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    Plenarprotokoll 16/85 Wahl des Abgeordneten Michael Stübgen als stellvertretendes Mitglied im Parlamentari- schen Beirat der „Stiftung für das sorbi- sche Volk“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 b und 15 Tagesordnungspunkt 3: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktio- nen der CDU/CSU und der SPD: UN-Re- Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Gleichstel- lungsgebot des Grundgesetzes auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen (Drucksachen 16/712, 16/832, 16/833, 16/4524) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Erfahrungsbericht der Bundes- regierung zum Bundesgleichstellungs- gesetz (Berichtszeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004) (Drucksache 16/3776) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: 8495 C 8495 D 8497 A 8497 A 8497 B 8497 D Deutscher B Stenografisch 85. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Grotthaus . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert und der Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als ordentliche Mitglieder in den Stiftungsrat der Kultur- stiftung des Bundes und der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und Monika Griefahn als stell- vertretende Mitglieder in den Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes . . . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) als Vertreter des Deut- schen Bundestages im Präsidium der Film- förderungsanstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b 8495 B 8495 B 8495 C solution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – konsequent umsetzen (Drucksachen 16/3501, 16/4499) . . . . . . . 8497 C undestag er Bericht ung en 8. März 2007 t : ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Renate Künast, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung auf dem Arbeits- markt verwirklichen – Innovations- hemmnis Männerdominanz beenden – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Frauenpolitik – Gesellschaftlicher Erfolgsfaktor – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Diana Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Ursula Heinen, Rita Pawelski, weiterer Abge- II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 ordneter und der Fraktion der CDU/CSU so- wie der Abgeordneten Christel Humme, Ingrid Arndt-Brauer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen von Frauen auf dem Arbeits- markt stärken (Drucksache 16/4558) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: UN-Resolution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – Nationaler Ak- tionsplan zur strategischen Umsetzung (Drucksache 16/4555) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Eva Möllring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans- Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksache 16/4143) . . . . . . . . . . . . . . . . b c i Z B s § a T g ( D D D U U D C R E E B P D 8498 A 8498 B 8498 B 8499 D 8500 B 8501 C 8503 A 8504 C 8505 D 8506 B 8507 D 8509 A 8510 A 8511 A 8512 B 8513 B 8514 C 8516 A 8517 B 8518 D ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Schutz von Mensch und Umwelt bei Freisetzungsexperimenten gewährleis- ten (Drucksache 16/4556) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bei gentechnisch veränderten Pflanzen na- tionales Recht auf Einfuhrverbote und Schutzmaßnahmen nutzen (Drucksachen 16/1176, 16/4574) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ericht des Ausschusses für Bildung, For- chung und Technikfolgenabschätzung gemäß 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- bschätzung (TA) A-Projekt: Grüne Gentechnik – trans- ene Pflanzen der 2. und 3. Generation Drucksache 16/1211) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . r. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8518 D 8519 A 8519 A 8519 B 8521 C 8523 B 8524 A 8525 B 8527 B 8527 C 8529 B 8532 B 8533 B 8534 B 8535 D 8536 D 8538 B 8539 C 8541 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 III Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung eu- ropäischer Patente (Europäisches Pa- tentübereinkommen) (Drucksache 16/4375) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Drucksache 16/4382) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Ame- rika über Auslieferung, zu dem Abkom- men vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinig- ten Staaten von Amerika über Rechts- hilfe, zu dem Vertrag vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staa- ten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen, zu dem Zweiten Zusatz- vertrag vom 18. April 2006 zum Auslie- ferungsvertrag zwischen der Bundes- republik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie zu dem Zusatzvertrag vom 18. April 2006 zum Vertrag zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und den Ver- einigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 16/4377) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung medizinprodukte- rechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 16/4455) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, Dr. Lothar Bisky, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Pressefreiheit (Drucksache 16/4539) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Für die Verurteilung des Systems der Laogai-Lager in China (Drucksache 16/4559) . . . . . . . . . . . . . . . . T A ( A F e d t ( Z a b c d T a B s 1 t ( 1 1 Z A n 8542 D 8543 A 8543 A 8543 B 8543 B 8543 C agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto Frankfurt), Christoph Waitz, Jens ckermann, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Spenden- und Sponsoring- innahmen nicht von staatlichen Zuwen- ungen abziehen – Eigeninitiative von Kul- ureinrichtungen fördern statt bestrafen Drucksache 16/3353) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 5: ) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Schienenlärm ursächlich be- kämpfen (Drucksache 16/4562) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Jörg Tauss, Martin Dörmann, Christoph Pries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterent- wicklung des Adressraums im Internet (Drucksache 16/4564) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Monika Grütters, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Hoch- schulpakt erfolgreich umsetzen (Drucksache 16/4563) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gesundheitsschutz durch Schädlingsbekämpfung mit Chemika- lien erhalten – Biozid-Richtlinie büro- kratievermeidend überarbeiten (Drucksache 16/4183) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: ) – j) eschlussempfehlungen des Petitionsaus- chusses: Sammelübersichten 180, 181, 182, 83, 184, 185, 186, 187, 188, und 189 zu Pe- itionen Drucksachen 16/4432, 16/4433, 16/4434, 6/4435, 16/4436, 16/4437, 16/4438, 16/4439, 6/4440(neu), 16/4441) . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und der SPD: Airbusre- 8543 C 8543 C 8543 D 8543 D 8544 A 8544 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 strukturierung – Kernkompetenzen und Zukunftstechnologien in Deutschland er- halten und ausbauen Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Walter Hirche, Minister (Niedersachsen) . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Eckhardt Rehberg, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Garrelt Duin, Dr. Rainer Wend, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maritime Wirtschaft in Deutschland stärken (Drucksache 16/4423) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Um- weltfreundliche Stromversorgung von Schiffen in Häfen unterstützen (Drucksachen 16/2791, 16/4457) . . . . . . . Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c d D G R U B T Z d D g ( J H G 8545 B 8546 C 8548 A 8549 B 8550 B 8552 A 8553 B 8554 B 8555 A 8556 A 8557 A 8558 A 8558 B 8558 C 8559 D 8561 B 8562 D 8564 B 8565 D 8566 D 8568 B 8569 B agesordnungspunkt 6: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Strom- und Gasnetze in die öffentliche Hand (Drucksachen 16/2678, 16/3357) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Regelmä- ßige technische Überprüfung der Stromnetze (Drucksachen 16/1447, 16/3249) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Wettbewerb für die deutschen und europäischen Energiemärkte – Eu- ropäischen Impuls aufnehmen (Drucksache 16/4187) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Thea Dückert, Hans-Josef Fell, Kerstin Andreae und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Wett- bewerb auf den Energiemärkten stär- ken, eigentumsrechtliche Entflechtung der Transportnetze umsetzen und Mög- lichkeiten zur Entflechtung bei markt- beherrschenden Stellungen schaffen (Drucksache 16/4557) . . . . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines ritten Gesetzes zur Änderung des Wein- esetzes Drucksachen 16/3226, 16/4209(neu)) . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 B 8570 B 8570 C 8570 C 8570 D 8572 B 8573 A 8574 C 8575 C 8575 D 8577 A 8577 B 8579 B 8579 D 8580 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 V Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ein- führung eines Erneuerbare Energien Wärmegesetzes – EEW (Drucksache 16/3826) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Reinhard Loske, Hans- Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine sichere Energieversorgung im 21. Jahrhundert – Energieeinsparung und erneuerbare Energien statt Öl, Atom und Kohle (Drucksachen 16/579, 16/1015) . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Biogaseinspei- sungsstrategie entwickeln und Biogas- einspeisungsgesetz vorlegen (Drucksachen 16/582, 16/4118) . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Dr. Joachim Pfeiffer, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ernst Kranz, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht über die Wohnungs- und Immobili- enwirtschaft in Deutschland (Drucksache 16/4570) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Kranz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J P H P T B a – – ( B G D P S T A K g V w t u ( K K K K H R M 8582 C 8583 B 8584 A 8584 B 8584 B 8584 C 8585 C 8587 A 8588 A 8589 D 8590 D 8592 A 8592 A oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der Informationsfreiheit durch transparente und niedrige Ge- bühren zum Durchbruch verhelfen zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Grietje Bettin, Volker Beck (Köln) und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Bürger- freundliche Kostenregelung für das In- formationsfreiheitsgesetz Drucksachen 16/659, 16/580, 16/2161) . . . . eatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Katja Kipping, laus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion der LINKEN: erdeckte Armut bekämpfen – Rechte ahrnehmen, unabhängige Sozialbera- ung ausweiten und Selbsthilfeinitiativen nterstützen Drucksache 16/3908) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8593 C 8594 C 8596 A 8596 D 8597 A 8597 D 8598 D 8599 B 8600 C 8601 D 8602 C 8603 B 8604 A 8604 B 8605 B 8607 B 8607 C 8608 A 8609 A 8610 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Rauchverbot im Deutschen Bundestag umsetzen (Drucksache 16/4400) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Ernstberger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Florian Toncar, Dr. Werner Hoyer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Menschenrechte in Usbekistan einfordern (Drucksachen 16/225, 16/1222) . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Men- schenrechte in Usbekistan einfordern (Drucksachen 16/1975, 16/4245) . . . . . . . Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, weiterer Abgeordne- t S c ( T a b i Z A G A t r m ( T a b 8611 D 8612 A 8612 D 8614 B 8615 B 8616 D 8617 C 8618 C 8618 C 8618 D 8619 D 8621 A 8622 D 8623 B 8623 D 8625 A 8625 B er und der Fraktion der LINKEN: Illegitime chulden von Entwicklungsländern strei- hen Drucksachen 16/3618, 16/4314) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ver- braucherinformationsgesetz nachbes- sern und das Lebensmittel-Kontrollsys- tem neu ordnen (Drucksachen 16/2656, 16/4575) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Zweite Chance nutzen – Das Recht auf Verbraucherin- formation grundlegend neu gestalten (Drucksache 16/4544) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Hans-Michael oldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl ddicks, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Verbraucherinformations- echte stärken – Neues Verbraucherinfor- ationsgesetz zügig vorlegen Drucksache 16/4447) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Nach dem Wiener Gipfel – die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika solidarisch gestalten (Drucksachen 16/2602, 16/4541) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Michael Leutert, Dr. Diether Dehm, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für einen europäischen zivi- len Friedensdienst (Drucksachen 16/3620, 16/4540) . . . . . . . 8626 C 8626 D 8627 A 8627 A 8627 B 8627 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 VII Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Europäische Datenschutzstandards bei der Weitergabe von Fluggastdaten (PNR) an die USA sicherstellen (Drucksache 16/4445) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Gisela Piltz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Konse- quenzen ziehen aus dem Urteil des Europäi- schen Gerichtshofes vom 30. Mai 2006 zur Weitergabe europäischer Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksachen 16/1876, 16/2962) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Stärkung des Daten- und Rechtsschutzes bei der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA (Drucksache 16/4577) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Keine Hermes-Bürgschaft für das Ilisu-Stau- dammprojekt – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Ute Koczy, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Keine Hermes-Bürgschaft für den Ilisu-Staudamm in der Türkei (Drucksachen 16/2995, 16/2626, 16/3583) . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A Z d w ( D D H H T A Z – – – ( g M E W H K U A Z d – – ( A D 8628 A 8628 A 8628 B 8628 C 8629 C nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Berichts: Illegitime Schulden von Ent- icklungsländern streichen Tagesordnungspunkt 14) r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Bericht: Verbraucherinformationsgesetz nachbessern und das Lebensmittel-Kon- trollsystem neu ordnen Antrag: Zweite Chance nutzen – Das Recht auf Verbraucherinformation grund- legend neu gestalten Antrag: Verbraucherinformationsrechte stärken – Neues Verbraucherinformations- gesetz zügig vorlegen Tagesordnungspunkt 12 a und b, Zusatzta- esordnungspunkt 8) arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Berichte: Nach dem Wiener Gipfel – die Beziehun- gen zwischen der EU und Lateinamerika solidarisch gestalten Für einen europäischen zivilen Friedens- dienst Tagesordnungspunkt 17 a und b) nette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 8631 A 8631 D 8632 D 8634 A 8635 A 8635 D 8636 D 8638 B 8639 B 8639 D 8641 A 8641 D 8642 D 8644 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Europäische Datenschutzstan- dards bei der Weitergabe von Fluggastda- ten (PNR) an die USA sicherstellen – Bericht: Konsequenzen ziehen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30. Mai 2006 zur Weitergabe europäi- scher Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika – Antrag: Stärkung des Daten- und Rechts- schutzes bei der Weitergabe von Fluggast- daten an die USA (Tagesordnungspunkt 18, Zusatztagesord- nungspunkte 9 und 10) Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Keine Hermes-Bürgschaft für das Ilisu- Staudammprojekt – Keine Hermes-Bürgschaft für den Ilisu- Staudamm in der Türkei (Tagesordnungspunkt 19 ) Bernward Müller (Gera) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8645 D 8646 C 8647 C 8648 C 8649 C 8650 B 8650 D 8652 A 8652 D 8654 A 8655 B 8656 A 8657 C 8658 B 8658 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8495 (A) ) (B) ) 85. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8631 (A) ) (B) ) Falle der Bundesrepublik nichts Illegitimes finden, handelt. Ausnahmen sind nur mit Regierungsbeschluss zu erreichen, wenn ein besonderes außen- oder sicherheits- politisches Interesse besteht. Also: In der Sphäre des Kreditgebers werden Sie im Steinbach, Erika CDU/CSU 08.03.2007 Strothmann, Lena CDU/CSU 08.03.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt A P i r g w w i l k d g S d m S k a d lä d s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Akgün, Lale SPD 08.03.2007 von Bismarck, Carl- Eduard CDU/CSU 08.03.2007 Blumenthal, Antje CDU/CSU 08.03.2007 Blumentritt, Volker SPD 08.03.2007 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2007 Flach, Ulrike FDP 08.03.2007 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 08.03.2007 Friedhoff, Paul K. FDP 08.03.2007 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2007 Gloser, Günter SPD 08.03.2007 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 08.03.2007 Hilsberg, Stephan SPD 08.03.2007 Kasparick, Ulrich SPD 08.03.2007 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 08.03.2007 Leibrecht, Harald FDP 08.03.2007 Leutert, Michael DIE LINKE 08.03.2007 Lopez, Helga SPD 08.03.2007 Merten, Ulrike SPD 08.03.2007 Müntefering, Franz SPD 08.03.2007 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 08.03.2007 Dr. Schmidt, Frank SPD 08.03.2007 Seehofer, Horst CDU/CSU 08.03.2007 T W W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Illegitime Schulden von Entwicklungsländern streichen (Tagesord- nungspunkt 14) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Ich hatte vor der olitik eine Profession, die genauso schlecht angesehen st wie die des Abgeordneten und dies genauso zu Un- echt: ich war Banker. Aus Sicht des Bankfachmannes ilt: Es gibt keine illegitimen Kredite. Ein Kreditverzicht ird in der Bank nur diskutiert, wenn er dem Schuldner ieder auf die Beine hilft. Ein Kreditverzicht einer Bank st dabei immer an Bedingungen geknüpft. Unsere Kol- egen der Linken werden es vermutlich als alte Berufs- rankheit verteufeln: Ich kann nicht erkennen, warum iese Bankgrundsätze beim Thema Schuldenverzicht ge- enüber Entwicklungsländern keine Rolle spielen sollten. Also zu der von Ihnen behaupteten Illegitimität von chulden: Als Banker und als Politiker würde ich hier ifferenzieren. Wenn Sie von Illegitimität sprechen, üssten Sie sich auf die Sphäre des Kreditgebers beziehen. ie hätten Recht, wenn wir beispielsweise Rüstungs- redite an totalitäre Regime vergeben würden. Sie wollen ber das doch nicht im Ernst behaupten? In Deutschland sind Rüstungsexporte abhängig von er Menschenrechtssituation in den jeweiligen Empfänger- ndern. Rüstungsgeschäfte werden in aller Regel nur ann durch Hermesbürgschaften abgesichert, wenn es ich bei dem Exportland um ein NATO-Mitgliedsland euchner, Jella SPD 08.03.2007 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 08.03.2007 ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 08.03.2007 olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2007 underlich, Jörn DIE LINKE 08.03.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 8632 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) schließlich sind wir ein Rechtsstaat. Damit vergeben wir ex definitione aber auch faktisch keine illegitimen Kredite. Auf die Sphäre des Kreditnehmers kann es bei der Beurteilung einer angeblichen Illegitimität eines Kredits nicht ankommen. Wenn die Verwendung illegitim ist, ist dann der Kredit illegitim? Der Kreditgeber hat nur beschränkten Einfluss auf die Mittelverwendung. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Kreditgeber plötzlich für die Zweckentfremdung der gewährten Mittel finanziell geradestehen soll? Selbst die Weltbank würde unter diesen Umständen keine Kredite mehr vergeben können. Entsprechend setzt die Weltbank nicht mehr auf diktierte Strukturanpassungs- maßnahmen, sondern versucht den Entwicklungsländern auch eigenen Handlungsspielraum zu lassen. Sie fordern, jegliche vom Empfänger zweckentfremdete Schulden zu streichen. Nicht nur einem Banker, sondern auch jedem Entwicklungspolitiker sollten sich bei dieser Forderung die Nackenhaare aufstellen. Haben Sie sich überlegt, welches Signal Sie auf diese Weise an die Ent- wicklungsländer geben? Kredite aufzunehmen und mit den Geldern unverantwortlich umzugehen, wird mit Schuldenerlass belohnt, während Schulden für seriöse Entwicklungsprojekte mühsam abzustottern sind. Nicht zu vergessen ist auch das Signal an die deutschen Steuerzahler. Schon Horst Köhler hat auf seiner ersten Afrikareise im Dezember 2004 festgestellt, dass die Bereit- schaft der Steuerzahler, sich stärker in der Entwicklungs- zusammenarbeit zu engagieren, auch davon abhängig ist, dass sie wissen, dass ihr Geld gut angelegt und nicht zweckentfremdet wird. Nun hab ich einleitend gesagt, dass ein Banker Kredite nie vorbehalt- und bedingungslos streicht. Auch hier sollten wir uns politisch ein Beispiel nehmen: Denn es herrscht bestimmt Konsens darüber, dass niemand aus purem Gutmenschentum Schulden erlässt. Vielmehr sind die Verhandlungen zum Schuldenerlass ein willkommenes Mittel, in die Politikgestaltung der betroffenen Länder auf positive Weise Einfluss zu nehmen. Von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Wirksamkeit eines Schuldenerlasses ist es, dass die frei gewordenen Gelder in öffentliche Sektoren investiert werden. Besonders den Investitionen in Infrastrukturpro- jekte und Maßnahmen zur Etablierung von guter Regie- rungsführung kommt hierbei eine große Bedeutsamkeit zu. Um die wirtschaftliche Aktivität in den betroffenen Ländern zu steigern, müssen für Investoren glaubwürdige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Statt pauschal auf Schuldenbegleichung zu verzichten, sollte also jeder Kreditverzicht in Einzelfällen beschlossen werden und immer auch an Konditionen geknüpft sein, die im Zweifel bilateral zu verhandeln sind. Während dieses Verhandlungsprozesses kann man immer noch überlegen, ob man – im Sinne des vorliegen- den Antrags – Länder mit einem Schuldenerlass belohnen möchte, die ihre Gelder für fragwürdige Zwecke verwandt haben. Allerdings erlaube ich mir in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Was glauben Sie, wofür dieser unvermutete konditionslose Spielraum mit großer W d R w u E g K z d z w t S – l s z O B s A l d m m w n s u A d U d S V h D w W m f E d i S d M v (C (D ahrscheinlichkeit verwendet würde? Dazu, Löcher in en Staatshaushalten zu stopfen? Vielleicht sogar für üstungsgeschäfte? In jedem Fall würde man die Miss- irtschaft von ineffizienten Regierungen finanzieren nd moralisch aufwerten. Lassen Sie mich meinen Standpunkt zusammenfassen: rstens. Kredite sind immer legitim, solange sie nach eltendem Gesetz abgeschlossen wurden. Zweitens. reditgeber können für zweckentfremdete Gelder nicht ur Verantwortung gezogen werden. Drittens. Weder der eutsche noch der europäische Steuerzahler kann für weckentfremdete Gelder in die Pflicht genommen erden. Viertens. Schuldenerlass muss immer an Kondi- ionen geknüpft sein. Fünftens. Die Konditionen für den chuldenerlass müssen zum Ziel haben, Missstände wirtschaftliche wie auch politische – in den Schuldner- ändern zu beseitigen und positive Entwicklungen zu tützen. Aus diesem Fazit ergibt sich auch mein Standpunkt ur Anrechenbarkeit solcherart Schuldenerlässe auf die DA-Quote. Denn sie leisten nicht nur einen finanziellen eitrag zur Entwicklung des betroffenen Landes, sondern ind ebenfalls mit einem enormen Beratungs- und bstimmungsaufwand verbunden. Sie sind Entwick- ungshilfe, solange wie wir uns nicht so verhalten, wie es ie versammelte Linke hier von uns fordert. In diesem Sinne kann es von der Union keine Zustim- ung für diesem Antrag geben. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Kein Zweifel besteht für ich darin, dass es Schulden gibt, die politischer Verant- ortung unterliegen, daher wollen wir sie auch finanziell icht rückerstattet haben. Nun aber einfach zu sagen, wir treichen alle Schulden der Vergangenheit, entschuldigen ns und lassen die Länder dann allein mit der großen ufgabe der Armutsbekämpfung fertigwerden, ist aller- ings unserer Ansicht nach auch zu wenig. Schuldenstreichen alleine ist noch kein Lösungsansatz. nser Ansatz ist ein Schuldenerlass, der hilft, die Armut er verschuldeten Entwicklungsländer zu reduzieren. chuldenerlass ist für uns eine entwicklungspolitische erantwortung, eine Arbeit, die differenzierter und nach- altiger Konzepte bedarf. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion ie Linke, machen Sie es sich zu einfach und greifen ie so oft zu kurz. Schuldenstreichen als eine politische ohlfühlgeste ist aber noch keine Lösung für unser ge- einsames Ziel, die Armut weltweit wirksam zu bekämp- en. HIPC und MDRI: Seit 1999 hat sich Deutschland in rgänzung zu den klassischen Schuldenerleichterungen es Pariser Clubs an zwei Entschuldungsinitiativen ntensivst beteiligt, über die erstmalig auch multilaterale chulden erlassen werden können: HIPC – Heavily In- ebted Poor Countries Initiative – und darauf aufbauend DRI – Multilateral Debt Relief Initiative. Aufzählung erlassfähiger Schulden: Die Kategorien on Schulden, die über die HIPC-Initiativen erlassen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8633 (A) ) (B) ) werden können, sind zahlreich: Schulden aus auf die Regierung übergegangenen Handelsforderungen, die im Rahmen des Pariser Clubs verhandelt werden; Schulden aus der Entwicklungszusammenarbeit; Schulden gegen- über privaten Gläubigern und Regierungen außerhalb des Pariser Clubs; Schulden gegenüber der Weltbank, dem IWF, den regionalen Entwicklungsbanken und einer Vielzahl kleiner, subregionaler multilateraler Gläubiger. Die multilaterale Schuldenerlassinitiative MDRI, die 2005 beim G-8-Gipfel in Gleneagles auf den Weg gebracht wurde, sieht zusätzlich zu HIPC den 100-prozentigen Erlass der verbleibenden erlassfähigen multilateralen Schulden beim Währungsfond, der Weltbanktochter IDA – International Development Association – und dem Afrikanischen Entwicklungsfond – AfDf – vor. Ich zähle die erlassfähigen Schulden hier nochmals ausdrücklich auf, damit klar wird, wie umfassend, aber auch konkret der Schuldenerlass der Bundesregierung ist. Im Antrag der Linken sehe ich dazu keine belastbare Aussage. Sie behelfen sich mit einem Zitat aus der „taz“, das erwähnt, es gäbe auch in Deutschland Hermesbürg- schaften und Kredite der KfW, die erlassen werden sollten. Hätten Sie sich die Mühe gemacht, die erlassfähigen Schulden der Initiativen HIPC und MDRI zu betrachten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die von der „taz“ benannten Schulden im Rahmen dieser beiden Initiativen erlassfähig sind. Schuldenerlass als Instrument der EZ: Ich finde es be- sonders wichtig, dass nicht nur Schulden aus der Ent- wicklungszusammenarbeit, sondern gerade auch Schulden, die gegenüber der Weltbank gemacht wurden oder die aus Exportgeschäften herrühren, im Rahmen der Schulden- erlassinitiativen zu einem Instrument der Entwicklungs- politik werden. Die politische Entscheidung der Bundesregierung, Schulden nicht als rein rechtliche Ansprüche zu definieren und durchzusetzen, koste es, was es wolle, sondern ent- wicklungspolitisch mit Schuldansprüchen umzugehen und einen entwicklungspolitisch wertvollen Erlass anzu- streben, das ist die richtige politische Antwort auf die Schuldenspirale, in denen sich einige der ärmsten Entwick- lungsländer gefangen sahen. Kernelemente der Entschuldungsinitiativen: Kern- element der HIPC-Initiative ist eine Verknüpfung von Entschuldung, Armutsbekämpfung und politischen Re- formen. Staaten, die von der HIPC-Initiative profitieren kön- nen, haben ein Pro-Kopf-Einkommen von unter 895 US- Dollar pro Jahr. Es handelt sich somit um die ärmsten Entwicklungsländer, die auch nach Anwendung bisheriger Schuldenerleichterungen eine außerordentlich hohe Ver- schuldung aufweisen. Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme an der HIPC- Initiative sind der Nachweis wirtschaftspolitischer Re- formen und dauerhafte Armutsbekämpfung. Entschuldung ist ein wichtiger Schritt, um hoch ver- schuldeten armen Ländern zusätzliche finanzielle Spiel- räume für deren Entwicklung zu schaffen. Aber ohne e z n g E l s i d e L v a r d K w S d Ü h w D w d d s d d E s g n d d d w Z e u E u s E v b f s d d d s M e d (C (D ine wirtschaftspolitische Reform und ohne Armutsredu- ierungsstrategie droht ein entschuldetes Land durch eue Kreditaufnahmen erneut in eine Schuldenspirale zu eraten. Ohne eine wirtschaftliche Dynamisierung der ntwicklungsländer sind die Armutsprobleme daher angfristig nicht zu lösen. Wachstumsimpulse sind zu- ätzlich nötig. Die Kriterien, an denen die HIPC-Länder hre Armutsreduzierungsstrategien ausrichten, beför- ern den Aufbau von sozialen Strukturen eines Landes benso wie den Aufbau von wirtschaftlichen Strukturen. angfristig ist es Ziel dieser Länder, die Armut ihrer Be- ölkerung zu lindern, aber auch sich international wieder ls glaubwürdiger Kreditnehmer zu etablieren. Aktuelle Kriterien für Kreditvergaben der Bundes- egierung: Die Bundesregierung hat als Geber gegenüber er Weltbank erfolgreich darauf gedrungen, dass die reditvergabe und die Kreditaufnahmekriterien verbessert erden. IWF und Weltbank haben ein Rahmenwerk zur chuldentragfähigkeit entwickelt, was durch Stärkung er Transparenz bei der Verwendung der Kredite eine berschuldung von Niedrigeinkommensländern zu ver- indern sucht. Das Thema „Good Financial Governance“ ird auch im Rahmen des G-7/G-8-Prozesses diskutiert. en Entschluss der Bundesregierung, das Thema „Verant- ortungsvolle Kreditvergabe und Aufnahme“ in der Arbeit er Ministerien zu verfestigen, inklusive der vom BMZ azu veranstalteten Expertenworkshops, begrüße ich ehr. Das ist ein guter Weg. Kredite aus der Entwicklungszusammenarbeit, geleistet urch die KfW-Entwicklungsbank, waren und sind immer em Grundprinzip der ökologischen und nachhaltigen ntwicklung verpflichtet gewesen, und natürlich chließt das rüstungsrelevante Projekte aus. Aber auch Exportkreditgarantien des Bundes, so- enannte Hermesdeckungen, werden nur auf Antrag und ach sorgfältiger Prüfung übernommen. Dabei wird auch ie außen-, entwicklungs- und strukturpolitische Bedeutung es Exportgeschäfts erwogen. Seit 2004 sind Kriterien zur Förderungswürdigkeit urch die OECD-Umweltleitlinien schriftlich festgelegt orden. An dem Niveau dieser Standards ist auch in ukunft zu arbeiten. Die Mitgliedstaaten der EU sollten ine Außenwirtschaftspolitik betreiben, die sich Umwelt- nd Sozialstandards verpflichtet sieht und diese mit xportgeschäften „exportiert“. Von diesem Kurs sollte ns auch ein Standarddumping anderer Länder wie bei- pielsweise China nicht abbringen lassen. Anrechnungsfähigkeit auf die ODA-Quote: Wenn ntschuldung nicht nur ein Schuldenstreichen ist, sondern ielmehr ein Schuldenerlasskonzept, das Armuts- ekämpfungsstrategien der ärmsten Länder dieser Welt inanziert, wenn wir diese Strategien und Reformen zu- ätzlich durch sich ergänzende Projekte befördern, so ist er Schuldenerlass gleich einer Budgethilfe ein Instrument er Entwicklungszusammenarbeit und dient dem Ziel er Halbierung der weltweiten Armut. Selbstverständlich ollten dann Schuldenerlassinitiativen wie HIPC und DRI ODA-anrechnungsfähig sein. Ich darf zudem daran rinnern, dass nicht die Bundesregierung bestimmt, was er nationalen ODA-Quote angerechnet wird, sondern 8634 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) dass diese Entscheidung bei der OECD liegt. Es gibt für die Anrechnung von Entschuldungen auf die ODA- Quote klar definierte Kriterien, die, auch wenn der An- trag der Linken einen anderen Eindruck zu erwecken sucht, die Anrechnung aller bisherigen Entschuldungen durch die Bundesregierung zuließen. Der Antrag der Linken bietet kein tragfähiges Konzept zur Entschuldung an. Er verliert sich in pauschalen For- derungen, mit denen das Ziel einer Armutsreduzierung nicht zu erreichen ist. Hellmut Königshaus (FDP): Der Antrag der Linken spricht auf gerade einmal einer Seite eines der wichtigsten Themen der Finanzierung der Entwicklungszusammen- arbeit an. Von der Frage der Schuldenerlasse, der Anrechnung auf die ODA-Quote bis hin zur Behandlung von sogenannten illegitimen Schulden wird ein Rundum- schlag durch das sehr anspruchsvolle Thema der Entschuldung gemacht. Sie selber fordern in Ihrem Antrag zu Recht eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Das, was Sie hier in Ihrem Antrag vorlegen, wird dem Thema aber wirklich nicht gerecht! Deutschland ist einer der größten Gläubiger der von der HIPC-Initiative betroffenen Staaten und als Mitglied des Pariser Clubs und der G-8-Staaten sehr stark in die verschiedenen Entschuldungskampagnen involviert. In den Jahren 2003 und 2004 hat Deutschland Schulden- erlasse in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bewilligt, im Jahr 2005 wurden sogar Schulden in Höhe von 3,57 Mil- liarden Euro erlassen. Die Bundesregierung erklärt die Notwendigkeit der Entschuldung als Maßnahme zur Armutsbekämpfung der Entwicklungsländer. Tatsache ist jedoch, dass Schulden- erlasse bereits unter der rot-grünen Regierung das zentrale Instrument zur Erreichung der 0,7-Prozent-ODA-Quote waren. Auch unter der Großen Koalition ist die Entschuldung unverändert eines der wichtigsten Mittel, um die deutsche ODA-Quote zu steigern. In den Haushalten 2005 und 2006 trugen die Schuldenerlasse mit mehr als 36 Prozent zum Anstieg der ODA-Quote bei. 2004 lag sie bei 29 Prozent. Damit sind Schuldenerlasse der zweitgrößte EZ-Posten und nicht mehr wegzudenken, wenn man das Ziel einer 0,7-Prozent-ODA-Quote nicht aus den Augen lassen will. Neben dem Vorwurf des Eigeninteresses an Schulden- erlassen muss sich die Bundesregierung aber vielmehr mit der ausbleibenden Wirkung der Schuldenerlasse auf die Armutsbekämpfung auseinandersetzen. Schuldenerlasse sind seit den 1990er-Jahren ein viel diskutiertes Instrument der internationalen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit. Die 1996 ins Leben ge- rufene Initiative für Schuldenerleichterungen für hoch- verschuldete arme Länder HIPC – Heavily Indebted Poor Countries Initiative –, sollte gemeinsame Schuldenerleichterungen der internationalen Finanzinsti- t m d I K a g b d 1 U G p s d b D r P S s d L S e b l S z r d d tr I r E d F S e a S a L 2 E w d 5 v D m (C (D utionen sowie der bilateralen öffentlichen Gläubiger er- öglichen. Auf dem Weltwirtschaftsgipfel 1999 in Köln wurde ann eine deutlich erweiterte Variante, die HIPC-II- nitiative, beschlossen. Durch sie wurden einerseits die riterien für den Schuldenerlass heruntergesetzt und ndererseits der Erlass aber an konkrete Bedingungen eknüpft. Auch nach den Beschlüssen der HIPC-II-Initiative lieben leider die erhofften Erfolge aus. Vielmehr stiegen ie Schulden der 61 Niedrigeinkommensländer von 980 bis 2003 erneut um 430 Prozent auf 523 Milliarden S-Dollar an. Ergebnis war, dass auf dem G-8-Gipfel in leneagles 2005 die heute angewandte Entschuldungs- raxis Multilateral Debt Relief Initiative – MDRI – be- chlossen wurde. Selbst Repräsentanten der Weltbank räumen ein, dass ie Entschuldungsinitiativen den betroffenen Ländern isher keine nachhaltigen Entlastungen gebracht haben. ies hängt damit zusammen, dass die bestehenden struktu- ellen Ursachen der Schuldenkrise mit einem einmaligen auschalerlass nicht behoben sind. Die Gründe für die geringe Wirksamkeit von bisherigen chuldenerlassen sind vielfältig. Neben zu optimisti- chen Wachstumsprognosen der Weltbank und des IWF, ie folglich viel zu hohe Potenziale der entschuldeten änder vorspiegeln, spielt auch eine Rolle, dass exogene chocks und unvorhersehbar schwankende Marktpreise die ntschuldeten Volkswirtschaften aus dem Gleichgewicht ringen und die Effekte der Entschuldungen so verpuffen assen können. Des Weiteren bezieht die Berechnung der chuldenlast einen Großteil der Schulden nicht mit ein, um Beispiel kommerzielle Schulden, Schulden bei einigen egionalen Entwicklungsbanken. Auch die Aussagekraft er Indikatoren für Schuldendienstfähigkeit ist umstritten, a sie nur einen kleinen Teil der Finanzprobleme der be- offenen Staaten einbeziehen. Zusätzlich dazu verläuft die mplementierung wegen vieler Auflagen und Finanzie- ungsstreitigkeiten unter den Gläubigern sehr schleppend. Die Symptome der Unterentwicklung werden mit der ntschuldung zwar erkannt, eine Verbesserung im Bereich er Ursachen – unter anderem fehlende Stabilität im inanz- und Wirtschaftssektor, Aufbau eines fiskalischen ystems – wird aber nur unzureichend erreicht, sodass rneute Schuldenaufnahmen die Folge sind. Als Beispiel für die Ineffektivität der Entschuldungs- ktivitäten möchte ich Ihnen Bolivien vorstellen, ein chwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammen- rbeit. Bolivien gehört zu den am häufigsten entschuldeten ändern. Nach dem Erlass von 1,3 Milliarden US-Dollar 001, bei denen der deutsche Anteil knapp 350 Millionen uro betrug, wurden infolge des G-8-Gipfels in Gleneagles eitere 2 Milliarden US-Dollar Schulden erlassen, weil ie Verbindlichkeiten Boliviens bereits wieder auf über Milliarden US-Dollar gestiegen waren. Ungeachtet dieser massiven Schuldenerlasse hat Boli- ien bereits 2006 wieder neue Darlehen aufgenommen. as Beispiel macht deutlich, wo die Probleme beim omentan praktizierten Schuldenerlass liegen: Die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8635 (A) ) (B) ) Entschuldung wird nicht konsequent genug an Auflagen in Bezug auf die Verwendung der frei werdenden Mittel, der Ansprüche an solide Haushaltsführung und Good Governance, an die Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft und an den Aufbau einer soliden Wirt- schaftsstruktur gekoppelt. All diese Tatsachen sollten uns dazu bewegen, die Frage der Entschuldung als Mittel der Armutsbekämpfung infrage zu stellen. Die Forderung der Linken nach einer Kategorisierung in legitime und illegitime Schulden führt aber noch dazu zu einer Verunsachlichung der Diskussion, da nachvoll- ziehbare Kriterien für die Unterscheidung leider fehlen. Wer sollte nach Meinung der Linken beurteilen, welche Schulden illegitim sind? Ihr Antrag geht daher in die falsche Richtung. Ich gebe Ihnen aber insoweit Recht, als die Entschuldungs- praxis der Regierung auf den Prüfstand muss. Eine stärkere Kontrolle der Verwendung der durch die Entschuldung frei werdenden Mittel muss gewährleistet werden, um eine sofortige Neuverschuldung und Missbrauch der frei werdenden Mittel zu verhindern. Heike Hänsel (DIE LINKE): „We don’t owe – we won’t pay! Wir schulden nichts – wir werden nichts be- zahlen!“ Mit dieser Losung stellten auf dem Weltsozial- forum in Nairobi viele zivilgesellschaftliche – vor allem christliche – Gruppen aus den Ländern des Südens die Legitimität des Schuldendiensts, den ihre Länder leisten müssen, infrage. Sie nannten zahlreiche Beispiele für Kredite, die an frühere Diktatoren vergeben worden waren, die für unsinnige Großprojekte ausgegeben wurden, die nichts zur Entwicklung in den Empfängerländern beitru- gen, sondern im Gegenteil sogar soziale und ökologische Schäden anrichteten oder einfach nur der Exportförderung für die Unternehmen der Geberstaaten dienten. Die Geber im Norden tragen Verantwortung für ihre katastrophale Vergabepolitik. Die Menschen im Süden tragen schwer an den Schulden, die durch diese Politik entstanden sind. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen: Auf den Philippinen gehen neu aufgenommene Kredite fast kom- plett in den Schuldendienst. Unter der Diktatur von Ferdinand Marcos wurden allein 2 Milliarden US-Dollar Schulden für ein Atomkraftwerk in einem erdbeben- gefährdeten Gebiet aufgenommen. Das Kraftwerk ging glücklicherweise nie in Betrieb, aber die Filipinos zahlen bis heute jährlich 100 Millionen US-Dollar für die Bedienung der dafür aufgenommenen Kredite. Haiti – ein kleines Land in schweren ökonomischen, sozialen und politischen Turbulenzen – zahlt jährlich 80 Millionen US-Dollar in den Schuldendienst. Rund die Hälfte der Verpflichtungen wurde von der Diktatoren- familie Duvalier aufgenommen, die – milliardenschwer – 1986 ins Exil ging. Durch den Schuldendienst fehlen Mittel, um den enormen sozialen Problemen zu begegnen, die sie hinterlassen haben. Die Gewalt in Haiti wiederum – Folge der sozialen Misere – soll durch eine UN-Truppe eingedämmt werden, die jährlich 300 Millionen US-Dollar verschlingt. Um diesen Wahnsinn zu beenden, setzen s g S e u w D a u i f u a U S O a m r B v 8 a 2 w g a O D d K M A p S f d n a t v A K M k i d a m v im A d (C (D ich Organisationen wie Jubilee South für eine bedin- ungslose Schuldenstreichung ein. Brasilien hat 40 Prozent des letzten Haushalts für den chuldendienst verwendet. Um diese Verpflichtungen zu rwirtschaften, werden auch negative umweltpolitische nd soziale Folgen in Kauf genommen. Sage und schreibe 130 Milliarden US-Dollar Schulden urden unter der Diktatur von Saddam Hussein angehäuft. er deutsche Anteil an der Kreditsumme bezog sich vor llem auf Infrastrukturmaßnahmen, Rüstungselektronik nd Dual-Use-Güter: eine indirekte Finanzierung des rakischen Kriegs gegen den Iran und eine Unterstützung ür eine Politik, die viel Leid über die Menschen im Irak nd in den Nachbarländern gebracht hat, und natürlich uf gar keinen Fall ein Beitrag zur Entwicklung des Irak. mso unverständlicher ist es, wenn jetzt der Erlass dieser chulden als Entwicklungshilfe deklariert und auf die DA-Quote – Anteil der offiziellen Entwicklungshilfe m Bruttonationaleinkommen – angerechnet wird. Die Investitionsruinen aus Kreditgeschäften – auch it deutscher Beteiligung – sind zahlreich. Die Nicht- egierungsorganisation Erlassjahr nennt unter anderem die lei-Silber-Hütte in Karachipampa/Bolivien. Sie wurde on der KfW kofinanziert – Gesamtkreditsumme über 0 Millionen US-Dollar –, arbeitete jedoch von Beginn n mit Verlusten und musste schnell stillgelegt werden. Bis 001 zahlte Bolivien weiterhin die Zinsen. Mittlerweile urden die Schulden im Rahmen der HIPC-Initiative estrichen – und der Erlass auf die Entwicklungshilfe ngerechnet. Die Bundesregierung handelt unseriös, wenn sie ihre DA-Quote mithilfe solcher Rechentricks hochschraubt. ie OECD und selbst die EU-Kommission kritisieren iese Anrechnungspraxis, die auch im Widerspruch zum onsens der Entwicklungsfinanzierungskonferenz von onterrey steht, und stellen infrage, wie ein effektiver nstieg der Entwicklungshilfe mit dieser Anrechnungs- raxis nachhaltig gesichert werden kann. Die Verantwortung der Kreditgeber muss in der chuldenproblematik deutlich angesprochen werden. Wir ordern die Bundesregierung auf, politische Konsequenzen araus zu ziehen. Beispielhaft ist hier die Initiative der orwegischen Regierung, die wir in unserem Antrag nsprechen und die – nebenbei erwähnt – von den Minis- ern und Ministerinnen der norwegischen Linkspartei orangetrieben und umgesetzt wird: Es geht um die nerkennung der eigenen Schuld an der Einfädelung von reditgeschäften, die mehr Schaden als Nutzen für die enschen im Süden gebracht haben. Schuldenerlass ist ein humanitärer Akt, sondern ein Anspruch der Menschen m Süden, den wir endlich einlösen müssen. Wir fordern ie Bundesregierung auf, sich der norwegischen Initiative nzuschließen und alle illegitimen Schulden zu streichen. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich öchte mich hier ausdrücklich bei einer großen Zahl on Menschen im Norden und im Süden bedanken, die mer wieder das Augenmerk auf die wirklich schlimmen uswirkungen lenken, die die Verschuldung gerade für ie ärmsten Menschen in den Entwicklungsländern hat. 8636 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) Ich begrüße es ausdrücklich, dass nun in einer neuen Initiative auch die Entstehung der Schulden hinterfragt wird: Von wem, für was und zu wessen Nutzen wurden und werden Schulden gemacht, die sich zu einer erdrü- ckenden Last für die Ärmsten auftürmen? Da wird der Blick auf Geschäfte gelenkt, die mit den Diktatoren in Argentinien und Bolivien, mit der Familie Suharto in Indonesien oder zu Zeiten des Irak-Iran-Krieges mit Saddam Hussein gemacht wurden. Wir müssen auch kritisch auf Großprojekte blicken, die mit Hermesbürg- schaften abgesichert wurden und deren finanzielle Solidität keiner vernünftigen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterlag. Nahm man dabei billigend in Kauf, dass die Bevölkerung in Entwicklungsländern über Hermesbürgschaften Arbeits- plätze in Deutschland subventioniert? Dies sind wichtige Fragen, denen wir verstärkt nachge- hen müssen. Es ist notwendig, mehr Transparenz zu schaffen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Es ist aber vor allem notwendig, für die Zukunft Regeln aufzustellen, die verhindern, dass dubiose Handels- geschäfte zum Mühlstein am Hals des deutschen Steuer- zahlers und der Bevölkerung in den Entwicklungsländern werden. Es sollte ein klares Signal für die Zukunft ausge- hen, dass es sich für Kreditgeber nicht lohnt, Geschäfte mit Diktatoren zu machen und Entwicklungsländern Projekte aufzuschwatzen, die keinerlei Kriterien ökono- mischer und ökologischer Nachhaltigkeit standhalten. Obwohl ich weitgehend mit der Problembeschreibung übereinstimme, die in dem Antrag der Linken vorge- nommen wird, sehen ich doch einige gravierende Probleme: Auf der einen Seite wird die Entwicklung von transparenten Kriterien für „illegitime Schulden“ verlangt, was ich ausdrücklich unterstütze. Gleichzeitig sollen aber sofort alle „illegitimen Schulden“ anerkannt und gestrichen werden. Das ist auch nachvollziehbar, aber schwer zu praktizieren. Was sind verabscheuungs- würdige, illegitime Schulden? Was war nur fahrlässig, zu risikofreudig? Da müsste eine Unzahl von Untersu- chungsausschüssen installiert werden. Ich behaupte nicht, dass dies unmöglich ist. Aber rückwirkend Schulden als illegitim zu erklären, ist schwierig und wirft noch viele Fragen auf, die geklärt werden müssen. Außerdem soll die Entschuldung nicht auf die öffent- liche Entwicklungshilfe angerechnet werden. Ich möchte hier gerne einen Schritt nach dem anderen gehen, das heißt, zuerst ein tragfähiges Konzept entwickeln und dann auf dessen Grundlage über die Entschuldung ent- scheiden. Wir haben mit einer „kleinen Anhörung“ im Ausschuss bereits einen ersten Aufschlag gemacht, bei dem ein Ver- treter der deutschen Erlassjahrkampagne die Vorstellungen zu „illegitimen Schulden“ dargelegt hat. Ebenso hat das europäische Schuldennetzwerk EURODAD kürzlich eine Studie veröffentlicht, in der aus allen G-8-Staaten Beispiele für illegitime Schulden dargestellt werden. Für Deutschland ist dort der Fall des Exports von Ex-DDR- Kriegsschiffen nach Indonesien als Beispiel benannt. Und doch sind viele Fragen bezogen auf ein schlüssiges Verständnis eines Konzepts von „illegitimen Schulden“ offen. Ich schlage vor, das Jahr der G-8-Präsidentschaft zu nutzen, sich eingehender mit diesem Thema auseinander- zusetzen und die Entwicklung von Kriterien für „illegitime S g b m e w m u e n d L li v f N h w R M d i R ä k D n m w e o ß t u P k A d (C (D chulden“ voranzutreiben. Die Bundesregierung ist efordert, hier einen Konsultationsprozess mit anderen ilateralen Gebern – dafür käme der Pariser Club infrage – it der Weltbank und mit zivilgesellschaftlichen Gruppen inzuleiten. Wir denken, dass von der norwegischen Initiative ein ichtiger Anstoß zu einer gründlichen Auseinandersetzung it dem Thema ausgeht. Es ist wichtig, die Diskussion m illegitime Schulden in den Zusammenhang der aktu- llen Diskussionen um die Weiterentwicklung des inter- ationalen Schuldenmanagements zu stellen. Vor allem as sogenannte „Free-Rider-Problem“, dass entschuldete änder sich zu schlechteren Bedingungen als den eigent- ch im Rahmen des Schuldenerlasses vorgesehenen neu erschulden und dadurch schnell wieder in die Schulden- alle tappen, ist hier von großer Bedeutung. Auch die eudefinition der Schuldentragfähigkeit und eine unab- ängige Schuldentragfähigkeitsanalyse, wie sie ansatz- eise für Bolivien in Arbeit ist, spielen hier eine wichtige olle. Generell ist für uns der Schuldenerlass ein wirksames ittel, um Entwicklung zu fördern. Dies trifft insbeson- ere auf die Entschuldung im Rahmen von HIPC zu, die nnerhalb eines partizipativen Prozesses stattfindet und essourcen für Sozialausgaben und Investitionen in den rmsten Länder freimacht. Bei „illegitimen Schulden“ riegt die ODA-Anrechenbarkeit aber ein Geschmäckle. ass die Finanzierung des Saddam-Regimes und die achfolgende Entschuldung des Irak jetzt dafür herhalten uss, die deutschen ODA-Zahlen zu schönen, damit haben ir ein Problem. Um auf den vorliegenden Antrag zurückzukommen: in guter Anstoß, das Problem intensiv zu diskutieren, ffene Fragen zu klären. Aber einige Forderungen schie- en über das Ziel hinaus und verringern die Chancen, atsächlich Fortschritte zu erzielen. Ich denke, dass wir ns im Entwicklungsausschuss noch intensiv mit dieser roblematik befassen werden und auch zu Ergebnissen ommen, zu Vorschlägen, die tatsächlich weiterführen. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Bericht: Verbraucherinformationsgesetz nachbessern und das Lebensmittel-Kontroll- system neu ordnen – Antrag: Zweite Chance nutzen – Das Recht auf Verbraucherinformation grundlegend neu gestalten – Antrag: Verbraucherinformationsrechte stärken – Neues Verbraucherinformations- gesetz zügig vorlegen (Tagesordnungspunkt 12 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 8) Marlene Mortler (CDU/CSU): Am 29. Juni 2006 hat er Deutsche Bundestag das Verbraucherinformations- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8637 (A) ) (B) ) gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach fast fünf Jahren Diskussion wurde damit ein neues Kapitel der Verbraucherpolitik aufgeschlagen; sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen eröffnen sich neue Perspektiven. Daran werden auch die in der Zwi- schenzeit eingetretenen Ereignisse nichts ändern. Nach der doch überraschenden Entscheidung des Bundespräsi- denten befindet sich das Gesetz derzeit in der Ressort- abstimmung, um die nun erforderlichen Änderungen vor- zunehmen. Das Wesen des Gesetzes bleibt jedoch erhalten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal hervorheben, dass die Entscheidung des Bundespräsidenten nicht auf inhaltlichen Kriterien beruhte, sondern auf formalen. Für die von der Opposition geforderte neuerliche inhaltliche Diskussion gibt es also nicht den geringsten Grund. Im Gegenteil: Der Erfolg, nach fünf langen Jahren Diskussion endlich ein Mehr an Verbraucherinformation gesetzlich geregelt zu haben, darf nicht kaputtgemacht werden. Außerdem sind die angeführten Forderungen von Bünd- nis 90/Die Grünen und von der Fraktion Die Linke längst bekannt und genügend diskutiert worden. An dieser Stelle will ich daher nur ein paar Forderungen exemplarisch aufgreifen, etwa die Forderung, dass der Informationsanspruch ebenfalls gegenüber privaten Unter- nehmen ausgeweitet werden soll. Ein solcher Anspruch schadet vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen, die sich – anders als die „großen“ – ein aufwendiges Anfragemanagement nicht leisten können. Angesichts von Erzeugnissen, die aus vielerlei Aus- gangsstoffen zusammengesetzt und weltweit eingekauft werden, sowie vor dem Hintergrund immer komplexerer Märkte erscheint ein derartiger Anspruch auch als unrea- listisch und unvereinbar mit den Anstrengungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Trotz immer wieder gegenläufigen Behauptungen kommt selbst die Verbraucherorganisation Foodwatch bei ihrer Recherche zu dem Ergebnis, dass umfassende gesetzliche Informa- tionsansprüche gegenüber Unternehmen im internationalen Vergleich bislang nur in Südafrika existieren – und dort auch nur, soweit es zur Geltendmachung eigener An- sprüche erforderlich ist. In diesem Zusammenhang hat meine Fraktion in der hinter uns liegenden Debatte zum Verbraucherinforma- tionsgesetz jedoch immer an die Unternehmen appelliert, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen müssen – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und in ihrem eigenen. Eine entsprechende Selbstverpflichtung zur Verbraucherinformation wäre für beide Seiten von Vorteil. Die Bundesregierung ist aufgefordert, hier ein entsprechendes Angebot der Unternehmen zu verfolgen. Das haben Union und SPD im Entschließungsantrag zum Verbraucherinformationsgesetz deutlich festge- schrieben. Ebenfalls empfehle ich einen Blick in unseren Entschlie- ßungsantrag, wenn es um die Forderung der Ausweitung des Geltungsanspruches geht. Mit dem Verbraucher- informationsgesetz betreten wir gesetzliches Neuland. Erstmals erhalten die Verbraucher in unserem Land ein bundeseinheitliches Recht auf Zugang zu bei Behörden v B E o l E u is g b s c s B w n a T f S d o I d B a g m V b s d G d B d h g V I d I d l P v V J t e I d l s D (C (D orhandenen Informationen über Lebensmittel und edarfsgegenstände. Lassen Sie uns daher erst einmal die rfahrungen mit dem Gesetz abwarten und dann prüfen, b eine Ausweitung auf weitere Produkte und Dienst- eistungen unter Berücksichtigung deren spezifischen rfordernissen sinnvoll erscheint! Auch das haben wir in nserem Entschließungsantrag bereits vorgesehen. Aber an dieser Stelle noch einmal, weil es so wichtig t: Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformations- esetzes beschränkt sich nicht auf Lebensmittel, sondern ezieht sich auch auf Kosmetika und Bedarfsgegen- tände wie Bekleidung, Spielwaren Lebensmittelverpa- kungen, Schnuller, Bettwäsche, Putz- und Waschmittel owie alles, was mit der Haut oder den Schleimhäuten in erührung kommt. Damit erfasst er die für die Verbraucher ichtigsten alltäglichen Erzeugnisse. Als letzte Anmerkung zu Ihren Forderungen möchte ich och den Aspekt der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ufgreifen. Im Nachgang zur Expertenanhörung zu diesem hema haben wir unseren Willen in aller Deutlichkeit ormuliert und im Gesetzestext ausdrücklich klargestellt. o fallen Informationen über Rechtsverstöße nicht unter en Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen. nformationen beispielsweise über Gammelfleisch sind em Verbraucher also zugänglich bzw. werden von der ehörde veröffentlicht. Auf der anderen Seite gilt aber uch: Die Eigentumsrechte der Unternehmen müssen ewahrt bleiben. Zum Stichwort „Gammelfleisch“. Das ist ja das Leit- otiv des grünen Antrages, wobei die logischen erknüpfung mit den Forderungen hinsichtlich des Ver- raucherinformationsgesetzes nicht immer ganz gegeben ind. So erschließt sich mir die Ausweitung des Anwen- ungsbereichs auf Dienstleistungen im Kampf gegen ammelfleisch nicht wirklich. Aber seis drum. Völlig an er Realität vorbei geht in jedem Fall die Kritik von ündnis 90/Die Grünen, die Bundesregierung hätte auf ie Gammelfleischskandale „nur schleppend und halb- erzig“ reagiert. Minister Seehofer hat immer deutlich emacht, dass nur eine zügige Verabschiedung des erbraucherinformationsgesetzes ein wirkungsvolles nstrument sein kann. Genau das versuchen Sie jetzt urch Ihre neuerlichen Anträge zu blockieren. Ich sage hnen: Fünf Jahre Diskussion sind genug. Darüber hinaus möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, ass die Bundesregierung in Absprache mit den Bundes- ändern bereits im November 2005 mit dem Zehn- unkte-Sofortprogramm ein wirksames Maßnahmenpaket erabschiedet hat. Hinzu kommen noch die kontinuierliche erbesserung der Lebensmittelkontrolle in den letzten ahren sowie die Anpassung der Allgemeinen Verwal- ungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV RÜB – an uropäisches Recht. Bitte vergessen Sie aber nicht bei hrer Kritik, dass die Zuständigkeit für die Durchführung er Lebensmittelüberwachung in den Händen der Länder iegt. Den Bemühungen vonseiten der Bundesregierung ind also Grenzen gesetzt. Beim Blick auf Ihre Vorschläge kann ich Ihnen sagen: as Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft 8638 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) und Verbraucherschutz ist derzeit damit befasst – im Rahmen seiner Möglichkeiten –, die rechtlichen Voraus- setzungen in der AVV RÜB bzw. über eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs – LFGB – vorzubereiten, damit das System der Lebensmittelkon- trolle weiter verbessert wird. Ein „schleppendes und halbherziges“ Vorgehen können Sie das wohl kaum nen- nen. Diese Maßnahmen umfassen im Wesentlichen fol- gende Punkte: Erstens. Verbesserungen im Qualitätsmanagement durch die Einführung des Rotationsprinzips bei den Lebensmittel- kontrolleuren, Verankerung des Vier-Augen-Prinzips bei der Kontrolle, Festschreibung unangekündigter Kontrollen während der Produktionszeit des jeweiligen Betriebes sowie die Verankerung eines Qualitätshandbuches, in dem wesentliche Qualität sichernde Vorschriften auf der Basis internationaler Standards verankert werden. Zweitens. Einführung eines Frühwarnsystems: Ein solches nationales Frühwarnsystem, welches das EU- Schnellwarnsystem ergänzen soll, dient dem Zweck, den Informationsaustausch über entdeckte Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zeitnah und unabhän- gig von krisenhaften Vorgängen zwischen den Ländern und den Bundesbehörden sicherzustellen. Ziel dieses Informationsaustausches ist es, sich entwickelnde Pro- bleme unterhalb einer Gefährdungsschwelle frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Sie sehen, sowohl die Verbesserung der Lebensmittel- kontrolle als auch das Verbraucherinformationsgesetz sind in guten Händen. Es geht voran. Ihre Anträge leisten in meinen Augen hierbei keinen hilfreichen Beitrag. Ich plädiere daher dafür, sie abzulehnen. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Es ist unumstritten, dass sich auf dem Lebensmittelmarkt etwas tun muss und dass wir effektivere Kontrollen und mehr Transpa- renz brauchen, um Lebensmittelskandale zu verhindern. In der Sache sind wir einig. Aber den beiden Anträgen der Fraktionen der Linken und des Bündnisses 90/Die Grünen zum Verbraucherinformationsgesetz und zum Lebensmittelkontrollsystem werden wir nicht zustim- men, weil sie kaum Neues enthalten, nichts, was die Bundesregierung nicht bereits umgesetzt hat oder zu- mindest prüft. Der Fleischskandal ist der Auslöser einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die hier bereits zur Sprache ge- kommen sind. Deshalb will ich mich auf einen anderen Aspekt konzentrieren: auf die Verantwortung der Unter- nehmen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrau- chern. Neben Lebensmittelkontrollen und harten Sanktionen bei Verstößen sind Transparenz und lücken- lose Rückverfolgbarkeit die wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Lebensmittelskandale. Für lückenlose Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu sorgen, ist vor allem Aufgabe der Wirtschaft. Und wer Qualität produ- ziert und anbietet, der braucht sich nicht zu verstecken, der kann offensiv damit werben. n 1 ü s r s s w w r t t S F N t d o L a v u u d g d u g t r H m d t t d v d d s r m A W v b l n l W g d E b v (C (D Ohnehin stehen die Unternehmen in der Pflicht, denn ach der seit Anfang 2005 geltenden EU-Verordnung 78/2002 müssen sie Verfahren und Systeme zur stufen- bergreifenden Rückverfolgung bereitstellen. Die Wirt- chaftsbeteiligten müssen sich gegenseitig kontrollie- en, und Lebensmittel müssen lückenlos rückverfolgbar ein, damit mangelhafte Produkte auf allen Produktions- tufen schnell identifiziert und vom Markt genommen erden können. Der Gammelfleischskandal zeigt erneut, ie schwierig es ist, die Wege der verdorbenen Ware zu echerchieren und schnell vom Markt zu holen. Die Vorgaben der EU-Basisverordnung 178/2002 gel- en seit dem 1. Januar 2005, sind unmittelbar an die Un- ernehmen gerichtet und enthalten die Verpflichtung zur icherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebens- und uttermitteln. Die „Rückverfolgbarkeit“ ist in Art. 3 r. 15 definiert als „… die Möglichkeit, ein Lebensmit- el oder Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung ienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist der von dem erwartet werden kann, dass er in einem ebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird, durch lle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu erfolgen“: Nach Art. 18 Nr. 2 und Nr. 3 müssen Lebensmittel- nd Futtermittelunternehmen entsprechende Systeme nd Verfahren bereitstellen, mit denen die Informationen en zuständigen Behörden auf Aufforderung zur Verfü- ung gestellt werden können. Nach Art. 17 Nr. 1 haben ie Unternehmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- nd Vertriebsstufen für die Einhaltung der Anforderun- en des Lebensmittelrechts zu sorgen und diese Einhal- ung zu überprüfen. Es existiert also bereits eine EU- echtliche Grundlage dafür, dass jedes Unternehmen erkunft und Weg seiner Produkte ausführlich doku- entieren muss, und das in einer Form, die den Behör- en auf Anfrage Einblick ermöglicht. Der Gammelfleischskandal hat gezeigt, dass die be- roffenen Unternehmen dieser EU-rechtlichen Verpflich- ung bisher nicht nachkommen, denn der komplette Weg er verdorbenen Ware war kaum nachvollziehbar. Rück- erfolgbarkeit und Transparenz müssen garantiert wer- en. Das hat gleich mehrere Vorteile. Zum einen kann amit tatsächlich auf Lebensmittel- oder Futtermittel- kandale ganz schnell reagiert, auf allen Stufen der Wa- enkette eingegriffen und die Ware vom Markt genom- en werden. Zum anderen würde diese Transparenz den nreiz zur gegenseitigen Kontrolle der einzelnen am arenstrom Beteiligten verstärken. Die stufenübergreifende Verantwortung ist Ende No- ember letzten Jahres vom Europäischen Gerichtshof estätigt worden. Dabei ging es um einen von Lidl Ita- ia vertriebenen Kräuterlikör, der vom Hersteller mit ei- em falschen Alkoholgehalt etikettiert war. Im nationa- en Verfahren wurde nicht die erste Stufe der arenkette – der Hersteller – zur Verantwortung gezo- en und mit Bußgeld belegt, sondern die letzte Stufe, er Vertreiber Lidl. Diese Entscheidung wurde vom uGH bestätigt. Das heißt, auch wenn Lidl als Vertrei- er das Erzeugnis lediglich so weitergibt, wie es ihm om Hersteller geliefert wurde, kann er für den Kenn- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8639 (A) ) (B) ) zeichnungsverstoß haftbar gemacht werden. Daraus er- gibt sich eine entsprechende Verantwortlichkeit aller Personen, die am Produktions- und Vertriebsprozess beteiligt sind. Und daraus ergibt sich, dass spätestens seit diesem Urteil des EuGH die Unternehmen der Le- bensmittelindustrie ein eigenes Interesse daran haben müssen, stufenübergreifende Qualitätsicherungssys- teme einzurichten, um sich gegen etwaige Bußgelder oder Strafbefehle zu wappnen. Nicht zuletzt mit unserem Entschließungsantrag zum Verbraucherinformationsgesetz haben wir die Wirtschaft aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie sie für mehr Transparenz sorgen und die ihnen vorlie- genden Informationen den Verbrauchern zugänglich machen können. Mit den Daten, die die Unternehmen nach der EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit so- wieso sammeln und zur Verfügung stellen müssen, ist eigentlich der Grundstein schon gelegt. Diese Daten könnten um weitere für Verbraucher wichtige Informa- tionen ergänzt werden. Und auf dieser Grundlage könnte also leicht der nächste Schritt gegangen werden, und die „Systeme und Verfahren …, mit denen diese Informationen den zuständigen Behörden auf Auffor- derung mitgeteilt werden können“ – Art. 18 Nr. 2 Satz 2 –, könnten so ausgestaltet werden, dass sie auch den Zugriff der Verbraucher ermöglichen. Das Vertrauen in das deutsche Lebensmittelsicher- heitssystem hat stark gelitten. Wir brauchen einen trans- parenten Lebensmittelmarkt, damit Skandale verhindert werden und Qualität sich durchsetzt. Die dazu nötigen rechtlichen Regelungen gehen wir an. Die Politik trägt aber nicht die alleinige Verantwortung: Wir sind es unse- rem Ruf als Exportweltmeister in der Lebensmittelbran- che schuldig, dass auch die Wirtschaft ihren Beitrag leis- tet. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die Koalitions- fraktionen haben ganz klar gezeigt, dass sie sich für eine umfangreiche Information der Verbraucher einsetzen. Wir haben ein Verbraucherinformationsgesetz,VIG, vorge- legt, in dem in Zukunft Ross und Reiter genannt werden, das heißt Rechtsverstöße werden in der Regel veröffent- licht. Wir als Parlament, die Bundesregierung und auch der Bundesrat haben dieses Gesetz beschlossen. Wie jeder weiß, hat Herr Bundespräsident Köhler seine Unter- schrift zu diesem Vorhaben nicht gegeben, weil er der Meinung ist, dass es verfassungsrechtlichen Erfordernissen entgegensteht. Was wir uns überhaupt nicht leisten können, ist eine Wiederholung dieser Situation. Deshalb bin ich auch für eine gründliche Bearbeitung. Die Menschen im Lande kommen doch langsam auf die Idee, dass wir es nicht wirklich ernst mit diesem Gesetz meinen. Fast bin ich nun geneigt zu sagen: auf ein Neues! Der geänderte Referentenentwurf befindet sich in der Ab- stimmung zwischen den Ministerien und wird eingehend geprüft. Ich bin der Ansicht, dass das Verbraucherinformations- gesetz ein Ansporn für die Länder und Kommunen ist, ih E V b s b B l la s z d m s S g a h g B k g S g s T d d G d W H b A G H s m V a i b m n I g d b ü e s t w c (C (D r Lebensmittelkontrollsystem auf Vordermann zu bringen. in Ansporn ist anscheinend nötig; denn trotz der langen erhandlungen zum VIG sind immer noch Schwachstellen ei der Lebensmittelkontrolle offensichtlich und dafür ind die Länder verantwortlich. Wir Abgeordnete der SPD-Fraktion hatten erst im Fe- ruar Gespräche mit Lebensmittelkontrolleuren geführt. esonders deutlich wurde, dass die Länder noch Erheb- iches leisten müssen, damit die Kontrollen einwandfrei ufen. Angriffspunkte gibt es viele, beispielsweise unter- cheiden sich die Fachaufsichtsbehörden von Bundesland u Bundesland. Exemplarisch Bayern: Personelle Fragen er Lebensmittelüberwachung unterliegen dem Innen- inisterium, für fachliche Fragen hat das Verbraucher- chutzministerium den Hut auf. In „meinem“ Heimatland, achsen-Anhalt, findet die Überwachung von Veterinäran- elegenheiten im Landwirtschafts- und von Lebensmittel- ngelegenheiten im Gesundheitsministerium statt. Das eißt, schon alleine die Aufgabenaufteilung erfolgt nach anz anderen Kriterien. Weiter wurde klar, dass die etriebe nicht nach einer Wichtung in Risikokategorien ontrolliert werden, sondern dass die Kontrollen in etwa leich verteilt erfolgen sollen. Die Kontrollen nach fachlichen Kriterien und der achlage entsprechend auszugestalten, sollte künftig ang und gäbe werden. Der einzelne Kontrolleur muss ich durch einen Dschungel von Vorgaben arbeiten. Zum eil lässt sich durch eine effizientere Arbeitsaufteilung urch die Länder Abhilfe schaffen. Was ich hier ausführe, hat nichts damit zu tun, anderen en „schwarzen Peter“ zuzuschieben. Fakt aber ist, ammelfleischskandale lassen sich nicht alleine aufgrund er Veröffentlichung von Firmennamen vermeiden. ichtig ist eben auch die Beseitigung von bürokratischen ürden schon bei der Kontrolle. Wesentlich ist auch die essere Vernetzung und die Schulung der Kontrolleure. ußerdem werde ich nicht müde, anzumahnen, dass die erichte das mögliche Strafmaß von bis zu fünf Jahren aftstrafe auch wirklich nutzen sollen. Das heißt, Men- chen, die verdorbene Lebensmittel in den Handel bringen, uss klipp und klar sein: Wer Verbraucherinnen und erbrauchern verdorbene Lebensmittel unterjubelt, handelt bsolut kriminell und schadet der Lebensmittelwirtschaft nsgesamt. Der Staat sieht hier kein Kavaliersdelikt. Wie oft haben wir in diesem Hause schon über das Ver- raucherinformationsgesetz gesprochen. Ich jedenfalls ag die Debatten nicht mehr zählen. Alle Verbraucherin- en und Verbraucher haben ein Recht auf Sicherheit und nformation. Lassen Sie uns nicht über neuerliche Änderun- en der Grünen und der Linken abstimmen, sondern nach er Ressortabstimmung weitreichende Verbesserungen eschließen und endlich auch umsetzen. Hans-Michael Goldmann (FDP): Die Beratungen ber ein Verbraucherinformationsgesetz drohen zur un- ndlichen Geschichte zu werden. Statt zu einem Meilen- tein für die Verbraucher ist das von der Großen Koali- ion geplante Gesetz zum Stolperstein geworden. Dass ir jetzt erneut über die Frage beraten, was in einem sol- hen Gesetz drinstehen sollte, ist der schlampigen Arbeit 8640 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) der Bundesregierung zuzuschreiben. Und dass wir jetzt über Anträge beraten, nicht über einen Gesetzentwurf, der endlich die berechtigten Kritikpunkte beachten wird, die die Bundesregierung in den vorangegangenen Bera- tungen schlichtweg ignoriert hat, stärkt überhaupt nicht mein Zutrauen in die Fähigkeit der Regierung, ein gutes Gesetz für mehr Verbraucherinformation auf den Weg zu bringen. Denn Ihre Lernfähigkeit scheint begrenzt zu sein. Ich habe mal in das Plenarprotokoll der dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Verbrau- cherinformationsgesetz vor knapp einem Jahr einen Blick geworfen und möchte einmal in Erinnerung rufen, was ich damals schon vorgetragen habe: Was die Qualität angeht, weist es aus meiner Sicht wirklich dramatische Mängel auf. […] in Ihrem Entschließungsantrag […] schreiben Sie […], dass Sie den ersten Erfahrungsbericht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorlegen und alle gesetz- lichen Informationsrechte miteinander abstimmen und systematisieren wollen. (Ursula Heinen [CDU/CSU]: Das ist ja klug!) Das ist ja wohl ein Witz. Das heißt, das jetzt vor- liegende Gesetz ist unsystematisch und mit vor- handenen gesetzlichen Bestimmungen, zum Bei- spiel dem Informationsfreiheitsgesetz, nicht in Einklang zu bringen. Das ist eine schallende Ohr- feige für Sie, die Sie diesen Gesetzentwurf heute verabschieden wollen. Ich halte das wirklich für dramatisch. Liebe Kollegin Heinen, lieber Kollege Seehofer, jetzt haben Sie die Gelegenheit, das gleich richtig zu machen – und nicht erst einmal zwei Jahre – oder wer weiß, wie lange – abzuwarten, ob das denn alles so passt. Es ist nämlich – das sollten Sie ja aus dem Desaster mit dem Verbraucherinformationsgesetz gelernt haben – so, dass es besser und viel klüger ist, vorher sicherzustellen, dass ein Gesetz mit der Verfassung und auch mit anderen ge- setzlichen Regelungen in Einklang steht. Sonst führt das fast zwangsläufig zu einer Bauchlandung. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass der Bundespräsident das Gesetz stoppen musste, weil es ge- gen die Verfassung verstößt. Die FDP-Fraktion hat des- halb gerade vor ein paar Wochen in einer Kleinen An- frage nachgehakt – und ich muss ernüchtert feststellen, dass die Antwort ebenso die Gründlichkeit vermissen lässt wie der vorige Gesetzentwurf. Da ist wirklich nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung aus dem Schei- tern gelernt hat. Auf die Frage des Verhältnisses des Ver- braucherinformationsgesetzes zu in einigen Ländern be- reits bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen und die daraus folgende Frage der Erforderlichkeit nach Art. 72 des Grundgesetzes antwortet die Bundesregierung nur lapidar, dass das ja schon immer so war. Das ist doch kein Umgang mit der Verfassung! Haben Sie denn nicht spätestens jetzt gelernt, dass Gesetze mit der Verfassung – und zwar mit der aktuellen Verfassung nach der Föde- ralismusreform! – in Einklang stehen müssen? Der Ver- weis auf „haben wir immer schon so gemacht“ und „ c F b n s d g k o H f s t n e a n l s d V H s w g n s v P V j n v i s r g e ö h f d u z R h I h f f V (C (D wird schon gut gehen“ ersetzt keine verfassungsrechtli- he Prüfung! Damit wir uns hier nicht missverstehen: Die FDP- raktion will Verbraucherinformationsrechte endlich undesweit gewährleistet sehen. Aber es hilft doch kei- em, wenn der nächste Anlauf wieder am Grundgesetz cheitert, weil möglicherweise die Erforderlichkeit, die em Bund erst die Gesetzgebung gestattet, gar nicht ge- eben ist. Deshalb muss die Bundesregierung Farbe be- ennen: Wollen Sie nun einen neuen Anlauf machen der nicht? Eine „zügige Neuvorlage“, wie von Ihnen, err Seehofer, im Dezember angekündigt, ist ja ganz of- ensichtlich ohnehin nicht in Sicht. Aber wenn Sie sich chon so viel Zeit lassen, dann erwarte ich, dann erwar- en die Menschen in Deutschland auch, dass Sie die Zeit utzen, um Ihre Hausaufgaben zu machen und diesmal in gutes Gesetz vorzulegen! Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung daher uf, ein gründlich überarbeitetes Gesetz vorzulegen, achdem sie vorher (!) ein paar Fragen geklärt hat, näm- ich insbesondere, ob der Gesetzentwurf mit der Verfas- ung übereinstimmt und wie sich der Gesetzentwurf in as System der Informationsfreiheitsrechte einfügt. Die erbraucherinnen und Verbraucher warten auf Taten, err Seehofer. Ankündigungen alleine helfen den Men- chen, den mündigen Verbrauchern, die sich informieren ollen, die klug entscheiden wollen und daher nachfra- en, nicht weiter. Die FDP-Fraktion hat in der vergangenen Woche ei- en Antrag eingebracht „Verbraucherinformationsrechte tärken – Neues Verbraucherinformationsgesetz zügig orlegen“, in dem wir deutlich machen, an welchen unkten sich eine Neufassung eines Entwurfs für ein erbraucherinformationsgesetz orientieren muss. Die FDP-Fraktion erwartet von der Bundesregierung, etzt zügig, spätestens aber bis zum 30. Juni 2007, einen euen Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz orzulegen, der einerseits mit der Verfassung vereinbar st und andererseits die Verbraucherrechte umfassend tärkt. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu be- ücksichtigen: Das Gesetz muss für alle Produkte und Dienstleistun- en gelten. Ausnahmetatbestände, die der Informations- rteilung entgegenstehen, müssen auf das zum Schutz ffentlicher Belange und der Betriebs- und Geschäftsge- eimnisse erforderliche Maß reduziert werden. Es dür- en keine abschreckend hohen Gebühren verlangt wer- en. Der Zugang zu Informationen muss in der Regel nverzüglich erfolgen, um eine kurze Verfahrensdauer u erreichen. Die Unternehmen müssen ein Recht auf ichtigstellung und Gegendarstellung erhalten. Die Be- örden müssen für die Richtigkeit der herausgegebenen nformation gerade stehen und gegebenenfalls beste- ende Zweifel deutlich machen. Und schließlich ist ein klares und verständliches In- ormationsfreiheitsrecht notwendig. Das setzt eine ver- assungsrechtlich konforme Verzahnung des Rechts der erbraucherinformation mit dem allgemeinen Informa- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8641 (A) ) (B) ) tionsrecht, insbesondere unter Einbindung der Länder, zwingend voraus. Es ist wirklich an der Zeit, ein vernünftiges Gesetz vor- zulegen! Es ist notwendig, die Rechte der Verbraucherin- nen und Verbraucher tatsächlich zu stärken und ihnen Zu- gang zu Informationen zu gewähren, die bei den Behörden vorliegen und die zu einer klugen Verbraucher- entscheidung beitragen können. Zugleich ist es notwen- dig, für alle Beteiligten für Rechtssicherheit zu sorgen – für die Unternehmen, für die Behörden und für die Ver- braucher. Notwendig ist ein grundlegend überarbeiteter Gesetz- entwurf, um ein sinnvolles Gesetz auf den Weg zu brin- gen, das Bestand haben kann. Die FDP-Fraktion erwartet von der Bundesregierung gründliche Arbeit – und keine halbgaren Ideen, die vom Aufwärmen auch nicht besser werden, sondern nur fader. Karin Binder (DIE LINKE): Vor kurzem hat Green- peace einen Einkaufsratgeber aufgelegt. Der enthält eine Übersicht in Scheckkartenformat fürs Portemonnaie, die beim Einkaufen die Orientierung erleichtern soll: Wel- ches Obst ist okay? Welches Gemüse enthält so viele Pestizide, dass vom Verzehr dringend abzuraten ist? In welchem Supermarkt kann ich einigermaßen beruhigt an der Gemüsetheke auswählen, und in welchem Laden kaufe ich das tägliche Vitamin C für die Kinder, wenn ich ihnen eine gesundheitsschädigende Pestizid-Zufuhr ersparen will? Es kann doch nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf angewiesen sind, auf diesem Weg über Gifte und Verunreinigungen in Lebensmitteln zu er- fahren. Es darf nicht länger eine Privatangelegenheit sein oder dem Leistungsvermögen von Verbraucher- schutzorganisationen anheim gestellt sein, die Öffent- lichkeit entsprechend zu informieren. Die Gesundheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss doch im vorrangigen Interesse des Staates liegen und als zen- trale Aufgabe verstanden werden. Deshalb brauchen wir endlich klare Regelungen. Un- ternehmen, die vergiftetes Obst oder umetikettiertes Gammelfleisch verkaufen oder verwenden, müssen na- mentlich genannt werden. Herr Minister Seehofer hat in der Vergangenheit mehrfach geäußert, dass mit seinem Verbraucherinformationsgesetz die schwarzen Schafe der Lebensmittelbranche geoutet würden. Aber daran glaubt ja noch nicht mal sein Parteifreund und Länder- kollege Schnappauf. Fakt ist: Beim Verbraucherinforma- tionsgesetz hat sich die Bundesregierung selbst ein Bein gestellt. Sie wollte den Verbraucherinnen und Verbrau- chern partout keinen direkten Informationsanspruch ge- genüber den Produktions-, Handels- und Dienstleis- tungsunternehmen zugestehen. Stattdessen wird die Verbraucherinformation zum kostenpflichtigen bürokra- tischen Verwaltungsakt, der ausschließlich über die Be- hörden realisiert werden soll. Daran ist das Gesetz am Ende dann auch gescheitert. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Schei- tern als Chance zu nutzen und im zweiten Anlauf das R m u n B a g t d g u g G n a b P W F l S k P F D o r f s t r P b n s V B s ü w r a e g z p n B d d ß z (C (D echt der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Infor- ation grundlegend neu zugestalten: Verbraucherinnen nd Verbraucher haben einen Anspruch auf Informatio- en gegenüber Privatunternehmen und auch gegenüber undesbehörden. Ausnahmen von dieser Regel müssen uf ein Minimum beschränkt und eindeutig vom Gesetz- eber festgelegt sein. Ein pauschaler Verweis auf Be- riebsgeheimnisse darf nicht wie bisher dazu führen, ass Informationen nicht offengelegt werden. Der Zu- ang zu Informationen muss für alle Verbraucherinnen nd Verbraucher gleichermaßen möglich sein, unabhän- ig von ihrer Mobilität, ihrem Lebensstandard und ihrem eldbeutel. Informationen müssen allen Verbraucherin- en und Verbrauchern kostenfrei zugänglich sein. Eine neue Regelung zur Verbraucherinformation darf uch nicht wie bisher auf Wein, Lebens- und Futtermittel eschränkt sein. Ihr Geltungsbereich muss vielmehr alle rodukte und alle Dienstleistungen umfassen. Dass in allen Bereichen unserer Produktion, dem irtschafts- und Warenverkehr wie auch im Bereich von inanzdienstleistungen Transparenz nötig und überfäl- ig ist, haben nicht zuletzt die jüngsten Ergebnisse der tiftung Warentest zu den Gepflogenheiten etlicher Ban- en bei der Vergabe von Privatkrediten gezeigt. Und noch etwas halten wir für unabdingbar: die flicht zur aktiven Information der Öffentlichkeit im alle eines Falles. Sollten von einem Produkt oder einer ienstleistung Risiken für die Gesundheit, die Sicherheit der andere schützenswerte Interessen von Verbrauche- innen und Verbrauchern ausgehen, dann muss die Öf- entlichkeit darüber informiert werden, und zwar so chnell wie möglich. Ich bin mir sicher, dass verantwortungsbewusste Un- ernehmerinnen und Manager sich an den Interessen ih- er Kundinnen und Kunden orientieren und deshalb kein roblem mit einem Verbraucherinformationsgesetz ha- en werden, das seinen Namen auch verdient. Denn wer icht nur den eigenen Profit im Auge hat, der fürchtet ich nicht vor Offenheit und Transparenz gegenüber den erbraucherinnen und Verbrauchern. Bürgerinnen und ürger sollen endlich wissen, was sie im Essen vorge- etzt bekommen, wer sie bei Finanzdienstleistungen bervorteilt und welche Lebensmittelbetriebe immer ieder bei Kontrollen auffallen. Das darf nicht am Föde- alismus und auch nicht am Unwillen der politisch Ver- ntwortlichen scheitern. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist in Skandal, wie untätig die Bundesregierung den Män- eln in der Verbraucherpolitik und auf dem Fleischmarkt uschaut. Obwohl heute drei wichtige Tagesordnungs- unkte aus dem Bereich des Bundesministeriums für Er- ährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im undestag behandelt werden, ist Minister Seehofer nicht a. Dieses Desinteresse hat die FDP zu Recht vorhin in er Debatte zum Weingesetz beklagt. Die Meldungen über neue Gammelfleischfunde rei- en nicht ab. Nach dem Berliner Fleischskandal im De- ember war schon wieder mal Bayern an der Reihe; es 8642 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) ist schon auffällig, wie sich da die Fälle häufen. Die Fleisch- und Kühlhausfirma aus dem schwäbischen Iller- tissen, wo Mitte Februar vergammeltes Fleisch gefunden wurde und der jetzt die Zulassung entzogen wurde, hatte bereits vor zwei Jahren 15 Tonnen angefaulte Schweine- köpfe an einen Betrieb in NRW geliefert. Wie seit Jahr und Tag hatte die zuständige Behörde im Kreis Neuss die bayerischen Behörden nicht informiert, obwohl es laut Minister Seehofer doch eine neue Mitteilungspflicht geben sollte. Obwohl die Grünen im Bayerischen Land- tag bereits im Mai vergangenen Jahres nachgehakt hat- ten, sind die Behörden erst vor wenigen Wochen tätig geworden. Wir müssen heute feststellen: Es hat sich nichts geän- dert im deutschen Lebensmittelmarkt. Nicht in der Kon- trolle und nicht an den lebensmittelrechtlichen Grundla- gen. Auch nichts an der personellen Ausstattung, wo die Bundesregierung da nicht mal den Überblick hat, wie sie uns auf eine schriftliche Anfrage hin mitgeteilt hat. Das ist wirklich ein Trauerspiel. Von der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz erhielt das Bundesverbraucherminis- terium im Februar eine Liste, die – Zitat –: „einen Über- blick über die Personalkapazitäten nicht zulässt“, weil sie nicht nach einheitlichen Kriterien zusammengestellt wurde. Damit darf man sich doch nicht zufrieden geben. Auf die Frage, ob die Personalkapazitäten aufgestockt wurden, heißt es: Dazu liegen keine konkreten Informa- tionen vor. Auch das Vieraugenprinzip und das Rotationsprinzip wurden bisher nicht eingeführt, einheitliche Standards für die Kontrollen gibt es immer noch nicht. Sie werden jetzt sicher sagen: Wir arbeiten dran. Doch das genügt nicht. Die Umsetzung der guten Vorsätze erfolgt nur schleppend und halbherzig. Das ist Mundwerk, kein Handwerk, Herr Minister. Sie ruhen sich auf den grünen Erfolgen aus, aber das reicht nicht. Das sehen wir doch in der Klimafrage. Unsere Forderungen sind nach wie vor aktuell und dringlich: bessere finanzielle und personelle Ausstat- tung, Unabhängigkeit der Kontrollen, bundeseinheitliche Qualitätskontrolle mit stärkeren Aufsichts- und Richtli- nienkompetenzen für den Bund, Einbeziehung der Gas- tronomie. Der beste Schutz gegen Lebensmittelskandale wären aber umfassende Informationsrechte für Verbraucher und eine kritische Öffentlichkeit. Schließlich befürchten die meisten Unternehmen nichts mehr als die Schädi- gung ihres Images in einem solch sensiblen Bereich. Noch immer haben wir kein Verbraucherinforma- tionsgesetz, und vorgestern im Ausschuss war das Bun- desministerium für Verbraucherschutz nicht in der Lage, Auskunft zu geben, wann der überarbeitete Gesetzent- wurf dem Parlament zugeleitet wird. Aber schon jetzt ist klar, dass der Neuanlauf die massiven Proteste der Ver- braucher- und Umweltverbände nicht aufgreifen wird und dass der Anspruch nach umfassender Verbraucher- information überhaupt nicht erfüllt wird. N s d f n s v V f m t l e d e V g g V k b T w s h k K A t h g D j S a g s P B s b d (C (D Wir fordern jetzt die Bundesregierung erneut auf: ehmen Sie die notwendigen Nachbesserungen am Ge- etz vor, damit es seinen Namen verdient: Nehmen Sie ie Wirtschaft in die Pflicht, und verankern Sie einen In- ormationsanspruch der Verbraucher gegenüber Unter- ehmen! Beseitigen Sie die zahlreichen Ausnahmetatbe- tände, die einen wirksamen Informationsanspruch erhindern! Weiten Sie den Anwendungsbereich auf alle erbraucherprodukte aus! Sorgen Sie für verbraucher- reundliche Regelungen bei Antragsverfahren und für öglichst kostenlose Auskünfte! Starten Sie eine Initia- ive für eine europäische Verbraucherinformationsricht- inie! Wir feiern nächste Woche den Verbrauchertag, und da rlaube ich mir, noch einige Sätze zur Verbraucherpolitik er Bundesregierung im Allgemeinen zu verlieren. Es ist ine ziemliche desaströse Bilanz des Stillstands und der ersäumnisse. Nicht umsonst verweigert die Bundesre- ierung einen verbraucherpolitischen Bericht, der den anzen Misstand offen legen würde: Schwächung des erbraucherschutzes durch die Förderalismusreform; ein gesetzgeberisches Handeln bei den Fahrgastrechten, eim digitalen Verbraucherschutz, keine Bußgelder bei elefonwerbung und kein Recht auf Girokonto; Projekte erden eingestampft, zum Beispiel die Anti-Spam-Be- chwerdestelle, „Ecotopten“ für energiesparsame Haus- altsgeräte und die Kampagne „Echt gerecht – clever aufen“ für einen nachhaltigen Konsum. Diese große Koalition verliert leider nur Zeit. Beim lima- ebenso wie beim Verbraucherschutz. nlage 4 Zur Beratung der Berichte: – Nach dem Wiener Gipfel – die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika solida- risch gestalten – Für einen europäischen zivilen Friedens- dienst (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Anette Hübinger (CDU/CSU): Der Antrag der Frak- ion Die Linke „Nach dem Wiener Gipfel – die Bezie- ungen zwischen der EU und Lateinamerika solidarisch estalten“ unterstreicht wieder einmal deutlich, dass Sie, ie Linke, eine Politik verfolgt, in der Wirtschaftspolitik eglichen freien Handel unterbindet, dass Sie einem taatssystem nacheifern, das die Freiheit des Einzelnen ushöhlt und dass Sie Menschenrechtsverletzungen billi- en, wenn sie mit ihrem sozialistischen Denken überein- timmen. Das ist ungeheuerlich. Die Fraktion Die Linke bezeichnet die europäische olitik als hegemonial und ausbeuterisch und fordert die undesregierung auf, diese durch eine solidarische Zu- ammenarbeit zu ersetzen. Kuba, Venezuela und Bolivien ezeichnen sie als die lateinamerikanischen Leuchttürme, ie für eine gerechte und solidarische Politik stehen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8643 (A) ) (B) ) Wir selbst sind Bürger eines Landes, in dem ein Teil der Menschen über 40 Jahre lang sozialistisches Ein- heitsdenken und Bevormundung ertragen musste und eine freiheitliche Entwicklung unmöglich war. Das Staatsmodell der Unfreiheit und Entbehrungen ist Gott sei Dank gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion wird es nicht hinnehmen, dass in anderen Teilen der Welt diese menschenverachtende Ideologie wieder belebt wird. In Lateinamerika haben vor etwa drei Dekaden die Demokratisierungsprozesse begonnen. Heute müssen wir aber feststellen, dass viele lateinamerikanische Demokratien immer noch nicht auf rechtsstaatlichem Boden stehen. Mit der Ausnahme von Kuba wurden in allen lateinamerikanischen Staaten das Kernmerkmal der repräsentativen Demokratie, freie und faire Wahlen, etabliert. Freie Wahlen sind aber noch lange kein Garant für eine demokratische Staatsführung. Vielerorts fehlen konsolidierte rechtsstaatliche Demokratien und Demo- kratisierungsprozesse, die auch mit einem tiefgreifenden institutionellen Wandel einhergehen. Soziale Spannungen konnten in vielen Ländern Latein- amerikas nicht gelöst werden und haben sich zum Teil noch verschärft. Die Menschen in Lateinamerika sind vielerorts von der Demokratie enttäuscht und würden heute wieder autoritäre Regime befürworten, wenn sie eine wirtschaftliche Verbesserung ihrer Lage versprechen. Populistische Versprechungen fallen in solchen Fällen auf guten Nährboden. Das Handeln des Ziehsohns Castros, dem venezuela- nischen Präsident Hugo Chavez, der im Dezember 2006 zum zweiten Mal als Sieger der Präsidentschaftswahlen hervorgegangen ist, unterstreicht einmal mehr, dass der bestehende Ressourcenreichtum eines Landes nicht immer für die Armutsbekämpfung im eigenen Land und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung genutzt wird, sondern oft dem Eigeninteresse der herrschenden Führungselite zugute kommt und zur Zementierung der eigenen Macht dient. Erst Ende Januar lies sich Chavez von dem aus- schließlich mit seinen Anhängern besetzten Parlament durch ein Ermächtigungsgesetz Sondervollmachten geben. Diese ermöglichen es ihm, durch Dekrete am Parlament vorbeizuregieren. 2005 hat Chavez rund 36 Prozent des venezolanischen Haushaltes, circa 20 Milliarden Dollar, für Investitionen und Schenkungen im Ausland bestimmt. So erhielt der bolivianische Präsident Morales nach seinem Wahlsieg einen Scheck über 30 Millionen Dollar, oder er schickt venezolanische Soldaten nach Kuba, um dort Häuser zu bauen. Diese populistischen Praktiken bezeichnet er dann als die „revolutionäre sozialistische Solidarität“ und hofft, damit den Beifall der Volksmassen zu erkaufen. Im eigenen Land hingegen weisen seine Versprechungen für den sozialen Bereich nur spärlichen Erfolg auf. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass ein Gutteil der Gelder für die Bezahlung von 50 000 kubanischen Arbeitskräften aufgewendet wurden, die trotz der immens hohen venezolanischen Arbeitslosenrate ins Land geholt wurden. Diese Investitionen haben weder zur einer deut- lichen Reduzierung der Armut geführt noch zu einer S S u o a F M l M a d k k I 2 R w z z d E h R f O M a M a o p i M u d G d s s n M v L v v d m v ä D L (C (D teigerung beim Angebot von Arbeitsplätzen. Die prekäre ituation auf dem Wohnungsmarkt wurde kaum verbessert, nd auch der Standard in den öffentlichen Krankenhäusern der die Qualität der Schulbildung zeigt keine Fortschritte uf. Im Gegenteil, die Situation verschärft sich. Anfang ebruar wurde auf offener Straße der venezolanische enschenrechtsverteidiger Urbano angeschossen und ebensbedrohlich verletzt. Urbano ist Vorsitzender der enschenrechtsorganisation „Pro Defensa del Derecho la Education“ in Venezuela. Diese hatte ein Tag zuvor ie Bildungsmöglichkeiten für Kinder aus ärmeren Bevöl- erungsschichten und die Regierung Chavez öffentlich ritisiert und ihre Leistungen als mangelhaft bezeichnet. Chavez weiß um seine Schwächen und versucht, sein mage mit einem ausreichenden Propagandaetat, der 005 1,12 Milliarden US-Dollar betrug, wettzumachen. egelmäßige Ansprachen per Radio und Fernsehen sowie öchentlich ausgestrahlte Regierungswerbungen kenn- eichnen seinen Regierungsstil. In Bolivien sind ähnliche politische Entwicklungen u beobachten. Im Januar dieses Jahres musste Morales em Druck der Öffentlichkeit nachgeben und seinen rziehungsminister entlassen. Dieser wollte die Verein- eitlichung des Bildungssystems durchsetzen und den eligionsunterricht in Schulen streichen. Öffentliche Unruhen folgten den Vorfällen in der ver- assunggebenden Versammlung. Bei Abwesenheit der ppositionsfraktionen beschloss die Regierungspartei AS, dass Verfassungsänderungen nun schon mit einer bsoluten Mehrheit vorgenommen werden können. orales und die MAS sind so in der Lage, nach ihrem lleinigen Gusto, eine Verfassung zu erarbeiten, und das, bwohl der Zweidrittelmodus für den Verfassungs- rozess in einer Demokratie selbstverständlich ist. Die Linke lobt die Demokratisierungsprozesse gerade n diesen beiden Ländern und bezeichnet Chavez und orales als die Vorzeigekämpfer gegen Ungerechtigkeit nd Armut in Lateinamerika. Das ist ein Hohn gegenüber en lateinamerikanischen Ländern, die für eine soziale erechtigkeit ringen, ohne bürgerliche Freiheiten oder ie Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einzu- chränken. Wir werden auch einen demokratisch gewählten Prä- identen kritisieren, wenn er die ihm anvertraute Macht icht zum Gemeinwohl einsetzt und eine demokratische itgestaltung seines Volkes unterhöhlt. Die Prinzipien on Good Governance müssen wir gerade auch in diesen ändern in Rahmen unserer Entwicklungszusammenarbeit erstärkt fördern und den Dialog über die Bewahrung on Demokratie und Rechtsstaatlichkeit intensivieren. Wir als CDU/CSU-Fraktion haben es bedauert, dass ie Zusammenarbeit mit Lateinamerika sowohl bilateral it Deutschland als auch multilateral mit Europa in den ergangenen Jahren zurückgegangen ist. Das wollen wir ndern und werden unsere Partnerschaft neu beleben. er jetzige Besuch unseres Bundespräsidenten Köhler in ateinamerika ist dafür ein wichtiges Signal. 8644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) Lateinamerika ist nach Nordamerika die außereuropäi- sche Region, mit der die Staaten der EU am engsten ver- bunden sind. Neben den historischen Wurzeln, engen kulturellen Banden und vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen geben die gemeinsamen Grundwerte, Überzeugungen und Interessen den Beziehungen eine besondere Qualität. Sie machen Lateinamerika zu einem natürlichen Partner Europas in einer globalisierten Welt und nicht zuletzt beim Kampf gegen den Terrorismus. Biregionale Assoziationsabkommen zwischen der EU und einzelnen Regionen Lateinamerikas eröffnen die Möglichkeit für eine vertiefte wirtschaftliche Zusammen- arbeit. Das zeigen die Länder Mexiko und Chile, die ihre im Jahr 2000 bzw. 2005 abgeschlossenen Freihandels- abkommen mit der EU als eine Chance betrachten. Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur – Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay und seit 2006 Venezuela – sind noch nicht abgeschlossen. Der Lateinamerikagipfel in Wien letzten Jahres hat deutlich gezeigt, dass die interregionalen Spannungen der lateinamerikanischen Länder, die gerade auch nach der Verstaatlichung der bolivianischen Erdgasvorkommen und durch die neue Rolle Venezuelas im Mercosur, noch aufzuarbeiten sind. Der medienwirksam inszenierte Auftritt von Hugo Chavez und Evo Morales auf dem Alternativ- gipfel, gab den innerlateinamerikanischen Problemen dann auch noch eine öffentliche Bühne. Ungeachtet dessen bekräftigten die Präsidenten Fox, Toledo, Lula und Bachelet ihren Wunsch nach einer verstärkten Zusammen- arbeit mit Europa. Wir in Europa und Deutschland stehen der regionalen Integration des Mercosurs mit großem Interesse gegenüber. Wir werden dessen Bemühungen weiterhin unterstützen und die Verhandlungen mit dem Mercosur fortsetzen. Dabei müssen meines Erachtens Aspekte von Fair trade, partnerschaftliche Zusammenarbeit und entwicklungs- politische Aspekte im Vordergrund stehen. Die europäi- sche Kommission bekräftigte nach dem Wiener Gipfel, dass die Verbindung zu Lateinamerika nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch eine zwingende Notwendigkeit ist. Wir als CDU/CSU-Fraktion streben eine Solidarität mit Lateinamerika an, die auf unseren gemeinsamen Werten von Demokratie, Freiheit und der Achtung der Menschenrechte begründet ist. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke „Für einen eu- ropäischen zivilen Friedensdienst“ möchte ich Folgendes anmerken: Die europäischen zivilen Friedensdienste leisten einen ungemein wichtigen Beitrag zur Krisen- und Konfliktprävention und bei der Konfliktnachbereitung. Die Bundesregierung hat mit dem 2004 beschlossenen Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ den zivilen Friedensdienst als das „wichtigste friedenspolitische Instrument zur Förderung von Friedenspotentialen in der Zivilgesellschaft“ gewürdigt und unterstützt ihn. Ihre Forderungen, den zivilen Friedensdienst mit Mitteln des europäischen Entwicklungsfonds zu finanzieren sind sachlich falsch und unrealistisch. Der EEF ist ein länder- s d R a S b w D N n h I e d is e e m D L A t B n d d p d l f s jü m E g a w h D 1 i g U u U v A D P T l R (C (D pezifisches Instrument, das der Zusammenarbeit zwischen er Europäischen Union und den Ländern der AKP- egion dient. Der europäische zivile Friedensdienst rbeitet jedoch überregional mit einem starken sektoralen chwerpunkt. Ihre Forderung nach dem Aufbau eines festen Personal- estandes lehnen wir als CDU/CSU-Fraktion ab. Sie ird auch von den zivilen Friedensdiensten bemängelt. ie zivilen Friedensdienste hingegen streben einen losen etzwerkverbund von erfahrenen Nichtregierungsorga- isationen ohne stehenden Personalbestand an. Darüber inaus befürchtet die Zivilgesellschaft, dass mit der von hnen verlangten Struktur eine zu starke politische Ver- innahmung erfolgt und die Souveränität und Neutralität er zivilen Friedensdienste verloren geht. Und genau das t aber für die Mediation zwischen verfeindeten Gruppen ine Voraussetzung. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt beide Anträge ab. Dr. Sascha Raabe (SPD): Ich bin seit nun fast vier- inhalb Jahren Bundestagsabgeordneter, und selten hat ich ein Antrag derart verärgert wie der heute zur ebatte vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke zu ateinamerika. Viele Forderungen in diesem Antrag sind usdruck schierer Ignoranz, von Inkompetenz und einem otalitären Staatsverständnis. Die Linke fordert, dass die undesregierung damit aufhören solle, den lateinamerika- ischen Staaten ihre „eigene Vorstellung von einer emokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung aufzu- rängen“. Stattdessen solle man sich an der lupenreinen artizipativen Demokratie in Venezuela orientieren. Die Legitimation der venezolanischen Regierung urch eine demokratische Wahl bedeutet leider noch ange nicht, dass auch eine demokratische Regierungs- ührung erfolgt. So zeigt dies Präsident Hugo Chavez in einen täglichen Amtshandlungen. Unter anderem hat er ngst ein Bevollmächtigungsgesetz erlassen, das ihn er- ächtigt, Gesetze am Parlament vorbei zu verabschieden. r hat Fernsehlizenzen von kritischen Privatsendern ein- ezogen, die Parteien gleichgeschaltet und will Präsident uf Lebenszeit werden. Sind das demokratische Vorgehens- eisen? Mehreren Menschenrechtsorganisationen zufolge at sich die Situation in Venezuela drastisch verschlechtert. arüber hinaus steht Venezuela nach wie vor auf dem 38. Platz von insgesamt 163 Ländern des Korruptions- ndexes. Und das, obwohl der von der Linksfraktion viel epriesene Hugo Chavez bereits seit 1999 im Amt ist. nd die Zukunft sieht nicht besser aus. Kuba wird im Antrag der Linksfraktion ebenfalls völlig nkritisch behandelt. Die Anstrengungen der Europäischen nion, demokratische Kräfte in Kuba zu stärken, werden on der Linkspartei sogar ausdrücklich kritisiert. Nach uffassung der Linkspartei ist Kuba eine gelungene emokratie. Die Linksfraktion sollte, wenn sie hier im arlament ihre Meinung so frei äußern kann, sich der atsache bewusst sein, dass ihre parlamentarischen Kol- egen in der Opposition in Kuba und Venezuela diese echte so gut wie gar nicht ausüben dürfen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8645 (A) ) (B) ) Zum anderen möchte ich zu Kuba noch ein paar Sätze loswerden: Wie bereits einigen bekannt, plante die Deutsch-Mittelamerikanische Parlamentariergruppe Ende letzten Jahres eine Delegationsreise nach Kuba. Diese wurde in letzter Minute vonseiten der kubanischen Regierung verhindert, weil wir auch mit Oppositionellen sprechen wollten. Einen derartigen Affront hat es selten gegeben, und das zeigt wieder einmal: Während wir den Dialog mit den Kubanern suchen, wird uns dieser von Castros Schergen verweigert. Auch frage ich mich: Warum fliehen so viele kubanische Ärzte, die in den „Misiones“ in Venezuela arbeiten, in das Nachbarland Kolumbien und bitten um Asyl? Warum findet dieser Exodus auch weiterhin statt? Weil es auf Kuba ein vorbild- haftes Modell gibt? Das kann man wohl nicht annehmen. Des Weiteren wird im Antrag die UN-Stabilisierungs- mission MINUSTAH als eine Besatzungsmacht in Haiti dargestellt. Dabei leisten die UN-Truppen unter Einsatz ihres eigenen Lebens einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Ärmsten vor Vertreibung, Mord und Folter. Wer wie die Linkspartei das Ende dieser Mission fordert, macht sich schuldig am Tod vieler unschuldiger Menschen. Und diese Mission wird ja keinesfalls von vermeintlich bösen US-Soldaten angeführt, sondern wird von Brasilien geleitet, und die meisten Soldaten kommen aus latein- amerikanischen Ländern wie aus Bolivien und Uruguay. An dieser Stelle ist der Antrag der Linkspartei peinlich und gefährlich zugleich. Mir sind noch mehr Unzulänglichkeiten in dem Antrag aufgefallen. Im Antrag wird die Situation der Ureinwohner Lateinamerikas kaum erwähnt, obwohl sich die Lebens- situation für diese Bevölkerungsgruppe so gut wie gar nicht geändert hat. Und ebenso wird das wichtige Thema „Energie“ so gut wie kaum angesprochen. Den chinesi- schen Bestrebungen bei ihrer Suche nach Energiequellen in Lateinamerika schauen die Politiker der Linksfraktion anscheinend unkommentiert zu. Dabei müsste der Um- stand, dass Umwelt- und Sozialstandards größtenteils von chinesischen Firmen vernachlässigt werden, Anlass zur Sorge sein. Zusammenfassend lässt sich sagen: Der vorliegende Antrag beschreibt die Situation auf dem lateinamerikani- schen Kontinent einseitig und wird der Realität nicht gerecht. Der Antrag der Linkspartei ist unsinnig, völlig verfehlt und ein Schlag ins Gesicht der Menschen in Lateinamerika. „Afrika“ ist momentan in aller Munde, und das ist auch sehr gut so. Lange genug ist der afrikanische Kontinent vernachlässigt worden. Dabei aber darf der lateinamerika- nische Kontinent nicht vergessen werden. Schließlich leben in Südamerika – nach den neusten Angaben des CEPAL- Berichtes – weiterhin rund 38 Prozent der Menschen in Armut, davon 14,7 Prozent in extremer Armut. Und dies liegt nicht, wie im Antrag der Linkspartei dreist und unverschämt formuliert, an der bisherigen Politik der Bundesregierung, die auf Hegemonie und Ausbeutung ziele. Sondern es liegt in erster Linie daran, dass der vorhandene Reichtum in Lateinamerika ungerecht und ungleich verteilt ist, so wie in kaum einer anderen Region der Welt. Deswegen ist die bisherige Politik der Bundes- r k I s u a M n d f z D te A a J D d d S a S J d 3 w L Z d z h d g n W d a E d P D g w b i A u m w R M n B n (C (D egierung richtig, gute Regierungsführung und Demo- ratie in Lateinamerika weiter zu fördern und zu stärken. n den letzten Jahrzehnten sind in vielen lateinamerikani- chen Ländern auch beachtliche Fortschritte erzielt worden nd auch dank dieses deutschen Beitrages viele Staaten uf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der enschrechte gut vorangekommen. Auch wenn es immer och zu viele arme Menschen in Lateinamerika gibt, ist ie Zahl in den letzten Jahren dank besserer Regierungs- ührung und dank besserer wirtschaftlicher Bedingungen urückgegangen. Für uns wird Lateinamerika weiterhin wichtig bleiben. as zeigt nicht nur die aktuelle Reise des Bundespräsiden- n in drei Länder des lateinamerikanischen Kontinents. uch die deutschen Mittel der Entwicklungszusammen- rbeit, die nach Lateinamerika gehen, konnten in diesem ahr um fast 50 Millionen Euro aufgestockt werden. eutschland ist und bleibt ein gern gesehener Partner in er Region. Abschließend noch ein paar Worte zu einem Bereich, er für unser Staatswesen selbstverständlich ist: das teuersystem. Ein gut funktionierendes Steuersystem ist ls Einnahmequelle für einen Staat unerlässlich. Die teuerquote Lateinamerikas lag jedoch im Schnitt der ahre 1990 und 2005 bei nur 15 Prozent. Im Gegensatz azu lag die Durchschnittsquote der OECD-Länder bei 6 Prozent. Verlässliche und faire Steuerquellen sind aber ichtig, wenn man bedenkt, dass den lateinamerikanischen ändern durch die derzeit laufenden WTO-Verhandlungen olleinnahmen entfallen könnten. Bei einem Zollabbau er Lateinamerikaner sollen im Gegenzug der Markt- ugang für Agrarprodukte in Europa gewährt sowie die andelsverzerrenden Agrarsubventionen abgeschafft wer- en. Denn Lateinamerika ist abgesehen von seinem roßen Rohstoffreichtum ein überaus fruchtbarer Konti- ent. Im Agrarbereich weist er weltweit hervorragende ettbewerbsvorteile auf. Und diese gilt es auszubauen. Ähnlich sieht es bei den derzeit auf Hochtouren laufen- en Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschafts- bkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten aus. s ist nicht zu ignorieren, dass die Verhandlungen mit en sechs regionalen Ländergruppen aus Afrika, dem azifiks und der Karibik unterschiedlich verlaufen. ennoch, gerade was die Karibikstaaten betrifft, die so- enannte CARIFORUM-Gruppe, ist diese Gruppe am eitesten fortgeschritten. Ein Abkommensentwurf liegt ereits vor, sodass es zu einem planmäßigen Abschluss n diesem Jahr kommen könnte. Wir werden bei allen bkommen darauf achten, dass sie fair gestaltet werden, m eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu er- öglichen, die auch den Armen zugute kommt. In unserer Entwicklungszusammenarbeit werden wir eiterhin einen Schwerpunkt auf den Bereich gute egierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und enschenrechte setzen, auch wenn es der Linkspartei icht passt. Andreas Weigel (SPD): Die Militärs – das sind die ösen, und die Zivilisten – das sind die Guten. Darum ehmt das Geld den Militärs und gebt es den Zivilisten! 8646 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) Die Linke spielt mal wieder Robin Hood. Wenn man sich Ihren Antrag so durchliest, bekommt man schon den Eindruck, dass Sie ihn aus einer eher reduzierten Weltsicht heraus entwerfen. Ich halte nichts von diesem Ansatz des gegeneinander Aufwiegelns! Und ich bin davon überzeugt, dass wir in der Debatte um zivil-militärische Kooperationen heute qualitativ bereits ein ganzes Stück weit darüber hinaus sind. Die zivilen Friedensdienste sagen ja schließlich selbst, dass es für die Erfüllung ihrer Aufgaben wenig hilfreich ist, wenn sie von der Politik gegen das Militär in Stellung gebracht werden. Schließlich ist man in vielen Konfliktregionen wechselseitig aufeinander angewiesen. Deutsche Initiativen der „zivilen Konfliktbearbeitung“ – also des Einsatzes nichtmilitärischer Mittel zur Präven- tion, Beilegung und Nachsorge gewaltsamer Auseinan- dersetzungen – nehmen bereits heute eine Vorreiterrolle ein. Das gilt nicht zuletzt für das 1999 unter Rot-Grün entworfene Programm „Ziviler Friedensdienst“, ZFD. Im Rahmen des ZFD werden Friedensfachkräfte in Krisenregionen vermittelt, um dort lokale Partner beim Aufbau friedensfördernder Strukturen zu unterstützen – zum Beispiel durch Stärkung traditioneller Schlichtungs- instanzen, zum Beispiel durch die Unterstützung lokaler und regionaler Friedenskomitees zur Lösung von Land- streitigkeiten, zum Beispiel durch Reintegration und Re- habilitation der von Gewalt besonders betroffenen Grup- pen. Der „zivile Friedensdienst“ wird als freiwilliger Dienst von lebens- und berufserfahrenen Frauen und Männern geleistet. Sie kommen weltweit in 40 Ländern zum Einsatz, unter anderem in Afghanistan, im Tschad und im Sudan und auch in den Balkanstaaten. Die Frie- densfachkräfte des ZFD können Gewaltkonflikte nicht im Alleingang lösen, aber sie leisten konkrete Beiträge zu Versöhnungs- und Dialogprozessen in den betroffenen Gesellschaften und damit zur Ausbildung einer gewalt- freien Streitkultur. Ich denke, wir sind uns im Grunde alle einig, dass Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung weltweit aufgewertet, also besser gefördert werden müssen. Das Potenzial solcher Initiativen ist gegenwärtig bei weitem noch nicht ausgeschöpft, und das gilt sicherlich auch für den deutschen „Zivilen Friedensdienst“. Immerhin sieht der Haushalt für 2007 eine Aufstockung der Mittel für den ZFD von 14 auf 17 Millionen Euro vor. Und auch für 2008 ist eine weitere Aufstockung vorgesehen. Mit dieser von Bundesentwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD, zugesagten Stellenausweitung soll die zentrale Forderung der Kampagne „500 Fach- kräfte für den Frieden“ umgesetzt werden. Auch auf europäischer Ebene hat die Berücksichtigung der Möglichkeiten ziviler Konfliktbearbeitung im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts deutlich zugenommen. Durch die Beschlüsse des Gipfels von Helsinki 1999 wurde festgelegt, die Instrumente im Bereich des nicht- militärischen Krisenmanagements auszubauen und ef- fektiver zu gestalten. Dass sich die Trägerorganisationen auf europäischer Ebene weiter vernetzen, ist insofern s E w b s U F w f d L z u R h A a c d p f E m s R z e t E c k k d R i P n z p n n d u d a E i t s D v k e D s (C (D elbstverständlich zu begrüßen. Die Einrichtung eines uropean Civilian Peace Corps erscheint mir als eine eitere vielversprechende Möglichkeit, zivile Konflikt- earbeitung als Instrument europäischer Außenpolitik zu tärken und ihren Nutzen konkreter sichtbar zu machen. Es stimmt, dass auf europäischer Ebene ein gewisses ngleichgewicht besteht, dass also die militärischen ähigkeiten zur Krisenbewältigung bis dato besser ent- ickelt sind als die zivilen. Ich halte es aber für grund- alsch, so wie im Tenor des hier zur Diskussion stehen- en Antrags, militärische und zivile Instrumente in erster inie als Gegensatzpaar zu begreifen. Vielmehr müssen ivile und militärische Maßnahmen miteinander gedacht nd eben nicht gegeneinander ausgespielt werden. In der ealität sind doch Sicherheits- und Entwicklungspolitik eute zunehmend aufeinander angewiesen. Sowohl der ktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundesregierung us dem Jahr 2004 als auch das neue Weißbuch für Si- herheitspolitik verweisen auf diesen Zusammenhang. Natürlich kann zivil-militärische Kooperation nur ann wirksam funktionieren, wenn auch die zivile Kom- onente ihrer Bedeutung entsprechend ausgestaltet und inanziert ist. Diesbezüglich besteht auf europäischer bene durchaus Nachholbedarf. Eine Schwächung der ilitärischen Kriseninterventionsfähigkeiten der Europäi- chen Union ist dazu jedoch sicherlich nicht das passende ezept. Dr. Karl Addicks (FDP): Die Fraktion Die Linke eigt uns in ihrem Antrag, welche Vorstellungen sie von iner solidarischen Beziehung zwischen der EU und La- einamerika hat. Lassen Sie mich kurz die wichtigsten ckpunkte des Antrages zusammenfassen: Verstaatli- hungen, weitere Schuldenerlasse, keine Freihandelsab- ommen, keine Liberalisierungen und Privatisierungen, eine Public-Private Partnerships und die Unterstützung er Politik à la Chavez und Castro! Für uns Liberale ist der Antrag so weit weg von der ealität und schlicht in seinen Forderungen einfach nur nakzeptabel. Man kann es auch kurz sagen: Die ganze alette linker Träumereien! Angefangen bei der soge- annten neoliberalen Wirtschaftspolitik, die als die Wur- el allen Übels betrachtet wird und endend bei antieuro- äischen und antiamerikanischen Parolen. Doch nicht ur das, Sie preisen auch noch die Politik des venezola- ischen Präsidenten Chavez an. An dieser Stelle sei nur arauf hingewiesen, dass dieser sich erst kürzlich ein mfangreiches Bevollmächtigungsgesetz erlassen hat, as ihn ermächtigt, Gesetze am Parlament vorbei zu ver- bschieden – von der Gleichschaltung der Parteien und ingriffen in die Medienfreiheit nicht zu reden. Und das st für die Fraktion Die Linke der neue Ansatz partizipa- iver Demokratie. Wenn das für Sie Demokratie ist, dann ollten Sie einmal grundsätzlich überlegen, ob Sie im eutschen Bundestag richtig sind. Ganz zu schweigen on den Zuständen, die in Venezuela herrschen! Dort ommt nämlich bei der Bevölkerung nicht viel von den normen Öleinnahmen an. Das Gegenteil ist der Fall. ie Venezulaner stehen vor leeren Regalen, und ihr Prä- ident vergibt großzügig Gelder in der ganzen Welt, rüs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8647 (A) ) (B) ) tet fleißig das Militär auf und verteilt massenhaft Klein- waffen. Das sind genau die Entwicklungen, die wir vorausgesagt haben. Verstaatlichungen haben noch nie der Bevölkerung geholfen, sondern immer nur den Re- gierungen. Es gibt noch weitere Punkte in dem Antrag, die wir Liberale ganz klar ablehnen. Die Linken fordern die Ab- lehnung von Freihandels- und Assoziierungsabkom- men, speziell mit dem Mercosur. Das ist nach unserer Auffassung ein immenser Rückschritt. Sicherlich ist der Zustand der lateinamerikanischen Regionalbündnisse derzeit nicht so vielversprechend und ein erfolgreicher multilateraler Abschluss vielleicht in weiter Ferne. Aus diesem Grund muss die Europäische Union Alternativen suchen, finden und diese auch verfolgen. Demnach muss die EU einen dreifachen Verhand- lungsansatz verfolgen: Dieser beinhaltet die Bestrebung der EU, auch weiterhin zu einem Abschluss der WTO- Doha-Runde zu kommen, aber auch der Abschluss von Assoziierungsabkommen mit Mercosur, Andengemein- schaft und Zentralamerika muss verstärkt betrieben wer- den. Sollte dies angesichts der teilweise geschwächten Zustände einiger Regionalbündnisse nicht möglich sein, so sollte die EU bestrebt sein, mit einzelnen lateinameri- kanischen oder karibischen Staaten bilaterale Assoziie- rungsabkommen abzuschließen, wie es mit Mexiko und Chile teilweise geschehen ist. Wenngleich es grundsätz- lich erfolgversprechender ist, mit regionalen Staaten- bündnissen Handelspolitik zu betreiben, um Assoziie- rungsabkommen abzuschließen, als dies mit Einzelstaaten zu tun. Besser bilaterale als gar keine! Un- ser Standpunkt ist, dass Handelsliberalisierungen und Freihandelsabkommen als Chance für Lateinamerika ge- sehen werden müssen. Für uns Liberale ist es der falsche Weg, die linken Entwicklungen in Lateinamerika, inklu- sive Verstaatlichungen, zu unterstützen. Anders als meine Kollegen von der Fraktion Die Linke, sehe ich in der EU einen wichtigen Partner für Lateinamerika. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Die EU ist in der Entwicklungszusammenarbeit mit La- teinamerika der größte Geldgeber und nach den USA der wichtigste Handelspartner in Lateinamerika. Den natio- nalistischen und populistischen Forderungen einzelner südamerikanischer Regierungen, die eine Destabilisie- rung der lateinamerikanischen Regionalbündnisse errei- chen wollen, muss eine klare Absage erteilt werden. Was uns wichtig ist in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika, ist der gleichberechtigte Dia- log unter Partnern. Trotz der wichtigen Rohstoffvorkom- men finden wir in Lateinamerika auch enorme Einkom- mensunterschiede, und einige Länder gehören zu den höchstverschuldeten der Welt. Nehmen wir einmal Boli- vien als Beispiel: Hier ist doch fraglich, ob die stattge- fundenen Entschuldungsmaßnahmen – nominal wurden Bolivien im internationalen Rahmen insgesamt 1,3 Mil- liarden Euro erlassen – und im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit das richtige Mittel zur Armutsursa- chenbekämpfung darstellen. Eine gemeinsame Freihan- delszone sowie die Unterstützung und Förderung von Landwirtschaft, Kleingewerbe sowie Handwerk in den S M d v n F d w T m g w t e E A v f z k a l W s t s A p s m P s h m B z d d s u r w s g z M K ß m r W A „ w (C (D taaten von Lateinamerika und der Karibik sind unserer einung nach die besseren Mittel. Von der Entschul- ung haben die Armen meist sowieso nichts. Neosozialistische Rezepte, wie sie in Ihrem Antrag orgeschlagen werden, sind ein gefährlicher Weg. Dem- ach lehnen wir den Antrag ab. Lassen Sie mich noch zu einem weiteren Antrag der raktion Die Linke, der einen europäischen zivilen Frie- ensdienst fordert, kurz etwas sagen, wenngleich ich et- as erstaunt bin, warum diese beiden Anträge in einem agesordnungspunkt zusammengefasst wurden. Für ich stellt sich kein innerer Zusammenhang dar. Nun ut! Wenn Friedensdienst für Die Linke das Gleiche wäre ie für Liberale, würde ich vielleicht die Idee des An- rags positiv bewerten. Aber Die Linke als Friedens- ngel? Tut mir leid, ich bin da sehr, sehr misstrauisch. inen Entwicklungsdienst, wie ihn die Bundesregierung nfang des Jahres vorschlug, könnte ich mir vielleicht orstellen. Aber die Forderung der Linken nach einem esten Stellenpool mit sozial abgesicherten Arbeitsplät- en und, und, das geht uns alles einfach zu weit. Das önnen wir nicht mittragen, und deswegen lehnen wir uch diesen Antrag ab. Heike Hänsel (DIE LINKE): Die Zeit der neolibera- en Hegemonie in Lateinamerika ist vorbei. Neoliberale irtschafts- und Handelspolitik hat die lateinamerikani- chen Gesellschaften zerrüttet, die sozialen Ungleichhei- en zugespitzt und Millionen Menschen in Armut ge- türzt. Der soziale Aufbruch in Lateinamerika, der als bwehrkampf gegen die Auswirkungen dieser katastro- halen alten Politik begonnen hatte, hat neue Kräftekon- tellationen hervorgebracht und politische Alternativen öglich gemacht. Mit der Vertiefung demokratischer rozesse – beginnend in den Kommunen, wie am Bei- piel der brasilianischen Bürgerinnen-und-Bürger-Haus- alte, bis hin zur Etablierung plebiszitärer Mitbestim- ung auf nationaler Ebene wie in Venezuela und olivien – und einer neuen Wirtschafts- und Sozialpolitik ielen die linken Regierungen in Lateinamerika jetzt auf ie Integration aller Mitglieder der Gesellschaften. Von iesen Prozessen sollten wir hier in Deutschland lernen. Horst Köhler besucht ja in diesen Tagen – neben Bra- ilien – auch zwei nicht links regierte Staaten: Paraguay nd Kolumbien. Vor allem die rechtskonservative Regie- ung des kolumbianischen Präsidenten Alvaro Uribe urde von der Bundesregierung und der EU als strategi- cher Partner gegen die linken Regierungen und Bewe- ungen in Lateinamerika – unter anderem gegen Vene- uela – aufgebaut. Jetzt blamiert sich in Kolumbien die enschenrechtsrhetorik, die dabei gegen Venezuela und uba ins Feld geführt wurde. Die kolumbianische Au- enministerin, gerade noch Gast im Auswärtigen Amt, usste zurücktreten, weil ihre Verstrickungen mit den echtsradikalen Paramilitärs überdeutlich zu Tage traten. eitere Mitglieder der Regierung und ein Drittel der bgeordneten im kolumbianischen Parlament sind in die Para-gate“ verstrickt. Die Paramilitärs zeichnen verant- ortlich für Tausende von Toten in Kolumbien. 8648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) Menschenrechtsaktivist/innen haben schon lange auf die Verstrickung der gegenwärtigen Machthaber mit den rechten Todesschwadronen hingewiesen. Die Bundesre- gierung hat diese Hinweise ignoriert. Die Frontstellung gegen die erstarkte Linke des Kontinents war ihr wichti- ger. Die Integrationsprozesse, die sich in Lateinamerika unter dem Namen ALBA (Bolivarianische Alternative) vollziehen, sind der Versuch, Handel solidarisch, kom- plementär und auf der Grundlage asymmetrischer und heterogener Verträge zu organisieren. Hier könnte sich eine echte Alternative zur neoliberalen Handelspolitik der EU entwickeln. ALBA als regionales Modell einer eigenständigen, vom Norden unabhängigen Integration, gewinnt an Ausstrahlung. Nach Venezuela, Kuba und Bolivien hat sich Nicaragua angeschlossen und Ecuador seinen Beitritt angekündigt. Die EU-Handelspolitik ori- entiert sich leider weiterhin an ihrer WTO-plus-Agenda. Mit standardisierten Verhandlungsmandaten, die den Zu- gang der europäischen Unternehmen auf die lateinameri- kanischen Märkte in den Mittelpunkt stellen und die da- bei noch weit über die Liberalisierungsagenda der Welthandelsorganisation hinausgehen, geht die EU- Kommission in die Verhandlungen mit den vermeintlich schwächeren Verhandlungspartnern in Lateinamerika. Sie versucht, den ALBA-Prozess zu untergraben. EU- Kommission und Bundesregierung müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass diese Politik zunehmend auf Wi- derstand stößt. Auf dem letztjährigen Wiener EU-La- teinamerika-Gipfel wurde das ganz deutlich: Von den vollmundigen Ankündigungen einer europäisch-latein- amerikanischen Freihandelszone ist dort nicht allzu viel übrig geblieben. Die EU muss die entwicklungspo- litischen Potenziale, die durch den sozialen Aufbruch und die regionale Integration erschlossen werden, end- lich anerkennen. Wir brauchen für die EU eine völlig neue Strategie, die den sozialen Umbruch in Lateiname- rika unterstützt, anstatt ihn zu hintertreiben. Zu unserem zweiten Antrag: Wir wollen weg von der Militarisierung der europäischen Außenpolitik. Deshalb müssen die notwendigen Mittel und Instrumente bereit- gestellt werden, um eine aktive Friedenspolitik zu entwi- ckeln und in der Praxis umzusetzen. Wir fordern in unse- rem Antrag die Bundesregierung auf, die deutsche EU- Ratspräsidentschaft zu nutzen, um eine Initiative für ei- nen zivilen Friedensdienst im Rahmen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. Bislang hören wir über- wiegend Vorschläge, die genau in die andere Richtung gehen. Im Rahmen des Europäischen Verfassungspro- zesses wird einer Militarisierung das Wort geredet: Die Mitgliedstaaten sollen ihre militärischen Kapazitäten aufstocken, eine europäische Rüstungsagentur wurde ge- gründet, europäische „battle groups“ werden aufgestellt. Zivile Alternativen enthielt der – glücklicherweise bis- her gescheiterte – Verfassungsentwurf jedoch nicht. Die Stärkung des Militärischen drückt sich auch in der zu- nehmenden Vermischung mit zivilen Bereichen der in- ternationalen Politik aus: Die Linke lehnt es ab, dass aus dem Europäischen Entwicklungsfonds die Militärmis- sionen auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt wer- den! Die sogenannte afrikanische Friedensfazilität muss aus dem Europäischen Entwicklungsfonds herausge- nommen werden. Die Linke fordert dies explizit in ei- n b d t s e b K a E l z d z z z ti c d w t d t h D K e m n m L r k d w w m L t d v B n g B a m w w s M k v b (C (D em weiteren Antrag, den wir gerade auf den Weg ge- racht haben. Auf diesem Weg würden sich innerhalb es EEF finanzielle Spielräume ergeben, um eine Initia- ive für einen Europäischen Zivilen Friedensdienst anzu- chieben. Um einen solchen Friedensdienst dann zu inem wirksamen Instrument der zivilen Konfliktbear- eitung und zu einer echten Alternative zu militärischer onfliktbearbeitung auszubauen, müssen sicher noch ndere Quellen erschlossen werden – auch außerhalb des EF –, aber zunächst einmal gilt es, den politischen Wil- en aufzubringen und an einer Stelle anzufangen. Es gibt ahlreiche Gruppen in verschiedenen Ländern der EU, ie versuchen, im Rahmen des zivilen Friedensdienstes ivile und präventive Konfliktbearbeitung konzeptionell u entwickeln und praktisch umzusetzen, und die sich unehmend untereinander vernetzen. Mit einem institu- onellen Rahmen für diese Vernetzung und einer entspre- henden umfassenden finanziellen Ausstattung könnte ie wichtige Arbeit dieser Gruppen wirksam unterstützt erden. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Ti- el des Antrages, den wir hier debattieren, heißt es „nach em Gipfel“. Der Inhalt ist jedoch weitestgehend iden- isch mit einem Vorgängerantrag, der „vor dem Gipfel“ ieß. Da der erste Antrag schlecht war, ist es auch dieser. as Hauptproblem liegt nicht in den vielen einzelnen lein-Klein-Punkten. Das Problem dieses Antrags ist in sehr politisches. Der Antrag wird aus einer vollkom- en defensiven Haltung heraus geschrieben. Es gibt kei- erlei Elemente für eine lebendige, konstruktive Zusam- enarbeit zwischen Lateinamerika und Europa. Nach ektüre ihres Antrags hat man den Eindruck, dass Eu- opa ein neoliberales Feuerwerk gegen den lateinameri- anischen Kontinent abfeuert, dem sich die Indigenen, ie Schwarzen und die Kubaner mit aller Kraft zu er- ehren haben. Ich glaube sie legen sich da eine Schein- elt zurecht. In Wirklichkeit haben wir es mit einem stark abneh- enden Interesse in Deutschland und Europa gegenüber ateinamerika zu tun. Dies hat mehrere Gründe: Die La- einamerikaner tauchen bei uns nicht als Flüchtlinge auf, ie Wirtschaftsdynamik dort ist eher schwach, nicht zu ergleichen mit den asiatischen Tigern. Und selbst die edrohung durch lateinamerikanische Drogen hat abge- ommen. Sie wurden zum Teil durch synthetische Dro- en ersetzt oder kommen aus anderen Regionen, zum eispiel aus Afghanistan, zu uns. Wir wollen die rückläufigen Beziehungen mit Latein- merika ausbauen. Dafür müssen wir aber kreativ sein, üssen offen und konstruktiv sein, müssen bereit sein, irkliche strategische Partnerschaften einzugehen. Aus unserer Sicht lohnt sich das sehr, und es gibt underbare Anknüpfungspunkte: Die jüngsten Wahl- iege in Lateinamerika bringen deutlich den Wunsch der enschen nach sozialen Reformen und nach einer stär- eren Einbeziehung der bisher rechtlosen indigenen Be- ölkerung zum Ausdruck. Positiv sind auch das Bestre- en nach einer deutlichen Differenzierung in den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8649 (A) ) (B) ) Außenbeziehungen sowie der ausgesprochene Wille zur regionalen Integration. Kurzum: Wenn Sie einen guten Antrag zum Thema lesen wollen, dann verweise ich Sie auf unseren Antrag vom 15. März letzten Jahres. Wir fordern die EU auf, die positive politische Konjunktur in Lateinamerika zu nut- zen, um eine echte strategische Partnerschaft aufzu- bauen. Inhaltlich soll sich die enge Kooperation auf die politische und wirtschaftliche Unterstützung der regio- nalen Integration, eine umwelt- und energiepolitische Zusammenarbeit, die Förderung der demokratischen Konsolidierung und der Menschenrechte sowie der Ko- operation im Hochschulbereich konzentrieren. Um in diesen Bereichen deutlich Flagge zu zeigen, gilt es, auch die Mittel aufzustocken. Auf EU-Ebene und in der deut- schen Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika. Ganz besonders möchte ich noch unsere Position zu Kolumbien hervorheben. Die Koalition scheint da ja heillos zerstritten zu sein. Bisher war sie nicht in der Lage, überhaupt einen Antrag zu Lateinamerika vorzule- gen, nicht mal zum EU-Lateinamerikagipfel letztes Jahr in Wien. Der Umgang mit Kolumbien und seinem auto- ritären Präsidenten Uribe scheint ein wesentlicher Kon- fliktpunkt zu sein. Es ist beunruhigend, dass die kolum- bianische Regierung in der deutschen Außenpolitik hofiert wird. In keinem anderen Land Lateinamerikas gibt es so eklatante Menschenrechtsverletzungen, soviel Zusammenspiel zwischen Regierung, Politik und para- militärischen Mörderbanden wie in Kolumbien. In kei- nem anderen Land gibt es Millionen von Binnenflücht- lingen. Wir möchten nicht, dass Deutschland und Europa sich immer mehr zum Juniorpartner des „Plan Colom- bia“ der USA machen. Wir fordern, dass bei der bilateralen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien zuvor- derst der Schutz der Menschenrechte und die Sicherheit von Menschenrechtsaktivisten stehen. Und es gilt, sich keinen Initiativen wie dem Plan Colombia anzuschlie- ßen, die zum Ziel haben, den Drogenanbau durch rein militärische und umweltzerstörende Mittel einzudäm- men. Es macht auch keinen Sinn, bei der Bekämpfung der Guerilla allein auf militärische Mittel zu setzen. Nur eine Verhandlungslösung kann Kolumbien aus der jahr- zehntelangen bewaffneten Konfrontation herausführen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Europäische Datenschutzstandards bei der Weitergabe von Fluggastdaten (PNR) an die USA sicherstellen – Bericht: Konsequenzen ziehen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30. Mai 2006 zur Weitergabe europäischer Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika B m d d v B d e d d Z c g K m 1 a g z G 2 w t b D d T m g z p g a v w d R E T j A m w a a (C (D – Antrag: Stärkung des Daten- und Rechts- schutzes bei der Weitergabe von Fluggast- daten an die USA (Tagesordnungspunkt 18 und Zusatztagesord- nungspunkte 9 und 10) Wolfgang Gunkel (SPD): Die Anträge der Fraktion ündnis 90/Die Grünen und der FDP beschäftigen sich it einem sehr wichtigen Problem. Der Europäische Gerichtshof hat am 30. Mai 2006 en Beschluss des Rates über das Abkommen zwischen er EG und den USA zur Weitergabe von Fluggastdaten on 2004 – Passenger Name Records, PNR – an die US- ehörden sowie die Entscheidung der Kommission über ie Angemessenheit des Schutzes der Daten für nichtig rklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, ass beide Rechtsakte gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, a sie nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruhen. ur materiellen Frage, ob das Datenschutzniveau ausrei- hend ist, hat der Europäische Gerichtshof nicht Stellung enommen. Das Abkommen von 2004 ist jedoch nicht sofort außer raft getreten. Die Kommission hat es aufgrund des Urteils it Wirkung zum 30. September 2006 gekündigt. Am 6. Oktober 2006 unterzeichnete die EU ein Interims- bkommen mit den USA über die Weitergabe von Flug- astdaten – Passenger Name Records, PNR –, das bis um 31. Juli 2007 gilt. Es ersetzte das vom Europäischen erichtshof für nichtig erklärte Abkommen vom 28. Mai 004. Das Übereinkommen regelt die elektronische Daten- eitergabe aus den Buchungs- und Abflugkontrollsys- emen der Fluggesellschaften an die Zoll- und Grenz- ehörde des Department of Homeland Security, DHS. em DHS und den anfragenden Behörden wird somit er Zugriff auf 34 Datensätze ermöglicht. Dazu gehören unter anderem E-Mail-Adresse und elefonnummer, Ticketinformationen samt allen Infor- ationen zur Bezahlung des Tickets. Unter Datenschutz- esichtspunkten, das führt der Antrag der Grünen auch u Recht aus, ist dieses Abkommen nicht unbedingt ositiv zu bewerten. Schließlich können schon die Ess- ewohnheiten eines einzelnen Passagiers die Fahnder us den USA auf seine Fährte locken und ihn unter Terror- erdacht stellen. Bei allen Bedenken, die gegen das Abkommen erhoben erden können, sollte jedoch nicht vergessen werden, ass der Datenschutz in den USA nicht die herausragende olle spielt und die wichtige Bedeutung hat, wie dies in uropa – zum Glück – der Fall ist. Die Bekämpfung des errorismus scheint seit dem 11. September 2001 nahezu eden Eingriff in die Bürgerrechte zu rechtfertigen. Dennoch können wir davon ausgehen, dass mögliche bkommen mit jedem einzelnen Mitgliedstaat und nicht it der gesamten EU und ihren Verhandlungsoptionen ohl insgesamt noch schlechter für den Datenschutz usgefallen wären. Die Forderung der FDP-Fraktion, den Datentransfer uszusetzen, bis eine Rechtsgrundlage gefunden wurde, 8650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) bedeutet ein noch größeres Risiko für den Datenschutz. Denn ohne Abkommen gäbe es auch keine rechtliche Verpflichtung der USA, gewisse Datenschutzstandards einzuhalten. Weniger Rechtsklarheit wäre die Folge. Außerdem dürfen wir nicht ignorieren, dass sich die Fluggesellschaften ja geradezu verpflichtet fühlen, die Passagierdaten weiterzugeben, um nicht den Entzug der Landerechte zu riskieren. Dennoch spreche ich mich gegen die Anträge aus. Der Antrag auf Drucksache 16/1876 der FDP-Fraktion wurde bereits im Innenausschuss mit den Stimmen der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, da der Abschluss des Interimsabkommens einen Zeitgewinn bedeutet, um weitere Verhandlungen zu führen. Die Bundesregierung hat am 22. Februar diese Verhandlungen mit den USA aufgenommen, um bis zum Ende der deut- schen Ratspräsidentschaft ein neues Abkommen auszu- handeln. Die Anträge sind derzeit irrelevant, denn ich glaube und hoffe, dass es der Bundesregierung mit Unterstützung der anderen EU-Staaten gelingen wird, ausreichende datenschutzrechtliche Standards während der Verhandlungen einzufordern und diese in eine entsprechende Vertragsform zu bringen. Dabei wären „europäische Rechte“ schon als Erfolg zu werten. Mit Abschluss des Vertrages ist dann ein vom Deutschen Bundestag zu verabschiedendes Vertragsgesetz erforder- lich. Ernst Burgbacher (FDP): Bei der heutigen Debatte geht es um ein Thema, welches uns seit mehreren Jahren begleitet, jedoch nichts von seiner Aktualität verloren hat. Daran nicht ganz unschuldig ist die Bundesregierung, die versäumt hat, sich auf europäischer Ebene frühzeitig für ein Abkommen mit den USA einzusetzen, welches europäische Datenschutzstandards angemessen berück- sichtigt. Mehrfach haben wir die Bundesregierung aufgefordert, mit den USA auf Augenhöhe zu verhandeln. Leider haben wir noch immer keine Anzeichen seitens der Bundesregierung erhalten, dass bei neuerlichen Verhand- lungen die europäische Position endlich angemessen berücksichtigt wird. Noch ist Zeit, da Mitte dieses Jahres ein Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Passagierdaten durch die EU ausgehandelt werden muss. Das Interimsabkommen, welches bislang in äußerst unbefriedigender Weise die Weitergabe von Fluggastdaten regelt, läuft befristet bis zum 31. Juli 2007. Für die Bundes- regierung bleibt somit während ihrer Ratspräsidentschaft die Aufgabe, aber auch die Zeit, sich für ein neues Abkommen einzusetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf: Nehmen Sie un- sere Bedenken auf, setzen Sie sich für eine Änderung des bestehenden Abkommens ein. Es muss ein Abkommen geschaffen werden, welches nun endlich einen angemes- senen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen der USA und den Bürger- und Freiheitsrechten der Flugpassagiere schafft. Hierfür muss überprüft werden, welche der 34 angeforderten Passagierdaten tatsächlich für eine Ver- besserung der Sicherheit des Luftverkehrs unabdingbar s B S u d d E ü d d a A s p H d s d V u b f l z ü b d d w ü n d s d f w d w u a A s S F R d 2 V s R f f (C (D ind. Ist es wirklich notwendig, ein Feld für „allgemeine emerkungen“ vorzuhalten? Ist es zur Verbesserung der icherheit des Luftverkehrs unablässig, dass das Reisebüro nd der Bearbeiter mitgeteilt werden oder die Nummern er Gepäckanhänger? Eines ist klar: Vor Abschluss eines Abkommens über ie Weitergabe von Passagierdaten muss eine umfassende valuation des bisherigen Abkommens erfolgen. Bevor ber die endgültige Weitergabe von Passagierdaten verhan- elt wird, muss geprüft werden, welche der 34 Daten, die ie USA momentan heranziehen können, tatsächlich uch dem Zweck der Terrorismusbekämpfung dienen. uch die übrigen Daten müssen eingehend daraufhin unter- ucht werden, ob sie unter dem Gesichtspunkt des euro- äischen Datenschutzes weitergegeben werden können. ier ist die Bundesregierung gefordert. Sorgen Sie dafür, ass die Europäische Kommission hier europäische Daten- chutzrechte umfassend beachtet. Dringend revidiert werden muss aber auch das System er Datenweitergabe. Das bislang praktizierte „pull“- erfahren muss unverzüglich auf ein „push“-Verfahren mgestellt werden. Hierdurch bleibt die Möglichkeit estehen, auf die Weitergabe Einfluss zu nehmen. Ich ordere die Bundesregierung daher auf, auf die Umstel- ung auf das „push“-Verfahren hinzuwirken. Um den europäischen Datenschutzstandards Rechnung u tragen, muss aber vor allem auch bei den Verhandlungen ber ein Nachfolgeabkommen auf eine strikte Zweck- indung der Datenübermittlung gedrängt werden. Bei ieser Vielzahl der zu übermittelnden Daten muss durch ie Partner des Abkommens eindeutig klargestellt werden, ofür diese Daten verwendet werden. Eine Verwendung ber einen im Abkommen festzuschreibenden Zweck darf icht erfolgen. Hier obliegt es der Bundesregierung, sich afür einzusetzen, insbesondere durch die US-amerikani- che Seite bindende Verpflichtungserklärungen zu erhalten, ass die Passagierdaten von der allgemeinen Informations- reiheit des „Freedom of Information Act“ ausgenommen erden. Ich fordere die Bundesregierung auf, darauf zu drängen, ass auch die Speicherfristen so kurz wie möglich gehalten erden und die Passagiere nicht nur über die Sammlung nd Speicherung der Daten unterrichtet werden, sondern uch unabhängige Beschwerdeinstanzen errichtet werden. llein hierdurch kann eine rechtsstaatliche Kontrolle ge- ichert werden. Allein hierdurch kann ein effektiver chutz der Freiheits- und Bürgerrechte der europäischen lugpassagiere gewährleistet werden. Ich fordere die Bundesregierung auf: Ziehen Sie im ahmen ihrer Ratspräsidentschaft die Konsequenzen aus em Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 006. Setzen Sie sich für eine gleichberechtigte erhandlung zwischen der EU und den USA ein und chaffen Sie ein Abkommen, welches den Daten- und echtsschutz bei der Weitergabe von Fluggastdaten um- assend stärkt. Jan Korte (DIE LINKE): Wer aus Europa in die USA liegt, wird durchleuchtet, titelte eine Tageszeitung Anfang Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8651 (A) ) (B) ) dieses Jahres. Dieser Auffassung waren nicht zuletzt auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments, als sie ihre Kritikpunkte an dem Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Fluggastdaten benannten. Auch der Europäische Gerichtshof hatte Probleme mit dem 2004 geschlossenen Abkommen und kippte das Verfahren im Mai 2006, vor allem aus juristi- schen Gründen. Eilig wurde daraufhin nachverhandelt, und nun haben wir ein sogenanntes Interimsabkommen, das noch bis Juli 2007 Gültigkeit besitzt. Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft obliegt es nun der Kanzlerin und ihrem Fachminister, Wolfgang Schäuble, ein neues, langfristiges Abkommen zwischen der Union und den USA auszuhandeln. Die Verhandlungen stehen jedoch aus Sicht der Linksfraktion unter keinem guten Stern. Haben wir doch miterleben müssen, wie zum einen die US-amerikanischen Behörden verabredete Zusagen über das Verfahren der Übermittlung und die Verwendung der Daten nicht eingehalten haben. Zum anderen erleben wir, wie uns die Bundesregierung seit 2004 detaillierte Informationen zu den beiden bisherigen Abkommen verweigert. So wurde zum Beispiel vereinbart, dass einmal im Jahr eine Überprüfung der Datenweiter- gabepraxis stattfinden soll. Diese fand bisher nur ein ein- ziges Mal statt. Die Ergebnisse werden seitdem geheim- gehalten. Überhaupt scheint vieles im Dunkeln zu liegen, wenn man nach den konkreten Verabredungen des Interims- abkommens fragt. Recherchen einer Nachrichtenagentur ergaben im Dezember 2006, dass die 34 übermittelten personenbezogenen Daten von Flugpassagieren mit Ziel Vereinigte Staaten mit anderen Daten verknüpft, bis zu 40 Jahre gespeichert und die Reisenden nach ihrem indi- viduellen Sicherheitsrisiko bewertet werden – alles unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus. Technisch wird dieses bürgerrechtsfeindliche Vorgehen von US-amerikanischer Seite durch das so genannte ATS – das „Automated Targeting System“ – flankiert. Die Existenz und Nutzung des Systems soll den EU- und bundesdeutschen Verantwortlichen nicht bekannt gewesen und erst im November durch einen Vermerk im „Federal Register“ öffentlich geworden sein. Seltsam, denn bereits im März 2005, also ein Jahr vor Abschluss des Interims- abkommens, hatte der Beauftragte des US-Zolls, Robert C. Bonner, in einer Anhörung vor dem Repräsentanten- haus auf die Existenz und Nutzung des ATS aufmerksam gemacht. Die Empörung, besonders von Justizkommissar Frattini, war dennoch zumindest gegenüber der Öffentlich- keit groß. Zur selben Zeit erklärte aber Telmo Baltazar, Rechtsberater der Europäischen Union bei deren Vertretung in Washington und Unterhändler des Abkommens, dass die Risikobewertung von Reisenden durch das ATS im Einklang mit dem getroffenen Vertrag stünde. Zitat aus der „Washington Post“: „Die Risikoeinschätzung ist ein normales Werkzeug der Strafverfolgung“. Was sollen wir denn nun glauben? Einerseits steht der Umgang mit den europäischen Daten durch US-Behörden nicht im Einklang mit den Verabredungen, andererseits erklärt ein EU-Vertreter, dass darin kein Problem zu sehen sei. Auch die Tatsache, dass die USA bis heute nicht von dem sogenannten „pull-“ auf das datenfreundlichere „ z d Ü e v G a A d w d M „ W a s O n t F s w e d u h d F a d B T h m u f j D e ä T B b D R i T v D g a r p c (C (D push“-Verfahren umgestellt haben, trägt nicht gerade ur Vertrauensbildung bei. Daneben bleibt festzuhalten, ass das sich in Anwendung befindliche Verfahren zur bermittlung von Fluggastdaten nicht mit den geltenden uropäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen ereinbar ist. In eklatantem Maße wird hier gegen rundrechte verstoßen, insbesondere gegen das Recht uf den Schutz personenbezogener Daten. Die Linksfraktion hat vor diesem Hintergrund einem ntrag der FDP im Innenausschuss zugestimmt und begrüßt ie Initiative der Grünen. Gleichzeitig aber frage ich mich, arum in einigen zentralen Punkten der vorliegende Antrag er Grünen eher vorsichtig Kritik übt. So sind wir der einung, dass die Bundesregierung nicht nur auf eine Reduzierung der 34 Datenelemente hinwirken“ soll. ir fordern in diesem Zusammenhang die Reduzierung uf die Kerndaten. Denn wozu brauchen die US-Behörden ensible Daten wie die Kreditkartennummern und -konten? hne eine Korrektur in diesem Bereich können wir einem euen Abkommen nicht zustimmen. Auch wir vertreten die Auffassung, dass das Verfahren ransparent gestaltet werden muss, dass das ATS für die luggastdaten nicht weiter genutzt werden darf, dass die ofortige Umstellung von „pull“ auf „push“ umgesetzt erden, dass kurze Speicherfristen vereinbart und ein ffektiver Rechtsschutz gewährleistet werden müssen, ass eine strikte Zweckbindung der Daten vorgenommen nd ein Verbot der Weiterleitung der Daten an US-Ge- eimdienste eingefordert werden müssen. In Bezug auf ie bisherige Informationspolitik durch EU-Kommissar rattini und Bundesinnenminister Schäuble steht für uns ußer Frage, dass Bundestag und Europäisches Parlament urch Mitbestimmung ihre Kontrollfunktion gegenüber undesregierung und EU wahrnehmen können müssen. Für mich ist völlig unbegreiflich, dass zu diesem hema erst am morgigen Tage – wir debattieren bereits eute über das Problem – ein Berichterstattergespräch it Staatssekretär Peter Altmaier stattfinden soll. Zum Schluss möchte ich deutlich sagen, dass wir eine mfassende Evaluierung der Datenweitergabepraxis ordern, die bisher nicht stattgefunden hat. Im Moment edenfalls ist kein Sinn in der Datenübermittlung und atenspeicherung zur Bekämpfung des Terrorismus zu rkennen. Die einzige Evaluierung der nach 2001 ver- nderten Einreisebestimmung in die USA hat die US- ourismusindustrie vorgenommen. Sie stellt fest, viele esucher empfänden die Behandlung durch die Grenz- eamten bei der Einreise in die USA als „schrecklich“. as Verfahren sei „unfreundlich und ineffizient“. Das esultat: Seit 2001 sind 58 Millionen Besucher weniger n die Staaten geflogen; 194 000 Arbeitsplätze in der ourismusbranche sind weggefallen; Umsatzeinbußen on bis zu 94 Milliarden US-Dollar sind zu verkraften. ie Auswirkungen auf Europa sind darin noch nicht auf- eführt. Dass die derzeitige Praxis der Datenweitergabe n die USA nicht dem Wohle der europäischen Bürge- innen und Bürger dient, sollte auch die deutsche Rats- räsidentschaft zur Kenntnis nehmen und dementspre- hend handeln. 8652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bekämpfung der Kriminalität und der Kampf gegen den internationalen Terrorismus können nur erfolgreich sein, wenn wir grenzüberschreitend handlungsfähig sind und mit verbündeten Staaten zusammenarbeiten. Daher ist die Kooperation mit den Vereinigten Staaten von Amerika unverzichtbar. Diese Kooperation erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Der Erfolg dieser Zusammenarbeit hängt allerdings maßgeblich davon ab, dass wir rechts- staatliche Normen und Grundsätze uneingeschränkt zum Maßstab unseres Handelns machen. Bürger- und Freiheits- rechte dürfen nicht unverhältnismäßigen Mitteln der Auseinandersetzung mit dem internationalen Terrorismus geopfert werden. Die Feinde der Demokratie wollen unsere freie Gesellschaft beschädigen. Wenn wir selbst unsere Freiheit aufgeben, haben die Extremisten ihr Ziel erreicht. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu bewahren, das muss auch für die Weitergabe von Flug- gastdaten an die US-Behörden – unser heutiges Thema – gelten. Die Weitergabe von Fluggastdaten betrifft den sensiblen Bereich des Datenschutzes und damit auch die Frage der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Worum geht es hier eigentlich genau? Flug- gesellschaften mit Reiseziel USA werden von den US- Grenzbehörden aufgefordert, Daten ihrer Fluggäste zu übermitteln. Konkret handelt es sich hierbei um nicht weniger als 34 Angaben pro Person, die auch auf den Gesundheitszustand, die Essgewohnheiten und die Reli- gionszugehörigkeit der Fluggäste schließen lassen. Da die Fluggesellschaften frühzeitig die zuständigen EU- Stellen über diese Anforderung informierten, kam im Mai 2004 ein erstes Abkommen zwischen den USA und der EU zum Datenaustausch zustande. Dieses Abkom- men wurde vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt, weil die Persönlichkeitsrechte der Passagiere nicht ausreichend geschützt waren. Mittlerweile gibt es ein Interimsabkommen, das bei Datenschützern jedoch weiterhin auf erhebliche Bedenken stößt. Dieses Interims- abkommen läuft zum 31. Juli aus, es muss also ein neues Abkommen verhandelt werden. Hierbei kommt der Bundesregierung als EU-Rats- präsidentin und damit Verhandlungsführerin der Euro- päischen Union eine besondere Verantwortung zu. Sie hat die Möglichkeit, wieder die richtige Balance herzu- stellen zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der EU-Bürgerinnen und Bürger und einer effektiven Sicherheitskooperation mit den USA. In unserem Antrag fordern wir daher die Bundesregierung auf, bei den Neu- verhandlungen auf folgende Punkte zu achten: Die Bundesregierung muss sich bei den Verhandlungen am adäquaten Abkommen mit Kanada und den Forderungen der Art.-29-Datenschutzgruppe des Europäischen Parla- ments orientieren. Das heißt konkret, dass die 34 Merk- male auf ein sinnvolles Maß reduziert werden. Es gibt keinen logischen Grund, warum die Essgewohnheiten von Passagieren sicherheitsrelevant sind. Es heißt weiter, dass die Weitergabe von Daten an eine strikte Zweck- bindung gekoppelt werden muss. Die erhobenen Daten müssen ausschließlich für Sicherheitsmaßnahmen verwen- det werden und nicht etwa für kommerzielle Zwecke. Und s W D d W d A B F v d H G F U d i a E ü d d z n h s t b S u W n s w h e e s T g s P n m f a s z 2 ü s D G li n (C (D chließlich, dass für die Übermittlung, Verarbeitung und eitergabe von Fluggastdatensätzen rechtsverbindliche atenschutzverpflichtungen geschaffen werden müssen, enn diese gibt es bisher nicht. Lassen Sie mich zu einem weiteren Risiko bei der eitergabe von Fluggastdaten kommen, Die Fluggast- aten dürfen nicht für das von den US-Behörden genutzte utomated Targeting System – ATS – verwendet werden. ei diesem System werden unter anderem die Daten von luggästen ausgewertet, um eine „Risikoeinschätzung“ on Reisenden zu erstellen. Ich möchte in diesem Fall auf die Inhaftierung des eutschen Staatsbürgers Majid Shehadeh verweisen. err Shehadeh wurde aller Wahrscheinlichkeit nach auf rundlage des ATS als „Risikopassagier“ eingestuft. Am lughafen in Las Vegas wurde ihm die Einreise in die SA ohne Angabe von Gründen verwehrt. Erst nach einer reitägigen Inhaftierung konnte Herr Shehadeh wieder n die Bundesrepublik ausreisen. Das ATS stößt aber uch bei der EU-Kommission auf Kritik. So bemängelt U-Kommissar Franco Frattini, dass die den US-Behörden bermittelten Daten entgegen dem Abkommen zwischen er USA und der EU nicht nach vier Jahren gelöscht, son- ern 40 Jahre lang gespeichert werden. Hier muss unver- üglich Klarheit geschaffen werden. Darüber hinaus ist es otwendig, dass die Bundesregierung bei den Neuver- andlungen darauf hinwirkt, dass die Passagiere voll- tändig über Zweck und Umfang der Datenerhebung un- errichtet werden. Wir werden das weitere Vorgehen der Bundesregierung ei den Verhandlungen mit den USA kritisch begleiten. ie muss dafür Sorge tragen, dass Grundrechtsschutz nd Sicherheitsinteressen im Folgeabkommen nicht im iderspruch stehen. Unser aller Grundrechte können ur gewahrt werden, wenn in der Kooperation mit Dritt- taaten europäische Datenschutzstandards gewährleistet erden. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft at die Bundesregierung die Gelegenheit, diese Missstände ndlich zu beheben – zum Schutz der Bürgerrechte, aber benso zur Verwirklichung einer glaubwürdigen, rechts- taatlichen und effektiven Bekämpfung des internationalen errorismus. „Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu ewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Dieses Zitat tammt nicht von einem Grünen, sondern von einem US- räsidenten namens Benjamin Franklin. Und es war och nie so richtig wie heute. Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister des Innern: Der Rat hat das Verhandlungsmandat ür ein neues PNR-Abkommen am 22. Februar 2007 ngenommen. Das neue Abkommen soll nach den Vor- tellungen der EU das derzeitige Interimsabkommen, das bis um 31. Juli 2007 befristet ist, ersetzen. Am 26. Februar 007 fand in Washington die erste Verhandlungsrunde ber ein neues PNR-Abkommen statt; dabei bestätigte ich, dass die Verhandlungen extrem schwierig werden. ie EU-Seite hat aber keinen Zweifel gelassen, dass im egensatz zu den US-Vorstellungen auf rechtlich verbind- che, spezifische datenschutzrechtliche Regelungen icht verzichtet werden kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8653 (A) ) (B) ) Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist ein Ab- kommen mit den USA, das langfristig Rechtssicherheit schafft, einen angemessenen Datenschutz bietet und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Mit abwegigen Rechtsauffassungen und unzutreffenden Schlussfolge- rungen, wie sie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen kennzeichnen, wird man dieses Ziel aber nicht erreichen. Der Antrag lässt erkennen, dass die Antragsteller offen- bar nur sehr oberflächlich recherchiert haben. So behaup- ten die Antragsteller zum Beispiel, dass die gegenwärtige Praxis der Übermittlung von PNR-Daten rechtswidrig sei, weil sie nicht der EG-Datenschutzrichtlinie entspreche. Dies ist schlicht und ergreifend unzutreffend. Die Verfas- ser des Antrages müssen sich fragen lassen, ob ihnen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 nicht bekannt ist. Der EuGH hat darin eindeutig festgestellt, dass die Übermittlung der PNR-Daten an die USA eine Verarbeitung darstellt, die die öffentliche Sicherheit und die Tätigkeiten des Staates im strafrechlichen Bereich betrifft und dass auf derartige Verarbeitungen die EG- Datenschutzrichtlinie keine Anwendung findet. Das heißt natürlich nicht, dass das Datenschutzniveau in den USA bei der PNR-Verwendung im Belieben der US-Behörden stehen kann. Hierzu haben die USA Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz – die soge- nannten Undertakings – abgegeben. Die Antragsteller versuchen den Eindruck zu erwecken, als ob die Under- takings unverbindlich und damit gleichsam wertlos seien. Auch dies ist nicht richtig. Bei den Undertakings handelt es sich keinesfalls um bloße Absichtserklärungen, sondern um Verpflichtungen, die die Grundlage für die PNR-Übermittlungen bilden. Bereits 2004 – also zu Zeiten der Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen – hatte die EG die Angemessenheit dieser Grundlage aner- kannt, und Deutschland hatte dem ausdrücklich zuge- stimmt. Hieran ist im Kern festzuhalten, wenngleich in einzelnen Punkten weitere Verbesserungen wünschens- wert wären. Die Antragsteller behaupten, es sei zweifelhaft, ob die USA ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhiel- ten. Wenn derartige Behauptungen nicht durch Tatsachen unterlegt werden, ist damit nichts anzufangen. Worauf die Antragsteller zum Beispiel ihre Behauptung stützen, die von den USA in Zusammenarbeit mit der Kommission durchgeführte gemeinsame Überprüfung sei „unvoll- ständig“ gewesen, entzieht sich meiner Kenntnis. Über Kritik an der Praxis der PNR-Datenübermittlung kann man sicher im Einzelnen sachlich diskutieren. Polemik und unzutreffende Behauptungen helfen jedoch keinem weiter. Auf diese Weise wird man die USA nicht partner- schaftlich für einen neuen Vertrag gewinnen können. Unrichtig ist auch, dass die von den USA zugesagte Umstellung vom sogenannten pull- auf das push-Verfahren noch nicht eingeleitet worden sei. Hierzu heißt es wörtlich in den Undertakings: „Das CBP, Bureau of Customs and Border Protection, wird die Passagierdaten aus den Re- servierungssystemen der Fluggesellschaften abrufen („pull“), bis die Fluggesellschaften in der Lage sind, ein System für die aktive Übermittlung der Daten („push“) an das CBP in Betrieb zu nehmen. Tatsache ist, dass ein T f p s F t v s i P r S m z Z e h tä s A A F b A B D S d d m i s R m D o r 2 m f d p g D P z w e d d s v a m w n (C (D eil der Fluggesellschaften – hiesigen Erkenntnissen zu- olge sind es derzeit circa 15 – die PNR-Daten bereits im ush-Verfahren übermitteln. Andere Fluggesellschaften ehen im Benehmen mit den USA noch einige technische ragen als klärungsbedürftig an. Es ist natürlich ein zen- rales Anliegen der EU, mit dem neuen Vertrag zu einer ollständigen Umstellung auf push zu kommen. Insoweit ollte bei allen Fraktionen Einigkeit bestehen. Wenn aber n diesem Punkt bereits volle Übereinstimmung mit der osition der Bundesregierung besteht, ist eine Aufforde- ung durch den Bundestag völlig überflüssig und als reiner chaufensterantrag zu bewerten. Die angestrebte neue Vereinbarung mit den USA uss insbesondere zu den Bereichen Speicherdauer, An- ahl der Datenelemente, Behandlung sensitiver Daten, weckbeschränkungen und Rechtsbehelfsmöglichkeiten ine sachgerechte Balance zwischen Sicherheit und Frei- eitsrechten finden. Dies darf aber nicht darüber hinweg- uschen, dass die Verhandlungen mit den USA extrem chwierig sind, weil die USA eigentlich kein neues bkommen wollen. Man sollte den USA einen solchen usstieg nicht noch durch unrealistische und überzogene orderungen erleichtern, die die Verhandlungen eher lockieren als voranbringen. Ich mache noch einige Bemerkungen zu den in dem ntrag von Bündnis 90/Die Grünen aufgestellten ehauptungen über einen angeblich mangelhaften atenschutz in der dritten Säule. Im Bereich der dritten äule besteht ein engmaschiges System maßgeschnei- erter bereichsspezifischer Datenschutzbestimmungen, as sich bislang hervorragend bewährt hat. Von einem angelhaften Datenschutz in der dritten Säule zu sprechen, st daher reine Polemik. An der Notwendigkeit bereichs- pezifischer Regelungen würde auch ein allgemeiner ahmenbeschluss zum Datenschutz nichts ändern. Viel- ehr haben die Beratungen des Rahmenbeschlusses zum atenschutz in der dritten Säule gezeigt, wie schwierig der wenig sachgerecht es ist, bereichsspezifische Detail- egelungen zu verallgemeinern. Die bestehenden rund 50 Vorbehalte der Mitgliedstaaten gegenüber dem Rah- enbeschlussentwurf sind nicht Ausdruck datenschutz- eindlicher Haltung, sondern der begründeten Sorge, ass Arbeitsabläufe, die seit Jahren in den Mitgliedstaaten raktiziert und bisher keinerlei Anlass zu Beanstandungen egeben haben, durch gut gemeinte, aber unpassende etailregelungen zum Datenschutz erschwert werden. Gleichwohl tritt Deutschland mit Nachdruck in seiner räsidentschaft für einen allgemeinen Rahmenbeschluss um Datenschutz in der dritten Säule ein. Deutschland ird sich im Rahmen seiner Präsidentschaft intensiv um ine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten bemühen, ie zu einer weiteren Optimierung des Datenschutzes in er dritten Säule führt. Die Bundesregierung hat sich in Bezug auf den Daten- chutz keinerlei Versäumnisse vorzuwerfen. Der Antrag on Bündnis 90/Die Grünen ist kontraproduktiv. Er beruht uf mangelhafter Tatsachenrecherche, die darüber hinaus it rechtlich falschen Schlussfolgerungen verbunden ird. Dieser Antrag hilft den europäischen Interessen icht; er schadet der Verhandlungsposition der EU und der 8654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Daher ist der Antrag abzulehnen. Ebenfalls abzulehnen ist der Antrag der FDP. Er ist zeitlich überholt, da zwischenzeitlich mit dem Interims- abkommen vom Oktober 2006 und den derzeitigen Ver- handlungen über ein langfristiges Abkommen die erfor- derlichen Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 30. Mai 2006 gezogen worden sind. Die dem Antrag der FDP zugrundeliegende Intention, die Übermittlung von PNR-Daten generell zu unterbinden und deren Nutzung für Sicherheitszwecke zu verhindern, ist in Anbetracht der Bedrohungen durch den Terrorismus völlig abwegig. Dies wird weder den US-amerikanischen noch den euro- päischen Sicherheitsinteressen gerecht. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Keine Hermes-Bürgschaft für das Ilisu- Staudammprojekt – Keine Hermes-Bürgschaft für den Ilisu- Staudamm in der Türkei (Tagesordnungspunkt 19) Bernward Müller (Gera) (CDU/CSU): Ich freue mich, heute mit Ihnen über ein wichtiges Thema disku- tieren zu können: die Vergabe von Bürgschaften der Bundesrepublik Deutschland für das Staudammprojekt Ilisu. Der Ilisu-Staudamm ist ein Teil des Südanatolien-Pro- jektes, das mehrere Staumauern an den Flüssen Euphrat und Tigris umfasst. Mit ihrer Hilfe will die Regierung in Ankara die Region bewässern und entwickeln. So soll der steigende Energiebedarf der Region durch die Energie- gewinnung aus Wasserkraft gedeckt werden. In Planung ist dieses gewaltige Projekt bereits seit 1997. Aufgrund sozialer und ökologischer Bedenken zogen die Hauptinvestoren 2001 ihre Angebote zurück. Nach einer längeren Überarbeitungsphase legte das Betreiberkonsor- tium Anfang 2006 erneut Pläne zur Umweltverträglichkeit und Umsiedlung vor. Doch auch diese genügten weder den Standards der Weltbank noch den Vorgaben der Weltstaudammkommission. Sehr geehrte Damen und Herren von den Linken und Bündnis 90/Die Grünen, ich stimme mit Ihnen darin überein, dass das Projekt dringend einer Weiterentwick- lung, insbesondere in sozialer und ökologischer Hinsicht, bedarf. Daher müssen wir mit realistischem Blick unsere Möglichkeiten prüfen, als Bundesrepublik Deutschland mit unseren sozialen und ökologischen Standards auf dieses Megaprojekt Einfluss zu nehmen. Festgehalten werden muss: Das Projekt wird kom- men – mit oder ohne deutsche Beteiligung. Der unbe- dingte Wille der türkischen Regierung, das Projekt in je- dem Fall zu realisieren, ist durch die Grundsteinlegung durch den Ministerpräsidenten Recep Erdoğan im letzten J B S d S f B S P P li e s t d h w M W e B d F d S D w z d l a v d E d s t D z g J I m u a u d k Z u u B (C (D ahr sowie durch die bereits laufenden Arbeiten um die austelle herum und auf der Baustelle dokumentiert. Zudem gibt es einen wesentlichen Unterschied zu der ituation im Jahre 2001: Es sind neue Kräfte aufgetreten: ie New Global Player. Es sind wirtschaftlich boomende chwellenländer wie China und Indien, die nach lang- ristigen Infrastrukturprojekten, Handelsabkommen und ergbaukontrakten suchen und dabei deutlich andere tandards als wir anwenden. Nehmen Sie das Beispiel Afrika: Die New Global layer kümmert es nicht, wie und unter welchen Standards rojekte umgesetzt werden. Sie mischen sich grundsätz- ch nicht in die inneren Angelegenheiten der Partnerländer in und knüpfen die Zusammenarbeit auch nicht an trenge Konditionen, wie es die westlichen Geberländer un. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass sich ie Bedingungen, unter denen wir an Großprojekten teil- aben können, verändert haben. Tun wir dies nicht, so erden andere Länder diese Projekte mit ihren eigenen aßstäben realisieren. Das aber verstellt uns selbst den eg, Einfluss zu nehmen auf die Konditionen, unter denen s geschieht. Noch haben wir es in unserer Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken und ündnis 90/Die Grünen, können Sie es verantworten, ass die in Ihren Anträgen beschriebenen möglichen olgen, die – und das möchte ich an dieser Stelle aus- rücklich betonen – hier im Deutschen Bundestag mit icherheit niemand gutheißen wird, zur Realität werden? ass über 50 000 Menschen ohne Sicherheiten umgesiedelt erden, dass Umwelt und unwiederbringliches Kulturgut erstört werden, dass wir jegliche Möglichkeiten, auf ieses oder verwandte Projekte Einfluss zu nehmen, ver- ieren? Meine Fraktion kann das nicht und wird dies uch nicht zulassen! Die Debatte, die wir hier heute führen, dreht sich um iel mehr als nur das Ilisu-Staudammprojekt. Die Anzahl er Global Player in der Weltpolitik nimmt seit dem nde des Ost-West-Konfliktes stetig zu. Die Wirtschaften er Transformations- und Schwellenländer wachsen be- tändig. Damit wird ihr Gewicht immer stärker. Vielerorts reten sie schon heute als ernst zu nehmende Partner auf. och internationale Vereinbarungen zum Klimaschutz, ur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Menschenrechte ehen dabei häufig unter. Sehen wir der Tatsache ins Auge: In den kommenden ahren werden wir noch oft mit Sachlagen, die dem Fall lisu ähneln, zu tun haben. Wir werden lernen müssen, it diesen Situationen verantwortungsvoll und wirksam mzugehen. Im Klartext bedeutet dies: Auch wenn nicht lle unsere Standards erfüllt werden können, dürfen wir ns nicht von solchen Vorhaben abwenden und den Lauf er Dinge sich selbst überlassen. Wollen wir unter dem Druck der internationalen Kon- urrenz langfristige und wirkungsvolle Beziehungen der usammenarbeit mit unseren Partnerländern entwickeln nd unseren Einfluss im positiven Sinne für die Menschen nd die Umwelt geltend machen, müssen wir einen klaren lick für die Realität bewahren und auf die Situation Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8655 (A) ) (B) ) unserer Partner eingehen. Nur so behalten wir unsere Einwirkungsmöglichkeiten. Daher haben sich die Regierungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz – entgegen den kurzsichtigen Vorschlägen der uns hier vorliegenden Anträge – entschie- den, weiter mit der türkischen Regierung an nachhaltigen Projektverbesserungen zu arbeiten. Und diese Strategie hat sich für Mensch und Umwelt bislang gelohnt: Es konnten erhebliche Verbesserungen erreicht werden. Ich will Ihnen gerne einige nennen: Erstens. Sicherung der Einflussmöglichkeiten der Exportkreditversicherer auch nach der Übernahme der Exportkreditgarantie. Werden die Verträge nicht eingehalten, können Sanktionen durch Liefer- und Auszahlungsstopps bzw. Fälligstellung des gesamten Kredites erfolgen. Zweitens. Einrichtung eines unabhängigen Experten- gremiums, das die Durchführung des Projektes in allen Details untersucht und über diese regelmäßig an die drei Exportkreditagenturen berichtet. Drittens. Vereinbarte Quoten für den Mindestdurchfluss zu den Unterliegern Irak und Syrien sowie eine Experten- bewertung zu ihren Auswirkungen. Diese Maßnahmen sichern eine unproblematische Wasserversorgung der Grenzregionen ab. Mit den vereinbarten Verbesserungen erreicht das Projekt nun auch Weltbank-Standard und erfüllt damit die Anforderungen der OECD-Umweltleitlinien, der Common Approaches. Sogar der renommierte Umsied- lungsexperte Professor Dr. Michael Cernea, der dem Staudammprojekt bislang kritisch gegenüberstand, wurde von den erzielten Ergebnissen überzeugt und wird den Bauprozess als unabhängiger internationaler Experte begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken und vom Bündnis 90/Die Grünen, mit diesen neueren Verein- barungen sind wir bereits über den Stand hinaus, der Ihren Anträgen zugrunde liegt und die schon deshalb abzulehnen sind. Außerdem bin ich der Meinung, wir sollten es uns nicht zu einfach machen und uns nicht aus der Ver- antwortung stehlen, indem wir das Großprojekt Ilisu boykottieren. Stattdessen sollte die Bundesrepublik Deutschland in Verantwortung für Mensch und Umwelt in der Region daran arbeiten, ihren Einfluss auf die Gestaltung des Projekts zu erhalten, und sich bei der Durchführung des Baus konsequent für die Einhaltung wesentlicher sozialer und ökologischer Standards einsetzen. Gabriele Groneberg (SPD): Wie derzeit den türki- schen Zeitungen zu entnehmen ist, ist die türkische Re- gierung fest entschlossen, das Ilisu-Staudammprojekt zu realisieren. Wir können davon ausgehen, dass sie dies auch ohne Beteiligung von deutscher, österreichischer und schweizerischer Seite tun wird. In gewisser Hinsicht habe ich dafür sogar Verständ- nis. Man muss berücksichtigen, dass der türkische Ener- giebedarf pro Jahr um sechs bis acht Prozent steigt. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass auf eine schnelle Realisierung des Projekts gedrängt wird. S d M l g t e w A M S n s D g r N r f w d d u l n d M d i Ö s v k n j j A m R o s u b l u z D l (C (D chließlich kann mit diesem Staudamm ein enormer Teil ieses Bedarfs gedeckt werden, und zwar für circa zwei illionen Haushalte. Verständnis habe ich auch deshalb, weil wir, Deutsch- and, die Schweiz und Österreich, Wasserkraft zur Ener- iegewinnung nutzen. Denn wir alle wissen um die Vor- eile, die mit der Stromerzeugung aus Wasserkraft inhergehen. Man muss in diesem Zusammenhang auch einen ichtigen Punkt in der aktuellen Diskussion über die uswirkungen des Klimawandels besonders betonen: it dem Ilisu-Staudamm werden im Vergleich zur tromerzeugung durch Kohlekraftwerke Millionen Ton- en von Kohlendioxid im Jahr eingespart. Wenn wir also über das gesamte Projekt reden, müs- en wir die vorgenannten Argumente berücksichtigen. ies darf uns aber nicht daran hindern, uns mit den ne- ativen Auswirkungen zu beschäftigen, die die Realisie- ung des Ilisu-Staudammprojekts nach sich zieht. Eines möchte ich richtig stellen, auch wenn das einige ichtregierungsorganisationen anders sehen mögen: Ge- ade bei der Entscheidung über die Hermesbürgschaft ür das Ilisu-Staudammprojekt haben wir uns keines- egs unter Druck setzen lassen, im Gegenteil. Bereits vor 10 Jahren wurde das Vorhaben zum Bau es Staudamms auf den Weg gebracht. Gescheitert ist ie Umsetzung im Jahr 2001 aufgrund ökologischer nd sozialer Bedenken. Diese ökologischen und sozia- en Bedenken sind sehr ernst genommen worden: In ei- em außergewöhnlich aufwendigen Verfahren durch ie deutschen, schweizerischen und österreichischen andatargesellschaften ist die Förderungswürdigkeit ieses Projekts geprüft worden. Unter Mitwirkung von nternationalen Experten auf den Gebieten Kulturgüter, kologie und Umsiedlung sind umfangreiche Verbes- erungen erarbeitet und vereinbart worden. Selbst der on Ihnen erwähnte Professor Cernea, der zuvor ein ritisches Gutachten zum Staudammbau im Auftrag ei- iger Nichtregierungsorganisationen verfasst hatte, hat etzt die erzielten Ergebnisse positiv bewertet. Mit den jetzt erreichten Verbesserungen wird das Pro- ekt Weltbankstandardniveau erreichen und damit die nforderungen der OECD-Umweltleitlinien, der „Com- on Approaches“, erfüllen. Vergessen wir zum Schluss eines nicht: Die türkische egierung wird diesen Staudamm bauen – ob mit oder hne uns. Positiven Einfluss auf die Durchführung die- es Projektes können wir nur nehmen, solange wir durch nsere Mandatargesellschaften am Bau des Staudamms eteiligt sind. Nur auf diese Weise können wir sicherstel- en, dass die sozialen und ökologischen Anforderungen nd Bedingungen auch erfüllt werden. Aus den von mir vorgetragenen Gründen müssen wir ugunsten einer sozial und ökologisch verträglichen urchführung des Staudammprojekts Ihre Anträge ab- ehnen. 8656 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) Rolf Hempelmann (SPD): Ilisu beschäftigt uns nun schon bald ein Jahrzehnt. Fakt ist heute, dass das Stau- dammprojekt umgesetzt wird, und zwar unabhängig da- von, ob wir uns mit einer Exportkreditgarantie für das Unternehmen Züblin daran beteiligen oder nicht. Ich plädiere dafür, dass wir die deutlichen Fortschritte in der Projektplanung anerkennen und mit unserer Beteiligung sicherstellen, dass das Vereinbarte auch Wirklichkeit wird. Im Rahmen des Ostanatolienprojekts sieht die Türkei vor, am Tigris einen Staudamm und ein Wasserkraftwerk mit einer Gesamtkapazität von 1 200 Megawatt zu bauen. Das hat viele Gemüter erregt. Das ursprüngliche Konsor- tium hat sich 2001 aufgrund von umwelt- und sozialpoliti- schen Bedenken aufgelöst. Es ist eine Tatsache, dass das zur Absicherung beantragte Exportgeschäft für die Über- nahme von Ausfuhrgewährleistungen die Kriterien der Förderungswürdigkeit und der risikomäßigen Vertretbar- keit erfüllen muss. Gerade bei der Beurteilung der Förde- rungswürdigkeit spielen umweltpolitische Maßstäbe eine wichtige Rolle. Für die Prüfung der Umwelt- und Sozial- verträglichkeit richtet sich die Bundesregierung nach von der OECD festgelegten Verfahrensregeln, Common Ap- proaches, und ergänzend nach den Umweltleitlinien für Exportkreditgarantien der Bundesrepublik. Maßgeblich sind dabei die Standards der Weltbank. Im Jahr 2001 hat das Ilisu-Projekt diesen internationalen Standards noch nicht entsprochen. Ausschlaggebend für unsere Entschei- dung heute müssen jedoch die tiefgreifenden Änderungen sein, die das Projekt seitdem erfahren hat. Ein neues inter- nationales Mandatarkonsortium hat sich zusammengefun- den und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, Österreich und der Schweiz zahlreiche Auflagen für um- welt- und sozialpolitische Verbesserungen mit der Türkei ausgehandelt. Allein für diese Begleitmaßnahmen werden neben den Gesamtkosten von 1,2 Milliarden Euro zusätz- liche 800 Millionen Euro veranschlagt. Das Ilisu-Projekt ist unter Berücksichtigung der neuen Auflagen nicht mehr das gleiche. Einer der Verhandlungsführer bedauerte kürz- lich, der einzige Fehler des Projekts sei nun eigentlich, dass es noch immer den gleichen Namen trage. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass diese Zugeständnisse an Umwelt und Bevölkerung, die die Türkei gegenüber dem Konsortium gemacht hat, nur Re- alität werden können, wenn wir uns mit einer Exportkre- ditversicherung an dem Ilisu-Staudammprojekt beteili- gen. Sonst bleibt es bei den kritikwürdigen Plänen von 2001. Ich will einige Beispiele dafür nennen, was Ilisu heute zu einem förderungswürdigen Projekt macht. Im Herzen der Verhandlungen zwischen Mandatsträgern und dem türkischen Besteller stand die Bevölkerung, die von den Umsiedlungsmaßnahmen betroffen sein wird. Insgesamt sind das etwa 50 000 Menschen. 10 000 bis 15 000 Menschen werden ihr Heim verlieren und ihre Existenz an anderer Stelle neu aufbauen müssen. Das ist kein leichter Eingriff. Deshalb galt es zunächst sicherzu- stellen, dass die Menschen nicht allein mit Geld abge- funden und dazu veranlasst werden, in die Armenviertel der schon überfüllten Großstädte wie Diyarbakir abzu- w w t – A d L s m L d b w l t z D n s j q d H l F g d g i k T t s l U w f d s r m i w s a m s t o a g f Z z d e (C (D andern. Die türkische Seite hat sich dazu verpflichtet, eit stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Be- roffenen einzugehen als zuvor. Dabei soll allen Gruppen auch Unterprivilegierten und Landlosen – die gleiche ufmerksamkeit zukommen. Der Kernpunkt ist jedoch, ass diese Menschen die Möglichkeit haben sollen, ihre ebensgrundlage wiederherzustellen. Deshalb werden ie frühzeitig und umfassend über Umsiedlungsmaßnah- en informiert und können sich wahlweise für Land-für- and-Entschädigungen oder Weiterbildungen entschei- en. Der Projektbetreiber garantiert, 60 Prozent der Ar- eitsplätze, die mit Bau und Betrieb des Wasserkraft- erks neu entstehen, lokal zu besetzen. Den Verhandlungsführern war an Nachhaltigkeit ge- egen. Das betrifft auch die von der Überflutung bedroh- en Kulturgüter von Hasankeyf. Sie sollen in einen neu u errichtenden archäologischen Park überführt werden. abei wird einerseits die Erhaltung der ebenfalls vom atürlichen Verfall bedrohten archäologischen Schätze ichergestellt. Die Türkei erhofft sich von dieser Lösung edoch auch, den Tourismus als weitere Einkommens- uelle für die Region auszubauen. Die hierfür anfallen- en Arbeitsaufträge werden ebenfalls mindestens zur älfte an die lokale Bevölkerung vergeben. Das Projekt ist wiederholt auf seine Umweltverträg- ichkeit und möglichen Auswirkungen auf Flora und auna überprüft worden. Ein wichtiges Verhandlungser- ebnis mit dem türkischen Besteller ist der Bau von drei reistufigen Kläranlagen, um die Wasserqualität des Ti- ris und des späteren Reservoirs zu gewährleisten. Heute st die Situation katastrophal: In der Großstadt Diyarba- ir fließt das Abwasser noch immer ungefiltert in den igris. Ohne die Auflagen des internationalen Konsor- iums wird sich die Türkei wahrscheinlich mit dem ur- prünglich vorgesehenen Bau von zweistufigen Kläran- agen begnügen. Deren Einsatzfähigkeit wäre unter mständen erst in zehn bis 15 Jahren gegeben. Sagen ir die Hermesdeckung zu, so wird eine fachübergrei- ende Projekteinheit, Project Implementation Unit, über ie Durchführung der Bauten sowie der vereinbarten Zu- atzmaßnahmen wie den umweltgerechten Wasseraufbe- eitungsanlagen wachen. Zusätzlich wird diesem Gre- ium ein unabhängiges Team aus einheimischen und nternationalen Experten beratend zur Seite stehen. Es ird während der Bauzeit und der sogenannten kriti- chen Phase der Wasserstauung über die Auswirkungen uf Flora und Fauna wachen, und gegebenenfalls Ver- eidungs- oder Minderungsmaßnahmen mit der türki- chen Seite aushandeln. Das Expertenkomitee ist seit Februar 2007 opera- ionsfähig. Die auch zuvor teilweise in den Konsultati- ns- und Prüfungsprozess einbezogenen Fachleute, unter nderem für Umsiedlungsmaßnahmen und Umweltfra- en, haben zu diesem Zeitpunkt festgestellt, dass die Er- üllung der Vorbedingungen, an die die grundsätzliche usage des IMA vom November 2006 gebunden war, als ufriedenstellend erledigt betrachtet werden kann. Die Nachrichten über die entscheidenden Fortschritte, ie in den Verhandlungen mit den türkischen Bauherrn rzielt werden konnten, scheinen noch nicht zu allen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8657 (A) ) (B) ) vorgedrungen zu sein. So scheint es mir, wenn ich die vorliegenden Anträge betrachte. Die Fraktion Die Linke beruft sich beispielsweise auf das Gutachten eines ange- sehenen Umsiedlungsexperten mit langjähriger Welt- bank- und OECD-Erfahrung. Dieser Experte ist laut Linksfraktion nicht von dem Projekt überzeugt. Nun ist aber genau ihr Mann, nämlich Herr Professor Dr. Michael M. Cernea, Mitglied jenes Expertengremiums, das dem türkischen Besteller bei der Durchführung des Ilisu-Projekts beratend zur Seite stehen wird. Wollen Sie ihm nun unterstellen, dass er das Projekt aus seiner bera- tenden Funktion heraus verhindern möchte? Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Wasserrechte der Anrainerstaaten. Kritiker des Bauvorhabens fürch- ten, dass die Stauung des Tigris Wasserkonflikte mit dem Irak und Syrien schüren könnte. Wir können den wasserpolitischen Konflikt um Euphrat und Tigris wohl kaum dadurch lösen oder ihm entkommen, dass wir un- sere Investitionen zurückziehen. Das Mandatarkonsor- tium hat allerdings durchsetzen können, dass die iraki- sche und die syrische Seite umfassend über das Projekt informiert und zu Gesprächen in Ankara eingeladen wurden. Der Staudammbetreiber garantiert zudem einen ununterbrochenen Mindestdurchfluss von 60 Kubikme- ter pro Sekunde. Noch einmal: Wenn die Hermesdeckung nicht erteilt wird, wird es ob der vielen Fortschritte beim guten Wil- len bleiben. Die Durchsetzung der vereinbarten Besse- rungsmaßnahmen hängt davon ab, dass wir dabei sind. Spielen wir doch einmal durch, was passiert, wenn wir uns aus dem Projekt zurückziehen. Die Türkei ist ein Land, das wächst, wirtschaftlich und demografisch. Die Stromnachfrage steigt entsprechend. Deshalb ist mit ho- her Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Tür- kei den Staudamm trotzdem bauen wird. Der türkische Besteller verfügt für ein Vorgehen in Einzelprojekten über ausreichenden finanziellen Spielraum. Ministerprä- sident Erdoğan hat bereits im vergangenen Jahr den Grundstein gelegt. Hinzu kommt, dass er sich ein so gro- ßes Prestigeobjekt vor den im Mai anstehenden Wahlen schwerlich nehmen lassen wird. Die deutsche Export- wirtschaft verlöre einen äußerst lukrativen Auftrag im Volumen von bis zu 150 Millionen Euro. Diese Arbeiten könnten, so die Einschätzung von Fachleuten, chinesi- sche Wettbewerber übernehmen, die bereits in Ankara an entsprechende Türen klopfen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir mit einem Rückzug unsere Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung des Ilisu-Projekts verlieren würden. China ist nicht an die OECD-Umweltleitlinien gebunden und wird voraussichtlich weit weniger Wert auf ökologi- sche Standards und die Beachtung regionaler Interessen legen. Damit hätten wir nichts gewonnen. Das Staudammprojekt von Ilisu birgt zum heutigen Stand der Verhandlungen erhebliches Entwicklungs- potenzial für Ostanatolien. Dazu trägt nicht nur die nachhaltige Stromerzeugung aus einer erneuerbaren Energiequelle bei, was uns allen am Herzen liegen sollte, sondern auch umfassende Infrastrukturmaßnah- men, neue Arbeitsplätze und Perspektiven im Touris- m u g p D a u H w l W I s A s e d d p g d P g P ß d d ä E g w g d e d a w b t d d s i f g s d d t a P d s d (C (D us. In den vergangenen Jahren haben Wien, Bern nd Berlin ungewöhnlich eng mit Ankara zusammen- earbeitet. Aufgrund dieser partnerschaftlichen Koo- eration sind unsere Möglichkeiten, Einfluss auf die urchführungsmaßnahmen zu nehmen, deutlich höher ls in vergleichbaren Projekten. Wir haben hier eine eindeutige Win-Win-Situation nd deshalb bitte ich, den Antrag der Linken gegen eine ermesdeckung abzulehnen. Der Antrag der Grünen ird mit der offiziellen Feststellung der zufrieden stel- enden Erfüllung der Vorbedingungen im Rahmen von eltbankstandards hinfällig. Gudrun Kopp (FDP): Der beabsichtigte Bau des lisu-Staudamms ist in der Tat eine hochkomplexe und chwierige Entscheidung, Viele Bedenken, die von den ntragstellern in den beiden vorliegenden parlamentari- chen Initiativen geäußert werden, erfordern tatsächlich ine eingehende Prüfung. Berücksichtigt werden müssen dabei jedoch nicht nur ie konkreten Auswirkungen des Projekts, sondern auch ie prinzipiellen Erwägungen, die einer Vergabe von Ex- ortausfallbürgschaften durch die Bundesregierung zu- runde liegen. Sowohl der Antrag der Linken als auch er der Grünen schildern in epischer Breite die großen robleme sicherheitspolitischer, kulturpolitischer, ökolo- ischer und menschenrechtspolitischer Art, die mit dem rojekt verbunden sind. Vieles von dem, was dort geäu- ert wird, nimmt auch die FDP sehr ernst. Wobei ich mir ie Frage stelle, wie das, was beide Fraktionen hier über ie Türkei und ihr Verhalten in der vorliegenden Frage ußern, eigentlich zusammenpasst mit dem vehementen intreten derselben Fraktionen für einen möglichst zügi- en Beitritt der Türkei zu Europäischen Union! Noch ichtiger ist für uns als Liberale aber insbesondere die rundsätzliche Frage, ob es wirklich richtig ist, dass hier as Parlament in die Einzelprüfung derartiger Projekte ingreift. Aus diesem Grunde ist aus unserer Sicht der Antrag er Linken in keiner Weise zustimmungsfähig. Es gibt us guten Gründen einen Kriterienkatalog, der festlegt, elche Projekte überhaupt geeignet sind, eine Hermes- ürgschaft in Anspruch zu nehmen. Über die Ausgestal- ung dieser Kriterien ließe sich in der Tat streiten, aber as muss dann eben auch gemacht werden. Insofern ist er hier vorliegende Antrag der Fraktion des Bündnis- es 90/Die Grünen auch anders zu bewerten, weil Sie mmerhin auch vorschlagen, nicht nur in diesem Einzel- all eine Exportausfallbürgschaft zu verweigern, sondern rundsätzlich argumentieren, dass es keine Hermesbürg- chaften für große Wasserkraftwerke geben dürfe, wenn iese den Empfehlungen und Standards der Weltstau- ammkommission, WCD, nicht entsprechen. Gleichwohl wird die FDP-Fraktion auch diesem An- rag nicht zustimmen können, weil wir bei einer Güter- bwägung zwischen den Auswirkungen des konkreten rojektes und der von Ihnen angestrebten Veränderung es Kriterienkatalogs zur Vergabe von Hermesbürg- chaften zu anderen Ergebnissen gelangen als Sie. Für ie FDP ist klar, dass wie im Bereich des Welthandels 8658 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 (A) ) (B) ) auch bei der Vergabe von Exportbürgschaften durch den deutschen Staat vergabefremde Aspekte wie Umwelt- und Sozialstandards keine Rolle spielen sollten. Die Bundesrepublik Deutschland sollte sich nicht zum Zen- sor der türkischen, indischen oder chinesischen Energie- politik machen. Wir als Liberale haben stets betont, dass die Nutzung komparativer Kostenvorteile durch Entwicklungs- und Schwellenländer völlig legitim ist. Deshalb ist der intel- lektuelle Ansatz, diesen Ländern unsere weit fortge- schrittenen Umwelt- und Sozialstandards aufzuzwin- gen, nicht nur illegitim, er schadet auch der Entwicklung dieser Staaten. Überträgt man nun diesen Grundgedan- ken auf den vorliegenden Fall einer Hermesbürgschaft für den Ilisu-Staudamm, so kommt man nicht umhin, festzustellen, dass auch hier derartige Erwägungen keine Rolle spielen sollten. Bei Hermesbürgschaften geht es um die Exportförderung deutscher Unternehmen und nicht darum, anderen Ländern unsere Standards aufzu- zwingen. Im Übrigen enthalten beide vorliegenden Anträge ei- nen Duktus, der die Pläne zum Bau des Ilisu-Staudamms in ein Licht taucht, als wäre dieses Projekt der Ausfluss der Überlegungen einer dunklen Macht. Sie ignorieren beide vollständig, dass es aus türkischer Sicht eben doch auch gute Gründe für den Bau des Staudamms gibt. So geht es immerhin um die Errichtung einer leistungsfähi- gen Energieerzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, etwas was gerade die Grünen den Entwick- lungs- und Schwellenländern bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ins Stammbuch schreiben. Weiterhin kann das Projekt natürlich bei allen Schwie- rigkeiten durchaus zur Entwicklung in einer bisher stark benachteiligten Region der Türkei beitragen. Alles in allem will ich zum Abschluss nicht verheh- len, dass es sicherlich Projekte gibt, bei denen es eingän- giger ist, dass es zu einer Hermesbürgschaft kommt. Gleichwohl lehnt die FDP-Fraktion aus prinzipiellen entwicklungs- und außenwirtschaftspolitischen Grün- den beide vorliegenden Anträge ab. Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE): In der Ent- wicklungszusammenarbeit fordert die Bundesregierung von anderen Staaten Transparenz. Sie fordert die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der beantragten Projekte. Das nennt sie gute Regierungsführung. Leider scheint dieses Prinzip immer nur für andere zu gelten. In einer Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom Juni 2006 verweigerte die Bundesregierung jegliche Auskunft über den Entscheidungsfindungsprozess über die Bewilli- gung einer Hermesbürgschaft zum Ilisu-Staudamm. Alles sei noch in der Prüfung, so hieß es. Doch vor Abschluss der Prüfungen erfuhren wir dann aus der Presse, dass die türkische Regierung im August 2006 mit dem Bau begonnen hatte. Gestern habe ich die Regierung gefragt – konkreter geht es nicht –, ob heute im zuständigen interministeriellen Ausschuss eine Entscheidung gefällt würde. Erneut bekam ich keinerlei Auskunft. So bin ich als Obmann im entwicklungspolitischen Ausschuss in diese Plenarsitzung hineingegangen, ohne die offizielle H k s e ö S F T S f z z d h a „ B D 3 v s d e K s S H w S g E g Z Z tu u t v a d v n K c B d w n S j s k d l (C (D altung der Bundesregierung in Erfahrung bringen zu önnen. Das nenne ich mangelnde Transparenz oder chlicht: schlechte Regierungsführung. Diese Politik des Verschweigens und Vertuschens hat inen Grund. Denn das Projekt selbst ist alles andere als kologisch oder sozial nachhaltig. Der geplante Ilisu- taudamm ist ein Umweltkiller. Experten sagen ein ischsterben, die Zerstörung des Lebensraums bedrohter ierarten und eine Zunahme von Malaria voraus. Der taudamm ist ein Kulturkiller. Er wird Hasankeyf über- luten und damit ein jahrtausendealtes Kulturdenkmal erstören. Schließlich werden über 50 000 Menschen wangsumgesiedelt werden. Gegen diese Proteste haben sich Tausende Bewohner er Region gewehrt. Der Bürgermeister von Hasankeyf at öffentlich Nein gesagt. Sie wissen warum. Denn uch die anderen Staudammprojekte im Rahmen des Großanatolienprojektes“ GAP haben der lokalen evölkerung massive Verschlechterungen gebracht. enken wir nur an den Birecik-Staudamm, für den 0 000 Menschen zwangsumgesiedelt wurden. Statt der on der türkischen Regierung versprochenen Wohl- tandsmehrung wurde vielen Fischern und Bauern durch as Absterben von Fischpopulationen und das Einsetzen iner Bodenversalzung die Existenzgrundlage genommen. ein Wunder, dass in der Türkei nun in der Presse darüber pekuliert wird, ob zum Schutz der Bauarbeiten am Ilisu- taudamm 5 000 Soldaten eingesetzt werden müssen. Ein solches Wahnsinnsprojekt darf nicht durch eine ermesbürgschaft unterstützt werden. Die Bundesregierung ürde sich – wie bereits im Fall des berüchtigten Drei- chluchten-Staudamms in China – mitschuldig machen egenüber den Opfern einer menschenverachtenden nergiepolitik. Und wofür das alles? Für ein Milliarden- eschäft zum Nutzen von Großkonzernen wie die deutsche üblin AG. Die Linke sagt: Die Lebensgrundlagen ehntausender Menschen sind wichtiger als ihre Profite. Es heißt, die türkische Regierung habe jetzt ein Ultima- m gestellt. Die Regierungen Deutschlands, Österreichs nd der Schweiz hätten sich bis Ende März für die bean- ragte Exportkreditversicherung des Projektes in Höhe on 100 Millionen Euro zu entscheiden; sonst werde neu usgeschrieben. Na und? Die türkische Regierung beweist amit lediglich, dass der Erpressungsversuch durch den orgezogenen Baubeginn im Sommer 2006 nicht funktio- iert hat. Tatsächlich nimmt aufgrund der immensen osten des llisu-Staudammprojektes die Frage der Absi- herung durch Exportkreditversicherungen eine zentrale edeutung ein. Bereits 2002 scheiterte der Bau des Stau- amms an den finanziellen Risiken. Das kann sich heute iederholen, wenn die Bundesregierung ihrer internatio- alen Verantwortung gerecht wird. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ilisu- taudamm in der Türkei ist ein skandalträchtiges Pro- ekt. Der erste Bauversuch 2001/2002 ging schief, da ich wegen der großen sozialen und ökologischen Risi- en der größte Finanzier und einige Unternehmen aus em Projekt zurückzogen. Doch auch beim zweiten An- auf sind die grundlegenden Probleme des Projekts unge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 8659 (A) (C) (B) ) löst. Zwar hat es inzwischen Nachbesserungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung und im Umsiedlungs- plan gegeben, doch die ökologischen und sozialen Em- pfehlungen und Standards der Weltstaudammkommis- sion, WCD, für den Bau von großen Wasserkraftwerken wurden wiederum nicht eingehalten. Durch die Ende 2006 erfolgte Grundsatzentscheidung zur Vergabe einer Hermesbürgschaft an das deutsche Bauunternehmen Züblin für das Projekt macht die Bun- desregierung sich mitschuldig an den vorhersehbaren gravierenden sozialen und ökologischen Folgen sowie den zu befürchtenden Konflikten mit den Nachbarstaa- ten. Die türkische Regierung treibt dieses Prestigeprojekt mit dem Argument des wachsenden Energiebedarfs der Türkei voran. Zwei Milliarden Euro sind dafür ange- setzt. Dieses Geld wäre wesentlich sinnvoller in Projek- ten für die örtliche Bevölkerung eingesetzt. Nachhaltige Tourismusentwicklung sowie dezentrale Stromproduk- Ilisu-Staudamms in der Türkei – unter anderem in den Bereichen Umsiedlung, Umwelt, Kulturgüterschutz und Wahrung der Interessen der Unterlieger – würde es keine endgültige Zusage für die Erteilung von Hermesbürg- schaften für den Bau des Staudamms geben. Mehrfach wies die Bundesregierung darauf hin, dass die Verhandlungsposition Deutschlands, Österreichs und der Schweiz durch ihr gemeinsames Auftreten besonders stark sei. Die Türkei sei sehr interessiert daran, dass der Ilisu-Staudamm vom Konsortium deutscher, österreichi- scher und Schweizer Unternehmen gebaut werde und werde deshalb die Auflagen sicherlich schnell erfüllen, Doch jetzt drängt die türkische Regierung darauf, ohne Rücksicht auf diese Auflagen noch in diesem Jahr den Bau zu starten, nicht ohne anklingen zu lassen, dies auch dann zu forcieren, wenn aufgrund der zu erwarten- den Proteste eine Absicherung durch 5 000 Soldaten nö- tig sein sollte. Auch daher hat die türkische Regierung eine Art Ultimatum gestellt: Sollte das oben genannte tion aus Solarkraft und anderen nachhaltigen erneuerba- ren Energiequellen würden die Region wirklich voran- bringen. Außerdem ist der Energiebeitrag des Staudamms gar nicht so notwendig. Durch Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz könnte der Beitrag des Ilisu-Staudamms mit Leichtigkeit ersetzt werden. Die Bundesregierung handelt trotz ihrer Lippenbe- kenntnisse zu nachhaltiger Entwicklung in diesem Fall nicht nachhaltig. Sie müsste helfen, die Schätze des Ti- gristals zu heben – nicht, sie durch den Staudammbau zu zerstören. Sie macht sich mitschuldig am Untergang des Kulturerbes der 10 000 Jahre alten Stadt Hasankeyf, de- ren Aufnahme als Weltkulturerbe das Europaparlament kürzlich vorgeschlagen hat. Vor einigen Monaten war die Bundesregierung noch zuversichtlich. Sie hatte der türkischen Regierung ge- meinsam mit den Regierungen der Schweiz und Öster- reichs ein – geheimes – Auflagenpaket abgerungen. Ohne substanzielle Verbesserungen in der Planung des „ j M i s u r d g v e 8 s d m e d d ö d (D von der Türkei für die Durchführung des Gesamtpro- ekts ausgewählte Lieferkonsortium hierzu bis Ende ärz nicht in der Lage sein“, würde eine „Neuvergabe n Tranchen“ vorgenommen. Das bedeutet eine Neuaus- chreibung des Projekts an andere Firmen. Zweifel am Interesse an einer Erfüllung der sozialen nd ökologischen Auflagen durch die türkische Regie- ung sind daher erlaubt. Es sieht ganz danach aus, dass ie Auflagen offensichtlich noch nicht erfüllt wurden, eschweige denn der notwendige neue Umsiedlungsplan orgelegt wurde. Doch die Bundesregierung kuscht, wie s in der Beantwortung einer Frage vom heutigen . März nachzulesen ist: In diesem Fall – der Neuaus- chreibung – würden die vereinbarten Verbesserungen es Projekts … hinfällig. Wir Grünen rechnen jetzt da- it, dass die Bundesregierung dem Unternehmen Züblin ndgültig die Hermesbürgschaft zusagt. Wir stellen fest, ass zur Wahrung der Unternehmensinteressen die Stan- ards heruntergeschraubt werden. Soziale, kulturelle und kologische Werte spielen nun beim Bau des Ilisu-Stau- ammes keine Rolle mehr. Was für eine Blamage. 85. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. März 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Holger Haibach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege Aydin, wären Sie bereit, zur Kenntnis zu

    nehmen, dass ein Großteil der auf dem Militärstützpunkt
    in Termes stationierten Truppen inzwischen schon nach
    Masar-i-Scharif verlegt worden ist oder in Kürze verlegt
    wird?



Rede von Hüseyin-Kenan Aydin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Herr Kollege Haibach, das ändert nichts an der Tatsa-

che, dass dieser Stützpunkt weiterhin in Betrieb ist und
einige Soldaten weiterhin dort tätig sind.


(Beifall bei der LINKEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erfuhren im
April letzten Jahres im CIA-Untersuchungsausschuss
des Europäischen Parlaments, dass die deutsche Bot-
schaft in Taschkent in Geheimdienstbelangen mit dem
Regime zusammengearbeitet hat. Wer so handelt, ver-

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(C (D iert jede Glaubwürdigkeit. Ich sage es noch einmal: Die undesregierung fordert von den Ländern in der Dritten elt die Einhaltung der Menschenrechte, was wir natür ich unterstützen. Doch sie kooperiert mit einer usbekichen Regierung, die auf die eigene Bevölkerung schieen lässt. Und warum das alles? Die Bundeswehr rläutert auf ihrer Homepage – Herr Haibach, hören sie u! –: Gäbe es die Nachschub-Basis der Bundeswehr im usbekischen Termez nicht, dann könnten die deutschen Soldaten in Afghanistan in kürzester Zeit einpacken. ie Katze ist aus dem Sack! Es geht augenscheinlich um olitische Einflusssphären und nicht zuletzt um wirtchaftliche Interessen. Ich sage: Deutsche Truppen haben in Afghanistan geauso wenig verloren wie ein usbekischer Innenminister it Blut an den Händen in Deutschland. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


ie Linke fordert die Bundesregierung auf: Beenden Sie
ndlich die Kumpanei mit diesem Regime in Taschkent
nd machen Sie den Bundeswehrstützpunkt in Termes
änzlich dicht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/

    ie Grünen.