1) Anlage 16 2) Anlage 17
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10547
(A) )
(B) )
der Aufnahme von in Seenot gefundenen Flüchtlingen im
Mittelmeer, die unter anderem Ende Mai dieses Jahres dazu nichtdienstliche Angelegenheiten. Eine Beantwortung
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmeier auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Frage 3):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im
Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft angesichts der anschei-
nend bestehenden Unklarheit zu Zuständigkeiten bezüglich
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andres, Gerd SPD 13.06.2007
Beckmeyer, Uwe SPD 13.06.2007
Burgbacher, Ernst FDP 13.06.2007
Ferlemann, Enak CDU/CSU 13.06.2007
Gabriel, Sigmar SPD 13.06.2007
Irber, Brunhilde SPD 13.06.2007
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 13.06.2007
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.06.2007
Lintner, Eduard CDU/CSU 13.06.2007
Merten, Ulrike SPD 13.06.2007
Michalk, Maria CDU/CSU 13.06.2007
Nešković, Wolfgang DIE LINKE 13.06.2007
Nitzsche, Henry fraktionslos 13.06.2007
Pronold, Florian SPD 13.06.2007
Roth (Esslingen), Karin SPD 13.06.2007
Schily, Otto SPD 13.06.2007
Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 13.06.2007
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.06.2007
Toncar, Florian FDP 13.06.2007
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 13.06.2007
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 13.06.2007
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 13.06.2007
Zypries, Brigitte SPD 13.06.2007
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
führte, dass 27 Flüchtlinge drei Tage lang vor Malta im Meer
trieben, bevor sie gerettet werden konnten?
Die Bundesregierung verfolgt die tragischen Ereig-
isse auf dem Mittelmeer mit großer Sorge. Die deutsche
atspräsidentschaft hat diese Thematik auf dem Rat der
nnen- und Justizminister der Europäischen Union am
2. Juni 200 behandelt. Es bestand Übereinstimmung,
ass die Europäische Union im Rahmen des Gesamt-
nsatzes zur Migration – das heißt der umfassenden Mi-
rationspolitik der EU – dazu beizutragen muss, dass ver-
leichbare tragische Ereignisse so weit wie nur möglich
erhindert werden. Dies betrifft sowohl das Handeln in-
erhalb der Europäischen Union als auch die Zusammen-
rbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten; hierbei sind die
erpflichtungen des Völkerrechts, insbesondere des in-
rnationalen Seerechts und des Flüchtlingsrechts, unbe-
ingt einzuhalten. Die Europäische Kommission hat
ürzlich eine Studie zu Regelungen des Völkerrechts mit
ezug auf illegale Migration auf dem Seeweg vorgelegt.
iese Studie sowie weitere Überlegungen zu einem wirk-
ameren Handeln, etwa unter Nutzung der Möglichkeiten
on FRONTEX, werden in den Ratsgremien erörtert.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmeier auf die Frage der
bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/5561, Frage 4):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Zaun-
felder des G-8-Gipfel-Zauns zu verkaufen oder zu versteigern,
um wenigstens einen Teil des über 100 Millionen Euro teuren
Gipfels zu refinanzieren, und gibt es bereits Anfragen von
Einzelpersonen, Organisationen oder Städten, Zaunfelder ein-
schließlich NATO-Stacheldraht zu erwerben, um an den G8-
Gipfel in der einen oder anderen Form zu erinnern?
Die originäre Zuständigkeit für alle allgemeinpolizei-
chen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
icherheit und Ordnung einschließlich der Errichtung des
icherheitszaunes um den G-8-Gipfel in Heiligendamm
blag der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpom-
ern. Daher kann die Bundesregierung zu der abschlie-
enden Verwertung des Zaunes keine Stellung nehmen.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Peter Paziorek auf die Frage
es Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Frage 5):
Entspricht die Aufbewahrung von Briefen durch den Bun-
desminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, Horst Seehofer, – sofern der Inhalt dieser Schreiben
intime Details über Funktionsträger der eigenen Partei enthält –
der Geschäftsordnung der Bundesregierung, und wird die
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, gegebenenfalls dagegen
mit Mitteln der Dienstaufsicht vorgehen?
Der Inhalt der vorliegenden Frage bezieht sich auf
10548 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
(A) )
(B) )
entfällt daher. Im Übrigen ist mir auch nicht bekannt,
dass die Geschäftsordnung der Bundesregierung eine
Vorschrift enthält, die regelt, welche Briefe eine Bundes-
ministerin oder ein Bundesminister aufbewahren darf.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Fragen der
Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Fragen 6 und 7):
Welche Auswirkungen hat die Aufsetzung des Themas der
Reform der Pflegeversicherung bei der nächsten Klausurta-
gung des Bundeskabinetts am 23. und 24. August 2007 hin-
sichtlich des bisher vom Bundesministerium für Gesundheit
kommunizierten Zeitplans, im Juli 2007 Eckpunkte für die
Reform vorlegen zu wollen, und mit welchem Ziel wird die
Pflegereform auf der Klausur diskutiert?
Wie stellt sich dabei der aktuelle Diskussionsstand in der
Bundesregierung in Bezug auf den im Koalitionsvertrag ver-
einbarten Finanzausgleich zwischen sozialer und privater
Pflegeversicherung dar, auch unter Berücksichtigung der laut
Presseberichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen-
den Gutachten des Bundesministeriums des Innern bzw. des
Bundesministeriums der Justiz zur Frage der Verfassungsge-
mäßheit eines solchen Ausgleichs, und welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich des wei-
teren Reformprozesses?
Bisher gibt es keine inhaltlichen Vorfestlegungen für
die Regierungsklausur. Zurzeit werden Eckpunkte für
eine Reform der Pflegeversicherung innerhalb der Koali-
tion beraten. Hierzu gehören auch verfassungsrechtliche
Fragen der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversi-
cherung. Ziel ist, noch in diesem Jahr einen Gesetzesent-
wurf vorzulegen, der im kommenden Jahr in Kraft tritt.
Die weiteren Beratungen bleiben abzuwarten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 16/5561, Frage 8):
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Fachkom-
mission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz überarbeitete
Musterhochhausrichtlinie in Bezug auf die Besonderheiten
der DDR-Bestandshochhäuser?
Die Musterhochhausrichtlinie ist Bestandteil des Bau-
ordnungsrechts der Länder. Nach dem Grundgesetz liegt
die Gesetzgebungsbefugnis für das Bauordnungsrecht
ausschließlich bei den Ländern. Die Bundesregierung
sieht deshalb keine Veranlassung zu einer Stellung-
nahme zum Entwurf der Musterhochhausrichtlinie.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Fragen 9 und 10):
Wie will der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Wolfgang Tiefensee, seine Zusage „Ich setze
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mich dafür ein, dass eine ICE-Pilotstrecke mit der Möglich-
keit zur Radmitnahme eingerichtet wird. … Ziel ist es, die
Einrichtung von Mehrzweckabteilen für die Mitnahme von
Fahrrädern, aber auch von Kinderwagen, Rollstühlen und
Sportgeräten in allen Zügen einschließlich von Hochge-
schwindigkeitszügen zu ermöglichen.“ (Radwelt, Ausgabe
Juni 2007, Mitgliederzeitschrift des ADFC) bei der Deutsche
Bahn AG durchsetzen, die sich wiederholt gegen eine solche
Möglichkeit ausgesprochen hat?
Ab wann sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die
Pilotversuche spätestens beginnen?
u Frage 9:
Die Einrichtung von Mehrzweckabteilen unter ande-
em für die Mitnahme von Fahrrädern ist Gegenstand des
ermittlungsverfahrens über das Dritte Eisenbahnpaket
wischen dem Rat und dem Europäischen Parlament.
ber die zahlreichen derzeit noch zwischen dem Rat und
em Europäischen Parlament strittigen Punkte wird im
aufe des Vermittlungsverfahrens eine Einigung erzielt
erden müssen, die auch die Frage der zwingenden Ein-
ichtung von Mehrzweckabteilen mit umfassen wird.
u Frage 10:
Das Ergebnis der Prüfung der Deutsche Bahn AG zu
iner Pilotstrecke im ICE-Bereich steht noch aus.
nlage 8
Antwort
es Staatsministers Gernot Erler auf die Frage des Abge-
rdneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 16/5561, Frage 11):
Welche technischen Absprachen wurden zwischen der
NATO und der EU hinsichtlich einer Unterstützung der zivi-
len EU-Polizeimission in Afghanistan getroffen, und was be-
deutet die derzeitige Blockade vonseiten der Türkei innerhalb
der NATO für den für den 15. Juni 2007 vorgesehenen Beginn
der EU-Polizeimission bzw. die deutschen Polizisten in Af-
ghanistan?
Die geplante ESVP-Polizeimission in Afghanistan
ird von der Internationalen Gemeinschaft begrüßt, aus-
rücklich auch von der NATO. Das Mandat des Sicher-
eitsrates der Vereinten Nationen für die NATO-geführte
nternationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF)
rmächtigt ISAF, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung
er Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afgha-
ischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten
ationen und anderes internationales Zivilpersonal, ins-
esondere solches, das dem Wiederaufbau und humani-
ären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld
rbeiten können. Von diesem Umfeld werden auch Mit-
lieder der künftigen ESVP-Polizeimission in Afghanistan
rofitieren. Unabhängig von bilateralen Vereinbarungen
wischen der Europäischen Union und der Nordatlanti-
chen Allianz ist damit für die Sicherheit der ESVP-Mis-
ionsmitglieder Sorge getragen. Nach Auffassung der
undesregierung kann die ESVP-Mission termingerecht
m 15. Juni 2007 beginnen. Aus Sicht der Bundesregie-
ung bedarf es darüber hinaus einer weiteren engen,
raktischen Abstimmung der Verantwortlichen im ge-
einsamen Operationsgebiet, insbesondere zu Fragen
er logistischen Unterstützung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10549
(A) )
(B) )
Zur Frage, wie diese Abstimmung formalisiert wer-
den soll, besteht derzeit im Bündnis kein Konsens. Die
Bundesregierung ist zuversichtlich, dass hierzu alsbald
pragmatische Lösungen gefunden werden.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage des Abge-
ordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 16/5561, Frage 12):
Aus welchem Grund wurde unter Federführung der deut-
schen EU-Präsidentschaft im Vorfeld der Verhandlungen über
Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Staaten, Südkorea
und Indien dafür gesorgt, dass ausgerechnet im Verhandlungs-
mandat mit Indien die in solchen Handelsabkommen übliche
Klausel zur Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungs-
waffen nicht enthalten sein soll, und wie ist dies vor dem Hin-
tergrund des US-indischen Nukleardeals und der indischen
Weigerung, sich zentralen abrüstungspolitischen Kontrollen
und Vereinbarungen zu unterwerfen, mit den abrüstungspoli-
schen Bekenntnissen der Bundesregierung, insbesondere vom
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, vereinbar?
Politische Standardklauseln der EU, wie zum Beispiel
die Klausel zur Bekämpfung der Verbreitung von Mas-
senvernichtungswaffen, sind nicht üblicherweise Be-
standteil von EU-Sektorabkommen, wie zum Beispiel
Freihandelsabkommen, und den dazugehörigen Ver-
handlungsmandaten der EU-Kommission. Dies gilt auch
für die Verhandlungsmandate für Korea, ASEAN und
Indien. Im Übrigen hat der Bundesminister des Auswär-
tigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, im Namen der EU
gegenüber der indischen Regierung nachdrücklich für
eine Annäherung an das Nichtverbreitungsregime ge-
worben, etwa durch Beitritt zum Teststoppvertrag.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage des Abge-
ordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 16/5561, Frage 13):
Welche Rolle spielten die miserable Lage der Menschen-
rechte, der Zerfall demokratischer Strukturen und das Fehlen
einer unabhängigen Justiz in der Russischen Föderation auf
dem G-8-Gipfel, und welche menschenrechtlich problemati-
schen Vorgänge hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel,
gegenüber dem Präsidenten Russlands, Wladimir Putin, ange-
sprochen?
Die Bundesregierung spricht die Lage der Menschen-
rechte regelmäßig gegenüber Russland an. Dies ge-
schieht sowohl bilateral als auch im multilateralen Rah-
men auf allen Ebenen. Dabei stellen im multilateralen
Bereich vor allem die EU, der Europarat und die OSZE
die dafür am besten geeignete Plattform dar. So wurden
die angesprochenen Themen erst kürzlich im Rahmen
der EU-Russland-Menschenrechtskonsultationen am
3. Mai 2007 in Berlin gegenüber Russland thematisiert.
Die Bundeskanzlerin thematisiert Menschenrechtsfra-
gen, insbesondere die Presse-, Versammlungs- und Ver-
einigungsfreiheit, kontinuierlich in ihren Gesprächen.
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nlage 11
Antwort
es Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen der Abge-
rdneten Sybille Laurischk (FDP) (Drucksache 16/5561,
ragen 14 und 15):
Wie hoch war der Etat für die Werbemittel, die die Bun-
desregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft und
der G-8-Präsidentschaft für die Veranstaltung in Heiligen-
damm hat anfertigen und verteilen lassen, und inwieweit ha-
ben private Sponsoren sich hierbei beteiligt?
Was wurde neben Kugelschreibern, Seidentüchern und
-krawatten, Schlüsselbändern und Schokoladensortiments an
welchen Empfängerkreis verteilt?
u Frage 14:
Für die Herstellung von Werbeartikeln für die EU-
atspräsidentschaft hat die Bundesregierung Haushalts-
ittel in Höhe von 2,606 Millionen Euro eingesetzt. Pri-
ate Sponsoren waren hieran nicht beteiligt. Für die Her-
tellung von Werbeartikeln für die G-8-Präsidentschaft
at die Bundesregierung Haushaltsmittel in der Größen-
rdnung von 155 000 Euro eingesetzt. Genaue Zahlen
iegen erst nach Beendigung der Präsidentschaft vor.
ponsoren haben sich an dem während des G-8-Gipfels
erteilten Journalistengeschenk beteiligt. Abrechnungen
ierzu liegen noch nicht vor. Die nicht durch Sponsoren-
eistungen abgedeckten Kosten hierfür teilen sich das
undespresseamt und das Land Mecklenburg-Vorpom-
ern.
u Frage 15:
Für die EU-Ratspräsidentschaft wurden neben den in
er Fragestellung genannten Artikeln folgende Werbe- und
rintartikel verteilt: Schal, Bleistiftset, Bleistift, Planenta-
che, Regenschirm, Teddybär, Kaffeebecher, Koffer-
nhänger, Pin, Silikonband, Lesezeichen, Tragetasche,
tressball, Gummibärchen, Poster A1, Notizblock A4, No-
zblock A5, Notizheft A6, Haftnotizen, Mappen A4 und
ufkleber. Der Einsatz dieser Artikel wurde auf die cirka
800 Veranstaltungen im Rahmen des deutschen EU-
atsvorsitzes im In- und Ausland begrenzt. Hierzu gehö-
en: Europäische Räte, Ministerräte, Informelle Räte,
onferenzen auf Ministerebene, Drittstaatentreffen, Rats-
rbeitsgruppen, Veranstaltungen der deutschen Auslands-
ertretungen im Rahmen der Präsidentschaft, Europafest in
erlin und sonstige Veranstaltungen im Rahmen der Präsi-
entschaft. Empfänger dieser Werbeartikel waren Delega-
onsleiter, Delegationsmitglieder, Übersetzer, Pressever-
eter, Sicherheitspersonal, Fahrer und Besucher
ffentlicher Veranstaltungen der EU-Ratspräsidentschaft.
Für den G-8-Gipfel wurden folgende Werbeartikel
ingesetzt:
Anstecknadel, Basecap, Baumwolltragetasche, Bril-
enputztuch, Brustbeutel, Frisbee, Mousepad, Polohemd,
orzellantasse, Regenschirm, Silikonarmband, Sweat-
hirt, Textilband, Thermobecher, T-Shirt und Zündholz-
riefchen. Zum Empfängerkreis zählen Journalistinnen
nd Journalisten im Internationalen Medienzentrum des
-8-Gipfels sowie Multiplikatoren.
10550 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
(A) )
(B) )
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Frage 16):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der Gene-
ralbundesanwältin, Monika Harms, den wegen vierfachen
Mordes verurteilten Haupttäter aus dem Berliner Mykonos-
Verfahren bereits nach zwei Dritteln der vom Gericht festge-
setzten Mindestverbüßungszeit aus der Haft zu entlassen, ob-
wohl nicht bekannt ist, dass er auch nur eines der im Zusam-
menhang mit Christian Klar erörterten Kriterien erfüllt, zum
Beispiel die Tat zu gestehen oder Reue zu zeigen oder die
Witwe zu entschädigen oder zu erklären, dass sein Auftragge-
ber, der iranische Staat, das Morden nunmehr eingestellt hat?
Die Entscheidung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof ist nach der Auffassung der Bundes-
regierung nicht zu beanstanden. Im Fall des in der Frage
angesprochenen Mykonos-Attentäters, der die iranische
Staatsangehörigkeit besitzt, geht es – anders als in dem
in der Frage ebenfalls angesprochenen Fall von Christian
Klar – nicht um eine Begnadigung durch den Bundesprä-
sidenten, sondern um die Anwendung des § 456a der
Strafprozessordnung durch die zuständige Strafvollstre-
ckungsbehörde. Diese Vorschrift ist in ihrer Anwendung
auf verurteilte Personen mit ausländischer Staatsangehö-
rigkeit beschränkt und sieht als einzige Voraussetzung
vor, dass der Verurteilte aus Deutschland ausgewiesen
wird. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung,
die die verurteilte Person gerichtlich überprüfen lassen
kann. Die Strafvollstreckungsbehörde hat die für und ge-
gen ein Absehen von der Vollstreckung sprechenden
Gründe gegeneinander abzuwägen. Der Generalbundes-
anwalt beim Bundesgerichtshof ist bei seiner Abwägung
zu dem Ergebnis gekommen, dass – trotz der Schwere
der Schuld, die der Mykonos-Attentäter mit seiner Ver-
antwortung für vier Morde auf sich geladen hat – wegen
der bestandskräftigen Ausweisung und der angeordneten
Abschiebung von der weiteren Vollstreckung der Strafe
zum Ende des Jahres 2007 abgesehen werden kann: Der
Betroffene wird dann mehr als 15 Jahre Freiheitsstrafe
verbüßt haben. Er hat – wie beispielsweise bei der Anhö-
rung zur gerichtlichen Festsetzung der Mindestver-
übungsdauer seiner lebenslangen Freiheitsstrafe deutlich
wurde – sich mit der Tat und ihren Folgen eingehend
auseinandergesetzt und bedauert sie aufrichtig. Für den
Fall, dass er nach seiner Ausweisung wieder nach
Deutschland einreisen sollte, wird wie im Gesetz vorge-
sehen gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen
und die Strafe dann weiter in einer Justizvollzugsanstalt
vollstreckt werden.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/5561, Fragen 19
und 20):
Hält die Bundesregierung an ihrem Gesetzentwurf zur
Erleichterung der Unternehmensnachfolge (Bundesratsdruck-
sache 778/06) auch nach dem Bundesverfassungsgerichtsbe-
schluss zur Erbschaftsteuer (1 BvL 10/02) unverändert fest,
oder beabsichtigt sie, Änderungen bei den Regelungen zum
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produktiven Vermögen, was steuerlich begünstigt werden soll,
und zum unproduktiven Vermögen, was nicht steuerlich be-
günstigt werden soll, vorzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Alternativvor-
schlag des DIHK, Betriebsvermögen, welches fünf Jahre vor
dem Erbfall betriebsnotwendig war und in den zehn Jahren
danach im Betrieb bleibt, steuerlich im Rahmen der Unterneh-
mensnachfolge zu begünstigen, und wie bewertet die Bundes-
regierung die Kritik an der geplanten Beschränkung der steu-
erlichen Begünstigung auf Vermögen innerhalb der EU?
u Frage 19:
Die Bundesregierung will die aufgrund der Entschei-
ung des Bundesverfassungsgerichts notwendige Re-
orm der Erbschaftsteuer so ausgestalten, dass Betriebs-
bergänge steuerlich geschont werden. Dies haben auch
ie Koalitionsfraktionen in der im Deutschen Bundestag
m 25. Mai 2007 verabschiedeten Entschließung deut-
ich gemacht. Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich
ebotene Neuregelung der Bewertung und Ausgestal-
ung der Verschonungsregelungen muss der Gesetzent-
urf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
berprüft werden. Zur Neuregelung der Bewertung will
ie Finanzministerkonferenz am 21. Juni 2007 konkrete
orschläge machen. Im Anschluss daran soll sich eine
und-Länder-Arbeitsgruppe mit der verfassungskonfor-
en Ausgestaltung der Verschonungsregelungen befas-
en. Dazu wird sie sich auch mit der Abgrenzung des be-
ünstigten Vermögens befassen.
u Frage 20:
Die Bundesregierung hält den Vorschlag für wenig
eeignet, die vorhandene Praxis zu beenden, private Ver-
ögensgegenstände in Betriebsvermögen zu überführen,
ur um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu
ommen. Eine Haltefrist von 15 Jahren verursacht zu-
em einen erheblichen Verwaltungsaufwand, und zwar
owohl für die Finanzbehörden als auch in besonderer
eise für die betroffenen Unternehmen. Im Zuge des
inheitlichen europäischen Marktes ist die Ausdehnung
er Begünstigungen auf Betriebsvermögen im Gebiet
er Europäischen Union und des Europäischen Wirt-
chaftsraums unvermeidlich. Für in Drittstaaten gelege-
es Betriebsvermögen gelten die Überlegungen, den
bergang von Betrieben als Garanten von Arbeitsplät-
en, als Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer
esellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und
ozialer Qualifikation steuerlich zu verschonen, dagegen
icht in gleicher Weise. Es besteht daher auch kein
rund für eine Einbeziehung.
nlage 14
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Drit-
ten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungs-
rechtlicher Vorschriften für Opfer der politi-
schen Verfolgung in der ehemaligen DDR
(Tagesordnungspunkt 3 a)
Ute Berg (SPD): Begrüßenswert ist, dass es nun erst-
als eine eigenständige Pension für die Opfer des SED-
egimes gibt und nach der öffentlichen Anhörung im
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10551
(A) )
(B) )
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erhebliche
Verbesserungen für die Betroffenen gegenüber dem ur-
sprünglichen Gesetzentwurf – wie zum Beispiel die
Nichtberücksichtigung von Altersbezügen – erreicht
worden sind.
Problematisch finde ich aber, dass die Opfer sowohl
Bedürftigkeit als auch eine Haftdauer von mindestens
sechs Monaten nachweisen müssen. Jeder, der wegen
seines Widerstandes eingesperrt wurde, aber auch jeder,
der vielleicht nur wegen eines unglücklichen Zufalls ver-
haftet wurde, der zur falschen Zeit am falschen Ort war
und völlig schuld- und ahnungslos ins Gefängnis musste,
hat schweres Leid ertragen.
Auch die heutige soziale Situation sollte kein Krite-
rium dafür sein, ob eine Opferrente gezahlt wird oder
nicht. Diese Opferrente ist keine Sozialleistung, die
schwierige finanzielle Lagen abfedern soll, sondern eine
Würdigung des unter dem totalitären und diktatorischen
Regime der DDR erfahrenen Leids. Diese muss nach
meinem Empfinden jedem Opfer zustehen.
Aufgrund der tatsächlichen Verbesserungen für viele
SED-Opfer stimme ich dem Gesetz aber trotzdem zu.
Eine Ablehnung würde die Verbesserungen, die mit dem
Gesetz verbunden sind, verhindern.
Rainer Fornahl (SPD): Ich erkenne an, dass es nun
erstmals eine eigenständige Pension für die Opfer des
SED-Regimes gibt und nach der öffentlichen Anhörung
im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erhebli-
che Verbesserungen für die Betroffenen gegenüber dem
ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht worden sind.
Ich habe aber Probleme damit, dass die Opfer sowohl
Bedürftigkeit als auch eine Haftdauer von mindestens
sechs Monaten nachweisen müssen. Jeder, der wegen
seines Widerstandes eingesperrt wurde, aber auch jeder,
der vielleicht nur wegen eines unglücklichen Zufalls ver-
haftet wurde, der zur falschen Zeit am falschen Ort war
und völlig schuld- und ahnungslos ins Gefängnis musste,
hat schweres Leid ertragen. Dieses Leid ist nicht daran
zu messen, ob man sechs Monate oder vielleicht „nur“
vier Wochen inhaftiert war.
Auch die soziale Situation in heutiger Zeit sollte kein
Kriterium dafür sein, ob man eine moralische Anerken-
nung für das erfahrene Unrecht erhält. Diese Opferrente
ist keine Sozialleistung, die schwierige finanzielle Lagen
abfedern soll, sondern eine Würdigung des unter dem to-
talitären und diktatorischen Regime der DDR erfahrenen
Leids. Diese muss jedem Opfer zustehen.
Eine weitere eklatante Schwäche des Gesetzentwurfs
ist die fehlende Regel zur generellen Anerkennung ge-
sundheitlicher Schäden infolge der unmenschlichen
Haftbedingungen in den DDR-Gefängnissen. In der Pra-
xis ist der Nachweis dieser gesundheitlichen Schäden
nach oftmals langen Zeiträumen schwierig und für die
Opfer in der Form meist unwürdig. Eine diesbezügliche
Beweislastregelung analog der der NS-Opfer würde das
Problem angemessen lösen.
Der Gesetzgeber setzt sich mit dem vorliegenden Ent-
wurf dem Vorwurf aus, zwischen Opfern erster (NS-Op-
fer) und zweiter (kommunistische Opfer) Klasse zu un-
terscheiden. Auch lassen wir in unverantwortlicher
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eise die entstandene Gerechtigkeitslücke in der Ver-
orgung zwischen den Trägern des kommunistischen
ystems und deren Opfern zugunsten der vormaligen
äter bestehen.
Aufgrund der tatsächlichen Verbesserungen für viele
ED-Opfer stimme ich dennoch zu. Eine Ablehnung
ürde nicht einmal diese notwendigen Verbesserungen
rmöglichen.
Gunter Weißgerber (SPD): Der Drucksache 16/4842 –
rittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtli-
her Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in
er ehemaligen DDR – stimme ich unter Vorbehalten zu.
Wichtig ist die generelle Anerkennung des SED-Op-
erstatus durch den Gesetzgeber. Diesem Anliegen wird
er Gesetzentwurf der Koalition in der Praxis wahr-
cheinlich gerecht. Dem Sinne nach wird er es nicht.
tatt der generellen Zuerkennung des Opferstatus als
nerkennung mutigen Eintretens für Demokratie und
reiheit wird im Gesetzentwurf diese Anerkennung nach
ersönlicher Bedürftigkeit vollzogen.
Der frühere Mut jetzt „besser Versorgter“ gilt dem
esetzgeber demnach weniger als der frühere Mut jetzt
ozial Benachteiligter. Unter sozialen Gerechtigkeits-
ichtspunkten ist dies nachvollziehbar, in demokratie-
heoretischen Betrachtungen kann dies so nicht bestehen
leiben. Hier entsteht vom Zeitpunkt des Verabschiedens
es Gesetzes an sofort neuer Handlungsbedarf.
Eine weitere eklatante Schwäche des Gesetzentwurfs
st die fehlende Regel zur generellen Anerkennung ge-
undheitlicher Schäden infolge der unmenschlichen
aftbedingungen in den DDR-Gefängnissen. In der Pra-
is ist der Nachweis dieser gesundheitlichen Schäden
ach oftmals langen Zeiträumen schwierig und für die
pfer in der Form meist unwürdig. Eine diesbezügliche
eweislastregelung analog der der NS-Opfer würde das
roblem angemessen lösen.
Der Gesetzgeber setzt sich mit dem vorliegenden Ent-
urf dem Vorwurf aus, zwischen Opfern erster (NS-Op-
er) und zweiter (kommunistische Opfer) Klasse zu unter-
cheiden. Auch lassen wir in unverantwortlicher Weise
ie entstandene Gerechtigkeitslücke in der Versorgung
wischen den Trägern des kommunistischen Systems und
eren Opfern zugunsten der vormaligen Täter bestehen.
Aufgrund der tatsächlichen Verbesserungen für sehr
iele SED-Opfer stimme ich dennoch zu. Eine Ableh-
ung würde nicht einmal diese notwendigen Verbesse-
ungen bringen.
nlage 15
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
der Bekämpfung des Dopings im Sport
– Antrag: Bekämpfung des Dopings im Sport
vorantreiben und Optimierungsmöglichkei-
ten ausschöpfen
(Tagesordnungspunkt 10 a und b)
10552 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
(A) )
(B) )
Katrin Kunert (DIE LINKE): Die Geständnisse ehe-
maliger Radprofis, Trainer und Ärzte in den vergange-
nen Wochen habe die Debatte über die wirksamere Be-
kämpfung des Dopings im Sport erneut angeheizt.
Doping ist die Verwendung von leistungsfördernden
Substanzen. Dieses Phänomen ist nicht nur im Sport zu
verzeichnen. Im Beruf, in der Musikbranche, im Frei-
zeitbereich – in der ganzen Gesellschaft befördert der
Leistungsdruck Doping. Dies wird hervorgerufen durch
den Druck von Arbeitgebern, Managern und eben auch
von Sponsoren.
Es muss also auch darüber gesprochen werden, wel-
chen Einfluss in der Vergangenheit die Sponsoren auf
den Sport leider genommen haben und in Zukunft aus
unserer Sicht eher nehmen sollten. Es ist zwar zu begrü-
ßen, dass die Telekom nun ihre finanziellen Mittel zur
Bekämpfung des Dopings im Sport erhöht hat – bei wei-
tem jedoch noch nicht in ausreichendem Maße. Der
Telekom ist der Sport 70 Millionen Euro jährlich wert.
15 Millionen Euro davon fließen in den Profiradsport.
Aber die Bekämpfung des Dopings ist der Telekom jähr-
lich nur 50 000 Euro wert. Diese Summe geht an die
NADA. Dieses Beispiel zeigt, wie sich Kommerz und
Sport leider bedingen.
In der DDR war Doping im Leistungssport politisch
gewollt und staatlich organisiert. Heute wird Doping im
Sport privat organisiert, und Zuschauerinnen und
Zuschauer finanzieren die Übertragungen von Sport-
ereignissen, obwohl alle wissen: Hier haben kriminelle
Organisationen mitgewirkt. Manche Äußerungen zur Ein-
maligkeit des Dopingsystems im DDR-Sport müssen in
diesem Zusammenhang offensichtlich relativiert werden.
Sich bei der Bekämpfung des Dopings im Sport auf
den Leistungssport zu konzentrieren ist nicht akzeptabel.
Denn zahlenmäßig ist das Doping im Sport in erster Li-
nie ein Problem im Breiten- und Freizeitsport sowie bei
Amateurwettkämpfen.
Im Durchschnitt greifen 6 Prozent aller Besucherin-
nen und Besucher von Fitnessstudios zu Anabolika und
anderen Präparaten zum Muskelaufbau, das sind über
200 000 Menschen. Allein in Deutschland wurden im
Jahre 2002 für circa 100 Millionen illegale Dopingmittel
verkauft. Gewinner ist hier die Pharmaindustrie.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass 1,4 bis
1,9 Millionen Menschen in Deutschland medikamenten-
abhängig sind, davon sind 70 Prozent Frauen. Zum ersten
Mal wurde im aktuellen Drogen- und Suchtbericht vom
Mai dieses Jahres der Medikamentenmissbrauch im Sport
als Problem erkannt. Vornehmlich für junge Männer als
Hauptkonsumenten sei das Gefährdungspotenzial hoch.
Wir brauchen also auch eine Wertedebatte. Sport hat
zu tun mit Fairness und Freude. Doping ist sportlicher
Betrug, unfair und vor allem gesundheitsschädigend.
Sportliche Ziele sollten mit intelligentem Training, ge-
sunder Ernährung und einem entsprechenden Lebensstil
erreicht werden.
Die von den Grünen und der FDP eingebrachten An-
träge unterstützen wir in den Punkten, in denen sie for-
dern: verbesserte präventive Maßnahmen zur Bekämp-
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ung des Dopings im Sport, das Inverkehrbringen von
rzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport als besonders
chweren Fall zu behandeln, soweit eine banden- oder
ewerbsmäßige Begehungsform in Rede steht, bei den
ändern für die Schaffung von Schwerpunktstaatsan-
altschaften zu werben, stärkeres finanzielles Engage-
ent der Bundesregierung und der privaten Wirtschaft,
m die Arbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur
NADA) zu verbessern, engere Zusammenarbeit von
taatlichen Institutionen und Sportorganisationen.
Der von den Grünen vorgeschlagenen Einführung ei-
es Straftatbestandes der Verfälschung des wirtschaftli-
hen Wettbewerbs im Sport, Sportbetrug, als Vorfeldtat-
estand kann jedoch nicht zugestimmt werden. Die
ettbewerbsgleichheit im Sport stellt kein durch das
trafrecht zu schützendes Rechtsgut dar.
Die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes nicht ge-
inger Mengen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist
berflüssig, soweit das Vorliegen dieses Tatbestandes
en Handel indizieren soll. Dieses ist nach geltendem
echt bereits strafbar. Der Versuch des Inverkehrbrin-
ens – also auch der Handel – von Arzneimitteln zu Do-
ingzwecken im Sport ist strafbewehrt. Die Schaffung
iner Kronzeugenregelung auch im Bereich des AMG
eim Vorliegen eines besonders schweren Falles infolge
es noch zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfs der
undesregierung ist aus grundsätzlichen rechtspoliti-
chen Erwägungen abzulehnen.
Die in Aussicht gestellte Erweiterung des § 100 a Straf-
rozessordnung – Telekommunikationsüberwachung –
ird abgelehnt. Der Katalog des § 100 a StPO sollte nur
uf bestimmte schwere Delikte begrenzt bleiben und nicht
ferlos ausgeweitet werden. Die von der FDP angeregte
rüfung zu einem späteren Zeitpunkt ändert daran nichts.
DIE LINKE will bezüglich des Sportlers keine Ände-
ungen des Strafrechtes – der Besitz von Arzneimitteln
u Dopingzwecken sollte weiterhin straffrei bleiben.
Der Konsum von Dopingsubstanzen kann wegen der
urch das Grundgesetz geschützten allgemeinen Hand-
ungsfreiheit ohnehin nicht mit Strafe bedroht werden.
ie gegenteilig vertretene Ansicht, wonach das Grund-
esetz die körperliche Unversehrtheit schützt und des-
alb auch der dopende Sportler bestraft werden könne,
erkennt, dass dieses Grundrecht vor Eingriffen des
taates schützen soll.
Erstens fordern wir die Bundesregierung auf, ein
onzept zu entwickeln, mit dem Sportlerinnen und
portlern die Vereinbarkeit von Sport, Berufsausbildung,
tudium und Beruf tatsächlich ermöglicht wird, um de-
en finanzielle Abhängigkeit durch eine gesamtgesell-
chaftliche Begleitung zu ersetzen.
Zweitens erwarten wir von der Bundesregierung die
orlage eines Sportförderungsgesetzes des Bundes.
Drittens ist über die eingeleiteten Maßnahmen zur
ekämpfung des Dopings im Sport regelmäßig im Rah-
en des Drogen- und Suchtberichtes der Drogenbeauf-
ragten zu berichten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10553
(A) )
(B) )
Arzneimittelmissbrauch ist eine Krankheit. Uns geht
es darum, Doping als Sucht in Gesellschaft und Sport zu
bekämpfen.
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Investmentgesetzes und zur An-
passung anderer Vorschriften (Investmentände-
rungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12)
Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Die Initiative Fi-
nanzstandort Deutschland attestiert der deutschen
Fondsbranche großes Potenzial. Auch die Statistik
macht deutlich: Die deutsche Investmentbranche ist eine
Wachstumsbranche. Zum Jahresende 2006 verwaltete sie
ein Gesamtvermögen von gut 1,4 Billionen Euro. Das ist
eine Verdreifachung des Volumens innerhalb von zehn
Jahren. Oder anders ausgedrückt: Die deutsche Fonds-
branche ist im letzten Jahrzehnt jährlich durchschnittlich
um 11,8 Prozent gewachsen.
So weit, so erfreulich. Diese Zahlen sind aber nur die
eine Seite der Medaille. Die Statistik sagt auch: Im ver-
gangenen Jahr war das Nettomittelaufkommen neu aufge-
legter Luxemburger Publikumsfonds deutscher Herkunft
dreimal höher als das Aufkommen der in Deutschland neu
aufgelegten Produkte. Diese Entwicklung zeigt: So sehr
der deutsche Fondsvertrieb in den vergangenen Jahren ge-
wachsen ist, als Produktionsstandort ist Deutschland noch
nicht attraktiv genug. Gerade aber die Fondsproduktion
ist im Standortwettbewerb ein wichtiger Hebel, um auch
für die weiteren Teile der Wertschöpfung attraktiv zu sein
bzw. zu werden.
Genau hier setzt die Novelle des Investmentgesetzes
an, die wir heute in erster Lesung beraten. Ihre Intention
ist es, den deutschen Finanzstandort auch als Produk-
tionsstandort für Fonds interessanter zu machen. Um das
zu erreichen, sollen überflüssige Regulierungen abge-
baut werden.
Bei diesem Ziel bleibt die Novelle aber nicht stehen,
das heißt, es soll nicht nur ein Level-Playing-Field mit
den anderen europäischen Fondsstandorten erreicht wer-
den. Deutschland soll für bestimmte Fondsprodukte und
Finanzmarktthemen auch durchaus Trendsetzer sein.
Dazu sollen vorhandene nationale Stärken unterstützt
und neue herausgebildet werden. In Maßnahmen über-
setzt, heißt das:
Erstens. Die offenen Immobilienfonds, die trotz eini-
ger Negativerlebnisse zweifelsohne eine Stärke des deut-
schen Finanzplatzes sind, sollen modernisiert und kri-
senfest gemacht werden.
Zweitens. Produktinnovationen sollen ausdrücklich
gefördert werden, um neue nationale Stärken herauszu-
bilden.
Drittens. Anlegerschutz und Corporate Governance
sollen verbessert werden.
Diese Ziele unterstützt meine Fraktion uneinge-
schränkt. Im heute beginnenden parlamentarischen Ver-
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ahren zur Investmentgesetznovelle, geht es uns daher
orwiegend darum, zu überprüfen, ob die vorgeschlage-
en Maßnahmen zur Umsetzung der eben erwähnten
iele geeignet sind.
Heute möchte ich nur einige besonders wichtige Maß-
ahmen aus dem Gesetzentwurf herausgreifen und auf
hre Stimmigkeit mit Blick auf die Zielerreichung hin
berprüfen.
Da wäre zunächst – unter dem Stichwort „Förderung
on Produktinnovationen“ – das Infrastruktur-Sonder-
ermögen als neues Produkt. Als Mitglied der koali-
ionsinternen Arbeitsgruppe zur „Finanzierung von Öf-
entlich-privaten Partnerschaften“ ist mir dieses neue
nlagevehikel ein besonderes Anliegen. Es ermöglicht
ie Erschließung und Kanalisierung neuer finanzieller
essourcen für öffentlich-private Partnerschaften. Die
nfrastruktur-Sondervermögen öffnen den ÖPP-Markt
un auch für private Anleger. Aufgrund der hohen Inves-
itionsvolumen ist ihnen der Markt bislang in der Regel
erschlossen.
Als weitere neue Anlagekategorie sieht die Novelle
nvestmentgesetz die sogenannten „sonstigen Vermö-
en“ vor. Die Einführung dieser Kategorie begrüße ich
ußerordentlich. Sie ist wichtig, um schnell und flexibel
eu entstehende Finanzinstrumente in den gesetzlichen
ahmen aufzunehmen. Die genaue Ausgestaltung dieser
ategorie werden wir uns aber noch einmal genauer an-
ehen müssen.
Bislang sieht der Gesetzentwurf eine Beschränkung
uf bestimmte Anlagegegenstände vor. Diese Beschrän-
ung widerspricht der eigentlich beabsichtigten Flexibi-
ität. Daher sollten wir prüfen, ob wir es bei den „sonsti-
en Vermögen“ nicht besser bei Vorgaben für die
isikostreuung und die Information der Anleger belas-
en und auf eine Einschränkung der Anlagepalette ver-
ichten.
Ebenso wichtig wie die Öffnung des Investmentgeset-
es für neue Produkte ist der Abbau überflüssiger Regu-
ierungen bei bereits bestehenden Produkten. Auch hier
ieht die Novelle wichtige Maßnahmen vor. So zum Bei-
piel bei den Spezialfonds. Hier sind umfangreiche
eregulierungen geplant. Die Liberalisierung geht aller-
ings noch nicht so weit wie in Luxemburg. Im weiteren
erfahren sollten wir daher darüber nachdenken, ob
icht noch weitergehende Angleichungen an die Luxem-
urger Rahmenbedingungen möglich und wünschens-
ert sind. Wie eingangs gesagt: Es geht um die Stärkung
es Produktionsstandortes Deutschland!
Neben den vielen positiven Ansätzen, die die Invest-
entnovelle zur Deregulierung vorsieht und die von der
nion uneingeschränkt unterstützt werden, gibt es eine
aßnahme, die wir überaus kritisch betrachten. Es geht
m die Konzentration der Aufsicht über die Kapitalanla-
egesellschaften auf die BaFin. Bislang beaufsichtigen
ie BaFin und die Deutsche Bundesbank die Kapitalan-
agegesellschaften gemeinsam. Künftig sollen die
AGen ihre Meldepflichten nur noch gegenüber der
aFin wahrnehmen müssen. Das ist problematisch, weil
amit die Bundesbank nicht mehr gewährleisten kann, die
AGen effektiv zu überwachen und wirksames Krisen-
anagement zu betreiben. Dafür braucht sie den unmittel-
10554 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
(A) )
(B) )
baren Zugriff auf relevante Informationen. Der Umweg
der Informationsbeschaffung bei der BaFin dauert zu
lange. Hier sehe ich definitiv noch Diskussionsbedarf.
Kommen wir nun zu einer weiteren wichtigen Zielset-
zung der Novelle Investmentgesetz: der Modernisierung
der offenen Immobilienfonds. Wir erinnern uns alle noch
gut an die Krisen der offenen Immobilienfonds zunächst
bei der Deka Immobilien Investment GmbH, im Dezem-
ber 2005 dann auch bei der DB Real Estate. Diese Tur-
bulenzen sind mittlerweile zum Glück überwunden. Die
KAGen haben zwischenzeitlich ein Maßnahmenpaket
erarbeitet, mit dem künftig verhindert werden soll, dass
Großanleger die offenen Immobilienfonds nur als eine
Art „Geldparkplatz“ nutzen.
Angesichts der offensichtlichen Erholung und Selbst-
regulierungsmaßnahmen der Branche halte ich es für
richtig, dass die Novelle Investmentgesetz diese Ent-
wicklung anerkennt und nur behutsam ergänzende Maß-
nahmen vorsieht. Besonders wichtig scheint mir dabei
die Erlaubnis an das Fondsmanagement, von der bisheri-
gen Verpflichtung zur täglichen Rücknahme unter be-
stimmten Bedingungen abzuweichen. Dies muss dann
selbstverständlich in den Vertragsbedingungen festge-
schrieben werden.
Erlauben Sie mir auch einige Worte zur Absicht der
Novelle, den Anlegerschutz zu verbessern. Grundsätz-
lich unterstütze ich dieses Ziel. Zwei Maßnahmen in die-
sem Bereich schießen allerdings meines Erachtens über
das Ziel hinaus. Zunächst ist da die Forderung, dass
künftig mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates einer
KAG von den Aktionären, den mit ihnen verbundenen
Unternehmen und den Geschäftspartnern der KAG un-
abhängig sein muss. Dies würde eine Überregulierung
bedeuten, weil konkurrierende Standorte keine derarti-
gen gesetzlichen Verpflichtungen kennen und auch die
EU solche Vorgaben bisher nicht macht. Unter dem
Stichwort „verbesserter Anlegerschutz“ laufen auch die
angestrebten Änderungen zur Kostenvorausbelastung
bei Investmentfonds. Hierbei geht es mir vor allem da-
rum, dass wir das Level-Playing-Fiel mit den Versiche-
rungen nicht aus dem Auge verlieren.
Wenn wir den Versicherungen in der anstehenden No-
velle des Versicherungsvertragsgesetzes erlauben, ihre
Abschlusskosten über die ersten fünf Vertragsjahre zu
verteilen, dann müssen wir die Fonds zumindest annä-
hernd gleich behandeln. Es war und bleibt Forderung der
Union, dass wir bei Anlage- und Altersvorsorgeproduk-
ten gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Anbie-
tern gewährleisten wollen. Nur so schaffen wir die Rah-
menbedingungen für eine am Bedarf der Kunden
orientierte produktunabhängige Beratung.
Lassen Sie mich abschließend von den Detailfragen
des Gesetzes zu seiner grundsätzlichen Zielsetzung zu-
rückkommen: der Stärkung des Finanzstandortes
Deutschlands. Nach der Verabschiedung des REIT-Ge-
setzes im Frühjahr ist die Investmentgesetznovelle ein
weiteres wichtiges Finanzmarktprojekt dieser großen
Koalition. Sie beweist: Die Förderung des Finanzplatzes
Deutschland ist für die Bundesregierung kein Thema für
Sonntagsreden, sondern tatsächlich aktiver Bestandteil
des Regierungshandelns. Ich hoffe sehr, dass wir diesem
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nspruch auch bei dem noch anstehenden Gesetz zur
ortentwicklung des Unternehmensbeteiligungsgesetzes
emeinsam wieder gerecht werden.
Nina Hauer (SPD): Bei deutschen Anlegern erfreuen
ich Investmentfonds großer Beliebtheit. Das ist zum ei-
en bei privaten Anlegern der Fall, die mit Sparplänen in
nvestmentfonds investieren, um für das Alter vorzusor-
en. Die Anleger können hier aus einer Vielzahl von
onds wählen, das Fondsmanagement investiert dann
iese Einlagen in Aktien, Renten und Geldmarktpapiere.
uf diese Weise werden Risiken gestreut.
Zum anderen investieren auch institutionelle Anleger
ie etwa Versicherungen in Investmentfonds. Indirekt
ind damit auch Bürgerinnen und Bürger, die etwa eine
iesterrente als Instrument der privaten Altersvorsorge
ewählt haben, an Investmentfonds beteiligt. Damit ist
ie Investmentindustrie eine wichtige Branche für Anle-
er, die zudem viele hochqualifizierte Arbeitsplätze be-
eithält und erhebliches Wachstumspotenzial birgt.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft bessere Bedin-
ungen für Investmentfonds in Deutschland – zum
ohle der Anleger und der Anbieter. Diese Änderungen
ind notwendig, um einem besorgniserregenden Trend
er letzten Jahre entgegenzutreten: Deutsche Kapitalan-
agegesellschaften (KAGs) verkaufen inzwischen ver-
ehrt im Ausland angemeldete Investmentfonds. Das
atte im Jahr 2006 zur Folge, dass 7,5 Milliarden Euro
apitaleinlagen aus in Deutschland aufgelegten Fonds
bflossen, während gleichzeitig 26,2 Milliarden Euro in
nvestmentfonds investiert wurden, die von deutschen
nbietern im Ausland angemeldet wurden.
Wir möchten diesen Trend stoppen und den hiesigen
arkt stärken. Die bei den deutschen Sparern und institu-
onellen Anlegern beliebten Investmentfonds sollen an un-
erem Finanzplatz angemeldet und beaufsichtigt werden.
Wir wollen dieses Ziel mit drei zentralen Maßnahmen
rreichen: Wir beseitigen Bürokratiekosten zugunsten
er Anbieter und Anleger, wir ermöglichen Produktinno-
ationen in der Investmentbranche und wir verbessern
en Anlegerschutz.
Für die Kapitalanlagegesellschaften als Anbieter von
nvestmentprodukten ist es von zentraler Bedeutung,
ass sie zukünftig nicht mehr als Kreditinstitut eingeord-
et werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Erleichte-
ungen: Die erforderliche Anfangskapitalausstattung
enken wir von derzeit 730 000 Euro auf 300 000 Euro.
isher waren sowohl die Deutsche Bundesbank als auch
ie BaFin für Aufgaben der Aufsicht über die Kapitalan-
agegesellschaften zuständig. Die Aufgaben der Aufsicht
ollen ausschließlich der BaFin zugewiesen werden. Da-
urch fallen doppelte Melde- und Einreichungspflichten
ür Kapitalanlagegesellschaften weg, und wir senken die
ürokratiekosten, ohne dass die Aufsichtsqualität darun-
er leidet. Gleiches gilt für die Vereinfachung der Geneh-
igungspraxis der BaFin, die den Markteintritt neuer
onds beschleunigen wird. So führen wir zum Beispiel
ine gesetzliche Vier-Wochen-Frist für die Genehmi-
ung von Fondsprodukten durch die BaFin ein.
Zudem sollen Spezialfonds für institutionelle Anleger
ereguliert werden, indem wir Berichtspflichten und Veröf-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10555
(A) )
(B) )
fentlichungspflichten streichen sowie Anlagegrenzen ab-
schaffen. Bei diesen Fonds ist weniger Anlegerschutz not-
wendig, da sie nicht an Privatanleger vertrieben werden.
Deregulierung und Anlegerschutz widersprechen sich
nicht. Im Gegenteil: Wir werden den Anlegerschutz im In-
vestmentsektor noch weiter verbessern, schließlich ist die
Kapitalanlagegesellschaft Treuhänderin der ihr anvertrau-
ten Anlegergelder. Wir zielen mit dem Gesetzentwurf da-
rauf ab, Interessenkonflikte zwischen Depotbank und Ka-
pitalanlagegesellschaft zu vermeiden – insbesondere, wenn
beide dem gleichen Konzern angehören. Wir wollen außer-
dem die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates der Kapital-
anlagegesellschaft stärken. Nach dem Gesetzesentwurf
wäre mindestens ein unabhängiges Mitglied in den Auf-
sichtsrat einer Kapitalanlagegesellschaft aufzunehmen.
Es reicht aber nicht aus, unseren Finanzplatz mit nied-
rigen Bürokratiekosten und hohem Anlegerschutzniveau
zu stärken. Das Besondere an der Finanzindustrie ist ihr
hohes Innovationspotenzial. Wir wollen unserer deut-
schen Investmentbranche daher geeignete Rahmen-
bedingungen bieten, damit sie hier in Deutschland Pro-
duktinnovationen auf den Markt bringt.
Das Investmentänderungsgesetz wird daher Infra-
strukturfonds, sogenannte ÖPP-Fonds, einführen. Mit
diesen ÖPP-Fonds werden zukünftig Investitionen in öf-
fentlich-private Partnerschaftsprojekte ermöglicht. Wir
haben uns mit der CDU/CSU im Koalitionsvertrag auf
den wichtigen Ausbau von öffentlich-privaten Partner-
schaften verständigt. Wir wollen, dass in Zukunft Ge-
bäude wie etwa Schulen und Kindergärten, aber auch In-
frastruktur häufiger mit privatem Kapital finanziert
werden. Es ist auch möglich, dass Unternehmen Ge-
bäude wie etwa Schulen und Kindergärten für Bund,
Länder und Kommunen nicht nur bauen, sondern auch
betreiben. Um diesen Unternehmen Sicherheit zu bieten,
mietet die öffentliche Hand diese Objekte mit einer lan-
gen Mietdauer. Die öffentliche Hand profitiert von nied-
rigeren Kosten. Solche ÖPP-Fonds bieten institutionel-
len und privaten Anlegern die Möglichkeit, von dieser
neuen Partnerschaft zu profitieren.
Außerdem führen wir das Anlagevehikel „Sonstige
Sondervermögen“ ein, das die Investmentbranche nut-
zen kann, um innovative Finanzprodukte aufzulegen.
Die Anlagemöglichkeiten sind bei Sonstigen Sonderver-
mögen gegenüber denen traditioneller Fonds erheblich
erweitert. Das erhöht die Renditechancen für Anleger,
aber auch die Risiken. Dabei ist es im Sinne des Anle-
gerschutzes wichtig, dass wir die Risiken auch bei Sons-
tigen Sondervermögen begrenzen. Wir wollen eine klare
Abgrenzung dieses Anlageproduktes zu Hedgefonds.
Das heißt: Keine flexiblen Anlagestrategien wie Leer-
verkäufe oder Kreditaufnahmen.
Das Investmentänderungsgesetz nimmt sich auch der
offenen Immobilienfonds an. Ende 2005/Anfang 2006
kam es zu einer Vertrauenskrise bezüglich offener Im-
mobilienfonds, nachdem die Deutsche Bank einen Fonds
geschlossen hatte. Ich bin froh, dass wir damals beson-
nen reagierten und nicht übereilt neue Regelungen für
offene Immobilienfonds beschlossen haben. Denn die
Krise ist im Nachhinein moderat verlaufen, die Branche
ist nun wieder gut aufgestellt und steht hoch in der Anle-
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ergunst. Wir stärken die Anlageklasse offene Immobili-
nfonds im Investmentänderungsgesetz daher durch ge-
ielte Maßnahmen. So wird es künftig keine
erpflichtung zur täglichen Rücknahme mehr geben,
enn ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird. Da-
it reagieren wir auf den Zielkonflikt, der zwischen täg-
icher Rückgabemöglichkeit der Fondsanteile und der
ingeschränkten Liquidität bei Immobilien besteht. Wir
erhindern auf diesem Weg auch, dass institutionelle
nleger solche Fonds als Tagesgeldpark benutzen – auf
osten langfristig orientierter Privatanleger. Zudem
üssen offene Immobilienfonds künftig geeignete Risi-
omanagementsysteme einführen und wir stärken die
nabhängigkeit der Sachverständigenausschüsse.
Das Investmentänderungsgesetz bringt die richtigen
aßnahmen auf den Weg, um die deutsche Investment-
ranche zu stärken und das wichtige Anlageprodukt In-
estmentfonds nach vorne zu bringen. Den Gesetzent-
urf nehmen wir daher positiv entgegen und werden ihn
orgfältig und intensiv beraten.
Frank Schäffler (FDP): Der vorliegende Gesetzent-
urf soll dem Ziel dienen, den Investmentfondsstandort
eutschland zu stärken, ohne den Anlegerschutz zu ver-
achlässigen. Dieses Ziel unterstützen wir uneinge-
chränkt.
Die Frage ist aber, ob der Gesetzentwurf dem selbst
esetzten Ziel gerecht wird. Wir meinen, dass er in die
ichtige Richtung geht, aber dies nicht mutig genug tut.
Positiv ist, dass der Entwurf Maßnahmen zum Bürokra-
eabbau vorsieht. Hier bleiben die Fragen, ob die erwarte-
n 8 Millionen Euro Entlastung eine realistische Erwartung
ind und ob es weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau
ibt, die wir jetzt ergreifen sollten. Auch die Neuregelungen
ür die offenen Immobilienfonds sind zu unterstützen. Wir
egrüßen, dass die zunächst im Referentenentwurf vorgese-
ene Unterscheidung zwischen sicherheits- und rendite-
rientierten Fonds aufgegeben wurde.
Der Gesetzentwurf ist aber im Rahmen der Beratun-
en daran zu messen, ob er den Investmentstandort im
nternationalen Wettbewerb ausreichend stärkt. Diese
tärkung muss insbesondere durch gleichwertige Rah-
enbedingungen und ausreichende Flexibilität für die
inzelnen Fondsarten erfolgen.
Ein Punkt, bei dem wir noch Diskussionsbedarf se-
en, ist der Zwang zur Bestellung eines „unabhängigen
ufsichtsratsmitglieds“. Diese Regelung geht über die
U-Richtlinie hinaus und verletzt damit einmal mehr
en Grundsatz der Eins-zu-eins-Anpassung an die euro-
äischen Vorgaben. Hier haben wir doch ganz erhebliche
edenken, ob diese Maßnahme praktikabel und zweck-
äßig ist.
Bezüglich der Einführung von Infrastruktur-Sonder-
ermögen (ÖPP-Fonds) ist festzuhalten, dass die Einfüh-
ung selbst eine gute Idee ist. Die Ausgestaltung der
onds ist jedoch – wie insgesamt die Haltung der Bun-
esregierung zu ÖPP – von Mutlosigkeit geprägt. Ge-
lant ist nämlich, die Möglichkeit der Beteiligung auf
ie „risikoarme Periode“ eines ÖPP-Projekts zu be-
chränken. Dies soll „zum Schutz der Anleger“ gesche-
en, womit der Anleger direkt bevormundet wird, was
10556 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
(A) )
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denn für ihn risikoarm ist und was nicht. Wir halten
diese Ausgestaltung der ÖPP-Fonds für zu halbherzig.
Wir denken, dass die Novellierung des Investmentge-
setzes auch der richtige Zeitpunkt ist, zu prüfen, inwie-
weit wir den Standort Deutschland für Hedgefonds vo-
ranbringen können. Deutschland ist ja auf internationaler
Ebene nicht zuletzt deshalb so grandios mit seinen Initia-
tiven zur Hedgefonds-Regulierung gescheitert, weil wir
selbst keinen attraktiven Markt für Hedgefonds bieten.
Erwähnenswert ist dabei, dass sich zunächst der Finanz-
minister und stellvertretende SPD-Vorsitzende rühmte,
er habe greifbare Ergebnisse auf EU- und G-8-Ebene er-
reicht und anschließend der SPD-Vorsitzende der Kanz-
lerin vorwarf, man habe nichts erreicht, weil sie sich
nicht genug für das Thema eingesetzt habe. Wir können
durch bessere Rahmenbedingungen für Hedgefonds in
Deutschland nur gewinnen. Wir erhalten dadurch nicht
nur zusätzliches Gewicht in der internationalen Diskus-
sion, sondern es ist auch der Finanzmarktstabilität ge-
dient, wenn Fonds in Deutschland zu etwas liberaleren
Regelungen als bisher aufgelegt werden statt regulie-
rungsfrei auf fernen Inseln.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Investmentfonds
sind als wertsichernde Form der Kapitalanlage für Pri-
vatanleger seit den 60er-Jahren ein Erfolgsmodell. Dies
ist gut so und soll auch so bleiben. Die Frage ist aller-
dings, ob die vorliegende Novelle des Investmentgeset-
zes dazu taugt, damit dies auch für die Mehrzahl der
kleinen Anleger so bleibt. Bereits in der vorausgegange-
nen Novelle wurde der Fehler begangen, dass Hedge-
fonds, deren destruktive Geschäftsgebaren fast täglich in
der Presse nachgelesen werden können, in Deutschland
zugelassen wurden. Das war aus unserer Sicht eine
schwerwiegende Fehlentscheidung der Regierungskoali-
tion, die auch im vorliegenden Entwurf zu unserem Be-
dauern nicht korrigiert wird.
Jedoch könnte man hier noch sagen, das ist Schnee
von gestern. Belassen wir es fürs Erste dabei.
Was aber tun Sie also jetzt für den Bestand des Er-
folgsmodells Investmentfonds? Positiv ist das Zillme-
rungsverbot für ausländische Fonds hervorzuheben. Ich
hoffe, Sie bleiben hier zugunsten des Anlegerschutzes
standhaft und knicken im weiteren Verfahren nicht vor
den Lobbyisten ein. Diese Änderung war es im Wesentli-
chen aber auch schon. Viel mehr Positives ist aus der
Perspektive des Schutzes der Anleger nicht zu vermel-
den. Während im ursprünglichen Entwurf in vielen Be-
reichen noch positive Ansätze des Verbraucherschutzes
verankert waren, kritisiert die Verbraucherzentrale Bun-
desverband zu Recht, dass von diesen positiven Ansät-
zen wenig übriggeblieben ist.
Lassen Sie mich bei den Defiziten einige Punkte he-
rausgreifen:
Erstens. Sie haben Fortschritte bei der Offenlegung der
Transaktionskosten aus dem nun vorliegenden Entwurf
herausgenommen. Das hat zum einen zur Folge, dass es
dem Anleger nach wie vor erschwert wird, den kosten-
günstigsten Fonds zu kaufen. Zum anderen wird ein fairer
Wettbewerb der Fonds untereinander behindert.
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Zweitens. Eine notwendige Trennung der Depotbank
nd der Kapitalanlagegesellschaft ist weiterhin nicht ge-
ährleistet. Durch die fehlende Trennung entfällt die
ontrollfunktion der Depotbank, und es entsteht eine
lackbox der Kosten, die zuungunsten der Anleger ge-
utzt werden kann. Dem muss dringend ein Riegel vor-
eschoben werden.
Drittens. Zwar ist es begrüßenswert, dass nun ein unab-
ängiger Vertreter im Aufsichtsrat der Kapitalanlagege-
ellschaft sitzt. Dies nutzt jedoch wenig, wenn er nicht
ber die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen ver-
ügt und den Anlegerschutzorganisationen verbunden ist.
Diese wenigen Beispiele zeigen: Aus der Perspektive
es Anlegerschutzes liegt hier vieles im Argen!
Kommen wir nun zu den Neuerungen in puncto Mo-
ernisierung der offenen Immobilienfonds durch den Ge-
etzentwurf. Es ist ein Skandal, dass Sie den Markt nach
er Krise der offenen Immobilienfonds so lange im Un-
ewissen gelassen haben! Problematisch ist neuerdings
ie Verlagerung der Wertermittlung einer Immobilie vor
em Erwerb vom Sachverständigen auf die Kapitalanla-
egesellschaft. Hier besteht die Gefahr willkürlicher
reissetzung zulasten der Anleger. Nichts zu tun, hätte
ier ausnahmsweise einmal weniger geschadet.
Die Einführung der Assetklasse der Infrastruktur-
onds ist grundsätzlich abzulehnen.
So wird zusätzlich die Privatisierung der Daseinsvor-
orge des Staates befördert, mit den bekannten Konse-
uenzen einer häufig verminderten Qualität von Leistun-
en einerseits und Nachteilen zulasten der Beschäftigten
ndererseits. Dies alles tun Sie ausgerechnet zu einem
eitpunkt, da die Ratingagentur Standard & Poor’s inter-
ational von einer Blase auf diesem Markt spricht. Die
ekannten Begleiterscheinungen von Überbewertung
nd überhöhter Fremdfinanzierung sind bereits sichtbar.
iese Assetklasse ist nicht nur überflüssig, sondern Sie
ergreifen sich darüber hinaus noch im Timing.
Wenn das Erfolgsmodell der Investmentfonds beste-
en bleiben soll, dann bleibt noch viel zu tun!
Verehrte Damen und Herren der Regierungskoalition,
ch kann Ihnen nur raten: Lassen Sie die Finger von den
nfrastrukturfonds und bessern Sie bei der Wertermitt-
ung der Immobilien nach!
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
it dem Investmentänderungsgesetz wird eine Moderni-
ierung des Fondsstandortes Deutschland angestrebt.
iese Zielsetzung unterstützen wir ausdrücklich. Die
ergangenheit hat gezeigt, dass Fonds in zunehmendem
aße im europäischen Ausland, insbesondere in Lu-
emburg und Irland, aufgelegt wurden und diese Fonds
m Vergleich zu ihren deutschen Konkurrenten beträcht-
iche Mittelzuflüsse verzeichnen konnten. Wenn also
urch den Gesetzesentwurf bürokratische Hemmnisse
bgebaut werden und die Investmentbranche dadurch
ntlastet sowie im Wettbewerb gestärkt wird, dann ist
ies auch ein Anliegen der Grünen.
Hingegen kann es nicht in unserem Interesse sein, ein
esetz mitzutragen, das durch eine Liberalisierung und
bsenkung von Informationspflichten einseitig die
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10557
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Branche begünstigt und dabei Anlegerinnen und Anleger
im Regen stehen lässt. Während der Referentenentwurf
des Investmentänderungsgesetzes noch mit Fug und
Recht als fortschrittlich im Sinne des Anlegerschutzes
bezeichnet werden konnte, ist der vorliegende Regie-
rungsentwurf in dieser Hinsicht zu einer Nullnummer
degradiert worden.
Zwar sehen wir mit Freude, dass die Beschränkung
der Kostenvorausbelastung auf Fonds aus dem europäi-
schen Ausland ausgedehnt wurde. Schließlich mussten
Anlegerinnen und Anleger bisher aufgrund der anfängli-
chen Belastung ihres investierten Kapitals mit den kom-
pletten Vertriebskosten bei einem vorzeitigen Ausstieg
aus einem Fonds massive Renditeeinbußen hinnehmen.
Auch ging Anlegerinnen und Anlegern dadurch der Zin-
seszinseffekt verloren. Es war daher überfällig, diese
Praxis der Kostenvorausbelastung einzudämmen.
Allerdings bleibt dies unter Anlegerschutzgesichts-
punkten der einzige Lichtblick des Investmentände-
rungsgesetzes. Insbesondere in dem für Anlegerinnen
und Anleger entscheidenden Punkt der Kostentranspa-
renz versagt der Regierungsentwurf auf ganzer Linie.
Bei dem Erwerb eines Investmentfonds sehen sich die
Bürgerinnen und Bürger einer Vielzahl von Kostenfakto-
ren gegenüber: Es gibt einen Ausgabeaufschlag und
einen Rücknahmeabschlag, es gibt laufende Verwal-
tungskosten sowie Transaktionskosten. Während Anle-
gerinnen und Anleger zumindest über die Höhe des Aus-
gabeaufschlags und des Rücknahmeabschlags in den
Vertragsbedingungen informiert werden, erwartet sie bei
den anderen beiden Kostenfaktoren ein verwirrendes
Versteckspiel. So werden die laufenden Verwaltungskos-
ten, die beispielsweise die Depotgebühren und die Be-
zahlung des Fondsmanagements beinhalten, als Gesamt-
kostenquote bezeichnet. Diese Gesamtkostenquote wird
als sogenannte Total Expense Ratio, TER, auch im ver-
einfachten Verkaufsprospekt ausgewiesen. Nach dem
natürlichen Sprachverständnis müssen die Anlegerinnen
und Anleger also davon ausgehen, dass die TER die Ge-
samtheit der anfallenden Kosten abdeckt. Gerade dies ist
aber nicht der Fall, denn bei der Umschichtung der Ver-
mögenswerte innerhalb des Fonds fallen zusätzlich
Transaktionskosten an, die nicht Bestandteil der Gesamt-
kostenquote sind und teilweise erheblichen Umfang an-
nehmen können. Daher sah der Referentenentwurf des
Investmentänderungsgesetzes vor, dass im vereinfachten
Verkaufsprospekt auch die Transaktionskostenquote aus-
gewiesen wird. Gegen diese notwendige Transparenz-
vorschrift lief die Fondsbranche Sturm und brachte au-
genscheinlich die Bundesregierung zum Einknicken. Die
nun gefundene Regelung mag auf dem Papier Anleger-
schutz suggerieren, tatsächlich führt sie zu keiner nen-
nenswerten Verbesserung. Es ist nunmehr lediglich da-
rauf hinzuweisen, dass die Gesamtkostenquote nicht die
Transaktionskosten enthält. Als wäre das nicht schon
rückschrittlich genug, ist dieser Verweis zudem auch le-
diglich im ausführlichen Verkaufsprospekt zu vermer-
ken. Anlegerinnen und Anleger verharren damit faktisch
auf dem vorherigen intransparenten Stand.
Wir werden uns in den anstehenden Beratungen vehe-
ment dafür einsetzen, dass die Transaktionskosten pro-
zentual im vereinfachten Verkaufsprospekt veröffent-
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icht werden. Nur auf diese Art und Weise haben
nlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, auf der
rundlage verständlicher Informationen eine selbstän-
ige Entscheidung bei ihrer privaten Altersvorsorge zu
reffen. Nur so können sie Fonds hinsichtlich der Kos-
enbelastung vergleichen.
Auch an anderen Stellen weist der Regierungsentwurf
ines Investmentänderungsgesetzes erhebliche Schutzlü-
ken für Anlegerinnen und Anleger auf. So fehlt bei-
pielsweise ein Transaktionskostenabschlag bei der
ückgabe großer Anlagevolumina durch institutionelle
nleger. In diesen Fällen werden Privatanlegerinnen und
anleger benachteiligt, weil durch die Rückgabe derart
roßer Fondsanteile Transaktionskosten entstehen, die
on dem verbliebenen Fondsvermögen bezahlt werden.
as schmälert die Rendite der Privatanleger, die ihrer-
eits bei einem Ausstieg nicht annähernd vergleichbare
mstrukturierungen eines Fondsportfolios bewirken.
ir fordern daher, institutionelle Anleger ab einem be-
timmten Rückgabevolumen an den entstandenen Trans-
ktionskosten zu beteiligen.
Im Bereich Corporate Governance hält der Regie-
ungsentwurf ebenfalls nicht das, was noch im Referen-
enentwurf versprochen wurde. Eine strikte Trennung
on Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft ist rück-
ängig gemacht worden. Um Interessenkonflikte den-
och zu vermeiden, ist lediglich abstrakt formuliert, dass
ie Depotbank entsprechende Maßnahmen zu ergreifen
at. Eine nähere Ausgestaltung dieses unbestimmten
echtsbegriffs wird der Selbstregulierung der Branche
berlassen. Das ist insbesondere deshalb keine geeignete
lternative, weil durch die Liberalisierung der Fonds-
ranche gerade die Kontrollfunktion als kompensatori-
ches Element wesentlich an Bedeutung gewinnt.
Weiterhin wird die sinnvolle Maßnahme, in der Kapi-
alanlagegesellschaft ein Aufsichtsratsmitglied einzufüh-
en, das die Interessen der Anlegerinnen und Anleger
ertritt, durch den Regierungsentwurf verwässert. Sollte
ieses Mitglied gemäß Referentenentwurf noch einer all-
emein anerkannten Anlegerschutzorganisation angehö-
en, fehlt nun jegliche Vorgabe zur Qualifikation dieses
nabhängigen Vertreters. Damit besteht die Gefahr, dass
ie Intention der Vorschrift umgangen wird und sich die
apitalanlagegesellschaften zwar unabhängige aber ih-
en bequeme und nicht klar im Anlegerschutzinteresse
andelnde Vertreter in den Aufsichtsrat wählen lassen.
Dass eine Modernisierung des Fondsstandorts
eutschland auch mit verbesserten Vorschriften zu den
ffenen Immobilienfonds einhergeht, sehen wir als über-
ällige Notwendigkeit an. Nach der Krise bei offenen Im-
obilienfonds im Jahre 2005 haben die Grünen in einem
ntrag diverse Nachbesserungen gefordert, um das Anla-
einstrument zu stabilisieren und damit das Vertrauen der
nlegerinnen und Anleger zurückzugewinnen. Wir wer-
en im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratun-
en darauf hinwirken, dass das Investmentänderungsge-
etz eine adäquate Antwort auf die speziellen Risiken im
ereich offener Immobilienfonds bietet.
Das Fazit zum vorliegenden Regierungsentwurf eines
nvestmentänderungsgesetzes fällt aus Anlegerperspek-
ive ernüchternd aus. Abermals verkennt die Bundesre-
ierung bei ihrer Orientierung an einer Ein-zu-eins-Um-
10558 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
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setzung europäischer Richtlinien, dass die EU stets auch
die Bedeutung des Anlegerschutzes für funktionierende
Kapitalmärkte betont. Es wird die Chance verpasst, den
deutschen Kapitalmarkt anlegerfreundlich weiterzuent-
wickeln und insbesondere über mehr Transparenz bei
den Kosten das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger
in das Finanzprodukt Investmentfonds zu stärken.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Mit diesem Gesetzent-
wurf soll der Fondsstandort Deutschland gestärkt wer-
den. Eine wettbewerbsfähige Fondsindustrie leistet ei-
nen wichtigen Beitrag für einen funktionsfähigen und
effizienten Kapitalmarkt. Für die deutsche Volkswirt-
schaft spielt sie nicht zuletzt wegen der verstärkten Not-
wendigkeit zur privaten Altersvorsorge eine zunehmend
wichtige Rolle. Das von deutschen Kapitalanlagegesell-
schaften verwaltete Fondsvermögen wuchs in den letz-
ten 5 Jahren auf über 1 Billionen Euro an. Gleichzeitig
steht die deutsche Fondsindustrie in einem intensiven
Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbran-
che soll deshalb gesteigert, die Innovationstätigkeit ge-
fördert und der Abwanderung von Fondsvermögen an
andere Standorte entgegengewirkt werden, ohne den An-
legerschutz zu vernachlässigen.
Um diese Ziele zu erreichen, konzentriert sich der
Entwurf für ein Investmentänderungsgesetz vor allem
auf die folgenden vier Bereiche: Deregulierung, Moder-
nisierung der offenen Immobilienfonds, Förderung von
Produktinnovationen sowie Verbesserung des Anleger-
schutzes und der Corporate Governance.
Zur Deregulierung: Nach dem Koalitionsvertrag ist das
Investmentgesetz ein wichtiger Baustein der Initiative zur
Deregulierung im Finanzsektor. Deshalb wird die Rege-
lungsdichte des Investmentgesetzes im Wege einer Eins-
zu-eins-Anpassung auf die europäischen Harmonisie-
rungsvorgaben der Investmentrichtlinie (OGAW-Richtli-
nie) zurückgeführt. Hierzu gehört auch die Abschaffung
der Kreditinstitutseigenschaft von Kapitalanlagegesell-
schaften. Ferner entfällt die zusätzliche Aufsicht durch die
Bundesbank. Damit die Bundesbank ihren Aufgaben zur
Überwachung der Finanzmarktstabilität nachkommen
kann, enthält der Entwurf Bestimmungen über die Zusam-
menarbeit zwischen Bundesbank und Bundesanstalt. Hier-
durch wird sichergestellt, dass die Bundesbank die für
diese Aufgabe notwendigen Informationen von der Bun-
desanstalt erhält.
Durch die Anpassung an die Harmonisierungsvorga-
ben werden ferner die Anlagemöglichkeiten für Fonds
auf zusätzliche Finanzinstrumente erweitert.
Das Genehmigungsverfahren für die Markteinfüh-
rung neuer Produkte wird gestrafft. Zahlreiche Informa-
tionspflichten der Branche werden aufgehoben oder ver-
einfacht. Hierdurch wird die Branche von Kosten in
Höhe von rund 8 Millionen Euro entlastet.
Im Spezialfondsbereich sieht der Entwurf zahlreiche
Vereinfachungen für deren Verwaltung vor: Diese betref-
fen zum einen Erleichterungen in administrativer Hin-
sicht wie die Vereinfachung von Berichts- und die Strei-
chung von Veröffentlichungspflichten. Zum anderen wird
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ie Anlagepolitik von Spezialfonds insbesondere durch
ie Abkehr von Anlagegrenzen liberalisiert. Damit rea-
iert der deutsche Gesetzgeber auch auf Entwicklungen
n anderen Mitgliedstaaten. Das Produkt offener Immobi-
ienfonds soll gestärkt werden, um für den Anleger attrak-
iv zu bleiben. Die in den Jahren 2005 und 2006 erfolgte
rstmalige vorübergehende Schließung dreier offener Im-
obilienfonds hat die Schwachstellen der bisherigen Re-
elungen deutlich gemacht. Diese resultierten aus dem
ielkonflikt zwischen täglicher Rückgabemöglichkeit
nd langfristiger Bindung von Anlegergeldern in Immo-
ilien bei schwierigem Marktumfeld.
Der Entwurf verbessert deshalb die Rahmenbedin-
ungen für das Produkt „offene Immobilienfonds“. Es
erden verschiedene neue Instrumente eingeführt, die
as Fondsmanagement in die Lage versetzen sollen,
iese Fonds auch in schwierigen Marktsituationen zum
utzen der Anleger zu steuern. Dazu gehören die Mög-
ichkeit, von der bisherigen Verpflichtung zur täglichen
ücknahme abzuweichen, und die Verpflichtung zur
inführung geeigneter Risikomanagementsysteme.
Außerdem wird die Unabhängigkeit der Sachverstän-
igenausschüsse gestärkt. Im Gesetz wird klargestellt,
ass der Sachverständigenausschuss seine Tätigkeit un-
bhängig auszuüben hat. Außerdem wird die Tätigkeit
er Sachverständigenausschüsse transparenter und ein-
eitlicher gestaltet.
Zur Förderung von Produktinnovationen: Das Gesetz
ieht die Einführung von zwei neuen Assetklassen vor:
nfrastrukturfonds (ÖPP-Fonds) und sogenannte Sons-
ige Sondervermögen.
Mittels Infrastrukturfonds wird es zukünftig Invest-
entfonds ermöglicht, in öffentlich-private Partner-
chaftsprojekte zu investieren. Hierdurch lässt sich vor al-
m auch vermehrt privates Kapital für öffentlich-private
artnerschaftsprojekte mobilisieren. Privatanlegern blieb
islang ein Zugang zum ÖPP-Markt aufgrund hoher An-
gesummen verschlossen. Durch Infrastrukturfonds er-
alten sie die Möglichkeit, an den Entwicklungschancen
es ÖPP-Marktes zumindest mittelbar zu partizipieren.
Durch die Einführung von Sonstigen Sondervermö-
en wird die Fondspalette des Investmentgesetzes um
in Fondsvehikel für innovative Produkte erweitert.
onstige Sondervermögen profitieren von erweiterten
nlagemöglichkeiten. Beispielsweise ist diesen Fonds
in Direkterwerb von Edelmetallen oder unverbrieften
arlehensforderungen gestattet.
Zukünftig kann auch die Investmentaktiengesell-
chaft mit veränderlichem Kapital als richtlinienkonfor-
es Investmentvermögen errichtet werden. Damit steht
er Fondsbranche neben den herkömmlichen Sonderver-
ögen eine weitere Rechtsform zur Verfügung, die zur
uflage von Investmentfonds genutzt werden kann.
Zum verbesserten Anlegerschutz und zur Corporate
overnance: Durch den Entwurf wird der bereits hohe
orporate-Governance- und Anlegerschutz-Standard des
nvestmentgesetzes weiter entwickelt: Das Gesetz sieht
aßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
wischen Depotbank und Kapitalanlagegesellschaften
or. Außerdem soll die Unabhängigkeit des Aufsichtsra-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007 10559
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tes gestärkt werden. Deshalb hat die Hauptversammlung
mindestens ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen, das von
den Eigentümern der Kapitalanlagegesellschaft unab-
hängig ist. Schließlich bleibt bei Fondssparplänen die
Vorausbelastung des Anlegers mit Vertriebskosten be-
schränkt. Dies gilt künftig unabhängig davon, ob sich
der Fondssparplan auf einen inländischen oder ausländi-
schen richtlinienkonformen Fonds bezieht.
Ich bin überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
Fondsindustrie entscheidend stärken und gleichzeitig
den Anlegerschutz maßgeblich weiterentwickeln. Mit
der Novelle wird das Vertrauen der Anleger in einen
funktionierenden Fondsmarkt gestärkt und die Zukunfts-
fähigkeit der Fondsbranche gesichert.
Anlage 17
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Deutsche Unterneh-
men vor chinesischer Produktpiraterie und Dis-
kriminierung schützen (Tagesordnungspunkt 11)
Erich G. Fritz (CDU/CSU): In der nordrhein-westfä-
lischen Stadt Solingen haben die Fälscher seit dem
1. April 2007 ihr eigenes Museum. Besucher können an
circa 250 Originalen und Plagiaten das Können von Pro-
duktpiraten im „Plagiarius“ studieren. Die Solinger
Sammlung reicht drei Jahrzehnte zurück, und trotzdem
zeigt sie nur einen kleinen Ausschnitt gefälschter Waren.
Markenpiraterie und Diebstahl von geistigem Eigentum
gelten inzwischen als weltweit boomendes Geschäft.
Verletzungen geistiger Eigentumsrechte spielen mitt-
lerweile im internationalen Warenverkehr eine große
Rolle. Der internationale Handel mit gefälschten Pro-
dukten hat in den vergangenen Jahren drastische Aus-
maße angenommen. Folgende Zahlen verdeutlichen
dies: Die EU-Kommission beziffert den weltweit durch
Produkt- und Markenpiraterie entstehenden Schaden auf
120 bis 370 Milliarden Euro pro Jahr; laut BDI liegt der
Schaden durch Ideenklau allein in Deutschland bei
25 Milliarden Euro im Jahr und es gehen circa
70 000 Arbeitsplätze durch das Geschäft der Fälscher
verloren. Nach Angaben der Bundesregierung belief sich
der Wert von in Deutschland beschlagnahmten gefälsch-
ten Produkten im vergangenen Jahr auf 1,1 Milliarden
Euro; dieser Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr ver-
fünffacht, 60 Prozent der aufgegriffenen gefälschten
Markenprodukte stammen aus Asien, allein 35 Prozent
aus China.
Ich bin einer Meinung mit Staatsekretär Pfaffenbach:
„Das Fälschergeschäft ist längst kein Kavaliersdelikt
mehr.“ – Der Schutz von Patenten und Markenrechten
wird zu oft grob missachtet. Wer die Wirtschaftsge-
schichte der Industrieländer verfolgt hat, der weiß aller-
dings auch, dass der Schutz geistigen Eigentums noch
nie zu den größten Leidenschaften aufstrebender Indus-
trieländer gehörte. Dennoch: Das Problem hat heute ein
anderes Ausmaß als vor 100 Jahren, und der wirtschaftli-
che Schaden ist bei dem Wissens-, Forschungs- und Ent-
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icklungsaufwand moderner Produkte, Verfahren und
echnischen Anlagen so groß, dass Patentklau wirt-
chaftliche Schäden mit unmittelbaren, in der Regel völ-
ig unfairen Folgen für Unternehmen, Arbeitnehmer und
anze Wirtschaftsregionen haben kann. In einer Welt
on immer offeneren und transparenteren Märkten hat
as Problem ein Ausmaß angenommen, das es noch nie
egeben hat. Getrieben von einer bereits unanständig zu
ennenden Konsumbereitschaft jenseits der Legalität bis
ur hemmungslosen kriminellen Gewinnerzielung –
eide Seiten sind immer beteiligt, hierzulande genauso
ie in den Schwellenländern.
Begünstigt wird der Diebstahl an geistigem Eigentum
urch das große Angebot an Technologie und hochwerti-
en Markenprodukten, deren Ertragswert weit über den
utzwert und schon gar über den Produktionswert hi-
ausgeht. Verlockend wird die Möglichkeit der Raubko-
ie im weitesten Sinne vor allem durch Märkte mit ge-
ingen Rechtsstandards oder mangelnder Kontrolle,
urch Märkte mit wachsenden wissenschaftlichen und
echnischen Kapazitäten, personell wie bei der Techno-
ogie, die zur Verfügung steht, sodass schneller Erfolg
urch Kopie mit geringem Einsatz von Kapital erreicht
erden kann, durch eine große Nachfrage an gefälschten
rodukten wegen eines bestimmten Markenprestiges bei
ffenen Grenzen, großem potenziellen Kundenstock und
ohen Ertragsmöglichkeiten für Fälscher und Händler,
urch die einfache Verfügbarkeit von Wissen über Tech-
ologien und Produkte, Verfahren und intelligente Lö-
ungen in offenen, wettbewerblichen Systemen, in denen
unden Transparenz der Leistungen erwarten und diese
nformationen in weltweiten Kommunikationssystemen
ederzeit für jeden findigen Kopf zu erhalten und zu nut-
en sind, und nicht zuletzt durch politische Systeme, die
nwillig oder nicht in der Lage sind, den Schutz geisti-
en Eigentums durchzusetzen, oder die wirtschaftliche
orteile von kopierten Massenprodukten, Maschinen
der Verfahren durch bewusste Duldung von Regelver-
tößen nutzen wollen oder ihre Vorteile durch schlep-
ende Umsetzung eingegangener Verpflichtungen zeit-
ich weiter nutzen wollen.
Die Bundesregierung hat wie die Europäische Union
n allen multilateralen und internationalen Handelsver-
inbarungen wie zum Beispiel im Rahmen des TRIPS,
em Schutz geistigen Eigentums einen großen Stellen-
ert eingeräumt und zu einem weltweit gestiegenen An-
pruch auf die Achtung dieser Besitzrechte wesentlich
eigetragen. In ständigen Dialogen mit betroffenen Län-
ern wird versucht, den Schutz weiter zu verbessern.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die
ktivitäten der Bundesregierung zur Stärkung geistiger
igentumsrechte, die sich unter anderem an folgenden
rundlinien orientiert:
Erstens. Die Bundesregierung verspricht sich einen
roßen Nutzen von gemeinsamen Aktionen auf EU-
bene und einer Verstärkung der Zusammenarbeit auf
nternationaler Ebene. Wichtig sind dabei ein abge-
timmtes Vorgehen mit Staaten gleicher Interessenlage
zum Beispiel USA, Japan) sowie die Intensivierung der
10560 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
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Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern von
gefälschten Produkten wie zum Beispiel China.
Zweitens. Die Durchsetzung geistiger Eigentums-
rechte ist vor allem Aufgabe der geschädigten Unterneh-
men. Die Bundesregierung begrüßt die Eigeninitiativen
der Wirtschaft und flankiert diese im Bedarfsfall. Ich
habe solche Bemühungen mehrmals begleitet und weiß,
dass die betroffenen Unternehmen im Ernstfall nicht al-
lein gelassen werden, auch wenn je nach Rechtslage und
betroffenem Land die Möglichkeiten sehr unterschied-
lich sind.
Drittens. Als Handlungsstrategie steht für die Durch-
setzung geistiger Eigentumsrechte in Drittländern für die
Bundesregierung der Ansatz „Kooperation statt Kon-
frontation“ im Vordergrund.
Wie ernsthaft die Bundesregierung an diesem Thema
bleibt, zeigt die Tatsache, dass die Bundeskanzlerin das
Thema Produktpiraterie auf die Agenda des G-8-Gipfels
in Heiligendamm gesetzt hat. In der Abschlusserklärung
heißt es:
Wir verpflichten uns, die Zusammenarbeit in die-
sem entscheidenden Bereich zwischen den G 8 und
anderen Ländern, insbesondere den wichtigen
Schwellenländern, zu verstärken.
Die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt dies sehr und
unterstützt die Bundesregierung in ihrem Kurs „Koope-
ration statt Konfrontation“. Vor dem Hintergrund, dass
das wirtschaftliche Wachstum Chinas im ersten Halbjahr
2007 um 10,9 Prozent zugelegt hat und auch der
deutsch-chinesische Handel erneut gewachsen ist – Zu-
nahme der chinesischen Exporte um 32,4 Prozent auf
19,1 Milliarden Euro, Wachstum der deutschen Exporte
um 28,2 Prozent auf 10 Milliarden Euro –, ist es wichtig,
dass wir mit China zusammenarbeiten. Diese Zahlen be-
legen, dass China seit seiner Mitgliedschaft in der Welt-
handelsorganisation von der Öffnung der internationalen
Märkte profitiert. China muss aber auch die mit dem
WTO-Beitritt eingegangenen Verpflichtungen einhalten.
Hier ist es notwendig, wirksam gegen die Verletzungen
des Rechts auf geistiges Eigentum vorzugehen.
Die deutschen Unternehmen verlieren einerseits viel
Geld an der Nutzung der geistigen Eigentumsrechte im
Süden, andererseits verlieren Sie, wie eingangs festge-
stellt, Milliarden durch Produktpiraterie, vor allem in
China. China erfährt allerdings zunehmend selbst, wel-
chen Schaden Produktpiraterie anrichtet. Chinesische
Firmen investieren immer mehr in Forschung und Pa-
tente und leiden zunehmend selbst unter Ideenklau. Vor
diesem Hintergrund ist es ein bedeutender Schritt, dass
im sogenannten Heiligendammprozess als einem Ergeb-
nis des G-8-Gipfels Schwellenländer und G-8-Länder ei-
nen „Dialog über Innovation und den Schutz des geisti-
gen Eigentums“ einrichten und damit auch die
Schwellenländer die damit verbundenen systemischen
Schwierigkeiten anerkennen und an ihrer Lösung arbei-
ten wollen. In Zukunft wird besser kontrolliert werden,
inwiefern in den Schwellenländern der Schutz der geisti-
gen Eigentumsrechte vollständig und wirksam umge-
setzt wird. Das ist ein wichtiger Schritt um diesen Schutz
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erstärken zu können. 2009 soll darüber erstmals Bilanz
ezogen werden.
Der Kurs der Bundesregierung findet in dem Be-
enntnis Chinas zu mehr Schutz des geistigen Eigentums
estätigung: Erstens. Die Vizehandelsministerin der VR
hina stellte anlässlich des Deutsch-Chinesischen Sym-
osiums im März 2007 – BMWi – den Aktionsplan der
R zum Schutz geistiger Eigentumsrechte vor. Dieser
einhaltet unter anderem folgende Aspekte: Einrichtung
on Gerichten in ganz China, die auf den Schutz geisti-
en Eigentums spezialisiert sind, Verstärkung der Kon-
rolle zur Verwendung der originalen Software und Bei-
ritt zu den internationalen Internetabkommen (WTC/
PPT).
Zweitens. Der Vizepräsident des Obersten Gerichts-
ofes Xiong Xiangou versicherte unmittelbar nach dem
-8-Gipfel, dass Peking seine Strafverfolgung ver-
chärfe: Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahl
eistigen Eigentums sei 2006 auf 769 Fälle gestiegen.
72 Gerichtshöfe und 1 667 Richter haben sich auf den
mgang mit Produktfälschern spezialisiert.
Fest steht, dass das Problem der Produktpiraterie
icht kurzfristig lösbar ist. Fest steht, dass die Notwen-
igkeit zum Handeln erkannt ist: Im Koalitionsvertrag
on Union und SPD heißt es:
Deutschlands Kapital … sind die Kreativität und
der Erfindungsreichtum seiner Menschen. Deshalb
brauchen wir einen rechtlichen Schutz des geistigen
Eigentums, der den Anforderungen des 21. Jahr-
hunderts genügt.
Fest steht aber auch, dass nationalstaatliches Handeln
ur einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Durch-
etzung des geistigen Eigentums leisten kann. Der einge-
chlagene Weg multilateraler Regeln und konsultativer
rozesse zur Hilfe bei der Umsetzung der Regeln ist
ichtig; er muss – wo immer möglich – auch mit rechtli-
hen, tatsächlichen und präventiven Instrumenten der
aftung und des Schadenersatzes verbunden werden.
est steht schließlich, dass in der Vergangenheit man-
hes deutsche Unternehmen zu leichtfertig mit dem
chutz der eigenen Technologie umgegangen ist und
ass deshalb auch die Unternehmen selbst in einem
chnellen Lernprozess sind, um ihr geistiges Eigentum
esser zu bewahren.
Ditmar Staffelt (SPD): Innovation und technologi-
cher Fortschritt sind die entscheidenden Faktoren im in-
ernationalen Wettbewerb. In der heutigen Zeit der Glo-
alisierung führen wir einen Wettbewerb um die
lügsten Köpfe, die besten Ideen und zukunftsweisende
rodukte. Das geistige Eigentum, das in neuen Produkt-
deen, Technologien oder Designs umgesetzt wird, ist in
iner wissensbasierten Welt ein wesentlicher Faktor für
irtschaftlichen Erfolg. Gerade kleine und mittlere Un-
ernehmen brauchen effektiven Schutz geistigen Eigen-
ums. Denn ihr Erfolg basiert oft auf einer einzigen
echnologie, einer einzigen Erfindung, einer einzigen
dee.
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Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigen-
tums wird die Innovationsfähigkeit der Unternehmen ge-
bremst. Sie setzen die Forschungsergebnisse und Erfin-
dungen in marktfähige Produkte um und bieten ihre
Innovation einem breiten Publikum an. Durch den Ge-
winn können sie erneut in Forschung und Entwicklung
investieren. Das Erfolgsrezept der Unternehmen im
21. Jahrhundert besteht darin, der Gegenwart immer ei-
nen Schritt voraus zu sein, um so die Zukunft mitgestal-
ten zu können. Der effektive Schutz geistiger Eigen-
tumsrechte ist daher überlebenswichtig für eine
zukunftsorientierte Volkswirtschaft in der globalisierten
Weltwirtschaft.
Dies haben die Regierungen der Europäischen Union
längst erkannt. Gemeinsam verfolgen wir deshalb seit
2000 die Lissabonstrategie, mit dem Ziel, die EU bis
2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten
wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.
Diese politische Strategie ist kein Selbstzweck. Sie soll
Wachstum und Wohlstand sichern und für ausreichend
Beschäftigung sorgen. Teil dessen ist notwendigerweise
auch der Schutz des geistigen Eigentums.
Grundsätzlich haben Schutzverletzer nur ein geringes
Interesse am Schutz geistigen Eigentums, solange die In-
novationskraft des Landes niedrig ist. In anderen Län-
dern wächst erst mit steigender Innovationskraft das
Interesse am Schutz geistigen Eigentums. In der Volks-
republik China ist diese Entwicklung noch ambivalent.
Ein effektiver rechtlicher Rahmen und ein funktionieren-
des Rechtswesen für den Schutz geistiger Eigentums-
rechte müssen auch in China geschaffen werden, was
Aufgabe des Staates ist.
Mit dem Betritt zur WTO hat China seine Gesetze
hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums refor-
miert. Problematisch bleibt hingegen die Durchsetzung
dieser Gesetze. Tatsächlich sind internationale Abkom-
men zum Schutz geistigen Eigentums nicht wirksam.
Entscheidend ist, ob ein Land die Produktpiraterie duldet
oder nicht. Im Besten Falle können wir unterstellen, dass
China ein Steuerungsproblem hat. Zur Bewältigung die-
ses Defizits muss das Vorgehen der chinesischen Regie-
rung noch konsequenter werden.
Mit der Verabschiedung einer handelspolitischen
Strategie gegenüber China im Oktober 2006 hat sich die
EU in einem veränderten globalen Wettbewerbsumfeld
neu ausgerichtet. Das beinhaltet auch den eventuellen
Einsatz von Schutzmaßnahmen, sollte China die multila-
teralen Vereinbarungen der WTO nicht vollständig um-
setzen. Wir unterstützen diesen Weg der EU ausdrück-
lich.
Gleichwohl lassen sich mit gefälschten Produkten nur
deshalb Geschäfte machen, weil sie sich verkaufen las-
sen. Aufklärungskampagnen müssen sich deshalb auch
an potenzielle Kunden richten. Bei der Sensibilisierung
der Verbraucher müssen Politik und Wirtschaft an einem
Strang ziehen. Kritisch wird es nicht zuletzt dann, wenn
eine Fälschung – beispielsweise von Medikamenten, die
billig im Internet zu erwerben sind – die Gesundheit der
Verbraucher ernsthaft und nachhaltig beeinträchtigt.
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ieses Beispiel wird jedem und jeder die Problematik
er Fälschungen eindeutig vor Augen führen.
Die Produkt- und Markenpiraterie ist, wie bereits
eutlich geworden ist, ein Problem von größerem Aus-
aß, vor dem wir keinesfalls die Augen verschließen
ollten. Diese Dringlichkeit hat der Antrag der FDP rich-
ig dargestellt. Der Antrag ist auch in vielen Punkten
achvollziehbar und unterstützenswert. Allerdings gibt
s auch kritische Punkte, die uns veranlassen den Antrag
bzulehnen.
Erstens. Tatsache ist, dass gerade in diesem Bereich
ie Bundesregierung sehr kontinuierlich aktiv war und
st. Die Maßnahmen und Erfolge der Bundesregierung
erden in dem Antrag der FDP in einem Maße kleinge-
edet, das unakzeptabel ist. Gerade erst am 12. März
007 fand das deutsch-chinesische Symposium zum
Schutz des geistigen Eigentums“ im Bundeswirt-
chaftsministerium statt.
Zweitens. Problematisch ist auch das „China-Ba-
hing“, das in dem Antrag der FDP widerklingt. „China-
ashing ist keine rationale Basis für Politik“. Das Pro-
lem der Produkt- und Markenpiraterie ist nicht nur chi-
esischen Ursprungs. Rund ein Drittel aller beschlag-
ahmten Plagiate stammt zwar aus China und mehr als
ie Hälfte aus Asien. Doch auch aus den USA stammen
und 11 Prozent und aus der Türkei rund 9 Prozent der
älschungen. Es ist wichtig, im Blick zu behalten, dass
n Verstößen gegen TRIPS nicht nur China, sondern
uch andere Länder wie zum Beispiel Vietnam, Thai-
and, und die Türkei beteiligt sind.
Drittens. Die Maxime „Kooperation statt Konfronta-
ion“ wird nicht den erhofften Erfolg zeigen. Damit wird
icht beachtet, dass die chinesische Regierung für die ei-
enen Produkte am effektiven Schutz geistigen Eigen-
ums ein steigendes Interesse hat. Wir müssen auf das
Steuerungsproblem“ auf der chinesischen Seite reagie-
en und die chinesische Regierung bei ihren Bemühun-
en unterstützen.
Alles in allem ist die Bundesregierung auf dem richti-
en Weg zur Bewältigung des Problems der Produkt-
iraterie. Es bedarf deshalb des Antrages der FDP-Frak-
ion nicht.
Harald Leibrecht (FDP): Anfang des Jahres habe
ch den Antrag „Deutsche Unternehmen vor chinesischer
roduktpiraterie“ verfasst. Die Reaktionen, die ich be-
eits auf die dem Antrag vorangegangene Kleine An-
rage zum gleichen Thema erhalten hätte, hatten mehr
ls deutlich gemacht, dass vielen Unternehmen eine ak-
ive Unterstützung der Bundesregierung auf diesem Ge-
iet fehlt.
Einiges hat sich in den letzten Monaten insbesondere
uf EU-Ebene getan. Die auf europäischer Ebene koor-
inierte Zollfahndung verzeichnete einige Erfolge im
ampf gegen Produktpiraterie. Die Operation „Dia-
olo“, die auf Initiative des Asia Europe Meeting zu-
ückgeht, hat das verstärkte Interesse bei unseren asiati-
chen Partnern an der Thematik deutlich gemacht. Doch
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muss es neben diesen reaktiven Maßnahmen auch zu ei-
ner besseren Prävention kommen.
Dass Deutschland nach Angaben der Bundesregie-
rung neben den USA und Großbritannien im internatio-
nalen Vergleich führend beim Kampf gegen Produktpira-
terie ist, kann angesichts der Tatsache, dass wir in einem
weit entwickelten Industrieland leben, nicht wirklich
überraschen. Die Frage ist doch, ob die Mittel effektiv
im Kampf gegen Produktpiraterie eingesetzt werden.
Dies scheint nicht unbedingt der Fall zu sein, wenn die
deutsche Wirtschaft nach Angaben der Bundesregierung
jährlich Verluste in Höhe von rund 25 Milliarden Euro
durch gefälschte Produkte erleidet. 25 Milliarden Euro –
ich bin bei meinen Recherchen auch auf diese Zahl ge-
stoßen. Allerdings war sie mir im Zusammenhang mit
den Verlusten begegnet, die deutsche Unternehmen jähr-
lich allein durch chinesische Produktpiraterie erleiden.
Die Verluste, die unsere Wirtschaft insgesamt erleidet,
dürften also weitaus höher liegen!
Es soll hier nicht allein mit China ins Gericht gegan-
gen werden. Produktpiraterie ist ein internationales Pro-
blem, dem wir nur gemeinschaftlich begegnen können.
Doch müssen wir mehr als fünf Jahre nach dem WTO-
Beitritt der VR China unseren Unmut bezüglich der
mangelhaften Durchsetzung von internationalen Über-
einkommen, die China ratifiziert hat, äußern dürfen. Es
ist verständlich, dass in riesigen Ländern wie China oder
auch Russland nicht von heute auf morgen in jedem
Winkel des Landes solche Regeln eingeführt werden
können. Doch müssen irgendwann den andauernden
Dialogen mit diesen Partnern auch Taten folgen.
Wenn man dann von Unternehmen berichtet be-
kommt, welche Auswirkungen zum Beispiel die im Au-
gust 2003 – zwei Jahre nach dem WTO-Beitritt Chinas –
eingeführte offizielle „China Compulsory Certification“
mit sich bringt, muss man auch dies offen ansprechen
dürfen.
Hier werden Unternehmen zur Vorlage aller mögli-
chen Akten und Mustergeräte gedrängt, damit sie eine
Lizenz erhalten können. Die Lizensierung ist in der Re-
gel nach einem halben Jahr abgeschlossen – allerdings
mit dem Nebeneffekt, dass immer wieder nur kurze Zeit
später exakte Kopien der zu lizensierenden Produkte auf
Fachmessen auftauchen.
Gerade die Gefährdung von mittelständischen Unter-
nehmen durch Produktpiraterie bedeutet doch eine Ge-
fährdung von Arbeitsplätzen, die wir auf Dauer so nicht
einfach hinnehmen können.
Es mag sein, dass jedes einzelne Unternehmen sich
selbst bestmöglich schützen muss, wie es die Bundesre-
gierung sagt. Aber wir müssen doch kleinen und mittel-
ständischen Unternehmen, die – und das habe ich bei
mehreren Besuchen von solchen Unternehmen aus erster
Hand erfahren dürfen – wirklich massiv Opfer von inter-
nationaler Produktpiraterie sind, eine ausreichende
Rechtsgrundlage an die Hand geben. Sie müssen doch
erst einmal in die Lage versetzt werden, sich überhaupt
wirksam schützen zu können.
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Die Regierung sollte daher Projekte fördern, die Un-
ernehmen für die Entwicklung von Präventivstrategien
egen internationale Produktpiraterie entwickeln.
Besorgniserregend sind meiner Meinung nach auch
assagen des Berichts des Landesverfassungsschutzes
aden-Württemberg, der mehrere Beispiele für aktive
nformationsgewinnung auf deutschem Boden gibt.
ich hat mehr als irritiert, dass die Bundesregierung von
erartigen Aktivitäten keinerlei Kenntnis hat Ich möchte
och sehr hoffen, dass dies nicht den Tatsachen ent-
pricht; denn derlei Vorkommnisse können nicht hinge-
ommen werden.
Ich hatte in diesem Antrag bereits gefordert, dass der
reis der G-8-Staaten versuchen sollte, die zivilrechtli-
he Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
u stärken. Auf internationaler Ebene muss neben dem
ivilrecht die internationale Kooperation zwischen den
trafverfolgungsbehörden weiter ausgebaut werden. Es
st hoffentlich mehr als ein kleiner Hoffnungsschimmer,
ass auf dem Gipfel in Heiligendamm beschlossen
urde, dass die G 8 nun zum Schutz geistigen Eigen-
ums eine stärkere Kooperation mit Schwellenländern
ie China anstreben. Dies wäre unseren Unternehmen
nd wichtigen Arbeitgebern zu wünschen.
Ulla Lötzer (DIE LINKE): Kennen Sie eigentlich die
eschichte von „Made in Germany“, heute oft als Syno-
ym für hochwertige, innovative Markenprodukte be-
utzt? – Ende des 19. Jahrhunderts kennzeichnete man
n Großbritannien auf diese Weise importierte Nach-
hmungsprodukte der noch unterentwickelten deutschen
ndustrie. Es ist also gerade 120 Jahre her, da versuchten
ich britische Unternehmen so vor deutscher Produkt-
iraterie zu schützen.
Auch die USA lehnten es als junges Land ab, fremdes
eistiges Eigentum anzuerkennen. Sie argumentierten
amals, dass sie freien Zugang zu ausländischen Werken
enötigen, um ihre eigene soziale und ökonomische Ent-
icklung zu fördern.
Nun kann man trefflich darüber streiten, ob dieses
echt heute China und anderen verwehrt werden kann.
enn man diese Diskussion führen will, dann muss man
ie aber auch seriös und ehrlich führen. Eine seriöse Dis-
ussion erreicht man nicht mit einer Panikmache, wie sie
undesregierung, EU-Kommission, BDI und FDP an
en Tag legen! Nur zwei Aspekte dazu; zunächst zum
usmaß der Produktpiraterie: Die OECD hat jüngst fest-
estellt, dass die bisherigen Zahlen offensichtlich maß-
os übertrieben waren. Sie hat ihre Schätzung um rund
00 Milliarden Dollar auf mutmaßliche 175 Milliarden
ach unten korrigieren müssen.
Die FDP schreibt in ihrem Antrag, kopierte Produkte
tellten zum Teil eine erhebliche Gefahr für Verbraucher
ar. Sie nennen als Beispiel billig produzierte Medika-
ente. Millionen HlV-Infizierte, an Tuberkulose oder
alaria Erkrankte in Afrika haben keinen Zugang zu
en patentierten Medikamenten der Pharmakonzerne.
ie sind zu teuer. Seit langem fordern die Entwicklungs-
änder die Möglichkeit des Einsatzes von billigen Nach-
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ahmerprodukten. Nicht diese Imitationen gefährden Leib
und Leben, wie Sie es im Antrag behaupten, Kollegin-
nen und Kollegen der FDP, sondern der Schutz der Pa-
tente der Pharmakonzerne durch die G 8. Ihr Profit ist ih-
nen wichtiger als das Leben von Millionen von
Menschen in Afrika.
Damit sind wir beim Kern ihres Antrags: Ihnen geht
es um eine weitere Ausweitung des Patentschutzes und
seiner Durchsetzung – auch ein Schwerpunktthema der
G 8 in Heiligendamm.
63 Prozent der weltweiten Patente gehören Konzer-
nen der G 8. Durch die Regeln zum Schutz des geistigen
Eigentums wird der Transfer des Wissens erschwert. Die
Kosten der Lizenzen dafür sind so hoch, dass sie für Un-
ternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern
nicht zu bezahlen sind. Das Gleiche gilt auch für kleine
und mittlere Unternehmen hier.
Mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung wissens-
intensiver Dienstleistungen wird der Geltungsbereich
von Patenten seit den 80er-Jahren immer weiter ausge-
weitet auf die belebte Natur, Pflanzen, Gene und Tiere.
UN-Berichte der Menschenrechtskommission weisen
immer wieder darauf hin, dass die Patentierungsabkom-
men gegen zahlreiche Menschenrechtsabkommen ver-
stoßen: dem Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen
Fortschritt, Gesundheit, Ernährung und Selbstbestim-
mung. Selbst die EU-Kommission hat vor kurzem darauf
hingewiesen, dass der ausufernde Patentschutz auch in
Europa zur Behinderung von Forschung und Entwick-
lung führt.
Patente sind mit dieser Entwicklung vom Schutz von
Forschung und Entwicklung zum Hemmnis geworden,
weil das Wissen der Gesellschaft bei den Konzernen pri-
vatisiert wird. Sie wollen eine Forcierung der Privatisie-
rung von Wissen bei den Konzernen. Wir wollen Wissen
als öffentliches Gut erhalten, als Mittel demokratischer
Öffentlichkeit, sozialer Gerechtigkeit und der Überwin-
dung von Wissensunterschieden auch zwischen den Län-
dern.
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
Anliegen der FDP, deutsche Unternehmen besser vor
chinesischer Produktpiraterie und Diskriminierung zu
schützen, ist unterstützenswert. Die Einbuße, die man-
gels eines ausreichenden Schutzes geistigen Eigentums
in China gerade für kleine und mittelständische deutsche
und europäische Unternehmen entstehen, sind beträcht-
lich. Es bestehen auch unbestritten Gefahren bei „nach-
gemachten“ Produkten, insbesondere im Arzneisektor.
Darüber hinaus behindert die Gefahr der Produktpirate-
rie den Technologietransfer zwischen Deutschland bzw.
der EU und China gerade auch in dem im Sinne eines
globalen Klimaschutz wichtigen Bereich erneuerbare
Energien und Umweltschutz.
Trotzdem möchten wir hier vor einer Hysterie war-
nen, wie sie in ihrem Antrag zum Ausdruck kommt und
die im Zusammenhang mit China immer häufiger zu hö-
ren ist. Sie erklärt in ihrem Antrag, dass der Kurs der
Bundesregierung „Kooperation statt Konfrontation“
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icht ausreiche. Hier sollten also andere Maßnahmen er-
riffen werden. Aber welche? Das wird in dem Antrag
on der FDP nicht klar.
Wir sind der Meinung, dass wir unbedingt kooperie-
en müssen, und dass auch China eine Kooperation an-
trebt. Denn es ist auch unmittelbar in Chinas Interesse,
nvestitionssicherheit zu schaffen und Technologietrans-
er zu fördern. Wir sollten uns hüten vor einer Dämoni-
ierung Chinas, die zusammengefasst lautet: Die Chine-
en wollen ja nichts tun für mehr Schutz geistigen
igentums. Sie behaupten in ihrem Antrag dass keine
ortschritte erzielt wurden – was aber nicht zutrifft. Tat-
ächlich haben die Chinesen schon einiges getan, insbe-
ondere sind die rechtlichen Grundlagen zum Schutz
eistigen Eigentums deutlich verbessert worden. Woran
s hapert, ist die Umsetzung und Überwachung dieser
egelungen. Und hier könnte und muss wiederum die
U viel mehr tun – sie könnte den Aufbau von Patent-
mtern in ganz China unterstützen, landesweite Pro-
ramme zum Awareness-Building fördern, Schulungen
er Polizei im Bereich Produktpiraterie und die Etablie-
ung effektiver Monitoring-Prozesse anbieten.
China begreift mehr und mehr, dass ein Schutz geisti-
en Interesses auch im Interesse eigener Unternehmen
st. Dass ganze Manager- und Ingenieurgruppen aus Un-
ernehmen ausscheiden, eigene Firmen gründen und
ann mit ihrem Wissen die alte Firma kaputt konkurrie-
en ist ein Erfahrung, die die chinesische Regierung
achdenklich stimmt.
Es gibt kein Wundermittel gegen Produktpiraterie,
aher ist ein Mix von Instrumenten notwendig. Dazu ge-
ört die Unterstützung Chinas beim Aufbau von perso-
ellen und institutionellen Kapazitäten für die Umset-
ung des Patentschutzes sowie die Erleichterung der
nmeldung von Patenten in Europa durch Einführung
ines EU-Patents, die Förderung der Anmeldung von Pa-
enten in China durch europäische Unternehmen und der
usbau der Zusammenarbeit von Zollbehörden.
Dieses Maßnahmenpaket kann aber nicht gegen
hina durchgesetzt werden sondern nur gemeinsam mit
hina in Angriff genommen werden. Die vergangenen
onate haben hier durchaus gezeigt, dass Fortschritte
öglich sind, wenn auch die Hürden auf beiden Seiten
och hoch sind.
Die G 8 haben gerade zusammen mit den Ländern
hina, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika den so-
enannten Heiligendamm-Prozess beschlossen: Sie ha-
en darin eingeräumt, dass sie nicht allein in der Lage
ind, ohne andere Staaten angemessen auf die globalen
erausforderungen zu reagieren. Sie haben einen institu-
ionalisierten – auf Themen bezogenen – Dialog mit den
ünf Ländern beschlossen, zunächst bis 2009. Ein The-
enkomplex ist dabei der Schutz geistigen Eigentums.
ieser Dialog muss jetzt einen Fahrplan und einen er-
ebnisorientierten Zeitplan erhalten, damit es hier nicht
ei einem mehr oder minder inhaltsleeren Austausch von
bsichtserklärungen bleibt.
Auch zwischen der EU und China spielt das Thema
chutz geistigen Eigentums bereits eine Rolle, die aller-
10564 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
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dings, auch im Rechtsstaatsdialog, noch ausgeweitet wer-
den sollte. Die EU selber hat allerdings auch noch nicht
alle ihre Hausaufgaben erledigt. Noch immer, nach nun-
mehr jahrzehntelangen Auseinandersetzungen, gibt es
kein EU-Gemeinschaftspatent. EU-Kommissar Verheugen
hat im April erklärt, er sei zuversichtlich, dass das Ge-
meinschaftspatent innerhalb der nächsten fünf Jahre kom-
men werde. Dieser Prozess muss beschleunigt und der Pa-
tentschutz verbilligt werden.
Der Schutz von Patentrechten und gegen Produktpira-
terie kann aber weder national noch in Gegnerschaft zu
einzelnen Staaten geführt werden. Daher geht der Antrag
an der Realität vorbei. Nicht der Rückfall in den Natio-
nalstaat und die Abschottung gegenüber anderen Märk-
ten kann uns hier helfen, sondern nur ein multilaterales
Regime, dass auf Kooperation und Austausch setzt.
Dazu benötigen wir dringend die EU und die Koopera-
tion mit China.
Es gibt aber noch eine andere Seite der Medaille. Ge-
rade in den letzten Monaten wurde viel darüber disku-
tiert, wie wir der Herausforderung des Klimawandels
begegnen können. Dabei wurde zu Recht darauf hinge-
wiesen, dass China demnächst zu dem Land mit den
höchsten Treibhausgasemissionen werden wird. Wir sind
uns alle einig, dass die Entwicklung in China gestoppt
werden muss, und zwar nicht die wirtschaftliche Ent-
wicklung, sondern die Steigerung der Emissionen. Dazu
benötigt China aber modernste Technologie. China en-
gagiert sich sehr bei der Erzeugung von Strom aus er-
neuerbaren Energien. Dabei muss sie aber zum Beispiel
auf Windkraftanlagen zurückgreifen, die zwei Genera-
tionen älter sind, als die bei uns neu errichteten Anlagen.
Hintergrund dieser Entwicklung ist die Angst der Her-
steller vor Produktpiraterie.
Um den Herausforderungen des Klimawandels ge-
recht zu werden, ist es notwendig, dass auch in Schwel-
len- und Entwicklungsländern die effizienteste Techno-
logie zum Einsatz kommt. Dieser Herausforderung
müssen wir unter der notwendigen Wahrung des Schut-
zes des geistigen Eigentums gerecht werden. Dazu müs-
sen die mit der Konferenz zu erneuerbaren Energien in
Bonn 2004 eingeleiteten Erfahrungsaustauschs mit Ent-
wicklungsländern fortgesetzt werden. Danbeben benöti-
gen wir eine stärkere Förderung der Exportbereitschaft
und -fähigkeit westlicher Unternehmen nach dem Mo-
dell der deutschen Exportinitiative Erneuerbare Ener-
gien, und der Technologietransfer muss stärker in die
Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden.
102. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2007
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17