, in denen der rundstückseigentümer die Wahl hat, ob er von der Ge- einde den Ankauf verlangt oder aber ein Nutzungsent- elt fordert, das so lange zu zahlen wäre, wie die öffent- iche Nutzung fortbesteht. Die Linke ist der Ansicht, dass eine Vielzahl der be- roffenen Kommunen nicht in der Lage sein wird, den rundstückseigentümern bis zu diesem Stichtag ihr no- arielles Kaufvertragsangebot zu übermitteln, und strebt eshalb eine Fristverlängerung an. Gestatten Sie mir hierzu folgende Anmerkungen: Das esetz mit der konkreten Abschlussfrist ist das Ergebnis on Beratungen einer auf Initiative der Ost-Justizminis- erkonferenz 1999 gebildeten Bund-Länder-Arbeits- ruppe. Diese Abschlussfrist nach § 8, die man auch als ine Ausschlussfrist werten kann, war ein Kompromiss wischen den widerstreitenden Interessen der Beteilig- en. Zu bedenken war, dass die Grundstückseigentümer ei Ablauf der Frist über einen Zeitraum von fast 7 Jahren nach der Wiedervereinigung keinen Zugriff uf das Grundeigentum hatten. Zugleich war den öffentlichen Nutzern bereits bei der rarbeitung des Gesetzes das Problem der noch ausste- enden sachenrechtlichen Bereinigung seit langem be- annt. Zur Durchführung der notwendigen vorbereiten- en Maßnahmen – Vermessungsarbeiten, Feststellung er Eigentumsverhältnisse – zur rechtlichen Bereinigung tand ausreichend Zeit, nämlich sechs Jahre, zur Verfü- ung. Darüber hinaus impliziert der Ablauf der Frist nicht ie Notwendigkeit, alle Verträge bis zum Stichtag fertig bzuwickeln. Auch nach Fristablauf ist die Rechtsberei- igung möglich, wenn auch der Grundstückseigentümer amit einverstanden ist. Nach Ablauf der Abschlussfrist ann allerdings der Grundstückseigentümer alleine da- über entscheiden, ob er die Fläche an den öffentlichen utzer verkauft, die Zahlung eines Nutzungsentgeltes ordert oder schlicht nichts unternimmt. Wenn der öf- entliche Nutzer an der Erlangung des Eigentums am rundstück gegen den Willen des Grundstückseigen- ümers interessiert ist, kommt gegebenenfalls eine Ent- ignung nach den jeweiligen Spezialvorschriften, unter nderen den Straßengesetzen der Länder – allerdings ge- en Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes –, in Be- racht. Einer Fristverlängerung stehen – dies ist nicht ganz nerheblich – verfassungsrechtliche Bedenken entgegen: ie trotz der öffentlich-rechtlichen Nutzung der Grund- tücke bestehenden eingeschränkten Eigentumsrechte er Grundstückseigentümer fallen unter den Schutz von rt. 14 Abs. l Satz l des Grundgesetzes. Jede Änderung er Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse muss sich da- er insbesondere an den Grundsätzen des Vertrauens- chutzes und der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Die erhebliche Belastung der Grundstückseigentümer, ie über einen langen Zeitraum zur Passivität gezwun- en sind, und die Tatsache, dass den öffentlichen Nut- ern der Ablauf der Abschlussfrist frühzeitig bekannt 10878 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) war, begründen ernsthafte verfassungsrechtliche Beden- ken gegen die Verlängerung der Frist. Zu dem, was ich am 29. März 2007 gesagt habe, ste- hen wir als SPD-Fraktion. Der Antrag ist so überflüssig wie nur wenig anderes. Deshalb gibt es hierzu nichts we- sentlich Neues zu ergänzen. Weder hat es eine Initiative des Bundesrates gegeben, noch haben die weiteren Bera- tungen signifikante Gründe ergeben, die für eine Ver- längerung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes sprechen. Fast sechs Jahre sind nunmehr verstrichen, in denen ausreichend Gelegenheit bestanden hätte, die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse endgültig zu klären. Aus diesen Erwägungen heraus kann und wird die SPD-Bundestagsfraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke nicht zustimmen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Die Beratung des Antrags im federführenden Rechtsaus- schuss und im mitberatenden Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ergeben, dass es keinen Anlass gibt, die Abschlussfrist nach § 8 des Verkehrs- flächenbereinigungsgesetzes um drei Jahre bis zum 30. Juni 2010 zu verlängern. Bleibt es beim Fristablauf zum 30. Juni 2007, bedeu- tet das jedoch nicht, dass die zugrunde liegenden Rechts- verhältnisse nicht mehr einer Rechtsbereinigung zuge- führt werden könnten. Der Fristablauf hat zunächst nur zur Folge, dass nunmehr der Grundstückseigentümer selbst darüber entscheiden kann, ob er die Fläche an den öffentlichen Nutzer verkauft, die Zahlung eines Nut- zungsentgelts fordert oder aber schlicht nichts unter- nimmt. Damit wird dem Grundstückseigentümer ein Stück Entscheidungsfreiheit zurückgegeben. Damit tritt der eigentumsrechtliche Normalfall ein. Dies ist auch geboten, wenn man bedenkt, dass der Eigentümer bei Ablauf der Frist Ende Juni 2007 über ei- nen Zeitraum von insgesamt fast 17 Jahren seit der Wie- dervereinigung keinen Zugriff auf sein Eigentum hatte und die Fremdnutzung hinnehmen musste, also zu Passi- vität verurteilt war. Der öffentliche Nutzer hatte in all den Jahren genug Zeit, vorbereitende Maßnahmen zur rechtlichen Bereini- gung in Angriff zu nehmen und durchzuführen. Wenn der öffentliche Nutzer dies nicht getan hat, gleichwohl aber an der Erlangung des Eigentums am Grundstück ge- gen den Willen des Grundstückseigentümers interessiert ist, besteht im begründeten Einzelfall und zum Wohle der Allgemeinheit immer noch die Möglichkeit einer Enteignung nach den jeweiligen Spezialvorschriften, insbesondere den Straßengesetzen der Länder. Diese setzte dann allerdings die Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts voraus. Alles andere wäre mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes auch nicht ver- einbar. Mit der von den Antragstellern geforderten Frist- verlängerung ohne Ausgleichsmaßnahmen würde die Grenze des den Grundstückseigentümern Zumutbaren überschritten. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit wären dann verletzt. G n ö k v A G s D I u e g b E d d g B L Z g h b k c m g V S G t b G a G s G n b m S n S w d B h F r g z b (C (D Wer etwas anderes will, darf die Belastung der rundstückseigentümer im Wege der Fristverlängerung icht einfach fortschreiben und die Tatsache, dass den ffentlichen Nutzern der Ablauf der Frist frühzeitig be- annt war, ausblenden. Wer etwas anderes will, muss ielmehr ein Konzept vorlegen, das einen gerechten usgleich zwischen den widerstreitenden Interessen der rundstückseigentümer und der öffentlichen Nutzer vor- ieht. Ein solches Konzept ist dem Antrag der Fraktion ie Linke nicht zu entnehmen. Der Antrag ist weit davon entfernt, den geschützten nteressen beider Seiten Rechnung zu tragen. Das ist mit nserem Verständnis des Eigentumsschutzes nicht ver- inbar. Die Fristverlängerung liefe darauf hinaus, die Ei- entümer von Grundstücken, die dem Verkehrsflächen- ereinigungsgesetz unterliegen, für weitere drei Jahre zu igentümern zweiter Klasse zu machen. Da in den Beratungen auch nicht erkennbar wurde, ass die Kommunen in den neuen Ländern aus Gründen, ie sie nicht zu vertreten haben, an einer Rechtsbereini- ung gehindert waren, bleibt es bei dem Nein der FDP- undestagsfraktion zu dem Antrag der Fraktion Die inke. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Ich werbe hier für die ustimmung zu einer Fristverlängerung für ein Über- angsgesetz für die neuen Bundesländer, das von den eutigen Koalitionären seinerzeit mit großer Mehrheit eschlossen wurde, weil sie selbst von der Notwendig- eit dieser Regelung überzeugt waren. Die Flächensi- herung ist zum Fristende 31. Juni 2007 durch die Kom- unen in der vorgesehenen Zeit nicht zu realisieren ewesen. Dafür gibt es objektive Gründe: Aufgrund der ielzahl der bisher bekannt gewordenen Fälle sowie der chwierigkeiten bei den Recherchen zu den betroffenen rundstücken hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der be- roffenen Kommunen ihr notarielles Kaufvertragsange- ot nicht bis zu dem vorgesehenen Stichtag an die rundstückseigentümer übermitteln kann. Dies ist unter nderem dem Umstand geschuldet, dass es sich bei den rundstückseigentümern oft um große Erbengemein- chaften handelt, noch nicht vollständig aktualisierte rundstückskataster in den Gemeinden vorliegen oder och strittige Rückübertragungsansprüche vorliegen zw. sich erst im Rahmen von Vermessungen für Bau- aßnahmen herausstellt, dass zum Beispiel öffentliche traßen zum Teil über private Grundstücke verlaufen. Die Beschlussfassung zum vorliegenden Antrag mei- er Fraktion ist ein weiterer Gradmesser dafür, welchen tellenwert öffentliches Interesse und Gemeinwohl so- ie Verantwortung für handlungsfähige Kommunen für ie in diesem Hause vertretenen Fraktionen haben. Die undesregierung und die große Mehrheit in diesem Ho- en Hause argumentiert, dass dieses Gesetz und seine ristenregelung nur eine Übergangslösung seien. Das ist ichtig und soll auch so bleiben. Auch wir, Die Linke, wollen dieses Gesetz als Über- angsregelung sehen. Aber wir alle gemeinsam müssen ur Kenntnis nehmen, dass regional unterschiedlich 30 is 40 Prozent aller für die Gemeinden notwendigen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10879 (A) ) (B) ) Grundstücke für die Sicherung der öffentlichen Aufga- ben noch nicht im Besitz der Kommunen sind. Die Flä- chenzuordnung ist also längst nicht erfolgt und schon gar nicht abgeschlossen. Deshalb sollte es möglich sein, diese Übergangsregelung um einen angemessenen Zeit- raum einmal zu verlängern. Der Übergang des Initiativrechtes zum Kaufvertrags- abschluss von den Kommunen auf die Eigentümer führt zur Erhöhung des finanziellen Aufwandes für die Kom- munen, die nun zum Verkehrswert erwerben müssen. Sollte eine Fristverlängerung nicht erreicht werden, bleibt den Gemeinden nur die Möglichkeit des ordentli- chen Ankaufs der Grundstücke zum Verkehrswert, was die öffentlichen Haushalte weiter belasten würde und das Risiko birgt, dass der private Grundstückseigentü- mer sich einem Verkauf auch verweigern oder den Pro- zess einer Einigung zeitlich in die Länge ziehen kann. Oft haben wir es doch auch an anderen Stellen erleben müssen, dass die privaten Verkäufer utopische Kauf- preisforderungen stellen, wenn die öffentliche Hand Grundstücke erwerben will. Das wäre ein weiterer Schritt, die finanziellen Hand- lungsspielräume der Kommunen einzuschränken und potenzielle kommunale Investitionen zu be- wenn nicht sogar zu verhindern. Nach dem Fristablauf würde auch die Sicherung kom- munaler Daseinsvorsorge, soweit es Flächen betrifft, auf denen Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätze ge- baut wurden bzw. gebaut werden sollen, zeitlich erheb- lich schwerer werden. Es besteht also in mehrfacher Hinsicht ein dringender Bedarf für eine Fristverlänge- rung. Eine Umfrage ergab allein in Thüringen 2006 bei 13 Gemeinden einen Rückstand von 691 Grundstücken mit rund 167 000 Quadratmetern Fläche. In Mecklen- burg-Vorpommern sind die Zahlen ähnlich. Außerdem wird der Übergang des Rechts auf Verlan- gen zur Flächenbereinigung auf den oder die Grund- stückseigentümer als Investitionshemmnis und entgegen dem öffentlichen Interesse wirken, da die Kommune ihr Initiativrecht verliert. All dem liefern wir die Gemeinden aus, wenn die Fristverlängerung nicht beschlossen wird. Die begrüßenswerten Ziele des Gesetzes, nämlich Rechtssicherheit für Nutzer und Eigentümer zu schaffen, Eigentümer angemessen zu entschädigen sowie Grund- stücksnutzung und Grundstückseigentum für die öffent- liche Hand zusammenzuführen, ist unter den gegebenen Bedingungen und der gesetzten Frist nicht erreichbar. Damit ist die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben auf den betroffenen Grundstücken zukünftig in Gefahr. Aus den genannten Gründen ist eine Fristverlängerung des Gesetzes dringend geboten. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus meiner Sicht kommt die Bau- und Stadtentwicklungspo- litik im Bundestag viel zu kurz. Vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Entwicklung, der dramati- schen Klimaveränderungen und der sozialen Verschie- bungen müssten unsere Themen viel öfter auf der Tages- ordnung des Plenums stehen. Aber bitte nicht mit so e d s s s d n g r h G r w l n g d L s v i t P A E la n k V k O f B e S a r w m w S t o c 1 z D s r D m d g (C (D inem Schnellschuss! Wir können nur froh sein, dass ieser Tagesordnungspunkt so spät angesetzt worden ist, odass wir den Wählerinnen und Wählern vor den Fern- ehern die Behandlung dieses belanglosen Antrages er- paren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, mit iesem Antrag können Sie keinen Blumentopf gewin- en. Schon zur ersten Lesung im März sind Sie die Be- ründung für eine Verlängerung des Verkehrsflächenbe- einigungsgesetzes schuldig geblieben. Ich kann weiter- in nur feststellen, dass ein Schreiben des Städte- und emeindebundes Thüringen unkritisch und ohne Ände- ungen in einen parlamentarischen Antrag übernommen urde. Von einer Bundestagsfraktion hätte ich mehr po- itische Intuition und Geschick erwartet. Es ist noch icht lange her, da musste ich übrigens die gleiche Vor- ehensweise Ihrer Fraktion bei einem Anliegen des Bun- esverbandes der Deutschen Binnenschiffer feststellen. iebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, o machen Sie sich zu Handlangern einzelner Interessen- ertreter. Ich hoffe, dass Ihr politischer Anspruch größer st und rate Ihnen, die Anliegen einzelner Interessenver- reter ernsthafter zu prüfen und zu bewerten. Obgleich die Argumente bereits zur ersten Lesung im lenum bekannt waren, will ich nochmals kurz auf den ntrag zum Verkehrsflächenbereinigungsgesetz eingehen. s gibt vor Ort keinen Bedarf für eine Verlängerung. Bis- ng sind mir aus den anderen Bundesländern – mit Aus- ahme des Städte- und Gemeindebundes Thüringen – eine Fälle bekanntgeworden, die eine Verlängerung des erkehrsflächenbereinigungsgesetzes hätten begründen önnen. Ich bin als Sprecher unserer AG Ost häufig vor rt und dadurch mit kommunalpolitischen Problemen be- asst. Würden ostdeutsche Kommunen tatsächlich einen edarf für eine Verlängerung sehen, wären sicher längst ntsprechende Initiativen über die Parteien, kommunalen pitzenverbände oder/und die Länder ergriffen worden. Schließlich ist seit langem klar, dass dieses Gesetz usläuft. Die Kommunen konnten bis jetzt auch schwie- ige Immobilienfragen klären. Selbst nach dem 30. Juni erden Rechtsbereinigungen möglich sein. Das Argu- ent, dass Eigentumsfragen immer noch nicht geklärt erden konnten, kann ich so nicht gelten lassen. chließlich sind mittlerweile 17 Jahre verstrichen. Soll- en tatsächlich Eigentumsfragen in kritischen Größen- rdnungen noch unklar sein, dürfte das an den staatli- hen Stellen und nicht an den Eigentümern liegen. Nach 7 Jahren ist es Zeit, sich von den ganzen Sonderrechten u verabschieden. Selbst als linker Grüner sage ich hier: iese Rechtssicherheit sind wir auch den Eigentümern chuldig. Danach kann sich der Eigentümer selbst um die Klä- ung der Rechtsposition seines Grundstücks kümmern. ie Laufzeit des Gesetzes bis zum 30. Juni 2007 war eines Wissens schon ein Kompromiss einer Bund-Län- er-Arbeitsgruppe. Wie sich heute herausstellt – mit Au- enmaß. 10880 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Außerdem muss ich nochmals auf die verfassungs- rechtlichen Probleme hinweisen. Das Grundgesetz for- dert, dass sowohl das Eigentum als auch das Erbrecht zu gewährleisten sind. Eine Fristverlängerung verstößt je- doch sowohl gegen den Vertrauensschutz als auch gegen die Verhältnismäßigkeit. Provisorische Lösungen halten bekanntermaßen ewig, doch das darf nicht für dieses Gesetz gelten. Am Ende dieses Monats muss daher das Verkehrsflächenbereini- gungsgesetz auslaufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, ich sehe daher weiterhin keinen Grund, Ihren Antrag mitzutragen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Ihre Initiative daher ablehnen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sonderbericht Nr. 9/ 2006 über Ausgaben für Übersetzungsleistun- gen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat (Tagesordnungspunkt 21) Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Deutsch ist für rund 90 Millionen EU-Bürger ihre Muttersprache und nach dem Englischen die zweitwichtigste Fremdsprache in der Europäischen Union. Wir wollen die Bedeutung der deutschen Sprache in der Europäischen Union stärken. Leider müssen wir aber feststellen, dass uns umgekehrt ständig Drucksachen aus dem Bereich der Europäischen Union erreichen, die nur zum Teil in Deutsch gehalten sind, zum anderen aber umfangreiche Abschnitte in Englisch und Französisch enthalten. Der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union im Haushaltsausschuss ist nicht bereit, dies länger hinzu- nehmen. Seit März 2006 weisen wir Ratsdokumente, die nicht vollständig ins Deutsche übersetzt wurden, zurück und beraten diese damit vorläufig nicht. Mittlerweile wur- den 27 EU-Vorlagen mit 2 271 englisch- bzw. franzö- sischsprachigen Seiten zurückgewiesen. Nötig wurde dies, nachdem die Europäische Kommis- sion dazu übergegangen ist, immer weitere beratungs- und entscheidungsrelevante EU-Dokumente ganz oder teilweise zu Arbeitsdokumenten oder Anhängen herab- zustufen, um sich dadurch ihrer bindenden Verpflichtung zur vollständigen Übersetzung der Vorlagen in die Ar- beitssprache Deutsch zu entziehen. Dabei wird nach rein formalen Kriterien beschlossen, was teilweise zu absur- den Situationen führt. Ich darf Ihnen dies an einem Bei- spiel deutlich machen: Die EU-Vorlagen zu gefrorenen Erdbeeren, Sätteln aus China und Zuckermais aus Thailand wurden dem Deutschen Bundestag vollständig übersetzt zugeleitet. Demgegenüber wurde die Mitteilung der Kommis- sion zur verbraucherpolitischen Strategie der EU von 2 f s m m E l v b n s B D a a g s k m h h d s d 1 t V e b D e s V d i s g e d u g b s s P l n d D s z D (C (D 007 bis 2013 mit 15 Seiten in Deutsch als Zusammen- assung, 77 Seiten in Englisch und 32 Seiten in Franzö- isch vorgelegt. Die beiden letztgenannten Abschnitte sind laut Kom- ission lediglich Anhänge und Arbeitspapiere. Was soll an als gewissenhafter Abgeordneter damit anfangen? s wäre ja nicht das erste Mal, dass eine Verwaltung un- iebsame oder unangenehme Wahrheiten in Berichten zu erstecken versucht, indem diese in die Anlagen gescho- en werden und dann darauf gehofft wird, dass der ge- eigte Leser nach dem Hauptteil die Lektüre einstellt. Auch die Kollegen im EU-Ausschuss und Finanzaus- chuss sind mit dieser Problematik bereits mehrfach in erührung gekommen. Unser Bundestagspräsident, r. Norbert Lammert, und das Auswärtige Amt waren uch bereits in dieser Frage aktiv und haben sich unter nderem in schriftlicher Form an die Kommission ewandt, um diese von der Notwendigkeit einer voll- tändigen Übersetzung zu überzeugen. Unsere Bundes- anzlerin hat in einem persönlichen Gespräch mit Kom- issionspräsident Barroso ebenfalls auf die Problemlage ingewiesen. Leider hat sich trotz dieser vielen Bemü- ungen noch keine Änderung bei den Verfahrensweisen er Kommission ergeben. Dabei muss man eines fest- tellen: Die derzeitige Praxis der Kommission widerspricht er geltenden Rechtslage. Gemäß der Verordnung 1 von 958 ist Deutsch eine von mittlerweile 22 gleichberech- igten Amtssprachen der EU, so weit so gut. Art. 6 der erordnung 1 erlaubt den Organen der Gemeinschaft ine Sprachenregelung festzulegen. Davon wurde Ge- rauch gemacht und ein Dreisprachenregime aus eutsch, Englisch und Französisch als Arbeitssprachen ingeführt. Es sollte doch eigentlich selbstverständlich ein, dass sich die EU-Kommission an diese rechtlichen orgaben hält. Die „formalen“ Kriterien haben auch dazu geführt, ass beispielsweise Fortschritts- und Monitoringberichte m Zusammenhang mit der Erweiterungs- und Nachbar- chaftspolitik der EU in zehnseitigen Zusammenfassun- en vorgelegt wurden und als Zugabe hundert Seiten in nglischer und französischer Sprache beigelegt wurden. Mit diesem Beispiel möchte ich nur deutlich machen, ass die Kommission mit dem Ausschluss politischer nd dem Anlegen rein formaler Kriterien bei der Festle- ung der Übersetzungsleistung einen schweren Fehler egeht. In einer Diskussion mit dem für Vielsprachigkeit zu- tändigen Kommissar, Leonard Orban, im EU-Aus- chuss im April, habe ich deutlich gemacht, dass sich die roblematik der Übersetzungsleistungen einfach lösen ässt. Entweder muss die Kommission mit den vorhande- en Mitteln eine komplette Übersetzung der vorliegen- en Dokumente sicherstellen. Es gibt keinen Mangel an olmetschern bei den Sprachen Englisch und Franzö- isch. Oder, wenn denn die Mittel für die hohe Seiten- ahl nicht ausreichen, sollte man sich beim Verfassen der okumente auf das Wesentliche beschränken, um die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10881 (A) ) (B) ) Übersetzungsseitenzahl den vorhandenen Dolmetscher- kapazitäten anzupassen. Ich habe Herrn Orban in diesem Zusammenhang auch ein Angebot unterbreitet: Sollte die Kommission nicht in der Lage sein, das Problem zu meistern, soll sie uns das sagen. Wir können dann selbst entsprechende Überset- zungskapazitäten beim Bundestag aufbauen und die ent- stehenden Kosten gegen sonstige Forderungen der Euro- päischen Union an Deutschland verrechnen. Vielleicht mag es dem Außenstehenden seltsam vor- kommen, dass der Deutsche Bundestag bzw. seine Aus- schüsse sich seit Monaten mit dieser Frage beschäftigen. Schließlich leben wir in einer Zeit, in der wir unseren Kindern immer früher Fremdsprachen beibringen und in der Mehrsprachigkeit als besondere Qualifikation gilt. Doch darum geht es nicht. Wir als deutsches Parlament können einfach erwarten, dass uns die zu beratenden Un- terlagen in unserer Muttersprache vorgelegt werden. Deutschland ist der größte EU-Nettobeitragszahler, und wir können dafür auch erwarten, dass Zusagen ein- gehalten werden. Denn eines muss bei dieser Diskussion jeder wissen: Es geht nicht darum, zusätzliche Wünsche zu äußern, sondern darum, dass Zugesagtes eingehalten wird. Auch die Große Koalition hat sich in ihrem Vertrag dazu verpflichtet, die Bedeutung der deutschen Sprache innerhalb der Europäischen Union zu stärken. „Wir wer- den dafür sorgen, dass die Stellung der deutschen Spra- che in Europa ihrer Bedeutung entsprechend berücksich- tigt wird.“ Bereits seit vielen Monaten wird gegenüber den euro- päischen Institutionen durch die Bundesregierung und Vertreter des Bundestages die unzulängliche Überset- zungspraxis beklagt. Bisher hat sich jedoch leider kein Erfolg eingestellt, man hat den Eindruck, die Kommis- sion stellt sich stur. Der Deutsche Bundestag kann mit dem vorliegenden Antrag ein Zeichen setzen und die Regierung in dem Be- mühen unterstützen, eine vernünftige Übersetzungspra- xis in der EU herbeizuführen. Wobei man eines auch nicht übersehen darf, die Stär- kung der deutschen Sprache innerhalb der EU wird auf mittlere Sicht nur gelingen, wenn wir als Deutsche auch bereit sind, mit unserer Sprache offensiv umzugehen. In der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 16./17. Juni dieses Jahres beschäftigte sich der Journalist Martin Winter mit dem Verhalten deutscher Delegationen und Bürokraten in Brüssel. Beim Lesen konnte ich teilweise nur ungläubig den Kopf schütteln. Der Autor berichtet, dass aus falscher Zurückhaltung oder Bescheidenheit heraus selbst unsere Landsleute sich nicht in ihrer Muttersprache unterhalten, sondern auf das Englische ausweichen. Wie wollen wir die deut- sche Sprache innerhalb der EU stärken, wenn wir noch nicht einmal selbst zu unserer Sprache stehen? An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Kollegen im Unterausschuss, Haushaltsaus- schuss und Europaausschuss sowie dem Mitarbeiter des H k h E g h v t l c S u l k d m A N g d g l d R z R r k s s l g w d S S w d e i z z s K c F d f K a d a h g F d m (C (D aushaltsausschusssekretariats bedanken, die unsere lare Linie in dieser Frage unterstützt und mitgetragen aben. Michael Roth (Heringen) (SPD): Seit heute tagt der uropäische Rat in Brüssel. Das Ergebnis der Beratun- en in Brüssel wird für die Handlungs- und Zukunftsfä- igkeit der Europäischen Union entscheidend sein. Der orliegende Verfassungsvertrag, dessen Inhalt wir erhal- en wissen wollen, sieht auch eine Stärkung der nationa- en Parlamente vor. Und wenngleich vieles bedauerli- herweise zur Disposition gestellt worden ist: An dieser tärkung wird festgehalten. Wir Parlamentarierinnen nd Parlamentarier in allen Mitgliedstaaten der EU wol- en an der Zukunft Europas verantwortungsbewusst und onstruktiv mitwirken. Deshalb hat der Deutsche Bun- estag im Herbst vergangenen Jahres eine Vereinbarung it der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in ngelegenheiten der Europäischen Union geschlossen. eben der verstärkten Informationspflicht der Bundesre- ierung gegenüber dem Bundestag sieht sie auch vor, ass der Deutsche Bundestag zu den Gesetzesvorschlä- en der EU vermehrt Stellung bezieht. Die Verhand- ungsposition der Bundesregierung im Rat wird somit emokratisch abgesichert. Wir tragen zur besseren echtsetzung in der Europäischen Union bei. Die Pflicht ur intensiveren Beratung wichtiger Dokumente und echtsakte in allen Gremien des Bundestages setzt vo- aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen daran teilhaben önnen. Entsprechende Übersetzungen ins Deutsche ind daher zwingend – und zwar frühzeitig und umfas- end. Die stärkere Befassung des Bundestages mit EU-Vor- agen wurde von der Kommission kürzlich ausdrücklich elobt. In der Praxis wird die Kommission ihrer Verant- ortung aber nicht gerecht. Schließlich ist sie es, die für ie notwendige Übersetzung in alle 23 Amtssprachen orge zu tragen hat. Das bereitet sicher viel Arbeit. Die prachenvielfalt gilt es jedoch zu erhalten. Sie ist ein ertvolles Kulturgut Europas. Daher erwarten wir von er Kommission, dass sie ihren vielen hehren Worten ndlich Taten folgen lässt. Selbstverständlich sehe auch ch die große Herausforderung, der sich die Kommission u stellen hat: Sie vermag nicht jedes Dokument unver- üglich und vollständig in alle 23 Sprachen zu über- etzen. Deshalb spricht vieles dafür, dass sich die ommission in der tagtäglichen Praxis für ein Dreispra- henregime entschlossen hat: Deutsch, Englisch und ranzösisch sind die Verfahrens- bzw. Arbeitssprachen er Europäischen Kommission. Es sind die drei am häu- igsten gesprochenen Sprachen in der EU. Tatsächlich aber zeigt die Übersetzungspraxis der ommission eine andere Tendenz. Zwar werden formal lle offiziellen Dokumente übersetzt. Immer häufiger fin- en sich darin aber nur Zusammenfassungen. Die Details, uf die es auch in unseren parlamentarischen Beratungen äufig ankommt, werden immer häufiger als Anhang ab- estuft und auch auf Nachfrage nicht mehr übersetzt. Die rage der politischen Relevanz spielt bei der Entschei- ung, ob ein Text übersetzt wird oder nicht, für die Kom- ission eine immer geringere Rolle. Ich kann mich leider 10882 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) des Eindrucks nicht erwehren, als trickse die Kommission herum. Wenn wir uns ernsthaft an der Gestaltung der deut- schen Europapolitik beteiligen wollen, muss sich die Kommission von ihrer rigiden und unsinnigen Überset- zungspraxis endlich verabschieden. Es geht mir jedoch nicht allein nur um den Respekt gegenüber der deutschen Sprache. Nein, alle 23 Amtssprachen müssen bei der Übersetzungspraxis angemessen berücksichtigt werden. Wir haben uns dieser Problematik schon mehrmals hier im Bundestag mit aller Ernsthaftigkeit angenommen. Viele Briefe wurden geschrieben, zahlreiche Gespräche geführt. Sowohl Bundestagspräsident Lammert als auch die Bundeskanzlerin und unser Bundesaußenminister ha- ben sich über die Übersetzungspraxis bei Kommissions- präsident Barroso beschwert. Es hat bislang nichts gehol- fen. Der für die Mehrsprachigkeit zuständige EU- Kommissar Leonard Orban zeigte bei seinem Besuch im Europaausschuss des Bundestages vor knapp zwei Mona- ten zwar Verständnis für diese Beschwerden. Eine Verbes- serung der Übersetzungsleistung konnte er aber nicht zu- sagen. Der Bericht des Rechnungshofes macht eines deut- lich: Die Leistungsfähigkeit und Kosten der Überset- zungsdienste in Kommission, Rat und Europäischem Parlament könnten durch eine bessere Organisations- struktur und eine verstärkte Nutzung von modernen Technologien erheblich verbessert werden. Solche Ver- besserungen wären auch in unserem Interesse. Aber die Frage der Effizienz kann nicht im Vordergrund dieser Debatte stehen. Dass die Kommission sich bemüht effi- zient zu arbeiten, sollte selbstverständlich sein. Hier geht es vielmehr um die grundsätzliche Frage der politischen Relevanz, die bei der Übersetzungspraxis der Kommis- sion als Leitfaden dienen sollte. Und es geht im Kern da- rum, wie ernst die Kommission die nationalen Parla- mente überhaupt nimmt. Die EU-Kommission hat knappe finanzielle Ressourcen als wesentlichen Grund für begrenzte Übersetzungskapazitäten genannt. Es scheint also um haushälterische Argumente zu gehen. Dies greift der Ihnen vorliegende Antrag offensiv auf. Deutliche, aber im Ton stets freundliche Bitten zeigen bislang keine Wirkung. Daraus gilt es Konsequenzen zu ziehen. Eine möglichst breite Zustimmung dieses Hau- ses würde die Erfolgsaussichten zweifellos verbessern. Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Klaus Hagemann (SPD): Dieses Wochenende wird erneut vom politischen Geschehen auf europäischer Ebene geprägt werden: Die Debatte um die Verhandlun- gen über eine neue EU-Charta und die Wiederaufnahme des Verfassungsprozesses beschäftigen die Menschen, sind Thema im Deutschen Bundestag und nehmen be- rechtigterweise einen großen Raum in den Medien ein. Die Europäische Union steht heute am Scheideweg: Die EU und ihre Institutionen müssen sich ehrgeizige Ziele in Sachen Transparenz und Demokratie setzen, um den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden. Parallel zu den Gesprächen auf dem laufenden EU-Gipfel in Brüssel über das neue Institutionengefüge der Gemeinschaft muss die Arbeit der Europäischen Union aber auch im A r S g l w P g d e O b v z s d G m z v z z p r s V l s Z f n v s e l g e i B u t V s s w g w n z D D w h r (C (D lltag diesen Ansprüchen genügen. Das gilt unter ande- em auch für die sogenannte „Sprachencharta der EU“. Nach der Verordnung 1 von 1958 sind alle offiziellen prachen der EU-Mitgliedstaaten als Amtsprachen leichberechtigt. Dementsprechend sollen auch alle Vor- agen der EU-Gesetzgebung in jede Sprache übersetzt erden. So fußt diese Amtsprachenregelung auf dem rinzip der Vielsprachigkeit und ermöglicht allen Mit- liedern den gleichberechtigten Zugang zum Entschei- ungsfindungsprozess innerhalb der Union. Deutsch ist ine der drei „Arbeitsprachen“ der Gemeinschaft, die die rgane im Verkehr untereinander und im internen Ge- rauch verwenden sollen. Dennoch wird in zunehmendem Maße eine Vielzahl on Unterlagen aus Brüssel dem Deutschen Bundestag ugeleitet, die nicht vollständig ins Deutsche übersetzt ind oder gar nur in Englisch vorgelegt werden. Denn ie EU-Kommission hat – angeblich aus finanziellen ründen – beschlossen, politisch relevante EU-Doku- ente zu „Arbeitsdokumenten“ oder „Anhängen“ herab- ustufen, um sich damit der bindenden Verpflichtung auf ollständige Übersetzung zu entziehen. Dabei geht es um Beispiel um Finanzberichte, Politikfolgenabschät- ungen und Forschritts- und Monitoringberichte. Zudem lant die Kommission eine grundlegende Umstrukturie- ung ihres Übersetzungsdienstes, die eine weitere Ein- chränkung der Übersetzungskapazitäten sowie eine erschlechterung der Übersetzungsqualität befürchten ässt. Die beiden letzten Erweiterungsrunden der Europäi- chen Union haben zwar zu einem nicht unerheblichen uwachs an Mehrkosten für den Übersetzungsdienst ge- ührt, was offensichtlich für die Kommission die Frage ach der Finanzierung der Mehrsprachigkeit aufwirft. So iel ist aber gewiss, dass die jetzige Praxis der Kommis- ion dem Deutschen Bundestag die Bewertung wichtiger uropapolitischer Vorgänge erschwert und die Vermitt- ung der europäischen Beschlüsse gegenüber den Bür- ern beeinträchtigt! Ausgerechnet in einer Zeit, in der die Notwendigkeit iner besseren Einbeziehung der nationalen Parlamente n den europäischen Entscheidungsprozess immer mehr edeutung zukommt, verschlechtert die neue Sichtweise nd Praxis der Kommission die Mitwirkungs- und Kon- rollrechte des Deutschen Bundestags. Der europäische erfassungsvertrag, den die Kommission unterstützt, ieht bezeichnenderweise dagegen eine Ausweitung die- er Rechte vor. Wir unterstützen deshalb die Bundesregierung und erden gemeinsam, dem Vorstoß der Kommission ent- egenwirken. Wir fordern die EU-Organe auf, die not- endigen Übersetzungen vollständig und in angemesse- er Qualität vorzulegen und ein neues Konzept für ein ufriedenstellendes Übersetzungsregime vorzustellen. eutschland ist der größte Nettozahler in der EU, die eutschen stellen die größte Bevölkerungsgruppe, und ir sind der größte Sprachenraum. Deutsch kann des- alb als Arbeitssprache in Brüssel nicht nur unter einer ein kostenorientierten Betrachtung behandelt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10883 (A) ) (B) ) Die notwendigen Finanzmittel müssen dafür zur Verfü- gung stehen. In den Mitteilungen der Kommission ist oftmals das Wort „Synergieeffekte“ zu lesen. Es wäre schön, wenn diese Synergieeffekte auch bei der Erzeugung von Rechtsakten zustande kämen. So sollten EU-Dokumente kürzer gefasst oder auf manche gar ganz verzichtet wer- den; damit wären auch die ersehnten Ersparnisse mög- lich. Neil Kinnock, ehemaliger Verwaltungskommissar, hatte ja bereits – bislang vergeblich – zu einer Beschrän- kung der Schriftstücke der Kommission auf eine Maxi- mallänge von 15 Seiten gemahnt, um den Papierberg zu reduzieren. Aber vielleicht sind wir Deutschen auch selbst mit- verantwortlich für die schleichende Verdrängung unserer eigenen Sprache im europäischen Kräftespiel! Ich habe dazu einen sehr aufschlussreichen Artikel in der „Süd- deutschen Zeitung“ vom 16. Juni 2007 gelesen, in dem darüber berichtet wird, dass Deutsch auch von den Deut- schen vor Ort in Brüssel nicht wirklich „verteidigt“ wird. Viele unserer Repräsentanten trauen sich offensichtlich nicht, ihre Muttersprache zu sprechen, manchmal – so wird süffisant berichtet – auch wenn sie miteinander re- den oder ein Dolmetscherdienst den Nichtdeutschspra- chigen zur Verfügung steht! Auf diesem Gebiet ließen und lassen wir in den EU-Zirkeln immer noch den ande- ren den Vortritt. In der „Süddeutschen Zeitung“ heißt es kurz und bündig: „Deutsch spielt eine Nebenrolle, weil es die Hauptrolle nie wollte.“ Aus dieser Feststellung kann jeder Deutsche – ob im Parlament, der Kommis- sion oder der Verwaltung tätig – jederzeit die richtige Konsequenz ziehen. Die SPD-Fraktion unterstützt auch weiterhin die Bemühungen von Bundesminister Steinmeier und dem Auswärtigen Amt und dankt für die bisherigen Aktivitäten. Michael Link (Heilbronn) (FDP): Bei der heutigen Diskussion über die Übersetzungsleistungen der drei politischen europäischen Institutionen Kommission, Par- lament und Rat sowie unsere Forderung, Deutsch als Arbeitssprache in der Europäischen Union stärker durch- zusetzen, geht es bei weitem nicht um eine Neiddebatte gegenüber der französischen oder englischen Sprache. Auch geht es nicht um einen „hegemonialen“ Versuch, eine Hierarchie der europäischen Sprachen herzustellen. Nein – vielmehr muss diese Debatte vor dem Hintergrund der Bemühungen des Deutschen Bundestages betrachtet werden, seine „Europafähigkeit“ zu steigern. Die heutige Stellungnahme des Bundestages ist ein weiterer Schritt bei der konkreten Umsetzung der im vergangenen Jahr getroffenen Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung zur Steigerung der Europafähigkeit des Parlaments, der BBV. Denn damit der Bundestag seine Rechte nach Art. 23 GG auch prak- tisch wahrnehmen kann, müssen die politisch beratungs- und entscheidungsrelevanten Dokumente auch auf Deutsch vorliegen. Während häufig durch und durch technische Vorlagen der Europäischen Gemeinschaft bis zur letzten Fußnote übersetzt werden, gibt es anderer- seits häufig politisch entscheidungsrelevante EU-Vorla- g v a k e e h i d I K z c D m U d r z D H D g H g k e ü e c w t r c 2 e n d c k O A a s s s s h Ü l s t s P c r g b (C (D en – terminologisch korrekt müssten wir hier eigentlich on EG-Vorlagen reden –, die ganz oder teilweise nur uf Englisch vorliegen – und dies oftmals in einer büro- ratisch verdrehten Brüsseler Terminologie, dass selbst nglische Muttersprachler oft Mühe haben, diese beim rsten Lesen zu verstehen. Da diese politisch oftmals ochbrisanten Vorlagen aus Brüssel oft Vorgaben be- nhalten, die den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger irekt betreffen, ist es umso wichtiger, dass wir für deren nteressenswahrnehmung und zur Erfüllung unserer ontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung alle ur Mitwirkung nötigen Dokumente in der Arbeitsspra- he Deutsch vorliegen haben. In unserem gemeinsamen Antrag betonen wir, dass eutsch mit rund 90 von 493 Millionen Sprechern die eistgesprochene Muttersprache in der Europäischen nion ist. Auch unterstreichen wir, dass Deutsch seit em Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder mit und 63 Millionen Sprechern nach dem Englischen die weitwichtigste Fremdsprache in der EU geworden ist. amit soll keine Bewertung, geschweige denn eine ierarchisierung der Sprachen vorgenommen werden. amit wird schlicht die Sprachenrealität in Europa dar- estellt. Diese Zahlen sollte die Kommission in ihrem interkopf behalten, wenn es ihr immer noch darum eht, ihren Plan D für mehr Demokratie, Dialog und Dis- ussion innerhalb der Europäischen Union mit Leben zu rfüllen. Denn je mehr Dokumente sie ins Deutsche bersetzt, desto mehr Bürgerinnen und Bürger kann sie rreichen! Die Gleichwertigkeit aller europäischen Spra- hen ist für uns Liberale dabei selbstverständlich. So wie ir es für den Deutschen Bundestag einfordern, hat na- ürlich auch jedes andere nationale Parlament ein An- echt darauf, relevante Dokumente in seiner Mutterspra- he beraten zu können. Denn die Europäische Union hat 3 Amts- und Arbeitssprachen. Natürlich steht es jeder uropäischen Institution frei, sich in ihrer Geschäftsord- ung für ihre internen Arbeitsverfahren – zur Steigerung er Effizienz – auf eine Begrenzung auf bestimmte Spra- hen zu verständigen. – An dieser Stelle sei mir eine leine Anmerkung gegenüber der Kommission erlaubt: ffiziell ist Deutsch immer noch eine ihrer drei internen rbeitssprachen! – Sobald die Kommission jedoch nach ußen tätig wird, wenn sie Initiativen veröffentlicht, ollte sie nicht vergessen, dass es eindeutige Rechtsvor- chriften zur Regelung der Sprachenfrage mit 23 Amts- prachen gibt, die die Kommission als Hüterin der Ge- etze bestimmt auch kennt und die sie zu respektieren at. Der Sonderbericht Nr. 9/2006 über Ausgaben für bersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Par- ament und beim Rat, der heute ebenfalls zur Debatte teht, erwähnt nicht nur die teilweise unzureichenden in- ernen Kapazitäten der Übersetzungsdienste, sondern be- cheinigt auch dem EPSO, dem Europäischen Amt für ersonalauswahl, ein Unvermögen, bei den EU-10-Spra- hen, den zehn Sprachen der Beitrittsländer von 2004, echtzeitig das erforderliche Übersetzungspersonal ein- estellt zu haben. Welche Schritte sollte nun der Bundestag ergreifen, is die Kommission diese Versäumnisse, teilweise sogar 10884 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Missstände, beseitigt hat? Für uns Liberale scheint das Prinzip, Dokumente zurückzuweisen, die nicht in deut- scher Sprache vorliegen, grundsätzlich richtig zu sein, da diese Zurückweisung den politischen Druck auf die Kommission und den Rat erhöht, Beratungsgrundlagen vorzulegen, die alle Abgeordneten verstehen können. Je- doch möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf- fordern, bei politisch hochbrisanten Dokumenten nicht stur auf diesem Prinzip zu behalten, sondern in Einzel- fallentscheidungen bei brisanten Vorlagen eine Aus- nahme zu machen. Die Grenze sollte dort verlaufen, wo uns eine Nicht-Wahrnehmung unserer Beratungsrechte inhaltlich-materiell schadet – und damit die Interessens- vertretung der deutschen Bürgerinnen und Bürger beein- trächtigt würde. Wir Liberale begrüßen ausdrücklich, dass die Bundes- regierung in dieser Frage mit uns Parlamentariern an ei- nem Strang zieht und unseren heutigen Beschluss für ihre Verhandlungsführung in Brüssel zur Stärkung der deutschen Sprache als sehr wichtig ansieht. Roland Claus (DIE LINKE): In der Sache sind wir uns ja einig: Ja, wir brauchen natürlich eine vollständige Übersetzung der beratungs- und entscheidungsrelevan- ten EU-Dokumente ins Deutsche. Die Praxis, wichtige Dokumente ganz oder teilweise zu „Arbeitsdokumen- ten“ oder „Anhängen“ herabzustufen, um sich damit der bindenden Verpflichtung auf vollständige Übersetzun- gen zu entziehen, erschwert Zusammenarbeit und Ent- scheidungsfindung erheblich. Das kann so nicht bleiben. Und ich freue mich auch, dass sich meine Kollegin- nen und Kollegen aus den anderen Fraktionen gegen die „rein kostenorientierte Betrachtung“ dieser Überset- zungsangelegenheit wehren, wie sie offensichtlich in der EU-Kommission waltet. Denn da haben wir es natürlich mit einer Grundproblematik der Politik überhaupt zu tun: Wenn alles nur noch betriebswirtschaftlich bewertet wird, verliert Politik ihren Sinn. Das wird an diesem Beispiel besonders deutlich, und ich fände es gut, wenn die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktio- nen ihren Protest gegen das „rein kostenorientierte“ nun auch bei der Bildung, im Gesundheitswesen und auf an- deren Feldern der öffentlichen Daseinsvorsorge, auf de- nen der Ruf nach Privatisierung immer lauter und lauter wird, geltend machen würden. Denn es ist ja richtig: Die Sprachenvielfalt ist ein grundlegender Bestandteil des europäischen Erbes, und Ausgaben für den Sprachen- dienst sind politische Kosten. Wer Europa will, muss die Sprachenvielfalt wollen, und wer die Sprachenvielfalt durch Sparen am Übersetzen einschränkt, handelt fahr- lässig und macht Europa nicht attraktiver, sondern un- verständlicher. Aber ganz und gar nicht einverstanden bin ich mit Versuchen, aus der entstandenen Situation eine beson- dere Benachteiligung der Deutschen herauszulesen, dies mit allerlei Zahlenmaterial zu begründen und dann eine besondere Heraushebung der deutschen Sprache zu fordern. Nein, es geht hier nicht um Mengen und Grö- ßenordnungen: Es geht um das Grundprinzip der Spra- chenvielfalt, und es geht um das Grundprinzip der Ver- s j r v p k n s c s S e Ü H s p T z S f G a e h h T ü p m D k r a c e u m B c S d z s a w d f s l K F d B l (C (D tändlichkeit der Beschlüsse und Entscheidungen für eden. Wieso gehen wir denn davon aus, dass die Bürge- innen und Bürger kleinerer EU-Mitglieder mit Selbst- erständlichkeit eine der Hauptsprachen der EU kom- lett beherrschen müssen – denn das Verständnis der in omplizierter Amtssprache verfassten Dokumente ist ur mit Komplettbeherrschung möglich –, wir Deut- chen aber nicht? Nein, die Betonung der eigenen Spra- he als besonders wichtig führt im hier diskutierten Zu- ammenhang der Übersetzungspflicht in eine Sackgasse. ie löst das Problem nicht, sondern schichtet es nur um. Die Sprachen- und Übersetzungsfrage ist in der Tat ine Art Nagelprobe: Gibt die EU mehr Geld für die bersetzung aus – und damit für die gleichberechtigte inbeziehung aller ihrer Mitglieder –, oder konzentriert ie es auf elitäre Projekte wie das vorgeschlagene Euro- äische Technologieinstitut? Meine Fraktion lehnt das echnologieinstitut ab und fordert ein Maß an Überset- ungsleistung, das dem hohen Anspruch der EU, die prachenvielfalt als Konstituante ihrer selbst zu begrei- en und zu pflegen, gerecht wird. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): erade als einer, der die deutsche Sprache von der Pike uf lernen musste, kann ich Ihnen versichern, dass es mir in besonderes Anliegen und eine besondere Freude ist, eute hier die Rede meiner Fraktion zu diesem Thema alten zu dürfen. Denn hinter dem sehr technokratischen itel dieses Tagesordnungspunktes verbirgt sich eine beraus wichtige Frage. Es geht um nicht weniger als darum, dass die Euro- äische Union und ihre Politik verständlicher werden üssen und dass die EU ihre eigenen Regeln einhält. ie EU muss verständlich sein, nicht nur für uns Politi- erinnen und Politiker, sondern vor allem für die Bürge- innen und Bürger Europas. Dafür ist unerlässlich, dass lle wichtigen Dokumente der EU in den 22 Amtspra- hen verfügbar sind. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Das rleben wir tagtäglich in unserer Arbeit in den Gremien nd Ausschüssen. Viel wichtiger aber ist, dass die Menschen die EU nie- als als ihre Institution verstehen werden, wenn sie ihre eschlüsse und Initiativen nicht in ihren eigenen Spra- hen lesen können. Nun wissen wir alle, dass es bei der umme der vielen tausend Dokumente, die die EU pro- uziert, kaum möglich ist, ohne eine riesige Überset- ungsapparatur alle Dokumente zeitnah in alle 22 Amts- prachen zu übersetzen. Einige Unterlagen sind ußerdem in einzelnen Mitgliedstaaten weniger relevant, ie beispielsweise Dokumente zur EU-Meerespolitik in er Slowakei. Letztlich muss sich die Kommission auch ragen lassen, ob nicht das eine oder andere Dokument chlicht verzichtbar ist. Gerade weil ein solch großes Maß an Übersetzungs- eistungen derzeit nicht leistbar ist, hat sich die EU- ommission drei Arbeitssprachen gegeben: Englisch, ranzösisch und eben auch Deutsch. Aber leider wird iese Regel zu wenig eingehalten. Wenn Sie sich zum eispiel im Internet über EU-Vorgänge informieren wol- en, stoßen Sie dort allzu oft nicht auf deutschsprachige Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10885 (A) ) (B) ) Texte. Die Europäische Kommission benutzt dabei einen formalen Trick. Sie stuft manche durchaus hochbrisante Dokumente in ihrer Relevanz tiefer ein, als sie eigentlich in Wahrheit sind. Aufgrund der bisher starren Verfah- rensregeln müssen sie diese dann nicht übersetzen las- sen. So läuft das völlig falsch. Was die Kommission da macht, ist ein Westentaschentrick. Hier muss die Bun- desregierung klar auftreten und der Kommission gegen- über verdeutlichen, dass diese ihre eigenen Regeln ernst nehmen muss, ohne die Wenns und Abers, die wir vom EU-Kommissar für Mehrsprachigkeit, Herrn Leonard Orban, in einer Sitzung des Europaausschusses gehört haben. Auch wir Abgeordnete sollten uns dies nicht bie- ten lassen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das däni- sche Parlament bei dieser Frage eine sehr rigorose Hand- habe beschlossen hat. Liegt ein für die dänischen Kolleginnen und Kollegen relevantes Dokument nicht übersetzt vor, dann wird die nationale Regierung per Parlamentsbeschluss aufgefordert, in Brüssel dagegen- zustimmen. Das meine ich, wenn ich von Klarheit spre- che. Die vorliegende Stellungnahme soll sich dieses Pro- blems annehmen. Sie verfolgt dabei im Kern den richti- gen Weg. Doch sie wurde beim Marsch durch die Aus- schüsse insbesondere von den Kolleginnen und Kollegen der großen Koalition sprachlich und vor allem in der Stoßrichtung leider verschlechtert und nicht verbessert. Kurz: Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie es im Parla- mentsbetrieb nicht sein sollte. Das ist sehr bedauerlich; schließlich ist dieses Thema zu wichtig, um hier nicht einstimmig verabschiedet zu werden. Außerdem hatten wir im Europaausschuss immer Konsens darüber, dass wir mit der Vorgehensweise der Europäischen Union nicht einverstanden sind. Den ersten Entwurf der nun vorliegenden Stellungnahme haben wir im Unteraus- schuss Europa des Haushaltsausschusses noch einstim- mig verabschiedet. Der vorliegende Entwurf aber ist an einer aus unserer Sicht relevanten Stelle nicht zustimmungsfähig. Hier geht es um die erste Forderung, also darum, die Bundes- regierung aufzufordern, sich für die allgemeine Stellung der deutschen Sprache in Europa einzusetzen. So verhunzt man einen Konsens. Die allgemeine Stel- lung der deutschen Sprache in Europa verbessern zu wollen, indem man sie nebenbei in einer Stellungnahme über die Übersetzungsdienste der EU erwähnt, wird we- der der Stellung der deutschen Sprache gerecht, noch un- terstreicht dieses Vorgehen unser aller Anliegen, die Kommission dazu zu bringen, sich an ihre eigenen Re- geln zu halten. Deshalb wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung zu dieser Stellungnahme enthalten. Ich hätte mir gewünscht, die Stellungnahme würde zudem das Effizienzproblem der EU-Sprachdienste deutlich ansprechen. Denn hier liegt ein nicht unwesent- licher Teil des Problems, auf den uns der Sonderbericht des Rechnungshofs ebenfalls hinweist. Die EU-Sprach- dienste müssen effizienter und produktiver werden. Da- für ist eine Aufschlüsselung von Kosten und Umfang der zu tätigenden Übersetzungen ein erster Schritt. u E T t m s h d A d r N i M s f N b V v g z W k k D b l p w f W g d p M s w V n (C (D Es geht hier nicht um Deutschtümelei. Es geht hier m „Rule of Law“ – in diesem Fall übersetzt: um die inhaltung der Verfahrensregeln – in der EU; es geht um ransparenz, und es geht um eine Erhöhung der Akzep- anz der Bürgerinnen und Bürger für die EU. Ich hoffe, dass wir sehr bald einen neuen Anlauf neh- en können, bei dem durch ein gescheites parlamentari- ches Verfahren diese Punkte in eine Stellungnahme ineinkommen können. Denn an Konsens fehlt es uns an iesem Punkt eigentlich nicht. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für ein Europäi- sches Kartellamt (Zusatztagesordnungspunkt 7) Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Ihrer For- erung fehlt es leider an Praxisnähe. Das Ziel formulie- en Sie in Ihrem Antrag richtig: … den Missbrauch marktbeherrschender Stellun- gen effektiv einzudämmen und die Konzerne an der Durchsetzung überhöhter Preise zu hindern. ur der Weg der Lösung ist der falsche. Ihre Einschätzung der schlechten Wettbewerbslage nsbesondere auf dem Energiesektor ist ebenso richtig. inister Glos – auch das haben Sie zutreffend einge- chätzt – ist jetzt auf dem richtigen Weg: mit dem um- angreichen Maßnahmenpaket aus Anreizregulierung, etzanschlussverordnung etc. den Weg für mehr Wett- ewerb frei zu machen. Die jetzt vom Hause Glos auf den Tisch gebrachte erschärfung der Missbrauchsaufsicht in der GWB-No- elle stellt ebenfalls einen wichtigen Beitrag im Kampf egen Vermachtung dar. Künftig müssen die Stromkon- erne beweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. enn sie das nicht können, wird eine sofortige Preissen- ung angeordnet. Bei marktmächtigen Unternehmen ann das Kartellamt künftig wirksam dagegen vorgehen. ie Regelung ist befristet und wird den privaten Ver- raucher, aber auch den unternehmerischen Kunden ent- asten. Wir haben derzeit in Deutschland aber auch auf euro- äischer Ebene ein bewährtes System der Wettbe- erbshüter. Dies ist positiv, daran sollten wir im Wesen esthalten. Es gilt, die zwischen nationalen und europäischen ettbewerbshütern herrschende Koexistenz mit klar ab- estimmten Zuständigkeiten durch präzise Festlegung er Aufgreifschwellen zu wahren. Die EU-Wettbewerbs- olitik ist relativ unabhängig vom Einfluss einzelner itgliedstaaten und stellt in weiten Bereichen ein kon- istentes Bild innerhalb Europas dar. Dies muss auch eiterhin gewährleistet bleiben. Seit 2005 gibt es das Europäische Netzwerk, dessen erteilung je nach Schwellenwerten sehr gut funktio- iert. Darüber hinaus gibt es eine sehr gute Vernetzung: 10886 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Der ECN, das neu geschaffene europäische Netzwerk der Kartellbehörden – European Competition Network –, ist anerkannt und wird von Wettbewerbsbehörden als Basis für verstärkte Zusammenarbeit effektiv genutzt. Eine solche Kooperation hat sich auch im Bereich der Telekommunikation bereits bewährt. Hier haben wir eine weitestgehende Öffnung des Marktes bereits er- reicht, was einen erheblichen Fortschritt bei der Be- kämpfung von grenzüberschreitenden Wettbewerbsbe- schränkungen darstellt. Zu Ihrem Antrag: Sie fordern – ich zitiere –: Das Europäische Kartellamt muss sowohl eigenini- tiativ als auch auf Initiative der nationalen Parla- mente sowie des Europäischen Parlaments tätig werden. Wenn das Kartellamt auf Initiative des Parlaments tä- tig werden muss, so ist dies eine Politisierung des Wett- bewerbsrechts. Das gefährdet die Unabhängigkeit der europäischen Wettbewerbshüter. Diese Politisierung lehne ich entschieden ab. Es muss dabei bleiben, dass der Gesetzgeber Grundlagen schafft, die Wettbewerbs- behörde dann jedoch unabhängig entscheidet. Alles an- dere würde zu einer gefährlichen Politisierung führen. Weiterhin haben die Erfahrungen in der Vergangen- heit gezeigt, welche Sogwirkung die Schaffung einer neuen europäischen Behörde mit sich bringen kann. Es ist zu befürchten, dass ein neues Europäisches Kartell- amt weitere zusätzliche Kompetenzen an sich ziehen wird, was wiederum dem Subsidiaritätsprinzip wider- sprechen würde. Eine solche Sogwirkung könnte zu nicht gewollten Verlagerungen der Kompetenzen führen, wodurch die Beachtung nationaler Besonderheiten der deutschen Fusionskontrolle, zum Beispiel die Berück- sichtigung des Marktbeherrschungskriteriums, gefähr- det wäre. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedin- gungen und spezifischen Strukturen der einzelnen Industriezweige in einzelnen EU-Ländern sind nationale Lösungen nach wie vor angesagt. Ich ziehe daher folgendes Fazit: Es gibt derzeit keinen Grund, ein bewährtes und ausgefeiltes System, das funk- tioniert und weltweit anerkannt ist, abzulösen und einen zusätzlichen Verwaltungsapparat ohne Mehrwert zu schaffen. Der Wettbewerb ist das größte und genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte – so hat es der Vordenker der sozialen Marktwirtschaft, Franz Böhm, formuliert Der Wettbewerb braucht aber wohlüberlegte und wirksame Regeln und funktionsfähige Institutionen. Im Ergebnis fordere ich daher die Beibehaltung des bewährten Systems der Kooperation und die Sicherung der reibungslosen Zusammenarbeit der bestehenden na- tionalen und europäischen Behörden in dem ECN. Rich- tig ist an Ihrem Antrag, dass Wettbewerbsbehörden an- gemessen personell ausgestattet sein müssen, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. Das gilt für die europäische Ebene genauso wie für das Bundeskartellamt in Deutschland. Dies haben wir bereits im vergangenen Jahr gefordert und sind leider gegenüber dem Finanzmi- nister nur begrenzt erfolgreich gewesen. g N k s s w w t n n F K u D v d b d u s d s f w W d l E T n b s d e G E K a s s d d z g a z G E W W p s (C (D Ohne Zweifel ist eine personelle Aufstockung zwin- end notwendig – insbesondere, wenn durch die GWB- ovelle neue Aufgaben auf das Bundeskartellamt zu- ommen. Ob ebenso die GD Wettbewerb personell ge- tärkt werden muss, ist nicht die Entscheidung des Deut- chen Bundestages. Das muss anderswo entschieden erden. Die enge Zusammenarbeit der europäischen Wettbe- erbshüter ist notwendig. Wir brauchen auch eine punk- uelle Europäisierung. Was wir aber nicht brauchen, sind eue Institutionen, die Kompetenzen an sich ziehen, un- ötig vereinheitlichen oder zentralisieren. Christian Lange (Backnang) (SPD): Der Antrag der raktion Die Linke auf Schaffung eines Europäischen artellamtes erstaunt mich. Bei erstem Hinsehen geht es m den Erhalt eines funktionierenden Wettbewerbs in eutschland und Europa. Diesen Antrag ausgerechnet on der Fraktion Die Linke, die sich sonst nicht gerade urch besonderes Vertrauen in den Markt hervortut, ist emerkenswert. Die Kompetenzen der Generaldirektion Wettbewerb, ie derzeit für die Europäische Kommission Fusions- nd Kartellüberwachung betreibt, soll auf ein europäi- ches Kartellamt übertragen werden. Es wird beklagt, ass die vorhandenen Instrumente, wie Preiskontrollen, trukturelle Maßnahmen oder beispielsweise die Ent- lechtung von Konzernen, nicht ausreichend genutzt ürden. In der Tat tut mehr Wettbewerb in Europa not. ir müssen uns nur mal den Energiesektor als besonders ramatisches Beispiel anschauen: Zunächst ein Blick nach Deutschland: Hier kontrol- ieren vier große Anbieter – RWE, Eon, Vattenfall und nBW – fast die komplette Stromerzeugung und alle ransportnetze. Das hat die Folge, dass die Chancen euer Anbieter auf dem Markt wegen der hohen Netzge- ühren, sehr gering sind. Eon und RWE wachsen bei- pielsweise, vor allem im Ausland. Der geplante Kauf es spanischen Stromkonzerns Endesa durch Eon ist nur in Teil im Streben der deutschen Stromkonzerne nach röße. Es ist sicherlich eine Realität, dass nicht nur deutsche nergiekonzerne nach Größe streben: Der französische onzern EdF kaufte sich mit dem Unternehmen Edison uf den italienischen Markt ein und will mit dem franzö- ischen Anbieter Suez zusammengehen, der die belgi- che Electrabel übernommen hatte. Experten sehen dann ie zweite große Welle von Fusionen, nachdem sich in en vergangenen Jahren zuerst die Anbieter in den ein- elnen Ländern zusammengeschlossen hatten. Eine all- emeine Strategie scheint zu sein: Überhöhte Gewinne us zu hohen Strompreisen werden genutzt, um poten- ielle Konkurrenten zu kaufen. Damit wird etwas in ang gehalten, was den Wettbewerb gerade auf dem nergiesektor in Europa gar nicht erst aufkommen lässt. ir alle, Bürger wie Unternehmer, zahlen die Zeche. ir alle leiden unter der Last zu hoher Strom- und Gas- reise. An dieser Stelle wird sehr deutlich, welche Kon- equenzen nicht ausreichender Wettbewerb hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10887 (A) ) (B) ) Es ist sicher auch eine Tatsache, dass derzeit die Wett- bewerbspolitik in Europa noch sehr stark von nationalen Interessen geprägt wird. Die EU-Kommission ist eben- falls beunruhigt. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat beispielsweise harte Kartellverfahren gegen Strom- und Gaskonzerne angekündigt. Und Energiekommissar Andris Piebalgs beklagte, von einem Energiebinnen- markt mit transparenter Preisgestaltung sei Europa weit entfernt. Wir sind uns alle darüber einig, dass Hand- lungsbedarf besteht. Nur über das Wie besteht sicher Diskussionsbedarf. Ich wage zu bezweifeln, dass der Aufbau einer eigenen Behörde, einem europäischen Kartellamt – wie von den Linken gefordert – dem Ziel, mehr Wettbewerb durchzu- setzen, gerecht werden kann. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen und nicht für wenige Einzelfälle, die es kar- tellrechtlich zu beurteilen gilt, gleich wieder eine neue Behörde mit entsprechendem Aufbau von neuer Büro- kratie als Lösungsmodell herbeiwünschen. An dieser Stelle zeigt sich mal wieder, wes Geistes Kind Die Linke ist. Nur vordergründig soll der Wettbe- werb in Europa hochgehalten werden, das wollen wir alle ebenfalls. Die Wahl der Mittel ist aber wieder ganz typisch: mehr Bürokratie, mehr Staat, mehr Regulierung. Das „vorläufige Programm“ der Linken in Sachen Wirt- schaftspolitik spricht dazu eine deutliche Sprache: Die Wirtschaftspolitik ziele … … auf ein starkes Gewicht sozialstaatlicher Politik gegen deren Unterordnung unter Marktzwänge. … Gewinnorientiertes unternehmerisches Handeln ist wichtig für Innovation und betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit, führt jedoch zur Zerstörung un- serer Lebensgrundlagen, zunehmender sozialer Un- gleichheit und Spaltung, wenn es nicht gesellschaft- lichen Schranken und Regeln unterworfen wird. Die Linke will also ein europäisches Amt zur Verhin- derung von Wettbewerb, nicht um diesen zu ermögli- chen. In dieser konkreten Situation, in der es darum geht, den Wettbewerb zu sichern und Preisnachteile aufgrund der hohen Unternehmenskonzentration gegenüber den Kunden zu verhindern, ist die Bundesregierung aktiv ge- worden. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem der Wettbewerb im Energiebereich die notwenigen Impulse erhalten und gleichzeitig die Position der Verbraucher gestärkt werden soll. Gegen- stand des Pakets sind die kurzfristig wirkende und zeit- lich befristete Kartellrechtsnovelle sowie die auf lang- fristige Strukturverbesserungen zielende Kraftwerks- Netzanschluss-Verordnung. Zudem wurde die Ressort- abstimmung hinsichtlich der Anreizregulierungsverord- nung eingeleitet. Auch wenn wir den europäischen Markt stärken müssen und klar ist, dass in einem ge- meinsamen Europa auch eine gemeinsame europäische Wettbewerbspolitik das Ziel sein muss, so sind wir als Nationalstaat dennoch nicht machtlos. Gerade der Ener- giesektor wird durch die geplante Novellierung des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und andere Maßnahmen wieder gestärkt. Die Verbraucher, Bürger w t p g d d w t i e d s b h f n w m d n d c m e d d d d n F W n e l M t d K b t i U F K e F e a w M w i (C (D ie Unternehmen, werden gleichermaßen davon profi- ieren. Für Europa gilt Wir müssen und wir werden die euro- äischen und die nationalen Wettbewerbsrechtsordnun- en in Europa schrittweise weiter annähern, wobei sich iejenigen Regelungen durchsetzen werden, die sich in er Praxis am besten bewährt haben und die den Wettbe- erb am wirksamsten schützen. Martin Zeil (FDP): Wir debattieren heute einen An- rag der Fraktion Die Linke zum Thema Wettbewerb. Es st schon sehr erstaunlich, dass gerade die Linke, die ein her gestörtes Verhältnis zum Wettbewerb hat und nach eren Auffassung „der internationale Wettbewerb dafür orgt, dass Deutschland verarmt“, diesen Antrag ein- ringt. Es ist genau die Linke, die den Systemwechsel in zu Sozialismus und Planwirtschaft will, die sich hier ür mehr Wettbewerb einsetzt. Gegen die fallweise Hinwendung der Linken zu ord- ungspolitisch vernünftigen Prinzipien ist nichts einzu- enden. Wir werden dem Antrag dennoch nicht zustim- en; denn die Linke legt ein zu großes Augenmerk auf ie Kartelle, die sowieso verboten sind, und auf den rei- en Preismissbrauch bei Marktmacht. Sie vernachlässigt abei aber den Missbrauch beispielsweise von natürli- hen Monopolen und die reine Missbrauchsaufsicht bei arktbeherrschenden Unternehmen. Die Generaldirektion Wettbewerb, aus der ein uropäisches Kartellamt hervorgehen könnte, hat derzeit en Auftrag, die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts er EU zu gewährleisten. Sie soll somit dafür sorgen, ass der Wettbewerb in der EU nicht verfälscht wird und ass die Märkte der EU so effizient wie möglich funktio- ieren, zum Schutz der Verbraucherinteressen und zur örderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen irtschaft. Der Generaldirektion fehlt aber im Moment och die Unabhängigkeit, Größe und Schlagkraft. Insgesamt muss alles getan werden, damit das uropäische Wettbewerbsrecht streng und kompromiss- os angewendet wird. Die FDP als Partei der sozialen arktwirtschaft und damit des Wettbewerbs hat ein Kar- ellamt auf europäischer Ebene schon seit langem gefor- ert: Ich verweise exemplarisch auf den Antrag meines ollegen Rainer Brüderle „Für einen wirksamen Wett- ewerbsschutz in Deutschland und Europa“ aus der letz- en Legislaturperiode. Diesen Antrag hatten wir Liberale m Jahr 2003 – damals noch mit der Unterstützung der nion – in den Deutschen Bundestag eingebracht. erner war das Anliegen, „ein von der Europäischen ommission unabhängiges Europäisches Kartellamt auf uropäischer Ebene zu schaffen“, eine Forderung der DP für die Europawahl 2004. Noch einige Worte über das mögliche Vorbild für ein uropäisches Kartellamt: Das deutsche Bundeskartell- mt als oberster Wettbewerbshüter in diesem Land. Wir ürden es begrüßen, wenn dieser Pfeiler der sozialen arktwirtschaft eine weitere Stütze des Hauses Europa ird. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtstraditionen m Kartell- und Wettbewerbsrecht innerhalb der 10888 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Europäischen Union wird es keine leichte, aber eine umso notwendigere Aufgabe sein, ein europäisches Kar- tellamt mit der Unabhängigkeit und der eigenständigen Kompetenz, wie sie das deutsche Kartellamt hat, zu schaffen. Grundlage der Tätigkeit des Kartellamtes ist das Ge- setz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das GWB ist ein Instrument, um den Wettbewerb auf nationaler wie auch europäischer Ebene zu implementieren. Denn schon heute wendet das Bundeskartellamt neben dem deutschen auch das europäische Wettbewerbsrecht an, soweit die Europäische Kommission als aktuelle Wettbe- werbsbehörde auf EU-Ebene nicht zuständig ist. „Der Erfolg der europäischen Wettbewerbs-Strategie hängt in erster Linie von den Mitgliedstaaten und ihrer Reformbereitschaft ab.“ Das sind die Worte des Koalitionsvertrags der schwarz-roten Koalition. Und welche Taten sind diesen Worten bisher gefolgt? Das Bekenntnis zum Wettbewerb ist bei näherem Hinsehen nur vorgegeben: Das zeigt ein Blick auf den Kommunikationsmarkt, wo einzelne Unternehmen in Regulierungsferien geschickt wurden. Und wie ist es zu verstehen, dass ausgerechnet die SPD besondere Rück- sicht auf die Interessen der Mono- und Oligopole in die- sem Lande nimmt und sich vehement für die Verlänge- rung des Postmonopols und den Schutz der Energieriesen einsetzt? Diese Bundesregierung betrach- tet den Wettbewerb und das Wettbewerbsrecht als Instru- ment der Beliebigkeit, das man dann heranzieht, wenn es in die Interessen der jeweils zu begünstigenden Gruppen und Verbände hineinpasst, aber genauso gut ad acta legt, wenn die politische Druckkulisse es als opportun er- scheinen lässt. Der Wettbewerb, das Wettbewerbsrecht sowie die Wettbewerbsbehörden sind aber mehr als ir- gendwelche beliebigen Gesetze oder Institutionen: Sie sind ein zentraler Teil unserer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsverfassung und dürfen nicht zum Spielball politischer Interessen werden. Das muss auch Die Linke zur Kenntnis nehmen, die Fraktion, die sich hier für mehr Freiheit einsetzt, ansons- ten aber die Monopole dieses Landes verteidigt und im Bereich der Telekommunikation sogar zur Staatswirt- schaft zurückkehren will. Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die Politik der Linken nicht in gesamt- wirtschaftlichen Zusammenhängen denkt und nach ord- nungspolitischen Grundsätzen handelt. Sie richtet ihr Denken und Handeln zu stark an einzelnen Betrieben, Konzernen und Einzelinteressen aus. Damit verrät sie ihre Interessen und ihre Wähler. Unsozialer und wider- sprüchlicher kann eine Politik gar nicht sein. Eine wirklich soziale Politik muss darauf ausgerichtet sein, den Wettbewerb und damit die soziale Marktwirt- schaft zu stärken. Ordnungspolitische Zusammenhänge und eine wirksame Wettbewerbspolitik sind auch bei der Bundesregierung Fremdwörter. Die angekündigte No- vellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen steht seit einem halben Jahr im Raum und ist al- les andere als ein großer Wurf. Warum dauern die w e D e E h a t D z m m d c w d i g a w d D n d s R g s d s 3 u n B z l 2 Ü n h d l 2 K b s f D n A s s s e d (C (D ettbewerbspolitischen Entscheidungen so lange und nden häufig in einem weichgespülten Kompromiss? ie Europäische Kommission ist hier viel mutiger und ntschlossener mit Vorschlägen, auch wenn diese im inzelnen noch diskutiert werden müssen. Wir Liberale aben auch hier bereits unsere Vorschläge vor Monaten uf den Tisch gelegt und dazu einen entsprechenden An- rag bezüglich der Entflechtung als Ultima Ratio in den eutschen Bundestag eingebracht. In einer globalisierten Welt sind Wettbewerb und so- iale Marktwirtschaft allein auf nationaler Ebene nicht ehr sicherzustellen. Es bedarf hierzu internationaler, indestens aber europäischer Hüter des Wettbewerbs, ie mit entsprechenden Kompetenzen und der entspre- henden Unabhängigkeit ausgestattet sind. Es ist ein eiteres Zeichen der Schwäche dieser Bundesregierung, ass wir während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft n dieser wichtigen Frage keinen weiteren Schritt voran- ekommen sind. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Der in der EU – und uch weltweit – völlig freie Kapitalverkehr fördert die irtschaftliche Konzentration. Nicht zuletzt lässt sich iese Konzentration an den Direktinvestitionen ablesen. enn zunehmend ist der Zweck der Direktinvestitionen icht der Aufbau neuer Betriebe und zusätzlicher Pro- uktion in den Aufnahmeländern. Vielmehr handelt es ich vermehrt um Fusionen und Übernahmen. In diesem ahmen wiederum nimmt die Bedeutung der Beteili- ungsgesellschaften, also auch der Private-Equity-Ge- ellschaften, zu. Auch hier steigt die Konzentration an. Einige Zahlen können dies verdeutlichen: Allein in en Jahren von 1993 bis 2005 hat der Bestand der deut- chen Direktinvestitionen in der EU von rund 63 auf 42 Milliarden Euro zugenommen. Hierbei geht es um nmittelbare und mittelbare deutsche Direktinvestitio- en ohne Kreditverflechtungen. Besonders rasch ist der estand deutscher Direktinvestitionen im Wirtschafts- weig Beteiligungen angewachsen, nämlich von 27 Mil- iarden im Jahr 1993 auf 63 Milliarden Euro im Jahr 005. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Fusionen und bernahmen: Kumuliert betragen die jährlichen Fusio- en und Übernahmen, die von EU-Unternehmen ausge- en und auf Nicht-EU-Unternehmen gerichtet sind, in en Jahren 1992 bis 1998 rund 600 Milliarden US-Dol- ar, in der Zeitspanne von 1999 bis 2005 sind es bereits 085 Milliarden US-Dollar. Sicherlich belegen diese Zahlen nicht unmittelbar die onzentration in der EU. Aber wenn es um die Aufga- en eines EU-Kartellamtes geht, ist das allein nicht ent- cheidend. Wichtig ist vielmehr die wirtschaftliche Ver- lechtung in der EU – und diese wird durch die irektinvestitionen und durch die Fusionen und Über- ahmen recht gut dargestellt. Mehr als die Hälfte aller uslandsbeteiligungen deutscher Unternehmen finden ich in der EU – und zwar in den am meisten industriali- ierten Mitgliedsländern. Unter diesen Bedingungen ind die Kompetenzen eines deutschen Kartellamtes, benso wie die anderer nationaler Wettbewerbsbehör- en, zu gering. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10889 (A) ) (B) ) Grundsätzlich hat die Europäische Kommission das Recht, strukturelle Maßnahmen anzuordnen, so die Ent- flechtung von Konzernen bei Verstößen gegen Art. 81 und Art. 82 EG-Vertrag, und zwar laut Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 7 (1). Sie nutzt diese Mög- lichkeit selbst bei wiederholten Verstößen nicht. Statt- dessen beschränkt sie sich – so im Fall Microsoft – da- rauf, geringe Geldstrafen zu verhängen. Der Grund hierfür ist zum Teil fehlender Wille, zum Teil aber auch eine mangelnde rechtliche und personelle Ausstattung der europäischen Wettbewerbsbehörden. Die Europäi- sche Kommission räumt selbst ein, mit der Beaufsichti- gung des Wettbewerbs in Europa überfordert zu sein. Für Abhilfe sollte hier der Wechsel vom Anmeldesystem zum Legalausnahmeprinzip in der Fusionskontrolle sor- gen, überdies eine verstärkte Dezentralisierung bei der Anwendung europäischen Rechts. Wirkliche materielle Erfolge aber sind bislang nicht erzielt worden. Beson- ders problematisch ist das Fehlen einer Missbrauchsauf- sicht bei der Preisbildung in der EU: Die Vereinigung der nationalen Regulierer, ERGEG, in der EU hat keine Entscheidungsbefugnis. Die institutionellen Wettbewerbsregelungen in der EU reichen also nicht aus, um Marktmacht und ihre Fol- gen zu verhindern. Stets zu beachten ist hierbei: Wettbe- werb ist nicht ein Zweck in sich, sondern ein Mittel, um die folgenden Ziele zu erreichen: Erstens. Marktmacht darf nicht die Verteilung des Volkseinkommens auf Lohn und Gewinn bestimmen, das heißt, den privaten Konsum beschränken. Zweitens. Marktmacht ist zu verhindern, weil sie zu einer ungleichen Verteilung der Kapitalrentabilität auf die einzelnen Unternehmen führt. Drittens. Wirtschaftliche Macht strebt stets politische Macht an. Demokratie nur zu bewahren heißt, wirt- schaftliche Macht zu beschränken. Ein europäisches Kartellamt hat demnach weitrei- chenden Aufgaben nachzukommen: Seine Aufgabe muss Fusions- und Preiskontrolle sein, des Weiteren Ent- flechtung. Dies – das ist zu betonen – nicht einzig, um Missbrauch bei der Preissetzung zu unterbinden, son- dern nicht zuletzt auch, um Übergriffe der wirtschaftli- chen Macht auf die politische Sphäre zu verhindern, um die Konzernlobby auszuschalten. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir brauchen ein verlässliches und integriertes System regionaler, nationaler und europäischer Wettbewerbs- politik. Für nationale Regierungen ist es immer verlo- ckend, nationalen Unternehmen auf dem Heimatmarkt Fusionen zu gestatten, auch wenn Wettbewerbsbeschrän- kungen damit verbunden sind, damit diese Unternehmen dann mit Monopolrenten im Rücken global akquirieren können. Dieses führt zu Handelsverzerrungen; deswegen ist es notwendig, ein integriertes System des Wettbe- werbsrechts bis zur globalen Ebene zu entwickeln. Die Gründung eines europäischen Kartellamtes, wie es die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag fordert, ist al- l t d E l u e n a d k m t v e n g i K W t k c N p m m V s d t r v B r 2 V v w d c D s B s r n A g 2 d w d (C (D erdings der falsche Schritt und führt zu mehr Bürokra- ismus und mehr staatlichem Dirigismus. Auch international wird sie wenig Unterstützung für ie Schaffung einer europäischen Kartellbehörde finden. in Fortschritt wäre es allerdings, gemeinsame Leit- inien nationaler und internationaler Wettbewerbspolitik nd Grundsätze internationalen Wettbewerbsrechtes zu ntwickeln. Die Kompetenzen nationaler und internatio- aler wettbewerbspolitischer Institutionen müssten klar bgegrenzt werden. Allerdings wollen auch wir das Kartellrecht ändern: ie Ministererlaubnis muss zurückgenommen werden önnen. Es macht keinen Sinn, dass der Wirtschafts- inister eine Fusion gestatten kann, nachdem die Kar- ellbehörde sie abgelehnt hat. Wir brauchen auch die Möglichkeit der Entflechtung on Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung rrungen haben. Diese Möglichkeit gibt es im amerika- ischen Kartellrecht, nicht aber im deutschen. Wir be- rüßen daher die Initiative der EU-Kommission auch in hrer Schärfe. Die eigentumsrechtliche Entflechtung der onzerne von den Stromnetzen ist der Schlüssel zu mehr ettbewerb und fairen Verbraucherpreisen. Hier erwar- en wir von der Bundesregierung, dass sie sich weiterhin onsequent dafür einsetzt, wohl wissend, dass die Zei- hen derzeit schlecht für eine wirksame Trennung von etz und Erzeugung stehen. Wer die europäische Integration will, darf wirtschafts- olitisch nicht in die Kleinstaaterei zurückfallen und uss sich an europäische Verträge halten. Die EU-Kom- issarin für Informationsgesellschaft und Medien, iviane Reding, hat in einem Brief an Bundeswirt- chaftsminister Glos klargestellt, dass der Gesetzentwurf er Bundesregierung zur Novelle des Telekommunika- ionsgesetzes mit europäischem Telekommunikations- echt nicht vereinbar ist. Inzwischen läuft ein Vertrags- erletzungsverfahren. Es ist jetzt an der Zeit, dass die undesregierung klarmacht, dass sie europäisches Recht espektiert. Die Reform des europäischen Wettbewerbsrechts von 004 hat zu einer besseren europäischen Integration und ereinheitlichung geführt, das Anmeldegenehmigungs- erfahren für Kartellabsprachen wurde abgeschafft. Sie ar außerdem ein wichtiger Impuls zur Europäisierung, ieser muss fortgesetzt werden. In einem gebe ich der Linken aber Recht: Wir brau- hen tatsächlich schlagkräftige Wettbewerbsbehörden. ie Personalsituation des Bundeskartellamtes hält mit einen Aufgaben schon lange nicht mehr Stand. Das undeskartellamt hat 300 Beschäftigte und 250 Vollzeit- tellen. Jahr für Jahr gehen durch die von der Bundes- egierung beschlossene jährliche Reduzierung der Perso- almittel vier bis fünf Stellen verloren. 60 Prozent des mtes werden über Gebühren finanziert. Um seine Auf- aben effizient erfüllen zu können, würde das Amt 8 zusätzliche Stellen benötigen. Wir fordern die Bun- esregierung auf, dafür zu sorgen, dass die dafür not- endigen Mittel in den Haushalt 2007 eingestellt wer- en. 10890 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Statt die Gründung eines neuen Bürokratenmonsters zu fordern, sollten wir uns lieber gemeinsam für die Ver- besserung der internationalen Zusammenarbeit der Wett- bewerbsbehörden, die Schaffung international verbindli- cher Mindeststandards und für die Weiterentwicklung eines weltweiten Wettbewerbsrechts einsetzen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die wirtschaftlichen und arbeitsplatzschaffenden Erfolge der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regiona- len Wirtschaftsstruktur“ nutzen – Regionales Wachstum und Beschäftigungseffekte intensi- vieren (Tagesordnungspunkt 22) Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Vor kurzem hat der Unterausschuss „Regionale Wirtschaftspolitik“ eine De- legationsreise nach Ostbayern durchgeführt. In den Or- ten Waldmünchen, Schönsee, Weiden und Hof konnten wir uns davon überzeugen, dass die Strukturförderung insgesamt und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Besonderen vor Ort sehr erfolgreich eingesetzt wird. Bei Gesprächen mit regionalen Akteuren bzw. Besichtigungen in Unterneh- men wurde an praktischen Beispielen aufgezeigt, dass die Strukturförderung der Europäischen Union und des Landes erfolgreich sind. Die Unterrichtung der Bundesregierung mit dem 36. Rahmenplan für den Zeitraum 2007 bis 2010 zeigt eindrucksvoll, dass die wesentlichen Ziele erreicht werden. Primäre Zielsetzung der Regionalpolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist es, dass struktur- schwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnach- teile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Im Wesentlichen ist für Ostbayern das Steuer-, Lohn- und Fördergefälle zwischen Bayern und Tschechien zu minimieren. Es besteht sogar die Gelegenheit, dass mit den Mitteln der Strukturförderung die Chancen der EU- Osterweiterung konsequent genutzt werden. Die Ge- meinschaftsaufgabe hat sich auch als wichtiges gesamt- deutsches Projekt entwickelt. Die GA wird in den neuen und alten Bundesländern nach gleichen Grundsätzen umgesetzt. Es bewährt sich, dass im Rahmen der Föderalismus- reform I dieses Programm als Bund-Länder-Programm erhalten bleibt. Die Länder sind zwar primär für die Strukturpolitik zuständig. Der Bund fühlt sich aber mit- verantwortlich. Er übernimmt koordinierende Aufgaben unter den Ländern. Wichtigste Aufgabe des Bundes ist es, die europäische Strukturpolitik im Interesse der Län- der zu gestalten. Die EU prägt die Strukturpolitik inhalt- lich und gibt finanzielle Hilfen. Eine Abstimmung der GA ist deshalb sehr wichtig. Das Programm fördert unmittelbar Investitionen der Unternehmer und sorgt dafür, dass neue wettbewerbsfä- h b k t G m r T p m b n li e lu s H b s s D w S M d s s n b c s o d z C B „ i p d o s l z (C (D ige Dauerarbeitsplätze geschaffen und bestehende Ar- eitsplätze gesichert werden. Die GA enthält spezielle Fördermöglichkeiten für leine und mittlere Unternehmen auch im Dienstleis- ungsbereich: Die regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der A leistet ihren Beitrag zum Umweltschutz. Maßnah- en dürfen nur genehmigt werden, wenn die umwelt- echtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Sie leistet einen Beitrag zu Forschung, Entwicklung, echnologietransfer und Innovation. Die Gemeinschaftsaufgabe fordert das Entwicklungs- otenzial in Städten und im ländlichen Raum gleicher- aßen. Entscheidend ist, dass die GA auch kurzfristig zeitlich egrenzte Sonderprogramme auflegen kann, um Regio- en bei besonderen Problemlagen zu unterstützen. Strukturpolitik und Raumordnung gehören unzertrenn- ch zusammen. Auf nationaler und europäischer Ebene ist ine umfangreiche Diskussion über Leitbilder und Hand- ngsstrategien der Raumentwicklung in Deutschland ent- tanden. In dieser Diskussion geht es natürlich auch um die erausforderung für Räume in strukturschwachen Ge- ieten bzw. Gebiete, die vom Strukturwandel betroffen ind. Deshalb muss die Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- erung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in diesen iskussions- und Entscheidungsprozess einbezogen erden. Es ist von Anfang an zu verhindern, dass zukünftige chwerpunkt dieser Leitbilddiskussion sich nur auf die etropolregionen konzentrieren. Der ländliche Raum arf nicht Anhängsel der Zentren sein. Beide Bereiche ind gleichwertig und müssen auch so behandelt werden. In Deutschland gibt es einen wirtschaftlichen Auf- chwung. Dies muss auch für strukturschwache Regio- en genutzt werden. Nach meinen Informationen gibt es ei der Gemeinschaftsaufgabe eine überdurchschnittli- he Anzahl von Förderanträgen. Insbesondere mittel- tändische Unternehmen sichern und schaffen zukunfts- rientierte Ausbildungsplätze. Die Unternehmer bringen amit auch ein klares Bekenntnis zu diesen Regionen um Ausdruck. Für die praktische Politik der Großen Koalition aus DU/CSU und SPD bedeutet dieser Antrag ein klares ekenntnis zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie st ein zentrales Instrument der regionalen Wirtschafts- olitik in Deutschland. Aufgrund der vielen Anträge muss bei den kommen- en Haushaltsberatungen wohlwollend geprüft werden, b die Mittelausstattung verbessert werden kann. Die Fraktionen bringen deutlich zum Ausdruck, dass ie sich dem Auftrag des Grundgesetzes verpflichtet füh- en, in Deutschland für gleichwertige Lebensverhältnisse u sorgen. Sie ermutigen die Regionen, regionale Ent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10891 (A) ) (B) ) wicklungsstrategien und Konzepte aufzustellen, um die eigenen Potenziale zu stärken. Die Gemeinschaftsaufgabe hat sich bewährt und muss weiterhin bestehen bleiben. Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Wir diskutieren heute in erster Lesung den Koalitionsantrag über die wirtschaftlichen und arbeitsplatzschaffenden Erfolge der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GA genannt. Die GA bildet zusammen mit der Investitionszulage und den europäischen Fördermitteln das Kernstück des Aufbaus Ost im Bereich der betrieblichen Investitionen und wirtschaftsnahen Infrastruktur. Sie war und ist aber kein rein ostdeutsches Förderinstrument. Die Neuabgren- zung des künftigen Fördergebiets für den Zeitraum 2007 bis 2013 erfolgte auf der Grundlage neuer regionalbeihil- ferechtlicher Vorgaben durch die Europäische Kommis- sion. Siebzehn Jahre nach der deutschen Einheit basiert die Fördergebietsabgrenzung damit erstmals auf einer ge- samtdeutschen Bewertung der Regionen. Dies geschieht anhand von vier aussagekräftigen und nachvollziehbaren Indikatoren: der durchschnittlichen Arbeitslosenquote, dem Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Be- schäftigtem, einer Erwerbstätigenprognose und eines In- frastrukturindikators. Von einer Förderung nach Himmelsrichtung, wie dies in letzter Zeit wieder häufiger in irreführender Art und Weise kritisiert wird, kann also bei der GA keine Rede sein. Der Umfang der ehemaligen C-Fördergebiete der GA in den alten Bundesländern wurde auch in der lau- fenden Förderperiode beibehalten, um strukturelle Problemlagen in Westdeutschland regionalpolitisch ab- zufedern. Diese jetzt als D-Fördergebiete bezeichneten Regionen umfassen 7,7 Prozent der gesamtdeutschen Bevölkerung oder 6,35 Millionen Einwohner. In D-Ge- bieten können Maßnahmen wie die Förderung von klei- nen und mittleren Unternehmen, von wirtschaftsnaher Infrastruktur und von Clustermanagement-Projekten aus Mitteln der GA finanziert werden. Wenn trotzdem sechs Siebentel der Mittel der GA in die neuen Bundesländer fließen, so liegt das daran, dass die neuen Länder trotz positiver Entwicklungsfortschritte noch immer spezifi- sche strukturelle Standortnachteile aufweisen, durch die sie in ihren Wachstumsperspektiven behindert werden. Wegen ihres nach wie vor vorhandenen Aufholbedarfs sind die neuen Bundesländer weiterhin in Gänze Höchst- fördergebiet. Lassen Sie mich an dieser Stelle nach vorne schauen und kurz die positiven Entwicklungen in Ostdeutschland darstellen, die uns alle hoffnungsfroh stimmen sollten. Die Wirtschaft in den neuen Bundesländern wuchs im letzten Jahr mit durchschnittlich 2,8 Prozent erstmals seit zehn Jahren wieder stärker als die im Westen mit durchschnittlich 2,7 Prozent. Sachsen belegte im vergan- genen Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 4 Pro- zent übrigens den Spitzenplatz von allen Bundesländern. Innovative Branchen siedeln sich seit geraumer Zeit ver- stärkt in den neuen Ländern an. Ich denke dabei etwa an die Mikroelektronik in Dresden, die Luft- und Raum- f d e w U a b s d D d w z D d N k v f s O ß b d A t d m g a E m s b r t a k r g a s r r w F o (C (D ahrtindustrie in Berlin und Brandenburg sowie die Me- izin- und Biotechnologie in Berlin oder Greifswald, um inige beispielhaft zu nennen. Ein entscheidender Wachstumsmotor der letzten Jahre aren darüber hinaus Investitionen von ausländischen nternehmen in Ostdeutschland. Insgesamt führen die usländischen sowie die inländischen Investitionen ins- esondere im verarbeitenden Gewerbe dazu, dass inzwi- chen in einzelnen Branchen im Osten eine höhere Pro- uktivität als in den alten Bundesländern erzielt wird. as sind die guten Nachrichten, welche ohne die Mittel er Gemeinschaftsaufgabe nicht zu vermelden wären. Fakt ist aber auch, dass das über die positiven Ent- icklungsfortschritte der ostdeutschen Kommunen ge- eichnete Bild leider zu häufig noch unzutreffend ist. ie „Vorzeigekommunen“ im Osten wie Dresden, Pots- am oder Jena befinden sich gerade einmal auf gleichem iveau mit „Problemfällen“ im Westen wie Gelsen- irchen oder Duisburg. Neben dem Ost-West-Gefälle orhandene weitere interregionale Unterschiede recht- ertigen nicht das Wegdefinieren dieser Ost-West-Unter- chiede. Im Gegensatz zu den „Wachstumsinseln“ im sten sind die „Problemstädte“ im Ruhrgebiet von äu- erst wirtschafts- und finanzkräftigen Regionen umge- en. Zudem gibt es keine Kommunen im Westen, auf die ie Merkmale „geringes BIP, geringes Einkommen, hohe rbeitslosigkeit, geringe Steuerkraft“ gleichermaßen zu- reffen. Im Osten ist das aber die Regel. Die Steuerkraft er ostdeutschen Kommunen liegt im Durchschnitt im- er noch ganz erheblich unter der der westdeutschen, enauer bei etwa 40 Prozent. Aus all diesen Gründen und weil der Osten von 2009 n aus dem Solidarpakt Jahr für Jahr rund 700 Millionen uro weniger erhalten wird, ist es wichtig, dass die Ge- einschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- chaftsstruktur“ wie im Koalitionsvertrag festgeschrie- en, fortgesetzt wird. Dort heißt es: Die Bundesregierung wird in Abstimmung mit den neuen Ländern und Partnern aus der Wirtschaft die Förderstrategie für Ostdeutschland weiterentwi- ckeln mit dem Ziel, die Wirtschaft in Ostdeutsch- land auf eine breite zukunftsfähige Basis zu stellen und eine selbst tragende Entwicklung zu ermögli- chen. Die GA ist dafür das geeignete Instrument. Mit unse- em Antrag setzen wir die Vorgaben des Koalitionsver- rages um. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, m grundgesetzlich verankerten Ziel der Gleichwertig- eit der Lebensverhältnisse festzuhalten und das erfolg- eiche Konzept der Bund-Länder-Gemeinschaftsauf- abe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ls Instrument der gezielten Regionalförderung für trukturschwache Regionen in Deutschland weiterzufüh- en. Die Erfolge der wirtschaftsnahen Infrastrukturförde- ung sollen darüber hinaus intensiver als bisher evaluiert erden. Die Entscheidung über die Ausrichtung ihrer örderpolitik auf regionale oder sektorale Schwerpunkte bliegt aber auch künftig den einzelnen Ländern. Mit 10892 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) einer differenzierten Förderstrategie sollen Fördermaß- nahmen verschiedener Politikbereiche, wie Innovations- und Investitionsförderung, Arbeitsmarkt- und Infrastruk- turpolitik, besser miteinander verzahnt werden. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Profile der neuen Länder, die Vorteile im nationalen und internationalen Wettbewerb um Investoren bieten, weiter zu schärfen. Lassen Sie mich kurz begründen, warum ich die GA für das zentrale und wirkungsvollste Instrument der re- gionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland halte. Schät- zungen des DIW aus dem Jahre 2003 zufolge führte die Teilnahme an der GA-Förderung in einem „durchschnitt- lichen“ Betrieb zu dreimal so hohen Investitionen, wie ohne GA-Förderung. Die Mitnahmeeffekte sind ver- gleichsweise gering, auch weil auf die GA-Förderung im Gegensatz zur Investitionszulage kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich bei der GA also um ein sehr ef- fektives Förderinstrument. Die Zahlen belegen das: In Unternehmen, die GA-Fördermittel in Anspruch genom- men haben, sind im vergangenen Jahr in den neuen Län- dern und in Berlin 34 675 Dauerarbeitsplätze neu ge- schaffen und 75 234 gesichert worden. Die meisten Fördermittel, nämlich 794,27 Millionen Euro, sind im Jahr 2006 in Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mit- arbeitern geflossen. 453,96 Millionen Euro sind an Un- ternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gegangen, und die Unternehmen mit zehn bis 49 Mitarbeitern haben 216,16 Millionen Euro Förderung erhalten. Die Investo- ren sind verpflichtet, in den Antragsformularen die mit dem Vorhaben vorhandenen Arbeitsplätze zum Investi- tionsbeginn und die geplanten zusätzlichen sowie gesi- cherten Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Vorha- bens anzugeben. Zudem müssen sie diese Arbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte mindestens fünf Jahre lang besetzt halten. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Mittel für die regionale Wirtschaftspolitik – auch auf eu- ropäischer Ebene – auf strukturschwache Regionen kon- zentriert werden. Der Fokus muss dabei auf dauerhafte Standortaufwertung insbesondere durch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur gelegt werden. Dazu zählen die Erschließung von Gewerbegelände sowie der Ausbau von Gewerbezentren, der Ausbau von Verkehrs- verbindungen, Versorgungsanlagen und Anlagen der Abwasser- und Abfallbeseitigung, die Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen und Aus- bzw. Fortbil- dungsstätten und nicht zuletzt die Unterstützung von Re- gionalmanagementvorhaben und Kooperationsnetzwer- ken. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit. Ich begrüße es sehr, dass der Bund-Länder-Planungsausschuss zum 1. Januar 2006 die Erweitung des GA-Förderangebots um die Marktein- führung von innovativen Produkten erweitert hat. Au- ßerdem wurde zum ersten Mal eine verlässliche Grund- lagenfinanzierung für die Forschungs-GmbHs in den neuen Bundesländern sichergestellt. Ziel der GA-Förde- rung ist es nicht, dass strukturschwache Regionen dauer- haft am Subventionstropf hängen, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe. Über die Stärkung der regionalen Investi- tionstätigkeit sollen dauerhaft wettbewerbsfähige Ar- b t n s A t u t b n v s s P b t v w l s b m a t p s w „ d D I s d m e t m F d v f u h d v d n d Z ß m r d h (C (D eitsplätze in der Region geschaffen und soll die Verfes- igung von regionalen Disparitäten verhindert werden. Lassen Sie mich, bevor ich zum Schluss komme, och auf einen anderen regionalen Aspekt von Wirt- chaftspolitik eingehen, der nur mittelbar etwas mit dem ntrag zu tun hat, den wir heute diskutieren. Ein Groß- eil der Unternehmen im Osten sind kleine Familien- nternehmen, in denen sich die Mitarbeiter mit dem Un- ernehmen identifizieren und eher zu Zugeständnissen ereit sind, wenn es für die Zukunftsfähigkeit des Unter- ehmens nötig ist. Insofern ist im Osten der Gegensatz on Kapital und Arbeit nicht so stark ausgebildet, wie in o manchem westdeutschen Bundesland. Im Zusammen- piel mit einem nach wie vor im Vergleich niedrigeren reisniveau, etwa bei Mieten, Bauland und Löhnen, ha- en die neuen Länder hierin einen echten Standortvor- eil. Ich sehe es sehr kritisch, wenn dieser Wettbewerbs- orteil durch zentrale Regulierungen kaputt gemacht ird, etwa durch einen deutschlandweiten Mindest- ohn – und sei er auch durch die Hintertür über ein Ge- etz aus den 50er-Jahren zur Festsetzung von Mindestar- eitsbedingungen eingeführt. Für mich steht fest: Der Wirkungsgrad von Förder- aßnahmen für Wachstum und Beschäftigung hängt uch ganz erheblich mit der Ausgestaltung anderer Poli- ikbereiche zusammen. Wirtschaftsförderung, Bildungs- olitik, Forschungspolitik und Arbeitsmarktpolitik müs- en in einem integrativen Ansatz miteinander verzahnt erden. Andrea Wicklein (SPD): Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur“ ist das wichtigste För- erinstrument für strukturschwache Regionen in eutschland. Über die Gemeinschaftsaufgabe werden nvestitionen in der gewerblichen Wirtschaft und wirt- chaftsnahe Infrastruktur gefördert. Mit dem vorliegen- en Antrag wollen wir die GA unterstützen. Die Bundesregierung hat vor kurzem den 36. Rah- enplan der Gemeinschaftsaufgabe vorgelegt. Sehr rfreulich ist für uns, dass die Förderinstrumente Clus- ermanagement, Kooperationsnetzwerke und Regional- anagement fortgeführt werden und in den generellen örderkatalog übergehen. Wir begrüßen ausdrücklich, ass die neuen Transparenzregeln, die Bund und Länder erabredet haben, im Rahmenplan ihren Niederschlag inden. Damit setzt der Planungsausschuss die Vorgaben m, die der Bundesrechnungshof zu Recht angemahnt atte. So sollen im Rahmen der GA-Statistik in Zukunft ie Arbeitsplatzeffekte nicht nur zum Zeitpunkt der In- estition selbst, sondern auch nach Abschluss der Bin- ungsfrist von fünf Jahren erfasst werden. Darüber hi- aus müssen zukünftig Angaben über den Empfänger er Zuwendung, über das Vorhaben und die Höhe des uschusses veröffentlicht werden. Hervorzuheben ist au- erdem, dass das Bundeswirtschaftsministerium ge- einsam mit den Ländern im Zuge der neuen Transpa- enzregeln die Wirkungs- und Zielerreichungsanalyse er GA verbessert und im Rahmenplan dokumentiert at. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10893 (A) ) (B) ) Die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschafts- struktur“ trägt maßgeblich dazu bei, regionale Disparitä- ten in Deutschland abzubauen. Sie ist unverzichtbar bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in strukturschwa- chen oder vom Strukturwandel betroffenen Regionen. Ich freue mich daher, dass der Haushaltsausschuss am 27. April die Sperre von 50 Millionen Euro im diesjähri- gen Haushalt aufgehoben hat. Damit stehen der GA neue Bundesmittel in Höhe von 644 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln aus dem EFRE hat der Bewilligungsrahmen 2007 ein Volu- men von rund 1,75 Milliarden Euro. Die GA kann damit ihre Funktion erfüllen, zusätzliche Investitionen anzu- stoßen und noch mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der Erfolg der Gemeinschaftsaufgabe steht außer Frage: Allein von 2004 bis 2006 konnten in Ostdeutsch- land 22,7 Milliarden Euro an Investitionen in der gewerbli- chen Wirtschaft mit nur 4,1 Milliarden Euro Fördermitteln angestoßen werden. Damit wurden 77 000 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen und 183 000 Arbeits- plätze gesichert. In Westdeutschland konnten in den letz- ten beiden Jahren 4,3 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst werden bei einem Fördervolumen von 802 Millionen Euro. Damit wurden in den alten Bundes- ländern über die GA 18 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und 30 000 gesichert. Ohne Zweifel ist die Gemeinschaftsaufgabe, die vom Bund mitfinanziert, an- sonsten in der Verantwortung der Länder liegt, eine der erfolgreichsten überhaupt. Dies sage ich auch ganz be- wusst als ostdeutsche Abgeordnete. Ohne die GA würde Ostdeutschland nicht solch hohe Wachstumsraten im verarbeitenden Gewerbe erzielen. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Bedeu- tung der Gemeinschaftsaufgabe für das Wirtschafts- wachstum in Deutschland und den Aufholprozess von strukturschwachen Regionen und Regionen im Struktur- wandel hervorheben. Wir wollen am grundgesetzlich verankerten Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensver- hältnisse festhalten und die Bundesregierung auffordern, dessen Ausgestaltung zwischen den Fachpolitiken zu ko- ordinieren. Wichtig ist nach unserer Auffassung dabei vor allem, dass die Regionen aufgefordert werden, regio- nale Entwicklungsstrategien und -konzepte aufzustel- len. Die regionalpolitische Handlungsfähigkeit vor Ort darf nicht verloren gehen. Die Bundesregierung soll sich deshalb gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die Spielräume für die Regionen erhalten bleiben. In Bezug auf die Infrastrukturförderung aus der Gemein- schaftsaufgabe wollen wir auf eine bessere Evaluation der Maßnahmen drängen. Die Gemeinschaftsaufgabe ist erfolgreich. Sie hilft, Investitionen anzustoßen und Arbeitsplätze zu schaffen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, um Kapital in struk- turschwachen Regionen zu fördern. Die GA baut regio- nale Unterschiede ab und trägt damit dazu bei, das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu verfolgen. Wir hoffen, dass sie alle die- ses Ziel mit uns weiterhin verfolgen. b K f n H C v f d n s r ü s t s 3 W e k g t e g s g r f G e W b i t u r m „ g g D p w e b t d k z h d m g c (C (D Gudrun Kopp (FDP): Nach der Lektüre des heute zu eratenden Antrages kann ich nur feststellen: Die beiden oalitionsfraktionen haben ihre Gemeinsamkeiten of- enkundig vollständig aufgebraucht und sollten schleu- igst den Weg für Neuwahlen freimachen. Es ist schon fast eine Frechheit gegenüber dem Hohen ause, dass Sie, meine Herren und Damen von CDU/ SU und SPD, es wagen, hier einen solches Jubelpapier orzulegen, dem es an jedweder fachlicher Substanz ehlt. Es muss doch schon sehr schlimm bestellt sein um ie koalitionären Gemeinsamkeiten, wenn Sie wirklich ichts mehr finden, über das Sie sich einig sind – abge- ehen von solchen Plattitüden und Selbstbeweihräuche- ungsarien. In jeder Sitzung des Unterausschusses wurde zudem berdeutlich, dass es tief greifende Differenzen zwi- chen dem Finanz-, Wirtschafts- und Verbraucherminis- erium über Ziele und Kriterien von regionaler Wirt- chaftsförderung gibt. Dieses Land hat aber noch immer ,7 Millionen offiziell arbeitslos gemeldete Bürger – in ahrheit also noch viel mehr –, marode Sozialsysteme, inen überregulierten Arbeitsmarkt, überbordende Büro- ratie und jetzt auch noch eine handlungsunfähige Re- ierung. Angesichts derartiger Probleme legen die sie ragenden Fraktionen nämlich dem deutschen Parlament in Papier vor, in dem auf zwei Seiten die schier unbe- reifliche Großartigkeit nationaler Strukturprogramme, prich Subventionsprogramme, über den grünen Klee elobt wird. Ihr Anliegen haben Sie dann die Güte uns im Forde- ungsteil des Antrages mitzuteilen. Dort heißt es ebenso antasievoll wie aussagearm: Man möge am Ziel der leichwertigkeit der Lebensverhältnisse festhalten, das rfolgreiche Konzept der GA weiterführen, die regionale irtschaftsförderung als Priorität stärken, die Interessen enachteiligter Wirtschaftsräume in Brüssel vertreten, neffizienter Umverteilung vorbeugen, besondere Situa- ionen in strukturschwachen Regionen berücksichtigen nd schließlich die Ergebnisse der Infrastrukturförde- ung evaluieren. Festhalten, Berücksichtigen, Weiterführen – als Parla- entarier komme ich nicht umhin, mich von diesem Weiter-so-Alles-ist-prima-Antrag“ auf den Arm enommen zu fühlen. Ist das wirklich alles, was die Re- ierungskoalition uns zu diesem Thema zu sagen hat? ann hätten Sie wohl besser geschwiegen, um Philoso- hen zu bleiben. Ich kann mich nicht erinnern, jemals ährend meiner Mitgliedschaft in diesem Hohen Hause inen so inhaltsarmen, ja dürftigen Antrag gelesen zu ha- en. Ein Verzicht darauf wäre wahrscheinlich wenigs- ens ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Für die FDP ist klar, dass zu einer Fortentwicklung es deutschen Föderalismus hin zu einem leistungsstar- en Wettbewerbsföderalismus langfristig auch der Ver- icht auf Mischfinanzierungen gehört. In diesem Sinne aben auch die Gemeinschaftsaufgaben dann ausge- ient. Letztlich ist es doch mit der Strukturförderung wie it allen Subventionen. Es macht Bürokraten sicherlich roßen Spaß, die Erfolge ihrer Förderpolitik großspre- herisch vorzurechnen. Das Problem ist nur: Die 10894 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Arbeitsplätze, die gar nicht erst entstanden sind, weil der Staat, um derartige Subventionen zahlen zu können, den Bürgern immer tiefer in die Tasche greift, rechnet nie- mand vor. Das ist wie bei den Windkraftanlagen, wo uns die Lobbyisten jedes Jahr neue Rekordzahlen über die Beschäftigten der Branche vorlegen, aber verschweigen, wo das Geld für die Subventionierung derselben her- kommt, nämlich aus den Taschen der Bürger, die sich deshalb andere Dinge nicht mehr leisten können. Nein mit derartigen Anträgen werden Sie Ihrem Re- gierungsauftrag nicht gerecht. Derartige Papiere zeigen nur eines: Sie sind als Regierung am Ende. Möglicher- weise schaffen Sie es noch, sich bis ans Ende der Legis- latur in ihren Ministersesseln zu halten, aber die Pro- bleme des Landes haben Sie nicht mehr im Blick, weil sie selber das Problem sind. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Wie heißt es so schön: Nicht an den Worten, an den Taten sollt ihr sie messen. Dem Antrag, den heute Union und SPD vorle- gen, könnte vielleicht auch die Linke zustimmen. Nur, leider steht sein Inhalt im totalen Gegensatz zum Han- deln dieser beiden Parteien. Worum geht es? Im Antrag betonen die Koalitions- parteien die zentrale Rolle der sogenannten Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur“, also dem wichtigsten Förderinstrument für strukturschwache Regionen. Ich zitiere: Die Gemein- schaftsaufgabe „trägt maßgeblich dazu bei, dass in struk- turschwachen Regionen das Wirtschaftswachstum beför- dert und durch Investitionen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.“ Und weiter: „Gleichzeitig gibt sie den Menschen eine Per- spektive und dient damit auch unmittelbar dem grundge- setzlich verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.“ Das ist alles richtig. Nur fragen wir uns von der Linken: Warum haben Union und SPD die- ses wichtige Förderinstrument über das letzte Jahrzehnt so massiv gekürzt? 1993 betrug der Etat der Gemein- schaftsaufgabe noch 2,1 Milliarden Euro. 2006 liegt er bei weniger als einem Drittel, nämlich 617 Millionen Euro. Für diese Entwicklung tragen Union und SPD die Verantwortung. Beide Parteien waren während dieser Zeit in Regierungsverantwortung. Ist es so, dass es kei- nen Förderbedarf mehr gibt? Stichwort Aufbau Ost. Im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2006 stellt die Bundesregierung fest: Ostdeutschland ist noch immer ein Wirtschaftsge- biet mit zahlreichen strukturellen Problemen und „ein selbsttragender Aufschwung noch nicht erreicht“. Aber nicht nur der Osten, auch zahlreiche westliche Bundes- länder sind auf die Fördermittel angewiesen. Das Pro- blem der Massenarbeitslosigkeit und abgehängter Regio- nen ist längst kein Problem des Ostens mehr. Darüber kann auch der gegenwärtige Aufschwung nicht hinweg- täuschen. d g w m s d t w d s f T W n n w r d P s u l W d r h N D G n d n R i R m L h f f r w E E s m n g W g n B D k (C (D Im letzten Jahr wurden auch in den westlichen Bun- esländern mehr Fördermittel bewilligt als ursprünglich eplant. Das zeigt, es gibt einen großen Bedarf. Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, ürden Sie es mit ihrem Antrag ernst meinen, dann üssten Sie darin festschreiben, dass die Gemein- chaftsaufgabe nicht weiter gekürzt wird. Ansonsten ist ieser Antrag nicht mehr als ein Lippenbekenntnis. Wei- ere Punkte wären anzusprechen: Wie soll verhindert erden, dass Fördermittel einseitig Metropolen oder „in- ustrielle Leuchttürme“ zugutekommen und struktur- chwache Regionen hinten runterfallen? Wie ist bei ge- örderten Investitionsprojekten die Einhaltung von arifverträgen und sonstigen Standards sicherzustellen? ie wird gewährleistet, dass das Geld wirklich bei klei- en und mittleren Unternehmen ankommt und damit icht Großbetriebe subventioniert werden? All dies sind ichtige Fragen. Letztendlich steht der eigentliche Cha- akter der Gemeinschaftsaufgabe auf dem Spiel. Aber er Antrag enthält nichts dazu. Dass die Reden heute zu rotokoll gehen, scheint ein Omen für diesen Antrag zu ein. Er wird schnell in der Schublade verschwinden, nd die Regierung wird weitermachen wie bisher, näm- ich die Fördermittel kürzen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir diskutieren einen Antrag der Koalitionsfraktionen, er die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- ung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum Thema at. Die Gemeinschaftsaufgabe ist, da erzähle ich nichts eues, ein zentrales Instrument der Regionalpolitik in eutschland. Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der A seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regio- ale Entwicklung in Deutschland wahr. Die GA ist mehr als ein Förderinstrument. Sie ist für ie deutsche Regionalpolitik zugleich Strategie-, Ord- ungs- und Koordinierungsrahmen. Die GA setzt den ahmen für die nationale Regionalpolitik und stellt die nnerstaatlich abgestimmte Umsetzung europäischen echts, insbesondere der beihilferechtlichen Bestim- ungen, sicher. Im Rahmen der GA legen Bund und änder gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förder- öchstsätze und damit auch das innerdeutsche Förderge- älle, die Fördertatbestände und die GA-Mittelverteilung est. Darüber hinaus bildet die GA einen Koordinie- ungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche, ie zum Beispiel für den Einsatz der Mittel aus dem uropäischen Fonds für die Regionale Entwicklung, FRE. Brauchen wir ein solches Instrument zur Förderung trukturschwacher Regionen noch? Ich meine, ja. Wir üssen zur Kenntnis nehmen, dass wir es auch 17 Jahre ach der Wiedervereinigung noch mit tiefgreifenden re- ionalen Unterschieden zu tun haben. Das betrifft die irtschaftskraft der Regionen, die sozialen Bedingun- en et cetera Insbesondere die ehemaligen Grenzregio- en und die ostdeutschen Länder hinken, was den eschäftigungsgrad betrifft, hinter dem deutschen urchschnitt hinterher. Die Folgen sind gravierend. Der ontinuierliche Wegzug junger, gut ausgebildeter Men- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10895 (A) ) (B) ) schen, insbesondere von Frauen, führt zu dauerhaften Verwerfungen, zu einem Prozess, dem wir nicht tatenlos zuschauen können. Wir brauchen in Regionen mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft insbesondere in zwei Bereichen eine re- gional spezifische und zielgenaue Investitionsförde- rung. Zum einen wollen wir Unternehmen direkt för- dern. Wir haben speziell in Ostdeutschland zu wenig Unternehmen. Wir wollen die Bereiche Bildung, For- schung und Entwicklung stärken und Investitionen auf diese Zukunftsbereiche konzentrieren. Wir haben dafür zwei Instrumente zur Verfügung. Die Investitionszulage halten wir nicht für das geeignete In- strument. Die Investitionszulage erreicht nicht die Un- ternehmen, die sie besonders nötig haben. Die Mitnah- meeffekte sind hoch, die Förderung ist nicht zielgenau genug. Deshalb haben wir uns in der Vergangenheit ge- gen die Verlängerung der Investitionszulage ausgespro- chen. Wir sprechen uns aber ganz entschieden für den Er- halt und die Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe aus. Wir müssen uns auf Programme konzentrieren, die Mitnahmeeffekte vermeiden und gezielt Branchen in Zu- kunftsbereichen fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein solches Instrument. Die Gemeinschaftsaufgabe zielt mitnichten nur auf Ostdeutschland. Ich habe es bereits erwähnt. Auch die Grenzregionen profitieren davon. Wir nehmen die Sor- gen dieser Gemeinden sehr ernst. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf ein Beispiel besonders gelungener Wirt- schaftsförderung hinweisen. Der Landkreis Cham hat es mithilfe der Gemeinschaftsaufgabe geschafft, seine gro- ßen Arbeitslosigkeitsprobleme zu lösen. Die Wirtschaft floriert, insbesondere durch die Ansiedlung zukunfts- orientierter Unternehmen aus Mechatronik, Kommuni- kations- und Umwelttechnologie. Dementsprechend ist die Arbeitslosigkeit von 20 Prozent im Jahr 1985 auf 6,4 Prozent im Jahr 2005 gesunken. Eine Erfolgsge- schichte, die auch an anderer Stelle wiederholbar ist. Da- für braucht es eine kontinuierliche und verlässliche Aus- gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe. Ich bin froh, dass dies auch von den Regierungsfraktionen nicht anders ge- sehen wird. Wenn wir von Ausgestaltung sprechen, rede ich auch von veränderten Schwerpunktsetzungen. Ich habe be- reits darauf hingewiesen. Wir brauchen gezieltere Inves- titionen in die Bereiche Bildung und Forschung. Ein weiterer Bereich ist die Ökologieförderung. Eine sinn- volle Aufgabe wäre es, Ökologiebranchen gezielter zu fördern. Gerade im Mittelstand gibt es große Potenziale für Wachstum. Diese sollten wir nutzen. Was wir nicht brauchen, ist ein stetiger Ausbau der Infrastruktur in Ostdeutschland. Hier ist in den letzten Jahren viel passiert. Ostdeutschland hat hier längst den Anschluss gefunden. Bildung statt Beton lautet die Handlungsdevise. A s r v i A t E r I h G lu la w s ß i b g w d f f B t d s g n b t s a E n h E r d R z k k d (C (D nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immis- sionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Tagesordnungspunkt 23) Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Wir ent- cheiden heute über einen Gesetzentwurf des Bundes- ates, der auf die Reduzierung der materiellen und erfahrensrechtlichen Anforderungen im Bereich der mmissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen nlagen abzielt. Es geht dabei um eine spürbare Entlas- ung von Industrie und Landwirtschaft von Bürokratie. rgänzt wird der Gesetzentwurf durch unsere Ände- ungsanträge, die insbesondere auf Erleichterungen bei nvestitionen im Bereich von Rinder- und Kälberställen inwirken. Im Sinne einer Reduzierung und Beschleunigung von enehmigungsverfahren werden Änderungen der Rege- ngen zum Erörterungstermin sowie Änderungen des An- genkatalogs der 4. BImSchV vorgenommen. Deutlich eniger Anlagen werden in Zukunft einer immissions- chutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Au- erdem wird die Durchführung von Erörterungsterminen n Genehmigungsverfahren auf die erforderlichen Fälle eschränkt. In diesem Kontext erfolgen auch Anpassun- en im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei diesem Gesetz geht es darum, das umzusetzen, as wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben: en Abbau von Bürokratie. Wir wollen mehr Freiräume ür wirtschaftliches Engagement in Deutschland schaf- en. Gleichzeitig wollen wir das hohe Schutzniveau im ereich des Umwelt- und Naturschutzes aufrechterhal- en. Beides gelingt mit diesem Gesetz. Als Beispiel hierfür will ich die Regelungen für Rin- er- und Kälberställe nennen: Wir grenzen hier ab zwi- chen der bäuerlichen Landwirtschaft, die Erleichterun- en erfährt. Wir erhoffen uns hierdurch einen Schub für eue Investitionen. Bei Vorhaben, die den Rahmen der äuerlichen Landwirtschaft überschreiten, werden wei- erhin die bestehenden Vorschriften zu berücksichtigen ein. Damit beschränken wir die aufwändigen Verfahren uf die Fälle, wo sie wirklich notwendig sind. Mit dem Gesetzentwurf wird die Durchführung von rörterungsterminen in Genehmigungsverfahren auf die otwendigen Fälle beschränkt. Die Genehmigungsbe- örde wird künftig auf der Grundlage der eingegangenen inwendungen über die Durchführung eines Erörte- ungstermins entscheiden. Dies ist letztlich Ausdruck es Grundsatzes der Subsidiarität. Ich meine, dass dies nicht zu einem qualitativen ückgang der Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger ur Beteiligung führen wird. Dort wo tatsächlich Beden- en bestehen, dort wo faktisch aus der Bürgerschaft Dis- ussionsbedarf angemeldet wird, dort werden die Behör- en sicherlich auch in Zukunft einen solchen Termin 10896 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) durchführen. Die Neuregelung ist damit auch Ausdruck unseres Vertrauens in eine bürgernahe Verwaltung. Bürokratieabbau, Umwelt- und Naturschutz und Bür- gernähe – all dies wird somit in diesem Gesetz in Ein- klang gebracht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Dr. Matthias Miersch (SPD): Die eine Seite wird heute sagen: „Ihr baut Umweltstandards ab“; die andere Seite wird sagen: „Ihr baut bürokratische Hürden nicht ausreichend ab.“ Wie so häufig bewegt sich auch das heutige Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Span- nungsfeld zwischen Bürokratieabbau und effektivem Umweltschutz. Problematisch ist dabei zunächst, dass sich hinter der Forderung nach Bürokratieabbau häufig auch der Wunsch nach Standardabsenkungen verbirgt. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass unübersichtliche Prüfverfahren keine Garanten für effektiven Umwelt- schutz sind. Zu finden ist also stets ein Ausgleich, der Adressaten und Gesetzesziel jeweils gerecht wird. Dass es hier keinen Königsweg gibt, dürfte ebenso klar sein. Die Bundesregierung und die große Koalition haben den Bürokratieabbau auf die politische Tagesordnung gesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft nun die- ses Thema. Es gibt dabei mehrere Elemente, die auch Bestandteil der politischen Verhandlungen und der Stel- lungnahmen von Verbänden und Interessensgruppen ge- wesen sind. Es geht unter anderem um eine verfahrensrechtliche Änderung: Der obligatorische Erörterungstermin gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz wird nunmehr in das Ermessen der Behörde gestellt. Für bestimmte Anlagen wird die Anlagengenehmigung vom Genehmigungs- regime des BImSchG in das bauordnungsrechtliche Ge- nehmigungsverfahren verlagert. Verschiedene Anlagen werden nun dem vereinfachten Verfahren unterstellt. Die Meinungen über das Gesetz gehen auseinander: Bauernverbände wünschen sich bei bestimmten Tierhal- tungsanlagen überhaupt keine Umweltverträglichkeits- prüfung mehr, da nach EU-Recht lediglich eine normale Baugenehmigung ausreiche. Umweltverbände kritisie- ren unter anderem eine „Diskreditierung der Öffentlich- keitsbeteiligung“. Welche Auffassung ist richtig? – Einfache Antworten gibt es nach unserer Auffassung nicht. Ein paar Dinge stehen jedoch fest: Erstens. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass zwar unter anderem Familienbetriebe im Bereich der Landwirtschaft von den immissionsrechtlichen Prüfver- fahren ausgenommen werden. Dabei ist strittig, wie sich künftig die Größenordnungen entwickeln werden. Fest steht jedoch, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Großbetrieben erhalten bleibt. Zweitens. Der Erörterungstermin fällt nicht weg. Das Ermessen der Behörde wird nunmehr ausschlaggebend s a w a s s g w g s c v z g S v n s S v m s m l D z e e L V S U g w s m d t g f e b d s w C s t t o b (C (D ein. Das ist eine gesetzliche Regelung, die wir bereits us dem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz kennen. Drittens. Die Chancen für ein Umweltgesetzbuch erden durch diese Gesetzesänderung nicht verbessert, ber auch nicht verschlechtert. Wir kennen die Ge- chichte der vielen Versuche, ein Umweltgesetzbuch zu chaffen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir nur emeinsam eine solche Kodifikation des deutschen Um- eltrechts schaffen können. Ich meine damit auch das emeinsame Vorgehen von Bund und Ländern. Insoweit ehe ich in der heutigen Beschlussfassung auch ein Zei- hen des guten Willens an den Bundesrat, im kooperati- en Miteinander die Dinge aufzunehmen und umzuset- en. Die entscheidende Frage ist jedoch: schaffen wir den uten Ausgleich in dem von mir eingangs skizzierten pannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und effekti- em Umweltschutz? Ich meine, dass diese Frage noch iemand seriös beantworten kann. Ich will deshalb an dieser Stelle auf die Druck- ache 16/4690 verweisen: auf das Sondergutachten des achverständigenrates für Umweltfragen. Ich will nicht erschweigen, dass sich der Sachverständigenrat kritisch it der vorliegenden Bundesratsinitiative auseinander- etzt und auch die Frage der Erörterungstermine proble- atisiert. Wir werden über das Sondergutachten noch ausführ- ich zu sprechen habe; das ist unsere Zukunftsaufgabe. er Sachverständigenrat hält das Modernisierungspoten- ial beim Verwaltungsverfahren für erschöpft, wenn ich s richtig sehe. Andernfalls werden massive Qualitäts- inbußen befürchtet. Der Vollzug ist bekanntermaßen ändersache. Es wird jedoch unsere Aufgabe sein, das erfahrensrecht, den Modernisierungsanspruch und die truktur der Umweltverwaltungen mit den Zielen des mweltrechtes zu analysieren. Konkret geht es um fol- ende Fragen: Wie wirkt sich die Umstrukturierung der Umweltver- altungen auf die Entscheidungsqualität aus? Wie wirkt ich die Verlagerung bestimmter Aufgaben auf die Kom- unen im Bereich des Baurechts aus? Wie wirkt sich as Ermessen im Zusammenhang mit dem Erörterungs- ermin auf die Praxis aus? Hier brauchen wir handfeste Untersuchungen und Er- ebnisse. Vorher halte ich eine Vorfestlegung für ver- rüht. Insofern ist das vorliegende Gesetz so etwas wie in Test. Ein Test, der dann vielfache Konsequenzen ha- en kann. Klar muss dabei sein, dass das wichtigste Ziel as Erreichen hoher Umweltstandards mit effektiven In- trumentarien bleibt. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hin- eis, dass Klimaschutz nicht nur mit Vermeidung des O2-Ausstoßes, sondern auch mit Natur- und Arten- chutz zu tun hat. Wir werden sehen, ob das Entbürokra- isierungspotenzial erschöpft ist, ob der fakultative Erör- erungstermin das Recht der Öffentlichkeit beschneidet der dazu führt, dass von diesem Angebot nur dann Ge- rauch gemacht wird, wenn es nützlich ist, sodass die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10897 (A) ) (B) ) Kräfte dann auch auf diese wirklich sinnvollen Termine konzentriert werden können. Wir werden dabei auch sehen, ob die Adressaten – also unter anderem die Wirtschaft, die Anlagenbetrei- ber – mit den Änderungen zufrieden sind. Möglicher- weise wird sich der Ruf nach einheitlichen Vorgaben von der Bundesebene verstärken. Hier sind wir gefordert. Gegebenenfalls müssen Forschungsmittel für die Unter- suchung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Födera- lismusreform I wird und darf die Debatte über einen wir- kungsvollen Staatsaufbau im Rahmen eines vereinten Europas nicht zu Ende sein. Das sind die zentralen Fragen, die uns auch im Rah- men der Arbeiten zum UGB beschäftigen müssen und si- cher weiter beschäftigen werden. Wir sind nach meiner Einschätzung gut beraten, diese mit Praktikern, Sach- verständigen und Adressaten im Umweltausschuss zu erörtern. In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Ge- setzentwurf weist die Bundesregierung auf die Notwen- digkeit einer Erfahrungssammlung im Zusammenhang mit den nun zu beschließenden Änderungen hin. Die Auswertung muss künftig die eigentliche Aufgabe sein. Horst Meierhofer (FDP): Über 90 000 Einzelvor- schriften gibt es mittlerweile in Deutschland. Ein Para- grafendschungel, in dem der Blick für das Wesentliche oft verlorengeht. Für die Wirtschaft entstehen dadurch jährlich rund 46 Milliarden Euro an Bürokratiekosten. Wir von der FDP begrüßten deshalb das Ziel des Ge- setzesentwurfes, auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf unnötige Bürokratie hin ab- zuklopfen. Was Deutschland braucht, ist ein effektiver Umweltschutz und nicht möglichst viel Bürokratie. Was wir dabei ausdrücklich nicht wollen, ist: Umweltstan- dards herunterfahren. Ich bin froh, dass der Vorschlag des Bundesrates jetzt auf einem guten Weg ist, mit der einen oder anderen kleinen Veränderung auch tatsächlich Gesetz zu werden. Lang genug hat das ja gedauert: Über ein Jahr hing der Gesetzesentwurf im Bundestag in der Warteschleife. Ein Zeichen dafür, dass die schwarz-rote Koalition sich nicht nur bei Gesundheit, Pflege oder Mindestlohn, sondern auch beim Umfang des Entbürokratisierungspotenzials nicht einig ist. Noch einmal betonen möchte ich an dieser Stelle auch, dass die Unentschlossenheit der großen Koalition zu erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheiten der Betroffenen beigetragen hat. Nichtsdestotrotz: Die FDP unterstützt das geplante Gesetz. Bei Wahrung anspruchvoller Umweltstandards werden immissionsschutzrechtliche Genehmigungsver- fahren von unnötigem Ballast befreit. Überregulierungen werden auf europäische Vorgaben zurückgefahren. In- dustrie und Landwirtschaft werden dadurch spürbar ent- lastet. Das ist richtig. Konkret heißt das: Der Gesetzesentwurf will zum ei- nen das förmliche Verfahren vereinfachen. Zum anderen soll die Zahl der Verfahren insgesamt reduziert werden. A t n l K n k D g g d i g i d h d e o z a b l n F g G l w n n i d e E f A s d n w S G a E K B g m o (C (D nlagen, deren Umweltrelevanz gering ist, sollen künf- ig nicht mehr nach Immissionsschutzrecht, sondern ach Baurecht genehmigt werden. Wir Liberale sind der Ansicht, die vorgesehenen Er- eichterungen im Verfahrensrecht sind ein geeigneter ompromiss. Verfahren werden ein Stück weit beschleu- igt und verschlankt, ohne dabei die Einflussmöglich- eiten der Bevölkerung unangemessen zu begrenzen. as ist uns Liberalen wichtig. Schließlich ist die Beteili- ung der Öffentlichkeit nicht nur ein lästiges Pflichtpro- ramm, das lediglich dazu dient, Verfahren unnötig in ie Länge zu ziehen. Im Gegenteil: Für uns Liberale gilt mmer noch, das nur der informierte Bürger ein mündi- er Bürger ist. Und trotzdem ist es hier richtig, die Entscheidung, ob n förmlichen Verfahren ein Erörterungstermin stattfin- en soll, in das Ermessen der Behörden zu stellen. Das eißt im Übrigen nicht, dass in den förmlichen Verfahren ie Öffentlichkeit nicht mehr zu beteiligen ist. Es geht inzig und allein darum, dort, wo es sinnvoll ist, auf die rganisatorisch meist aufwendigen Erörterungstermine u verzichten. Selbstverständlich können die Bürger uch in diesen Fällen nach wie vor Einwendungen erhe- en. Ich bin sicher: Die Behörden können richtig beurtei- en, wann die Durchführung eines Erörterungstermins otwendig und sinnvoll ist und wann nicht. Und in den ällen, in denen das nicht der Fall ist, kann eben unnöti- er Verwaltungsaufwand vermieden und die Dauer des enehmigungsverfahrens verkürzt werden. Was wir nicht wollen, ist, dass regelmäßig ganze Hal- en zum Abhalten von Erörterungsterminen angemietet erden müssen und nachher kommt keiner; das gibt es ämlich auch. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle och einmal die landwirtschaftlichen Verfahren, und hier nsbesondere die Regelungen zu den Kälber- und Rin- erställen. Ich begrüße, dass wir im Ausschuss hier noch inen Schritt weiter gegangen sind als der ursprüngliche ntwurf des Bundesrates. Die Freistellung von den örmlichen Genehmigungsverfahren und die nochmalige nhebung der Stellplatzzahlen bei Rinder- und Kälber- tällen im einfachen Verfahren ist definitiv ein Schritt in ie richtige Richtung. Zwar wäre unserer Auffassung ach eine vollkommene Freistellung die richtige Ant- ort auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer tandards gewesen. Dennoch ist die jetzige Fassung des esetzesentwurfs eine Verbesserung. Insgesamt werden wir dem Gesetzesentwurf deshalb ls einem Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr ntbürokratisierung und Vereinfachung zustimmen. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Lange Zeit hat die oalition uns signalisiert, dieser Gesetzentwurf des undesrates werde auf keinen Fall verabschiedet. Dann ing es plötzlich ganz schnell. Und zu allem Überfluss acht die Koalition das Gesetz noch schlechter, als es hnehin schon war. 10898 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Besonders dreist ist der Zeitpunkt, an dem die Koali- tion dieses Gesetz verabschiedet; es liegt ja bereits seit April letzten Jahres vor. Für den Sommer 2007 hat das BMU den Entwurf für ein Umweltgesetzbuch angekün- digt. Dieser hat heute begonnen. Über ein Umweltgesetzbuch, also die Zusammen- führung des bislang zersplitterten Umweltrechts, wird bereits seit Jahrzehnten diskutiert. Deswegen ist das Umweltgesetzbuch das große Projekt des Umweltminis- teriums in dieser Legislaturperiode. Kern dieses Um- weltgesetzbuches soll die Anlagengenehmigung sein, also zum Beispiel die Genehmigung von Industrieanla- gen, von Müllverbrennungsanlagen und Anlagen zur Massentierhaltung. Mit diesem Gesetz greift die Koalition nun so massiv in die Anlagengenehmigung ein, dass sie das UGB damit weitgehend überflüssig macht. Eigentlich kann das BMU morgen die Arbeiten am UGB wieder einstellen. Ich befürchte aber, dass die Koalition mit diesem Gesetz nicht dem UGB widerspricht, sondern damit die Leitli- nie für das UGB vorgeben will, die da heißt: massiver Abbau von Umweltstandards. Es ist der eindeutigste Be- weis, dass die Koalition alles, was nicht zwingend vom EU-Recht vorgegeben ist, systematisch abbaut; das steht sogar explizit in einigen Änderungsanträgen der Koali- tion. Was tut die Koalition genau? Erstens stellt sie den Genehmigungsbehörden frei, ob sie zukünftig einen Erörterungstermin ansetzt. Das Glei- che wurde bereits letztes Jahr für Infrastrukturvorhaben beschlossen. Damit vertun Sie unnötig die große Chance, im Zuge des UGB die Genehmigungsverfahren endlich neu zu gestalten. Wir brauchen eine umfassende und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, keinen Ab- bau! Uns wirft man Demokratiedefizite vor, die Koalition baut selber massiv und systematisch Bürgerrechte ab. Das ist eine verlogene Politik. Zweitens will die Koalition, dass wesentlich weniger Anlagen zur Tierhaltung und Abfallbehandlung einer Umweltverträglichkeitsprüfungen unterworfen werden als bislang. In einigen Fällen ist das eher lächerlich. So gibt es eine UVP-Pflicht für die Mastgeflügelhaltung zu- künftig statt bei 84 000 Tieren erst bei 85 000. In ande- ren Fällen ist das aber dramatisch: Während früher ab 350 Rindern und Kälbern zwingend eine UVP durchzu- führen war, entfällt dies nun völlig. Warum? Eine UVP- Pflicht ist für die Rinder- und Kälberhaltung nicht vorge- schrieben. Deswegen findet zukünftig erst ab 800 Rindern eine Vorprüfung statt. Und erst ab 600 – bisher 250 – muss eine standortbezogene UVP durchgeführt werden. Der Bundesrat war da übrigens noch maßvoll. Das geht auf die Kappe der Koalition. Drittens führt die Koalition die wesentlich schwäche- ren Schwellenwerte gleich bei der Anlagengenehmigung mit ein. Dadurch werden wesentlich weniger Anlagen, nicht nur zur Tierhaltung und Abfallbehandlung, son- dern auch aus diversen anderen Branchen zukünftig keine ordentlichen Genehmigungsverfahren mehr durch- l e k d g n c f f j V w d d W G U E s B M z G r s T U D s m ß d f k p P t i i T F e d p s w U e d b e (C (D aufen müssen. Viele Anlagen müssen nur noch ein ver- infachtes Verfahren durchlaufen, das ohne Öffentlich- eitsbeteiligung stattfindet. Vielen Anlagen bleibt selbst as erspart. Damit erhöhen Sie die Akzeptanzprobleme von Anla- en. Denn ein ordnungsgemäß durchgeführtes und ge- ehmigtes Verfahren gibt Investoren größere Rechtssi- herheit und Akzeptanz in der Bevölkerung. Deswegen ühren beispielsweise viele Landwirte für Biogasanlagen reiwillig ein Genehmigungsverfahren durch. Dieses Gesetz ist eine schallende Ohrfeige für all ene, die gehofft hatten, dass das Umweltgesetzbuch eine erbesserung im Umweltrecht bringen würde. Die Um- eltverbände haben bereits entsprechend reagiert. Minister Gabriel sagte kürzlich in einem Interview, ass es sich für die deutschen Unternehmen auszahlt, ass wir bei uns anspruchsvolle Umweltstandards haben. ir hatten anspruchsvolle Umweltstandards. Herr abriel sagte außerdem wiederholt, dass im Zuge des GB keine Umweltstandards abgebaut werden sollen. ntweder die Koalition beschließt dieses Gesetz ohne eine Zustimmung oder er trägt es stillschweigend mit. eides wäre ein Armutszeugnis. Ist er ein schwacher inister, der sich gegen seine Koalition nicht durchset- en kann? Oder ist er gar ein Lügner? Wenn die Damen und Herrn von der Koalition dieses esetz verabschieden, dann sollte das Umweltministe- ium die Arbeit am Umweltgesetzbuch lieber sofort ein- tellen. Denn für das UGB befürchte ich vom heutigen ag an nur noch das Schlimmste, einen Großangriff auf mweltstandards. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Be- chleunigung von immissionsschutzrechtlichen Geneh- igungsverfahren ist eine weitere Maßnahme der gro- en Koalition in Bundestag und Bundesrat, die Rechte er Öffentlichkeit auf Information, Teilhabe und Ein- lussnahme beschneidet. Es geht bei der sogenannten Planungsbeschleunigung eineswegs darum, ein in Deutschland auffällig schlep- endes, intransparentes und Investoren verschreckendes lanungswesen zu zerschlagen. Nein, ganz im Gegen- eil: Deutschland ist bei der Genehmigung von Anlagen nternationale Spitze. Unsere Verwaltungen genehmigen n einer Geschwindigkeit, dass mitunter Zweifel an der iefenqualität der Prüfverfahren aufkommen. Erst im rühjahr hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen in Sondergutachten vorgelegt, in dem festgestellt wird, ass weitere Beschleunigungen in der Genehmigungs- raxis in Deutschland zu deutlichen qualitativen Ein- chränkungen beim Prüfverfahren führen. Will die Koalition also in Wahrheit gegen die Um- eltbelange regieren und dem hohen Stellenwert des mweltschutzes in Deutschland weiter Stück für Stück ntgegenwirken? Wissenschaftlich jedenfalls ist es ein- eutig, dass es keinen Anlass für diese Politik des Ab- aus von Umweltstandards unter dem Deckmäntelchen iner angeblich notwendigen Verfahrensbeschleunigung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10899 (A) ) (B) ) gibt. Der von uns allen sehr geschätzte Sachverständi- genrat für Umweltfragen schreibt dazu in einem Sonder- gutachten: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat bereits mehrfach betont, dass die maßgebliche politische Rechtfertigung für die Beschleunigungs- maßnahmen einer tragfähigen empirischen Grund- lage entbehrt. Weder ist eine übermäßig lange Dauer der deutschen Zulassungsverfahren für Infra- struktur- und Industrieanlagen festgestellt worden noch sprechen die Ergebnisse empirischer Studien dafür, dass im Allgemeinen ein relevanter Zusam- menhang zwischen der Verfahrensdauer und der Standortwahl von Investoren besteht. Um was geht es also der großen Koalition mit ihrem Beschneiden der erreichten Umweltstandards? Ich kann mich der Vermutung nicht erwehren, dass Ihnen Errun- genschaften der rot-grünen Regierungszeit wie ein Dorn im Auge erscheinen. Um im Bild zu bleiben: Dornen ha- ben eine wichtige Funktion in der Natur; sie schützen! Die erreichten Umweltstandards sind in keinem Auge ein Dorn, sondern viel eher zu vergleichen mit einem blühenden wunderschönen Rosenbusch, dessen Dornen uns vor schädlichen Eindringlingen bewahren. Diese Rosen gilt es zu pflegen und zu bewahren. Es war ein Schelm, der den Bock zum Gärtner gemacht hat; sicher war es kein kluger Politiker. Aber Spaß beiseite. Auch die Umweltverbände sind in ihrer Kritik eindeutig. In einem gemeinsamen offenen Brief wird der Umweltminister zitiert, der stets betont habe, dass erreichte Standards nicht abgebaut würden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird aus Sicht von Umweltverbänden „das Vorhaben der Schaffung eines einheitlichen Umweltrechts diskreditiert“. Hinzuzufügen ist an dieser Stelle, dass die große Ko- alition in Uraltfehler zurückfällt. In der Landwirtschaft sollen größere Anlagen nach einfachem Verfahren ge- nehmigt werden. Am liebsten wäre ihr vermutlich, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung ganz wegfallen könnte; davor bewahrt uns glücklicherweise das EU- Recht. Aber sicher können wir uns bei dieser Koalition nicht sein, denn bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schert sie sich nicht um geltendes EU-Recht. Anstatt eine um- fängliche Informationspflicht einzurichten und die Öf- fentlichkeit in Planungsvorhaben zu einem Zeitpunkt einzubeziehen, an dem noch alle Optionen offen sind, wird das Gegenteil ins Gesetz geschrieben. Nachbarn sollen erst von einem neuen Schweinestall oder einer neuen Legebatterie erfahren, wenn sie bereits gebaut wird. Ein möglicher Einfluss der Öffentlichkeit auf An- lagenplanungen wird damit ausgeschaltet. Die Grünen haben ganz im Gegensatz zur großen Ko- alition kein Misstrauen gegenüber der Meinung der Öf- fentlichkeit. Wir sehen in ihrer Beteiligung an staatlicher Entscheidungsfindung einen demokratischen Grundpfei- ler, für den wir weiterhin kämpfen werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus dieser Überzeugung heraus rund- weg ab. A R t i v u S W s e u c n m m g V n z e n w ö v b d W V b e g v d r s P F E i k s t s s t w x w c (C (D nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Tagesordnungs- punkt 24) einhard Grindel (CDU/CSU): Es ist nicht zu bestrei- en: Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, bei denen m Rahmen von Messerstechereien Personen schwer erletzt oder sogar getötet wurden. Oftmals sind dabei rsprünglich völlig Unbeteiligte betroffen, die eigentlich treit schlichten oder Opfern zu Hilfe kommen wollten. ir machen die Erfahrung, dass Täter, die dann ein Mes- er dabei haben, es leider viel zu häufig tatsächlich insetzen. Das ist ein Aspekt wachsender Brutalität auf nseren Straßen, die übrigens gerade auch von Jugendli- hen ausgeübt wird. Wir müssen auf diese neuen Herausforderungen auch eue Antworten geben. Der Staat muss dieser zuneh- enden Gewaltbereitschaft, insbesondere der Gewalt it Waffen, entschieden entgegentreten. Es ist hier auch eboten, neue Wege zu beschreiten, wenn dadurch eine erbesserung der öffentlichen Sicherheit in den betroffe- en Straßen und auf Plätzen erreicht werden kann. Insoweit war die Initiative Hamburgs im Bundesrat ur Änderung des Waffengesetzes ein solcher Versuch ines neuen Weges. Durch die Einführung einer Öff- ungsklausel sollen die Landesregierungen ermächtigt erden, im Wege einer Rechtsverordnung in bestimmten ffentlichen Straßen, Wegen oder auf Plätzen das Führen on allen Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu ver- ieten. Der Bundesrat hat sich für diesen Weg des Verbots es Führens von Waffen entschieden, wie es der § 42 des affengesetzes bereits für Messen, Märkte und ähnliche eranstaltungen kennt, weil eine Erweiterung des Ver- otskatalogs des Waffengesetzes wahrscheinlich nur zu inem Ausweichen auf andere Waffen oder Gegenstände eführt hätte. Zielführender ist dann schon ein Verbot des Führens on Waffen an bestimmten öffentlichen Orten. Nun be- urfte die durch den Bundesrat verabschiedete Formulie- ung eines neuen § 42 Abs. 5 Waffengesetz nach Auffas- ung der Bundesregierung aber einer gewissen räzisierung. Es freut mich deshalb sehr, dass es im rühjahr nach intensiven Gesprächen zwischen den xperten des BMI, des BMJ und der Behörde für Inneres n Hamburg gelungen ist, zu einer Neuformulierung zu ommen, die wir im Rahmen der Beratungen dieses Ge- etzentwurfs im Innenausschuss als Antrag der Koali- ionsfraktionen einbringen und dann dort auch verab- chiedet werden. Voraussetzung für das Verbot des Führens von Waffen oll jetzt sein, dass an den Verbotsorten wiederholt Straf- aten unter Verwendung von Waffen oder Gewaltdelikte ie zum Beispiel Raubdelikte, Körperverletzungen, Se- ualdelikte oder Straftaten gegen das Leben begangen orden sind und auch in Zukunft mit der Begehung sol- her Straftaten zu rechnen ist. 10900 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) Die gelegentlich erhobene Forderung, für ganze Stadt- teile oder gar Städte Waffenverbote auszusprechen oder alle Hieb- oder Stoßwaffen zu verbieten, ist unrealistisch. Bei genauer Analyse stellt sich die Kriminalitätsentwick- lung nämlich sehr unterschiedlich dar und würde derartig umfassende Verbote, die zudem durch umfängliche Aus- nahmetatbestände flankiert werden müssten, wohl auch nicht begründen können. Auch in der jetzt gemeinsam gefundenen Formulierung des neuen § 42 Abs. 5 Waffen- gesetz sind Ausnahmetatbestände für Anwohner oder Gewerbetreibende vorgesehen, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Ich will auch ansprechen, dass es gewisse Bedenken gab, den Ländern durch diese Öffnungsklausel Gestal- tungsmöglichkeiten einzuräumen, die grundsätzlich die Gefahr eines waffenrechtlichen Flickenteppichs in Deutschland in sich bergen. Ich halte dieses Vorgehen aber für verantwortbar, weil es schließlich auch die Län- der sind, die für das Polizei- und Ordnungsrecht und da- mit die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig sind. Sie können am besten einschätzen, an welchen Orten eine solche Maßnahme der Gewaltprävention sinnvoll ist. In- sofern besteht eine Parallele zur Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten, die ohne Weiteres auf Ge- fahrenabwehrrecht gestützt wird. Es ist schon aus Anlass der Videoüberwachung zu einer auf einer breiten Daten- grundlage fußenden genauen Analyse von Kriminalitäts- schwerpunkten gekommen. Gerade mit Bezug auf diese inzwischen sehr erfolgreich genutzte Maßnahme unter- streiche ich, wie positiv die Zielrichtung der Hamburger Initiative ist. Es wird kein Problem sein, eine genaue Analyse der Straßen und Plätze vorzunehmen, bei denen es besonders häufig zu einem Einsatz von Messern im Rahmen von Gewaltdelikten gekommen ist. Insofern wird man – ohne Prophet zu sein – sicher sagen können, dass die Reeperbahn auf diese Art und Weise nun zur waffenfreien Zone wird, was der Sicherheit nur guttun kann. Wir dürfen auch nicht nur reagieren, wenn etwas pas- siert ist, und dann wieder zur Tagesordnung übergehen. Insoweit hoffe ich auch auf die Unterstützung der Bun- desratsinitiative durch die Grünen. Es war schließlich ihr Innenpolitiker hier im Berliner Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, der nach einer Messerattacke in Ber- lin-Tegel, am Tegeler See, erklärt hat – siehe „Tagesspie- gel“ vom 13. Juni 2007 –: „Man sollte Optionen für Län- der und Ballungsräume schaffen, damit diese nach eigenen Bedürfnissen Verbote erteilen können.“ Genau dies tun wir jetzt. Damit wird die Gewaltkrimi- nalität nicht beseitigt, aber doch eingedämmt werden können. Das Beispiel des Rückgangs der schweren Straftaten an videoüberwachten Orten beweist das. Inso- fern unternehmen wir hier keinen Schnellschuss, son- dern geben den Ländern ein Mittel in die Hand, damit sie ihrer Aufgabe zur Gefahrenabwehr gerecht werden kön- nen. Wir warten mit diesem Gesetzentwurf auch nicht die geplante und durch die Bundesregierung in Vorbereitung befindliche Novelle des Waffengesetzes ab. Diese No- velle kann sich noch bis zum Ende des Jahres hinziehen. W h v m m w G S l B S v r k W W v l l e s f g k d s t t p G t u d t r l W p E g R d v t u is g – z h d (C (D ir wollen die Länder aber zügig unterstützen, und des- alb ziehen wir diese Änderung des Waffengesetzes jetzt or. Der neue § 42 Abs. 5 Waffengesetz ist kein Allheil- ittel. Er kann aber in Verbindung mit anderen Maßnah- en einen Beitrag für mehr innere Sicherheit leisten. Ich ill nur darauf verweisen, dass die Länder durch eine efahrenabwehrverordnung auf der Grundlage ihrer OGs zum Beispiel auch das Verbot des Führens von de- iktsrelevanten Gegenständen wie Fahrtenmessern oder aseballschlägern verbieten sollten. Die Länder müssen selbstverständlich auch nach chaffung der neuen Rechtsgrundlagen für einen effekti- en Vollzug der Rechtsänderungen sorgen. Ein denkba- es Mittel ist dabei die Durchführung von Schwerpunkt- ontrollen, damit sich das Verbot des Führens von affen auch bei denen, die es angeht, herumspricht. Die gestiegene Gewaltkriminalität erfordert es, neue ege zu gehen und neue Maßnahmen zu ergreifen. Die on Hamburg angestoßene Bundesratsinitiative wird etztlich auch das Vertrauen der Bürger in die Hand- ungsfähigkeit des Staates stärken. Gabriele Fograscher (SPD): Das Waffenrecht ist ine sensible Materie. Diejenigen, die legal Waffen be- itzen, wie zum Beispiel die Jäger und Schützen, be- ürchten immer neue Verbote und mehr Bürokratie. Dem egenüber steht aber das Sicherheitsbedürfnis der Bevöl- erung. Dabei können wir im Waffenrecht immer nur en legalen Waffenbesitz regeln, der illegale Waffenbe- itz hingegen ist weit gefährlicher und schwer zu kon- rollieren. Heute beraten wir einen Gesetzentwurf des Bundesra- es zur Änderung des Waffengesetzes, der nur einen As- ekt, nämlich das Tragen von Waffen und gefährlichen egenständen neu regeln soll. Hintergrund dieser Initia- ive der Hansestadt Hamburg sind Messerstechereien nd andere gefährliche oder verletzende Waffeneinsätze, ie dort regelmäßig stattfinden. Allein am ersten Sep- emberwochenende 2005 wurden in Hamburg bei meh- eren Messerattacken insgesamt 13 Personen verletzt, al- ein acht durch einen Amoklauf in einer Kiezkneipe. Deshalb sieht der Gesetzentwurf Änderungen des affengesetzes vor, um waffenfreie Zonen an Brenn- unkten gewaltbereiter Szenen zu schaffen. Durch die infügung einer Öffnungsklausel sollen die Landesre- ierungen ermächtigt werden, auf dem Wege einer echtsverordnung in bestimmten öffentlichen Straßen as Führen aller Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu erbieten. Voraussetzung dafür ist, dass es an diesen Or- en schon wiederholt zu Gewaltdelikten gekommen ist nd dass auch in Zukunft dort mit Straftaten zu rechnen t. Für meine Fraktion stelle ich fest, dass wir das Anlie- en und das Ziel des Gesetzentwurfes begrüßen. Jedoch da stimme ich der Stellungnahme der Bundesregierung u – genügt der Bundesratsentwurf nicht dem Bestimmt- eitsgebot. Deshalb werden wir die Straftatbestände urch einen Änderungsantrag präzisieren, denn der Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10901 (A) ) (B) ) griff „Gewalttat“ ist zu unbestimmt. Auch muss die Ver- hältnismäßigkeit gewahrt bleiben, deshalb sollte man in der Rechtsverordnung allgemein oder in Einzelfällen Ausnahmen für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen, solange von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus- geht. Der Verstoß gegen ein solches Verbot soll als Ord- nungswidrigkeit ausgestaltet werden. Nur mit einem Bündel von Maßnahmen kann es ge- lingen, solche Kriminalitätsschwerpunkte zu entschär- fen. Dazu gehören unter anderem die hier zu schaffende Möglichkeit von waffenfreien Zonen, die Videoüberwa- chung, eine stärkere Polizeipräsenz und lageabhängige Kontrollen durch die Polizei. Infrage stellen könnte man, ob es dieser Waffen- rechtsänderung wirklich bedarf. Die landesrechtliche Kompetenz zur Gefahrenabwehr könnte solche Waffen- verbote durchaus auf der Grundlage des Polizeirechts aussprechen. Die Koalitionsfraktionen werden sich aber dem Wunsch der Länder nach einer zusätzlichen Mög- lichkeit zur Schaffung von waffenfreien Zonen nicht wi- dersetzen. Wir sehen aber noch in anderen Bereichen des Waf- fenrechts Handlungsbedarf. Deshalb werden wir im Herbst das 2002 verabschiedete Waffenrecht an einigen Stellen ergänzen und präzisieren. Dazu gehört zum Bei- spiel das Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Anscheinswaffen sind Waffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen, auch wenn es nur um eine Art „Spielzeugwaffe“ oder ein Waffenmo- dell handelt. Dies kann zum Beispiel ein Polizist, der mit einer solchen Anscheinswaffe bedroht wird, nicht erken- nen. Die Folgen könnten gravierend sein. Das sieht auch die Gewerkschaft der Polizei so, die sich für ein Verbot des Tragens von Anscheinswaffen einsetzt; denn die An- scheinswaffen sind vom Gewicht, vom Aussehen oder Anfassen her meist nicht mehr von echten Waffen zu un- terscheiden. Zu überlegen ist auch, ob man nicht Gegenstände wie zum Beispiel Baseballschläger oder Dolche mit in die Reihe der gefährlichen Gegenstände aufnimmt. Ich hielte so etwas für richtig, denn wozu nimmt jemand, der zum Beispiel aufs Münchener Oktoberfest geht, einen Baseballschläger oder einen Dolch mit? Auch das sogenannte Erbenprivileg muss neu gere- gelt werden, da es bei der letzten Novelle 2002 auf fünf Jahre befristet wurde. In diesen fünf Jahren wurde der Industrie Zeit eingeräumt, technische Möglichkeiten zu entwickeln, geerbten Waffen durch ein Blockiersystem die Schießfähigkeit nehmen, ohne sie zu zerstören. Bei der anstehenden Novelle des Waffenrechts wer- den wir darum bemüht sein, dass ein Kompromiss ge- funden wird zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und der Bürgerinnen und Bürger und den berech- tigten Belangen insbesondere von Jägern, Sportschützen und Sammlern. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): In der zweiten Juniwoche ermordete in Berlin ein 17-Jähriger einen j s d e e d f Z t W i d d v d e 1 i h t g e f k W ä t s u V F w s d z G z t w E U d W W u N R u s w t g f E e (C (D ungen Mann, der ihn wegen Abfallrüpelei zur Rede ge- tellt hatte. Der Mord geschah mit einem Messer, das im eutschen Waffenrecht zwar als gefährlich, aber legal ingestuft ist. In der Folge liegt uns nun hier ein bereits twas älterer Gesetzentwurf aus dem Bundesrat vor, der ie Möglichkeit schaffen soll, das Führen solcher als ge- ährlich, aber legal eingestufter Waffen in bestimmten onen zu verbieten. Zunächst einmal muss festgestellt werden: Das gel- ende deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten der elt. Eine umfassende Verschärfung aus Gründen der nneren Sicherheit ist grundsätzlich nicht notwendig; enn die Sicherheitsprobleme entstehen meist nicht urch die legalen Waffenbesitzer. Sie werden vielmehr erursacht durch den illegalen Waffenmarkt, der aller- ings mit Nachdruck bekämpft werden muss. Auch im ingangs beschriebenen Fall stellt sich die Frage, wie ein 7-Jähriger an eine solche Waffen kommen konnte. Sie st freilich nicht schwer zu beantworten, und die Presse at dies in den letzten Tagen auch ausführlich getan. Al- ersgrenzen im Handel sind leicht zu umgehen. Wenn sich die Frage stellt, ob das bisherige Waffen- esetz überhaupt geändert werden muss, dann lässt sich in triftiger Grund hierfür nach Meinung der FDP allen- alls darin finden, dass das geltende Waffenrecht sehr ompliziert ist. Daran hat sich leider durch die letzte affenrechtsreform der rot-grünen Koalition nichts ge- ndert. Im Gegenteil: Von Vereinfachung, Entbürokra- isierung, Rücknahme der Regelungsdichte, mehr Über- ichtlichkeit und Lesbarkeit konnte keine Rede sein. Die nübersichtlichen Anhänge blieben, und die zahlreichen erordnungsermächtigungen, die zulassen, wesentliche ragen am Parlament vorbei zu regeln, kennzeichnen eiterhin das Waffenrecht. Darüber hinaus war der ursprüngliche Inhalt des Ge- etzentwurfs eindeutig gegen die berechtigten Interessen er legalen Waffenbesitzer, insbesondere der Sportschüt- en, der Jäger und der Waffensammler gerichtet. Diese ruppen sollten mit einem Übermaß an Bürokratie über- ogen werden, ohne dass dadurch irgendein nennenswer- er Zugewinn für die innere Sicherheit erzielt worden äre. Im Oktober 2001 ermächtigte der Europäische Rat die U-Kommission, im Namen der Mitgliedsländer das N-Schusswaffenprotokoll zu unterzeichnen. 2006 legte ie Kommission einen Entwurf zur Novellierung der affenrichtlinie vor. Hierdurch soll der Missbrauch des affenbesitzes bzw. des -gebrauchs stärker eingedämmt nd restriktiver behandelt werden. Freilich ist von einer ovellierung des Waffenrechtes zwar seither viel die ede gewesen, aber bislang hat die Koalition aus Union nd SPD dem Parlament keinen Entwurf vorgelegt. In- ofern begrüßt die FDP den Bundesratsentwurf, obwohl ir noch nicht völlig überzeugt sind, dass das der rich- ige Weg ist, den Waffenmissbrauch einzudämmen. Immerhin wird in bestimmten – wohl überwiegend roßstädtischen – Zonen ein Instrumentarium geschaf- en, das der Polizei eine frühzeitige Möglichkeit zum inschreiten geben könnte. Sicherlich wird die Polizei in solches örtliches Verbot nicht lückenlos durchsetzen 10902 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 (A) ) (B) ) können. Aber wenn sie bei einer Personendurchsuchung auf eine Waffe stößt, hat sie dann die Möglichkeit, ent- sprechende Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Freilich ist fraglich, ob die eingangs erwähnte Tat so zu verhindern gewesen wäre. Deshalb muss es weiterge- hende Anstrengungen geben, das Waffenrecht zu verein- fachen und es übersichtlicher und praktikabler zu gestal- ten. Diese Forderung geht in die entgegengesetzte Richtung zu dem, was als Vorhaben der Bundesregie- rung zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie durchgesi- ckert ist. Mit immer neuen bürokratischen Pflichten für legale Waffenbesitzer, mit einem Generalverdacht gegen Sport- schützen, Jäger und Waffensammler wird keine solche Untat zu verhindern sein. Aber der Erwerb durch Ju- gendliche, der Handel und auch das Tragen von Waffen können erschwert und zugleich die diesbezüglichen Re- geln vereinfacht werden. Dabei darf es nicht zu neuen komplizierten, bürokratisch zu beantragenden Ausnah- meregelungen kommen. Ich bezweifle, dass das Vorha- ben der EU weiterhilft, die vier Kategorien der EU-Waf- fenrichtlinie auf nur noch zwei Kategorien – verboten oder genehmigungspflichtig – zu reduzieren, obwohl es laut Bericht der Kommission bisher „keine besonderen Probleme“ damit gegeben hat. Jedenfalls erwarten wir von der Bundesregierung um- gehend ein plausibles Konzept, wie sie den unübersicht- lichen Wust des deutschen Waffenrechts klären will. Keinesfalls können wir dabei einen Generalverdacht ge- gen Sportschützen, Jäger und Waffensammler akzeptie- ren, denn das Problem der zunehmenden Gewalttaten geht ja gerade nicht von diesen Personengruppen aus. Die Antwort auf dieses Problem, die der Rechtsstaat geben muss, geht weit über eine waffenrechtliche Pro- blemstellung hinaus. Es hat mit dem kausalen und auch temporären Zusammenhang von Straftat und Strafe, vor allem aber auch mit dem umfassenden und von der Bun- desregierung sträflich vernachlässigten Feld der Krimi- nalprävention zu tun. In diesem Sinne wird die FDP die weiteren Beratungen der vorliegenden Bundesratsinitia- tive mit kritischem Wohlwollen begleiten. Petra Pau (DIE LINKE): Das Gesetz, das zur De- batte steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegen- ständen, die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen ge- braucht zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer. Es geht um ein Verbot für Orte, an denen Gewalt besonders häufig anzutreffen ist. Explizit genannt wird die Reeper- bahn in Hamburg. Ein entsprechendes Verbot soll durch die Polizei oder durch andere befugte Behörden erlassen werden können. Aus Sicht der Fraktion Die Linke ist der beschriebene Vorschlag eine Scheinlösung. Er ändert das Waffenge- setz nicht. Er räumt der Polizei aber eine partielle Gene- ralvollmacht ein. Und er versucht, mit zweifelhaften Verboten soziale Konflikte zu befrieden. ü e n l G w g g m a T b t G M g e s g ü s g c G h d W r D d g d f r z f c E k v b T g d u r z d d e n w i (C (D Ich will das einmal auf meine Heimatstadt Berlin bersetzen. In der Diktion der Gesetzesvorlage könnte in Hammer oder ein Korkenzieher in Zehlendorf ein ützliches Werkzeug sein, in Neukölln aber eine gefähr- iche Waffe. Ich halte das für absurd. Wir lehnen das Gesetz aber auch aus einem anderen rund ab. Es schreibt nämlich vor, dass genau belegt erden müsse, welche Orte als besonders gewaltträchtig elten und warum. Das klingt beim ersten Hinhören lo- isch und nachvollziehbar. De facto zielt es aber auf ehr Videokameras, auf mehr verdeckte Ermittlungen, uf mehr Überwachung. Damit würde ein genereller rend unterstützt, den wir ablehnen – nämlich der Um- au des demokratischen Rechtsstaates zu einem präven- iven Sicherheitsstaat. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über esserattacken berichtet wird. So wurde erst vor weni- en Tagen an einer Badestelle in Berlin-Reinickendorf in 23-jähriger Mann durch einen Stich mit einem Mes- er getötet. Dieser tödliche Messerangriff eines 17-Jähri- en brachte wieder einmal Bewegung in die Diskussion ber das Waffenrecht. So forderte der Berliner Innen- enator Körting erneut, Waffen und waffenähnliche Ge- enstände generell zu verbieten. Es sind diese erschre- kenden Berichte aus den Ländern von schweren ewalttaten mit Messern, die den Bundesrat veranlasst aben, den Bundestag zu einer weiteren Verschärfung es Waffenrechts aufzufordern. Die rot-grüne Bundesregierung hatte bereits 2003 das affengesetz verschärft, die meisten Messer dürfen be- eits heute nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. er Bundesrat greift jetzt eine Hamburger Initiative auf, as Tragen von Waffen in besonders gefährlichen Ge- enden zu verbieten. Ich bin nicht davon überzeugt, dass iese Öffnungsklausel für die Länder tatsächlich dazu ühren wird, dass die Straftaten mit Messern oder ande- en gefährlichen Waffen reduziert werden. Eine Geset- esverschärfung allein wird nicht den gewünschten Er- olg bringen. Wir brauchen eine Kultur der waffenfreien öffentli- hen Räume. Hier müssen die Länder gemeinsam mit ltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Streetwor- ern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade on jungen Männern durchgesetzt werden kann. Gerade ei ethnischen Minderheiten ist das Messer in der Tasche eil einer verfehlten männlichen Kultur. Hier muss mit esellschaftspolitischen Mitteln deutlich vermittelt wer- en, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne Gewalt nd ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tole- ieren diese männliche Machogewalt nicht. Die Poli- eien der Länder müssen in die Lage versetzt werden, as Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen. Bislang ist ies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht inmal ernsthaft versucht worden. Trotz dieser Skepsis wollen wir uns dem Vorhaben icht verschließen. An die Bewaffnung im Alltag wollen ir uns nicht gewöhnen. Zu oft bleibt das Messer nicht n der Tasche, die erschreckende Zunahme von schweren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 10903 (A) (C) (B) ) Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährli- chen Waffen wollen wir nicht tatenlos hinnehmen. Ich erinnere hier an die Regelung des § 2 Abs. 3 des Ver- sammlungsgesetzes, die das Tragen von Waffen oder sonstigen Gegenständen verbietet, die Menschen verlet- zen können. Diese Regelung ist auch nicht zahnlos. § 27 Abs. 1 sieht hier einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Das Beispiel des Versamm- lungsrechts macht deutlich, dass wir im geltenden Recht schon seit langem waffenfreie Bereiche kennen. Warum soll in Diskotheken, Schulen und auf öffentli- chen Plätzen nicht das Gleiche gelten, wie bei Versamm- lungen? Wo Menschen im öffentlichen Raum zusam- menkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier müssen wir endlich einmal klar und konsequent handeln. An dieser Stelle kommt gemeinhin das Gegenargument: „Wir dürfen doch den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die Wohnung nicht kriminalisieren“. Dieser Einwand ist auf den ersten Blick richtig, bei nä- herem Hinsehen ist er eine Ausrede. Zunächst einmal: wer geht schon mit dem Brotmesser in die Schule oder in die Diskothek? Zum Zweiten: warum soll es nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich auch versiegelt zu verpacken. Auf diese Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für an- dere sicher und gefahrlos transportieren. Der großen Koalition fehlt der Mut, sich gegen die Waffenlobby durchzusetzen. Durch die Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat besteht jetzt die Möglichkeit, Das ist der rot-grünen Koalition an einigen Stellen nicht gelungen, weil sich die Länder quergelegt haben. In das neue Waffenrecht muss endlich auch ein Verbot für das Führen von Anscheinswaffen aufgenommen wer- den. Anscheinswaffen sind nach wie vor frei verkäuf- lich, sie sind den echten Waffen täuschend ähnlich und stellen eine erhebliche Gefahr dar. Sie führen in der Pra- xis zu tragischen Verwechslungen. Polizeibeamte kön- nen in einer vermeintlichen Bedrohungslage falsch rea- gieren – mit womöglich tödlichen Folgen! Auch für Kinder und Jugendliche ist es kein Problem, ganz legal in den Besitz dieser sogenannten Softair-Waffen zu kom- men. Sie sind aber kein harmloses Spielzeug. Geschosse mit einer Mündungsenergie von bis zu 0,5 Joule können zu schweren Verletzungen führen. Es ist auch an der Zeit, die Regelungen für den 2002 eingeführten sogenannten kleinen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes zu verschärfen. Es reicht nicht, lediglich für das „Führen“ von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen außerhalb der eige- nen Wohnung den Nachweis der persönlichen Zuverläs- sigkeit zu verlangen. Die gleichen Voraussetzungen müssen auch für den Erwerb dieser Waffen gelten. Die Zunahme der Gewaltdelikte fordert ernsthafte Konsequenzen auch im Waffenrecht. Symbolische Ge- setzesänderungen, die folgenlos bleiben, reichen hier nicht aus. Lassen Sie uns im Innenausschuss ernsthaft darüber diskutieren, wie wir eine Kultur der waffen- freien öffentlichen Räume nicht nur fordern, sondern die Schwachstellen des Waffengesetzes zu beseitigen. a (Duch durchsetzen. 105. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Nicolette Kressl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu

    Beginn möchte ich meiner Verwunderung darüber Aus-
    druck verleihen, dass Herr Niebel von der Forderung
    nach Betreuungsgeld – bildungspolitisch wäre es ein
    Rückschritt im Vergleich zu dem, was Frau Pieper dann
    durchgesetzt hat, nämlich die Forderung, tatsächlich in
    Bildung zu investieren – Abstand genommen hat. Ich
    finde das erstaunlich. Aber eine gewisse Flexibilität sind
    wir bei der FDP ja gewohnt.

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    (C (D (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jörg Tauss [SPD]: Herr Niebel, ein wirklicher Liberaler! Man nennt es auch Herumgeeiere!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Kressl, möchten Sie schon zu diesem frühen

eitpunkt eine Frage Ihres Vorredners beantworten?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Nicolette Kressl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Wenn der Herr Niebel die Chance braucht, sich zu

    echtfertigen, gern.