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    Plenarprotokoll 16/103 (Drucksache 16/5268) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln) und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der Europäi- schen Union weiterentwickeln (Drucksache 16/5425) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die EU braucht einen neuen Grundlagenvertrag (Drucksache 16/5441) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans-Ulrich Klose (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ 10565 B 10565 C 10565 D 10566 A 10570 A 10571 D 10573 C 10575 D 10577 D 10579 A 10580 B 10581 A Deutscher B Stenografisch 103. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hans-Ulrich Klose und Dr. Michael Bürsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Dieter Steinecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bun- deskanzlerin: Vorschau auf den Europäi- schen Rat am 21./22. Juni 2007 . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ein Europa der Erfolge – Mehr Demokratie in der EU wagen i Z A S U e ( D 10565 A 10565 B 10565 B Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar undestag er Bericht ung en 14. Juni 2007 t : Lafontaine, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Für eine demokratische, freiheit- liche, soziale und Frieden sichernde Verfassung der Europäischen Union (Drucksachen 16/3402, 16/5647) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der PD: Die Verfasstheit der Europäischen nion zügig klären – Für ein klares und nges Mandat einer Regierungskonferenz Drucksache 16/5601) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Angela Merkel, 10565 D 10566 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . 10582 A 10582 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 Tagesordnungspunkt 14: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Drucksachen 16/5065, 16/5527, 16/5621, 16/5654) . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Britta Haßelmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksachen 16/3198, 16/5621, 16/5654) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Michael Kauch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sprache schafft Identität und ist Schlüssel zur Integration – zu dem Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte und Selbständige ändern – Integration maßgeblich verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bleiberecht großzügig gestalten – Integration verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Auswirkun- gen des Zuwanderungsgesetzes so- fort evaluieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für einen um- fassenden Schutz religiös Verfolgter in der Bundesrepublik Deutschland – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Asylsu- chende und geduldete Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichstellen c d D H F S J D 10584 D 10585 A – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der LINKEN: Für Humanität und Menschenrechte statt wirt- schaftlicher „Nützlichkeit“ als Grundprinzipien der Migrations- politik – zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für ein integrationsförderndes, menschenrechtskonformes und hu- manitär ausgewogenes Zuwande- rungsgesetz – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, Josef Philip Winkler, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Zuzug von Hochqualifizierten erleichtern (Drucksachen 16/2092, 16/4609, 16/4739, 16/1204, 16/4487, 16/4907, 16/5108, 16/5103, 16/5116, 16/5621,16/5654) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zwi- schenbilanz für Integrationskurse des Jahres 2005 vorlegen (Drucksachen 16/940, 16/1704) . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine wirksame Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Personen (Drucksachen 16/3340, 16/4828) . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10585 D 10585 D 10585 D 10586 B 10587 D 10589 A 10590 B 10591 C 10592 D 10593 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 III Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung des VN-Überein- kommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (Drucksache 16/5334) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Internationalen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nukle- arterroristischer Handlungen (Drucksache 16/5336) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Europäischen Übereinkom- men vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefähr- lichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (Drucksache 16/5389) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Vorbereitung eines registerge- stützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 – ZensVorbG 2011) (Drucksache 16/5525) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Rechtsgrundla- gen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Drucksache 16/5617) . . . . . . . . . . . . . . . . f g h i j k Z a b 10594 D 10595 D 10596 B 10597 A 10597 C 10597 D 10598 C 10600 A 10601 B, 10607 B 10602 A, 10604 B 10608 B 10611 A 10611 A 10611 A 10611 B 10611 B ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Freihafens Bre- men (Drucksache 16/5580) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 22. April 2005 zur Änderung des Übereinkom- mens vom 11. Oktober 1973 zur Errich- tung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (Drucksache 16/5577) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Heike Hänsel, Michael Leutert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Das Menschenrecht auf Schutz vor Binnenvertreibung stärken – Fluchtgründe vermeiden (Drucksache 16/3913) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Monika Knoche, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Keine deutsche Beteiligung an der Europäischen Verteidigungsagentur (Drucksache 16/4489) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Elke Reinke, Dr. Lothar Bisky, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Neuregelung der GEZ-Befrei- ungstatbestände – Neuverhandlung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (Drucksache 16/5140) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Besondere Rolle des öffentlich-recht- lichen Rundfunks nach EU-Kompro- miss sicherstellen (Drucksache 16/5424) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ) Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Martina Krogmann, Hans- Joachim Fuchtel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Uwe Küster, Dr. Rainer Wend, Dr. h. c. Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate fördern (Drucksache 16/5602) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 10611 C 10611 C 10611 C 10611 D 10611 D 10612 A 10612 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 der FDP: Planungen für Bundeswehr- Ehrenmal am Bendlerblock aussetzen – Würdigung der Toten in unmittelbarer Reichstagsnähe (Drucksache 16/5593) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unter- stützung der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 (Drucksachen 16/5436, 16/5655, 16/5656) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 8. Dezember 2005 zum Übereinkommen über die Si- cherheit von Personal der Vereinten Na- tionen und beigeordnetem Personal (Drucksachen 16/4381, 16/5313) . . . . . . . c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenar- beit zwischen der Europäischen Ge- meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Repu- blik Panama andererseits (Drucksachen 16/4716, 16/5438) . . . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsauf- sicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferord- nung (Berufsaufsichtsreformgesetz – BARefG) (Drucksachen 16/2858, 16/5544) . . . . . . . e) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 25. Juni 2005 zur Ände- rung des Partnerschaftsabkommens vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten f g h N E T B s 10612 B 10612 C 10613 A 10613 A 10613 C in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anderer- seits (AKP-EG-Partnerschaftsab- kommen) (Drucksachen 16/4970, 16/5648, 16/5649) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Geor- gien zur Vermeidung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 16/5386, 16/5650) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 12. Oktober 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schen- kungen (Drucksachen 16/5388, 16/5652) . . . . . . . ) – m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 226, 227, 228, 229, 230 und 231 zu Petitionen (Drucksachen 16/5430, 16/5431, 16/5432, 16/5433, 16/5434, 16/5435) . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Deutschland braucht Min- destlöhne – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Birgit Homburger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Vor- schläge des Sachverständigenrates aufgreifen – Tarifrecht flexibilisie- ren, auf Mindestlöhne verzichten, Bürgergeld einführen 10613 D 10614 A 10614 B 10614 C 10612 D 10618 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 V – zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Schnell handeln für eine umfassende Min- destlohnregelung (Drucksachen 16/4845, 16/4864, 16/5102, 16/5585) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Jerzy Montag, Fritz Kuhn, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Keine Toleranz gegenüber Korruption (Drucksache 16/4459) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . A E ( A b ( A E E S o A E R D B B M E F G G N H K K L K D n M R R D b D S A D W U z E a d p A E A H R S D c 10615 B 10615 C 10620 A 10620 D 10622 A 10622 C 10622 D 10623 A 10625 D 10627 A 10627 A 10627 B 10627 C 10628 C 10630 A 10628 D 10629 A 10632 A 10633 D 10634 C 10636 B 10637 C 10639 A nlage 2 rklärung des Abgeordneten Jan Mücke FDP) zur Abstimmung über den Antrag: sylsuchende und geduldete Flüchtlinge eim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichstellen Tagesordnungspunkt 14 b) . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung der Abgeordneten Dr. Dagmar nkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung: ammelübersicht 230 zu Petitionen (Tages- rdnungspunkt 18 l) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten üdiger Veit, Klaus Barthel, Sören Bartol, irk Becker, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Lothar inding (Heidelberg), Willi Brase, Marco ülow, Ulla Burchardt, Martin Burkert, artin Dörmann, Sebastian Edathy, Hans ichel, Annette Faße, Elke Ferner, Peter riedrich, Martin Gerster, Gabriele roneberg, Wolfgang Grotthaus, Wolfgang unkel, Monika Griefahn, Bettina Hagedorn, ina Hauer, Gabriele Hiller-Ohm, Frank ofmann (Volkach), Dr. h. c. Susanne astner, Ulrich Kelber, Rolf Kramer, Anette ramme, Ernst Kranz, Ute Kumpf, Christine ambrecht, Christian Lange (Backnang), atja Mast, Petra Merkel (Berlin), r. Matthias Miersch, Detlef Müller (Chem- itz), Gesine Multhaupt, Andrea Nahles, aik Reichel, Dr. Carola Reimann, René öspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Michael oth (Heringen), Marianne Schieder, r. Frank Schmidt, Renate Schmidt (Nürn- erg), Ottmar Schreiner, Frank Schwabe, r. Angelica Schwall-Düren, Dr. Margrit pielmann, Andreas Steppuhn, Rolf Stöckel, ndreas Weigel, Petra Weis, Lydia Westrich, r. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein, altraud Wolff (Wolmirstedt), Heidi Wright, ta Zapf und Manfred Zöllmer, (alle SPD) ur namentlichen Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung ufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien er Europäischen Union (Tagesordnungs- unkt 14 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ngelika Graf (Rosenheim), Christel umme, Caren Marks, Sönke Rix, Christel iemann-Hanewinckel, Reinhold Hemker, ilvia Schmidt (Eisleben), Helga Lopez, r. Bärbel Kofler, Marlene Rupprecht (Tu- henbach), Jürgen Kucharczyk, Ewald 10639 C 10639 D 10639 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 Schurer, Hedi Wegener und Elvira Drobinski- Weiß (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Tages- ordnungspunkt 14 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Renate Gradistanac, Hilde Mattheis und Lothar Mark (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Mast, Gregor Amann, Doris Barnett, Sören Bartol, Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Annette Faße, Gabriele Frechen, Peter Friedrich, Klaus Hagemann, Josip Juratovic, Fritz Rudolf Körper, Nicolette Kressl, Waltraud Lehn, Angelika Krüger-Leißner, Helga Lopez, Caren Marks, Dr. Matthias Miersch, Johannes Pflug, Maik Reichel, Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann, Walter Riester, Michael Roth (Heringen), 10641 A asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Nicolette Kressl (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufent- halts- und asylrechtlicher Richtlinien der Euro- päischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) . . Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrecht- licher Richtlinien der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Thießen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M S D S H D S B D o A E E G s d l A E C A z d A A 10642 B 10643 C 10644 A 10645 D 10646 B 10647 A 10649 A 10649 D 10650 A 10651 B arianne Schieder, Dr. Frank Schmidt, Silvia chmidt (Eisleben), Dr. Angelica Schwall- üren, Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf töckel, Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss, edi Wegener, Gert Weisskirchen (Wiesloch), r. Rainer Wend und Manfred Zöllmer (alle PD) zur namentlichen Abstimmung über die eschlussempfehlung zu dem Antrag: eutschland braucht Mindestlöhne (Tages- rdnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lke Ferner, Iris Gleicke und Monika riefahn (alle SPD) zur namentlichen Ab- timmung über die Beschlussempfehlung zu em Antrag: Deutschland braucht Mindest- öhne (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . nlage 11 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten hristian Kleiminger (SPD) zur namentlichen bstimmung über die Beschlussempfehlung u dem Antrag: Deutschland braucht Min- estlöhne (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . nlage 12 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10651 C 10652 B 10652 D 10653 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10565 (A) ) (B) ) 103. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10639 (A) ) (B) ) Monika Griefahn, Bettina Hagedorn, Nina Toncar, Florian FDP 14.06.2007 Christian Lange (Backnang), Katja Mast, Petra Hauer, Gabriele Hiller-Ohm, Frank Hofmann (Volkach), Dr. h. c. Susanne Kastner, Ulrich Kelber, Rolf Kramer, Anette Kramme, Ernst Kranz, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, DIE GRÜNEN Thiele, Carl-Ludwig FDP 14.06.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt * * A s A u A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing, Sabine SPD 14.06.2007 Beckmeyer, Uwe SPD 14.06.2007 Borchert, Jochen CDU/CSU 14.06.2007 Brüderle, Rainer FDP 14.06.2007 Burgbacher, Ernst FDP 14.06.2007 Ferlemann, Enak CDU/CSU 14.06.2007 Gabriel, Sigmar SPD 14.06.2007 Irber, Brunhilde SPD 14.06.2007 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 14.06.2007 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 14.06.2007** Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2007 Laurischk, Sibylle FDP 14.06.2007 Lintner, Eduard CDU/CSU 14.06.2007** Merten, Ulrike SPD 14.06.2007 Michalk, Maria CDU/CSU 14.06.2007 Möller, Kornelia DIE LINKE 14.06.2007 Nahles, Andrea SPD 14.06.2007 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 14.06.2007 Nitzsche, Henry fraktionslos 14.06.2007 Pau, Petra DIE LINKE 14.06.2007 Pronold, Florian SPD 14.06.2007 Roth (Esslingen), Karin SPD 14.06.2007 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 14.06.2007** Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ 14.06.2007 D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) zur Abstim- mung über den Antrag: Asylsuchende und ge- duldete Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeits- markt gleichstellen (Tagesordnungspunkt 14 b, Drucksache 16/4907) Ich erkläre im Namen der Fraktion der FDP, dass un- er Votum „Ja“ lautet. nlage 3 Erklärung der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung: Sammelübersicht 230 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 18 l, Druck- sache 16/5434) Ich erkläre im Namen der Fraktion Die Linke, dass nser Votum „Nein“ lautet. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel, Sören Bartol, Dirk Becker, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Willi Brase, Marco Bülow, Ulla Burchardt, Martin Burkert, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Hans Eichel, Annette Faße, Elke Ferner, Peter Friedrich, Martin Gerster, Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus, Wolfgang Gunkel, r. Wodarg, Wolfgang SPD 14.06.2007* olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 10640 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) Merkel (Berlin), Dr. Matthias Miersch, Detlef Müller (Chemnitz), Gesine Multhaupt, Andrea Nahles, Maik Reichel, Dr. Carola Reimann, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Michael Roth (Heringen), Marianne Schieder, Dr. Frank Schmidt, Renate Schmidt (Nürn- berg), Ottmar Schreiner, Frank Schwabe, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Margrit Spielmann, Andreas Steppuhn, Rolf Stöckel, Andreas Weigel, Petra Weis, Lydia Westrich, Dr. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein,Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Heidi Wright, Uta Zapf und Manfred Zöllmer, (alle SPD) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung aufenthalts- und asyl- rechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) Erstens. Die Chancen und Möglichkeiten zur Umset- zung der elf EU-Richtlinien sind zugunsten der Betroffe- nen nicht annähernd ausgeschöpft, sondern hart an der Grenze des nach EU-Recht gerade noch Zulässigen um- gesetzt worden (das heißt, alle Optionsmöglichkeiten zur Einschränkung von Rechten wurden genutzt). Zweitens. Rund die Hälfte der Regelungen dieses Ge- setzentwurfes haben jedoch mit der Richtlinienumset- zung im engeren Sinne nichts zu tun, sondern beinhalten Rechtsänderungen aufgrund der Evaluierung des Zu- wanderungskompromisses, der Wünsche des Bundesmi- nisteriums des Innern, zahlreicher Länderinnenminister und unseres Koalitionspartners. Insoweit haben die in- tensiven Koalitionsverhandlungen über mehr als ein Jahr zwar die gefundenen Kompromisse auch im Sinne der SPD-Fraktion beeinflussen können. Allein in unserem Interesse liegende Rechtsänderungen konnten dagegen leider nur in sehr wenigen Punkten durchgesetzt werden. Zur Bewertung im Einzelnen – bei den folgenden Punkten handelt es sich keineswegs um eine vollständige Aufzählung, sondern nur um wenige ausgewählte Bei- spiele –: a) Vor allem um die sogenannten Kettenduldungen jetzt und auch für die Zukunft zu vermeiden – wie es schon einmal die ursprüngliche Absicht des Zuwande- rungsgesetzes war –, hatten wir vorgeschlagen, die § 25 Abs. 4 und Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend zu ändern (§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sollte eine vo- rübergehende Aufenthaltserlaubnis für Ausländer er- möglichen, die bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, in § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch dann zu gewähren ist, wenn „das schutzwürdige private Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik, insbeson- dere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öf- fentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung über- wiegt.“) Diese Vorschläge wurden von der CDU/CSU jedoch strikt abgelehnt. b) Leider ist es auch nicht gelungen, für die Opfer von Zwangsverheiratungen im Ausland eine verbesserte Möglichkeit der Wiederkehr nach Deutschland zu schaf- fen. l r u z H h D w n t b b R e e d f v H l l n e ( i ( s A l s – l G k A d d 6 c g f u h l w D v b h h k r m e (C (D c) Eindeutig negativ für die Betroffenen sind vor al- em die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechte- ungen im Familiennachzug: Ehegatten von Ausländern nd Deutschen sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zu- ug zum in Deutschland lebenden Partner bereits im eimatland erworbene Sprachkenntnisse zwingend (das eißt ohne allgemeine Härtefallregelung) nachweisen. er Ehegattennachzug zu Deutschen soll ausnahms- eise versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt icht gesichert ist. d) Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthal- ene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewer- erleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber isherigen 36 Monaten ist ein weiterer Punkt unter einer eihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die s insgesamt schwer machen, dem vorliegenden Gesetz- ntwurf zuzustimmen. e) Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen schon wie- er auf einen Stand von vor der Reform 1999 zurückge- allen ist, werden unter anderem durch die Einführung on Einbürgerungstests als Regelfall (§ 10 StAG) die ürden für die Einbürgerung eher erhöht. Drittens. Dem Gesetzentwurf könnte also in der vor- iegenden Form als einem schwierigen und in vielen Tei- en eigentlich abzulehnenden Kompromiss nur unter ei- em einzigen Gesichtspunkt zugestimmt werden: Er nthält in den § 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes neu) eine gesetzliche Altfall/Bleiberechtsregelung. Diese st zwar immer noch nicht umfassend genug angelegt mit sechs bzw. acht Jahren Mindestlaufzeit beinhaltet ie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige Grenze beim bschluss wegen Strafbarkeit, einen Regelausschuss al- er Familienmitglieder, wenn nur ein Familienmitglied olche Straftaten begonnen hat), aber sie durchbricht anders übrigens als bei der sogenannten IMK-Rege- ung – zumindest den bisherigen „Teufelskreis“ für die eduldeten, der da lautete: „Hast du keine Arbeit, be- ommst du keine Aufenthaltserlaubnis; hast du keine ufenthaltserlaubnis, darfst du gar nicht arbeiten.“ Danach werden von den insgesamt circa 180 000 ge- uldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, ie derzeit in der Bundesrepublik leben, maximal circa 0 000 – darunter etwa ein Drittel Kinder und Jugendli- he – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Ihnen, die zum Teil schon seit vielen Jahren nicht ab- eschoben werden konnten, kann damit eine Perspektive ür ihren weiteren Aufenthalt, ihre weitere Integration nd – jedenfalls für den größeren Teil von ihnen – Unab- ängigkeit von staatlichen Transferleistungen ermög- icht werden. Andernfalls wären auch sie auf wieder und ieder und manchmal auf nur drei Monate befristete uldungen angewiesen oder sie wären sogar konkret on Abschiebung bedroht. Im Interesse dieser Menschen und vor allem ihrer hier ei uns in Deutschland aufgewachsenen und zum Teil ier geborenen Kinder, denen wir angesichts der Mehr- eitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat derzeit eine andere Chance bieten könnten, ist es nicht nur ge- echtfertigt sondern sogar zwingend, einem ansonsten it vielen Mängeln aus unserer Sicht behafteten Gesetz- ntwurf zuzustimmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10641 (A) ) (B) ) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Christel Humme, Caren Marks, Sönke Rix, Christel Riemann-Hanewinckel, Reinhold Hemker, Silvia Schmidt (Eisleben), Helga Lopez, Dr. Bärbel Kofler, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Jürgen Kucharczyk, Ewald Schurer, Hedi Wegener und Elvira Drobinski- Weiß (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtli- nien der Europäischen Union (Tagesordnungs- punkt 14 a) In vielen und sehr mühsamen Gesprächen mit dem Koalitionspartner haben sich die zuständigen innenpoli- tischen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der SPD erfolgreich darum bemüht, in den §§ 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes (neu) eine gesetzliche Altfall/Bleiberechtsregelung zu verankern. Sie durch- bricht den bisherigen „Teufelskreis“ für Geduldete, der da lautet: „Ohne Arbeit keine Aufenthaltserlaubnis und ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit.“ Damit werden circa 60 000 der insgesamt 180 000 in Deutschland le- benden geduldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Diese Regelung ist überfällig und bietet den Betroffenen eine Perspektive für ihre Zukunft, die Chance auf Inte- gration und Unabhängigkeit von staatlichen Transfer- leistungen. Sie und ihre Kinder sind nun nicht mehr wie- der und wieder auf befristete Duldungen angewiesen oder trotz jahrelangen Aufenthalts in Deutschland von Abschiebung bedroht. Ohne die konsequente und hartnä- ckige Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion hätte es diese Bleiberegelung nicht gegeben. Allein unter frauen- und familienpolitischer Betrach- tung enthält der Gesetzentwurf jedoch meines Erachtens eine Reihe von diskriminierenden Regelungen, die dem Ziel eines notwendigen Opferschutzes und dem Ziel einer angemessenen Integrationspolitik zuwiderlaufen. So ist die Verfassungsmäßigkeit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen im Bereich des Ehegatten- nachzugs und der Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung von der großen Mehrheit der Sach- verständigen bei der Anhörung des Innenausschusses am 21. Mai 2007 deutlich infrage gestellt worden. Insbeson- dere scheint der im Grundgesetz verankerte Verfassungs- auftrag für eine gleichberechtigte Gesellschaft (Art. 3 Abs. 2 GG) mit ausreichendem humanitären Schutz von Frauen (Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 2 und Art. 16 a Abs. 1 GG) und der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) nicht ausgehend gewährleistet. So er- gibt sich zum Beispiel das Recht auf Familienzusam- menführung aus dem notwendigen Schutz der Familie. Das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutsch- land darf deshalb nach meiner Auffassung nicht davon abhängig gemacht werden, aus welchem Land der nach- ziehende Partner oder die Partnerin kommt, ob dort D d A w H r m s v d w c g i b k d c s r – e I j r t t D i E R s o b F a d g J f d d s S l v v s u g d h e v (C (D eutschkurse verfügbar sind, wie hoch das Einkommen es in Deutschland lebenden Partners ist oder ob (§ 28 bs. 1 Satz 3) der bereits in Deutschland lebende Partner egen seiner sprachlichen, kulturellen oder beruflichen intergründe die Ehe auch in einem anderen Land füh- en könnte. All diese Regelungen sind meines Erachtens it der geltenden Rechtssprechung des Bundesverfas- ungsgerichts zum Schutz von Ehe und Familie nicht ereinbar. Ich kann nicht akzeptieren, dass damit auch Kindern as Zusammenleben mit beiden Elternteilen verweigert erden kann, weil ein Elternteil den geforderten ausrei- henden Spracherwerb nicht nachweisen kann. Die Re- elung entfaltet zudem eine diskriminierende Wirkung nsbesondere für Frauen, die zum Beispiel durch Kinder- etreuung oder eine Schwangerschaft in ihrem Her- unftsland am Spracherwerb gehindert sind. Außerdem iskriminiert sie nach Herkunftsregionen in bedenkli- her Weise. Ich halte am Konzept des Zuwanderungsge- etzes fest, nach dem Neuzuwanderern direkt nach Ein- eise differenzierte Sprachkurse angeboten werden, die konsequent umgesetzt – eine frühzeitige Integration rmöglichen. Zum frauenpolitisch bedeutsamen Anliegen zählt die ntention des Gesetzgebers, im Interesse der betroffenen ungen Frauen und Mädchen einen Beitrag zur Verhinde- ung von Zwangsverheiratungen zu leisten. Dieser Bei- rag lässt sich jedoch nicht erkennen. Allein mit den Mit- eln der Restriktion wird keine Zwangsehe verhindert. er Opferschutz müsste hier zumindest gleichberechtigt m Fokus des Gesetzgebers stehen. Bereits während der langen Verhandlungen zu diesem ntwurf hat die SPD deshalb mehrfach eine verbesserte egelung für ein Rückkehrrecht von ins Ausland ver- chleppten Opfern von Zwangsehen, die in Deutschland ft mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt ha- en, eingefordert. Das bisher geltende Recht sieht eine rist von sechs Monaten für die mögliche Rückkehr vor; nsonsten erlischt das Aufenthaltsrecht. Eine Anhörung es Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju- end im Zusammenhang mit Zwangsverheiratung hat im uni 2006 eine eindeutige Position der Sachverständigen ür eine Verlängerung der Frist ergeben. Diese wurde urch die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen er Anhörung im Innenausschuss zum genannten Ge- etzentwurf am 21. Mai 2007 ebenfalls bestätigt. Allen achkundigen ist klar, dass ein zur Zwangsehe ins Aus- and verschlepptes Mädchen eine Rückkehr innerhalb on sechs Monaten eigentlich nicht schaffen kann. Opfer on Zwangsverheiratung nach und in Deutschland müs- en vorrangig durch einen sicheren Aufenthaltsstatus nd ein vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltsrecht eschützt werden. Ich habe erfahren, dass die Union einer Verlängerung er Rückkehrfrist unter der Bedingung zugestimmt ätte, dass – sozusagen im Ausgleich dafür – der Erwerb ines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Frauen, die on Gewalt betroffen sind, erst nach drei Jahren – bisher 10642 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) zwei Jahre – Ehebestandszeit möglich gewesen wäre. Hier sollten Frauenrechte gegeneinander ausgespielt werden. Ein solcher menschenunwürdiger „Kuhhandel“ wurde von den SPD-Verhandlungsführern entschieden abgelehnt, sodass es bei der halbjährigen Rückkehrfrist geblieben ist. Das Vorgehen macht aber deutlich, dass es den Verhandlungsführern der Union jedenfalls nicht um die Situation der zwangsverheirateten Frauen geht. Genauso kritisch ist auch der bereits angesprochene, zwingend vorgeschriebene Erwerb deutscher Sprach- kenntnisse im Herkunftsland zu sehen. Unabhängig da- von, dass der Spracherwerb im Herkunftsland nicht überall möglich sein dürfte, was im Ergebnis zu gegebe- nenfalls langen Wartezeiten oder gar einer Unmöglich- keit des Nachzugs führen könnte, enthält diese Regelung im Kern einen diskriminierenden Ansatz; denn das Spracherfordernis für den Ehegattennachzug gilt für be- stimmte Staaten nicht. Es ist widersinnig, einerseits eine Verpflichtung in das Gesetz aufzunehmen, von der nicht sichergestellt werden kann, dass diejenigen, die ihr nach- kommen sollen, dies von den Voraussetzungen her über- haupt können, andererseits anderen diese Verpflichtung aber nicht abzuverlangen. Ganz offensichtlich geht es doch wohl darum, den Familiennachzug aus bestimmten Staaten zu verringern. Einer solchen diskriminierenden Regelung kann ich nicht zustimmen, und es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Liste der Kritikpunkte ließe sich verlängern. Zu nennen wären zum Beispiel neben der Familienhaftung nach §104 a und b Abs. 3 AufenthG-E auch noch die un- zureichenden Regelungen für die Opfer von Menschen- handel und Zwangsprostitution, die Absenkung der Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate und die Erhöhung der Hürden für die Einbürgerung. All dies kann ich nicht mittragen. Da- her werde ich diesen Gesetzentwurf der Bundesregie- rung ablehnen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Renate Gradistanac, Hilde Mattheis und Lothar Mark (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) Ich kann dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, Bundestagsdrucksache 16/5065, nach reiflicher Überlegung und nach bestem Wissen und Gewissen nicht zustimmen. Für mich sprechen gewich- tige fachpolitische Gründe gegen das Gesetz, und ich hege ernste Zweifel an seiner Verfassungskonformität. Aus diesem Grunde habe ich mich – bei allem Respekt für die getroffene Mehrheitsentscheidung meiner Frak- tion – zu diesem Schritt entschlossen. z s g d v I w c t s s E h l h s v R n w d l C v n w k z r R s r V e A S f A d l b G w r u d E d (C (D Der vorliegende Gesetzentwurf ist durch die Pflicht ur Umsetzung von EU-Richtlinien entstanden. Zudem tand noch die Lösung des Problems der Kettenduldun- en aus. Auch hat sich ein Änderungs- und Reformbe- arf durch die Evaluation des Zuwanderungsgesetzes om 1. Januar 2005 ergeben, vor allem im Bereich der ntegrationskurse. Eine Weiterentwicklung des Zuwanderungsgesetzes ar aus diesen Gründen dringend nötig. Ziel einer sol- hen Entwicklung sollte meiner Meinung nach sein, In- egrationsmöglichkeiten zu fördern und auszuweiten, owie Chancengleichheit für die Zugewanderten herzu- tellen. Dazu gehört meiner Überzeugung nach, die Zahl der inbürgerungen durch effektive Maßnahmen zu erhö- en, Kettenduldungen abzuschaffen und den Flücht- ingsschutz sowie den Schutz der Opfer von Menschen- andel und Zwangsheirat zu verbessern. Diese Ziele werden aber mit dem vorliegenden Ge- etzentwurf nicht erreicht. Schlimmer noch: Das Gesetz erhindert nicht nur Fortschritte, sondern es ist ein ückfall hinter das Zuwanderungsgesetz, mit dem sei- erzeit der überfällige Paradigmenwechsel eingeleitet orden war. Mit dem Zuwanderungsgesetz hat der Gesetzgeber eutlich gemacht: Deutschland ist ein Einwanderungs- and. Der Prozess der Zuwanderung soll unter diesem redo gestaltet werden. In dem heute zur Abstimmung orliegenden Gesetz jedoch erscheint Zuwanderung icht mehr als etwas Positives: Deutschland wird damit ieder zu einem Land, das die Einwanderer nicht will- ommen heißt, sondern Zuwanderung und Integration unehmend mit Repression verbindet. Abgesehen von wenigen positiven Elementen im Be- eich der Duldungen, setzt der Gesetzentwurf die EU- ichtlinien sehr restriktiv um. Dabei werden jene Ge- taltungsspielräume der Richtlinien, die das Ausländer- echt verschärfen, wahrgenommen, derweil humanitäre erbesserungen unterbleiben – sogar dann, wenn sie uroparechtlich verpflichtend geboten sind. Besonders negativ beurteile ich die grundsätzliche bkehr vom Grundsatz der Förderung von Integration. o wird der explizite Hinweis, dass Integration auch ge- ördert werden muss, aus dem Gesetz gestrichen, vgl. § 1 bs. 1 AufenthG-E. Statt den positiven Anreiz der För- erung von Integration herauszustellen, wird nun vor al- em der repressive Charakter, die Pflicht zur Integration, etont. Auch die Einbürgerung wird durch den vorliegenden esetzentwurf erschwert. Dabei ist es doch wünschens- ert, dass Zugewanderte die deutsche Staatsangehö- igkeit erwerben. Einbürgerung ist Voraussetzung für nd ein Meilenstein im Integrationsprozess – und nicht eren Endpunkt. Die geplanten neuen Hürden bei der inbürgerung sind daher integrationspolitisch kontrapro- uktiv. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10643 (A) ) (B) ) Außerdem wird der Grundsatz der Gleichbehandlung durch das Gesetz empfindlich gestört. Stattdessen wird eine nicht hinzunehmende Diskriminierung eingeführt, von der vor allem Menschen mit geringerem sozialen Status und Bildungsniveau betroffen sind. So muss – gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG-E – beim Ehegattennachzug der nachziehende Ehepartner künftig nachweisen, dass er sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Gemäß § 28 Abs. 2 S. 5 AufenthG-E gilt diese Regelung auch beim Ehegattennachzug zu einem Deutschen. Keine Sprach- kenntnisse benötigen Personen, die „einen geringen Inte- grationsbedarf haben“, oder jene, die wegen ihrer Staats- angehörigkeit für längere Aufenthalte visumfrei nach Deutschland einreisen können, wie Japaner oder US- Amerikaner. Damit werden ausländische Ehegatten in zwei Klassen unterteilt: Die Begründung, mit dieser Re- gelung könnten Zwangsheiraten verhindert werden, zeigt offensichtlich, auf welchen Personenkreis diese ab- zielt. Aufgrund der eindeutigen Diskriminierung, die hinter dieser Regelung steht, hege ich ernste Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzesvorhabens. In die- sem Sinne haben sich auch mehrere der Gutachter geäu- ßert, die der Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetzentwurf gehört hat. Auch frauenpolitisch ist die Regelung zum Ehegat- tennachzug nicht hinzunehmen. Sie wird keine Zwangs- heiraten verhindern; wirklich effektive Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Menschenhan- del sind in dem Gesetz nicht enthalten. Zum Schutz der betroffenen Frauen – und Männer – wären vor allem auf- enthaltsrechtliche Erleichterungen sowie der Ausbau von niederschwelligen Beratungsangeboten geboten. Auch die Verlängerung des Rückkehrrechtes für Frauen und Männern, die durch Zwangsheirat ins Ausland ver- bracht wurden, wäre dringend notwendig. Schließlich vermisse ich den Ausbau der Integrations- kurse und einen besseren Schutz für Flüchtlinge. Auch das im Zuwanderungsgesetz von 2005 ursprünglich vor- gesehene Punktesystem für die Zuwanderung von Ar- beitskräften, zum Beispiel von Hochqualifizierten, aber auch von Beschäftigten im Handwerk, vermisse ich im vorliegenden Gesetzespaket. Damit verstoßen wir gegen unsere eigenen Interessen und bremsen den Auf- schwung: Mittlerweile verweisen sowohl Gewerkschaf- ten als auch Arbeitgeber darauf, dass die Zuwanderung von Fachkräften dringend notwendig ist. Zuwanderung und Integration sind für mich Prozesse, die wir gemeinsam positiv gestalten müssen. Es geht da- rum, für die Migranten in unserem Land Chancengleich- heit herzustellen und ihnen das Gefühl zu vermitteln: Ihr seid willkommen. Diesen positiven Geist aber, den wir so dringend für die Zukunft unseres Landes benötigen, kann ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bun- desregierung nicht wiedererkennen und stimme daher mit Nein. A u n g g t e p O u h v A n Z r n t f v A D t d a g e w m P K g A w D B t u l i z z (C (D nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Nicolette Kressl (beide SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Tagesord- nungspunkt 14 a) Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die Chancen nd Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinien icht und setzt sie sehr restriktiv um. Er ist kein überzeu- endes und einladendes Angebot zur Integration von Mi- rantinnen und Migranten, was meiner Ansicht nach nö- ig wäre und der Realität der deutschen Gesellschaft ntsprechen würde. Besonders aus frauen- und familien- olitischer Sicht ist der Gesetzesentwurf problematisch. Die vorgesehene Regelung zum „Rückkehrrecht für pfer von Zwangsehen“ ist nicht das geeignete Mittel, m Zwangsverheiratungen zu verhindern. Zwangsver- eirateten Frauen würde am wirksamsten durch einen erbesserten Opferschutz und durch einen gesicherten ufenthaltsstatus geholfen. Eine Rückkehrfrist von ei- em halben Jahr ist zu kurz. Sie schützt Opfer von wangsverheiratungen nicht. Das haben auch die Anhö- ungen der Fachleute im Familienausschuss und im In- enausschuss ergeben. Unter frauen- und familienpolitischen Gesichtspunk- en halte ich auch die Regelungen zum „Spracherwerb“ ür problematisch, denn durch sie wird die Integration on Familien nicht verbessert. Stattdessen bedeutet die nforderung des Spracherwerbs im Herkunftsland eine iskriminierung besonders von Frauen, die aus den un- erschiedlichsten Umständen an diesem gehindert sind. Ich bedauere weiterhin, dass im Bereich der Ketten- uldungen nicht die Berücksichtigung des Kindeswohls ls ausdrückliche Klarstellung in den Gesetzentwurf auf- enommen wurde. Positiv ist aus meiner Sicht zu bewerten, dass endlich ine Bleiberechtsregelung gefunden worden ist, auch enn sie nicht so umfassend gestaltet wurde, wie es öglich gewesen wäre. Es ist gut, dass wir in diesem unkt eine Lösung gefunden haben, wofür sich auch die irchen in Deutschland seit langem einsetzen. Ich be- rüße es, dass der Zusammenhang „Keine Arbeit – keine ufenthaltserlaubnis – keine Arbeitserlaubnis“ aufgelöst ird. Hierdurch eröffnet sich eine Perspektive für die in eutschland als „geduldet“ lebenden Bürgerinnen und ürger für ihren weiteren Aufenthalt und ihre Integra- ion. Mit Blick auf ihre in Deutschland aufwachsenden nd zum Teil hier geborenen Kinder ist es für mich mög- ich, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen. Denn dies st in der momentanen politischen Konstellation der ein- ige Weg, diesen Kindern eine Chance in Deutschland u geben. 10644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi- schen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) Gregor Amann (SPD): Ich kann einem Gesetzent- wurf nicht zustimmen, der in meinen Augen klar ver- fassungswidrig ist, da er elementare Grundrechte ein- schränkt. Dennoch ist mir die Entscheidung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen, nicht leicht gefallen. Zum ei- nen respektiere ich die Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion, die – wenn auch mit vielen Bedenken und Zweifeln – für die Annahme des genannten Gesetzes ist. Und zum anderen begrüße ich ausdrücklich den Teil des Gesetzentwurfs, der sich mit der rechtlichen Besserstel- lung von langjährig Geduldeten beschäftigt. Eine solche Bleiberechtsregelung ist dringend not- wendig und überfällig. Sie ist im vorliegenden Gesetz- entwurf zwar immer noch nicht umfassend genug ange- legt – mit sechs bzw. acht Jahren Mindestaufenthaltszeit beinhaltet sie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige Grenze beim Ausschluss wegen Strafbarkeit, einen Re- gelausschluss aller Familienmitglieder, wenn nur ein Fa- milienmitglied solche Straftaten begannen hat –, aber sie durchbricht zumindest den bisherigen „Teufelskreis“ für die Geduldeten: „Hast du keine Arbeit, bekommst du keine Aufenthaltserlaubnis; hast du keine Aufenthaltser- laubnis, darfst du nicht arbeiten.“ Dadurch würden von den insgesamt circa 180 000 geduldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die derzeit in der Bun- desrepublik leben, bis zu circa 60 000 – darunter etwa ein Drittel Kinder und Jugendliche – endlich eine Auf- enthaltserlaubnis erhalten können. Ihnen, die zum Teil schon seit vielen Jahren nicht abgeschoben werden konnten, würde damit eine Perspektive für ihren weite- ren Aufenthalt, ihre weitere Integration und – jedenfalls für einen großen Teil von ihnen – Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen ermöglicht werden. Bis- her sind diese Menschen auf immer wieder neue, manch- mal auf nur drei Monate befristete Duldungen angewie- sen, oder sie sind sogar konkret von Abschiebung bedroht. Im Interesse dieser Menschen und vor allem auch ihrer hier bei uns in Deutschland aufgewachsenen und zum Teil hier geborenen Kinder, denen wir ange- sichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bun- desrat derzeit keine andere Chance bieten könnten, hätte ich diesem Gesetzentwurf gerne zugestimmt. Aber die massiven Verschärfungen der Zuwande- rungsbedingungen, insbesondere im Bereich des Fami- lien- und Ehegattennachzugs, sind ein zu hoher Preis für die oben beschriebene Bleiberechtsregelung. Derzeit le- ben in Deutschland 2,3 Millionen Menschen in binatio- nalen Ehen – mich selbst übrigens eingeschlossen. Al- lein im Jahr 2005 haben circa 100 000 Deutsche und Ausländer die Ehe geschlossen. Viele dieser Ehen könnte es mit dem neuen Gesetz nicht geben. Die Ver- w o h s E z l n s n g f – u n E l D g k i v z d k d d w c g i b k s i n f q c A k d w D w d B m h f t s h e g z (C (D irklichung einer Ehe darf aber nicht vom Geldbeutel der von der Hautfarbe abhängen. Zu kritisieren sind ier insbesondere die drastischen, dauerhaften Ver- chlechterungen beim Ehegattennachzug. Ausländische hegatten sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zuzug um in Deutschland lebenden Partner bereits im Heimat- and deutsche Sprachkenntnisse erwerben und zwingend achweisen. Zudem soll der Ehegattennachzug zu Deut- chen versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt icht gesichert ist. Konkret bedeutet dies, dass Menschen, die nicht über enügend Geld für den Besuch eines Sprachkurses ver- ügen, in dem sie die deutsche Sprache lernen können sofern ein solcher Sprachkurs in dem jeweiligen Land nd in erreichbarer Nähe überhaupt existiert –, künftig icht mehr mit einem Deutschen in unserem Land als heleute leben können. Und selbst wenn die Sprache er- ernt wird, kann der Zuzug zum Ehepartner nach eutschland immer noch verweigert werden, wenn nicht enug Vermögen und Einkommen nachgewiesen werden ann. Dies diskriminiert nicht nur Milliarden Menschen n anderen Ländern – 2,8 Milliarden Menschen leben on weniger als 2 US-Dollar pro Tag – sondern auch un- ählige deutsche Arbeitslose, Geringverdiener und Stu- enten. Eine Ausländerin oder einen Ausländer kann ünftig nur noch derjenige heiraten, der zum Zeitpunkt er Eheschließung genug Geld hat. Ich kann auch nicht akzeptieren, dass damit Kindern as Zusammenleben mit beiden Elternteilen verweigert erden kann, weil ein Elternteil den geforderten ausrei- henden Spracherwerb nicht nachweisen kann. Die Re- elung entfaltet zudem eine diskriminierende Wirkung nsbesondere für Frauen, die zum Beispiel durch Kinder- etreuung oder eine Schwangerschaft in ihrem Her- unftsland am Spracherwerb gehindert sind. Ich bin davon überzeugt, dass die Erlernung der deut- chen Sprache der Königsweg zur Integration ist. Aber ch halte am Konzept des Zuwanderungsgesetzes fest, ach dem Neuzuwanderern direkt nach der Einreise dif- erenzierte Sprachkurse angeboten werden, die, konse- uent umgesetzt, eine frühzeitige Integration ermögli- hen. Aus diesem Grund hätte ich mir vielmehr einen usbau der in Deutschland stattfindenden Integrations- urse gewünscht. Der vorherige Erwerb der Sprachkenntnisse wird teils amit begründet, dass dadurch Zwangsehen verhindert erden könnten, weil die Frauen sich ja dann in eutschland besser wehren könnten. In Wirklichkeit ürde zwangsverheirateten Frauen am wirksamsten urch einen verbesserten Opferschutz, niederschwellige eratungsangebote und ein gesichertes und vom Ehe- ann unabhängiges Aufenthaltsrecht geholfen. Das bis- er geltende Recht sieht eine Frist von sechs Monaten ür die mögliche Rückkehr von ins Ausland verschlepp- en Opfern von Zwangsverheiratung, die keinen deut- chen Pass haben, vor; ansonsten erlischt das Aufent- altsrecht. Allen Sachkundigen ist klar, dass Betroffene ine Rückkehr innerhalb von sechs Monaten in der Re- el nicht schaffen können. Diese Rückkehrfrist ist also u kurz; eine Verlängerung des Rückkehrrechts wäre Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10645 (A) ) (B) ) notwendig. Das haben im Übrigen auch die Anhörungen des Bundestags zu diesem Thema ergeben. Die verfassungsrechtlich geschützte Ehe wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf empfindlich beein- trächtigt. Es findet eine nicht hinzunehmende Diskrimi- nierung statt, von der vor allem Menschen mit geringe- rem sozialen Status und Bildungsniveau betroffen sind. Deutschen ist ein Leben mit ihrer ausländischen Ehefrau oder ihrem ausländischen Ehemann in vielen Fällen künftig nur noch außerhalb Deutschlands möglich. Da- mit käme es auch zu einer aus meiner Sicht nicht zu ver- tretenden Inländerdiskriminierung, denn in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaa- ten, die die Ehe mit einem Partner aus einem Drittstaat planen, wären von der deutschen Regelung nicht betrof- fen. Keine Sprachkenntnisse benötigen, nach dem vorlie- genden Gesetzesentwurf, allerdings Personen bzw. Na- tionalitäten, die vermeintlich „einen geringen Integra- tionsbedarf“ haben. Nach meiner Auffassung ist dies hochgradig diskriminierend, da es ausländische Ehegat- ten in zwei Klassen unterteilt. Ganz offensichtlich geht es wohl darum, den Familiennachzug aus bestimmten Staaten zu verringern. Wenn man weiß, woher ein großer Teil der nach Deutschland einreisenden Ehepartner stammt, dann liegt die Vermutung nahe, dass hier eine Lex Türkei geschaffen werden soll. Einer solchen diskri- minierenden Regelung kann ich nicht zustimmen, und ich halte sie für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthaltene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber bisher 36 Monaten ist ein weiterer Punkt unter einer Reihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die es mir un- möglich machen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zu- zustimmen. Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen schon wieder auf einen Stand von vor der Reform von 1999 zurückge- fallen ist, sollen unter anderem durch die Einführung von Einbürgerungstests als Regelfall – § 10 StAGV – die Hürden für die Einbürgerung erhöht werden. Ich halte es für wünschenswert, dass Zugewanderte die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Einbürgerung ist ein wichtiger Meilenstein im Integrationsprozess und nicht der Endpunkt. Die geplanten neuen Hürden bei der Ein- bürgerung sind daher integrationspolitisch kontrapro- duktiv. Auf der anderen Seite trägt der vorliegende Gesetz- entwurf nicht dazu bei, das Problem der sogenannten Kettenduldungen dauerhaft und endgültig zu lösen, wie es bereits die ursprüngliche Absicht des Zuwanderungs- gesetzes aus der vorangegangenen Legislaturperiode war. Die Vorschläge der SPD, § 25 des Aufenthaltsgeset- zes entsprechend zu ändern, wurden nach meinen Infor- mationen von der CDU/CSU strikt abgelehnt. Es ist be- dauerlich, dass die Berücksichtigung des Kindeswohls hier nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Chancen und Möglichkeiten zur Umsetzung der elf EU- R a n d k e l d i d i u d w w c t s s d h l h w e F r m r g l s P L Z s w h n M A O d g k i w e z z D b n z (C (D ichtlinien zugunsten der Betroffenen nicht annähernd usgeschöpft wurden, sondern hart an der Grenze des ach EU-Recht gerade noch Zulässigen umgesetzt wur- en, das heißt, alle Optionsmöglichkeiten zur Einschrän- ung von Rechten wurden genutzt. Viele der im Gesetz nthaltenen Verschärfungen haben jedoch mit der Richt- inienumsetzung im engeren Sinn gar nichts zu tun, son- ern beinhalten Rechtsänderungen aufgrund der Evalu- erung des Zuwanderungskompromisses, der Wünsche es Bundesministeriums des Innern, zahlreicher Länder- nnenminister und unseres Koalitionspartners. Allein in nserem Interesse liegende Rechtsänderungen konnten agegen leider nur in sehr wenigen Punkten durchgesetzt erden. Eine Weiterentwicklung des Zuwanderungsgesetzes äre meines Erachtens dringend nötig. Ziel einer sol- hen Entwicklung muss meiner Meinung nach sein, In- egrationsmöglichkeiten zu fördern und auszuweiten, owie Chancengleichheit für die Zugewanderten herzu- tellen. Dazu gehört meiner Überzeugung nach, die Zahl er Einbürgerungen durch effektive Maßnahmen zu er- öhen, Kettenduldungen abzuschaffen und den Flücht- ingsschutz sowie den Schutz der Opfer von Menschen- andel und Zwangsheirat zu verbessern. Diese Ziele erden aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht rreicht. Schlimmer noch: Das Gesetz verhindert nicht nur ortschritte, es ist ein Rückfall hinter das Zuwande- ungsgesetz, mit dem seinerzeit der überfällige Paradig- enwechsel eingeleitet worden war. Mit dem Zuwande- ungsgesetz hatte der Gesetzgeber endlich deutlich emacht: Deutschland ist faktisch ein Einwanderungs- and. In dem heute zur Abstimmung vorliegenden Ge- etz jedoch erscheint Zuwanderung nicht mehr als etwas ositives: Deutschland wird damit wieder zu einem and, das Einwanderer nicht willkommen heißt, sondern uwanderung und Integration zunehmend mit Repres- ion verbindet. Jürgen Kucharczyk (SPD): Folgende Gründe be- egen mich dazu, dem Gesetz zur „Umsetzung aufent- altsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ icht zuzustimmen: Erstens. Der Gesetzentwurf bildet keine verbesserte öglichkeit, für Opfer von Zwangsverheiratungen im usland eine Wiederkehr nach Deutschland zu schaffen. pfer von Zwangsverheiratung sind am wirksamsten urch einen verbesserten Opferschutz und durch einen esicherten Aufenthaltsstatus zu schützen. Die viel zu urz bemessene Rückkehrfrist von einem halben Jahr für ns Ausland Verschleppte muss zwingend angehoben erden. Zweitens. Außerdem sehe ich in dem Gesetzentwurf rhebliche Verschlechterungen für den Familiennach- ug. Ehegatten von Ausländern und Deutschen sollen ukünftig vor ihrem Zuzug zum Ehepartner nach eutschland zwingend bereits im Herkunftsland erwor- ene Sprachkenntnisse nachweisen. Dies stellt sich nicht ur anlässlich fehlender Möglichkeiten – auch aus finan- ieller Sicht – für einen Spracherwerb im Herkunftsland 10646 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) als problematisch dar, sondern auch unter dem Gesichts- punkt, dass für bestimmte Staaten diese Spracherforder- nisregelung nicht gilt. Dies ist klar diskriminierend, da dadurch der Eindruck erweckt wird, dass für manche mit „sogenanntem geringeren Integrationsbedarf“ andere Regeln gelten und eine Klassifizierung nach Herkunfts- ländern gemacht wird. Drittens. Des Weiteren zweifle ich an der Verfas- sungsmäßigkeit des Gesetzes. In Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG ist der Schutz von Ehe und Familie verankert. Daraus ergibt sich unter anderem das Recht auf Fami- lienzusammenführung. Macht man dies jedoch davon abhängig, aus welchem Land der nachziehende Partner oder die Partnerin kommt, ob dort Sprachkenntnisse er- worben werden können oder wie hoch das Einkommen des in Deutschland lebenden Partners ist, ist dies mit un- serer Verfassung nicht vereinbar. Viertens. Zudem soll der Nachzug von Ehepartnern aus dem Ausland zu Deutschen in Ausnahmefällen ver- sagt werden können, wenn der Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist. Dies diskriminiert nicht nur viele ausländische Menschen, sondern auch Deut- sche, die arbeitslos, Geringverdiener oder Studenten sind, die sich bei der Wahl eines Ehepartners aus dem Ausland nach dem Geldbeutel richten müssen. Dies ist mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe eben- falls nicht vereinbar. Fünftens. Kritisch sehe ich außerdem die längere Be- zugsdauer der abgesenkten Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz, die sich unterhalb des Sozial- geldniveaus befinden, von bisherigen 36 auf 48 Monate. Dies stellt eine zusätzliche Hürde für die Einbürgerung dar. Ich befürworte die erreichten Regelungen zu den neuen §§ 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz, denn da- durch wird der „Teufelskreis“ für Geduldete „Ohne Ar- beit keine Aufenthaltserlaubnis und ohne Aufenthaltser- laubnis keine Arbeit“ durchbrochen. Diese Regelung bietet Betroffenen die Perspektive für die Zukunft, sich dauerhaft zu integrieren, ohne eine wiederkehrende Be- drohung der Abschiebung im Nacken zu haben. Bedau- erlicherweise trifft diese Regelungen auf nur maximal 60 000 der insgesamt 180 000 in Deutschland lebenden geduldeten ausländischen Mitbürger zu, die eine Aufent- haltserlaubnis erhalten können. Dauerhaftere und für künftige Fälle geltende Regelungen wären notwendig gewesen. Angesichts der oben genannten Kritikpunkte, die dazu führen, dass bestimmte binationale Ehen dauerhaft diskriminiert werden, kann ich dem Gesetz nach meinem Gewissen nicht zustimmen. Dr. Sascha Raabe (SPD): Ich kann eine Zustim- mung zu dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung auf- enthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi- schen Union nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Ich begrüße ausdrücklich den Teil des Gesetzentwurfs, der sich mit der rechtlichen Besserstellung von langjäh- rig Geduldeten beschäftigt. Zwar wären hier auch groß- zügigere und insbesondere dauerhafte, auch für künftige Fälle geltende Regelungen wünschenswert gewesen, a m k n d g l v b b E w w B S d h i w E n u k d T r n d d w D w m t k m ß n n s Z k S w n f l d D o k m t l t p f (C (D ber dies war mit dem Koalitionspartner wohl nicht zu achen. Sachlich unangemessen und inakzeptabel ist die Ver- nüpfung des Bleiberechts mit den Fragen des Familien- achzugs. Zu kritisieren sind hier insbesondere die rastischen, dauerhaften Verschlechterungen beim Ehe- attennachzug (§§ 28 ff. AufenthG). Ehegatten von Aus- ändern und Deutschen (!) sollen demnach in Zukunft or ihrem Zuzug zum in Deutschland lebenden Partner ereits im Heimatland deutsche Sprachkenntnisse erwer- en und zwingend nachweisen müssen. Zudem soll der hegattennachzug zu Deutschen versagt werden können, enn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Konkret bedeutet dies, dass arme Menschen aus Ent- icklungsländern, die nicht über genügend Geld für den esuch einer Schule verfügen, in der sie die deutsche prache lernen können (sofern eine solche Schule in em jeweiligen Land und in erreichbarer Nähe über- aupt existiert), künftig nicht mehr mit einem Deutschen n unserem Land als Eheleute leben können. Und selbst enn die Sprache erlernt wird, kann der Zuzug zum hepartner/zur Ehepartnerin nach Deutschland immer och verweigert werden, wenn nicht genug Vermögen nd Einkommen nachgewiesen werden kann. Dies dis- riminiert nicht nur Milliarden Menschen (2,8 Milliar- en Menschen leben von weniger als 2 US-Dollar pro ag), sondern auch unzählige deutsche Arbeitslose, Ge- ingverdiener und Studenten. Eine Ausländerin oder ei- en Ausländer kann künftig nur noch derjenige heiraten, er zum Zeitpunkt der Eheschließung genug Geld hat. Der vorherige Erwerb der Sprachkenntnisse wird teils amit begründet, dass dadurch Zwangsehen verhindert erden könnten, weil die Frauen sich ja dann in eutschland besser wehren könnten. Selbst wenn dies so äre, würde der Missbrauch der Ehe durch einige Kri- inelle nicht rechtfertigen, dass hunderttausende bina- ionale Ehen, die aus Liebe geschlossen werden, deshalb ünftig diskriminiert werden. Außerdem ist das Argu- ent auch ziemlich schlicht. Eine Afrikanerin, die flie- end Englisch spricht, kann sich in Deutschland gegebe- enfalls besser zur Wehr setzen als eine Ukrainerin, die ur ein paar Deutschkenntnisse hat. Und es ist doch ab- urd zu glauben, dass Zwangsehen, Scheinehen und wangsprostitution durch vorher erworbene Deutsch- enntnisse verhindert werden können. Und wenn die prachkenntnisse der Integration dienen sollen, dann äre es sinnvoller, innerhalb einer bestimmten Frist ach Zuzug den Erwerb von Deutschkenntnissen einzu- ordern und die entsprechenden Angebote bereitzustel- en. Die verfassungsrechtlich geschützte Ehe wird mit em vorgesehenen Gesetz empfindlich beeinträchtigt. eutschen ist ein Leben mit ihrer ausländischen Ehefrau der ihrem ausländischen Ehemann in vielen Fällen ünftig nur noch außerhalb Deutschlands möglich. Da- it käme es auch zu einer aus meiner Sicht nicht zu ver- retenden Inländerdiskriminierung, denn in Deutschland ebende Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaa- en, die die Ehe mit einem Partner aus einem Drittstaat lanen, wären von der deutschen Regelung nicht betrof- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10647 (A) ) (B) ) Ohne eine weitere gesetzgeberische Konkretisierung obliegt es zudem der Willkür der jeweiligen Ausländer- behörden, Länderlisten zu erstellen, bei denen nach Per- sonen „mit einem geringen Integrationsbedarf“ und ver- meintlich der deutschen Kultur fernstehenden Personen unterschieden wird. Eine derartige Klassifizierung kann zu rassistischen Einteilungen führen, die nicht nur für den Personenkreis, sondern für alle in Deutschland le- benden Ausländer diskriminierend wirken. Das bisher weitgehend friedliche Zusammenleben mit Millionen von ausländischen Mitbürgern und Familien mit Migra- tionshintergrund könnte dadurch empfindlich gestört werden Die einmalige rechtliche Besserstellung eines kleinen Teils von langjährig Geduldeten (höchstens 60 000), von denen die meisten sowieso nicht mehr abgeschoben wer- den können, kann nicht die dauerhafte künftige Diskri- minierung von Ausländern und heiratswilligen Deut- schen rechtfertigen. Derzeit leben in Deutschland 2,3 Millionen Menschen in binationalen Ehen. Allein in 2005 haben 100 000 Deutsche und Ausländer die Ehe geschlossen. Viele dieser Ehen würde es mit dem neuen Gesetz nicht geben. Die Verwirklichung einer Ehe darf nicht vom Geldbeutel oder von der Hautfarbe abhängen. Aus diesen Gründen ist das Gesetz mit meinem Ge- wissen nicht vereinbar, und ich werde deshalb dem Ge- setz nicht zustimmen. Mechthild Rawert (SPD): Ich stimme dem Gesetz- entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufent- halts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union nach intensiver Überlegung, Abwägung und Ge- wichtung der Argumente nicht zu. Anlass dieses Gesetzes ist die Umsetzung von elf EU- Richtlinien in nationales Recht. Die Regierungsfraktio- nen des Deutschen Bundestages müssen tätig werden, zumal neun dieser Richtlinien bereits entfristet sind. Dieses Richtlinien-Umsetzungsgesetz enthält drei maß- gebliche Aspekte: eine gesetzliche Bleiberechtsrege- lung, die eigentliche Richtlinien-Umsetzung und darüber hinausgehenden nationalen Änderungsbedarf im Auslän- derrecht. Außerordentlich positiv zu bewerten sind die erstmals allgemein verbindlich bundesweit einheitlichen gesetzli- chen Bestimmungen zum Bleiberecht für Menschen (vgl. § 104 a und 104 b AufenthG), die seit Jahren mit einem Duldungsstatus in Deutschland leben. Diesen fast 60 000 Kindern und Jugendlichen, Frauen und Männern wird mit dem Gesetz eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland geboten. Ich begrüße diesen gesetzgebe- rischen Meilenstein über alle Ländergrenzen hinweg nachdrücklich. Ohne die hartnäckige Arbeit der SPD- Bundestagsfraktion hätte es diese Regelung nicht gege- ben. Mit dem Koalitionspartner nicht mehr verhandelbar war, eine dauerhafte, keine neuen Duldungsfälle produ- zierende Bestimmung zu vereinbaren. Das Gesetz vermittelt viel zu wenig, dass Deutsch- land unsere gemeinsame Heimat ist. Es entsteht viel- mehr der Eindruck, Integration würde verstärkt als A p M d g 2 w b s d B m m I (C (D bwehrpolitik und nicht als gemeinsame gesellschafts- olitische Herausforderung sowohl für die aufnehmende ehrheitsgesellschaft als auch für die Zugewanderten er 1. bzw. die hier geborenen bzw. in jungen Jahren zu- ewanderten Kinder und Jugendlichen der sogenannten . und 3. Generation verstanden. Ich lehne es ab, dass ir Regelungen schaffen, die teilweise hinter das augen- licklich geltende Zuwanderungsgesetz zurückfallen. Bei den öffentlichen Anhörungen des Innenausschus- es haben Expertinnen und Experten nachdrücklich vor er wahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit zahlreicher estimmungen gewarnt. Viele ihrer Hinweise sind für ich überzeugend. Exemplarisch möchte ich einige der Beweggründe für eine Ablehnung erläutern: . Kinder und Jugendliche a) Abzulehnende Bestimmungen zum Staatsbürger- schaftsrecht Rücknahme der Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene (§ 10 Abs. 1 S. 3 StAG) Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Ein- bürgerungserleichterungen für junge Erwachsene gestrichen werden. Bisher können unter 23-Jäh- rige sich einbürgern lassen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie ihren Lebensunterhalt eigen- ständig sichern können. Angesichts der bereits länger andauernden Probleme auf dem Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt für Jugendliche/junge Erwachsene mit oder ohne deutschen Pass geht diese Forderung an den Realitäten Deutschlands vorbei. Auch aus den EU-Richtlinien, die mit dem Gesetz umgesetzt werden sollen, ergibt sich keine Notwendigkeit zur Änderung des Staatsan- gehörigkeitsrechts in dieser Form. b) Abzulehnende jugendpolitisch relevant wer- dende Bestimmungen „… wenn der Heranwachsende wegen serienmä- ßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verur- teilt worden ist.“ (§ 56 Abs. 2 AufenthG) Die über das Strafrecht hinausgehende konstante Drohung zur Ausweisung an alle in Deutschland lebenden Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft ist meines Erachtens diskriminierend und fördert den Integrationswillen nicht. Viele der hier gebo- renen bzw. aufgewachsenen Jugendlichen ken- nen das Herkunftsland ihrer Eltern nur aus dem Urlaub bzw. gar nicht. c) Abzulehnende Bestimmungen: Eingriff in die körperliche Unversehrtheit „… das Aufnehmen von Lichtbildern, das Ab- nehmen von Fingerabdrücken sowie Messungen und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körper- licher Eingriffe, die von einem Arzt nach den Re- geln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Fest- stellung des Alters vorgenommen werden, wenn 10648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist. Die Maßnahmen sind zulässig bei Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; Zweifel an der Vollendung des 14. Le- bensjahres gehen dabei zu Lasten des Auslän- ders.“ (§ 49 Abs. 6 AufenthG) Die Feststellung des Alters könnte eine große Rolle spielen: bei von Abschiebung bedrohten Minderjährigen, bei Ermittlungsverfahren we- gen des Verdachts eines strafrechtlichen Verge- hens, bei der Feststellung der Strafmündigkeit (bis 14 Jahren) bzw. bei der Anwendung des Ju- gendstrafrechts oder des Strafrechts. Ärztinnen und Ärzte haben auf dem 110. Deut- schen Ärztetag 2007 beschlossen, mit Entschie- denheit jegliche Beteiligung zur Feststellung des Alters von Ausländern und Ausländerinnen ab- zulehnen. Die Feststellung des Alters von Aus- ländern und Ausländerinnen sei mit dem Berufs- recht nicht vereinbar, es handele sich weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die Therapie einer Erkrankung. Weiterhin sei die Al- tersfeststellung durch Röntgen der Handwurzel- knochen von Jugendlichen wissenschaftlich höchst umstritten und könne daher keine zwei- felsfreie Rechtssicherheit bieten. II. Frauen- und Familienpolitik a) Abzulehnende Bestimmungen zum Familien- nachzug „(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn a) beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann …“ § 30 Abs. 1 AufenthG) Begründet wird der Vorschlag von der CDU/ CSU damit, man müsse etwas gegen Zwangsver- heiratungen tun. Ich bin davon überzeugt, dass die geplanten Regelungen keine einzige Zwangs- heirat verhindern. Die beabsichtigten Anforderun- gen stellen stattdessen schwer zu überwindende Hürden für eine Familienzusammenführung in Deutschland dar. So sollen Ehepartner bzw. Ehe- partnerinnen bereits vor ihrer Einreise die deut- sche Sprache erlernen, was gerade im ländlichen Raum vieler Herkunftsländer kaum realisierbar ist. Diese Regelungen werden eher zu einer so- zialen Auswahl führen. Zudem fordert die umzu- setzende EU-Richtlinie lediglich, dass Zuwan- dernde Sprachkenntnisse erwerben sollen – keine Aussage wird dazu gemacht, ob vor oder nach der Einreise. Wer tatsächlich will, dass keine Zwangsehen mehr geschlossen werden, sollte im Gesetz die Aufenthaltsrechte zwangsverheirateter Frauen I (C (D stärken: Die Rückkehroption darf auch bei länge- rem Auslandsaufenthalt nicht erlöschen, um im Ausland zwangsverheirateten Frauen (Heirats- verschleppung) eine Rückkehr zu ermöglichen. Die Wiedereinreisefrist sollte drei Jahre betra- gen. Zwangsverheiratung soll im Hinblick auf das eigenständige Aufenthaltsrecht für Ehegatten als Härtefall innerhalb der ersten 24 Monate gel- ten und somit für Betroffene die Möglichkeit er- öffnen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht be- gründen zu können. In den entsprechenden Verwaltungsvorschriften soll Zwangsheirat aus- drücklich als Härtefall deklariert werden. An- stelle der Verpflichtung, vor einem Nachzug Sprachkenntnisse verpflichtend zu erlernen, soll- ten in Deutschland Integrationskurse verpflich- tend sein, in denen auch ein auf Häusliche Ge- walt/Zwangsheirat spezialisiertes Beratungs- und Betreuungsprogramm impliziert ist. b) Abzulehnende Bestimmungen: Binationale Ehen unter Generalverdacht „… wenn die Ehe nicht ausschließlich zu dem Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.“ (§ 27 Abs. 1 a AufenthG) In einer Einwanderungsgesellschaft wie der un- serigen ist es völlig normal, dass zwischen Men- schen ohne deutschen Pass und Menschen mit deutschem Pass Beziehungen gelebt, Ehen ge- schlossen und/oder Familien gegründet werden. Wer fragt beim Sich-Verlieben schon nach einem Pass? Dennoch besteht aufgrund der Rechtslage die Tendenz, einen Teil der binationalen Ehen unter den Generalverdacht der „Scheinehe“ zu stellen. II. Integrationskurse a) Abzulehnende Bestimmungen: Integrations- kurse mit Sanktionen Ausländer bzw. Ausländerinnen, die ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme an Integra- tionskursen verletzten, erfahren einen gestuften Sanktionskatalog: Nichtverlängerung der Auf- enthaltserlaubnis (§ 8 Abs. 3 AufenthG), Verwal- tungszwang (§ 44 a Abs. 3 AufenthG) und Buß- geld (§ 98 AufenthG). Sanktionen demotivieren. Es besteht lernpsycho- logisch Einigkeit darüber, dass Zwang und Druck keine geeigneten Mittel zur Förderung von Lern- erfolg sind. Ich befürworte es, wenn die Motivie- rung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch die Schaffung positiver Anreize erfolgt. Die Er- höhung der Qualität der Integrationskurse (kun- den-, bildungs- und berufsorientierte Angebote) oder die frühere Erteilung der Niederlassungser- laubnis bzw. Einbürgerung wäre ein sachgerech- ter und angemessener Weg dahin. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10649 (A) ) (B) ) Gerold Reichenbach (SPD): Erstens. Die Chancen und Möglichkeiten zur Umsetzung der elf EU-Richt- linien sind zugunsten der Betroffenen nicht befriedigend ausgeschöpft, sondern hart an der Grenze des nach EU- Recht noch Zulässigen umgesetzt worden. Zweitens. Ein großer Teil der Regelungen dieses Ge- setzentwurfes hat jedoch mit der Richtlinienumsetzung im engeren Sinne nichts zu tun, sondern beinhaltet Rechtsänderungen aufgrund der Evaluierung des Zu- wanderungskompromisses, der Wünsche des Bundesmi- nisteriums des Innern, zahlreicher Länderinnenminister sowie unseres Koalitionspartners. Insoweit haben zwar die intensiven Koalitionsverhandlungen über mehr als ein Jahr die gefundenen Kompromisse auch im Sinne der SPD-Fraktion beeinflussen können. Aus unserer Sicht im Interesse der Betroffenen liegende Rechtsänderungen konnten leider nur in wenigen Punkten durchgesetzt werden. a) Um vor allem die sogenannten Kettenduldungen jetzt und auch für die Zukunft zu vermeiden – wie dies bereits die ursprüngliche Absicht des Zuwanderungsge- setzes war – hatten wir vorgeschlagen, die § 25 Abs. 4 und Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend zu än- dern (§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sollte eine vorüber- gehende Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ermögli- chen, die bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind; in § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte ausdrücklich klar- gestellt werden, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch dann zu gewähren ist, wenn „das schutzwürdige private Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik, insbeson- dere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öf- fentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung über- wiegt“). Diese Vorschläge wurden von der CDU/CSU jedoch strikt abgelehnt. b) Leider ist es auch nicht gelungen, für die Opfer von Zwangsverheiratungen im Ausland eine verbesserte Möglichkeit der Wiederkehr nach Deutschland zu schaf- fen. c) Eindeutig negativ für die Betroffenen sind vor al- lem die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechte- rungen im Familiennachzug: Ehegatten von Ausländern und Deutschen sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zu- zug zum in Deutschland lebenden Partner bereits im Heimatland erworbene Sprachkenntnisse zwingend, das heißt ohne allgemeine Härtefallregelung, nachweisen. Der Ehegattennachzug zu Deutschen soll ausnahms- weise versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Inwieweit diese Regelung einer ver- fassungsrechtlichen Überprüfung standhält, ist offen. d) Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthal- tene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber bisherigen 36 Monaten ist ein weiterer Punkt in einer Reihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die es insgesamt schwer machen, dem vorliegenden Gesetz- entwurf zuzustimmen. e) Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen bereits wieder auf einen Stand vor der Reform 1999 zurückge- fallen ist, werden unter anderem durch die Einführung v H g p e d e z s s A a s – b G k A d M d e l v d i r T r n s I D n n C f u w s t M l v d n B S P S Z f a K d (C (D on Einbürgerungstests als Regelfall (§ 10 StAG) die ürden für die Einbürgerung eher erhöht. Drittens. Ich kann dem Gesetzentwurf in der vorlie- enden Form als einem schwierigen und in vielen Teilen roblematischen Kompromiss nur unter dem letztlich ntscheidenden Gesichtspunkt zustimmen: Er enthält in en § 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes (neu) ine gesetzliche Altfall-/Bleiberechtsregelung. Diese ist war immer noch nicht umfassend genug angelegt (mit echs bzw. acht Jahren Mindestaufenthaltszeit beinhaltet ie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige Grenze beim usschluss wegen Strafbarkeit, einen Regelausschluss ller Familienmitglieder, wenn nur ein Familienmitglied olche Straftaten begannen hat), aber sie durchbricht anders als bei der sogenannten IMK-Regelung – den isherigen menschenunwürdigen „Teufelskreis“ für die eduldeten, der da lautete: „Hast du keine Arbeit, be- ommst du keine Aufenthaltserlaubnis; hast du keine ufenthaltserlaubnis, darfst du nicht arbeiten.“ Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden von en insgesamt circa 180 000 geduldeten ausländischen itbürgerinnen und Mitbürgern, die derzeit in der Bun- esrepublik leben, maximal circa 60 000 – darunter etwa in Drittel Kinder und Jugendliche – eine Aufenthaltser- aubnis erhalten können. Ihnen, die zum Teil schon seit ielen Jahren nicht abgeschoben werden konnten, kann amit eine Perspektive für ihren weiteren Aufenthalt, hre weitere Integration und – jedenfalls für den größe- en Teil von ihnen – Unabhängigkeit von staatlichen ransferleistungen ermöglicht werden. Andernfalls wä- en auch sie auf wieder und wieder und manchmal auf ur drei Monate befristete Duldungen angewiesen, oder ie wären sogar konkret von Abschiebung bedroht. Im nteresse dieser Menschen und vor allem ihrer bei uns in eutschland aufgewachsenen und zum Teil hier gebore- en Kinder, denen wir angesichts der Mehrheitsverhält- isse in Bundestag und Bundesrat derzeit keine andere hance bieten könnten, ist es für mich nicht nur gerecht- ertigt, sondern sogar zwingend, einem ansonsten aus nserer Sicht mit vielen Mängeln behafteten Gesetzent- urf zuzustimmen. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Ich kann dem Ge- etzentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen. Unbestritten sieht er wesentliche und dringend benö- igte Verbesserungen für viele in Deutschland lebende enschen vor. Gleichzeitig beinhaltet das Gesetz Rege- ungen, die aus meiner Sicht falsch und teilweise nicht erfassungsgemäß sind. Zudem konnten die im Interesse er SPD liegenden Rechtsänderungen in vielen Punkten icht durchgesetzt werden. Dazu zählen die restriktiven estimmungen zum Ehegattennachzug, die sogenannte ippenhaft, wonach im Falle der Straffälligkeit einer erson die ganze Familie ausreisen muss, der fehlende chutz von ins Ausland verschleppten Opfern von wangsehen, das Fehlen von humanitären Regelungen ür diejenigen, die ihren Lebensunterhalt objektiv nicht lleine bestreiten können, wie zum Beispiel Alte und ranke, die fehlende Klarstellung der Berücksichtigung es Kindeswohls als Ausnahmetatbestand zum Verbleib 10650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) in Deutschland sowie das Wegfallen einer erleichterten Einbürgerungsmöglichkeit für Jugendliche. Verbesserungen für viele Menschen in einem be- grenzten Zeitraum stehen unbefristete Regelungen ge- genüber, die letztlich wesentlich mehr Menschen hart treffen und die Integration in Deutschland insgesamt er- schweren werden. Trotz der intensiven Verhandlungen und vielen Be- mühungen der SPD hat sich die CDU/CSU vernünftigen Regelungen verweigert. Dieses Gesetz ist von einem Ungeist der Ausländerphobie geprägt. Es wird den heuti- gen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht und verschärft Integrationsprobleme. Für mich ist dies der falsche Weg, sodass ich dem Gesetz bei allem Respekt gegenüber der Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion nicht zustimmen kann. Christoph Strässer (SPD): Der Gesetzentwurf ist in der vorliegenden Form ein schwieriger und in vielen Teilen eigentlich abzulehnender Kompromiss. Nur ein einziger Gesichtspunkt beschreibt eine positive Ent- wicklung, auch und gerade unter dem Aspekt sozial- demokratischer Zuwanderungs- und Integrationspolitik: Er enthält in den §§ 104 a und 104 b des Aufenthalts- gesetzes (neu) eine gesetzliche Altfall-/Bleiberechts- regelung. Diese ist zwar immer noch nicht umfassend genug angelegt (mit sechs bzw. acht Jahren Mindestauf- enthaltszeit beinhaltet sie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige Grenze beim Ausschluss wegen Strafbarkeit, ei- nen Regelausschluss aller Familienmitglieder, wenn nur ein Familienmitglied solche Straftaten begannen hat), aber sie durchbricht – anders übrigens als bei der soge- nannten IMK-Regelung – zumindest den bisherigen „Teufelskreis“ für die Geduldeten, der da lautete: „Hast du keine Arbeit, bekommst du keine Aufenthaltserlaub- nis; hast du keine Aufenthaltserlaubnis, darfst du gar nicht arbeiten.“ Danach werden von den insgesamt circa 180 000 ge- duldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die derzeit in der Bundesrepublik leben, maximal circa 60 000 – darunter etwa ein Drittel Kinder und Jugendli- che – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Ihnen, die zum Teil schon seit vielen Jahren nicht abgeschoben werden konnten, kann damit eine Perspektive für ihren weiteren Aufenthalt, ihre weitere Integration und – je- denfalls für den größeren Teil von ihnen – Unabhängig- keit von staatlichen Transferleistungen ermöglicht wer- den. Andernfalls wären auch sie auf wieder und wieder und manchmal auf nur drei Monate befristete Duldungen angewiesen oder sie wären sogar konkret von Abschie- bung bedroht. Im Interesse dieser Menschen und vor al- lem ihrer hier bei uns in Deutschland aufgewachsenen und zum Teil hier geborenen Kinder, denen wir ange- sichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bun- desrat derzeit keine andere Chance bieten könnten, ist eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Allerdings enthält der Entwurf trotz der vielfältigen Bemühungen der aufseiten der SPD-Fraktion Verhan- d n n z n G g E s z R w m t i J d r g w j s r A z r m i k d I d f w j Z M f c h v k e d k s w l r u z H h (C (D elnden viele Mängel, die gravierende Nachteile für ei- en Großteil der Betroffenen bedeuten und die nicht hin- ehmbar sind. Erstens. Die Chancen und Möglichkeiten zur Umset- ung der 11 EU-Richtlinien sind zugunsten der Betroffe- en nicht annähernd ausgeschöpft, sondern hart an der renze des nach EU-Recht gerade noch Zulässigen um- esetzt worden (das heißt alle Optionsmöglichkeiten zur inschränkung von Rechten wurden genutzt). Zweitens. Rund die Hälfte der Regelungen dieses Ge- etzentwurfes haben jedoch mit der Richtlinienumset- ung im engeren Sinne nichts zu tun, sondern beinhalten echtsänderungen aufgrund der Evaluierung des Zu- anderungskompromisses, der Wünsche des Bundes- inisteriums des Innern, zahlreicher Länderinnenminis- er und unseres Koalitionspartners. Insoweit haben die ntensiven Koalitionsverhandlungen über mehr als ein ahr zwar die gefundenen Kompromisse auch im Sinne er SPD- Fraktion beeinflussen können. Allein in unse- em Interesse liegende Rechtsänderungen konnten dage- en leider nur in sehr wenigen Punkten durchgesetzt erden. Zur Bewertung im Einzelnen: a) Vor allem um die sogenannten Kettenduldungen etzt und auch für die Zukunft zu vermeiden – wie es chon einmal die ursprüngliche Absicht des Zuwande- ungsgesetzes war –, hatten wir vorgeschlagen, § 25 bs. 4 und Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend u ändern (§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sollte eine vo- übergehende Aufenthaltserlaubnis für Ausländer er- öglichen, die bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, n § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte ausdrücklich largestellt werden, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch ann zu gewähren ist, wenn „das schutzwürdige private nteresse am Verbleib in der Bundesrepublik, insbeson- ere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öf- entliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung über- iegt“). Diese Vorschläge wurden von der CDU/CSU edoch strikt abgelehnt. b) Leider ist es auch nicht gelungen, für die Opfer von wangsverheiratungen im Ausland eine verbesserte öglichkeit der Wiederkehr nach Deutschland zu schaf- en. Diese Regelung ist nicht akzeptabel, da ihr eigentli- her Gehalt, nämlich die Verhinderung von Zwangsver- eiratungen und der Schutz der Opfer, in sein Gegenteil erkehrt wird. Die Gewährung eines großzügigen Rück- ehrrechts für die Opfer von Zwangsverheiratungen ist ine konsequente Folge der Bekämpfung dieser Metho- en und schafft allein Rechtssicherheit und Gerechtig- eit. Die jetzige Regelung führt zu einer doppelten Be- trafung der Betroffenen, denen eigentlich geholfen erden sollte, und ist nicht hinzunehmen. c) Eindeutig negativ für die Betroffenen sind vor al- em die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechte- ungen im Familiennachzug: Ehegatten von Ausländern nd Deutschen sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zu- ug zum in Deutschland lebenden Partner bereits im eimatland erworbene Sprachkenntnisse zwingend (das eißt ohne allgemeine Härtefallregelung) nachweisen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10651 (A) ) (B) ) Der Ehegattennachzug zu Deutschen soll ausnahms- weise versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. d) Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthal- tene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber bisherigen 36 Monaten ist ein weiterer Punkt unter einer Reihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die es insgesamt schwer machen, dem vorliegenden Gesetz- entwurf zuzustimmen. e) Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen schon wie- der auf einen Stand von vor der Reform 1999 zurückge- fallen ist, werden unter anderem durch die Einführung von Einbürgerungstests als Regelfall (§ 10 StAG) die Hürden für die Einbürgerung eher erhöht. f) Durch den sogenannten dynamischen Verweis auf die Geltung der EU-Richtlinien in Bezug auf die Rege- lung der sicheren Drittstaaten im Asylrecht besteht die Gefahr, dass die jetzt erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestags nach Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG zu der Liste der sicheren Drittstaaten ausgehebelt wird. Nach der jetzigen Fassung wird es möglich sein, dass über vertragliche Vereinbarungen der EU zum Beispiel bei Rücküberstellungsabkommen Staaten wie die Ukraine oder Marokko als sichere Drittstaaten definiert werden – ohne Befassung des deutschen Parlaments. Auch diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Bei einer Abwägung aller Argumente ist mir eine Zu- stimmung zu diesem Gesetzesvorhaben aus Überzeu- gung nicht möglich und mit meinem Gewissen nicht ver- einbar, sodass ich mich im Ergebnis der Stimme enthalten werde. Jörn Thießen (SPD): Der vorliegende Gesetzent- wurf nutzt die Chancen und Möglichkeiten zur Umset- zung der EU-Richtlinien nicht in ausreichendem Maße und setzt sie sehr restriktiv um. Er ist kein überzeugen- des und einladendes Angebot zur Integration von Mi- grantinnen und Migranten, was meiner Ansicht nach nö- tig wäre und der Realität der deutschen Gesellschaft entsprechen würde. Die vorgesehene Regelung zum „Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsehen“ ist nicht das geeignete Mittel, um Zwangsverheiratungen zu verhindern. Zwangsver- heirateten Frauen würde am wirksamsten durch einen verbesserten Opferschutz und durch einen gesicherten Aufenthaltsstatus geholfen. Eine Rückkehrfrist von ei- nem halben Jahr ist zu kurz. Sie schützt Opfer von Zwangsverheiratungen nicht. Das haben auch die Anhö- rungen der Fachleute im Familienausschuss und im In- nenausschuss ergeben. Auch halte ich die Regelungen zum „Spracherwerb“ für problematisch, denn durch sie wird die Integration von Familien nicht verbessert. Stattdessen bedeutet die Anforderung des Spracherwerbs im Herkunftsland eine Diskriminierung besonders von Frauen, die aus den un- terschiedlichsten Umständen an diesem gehindert sind. d a g e w m F f l Z e d l f B T G m d A m u e ü P e B K u (C (D Ich bedauere weiterhin, dass im Bereich der Ketten- uldungen nicht die Berücksichtigung des Kindeswohls ls ausdrückliche Klarstellung in den Gesetzentwurf auf- enommen wurde. Positiv ist aus meiner Sicht zu bewerten, dass endlich ine Bleiberechtsregelung gefunden worden ist, auch enn sie nicht so umfassend gestaltet wurde, wie es öglich gewesen wäre. Sie ist trotz alledem ein großer ortschritt. Es ist gut, dass wir in diesem Punkt eine Lösung ge- unden haben, wofür sich auch die Kirchen in Deutsch- and seit langem einsetzen. Ich begrüße es, dass der usammenhang „Keine Arbeit – keine Aufenthalts- rlaubnis – keine Arbeitserlaubnis“ aufgelöst wird. Hier- urch eröffnet sich eine Perspektive für die in Deutsch- and als „geduldet“ lebenden Bürgerinnen und Bürger ür ihren weiteren Aufenthalt und ihre Integration. Mit lick auf ihre in Deutschland aufwachsenden und zum eil hier geborenen Kinder ist es für mich möglich, dem esetzentwurf heute zuzustimmen. Denn dies ist in der omentanen politischen Konstellation der einzige Weg, iesen Kindern eine Chance in Deutschland zu geben. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Mast, Gregor Amann, Doris Barnett, Sören Bartol, Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildes- heim), Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski- Weiß, Siegmund Ehrmann, Annette Faße, Gabriele Frechen, Peter Friedrich, Klaus Hagemann, Josip Juratovic, Fritz Rudolf Körper, Nicolette Kressl, Waltraud Lehn, Angelika Krüger-Leißner, Helga Lopez, Caren Marks, Dr. Matthias Miersch, Johannes Pflug, Maik Reichel, Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann, Walter Riester, Michael Roth (Herin- gen), Marianne Schieder, Dr. Frank Schmidt, Silvia Schmidt (Eisleben), Dr. Angelica Schwall- Düren, Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf Stöckel, Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss, Hedi Wegener, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Rainer Wend und Manfred Zöllmer (alle SPD) zur namentli- chen Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Antrag: Deutschland braucht Min- destlöhne (Tagesordnungspunkt 15) Der Antrag findet meine Unterstützung nicht. Ich halte Mindestlöhne für ein unerlässliches Instru- ent, um in Deutschland Armutslöhne zu verhindern nd ein Existenz sicherndes Einkommen zu eröffnen. Trotzdem stimme ich bei diesem Antrag mit Nein, da s sich einzig und alleine um eine Provokation gegen- ber den Betroffenen handelt. Die Sozialdemokratische artei Deutschlands ist durch den Koalitionsvertrag an in einheitliches Abstimmungsverhalten mit ihrem ündnispartner CDU/CSU gebunden. Denn in der oalition erreichen wir die Fortsetzung unserer bereits nter Rot-Grün gestarteten erfolgreichen Regierungs- 10652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 (A) ) (B) ) politik nur durch ein gemeinsames Vorgehen trotz zahl- reicher unterschiedlicher Vorstellungen in Sachfragen, unter anderem auch beim Mindestlohn. Die sozialdemokratische Kontinuität im Regierungs- handeln wird unter anderem darin deutlich, dass wir in der heutigen Koalition das Elterngeld eingeführt haben, den Atomausstieg beibehalten, das Betriebsverfassungs- gesetz nicht verändert wird, der Kündigungsschutz bleibt, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erfolg- reich ist, Handwerker besser gefördert werde, dass das hohe Engagement für Ausbildung fortgesetzt wird und dass wir mit dem Gebäudereinigerhandwerk weitere 850 000 Arbeitsplätze mit in das Entsendegesetz aufge- nommen haben. Wir haben eine Gesundheitsreform ver- abschiedet, die ein deutlicher Schritt Richtung Bürger- versicherung ist, und bei der Unternehmensteuerreform schließen wir erstmals für Kapitalgesellschaften die Scheunentore der Steuerschlupflöcher und gehen gegen Gewinnverlagerungen ins Ausland insbesondere durch die Zinsschranke vor. Ferner brauchen wir stabile Mehr- heiten, um nach der Föderalismusreform I auch die Föderalismusreform II auf den Weg zu bringen. Wir brauchen auch stabile Mehrheiten bis zur nächsten Bun- destagswahl, um unter anderem die Kinderbetreuung der unter 3-Jährigen vernünftig auf den Weg zu bringen, die Erbschaftsteuerreform sowie die Reform der Pflegever- sicherung sozialdemokratisch mitzugestalten und die Gelder sowohl für Forschung und Bildung als auch für Investitionen in den Klimaschutz und die Förderung re- generativer Energien zu verstetigen. Besonnenheit, Vertragstreue und stabile Mehrheiten bei vereinbartem Vorgehen, um den Wohlstand aller zu sichern, sind nicht nur in der Politik ein hohes Gut! Des- halb findet dieser Antrag nicht meine Unterstützung. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner, Iris Gleicke und Monika Griefahn (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Deutsch- land braucht Mindestlöhne (Tagesordnungs- punkt 15) Deutschland ist gemessen an der gesamtwirtschaftli- chen Leistung so reich wie nie zuvor. Viele Menschen arbeiten den ganzen Tag, können aber trotzdem sich und ihre Familien vom erarbeiteten Lohn nicht ernähren. Ar- mutslöhne sind ungerecht und unsozial. Sie missachten die Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist ein Skandal. Wer voll arbeitet, muss davon leben können. Deshalb muss das Lohndumping beendet wer- den. Die Fakten sind eindeutig: Die Einkommensschere geht weiter auseinander. Während Spitzengehälter zu- nehmen, stagnieren die Löhne für viele Beschäftigte. Mehr als 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten in Deutschland für Armutslöhne, die weniger als 50 Pro- zent des Durchschnittslohns betragen. Lohndumping r n b D B d m b u z t s b i r s m k u p l b F d d g d A A m l t l l a D S g A d d r v (C (D ichtet sich gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer. Dumpinglöhne schwächen aber auch die Wett- ewerbsfähigkeit von Betrieben, die faire Löhne zahlen. ie Tarifbindung nimmt weiter ab. Nur 68 Prozent der eschäftigten in Westdeutschland und 53 Prozent in Ost- eutschland erhalten tariflich vereinbarte Löhne. Ar- utslöhne gibt es nicht nur bei tarifungebundenen Ar- eitgebern. Auch viele Tariflöhne liegen zwischen drei nd vier Euro. Niedriglöhne sind nicht allein die Folge u geringer Qualifikationen. 60 Prozent der Beschäftig- en im Niedriglohnsektor verfügen über eine abgeschlos- ene Berufsausbildung. Die Aufstiegsmobilität in besser ezahlte Jobs ist gering. Niedriglöhne sind kein Einstieg n eine bessere Zukunft, sondern bedeuten meist Verhar- en in Armut. Gute Arbeit muss gerecht entlohnt werden. Die SPD will gerechte Löhne für gute Arbeit. Men- chen, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, üssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben önnen. Großbritannien, die Niederlande, Belgien die meisten nserer europäischen Nachbarn und selbst die USA raktizieren Mindestlöhne mit Erfolg. Auch in Deutsch- and ist es höchste Zeit: für gerechten Lohn und gute Ar- eit, für soziale Sicherheit und Mindestlöhne! Zu diesen orderungen stehe ich uneingeschränkt. Trotzdem lehne ich den von der Fraktion Die Linke in en Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag, der em Aufruf der SPD entspricht, ab, weil die Verhandlun- en zwischen Union und SPD zur Einführung eines Min- estlohnes noch nicht abgeschlossen sind und weil der ntrag der Fraktion Die Linke ein reiner Showantrag ist. nlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christian Kleiminger (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Deutsch- land braucht Mindestlöhne (Tagesordnungs- punkt 15) Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist sich it den Gewerkschaften einig: Wir brauchen Mindest- öhne in Deutschland – jetzt. Deshalb unterstütze ich die Kampagne der SPD „Poli- ik für Gute Arbeit – Deutschland braucht Mindest- öhne“ zur Einführung eines Mindestlohns in Deutsch- and als Unterzeichner, nicht jedoch den offenkundig llein taktisch begründeten Antrag der Oppositionspartei ie Linke. Die Fraktion Die Linke hat den Wortlaut der von der PD im Frühjahr 2007 gestarteten Mindestlohnkampa- ne in ihren Gesetzentwurf wortwörtlich hineinkopiert. llein durch die Art und Weise dieses Vorgehens macht ie Fraktion Die Linke deutlich, dass es ihr keinesfalls arum geht, eine eigene Politikalternative zu formulie- en. Das Handeln der Oppositionsfraktion Die Linke ist ielmehr von dem Motiv geleitet, durch eine Politshow Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10653 (A) ) (B) ) um das Thema Mindestlohn die unmittelbar bevorste- henden Verhandlungen um die Einführung eines Min- destlohns in der bis 2009 vereinbarten Regierungskoali- tion zu untergraben. Insofern schadet der Antrag dem Anliegen von SPD und Gewerkschaften, tatsächlich zu einem gerechten Mindestlohn in Deutschland zu kommen. Dieses allein taktisch begründete Verhalten der Oppositionsfraktion Die Linke ist unseriös. Deshalb stimme ich diesem Antrag nicht zu. Es bleibt bei der politischen Forderung, innerhalb des bestehen- den Koalitionsvertrages zu einem Mindestlohn in Deutschland im Sinne der SPD-Kampagne „Politik für Gute Arbeit – Deutschland braucht Mindestlöhne“ zu kommen. Anlage 12 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank – Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften – Zweites Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesver- sammlung – Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz – EthRG) – Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Ent- ziehungsanstalt – Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpas- sungsgesetz BA – DRAnpGBA) – Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstge- setzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weite- rer Vorschriften – Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsför- derung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuord- nungsgesetz) – Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 2 – ß r s i g (C (D . Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zu- lässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förder- richtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisie- rung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftver- kehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungs- ergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden. . Der Bundesrat bedauert aber, dass durch diese Maß- nahmen nur ein geringer Anteil des vereinbarten Harmonisierungsvolumens von 600 Mio. Euro jähr- lich erreicht werden kann. Er bekräftigt daher seine mit Beschluss vom 22. September 2006 (Bundesrats- drucksache 553/06 (Beschluss)) erhobene Forderung an die Bundesregierung, baldmöglichst über das vor- liegende Gesetz hinausgehende Vorschläge für Maß- nahmen vorzulegen, mit denen das angestrebte Har- monisierungsvolumen realisiert werden kann. Begründung: Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einfüh- rung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisie- rung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. Euro zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/Mineralölsteueranrechnungsverfah- ren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nun- mehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innova- tionsprogramm zur Anschaffung besonders emis- sionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisie- rungsmaßnahmen realisiert werden. Bedauerlich ist, dass die nun vorgesehenen Maßnah- men nicht das volle vereinbarte Harmonisierungsvo- lumen von 600 Mio. Euro erreichen. Deshalb soll die im ersten Durchgang erhobene Forderung des Bun- desrats an die Bundesregierung nochmals bekräftigt werden, über das Gesetz hinaus weitere Vorschläge für Maßnahmen vorzulegen, mit denen das ange- strebte Harmonisierungsvolumen jährlich gewähr- leistet werden kann. Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalge- setzes Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat begrüßt das Dritte Gesetz zur Ände- ung des Fahrpersonalgesetzes. Neben der durch dieses Gesetz vollzogenen Anpas- ung des Fahrpersonalgesetzes an die am 11. April 2007 n Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird leichzeitig die Ermächtigungsnorm für die dringend er- (A) ) (B) ) forderliche Änderung der Fahrpersonalverordnung ge- schaffen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun- mehr umgehend den Entwurf einer Verordnung zur Än- derung der Fahrpersonalverordnung und weiterer fahr- personalrechtlicher Vorschriften vorzulegen. Solange neben dem Fahrpersonalgesetz nicht auch die Fahrpersonalverordnung an die neue Rechtslage ange- passt wird, kann der Rechtsanwender von den in Arti- kel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 aufge- führten Abweichungsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen. Ebenso herrscht in der Transportbranche bei den Fahrzeugsegmenten von mehr als 2,8 t bis 3,5 t ein- schließlich Anhänger oder Sattelanhänger und bei der Personenbeförderung im Linienverkehr bis 50 km Linien- länge hinsichtlich der Anwendung der „neuen“ Lenk- und Ruhezeitbestimmungen erhebliche Rechtsunsicher- heit. Diese Regelungslücke würde mit der Änderung der Fahrpersonalverordnung geschlossen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt: Biometrie und Ausweisdokumente – Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen, rechtliche Ausgestaltung Zweiter Sachstandsbericht – Drucksache 15/4000 – Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Evaluationsbericht über die Erfahrungen mit den neuen Gesetzen zur Förderung von einem freiwilligen sozialen Jahr bzw. einem freiwilligen ökologischen Jahr (FSJ-/FÖJ-Gesetze) und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 16/2191, 16/2548 Nr. 1.3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/5199 Nr. 1.6 Drucksache 16/5199 Nr. 1.10 Drucksache 16/5199 Nr. 2.9 Drucksache 16/5199 Nr. 2.33 (C (D Innenausschuss Drucksache 16/4819 Nr. 1.14 Drucksache 16/4939 Nr. 2.11 Drucksache 16/4939 Nr. 2.12 Rechtsausschuss Drucksache 16/4939 Nr. 2.1 Haushaltsausschuss Drucksache 16/5199 Nr. 2.21 Drucksache 16/5199 Nr. 2.52 Drucksache 16/5199 Nr. 2.53 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/5199 Nr. 2.5 Drucksache 16/5199 Nr. 2.6 Drucksache 16/5199 Nr. 2.8 Drucksache 16/5199 Nr. 2.17 Drucksache 16/5199 Nr. 2.46 Drucksache 16/5199 Nr. 2.49 Drucksache 16/5199 Nr. 2.50 Drucksache 16/5199 Nr. 2.54 Drucksache 16/5199 Nr. 2.55 Drucksache 16/5199 Nr. 2.56 Drucksache 16/5199 Nr. 2.57 Drucksache 16/5199 Nr. 2.59 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/5199 Nr. 2.24 Drucksache 16/5199 Nr. 2.30 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/5199 Nr. 2.18 Drucksache 16/5199 Nr. 2.20 Drucksache 16/5199 Nr. 2.58 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/4501 Nr. 2.48 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/481 Nr. 1.15 Drucksache 16/901 Nr. 2.22 Drucksache 16/3196 Nr. 1.4 Drucksache 16/4105 Nr. 2.43 Drucksache 16/4105 Nr. 2.44 Drucksache 16/4105 Nr. 2.46 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/4819 Nr. 1.12 Drucksache 16/4939 Nr. 1.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/2555 Nr. 1.9 Drucksache 16/2555 Nr. 2.22 Drucksache 16/4258 Nr. 1.4 Drucksache 16/4939 Nr. 2.6 10654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 91, 1 0, T 103. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort zu einer Kurzintervention gebe ich dem

    ollegen Peter Friedrich.






    (A) )



    (B) )



Rede von Peter Friedrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Kollege Gysi, ich wollte Ihnen eigentlich eine

Zwischenfrage stellen. Aber vielleicht können wir das
auch auf diesem Wege klären.

Sie haben vorhin gesagt, selbstverständlich gäbe es
einen Betriebsrat für die Mitarbeiter Ihrer Fraktion. Das,
was bei den Abgeordneten passiere, sei Sache der Abge-
ordneten. Ich frage Sie: Wie stehen Sie dazu, dass der
Parteitag der WASG in Rheinland-Pfalz abgebrochen
werden musste, weil die Delegierten aus Protest gegen
das Arbeitgeberverhalten Ihres Fraktionskollegen Ulrich
aus dem Saal gegangen sind?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege Gysi.