Plenarprotokoll 16/103
(Drucksache 16/5268) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Rainder
Steenblock, Volker Beck (Köln) und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Die Erweiterungs- und
Nachbarschaftspolitik der Europäi-
schen Union weiterentwickeln
(Drucksache 16/5425) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Rainder
Steenblock, Jürgen Trittin, Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Die EU braucht einen neuen
Grundlagenvertrag
(Drucksache 16/5441) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . .
Hans-Ulrich Klose (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . .
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
10565 B
10565 C
10565 D
10566 A
10570 A
10571 D
10573 C
10575 D
10577 D
10579 A
10580 B
10581 A
Deutscher B
Stenografisch
103. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Hans-Ulrich Klose und Dr. Michael
Bürsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begrüßung des neuen Abgeordneten Dieter
Steinecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 13:
a) Abgabe einer Erklärung durch die Bun-
deskanzlerin: Vorschau auf den Europäi-
schen Rat am 21./22. Juni 2007 . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Markus Löning,
Michael Link (Heilbronn), Florian Toncar,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Ein Europa der Erfolge –
Mehr Demokratie in der EU wagen
i
Z
A
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10565 A
10565 B
10565 B
Ausschusses für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zu dem Antrag der
Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar
undestag
er Bericht
ung
en 14. Juni 2007
t :
Lafontaine, Dr. Diether Dehm, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der LIN-
KEN: Für eine demokratische, freiheit-
liche, soziale und Frieden sichernde
Verfassung der Europäischen Union
(Drucksachen 16/3402, 16/5647) . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 3:
ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der
PD: Die Verfasstheit der Europäischen
nion zügig klären – Für ein klares und
nges Mandat einer Regierungskonferenz
Drucksache 16/5601) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Angela Merkel,
10565 D
10566 A
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . .
10582 A
10582 D
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
Tagesordnungspunkt 14:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union
(Drucksachen 16/5065, 16/5527,
16/5621, 16/5654) . . . . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Josef Philip Winkler, Britta
Haßelmann, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Aufenthaltsgesetzes
(Drucksachen 16/3198, 16/5621,
16/5654) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sibylle Laurischk, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Michael Kauch, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Sprache schafft Identität und
ist Schlüssel zur Integration
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max
Stadler, Sibylle Laurischk, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Das Aufenthaltsrecht für
Hochqualifizierte und Selbständige
ändern – Integration maßgeblich
verbessern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl
Addicks, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Bleiberecht
großzügig gestalten – Integration
verbessern
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. Hakki
Keskin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der LINKEN: Auswirkun-
gen des Zuwanderungsgesetzes so-
fort evaluieren
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla
Jelpke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der LINKEN: Für einen um-
fassenden Schutz religiös Verfolgter
in der Bundesrepublik Deutschland
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katja
Kipping, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der LINKEN: Asylsu-
chende und geduldete Flüchtlinge
beim Zugang zum Arbeitsmarkt
gleichstellen
c
d
D
H
F
S
J
D
10584 D
10585 A
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der LINKEN: Für Humanität
und Menschenrechte statt wirt-
schaftlicher „Nützlichkeit“ als
Grundprinzipien der Migrations-
politik
– zu dem Antrag der Abgeordneten Josef
Philip Winkler, Volker Beck (Köln),
Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Für ein integrationsförderndes,
menschenrechtskonformes und hu-
manitär ausgewogenes Zuwande-
rungsgesetz
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae,
Josef Philip Winkler, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN: Zuzug
von Hochqualifizierten erleichtern
(Drucksachen 16/2092, 16/4609, 16/4739,
16/1204, 16/4487, 16/4907, 16/5108,
16/5103, 16/5116, 16/5621,16/5654) . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Josef Philip Winkler, Volker
Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zwi-
schenbilanz für Integrationskurse des
Jahres 2005 vorlegen
(Drucksachen 16/940, 16/1704) . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Josef Philip Winkler, Volker
Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine
wirksame Bleiberechtsregelung für
langjährig in Deutschland geduldete
Personen
(Drucksachen 16/3340, 16/4828) . . . . . . .
r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10585 D
10585 D
10585 D
10586 B
10587 D
10589 A
10590 B
10591 C
10592 D
10593 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 III
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 17:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Umsetzung des VN-Überein-
kommens vom 13. April 2005 zur
Bekämpfung nuklearterroristischer
Handlungen
(Drucksache 16/5334) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Internationalen Überein-
kommen der Vereinten Nationen vom
13. April 2005 zur Bekämpfung nukle-
arterroristischer Handlungen
(Drucksache 16/5336) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Europäischen Übereinkom-
men vom 26. Mai 2000 über die
internationale Beförderung von gefähr-
lichen Gütern auf Binnenwasserstraßen
(ADN)
(Drucksache 16/5389) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Vorbereitung eines registerge-
stützten Zensus einschließlich einer
Gebäude- und Wohnungszählung 2011
(Zensusvorbereitungsgesetz 2011 –
ZensVorbG 2011)
(Drucksache 16/5525) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung der Rechtsgrundla-
gen zum Emissionshandel im Hinblick
auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
(Drucksache 16/5617) . . . . . . . . . . . . . . . .
f
g
h
i
j
k
Z
a
b
10594 D
10595 D
10596 B
10597 A
10597 C
10597 D
10598 C
10600 A
10601 B, 10607 B
10602 A, 10604 B
10608 B
10611 A
10611 A
10611 A
10611 B
10611 B
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Aufhebung des Freihafens Bre-
men
(Drucksache 16/5580) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll vom 22. April
2005 zur Änderung des Übereinkom-
mens vom 11. Oktober 1973 zur Errich-
tung des Europäischen Zentrums für
mittelfristige Wettervorhersage
(Drucksache 16/5577) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Monika
Knoche, Heike Hänsel, Michael Leutert,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der LINKEN: Das Menschenrecht auf
Schutz vor Binnenvertreibung stärken –
Fluchtgründe vermeiden
(Drucksache 16/3913) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer
(Köln), Inge Höger, Monika Knoche, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
LINKEN: Keine deutsche Beteiligung an
der Europäischen Verteidigungsagentur
(Drucksache 16/4489) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Elke Reinke,
Dr. Lothar Bisky, Klaus Ernst, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der LIN-
KEN: Neuregelung der GEZ-Befrei-
ungstatbestände – Neuverhandlung des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages
(Drucksache 16/5140) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin,
Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Besondere Rolle des öffentlich-recht-
lichen Rundfunks nach EU-Kompro-
miss sicherstellen
(Drucksache 16/5424) . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 4:
) Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer
(Hamm), Dr. Martina Krogmann, Hans-
Joachim Fuchtel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Dr. Uwe Küster, Dr. Rainer
Wend, Dr. h. c. Susanne Kastner, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Den Wettbewerb stärken, den Einsatz
offener Dokumentenstandards und
offener Dokumentenaustauschformate
fördern
(Drucksache 16/5602) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer
Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
10611 C
10611 C
10611 C
10611 D
10611 D
10612 A
10612 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
der FDP: Planungen für Bundeswehr-
Ehrenmal am Bendlerblock aussetzen –
Würdigung der Toten in unmittelbarer
Reichstagsnähe
(Drucksache 16/5593) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 18:
a) – Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem An-
trag der Bundesregierung: Fortset-
zung des Einsatzes bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Unter-
stützung der Überwachungsmission
AMIS der Afrikanischen Union (AU)
in der Region Darfur/Sudan auf
Grundlage der Resolutionen 1556
(2004) und 1564 (2004) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen
vom 30. Juli 2004 und 18. September
2004
(Drucksachen 16/5436, 16/5655,
16/5656) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Fakultativprotokoll vom 8. Dezember
2005 zum Übereinkommen über die Si-
cherheit von Personal der Vereinten Na-
tionen und beigeordnetem Personal
(Drucksachen 16/4381, 16/5313) . . . . . . .
c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 15. Dezember 2003 über
Politischen Dialog und Zusammenar-
beit zwischen der Europäischen Ge-
meinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Republik Costa Rica,
der Republik El Salvador, der Republik
Guatemala, der Republik Honduras,
der Republik Nicaragua und der Repu-
blik Panama andererseits
(Drucksachen 16/4716, 16/5438) . . . . . . .
d) Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Stärkung der Berufsauf-
sicht und zur Reform berufsrechtlicher
Regelungen in der Wirtschaftsprüferord-
nung (Berufsaufsichtsreformgesetz –
BARefG)
(Drucksachen 16/2858, 16/5544) . . . . . . .
e) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom-
men vom 25. Juni 2005 zur Ände-
rung des Partnerschaftsabkommens
vom 23. Juni 2000 zwischen den
Mitgliedern der Gruppe der Staaten
f
g
h
N
E
T
B
s
10612 B
10612 C
10613 A
10613 A
10613 C
in Afrika, im Karibischen Raum
und im Pazifischen Ozean einerseits
und der Europäischen Gemeinschaft
und ihren Mitgliedstaaten anderer-
seits (AKP-EG-Partnerschaftsab-
kommen)
(Drucksachen 16/4970, 16/5648,
16/5649) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 1. Juni 2006 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Geor-
gien zur Vermeidung der Doppelbesteu-
erung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
(Drucksachen 16/5386, 16/5650) . . . . . . .
) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 12. Oktober 2006 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland
und der Französischen Republik zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung
der Nachlässe, Erbschaften und Schen-
kungen
(Drucksachen 16/5388, 16/5652) . . . . . . .
) – m)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 226, 227,
228, 229, 230 und 231 zu Petitionen
(Drucksachen 16/5430, 16/5431, 16/5432,
16/5433, 16/5434, 16/5435) . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 15:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Werner Dreibus, Hüseyin-Kenan
Aydin, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
LINKEN: Deutschland braucht Min-
destlöhne
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel,
Birgit Homburger, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP: Vor-
schläge des Sachverständigenrates
aufgreifen – Tarifrecht flexibilisie-
ren, auf Mindestlöhne verzichten,
Bürgergeld einführen
10613 D
10614 A
10614 B
10614 C
10612 D
10618 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 V
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae,
Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Schnell
handeln für eine umfassende Min-
destlohnregelung
(Drucksachen 16/4845, 16/4864, 16/5102,
16/5585) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Alexander Ulrich (DIE LINKE)
(Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 16:
Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert,
Jerzy Montag, Fritz Kuhn, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Keine Toleranz gegenüber
Korruption
(Drucksache 16/4459) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
A
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(
A
b
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A
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A
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B
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D
b
D
S
A
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W
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E
a
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p
A
E
A
H
R
S
D
c
10615 B
10615 C
10620 A
10620 D
10622 A
10622 C
10622 D
10623 A
10625 D
10627 A
10627 A
10627 B
10627 C
10628 C
10630 A
10628 D
10629 A
10632 A
10633 D
10634 C
10636 B
10637 C
10639 A
nlage 2
rklärung des Abgeordneten Jan Mücke
FDP) zur Abstimmung über den Antrag:
sylsuchende und geduldete Flüchtlinge
eim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichstellen
Tagesordnungspunkt 14 b) . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
rklärung der Abgeordneten Dr. Dagmar
nkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung:
ammelübersicht 230 zu Petitionen (Tages-
rdnungspunkt 18 l) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
üdiger Veit, Klaus Barthel, Sören Bartol,
irk Becker, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Lothar
inding (Heidelberg), Willi Brase, Marco
ülow, Ulla Burchardt, Martin Burkert,
artin Dörmann, Sebastian Edathy, Hans
ichel, Annette Faße, Elke Ferner, Peter
riedrich, Martin Gerster, Gabriele
roneberg, Wolfgang Grotthaus, Wolfgang
unkel, Monika Griefahn, Bettina Hagedorn,
ina Hauer, Gabriele Hiller-Ohm, Frank
ofmann (Volkach), Dr. h. c. Susanne
astner, Ulrich Kelber, Rolf Kramer, Anette
ramme, Ernst Kranz, Ute Kumpf, Christine
ambrecht, Christian Lange (Backnang),
atja Mast, Petra Merkel (Berlin),
r. Matthias Miersch, Detlef Müller (Chem-
itz), Gesine Multhaupt, Andrea Nahles,
aik Reichel, Dr. Carola Reimann, René
öspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Michael
oth (Heringen), Marianne Schieder,
r. Frank Schmidt, Renate Schmidt (Nürn-
erg), Ottmar Schreiner, Frank Schwabe,
r. Angelica Schwall-Düren, Dr. Margrit
pielmann, Andreas Steppuhn, Rolf Stöckel,
ndreas Weigel, Petra Weis, Lydia Westrich,
r. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein,
altraud Wolff (Wolmirstedt), Heidi Wright,
ta Zapf und Manfred Zöllmer, (alle SPD)
ur namentlichen Abstimmung über den
ntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
ufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien
er Europäischen Union (Tagesordnungs-
unkt 14 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
ngelika Graf (Rosenheim), Christel
umme, Caren Marks, Sönke Rix, Christel
iemann-Hanewinckel, Reinhold Hemker,
ilvia Schmidt (Eisleben), Helga Lopez,
r. Bärbel Kofler, Marlene Rupprecht (Tu-
henbach), Jürgen Kucharczyk, Ewald
10639 C
10639 D
10639 D
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
Schurer, Hedi Wegener und Elvira Drobinski-
Weiß (alle SPD) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union (Tages-
ordnungspunkt 14 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Lale Akgün, Renate Gradistanac, Hilde
Mattheis und Lothar Mark (alle SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Katja Mast, Gregor Amann, Doris Barnett,
Sören Bartol, Klaus Brandner, Bernhard
Brinkmann (Hildesheim), Edelgard Bulmahn,
Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann,
Annette Faße, Gabriele Frechen, Peter
Friedrich, Klaus Hagemann, Josip Juratovic,
Fritz Rudolf Körper, Nicolette Kressl,
Waltraud Lehn, Angelika Krüger-Leißner,
Helga Lopez, Caren Marks, Dr. Matthias
Miersch, Johannes Pflug, Maik Reichel,
Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann,
Walter Riester, Michael Roth (Heringen),
10641 A
asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union (Tagesordnungspunkt 14 a) . . . . . . . . .
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Kerstin Griese und Nicolette Kressl (beide
SPD) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufent-
halts- und asylrechtlicher Richtlinien der Euro-
päischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a) . .
Anlage 8
Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrecht-
licher Richtlinien der Europäischen Union
(Tagesordnungspunkt 14 a)
Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörn Thießen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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10644 A
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10646 B
10647 A
10649 A
10649 D
10650 A
10651 B
arianne Schieder, Dr. Frank Schmidt, Silvia
chmidt (Eisleben), Dr. Angelica Schwall-
üren, Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf
töckel, Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss,
edi Wegener, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
r. Rainer Wend und Manfred Zöllmer (alle
PD) zur namentlichen Abstimmung über die
eschlussempfehlung zu dem Antrag:
eutschland braucht Mindestlöhne (Tages-
rdnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
lke Ferner, Iris Gleicke und Monika
riefahn (alle SPD) zur namentlichen Ab-
timmung über die Beschlussempfehlung zu
em Antrag: Deutschland braucht Mindest-
öhne (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . .
nlage 11
rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
hristian Kleiminger (SPD) zur namentlichen
bstimmung über die Beschlussempfehlung
u dem Antrag: Deutschland braucht Min-
estlöhne (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . .
nlage 12
mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10651 C
10652 B
10652 D
10653 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10565
(A) )
(B) )
103. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10639
(A) )
(B) )
Monika Griefahn, Bettina Hagedorn, Nina
Toncar, Florian FDP 14.06.2007
Christian Lange (Backnang), Katja Mast, Petra
Hauer, Gabriele Hiller-Ohm, Frank Hofmann
(Volkach), Dr. h. c. Susanne Kastner, Ulrich
Kelber, Rolf Kramer, Anette Kramme, Ernst
Kranz, Ute Kumpf, Christine Lambrecht,
DIE GRÜNEN
Thiele, Carl-Ludwig FDP 14.06.2007
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
*
A
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A
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing, Sabine SPD 14.06.2007
Beckmeyer, Uwe SPD 14.06.2007
Borchert, Jochen CDU/CSU 14.06.2007
Brüderle, Rainer FDP 14.06.2007
Burgbacher, Ernst FDP 14.06.2007
Ferlemann, Enak CDU/CSU 14.06.2007
Gabriel, Sigmar SPD 14.06.2007
Irber, Brunhilde SPD 14.06.2007
Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 14.06.2007
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 14.06.2007**
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.06.2007
Laurischk, Sibylle FDP 14.06.2007
Lintner, Eduard CDU/CSU 14.06.2007**
Merten, Ulrike SPD 14.06.2007
Michalk, Maria CDU/CSU 14.06.2007
Möller, Kornelia DIE LINKE 14.06.2007
Nahles, Andrea SPD 14.06.2007
Nešković, Wolfgang DIE LINKE 14.06.2007
Nitzsche, Henry fraktionslos 14.06.2007
Pau, Petra DIE LINKE 14.06.2007
Pronold, Florian SPD 14.06.2007
Roth (Esslingen), Karin SPD 14.06.2007
Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 14.06.2007**
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ 14.06.2007
D
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
nlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) zur Abstim-
mung über den Antrag: Asylsuchende und ge-
duldete Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeits-
markt gleichstellen (Tagesordnungspunkt 14 b,
Drucksache 16/4907)
Ich erkläre im Namen der Fraktion der FDP, dass un-
er Votum „Ja“ lautet.
nlage 3
Erklärung
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) zur Abstimmung: Sammelübersicht 230
zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 18 l, Druck-
sache 16/5434)
Ich erkläre im Namen der Fraktion Die Linke, dass
nser Votum „Nein“ lautet.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel,
Sören Bartol, Dirk Becker, Dr. Axel Berg, Ute
Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Willi Brase,
Marco Bülow, Ulla Burchardt, Martin Burkert,
Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Hans
Eichel, Annette Faße, Elke Ferner, Peter
Friedrich, Martin Gerster, Gabriele Groneberg,
Wolfgang Grotthaus, Wolfgang Gunkel,
r. Wodarg, Wolfgang SPD 14.06.2007*
olf (Frankfurt),
Margareta
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.06.2007
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
10640 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
Merkel (Berlin), Dr. Matthias Miersch, Detlef
Müller (Chemnitz), Gesine Multhaupt, Andrea
Nahles, Maik Reichel, Dr. Carola Reimann,
René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Michael Roth (Heringen), Marianne Schieder,
Dr. Frank Schmidt, Renate Schmidt (Nürn-
berg), Ottmar Schreiner, Frank Schwabe,
Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Margrit
Spielmann, Andreas Steppuhn, Rolf Stöckel,
Andreas Weigel, Petra Weis, Lydia Westrich,
Dr. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein,Waltraud
Wolff (Wolmirstedt), Heidi Wright, Uta Zapf
und Manfred Zöllmer, (alle SPD) zur namentli-
chen Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Umsetzung aufenthalts- und asyl-
rechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
(Tagesordnungspunkt 14 a)
Erstens. Die Chancen und Möglichkeiten zur Umset-
zung der elf EU-Richtlinien sind zugunsten der Betroffe-
nen nicht annähernd ausgeschöpft, sondern hart an der
Grenze des nach EU-Recht gerade noch Zulässigen um-
gesetzt worden (das heißt, alle Optionsmöglichkeiten zur
Einschränkung von Rechten wurden genutzt).
Zweitens. Rund die Hälfte der Regelungen dieses Ge-
setzentwurfes haben jedoch mit der Richtlinienumset-
zung im engeren Sinne nichts zu tun, sondern beinhalten
Rechtsänderungen aufgrund der Evaluierung des Zu-
wanderungskompromisses, der Wünsche des Bundesmi-
nisteriums des Innern, zahlreicher Länderinnenminister
und unseres Koalitionspartners. Insoweit haben die in-
tensiven Koalitionsverhandlungen über mehr als ein Jahr
zwar die gefundenen Kompromisse auch im Sinne der
SPD-Fraktion beeinflussen können. Allein in unserem
Interesse liegende Rechtsänderungen konnten dagegen
leider nur in sehr wenigen Punkten durchgesetzt werden.
Zur Bewertung im Einzelnen – bei den folgenden
Punkten handelt es sich keineswegs um eine vollständige
Aufzählung, sondern nur um wenige ausgewählte Bei-
spiele –:
a) Vor allem um die sogenannten Kettenduldungen
jetzt und auch für die Zukunft zu vermeiden – wie es
schon einmal die ursprüngliche Absicht des Zuwande-
rungsgesetzes war –, hatten wir vorgeschlagen, die § 25
Abs. 4 und Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend
zu ändern (§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sollte eine vo-
rübergehende Aufenthaltserlaubnis für Ausländer er-
möglichen, die bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind,
in § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte ausdrücklich
klargestellt werden, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch
dann zu gewähren ist, wenn „das schutzwürdige private
Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik, insbeson-
dere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öf-
fentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung über-
wiegt.“) Diese Vorschläge wurden von der CDU/CSU
jedoch strikt abgelehnt.
b) Leider ist es auch nicht gelungen, für die Opfer von
Zwangsverheiratungen im Ausland eine verbesserte
Möglichkeit der Wiederkehr nach Deutschland zu schaf-
fen.
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c) Eindeutig negativ für die Betroffenen sind vor al-
em die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechte-
ungen im Familiennachzug: Ehegatten von Ausländern
nd Deutschen sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zu-
ug zum in Deutschland lebenden Partner bereits im
eimatland erworbene Sprachkenntnisse zwingend (das
eißt ohne allgemeine Härtefallregelung) nachweisen.
er Ehegattennachzug zu Deutschen soll ausnahms-
eise versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt
icht gesichert ist.
d) Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthal-
ene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewer-
erleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber
isherigen 36 Monaten ist ein weiterer Punkt unter einer
eihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die
s insgesamt schwer machen, dem vorliegenden Gesetz-
ntwurf zuzustimmen.
e) Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen schon wie-
er auf einen Stand von vor der Reform 1999 zurückge-
allen ist, werden unter anderem durch die Einführung
on Einbürgerungstests als Regelfall (§ 10 StAG) die
ürden für die Einbürgerung eher erhöht.
Drittens. Dem Gesetzentwurf könnte also in der vor-
iegenden Form als einem schwierigen und in vielen Tei-
en eigentlich abzulehnenden Kompromiss nur unter ei-
em einzigen Gesichtspunkt zugestimmt werden: Er
nthält in den § 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes
neu) eine gesetzliche Altfall/Bleiberechtsregelung. Diese
st zwar immer noch nicht umfassend genug angelegt
mit sechs bzw. acht Jahren Mindestlaufzeit beinhaltet
ie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige Grenze beim
bschluss wegen Strafbarkeit, einen Regelausschuss al-
er Familienmitglieder, wenn nur ein Familienmitglied
olche Straftaten begonnen hat), aber sie durchbricht
anders übrigens als bei der sogenannten IMK-Rege-
ung – zumindest den bisherigen „Teufelskreis“ für die
eduldeten, der da lautete: „Hast du keine Arbeit, be-
ommst du keine Aufenthaltserlaubnis; hast du keine
ufenthaltserlaubnis, darfst du gar nicht arbeiten.“
Danach werden von den insgesamt circa 180 000 ge-
uldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern,
ie derzeit in der Bundesrepublik leben, maximal circa
0 000 – darunter etwa ein Drittel Kinder und Jugendli-
he – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.
Ihnen, die zum Teil schon seit vielen Jahren nicht ab-
eschoben werden konnten, kann damit eine Perspektive
ür ihren weiteren Aufenthalt, ihre weitere Integration
nd – jedenfalls für den größeren Teil von ihnen – Unab-
ängigkeit von staatlichen Transferleistungen ermög-
icht werden. Andernfalls wären auch sie auf wieder und
ieder und manchmal auf nur drei Monate befristete
uldungen angewiesen oder sie wären sogar konkret
on Abschiebung bedroht.
Im Interesse dieser Menschen und vor allem ihrer hier
ei uns in Deutschland aufgewachsenen und zum Teil
ier geborenen Kinder, denen wir angesichts der Mehr-
eitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat derzeit
eine andere Chance bieten könnten, ist es nicht nur ge-
echtfertigt sondern sogar zwingend, einem ansonsten
it vielen Mängeln aus unserer Sicht behafteten Gesetz-
ntwurf zuzustimmen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10641
(A) )
(B) )
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim),
Christel Humme, Caren Marks, Sönke Rix,
Christel Riemann-Hanewinckel, Reinhold
Hemker, Silvia Schmidt (Eisleben), Helga
Lopez, Dr. Bärbel Kofler, Marlene Rupprecht
(Tuchenbach), Jürgen Kucharczyk, Ewald
Schurer, Hedi Wegener und Elvira Drobinski-
Weiß (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Umset-
zung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtli-
nien der Europäischen Union (Tagesordnungs-
punkt 14 a)
In vielen und sehr mühsamen Gesprächen mit dem
Koalitionspartner haben sich die zuständigen innenpoli-
tischen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der
SPD erfolgreich darum bemüht, in den §§ 104 a und
104 b des Aufenthaltsgesetzes (neu) eine gesetzliche
Altfall/Bleiberechtsregelung zu verankern. Sie durch-
bricht den bisherigen „Teufelskreis“ für Geduldete, der
da lautet: „Ohne Arbeit keine Aufenthaltserlaubnis und
ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit.“ Damit werden
circa 60 000 der insgesamt 180 000 in Deutschland le-
benden geduldeten ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürger eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.
Diese Regelung ist überfällig und bietet den Betroffenen
eine Perspektive für ihre Zukunft, die Chance auf Inte-
gration und Unabhängigkeit von staatlichen Transfer-
leistungen. Sie und ihre Kinder sind nun nicht mehr wie-
der und wieder auf befristete Duldungen angewiesen
oder trotz jahrelangen Aufenthalts in Deutschland von
Abschiebung bedroht. Ohne die konsequente und hartnä-
ckige Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion hätte es diese
Bleiberegelung nicht gegeben.
Allein unter frauen- und familienpolitischer Betrach-
tung enthält der Gesetzentwurf jedoch meines Erachtens
eine Reihe von diskriminierenden Regelungen, die dem
Ziel eines notwendigen Opferschutzes und dem Ziel
einer angemessenen Integrationspolitik zuwiderlaufen.
So ist die Verfassungsmäßigkeit der im Gesetzentwurf
vorgesehenen Regelungen im Bereich des Ehegatten-
nachzugs und der Maßnahmen zur Bekämpfung der
Zwangsverheiratung von der großen Mehrheit der Sach-
verständigen bei der Anhörung des Innenausschusses am
21. Mai 2007 deutlich infrage gestellt worden. Insbeson-
dere scheint der im Grundgesetz verankerte Verfassungs-
auftrag für eine gleichberechtigte Gesellschaft (Art. 3
Abs. 2 GG) mit ausreichendem humanitären Schutz von
Frauen (Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 2 und Art. 16 a
Abs. 1 GG) und der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6
Abs. 1 und 2 GG) nicht ausgehend gewährleistet. So er-
gibt sich zum Beispiel das Recht auf Familienzusam-
menführung aus dem notwendigen Schutz der Familie.
Das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutsch-
land darf deshalb nach meiner Auffassung nicht davon
abhängig gemacht werden, aus welchem Land der nach-
ziehende Partner oder die Partnerin kommt, ob dort
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eutschkurse verfügbar sind, wie hoch das Einkommen
es in Deutschland lebenden Partners ist oder ob (§ 28
bs. 1 Satz 3) der bereits in Deutschland lebende Partner
egen seiner sprachlichen, kulturellen oder beruflichen
intergründe die Ehe auch in einem anderen Land füh-
en könnte. All diese Regelungen sind meines Erachtens
it der geltenden Rechtssprechung des Bundesverfas-
ungsgerichts zum Schutz von Ehe und Familie nicht
ereinbar.
Ich kann nicht akzeptieren, dass damit auch Kindern
as Zusammenleben mit beiden Elternteilen verweigert
erden kann, weil ein Elternteil den geforderten ausrei-
henden Spracherwerb nicht nachweisen kann. Die Re-
elung entfaltet zudem eine diskriminierende Wirkung
nsbesondere für Frauen, die zum Beispiel durch Kinder-
etreuung oder eine Schwangerschaft in ihrem Her-
unftsland am Spracherwerb gehindert sind. Außerdem
iskriminiert sie nach Herkunftsregionen in bedenkli-
her Weise. Ich halte am Konzept des Zuwanderungsge-
etzes fest, nach dem Neuzuwanderern direkt nach Ein-
eise differenzierte Sprachkurse angeboten werden, die
konsequent umgesetzt – eine frühzeitige Integration
rmöglichen.
Zum frauenpolitisch bedeutsamen Anliegen zählt die
ntention des Gesetzgebers, im Interesse der betroffenen
ungen Frauen und Mädchen einen Beitrag zur Verhinde-
ung von Zwangsverheiratungen zu leisten. Dieser Bei-
rag lässt sich jedoch nicht erkennen. Allein mit den Mit-
eln der Restriktion wird keine Zwangsehe verhindert.
er Opferschutz müsste hier zumindest gleichberechtigt
m Fokus des Gesetzgebers stehen.
Bereits während der langen Verhandlungen zu diesem
ntwurf hat die SPD deshalb mehrfach eine verbesserte
egelung für ein Rückkehrrecht von ins Ausland ver-
chleppten Opfern von Zwangsehen, die in Deutschland
ft mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt ha-
en, eingefordert. Das bisher geltende Recht sieht eine
rist von sechs Monaten für die mögliche Rückkehr vor;
nsonsten erlischt das Aufenthaltsrecht. Eine Anhörung
es Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
end im Zusammenhang mit Zwangsverheiratung hat im
uni 2006 eine eindeutige Position der Sachverständigen
ür eine Verlängerung der Frist ergeben. Diese wurde
urch die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen
er Anhörung im Innenausschuss zum genannten Ge-
etzentwurf am 21. Mai 2007 ebenfalls bestätigt. Allen
achkundigen ist klar, dass ein zur Zwangsehe ins Aus-
and verschlepptes Mädchen eine Rückkehr innerhalb
on sechs Monaten eigentlich nicht schaffen kann. Opfer
on Zwangsverheiratung nach und in Deutschland müs-
en vorrangig durch einen sicheren Aufenthaltsstatus
nd ein vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltsrecht
eschützt werden.
Ich habe erfahren, dass die Union einer Verlängerung
er Rückkehrfrist unter der Bedingung zugestimmt
ätte, dass – sozusagen im Ausgleich dafür – der Erwerb
ines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Frauen, die
on Gewalt betroffen sind, erst nach drei Jahren – bisher
10642 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
zwei Jahre – Ehebestandszeit möglich gewesen wäre.
Hier sollten Frauenrechte gegeneinander ausgespielt
werden. Ein solcher menschenunwürdiger „Kuhhandel“
wurde von den SPD-Verhandlungsführern entschieden
abgelehnt, sodass es bei der halbjährigen Rückkehrfrist
geblieben ist. Das Vorgehen macht aber deutlich, dass es
den Verhandlungsführern der Union jedenfalls nicht um
die Situation der zwangsverheirateten Frauen geht.
Genauso kritisch ist auch der bereits angesprochene,
zwingend vorgeschriebene Erwerb deutscher Sprach-
kenntnisse im Herkunftsland zu sehen. Unabhängig da-
von, dass der Spracherwerb im Herkunftsland nicht
überall möglich sein dürfte, was im Ergebnis zu gegebe-
nenfalls langen Wartezeiten oder gar einer Unmöglich-
keit des Nachzugs führen könnte, enthält diese Regelung
im Kern einen diskriminierenden Ansatz; denn das
Spracherfordernis für den Ehegattennachzug gilt für be-
stimmte Staaten nicht. Es ist widersinnig, einerseits eine
Verpflichtung in das Gesetz aufzunehmen, von der nicht
sichergestellt werden kann, dass diejenigen, die ihr nach-
kommen sollen, dies von den Voraussetzungen her über-
haupt können, andererseits anderen diese Verpflichtung
aber nicht abzuverlangen. Ganz offensichtlich geht es
doch wohl darum, den Familiennachzug aus bestimmten
Staaten zu verringern. Einer solchen diskriminierenden
Regelung kann ich nicht zustimmen, und es stellt sich
die grundsätzliche Frage, ob diese mit dem Grundgesetz
vereinbar ist.
Die Liste der Kritikpunkte ließe sich verlängern. Zu
nennen wären zum Beispiel neben der Familienhaftung
nach §104 a und b Abs. 3 AufenthG-E auch noch die un-
zureichenden Regelungen für die Opfer von Menschen-
handel und Zwangsprostitution, die Absenkung der Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf
nunmehr 48 Monate und die Erhöhung der Hürden für
die Einbürgerung. All dies kann ich nicht mittragen. Da-
her werde ich diesen Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung ablehnen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Renate
Gradistanac, Hilde Mattheis und Lothar Mark
(alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der
Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 14 a)
Ich kann dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien
der Europäischen Union, Bundestagsdrucksache 16/5065,
nach reiflicher Überlegung und nach bestem Wissen und
Gewissen nicht zustimmen. Für mich sprechen gewich-
tige fachpolitische Gründe gegen das Gesetz, und ich
hege ernste Zweifel an seiner Verfassungskonformität.
Aus diesem Grunde habe ich mich – bei allem Respekt
für die getroffene Mehrheitsentscheidung meiner Frak-
tion – zu diesem Schritt entschlossen.
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Der vorliegende Gesetzentwurf ist durch die Pflicht
ur Umsetzung von EU-Richtlinien entstanden. Zudem
tand noch die Lösung des Problems der Kettenduldun-
en aus. Auch hat sich ein Änderungs- und Reformbe-
arf durch die Evaluation des Zuwanderungsgesetzes
om 1. Januar 2005 ergeben, vor allem im Bereich der
ntegrationskurse.
Eine Weiterentwicklung des Zuwanderungsgesetzes
ar aus diesen Gründen dringend nötig. Ziel einer sol-
hen Entwicklung sollte meiner Meinung nach sein, In-
egrationsmöglichkeiten zu fördern und auszuweiten,
owie Chancengleichheit für die Zugewanderten herzu-
tellen.
Dazu gehört meiner Überzeugung nach, die Zahl der
inbürgerungen durch effektive Maßnahmen zu erhö-
en, Kettenduldungen abzuschaffen und den Flücht-
ingsschutz sowie den Schutz der Opfer von Menschen-
andel und Zwangsheirat zu verbessern.
Diese Ziele werden aber mit dem vorliegenden Ge-
etzentwurf nicht erreicht. Schlimmer noch: Das Gesetz
erhindert nicht nur Fortschritte, sondern es ist ein
ückfall hinter das Zuwanderungsgesetz, mit dem sei-
erzeit der überfällige Paradigmenwechsel eingeleitet
orden war.
Mit dem Zuwanderungsgesetz hat der Gesetzgeber
eutlich gemacht: Deutschland ist ein Einwanderungs-
and. Der Prozess der Zuwanderung soll unter diesem
redo gestaltet werden. In dem heute zur Abstimmung
orliegenden Gesetz jedoch erscheint Zuwanderung
icht mehr als etwas Positives: Deutschland wird damit
ieder zu einem Land, das die Einwanderer nicht will-
ommen heißt, sondern Zuwanderung und Integration
unehmend mit Repression verbindet.
Abgesehen von wenigen positiven Elementen im Be-
eich der Duldungen, setzt der Gesetzentwurf die EU-
ichtlinien sehr restriktiv um. Dabei werden jene Ge-
taltungsspielräume der Richtlinien, die das Ausländer-
echt verschärfen, wahrgenommen, derweil humanitäre
erbesserungen unterbleiben – sogar dann, wenn sie
uroparechtlich verpflichtend geboten sind.
Besonders negativ beurteile ich die grundsätzliche
bkehr vom Grundsatz der Förderung von Integration.
o wird der explizite Hinweis, dass Integration auch ge-
ördert werden muss, aus dem Gesetz gestrichen, vgl. § 1
bs. 1 AufenthG-E. Statt den positiven Anreiz der För-
erung von Integration herauszustellen, wird nun vor al-
em der repressive Charakter, die Pflicht zur Integration,
etont.
Auch die Einbürgerung wird durch den vorliegenden
esetzentwurf erschwert. Dabei ist es doch wünschens-
ert, dass Zugewanderte die deutsche Staatsangehö-
igkeit erwerben. Einbürgerung ist Voraussetzung für
nd ein Meilenstein im Integrationsprozess – und nicht
eren Endpunkt. Die geplanten neuen Hürden bei der
inbürgerung sind daher integrationspolitisch kontrapro-
uktiv.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10643
(A) )
(B) )
Außerdem wird der Grundsatz der Gleichbehandlung
durch das Gesetz empfindlich gestört. Stattdessen wird
eine nicht hinzunehmende Diskriminierung eingeführt,
von der vor allem Menschen mit geringerem sozialen
Status und Bildungsniveau betroffen sind.
So muss – gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG-E –
beim Ehegattennachzug der nachziehende Ehepartner
künftig nachweisen, dass er sich zumindest auf einfache
Art in deutscher Sprache verständigen kann. Gemäß § 28
Abs. 2 S. 5 AufenthG-E gilt diese Regelung auch beim
Ehegattennachzug zu einem Deutschen. Keine Sprach-
kenntnisse benötigen Personen, die „einen geringen Inte-
grationsbedarf haben“, oder jene, die wegen ihrer Staats-
angehörigkeit für längere Aufenthalte visumfrei nach
Deutschland einreisen können, wie Japaner oder US-
Amerikaner. Damit werden ausländische Ehegatten in
zwei Klassen unterteilt: Die Begründung, mit dieser Re-
gelung könnten Zwangsheiraten verhindert werden,
zeigt offensichtlich, auf welchen Personenkreis diese ab-
zielt.
Aufgrund der eindeutigen Diskriminierung, die hinter
dieser Regelung steht, hege ich ernste Zweifel an der
Verfassungskonformität des Gesetzesvorhabens. In die-
sem Sinne haben sich auch mehrere der Gutachter geäu-
ßert, die der Innenausschuss des Deutschen Bundestages
zu diesem Gesetzentwurf gehört hat.
Auch frauenpolitisch ist die Regelung zum Ehegat-
tennachzug nicht hinzunehmen. Sie wird keine Zwangs-
heiraten verhindern; wirklich effektive Maßnahmen zum
Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Menschenhan-
del sind in dem Gesetz nicht enthalten. Zum Schutz der
betroffenen Frauen – und Männer – wären vor allem auf-
enthaltsrechtliche Erleichterungen sowie der Ausbau
von niederschwelligen Beratungsangeboten geboten.
Auch die Verlängerung des Rückkehrrechtes für Frauen
und Männern, die durch Zwangsheirat ins Ausland ver-
bracht wurden, wäre dringend notwendig.
Schließlich vermisse ich den Ausbau der Integrations-
kurse und einen besseren Schutz für Flüchtlinge. Auch
das im Zuwanderungsgesetz von 2005 ursprünglich vor-
gesehene Punktesystem für die Zuwanderung von Ar-
beitskräften, zum Beispiel von Hochqualifizierten, aber
auch von Beschäftigten im Handwerk, vermisse ich im
vorliegenden Gesetzespaket. Damit verstoßen wir gegen
unsere eigenen Interessen und bremsen den Auf-
schwung: Mittlerweile verweisen sowohl Gewerkschaf-
ten als auch Arbeitgeber darauf, dass die Zuwanderung
von Fachkräften dringend notwendig ist.
Zuwanderung und Integration sind für mich Prozesse,
die wir gemeinsam positiv gestalten müssen. Es geht da-
rum, für die Migranten in unserem Land Chancengleich-
heit herzustellen und ihnen das Gefühl zu vermitteln: Ihr
seid willkommen. Diesen positiven Geist aber, den wir
so dringend für die Zukunft unseres Landes benötigen,
kann ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bun-
desregierung nicht wiedererkennen und stimme daher
mit Nein.
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nlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Kerstin Griese und Nicolette
Kressl (beide SPD) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union (Tagesord-
nungspunkt 14 a)
Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die Chancen
nd Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinien
icht und setzt sie sehr restriktiv um. Er ist kein überzeu-
endes und einladendes Angebot zur Integration von Mi-
rantinnen und Migranten, was meiner Ansicht nach nö-
ig wäre und der Realität der deutschen Gesellschaft
ntsprechen würde. Besonders aus frauen- und familien-
olitischer Sicht ist der Gesetzesentwurf problematisch.
Die vorgesehene Regelung zum „Rückkehrrecht für
pfer von Zwangsehen“ ist nicht das geeignete Mittel,
m Zwangsverheiratungen zu verhindern. Zwangsver-
eirateten Frauen würde am wirksamsten durch einen
erbesserten Opferschutz und durch einen gesicherten
ufenthaltsstatus geholfen. Eine Rückkehrfrist von ei-
em halben Jahr ist zu kurz. Sie schützt Opfer von
wangsverheiratungen nicht. Das haben auch die Anhö-
ungen der Fachleute im Familienausschuss und im In-
enausschuss ergeben.
Unter frauen- und familienpolitischen Gesichtspunk-
en halte ich auch die Regelungen zum „Spracherwerb“
ür problematisch, denn durch sie wird die Integration
on Familien nicht verbessert. Stattdessen bedeutet die
nforderung des Spracherwerbs im Herkunftsland eine
iskriminierung besonders von Frauen, die aus den un-
erschiedlichsten Umständen an diesem gehindert sind.
Ich bedauere weiterhin, dass im Bereich der Ketten-
uldungen nicht die Berücksichtigung des Kindeswohls
ls ausdrückliche Klarstellung in den Gesetzentwurf auf-
enommen wurde.
Positiv ist aus meiner Sicht zu bewerten, dass endlich
ine Bleiberechtsregelung gefunden worden ist, auch
enn sie nicht so umfassend gestaltet wurde, wie es
öglich gewesen wäre. Es ist gut, dass wir in diesem
unkt eine Lösung gefunden haben, wofür sich auch die
irchen in Deutschland seit langem einsetzen. Ich be-
rüße es, dass der Zusammenhang „Keine Arbeit – keine
ufenthaltserlaubnis – keine Arbeitserlaubnis“ aufgelöst
ird. Hierdurch eröffnet sich eine Perspektive für die in
eutschland als „geduldet“ lebenden Bürgerinnen und
ürger für ihren weiteren Aufenthalt und ihre Integra-
ion. Mit Blick auf ihre in Deutschland aufwachsenden
nd zum Teil hier geborenen Kinder ist es für mich mög-
ich, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen. Denn dies
st in der momentanen politischen Konstellation der ein-
ige Weg, diesen Kindern eine Chance in Deutschland
u geben.
10644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
Anlage 8
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-
und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi-
schen Union (Tagesordnungspunkt 14 a)
Gregor Amann (SPD): Ich kann einem Gesetzent-
wurf nicht zustimmen, der in meinen Augen klar ver-
fassungswidrig ist, da er elementare Grundrechte ein-
schränkt.
Dennoch ist mir die Entscheidung, den vorliegenden
Gesetzentwurf abzulehnen, nicht leicht gefallen. Zum ei-
nen respektiere ich die Mehrheitsentscheidung meiner
Fraktion, die – wenn auch mit vielen Bedenken und
Zweifeln – für die Annahme des genannten Gesetzes ist.
Und zum anderen begrüße ich ausdrücklich den Teil des
Gesetzentwurfs, der sich mit der rechtlichen Besserstel-
lung von langjährig Geduldeten beschäftigt.
Eine solche Bleiberechtsregelung ist dringend not-
wendig und überfällig. Sie ist im vorliegenden Gesetz-
entwurf zwar immer noch nicht umfassend genug ange-
legt – mit sechs bzw. acht Jahren Mindestaufenthaltszeit
beinhaltet sie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige
Grenze beim Ausschluss wegen Strafbarkeit, einen Re-
gelausschluss aller Familienmitglieder, wenn nur ein Fa-
milienmitglied solche Straftaten begannen hat –, aber sie
durchbricht zumindest den bisherigen „Teufelskreis“ für
die Geduldeten: „Hast du keine Arbeit, bekommst du
keine Aufenthaltserlaubnis; hast du keine Aufenthaltser-
laubnis, darfst du nicht arbeiten.“ Dadurch würden von
den insgesamt circa 180 000 geduldeten ausländischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die derzeit in der Bun-
desrepublik leben, bis zu circa 60 000 – darunter etwa
ein Drittel Kinder und Jugendliche – endlich eine Auf-
enthaltserlaubnis erhalten können. Ihnen, die zum Teil
schon seit vielen Jahren nicht abgeschoben werden
konnten, würde damit eine Perspektive für ihren weite-
ren Aufenthalt, ihre weitere Integration und – jedenfalls
für einen großen Teil von ihnen – Unabhängigkeit von
staatlichen Transferleistungen ermöglicht werden. Bis-
her sind diese Menschen auf immer wieder neue, manch-
mal auf nur drei Monate befristete Duldungen angewie-
sen, oder sie sind sogar konkret von Abschiebung
bedroht. Im Interesse dieser Menschen und vor allem
auch ihrer hier bei uns in Deutschland aufgewachsenen
und zum Teil hier geborenen Kinder, denen wir ange-
sichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bun-
desrat derzeit keine andere Chance bieten könnten, hätte
ich diesem Gesetzentwurf gerne zugestimmt.
Aber die massiven Verschärfungen der Zuwande-
rungsbedingungen, insbesondere im Bereich des Fami-
lien- und Ehegattennachzugs, sind ein zu hoher Preis für
die oben beschriebene Bleiberechtsregelung. Derzeit le-
ben in Deutschland 2,3 Millionen Menschen in binatio-
nalen Ehen – mich selbst übrigens eingeschlossen. Al-
lein im Jahr 2005 haben circa 100 000 Deutsche und
Ausländer die Ehe geschlossen. Viele dieser Ehen
könnte es mit dem neuen Gesetz nicht geben. Die Ver-
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irklichung einer Ehe darf aber nicht vom Geldbeutel
der von der Hautfarbe abhängen. Zu kritisieren sind
ier insbesondere die drastischen, dauerhaften Ver-
chlechterungen beim Ehegattennachzug. Ausländische
hegatten sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zuzug
um in Deutschland lebenden Partner bereits im Heimat-
and deutsche Sprachkenntnisse erwerben und zwingend
achweisen. Zudem soll der Ehegattennachzug zu Deut-
chen versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt
icht gesichert ist.
Konkret bedeutet dies, dass Menschen, die nicht über
enügend Geld für den Besuch eines Sprachkurses ver-
ügen, in dem sie die deutsche Sprache lernen können
sofern ein solcher Sprachkurs in dem jeweiligen Land
nd in erreichbarer Nähe überhaupt existiert –, künftig
icht mehr mit einem Deutschen in unserem Land als
heleute leben können. Und selbst wenn die Sprache er-
ernt wird, kann der Zuzug zum Ehepartner nach
eutschland immer noch verweigert werden, wenn nicht
enug Vermögen und Einkommen nachgewiesen werden
ann. Dies diskriminiert nicht nur Milliarden Menschen
n anderen Ländern – 2,8 Milliarden Menschen leben
on weniger als 2 US-Dollar pro Tag – sondern auch un-
ählige deutsche Arbeitslose, Geringverdiener und Stu-
enten. Eine Ausländerin oder einen Ausländer kann
ünftig nur noch derjenige heiraten, der zum Zeitpunkt
er Eheschließung genug Geld hat.
Ich kann auch nicht akzeptieren, dass damit Kindern
as Zusammenleben mit beiden Elternteilen verweigert
erden kann, weil ein Elternteil den geforderten ausrei-
henden Spracherwerb nicht nachweisen kann. Die Re-
elung entfaltet zudem eine diskriminierende Wirkung
nsbesondere für Frauen, die zum Beispiel durch Kinder-
etreuung oder eine Schwangerschaft in ihrem Her-
unftsland am Spracherwerb gehindert sind.
Ich bin davon überzeugt, dass die Erlernung der deut-
chen Sprache der Königsweg zur Integration ist. Aber
ch halte am Konzept des Zuwanderungsgesetzes fest,
ach dem Neuzuwanderern direkt nach der Einreise dif-
erenzierte Sprachkurse angeboten werden, die, konse-
uent umgesetzt, eine frühzeitige Integration ermögli-
hen. Aus diesem Grund hätte ich mir vielmehr einen
usbau der in Deutschland stattfindenden Integrations-
urse gewünscht.
Der vorherige Erwerb der Sprachkenntnisse wird teils
amit begründet, dass dadurch Zwangsehen verhindert
erden könnten, weil die Frauen sich ja dann in
eutschland besser wehren könnten. In Wirklichkeit
ürde zwangsverheirateten Frauen am wirksamsten
urch einen verbesserten Opferschutz, niederschwellige
eratungsangebote und ein gesichertes und vom Ehe-
ann unabhängiges Aufenthaltsrecht geholfen. Das bis-
er geltende Recht sieht eine Frist von sechs Monaten
ür die mögliche Rückkehr von ins Ausland verschlepp-
en Opfern von Zwangsverheiratung, die keinen deut-
chen Pass haben, vor; ansonsten erlischt das Aufent-
altsrecht. Allen Sachkundigen ist klar, dass Betroffene
ine Rückkehr innerhalb von sechs Monaten in der Re-
el nicht schaffen können. Diese Rückkehrfrist ist also
u kurz; eine Verlängerung des Rückkehrrechts wäre
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10645
(A) )
(B) )
notwendig. Das haben im Übrigen auch die Anhörungen
des Bundestags zu diesem Thema ergeben.
Die verfassungsrechtlich geschützte Ehe wird mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf empfindlich beein-
trächtigt. Es findet eine nicht hinzunehmende Diskrimi-
nierung statt, von der vor allem Menschen mit geringe-
rem sozialen Status und Bildungsniveau betroffen sind.
Deutschen ist ein Leben mit ihrer ausländischen Ehefrau
oder ihrem ausländischen Ehemann in vielen Fällen
künftig nur noch außerhalb Deutschlands möglich. Da-
mit käme es auch zu einer aus meiner Sicht nicht zu ver-
tretenden Inländerdiskriminierung, denn in Deutschland
lebende Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaa-
ten, die die Ehe mit einem Partner aus einem Drittstaat
planen, wären von der deutschen Regelung nicht betrof-
fen.
Keine Sprachkenntnisse benötigen, nach dem vorlie-
genden Gesetzesentwurf, allerdings Personen bzw. Na-
tionalitäten, die vermeintlich „einen geringen Integra-
tionsbedarf“ haben. Nach meiner Auffassung ist dies
hochgradig diskriminierend, da es ausländische Ehegat-
ten in zwei Klassen unterteilt. Ganz offensichtlich geht
es wohl darum, den Familiennachzug aus bestimmten
Staaten zu verringern. Wenn man weiß, woher ein großer
Teil der nach Deutschland einreisenden Ehepartner
stammt, dann liegt die Vermutung nahe, dass hier eine
Lex Türkei geschaffen werden soll. Einer solchen diskri-
minierenden Regelung kann ich nicht zustimmen, und
ich halte sie für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthaltene
Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber bisher
36 Monaten ist ein weiterer Punkt unter einer Reihe von
Verschlechterungen für die Betroffenen, die es mir un-
möglich machen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zu-
zustimmen.
Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen schon wieder
auf einen Stand von vor der Reform von 1999 zurückge-
fallen ist, sollen unter anderem durch die Einführung
von Einbürgerungstests als Regelfall – § 10 StAGV – die
Hürden für die Einbürgerung erhöht werden. Ich halte es
für wünschenswert, dass Zugewanderte die deutsche
Staatsangehörigkeit erwerben. Einbürgerung ist ein
wichtiger Meilenstein im Integrationsprozess und nicht
der Endpunkt. Die geplanten neuen Hürden bei der Ein-
bürgerung sind daher integrationspolitisch kontrapro-
duktiv.
Auf der anderen Seite trägt der vorliegende Gesetz-
entwurf nicht dazu bei, das Problem der sogenannten
Kettenduldungen dauerhaft und endgültig zu lösen, wie
es bereits die ursprüngliche Absicht des Zuwanderungs-
gesetzes aus der vorangegangenen Legislaturperiode
war. Die Vorschläge der SPD, § 25 des Aufenthaltsgeset-
zes entsprechend zu ändern, wurden nach meinen Infor-
mationen von der CDU/CSU strikt abgelehnt. Es ist be-
dauerlich, dass die Berücksichtigung des Kindeswohls
hier nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die
Chancen und Möglichkeiten zur Umsetzung der elf EU-
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ichtlinien zugunsten der Betroffenen nicht annähernd
usgeschöpft wurden, sondern hart an der Grenze des
ach EU-Recht gerade noch Zulässigen umgesetzt wur-
en, das heißt, alle Optionsmöglichkeiten zur Einschrän-
ung von Rechten wurden genutzt. Viele der im Gesetz
nthaltenen Verschärfungen haben jedoch mit der Richt-
inienumsetzung im engeren Sinn gar nichts zu tun, son-
ern beinhalten Rechtsänderungen aufgrund der Evalu-
erung des Zuwanderungskompromisses, der Wünsche
es Bundesministeriums des Innern, zahlreicher Länder-
nnenminister und unseres Koalitionspartners. Allein in
nserem Interesse liegende Rechtsänderungen konnten
agegen leider nur in sehr wenigen Punkten durchgesetzt
erden.
Eine Weiterentwicklung des Zuwanderungsgesetzes
äre meines Erachtens dringend nötig. Ziel einer sol-
hen Entwicklung muss meiner Meinung nach sein, In-
egrationsmöglichkeiten zu fördern und auszuweiten,
owie Chancengleichheit für die Zugewanderten herzu-
tellen. Dazu gehört meiner Überzeugung nach, die Zahl
er Einbürgerungen durch effektive Maßnahmen zu er-
öhen, Kettenduldungen abzuschaffen und den Flücht-
ingsschutz sowie den Schutz der Opfer von Menschen-
andel und Zwangsheirat zu verbessern. Diese Ziele
erden aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht
rreicht.
Schlimmer noch: Das Gesetz verhindert nicht nur
ortschritte, es ist ein Rückfall hinter das Zuwande-
ungsgesetz, mit dem seinerzeit der überfällige Paradig-
enwechsel eingeleitet worden war. Mit dem Zuwande-
ungsgesetz hatte der Gesetzgeber endlich deutlich
emacht: Deutschland ist faktisch ein Einwanderungs-
and. In dem heute zur Abstimmung vorliegenden Ge-
etz jedoch erscheint Zuwanderung nicht mehr als etwas
ositives: Deutschland wird damit wieder zu einem
and, das Einwanderer nicht willkommen heißt, sondern
uwanderung und Integration zunehmend mit Repres-
ion verbindet.
Jürgen Kucharczyk (SPD): Folgende Gründe be-
egen mich dazu, dem Gesetz zur „Umsetzung aufent-
altsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“
icht zuzustimmen:
Erstens. Der Gesetzentwurf bildet keine verbesserte
öglichkeit, für Opfer von Zwangsverheiratungen im
usland eine Wiederkehr nach Deutschland zu schaffen.
pfer von Zwangsverheiratung sind am wirksamsten
urch einen verbesserten Opferschutz und durch einen
esicherten Aufenthaltsstatus zu schützen. Die viel zu
urz bemessene Rückkehrfrist von einem halben Jahr für
ns Ausland Verschleppte muss zwingend angehoben
erden.
Zweitens. Außerdem sehe ich in dem Gesetzentwurf
rhebliche Verschlechterungen für den Familiennach-
ug. Ehegatten von Ausländern und Deutschen sollen
ukünftig vor ihrem Zuzug zum Ehepartner nach
eutschland zwingend bereits im Herkunftsland erwor-
ene Sprachkenntnisse nachweisen. Dies stellt sich nicht
ur anlässlich fehlender Möglichkeiten – auch aus finan-
ieller Sicht – für einen Spracherwerb im Herkunftsland
10646 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
als problematisch dar, sondern auch unter dem Gesichts-
punkt, dass für bestimmte Staaten diese Spracherforder-
nisregelung nicht gilt. Dies ist klar diskriminierend, da
dadurch der Eindruck erweckt wird, dass für manche mit
„sogenanntem geringeren Integrationsbedarf“ andere
Regeln gelten und eine Klassifizierung nach Herkunfts-
ländern gemacht wird.
Drittens. Des Weiteren zweifle ich an der Verfas-
sungsmäßigkeit des Gesetzes. In Art. 6 Abs. 1 und
Abs. 2 GG ist der Schutz von Ehe und Familie verankert.
Daraus ergibt sich unter anderem das Recht auf Fami-
lienzusammenführung. Macht man dies jedoch davon
abhängig, aus welchem Land der nachziehende Partner
oder die Partnerin kommt, ob dort Sprachkenntnisse er-
worben werden können oder wie hoch das Einkommen
des in Deutschland lebenden Partners ist, ist dies mit un-
serer Verfassung nicht vereinbar.
Viertens. Zudem soll der Nachzug von Ehepartnern
aus dem Ausland zu Deutschen in Ausnahmefällen ver-
sagt werden können, wenn der Lebensunterhalt in
Deutschland nicht gesichert ist. Dies diskriminiert nicht
nur viele ausländische Menschen, sondern auch Deut-
sche, die arbeitslos, Geringverdiener oder Studenten
sind, die sich bei der Wahl eines Ehepartners aus dem
Ausland nach dem Geldbeutel richten müssen. Dies ist
mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe eben-
falls nicht vereinbar.
Fünftens. Kritisch sehe ich außerdem die längere Be-
zugsdauer der abgesenkten Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz, die sich unterhalb des Sozial-
geldniveaus befinden, von bisherigen 36 auf 48 Monate.
Dies stellt eine zusätzliche Hürde für die Einbürgerung
dar.
Ich befürworte die erreichten Regelungen zu den
neuen §§ 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz, denn da-
durch wird der „Teufelskreis“ für Geduldete „Ohne Ar-
beit keine Aufenthaltserlaubnis und ohne Aufenthaltser-
laubnis keine Arbeit“ durchbrochen. Diese Regelung
bietet Betroffenen die Perspektive für die Zukunft, sich
dauerhaft zu integrieren, ohne eine wiederkehrende Be-
drohung der Abschiebung im Nacken zu haben. Bedau-
erlicherweise trifft diese Regelungen auf nur maximal
60 000 der insgesamt 180 000 in Deutschland lebenden
geduldeten ausländischen Mitbürger zu, die eine Aufent-
haltserlaubnis erhalten können. Dauerhaftere und für
künftige Fälle geltende Regelungen wären notwendig
gewesen.
Angesichts der oben genannten Kritikpunkte, die
dazu führen, dass bestimmte binationale Ehen dauerhaft
diskriminiert werden, kann ich dem Gesetz nach meinem
Gewissen nicht zustimmen.
Dr. Sascha Raabe (SPD): Ich kann eine Zustim-
mung zu dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung auf-
enthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi-
schen Union nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Ich begrüße ausdrücklich den Teil des Gesetzentwurfs,
der sich mit der rechtlichen Besserstellung von langjäh-
rig Geduldeten beschäftigt. Zwar wären hier auch groß-
zügigere und insbesondere dauerhafte, auch für künftige
Fälle geltende Regelungen wünschenswert gewesen,
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ber dies war mit dem Koalitionspartner wohl nicht zu
achen.
Sachlich unangemessen und inakzeptabel ist die Ver-
nüpfung des Bleiberechts mit den Fragen des Familien-
achzugs. Zu kritisieren sind hier insbesondere die
rastischen, dauerhaften Verschlechterungen beim Ehe-
attennachzug (§§ 28 ff. AufenthG). Ehegatten von Aus-
ändern und Deutschen (!) sollen demnach in Zukunft
or ihrem Zuzug zum in Deutschland lebenden Partner
ereits im Heimatland deutsche Sprachkenntnisse erwer-
en und zwingend nachweisen müssen. Zudem soll der
hegattennachzug zu Deutschen versagt werden können,
enn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Konkret bedeutet dies, dass arme Menschen aus Ent-
icklungsländern, die nicht über genügend Geld für den
esuch einer Schule verfügen, in der sie die deutsche
prache lernen können (sofern eine solche Schule in
em jeweiligen Land und in erreichbarer Nähe über-
aupt existiert), künftig nicht mehr mit einem Deutschen
n unserem Land als Eheleute leben können. Und selbst
enn die Sprache erlernt wird, kann der Zuzug zum
hepartner/zur Ehepartnerin nach Deutschland immer
och verweigert werden, wenn nicht genug Vermögen
nd Einkommen nachgewiesen werden kann. Dies dis-
riminiert nicht nur Milliarden Menschen (2,8 Milliar-
en Menschen leben von weniger als 2 US-Dollar pro
ag), sondern auch unzählige deutsche Arbeitslose, Ge-
ingverdiener und Studenten. Eine Ausländerin oder ei-
en Ausländer kann künftig nur noch derjenige heiraten,
er zum Zeitpunkt der Eheschließung genug Geld hat.
Der vorherige Erwerb der Sprachkenntnisse wird teils
amit begründet, dass dadurch Zwangsehen verhindert
erden könnten, weil die Frauen sich ja dann in
eutschland besser wehren könnten. Selbst wenn dies so
äre, würde der Missbrauch der Ehe durch einige Kri-
inelle nicht rechtfertigen, dass hunderttausende bina-
ionale Ehen, die aus Liebe geschlossen werden, deshalb
ünftig diskriminiert werden. Außerdem ist das Argu-
ent auch ziemlich schlicht. Eine Afrikanerin, die flie-
end Englisch spricht, kann sich in Deutschland gegebe-
enfalls besser zur Wehr setzen als eine Ukrainerin, die
ur ein paar Deutschkenntnisse hat. Und es ist doch ab-
urd zu glauben, dass Zwangsehen, Scheinehen und
wangsprostitution durch vorher erworbene Deutsch-
enntnisse verhindert werden können. Und wenn die
prachkenntnisse der Integration dienen sollen, dann
äre es sinnvoller, innerhalb einer bestimmten Frist
ach Zuzug den Erwerb von Deutschkenntnissen einzu-
ordern und die entsprechenden Angebote bereitzustel-
en.
Die verfassungsrechtlich geschützte Ehe wird mit
em vorgesehenen Gesetz empfindlich beeinträchtigt.
eutschen ist ein Leben mit ihrer ausländischen Ehefrau
der ihrem ausländischen Ehemann in vielen Fällen
ünftig nur noch außerhalb Deutschlands möglich. Da-
it käme es auch zu einer aus meiner Sicht nicht zu ver-
retenden Inländerdiskriminierung, denn in Deutschland
ebende Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaa-
en, die die Ehe mit einem Partner aus einem Drittstaat
lanen, wären von der deutschen Regelung nicht betrof-
en.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10647
(A) )
(B) )
Ohne eine weitere gesetzgeberische Konkretisierung
obliegt es zudem der Willkür der jeweiligen Ausländer-
behörden, Länderlisten zu erstellen, bei denen nach Per-
sonen „mit einem geringen Integrationsbedarf“ und ver-
meintlich der deutschen Kultur fernstehenden Personen
unterschieden wird. Eine derartige Klassifizierung kann
zu rassistischen Einteilungen führen, die nicht nur für
den Personenkreis, sondern für alle in Deutschland le-
benden Ausländer diskriminierend wirken. Das bisher
weitgehend friedliche Zusammenleben mit Millionen
von ausländischen Mitbürgern und Familien mit Migra-
tionshintergrund könnte dadurch empfindlich gestört
werden
Die einmalige rechtliche Besserstellung eines kleinen
Teils von langjährig Geduldeten (höchstens 60 000), von
denen die meisten sowieso nicht mehr abgeschoben wer-
den können, kann nicht die dauerhafte künftige Diskri-
minierung von Ausländern und heiratswilligen Deut-
schen rechtfertigen. Derzeit leben in Deutschland
2,3 Millionen Menschen in binationalen Ehen. Allein in
2005 haben 100 000 Deutsche und Ausländer die Ehe
geschlossen. Viele dieser Ehen würde es mit dem neuen
Gesetz nicht geben. Die Verwirklichung einer Ehe darf
nicht vom Geldbeutel oder von der Hautfarbe abhängen.
Aus diesen Gründen ist das Gesetz mit meinem Ge-
wissen nicht vereinbar, und ich werde deshalb dem Ge-
setz nicht zustimmen.
Mechthild Rawert (SPD): Ich stimme dem Gesetz-
entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufent-
halts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union nach intensiver Überlegung, Abwägung und Ge-
wichtung der Argumente nicht zu.
Anlass dieses Gesetzes ist die Umsetzung von elf EU-
Richtlinien in nationales Recht. Die Regierungsfraktio-
nen des Deutschen Bundestages müssen tätig werden,
zumal neun dieser Richtlinien bereits entfristet sind.
Dieses Richtlinien-Umsetzungsgesetz enthält drei maß-
gebliche Aspekte: eine gesetzliche Bleiberechtsrege-
lung, die eigentliche Richtlinien-Umsetzung und darüber
hinausgehenden nationalen Änderungsbedarf im Auslän-
derrecht.
Außerordentlich positiv zu bewerten sind die erstmals
allgemein verbindlich bundesweit einheitlichen gesetzli-
chen Bestimmungen zum Bleiberecht für Menschen
(vgl. § 104 a und 104 b AufenthG), die seit Jahren mit
einem Duldungsstatus in Deutschland leben. Diesen fast
60 000 Kindern und Jugendlichen, Frauen und Männern
wird mit dem Gesetz eine dauerhafte Lebensperspektive
in Deutschland geboten. Ich begrüße diesen gesetzgebe-
rischen Meilenstein über alle Ländergrenzen hinweg
nachdrücklich. Ohne die hartnäckige Arbeit der SPD-
Bundestagsfraktion hätte es diese Regelung nicht gege-
ben. Mit dem Koalitionspartner nicht mehr verhandelbar
war, eine dauerhafte, keine neuen Duldungsfälle produ-
zierende Bestimmung zu vereinbaren.
Das Gesetz vermittelt viel zu wenig, dass Deutsch-
land unsere gemeinsame Heimat ist. Es entsteht viel-
mehr der Eindruck, Integration würde verstärkt als
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bwehrpolitik und nicht als gemeinsame gesellschafts-
olitische Herausforderung sowohl für die aufnehmende
ehrheitsgesellschaft als auch für die Zugewanderten
er 1. bzw. die hier geborenen bzw. in jungen Jahren zu-
ewanderten Kinder und Jugendlichen der sogenannten
. und 3. Generation verstanden. Ich lehne es ab, dass
ir Regelungen schaffen, die teilweise hinter das augen-
licklich geltende Zuwanderungsgesetz zurückfallen.
Bei den öffentlichen Anhörungen des Innenausschus-
es haben Expertinnen und Experten nachdrücklich vor
er wahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit zahlreicher
estimmungen gewarnt. Viele ihrer Hinweise sind für
ich überzeugend.
Exemplarisch möchte ich einige der Beweggründe für
eine Ablehnung erläutern:
. Kinder und Jugendliche
a) Abzulehnende Bestimmungen zum Staatsbürger-
schaftsrecht
Rücknahme der Einbürgerungserleichterungen
für junge Erwachsene (§ 10 Abs. 1 S. 3 StAG)
Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Ein-
bürgerungserleichterungen für junge Erwachsene
gestrichen werden. Bisher können unter 23-Jäh-
rige sich einbürgern lassen, ohne nachweisen zu
müssen, dass sie ihren Lebensunterhalt eigen-
ständig sichern können. Angesichts der bereits
länger andauernden Probleme auf dem Ausbil-
dungs- und Arbeitsmarkt für Jugendliche/junge
Erwachsene mit oder ohne deutschen Pass geht
diese Forderung an den Realitäten Deutschlands
vorbei. Auch aus den EU-Richtlinien, die mit
dem Gesetz umgesetzt werden sollen, ergibt sich
keine Notwendigkeit zur Änderung des Staatsan-
gehörigkeitsrechts in dieser Form.
b) Abzulehnende jugendpolitisch relevant wer-
dende Bestimmungen
„… wenn der Heranwachsende wegen serienmä-
ßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher
Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer
besonders schweren Straftat rechtskräftig verur-
teilt worden ist.“ (§ 56 Abs. 2 AufenthG)
Die über das Strafrecht hinausgehende konstante
Drohung zur Ausweisung an alle in Deutschland
lebenden Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft
ist meines Erachtens diskriminierend und fördert
den Integrationswillen nicht. Viele der hier gebo-
renen bzw. aufgewachsenen Jugendlichen ken-
nen das Herkunftsland ihrer Eltern nur aus dem
Urlaub bzw. gar nicht.
c) Abzulehnende Bestimmungen: Eingriff in die
körperliche Unversehrtheit
„… das Aufnehmen von Lichtbildern, das Ab-
nehmen von Fingerabdrücken sowie Messungen
und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körper-
licher Eingriffe, die von einem Arzt nach den Re-
geln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Fest-
stellung des Alters vorgenommen werden, wenn
10648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers
zu befürchten ist. Die Maßnahmen sind zulässig
bei Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet
haben; Zweifel an der Vollendung des 14. Le-
bensjahres gehen dabei zu Lasten des Auslän-
ders.“ (§ 49 Abs. 6 AufenthG)
Die Feststellung des Alters könnte eine große
Rolle spielen: bei von Abschiebung bedrohten
Minderjährigen, bei Ermittlungsverfahren we-
gen des Verdachts eines strafrechtlichen Verge-
hens, bei der Feststellung der Strafmündigkeit
(bis 14 Jahren) bzw. bei der Anwendung des Ju-
gendstrafrechts oder des Strafrechts.
Ärztinnen und Ärzte haben auf dem 110. Deut-
schen Ärztetag 2007 beschlossen, mit Entschie-
denheit jegliche Beteiligung zur Feststellung des
Alters von Ausländern und Ausländerinnen ab-
zulehnen. Die Feststellung des Alters von Aus-
ländern und Ausländerinnen sei mit dem Berufs-
recht nicht vereinbar, es handele sich weder um
eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die
Therapie einer Erkrankung. Weiterhin sei die Al-
tersfeststellung durch Röntgen der Handwurzel-
knochen von Jugendlichen wissenschaftlich
höchst umstritten und könne daher keine zwei-
felsfreie Rechtssicherheit bieten.
II. Frauen- und Familienpolitik
a) Abzulehnende Bestimmungen zum Familien-
nachzug
„(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
a) beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet
haben,
b) der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art
in deutscher Sprache verständigen kann …“
§ 30 Abs. 1 AufenthG)
Begründet wird der Vorschlag von der CDU/
CSU damit, man müsse etwas gegen Zwangsver-
heiratungen tun. Ich bin davon überzeugt, dass
die geplanten Regelungen keine einzige Zwangs-
heirat verhindern. Die beabsichtigten Anforderun-
gen stellen stattdessen schwer zu überwindende
Hürden für eine Familienzusammenführung in
Deutschland dar. So sollen Ehepartner bzw. Ehe-
partnerinnen bereits vor ihrer Einreise die deut-
sche Sprache erlernen, was gerade im ländlichen
Raum vieler Herkunftsländer kaum realisierbar
ist. Diese Regelungen werden eher zu einer so-
zialen Auswahl führen. Zudem fordert die umzu-
setzende EU-Richtlinie lediglich, dass Zuwan-
dernde Sprachkenntnisse erwerben sollen – keine
Aussage wird dazu gemacht, ob vor oder nach
der Einreise.
Wer tatsächlich will, dass keine Zwangsehen
mehr geschlossen werden, sollte im Gesetz die
Aufenthaltsrechte zwangsverheirateter Frauen
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(D
stärken: Die Rückkehroption darf auch bei länge-
rem Auslandsaufenthalt nicht erlöschen, um im
Ausland zwangsverheirateten Frauen (Heirats-
verschleppung) eine Rückkehr zu ermöglichen.
Die Wiedereinreisefrist sollte drei Jahre betra-
gen. Zwangsverheiratung soll im Hinblick auf
das eigenständige Aufenthaltsrecht für Ehegatten
als Härtefall innerhalb der ersten 24 Monate gel-
ten und somit für Betroffene die Möglichkeit er-
öffnen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht be-
gründen zu können. In den entsprechenden
Verwaltungsvorschriften soll Zwangsheirat aus-
drücklich als Härtefall deklariert werden. An-
stelle der Verpflichtung, vor einem Nachzug
Sprachkenntnisse verpflichtend zu erlernen, soll-
ten in Deutschland Integrationskurse verpflich-
tend sein, in denen auch ein auf Häusliche Ge-
walt/Zwangsheirat spezialisiertes Beratungs- und
Betreuungsprogramm impliziert ist.
b) Abzulehnende Bestimmungen: Binationale Ehen
unter Generalverdacht
„… wenn die Ehe nicht ausschließlich zu dem
Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden
Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im
Bundesgebiet zu ermöglichen.“ (§ 27 Abs. 1 a
AufenthG)
In einer Einwanderungsgesellschaft wie der un-
serigen ist es völlig normal, dass zwischen Men-
schen ohne deutschen Pass und Menschen mit
deutschem Pass Beziehungen gelebt, Ehen ge-
schlossen und/oder Familien gegründet werden.
Wer fragt beim Sich-Verlieben schon nach einem
Pass? Dennoch besteht aufgrund der Rechtslage
die Tendenz, einen Teil der binationalen Ehen
unter den Generalverdacht der „Scheinehe“ zu
stellen.
II. Integrationskurse
a) Abzulehnende Bestimmungen: Integrations-
kurse mit Sanktionen
Ausländer bzw. Ausländerinnen, die ihre Pflicht
zur ordnungsgemäßen Teilnahme an Integra-
tionskursen verletzten, erfahren einen gestuften
Sanktionskatalog: Nichtverlängerung der Auf-
enthaltserlaubnis (§ 8 Abs. 3 AufenthG), Verwal-
tungszwang (§ 44 a Abs. 3 AufenthG) und Buß-
geld (§ 98 AufenthG).
Sanktionen demotivieren. Es besteht lernpsycho-
logisch Einigkeit darüber, dass Zwang und Druck
keine geeigneten Mittel zur Förderung von Lern-
erfolg sind. Ich befürworte es, wenn die Motivie-
rung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch
die Schaffung positiver Anreize erfolgt. Die Er-
höhung der Qualität der Integrationskurse (kun-
den-, bildungs- und berufsorientierte Angebote)
oder die frühere Erteilung der Niederlassungser-
laubnis bzw. Einbürgerung wäre ein sachgerech-
ter und angemessener Weg dahin.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10649
(A) )
(B) )
Gerold Reichenbach (SPD): Erstens. Die Chancen
und Möglichkeiten zur Umsetzung der elf EU-Richt-
linien sind zugunsten der Betroffenen nicht befriedigend
ausgeschöpft, sondern hart an der Grenze des nach EU-
Recht noch Zulässigen umgesetzt worden.
Zweitens. Ein großer Teil der Regelungen dieses Ge-
setzentwurfes hat jedoch mit der Richtlinienumsetzung
im engeren Sinne nichts zu tun, sondern beinhaltet
Rechtsänderungen aufgrund der Evaluierung des Zu-
wanderungskompromisses, der Wünsche des Bundesmi-
nisteriums des Innern, zahlreicher Länderinnenminister
sowie unseres Koalitionspartners. Insoweit haben zwar
die intensiven Koalitionsverhandlungen über mehr als
ein Jahr die gefundenen Kompromisse auch im Sinne der
SPD-Fraktion beeinflussen können. Aus unserer Sicht
im Interesse der Betroffenen liegende Rechtsänderungen
konnten leider nur in wenigen Punkten durchgesetzt
werden.
a) Um vor allem die sogenannten Kettenduldungen
jetzt und auch für die Zukunft zu vermeiden – wie dies
bereits die ursprüngliche Absicht des Zuwanderungsge-
setzes war – hatten wir vorgeschlagen, die § 25 Abs. 4
und Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend zu än-
dern (§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sollte eine vorüber-
gehende Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ermögli-
chen, die bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind; in
§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte ausdrücklich klar-
gestellt werden, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch
dann zu gewähren ist, wenn „das schutzwürdige private
Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik, insbeson-
dere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öf-
fentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung über-
wiegt“). Diese Vorschläge wurden von der CDU/CSU
jedoch strikt abgelehnt.
b) Leider ist es auch nicht gelungen, für die Opfer von
Zwangsverheiratungen im Ausland eine verbesserte
Möglichkeit der Wiederkehr nach Deutschland zu schaf-
fen.
c) Eindeutig negativ für die Betroffenen sind vor al-
lem die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechte-
rungen im Familiennachzug: Ehegatten von Ausländern
und Deutschen sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zu-
zug zum in Deutschland lebenden Partner bereits im
Heimatland erworbene Sprachkenntnisse zwingend, das
heißt ohne allgemeine Härtefallregelung, nachweisen.
Der Ehegattennachzug zu Deutschen soll ausnahms-
weise versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt
nicht gesichert ist. Inwieweit diese Regelung einer ver-
fassungsrechtlichen Überprüfung standhält, ist offen.
d) Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthal-
tene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber
bisherigen 36 Monaten ist ein weiterer Punkt in einer
Reihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die
es insgesamt schwer machen, dem vorliegenden Gesetz-
entwurf zuzustimmen.
e) Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen bereits
wieder auf einen Stand vor der Reform 1999 zurückge-
fallen ist, werden unter anderem durch die Einführung
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on Einbürgerungstests als Regelfall (§ 10 StAG) die
ürden für die Einbürgerung eher erhöht.
Drittens. Ich kann dem Gesetzentwurf in der vorlie-
enden Form als einem schwierigen und in vielen Teilen
roblematischen Kompromiss nur unter dem letztlich
ntscheidenden Gesichtspunkt zustimmen: Er enthält in
en § 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes (neu)
ine gesetzliche Altfall-/Bleiberechtsregelung. Diese ist
war immer noch nicht umfassend genug angelegt (mit
echs bzw. acht Jahren Mindestaufenthaltszeit beinhaltet
ie zu lange Wartefristen, eine zu niedrige Grenze beim
usschluss wegen Strafbarkeit, einen Regelausschluss
ller Familienmitglieder, wenn nur ein Familienmitglied
olche Straftaten begannen hat), aber sie durchbricht
anders als bei der sogenannten IMK-Regelung – den
isherigen menschenunwürdigen „Teufelskreis“ für die
eduldeten, der da lautete: „Hast du keine Arbeit, be-
ommst du keine Aufenthaltserlaubnis; hast du keine
ufenthaltserlaubnis, darfst du nicht arbeiten.“
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden von
en insgesamt circa 180 000 geduldeten ausländischen
itbürgerinnen und Mitbürgern, die derzeit in der Bun-
esrepublik leben, maximal circa 60 000 – darunter etwa
in Drittel Kinder und Jugendliche – eine Aufenthaltser-
aubnis erhalten können. Ihnen, die zum Teil schon seit
ielen Jahren nicht abgeschoben werden konnten, kann
amit eine Perspektive für ihren weiteren Aufenthalt,
hre weitere Integration und – jedenfalls für den größe-
en Teil von ihnen – Unabhängigkeit von staatlichen
ransferleistungen ermöglicht werden. Andernfalls wä-
en auch sie auf wieder und wieder und manchmal auf
ur drei Monate befristete Duldungen angewiesen, oder
ie wären sogar konkret von Abschiebung bedroht. Im
nteresse dieser Menschen und vor allem ihrer bei uns in
eutschland aufgewachsenen und zum Teil hier gebore-
en Kinder, denen wir angesichts der Mehrheitsverhält-
isse in Bundestag und Bundesrat derzeit keine andere
hance bieten könnten, ist es für mich nicht nur gerecht-
ertigt, sondern sogar zwingend, einem ansonsten aus
nserer Sicht mit vielen Mängeln behafteten Gesetzent-
urf zuzustimmen.
Swen Schulz (Spandau) (SPD): Ich kann dem Ge-
etzentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen.
Unbestritten sieht er wesentliche und dringend benö-
igte Verbesserungen für viele in Deutschland lebende
enschen vor. Gleichzeitig beinhaltet das Gesetz Rege-
ungen, die aus meiner Sicht falsch und teilweise nicht
erfassungsgemäß sind. Zudem konnten die im Interesse
er SPD liegenden Rechtsänderungen in vielen Punkten
icht durchgesetzt werden. Dazu zählen die restriktiven
estimmungen zum Ehegattennachzug, die sogenannte
ippenhaft, wonach im Falle der Straffälligkeit einer
erson die ganze Familie ausreisen muss, der fehlende
chutz von ins Ausland verschleppten Opfern von
wangsehen, das Fehlen von humanitären Regelungen
ür diejenigen, die ihren Lebensunterhalt objektiv nicht
lleine bestreiten können, wie zum Beispiel Alte und
ranke, die fehlende Klarstellung der Berücksichtigung
es Kindeswohls als Ausnahmetatbestand zum Verbleib
10650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
in Deutschland sowie das Wegfallen einer erleichterten
Einbürgerungsmöglichkeit für Jugendliche.
Verbesserungen für viele Menschen in einem be-
grenzten Zeitraum stehen unbefristete Regelungen ge-
genüber, die letztlich wesentlich mehr Menschen hart
treffen und die Integration in Deutschland insgesamt er-
schweren werden.
Trotz der intensiven Verhandlungen und vielen Be-
mühungen der SPD hat sich die CDU/CSU vernünftigen
Regelungen verweigert. Dieses Gesetz ist von einem
Ungeist der Ausländerphobie geprägt. Es wird den heuti-
gen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht und
verschärft Integrationsprobleme. Für mich ist dies der
falsche Weg, sodass ich dem Gesetz bei allem Respekt
gegenüber der Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion
nicht zustimmen kann.
Christoph Strässer (SPD): Der Gesetzentwurf ist in
der vorliegenden Form ein schwieriger und in vielen
Teilen eigentlich abzulehnender Kompromiss. Nur ein
einziger Gesichtspunkt beschreibt eine positive Ent-
wicklung, auch und gerade unter dem Aspekt sozial-
demokratischer Zuwanderungs- und Integrationspolitik:
Er enthält in den §§ 104 a und 104 b des Aufenthalts-
gesetzes (neu) eine gesetzliche Altfall-/Bleiberechts-
regelung. Diese ist zwar immer noch nicht umfassend
genug angelegt (mit sechs bzw. acht Jahren Mindestauf-
enthaltszeit beinhaltet sie zu lange Wartefristen, eine zu
niedrige Grenze beim Ausschluss wegen Strafbarkeit, ei-
nen Regelausschluss aller Familienmitglieder, wenn nur
ein Familienmitglied solche Straftaten begannen hat),
aber sie durchbricht – anders übrigens als bei der soge-
nannten IMK-Regelung – zumindest den bisherigen
„Teufelskreis“ für die Geduldeten, der da lautete: „Hast
du keine Arbeit, bekommst du keine Aufenthaltserlaub-
nis; hast du keine Aufenthaltserlaubnis, darfst du gar
nicht arbeiten.“
Danach werden von den insgesamt circa 180 000 ge-
duldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern,
die derzeit in der Bundesrepublik leben, maximal circa
60 000 – darunter etwa ein Drittel Kinder und Jugendli-
che – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Ihnen,
die zum Teil schon seit vielen Jahren nicht abgeschoben
werden konnten, kann damit eine Perspektive für ihren
weiteren Aufenthalt, ihre weitere Integration und – je-
denfalls für den größeren Teil von ihnen – Unabhängig-
keit von staatlichen Transferleistungen ermöglicht wer-
den. Andernfalls wären auch sie auf wieder und wieder
und manchmal auf nur drei Monate befristete Duldungen
angewiesen oder sie wären sogar konkret von Abschie-
bung bedroht. Im Interesse dieser Menschen und vor al-
lem ihrer hier bei uns in Deutschland aufgewachsenen
und zum Teil hier geborenen Kinder, denen wir ange-
sichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bun-
desrat derzeit keine andere Chance bieten könnten, ist
eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs aus meiner Sicht
nicht zu verantworten.
Allerdings enthält der Entwurf trotz der vielfältigen
Bemühungen der aufseiten der SPD-Fraktion Verhan-
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elnden viele Mängel, die gravierende Nachteile für ei-
en Großteil der Betroffenen bedeuten und die nicht hin-
ehmbar sind.
Erstens. Die Chancen und Möglichkeiten zur Umset-
ung der 11 EU-Richtlinien sind zugunsten der Betroffe-
en nicht annähernd ausgeschöpft, sondern hart an der
renze des nach EU-Recht gerade noch Zulässigen um-
esetzt worden (das heißt alle Optionsmöglichkeiten zur
inschränkung von Rechten wurden genutzt).
Zweitens. Rund die Hälfte der Regelungen dieses Ge-
etzentwurfes haben jedoch mit der Richtlinienumset-
ung im engeren Sinne nichts zu tun, sondern beinhalten
echtsänderungen aufgrund der Evaluierung des Zu-
anderungskompromisses, der Wünsche des Bundes-
inisteriums des Innern, zahlreicher Länderinnenminis-
er und unseres Koalitionspartners. Insoweit haben die
ntensiven Koalitionsverhandlungen über mehr als ein
ahr zwar die gefundenen Kompromisse auch im Sinne
er SPD- Fraktion beeinflussen können. Allein in unse-
em Interesse liegende Rechtsänderungen konnten dage-
en leider nur in sehr wenigen Punkten durchgesetzt
erden.
Zur Bewertung im Einzelnen:
a) Vor allem um die sogenannten Kettenduldungen
etzt und auch für die Zukunft zu vermeiden – wie es
chon einmal die ursprüngliche Absicht des Zuwande-
ungsgesetzes war –, hatten wir vorgeschlagen, § 25
bs. 4 und Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend
u ändern (§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sollte eine vo-
übergehende Aufenthaltserlaubnis für Ausländer er-
öglichen, die bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind,
n § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte ausdrücklich
largestellt werden, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch
ann zu gewähren ist, wenn „das schutzwürdige private
nteresse am Verbleib in der Bundesrepublik, insbeson-
ere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öf-
entliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung über-
iegt“). Diese Vorschläge wurden von der CDU/CSU
edoch strikt abgelehnt.
b) Leider ist es auch nicht gelungen, für die Opfer von
wangsverheiratungen im Ausland eine verbesserte
öglichkeit der Wiederkehr nach Deutschland zu schaf-
en. Diese Regelung ist nicht akzeptabel, da ihr eigentli-
her Gehalt, nämlich die Verhinderung von Zwangsver-
eiratungen und der Schutz der Opfer, in sein Gegenteil
erkehrt wird. Die Gewährung eines großzügigen Rück-
ehrrechts für die Opfer von Zwangsverheiratungen ist
ine konsequente Folge der Bekämpfung dieser Metho-
en und schafft allein Rechtssicherheit und Gerechtig-
eit. Die jetzige Regelung führt zu einer doppelten Be-
trafung der Betroffenen, denen eigentlich geholfen
erden sollte, und ist nicht hinzunehmen.
c) Eindeutig negativ für die Betroffenen sind vor al-
em die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechte-
ungen im Familiennachzug: Ehegatten von Ausländern
nd Deutschen sollen demnach in Zukunft vor ihrem Zu-
ug zum in Deutschland lebenden Partner bereits im
eimatland erworbene Sprachkenntnisse zwingend (das
eißt ohne allgemeine Härtefallregelung) nachweisen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10651
(A) )
(B) )
Der Ehegattennachzug zu Deutschen soll ausnahms-
weise versagt werden können, wenn der Lebensunterhalt
nicht gesichert ist.
d) Die im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz enthal-
tene Absenkung der Leistungen nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz auf nunmehr 48 Monate gegenüber
bisherigen 36 Monaten ist ein weiterer Punkt unter einer
Reihe von Verschlechterungen für die Betroffenen, die
es insgesamt schwer machen, dem vorliegenden Gesetz-
entwurf zuzustimmen.
e) Obwohl die Anzahl der Einbürgerungen schon wie-
der auf einen Stand von vor der Reform 1999 zurückge-
fallen ist, werden unter anderem durch die Einführung
von Einbürgerungstests als Regelfall (§ 10 StAG) die
Hürden für die Einbürgerung eher erhöht.
f) Durch den sogenannten dynamischen Verweis auf
die Geltung der EU-Richtlinien in Bezug auf die Rege-
lung der sicheren Drittstaaten im Asylrecht besteht die
Gefahr, dass die jetzt erforderliche Zustimmung des
Deutschen Bundestags nach Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG
zu der Liste der sicheren Drittstaaten ausgehebelt wird.
Nach der jetzigen Fassung wird es möglich sein, dass
über vertragliche Vereinbarungen der EU zum Beispiel
bei Rücküberstellungsabkommen Staaten wie die
Ukraine oder Marokko als sichere Drittstaaten definiert
werden – ohne Befassung des deutschen Parlaments.
Auch diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar.
Bei einer Abwägung aller Argumente ist mir eine Zu-
stimmung zu diesem Gesetzesvorhaben aus Überzeu-
gung nicht möglich und mit meinem Gewissen nicht ver-
einbar, sodass ich mich im Ergebnis der Stimme
enthalten werde.
Jörn Thießen (SPD): Der vorliegende Gesetzent-
wurf nutzt die Chancen und Möglichkeiten zur Umset-
zung der EU-Richtlinien nicht in ausreichendem Maße
und setzt sie sehr restriktiv um. Er ist kein überzeugen-
des und einladendes Angebot zur Integration von Mi-
grantinnen und Migranten, was meiner Ansicht nach nö-
tig wäre und der Realität der deutschen Gesellschaft
entsprechen würde.
Die vorgesehene Regelung zum „Rückkehrrecht für
Opfer von Zwangsehen“ ist nicht das geeignete Mittel,
um Zwangsverheiratungen zu verhindern. Zwangsver-
heirateten Frauen würde am wirksamsten durch einen
verbesserten Opferschutz und durch einen gesicherten
Aufenthaltsstatus geholfen. Eine Rückkehrfrist von ei-
nem halben Jahr ist zu kurz. Sie schützt Opfer von
Zwangsverheiratungen nicht. Das haben auch die Anhö-
rungen der Fachleute im Familienausschuss und im In-
nenausschuss ergeben.
Auch halte ich die Regelungen zum „Spracherwerb“
für problematisch, denn durch sie wird die Integration
von Familien nicht verbessert. Stattdessen bedeutet die
Anforderung des Spracherwerbs im Herkunftsland eine
Diskriminierung besonders von Frauen, die aus den un-
terschiedlichsten Umständen an diesem gehindert sind.
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Ich bedauere weiterhin, dass im Bereich der Ketten-
uldungen nicht die Berücksichtigung des Kindeswohls
ls ausdrückliche Klarstellung in den Gesetzentwurf auf-
enommen wurde.
Positiv ist aus meiner Sicht zu bewerten, dass endlich
ine Bleiberechtsregelung gefunden worden ist, auch
enn sie nicht so umfassend gestaltet wurde, wie es
öglich gewesen wäre. Sie ist trotz alledem ein großer
ortschritt.
Es ist gut, dass wir in diesem Punkt eine Lösung ge-
unden haben, wofür sich auch die Kirchen in Deutsch-
and seit langem einsetzen. Ich begrüße es, dass der
usammenhang „Keine Arbeit – keine Aufenthalts-
rlaubnis – keine Arbeitserlaubnis“ aufgelöst wird. Hier-
urch eröffnet sich eine Perspektive für die in Deutsch-
and als „geduldet“ lebenden Bürgerinnen und Bürger
ür ihren weiteren Aufenthalt und ihre Integration. Mit
lick auf ihre in Deutschland aufwachsenden und zum
eil hier geborenen Kinder ist es für mich möglich, dem
esetzentwurf heute zuzustimmen. Denn dies ist in der
omentanen politischen Konstellation der einzige Weg,
iesen Kindern eine Chance in Deutschland zu geben.
nlage 9
Erklärung
nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Mast,
Gregor Amann, Doris Barnett, Sören Bartol,
Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildes-
heim), Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-
Weiß, Siegmund Ehrmann, Annette Faße,
Gabriele Frechen, Peter Friedrich, Klaus
Hagemann, Josip Juratovic, Fritz Rudolf
Körper, Nicolette Kressl, Waltraud Lehn,
Angelika Krüger-Leißner, Helga Lopez, Caren
Marks, Dr. Matthias Miersch, Johannes Pflug,
Maik Reichel, Gerold Reichenbach, Dr. Carola
Reimann, Walter Riester, Michael Roth (Herin-
gen), Marianne Schieder, Dr. Frank Schmidt,
Silvia Schmidt (Eisleben), Dr. Angelica Schwall-
Düren, Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf Stöckel,
Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss, Hedi Wegener,
Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Rainer Wend
und Manfred Zöllmer (alle SPD) zur namentli-
chen Abstimmung über die Beschlussempfeh-
lung zu dem Antrag: Deutschland braucht Min-
destlöhne (Tagesordnungspunkt 15)
Der Antrag findet meine Unterstützung nicht.
Ich halte Mindestlöhne für ein unerlässliches Instru-
ent, um in Deutschland Armutslöhne zu verhindern
nd ein Existenz sicherndes Einkommen zu eröffnen.
Trotzdem stimme ich bei diesem Antrag mit Nein, da
s sich einzig und alleine um eine Provokation gegen-
ber den Betroffenen handelt. Die Sozialdemokratische
artei Deutschlands ist durch den Koalitionsvertrag an
in einheitliches Abstimmungsverhalten mit ihrem
ündnispartner CDU/CSU gebunden. Denn in der
oalition erreichen wir die Fortsetzung unserer bereits
nter Rot-Grün gestarteten erfolgreichen Regierungs-
10652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
(A) )
(B) )
politik nur durch ein gemeinsames Vorgehen trotz zahl-
reicher unterschiedlicher Vorstellungen in Sachfragen,
unter anderem auch beim Mindestlohn.
Die sozialdemokratische Kontinuität im Regierungs-
handeln wird unter anderem darin deutlich, dass wir in
der heutigen Koalition das Elterngeld eingeführt haben,
den Atomausstieg beibehalten, das Betriebsverfassungs-
gesetz nicht verändert wird, der Kündigungsschutz
bleibt, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erfolg-
reich ist, Handwerker besser gefördert werde, dass das
hohe Engagement für Ausbildung fortgesetzt wird und
dass wir mit dem Gebäudereinigerhandwerk weitere
850 000 Arbeitsplätze mit in das Entsendegesetz aufge-
nommen haben. Wir haben eine Gesundheitsreform ver-
abschiedet, die ein deutlicher Schritt Richtung Bürger-
versicherung ist, und bei der Unternehmensteuerreform
schließen wir erstmals für Kapitalgesellschaften die
Scheunentore der Steuerschlupflöcher und gehen gegen
Gewinnverlagerungen ins Ausland insbesondere durch
die Zinsschranke vor. Ferner brauchen wir stabile Mehr-
heiten, um nach der Föderalismusreform I auch die
Föderalismusreform II auf den Weg zu bringen. Wir
brauchen auch stabile Mehrheiten bis zur nächsten Bun-
destagswahl, um unter anderem die Kinderbetreuung der
unter 3-Jährigen vernünftig auf den Weg zu bringen, die
Erbschaftsteuerreform sowie die Reform der Pflegever-
sicherung sozialdemokratisch mitzugestalten und die
Gelder sowohl für Forschung und Bildung als auch für
Investitionen in den Klimaschutz und die Förderung re-
generativer Energien zu verstetigen.
Besonnenheit, Vertragstreue und stabile Mehrheiten
bei vereinbartem Vorgehen, um den Wohlstand aller zu
sichern, sind nicht nur in der Politik ein hohes Gut! Des-
halb findet dieser Antrag nicht meine Unterstützung.
Anlage 10
Erklärung
nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner,
Iris Gleicke und Monika Griefahn (alle SPD)
zur namentlichen Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung zu dem Antrag: Deutsch-
land braucht Mindestlöhne (Tagesordnungs-
punkt 15)
Deutschland ist gemessen an der gesamtwirtschaftli-
chen Leistung so reich wie nie zuvor. Viele Menschen
arbeiten den ganzen Tag, können aber trotzdem sich und
ihre Familien vom erarbeiteten Lohn nicht ernähren. Ar-
mutslöhne sind ungerecht und unsozial. Sie missachten
die Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das ist ein Skandal. Wer voll arbeitet, muss davon leben
können. Deshalb muss das Lohndumping beendet wer-
den.
Die Fakten sind eindeutig: Die Einkommensschere
geht weiter auseinander. Während Spitzengehälter zu-
nehmen, stagnieren die Löhne für viele Beschäftigte.
Mehr als 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten in
Deutschland für Armutslöhne, die weniger als 50 Pro-
zent des Durchschnittslohns betragen. Lohndumping
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ichtet sich gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
ehmer. Dumpinglöhne schwächen aber auch die Wett-
ewerbsfähigkeit von Betrieben, die faire Löhne zahlen.
ie Tarifbindung nimmt weiter ab. Nur 68 Prozent der
eschäftigten in Westdeutschland und 53 Prozent in Ost-
eutschland erhalten tariflich vereinbarte Löhne. Ar-
utslöhne gibt es nicht nur bei tarifungebundenen Ar-
eitgebern. Auch viele Tariflöhne liegen zwischen drei
nd vier Euro. Niedriglöhne sind nicht allein die Folge
u geringer Qualifikationen. 60 Prozent der Beschäftig-
en im Niedriglohnsektor verfügen über eine abgeschlos-
ene Berufsausbildung. Die Aufstiegsmobilität in besser
ezahlte Jobs ist gering. Niedriglöhne sind kein Einstieg
n eine bessere Zukunft, sondern bedeuten meist Verhar-
en in Armut.
Gute Arbeit muss gerecht entlohnt werden.
Die SPD will gerechte Löhne für gute Arbeit. Men-
chen, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen,
üssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben
önnen.
Großbritannien, die Niederlande, Belgien die meisten
nserer europäischen Nachbarn und selbst die USA
raktizieren Mindestlöhne mit Erfolg. Auch in Deutsch-
and ist es höchste Zeit: für gerechten Lohn und gute Ar-
eit, für soziale Sicherheit und Mindestlöhne! Zu diesen
orderungen stehe ich uneingeschränkt.
Trotzdem lehne ich den von der Fraktion Die Linke in
en Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag, der
em Aufruf der SPD entspricht, ab, weil die Verhandlun-
en zwischen Union und SPD zur Einführung eines Min-
estlohnes noch nicht abgeschlossen sind und weil der
ntrag der Fraktion Die Linke ein reiner Showantrag ist.
nlage 11
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Christian Kleiminger (SPD)
zur namentlichen Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung zu dem Antrag: Deutsch-
land braucht Mindestlöhne (Tagesordnungs-
punkt 15)
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist sich
it den Gewerkschaften einig: Wir brauchen Mindest-
öhne in Deutschland – jetzt.
Deshalb unterstütze ich die Kampagne der SPD „Poli-
ik für Gute Arbeit – Deutschland braucht Mindest-
öhne“ zur Einführung eines Mindestlohns in Deutsch-
and als Unterzeichner, nicht jedoch den offenkundig
llein taktisch begründeten Antrag der Oppositionspartei
ie Linke.
Die Fraktion Die Linke hat den Wortlaut der von der
PD im Frühjahr 2007 gestarteten Mindestlohnkampa-
ne in ihren Gesetzentwurf wortwörtlich hineinkopiert.
llein durch die Art und Weise dieses Vorgehens macht
ie Fraktion Die Linke deutlich, dass es ihr keinesfalls
arum geht, eine eigene Politikalternative zu formulie-
en. Das Handeln der Oppositionsfraktion Die Linke ist
ielmehr von dem Motiv geleitet, durch eine Politshow
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007 10653
(A) )
(B) )
um das Thema Mindestlohn die unmittelbar bevorste-
henden Verhandlungen um die Einführung eines Min-
destlohns in der bis 2009 vereinbarten Regierungskoali-
tion zu untergraben.
Insofern schadet der Antrag dem Anliegen von SPD
und Gewerkschaften, tatsächlich zu einem gerechten
Mindestlohn in Deutschland zu kommen. Dieses allein
taktisch begründete Verhalten der Oppositionsfraktion
Die Linke ist unseriös.
Deshalb stimme ich diesem Antrag nicht zu. Es bleibt
bei der politischen Forderung, innerhalb des bestehen-
den Koalitionsvertrages zu einem Mindestlohn in
Deutschland im Sinne der SPD-Kampagne „Politik für
Gute Arbeit – Deutschland braucht Mindestlöhne“ zu
kommen.
Anlage 12
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni
2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
die Deutsche Bundesbank
– Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher
und anderer Vorschriften
– Zweites Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes
zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes
– Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl
des Bundespräsidenten durch die Bundesver-
sammlung
– Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats
(Ethikratgesetz – EthRG)
– Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus und in einer Ent-
ziehungsanstalt
– Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes
– Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der
Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpas-
sungsgesetz BA – DRAnpGBA)
– Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstge-
setzes und anderer Gesetze
– Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weite-
rer Vorschriften
– Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsför-
derung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuord-
nungsgesetz)
– Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher
und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1
2
–
ß
r
s
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(D
. Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der
Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zu-
lässige Mindestmaß und der Einführung der durch
die Europäische Kommission gebilligten Förder-
richtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer
Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisie-
rung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftver-
kehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungs-
ergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai
2003 realisiert werden.
. Der Bundesrat bedauert aber, dass durch diese Maß-
nahmen nur ein geringer Anteil des vereinbarten
Harmonisierungsvolumens von 600 Mio. Euro jähr-
lich erreicht werden kann. Er bekräftigt daher seine
mit Beschluss vom 22. September 2006 (Bundesrats-
drucksache 553/06 (Beschluss)) erhobene Forderung
an die Bundesregierung, baldmöglichst über das vor-
liegende Gesetz hinausgehende Vorschläge für Maß-
nahmen vorzulegen, mit denen das angestrebte Har-
monisierungsvolumen realisiert werden kann.
Begründung:
Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einfüh-
rung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im
Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisie-
rung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen
Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in
Höhe von jährlich 600 Mio. Euro zu gewährleisten
ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem
Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen
Mautermäßigungs-/Mineralölsteueranrechnungsverfah-
ren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nun-
mehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer
Klage gegen diese Entscheidung mit der
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der
Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innova-
tionsprogramm zur Anschaffung besonders emis-
sionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisie-
rungsmaßnahmen realisiert werden.
Bedauerlich ist, dass die nun vorgesehenen Maßnah-
men nicht das volle vereinbarte Harmonisierungsvo-
lumen von 600 Mio. Euro erreichen. Deshalb soll die
im ersten Durchgang erhobene Forderung des Bun-
desrats an die Bundesregierung nochmals bekräftigt
werden, über das Gesetz hinaus weitere Vorschläge
für Maßnahmen vorzulegen, mit denen das ange-
strebte Harmonisierungsvolumen jährlich gewähr-
leistet werden kann.
Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalge-
setzes
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Der Bundesrat begrüßt das Dritte Gesetz zur Ände-
ung des Fahrpersonalgesetzes.
Neben der durch dieses Gesetz vollzogenen Anpas-
ung des Fahrpersonalgesetzes an die am 11. April 2007
n Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird
leichzeitig die Ermächtigungsnorm für die dringend er-
(A) )
(B) )
forderliche Änderung der Fahrpersonalverordnung ge-
schaffen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun-
mehr umgehend den Entwurf einer Verordnung zur Än-
derung der Fahrpersonalverordnung und weiterer fahr-
personalrechtlicher Vorschriften vorzulegen.
Solange neben dem Fahrpersonalgesetz nicht auch die
Fahrpersonalverordnung an die neue Rechtslage ange-
passt wird, kann der Rechtsanwender von den in Arti-
kel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 aufge-
führten Abweichungsmöglichkeiten keinen Gebrauch
machen. Ebenso herrscht in der Transportbranche bei
den Fahrzeugsegmenten von mehr als 2,8 t bis 3,5 t ein-
schließlich Anhänger oder Sattelanhänger und bei der
Personenbeförderung im Linienverkehr bis 50 km Linien-
länge hinsichtlich der Anwendung der „neuen“ Lenk-
und Ruhezeitbestimmungen erhebliche Rechtsunsicher-
heit. Diese Regelungslücke würde mit der Änderung der
Fahrpersonalverordnung geschlossen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56a
der Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: TA-Projekt: Biometrie und Ausweisdokumente –
Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen,
rechtliche Ausgestaltung
Zweiter Sachstandsbericht
– Drucksache 15/4000 –
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Evaluationsbericht über die Erfahrungen mit den
neuen Gesetzen zur Förderung von einem freiwilligen
sozialen Jahr bzw. einem freiwilligen ökologischen Jahr
(FSJ-/FÖJ-Gesetze)
und
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2191, 16/2548 Nr. 1.3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/5199 Nr. 1.6
Drucksache 16/5199 Nr. 1.10
Drucksache 16/5199 Nr. 2.9
Drucksache 16/5199 Nr. 2.33
(C
(D
Innenausschuss
Drucksache 16/4819 Nr. 1.14
Drucksache 16/4939 Nr. 2.11
Drucksache 16/4939 Nr. 2.12
Rechtsausschuss
Drucksache 16/4939 Nr. 2.1
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/5199 Nr. 2.21
Drucksache 16/5199 Nr. 2.52
Drucksache 16/5199 Nr. 2.53
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 16/5199 Nr. 2.5
Drucksache 16/5199 Nr. 2.6
Drucksache 16/5199 Nr. 2.8
Drucksache 16/5199 Nr. 2.17
Drucksache 16/5199 Nr. 2.46
Drucksache 16/5199 Nr. 2.49
Drucksache 16/5199 Nr. 2.50
Drucksache 16/5199 Nr. 2.54
Drucksache 16/5199 Nr. 2.55
Drucksache 16/5199 Nr. 2.56
Drucksache 16/5199 Nr. 2.57
Drucksache 16/5199 Nr. 2.59
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/5199 Nr. 2.24
Drucksache 16/5199 Nr. 2.30
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/5199 Nr. 2.18
Drucksache 16/5199 Nr. 2.20
Drucksache 16/5199 Nr. 2.58
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 16/4501 Nr. 2.48
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 16/481 Nr. 1.15
Drucksache 16/901 Nr. 2.22
Drucksache 16/3196 Nr. 1.4
Drucksache 16/4105 Nr. 2.43
Drucksache 16/4105 Nr. 2.44
Drucksache 16/4105 Nr. 2.46
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 16/4819 Nr. 1.12
Drucksache 16/4939 Nr. 1.1
Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
Drucksache 16/2555 Nr. 1.9
Drucksache 16/2555 Nr. 2.22
Drucksache 16/4258 Nr. 1.4
Drucksache 16/4939 Nr. 2.6
10654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
91, 1
0, T
103. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2007
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12