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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/83 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Ilse Aigner, Veronika Bellmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Christian Lange (Backnang), Ludwig Stiegler, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Neue Impulse für den Mittelstand – zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Un- ternehmen statt Unterlassen – Vor- Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: a) Antrag der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Eckart von Klaeden, Anke Eymer (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Politik der gleichberechtigten Partnerschaft mit den afrikanischen Ländern (Drucksache 16/4414) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, 8380 B 8381 D 8383 D Deutscher B Stenografisch 83. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Wolfgang Wodarg . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Ludwig Stiegler, Christian Lange (Backnang), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zum Ab- bau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft (Drucksache 16/4391) . . . . . . . . . . . . . . . . H R D S D D M C D 8365 A 8365 A fahrt für den Mittelstand (Drucksachen 16/557, 16/562, 16/1070) . . 8365 B undestag er Bericht ung 2. März 2007 t : artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8365 D 8368 A 8369 C 8371 B 8372 C 8374 A 8374 C 8376 B 8376 D 8377 C 8379 A Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Afrika II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 auf dem Weg zu Demokratie und nach- haltiger Entwicklung unterstützen (Drucksache 16/4425) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Dr. Norman Paech, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für eine Afrikapolitik im Interesse der afrikanischen Bevölke- rungsmehrheit (Drucksache 16/4410) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Ord- nungspolitischer Kompass für die deutsche Energiepolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der LINKEN: Die zukünftige Energieversorgung sozial und ökologisch gestalten (Drucksachen 16/589, 16/1082, 16/3582) b c D G R H H A T A J w L u d ( i Z B s t J w L d ( D A K A J 8383 D 8384 A 8384 B 8386 A 8387 B 8389 B 8390 C 8392 A 8392 B 8392 D 8393 D 8394 D 8396 A 8397 D 8398 C 8399 C 8400 C 8402 B 8403 D ) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bundeskartellamt stärken – Ausgewogene Wettbewerbsaufsicht auf den Energiemärkten (Drucksachen 16/1678, 16/4076) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Energiepreiskontrolle si- cherstellen (Drucksachen 16/2505, 16/3585) . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia ochimsen, Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der INKEN: Schutz des Welterbes im Konflikt m die Waldschlösschenbrücke in den Vor- ergrund stellen Drucksache 16/4411) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 16: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem An- rag der Abgeordneten Dr. Lukrezia ochimsen, Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der INKEN: Bundespolitik soll im Streit um ie Waldschlösschenbrücke vermitteln Drucksachen 16/2499, 16/4460) . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 8403 D 8404 A 8404 A 8405 D 8406 D 8408 D 8409 D 8410 D 8411 D 8413 B 8413 C 8413 D 8414 C 8416 B 8416 C 8416 D 8418 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 III Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Lebendige Demokratie in Zeiten der großen Koalition c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Oppositionsrechte (Änderung des Art. 93 Abs. 1 des Grundgesetzes) (Drucksache 16/126) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Uwe Küster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 8419 A 8420 A 8421 A 8421 B 8421 D 8422 C 8422 D 8423 B 8423 C 8425 A 8426 B 8426 C 8427 D 8429 C 8430 D 8431 A 8432 A 8433 C 8434 D (Drucksache 16/581) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer und der Frak- tion der LINKEN: Stärkung der Minder- heitenrechte im Deutschen Bundestag (Drucksache 16/4119) . . . . . . . . . . . . . . . . L A A 8426 A 8426 B iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8435 A 8435 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8365 (A) ) (B) ) 83. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8435 (A) ) (B) ) Merten, Ulrike SPD 02.03.2007 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Fe- bruar 2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu- zustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 Sabine Lopez, Helga SPD 02.03.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 02.03.2007 Barth, Uwe FDP 02.03.2007 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 02.03.2007 Brähmig, Klaus CDU/CSU 02.03.2007 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 02.03.2007 Dyckmans, Mechthild FDP 02.03.2007 Frechen, Gabriele SPD 02.03.2007 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2007 Gabriel, Sigmar SPD 02.03.2007 Gloser, Günter SPD 02.03.2007 Götz, Peter CDU/CSU 02.03.2007 Griese, Kerstin SPD 02.03.2007 Groneberg, Gabriele SPD 02.03.2007 Grotthaus, Wolfgang SPD 02.03.2007 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 02.03.2007 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 02.03.2007 Hemker, Reinhold SPD 02.03.2007 Hilsberg, Stephan SPD 02.03.2007 Irber, Brunhilde SPD 02.03.2007 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 02.03.2007 Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 02.03.2007 Kasparick, Ulrich SPD 02.03.2007 Kleiminger, Christian SPD 02.03.2007 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 02.03.2007 Leibrecht, Harald FDP 02.03.2007 Leutheusser- Schnarrenberger, FDP 02.03.2007 M M O P R S D S S S D S D D D T U D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 öller, Kornelia DIE LINKE 02.03.2007 üller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 02.03.2007 rtel, Holger SPD 02.03.2007 arr, Detlef FDP 02.03.2007 aidel, Hans CDU/CSU 02.03.2007 chäffler, Frank FDP 02.03.2007 r. Schavan, Annette CDU/CSU 02.03.2007 chily, Otto SPD 02.03.2007 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 02.03.2007 chmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 02.03.2007 r. Schui, Herbert DIE LINKE 02.03.2007 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 02.03.2007 r. Seifert, Ilja DIE LINKE 02.03.2007 r. Solms, Hermann Otto FDP 02.03.2007 r. Stadler, Max FDP 02.03.2007 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2007 lrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2007 r. Westerwelle, Guido FDP 02.03.2007 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 02.03.2007 ylajew, Willi CDU/CSU 02.03.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 8436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vor- schriften in der Wissenschaft – Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellun- gen (… StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsge- setzes und anderer Gesetze – Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge – Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft – Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes – Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen – Gesetz zur Umsetzung des Haager Übereinkom- mens vom 13. Januar 2000 über den internationa- len Schutz von Erwachsenen – Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäfts- verkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region – Gesetz zu dem Budapester Übereinkommen vom 22. Juni 2001 über den Vertrag über die Güterbe- förderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Viel- falt kultureller Ausdrucksformen – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Flug- lärm in der Umgebung von Flugplätzen Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Die zügige Umsetzung der Neuregelung des Schutzes vor Fluglärm liegt im besonderen Interesse der Länder. Entscheidend hierfür ist neben dem Inkraft- treten des Gesetzes selbst die beschleunigte Verabschie- dung des untergesetzlichen Regelungswerks. Der Bun- desrat wertet es in diesem Sinne als positiv, dass das federführende Ressort bei den Vorarbeiten zu diesem un- tergesetzlichen Regelungswerk auch Vertreter der Län- der beteiligt hat und weiter zu beteiligen beabsichtigt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dringlich auf, die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundes- rates bedürfen, dem Bundesrat schnellstens zuzuleiten. – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ß I (C (D Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: . Der Bundesrat stellt fest: 1. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung soll si- chergestellt werden, dass auch in Zukunft das Ge- sundheitswesen leistungsfähig, solidarisch und finanzierbar bleibt. Der mit dem Gesundheitsmo- dernisierungsgesetz eingeleitete Weg wird hin- sichtlich der – Erweiterung der Wahl- und Entscheidungs- möglichkeiten der Versicherten, – der Intensivierung des Wettbewerbs um Qua- lität und Wirtschaftlichkeit sowohl zwischen den Kassen als auch den Leistungserbringern und – der Verbesserung der Transparenz von Ange- boten, Leistungen und Abrechnungen fortgesetzt. 2. Durch die Einführung einer Pflicht zur Versiche- rung wird erreicht, dass künftig niemand in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz ist. Krankheit soll nicht zu einem Armutsrisiko werden. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der sozialen Sicherheit. 3. Dort, wo es medizinisch notwendig ist, werden Leistungen zielgerichtet ausgebaut, zum Beispiel bei der palliativmedizinischen Versorgung von Schwerstkranken, bei der häuslichen Kranken- pflege für Pflegebedürftige und Behinderte sowie bei der Rehabilitation. 4. Mit der Einführung eines Gesundheitsfonds so- wie durch die vielfältigen neuen Vertragsfreihei- ten der Kassen für besondere Versorgungsformen, zum Beispiel integrierte Versorgung, Hausarzt- tarife sowie zusätzliche Wahltarife können die Kassen den Versicherten bessere und zielgenau- ere Versorgungsangebote machen und zugleich ihre Ausgabenstrukturen verbessern. 5. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 wird das Finanzierungssystem der gesetzli- chen Krankenversicherung auf eine vollkommen neue Basis gestellt. Alle Krankenkassen bekom- men aus dem Gesundheitsfonds die gleichen Mit- telzuweisungen, die durch risikoadjustierte Risi- kozu- und -abschläge ergänzt werden. Die zahlreichen Gutachten, die in den letzten Mona- ten vorgelegt wurden, lassen eine gewisse Vor- hersage der Auswirkungen des Gesundheitsfonds zu. Insoweit ist zu befürworten, dass mit der im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung (Kon- vergenzphase) die Auswirkungen für die Partner im Gesundheitswesen, insbesondere die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte vor Ort, begrenzt und kalkulierbar werden. Zudem wird begrüßt, dass die Bundesregierung noch vor Inkrafttreten des Fonds ein Gutachten über dessen Auswirkun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8437 (A) ) (B) ) gen erstellen wird. Hier ist ebenso wie bei der Rechtsverordnung zur Festlegung der Übergangs- regelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds die Beteiligung der Länder zwingend erforder- lich. 6. Mit der schrittweisen Erhöhung der Zahlungen des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen werden Weichen für eine gerechtere und beschäf- tigungsfreundliche Finanzierung gesamtgesell- schaftlicher Aufgaben der gesetzlichen Kranken- versicherung gestellt. 7. Sparbeiträge einzelner Leistungsbereiche wur- den nach Forderungen des Bundesrates auf ein vertretbares Maß reduziert. Damit wurde ein sinnvoller Kompromiss zwischen den notwendi- gen Einsparzielen und den Belastungen der Leis- tungserbringer gefunden. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheits- leistungen bleibt gewährleistet. 8. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Budgetierung der ärztlichen Honorare beendet und ab dem 1. Januar 2009 eine neue vereinfachte Vertragsgebührenordnung eingeführt. Durch diese sollen auch die bestehenden Verwerfungen zwi- schen den Vergütungen in den alten und neuen Ländern, sofern diese nicht auf regionalen Beson- derheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur beruhen, ausgeglichen werden. Die Ausgabenstei- gerung aufgrund erhöhter Krankheitshäufigkeit der Versicherten (Morbiditätsrisiko) wird auf die Kassen verlagert. Zentrales Ziel der neuen Ver- tragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen. Um die Unter- versorgung insbesondere in den neuen Ländern auch schon vor Einführung einer neuen ärztlichen Vergütung wirksam abzubauen, können zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigun- gen Sicherstellungszuschläge in unterversorgten Regionen oder Gebieten mit drohender Unterver- sorgung in erforderlicher Höhe zu Lasten der Kas- sen vereinbart werden. 9. Das Gesundheitssystem wird auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbewerblicher ausgerichtet und transparenter gestaltet. So werden die Vertrags- freiheiten der gesetzlichen Kassen, aber auch der Leistungserbringer im Bereich der besonderen Versorgungsformen, der Integrationsversorgung und der hausarztzentrierten Versorgung erweitert. Daneben wird der Wettbewerb bei den Hilfsmit- teln durch die Möglichkeit zur Ausschreibung und im Bereich der Arzneimittelversorgung durch Ver- besserung der Rahmenbedingungen für Preisver- handlungen zwischen pharmazeutischen Unter- nehmen und Kassen intensiviert. Die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung soll Anreize zur Entwicklung innovativer Medikamente setzen. 10. Künftig erhalten Versicherte der privaten Kran- kenversicherung mehr Wahlmöglichkeiten als bisher. Die Alterungsrückstellungen in der priva- I (C (D ten Krankenversicherung glätten den Anstieg der individuellen Prämiensteigerungen eines Versi- cherten im Lebensverlauf. Dass Versicherte die von ihnen aufgebaute und finanzierte Altersrück- stellung bei Kündigung und Wechsel des Unter- nehmens bisher nicht mitnehmen konnten, hat den Wettbewerb in der privaten Krankenversiche- rung stark eingeschränkt. 11. Nach dem Wortlaut des § 116b SGB V erfolgt die Zulassung eines Krankenhauses zur Erbringung der in der Vorschrift genannten ambulanten Leis- tungen durch die Länder unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation. Die Krankenhäuser erhalten so neue Handlungsspiel- räume bei der ambulanten Erbringung hochspezi- alisierter Leistungen. Sie werden im Bereich der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen von unnötiger Bürokratie entlas- tet. I. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, 1. die mit den Umstrukturierungen verbundenen Auswirkungen vor allem auf die medizinische Versorgung und den Bereich der Ermessens- und Satzungsleistungen der Krankenkassen sorgfältig zu beobachten und zu analysieren; 2. die Entwicklung der Krankenhausversorgung im Hinblick auf die Kostenbelastungen der Kranken- häuser zu beobachten und zu analysieren und ge- gebenenfalls im Rahmen der geplanten Neuord- nung des ordnungspolitischen Rahmens ab 2009 gemeinsam mit den Ländern geeignete Schritte zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und zugleich effizienten Versorgung auch in der Zukunft zu unternehmen; 3. im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Zu- kunft der Krankenhausversorgung zusätzliche Be- lastungen der Krankenhäuser zu vermeiden, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden könn- ten; 4. Erkenntnisse über die Praktikabilität der Rege- lungen beim Entlassmanagement, insbesondere an der Schnittstelle von Krankenhaus und Pflege, zügig auszuwerten, damit gegebene Umsetzungs- probleme noch im Rahmen der Reform der sozia- len Pflegeversicherung gelöst werden können; 5. achtzehn Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Fest- setzung der Erstattungshöchstbeträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unter- nehmen zu berichten; 6. zu prüfen, wie die neue Regelung über die Wei- terverwendung von Betäubungsmitteln in Hospi- zen und Altersheimen (§ 5b Abs. 4 BtMVV) auf die Leistungserbringer der spezialisierten ambu- lanten Palliativversorgung (§ 37b Abs. 1 SGB V) ausgedehnt werden kann. Dabei sind die Sicher- 8438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 (A) ) (B) ) heit des Betäubungsmittelverkehrs, die Qualität der Betäubungsmittel hinsichtlich ihrer Lagerung und Verwendung sowie die medizinischen Grundsätze der Betäubungsmittelverschreibung zu gewährleisten; 7. die Auswirkungen der Regelung zur Teilnahme an den Gesundheits- und Früherkennungsuntersu- chungen sorgfältig zu beobachten und unter Be- rücksichtigung der Erkenntnisse, soweit erforder- lich, weitere Maßnahmen zur Effektivierung und Effizienz dieser Maßnahmen einzuleiten; 8. für den Fall, dass der Bewertungsausschuss der Verpflichtung, mit Wirkung zum 1. April 2007 die belegärztlichen Leistungen neu zu bewerten, nicht nachkommt, bis zum 1. Juli 2007 eine ge- setzliche Regelung zur angemessenen Vergütung belegärztlicher Leistungen im DRG-System ein- zubringen; 9. die Situation in der vertragsärztlichen Versorgung sorgfältig zu beobachten und zu prüfen, ob über die beschlossenen Maßnahmen im Vertragsarzt- rechtsänderungsgesetz und im GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetz hinaus und gegebenenfalls bereits vor der Einführung des neuen Vergütungs- systems weitere Schritte zur Erhöhung der At- traktivität des Arztberufes und zur Vermeidung einer drohenden Unterversorgung erforderlich sind, sowie bis zum 31. Dezember 2009 zu prü- fen, ob die nicht gerechtfertigten Unterschiede in der vertragsärztlichen Vergütung zwischen den neuen und den alten Ländern ausgeglichen sind, um gegebenenfalls gesetzgeberisch einzugreifen; 10. die Finanzperspektive der landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu prüfen, deren gesamtge- sellschaftliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft bei der Frage der stärkeren Steu- erfinanzierung besonderer Beachtung bedürfen; 11. die Wirkungen der mit der schrittweisen Einfüh- rung der Portabilität der Alterungsrückstellungen im Umfang des neuen Basistarifs verbundenen Ausweitung der Wahl- und Wechselmöglichkei- ten der privat Krankenversicherten nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren; 12. sofern notwendig, gemeinsam mit den Ländern durch geeignete flankierende Maßnahmen sicher- zustellen, dass die primär in der Verantwortung der Krankenkassen liegende solidarische Ent- schuldung aller Krankenkassen durch die jewei- lige Kassenart bis zur Einführung des Gesund- heitsfonds gewährleistet wird; 13. das in § 171b SGB V vorgesehene Gesetz zur nä- heren Regelung der Insolvenzfähigkeit aller Kran- kenkassen sowie zu dem damit verbundenen Entfallen der Haftung der Länder nach der Insol- venzordnung spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesundheitsfonds und den wei- g r r B G z m V P t (C (D teren damit in Zusammenhang stehenden Rege- lungen wie die solidarische Finanzierung der Al- tersrückstellungen für die DO-Angestellten der Kassen in enger Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten und bis zum 31. Dezember 2007 vorzu- legen. Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es ist hierbei sicherzustellen, dass bei der Herstellung der Insolvenzfähigkeit der Be- lastungsfähigkeit einzelner Krankenkassen Rech- nung getragen wird; 14. konsequent nachzusteuern, wenn sich zeigt, dass einzelne Regelungen des GKV-WSG nicht ihre erwartete Wirkung entfalten oder die Akteure im Gesundheitswesen Umsetzungsprobleme in der Praxis auf die gesetzlichen Vorgaben zurückfüh- ren können, zum Beispiel bei der Überwindung von Schnittstellen zwischen den Sektoren, im Be- reich der Organisationsreform oder bei wettbe- werbgestaltenden Regelungen. Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundesre- ierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögens- echnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005 (Jah- esrechnung 2005) aufgrund der Bemerkungen des undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des rundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung u erteilen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 16/2555 Nr. 2.105 Drucksache 16/3713 Nr. 1.24 Drucksache 16/3713 Nr. 1.26 Drucksache 16/3897 Nr. 1.3 Drucksache 16/3897 Nr. 1.5 Drucksache 16/3897 Nr. 1.6 Drucksache 16/3897 Nr. 1.9 Drucksache 16/3897 Nr. 1.17 Finanzausschuss Drucksache 16/481 Nr. 1.1 Drucksache 16/481 Nr. 1.2 Drucksache 16/820 Nr. 1.18 Drucksache 16/820 Nr. 1.19 Drucksache 16/820 Nr. 1.20 Drucksache 16/820 Nr. 1.21 Drucksache 16/3573 Nr. 2.4 Drucksache 16/3713 Nr. 1.4 Drucksache 16/3713 Nr. 1.28 Drucksache 16/3897 Nr. 1.11 Drucksache 16/3897 Nr. 1.20 Drucksache 16/4105 Nr. 2.27 Haushaltsausschuss Drucksache 16/3382 Nr. 2.4 Drucksache 16/3573 Nr. 2.11 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8439 (A) ) (B) ) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 2.185 Drucksache 16/722 Nr. 1.1 Drucksache 16/901 Nr. 2.10 Drucksache 16/993 Nr. 2.17 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/1207 Nr. 1.17 Drucksache 16/1475 Nr. 2.2 Drucksache 16/1475 Nr. 2.15 Drucksache 16/1748 Nr. 1.2 Drucksache 16/1748 Nr. 2.6 Drucksache 16/1748 Nr. 2.14 Drucksache 16/1748 Nr. 2.24 Drucksache 16/1942 Nr. 2.33 Drucksache 16/2129 Nr. 1.1 Drucksache 16/2555 Nr. 1.22 Drucksache 16/2555 Nr. 2.7 Drucksache 16/2555 Nr. 2.68 Drucksache 16/2555 Nr. 2.97 Drucksache 16/2555 Nr. 2.102 Drucksache 16/3060 Nr. 1.14 Drucksache 16/3382 Nr. 1.7 Drucksache 16/3382 Nr. 2.2 Drucksache 16/3382 Nr. 2.5 Drucksache 16/3382 Nr. 2.10 Drucksache 16/3382 Nr. 2.19 Drucksache 16/3382 Nr. 2.20 Drucksache 16/3382 Nr. 2.21 Drucksache 16/3382 Nr. 2.25 Drucksache 16/3382 Nr. 2.32 Drucksache 16/3382 Nr. 2.36 Drucksache 16/3573 Nr. 1.8 Drucksache 16/3573 Nr. 2.5 Drucksache 16/3573 Nr. 2.7 Drucksache 16/3573 Nr. 2.10 Drucksache 16/3573 Nr. 2.12 Drucksache 16/3573 Nr. 2.13 Drucksache 16/3573 Nr. 2.14 Drucksache 16/3573 Nr. 2.15 Drucksache 16/3573 Nr. 2.16 Drucksache 16/3573 Nr. 2.22 Drucksache 16/3713 Nr. 1.1 Drucksache 16/3713 Nr. 1.2 Drucksache 16/3713 Nr. 1.5 Drucksache 16/3713 Nr. 1.6 Drucksache 16/3713 Nr. 1.12 Drucksache 16/3713 Nr. 1.16 Drucksache 16/3713 Nr. 1.21 Drucksache 16/3713 Nr. 1.22 Drucksache 16/3713 Nr. 1.23 Drucksache 16/3897 Nr. 1.12 Drucksache 16/3897 Nr. 1.14 Drucksache 16/3897 Nr. 1.15 Drucksache 16/3897 Nr. 1.21 Drucksache 16/3897 Nr. 1.22 Drucksache 16/3897 Nr. 1.24 Drucksache 16/3897 Nr. 1.28 Drucksache 16/4105 Nr. 2.5 Drucksache 16/4105 Nr. 2.6 Drucksache 16/4105 Nr. 2.7 Drucksache 16/4105 Nr. 2.8 Drucksache 16/4105 Nr. 2.11 Drucksache 16/4105 Nr. 2.16 Drucksache 16/4105 Nr. 2.21 Drucksache 16/4105 Nr. 2.29 Drucksache 16/4105 Nr. 2.31 Drucksache 16/4105 Nr. 2.33 Drucksache 16/4105 Nr. 2.36 Drucksache 16/4105 Nr. 2.58 Drucksache 16/4105 Nr. 2.61 (C (D Drucksache 16/4105 Nr. 2.89 Drucksache 16/4105 Nr. 2.91 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4105 Nr. 1.14 Drucksache 16/4105 Nr. 2.10 Drucksache 16/4105 Nr. 2.15 Drucksache 16/4105 Nr. 2.23 Drucksache 16/4105 Nr. 2.38 Drucksache 16/4105 Nr. 2.39 Drucksache 16/4105 Nr. 2.68 Drucksache 16/4105 Nr. 2.75 Drucksache 16/4105 Nr. 2.78 Drucksache 16/4105 Nr. 2.84 Drucksache 16/4105 Nr. 2.86 Drucksache 16/4105 Nr. 2.87 Drucksache 16/4105 Nr. 2.92 Drucksache 16/4105 Nr. 2.95 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/150 Nr. 2.42 Drucksache 16/288 Nr. 1.7 Drucksache 16/820 Nr. 1.39 Drucksache 16/820 Nr. 1.41 Drucksache 16/820 Nr. 1.43 Drucksache 16/820 Nr. 1.44 Drucksache 16/993 Nr. 1.8 Drucksache 16/1101 Nr. 2.1 Drucksache 16/1101 Nr. 2.14 Drucksache 16/1748 Nr. 1.12 Drucksache 16/1942 Nr. 2.12 Drucksache 16/2555 Nr. 1.24 Drucksache 16/3382 Nr. 2.29 Drucksache 16/3713 Nr. 1.10 Drucksache 16/4105 Nr. 1.3 Drucksache 16/4105 Nr. 1.19 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/150 Nr. 2.33 Drucksache 16/419 Nr. 2.27 Drucksache 16/481 Nr. 1.11 Drucksache 16/481 Nr. 1.12 Drucksache 16/1101 Nr. 2.4 Drucksache 16/1942 Nr. 2.52 Drucksache 16/1942 Nr. 2.53 Drucksache 16/1942 Nr. 2.54 Drucksache 16/2555 Nr. 2.64 Drucksache 16/2555 Nr. 2.133 Drucksache 16/2695 Nr. 1.13 Drucksache 16/3382 Nr. 1.1 Drucksache 16/3573 Nr. 2.23 Drucksache 16/4105 Nr. 1.12 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/288 Nr. 2.39 Drucksache 16/2555 Nr. 2.139 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/3573 Nr. 1.2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/150 Nr. 1.24 83. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe Küster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Mücke, ich muss passen: Mein Gedächtnis reicht

    nicht bis zur fünften Wahlperiode zurück.


    (Zuruf von der FDP: Oh!)


    Da Sie das alles parat haben, sind Sie auch berechtigt – –


    (Heinz Lanfermann [FDP]: Aber behaupten darf man dann auch nichts!)


    – Nein. Ich komme gleich darauf zurück. Ich will Ihnen
    ein Argument entgegenhalten. Wir haben im Okto-
    ber 2005 in der konstituierenden Sitzung des Bundesta-
    ges gemeinsam über die Geschäftsordnung des jetzigen
    Bundestages entschieden. Dazu gab es aus allen Fraktio-
    nen breite Zustimmung. Das heißt, Sie waren mit der Re-
    gelung der Geschäftsordnung in den vergangenen Jahren
    einverstanden.

    Ein Jahr später entdecken Sie plötzlich einen Rege-
    lungsbedarf. Das Wahlergebnis und die daraus resultie-
    renden Mehrheitsverhältnisse waren Ihnen bekannt.
    Auch Ihre Möglichkeiten als Oppositionsfraktion waren
    Ihnen bekannt. Ein Jahr später kommen Sie jetzt mit der
    Forderung nach Änderungen. Das ist ein bisschen weit
    hergeholt.

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    (C (D Zurück zum Thema. Wie Sie wissen, reicht ein Quoum von 5 Prozent der Abgeordneten aus, um Ihr Fragezw. Interpellationsrecht – darunter fällt auch die Einbeufung einer Aktuellen Stunde – wahrzunehmen. Sie utzen die Instrumente der Opposition weidlich aus. Im Präsidium stellt die Opposition drei Vizepräsienten, die Koalition vier. Wenn man das Wahlergebnis uf die Zusammensetzung des Präsidiums übertragen ürde, dann gäbe es einen Vizepräsidenten zu viel. (Dirk Niebel [FDP]: Ja! Der von der CSU! Ist doch klar!)


    er Bundestag hat aber gewollt, dass jede Fraktion im
    räsidium vertreten ist. Das war der ausdrückliche Wille
    es gesamten Hauses.


    (Dirk Niebel [FDP]: Jede Fraktion mit einem Vizepräsidenten!)


    Jede Fraktion sollte vertreten sein, aber die Mehrheits-
    erhältnisse müssen sich in jedem Gremium widerspie-
    eln, Herr Niebel.


    (Dirk Niebel [FDP]: Dann habt ihr doch einen Präsidenten übrig gehabt!)


    as wissen Sie doch. Sie sind lange genug dabei.

    Bei der Tagesordnung gilt das Reißverschlussprin-
    ip. In der nächsten Woche haben wir folgendes Kurio-
    um: Die Koalition hat am Donnerstag drei Tagesord-
    ungspunkte, während die Opposition sechs hat.


    (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, weil Ihnen nichts anderes eingefallen ist!)


    it anderen Worten: Über welche Dinge beklagen Sie
    ich eigentlich? Ihre Rechte sind weit gefasst.

    Bei einer üblichen 30-minütigen Debattenzeit – auch
    as spielt in den Anträgen eine Rolle – entfallen
    8 Prozent der Redezeit auf die Koalition, während die
    pposition, die nur 26 Prozent der Abgeordneten stellt,
    2 Prozent hat. Zudem darf man nicht vergessen, dass
    er Einbringer einer Initiative noch eine Bonuszeit be-
    ommt. Die Abgeordneten der Opposition können also
    eutlich länger und öfter reden als die Abgeordneten der
    oalitionsfraktionen.


    (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Nur kein Neid!)


    Zur finanziellen Ausstattung: Die Finanzierung der
    raktionen erfolgt durch einen für alle Fraktionen
    leich hohen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Die
    leinen Fraktionen sind durch einen Sockelbetrag bevor-
    eilt. Als Oppositionsfraktion erhalten sie sogar noch ei-
    en Zuschlag; das ist gut so. Das ist gewollt.

    Die Minderheiten sind dem Bundestag lieb und teuer.
    ines darf aber nicht geschehen: Der Wählerwille darf
    ei allem Respekt vor demokratischen Minderheiten-
    echten im parlamentarischen Alltag nicht in sein Ge-
    enteil verkehrt werden.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das will doch auch niemand!)







    (A) )



    (B) )


    Dr. Uwe Küster
    Herr Mücke hat in der vorangegangenen Debatte gesagt:
    Mehrheit ist Mehrheit. – Das gilt auch hier. Letztlich ist
    jede Entscheidung von der Mehrheit zu tragen.


    (Dirk Niebel [FDP]: Bei der vorherigen Debatte galt das für Sie aber nicht!)


    Wissen Sie, was es bedeutete, wenn Ihr Wunsch er-
    füllt würde, die für die Einsetzung eines Untersu-
    chungsausschusses oder einer Enquete-Kommission
    geforderten Quoren auf Fraktionsstärke herabzusetzen?
    Dann hätten wir jetzt drei Untersuchungsausschüsse.
    Man muss sich einmal vorstellen, was das bedeutet: Das
    Parlament zerbröselt quasi. Wir hätten gar keine Chance
    mehr, vernünftig zu arbeiten.


    (Zuruf von der FDP: Sie sollten sich einmal überlegen, aus welchen Gründen es diese Untersuchungsausschüsse gibt!)


    Das jetzige Quorum von 25 Prozent zwingt die Opposi-
    tion, egal wie sie sich zusammensetzt, sich auf einen An-
    trag zu einigen, wenn sie gemeinsam etwas erreichen
    und ihre Minderheitenrechte ausüben will.

    Das Gleiche gilt – darauf hat schon mein Kollege
    Herr Kaster hingewiesen – bezüglich der Normenkon-
    trollklage. Wenn das dafür erforderliche Quorum auf
    Fraktionsstärke herabgesetzt würde, wenn also 5 Prozent
    der Abgeordneten dieses Hauses eine solche Klage an-
    strengen könnten, bedeutete dies, dass wir innerhalb kür-
    zester Zeit die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungs-
    gerichts gefährden würden.


    (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das erreichen Sie auch so!)


    Das Quorum für das Recht, eine Sondersitzung des
    Deutschen Bundestages zu beantragen, ist in der Verfas-
    sung bei einem Drittel der Mitglieder des Hauses an-
    gesiedelt. Sollte das Quorum auf Fraktionsstärke herab-
    gesetzt werden, bestünde die Möglichkeit der
    Manipulation, könnte es passieren, dass man vor lauter
    Sondersitzungen kaum noch etwas „Normales“ machen
    könnte.


    (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: So ein Quatsch! Das ist eine Unterstellung!)


    In den vergangenen 30 Jahren gab es bei einem funktio-
    nierenden Recht der antragsberechtigten Minderheit ge-
    rade einmal 38 Sondersitzungen des Bundestages auf
    Antrag von Fraktionen. Das heißt, es gibt gar nicht den
    von Ihnen unterstellten Bedarf an Sondersitzungen. Zu-
    dem muss man sich darüber im Klaren sein, dass das ers-
    tens zu einer Störung des normalen Ablaufs führen und
    zweitens Geld kosten würde. Darüber müssten Sie ir-
    gendwann einmal Bericht erstatten.


    (Markus Löning [FDP]: Das ist eine Unverschämtheit, was Sie gerade vorbringen! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber Sie stört die Opposition wahrscheinlich sowieso!)


    Aus der Sicht meiner Fraktion besteht keine Veranlas-
    sung für tiefgreifende Änderungen. Der Wählerwille, die

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    (C (D unktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die inderheitenrechte müssen miteinander in Einklang ste en. Das haben wir erreicht. Jeder Wunsch der Opposiionsfraktionen nach Machterweiterung lässt sich in der egel alle vier Jahre durch ein entsprechendes Wählerotum vielleicht erfüllen. Daran sollten die Oppositionsraktionen arbeiten. (Dirk Niebel [FDP]: Dann sollten Sie sich überlegen, wie schnell Sie in der Opposition sein könnten und Rechte brauchen!)


    Sie haben genügend Rechte. Das wissen Sie, Herr
    iebel.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt ist die Kollegin Dr. Dagmar Enkelmann für die

inke an der Reihe.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dagmar Enkelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr

    üster, bei Ihnen fällt mir nur eines ein: Hochmut
    ommt vor dem Fall.


    (Beifall bei der LINKEN, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ja, er hat recht – jetzt meine ich nicht den Kollegen
    üster –, und ich zitiere mit Ihrer gütigen Erlaubnis:

    Das eine Thema ist die Frage, ob unter den Bedin-
    gungen einer Großen Koalition über die Ausgestal-
    tung der Minderheitenrechte der Opposition, mögli-
    cherweise mit Blick auf Quoren für bestimmte
    Initiativrechte, Modifizierungen erfolgen.

    a, er hat so recht, unser Bundestagspräsident. Herr
    ammert, mit Ihrem Interview in der Zeitung „Das Par-

    ament“ sind Sie ein Stück zum Hoffnungsträger der Op-
    osition geworden.

    Nach eineinhalb Jahren bestätigt sich in der Tat:
    rundlegende Rechte einer parlamentarischen Opposi-

    ion sind de facto außer Kraft gesetzt. Herr Kaster, das
    st nicht nur ein Eindruck, sondern eine Tatsache, die wir
    itzungswoche für Sitzungswoche hier erleben. Es be-
    teht also dringender Handlungsbedarf.

    Meine Damen und Herren, auch er hat recht – ich zi-
    iere –: Geschäftsordnungsfragen sind Machtfragen ...

    achtfragen nicht einmal im guten Sinne des Wortes
    acht, sondern etwa im Sinne der Ausschaltung der an-

    eren, der Ausschaltung der Minderheiten, einseitiger
    evorzugung der Mehrheit. – Dass ich einmal Richard
    tücklen, den ehemaligen CSU-Bundestagspräsidenten,
    ier zitiere, hätte ich mir auch nicht träumen lassen.
    ber wo er recht hat, hat er recht. – Herr Präsident, das
    ar im Übrigen in einer Debatte über das Selbstver-

    tändnis des Parlaments. Ich würde dringend anregen,
    ass wir uns einer solchen Debatte zum Selbstverständ-
    is des Parlaments erneut stellen.






    (A) (C)



    (B) )


    Dr. Dagmar Enkelmann


    (Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Es ist eine Tatsache, dass die Minderheit in diesem
    Parlament weitgehend ausgeschaltet wird. Die Rede war
    vom Quorum zur Überprüfung eines Gesetzes hin-
    sichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit. Dieses Quorum

    Das Parlament hat sich in seiner Mehrheit inzwischen
    zum verlängerten Arm der Regierung degradiert, zum
    Abnickorgan für Regierungshandeln.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der FDP – Iris Gleicke [SPD]: Jetzt ist aber gut! – Zuruf von der CDU/CSU: Nein, das ist schon länger her!)

    ist eindeutig zu hoch. Dieses typische Oppositionsrecht
    ist heute real nicht wahrzunehmen, es sei denn, dass sich
    die Opposition, die sich innerhalb der Koalition findet,
    einem entsprechenden Antrag der Opposition anschließt.
    Das ist aber angesichts des herrschenden Fraktions-
    zwangs relativ unwahrscheinlich.


    (Zuruf von der SPD: Ein Glück!)


    Oder nehmen wir einen Untersuchungsausschuss,
    zumeist eingerichtet zum Aufdecken von – vorsichtig
    ausgedrückt – Unregelmäßigkeiten der Regierung. Die
    Geschäftsordnung erzwingt mit ihrem Quorum von
    25 Prozent, dass sich die Opposition einig sein muss.
    Aber eine Koalition in der Opposition kann und darf es
    in diesem Parlament nicht geben.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ein Untersuchungsausschuss kann sich auch mit The-
    men befassen, die das Regierungshandeln einer ehemali-
    gen Regierungspartei und jetzigen Opposition betreffen.
    Da sind Hemmungen vorprogrammiert. Die Geschichte
    unseres Untersuchungsausschusses zum BND zeigt das
    exemplarisch.

    Ähnlich sieht es mit der Entscheidung über die Ein-
    richtung von Enquete-Kommissionen aus. Das ist
    umso bedauerlicher, als über eine Enquete-Kommission
    Sachverständige in die parlamentarische Arbeit einbezo-
    gen werden und damit eine Stärkung der parlamentari-
    schen Willensbildung, nicht nur der Opposition, sondern
    von Koalition und Opposition, erfolgt.

    Dass für die Einberufung einer ganz normalen
    Anhörung in den Ausschüssen ebenfalls 25 Prozent der
    Abgeordneten gebraucht werden, zeigt, dass die Rege-
    lungen unserer Geschäftsordnung in dieser Beziehung
    nicht mehr zeitgemäß sind.

    Da sind wir beim eigentlichen Problem. In Konse-
    quenz geht es um Rechte und Pflichten des gesamten
    Parlaments, um Gestaltung von Politik und natürlich um
    Kontrolle der Regierung. Gerade das Kontrollrecht ist
    im eigentlichen Sinne kein Oppositionsrecht, sondern
    ein Recht des ganzen Parlaments, das auch so wahrge-
    nommen werden sollte.


    (Beifall bei der LINKEN und der FDP)


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    (D ine Mehrheit des Parlaments bewegt sich immer weiter eg von der Mehrheit der Bevölkerung. Wir erleben eute, dass die Demokratie nachhaltig beschädigt wird. mso wichtiger wird Opposition, umso wichtiger weren Minderheitenrechte in diesem Parlament. Herr aster, Einvernehmen mit der Regierung herzustellen, st nun gerade nicht Aufgabe der Opposition. Mein Appell geht an Sie alle: Verschließen Sie sich iner solchen Debatte nicht! Sie geht uns alle an. Denken ie daran: Wer heute in der Regierung sitzt, kann moren schon in der Opposition sein und umgekehrt. Gestaten Sie mir dazu ein letztes Zitat. Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende. Es lautet: ... im Interesse der Aufgaben des Parlamentes ... werde ich persönlich ganz sicher ein hartnäckiger Verfechter der Interessen der Opposition sein. So noch einmal Kollege Lammert. Herr Präsident, wir erden Sie beim Wort nehmen. (Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)