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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/94 geordneten Dr. Reinhard Loske, Cornelia Tagesordnungspunkt 4: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bun- desregierung: Klimapolitik der Bundes- regierung nach den Beschlüssen des Europäischen Rates . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Solares Unternehmertum in Deutschland – Herausforderungen an- nehmen, Chancen nutzen (Drucksache 16/3355) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Für eine radi- kale und konsequente Klimapolitik (Drucksachen 16/3283, 16/4766) . . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der LINKEN: Klares Signal für die Kyoto-II-Ver- handlungen auf der UN-Klimakonfe- renz in Nairobi setzen (Drucksachen 16/3026, 16/4767) . . . . . . . 9476 D 9476 D 9477 D 9477 D Deutscher B Stenografisch 94. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Begrüßung des Präsidenten des australischen Parlaments, Herrn David Hawker . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Frank Spieth, Christel Riemann-Hanewinckel und Achim Großmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Klaas Hübner als stellvertretendes Mitglied in den Vermitt- lungsausschuss und in den Gemeinsamen Ausschuss nach Art. 53 des Grundgesetzes Wahl des Abgeordneten Peter Hettlich als Mitglied in den Stiftungsrat der Bundesstif- tung Baukultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 27 b und 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d e f 9475 B 9475 B 9475 D 9475 D 9475 D 9476 D der FDP: Internationale und europäi- sche Klimaschutzoffensive 2007 (Drucksache 16/4610) . . . . . . . . . . . . . . . . 9477 A undestag er Bericht ung en 26. April 2007 t : ) Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans-Josef Fell, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Stromeinsparung voranbringen (Drucksache 16/4760) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Hans- Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Nationales Sofortprogramm und verbindliche Ziele für den Klimaschutz festlegen (Drucksache 16/5129) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- 9477 A 9477 B h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9477 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 – zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dorothée Menzner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der LINKEN: Trendwende beim Klimaschutz im Verkehr – Nachhaltige Mobilität für alle ermöglichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Reinhard Loske, Peter Hettlich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Wirk- same Klimaschutzmaßnahmen im Straßenverkehr ergreifen (Drucksachen 16/4416, 16/4429, 16/5135) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschläge des Sachverständi- genrates aufgreifen – Tarifrecht flexibi- lisieren, auf Mindestlöhne verzichten, Bürgergeld einführen (Drucksache 16/4864) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Schnell handeln für eine umfassende Mindestlohnregelung (Drucksache 16/5102) . . . . . . . . . . . . . . . . D R K H B D D F U M K T a b c d 9477 D 9478 A 9484 A 9486 C 9488 D 9490 C 9492 A 9494 A 9495 C 9496 C 9497 D 9499 B 9600 C 9502 B 9503 A 9504 A 9505 C 9505 D irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . laus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU) . . . . . . ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . laus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordvnungspunkt 33: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Dienst- rechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA – DRAnpGBA) (Drucksache 16/5050) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ach- ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 16/4971) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Zimmermann, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Postgesetzes (Drucksache 16/4908) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kontrollierte Heroinabgabe in die Regelversorgung aufnehmen (Drucksache 16/3840) . . . . . . . . . . . . . . . 9505 D 9507 B 9508 C 9509 B 9510 B 9510 C 9512 B 9515 A 9517 A 9518 B 9519 B 9520 B 9520 D 9521 D 9523 D 9525 B 9525 C 9526 C 9527 B 9527 C 9529 C 9529 C 9529 C 9529 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 III e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Erfahrungsbericht der Bundes- regierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Erster Stammzell- bericht) (Drucksache 15/3639) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt und weiteren Abgeord- neten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäu- bungsmittelgesetzes und anderer Vor- schriften (Drucksache 16/4696) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Am Walfangmoratorium festhalten und Walschutz auf der IWC stärken (Drucksache 16/5105) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Dr. Lothar Bisky, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Eintreten für die Beendigung der von den USA auferlegten Wirt- schafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba (Drucksache 16/5115) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Die Bedrohung der Meeresumwelt durch Unterwasserlärm stoppen (Drucksache 16/5117) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung: Acht- undsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 16/4309, 16/4496 Nr. 1, 16/4878) Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Russland in Gefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . H G W K J G K J H A D T a b c d e f 9529 D 9530 A 9530 A 9530 A 9530 B 9530 C 9530 C 9530 D 9531 C arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . arl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . ohannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi- schen Union (Drucksache 16/5065) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Britta Haßelmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 16/3198) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für einen umfassenden Schutz religiös Verfolgter in der Bun- desrepublik Deutschland (Drucksache 16/4487) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte und Selbständige ändern – Integration maßgeblich ver- bessern (Drucksache 16/4609) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bleiberecht großzügig gestalten – Integration verbessern (Drucksache 16/4739) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelenn, Ulla Jelpke, Katja Kipping, 9532 C 9533 C 9535 A 9536 A 9537 A 9538 A 9538 D 9539 D 9540 D 9541 D 9542 D 9543 C 9543 C 9543 D 9543 D 9544 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Asylsuchende und gedul- dete Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichstellen (Drucksache 16/4907) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der LINKEN: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für eine grundlegende Wende der euro- päischen Migrations- und Flüchtlings- politik nutzen (Drucksache 16/5109) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Für ein integrationsför- derndes, menschenrechtskonformes und humanitär ausgewogenes Zuwan- derungsgesetz (Drucksache 16/5103) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, Josef Philip Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zuzug von Hochqualifizier- ten erleichtern (Drucksache 16/5116) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Die Welt zu Gast bei Freunden – Für eine offe- nere Migrations- und Flüchtlingspoli- tik in Deutschland und in der Europäi- schen Union (Drucksachen 16/1199, 16/4039) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für Humani- tät und Menschenrechte statt wirtschaftli- cher „Nützlichkeit“ als Grundprinzipien der Migrationspolitik (Drucksache 16/5108) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Norman Paech, Hüseyin-Kenan Aydin, w L F ( i Z U M ( D H R U J R S D S V S D T V E ( G M B A M J 9544 A 9544 B 9544 B 9544 C 9544 C 9544 D eiterer Abgeordneter und der Fraktion der INKEN: Abschiebestopp und Schutz für lüchtlinge aus Afghanistan Drucksache 16/5141) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 10: nterrichtung durch die Bundesregierung: igrationsbericht 2005 Drucksache 16/2000) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ereinbarte Debatte: Strategieplanung der U-Kommission 2008 Legislativ- und Arbeitsprogramm) . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9544 D 9545 A 9545 B 9546 B 9548 A 9549 C 9552 A 9552 D 9554 B 9556 A 9557 B 9558 D 9559 C 9560 A 9561 D 9563 B 9564 B 9565 A 9565 D 9567 C 9567 D 9568 D 9569 C 9571 A 9572 B 9573 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 V Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Herbert Schui, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent (Drucksache 16/4485) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Rita Pawelski, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Laurenz Meyer (Hamm), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Monika Griefahn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung stärken (Drucksache 16/5110) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Steffen Kampeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Siegmund Ehrmann, Petra Merkel (Ber- lin), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Populäre Musik als wichti- gen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken (Drucksache 16/5111) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Katrin Göring- Eckardt, Kerstin Andreae, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Bedeutung der Kulturwirtschaft anerkennen und ihren Stellenwert auf Bundesebene nachhaltig fördern (Drucksache 16/5104) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Z A ( A F Z E ( W H M D U D S R T a b H P A C H H T a 9574 D 9576 A 9576 D 9577 A 9578 A 9578 C 9579 D 9580 D 9582 C 9583 A 9583 B 9583 C 9583 C usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto Frankfurt), Christoph Waitz, Jens ckermann, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Die Kulturwirtschaft als ukunfts- und Wachstumsbranche in uropa stärken Drucksache 16/5101) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Vor- bildlich umsteigen – Strom aus erneuer- baren Energien statt Atomstrom in staatlichen Liegenschaften (Drucksache 16/3961) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Reinhard Loske, Hans- Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nie wieder Tschernobyl – Zukunftssichere Energieversorgung ohne Atomkraft (Drucksachen 16/860, 16/1813) . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . hristoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs 9583 D 9584 A 9584 D 9585 C 9586 B 9587 D 9588 C 9589 C 9590 C 9592 A 9593 A 9593 B 9593 C 9594 B 9596 C 9597 D 9598 D 9599 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 eines Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz – EthRG) (Drucksachen 16/2856, 16/5136) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Ethik-Komitees des Deutschen Bundestages – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der LINKEN: Einsetzung eines Ethik- Komitees des Deutschen Bundes- tages – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Cornelia Pieper, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Einrichtung eines Parlamentarischen Beirates für Bio- und Medizinethik (Drucksachen 16/3199, 16/3277, 16/3289, 16/5136) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Eberhard Gienger, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten René Röspel, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einrichtung eines Parlamenta- rischen Beirates zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaf- ten (Ethikbeirat) (Drucksache 16/5128) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Martin Zeil, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Anreize beim Bürokra- tieabbau – Für eine Kostenerstattung staatlicher Pflichtdienste (Drucksache 16/4605) . . . . . . . . . . . . . . . . b T E e V t ( T a b T B s u n N P t d ( C D S H U 9601 A 9601 A 9601 B 9601 C 9602 D 9604 C 9605 D 9607 A 9608 B 9610 B ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entlastung kleiner und mittle- rer Betriebe durch Abbau bürokrati- scher Regelungen im Sozialrecht (Drucksache 16/3163) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur erbesserung der Durchsetzung von Rech- en des geistigen Eigentums Drucksache 16/5048) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Privatisierungsfolgen seriös bilanzieren – Privatisierungen aussetzen (Drucksache 16/3914) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothée Menzner, Roland Claus, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (... Fernstraßenbauprivat- finanzierungsgesetzänderungsgesetz) (Drucksache 16/4658) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung zu dem Antrag der Fraktio- en CDU/CSU, SPD, FDP und des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN: Diaspora – otenziale von Migrantinnen und Migran- en für die Entwicklung der Herkunftslän- er nutzen Drucksachen 16/4164, 16/5119) . . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9610 C 9610 C 9610 D 9611 A 9611 A 9611 B 9612 D 9614 A 9615 D 9616 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 VII Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die neue Einheitsregierung in Palästina unterstützen (Drucksache 16/5106) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Neue Chancen für einen Friedensdialog im Nahen Osten aufgreifen (Drucksache 16/5112) . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Joachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenz- schutzgesetzes (Drucksachen 16/4665, 16/4921, 16/4969) . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Energie- getreide als Regelbrennstoff zulassen (Drucksache 16/3048) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahr- anfänger und Fahranfängerinnen (Drucksache 16/5047) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen und der Fraktion der LINKEN: Rechte für Journalistinnen und Journalis- ten sichern und ausbauen (Drucksache 16/3911) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c i Z A B H F f ( T A K g S k W ( T A L n d m u ( 9617 D 9617 D 9618 A 9619 A 9620 A 9620 D 9621 C 9622 C 9623 C 9624 A 9624 B 9624 B agesordnungspunkt 21: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- naturschutzgesetzes (Drucksache 16/5100) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Rainder Steenblock, Cornelia Behm, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ver- stöße gegen FFH-Richtlinie umgehend abstellen (Drucksachen 16/1670, 16/4276) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Natio- nale Biodiversitätsstrategie zügig vorle- gen (Drucksachen 16/1497, 16/4277) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Angelika runkhorst, Michael Kauch, Birgit omburger, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Allgemeine Grundsätze ür den Naturschutz in Deutschland Drucksache 16/3099) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Christine Scheel, erstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Innovationsfähig- eit des Standortes stärken – agniskapital fördern Drucksache 16/4758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Ulla ötzer, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der LINKEN: Für soli- arische Assoziierungsabkommen der EU it den zentralamerikanischen Staaten nd den Staaten der Andengemeinschaft Drucksache 16/5045) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9624 C 9624 D 9624 D 9625 A 9625 C 9625 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Her- born), Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nano- technologie-Bericht vorlegen (Drucksache 16/4757) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: a) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Den neuen Menschen- rechtsrat der Vereinten Nationen effek- tiv gestalten (Drucksache 16/4906) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Weitere Ver- schlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria verhindern (Drucksachen 16/4747, 16/5113) . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Qualitätskriterien für die Innovations- kraft und die Ausstrahlkraft von wirt- schaftlichen Clustern für die sie umgeben- den ländlichen Räume, Beispiele aus den ostdeutschen Bundesländern Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (93. Sitzung, Drucksache 16/5046, Frage 2) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Ermäßigung des Mehrwertsteuersat- zes für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent (Tagesordnungspunkt 8) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z – – – ( U A Z d – – ( P A C B S K A Z d d E N D S W 9626 A 9626 B 9626 B 9626 D 9627 A 9627 B 9627 D nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz – EthRG) Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Einsetzung eines Ethik-Komitees des Deutschen Bundestages – Einrichtung eines Parlamentarischen Beirates für Bio- und Medizinethik Antrag: Einrichtung eines Parlamentari- schen Beirates zu Fragen der Ethik insbe- sondere in den Lebenswissenschaften (Ethikbeirat) Tagesordnungspunkt 11 a bis c) we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Mehr Anreize beim Bürokratieabbau – Für eine Kostenerstattung staatlicher Pflicht- dienste Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Regelungen im Sozialrecht Tagesordnungspunkt 12 a und b) eter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung er Durchsetzung von Rechten des geistigen igentums (Tagesordnungspunkt 13) orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . 9628 D 9629 D 9630 D 9631 B 9633 B 9634 A 9634 C 9635 C 9637 B 9638 A 9639 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 IX Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Privatisierungsfolgen seriös bilan- zieren – Privatisierungen aussetzen – Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und die Finan- zierung von Bundesfernstraßen durch Pri- vate (... Fernstraßenbauprivatfinanzie- rungsgesetzänderungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 14 a und b) Georg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Tagesordnungs- punkt 17) Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Energiegetreide als Regelbrenn- stoff zulassen (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d e F G H P D D A Z d J n R J C C J G G A Z – – – – ( t J D A L U S 9640 A 9640 D 9641 C 9642 B 9643 D 9645 A 9645 D 9646 C 9647 D 9648 B 9649 A 9649 C 9650 A 9651 A 9652 B 9653 C 9654 D nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung ines Alkoholverbots für Fahranfänger und ahranfängerinnen (Tagesordnungspunkt 19) ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Rechte für Journalistinnen und ournalisten sichern und ausbauen (Tagesord- ungspunkt 20) einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesnaturschutzgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht: Ver- stöße gegen FFH-Richtlinie umgehend ab- stellen Beschlussempfehlung und Bericht: Natio- nale Biodiversitätsstrategie zügig vorlegen Antrag: Allgemeine Grundsätze für den Naturschutz in Deutschland Tagesordnungspunkt 21 a bis c und Zusatz- agesordnungspunkt 6) osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9655 C 9656 D 9658 B 9659 B 9660 A 9660 C 9662 B 9664 A 9665 B 9666 C 9668 A 9669 A 9669 D 9671 A 9672 A 9672 D 9673 C 9674 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Innovationsfähigkeit des Stand- ortes stärken – Wagniskapital fördern (Tages- ordnungspunkt 22) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für solidarische Assoziierungs- abkommen der EU mit den zentralamerikani- Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nanotechnologie-Bericht vorle- gen (Tagesordnungspunkt 24) Johann-Henrich Krummacher (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Den neuen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen effektiv gestalten – Beschlussempfehlung und Bericht: Wei- tere Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria verhindern (Tagesordnungspunkt 25 a und b) 9675 B 9676 A 9678 C 9679 A 9679 D 9680 B 9681 D 9688 B 9689 A 9690 C 9691 C 9692 C schen Staaten und den Staaten der Andenge- meinschaft (Tagesordnungspunkt 23) Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H H D F M V 9682 D 9684 D 9686 A 9686 D 9687 C artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9693 D 9694 C 9695 B 9696 C 9698 A 9698 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9475 (A) ) (B) ) 94. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Anlage 16 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9627 (A) ) (B) ) LINKE) (93. Sitzung, Drucksache 16/5046, Frage 2): ner Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft gelebt, 173 000 mehr Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE s d u s g m D b z g ü D w a n ( l T u s W g M d E n d n A W d D d k A o w D m m r 2 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 26.04.2007 Bareiß, Thomas CDU/CSU 26.04.2007 Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 26.04.2007 Blumentritt, Volker SPD 26.04.2007 Brüning, Monika CDU/CSU 26.04.2007 Goldmann, Hans- Michael FDP 26.04.2007 Großmann, Achim SPD 26.04.2007 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 26.04.2007 Hintze, Peter CDU/CSU 26.04.2007 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.04.2007 Kasparick, Ulrich SPD 26.04.2007 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 26.04.2007 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.04.2007 Leutert, Michael DIE LINKE 26.04.2007 Merten, Ulrike SPD 26.04.2007 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 26.04.2007 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 26.04.2007 Schily, Otto SPD 26.04.2007 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.04.2007 Teuchner, Jella SPD 26.04.2007 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.04.2007 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Anhand welcher konkreter Qualitätskriterien misst die Bundesregierung die Innovationskraft und die Ausstrahlkraft von wirtschaftlichen Clustern in die sie umgebenden ländli- chen Räume, und welche Beispiele gibt es hierfür in den ost- deutschen Bundesländern? In einem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem sollte ich die öffentliche Hand aus direkten Bestimmungen er Marktentwicklungen weitestgehend heraushalten nd die Strukturbildungen den Akteuren des Marktge- chehens überlassen. Es ist nicht Aufgabe der Bundesre- ierung, deren Innovations- und Ausstrahlungskraft zu essen und Cluster aus dem Nichts entstehen zulassen, ie Bundesregierung beschränkt sich daher auf den Ab- au von Wettbewerbsnachteilen und strukturellen Defi- iten durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingun- en für die Entwicklung von Clustern. Dabei darf der brige ländliche Raum nicht ins Hintertreffen geraten. ie Bundesregierung geht jedoch in Anlehnung an die issenschaftliche Literatur davon aus, dass sich Cluster ufgrund der geografischen Konzentrationen von mitei- ander verbundenen Unternehmen und Institutionen insbesondere Forschungseinrichtungen und Hochschu- en) in bestimmten Wirtschaftssegmenten (Branche oder echnologie), die miteinander im Wettbewerb stehen nd gleichzeitig auch kooperieren, durch ein überdurch- chnittliches wirtschaftliches und wissenschaftliches achstum sowie durch eine Ausstrahlkraft in andere Re- ionen auszeichnen – wie beispielsweise im Bereich der ikrosystemtechnik der Chip-Standort Dresden. Ziel er Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die ntwicklung von Clustern ist es auch, dass sich Cluster ach Möglichkeit in ausreichender regionaler Dichte bil- en können sowie sie darin zu unterstützen, eine natio- ale wie internationale Sichtbarkeit zu erlangen. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Produkte und Dienst- leistungen für Kinder auf 7 Prozent (Tagesord- nungspunkt 8) Dr. Gerhart Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir beraten heute einen Antrag der Linksfraktion, in dem iese fordert, den Mehrwertsteuersatz für Produkte und ienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent zu senken. Ziel er Initiative: Die Kinderarmut in Deutschland soll be- ämpft werden. Die Linke hat – wie so oft – ein richtiges nliegen mit einem populistischen Antrag auf die Tages- rdnung des Plenums gehoben. In der Analyse stimmen ir sicherlich alle überein: Es gibt zu viele arme Kinder in eutschland, und – was erschreckend ist – es werden im- er mehr, wie eine jüngst veröffentlichte Studie des Bre- er Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendbe- ufshilfe zeigt. 2006 haben im Jahresdurchschnitt fast Millionen Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld in ei- 9628 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) als im Jahr davor. Das ist fast jedes sechste Kind. An der Spitze des Zuwachses steht mit fast 13 Prozent mein Hei- matbundesland Baden-Württemberg. Hier wird nach dem Motto gehandelt: Wir können alles außer Kinder aus der Armut raushalten. Das alles ist ein Skandal. Diese Ana- lyse der Linksfraktion teilen wir. Nun könnte man steuersystematisch argumentieren. Das ist bei der Mehrwertsteuer allerdings schwierig, denn ihre Erhebung folgt keiner überzeugenden Logik. Sozialpolitische Steuerungsansätze, die Stärke von Lob- bygruppen und EU-rechtliche Bestimmungen haben den Mehrwertsteuerkatalog zu einem unübersichtlichen Re- gelwerk werden lassen. Es gibt absurde Beispiele: Mine- ralwasser wird voll besteuert, Leitungswasser nicht, Hausschweine und Trüffel ermäßigt, Wildschweine und Süßkartoffeln voll – die Liste ließe sich beliebig fortset- zen. Meine Fraktion hat bereits angeregt, die Mehrwert- steuersystematik im Finanzausschuss grundsätzlich zu diskutieren; es ist dringend notwendig. Es stellt sich aber die Frage, ob der Schlüssel zu weni- ger Kinderarmut in Deutschland wirklich bei der Mehr- wertsteuer liegt und nicht bei der Kinderbetreuung. Denn eine Ermäßigung an dieser Stelle bedeutet keines- wegs, dass die Preise sinken. Sie würde der Handel mög- licherweise konstant halten, seine Gewinnmarge würde hingegen steigen. Kinderarmut wird aber nicht verrin- gert, indem man die Gewinne der Anbieter von Kinder- kleidung und Windeln erhöht. Wir setzen die Prioritäten anders. Für uns stehen bes- sere Angebote zur Kinderbetreuung bei der Bekämpfung der Kinderarmut im Vordergrund. Alleinerziehende Müt- ter und Väter und ihre Kinder haben das größte Risiko, in die Armutsfalle zu geraten. Besonders die Union for- dert, sie sollen flexibel dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, auch weite Wege zur Arbeitsstelle in Kauf neh- men. Viele sind dazu bereit – wenn die Kinderbetreuung gesichert wäre. Bessere Kinderbetreuungseinrichtungen können übrigens nicht nur Alleinerziehende gut gebrau- chen. Gäbe es in Deutschland mehr Zweiverdienerfami- lien, würde das Armutsrisiko für Kinder sinken. Denn wenn beide Eltern verdienen, ist das Risiko, im Falle von Arbeitslosigkeit eines Elternteils in Armut zu lan- den, weit geringer, als wenn die ganze Familie von nur einem Verdiener abhängig ist. Besonders in den westdeutschen Flächenländern ist das Betreuungsangebot aber armselig. Hier muss die Bundesregierung in dieser politischen Gemeinschafts- aufgabe von Bund und Ländern dringend handeln; es darf nicht noch mehr Zeit verschwendet werden. Warum an dieser Stelle nicht endlich mal „durchregieren“ und gemeinsam mit den Ländern etwas tun gegen die Kinder- armut in Deutschland? Stattdessen liefern SPD und Union völlig unvereinbare Finanzierungsideen. Die Kon- servativen wollen frisches Geld in die Hand nehmen, die Sozialdemokraten bestehendes umschichten. Ja, was denn nun? Wir Grünen haben schlüssige Finanzierungskonzepte vorgelegt. Allein schon das verfassungskonforme Ab- schmelzen eines Teils des Ehegattensplittings in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro würde der öffentlichen H b S g s d d A w D t m p w k E i e d b m z d u D d g E b r f m n Z (C (D and genügend Spielraum verschaffen, um die Kinder- etreuung deutlich auszubauen. Stattdessen steckt der taat das Geld bisher lieber in die Förderung möglichst roßer Einkommensunterschiede bei Verheirateten. Un- er Vorschlag der Individualbesteuerung würde 5 Milliar- en Euro bringen. Damit könnte man eine Menge gegen ie Kinderarmut in Deutschland tun. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz – EthRG) – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Einsetzung eines Ethik-Komitees des Deutschen Bundestages – Einrichtung eines Parlamentarischen Bei- rates für Bio- und Medizinethik – Antrag: Einrichtung eines Parlamentari- schen Beirates zu Fragen der Ethik insbe- sondere in den Lebenswissenschaften (Ethikbeirat) (Tagesordnungspunkt 11 a bis c) Uwe Barth (FDP): Wir schließen heute eine sehr ichtige Debatte ab. Wir entscheiden darüber, ob dem eutschen Bundestag künftig ein unabhängiges und in- erdisziplinär zusammengesetztes Sachverständigengre- ium zur Beratung in Fragen mit starken ethischen As- ekten zur Seite stehen wird. Mit fortschreitenden issenschaftlichen Erkenntnissen werden die Möglich- eiten für menschliche Handlungen, die man auch als ingriffe in die Natur bezeichnen und verstehen kann, mmer größer. Ethische Fragestellungen werden dabei ine zunehmende Rolle spielen. Dies gilt sowohl auf me- izinischem als auch auf naturwissenschaftlichem Ge- iet. Besonders wichtig für die Legitimation des Gre- iums und gleichzeitig grundsätzlicher Unterschied um Vorgängergremium ist die Benennung der Mitglie- er durch das Parlament. Wenn beide Seiten, Legislative nd Administrative je zur Hälfte die Mitglieder des eutschen Ethikrats benennen, wird ein Geburtsfehler es vormaligen Nationalen Ethikrates aus rot-grüner Re- ierungszeit heute so nicht wiederholt. Der Deutsche thikrat hat damit eine demokratische Legitimation. Parlament und Bundesregierung brauchen für ihre Ar- eit und für ihre Entscheidungsfindung unabhängige, be- atende Gremien. Der Ethikrat ist ein Beratungsgremium ür das Parlament. Er ist eben nicht „ein Expertengre- ium, das hinter verschlossenen Türen tagt“, wie es ei- ige Kollegen der Linken, Grünen und SPD vor einiger eit formulierten. Der Ethikrat muss und wird sich in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9629 (A) ) (B) ) seiner Arbeit durch Transparenz und öffentliche Bericht- erstattung auszeichnen. Ich glaube, dass der Deutsche Ethikrat unabhängig ar- beiten, sich Themen teils selbst setzen sowie Aufträge von Parlament und Regierung entgegennehmen muss. Da wir uns nicht selbst beraten wollen, ist eine ständige Mitarbeit von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern im Ethikrat eben nicht notwendig. Ich freue mich, dass meine Hinweise aus der ersten Debatte Aufnahme in den nun vorliegenden Antrag fan- den. So kann der Deutsche Ethikrat ein breites Aufga- benfeld bearbeiten und ist eben nicht auf Lebenswissen- schaften beschränkt. Es können ebenso angrenzende Themen wie „Patientenverfügung“ und „Sterbehilfe“ be- arbeitet und entsprechende Empfehlungen zur ethischen Bewertung abgegeben werden. Mit dem Deutschen Ethik- rat verfügen wir über ein Instrument der modernen Politikberatung. Klar ist aber auch: Der Deutsche Ethikrat wird eine qualifizierte parlamentarische Debatte nicht ersetzen können. Der Ort für politische Debatten ist das Parla- ment. Wir als Abgeordnete müssen diese politische De- batte im Plenum und den Ausschüssen führen. Es dürfen eben nicht, wie bei Rot-Grün verstärkt geschehen, Dis- kussionen um derart grundsätzliche Fragen in Räten, an runden Tischen und in Kommissionen sozusagen ausge- lagert werden. Wir müssen als Parlamentarier weit vorausschauen und dabei auch Entwicklungen beraten, die wir als künf- tig bedeutsam erkennen, die aber heute vielleicht noch nicht unmittelbar Bedeutung haben. Dazu gehört zum Beispiel die Rolle der modernen Medizin vor dem Hin- tergrund einer alternden Gesellschaft und stark belasteter sozialer Sicherungssysteme. Es geht darum, schon heute Entwicklungen zu erkennen, Chancen aufzuzeigen und natürlich diese Prozesse auch ethisch zu bewerten und entsprechend politisch verantwortungsbewusst zu gestal- ten. Ich freue mich deshalb, dass uns heute auch ein An- trag der Koalition zur Einrichtung eines Parlamentari- schen Beirats zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften, Ethikbeirat, zur Abstimmung vorliegt. Genau an dieser Stelle setzte der Vorschlag der FDP an, einen parlamentarischen Beirat für Bio- und Medizinethik einzurichten. Ich hatte Herrn Tauss in der ersten Plenardebatte ge- beten, seinen Einfluss doch dahin gehend geltend zu ma- chen, die Koalition von der Richtigkeit unseres Vor- schlages überzeugen. Ich freue mich, dass auch Frau Aigner unsere Bitte ernst genommen hat und sich für eine Änderung am Gesetzentwurf eingesetzt und einem parlamentarischen Beirat ihre Zustimmung gegeben hat. Leider ist es nicht zu einem interfraktionellen Antrag ge- kommen. Dem vorgeschlagenen Beirat werden wir aber unsere Zustimmung geben, weil auch dieses Gremium nicht nur auf die Bearbeitung lebenswissenschaftlicher Themen beschränkt ist. Genau das ist nach meiner Lesart durch den geänderten Entwurf der Regierungsfraktionen a d a a a A r M S r l l n d g E A t n d s s W u W r n d B e U t A t z A r s D (C (D uch gegeben. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass iese Lesart tatsächlich nicht in Frage gestellt wird. Der Beirat soll einschlägige Gesetzgebungsprozesse uf nationaler und europäischer Ebene in Zusammen- rbeit mit den parlamentarischen Gremien, also auch mit nderen Ausschüssen, begleiten. Insofern kann er auch ußenstehende zu Beratungen hinzuziehen und Anhö- ungen durchführen; hier unterliegt Kollegin Hinz einem issverständnis. Keine Anhörungen darf der Beirat zu tellungnahmen und Berichten des Ethikrates durchfüh- en; er darf dem Ethikrat aber sehr wohl Aufträge ertei- en und zu eigenen Themen, zu denen noch keine Stel- ungnahmen und Berichte des Ethikrates vorliegen, atürlich auch Anhörungen und inhaltliche Befassungen urchführen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Re- ierungsfraktionen und auch dem Gesetzentwurf zum thikratgesetz zu. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Mehr Anreize beim Bürokratieabbau – Für eine Kostenerstattung staatlicher Pflicht- dienste – Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Regelungen im Sozialrecht (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Peter Rauen (CDU/CSU): Keine Frage, unsere Un- ernehmen sind mit zu viel Bürokratie belastet. Das gilt atürlich auch für die Berichts- und Meldepflichten, wie iese in dem Antrag zum Sozialrecht richtig beschrieben ind. Es gilt also generell, Sinnvolles von Nutzlosem zu cheiden. Denn nur der Nutzen beweist den Sinn und die irkung eines Gesetzes. Insofern begrüße ich jeden sinnvollen Vorschlag, der nserer mittelständischen Wirtschaft Hürden aus dem eg räumen will. Und ich freue mich schon jetzt auf an- egende Gespräche im Ausschuss. Wer nämlich Unter- ehmen von sinnlosen Meldepflichten entlasten will, em sollte man in Ruhe zuhören! Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass der von der undesregierung eingesetzte Normenkontrollrat mit ben diesen Aufgaben bereits intensiv beschäftigt ist. nd er kontrolliert nicht nur neue Gesetze auf Bürokra- iekosten, sondern eben auch bereits bestehende – § 4 bs. l Ziffer 6 Normenkontrollratsgesetz –, was im An- rag der FDP allerdings bestritten wird. Dass der Normenkontrollrat damit gut beschäftigt ist, eigt allein schon die Anzahl der Gesetze, die allein zur rbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversiche- ung in den letzten zehn Jahren erlassenen wurden: Es ind 120! Dazu kommen noch etliche Verordnungen. as ist im Schnitt mehr als ein neues Regelwerk pro 9630 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Monat. Kurzum: Wir sind für jeden Hinweis dankbar, wenn er denn sinnvoll ist. Nun zu dem konkreten Antrag zum Sozialrecht: Darin wird gefordert, eine oder mehrere Meldepflichten nach § 28 a Abs. 1 SGB 4 zu streichen. Es geht hier konkret um Beginn und Ende der versicherungspflichtigen Be- schäftigung, Beginn und Ende von Altersteilzeit, Auflö- sung von Arbeitsverhältnissen und Verschiedenes mehr, somit um grundsätzliche und wesentliche Daten. Diese noch weiter zu reduzieren – drei wurden ja schon gestri- chen –, halte ich für wenig nützlich. Die über die Hintertür des § 28 a Abs. 3 bei der An- meldung anfallenden Angaben, ob eine lebenspartner- schaftliche Beziehung zum Arbeitgeber besteht oder aber ob die Tätigkeit geschäftsführende Funktionen be- inhaltet, halte ich hingegen für durchaus entbehrlich. Gleichwohl sind seit dem 1. Januar 2006 die Sozialversi- cherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die ge- setzlichen Kassen – inklusive Minijobzentrale – generell elektronisch zu übermitteln, und somit wäre der tatsäch- lich wegfallende Aufwand als eher gering einzustufen. Wir reden also von der Bedienung weniger Tasten am Computer. Insofern offenbart sich hier nicht nur der äußerst ge- ringe Effekt der geforderten Maßnahme, sondern zeigt dem Kenner der Materie, dass dieser Antrag offensicht- lich ein wenig eingestaubt ist, da er noch Papier und Stift im Sinne führt. Der zweite Teil des Antrages der FDP ist da schon feingliedriger, aber leider genauso ausgeblichen: Sie lis- ten 28 Gesetzestexte auf, die sich mit den Verdienst- bescheinigungen beschäftigen, die ein Arbeitgeber aus- zufüllen hat. Kern der Problematik ist der wenig einheitliche Verdienstbegriff bei der Einkommensbe- rechnung. Das wiederum ist wirklich ein bürokratischer Brocken, der jeden Unternehmer Zeit und Nerven kostet. Diesen zu beseitigen, wäre verdienstvoll. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berück- sichtigen, dass den im Antrag aufgezählten Gesetzen jeweils eigene Zielsetzungen bei der jeweiligen Einkom- mensberechnung zugrunde liegen. Das Einkommensteu- ergesetz beispielsweise sorgt für staatliches Einkommen unter der Prämisse wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und bei gleichzeitiger Beachtung des steuerrechtlichen Existenzminimums. Es unterliegt dem sogenannten Zu- flussprinzip. Demgegenüber gewähren die Leistungsge- setze Transferzahlungen, um damit ein verfügbares Ein- kommen in bestimmter Höhe zu garantieren. Diese Gesetze unterliegen dem Entstehungsprinzip. Es treffen somit in der Rechtsprechung hier zwei Prinzipien aufeinander, die schwer miteinander zu ver- einbaren sind: der steuerrechtliche Verdienstbegriff und der sozialrechtliche Verdienstbegriff. Aus ebendieser Spannung heraus ergibt sich der bürokratische Aufwand verschiedener Formulare, unter denen unsere Firmen so zu leiden haben. Die Bemühungen, mit diesem Antrag dieses Problem zu schultern, ehrt die FDP: Doch leider kommt sie mit ihrem Hinweis schlichtweg zu spät. Denn, hätte sie den M z g d b S e E z p b c u s k w d w D e S b s w d m s w d m s r k 2 t s s t S s g g b D a i m v k s s e K t (C (D aßnahmenkatalog des Bundeswirtschaftsministeriums um Ersten Mittelstandsentlastungsgesetz aufmerksam elesen, wäre ihr sicherlich aufgefallen, dass sich mit em Punkt 19 der dort genannten „längerfristigen Vorha- en“ ihr Antrag eigentlich erledigt hat. Ich zitiere: Das Bundesministerium für Arbeit und oziales erhält federführend den Prüfauftrag, eine Ver- inheitlichung der Verdienstbescheinigungen und der ntgeltbegriffe anzustreben, die den Sozialleistungen ugrunde liegen. Dies gilt insbesondere für die Ver- flichtung der Arbeitgeber zur Erstellung einer Voraus- escheinigung nach § 194 SGB VI für die Rentenversi- herung. – Der Prüfauftrag ist derzeitig in vollem Gange, nd wir können, so glaube ich, auf das Ergebnis sehr ge- pannt sein. Zum Abschluss möchte ich noch auf ein Thema len- en, welches in der Begründung zum Antrag angeführt ird. Ich halte dies für außerordentlich wichtig. Es ist er Zusammenhang von Regelungsdichte und Schatten- irtschaft. Nach einer aktuellen Studie des Institutes der eutschen Wirtschaft – „IW-Trends“ Heft 1/2007 – fei- rte im März nicht nur das „Gesetz zur Bekämpfung von chwarzarbeit“ seinen 50. Geburtstag. Bis zu 500 000 Ar- eitsplätze könnten in Deutschland aus der Schattenwirt- chaft in den legalen Arbeitsmarkt überführt werden, enn wir nur eine Regelungsdichte hätten, wie diese in en angelsächsischen Ländern derzeitig existiert. Ich eine, so etwas müsste doch zu schaffen sein, und wir ollten diesen Ansatz gemeinsam weiterverfolgen. Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Es ist gut, dass ir diese Debatte zum Bürokratieabbau unter dem Ein- ruck einer sich erfolgreich entwickelnden Wirtschaft it einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und teigenden Erwartungen bei den Steuereinnahmen füh- en können. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos onnte gestern die Wachstumsprognose für 2007 auf ,3 Prozent anheben. Unser wirtschaftspolitischer Kurs rägt Früchte. Die Früchte des derzeitigen Auf- chwungs werden jedoch für viele Unternehmer – be- onders die klein- und mittelständischen – durch wei- erhin hohe Bürokratiekosten geschmälert. Nach einer tudie von Ernst & Young sind 80 Prozent der mittel- tändischen Unternehmen 2007 mit den Rahmenbedin- ungen am Standort Deutschland zufrieden. Aber leichzeitig fordern sie einen deutlichen Bürokratieab- au. Der Leidensdruck ist hier immer noch sehr stark. em müssen wir uns weiterhin annehmen. Bürokratie- bbau bleibt auf der Tagesordnung ganz oben. Es gehen mmer noch zu viele produktive Energien durch über- äßige Bürokratien verloren. Das sind Energien, die Arbeitsplätze schaffen, Inno- ationen freilegen und die den Aufschwung vorantreiben önnten. Diese Energien wollen wir freilegen. Darin ieht die CDU/CSU-Fraktion ein gewaltiges Mittel- tandsprogramm. Die Bundesregierung hat beim Thema „Bürokratie“ in konkretes Abbauziel genannt. Die gegenwärtigen ostenbelastungen durch staatliche Informationspflich- en wollen wir bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent reduzie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9631 (A) ) (B) ) ren. Mit der Einführung des Standardkostenmodells ha- ben wir die Grundlage dafür bereits gelegt. Und der frisch eingerichtete Normenkontrollrat wird neu verab- schiedete Gesetze auf ihren „Bürokratiegehalt“ kontrol- lieren. Ein Ergebnis des Normenkontrollrats wird zurzeit – aus meiner Sicht zu Recht – vielerorts strapaziert: die Neuregelung der GWGs im Unternehmensteuergesetz. 180 Millionen Euro Mehrkosten für die Unternehmen, bei 905 Millionen Euro Mehreinnahmen beim Bund. Ich glaube in der Tat, darüber sollte man noch einmal nach- denken. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat festgestellt, dass Bürokratieabbau bis zu 600 000 zusätzliche Ar- beitsplätze in Deutschland bringt und neue Wachstums- impulse setzen kann. Die durchschnittliche jährliche Belastung eines Ar- beitsplatzes in einem klein- und mittelständischen Unter- nehmen liegt bei 4 361 Euro Bürokratiekosten pro Jahr. Deswegen hat der Bundeswirtschaftsminister Glos ein Mittelstandsentlastungsgesetz ins Leben gerufen. Wir beraten inzwischen das zweite Mittelstandsentlas- tungsgesetz. In dem steht zum Beispiel, dass kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Be- schäftigten zukünftig auf maximal drei Stichprobenerhe- bungen im Jahr begrenzt werden. Das klingt vielleicht nicht allzu ambitioniert; aber in der Praxis zeigt sich, dass sie bei den Gutmütigen immer mehr werden, dass sich bei denen, die auf Anforderungen einen Statistikbogen nach dem anderen ausfüllen und sich nicht dagegen wehren, das Ganze häuft. Deswegen müssen wir dies begrenzen. Existenzgründer werden wir in den ersten drei Jahren ganz von Statistiken befreien. Die Entlastungswirkung des zweiten Mittelstandsent- lastungsgesetzes wird schließlich deutlich höher sein als jetzt beziffert. Außerdem müssen wir immer wieder da- rauf hinweisen, dass in den betroffenen Unternehmen die Entlastungswirkung meistens weit über den reinen finanziellen Aspekt hinausgeht. Man sieht also: Wir sind auf einem guten Weg, Büro- kratie abzubauen. Ich zitiere aus dem FDP-Antrag: „Die Bundesregierung hat einige sinnvolle Schritte unternom- men, bürokratische Hemmnisse zu reduzieren.“ Diesen Weg gehen wir weiter und fordern alle auf, ihn positiv zu begleiten. Christian Lange (Backnang) (SPD): Bürokratieab- bau in Deutschland ist ein Dauerbrenner. Und das ist gut so! Zum letzten Mal haben wir am 2. März 2007 im Ple- num darüber – im Rahmen der ersten Lesung zum Zwei- ten Mittelstandsentlastungsgesetz – gesprochen. Wir sind uns sicher alle einig: Es gibt viel zu tun: Bü- rokratie und Überregulierung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Existenzgründern binden und behindern in nicht vertretbarem Ausmaß be- triebliche Ressourcen, wodurch Wachstumsdynamik und Leistungsfähigkeit eingeschnürt und beschnitten wer- den. Immerhin wendet die mittelständische Wirtschaft in D f r u M z f a s g l M G B – i r s h E d t h b S t h s k t t r u u h a h n v i t m d w K k g u g z d f r (C (D eutschland vier bis sechs Prozent ihres Umsatzes allein ür Bürokratie auf. Das Grundanliegen der FDP, die Bü- okratiekosten deutlich senken zu wollen, kann ich nur nterstreichen. Das wollen wir auch. Deswegen haben wir mit dem sogenannten Ersten ittelstandsentlastungsgesetz angefangen, das ein gan- es Maßnahmenbündel für längerfristige mittelstands- reundliche Reformvorhaben zusammenfasst. Es war ber auch klar, dass wir nicht alles in einem einzigen Ge- etz würden stemmen können. Deswegen haben wir zü- ig das Nachfolgegesetz mit ähnlicher Intention, näm- ich weitere bürokratische Hemmnisse abzubauen, im ärz 2007 vorgelegt. Und es werden sicherlich weitere esetze diese Art folgen. Wir werden unsere Politik des ürokratieabbaus konsequent fortsetzen. Denn trotz oder gerade wegen – des Konjunkturaufschwungs, der m Mittelstand seine Wurzeln hat, müssen wir aktiv bü- okratische Pflichten, die der mittelständischen Wirt- chaft auferlegt sind, aufspüren und beseitigen. Hier ste- en wir in der Verpflichtung, die gesamte wirtschaftliche ntwicklung Deutschlands voranzubringen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, ass das Bundeswirtschaftsministerium lange Jahre un- er der Führung von FDP-Ministern stand. Schon damals ätte die FDP viel Gelegenheit gehabt, die Senkung der ürokratischen Lasten für die Wirtschaft durchzusetzen. tattdessen hat sie mit dazu beigetragen, dass Informa- ions- und Statistikanforderungen an die Wirtschaft er- öht und weitergegeben wurden. Während die FDP eine Menge untauglicher Vor- chläge unterbreitet, hat die Bundesregierung bereits onstruktive Maßnahmen ergriffen. Der Normenkon- rollrat, NKR, wurde installiert, um ebendiese Informa- ionspflichten der Wirtschaft auf ihre kostenmäßigen bü- okratischen Auswirkungen zu prüfen, zu quantifizieren nd außerdem bei Bedarf auch Gegenvorschläge dazu zu nterbreiten. Dabei ist der Normenkontrollrat ein unab- ängiges Kontroll- und Beratungsgremium, der sich mit llen Gesetzen und Rechtsverordnungen – mit den beste- enden und auch mit den neuen – befassen kann. Zur Messung der Bürokratiekosten ist das internatio- al anerkannte sogenannte Standardkostenmodell, SKM, orgesehen. Wie beispielsweise in den Niederlanden und n Großbritannien wird das SKM bürokratische Belas- ungen und Folgekosten gesetzlicher Vorschriften syste- atisch erfassen. Die Bürokratiekosten werden auf Bun- esebene ermittelt. Anschließend wird festgelegt, in elchem Zeitrahmen die Bundesministerien Teile dieser osten abbauen sollen. Die Umsetzung dieses Plans ontrolliert das Bundeskanzleramt. Damit sind wir ein anz großes Stück in Sachen Bürokratiekostenmessung nd letztlich auch -abbau vorangekommen. Die im Antrag der FDP gezogenen Schlussfolgerun- en über den Normenkontrollrat kann ich nicht nachvoll- iehen. Es wird kritisiert, der Normenkontrollrat könne ie Bürokratie nicht einschränken, da er lediglich Emp- ehlungen ausspreche und wenig Anreiz für die Bundes- egierung biete, um Bürokratie wirklich abzubauen. 9632 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Da die bürokratischen Informations- und Dokumenta- tionspflichten der Unternehmen eine Dienstleistung der Unternehmen gegenüber dem Staat seien, sollten diese die Dienstleistungen auch bezahlen. Damit müssten Pflichtdienste der Wirtschaft vom Staat finanziert wer- den. Ich möchte zunächst etwas Grundsätzliches dazu fest- halten: Die Bundesregierung benötigt keine Anreize zur Senkung der bürokratischen Lasten; denn sie hat sich das selbst ins Stammbuch geschrieben. Mit dem Koalitions- vertrag hat sich die Bundesregierung zum konsequenten Bürokratieabbau verpflichtet. Wir wissen, warum wir das tun wollen und müssen: Die größtmögliche Entlas- tung der mittelständischen Wirtschaft von diesen unpro- duktiven Kosten ist das A und 0. Wir müssen wieder mehr Freiraum für Kreativität, Innovation, ja letztlich Produktivität ermöglichen, wenn wir ernst nehmen wol- len, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland zu si- chern und zu erhöhen. Und das nehmen wir sehr ernst! Was die Forderung anbelangt, eine Bürokratiekosten- erstattung für die Wirtschaft einzuführen, kann ich nur den Kopf schütteln: Denn genau genommen bedeutet dieser Ansatz die Einführung einer neuen Subvention der Wirtschaft und steht damit im absoluten Wider- spruch zur Politik der Bundesregierung. Wir wollen Sub- ventionen für die Wirtschaft abbauen, nicht weitere auf- bauen. Damit dürfte sich gleichzeitig auch die Frage nach der Finanzierbarkeit eines solchen Antrags stellen: Wenn die im Antrag genannten Bürokratiekosten der Wirtschaft in Höhe von 46 Milliarden Euro – so wurde dort ausgeführt – selbst nur zum Teil von der Bundesregierung übernom- men werden sollten, dann dürfte sich die Frage nach der Seriosität des Anliegens der FDP von selbst erledigt ha- ben. Zur Finanzierung macht die FDP im Antrag leider keine Angaben. Die Prüfung – wie verlangt –, inwieweit die Steuerberatergebührenverordnung als Anhaltspunkt zur Vergütung der Bürokratiekosten gelten könne, ist hiermit obsolet. Zur Forderung nach der Einführung eines Nettore- duktionsziels für den Bürokratieabbau: Das ist sinnvoll. Da stimme ich mit den Damen und Herren der FDP überein. Allerdings können wir solch ein Nettoreduk- tionsziel erst dann einführen, wenn die Messphase des Normenkontrollrats abgeschlossen ist und mehr Erfah- rungen mit dem Abbauvolumen vorliegen. Dies dürfte nach Meinung von Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Mitte 2008 der Fall sein. Sobald die Bestandsliste aller bürokratischen Infor- mations- und Dokumentationspflichten bewertet worden ist und Erfahrungen mit den angestrebten Verfahren vor- liegen, wollen wir auch die Diskussion über Nettoreduk- tionsziele führen. Jetzt ist allerdings nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Den Wegfall der Ausrichtung der Bürokratiekosten- messung des Normenkontrollrates auf die bürokrati- schen Informationspflichten – wie von der FDP gefor- dert – halte ich in der jetzigen Phase ebenso für nicht sinnvoll. Es gilt allein 10 500 Informationspflichten zu b A B n u g s s b d P G m s w B m w a r s B g t z u t d k d t F l B s D w B m h l t M w ti d E r s w h S l k s (C (D egutachten. Das halte ich für einen wichtigen und guten nfang. Inwieweit später noch andere Bereiche in die ürokratiekostenmessung einzubeziehen sind, wird och zu entscheiden sein. Zum zweiten Antrag der FDP: „Entlastung kleiner nd mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Re- elungen im Sozialrecht“. Vorweg: Wenn sich die FDP chon so ausführlich mit dem Normenkontrollrat be- chäftigt, dann sollte sie genau hinschauen, bevor sie un- erechtigte Kritik übt. So etwas macht sich nicht beson- ers gut! Nach Auffassung der FDP gehört zum rüfauftrag des Normenkontrollrates lediglich die neue esetzgebung. Das ist falsch! Der Prüfauftrag des Nor- enkontrollrates umfasst selbstverständlich auch die be- tehende Gesetzgebung. Vielleicht macht das klarer, elche Herausforderung allein mit der Aufstellung und ewertung der Bestandsliste aller bürokratischen Infor- ations- und Dokumentationspflichten zunächst zu be- ältigen ist. In ihrem Antrag fordert die FDP die Bundesregierung uf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit im Sozial- echt bürokratische Regelungen abgebaut werden. Was ie hier eigentlich will, ist, unter dem Deckmantel des ürokratieabbaus soziale und arbeitsrechtliche Errun- enschaften abzubauen. Die Bundesregierung beschäf- igt sich dagegen mit echtem Bürokratieabbau, nämlich unächst dem Abbau von übermäßigen Informations- nd Dokumentationspflichten. Wir haben das Erste Mit- elstandsentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Mit em Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz stehen wir urz davor. Was wir allerdings nicht betreiben wollen, ist er klammheimliche Abbau der Sozialgesetzgebung un- er dem Scheinargument von Bürokratieabbau. Die FDP führt insbesondere die Vorverlegung des älligkeitstermins von Sozialabgaben, die seit Anfang etzten Jahres in Kraft ist, als ein Beispiel für steigende ürokratiekosten im Sozialrecht an. Dass sie gerade die- es Beispiel herausgreift, verwundert mich dann doch: iese Regelung war zunächst heiß umstritten; aber sie ar im Grunde unausweichlich, um einen drohenden eitragssatzanstieg in der Rentenversicherung zu ver- eiden. Nur aus diesem Grunde haben wir das gemacht. Genau an dieser Stelle konnten wir alle erstmalig se- en, wie erfolgreich Bürokratieabbau sein kann. Erstma- ig wurde nämlich nach dem sogenannten Standardkos- enmodell ermittelt, in welcher Höhe Kosten für den ittelstand entstehen, wenn die Neuregelung zur An- endung kommt. Mit dem neuen Verfahren zur Bürokra- ekostenmessung, dem Standardkostenmodell, konnte in iesem Fall gezeigt werden, dass die Ausgestaltung zur rmittlung der Beitragsfälligkeit von Sozialversiche- ungsbeiträgen in der Tat viel zu hohen Aufwand in be- timmten Branchen verursacht. Das war so nicht ge- ollt! Ein Beratungsunternehmen, die Nord-West-Consult, atte diese Messung im Auftrag der IHK Bonn/Rhein- ieg durchgeführt. Es wurde ermittelt, dass die Mehrbe- astung den Vorteil der Vorverlegung der Beitragsfällig- eit der Sozialversicherungsbeiträge erheblich über- chreitet und von Dauer sein würde. Außerdem wären Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9633 (A) ) (B) ) nicht alle Unternehmen gleichmäßig von der Mehrbelas- tung betroffen. Während knapp die Hälfte der Unterneh- men so gut wie gar nicht betroffen wäre, hätten die andere die gesamte Mehrbelastung getragen. Die Be- rechnungen des Beratungsunternehmens hatten ergeben: Wenn man, wie es das Standardkostenmodell vorsieht, Gemeinkosten von 25 Prozent mit einbezieht, ergeben sich insgesamt administrative Lasten durch die Regelung zur Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von rund 1,03 Milliarden Euro, davon eine administra- tive Mehrbelastung der deutschen Wirtschaft durch In- formationspflichten durch die neue Regelung mit einer Gesamtsumme von knapp 800 Millionen Euro pro Jahr. Wie die FDP in ihrem Antrag hier auf etwa 4 Milliarden Euro bürokratischen Mehraufwand jährlich kommt, ist mir ein Rätsel. Diese Behauptung halte ich für unseriös. Dank des neuen Instrumentariums zur Bürokratiekos- tenmessung konnten die Beschwerden der betroffenen Unternehmen eindeutig mit Zahlen belegt werden. Und es hat auch gewirkt: Ich habe mich sehr gefreut, dass die Bundesregierung – insbesondere Bundesarbeitsminister Müntefering – sofort reagiert hat, als dieses Missverhält- nis bekannt wurde. Durch eine gesetzliche Klarstellung der Regelung wurde erreicht, dass jenen betroffenen Un- ternehmen, dass heißt jenen Arbeitgebern, die durch re- gelmäßige Mitarbeiterwechsel oder durch variable Ent- geltbestandteile dauernd Änderungen berücksichtigen müssen, viel Aufwand erspart wird. In Zahlen ausge- drückt sind das eben jene 800 Millionen Euro, wie durch das Standardkostenmodell errechnet wurde. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich das große Poten- zial, das im Bürokratiekostenabbau steckt. Und lieber gehen wir konsequent Schritt für Schritt gegen Bürokratie und Überregulierung vor, als das Kinde mit dem Bade auszuschütten, wie von der FDP vorgeschlagen, die anstatt einer echten Bürokratieentlas- tung gleich Teile unseres Sozialstaates mit abschaffen will. Das stellen wir uns anders vor! Birgit Homburger (FDP): Frondienste – so bezeich- nete man im Mittelalter die persönlichen Dienstleistun- gen von Bauern für ihre Grundherren, die sie als Gegen- leistung für den Schutz, das Land und die Jurisdiktion der Grundherren leisten mussten. Mit der Bauernbefrei- ung im 18. und 19. Jahrhundert wurden die Frondienste allmählich abgeschafft. Ein Blick in Unternehmen heute wirft die Frage auf, ob zwischenzeitlich vom Staat eine moderne Form des Frondienstes eingeführt wurde. Der Staat wälzt eine un- überschaubare Zahl administrativer Pflichten auf die Un- ternehmen ab und verpflichtet sie gesetzlich, diese Dienste gratis zu erbringen. Für die FDP lässt sich dieser Missstand nicht durch gutes Zureden lösen. Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die bürokrati- schen Lasten der Wirtschaft zu reduzieren, dann müssen materielle Anreize zum Bürokratieabbau eingeführt wer- den. Der Staat lässt sich jeden Handschlag bezahlen, während er den Unternehmen eine bürokratische Pflicht nach der anderen auferlegt und das Abführen von Steu- ern und Abgaben immer komplizierter macht. Dafür m w G h n t w b z r m d n e t E i a ü K r R d b k K r w d p e k v k g z G e d w R w g u t a r w s e d i B r E (C (D üssen die Unternehmen natürlich selbst aufkommen, as wiederum Mittelständler viel stärker belastet als roßunternehmen. So kann das nicht weitergehen. Da- er soll der Staat künftig für die Arbeit, die er den Unter- ehmen aufbürdet, bezahlen. Trotz guter Konjunkturdaten hemmen diese bürokra- ischen Pflichtdienste der Unternehmen das Wirtschafts- achstum und die Erhaltung und Entstehung von Ar- eitsplätzen in Deutschland. Ein Beispiel dafür ist das uletzt geänderte Meldeverfahren für Sozialversiche- ungsbeiträge durch die Vorverlegung des Fälligkeitster- ins von Sozialabgaben seit dem Jahr 2006. Dies führt azu, dass die Betriebe jetzt regelmäßig zwei Abrech- ungen machen müssen: eine am Ende des Monats und ine am Beginn des nächsten Monats, was zu geschätz- en Kostenbelastungen in Höhe von 3 bis 5 Milliarden uro jährlich für Betriebe und Krankenkassen führt. Das st eine Katastrophe. Im Übrigen hätte dieses Gesetz uch nicht vom neu geschaffenen Normenkontrollrat berprüft werden können, da das Gesetz ihm dafür keine ompetenz zuweist. Gestern jährte sich der Beschluss der Bundesregie- ung zum „Programm Bürokratieabbau und bessere echtsetzung“ zum ersten Mal. Was sind die Ergebnisse es von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Chefsache ezeichneten Bürokratieabbaus nach einem Jahr? Es ist ein Geheimnis, dass die Bilanz keinerlei Grund für die oalitionsfraktionen sein kann, sich selbstzufrieden zu- ückzulehnen. Die Einsetzung des Normenkontrollrats ar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch lei- er muss sich der Normenkontrollrat bei seinen Über- rüfungen auf Informationspflichten beschränken. Dabei ntstehen bei Unternehmen dutzendweise andere Büro- ratiekosten. Das erste Mittelstandsentlastungsgesetz erpuffte ohne sichtbare Wirkung, trotz jährlicher Büro- ratiekosten von 46 Milliarden Euro. Bei der Rechtsbereinigung scheint sich die Bundesre- ierung Helmut Schmidts Worte zu Herzen genommen u haben. Er sagte: „Jeder Politiker, der ein zusätzliches esetz schafft, leistet uns einen Bärendienst. Jeder, der in altes Gesetz vereinfacht oder sogar abschafft, sollte as Bundesverdienstkreuz erhalten.“ Aber hat denn irklich jemand in der Bundesregierung geglaubt, die echtsbereinigungsgesetze, bei denen solch alte Normen ie das „Gesetz betreffend den Schutz des zur Anferti- ung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen nbefugte Nachahmung“ abgeschafft worden sind, leis- eten irgendeinen signifikanten Beitrag zum Bürokratie- bbau? Die Bundesregierung hat sich ein 25-prozentiges Bü- okratieabbauziel bis 2011 gesetzt und weigert sich nach ie vor festzulegen, ob es ein Brutto- oder ein Nettoziel ein soll. Dies ist jedoch entscheidend; schließlich kann s nicht nur darum gehen, die angekündigten 25 Prozent er Informationspflichten abzubauen. Vielmehr dürfen n der Zwischenzeit auch keine neuen bürokratischen elastungen beschlossen werden. Das Zwischenzeugnis der Bundesregierung beim Bü- okratieabbau ist ungenügend. Notwendig sind endlich ntlastungen dort, wo die Belastungen entstehen. Dies 9634 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) sind laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn die komplizierten Regelungen in den Bereichen Steuern und Abgaben, Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Um- weltrecht sowie zu viele Statistiken. Es gibt viel zu tun. Die Bundesregierung sollte end- lich damit anfangen. Die Frondienste des Mittelalters wurden erst nach jahrzehntelangem Hin und Her abge- schafft. Das sollte sich die Bundesregierung beim Büro- kratieabbau nicht zum Vorbild nehmen. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Mit den zwei vorliegenden Anträgen macht es sich die FDP mal wie- der ganz einfach: Die angebliche Bürokratielast in Deutschland sei das Wirtschaftshemmnis und der Ar- beitsplatzvernichter schlechthin. Nicht weniger schlimm: Auch die Große Koalition hat sich diese einseitige Sicht zum Teil zu eigen gemacht. Um zunächst klar zustellen: Unser gegenwärtiges Problem in Deutschland ist nicht eine übermäßige Büro- kratiebelastung der Wirtschaft. Unser Problem ist viel- mehr, dass an dem gegenwärtigen wirtschaftlichen Auf- schwung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht teilhaben und dass der Aufschwung am Arbeits- markt an den Langzeitarbeitslosen weitgehend vorbei- geht. Zurück zur Frage der Bürokratie: Natürlich ist es ver- nünftig, doppelte und veraltete Regelungen abzubauen. Dafür ist die Linke offen. So haben wir jüngst dem zwei- ten Rechtsbereinigungsgesetz für die Bereiche Arbeit und Wirtschaft zugestimmt. Damit wurden 69 Gesetze und Vorschriften aufgehoben oder aktualisiert, die ihren Anwendungsbereich verloren haben. Das macht ebenso Sinn wie die Vorschläge, doppelte Meldepflichten zu vereinheitlichen oder Meldemethoden zu vereinfachen. Aber die FDP kippt das Kind mit dem Bade aus, wenn sie Berichts-, Informations- und Meldepflichten für Un- ternehmen per se als Bürokratiekosten bezeichnet. Die meisten dieser Regelungen sind aus guten Gründen ent- standen und erfüllen einen gesellschaftlichen Zweck. Nehmen wir zum Beispiel die Pflicht von Unternehmen, die Verdienste und Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu melden. Einzelnen Unternehmen mag dies als Belastung erscheinen. Solche Informationen sind jedoch unabding- bar für eine verantwortungsvolle Politik im Interesse der Mehrheit der Menschen in diesem Land – etwa wenn es darum geht, Armutslöhne zu bekämpfen. Bevor Informations- oder Meldepflichten gestrichen werden, muss auf die gesellschaftlichen Auswirkungen geschaut werden. Das hat die Große Koalition bei ihrem „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse“ leider vernachlässigt. Das Gesetz befreit Betriebe mit 50 und weniger Be- schäftigten im verarbeitenden Gewerbe von der monatli- chen Berichtspflicht. Warum ist das ein Problem? Der Politik fehlen nun verlässliche Daten über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Klein- und Kleinstbetriebe. Ob der gegenwärtige Aufschwung an diesen Unternehmen vorbeigeht, kann damit nicht richtig beantwortet werden. W M s s p s a d g r z V H B f l J t b z T m l g s W B L g G ß r e d d z d a k 2 b E u e P z W d U a K (C (D ieder einmal vergisst die Große Koalition den kleinen ittelstand. Statt einfach Meldepflichten abzubauen, ist danach zu uchen, wie man die Meldungen vereinfacht. Ein fal- cher Weg ist auch, den Unternehmen für ihre Berichts- flichten Geld zu geben oder die Verwaltungskosten ein- eitig auf den Staat oder die Versicherungsträger bzuwälzen. Die FDP fordert das im Großen. Im Kleinen hat dies ie Große Koalition mit ihren Änderungen in der Sozial- esetzgebung beim letzten Bürokratieabbaugesetz be- eits getan. Mit Bürokratieabbau hat dies nicht mehr viel u tun. Das wäre vielmehr ein weiterer Baustein zum orteil der Wirtschaft und zum Nachteil der öffentlichen and. Dafür steht die Linke nicht zur Verfügung. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ürokratische, ineffiziente RegElungen und schlecht unktionierende Behörden erzeugen hohe Kosten vor al- em für kleine und mittlere Unternehmen. In den letzten ahren haben sich die Regierungen das Ziel des Bürokra- ieabbaus immer wieder auf die Fahnen geschrieben. Da- ei wurden Erfolge in einer Reihe von Punkte erreicht. Bürokratieabbau braucht starke politische Unterstüt- ung, effiziente Institutionen eine klare Analyse, wo die reiber für Bürokratieaufbau sind. Schlechte Kompro- isse sind ebenso die Ursache für bürokratische Rege- ungen, wie der Versuch, für jeden Einzelfall eine erechte Lösung im Gesetz zu regeln, sowie die Berück- ichtigung auf Klientelinteressen und Lobbygruppen und ahlkampfgeschenke an einzelne Interessengruppen. Die Bundesregierung bezieht ihre Aktivitäten zum ürokratieabbau nur auf einen Ausschnitt bürokratischer asten, nämlich auf die durch Informationsverpflichtun- en gegenüber dem Staat verursachten Kosten. Durch enehmigungsverfahren verursachte Lasten bleiben au- en vor. Die Bundesregierung lässt zwar die Kosten bü- okratischer Verfahren nach dem Standardkostenmodell xakt berechnen, sie legt sich aber nicht auf innerhalb er Wahlperiode erreichbare Ziele fest! Bis 2011 will sie ie informationsbedingten Bürokratiekosten um 25 Pro- ent senken. Das reicht selbst den Wirtschaftspolitikern er Koalition nicht aus. Auch Norbert Röttgen hat noch m Tag vor der Kabinettssitzung gegenüber Reuters er- lärt: „Wir wollen schon in dieser Legislaturperiode bis 009 messbare Reduzierungen erreichen“. Nach der Ka- inettssitzung ist davon nichts mehr zu hören gewesen. Ich fordere Sie auf: Setzen Sie ein Abbauziel bis zum nde der Wahlperiode. Dann können die Bürgerinnen nd Bürger bei der nächsten Wahl sehen, ob Sie Ihr Ziel rreicht haben oder nicht. Wenn Sie tatsächlich von Ihrer olitik überzeugt sind, dann brauchen Sie ja keine Angst u haben. Aber sich ein Ziel für Mitte der nächsten ahlperiode zu setzen, wenn hoffentlich längst eine an- ere Koalition regiert, das ist schon ein bisschen feige. nd es zeigt: Sie wissen selber, dass beim Bürokratie- bbau außer warmen Worten nichts zu holen ist in dieser oalition. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9635 (A) ) (B) ) Die Bundesregierung hat einen Normenkontrollrat geschaffen, der die bürokratischen Kosten von Gesetz- entwürfen aus dem Kabinett begutachten soll. Der Grundfehler besteht darin, dass der Normenkontrollrat nur ausgewählte Gesetzesvorhaben prüft. Und auswäh- len tut in dem Fall die Regierung. Für die Fälle, wo Sie selbst wissen, dass Sie bürokratische Ungetüme produ- zieren, haben Sie sich nicht einfach nur ein Hintertür- chen geschaffen, sondern gleich ein ganzes Scheunentor. Die Gesetze werden einfach über die Regierungsfraktio- nen eingebracht und so der Bewertung durch den Nor- menkontrollrat entzogen. Das zeigt, wie wenig ernst Sie es mit dem Bürokratieabbau meinen. Mit diesem be- grenzten Ansatz führt die Bundesregierungen die Bürge- rinnen und Bürger hinters Licht. Bürgerorientierung und Effizienz, betriebswirtschaft- liche Steuerungsinstrumente, Wettbewerb, Leistungs- prinzip, Chancen- und Zugangsgerechtigkeit, Koopera- tion mit Privaten und Einsatz neuer Technologien charakterisieren den notwendigen Modernisierungspro- zess der öffentlichen Verwaltung. Wir wollen den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Ver- waltung mehr Entscheidungskompetenzen übertragen und die strikte Trennung, zwischen beruflichen Karrie- ren in der Privatwirtschaft und in der Verwaltung aufhe- ben. Dafür wollen wir das Berufsbeamtentum auf den Kernbereich hoheitlicher Verwaltung konzentrieren. Durch einen Bundestagsauschuss Bürokratieabbau wollen wir ein effizientes Gremium für gute Regierungs- führung schaffen. So wie sich die Abgeordneten im Haushaltsausschuss durch exakte Kontrolle der öffentli- chen Mittel einen Namen machen, sollen sich die Abge- ordneten im Ausschuss für Bürokratieabbau für gute Ge- setzgebung verantwortlich fühlen. Es geht darum, den bestehenden staatlichen Ord- nungsrahmen und Verwaltungsapparat zu modernisieren und in einer Reihe von Fällen zurückzuschneiden, um den Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiheit zu gewähren. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu eine Reihe von Vorschlägen eingebracht. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die bereits im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können, wollen wir anheben. Die Abschreibung zum Beispiel eines PC über drei Jahre ist deutlich aufwendi- ger als die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Die Bundesregierung schlägt im Rahmen der Unternehmens- steuerreform genau das Gegenteil vor. Das unübersichtliche, durch Richterrecht geprägte deutsche Arbeitsrecht muss durch die Vorlage eines ein- heitlichen Arbeitsgesetzbuchs vereinfacht werden. Durch die Vereinfachung sollen die Interessen von Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberin- nen und Arbeitgebern in fairer Weise gewahrt werden. Wir wollen außerdem das Teilzeit- und Befristungs- gesetz weiterentwickeln. Nach geltendem Recht kann ein Arbeitnehmer nur dann ohne sachlichen Grund be- fristet eingestellt werden, wenn er vorher noch nie in dem Unternehmen tätig war. Das sogenannte Ersteinstel- lungsgebot bei sachgrundlosen Befristungen muss abge- s b M D d s W f W p B d f g w A i jä d e h w a ü O w V b l c s g s s c r n i d s z d d M r s g n (C (D chafft werden. Die Wartefrist, die zwischen zwei Ar- eitsverhältnissen liegen muss, sollte maximal sechs onate betragen, um Kettenbefristungen zu vermeiden. amit wäre auf unbürokratische Weise sichergestellt, ass kein Missbrauch stattfindet. Mit dem Vorschlag der FDP, Kostenerstattungen für taatlich verursachte Bürokratiekosten gegenüber der irtschaft zu machen, würde neue Bürokratie geschaf- en. Wie sollen diese Kosten exakt berechnet werden? ie soll das effiziente Management von Informations- flichten berechnet werden? Sollen die Bürgerinnen und ürger auch für Informationen entlohnt werden, die sie em Staat geben? All das macht nicht wirklich Sinn. Den Vorschlag, einen einheitlichen Verdienstbegriff ür alle Steuern und Abgaben und öffentlichen Leistun- en zu schaffen, halten wir im Kern für richtig. Er muss eiter geprüft und konkretisiert werden. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Tagesordnungspunkt 13) Norbert Geis (CDU/CSU): Die Produktpiraterie und nsbesondere die Internetpiraterie verursachen weltweit hrlich den außergewöhnlichen Schaden von 120 Milliar- en Euro. Die Schadenssumme für Deutschland liegt bei twa 25 Milliarden Euro im Jahr. Schätzungsweise ge- en dadurch 70 000 Arbeitsplätze verloren. Allein 2005 urden in Deutschland 412 Millionen Musiktitel illegal us File-Sharing-Systemen heruntergeladen. Demgegen- ber wurden nur 21 Millionen Musiktitel legal über die nline-Plattform verkauft. Das Gleiche gilt für die Film- irtschaft, die ebenfalls von der massenhaften illegalen erbreitung von Filmwerken durch das Internet schwer etroffen ist. Von Januar 2005 bis Juni 2005 wurden al- ein 11 Millionen deutschsprachige oder deutsch-syn- hronisierte Filmwerke illegal heruntergeladen. Ähnlich ind die Zahlen für das Jahr 2006. Es ist deshalb drin- end erforderlich, dass das geistige Eigentum besser ge- chützt wird. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die bessere Durch- etzung von Rechten des geistigen Eigentums ermögli- hen. Mit dem Entwurf wird die EU-Durchsetzungs- ichtlinie umgesetzt. Bislang haben die Rechteinhaber ur unzulängliche rechtliche Mittel, um gegen den Raub hrer geistigen Werke vorgehen zu können. Es ist aller- ings zweifelhaft, ob es der Gesetzentwurf tatsächlich chafft, besser als bisher vor Produktpiraterie zu schüt- en. Im Forum der Inhaber der Rechte jedenfalls wird er Gesetzentwurf als unzulänglich kritisiert. Es besteht ort eine starke Skepsis gegenüber den vorgesehenen aßnahmen. Man hat wenig Hoffnung, dass eine Besse- ung eintritt. Auch wenn der Gesetzgeber sich noch so ehr müht, durch gesetzliche Regelungen das Recht auf eistiges Eigentum zu schützen: Wirklicher Schutz ist ur möglich, wenn das Recht auf geistiges Eigentum 9636 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) weltweit anerkannt und auch weltweit durchgesetzt wer- den kann. Das Internet ist weltumspannend. Die Piraterie nutzt dieses weltumspannende Internet. Deshalb müssen die Gegenmaßnahmen auch weltweit ausgerichtet sein. Daher ist die Initiative der Bundesregierung zum G-8- Gipfel Anfang Juni in Heiligendamm ausdrücklich zu begrüßen. Es soll eine weltweite Zusammenarbeit der Zollbehörden erreicht werden. In jedem Staat muss das Bewusstsein wachsen, das geistige Eigentum gleicher- maßen wie das Eigentum an Geldvermögen, Grundver- mögen und beweglichen Sachen zu bewerten und zu schützen ist. Der vorgelegte Gesetzentwurf will diese Verpflich- tung auf nationaler Ebene erfüllen und besser als bisher geistiges Eigentum schützen. Allerdings kennt die deut- sche Rechtsordnung kein allgemeines Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums. Letztlich ist es wohl aber besser, in den Spezialgesetzen, in denen bestimmte Lebenssachverhalte geregelt werden, dort auch hinsicht- lich der Verletzung geistigen Eigentums Sonderregelun- gen vorzusehen. Ein eigenes Gesetz, durch das der Schutz des geistigen Eigentums gewissermaßen vor die Klammer gezogen würde, wäre notgedrungen unüber- sichtlich. Bei dem Schutz geht es ja nicht nur um die Be- kämpfung der Produktpiraterie, sondern es geht darum, das ganze geistige Eigentum in all seinen verschiedens- ten Erscheinungen entsprechend zu schützen. Ein Ma- mutgesetz ist dafür ungeeignet. Besser sind Einzelfallre- gelungen in Spezialgesetzen. Bei der Frage, wie der beste Schutz möglich ist, ent- scheidet sich der Entwurf für die Verbesserung zivil- rechtlicher Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung von Verletzungen des geistigen Eigentums. Ein zivilrechtli- ches Verfahren bringt für den Bürger dann das beste Er- gebnis, wenn er dadurch schnell und unkompliziert die Rechtsverfolgung aufnehmen kann. Deshalb ist in dem Entwurf ein Auskunftsanspruch gegen Dritte vorgese- hen. Häufig hat der Rechteinhaber nämlich nur die Mög- lichkeit, sich an Personen zu wenden, die an der Eigen- tumsverletzung nicht direkt beteiligt sind, die aber Kenntnis über die Identität des Rechtsverletzers haben. Das gilt zum Beispiel für den Spediteur, der zwar die ge- fälschte Ware liefert, der aber mit der Rechtsverletzung selber nichts zu tun hat. Nach dem Entwurf muss künftig der Spediteur als Dritter gegenüber dem Rechteinhaber Auskunft erteilen, von wem er die Ware erhalten hat. Auf diesem Weg kommt der Rechteinhaber besser an den Schädiger heran und kann so schnell und erfolgver- sprechend seinen Unterlassungsanspruch und Schaden- ersatzanspruch geltend machen. In die gleiche Richtung geht die Verbesserung der Be- schlagnahme der Ware an der Grenze. Wird künftig die gefälschte Ware sichergestellt, kann sie dann in einem vereinfachten Verfahren vernichtet werden. Eine gericht- liche Feststellung einer Rechtsverletzung und die ge- richtliche Erlaubnis zur Vernichtung der Ware ist nicht mehr zwingend geboten. Der Rechteinhaber kann so schneller und kostengünstiger sein Recht gegenüber dem Rechtsverletzer durchsetzen. r R f l g s s w h n d N R d K m s s v e a I a l I u h V g k a a z z h r s n b d U i j I E o n v D e u h s i R w r (C (D Im Gesetz soll klargestellt werden, dass bei der Be- echnung des Schadenersatzanspruches sowohl der vom echtsbrecher gemachte Gewinn als auch alternativ eine iktive Lizenzgebühr geltend gemacht werden kann. Allerdings gibt es auch Kritik. Sie richtet sich vor al- em gegen den Richtervorbehalt. Wie bereits oben vor- etragen, ist die Umsetzung des zivilrechtlichen An- pruchs gegen Dritte, die nicht selbst Rechtsverletzer ind, für den Rechteinhaber von zentraler Bedeutung, eil er auf diesem Weg schneller an den Rechtsverletzer erankommt. Dies hat bei Rechtsverletzungen im Inter- et große Bedeutung. Hier kann der Rechteinhaber über ie Inanspruchnahme des ISP herausfinden, welcher utzer zum gegebenen Zeitpunkt die festgestellte echtsverletzung begangen hat. Der Entwurf sieht für iese Fallkonstellation einen Richtervorbehalt vor, weil ommunikationsdaten ins Spiel kommen. Diese Kom- unikationsdaten genießen besonderen Schutz. Deshalb ei, so der Entwurf, der Richtervorbehalt aus verfas- ungsrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Richter- orbehalt erschwert aber die Rechtsverfolgung. Sobald in Urheber entdeckt, dass sein Werk illegal im Internet ngeboten wird, bleibt ihm dann der direkte Weg zum nternet-Provider abgeschnitten. Er muss sich zunächst n das Gericht wenden, um von dort eine richterliche Er- aubnis für die Auskunft des Internet-Providers über die dentität des illegalen Nutzers zu erhalten. Das ist sehr mständlich. Im Übrigen ist diese Argumentation auch nicht stich- altig. Der Urheber will ja gerade nicht Auskunft über erkehrsdaten haben. Diese hat er schon, weil er sonst ar nicht an den Internet-Service-Provider herantreten önnte. Die Verkehrsdaten sind nämlich nichts anderes ls die IP-Adresse, die der Rechteinhaber im Internet usgemacht hat und mit der er später den illegalen Nut- er identifizieren kann. Der Internet-Provider muss aber uvor die Bestandsdaten mitteilen und sagen, wer sich inter der IP-Adresse verbirgt. Es geht daher nicht da- um, festzustellen, wer wann mit wem kommuniziert hat, ondern es geht allein darum, der IP-Adresse, die nur ei- er Person zugeordnet werden kann, ein Gesicht zu ge- en. Damit hat die IP-Adresse keine andere Funktion als ie Nummer eines gewöhnlichen Telefonanschlusses. m aber einen Telefonanschluss ausfindig zu machen, st der Richtervorbehalt nicht nötig, sonst müsste man ede Telefonauskunft unter den Richtervorbehalt stellen. n Österreich ist im Zuge der Umsetzung der fraglichen U-Richtlinie ein entsprechender Auskunftsanspruch hne Richtervorbehalt normiert worden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass eine Auskunft ur dann erteilt werden darf, wenn eine Urheberrechts- erletzung im geschäftlichen Verkehr begangen wurde. er Auskunftsanspruch gegen den Dritten kann also nur rteilt werden, wenn der Dritte gewerblich gehandelt nd der Verletzter selbst ebenfalls gewerblich gehandelt at. Dadurch aber wird das Instrument des Auskunftsan- pruchs gegenüber dem Dritten sehr stark beeinträchtigt, m Grunde genommen marginalisiert. Die Vielzahl der echtsverletzungen geht von denen aus, die nicht ge- erbsmäßig illegal geistige Produkte herunterladen. Ge- ade also der Auskunftsanspruch bei nicht gewerblichem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9637 (A) ) (B) ) Handeln des Verletzers ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Das Erfordernis des „gewerblichen Ausmaßes“ auf- seiten der Rechtsverletzer ist daher zu streichen. Wie soll im Übrigen der Rechteinhaber den Nachweis führen, dass der illegale Nutzer gewerblich gehandelt hat? Durch das einfache Aufrufen einer Dateiliste ist ein sol- cher Beweis nicht zu führen. Es gibt nämlich inzwischen Techniken, die eine derartige Dateiaufstellung verhin- dern. Hinzu kommen dynamisch wechselnde IP-Adres- sen, die das Auffinden einer bestimmten Person eben- falls nicht erleichtern. Ein weiteres Problem taucht bei der Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren auf. Hat nämlich der Urheber den Rechtsverletzer ausfindig gemacht und will er einen Rechtsanwalt beauftragen, den Unterlassungsanspruch und vielleicht auch den Schadenersatzanspruch geltend zu machen, kann er von den anfallenden Rechtsanwalts- gebühren nur 50 Euro gegenüber dem illegalen Nutzer geltend machen. Den Rest der angefallenen Gebühren muss er selbst tragen. Das ist nicht einzusehen. Dabei hilft es auch nichts, die Debatte emotional auf- zuheizen, etwa: Schülerin S. hat eine einzelne Musikda- tei illegal in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Sie hat kein Geld, um den gegnerischen Anwalt zu bezahlen. Egal ob es sich um eine Schülerin oder einen Minister handelt: Das Verhalten stellt eine glasklare Urheber- rechtsverletzung dar, und der Schädiger hat die Rechts- verfolgungskosten zu tragen, wie dies in unserer Rechts- ordnung ansonsten auch entsprechend vorgesehen ist. Es ist nicht einzusehen, dass von diesem Grundsatz hier eine Ausnahme gemacht werden soll. Dennoch dürfen wir feststellen, dass die Bundesregie- rung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, den es natürlich noch zu diskutieren gilt, der aber alles in allem einen Schritt nach vorne darstellt. Auch meinen wir, dass die Anregungen des Bundesrates zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden auch durch die Anhörung der Sachverständigen entsprechende Vorschläge gemacht werden, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung berücksichtigt werden können. Dirk Manzewski (SPD): Mit dem heute hier ande- battierten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchset- zung von Rechten des geistigen Eigentums wollen wir die entsprechende europäische Richtlinie umsetzen und damit die Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken. Leider nimmt Produktpiraterie ständig zu und richtet, insbesondere in Ländern wie Deutschland, die auf die Kreativität und das Know-how ihrer Menschen setzen müssen, erhebliche wirtschaftliche Schäden an. Dadurch werden nicht nur Arbeitsplätze vernichtet, gefälschte Produkte stellen auch oftmals ein erhebliches Sicher- heitsrisiko dar. Ein Hauptproblem bei der Verfolgung von Produkt- piraterie liegt bislang darin, dass die Rechteverletzer oft schwer zu identifizieren sind, da die entsprechenden Informationen über deren Identität häufig bei Dritten lie- g b a s d s z I i b v u m n s v k z g g a d s e f W r f n b s s B s m s d g s t z a b o d t r a F s w r m g r b n w (C (D en. Die Rechteinhaber sollen daher künftig unter estimmten Voraussetzungen auch einen Auskunfts- nspruch gegen diese Dritte haben, um ihre Rechte bes- er durchsetzen zu können. Nun wird zum Beispiel vom Bundesrat kritisiert, dass ieser Auskunftsanspruch unter dem Richtervorbehalt tehen und nur dann gelten soll, wenn die Rechtsverlet- ung im geschäftlichen Verkehr begangen worden ist. ch bin hier nicht festgelegt, aber lassen Sie mich hierzu nsoweit zwei Dinge anmerken. Erstens. Der Richtervor- ehalt soll nur bei Auskunft von Verkehrsdaten im Sinne on § 3 Nr. 30 TKG Anwendung finden, und wir sollten ns darüber im Klaren sein, dass wir in diesem Zusam- enhang von äußerst sensiblen Daten reden, die nicht ur wegen ihrer Nähe zu Art. 10 Grundgesetz besonders chutzwürdig sind. Zweitens. So wie ich die Richtlinie erstanden habe, ist dort vorgegeben, dass der Aus- unftsanspruch gegenüber Dritten nur bei Rechtsverlet- ungen im geschäftlichen Verkehr gilt, sodass wir hier ar keinen Spielraum haben dürften. Ich lasse mich aber erne in der wohl anstehenden Sachverständigen- nhörung vom Gegenteil überzeugen. Gut finde ich, dass wir mit dem Gesetz klarstellen, ass nach Wahl des Verletzten neben dem konkret ent- tandenen Schaden auch der Gewinn des Verletzers oder ine angemessene fiktive Lizenzgebühr als Grundlage ür die Berechnung des Schadensersatzes dienen kann. ir sollten hier allerdings den Vorschlag des Bundes- ates, die doppelte Lizenzgebühr als Gewinnvermutung estzulegen, zumindest weiterdiskutieren. Die ableh- ende Gegenäußerung der Bundesregierung hat mich islang noch nicht überzeugt. Dies kann aber noch pas- ieren. Positiv hervorzuheben sind weiterhin die verbes- erten Möglichkeiten der Vorlage und Sicherung von eweismitteln, die Erleichterung des Schutzes geografi- cher Herkunftsangaben sowie die Grenzbeschlagnah- everordnung. Abschließend möchte ich noch ein heikles Thema an- prechen. Leider kommt es auch immer häufiger vor, ass Otto Normalverbraucher Urheberrechtsverletzun- en begeht. Wer Sachen im Internet verkauft, beschränkt ich oft nicht nur auf den Text, sondern nutzt die neuen echnischen Möglichkeiten und platziert als Anlagen um Beispiel Bilder vom Verkaufsgegenstand, ohne zu hnen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind. Oder eim Musik downloaden kann es passieren, dass man, hne es zu ahnen, sich in ein System eingeklinkt hat, in em man dann selbst dieses Musikstück unerlaubt anbie- et. Auch die gedankenlose Verwendung von urheber- echtlich geschützten Fotos und Karten aus dem Internet uf der eigenen Homepage kommt nicht selten vor. olge hiervon sind dann Abmahnungen, die sich nicht elten genug im Bereich um 4 000 Euro bewegen. Damit ir uns nicht falsch verstehen. Dies alles ist und bleibt echtswidrig. Dem Bürger soll durchaus deutlich ge- acht werden, dass er sich nicht einfach fremden geisti- en Eigentums bedienen darf. Man muss jedoch attestie- en, dass vielen dieses Unrecht einfach noch nicht ekannt ist und man sich immer mehr des Eindrucks icht erwehren kann, dass es sich bei den Abmahnwellen eniger um Urheberrechtsschutz, sondern allein um Ge- 9638 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) schäftemacherei handelt. Ich halte es daher für richtig, die Kosten für die erste Abmahnung – ich betone dies: für die erste Abmahnung – bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zu beschränken. Ich meine jedoch, dass der im Gesetzentwurf insoweit gewählte Kostenansatz von 50 Euro wiederum zu niedrig ange- setzt ist und eher dazu führen wird, Urheberrechtsver- stöße aus Kostengründen überhaupt nicht mehr zu ver- folgen. Insgesamt halte ich den vorliegenden Gesetzesent- wurf für gelungen und freue mich schon auf die anste- henden Diskussionen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Heute ist der 26. April. Heute ist der Welttag des geisti- gen Eigentums. Heute ist kein guter Tag für das geistige Eigentum in Deutschland, denn der Regierungsentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist eine Enttäuschung. Die Bundesregierung hat den Schutz des geistigen Eigentums auf ihrer Agenda zu Recht weit oben platziert. Auch im Rahmen der deut- schen EU-Ratspräsidentschaft betont die Bundesregie- rung die Bedeutung des geistigen Eigentums. Mit die- sem Gesetzentwurf entlarvt die Bundesregierung ihre eigenen Zielsetzungen aber einmal mehr als bloße Lip- penbekenntnisse. Produktfälschungen, Raubkopien oder illegale Down- loads aus dem Internet sind keine Kavaliersdelikte, son- dern eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung. Durch die Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts entstehen Jahr für Jahr Schäden in Millio- nenhöhe. Und ich möchte hier ganz bewusst betonen, dass ein erheblicher Teil dieser Schäden auf das Konto von nicht gewerblichen Rechteverletzern geht. Das geis- tige Eigentum bildet heute das Rückgrat wichtiger Teile unserer Volkswirtschaft. Nur wenn die Rechte des geisti- gen Eigentums angemessen geschützt werden, kann eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber gewährleis- tet und ein zufriedenstellender Ertrag dieser Investitio- nen in Innovation und Kreativität sichergestellt werden. Auf der Grundlage der europäischen Vorgaben sieht der Gesetzentwurf Neuregelungen in einer Fülle von Ge- setzen zum Schutz des geistigen Eigentums vor, vom Pa- tent- bis zum Sortenschutzrecht. Es ist aber kein Zufall, dass die bisherige Debatte im Wesentlichen um die urhe- berrechtlichen Aspekte des Regierungsentwurfs kreist. Auch die FDP sieht hier die größten Mängel. Im Zen- trum dieser Diskussion steht der Auskunftsanspruch ge- gen Provider. Die digitale Technik eröffnet nicht nur für die Herstellung und die Verwertung geschützter Werke bisher ungeahnte neue Möglichkeiten. Zugleich schafft die Digitaltechnik auch eine völlig neue Dimension der Bedrohung für das geistige Eigentum. Einmal im Inter- net zugänglich gemacht, kann das Werk dem Rechte- inhaber in den Tiefen des digitalen Universums völlig entzogen werden. In ihrer Angst vor einem totalen Kontrollverlust stel- len viele die Regelungskraft des Rechts infrage. Es wäre v e g f d s R a a i D s d d w D w D g l r z d n p h a g d k e n i m A U n d h t t s i h s g G d a F S n f m v (C (D erheerend, wenn der Eindruck entsteht, das Internet sei in rechtsfreier Raum. Es ist unsere Aufgabe als Gesetz- eber, diese Befürchtungen zu zerstreuen. Voraussetzung ür jede effektive Rechtsverfolgung ist die Feststellung er Identität des Rechteverletzers. Das ist eine juristi- che Selbstverständlichkeit. Die Richtlinie sieht bei echtsverletzungen im Internet nun einen Auskunfts- nspruch gegen die Provider vor. Nach dem Regierungsentwurf soll der Auskunfts- nspruch aber auf Rechtsverletzungen begrenzt sein, die m geschäftlichen Verkehr erfolgen. Das ist verfehlt. enn diese durch die Richtlinie nicht vorgegebene Ein- chränkung würde dazu führen, dass der Hauptanwen- ungsfall des Auskunftsanspruchs gegenüber Dritten, ie Verletzung des Urheberrechts im Internet, leerlaufen ürde und die Rechteinhaber schutzlos gestellt würden. er gesamte Bereich der sogenannten Tauschbörsen äre so zum Beispiel ausgenommen. Das geht nicht. as Internet darf keine Blackbox sein, die durch unan- reifbare Anonymität zu einem Paradies für Rechtsver- etzer wird. Eine andere schwierige Frage ist, welche zusätzlichen echtlichen Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch u stellen sind. Konkret: Ist ein Richtervorbehalt erfor- erlich oder nicht? Sie wissen, dass der Schutz perso- enbezogener Informationen den Liberalen und mir ganz ersönlich ein Herzensanliegen ist. Ob der Richtervorbe- alt hier wirklich notwendig ist, lässt sich so einfach ber nicht beantworten. Unstreitig unterfällt die Heraus- abe von sogenannten Bestandsdaten jedenfalls nicht em Fernmeldegeheimnis. Dies gilt auch für die Be- anntgabe von Namen und Anschrift der Person, der ine feste, sogenannte statische IP-Adresse vom Inter- et-Service-Provider zugeordnet wurde. Die Problematik, mit der wir es hier zu tun haben, hat hre Ursache darin, dass die Internetserviceprovider nor- alen Internetnutzern bei jeder Einwahl eine neue IP- dresse zuordnen. Das hat allein technische Gründe. m dieser dynamischen IP-Adresse einen Namen zuord- en zu können, ist aber die Kenntnis der Verbindungs- aten erforderlich. Inwieweit sind hier das Fernmeldege- eimnis oder andere Rechtsgüter mit Verfassungsrang angiert? Mit dem neuen Auskunftsanspruch betreten wir juris- isches Neuland. Die Frage lautet: Wie schutzbedürftig ind die Identität und Daten desjenigen, der sich bewusst ns Internet begibt, um dort Rechtsverletzungen zu bege- en? Das ist eine schwierige Frage, die wir noch einmal ehr ausführlich erörtern müssen. Hier darf der Gesetz- eber es sich nicht leicht machen. Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt im esetzentwurf hinweisen, der gründlich misslungen ist: ie geplante Begrenzung der erstattungsfähigen Rechts- nwaltskosten bei Abmahnungen in einfach gelagerten ällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen. ie ist ein Irrweg. Ich bin sehr dafür, dass wir auf geeig- ete Weise Missbrauch bekämpfen, wo wir Missbrauch eststellen. Dass es auch im Bereich von Abmahnungen issbräuchliches Verhalten gibt, ist bekannt. Aber die on der Bundesregierung vorgesehene Regelung ist pu- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9639 (A) ) (B) ) rer Populismus und in der Sache verfehlt. Eine Begren- zung der Abmahngebühren würde dazu führen, dass der Rechteinhaber die Kosten selbst trägt, soweit die Vergü- tung des Rechtsanwalts höher als 50 Euro ist, und zwar auch dann, wenn die Abmahnung an sich berechtigt war. Damit wird das in Deutschland geltende Prinzip des Schadensersatzes durchbrochen. Das ist nicht akzepta- bel. Und mit Stärkung des geistigen Eigentums hat das Ganze wirklich nichts zu tun. Lassen Sie uns in den kommenden Wochen den Re- gierungsentwurf so ändern, dass wir das Ziel der Richtli- nie auch wirklich erreichen: die Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Betrachte ich mir den vorliegenden Gesetzentwurf im Lichte der aktu- ellen Streitereien innerhalb der Koalition, mache ich mir vor allem Gedanken über den Schaden, den ein Lob aus- lösen könnte. Diese etwas kryptische Formel will ich Ihnen gerne auflösen: Zunächst zum Lob und dann zum befürchteten Schaden. Weder ist der Entwurf aus unserer Sicht perfekt, noch bestände etwa kein Diskussionsbedarf. Das Wesentliche aber ist: Der Entwurf trägt tatsächlich einmal eine klar erkennbare sozialdemokratische Handschrift. Wenn man die Grundauffassung teilen will, dass die gewachsenen technischen Möglichkeiten zur Verbrei- tung geistiger Arbeitsergebnisse im Internet einen ge- steigerten Schutz dieser Arbeitsergebnisse notwendig machen – dann sucht der Entwurf einen angemessenen Ausgleich zwischen den gegebenen Interessen. Er sucht einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Rechtsinha- ber nach der Verteidigung ihrer Rechte und dem Inte- resse der Verbraucher, vor überzogenen Abmahnungs- kosten wegen etwaiger Rechtsverletzungen geschützt zu werden. Dies ist ein kluges und sozial reflektiertes Anerkennt- nis der veränderten Realität. Eine Realität weltumspannender Kommunikation, in der Unbedarfte ausgesprochen leicht und schnell in Kon- flikt mit dem geistigem Eigentum Anderer gelangen können, weil sie etwa einen Kartenausschnitt oder ein Logo in ihren privaten Webauftritt einbauen, von dem sie gutwillig annahmen, er unterläge keinen rechtlichen Beschränkungen. Eine Realität, in der eine effektive zivile Rechtsver- folgung oft an der Unkenntnis über die Person eines Verletzers scheitert, weil dessen Identifizierung die Klar- legung einer IP-Adresse erforderte, zu der Provider na- türlich nur eingeschränkt bereit sind. Eine zivilrechtliche Klage aber kann nicht gegen Unbekannt erhoben wer- den. IP-Adressen taugen eben nicht für die erforderliche Bezeichnung des Beklagten im Antrag des Klägers. Bis- lang war damit eine effektive Rechtsverfolgung oft nur möglich, wenn der Verletzte sich dazu der Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte in einem vorgeschalteten Strafverfahren bedienen konnte. Man w s d g E z A ü v w c r n s d r e n s t i a f b d k d b r 2 c F F w s S w S g g e g (C (D ird aber anerkennen müssen, dass zivilrechtliche Er- atzansprüche gegen einen Verletzer häufig schon vor er Grenze strafwürdigen Verhaltens bestehen können. Außerdem ist es den Staatsanwaltschaften und Straf- erichten kaum auf Dauer zumutbar, sich als notwendige rfüllungsgehilfen zivilrechtlicher Kompensation bereit- uhalten. Deshalb ist der vom Entwurf vorgesehene uskunftsanspruch des Verletzten gegen den Dritten berlegenswert. Er ist aber nur überlegenswert, weil er im Wege einer orangehenden richterlichen Anordnung durchgesetzt erden soll. Ich erinnere daran: Der Vorbehalt richterli- her Anordnung für sich genommen ist schon keine Ga- antie für Rechtsstaatlichkeit. Fehlt er jedoch ganz, ist icht einmal der Versuch unternommen worden, Rechts- taatlichkeit durch ein formales Verfahren zu sichern. Ich komme darauf gleich zurück. Die vom Entwurf vorgesehenen Erleichterungen für ie Rechtsverfolgung sind also in der Tendenz ebenso ichtig, wie die Begrenzungen der Abmahnungskosten in infach gelagerten Fällen. Diese richtige Tendenz ent- immt der Entwurf natürlich den bestehenden europäi- chen Vorgaben. Das hindert aber gar nicht das Lob. Na- ürlich kann der Gärtner noch gründlich verderben, was hm die Baumschule geliefert hat. Doch nun zum befürchteten Schaden, den das Lob uslösen kann. Es ist nicht etwa so, dass wir uns dafür ürchten, einen Entwurf der Regierung in Teilen zu lo- en, weil uns das unsere Anhänger übel nehmen. Die enken in aller Regel hoch differenziert und werden aum überrascht sein, dass eine Regierung unter sozial- emokratischer Beteiligung auch einmal etwas Brauch- ares produziert. Die Gefahr liegt ganz woanders. Den befürchteten Schaden skizziert uns Frau Ministe- in Zypries in der Presseerklärung ihres Hauses vom 4. Januar diesen Jahres. Ich zitiere: „Ich weiß, dass insbesondere in der CDU im Deut- schen Bundestag die Auffassung vertreten wird, man könne auf den Richtervorbehalt in Teilen ver- zichten. Diese Frage soll im Verfahren erörtert und nach der Anhörung der Sachverständigen entschie- den werden.“ Es gibt eine gewachsene, ganz und gar nicht christli- he Tradition der CDU, die SPD auf dem schwachen uß zu suchen und auch zu erwischen. Der schwache uß war stets der linke. Frau Zypries strauchelt gerade auf dem linken Fuß, enn sie bekannt gibt, die Frage des Richtervorbehaltes ei diskutabel. Ich hoffe, dass es nur ein strategisches traucheln zur Erhaltung der Verhandlungsbereitschaft ar und die Ministerin unser Lob für die gegenwärtige truktur des Entwurfes am Ende nicht aus dem Gleich- ewicht bringt. Hier liegt der Schaden, von dem ich ein- angs meinte, dass ihn unser Lob auslösen kann. Das indeutig Falsche wäre nämlich, das zivile Auskunftsbe- ehren ohne Richtervorbehalt zu verabschieden. Es wäre 9640 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) grundfalsch, weil dies eine Hexenjagd gegen die Ver- braucher auslösen kann. Jeder Verdacht geriete unge- prüft zum Anlass für die vielfache Offendeckung von Identitäten und Adressen, von denen wir überdies ganz und gar nicht annehmen können, dass sie nach Ausräu- mung der Verdachte – insbesondere von den Servern der großen Unternehmer – wieder brav gelöscht werden. Frau Zypries, ich hoffe daher, dass Sie nun – mit un- serem Lob am linken Bein – dennoch standfest bleiben. Die zulässige Grenze zwischen der informationellen Selbstbestimmung und Wirtschaftsinteressen verläuft genau hier. Am Richtervorbehalt entlang. Bleibt der Richter draußen, ist die Grenze in jedem Fall falsch ge- zogen! In diesem Fall dürfen Sie mit unserem energischen Widerstand rechnen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Un- sere Rechtsordnung schützt das verfassungsrechtlich verankerte Recht am geistigen Eigentum und verleiht da- durch Kreativen Rechte an ihren Werken. Diese Rechte sind aber nur dann wirksam, wenn sie tatsächlich – auf rechtsstaatlichem Weg – durchsetzbar sind. Moderne Vertriebsformen, insbesondere im Internet, bei denen Rechtsverletzungen vorkommen, erschweren deren Gel- tendmachung. Informationen, die zur Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlich sind, liegen möglicherweise bei Dritten. Deshalb ist das Anliegen der sogenannten Enforcement-Richtlinie und des vorlie- genden Umsetzungsgesetzentwurfs, das Dreiecksver- hältnis zwischen Rechtsinhaber, Verletzer und Drittem neu auszugestalten, nachvollziehbar und im Grundsatz richtig. Im Mittelpunkt steht der Auskunftsanspruch gegen Dritte: Künftig soll der Rechtsinhaber von einem Dritten Auskunft über den Verletzer verlangen dürfen – voraus- gesetzt, die Rechtsverletzung ist offensichtlich oder es wurde bereits Klage erhoben. Mit der „offensichtlichen Rechtsverletzung“ geht die Regierung über EU-Vorga- ben hinaus. Ob es ihr gelungen ist, dabei Drittauskunfts- ansprüche ausreichend restriktiv zu gestalten, werden wir im weiteren Verfahren prüfen. Der Dritte muss ferner im gewerblichen Ausmaß, der Verletzer im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben. Gegen einen Internetprovider ist ein Auskunftsanspruch somit ausgeschlossen, wenn die Handlung des Verletzers nicht über das hinausgeht, was der Nutzung zum priva- ten Gebrauch entspricht. Diese Begrenzungen entspre- chen dem Wortlaut von Art. 8 und Erwägungsgrund 14 der Richtlinie. Dass auch der Verletzer im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben muss, gehört allerdings zur Klarstellung in den Gesetzestext und nicht nur in die Be- gründung. Weitere Formulierungsschwächen sind hier noch auszubügeln. Die Gemüter empören sich lautstark darüber, dass der Drittauskunftsanspruch von einer gerichtlichen Prüfung abhängig sein soll, wenn die Auskunft nur unter Verwen- dung von Verkehrsdaten erteilt werden kann. Eigentlich erstaunlich, denn Art. 8 der Richtlinie sieht dies vor – ü d R g v t l a b A r s d r g d n b l n i ß n W s s c b B T s T n d h w v k A g g i s k M d w A s f b N v (C (D brigens nicht nur begrenzt auf Verkehrsdaten. Es wäre eshalb nicht fernliegend gewesen, einen allgemeinen ichtervorbehalt für jeden Fall des Auskunftsanspruchs egen einen – immerhin stets unbeteiligten – Dritten orzusehen. Die Regierung hat lediglich dort eine rich- erliche Prüfung vorgesehen, wo für die Auskunftsertei- ung Verkehrsdaten verwendet werden. Ich gehe davon us, dass die Koalition die Schutzwürdigkeit personen- ezogener Daten im weiteren Verfahren nicht aus den ugen verliert und im Übrigen der Prüfbitte des Bundes- ats zu weiteren datenschutzrechtlichen Bedenken be- onders im Zusammenhang mit der intendierten Vorrats- atenspeicherung ernsthaft nachkommt. Bereits jetzt werden Forderungen nach der Einfüh- ung eines Strafschadenersatzes bei Verletzungen geisti- er Eigentumsrechte erhoben. Diese Amerikanisierung es Schadensrechts wollen wir nicht. Der Verletzer soll ach geltender Rechtsdogmatik weiterhin verpflichtet leiben, nur den tatsächlichen Schaden – selbstverständ- ich inklusive Gewinn – zu ersetzen. Strafe aber erfolgt ur dort, wo strafwürdiges Unrecht entsteht. Dies regelt n Deutschland bekanntlich allein das Strafrecht. Die Begrenzung der Abmahngebühr ist ein begrü- enswerter Schritt, da Auswüchsen und völlig unverhält- ismäßigen Gebühren Einhalt geboten werden muss. arum die Gebühr nur im Urheberrecht und nicht im ge- amten Recht des geistigen Eigentums begrenzt werden oll, bleibt sachlich unbegründet. Es gibt zu dem Entwurf – trotz unserer grundsätzli- hen Zustimmung – also noch gewichtigen Diskussions- edarf. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Heute ist der internationale ag des geistigen Eigentums; Anlass genug, um die be- ondere Leistung von Künstlern und Kreativen, von üftlern und Erfindern zu würdigen. Wir dürfen es aber icht bei Lippenbekenntnissen belassen. Nur wenn wir as hohe Schutzniveau, das wir in Deutschland bereits aben, weiter verbessern und es an die technischen Ent- icklungen anpassen, erhalten und fördern wir die Inno- ationskraft unserer Wirtschaft. Und diese Innovations- raft ist ein ganz wichtiger Motor für die Erhaltung von rbeitsplätzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der vorliegende Gesetzentwurf erleichtert den Kampf egen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Ei- entum. Wer von Piraterie und Fälschungen betroffen st, soll leichter an die Hintermänner herankommen und ich besser gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzen önnen. Die Neuerungen sollen das Patentrecht, das arkenrecht und das Urheberrecht erfassen. Deshalb än- ern wir unter anderem die drei entsprechenden Gesetze eitgehend wortgleich. Im Mittelpunkt stehen dabei uskunftsansprüche gegen Dritte, die wir erstmals chaffen. Sehr häufig liegen die Informationen, die er- orderlich sind, um den Rechtsverletzer zu identifizieren, ei Dritten, die selbst gerade nicht Rechtsverletzer sind. ehmen Sie etwa den Spediteur, der regelmäßig Waren om Hamburger Hafen quer durch die Republik trans- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9641 (A) ) (B) ) portiert. Wenn sich herausstellt, dass das alles Plagiate sind, dann ist es für den Rechteinhaber wichtig, von dem Spediteur zu erfahren: Wo sitzen die Auftraggeber und Hintermänner, wo hat man die Waren überall hintrans- portiert? Der Spediteur soll Auskunft geben müssen, und zwar auch dann, wenn er selbst arglos war und gar nicht wusste, dass es sich um Plagiate handelte. Was für den Transport auf der Autobahn gilt, soll im Grundsatz auch für den Datenhighway des Internet gelten. Deshalb kön- nen in Zukunft beispielsweise auch Internet-Service- Provider zur Auskunft verpflichtet werden. Unser Vor- schlag sieht dabei allerdings vor, dass ein Richter über den Auskunftsanspruch entscheidet, wenn bei der Dritt- auskunft Verkehrsdaten betroffen sind. Das können bei- spielsweise Daten über die Nutzung von Tauschbörsen sein. Ich möchte für den gewählten Weg werben. Bei der Auskunft über Verkehrsdaten sind sensible Daten betrof- fen, die wegen ihrer Nähe zu Art. 10 des Grundgesetzes besonders schützenswert sind. Diese sollten daher nur herausgegeben werden, wenn vorher ein Richter den An- spruch geprüft hat. Dabei müssen wir immer im Auge behalten, dass die Dritten zur Auskunft verpflichtet wer- den, obwohl sie selbst keine Rechtsverletzung begangen haben. Sie sind Unbeteiligte. Mit dem Gesetzentwurf haben wir ein anderes Ele- ment verbunden, das nicht durch die Richtlinie vorgege- ben wird: die Deckelung der Abmahnkosten. Es geht da- bei darum, dass einige wenige mit den Abmahnkosten Geschäftemacherei betrieben haben, bei der am Ende die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben ist. Uns hat dazu eine wahre Flut von Bürgerbriefen erreicht, die nach- drücklich zeigen, dass wir hier handeln müssen. Es steht aber außer Frage, dass auch in Zukunft der Rechteinha- ber den Verletzer abmahnen kann, aber bitte mit Augen- maß. Die Kosten für eine erstmalige Abmahnung sollen deshalb unter drei Voraussetzungen begrenzt werden: Es muss sich – erstens – um einen einfach gelagerten Fall handeln. Die Sache muss sich – zweitens – außerhalb des geschäftlichen Verkehrs abspielen, und drittens darf es nur zu einer unerheblichen Rechtsverletzung gekom- men sein. Unter diesen sehr engen Voraussetzungen ist es zu vertreten, die Kosten gegenüber dem Verbraucher zu begrenzen. Wir erschweren damit den Missbrauch von Abmahnungen, aber wir sorgen zugleich dafür, dass dieses Instrument für all jene erhalten bleibt, die sich redlich gegen Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr set- zen. Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, einen angemesse- nen Schutz des geistigen Eigentums zu erreichen. Mit dem Regierungsentwurf haben wir bei der Vielzahl der beteiligten Interessen eine faire und angemessene Lö- sung vorgelegt. Ich bin überzeugt, dass die verschiede- nen Aspekte bei den weiteren Beratungen noch intensiv diskutiert und der Entwurf an der einen oder anderen Stelle noch nachjustiert werden wird. Ich hoffe, dass am Ende ein Gesetz steht, das sich auf eine breite Mehrheit über die Parteigrenzen hinweg stützen kann. A e d i s b d K c B n v D v A e t C c s t h w p K t l s M d s l b l r d g (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Privatisierungsfolgen seriös bilan- zieren – Privatisierungen aussetzen – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (… Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes- änderungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 14 a und b) Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Wir beraten heute inen Gesetzentwurf der Linken, der die Bereitstellung er finanziellen Mittel für dringend benötigte Verkehrs- nfrastruktur allein aus der Haushaltsfinanzierung sicher- tellen soll. Mit diesem Entwurf nimmt die Linke die Realitäten eim Zustand der Verkehrsinfrastruktur und die Misere er öffentlichen Haushalte in Deutschland nicht zur enntnis. Bund, Länder und Gemeinden stecken in allen Berei- hen der Infrastruktur in einem riesigen Investitionsstau. esonders die Verkehrsinfrastruktur kann zukünftig icht mehr Schritt halten mit den Anforderungen, die ein erschärfter internationaler Wettbewerb an den Standort eutschland stellt, wenn es uns nicht gelingt, diesen In- estitionsstau aufzulösen. Der von der Linken eingebrachte Entwurf gibt keine ntworten auf dieses Problem – im Gegenteil verschärft r die vielfach prekäre Situation der Verkehrsinfrastruk- ur noch – und wird deshalb von der Fraktion der CDU/ SU abgelehnt. Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, wel- hes von der Linken jetzt de facto abgeschafft werden oll, eröffnet die Möglichkeiten, zusätzliche Infrastruk- ur zu schaffen, die über den Weg der alleinigen Haus- altsfinanzierung in absehbarer Zeit nicht realisierbar äre. Dies kann nach den Vorstellungen der Koalitions- arteien nur durch die verstärkte Mobilisierung privaten apitals geschehen. Das Instrument der öffentlich-priva- en Partnerschaften, das die Linke nicht nur mit der Vor- age des in Rede stehenden Gesetzentwurfs vom Grund- atz her ablehnt, ist für uns daher ein Baustein zur odernisierung unseres Staates und zur Bereitstellung ringend benötigter öffentlicher Leistungen. Der finanzielle Engpass öffentlicher Haushalte macht ich gerade im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in den etzten Jahren zunehmend standortschädigend bemerk- ar. Deshalb ist gerade hier das Instrument der öffent- ich-privaten Partnerschaften als mögliche Finanzie- ungsalternative zu berücksichtigen. Eine ausschließliche Haushaltsfinanzierung, wie von er Linken jetzt gefordert, ist vor diesem Hintergrund eradezu illusorisch. 9642 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Die positiven Anreize für den Mittelstand, als bedeu- tendster Arbeitgeber Deutschlands, der im Rahmen von ÖPP-Projekten sein hohes Innovationspotenzial einbrin- gen kann, um Arbeitsplätze zu schaffen, bleiben bei den Vorstellungen der Linken ganz und gar unberücksichtigt. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, das Finanzierungsmodell der öffentlich-privaten Partner- schaften in vielen Bereichen weiter voranzutreiben. Mit der Lkw-Maut, der Einrichtung der Verkehrinfrastruk- turfinanzierungsgesellschaft (VIFG) und dem Einsatz von Betreibermodellen sind die ersten Voraussetzungen im Verkehrsinfrastrukturbereich dafür geschaffen wor- den. Dieser Weg muss aber weiter konsequent beschrif- ten werden. Daher haben sich die Koalitionsparteien daauf verständigt, die Aufgabenstellung und Finanzie- rungsinstrumente der VIFG zu erweitern. Hierzu wird auch die Kreditfähigkeit der VIFG geprüft. Konkrete Finanzierungsvorschläge außer der reinen Haushaltsfinanzierung macht die Linke in ihrem Gesetz- entwurf nicht. Selbst wie diese reine Haushaltsfinanzie- rung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben organisiert wer- den soll, wo also das Geld konkret herkommen soll, beantwortet sie nicht. Die Union hat schon früh erkannt, welche Chancen das Instrument der ÖPP für den Standort und die Be- schäftigung in Deutschland bietet, und wird mit dem Ko- alitionspartner ÖPP-Projekte zum Wohle unseres Allge- meinwesens weiter vorantreiben. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion der CDU/CSU den vorliegenden Entwurf der Linken ab. Dr. Margrit Wetzel (SPD): Privatisierungen und öf- fentlich-private Partnerschaften aussetzen möchte die Fraktion Die Linke, und wer nur den Schafspelz des Wolfes sehen will, mag gute Ansätze daran finden: Selbstverständlich muss jeder Privatisierung eine gründ- liche Nutzen-Kosten-Analyse vorausgehen, selbstver- ständlich müssen möglichst alle Aspekte potenzieller Veränderungen bedacht werden, ebenso selbstverständ- lich ist die Notwendigkeit von Evaluierungen, von Ver- hältnismäßigkeit und Zielgerichtetheit solcher Entschei- dungen. Die von den Linken aufgelisteten Faktoren müssen – je nach konkreter Privatisierungsabsicht – ganz gewiss in der Prüfung der jeweiligen Einzelfallent- scheidung seriös bedacht und geprüft werden. Und ge- rade uns als Sozialdemokraten ist wichtig, dass Stand- orte und Arbeitsplätze sicher und zukunftsfähig sind, dass jeder Arbeitsplatz, der erhalten oder geschaffen werden kann, sorgsam gehütet wird. Wir setzen unsere ganze Kraft dafür ein, ein positives wirtschaftspoliti- sches Klima und starke Arbeitnehmervertretungen zu fördern, für uns ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und angemessene Löhne eine ständige Herausforderung! Aber: Ihr vorliegender Antrag verlangt eine Bilanzie- rung aller Privatisierungen seit 1995, bei der überhaupt nicht klar wird, was eigentlich der politische Nutzen der Ergebnisse sein soll? Ist das eine Arbeitsbeschaffungs- maßnahme, die ganze Abteilungen im Regierungsappa- rat für längere Zeit lahmlegen soll, bis die circa 23 Leitz- ordner mit Antworten gefüllt wären? Was soll der p s W r F k S e d S z t K a S r s f n z n w d v S f s k d l E c c B d s b g l s d k d K s i F g d d t d R f s (C (D olitische Mehrwert einer solchen Bilanz eigentlich ein? Wollen Sie Preisveränderungen, die mit Markt und ettbewerb zu tun haben, auf Privatisierungen reduzie- en? Wollen Sie feststellen, ob der Anteil von Sonn- und eiertagsarbeit sich in staatlichen oder privaten Kran- enhäusern unterscheidet? Möchten Sie zusätzliche chichtarbeit in modernen Industriebetrieben, die durch ine hervorragende Auftragslage bedingt ist, als Folge er Privatisierung veralteter Staatsbetriebe verteufeln? teckt die platte Dämonisierung, die platte Gleichset- ung von Privatisierung und Entlassung von Arbeitskräf- en hinter Ihrem Antrag? Lässt Stamokap grüßen? Ich habe einen konstruktiven Vorschlag für Ihren raut-und-Rüben-Antrag: Herr Dr. Schui, Sie sind – für lle offensichtlich – erkennbar als Initiator des Antrages. ie haben doch immer noch das Promotionsrecht. Wa- um loben Sie nicht Dissertationsthemen zu den Privati- ierungsfolgen aus? Finden Sie keine Doktoranden da- ür, und nun soll die Bundestagsverwaltung herhalten? Doktoranden könnten dann als eigene Leistung die otwendige Differenzierung, Kategorisierung und Expli- ierung vornehmen, könnten feststellen, dass der von Ih- en in Anspruch genommene DGB-Antrag mit dem Hin- eis auf die Organisationsprivatisierung der Bahn und eren soziale Folgen weitaus legitimer war als der jetzt on Ihnen vorgelegte und würden vor allem die Begriffe trukturwandel und weltweiten Kampf um Technologie- ührerschaft ergänzen. Was in Ihren Überlegungen – oder sollte ich besser agen: Privatisierungsalbträumen – nun gar nicht vor- ommt, ist der Umweltschutz. Keine Frage nach den Re- uzierungen von Schadstoffen und CO2 durch die Still- egung völlig veralteter Industriebetriebe und ihren rsatz durch moderne, technologisch höchst fortschrittli- he Unternehmen! Nein, Sie bleiben uns die Erklärung schuldig, wel- hen politischen Wert die Klärung der Frage hat, ob ahn- oder Postreform sich auf die Frauenquote unter en Beschäftigten ausgewirkt haben, oder wie Unter- chiede zu bewerten sein mögen zwischen der Schichtar- eit bei VW oder im ÖPNV? Also, ich bleibe dabei: Was ut für wissenschaftliche Zuarbeit sein mag, ist noch ange nicht ausreichend als Grundlage für parlamentari- che Entscheidungen! Und wenn Sie, Herr Dr. Schui, ann entsprechende Doktoranden fänden, die Ergebnisse ritischer Dissertationen ließen sicher die Prognose zu, ass die ökonomistische Brutalität des marxistischen eynesianismus noch offenkundiger ist als die herr- chender neoklassischer Lehren. Herzlich Willkommen n der politischen Wirklichkeit! Darüber hinaus wollen Sie dann auch noch das ernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz zu Grabe tra- en und keine weiteren ÖPP-Projekte zulassen. Was ist enn falsch daran, wenn wir versuchen, mehr Effizienz urch die Partnerschaft von öffentlicher Hand und priva- en Unternehmen zu generieren? Was ist falsch daran, ass wir versuchen, privates Kapital für die schnellere ealisierung von Infrastruktur einzuwerben? Ist es alsch, wenn wir mit weniger Steuermitteln mehr und chneller Verkehrsinvestitionen tätigen können? Sie be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9643 (A) ) (B) ) tonen zwar die „Unterfinanzierung im Verkehrswege- bau“, lehnen aber alternative Finanzierungsmethoden wie ÖPP ab und bezeichnen sie gar als „Irrweg“. Wieso sollte es ein Irrweg sein, mehr privates Kapital in die Fi- nanzierung der Verkehrswege einzubinden? Kennen Sie eigentlich die Prognosen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens? Sind Ihnen die massiven Steigerungen, insbesondere im Güterverkehr, bewusst? Ist Ihnen bewusst, dass die öffentlich-private Partner- schaft in den F-Modellen nicht nur Akquise privaten Ka- pitals ist, sondern auch einen – wenn auch kleinen – Ein- stieg in die Nutzerfinanzierung von Straßen bedeutet? Glauben Sie wirklich, dass mautpflichtige Straßenab- schnitte für Personenfahrzeuge keine Akzeptanz in der Bevölkerung hätten? Bei der Warnowquerung in Ros- tock passieren täglich rund 10 000 Fahrzeuge den Tun- nel. Sind die Interessen von über 10 000 Menschen Ih- nen nicht eine Beachtung wert? Ich will gar nicht be- streiten, dass die Betreiber zu Beginn mit 20 000 täglichen Fahrzeugen wesentlich höhere Erwartungen hatten und ihre Prognosen ändern mussten. Das heißt aber doch, dass man aus diesen Fehlern eines Pilotpro- jektes lernen sollte. Die künftigen Verkehrsprognosen müssen immer aktuell, umfassend sein und kritisch be- leuchtet werden. Mit der Verlängerung der Vertragslauf- zeit wurde bei der Warnowquerung übrigens ein für alle Beteiligten gangbarer Weg entwickelt, der dem Leben- szy-klusansatz der Projekte durchaus entspricht. Außer- dem wurden in diesem Projekt bei einem Investitionsvo- lumen von 219 Millionen Euro insgesamt nur 26 Millionen Euro aus EU Mitteln, vom Land und der Stadt gemeinsam aufgebracht, der Bund wurde gar nicht be- lastet. Auch Ihr zweiter Beleg für ein vermeintliches Schei- tern des Gesetzes, der Lübecker Herrentunnel, ist bei ge- nauerem Hinsehen nicht angebracht. Sie kritisieren, dass der Zuschuss des Bundes dort „sogar 50 Prozent“ betrug. Das ist richtig, aber richtig ist auch: Der Bund hat den Bau zwar finanziell unterstützt, aber: Der Herrentunnel hat die Herrenbrücke im Zuge der Bundesstraße 75 er- setzt, deren Straßenbaulastträger der Bund war. Der schlechte bauliche Zustand hatte den Ersatz der Brücke erforderlich gemacht, der Bund hätte diesen leisten müs- sen. Der Bund hat der Hansestadt Lübeck deshalb in Höhe der ersparten Aufwendungen für den Bau und Be- trieb eines Ersatzbrückenbauwerks in jährlichen Raten nach Baufortschritt einen sogenannten Sockelbetrag in Höhe von 87,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das heißt, hier entstand ein mit Blick auf die Hafenwirt- schaft in Lübeck und die Schifffahrt gewünschtes Pro- jekt, das den Bund nicht mehr Geld kostete als eine we- niger leistungsfähige Standardlösung. Das, was sie als komplett gescheiterte Modelle dar- stellen, ist so gescheitert also nicht. Dennoch ist es richtig, dass beim Fernstraßenbau- privatfinanzierungsgesetz Verbesserungsbedarf besteht. Das können Sie übrigens bei uns schon im Koalitions- vertrag nachlesen, der eine Weiterentwicklung und Stär- kung der öffentlich privaten Partnerschaften vorsieht. Und daran arbeiten wir intensiv. Wir wollen und werden Ö N d R d P a d E G g m w z r l w d z d F V a p A g Ö Ö s n s f s d g g p g p b v g E s t r z m R A m (C (D PP weiter voranbringen. Für mich bleibt der größte utzen öffentlich-privater Partnerschaften nach wie vor ie angemessene Risikoverteilung: Jeder Partner soll das isiko übernehmen, das er am besten beherrscht, und für en Part verantwortlich sein, worin er besser als sein artner ist. Ein weiterer Vorteil ist – auch wenn die Linken das bstreiten – die Effizienzsteigerung, die durch viele an- ere nationale, vor allem aber auch durch internationale rfahrungen deutlich belegt wird. Leider sind wir noch nicht so weit wie zum Beispiel roßbritannien. Die Briten haben einen ÖPP-Anteil von ut 15 Prozent bei Ihren Investitionen, also deutlich ehr Erfahrung als wir. Oder nehmen Sie Großprojekte ie den Flughafen in Athen, der auf der Basis einer ein- elgesetzlichen Grundlage – in kürzester Zeit unter Wah- ung der archäologischen Schätze Griechenlands pünkt- ich zur Olympiade fertig gestellt werden konnte. Sollten ir wirklich die Erfahrungen deutscher Unternehmen, ie dabei gewonnen wurden, nicht in unserem Land nut- en? Sollen wir verzichten auf die Erfahrungsfortschritte er beim Verkehrsministerium angesiedelte PPP Task orce? Sollen wir verzichten auf die Kompetenz unserer erkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft anstatt sie uszubauen? Wir müssten mit dem Klammerbeutel ge- udert sein, wenn wir uns nicht bemühten, Standards für usschreibungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsver- leiche fortzuentwickeln und an der Verbesserung der PP-spezifischen Rahmenbedingungen zu arbeiten. In Deutschland beträgt das Investitionsvolumen von PP-Projekten mit Vertragsabschluss allein im Hochbau chon 1,4 Milliarden Euro. Und auch Ihr Vorwurf, das Fernstraßenbauprivatfi- anzierungsgesetz würde nicht mehr angewandt, stimmt chlicht nicht. Der Bund lässt die Eignung von Bundes- ernstraßenabschnitten wie zum Beispiel den Albauf- tieg oder die Weserquerung auf ihre Eignung als F-Mo- elle prüfen. Immer wird es sich dabei um Einzelfallentscheidun- en handeln, denn natürlich ist nicht jedes Projekt ÖPP- eeignet. Öffentlich-private Partnerschaften sind nicht er se ein Allheilmittel. Wirtschaftlichkeitsuntersuchun- en, Machbarkeitsstudien und aktualisierte Nachfrage- rognosen müssen die Sinnhaftigkeit von ÖPP-Projekten elegen. Das Interesse der Privaten ist natürlich auch da- on abhängig, ob eine angemessene Rendite für das ein- esetzte Kapital zu erwarten ist. Für die wirtschaftliche ntwicklung sind vorgezogene Investitionen in Infra- truktur nicht falsch, sondern sinnvoll. Wir sind weder bei öffentlich-privaten Partnerschaf- en allgemein noch beim Fernstraßenbauprivatfinanzie- ungsgesetz am Ende des Weges angelangt. Aber stehen u bleiben, wäre verantwortungslos. Deshalb werden wir it allem Nachdruck an der weiteren Verbesserung der ahmenbedingungen für ÖPP in Deutschland arbeiten! Jan Mücke (FDP): Wieder einmal haben wir einen ntrag der Linken vorliegen, der unsinnigen Bürokratis- us nach sich zieht. Diesmal sollen Privatisierungsmaß- 9644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) nahmen ausgesetzt werden, bis die Folgen scheinbar se- riös bilanziert sind. Aus diesem Antrag wird vor allem ein grundsätzli- ches Unverständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge deutlich, das letztendlich auch zum wirtschaftlichen Nie- dergang der DDR und anderer sozialistischer Staaten ge- führt hat. Da die Linksfraktion daraus anscheinend nichts gelernt hat, will ich es Ihnen nochmals vor Augen führen: Die Bilanz, die Sie fordern, soll den Privatisierungs- erlösen die Vermögensverluste samt den etwaigen Folge- kosten gegenüberstellen. Daran wollen Sie dann unter anderem messen, ob eine Privatisierung sinnvoll ist oder nicht – nach dem Motto: Wenn der Vermögensverlust höher ist als der Privatisierungsgewinn, sollte man nicht privatisieren. Ich frage Sie: Wie wollen Sie denn das Vermögen, das Sie verkaufen, bewerten? Oder anders gefragt: Was ist denn der Unterschied zwischen dem Privatisierungserlös und dem Vermögensverlust? Glauben Sie, die Regierung könnte das Vermögen besser bewerten als der Markt? Sie erhalten reine Buchgewinne oder -verluste auf der Grundlage äußerst fragwürdiger Daten. Eine solche Ge- genüberstellung kann nur eines leisten: Sie kann anhand des dann tatsächlich erzielten Erlöses verdeutlichen, wie genau die Einschätzung vorher war. Dafür noch ein Heer von Bürokraten zu beschäftigen, lohnt wahrlich nicht. Die Linksfraktion vergisst gern die wichtigste Sache, die der Markt für uns bereithält: Information. Genau diese Information von tatsächlichen Werten, echten Marktpreisen, lässt dieses System funktionieren und so- zialistische Systeme eben nicht. Genau deswegen muss auch unser Grundsatz „privat vor Staat“ immer bestehen bleiben, solange keine überzeugenden Gründe dagegen sprechen. Nur originär staatliche Aufgaben sollten in öf- fentlicher Hand bleiben. Übrigens sind Ihre Kollegen von der Linksfraktion auf kommunaler Ebene schon weiter. Sie haben mit mir zusammen der Veräußerung des kommunalen Wohn- eigentums in Dresden zugestimmt. Der tatsächliche Wert war übrigens dann deutlich höher als der anfangs ge- schätzte, sodass Dresden heute nicht nur schuldenfrei ist, sondern unter anderem auch in die Zukunft unserer Kin- der investieren kann. Sie schreiben es ja in Ihrem Antrag selbst: Privatisie- rungsmaßnahmen werden mit erwarteten Effizienzge- winnen begründet. Hier liegen Sie absolut richtig. Pri- vate Unternehmen sind effizienter, da sie einen höheren Anreiz haben, effizienter zu wirtschaften als der Staat. In den Fällen, in denen sich für den Verbraucher durch die Privatisierung Nachteile ergeben, muss der Staat die Rahmenbedingungen ändern, damit kundennaher Ser- vice gewährleistet ist. Sie formulieren in dem vorliegenden Antrag die Sorge, dass durch Privatisierungserlöse vor allem Haus- haltslöcher gestopft werden. Diese Sorge teile ich aus- drücklich. Die laufenden Ausgaben müssen mit den lau- fenden Einnahmen gedeckt werden. Dieser Grundsatz muss immer bestehen bleiben. Dass die Regierenden E s n V a n r d d h z d s a f a t F k r n b d s z s g z M b S d k W z I n g g E w d s n B d d j m z J e u (C (D inmalerlöse gern in den laufenden Haushalt fließen las- en, daran wird aber auch Ihre geforderte Bilanzierung ichts ändern. Wir als Oppositionsführer werden jeden ersuch dazu kritisieren, die Bundesregierung jedoch uch weiterhin dazu auffordern, Privatisierungen vorzu- ehmen und die Staatsquote zu senken. Ein totaler Privatisierungsstopp für die Bundes- epublik bis zu einer nur scheinbar seriösen Bilanzierung er Folgen ist dabei absolut kontraproduktiv. Aus dem gleichen Holz ist auch der Gesetzentwurf er Linken zur Änderung – oder realisitischer: zur Auf- ebung – des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgeset- es geschnitzt. Tatsächlich hat das Gesetz bislang nicht as gebracht, was man sich von ihm versprochen hat. Es tellt aber nach wie vor eine attraktive Möglichkeit dar, usgewählte Strecken, die sich dafür eignen, privat zu inanzieren und das angesichts der Haushaltslage wohl uch erst zu ermöglichen. Die rückwärtsgewandte Poli- ik der Linken ist da absolut fehl am Platz. Statt das inanzierungsmodell zu verteufeln, wären vielmehr kon- rete Vorschläge angebracht gewesen, die eine Steige- ung seiner Attraktivität zum Ziel haben. Dazu ist aber ichts im Gesetzentwurf zu finden. Der Entwurf der Linken geht am eigentlichen Pro- lem vorbei und kann es so auch nicht lösen. Denn nicht ie private Teilfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur als olche ist das Problem, vielmehr die Tatsache, dass trotz unehmender Nutzerfinanzierung – ich verweise insbe- ondere auf die Einführung der Lkw-Maut – ein Rück- ang der Investitionen in Bundesfernstraßen zu ver- eichnen ist. Bundesverkehrsminister Tiefensee hat unlängst die ittelfristprognose zur Entwicklung des Güterverkehrs is 2010 vorgestellt. Aus ihr wird deutlich, dass auf der traße bereits im Jahr 2009 ein Transportbedarf vorhan- en sein wird, der bei der Aufstellung des Bundesver- ehrswegeplans erst für das Jahr 2015 erwartet wurde. ir stehen vor einer gewaltigen Herausforderung. Klot- en, nicht kleckern, muss die Devise lauten. Die Realität sieht indessen anders aus. So wurden die nvestitonsmittel für Bundesfernstraßenprojekte in mei- em Heimatland Sachsen im Jahr 2007 um 40 Prozent egenüber dem Vorjahr gekürzt. Von Verstetigung oder ar Erhöhung der Investitionen kann keine Rede sein. rgebnis: Vielerorts muss der Baubeginn verschoben erden, zusätzliche Kosten entstehen, eine Entlastung er Anwohner ist nicht in Sicht. Die Frage nach neuen Finanzierungsquellen stellte ich gar nicht, wenn der Bund seiner Verantwortung achkommen und gegebene Zusagen einhalten würde. ei der Einführung der Lkw-Maut wurde vonseiten der amaligen rot-grünen Bundesregierung zugesichert, mit en zusätzlichen Einnahmen zusätzliche Verkehrspro- ekte zu finanzieren. Doch schon bald zeigte sich, dass it den erzielten Mauterlösen eine proportionale Kür- ung der Haushaltsmittel einherging. Mehr noch: In den ahren 2006 und 2007 wurden und werden acht bzw. lf Prozent weniger in Fernstraßenprojekte investiert als nter Rot-Grün in 2005. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9645 (A) ) (B) ) Es ist angesichts des rasanten Verkehrswachstums er- schreckend, dass sich der Infrastrukturrahmenplan im- mer mehr zu einer reinen Wunschliste des Ministers ent- wickelt. Der Plan weist für die Realisierung der in ihm aufgeführten Straßenprojekte einen Finanzbedarf in Höhe von 22,4 Milliarden Euro ab 2006 aus. Dem stehen ausweislich der Haushaltspläne 2006, 2007 sowie der Finanzplanung der Bundesregierung bis 2010 jedoch nur 10,42 Milliarden Euro Investitionsmittel für Bedarfs- planmaßnahmen gegenüber. Es klafft somit allein im Be- reich der Bundesfernstraßen eine Finanzierungslücke in Höhe von 11,98 Milliarden Euro. Diese Zahlen belegen, dass wir weit davon entfernt sind, die anstehenden Herausforderungen meistern zu können. Der Investitionsstau nimmt stetig zu und ver- schärft die Lage. Der Gesetzentwurf der Linken ist in diesem Rahmen alles andere als hilfreich. Er beschränkt sich nicht nur auf eine pauschale Herabsetzung der bis- her umgesetzten Projekte, sondern versperrt auch poten- ziellen Investoren endgültig den Weg, sich auf diese Weise beim dringend benötigten Ausbau des Straßennet- zes eigenverantwortlich engagieren zu können. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Der Leitgedanke des Art. 115 des Grundgesetzes ist, das staatliche Ver- mögen zu erhalten: Die öffentliche Kreditaufnahme soll den Vermögenszuwachs durch Investitionen nicht über- schreiten. Um konjunkturelle Flauten zu überwinden, lässt die Verfassung eine Ausnahme von der Regel zu. Zwar halten sich hier die Zunahme an öffentlichem Ver- mögen und die Kreditaufnahme nicht mehr die Waage, aber die kreditfinanzierten Ausgaben steigern doch die Produktion und damit den Reichtum – wie auch immer verteilt. Privatisierungen verletzten diesen Grundgedanken des Vermögenserhaltes. Ihr Erlös soll dem Ausgleich der öffentlichen Haushalte dienen. Ihre Begründung sind die leeren öffentlichen Kassen. Aber wer hat sie leer ge- macht? Alles beginnt damit, dass die Besteuerung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen, der Vermö- gen selbst, der Erbschaften, der Börsenumsätze gesenkt wird. Dem werden dann im nächsten Schritt die Sozial- ausgaben angepasst, der öffentliche Dienst wird dezi- miert. Das verbleibende Defizit soll durch den Verkauf von öffentlichem Vermögen ausgeglichen werden. Ver- kauft an wen? Nicht zuletzt an diejenigen, die von den Steuersenkungen profitieren, liquider sind als vorher und eine Anlage für denjenigen neuen Reichtum suchen, den ihnen der Staat verschafft hat. Diese einfache Wahrheit vernebeln der Bund, die Länder und die Gemeinden bei der Privatisierung. Vor- geschwindelt werden die folgenden Gründe: Private Un- ternehmen arbeiteten wirtschaftlicher als öffentliche, sie kämen den Wünschen der Kunden mehr entgegen. Über- dies seien private Unternehmen finanziell eher in der Lage, die erforderlichen Investitionen vorzunehmen, für technischen Fortschritt zu sorgen. Um Klarheit hierüber zu schaffen, muss ein umfas- sender Privatisierungsbericht her. Er muss über den Be- teiligungsbericht des Bundes weit hinausgehen, und dies i v B a d W r t c H s n v k r Q d z k i g F w d ä t P r f t ö U A A b G d h h D t g G r g d k l r g d S i (C (D n zweifacher Hinsicht: Zu informieren ist über die Pri- atisierungen aller Gebietskörperschaften, das heißt des undes, der Länder und der Gemeinden. Weiterhin sind lle Folgen der Privatisierungen darzustellen. Dies erfor- ert, vor allem die folgenden Fragen zu beantworten: ie hoch sind die Preise vor und nach der Privatisie- ung? Hierbei sind die Erlöse, die Kosten und die Gehäl- er der Geschäftsführung genau zu ermitteln. Die Ursa- hen für allfällige Kostensenkungen sind darzustellen. andelt es sich hierbei um Lohnsenkungen, um techni- chen Fortschritt – der ebenso gut im öffentlichen Unter- ehmen hätte vorgenommen werden können – oder um erringerte Leistungen? Demnach sind genaue Aus- ünfte über die Lohnentwicklung nach der Privatisie- ung, die Arbeitsbedingungen, die Mitbestimmung, die ualität der Leistungen und die Umweltstandards erfor- erlich. Ebenfalls ist darzustellen, ob gegebenenfalls So- ialtarife gestrichen wurden. Weiterhin ist eindeutig zu lären, ob die Anlagen und Betriebssysteme durch Ersatz- nvestitionen in einem technisch einwandfreien Zustand ehalten werden, ob die Möglichkeiten des technischen ortschrittes genutzt worden sind. Des Weiteren muss eingehend darüber informiert erden, wie sich die finanzielle Lage der entsprechen- en Gebietskörperschaften nach der Privatisierung ver- ndert hat. Da vor allem ertragreiche öffentliche Be- riebe privatisiert werden, ist zu vermuten, dass die rivatisierung die öffentlichen Einnahmen erheblich ver- ingert hat. Privatisierung ist im angeforderten Bericht weit zu assen: Neben dem Verkauf von Beteiligungen und sons- igen Vermögenswerten ist auch die Ausgliederung von ffentlichem Vermögen in privatrechtlich organisierte nternehmungen und die Übertragung von öffentlichen ufgaben an private Unternehmen zu beachten. Rechtsgrundlage für den Privatisierungsbereich ist rt. 35 Abs. 1 des Grundgesetzes. Der Bund nutzt hier- ei die rechtlichen Amtshilfeverpflichtungen der Länder, emeinden, Gemeindeverbände und sonstiger Personen es öffentlichen Rechts. Im Rahmen der Informations- ilfe werden diese die erforderlichen Informationen er- eben und weitergeben. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Fraktion der Linken hat einen Antrag mit zwei zen- ralen Forderungen vorgelegt. Darin wird die Bundesre- ierung aufgefordert, gemeinsam mit den anderen ebietskörperschaften dem Bundestag einen Privatisie- ungsbericht über die Auswirkungen der Privatisierun- en seit 1995 vorzulegen. Darüber hinaus wird die Bun- esregierung aufgefordert, bis zur Vorlage des Berichtes eine weiteren Privatisierungsschritte zu unternehmen. Wenn ich mir vorstelle, was da alles an Empirie zu eisten ist, müssen wir uns wohl auf einen Privatisie- ungsstopp auf unbestimmte Zeit einstellen. Das ist wohl enau das, was die Fraktion Die Linke beabsichtigt. Für ie Linke steht das Ergebnis doch längst fest: Mehr taat, weniger privates Engagement, und schon geht es n diesem Land wieder gerecht zu. 9646 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) So einfach möchte ich es aber Herrn Schui und Frau Höll nicht machen. Damit kein Missverständnis entsteht: Sollte ein solcher Bericht mit einem vertretbaren Auf- wand zu leisten sein, dann kann ich mir so etwas schon vorstellen. Wir werden im Ausschuss ja Gelegenheit ha- ben, uns über Fragestellung und Umfang eines solchen Berichtes genauer Gedanken zu machen. Einen Privati- sierungsstopp damit zu verknüpfen, ist aber polemisch und kontraproduktiv. Der amerikanische Nobelpreisträger und Globalisie- rungskritiker Joseph Stiglitz hat sich in einem Buch grundsätzlich zu der Privatisierung von staatlichen Un- ternehmen geäußert. Er schreibt: Privatisierungen, die von rechtlichen Rahmenvorschriften, der Sanierung der Unternehmen und einer effizienten Corporate Gover- nance begleitet wurden, führen zu mehr Wachstum. – Dies mag pauschal klingen, ist aber nachdenkenswert. Was ist Aufgabe des Staates? Er muss die Vorausset- zungen für nachhaltiges und qualitatives Wachstum schaffen. Er muss eine intakte Infrastruktur zur Verfü- gung stellen, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Un- ternehmen Zugang zu Gütern und Leistungen haben, die für wirtschaftliches Handeln notwendig sind. Er ist in der Verantwortung für die zahlreichen Leistungen der öf- fentlichen Daseinsvorsorge, und er ist in der Verantwor- tung, den Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas durchzusetzen. Kurz: Er setzt die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Dafür braucht es einen starken und handlungsfähigen Staat. Das heißt aber nicht, dass der Staat auch in jedem Fall aufgefordert ist, diese Aufgaben in Eigenregie selber zu erbringen. Der Staat ist in der Pflicht, Aufgaben effizient und wirtschaftlich zu gewährleisten. Das heißt konkret, dass ein effizienter Staat Aufgaben dann an Private über- tragen soll, wenn sie diese besser und wirtschaftlicher erfüllen können. Wer dies infrage stellt, so wie dies die Linke tut, trägt nicht zu einer Stärkung des Staates bei, sondern bewirkt letztlich das Gegenteil. Wo liegen die Grenzen der Privatisierung? Wo liegen die Grenzen des Marktes? Ich bin der Meinung, dass so- zial-, umwelt- und gesundheitspolitische Aufgaben, die der Markt nicht befriedigend lösen kann, in der Verantwortung des Staates belassen werden sollten. Bei netzabhängigen Infrastrukturen muss der Staat die Rahmenbedingungen so setzen, dass der Netzzugang diskriminierungsfrei zu ge- währleisten ist. Im Fall der Bahn heißt das für uns bei- spielsweise keine Privatisierung des Schienennetzes. Da- mit stellen wir uns nicht gegen den Markt, sondern im Gegenteil, wir stärken den Markt. Wettbewerb braucht Wettbewerber. Wohin die Mono- polbildung bei netzgebundem Leitungssystem führt, dis- kutieren wir aktuell am Beispiel der Energiewirtschaft. Auf dem Strommarkt verfügen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW über 90 Prozent der Stromerzeugung: Sie be- treiben das gesamte Transportnetz und kontrollieren die grenzübergreifenden Kuppelstellen. Sie haben überzahl- reiche Beteiligungen bei Stadtwerken, einen nicht zu vernachlässigenden Anteil auf der Verteilnetzebene und im Endkundengeschäft, und sie dominieren den Regele- nergiemarkt. Ein Schlüssel zu mehr Wettbewerb, zu ei- n P h t m D A i w a i N S d a m w n d g d t f B d u n r a B v f ü i 2 F n d F z t la h w s f w m (C (D er Energiewende und zu verbraucherfreundlicheren reisen ist der diskriminierungsfreie Netzzugang. Des- alb setzen wir uns für die eigentumsrechtliche Entflech- ung von Netz und Erzeugung aus. Die Energiekonzerne üssen die Kontrolle über das Leitungsnetz verlieren. ies sicherzustellen, ist Aufgabe des Staates. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetze (Ta- gesordnungspunkt 17) Günter Baumann (CDU/CSU): Deutschland liegt m Herzen von Europa. Der Großteil aller Transport- ege von Nord nach Süd und von West nach Ost sowie uch entgegengesetzt gehen durch unser Land. Folglich st Deutschland ein typisches Transitland mit neun achbarstaaten, von denen wir mit sechs Staaten den chengenraum teilen. In absehbarer Zeit werden durch ie EU-Osterweiterung auch Tschechien, Polen sowie uch die Schweiz den Schengenstatus erreichen, und so- it werden auch hier die stationären Grenzkontrollen egfallen. Infolgedessen werden wir zu allen unserer eun Nachbarstaaten offene Grenzen unterhalten. Um as Interesse der Inneren Sicherheit in Deutschland leichsam auch in Europa zu wahren, braucht die Bun- espolizei weiterhin die Befugnis, lageabhängige Kon- rollen auf Einrichtungen der Eisenbahnen und Verkehrs- lughäfen durchführen zu können. In den vergangenen acht Jahren hat sich diese flexible efugnis als sehr effektiv erwiesen. Nicht nur, dass urch diese Kontrollen 60 Prozent aller festgestellten nerlaubten Einreisen an den derzeitigen Schengenbin- engrenzen ohne den nicht mehr stattfindenden stationä- en Grenzkontrollen festgestellt wurden. Dies belegen uch die absoluten Zahlen der Kontrollen, die für die undespolizei erfolgreich im Zeitraum von 1999 bis No- ember 2006 in Zügen, auf Bahnhöfen und Verkehrs- lughäfen durchgeführt wurden. Insgesamt erfolgten ber 2,5 Millionen, genaue Zahl: 2 527 113, Kontrollen n den angesprochenen Bereichen. Dabei kam es zu über 80 000, genaue Zahl: 283 761, polizeilich relevanten eststellungen, bei denen es sich vornehmlich um Perso- en- und Sachfahndungserfolge handelte. Hierbei wur- en knapp 9 000 unerlaubte Einreisen und fast 18 000 älle unerlaubter Aufenthalt festgestellt. Diese Fakten eigen auf, dass bei jeder neunten lageabhängigen Kon- rolle ein Fahndungserfolg erzielt wurde. Wichtige und bedeutende Informationen zu den uner- ubten Einreiseverhalten von ausländischen Staatsange- örigen wurden erbracht, wie zum Beispiel über Reise- ege, Schleusungskriminalität und deren Strukturen owie deren Abholer und Hintermänner, über Urkunden- älschung, Asylbetrug und Reisemittel. Diese Erfahrungs- erte wurden zur Grundlage gezielter Präventivmaßnah- en, wie Schwerpunktkontrollen auf Bahnhöfen, in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9647 (A) ) (B) ) Zügen und Flughäfen mit grenzüberschreitenden Anbin- dungen. Schon diese Ausführungen beweisen, dass diese 1998 erstmalig erteilte Befugnis durchaus sinnvoll ist und zu einem unverzichtbaren Instrument der Bundespolizei nicht nur in den Grenzregionen geworden ist. Nun, im Jahr 2007, und vor dem Hintergrund des Evaluationsbe- richts, kann man dem Instrument im Kampf gegen Schleusungskriminalität, illegale Einwanderung, organi- sierte Kriminalität ein gutes Zeugnis ausstellen. Es hat sich bewährt in der Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten Einreise, Menschenhandel und auch in der Terrorismusbekämpfung. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die hervorragende Arbeit unserer Bun- despolizei, die jene erweiterten Kontrollmöglichkeiten nicht nur erfolgreich und mit hohen Trefferquoten umge- setzt hat, sondern auch in einer Art und Weise, die unter unserer Bevölkerung auf breite Zustimmung und Akzep- tanz gestoßen ist und auch weiterhin stößt. Für diese er- folgreiche Arbeit möchte ich im Namen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion allen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei recht herzlich danken. Denn auch weiter- blickend dient diese ausgezeichnete Aufgabenbewälti- gung der Bundespolizei dem Sicherheitsgefühl der An- wohner in den Grenzregionen, der Bürgerinnen und Bürger, die sich deshalb für einen Urlaub in den Grenz- regionen entscheiden. Nicht zuletzt ist das Sicherheits- gefühl entscheidend für ansiedelndes Gewerbe. Anhand dieser Argumente ist völlig eindeutig zu er- kennen, dass die Befugnis der Bundespolizei zu lageab- hängigen Kontrollen weiter bestehen muss. Allein von- seiten der Opposition wird die Frage gestellt: Warum die Befugnis nun gänzlich entfristet werden sollte? Die Sinnhaftigkeit und Effektivität dieser bundespolizeili- chen Kompetenz ist nicht zu leugnen. Jedoch wird diese Kompetenz zunehmend wichtig nach dem Schengenbei- tritt von Tschechien und Polen. Denn dann sind alle un- sere Grenzen zu unseren europäischen Nachbarstaaten Schengenbinnengrenzen, bei denen es zum Wegfall des ersten Filtersystems – namentlich der stationären Grenz- kontrollen – gekommen ist. Somit kommt den lageab- hängigen Kontrollen der verkehrsreichen Punkte wie Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen und den Grenzen nachgelagerten stichprobenartigen Kontrollen unum- gänglich eine immense Bedeutung zu. Diese sind zum Schutz Deutschlands vor drohendem Terrorismus, orga- nisierter Kriminalität und illegaler Einreise unverzicht- bar. Dies bestätigen auch nahezu alle europäischen Län- der. Sie verfügen, bis auf die Inselstaaten Großbritannien und Irland, über ähnliche und teilweise weiterführende Kontrollmöglichkeiten. Denn auch durch die zunehmende schnelle Mobilität in und aus den neuen EU-Mitgliedstaaten entwickelt sich eine ganz neue Dimension der Kriminalität, der im Hin- blick auf die offenen Binnengrenzen unter anderen auch mithilfe dieser Kontrollbefugnis begegnet werden kann. Außerdem wird die Gesetzesänderung notwendig, da sich auch die Lage in Deutschland und Europa verändert hat. Die terroristische Bedrohung ist auch in Europa durch beispielsweise die Anschläge in London und Ma- drid und die versuchten Attentate mit Kofferbomben in K k l E r b w d n t E N z r c v B k P a t f g m n l T f s 2 s g B z G d w U s p b l l h z E u b z Z t d V l (C (D oblenz und Dortmund ganz real geworden. Auch zu- ünftig wird die Bedrohung durch organisierte Krimina- ität, Terror und Schleusungskriminalität an den neuen U-Außengrenzen nicht abnehmen. Unser Schengen- aum, der in vielen Jahren durch viel gegenseitig er- rachtes Vertrauen zwischen den Staaten aufgebaut urde, soll durch diese vornehmlich terroristischen Be- rohungen nicht zum leichten Angriffsziel werden. Ge- au deshalb brauchen wir in Deutschland eine unbefris- ete Kontrollbefugnis, um auch die Sicherheit für ganz uropa gewährleisten zu können. Diese Gesetzesänderung sollte uns generell zum achdenken über die zukünftige Rolle der Bundespoli- ei anregen. Man muss die Aufgabenfelder neu definie- en, um sie an die aktuelle und vor allem zukünftige Si- herheitslage anzupassen. Dabei könnte ich mir orstellen, dass es zum Beispiel für eine wirkungsvolle ekämpfung der illegalen Migration sinnvoll sein önnte, die Kontrollbefugnis, die wir heute hier in der lenardebatte diskutieren, eine räumliche Ausdehnung uf Hauptverkehrswege und Bundesautobahnen in Be- racht zu ziehen ist. Des Weiteren wäre es vonnöten, die ür die Aufgabenwahrnehmung des Grenzschutzes fest- elegten 30 Kilometer in die Tiefe des Grenzraums auf indestens 50 wenn nicht sogar 70 Kilometer auszudeh- en. Dies würde nur der erhöhten und schnelleren Mobi- ität aller gerecht werden. Somit hoffe ich, dass die Diskussion der nächsten age zur Reform der Bundespolizei in diese Richtung er- olgt. Wolfgang Gunkel (SPD): Die mit dem Ersten Ge- etz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 5. August 1998 eingeführte Befugnis zur Durchführung ogenannter lageabhängiger Kontrollen auf Einrichtun- en der Eisenbahnen und Verkehrsflughäfen durch den undesgrenzschutz – der heutigen Bundespolizei – war unächst bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Mit dem esetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung es Bundesgrenzschutzgesetzes vom 22. Dezember 2003 urde die Befristung bis zum 30. Juni 2007 verlängert. m die Anwendung der Befugnis auf Dauer sicherzu- tellen, soll die Befristung des § 22 Abs. l a des Bundes- olizeigesetzes aufgehoben werden. Außerdem wurde estimmt, dass die Regelung vor Ablauf der Frist zu eva- uieren ist. Der Erfahrungsbericht der Bundesregierung iegt mit der Ausschussdrucksache 16 (4) 172 vor. Der Bericht zeigt, dass sich diese Regelung bewährt at. Sie hat sich als ein wichtiges Handlungsinstrument ur Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten inreise, der Bekämpfung von Schleusungskriminalität nd Menschenhandel und nicht zuletzt zur Terrorismus- ekämpfung erwiesen. Die präventivpolizeilichen Maßnahmen reichen von ielgerechten Schwerpunktkontrollen auf Bahnhöfen, in ügen und auf Flughäfen, grenzüberschreitenden, bina- ionalen Zugstreifen über die Informationssteuerung in as Netzwerk europaweit eingesetzter grenzpolizeilicher erbindungsbeamter bis zum systematischen und zeit- ich begrenzten Einsatz von Dokumentberatern in Visa- 9648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) stellen an deutschen Botschaften und auf Flughäfen im Ausland. Wichtig ist mir hierbei insbesondere, dass die lageab- hängigen Überprüfungen tatsächlich anlassbezogen sind und keinen Generalverdacht der Bundespolizei gegen- über bestimmten Bevölkerungsgruppen begründen. Inso- weit ist die Rechtsnorm, die der Bundespolizei Kontrol- len zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in eindeutig festgelegten Bereichen und Situa- tionen überhaupt erlaubt, auch hinreichend konkret. Von über 2,5 Millionen lageabhängigen Kontrollen ergab jede neunte eine polizeilich relevante Feststellung. 5,1 Prozent aller festgestellten unerlaubten Einreisen und 10 Prozent aller festgestellten Fälle des unerlaubten Aufenthalts sind auf den im Gesetz verankerten § 22 zu- rückzuführen. An dieser Stelle möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei einmal recht herzlich für ihre gute Arbeit danken. Ohne ihren tatkräftigen Einsatz hätten viele Straftaten nicht verhindert werden können. Gerade nach Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien sind lageabhängige Kontrollen unver- zichtbar, denn sie schützen vor grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration. Wegen seiner geo- grafischen Lage mit vielen Binnengrenzen ist Deutsch- land besonders anfällig für diese Delikte. Bei sich än- dernden technischen Möglichkeiten für Schleuser und illegal Einreisende müssen auch die Befugnisse der Poli- zei angepasst werden. Und lageabhängige Kontrollen in grenzüberschreitenden Zügen und auf Flughäfen mit grenzüberschreitendem Personenverkehr stellen hierfür eine unverzichtbare Maßnahme dar. Außerdem kann man davon ausgehen, dass bundespolizeiliche Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung steigert und ab- schreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter hat. Schon mit diesem Erfahrungsbericht wird mithin deutlich, dass die vorliegenden Informationen die prakti- sche Relevanz des Ermittlungsinstruments hinreichend bestätigen. Nicht zuletzt ziehen lageabhängige Kontrollen wohl weniger schwerwiegende Eingriffe nach sich, als so manches zurzeit diskutierte andere Instrument. Sie stel- len vielmehr tatsächlich wirksame staatliche Maßnah- men zur Kriminalitätsbekämpfung dar. Vor diesem Hin- tergrund bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Gisela Piltz (FDP): Schwarz-Rot will die Befristung sogenannter lageabhängiger Kontrollen auf Einrichtun- gen der Eisenbahnen und Verkehrsflughäfen durch den Bundesgrenzschutz aufheben. Als Nachweis dafür, dass diese Maßnahme erfolgreich gewesen sein soll, verweist Schwarz-Rot auf etwas, das von Schwarz-Rot „Evaluie- rung“ genannt wird. Der vorliegende Bericht ist gera- dezu überschwänglich. Schauen wir uns diese angebli- che Erfolgsstory doch einmal genauer an. Von wem stammt die von Schwarz-Rot so bezeichnete Evaluie- rung? Eine Unterabteilung der Bundespolizei hat den Bericht erarbeitet. Die Bundespolizei prüft also den Er- f n B g Z s l f d S t E h d B l u k e F d E r m a A r P d K E d s s d t k n S g d a U W d B s n m d r t l f b (C (D olg ihrer eigenen Maßnahmen und ihrer eigenen Befug- isse. Und zur allgemeinen Überraschung kommt die undespolizei dabei zu dem Ergebnis, dass sie ihren Job anz hervorragend erledigt hat. Daran haben wir keine weifel. Aber reicht das für eine echte Evaluierung? Eine echte Erfolgsprüfung, eine Evaluierung, die die- en Namen auch verdient und mit der die Rechtsgrund- age für verdachtsunabhängige Überprüfung dauerhaft estgeschrieben werden kann, muss aber aus der Sicht er FDP-Bundestagsfraktion von einer unabhängigeren telle kommen und nicht einfach von einer anderen Un- erabteilung der betroffenen Behörde. Wie sieht denn der gefeierte Erfolg im Einzelnen aus? s gab mehr als zweieinhalb Millionen verdachtsunab- ängige Kontrollen. Der Bericht teilt uns mit, es habe araufhin knapp 140 000 Strafanzeigen gegeben. Der ericht enthält keine Aussage darüber, auf welche De- ikte im Einzelnen sich diese Strafanzeigen beziehen, nd was noch viel schlimmer ist: Der Bericht enthält eine Aussage darüber, ob diese Strafanzeigen auch zu iner Verurteilung oder irgendeiner strafrechtlichen olge geführt haben. Wie viele dieser Verfahren wurden enn eingestellt? Dazu enthält der Bericht kein Wort. Im rgebnis wissen wir also anhand des vorliegenden Be- ichts nicht einmal, ob auch nur in einem einzigen Fall ithilfe der bislang befristeten Befugnis eine Straftat ufgeklärt wurde. Der Bericht enthält aber noch weitere Schwächen. nlassunabhängige Kontrollen sind ein Bruch mit dem echtsstaatlichen Grundprinzip, wonach einer gezielten ersonenkontrolle prinzipiell ein Verdacht gegenüber ieser Person zugrunde liegen muss. Anlassunabhängige ontrollen sind ein Ausdruck des Generalverdachts. Die inführung der anlassunabhängigen Kontrollen sollte em Zweck dienen, Einreisedelikte und grenzüber- chreitende Kriminalität zu bekämpfen. Und nun stellt ich doch die Frage: Sagt uns der Bericht irgendetwas arüber, ob wir Einreisedelikte und grenzüberschrei- ende Kriminalität mit dieser Befugnis effektiver be- ämpfen als ohne die Befugnis? In dem Bericht wird icht aufgeschlüsselt, auf welche Straftaten sich die trafanzeigen beziehen, welche auf die Befugnis zurück- eführt werden. Wir wissen also nicht, ob wir die Ziele es Gesetzes erreicht haben. Das kann unmöglich eine usreichende Evaluierung sein. Der Bericht legt sogar vielmehr nahe, dass in breitem mfang vor allem Kleinkriminalität aufgedeckt wurde. er mit einem riesigen Schleppnetz blind alles abfischt, er wird auch viele zumeist kleine Fische fangen. Die egeisterung des Bundesgrenzschutzes für das Abfi- chen der Kleinkriminalität ist so groß, dass die soge- annte Evaluierung empfiehlt, anlasslose Kontrollen im- er und überall einzuführen. Ich zitiere: Beachtlich ist arüber hinaus die hohe Anzahl an weiteren polizeilich elevanten Feststellungen ohne unmittelbaren oder mit- elbaren Zusammenhang zur unerlaubten Einreise aus al- en Deliktsbereichen der Kriminalität, welche die Er- olge, die mit der Befugnis erzielt werden, ergänzen und estätigen, vor allem aber die Notwendigkeit für anlass- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9649 (A) ) (B) ) und verdachtsunabhängige Kontrollen im gesamtstaatli- chen Sicherheitsinteresse aufzeigen. Der Bundesgrenzschutz berichtet hier frei nach dem Motto: Wenn wir nur alles und jeden kontrollieren kön- nen, dann werden wir auch ständig irgendwelche Krimi- nelle erwischen. Dies ist gerade keine Bestätigung der Erfolge hinsichtlich Einreisekriminalität. Der Bundes- grenzschutz verliert den Zweck der Befugnis offenbar völlig aus den Augen. Auch weitere wichtige Informationen liefert der Be- richt nicht. Nach welchen Kriterien wurden die Personen eigentlich kontrolliert wenn es nicht auf einen konkreten Verdacht ankommt? Etwa ausländisches Aussehen? Hier hätte ich mir eine Auskunft gewünscht. Zu einer brauch- baren Evaluierung gehören neben den Erfolgen auch die Kosten der Maßnahmen; auch hier ist der Bericht eine völlige Fehlanzeige. Ich fordere die Bundesregierung auf, zuerst eine un- abhängige Bewertung des Erfolges anhand des Zwecks der Befugnis vorzunehmen und uns eine ausreichende Grundlage zu liefern, um über die Zukunft der Befugnis entscheiden zu können. Anhand des vorliegenden Be- richts können Sie eine solche Entscheidung unmöglich verantworten. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Die Bundespolizei, früher der Bundesgrenzschutz, wurde 1998 ermächtigt, sogenannte lageabhängige Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahnen und auf Flughäfen vorzunehmen. Nach Ablauf einer Fünfjahresfrist wurde dieser Auftrag für 2003 bis 2007 verlängert. Nunmehr soll dieser befristete Passus per Gesetz in einen unbefristeten umgewandelt werden. Dem wird die Fraktion Die Linke nicht zustim- men. Zweitens. Der erste Grund für unser Nein ist inhaltli- cher Natur. Bevor wir etwas auf Dauer fortschreiben, wollen wir zumindest wissen, ob es auch für die Dauer taugt. Diese Prüfung blieb aus. Die Unionsfraktion und die SPD berufen sich zwar auf einen vorliegenden Eva- luierungsbericht. Was wiederum nur zeigt, dass wir un- terschiedliche Maßstäbe an eine Evaluierung, zu Deutsch: Analyse und Bewertung, anlegen. Der vorliegende Bericht ist typisch für nahezu alle Evaluierungen, die aus dem Innenministerium kommen. Das Ministerium bescheinigt sich selbst, dass es gut und prima ist. Wir erleben dasselbe Spiel ja bei den soge- nannten Anti-Terror-Gesetzen. Uns reicht das nicht. Wir wollen geprüft haben und sachlich prüfen können, bevor wir Ja und Amen sagen. Eine normale Tugend, die offen- bar nur noch in der Opposition anzutreffen ist. Drittens. Der zweite Grund für unser Nein ist logi- scher Natur. Die Bundespolizei – um die geht es hier – steht vor einer umfangreichen Umstrukturierung. Das hat Bundesinnenminister Schäuble mehrfach angekün- digt. Worum es im Detail geht, ist unklar. Aber nach dem, was man weiß, geht es um eine Strukturreform und um eine Funktionalreform. Anders gesagt: Die Bundes- polizei von heute existiert nur noch befristet. e K s i v z d G d a u d d n f S n r g b s r d l s l d f M z l d d a ti s B d B 1 w g w n i H o d d s B f (C (D Wenn dem so ist, dann ist es geradezu unlogisch, ihr inen unbefristeten Auftrag zu geben. Natürlich kann die oalition das trotzdem beschließen. Es gibt keine Ge- etze, die den Bundestag zur Logik verpflichten. Aber es st das gute Recht der Linken, den gesunden Menschen- erstand zu achten. Würden wir der Gesetzesänderung ustimmen, dann ohne Vernunft. Also lehnen wir sie aus en genannten zwei Gründen ab. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Völlig unstrittig ist, dass nach dem Wegfall er Grenzkontrollen Schengenausgleichsmaßnahmen uch im Bahnverkehr erforderlich sind. Eine verdachts- nabhängige Kontrolle oder sogenannten Schleierfahn- ung war aus guten Gründen immer umstritten. Es gilt, ass es für Eingriffe gegen Bürgerinnen und Bürger ei- en begründeten Anlass geben muss. Befristet einge- ührt wurde die „lageabhängige“ Kontrolle von chwarz-Gelb, zeitlich befristet und mit dem Auftrag ei- er Evaluierung versehen. Der unter Rot-Grün von dem BMI vorgelegte „Erfah- ungsbericht“ entsprach in keiner Weise den Anforderun- en, die an eine Evaluation zu stellen sind. Nur zeitlich efristet und mit einem erneuten Evaluierungsauftrag timmte die grüne Bundestagsfraktion einer Verlänge- ung zu. Unsere Forderungen damals: die Dokumentation er Lagebilder, die Anlass für Kontrollen der Bundespo- izei waren, die Auswertung hinsichtlich der Zweckbe- timmung, der Verhältnismäßigkeit und des grenzpolizei- ichen Bezuges. Erneut liegt uns ein „Erfahrungsbericht“ es BMI vor, der noch nicht einmal den Versuch einer dif- erenzierten Auswirkung enthält. Ich sehe hier im Verhalten des BMI eine wiederholte issachtung des Parlamentes. Die Parlamentsbeschlüsse ur Evaluierung von Gesetzen werden ganz offensicht- ich ignoriert. Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass er Auftrag zur Evaluierung mit einer konkreten Anfor- erung an die Evaluierung zukünftig direkt in das Gesetz ufgenommen werden muss. Der „Erfahrungsbericht“ des BMI bestätigt unsere kri- sche Haltung zu verdachtsunabhängigen Kontrollen. Ge- etzlicher Zweck der Kontrollen ist nach § 22 Abs. 1 a undespolizeigesetz die „Verhinderung oder Unterbin- ung unerlaubter Einreise“. Laut Zahlen aus dem BMI- ericht wurden bei 2 527 113 Kontrollen gerade mal 7 963 unerlaubte Einreisen festgestellt. Die Norm urde also in 0,72 Prozent der Fälle – an ihrem Zweck emessen – erfolgreich angewendet. Nicht untersucht urden bisher mögliche Verstöße gegen das Diskrimi- ierungsverbot. Es ist diskriminierend, wenn Personen n Zügen allein aufgrund ihres Äußeren oder wegen ihrer autfarbe kontrolliert werden. SPD und Union wollen jetzt diese Eingriffsbefugnis hne Evaluierung entfristen. Wir haben die Befürchtung, ass dies von der Bundespolizei als Freibrief für ver- achtsunabhängige Kontrollen im reinen Polizeiermes- en verstanden wird. Die aktuelle Neuorganisation der undespolizei lässt befürchten, dass hier die Grundlage ür eine umfassende Schleierfahndung durch die mobi- 9650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) len Kontroll- und Überwachungseinheiten der Bundes- polizei geschaffen werden soll. Wir machen das nicht mit und stimmen gegen Ihren Gesetzentwurf. Sicherheit ja, aber in rechtsstaatlichen Grenzen und normenklar vom Parlament definiert. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Energiegetreide als Re- gelbrennstoff zulassen (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Maria Flachsbarth (CSU/CSU): Die verstärkte Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung ist eines der wesentlichen umwelt- und energiepolitischen Instru- mente der Bundesregierung. So wurde im Koalitionsver- trag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, den Bio- masseanteil am Primärenergieverbrauch mittelfristig deutlich zu steigern. Die energetische Nutzung von Biomasse zeichnet sich durch einen weitgehend geschlossenen CO2-Kreislauf aus und liefert damit einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Energiewirtschaft. Durch die Nutzung ein- heimischer Rohstoffe gelingt es zudem, Wertschöpfung in ländlichen Regionen zu belassen und die Abhängig- keit von Energieimporten zu vermindern. Vor allem die Regelungen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz, der steuerlichen Begünstigung von Kraft- stoffen auf Basis von Biomasse und die Förderung durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ha- ben zu einer deutlichen Verbesserung der Einkommens- situation in der Land- und Forstwirtschaft beigetragen. Getreide ist besonders heizwertreiche Biomasse. Bis- lang werden Getreidekorn und übriges Halmgut mit der Ausnahme von Stroh dennoch nicht als zulässiger Brennstoff nach § 3 der 1. Bundesimmissionsschutzver- ordnung erfasst. Getreide darf daher in kleinen und mitt- leren Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung, die kleiner als 100 kW ist, nur mit einer Ausnahmege- nehmigung eingesetzt werden. Die Erteilung von Aus- nahmegenehmigungen wird in den einzelnen Bundeslän- dern jedoch unterschiedlich gehandhabt und führt damit teilweise zu erheblicher Unsicherheit und Bürokratie. Grundsätzlich gilt, dass der Ausbau der energetischen Nutzung von Getreide einer Abwägung zwischen den strengen Anforderungen des Immissions- und Umwelt- schutzes einerseits und den Vorteilen für den Klimaschutz sowie für die Schonung endlicher Ressourcen anderer- seits bedarf. Hierbei dürfen die Aspekte der Luftreinhal- tung, insbesondere vor dem Hintergrund der Feinstaub- problematik, nicht vernachlässigt werden. Die Staubemissionen moderner Biomasseheizungen bestehen jedoch zum größten Teil aus anorganischen Salzen, die erheblich weniger biologische Reaktivität aufweisen als Feinstäube fossiler Brennstoffe. Im Übrigen unterschreiten speziell für die Verbren- nung von Getreidekörnern entwickelte Kesselanlagen b 1 n g t e w A n M v b L s s G t d E S E t Q s g v d a d N g d b k g G e c i z n s h e w 1 V g a d b B w 1 v w g R (C (D ereits heute die strengen Vorgaben der aktuellen . BlmSchV. Die Getreideverbrennung sollte daher ge- erell in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen ener- etisch genutzt werden dürfen. Die Zulassung von Ge- reide als Regelbrennstoff in der 1. BlmSchV würde inen Markt eröffnen, der erforderlich ist, um die not- endigen Impulse für die technische Entwicklung der nlagen im Hinblick auf die Optimierung von Verbren- ungs- und Abgastechnik zu geben. Allerdings sollte der arktumfang zunächst begrenzt und die Verbrennung on Getreide deshalb vorerst nur in landwirtschaftlichen zw. getreideverarbeitenden Betrieben zulässig sein. Die andwirtschaft sieht sich derzeit zum einen hohen Prei- en für fossile Energieträger ausgesetzt; andererseits be- tehen hohe Entsorgungskosten für nicht marktfähiges etreide. Doch Getreide hat einen im Vergleich zu Holz erhöh- en Gehalt an Stickstoff und Chlor. Somit entstehen bei er Verbrennung von Getreide vergleichsweise erhöhte missionswerte für Stickstoffoxide, HCI und andere ubstanzen. Ich denke, dass es deshalb sinnvoll ist, den insatz von Getreide übergangsweise auf solche Be- riebe zu begrenzen, die hinreichendes Wissen über die ualität des zur Verbrennung bestimmten Getreides be- itzen. Ein unbeschränkter Zugang zu dieser nachhalti- en und preisgünstigen Energiequelle auch für alle Pri- athaushalte sollte in einigen Jahren erfolgen, wenn die urch Getreideverbrennung verursachten Emissionen uf das Niveau der energetischen Nutzung von Holz re- uziert werden können. In der Vergangenheit wurden gegen die energetische utzung von Getreide immer wieder ethische Bedenken eltend gemacht. Diese begründen sich hauptsächlich arauf, dass mit der Verbrennung von Getreide ein Le- ensmittel vernichtet werde. Ich möchte diesen Beden- en entgegnen, dass bereits heute Getreide zur Energie- ewinnung genutzt wird. Ob im Rahmen der Mais- und rünroggenvergärung oder auch im Rahmen der Bio- thanolproduktion – der Anbau steht heute sogar in Flä- henkonkurrenz zur Erzeugung von Brotgetreide. Zudem st ein Teil des in Deutschland wachsenden Getreides wie um Beispiel Bruch oder Mindergetreide für den Verzehr icht geeignet. Besonders aufgrund der in Deutschland bestehenden trengen Mykotoxingrenzwerte kann dieses Getreide ab- ängig von der Wetterlage in großem Maße anfallen. Die nergetische Verwertung bietet sich hier als sinnvolle irtschaftliche Alternative an. Deshalb müssen wir die . BlmSchV mit dem Ziel überarbeiten, die energetische erwertung von Getreide, sonstigem Halmgut und übri- er Biomasse in Feuerungsanlagen mit 15 bis 100 kW ls Regelbrennstoff zuzulassen. Gleichzeitig sind auch ie derzeitigen Grenzwerte der 1. BlmSchV zu überar- eiten. Dabei müssen wir das Entwicklungspotenzial der iomassebrenntechnik berücksichtigen und eine stufen- eise Anpassung der Grenzwerte für alle Anlagen über 5 kW im Betrieb vornehmen. Weiterhin müssen wir eranlassen, dass wir die Überprüfung der Emissions- erte von Kesselanlagen für Biomasse mit Kesselanla- en für fossile Brennstoffe gleichstellen. Ferner sind egelungen zu schaffen, die eine missbräuchliche Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9651 (A) ) (B) ) brennung von Abfällen aller Art ausschließen. Schließ- lich müssen wir die Weiterentwicklung zur Technik der energetischen Nutzung von Getreide und Biobrennstof- fen durch Forschungsprojekte wie die Erforschung wirk- samer und preiswerter Filtertechnik unterstützen. Dabei sollten vor allem Luftreinhaltung sowie die Normungs- aktivitäten des DIN-Spiegelausschusses CEN/TC 335 feste Biobrennstoffe Berücksichtigung finden. Ich denke, dass wir mit diesem Ansatz, der die Bio- massenutzung und insbesondere die Getreidenutzung ak- tiv fördert, den Zielen des Koalitionsvertrages am Bes- ten gerecht werden. Wir, die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, halten die Nutzung von Energie- getreide zur Wärmeerzeugung – unter den genannten Voraussetzungen – für ökologisch, ökonomisch und so- zial sachgerecht. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf eine ausführliche Debatte dieses Antrags und der Vorstellungen der anderen Fraktionen im Ausschuss. Detlef Müller (Chemnitz) (SPD): Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dass auch in Zukunft eine effiziente, nachhaltige und kostengünstige Energieversorgung, auch vor dem Hintergrund steigender Preise bei fossilen Rohstoffen, sichergestellt ist. Unbestritten ist, dass als Alternative zu herkömmlichen fossilen Rohstoffen die verstärkte Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung eines der wesentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung darstellt. Auch die Regie- rungsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag diesem Ziel verpflichtet. Der Vorteil der energetischen Nutzung von Biomasse zeichnet sich dabei durch einen weitgehend geschlossenen CO2-Kreislauf aus und könnte dadurch einen wichtigen Beitrag für eine nach- haltige Energiewirtschaft leisten. Somit wird auch Ge- treide als Energieträger verstärkt attraktiv. Die FDP-Fraktion fordert deshalb in ihrem Antrag, in Zukunft das Potenzial von Getreide als Energielieferant stärker zu nutzen und setzt sich daher für die Zulassung von Getreide als Regelbrennstoff ein. Aber ehrlich ge- sagt, verstehe ich nicht ganz den Grund des FDP-Antra- ges. Sie wissen doch, dass im Referentenentwurf des BMU zur Novellierung der 1. Bundes-Immissions- schutzverordnung bereits Getreide als Regelbrennstoff zugelassen wird, das ist genau das, was Sie hier in dem Antrag fordern. Eigentlich wäre der Antrag damit schlicht überflüssig. Doch ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie mit Ih- rem Antrag noch über das vom BMU angestrebte Ziel, nämlich den Getreideanbau in landwirtschaftlichen und getreideverarbeitenden Betrieben zuzulassen, hinausge- hen wollen, mit dem Ziel, eine unbeschränkte Freigabe, unter anderem auch für Privathaushalte, zu erreichen. Wäre dies die Lösung für einen eventuellen in der Zu- kunft auftretenden Versorgungsengpass? Sollte man ein- fach die „Schleusen“ für einen verstärkten großflächigen Getreideanbau öffnen? Wir sagen: Nein! Diese Frage kann man schon deshalb nicht mit Ja be- antworten, weil man dieses Problem von allen Seiten be- trachten muss. So wird beispielsweise gerne, wenn man das Wort „Biomasse“ hört oder liest, die Betonung oder d i s F I s F e G f n r „ s n 1 – te g b I A v 1 d x i p n u e w v d g z ü a g e s g i h „ W b W e l B m d o u (C (D ie Beachtung auf „Bio“ gelegt – und mit „Bio“ assozi- ert man gut und gesund, das heißt, Biomasse kann nicht chlecht sein. Jetzt frage ich Sie, die Kolleginnen und Kollegen der DP-Fraktion, aber einmal als Umweltpolitiker. Auch hnen müsste doch bekannt sein, dass Getreide ausge- prochen schlecht verbrennt. Das heißt, es werden neben einstäuben auch Stickstoffoxyd, NOX, und Dioxine mittiert. Es muss bei der energetischen Nutzung von etreide deshalb ganz genau zwischen den strengen An- orderungen des Immissions- und Umweltschutzes ei- erseits und der Schonung endlicher Ressourcen ande- erseits abgewogen werden. Fakt ist, dass wir derzeit mit der Getreideverbrennung im großen Stil“ noch große Probleme haben. Die For- chungen und Erfahrungsberichte betreffen nur soge- annte Minianlagen bis zu einer Kapazität von 2 Kilowatt. Wenn Sie in Ihrem Antrag erwähnen, dass, ich zitiere – „Zwischenergebnisse von laufenden Feld- sts mit Biobrennstoffen wie zum Beispiel Getreide zei- en, dass Kleinfeuerungsanlagen beim Betrieb mit Bio- rennstoffen die aktuellen Anforderungen der 1. Bundes- mmissionsschutzverordnung, BImSchV, in Bezug auf die bgasemission grundsätzlich erfüllen können“, dann erschweigen Sie, dass die Grenzwerte in der . BImSchV aus dem Jahre 1988 stammen. Auch vernachlässigen Sie das Dioxinproblem. Über as bei der Verbrennung des Getreides entstehende Dio- in haben Experten noch wenige Erkenntnisse. Deshalb st auch hier äußerste Vorsicht geboten. Wir als Umwelt- olitiker dürfen hier nicht dem Druck der Agrarlobby achgeben, die die „Tore“ möglichst weit öffnen will, m sich eine zusätzliche finanzielle Einnahmequelle zu rschließen. Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt hin- eisen. Sie argumentieren für eine verstärkte Nutzung on Getreide zur Energieerzeugung mit dem Hinweis, ass die Weltmarktpreise für fossile Brennstoffe stark estiegen sind. Dies ist in der Tat der Fall. So liegt heute um Beispiel der Weltmarktpreis für 1 Barrel Rohöl bei ber 60 Dollar. Haben Sie aber schon einmal einen Blick uf die Weltmarktpreise für nachwachsende Rohstoffe eworfen? Der Kampf ums Getreide ist bereits richtig ntbrannt, da die Getreidelager derzeit ziemlich leer ind. Die Nachfrage nach dem Produkt ist enorm gestie- en, die Anbauflächen aber sind begrenzt, und die Ernte m vorigen Jahr war nur durchschnittlich. So stellt des- alb das Statistische Bundesamt in seinen aktuellen März-Zahlen“ fest, dass sich der Preis für die Tonne eizen innerhalb weniger Monate von 110 Euro auf 150 is 160 Euro erhöht hat, also um gut circa 30 Prozent. Dazu passt das Beispiel einer Bäckerei aus meinem ahlkreis: Die stark gestiegenen Rohstoffpreise machen s den kleinen und mittelständischen Unternehmen näm- ich zunehmend schwerer. Da die Rohstoffe bei dieser äckerei rund 25 Prozent der Kosten ausmachen und da- it hinter den Löhnen den nächst größeren Kostenblock arstellen, schlägt sich dies auch auf den Preis für Brot der Brötchen nieder. So musste die Bäckerei ihre Preise m knapp vier Prozent erhöhen. 9652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Der Preis für Mais hat sich innerhalb eines Jahres so- gar um circa 80 Prozent erhöht. In Mexiko kam es kürz- lich sogar zu Massendemonstrationen, weil Maismehl, der Grundrohstoff der Nationalspeise Tortilla, seit Jah- resbeginn fast doppelt so teuer geworden ist. Diese starken Steigerungsraten zeigen, dass hier be- reits eine erhöhte Nachfrage nach nachwachsenden Roh- stoffen zu beobachten ist, die höchstwahrscheinlich zu weiteren Preissteigerungen im Rohstoffsektor führen wird. Eventuelle Engpässe für die Lebensmittelindustrie und letztendlich bei der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sind vor allem in Entwicklungsländern nicht auszuschließen. Auch dieser Aspekt ist also nicht zu unterschätzen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie zeichnet in einer Analyse ein düste- res Bild: Der Hunger aufstrebender Schwellenländer wie China und Indien nach dem Rohstoff Getreide ver- knappt das Angebot weltweit und lässt die Preise steigen. In spätestens drei Jahren werden die welt- weiten Lagerbestände aufgebraucht sein und sich Engpässe nicht mehr vermeiden lassen. Die Folge sind sprunghafte Preiserhöhungen. Ich fasse zusammen: Wir lehnen den FDP-Antrag ab, weil die Zulassung von Getreide als Regelbrennstoff für landwirtschaftliche und getreideverarbeitende Betriebe bereits in der Novellierung der Bundes-Immissions- schutzverordnung verankert wird; insofern ist der Antrag überflüssig. Beabsichtigen Sie mit dem Antrag dagegen eine darüber hinaus gehende Öffnung für andere Berei- che, zum Beispiel auch für Privathaushalte, so lehnt dies meine Fraktion ab, weil dies zulasten der Umwelt ginge. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Energiege- treide soll auch in Deutschland als Regelbrennstoff zu- gelassen werden. Das ist das Ziel des Antrags, den die FDP-Bundestagsfraktion dem Deutschen Bundestag heute vorlegt. Damit dies rechtlich möglich ist, muss die 1. Bundes- immissionsschutzverordnung geändert werden. Sie stammt aus dem Jahr 1988 und ist nach knapp 20 Jahren veraltet. Die Getreideverbrennung wird unter zwei völlig un- terschiedlichen Gesichtspunkten diskutiert: Dürfen wir Getreide verbrennen? Ist dies ethisch vertretbar – ange- sichts des Hungers in der Welt, der Erfahrungen von Hunger vor Jahrzehnten in Deutschland? Das Verbrennen von Getreide, das auch zum Brotba- cken geeignet ist, stößt auf ethische Vorbehalte. Doch gleichzeitig wird Getreide zur Herstellung von Bioetha- nol genutzt. Bioethanol soll Kraftstoffen beigemischt werden, die Verbrennung von Getreide der Wärmepro- duktion dienen. In beiden Fällen wird Getreide energe- tisch genutzt. Es ist nicht glaubwürdig, eine Form der energetischen Nutzung zu gestatten und über den Beimi- schungszwang politisch zu fördern, und die andere abzu- lehnen. Raps und Mais werden ebenfalls sowohl als Nah- rungs- wie auch als Futtermittel genutzt und parallel e a s e g g N d n u e B R e w R t Z b K f s A w a K w g a g s n d D b E s t d f b s h a R u n d D i k t D R b (C (D nergetisch als Kraftstoff und als Grundlage für Biogas- nlagen genutzt. In beiden Fällen werden nachwach- ende Rohstoffe energetisch verwertet, die traditionell benfalls als Futtermittel wie auch als Nahrungsmittel enutzt werden. Die Bereitstellung von Energie ist in leicher Weise lebensnotwendig wie die Erzeugung von ahrungsmitteln. Getreide zu verbrennen, das aufgrund er Belastung zum Beispiel mit Pilzgiften nicht zur Er- ährung oder Verfütterung geeignet ist, ist inzwischen nbestritten. Dies betrifft abhängig von der Witterung twa 1 Million Tonnen pro Jahr. Die andere Frage ist die der Luftreinhaltung. Die undesimmissionsschutzverordnung hat das Ziel der einhaltung der Luft. Es sind in den letzten Jahrzehnten norme Fortschritte bei der Luftreinhaltung gemacht orden. Diese dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. eine Luft ist Gesundheitsschutz. Die energetische Nutzung bestimmter Getreidefrak- ionen in Kleinfeuerungsanlagen ist technisch möglich. wischenergebnisse von laufenden Feldtests mit Bio- rennstoffen wie zum Beispiel Getreide zeigen, dass leinfeuerungsanlagen beim Betrieb mit Biobrennstof- en die aktuellen Anforderungen der 1. Bundesimmis- ionsschutzverordnung – BlmSchV – in Bezug auf die bgasemission grundsätzlich erfüllen können. Die Aus- ertung der laufenden Forschungs- und Entwicklungs- ktivitäteri – FuE – zum Einsatz von Biobrennstoffen in leinfeuerungsanlagen zeigt deutliche Potenziale zur eiteren Reduktion der Abgasemissionen solcher Anla- en durch den Einsatz neuartiger Feuerungstechniken uf. Während Stroh schon jetzt als Regelbrennstoff zu- elassen ist, obwohl seine Verbrennungseigenschaften chlechter sind als die von Getreide, ist Getreide zurzeit icht als Regelbrennstoff zugelassen. Das wollen wir än- ern. Ergebnisse des Instituts für Luft- und Kältetechnik in resden – ILK – für die Entwicklung eines Elektrofilters ei der Getreideverbrennung zeigen vielversprechende rgebnisse zur Staubabscheidung, insbesondere im Fein- taubbereich auf. Zusätzliche Untersuchungen zur Praxis- auglichkeit der Abscheidetechniken und zur Beurteilung er Wirtschaftlichkeit von Energiegetreideverbrennungs- iltern befinden sich in der Erprobung. Jetzige Getreidesorten sind gezüchtet worden im Hin- lick auf die Verwendung als Nahrungsmittel, zum Bei- piel als Brotgetreide mit besonders hohem Eiweißge- alt. Eine Verwertung als Energiegetreide erfordert ndere Eigenschaften. Die Zulassung von Getreide als egelbrennstoff wird zur Züchtung neuer Sorten führen nd in gleicherweise die Entwicklung von Verbren- ungstechniken stimulieren. Deswegen ist es wichtig, iese Rahmenbedingungen möglichst bald zu schaffen. ie Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung st überfällig. Die Bereitstellung einer effizienten, nachhaltigen und ostengünstigen Energieversorgung hat in einem Indus- rieland wie Deutschland eine herausragende Bedeutung. ie landwirtschaftliche Produktion nachwachsender ohstoffe und deren energetische Nutzung leisten hier- ei derzeit noch einen vergleichsweise geringen Beitrag. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9653 (A) ) (B) ) Nur 5,3 Prozent des Primärenergieverbrauchs wurden in 2006 durch erneuerbare Energien gedeckt, davon etwa 60 Prozent aus Biomasse. Das Potenzial der energeti- schen Nutzung von Biomasse ist jedoch bedeutend hö- her. Bundeskanzlerin Merkel hat für die EU einen Anteil von 20 Prozent erneuerbare Energien bis 2020 vorge- schlagen. Wenn dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden soll, müssen alle Möglichkeiten genutzt und neue durch Forschung geschaffen werden. Der Weltmarktpreis für ein Barrel Rohöl liegt derzeit bei fast 60 Euro. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass der Ölpreis weiter ansteigen wird. Unter diesen Rahmenbedingungen gewinnt die energetische Nutzung von Biomasse eine besondere Attraktivität. Dies wird weiter begünstigt, weil die energetische Nutzung von Biomasse CO2-neutral ist, denn es besteht ein geschlos- sener CO2-Kreislauf. Das bei der Nutzung frei werdende CO2 ist zuvor von den Energiepflanzen aufgenommen worden. Derzeit kostet ein Liter Heizöl in Deutschland für den Privatver- braucher etwa 60 Euro-Cent. Zwei Kilogramm Indus- triegetreide besitzen den Heizwert eines Liters Heizöl und kosten nur etwa 20 Euro-Cent. Diese Zahlen ma- chen deutlich: Die energetische Verwertung von Ener- giegetreide schafft Wertschöpfung im ländlichen Raum. Es gibt keinen Grund, das weiter hinauszuzögern. Wir wollen: Energiegetreide in Deutschland in einem ersten Schritt unter bestimmten Bedingungen, – zum Beispiel im landwirtschaftlichen Umfeld – zunächst für bestimmte Getreidefraktionen – zum Beispiel mit Pilzen kontaminiertes Getreide, Bruchgetreide als Regelbrenn- stoff im Rahmen eines sinnvollen Abfallmanagements zulassen; zur thermischen Nutzung von Getreide erfor- derlichen Modifikationen der BlmSchV herbeiführen mit dem Ziel, im Rahmen einer „Einlaufkurve“ in den kommenden Jahren Energiegetreide schrittweise auf das Emissionsniveau vergleichbarer biogener Festbrenn- stoffe heranzuführen – das heißt Unterstützung der tech- nischen Entwicklung durch die langsame und vorherseh- bare sukzessive Verschärfung der Grenzwerte –; die Entwicklung von genehmigungsfähigen und sicher betreibbaren Feuerungsanlagen für die Energiegetreide- verbrennung durch ein FuE-Programm, das nur von Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit ent- sprechenden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – vornehmlich kleiner und mittlerer Unternehmen – in Anspruch genommen werden kann, vorantreiben, damit mittelfristig die zugelassenen Energiegetreidefraktionen sicher und emissionsarm verbrannt werden können; die forcierte Entwicklung von Filtertechniken zur Abschei- dung von Feinstäuben aus den Abgasen vorantreiben, damit die thermische Getreideverbrennung zu keiner Minderung der bestehenden Standards der Luftreinhal- tung führt; Analyse der Möglichkeiten einer weitgehen- den Schließung der Nährstoffkreisläufe anstreben, damit die bei der Verbrennung anfallenden Aschen im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung erneut der Pflanzen- produktion zugeführt werden können – das heißt Verbes- serung der Möglichkeiten einer Ascherückführung auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen. g e d i p A g n Z w s d e T s F M w n l p g h v b v L E E q g V a z w p E t R o s P s r a v c r V E b t s d (C (D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Der vorlie- ende Antrag der FDP greift eine Frage auf, die sehr motional diskutiert wird und bei der sehr viele verschie- ene Konsequenzen zu bedenken sind. Leichtfüßigkeit st daher hier noch weniger angebracht als sonst auf dem olitischen Podium. Wir müssen bei diesem Thema eine Reihe wichtiger spekte berücksichtigen. Erstens: ethische Gesichtspunkte. Ich verstehe sehr ut, dass es ein zumindest befremdlicher Gedanke ist, ei- erseits zu wissen, dass das Milleniumziel, bis 2015 die ahl der Hungernden auf der Welt zu halbieren, eher in eitere Ferne rückt, als erreichbar scheint, und anderer- eits in der sogenannten Ersten Welt darüber nachge- acht wird, Getreide energetisch zu verwerten. Diese thische Frage relativiert sich allerdings angesichts der atsache, dass es weltweit ja nicht an Nahrung mangelt, ondern diese ungerecht verteilt ist. Es ist daher eine rage von Arm und Reich, die unter den aktuellen achtverhältnissen in der Welt sogar zugespitzt werden ürde, wenn wir „überschüssiges“ Getreide in die soge- annte Dritte Welt exportieren würden. Wir wissen doch ängst, dass die subventionierten Milch- und Zuckerex- orte aus der EU dazu führen, dass die so wichtigen re- ionalen Märkte zerstört werden. Hungerbekämpfung at also mit Verzicht auf die energetische Verwertung on Getreide nur bedingt etwas zu tun. Wir sollten uns ei dieser Frage allerdings trotzdem auf die Verwertung on Getreide beschränken, das sich ohnehin nicht zur ebensmittelherstellung eignet. Zweitens: Notwendigkeit der Neubewertung von nergieressourcen. Energie muss neu bewertet werden. s geht nicht nur um die Abkehr von fossilen Energie- uellen, sondern um eine wirkliche Energiewende. Es eht also auch um eine Diskussion zur Sicherung der ersorgung, zum Beispiel durch ökologische Energie us erneuerbaren Ressourcen, regionale Energiekon- epte, effizientere und sparsamere Nutzung. Wir müssen eg von dem Denken, dass Energie selbstverständlich er Steckdose zur Verfügung steht. Das heißt aber auch, nergiequellen neu zu bewerten. Drittens: reale Situation der energetischen Verwer- ung von Nutzpflanzen. Eine Reihe landwirtschaftlicher ohstoffe werden längst energetisch verwertet. Nahezu hne Debatte ist die Nutzung von nachwachsenden Roh- toffen zur Biogasgewinnung bzw. die Verwertung von flanzenölen, insbesondere Rapsöl, als Treib- und Heiz- toff in Form von natürlichem Öl und durch die Vereste- ung modifiziert als Biodiesel Realität. Wachsend, wenn uch vor allem ökologisch umstritten, ist die Gewinnung on Bioethanol aus stärke- und zuckerhaltigen pflanzli- hen Rohstoffen wie Kartoffeln, Getreide oder Zucker- üben. Die grundsätzliche Frage der Akzeptanz einer erwendung von lebensmitteltauglichen Pflanzen zur nergiegewinnung ist also eigentlich längst entschieden. Viertens: Flächenkonkurrenz zwischen NawaRos, Le- ens- und Futtermitteln. Auch die Flächen, auf denen ak- uell nachwachsende Rohstoffe – NawaRos – für die toffliche oder energetische Verwertung angebaut wer- en, könnten alternativ zur Lebens- oder Futtermitteler- 9654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) zeugung genutzt werden. Die Flächenkonkurrenz gibt es also bereits jetzt. Es ist gleichzeitig klar, dass in Deutschland und der EU insgesamt mehr lebensmittel- taugliches Getreide – auch umweltverträglich – erzeugt werden kann, als zur Versorgung in der Region benötigt würde. Im Gegenteil: Wir haben ein Problem überschüs- siger Getreideerzeugung. Die EU-Kommission hat erst- mals seit Jahrzehnten bekannt gegeben, dass die Inter- ventionsbestände an Getreide rückläufig sind und Exportsubventionen nicht mehr gezahlt werden. Das wiederum hat positive Auswirkungen: Länder außerhalb Europas, die durch die Subventionen und Marktabschot- tung der EU in die Krise geraten sind, können durchat- men. Weltweit steigen die Erzeugerpreise für Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen. Diese Entwicklung begrü- ßen wir; denn die Landwirtschaft ist weltweit gesehen nach wie vor der größte arbeits- und einkommenssi- chernde Sektor. International hat die Spirale sinkender Erzeugerpreise und landwirtschaftlicher Einkommen so- ziale Katastrophen ausgelöst bzw. löst sie nach wie vor aus. Die Frage einer energetischen Verwertung von nah- rungsmitteltauglichen Pflanzen ist also nicht in erster Li- nie eine der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung der Menschen, sondern eher eine der Verteilungsströme an Einkommen und Versorgung. Dabei werden die Nah- rungsmittelerzeugung und die Futterwirtschaft im Ver- gleich auch in Zukunft der stärkste Sektor bleiben, wenn es um die Frage geht, wie die Konkurrenz zur energeti- schen Verwertung aussieht. Über die lange Zeit des Auf- einanderzulaufens der Energiepreise und der Rohstoff- preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist heute unter den historischen Höchstpreisen für Energie und den be- sonderen Subventionsbedingungen der Bioenergieerzeu- gung erstmals die Situation einer möglichen Wirtschaft- lichkeit der Verwertung für die Energieerzeugung entstanden. Dabei bleibt die Decke dünn. Steigen die Er- zeugerpreise aus der Nahrungsmittelnachfrage nur rela- tiv geringfügig um weitere 10 bis 20 Prozent an, ist die Konkurrenzfähigkeit der energetischen Nutzung unter heutigen Bedingungen schon dahin. Die ersten Betreiber von Biogasanlagen, der Bioethanolerzeugung und sogar der Biodieselhersteller haben diese Erfahrungen bereits gemacht. Fünftens: Auswirkung der energetischen Verwertung von Getreide. In der aktuellen Diskussion um die Zulas- sung von Getreide als Regelbrennstoff zu Heizzwecken sollte man die Wirkung aber auch nicht überschätzen. Bis- lang sind in Deutschland per Sonder- und Ausnahmege- nehmigung bereits circa 10 000 Anlagen zur Verfeuerung von Getreide zugelassen. Technisch ist die Einhaltung der durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub und Schadgase möglich. Wir unterstützen die Feststellung im Antrag der FDP, dass es bei der Zulassung der Verbrennung von Getreide nur um Sortimente und Partien gehen soll, die regulär für die Nahrungs- und Futtermittelnutzung nicht geeignet sind, also Ausputzgetreide oder durch Schimmel und andere Schadorganismen befallene Partien. Die Nutzung als Brennstoff wird damit auch kein Massenmarkt, wie zum Beispiel die Holzpellet-Heizungen, sondern würde sich auf die Landwirtschaftsbetriebe selbst und vielleicht auf landwirtschaftsnahe Verarbeiter an Getreide beschrän- k e e d b s a W d w t Z d n f t r Ö h l v d e P m r u z v n u s G b G a V z b d B a f b w d f e s V l s r b N (C (D en. Aus diesem Grunde erscheint das Risiko einer Fehl- ntwicklung durch die Zulassung als Regelbrennstoff her gering. Selbst wenn sich die Zahl der Anlagen ver- reifachen oder verfünffachen würde, bleibt der Ver- rauch an Getreide als Brennstoff, aber auch die ökologi- che Wirkung überschaubar. Diese Beschränkung würde uch definitiv verhindern, dass in der sogenannten Dritten elt Getreide für die energetische Verwertung in den In- ustrieländern angebaut wird, das als Lebensmittel ver- endet werden könnte. Dieser Aspekt ist für meine Frak- ion ein entscheidendes Argument für oder gegen die ulassung. Ein wichtiger Effekt liegt aus Sicht der Linken darin, ass viele Betriebe, die diese Möglichkeit in Zukunft utzen können und wollen, einen Teil der Wertschöp- ung in der Region darstellen. Allein dadurch, dass be- riebliche Ausgaben für den Einkauf fossiler, aus ande- en Gebieten stammender Heizstoffe wie zum Beispiel l und Gas entfallen, bleibt zusätzliches Einkommen er- alten. Wir bewerten durchaus positiv, dass sich die Pa- ette der energetisch verwerteten Nutzpflanzen etwas erbreitern würde. Sechstens: Effizienz der Nutzungsart. Eine Frage, mit er sich die FDP in ihrem Antrag aber leider nicht aus- inandersetzt, ist die der energetischen Effizienz. Bereits rofessor Isermeyer von der FAL Braunschweig hat ehrfach darauf hingewiesen, dass noch ein großer Klä- ungsbedarf besteht in der Bewertung der ökonomischen nd ökologischen Effizienz der verschiedenen Nut- ungsmöglichkeiten von Biomasse. Es hat wenig Sinn, ergleichsweise ungünstige Verfahren politisch und fi- anziell zu fördern. Die Berücksichtigung der Energie- nd Stoffströme sowie relativer Vor- und Nachteile ver- chiedener Nutzungen müssen Einfluss auf die von der esellschaft akzeptierten und geförderten Verfahren ha- en. So ist im Moment offen, ob eine Verwertung von etreideabfällen oder minderwertigen Partien in Biogas- nlagen nicht vielleicht vorteilhafter ist, als die direkte erfeuerung in Kleinfeuerungsanlagen. Es sollte deshalb um Beispiel eine der dringenden Aufgaben des schon eschlossenen Biomasseforschungszentrums werden, iese Klärung zu betreiben. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir ündnisgrüne sprechen uns bereits seit längerem dafür us, die Verbrennung von Stroh und Getreide in Klein- euerungsanlagen neu zu regeln. Auch die Getreidever- rennung kann und sollte einen Beitrag leisten, um die eltweite Abhängigkeit von Erdöl zu verringern. Durch ie dezentrale Energieerzeugung bleibt die Wertschöp- ung im ländlichen Raum. Getreideverbrennung ist auch in Beitrag zum Klimaschutz, vorausgesetzt, es werden trenge Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Unter diesen oraussetzungen muss und kann bei der Novelle der . BImSchV die Verbrennung von Energie- und Aus- chussgetreide zugelassen werden. Wir als bündnisgrüne Bundestagsfraktion haben be- eits vor einem Jahr einen entsprechenden Antrag einge- racht. Den haben Große Koalition und FDP abgelehnt. un will die FDP dieses Thema wieder aufgreifen. Im- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9655 (A) ) (B) ) merhin Sie sind aufgewacht, während die Regierungs- parteien wohl so lange schlafen, bis sie vom Qualm der illegalen Getreidefeuer aufgeweckt werden. Der Antrag der FDP ist besser, als ich erwartet hatte. Denn der Titel des Antrags ließ vermuten, dass Sie for- dern würden, die Getreideverbrennung zu den aktuell gültigen Bedingungen für alle zulassen. Ich begrüße sehr, dass auch Sie erkannt haben, dass es sinnvoll ist, die Getreideverbrennung auf Betriebe der Agrarbranche zu beschränken. Denn bei einer Neuregelung geht es da- rum, die entsprechende Feuerungstechnik zunächst ein- mal zu entwickeln und zu etablieren. Dazu brauchen wir einen Einstiegsmarkt. Außerdem soll Getreide prinzipi- ell dort verbrannt werden, wo es anfällt. Es geht nicht um die Versorgung jedweden Privathaushaltes. Auch Ihre Forderung nach einem FuE-Programm zur Entwick- lung von genehmigungsfähigen Getreideverbrennungs- anlagen und für die Entwicklung von Filtertechniken ist sinnvoll. Unklar bleibt, ob Sie neben einer Beschränkung auf Getreideausschuss auch eine Beschränkung auf speziel- les Energiegetreide befürworten. Brotgetreide sollte aus unserer Sicht aber von der Verbrennung ausgeschlossen werden. Das gehört auf den Teller statt in den Ofen. Konkreter werden müssten Sie auch bei der Frage, wie Sie sich bei den Grenzwerten die Einlaufkurve vor- stellen, mit der Sie die Getreideverbrennung schrittweise an das Emissionsniveau vergleichbarer biogener Fest- brennstoffe heranführen wollen. Ich lese Ihren Antrag so, dass die Grenzwerte den Grenzwerten bei der Ver- brennung von naturbelassenem Holz um einige Jahre hinterherhinken sollen. Dies ist bei Kohlenmonoxid nachvollziehbar, da man diese Schadstoffe vor allem durch Feuerungstechnik in den Griff bekommen muss. Hier besteht noch Entwicklungsbedarf. Angesichts der Probleme mit der Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte in vielen Städten darf es bei Staub hingegen keine Abstri- che geben. Ich möchte hier an alle Akteure appellieren, für strenge Grenzwerte für die Getreide- und die Holzver- brennung zu sorgen. Entscheidender Hinderungsgrund für die Zulassung der Getreideverbrennung war doch bisher das hohe Schadstoffbildungspotenzial. Wir Grüne wollen Rahmenbedingungen schaffen für technischen Fortschritt, aber auch für eine Akzeptanz neuer Techno- logien. Deshalb brauchen wir für die Verbrennung von Holz, Stroh und Getreide strengere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid als bisher. Denn die gesellschaftli- che Zustimmung für die Getreideverbrennung droht bei zu laschen Grenzwerten in Rekordgeschwindigkeit ver- loren zu gehen – das sollten alle Beteiligten von den ver- breiteten Widerständen gegen große Feuerungsanlagen und selbst gegen Biogasanlagen gelernt haben. Auch mit dem Verzicht auf eine schrittweise Übertragung der neuen Grenze auf Altanlagen würden Sie der Akzeptanz der Holz-, Stroh- und Getreidefeuerung einen Bären- dienst erweisen, meine lieben Kollegen von der Union. A i T g V k S t W t f g g H a n s f a P v r S f p a G n F d b A h v s s e k H u g v B ä v A a (C (D nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahr- anfänger und Fahranfängerinnen (Tagesord- nungspunkt 19) Gero Storjohann (CDU/CSU): Alkohol am Steuer st eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. rotz eines starken Rückgangs der Verkehrsunfallzahlen ingen 2005 in Deutschland immer noch 11 Prozent aller erkehrstoten auf das Konto „Alkohol im Straßenver- ehr“. In absoluten Zahlen bedeutet das: 603 Tote, 8 002 chwerverletzte und fast 20 000 Leichtverletzte. Schon immer nehmen dabei junge Fahranfänger eine raurige Spitzenreiterrolle bei den Alkoholunfällen ein. ährend Frauen zwischen 18 und 50 Jahren nahezu al- ersunabhängig und nur selten – bei jedem neunten Un- all – durch Trunkenheit im Straßenverkehr auffallen, ehört jeder vierte alkoholisierte Beteiligte zur Alters- ruppe der männlichen 18- bis 24-Jährigen. Fast die älfte der Alkoholunfälle geschehen am Sonnabend und m Sonntag; ich spreche hier von den schlimmen soge- annten „Discounfällen“, die uns alle immer wieder er- chüttern. Gerade bei Fahranfängern erhöht das Zusammentref- en von Unerfahrenheit im Straßenverkehr und Alkohol m Steuer das ohnehin schon hohe Unfallrisiko dieser ersonengruppe. Sie sind mit Situationen des Straßen- erkehrs noch nicht so gut vertraut. Fahranfänger reagie- en in Gefahrensituationen häufig falsch. Ihr Anteil an traßenverkehrsunfällen – das zeigt jeder Verkehrsun- allverhütungsbericht der Bundesregierung – ist überpro- ortional hoch. Schon durch die sogenannten Routine- ufgaben wie Halten der Spur, Anpassen der eschwindigkeit an Verkehrslage und Straßenverhält- isse sowie durch die Bedienung des Fahrzeuges werden ahranfänger in hohem Maße beansprucht. Sie müssen ie an sie gestellten Aufgaben des Straßenverkehrs noch ewusst nachvollziehen und sind daher für die negativen lkoholwirkungen besonders anfällig. Wir müssen da- er an die Fahranfänger – und nur um diese geht es im orliegenden Gesetzentwurf – das klare und unmissver- tändliche Signal setzen: Fahren und Trinken schließen ich aus. Meine Fraktion und ich begrüßen deshalb den Gesetz- ntwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Al- oholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen. ierdurch soll ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer nd Fahrerinnen während der Probezeit durch eine Er- änzung des Straßenverkehrsgesetzes, des Güterkraft- erkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der ußgeldkatalog-Verordnung eingeführt werden. Was sieht das neue Gesetz konkret vor? Wie schon hnlich bei den Gefahrgut-, Taxi- und Omnibusfahrern orgeschrieben, verbietet die Neuregelung in § 24 c bs. 1 Straßenverkehrsgesetz künftig jeglichen Konsum lkoholischer Getränke für Fahranfänger bzw. Fahran- 9656 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) fängerinnen beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Dies gilt während der gesamten Probezeit. Zwar längst nicht in diesem Maße, aber immerhin nachweisbar, lässt sich die Problematik auch auf ältere Fahranfänger übertragen. Auch bei ihnen kommen erhöhtes Unfallrisiko durch Al- kohol und fahranfängerspezifische Probleme zusammen. Die Neuregelung gilt damit auch für ältere Fahranfänger. Die neue Vorschrift stellt einerseits auf den Konsum alkoholischer Getränke bei der Fahrt ab. Besonders her- vorzuheben ist, dass es anders als bei den übrigen Rege- lungen in diesem Bereich keinen besonderen Promille- grenzwert gibt. Wenn also jemand beobachtet – sei es ein Polizist oder ein Zeuge –, wie ein Fahranfänger am Steuer „nur einen Schluck aus der Flasche“ nimmt, ist der Tatbestand erfüllt. Die Regelung nimmt aber die Ein- nahme alkoholhaltiger Lebensmittel oder Medikamente von dem Verbot aus. Die Einnahme von Weinbrandprali- nen und Hustensäften erfüllt daher den Tatbestand nicht. Zum anderen verbietet die neue Vorschrift das Antre- ten der Fahrt unter der Wirkung alkoholischer Getränke. „Unter der Wirkung“ steht ein Betroffener, wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung physi- scher oder psychischer Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration im Spurenbereich im Körper vorhanden ist. Auf die Fest- stellung einer konkreten alkoholbedingten Beeinträchti- gung der für das Führen von Kraftfahrzeugen relevanten Leistungsfähigkeit des Betroffenen kommt es dabei nicht an. Durch diese Neuregelung wird bei Fahranfän- gern bewusst von der Konzeption abgerückt, das Verbot auf einen bestimmten Promillewert abzustellen. Dies ist ganz bewusst so gemacht worden, um ein „Sich-Heran- Trinken“ an einen gewissen Promillewert zu unterbin- den. Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Verbot für Fahranfänger zu normieren, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Man sollte daher in diesen Fällen nicht von einer „Null-Promille-Rege- lung“, sondern vom „absoluten Alkoholverbot“ spre- chen. Dennoch bleibt das Signal klar und eindeutig: Für Fahranfänger werden bei einem Verstoß zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße in Höhe von 125 Euro fäl- lig. Verstöße werden zudem als schwerwiegende Zuwi- derhandlungen eingestuft. Sie fuhren außerdem zur An- ordnung eines Aufbauseminars. Wie Sie wissen, hat sich der Bundesrat mit den vorlie- genden Gesetzentwurf bereits auseinandergesetzt, da es sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung han- delt, welcher zunächst dem Bundesrat vorzulegen ist. Der Bundesrat hat verschiedene ergänzende Vorschläge unterbreitet. So gibt der Bundesrat zu bedenken, dass im Fall des Erwerbs der Fahrerlaubnis für Krafträder – A1 – im Alter von 16 Jahren die Probezeit und damit das Al- koholverbot im Zeitpunkt des Erwerbs der Pkw-Fahrer- laubnis – B – bereits beendet sei. Die Koppelung des Alkoholverbotes an die Probezeit werde daher mögli- cherweise dazu führen, dass vermehrt 16-Jährige eine Fahrerlaubnis erhalten, um im Alter von 18 Jahren das Alkoholverbot zu umgehen. Gleiches gelte für die Teil- n m s z f e v h g t c l d r d d a F F d s w g k g h V F b E h d b b u v S ü U h a ü d e F c F s d ü w (C (D ehmer des äußerst erfolgreichen und sehr gut angenom- enen „begleiteten Fahrens ab 17“. Der Bundesrat chlägt deshalb vor, das Alkoholverbot neben der Probe- eit auch an eine Altergrenze zu binden und schlägt hier- ür das 21. Lebens-jahr vor. Lassen Sie mich festhalten: Der vorliegende Gesetz- ntwurf regelt einzig und allein ein absolutes Alkohol- erbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger inner- alb der Probezeit. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer elten hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr un- er Alkoholeinfluss weiterhin die bestehenden gesetzli- hen Regelungen. Es soll durch den Gesetzentwurf also ediglich die Rechtslage für Fahranfänger geändert wer- en. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregie- ung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung er Verkehrssicherheit in Deutschland. Er dient nicht nur em Schutz der Fahranfänger, sondern auch dem Schutz nderer Verkehrsteilnehmer, die durch angetrunkene ahranfänger gefährdet werden können. Die CDU/CSU- raktion begrüßt daher den vorliegenden Gesetzentwurf er Bundesregierung. Darüber hinaus halte ich die Vor- chläge des Bundesrates für diskussionswürdig. Wir erden diese in den nun anstehenden Ausschussberatun- en einer eingehenden Prüfung unterziehen. Heidi Wright (SPD): Am Sonntag hat Bundesver- ehrsminister Wolfgang Tiefensee in Berlin das Startsi- nal für die „Internationale Woche der Verkehrssicher- eit“ der UN gegeben. Gemeinsam mit dem Deutschen erkehrssicherheitsrat hat er mit jungen Fahrerinnen und ahrern über Verkehrssicherheit diskutiert und die neue undesweite Verkehrssicherheitskampagne vorgestellt. in guter Start, eine gute Sache. Da passt es auch gut in die Woche der Verkehrssicher- eit, dass wir heute in erster Lesung den Gesetzentwurf er Bundesregierung zur Einführung eines Alkoholver- ots für Fahranfänger beraten. Auch dieses Alkoholver- ot, das für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger nabhängig vom Alter und für die Dauer ihrer Probezeit on zwei Jahren gelten soll, ist ein gutes und richtiges ignal: Alkohol und Fahren sind absolut nicht vereinbar. Das Alkoholverbot ist konsequent, wenngleich längst berfällig. Ziel ist die Reduzierung alkoholbedingter nfälle. Gerade bei Fahranfängern wird das ohnehin ohe Unfallrisiko durch einen oft verhängnisvollen Mix us mangelnder Erfahrung im Straßenverkehr, Selbst- berschätzung und Alkohol am Steuer noch erhöht. Mit er Gesetzesvorlage wird § 24 c Straßenverkehrsgesetz rgänzt und ein Alkoholverbot für Fahranfänger und ahranfängerinnen während der Probezeit ausgespro- hen. Der Gesetzentwurf macht deutlich, warum auf die estlegung einer Promillegrenze verzichtet wurde: Es ollte verhindert werden, dass sich die Fahranfänger an iese Grenze „herantrinken“ und sie eventuell sogar berschreiten. Die Festlegung einer absoluten Null-Promille-Grenze äre vor allem aus messtechnischen und medizinischen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9657 (A) ) (B) ) Gründen problematisch, und eine Grenzwertbestimmung einschließlich des erforderlichen Sicherheitszuschlages für die Alkoholmessung müsste im Bereich von 0,1 bis 0,3 Promille liegen. Diese Werte entsprechen einer Emp- fehlung der Alkohol-Kommission der Deutschen Gesell- schaft für Rechtsmedizin sowie einer Empfehlung der Grenzwertekommission, die sich im Auftrag des Bun- desverkehrsministeriums mit Nachweisfragen im Be- reich „Drogen im Straßenverkehr“ beschäftigt. Um die Sache nicht zu verkomplizieren und für jeden Fahrzeugführer nachvollziehbar und verständlich zu ma- chen, nennt der Gesetzgeber gar keine Promillezahl, son- dern untersagt den Alkoholgenuss während des Führens eines Kraftfahrzeuges absolut. Das Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit ist angelehnt an entsprechende Regelungen für das im Fahrdienst des öf- fentlichen Linienverkehrs mit Omnibussen eingesetzte Betriebspersonal und für Fahrer von Taxen und Mietwa- gen. Es entspricht weiterhin dem Vorgehen mehrerer Mitgliedstaaten der EU. Ausnahmeberücksichtigung finden alkoholhaltige Me- dikamente – wie Hustensäfte – oder alkoholhaltige Le- bensmittel. Verstöße werden mit Geldbuße bis zu 1 000 Euro sanktioniert, im Regelfall werden wohl 125 Euro verhängt. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Das Gesetz soll bereits im Juni 2007 in Kraft treten. Aber eigentlich ist für jeden verantwortungsbewussten Fahranfänger und jede verantwortungsbewusste Fahran- fängerin auch bereits heute klar, dass Alkoholkonsum und Fahren nicht tolerierbar ist. Gerade als Verkehrssi- cherheitspolitikerin erkenne ich in vielen Gesprächen die absolute Akzeptanz eines solchen Alkoholverbots, und gerade junge Leute und Schulklassen bestärken mich in den Diskussionen. Was die Umsetzung des Gesetzes angeht, so erlaube ich mir eine kritische Überlegung. Die Gewerkschaft der Polizei weist zu Recht darauf hin, dass ein Alkoholverbot nur dann Sinn macht, wenn es ausreichend kontrolliert wird. Das jahrelange personelle Ausbluten der polizeili- chen Verkehrsüberwachung lässt bei den Verantwortli- chen immer wieder Zweifel aufkommen, ob sich der er- wünschte Effekt einer Verringerung der Pkw-Unfälle junger Fahranfänger unter Alkoholeinfluss sehr schnell einstellen wird. Ein neues, wenn auch gutes Gesetz er- setze keineswegs die präventive Abschreckung durch flächendeckende polizeiliche Kontrolle, so die GdP. Die- ser Überlegung schließe ich mich ausdrücklich an. Absolut richtig finde ich, dass jegliche altersmäßige Beschränkung in dem Gesetzentwurf entfällt. Zwar fal- len statistisch im Zusammenhang mit Alkohol besonders junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren auf. Doch sind auch ältere Fahranfänger nachweislich überdurchschnitt- lich häufig an Alkoholunfällen mit Personenschaden be- teiligt. Immerhin beträgt der Anteil älterer Fahranfänger über 24 Jahre 11,7 Prozent der gesamten Gruppe der Fahranfänger. Für die große Masse der Fahrerinnen und Fahrer gilt jedoch, dass sie sich der besonderen Verant- wortung als Verkehrsteilnehmer bewusst sind und schon i n l h F t n a c r s d d i A w d k m m f d V E c d r m f Ü H D k U p t a d g u V w z U s d V f u s D (C (D mmer, längst vor Erreichen der 0,5-Promille-Grenze icht mehr gefahren sind. Der seit langem beobachtete Rückgang der Unfallzah- en und insbesondere der Unfalltoten im Straßenverkehr at sich auch in 2006 fortgesetzt – trotz verdreifachtem ahrzeugbestand und trotz verdreifachter Jahresfahrleis- ung. Diese positive Entwicklung ist Folge vieler Maß- ahmen der letzten Jahre: Absenkung der Promillegrenze uf 0,5, begleitetes Fahren, Aufklärungs- und Verkehrssi- herheitskampagnen, Einführung umfassender Verkehrs- egelungen, aber auch Optimierung der Rettungsorgani- ationen, straßenbauliche Maßnahmen, Verbesserungen er passiven Sicherheit in Fahrzeugen und vieles mehr. Wenngleich historischer Tiefststand seit Einführung er Unfallstatistik: Jedes Todesopfer im Straßenverkehr st ein Todesopfer zu viel; ganz bedrückend ist die hohe nzahl der verletzten Verkehrsteilnehmer. Deshalb sind eiterreichende Maßnahmen angesagt. Die Entschei- ungen, die wir zur nachhaltigen Verbesserung des Ver- ehrsklimas und der Verkehrssicherheit treffen können, üssen mutiger sein. Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit uss sein: Vision zero, null Verkehrstote. Alkoholkonsum ist eine der Hauptursachen des Un- allgeschehens. Die absolute Hauptunfallursache ist je- och unangepasste, also zu hohe Geschwindigkeit. Der erkehrsminister hat diesen Aspekt am Sonntag bei der röffnung der Internationalen Woche der Verkehrssi- herheit selbst in den Vordergrund gestellt. Auch auf em Verkehrsgerichtstag in Goslar haben sich die Refe- ate des mit über 340 Fachleuten stärksten Arbeitskreises it der Bedeutung nicht angepasster Geschwindigkeit ür das Unfallgeschehen befasst – mit einhelligem Fazit: berhöhte, nicht angepasste Geschwindigkeit, ist die auptursache für Unfälle mit Toten und Verletzten. In eutschland ist dieser Ursache etwa ein Drittel aller Ver- ehrstoten zuzurechnen. Auch bei den von jungen Fahranfängern verursachten nfällen steht an der Spitze die überhöhte, nicht ange- asste Geschwindigkeit. Das Statistische Bundesamt lis- et das Unfallgeschehen der 18- bis 24-Jährigen in 2005 uf: Nach Feststellungen der Polizei fuhr fast jeder vierte er 90 313 unfallbeteiligten Pkw-Fahrer dieser Alters- ruppe zu schnell. Mit weitem Abstand folgte die Unfall- rsache „Abstandsfehler“, 11 Prozent, sowie „Vorfahrt-/ orrangfehler“, 10 Prozent der Unfallbeteiligten. Die eiteren Unfallursachen waren „Abbiegefehler“, 6,2 Pro- ent, erst dann folgt Alkoholeinfluss mit 4,7 Prozent der nfallbeteiligten. Hohe Geschwindigkeiten und insbesondere hohe Ge- chwindigkeitsdifferenzen führen auf immer voller wer- enden Autobahnen zu Ängsten und gefährlichen erkehrssituationen. Wer rast und zu dicht auffährt, ge- ährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Rasen nd rowdyhaftes Fahren sind keine Kavaliersdelikte, sie ind Straftaten und als solche streng zu ahnden. Hier gilt: null Toleranz. Darüber sind wir uns einig. enn Straßen sind öffentlicher Raum und als Verkehrs- 9658 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) politiker tragen wir für Bürgerinnen und Bürgern Verant- wortung. Wie groß der Handlungsbedarf angesichts des vor- herrschenden Verkehrsklimas ist, zeigen die Aussagen einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 22. April 2007: „… Vor allem junge männliche Führerschein-Neulinge sind die größte Problemgruppe. Das wird von zwei Dritteln der Verkehrsteilnehmer auch so empfunden, wie eine repräsentative Befragung in un- serem Auftrag ergeben hat. Über 80 Prozent der Ver- kehrsteilnehmer empfinden das Verkehrsklima generell als rücksichtslos und immer rauer. Deshalb müssen wir große Anstrengungen unternehmen, um das Klima auf unseren Straßen zu verbessern und das Miteinander im Straßenverkehr zu stärken.“ Und: „Größe zeigt, wer auch mal den Fuß vom Gas nimmt …“ Angesichts dieser Befragungsergebnisse sprach der Bundesverkehrsminister zu Recht von einem Alarmsi- gnal. Keiner bestreitet, dass wir gute Entwicklungen der Straßenverkehrssicherheit haben. Das ist aber kein Grund, weit unter unseren Möglichkeiten zu deren wei- teren Verbesserung zu bleiben! Vernünftig wäre die Aus- schöpfung aller möglichen Optionen. Deutschland in der Mitte eines vereinigten Europa und als das Transitland Nummer 1 muss mit klaren Re- gelungen im Straßenverkehr aufwarten: Eine davon ist das Alkoholverbot für Fahranfänger, eine weitere wäre ein allgemeines Tempolimit auf Bundesautobahnen, das heute allerdings noch nicht zur Debatte steht. Patrick Döring (FDP): Das Ziel der Bundesregie- rung, die Zahl der Verkehrsunfälle, die auf Alkoholein- fluss zurückzuführen sind, deutlich zu senken, ist zu be- grüßen. Die Begründung des Gesetzentwurfs klingt zunächst überzeugend: Zwei Risiken, zum einen die Un- erfahrenheit des Fahranfängers und zum Zweiten die verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund des Alkohol- konsums, ergeben zusammen ein großes Unfallrisiko für alkoholisierte Fahranfänger. Nehmen wir eine der Ge- fahren weg – das ist ein einfacher Schluss –, kann es zu dieser gefährlichen Verbindung nicht mehr kommen. Ein Alkoholverbot für Fahranfänger könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein. In Österreich hat man gute Erfahrungen mit einer vergleichbaren Rege- lung gemacht. Das Gesetz verdient daher eine wohlwol- lende Prüfung. Allerdings: Das Gesetz mag das Risiko der verminderten Steuerungsfähigkeit durch Alkoholein- fluss verringern. Um die Unfallgefahr nachhaltig zu sen- ken, brauchen wir aber mehr als dieses Verbot. Unser eigentliches Problem sind nicht zu wenige Ver- bote. Alkohol ist und bleibt eine legale Droge, die ab 16 legal konsumiert werden darf. Derzeit erleben wir bei vergleichbaren Diskussionen den politischen Trend, Konsumgesetze für legale Drogen zu erlassen. Aus Sicht der FDP ist es viel notwendiger, den verantwortungsbe- wussten Umgang mit Alkohol in den Vordergrund von Aktionen zu stellen – ob Verbote für Fahranfänger dieses Z w b T r i i z l g a T f a d A W b I d b z F d i d I B t P b s F t k d D d v d d m V a t H r s G g f k D a (C (D iel erreichen helfen, wird die Ausschussberatung er- eisen. Vielmehr haben wir ein Vollzugsproblem: So führen ereits bestehende Regeln derzeit nicht dazu, dass die runkenheitsfahrt – gerade auch bei erfahrenen Autofah- ern – eine Ausnahme darstellt, obwohl sie – jedenfalls n einem Bereich von mehr als 0,5 Promille – verboten st. Das Problem ist, dass die Chance, in eine Kontrolle u geraten, gering ist. Erst Kontrollen, die auch die rea- istische Gefahr für den betrunkenen Fahrer in sich ber- en, erwischt zu werden und unangenehme Sanktionen uferlegt zu bekommen, wirken der hohen Zahl der runkenheitsfahrten entgegen. Davon sind wir weit ent- ernt. Die niedrigsten Schätzungen gehen davon aus, dass uf eine entdeckte Autofahrt unter Alkoholeinfluss min- estens 100 unentdeckte Trunkenheitsfahrten kommen. ndere gehen sogar von 600 unentdeckten Fahrten aus. ie sinnvoll ist es, neue Verbote zu formulieren, wenn estehende Verbote nicht wirksam kontrolliert werden? n Österreich, um noch einmal auf die Erfahrungen mit er Regelung dort zurückzukommen, ist schließlich ein edeutender Teil der positiven Wirkung darauf zurück- uführen, dass verstärkte Kontrollen auch erfahrenere ahrer davon abhalten, Alkohol zu trinken. Wir dürfen außerdem nicht aus den Augen verlieren, ass sich ein wesentlicher Teil der Trunkenheitsfahrten m Bereich 1 Promille und weit darüber abspielt. Auf ieses Problem gibt der Gesetzesentwurf keine Antwort. n Zeiten von „Flatrates“ und Alkoholkonsum bis zur ewusstlosigkeit gilt es zu allererst, einen verantwor- ungsbewussten Umgang mit Alkohol zu erreichen. Das roblem „Alkohol am Steuer“ wird zwei Jahre verscho- en: Denn es ist richtig, wenn die Gesetzesbegründung inngemäß sagt, dass Fehleinschätzungen der eigenen ahrtüchtigkeit bei einem absoluten Verbot, alkoholhal- ige Getränke zu konsumieren, nicht mehr vorkommen önnten. Doch nach Ablauf der zweijährigen Probezeit arf ja wieder getrunken werden. Der einzige Vorteil: er Fahrer hat bereits mehr Erfahrung im Umgang mit em Pkw. Ist aber der 18-jährige Fahranfänger per se erantwortungsloser als ein 20-jähriger Fahrer? Neben der nachdrücklichen Durchsetzung bestehen- er Verbote gibt es eine weitere große Aufgabe, der sich ie Politik stellen muss: Der gesellschaftliche Umgang it Trunkenheitsfahrten muss sich ändern. Was für ein orbild sind erfahrene Autofahrer, die sich betrunken ns Steuer setzen, für junge Fahrer? Manche Fahrer un- erhalten sich über ihre Trunkenheitsfahrten wie über eldentaten. Da müssen wir ansetzen und die Aufklä- ung über die Gefahren von Trunkenheitsfahrten verbes- ern. Bereits im Fahrschulunterricht müsste ein stärkeres ewicht als bisher auf das Problem des Alkoholkonsums elegt werden und die Simulation einer Trunkenheits- ahrt angeboten werden. Auch nach dem Discobesuch önnen freiwillige Alkoholtestangebote die sogenannten iscounfälle verhindern. Ich will ein weiteres Beispiel für aktive Aufklärungs- rbeit geben: Als Modellversuch wurde an niedersächsi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9659 (A) ) (B) ) schen Schulen eine „Führerschein-AG“ angeboten. Ne- ben den Regeln und Normen waren auch die Themen Alkohol und die sogenannten Discounfälle Gegenstand der schulischen „Führerschein-AG“. Nach einer Evalua- tion der Bundesanstalt für Straßenwesen kam die „Füh- rerschein-AG“ bei Jugendlichen, Lehrern und Fahrleh- rern gut an. Die beteiligten Fahrlehrer stellten generell ein umsichtigeres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten fest. Sie sehen, ein Alkoholverbot kann allenfalls ein klei- ner Baustein zur Lösung des Problems sein. Wenn wir die Zahl der alkoholbedingten Unfälle mit teils schwer- wiegenden Folgen insbesondere auch für andere Ver- kehrsteilnehmer drastisch senken wollen, müssen wir mehr tun. Der nachhaltigere Weg besteht aus Aufklä- rung, der Ausweitung von Alkoholtestangeboten und Kontrollen. Daher fordere ich Sie auf: Setzen Sie sich für eine bessere Aufklärung in der Schule und auch im Fahrun- terricht ein! Machen Sie Werbung für eine Ausweitung von Angeboten, den Blutalkoholgehalt nach dem Disco- besuch auf freiwilliger Basis messen zu lassen! Drängen Sie parallel zu diesen Maßnahmen auf eine verstärkte Kontrolle! Dies jedenfalls ist der Weg der FDP-Fraktion. Wir lehnen die Initiative der Bundesregierung nicht ab und werden sie wohlwollend prüfen und hoffen auf eine kon- struktive Ausschussberatung. Aber wir warnen davor, zu hoffen, dass durch das Alkoholverbot für Fahranfänger auf Deutschlands Straßen alles gut werde. Dies wird nicht der Fall sein. Dorothée Menzner (DIE LINKE): Als ich die Be- gründung des Gesetzesentwurfs las, schoss es mir gleich durch den Kopf: ein an und für sich guter Redeentwurf, dem eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen wäre. Ge- statten Sie mir dennoch einige Bemerkungen. Es ist richtig, dass wir Fahranfängerinnen und Fahr- anfänger vom Fahren unter Alkoholeinfluss oder ande- ren berauschenden Mitteln in der Probezeit abhalten wollen. In vielen Gesprächen mit jungen Leuten, die ich im Vorfeld dieser Debatte führte, konnte ich wie selten bei den jungen Menschen eine große Zustimmung zu ei- nem Gesetzesvorhaben erleben. Aber, dieses Gesetz zu verabschieden und sich dann zurückzulehnen, ist nur das halbe Glas, um mal im Bilde zu bleiben. Belassen wir es dabei, könnte in breiten Kreisen der Bevölkerung der Eindruck entstehen, nach zwei Jahren Abstinenz am Steuer, dürfe man jederzeit besoffen ins Auto steigen; denn nach zwei Jahren wird von der Null-Promille- Grenze gleich auf die erlaubten 0,8 Promille durchge- startet. Die eben erwähnten Jugendlichen warfen ein – zu Recht wie ich meine –, dass Führerscheinneulinge nichts trinken sollten, wenn sie sich ins Auto setzen, das gehe klar. Sie fragten aber auch, warum sich ältere Auto- fahrer mit Alkohol im Blut ans Steuer setzen dürfen. Ältere Autofahrer? Das meint hier auch junge Men- schen zwischen 20 und 30 Jahren. Fast die Hälfte der Ju- g d D A v c f w v w t t d F v c M z c R g d f s D n e f w N w r k D r g 5 p k n w e d F h c l f a i J A L d w z (C (D endlichen zwischen 15 und 24 Jahren praktiziert min- estens ein Mal im Monat das sogenannte Binge rinking, was bedeutet, dass mindestens fünf Gläser mit lkohol hintereinander getrunken werden müssen, be- orzugt an Wochenenden. Da sind die 0,8 Promille lo- ker überschritten. Dabei wissen wir, dass schon ein Un- all, der mit 0,3 Promille Alkohol im Blut verursacht ird, erhebliche Folgen für den Verursacher haben kann, on den Opfern mal ganz zu schweigen. Die Diskussion, ie viel Alkohol im Blut wir am Steuer für tolerabel hal- en, muss in Richtung einer Senkung der bisher erlaub- en Alkoholmenge am Lenkrad weitergehen. Damit bin ich beim Stichwort „Disco-Unfälle“. Auch ieses Problem müssen wir betrachten, wenn wir für ahranfängerinnen und Fahranfänger Alkohol am Steuer erbieten. Ich rede hier nicht von den möglichen Ursa- hen, warum Jugendliche sich berauschen, die da sind: angel an Lehrstellen, Perspektivlosigkeit, Gruppen- wang, Arbeitslosigkeit oder Heimweh von Jugendli- hen, die zur Ausbildung in wirtschaftlich erfolgreiche egionen abgewandert sind. Obwohl wir als Linke eini- es zu den gesellschaftlichen Ursachen sagen könnten; afür reicht die Redezeit hier nicht. Lassen Sie mich trotzdem einen Aspekt herausgrei- en: Besonders auf dem flachen Land haben junge Men- chen allzuoft keine andere Möglichkeit, wenn sie zur isco oder zu Feten fahren, als das eigene Auto zu be- utzen – selbst wenn nicht getrunken werden soll – weil s Busse und Bahnen, die zu später Stunde fahren, ein- ach nicht mehr gibt. Im Haushaltsbegleitgesetz 2006 urde eine erhebliche Reduzierung der Gelder für den ahverkehr beschlossen. Da kann – obwohl es notwendig äre – kaum noch eine Kommune den Spätbus finanzie- en. Hinzu kommt: In dem Landkreis, aus dem ich omme, kann man ohne eigenes Rad nicht mal mehr zur isco kommen, weil die letzten Busse gegen 19 Uhr fah- en. Auch wenn es vereinzelt gut gemeinte, zum Teil so- ar erfolgreiche Aktionen, wie den Discobus oder den 0-Prozent-Taxigutschein für die Fahrt vom Tanzschup- en nach Hause gibt, so wird doch deutlich, dass Ver- ehrspolitik und mangelnde Angebote des ÖPNV nicht ur sozial ausgrenzend, sondern allzuoft auch sprich- örtlich lebensgefährlich sind. Die Linke begrüßt den Entwurf eines Gesetztes für in Alkoholverbot für Führerscheinneulinge und stimmt iesem auch zu. Aber das kann nur ein Schritt sein, ahrten unter Alkoholeinfluss zu begrenzen. Wir müssen ier im Hohen Hause demnächst weiter darüber spre- hen, nämlich wie weit die generelle Senkung des er- aubten Blutalkoholwertes gehen sollte, wie ein Angebot ür Discobesucher, das Auto stehen lassen zu können, uch auf dem Land halbwegs flächendeckend möglich st, wie wir die Ursachen des Alkoholmissbrauchs durch ugendliche wirksam bekämpfen wollen und wie wir den usbau des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem and auch in den Abendstunden ermöglichen und för- ern können. Sie sehen, der Handlungsbedarf geht viel eiter, als nur das Fahren unter Alkohol in der Probezeit u verbieten. 9660 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um es gleich am Anfang klar deutlich zu machen: Wir werden in Bezug auf „Alkohol am Steuer“ nicht auf der Bremse stehen, wie Sie, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, das beim Tempolimit tun und da- mit in der Welt fast allein auf der Seite der Uneinsichti- gen stehen. Die Grafik in Drucksache 16/5047 verdeut- licht die Ausmaße der geschwindigkeitsbedingten Unfälle mit Personenschaden. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Die Statistik betreffend die jungen Fahrerinnen und Fahrer spricht in der Tat eine deutliche Sprache. Doch im Denken schei- nen die jungen Fahrerinnen und Fahrer den Älteren und Erfahrenen weit voraus zu sein: In einer Forschungsstu- die des Deutschen Verkehrssicherheitsrates 2002 spra- chen sich mehr als 80 Prozent der jungen Fahrerinnen und Fahrer für eine Null-Promille-Grenze aus. Sie wol- len das Alkoholverbot für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger während der Probezeit. Das ist richtig. Doch bleiben Sie bei diesem Gesetzentwurf nicht ste- hen. Gehen Sie weiter, und entscheiden Sie sich für ein klares Bekenntnis: Kein Alkohol am Steuer, und das für alle, damit die sogenannten Erwachsenen, die oft mit schlechtem Beispiel vorangehen, nicht weiterhin sich und Unbeteiligte unnötigen Gefahren aussetzen. Laut ei- ner Umfrage sind 20 Prozent der Befragten der Mei- nung, dass ein oder zwei Glas Bier einen guten Autofah- rer nicht beeinträchtigen. Zwei Gläser Bier à 0,3 Liter reichen je Körpergröße und Konstitution unter Umstän- den aus, um nach einer Stunde noch einen Promillewert von 0,2 zu haben. Das reicht, um die Fahrfähigkeit ein- zuschränken. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer treiben ein ge- fährliches Spiel, indem sie sich durch Selbstüberschät- zung an einen kritischen Wert „herantrinken“ und ihre physischen und psychischen Umstände, die den Promil- lewert beeinflussen, unbeachtet lassen. Auch der Rest- alkoholgehalt des Blutes am Tag danach wird häufig un- terschätzt. Mit null Promille für alle wären wir dem Ziel von „Vi- sion Zero“, der Vision von null Verkehrstoten, schon wie- der etwas näher gerückt. Hätten wir schon 2005 die Null- Promille-Grenze gehabt, dann hätten – theoretisch – rund 22 000 Unfälle mit Personenschaden und 603 Toten ver- hindert werden können. Bündnis 90/Die Grünen wollen die Zahl der Verkehrs- toten bis 2020 um 70 Prozent reduzieren, um langfristig auf Null zu kommen. Dabei wollen wir die Menschen, die lebenslange Gesundheitseinbußen oder Körperbehin- derungen durch Verkehrsunfälle erleiden, nicht verges- sen. Natürlich brauchen wir auch mehr Kontrollen und wesentlich höhere Bußgelder, die sich an schweizeri- schen und französischen Bußgeldern orientieren, um die Abschreckung zu erhöhen. A n m d a f n f R r n p u g t h p u S n R k u a p s V d v M g J t a i d w Ü d i F h v t J h g m S g g (C (D nlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Rechte für Journa- listinnen und Journalisten sichern und aus- bauen (Tagesordnungspunkt 20) Reinhard Grindel (CDU/CSU): An den Beginn mei- er Ausführungen möchte ich eine grundsätzliche Be- erkung stellen. Dass ausgerechnet die Nachfolgepartei er SED hier einen Antrag stellt, dass in unserem Land ngeblich die Rechte von Journalisten bedroht sind, inde ich im Kern unerträglich. Sie haben sich bis heute icht vom DDR-Unrechtsregime distanziert, das Presse- reiheit nicht kannte. Sie haben nach wie vor in ihren eihen DDR-Machthaber wie Hans Modrow, die zu ih- er Regierungszeit die Rechte der Journalisten im eige- en Land mit Füßen getreten und die Auslandskorres- ondenten bespitzelt haben. Ihnen fehlt die politische nd vor allem die moralische Legitimation, sich ankla- end zur Frage der Rechte von Journalisten zu äußern. Ihr Antrag enthält gleich im ersten Satz eine Behaup- ung, die mit der Realität in unserem Land nichts zu tun at. Sie schreiben: „Die Pressefreiheit in der Bundesre- ublik Deutschland ist in den vergangenen Jahren mehr nd mehr eingeschränkt worden.“ Das ist grober Unfug! ie stützen ihre Behauptung auf einen Bericht der Orga- isation „Reporter ohne Grenzen“, die jedes Jahr eine angliste aufstellt, anhand der man angeblich ablesen ann, wie die einzelnen Staaten mit der Pressefreiheit mgehen. Danach ist Deutschland ist 2006 von Platz 18 uf Platz 23 zurückgefallen. Womit wird das von „Re- orter ohne Grenzen“ begründet? Nicht etwa mit wissen- chaftlichen Untersuchungen, sondern mit vier einzelnen orgängen: Der Überwachung von zwei Journalisten urch den BND, der Durchsuchung und Beschlagnahme on Redaktionsmaterial beim Magazin „Cicero“, der orddrohung gegen einen Karikaturisten des Tagesspie- els dem Umstand, dass der ungehinderte Zugang von ournalisten zu Daten trotz Verabschiedung des Informa- ionsfreiheitsgesetzes nicht gewährleistet sei. Ich habe ernste Zweifel, ob diese vier Gesichtspunkte usreichen, um eine Verschlechterung der Pressefreiheit n Deutschland zu begründen. Aber in jedem Fall zeigt as, dass die Behauptung der Linken, die Pressefreiheit erde immer mehr eingeschränkt nicht stimmt: Die berwachung der Journalisten durch den BND ist been- et und es wird sie künftig nicht mehr geben. Wir haben m Bundestag festgestellt, dass das rechtswidrig war. Im alle „Cicero“ sind die Ermittlungsverfahren wegen Bei- ilfe zum Geheimnisverrat eingestellt, und das Bundes- erfassungsgericht hat die Durchsuchung der Redak- ionsräume und die Beschlagnahme von Akten bei ournalisten für verfassungswidrig erklärt. Die Morddro- ungen gegen den Karikaturisten wie später ja auch ge- en Journalisten in Zusammenhang mit den Moham- ed-Karikaturen sind von Privatpersonen und nicht vom taat ausgegangen. Und bei der Verweigerung des Zu- angs zu Daten geht es – trotz des lnformationsfreiheits- esetzes – ja wohl auch um den Schutz von Daten Drit- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9661 (A) ) (B) ) ter, sodass dabei immer eine Rechtsgüterabwägung vorzunehmen ist. Insoweit gehe ich davon aus, dass wir bei der nächs- ten Rangliste auf einem Platz für die Champions League stehen werden, weil von der Kritik der „Reporter ohne Grenzen“ nichts übrig geblieben ist. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung mit dem Ge- setzentwurf zur Neuregelung verdeckter Ermittlungs- maßnahmen den Schutz von Journalisten erheblich ver- bessert hat. Vor einer Observierung sind sorgfältige Abwägungen der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen. Die Anforderungen an eine strafbare Teilnahmehand- lung bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen unterlie- gen strengen Anforderungen. Gleichwohl will ich betonen, was ich schon bei ande- rer Gelegenheit hier im Hohen Haus gesagt habe: Die Pressefreiheit ist für unseren freiheitlichen Rechtsstaat schlechthin konstituierend. Alle Verantwortlichen in den Sicherheitsbehörden müssen sich bewusst sein, dass das Grundrecht der Pressefreiheit nicht irgendein Grund- recht ist. Hier gibt es Defizite bis in die frühere Spitze von Bundesministerien. Ich habe nicht vergessen, dass der frühere Bundesinnenminister Otto Schily alle dieje- nigen, die Kritik an seiner Zustimmung zur Durchsu- chung bei „Cicero“ geübt haben, als „Hanseln“ be- schimpft hat. Jetzt haben wir erlebt, dass selbst im Bundesverfassungsgericht zumindest sieben „Hanseln“ sitzen, nämlich die, die diese Durchsuchung für verfas- sungswidrig erklärt haben. Das war nicht nur für die Er- mittlungsbehörden in Brandenburg, sondern gerade für Otto Schily eine schallende Ohrfeige. Es ist völlig klar: Eine Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Be- schlagnahme von Material von Informanten sind ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Die Geheimhaltung von Informationsquellen und der Schutz der Vertraulichkeit sind für die Presse unentbehr- lich. Es darf nicht sein, dass unter dem Deckmantel einer angeblichen Beihilfehandlung des Journalisten zum Ge- heimnisverrat in dieses Grundrecht eingegriffen wird, um in Wahrheit eine undichte Stelle im Sicherheitsappa- rat aufzudecken. Die Beschlagnahme von Akten, die noch dazu mit dem eigentlichen Fall von Geheimnisver- rat nichts zu tun hatten, entzieht gerade einem freien Journalisten seine wirtschaftliche Grundlage. Die Be- schlagnahmefreiheit von Zufallsfunden muss von Ge- richten stärker beachtet werden. Das Urteil des Bundes- verfassungsgerichts muss sich jeder Staatsanwalt hinter den Spiegel stecken. So ein Fall darf sich nicht wiederho- len. Apropos Spiegel: In seinem berühmten „Spiegel“-Ur- teil vom 5. August 1966 sagt das Bundesverfassungsge- richt allerdings auch, dass es eine Mitverantwortung der Presse für die Staatssicherheit gibt. Es ist so, dass in der Vergangenheit durch Bücher und Zeitungsartikel auch Leib und Leben von Quellen unserer Nachrichtendienste und die Durchführung von Geheimoperationen gefährdet worden sind. Insbesondere wenn es nicht um die Aufde- ckung von Skandalen geht, gebietet es die journalisti- sche Ethik, dass man die Folgen seines Tuns vor einer Veröffentlichung selbstkritisch prüft. d u t n s w d m S n v h r e p m R B d M s w t w e v e r d g a s r d f h s D k g d A d v B s s g d c t k v n v i d (C (D Wenn Die Linke in ihrem Antrag verlangt, die Bun- esregierung solle dafür Sorge tragen, dass Journalisten ngehindert und ohne Überwachung der Berichterstat- ung nachgehen können, dann ist das so apodiktisch icht zu unterstützen. Die Pressefreiheit gilt nicht chrankenlos. Es gibt immer wieder Fälle von Güterab- ägungen, die sich aus anderen Grundrechten – der von er Berichterstattung Betroffenen – oder aus den allge- einen Gesetzen ergeben. Man kann Journalisten von trafverfolgungen wegen eines Geheimnisverrats sicher icht grundsätzlich ausnehmen. Die Veröffentlichung on geheimen Papieren ist allein kein Indiz für eine Bei- ilfehandlung. Wenn ein Journalist aber etwa zur He- ausgabe von Informationen gezielt anstiftet, wenn er sie rpresst oder dafür bezahlt, ist in jedem Einzelfall zu rüfen, ob das noch von der Pressefreiheit umfasst wird. Auch was die Überwachung von Journalisten angeht, uss man differenzieren. Natürlich gibt es Fälle, dass im ahmen von Operationen zur Eigensicherung etwa ND-Mitarbeiter, die man als undichte Stellen in Ver- acht hat, überwacht werden. Wenn diese verdächtigen itarbeiter sich dann tatsächlich mit Journalisten treffen ollten, dann wird das möglicherweise auch von Über- achungskameras aufgenommen. Das wissen investiga- iv arbeitende Journalisten aber. Etwas ganz anderes und, ie wir im Bundestag festgestellt haben, rechtswidrig ist s, wenn diese Überwachungskameras vor Wohnungen on Journalisten stehen, weil man sich über diesen Weg in Aufspüren der undichten Stellen im Sicherheitsappa- at erhofft. Diese rote Linie darf nicht überschritten wer- en: Die nachrichtendienstlichen Mittel dürfen sich nur egen Verräter aus den eigenen Reihen richten, nicht ber gegen Journalisten. Festzuhalten ist im Hinblick auf die „Cicero“-Ent- cheidung aber auch: Wenn das Bundesverfassungsge- icht gesetzgeberischen Handlungsbedarf gesehen hätte, ann wären einzelne Vorschriften zumindest teilweise ür verfassungswidrig erklärt worden, bzw. das Gericht ätte dem Gesetzgeber Hinweise zur gesetzlichen Klar- tellung gegeben. Das ist aber nicht der Fall gewesen. iese Gesetze schützen die Journalisten, sie sind im onkreten Fall von den Ermittlungsbehörden falsch an- ewandt worden. Völlig abwegig wird ihr Antrag, wenn sie als Aus- ruck der Sicherung der Pressefreiheit die Zahlung von bfindungen aufführen, falls der Journalist selbst kün- igt, weil seine Zeitung einen neuen Eigentümer oder In- estor hat oder sich die politische Ausrichtung eines lattes ändert. Da offenbaren sie ein gruseliges Wirt- chaftsverständnis, aber auch ein merkwürdiges Ver- tändnis von Pressefreiheit. Einmal haben in der Vergan- enheit neue Investoren gerade Blätter gerettet und amit Meinungsvielfalt und Arbeitsplätze gesichert. Sol- he Abfindungszahlungen könnten gerade kleineren Zei- ungen wirtschaftlich so schaden, dass Redaktionen ver- leinert und damit die Qualität eines Blattes erschlechtert wird. Es ist Sache der Tarifpartner und icht Aufgabe des Staates, Entgelte und Abfindungen on Arbeitnehmern zu regeln. Ordnungspolitisch sind hre Vorschläge völlig verfehlt. Entscheidend ist doch, ass auch der Verleger, der Eigentümer einer Zeitung, 9662 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) sich auf die Pressefreiheit berufen kann. Es muss doch möglich sein, wenn eine Zeitung Auflage verliert und sich ein Verleger von ihr trennt, dass ein neuer Eigentü- mer mit einer neuen Redaktionsmannschaft antritt, um wieder attraktiver für die Leser zu werden. Wer immer nur das „Neue Deutschland“ liest, dem sind solche Zusammenhänge natürlich völlig fremd. Deshalb haben wir im Arbeitsrecht gerade eingeschränk- ten Kündigungsschutz, weil es sich bei Zeitungen um Tendenzbetriebe handelt. Wie abwegig ihre Überlegun- gen sind, zeigt gerade das Beispiel der „Berliner Zei- tung“, das sie in ihrem Antrag ansprechen. Sie erwähnen den Chefredakteur Uwe Vorkötter. Der ist von der „Ber- liner Zeitung“ unmittelbar zur „Frankfurter Rundschau“ gegangen. Ich kann nicht erkennen, dass dadurch seine Pressefreiheit bedroht ist. Er hat – was im Journalismus üblich ist – auch einige Redakteure von Berlin nach Frankfurt mitgenommen. Sollen die jetzt noch eine Ab- findung oben drauf bekommen? Was sie da vorschlagen ist doch nicht von dieser Welt. Ich habe mich bei der „Berliner Zeitung“ erkundigt. Das, was sich nach dem Einstieg der von ihnen als Heuschrecken bezeichneten Investoren verändert hat, ist ein etwas intensiveres Kos- tenmanagement, was zum Beispiel Reisen angeht. Das machen viele Verlage so, auch alteingesessene Familien- betriebe. Es sind aber jetzt sogar einige Pauschalisten fest angestellt worden. Das bedeutet mehr wirtschaftli- che Sicherheit und damit journalistische Freiheit. Die „Berliner Zeitung“ will eine Sonntagsausgabe auf den Markt bringen, das heißt, ein größeres redaktionelles Angebot. Das Zerrbild, das sie hier von der Entwicklung des Zeitungsmarktes schildern, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Jörg Tauss (SPD): Wir beraten heute zu später Stunde und in erster Lesung den Antrag der Fraktion Die Linke „Rechte für Journalistinnen und Journalisten si- chern und ausbauen“. Der Antrag beschreibt eine zuneh- mende Einschränkung der nach Art. 5 Grundgesetz zu ge- währleistenden Pressefreiheit in Deutschland. So sei die Bundesrepublik Deutschland im aktuellen Bericht „Re- porter ohne Grenzen“ bei dem weltweiten Ranking von Platz 18 auf Platz 23 zurückgefallen. Als Gründe dafür wird neben verschiedenen Ermittlungserfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, der Überwachung von Journalisten im Rahmen der Neurege- lung der Telekommunikationsüberwachung auch die zu- nehmende Einschränkung redaktioneller Freiheit durch ökonomische Zwänge angeführt. Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „dafür Sorge zu tragen, dass Journa- listinnen und Journalisten ungehindert und ohne Überwa- chung ihrem öffentlichen Auftrag der Berichterstattung nachgehen können“. Darüber hinaus fordert der Antrag eine angemessene finanzielle Abfindung bei Kündigung einer Journalistin oder eines Journalisten, wenn diese auf- grund eines Verkaufs eines Verlages, einer Zeitung oder Zeitschrift an einen neuen Investor erfolgt. Letzteres ist erstens Sache der Tarifvertragsparteien, und zweitens gibt es mit der Konzentrationsschutzregelung des § 17 im Manteltarifvertrag Tageszeitung und im Anhang zum M z T d d n f g g V d w d w e d r r a c d S r n f ( B d r b P d w – b t m w d v w ß e S g t d d g S S s d s F r n e (C (D anteltarifvertrag eine solche Regelung bereits im Tages- eitungsbereich, der im Übrigen auch für den Fall des endenzwechsels gilt. Diskutieren müssen wir allerdings in der Tat die Frage er Sicherstellung der Pressefreiheit und der zunehmen- en Einschränkungen der Pressefreiheit in den vergange- en Jahren. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat ür die Jahre 1987 bis 2000 165 Fälle von Durchsuchun- en und Beschlagnahmen analysiert und ist zu dem Er- ebnis gekommen, dass nur in einem einzigen Fall eine erhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wurde. In en Fällen, in denen auch gegen Journalisten ermittelt urde, ist in keinem einzigen Fall Anklage erhoben wor- en. Seit dem Jahr 2000 sind weitere Fälle bekannt ge- orden: In mindestens fünf Fällen ist gegen Journalisten rmittelt worden, davon in fünf Fällen wegen des Ver- achts der Beihilfe bzw. Anstiftung zum Geheimnisver- at(!). Drei dieser Fälle waren zum Zeitpunkt der Anhö- ung im Rechtsausschuss (Oktober 2006) noch nicht bgeschlossen. Zwei dieser Fälle betreffen die Durchsu- hung der Redaktionsräume des Magazins „Cicero“ sowie er Arbeits- und Wohnräume des Journalisten Bruno chirra im September 2005. Der dritte Fall betrifft die He- ausgabe von Telekommunikationsverbindungsdaten ei- es Journalisten der „Dresdner Morgenpost“, um den In- ormanten des Journalisten aufzuspüren. In einem Fall Cicero) wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das undesverfassungsgericht hat inzwischen klar entschie- en, dass es sich bei dieser Durchsuchung der Redaktions- äume des Magazins „Cicero“ sowie der Wohn- und Ar- eitsräume um einen verfassungswidrigen Eingriff in die ressefreiheit gehandelt hat. Diese Entscheidung des Bun- esverfassungsgerichtes ist außerordentlich begrüßens- ert. Mit der StPO-Novelle aus dem Jahr 2002 konnte zwar auch aus der Sicht der Medien- und Journalistenver- ände – ein durchaus verbesserter Schutz der Informa- ionsquellen der Journalisten erreicht werden, vor allem it Blick auf das selbstrecherchierte Material. Auch urde in § 97 Abs. 5 StPO ausdrücklich festgehalten, ass die Beschlagnahme bei Personen, die selbst straf- erstrickt sind oder strafverstrickte Gegenstände in Ge- ahrsam haben, nur unter Beachtung des Verhältnismä- igkeitsgrundsatzes und des Subsidiaritätsprinzips rfolgen darf, wenn sie an sich nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 tPO zeugnisverweigerungsberechtigt sind. Dennoch ibt es aus Sicht der Medienpolitiker der SPD-Bundes- agsfraktion – wie nicht zuletzt der Fall „Cicero“ und an- ere Durchsuchungen und Beschlagnahmen sowie die urchgängige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- erichtes gezeigt haben und zeigen – auch nach der tPO-Novelle aus dem Jahr 2002 weiterhin Lücken des chutzes der Informanten und des Redaktionsgeheimnis- es beim Beschlagnahme- und Durchsuchungsgebot, bei er Telekommunikationsüberwachung und auch im trafrechtlichen Bereich, weswegen die Reichweite der reistellung von Medienangehörigen sowohl von straf- echtlichen als auch von strafprozessualen Maßnahmen achjustiert werden sollte. Nicht zuletzt die aktuelle Diskussion bezüglich einer rneuten Verschärfung der Sicherheitsgesetze – Stich- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9663 (A) ) (B) ) worte hier sind: Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspei- cherung, Onlineabgleich von biometrischen Merkmalen etc. – macht deutlich, dass immer wieder um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit – und zwar sowohl be- züglich der bürgerlichen Freiheiten wie auch der Medien- freiheiten – gerungen werden muss und dass diese Ba- lance zwischen Freiheit und Sicherheit immer wieder auch infrage gestellt wird. Ich stimme dem Innenminister aus Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, ausdrücklich zu in der Feststellung, dass durch die Ermöglichung von heim- lichen Onlinedurchsuchungen – im Unterschied zur offen durchzuführenden Hausdurchsuchung – nicht nur die In- timsphäre der Bürgerinnen und Bürger massivst verletzt wird, sondern zugleich auch die freie Recherche und Be- richterstattung der Medien infrage gestellt wird. Notwen- dig ist in einer demokratisch verfassten Gesellschaft auch in einer neuen Gefährdungssituation durch organisierte Kriminalität und Terrorismus eine verfassungskonforme Abwägung zwischen den notwendigen Mitteln der Terro- rismusbekämpfung und der Strafverfolgung auf der einen Seite und dem Grundrechteschutz und den Medienfreihei- ten auf der anderen Seite. Im parlamentarischen Verfahren befinden sich bereits ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum „Schutz der Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ (Bundestagsdrucksache 16/576) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP „zur Sicherung der Pressefreiheit“ (Bundestagsdrucksache 16/956). Beide Entwürfe sehen Änderungen im Strafrecht und im Strafprozessrecht vor, um die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit besser zu schützen. Zu beiden Gesetzent- würfen hat der federführende Rechtsausschuss im Okto- ber 2006 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, welche gegenwärtig ausgewertet wird. Vermutlich bereits in der nächsten Sitzungswoche im Mai wird der Deutsche Bun- destag den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in zweiter bzw. dritter Lesung abschließend beraten. Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche ei- nen Gesetzentwurf beschlossen, der die Telekommuni- kationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungs- maßnahmen im Strafverfahren neu regeln soll. Mit dieser Neuregelung soll – so das Ziel des Gesetzentwur- fes – der Rechtsschutz der Betroffenen verbessert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das einen gesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebens- gestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaß- nahmen gefordert hat, Rechnung getragen werden. Ent- halten sind in diesem Paket ebenfalls die Regelungen zur Umsetzung aus dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität und der europäischen Richtli- nie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Für die Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass wir an diesem Gesetzespaket noch erheblichen Änderungs- und Überarbeitungsbedarf sehen. Dies gilt vor allem für die vorgesehene Neuordnung der Zeugnisverweigerungs- rechte und die damit einhergehende Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte und des Informantenschut- zes für Journalisten und Medienvertreter. In diesem Kontext zu erwähnen ist außerdem das gegenwärtig in d w l s o a w d d F Z d d – te ti n g r A V a n M s z c e s S D s b N f t R s a s a U a i w w s A t o d S e m r w s V h (C (D en Ausschüssen beratene Zollfahndungsdienstgesetz, elches in § 23 a Abs. 5 mit einer wortgleichen Formu- ierung diese Änderung bereits vorwegnimmt. Ange- ichts des nun vorliegenden Gesetzentwurfes zur Neu- rdnung der Telekommunikationsüberwachung und nderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, der gegen- ärtig im Bundesrat beraten und dem Deutschen Bun- estag vermutlich vor der Sommerpause zugeleitet wer- en wird, bleiben aus Sicht der Medienpolitiker meiner raktion mit Blick auf den Grundrechteschutz erhebliche weifel und massive – auch verfassungsrechtliche – Be- enken bestehen. Hier muss der Gesetzentwurf der Bun- esregierung grundlegend überarbeitet werden. Diskutiert werden muss insgesamt auch noch einmal zunächst unabhängig von den Zeugnisverweigerungsrech- n – die vorgesehenen Neuordnung der Telekommunika- onsüberwachung. Telekommunikationsüberwachungsmaß- ahmen und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen reifen besonders intensiv in die Grundrechte der Bürge- innen und Bürger wie auch in die Medienfreiheiten ein. us diesem Grund müssen für ihre Zulässigkeit strenge oraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam usgestaltet sein. Auch hier bleibt der Gesetzentwurf och viele Antworten schuldig, und auch hier sehen die edienpolitiker meiner Fraktion noch deutlichen Ab- timmungsbedarf. Gleiches gilt hinsichtlich der Umset- ung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspei- herung. Zwar ist es richtig, dass sich der Gesetzentwurf ng an die Vorgaben hält, die der Deutsche Bundestag be- chlossen hat. Entsprechend diesen Vorgaben soll die peicherungsfrist auf sechs Monate begrenzt, und dürfen aten, die über den Inhalt einer Kommunikation Auf- chluss geben, nicht gespeichert werden. Dennoch blei- en aber nach wie vor massive Bedenken hinsichtlich der otwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen lächendeckenden Speicherung von Telekommunika- ionsdaten auf Vorrat wie auch bezüglich der gewählten echtsgrundlage bestehen. Der Deutsche Bundestag ollte daher die Verabschiedung des Gesetzes so lange ussetzen, bis die Frage der Rechtmäßigkeit vom Europäi- chen Gerichtshof abschließend geklärt ist. Darüber hin- us hat der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss zur msetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung uch klargestellt, dass bei der Anwendung der Richtlinie nsbesondere auch die Berufsgeheimnisse – beispiels- eise die bereits mehrfach angesprochenen Zeugnisver- eigerungsrechte von Journalistinnen und Journalisten owie der Informantenschutz – gewahrt bleiben müssen. us diesem Grund müssen die Vorgaben zur Vorratsda- enspeicherung auch hier im Zusammenhang mit der Neu- rdnung der Zeugnisverweigerungsrechte diskutiert wer- en. Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass wir aus icht unserer Arbeitsgruppe Kultur und Medien noch rheblichen Diskussions- und Korrekturbedarf im parla- entarischen Verfahren zum Gesetzentwurf der Bundes- egierung zur Neuordnung der Telekommunikationsüber- achung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen owie zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur orratsdatenspeicherung – und in diesem Zusammen- ang auch zum Zollfahndungsdienstgesetz, in dem in 9664 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) § 23 a Abs. 5 diese Formulierung wortgleich vorwegge- nommen ist – anmelden. Dieser Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der vorgesehenen Neufassung des § 53 b und der sich hieraus ergebenden Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte und des Informantenschut- zes sowie im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Notwendig ist darüber hinaus eine Neufassung der §§ 97 und 98 StPO, um diese inhaltlich an die veränderten Gegebenheiten der Medien anzupassen. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP ha- ben in ihren Gesetzentwürfen Regelungen vorgeschla- gen, die einen besseren Schutz der Pressefreiheit sicher- stellen sollen und die durchaus in die richtige Richtung weisen. Es wäre gut, wenn sich die Medienpolitiker über Fraktionsgrenzen hinweg für eine deutliche Verbesse- rung des Schutzes der Journalistinnen und Journalisten, der Pressefreiheit wie auch des Informantenschutzes bei den Beratungen des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung und anderer ver- deckter Ermittlungsmaßnahmen und zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung so- wie zum Zollfahndungsdienstgesetz stark machen könn- ten! Christoph Pries (SPD): Ich denke, wir alle hier im Hause sind uns einig, dass die in Art. 5 des Grundgeset- zes verankerte Pressefreiheit ein hohes, ein schützens- wertes Gut ist. Die Pressefreiheit wird – betrachtet man ihre histori- sche Entwicklung – als Schutzinstrument gegen staatli- che Eingriffe verstanden und ist somit Wesensmerkmal und gleichwohl konstituierend für unsere Demokratie. Dass es bei der Ausübung der Pressefreiheit gelegent- lich zu Überschneidungen zwischen dem Informations- bedürfnis der Öffentlichkeit auf der einen und dem Inte- resse der staatlichen Organe auf der anderen Seite kommt, liegt auf der Hand. Wenn aufgrund dieses Konfliktpotenzials Deutsch- land im weltweiten Pressefreiheitsranking der „Reporter ohne Grenzen“ im vergangenen Jahr von Platz 18 auf Platz 23 der Liste zurückgefallen ist, so sollte man sich die Gründe auch genau anschauen. Ein Beleg für die Behauptung der Antragsteller, dass – Zitat –: „die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren mehr und mehr eingeschränkt wurde“, lässt sich aber weder aus dem Ranking der „Reporter ohne Grenzen“ und schon gar nicht aus dem hier vorliegendem Antrag der Linksfrak- tion ableiten. Nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsge- richts vom 27. Februar im Fall des Magazins „Cicero“, sowie die Tatsache, dass Verstöße gegen die Pressefrei- heit eine breite – auch parlamentarische – Diskussion zur Folge hatten und haben, macht deutlich, dass die Mecha- nismen zum Schutz der Pressefreiheit hierzulande weit- gehend funktionieren. g r li ti L s F L w s E m s m r n F b P d S z p F s l D b k j Ä m l d D b l F E t d n t l D v m B (C (D Im Übrigen habe ich – mit Blick auf die Linksfraktion – ewisse Bedenken, was die Glaubwürdigkeit ihrer Forde- ungen bezüglich einer Ausweitung der Rechte für Journa- stinnen und Journalisten anbelangt: War es doch ihr Frak- onsvorsitzender und Mitunterzeichner des Antrages, Herr afontaine, der seinerzeit eine Änderung des saarländi- chen Presserechts durchsetzte. Diese Änderung hatte zur olge, dass Redaktionen, die in den Augen von Herrn afontaine „Schweinejournalismus“ betrieben, verboten urde, Gegendarstellungen zu kommentieren. Das Bundesverfassungsgericht musste später dafür orgen, dass die Pressefreiheit auch im Saarland wieder inzug hielt. Sicherlich wird jeder hier den Antragstellern zustim- en, dass die Pressefreiheit im politischen und juristi- chen Rahmen verteidigt und gewährleistet werden uss, doch habe ich erhebliche Schwierigkeiten mit ih- er Vorstellung davon, wie die Rechte der Journalistin- en und Journalisten zusätzlich auszubauen seien. Da wird ein wenig in der ausländischen – in diesem all in der französischen – Arbeitsgesetzgebung gestö- ert und flugs auf Grundlage vermeintlich geeigneter assagen ein Antrag formuliert, französisches Recht in eutsches Recht zu übertragen. Ich denke, damit machen ie es sich zu einfach. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass es, ich itiere aus dem von ihnen angeführten Bericht der „Re- orter ohne Grenzen“, in den USA, in Japan und in rankreich zu einer alarmierenden Aushöhlung der Pres- efreiheit gekommen ist. Davon kann hierzulande ja wohl kaum die Rede sein. Die Antragsteller fordern eine Abfindung für Journa- istinnen und Journalisten für quasi jede Gelegenheit. abei übersehen Sie allerdings, dass im deutschen Ar- eitsrecht – bis auf wenige Ausnahmen – grundsätzlich ein Anspruch auf Abfindung vorgesehen ist. Bereits etzt steht es allerdings jedem Journalisten frei, bei einer nderung der politischen Orientierung des Verlages ge- äß § 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes ein Auf- ösungsurteil des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit er Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anzustreben. as Gericht kann auf Antrag des Arbeitnehmers das Ar- eitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zah- ung einer angemessenen Abfindung verurteilen. Auch treten Sie dafür ein, dass eine Abfindung in dem all zu zahlen ist, falls eine Kündigung aufgrund einer instellung des Betriebes, eines Verlages oder einer Zei- ung oder der Zeitschrift erfolgt. Seit dem 1. Januar 2004 bedarf die Kündigung durch en Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zehn Arbeit- ehmern eines rechtfertigenden Grundes, da sie ansons- en unwirksam ist. Einen Kündigungsgrund im Hinblick auf die Einstel- ung des Betriebes aufgrund eines Verkaufs gibt es in eutschland nicht. Bei einem Betriebsübergang gehen ielmehr gemäß § 613 a BGB die Arbeitsverhältnisse it allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber des etriebes über. Ausdrücklich geregelt ist das Kündi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9665 (A) ) (B) ) gungsverbot, wonach eine Kündigung wegen Betriebsü- bergangs grundsätzlich unwirksam ist. Wieso, sehr geehrte Damen und Herren von der Frak- tion Die Linke, wünschen Sie eine Abfindungsregelung für einen Kündigungsfall, der nach geltendem Recht in Deutschland gar nicht eintreten kann bzw. von vornhe- rein unwirksam ist? Grundsätzlich obliegt es den Leserinnen und Lesern, eine Neuorientierung des Charakters einer Zeitung zu beurteilen. Die Leserinnen und Leser entscheiden durch Kauf oder Nichtkauf, ob und wie sich neue Besitzver- hältnisse auf die journalistische Qualität einer Zeitung ausgewirkt haben. Ob es uns gefällt oder nicht: Bei einem Verlag handelt es sich nicht um ein öffentliches Gut, sondern um ein Anlageobjekt, welches unter anderem dazu dient, Geld zu verdienen. Sowohl bei der Übernahme der Berliner Zeitung durch Gruner + Jahr 1992, als auch bei der letztendlich untersagten Übernahme des Verlages durch die Verlags- gruppe Holtzbrinck im Jahre 2002 waren unternehmeri- sche und nicht journalistische Beweggründe ausschlag- gebend für das jeweilige Engagement. Warum Sie es erwähnenswert finden, dass auch 2005 bei der Übernahme des Berliner Verlages durch die Fi- nanzgruppe um David Montgomery unstrittig finanzielle Interessen im Vordergrund standen, ist mir ein Rätsel. Im Fall der Berliner Zeitung hat jedoch durch die Über- nahme weder die journalistische Qualität des Blattes noch haben die Arbeitnehmer gelitten. Im Gegenteil: Die Vereinbarungen, die zwischen den neuen Eigentümern auf der einen und den Vertretern von Konzernbetriebsrat, Verdi und DJV, auf der anderen Seite erzielt wurden, können sich sehen lassen. So ist der ausgehandelte Tarifvertrag bundesweit der einzige, der einem Betriebsrat in einem Medienunter- nehmen Informationsrechte in wirtschaftlichen Angele- genheiten und Personalplanung zugesteht. Darüber hi- naus wurden Vereinbarungen zur Altersteilzeit sowie beschäftigungssichernde Regelungen zur Weiterbeschäf- tigung bei Umsetzungen getroffen. Sicherlich müssen wir Engagements von Finanzin- vestoren, gerade wenn sie nicht aus dem Pressebereich kommen, genauestens beobachten. Gerade die beispielhaft angeführten Geschehnisse um den Verkauf des Berliner Verlages zeigen jedoch, dass die von den Antragstellern angestrebte Ausweitung des deutschen Arbeitsrechts nicht nur juristisch zweifelhaft, sondern darüber hinaus unnötig ist. Christoph Waitz (FDP): In der jüngsten Vergangen- heit gab es massive Angriffe auf das Grundrecht der Pressefreiheit in Deutschland. Ich erinnere an die Bespit- zelungen von Journalisten durch den Bundesnachrich- tendienst. Ich erinnere an die Durchsuchung der Redak- tion der Zeitschrift „Cicero“ sowie der Wohnung des recherchierenden Journalisten hier in Berlin. Seit der „Spiegel“-Affäre im Jahr 1962 hat es keine vergleichba- r f L f m „ 2 U r i v m s u t d w n w J n s s e B V k D d (C (D en Angriffe durch Ermittlungsbehörden auf die Presse- reiheit in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Es ist daher auch nicht zu beanstanden, wenn die inksfraktion in ihrem Antrag die Bundesregierung auf- ordert, die Pressefreiheit zu gewährleisten. Das ist nicht ehr als eine Selbstverständlichkeit. Denn in dem Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2007 erklärt das Gericht – ich zitiere das rteil, weil es prägnanter und kürzer nicht zu formulie- en ist –: Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; 77, 65 <74>; stRspr). Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 <174>; 50, 234 <239 f.>; 77, 65 <74>). Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutio- nelle Eigenständigkeit der Presse und des Rund- funks (vgl.BVerfGE 10, 118 <121>; 66, 116 <133>; 77, 65 <74 ff.> ). Die Gewährleistungsbereiche der Presse- und Rundfunkfreiheit schließen diejenigen Voraussetzungen und Hilfstätigkeiten mit ein, ohne welche die Medien ihre Funktion nicht in angemes- sener Weise erfüllen können. Geschützt sind na- mentlich die Geheimhaltung der Informationsquel- len und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten (vgl. BVerfGE 100, 313 <365> m. w. N.). Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informa- tionsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (vgl.BVerfGE 20, 162 <176, 187>; 36, 193 <204>). Dieses Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten st das Rückgrat der journalistischen Arbeit. Informanten ertrauen Journalisten in einer geschützten Sphäre Infor- ationen an, die es den Medien ermöglichen, auf Miss- tände in unserer Gesellschaft hinzuweisen oder Mängel nd Rechtsverletzungen durch Maßnahmen der Exeku- ive aufzudecken. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht urch Maßnahmen der Geheimdienste und der Staatsan- altschaft untergraben zu lassen, können wir nicht hin- ehmen, auch dann nicht, wenn sie in bester Absicht, ie zum Beispiel zur Terrorbekämpfung, geschehen. ournalisten müssen weiterhin umfassenden Schutz ge- ießen; das ist essenziell für unsere freiheitliche Gesell- chaft. Wie Sie wissen, hat die FDP-Fraktion daher das Ge- etz zur Sicherung der Pressefreiheit in den Bundestag ingebracht. Auch nach der zitierten Entscheidung des undesverfassungsgerichtes müssen wir schnell zu einer erabschiedung dieses Gesetzes kommen. Wir brauchen lare Regelungen über die Grenzen der Beschlagnahme, urchsuchung, Telekommunikationsüberwachung und er Ermittlung wegen des Verdachts der Beihilfe zum 9666 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Geheimnisverrat. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht die heißen Kohlen für den Gesetzgeber aus dem Feuer holen. Dies ist unsere Aufgabe. Dafür sind wir von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes gewählt worden. Ich bitte Sie daher um Unterstützung unseres Gesetzentwurfes. Leider formuliert die Linke in ihrem Antrag weitere For- derungen im Zusammenhang mit der Übernahme des Ber- liner Verlages durch den britischen Investor Montgomery. Diese Forderungen gehen an den eigentlichen Proble- men vorbei. In ihrem Antrag prangern sie die Gewinn- maximierungsabsichten des Unternehmenskäufers und Kündigungen nach der strategischen Neuausrichtung des Berliner Verlages an. Der Bezug auf Heuschrecken fehlt in ihrem Antrag natürlich auch nicht. Ich frage Sie: Was hätte es für den Berliner Zeitungs- markt bedeutet, wenn die möglicherweise wichtigsten zwei Tageszeitungen der Hauptstadt in der Hand nur ei- ner Verlagsgruppe verblieben wären? Was wären Ihrer Auffassung nach die Auswirkungen auf die Medienplu- ralität gewesen? Glauben Sie wirklich, dass bei einer Zu- sammenlegung der Redaktionen von „Tagesspiegel“ und „Berliner Zeitung“ keine Kündigungen erfolgt wären? Mit der Veräußerung des Berliner Verlages durch die Holtzbrink-Gruppe an eine Investorengruppe um Herrn Montgomery ist vielmehr die Basis dafür geschaffen worden, eine zusätzliche journalistische Stimme für Ber- lin zu erhalten. Bei einer Neuausrichtung eines Verlags- hauses ist es nicht ungewöhnlich, dass personelle Verän- derungen erfolgen und Chefredakteure ausgetauscht werden. Damit wird die Pressefreiheit in Deutschland nicht aus den Angeln gehoben. Eines hat der neue Eigentümer mit seinem Engage- ment bei der „Berliner Zeitung“, aber auch bei der „Hamburger Morgenpost“ deutlich gemacht: Er plant ein langfristiges Engagement im deutschen Zeitungsmarkt. Eine Filetierung der Verlage oder ein Verkauf beider Verlagshäuser ist nicht in Sicht. Und letzten Endes muss der Eigentümer eines Verlagshauses auch das Recht ha- ben, dieses zu verkaufen, wenn dies im Einklang mit wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften ge- schieht. Alles andere wäre eine grobe Verletzung unseres Grundgesetzes, nämlich des Eigentumsrechts nach Art. 14 GG. Deutschland hat zum Erhalt der Medienvielfalt ein besonders ausgefeiltes System zur Kontrolle der Mei- nungsmacht und Marktdominanz. Diese Regelungen ha- ben im Fall Berliner Verlag, einem Sachverhalt aus dem Printmarkt, gut gegriffen. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal an die besonderen Probleme der crossmedialen Medienfusion erinnern. Wie sich im Zusammenhang mit den Untersa- gung der geplanten Übernahme von Pro 7/Sat1 durch den Springer-Verlag ergeben hat, ist eine Übernahme im Heimatmarkt für deutsche Medienunternehmen zu ei- nem kaum kalkulierbaren Risiko geworden. Wer deut- sche Beteiligungen im nationalen Medienstandort stär- ken will, der muss deshalb über Klarstellungen der Kriterien „vorherrschende Meinungsmacht und marktbe- h d v b m g a l n r a t k g w d l t l H M R n h t g g v v u a a z I J s D t i i d g d g d h i l t U u u v (C (D errschende Stellung“ nachdenken. Solange Medien aus em Print- und Fernsehbereich zur Berechnung einer orherrschenden Meinungsmacht in nicht nachvollzieh- arer Weise zusammengerechnet werden, darf sich nie- and darüber beschweren, dass bei großen Beteili- ungsverkäufen auf dem deutschen Medienmarkt usländische Unternehmen das Rennen machen. Jan Korte (DIE LINKE): Das Berufsbild des Journa- isten fasziniert nach wie vor viele junge Menschen nicht ur in diesem Lande. Viele engagieren sich bereits wäh- end der Schulzeit bei sogenannten Schülerzeitungen, ndere entscheiden sich bewusst für Praktika in Zei- ungs- oder Hörfunkredaktionen, um einen ersten kon- reten Einblick in den Journalismus zu bekommen. Un- ebrochen ist seit Jahrzehnten der Ansturm auf die enigen Studienplätze in Journalistikstudiengängen an eutschen Universitäten oder Journalistenschulen. Dem Wunsch, Journalist oder Journalistin zu werden, iegt vor allem zu Grunde, gesellschaftliche Verantwor- ung zu übernehmen, sich einzubringen und gesellschaft- iche Verhältnisse abzubilden oder gar zu verändern. ierfür gehen Journalistinnen und Journalisten manches al hohe Risiken ein. Und ohne dieses Eingehen von isiken wären beispielsweise die wahren Bilder des Viet- amkrieges nie nach Europa oder in die USA gedrungen, ätte die Welt nicht miterleben können, wie rechte Mili- aristen und Putschisten um Pinochet die demokratisch ewählte Regierung von Salvador Allende blutig nieder- eschossen haben. Ohne den Einsatz und die Recherchen on Journalisten wäre aber auch eine breite Abbildung on gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland nvorstellbar und der Wert einer Gesellschaft ein ganz nderer. Aus diesen und vielen weiteren Gründen ist deshalb ber auch immer versucht worden, die Pressefreiheit ein- uschränken, die Arbeit von Journalisten zu behindern. n Lateinamerika und Afrika, aber auch in Europa stehen ournalisten auf Todeslisten und fallen gewaltsamen taatlichen oder terroristischen Anschlägen zum Opfer. as letzte prominente Opfer war die russische Journalis- in Politkowskaja. So wundert es denn auch nicht, dass der Journalismus n den westlichen Demokratien auch als vierte Gewalt m Staate bezeichnet wird. Dieser Umstand ergibt sich in er Bundesrepublik Deutschland auch Art. 5 des Grund- esetzes. Dieser stellt die Arbeit von Journalisten und ie Pressefreiheit im Besonderen unter Schutz. Diesen eschützten Raum gilt es zu verteidigen. Doch auch in der Bundesrepublik Deutschland ist in en vergangenen Jahren mehr und mehr die Pressefrei- eit eingeschränkt worden. Zusammenfassend wird dies m aktuellen Bericht der Reporter ohne Grenzen deut- ich. Demnach ist die Bundesrepublik bei dem weltwei- en Ranking von Platz 18 auf Platz 23 zurückgefallen. rsachen hierfür sind die Überwachung von Journalisten nd Redaktionen durch bundesdeutsche Geheimdienste nd die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Pri- atwohnungen von Journalisten. Demnächst wird diese Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9667 (A) ) (B) ) Situation durch die geplante Onlinedurchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung weiter verschärft werden. Die Linke kritisiert nicht nur diese Entwicklungen, sondern stellt sich dieser entschieden entgegen. Unserer Meinung nach muss das hohe Gut der Pressefreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes im politischen und juristischen Rahmen weiter verteidigt und gewährleistet werden. Auch deshalb haben wir heute diesen Antrag zur Debatte ge- stellt. Damit wollen wir erreichen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass Journalisten ungehindert und ohne Überwachung ihrem öffentlichen Auftrag, der Berichterstattung, nach- gehen können. Journalistinnen und Journalisten werden aber nicht nur durch staatliche Eingriffe und Gewalt an ihrer Tätigkeit gehindert. Auch wirtschaftlich wird der Journalismus im- mer mehr zu einem Spielball im wirtschaftlichen – auch globalisierten – Wettbewerb. Zwei Beispiele: Erstens. 2005 verkaufte der Holtzbrinck-Verlag den Berliner Verlag an eine Gruppe um den britischen Investor Montgomery. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Berliner Zeitung“, des Stadtmagazins „TIP“ und des „Berliner Kuriers“ wehrten sich intern und öffentlich gegen den Verkauf mit der Begründung, dass Montgomery den Ver- lag aus Gewinnmaximierungsgründen und nicht aus journalistischen Beweggründen erwerben wolle. Die Einschätzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat sich bewahrheitet. Kritiker des Briten, wie der ehemalige Chefredakteur Uwe Vorkötter, verließen die „Berliner Zeitung“ Zweitens. Im Januar 2007 drückte der Verleger der „Münsterschen Zeitung“ eine komplette Lokalredaktion ins Aus. Erst ließ er sie in ein zugiges Druckhaus umzie- hen, in dem freie Mitarbeiter ihre Artikel in ehemaligen Damenumkleidekabinen schreiben mussten. Kurz darauf wurden die gesamte Lokalredaktion, der Lokalsport und das Redaktionssekretariat vom „Dienst freigestellt“. Der Verleger hatte entschieden, die Erstellung des Lokalteils der Lokalredaktion zu entziehen und diese Aufgabe an eine Firma namens Media Service GmbH & Co. KG weiterzureichen. Ziel der Maßnahme war schlichte Kos- tenersparnis und – so wird gemutmaßt – eine politische „Neuausrichtung“ des Blattes. Verlage, Zeitungen wie Zeitschriften werden in der globalisierten Wirtschaftswelt immer mehr zum Ziel ge- winnmaximierender Interessen von Investoren. Die Heu- schreckendebatte im politischen Raum der Gesellschaft war Ausdruck dieser Analyse. Im Vordergrund des Inter- esses sogenannter Investoren liegen nicht mehr der jour- nalistische Gehalt einer Zeitung oder Zeitschrift, son- dern die Gewinne kapitalkräftiger Anteilseigner. Verlage werden aufgekauft, „saniert“, ausgesaugt, Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter entlassen, Gewinne von bis zu 20 Prozent werden aus dem Unternehmen rausgezogen und der Rest dann wieder auf den Markt geworfen. Da- bei zählen Inhalte und Artikel in Zeitungen und Zeit- schriften immer weniger, Anzeigenkunden indes immer mehr. Hierfür wird die Meinungsvielfalt in vielen Blät- tern aufgegeben, sogenannte Auftragsartikel im Sinne der – neuen – Besitzer, Anzeigenkunden und „stillen“ T L a H l l u e A I F u g u s e g v k n f a s g a d d g Z d o R A K a e n e l m J a t d d (C (D eilhaber veröffentlicht. Der geistige Mehrwert für den eser geht dabei gegen null, der Anspruch an gutem, ufklärerischen und kritischen Journalismus vor die unde. Der Schutz von Journalisten vor derartigen Entwick- ungen in Deutschland ist nach Meinung vieler Journa- isten und Journalistinnen und der Fraktion Die Linke nzureichend und muss ausgebaut werden. In anderen uropäischen Staaten ist der Schutz von journalistischer rbeit vor wirtschaftlichen und gewinnmaximierenden nteressen wesentlich höher. Der EU-Mitgliedstaat rankreich beispielsweise hat diesen Schutz ausgeweitet nd im französischen Arbeitsgesetzbuch für Kündigun- en von Journalisten nach dem Verkauf von Zeitungen nd Zeitschriften vorgesehen, dass Abfindungen, gemes- en an der geleisteten Arbeitszeit, gezahlt werden. In Art. L 761-5 und L 761-7 Arbeitsgesetzbuch heißt s – ich zitiere –: Die Abfindung wird auch im Falle der Kündigung eines Journalisten gezahlt, wenn die Kündigung be- gründet ist mit dem Verkauf der Zeitung oder Zeit- schrift, der Einstellung der Zeitung oder Zeitschrift oder wenn eine erhebliche Veränderung des Cha- rakters oder der Orientierung der Zeitung oder Zeit- schrift derart vorliegt, dass dies die Ehre, den Ruf oder die moralischen Belange des Journalisten be- schädigt. Die Franzosen haben es im Gegensatz zu Deutschland eschafft, den inhaltlichen und moralischen Anspruch on Journalisten zu formulieren und gesetzlich zu veran- ern. Denn die französische Gesellschaft weiß anschei- end sehr genau, was sie an dem hohen Gut der Presse- reiheit und journalistischer Arbeit hat. Und sie weiß uch, dass es dies zu verteidigen gilt und nicht aus- chließlich wirtschaftlichen Interessen zu opfern ist. Diesem Beispiel möchte die Fraktion Die Linke fol- en. Sie fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag uf, dafür Sorge zu tragen, dass eine finanzielle Abfin- ung, gemessen an der geleisteten Arbeitszeit, bei Kün- igung eines Journalisten gezahlt wird, wenn diese auf- rund eines Verkaufs eines Verlages, einer Zeitung oder eitschrift an einen neuen Investor oder einer Änderung er politischen Orientierung des Verlages, der Zeitung der der Zeitschrift erfolgt. Außerdem fordern wir die egierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine finanzielle bfindung, gemessen an der geleisteten Arbeitszeit, bei ündigung eines Journalisten gezahlt wird, wenn diese ufgrund einer Einstellung des Betriebes eines Verlages, iner Zeitung oder Zeitschrift oder durch Verkauf an einen euen Eigentümer oder eine neue Eigentümerin erfolgt. Wir sind der Meinung, dass eine solche Regelung ge- ignet ist, den Schutz der Pressefreiheit und der journa- istischen Tätigkeit auszubauen. Maxim Gorki hat ein- al über Journalisten gesagt: „Der Arzt und der ournalist haben etwas Gemeinsames: Der eine wie der ndere diagnostizieren und charakterisieren Krankhei- en.“ Wenn wir wollen, dass Journalisten auch weiterhin en Finger in Wunden legen können, dann müssen wir ie Pressefreiheit schützen und verhindern, dass sich 9668 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) diese noch mehr den gewinnmaximierenden Interessen von Finanzinvestoren und Börsenfonds unterordnen muss. Ich freue mich auf die Debatte und hoffe auf ihre Zu- stimmung. Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute in erster Lesung einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Pressefreiheit. Die Linke fordert darin nicht nur eine Änderung des Arbeitsrechts, sondern auch den Schutz von Journalistinnen und Jour- nalisten vor Überwachung. Letzteres hat durch den ver- gangene Woche im Kabinett verabschiedeten Gesetzent- wurf zur Vorratsdatenspeicherung an Brisanz gewonnen. Der Schäuble-Katalog und insbesondere der Gesetzent- wurf zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunika- tionsüberwachung betreffen insbesondere Journalistinnen und Journalisten. Durch die geplante Datenerfassung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche Daten der elektronischen Kommunikation von Journalis- ten auswerten. Somit wäre ein zuverlässiger Informan- tenschutz nicht mehr gewährleistet. Journalisten jedoch bauen sich Informantennetzwerke mühsam auf – einem gläsernen Journalisten wäre das nicht mehr möglich. Ich sehe die Pressefreiheit durch die geplanten Schritte deut- lich gefährdet. Wir sollten uns daran erinnern, dass der Weg zur freien Presse in diesem Land schwer und steinig war. Im vergangenen Jahrhundert haben zwei Regime einen Überwachungsstaat installiert. Die Pressefreiheit war er- heblich eingeschränkt, wenn nicht gar abgeschafft. Ich gehöre zur jüngeren Generation, die diese Zeit nicht be- wusst miterlebt hat. Für mich und meine Generation ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Presse frei und ungehindert recherchieren und berichten kann. Ich möchte, dass dies auch so bleibt. Die Pressefreiheit ist ein kostbares und leicht verletzliches Gut, das wir hüten müssen. Die Pläne des Innenministers können dieser fra- gilen Freiheit enormen Schaden zufügen. Die Pressefrei- heit darf nicht vorschnell der Verbrechensbekämpfung geopfert werden. Kritischer Journalismus muss auch weiterhin möglich sein. Ein Klima der Angst in Redaktio- nen erstickt jedoch investigativen Journalismus im Kern. Wir Grünen haben – im Gegensatz zu den sehr vagen Forderung des vorliegenden Antrags – differenzierte Vorschläge unterbreitet, um entgegenzuwirken. Bereits Anfang des vergangenen Jahres haben wir als erste Bun- destagsfraktion einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in den Bundestag ein- gebracht. Journalisten sind immer wieder der Ermitt- lungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, die dazu geeignet sind, die Pressefreiheit zu gefährden. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Ur- teil in der „Cicero“-Affäre die Pressefreiheit bereits ge- stärkt, es sind jedoch weitere Schritte erforderlich. Jour- nalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Redak- teurinnen und Redakteure sollen straflos bleiben, wenn sie brisantes Material veröffentlichen. Mit unserem Ge- setzentwurf hätten wir Journalistinnen und Journalisten vor der erschreckend grundrechtswidrigen Ermittlungs- p s w G k i d D i g f K i G d w B i d w Ü d n S g i V g z t j i b s L v m s H m R w l s Z g a r w d n g A A s n h u s (C (D raxis von Polizei und Staatsanwaltschaft besser ge- chützt. Die Reformbedürftigkeit der Telekommunikationsüber- achung sehen auch wir Grüne, allerdings aus anderen ründen als die Bundesregierung: Die Anzahl der Tele- ommunikationsüberwachungen in Deutschland hat sich n den vergangenen Jahren vervielfacht. Um einen Ein- ruck davon zu bekommen, will ich einige Fakten nennen: ie Zahl der Fälle ist von 2 500 im Jahr 1999 auf 42 000 m vergangenen Jahr gestiegen. Jedes Mal wurde in das eschützte Grundrecht auf freie Telekommunikation, auf reien Telefonverkehr eingegriffen. Bei der gerichtlichen ontrolle der Telekommunikationsüberwachung gibt es n der Praxis gravierende Defizite. Auch mit unserem esetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung, en wir im März ins Parlament eingebracht haben, wollen ir Journalistinnen und Journalisten – wie auch andere erufsgeheimnisträger – umfassend vor Bespitzelung hrer Kommunikation schützen. Wir hoffen, dass die an- eren Fraktionen uns bei der Umsetzung unterstützen erden. Die Linke sieht die Pressefreiheit nicht nur durch berwachung der Journalistinnen und Journalisten, son- ern auch aufgrund materieller Ängste der Journalistin- en und Journalisten gefährdet. Auch wir beobachten die ituation auf dem Pressemarkt nicht ohne Sorge. Die an- espannte wirtschaftliche Lage der vergangenen Jahre st auch an den Medien nicht spurlos vorüber gegangen: erlage wurden übernommen, Redaktionen zusammen- elegt, Magazine gestrichen. Der Antrag der Linken be- ieht sich auf die Problematik bei Verkäufen und Be- riebsübergängen. Die Erfahrung der letzen Jahre zeigt edoch: In Deutschland ergeben sich die Schwierigkeiten n der Neuausrichtung von Zeitungsredaktionen bei blei- enden Eigentümerverhältnissen. Eine dezidierte politi- che Wertorientierung war in den bekannten und von der inken genannten Fällen nicht das Problem. Finanzin- estoren ist die politische Ausrichtung ihrer Unterneh- en oft gleichgültig. Viel gravierender sind die Ein- chnitte in einigen klassischen Verlagsunternehmen. ier sehen wir drastische Einschränkungen, die Zusam- enlegung redaktioneller Bereiche, Schließung lokaler edaktionen. Das hat aber nichts mit Verkäufen zu tun. Die Ausweitung von publizistisch begründeten Ab- ehrrechten vonseiten der Journalistinnen und Journa- isten lehnen wir generell sicherlich nicht ab. Der Vor- chlag der Linken schießt jedoch über das Ziel hinaus. um einen würde eine Abfindungsregelung bei Kündi- ung seitens der Journalistinnen und Journalisten eine rbeitsrechtliche Sonderstellung gegenüber anderen Be- ufsgruppen bedeuten. Gewiss: Medien sind kein Gut ie jedes andere, und Journalisten erfüllen eine beson- ere Aufgabe in unserem demokratischen System. Den- och halte ich einen Anspruch auf eine Art Entschädi- ung bei einer politischen Neuausrichtung des rbeitgebers für schwierig. Das wäre so, als würde eine bgeordnete oder ein Abgeordneter eine finanzielle Ent- chädigung von seiner Partei verlangen, wenn diese icht mehr seine oder ihre politischen Werte vertritt. Ich alte es für sinnvoller, vorzubeugen und die Redaktionen nabhängiger vom Eigentümer zu machen. Qualitäts- tandards in den Redaktionen wären ein guter Weg. Re- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9669 (A) ) (B) ) daktionsstatute können hierfür hilfreich sein. Zwar sind sie für Journalistinnen und Journalisten keine Lebens- versicherung, können aber Schutz vor Tendenzwillkür bieten. Hier sind die Länder aufgerufen, über eine Re- form der Landespressegesetze und einen Medienstaats- vertrag nachzudenken. Langfristig wäre über ein gesetz- geberisches Rahmenwerk nachzudenken, in dem vorhandene Normen und Kodizes aller medienrelevan- ten Branchen zu einem Bestandteil der Medienaufsicht zusammengefasst sind. Ich denke dabei vor allem an die Selbstkontrolle der Medien in Bezug auf publizistische Qualität. Es sollte darüber diskutiert werden, wie die „innere Pressefreiheit“ gestärkt werden kann. Lösungen für diese heikle Frage zu finden, ist nicht einfach. Vor allem als Po- litiker setzt man sich damit unmittelbar dem Vorwurf des Eingriffs in die Pressefreiheit aus. Es gibt jedoch in kei- nem anderen EU-Staat den Tendenzschutz – auch in Frankreich nicht. Und ich kann dort keine Einschrän- kung der Pressefreiheit feststellen. Journalisten müssen die Freiheit haben, sich in ihrer Arbeit allein an journa- listischen und ethischen Standards zu orientieren. Dann ist zumindest die Chance größer, trotz Finanzinvestoren und fusionierten Verlagshäusern vielfältige Meinungen zu erhalten. Die Vorschläge der Linken sind mir zu vage. Weder die Konsequenzen noch die Umsetzbarkeit der Forderungen scheinen bedacht. Wir lehnen den Antrag in der vorliegenden Form ab. Gert Winkelmeier (fraktionslos): „Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewissen Leuten die Freiheit genommen wird, alles zu tun.“ Dies hat der französische Journalist und Politiker Louis Terrenoire Mitte des vergangenen Jahrhunderts sehr richtig erkannt. Und dies gilt eben auch und ganz besonders für die Politik. Deshalb ist es erschreckend, dass Deutschland im letzten Ranking der Reporter ohne Grenzen beim Kri- terium Pressefreiheit nur noch auf Rang 23 liegt, ge- meinsam mit Staaten wie Benin und Jamaika. In den Erläuterungen beziehen sich die Reporter ohne Grenzen auf die Bespitzelung von Journalisten, Redak- tions- und Hausdurchsuchungen, ein Verfahren wegen Geheimnisverrats und Morddrohungen. Zudem ist der Zugang zu Daten trotz des Informationsfreiheitsgesetzes kaum leichter geworden und kostet oft genug auch Geld. Es waren vornehmlich Journalistinnen und Journalis- ten, die sich vehement dafür eingesetzt haben, dass end- lich auch in Deutschland Informationsfreiheit herrscht. Dafür ist ihnen zu danken. In anderen Ländern ist Infor- mationsfreiheit schon seit Jahrzehnten oder gar Jahrhun- derten üblich. Inzwischen aber stellt sich heraus, dass manche Be- hörden entweder gar nichts von der Existenz dieses Ge- setzes wissen oder aber von seinen zahlreichen Ausnah- men Gebrauch machen. Sollten die gewünschten Informationen dann doch gewährt werden, kosten sie nicht selten richtig Geld. Hohe Gebühren treffen vor allem die vielen freien Journalistinnen und Journalisten, die oft sehr wenig Geld verdienen. Diese verzichten vermutlich dann eher auf d k M s t g v m h k g R R F J n n E d u s g r D 2 S d N h A i d C f j A E (C (D ie Zuarbeit aus den Behörden. Zudem mahlen die büro- ratischen Mühlen bekanntlich langsam, und welcher edienvertreter kann es sich in der schnelllebigen Zeit chon leisten, monatelang auf eine Information zu war- en? Rechte von Journalisten werden oft auch durch Verle- er eingeschränkt. So kritisierte die IG Medien bereits or Jahren, dass der Mittelrhein-Verlag das Unterneh- en Rhein-Zeitung in kleine lokale Betriebe zerschlagen at, um die Arbeit des Betriebsrates massiv behindern zu önnen. Leider musste das Bundesarbeitsgericht bestäti- en, dass die Beschäftigten der Einzelbetriebe kein echt auf einen Gesamtbetriebsrat beim Unternehmen hein-Zeitung haben. Der Verleger, für den sozialer rieden anscheinend ein Fremdwort ist, kann damit ournalisten einschüchtern und Betriebsangehörigen sei- en Willen aufzwingen. Schwer wiegt auch die staatliche Kontrolle, der Jour- alistinnen und Journalisten zunehmend ausgesetzt sind. rschreckend hierbei ist die Selbstverständlichkeit, mit er hochrangige Politiker diese Entwicklung hinnehmen. Wenn Minister Wolfgang Schäuble zu den Vorfällen m BKA und „Focus“ nur einfällt, dass dies vor Beginn einer Amtszeit gewesen sei und es deshalb nicht vorran- ige Aufgabe seines Hauses sei, die Umstände aufzuklä- en, zeugt das nicht gerade von freiheitlichem Denken. Aber es passt in das erschreckende Bild, das „Minister r. Wolfgang Maßlos“ – „Süddeutsche Zeitung“, 3. April 007 – derzeit mit seinen restriktiven Vorstellungen zur icherheitspolitik zeichnet. Ihm fehlt die kluge Einsicht es ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten von ordamerika Thomas Jefferson: „Wo Pressefreiheit errscht und jedermann lesen kann, da ist Sicherheit.“ uf den nahezu schon hysterischen Sicherheitswahn, der n diesem Land seit dem 11. September herrscht, treffen ann doch eher die Worte des französischen Philosophen laude Adrien Helvetius zu, der schon im 18. Jahrhundert ormulierte: „Die Presse wird umso mehr eingeschränkt, e kurzsichtiger die Ansichten des Ministers sind.“ nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesnaturschutzgesetzes – Beschlussempfehlung und Bericht: Verstöße gegen FFH-Richtlinie umgehend abstellen – Beschlussempfehlung und Bericht: Natio- nale Biodiversitätsstrategie zügig vorlegen – Antrag: Allgemeine Grundsätze für den Naturschutz in Deutschland (Tagesordnungspunkt 21 a bis c und Zusatz- tagesordnungspunkt 6) Josef Göppel (CDU/CSU): Die Mitgliedstaaten der U haben sich bereits auf dem EU-Gipfel in Göteborg 9670 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) (2001) verpflichtet, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen („2010-Ziel“). Die EG-Vogelschutz- (1979) und die Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (1992) wurden von allen Mitgliedstaaten der EG bzw. EU einvernehmlich verabschiedet und sind zentrale, unverzichtbare Bausteine zum Schutz der bio- logischen Vielfalt, zur Umsetzung der Konvention über biologische Vielfalt (CBD, 1992) und zur Erreichung des „2010-Zieles“. Bis 2050 rechnen Fachleute mit einem weiteren Ver- lust der Artenvielfalt um 30 Prozent. Entscheidend ist, dass das Tempo des Artensterbens tausendmal höher ist als der „normale“ evolutionsbedingte Artenaustausch. Wenn wir die Datenbank der Erde weiter in diesem Tempo löschen, wird das auch wirtschaftlich nicht fol- genlos bleiben. Der Umsatz mit aus Pflanzen hergestell- ten Medikamenten liegt bei 500 Milliarden Dollar jähr- lich, die Tourismuseinnahmen bei 700 Milliarden Dollar. Es war daher richtig, dass Umweltminister Gabriel beim G-8-Umweltministertreffen vor einigen Tagen in Potsdam neben dem Klimaschutz den Schutz der Arten- vielfalt ganz oben auf die politische Agenda des deut- schen G-8-Vorsitzes gestellt hat. Sein Vorschlag, der angenommen wurde, analog zum Bericht des Weltbank- ökonomen Stern die Kosten des Artenverlustes weltweit zu beziffern, kann sicher nur ein Anfang sein, wird aber die Grundlage für eine ähnliche Debatte wie nach dem „Stern“-Bericht bieten. In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewie- sen werden, dass die Bundesregierung bei der Übertra- gung des Nationalen Naturerbes – Koalitionsvertrag: 80 000 bis 125 000 Hektar kostenlos an die Länder oder die DBU – jetzt bereits ein gutes Stück vorangekommen ist. Die Flächenkulisse von 100 000 Hektar – plus 25 000 Hektar Reserveflächen – inklusive des Grünen Bandes steht seit Januar 2007 fest, die Verhandlungen zwischen BMU, den Ländern, der DBU und der BIMA sind bereits weit gediehen. Das wird der größte Beitrag zum Schutz der Biodiversität, den je eine Bundesregie- rung erbracht hat! Frau Dr. Merkel hatte es bei ihrer Rede zum 100-jährigen Jubiläum des amtlichen Natur- schutzes vor einigen Monaten auf den Punkt gebracht: „Ein Geschenk in der Größenordnung von etwa zehn Nationalparks, das sich sehen lassen kann.“ Nun zur Umsetzung des FFH-Urteils. Das Bundeska- binett hat am 14. Februar 2007 dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichts- hofes vom 10. Januar 2006 zugestimmt. In seinem Urteil vom 10. Januar 2006 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Ge- meinschaft – unter Rot-Grün – nicht in allen Punkten hinreichend in nationales Recht umgesetzt hat. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf eine Eins-zu- eins-Umsetzung des Urteils. Im Wesentlichen umfasst der Gesetzentwurf folgende Regelungsinhalte: Der für die Frage der Erforderlichkeit einer Verträg- lichkeitsprüfung maßgebliche Projektbegriff wird in An- l n b I g s A r l R a c d s r M r j z t w R F A g g r s P B e H s n ö h B t d B e p w p d t d s d d b e (C (D ehnung an das UVP-Recht gefasst. Dabei wird künftig icht mehr zwischen Projekten innerhalb oder außerhalb esonderer Schutzgebiete unterschieden. Die Verträglichkeitsprüfung für nach dem Bundes- mmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anla- en wird nicht mehr von vornherein auf den immissions- chutzrechtlich definierten Einwirkungsbereich der nlagen begrenzt. Damit werden diese Anlagen den üb- igen Projekten gleichgestellt. Im Gesetzesentwurf ist nun auch klar geregelt: Eine and- und forstwirtschaftliche Bodennutzung nach den egeln der guten fachlichen Praxis verstößt nicht gegen rtenschutzrechtliche Vorgaben. Die artenschutzrechtli- hen Verbotstatbestände werden in enger Anlehnung an ie entsprechenden Bestimmungen der FFH- und Vogel- chutzrichtlinie gefasst und eine vom Europäischen Ge- ichthofs gerügte Ausnahmeregelung wird aufgehoben. it den vorgesehenen Änderungen soll insbesondere er- eicht werden, dass entsprechend der FFH-Richtlinie ede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflan- ungs- und Ruhestätten von bestimmten Tierarten verbo- en ist, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt erden. Im Hinblick auf die in Anhang IV der FFH- ichtlinie aufgeführten Tierarten wie beispielsweise den eldhamster sowie für europäische Vogelarten soll die usnahme der guten fachlichen Praxis allerdings nur elten, solange sich der Erhaltungszustand der jeweili- en lokalen Population nicht verschlechtert. Diese Spiel- äume erlauben im Bereich der Land- und Forstwirt- chaft eine auf den Erhaltungszustand der lokalen opulation bezogene und nicht rein individuenbezogene ewirtschaftung. Es muss aber auch klar gesagt werden: Das Abholzen ines einzelnen Höhlenbaumes in einem Wald voller öhlenbäume muss auch künftig ohne große wissen- chaftliche Untersuchungen möglich sein. Die traditio- elle Bewirtschaftung hat über Jahrhunderte zu hoher kologischer Qualität der Gebiete geführt. Deswegen alte ich es für wichtig, auch in Zukunft eine nachhaltige ewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft wei- erzuführen. Zurückhaltend beurteile ich auch die Regelung, nach er die zuständigen Behörden der Länder erforderliche ewirtschaftungsvorgaben für die Land- und Forstwirte rlassen können, wenn diese nicht durch Artenschutz- rogramme oder vertragliche Vereinbarungen erreicht erden können. Ich halte aber den Gesetzentwurf insgesamt für einen ragmatischen Ansatz zur Umsetzung des FFH-Urteils, er beides erreicht: einen besseren Schutz der FFH-Ar- en gegenüber dem Status quo und die Sicherung der tra- itionellen Bewirtschaftung. Die vorliegende „Kleine Novelle“ des Bundesnatur- chutzgesetzes wurde in den letzten Wochen – auch in iesem Hause – leider oft mit grundsätzlichen Fragen es Naturschutzes und der FFH-Richtlinie vermischt. Die allgemeinen Akzeptanzprobleme der Richtlinien zw. des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ müssen wir rnst nehmen. Sie resultieren vor allem aus mangelhafter Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9671 (A) ) (B) ) Kommunikation mit den Nutzern sowie der unzurei- chenden finanziellen Unterstützung der in den Gebieten erforderlichen Managementmaßnahmen. Viele Bei- spiele zeigen, dass Landnutzer und vor allem der Touris- mus von „Natura 2000“ erheblich profitieren können! Wir brauchen neben behördlichen Auflagen künftig mehr freiwillige Instrumente wie beispielsweise den Vertragsnaturschutz. Ich begrüße daher die Initiative des Umweltministers Dr. Christian von Boetticher, der angekündigt hat, dass „Natura 2000“-Netz in Schleswig-Holstein mit lokalen Bündnissen vor Ort zu sichern. Maßnahmen sind immer dann erfolgreich, wenn der Naturschutz sich vor Ort ständig und kooperativ mit den Landnutzern abstimmt. Die Landesregierung will die Bildung solcher regionalen Zusammenschlüsse aus Eigentümern, Landnutzern, Kommunen und Naturschützern fördern. Den Natur- schutz muss die ortsansässige Bevölkerung maßgeblich mitgestalten und mittragen. Dirk Becker (SPD): Der Naturschutz droht in Zeiten des Klimawandels gleich doppelt unter die Räder zu ge- raten: zum einen wegen der massiven Auswirkungen des Klimawandels auf den Naturhaushalt und im Besonde- ren durch den Verlust der biologischen Vielfalt, zum an- deren weil einige in der Klimadebatte sehr schnell der Versuchung erliegen könnten, diese ausschließlich auf den Schutz der Menschheit oder die ökonomischen Fol- gen zu begrenzen. Umso wichtiger ist ein effektives und wirkungsvolles Naturschutzrecht. Zu diesem Zweck beraten wir heute den Antrag der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Tatsache ist, dass der Europäische Gerichtshof im Ja- nuar des letzten Jahres festgestellt hat, dass das beste- hende Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung von 2002 Regelungen der FFH-Richtlinie nicht ausreichend um- setzt. Mitverantwortlich für diese Regelungen waren un- ter anderem auch die Kolleginnen und Kollegen der Grü- nen. Sie sollten diesen Fakt nicht vergessen, wenn Sie nun an uns massive Forderungen richten, die von Ihnen mitzuverantwortenden Verstöße gegen die FFH-Richtli- nie umgehend abzustellen. Die Bundesregierung ist nach Auffassung der SPD- Bundestagsfraktion mit dem nun vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ihrer Verpflichtung verantwortungsvoll nachgekommen, in- dem sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ent- sprechend umsetzt. Sämtliche Verstöße werden behoben und die Richtlinie vollständig und umfassend in nationa- les Recht umgesetzt. So werden der vom Europäischen Gerichtshof kriti- sierte Projektbegriff sowie die artenschutzrechtlichen Verbots- und Ausnahmebestimmungen europarechtskon- form formuliert. Dies ist im Sinne des Naturschutzes, der nun gestärkt aus der Novellierung des Bundesnatur- schutzgesetzes hervorgeht. L g P q F n S w k a t i Z c b d n b G z N z N u B w u w g r e f z n d d s f f B k s B w s s S c (C (D Striktere Regelungen, auch im Bereich der Forst- und andwirtschaft, garantieren den außerordentlich wichti- en Schutz der Artenvielfalt. Die Natur und ihre immense Vielfalt an Tier- und flanzenarten sind für uns Menschen nicht nur Lebens- ualität; auch ihre ökologischen und ökonomischen unktionen sind für uns und unsere nachfolgenden Ge- erationen von großem Wert. Wir nehmen unsere nationale Verantwortung für den chutz der Natur an dieser Stelle verantwortungsvoll ahr und handeln im Sinne eines effektiven und wir- ungsvollen Naturschutzes. Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist llerdings erst ein kleiner Schritt in die richtige Rich- ung. Weitergehende Regelungen müssen und werden mplementiert werden. Wir befinden uns zu diesem weck in einem intensiven Vorbereitungsprozess. Ziel ist es, mit der Schaffung eines Umweltgesetzbu- hes (UGB) die Grundlage für einen auch weiterhin am- itionierten Naturschutz zu schaffen und Grundsätze mit iesem Anspruch im UGB zu verankern, damit unsere atürlichen Lebensgrundlagen und die Ressourcen der iologischen Vielfalt geschützt und für nachfolgende enerationen erhalten bleiben. Lassen Sie mich an dieser Stelle einige Anmerkungen um Antrag der FDP „Allgemeine Grundsätze für den aturschutz in Deutschland“ machen. Ihre Vorschläge ielen auf eine immense Aufweichung des staatlichen aturschutzes ab. Sie setzen auf freiwillige Regelungen nd Vertragsnaturschutz, ohne Vollzugskompetenzen des undes. Dies findet unseren erklärten Widerstand und ird mit uns nicht zu machen sein. Ein wirkungsvoller Naturschutz bedarf stringenter nd einheitlicher Regelungen, für die wir entsprechend erben und eintreten. Dabei sind aber auch die Länder efordert, ihrer Verantwortung der Natur gegenüber ge- echt zu werden. Sie werden nun beweisen müssen, wie rnst sie es mit dem Naturschutz wirklich meinen. Da kommen bei mir in diesen Tagen allerdings Zwei- el auf, wenn ich mir die Stellungnahme des Bundesrates ur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes an ei- igen Stellen anschaue. Ich fände es bedauerlich, wenn ie im Rahmen der Föderalismusreform geäußerten Be- enken bezüglich der Kompetenzverlagerung im Natur- chutz hin zu den Ländern so schnell ihre Bestätigung änden und damit Anlass gäben, über Sinn und Unsinn öderaler Kompetenzen oder gar Strukturen in diesem ereich öffentlich zu diskutieren. Änderungsanträge mit dem Ziel, striktere und wir- ungsvollere Regelungen im Naturschutz zu umgehen, prechen jedenfalls nicht für das naturschutzrechtliche ewusstsein einiger Landesregierungen. Umso bedeutsamer ist es, abschließend zu sagen, dass ir mit der nun vorliegenden Novelle des Bundesnatur- chutzgesetzes und der Vorbereitung für ein Umweltge- etzbuch bewusst den Naturschutz stärken, um so zum chutz der Natur und zur Erhaltung der unwiederbringli- hen biologischen Vielfalt beizutragen. 9672 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Angelika Brunkhorst (FDP): Vier Wochen ist es her, das wir uns hier in einer Aktuellen Stunde schon einmal mit genau demselben Gesetzentwurf auseinander gesetzt haben. Bündnis 90/Die Grünen konnte es nicht abwarten, ihre „besondere Kompetenz“ in Sachen Natur- schutz noch einmal zu verdeutlichen – und für heute schon einmal vorzubauen; denn bereits am 28. März durften wir vernehmen, dass Ihnen, liebe Bündnisgrüne, die Schwäche des Bundesnaturschutzgesetzes von An- fang an bekannt war. Und obwohl Sie zu der Zeit selber in der Regierung saßen, konnten Sie sich nicht gegen den bösen Koalitionspartner durchsetzen. Auch sonst ka- men die Sozialdemokraten in Ihrer Rede nicht gut weg. Wir waren alle Zeugen, dafür hat Sie Staatssekretär Müller dann aber ganz schön abgewatscht. Das sollte reichen! Bezogen auf die Verhältnisse in der Regierungskoali- tion steuern wir aber vielleicht auf einen ähnlichen Zwist zu. Der Bundesrat hat in einer ausführlichen Debatte eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit verschiede- nen Änderungen beschlossen. Diese Änderungen gehen vor allen Dingen auf unionsgeführte Länder zurück. Wenn die Bundesregierung bzw. das SPD-geführte Um- weltministerium diese Bedenken jetzt einfach beiseite wischt, ist der Knatsch vorprogrammiert. Nach der Föderalismusreform macht die Bundesre- gierung von ihrer abweichungsfesten Regelungskompe- tenz Gebrauch und lehnt die Änderungsanträge der Län- der barsch ab. Dabei weisen die Vorschläge des Bundesrates auf mögliche erneute Verstöße gegen EU- Recht hin. Vielleicht stehen wir dann ja in einem oder zwei Jahren wieder hier, und die einstigen Koalitions- partner beschimpfen sich gegenseitig. Auf eine solche Politik verzichten wir in Deutschland gern! Die FDP ist grundsätzlich den Änderungsformulie- rungen der Länder gegenüber aufgeschlossen. Sind sie es doch auch, die am besten wissen, welche Auswirkun- gen bei der praktischen Umsetzung zu erwarten sind. Am vorliegenden Gesetzesentwurf ist zu kritisieren, dass die Definition des Projektbegriffs nicht eindeutig ist. Anhand der dortigen Ausgestaltung kann nicht bestimmt werden, welche Vorhaben von dem Projektbegriff erfasst werden. Für die Naturschutzbehörden besteht die Gefahr eines ausufernden Verwaltungsaufwandes. Die Einschrän- kungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung scheinen hingegen nicht notwendig zu sein. Die Natur in Deutschland ist als Kulturlandschaft vom Menschen mitgestaltet. Es geht also auch um die Verantwortung für vom Menschen maßgeblich beein- flusste Naturzustände. Der Erhalt der Biodiversität, der Schutz gefährdeter Arten ist ein sehr hohes Ziel, dem auch die FDP alle Aufmerksamkeit widmet. Uns geht es darum, flexiblere und fallgerechtere Be- urteilung von Projekten und Bewirtschaftungen zu er- möglichen. Naturschutz muss mit der Nutzung Hand in Hand gehen, um so eine Verbesserung des Naturzustan- des zu erreichen. Der Naturschutz in Deutschland sollte deshalb zunächst und vordringlich auf freiwillige Maß- n w t z t v z l N B m s b e d w D W A n n m o R d B n u d r G s l m w h t v d w d b t A S 9 2 t I m d (C (D ahmen und auf den Vertragsnaturschutz setzen. Neueste issenschaftliche Studien belegen, dass mit dem Ver- ragsnaturschutz große Erfolge beim Artenschutz zu er- ielen sind. Gleichsam steigt die Akzeptanz für den Na- urschutz. In diesem Sinne unterstützen wir auch Pläne, anstelle on Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen direkte Ersatz- ahlungen zuzulassen. Wir sehen hier deutliche Mög- ichkeiten, gleichzeitig mehr Erfolg für den Schutz der atur zu erzielen sowie ein breiteres Verständnis in der evölkerung zu erreichen. Mit Blick auf den Antrag der Grünen möchte ich an- erken, dass es nicht darum gehen kann, die europäi- chen Vorgaben immer vorauseilend zu erfüllen. In An- etracht der Vielfalt der Landschaft in Deutschland ist ine dezidierte Vorgabe der Bewirtschaftungsregeln urch den Bund eine ungeheure Überregulierung und iderstrebt gleichzeitig dem Prinzip der Subsidiarität. abei gilt es auch, auf der Instrumentenebene einen ettbewerb von Lösungen zuzulassen. Wir lehnen Ihren ntrag zu FFH ab und werden uns Ihren Forderungen ach einer nationalen Biodiversitätsstrategie enthalten. Eine nationale Biodiversitätsstrategie ist nicht nur otwendig, sie wird auch kommen, das hat das BMU ehrfach angekündigt. Allerdings werden wir genau be- bachten, welches Ergebnis nach sechs Monaten EU- atspräsidentschaft vorliegt und wie die Vorbereitungen er Biodiversitätskonferenz verlaufen. Beim Schutz der iodiversität geht es uns vor allem um die Indienst- ahme von Naturnutzung für den Naturschutz und nicht m Verbote. Wir pochen auf eine verbesserte Umweltbil- ung und ein besseres Verständnis für die Natur und de- en Schutz. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Mit dem vorliegenden esetzentwurf kommt zum 1. Mal die Abweichungsge- etzgebung zur Anwendung. Diese beschlossen Sie im etzten Jahr. Man könnte sagen: ein historischer Mo- ent. Mal schauen, wie die Reaktionen der Länder sein erden. Gestern wurde im Parlamentarischen Beirat für nach- altige Entwicklung der Indikatorenbericht zur Nachhal- igkeitsstrategie diskutiert. Der Indikator 5 ist „Arten- ielfalt und Landschaftsqualität“. Das Ziel für 2015 ist, en Zustand von 1975 wieder zu erreichen. Davon sind ir meilenweit entfernt. Es hat keine Verbesserung, son- ern eine Verschlechterung bei der Artenvielfalt gege- en. Dass zeigen auch die Roten Listen und die EU-Mit- eilung zum Verlust der biologischen Vielfalt. Besondere Anstrengungen der Bundesregierung im rtenschutz sind nirgends zu erkennen. Das einzige, was ie derzeit vorantreiben, ist die Vorbereitung der . Vertragstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention 008 in Bonn. Dort wollen Sie die nationale Biodiversi- ätsstrategie präsentieren und sich dafür feiern lassen. ch sage Ihnen: So billig lassen wir Sie nicht davonkom- en! Papier ist geduldig. Für die gefährdeten Arten ist Ge- uld aber das falsche Rezept. Hier ist entschlossenes Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9673 (A) ) (B) ) Handeln gefragt. Der zweite Teil des IPCC-Berichts zeigt, dass selbst bei einer Erderwärmung um etwa 2 Grad bis zu 30 Prozent aller Arten vom Aussterben be- droht sind. Derzeit arbeiten Sie angestrengt an einem Umweltge- setzbuch. Darin enthalten ist die große Novelle des Bun- desnaturschutzgesetzes. Ich frage Sie; Wie soll diese aussehen? Wenn ich mir die kleine Novelle ansehe, graut es mir. Ihr Ziel ist es offenbar, den Naturschutz abzuser- vieren. Ob das Umweltgesetzbuch den Umweltschutz voran- treibt, da habe ich erhebliche Zweifel. Sie waren es, die den Landesfürsten die Abweichungsrechte gegeben ha- ben. Machen Sie anspruchsvolle Gesetze, weichen die Länder ab. Deshalb gehen Sie gleich in den Ansprüchen zurück. Genau das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf. Obwohl Sie sich über ein Jahr für diese Gesetzesän- derung Zeit ließen, enttäuscht das Ergebnis. Schlimmer noch: In vielen Regelungen versuchen Sie erneut, das EU-Recht auszuhebeln. Ein erneutes Vertragsverlet- zungsverfahren wird kommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch nun einige Punkte, bei denen Sie Probleme mit der EU-Kommission bekommen: Erstens untersagt die FFH-Richtlinie nicht nur eine erhebliche, sondern grundsätzlich jede Störung streng geschützter Arten. Zweitens begrenzen Sie das Verbot der Störung unter anderem auf Fortpflanzungszeiten. Der EuGH hingegen hat schon mehrfach klargestellt, dass regelmäßig ge- nutzte Fortpflanzungsstätten auch dann zu schützen sind, wenn sie gerade nicht genutzt werden. Drittens wird eine erhebliche Störung dadurch defi- niert, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Popu- lation verschlechtert. Dies ist nicht ausreichend, weil es für die Beurteilung von Eingriffen einen Unterschied macht, ob sich eine Art in einem ungünstigen oder in ei- nem günstigen Erhaltungszustand befindet. Viertens wenden Sie sich durch diese Einschränkung des Schutzes der lokalen Population von dem Schutz einzelner Exemplare ab. Dies mag zwar EU-rechtlich zulässig sein, damit werden aber die Beweislast umge- kehrt und der Artenschutz erheblich geschwächt. Behör- den müssen nun nachweisen, dass durch die Tötung ei- nes oder mehrerer Exemplare einer Art eine Gefährdung der lokalen Population entsteht. Fünftens erlauben Sie durch die erneute weitgehende Befreiung für Land- und Forstwirtschaft großzügig die absichtliche Tötung von Tieren oder die Zerstörung von Ruhestätten. Der Verweis auf die gute fachliche Praxis wäre nur dann zulässig, wenn diese so definiert wäre, dass Störungen ausgeschlossen wären. Das ist aber nicht der Fall. Sechstens und letztens definieren Sie den Projektbe- griff viel zu eng. Diese Bestimmung ist nicht abwei- chungsfest. Das zeigt, dass Sie keinen Mut haben, den Ländern strenge und richtlinienkonforme Vorgaben zu m g g d s G r k A 3 s G u N A a s r z V s d f e d t g R w f u v B f d p d g t r r o d v s m v r m N s (C (D achen. Das zeigt, wohin die Reise im Naturschutz eht. Fazit: Diese Novelle entspricht nicht den Anforderun- en des EuGH. Sie ist keine ausreichende Umsetzung er FFH-Richtlinie. Diese Novelle darf so nicht be- chlossen werden. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Die Artenvielfalt der Erde nimmt ab, wäh- end der Mensch über seine Verhältnisse lebt. Der Welt- limarat IPCC warnte in seinem zweiten Bericht vom pril 2007 vor einem dramatischen Artensterben. Bis zu 0 Prozent der Tier- und Pflanzenarten seien vom Aus- terben bedroht, wenn die Temperaturen um 1,5 bis 2,5 rad stiegen. All das sollte uns endlich für den Natur- nd Artenschutz sensibilisieren. Die Warnsignale aus der atur müssen ernst genommen werden. Die Bundesregierung bekennt sich verbal zu dieser ufgabe, wie aber sieht die politische Realität aus? Die ktuellen Entwicklungen im Bereich Natur- und Arten- chutz sind nicht nur ernüchternd, sondern besorgniser- egend. Von der notwendigen Stärkung des Naturschut- es kann keine Rede sein. Im Gegenteil, mit ihren orschlägen zur Änderung des Naturschutzgesetzes chwächt die Bundesregierung den rechtlichen Schutz er Natur. Ich komme hierauf zurück, möchte aber schon zuvor eststellen, dass diese rechtliche Schlechterstellung zu inem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich die Vollzugsorgane es Natur- und Artenschutzes, also die Umweltverwal- ungen, in einem wahrlich prekären Zustand befinden. Das vom Sachverständigenrat Umwelt des BMU vor- elegte Sondergutachten „Umweltverwaltungen unter eformdruck“ hat dargestellt, dass die Naturschutzver- altungen überproportional vom Personalabbau betrof- en sind – von 1998 bis 2004 um 34 Prozent. Prüfungen nd Entscheidungen werden zunehmend nach „unten“ or Ort verlagert, wo die wenigen Bearbeiterinnen und earbeiter aber objektiv nicht in der Lage sind, die viel- ältigen Fachkompetenzen vorzuhalten, um Eingriffe in ie Natur hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials kom- lex zu bewerten. Noch haben sie in dieser Konstellation ie erforderliche Handhabe, mächtigen lokalen oder re- ionalen Nutzer- oder Investoreninteressen entgegenzu- reten. Ein effektiver Vollzug gesetzlicher, insbesondere eu- oparechtlicher Vorgaben, oder ein effektives Monito- ing sind unter diesen Bedingungen kaum noch möglich, bwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft bis an ie Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten. Auf diese verwaltungsseitige Situation treffen nun die orgelegten Änderungen der Bundesregierung am Natur- chutzgesetz. Dass überhaupt etwas geändert werden uss, ist ja nicht der Einsicht der Bundesregierung zu erdanken, sondern dem Urteil des Europäischen Ge- ichtshofes vom Januar 2006. Anstatt aber die dort ge- achten klaren Vorgaben zur Änderung des deutschen aturschutzrechtes eins zu eins umzusetzen – wie in un- erem heute zur Abstimmung stehenden Antrag „Ver- 9674 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) stöße gegen FFH-Richtlinie umgehend abstellen“ gefor- dert –, wird der Versuch unternommen, diese Änderungen mit weiteren sogenannten Erleichterungen zu verbinden. Wir garantieren Ihnen heute schon, dass dieses Ände- rungsgesetz zu einem weiteren Vertragsverletzungsver- fahren der Europäischen Kommission führen wird. Ihr Vorgehen, Herr Minister Gabriel, ist auch insofern bedrückend, als der EuGH ja in seinem Urteil richtung- weisend festgestellt hatte, dass EU-Recht, in diesem Fall die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, geltendes Recht ist und keiner nationalen Auslegung unterliegt. Es ist unein- geschränkt in nationales Recht umzusetzen. Die Mit- gliedstaaten müssen im Rahmen der Richtlinie in beson- derer Weise dafür Sorge tragen, dass ihre der Umsetzung der Richtlinie dienenden Rechtsvorschriften klar und be- stimmt sind. Davon ist Ihr vorgelegter Gesetzentwurf weit entfernt. Die Zeit reicht nicht, um an dieser Stelle ins Detail zu gehen. Aber folgende Kritikpunkte möchte ich zumin- dest benennen: Erstens. Der EuGH hatte Deutschland mit auf den Weg gegeben, auch im Pflanzenschutzgesetz europa- rechtkompatible Änderungen vorzunehmen. Das ist nicht erfolgt. Ich weiß nicht, wie lange Sie sich noch Zeit lassen wollen, hier endlich Rechtsverstöße abzustel- len. Zweitens. Es werden zahlreiche neue, unbestimmte, tatbestandslose Rechtsbegriffe eingeführt, die gegen den Natur- und Artenschutz gerichtete Entscheidungen er- leichtern. Was etwa sind „unzumutbaren Belastungen“? Der räumliche Schutz wird aufgegeben zugunsten eines nur noch zeitlichen Schutzes, geschützte Exemplare werden auch nicht mehr vor Störungen geschützt, son- dern nur noch vor erheblichen Störungen – eine neue Spielwiese für unsere Juristen. Drittens. Obwohl mit der Föderalismusreform dem Bund gerade im Artenschutz eine abweichungsfeste Re- gelungsmöglichkeit zugestanden wurde, überlässt die Bundesregierung ausgerechnet den für den Artenschutz besonders kritischen Bereich von Ausnahmeregelungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und den Er- lass von Bewirtschaftungsregelungen den Ländern und sogar nachgeordneten Behörden und privilegiert die Landwirtschaft zudem, indem sie sie von der FFH-Ver- träglichkeitsprüfung „in der Regel“ ausnimmt. Regel kann man hier wohl mit „ausnahmslos“ übersetzen. Viertens. Jeder kann sicherlich auch die Tragweite er- kennen, die darin liegt, dass nunmehr nicht mehr Einzel- exemplare bedrohter Arten geschützt werden sollen, sondern nur noch deren Population. Wie der Sachbear- beiter einer kommunalen Umweltbehörde die Population einer in Deutschland oder gar europaweit geschützten Art einschätzen soll, entzieht sich meiner Vorstellungs- kraft. Der Abgeordnete Göppel von der CSU hat ja dann auch in dankenswerter Klarheit am 28. März in diesem Hohen Hause bekannt, dass es der Bundesregierung da- rum gehe, Eingriffe in die Natur zu erleichtern. Waldbe- sitzer, Verkehrsplaner und Investoren sollen einzelne Exemplare geschützter Arten – wenn sie im wahrsten S – e p N P t G k i d i h i g A e B A w s s z v d l i d d g v R k 7 D g s U w E v d w w b v b w d (C (D inne des Wortes „im Wege“ sind – töten dürfen, oder wie er es euphemistisch nannte – es wird das Recht ingeräumt, einzelne Exemplare im Sinn der Gesamtpo- ulation wegzunehmen. Es ist aber genau diese Denkart, immer wieder beim atur- und Artenschutz zugunsten von Vorhaben und rojekten zurückzustecken, die unser ökologisches Sys- em ins Ungleichgewicht gebracht hat. Deshalb müssen wir leider auch feststellen, dass der esetzentwurf nicht vom Geist des internationalen Ab- ommens zum Schutz der biologischen Vielfalt erfüllt st, für deren neunte Vertragsstaatenkonferenz die Bun- esregierung im Mai 2008 Gastgeberin ist. Beschämend ist es, dass die Bundesregierung noch mmer keine nationale Biodiversitätsstrategie vorgelegt at, obwohl der damalige Umweltminister Trittin bereits m Sommer 2005 einen Entwurf der Öffentlichkeit vor- estellt hatte. Auch wenn Sie unseren diesbezüglichen ntrag heute ablehnen werden, sagen wir Ihnen noch inmal laut und deutlich: Legen Sie zügig eine nationale iodiversitätsstrategie vor. Bis zum Jahre 2010 will die Europäische Union den rtenschwund stoppen. Dieses Ziel kann nicht erreicht erden, wenn Deutschland den Natur- und Artenschutz chwächt, anstatt ihn zu stärken. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit: Wir beraten heute über wei unterschiedliche Anträge zum Naturschutz und den on der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Än- erung des Bundesnaturschutzgesetzes. Das gibt mir Ge- egenheit, deutlich zu machen, wo ich den Naturschutz n Deutschland und auch international sehe. Naturschutz steht im Mittelpunkt meiner Politik, und as hat seine guten Gründe: Vor vier Wochen haben wir ie aktuelle Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen vor- elegt. Erfreulich ist, dass mittlerweile für eine Reihe on Biotoptypen, die in der Vergangenheit auf dem ückzug waren, eine Stabilisierung erreicht werden onnte. Aber Entwarnung können wir nicht geben: Rund 2 Prozent aller 690 verschiedenen Lebensraumtypen in eutschland gelten nach wie vor als gefährdet oder so- ar als akut von der Vernichtung bedroht. Die Vernichtung der Natur hat nicht nur ökologische, ondern auch erhebliche ökonomische Auswirkungen. m hierüber einmal konkrete Zahlen zu bekommen, erden wir auf meine Initiative hin gemeinsam mit der U eine ökonomische Studie über die Folgen des Natur- erlustes in Auftrag geben. Der Stern-Report hat gezeigt, ass Handeln zur Vermeidung der Klimaveränderungen eitaus günstiger ist als die Bewältigung von deren Aus- irkungen. Das Gleiche gilt auch für den Schwund der iologischen Vielfalt. Wir dürfen die Festplatte Natur, on der wir leben, nicht löschen. Die Anstrengungen zum Schutz der Arten- und Le- ensraumvielfalt müssen auf allen Ebenen fortgeführt erden, um unser Naturerbe dauerhaft zu sichern und as international vereinbarte Ziel zu erreichen, den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9675 (A) ) (B) ) Rückgang der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 aufzuhalten. Die Umweltminister der G-8-Staaten haben hierzu letzten Monat unter meinem Vorsitz in der „Pots- dam Initiative zur biologischen Vielfalt 2010“ ausdrück- lich betont, dass der Erhaltung der biologischen Vielfalt die gleiche globale Bedeutung zukomme wie dem Kli- maschutz. National werde ich mit der Strategie zur biologischen Vielfalt ein umfassendes Zukunftsprogramm für Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt vorle- gen. Die Strategie enthält zukunftsorientierte Ziele und Maßnahmenpakete für alle biodiversitätsrelevanten Be- reiche. Der Entwurf wird im Mai in die Länderbeteili- gung und Verbändeanhörung gehen. Als Gastgeber des weltweiten Naturschutzes wollen wir auf der UN-Naturschutzkonferenz im Mai 2008 ef- fektive Maßnahmen durchsetzen, um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen. Dabei denke ich vor al- lem an den Schutz noch vorhandener Urwälder, die Si- cherung der Ausgleichsfunktionen naturnaher Wälder für unser Klima, den Aufbau eines weltweiten Schutzge- bietsnetzes und die Beteiligung der ärmeren Länder an den Vorteilen, die wir aus der Nutzung der biologischen Vielfalt ziehen. Wir nutzen die EU-Ratspräsidentschaft, damit Europa zu diesen Themen eine führende Rolle übernimmt. Jetzt noch ein Wort zur kleinen Novelle des Bundes- naturschutzgesetzes: Das Urteil des EuGH rügt, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Mängel des geltenden Bundesnaturschutzgesetzes, das von meinem Vorgänger zu verantworten ist. Ich will ihm das gar nicht vorwerfen; aber ich meine auch, dass die grüne Fraktion in diesem Hause am wenigsten Grund hat, sich zu die- sem Punkt lautstark zu Wort zu melden. Wir haben es jetzt übernommen, die vom Europäischen Gerichtshof gerügten Vorschriften rasch an die Anforderungen des Europarechts anzupassen. Dadurch erreichen wir eine Stärkung des Naturschutzes auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Eingriffsvorhaben. Wir haben dabei großes Augenmerk darauf gelegt, eine prag- matische Handhabung zu ermöglichen, ohne den Schutz der Arten und Lebensräume zu vernachlässigen. Ich hoffe, dass dies auch einmal von denjenigen gewürdigt werden wird, die derzeit noch gegen angeblich überzo- gene Vorgaben zu Felde ziehen. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Innovationsfähigkeit des Standortes stärken – Wagniskapital fördern (Tagesordnungspunkt 22) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, international attraktive Rahmenbedingungen für Wag- niskapital zu schaffen, also Kapital, das vor allem Hightechgründer und junge Technologieunternehmen benötigen. Dazu werden wir ein Private-Equity-Gesetz v n G d D d c W s U v T d Ü B b n k g v g D b f w f n t l c w H D s f U F s v s s D 1 v D m h e j B (C (D orlegen, als Fortentwicklung des bestehenden Unter- ehmensbeteiligungsgesetzes. Das geplante Gesetz wird die Hightechstrategie der roßen Koalition ergänzen. Die Entwicklung neuer Pro- ukte in jungen Unternehmen soll gefördert werden. azu müssen insbesondere die steuerlichen Rahmenbe- ingungen für Investoren und Unternehmen der Venture- apital- und Private-Equity-Branche verbessert werden. ir wollen Deutschland in einer globalisierten Welt bes- er positionieren. Die Eckpunkte zur Neufassung des nternehmensbeteiligungsgesetzes sollen Mitte Mai orliegen. Wir freuen uns, dass Bündnis 90/Die Grünen dieses hema nach unseren Ankündigungen auch entdeckt und iesen Antrag vorgelegt haben. Wir sehen auch viele bereinstimmungen. Der Grünen-Antrag geht aber fehl hinsichtlich der ewertung der Unternehmensteuerreform. Uns war stets ewusst, dass es durch die Unternehmensteuerreform icht zu Einschränkungen im Private-Equity-Bereich ommen darf. Ganz im Gegenteil: Die Koalition legt roßen Wert darauf, dass die wesentlichen Eckpunkte or Verabschiedung der Unternehmensteuerreform fest- elegt werden. Auch ist der Antrag des Bündnisses 90/ ie Grünen zu eng gefasst, da er sich auf Venturecapital eschränkt und nicht die Frage stellt: Wie kann Kapital ür Investitionen in deutsche Unternehmen mobilisiert erden, insbesondere auch für die Unternehmensnach- olge, für Restrukturierungen und für Sanierungen? Wenn es um Ranglisten der führenden Industrienatio- en in Bezug auf Investorenkapital für die Venturecapi- al- und Private-Equity-Wirtschaft geht, landet Deutsch- and stets im unteren Viertel. Solange es keine verlässli- hen und günstigen steuerlichen Regelungen gibt, erden Investoren andere Länder bevorzugen. Nur die älfte des von Private-Equity-Gesellschaften in eutschland angelegten Geldes wird auch von Gesell- chaften mit Sitz in Deutschland verwaltet. Regelungsbedarf gibt es auf der Ebene der Beteiligungs- onds, der Ebene der Investoren, der Ebene der finanzierten nternehmen sowie auf der Managementebene von onds und Portfoliounternehmen. Auf der Fondsebene ollte die Besteuerung transparent wie bei vermögens- erwaltenden Fonds sein. Steuer sollte nur auf die Aus- chüttungen beim Fondsanleger erhoben werden. Bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung sollte man ich an der Besteuerung der Fondsinvestoren orientieren. ie Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG in Höhe von Prozent sollte für Business-Angels angehoben werden. Auf der Ebene der Portfoliogesellschaften sollten die orhandenen Verluste steuerlich nicht verlorengehen. ies ist heute der Fall, wenn durch Finanzierungsrunden it Mehrheitsübertragungen aufgrund von Kapitalerhö- ungen neue Investoren in die Beteiligungsgesellschaft intreten. Es sollte auch keine Mindestbesteuerung für unge, wachsende Unternehmen geben. Eine klare und strukturell verbesserte Regelung der esteuerung des „Carried Interest“ ist im Hinblick auf 9676 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) das Management von Venturecapital- und Private- Equity-Unternehmen notwendig. Investoren und Beteiligte im Private-Equity-Markt suchen verlässliche Rahmenbedingungen, insbesondere steuerlich verlässliche Rahmenbedingungen. Privates Beteiligungskapital erfüllt eine wichtige ökonomische Funktion. Wir sollten uns diese Chancen für unsere Volkswirtschaft und neue Arbeitsplätze in Deutschland nicht entgehen lassen. Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU): In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine starke und lebendige Landschaft von jungen Technologiefirmen entwickelt. So gibt es heute zum Beispiel rund 400 Biotechnologieunter- nehmen, die sich mit neuem Wissen im Markt behaupten, für stetig wachsenden Umsatz in der Branche sorgen und neue anspruchsvolle Arbeitsplätze schaffen. Gründung und Wachstum junger Hightechunterneh- men sind insgesamt wichtig für die deutsche Marktfüh- rerschaft bei Spitzentechnologien und in Zukunftsmärk- ten. Sie sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit in der globalisierten Wissensgesellschaft und bereiten den Bo- den für mehr Wachstum und Arbeit. Um ihre Produkte zur Marktreife zu entwickeln und ihr Wachstum zu finanzieren, brauchen Hightechgründer und junge Technologieunternehmen vor allem Wagnis- kapital. Für Bankkredite ist ihr Geschäft in der Regel viel zu riskant: denn oft dauert es Jahre, bis die Ge- schäftsidee zum Markterfolg führt und sich rechnet. Doch die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland lassen im internationalen Vergleich sehr zu wünschen übrig. Der deutsche Biotechnologie-Report 2007 hat vor einigen Tagen erneut beklagt, dass sich die Wagniskapitalfinanzierung junger Biotechnologieunter- nehmen in Deutschland – im Gegensatz zu anderen euro- päischen Ländern und den USA – weiter verschlechtert hat. Sie lag 2006 bei uns um 35 Prozent niedriger als im Vorjahr. Das behindert nicht nur die Gründung und Ent- wicklung junger Unternehmen, sondern auch den Reife- prozess in der Branche und die Entwicklung neuer Medi- kamente. Die Jahresstatistik des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, BVK, weist nach, dass die Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland im letzten Jahr insgesamt von 1,3 Milliarden Euro auf 1 Milliarde Euro gesunken sind. Gerade im wichtigen Frühphasenbereich, Seed und Start-up, herrscht weiter besondere Kapitalknappheit. Betroffene sind vor allem die Hightechbranchen: Computerfirmen, Biotechnolo- gie- und Pharmaunternehmen. Die European Private Equity and Venture Capital Association, EVCA, hat dem Beteiligungskapitalmarkt in Deutschland im Dezember insgesamt ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und sieht uns in seiner neuen Bench- mark-Studie bei den steuerlichen und rechtlichen Rah- menbedingungen für Private Equity und Unternehmer- tum nur noch auf Platz 20 von 25. Dies ist umso bedenklicher, als Europa bei Wagniskapitalinvestitionen i v p t f n d P d W s m r E v E S g i n g l b d k A a f n s z i e s B n n n e g D d s i s u u d E n e s (C (D nsgesamt gegenüber den USA zurückliegt, wo das In- estitionsvolumen mehr als viermal so groß ist. Hauptgründe für die Defizite im deutschen Wagniska- italmarkt sind vor allem fehlende verlässliche und in- ernational wettbewerbsfähige steuerliche Regelungen ür Wagniskapitalinvestitionen, und zwar auf allen Ebe- en: auf der Ebene der Fonds, der Initiatoren von Fonds, es Fondsmanagements, der Business Angels und der ortfoliounternehmen. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung bereits in er letzten Legislaturperiode einige Verbesserungen für agniskapitalinvestitionen eingeleitet hat: durch die Be- teuerung der Gewinnbeteiligung des Fondsmanage- ents, Carried interest, nach dem Halbeinkünfteverfah- en, durch das BMF-Schreiben zur steuerlichen instufung von Beteiligungskapitalfonds als vermögens- erwaltend und durch die Einrichtung neuer Fonds – RP/EIF-Fonds, Hightech-Gründerfonds und ERP- tartfonds. All dies reicht noch nicht. Deshalb hat die Bundesre- ierung im Koalitionsvertrag Ende 2005 versprochen, nternational attraktivere Rahmenbedingungen für Wag- iskapital zu schaffen und das Unternehmensbeteili- ungsgesetz zu einem Private-Equity-Gesetz bzw. Betei- igungsfinanzierungsgesetz fortzuentwickeln. Als esonders nachteilig wurden in diesem Zusammenhang ie steuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkungen für leine und mittlere Technologieunternehmen und die bsenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei Beteiligungen uf 1 Prozent genannt. Hier müssen wir Abhilfe schaf- en. Der Bundesfinanzminister bereitet das Beteiligungsfi- anzierungsgesetz, das zeitgleich mit der Unternehmen- teuerreform zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, zur- eit vor. Er hat dazu ein Gutachten bei der TU München n Auftrag gegeben, das sehr weitgehende Vorschläge nthält. Diese Vorschläge bestätigen im Wesentlichen die Vor- tellungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des undeswirtschaftsministers zur Mobilisierung von Wag- iskapital, über deren Umsetzung wir bereits seit fast ei- em Jahr mit den Finanzpolitikern der SPD verhandeln. Aus unserer Sicht muss das geplante Beteiligungsfi- anzierungsgesetz verschiedene Mindestanforderungen rfüllen: So sollten Beteiligungskapitalfonds wie vermö- ensverwaltende Fonds transparent besteuert werden. as heißt Steuerfreiheit auf der Ebene der Fonds; statt- essen sollen die Anleger so besteuert werden, als hätten ie unmittelbar in die Beteiligungsgesellschaft des Fonds nvestiert. Das schafft eine klare und verlässliche Be- teuerung von Private-Equity und Wagniskapitalfonds nd soll so insbesondere Investitionen im Frühphasen- nd Restrukturierungsbereich verstärken. Bisher wurde ie Frage, ob der einzelne Wagniskapital- oder Private- quity-Fonds als private Vermögensverwaltung und icht als gewerblich einzustufen ist, erst im Nachhinein ntschieden. Auch vor dem Hintergrund der geplanten Zins- chranke im Unternehmensteuerreformgesetzentwurf ist Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9677 (A) ) (B) ) es wichtig, dass Beteiligungsfonds als vermögensver- waltend eingestuft werden, damit sie nicht unter die Re- gelungen der Zinsschranke fallen. Denn diese sieht unter anderem vor, dass maximal 30 Prozent des Gewinnes vor Zinsen und Steuern, Ebit, mit den angefallenen Zin- sen sofort verrechenbar sind. Die vorgesehene Frei- grenze von 1 Million Euro ist bei größeren Investitionen schnell erreicht und wäre bei Wagniskapitalinvestitionen daher nicht hilfreich. Für junge Technologieunternehmen entscheidend ist es, dass ihre Verluste, die durch hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung entstehen und die in der Anfangsphase sehr hoch sein können, ohne dass schon ein entsprechender Gewinn in Aussicht wäre, steuerlich angemessen berücksichtigt werden. Wir müssen junge Biotechnologieunternehmen dabei unterstützen, ihre mit hohen Kosten erarbeitete Forschungssubstanz und ihr Potenzial zukunftsfähiger Arbeitsplätze zu erhalten. Im Rahmen von Wagniskapitalfinanzierungsrunden dürfen Verlustvorträge auch bei Mehrheitsübertragungen nicht verloren gehen, denn kleine innovative Firmen müssen oft in kurzer Zeit durch mehrere Finanzierungsrunden gehen, bei denen Beteiligungswechsel von 50 Prozent keine Seltenheit sind. Die Beteiligungswechsel in diesen Unternehmen sind zu unterscheiden vom sogenannten Mantelkauf, bei dem mehr oder weniger wertlose Unternehmen nur zu dem Zweck aufgekauft werden, steuerliche Verluste geltend machen zu können. Dieser Missbrauch soll zu Recht durch die geplante Unternehmensteuerreform erschwert werden. Kapitalsuche und Wachstum junger For- schungsunternehmen dagegen dürfen durch die geplante Verschärfung der sogenannten Mantelkaufregelung nicht behindert werden. Eine mögliche Lösung wäre deshalb, den Anwendungsbereich des Mantelkaufparagrafen § 8 KStG, so zu modifizieren, das Anteilsverschiebungen auch über 50 Prozent die durch Barkapitalerhöhungen zustande kommen, von der Beschränkung des Verlust- vortrags ausgenommen werden, sofern das Kapital für einen definierten Zeitraum im Unternehmen verbleibt. Wenn wir wirklich die Dynamik junger Unternehmen entfalten wollen, die durch schwierige Entwicklungs- phasen gehen, bis sie dauerhaft stabile Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft durch innovative Lösungen voranbringen, dann gibt es eine Reihe weiterer Ansätze, die wir in unsere Gesamtstrategie zur Mobilisierung von Wagniskapital einbeziehen müssen. Wir brauchen eine günstigere Veräußerungsgewinnbe- steuerung für private Investoren und Business Angels. Diese sollte sich künftig an der Besteuerung der Fondsin- vestoren orientieren, damit mehr Kapital in ganz junge Unternehmen investiert wird. Beachtenswert ist auch die Empfehlung aus dem Gutachten der TU München, Inves- toren, die in Technologieunternehmen investieren, zum Beispiel in Anlehnung an britische Modelle wie EIS, Enterprise Investment Scheme, oder VCT, Venture Capi- tal Trust, unter bestimmten Voraussetzungen ganz von der Veräußerungsgewinnbesteuerung zu befreien. B u g s W v l r k g g c r u e g e S t R b b a b u V R Z e e s k s ü v w s f d ä h h t G U s Q t d d d (C (D Wir brauchen klarere Strukturen bei der steuerlichen ehandlung der Erfolgsbeteiligung von Private-Equity- nd Venture-Capital-Managern. Wir wollen eine Lockerung der strengen Anlage- renzen, die institutionelle Investoren wie Banken, Ver- icherungen und Pensionsfonds heute oft daran hindern, agniskapital in junge Technologieunternehmen zu in- estieren. Denn wir brauchen sie als zuverlässige Quel- en für neues Beteiligungskapital. Die Regelungen des neuen Beteiligungsfinanzie- ungsgesetzes müssen für in- und ausländische Wagnis- apital- und Beteiligungskapitalfonds gleichermaßen elten. Dafür ist eine klare Abgrenzung von Beteili- ungskapitalfonds gegenüber sogenannten Heuschre- ken, bestimmten Hedge-Fonds, notwendig. Die Einfüh- ung einer Zulassungspflicht für Private-Equitiy-Fonds nd deren Fondsmanager mit Kontrolle auf Bundes- bene, wie sie die Gutachter der TU München vorschla- en, könnte hier hilfreich sein. Wünschenswert sind international vergleichbare steu- rliche Regelungen für Mitarbeiteraktienoptionen bzw. tock options, für die wir seit Jahren kämpfen. Stock op- ions spielen für junge Hightechfirmen oft eine wichtige olle, weil sie ihnen die Chance geben, tüchtige Mitar- eiter zu gewinnen, die sie zwar noch nicht marktgerecht ezahlen können, durch die Option auf die Beteiligung m künftigen Unternehmenserfolg aber dennoch an sich inden. Unser geltendes Steuerrecht führt jedoch bisher nter anderem dazu, dass im Erfolgsfall ein Großteil des ermögenszuwachses aus dieser Option, die im vollen isiko des Mitarbeiters steht, verloren geht. Denn dieser uwachs wird nicht als das Risikokapital besteuert, das s wirklich ist, sondern er wird doppelt so hoch besteu- rt, weil er der vollen Einkommensteuer unterliegt. Die durch die geplante Einführung der Abgeltung- teuer zu erwartende Schlechterstellung von Beteiligungs- apitalfinanzierung gegenüber Fremdkapitalfinanzierung ollte zumindest im Fall von Wagniskapitalinvestitionen berdacht werden. Vor allem inländische Eigenkapitalin- estoren würden dadurch benachteiligt. Denn ihre Ge- innanteile würden mit über 50 Prozent künftig doppelt o hoch besteuert wie Zinserträge. Das erhöht die Ge- ahr, dass Beteiligungskapital aus Deutschland abwan- ert. Die Besteuerung von Dividenden und privaten Ver- ußerungsgewinnen der Anteilseigner nur mit dem alben Steuersatz der Abgeltungsteuer könnte das ver- indern. Die Administrations- und Managementberatungsleis- ungen von Private-Equity-Fonds-Fonds oder separater esellschaften sollten, wie international üblich, von der msatzsteuerpflicht befreit werden. Denn die umfas- ende Beratung von Portfoliounternehmen ist gerade ein ualitätskennzeichen seriöser Beteiligungskapitalinves- oren. Die Wunschliste der Union ist lang und im Rahmen er Großen Koalition womöglich nicht umfassend urchsetzbar. Doch wir werben mit Nachdruck dafür, ass junge Technologieunternehmen bei uns den besten 9678 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Standort vorfinden, und dafür können alle diese Instru- mente hilfreich sein. Unsere Vorstellungen sind damit viel weitergehender als der Antrag der Grünen, der in die gleiche Richtung zielt. Auch die Grünen wollen die Verlustverrechnungs- möglichkeiten und die Besteuerung der privaten Veräu- ßerungsgewinne von Investoren und der Carried Inte- rests verbessern. Auch sie wollen Wagniskapitalfonds generell als vermögensverwaltend einstufen. Falls sich herausstellen sollte, dass steuerliche Er- leichterungen für den gesamten Bereich Beteiligungska- pital im Finanztableau zum Beteiligungsfinanzierungs- gesetzes nicht in wünschenswertem Maße darstellbar sind, dann müssen zumindest Definitionen gefunden werden, die es ermöglichen, die steuerliche Begünsti- gung auf den strategisch so wichtigen Bereich der Wag- niskapitalfinanzierung einzugrenzen. Wir sehen die hohe Bedeutung von Private Equity im Ganzen, aber es geht uns vor allem um bessere Bedingungen für junge Tech- nologieunternehmen, die mithilfe von Wagniskapital, durch Krisen hindurch, zu starken Firmen im Markt he- ranwachsen sollen. Davon profitiert letztendlich auch der Bundesfinanzminister. Der Antrag der Grünen schlägt dazu vor, dass die steuerliche Förderung nur für die Wagniskapitalinvestitio- nen gelten soll, die in Unternehmen erfolgen, die min- destens 30 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren und nicht von Großunterneh- men beherrscht werden. Diese enge Eingrenzung kann allerdings dazu führen, dass zum Beispiel viele Soft- wareunternehmen, deren Forschungsaufwand – im Ge- gensatz zu Biotechnologieunternehmen – vergleichs- weise gering ist, aus diesem Konzept herausfallen würden. Deshalb sind auch weitere Vorschläge zur Definition von Wagniskapitalinvestitionen zu diskutieren. Die Kunst der klugen Finanzexperten wird darin bestehen, Formulierungen so präzise zu fassen, dass die miss- bräuchliche Nutzung notwendiger Strukturverbesserun- gen im Bereich Beteiligungs- oder Wagniskapitalfinan- zierung vermieden wird. Nach wie vor bin ich jedoch der Meinung, dass ein enges Fördergesetz zu kurz gesprun- gen wäre. Vorrangig ist zunächst, dass der Bundesfinanzminis- ter die Eckpunkte für das geplante Beteiligungsfinanzie- rungsgesetz so schnell wie möglich vorlegt, damit wir eine konkrete Diskussionsgrundlage haben. Bei diesen Eckpunkten sind die zielführenden Empfehlungen der Gutachter der TU München unbedingt einzubeziehen. Dabei sollte die Vorlage der Eckpunkte möglichst nicht erst kurz vor Verabschiedung des Unternehmen- steuerreformgesetzes erfolgen. Denn es muss genügend Zeit sein, um die beiden Gesetze im Zusammenhang zu diskutieren und um, wo nötig, frühzeitig Korrekturen vornehmen zu können. Auf jeden Fall müssen wir bei der Unternehmensteu- erreform sicherstellen, dass das geplante Beteiligungsfi- nanzierungsgesetz nicht von vornherein blockiert wird, insbesondere durch zu rigide Festschreibungen bei ge- p s n B u r g W d d v d d r g c d tr v v w l s d z b d A d I m K n m I m d p U w n s U f d n v f t t f d (C (D lanten Gegenfinanzierungsmaßnahmen wie der Zins- chranke und der Einschränkung der Verlustverrech- ung. Sinnvoll wäre es zudem, Ausnahmeregelungen für eteiligungskapitalinvestitionen in junge Technologie- nternehmen bereits in der Unternehmensteuerreform di- ekt zu berücksichtigen. Im Ziel sind wir uns einig. Wir brauchen nun drin- end auch wirksame Regelungen zur Mobilisierung von agniskapital – für ein innovationsstarkes Deutschland. Nina Hauer (SPD): Als ich den Antrag der Fraktion es Bündnisses 90/Die Grünen gelesen habe, kamen mir ie Vorschläge zur Wagniskapitalförderung so bekannt or. Liebe grüne Kolleginnen und Kollegen, haben Sie ie aus dem Gutachten der TU München, das die Bun- esregierung in Auftrag gegeben hat, abgeschrieben? Glaubt man Ihrem Antrag, ist die Wagniskapitalförde- ung eine einfache Sache: Da wird diese von Ihnen nicht enau definierte Branche von einer ganzen Reihe steuerli- her Vorschriften einfach ausgenommen – zum Beispiel ie Mindestgewinnbesteuerung abgeschafft, Verlustvor- agsmöglichkeiten verbessert und Ausnahmetatbestände on der Abgeltungssteuer eingeführt. Das führt zu immensen Steuermindereinnahmen. Be- or solche Maßnahmen erwogen werden, müssen wir issen, welche Unternehmen wir eigentlich fördern wol- en und welche Maßnahmen im steuerlichen Bereich tat- ächlich den Zugang zu Wagniskapital erleichtern. Han- eln wir hier übereilt und mit einem Kahlschlag ahlreicher steuerlicher Vorschriften, würden wir uns ald mit neuen Steuersparmodellen konfrontiert sehen, ie aber nicht mehr Wagniskapital bringen. Die Förderung von Wagniskapital ist eine wichtige ufgabe, der sich die Große Koalition schon früh durch ie Aufnahme in den Koalitionsvertrag verpflichtet hat. n den letzten Jahren boomte der deutsche Beteiligungs- arkt, in 2006 hatten die im Bundesverband Deutscher apitalbeteiligungsgesellschaften zusammengeschlosse- en Unternehmen rund 23 Milliarden Euro in Unterneh- en investiert. Nur leider profitieren von dieser guten nvestitionsstimmung junge mittelständische Unterneh- en, die neue Technologien entwickeln, nur wenig. Le- iglich l Milliarde Euro fiel im Jahr 2006 den Wagniska- italinvestitionen zu. Dabei sind es gerade diese nternehmen, die zu unserem langfristigen Wirtschafts- achstum entscheidend beitragen, indem sie Innovatio- en an den Markt bringen und Arbeitsplätze mit Zukunft chaffen. Wir können daher nicht akzeptieren, dass diese nternehmen nur schwerlich einen Wagniskapitalgeber inden. Daher freue ich mich, dass das Bundesministerium er Finanzen derzeit ein Gesetz zur Förderung von Wag- iskapital erarbeitet, das den Zugang dieser jungen inno- ativen Unternehmen zu privatem Wagniskapital verein- acht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft reten. Dabei werden die Koalitionspartner darauf ach- en, dass die Maßnahmen mit der Unternehmensteuerre- orm in Einklang sind, damit deren positive Effekte für ie gesamte Wirtschaft unterstützt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9679 (A) ) (B) ) Außerdem ist es wichtig, dass wir nicht die Augen vor den möglichen negativen Auswirkungen von Beteili- gungskapital verschließen. Wagniskapital und anderes Beteiligungskapital, das die Wettbewerbsfähigkeit und damit Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen sichern und zum Wirtschaftswachstum beitragen, sind uns hoch willkommen. In manchen Fällen führte die Übernahme durch eine Beteiligungsgesellschaft aber auch zur Ausbeutung und hohen Verschuldung des Unternehmens und gefährdete zahlreiche Arbeitsplätze. Dem wollen wir entgegenwir- ken. Mit dem Wagniskapitalbeteiligungsgesetz wollen wir solche negativen Auswirkungen verhindern. Wichtig für innovative junge Unternehmen sind die gesamtwirtschaftliche Lage und ein gewisser Optimis- mus, was neue Geschäftsideen angeht. Das derzeitige wirtschaftliche Klima stimmt daher sehr zuversichtlich für Unternehmensgründungen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, arbeiten die Koali- tionspartner daran, durch eine Verbesserung der Standort- bedingungen für Wagniskapital noch bessere Startmög- lichkeiten zu schaffen. Der vorliegende Antrag vermag diesen Anspruch nicht zu erfüllen und wird daher von uns abgelehnt. Ulrike Flach (FDP): Der Hightech-Gründerfonds ist ein guter Ansatz, aber die Beteiligung von bisher sechs Unternehmen ist sehr mager. Die Forschungsprämie ist eine richtige, von uns seit langem geforderte Verbesse- rung. Der vorliegende Antrag der Grünen geht ebenfalls in die richtige Richtung. Ebenso wie wir in unserem kürz- lich eingebrachten Technologieantrag wollen auch Sie die steuerlichen Bedingungen für Hochtechnologiegrün- dungen verbessern. Dazu gehört der Erhalt der Verlust- vorträge bei Übertragung und Verkauf von Anteilen von Kapital. Verluste sollen zeitlich und in der Höhe unbe- schränkt vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet wer- den können. Es macht ja keinen Sinn, jungen Unterneh- men, die oftmals in den ersten Jahren Verluste machen und oft nur ein Produkt in der Pipeline haben, durch die Mindestbesteuerung die kargen Gewinne zu schmälern. Venturecapitalfonds, die in Hightechunternehmen in- vestieren, sollten als vermögensverwaltend eingestuft werden, wodurch auf der Fondsebene keine Besteuerung stattfindet. Ob wir ein Hightechunternehmen so definie- ren, wie es die Grünen tun – 30 Prozent des Umsatzes werden für FuE aufgewendet, und Großunternehmen dürfen dort nicht beherrschend engagiert sein – müssen wir sehen. Was ist eine beherrschende Stellung? Oftmals haben gerade KMU aus dem Bereich der Hightech ja am Anfang nur einen Finanzier, solange zum Beispiel ein Medikament noch in der Entwicklungsphase ist. Der Antrag hat aber viele positive Aspekte. Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung einiges aus diesem oder auch aus unserem Technologieförderungs- antrag in die Unternehmensteuerreform aufgenommen hätte. Denn hier werden gerade die forschungsintensiven U n B A n d w w r s l f i z Z a s r i K d d l U d G u n w e u s I I o s e d m t f d v a r R (C (D nternehmen durch die Gegenfinanzierung zur Unter- ehmensteuerreform belastet. Drei Beispiele: Mit der Einführung einer Zinsschranke verstößt die undesregierung gegen das steuerliche Nettoprinzip. ufwendungen, die der Erzielung von Einkünften die- en, müssen immer steuerlich abzugsfähig sein. Zumin- est müssten die Aufwendungen für Forschung und Ent- icklung von der Zinsschranke ausgenommen sein. Die Herabsetzung der Sofortabschreibung für gering- ertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 60 Euro ausge- echnet für Großunternehmen ist völlig unsinnig und tellt kleine Gründer schlechter. Auch das Streichen der degressiven Abschreibung be- astet besonders die in Deutschland investierenden und orschenden Unternehmen. Wir werden uns dazu noch m Rahmen der Unternehmensteuerreform auseinander- usetzen haben. Ich stelle nur fest, dass die Bundesregierung zwar das iel, Hightechgründungen zu erleichtern, gebetsmühlen- rtig vor sich her trägt, aber dort, wo sie Gestaltungs- pielraum hat, diesen eben nicht nutzt. Letzter Punkt: Wagniskapital hat etwas mit Risikobe- eitschaft zu tun – Risiko für denjenigen, der den Schritt n die Selbstständigkeit wagt und Risiko für den, der das apital gibt. Wir brauchen von beiden mehr: mehr Grün- er und mehr Finanzinvestoren. Dazu gehört eine Kultur er Selbstständigkeit, des Wollens und Wagens, die wir eider oftmals vermissen. Die Ansätze der Bundesregierung im Rahmen der nternehmensteuerreform werden nicht dazu beitragen, ass diese Kultur eine Chance in Deutschland hat. Im egenteil: Sie verschlechtern die Rahmenbedingungen nd erhöhen den Druck auf forschungsintensive Unter- ehmen. Der vorliegende Antrag versucht, dem entgegenzu- irken. Die FDP kann ihm auf weiten Strecken folgen. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Sie möchten die steu- rlichen Bedingungen für Hochtechnologiegründungen nd für junge innovative Unternehmen attraktiv ausge- taltet wissen – das ist die Stoßrichtung Ihres Antrages. ch sehe im Wesentlichen zwei große Problemfelder bei hrem Antrag. Die will ich heute deutlich machen, noch hne auf Details einzugehen. Dazu wird ja in den Aus- chussberatungen noch Gelegenheit sein. Das erste Problemfeld ist steuerpolitischer Art: Die aktu- lle Unternehmensteuerreform senkt Steuersätze und will ie Bemessungsgrundlage verbreitern. Gerade gestern hat ich die Ausschussanhörung in meinen Bedenken bestä- igt: Während alle sich über die Steuersatzsenkungen reuen, werden die Gegenfinanzierungsmaßnahmen, also ie Ausweitung der Bemessungsgrundlage, zerredet und on Interessenverbänden durchlöchert. Da geht es der ktuellen Steuerreform kaum anders als der Vorgänger- eform, die unter der politischen Verantwortung von ot-Grün beschlossen wurde und zu milliardenschweren 9680 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Steuerausfällen geführt hat – unter anderem weil ur- sprünglich vorgesehene Gegenfinanzierungsmaßnahmen spätestens im Laufe der parlamentarischen Beratungen aufgeweicht wurden. Dieses Schicksal wird auch dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zur Unternehmen- steuerreform bevorstehen, und unter anderem deswegen werden die Steuerausfälle weit über denen liegen, die uns im offiziellen Finanztableau angekündigt wurden. Deswegen sage ich: Man muss sehr vorsichtig sein und sehr gute Gründe haben, wenn man sich – wie Sie es jetzt tun – Forderungen zu eigen macht, die zu noch grö- ßeren Steuerausfällen führen werden. Freilich: Die Aus- fälle aufgrund des von Ihnen skizzierten Kreises der zu Begünstigenden mögen relativ bescheiden sein. Aber: Sie machen ein Fass auf, wecken Begehrlichkeiten auch anderswo und können damit ungewollt weitaus größere Ausfälle provozieren. Es müssen also wirklich gute Gründe sein, um das zu fordern. Damit komme ich zu meinem zweiten Gegenargu- ment: Ihre Gründe überzeugen mich nicht. Und ich glaube, Sie überzeugen nicht nur mich nicht, sondern auch einen großen Teil der Wählerinnen und Wähler von Bündnis 90/Die Grünen nicht. Lassen Sie mich das kurz erläutern: Sie wollen mit den geforderten Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip Hochtechnologiegründun- gen und junge innovative Unternehmen fördern. Das heißt aber auch: Sie wollen damit das Startup fördern, das gerade daran arbeitet, gentechnisch manipulierten Reis weiterzuentwickeln oder das Unternehmen, das an einem Puzzleteil zum Bau neuer Atomkraftwerke arbei- tet. Das wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen. Das fordern Sie mit diesem An- trag. Ich will das nicht, das sage ich ganz ehrlich. Ich finde es schade, dass Sie hier jegliche Lenkungsaufgabe der Gesellschaft und der Politik verleugnen. Sie sagen damit ganz klar: Bündnis 90/Die Grünen opfert ökologische Belange für ein blindes Mitmachen im Standort-Rennen, ein Rennen, das blind ist für die ökologischen und sozia- len Folgen von Marktprozessen. Sie vertreten hier eine Politik, die nicht einmal ganz sanft eingreift und ver- sucht, die technologischen Entwicklungen gesellschaft- lich zu steuern. Deswegen bin ich von Ihrem Antrag enttäuscht. Las- sen Sie uns doch lieber gemeinsam Programme entwi- ckeln, mit denen wir gezielt solche jungen innovativen Unternehmen fördern, die am ökologischen und sozialen Umbau dieser Gesellschaft arbeiten. Da gibt es genug zu tun. Dazu lade ich Sie ein. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die gestrige Sachverständigenanhörung zur geplanten Unternehmensteuerreform hat die Kritik, die wir Grünen von Anfang an am Gesetzentwurf hatten, Punkt für Punkt bestätigt: Die Reform ist eine „High-Tax-Initia- tive“ für im Inland forschende und investierende Unter- nehmen. Während sich Wirtschaftsministerium und Finanzministerium im Hinterzimmer streiten, wer denn nun von dem bereits zugesagten Private-Equity-Gesetz profitieren darf, schafft die Große Koalition mit der Un- t t e t w m W k t c m r d w A d g p o r g I t b ß z s d z a b g w n s w m S D t t e E d S z s u W t f j d m I (C (D ernehmensteuerreform harte Fakten, die den Innova- ionsprozess gefährden und ein Rückschritt für die steu- rliche Attraktivität des Innovationsstandortes sind: Der erste Rückschritt ist die Verschärfung beim Man- elkauf: Verlustvorträge sollen schneller wegfallen, enn der Eigentümer wechselt, und können dann nicht ehr zur Verrechnung mit Gewinnen genutzt werden. as zur Missbrauchsbekämpfung durchaus sinnvoll sein ann, ist für innovative Start-ups ein Desaster. Die Un- ernehmen brauchen Liquidität, um sich schnell entwi- keln zu können. Gerade junge innovative Unternehmen üssen atmen können. Die Gefahr einer Besteuerung ih- er Substanz sollte deshalb absolut ausgeschlossen wer- en. Der zweite Rückschritt ist die Besteuerung des Ge- innpotenzials, wenn „Funktionen“, Abteilungen, ins usland verlagert werden. Diese Besteuerung schadet em Innovationsprozess. Die Probleme mit Verlagerun- en sind zweifellos vorhanden, die Große Koalition ackt sie aber falsch an. Bislang wird hier geforscht und ft im Ausland produziert. Die Entwicklung des Faxge- ätes, des MP3-Players oder des Hybridantriebs sind ein- ängige Beispiele hierfür. Hier muss etwas geschehen. n Zukunft sollten wir es uns nicht mehr leisten, Innova- ionen und damit Märkte, Wachstumsdynamik und Ar- eitsplätze abzugeben. Das aktuelle Vorhaben der Gro- en Koalition geht in die falsche Richtung, denn usätzlich wird so noch zu einer Verlagerung der For- chung und Entwicklung ins Ausland angereizt. Das ist er falsche Weg. Wir dürfen unsere Innovationspoten- iale nicht verlieren, sondern sollten alles tun, diese zu ktivieren und ihnen genug Entfaltungspotenziale zu ieten. Der dritte Rückschritt ist die Ausgestaltung der Ab- eltungsteuer. Nicht die Idee, sondern die Art und Weise, ie die Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, wird dem Wag- iskapitalstandort schweren Schaden zufügen. Die für ri- ikoreiche Start-ups typische Eigenkapitalfinanzierung ird gegenüber Fremdkapitalfinanzierungen steuerlich assiv benachteiligt. Auf Zinsen müssen nur 25 Prozent teuern gezahlt werden, auf Dividenden fast 50 Prozent. ie inländischen Finanzierungsquellen von Wagniskapi- al werden systematisch ausgetrocknet. Wenn die Koali- ion ihr Modell der Abgeltungsteuer tatsächlich aufrecht- rhält, dann muss sie die Schlechterstellung von igenkapital vermeiden, der halbe Steuersatz für Divi- enden und Veräußerungsgewinne wäre eine Lösung. Mein Fazit: Die Unternehmensteuerreform ist für tart-ups ein Desaster. Das steht völlig im Widerspruch ur Hightechinitiative der Bundesregierung und wider- pricht dem Koalitionsvertrag, denn dort haben Union nd SPD versprochen, die steuerlichen Bedingungen für agniskapital international attraktiver zu machen. Prak- isch passiert aber soeben das Gegenteil. Wir Grünen ordern, dass die Große Koalition ihren Ankündigungen etzt endlich Taten folgen lässt und die steuerlichen Be- ingungen für junge innovative Unternehmen zeitgleich it der Unternehmensteuerreform verbessert. An die Ausgestaltung dieser guten Bedingungen für nnovationen darf man allerdings nicht allzu erbsenzäh- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9681 (A) ) (B) ) lerisch herangehen. Forschung ist ein Prozess mit offe- nem Ausgang. Nicht jede geniale Erfindung erobert die Welt und zahlt sich in barer Münze für den Erfinder und den Fiskus aus. Der Staat muss hier strategisch denken: Innovationen sind die Triebfedern für nachhaltiges Wachstum und damit für Wertschöpfung und zukunftsfä- hige Arbeitsplätze. Der Standort braucht mehr Unterneh- men, die hierzulande forschen und in die Entwicklung und Vermarktung ihrer Produkte investieren. Entgegen manchem Unkenruf ist Forschung hierzulande durchaus attraktiv: Nach den USA und Japan belegen die Deut- schen einen Spitzenplatz bei der Anmeldung von Paten- ten. Auch die Infrastrukturen für den Technologietrans- fer schneiden international gut ab. Wenn es allerdings um die Finanzierung geht, um diese Forschungsergebnisse zu marktfähigen Produkten und Verfahren weiterzuentwickeln, haben innovative Unternehmen hierzulande häufig Schwierigkeiten. In Kalifornien, in Silicon Valley, wird im Laufe eines Mo- nats mehr Risikokapital in neue Ideen investiert als in der ganzen Bundesrepublik in zwei Jahren. Sogar im eu- ropäischen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt werden nur etwa halb so viele Wagniskapitalfinanzierungen getätigt wie im europäischen Durchschnitt. Hier liegt wertvolles Potenzial brach. Die Grünen wollen Deutschland zum attraktivsten Standort für innovative Unternehmensgründer machen. Das bedeutet, der Anteil von privatem Wagniskapital an der Wirtschaftsleistung muss sich drastisch erhöhen. Diese Dynamik kann nur mit deutlich besseren steuerli- chen Bedingungen entstehen, damit die Geldströme pri- vater Investoren in innovative Unternehmen gelenkt werden und in Unternehmen, die an der Schnittstelle Forschung/Markt agieren und in der Frühphase Finan- zierungen brauchen. Damit wir nicht ins Abseits geraten, brauchen wir Gesetze, die den neuen Unternehmen keine Steine in den Weg legen, sondern ihnen den Weg ebnen und Rechtssicherheit geben. Es geht hier ausdrücklich nicht um die großen Pri- vate-Equity- oder Hedgefonds, die mit gigantischen Ka- pitalsummen von den USA oder Großbritannien aus in- vestieren. Hier geht es um regionale Wagniskapitalgeber. Denn ob ein innovatives Unternehmen in der Frühphase Kapital bekommt, hängt ganz entscheidend davon ab, ob im Umfeld Wagniskapitalfirmen angesiedelt sind. Er- folgreiche Wirtschaftsregionen brauchen ein regionales Kapitalangebot, das die Risiken junger Unternehmen mitträgt. Trotz Internet, Globalisierung und weltweit vernetzten Kapitalmärkten ist die simple Standortnähe ein Schlüssel zum Erfolg. Schon 2004 haben die Grünen das erkannt und in der Schröder-Koalition maßgeblich dafür gesorgt, dass die Initiatoren von Wagnisfonds in- ternational wettbewerbsfähig besteuert werden. Um die Innovationsfähigkeit des Standortes Deutsch- land weiter zu steigern, sind bessere steuerliche Bedingun- gen für Hochtechnologiegründungen, junge innovative Un- ternehmen und diese finanzierende Wagniskapitalgeber vordringlich. Voraussetzung soll deshalb eine Forschungs- und Entwicklungsquote von zunächst 30 Prozent sein. Die- s s S n s m c i t t M v n e m b c w u n m k v n W w v m D t s g i e g s m b d H k n w d d c B z g s D (C (D er klare Fokus sichert, dass keine unerwünschten Steuerge- taltungspielräume entstehen, zugleich werden aber im inne von mehr Innovationen und Arbeitsplätzen dringend otwendige Investitionen ermöglicht. Der Anteil des Um- atzes, der in Forschung und Entwicklung investiert werden uss, soll dann in der Wachstumsphase sinken dürfen. Im Einzelnen fordern die Grünen folgende steuerli- hen Verbesserungen: Bei Übertragung und Verkauf von Anteilen und Neu- nvestition von Kapital sollen Verlustvorträge voll erhal- en bleiben. Die beschränkenden Regelungen beim Man- elkauf sollen nicht greifen. Es liegt hier eindeutig kein issbrauch vor. Bei der Finanzierung junger, innovati- er Unternehmen ist es typisch, dass es zu mehreren Fi- anzierungsrunden kommt, bei denen sich die Anteils- ignerstrukturen verschieben. Die Verlustvorträge üssen über diese Finanzierungsrunden hinweg erhalten leiben. Auch ist es Kern des Geschäftsmodells Venture- apital, dass der Beteiligungskapitalgeber nach einer ge- issen Zeit seine erfolgreichen Investments verkauft, m neu zu investieren. Dabei muss das Geschäft noch icht so weit entwickelt sein, dass bereits Gewinne ge- acht werden. Verluste müssen daher auch beim Ver- auf übertragen werden können. Verluste sollen zeitlich und in der Höhe unbeschränkt orgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden kön- en. Die Mindestbesteuerung soll zur Verbesserung der achstumschancen bei Hochtechnologien nicht greifen, eil gerade hier auf fünf oder mehr Jahre verlustreich in- estiert werden muss, bevor ein innovatives Unterneh- en Gewinne macht. Sofern eine Abgeltungsteuer realisiert wird, sollen ividenden und private Veräußerungsgewinne der An- eilseigner mit dem halben Steuersatz der Abgeltung- teuer belegt werden, um eine Benachteiligung der Ei- enkapitalfinanzierung zu verhindern. Venturecapitalfonds, die in die Hightechunternehmen nvestieren, werden generell als vermögensverwaltend ingestuft. Damit wird für diese Fonds Rechtssicherheit eschaffen, dass auf der Fondsebene keine Besteuerung tattfindet. Besteuert werden das finanzierte Unterneh- en und der Anteilseigner. Obwohl es hier schon Ver- esserungen auf der Verwaltungsebene gegeben hat, ist ie weiter bestehende Rechtsunsicherheit eines der aupthindernisse für die Einwerbung von Beteiligungs- apital. Der Carriedinterest der Fondsinitiatoren, die Entloh- ung für die Vermittlung von Beteiligungen, unterliegt eiterhin generell dem Halbeinkünfteverfahren, denn iese international wettbewerbsfähige Besteuerung hat ie steuerliche Attraktivität des Standortes für Venture- apital deutlich verbessert. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim undesminister der Finanzen: Mit Interesse nehme ich ur Kenntnis, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen laubt, für die Umsetzung des Koalitionsvertrages zwi- chen CDU/CSU und SPD Sorge tragen zu müssen. och ich kann Sie beruhigen: Diese Sorge ist unnötig. 9682 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Die Bundesregierung weiß, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, und sie hat auch das Ziel der Ver- besserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfi- nanzierungen nicht aus den Augen verloren. Eine seriöse Politik setzt jedoch voraus, dass konkre- ten Beschlüssen zur Umsetzung eines als richtig erkann- ten Ziels eine sorgfältige Vorbereitung vorausgeht. Dies erfordert unter anderem eine gründliche Prüfung, welche Maßnahmen zur Erreichung einer Zielsetzung in Be- tracht kommen. Deshalb haben wir uns die Zeit genom- men, den konkreten Handlungsbedarf und Handlungs- optionen zunächst zu analysieren. Hinzu kommt in diesem Fall die Notwendigkeit, die Dinge schlicht in der logisch richtigen Reihenfolge zu tun und in einem Zusammenhang zu sehen. Das heißt, auch wenn man bestimmte steuergesetzliche Regelungen zu Wagniskapitalfinanzierungen für notwendig hält, müssen diese Maßnahmen in ein steuerpolitisches Ge- samtkonzept passen. Konkret bedeutet das: Die vorge- schlagenen Maßnahmen müssen selbstverständlich auch mit der Unternehmensteuerreform korrespondieren. Das eine muss auf das andere abgestimmt sein. Derzeit werden die steuerlichen Rahmenbedingun- gen für die deutschen Unternehmen allgemein verbes- sert. Diese Verbesserungen müssen natürlich berücksich- tigt werden, wenn es um Antworten auf die Frage geht, welche weiteren Maßnahmen im Bereich der Wagnis- kapitalfinanzierungen darüber hinaus noch erforderlich sind. Zugleich ist natürlich auch zu beachten, welche finanziellen Spielräume noch zur Verfügung stehen. Eine übereilte Beschlussfassung über beliebige steu- erliche Entlastungen, ohne näher zu prüfen, wem sie nut- zen und was sie bewirken, ist hingegen reiner Aktionis- mus. Nichts anderes; meine Damen und Herren Kollegen, ist dieser Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auf die vage Vorstellung hin, für eine be- stimmte Branche etwas Gutes tun zu wollen, sollen be- liebig alle steuerlichen Regelungen geändert werden, von der diese Branche betroffen sein könnte: Abschaf- fung der Mindestgewinnbesteuerung, Verbesserung der Verlustvortragsmöglichkeiten, Ausnahmetatbestände bei der Abgeltungsteuer, Vermeidung der Besteuerung auf der Fondsebene und großzügige Entlastung des Manage- ments durch weitere steuerliche Begünstigung des Carried Interest. Das ist nichts anderes als ein beliebiges Drehen an sämtlichen erreichbaren steuerlichen Stellschrauben, bei dem nur ein Erfolg garantiert ist: gigantische Steuermin- dereinnahmen. Wichtig ist, gezielt dort anzusetzen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Der deutsche Beteiligungs- markt hat sich seit Beginn der 90er-Jahre rasant ent- wickelt. Das Gesamtportfolio der im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften zusammen- geschlossenen Unternehmen stieg von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 1990 auf 23 Milliarden Euro im Jahr 2006. Zum Jahresende 2006 hielten die in Deutschland erfass- ten Beteiligungskapitalgeber Beteiligungen an rund 6 000 Unternehmen. Die Buy-Out-Investitionen, also E e 7 a t 1 g M z s a V z R k z s W e s m s d n w z b b d m w f R g m k n t A W d t a (C (D igentümerwechsel bei bestehenden Unternehmen durch in internes oder externes Management, bilden mit fast 2 Prozent das dominierende Marktsegment und legten n Volumen sogar noch weiter zu. Anders sieht es jedoch bei den Wagniskapitalinvesti- ionen aus. Diese betrugen im Jahr 2006 nur rund Milliarde Euro mit fallender Tendenz. Gerade die jun- en, technologieorientierten Unternehmen des deutschen ittelstands, die ein besonders großes Wachstumspoten- ial aufweisen und zukunftsträchtige Arbeitsplätze chaffen, haben Probleme, Kapitalgeber zu finden. Im bgegrenzten Bereich des Wagniskapitals ist somit ein ersagen des Marktes feststellbar. Im Spannungsfeld wischen hohem Kapitalbedarf auf der einen und hohem isikopotenzial auf der anderen Seite können Wagnis- apitalgeber die entscheidende Rolle spielen. Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet der- eit ein Gesetz, das zum 1. Januar 2008 in Kraft treten oll, mit dem gerade die Bereitstellung von privatem agniskapital für junge – insbesondere technologieori- ntierte – Unternehmen erleichtert werden soll. Um die- es Ziel tatsächlich zu erreichen, bedarf es einer ange- essenen Ausgestaltung der Anlagevorschriften und der teuerlichen Regelungen. Anlagevorschriften sollten le- iglich einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen Wag- iskapitalgesellschaften flexibel agieren können. Zugleich gilt es aber auch, potenziell negative Aus- irkungen von Beteiligungskapital nicht aus dem Auge u verlieren. Beteiligungskapital, das zu Effizienzver- esserungen und Wachstumseffekten führt, ist positiv zu ewerten. Eine Auszehrung gesunder Unternehmen, die ie langfristige Lebensfähigkeit von Portfoliounterneh- en und Arbeitsplätze gefährdet, ist hingegen gesamt- irtschaftlich unerwünscht. Vor diesem Hintergrund be- asst sich das Bundesministerium der Finanzen im ahmen der Erarbeitung eines Wagniskapitalbeteili- ungsgesetzes auch mit der Frage, mit welchen Maßnah- en negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden ann. Allzu einseitig ausgerichtete Vorschläge helfen uns icht weiter; hierzu zähle ich auch den Antrag der Frak- ion Bündnis 90/Die Grünen. nlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für solidarische Assoziierungsabkommen der EU mit den zen- tralamerikanischen Staaten und den Staaten der Andengemeinschaft (Tagesordnungs- punkt 23) Anette Hübinger (CDU/CSU): In der vergangenen oche fanden verschiedene Treffen zwischen Ministern er Andenstaaten und den zentralamerikanischen Staa- en einerseits und der EU-Kommission andererseits statt, n der von deutscher Seite Außenminister Steinmeier Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9683 (A) ) (B) ) teilnahm. Auf diesem Treffen hat die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschafts- politik, Frau Ferrero-Waldner, ein für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehenes Hilfspaket für Lateinamerika mit einem Gesamtvolumen von über 2,6 Milliarden Euro an- gekündigt. Für die Andenregion sind 713 Millionen Euro vorgesehen; die zentralamerikanischen Staaten sol- len 840 Millionen Euro der Finanzhilfe erhalten. Der Grund für diese Ankündigung war die vor knapp einem Jahr auf dem Wiener Gipfel gemeinsam bekundete Absicht, die bilateralen Beziehungen beider Regionen Lateinamerikas und der EU weiter zu vertiefen. Dabei wurde gegenseitig der Wunsch geäußert, baldmöglichst mit den Aushandlungen von bilateralen Assoziierungs- abkommen zu beginnen, die einen verstärkten politi- schen Dialog, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Handelsbeziehungen miteinander neu gestalten sol- len. Diese Verhandlungen sollen demnächst aufgenom- men werden. Die angekündigte finanzielle Hilfe der EU-Kommis- sion sollen die Anstrengungen der lateinamerikanischen Verhandlungspartner bereits im Vorfeld der neuen Ab- kommen unterstützen. Denn sie stehen vor der doppelten Herausforderung, die regionale Integration einerseits und den sozialen Zusammenhalt andererseits voranzu- bringen. Die Hilfe wird den Aufbau der regionalen Märkte fördern, Investitionen erleichtern und die vieler- orts immer noch dringend benötigten institutionellen Re- formen beschleunigen. Die EU-Kommission wie auch die Partnerländer der Anden- und der zentralamerikanischen Länder sind sich einig, dass die Assoziierungsabkommen auf der Förde- rung der Menschenrechte, der Demokratie und des ver- antwortlichen Regierens gründen und eine gegenseitige Verpflichtung zum Eintreten für diese gemeinsamen Wertvorstellungen in aller Welt sein werden. Darüber hi- naus werden sie Rahmenbedingungen für die schritt- weise Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und den beiden Regionen beinhalten und so den Handel innerhalb der Region als auch zwischen den Re- gionen fördern. Die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder in diesen beiden Regionen ist zum Teil sehr unterschiedlich ausge- prägt. Die Assoziierungsabkommen werden sensibel die bestehenden Unterschiede und die Wirtschaftsbeziehun- gen innerhalb der Regionen berücksichtigen. Je nach Verlauf des jeweiligen Integrationsprozesses ist eine dif- ferenzierte und flexible Behandlung vorgesehen, um Asymmetrien abzufedern und Wettbewerbschancen auf- zubauen. Diese schrittweise Integration, ähnlich den der- zeitig laufenden Verhandlungen zu den Wirtschafts- partnerschaftsabkommen, wird es den sich noch entwickelnden Industrien ermöglichen, wirtschaftliche Entwicklung und Handel schrittweise dem globalen Wettbewerb anzupassen. Ihr Antrag unterstreicht wieder einmal deutlich, dass Sie, meine Damen und Herren der Fraktion Die Linke, eine Politik verfolgen, die Wirtschaftspolitik, freien Handel und Wettbewerb unterbindet. Dagegen entspricht die Initiative „Alternativa Bolivariana para America L z g p f k L v D S z w w z m S p n o m h A d a v d I t N w d m A g b E K t s c d s A z f k d g v f s s D (C (D atina y Caribe“ – der ALBA-Vertrag, eine Kooperation wischen Kuba, Venezuela, Bolivien und Nicaragua – anz Ihren sozialistischen Vorstellungen. Das Prinzip der ALBA-Kooperation basiert auf Kom- lementarität und Austausch statt auf Wettbewerb und reiem Handel. So beinhaltet zum Beispiel das erste Ab- ommen der ALBA zwischen Venezuela und Kuba die ieferung von Erdöl an Kuba, das durch die Entsendung on kubanischen Ärzten nach Venezuela bezahlt wurde. er ALBA-Vertrag ist eine Kooperation von souveränen taaten. Die angekündigten Assoziationsabkommen wischen den Andenstaaten und Zentralamerika werden eder diese Kooperation gefährden oder ihr entgegen- irken, wie Sie es in ihrem Antrag behaupten. Meine Damen und Herrn der Linken, Sie müssen aber ur Kenntnis nehmen, dass die wichtigsten Export- ärkte der ALBA-Staaten außerhalb der ALBA liegen. chon allein aus diesem Grund, ohne die stark ausge- rägt ideologische Komponente dieser Kooperation äher zu betrachten, ist es sehr fraglich, die ALBA-Ko- peration als eine Alternative wirtschaftlicher Zusam- enarbeit von Staaten zu bezeichnen. Denn der Welt- andel setzt eben nicht auf Komplementarität und ustausch. Nicht nur wir als CDU/CSU-Fraktion stehen ieser Art von Zusammenarbeit sehr kritisch gegenüber, uch viele Länder in Lateinamerika distanzieren sich on dieser Kooperation. Damit wäre ich auch schon bei einem weiteren Punkt, er mir in diesem Antrag wie auch in anderen Anträgen hrer Fraktion immer wieder auffällt. Für Sie scheint La- einamerika nur aus Venezuela, Kuba, Bolivien und icaragua zu bestehen. Diese Länder ziehen Sie immer ieder heran, um ihr sozialistisches Ideengut zu vertei- igen und die Entwicklungen in diesen Ländern als die ustergültige lateinamerikanische Antwort zu preisen. Sie verschließen die Augen vor dem zunehmenden bbau von demokratischen Strukturen, vor dem Anstei- en der Menschenrechtsverletzungen und vor den fort- estehenden sozialen Missständen in diesen Ländern. ben dort verschärfen sich momentan die politischen onflikte zwischen den Regierungen und der Opposi- ion, zwischen den Verfassungsinstitutionen und zwi- chen den sozialen Gruppen. Lassen Sie es mich an einigen Beispielen verdeutli- hen. Der venezolanische Präsident trat am 10. Januar ieses Jahres eine neue Amtszeit als Präsident an. Sie teht unter dem Motto „Vertiefung, Erweiterung und usbau der Revolution auf dem venezolanischen Weg um Sozialismus“. Chavez bemüht sich derzeit, die Ver- assung zu ändern, um so erneut 2013 kandidieren zu önnen. Mittels eines Ermächtigungsgesetzes gab er sich ie Befugnis, nun per Dekret am Parlament vorbei zu re- ieren. Allein im Jahr 2005 hat Chavez rund 36 Prozent des enezolanischen Haushaltes – rund 20 Milliarden Dollar – ür Investitionen und Schenkungen im Ausland be- timmt. Der bolivianische Präsident Morales erhält nach einer gewonnen Wahl einen Scheck über 30 Millionen ollar, oder venezolanische Soldaten werden nach Kuba 9684 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) geschickt, um dort Häuser zu bauen. Im eigenen Land weisen seine Versprechungen im sozialen Bereich, für deren Sozialprogramme er 10 Prozent des Haushaltes verwendet, nur spärlichen Erfolg auf. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass ein Gutteil der Gelder für die Bezahlung von 50 000 kubani- schen Arbeitskräften aufgewendet wurden, wenngleich die eigene Bevölkerung unter der hohen Arbeitslosigkeit leidet. 80 Prozent der Familien haben Schwierigkeiten, ihren Grundbedarf von 690 US-Dollar im Monat zu ver- dienen. Denn der durchschnittlich gezahlte Monatslohn liegt bei 170 US-Dollar. Die Sozialleistungen des Staates von 93 US-Dollar können die Armut der Familien kaum verringern. Genauso wenig wurde die prekäre Situation auf dem Wohnungsmarkt verbessert, und der Standard in den öffentlichen Krankenhäusern oder die Qualität der Schulbildung zeigen keinerlei Fortschritte auf. Der Bru- der des Präsidenten, der als Bildungsminister agiert, ver- kündete kürzlich: „Bildung hat die Aufgabe, Jugendliche zu ideologisieren.“ Während sich andere Ländern der Region bemühen, das Militär zu professionalisieren, wird es in Venezuela immer stärker politisiert und um Volksmilizen erweitert. Chavez verlangte in einer öffentlichen Kundgebung von seinem Militär, sich zu „Vaterland, Sozialismus oder Tod“ zu bekennen, Andersdenkende sollten aus der Ar- mee ausscheiden. In Bolivien sind ähnliche politische Entwicklungen zu beobachten. Erst im Januar dieses Jahres musste Morales dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben und seinen Er- ziehungsminister entlassen. Dieser wollte die Vereinheit- lichung des Bildungssystems durchsetzen und private Bildungseinrichtungen verbieten. Bürgerkriegsähnliche Unruhen folgten jüngsten Vorfällen in der verfassung- gebenden Versammlung, als bei Abwesenheit der Oppo- sitionsfraktionen die Regierungspartei MAS kurzerhand Verfassungsänderungen beschloss. Auch münden Kon- frontationen zwischen den Anhängern Morales’ und den oppositionellen Präfekten immer wieder in Streiks, Stra- ßenblockaden und gewaltsamen Ausschreitungen, die Morales mithilfe des Militärs aufzulösen versucht. In Kuba finden bis heute keine freien demokratischen Wah- len statt und stehen Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung. Meine Damen und Herren der Fraktion Die Linke, Sie loben die Demokratisierungsprozesse in diesen Ländern und bezeichnen Chavez und Morales als die Vorzeige- kämpfer gegen Ungerechtigkeit und Armut in Latein- amerika. Das ist ein Hohn gegenüber den lateinamerika- nischen Ländern, die um eine soziale Gerechtigkeit ringen, ohne Menschenrechtsverletzungen und ohne bür- gerliche Freiheiten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einzuschränken. Deshalb werden wir Good Governance gerade auch in den Ländern, wo der institutionelle Demokratisierungs- prozess zu hinken scheint, im Rahmen unserer Entwick- lungszusammenarbeit intensivieren und den Dialog über die Bewahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fortsetzen. S f P k r b z s z w u a b t m w f d w b E r m v d d l L k h s s s e C h F r p s R V M u W a S s h m t (C (D Die Andenstaaten und die zentralamerikanischen taaten wollen ihre freie demokratische Entwicklung ortsetzen, die es Ihnen ermöglicht, ihre wirtschaftlichen otenziale zu entwickeln unter der Wahrung von Demo- ratie, Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. De- en Anstrengungen respektieren wir und werden sie da- ei weiterhin unterstützen. Die Verhandlungen zu den Assoziationsabkommen wischen der EU und den Andenstaaten werden voraus- ichtlich Ende Mai in La Paz aufgenommen werden. Die entralamerikanischen Staaten sind momentan bemüht, eitere Fortschritte bei den institutionellen Reformen nd der Gründung einer Zollunion zu vollziehen, um so uch baldmöglichst die Verhandlungen mit der EU zu eginnen. Ich betone, wie schon öfters, die schrittweise Integra- ion von Entwicklungsländern in die globalen Handels- ärkte ist ein Schlüsselelement für eine nachhaltige irtschaftliche Entwicklung und für die Armutsbekämp- ung. Das, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion er Linken, verkennen, bestreiten und ignorieren Sie ieder einmal durch Ihren Antrag. Es bleibt leider der Eindruck nicht aus, dass es doch ei all Ihren Anträgen nur darum geht, für Ihre hier in uropa gescheiterten sozialistischen Ideologien in ande- en Teilen der Welt neuen Nährboden zu finden. Es ist ehr als bedauerlich, dass Sie es offensichtlich nicht ermögen, aus den bitterlich gemachten Erfahrungen, ie Menschen 40 Jahre lang in einem Teil unseres Lan- es erleiden mussten, zu lernen. Wir als CDU/CSU-Fraktion begrüßen es ausdrück- ich, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den ändern Lateinamerikas durch neue Assoziationsab- ommen endlich wieder einen neuen Aufschwung er- ält. Ich kann mich hier der Meinung der EU-Kommis- ion anschließen, die unser Verhältnis zu Lateinamerika o formulierte: „Die Verbindungen zu Lateinamerika ind nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch ine zwingende Notwendigkeit.“ Den Antrag der Fraktion Die Linke lehnt die CDU/ SU-Fraktion ab. Dr. Sascha Raabe (SPD): Zum zweiten Mal inner- alb weniger Monate bereiste unser Außenminister rank-Walter Steinmeier kürzlich Mittel- und Südame- ika. Nur wenige Wochen vorher besuchte unser Bundes- räsident Horst Köhler drei Länder Lateinamerikas: Bra- ilien, Kolumbien und Paraguay. Obwohl derzeit im ahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und dem orsitz der G-8-Gruppe der Kontinent Afrika in aller unde ist, zeigen diese Reisen: Lateinamerika rückt für ns nicht in den Hintergrund. Ich selbst war vor einer oche in Zentralamerika. Dort habe ich unter anderem n einer mehrtägigen Konferenz der Friedrich-Ebert- tiftung zum Thema „Assoziierungsabkommen zwi- chen der EU und Zentralamerika“ teilgenommen. Ich atte die hervorragende Gelegenheit, mich direkt vor Ort it zentralamerikanischen Parlamentariern und Vertre- ern der Zivilgesellschaft ausführlich über das Thema Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9685 (A) ) (B) ) auszutauschen. Die Gesprächsteilnehmer teilten mir ihre Sorgen sowie ihre an die Verhandlungen geknüpften Er- wartungen mit. Vor allem eines lernte ich aus den vielfältigen Gesprä- chen: Die Bürgerinnen und Bürger Zentralamerikas su- chen den Kontakt zu uns Europäern und freuen sich über eine noch engere künftige Zusammenarbeit. Insbeson- dere Deutschland genießt große Sympathie und es wird uns ein hohes Vertrauen entgegengebracht. Deshalb set- zen die Menschen in Lateinamerika Hoffnung in unseren Beitrag zu einer fairen und gerechten Ausgestaltung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Zen- tralamerika. In Costa Rica herrscht zurzeit in weiten Tei- len der Bevölkerung großer Unmut über das Freihan- delsabkommen mit den Vereinigten Staaten, CAFTA, das vom Parlament noch nicht ratifiziert wurde. Jetzt soll ein Referendum darüber entscheiden. Kritikpunkt ist vor allem die Befürchtung, dass ein reines Freihandels- abkommen mit dem mächtigen Partner USA zu ähnli- chen Verwerfungen im ländlichen Raum führen könnte wie beim Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und den USA, NAFTA. Hier wurde der traditionelle Maisan- bau Mexikos durch den Wegfall der Schutzzölle und die Überflutung mit hochsubventioniertem US-Mais zerstört und somit die Einnahmequelle vieler Kleinbauern ver- nichtet. Deshalb müssen wir in den laufenden Verhand- lungen beweisen, dass es uns nicht nur um Freihandels- fragen geht, sondern in erster Linie um eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der ärmsten Menschen. Ein wich- tiger Aspekt wird dabei sein, die nötige Transparenz bei den Verhandlungen zu bieten. Genauso wichtig ist es, den Parlamentariern in Zentralamerika ein Mitwirkungs- recht bei den Gesprächen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Friedrich-Ebert-Stiftung ausdrücklich loben, die in der oben genannten Konfe- renz in Costa Rica eines der wenigen Foren für Parla- mentarier und Vertreter der Zivilgesellschaft geschaffen hat, um über das aktuelle Thema zu diskutieren. Ich möchte an dieser Stelle den zur Debatte vorliegen- den Antrag der Linken aufgreifen. Denn einige Forde- rungen wie diejenige nach möglichst großer Transparenz können wir durchaus teilen. Sie ist allerdings in dem Grundgerüst der Verhandlungsrichtlinien bereits vorge- sehen, das aus drei gleichgewichtigen Säulen besteht: dem politischen Dialog, dem Handelsteil sowie der Ent- wicklungszusammenarbeit. Eines der Hauptziele des Abkommens ist es, die Armut zu bekämpfen und die Einkommensungleichheiten zu reduzieren. Während viele Forderungen des hier zur Debatte ste- henden Antrags bereits im Verhandlungsmandat enthal- ten sind, trifft der Vorwurf der Linksfraktion, dass die Assoziierungsverhandlungen die eigenen zentralameri- kanischen Integrationsbemühungen vor Ort behindern würden, schlichtweg nicht zu. Im Gegenteil: Die EU for- dert die zentralamerikanischen Staaten auf, ihre Integra- tionsbemühungen – unter anderem auf Grundlage des Panama-Abkommens – schneller und effektiver voran- zubringen. Die EU betont auch stets, dass sie „im Block“ verhandeln möchte. Und es ist gerade die Europäische Union, die den lateinamerikanischen Staaten bei ihren Integrationsbestrebungen als Vorbild dient. Gerade das e z d r h Z s D b g A w V m n P z c b E i b r 5 g H „ r g i z q t s d s d b f s b d G m n n l m E i e r m v s (C (D uropäische Sozialmodell mit seinen hohen Arbeits-, So- ial- und Umweltstandards und das Wirtschaftssystem er sozialen Marktwirtschaft wird im Gegensatz zum einen Marktwirtschaftssystem der USA von der Mehr- eit der lateinamerikanischen Menschen bevorzugt. Einen wichtigen integrativen Beitrag in der Region entralamerikas wie auch innerhalb der Andengemein- chaft leistet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit. as Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar- eit und Entwicklung ist an den Assoziierungsverhandlun- en mitbeteiligt und wird die entwicklungspolitischen uswirkungen der Ergebnisse stets im Auge behalten. So irkte das BMZ von Anfang an darauf hin, dass sich die erhandlungen nicht allein auf ein Freihandelsabkom- en beschränken. Ebenso besteht das Entwicklungsmi- isterium darauf, dass keine Reziprozität der ungleichen artner eingefordert. Im Aufbau befindliche Industrie- weige müssen ebenso wie einige für die Ernährungssi- herheit wichtige landwirtschaftliche Sektoren geschützt leiben können; im letzteren Fall insbesondere, solange in uropa noch so hohe Agrarsubventionen fließen. Auch die von der EU geleistete Entwicklungspolitik n der Region ist beträchtlich. Die EU ist der größte Ge- er nicht rückzahlbarer finanzieller Hilfe in Zentralame- ika. Für den Zeitraum 2002 bis 2006 sind mehr als 63,2 Millionen Euro in die zentralamerikanische Re- ion geflossen. Hinzu kamen 300 Millionen Euro für ilfsmaßnahmen nach den Katastrophen des Hurrikans Mitch“ und des Erdbebens in El Salvador. Entwicklungszusammenarbeit kann aber nur erfolg- eich sein, wenn sie in Kohärenz mit den Handelsbedin- ungen erfolgt. Deshalb werden wir uns in dem Assozi- erungsabkommen dafür einsetzen, dass in dem für viele entralamerikanische Staaten wichtigen Agrarsektor ein uoten- und zollfreier Zugang auch für weiterverarbei- ete Produkte in die EU möglich wird. Gleichzeitig müs- en wir nicht nur unsere Agrarexportsubventionen, son- ern alle handelsverzerrenden internen Stützungen chnellstmöglich abschaffen. Letztlich ist die Lösung er Agrarfrage auch die Voraussetzung für einen Durch- ruch bei der festgefahrenen Welthandelsrunde. Ein er- olgreicher Abschluss liegt auch im Interesse der deut- chen Exportwirtschaft. Ebenso werden wir auf die Verankerung von Kernar- eitsnormen, Umwelt- und Sozialstandards achten. Denn ie von einem Wirtschaftsabkommen zu erwartenden ewinne dürfen nicht nur den Unternehmen, sondern üssen vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmern zugute kommen. Mein Besuch in Zentralamerika hat es mir ermöglicht, icht nur tiefe Einblicke in die komplizierte Verhand- ungsmaterie zu gewinnen, sondern insbesondere auch it den Menschen vor Ort zu reden und ihre Sorgen und rwartungen aufzunehmen. Mit dieser Botschaft komme ch nach Europa zurück. Ich werde mich weiterhin dafür insetzen, dass die Verhandlungen über die Assoziie- ungsabkommen mit Zentralamerika und der Andenge- einschaft erfolgreich im Interesse aller Beteiligten und or allem zum Wohle der ärmsten Menschen abge- chlossen werden. 9686 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Dr. Karl Addicks (FDP): Nachdem der Wiener EU- Lateinamerika-Gipfel im Mai 2006 ohne nennenswerte Ergebnisse geblieben ist, wurde es wieder still um die europäisch-lateinamerikanischen Beziehungen. Vergeblich bemüht sich die Europäische Union um die Abschlüsse von Assoziierungsabkommen mit den regionalen Bünd- nissen in Lateinamerika. Ob nun mit dem Mercosur, der Andengemeinschaft oder Zentralamerik, wirkliche Ergeb- nisse sind nicht zu vermelden. Ein Grund sind die ge- schwächten lateinamerikanischen Regionalbündnisse, die ein Abschließen der Verhandlungen nicht ermöglichen. Ich denke da nur an Venezuela, wo Hugo Chávez mit aller Macht versucht, seine linken populistischen Parolen auf ganz Lateinamerika auszudehnen. Diesen Entwicklungen muss mit den entsprechenden Konzepten entgegenge- wirkt werden. Angesichts dieser desintegrierenden Entwicklungen in Südamerika ist die EU gut beraten, in der Lateinamerika- politik umzusteuern. Das bedeutet, dass die EU mit Mercosur, Andengemeinschaft und Zentralamerika ruhig verhandeln sollte. Aber gleichzeitig sollte sie weitere bilaterale Assoziierungsabkommen anstreben. Schließ- lich hat die EU bereits in der Vergangenheit bilaterale Handelsabkommen mit den Einzelstaaten Mexiko und Chile erfolgreich abgeschlossen. Gerade vor dem Hinter- grund der chinesischen Bestrebungen in Lateinamerika kann es sich die Europäische Union nicht leisten, den An- schluss beim politischen Dialog mit Lateinamerika zu verlieren. Die EU muss also auf drei Ebenen verhandeln: weiterhin versuchen, zu einem Abschluss der Doha-Ver- handlungen zu kommen, Assoziierungsabkommen mit den lateinamerikanischen Regionalbündnissen abzuschließen und drittens die bilateralen Assoziierungsabkommen an- zustreben. Grundsätzlich halten wir es schon für aussichtsreich, mit regionalen Staatenbündnissen Handelspolitik zu be- treiben. Aber wenn das nicht geht, dann heißt es: besser bilaterale Abschlüsse als gar keine! Unser Standpunkt ist, dass Handelsliberalisierungen und Freihandelsab- kommen als Chance für Lateinamerika gesehen werden müssen. Der derzeitige Linksruck in Lateinamerika ist der Weg zurück in Chaos und Verstaatlichung. Chávez ist ein Unglück für sein Land, und für seine Andenpart- ner in Bolivien und Ecuador gilt das Gleiche! An Vene- zuela kann man aber auch sehen, dass Wahlboykott das Dümmste ist, was eine Opposition tun kann. Chávez sitzt inzwischen völlig allein und unkontrolliert an den Schalthebeln der Macht. Und die Linke – unbelehrbar und erfahrungsresistent – unterstützt diesen Weg in die Diktatur! Anders als die Fraktion Die Linke es immer behauptet, hat nicht nur die Europäische Union ein Interesse an einer starken und vielfältigen Zusammenarbeit. Auch Latein- amerika und die Karibikstaaten streben eine partner- schaftliche Zusammenarbeit mit Europa an. Auch von deutscher Seite wird Lateinamerika wieder verstärkt be- achtet. Die Reisen von Bundespräsident Köhler und jüngst vom Bundesaußenminister Steinmeier zeigen dies. Die EU und Lateinamerika teilen, mit Ausnahme von Kuba, gemeinsame westliche Werte wie Menschen- r s n l a h a M U t i E a w s i s f D L s r s k K e w a w S k t k S S B b – d a u b z s l A E h R P r A – p (C (D echte, gemeinsame kulturelle Wurzeln und demokrati- che Grundsätze. Das will die Fraktion Die Linke nur icht wahrhaben. Außer der politischen und wirtschaftlichen Entwick- ung wollen wir mit einer strategischen Partnerschaft vor llem auch diese gemeinsamen Werte, Demokratie, Frei- eit, Bildung und Kultur, entwickeln helfen, damit Latein- merika auch in Zukunft ein lebenswerter Raum für alle enschen wird und bleibt! Wir dürfen nicht vergessen, dass die Europäische nion bei weitem der größte Zahler von finanzieller und echnischer Hilfe in Lateinamerika ist. Seit 1996 wurden m jährlichen Durchschnitt circa 500 Millionen Euro an ntwicklungszusammenarbeit von der EU an Latein- merika zugesagt, nicht eingerechnet die bilaterale Ent- icklungszusammenarbeit der einzelnen EU-Mitglied- taaten. Darüber hinaus erhalten die karibischen Staaten m Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds zu- ätzliche Unterstützung. Wir Liberale sehen in der EU einen wichtigen Partner ür Lateinamerika. Dessen müssen wir uns bewusst sein. ie EU ist nach den USA der wichtigste Handelspartner ateinamerikas. Den nationalistischen und populisti- chen Forderungen einzelner südamerikanischer Regie- ungen, die eine Destabilisierung der lateinamerikani- chen Regionalbündnisse erreichen wollen, muss eine lare Absage erteilt werden. Und auch dem Antrag der olleginnen und Kollegen von der Linken erteilen wir ine klare Absage. Was sie in ihrem Antrag fordern, äre ein schlimmer Rückschritt in den europäisch-latein- merikanischen Beziehungen. Dem können und wollen ir Liberale nicht zustimmen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Außenminister teinmeier zeigte sich nach seiner jüngsten Lateinameri- areise enttäuscht über die eigensinnige Haltung der la- einamerikanischen Regierungen: Die Freihandelsab- ommen, die die EU mit mehreren lateinamerikanischen taatengruppen abschließen will, kämen nicht von der telle, klagte er; Regierungen wie die Venezuelas oder oliviens störten das Vorankommen. Steinmeiers Pro- lem: Die lateinamerikanischen Regierungen beginnen gestützt auf die sozialen Bewegungen in ihren Län- ern – eigene politische Vorstellungen zu formulieren, uch in ihren Außenwirtschaftsbeziehungen. Das waren nsere Regierungen bislang nicht von ihnen gewohnt. Die bolivianische Regierung beispielsweise hat ereits im Juli 2006 ihre Vorstellungen von Handelsbe- iehungen mit der EU in einem 17-Punkte-Papier zu- ammengefasst. Wenn ich mir jetzt die Verhand- ungsmandate anschaue, mit denen der Rat für ußenbeziehungen der EU am vergangenen Montag die U-Kommission für die anstehenden Assoziierungsver- andlungen ausgestattet hat, muss ich feststellen: Eine ücksichtnahme auf die Haltung der bolivianischen artner ist nicht zu erkennen. Die EU geht mit einer kla- en neoliberalen Agenda in die Verhandlungen mit den nden- und den zentralamerikanischen Staaten. Sie will wie auch in Verhandlungen mit anderen Staatengrup- en des Südens – das durchsetzen, womit sie in der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9687 (A) ) (B) ) Welthandelsorganisation bislang nicht durchkam: Har- monisierung des Wettbewerbsrechts, Investitionsschutz- abkommen, Öffnung der Beschaffungsmärkte der öffent- lichen Hand – die berühmten „Singapurthemen“, deren Aufnahme auf die Verhandlungsagenda der Welthan- delsorganisation durch die Entwicklungs- und Schwel- lenländer verhindert werden konnte. Wenn sich die EU in diesen Punkten durchsetzt, wür- den die politischen Handlungsspielräume der lateiname- rikanischen Regierungen massiv eingeschränkt, staatli- che Strukturpolitik würde erschwert, demokratische Entscheidungen zur Ausgestaltung der Daseinsvorsorge und der Versorgungsmärkte würden zugunsten des un- eingeschränkten Marktzugangs für europäische Kon- zerne untergraben. Ich frage deshalb: Wer zeigt mangelhaften Koopera- tionswillen – diejenigen, die in Lateinamerika solidari- sche, gleichberechtigte und entwicklungsförderliche Be- ziehungen zu Europa einfordern, oder diejenigen in der EU, die an neoliberalen Freihandelsdiktaten festhalten? Steinmeier und EU-Außenkommissarin Ferrero-Waldner hatten im Vorfeld der Ratsentscheidung in Lateiname- rika heftig für die Freihandelsabkommen geworben. Dort mussten sie feststellen, dass die Europäische Union in Lateinamerika längst nicht mehr als die freundliche Alternative zum Hegemonialstreben der USA wahrge- nommen wird. Die Menschen in Lateinamerika haben genug von den neoliberalen Wirtschafts- und Handelsre- zepten aus dem Norden, die vor allem den Konzernen des Nordens helfen und in Lateinamerika soziale und wirtschaftliche Flurschäden hinterlassen. Neue, alternative und vor allem solidarische Wege wirtschaftlicher Kooperation werden in Lateinamerika nicht nur ohne die USA, sondern auch ohne die EU aus- probiert bzw. müssen gegen die USA und leider auch ge- gen die EU verteidigt werden. Interessant ist, wie Au- ßenminister Steinmeier und die Regierungsfraktionen diese regionalen Integrationsbestrebungen bewerten, nämlich in erster Linie als Störung der EU-Politik. Wir fordern dagegen, die regionale Integration nicht als Stö- rung, sondern als Chance für Lateinamerika zu begreifen und unsere Politik gegenüber Lateinamerika so zu ge- stalten, dass sie diese Bestrebungen unterstützt und nicht behindert. Handel muss nicht auf Wettbewerb und Verdrängung basieren. Im Abkommen ALBA – Bolivarische Alterna- tive für Amerika – wird vielmehr versucht, einen kom- plementären, am Bedarf der Partner orientierten Aus- tausch und konkrete Maßnahmen solidarischer Hilfe zu organisieren. Davon profitieren viele Menschen bereits jetzt sehr konkret. Immer mehr Länder schließen sich der Initiative an. Das zeigt: Ein anderer Handel ist mög- lich! Deshalb fordern wir von der EU, Maßstäbe für soli- darische Handelsabkommen zu entwickeln. Wir haben dazu in unserem Antrag ganz konkrete Vorschläge gemacht und dabei Forderungen sozialer Be- wegungen und linker Regierungen aufgegriffen: Die Verhandlungen zwischen der EU und der Andengemein- schaft bzw. den zentralamerikanischen Staaten müssen auf gleicher Augenhöhe und mit dem Ziel einer verstärk- t s P s r w d h S F v W v I m h f T r s T V n n s I u s m r e R b p z E h z s h t R d t h s A l m d L L s E r (C (D en Entwicklungspartnerschaft geführt werden. Sie müs- en für die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der arlamente geöffnet werden. Sie müssen das Wohl- tandsgefälle zwischen Europa und Lateinamerika be- ücksichtigen und sollten deshalb heterogen ausgestaltet erden. Die sogenannten Singapurthemen müssen von er Verhandlungsagenda genommen werden. Wir beste- en darauf: Soziale, ökologische und arbeitsrechtliche tandards müssen Vorrang vor Konzerninteressen haben. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine raktion geht bei allen Handelsverhandlungen, die sich or allem an Entwicklungsländer richten – ob in der TO, bei bilateralen oder biregionalen Abkommen – on der Maxime aus: Entwicklungsverträglichkeit first! n der Regel handelt es sich, wie auch bei den Abkom- en mit den Andenländern und Zentralamerika, um Ver- andlungen zwischen sehr ungleichen Partnern. Daraus olgt, dass die Prinzipien des „Special and Differential reatments“ und einer nicht reziproken Marktöffnung espektiert werden müssen. Nur so wird dem unter- chiedlichen Entwicklungsstand Rechnung getragen. ransparenz und zivilgesellschaftliche Begleitung der erhandlungsprozesse müssen gewährleistet sein, ge- auso wie die Respektierung grundlegender internatio- aler Abkommen und Regeln. Ganz besonders relevant ind hier der Schutz der indigenen Völker – siehe die LO-Konvention 169 –, bestehende Umweltabkommen nd selbstverständlich auch die ILO-Kernarbeitsnormen. Dieses vorausgeschickt, möchte ich auf unsere politi- chen Probleme im Antrag der Linken zu sprechen kom- en. Diese Probleme ziehen sich durch alle Lateiname- ikainitiativen der Linksfraktion: Sie wollen den uropäischen Aggressor in Lateinamerika bändigen. Die ealität ist jedoch eine ganz andere. In Wirklichkeit ha- en wir es mit einem stark abnehmenden Interesse Euro- as gegenüber Lateinamerika zu tun. Der ganze Riopro- ess, der sich eine strategische Partnerschaft zwischen uropa und Lateinamerika auf die Fahnen geschrieben at, lahmt vor sich hin. Auch beim EU-Mercosur-Asso- iierungsabkommen, das aufgrund seines ökonomi- chen Gewichtes noch am ehesten politische Zeichen ätte setzen können, geht nichts voran. Sie argumentieren wie in allen Ihren vorherigen An- rägen defensiv: Sie igeln sich in der bolivarianischen evolution ein, wo es doch eigentlich notwendig wäre, ie strategischen Optionen der Andenländer und Zen- ralamerikas zu erweitern. Gerade weil diese Länder bis- er so einseitig und stark auf die USA ausgerichtet sind, treben sie nach einer stärkeren Differenzierung in den ußenbeziehungen. Es gibt aber in Ihrem Antrag keiner- ei konstruktiven Elemente für eine lebendige Zusam- enarbeit zwischen Lateinamerika und Europa. Aus der Sicht meiner Fraktion lohnt es sich sehr, in ie Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ateinamerika zu investieren: Die jüngsten Wahlsiege in ateinamerika bringen deutlich den Wunsch der Men- chen nach sozialen Reformen und nach einer stärkeren inbeziehung der bisher rechtlosen indigenen Bevölke- ung zum Ausdruck. 9688 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) Wir fordern die EU auf, die positive politische Konjunktur in Lateinamerika zu nutzen, um eine echte strategische Partnerschaft aufzubauen, für die die Asso- ziierungsabkommen mit der Andengemeinschaft und Zentralamerika wichtige Bausteine sein können. Selbst- verständlich muss eine enge Kooperation dabei auf die Respektierung und die politische und wirtschaftliche Unterstützung der regionalen Integration aufbauen. Große Potenziale liegen für uns vor allem in der umwelt- und energiepolitischen Zusammenarbeit, beim Schutz der Biodiversität, bei der Förderung der demokratischen Konsolidierung und der Menschenrechte. Assoziie- rungsabkommen sollten diese Potenziale fördern. Ganz wichtig ist es uns jedoch, dass die Abkommen dazu beitragen, Staatlichkeit in Lateinamerika zu stärken und nicht zu zerstören. Wir haben es in manchen Län- dern der Region mit privatisierten Staatsapparaten zu tun, die von den Eliten als Selbstbedienungsläden ge- führt werden. Ergebnis ist, dass der Subkontinent die un- gerechteste Region der Welt, diejenige mit den größten Einkommensunterschieden, ist. Die Eliten dieser Länder müssen endlich Verantwortung für Armutsbekämpfung und die Schaffung von mehr sozialer Gerechtigkeit über- nehmen. Dafür sind sie selbst verantwortlich. Abkom- men mit der EU dürfen Anstrengungen in diese Richtung aber nicht unterminieren. Alles was nach Politik des Washingtoner Konsenses, nach „Privatisierung und Frei- handel über alles“ riecht, hat heute in Lateinamerika keine politische Legitimation mehr. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nanotechnologie-Be- richt vorlegen (Tagesordnungspunkt 24) Johann-Henrich Krummacher (CDU/CSU): Schön, dass heute auch die Nanotechnologie im Mittel- punkt unserer Aufmerksamkeit steht. Da gehört sie an- gesichts der großen Potenziale nämlich auch hin: von der Hilfe bei der Zahnpflege bis zum Kampf gegen Krebs; von „Nano-Textilien“ mit UV-Schutz bis zu selbstreini- genden Gebäudefassaden; vom „Umweltschutz im Klei- nen“, beispielsweise durch leistungsfähigere Batterien, bis hin zum Umweltschutz im großen Stil, wenn etwa für den Straßenverkehr hocheffiziente Katalysatoren bereit stehen oder wenn auf den großen Schifffahrtslinien – quasi die Lebensadern unseres Wohlstandes – die Frachter durch Spezialbeschichtungen knapp 40 Prozent ihres Treibstoffes sparen. Nichts scheint unmöglich, alles ist drin! Sich diese Möglichkeiten zu vergegenwärtigen, hilft zu verstehen, warum die Nanotechnologie von der Wissenschaft zu Recht als eine der bedeutendsten Zukunftsfelder gesehen wird. Man kann mit Blick auf die Winzigkeit von Nano- partikeln durchaus sagen: weniger ist oft mehr! Um es – bei allem Respekt – sehr deutlich zu sagen: Auch beim v g e w w s s w g t D d 2 d k s z n K W n i d R i h F d A A s g f t a u v a s s – z 7 d E b d n g u (C (D orliegenden Antrag wäre „weniger“ vielleicht „mehr“ ewesen! Denn dieser Antrag fordert von der Bundesregierung inen Bericht zum Schutz der Gesundheit und der Um- elt hinsichtlich nanotechnologischer Produkte und An- endungen, des Weiteren mehr Mittel für die Nanofor- chung in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz owie eventuell den Erlass von Moratorien. Insgesamt ird die Risikoforschung angeregt, auch unter Beteili- ung eines breiten Spektrums von Akteuren und in Rich- ung einer Gesamtstrategie. Der eigentliche Adressat des Antrags von Bündnis 90/ ie Grünen ist natürlich die frühere Bundesregierung, an er der Antragsteller selbst beteiligt war. Schon im Jahre 004 ist ein solcher Antrag – wie gesagt: gerichtet an die amalige Bundesregierung – gestellt worden. Allerdings onnte oder wollte die Vorgängerregierung diesem An- innen bis zum Herbst 2005 nicht nachkommen. Die jet- ige Bundesregierung hingegen hat ihrerseits – aus eige- em Antrieb und in enger Kooperation mit den oalitionsfraktionen im Bundestag – bereits alles in die ege geleitet, um sowohl die Chancen als auch die offe- en Fragen der Nanotechnologie solide zu erfassen. Das st dem Antragsteller eigentlich auch bekannt, aber sei’s rum. Jedenfalls: Bei der Arbeit der Bundesregierung ist die isiko- und Sicherheitsforschung von vornherein voll ntegriert. Darum ist die große Ausgewogenheit auch ervorzuheben. Erstens: Die Bundesregierung hat letztes Jahr unter ederführung von Ministerin Dr. Annette Schavan und es BMBF einen erweiterten, ressourcenübergreifenden ktionsrahmen vorgelegt, nämlich die „Nano-Initiative – ktionsplan 2010“. Darin kommen die Bereiche Erfor- chung, Umsetzung und Verbreitung der Nanotechnolo- ie gebündelt und ausgewogen zum Tragen. Zweitens: Das Bundesumweltministerium wiederum lankiert dies seit Anfang des Jahres mit dem sogenann- en Nanodialog. Auch darin werden sowohl die Chancen ls auch die noch offenen Fragen ausgewogen gestellt nd beantwortet. Drittens: Darüber hinaus soll ein Leitfaden für einen erantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien er- rbeitet werden. Daran beteiligt sind verschiedene Res- orts, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände, Wissen- chaft und Unternehmen. Der Dialog ist auf zwei Jahre also bis 2008 – angelegt. Viertens: Das BMBF fördert verschiedene Projekte ur Sicherheitsforschung – wie etwa NanoCare – mit ,6 Millionen Euro. Insgesamt ist festzuhalten: Die Bundesregierung wird en von der Vorgängerregierung versäumten Bericht nde des Jahres und aus eigenem Antrieb vorlegen. Da- ei werden auch alle Erkenntnisse einfließen, die etwa urch die genannten Gespräche und Initiativen gewon- en werden. Im Übrigen werden wesentliche Forderun- en des Antrags mit eben diesen Maßnahmen bereits mgesetzt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9689 (A) ) (B) ) Man kann also mit dem Satz aus der Bibel vom Predi- ger Salomo Vers 3 Satz 1 ruhig sagen: „Ein jegliches hat seine Zeit, und alles unter dem Himmel hat seine Stunde“! Und an die Adresse der Grünen: Manche ver- schlafen sie auch. Ulla Burchardt (SPD): „Aufbruch in den Nano-Kos- mos – Chancen nutzen, Risiken abschätzen“ – das war der Titel eines Antrags, mit dem der Bundestag in der letzten Wahlperiode seine Nanostrategie abgesteckt hat. Über zwei Jahre ist das jetzt her – in der Welt der Winz- linge sind das fast schon Lichtjahre. Sicher ist vieles, woran Forscher heute arbeiten, im- mer noch Theorie und Vision und so manches hat den Hauch von Science-Fiction. Aber das meiste wird abseh- bar kommen, und längst schon haben nanotechnologi- sche Verfahren und Produkte die Labors der Grundla- genforschung verlassen und ganz unauffällig Einzug in unseren Alltag gefunden. Die Zwerge werden erwachsen, das lässt sich auch an der Marktentwicklung ablesen: In ganzen Industriezwei- gen wären Produkte ohne die Nanotechnologie längst nicht mehr konkurrenzfähig. Beeindruckend ist auch die Zahl von mittlerweile 120 Großunternehmen und 480 kleinen und mittleren Unternehmen, die nanotechnologi- sche Produkte entwickeln, anwenden und vertreiben. Und die 50 000 Industriearbeitsplätze, die direkt oder in- direkt davon abhängen, sind alles andere als „nano“. Das Bild vom Nano-Kosmos ist treffend: Die potenziel- len Beiträge der Nanotechnologie zur Lösung globaler Zukunftsfragen reichen fast ins Unendliche, jedenfalls weit über das hinaus, was wir heute schon kennen. So ist die Versorgung mit sicherer und sauberer Energie eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, der jüngste Bericht des Weltklimarats sollte jetzt auch den Letzten aufgeweckt haben. Dafür ist auch weiterhin noch Grundlagenforschung nötig: sei es für Solarzellen, Leichtbaumaterialien, Ener- giespeicher in Brennstoffzellen oder für Komponenten aus neuen, supraleitenden Materialien, die verlustfreien Stromtransport oder Transformation erlauben. Wenn es durch Forschung gelingt, die zugrunde liegenden Me- chanismen, die großen Zusammenhänge zu begreifen, dann ist der Nutzen ein globaler: Dann rückt die ökologi- sche Effizienzrevolution in greifbare Nähe. Heute nun debattieren wir über einen Antrag, der in doppelter und – ich betone das ausdrücklich – auch guter Kontinuität steht. Erstens zum Nanotechnologiebericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deut- schen Bundestag aus dem Jahr 2003. Von uns For- schungspolitikern beauftragt, hat das TAB damals eine erste umfassende und systematische Bestandsaufnahme vorgelegt über das, was Nanotechnologie ist, kann und möglich machen könnte – im Guten wie im Schlechten. Das TAB identifizierte auch den weiteren politischen Handlungsbedarf, und damit komme ich zur zweiten Traditionslinie: dem bereits erwähnten Antrag der SPD- geführten Regierungskoalition, den ich damals für meine Fraktion federführend erarbeitet habe. In diesem Antrag h a l b a u F V d v s n f s k r d g f d n r U h f A u f C H V M W d f d u r D w n s I u p p t G d z s d (C (D aben wir die Empfehlungen des TAB in allen Teilen ufgegriffen und ein umfassendes politisches Hand- ungsprogramm für die Nanotechnologie formuliert. Weil es diese Kontinuitätslinien gibt, die im Übrigen is zu einzelnen Formulierungen reichen, halte ich vieles us dem bündnisgrünen Antrag für durchaus berechtigt nd unterstützenswert. An erster Stelle sicherlich die orderung, dass die Bundesregierung den Bericht zum eränderungsbedarf des für nanotechnologische Anwen- ungen relevanten Rechtsrahmens nun unverzüglich orlegen soll. Wir alle wollen eine menschen-, gesell- chafts- und umweltverträgliche Nutzung der Nanotech- ologie und dafür ist eine solche systematische Überprü- ung unabdingbar. Dass die Bundesregierung einen solchen Bericht jetzt chnellstmöglich vorlegt, sollte auch im Sinne eines onstruktiven Miteinanders von Parlament und Regie- ung selbstverständlich sein – immerhin hatte der Bun- estag ursprünglich um Zuleitung bis September 2005 ebeten. Im Forschungsministerium hat man das jetzt of- ensichtlich verstanden, was ich sehr begrüße. Berechtigt ist es sicherlich auch, wenn gefordert wird, ie Begleitforschung weiter auszubauen und ein konti- uierliches und standardisiertes Untersuchungs-, Be- ichts- und Veröffentlichungsverfahren zu etablieren. nerwünschte Folgen der Nanotechnologie für Gesund- eit und Umwelt sind möglich, aber erst ansatzweise er- orscht. Deshalb macht es Sinn, sich neben den Chancen und nwendungspotenzialen auch frühzeitig mit Risiken und nerwünschten Nebenfolgen der Nanotechnologie zu be- assen. Nur auf der Basis einer rationalen Bewertung der hancen und Risiken, jenseits von Horrorszenarien und eilsversprechen, entsteht Technikakzeptanz, und die ist oraussetzung für nanotechnologische Innovation im egamaßstab. Wieder verweise ich auf unseren Antrag aus der letzten ahlperiode: Schon damals hatten wir darauf gedrungen, ass 5 Prozent der Nanofördermittel im Bundeshaushalt ür die integrale Begleitforschung ausgegeben werden. Ob ieses 5-Prozent-Ziel für eine menschen-, gesellschafts- nd umweltverträgliche Nanotechnologie schon als er- eicht gelten kann, ist aber wie so oft auch eine Frage der efinition. So zählt das Forschungsministerium dazu auch Auf- endungen etwa für die Kompetenznetze oder die Natio- ale Kontaktstelle Nanotechnologie für das 7. EU-For- chungsrahmenprogramm, was einer durchaus weiten nterpretation gleichkommt. Richtschnur sollte auch hier nser Bundestagsbeschluss sein, mit dem wir die 5 Prozent räzise für eine ökologische, ethische, soziale, friedens- olitische und verbraucher- und gesundheitsschutzorien- ierte Begleitforschung einfordert haben. Kontinuität schützt vor Auslassung nicht. In seiner esamtschau greift der bündnisgrüne Antrag dann doch eutlich zu kurz. Erstens werden der internationale Spit- enplatz Deutschlands und wichtige Fragen der For- chungsförderung komplett ausgespart. Dabei sprechen ie Kennzahlen eine eindeutige Sprache: Rang vier bei 9690 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) den Publikationen, Rang drei bei den Patentanmeldun- gen und in Europa mit großem Abstand der Champion! Die Forschungsleistung ist exzellent, nicht zuletzt dank einer Förderpolitik, die schon unter der SPD-ge- führten Regierungskoalition die Weichen gestellt hat: Seit 1998 hat sich das Fördervolumen von Verbundpro- jekten des Bundesforschungsministeriums mehr als ver- vierfacht. Bereits 1998 und damit zwei Jahre vor den USA wurde der strategische Aufbau von Infrastruktur begonnen, Stichwort Nanokompetenzzentren. Seit 2002 gibt es den Nanonachwuchswettbewerb, der exzellenten jungen Forschern aus dem In- und Ausland das eigen- ständige Forschen ermöglicht. Doch bei allen Erfolgen gilt: Wer in der Welt der Nano- teilchen sein Ziel auch nur um Haaresbreite verfehlt, liegt meilenweit daneben. So brauchen junge Nano- unternehmen und generell der Mittelstand noch leichteren Zugang zur Forschungsförderung: durch zentrale An- laufstellen, bessere Beratungsangebote, mehr Transpa- renz und deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Daran arbeiten wir. Die von der Bundesforschungsministerin im Rahmen der Hightechstrategie vorgestellte Nanoini- tiative 2010 wird auch in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt sein. Zweitens lassen die Antragsteller das Thema Bildung und Qualifizierung fast völlig unter den Tisch fallen. Ex- zellente Forschungsergebnisse aber verpuffen, wenn es nicht genug Menschen gibt, die Innovationen in die be- triebliche Praxis, neue Produkte und Verfahren umsetzen können. Schon bald werden die Unternehmen in Schlüs- seltechnologien händeringend nach qualifiziertem Nach- wuchs suchen. Auch deshalb ist es so wichtig, jungen Menschen eine Brücke zu bauen in die faszinierende Welt des Aller- kleinsten. So braucht es für die weitere Erschließung des Nanokosmos eine neue Wissenschaftlergeneration – praxis- nah und interdisziplinär ausgebildet. Benötigt werden aber auch qualifizierte Fachkräfte, die Anlagen und Ge- räte bauen, bedienen und in Stand halten können. Des- halb muss die Berufsausbildung fit gemacht werden für das Nanozeitalter. Mehr noch: Eine breit angelegte Nanoweiterbildungs- offensive ist – auch angesichts der demografischen Ent- wicklung – ein Muss. Nur mit Mitarbeitern, die up to date sind, wird sich die industrielle Nanotechnologie er- folgreich und dauerhaft in Deutschland etablieren kön- nen. Diese Liste ließe sich fortsetzen: Was ist mit der mili- tärischen Nutzung der Nanotechnolgie? Oder mit ethi- schen Konsequenzen nanotechnologischer Anwendun- gen in der Medizin? Wo bleibt die Frühphasen- und Gründungsfinanzierung für die jungen, innovativen Un- ternehmen und akademischen Spin-Offs? Wo die Nor- mung und Standardisierung als Türöffner in globale Märkte? Alles Themen, die zu einem umfassenden poli- tischen Handlungsprogramm für die Nanotechnologie gehören. Hinreichend für die gewaltige nanotechnologische Herausforderung ist der bündnisgrüne Antrag deshalb n d a C f g e h v k l g e w i N d d ü B i i t n d K u k m n s S d U A k B n s V L h a D g B n d n N g E (C (D icht. Der Aufbruch in den Nanokosmos war erfolgreich, er Orbit ist erreicht. Lassen Sie uns also die Nanoreise uf der bewährten Bahn fortsetzen: Visionen wagen, hancen nutzen und Risiken abschätzen. Cornelia Pieper (FDP): Die Nanotechnologie gilt ür die FDP wegen ihres hohen Potenzials zur grundle- enden Durchdringung ganzer Technologiefelder als ine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie at maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung on Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft und wird ünftig alle Lebensbereiche beeinflussen. Nanotechno- ogie ist eine der wichtigsten Zukunftstechnologien mit roßen Potenzialen für zukunftssichere Arbeitsplätze, in nachhaltiges Ressourcen schonendes Wachstum so- ie eine bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung. Zwischen 50 000 und 100 000 Arbeitsplätze hängen n Deutschland schon heute direkt oder indirekt von der anotechnologie ab. Als Querschnitttechnologie wird ie Nanotechnologie in den verschiedensten Anwen- ungsbereichen, von der Medizin, Chemie, Raumfahrt ber die Optik bis hin zur Sensorik ihren Einzug halten. ereits im Jahr 2015 wird es kaum noch einen Bereich n unserem Leben mehr geben, in dem nicht Materialien n Nanogröße eine Rolle spielen. Nanomaterialien werden künftig zu einer verbesser- en und verträglichen Individualmedizin und somit zu ei- er verbesserten Diagnose und Therapie führen. Sie wer- en Wirkstoffe von Medikamenten im menschlichen örper zielgenau zum Ort der Erkrankung transportieren nd eine optimale Dauermedikation ermöglichen. In der linischen Forschung sind bereits Nanomaterialien mit agnetischen Eigenschaften bekannt, die der gezielten icht invasiven Tumorbekämpfung dienen. Nanotechnologie bringt aber nicht nur ökonomische, ondern auch ökologische Vorteile – das zeigt die dritte tudie „Nachhaltigkeitseffekte der Nanotechnologie“ es Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung der niversität Bremen. Die Ökobilanzen verschiedener nwendungsbeispiele zeigten positive Nachhaltig- eitseffekte durch den Einsatz der Nanotechnologie. eeindruckende Ergebnisse zeigen Lacke mit nanotech- ologischen Komponenten, deren Energie- und Schad- toffbilanz wesentlich besser als bei herkömmlichen erfahren ist. Ein weiteres Beispiel ist die Licht emittierende Diode, ED. Sie ist schon heute energetisch günstiger als die erkömmliche Glühbirne, in den Labors wird daran ge- rbeitet, ihre Lichtausbeute noch erheblich zu steigern. ann ist ihre Energiebilanz noch günstiger als bei Ener- iesparlampen. Auch in neue Berufsbilder und der Novellierung von erufsausbildungs- und Studienordnungen wird die Na- otechnologie ihren Einzug halten. Nur mit entsprechen- er Fachkompetenz und einem gut ausgebildeten Berufs- achwuchs sind die Vorsprünge Deutschlands in der anotechnologie zu halten. Das schließt ein, dass zu- leich die Lehreraus- und Lehrerweiterbildung auf diese ntwicklung reagieren muss, um die junge Generation in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9691 (A) ) (B) ) die Lage zu versetzen, wieder mehr nach den Chancen neuer Technologien zu fragen ohne dabei den kritischen Blick für die Risiken zu verstellen. Der Standort Deutschland hat in der Nanotechnologie ein hohes Niveau erreicht. Deutschland nimmt in der Forschung zur Nanotechnologie weltweit den zweiten Platz nach den USA ein. In der Umsetzung in marktfä- hige Produkte und Anwendungen liegt es allerdings hin- ter den USA und Japan. Es besteht jedoch die Gefahr, dass – wie bei vielen anderen Technologien, die in Deutschland entwickelt wurden – die herausragenden Forschungsergebnisse aus der Grundlagenforschung und der anwendungsorientier- ten Forschung bei uns nicht im erforderlichen Umfang in neue innovative Produkte einfließen. Das würde wie- derum nach sich ziehen, dass die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen wieder einmal mehr im Ausland stattfinden. Die Chemikerin Marie Curie sagte einmal: „Man braucht nichts im Leben zu fürchten, man muss nur alles verstehen.“ Diesem Denkansatz müssen wir uns ver- pflichtet fühlen. Ja, wir müssen unseren Erkenntnisge- winn auch nutzen, um die Wirkzusammenhänge besser zu verstehen und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Nur so können wir Vorbehalte und Ängste überwinden. Sicher- lich wurden in der Vergangenheit große Fehler gemacht. Eine unkritische Technikgläubigkeit ging oft mit Leicht- sinn einher. Das Ergebnis: Die Angst scheint sich wie Mehltau über unsere Gesellschaft zu legen. Vielfach wird zuerst nach den Risiken gefragt. Die Frage nach den Chancen steht oft erst an zweiter Stelle. Wir beraten heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die die Vorlage eines Nanotechnologie-Berichts fordern. Auf den ersten Blick scheint die Forderung durchaus berechtigt. Doch bei genauerer Betrachtung lese ich heraus: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren grünen Abgeordneten oder die grüne Partei.“ Der von den Grünen geforderte Bericht stellt einerseits nano- technologische Produkte und Verfahren unter General- verdacht und fordert eine Vielzahl von Moratorien zu er- lassen. Andererseits wird, und das hat mit einem Bericht sehr wenig zu tun, der Aufwuchs von Haushaltsmitteln für 2008 gefordert, mit denen problemorientierte Nano- forschung in den Bereichen Umwelt, Klimaschutztech- nologien mit erneuerbaren Energien und Energieeinspa- rung, Materialeffizienz und Nanobionik verstärkt gefördert werden sollen. Das ist sehr kurz gesprungen! Eine wirkliche ressortübergreifende, konsistente Ge- samtforschungsstrategie zur Nanotechnologie ist auch aus unserer Sicht notwendig. Sie kann die Forschungsziele im Bericht des Bildungs- und Forschungsausschusses des Deutschen Bundestages, Drucksache 15/2713, zum Tech- nikfolgenabschätzungsprojekt Nanotechnologie aufgrei- fen und somit einen wirksamen Beitrag zur Risikoab- schätzung und Begleitforschung leisten. Hierzu gehört eben auch die Forschung zu Auswirkungen auf Gesund- heit und Umwelt und nicht zuletzt die Information der Öffentlichkeit! b ü h z i d Z e d w l m O t d s s n e c i s e d t s s W d a A E n F ü e e v l l f B V d u i s M w s k (C (D Wir werden unseren Kindern sicherlich eine viel sau- erere Natur, sauberere Flüsse und gesündere Wälder bergeben, als wir sie von unseren Eltern übernommen aben. Wir dürfen aber nicht vergessen, ihnen die Werk- euge zu übergeben, die sie einst in die Lage versetzen, hr Leben selbst zu gestalten. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Nanotechnologie hat as Potenzial für Innovationsschübe in vielen Branchen. wischenzeitlich jedoch gehen Experten nicht mehr von inem technologischen Paradigmenwechsel über alle In- ustrien und Anwendungsfelder hinweg aus. Dennoch erden ständig neue Anwendungsbereiche bzw. -mög- ichkeiten bekannt. Schon heute befinden sich weltweit ehr als 300 Produkte der Nanotechnologie im Handel. Bedeutung wird der Nanotechnologie vor allem bei ptimierung und Ergänzung von vorhandenen Produk- en und Verfahren zugemessen. Für die Linke sind je- och nicht allein wirtschaftliche Wirkungen interessant, ondern auch Chancen für Umwelt, Medizin und Ge- undheitsschutz, um nur einige zu nennen. Die Verklei- erung von Material auf Nanopartikelgröße bringt ganz rstaunliche Effekte. Wir reden hier über Größenberei- he zwischen 1 und 100 Nanometer. Und ein Nanometer st der millionste Teil eines Millimeters. Zur Veran- chaulichung: Es handelt sich um das Größenverhältnis ines Fußballs zur Erde. Die Materialien als Nanopartikel verhalten sich an- ers und unterscheiden sich damit von den Eigenschaf- en, die sie als Festkörper in größeren Dimensionen be- itzen. Sie reagieren stärker oder sogar gegenteilig und ind ausgesprochen mobil. Das macht sie in gewisser eise auch unberechenbar. Aus diesem Grund haben auch von Anfang an – und as ist neu – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler uf mögliche Gefährdungen hingewiesen. Es wird der ufbau einer internationalen Risikoforschung von den ntwicklern der Nanotechnologie selbst gefordert. Na- opartikel werden von ihnen als eine neue Klasse von einstäuben beschrieben. Diese können beispielsweise ber die Lunge tief in den menschlichen Organismus indringen. Daher müssen die speziellen Eigenschaften ines jeden Nanowerkstoffs untersucht werden. Was passiert, wenn Nanopartikel sich lösen? Wohin erschwinden sie? Neu ist nicht nur, dass Wissenschaft- erinnen und Wissenschaftler in ganz frühen Entwick- ungsphasen bereits auf die Notwendigkeit von Risiko- orschung hingewiesen haben. Neu ist auch, dass egleitforschung nicht mehr reicht. Statt dessen muss orraussetzungs- bzw. Vorlaufforschung betrieben wer- en. Diese hat Anwendungsbedingungen zu untersuchen nd zu beschreiben. Die Ergebnisse müssen schließlich n entsprechenden Regelwerken bzw. Anwendungsvor- chriften festgelegt werden. Das alles wäre vor der arkteinführung entsprechender Produkte zu leisten. So ie es auch in anderen europäischen Ländern üblich ist. Aspekte des Gesundheits-, Lebensmittel-, Arbeits- chutzes, der Arzneimittelzulassung aber auch der Wir- ungen auf Kommunikations- und Informationstechno- 9692 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) logien greift der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf. Das ist richtig und wird von uns unterstützt. Ich will aber auch deutlich sagen, dass die Debatte selbst nicht neu ist. Man hätte schon vor Jahren vonsei- ten der Vorgängerregierung konsequenter handeln kön- nen und müssen. In einem Antrag von SPD und Grünen vom Mai 2004 war zu lesen, dass es notwendig sei, ,,… die derzeitige frühe Phase der Nanotechnologieentwicklung als Zeit der Weichenstellung in Richtung möglichst nachhaltiger Entwicklungspfade zu nutzen und die Forschung zu den gesellschaftlichen und ethischen Aspekten der Entwick- lung und verbreiteten Anwendung der Nanotechnologie zu intensivieren. Hierzu gehören vor allem Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre. … Für die ökologische, ethische, soziale, friedenspolitische und Verbraucher- und gesundheitsschutzorientierte Begleit- forschung sollten 5 Prozent der zur Verfügung stehenden Forschungsmittel für Nanotechnologie im Bundeshaus- halt eingesetzt werden. Wir erwarten, dass die Bundesre- gierung auch auf EU-Ebene bei der Entwicklung des 7. Forschungsrahmenprogramms auf eine ähnlich starke Beachtung der Begleitforschung drängt.“ Eine gute Absicht. Wie aber sieht die Realität aus? Laut Auskunft der Bundesregierung sind 2006 für die Bearbeitung von Chancen und Risiken beispielsweise für NanoCare, INOS und ITA-Studien 1,582 Millionen Euro vorgesehen. Dem steht eine Gesamtfördersumme für Nanotechnologie in Höhe circa 640 Millionen für den Zeitraum 2006 bis 2009 gegenüber – also rund 160 Millionen Euro pro Jahr. Die anvisierte 5-Prozent-Marke liegt demnach bei 8 Millionen Euro pro Jahr. Ein Defizit von nahezu 6,5 Millionen Euro. Neben dieser Fehlstelle, Frau Schavan, ist auch kein kontinuierlicher Planungsprozess mit Blick auf Begleit- forschung und Bürgerbeteiligung zu erkennen. Im Som- mer 2006 wurde auf Bundesebene eine Forschungs- strategie „Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanopartikeln“ entworfen. Diese wurde endlich im November vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertre- tern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden disku- tiert. Trotz Ergänzungsbedarf wurde dieser Entwurf breit unterstützt. Allerdings kritisierten Beteiligte die man- gelnde Verbindlichkeit des Papiers bezüglich weiterer Schritte und behördlicher Zuständigkeiten bei Umset- zung der Strategie. Seit dieser Diskussion ist kein weite- rer Handlungsfortschritt erkennbar. Wohl gibt es eine neue Nanokommission, die im März auch ein erstes Treffen gehabt haben soll. Wer neben Herrn Catenhusen Mitglied ist, worin Aufgabe und erste Ergebnisse beste- hen, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Auch über den sogenannten Nanodialog beim Um- weltminister lässt sich nichts lesen oder hören. Da soll zudem ein Rechtsgutachten beim Bundesministerium für Umwelt abgeschlossen worden sein. Aber auch dessen Ergebnisse bekommt die Welt nicht zu Gesicht. Überall lassen sich nur Hinweise auf noch zu aktuali- sierende Websites und Konzepte finden. Und letztlich g s t s k N g r S I I d A G e n a t t z d b E l d h n g E w m s s v s n V i I s r e w n U d n d s (C (D eben auch die Seiten des BMBF nichts zur Risikofor- chung preis. Frau Minister, ich kann nur sagen, Ihren angekündig- en Initiativen in Sachen Risikoforschung geht es ein bis- el wie den Nanopartikeln selbst: Man kann sie nicht er- ennen. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die Chancen, die die Nutzung der Nanotechnolo- ie eröffnet, sind groß. Dies haben wir schon zu Regie- ungszeiten erkannt und die Forschung im Bereich dieser chlüsseltechnologie deswegen umfassend gefördert. mmer stärker zeigt sich nun, dass nicht nur Medizin und nformations- und Telekommunikationstechnologie, son- ern auch der Umweltbereich von der Forschung und nwendung der Nanotechnologie profitieren werden. rößte Potenziale sehen wir bei Ressourceneffizienz, in rneuerbaren Energien und Materialforschung. Die na- otechnologische Forschung und Anwendung werden bsehbar zu einer nachhaltigen Umwelt- und Klimapoli- ik beitragen können. Immer mehr Forschungsergebnisse haben in den letz- en Jahren schon zu umsetzbaren Erkenntnissen geführt, um Beispiel bei der Oberflächengestaltung von Gebäu- en und Gegenständen, der Haltbarmachung von Ge- rauchsgegenständen und der Effizienzsteigerung bei nergiegewinnung und Rohstoffnutzung. Wir sehen aber neben all den Chancen und Potenzia- en auch die ernst zu nehmenden Hinweise darauf, dass ie winzigen Nanopartikel Risiken bergen. Deswegen aben wir von Beginn an die Forschung zu Risiken der euen Technologie gleichermaßen mit gefördert. Die leichzeitige Erforschung aller möglichen Folgen des insatzes von Nanopartikeln für Gesundheit und Um- elt, vor allem mit Blick auf Bioethik und Datenschutz, uss auch weiterhin zwingend bleiben. Aus den For- chungsergebnissen müssen dann die notwendigen Kon- equenzen gezogen werden, um Mensch und Umwelt or eventuellen Risiken rechtzeitig und umfassend zu chützen. Nur wenn diese Risikoperspektive ernst ge- ommen wird, kann die Gesellschaft das notwendige ertrauen in die Nanotechnologie entwickeln. Die Risikoforschung ist aber nur dann sinnvoll, wenn hre Ergebnisse auch beachtet und umgesetzt werden. hre Erkenntnisse machen deutlich, wo durch die Erfor- chung und Nutzung von Nanotechnologie Regulie- ungsbedarf entsteht. Deswegen müssen die Forschungs- rgebnisse zunächst zentral gesammelt und ausgewertet erden. Dann kann der Gesetzgeber handeln und die otwendigen Regelungen zum Schutz von Mensch und mwelt treffen. Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir die amalige Bundesregierung deswegen aufgefordert, ei- en Bericht vorzulegen, der den Regelungsbedarf nennt, er durch die Nutzung von Nanotechnologie in den ver- chiedensten Bereichen entsteht. Zu diesem Bericht ist Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9693 (A) ) (B) ) es aufgrund des Regierungswechsels nicht mehr gekom- men. Die schwarz-rote Bundesregierung weigert sich nun aber, diesen Bericht vorzulegen. Stattdessen verwies sie in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage im Sommer 2006, dass es keinen Bedarf – weder für einen Bericht noch für eine Regelung gebe (Bundestagsdrucksache 16/ 2322). Wir fordern die Bundesregierung nun mit diesem Antrag auf, bis zum Sommer 2007 endlich diesen drin- gend notwendigen Bericht vorzulegen. Warum dies, anders als die Bundesregierung es ein- schätzt, so dringend nötig ist, zeigen zwei Beispiele: So ist die Wirtschaft durch bestehende Gesetzeslücken bis- her nicht gezwungen, Nanopartikel in Produkten zu de- klarieren. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nun beispielsweise beim Hersteller von Lebensmitteln nach- fragen, wird ihnen mitgeteilt, dass Nanopartikel nach dem Gesetz nicht als Zusatzstoffe deklariert werden müssen, deswegen werden sie verschwiegen. Umgekehrt kann der Begriff „nano“ ungeprüft von Herstellern für die bessere Vermarktung ihrer Produkte benutzt werden, wo sie das für wirksam halten, ohne dass es Konsequen- zen hätte, wenn gar keine Nanobestandteile enthalten sind. Beides zeigt: Wir brauchen Regulierung bei der Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Nano- partikeln. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken (Bundestagsdrucksache 16/3981) verweist die Bundesre- gierung darauf, dass ein freiwilliges Meldeverfahren der Wirtschaft die beste Lösung zur Erfassung potenzieller Risiken sei. Wir halten dieses Vorgehen für fahrlässig. Gerade die Lebensmittelwirtschaft hat uns in den letzten Jahren keinen Anlass geboten, ihr einen derartigen Ver- trauensvorschuss zu geben. Deswegen fordern wir ein Moratorium. Solch offensichtliche Regelungslücken wie die fehlende Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln müssen bei ernsthaften Anzeichen für eine Gefährdung für Mensch und Umwelt durch ein Verbot bis zur Klä- rung der Lage geschlossen werden. Grundsätzlich fordern wir von der Bundesregierung, Verbraucherbedenken und Risiken von nanotechnolo- gisch veränderten Produkten ernst zu nehmen. Sie sollte unsere Forderungen hinsichtlich eines Moratoriums für Lebensmittel umsetzen. Gerade in Bereichen, wo der er- wartbare Mehrwert der Nutzung von Nanotechnologie sehr gering ist wie bei Lebensmitteln und Kosmetik, die Anwendung aber besonders nah am menschlichen Orga- nismus, müssen potenzielle Risiken höher gewichtet werden als die wenig bedeutsamen Potenziale. Im Haushalt für 2008 sollten die Finanzmittel für risi- koorientierte Forschung erhöht werden. Dabei muss die Entwicklung von aussagekräftigen und standardisierba- ren Test- und Messmethoden vorangebracht werden. Auch im internationalen Vergleich fällt auf, dass viele Regierungen wie zum Beispiel die Großbritanniens Risi- k n a b s z l l z g H 2 C w m R g d s P n s f b V s A n G s A s c d h s h f S b B (C (D oforschung zur Entwicklung und Anwendung von Na- opartikeln bisher als unzureichend ansehen. Es reicht ber nicht aus, wenn die Bundesregierung sich aufgrund egonnener Initiativen als besonders aktiv im europäi- chen Vergleich lobt. Deutschland muss einen Beitrag ur internationalen Nanotechforschung leisten. Vor al- em der Prozess innerhalb der EU lahmt, wenn Deutsch- and nichts beiträgt. Die angekündigten Internetportale ur Information über nanotechnologische Forschungser- ebnisse, NanoCare und Inos, sind bisher inhaltslose üllen. Das eine schläft beispielsweise seit Februar 006 den Dornröschenschlaf. Frau Schavan, wecken Sie „nanotox“ auf! Wenn die hancen der Nanotechnologie genutzt werden sollen, enn das Verbrauchervertrauen gestärkt werden soll, üssen wir uns unserer Verantwortung stellen und die isiken klären. Tragen Sie endlich das Ihre dazu bei! Le- en Sie den Bericht vor, bevor die Haushalte verabschie- et sind. Es muss genügend Geld für die Risikofor- chung bereitgestellt werden. Die ressortübergreifende roblemorientierung muss gestärkt werden. Es reicht icht aus, wenn nur das BMU handelt, die anderen Res- orts müssen mitmachen. In ihren Entscheidungen dür- en die Ministerien dabei nicht nur die Wirtschaftsver- ände anhören, sondern müssen die Beteiligung der erbraucherverbände und kritischer Fachleute sicher- tellen. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Den neuen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen effektiv gestalten – Beschlussempfehlung und Bericht: Weitere Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria verhindern (Tagesordnungspunkt 25 a und b) Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU): Die nigeria- ische Regierung hat im Jahre 2005 einen umfassenden esetzentwurf gegen gleichgeschlechtliche Partner- chaften verabschiedet. Nach diesem soll nicht nur die nerkennung solcher Partnerschaften ausgeschlossen ein, nein, sogar die Eingehung einer gleichgeschlechtli- hen Partnerschaft, Vorbereitungshandlungen hierzu und ie Mitwirkung daran sollen mit bis zu fünf Jahren Frei- eitsentzug bewehrt werden. Gleiches soll danach für die Werbung für und die Dar- tellung solcher Partnerschaften sowie die Eintragung omosexueller Vereine und Clubs gelten. Die 1999 in den nördlichen Bundesstaaten einge- ührte Scharia-Strafgesetzgebung sieht noch härtere trafen für Homosexualität vor, die dort als „Sodomie“ ezeichnet wird. So stellt zum Beispiel der nördliche undesstaat Zamfara den gleichgeschlechtlichen Kon- 9694 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) takt von zwei Frauen aufgrund der Scharia mit bis zu 50 Stockschlägen unter Strafe. Ich möchte hier nur eine bekannte Verurteilung an- führen: Anfang 2002 wurde ein Mann im Bundesstaat Zamfara wegen Sodomie zu hundert Stockschlägen und einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die geringe Zahl an bekannten Verurteilungen erklärt sich dadurch, dass die Betroffenen Schutzgelder zahlen oder in den Süden des Landes fliehen und überhaupt sehr vorsichtig agieren, um sich nicht „erwischen“ zu lassen, und dass zudem sehr wenige Informationen nach außen dringen. Durch Berichte von amnesty-international ist bekannt, dass viele Homosexuelle ein Doppelleben führen. Auf der einen Seite führen sie eine heterosexuelle Bezie- hung, aber nur damit sie damit ihre homosexuelle Bezie- hung vor dem Staat verdecken können. Am 14. Februar gab es zu dem Gesetzesvorschlag der nigerianischen Regierung eine öffentliche Anhörung im Repräsentantenhaus mit NROs, an der – nach anfängli- chen Schwierigkeiten – auch Vertreter von Interessen- gruppen der Homosexuellenverbände teilnehmen konn- ten. Am 22. Februar wurde der Senat mit dem Gesetzesvorschlag befasst. Nach Einschätzungen von Beobachtern vor Ort gibt es im Repräsentantenhaus Un- terstützung für das Gesetz, während der Senat gespalten scheint. Vor einer möglichen Verabschiedung wird der Entwurf nun im Ausschuss für Justiz, Menschenrechte und Rechtsangelegenheiten des Senats behandelt. Die nigerianischen Zeitungen berichten allerdings offen über das Thema. Ist das, was sich gerade in Nigeria abspielt, ein Ein- zelfall? Mit Verlaub, nein! In den meisten afrikanischen Ländern werden Schwule und Lesben verfolgt. In Sim- babwe verglich Staatschef Mugabe Schwule mit Schwei- nen und Hunden. In Namibia hat die Polizei Anweisung, Homosexuelle festzunehmen und des Landes zu verweisen. Auch in Kenia ist Homosexualität unter Männern gesetz- lich verboten. Aber es gibt auch andere afrikanische Länder, die mit diesem Thema weit offener umgehen. Ich möchte dabei noch mal das Augenmerk auf Südafrika lenken. Südafrika hat als erstes afrikanisches Land die Homo- Ehe seit dem 30. November 2006 legalisiert. Es ist nicht zu verschweigen, dass dies auch in Südafrika ein steini- ger Weg war und die Abstimmung im Parlament sehr knapp war. Dieser positive Ansatz muss ein Signal an alle anderen afrikanischen Staaten sein. Denn Südafrika zeigt damit, dass es gegen jede Art von Diskriminierung und Vorurteilen ist. Diese Offenheit Südafrikas und die Achtung der Menschenrechte müssen unterstützt werden. Wie kann die Bundesrepublik Deutschland nun aber den Menschen in Nigeria helfen? Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur gleichge- schlechtlichen Partnerschaft gab es sowohl eine EU- Troika als auch Demarchen aller EU-Missionschefs bei verschiedenen nigerianischen Dienststellen. Dazu gehören unter anderem der nigerianische Menschenrechtsbeauf- tragte, der Justizminister sowie der Rechtsausschuss von Senat und Repräsentantenhaus. Bei diesen Demarchen w z t D 2 s g d s d s z E i n s t L s c e d s k s N a b m v W d w g d s Z d d r L r b M d d e N S s G V w (C (D urde deutlich gemacht, dass das vorgesehene Gesetz in ahlreichen Bestimmungen im Widerspruch zu interna- ionalen Verträgen steht, deren Partei auch Nigeria ist. ie EU-Missionsleiter haben die Angelegenheit seit 006 aufmerksam verfolgt und sie auch mit den Organi- ationen der nigerianischen Zivilgesellschaft erörtert, die egen den Gesetzentwurf ins Feld ziehen. Die EU hat abei hervorgehoben, dass dieses Gesetz, falls es verab- chiedet wird, gegen universelle Menschenrechtsstan- ards verstößt. Neben den Bemühungen der EU-Mis- ionsleiter hat der nigerianische Senator, der dem uständigen Ausschuss vorsteht, eine Überarbeitung des ntwurfs zugesagt und will sicherstellen, dass dieser auf nternationaler Ebene akzeptabel ist und mit der nigeria- ischen Verfassung im Einklang steht. Wir müssen allen Staaten, die mit Deutschland zu- ammenarbeiten wollen, deutlich machen, dass eine ver- rauensvolle Zusammenarbeit nur möglich ist, wenn das and die Menschenrechte achtet und einhält. Wir müs- en Nigeria deutlich machen, dass sie sich mit einem sol- hen Gesetz von der sich bisher positiven Entwicklung ntfernen und in alte Zeiten zurückfallen. Nigeria muss eutlich gemacht werden, dass die Einhaltung der Men- chenrechte ein Grundbaustein einer lebendigen Demo- ratie ist und der vorliegende Gesetzesentwurf ein Ein- chnitt in die Menschenrechte von Homosexuellen in igeria ist und von den europäischen Ländern nicht zu kzeptieren ist. Holger Haibach (CDU/CSU): Auf Antrag der Grünen eschäftigt sich der Deutsche Bundestag heute erneut it dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Der orliegende Antrag beschreibt aus meiner Sicht im esentlichen die Situation, wie sie sich augenblicklich arstellt: Nach den ersten Sitzungen des Rates gibt es positive ie negative Signale. Darüber hinaus ist noch nicht end- ültig abzusehen, welche institutionelle Ausgestaltung ie Arbeit des Rates endgültig haben wird. Das gilt owohl für die Arbeit der Sonderberichterstatter, die ukunft der sogenannten Länderresolutionen als auch ie Form des „Universal Periodic Review“, also des von er Hochkommissarin für Menschenrechte vorzulegenden egelmäßigen Berichts über die menschenrechtliche age in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Der Antrag weist auch von seiner Intention in die ichtige Richtung. Gefordert werden eine intensive und reite Diskussion über die oben genannten Fragen in den itgliedstaaten des Rates, eine ebenso intensive Einbin- ung von Nichtregierungsorganisationen in die Arbeit es Rates, das Einwirken auf die USA im Hinblick auf ine Kandidatur für einen Sitz im Rat und schließlich die utzung der besonderen Rolle Deutschlands als des taates, der im ersten Halbjahr 2007 die EU-Ratspräsident- chaft innehat. All dies und noch einiges mehr war allerdings bereits egenstand des Antrags „Der Menschenrechtsrat der ereinten Nationen – Wirksamkeit sichern und Glaub- ürdigkeit schaffen“, den die Koalition im Oktober des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9695 (A) ) (B) ) letzten Jahres vorgelegt und der dankenswerterweise die Stimmen des gesamten Hauses hat. Aus zwei Gründen tun wir uns schwer mit dem Antrag der Grünen, der eben im Wesentlichen noch einmal das aufgreift, was wir bereits im Oktober 2006 beschlossen haben. Ich verstehe den Antrag als nochmalige Bekräfti- gung unserer Erwartungen an die Bundesregierung und den Rat im Vorfeld einer nun endgültigen Entscheidung über die Arbeitsweise des Rates. Aber: Sosehr ich diese Intention verstehe, so sehr komme ich nicht umhin zu bemerken, dass es – wie be- reits erwähnt – zwei Gründe gibt, die eine Zustimmung zu diesem Antrag ausschließen. Abgesehen davon, dass man schon überlegen sollte, ob der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt wirklich sinnvoll ist, wenn er nichts Neues bringt, fehlt mir, wenn wir schon bereits Beschlossenes bekräftigen wollen, der Hinweis auf den Deutschen G-8- Vorsitz. Gerade vor dem Hintergrund des demnächst stattfindenden Gipfels in Heiligendamm wäre es doch auch eine Forderung wert gewesen, diese Institution zu nutzen, um Menschenrechtsfragen über den europäi- schen Rahmen hinaus anzusprechen und eine Zusam- menarbeit jenseits von sogenannten Blöcken oder Gren- zen von Kontinenten anzumahnen. Das führt mich zu dem zweiten Punkt, der mir bei Ihrem Antrag fehlt. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die schon von der alten Menschenrechtskommission bekannte und auch jetzt im Rat wieder zu beobachtende Blockbildung und die Abstimmung nach Staatengruppen und nicht nach sachlichen Kriterien zu unterbinden. Diese Blockbildung führt zu einer Blockadenhaltung und schließlich zur Arbeitsunfähigkeit eines Gremiums, bevor prozedurale Fragen auch nur geklärt werden können. Die Bundesregierung hat bei der Verabschiedung einer Dafurresolution hier vorbildliche Arbeit geleistet und Europäer, Afrikaner und andere zusammengeführt. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. Da ich diesen zentralen Punkt vermisse, und da insofern der Antrag keinen tatsächlichen Mehrwert bietet, komme ich leider dazu, diesen Antrag ablehnen zu müssen. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD): Wir beschäftigen uns heute erneut mit einem Gesetzesvorhaben des nigeria- nischen Parlaments, das die Absicht verfolgt, gleichge- schlechtlich orientierte Menschen nicht nur in übler Weise zu diskriminieren, sondern auch strafrechtlich zu verfolgen. Wie wichtig dieses Anliegen von der Sache her ist, habe ich bereits in der ersten Lesung des Antrags deutlich gemacht. Auch heute betone ich, dass ein sol- ches Gesetzesvorhaben dem Grundgedanken der Men- schenrechte widerspricht. Wir sind deshalb der Bundes- regierung und auch der Europäischen Union, deren Präsidentschaft die Bundesrepublik Deutschland inne- hat, dankbar, dass sie sehr genau beobachtet, was dort geschieht und notfalls, wie sie das zugesagt hat, auch die geeigneten Schritte unternimmt. Allerdings ist der Zeitpunkt, hier im Bundestag über den Antrag der Grünen abzustimmen denkbar ungünstig. Am letzten Wochenende haben ja bekanntlich Präsident- s D t k W M W O l a t i s Y d k t P z d v s k A e r d m f g b s s L d d g t s b d w s w J s n G D l D n i a z b n s (C (D chafts- und Parlamentswahlen in Nigeria stattgefunden. eren Verlauf – das wissen Sie alle – ist zum Ärger wei- er Kreise der Bevölkerung Nigerias weit hinter demo- ratischen Standards zurückgeblieben. Die anwesenden ahlbeobachter der Europäischen Union, aber auch die itglieder der größten Organisation der nigerianischen ahlbeobachter (TMG), haben Schlamperei, schlechte rganisation, Wahlbetrug und Wahlfälschungen an vie- en Orten angeprangert und die Wahl insgesamt als nicht kzeptabel bezeichnet. Auch ist die Forderung aufge- aucht, die Wahl ganz zu annullieren. Wie es weiter geht, st im Augenblick nicht absehbar. Zwar hat die nigeriani- che Wahlkommission am Montag Umaru Musa ar’Adua zum Sieger der Präsidentschaftswahl erklärt, och weigert sich die Opposition, das Ergebnis anzuer- ennen. Ob und wann das neue Parlament zusammentre- en kann, steht ebenfalls noch nicht fest. Zwar ist das alte arlament im Augenblick noch nicht am Ende seiner Sit- ungsperiode angelangt, es ist jedoch nicht abzusehen, ass oder wann das Gesetzesvorhaben beraten oder gar erabschiedet würde, mit dem der Antrag der Grünen ich beschäftigt. Aus diesem Grunde wäre es nicht nur lug, sondern eigentlich selbstverständlich gewesen, den ntrag zunächst nicht weiter zu behandeln, sondern ihn rst dann wieder aufzurufen, wenn sich zu einem späte- en Zeitpunkt herausstellen sollte, dass, was wir aller- ings nicht hoffen, auch ein neues nigerianisches Parla- ent die Beratungen zu diesem schändlichen Vorhaben ortsetzen sollte. Gerade die Abgeordneten der SPD haben den Kolle- en diesen Behandlungsverschlag immer wieder unter- reitet, der zusätzlich deshalb sinnvoll ist, weil der Deut- che Bundestag sich nicht mit vagen Überlegungen, ondern mit realen Problemen auseinandersetzen sollte. eider haben die Grünen dennoch deutlich gemacht, ass sie heute auf der Abstimmung bestehen. Wenn sie abei bleiben, werden wir aus den genannten Überlegun- en heraus den Antrag ablehnen. Der Deutsche Bundes- ag ist, wie gesagt, nicht der Ort und das Gremium, um ich mit vagen Möglichkeiten zu beschäftigen. Dafür ha- en wir zu viel zu tun. Die Grünen haben einen zweiten Antrag vorgelegt, er auf ihren Antrag hin ebenfalls sofort abgestimmt erden soll. Er beschäftigt sich mit der Arbeit des Men- chenrechtsrats der Vereinten Nationen und sollte schon egen dieses Gegenstandes ausführlich beraten werden. etzt wird er sofort zur Abstimmung gestellt. Auch die- em Verfahren können wir nicht folgen, in diesem Fall icht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen ründen. Dieser Antrag ist nämlich – das wird beim urchlesen leicht erkennbar – eine nicht besonders ge- ungene Kopie des Antrags, der vor Monaten schon dem eutschen Bundestag vorgelegen hat. Neue Fragen immt er nicht auf. Das ist schade; deshalb lehnen wir hn ab. Wir erinnern uns: Schon vor einigen Monaten haben lle Fraktionen dieses Hauses in wiederholten Debatten u unseren Anträgen auf die Chancen, aber auch die Pro- leme hingewiesen, die sich im Zusammenhang mit der euen Konzeption und Zusammensetzung des Men- chenrechtsrates der Vereinten Nationen ergeben. Da- 9696 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) mals hat der Deutsche Bundestag – ebenfalls als Aus- druck der Meinung aller Fraktionen dieses Hauses – die deutsche Präsidentschaft der EU aufgefordert, die nöti- gen Schritte zu ergreifen, um die Menschenrechtshaltung der Europäischen Union auch unter den grundlegend neuen Bedingungen im Menschenrechtsrat deutlicher zur Geltung kommen zu lassen. Wir sehen mit großer Zufriedenheit, dass der Bundesaußenminister, die Men- schenrechtsabteilung des Auswärtigen Amts, aber insbe- sondere auch Botschafter Steiner und sein Team in Genf wichtige Arbeit leisten und dabei auch, so mühsam das ist, vorankommen. Dafür gebührt ihnen der klare Dank des Deutschen Bundestages – und den will ich hier aus- drücklich aussprechen. Nach der Beendigung der 4. Sitzungsrunde des Men- schenrechtsrates Ende März geht es in den kommenden Wochen jetzt darum, in ständigen Verhandlungen bis zum Juni sowohl das in der Resolution 60/251 vorgese- hene menschenrechtliche universelle Prüfungsverfahren, den UPRM, so auszugestalten, dass ein hoher Men- schenrechtsstandard in den einzelnen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, aber auch auf globaler Ebene befördert wird. Desgleichen muss – ebenfalls in mühe- vollen Verhandlungen – sichergestellt werden, dass die bewährten menschenrechtlichen Instrumente der Län- der- und Sonderberichte durch unabhängige Experten als Berichterstatter auf Dauer beibehalten und die Einbezie- hung unabhängiger NGOs und Informationen im Men- schenrechtsbereich sichergestellt werden. Auch das legt Resolution 60/251 der Generalversammlung ausdrück- lich und aus gutem Grund fest. Da Mitte Mai die 2. Runde der Wahlen von Mitglie- dern zum Menschenrechtsrat ansteht, muss des Weiteren dafür geworben werden, dass trotz regionaler Quoten die Wahlmöglichkeit durch die Generalversammlung erhal- ten bleibt. Es geht also nicht an, immer nur so viele Kan- didaten zu präsentieren – „clean slate“ –, wie Sitze zu vergeben sind. Vielmehr müssen die Mitglieder der Ge- neralversammlung auch die Möglichkeit zur Auswahl haben; auch hierfür legt die erwähnte Resolution die Grundlage. Alle diese Fragen sind von der Bundesregie- rung erkannt und wir, der Deutsche Bundestag, ermuti- gen die Bundesregierung deshalb ausdrücklich, ihre her- vorragende Arbeit gerade auch in diesem Bereich weiter zu verfolgen. Auch der Ausschuss für Menschenrechte und Huma- nitäre Hilfe wird seinen parlamentarischen Beitrag dazu leisten, die Stimmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Menschenrechtsrat der Vereinten Na- tionen deutlicher zugunsten der Menschenrechte hörbar zu machen. Dem wird die Gründung des europäischen parlamentarischen Netzwerks zur Förderung der Men- schenrechte dienen, die am 15. Juni 2007 in einer ersten gemeinsamen Sitzung der Menschenrechtsausschüsse der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Parla- ments zusammen mit den Menschenrechtsbeauftragten von EU und Europarat hier in Berlin erfolgen wird. Über diese Fragen, Planungen und Vorhaben enthält der An- trag der Grünen nichts. Er nimmt die anstehenden neuen und aktuellen Fragen nicht auf. Deshalb lehnen wir ihn ab. t s z m i z g v s M b s s r d r h c g n g d d w s S f g e u f T e B s h G O w m v i R f T m g s h E C D i Z S (C (D Florian Toncar (FDP): Wir beraten heute zwei An- räge der Grünen. Einen Antrag, der sich mit der Ausge- taltung des UN-Menschenrechtsrates befasst. Der weite Antrag widmet sich Nigeria. Da dieses Land mo- entan aufgrund der Wahlen vom letzten Wochenende nternational Aufmerksamkeit findet, möchte ich hierauf uerst eingehen. Der Antrag, der hier zur Debatte steht, weist auf einen eplanten massiven staatlichen Eingriff in die Rechte on Homosexuellen in Nigeria hin. Wie so oft bei Men- chenrechtsverletzungen werden auch in diesem Fall enschen nur deswegen diskriminiert, weil ihnen ein estimmtes Merkmal zu eigen ist, dessen Ausprägung ich die Betroffenen nicht aussuchen können. Egal, ob es ich um die staatliche Verfolgung von Menschen mit ande- er Hautfarbe, anderer ethnischer Herkunft oder, wie in iesem Falle, mit einer bestimmten sexuellen Orientie- ung handelt: Staatliche Diskriminierung von Minder- eiten widerspricht den grundlegenden Anliegen jegli- her Normen, die für den Schutz der Menschenrechte efasst worden sind. Und wie so oft sind es fadenschei- ige Argumente, mit denen derartige Diskriminierungen erechtfertigt werden sollen. Im vorliegenden Fall soll etwa unter dem Vorwand, ie Ausbreitung von HIV/Aids eindämmen zu wollen, urch den momentan in Nigeria diskutierten Gesetzent- urf jedwede gleichgeschlechtliche Aktivität hart be- traft werden. So sieht der Gesetzentwurf eines „Same ex Marriage Prohibition Bill“ fünf Jahre Freiheitsstrafe ür jeden vor, der eine Beziehung mit einer Person des leichen Geschlechts führt. Gleiches droht jedem, der ine gleichgeschlechtliche Heirat durchführt, bezeugt nd begünstigt. Menschenrechtsvertreter, welche sich ür Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen und ransgender-Personen einsetzen, können ebenfalls mit iner Gefängnisstrafe belegt werden. Ferner sollen der etrieb von homosexuellen Clubs, Vereinen und Organi- ationen sowie der Besitz oder Konsum von Medien mit omosexuellen Inhalten strafbar sein. Diese drakonischen Maßnahmen schränken die rundrechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen rientierung gleich in mehrfacher Hinsicht ein; denn enn dieses Gesetz zustande kommt, werden den Ho- osexuellen, Bisexuellen, Transgendern und den Akti- isten, die sich in Nigeria für deren Interessen einsetzen, hre Vereinigungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das echt auf freie Meinungsäußerung und die Rezipienten- reiheit genommen. Ganz offensichtlich sollen diese eile der nigerianischen Bevölkerung unsichtbar und undtot gemacht werden. Dabei verstößt dieses Gesetzesvorhaben nicht nur ge- en den Internationalen Pakt über bürgerliche und politi- che Rechte, dem Nigeria im Jahre 1993 ohne Vorbe- alte beigetreten ist, sondern auch gegen die Allgemeine rklärung der Menschenrechte sowie die Afrikanische harta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. iese Charta – auch Banjul-Charta genannt – hat Nigeria m Jahre 1982 ebenfalls unterzeichnet. Offenbar sind die ugehörigkeit Nigerias zu diesen Bündnissen zum chutz der Menschenrechte jedoch nur Lippenbekennt- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9697 (A) ) (B) ) nisse, denn Nigeria ist im Hinblick auf die Menschen- rechtssituation im Land alles andere als ein Vorbild. Dass Nigeria erst seit wenigen Jahren seinen Weg hin zur Demokratie sucht, kann nicht als Entschuldigung hierfür dienen. Denn die Erfüllbarkeit von menschen- rechtlichen Mindeststandards ist nicht an die bestimmte Entwicklungsstufe eines Landes gebunden. Deshalb darf auch der Gesetzentwurf der „Same Sex Marriage Prohi- bition Bill“ international nicht unkommentiert bleiben. Denn wenn wir solche Maßnahmen, die Menschenrechte derart massiv einschränken, nicht lautstark kritisieren, verlören Menschenrechtsschutzabkommen dauerhaft an Substanz. Ich sage dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nigerianische Menschenrechtsaktivisten und Vertreter von Homosexuellenverbänden im Gesetzgebungsprozess der „Same Sex Marriage Prohibition Bill“ eine Strategie des Schweigens gewählt haben. Sie blieben stumm in der Hoffnung, dass dieser Gesetzentwurf keine Aufmerk- samkeit in den nationalen und internationalen Medien erlangt und die Abgeordneten des Parlamentes in Nigeria angesichts des Wahlkampfes für die Wahlen am letzten Wochenende das Interesse daran verlieren. Dies zeugt von einem Klima der Angst, dem sich Homosexuelle und Menschenrechtsaktivisten in Nigeria ausgesetzt sehen. Daher war es richtig, dass der britische Schwulenaktivist Peter Tatchell den Gesetzentwurf in seinem internationalen Appell vom 19. Januar 2006 zur Sprache brachte, auch wenn dies bei den nigerianischen Verbänden Unmut er- regte. Denn nur mit internationalem Druck kann auf die Staatsführung Nigerias eingewirkt werden. Neben der Kriminalisierung von Homosexuellen und ihres gesamten Umfeldes würde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes überdies ein weiteres drängendes Problem Nigerias verschärft: das Problem der Bekämpfung von HIV und Aids. Wenn – wie nach dem Gesetzentwurf – jede Unterstützung von Homosexuellen verboten würde, bestünde die Gefahr, dass jede Person oder Organisation, die sich um die Aufklärung über die Folgen von HIV/ Aids und deren Prävention bemüht, in Verdacht gerät. Träte dieser Fall ein, hätte dies für das Land unabsehbare Folgen. Nach Aussagen des UNAIDS-Koordinierungs- programmes liegt die HIV-Rate bei den 15- bis 49-Jährigen bereits heute bei 3,9 Prozent. Folglich sind in Nigeria schätzungsweise 2,9 Millionen Menschen mit dem töd- lichen Virus infiziert. Damit leben nur in Indien und Südafrika zahlenmäßig mehr Menschen, die HIV-positiv sind. Hierbei wird deutlich, dass das angebliche Ziel des geplanten Gesetzes, nämlich die Bekämpfung von HIV und Aids, mit dem gewählten Weg der Kriminalisierung der Homosexuellen keinesfalls erreicht werden kann. Denn HIV und Aids sind zwar in stärkerem Maße, aber nicht ausschließlich ein Problem von gleichgeschlechtli- chen Partnern. Dies zeigt sich schon allein daran, dass in Nigeria bei ungefähr 4,4 Prozent der Frauen, die im Jahr 2005 eine Schwangerschaftsvorsorgeklinik aufsuchten, eine HIV-Infektion festgestellt wurde. Vielmehr ist zu befürchten, dass diese geplante Diskriminierung von Homosexuellen sogar zu einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion in der gesamten Bevölkerung Nigerias f g s f l w m z b M s u G z d h s M A r n B L M v m v d c s v i n r k D m h i g s h S z d l h e w r m S s s im ti z z (C (D ührt, da die Präventionsarbeit erschwert, wenn nicht gar änzlich unmöglich gemacht würde. Diese Aspekte und, wie dargelegt, die weitere Be- chneidung der Rechte von Homosexuellen in Nigeria sind ür die FDP nicht hinnehmbar. Daher werden wir dem vor- iegenden Antrag zustimmen. Darüber hinaus fordern ir die Bundesregierung auf, von ihren Einwirkungs- öglichkeiten auf die nigerianische Regierung Gebrauch u machen, damit der vorliegende Gesetzentwurf nicht eschlossen wird. Hierzu muss sie insbesondere auch die öglichkeiten nutzen, die ihr aus der EU-Ratspräsident- chaft erwachsen, um der nigerianischen Regierung nmissverständlich deutlich zu machen, dass dieses esetz nicht hinnehmbar ist. Zum ebenfalls von den Grünen eingebrachten Antrag ur effektiven Ausgestaltung des UN-Menschenrechtsrates, er gemeinsam debattiert wird, möchte ich zuerst fest- alten, dass die FDP diesen Antrag gleichermaßen unter- tützt. Der Menschenrechtsrat wurde geschaffen, um die enschenrechtskommission abzulösen, da diese ihrer ufgabe, die weltweite Durchsetzung der Menschen- echte zu überwachen, nicht im gewünschten Maße achgekommen ist. So wurden in den letzten Jahren des estehens der Menschenrechtskommission fast keine änderresolutionen mehr verabschiedet. Staaten, die enschenrechte zum Teil systematisch und massiv erletzen, aber selbst Mitglied der Menschenrechtskom- ission waren, haben es durch geschicktes Taktieren erstanden, eine eigene Verurteilung zu verhindern. Ziel er Gründung des UN-Menschenrechtsrates war es, sol- hes Verhalten nicht mehr zu ermöglichen und ein In- trument zu schaffen, das sich aktiver um die Einhaltung on Menschenrechten kümmern kann und kümmert als hre Vorgängerin. Bislang hat sich diese Hoffnung leider icht erfüllt. Die bisherige Arbeit des Menschenrechts- ates setzt sich bislang – gemessen an den Ergebnissen – aum von jener der Menschenrechtskommission ab. ies hat zwei Gründe. Zum einen sitzen in diesem Gre- ium wieder auch Länder, in denen Menschenrechte äufig – und oft massiv – verletzt werden. Zum anderen st der Menschenrechtsrat momentan noch damit befasst, eeignete Verfahren für seine Arbeit zu finden, obwohl er chon seit fast einem Jahr seine Tätigkeit aufgenommen at. Man befindet sich also gewissermaßen auf einem chiff in voller Fahrt, muss aber noch die Seekarten eichnen und den Kompass fertigen. Dabei wird deutlich, ass die Passagiere an Bord ganz unterschiedliche Vorstel- ungen davon haben, wie Karte und Kompass auszuse- en haben und wohin die Reise eigentlich gehen soll. Wenn, wie jetzt zum Teil überlegt wird, ausgerechnet inige jener sinnvollen Sondermechanismen abgeschafft erden sollen, die noch aus der Zeit der Menschen- echtskommission stammen, fiele die internationale Ge- einschaft noch hinter diese Zeit zurück. So ist es auch aus icht der FDP unabdingbar, an den länder- oder themen- pezifischen Sonderberichterstattern festzuhalten. Genauso innvoll und auch nur folgerichtig ist es, für die Arbeit Menschenrechtsrat und insbesondere an Länderresolu- onen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen usammenzuarbeiten. Denn gerade diese Gruppen, die um Teil unter schwierigsten Bedingungen vor Ort tätig 9698 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 (A) ) (B) ) sind, sind oftmals eine wichtige Quelle für Informationen über die Menschenrechtslage in dem Land, in dem sie sich engagieren. Wenig einleuchtend ist auch, warum es Überlegungen gibt, das mit der Schaffung des Menschenrechtsrates eingeführte Verfahren der Universal Periodic Review, demgemäß jedes Land der Erde regelmäßig im Hinblick auf seine Menschenrechtssituation überprüft werden soll, wieder abzuschaffen. Die Absicht der Länder, die dies fordern, ist natürlich einsichtig: Sie wollen sich un- bequemen Nachfragen entziehen, die menschenrechtliche Missstände und fehlende Aktivitäten zur Verbesserung der Menschenrechte im eigenen Land offenbaren würden. Die Liste der Versuche, dem Menschenrechtsrat Instru- mente für seine Arbeit zu entziehen bzw. deren Wirk- samkeit begrenzen zu wollen, ließe sich fortsetzen. Deutschland muss die Zeit bis zum 18. Juni daher nutzen, um sich diesen Versuchen entschieden entgegenzustellen. Hierfür ist aus Sicht der FDP ein geschlossenes Auftre- ten aller politischen Kräfte im Deutschen Bundestag vonnöten, um ein deutliches Signal auszusenden, dass der UN-Menschenrechtsrat mit weitreichenden Kompe- tenzen ausgestattet werden muss, um seinem Auftrag wirkungsvoll nachgehen zu können. Dieses Ziel und die dafür notwendigen Maßnahmen sind im vorliegenden Antrag so dargelegt, dass die FDP ihn unterstützen kann. Michael Leutert (DIE LINKE): Ich habe schon in meiner letzten Rede darauf hingewiesen, dass in Bezug auf Homosexualität die geltende Rechtsprechung in gro- ßen Teilen Nigerias aus dem vorletzten Jahrhundert stammt und auf dem britischen Common Law beruht, eine Erbschaft aus der Kolonialzeit eben. Hier zeigt sich europäische Verantwortung für die Geschichte, die für Afrika überwiegend Ausbeutung und Unterdrückung bedeutete. Sie weist Europa damit auch eine Verantwor- tung für die Zukunft dieser Länder zu. 14 Jahre Haft ist gegenwärtig das Strafmaß für homo- sexuelle Handlungen in Nigeria, ausgenommen die zwölf Bundesstaaten, in denen die Scharia gilt und Stei- nigung erfolgt. Stellt der Gesetzesentwurf dann nicht etwa eine Verbesserung für verfolgte Homosexuelle dar? Sieht er doch eine Haftstrafe von 5 Jahren vor. Nein, na- türlich nicht. Zum einen bleibt es völlig inakzeptabel, dass Homosexualität ein Straftatbestand ist. Zum ande- ren wird der Umfang der Strafbarkeit erheblich ausge- weitet und erstreckt sich auf viele gesellschaftliche Be- reiche, wie öffentliche Darstellung, Meinungsbildung, Berichterstattung und zivilgesellschaftliches Engage- ment. Darüber hinaus droht das Gesetz, Wasser auf die Mühlen wirkungsmächtiger gesellschaftlicher Gruppen wie Christian Association of Nigeria und National Mus- lim Centre, die das Vorhaben ausdrücklich unterstützen, zu gießen. Das bedeutet nichts anderes als eine wach- sende Bedrohung von Menschen, die homosexuell leben oder auch nur darüber aufklären. Es gibt daher keinen Grund, den vorliegenden Antrag nicht zu unterstützen. Es liegt ein weiterer Antrag zu diesem Tagesordnungs- punkt vor. Die Thematik ist freilich eine andere. Es geht um den UN-Menschenrechtsrat. Aber Nigeria spielt auch h N m g l d d ti F G m H r s g d P D G „ v S u v t f h D v b p g s V e M w z h N z G z R K R s n s m d r f d g (C (D ier eine Rolle. Denn eines der 13 Mitglieder Afrikas ist igeria. Das zeigt exemplarisch die Schwierigkeiten, it denen dieses Gremium zu kämpfen hat. Tatsächlich ibt es einige Länder, die von der UN-Generalversamm- ung in den UN-Menschenrechtsrat gewählt wurden und enen die VN-Charta und die Menschenrechtskonvention er Vereinten Nationen nur bedingt Richtschnur ihres poli- schem Handelns sind. Insofern ist dem Antrag von der raktion des Bündnisses 90/Die Grünen im Großen und anzen zuzustimmen. Dennoch seien mir folgende Be- erkungen erlaubt. Menschenrechtspolitik scheint in diesem hohen ause ausschließlich auswärtige Politik. Menschen- echte werden nur im Ausland verletzt. Aber ein kriti- cher Blick nach innen auf die Gefährdungen von Bür- er- und Freiheitsrechten in unserem Land zum Beispiel urch Überwachungsbestrebungen und Eingriffe in die rivatsphäre würde dem Streiten der Bundesrepublik eutschland für Menschenrechte in der Welt mehr laubwürdigkeit verleihen. Der stete Fingerzeig auf die Anderen“ verweist eher auf eine Anmaßung, nämlich, orzugsweise zusammen mit anderen westeuropäischen taaten, letzter Gralshüter der Menschenrechte zu sein, nd auch letzter Richter. So ist es nicht zufällig, dass der orliegende Antrag vom UN-Menschenrechtsrat „objek- ive“ Resolutionen verlangt. Wer aber Objektivität ein- ordert, weiß offenbar, was objektiv ist. Von diesem ho- en Ross sollte schnellstens abgestiegen werden. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat or einem Jahr seine Arbeit aufgenommen, es aber leider isher nicht geschafft, differenzierte, objektive und über- arteiliche Resolutionen zu verabschieden. Viele Mit- liedstaaten des Menschenrechtsrates richten ihre Ent- cheidungen nicht ausreichend an den Maßstäben der N-Charta und der Menschenrechtskonvention der Ver- inten Nationen aus. Die Arbeit der Vorgängerin des enschenrechtsrates, der Menschenrechtskommission, ar durch selektive und einseitige Resolutionen gekenn- eichnet. Der Menschenrechtsrat hat dieses Muster bis- er noch nicht durchbrechen können. Unabhängig von den Menschenrechtsverletzungen im ahen Osten durch alle Konfliktparteien kann es nicht ufriedenstellen, dass der Menschenrechtsrat seit seiner ründung vor einem Jahr zu insgesamt vier Sondersit- ungen zu Israel zusammengekommen ist, aber die erste esolution zur humanitären und menschenrechtlichen atastrophe im Sudan erst im November 2006 zu einer esolution und erst im Dezember 2006 zu einer Sonder- itzung führte. Bis heute hat sich der Menschenrechtsrat icht mit der Situation der Menschenrechte im Irak be- chäftigt. Der Menschenrechtsrat muss ein effektives Instru- ent der internationalen Menschenrechtspolitik wer- en. Deutschland hat hier als Mitglied des Menschen- echtsrates eine besondere Verantwortung und wir ordern mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, ieser Verantwortung gerecht zu werden. Die von eini- en Staaten betriebene Blockbildung im Rat muss aufge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 9699 (A) (C) (B) ) löst werden. Es darf nicht sein, dass die kritischen Stim- men zur Gründung des Menschenrechtsrates letztendlich Recht behalten und der Menschenrechtsrat die Fehler der Menschenrechtskommission wiederholt. Die institutionelle Ausgestaltung des Menschen- rechtsrates ist Gegenstand intensiver Debatten im Men- schenrechtsrat und in der Zivilgesellschaft. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Menschenrechtsrat bei seiner Arbeit zu Objektivität verpflichtet. Deshalb ist es unverzichtbar, dass er auf die Informationen von unabhängigen Experten und Nichtre- gierungsorganisationen zurückgreift und diese entspre- chend an der Arbeit des Rates beteiligt werden. Länder- spezifische Resolutionen müssen auch in Zukunft in regulären Sitzungen des Rates möglich sein. Auch die Möglichkeit, Sonderberichterstatter für länderspezifi- sche Untersuchungen einzusetzen, darf auf keinen Fall abgeschafft werden. Dabei muss jede Anstrengung un- ternommen werden, dass die betroffenen Länder auch mit diesen Sonderberichterstattern kooperieren. Ein neues Merkmal des Menschenrechtsrates ist der Sollte der Gesetzesentwurf in der aktuellen Form in Kraft treten, so wäre dies eine weltweit einmalige, ge- setzlich verankerte, massive Verletzung der Menschen- rechte von Homosexuellen. Es wäre ein Verstoß gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gegen den von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und gegen die afrika- nische Charta der Menschenrechte. Man sollte meinen, dass es keiner großen Diskussionen bedarf, um eine Ver- urteilung dieses Gesetzentwurfs im Deutschen Bundes- tag zu erreichen, insbesondere auch vor dem Hinter- grund der sich durch dieses Gesetz ergebende massive Verschlechterung bis zur Verhinderung der Arbeit vom Menschenrechtsorganisationen in Nigeria. Ich finde es schlicht gesagt erbärmlich, dass es nicht gelungen ist, hierzu eine gemeinsame Entschließung al- ler Fraktionen des Bundestages zu erreichen. Die von CDU und SPD vorgeschobene Begründung zur Ableh- nung des Antrages, aufgrund der chaotischen Wahlen in Nigeria sei in naher Zukunft nicht mit einer Verabschie- dung des Gesetzentwurfes zu rechnen, ist schlichtweg sogenannte Univeral Periodic Review. Seiner derzeit diskutierten Ausgestaltung kommt eine wichtige Bedeu- tung zu. Der Reformprozess des Rates insgesamt ist ge- fährdet, falls es bis Juni nicht gelingt, den UPR so auszu- gestalten, dass unabhängige Experten und NGOs am gesamten UPR-Prozess beteiligt sind. Der Menschen- rechtsrat ist eine wichtige Säule im VN-System. Wir for- dern die Bundesregierung auf, alles zu tun, damit er auch zu einer tragenden Säule wird. Ich komme nun zu unserem Antrag, der sich gegen die geplante Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria ausspricht. In bisher nicht ge- kannter Form will die nigerianische Regierung mit ei- nem Gesetzesentwurf Homosexuelle verfolgen. Sie will bereits jede Diskussion über Homosexualität tabuisieren. Die Verletzung des Tabus soll mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. f i h J d u a e t C t R d r D (D alsch. Unabhängig vom chaotischen Verlauf der Wahlen n Nigeria werden das bisherige Parlament und die bis- erige Regierung in Nigeria noch bis zum 2. Juni dieses ahres ihre Arbeit fortführen. Auch gibt es keinerlei In- izien dafür, dass das neu zusammengesetzte Parlament nd die neue Regierung in Nigeria in dieser Frage eine ndere Auffassung vertreten. Umso wichtiger wäre jetzt in klares Signal des Deutschen Bundestages zur Verur- eilung dieses Gesetzesentwurfes gewesen. Diese hance vertut die Koalition, wenn sie heute diesen An- rag wie angekündigt ablehnt. Das Europäische Parlament hat in einer gemeinsamen esolution – die übrigens auf eine Initiative der Christ- emokraten zurückging – den Gesetzesentwurf in Nige- ia verurteilt. Es ist mir unbegreiflich, warum dies im eutschen Bundestag nicht möglich ist. 94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Kollege Brauksiepe, erlauben Sie eine Zwi-

    schenfrage des Kollegen Heinrich Kolb?



Rede von Dr. Ralf Brauksiepe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Er ist zwar noch dran, aber wenn er mit seiner Rede-

zeit nicht auskommt, gerne.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Kolb, bitte schön.