Anlage 3
Anlage 4
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9049
(A) )
(B) )
Klöckner, Julia CDU/CSU 23.03.2007 Thönnes, Franz SPD 23.03.2007
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 23.03.2007
von Klaeden, Eckart CDU/CSU 23.03.2007
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2007
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ahrendt, Christian FDP 23.03.2007
Altmaier, Peter CDU/CSU 23.03.2007
Barth, Uwe FDP 23.03.2007
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2007
Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 23.03.2007
von Bismarck, Carl-
Eduard
CDU/CSU 23.03.2007
Blumentritt, Volker SPD 23.03.2007
Dreibus, Werner DIE LINKE 23.03.2007
Eichel, Hans SPD 23.03.2007
Ernst, Klaus DIE LINKE 23.03.2007
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 23.03.2007
Friedhoff, Paul K. FDP 23.03.2007
Gloser, Günter SPD 23.03.2007
Heilmann, Lutz DIE LINKE 23.03.2007
Hilsberg, Stephan SPD 23.03.2007
Hinz (Essen), Petra SPD 23.03.2007
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2007
Hoff, Elke FDP 23.03.2007
Dr. Hofreiter, Anton BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2007
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
orte, Jan DIE LINKE 23.03.2007
r. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 23.03.2007
röning, Volker SPD 23.03.2007
r. Lammert, Norbert CDU/CSU 23.03.2007
ehn, Waltraud SPD 23.03.2007
opez, Helga SPD 23.03.2007
aurer, Ulrich DIE LINKE 23.03.2007
erten, Ulrike SPD 23.03.2007
r. Paziorek, Peter CDU/CSU 23.03.2007
achel, Thomas CDU/CSU 23.03.2007
r. Reimann, Carola SPD 23.03.2007
unde, Ortwin SPD 23.03.2007
chäfer (Bochum),
Axel
SPD 23.03.2007
chäffler, Frank FDP 23.03.2007
r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23.03.2007
chmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.03.2007
chulte-Drüggelte,
Bernhard
CDU/CSU 23.03.2007
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 23.03.2007
pieth, Frank DIE LINKE 23.03.2007
teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2007
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
9050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
(B) )
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelal-
tersgrenze an die demografische Entwicklung
und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Al-
tersgrenzenanpassungsgesetz) (86. Sitzung, Ta-
gesordnungspunkt 20 c)
Ich stimme dem oben genannten Gesetzentwurf zu.
Ich tue dies, um die gesetzliche Rentenversicherung
langfristig zu stabilisieren und auf eine solide Finanz-
grundlage zu stellen. Angesichts der steigenden Lebens-
erwartung und der gesunkenen Geburtenrate ist dieser
Schritt notwendig, damit die gesetzliche Rentenversi-
cherung auch künftig als wichtigste Säule der Altersver-
sorgung durch die Beitragszahler finanzierbar bleibt.
Ich stimme diesem Gesetzentwurf zu, um mit dieser
langfristig angelegten strukturellen Reform einen Bei-
trag zur gerechten Verteilung der Lasten zwischen den
Generationen zu leisten.
Ich tue dies aber auch, weil die Potenziale älterer
Menschen im Arbeitsleben besser als bisher genutzt wer-
den müssen. Der Alterungsprozess in unserem Land ist
langfristig unumkehrbar. Deshalb brauchen wir in Poli-
tik, Gesellschaft und Wirtschaft ein Umdenken zuguns-
ten älterer Menschen, Denn die Anpassung der Alters-
grenzen ist nur dann sinnvoll, wenn es gleichzeitig zu
einer echten Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für
ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.
Viel zu oft sind Ältere gegen ihren Willen von der Ar-
beitswelt ausgeschlossen und ihre Fähigkeiten und Er-
fahrungen bleiben ungenutzt.
Ich verbinde meine Zustimmung mit der Erwartung,
dass noch in diesem Jahr flankierende Regelungsvor-
schläge in den Deutschen Bundestag eingebracht wer-
den.
Dazu zählt insbesondere, dass auch künftig ab dem
55. Lebensjahr gleitende Übergänge in den Ruhestand
möglich sein müssen. Gerade die Altersteilzeit hat sich
als erfolgreiches und attraktives arbeitsmarktpolitisches
Instrument erwiesen, um Älteren eine flexible Arbeits-
zeitreduzierung zu ermöglichen. Hier müssen Instru-
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Dr. Troost, Axel DIE LINKE 23.03.2007
Ulrich, Alexander DIE LINKE 23.03.2007
Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.03.2007
Wolf (Frankfurt),
Margareta
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.03.2007
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
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ente entwickelt werden, damit die flexiblen Möglich-
eiten der Altersteilzeit sowie der gleitende Einstieg
üngerer stärker als bisher genutzt werden. Die Alters-
eilzeit muss zu einer Altersgleitzeit werden.
Die Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversiche-
ung bei gleitenden Altersübergangsmodellen muss at-
raktiver gestaltet werden. Dazu zählen außerdem ver-
esserte Zuverdienstmöglichkeiten, ein Teilrentenbezug
ereits ab dem 60. Lebensjahr sowie erweiterte Möglich-
eiten zur Aufstockung des Rentenversicherungsbeitra-
es.
Gerade in Branchen mit körperlich oder psychisch
tark belastenden Tätigkeiten sollte die Möglichkeit von
usatzbeiträgen zur Rentenversicherung geschaffen
erden. Diese können dann von den Tarifpartnern aus-
estaltet werden. Dazu gehört aber auch, dass ältere Ar-
eitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitli-
hen Einschränkungen die Möglichkeit erhalten, den
mfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem gesundheitlichen
eistungsvermögen anzupassen.
Nicht zuletzt gehören zu einer altersgerechten Ar-
eitswelt und zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit
lterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue For-
en der Qualifizierung und Weiterbildung, der Arbeits-
estaltung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die
umanisierung der Arbeitswelt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass der oben ge-
annte Gesetzentwurf nur in Verbindung mit diesen un-
erstützenden Maßnahmen eine angemessene Antwort
uf die Herausforderungen des demografischen Wandels
arstellt.
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Fusionsforschung
zielgerichtet weiterführen – Deutschen Beitrag
sichern (Tagesordnungspunkt 25)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Als
ch den Antrag der FDP gelesen habe, den wir heute de-
attieren, da habe ich zunächst gedacht: Das ist ein toller
ntrag, dem kann ich zustimmen. Fusionsforschung
ielgerichtet weiterführen – das ist auch mein Ziel. Das
st auch das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das
st auch das Ziel der Koalition. Den Deutschen Beitrag
n der Erstellung des ITER sichern – das ist selbstver-
tändlich, dem widmen wir uns, dem widmet sich auch
ie Bundesregierung wieder. „Wieder“ muss man sagen,
enn die Zeiten von rot-grüner Verhinderungspolitik
ind vorbei.
Rot-Grün ist vorbei. Vorbei ist der große Einfluss vie-
er lautstarker grüner Solisten in der Bundesregierung.
orbei ist die Zeit, in der sie in Regierungsverantwor-
ung Deutschland mit Unterstützung ihres antiatomaren
anikorchesters aus dem Orchestergraben der internatio-
alen Kernforschung fast herausgeblasen haben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9051
(A) )
(B) )
Zwischenspiel: Ja, Herr Fell, ich erinnere mich noch
an Ihre Aktivitäten in den letzten Jahren. Ich erinnere
mich an die Klagen der Wissenschaftler über willkürli-
che Schikane. Ich erinnere mich noch gut daran, was Sie
in Ihrer Regierungszeit alles angestellt haben, um die
Kernforschung in Deutschland möglichst zu beenden
und die deutschen Forscher bei ihrer Arbeit zu behin-
dern.
Deutsche Kernforschung am Aufholen. Ich bin jeden-
falls froh, dass nicht das Schlimmste eingetreten ist. Die
deutsche Kernforschung existiert noch. Sie ist auch in-
ternational gut aufgestellt. Zum Glück. Und wenn ich die
Zeitung diese Woche richtig gelesen habe, dann gilt das
nicht nur für die Kernfusionsforschung, sondern auch für
die Kernspaltung. Gerade auch die Transmutation sollte
man weiter verfolgen. Sie eröffnet vielversprechende
Perspektiven, um das Atommüllproblem zu lösen. Sol-
che Chancen dürfen wir uns als verantwortliche Politiker
nicht entgehen lassen.
Kernforschung auf internationalem Niveau fällt aber
nicht vom Himmel. Dieser Stand ist auch das Resultat
der intensiven Aktivitäten der Bundesregierung seit dem
Herbst 2005, seit Frau Bundesministerin Dr. Schavan
das Forschungsministerium leitet. Seither werden die
Prioritäten wieder zukunftsorientiert gesetzt. Die Ver-
säumnisse von Rot-Grün werden beseitigt, und von grü-
nen Bremsklötzen befreit geht es voran. – Voran in der
Kernforschung und in Deutschland. Der Kollege
Krummacher hat sich ja zu Recht immer wieder über die
Verhinderungspolitik der Grünen beschwert.
Die Chancen der Kernfusion für eine nachhaltige
Energieversorgung. Das ist wichtig. Die aktuelle Ener-
gie- und Klimadebatte zeigt uns doch eines überdeutlich:
Wir müssen dringend die bestehenden Chancen zur Si-
cherung einer nachhaltigen und preiswerten Energiever-
sorgung für Deutschland in Europa ergreifen. Und so
viele langfristig erfolgversprechende Möglichkeiten ha-
ben wir nicht. Auch unseren Partnern in Europa, Japan,
Russland, den USA, China, Indien und Südkorea ist klar:
Die konsequente weitere Förderung der Fusionsfor-
schung und der zügige Bau des ITER-Fusionsreaktors
sind wichtige Schritte für eine nachhaltige Energiever-
sorgung der Zukunft.
Nachdem die physikalischen Fragen zur Strompro-
duktion in einem Fusionsreaktor geklärt sind, müssen
wir jetzt die technischen Herausforderungen möglichst
schnell lösen. Bei entsprechendem politischen Willen
kann die Kernfusion 2050 oder sogar früher ihren Bei-
trag für eine umweltfreundliche und kostengünstige
Energieversorgung der Zukunft leisten. Künftigen Gene-
rationen würde sich eine weitere Option für die dauer-
haft tragfähige Sicherung ihrer Energieversorgung eröff-
nen.
Günstige hochwertige Energie für mehr Wohlstand.
Zu den wesentlichen Vorteilen der Kernfusion zählt,
dass die dazu benötigten Rohstoffe weltweit gleichmä-
ßig verteilt sind. Die Energieversorgung kann damit
praktisch überall unabhängig von Energieimporten mit
heimischen Ressourcen erfolgen. Die Unabhängigkeit
von Energieimporten stärkt vor allem rohstoffarme Län-
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er. Die Risiken regionaler Konflikte für die Welt wer-
en so wirksam begrenzt. Hochwertige Energie kann
hne großen Landschaftsverbrauch, ohne größere Ein-
riffe in die Umwelt und ohne Emissionen von Kohlen-
ioxid bzw. von umweltschädigenden Schadstoffen be-
eitgestellt werden. Günstige Energie steht praktisch
nbegrenzt zur Verfügung. Die globale Reichweite heute
enutzter Energieträger könnte um Größenordnungen in
ie Zukunft ausgedehnt werden.
Diese Vorteile zeigen die enormen Potenziale, die in
er friedlichen Nutzung der Kernenergie für zukünftige
enerationen liegen. Die Überwindung der weltweiten
nergieknappheit eröffnet Räume für neue Produkte und
roduktionen, für mehr Wohlstand und weniger Kriege.
Gleiches Ziel – anderer Weg. Und genau hierauf zielt
er Antrag der FDP. In diesem Ziel stimmen wir auch
berein – aber nicht, was den Weg dahin betrifft. Beim
ntrag der FDP habe ich mich schon gewundert. Ich
enne Sie – und die Liberalen gelten ja auch allgemein –
ls beflissene und engagierte Kontrolleure der Bundesre-
ierung. Sie legen normalerweise Wert auf einen verant-
ortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Wenn
s darum geht, Geld mit der Gießkanne zu verteilen,
enke ich zunächst an andere politische Gruppierungen
ier in diesem Haus. Deshalb kann ich mir überhaupt
icht erklären, dass Sie in Ihrem Antrag fordern, Steuer-
elder einfach so freihändig zu verteilen. Derzeit häufen
ich ja – wie wir alle wissen – beim Finanzminister
5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen an. Es wäre
ber fatal, wenn angesichts des vielen Geldes nicht nur
ie üblichen Verdächtigen sinnlich werden, sondern
uch die Kollegen von der FDP die Spendierhosen an-
iehen wollten. Denn auch wenn es dem Bund finanziell
twas besser geht, dürfen wir forschungspolitisch nicht
leich die Bodenhaftung verlieren.
Planung statt Schnellschuss. Es besteht überhaupt
eine Notwendigkeit, die Deckelung auf den 115 Millio-
en Euro institutioneller Mittel jetzt aufzuheben. Diese
ittel sind ohnehin gebunden. Für die weitere Beteili-
ung am ITER sind hingegen 11 Millionen zusätzliche
rojektmittel im Haushalt eingestellt. Und wenn wir der
einung sind – und das sind wir von der Regierungsko-
lition jedenfalls –, dass die Bundesregierung erst ein
achvollziehbares und fundiertes Programm zur Gestal-
ung der zusätzlichen Aufgaben der Fusionsforschung
orlegen soll, bevor die Projektmittel in vollem Umfang
bfließen werden, dann ist das doch keine Willkür. Im
egenteil: Eine fundierte Planung der technischen Um-
etzung ist doch Voraussetzung dafür, dass die wichtige
usionsforschung in Deutschland in geeigneter Weise
orangebracht wird. Mit einer guten Koordination und
it guten Resultaten werden wir in internationaler Zu-
ammenarbeit diese Energietechnologie zügig und ohne
ange Umwege zur Anwendungsreife im ITER voran-
ringen. Dafür sind die Projektmittel vorgesehen und
erden, wenn notwendig, auch abgerufen werden kön-
en.
Ich bin überzeugt davon: Schnellschüsse bringen uns
ier nicht weiter. Wir müssen im Gegenteil unseren Part-
ern deutlich machen, dass unser Land die notwendigen
9052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
(B) )
Vorarbeiten für den Bau der großen Komponenten des
ITER leisten kann.
Deutschlands ITER-Beitrag. Deutschland bringt
diverse Schlüsseltechnologien in das ITER-Projekt ein:
Supraleitende Magnete und Stromkabel sowie Systeme
zur Aufrechterhaltung des Brennstoffkreislaufes und der
Plasmaheizung werden vor allem an den deutschen
Helmholtz-Zentren erarbeitet. Zur Entwicklung und zum
Prototypenbau für die internationale Materialfor-
schungsanlage für Fusionswerkstoffe werden technisch
sehr anspruchsvolle Bestrahlungskammern zur Prüfung
von Werkstoffen benötigt. Daneben forschen wir an
neuartigen kältetechnischen Anlagen und an Prüfinstru-
menten zur Beurteilung und Verbesserung der Energie-
gewinnung des ITER. Die Forschungs- und Entwick-
lungsleistungen sollen unsere Position über die
bisherigen Programme hinaus weiter bei der Beteiligung
an ITER stärken.
ITER und Mittelstand. Es versteht sich für mich von
selbst, dass davon nicht nur unsere Forscher, sondern
auch unsere Unternehmen profitieren sollen und werden.
Als Beschäftigungsmotor in vielen Regionen – ich denke
hier besonders auch an die Technologieregion Karlsruhe,
aus der ich komme – können wir die Bedeutung des Mit-
telstandes für Wohlstand und Entwicklung gar nicht groß
genug einschätzen. Wenn unsere Fusionsforscher in
Karlsruhe, Julich und München gute Vorarbeiten leisten,
dann werden wir auch eine nennenswerte Beteiligung
deutscher Unternehmen am ITER-Projekt erreichen kön-
nen. Dann werden auch zukunftssichere produktive Ar-
beitsplätze mit hoher Wertschöpfung in Deutschland ent-
stehen.
Seit 2005 tut die Bundesregierung nun alles, um auch
den deutschen Beitrag an ITER zu sichern. Das reicht
von der Einbindung der Industrie bis hin zur Vergabe der
zusätzlichen Projektmittel. Die bisherigen Erfolge im
Bereich der Kernfusion machen deutlich, dass es in der
Kernfusionsforschung vorangeht. An der CDU/CSU-
Fraktion im Deutschen Bundestag wird die deutsche Be-
teiligung am ITER sicherlich nicht scheitern.
Ich bin davon überzeugt, die Bundesregierung wird
noch vor der Sommerpause ein überzeugendes Pro-
gramm zur Ausrichtung der Kernfusionsforschung vor-
legen. Mit diesem Programm werden wir dann die Vo-
raussetzungen haben, dass wir die Haushaltssperre
aufheben können und die notwendigen Mittel an die Pro-
jektnehmer abfließen können. Mit unserer Beteiligung
an ITER stärken wir Deutschland als Forschungs- und
Technologiestandort, und wir gestalten einen wichtigen
Schritt in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung.
Dieter Grasedieck (SPD): Für die wichtigste Zu-
kunftsfrage „Energieproduktion und Versorgungssicher-
heit“ brauchen wir heute und morgen eine Lösung. Wir
brauchen mittelfristige Forschungsergebnisse. Deshalb
fördert die Große Koalition verstärkt erneuerbare Ener-
gien, das CO2-freie Kraftwerk, die Kraft-Wärme-Kopp-
lung und die Wasserstofftechnologie. Hier schaffen wir
neue Arbeitsplätze in hochqualifizierten Berufen. Die
Große Koalition fördert die Forschung optimal, aber
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tets mit Augenmaß. Nach diesem Grundsatz haben alle
undesregierungen gehandelt.
Seit 1956 wird im Forschungszentrum Jülich auf dem
ebiet der Plasma- und Fusionsforschung gearbeitet. Im
orschungszentrum Karlsruhe wurde Grundlagenfor-
chung für die technologische Entwicklung für den
TER betrieben. Am 28. Juni 2005 – also zur Zeit der
PD-Grünen-Koalition – einigten sich sieben Industrie-
taaten auf den Bau des ITER in Frankreich. Die sieben
ndustriestaaten waren die EU, China, Russland, Japan,
SA, Indien und Südkorea.
Durch die internationale Kooperation wird das nötige
issen gebündelt. Die großen Staaten dieser Welt versu-
hen das wichtigste Zukunftsproblem gemeinsam zu lö-
en und das Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen.
ach Vertragsabschluss sagte im Jahr 2005 die Ministe-
in Edelgard Bulmahn: Der europäische Standort des
TER bietet Deutschland optimale Möglichkeiten für
orschung und Industrie. Die Chance für lukrative In-
ustrieaufträge ist da.
Das siebte Rahmenprogramm Euratom fördert die Fu-
ionsforschung von 2007 bis 2011 mit 2,8 Milliarden.
ie SPD und unsere Ministerin unterstützten diese Ent-
cheidung. Nur, bei aller ITER-Begeisterung brauchen
ir stets eine Förderung mit Augenmaß. Seit 50 Jahren
orschen wir in Jülich und Karlsruhe; weitere 50 Jahre
ird es dauern, bis wir in Fusionskraftwerken wirt-
chaftliche Energie produzieren können. Das Risiko ei-
er Fehlinvestition ist groß, da die Entwicklung
00 Jahre benötigt. Dadurch wird der Mut zur Geduld
tark strapaziert. Auch die Forschung braucht mittelfris-
ige Erfolgsaussichten.
Da müssen Fragen erlaubt sein. Die FDP hat auf viele
ragen schnelle Antworten, aber nur selten Lösungen.
o fordert die FDP mehr Geld für die Fusionsforschung.
ie fordern weiter. Dies darf nicht zulasten der For-
chung für erneuerbare Energie gehen. Zu welchen Las-
en soll es gehen? Sie fordern keine Haushaltssperre für
en ITER 2007 ohne Vorbedingungen. Alles das sind
orderungen ohne Lösungen.
Institute und Wissenschaftler sagen, dass die Vor-
ommnisse von Uran, Gas und Erdöl in gut 35 bis 50 Jah-
en langsam auslaufen: Uran in 35 Jahren, Erdöl in
0 Jahren und Erdgas in 50 Jahren. – Im FDP-Antrag
chreiben Sie, 2060 könnte ein Fusionskraftwerk Strom
iefern. Wie wollen Sie die Energielücke schließen?
Nein, auch in der Energieforschung müssen wir mit-
elfristige Lösungen stärker fördern. Deshalb fördern wir
eiterhin eine noch intensivere Forschung der Produk-
ion von Bioenergie und von Windenergie. Die CO2-Ab-
cheidung bei Kohlekraftwerken und die Wasserstoff-
echnologie müssen weiter gefördert werden. Hier sind
ir in der Produktion an der Weltspitze. Unsere Kraft-
erktechnologie ist ein Exportschlager und wird sich
urch unsere Forschung mit noch besseren Wirkungs-
raden mittelfristig auf dem Weltmarkt noch besser be-
aupten.
Abschließend stelle ich fest: Die SPD fördert den
TER über Euratom und die EU-Verträge. Mittelfristige
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9053
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Erfolgsaussichten sind uns aber wichtig. Deshalb fördert
die Große Koalition – und natürlich die SPD – die erneu-
erbare Energie, CO2-Abscheidungen und die Wasser-
stofftechnologie. Hier sind wir in der Großen Koalition
auf dem richtigen Weg.
Cornelia Pieper (FDP): Die sieben ITER-Partner
Europa, Japan, Russland, die USA, China, Indien und
Südkorea haben am 21. November vergangenen Jahres
in Paris den Vertrag zur Gründung der ITER-Organisa-
tion nach langem Ringen unterzeichnet. ITER wurde seit
1988 in weltweiter Zusammenarbeit von europäischen,
japanischen, russischen und bis 1997 auch US-amerika-
nischen Fusionsforschern vorbereitet. 2003 schlössen
sich dem Projekt China und Südkorea an. Auch die USA
erkannten die Bedeutung und kehrten in die ITER-Ge-
meinde zurück. 2005 kam als siebter Partner Indien
hinzu.
Im Rahmen des Festaktes im Pariser Elysée-Palast
brachten durch ihre Anwesenheit der französische
Staatspräsident Jacques Chirac und der EU-Kommis-
sionspräsident José Manuel Barroso ihre feste Überzeu-
gung zum Ausdruck, dass es sich lohnt, in eine Zukunfts-
energie heute zu investieren, die keine das Klima
schädigenden Emissionen, keine Endlagerprobleme und
keine Proliferationsprobleme mit sich bringt. Ich kann
nur sagen: Das ist ein wichtiger Meilenstein auf der
Schlussetappe zu einem Fusionskraftwerk, das auf
Dauer den Energiehunger der Welt stillen hilft und einen
wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird.
ITER soll bis 2030 zeigen, dass ein Energie lieferndes
Fusionsfeuer unter kraftwerksähnlichen Bedingungen
möglich ist. ITER soll die Grundlagen für den Bau eines
wirklichen Demo-Kraftwerks, das alle Funktionen eines
Kraftwerks erfüllt, schaffen, damit – und das muss jetzt
auch das Ziel sein – die Energieversorger nach 2050 mit
der Option „Kernfusion für Stromerzeugung“ rechnen
können. Kein geringerer als Janez Potocnik, der EU-
Kommissar für Wissenschaft und Forschung, leitete die
erste Sitzung des vorläufigen ITER-Rates und gab so
auch den Startschuss für die Vorbereitungsarbeiten für
den Experimentalreaktor ITER (lat.: der Weg), der in
Cadarache in Südfrankreich entstehen soll.
Eine Hürde ist noch zu nehmen. Der Vertrag muss,
bevor er endgültig in Kraft tritt, durch die Bundesregie-
rung ratifiziert werden. Frau Bundesministerin Schavan,
jetzt sind Sie am Zug. Ich weiss, dass Sie und auch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Sache aufgeschlos-
sen gegenüberstehen. Doch Sie müssen mit Ihrer Unter-
schrift jetzt umgehend grünes Licht für den Bau und Be-
trieb des internationalen Fusionstestreaktors ITER
geben. Sie müssen Verantwortung übernehmen und der
deutschen Forschung den Weg frei machen für eine
wirkliche bahnbrechende Forschungs- und Entwick-
lungsarbeit für die nächsten fünfunddreißig Jahre.
Doch Sie müssen der „ITER-Braut“ auch etwas in die
Aussteuertruhe legen! Wir gehen davon aus, dass die
Bundesregierung – ihrem Anteil am EU-Haushalt ent-
sprechend – in den nächsten zehn Jahren über den EU-
Haushalt mit etwa 500 bis 600 Millionen Euro zu den
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aukosten von ITER beitragen wird. Eine erstrangige
erausforderung für die Bundesregierung wird es sein,
etzt Aufträge für die Bauteilfertigung sowie die dafür
rforderlichen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
ür die deutsche Industrie und die deutsche Fusionsfor-
chung zu sichern.
Das Institut für Plasmaphysik in Garching, eines der
rößten Fusionsforschungszentren in Europa, arbeitet
it seinem Experiment ASDEX Upgrade seit Jahren an
TER-relevanten Fragen. Nicht zuletzt hat das IPP die
hysikalischen Grundlagen für den Testreaktor ent-
ickelt. Auch in Zukunft muss Deutschland, vertreten
urch die Max-Planck-Gesellschaft und die Helmholtz-
orschungszentren Karlsruhe und Jülich, eine wichtige
olle spielen, so zum Beispiel bei der Suche nach opti-
ierten Betriebsweisen für den Testreaktor, der Ent-
icklung der Plasmaheizung von ITER und Analysever-
ahren für das Plasma und natürlich nicht zuletzt auch
ach geeigneten Werkstoffen für die Brennkammer.
ITER bedeutet für mich auf keinen Fall, das nationale
rojekt „WENDELSTEIN 7 X“ in Greifswald aufzuge-
en. Dieses Leuchtturmprojekt mit seinem Alleinstel-
ungsmerkmal ist für die Plasma-Physik ein außerordent-
ich wichtiges Instrument und hat auch international eine
ohe Strahlkraft.
Meine Damen und Herren von der Koalition, ich
ppelliere an Sie, beenden Sie die Politik der „kleinen
esserstiche“ gegen die Fusionsforschung und lassen
ie diesen Bereich auch wieder am Mittelaufwuchs für
ie Energieforschungseinrichtungen teilhaben.
Frau Bundeskanzlerin, setzen Sie Ihr Versprechen, die
us rot-grüner Regierungszeit bestehenden Deckelung
er Haushaltsmittel auf 115 Millionen Euro für die Fu-
ionsforschung aufzuheben, in die Tat um!
Petra Sitte (DIE LINKE): Der Antrag der FDP „Fu-
ionsforschung zielgerichtet weiterführen – Deutschen
eitrag sichern“ soll ein Thema parlamentarisch beglei-
en, das im Wesentlichen vorbei an nationalen Parlamen-
en wie auch der EU vorangetrieben wurde. Bezogen auf
en hier angesprochenen Internationalen Thermonuklea-
en Testreaktor, kurz: ITER, wurden im August 2006
wie man so schön sagt – eigentlich alle Messen gesun-
en. Damals einigten sich EU, Japan, China, Russland,
SA, Indien und Südkorea auf Vertrag und Ort dieses
estreaktors. Die Gesamtkosten werden sich bis 2041
uf rund 16 Milliarden Euro belaufen. Die EU soll fast
Milliarden Euro aufbringen. Dazu kommen noch extra
eiträge, die durch die Mitgliedstaaten – darunter auch
eutschland – aufzubringen sind.
ITER ist jedoch nur ein Projekt, welches im Rahmen
er Erneuerung nuklearer Energietechnologien verfolgt
ird. Nukleartechnologien haben zu Recht ein Akzep-
anzproblem, welches auf die damit verbundenen Risiken
ie Proliferations- oder Betriebsgefahren oder ungelöste
ndlagerfragen zurückgeht. Deshalb werden neben Fu-
ionsreaktorsystemen wie ITER auch weitere nukleare
nergietechnologien durch Forscherinnen und Forscher
9054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
(B) )
untersucht. Dazu gehört beispielsweise auch die Ent-
wicklung neuer Kernkraftwerke der Generation IV.
Diese Forschungen sind extrem zeitintensiv und teuer.
Aus diesem Grund sind auch weltweite Formen der Zu-
sammenarbeit von Wirtschaft und Staaten eingegangen
worden. Innerhalb dieser Projekte und Mittel werden
schon heute exorbitante Summen aufgebracht, die über-
wiegend öffentliche Mittel waren und sind. Die gesell-
schaftliche Öffentlichkeit hat Ziele, Umfang, Umsetzung
und Nutzen neuer Nukleartechnologien jedoch nie ernst-
haft breit diskutiert bzw. diskutieren können. Fachkreise
dagegen schon. Dort ist man sich sehr wohl der Kon-
fliktstoffe dieser Forschung, ihrer offenen Perspektiven
im Hinblick auf die Realisierung neuer Kernkraftwerke,
der kommerziellen Aneignung künftiger Forschungser-
gebnisse, der Akzeptanz sowie der Wirkung auf andere
Strategien von Energiegewinnung bewusst.
Nur ein Beispiel dafür: Nukleare Energietechnologien
sind mit ihrer hohen Kapitalintensität hauptsächlich für
eine zentralisierte Stromerzeugung geeignet. Innerhalb
der aktuellen Klimadebatte aber wird maßgeblich der
Kapazitätsausbau von kleineren Energiegewinnungsein-
heiten nahe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern the-
matisiert. Dieser Trend der Dezentralisierung trifft auf
erhebliche Akzeptanz in der Bevölkerung. Insbesondere
Technologien zur Gewinnung emeuerbarer Energien ent-
sprechen dem Bedürfnis, sich eben nicht den Global-
playern der Energieerzeugung und ihren Preisdiktaten
auszuliefern. Und im Bereich nuklearer Energietechno-
logien werden nur diese das notwendige Kapital be-
schaffen können.
Zwangsläufig ergeben sich daraus Fragen wie: Stehen
die beiden Strategien zur Energiegewinnung nicht in
völlig ungleicher Konkurrenz zueinander? Wird es dann
nicht zu einer Verdrängung erneuerbarer Formen der
Energiegewinnung kommen? Wenn denn in einigen
Jahrzehnten solch ein Projekt wie ITER tatsächlich über
zu bauende Kraftwerke Schritt für Schritt in die Energie-
versorgung Einzug hielte, wer hätte Verfügungsgewalt?
Welche Möglichkeiten der Kontrolle müssten der Ge-
sellschaft erhalten bleiben, um die Ausgabe von zig Mil-
liarden öffentlicher Gelder respektive Steuergelder zu
rechtfertigen?
Nun mögen ja die FDP als Antragstellerin und andere
für neue nukleare Energietechnologien Engagierte be-
haupten: Um Himmels willen, so weit sei man ja noch
lange nicht. Denen halte ich entgegen: Doch, wir sind so
weit. Immerhin wurden bei Euratom durch Kommissions-
beschluss für die nukleare Forschungsförderung entschei-
dende Weichenstellungen vorgenommen. So werden im
7. Forschungsrahmenprogramm bis zum Jahr 2011 rund
2,8 Milliarden Euro für die Nuklearforschung ausgege-
ben, davon über 1,9 Milliarden für die Fusionsfor-
schung.
Die daraus entspringende Eigendynamik wird kaum
kritisch reflektiert und ist schon gar nicht Gegenstand
von Interventionen seitens Parlamenten und Regierun-
gen. So durchzieht auch den FDP-Antrag die Grundstim-
mung, es seien doch schon so viel Mittel investiert wor-
den, da könne man doch nicht mehr das Gesamtprojekt
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nfrage stellen! Meine Damen und Herrn von der FDP,
ie werden nicht bestreiten können, dass das kein über-
eugendes inhaltliches Argument für die unreflektierte
ortsetzung dieser Politik sein kann.
Natürlich muss man sich differenziert mit den Chan-
en und Grenzen jeder einzelnen Technologie auseinan-
ersetzen. Für Formen der erneuerbaren Energien wird
s doch auch eingefordert! Da können ja wohl keine un-
erschiedlichen Maßstäbe angelegt werden. ITER bzw.
ie Kernfusion sind zweifelsohne eine interessante
ption, vor allem deutlich risikoärmer als Kernspaltung
m Hinblick auf die Umwelteigenschaften und das Proli-
erationsrisiko. Aber würde man heute auf der Straße
assanten die Frage stellen, ob sie sich etwas unter er-
euerbarer und Fusionsenergie vorstellen könnten, dann
ären Kenntnisse ganz sicher sehr einseitig vorhanden.
eshalb ist es notwendig, bei so zukunftsträchtigen Fra-
en wie Energieressourcen durch öffentliche Debatten
uch Kompetenz zu bilden, um Transparenz herzustellen
nd Mitentscheidung zu ermöglichen.
Auch gehört zu einer vernünftigen Risikoabwägung
eben den finanziellen Argumenten, die derzeit gegen
ine Fusionsforschung sprechen, die Frage nach Wirt-
chaftlichkeit, Effizienz und nach der Zeitschiene. So
ann erst in 30 Jahren beantwortet werden, ob die Ener-
iegewinnung mittels Fusionsreaktoren regulär möglich
ein wird. Auch benötigen die Forschungen einen hohen
nergiebedarf. Dass ITER irgendwann einmal zehn Mal
ehr Energie liefert, als er zum Betrieb braucht, ist der-
eit noch nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund muss
an sich fragen, ob dann nicht besser die Priorität auf
kologisch und ökonomisch sinnvollere Technologien
esetzt werden sollte, die eine schnellere CO2-Reduktion
rmöglichen, wie beispielsweise die Investition in die
rforschung von Biomasse-Technologien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie
elbst haben hier in dem Hohen Hause einen Antrag zur
inrichtung eines Biomasse-Forschungszentrums einge-
racht. Sie machen dieses sinnvolle Anliegen zum Fei-
enblatt, wenn Sie nun die Priorität auf die teure Fu-
ionsforschung setzen. Ich finde, Milliarden Euro
ffentlicher Gelder auszugeben, ohne über gesellschaft-
iche Perspektiven der verfolgten Projekte Rechenschaft
bzulegen, ist undemokratisch, weil künftige Verbrau-
herinnen und Verbraucher außen vor bleiben. Verbrau-
herinnen und Verbraucher sind aber nicht auf ihren
onsumentenstatus einzunisten. Vielmehr müssen sie
uch die Konsequenzen für Mensch und Natur zutragen.
Vor diesem Hintegrund und angesichts internationali-
ierter Forschung ist es daher notwendig, eine unabhän-
ige und vorausschauende Technologiefolgeabschätzung
m Bereich der nuklearen Enengietechnologien zu si-
hern. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim
eutschen Bundestag hat mit seinem Sachstandsbericht
on 2002 ein solches Beispiel und gute Grundlage gelie-
ert!
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
er Vorsitzende der Jungliberalen hat recht: Die FDP hat
ich vom Klimaschutz verabschiedet. Alle Welt spricht
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9055
(A) )
(B) )
darüber, dass in den nächsten 15 Jahren die Weichen da-
für gestellt werden müssen, den Klimawandel aufzuhal-
ten. Und was mach die FDP? Sie stellt einen Antrag, die
knappen Forschungsmittel auf eine Technologie zu kon-
zentrieren, die frühestens in 50 Jahren zur Verfügung
stehen wird – falls überhaupt.
Der Kernfusionsantrag der FDP ist eine Bankrott-
erklärung einer Partei, der früher einmal Wirtschaftskom-
petenz zugesprochen wurde. Die FDP setzt sich für eine
Technologie ein, die unvergleichlich erfolglos ist. Seit
fast 50 Jahren wird uns versprochen, dass sie in spätes-
tens 50 Jahren funktioniere. Und auch heute spricht man
noch von 50 Jahren. Der indische Physiker Baba hat üb-
rigens bereits 1955 auf der Weltenergiekonferenz gesagt,
in 20 Jahren werde der erste Reaktor am Netz sein.
Auch die jüngste Geschichte zeigt, wie wenig von
zeitlichen Prognosen zu halten ist: Schon nach wenigen
Jahren Bauzeit ist das Fusionsexperiment Wendelstein
7-X in Greifswald um Jahre in Verzug. Das Einzige, was
bei der Kernfusion herauskam, ist ein Anstieg der Kos-
ten und die Verlängerung der Erwartungszeiträume.
Hinzu kommt, dass die von den Anhängern der Fu-
sionsenergie erwarteten Stromerzeugungskosten so hoch
sein werden, dass diese Technologie niemals wettbe-
werbsfähig wäre. Erneuerbare Energien sind bereits
heute günstiger oder werden es in 50 Jahren sicher sein.
Ich frage mich im Übrigen auch, wie die FDP diesen
Antrag dem Mittelstand erklären will. Der Mittelstand
braucht dringend Geld für technologische Innovationen,
und die FDP setzt auf eine Technologie, von der der Mit-
telstand nichts hat.
Die FDP ignoriert die Weltmarktführerschaft Deutsch-
lands bei erneuerbaren Energien. Sie sieht nicht die vor-
handenen und zukünftigen Märkte dieser Technologien,
und sie missachtet die Wettbewerbssituation, in der sich
die Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Technolo-
gien befinden. All diese Technologien finden sich im For-
derungsteil des Antrages mit keinem Wort wieder.
Leider hat die FDP ihren wirtschaftspolitischen Sach-
verstand in der Zwischenzeit einer nuklearen Utopie ge-
opfert. Ich fordere die Wirtschaftspolitiker der FDP, ins-
besondere die Mittelständler auf, sich näher anzusehen,
welche Anträge von den eigenen Forschungspolitikern
vorgelegt werden.
Doch die FDP gibt nicht nur eine wirtschaftspoliti-
sche Bankrotterklärung ab. Mehr noch: Sie zeigt, dass
sie in keiner Weise den energie- und umweltpolitischen
Herausforderungen gewachsen ist, die sie selbst be-
nennt! Die FDP will das Problem der Versorgungssicher-
heit erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts angehen,
dann, wenn die Förderpeaks beim Erdöl und Erdgas seit
Jahrzehnten zurückliegen. Die Konzentration der FDP
auf eine Zukunftsutopie trägt zur Lösung der Versor-
gungsprobleme nichts bei. Bis in großer Zahl Fusions-
kraftwerke gebaut werden könnten, müssen diese Pro-
bleme längst gelöst sein.
Wieso verschweigt die FDP in ihrem Antrag, dass die
Europäische Union die Kernfusion geradezu mit Förder-
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itteln mästet? So soll in Euratom in den nächsten Jah-
en jährlich 550 Millionen Euro fließen, der Löwenanteil
afür für Kernfusion und hier insbesondere in den von
er FDP geliebten ITER. Für alle sonstigen Energietech-
ologien inklusive der Energiespartechnologien sollen
ährlich gerade einmal 330 Millionen Euro ausgegeben
erden, davon wiederum weit weniger als die Hälfte auf
ie erneuerbaren Energien. Das verbleibende Kuchen-
tückchen dürfen sich die erneuerbaren Energien unter
ich aufteilen, sodass für jede einzelne nur noch Krümel
brig bleiben.
Allein der Bau von ITER wird circa 5 Milliarden Euro
osten. Dabei wird der ITER nicht einmal die Lösung des
auptproblems der Kernfusion angehen: die Entwick-
ung von Materialien für die erste Wand, die immensen
emperaturen und Bestrahlungen ausgesetzt sein wird.
ies verschweigt die FDP. Und was sagt sie dazu, dass
ie Entwicklung der Kernfusion global 70 bis 80 Milliar-
en Euro kosten soll?
Angesprochen wird von der FDP zwar das deutsche
usionsexperiment Wendelstein 7-X. Aber die FDP ver-
chweigt auch hier, dass die Kosten aus dem Ruder lau-
en. Mittlerweile kostet der Bau viele Millionen mehr,
ls anfangs geplant, und der Zeitplan läuft völlig aus
em Ruder. Dies alles sind wichtige Forschungsgelder,
ie an anderer Stelle im Forschungshaushalt fehlen, wo
ie dringend benötigt würden. Anstatt die Missstände in
reifswald anzusprechen, plädiert die FDP dafür, die
orschungsmittel für die Kernfusion zu erhöhen. Zahlen
oll der Steuerzahler.
Es ist mehr als schade um jeden Euro, der für die
ernfusionsforschung verschwendet wird. Das Geld
äre bei den erneuerbaren Energien viel besser aufgeho-
en. Diese decken trotz marginaler Forschungsmittel
lobal schon über 12 Prozent des Weltenergiebedarfs.
is zur Mitte des Jahrhunderts wäre eine vollständige
eckung möglich und die Kernfusion mit ihren Radio-
ktivitätsproblemen vollkommen überflüssig. Doch wur-
en OECD-weit in den letzten 50 Jahren die falschen
chwerpunkte gesetzt. 70 bis 80 Prozent der Energiefor-
chungsmittel flössen in die Kernfusion und Spaltung.
ie Ergebnisse lauten: 2,5 Prozent Anteil der Atomspal-
ung und null Prozent Anteil der Kernfusion an der De-
kung des Weltenergiebedarfs.
Es gibt wohl keinen Forschungsbereich, in den so
iele Mittel investiert wurden und der Erfolg so gering
ar wie bei der nuklearen Energieversorgung. Die Kern-
usionsforschung war der größte Forschungsflop der
elt des 20. Jahrhunderts. Wir sollten dafür sorgen, dass
s der Fusionsforschung nicht gelingt, diesen Titel mit
rfolg zu verteidigen. Wir sollten unsere knappen Steu-
rmittel dort einsetzen, wo sie gebraucht werden und wo
it ihnen Probleme gelöst werden können.
Die einseitige Festlegung in Ihrem Antrag auf die Fu-
ion zeigt auf, dass Sie es mit Ihren Zielen nicht ernst
einen. Würden Sie Ihren eigenen genannten Zielen fol-
en, müssten Sie für den Ausstieg aus der Fusionsfor-
chung eintreten.
9056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
(B) )
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Verzicht der Bun-
desregierung auf Einnahmen aus Sponsoring
(Tagesordnungspunkt 26)
Petra Merkel (Berlin) (SPD): In dem Antrag der Lin-
ken heißt es:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregie-
rung auf, für die obersten Bundesbehörden und die
Bundeswehr auf Einnahmen aus Sponsoring zu ver-
zichten.
Vorab möchte ich einiges klären: Sponsoring – das
klingt wirklich harmlos nach Unterstützung beim Sport,
so zum Beispiel kommt mir direkt Trikotwerbung der
Fußballvereine in den Sinn. Sponsoring in der Bundesre-
gierung? Wir sollten nicht so weit gehen, wie zum Bei-
spiel unserem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
vorzuschlagen, die Kabinettsmitglieder zur weiteren
Sanierung des Bundeshaushalts mit Sponsorentrikots
auszustatten. Wir sollten auch den Präsidenten des
Deutschen Bundestags daran hindern, die Bundestagsde-
batten zukünftig nach dem Motto „Diese Rede wird Ih-
nen präsentiert von ...“ sponsern zu lassen. Nein, ernst-
haft – ich glaube, Sie meinen mit Ihrem Antrag etwas
anderes.
Was bedeutet Sponsoring denn überhaupt? Definition
der Verwaltungsvorschrift – Allgemeine Verwaltungs-
vorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes
durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und
sonstige Schenkungen) –:
… Zuwendung von Geld-, Sach- oder Dienstleis-
tungen durch Private (Sponsoren) an eine oder
mehrere Dienststellen des Bundes (Gesponserte),
mit der der Sponsor eine Tätigkeit der Verwaltung
mit dem Ziel fördert, dadurch einen werblichen
oder sonst öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu er-
reichen (Sponsoring).
Wir beraten hier ein heiles Thema, das uns übrigens
über mehrere Jahre im Rechungsprüfungsausschuss be-
schäftigt, ein Thema, das sehr sensibel ist. Der Staat und
seine Behörden, allen voran auch wir Abgeordnete, ha-
ben selbstverständlich eine Vorbildfunktion und müssen
alles tun, um die Möglichkeiten von Einflussnahme oder
Begünstigung oder auch nur den Verdacht in dieser
Richtung zu verhindern. Aber: Ist die notwendige Kon-
sequenz aus unserer Verantwortung gar kein Sponso-
ring? Ist dies die Lösung? Sicherlich die einfachste –
aber, wie ich finde, die falsche.
Wir haben uns im Parlament und bei den intensiven
Beratungen im Haushaltsausschuss und im Rechnungs-
prüfungsausschuss für einen anderen Weg entschieden:
Im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
wurde 2002 beschlossen, „dass für das Sponsoring der
Bundesverwaltung ein Rahmen gefunden werden solle,
der sowohl das Budgetrecht des Parlaments als auch die
Transparenz des Prozesses gewährleiste, gleichzeitig
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ber auch niemanden daran hindere, Finanzmittel bereit-
ustellen.
Im Juli 2003 wurde daraufhin die Allgemeine Verwal-
ungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bun-
es durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und
onstige Schenkungen) erlassen, eine Vorschrift, die ge-
au regelt, welche Grundsätze beim Einsatz von Sponso-
ing zu beachten sind. Eine Maßnahme, die diese Ver-
altungsvorschrift vorsieht, ist ein zweijährlicher
ericht des Bundesministeriums des Innern, in dem die
eld-, Sach- und Dienstleistungen aus Sponsoring of-
engelegt werden.
Im Rechnungsprüfungsausschuss untersuchten wir
iesen Sponsoringbericht. In diesem Bericht ist aufge-
ührt, was wie gefördert und was bezahlt wird und vor
llem, von wem. In diesem Bericht wird die Finanzie-
ung von Aufgaben des Bundes durch „Private“, Spon-
oren, veröffentlicht. Gemeint sind neben Sponsoring
uch alle anderen unentgeltlichen Zuwendungen Priva-
er, insbesondere Spenden und sonstige Schenkungen.
Sie von der Linken berufen sich auf Zeitungsartikel,
n denen Beträge genannt werden und der Verdacht ge-
ährt wird, dass Firmen aufgrund ihres Sponsoringver-
altens staatliche Aufträge erhalten. Es war ein Anliegen
er Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, ge-
au eine solche Kopplung oder auch Begünstigung aus-
uschließen. Die Zahlen, die Sie in Ihrem Antrag nen-
en, können Sie überhaupt erst nur nennen, weil sie in
em Sponsoringbericht offengelegt wurden. Genauso
ie die Presse sie nur deshalb nennen kann. Der Sponso-
ingbericht, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung
eröffentlich wird – das wurde vom Parlament initiiert –,
ird durch unsere Initiative nun auch in Zukunft die Na-
en der Sponsoren nennen, um die nötige und gebotene
ransparenz zu schaffen.
Wir haben diese Kritik des Rechungshofes am ersten
ponsoringbericht berücksichtigt. Diese Kritik wurde in
en Zeitungsartikeln des „Stern“ und der „Berliner Zei-
ung“ zitiert. Wir haben diesen Monat im Rechnungsprü-
ungsausschuss den Beschluss gefasst, dass ab dem
ommenden – dem zweiten – Sponsoringbericht die Na-
en der Sponsoren ab einer Wertgrenze von 5 000 Euro
enannt werden. Wir haben diese Wertgrenze zur Ver-
eidung von Bürokratie eingeführt. Für das Technische
ilfswerk haben wir eine gesonderte Regelung einge-
ührt: Hier werden dem Innenministerium vom THW die
ittel unter 5 000 Euro gemeldet. Das ist eine gute Lö-
ung.
Einen völligen Rückzug – keinerlei Sponsoring zuzu-
assen – das ist Ihr Vorschlag, der Vorschlag der Kolle-
innen und Kollegen der Linken. Ihr Antrag tut ja gerade
o, als sei jegliches Sponsoring von Übel und gehöre
erboten. Ich möchte hier auf die vielen Projekte gerade
m Kunst- und Kulturbereich hinweisen, die auch von
irmen und Unternehmen unterstützt und gefördert wer-
en und die vielfach ohne dieses Engagement der Privat-
irtschaft gar nicht erst möglich wären.
Im Bereich des Mäzenatentums hält der Beauftragte
er Bundesregierung für Kultur und Medien eine Aus-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9057
(A) )
(B) )
nahme für erforderlich; hier müssen wir jedoch genau
schauen, wie wir etwas abgrenzen können. Deshalb ha-
ben wir das Bundesministerium des Innern gebeten, eine
tragfähige Regelung zu erarbeiten, die wir im Rech-
nungsprüfungsausschuss dann beraten werden. Darüber
hinaus werden die Hinweise des Bundesrechnungshofes
aufgegriffen und beim zukünftigen Einsatz privater Mit-
tel berücksichtigt werden. Hierzu soll erforderlichenfalls
die Verwaltungsvorschrift Sponsoring überarbeitet wer-
den.
Schon jetzt ist in der Verwaltungsvorschrift geregelt,
dass Sponsoring nur unterstützend genutzt werden kann.
Selbstverständlich muss schon jeder Anschein fremder
Einflussnahme vermieden werden, um die Integrität und
Neutralität des Staates zu wahren. In der Eingriffsver-
waltung ist Sponsoring grundsätzlich nicht zulässig, so
zum Beispiel bei einer unmittelbaren oder mittelbaren
Unterstützung in den hoheitlichen Aufgabenbereichen
der Polizei, der Finanzen, des Zolls. Außerhalb der Ein-
griffsverwaltung ist Sponsoring zum Beispiel bei Kultur,
Sport, Gesundheit, Umweltschutz, Bildung und Wissen-
schaft zulässig. Die schriftliche Einwilligung der obers-
ten Dienstbehörde ist notwendig bei der Annahme von
angebotenen oder eingeworbenen Sponsoringleistun-
gen. Ausgeschlossen sind auch Vereinbarungen zur indi-
rekten Koppelung von Leistung und Gegenleistung.
Ich finde, wir haben damit klare, eindeutige und prak-
tikable Regelungen. Selbstverständlich bleiben wir am
Ball und haben im Rechnungsprüfungsausschuss den
Bundesrechnungshof gebeten, auch den zweiten Sponso-
ringbericht zu prüfen und uns über das Ergebnis der Prü-
fung zu berichten.
Ich teile in einem Punkt die Meinung der Linken und
zitiere aus der Antragsbegründung:
Sponsoren dürfen Regierungshandeln nicht beein-
flussen und damit über die Politik in unserem
Lande entscheiden.
Natürlich dürfen sie dies nicht, und sie tun es ja auch
nicht. Ich glaube nicht – mit dieser Einschätzung bin ich
auch nicht alleine – dass der Rüstungskonzern EADS
mit 87 000 Euro seit 2003 das Verteidigungsministerium
„kaufen“ konnte.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um zu vermeiden, dass
bei den Bürgerinnen und Bürgern dieser – wohlgemerkt –
falsche Eindruck entstehen könnte: Eine Möglichkeit ist
die in Ihrem Antrag vorgeschlagene, nämlich jegliche
Form von Sponsoring und sonstige Unterstützung durch
Unternehmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu
verbieten – ich zitiere –:
Die Bundesregierung … muss ganz auf das Sponso-
ring in der Bundesverwaltung verzichten.
Die andere Möglichkeit ist, Sponsoring transparent zu
machen, „Ross und Reiter“ zu benennen: es nicht zu ver-
teufeln, sondern es zuzulassen, aber es öffentlich zu ma-
chen. Wir haben selbstverständlich eine Vorbildfunktion
und gehen sehr verantwortungsvoll mit dem Thema um.
Wir haben uns im Haushaltsausschuss für die zweite
Variante entschieden, nämlich auf finanzielle Unterstüt-
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ung in manchen Bereichen nicht zu verzichten. Ich
öchte hier gerne verdeutlichen, worüber wir hier über-
aupt reden. Sponsoringeinnahmen, das klingt nach
schwarzen Köfferchen“ und „verschlossenen Umschlä-
en“, die zugesteckt werden. Ich möchte Ihnen ein kon-
retes Beispiel dafür geben, was Sponsoring bedeutet.
m welche Art von Sponsoring handelt es sich denn
berhaupt bei den von Ihnen genannten Beispielen und
ahlen? Dann sollten Sie mir erklären, warum Sie auf
ine solche Unterstützung verzichten möchten – ich
itiere –:
Für die AIDS-Aufklärung der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden kos-
tenlose Werbeflächen für Großflächenplakate und
Sendezeiten für Audio- und Videowerbespots be-
reitgestellt. Der Fachverband Außenwerbung e. V.
unterstützte die Arbeit der Bundeszentrale für die
AIDS-Prävention, indem sie bundesweit Plakatflä-
chen für die Großplakate (etwa „Gib AIDS keine
Chance“) kostenlos zur Verfügung stellte. Barmittel
hat die Bundeszentrale nicht erhalten. Diese Kam-
pagne wurde auch von einer Vielzahl meist regional
ausstrahlender Hörfunksendern sowie einigen TV-
Sendern unterstützt, indem diese kostenlos Sende-
zeiten für die Fernseh- und Hörfunkspots zur Verfü-
gung stellten. Auch hier hat die Bundeszentrale
keine Barmittel erhalten. Die im Auftrag des BMG
in Arbeitsteilung durchgeführte AIDS-Prävention
der BZgA und der Deutschen AIDS-Hilfe ist in
Deutschland nachweisbar erfolgreich. Nur durch
beträchtliche Unterstützung durch Kooperations-
und Sponsor-Partner kann das AIDS-Kampagnen-
konzept aufrechterhalten werden. Allein mit den für
die AIDS-Aufklärung im Bundeshaushalt zur Ver-
fügung gestellten Mitteln wäre eine ebenso wir-
kungsvolle Präventionskampagne nicht zu erzie-
len. Gegenwert für die Bereitstellung der
Werbeflächen ca. 16,7 Millionen Euro. Gegenwert
für die Ausstrahlung der Spots ca. 24 Millionen
Euro.
Das heißt, diese Kampagne wurde mit über 40 Millio-
en Euro unterstützt. Und das wollen Sie nun nicht mehr
ulassen? Wir sind uns doch sicherlich einig, dass nie-
and etwas gegen groß angelegte Kampagnen zur Aidsauf-
lärung haben kann. Die Bedeutung dieses Themas ist
ns allen bewusst. Diese Kampagne ist deshalb sehr
ichtig. Deshalb auch ganz klar mein Dank an dieser
telle an den Fachverband Außenwerbung e. V.
Folgten wir jetzt Ihrem Antrag, so würde das Folgen-
es bedeuten: Die Mittel für eine solchen Kampagne
ollte dann Ihrer Meinung nach komplett vom Bund be-
tritten werden. Hier muss ich aber – leider – anmerken,
ass wir diese nicht mit Haushaltsmittel alleine bestrei-
en können. Und auch das wissen Sie, Frau Dr. Lötzsch!
Wenn Sie mich vor die Wahl stellen, auf jegliche fi-
anzielle Hilfe der „Privatwirtschaft“ zu verzichten oder
ie Spender und Sponsoren zu nennen, um so beispiels-
eise Kampagnen wie die von mir genannte durchfüh-
en zu können, fällt meine Entscheidung, wie Sie sich si-
herlich nach meinen Ausführungen denken können, so
9058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
(B) )
aus: Ich bin dafür, dass weiterhin Sponsoring unter-
schiedlichster Art nach den klaren Regeln der Verwal-
tungsvorschrift Sponsoring auch von Bundesministerien
in Anspruch genommen werden kann. Eine weitere Vo-
raussetzung ist dafür die öffentliche Berichterstattung
und große Transparenz auch durch Namensnennung im
Sponsoringbericht.
Dr. Claudia Winterstein (FDP): Die Linksfraktion
fordert in ihrem Antrag, die Bundesregierung solle auf
Einnahmen durch privates Sponsoring verzichten. Wir
erleben einen seltenen Moment in diesem Haus; denn in
dieser Frage springe ich als Oppositionsrednerin der Re-
gierung zur Seite.
Ich halte die Bedenken der Linksfraktion für übertrie-
ben. Sie sagen: Das Ansehen des Staates steht auf dem
Spiel. Kollegin Lötzsch spricht in einer Pressemitteilung
sogar von „der gekauften Republik“. Da sollte man doch
die Kirche im Dorf lassen. Sie unterstellen, dass Unter-
nehmen sich Vorteile verschafft hätten, ohne diese Vor-
würfe belegen zu können. An dieser Stelle sollten Sie
vorsichtiger argumentieren.
55 Millionen Euro in Geld- und Sachspenden haben
Ministerien und Behörden des Bundes in den Jahren
2003 und 2004 von privater Seite erhalten, Geld, mit
dem überwiegend Projekte finanziert wurden, für die an-
sonsten keine Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Es
wäre äußerst bedauerlich, wenn der Staat auf diese Mit-
tel verzichten müsste.
Der mit Abstand größte Teil der Sponsorengelder ist
in die Aidsaufklärung geflossen. Über 40 Millionen
Euro. Wir sind uns doch wohl hier alle einig, wie wichtig
dieses Thema ist, insbesondere vor dem Hintergrund
steigender Infektionszahlen in Deutschland. Ich kann
beim besten Willen nicht erkennen, was falsch daran
sein soll, wenn der Staat die Unterstützung privater Ge-
ber in Anspruch nimmt, um gute, sinnvolle Projekte
durchzuführen. Wollen Sie wirklich ohne Not eine gute
Sache beenden?
Ganz im Gegenteil: Die Mentalität des Spendens ver-
dient unsere volle Unterstützung. Immer weniger Bürger
identifizieren sich mit dem Staat. Eine Kultur des Spen-
dens fördert den Austausch zwischen Bürger und Staat.
Wer spendet, setzt sich aktiv für die Gesellschaft ein!
Wir brauchen mehr privates Engagement und nicht we-
niger!
Selbstverständlich brauchen wir klare Regeln für das
Sponsoring. Das heißt: Offenlegen, was gesponsert, wie
viel gesponsert wurde und vor allem, von wem gespon-
sert wurde. Der gesponserte Zweck muss eine eindeutige
Außenwirkung haben. Es kann zum Beispiel nicht ange-
hen, dass sich Ministerien interne Betriebsfeiern bezah-
len lassen. Firmen dürfen sich nicht zu Dauersponsoren
einer bestimmten Behörde entwickeln; das gefährdet die
Chancen- und Wettbewerbsgleichheit unter den poten-
ziellen Sponsoren. Und das Wichtigste: Wir brauchen
Transparenz. Dazu gehört die Veröffentlichung der
Sponsorennamen im Interesse der Bürger und Steuerzah-
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er. Transparenz ist das wirksamste Mittel, damit gar
icht erst der Verdacht von Korruption oder Interessenü-
erschneidungen aufkommen kann.
Hier hat die Bundesregierung in der Vergangenheit
ehler begangen. Durch die fehlende Namensnennung
m ersten Sponsoringbericht konnte der Eindruck entste-
en: Der Bund hat etwas zu verbergen. Der Bundes-
echnungshof hat dies zu Recht kritisiert. Wir haben im
echnungsprüfungsausschuss den Ball aufgenommen.
ie Argumente einiger Ministerien, die Namensnennung
ei zu aufwendig, kann ich nicht gelten lassen. Das In-
enministerium hat die Forderung nach mehr Transpa-
enz jetzt endlich angenommen. Für den nächsten Spon-
oringbericht erwarten wir klare Angaben.
Regeln für das Sponsoring sind wichtig, sie dürfen
ber nicht dazu führen, dass sich potenzielle Spender ab-
eschreckt fühlen und vom Sponsoring zurückziehen.
ies gilt vor allem für den Kunst- und Kulturbereich. Es
st nicht ungewöhnlich, dass Kunstmäzene ihre Unter-
tützung nur anonym leisten wollen. Dieser Wunsch ist
bsolut respektabel. Eine zwingende Nennung der Na-
en von Kunstmäzenen würde deren Spendenbereit-
chaft bremsen und negative Auswirkungen auf den Kul-
urbereich haben. Das Ministerium hat angekündigt, hier
ine Formulierung zu finden, die dieser Ausnahmesitua-
ion Rechung trägt. Ich bin optimistisch, dass wir für den
ulturbereich zu einer praktikablen Lösung kommen
erden.
Das Sponsoring braucht klare Regeln und Transpa-
enz. Der Staat muss aber die Chance haben, privates
ngagement für sinnvolle Dinge zu nutzen.
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Die Linke for-
ert mit dem vorliegenden Antrag die Bundesregierung
uf, für die obersten Bundesbehörden und die Bundes-
ehr auf Einnahmen aus Sponsoring zu verzichten.
Was ist Sponsoring? „Beim Sponsoring wird eine
artnerschaft eingegangen, bei der beide Parteien beab-
ichtigen, auf dem Prinzip von Leistungen des Sponsors
nd Gegenleistungen des Gesponserten Vorteile für die
igenen Interessen zu erzielen.“ – So steht es in der ent-
prechenden Verwaltungsvorschrift.
Zu den größten Sponsoren der Bundesregierung gehört
er Rüstungskonzern EADS. Seit 2003 bezuschussten
ADS und die Tochterfirmen des Konzerns insgesamt
0 Empfänge, Bälle und Essen für das Verteidigungs-
inisterium, die Bundeswehr und ihre Gäste. Insgesamt
ubventionierten EADS und die Tochterunternehmen das
ehrressort seit 2003 mit Geld und Sachleistungen im
ert von rund 87 000 Euro.
Andere Bundesbehörden ließen sich von Firmen wie
iemens, BMW, Daimler-Chrysler, VW, Eon, Deutsche
elekom sowie Vattenfall, Shell, Glaxo-Smith-Kline und
eneral Electric sponsern. Die Gesamtsumme der von
er Bundesregierung von August 2003 bis Ende 2004
ingeworbenen Leistungen betrug mehr als 55 Millionen
uro.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9059
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Da Sponsoring immer auf Leistung und Gegenleis-
tung beruht, frage ich mich: Was hat zum Beispiel der
Rüstungskonzern EADS als Gegenleistung bekommen?
Ich habe die Bundesregierung gefragt, wie viel Geld
in der Zeit von 1999 bis 2007 für Rüstungsaufträge an
EADS geflossen ist? Es sind 10,5 Milliarden Euro. Das
sind 17,8 Prozent aller vergebenen Rüstungsaufträge! Da
fragt sich doch jede Bürgerin und jeder Bürger, ob es
vielleicht einen Zusammenhang zwischen der Ausrich-
tung von Empfängen des Bundesverteidigungsministe-
riums durch EADS und der Zahlung von 10,5 Milliarden
Euro gibt.
Oder denken wir an Siemens. Siemens befindet sich
gerade in einer schweren Korruptionskrise. Der Konzern
versucht gerade seine Bestechungsgeschichte aufzuar-
beiten. Siemens sponsert auch die Bundesregierung. Wo-
rin besteht die Gegenleistung? Ich weiß es nicht. Ich
weiß nur, dass Siemens zusammen mit IBM einen Auf-
trag bekommen hat, der ein Volumen von 7,3 Milliarden
Euro umfasst. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass
dieses Projekt eine Milliarde Euro günstiger gewesen
sein könnte, wenn die Bundesregierung das Projekt in ei-
gener Regie geführt hätte. Doch die Bundesregierung
war sehr großzügig und gab das Projekt komplett in die
Hände von Siemens und IBM.
Es riecht förmlich nach Korruption und Bestechung.
Um diesen Geruch aus der Nase zu bekommen, ist es
einfach eine Frage der politischen Hygiene, dass die
Bundesregierung komplett auf Sponsoring im Kern-
bereich der Bundesverwaltung verzichtet.
Die Bundesregierung darf nicht leichtfertig das Anse-
hen des Staates aufs Spiel setzen. Sponsoren dürfen
nicht weiter Regierungshandeln beeinflussen und damit
über die Politik in unserem Lande entscheiden.
Jeder weiß, dass der Druck der Lobbyisten von Tag zu
Tag größer wird. Es wird immer offensichtlicher, dass
die Bundesregierung immer häufiger diesem Druck
nachgibt.
Denken wir nur an die Debatte um den Kohlendioxid-
ausstoß deutscher Autos oder um den Schutz von Nicht-
rauchern – immer hatten starke Lobbygruppen ihre Fin-
ger im Spiel, um ihre Partikularinteressen mithilfe der
Bundesregierung gegen die Mehrheit im Land durchzu-
setzen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht mehr den
Eindruck, dass ihre Volksvertreter ihre Interessen vertre-
ten, sondern die Interessen von EADS und Siemens. Das
führt zu der viel beschriebenen Politikverdrossenheit.
Der Verzicht auf das Sponsoring in Kernbereichen der
Bundesregierung könnte ein klares Zeichen an die Bür-
gerinnen und Bürger seien. Deshalb bitte ich Sie, unse-
rem Antrag zuzustimmen.
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Spon-
soring in der Bundesverwaltung ist weniger in quantitati-
ver, sondern vielmehr in qualitativer Hinsicht von Be-
deutung. Der erste Sponsoringbericht hat für einen
Zeitraum von 17 Monaten Sponsorleistungen von unge-
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ähr 55 Millionen Euro erfasst. Das entspricht gerade
inmal 0,02 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben des
undes. Sponsoring der Bundesverwaltung ist also in
er Gesamtsumme annähernd zu vernachlässigen. Im
inzelfall kann es aber durchaus von Bedeutung sein: In
inanzieller, wie aber auch in ideeller Hinsicht. Um es
lso vorwegzunehmen: Deswegen lehne ich den von der
raktion die Linke vorgelegten Antrag auf einen voll-
tändigen Verzicht von Sponsorleistungen in der Bun-
esverwaltung ab.
Man könnte die Debatte deswegen zügig beenden,
enn stets gewährleistet gewesen wäre, dass das gezielte
ponsoring einzelner Institutionen und Projekte unter
eachtung größtmöglichster Transparenz geschehen
äre. Dies war leider nicht immer der Fall. Wir haben
ns im Rechnungsprüfungsausschuss mehrmals mit der
hematik beschäftigt und glücklicherweise über die Mo-
ate hinweg beim zuständigen Bundesinnenministerium
inen Sinneswandel bewirken können. Die fehlende na-
entliche Nennung der Sponsoren im Sponsoringbericht
urde anfangs mit abwechselnd skurrilen Begründungen
rklärt. In einem Ablehnungsbescheid auf Einsicht in die
amensliste erklärte das Bundesinnenministerium in ei-
em Schreiben beispielsweise einem Antragsteller: Auf
ie Namensnennung werde auch deshalb verzichtet, „da-
it Sponsoren oder Spender durch die Veröffentlichung
icht befürchten müssen, künftig auch von anderer Seite
ebeten zu werden, Maßnahmen, Projekte, etc. zu unter-
tützen.“ Diese Begründung ist nicht nur völlig abwegig,
ondern lässt erst recht Vermutungen ins Kraut schießen,
ass es hier wohl etwas zu verheimlichen gibt. Denn
wischen den Sponsoren und den Institutionen bestehen
ftmals vertragliche Verbindungen. Der Verdacht von
arteilichkeit und Beeinflussung ist dann nicht von der
and zu weisen.
Gerade deswegen ist es ungemein wichtig, dass für
ie Öffentlichkeit in diesem sensiblen Bereich Transpa-
enz hergestellt wird. Ein Vertuschen und Tuscheln be-
chädigt dagegen die eigentlich gute Idee, dass die Bun-
esverwaltung einzelne Projekte durch eigens bei
nternehmen und Verbänden akquirierte Mittel mitfi-
anziert. Dadurch wird der Bundesverwaltung die Mög-
ichkeit eröffnet, neben den regulären Budgetmitteln
urch eigene Anstrengungen zusätzliche Maßnahmen
urchführen zu können. Dies stärkt meiner Meinung
ach im ausgesprochen positiven Sinne die Eigenverant-
ortung und den Gestaltungsspielraum der Verwaltung.
Das Bundesinnenministerium hat letztlich unsere Kri-
ik aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aufgenom-
en. Als schmaler Grat zwischen der Gefahr von über-
ordender Bürokratie auf der einen Seite und möglichst
roßer Transparenz auf der anderen Seite soll in Zukunft
ine Namensnennung ab einer Wertgrenze von
000 Euro vorgesehen werden. Diese Wertgrenze ist ein
ompromiss. Die Mehrzahl der Sponsorleistungen liegt
ämlich unterhalb dieser Grenze. Es muss in Zukunft
berprüft werden, ob sich diese Grenze als praktikabel
rweist. Im Zweifelsfall muss sie dementsprechend an-
epasst werden.
9060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
(B) )
Der schmale Grat besteht aber auch darin, dass mit ei-
ner neuen Transparenzregelung nicht das Mäzenatentum
in der Kulturförderung behindert werden soll. Deswegen
braucht es eine scharfe begriffliche Differenzierung zwi-
schen Sponsoring, Spende und sonstiger Schenkung.
Beim privaten Mäzenatentum sollte dem Wunsch nach
Anonymität Rechnung getragen werden können, gerade
weil hier im Gegensatz zum Sponsoring eben beispiels-
weise keine Gegenleistung in Form von Werbung erwar-
tet wird. Die Kulturförderung zeigt exemplarisch, wie
kontraproduktiv ein völliger Verzicht auf Sponsoring,
Spenden und Schenkungen wäre.
Wir brauchen vielmehr eine Regelung die den schma-
len Grat meistert. Dies bedeutet: Sponsoring braucht
größtmögliche Transparenz. Eine entsprechende Rege-
lung haben wir im Rechnungsprüfungsausschuss auf den
Weg gebracht.
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern: Sponsoring durch private
Finanzierungsquellen hat für die öffentliche Verwaltung
in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewon-
nen. Zum Sponsoring in der Bundesverwaltung zählen
nicht nur die Geld-, Sach- oder Dienstleistung eines Un-
ternehmens, das als Gegenleistung hierfür zum Beispiel
namentlich im Rahmen einer Veranstaltung erwähnt
wird. Hierzu zählen auch das Mäzenatentum sowie die
Spenden und Schenkungen insbesondere von Privaten,
die Aktivitäten der Verwaltung unterstützen und fördern
wollen. Eine solche Förderung unterstützt das konkrete
Vorhaben. Sie ist aber häufig auch Ausdruck bürger-
schaftlichen Engagements, wenn Sie zum Beispiel an die
vielen Spenden und Schenkungen der Bürger an das
THW denken, ohne die viele Einsätze des THW nur
schwer möglich wären.
Natürlich darf die Objektivität von Entscheidungen
der Verwaltung nicht durch Leistungen von Sponsoren,
Spendern oder Mäzenen beeinflusst werden. Deshalb
müssen die Namen der Sponsoren genannt, ihre Leistun-
gen und der Zweck ihrer Leistung offengelegt und die
ordnungsgemäße Mittelverwendung gesichert werden.
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Einflussnahme
auf staatliche Handlungen ausgeschlossen werden.
Wie der Bundesrechnungshof in einer Prüfung im
Jahr 2000 feststellte, war die notwendige Transparenz in
der Vergangenheit nicht immer gegeben. Daraufhin
wurde die Richtlinie für das Sponsoring – die Verwal-
tungsvorschrift Sponsoring – geschaffen. Mit dieser Ver-
waltungsvorschrift steht seit 2003 ein Instrument zur
Verfügung, das Transparenz herstellt und bei konsequen-
ter Anwendung die Einflussnahme auf Verwaltungshan-
deln durch Sponsoring nicht zulässt.
Die Verwaltungsvorschrift Sponsoring regelt die bei
der Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistun-
gen im Interesse der Integrität und Neutralität des Staa-
tes zu beachtenden Grundsätze wie die Wahrung der
Wettbewerbs- und Chancengleichheit, den grundsätzlich
nur ergänzenden Einsatz von Sponsoringleistungen, die
Vermeidung des Anscheins einer Beeinflussung der Be-
hörde durch die Annahme der Leistungen, die zulässigen
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egenleistungen der Behörde, die Pflicht zum Nachweis
er angenommenen Leistungen durch Sponsoringverein-
arungen bzw. Aktenvermerke und das einzuhaltende
enehmigungsverfahren.
Die Vorschrift verpflichtet die Bundesverwaltung, die
ingeworbenen Leistungen zu dokumentieren und durch
eröffentlichung eines Zweijahresberichts auch gegen-
ber der Öffentlichkeit transparent und damit nachvoll-
iehbar zu machen.
In der Eingriffsverwaltung – zum Beispiel in den ho-
eitlichen Aufgabenbereichen der Polizei, der Finanzen
nd des Zolls des Bundes – verbietet die Richtlinie jegli-
hes Sponsoring. Lediglich bei präventiven Maßnahmen
st hier Sponsoring ausnahmsweise zulässig. Die Aus-
üstung der Bundespolizei wäre – anders als eine Unter-
tützung ihrer Öffentlichkeitsarbeit – unzulässiges Spon-
oring. Außerhalb der Eingriffsverwaltung ist
ponsoring zulässig, etwa in den Bereichen Kultur,
port, Gesundheit, Umweltschutz, Bildung und Wissen-
chaft und bei der politischen Öffentlichkeitsarbeit im
n- und Ausland und bei repräsentativen Veranstaltungen
er Bundesregierung.
Der Anteil der Sponsorleistungen an der Finanzierung
er Verwaltungstätigkeit kann zwar für eine einzelne
aßnahme von großer Bedeutung sein. Im Verhältnis zu
en Gesamtausgaben ist er jedoch sehr gering. In der
eit von August 2003 bis Dezember 2004 wurden insge-
amt Sponsoringleistungen in Höhe von lediglich
5 Millionen Euro angenommen. Allein 41 Millionen
uro hiervon entfallen auf eine Gesundheitskampagne
ur Aidsaufklärung. Hier ist aber kein Geld gegeben
orden. Es wurden vielmehr bundesweit Plakatflächen
ür Großplakate bereitgestellt und Fernseh- und Hör-
unkspots kostenlos ausgestrahlt. Dies machte den Wert
er genannten 41 Millionen Euro aus. Nur mit den für
ie Aidsaufklärung im Bundeshaushalt zur Verfügung
estellten Mitteln wäre eine ebenso wirkungsvolle Prä-
entionskampagne nicht möglich gewesen. Anmerken
öchte ich, dass auch die restlichen 14 Millionen Euro
berwiegend Sach- und keine Geldleistungen waren.
Das Beispiel der Aidskampagne belegt, wie sinnvoll
ponsoring sein kann. Umso unverständlicher ist es,
ass gerade diese Leistungen für die Aidsaufklärung in
inem im „Stern“ erschienenen Artikel in ein falsches
icht gerückt wurden.
Die bisherige Auswertung des Sponsoraufkommens
er Jahre 2005 und 2006 hat ebenfalls deutlich gemacht,
ass die Geld-, Sach- und Dienstleistungen aus Sponso-
ing erneut Projekten zugutegekommen sind, die ohne
ie Leistungen Dritter nicht oder nur in geringerem Um-
ang hätten verwirklicht werden können.
Der Bundesrechnungshof hat auf Wunsch des Rech-
ungsprüfungsausschusses im Jahr 2006 die Erfahrun-
en mit der Verwaltungsvorschrift und den Ersten Spon-
oringbericht für 2003/2004 überprüft. Nach dem
rgebnis dieser Prüfung sind die Verwaltungsvorschrift
ponsoring und der Erste Sponsoringbericht grundsätz-
ich geeignet, die Transparenz über die von Privaten
mpfangenen Leistungen herzustellen und damit die In-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9061
(A) )
(B) )
tegrität und Neutralität des Staates zu wahren. In einigen
Punkten sollen die Regelungen weiter verbessert und
klarstellende Hinweise zur praktischen Anwendung ge-
geben werden.
Die Bundesregierung setzt die Empfehlungen des
Bundesrechnungshofs um. Die Regelungen für die Un-
terstützung und Förderung der Tätigkeit der Verwaltung
durch Sponsoring werden ständig überprüft und verbes-
sert. Die Namen der Sponsoren werden jedenfalls für
Leistungen ab 5 000 Euro vollständig offengelegt. Die
Sponsoringleistungen werden transparent, nachvollzieh-
bar und überprüfbar. Unter diesen Umständen gibt es
keinen Grund, auf sinnvolle Unterstützung von Verwal-
tungsleistungen durch Dritte – also das Sponsoring – zu
verzichten.
Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Verzicht der
Bundesregierung auf Einnahmen aus Sponsoring ist
nicht begründet und daher abzulehnen.
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
hat mit Schreiben vom 21. März 2007 mitgeteilt, dass sie
den Antrag Börsengang der Ruhrkohle AG mit Aus-
stieg aus den Kohlesubventionen 2012 verbinden auf
Drucksache 16/3701 zurückzieht.
Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März
2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Novem-
ber 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur
Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr
und Übereignung von Kulturgut
– Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundes-
recht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
– Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungs-
aufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und ande-
rer Vorschriften
– Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug-
steuergesetzes
– Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfah-
rens
– Gesetz über die Umweltverträglichkeit von
Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Rei-
nigungsmittelgesetz – WRMG)
– Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Mai 2003 über
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregis-
ter
– Gesetz zur Ausführung des Protokolls über
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregis-
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ter vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 166/2006
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli-
cher Vorschriften
Gesetz zu der Vereinbarung vom 11. April 2006
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Po-
len über die Durchführung des Übereinkommens
vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträg-
lichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rah-
men (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen
UVP-Vereinbarung)
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Überein-
kommens vom 14. November 1970 über Maßnah-
men zum Verbot und zur Verhütung der rechts-
widrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgut-
übereinkommen – KGÜAG)
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Die Bundesregierung wird gebeten, nach Ablauf von
rei Jahren nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Ausfüh-
ung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November
970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der
echtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
ulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutüberein-
ommen – KGÜAG)“ einen Bericht über die Auswirkun-
en des Gesetzes vorzulegen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungs-
gesetzes
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetz erfolgte
msetzung der Richtlinie zur grenzüberschreitenden
erschmelzung sowie die sonstigen Änderungen im in-
erstaatlichen Umwandlungsrecht als in großen Teilen
raxisgerecht und sinnvoll.
Er weist jedoch darauf hin, dass er der gesetzlichen
estlegung von Regelentscheidungsfristen, wie sie in
rtikel 1 Nr. 3 Buchstabe a und Artikel 3 Nr. 5 Buch-
tabe a des Gesetzes vorgesehen sind, kritisch gegen-
bersteht. Dies wurde bereits in der Stellungnahme des
undesrates vom 22. September 2006 – Bundesrats-
rucksache 549/06 (Beschluss) – zum Gesetzentwurf
um Ausdruck gebracht.
Wie bereits bei der Vorläuferregelung des § 246 a
bs. 3 Satz 5 AktG ist auch hier die Vorgabe einer Ent-
cheidungsfrist abzulehnen. In der Entwurfsbegründung
ur Änderung des § 246 a AktG wurde die Fristsetzung
amit begründet, dass die Festlegung einer dreimonati-
en Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Cha-
akter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unter-
treichen und ein „Leitbild“ für das Gericht aufstellen
olle.
9062 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007
(A) )
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Einen solchen Hinweis an den Richter, dass er es mit
einem Eilverfahren zu tun habe, hält der Bundesrat für
überflüssig, da sich dies offensichtlich aus dem Verfah-
rensgegenstand ergibt. Es ist nicht ersichtlich, dass es in
der gerichtlichen Praxis bei der Entscheidung von Frei-
gabeverfahren zu nicht gerechtfertigten Verzögerungen
kommt. Es besteht daher kein Anlass für eine gesetzliche
Regelung.
Sollte sich die Tendenz fortsetzen, den Gerichten
Fristen für ihre Entscheidung vorgeben zu wollen, würde
zukünftig nicht mehr der Richter im Einzelfall, sondern
der Gesetzgeber auf Grund einer schematischen Vorgabe
darüber entscheiden, welche Verfahren in welcher Rei-
henfolge zu bearbeiten sind und welcher Aufwand für
die Feststellung der entscheidungserheblichen Umstände
erforderlich ist. Dies liegt nach Ansicht des Bundesrates
weder im Interesse des rechtsuchenden Bürgers noch
entspricht es der im Grundgesetz festgelegten Stellung
der Justiz als dritter Staatsgewalt. Die erforderliche Ab-
wägung kann allein der Richter auf Grund einer Würdi-
gung aller Umstände des Einzelfalles vornehmen. Wird
dagegen für einzelne Verfahrensarten ein Entscheidungs-
zeitraum festgelegt, so werden hierdurch Beteiligte in
anderen Verfahren strukturell benachteiligt. Eine Abwä-
gung, welches Verfahren konkret besonders eilbedürftig
und vorrangig zu fördern ist, fände dann nicht mehr statt.
Daneben ist der praktische Nutzen der angestrebten
Ergänzung zu bezweifeln. Liegt eine Fallgestaltung vor,
welche die vom Gericht vorzunehmende Abwägung be-
sonders zeitaufwändig macht, stellt sich die dann erfor-
derliche Zwischenbescheidungspflicht als hinderlich für
das Verfahren dar. Es muss unnötiger Zeitaufwand in die
Begründung der Verzögerung statt in die Begründung
der eigentlichen Freigabeentscheidung investiert wer-
den.
Solche Vorschriften dienen daher gerade nicht der
Verfahrensbeschleunigung. Sie vergrößern vielmehr nur
den vom Gericht zu leistenden bürokratischen Aufwand,
ohne dass hiermit ein greifbarer Vorteil für die Antrag-
steller verbunden wäre.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates
Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro-
parates vom 26. bis. 30. Juni 2006 in Straßburg
– Drucksachen 16/3400, 16/4101 Nr. 1 –
– Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates
Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro-
parates vom 2. bis. 6. Oktober 2006 in Straßburg und
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Debatte der Erweiterten Parlamentarischen Versamm-
lung über die Aktivitäten der OECD am 4. Oktober
2006
– Drucksachen 16/3941, 16/4101 Nr. 5 –
Ausschuss für Arbeit und Soziales
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Si-
cherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das
Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bun-
desrepublik Deutschland im Jahre 2005
– Drucksachen 16/3915, 16/4101 Nr. 4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht der Bundesregierung an die gesetzgeben-
den Körperschaften des Bundes über die Erfahrungen
mit den Regelungen des § 28e Abs. 3a bis 3e Viertes
Buch Sozialgesetzbuch (Generalunternehmerhaftung
für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe)
– Drucksachen 15/4599, 16/820 Nr. 36 –
Ausschuss für Gesundheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berichte der Bundesregierung zu Erfahrungen mit der
Anwendung der neuen Aut-idem-Regelung
– Drucksachen 15/2283, 16/480 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen zu
den Erfahrungen mit dem durch das 11. SGB V-Ände-
rungsgesetz bewirkten Rechtsänderungen
– Drucksachen 16/1150, 16/1476 Nr. 1.4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen über
die Praxis der Vorabzuzahlungsbefreiungen durch die
Krankenkassen
– Drucksachen 16/2549, 16/2813 Nr. 1.3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 16/4105 Nr. 2.52
Drucksache 16/4105 Nr. 2.53
Drucksache 16/4105 Nr. 2.85
Finanzausschuss
Drucksache 16/4105 Nr. 2.1
Drucksache 16/4105 Nr. 2.19
Drucksache 16/4105 Nr. 2.26
Drucksache 16/4105 Nr. 2.40
Drucksache 16/4105 Nr. 2.41
Drucksache 16/4105 Nr. 2.45
Drucksache 16/4105 Nr. 2.54
Drucksache 16/4105 Nr. 2.57
Drucksache 16/4105 Nr. 2.59
Drucksache 16/4105 Nr. 2.69
Drucksache 16/4105 Nr. 2.70
Drucksache 16/4105 Nr. 2.71
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 23. März 2007 9063
(A) (C)
(B) )
Drucksache 16/4105 Nr. 2.72
Drucksache 16/4105 Nr. 2.73
Drucksache 16/4258 Nr. 2.6
Drucksache 16/4258 Nr. 2.7
Drucksache 16/4258 Nr. 2.15
Drucksache 16/4258 Nr. 2.17
Drucksache 16/4258 Nr. 2.25
Drucksache 16/4258 Nr. 2.30
Drucksache 16/4258 Nr. 2.31
Drucksache 16/4258 Nr. 2.32
Drucksache 16/4258 Nr. 2.33
Drucksache 16/4258 Nr. 2.34
Drucksache 16/4258 Nr. 2.35
Drucksache 16/4258 Nr. 2.36
Drucksache 16/4258 Nr. 2.37
Drucksache 16/4258 Nr. 2.38
Drucksache 16/4258 Nr. 2.39
Drucksache 16/4258 Nr. 2.40
Drucksache 16/4258 Nr. 2.41
Drucksache 16/4258 Nr. 2.42
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/4105 Nr. 2.65
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 16/3382 Nr. 2.31
Drucksache 16/4105 Nr. 1.1
Drucksache 16/4105 Nr. 1.5
Drucksache 16/4105 Nr. 2.17
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 16/4258 Nr. 2.3
Drucksache 16/4258 Nr. 2.4
Drucksache 16/4258 Nr. 2.5
Drucksache 16/4258 Nr. 2.14
Drucksache 16/4258 Nr. 2.18
Drucksache 16/4258 Nr. 2.20
Drucksache 16/4258 Nr. 2.59
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 16/3573 Nr. 2.2
Drucksache 16/3713 Nr. 1.18
Drucksache 16/4105 Nr. 1.9
Drucksache 16/4105 Nr. 2.90
Ausschuss für Bildung, Forschung
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Drucksache 16/4105 Nr. 2.55
Drucksache 16/4105 Nr. 2.67
Drucksache 16/4105 Nr. 2.77
Drucksache 16/4105 Nr. 2.93
Drucksache 16/4258 Nr. 1.1
Drucksache 16/4258 Nr. 2.12
Drucksache 16/4258 Nr. 2.19
Drucksache 16/4258 Nr. 2.27
Drucksache 16/4258 Nr. 2.29
Drucksache 16/4258 Nr. 2.51
Drucksache 16/4258 Nr. 2.60
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/3382 Nr. 2.27
Drucksache 16/4105 Nr. 2.62
Drucksache 16/4105 Nr. 2.83
(D
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 16/4105 Nr. 1.10
Drucksache 16/4105 Nr. 1.11
Drucksache 16/4105 Nr. 2.3
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 16/1942 Nr. 1.6
Drucksache 16/2555 Nr. 1.10
Drucksache 16/2555 Nr. 1.30
Drucksache 16/2555 Nr. 2.10
Drucksache 16/2555 Nr. 2.85
Drucksache 16/2695 Nr. 1.18
Drucksache 16/3196 Nr. 1.5
Drucksache 16/3382 Nr. 2.7
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 16/3573 Nr. 2.3
Drucksache 16/3897 Nr. 1.13
89. Sitzung
Berlin, Freitag, den 23. März 2007
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5