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    Plenarprotokoll 16/102 der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ und des Militärisch-Technischen Abkom- mens zwischen der Internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regierun- gen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Drucksache 16/5600) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/5561, 16/5581) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) DIE GRÜNEN) Grundlage der Entscheidung der Bundes- regierung, Kanzleramtsminister Dr. Thomas de Maiziére trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in seiner Funktion als Beauftrag- ter für die Nachrichtendienste des Bundes zu belassen Antwort Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im BK . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . 10444 D 10445 A 10447 B 10447 C 10447 D Deutscher B Stenografisch 102. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Interna- tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur mili- tärischen Absicherung der Friedensrege- lung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates M A S A A Z D V H D D 10443 A 10444 A 10444 A Vorwurf der Strafvereitlung im Amt ge- gen Kanzleramtsminister Dr. Thomas de undestag er Bericht ung n 13. Juni 2007 t : aiziére im Zusammenhang mit der ffäre um organisierte Kriminalität in achsen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ringliche Frage 2 10445 B 10445 B 10446 A 10446 B 10446 D Manfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10448 A 10448 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 Dringliche Frage 3 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Kritik des Vorsitzenden der Kontrollkommission des Sächsischen Land- tages für die Geheimdienste durch die Bun- desregierung betreffend pflichtwidriges Unterlassen von Unterrichtungen durch den damaligen sächsischen Innenminister Dr. Thomas de Maiziére hinsichtlich mögli- cher Entsprechungen bei dessen derzeitiger Amtsführung als Chef des Bundeskanzler- amtes und mögliche Maßnahmen der Bun- desregierung in diesem Zusammenhang Antwort Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im BK . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwicklung von Personen bzw. Institutio- nen der Bundesregierung in die Ermittlun- gen zur sächsischen Affäre um organisierte Kriminalität und Korruption Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse und mögliche Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der säch- sischen Affäre um organisierte Kriminali- tät und Korruption Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . W J D C K e g g u A P Z C D V U S J D C B l Ü m A P Z C V U J S O T a 10449 A 10449 A 10449 C 10449 C 10449 D 10450 A 10450 B 10450 C 10450 D 10451 A 10451 B olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 4 ornelia Hirsch (DIE LINKE) orrektur der Aussage der Polizeisonder- inheit „Kavala“ hinsichtlich des Einsatzes etarnter Zivilpolizisten in den Reihen der egen den G-8-Gipfel Demonstrierenden nd Bewertung der Bundesregierung ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 5 ornelia Hirsch (DIE LINKE) ewertung der Bundesregierung hinsicht- ich Forderungen nach einer stärkeren berwachung der sogenannten autono- en Szene ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR (Drucksachen 16/4842, 16/5532, 16/5540, 16/5541) . . . . . . . . . . . . . . . . 10451 D 10452 A 10452 C 10452 C 10453 A 10453 B 10453 C 10453 D 10454 B 10454 D 10455 A 10455 D 10456 A 10456 C 10456 D 10457 B 10457 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 III – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Petra Pau, Dr. Gesine Lötzsch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrach- ten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungs- rechtlicher Vorschriften für poli- tisch Verfolgte im Beitrittsgebiet und zur Einführung einer Opfer- rente (Opferrentengesetz) (Drucksachen 16/4846, 16/5532, 16/5540, 16/5541) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Gerechtigkeit für die Opfer der SED-Diktatur – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Wirk- same Unterstützung für die Verfolgten des DDR-Regimes (Drucksachen 16/4409, 16/4404, 16/5532) Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Chan- cen am Weltmarkt durch marktwirt- schaftliche Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik und Sub- ventionsabbau nutzen (Drucksache 16/4185) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarpolitischer Bericht 2007 der Bun- desregierung (Drucksache 16/4289) . . . . . . . . . . . . . . . . c d e f g h H P 10457 C 10458 A 10458 A 10459 C 10460 C 10462 C 10463 C 10465 A 10466 B 10467 D 10469 A 10470 A 10470 B ) Antrag der Abgeordneten Peter Bleser, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Volker Blumentritt, Dr. Gerhard Botz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neuordnung des Berichtswesens (Drucksache 16/5421) . . . . . . . . . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung: Tech- nikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Moderne Agrartechniken und Produktionsmethoden – ökonomi- sche und ökologische Potenziale 1. Bericht: Alternative Kulturpflanzen und Anbauverfahren (Drucksache 16/3217) . . . . . . . . . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung: Tech- nikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Moderne Agrartechniken und Produktionsmethoden – ökonomi- sche und ökologische Potenziale 2. Bericht: Precision Agriculture (Drucksache 16/3218) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Land- wirtschaftliche Krankenversicherung ab 2009 weiter an Bundesmitteln zur landwirtschaftlichen Krankenversiche- rung beteiligen (Drucksache 16/5427) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge- meinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Gemeinschaftsaufgabe Entwicklung der ländlichen Räume ausbauen (Drucksache 16/5503) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Pla- nungssicherheit für Landwirte und Milchwirtschaft durch definitiven Be- schluss zum Auslaufen der Milchquo- tenregelung schaffen (Drucksachen 16/3345, 16/4595) . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10470 B 10470 B 10470 C 10470 D 10470 D 10471 A 10471 B 10472 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der LINKEN: Haltung der Bundesregie- rung zur drohenden Altersarmut in Deutschland aufgrund des zu geringen Rentenniveaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Walter Riester (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Romer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständi- schen Wirtschaft (Drucksachen 16/4764, 16/5522) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Ludwig Stiegler, Christian Lange b D M C S K H E T A d k c U a ( d u ( U M H H V T A A r 10474 C 10475 D 10477 B 10478 A 10480 A 10480 D 10482 A 10482 D 10484 A 10485 D 10486 A 10487 B 10488 B 10489 B 10490 D 10491 D 10493 B 10494 B 10495 C 10496 C 10497 D 10499 A 10499 D 10501 A (Backnang), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrach- ten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemm- nisse insbesondere in der mittelstän- dischen Wirtschaft (Drucksachen 16/4391, 16/5522) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Martin Zeil, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Anreize beim Bürokratieabbau – Für eine Kos- tenerstattung staatlicher Pflichtdienste (Drucksachen 16/4605, 16/5522) . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ntrag der Bundesregierung: Fortsetzung es Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- räfte zur Unterstützung der Überwa- hungsmission AMIS der Afrikanischen nion (AU) in der Region Darfur/Sudan uf Grundlage der Resolutionen 1556 2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates er Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 nd 18. September 2004 Drucksache 16/5436) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Mogg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan ydin, Heike Hänsel, Monika Knoche, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der 10501 A 10501 B 10501 C 10502 D 10504 A 10505 B 10506 A 10507 A 10508 D 10510 C 10510 D 10511 D 10512 C 10513 A 10514 B 10515 A 10516 A 10516 B 10516 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 V LINKEN: Anerkennung und Wiedergutma- chung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika (Drucksache 16/4649) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (Drucksache 16/5526) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bekämpfung des Dopings im Sport vorantreiben und Optimierungs- möglichkeiten ausschöpfen (Drucksache 16/4738) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für einen sicherheitspoliti- schen Kurswechsel in Afghanistan – Nebeneinander von ISAF und OEF be- enden (Drucksache 16/5587) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Einsatz des Kommandos Spezialkräfte in Afghanistan beenden (Drucksachen 16/4674, 16/5309) . . . . . . . c i Z B w – – ( 1 J B B R W B W H 10518 B 10518 C 10519 C 10521 A 10521 C 10522 D 10523 C 10523 D 10524 B 10524 C 10524 C 10526 C 10527 C 10528 D 10530 A 10530 D 10531 C 10531 D ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Das Mandat für die Ope- ration Enduring Freedom beenden – Einsätze des Kommandos Spezialkräfte in Afghanistan einstellen (Drucksachen 16/121, 16/5314) . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktio- nen der CDU/CSU und der SPD zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundes- regierung: Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan unter Füh- rung der NATO auf Grundlage der Re- solutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen zu dem Entschließungsantrag der Abge- ordneten Dr. Werner Hoyer, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Inter- nationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolu- tionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen Drucksachen 16/4298, 16/4571, 16/4620, 6/4621, 16/5636) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . olf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10531 D 10532 A 10532 B 10533 C 10535 B 10537 A 10538 B 10539 D 10540 B 10540 C 10541 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Invest- mentänderungsgesetz) (Drucksache 16/5576) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Harald Leibrecht, Gudrun Kopp, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Deutsche Unternehmen vor chinesischer Produktpiraterie und Diskriminierung schützen (Drucksache 16/4207) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Handlungsbedarf der Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft bezüglich Klärung der Zuständigkeit hin- sichtlich der Aufnahme von in Seenot gefundenen Flüchtlingen im Mittelmeer Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Verkauf von Zaunfeldern des G-8-Gipfel- Zauns zur Refinanzierung des Gipfels Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M W V f m u o d A D B A M E B g d 2 t G i F v A R A M V H d B M B h A U A M D U k P 10542 B 10543 A 10544 C 10545 D 10546 A 10546 C 10547 A 10547 B 10547 C nlage 4 ündliche Frage 5 olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ereinbarkeit der Aufbewahrung von Brie- en intimen Inhalts durch den Bundes- inister für Ernährung, Landwirtschaft nd Verbraucherschutz mit der Geschäfts- rdnung der Bundesregierung, Haltung er Bundeskanzlerin ntwort r. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär MELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 6 und 7 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehandlung des Themas „Reform der Pfle- eversicherung“ auf der Klausurtagung es Bundeskabinetts am 23. und 24. August 007, Auswirkungen auf den kommunizier- en Zeitplan des Bundesministeriums für esundheit zur Vorlage von Eckpunkten m Juli 2007; Diskussionsstand zum inanzausgleich zwischen sozialer und pri- ater Pflegeversicherung ntwort olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 8 eronika Bellmann (CDU/CSU) altung der Bundesregierung zu der von er Fachkommission Bauaufsicht der auministerkonferenz überarbeiteten usterhochhausrichtlinie in Bezug auf die esonderheiten der DDR-Bestandshoch- äuser ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 9 und 10 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) msetzung der Zusage des Bundesver- ehrsministers zur Einrichtung einer ICE- ilotstrecke mit der Möglichkeit der Mit- 10547 D 10548 A 10548 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 VII nahme von Fahrrädern sowie Einrichtung von Mehrzweckabteilen in allen Zügen ein- schließlich Hochgeschwindigkeitszügen Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 11 Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Technische Absprachen zwischen der NATO und der EU hinsichtlich einer Unterstützung der zivilen EU-Polizeimis- sion in Afghanistan sowie Auswirkungen der derzeitigen Blockade der Türkei inner- halb der NATO auf den Beginn der Polizei- mission bzw. auf die deutschen Polizisten in Afghanistan Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 12 Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichtaufnahme der Klausel zur Nichtwei- terverbreitung von Massenvernichtungs- waffen in das Verhandlungsmandat mit Indien im Vorfeld der Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit den ASEAN- Staaten unter deutscher EU-Ratspräsident- schaft, Vereinbarkeit mit den abrüstungs- politischen Bekenntnissen der Bundesre- gierung Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 13 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lage der Menschenrechte, Zerfall demo- kratischer Strukturen und Fehlen einer un- abhängigen Justiz in der Russischen Föde- ration als Thema auf dem G-8-Gipfel Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . A M S H G p A G A M W H t v t r A A A M C Ä r m s s A t K s i A D A E ü V s d U R G 10548 B 10548 C 10549 A 10549 B nlage 11 ündliche Fragen 14 und 15 ibylle Laurischk (FDP) öhe des Werbemitteletats für den G-8- ipfel in Heiligendamm sowie Beteiligung rivater Sponsoren ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 16 olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zur geplan- en vorzeitigen Haftentlassung des wegen ierfachen Mordes verurteilten Haupt- äters aus dem Berliner Mykonos-Verfah- en ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 19 und 20 hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderungen am Gesetzentwurf der Bundes- egierung zur Erleichterung der Unterneh- ensnachfolge nach dem Bundesverfas- ungsgerichtsbeschluss zur Erbschaftsteuer owie Haltung der Bundesregierung zum lternativvorschlag des Deutschen Indus- rie- und Handelskammertages und zur ritik an der geplanten Beschränkung der teuerlichen Begünstigung auf Vermögen nnerhalb der EU ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur erbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vor- chriften für Opfer der politischen Verfolgung in er ehemaligen DDR (Tagesordnungspunkt 3 a) te Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . unter Weißgerber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10549 C 10550 A 10550 B 10550 D 10551 A 10551 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport – Antrag: Bekämpfung des Dopings im Sport vorantreiben und Optimierungsmög- lichkeiten ausschöpfen (Tagesordnungspunkt 10 a und b) Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 12) Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Deutsche Unternehmen vor chi- nesischer Produktpiraterie und Diskriminie- rung schützen (Tagesordnungspunkt 11) Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10552 A 10553 A 10554 C 10555 C 10556 A 10556 D 10558 A 10559 A 10560 D 10561 D 10562 C 10563 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10443 (A) ) (B) ) 102. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    1) Anlage 16 2) Anlage 17 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10547 (A) ) (B) ) der Aufnahme von in Seenot gefundenen Flüchtlingen im Mittelmeer, die unter anderem Ende Mai dieses Jahres dazu nichtdienstliche Angelegenheiten. Eine Beantwortung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmeier auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Frage 3): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft angesichts der anschei- nend bestehenden Unklarheit zu Zuständigkeiten bezüglich n R I 1 d a g g v n a V te d k B D s v A d A ( li S S o m ß A d d D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 13.06.2007 Beckmeyer, Uwe SPD 13.06.2007 Burgbacher, Ernst FDP 13.06.2007 Ferlemann, Enak CDU/CSU 13.06.2007 Gabriel, Sigmar SPD 13.06.2007 Irber, Brunhilde SPD 13.06.2007 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 13.06.2007 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.06.2007 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.06.2007 Merten, Ulrike SPD 13.06.2007 Michalk, Maria CDU/CSU 13.06.2007 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 13.06.2007 Nitzsche, Henry fraktionslos 13.06.2007 Pronold, Florian SPD 13.06.2007 Roth (Esslingen), Karin SPD 13.06.2007 Schily, Otto SPD 13.06.2007 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 13.06.2007 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.06.2007 Toncar, Florian FDP 13.06.2007 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 13.06.2007 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 13.06.2007 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 13.06.2007 Zypries, Brigitte SPD 13.06.2007 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht führte, dass 27 Flüchtlinge drei Tage lang vor Malta im Meer trieben, bevor sie gerettet werden konnten? Die Bundesregierung verfolgt die tragischen Ereig- isse auf dem Mittelmeer mit großer Sorge. Die deutsche atspräsidentschaft hat diese Thematik auf dem Rat der nnen- und Justizminister der Europäischen Union am 2. Juni 200 behandelt. Es bestand Übereinstimmung, ass die Europäische Union im Rahmen des Gesamt- nsatzes zur Migration – das heißt der umfassenden Mi- rationspolitik der EU – dazu beizutragen muss, dass ver- leichbare tragische Ereignisse so weit wie nur möglich erhindert werden. Dies betrifft sowohl das Handeln in- erhalb der Europäischen Union als auch die Zusammen- rbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten; hierbei sind die erpflichtungen des Völkerrechts, insbesondere des in- rnationalen Seerechts und des Flüchtlingsrechts, unbe- ingt einzuhalten. Die Europäische Kommission hat ürzlich eine Studie zu Regelungen des Völkerrechts mit ezug auf illegale Migration auf dem Seeweg vorgelegt. iese Studie sowie weitere Überlegungen zu einem wirk- ameren Handeln, etwa unter Nutzung der Möglichkeiten on FRONTEX, werden in den Ratsgremien erörtert. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmeier auf die Frage der bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/5561, Frage 4): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Zaun- felder des G-8-Gipfel-Zauns zu verkaufen oder zu versteigern, um wenigstens einen Teil des über 100 Millionen Euro teuren Gipfels zu refinanzieren, und gibt es bereits Anfragen von Einzelpersonen, Organisationen oder Städten, Zaunfelder ein- schließlich NATO-Stacheldraht zu erwerben, um an den G8- Gipfel in der einen oder anderen Form zu erinnern? Die originäre Zuständigkeit für alle allgemeinpolizei- chen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen icherheit und Ordnung einschließlich der Errichtung des icherheitszaunes um den G-8-Gipfel in Heiligendamm blag der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpom- ern. Daher kann die Bundesregierung zu der abschlie- enden Verwertung des Zaunes keine Stellung nehmen. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Peter Paziorek auf die Frage es Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Frage 5): Entspricht die Aufbewahrung von Briefen durch den Bun- desminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz, Horst Seehofer, – sofern der Inhalt dieser Schreiben intime Details über Funktionsträger der eigenen Partei enthält – der Geschäftsordnung der Bundesregierung, und wird die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, gegebenenfalls dagegen mit Mitteln der Dienstaufsicht vorgehen? Der Inhalt der vorliegenden Frage bezieht sich auf 10548 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) entfällt daher. Im Übrigen ist mir auch nicht bekannt, dass die Geschäftsordnung der Bundesregierung eine Vorschrift enthält, die regelt, welche Briefe eine Bundes- ministerin oder ein Bundesminister aufbewahren darf. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Fragen der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Fragen 6 und 7): Welche Auswirkungen hat die Aufsetzung des Themas der Reform der Pflegeversicherung bei der nächsten Klausurta- gung des Bundeskabinetts am 23. und 24. August 2007 hin- sichtlich des bisher vom Bundesministerium für Gesundheit kommunizierten Zeitplans, im Juli 2007 Eckpunkte für die Reform vorlegen zu wollen, und mit welchem Ziel wird die Pflegereform auf der Klausur diskutiert? Wie stellt sich dabei der aktuelle Diskussionsstand in der Bundesregierung in Bezug auf den im Koalitionsvertrag ver- einbarten Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung dar, auch unter Berücksichtigung der laut Presseberichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen- den Gutachten des Bundesministeriums des Innern bzw. des Bundesministeriums der Justiz zur Frage der Verfassungsge- mäßheit eines solchen Ausgleichs, und welche Schlussfolge- rungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich des wei- teren Reformprozesses? Bisher gibt es keine inhaltlichen Vorfestlegungen für die Regierungsklausur. Zurzeit werden Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung innerhalb der Koali- tion beraten. Hierzu gehören auch verfassungsrechtliche Fragen der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversi- cherung. Ziel ist, noch in diesem Jahr einen Gesetzesent- wurf vorzulegen, der im kommenden Jahr in Kraft tritt. Die weiteren Beratungen bleiben abzuwarten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/5561, Frage 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Fachkom- mission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz überarbeitete Musterhochhausrichtlinie in Bezug auf die Besonderheiten der DDR-Bestandshochhäuser? Die Musterhochhausrichtlinie ist Bestandteil des Bau- ordnungsrechts der Länder. Nach dem Grundgesetz liegt die Gesetzgebungsbefugnis für das Bauordnungsrecht ausschließlich bei den Ländern. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung zu einer Stellung- nahme zum Entwurf der Musterhochhausrichtlinie. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Fragen 9 und 10): Wie will der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, Wolfgang Tiefensee, seine Zusage „Ich setze Z r V z Ü d L w r Z e A d o N w d h I e d n N b t a g p z s s B a r p m d (C (D mich dafür ein, dass eine ICE-Pilotstrecke mit der Möglich- keit zur Radmitnahme eingerichtet wird. … Ziel ist es, die Einrichtung von Mehrzweckabteilen für die Mitnahme von Fahrrädern, aber auch von Kinderwagen, Rollstühlen und Sportgeräten in allen Zügen einschließlich von Hochge- schwindigkeitszügen zu ermöglichen.“ (Radwelt, Ausgabe Juni 2007, Mitgliederzeitschrift des ADFC) bei der Deutsche Bahn AG durchsetzen, die sich wiederholt gegen eine solche Möglichkeit ausgesprochen hat? Ab wann sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Pilotversuche spätestens beginnen? u Frage 9: Die Einrichtung von Mehrzweckabteilen unter ande- em für die Mitnahme von Fahrrädern ist Gegenstand des ermittlungsverfahrens über das Dritte Eisenbahnpaket wischen dem Rat und dem Europäischen Parlament. ber die zahlreichen derzeit noch zwischen dem Rat und em Europäischen Parlament strittigen Punkte wird im aufe des Vermittlungsverfahrens eine Einigung erzielt erden müssen, die auch die Frage der zwingenden Ein- ichtung von Mehrzweckabteilen mit umfassen wird. u Frage 10: Das Ergebnis der Prüfung der Deutsche Bahn AG zu iner Pilotstrecke im ICE-Bereich steht noch aus. nlage 8 Antwort es Staatsministers Gernot Erler auf die Frage des Abge- rdneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/5561, Frage 11): Welche technischen Absprachen wurden zwischen der NATO und der EU hinsichtlich einer Unterstützung der zivi- len EU-Polizeimission in Afghanistan getroffen, und was be- deutet die derzeitige Blockade vonseiten der Türkei innerhalb der NATO für den für den 15. Juni 2007 vorgesehenen Beginn der EU-Polizeimission bzw. die deutschen Polizisten in Af- ghanistan? Die geplante ESVP-Polizeimission in Afghanistan ird von der Internationalen Gemeinschaft begrüßt, aus- rücklich auch von der NATO. Das Mandat des Sicher- eitsrates der Vereinten Nationen für die NATO-geführte nternationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) rmächtigt ISAF, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung er Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afgha- ischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten ationen und anderes internationales Zivilpersonal, ins- esondere solches, das dem Wiederaufbau und humani- ären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld rbeiten können. Von diesem Umfeld werden auch Mit- lieder der künftigen ESVP-Polizeimission in Afghanistan rofitieren. Unabhängig von bilateralen Vereinbarungen wischen der Europäischen Union und der Nordatlanti- chen Allianz ist damit für die Sicherheit der ESVP-Mis- ionsmitglieder Sorge getragen. Nach Auffassung der undesregierung kann die ESVP-Mission termingerecht m 15. Juni 2007 beginnen. Aus Sicht der Bundesregie- ung bedarf es darüber hinaus einer weiteren engen, raktischen Abstimmung der Verantwortlichen im ge- einsamen Operationsgebiet, insbesondere zu Fragen er logistischen Unterstützung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10549 (A) ) (B) ) Zur Frage, wie diese Abstimmung formalisiert wer- den soll, besteht derzeit im Bündnis kein Konsens. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass hierzu alsbald pragmatische Lösungen gefunden werden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage des Abge- ordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/5561, Frage 12): Aus welchem Grund wurde unter Federführung der deut- schen EU-Präsidentschaft im Vorfeld der Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Staaten, Südkorea und Indien dafür gesorgt, dass ausgerechnet im Verhandlungs- mandat mit Indien die in solchen Handelsabkommen übliche Klausel zur Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungs- waffen nicht enthalten sein soll, und wie ist dies vor dem Hin- tergrund des US-indischen Nukleardeals und der indischen Weigerung, sich zentralen abrüstungspolitischen Kontrollen und Vereinbarungen zu unterwerfen, mit den abrüstungspoli- schen Bekenntnissen der Bundesregierung, insbesondere vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, vereinbar? Politische Standardklauseln der EU, wie zum Beispiel die Klausel zur Bekämpfung der Verbreitung von Mas- senvernichtungswaffen, sind nicht üblicherweise Be- standteil von EU-Sektorabkommen, wie zum Beispiel Freihandelsabkommen, und den dazugehörigen Ver- handlungsmandaten der EU-Kommission. Dies gilt auch für die Verhandlungsmandate für Korea, ASEAN und Indien. Im Übrigen hat der Bundesminister des Auswär- tigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, im Namen der EU gegenüber der indischen Regierung nachdrücklich für eine Annäherung an das Nichtverbreitungsregime ge- worben, etwa durch Beitritt zum Teststoppvertrag. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage des Abge- ordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/5561, Frage 13): Welche Rolle spielten die miserable Lage der Menschen- rechte, der Zerfall demokratischer Strukturen und das Fehlen einer unabhängigen Justiz in der Russischen Föderation auf dem G-8-Gipfel, und welche menschenrechtlich problemati- schen Vorgänge hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, gegenüber dem Präsidenten Russlands, Wladimir Putin, ange- sprochen? Die Bundesregierung spricht die Lage der Menschen- rechte regelmäßig gegenüber Russland an. Dies ge- schieht sowohl bilateral als auch im multilateralen Rah- men auf allen Ebenen. Dabei stellen im multilateralen Bereich vor allem die EU, der Europarat und die OSZE die dafür am besten geeignete Plattform dar. So wurden die angesprochenen Themen erst kürzlich im Rahmen der EU-Russland-Menschenrechtskonsultationen am 3. Mai 2007 in Berlin gegenüber Russland thematisiert. Die Bundeskanzlerin thematisiert Menschenrechtsfra- gen, insbesondere die Presse-, Versammlungs- und Ver- einigungsfreiheit, kontinuierlich in ihren Gesprächen. A d o F Z R m v s h o l S v h l B m Z d P s a S ti A 1 R r K a v B d ti tr ö e l P s b u G (C (D nlage 11 Antwort es Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen der Abge- rdneten Sybille Laurischk (FDP) (Drucksache 16/5561, ragen 14 und 15): Wie hoch war der Etat für die Werbemittel, die die Bun- desregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft und der G-8-Präsidentschaft für die Veranstaltung in Heiligen- damm hat anfertigen und verteilen lassen, und inwieweit ha- ben private Sponsoren sich hierbei beteiligt? Was wurde neben Kugelschreibern, Seidentüchern und -krawatten, Schlüsselbändern und Schokoladensortiments an welchen Empfängerkreis verteilt? u Frage 14: Für die Herstellung von Werbeartikeln für die EU- atspräsidentschaft hat die Bundesregierung Haushalts- ittel in Höhe von 2,606 Millionen Euro eingesetzt. Pri- ate Sponsoren waren hieran nicht beteiligt. Für die Her- tellung von Werbeartikeln für die G-8-Präsidentschaft at die Bundesregierung Haushaltsmittel in der Größen- rdnung von 155 000 Euro eingesetzt. Genaue Zahlen iegen erst nach Beendigung der Präsidentschaft vor. ponsoren haben sich an dem während des G-8-Gipfels erteilten Journalistengeschenk beteiligt. Abrechnungen ierzu liegen noch nicht vor. Die nicht durch Sponsoren- eistungen abgedeckten Kosten hierfür teilen sich das undespresseamt und das Land Mecklenburg-Vorpom- ern. u Frage 15: Für die EU-Ratspräsidentschaft wurden neben den in er Fragestellung genannten Artikeln folgende Werbe- und rintartikel verteilt: Schal, Bleistiftset, Bleistift, Planenta- che, Regenschirm, Teddybär, Kaffeebecher, Koffer- nhänger, Pin, Silikonband, Lesezeichen, Tragetasche, tressball, Gummibärchen, Poster A1, Notizblock A4, No- zblock A5, Notizheft A6, Haftnotizen, Mappen A4 und ufkleber. Der Einsatz dieser Artikel wurde auf die cirka 800 Veranstaltungen im Rahmen des deutschen EU- atsvorsitzes im In- und Ausland begrenzt. Hierzu gehö- en: Europäische Räte, Ministerräte, Informelle Räte, onferenzen auf Ministerebene, Drittstaatentreffen, Rats- rbeitsgruppen, Veranstaltungen der deutschen Auslands- ertretungen im Rahmen der Präsidentschaft, Europafest in erlin und sonstige Veranstaltungen im Rahmen der Präsi- entschaft. Empfänger dieser Werbeartikel waren Delega- onsleiter, Delegationsmitglieder, Übersetzer, Pressever- eter, Sicherheitspersonal, Fahrer und Besucher ffentlicher Veranstaltungen der EU-Ratspräsidentschaft. Für den G-8-Gipfel wurden folgende Werbeartikel ingesetzt: Anstecknadel, Basecap, Baumwolltragetasche, Bril- enputztuch, Brustbeutel, Frisbee, Mousepad, Polohemd, orzellantasse, Regenschirm, Silikonarmband, Sweat- hirt, Textilband, Thermobecher, T-Shirt und Zündholz- riefchen. Zum Empfängerkreis zählen Journalistinnen nd Journalisten im Internationalen Medienzentrum des -8-Gipfels sowie Multiplikatoren. 10550 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Frage 16): Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der Gene- ralbundesanwältin, Monika Harms, den wegen vierfachen Mordes verurteilten Haupttäter aus dem Berliner Mykonos- Verfahren bereits nach zwei Dritteln der vom Gericht festge- setzten Mindestverbüßungszeit aus der Haft zu entlassen, ob- wohl nicht bekannt ist, dass er auch nur eines der im Zusam- menhang mit Christian Klar erörterten Kriterien erfüllt, zum Beispiel die Tat zu gestehen oder Reue zu zeigen oder die Witwe zu entschädigen oder zu erklären, dass sein Auftragge- ber, der iranische Staat, das Morden nunmehr eingestellt hat? Die Entscheidung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist nach der Auffassung der Bundes- regierung nicht zu beanstanden. Im Fall des in der Frage angesprochenen Mykonos-Attentäters, der die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, geht es – anders als in dem in der Frage ebenfalls angesprochenen Fall von Christian Klar – nicht um eine Begnadigung durch den Bundesprä- sidenten, sondern um die Anwendung des § 456a der Strafprozessordnung durch die zuständige Strafvollstre- ckungsbehörde. Diese Vorschrift ist in ihrer Anwendung auf verurteilte Personen mit ausländischer Staatsangehö- rigkeit beschränkt und sieht als einzige Voraussetzung vor, dass der Verurteilte aus Deutschland ausgewiesen wird. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die die verurteilte Person gerichtlich überprüfen lassen kann. Die Strafvollstreckungsbehörde hat die für und ge- gen ein Absehen von der Vollstreckung sprechenden Gründe gegeneinander abzuwägen. Der Generalbundes- anwalt beim Bundesgerichtshof ist bei seiner Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass – trotz der Schwere der Schuld, die der Mykonos-Attentäter mit seiner Ver- antwortung für vier Morde auf sich geladen hat – wegen der bestandskräftigen Ausweisung und der angeordneten Abschiebung von der weiteren Vollstreckung der Strafe zum Ende des Jahres 2007 abgesehen werden kann: Der Betroffene wird dann mehr als 15 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt haben. Er hat – wie beispielsweise bei der Anhö- rung zur gerichtlichen Festsetzung der Mindestver- übungsdauer seiner lebenslangen Freiheitsstrafe deutlich wurde – sich mit der Tat und ihren Folgen eingehend auseinandergesetzt und bedauert sie aufrichtig. Für den Fall, dass er nach seiner Ausweisung wieder nach Deutschland einreisen sollte, wird wie im Gesetz vorge- sehen gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen und die Strafe dann weiter in einer Justizvollzugsanstalt vollstreckt werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Fragen 19 und 20): Hält die Bundesregierung an ihrem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (Bundesratsdruck- sache 778/06) auch nach dem Bundesverfassungsgerichtsbe- schluss zur Erbschaftsteuer (1 BvL 10/02) unverändert fest, oder beabsichtigt sie, Änderungen bei den Regelungen zum Z d f ü d a l g t w ü d V B m s g Z g m n k d s W e d d s n Ü z g s n G A m R (C (D produktiven Vermögen, was steuerlich begünstigt werden soll, und zum unproduktiven Vermögen, was nicht steuerlich be- günstigt werden soll, vorzunehmen? Wie bewertet die Bundesregierung den Alternativvor- schlag des DIHK, Betriebsvermögen, welches fünf Jahre vor dem Erbfall betriebsnotwendig war und in den zehn Jahren danach im Betrieb bleibt, steuerlich im Rahmen der Unterneh- mensnachfolge zu begünstigen, und wie bewertet die Bundes- regierung die Kritik an der geplanten Beschränkung der steu- erlichen Begünstigung auf Vermögen innerhalb der EU? u Frage 19: Die Bundesregierung will die aufgrund der Entschei- ung des Bundesverfassungsgerichts notwendige Re- orm der Erbschaftsteuer so ausgestalten, dass Betriebs- bergänge steuerlich geschont werden. Dies haben auch ie Koalitionsfraktionen in der im Deutschen Bundestag m 25. Mai 2007 verabschiedeten Entschließung deut- ich gemacht. Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich ebotene Neuregelung der Bewertung und Ausgestal- ung der Verschonungsregelungen muss der Gesetzent- urf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge berprüft werden. Zur Neuregelung der Bewertung will ie Finanzministerkonferenz am 21. Juni 2007 konkrete orschläge machen. Im Anschluss daran soll sich eine und-Länder-Arbeitsgruppe mit der verfassungskonfor- en Ausgestaltung der Verschonungsregelungen befas- en. Dazu wird sie sich auch mit der Abgrenzung des be- ünstigten Vermögens befassen. u Frage 20: Die Bundesregierung hält den Vorschlag für wenig eeignet, die vorhandene Praxis zu beenden, private Ver- ögensgegenstände in Betriebsvermögen zu überführen, ur um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu ommen. Eine Haltefrist von 15 Jahren verursacht zu- em einen erheblichen Verwaltungsaufwand, und zwar owohl für die Finanzbehörden als auch in besonderer eise für die betroffenen Unternehmen. Im Zuge des inheitlichen europäischen Marktes ist die Ausdehnung er Begünstigungen auf Betriebsvermögen im Gebiet er Europäischen Union und des Europäischen Wirt- chaftsraums unvermeidlich. Für in Drittstaaten gelege- es Betriebsvermögen gelten die Überlegungen, den bergang von Betrieben als Garanten von Arbeitsplät- en, als Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer esellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und ozialer Qualifikation steuerlich zu verschonen, dagegen icht in gleicher Weise. Es besteht daher auch kein rund für eine Einbeziehung. nlage 14 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Drit- ten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungs- rechtlicher Vorschriften für Opfer der politi- schen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Tagesordnungspunkt 3 a) Ute Berg (SPD): Begrüßenswert ist, dass es nun erst- als eine eigenständige Pension für die Opfer des SED- egimes gibt und nach der öffentlichen Anhörung im Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10551 (A) ) (B) ) Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erhebliche Verbesserungen für die Betroffenen gegenüber dem ur- sprünglichen Gesetzentwurf – wie zum Beispiel die Nichtberücksichtigung von Altersbezügen – erreicht worden sind. Problematisch finde ich aber, dass die Opfer sowohl Bedürftigkeit als auch eine Haftdauer von mindestens sechs Monaten nachweisen müssen. Jeder, der wegen seines Widerstandes eingesperrt wurde, aber auch jeder, der vielleicht nur wegen eines unglücklichen Zufalls ver- haftet wurde, der zur falschen Zeit am falschen Ort war und völlig schuld- und ahnungslos ins Gefängnis musste, hat schweres Leid ertragen. Auch die heutige soziale Situation sollte kein Krite- rium dafür sein, ob eine Opferrente gezahlt wird oder nicht. Diese Opferrente ist keine Sozialleistung, die schwierige finanzielle Lagen abfedern soll, sondern eine Würdigung des unter dem totalitären und diktatorischen Regime der DDR erfahrenen Leids. Diese muss nach meinem Empfinden jedem Opfer zustehen. Aufgrund der tatsächlichen Verbesserungen für viele SED-Opfer stimme ich dem Gesetz aber trotzdem zu. Eine Ablehnung würde die Verbesserungen, die mit dem Gesetz verbunden sind, verhindern. Rainer Fornahl (SPD): Ich erkenne an, dass es nun erstmals eine eigenständige Pension für die Opfer des SED-Regimes gibt und nach der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erhebli- che Verbesserungen für die Betroffenen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht worden sind. Ich habe aber Probleme damit, dass die Opfer sowohl Bedürftigkeit als auch eine Haftdauer von mindestens sechs Monaten nachweisen müssen. Jeder, der wegen seines Widerstandes eingesperrt wurde, aber auch jeder, der vielleicht nur wegen eines unglücklichen Zufalls ver- haftet wurde, der zur falschen Zeit am falschen Ort war und völlig schuld- und ahnungslos ins Gefängnis musste, hat schweres Leid ertragen. Dieses Leid ist nicht daran zu messen, ob man sechs Monate oder vielleicht „nur“ vier Wochen inhaftiert war. Auch die soziale Situation in heutiger Zeit sollte kein Kriterium dafür sein, ob man eine moralische Anerken- nung für das erfahrene Unrecht erhält. Diese Opferrente ist keine Sozialleistung, die schwierige finanzielle Lagen abfedern soll, sondern eine Würdigung des unter dem to- talitären und diktatorischen Regime der DDR erfahrenen Leids. Diese muss jedem Opfer zustehen. Eine weitere eklatante Schwäche des Gesetzentwurfs ist die fehlende Regel zur generellen Anerkennung ge- sundheitlicher Schäden infolge der unmenschlichen Haftbedingungen in den DDR-Gefängnissen. In der Pra- xis ist der Nachweis dieser gesundheitlichen Schäden nach oftmals langen Zeiträumen schwierig und für die Opfer in der Form meist unwürdig. Eine diesbezügliche Beweislastregelung analog der der NS-Opfer würde das Problem angemessen lösen. Der Gesetzgeber setzt sich mit dem vorliegenden Ent- wurf dem Vorwurf aus, zwischen Opfern erster (NS-Op- fer) und zweiter (kommunistische Opfer) Klasse zu un- terscheiden. Auch lassen wir in unverantwortlicher W s S T S w e D c d f d s S A F p G s s t b d i s H x n O B P w f s d z d v n r A (C (D eise die entstandene Gerechtigkeitslücke in der Ver- orgung zwischen den Trägern des kommunistischen ystems und deren Opfern zugunsten der vormaligen äter bestehen. Aufgrund der tatsächlichen Verbesserungen für viele ED-Opfer stimme ich dennoch zu. Eine Ablehnung ürde nicht einmal diese notwendigen Verbesserungen rmöglichen. Gunter Weißgerber (SPD): Der Drucksache 16/4842 – rittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtli- her Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in er ehemaligen DDR – stimme ich unter Vorbehalten zu. Wichtig ist die generelle Anerkennung des SED-Op- erstatus durch den Gesetzgeber. Diesem Anliegen wird er Gesetzentwurf der Koalition in der Praxis wahr- cheinlich gerecht. Dem Sinne nach wird er es nicht. tatt der generellen Zuerkennung des Opferstatus als nerkennung mutigen Eintretens für Demokratie und reiheit wird im Gesetzentwurf diese Anerkennung nach ersönlicher Bedürftigkeit vollzogen. Der frühere Mut jetzt „besser Versorgter“ gilt dem esetzgeber demnach weniger als der frühere Mut jetzt ozial Benachteiligter. Unter sozialen Gerechtigkeits- ichtspunkten ist dies nachvollziehbar, in demokratie- heoretischen Betrachtungen kann dies so nicht bestehen leiben. Hier entsteht vom Zeitpunkt des Verabschiedens es Gesetzes an sofort neuer Handlungsbedarf. Eine weitere eklatante Schwäche des Gesetzentwurfs st die fehlende Regel zur generellen Anerkennung ge- undheitlicher Schäden infolge der unmenschlichen aftbedingungen in den DDR-Gefängnissen. In der Pra- is ist der Nachweis dieser gesundheitlichen Schäden ach oftmals langen Zeiträumen schwierig und für die pfer in der Form meist unwürdig. Eine diesbezügliche eweislastregelung analog der der NS-Opfer würde das roblem angemessen lösen. Der Gesetzgeber setzt sich mit dem vorliegenden Ent- urf dem Vorwurf aus, zwischen Opfern erster (NS-Op- er) und zweiter (kommunistische Opfer) Klasse zu unter- cheiden. Auch lassen wir in unverantwortlicher Weise ie entstandene Gerechtigkeitslücke in der Versorgung wischen den Trägern des kommunistischen Systems und eren Opfern zugunsten der vormaligen Täter bestehen. Aufgrund der tatsächlichen Verbesserungen für sehr iele SED-Opfer stimme ich dennoch zu. Eine Ableh- ung würde nicht einmal diese notwendigen Verbesse- ungen bringen. nlage 15 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport – Antrag: Bekämpfung des Dopings im Sport vorantreiben und Optimierungsmöglichkei- ten ausschöpfen (Tagesordnungspunkt 10 a und b) 10552 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) Katrin Kunert (DIE LINKE): Die Geständnisse ehe- maliger Radprofis, Trainer und Ärzte in den vergange- nen Wochen habe die Debatte über die wirksamere Be- kämpfung des Dopings im Sport erneut angeheizt. Doping ist die Verwendung von leistungsfördernden Substanzen. Dieses Phänomen ist nicht nur im Sport zu verzeichnen. Im Beruf, in der Musikbranche, im Frei- zeitbereich – in der ganzen Gesellschaft befördert der Leistungsdruck Doping. Dies wird hervorgerufen durch den Druck von Arbeitgebern, Managern und eben auch von Sponsoren. Es muss also auch darüber gesprochen werden, wel- chen Einfluss in der Vergangenheit die Sponsoren auf den Sport leider genommen haben und in Zukunft aus unserer Sicht eher nehmen sollten. Es ist zwar zu begrü- ßen, dass die Telekom nun ihre finanziellen Mittel zur Bekämpfung des Dopings im Sport erhöht hat – bei wei- tem jedoch noch nicht in ausreichendem Maße. Der Telekom ist der Sport 70 Millionen Euro jährlich wert. 15 Millionen Euro davon fließen in den Profiradsport. Aber die Bekämpfung des Dopings ist der Telekom jähr- lich nur 50 000 Euro wert. Diese Summe geht an die NADA. Dieses Beispiel zeigt, wie sich Kommerz und Sport leider bedingen. In der DDR war Doping im Leistungssport politisch gewollt und staatlich organisiert. Heute wird Doping im Sport privat organisiert, und Zuschauerinnen und Zuschauer finanzieren die Übertragungen von Sport- ereignissen, obwohl alle wissen: Hier haben kriminelle Organisationen mitgewirkt. Manche Äußerungen zur Ein- maligkeit des Dopingsystems im DDR-Sport müssen in diesem Zusammenhang offensichtlich relativiert werden. Sich bei der Bekämpfung des Dopings im Sport auf den Leistungssport zu konzentrieren ist nicht akzeptabel. Denn zahlenmäßig ist das Doping im Sport in erster Li- nie ein Problem im Breiten- und Freizeitsport sowie bei Amateurwettkämpfen. Im Durchschnitt greifen 6 Prozent aller Besucherin- nen und Besucher von Fitnessstudios zu Anabolika und anderen Präparaten zum Muskelaufbau, das sind über 200 000 Menschen. Allein in Deutschland wurden im Jahre 2002 für circa 100 Millionen illegale Dopingmittel verkauft. Gewinner ist hier die Pharmaindustrie. Die Bundesregierung geht davon aus, dass 1,4 bis 1,9 Millionen Menschen in Deutschland medikamenten- abhängig sind, davon sind 70 Prozent Frauen. Zum ersten Mal wurde im aktuellen Drogen- und Suchtbericht vom Mai dieses Jahres der Medikamentenmissbrauch im Sport als Problem erkannt. Vornehmlich für junge Männer als Hauptkonsumenten sei das Gefährdungspotenzial hoch. Wir brauchen also auch eine Wertedebatte. Sport hat zu tun mit Fairness und Freude. Doping ist sportlicher Betrug, unfair und vor allem gesundheitsschädigend. Sportliche Ziele sollten mit intelligentem Training, ge- sunder Ernährung und einem entsprechenden Lebensstil erreicht werden. Die von den Grünen und der FDP eingebrachten An- träge unterstützen wir in den Punkten, in denen sie for- dern: verbesserte präventive Maßnahmen zur Bekämp- f A s g L w m u ( s n c b W S r ü d R g p e b d B s p w a u P r z d l D g h v S K S S r s V B m t (C (D ung des Dopings im Sport, das Inverkehrbringen von rzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport als besonders chweren Fall zu behandeln, soweit eine banden- oder ewerbsmäßige Begehungsform in Rede steht, bei den ändern für die Schaffung von Schwerpunktstaatsan- altschaften zu werben, stärkeres finanzielles Engage- ent der Bundesregierung und der privaten Wirtschaft, m die Arbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA) zu verbessern, engere Zusammenarbeit von taatlichen Institutionen und Sportorganisationen. Der von den Grünen vorgeschlagenen Einführung ei- es Straftatbestandes der Verfälschung des wirtschaftli- hen Wettbewerbs im Sport, Sportbetrug, als Vorfeldtat- estand kann jedoch nicht zugestimmt werden. Die ettbewerbsgleichheit im Sport stellt kein durch das trafrecht zu schützendes Rechtsgut dar. Die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes nicht ge- inger Mengen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist berflüssig, soweit das Vorliegen dieses Tatbestandes en Handel indizieren soll. Dieses ist nach geltendem echt bereits strafbar. Der Versuch des Inverkehrbrin- ens – also auch der Handel – von Arzneimitteln zu Do- ingzwecken im Sport ist strafbewehrt. Die Schaffung iner Kronzeugenregelung auch im Bereich des AMG eim Vorliegen eines besonders schweren Falles infolge es noch zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfs der undesregierung ist aus grundsätzlichen rechtspoliti- chen Erwägungen abzulehnen. Die in Aussicht gestellte Erweiterung des § 100 a Straf- rozessordnung – Telekommunikationsüberwachung – ird abgelehnt. Der Katalog des § 100 a StPO sollte nur uf bestimmte schwere Delikte begrenzt bleiben und nicht ferlos ausgeweitet werden. Die von der FDP angeregte rüfung zu einem späteren Zeitpunkt ändert daran nichts. DIE LINKE will bezüglich des Sportlers keine Ände- ungen des Strafrechtes – der Besitz von Arzneimitteln u Dopingzwecken sollte weiterhin straffrei bleiben. Der Konsum von Dopingsubstanzen kann wegen der urch das Grundgesetz geschützten allgemeinen Hand- ungsfreiheit ohnehin nicht mit Strafe bedroht werden. ie gegenteilig vertretene Ansicht, wonach das Grund- esetz die körperliche Unversehrtheit schützt und des- alb auch der dopende Sportler bestraft werden könne, erkennt, dass dieses Grundrecht vor Eingriffen des taates schützen soll. Erstens fordern wir die Bundesregierung auf, ein onzept zu entwickeln, mit dem Sportlerinnen und portlern die Vereinbarkeit von Sport, Berufsausbildung, tudium und Beruf tatsächlich ermöglicht wird, um de- en finanzielle Abhängigkeit durch eine gesamtgesell- chaftliche Begleitung zu ersetzen. Zweitens erwarten wir von der Bundesregierung die orlage eines Sportförderungsgesetzes des Bundes. Drittens ist über die eingeleiteten Maßnahmen zur ekämpfung des Dopings im Sport regelmäßig im Rah- en des Drogen- und Suchtberichtes der Drogenbeauf- ragten zu berichten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10553 (A) ) (B) ) Arzneimittelmissbrauch ist eine Krankheit. Uns geht es darum, Doping als Sucht in Gesellschaft und Sport zu bekämpfen. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur An- passung anderer Vorschriften (Investmentände- rungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12) Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Die Initiative Fi- nanzstandort Deutschland attestiert der deutschen Fondsbranche großes Potenzial. Auch die Statistik macht deutlich: Die deutsche Investmentbranche ist eine Wachstumsbranche. Zum Jahresende 2006 verwaltete sie ein Gesamtvermögen von gut 1,4 Billionen Euro. Das ist eine Verdreifachung des Volumens innerhalb von zehn Jahren. Oder anders ausgedrückt: Die deutsche Fonds- branche ist im letzten Jahrzehnt jährlich durchschnittlich um 11,8 Prozent gewachsen. So weit, so erfreulich. Diese Zahlen sind aber nur die eine Seite der Medaille. Die Statistik sagt auch: Im ver- gangenen Jahr war das Nettomittelaufkommen neu aufge- legter Luxemburger Publikumsfonds deutscher Herkunft dreimal höher als das Aufkommen der in Deutschland neu aufgelegten Produkte. Diese Entwicklung zeigt: So sehr der deutsche Fondsvertrieb in den vergangenen Jahren ge- wachsen ist, als Produktionsstandort ist Deutschland noch nicht attraktiv genug. Gerade aber die Fondsproduktion ist im Standortwettbewerb ein wichtiger Hebel, um auch für die weiteren Teile der Wertschöpfung attraktiv zu sein bzw. zu werden. Genau hier setzt die Novelle des Investmentgesetzes an, die wir heute in erster Lesung beraten. Ihre Intention ist es, den deutschen Finanzstandort auch als Produk- tionsstandort für Fonds interessanter zu machen. Um das zu erreichen, sollen überflüssige Regulierungen abge- baut werden. Bei diesem Ziel bleibt die Novelle aber nicht stehen, das heißt, es soll nicht nur ein Level-Playing-Field mit den anderen europäischen Fondsstandorten erreicht wer- den. Deutschland soll für bestimmte Fondsprodukte und Finanzmarktthemen auch durchaus Trendsetzer sein. Dazu sollen vorhandene nationale Stärken unterstützt und neue herausgebildet werden. In Maßnahmen über- setzt, heißt das: Erstens. Die offenen Immobilienfonds, die trotz eini- ger Negativerlebnisse zweifelsohne eine Stärke des deut- schen Finanzplatzes sind, sollen modernisiert und kri- senfest gemacht werden. Zweitens. Produktinnovationen sollen ausdrücklich gefördert werden, um neue nationale Stärken herauszu- bilden. Drittens. Anlegerschutz und Corporate Governance sollen verbessert werden. Diese Ziele unterstützt meine Fraktion uneinge- schränkt. Im heute beginnenden parlamentarischen Ver- f v n Z n i ü v v t f A d R I n t v I g a n R K s a k l g R s z z l s s D d V n b w d m U M u g d l K B d K m (C (D ahren zur Investmentgesetznovelle, geht es uns daher orwiegend darum, zu überprüfen, ob die vorgeschlage- en Maßnahmen zur Umsetzung der eben erwähnten iele geeignet sind. Heute möchte ich nur einige besonders wichtige Maß- ahmen aus dem Gesetzentwurf herausgreifen und auf hre Stimmigkeit mit Blick auf die Zielerreichung hin berprüfen. Da wäre zunächst – unter dem Stichwort „Förderung on Produktinnovationen“ – das Infrastruktur-Sonder- ermögen als neues Produkt. Als Mitglied der koali- ionsinternen Arbeitsgruppe zur „Finanzierung von Öf- entlich-privaten Partnerschaften“ ist mir dieses neue nlagevehikel ein besonderes Anliegen. Es ermöglicht ie Erschließung und Kanalisierung neuer finanzieller essourcen für öffentlich-private Partnerschaften. Die nfrastruktur-Sondervermögen öffnen den ÖPP-Markt un auch für private Anleger. Aufgrund der hohen Inves- itionsvolumen ist ihnen der Markt bislang in der Regel erschlossen. Als weitere neue Anlagekategorie sieht die Novelle nvestmentgesetz die sogenannten „sonstigen Vermö- en“ vor. Die Einführung dieser Kategorie begrüße ich ußerordentlich. Sie ist wichtig, um schnell und flexibel eu entstehende Finanzinstrumente in den gesetzlichen ahmen aufzunehmen. Die genaue Ausgestaltung dieser ategorie werden wir uns aber noch einmal genauer an- ehen müssen. Bislang sieht der Gesetzentwurf eine Beschränkung uf bestimmte Anlagegegenstände vor. Diese Beschrän- ung widerspricht der eigentlich beabsichtigten Flexibi- ität. Daher sollten wir prüfen, ob wir es bei den „sonsti- en Vermögen“ nicht besser bei Vorgaben für die isikostreuung und die Information der Anleger belas- en und auf eine Einschränkung der Anlagepalette ver- ichten. Ebenso wichtig wie die Öffnung des Investmentgeset- es für neue Produkte ist der Abbau überflüssiger Regu- ierungen bei bereits bestehenden Produkten. Auch hier ieht die Novelle wichtige Maßnahmen vor. So zum Bei- piel bei den Spezialfonds. Hier sind umfangreiche eregulierungen geplant. Die Liberalisierung geht aller- ings noch nicht so weit wie in Luxemburg. Im weiteren erfahren sollten wir daher darüber nachdenken, ob icht noch weitergehende Angleichungen an die Luxem- urger Rahmenbedingungen möglich und wünschens- ert sind. Wie eingangs gesagt: Es geht um die Stärkung es Produktionsstandortes Deutschland! Neben den vielen positiven Ansätzen, die die Invest- entnovelle zur Deregulierung vorsieht und die von der nion uneingeschränkt unterstützt werden, gibt es eine aßnahme, die wir überaus kritisch betrachten. Es geht m die Konzentration der Aufsicht über die Kapitalanla- egesellschaften auf die BaFin. Bislang beaufsichtigen ie BaFin und die Deutsche Bundesbank die Kapitalan- agegesellschaften gemeinsam. Künftig sollen die AGen ihre Meldepflichten nur noch gegenüber der aFin wahrnehmen müssen. Das ist problematisch, weil amit die Bundesbank nicht mehr gewährleisten kann, die AGen effektiv zu überwachen und wirksames Krisen- anagement zu betreiben. Dafür braucht sie den unmittel- 10554 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) baren Zugriff auf relevante Informationen. Der Umweg der Informationsbeschaffung bei der BaFin dauert zu lange. Hier sehe ich definitiv noch Diskussionsbedarf. Kommen wir nun zu einer weiteren wichtigen Zielset- zung der Novelle Investmentgesetz: der Modernisierung der offenen Immobilienfonds. Wir erinnern uns alle noch gut an die Krisen der offenen Immobilienfonds zunächst bei der Deka Immobilien Investment GmbH, im Dezem- ber 2005 dann auch bei der DB Real Estate. Diese Tur- bulenzen sind mittlerweile zum Glück überwunden. Die KAGen haben zwischenzeitlich ein Maßnahmenpaket erarbeitet, mit dem künftig verhindert werden soll, dass Großanleger die offenen Immobilienfonds nur als eine Art „Geldparkplatz“ nutzen. Angesichts der offensichtlichen Erholung und Selbst- regulierungsmaßnahmen der Branche halte ich es für richtig, dass die Novelle Investmentgesetz diese Ent- wicklung anerkennt und nur behutsam ergänzende Maß- nahmen vorsieht. Besonders wichtig scheint mir dabei die Erlaubnis an das Fondsmanagement, von der bisheri- gen Verpflichtung zur täglichen Rücknahme unter be- stimmten Bedingungen abzuweichen. Dies muss dann selbstverständlich in den Vertragsbedingungen festge- schrieben werden. Erlauben Sie mir auch einige Worte zur Absicht der Novelle, den Anlegerschutz zu verbessern. Grundsätz- lich unterstütze ich dieses Ziel. Zwei Maßnahmen in die- sem Bereich schießen allerdings meines Erachtens über das Ziel hinaus. Zunächst ist da die Forderung, dass künftig mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates einer KAG von den Aktionären, den mit ihnen verbundenen Unternehmen und den Geschäftspartnern der KAG un- abhängig sein muss. Dies würde eine Überregulierung bedeuten, weil konkurrierende Standorte keine derarti- gen gesetzlichen Verpflichtungen kennen und auch die EU solche Vorgaben bisher nicht macht. Unter dem Stichwort „verbesserter Anlegerschutz“ laufen auch die angestrebten Änderungen zur Kostenvorausbelastung bei Investmentfonds. Hierbei geht es mir vor allem da- rum, dass wir das Level-Playing-Fiel mit den Versiche- rungen nicht aus dem Auge verlieren. Wenn wir den Versicherungen in der anstehenden No- velle des Versicherungsvertragsgesetzes erlauben, ihre Abschlusskosten über die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen, dann müssen wir die Fonds zumindest annä- hernd gleich behandeln. Es war und bleibt Forderung der Union, dass wir bei Anlage- und Altersvorsorgeproduk- ten gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Anbie- tern gewährleisten wollen. Nur so schaffen wir die Rah- menbedingungen für eine am Bedarf der Kunden orientierte produktunabhängige Beratung. Lassen Sie mich abschließend von den Detailfragen des Gesetzes zu seiner grundsätzlichen Zielsetzung zu- rückkommen: der Stärkung des Finanzstandortes Deutschlands. Nach der Verabschiedung des REIT-Ge- setzes im Frühjahr ist die Investmentgesetznovelle ein weiteres wichtiges Finanzmarktprojekt dieser großen Koalition. Sie beweist: Die Förderung des Finanzplatzes Deutschland ist für die Bundesregierung kein Thema für Sonntagsreden, sondern tatsächlich aktiver Bestandteil des Regierungshandelns. Ich hoffe sehr, dass wir diesem A F g s n I g F d A w s R g d g r g W s d l m h K a I A M ti s e d v d I d n r s B d l s d f B t m F e g d (C (D nspruch auch bei dem noch anstehenden Gesetz zur ortentwicklung des Unternehmensbeteiligungsgesetzes emeinsam wieder gerecht werden. Nina Hauer (SPD): Bei deutschen Anlegern erfreuen ich Investmentfonds großer Beliebtheit. Das ist zum ei- en bei privaten Anlegern der Fall, die mit Sparplänen in nvestmentfonds investieren, um für das Alter vorzusor- en. Die Anleger können hier aus einer Vielzahl von onds wählen, das Fondsmanagement investiert dann iese Einlagen in Aktien, Renten und Geldmarktpapiere. uf diese Weise werden Risiken gestreut. Zum anderen investieren auch institutionelle Anleger ie etwa Versicherungen in Investmentfonds. Indirekt ind damit auch Bürgerinnen und Bürger, die etwa eine iesterrente als Instrument der privaten Altersvorsorge ewählt haben, an Investmentfonds beteiligt. Damit ist ie Investmentindustrie eine wichtige Branche für Anle- er, die zudem viele hochqualifizierte Arbeitsplätze be- eithält und erhebliches Wachstumspotenzial birgt. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft bessere Bedin- ungen für Investmentfonds in Deutschland – zum ohle der Anleger und der Anbieter. Diese Änderungen ind notwendig, um einem besorgniserregenden Trend er letzten Jahre entgegenzutreten: Deutsche Kapitalan- agegesellschaften (KAGs) verkaufen inzwischen ver- ehrt im Ausland angemeldete Investmentfonds. Das atte im Jahr 2006 zur Folge, dass 7,5 Milliarden Euro apitaleinlagen aus in Deutschland aufgelegten Fonds bflossen, während gleichzeitig 26,2 Milliarden Euro in nvestmentfonds investiert wurden, die von deutschen nbietern im Ausland angemeldet wurden. Wir möchten diesen Trend stoppen und den hiesigen arkt stärken. Die bei den deutschen Sparern und institu- onellen Anlegern beliebten Investmentfonds sollen an un- erem Finanzplatz angemeldet und beaufsichtigt werden. Wir wollen dieses Ziel mit drei zentralen Maßnahmen rreichen: Wir beseitigen Bürokratiekosten zugunsten er Anbieter und Anleger, wir ermöglichen Produktinno- ationen in der Investmentbranche und wir verbessern en Anlegerschutz. Für die Kapitalanlagegesellschaften als Anbieter von nvestmentprodukten ist es von zentraler Bedeutung, ass sie zukünftig nicht mehr als Kreditinstitut eingeord- et werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Erleichte- ungen: Die erforderliche Anfangskapitalausstattung enken wir von derzeit 730 000 Euro auf 300 000 Euro. isher waren sowohl die Deutsche Bundesbank als auch ie BaFin für Aufgaben der Aufsicht über die Kapitalan- agegesellschaften zuständig. Die Aufgaben der Aufsicht ollen ausschließlich der BaFin zugewiesen werden. Da- urch fallen doppelte Melde- und Einreichungspflichten ür Kapitalanlagegesellschaften weg, und wir senken die ürokratiekosten, ohne dass die Aufsichtsqualität darun- er leidet. Gleiches gilt für die Vereinfachung der Geneh- igungspraxis der BaFin, die den Markteintritt neuer onds beschleunigen wird. So führen wir zum Beispiel ine gesetzliche Vier-Wochen-Frist für die Genehmi- ung von Fondsprodukten durch die BaFin ein. Zudem sollen Spezialfonds für institutionelle Anleger ereguliert werden, indem wir Berichtspflichten und Veröf- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10555 (A) ) (B) ) fentlichungspflichten streichen sowie Anlagegrenzen ab- schaffen. Bei diesen Fonds ist weniger Anlegerschutz not- wendig, da sie nicht an Privatanleger vertrieben werden. Deregulierung und Anlegerschutz widersprechen sich nicht. Im Gegenteil: Wir werden den Anlegerschutz im In- vestmentsektor noch weiter verbessern, schließlich ist die Kapitalanlagegesellschaft Treuhänderin der ihr anvertrau- ten Anlegergelder. Wir zielen mit dem Gesetzentwurf da- rauf ab, Interessenkonflikte zwischen Depotbank und Ka- pitalanlagegesellschaft zu vermeiden – insbesondere, wenn beide dem gleichen Konzern angehören. Wir wollen außer- dem die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates der Kapital- anlagegesellschaft stärken. Nach dem Gesetzesentwurf wäre mindestens ein unabhängiges Mitglied in den Auf- sichtsrat einer Kapitalanlagegesellschaft aufzunehmen. Es reicht aber nicht aus, unseren Finanzplatz mit nied- rigen Bürokratiekosten und hohem Anlegerschutzniveau zu stärken. Das Besondere an der Finanzindustrie ist ihr hohes Innovationspotenzial. Wir wollen unserer deut- schen Investmentbranche daher geeignete Rahmen- bedingungen bieten, damit sie hier in Deutschland Pro- duktinnovationen auf den Markt bringt. Das Investmentänderungsgesetz wird daher Infra- strukturfonds, sogenannte ÖPP-Fonds, einführen. Mit diesen ÖPP-Fonds werden zukünftig Investitionen in öf- fentlich-private Partnerschaftsprojekte ermöglicht. Wir haben uns mit der CDU/CSU im Koalitionsvertrag auf den wichtigen Ausbau von öffentlich-privaten Partner- schaften verständigt. Wir wollen, dass in Zukunft Ge- bäude wie etwa Schulen und Kindergärten, aber auch In- frastruktur häufiger mit privatem Kapital finanziert werden. Es ist auch möglich, dass Unternehmen Ge- bäude wie etwa Schulen und Kindergärten für Bund, Länder und Kommunen nicht nur bauen, sondern auch betreiben. Um diesen Unternehmen Sicherheit zu bieten, mietet die öffentliche Hand diese Objekte mit einer lan- gen Mietdauer. Die öffentliche Hand profitiert von nied- rigeren Kosten. Solche ÖPP-Fonds bieten institutionel- len und privaten Anlegern die Möglichkeit, von dieser neuen Partnerschaft zu profitieren. Außerdem führen wir das Anlagevehikel „Sonstige Sondervermögen“ ein, das die Investmentbranche nut- zen kann, um innovative Finanzprodukte aufzulegen. Die Anlagemöglichkeiten sind bei Sonstigen Sonderver- mögen gegenüber denen traditioneller Fonds erheblich erweitert. Das erhöht die Renditechancen für Anleger, aber auch die Risiken. Dabei ist es im Sinne des Anle- gerschutzes wichtig, dass wir die Risiken auch bei Sons- tigen Sondervermögen begrenzen. Wir wollen eine klare Abgrenzung dieses Anlageproduktes zu Hedgefonds. Das heißt: Keine flexiblen Anlagestrategien wie Leer- verkäufe oder Kreditaufnahmen. Das Investmentänderungsgesetz nimmt sich auch der offenen Immobilienfonds an. Ende 2005/Anfang 2006 kam es zu einer Vertrauenskrise bezüglich offener Im- mobilienfonds, nachdem die Deutsche Bank einen Fonds geschlossen hatte. Ich bin froh, dass wir damals beson- nen reagierten und nicht übereilt neue Regelungen für offene Immobilienfonds beschlossen haben. Denn die Krise ist im Nachhinein moderat verlaufen, die Branche ist nun wieder gut aufgestellt und steht hoch in der Anle- g e z V w m l e v A K m k U M b v w s w D n s g r ti te s g f b h o g i S m e h A E d p B m v r F d p d s h (C (D ergunst. Wir stärken die Anlageklasse offene Immobili- nfonds im Investmentänderungsgesetz daher durch ge- ielte Maßnahmen. So wird es künftig keine erpflichtung zur täglichen Rücknahme mehr geben, enn ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird. Da- it reagieren wir auf den Zielkonflikt, der zwischen täg- icher Rückgabemöglichkeit der Fondsanteile und der ingeschränkten Liquidität bei Immobilien besteht. Wir erhindern auf diesem Weg auch, dass institutionelle nleger solche Fonds als Tagesgeldpark benutzen – auf osten langfristig orientierter Privatanleger. Zudem üssen offene Immobilienfonds künftig geeignete Risi- omanagementsysteme einführen und wir stärken die nabhängigkeit der Sachverständigenausschüsse. Das Investmentänderungsgesetz bringt die richtigen aßnahmen auf den Weg, um die deutsche Investment- ranche zu stärken und das wichtige Anlageprodukt In- estmentfonds nach vorne zu bringen. Den Gesetzent- urf nehmen wir daher positiv entgegen und werden ihn orgfältig und intensiv beraten. Frank Schäffler (FDP): Der vorliegende Gesetzent- urf soll dem Ziel dienen, den Investmentfondsstandort eutschland zu stärken, ohne den Anlegerschutz zu ver- achlässigen. Dieses Ziel unterstützen wir uneinge- chränkt. Die Frage ist aber, ob der Gesetzentwurf dem selbst esetzten Ziel gerecht wird. Wir meinen, dass er in die ichtige Richtung geht, aber dies nicht mutig genug tut. Positiv ist, dass der Entwurf Maßnahmen zum Bürokra- eabbau vorsieht. Hier bleiben die Fragen, ob die erwarte- n 8 Millionen Euro Entlastung eine realistische Erwartung ind und ob es weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau ibt, die wir jetzt ergreifen sollten. Auch die Neuregelungen ür die offenen Immobilienfonds sind zu unterstützen. Wir egrüßen, dass die zunächst im Referentenentwurf vorgese- ene Unterscheidung zwischen sicherheits- und rendite- rientierten Fonds aufgegeben wurde. Der Gesetzentwurf ist aber im Rahmen der Beratun- en daran zu messen, ob er den Investmentstandort im nternationalen Wettbewerb ausreichend stärkt. Diese tärkung muss insbesondere durch gleichwertige Rah- enbedingungen und ausreichende Flexibilität für die inzelnen Fondsarten erfolgen. Ein Punkt, bei dem wir noch Diskussionsbedarf se- en, ist der Zwang zur Bestellung eines „unabhängigen ufsichtsratsmitglieds“. Diese Regelung geht über die U-Richtlinie hinaus und verletzt damit einmal mehr en Grundsatz der Eins-zu-eins-Anpassung an die euro- äischen Vorgaben. Hier haben wir doch ganz erhebliche edenken, ob diese Maßnahme praktikabel und zweck- äßig ist. Bezüglich der Einführung von Infrastruktur-Sonder- ermögen (ÖPP-Fonds) ist festzuhalten, dass die Einfüh- ung selbst eine gute Idee ist. Die Ausgestaltung der onds ist jedoch – wie insgesamt die Haltung der Bun- esregierung zu ÖPP – von Mutlosigkeit geprägt. Ge- lant ist nämlich, die Möglichkeit der Beteiligung auf ie „risikoarme Periode“ eines ÖPP-Projekts zu be- chränken. Dies soll „zum Schutz der Anleger“ gesche- en, womit der Anleger direkt bevormundet wird, was 10556 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) denn für ihn risikoarm ist und was nicht. Wir halten diese Ausgestaltung der ÖPP-Fonds für zu halbherzig. Wir denken, dass die Novellierung des Investmentge- setzes auch der richtige Zeitpunkt ist, zu prüfen, inwie- weit wir den Standort Deutschland für Hedgefonds vo- ranbringen können. Deutschland ist ja auf internationaler Ebene nicht zuletzt deshalb so grandios mit seinen Initia- tiven zur Hedgefonds-Regulierung gescheitert, weil wir selbst keinen attraktiven Markt für Hedgefonds bieten. Erwähnenswert ist dabei, dass sich zunächst der Finanz- minister und stellvertretende SPD-Vorsitzende rühmte, er habe greifbare Ergebnisse auf EU- und G-8-Ebene er- reicht und anschließend der SPD-Vorsitzende der Kanz- lerin vorwarf, man habe nichts erreicht, weil sie sich nicht genug für das Thema eingesetzt habe. Wir können durch bessere Rahmenbedingungen für Hedgefonds in Deutschland nur gewinnen. Wir erhalten dadurch nicht nur zusätzliches Gewicht in der internationalen Diskus- sion, sondern es ist auch der Finanzmarktstabilität ge- dient, wenn Fonds in Deutschland zu etwas liberaleren Regelungen als bisher aufgelegt werden statt regulie- rungsfrei auf fernen Inseln. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Investmentfonds sind als wertsichernde Form der Kapitalanlage für Pri- vatanleger seit den 60er-Jahren ein Erfolgsmodell. Dies ist gut so und soll auch so bleiben. Die Frage ist aller- dings, ob die vorliegende Novelle des Investmentgeset- zes dazu taugt, damit dies auch für die Mehrzahl der kleinen Anleger so bleibt. Bereits in der vorausgegange- nen Novelle wurde der Fehler begangen, dass Hedge- fonds, deren destruktive Geschäftsgebaren fast täglich in der Presse nachgelesen werden können, in Deutschland zugelassen wurden. Das war aus unserer Sicht eine schwerwiegende Fehlentscheidung der Regierungskoali- tion, die auch im vorliegenden Entwurf zu unserem Be- dauern nicht korrigiert wird. Jedoch könnte man hier noch sagen, das ist Schnee von gestern. Belassen wir es fürs Erste dabei. Was aber tun Sie also jetzt für den Bestand des Er- folgsmodells Investmentfonds? Positiv ist das Zillme- rungsverbot für ausländische Fonds hervorzuheben. Ich hoffe, Sie bleiben hier zugunsten des Anlegerschutzes standhaft und knicken im weiteren Verfahren nicht vor den Lobbyisten ein. Diese Änderung war es im Wesentli- chen aber auch schon. Viel mehr Positives ist aus der Perspektive des Schutzes der Anleger nicht zu vermel- den. Während im ursprünglichen Entwurf in vielen Be- reichen noch positive Ansätze des Verbraucherschutzes verankert waren, kritisiert die Verbraucherzentrale Bun- desverband zu Recht, dass von diesen positiven Ansät- zen wenig übriggeblieben ist. Lassen Sie mich bei den Defiziten einige Punkte he- rausgreifen: Erstens. Sie haben Fortschritte bei der Offenlegung der Transaktionskosten aus dem nun vorliegenden Entwurf herausgenommen. Das hat zum einen zur Folge, dass es dem Anleger nach wie vor erschwert wird, den kosten- günstigsten Fonds zu kaufen. Zum anderen wird ein fairer Wettbewerb der Fonds untereinander behindert. u w K B n g h s ü f d d s d g d d g P h f s q g a Z n b u D v h i I l M s D V M x i l d a e d G A (C (D Zweitens. Eine notwendige Trennung der Depotbank nd der Kapitalanlagegesellschaft ist weiterhin nicht ge- ährleistet. Durch die fehlende Trennung entfällt die ontrollfunktion der Depotbank, und es entsteht eine lackbox der Kosten, die zuungunsten der Anleger ge- utzt werden kann. Dem muss dringend ein Riegel vor- eschoben werden. Drittens. Zwar ist es begrüßenswert, dass nun ein unab- ängiger Vertreter im Aufsichtsrat der Kapitalanlagege- ellschaft sitzt. Dies nutzt jedoch wenig, wenn er nicht ber die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen ver- ügt und den Anlegerschutzorganisationen verbunden ist. Diese wenigen Beispiele zeigen: Aus der Perspektive es Anlegerschutzes liegt hier vieles im Argen! Kommen wir nun zu den Neuerungen in puncto Mo- ernisierung der offenen Immobilienfonds durch den Ge- etzentwurf. Es ist ein Skandal, dass Sie den Markt nach er Krise der offenen Immobilienfonds so lange im Un- ewissen gelassen haben! Problematisch ist neuerdings ie Verlagerung der Wertermittlung einer Immobilie vor em Erwerb vom Sachverständigen auf die Kapitalanla- egesellschaft. Hier besteht die Gefahr willkürlicher reissetzung zulasten der Anleger. Nichts zu tun, hätte ier ausnahmsweise einmal weniger geschadet. Die Einführung der Assetklasse der Infrastruktur- onds ist grundsätzlich abzulehnen. So wird zusätzlich die Privatisierung der Daseinsvor- orge des Staates befördert, mit den bekannten Konse- uenzen einer häufig verminderten Qualität von Leistun- en einerseits und Nachteilen zulasten der Beschäftigten ndererseits. Dies alles tun Sie ausgerechnet zu einem eitpunkt, da die Ratingagentur Standard & Poor’s inter- ational von einer Blase auf diesem Markt spricht. Die ekannten Begleiterscheinungen von Überbewertung nd überhöhter Fremdfinanzierung sind bereits sichtbar. iese Assetklasse ist nicht nur überflüssig, sondern Sie ergreifen sich darüber hinaus noch im Timing. Wenn das Erfolgsmodell der Investmentfonds beste- en bleiben soll, dann bleibt noch viel zu tun! Verehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, ch kann Ihnen nur raten: Lassen Sie die Finger von den nfrastrukturfonds und bessern Sie bei der Wertermitt- ung der Immobilien nach! Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): it dem Investmentänderungsgesetz wird eine Moderni- ierung des Fondsstandortes Deutschland angestrebt. iese Zielsetzung unterstützen wir ausdrücklich. Die ergangenheit hat gezeigt, dass Fonds in zunehmendem aße im europäischen Ausland, insbesondere in Lu- emburg und Irland, aufgelegt wurden und diese Fonds m Vergleich zu ihren deutschen Konkurrenten beträcht- iche Mittelzuflüsse verzeichnen konnten. Wenn also urch den Gesetzesentwurf bürokratische Hemmnisse bgebaut werden und die Investmentbranche dadurch ntlastet sowie im Wettbewerb gestärkt wird, dann ist ies auch ein Anliegen der Grünen. Hingegen kann es nicht in unserem Interesse sein, ein esetz mitzutragen, das durch eine Liberalisierung und bsenkung von Informationspflichten einseitig die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10557 (A) ) (B) ) Branche begünstigt und dabei Anlegerinnen und Anleger im Regen stehen lässt. Während der Referentenentwurf des Investmentänderungsgesetzes noch mit Fug und Recht als fortschrittlich im Sinne des Anlegerschutzes bezeichnet werden konnte, ist der vorliegende Regie- rungsentwurf in dieser Hinsicht zu einer Nullnummer degradiert worden. Zwar sehen wir mit Freude, dass die Beschränkung der Kostenvorausbelastung auf Fonds aus dem europäi- schen Ausland ausgedehnt wurde. Schließlich mussten Anlegerinnen und Anleger bisher aufgrund der anfängli- chen Belastung ihres investierten Kapitals mit den kom- pletten Vertriebskosten bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einem Fonds massive Renditeeinbußen hinnehmen. Auch ging Anlegerinnen und Anlegern dadurch der Zin- seszinseffekt verloren. Es war daher überfällig, diese Praxis der Kostenvorausbelastung einzudämmen. Allerdings bleibt dies unter Anlegerschutzgesichts- punkten der einzige Lichtblick des Investmentände- rungsgesetzes. Insbesondere in dem für Anlegerinnen und Anleger entscheidenden Punkt der Kostentranspa- renz versagt der Regierungsentwurf auf ganzer Linie. Bei dem Erwerb eines Investmentfonds sehen sich die Bürgerinnen und Bürger einer Vielzahl von Kostenfakto- ren gegenüber: Es gibt einen Ausgabeaufschlag und einen Rücknahmeabschlag, es gibt laufende Verwal- tungskosten sowie Transaktionskosten. Während Anle- gerinnen und Anleger zumindest über die Höhe des Aus- gabeaufschlags und des Rücknahmeabschlags in den Vertragsbedingungen informiert werden, erwartet sie bei den anderen beiden Kostenfaktoren ein verwirrendes Versteckspiel. So werden die laufenden Verwaltungskos- ten, die beispielsweise die Depotgebühren und die Be- zahlung des Fondsmanagements beinhalten, als Gesamt- kostenquote bezeichnet. Diese Gesamtkostenquote wird als sogenannte Total Expense Ratio, TER, auch im ver- einfachten Verkaufsprospekt ausgewiesen. Nach dem natürlichen Sprachverständnis müssen die Anlegerinnen und Anleger also davon ausgehen, dass die TER die Ge- samtheit der anfallenden Kosten abdeckt. Gerade dies ist aber nicht der Fall, denn bei der Umschichtung der Ver- mögenswerte innerhalb des Fonds fallen zusätzlich Transaktionskosten an, die nicht Bestandteil der Gesamt- kostenquote sind und teilweise erheblichen Umfang an- nehmen können. Daher sah der Referentenentwurf des Investmentänderungsgesetzes vor, dass im vereinfachten Verkaufsprospekt auch die Transaktionskostenquote aus- gewiesen wird. Gegen diese notwendige Transparenz- vorschrift lief die Fondsbranche Sturm und brachte au- genscheinlich die Bundesregierung zum Einknicken. Die nun gefundene Regelung mag auf dem Papier Anleger- schutz suggerieren, tatsächlich führt sie zu keiner nen- nenswerten Verbesserung. Es ist nunmehr lediglich da- rauf hinzuweisen, dass die Gesamtkostenquote nicht die Transaktionskosten enthält. Als wäre das nicht schon rückschrittlich genug, ist dieser Verweis zudem auch le- diglich im ausführlichen Verkaufsprospekt zu vermer- ken. Anlegerinnen und Anleger verharren damit faktisch auf dem vorherigen intransparenten Stand. Wir werden uns in den anstehenden Beratungen vehe- ment dafür einsetzen, dass die Transaktionskosten pro- zentual im vereinfachten Verkaufsprospekt veröffent- l A G d t t e c s R A - g v D s U W s a r t v g n d h R ü A b s t r v d g r u d K n h D o f m A g A d g s B I t g (C (D icht werden. Nur auf diese Art und Weise haben nlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, auf der rundlage verständlicher Informationen eine selbstän- ige Entscheidung bei ihrer privaten Altersvorsorge zu reffen. Nur so können sie Fonds hinsichtlich der Kos- enbelastung vergleichen. Auch an anderen Stellen weist der Regierungsentwurf ines Investmentänderungsgesetzes erhebliche Schutzlü- ken für Anlegerinnen und Anleger auf. So fehlt bei- pielsweise ein Transaktionskostenabschlag bei der ückgabe großer Anlagevolumina durch institutionelle nleger. In diesen Fällen werden Privatanlegerinnen und anleger benachteiligt, weil durch die Rückgabe derart roßer Fondsanteile Transaktionskosten entstehen, die on dem verbliebenen Fondsvermögen bezahlt werden. as schmälert die Rendite der Privatanleger, die ihrer- eits bei einem Ausstieg nicht annähernd vergleichbare mstrukturierungen eines Fondsportfolios bewirken. ir fordern daher, institutionelle Anleger ab einem be- timmten Rückgabevolumen an den entstandenen Trans- ktionskosten zu beteiligen. Im Bereich Corporate Governance hält der Regie- ungsentwurf ebenfalls nicht das, was noch im Referen- enentwurf versprochen wurde. Eine strikte Trennung on Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft ist rück- ängig gemacht worden. Um Interessenkonflikte den- och zu vermeiden, ist lediglich abstrakt formuliert, dass ie Depotbank entsprechende Maßnahmen zu ergreifen at. Eine nähere Ausgestaltung dieses unbestimmten echtsbegriffs wird der Selbstregulierung der Branche berlassen. Das ist insbesondere deshalb keine geeignete lternative, weil durch die Liberalisierung der Fonds- ranche gerade die Kontrollfunktion als kompensatori- ches Element wesentlich an Bedeutung gewinnt. Weiterhin wird die sinnvolle Maßnahme, in der Kapi- alanlagegesellschaft ein Aufsichtsratsmitglied einzufüh- en, das die Interessen der Anlegerinnen und Anleger ertritt, durch den Regierungsentwurf verwässert. Sollte ieses Mitglied gemäß Referentenentwurf noch einer all- emein anerkannten Anlegerschutzorganisation angehö- en, fehlt nun jegliche Vorgabe zur Qualifikation dieses nabhängigen Vertreters. Damit besteht die Gefahr, dass ie Intention der Vorschrift umgangen wird und sich die apitalanlagegesellschaften zwar unabhängige aber ih- en bequeme und nicht klar im Anlegerschutzinteresse andelnde Vertreter in den Aufsichtsrat wählen lassen. Dass eine Modernisierung des Fondsstandorts eutschland auch mit verbesserten Vorschriften zu den ffenen Immobilienfonds einhergeht, sehen wir als über- ällige Notwendigkeit an. Nach der Krise bei offenen Im- obilienfonds im Jahre 2005 haben die Grünen in einem ntrag diverse Nachbesserungen gefordert, um das Anla- einstrument zu stabilisieren und damit das Vertrauen der nlegerinnen und Anleger zurückzugewinnen. Wir wer- en im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratun- en darauf hinwirken, dass das Investmentänderungsge- etz eine adäquate Antwort auf die speziellen Risiken im ereich offener Immobilienfonds bietet. Das Fazit zum vorliegenden Regierungsentwurf eines nvestmentänderungsgesetzes fällt aus Anlegerperspek- ive ernüchternd aus. Abermals verkennt die Bundesre- ierung bei ihrer Orientierung an einer Ein-zu-eins-Um- 10558 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) setzung europäischer Richtlinien, dass die EU stets auch die Bedeutung des Anlegerschutzes für funktionierende Kapitalmärkte betont. Es wird die Chance verpasst, den deutschen Kapitalmarkt anlegerfreundlich weiterzuent- wickeln und insbesondere über mehr Transparenz bei den Kosten das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in das Finanzprodukt Investmentfonds zu stärken. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Mit diesem Gesetzent- wurf soll der Fondsstandort Deutschland gestärkt wer- den. Eine wettbewerbsfähige Fondsindustrie leistet ei- nen wichtigen Beitrag für einen funktionsfähigen und effizienten Kapitalmarkt. Für die deutsche Volkswirt- schaft spielt sie nicht zuletzt wegen der verstärkten Not- wendigkeit zur privaten Altersvorsorge eine zunehmend wichtige Rolle. Das von deutschen Kapitalanlagegesell- schaften verwaltete Fondsvermögen wuchs in den letz- ten 5 Jahren auf über 1 Billionen Euro an. Gleichzeitig steht die deutsche Fondsindustrie in einem intensiven Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbran- che soll deshalb gesteigert, die Innovationstätigkeit ge- fördert und der Abwanderung von Fondsvermögen an andere Standorte entgegengewirkt werden, ohne den An- legerschutz zu vernachlässigen. Um diese Ziele zu erreichen, konzentriert sich der Entwurf für ein Investmentänderungsgesetz vor allem auf die folgenden vier Bereiche: Deregulierung, Moder- nisierung der offenen Immobilienfonds, Förderung von Produktinnovationen sowie Verbesserung des Anleger- schutzes und der Corporate Governance. Zur Deregulierung: Nach dem Koalitionsvertrag ist das Investmentgesetz ein wichtiger Baustein der Initiative zur Deregulierung im Finanzsektor. Deshalb wird die Rege- lungsdichte des Investmentgesetzes im Wege einer Eins- zu-eins-Anpassung auf die europäischen Harmonisie- rungsvorgaben der Investmentrichtlinie (OGAW-Richtli- nie) zurückgeführt. Hierzu gehört auch die Abschaffung der Kreditinstitutseigenschaft von Kapitalanlagegesell- schaften. Ferner entfällt die zusätzliche Aufsicht durch die Bundesbank. Damit die Bundesbank ihren Aufgaben zur Überwachung der Finanzmarktstabilität nachkommen kann, enthält der Entwurf Bestimmungen über die Zusam- menarbeit zwischen Bundesbank und Bundesanstalt. Hier- durch wird sichergestellt, dass die Bundesbank die für diese Aufgabe notwendigen Informationen von der Bun- desanstalt erhält. Durch die Anpassung an die Harmonisierungsvorga- ben werden ferner die Anlagemöglichkeiten für Fonds auf zusätzliche Finanzinstrumente erweitert. Das Genehmigungsverfahren für die Markteinfüh- rung neuer Produkte wird gestrafft. Zahlreiche Informa- tionspflichten der Branche werden aufgehoben oder ver- einfacht. Hierdurch wird die Branche von Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro entlastet. Im Spezialfondsbereich sieht der Entwurf zahlreiche Vereinfachungen für deren Verwaltung vor: Diese betref- fen zum einen Erleichterungen in administrativer Hin- sicht wie die Vereinfachung von Berichts- und die Strei- chung von Veröffentlichungspflichten. Zum anderen wird d d g i l t e m g Z u b g w d d N l R E d d a d h s I t m s le P b la h d g e S A e D s m d m A G C I M z v (C (D ie Anlagepolitik von Spezialfonds insbesondere durch ie Abkehr von Anlagegrenzen liberalisiert. Damit rea- iert der deutsche Gesetzgeber auch auf Entwicklungen n anderen Mitgliedstaaten. Das Produkt offener Immobi- ienfonds soll gestärkt werden, um für den Anleger attrak- iv zu bleiben. Die in den Jahren 2005 und 2006 erfolgte rstmalige vorübergehende Schließung dreier offener Im- obilienfonds hat die Schwachstellen der bisherigen Re- elungen deutlich gemacht. Diese resultierten aus dem ielkonflikt zwischen täglicher Rückgabemöglichkeit nd langfristiger Bindung von Anlegergeldern in Immo- ilien bei schwierigem Marktumfeld. Der Entwurf verbessert deshalb die Rahmenbedin- ungen für das Produkt „offene Immobilienfonds“. Es erden verschiedene neue Instrumente eingeführt, die as Fondsmanagement in die Lage versetzen sollen, iese Fonds auch in schwierigen Marktsituationen zum utzen der Anleger zu steuern. Dazu gehören die Mög- ichkeit, von der bisherigen Verpflichtung zur täglichen ücknahme abzuweichen, und die Verpflichtung zur inführung geeigneter Risikomanagementsysteme. Außerdem wird die Unabhängigkeit der Sachverstän- igenausschüsse gestärkt. Im Gesetz wird klargestellt, ass der Sachverständigenausschuss seine Tätigkeit un- bhängig auszuüben hat. Außerdem wird die Tätigkeit er Sachverständigenausschüsse transparenter und ein- eitlicher gestaltet. Zur Förderung von Produktinnovationen: Das Gesetz ieht die Einführung von zwei neuen Assetklassen vor: nfrastrukturfonds (ÖPP-Fonds) und sogenannte Sons- ige Sondervermögen. Mittels Infrastrukturfonds wird es zukünftig Invest- entfonds ermöglicht, in öffentlich-private Partner- chaftsprojekte zu investieren. Hierdurch lässt sich vor al- m auch vermehrt privates Kapital für öffentlich-private artnerschaftsprojekte mobilisieren. Privatanlegern blieb islang ein Zugang zum ÖPP-Markt aufgrund hoher An- gesummen verschlossen. Durch Infrastrukturfonds er- alten sie die Möglichkeit, an den Entwicklungschancen es ÖPP-Marktes zumindest mittelbar zu partizipieren. Durch die Einführung von Sonstigen Sondervermö- en wird die Fondspalette des Investmentgesetzes um in Fondsvehikel für innovative Produkte erweitert. onstige Sondervermögen profitieren von erweiterten nlagemöglichkeiten. Beispielsweise ist diesen Fonds in Direkterwerb von Edelmetallen oder unverbrieften arlehensforderungen gestattet. Zukünftig kann auch die Investmentaktiengesell- chaft mit veränderlichem Kapital als richtlinienkonfor- es Investmentvermögen errichtet werden. Damit steht er Fondsbranche neben den herkömmlichen Sonderver- ögen eine weitere Rechtsform zur Verfügung, die zur uflage von Investmentfonds genutzt werden kann. Zum verbesserten Anlegerschutz und zur Corporate overnance: Durch den Entwurf wird der bereits hohe orporate-Governance- und Anlegerschutz-Standard des nvestmentgesetzes weiter entwickelt: Das Gesetz sieht aßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten wischen Depotbank und Kapitalanlagegesellschaften or. Außerdem soll die Unabhängigkeit des Aufsichtsra- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10559 (A) ) (B) ) tes gestärkt werden. Deshalb hat die Hauptversammlung mindestens ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen, das von den Eigentümern der Kapitalanlagegesellschaft unab- hängig ist. Schließlich bleibt bei Fondssparplänen die Vorausbelastung des Anlegers mit Vertriebskosten be- schränkt. Dies gilt künftig unabhängig davon, ob sich der Fondssparplan auf einen inländischen oder ausländi- schen richtlinienkonformen Fonds bezieht. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsindustrie entscheidend stärken und gleichzeitig den Anlegerschutz maßgeblich weiterentwickeln. Mit der Novelle wird das Vertrauen der Anleger in einen funktionierenden Fondsmarkt gestärkt und die Zukunfts- fähigkeit der Fondsbranche gesichert. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Deutsche Unterneh- men vor chinesischer Produktpiraterie und Dis- kriminierung schützen (Tagesordnungspunkt 11) Erich G. Fritz (CDU/CSU): In der nordrhein-westfä- lischen Stadt Solingen haben die Fälscher seit dem 1. April 2007 ihr eigenes Museum. Besucher können an circa 250 Originalen und Plagiaten das Können von Pro- duktpiraten im „Plagiarius“ studieren. Die Solinger Sammlung reicht drei Jahrzehnte zurück, und trotzdem zeigt sie nur einen kleinen Ausschnitt gefälschter Waren. Markenpiraterie und Diebstahl von geistigem Eigentum gelten inzwischen als weltweit boomendes Geschäft. Verletzungen geistiger Eigentumsrechte spielen mitt- lerweile im internationalen Warenverkehr eine große Rolle. Der internationale Handel mit gefälschten Pro- dukten hat in den vergangenen Jahren drastische Aus- maße angenommen. Folgende Zahlen verdeutlichen dies: Die EU-Kommission beziffert den weltweit durch Produkt- und Markenpiraterie entstehenden Schaden auf 120 bis 370 Milliarden Euro pro Jahr; laut BDI liegt der Schaden durch Ideenklau allein in Deutschland bei 25 Milliarden Euro im Jahr und es gehen circa 70 000 Arbeitsplätze durch das Geschäft der Fälscher verloren. Nach Angaben der Bundesregierung belief sich der Wert von in Deutschland beschlagnahmten gefälsch- ten Produkten im vergangenen Jahr auf 1,1 Milliarden Euro; dieser Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr ver- fünffacht, 60 Prozent der aufgegriffenen gefälschten Markenprodukte stammen aus Asien, allein 35 Prozent aus China. Ich bin einer Meinung mit Staatsekretär Pfaffenbach: „Das Fälschergeschäft ist längst kein Kavaliersdelikt mehr.“ – Der Schutz von Patenten und Markenrechten wird zu oft grob missachtet. Wer die Wirtschaftsge- schichte der Industrieländer verfolgt hat, der weiß aller- dings auch, dass der Schutz geistigen Eigentums noch nie zu den größten Leidenschaften aufstrebender Indus- trieländer gehörte. Dennoch: Das Problem hat heute ein anderes Ausmaß als vor 100 Jahren, und der wirtschaftli- che Schaden ist bei dem Wissens-, Forschungs- und Ent- w t s l g v d g n z b w d g N n p r d t l d w P o h d n s K I j z u g V o s p l i e d w s b d A E G g E i s ( (C (D icklungsaufwand moderner Produkte, Verfahren und echnischen Anlagen so groß, dass Patentklau wirt- chaftliche Schäden mit unmittelbaren, in der Regel völ- ig unfairen Folgen für Unternehmen, Arbeitnehmer und anze Wirtschaftsregionen haben kann. In einer Welt on immer offeneren und transparenteren Märkten hat as Problem ein Ausmaß angenommen, das es noch nie egeben hat. Getrieben von einer bereits unanständig zu ennenden Konsumbereitschaft jenseits der Legalität bis ur hemmungslosen kriminellen Gewinnerzielung – eide Seiten sind immer beteiligt, hierzulande genauso ie in den Schwellenländern. Begünstigt wird der Diebstahl an geistigem Eigentum urch das große Angebot an Technologie und hochwerti- en Markenprodukten, deren Ertragswert weit über den utzwert und schon gar über den Produktionswert hi- ausgeht. Verlockend wird die Möglichkeit der Raubko- ie im weitesten Sinne vor allem durch Märkte mit ge- ingen Rechtsstandards oder mangelnder Kontrolle, urch Märkte mit wachsenden wissenschaftlichen und echnischen Kapazitäten, personell wie bei der Techno- ogie, die zur Verfügung steht, sodass schneller Erfolg urch Kopie mit geringem Einsatz von Kapital erreicht erden kann, durch eine große Nachfrage an gefälschten rodukten wegen eines bestimmten Markenprestiges bei ffenen Grenzen, großem potenziellen Kundenstock und ohen Ertragsmöglichkeiten für Fälscher und Händler, urch die einfache Verfügbarkeit von Wissen über Tech- ologien und Produkte, Verfahren und intelligente Lö- ungen in offenen, wettbewerblichen Systemen, in denen unden Transparenz der Leistungen erwarten und diese nformationen in weltweiten Kommunikationssystemen ederzeit für jeden findigen Kopf zu erhalten und zu nut- en sind, und nicht zuletzt durch politische Systeme, die nwillig oder nicht in der Lage sind, den Schutz geisti- en Eigentums durchzusetzen, oder die wirtschaftliche orteile von kopierten Massenprodukten, Maschinen der Verfahren durch bewusste Duldung von Regelver- tößen nutzen wollen oder ihre Vorteile durch schlep- ende Umsetzung eingegangener Verpflichtungen zeit- ich weiter nutzen wollen. Die Bundesregierung hat wie die Europäische Union n allen multilateralen und internationalen Handelsver- inbarungen wie zum Beispiel im Rahmen des TRIPS, em Schutz geistigen Eigentums einen großen Stellen- ert eingeräumt und zu einem weltweit gestiegenen An- pruch auf die Achtung dieser Besitzrechte wesentlich eigetragen. In ständigen Dialogen mit betroffenen Län- ern wird versucht, den Schutz weiter zu verbessern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die ktivitäten der Bundesregierung zur Stärkung geistiger igentumsrechte, die sich unter anderem an folgenden rundlinien orientiert: Erstens. Die Bundesregierung verspricht sich einen roßen Nutzen von gemeinsamen Aktionen auf EU- bene und einer Verstärkung der Zusammenarbeit auf nternationaler Ebene. Wichtig sind dabei ein abge- timmtes Vorgehen mit Staaten gleicher Interessenlage zum Beispiel USA, Japan) sowie die Intensivierung der 10560 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern von gefälschten Produkten wie zum Beispiel China. Zweitens. Die Durchsetzung geistiger Eigentums- rechte ist vor allem Aufgabe der geschädigten Unterneh- men. Die Bundesregierung begrüßt die Eigeninitiativen der Wirtschaft und flankiert diese im Bedarfsfall. Ich habe solche Bemühungen mehrmals begleitet und weiß, dass die betroffenen Unternehmen im Ernstfall nicht al- lein gelassen werden, auch wenn je nach Rechtslage und betroffenem Land die Möglichkeiten sehr unterschied- lich sind. Drittens. Als Handlungsstrategie steht für die Durch- setzung geistiger Eigentumsrechte in Drittländern für die Bundesregierung der Ansatz „Kooperation statt Kon- frontation“ im Vordergrund. Wie ernsthaft die Bundesregierung an diesem Thema bleibt, zeigt die Tatsache, dass die Bundeskanzlerin das Thema Produktpiraterie auf die Agenda des G-8-Gipfels in Heiligendamm gesetzt hat. In der Abschlusserklärung heißt es: Wir verpflichten uns, die Zusammenarbeit in die- sem entscheidenden Bereich zwischen den G 8 und anderen Ländern, insbesondere den wichtigen Schwellenländern, zu verstärken. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt dies sehr und unterstützt die Bundesregierung in ihrem Kurs „Koope- ration statt Konfrontation“. Vor dem Hintergrund, dass das wirtschaftliche Wachstum Chinas im ersten Halbjahr 2007 um 10,9 Prozent zugelegt hat und auch der deutsch-chinesische Handel erneut gewachsen ist – Zu- nahme der chinesischen Exporte um 32,4 Prozent auf 19,1 Milliarden Euro, Wachstum der deutschen Exporte um 28,2 Prozent auf 10 Milliarden Euro –, ist es wichtig, dass wir mit China zusammenarbeiten. Diese Zahlen be- legen, dass China seit seiner Mitgliedschaft in der Welt- handelsorganisation von der Öffnung der internationalen Märkte profitiert. China muss aber auch die mit dem WTO-Beitritt eingegangenen Verpflichtungen einhalten. Hier ist es notwendig, wirksam gegen die Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum vorzugehen. Die deutschen Unternehmen verlieren einerseits viel Geld an der Nutzung der geistigen Eigentumsrechte im Süden, andererseits verlieren Sie, wie eingangs festge- stellt, Milliarden durch Produktpiraterie, vor allem in China. China erfährt allerdings zunehmend selbst, wel- chen Schaden Produktpiraterie anrichtet. Chinesische Firmen investieren immer mehr in Forschung und Pa- tente und leiden zunehmend selbst unter Ideenklau. Vor diesem Hintergrund ist es ein bedeutender Schritt, dass im sogenannten Heiligendammprozess als einem Ergeb- nis des G-8-Gipfels Schwellenländer und G-8-Länder ei- nen „Dialog über Innovation und den Schutz des geisti- gen Eigentums“ einrichten und damit auch die Schwellenländer die damit verbundenen systemischen Schwierigkeiten anerkennen und an ihrer Lösung arbei- ten wollen. In Zukunft wird besser kontrolliert werden, inwiefern in den Schwellenländern der Schutz der geisti- gen Eigentumsrechte vollständig und wirksam umge- setzt wird. Das ist ein wichtiger Schritt um diesen Schutz v g k B C p V b v g t t W h G s g 1 U n d v n s s P r c H F c S d s b s t b k P i e w t t T I (C (D erstärken zu können. 2009 soll darüber erstmals Bilanz ezogen werden. Der Kurs der Bundesregierung findet in dem Be- enntnis Chinas zu mehr Schutz des geistigen Eigentums estätigung: Erstens. Die Vizehandelsministerin der VR hina stellte anlässlich des Deutsch-Chinesischen Sym- osiums im März 2007 – BMWi – den Aktionsplan der R zum Schutz geistiger Eigentumsrechte vor. Dieser einhaltet unter anderem folgende Aspekte: Einrichtung on Gerichten in ganz China, die auf den Schutz geisti- en Eigentums spezialisiert sind, Verstärkung der Kon- rolle zur Verwendung der originalen Software und Bei- ritt zu den internationalen Internetabkommen (WTC/ PPT). Zweitens. Der Vizepräsident des Obersten Gerichts- ofes Xiong Xiangou versicherte unmittelbar nach dem -8-Gipfel, dass Peking seine Strafverfolgung ver- chärfe: Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahl eistigen Eigentums sei 2006 auf 769 Fälle gestiegen. 72 Gerichtshöfe und 1 667 Richter haben sich auf den mgang mit Produktfälschern spezialisiert. Fest steht, dass das Problem der Produktpiraterie icht kurzfristig lösbar ist. Fest steht, dass die Notwen- igkeit zum Handeln erkannt ist: Im Koalitionsvertrag on Union und SPD heißt es: Deutschlands Kapital … sind die Kreativität und der Erfindungsreichtum seiner Menschen. Deshalb brauchen wir einen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, der den Anforderungen des 21. Jahr- hunderts genügt. Fest steht aber auch, dass nationalstaatliches Handeln ur einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Durch- etzung des geistigen Eigentums leisten kann. Der einge- chlagene Weg multilateraler Regeln und konsultativer rozesse zur Hilfe bei der Umsetzung der Regeln ist ichtig; er muss – wo immer möglich – auch mit rechtli- hen, tatsächlichen und präventiven Instrumenten der aftung und des Schadenersatzes verbunden werden. est steht schließlich, dass in der Vergangenheit man- hes deutsche Unternehmen zu leichtfertig mit dem chutz der eigenen Technologie umgegangen ist und ass deshalb auch die Unternehmen selbst in einem chnellen Lernprozess sind, um ihr geistiges Eigentum esser zu bewahren. Ditmar Staffelt (SPD): Innovation und technologi- cher Fortschritt sind die entscheidenden Faktoren im in- ernationalen Wettbewerb. In der heutigen Zeit der Glo- alisierung führen wir einen Wettbewerb um die lügsten Köpfe, die besten Ideen und zukunftsweisende rodukte. Das geistige Eigentum, das in neuen Produkt- deen, Technologien oder Designs umgesetzt wird, ist in iner wissensbasierten Welt ein wesentlicher Faktor für irtschaftlichen Erfolg. Gerade kleine und mittlere Un- ernehmen brauchen effektiven Schutz geistigen Eigen- ums. Denn ihr Erfolg basiert oft auf einer einzigen echnologie, einer einzigen Erfindung, einer einzigen dee. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10561 (A) ) (B) ) Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigen- tums wird die Innovationsfähigkeit der Unternehmen ge- bremst. Sie setzen die Forschungsergebnisse und Erfin- dungen in marktfähige Produkte um und bieten ihre Innovation einem breiten Publikum an. Durch den Ge- winn können sie erneut in Forschung und Entwicklung investieren. Das Erfolgsrezept der Unternehmen im 21. Jahrhundert besteht darin, der Gegenwart immer ei- nen Schritt voraus zu sein, um so die Zukunft mitgestal- ten zu können. Der effektive Schutz geistiger Eigen- tumsrechte ist daher überlebenswichtig für eine zukunftsorientierte Volkswirtschaft in der globalisierten Weltwirtschaft. Dies haben die Regierungen der Europäischen Union längst erkannt. Gemeinsam verfolgen wir deshalb seit 2000 die Lissabonstrategie, mit dem Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Diese politische Strategie ist kein Selbstzweck. Sie soll Wachstum und Wohlstand sichern und für ausreichend Beschäftigung sorgen. Teil dessen ist notwendigerweise auch der Schutz des geistigen Eigentums. Grundsätzlich haben Schutzverletzer nur ein geringes Interesse am Schutz geistigen Eigentums, solange die In- novationskraft des Landes niedrig ist. In anderen Län- dern wächst erst mit steigender Innovationskraft das Interesse am Schutz geistigen Eigentums. In der Volks- republik China ist diese Entwicklung noch ambivalent. Ein effektiver rechtlicher Rahmen und ein funktionieren- des Rechtswesen für den Schutz geistiger Eigentums- rechte müssen auch in China geschaffen werden, was Aufgabe des Staates ist. Mit dem Betritt zur WTO hat China seine Gesetze hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums refor- miert. Problematisch bleibt hingegen die Durchsetzung dieser Gesetze. Tatsächlich sind internationale Abkom- men zum Schutz geistigen Eigentums nicht wirksam. Entscheidend ist, ob ein Land die Produktpiraterie duldet oder nicht. Im Besten Falle können wir unterstellen, dass China ein Steuerungsproblem hat. Zur Bewältigung die- ses Defizits muss das Vorgehen der chinesischen Regie- rung noch konsequenter werden. Mit der Verabschiedung einer handelspolitischen Strategie gegenüber China im Oktober 2006 hat sich die EU in einem veränderten globalen Wettbewerbsumfeld neu ausgerichtet. Das beinhaltet auch den eventuellen Einsatz von Schutzmaßnahmen, sollte China die multila- teralen Vereinbarungen der WTO nicht vollständig um- setzen. Wir unterstützen diesen Weg der EU ausdrück- lich. Gleichwohl lassen sich mit gefälschten Produkten nur deshalb Geschäfte machen, weil sie sich verkaufen las- sen. Aufklärungskampagnen müssen sich deshalb auch an potenzielle Kunden richten. Bei der Sensibilisierung der Verbraucher müssen Politik und Wirtschaft an einem Strang ziehen. Kritisch wird es nicht zuletzt dann, wenn eine Fälschung – beispielsweise von Medikamenten, die billig im Internet zu erwerben sind – die Gesundheit der Verbraucher ernsthaft und nachhaltig beeinträchtigt. D d d m s t n e a d i w r 2 „ s s B b n n d r F a a l t n g t „ r g g p t i P r f a t b a d K b r s (C (D ieses Beispiel wird jedem und jeder die Problematik er Fälschungen eindeutig vor Augen führen. Die Produkt- und Markenpiraterie ist, wie bereits eutlich geworden ist, ein Problem von größerem Aus- aß, vor dem wir keinesfalls die Augen verschließen ollten. Diese Dringlichkeit hat der Antrag der FDP rich- ig dargestellt. Der Antrag ist auch in vielen Punkten achvollziehbar und unterstützenswert. Allerdings gibt s auch kritische Punkte, die uns veranlassen den Antrag bzulehnen. Erstens. Tatsache ist, dass gerade in diesem Bereich ie Bundesregierung sehr kontinuierlich aktiv war und st. Die Maßnahmen und Erfolge der Bundesregierung erden in dem Antrag der FDP in einem Maße kleinge- edet, das unakzeptabel ist. Gerade erst am 12. März 007 fand das deutsch-chinesische Symposium zum Schutz des geistigen Eigentums“ im Bundeswirt- chaftsministerium statt. Zweitens. Problematisch ist auch das „China-Ba- hing“, das in dem Antrag der FDP widerklingt. „China- ashing ist keine rationale Basis für Politik“. Das Pro- lem der Produkt- und Markenpiraterie ist nicht nur chi- esischen Ursprungs. Rund ein Drittel aller beschlag- ahmten Plagiate stammt zwar aus China und mehr als ie Hälfte aus Asien. Doch auch aus den USA stammen und 11 Prozent und aus der Türkei rund 9 Prozent der älschungen. Es ist wichtig, im Blick zu behalten, dass n Verstößen gegen TRIPS nicht nur China, sondern uch andere Länder wie zum Beispiel Vietnam, Thai- and, und die Türkei beteiligt sind. Drittens. Die Maxime „Kooperation statt Konfronta- ion“ wird nicht den erhofften Erfolg zeigen. Damit wird icht beachtet, dass die chinesische Regierung für die ei- enen Produkte am effektiven Schutz geistigen Eigen- ums ein steigendes Interesse hat. Wir müssen auf das Steuerungsproblem“ auf der chinesischen Seite reagie- en und die chinesische Regierung bei ihren Bemühun- en unterstützen. Alles in allem ist die Bundesregierung auf dem richti- en Weg zur Bewältigung des Problems der Produkt- iraterie. Es bedarf deshalb des Antrages der FDP-Frak- ion nicht. Harald Leibrecht (FDP): Anfang des Jahres habe ch den Antrag „Deutsche Unternehmen vor chinesischer roduktpiraterie“ verfasst. Die Reaktionen, die ich be- eits auf die dem Antrag vorangegangene Kleine An- rage zum gleichen Thema erhalten hätte, hatten mehr ls deutlich gemacht, dass vielen Unternehmen eine ak- ive Unterstützung der Bundesregierung auf diesem Ge- iet fehlt. Einiges hat sich in den letzten Monaten insbesondere uf EU-Ebene getan. Die auf europäischer Ebene koor- inierte Zollfahndung verzeichnete einige Erfolge im ampf gegen Produktpiraterie. Die Operation „Dia- olo“, die auf Initiative des Asia Europe Meeting zu- ückgeht, hat das verstärkte Interesse bei unseren asiati- chen Partnern an der Thematik deutlich gemacht. Doch 10562 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) ) (B) ) muss es neben diesen reaktiven Maßnahmen auch zu ei- ner besseren Prävention kommen. Dass Deutschland nach Angaben der Bundesregie- rung neben den USA und Großbritannien im internatio- nalen Vergleich führend beim Kampf gegen Produktpira- terie ist, kann angesichts der Tatsache, dass wir in einem weit entwickelten Industrieland leben, nicht wirklich überraschen. Die Frage ist doch, ob die Mittel effektiv im Kampf gegen Produktpiraterie eingesetzt werden. Dies scheint nicht unbedingt der Fall zu sein, wenn die deutsche Wirtschaft nach Angaben der Bundesregierung jährlich Verluste in Höhe von rund 25 Milliarden Euro durch gefälschte Produkte erleidet. 25 Milliarden Euro – ich bin bei meinen Recherchen auch auf diese Zahl ge- stoßen. Allerdings war sie mir im Zusammenhang mit den Verlusten begegnet, die deutsche Unternehmen jähr- lich allein durch chinesische Produktpiraterie erleiden. Die Verluste, die unsere Wirtschaft insgesamt erleidet, dürften also weitaus höher liegen! Es soll hier nicht allein mit China ins Gericht gegan- gen werden. Produktpiraterie ist ein internationales Pro- blem, dem wir nur gemeinschaftlich begegnen können. Doch müssen wir mehr als fünf Jahre nach dem WTO- Beitritt der VR China unseren Unmut bezüglich der mangelhaften Durchsetzung von internationalen Über- einkommen, die China ratifiziert hat, äußern dürfen. Es ist verständlich, dass in riesigen Ländern wie China oder auch Russland nicht von heute auf morgen in jedem Winkel des Landes solche Regeln eingeführt werden können. Doch müssen irgendwann den andauernden Dialogen mit diesen Partnern auch Taten folgen. Wenn man dann von Unternehmen berichtet be- kommt, welche Auswirkungen zum Beispiel die im Au- gust 2003 – zwei Jahre nach dem WTO-Beitritt Chinas – eingeführte offizielle „China Compulsory Certification“ mit sich bringt, muss man auch dies offen ansprechen dürfen. Hier werden Unternehmen zur Vorlage aller mögli- chen Akten und Mustergeräte gedrängt, damit sie eine Lizenz erhalten können. Die Lizensierung ist in der Re- gel nach einem halben Jahr abgeschlossen – allerdings mit dem Nebeneffekt, dass immer wieder nur kurze Zeit später exakte Kopien der zu lizensierenden Produkte auf Fachmessen auftauchen. Gerade die Gefährdung von mittelständischen Unter- nehmen durch Produktpiraterie bedeutet doch eine Ge- fährdung von Arbeitsplätzen, die wir auf Dauer so nicht einfach hinnehmen können. Es mag sein, dass jedes einzelne Unternehmen sich selbst bestmöglich schützen muss, wie es die Bundesre- gierung sagt. Aber wir müssen doch kleinen und mittel- ständischen Unternehmen, die – und das habe ich bei mehreren Besuchen von solchen Unternehmen aus erster Hand erfahren dürfen – wirklich massiv Opfer von inter- nationaler Produktpiraterie sind, eine ausreichende Rechtsgrundlage an die Hand geben. Sie müssen doch erst einmal in die Lage versetzt werden, sich überhaupt wirksam schützen zu können. t g P B I M d d s n K c z Z S i d w t w u G n n i a I s p g d b w R W s k B d A g l 4 n s d m M d S l (C (D Die Regierung sollte daher Projekte fördern, die Un- ernehmen für die Entwicklung von Präventivstrategien egen internationale Produktpiraterie entwickeln. Besorgniserregend sind meiner Meinung nach auch assagen des Berichts des Landesverfassungsschutzes aden-Württemberg, der mehrere Beispiele für aktive nformationsgewinnung auf deutschem Boden gibt. ich hat mehr als irritiert, dass die Bundesregierung von erartigen Aktivitäten keinerlei Kenntnis hat Ich möchte och sehr hoffen, dass dies nicht den Tatsachen ent- pricht; denn derlei Vorkommnisse können nicht hinge- ommen werden. Ich hatte in diesem Antrag bereits gefordert, dass der reis der G-8-Staaten versuchen sollte, die zivilrechtli- he Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums u stärken. Auf internationaler Ebene muss neben dem ivilrecht die internationale Kooperation zwischen den trafverfolgungsbehörden weiter ausgebaut werden. Es st hoffentlich mehr als ein kleiner Hoffnungsschimmer, ass auf dem Gipfel in Heiligendamm beschlossen urde, dass die G 8 nun zum Schutz geistigen Eigen- ums eine stärkere Kooperation mit Schwellenländern ie China anstreben. Dies wäre unseren Unternehmen nd wichtigen Arbeitgebern zu wünschen. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Kennen Sie eigentlich die eschichte von „Made in Germany“, heute oft als Syno- ym für hochwertige, innovative Markenprodukte be- utzt? – Ende des 19. Jahrhunderts kennzeichnete man n Großbritannien auf diese Weise importierte Nach- hmungsprodukte der noch unterentwickelten deutschen ndustrie. Es ist also gerade 120 Jahre her, da versuchten ich britische Unternehmen so vor deutscher Produkt- iraterie zu schützen. Auch die USA lehnten es als junges Land ab, fremdes eistiges Eigentum anzuerkennen. Sie argumentierten amals, dass sie freien Zugang zu ausländischen Werken enötigen, um ihre eigene soziale und ökonomische Ent- icklung zu fördern. Nun kann man trefflich darüber streiten, ob dieses echt heute China und anderen verwehrt werden kann. enn man diese Diskussion führen will, dann muss man ie aber auch seriös und ehrlich führen. Eine seriöse Dis- ussion erreicht man nicht mit einer Panikmache, wie sie undesregierung, EU-Kommission, BDI und FDP an en Tag legen! Nur zwei Aspekte dazu; zunächst zum usmaß der Produktpiraterie: Die OECD hat jüngst fest- estellt, dass die bisherigen Zahlen offensichtlich maß- os übertrieben waren. Sie hat ihre Schätzung um rund 00 Milliarden Dollar auf mutmaßliche 175 Milliarden ach unten korrigieren müssen. Die FDP schreibt in ihrem Antrag, kopierte Produkte tellten zum Teil eine erhebliche Gefahr für Verbraucher ar. Sie nennen als Beispiel billig produzierte Medika- ente. Millionen HlV-Infizierte, an Tuberkulose oder alaria Erkrankte in Afrika haben keinen Zugang zu en patentierten Medikamenten der Pharmakonzerne. ie sind zu teuer. Seit langem fordern die Entwicklungs- änder die Möglichkeit des Einsatzes von billigen Nach- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10563 (A) ) (B) ) ahmerprodukten. Nicht diese Imitationen gefährden Leib und Leben, wie Sie es im Antrag behaupten, Kollegin- nen und Kollegen der FDP, sondern der Schutz der Pa- tente der Pharmakonzerne durch die G 8. Ihr Profit ist ih- nen wichtiger als das Leben von Millionen von Menschen in Afrika. Damit sind wir beim Kern ihres Antrags: Ihnen geht es um eine weitere Ausweitung des Patentschutzes und seiner Durchsetzung – auch ein Schwerpunktthema der G 8 in Heiligendamm. 63 Prozent der weltweiten Patente gehören Konzer- nen der G 8. Durch die Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums wird der Transfer des Wissens erschwert. Die Kosten der Lizenzen dafür sind so hoch, dass sie für Un- ternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern nicht zu bezahlen sind. Das Gleiche gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen hier. Mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung wissens- intensiver Dienstleistungen wird der Geltungsbereich von Patenten seit den 80er-Jahren immer weiter ausge- weitet auf die belebte Natur, Pflanzen, Gene und Tiere. UN-Berichte der Menschenrechtskommission weisen immer wieder darauf hin, dass die Patentierungsabkom- men gegen zahlreiche Menschenrechtsabkommen ver- stoßen: dem Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt, Gesundheit, Ernährung und Selbstbestim- mung. Selbst die EU-Kommission hat vor kurzem darauf hingewiesen, dass der ausufernde Patentschutz auch in Europa zur Behinderung von Forschung und Entwick- lung führt. Patente sind mit dieser Entwicklung vom Schutz von Forschung und Entwicklung zum Hemmnis geworden, weil das Wissen der Gesellschaft bei den Konzernen pri- vatisiert wird. Sie wollen eine Forcierung der Privatisie- rung von Wissen bei den Konzernen. Wir wollen Wissen als öffentliches Gut erhalten, als Mittel demokratischer Öffentlichkeit, sozialer Gerechtigkeit und der Überwin- dung von Wissensunterschieden auch zwischen den Län- dern. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Anliegen der FDP, deutsche Unternehmen besser vor chinesischer Produktpiraterie und Diskriminierung zu schützen, ist unterstützenswert. Die Einbuße, die man- gels eines ausreichenden Schutzes geistigen Eigentums in China gerade für kleine und mittelständische deutsche und europäische Unternehmen entstehen, sind beträcht- lich. Es bestehen auch unbestritten Gefahren bei „nach- gemachten“ Produkten, insbesondere im Arzneisektor. Darüber hinaus behindert die Gefahr der Produktpirate- rie den Technologietransfer zwischen Deutschland bzw. der EU und China gerade auch in dem im Sinne eines globalen Klimaschutz wichtigen Bereich erneuerbare Energien und Umweltschutz. Trotzdem möchten wir hier vor einer Hysterie war- nen, wie sie in ihrem Antrag zum Ausdruck kommt und die im Zusammenhang mit China immer häufiger zu hö- ren ist. Sie erklärt in ihrem Antrag, dass der Kurs der Bundesregierung „Kooperation statt Konfrontation“ n g v r s I f s s E F s s g e R E ä g d r g i t d r n d h n z A e t A C C M m n C g b s H t f m D g b A S (C (D icht ausreiche. Hier sollten also andere Maßnahmen er- riffen werden. Aber welche? Das wird in dem Antrag on der FDP nicht klar. Wir sind der Meinung, dass wir unbedingt kooperie- en müssen, und dass auch China eine Kooperation an- trebt. Denn es ist auch unmittelbar in Chinas Interesse, nvestitionssicherheit zu schaffen und Technologietrans- er zu fördern. Wir sollten uns hüten vor einer Dämoni- ierung Chinas, die zusammengefasst lautet: Die Chine- en wollen ja nichts tun für mehr Schutz geistigen igentums. Sie behaupten in ihrem Antrag dass keine ortschritte erzielt wurden – was aber nicht zutrifft. Tat- ächlich haben die Chinesen schon einiges getan, insbe- ondere sind die rechtlichen Grundlagen zum Schutz eistigen Eigentums deutlich verbessert worden. Woran s hapert, ist die Umsetzung und Überwachung dieser egelungen. Und hier könnte und muss wiederum die U viel mehr tun – sie könnte den Aufbau von Patent- mtern in ganz China unterstützen, landesweite Pro- ramme zum Awareness-Building fördern, Schulungen er Polizei im Bereich Produktpiraterie und die Etablie- ung effektiver Monitoring-Prozesse anbieten. China begreift mehr und mehr, dass ein Schutz geisti- en Interesses auch im Interesse eigener Unternehmen st. Dass ganze Manager- und Ingenieurgruppen aus Un- ernehmen ausscheiden, eigene Firmen gründen und ann mit ihrem Wissen die alte Firma kaputt konkurrie- en ist ein Erfahrung, die die chinesische Regierung achdenklich stimmt. Es gibt kein Wundermittel gegen Produktpiraterie, aher ist ein Mix von Instrumenten notwendig. Dazu ge- ört die Unterstützung Chinas beim Aufbau von perso- ellen und institutionellen Kapazitäten für die Umset- ung des Patentschutzes sowie die Erleichterung der nmeldung von Patenten in Europa durch Einführung ines EU-Patents, die Förderung der Anmeldung von Pa- enten in China durch europäische Unternehmen und der usbau der Zusammenarbeit von Zollbehörden. Dieses Maßnahmenpaket kann aber nicht gegen hina durchgesetzt werden sondern nur gemeinsam mit hina in Angriff genommen werden. Die vergangenen onate haben hier durchaus gezeigt, dass Fortschritte öglich sind, wenn auch die Hürden auf beiden Seiten och hoch sind. Die G 8 haben gerade zusammen mit den Ländern hina, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika den so- enannten Heiligendamm-Prozess beschlossen: Sie ha- en darin eingeräumt, dass sie nicht allein in der Lage ind, ohne andere Staaten angemessen auf die globalen erausforderungen zu reagieren. Sie haben einen institu- ionalisierten – auf Themen bezogenen – Dialog mit den ünf Ländern beschlossen, zunächst bis 2009. Ein The- enkomplex ist dabei der Schutz geistigen Eigentums. ieser Dialog muss jetzt einen Fahrplan und einen er- ebnisorientierten Zeitplan erhalten, damit es hier nicht ei einem mehr oder minder inhaltsleeren Austausch von bsichtserklärungen bleibt. Auch zwischen der EU und China spielt das Thema chutz geistigen Eigentums bereits eine Rolle, die aller- 10564 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 (A) (C) (B) (D) dings, auch im Rechtsstaatsdialog, noch ausgeweitet wer- den sollte. Die EU selber hat allerdings auch noch nicht alle ihre Hausaufgaben erledigt. Noch immer, nach nun- mehr jahrzehntelangen Auseinandersetzungen, gibt es kein EU-Gemeinschaftspatent. EU-Kommissar Verheugen hat im April erklärt, er sei zuversichtlich, dass das Ge- meinschaftspatent innerhalb der nächsten fünf Jahre kom- men werde. Dieser Prozess muss beschleunigt und der Pa- tentschutz verbilligt werden. Der Schutz von Patentrechten und gegen Produktpira- terie kann aber weder national noch in Gegnerschaft zu einzelnen Staaten geführt werden. Daher geht der Antrag an der Realität vorbei. Nicht der Rückfall in den Natio- nalstaat und die Abschottung gegenüber anderen Märk- ten kann uns hier helfen, sondern nur ein multilaterales Regime, dass auf Kooperation und Austausch setzt. Dazu benötigen wir dringend die EU und die Koopera- tion mit China. Es gibt aber noch eine andere Seite der Medaille. Ge- rade in den letzten Monaten wurde viel darüber disku- tiert, wie wir der Herausforderung des Klimawandels begegnen können. Dabei wurde zu Recht darauf hinge- wiesen, dass China demnächst zu dem Land mit den höchsten Treibhausgasemissionen werden wird. Wir sind uns alle einig, dass die Entwicklung in China gestoppt werden muss, und zwar nicht die wirtschaftliche Ent- wicklung, sondern die Steigerung der Emissionen. Dazu benötigt China aber modernste Technologie. China en- gagiert sich sehr bei der Erzeugung von Strom aus er- neuerbaren Energien. Dabei muss sie aber zum Beispiel auf Windkraftanlagen zurückgreifen, die zwei Genera- tionen älter sind, als die bei uns neu errichteten Anlagen. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Angst der Her- steller vor Produktpiraterie. Um den Herausforderungen des Klimawandels ge- recht zu werden, ist es notwendig, dass auch in Schwel- len- und Entwicklungsländern die effizienteste Techno- logie zum Einsatz kommt. Dieser Herausforderung müssen wir unter der notwendigen Wahrung des Schut- zes des geistigen Eigentums gerecht werden. Dazu müs- sen die mit der Konferenz zu erneuerbaren Energien in Bonn 2004 eingeleiteten Erfahrungsaustauschs mit Ent- wicklungsländern fortgesetzt werden. Danbeben benöti- gen wir eine stärkere Förderung der Exportbereitschaft und -fähigkeit westlicher Unternehmen nach dem Mo- dell der deutschen Exportinitiative Erneuerbare Ener- gien, und der Technologietransfer muss stärker in die Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden. 102. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Weitere Frage des Kollegen Jürgen Koppelin.



Rede von Dr. h.c. Jürgen Koppelin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Sie haben eben erklärt, dass die Bundesregierung

urch Pressemeldungen usw. über den Sachstand infor-
iert wurde. Das heißt für mich, dass auch die Bundes-

anzlerin auf diese Weise informiert wurde. Oder ist sie
uch schon auf andere Weise über die Vorgänge in Sach-
en informiert worden bzw. nimmt sie diesen Vorgang
rundsätzlich nicht zur Kenntnis?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()



    Die Bundeskanzlerin ist über die Pressemeldungen
    nd damit auch über den Konkretisierungsgrad, den
    iese Pressemeldungen enthalten, informiert worden. Sie
    issen, wie dieser Konkretisierungsgrad aussieht.