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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/83 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Ilse Aigner, Veronika Bellmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Christian Lange (Backnang), Ludwig Stiegler, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Neue Impulse für den Mittelstand – zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Un- ternehmen statt Unterlassen – Vor- Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: a) Antrag der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Eckart von Klaeden, Anke Eymer (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Politik der gleichberechtigten Partnerschaft mit den afrikanischen Ländern (Drucksache 16/4414) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, 8380 B 8381 D 8383 D Deutscher B Stenografisch 83. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Wolfgang Wodarg . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Ludwig Stiegler, Christian Lange (Backnang), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zum Ab- bau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft (Drucksache 16/4391) . . . . . . . . . . . . . . . . H R D S D D M C D 8365 A 8365 A fahrt für den Mittelstand (Drucksachen 16/557, 16/562, 16/1070) . . 8365 B undestag er Bericht ung 2. März 2007 t : artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8365 D 8368 A 8369 C 8371 B 8372 C 8374 A 8374 C 8376 B 8376 D 8377 C 8379 A Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Afrika II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 auf dem Weg zu Demokratie und nach- haltiger Entwicklung unterstützen (Drucksache 16/4425) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Dr. Norman Paech, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für eine Afrikapolitik im Interesse der afrikanischen Bevölke- rungsmehrheit (Drucksache 16/4410) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Ord- nungspolitischer Kompass für die deutsche Energiepolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der LINKEN: Die zukünftige Energieversorgung sozial und ökologisch gestalten (Drucksachen 16/589, 16/1082, 16/3582) b c D G R H H A T A J w L u d ( i Z B s t J w L d ( D A K A J 8383 D 8384 A 8384 B 8386 A 8387 B 8389 B 8390 C 8392 A 8392 B 8392 D 8393 D 8394 D 8396 A 8397 D 8398 C 8399 C 8400 C 8402 B 8403 D ) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bundeskartellamt stärken – Ausgewogene Wettbewerbsaufsicht auf den Energiemärkten (Drucksachen 16/1678, 16/4076) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Energiepreiskontrolle si- cherstellen (Drucksachen 16/2505, 16/3585) . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia ochimsen, Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der INKEN: Schutz des Welterbes im Konflikt m die Waldschlösschenbrücke in den Vor- ergrund stellen Drucksache 16/4411) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 16: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem An- rag der Abgeordneten Dr. Lukrezia ochimsen, Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der INKEN: Bundespolitik soll im Streit um ie Waldschlösschenbrücke vermitteln Drucksachen 16/2499, 16/4460) . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 8403 D 8404 A 8404 A 8405 D 8406 D 8408 D 8409 D 8410 D 8411 D 8413 B 8413 C 8413 D 8414 C 8416 B 8416 C 8416 D 8418 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 III Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Lebendige Demokratie in Zeiten der großen Koalition c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Oppositionsrechte (Änderung des Art. 93 Abs. 1 des Grundgesetzes) (Drucksache 16/126) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Uwe Küster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 8419 A 8420 A 8421 A 8421 B 8421 D 8422 C 8422 D 8423 B 8423 C 8425 A 8426 B 8426 C 8427 D 8429 C 8430 D 8431 A 8432 A 8433 C 8434 D (Drucksache 16/581) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich Maurer und der Frak- tion der LINKEN: Stärkung der Minder- heitenrechte im Deutschen Bundestag (Drucksache 16/4119) . . . . . . . . . . . . . . . . L A A 8426 A 8426 B iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8435 A 8435 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8365 (A) ) (B) ) 83. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8435 (A) ) (B) ) Merten, Ulrike SPD 02.03.2007 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Fe- bruar 2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu- zustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 Sabine Lopez, Helga SPD 02.03.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Addicks, Karl FDP 02.03.2007 Barth, Uwe FDP 02.03.2007 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 02.03.2007 Brähmig, Klaus CDU/CSU 02.03.2007 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 02.03.2007 Dyckmans, Mechthild FDP 02.03.2007 Frechen, Gabriele SPD 02.03.2007 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2007 Gabriel, Sigmar SPD 02.03.2007 Gloser, Günter SPD 02.03.2007 Götz, Peter CDU/CSU 02.03.2007 Griese, Kerstin SPD 02.03.2007 Groneberg, Gabriele SPD 02.03.2007 Grotthaus, Wolfgang SPD 02.03.2007 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 02.03.2007 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 02.03.2007 Hemker, Reinhold SPD 02.03.2007 Hilsberg, Stephan SPD 02.03.2007 Irber, Brunhilde SPD 02.03.2007 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 02.03.2007 Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 02.03.2007 Kasparick, Ulrich SPD 02.03.2007 Kleiminger, Christian SPD 02.03.2007 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 02.03.2007 Leibrecht, Harald FDP 02.03.2007 Leutheusser- Schnarrenberger, FDP 02.03.2007 M M O P R S D S S S D S D D D T U D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 öller, Kornelia DIE LINKE 02.03.2007 üller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 02.03.2007 rtel, Holger SPD 02.03.2007 arr, Detlef FDP 02.03.2007 aidel, Hans CDU/CSU 02.03.2007 chäffler, Frank FDP 02.03.2007 r. Schavan, Annette CDU/CSU 02.03.2007 chily, Otto SPD 02.03.2007 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 02.03.2007 chmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 02.03.2007 r. Schui, Herbert DIE LINKE 02.03.2007 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 02.03.2007 r. Seifert, Ilja DIE LINKE 02.03.2007 r. Solms, Hermann Otto FDP 02.03.2007 r. Stadler, Max FDP 02.03.2007 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2007 lrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2007 r. Westerwelle, Guido FDP 02.03.2007 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 02.03.2007 ylajew, Willi CDU/CSU 02.03.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 8436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vor- schriften in der Wissenschaft – Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellun- gen (… StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsge- setzes und anderer Gesetze – Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge – Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft – Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes – Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen – Gesetz zur Umsetzung des Haager Übereinkom- mens vom 13. Januar 2000 über den internationa- len Schutz von Erwachsenen – Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäfts- verkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region – Gesetz zu dem Budapester Übereinkommen vom 22. Juni 2001 über den Vertrag über die Güterbe- förderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Viel- falt kultureller Ausdrucksformen – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Flug- lärm in der Umgebung von Flugplätzen Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Die zügige Umsetzung der Neuregelung des Schutzes vor Fluglärm liegt im besonderen Interesse der Länder. Entscheidend hierfür ist neben dem Inkraft- treten des Gesetzes selbst die beschleunigte Verabschie- dung des untergesetzlichen Regelungswerks. Der Bun- desrat wertet es in diesem Sinne als positiv, dass das federführende Ressort bei den Vorarbeiten zu diesem un- tergesetzlichen Regelungswerk auch Vertreter der Län- der beteiligt hat und weiter zu beteiligen beabsichtigt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dringlich auf, die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundes- rates bedürfen, dem Bundesrat schnellstens zuzuleiten. – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ß I (C (D Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: . Der Bundesrat stellt fest: 1. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung soll si- chergestellt werden, dass auch in Zukunft das Ge- sundheitswesen leistungsfähig, solidarisch und finanzierbar bleibt. Der mit dem Gesundheitsmo- dernisierungsgesetz eingeleitete Weg wird hin- sichtlich der – Erweiterung der Wahl- und Entscheidungs- möglichkeiten der Versicherten, – der Intensivierung des Wettbewerbs um Qua- lität und Wirtschaftlichkeit sowohl zwischen den Kassen als auch den Leistungserbringern und – der Verbesserung der Transparenz von Ange- boten, Leistungen und Abrechnungen fortgesetzt. 2. Durch die Einführung einer Pflicht zur Versiche- rung wird erreicht, dass künftig niemand in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz ist. Krankheit soll nicht zu einem Armutsrisiko werden. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der sozialen Sicherheit. 3. Dort, wo es medizinisch notwendig ist, werden Leistungen zielgerichtet ausgebaut, zum Beispiel bei der palliativmedizinischen Versorgung von Schwerstkranken, bei der häuslichen Kranken- pflege für Pflegebedürftige und Behinderte sowie bei der Rehabilitation. 4. Mit der Einführung eines Gesundheitsfonds so- wie durch die vielfältigen neuen Vertragsfreihei- ten der Kassen für besondere Versorgungsformen, zum Beispiel integrierte Versorgung, Hausarzt- tarife sowie zusätzliche Wahltarife können die Kassen den Versicherten bessere und zielgenau- ere Versorgungsangebote machen und zugleich ihre Ausgabenstrukturen verbessern. 5. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 wird das Finanzierungssystem der gesetzli- chen Krankenversicherung auf eine vollkommen neue Basis gestellt. Alle Krankenkassen bekom- men aus dem Gesundheitsfonds die gleichen Mit- telzuweisungen, die durch risikoadjustierte Risi- kozu- und -abschläge ergänzt werden. Die zahlreichen Gutachten, die in den letzten Mona- ten vorgelegt wurden, lassen eine gewisse Vor- hersage der Auswirkungen des Gesundheitsfonds zu. Insoweit ist zu befürworten, dass mit der im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung (Kon- vergenzphase) die Auswirkungen für die Partner im Gesundheitswesen, insbesondere die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte vor Ort, begrenzt und kalkulierbar werden. Zudem wird begrüßt, dass die Bundesregierung noch vor Inkrafttreten des Fonds ein Gutachten über dessen Auswirkun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8437 (A) ) (B) ) gen erstellen wird. Hier ist ebenso wie bei der Rechtsverordnung zur Festlegung der Übergangs- regelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds die Beteiligung der Länder zwingend erforder- lich. 6. Mit der schrittweisen Erhöhung der Zahlungen des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen werden Weichen für eine gerechtere und beschäf- tigungsfreundliche Finanzierung gesamtgesell- schaftlicher Aufgaben der gesetzlichen Kranken- versicherung gestellt. 7. Sparbeiträge einzelner Leistungsbereiche wur- den nach Forderungen des Bundesrates auf ein vertretbares Maß reduziert. Damit wurde ein sinnvoller Kompromiss zwischen den notwendi- gen Einsparzielen und den Belastungen der Leis- tungserbringer gefunden. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheits- leistungen bleibt gewährleistet. 8. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Budgetierung der ärztlichen Honorare beendet und ab dem 1. Januar 2009 eine neue vereinfachte Vertragsgebührenordnung eingeführt. Durch diese sollen auch die bestehenden Verwerfungen zwi- schen den Vergütungen in den alten und neuen Ländern, sofern diese nicht auf regionalen Beson- derheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur beruhen, ausgeglichen werden. Die Ausgabenstei- gerung aufgrund erhöhter Krankheitshäufigkeit der Versicherten (Morbiditätsrisiko) wird auf die Kassen verlagert. Zentrales Ziel der neuen Ver- tragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen. Um die Unter- versorgung insbesondere in den neuen Ländern auch schon vor Einführung einer neuen ärztlichen Vergütung wirksam abzubauen, können zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigun- gen Sicherstellungszuschläge in unterversorgten Regionen oder Gebieten mit drohender Unterver- sorgung in erforderlicher Höhe zu Lasten der Kas- sen vereinbart werden. 9. Das Gesundheitssystem wird auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbewerblicher ausgerichtet und transparenter gestaltet. So werden die Vertrags- freiheiten der gesetzlichen Kassen, aber auch der Leistungserbringer im Bereich der besonderen Versorgungsformen, der Integrationsversorgung und der hausarztzentrierten Versorgung erweitert. Daneben wird der Wettbewerb bei den Hilfsmit- teln durch die Möglichkeit zur Ausschreibung und im Bereich der Arzneimittelversorgung durch Ver- besserung der Rahmenbedingungen für Preisver- handlungen zwischen pharmazeutischen Unter- nehmen und Kassen intensiviert. Die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung soll Anreize zur Entwicklung innovativer Medikamente setzen. 10. Künftig erhalten Versicherte der privaten Kran- kenversicherung mehr Wahlmöglichkeiten als bisher. Die Alterungsrückstellungen in der priva- I (C (D ten Krankenversicherung glätten den Anstieg der individuellen Prämiensteigerungen eines Versi- cherten im Lebensverlauf. Dass Versicherte die von ihnen aufgebaute und finanzierte Altersrück- stellung bei Kündigung und Wechsel des Unter- nehmens bisher nicht mitnehmen konnten, hat den Wettbewerb in der privaten Krankenversiche- rung stark eingeschränkt. 11. Nach dem Wortlaut des § 116b SGB V erfolgt die Zulassung eines Krankenhauses zur Erbringung der in der Vorschrift genannten ambulanten Leis- tungen durch die Länder unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation. Die Krankenhäuser erhalten so neue Handlungsspiel- räume bei der ambulanten Erbringung hochspezi- alisierter Leistungen. Sie werden im Bereich der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen von unnötiger Bürokratie entlas- tet. I. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, 1. die mit den Umstrukturierungen verbundenen Auswirkungen vor allem auf die medizinische Versorgung und den Bereich der Ermessens- und Satzungsleistungen der Krankenkassen sorgfältig zu beobachten und zu analysieren; 2. die Entwicklung der Krankenhausversorgung im Hinblick auf die Kostenbelastungen der Kranken- häuser zu beobachten und zu analysieren und ge- gebenenfalls im Rahmen der geplanten Neuord- nung des ordnungspolitischen Rahmens ab 2009 gemeinsam mit den Ländern geeignete Schritte zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und zugleich effizienten Versorgung auch in der Zukunft zu unternehmen; 3. im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Zu- kunft der Krankenhausversorgung zusätzliche Be- lastungen der Krankenhäuser zu vermeiden, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden könn- ten; 4. Erkenntnisse über die Praktikabilität der Rege- lungen beim Entlassmanagement, insbesondere an der Schnittstelle von Krankenhaus und Pflege, zügig auszuwerten, damit gegebene Umsetzungs- probleme noch im Rahmen der Reform der sozia- len Pflegeversicherung gelöst werden können; 5. achtzehn Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Fest- setzung der Erstattungshöchstbeträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unter- nehmen zu berichten; 6. zu prüfen, wie die neue Regelung über die Wei- terverwendung von Betäubungsmitteln in Hospi- zen und Altersheimen (§ 5b Abs. 4 BtMVV) auf die Leistungserbringer der spezialisierten ambu- lanten Palliativversorgung (§ 37b Abs. 1 SGB V) ausgedehnt werden kann. Dabei sind die Sicher- 8438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 (A) ) (B) ) heit des Betäubungsmittelverkehrs, die Qualität der Betäubungsmittel hinsichtlich ihrer Lagerung und Verwendung sowie die medizinischen Grundsätze der Betäubungsmittelverschreibung zu gewährleisten; 7. die Auswirkungen der Regelung zur Teilnahme an den Gesundheits- und Früherkennungsuntersu- chungen sorgfältig zu beobachten und unter Be- rücksichtigung der Erkenntnisse, soweit erforder- lich, weitere Maßnahmen zur Effektivierung und Effizienz dieser Maßnahmen einzuleiten; 8. für den Fall, dass der Bewertungsausschuss der Verpflichtung, mit Wirkung zum 1. April 2007 die belegärztlichen Leistungen neu zu bewerten, nicht nachkommt, bis zum 1. Juli 2007 eine ge- setzliche Regelung zur angemessenen Vergütung belegärztlicher Leistungen im DRG-System ein- zubringen; 9. die Situation in der vertragsärztlichen Versorgung sorgfältig zu beobachten und zu prüfen, ob über die beschlossenen Maßnahmen im Vertragsarzt- rechtsänderungsgesetz und im GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetz hinaus und gegebenenfalls bereits vor der Einführung des neuen Vergütungs- systems weitere Schritte zur Erhöhung der At- traktivität des Arztberufes und zur Vermeidung einer drohenden Unterversorgung erforderlich sind, sowie bis zum 31. Dezember 2009 zu prü- fen, ob die nicht gerechtfertigten Unterschiede in der vertragsärztlichen Vergütung zwischen den neuen und den alten Ländern ausgeglichen sind, um gegebenenfalls gesetzgeberisch einzugreifen; 10. die Finanzperspektive der landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu prüfen, deren gesamtge- sellschaftliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft bei der Frage der stärkeren Steu- erfinanzierung besonderer Beachtung bedürfen; 11. die Wirkungen der mit der schrittweisen Einfüh- rung der Portabilität der Alterungsrückstellungen im Umfang des neuen Basistarifs verbundenen Ausweitung der Wahl- und Wechselmöglichkei- ten der privat Krankenversicherten nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren; 12. sofern notwendig, gemeinsam mit den Ländern durch geeignete flankierende Maßnahmen sicher- zustellen, dass die primär in der Verantwortung der Krankenkassen liegende solidarische Ent- schuldung aller Krankenkassen durch die jewei- lige Kassenart bis zur Einführung des Gesund- heitsfonds gewährleistet wird; 13. das in § 171b SGB V vorgesehene Gesetz zur nä- heren Regelung der Insolvenzfähigkeit aller Kran- kenkassen sowie zu dem damit verbundenen Entfallen der Haftung der Länder nach der Insol- venzordnung spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesundheitsfonds und den wei- g r r B G z m V P t (C (D teren damit in Zusammenhang stehenden Rege- lungen wie die solidarische Finanzierung der Al- tersrückstellungen für die DO-Angestellten der Kassen in enger Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten und bis zum 31. Dezember 2007 vorzu- legen. Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es ist hierbei sicherzustellen, dass bei der Herstellung der Insolvenzfähigkeit der Be- lastungsfähigkeit einzelner Krankenkassen Rech- nung getragen wird; 14. konsequent nachzusteuern, wenn sich zeigt, dass einzelne Regelungen des GKV-WSG nicht ihre erwartete Wirkung entfalten oder die Akteure im Gesundheitswesen Umsetzungsprobleme in der Praxis auf die gesetzlichen Vorgaben zurückfüh- ren können, zum Beispiel bei der Überwindung von Schnittstellen zwischen den Sektoren, im Be- reich der Organisationsreform oder bei wettbe- werbgestaltenden Regelungen. Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundesre- ierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögens- echnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005 (Jah- esrechnung 2005) aufgrund der Bemerkungen des undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des rundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung u erteilen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 16/2555 Nr. 2.105 Drucksache 16/3713 Nr. 1.24 Drucksache 16/3713 Nr. 1.26 Drucksache 16/3897 Nr. 1.3 Drucksache 16/3897 Nr. 1.5 Drucksache 16/3897 Nr. 1.6 Drucksache 16/3897 Nr. 1.9 Drucksache 16/3897 Nr. 1.17 Finanzausschuss Drucksache 16/481 Nr. 1.1 Drucksache 16/481 Nr. 1.2 Drucksache 16/820 Nr. 1.18 Drucksache 16/820 Nr. 1.19 Drucksache 16/820 Nr. 1.20 Drucksache 16/820 Nr. 1.21 Drucksache 16/3573 Nr. 2.4 Drucksache 16/3713 Nr. 1.4 Drucksache 16/3713 Nr. 1.28 Drucksache 16/3897 Nr. 1.11 Drucksache 16/3897 Nr. 1.20 Drucksache 16/4105 Nr. 2.27 Haushaltsausschuss Drucksache 16/3382 Nr. 2.4 Drucksache 16/3573 Nr. 2.11 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2007 8439 (A) ) (B) ) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 2.185 Drucksache 16/722 Nr. 1.1 Drucksache 16/901 Nr. 2.10 Drucksache 16/993 Nr. 2.17 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/1207 Nr. 1.17 Drucksache 16/1475 Nr. 2.2 Drucksache 16/1475 Nr. 2.15 Drucksache 16/1748 Nr. 1.2 Drucksache 16/1748 Nr. 2.6 Drucksache 16/1748 Nr. 2.14 Drucksache 16/1748 Nr. 2.24 Drucksache 16/1942 Nr. 2.33 Drucksache 16/2129 Nr. 1.1 Drucksache 16/2555 Nr. 1.22 Drucksache 16/2555 Nr. 2.7 Drucksache 16/2555 Nr. 2.68 Drucksache 16/2555 Nr. 2.97 Drucksache 16/2555 Nr. 2.102 Drucksache 16/3060 Nr. 1.14 Drucksache 16/3382 Nr. 1.7 Drucksache 16/3382 Nr. 2.2 Drucksache 16/3382 Nr. 2.5 Drucksache 16/3382 Nr. 2.10 Drucksache 16/3382 Nr. 2.19 Drucksache 16/3382 Nr. 2.20 Drucksache 16/3382 Nr. 2.21 Drucksache 16/3382 Nr. 2.25 Drucksache 16/3382 Nr. 2.32 Drucksache 16/3382 Nr. 2.36 Drucksache 16/3573 Nr. 1.8 Drucksache 16/3573 Nr. 2.5 Drucksache 16/3573 Nr. 2.7 Drucksache 16/3573 Nr. 2.10 Drucksache 16/3573 Nr. 2.12 Drucksache 16/3573 Nr. 2.13 Drucksache 16/3573 Nr. 2.14 Drucksache 16/3573 Nr. 2.15 Drucksache 16/3573 Nr. 2.16 Drucksache 16/3573 Nr. 2.22 Drucksache 16/3713 Nr. 1.1 Drucksache 16/3713 Nr. 1.2 Drucksache 16/3713 Nr. 1.5 Drucksache 16/3713 Nr. 1.6 Drucksache 16/3713 Nr. 1.12 Drucksache 16/3713 Nr. 1.16 Drucksache 16/3713 Nr. 1.21 Drucksache 16/3713 Nr. 1.22 Drucksache 16/3713 Nr. 1.23 Drucksache 16/3897 Nr. 1.12 Drucksache 16/3897 Nr. 1.14 Drucksache 16/3897 Nr. 1.15 Drucksache 16/3897 Nr. 1.21 Drucksache 16/3897 Nr. 1.22 Drucksache 16/3897 Nr. 1.24 Drucksache 16/3897 Nr. 1.28 Drucksache 16/4105 Nr. 2.5 Drucksache 16/4105 Nr. 2.6 Drucksache 16/4105 Nr. 2.7 Drucksache 16/4105 Nr. 2.8 Drucksache 16/4105 Nr. 2.11 Drucksache 16/4105 Nr. 2.16 Drucksache 16/4105 Nr. 2.21 Drucksache 16/4105 Nr. 2.29 Drucksache 16/4105 Nr. 2.31 Drucksache 16/4105 Nr. 2.33 Drucksache 16/4105 Nr. 2.36 Drucksache 16/4105 Nr. 2.58 Drucksache 16/4105 Nr. 2.61 (C (D Drucksache 16/4105 Nr. 2.89 Drucksache 16/4105 Nr. 2.91 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4105 Nr. 1.14 Drucksache 16/4105 Nr. 2.10 Drucksache 16/4105 Nr. 2.15 Drucksache 16/4105 Nr. 2.23 Drucksache 16/4105 Nr. 2.38 Drucksache 16/4105 Nr. 2.39 Drucksache 16/4105 Nr. 2.68 Drucksache 16/4105 Nr. 2.75 Drucksache 16/4105 Nr. 2.78 Drucksache 16/4105 Nr. 2.84 Drucksache 16/4105 Nr. 2.86 Drucksache 16/4105 Nr. 2.87 Drucksache 16/4105 Nr. 2.92 Drucksache 16/4105 Nr. 2.95 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/150 Nr. 2.42 Drucksache 16/288 Nr. 1.7 Drucksache 16/820 Nr. 1.39 Drucksache 16/820 Nr. 1.41 Drucksache 16/820 Nr. 1.43 Drucksache 16/820 Nr. 1.44 Drucksache 16/993 Nr. 1.8 Drucksache 16/1101 Nr. 2.1 Drucksache 16/1101 Nr. 2.14 Drucksache 16/1748 Nr. 1.12 Drucksache 16/1942 Nr. 2.12 Drucksache 16/2555 Nr. 1.24 Drucksache 16/3382 Nr. 2.29 Drucksache 16/3713 Nr. 1.10 Drucksache 16/4105 Nr. 1.3 Drucksache 16/4105 Nr. 1.19 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/150 Nr. 2.33 Drucksache 16/419 Nr. 2.27 Drucksache 16/481 Nr. 1.11 Drucksache 16/481 Nr. 1.12 Drucksache 16/1101 Nr. 2.4 Drucksache 16/1942 Nr. 2.52 Drucksache 16/1942 Nr. 2.53 Drucksache 16/1942 Nr. 2.54 Drucksache 16/2555 Nr. 2.64 Drucksache 16/2555 Nr. 2.133 Drucksache 16/2695 Nr. 1.13 Drucksache 16/3382 Nr. 1.1 Drucksache 16/3573 Nr. 2.23 Drucksache 16/4105 Nr. 1.12 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/288 Nr. 2.39 Drucksache 16/2555 Nr. 2.139 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/3573 Nr. 1.2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/150 Nr. 1.24 83. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Kaster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

    nd Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat unseres
    undestagspräsidenten, Dr. Lammert, vom Anfang die-

    er Legislaturperiode beginnen, das das Selbstverständ-
    is des Parlaments und das Selbstverständnis von Regie-
    ung und Opposition sehr treffend beschreibt:

    Für die Arbeit wie für das Ansehen des Parlaments
    ist die Opposition im Übrigen nicht weniger wich-
    tig als die Regierung. ... Was ein politisches System
    als Demokratie qualifiziert, ist nicht die Existenz
    einer Regierung, sondern die Existenz eines Parla-





    )


    (B) )


    Bernhard Kaster
    mentes und seine gefestigte Rolle im Verfassungs-
    gefüge wie in der politischen Realität.

    Ich denke, das ist ein Satz, den wir alle unterschreiben
    können.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Vor dem Hintergrund dieser treffenden Aussage ha-
    ben wir als Parlamentarier natürlich Verständnis dafür,
    dass Sie sich als Oppositionspolitiker Gedanken darüber
    machen, wie Sie Ihre Interessen hier noch effektiver ver-
    treten können. Wir werden uns mit diesen Anträgen da-
    her selbstverständlich im Geschäftsordnungsausschuss
    – insbesondere der Antrag der Fraktion der Grünen be-
    inhaltet ja eine Reihe von Prüfaufträgen – ausführlich
    und kritisch beschäftigen.

    Sollte allerdings gegenüber der Öffentlichkeit der
    Eindruck erweckt werden – ich will das nicht unterstel-
    len –, dass die in der Tat kleinere Opposition durch die
    Große Koalition förmlich erdrückt wird, dass sie keine
    Möglichkeiten hat, dann muss gesagt werden, dass die-
    ser Eindruck – das wissen Sie – schlichtweg falsch wäre.
    Das Grundgesetz und die Geschäftsordnung geben uns
    als Koalition, das heißt als Regierungsfraktionen, und
    Ihnen als Oppositionsfraktionen eine Vielzahl von parla-
    mentarischen Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand.

    In einer Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes
    – sie umfasst mehr als 15 Seiten – wurden die Minder-
    heitenrechte der Opposition dokumentiert. Ich will ein-
    mal die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten nennen:
    Auskunft über jedes Thema kann durch schriftliche Fra-
    gen verlangt werden;


    (Lachen bei der LINKEN)


    das Recht, mündliche Fragen an die Bundesregierung zu
    richten und diese im Plenum unter den Augen der Öf-
    fentlichkeit mit der Bundesregierung zu diskutieren;


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir klagen gerade vor dem Bundesverfassungsgericht, um das Recht wahrnehmen zu dürfen!)


    das Recht aller Fraktionen, Kleine und Große Anfragen
    zu stellen; Große Anfragen im Plenum zu debattieren;
    das Recht, eine Aktuelle Stunde zu beantragen – davon
    wird ja auch rege Gebrauch gemacht – und vieles andere
    mehr. Ich wollte nur die wichtigsten Punkte nennen, da-
    mit hier nicht der Eindruck aufkommt, dass unsere Ge-
    schäftsordnung und das Grundgesetz in Bezug auf die
    Minderheitenrechte nicht entsprechend ausgelegt sind.


    (Jürgen Koppelin [FDP]: Schon einmal in der Fragestunde gewesen? Das ist doch lächerlich!)


    Natürlich hat die Opposition auch das Recht, einen
    Untersuchungsausschuss einzuberufen und unter be-
    stimmten Voraussetzungen Beschlüsse des Bundestages
    vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu las-
    sen. Diese beiden letzten Punkte sind der Kern Ihrer An-
    träge. Deswegen will ich darauf näher eingehen.

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    (C (D Die Parlamentsautonomie des Art. 40 des Grundgeetzes lässt einen weiten Spielraum, wie der Bundestag eine Arbeitsformen und -verfahren gestaltet. Die Grenen sind dabei durch unsere Verfassung und zwischeneitlich auch durch eine Vielzahl von Entscheidungen es Bundesverfassungsgerichtes vorgegeben. Meines Erachtens müssen wir uns, wenn wir etwas erändern, etwas neu gestalten, von drei Zielen leiten assen. Das ist erstens das Ziel, einvernehmliche Lösunen zu erzielen. Ich erinnere daran, dass es auch der eist im Geschäftsordnungsausschuss ist, zu einverehmlichen Lösungen zu kommen. Das zweite Ziel ist, dass man den Aufgabenstellungen es Parlaments als Gesetzgebungsorgan und Kontrolloran der Regierung gerecht wird. Das dritte Ziel ist, dass die Regeln bei unterschiedichsten Mehrheitsverhältnissen Bestand haben und en vom Wähler bestimmten unterschiedlichen politichen Stärkeverhältnissen der Fraktionen und Parteien erecht werden und diese abbilden. Auch das muss imer Ziel sein, wenn wir die Regeln für unser Haus ge talten. Die jetzt anstehenden Beratungen Ihrer Anträge könen daher nicht ausschließlich vor dem Hintergrund der etzigen Mehrheitsverteilung stattfinden. Herr Beck, Iher Aufteilung in Ausnahmesituationen und Normalsituaionen folge ich nicht. Die Regeln sind auf die unterchiedlichen Mehrheitsverhältnisse, die wir haben, nzuwenden. Bei Änderungen des Grundgesetzes oder egelungen der Geschäftsordnung muss über den Tag inaus, das heißt über die aktuelle Mehrheitsverteilung inaus, nachgedacht werden. Das Grundgesetz sieht die ntscheidungsfähigkeit des Bundestages ebenfalls als eien Wert von Verfassungsrang an und bringt diesen Verassungswert in sehr ausgewogener Weise in Einklang it den geforderten parlamentarischen Kontrollaufga en. Das geltende Minderheitsquorum für die Einsetung eines Untersuchungsausschusses und die Anrufung es Bundesverfassungsgerichtes bei der abstrakten Norenkontrolle zeigen die Ausgewogenheit und Angemes enheit dieses Systems sehr deutlich. Ich muss daher vor iner undurchdachten und nur scheinbar gerechtfertigten ngleichung der beiden Quoren auf jeweils ein Viertel er Abgeordneten oder gar reduziert auf eine einzige raktion – wenn es auch die kleinste ist –, warnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es ist angemessen und richtig, dass unser Grundge-
    etz bei der abstrakten Normenkontrolle ein Drittel der
    bgeordneten als Mindestquorum fordert, während es
    ei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein
    iertel der Abgeordneten sind. Hier wird sehr bewusst
    in Unterschied gemacht. Die beiden Dinge sind nicht
    iteinander vergleichbar. Die Überprüfung von Geset-

    en ohne jeden Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit
    st in unserer Rechtsordnung die absolute Ausnahme.

    (A)







    (A) )



    (B) )


    Bernhard Kaster
    Es hat gute Gründe, dass dieses Recht auf die Bundes-
    regierung, die Landesregierungen und ein Drittel des
    Parlamentes begrenzt ist. Denn damit wird verhindert,
    dass die Verfassungsrichter mit einer übergroßen Zahl
    von Anträgen überhäuft und letztlich in ihrer Arbeits-
    weise beeinträchtigt werden.


    (Zuruf von der FDP: Macht ordentliche Gesetze, dann passiert das nicht!)


    Das Grundgesetz wollte Karlsruhe zu Recht davor schüt-
    zen, seine Aufgaben durch eine Flut von Verfassungskla-
    gen nicht mehr wahrnehmen zu können. Wenn die Hür-
    den hier gesenkt werden, befürchte ich eine deutliche
    Zunahme der Verfassungsklagen,


    (Dirk Niebel [FDP]: Das war doch früher auch nie inflationär!)


    die – da wollen wir doch ehrlich untereinander sein –
    schließlich oft mehr aus politischem Kalkül als aus tat-
    sächlichen verfassungsrechtlichen Bedenken angestrengt
    werden.


    (Dirk Niebel [FDP]: Allerdings musste der Bundespräsident nicht so viele stoppen! Das war doch auch nicht schlecht!)


    Bereits jetzt wird in der politischen Auseinandersetzung
    sehr schnell und leichtfertig der Vorwurf der Verfas-
    sungswidrigkeit ausgesprochen. Wir dürfen nicht zulas-
    sen, dass Karlsruhe ständig in die politische Auseinan-
    dersetzung einbezogen wird.

    Noch ein Wort zum Thema Untersuchungsaus-
    schuss: Hier liegt es im Interesse der Opposition, das
    niedrige Quorum von einem Viertel – das ist ein niedri-
    ges Quorum – beizubehalten. Ein Untersuchungsaus-
    schuss ist eine innerparlamentarische Angelegenheit, mit
    der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht also gar
    nicht vergleichbar. Dieses niedrige Quorum liegt im In-
    teresse der Opposition. Zu Recht wird ein Untersu-
    chungsausschuss als schärfstes Schwert des Parlamentes
    bezeichnet. Er soll das letzte Mittel sein, um einen Sach-
    verhalt aufzuklären. Wenn wir das Quorum hier weiter
    absenken, wird dieses Mittel mehr geschwächt als ge-
    stärkt.

    In dieser Legislaturperiode hat sich gezeigt, dass das
    funktioniert. Es wurden nämlich Untersuchungsaus-
    schüsse eingesetzt. Dieses Quorum wird also auch in
    diesem Bundestag erreicht.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist im Übrigen
    nicht neu, dass unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse
    bzw. unterschiedliche Rollen – ob man also Mitglied ei-
    ner Regierungsfraktion oder einer Oppositionsfraktion
    ist – in solch speziellen Fragen schon immer zu unter-
    schiedlichen Sichtweisen geführt haben. Ich erinnere da-
    ran, dass Sie, Herr Kollege Beck, nicht in dieser Legisla-
    turperiode, sondern in der letzten Legislaturperiode, als
    Sie noch nicht auf den Oppositionsbänken saßen, in ei-
    ner ähnlichen Frage, als es ebenfalls um die Anpassung
    der Geschäftsordnung im Hinblick auf Mehrheitsverhält-
    nisse ging, unter anderem Folgendes gesagt haben:

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    (C (D Regeln leben davon, dass sie in verschiedenen Situationen gelten und man sich nicht von Situation zu Situation die passende Regel gibt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich in einem ganz anderen Zusammenhang gesagt! – Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! – Selten war ein Zitat so passend!)


    ch denke, diesen Satz sollten wir einfach einmal so ste-
    en lassen.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jan Mücke hat das Wort für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Mücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich

    öchte zu Beginn meiner Rede einen Fakt vorwegschi-
    ken – diese Bemerkung richtet sich vor allen Dingen an
    en Kollegen Beck –: Ich finde es außerordentlich be-
    auerlich, dass wir diese Debatte erst am Schluss einer
    agesordnung führen.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


    enn eigentlich gehört dieser Punkt ganz oben auf die
    agesordnung.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau! Das ist ja auch unser erster Tagesordnungspunkt am heutigen Tag!)


    Sehr geehrter Herr Beck, Sie haben einige Aktien da-
    an, dass wir über dieses Thema erst so spät diskutieren.


    (Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


    ir wäre es lieber gewesen, wenn wir darüber an einem
    onnerstag- oder einem Freitagvormittag diskutiert hät-

    en.


    (Beifall bei der FDP und der LINKEN)