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ID1608816800

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    Plenarprotokoll 16/88 Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: 50. Jahrestag der Rö- mischen Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Neue effiziente Strukturen in der Arbeitsverwaltung – Auflösung der Bundesagentur für Arbeit (Drucksache 16/2684) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Bezugsdauer des Arbeitslo- sengeldes I verlängern (Drucksache 16/3538) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 8836 B 8836 B 8838 B 8840 C 8842 B 8844 A 8846 A 8848 A 8857 C 8857 D Deutscher B Stenografisc 88. Sit Berlin, Donnerstag, I n h a Wahl der Abgeordneten Renate Blank, Petra Weis, Joachim Günther (Plauen), Heidrun Bluhm und Undine Kurth (Quedlinburg) als Mitglieder in den Stiftungsrat der Bundes- stiftung Baukultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Kerstin Andreae als ordentliches Mitglied in den Beirat der Bun- desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele- kommunikation, Post und Eisenbahnen . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 8, 12 a und 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum 80. Geburtstag des ehe- maligen Vizekanzlers und Bundesaußenminis- ters Hans-Dietrich Genscher . . . . . . . . . . . . 8835 A 8835 B 8835 B 8835 D 8836 A Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8849 A 8851 B undestag her Bericht zung den 22. März 2007 l t : Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Große Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Katja Kipping, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Resultate und ge- sellschaftliche Auswirkungen der Ge- setze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz-Gesetze –, insbe- sondere von Hartz IV (Drucksachen 16/2211, 16/4210) . . . . . . . 8852 B 8854 C 8855 C 8857 C Tagesordnungspunkt 19: b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kune Roland Claus, Katja Kipping, weiter rt, er II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Freigabe der im Bundeshaushalt einbehaltenen Mittel der Arbeitsmarkt- politik für das Jahr 2007 (Drucksache 16/4749) . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes (Drucksache 16/4198) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Fakultativprotokoll vom 8857 D 8858 A 8859 D 8860 D 8861 D 8863 D 8866 D 8867 C 8868 B 8868 D 8869 C 8870 A 8871 D 8872 B 8873 D 8874 D 8875 A 8875 B 8877 C 8877 D 8878 B 8879 B 8880 B 8881 D 8883 A 8883 D 8884 A 8885 D 8. Dezember 2005 zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (Drucksache 16/4381) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Absatzfondsge- setzes und des Holzabsatzfondsgesetzes (Drucksache 16/4692) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- grenzschutzgesetzes (Drucksache 16/4665) . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schutz und Nutzung der Meere – Für eine integrierte mari- time Politik (Drucksache 16/4418) . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rechtssicherheit schaffen – Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherverträge überarbeiten (Drucksache 16/4452) . . . . . . . . . . . . . . . g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationales Klimaschutzprogramm Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“ (Drucksache 15/5931) . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Lebenslanges Lernen fördern (Drucksache 16/4748) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Wett- bewerbsnachteile der deutschen Land- wirtschaft durch EU-weite Angleichung der Besteuerung von Agrardiesel ab- bauen (Drucksache 16/4186) . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Fischarten- schutz fördern – vordringliche Maß- nahmen für ein Kormoranmanagement (Drucksache 16/3098) . . . . . . . . . . . . . . . 8885 D 8885 D 8886 A 8886 A 8886 A 8886 B 8886 B 8886 C 8886 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 III Tagesordnungspunkt 12: b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Wirt- schaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschafts- plangesetz 2007) (Drucksache 16/4376) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Fahr- personalgesetzes (Drucksache 16/4691) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Chancen für Frauen auf dem Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt verbessern (Drucksache 16/4737) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Siebenundsiebzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhundertvierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ein- fuhrliste – Anlage zum Außenwirt- schaftsgesetz – (Drucksachen 16/4106, 16/4248 Nr. 2.1, 16/4107, 16/4248 Nr. 2.2, 16/4598) . . . . . b) – f) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 190, 191, 192, 193 und 194 zu Petitionen (Drucksachen 16/4565, 16/4566, 16/4567, 16/4568, 16/4569) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zu- stand der Deutschen Bahn AG vor dem Börsengang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8886 D 8886 D 8886 D 8887 A 8887 B 8887 D 8887 D 8889 A Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (Drucksachen 16/1993, 16/4740) . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künst- lersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 16/4373, 16/4419, 16/4648) . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8890 B 8891 C 8893 B 8894 B 8895 A 8896 B 8897 C 8898 C 8899 D 8901 A 8902 B 8903 C 8903 D 8905 A 8906 C 8907 C 8908 D 8909 C 8910 C 8911 B 8912 B 8913 B 8914 D 8915 A 8917 A 8918 B 8920 A 8921 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 Tagesordnungspunkt 7: Große Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Humanitäre Katastrophe in Darfur (Drucksachen 16/3526, 16/4616) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Ingrid Arndt- Brauer, Clemens Bollen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Gesundes Aufwachsen ermöglichen – Kinder besser schützen – Risikofami- lien helfen (Drucksache 16/4604) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Ina Lenke, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schutz und Chancen für die Kinder in Deutschland (Drucksache 16/4415) . . . . . . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sprache schafft Identität und ist Schlüssel zur Integration (Drucksache 16/2092) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8922 B 8922 C 8923 C 8924 C 8925 C 8926 D 8927 D 8928 D 8929 A 8929 B 8930 C 8931 C 8932 C 8933 C 8934 C 8935 C 8935 D 8937 B Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Unterrichtung durch die Bundesregierung: 11. Sportbericht der Bundesregierung (Drucksache 16/3750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus erstellen (Drucksache 16/4201) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Annette Faße, Reinhold Hemker, 8939 B 8939 D 8941 A 8942 D 8943 C 8943 D 8945 B 8946 C 8947 C 8948 C 8949 C 8950 A 8950 C 8952 A 8952 C 8952 C 8952 D 8954 A 8955 B 8956 A 8957 A 8958 A 8958 D 8960 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 V Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Zukunfts- trends und Qualitätsanforderungen im internationalen Ferntourismus (Drucksache 16/4603) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Ute Koczy, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Tourismus zur Armutsbekämpfung und zur sozialen und ökologischen Entwick- lung in den Partnerländern nutzen (Drucksache 16/4181) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Rück- nahme der Vorbehalte zur UN-Kinder- rechtskonvention (Drucksache 16/4205) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Kinder- rechtskonvention der Vereinten Nationen (Drucksache 16/4735) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 8960 D 8961 A 8961 B 8963 A 8964 B 8965 A 8966 A 8967 A 8967 D 8968 A 8968 A 8969 A 8970 C 8971 B 8972 B 8973 A 8973 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 16/4663) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bodenschutzrahmenrichtlinie aktiv mitge- stalten – Subsidiarität sichern, Verhältnis- mäßigkeit wahren (Drucksache 16/4736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Kosovo-Verhandlungen – für eine neutrale Moderation und eine eigenverantwortliche und einvernehm- liche Lösung zwischen Serbien und den Kosovo-Albanern (Drucksachen 16/3093, 16/3707) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kosovo-Statusverhandlungen noch 2006 zu erfolgreichem Abschluss bringen (Drucksachen 16/588, 16/3708) . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bre- men), Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der 8974 D 8974 D 8975 D 8976 D 8977 D 8978 B 8978 C 8979 C 8981 A 8981 D 8983 C 8984 C 8984 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Eine europäische Perspektive für das Kosovo (Drucksachen 16/3520, 16/3830) . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN : Indi- viduell fördern und regional gestalten – Handlungsfreiheit der Arbeitsgemein- schaften stärken (Drucksache 16/4612) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum – Ein- fach, schnell und günstig für Verbrauche- rinnen und Verbraucher sowie Unterneh- men (Drucksache 16/4611) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Weitere Verschlech- terung der Rechtssituation von Homosexu- ellen in Nigeria verhindern (Drucksache 16/4747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 18) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8984 D 8985 A 8986 C 8986 D 8987 A 8987 C 8989 A 8989 B 8990 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Ko- sovo-Verhandlungen – für eine neutrale Moderation und eine eigenverantwortliche und einvernehmliche Lösung zwischen Serbien und den Kosovo-Albanern – Beschlussempfehlung und Bericht: Ko- sovo-Statusverhandlungen noch 2006 zu erfolgreichem Abschluss bringen – Beschlussempfehlung und Bericht: Eine europäische Perspektive für das Kosovo (Tagesordnungspunkt 17 a bis c) Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Individuell fördern und regional ge- stalten – Handlungsfreiheit der Arbeitsgemein- schaften stärken (Tagesordnungspunkt 19 a) Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einheitlicher europäischer Zah- lungsverkehrsraum – Einfach, schnell und güns- tig für Verbraucherinnen und Verbraucher so- wie Unternehmen (Tagesordnungspunkt 20) Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8991 B 8992 B 8993 C 8994 C 8995 B 8996 C 8997 C 8998 A 8999 A 9000 A 9000 C 9001 A 9002 A 9002 C 9003 B 9004 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 VII Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Weitere Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nige- ria verhindern (Tagesordnungspunkt 21) Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9005 A 9006 A 9006 C 9007 C 9008 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8835 (A) (C) (B) (D) 88. Sit Berlin, Donnerstag, Beginn: 9
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    1) Anlage 6 (B) (D) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8989 (A) (C) (B) (D) beendet. Mitte Dezember 2005 haben wir, kurz nach der Bundestagswahl und wegen des drohenden Endes zukommen müssen, die sichern, dass die Kommuni- kationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 18) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ CSU): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Ände- rung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Ge- setze wird ein verfassungsrechtlicher Schwebezustand Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 22.03.2007 Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 22.03.2007 Ernst, Klaus DIE LINKE 22.03.2007 Friedhoff, Paul K. FDP 22.03.2007 Gabriel, Sigmar SPD 22.03.2007 Heilmann, Lutz DIE LINKE 22.03.2007 Hilsberg, Stephan SPD 22.03.2007 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 22.03.2007 Lehn, Waltraud SPD 22.03.2007 Lopez, Helga SPD 22.03.2007 Merten, Ulrike SPD 22.03.2007 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2007 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 22.03.2007 Dr. Reimann, Carola SPD 22.03.2007 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2007 Runde, Ortwin SPD 22.03.2007 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 22.03.2007 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 22.03.2007 Anlagen zum Stenografischen Bericht der Befristung, eine Verlängerung des Zollfahndungs- dienstgesetzes um 18 Monate beschlossen, die ange- sichts der hohen Rechtsgüter, um die es in diesem Be- reich geht – wichtige sicherheitspolitische Interessen und die Abwendung von außenpolitischem Schaden durch illegale Ausfuhren von Rüstungsgütern –, verant- wortungsvoll war. Eine Regelungslücke wäre ange- sichts der Gefahren, die durch die mögliche Verbrei- tung von Massenvernichtungswaffen und des Exports von Rüstungsgüter in Kriegs- und Krisengebiete dro- hen, nicht zu akzeptieren gewesen. Die damit gewonnene Zeit wurde von der Bundesre- gierung genutzt, um einen unter den beteiligten Ressorts abgestimmten und ausgewogenen Entwurf vorzulegen, mit dem die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestal- tung umgesetzt werden und gleichzeitig ein effektives Arbeiten der Zollbehörden auch in Zukunft gewährleis- tet wird. Konkreter Anlass für die hier zu diskutierenden Ge- setzesänderungen war das Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts vom 27. Juli 2005 zum Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die damalige landesrechtliche Regelung zur präventiven Te- lekommunikationsüberwachung war, so befand das Bun- desverfassungsgericht, wegen fehlender Erfüllung ver- fassungsrechtlicher Vorgaben mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig. Ausdrücklich machten die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung deutlich, dass auch im Bereich des von Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Vorkehrungen zum Schutz individueller Entfaltung im Kernbereich privater Le- bensgestaltung erforderlich sind. Dies liegt auf einer Linie mit dem Beschluss des Ers- ten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zum Außenwirtschaftsgesetz. Darin haben die Karlsruher Richter deutlich gemacht, dass der Gesetzge- ber bei einer Neuregelung im Außenwirtschaftsrecht die Grundsätze zu beachten hat, die das Bundesverfassungs- gericht in seinem Urteil vom gleichen Tag zur akusti- schen Wohnraumüberwachung niedergelegt hat. Darin wurde die Bedeutung des absolut geschützten Kernbe- reichs privater Lebensgestaltung hervorgehoben. Ausdrücklich heißt es dann in der Entscheidung vom 27. Juli 2005: Bestehen im konkreten Fall tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass eine Telekommu- nikationsüberwachung Inhalte erfasst, die zu diesem Kernbereich zählen, ist sie nicht zu rechtfertigen und muss unterbleiben. Weiter heißt es für den in der Praxis nicht zu verhindernden Fall, dass bei einer Telekommu- nikationsüberwachung doch der Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst wird, dass Vorkehrungen hin- 8990 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) gespeichert und verwertet werden dürfen, sondern un- verzüglich gelöscht werden. Damit sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben deut- lich. Wer den Gesetzentwurf mit dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vor Augen liest, sieht, wie in der zentralen Vorschrift des Gesetzentwurfs, dem § 23 a des Zollfahndungsdienstgesetzes, diesen Vorgaben Rech- nung getragen wird. So wird in § 23 a Abs. 4 a Satz 1 Zollfahndungsdienstgesetz ein ausdrückliches Erhe- bungsverbot von Kommunikationsinhalten normiert, die allein aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung stammen würden. Mit dieser Beschränkung des Erhe- bungsverbots auf Fallgestaltungen, in denen die Pro- gnose ergibt, dass allein Erkenntnisse aus dem Kernbe- reich privater Lebensgestaltung anfallen werden, bleibt weiterhin eine effektive Durchführung von Telekommu- nikationsüberwachungsmaßnahmen durch das Zollkri- minalamt möglich, um so schwere Straftaten zu verhin- dern. Wurden ausnahmsweise dennoch solche Daten erho- ben – was in der Praxis regelmäßig nicht auszuschließen ist –, folgt daraus in Satz 2 ein absolutes Verwertungs- verbot. Zudem sind sie unter Aufsicht eines Bedienste- ten, der die Befähigung zum Richteramt hat, unverzüg- lich zu löschen, was zu dokumentieren ist. Wer nun wie Bündnis 90/Die Grünen darauf hinwei- sen wird, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung vom 3. März 2004 auf die Telefonüberwachung auszudehnen ist, sei auf eine gründliche Lektüre des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts vom 27. Juli 2005 verwiesen. Darin nimmt das Verfassungsgericht eine am Wortlaut und Sinn und Zweck der Art. 10 und 13 Grundgesetz orien- tierte Differenzierung der verschiedenen Eingriffe vor. So führt das Gericht aus, dass bei Eingriffen in den durch Art. 10 Grundgesetz geschützten Telekommunika- tionsvorgang geringere Anforderungen zu stellen sind, als dies bei Eingriffen in den Schutzbereich von Art. 13 Grundgesetz der Fall ist, der dem Bürger als letztes Re- fugium die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Insofern lässt sich die abgestufte Regelung gegenüber § 100 c StPO rechtfertigen. Der Gesetzentwurf sieht weitere Rechtsänderungen vor, mit denen verfassungsgerichtliche Entscheidungen umgesetzt werden, Klarstellungen erreicht werden und auch eine Stärkung der Position zeugnisverweigerungs- berechtigter Berufsgeheimnisträger wie Seelsorger, Ver- teidiger und Abgeordnete verfolgt wird. Darüber hinaus werden innerstaatliche Regelungen zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs an eine am 15. Dezember 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung, die ab Mitte Juni 2007 Anwendung findet, angepasst. Im Rechtsausschuss werden wir den Gesetzentwurf fachkundig beraten. Angesichts der hohen Rechtsgüter, um die es im vorliegenden Gesetzentwurf geht – Schutz der Bürgerrechte einerseits und die Gewährleistung einer möglichst effektiven Arbeit des Zollkriminalamts zur Verhinderung illegaler Rüstungsexporte andererseits – ist eine fundierte parlamentarische Beratung notwendig. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Für diesen Ge- setzentwurf kann es keinen Beifall geben, und das ob- wohl er einiges regelt, das durchaus zu begrüßen ist. Ich will Ihnen diesen scheinbaren Widerspruch gerne erläu- tern: Stellen Sie sich vor, Sie hätten zum Ende der 15. Wahlperiode irgendwo in Berlin eine Dachmansarde angemietet. Schöner Blick. Ruhige Lage. Nette Nach- barn. Als aber der erste Regen über die Stadt kam, er- fasst Sie echtes Ungemach. Denn Sie bemerken, es reg- net durch das Dach, und nicht zu knapp. Sofort mahnen Sie ihren Vermieter, das Dach zu schließen – und das bitte eilig. Der aber bleibt tatenlos. Er unternimmt nichts im Jahre 2005. Auch im Jahre 2006 geschieht nichts. Sie ärgern sich und hören es trop- fen. Erst im Frühjahr 2007 bequemt man sich und schickt die Handwerker. Würden Sie in diesem Falle Beifall spenden? Sicher nicht. Aller Wahrscheinlichkeit sind Sie längst fortgezogen. Aus einer Wohnung kann man ausziehen. Aus der eigenen Heimat jedoch nur schwer. Seit April 2005 lebten die Menschen dieses Landes unter einem undichten Staatsdach. Denn Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, haben es seit dem Beginn dieser Wahlperiode nicht vermocht, das Zollfahndungsdienst- gesetz verfassungsdicht zu bekommen. Die Menschen dieses Landes lebten daher in einer Rechtslage, die die Zollfahndung zu unzulässigen Ein- griffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestal- tung ermächtigte, in einer Rechtslage, die ich Ihnen ge- nau von dieser Stelle am 15. Dezember 2005 in aller Breite schon einmal darlegte, in einer Rechtslage, deren Verfassungswidrigkeit Ihnen vor allem aufgrund der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Juli 2005 zweifelsfrei und hinlänglich bekannt war, in einer verfassungswidrigen Rechtslage, die Sie am 15. Dezem- ber 2005 weiter aufrecht hielten, als Sie das alte Gesetz ungerührt bis zum 30. Juni 2007 in die Verlängerung schickten. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, insbeson- dere die der Legislative, die Grundrechte der Bürgerin- nen und Bürger zu achten und zu schützen. Diese Aufgabe war zur Problematik überschaubar und leicht. Man kannte den Standort des Loches im Rechtsstaat. Man hatte eine präzise Bauanleitung zur Behebung des Mangels vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Es herrschte auch kein Mangel an Baumaterial, denn kon- struktive Hinweise und gut begründete Mahnungen gab es reichlich. Doch erst am 16. Februar 2007 kamen die Handwerker aus dem Justizministerium vorbei, um zu erklären, das lecke Staatsdach jetzt endlich flicken zu wollen. Die Entwurfsbegründung liest sich wie ein spätes Eingeständnis verfassungsrechtlicher Versäumnisse. Es brauchte also ein Jahr und drei Monate und genau acht- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8991 (A) (C) (B) (D) zig Sitzungen des Deutschen Bundestages bis zur heuti- gen Beratung dieses Entwurfes. Man weiß nicht, ob man Tränen lachen oder weinen soll, wenn man den Bearbeitungsvermerk zum Entwurf der Bundesregierung liest: „Besonders eilbedürftig“ lau- tet der Hinweis für die parlamentarische Befassung. Nie gab es eine besondere Eilbedürftigkeit, die so besonders lange angedauert hätte. Was würde wohl geschehen, wenn sich Rettungssani- täter, Feuerwehrmänner oder Polizisten Ihr Verständnis von besonderer Eilbedürftigkeit zu eigen machten? Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Kosovo- Verhandlungen – für eine neutrale Modera- tion und eine eigenverantwortliche und ein- vernehmliche Lösung zwischen Serbien und den Kosovo-Albanern – Beschlussempfehlung und Bericht: Kosovo- Statusverhandlungen noch 2006 zu erfolgrei- chem Abschluss bringen – Beschlussempfehlung und Bericht: Eine eu- ropäische Perspektive für das Kosovo (Tagesordnungspunkt 17 a bis c) Manfred Grund (CDU/CSU): Die vom UN-Sonder- gesandten Martti Athisaari geleiteten serbisch-albani- schen Gespräche über den künftigen Status des Kosovo sind vor kurzem in Wien ohne Einigung zu Ende gegan- gen. Athisaari sagte nach dem Scheitern der Gespräche, dass die Positionen der beiden Seiten keinerlei Gemein- samkeiten enthalten. Die serbische Delegation mit Präsident Boris Tadic, Regierungschef Vojislav Kostunica und Außenminister Vuk Draskovic lehnte Athisaaris Entwurf mit der Be- gründung ab, er laufe auf die Unabhängigkeit der formal noch zu Serbien gehörenden Provinz hinaus. Die Kosovo-Albaner unter Präsident Fatmir Sejdiu und Regierungschef Agim Ceku sprachen von einem schmerzhaften Kompromiss, der jedoch die Unabhän- gigkeit des Kosovo bringen werde. Der Streit um die Zukunft der Region geht jetzt vor den UN-Sicherheitsrat. Es ist unwahrscheinlich, dass bi- laterale oder neue Verhandlungen irgendeinen Ausweg aus der Sackgasse eröffnen, für einen Kompromiss gibt es nicht das geringste Anzeichen. Dabei folgt Athisaaris Vorschlag einer Erkenntnis aus dem Zerfallsprozess Jugoslawiens: Was nicht zusam- mengehört, fällt auseinander und ist auch nicht durch in- ternationalen Druck zusammenzuhalten. Das Kosovo ist faktisch seit acht Jahren nicht mehr unter serbischer Kontrolle. 1999 marschierte die NATO ein. Das Kosovo bekam den Status eines autonomen Territoriums und steht seither unter UN-Verwaltung. Der Vorschlag Athisaaris zeigt klare Tendenzen hin zur Unabhängigkeit der früher serbischen Albanerpro- vinz, einer Unabhängigkeit, die von der Europäischen Union überwacht werden soll. Für Athisaari gab es klare Vorgaben. Gemäß einer Richtlinie der Kosovokontaktgruppe, der neben den USA und vier westeuropäische Staaten auch Russland angehört, sollte das Ergebnis für die Bevölkerung des Kosovo annehmbar sein; sie besteht zu 90 Prozent aus Albanern. Die Kosovo-Albaner verlangen die Unabhän- gigkeit des Kosovo, die serbische Seite bietet lediglich eine weitreichende Autonomie an. Doch nicht nur in Serbien stößt der Athisaari-Vor- schlag auf Ablehnung. Aus russischen Diplomatenkrei- sen ist seit Monaten zu hören, dass nur ein von Serbien akzeptierter Vorschlag den UN-Sicherheitsrat passieren wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Koso- vofrage nur anhand allgemein gültiger Prinzipien ent- schieden werden dürfe. Mit anderen Worten: Wer die Unabhängigkeit des Kosovo zulässt, muss dies auch für Transnistrien gelten lassen oder auch für die anderen „eingefrorenen“ Konflikte im Kaukasus. Die Verfechter der Unabhängigkeit des Kosovo halten dem entgegen, dass das Kosovo ein Sonderfall sei. Doch warum dies so sein soll, konnte bislang nicht überzeu- gend dargelegt werden. Die Unabhängigkeit des Kosovo könnte zur Rutschbahn werden. So denkt Spanien sofort an das Baskenland und Katalonien, Rumänien an Sie- benbürgen, und auch in Bosnien-Herzegowina dürfte das Kosovo ein besonderes Augenmerk erfahren. Eine Aufwertung des Status des Kosovo wird auch Konsequenzen auf die von Albanern bewohnten Gebiete der Region haben. Es gibt Vorstellungen, die historische Zerstückelung der albanischen Nation rückgängig zu machen. Niemand weiß, wie groß die Anziehungskraft eines unabhängigen Kosovo auf die Albaner Mazedo- niens ist; diese stellen im Nachbarland 25 Prozent der Einwohner. Man muss nicht alle Befürchtungen teilen, so bleibt doch die Frage, wie ein Gebilde, herausgeschnitten aus dem Territorium Serbiens, lebensfähig, überlebensfähig sein kann. Unabhängigkeit hin oder her, das Kosovo war in Jugoslawien ohne Finanzhilfe aus Belgrad nicht le- bensfähig und hängt seit nunmehr acht Jahren am inter- nationalen Tropf. Etwa zwei Drittel der rund 2 Millionen Einwohner Kosovos sind von Erträgen aus der Landwirtschaft ab- hängig. Laut offiziellen Angaben sind 44 Prozent der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter ohne geregelte Be- schäftigung, bei den Jugendlichen sind es 70 Prozent. Es fehlte und fehlt an Arbeit. Die Folge waren Emigration, Arbeitsaufnahme im Ausland und in Serbien. Rücküber- weisungen von Emigranten betrugen im vergangen Jahr rund 375 Millionen Euro und machten damit nahezu 20 Prozent des Provinzetats aus. 8992 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Das Kosovo ist die ärmste Region Europas und die mit der höchsten Arbeitslosigkeit. Internationale Organi- sationen klagen über Korruption, Mafiastrukturen, ille- gale Geschäfte. Von ziviler Normalität kann keine Rede sein. Das sind alles Dinge, mit denen kein Staat gemacht werden sollte. Und doch gibt es zum Athisaari-Vorschlag keine Al- ternative oder eine, die nicht wünschenswert ist: die ein- seitige Unabhängigkeitserklärung mit anschließend be- ginnendem diplomatischen Anerkennungswettlauf. Denn dann würden die jetzt mit den Kosovoverantwort- lichen ausgehandelten Schutz- und Autonomierechte für die im Nordkosovo wohnenden Serben kaum Realität werden und der Vertreibungsdruck wachsen. Eine Ab- trennung des Nordkosovo könnte folgen. Die Entwick- lung würde aus jeder Kontrolle gleiten. Der Athisaari-Vorschlag hat ein multiethnisches und demokratisches Kosovo zum Ziel. Wenn man ausweis- lich der Erfahrungen im zerfallenen Jugoslawien mit derlei Zielen vorsichtig sein sollte – und eine fortge- setzte zivile und militärische Präsenz der internationalen Gemeinschaft voraussetzt –, mehr Sicherheit als durch diesen Vorschlag kann der Kosovo-serbischen Minder- heit bei weitgehender lokaler Selbstverwaltung nicht ge- boten werden. Es sei zum Abschluss an die Leitprinzipien der Kon- taktgruppe, einschließlich Russlands, erinnert: Kein Zu- rück zur Situation vor 1999, keine Teilung Kosovos und auch keine Vereinigung mit Albanien. Und die Lösung muss so sein, dass die Menschen im Kosovo Ja sagen können. Insbesondere für die EU stellt sich die Frage, ob die Konflikte in und um das Kosovo mit ökonomischen Lockmitteln dauerhaft entschärft werden können. Im Kosovo erhofft sich ein Heer junger Arbeitsloser, dass sich mit der Unabhängigkeit der wirtschaftliche Auf- schwung einstellt. Zukunftsvisionen gaukeln ein Kosovo als Energie- und Rohstofflieferant vor. Nichts aber ist in einem Nachkriegsgebiet gefährlicher als die enttäusch- ten Hoffnungen auf eine Wende. Auf absehbare Zeit bleibt das Kosovo ein wirtschaftliches Notstandsgebiet. Wenn die EU zu Athisaaris Vorschlag Ja sagt, muss in der Konsequenz ein Arbeitsabkommen für die Beschäfti- gungssuche der Kosovaren im europäischen Ausland folgen und ein konkreter Zeitrahmen für die Annäherung an die EU. Gleiches gilt auch für Serbien. Wer dauerhaft Frieden und Stabilität auf dem Balkan will, kann sich eine Aufnahmemüdigkeit nicht leisten. Allerdings muss man sich über eine derart verursachte Erweiterungsrunde auch nicht besonders freuen. Pro Einwohner gerechnet hat die internationale Staa- tengemeinschaft bereits jetzt im Kosovo 25-mal so viel Geld investiert und 50-mal so viel Truppen entsandt wie im Fall Afghanistan. Das zeigt, wie viel im Kosovo auf dem Spiel steht und was in Afghanistan noch notwendig wird. Uta Zapf (SPD): In diesem hohen Hause herrscht über fast alle Fraktionen hinweg in Bezug auf die Lö- sung des Kosovo-Problems die – fast – einhellige Mei- nung: Die Lösung muss möglichst schnell erfolgen, wei- teres Verschieben über einen längeren Zeitraum ist gefährlich, die Lösung muss durch Sicherheitsratsbe- schluss erfolgen und den von der Kontaktgruppe festge- legten drei Neins genügen: erstens keine Rückkehr zum Status vor 1999, zweitens keine Teilung des Kosovo und drittens kein Anschluss an ein anderes Land. Der Vorschlag von Martti Ahtisaari ist ein kluger Vor- schlag. Das Verhandlungspotenzial ist nach 14 Monaten erschöpft. Nach 17 Verhandlungsrunden konnte keine Einigung zwischen den Kosovaren und Serben erzielt werden. Der Vorschlag liegt jetzt beim Sicherheitsrat. Dieser muss entscheiden. Am 3. April wird der Sicherheitsrat sich mit dem Vorschlag befassen. Der Vorschlag Russ- lands, den Verhandlungsprozess erneut aufzunehmen, womöglich mit einem neuen Sonderbeauftragten, ist nicht akzeptabel. Warum ist dies nicht akzeptabel? Eine neue Verhand- lungsrunde wird kein neues Ergebnis bringen. Serbien wird und kann den Vorschlag der Abtrennung Kosovos vom serbischen Territorium nicht annehmen. Keine ser- bische Regierung könnte dies, es sei denn, sie wollte Selbstmord begehen. Der Vorschlag Ahtisaaris enthält weitgehende Rechte für die im Kosovo lebenden Serben und andere Minderheiten und darüber hinaus Möglich- keiten für Serbien, die Serben im Kosovo weitgehend zu unterstützen: im Bildungsbereich und im Gesundheits- bereich etwa. In der Verfassung sollen die parlamenta- rischen Rechte der nichtalbanischen Bevölkerung in hohem Maße geschützt werden, indem sie durch die so- genannte doppelte Mehrheit bei der Gesetzgebung bei einigen Gesetzen ein Quasivetorecht bekommen. Eine angemessene Vertretung der Volksgruppen in wichtigen öffentlichen Einrichtungen ist gewährleistet, ebenso der Schutz des kulturellen und religiösen Erbes. Dennoch gibt es keine Chance der Zustimmung der Serben. Die Kosovaren haben den Vorschlag Ahtisaaris ak- zeptiert, aber ganz sicher nicht mit Freude. Wer kürzlich wie einige von uns die Gelegenheit hatte, die Delegation des kosovarischen Parlaments unter Leitung des Parla- mentspräsidenten Berisha zu treffen, hat deutlich sehen können, dass dies ein fast unverdaulicher Brocken ist, der nicht recht den Hals hinunter will. Die Botschaft ist glasklar: Es kommt nichts anderes als Unabhängigkeit infrage, sonst gilt auch der Vorschlag Ahtisaaris für uns nicht mehr! Was dies bedeutet, wissen wir: Kosovo wird einseitig seine Unabhängigkeit erklären. Was dann? Was ist mit der internationalen Präsenz? Was mit KFOR? Werden einige Staaten, zum Beispiel die USA, Kosovo anerken- nen? Unruhen sind nicht ausgeschlossen, die latente Dro- hung ist spürbar. Uns allen ist noch der März 2004 in schlechter Erinnerung. Einzelne militante Gruppen, die schon jetzt für Beunruhigung sorgen, könnten Zulauf finden; Waffen sind ja noch genug vorhanden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8993 (A) (C) (B) (D) Die geplante Lösung der „überwachten und einge- schränkten Souveränität“ darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, weil sonst eine gewünschte Umsetzung der Standards auf dem Spiel steht. Wer mit dem „Plan B“ rechnet, spielt mit dem Feuer. Wir alle wissen, wie notwendig eine schnelle Lösung der Statusfrage für die gesamte Region ist. Wir alle wis- sen, dass ohne Einsetzung eines internationalen Len- kungsausschusses, ohne internationalen zivilen Reprä- sentanten mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen die Standardimplementierung und das Heranführen Kosovos an europäische Standards unmöglich ist. Dies ist im Übrigen eine gigantische Aufgabe für Eu- ropa. Die ESVP-Rechtsstaatsmission überwacht, betreut und berät in allen Fragen der Rechtsstaatlichkeit; so ist es geplant und darauf bereitet sich Europa vor. Der internationale zivile Repräsentant soll Befugnisse erhalten, auch Beschlüsse und Gesetze der kosovari- schen Behörden außer Kraft zu setzen und Amtsträger, deren Verhalten dem Wortlaut und Geist der Statuslö- sung zuwiderläuft, abzusetzen. Dass wir auf die interna- tionale Sicherheitspräsenz noch lange nicht verzichten können, ist klar. Der Sicherheitsrat muss entscheiden und den Ahtisaari-Plan in Kraft setzen. Russland, das bisher in der Kontaktgruppe alle Be- schlüsse mitgetragen hat – auch die drei Neins – mag sich enthalten. Jedenfalls haben wir das bisher gehofft. Die Bedingung, nur bei Zustimmung der Serben Ja zum Ahtisaari-Plan zu sagen, ist unhaltbar und gefährlich. Aber es geht auch nicht an, dass wir Serbien vor den Kopf stoßen. Serbien und seine zukünftige Entwicklung in Richtung demokratischer Reformen sind zu wichtig für die ganze Region. Die Serben fühlen sich gedemütigt und ausgegrenzt. Was tun wir, was tut die internationale Gemeinschaft, was tut Europa, um ein Signal zu geben? Ein Signal, das lautet: Ihr gehört zu uns, zu Europa, ihr seid willkommen in der europäischen Familie. Dieses Signal ist bitter nötig und sollte schnell kom- men. Das Angebot der NATO, an der Partnerschaft für den Frieden teilzunehmen, ist nicht ausreichend. Wir haben ja die Signale von Kostunica und Tadic, dass sie eine Regierung bilden wollen und dass diese Regierung die Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichts- hof in Den Haag als oberste Priorität setzen wird und dass die Reform des Sicherheitsapparates Priorität haben soll. Warum gibt Europa nicht seinerseits ein Signal und sagt jetzt die Aufnahme der Verhandlungen zum Stabili- täts- und Assoziationsabkommen zu? Dieses Signal könnte die Wunden nicht heilen, aber doch schließen. Dieses Signal könnte die Bildung einer stabilen Regie- rung in Serbien fördern. Dies ist in unserem und Europas Interesse. Drängen wir Kostunica und Tadic zu der mög- lichen Regierungsbildung mit Kostunica als Premier und Tadic als Präsidenten, dann haben wir die Chance einer stabilen Regierung als Partner im Reformprozess. Und warum geben wir nicht den jungen Menschen, den Schülern und Studenten, den Wissenschaftlern und Künstlern die Chance, Europa mit eigenen Augen zu sehen und kennenzulernen, indem wir das Visaregime lockern? Wer sich eingesperrt, isoliert, Chancen- und perspek- tivlos fühlt, wird kein Vertrauen in Demokratie und europäische Werte fassen. Strecken wir den Serben be- herzt die europäische Hand entgegen, dann werden die radikalen und nationalistischen alten Kräfte ihre Anzie- hungskraft verlieren. Monika Knoche (DIE LINKE): Die Statusverhand- lungen über den Kosovo sind gescheitert. Der UN-Gene- ralsekretär Ahtisaari ging mit einem Plan in die Verhand- lungen, der sich inhaltlich nicht mit der UN-Resolution 1244 deckt. Die in seinem Plan gemachte Vorgabe nach einer eigenen Verfassung, Nationalhymne und Flagge für das Kosovo stellt für sich genommen noch nicht eine rechtliche Grundlage für eine Unabhängigkeit dar. Aber die Maßgabe, dass das Kosovo internationalen Organisa- tionen, also auch der UN, beitreten könne, das Kosovo über eigene militärische Strukturen verfügen solle, be- deutet neben zum Beispiel der existierenden Euro-Wäh- rung, de facto die Voraussetzungen für eine Unabhängig- keitserklärung zu schaffen. Vollkommen nachvollziehbar ist daher, dass Serbien dem Vorhaben, ein unabhängiges Kosovo unter EU-Pro- tektorat zu stellen, eine Absage erteilt. Die Tatsache, dass die politische Führung in Pristina eine solch einsei- tige Parteinahme Ahtisaaris für das Ziel, eine staatliche Unabhängigkeit zu erlangen, prinzipiell begrüßt, aber als noch nicht weit genug gehend erachtet, kann im Ergeb- nis nicht gegen die serbische Position ins Feld geführt werden. Denn schließlich ist nach der UN-Resolution 1244 der Status des Kosovo als autonomer, aber integra- ler Bestandteil Restjugoslawiens bzw. seines internatio- nal anerkannten Rechtsnachfolgers Serbiens, festgelegt. Was hat sich seit 1999 entwickelt? An den zentralen Aufgaben, die durch Resolution 1244 definiert wurden, wie zum Beispiel diskriminierungsfreie Rückführung der Flüchtlinge, der Schutz der ethnischen Minderheiten, zu denen neben der serbischen auch die bosniakischen, türkischen und anderen Volksgruppen gehören sowie dem wirtschaftlichen Aufbau des Landes, ist die interna- tionale Gemeinschaft, repräsentiert durch UNMIK und KFOR, gescheitert. Heute sind eine Arbeitslosigkeit von fünfzig Prozent und das Vorherrschen von Korruption und Drogenhan- del, das Fehlen einer funktionierenden Justiz maßgebli- che Faktoren für das erstarkte ethnisch-nationalistische Gebaren in der Provinz Kosovo. Sie zeugen davon, dass eine Parteinahme Deutschlands für die kosovo-albani- schen Unabhängigkeitsforderungen dem europäischen Geist und der gelebten Praxis multiethnischen und gleichberechtigten Zusammenlebens in Europa wider- spricht. Es ist der europäische Gedanke der Integration, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit, der vor dem Hin- tergrund der nationalistisch-ethnisch geleiteten Position der kosovo-albanischen Führung eben nicht garantiert wird, und dies ausgerechnet als Ergebnis eines Krieges 8994 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) gegen Jugoslawien, dem eine moralische Legimitation wegen des notwendigen Erhaltes multiethnischer Identi- täten des Balkans gegeben wurde. Das Staatlichkeitsver- ständnis, das dem Ahtisaariplan innewohnt, reproduziert das in Westeuropa längst überlebte nationalstaatliche Muster. Eine Wiederbelebung dieses Prinzips kann in Europa nicht ernsthaft vertreten werden. Überdies lässt es auch keine neue Sicherheit in der Region entstehen. Im Gegen- teil: Schon heute zeigt sich, dass mit Gewaltausbrüchen mit nationalistischem Impetus im Kosovo zu rechnen ist. Gewaltausübung zur Erzwingung von Eigenstaatlichkeit wird in Europa nirgends akzeptiert. Ein emanzipatori- sches, gerechtes und friedliches Kosovo ist als Ergebnis einer so betriebenen Unabhängigkeit nicht zu erwarten. Befremdend wirkt auf uns Linke, dass von deutschen Po- litikern und Politikerinnen die Option ins Spiel gebracht wird, man könne analog der Anerkennung Kroatiens die Staatlichkeit des Kosovo herbeiführen, um die nach dem Völkerrecht unmögliche Staatenteilung durch den UN- Sicherheitsrat zu umgehen. Einer solchen Außenpolitik widersprechen wir Linke ganz entschieden. Russland hat in letzter Zeit in der Kontaktgruppe und im UN-Sicherheitsrat überaus deutlich seine Ablehnung zu einem solchen Vorgehen zum Ausdruck gebracht. Spanien und vor allem die Anrainerstaaten Ex-Jugosla- wiens sehen darin ebenfalls große Gefährdungen für den weiteren friedlichen Verlauf ihrer eigenen Konflikte, die aus der multi-ethnischen Zusammensetzung ihrer Bevöl- kerungen resultieren. Diese Befürchtungen sind ernst zu nehmen. Ich bin mir nicht sicher, ob bei einem Vorgehen, wie beschrieben, die Haltung der Bundesregierung belastbar ist, keine Bereitschaft zu Grenzveränderungen im Bal- kan zu dulden. Denn letztlich bedeutet bereits die Unab- hängigkeit des Kosovo eine staatliche Grenzverschie- bung. Folgt man dem Wunsch der US-Amerikaner, die eine schnelle Lösung herbeiführen wollen, dann muss man die damit verbundenen Risiken nennen. Wir Linke sind der Meinung, die Sache braucht mehr Zeit und ei- nen Perspektivwechsel. Vor allem bedarf es einer pragmatischen Herange- hensweise. So können wir uns sehr gut vorstellen, dass der Gedanke weitgehender Autonomie in einem födera- len System unter Wahrung der Minderheitenrechte für das Kosovo im Rahmen der territorialen Integrität Serbiens eine Zukunftsperspektive eröffnen könnte. Eine Aufnahme der aus Jugoslawien entstandenen Staaten in die EU auf der Grundlage der Staatlichkeit, wie sie die Resolution 1244 für Serbien vorsieht, kann sich befrie- dend für den derzeitigen Konflikt auswirken, wenn Eu- ropa bereit ist, sich dafür zu engagieren. Als zwingend erforderlich sehen wir an, „Druck aus dem Kessel“ im Kosovo zu nehmen. Eine großzügige Migrationsregelung, vor allem eine Arbeitsmigration in die EU brächte den durch soziale und wirtschaftliche Depression perspektivlosen und national verführbaren Menschen im Kosovo eine neue Option zur Lebensge- staltung. Denn in die EU wollen sie. Die Menschen in der Provinz Kosovo genauso wie die in Serbien. Wenn selbst für Südafrika, das derzeit den Vorsitz im Sicher- heitsrat hat, und Indonesien der Ausgang der Statusfrage von großem Interesse ist, dann sollte das Anlass für Deutschland sein, mit hohem Verantwortungsbewusst- sein eine neutrale Moderation für eine eigenverantwort- liche und einvernehmliche Lösung zwischen Serbien und den kosovo-albanischen Repräsentanten zu finden. Eine Lösung, die mit der multi-ethnischen Identität Europas konform ist, ist zu unterstützen. Ein „Groß- mächte-Skat“ zulasten eines emanzipatorisch-europäi- schen Staatsverständnis darf Deutschland nicht mittra- gen. Die Menschen vor Ort und nicht die Großmächte müssen mit einer Entscheidung leben können. Daher kann eine Lösung nur durch Verhandlungen zwischen den beiden Konfliktparteien ohne Parteilichkeit zu einem tragfähigen Ergebnis führen. Die internationale Gemein- schaft muss sich auf die Moderationsrolle beschränken und die EU den Menschen eine EU-Integrationsperspek- tive bieten. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Klärung des Status für das Kosovo nä- hert sich nun hoffentlich endlich ihrem Ende. Jetzt liegt die Entscheidung über den Ahtisaari-Plan beim UN-Si- cherheitsrat. Dieser ist allerdings – zumindest momentan – blockiert durch Russland. Von dort wird öffentlich gefor- dert, einen neuen, fähigeren Vermittler zu benennen und die Verhandlungen neu zu beginnen. An dieser Stelle muss klar gesagt werden: Martti Ahtisaaris Arbeit verdient es ausdrücklich, gelobt zu werden. Auf ihn die Schuld daran schieben zu wollen, dass die Vermittlung zwischen Kosovo-Albanern und Serbien gescheitert sind, ist unlauter. Jede und jeder konnte sehen, welche Anstrengungen er machen musste und gemacht hat. Ebenso erkennbar war die vollständige Unvereinbarkeit der Positionen. Und hinzugefügt wer- den sollte auch, welcher Anstrengung es aufseiten der kosovo-albanischen Regierung bedurfte, die Einschrän- kungen der ersehnten Unabhängigkeit hinzunehmen, mittels derer Ahtisaari nicht zuletzt Serbien zum Einlen- ken bewegen wollte. Die Position Serbiens, eines Staates, der Jahrzehnte finsterer Repression gegen die Kosovo-Albaner vertre- ten muss, ganz abgesehen von den zwei schrecklichen Kriegen der 90er-Jahre, ist bis heute geprägt von Unein- sichtigkeit in diese Fehler und davon, die Niederlage des großserbischen Nationalismus nicht einzugestehen. Auf einer solchen Grundlage sind einvernehmliche Verhand- lungen schwierig. Natürlich wäre es schöner, ein einver- nehmliches Ergebnis vorweisen zu können. Dennoch: Ich meine, es sollte einmal ausgesprochen werden, dass der Anspruch des aggressiven serbischen Nationalismus auf Berücksichtigung seiner Ziele nicht zu akzeptieren ist. Das Angebot einer Kompromisssuche war so gese- hen ein großzügiges Angebot. Mehrmals wurde oben- drein Rücksicht auf die Zeitpläne der serbischen Innen- politik genommen. Sogar das Referendum, in dem unter Ausschluss der Kosovo-Albaner über sie verfügt wurde, hat die internationale Gemeinschaft hingenommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8995 (A) (C) (B) (D) Wenn solche Angebote ausgeschlagen werden, liegt die Verantwortung nicht bei dem, der sie unterbreitet, son- dern bei dem, der sie verwirft. Die Situation im Kosovo selbst ist noch ruhig. Aber auch dort gibt es verhandlungs- und kompromissunwil- lige Gruppen. Zum Glück – und bis jetzt – sind sie zwar laut und aktiv, aber nicht mehrheitsfähig. Aber das kann sich ändern, wenn der Prozess weiter verschleppt wird. Trotzdem muss auch an die Adresse der Kosovo-Alba- ner gesagt werden: Nationalismus kann nicht mit Natio- nalismus begegnet werden. Rache an den Serben wird weiter bekämpft werden, und wie in jedem Land hat auch im Kosovo die Mehrheit nicht das Recht, die Min- derheit zu unterdrücken. Einzig richtiges Ziel ist deshalb auch hier das friedliche Zusammenleben und der privile- gierte Schutz der Minderheitenrechte. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bleibt die internationale Präsenz im Kosovo notwendig. Und dazu gehören auch weiter- hin Soldaten. Aber der Druck im Kessel Kosovo wird größer, die Entwicklung stagniert seit langem ohne die Klärung der Zukunftsperspektive. Ganze Generationen sind dort schon ohne Chancen aufgewachsen. Vor dem Krieg gab es noch das Ventil der Wirtschaftsemigration, das Hun- derttausende genutzt haben. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, obwohl sich für die wirtschaftliche Perspektive faktisch wenig verbessert hat. Damit dieser Kessel nicht platzt, brauchen die Menschen dringend eine reale Hoff- nung. Diese kann auch unter günstigen Bedingungen al- lenfalls langfristig im Land allein erfüllt werden. Wir sind es uns und besonders der jungen Generation im Ko- sovo schuldig, klar zu sagen: Nicht nur Hilfe im Kosovo selbst ist nötig, sondern auch das Öffnen des Ventils nach außen. Junge Leute aus dem Kosovo müssen ins Ausland reisen dürfen, sie müssen im Ausland studieren und auch arbeiten dürfen. Noch einmal zurück zum UN-Sicherheitsrat: Was will Russland? Will es einen Präzedenzfall verhindern, weil es befürchtet, jemand könnte auf die Idee kommen, ihn auch auf Tschetschenien anwenden zu wollen? Denn nicht nur außerhalb Russlands gibt es sezessionistische Ansprüche. Vielleicht sollte daran erinnert werden, dass Russland als langjähriges Mitglied der Kontaktgruppe die Prämissen der Verhandlungsoptionen für den UN- Beauftragten Martti Ahtisaari mitgetragen hat. Dazu ge- hörte, nicht zum Status quo vor dem Krieg zurückzukeh- ren. Es ist zu hoffen, dass es Russland mit seiner Verzö- gerungsforderung nicht auf einen neuen Gewaltausbruch in Südosteuropa ankommen lassen will. Denn der droht, wenn Ahtisaaris 120-Tage-Plan nicht umgesetzt werden kann. Europa steht in der Verantwortung für die Zukunft des Kosovo, nicht nur, weil das Kosovo ein Teil Europas und irgendwann auch der EU ist. Wir haben sie übernom- men, als wir den flüchtenden Albanern zu Hilfe kamen. Jetzt müssen wir sie einlösen. Gernot Erler, Staatsminister beim Bundesminister des Äußeren: Der Prozess zur Bestimmung des künfti- gen Status des Kosovo – das momentan drängendste po- litische Problem auf dem westlichen Balkan – tritt in seine letzte und entscheidende Phase. Am 26. März wird der VN-Sondergesandte, Präsident Ahtisaari, seinen Sta- tusvorschlag an den Sicherheitsrat der Vereinten Natio- nen in New York übermitteln. Einige Worte zu dem Statusvorschlag: Präsident Ahtisaari hat den Statusvorschlag Belgrad und Pristina am 2. Februar übergeben. In den vorausgegangenen, na- hezu einjährigen Direktgesprächen des vergangenen Jah- res sind beide Seiten nicht in der Lage gewesen, sich ge- meinsam auf einen tragbare Kompromisslösung zu einigen. Gleichwohl baut der Vorschlag auf diesen Ge- sprächen auf, schlägt die Brücke über die entgegenge- setzten Positionen oder spiegelt Einigung in den Berei- chen wider, wo dies möglich war. Der Vorschlag ist ausgesprochen ausgewogen, fair und vorwärtsschauend. Er stellt den einzig möglichen Kom- promiss dar zwischen den kosovarischen Forderungen nach sofortiger und unbeschränkter Unabhängigkeit einer- seits und dem Belgrader Beharren auf „mehr als Autono- mie und weniger als Unabhängigkeit“ andererseits. Er trägt dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der Be- völkerung im Kosovo – der Kosovo-Albaner – Rechnung, berücksichtigt gleichzeitig aber die legitimen Interessen Belgrads sowie der nichtalbanischen Volksgruppen, insbe- sondere der Kosovo-Serben. Die Bestimmungen zu deren Schutz sind sehr weitgehend – Präsident Ahtisaari hat mehrfach darauf hingewiesen, dass rund zwei Drittel des Statuspaketes sich mit der Absicherung der nichtalbani- schen Volksgruppen und ihrer Rechte befassen. Diese Rechte werden nicht lediglich auf dem Papier bestehen. Zwar werden eine Reihe der bisher von den Vereinten Nationen ausgeübten Zuständigkeiten auf die kosovarischen Behörden übergehen – nach nahezu acht Jahren internationaler Verwaltung ein längst überfälliger Schritt. Die Kompetenzen der internationalen Gemeinschaft werden aber auch nach der Statuslösung beträchtlich bleiben, und dies in dreifacher Hinsicht: Ein internatio- naler ziviler Repräsentant, der in Personalunion EU- Sondergesandter sein wird, wird die oberste und endgül- tige Instanz bei der Auslegung der Statuslösung sein. Er wird hierzu über weitgehende exekutive und korrektive Befugnisse verfügen. KFOR wird im Kosovo verbleiben und weiterhin für ein sicheres Umfeld sorgen. In der Zeit unmittelbar nach der Statuslösung wird es zu keinen Truppenreduzierungen kommen. Und schließlich wird die EU Kosovo bei dem Aufbau von Polizei und rechts- staatlichen Strukturen nachhaltig unterstützen. Eine ESVP-Rechtsstaatsmission, die über nicht unmaßgebli- che Zuständigkeiten verfügen wird, ist hierzu in Vorbe- reitung. Mit rund 1 500 internationalen Mitarbeitern wird es sich dabei um die bisher größte zivile ESVP- Mission handeln. Die Bundesregierung ist überzeugt: Nur auf Grund- lage des von Präsident Ahtisaari vorgelegten Lösungsan- satzes wird eine längerfristige Stabilisierung der Region erreichbar sein. 8996 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Diese Auffassung wird von unseren EU-Partnern ge- teilt. So haben sich die Außenminister der Union auf dem Rat vom 12. Februar eingehend mit dem Lösungs- vorschlag beschäftigt. Sie haben Präsident Ahtisaari ihre volle Unterstützung ausgesprochen. Und sie haben die Überzeugung geäußert, dass die Statusvorschläge die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovo legen sowie zur Sta- bilisierung der Region beitragen werden. Im Anschluss an die Übergabe des Statusvorschlags an Belgrad und Pristina haben hierüber erneute Ge- sprächsrunden zwischen beiden Seiten stattgefunden, zunächst auf Expertenebene, am 10. März auch auf höchster politischer Ebene. Auch diese erneuten Gesprächsrunden haben gezeigt, dass die Divergenzen zwischen beiden Seiten unüber- brückbar sind. Pristina hat dem Statuspaket zugestimmt. Belgrad hat es abgelehnt und zum Teil Forderungen er- hoben, die es bei den Verhandlungen im vergangenen Jahr bereits aufgegeben hatte. Im Anschluss an diese letzte Runde der Gespräche hat Präsident Ahtisaari den Entwurf des Statuspaketes über- arbeitet und einige der bereits sehr weitgehenden Be- stimmungen zum Schutz der nichtalbanischen Volks- gruppen sowie der serbisch-orthodoxen Kirche weiter ausgedehnt. Diesen Statusvorschlag wird er nunmehr an den Si- cherheitsrat der Vereinten Nationen zu überweisen. Völlig zu Recht! Denn auch wenn die Verhandlungen noch Wochen, Monate oder gar Jahre andauern würden – die bisherige Verhandlungsgeschichte hat gezeigt, dass eine gemeinsam getragene Kompromisslösung nicht nä- her rückt. Die jüngste Gesprächsrunde hat dies noch ein- mal deutlich vor Augen geführt. Im Übrigen haben weder Belgrad, noch Pristina, noch etwa einzelne Mitglieder der Kontaktgruppe einer Über- weisung des Statuspakets an den Sicherheitsrat wider- sprochen. Aus Sicht der Bundesregierung wird es nunmehr ent- scheidend darauf ankommen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seiner Verantwortung gerecht wird und das Statuspaket zügig und ohne Abstriche billigt. In unzähligen Gesprächen mit ihren Partnern hat die Bundesregierung dabei keinerlei Zweifel gelassen, dass die Kosovostatuslösung – der Endpunkt der Auflösung des ehemaligen Jugoslawiens – eine Grundvorausset- zung für die Stabilisierung Kosovos, Serbiens und der gesamten Region ist. Und dass dauerhafte Stabilität auf dem westlichen Balkan – die Konflikte der 90er-Jahre haben dies belegt – eine zentrale, ja vitale Frage deut- scher und europäischer Sicherheit ist. Die Einigkeit der EU – für uns als Präsidentschaft von besonderer Bedeu- tung – ist dabei der Schlüssel zu einer dauerhaften Lö- sung. Ich bin überzeugt: Eine Kosovostatuslösung wird auch die Annäherung Serbiens an die EU erleichtern. Serbien wird sich nämlich dann mit viel mehr Energie der EU-Annäherung widmen können. Der Ball liegt al- lerdings weiterhin bei Serbien. Die EU jedenfalls wird die SAA-Verhandlungen dann wieder aufnehmen, so- bald eine neue Regierung uns davon überzeugt, dass sie willens und in der Lage ist, endlich die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehema- lige Jugoslawien zu verbessern. Es wäre zu wünschen, wenn dies schon sehr bald der Fall sein könnte. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Individuell för- dern und regional gestalten – Handlungsfrei- heit der Arbeitsgemeinschaften stärken (Ta- gesordnungspunkt 19 a) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Mit der Einführung des SGB II ist die Arge zum gesetzlichen Regelfall ge- worden. Hier werden die Kompetenzen der Agentur für Arbeit und die der ortsnah tätigen Kreise und kreisfreien Städte gebündelt. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist die Arge Anlaufstelle und Ansprechpartner. Mit dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe sollen die Be- troffenen möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt in- tegriert und aus dem Leistungsbezug staatlicher Mittel herausgeführt werden. Im Mittelpunkt der Arbeit vor Ort steht eine schnelle und passgenaue Integration. Dabei ist entscheidend, dass die örtlichen Akteure des Arbeitsmarktes in den Einglie- derungsprozess miteinbezogen werden. Denn nur die Verbände, Kirchen, sozialen Einrichtungen und Kreis- handwerkerschaften vor Ort kennen die lokalen Gege- benheiten und wissen, wie sie mit den einzelnen Betrof- fenen umzugehen haben. Denn eines ist gewiss, nur durch individuelle Betreuung und individuelle Lösungs- konzepte kann den Menschen geholfen werden. Neben der unmittelbaren Integration in Arbeit ist auch der sozialpolitische Auftrag der Leistungsträger des SGB II zu betonen. Dieser besteht darin, die Integra- tionshemmnisse langzeitarbeitsloser Personen schritt- weise, aber kontinuierlich abzubauen und ihre Einglie- derung in den Arbeitsmarkt gegebenenfalls auch durch die Erzielung von Integrationsfortschritten zu befördern. Ich denke, allen Verantwortlichen ist klar, dass das SGB II möglichst kundennah, dezentral und eigenver- antwortlich umgesetzt werden muss. Ein geeignetes Instrument zur Verwirklichung dieser Ziele ist der Abschluss von Zielvereinbarungen. In den lokalen Zielvereinbarungen zwischen den Leistungsträ- gern und den Arbeitsgemeinschaften vor Ort werden bundesweite Zielvereinbarungen konkretisiert, Ziele der kommunalen Träger festgelegt und regionalen Gegeben- heiten Rechnung getragen. Mit der Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44 b SGB II wurde Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8997 (A) (C) (B) (D) festgelegt, dass die Trägerversammlung eine Zielverein- barung mit dem Geschäftsführer der Arbeitsgemein- schaft abschließen kann. In der Praxis hat sich der Ab- schluss der Zielvereinbarung mit dem Arge- Geschäftsführer durch die Trägerversammlung als best- möglichster Weg aufgezeigt, die Ziele und Interessen beider Leistungsträger angemessen zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz müssen wir den regionalen Trägern den Freiraum zugestehen, neue Wege ausprobieren zu können. Nach neuen Wegen und Möglichkeiten suchen, das ist es, was engagierte Helfer vor Ort machen müssen. Dazu brauchen sie noch mehr Flexibilität und Entschei- dungsfreiheit. Wir kennen Zielvereinbarungen auch heute schon, mir geht es aber nicht um vorgefertigte Formulare, son- dern um grundsätzliche Vereinbarungen für einen be- stimmten Zeitraum mit klar gemeinsam abgestimmten Zielvorgaben hinsichtlich des Erfolges, den man mit den zugewiesenen Integrationsmitteln erreichen will. Wenn eine Arbeitsgemeinschaft meint, Arbeitslosen damit helfen zu können, allen einen Führerschein finan- zieren zu müssen, dann soll sie dies tun dürfen. Wenn sie denn damit ihre Ziele erreicht. Diese Entscheidungsfrei- heit kann aber nur mit Verantwortung einhergehen. Die muss dann vor Ort auch mit allen Konsequenzen gegen- über den Geldgebern übernommen werden. Nur das Ziel, zum Beispiel die vorher vereinbarte Zahl von Langzeit- arbeitslosen in ein auf Dauer angelegtes sozialversiche- rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen, muss erreicht werden. Meines Erachtens ist es vollkommen ausreichend, den regionalen Trägern Rahmenbedingungen zu setzen, in- nerhalb derer sie frei entscheiden können, wie und mit welchen Mitteln sie die Menschen in Arbeit bringen, wenn denn die vorher vereinbarten Ziele erreicht wer- den. Diese Ziele müssen auf die jeweilige regionale Situation abgestimmt sein. Denn in Mecklenburg-Vor- pommern findet man andere Bedingungen als in Bayern und am Bodensee. Ich fasse zusammen. Mit dem Instrument klarer Ziel- vereinbarungen können Arbeitslose besser und effekti- ver gefördert werden. Durch Zielvereinbarungen zwi- schen den regionalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit kann die Förderung in den verschiedenen Regio- nen zielgerichteter umgesetzt werden. Innerhalb der Zielvereinbarungen haben die örtlichen Ebenen freie Hand und wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten – und zwar orientiert am echten Bedarf und den örtlichen Gegebenheit. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fehlt eine Gesamtstruktur. Wir sind strikt gegen eine Ver- rechtlichung der Argen in Form einer Rechtsperson, ob als e. V., GmbH oder Anstalt des öffentlichen Rechts. Das führt nur zu einer zusätzlichen Behörde, die dann die Neigung hat, ein Eigenleben zu entwickeln ohne Rücksicht auf arbeitsmarktpolitische und kommunale Gegebenheiten. Die Gefahr, dass dann Kommunen und Agenturen sich aus einer verpflichtenden Mitverantwor- tung herausziehen, ist nicht zu unterschätzen. Im Übri- gen würde das SGB-II-System dann als weitere institu- tionalisierte Form der Sozialgesetzgebung aufgebaut. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichtes über die Organisationsform der Arbeitsgemeinschaften ausfällt. Rolf Stöckel (SPD): Die Zielsetzung des hier zu Rede stehenden Antrags der Grünen, nämlich den örtlichen Akteuren in den Arbeitsgemeinschaften mehr Hand- lungsspielräume zu schaffen und die individuelle Förde- rung im Rahmen des Fallmanagements weiter zu verbes- sern, unterstützen wir Sozialdemokraten ausdrücklich. Dennoch bleibt eine gesamtstaatliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsmarktmaßnahmen not- wendig. Nicht nur der Bundesregierung und der Bun- desagentur für Arbeit, die die Arbeitgeber und Gewerk- schaften im Boot hat, sondern auch die Verantwortung des Deutschen Bundestages. Wir stellen im Bundeshaushalt erhebliche Mittel für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden im SGB II und die von den Kommunen zu tragenden Unterkunftskosten der Bedarfsgemeinschaften zur Verfügung. Die Grünen selbst fordern in ihrem Antrag, dass die Argen weiterhin der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterliegen sollen. Andererseits sollen zentrale steuernde Vorgaben unterbleiben. Wie beide Ziele konkret umgesetzt werden sollen, sagt ihr Antrag nicht. Zielvereinbarungen, die ja bereits eingeführt sind, können die Spannungsverhältnisse die in der Rechtskon- struktion als Ergebnis des Vermittlungsausschusses und in den Grenzen der föderalen Verfassung angelegt sind, nicht allein auflösen. Gemeinsam wollen wir die Umsetzung des SGB II optimieren und haben in der Koalition deshalb mit der AG Arbeitsmarkt einen intensiven Arbeitsprozess mit dem Ziel von mehr Effizienz im SGB II begonnen. Wir werden zum Beispiel für besonders gehandicapte Langzeitarbeitslose eine Job-Perspektive schaffen, die weitgehend vor Ort gestaltet werden kann. Der gesetzli- che Evaluierungsauftrag und ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Organisations- form der Argen werden hoffentlich zusätzliche Klarheit schaffen. Mit den Ergebnissen und den örtlichen Praxis- erfahrungen werden wir uns im Ausschuss intensiv zu beschäftigen haben. Die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, sind, wie ich selbst im Kreis Unna, im intensiven Kontakt mit den örtlichen Argen und Optionskommunen in den Wahlkreisen. Bereits unter der rot-grünen Bundesregie- rung, war es möglich, dass die Kommunen die Ge- schäftsführung der Argen übernehmen, Beiräte gründen und so eine regional zugeschnittene Umsetzung in Gang setzen. Im Kreis Unna wurden die Spielräume unverzüglich genutzt und auch entsprechende Fortschritte und Erfolge bei der Beratung und Vermittlung erzielt. Dass die 8998 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) gesamte Umsetzung nach gut zwei Jahren noch nicht überall optimal läuft, ist bei einer „lernenden Gesetzge- bung“ und nach allen internationalen Erfahrungen selbstverständlich. Die Eingliederungstitel sind ja noch gar nicht ausgeschöpft worden. Das wird sich ändern. Die Erfolge bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch unsere gemeinsamen Reformen sind aber auch nicht wegzureden. Wenn sich alle Beteiligten auf die Förderung der Be- troffenen konzentrieren und ihren gesetzlichen Auftrag ernst nehmen, wird das SGB II, da bin ich mir sicher, eine Erfolgsgeschichte. Jörg Rohde (FDP): Unsere heutige Debatte führt auf einen Antrag der Grünen zurück, der feststellt, dass die Zuständigkeiten der örtlichen Arbeitsgemeinschaften beim Arbeitslosengeld II klarer geregelt werden müssen. Bevor ich auf die inhaltlichen Aspekte eingehe, möchte ich aber kurz an die Vorgeschichte des SGB II erinnern: Die FDP-Bundestagsfraktion hat 2004 als ein- zige Fraktion gegen das Optionsgesetz gestimmt. Schon damals hat Ihnen genau an dieser Stelle hier mein Kol- lege Dirk Niebel erklärt, warum nur selbstbestimmte Kommunen erfolgreich Arbeitsuchende in Arbeit ver- mitteln können. Wir haben Ihnen schon damals erläutert, dass wir am Erfolg der Argen zweifeln. Union, SPD und auch die Grünen, die heute Verbesserungsvorschläge vorlegen, haben diesem Gesetzesmurks – der übrigens schon sehr häufig nachgebessert wurde – damals zuge- stimmt. Wäre man den schon 2003 von den Liberalen vorge- legten Vorschlägen zur Kommunalisierung gefolgt, so wären viele der heute in diesem Antrag angemahnten Verbesserungen bei den Arbeitsgemeinschaften gar nicht erst nötig. Die geteilte Trägerschaft zwischen BA, den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen ist der zentrale Systemfehler von Hartz IV. Mit den Arbeits- gemeinschaften wurde eine zusätzliche Verwaltungs- ebene eingeführt, in der die Verantwortlichkeiten nicht geklärt sind. Konsequenz sind die von den Grünen heute angeprangerten Doppelzuständigkeiten, Kompetenzge- rangel, Verwischung finanzieller Verantwortlichkeiten und hohe Verwaltungskosten. Die Verantwortlichkeiten für die Grundsicherung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose sollten daher auf einen Träger konzentriert werden. Dies können aufgrund ihrer Erfahrungen aus der Sozialhilfe und ihrer Nähe zum Bürger nur die Kommunen sein. Der Antrag der Grünen geht von richtigen Prämissen aus, fordert aber keine geeigneten Konsequenzen. Die Probleme der Ar- beitsgemeinschaften sind nicht durch Korrekturen zu beheben, sondern nur durch deren Abschaffung. Ich begrüße es ausdrücklich, dass durch Ihren An- trag das Scheitern der rot-grünen und später dann schwarz-roten Arbeitsmarktpolitik mal wieder Gegen- stand einer Bundestagsdebatte wird. Völlig zurecht stellen Sie fest, dass die Arbeitsweise der Argen im Wi- derspruch zu den Anforderungen an ein individuelles Fallmanagement stehen. Umgekehrt legen Vermitt- lungserfolge vieler Optionskommunen nahe, dass die alleinige Verantwortung der Kommunen der geeigne- tere Weg der Arbeitsvermittlung ist. Mehr Autonomie für die Arbeitsgemeinschaften – das ist zweifellos gut für die Argen. Für die Arbeitsuchenden allerdings wäre es noch besser, wenn ihre Betreuung ganz in den Hän- den der Kommune läge. Es ist auch absolut richtig, dass die Eingriffsmöglich- keit der Regionaldirektionen und des BA-Vorstandes die Aufgabenwahrnehmung durch die Argen behindern. Die Grünen fordern deshalb die völlige Freiheit der Argen im Einsatz der SGB-II-Instrumente. Wir von der FDP haben einen besseren Vorschlag: Auflösung der zentra- listischen Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetzigen Form und Abschaffung der Regionaldirektionen. Die Grünen haben die Probleme doch erkannt, warum bleiben sie bei ihren Lösungsvorschlägen dann auf hal- bem Wege stehen? Bei der A2LL-Software muss etwas passieren, das ist völlig richtig. Wir haben eine schlecht funktionierende Software bei der Bundesagentur und den Argen. Eine Überarbeitung von A2LL kann aber so lange nicht gelin- gen, wie durch ständige Gesetzeskorrekturen ununter- brochen Anpassungen der komplexen Software erzwun- gen werden. Hier muss nüchtern gerechnet werden, welche Lösung langfristig günstiger ist: Schaffen wir die Möglichkeiten für eine generelle Überarbeitung von A2LL, oder suchen wir nach einem Neuanfang für die nötige Software? Ich möchte die Debatte aber auch nutzen, um noch ein Wort zum leider nun jährlich wiederkehrenden Zirkus um die Haushaltsmittel für Eingliederungsmaßnahmen nach SGB II zu verlieren: Was im vergangenen Jahr „Haushaltssperre“ hieß, heißt dieses Jahr „Deckungsver- merk“. Im Ergebnis ist es das gleiche: Unzählige Träger von Eingliederungsmaßnahmen haben keine Planungssi- cherheit für das gesamte Jahr, weil sie nicht sicher wis- sen, wie viel Geld ihnen für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Hauptleidtragende werden die Ar- beitsuchenden sein, die auf diese Maßnahmen angewie- sen sind. Für die Arbeitsvermittlung braucht man einen langen Atem, nicht nur, aber vor allem auch finanziell. Dazu gehört absolute Planungssicherheit. An die Kolle- ginnen und Kollegen der Regierungskoalition appelliere ich daher dringend: Geben Sie allen Trägern der Arbeits- losenvermittlung die Planungssicherheit, die sie für eine erfolgreiche Arbeit brauchen! Die FDP fordert eine grundlegend andere Arbeits- marktpolitik, unter anderem die Auflösung der Bundes- agentur für Arbeit und einer Übertragung der Zuständig- keiten für die Arbeitsvermittlung an die Kommunen. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion diesen Antrag der Grü- nen ab, der zwar in weiten Teilen der Diagnose richtig ist, aber zur Lösung des Problems nicht weit genug reicht. Wir Liberale haben dem Parlament weiterge- hende Vorschläge unterbreitet. Schließen Sie sich uns an, wir holen Sie da ab, wo Sie stehen bleiben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 8999 (A) (C) (B) (D) Kornelia Möller (DIE LINKE): Das Thema, das von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Antrag 16/4612 in den Bundestag gebracht wird, ist hochaktuell, weil am Ende dieses Jahres für mehrere tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Argen und Agenturen mit getrennten Trägerschaften die befristeten Arbeitsverträge auslaufen und viele Beschäftigte noch mit Sorge in die Zukunft bli- cken. Dies ist genauso auf den Reformmurks der Hartz- Gesetze zurückzuführen wie die Gründe für dringend notwendige Veränderungen in der Arbeitsweise der Ar- gen, die im vorliegenden Antrag genannt werden. Inzwischen ist längst sichtbar geworden, dass die übereilte Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes nach dem unsäglichen Tauziehen im Vermittlungsausschuss Ende 2004 äußerst schädliche Folgen, vor allem für die Betroffenen – mit sich bringt, ganz abgesehen von der völligen sozialen Schieflage dieses „Reformwerks“. Bündnis 90/Die Grünen ist daran, wie Sie selbst wissen, nicht ganz unschuldig. Denn die Hartz-Gesetze sind auch von Ihnen mitzuverantworten. Ihren heutigen An- trag betrachten wir deshalb als so etwas wie den verspä- teten Versuch der Wiedergutmachung infolge schlechten Gewissens. Den Betroffenen allerdings werden Ihre Re- paraturvorschläge wenig nutzen. Ihre soziale Situation wird sich damit kaum verbessern. Dass die Arbeitsfähigkeit vieler Argen nach wie vor nicht den Erwartungen und Erfordernissen entspricht, hängt nicht allein damit zusammen, dass ihre Hand- lungsfreiheit eingeschränkt ist, dass die fachliche Zu- ständigkeit für ihre Arbeit bei den Kommunen und gleichzeitig der BA liegt und dass die BA ihre Verant- wortung für Sparsamkeit zu eng sieht, sondern es liegt an der generellen Fehlkonstruktion der gesamten Hartz- Gesetze, am Nicht-zu-Ende-Denken der Folgen dieser Reformen und am viel zu hohen Tempo, mit dem sie in Angriff genommen und umgesetzt wurden. Es ist eben „Reformmurks“! Die im Antrag aufgeführten Konstruktionsmängel in der Organisation zur Bewältigung der 2005 in Gang ge- setzten Veränderungen, die sich zuallererst nachteilig für die Arbeitssuchenden auswirken, sind nur eine Seite. Und angesichts der nach wie vor zu hohen Massenar- beitslosigkeit und der Notwendigkeit, sie – und vor al- lem die Langzeiterwerbslosigkeit – als grundlegendes gesellschaftliches Problem mit höherem Tempo zurück- zudrängen, setzt sich Die Linke nicht für eine totale De- zentralisierung der Arbeitsmarktpolitik nach dem Mo- dell der FDP ein, sondern für ein optimales Verhältnis zwischen grundsätzlichen gesellschaftlichen Entschei- dungen und einen möglichst großen Spielraum der regio- nalen Arbeitsmarktakteure. Insofern unterstützen wir die im Antrag gestellten Forderungen nach eindeutigen Auf- gabenzuordnungen für die Argen. Die notwendige ge- setzliche Klarstellung der Trägerschaft im SGB II muss die vollständige Hoheit über Personal und Eingliede- rungsbudget sichern. Eine „völlige Freiheit“ jedoch, auch bei den Instrumenten, wie von den Grünen gefor- dert, kann es jedoch nicht geben, weil die Schwankun- gen des Arbeitsmarktes durchaus zum Beispiel finanzi- elle Eingriffe durch die öffentliche Hand erforderlich machen können, dies vor allem so lange, wie es keine nachhaltige Beschäftigungspolitik gibt. Mehr Gestal- tungsspielraum vor Ort – auch dieser Notwendigkeit stimmen wir zu. Richtig ist auch die obligatorische Ein- richtung von Beiräten, in denen die gewählten kommu- nalen Vertreterinnen und Vertreter sowie die örtlichen Arbeitsmarktakteure vertreten sind. Wir denken, dass in ihnen zwingend auch die Betroffenenorganisationen ver- treten sein sollten. Das könnte viele Konflikte verhin- dern. Wenn notwendige Veränderungen in der Arbeitsweise und Effektivität der Argen auf die Tagesordnung kom- men, dann möglichst im Komplex. Deshalb möchten wir die Aufmerksamkeit auf einige Faktoren lenken, die die gegenwärtige Arbeitsfähigkeit der Argen ebenfalls er- heblich beeinträchtigen. Zunächst ist das nach wie vor die Sicherung des bis- her festgelegten Betreuungsschlüssels. Sicher würde ihn die Bundesregierung am liebsten heruntersetzen, um auf Kosten der Erwerbslosen noch mehr zu sparen, zumal immer noch nicht klar ist, welche Perspektive auf die be- fristet eingestellten 4 000 Beschäftigten zukommt, für die noch keine Lösung gefunden wurde, wie die Bundes- regierung in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eingestehen musste. Leider konnte die Bundesregierung nicht einmal Auskunft da- rüber erteilen, wie weit man inzwischen an den geplan- ten Betreuungsschlüssel herangekommen ist. Hier ist noch viel zu tun – und dies nicht allein auf dem Wege der Stärkung der Handlungsfreiheit der Argen. Zum Zweiten geht es darum, die Eignung der Be- schäftigten in den Argen für ihre verantwortungsvolle Arbeit deutlich zu verbessern. Es wird immer deutlicher, dass es hier riesige Lücken, vor allem in der Qualifika- tion gibt, die nicht zuletzt mit dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Sozialgerichtsverfahren ins Unermess- liche gestiegen ist. Das werden Sozialrichter und An- wälte sicher bestätigen können. Notwendig ist ein nach- holendes Qualifizierungsprogramm vor allem für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmit- telbar mit Eingliederungsaufgaben betraut sind, wie zum Beispiel Fallmanagerinnen und Fallmanager. Wie drin- gend das ist, darauf weist eine Antwort der Bundesregie- rung auf die Große Anfrage der Linksfraktion zu den Folgen der Hartz-Gesetze hin. Dort wird nachgewiesen, dass die Qualifizierung von 800 ehemaligen Telekom- und Postmitarbeiterinnen und -mitarbeitern – von insge- samt 3 240 Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern –, die nach der Privatisierung dieser ehemals öffentlichen Un- ternehmen ihren Arbeitsplatz verloren und befristet für neue Aufgaben in der BA sowie den Argen eingesetzt wurden, lediglich 100 000 Euro gekostet haben soll. Welches Niveau diese Weiterbildung wohl gehabt haben mag, kann sich jeder selbst ausrechnen! Wir vertreten also die Auffassung: Zusätzlich zu den meisten im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthalte- nen Forderungen sind jene personellen Voraussetzungen zu schaffen, die genannt wurden, um die Arbeitsfähig- keit der Argen im Interesse der Langzeiterwerbslosen zu stärken. 9000 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir wollen mehr Freiheit für die Arbeitsgemeinschaften. Denn nur so ist eine bessere Betreuung von Langzeitar- beitslosen möglich! Wir haben ein breites Instrumenta- rium und geben viel Geld für aktive Fördermaßnahmen aus, aber all das nützt nichts, wenn die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden können. Das Konzept „Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose unter dem Dach der Argen“ ist richtig. Die Realität sieht aber anders aus. Sie geht auf Kosten der Arbeitssuchenden und sorgt letztlich auch dafür, dass die Kosten für Arbeitslosigkeit nicht heruntergehen. Denn eine regional ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik und ein individuell zugeschnittenes Fallmanagement verträgt sich nicht mit zentralistischen Vorgaben von der Stange! Die Arbeit der Argen leidet unter den Kompetenz- streitigkeiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen, unter unklaren Aufgaben, unter un- nötigen Controlling- und Statistikaufgaben und unter der Anwendung bürokratischer Regeln und Instrumente. Die Argen brauchen eine eigene Identität und mehr Autono- mie. Sie müssen endliche eine eigene „Firma“ werden können. Die fachlichen Zuständigkeiten sind jetzt zwi- schen Kommunen und Agenturen für Arbeit aufgeteilt und liegen nicht bei den Arbeitsgemeinschaften selbst – das muss sich ändern, zuallererst beim Bereich der Ar- beitsförderung. Die Verantwortung hierfür gehört direkt zu den Argen. Im Moment laufen die Argen am Gängelband des Bundes und der BA. Sie haben keine Personalhoheit. Es kann nicht sein, dass der Geschäftsführer einer Arge mit 17 Personalräten verhandelt, nur um ein Referat neu zu besetzen. Deshalb wollen wir, dass die Argen in Zukunft eigenverantwortlich über ihr Personal bestimmen kön- nen. Gleiches gilt für die Verwendung ihres Budgets. Auch über die Verwendung des Eingliederungsbudgets muss vor Ort entschieden werden können! Augenblick- lich wird die Kreativität und Innovationsfreude der Ar- gen durch den Bund und die BA behindert. Die interpre- tieren nämlich ihre Verantwortung für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit so eng, dass die Argen die Instrumente und Verfahren des SGB II nur in standardisierter und vorgeschriebener Form einsetzen können. Das ist aber genau das Gegenteil von individueller Förderung, und entsprechend sind die Ergebnisse dieser Politik. Ich habe angesichts der detaillierten und zahlreichen Vorgaben häufig den Eindruck, dass die BA ihren eige- nen Leuten vor Ort nicht traut. Aber wir haben kompe- tente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Argen, bei der BA und in den Kommunen, die mit mehr Handlungsspielraum auch mehr für die Langzeitar- beitslosen erreichen können. Selbstverständlich sollen die Argen auf der Grundlage des SGB II arbeiten. Und selbstverständlich muss der Bund als Hauptkostenträger kontrollieren dürfen, ob das funktioniert und über Ziele steuern dürfen. Aber das doch bitte mit Augenmaß und Köpfchen. Eine gute Steu- erung setzt auf Anreize und nicht auf Dauerkontrolle. Mit Zielvereinbarungen lässt sich vortrefflich steuern. Es kommt dabei auf das Ergebnis an und nicht auf den Weg dahin. Der kann nämlich je nach Ausgangslage ganz un- terschiedlich aussehen. Ein gutes Benchmarking sorgt dafür, dass erfolgreiche Beispiele und Ideen sich verbrei- ten und die Argen voneinander lernen können. Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass durch detaillierte Vorgaben Kosten gespart werden können. Hier werden Arbeitskräfte durch stupides Zählen, Wiegen und Mes- sen gebunden, die besser mit der Betreuung eines Lang- zeitarbeitslosen betraut worden wären. Nur die erfolg- reiche Integrationsarbeit vor Ort wird letztlich Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren, und nur dann wer- den auch die Kosten sinken. Das erfordert aber aufseiten der Argen einen gehörigen Gestaltungsspielraum bei der Wahl ihrer Mittel. Der Kollege Brandner von der SPD hat das erkannt und bereits öffentlich mehr Entschei- dungsfreiheit für die Argen gefordert. Auch der Kollege Schiewerling von der Union hat sich heute Morgen in der Debatte ähnlich geäußert. Meine Herren, Sie haben es begriffen, und ich hoffe, dass mit Ihrer Unterstützung unser Antrag erfolgreich die Beratungen überstehen wird. Die Argen und die Arbeitssuchenden werden es Ih- nen danken. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales: Die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende weiter zu optimie- ren, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Dies wird mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen. Bündnis 90/Die Grünen schlagen vor, der örtlichen Ebene, also den Arbeitsgemeinschaf- ten größere Handlungsfreiheit zu geben. Sie sollen frei über die Haushaltsmittel disponieren können. Steuernde Vorgaben „von oben“, also von der Bun- desagentur für Arbeit, sollten unterbleiben. Der Bund solle seine Verantwortung für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausschließlich im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarungen wahrnehmen. Ich gebe zu: Das klingt zunächst einleuchtend. Wer, wenn nicht die Praktiker vor Ort, weiß, was nötig ist, um die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einzugliedern? Da- bei wird aber eines übersehen: Wenn die Arbeitsgemein- schaften frei und nach eigenem Ermessen über die Ver- wendung des Geldes entscheiden können, wem wären sie dann verantwortlich? Das Geld, das die Arbeitsge- meinschaften für die Eingliederung ausgeben, kommt vom Bund. Haushaltsgeber sind Sie, der Deutsche Bun- destag. Wer den Arbeitsgemeinschaften freie Hand bei der Ausgabe der Mittel einräumt, entzieht dem Deutschen Bundestag die Kontrolle über deren Verwendung. Das bedeutet, dieses Parlament könnte eine seiner ureigens- ten Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Das kann doch nicht im Ernst als Ziel angestrebt werden. So kann es also nicht funktionieren. Wie man die Effi- zienz des SGB II steigern kann, ist eines der Themen, die in der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt unter der Leitung von Bundesminister Franz Müntefering behandelt wer- den. In diesem Zusammenhang werden auch die Aufga- ben und Rollen der Beteiligten, also der Bundesagentur Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 9001 (A) (C) (B) (D) für Arbeit, der Kommunen, der Arbeitsgemeinschaften und der Länder erörtert. Eine Zielsetzung ist es, die Ver- antwortlichkeiten und Handlungsmöglichkeiten klar zu benennen. Ich will mögliche Ergebnisse der Arbeitsgruppe nicht vorwegnehmen, aber wichtig ist aus meiner Sicht, dass jeder dieser Beteiligten seine Aufgabe und ihre Grenzen kennt. Dabei müssen sich meines Erachtens Durchfüh- rung und Finanzierung ganzheitlich zusammenfügen. Wer den Finanzrahmen bestimmt, trägt Verantwortung. Die kann er nicht „wegdezentralisieren“. Wenn es gelingt, dass alle Beteiligten ihre Rolle und die der anderen akzeptieren, sind wir auf dem Weg zu mehr Effizienz im SGB II ein großes Stück vorwärtsge- kommen. Hierzu kann unsere Debatte heute auch einen Beitrag leisten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einheitlicher euro- päischer Zahlungsverkehrsraum – Einfach, schnell und günstig für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen (Tagesord- nungspunkt 20) Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Ein einheitli- cher Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsver- kehr ist ein wesentlicher Bestandteil für den europäi- schen Binnenmarkt. Bei dem Ziel, einen europäischen Zahlungsverkehrsraum zu erreichen, in dem Bürger wie Unternehmen grenzüberschreitende Zahlungen genauso einfach, sicher, effizient und kostengünstig ausführen können wie auf nationaler Ebene, sind wir uns im Grundsatz einig. Daher haben wir als Koalitionsfraktio- nen bereits am 31. Mai 2006 den Antrag „Grenzüber- schreitender Zahlungsverkehr im europäischen Binnen- markt“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dieser Antrag enthält die wesentlichen Leitlinien des deutschen Parlaments, die wir der Bundesregierung für die Ver- handlungen auf EU-Ebene frühzeitig mit auf den Weg gegeben haben. Diesen Antrag wollten Sie damals leider nicht unterstützen. Stattdessen legen Sie heute einen Antrag auf den Tisch, der ein Sammelsurium an unkoordinierten Vor- schlägen darstellt und sich in keinem Fall gründlich mit der Problemlage befasst. Sie fordern einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Verbraucher und Unterneh- mer und vermischen dabei wild die verschiedenen The- menbereiche. Sie fordern auf knappen zwei Seiten – al- lein das ist schon Indiz dafür, dass Sie sich nicht intensiv mit dem Themengebiet auseinandergesetzt haben – so ganz nebenbei, den Anwendungsbereich der EU-Richtli- nie auch auf Drittstaaten zu erweitern – völlige Utopie, da der EU-Gesetzgeber hierfür gar keine Kompetenz be- sitzt –, ein Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis, und Sie verknüpfen SWIFT mit der Einführung von SEPA, was wir grundsätzlich nicht für zielführend hal- ten. Aber wir werden noch genügend Zeit haben, uns da- mit detailliert im Finanzausschuss zu beschäftigen. Für CDU und CSU ist in Sachen Zahlungsverkehr im- mer klar: Im Zentrum unseres Interesses stehen nicht nur die Bedingungen für die Wirtschaft, sondern insbeson- dere die Möglichkeiten der Privatkunden in ganz Eu- ropa. Unserer Auffassung nach ist für sie eine unkompli- zierte und kostensparende Handhabung aller Systeme eine der wesentlichsten Voraussetzungen, damit alle An- gebote, die der europäische Binnenmarkt anbietet, auch genutzt werden können. Deshalb unterstützen wir einen Rechtsrahmen, der effizient, sicher und kundengerecht die Zahlungsverfahren für alle Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union unterstützt. Dabei allerdings auf ein vollkommen neues europaweites System zu setzen, das die bestehenden innerstaatlichen Zahlungssysteme ablö- sen und darüber hinaus auch noch zusätzlich weltweite Anforderungen aufbauen soll, halten wir für falsch. In diesem Sinn entspricht der Ende 2005 von der Kommis- sion vorgelegte Richtlinienvorschlag über Zahlungs- dienste im Binnenmarkt nicht unserer Auffassung. Wir haben daher – wie bereits erwähnt – die Bundes- regierung mit unserem Antrag vom Mai letzten Jahres aufgefordert, die Vorlage der Kommission in einer Reihe von Punkten zu ändern. Der Wirtschafts- und Währungs- ausschuss des Europäischen Parlaments hat uns dabei im Übrigen mit einem eigenen Vorschlag zur Änderung der Kommissionsrichtlinie weitgehend unterstützt. Entgegen Ihrer Aussage in Ihrem Antrag stellen die nationalen Zahlungssysteme kein Hemmnis für einen ef- fizienten grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr dar. Etwa 98 Prozent aller Zahlungen in den Mitgliedstaaten haben heute keinen grenzüberschreitenden Hintergrund, und das wird sich sicherlich auch in Zukunft nicht än- dern. Das liegt nicht an irgendwelchen künstlichen Bar- rieren – wie Sie behaupten –, sondern das liegt schlicht und ergreifend an der Tatsache, dass kein erheblicher Bedarf an grenzüberschreitenden Zahlungen vorhanden ist. Unserer Auffassung nach müssen daher Verfahren für rein nationale Zahlungsvorgänge, die sich heute be- währt haben und auch kostengünstig angeboten werden, deshalb auch in einem einheitlichen Zahlungsverkehrs- raum erhalten bleiben. Sie bedürfen keiner europaweiten neuen Regulierung. In diesem Sinne fordern CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag vom letzten Jahr die Bundesregierung auf, die laufenden Ratsverhandlungen kritisch zu begleiten und alle Vorschläge der Europäischen Kommission, bezogen auf den europäischen Zahlungsverkehr, genau zu prüfen. Der neue Rechtsrahmen soll innerstaatliche Zahlungs- vorgänge und -systeme nicht beeinträchtigen und die Grenzen des EU-Rechtsraumes einhalten. Darüber hi- naus gilt es, sich in der weiteren Regulierung alleine auf die Harmonisierung des unbaren Zahlungsverkehrs zu konzentrieren und gegenüber der Verwendung von Bar- geld stets den Grundsatz der Neutralität des Zahlungs- mittels zu wahren. Diese Forderungen sind heute genauso aktuell wie im Mai letzten Jahres. 9002 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Nina Hauer (SPD): Liest man den Antrag der Frak- tion Die Grünen zum einheitlichen europäischen Zah- lungsverkehrsraum, kommen einem die Forderungen und Vorschläge sehr bekannt vor. Und das aus gutem Grund: Am 31. Mai 2006 beschloss der Bundestag be- reits den Antrag „Grenzüberschreitender Zahlungsver- kehr im europäischen Binnenmarkt“ der Koalitionsfrak- tionen SPD und CDU/CSU. Da die Grünen diesen Antrag offenbar verpasst haben, bin ich gerne bereit, hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte aufzuführen. Die Koalitionsfraktionen forderten die Bundesregie- rung auf, in den Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass ein einheitlicher EU-Zahlungsverkehrsraum ver- braucherfreundlich ausgestaltet wird. Gleichzeitig sollte die heimische Kreditwirtschaft nicht überfordert werden. Daher waren die Koalitionsfraktionen der Meinung, die Richtlinie solle nur für Zahlungsvorgänge in der EU gel- ten, nicht aber für Zahlungen nach oder von Drittlän- dern. Für die Verbraucher stellten wir mit unserem An- trag sicher, dass innerstaatliche Zahlungsvorgänge, die im Alltag der Verbraucher auch weiterhin eine bedeuten- dere Rolle einnehmen als europäische Zahlungsvor- gänge, nicht durch die Neuregelungen auf EU-Ebene be- einträchtigt werden. Sprich, sie sollten nicht teurer, weniger zuverlässig oder langsamer werden. Wichtig war uns zudem, dass kein Aufsichtsgefälle zwischen Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern entsteht, das die Kreditinstitute benachteiligt und die Sicherheit von Zahlungsvorgängen gefährdet. Diese Forderungen sind auch im vorliegenden Antrag zu finden. Nun ist es ja im Prinzip erfreulich, dass auch die Fraktion Die Grünen letztendlich die Wichtigkeit dieses EU-Projektes für die Verbraucher erkannt hat. Es reicht aber nicht, ein hübsches Hochzeitskleid zu ha- ben – wichtig ist, das Kleid am richtigen Tag anzuzie- hen. Und da liegt der gewichtige Unterschied zwischen unserem Antrag vom Mai 2006 und dem hier vorliegen- den: Unser Antrag teilte der Bundesregierung zu einem frühen Zeitpunkt der Verhandlungen auf EU-Ebene mit, wie der Deutsche Bundestag dieses wichtige Thema sieht. Zu diesem Zeitpunkt war ein solcher Antrag sinn- voll, da er von der Bundesregierung forderte, sich für Verbraucherschutz und die heimische Kreditwirtschaft einzusetzen. Die Bundesregierung hat diese Leitlinien des Bundestages in die Verhandlungen der letzten zehn Monate einfließen lassen. Inzwischen jedoch sind die Gespräche zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament sehr weit fortgeschritten. In den Zeitungen war in den letzten Wochen zu lesen, dass die Verhandlungen in einigen Streitpunkten festge- fahren zu sein scheinen. Die deutsche Ratspräsident- schaft setzt sich trotzdem mit viel Engagement für eine Einigung in diesem wichtigen Projekt ein. Am 27. März 2007, also nächste Woche, soll nach einer abschließen- den Einigung im Ministerrat gesucht werden. Ein sinn- voller Kompromiss wird wohl nötig sein, um den Start- termin 2008 einhalten zu können. Daher ist es unnötig und kontraproduktiv, jetzt durch einen Antrag mit detail- lierten Forderungen den Handlungsspielraum der Bun- desregierung einzuschränken. Schließlich gab bereits der Antrag der Koalitionsfraktionen die wesentliche Aus- richtung der deutschen Position – also Verbraucher- schutz und keine Überbelastung der Kreditwirtschaft – vor. Angesichts des fortgeschrittenen Verhandlungsstatus und dem bereits seit langem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen stellt sich also die Frage, was die Grünen mit diesem Antrag zu erreichen hoffen. Dieser Antrag bringt nichts Neues und kommt zu spät – daher wird er keine Wirkung entfalten und wird von uns abge- lehnt. Frank Schäffler (FDP): Nach aktuellen Meldungen ist es auf europäischer Ebene gelungen, eine Einigung über den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs- raum, SEPA – Single Euro Payments Area, herbeizufüh- ren. Das ist eine gute Nachricht für den Finanzplatz Deutschland. Damit ist dem vorliegenden Antrag die Geschäfts- grundlage entzogen. Im Grunde ist auf höherer Ebene schon alles entschieden. Das ist aber auch kein Problem, da der Bundestag mit der Verabschiedung des Antrags „Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr im europäi- schen Binnenmarkt“, Drucksache 16/1646, am 1. Juni vergangenen Jahres bereits seine Position deutlich ge- macht hat. Der vorliegende Antrag der Grünen ist Stückwerk und wiederholt nun einige Punkte aus diesem Antrag. Dane- ben stellen die Grünen einige unklare Forderungen und schießen völlig über das Ziel hinaus. Eine Wiederholung der Position des Bundestages fin- det sich bei den angemessenen Eigenkapitalanforderun- gen für Zahlungsinstitute. Hier vertreten auch wir die Auffassung, dass das Prinzip „gleiche Risiken, gleiche Vorschriften“ gelten muss. Nur so können gleiche Wett- bewerbsbedingungen herrschen. Unklar ist zum Beispiel, was Sie in Ihrem Antrag un- ter Punkt 1 meinen, wenn Sie fordern, dass der Anwen- dungsbereich der Richtlinie „langfristig“ auch auf Dritt- staaten ausgeweitet werden soll. In der Debatte am 1. Juni 2006 hatte Herr Dr. Schick für die Grünen auch noch ausgeführt, dass „die Ausweitung des EU-Zah- lungsverkehrs auf Drittstaaten und die USA“ „zu weit“ gehe. Was ist der Sinneswandel? Heute so, morgen so? Das müssen Sie uns schon erklären. Zu weit gehen Ihre Vorschläge, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, die Haftung der Kreditinstitute auf den Eingang auf dem Empfängerkonto auszudehnen. Das Kreditinstitut des Auftraggebers kann den Zahlungsweg nur bis zum Institut des Empfängers beeinflussen. Wie schnell dieses den Betrag dem Empfängerkonto gut- schreibt, kann es jedoch nicht beeinflussen. Die Haftung für das Verhalten Dritter, auf die man keinen Einfluss hat, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Verständnis der FDP-Fraktion. Ziel der FDP ist es, bei der Verwirklichung von SEPA eine Balance zu finden zwischen den Verbraucherinte- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 9003 (A) (C) (B) (D) ressen und den Belastungen für die Kreditwirtschaft. Das heißt konkret, dass die Ausführungsfrist nicht ohne Übergangsfrist auf einen Bankarbeitstag begrenzt wer- den darf, wie dies die Kommission ursprünglich vorge- schlagen hat. Dies führt zu zusätzlichem Aufwand, den am Ende doch der Verbraucher bezahlen muss. Wir den- ken, dass der Europäische Wirtschafts- und Währungs- ausschuss dazu vernünftige Kompromissvorschläge ge- macht hat. Zur Rolle der öffentlichen Hand: Das ist wirklich ein Armutszeugnis. 50 Prozent des Zahlungsverkehrs wird durch die öffentliche Hand verursacht. Wenn die Kredit- wirtschaft die gewaltige Kraftanstrengung bei der Ein- führung von SEPA bewältigt, ist es verständlich, dass sie als Gegenleistung eine Zusage erwartet, dass die öffent- liche Hand SEPA auch nutzt. Völlig am Thema vorbei geht jedoch die Forderung nach einem europaweiten „Girokonto für jedermann“. Wir sollten die Reform des Kontenpfändungsrechts ab- warten. Nach Auffassung der FDP brauchen wir in Deutschland keine gesetzliche Regelung für ein „Giro- konto für jedermann“, und damit brauchen wir es auf eu- ropäischer Ebene erst recht nicht. Allenfalls die Länder können das Girokonto für jedermann einführen, wenn sie das für sinnvoll halten. Schon heute haben zehn von 16 Bundesländern dies in ihren Sparkassengesetzen ge- regelt, sodass das vermeintliche Problem zumindest in diesen Ländern gar nicht vorhanden sein kann. Lassen Sie uns die Chancen des europäischen Bin- nenmarktes auch beim Zahlungsverkehr nutzen! Der Verbraucher wird es uns danken. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Berlin wird an diesem Wochenende Gastgeberin eines großen Fests sein – 50 Jahre Römische Verträge, 50 Jahre Europäi- sche Gemeinschaft werden quasi vor unserer Haustür gefeiert. Übersehen werden kann jedoch auch nicht in der Eu- phorie dieses Jahrestages, dass nicht wenige Menschen in dieser Gemeinschaft leben, die sie noch nicht als ihr Zuhause empfinden, die soziale existenzielle Ängste he- gen und das entstandene EU-Regelwerk als intransparent und bürgerfern bewerten. Fakt ist, dass Kapital und Markt längst europäisiert sind, nicht aber soziale, ökologische und auch steuerli- che Gesetze. Es gibt viel zu tun hinsichtlich einer Har- monisierung und Transparenz von jetzigen und zukünfti- gen EU-Richtlinien. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft wollen in ihren Rechten und Bedürfnissen wahrgenommen werden, nur dann können und werden sie sich auch identifizieren und einbringen. Das trifft auch auf die Anforderungen an den europäi- schen Zahlungsverkehrsraum zu, dessen Vereinheitli- chung wir ausdrücklich begrüßen, aber auch kritisch be- gleiten werden. Dieser Zahlungsverkehrsraum betrifft vorrangig die Tätigkeit der Banken, die elektronische Zahlungen wie Lastschriften und Überweisungen euro- paweit nach einheitlichen Regeln abwickeln müssen. Die EU-Richtlinie bildet hierzu den rechtlichen Rah- men für die Kreditwirtschaft im einheitlichen Zahlungs- verkehrsraum (EPA). Die Richtlinie regelt Fristen zur Abwicklung für Finanztransaktionen und umfasst Vor- schriften zum Verbraucherschutz. Das Ziel des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums in Europa besteht in einem stärkeren Wettbewerb zwischen den Anbietern. Kunden sollen künftig auf einem europa- weiten Markt günstige und sichere Leistungen erhalten. Das ist das Ziel oder die Vision. In der Gegenwart sieht es so aus, dass beispielsweise elektronische Zahlungen in jedem Land anders geregelt sind, Bezahlungen per Lastschrift gestalten sich grenzüberschreitend schwierig. Das sind ganz offensichtlich Kinderkrankheiten eines zukünftigen einheitlichen europäischen Zahlungsver- kehrsraums, die es zu überwinden gilt. Die Gestaltung des SEPA (Single Euro Payments Area) des europäischen Zahlungsverkehrsraums, ver- langt eine stärkere politische und staatliche Reglemen- tierung von Zahlungsinstituten ohne Banklizenzen, ver- langt Angleichung einzelstaatlicher Rechtsordnungen, verlangt eine verbesserte Informationspflicht der Anbie- ter der Kreditwirtschaft und eine hohe technische Sicher- heit des Zahlungsverkehrs. Eine Harmonisierung darf je- doch nicht zulasten bestehender bewährter Regelungen erfolgen. Hier ist das deutsche Lastschriftverfahren zu nennen. Es sollte nicht durch Überregulierung geopfert werden. Umgekehrt wirken die Praktiken der britischen Kreditwirtschaft im Bereich von Finanzdienstleistungen, besonders bei Verbraucherkrediten, disharmonierend. Sie tragen nicht zu einem verbraucherfreundlichen ein- heitlichen europäischen Zahlungsraum bei. Die EU-Richtlinie umfasst zudem noch nicht alle Zahlungen mit außereuropäischen Partnern und in Nicht- EU-Währungen. Das halten wir für ein Problem, weil Europa keine weltenferne Insel ist. Probleme ergeben sich so beim Einsatz von Kreditkarten, da die Gefahr be- steht, dass Daten ausspioniert und kopiert werden kön- nen und außerhalb der EU betrügerisch eingesetzt wer- den können. Es ist vor allem im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie zukünftig in ihrem Verkehrs- zahlungsraum von der Kreditwirtschaft mit vorvertragli- chen, vergleichbaren und verständlichen Informationen kostenlos versorgt werden. Der vorliegende Antrag der Bündnisgrünen fordert Einzelmaßnahmen zur besseren Regulierung des Zah- lungsverkehrs auf dem europäischen Binnenmarkt und fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Bera- tungen zur EU-Richtlinie im ECOFIN Einzelforderun- gen einzubringen. Schon heute ist es doch alltäglich, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch junge Leute, in Europa mobiler werden und zeitweise oder für immer ihr Geburtsland verlassen. Studium, Arbeit und Bildung erfordern heute ein hohes Maß persönlicher Mobilität. Für ein solches bewegtes Leben müssen auch entsprechende schnelle und sichere Zahlungsverkehrsre- geln geschaffen werden. Es kann also nicht sein, dass 9004 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Zahlungsüberweisungen von Berlin nach Barcelona sechs Tage brauchen. Im Antrag wird eine Ausführungs- frist von zwei Tagen gefordert. Das halten wir für ange- messen und zeitgemäß. Wir stimmen dem Antrag zu, weil wir politische Re- gulierungen, wie die einer Einschränkung der Monopoli- sierung von SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), für dringend geboten halten. Sie wissen, dass meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen einge- bracht hat. So halten auch wir die EU-weite Ausdehnung des Rechts auf ein eigenes Girokonto als Voraussetzung für eine diskriminierungsfreie Teilnahme am einheitli- chen europäischen Zahlungsverkehr für geboten. Die Orientierung auf dem Marktplatz des europäi- schen Zahlungsverkehrsraums wird für Verbraucher nicht einfacher, wir stehen erst am Anfang einer Ent- wicklung. Auch von einem effektiven, verbraucher- freundlichen, transparenten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum wird zukünftig abhängen, wie die Menschen Europa wahrnehmen werden. Hier stehen wir in gemeinsamer Verantwortung. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit einem einheitlichen europäischen Zahlungsver- kehrsraum sollen grenzüberschreitende Zahlungsströme einfach, schnell und günstig werden, und zwar sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen. In der EU wird über die konkreten Inhalte zwischen EU- Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines EU-Richtlinienentwurfs aktuell noch hef- tig und im Detail gestritten. Am 27. März 2007 – also schon nächste Woche Dienstag – soll der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen entscheiden. Das ist eine wichtige Gelegenheit, dass wir uns aktiv einmi- schen. Oft hatten wir in der Vergangenheit das Problem, dass wir uns als nationales Parlament nicht rechtzeitig in die Positionsfindungen in Brüssel einbringen konnten, weil wir uns zu sehr auf den Informationsfluss über die deut- sche Regierung verlassen haben. Um diesen Informa- tionsfluss zu beschleunigen, gibt es ja seit letztem Jahr eine dezidierte Vereinbarung zwischen Deutschem Bun- destag und Bundesregierung. Diese hat unsere Aufmerk- samkeit und unseren Blick für die Bedeutung der Brüs- seler Entscheidungsprozesse natürlich noch einmal ganz erheblich geschärft. Dies vorab zu erwähnen, ist mir ein besonderes Anliegen, weil der Antrag, den unsere Frak- tion zum EU-weit einheitlichen Zahlungsverkehrssystem als Handlungsauftrag an die Regierung hier und heute zur Entscheidung bringen will, ein Beispiel dafür ist, dass wir die verbesserten Teilhabemöglichkeiten auch tatsächlich nutzen wollen. Wir wollen nämlich mit die- sem Antrag der Bundesregierung, in diesem Fall dem Bundesfinanzminister Steinbrück, für die Entscheidung in Brüssel, in diesem Fall im Ecofin-Rat, ganz konkrete Handlungsanweisungen mit auf den Weg geben. Uns geht es in dem vorliegenden Antrag im Grund- satz darum, dass Kundeninteressen durchgesetzt werden, ohne die Kreditwirtschaft zu überfordern. Das muss na- türlich konkret ausformuliert werden und kommt nach unserer Auffassung in folgenden Eckpunkten zum Aus- druck: Die Kundengelder müssen bei Überweisung, Last- schrift und Kartenzahlung hinreichend abgesichert sein. Denn die Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass der Zahlungsweg nicht unwägbaren Risiken unter- liegt. Kreditgeschäfte darf es grundsätzlich nicht außerhalb der beaufsichtigten Geschäftstätigkeit der Banken ge- ben. Denn sonst können sich die Kunden nicht mehr auf die Sicherheitsstandards verlassen, die sie bei der Kre- ditaufnahme bei einer inländischen Bank gewohnt sind. Die Ausführungszeit, innerhalb der die Zahlung vom Ausgangskonto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird, darf nicht länger als zwei Tage dauern. Denn beim aktuellen Stand der technischen Ent- wicklung müsste es eigentlich sogar auch in der Regel kürzer möglich sein. Die Haftung dafür, dass die Zah- lung innerhalb der vorgegebenen Zeit auf dem Empfän- gerkonto richtig ankommt, muss sich für die ausführen- den Zahlungsinstitute bis zum Eingang auf dem Empfängerkonto erstrecken. Denn die Zahlungsinstitute haben im Vergleich zum einzelnen Kunden ganz andere Möglichkeiten, den Zahlungsweg zu überwachen, Fehler zu korrigieren oder auch vom empfangenden Institut Korrekturen zu verlangen und durchzusetzen. Diesem sind nämlich solche Einfluss- und Eingriffsmöglichkei- ten in der Regel verwehrt. Darüber hinaus fordern wir aber auch das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis für alle Verbraucherin- nen und Verbraucher in der EU. Denn nur wenn alle Bür- gerinnen und Bürger auch ein Recht auf ein solches Konto haben, kann der Zugang zum einheitlichen euro- päischen Zahlungsverkehrsraum überhaupt erst ermög- licht werden. Schließlich möge die Bundesregierung bei SWIFT – das ist die Abkürzung für Society for Worldwide In- terbank Financial Telecommunication – dafür Sorge tragen, dass sich das Datenmonopol dieser privat- rechtlichen Gesellschaft nicht weiter verfestigt. Bei dieser Gesellschaft in Belgien laufen nämlich alle Zahlungsverkehrsdaten in Europa zusammen, sie stellt faktisch eine Monopolgesellschaft bei inner- europäischen Zahlungsvorgängen dar. Die Gefahr der ungeprüften Weitergabe von Zahlungsverkehrsdaten an Drittstaaten – konkret an die USA – hat uns im Fi- nanzausschuss ja schon letztes Jahr beschäftigt. Auch dazu werden wir einen eigenen Antrag schon nächste Woche hier im Hohen Hause weiter debattieren. Das ist in Kürze der Inhalt unseres Antrags. Wir set- zen natürlich darauf, dass sich auch die anderen Fraktio- nen an den Entscheidungsprozessen in Brüssel aktiv be- teiligen wollen. Schließlich haben wir dies in der Vergangenheit auch schon erfolgreich beim Regelwerk zu Basel II praktiziert. Diese Form der Teilhabe wollen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 9005 (A) (C) (B) (D) wir noch weiter intensivieren. Unser Antrag ist erst der Anfang. Deshalb fordere ich auf, unserem Antrag zuzu- stimmen, um einen finanzmarktverträglichen Verbrau- cherschutz in Europa zu sichern und die Stimme des Deutschen Bundestages in Brüssel zu stärken. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Weitere Verschlech- terung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria verhindern (Tagesordnungspunkt 21) Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU): Die nige- rianische Regierung hat im Jahre 2005 einen umfassen- den Gesetzentwurf gegen gleichgeschlechtliche Partner- schaften verabschiedet. Nach diesem soll nicht nur die Anerkennung solcher Partnerschaften ausgeschlossen sein, nein, sogar die Eingehung einer gleichgeschlecht- lichen Partnerschaft, Vorbereitungshandlungen hierzu und die Mitwirkung daran sollen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bewehrt werden. Gleiches soll danach für die Werbung für und die Dar- stellung solcher Partnerschaften sowie die Eintragung homosexueller Vereine und Clubs gelten. Die 1999 in den nördlichen Bundesstaaten einge- führte Scharia-Strafgesetzgebung sieht noch härtere Strafen für Homosexualität vor, die dort als „Sodomie“ bezeichnet wird. So stellt zum Beispiel der nördliche Bundesstaat Zamfara den gleichgeschlechtlichen Kon- takt von zwei Frauen aufgrund der Scharia mit bis zu 50 Stockschlägen unter Strafe. Ich möchte hier nur eine bekannte Verurteilung an- führen: Anfang 2002 wurde ein Mann im Bundesstaat Zam- fara wegen Sodomie zu 100 Stockschlägen und einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die geringe Zahl an bekannten Verurteilungen erklärt sich dadurch, dass die Betroffenen Schutzgelder zahlen oder in den Süden des Landes fliehen und überhaupt sehr vorsichtig agieren, um sich nicht „erwischen“ zu lassen und dass zudem sehr wenige Informationen nach außen dringen. Durch Berichte von amnesty international ist bekannt, dass viele Homosexuelle ein Doppelleben führen. Auf der einen Seite führen sie eine heterosexuelle Bezie- hung, aber nur damit sie damit ihre homosexuelle Bezie- hung vor dem Staat verdecken können. Am 14. Februar gab es zu dem Gesetzesvorschlag der nigerianischen Regierung eine öffentliche Anhörung im Repräsentantenhaus mit NROs, an der – nach anfängli- chen Schwierigkeiten – auch Vertreter von Interessen- gruppen der Homosexuellenverbände teilnehmen konn- ten. Am 22. Februar wurde der Senat mit dem Gesetzesvorschlag befasst. Nach Einschätzungen von Beobachtern vor Ort gibt es im Repräsentantenhaus Unterstützung für das Gesetz, während der Senat gespalten scheint. Vor einer mögli- chen Verabschiedung wird der Entwurf nun im Aus- schuss für Justiz, Menschenrechte und Rechtsangelegen- heiten des Senats behandelt. Die nigerianischen Zeitungen berichten allerdings offen über das Thema. Ist das was sich gerade in Nigeria abspielt ein Einzel- fall? Mit Verlaub, NEIN! Wir haben ein solches Phäno- men auch in dem doch so zivilisierten Europa. Der stellvertretende polnische Erziehungsminister hat ver- gangene Woche angekündigt, dass Lehrer, die an Schu- len während des Unterrichtes über Homosexualität spre- chen, entlassen werden. Das dafür geplante Gesetz, das auch Aufklärung über Geschlechtskrankheiten durch Homosexuelle Organisationen verbieten soll, wird der- zeit durch die polnische Regierung erarbeitet. Aber es gibt auch andere Staaten, die mit Homosexua- lität und Menschenrechten weitaus offener und demo- kratischer umgehen. Und es ist sehr erfreulich, dass sich eines der Vorreiterländer auf dem afrikanischen Konti- nent befinden. Ich rede hierbei von Südafrika! Südafrika hat als erstes afrikanisches Land die Homo- Ehe seit dem 30. November 2006 legalisiert. Es ist nicht zu verschweigen dass dies auch in Südafrika ein steini- ger Weg war und die Abstimmung im Parlament sehr knapp war. Dieser positive Ansatz muss ein Signal an alle anderen afrikanischen Staaten sein, denn Südafrika zeigt damit, dass es gegen jede Art von Diskriminierung und Vorurteilen ist. Diese Offenheit Südafrikas und die Achtung der Menschenrechte müssen unterstützt wer- den. Wie kann die Bundesrepublik Deutschland nun aber den Menschen in Nigeria helfen? Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Ge- setzentwurfes zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gab es sowohl EU-Troika – als Demarchen aller EU- Missionschefs bei verschieden nigerianischen Dienst- stellen. Dazu gehören unter anderem der nigerianische Menschenrechtsbeauftragte, der Justizminister sowie der Rechtsausschuss von Senat und Repräsentantenhaus. Bei diesen Demarchen wurde deutlich gemacht, dass das vorgesehene Gesetz in zahlreichen Bestimmungen im Widerspruch zu internationalen Verträgen steht, deren Partei auch Nigeria ist. Alle besuchten Stellen gaben da- bei zu verstehen, dass sie davon ausgehen, dass der Ge- setzestext in der vorliegenden Fassung auf keinen Fall verabschiedet wird. Wir müssen allen Staaten, die mit Deutschland zu- sammenarbeiten wollen deutlich machen, dass eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit nur möglich ist, wenn das Land die Menschenrechte achtet und auch einhält. Wir müssen Nigeria deutlich machen, dass sie sich mit einem solchen Gesetz, von der sich bisher positiven Entwick- lung entfernen und in alte Zeiten zurückfallen. Nigeria muss deutlich gemacht werden, dass die Einhaltung der Menschenrechte ein Grundbaustein einer lebendigen 9006 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Demokratie ist und der vorliegende Gesetzesentwurf ein Einschnitt in die Menschenrechte von Homosexuellen in Nigeria ist und von den europäischen Ländern nicht zu akzeptieren ist. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD): Wir beschäftigen uns heute mit einem Gesetzesvorhaben, das in das Parla- ment eines anderen Landes, Nigeria, eingebracht wurde und dort mit unterschiedlichen Meinungen – diskutiert wird. Die Beschäftigung mit Gesetzgebungsvorhaben ande- rer Staaten hier im Deutschen Bundestag in diesem Sta- dium ist durchaus unüblich, weil während des Gesetzge- bungsverfahrens endgültige Ergebnisse nicht vorliegen können und damit Endgültiges über die Haltung des Landes bzw. die Strafgesetze noch nicht gesagt werden kann. Im vorliegenden Fall allerdings ist es sicherlich ge- rechtfertigt, sich mit diesem nigerianischen Gesetzent- wurf zu beschäftigen, weil dieser die Absicht verfolgt, gleichgeschlechtlich orientierte Menschen nicht nur in übler Weise zu diskriminieren, sondern mit schlimmsten Strafen zu bedrohen, die zudem auch noch für soge- nannte Vorbereitungshandlungen gelten sollen. Diese Initiative muss erschrecken. Sie erinnert an die dunkelsten Zeiten der Verfolgung von Homosexuellen, die auch in Europa in verschiedenen Epochen an der Tagesordnung war. Auch in der europäischen Rechts- tradition galt lange Zeit, gleichgeschlechtlich orientierte Menschen zu Sündenböcken zu machen und sie mit dra- konischen Strafen zu belegen. Die Diskriminierung von gleichgeschlechtlich orientierten Menschen widerspricht dem Grundgedanken der Menschenrechte; unser Bemü- hen und unsere politische Arbeit gehen dahin, Diskrimi- nierung nicht nur in unserem Land und in Europa, son- dern überall auf der Welt zu überwinden. Gerade wenn es um gleichgeschlechtlich orientierte Menschen geht, lehren uns allerdings Vorfälle auch in Polen oder in Russland, aber auch in afrikanischen Staa- ten immer wieder, dass ein Ende der Verfolgung von Homosexuellen und anderen Minderheiten noch längst nicht erreicht ist und dass wir noch längst nicht von einem gesicherten Bestand des Menschenrechts auf sexuelle Selbstbestimmung und auf Schutz der sexuellen Orientierung sprechen können. Deshalb ist es wichtig, dass gerade auch Länder wie die Bundesrepublik Deutschland, aber auch die Europäi- sche Union, deren Präsidentschaft die Bundesrepublik Deutschland derzeit innehat, aufmerksam sind und rechtzeitig Einspruch einlegen, wenn Entwicklungen drohen, die in die Richtung der Verfolgung von Minder- heiten und der Verletzung von Menschenrechten weisen. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass nach den Dis- kussionen in der nigerianischen Öffentlichkeit, zumal jetzt in der Zeit vor den anstehenden Wahlen, nicht aus- geschlossen werden kann, dass aus dieser parlamentari- schen Initiative auch tatsächlich Gesetz wird. Die wiederholte Diskussion der Sorgen im Hinblick auf diese Gesetzesiniative im Ausschuss für Menschen- rechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages war deshalb angesagt, um deutlich zu machen, dass diese Menschenrechtsverletzungen und insbesondere die Ver- folgung gleichgeschlechtlich orientierter Menschen auf keinen Fall hingenommen werden können. Wir nehmen deshalb mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Bundesregierung und die Europäische Union diesen gemeinsamen Standpunkt in der Bundesrepublik Deutschland, der auch einer gemeinsamen Haltung der im Bundestag vertretenen Parteien entspricht, den ver- antwortlichen Machthabern in Nigeria gegenüber sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Diese Intervention in Menschenrechtsfragen ist erfor- derlich; deshalb unterstützen wir die Bundesregierung und die EU nicht nur in diesen Fragen, sondern fordern sie auch auf, den Fortgang der Beratungen in Nigeria ge- nau zu beobachten und gegebenenfalls geeignete Maß- nahmen zu treffen. Florian Toncar (FDP): Der Antrag, den wir heute debattieren, lenkt unsere Aufmerksamkeit auf einen Missstand bei der Achtung der Menschenrechte in Nige- ria. Unter dem Vorwand, die Verbreitung von HIV/Aids eindämmen zu wollen, versuchen selbsternannte Moral- wächter mit religiös-fundamentalistischen Scheinargu- menten christlicher und muslimischer Couleur, die Rechte von Homosexuellen in Nigeria weiter einzu- schränken. Dazu wird im Moment im nigerianischen Parlament ein ausgesprochen repressiver Gesetzentwurf verhandelt, der bald verabschiedet werden könnte. Dies wäre nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung muss der nigerianischen Regierung rechtzeitig im Vorfeld klarma- chen, dass dieser Gesetzentwurf, der gleichgeschlechtli- che Partnerschaften verbieten und deren gesamtes Um- feld kriminalisieren soll, nicht verabschiedet werden darf. Die FDP als Partei der liberalen Bürgerrechte setzt sich seit jeher für die Freiheit der individuellen Lebens- gestaltung ein. Daher teilt die FDP den Grundgedanken des vorliegenden Antrags und wird ihm zustimmen. Die bisherige Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria ist leider schon jetzt ausgesprochen prekär. So sind gleichgeschlechtliche Beziehungen auch heute schon strafbar. Offiziell sieht das nigerianische Straf- recht bis zu 14 Jahre Haft für homosexuelle Handlungen vor. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias, die mus- limisch geprägt sind und wo die islamische Sharia gilt, kann Homosexualität sogar mit dem Tode durch Steini- gung bestraft werden. Vertreter der nigerianischen Re- gierung haben diese Regelung jüngst vor dem UN-Men- schenrechtsrat mit den Worten gerechtfertigt, dass eine Steinigung eine „angemessene und gerechte Strafe“ für „unnatürliche Geschlechtsakte“ sei. Auch wenn unter- schiedliche Quellen vom Auswärtigen Amt bis zu interna- tionalen Homosexuellen-Vereinigungen davon ausgehen, dass freiwillige homosexuelle Handlungen zwischen Er- wachsenen in Nigeria faktisch nicht mehr bestraft wer- den, so ist die bereits existierende Rechtslage völlig in- akzeptabel. Das gedankliche Grundkonzept, auf dem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 9007 (A) (C) (B) (D) diese intolerante Politik basiert, ist mittelalterlich und willkürlich. Der aktuell in Nigeria debattierte Gesetzentwurf der „Same Sex Marriage Prohibition Bill“ sieht fünf Jahre Gefängnis für jeden vor, der eine Beziehung mit einer Person des gleichen Geschlechts hat oder eine gleichge- schlechtliche Heirat durchführt, bezeugt und begünstigt. Ebenso unter Strafe gestellt werden die Registrierung oder der Unterhalt von Homosexuellenklubs, -vereinen und -organisationen. Damit wird eine ganze gesellschaft- liche Gruppe kriminalisiert; systematische Menschen- rechtsverletzungen werden gesetzlich legitimiert. Der Gesetzentwurf verbietet ferner die Adoption ei- nes Kindes durch Lesben oder Schwule. Außerdem er- klärt das Gesetz im Ausland geschlossene gleichge- schlechtliche Lebenspartnerschaften für ungültig. Der perfide Tiefpunkt ist, dass auch örtliche Menschen- rechtsvertreter, welche sich für lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender-Rechte einsetzen, mit Ge- fängnisstrafe belegt werden können. So soll unterbunden werden, dass sich andere Bürger und die Zivilgesell- schaft mit den Homosexuellen solidarisch erklären. Da- mit wären Homosexuelle vollständig ausgegrenzt. Die FDP hat durch eine Kleine Anfrage über „Diskri- minierung und Verfolgung Deutscher im Ausland auf- grund ihrer sexuellen Orientierung“ erfahren, dass auch deutsche Schwule und Lesben bei Auslandsreisen Opfer von Diskriminierung wurden. Es wäre fatal, wenn Nige- ria sich offiziell in die Riege der Staaten einreihen würde, die die Rechte Homosexueller offen verletzen. Das könnte schlussendlich auch deutsche Staatsbürger in Nigeria betreffen. Die nigerianische Regierung und das dortige Parla- ment müssen sich fragen, was für Konsequenzen dieses Gesetz hätte. Neben der beschriebenen Verletzung der Menschenrechte Homosexueller würde das Gesetz in Ni- geria eine ohnehin schon stigmatisierte Gruppe weiter in den Untergrund abdrängen. Eine solche Entwicklung würde die ohnehin schon schwierigen Bemühungen bei der Bekämpfung von HIV/Aids in Nigeria weiter behin- dern. Das vorgeschobene Argument der Urheber des Ge- setzentwurfs, die Kriminalisierung von Homosexualität würde die Ausbreitung von Aids unterbinden, ist nicht nur falsch. Es ist auch gefährlich, da die Ausgrenzung und Tabuisierung die gesundheitliche Aufklärung der Betroffenen völlig unmöglich macht. Kurzum: Dieses Gesetz ist repressiv, intolerant und kontraproduktiv. Die Bundesregierung muss im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nachdrücklich bei der nige- rianischen Regierung aktiv werden, damit die Verab- schiedung dieses Gesetzentwurfs verhindert wird. Es ist zu begrüßen, dass die EU-Troika sowie die Botschafter aller EU-Staaten in Nigeria dies bereits mehrfach getan haben, als der Gesetzentwurf im Jahr 2005 von der nige- rianischen Regierung vorgelegt wurde. Damals wurde von nigerianischer Seite jedoch versichert, dass der Ent- wurf niemals in der vorliegenden Fassung verabschiedet werden solle. Jetzt verdichten sich die Anzeichen dafür, dass der Entwurf doch von den beiden Kammern des ni- gerianischen Parlaments verabschiedet werden könnte. Die Bundesregierung muss der Regierung von Präsi- dent Obasanjo und dem nigerianischen Parlament deut- lich zu verstehen geben, dass ein solches Antihomosexu- ellengesetz nicht akzeptabel wäre. Es steht in klarem Widerspruch zu den internationalen rechtlichen Ver- pflichtungen wie dem Internationalen Pakt über bürgerli- che und politische Rechte, dem Nigeria 1993 beigetreten ist, und verletzt darüber hinaus die Allgemeine Erklä- rung der Menschenrechte. Dort heißt es in Art. 1: Alle Menschen sind gleich in ihrer Würde und in ihren Rechten geboren. Auch wenn dieses Dokument juristisch nicht bindend ist, so hat es einen hohen moralischen Stellenwert, den man denjenigen Kräften entgegenhalten muss, die mit religiös-moralischen Scheinargumenten gegen Homose- xuelle in Nigeria vorgehen wollen. Die FDP unterstützt den vorliegenden Antrag und for- dert die Bundesregierung auf, ein klares Zeichen für To- leranz und gegen die Ausgrenzung Homosexueller an die Regierung in Nigeria zu senden. Ein solch unsägli- ches Gesetz würde der jungen nigerianischen Demokra- tie nur schaden. Daher muss Deutschland den Dialog mit den toleranten Kräften vor Ort suchen, um zu einer kon- struktiven Lösung zu gelangen. Michael Leutert (DIE LINKE): In Nigeria soll nach dem Willen des dortigen Justizministers Bayo Ojo ein Gesetzentwurf gegen gleichgeschlechtliche Lebenswei- sen oder Handlungen und deren verbale Verteidigung be- schlossen werden, der an Unmenschlichkeit kaum zu überbieten ist. Schon jetzt muss man in Nigeria bei ho- mosexuellen Handlungen mit bis zu 14 Jahren Haft rech- nen – wenn man Glück hat; in zwölf Bundesstaaten gilt nämlich das islamische Recht, welches die Todesstrafe durch Steinigung vorsieht. Nicht verschweigen dürfen wir allerdings, dass die schon ausreichende Grausamkeit von 14 Jahren Freiheitsentzug ein – offensichtlich er- folgreicher – europäischer Export, aus der britischen Ko- lonialzeit ist. Dieser unserer dunklen europäischen Ge- schichte sollten wir uns an diesem Punkt durchaus kritisch und ehrlich stellen. Dies muss Konsequenzen in Bezug auf unser derzeitiges Engagement in der Entwick- lungshilfe haben. Nun jedenfalls meint der nigerianische Justizminister diese an sich schon ausreichend inhumane Rechtslage derart zu verschärfen, dass auch Menschen, die sich po- sitiv zu homosexuellen Partnerschaften bzw. Handlun- gen positionieren, mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht werden. Das heißt, dass Menschenrechtsaktivisten ihre Tätigkeit in diesem Bereich untersagt wird. Dies verletzt letztendlich die auch in der nigerianischen Verfassung festgehaltenen und garantierten Rechte auf Meinungs- freiheit und Versammlungsfreiheit. Der normale Men- schenverstand befiehlt uns, diese Vorgänge aufs Schärfste zu verurteilen. 9008 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 (A) (C) (B) (D) Uns liegt heute ein Antrag vor, der den menschenver- achtenden Gesetzentwurf der nigerianischen Regierung verurteilt und die Bundesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, die nigerianische Regierung dazu zu bewe- gen, die menschenrechtlichen Standards strikt einzuhal- ten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Antrag keine Mehrheit im deutschen Parlament erhält. Meine Fraktion wird diesen Antrag in vollem Umfang unter- stützen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In bisher nicht gekannter Form will die nigerianische Regierung mit einem Gesetzentwurf Homosexuelle ver- folgen. Sie will jede Diskussion über Homosexualität ta- buisieren. Die Verletzung des Tabus soll mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der neue Gesetzentwurf, der – das sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt – zusätzlich zur bestehen- den harten Gesetzgebung in Nigeria in Kraft treten soll, dringt in seiner Konsequenz weit in das Leben der Menschen ein, und er betrifft nicht nur homosexuelle Menschen. Denn jeder, der homosexuelle Verbindungen unterstützt und ihnen in irgendeiner Weise behilflich ist, soll ins Gefängnis. Das bedeutet, dass man nicht einmal Mitglied bei Amnesty International oder einer anderen Menschenrechtsorganisation sein darf, die sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzt. Selbst der bloße freundschaftliche Kontakt mit einem Homosexuellen, das gemeinsame Mittagessen, das Besuchen einer Ge- burtstagsfeier oder die freundschaftliche Umarmung auf der Straße kann eine Anklage nach sich ziehen. Der Ge- setzentwurf lässt hier bewusst viel Raum für Interpreta- tionen. Es ist zu befürchten, dass das Gesetz dadurch auch gegen Oppositionelle und zur Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in Nigeria eingesetzt wer- den kann. Der Gesetzentwurf ist leider exemplarisch für die Si- tuation von Homosexuellen in vielen Ländern der Welt und leider insbesondere in Afrika. Dabei sind es nicht immer kulturelle Gründe, die ein Klima der Angst und Verfolgung für Homosexuelle schaffen. In vielen alten Kulturen Afrikas ist Homosexualität durchaus akzep- tiert, auch wenn nicht offen über sie geredet wird. Es ist die neuere Geschichte, die Christianisierung und das Erbe der Kolonialzeit, in der viele heute noch gültige Gesetze gegen Homosexualität entstanden sind. So ist es auch ein Gesetz aus der britischen Kolonial- zeit Nigerias, das homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen mit 14 Jahren Gefängnis bestraft. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern werden im gesamten nigerianischen Bundesgebiet strafrechtlich verfolgt. Nach dem Scharia-Strafrecht, das in den zwölf nörd- lichen Bundesstaaten geltendes Recht ist, wird Homo- sexualität mit dem Tod durch Steinigung bestraft. Zu- sätzlich soll nun der neue Gesetzentwurf in Kraft treten. Leider sind es oft auch die christlichen Kirchen, die in dieser Frage eine unheilige Allianz mit islamischen Ver- tretern eingehen und damit die Ressentiments gegen Ho- mosexuelle weiter schüren. So hat die Anglikanische Kirche in Nigeria unter Primas Peter Akinola den neuen Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt. Bischof Akinola ist schon oft mit homophoben Äußerungen in Erscheinung getreten. Er droht der Anglikanische Kirche mit Abspal- tung, sollte sie ihre Haltung zur Homosexualität liberali- sieren. In einem Interview mit der „New York Times“ gab er an, er sei zurückgeschreckt, als er zum ersten Mal einem Homosexuellen die Hand gegeben hat. Ich begrüße ausdrücklich die Äußerungen des süd- afrikanischen Bischofs und Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, der auf einer Pressekonferenz im Rah- men des Weltsozialforums in Nairobi die anglikanischen Kirchenführer aus Afrika ermahnt hat, sie sollten sich lieber um drängende Angelegenheiten wie Armut oder HIV kümmern, statt ihren Kreuzzug gegen Homosexua- lität fortzusetzen. Wörtlich sagte er „Ich bin tief beunru- higt, dass wir uns angesichts der entsetzlichen Probleme nur darauf konzentrieren, wer mit wem schläft“ und: „Es ist ohnehin ungerecht, jemanden für seine sexuelle Aus- richtung zu bestrafen. Denn niemand sucht sich das aus. Das ist dasselbe, als würde wir gegen jemanden wegen seiner Hautfarbe oder seiner Rasse vorgehen. Ich ver- stehe nicht, warum wir eine Minderheit bestrafen, die ohnehin schon verfolgt wird.“ Der Gott, zu dem er bete, sehe Homosexualität nicht als höchste Priorität an. Das geplante Gesetz wird auch Auswirkung auf die HlV-Präventionsarbeit haben. Der UNAIDS-Repräsen- tant in Lagos hat das Gesetz scharf kritisiert. Die Regie- rung in Nigeria gefährdet mit diesem Gesetz ihre eige- nen Erfolge in der HlV-Prävention, indem sie Homosexuelle in den Untergrund treibt, die ohnehin un- ter ihrer Stigmatisierung zu leiden haben. Dadurch wird es schwieriger, diese Bevölkerungsteile überhaupt zu er- reichen und medizinisch zu behandeln. Teile der bürger- lichen Gesellschaft, die sich in der HIV-Vorbeugung en- gagieren, werden kriminalisiert. Sollte der Gesetzentwurf in der aktuellen Form in Kraft treten, so wäre dies eine weltweit einmalige, ge- setzlich verankerte massive Verletzung der Menschen- rechte von Homosexuellen. Es wäre ein Verstoß gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gegen den von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und gegen die afrika- nische Charta der Menschenrechte. Nach einer Anhö- rung mehrerer Ausschüsse des nigerianischen Parlamen- tes am 14. Februar 2007 scheint sich nun abzuzeichnen, dass das Gesetz noch vor den allgemeinen Wahlen im April 2007 in Kraft treten soll, obwohl sich viele zivilge- sellschaftliche Gruppen in Nigeria gegen den Gesetz- entwurf ausgesprochen haben. Auch die nigerianische Menschenrechtskommission hat Zweifel an der Notwen- digkeit des Gesetzes geäußert. Es ist zu befürchten, dass das Gesetz Signalwirkung für andere afrikanische Staa- ten hat, Homosexuelle noch stärker als bisher zu verfol- gen. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, auch im Rahmen der EU-Präsidentschaft auf die Regierung und das Parlament in Nigeria einzuwirken, dass dieses Gesetz nicht in Kraft tritt. Das Auswärtige Amt hat den Menschenrechtsausschuss in seiner letzten Sitzung in- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 9009 (A) (C) (B) (D) formiert, dass hierzu eine gemeinsame Demarche in Vor- bereitung ist. Ich begrüße dies ausdrücklich und denke, dass sie hierfür auch die volle Unterstützung des Deut- schen Bundestages haben. Das Europäische Parlament hat ebenfalls eine Resolution verabschiedet, in der der Gesetzentwurf in Nigeria kritisiert wird. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag über die Fraktionsgrenzen hin- weg schnell zu einer Entschließung kommt, bevor der Gesetzentwurf in Nigeria verabschiedet wird. Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag ebenfalls auf, sich bei der nigerianischen Regierung für die Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität einzusetzen und sich weltweit verstärkt gegen eine Dis- kriminierung von Homosexuellen einzusetzen, insbeson- dere auch im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika. Sollte der Ge- setzentwurf in Kraft treten, müssen auch die Kooperatio- nen und Programme der Europäischen Union, die unter Art. 9 des Cotonou-Abkommens mit Nigeria laufen, überprüft werden. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für unseren Antrag ein klares Signal, dass die massive Verletzung der Menschenrechte von Homosexuellen, egal wo dies auf der Welt geschieht, nicht geduldet wird! Helfen Sie mit, dass die rechtliche Situation der Homosexuellen in Nige- ria nicht noch weiter verschlechtert wird! 88. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. März 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

    Kollegen Montag?



Rede von Dr. Jürgen Gehb
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Vielleicht stellt er wirklich einmal eine Frage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Danke, Frau Präsidentin. Ich danke auch Ihnen, Herr

    Kollege Gehb, dass Sie diese Frage gestatten. Natürlich
    wird in diese Frage meine Position einfließen.