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    Plenarprotokoll 16/82 die Bundeskanzlerin zum Europäischen b) Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Rainder Steenblock, Hans-Josef Fell, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: EU- Frühjahrsgipfel nutzen – Klimawandel bremsen und Energiewende vorantrei- ben (Drucksache 16/4428) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Europäi- schen Union Rat am 14./15. Dezember 2006 in Brüs- sel und zur bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Forderungen an die deutsche EU-Rats- präsidentschaft – Ratspräsidentschaft für eine zukunftsfähige EU nutzen – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Präsidentschaftsprogramm 1. Ja- nuar bis 30. Juni 2007 – Europa gelingt gemeinsam (Drucksachen 16/3808, 16/3832, 16/3796, 16/3327, 16/3680, 16/4453) . . . . . . . . . . . . . . 8197 B 8197 C Deutscher B Stenografisch 82. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Klaus Uwe Benneter, Otto Bernhardt, Franz Romer und Jerzy Montag . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Nicole Maisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 5, 15 und 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bun- deskanzlerin: zum Europäischen Rat in Brüssel am 8./9. März 2007 . . . . . . . . . . – – 8195 A 8195 B 8195 B 8197 A 8197 A 8197 B – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Stübgen, Gunther Krichbaum, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der undestag er Bericht ung en 1. März 2007 t : Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Axel Schäfer (Bochum), Dr. Lale Akgün, Doris Barnett, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Die deut- sche Präsidentschaft der Europäischen Union zum Erfolg führen zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Christian Ahrendt, Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Ehrgeiz für die deutsche Ratspräsidentschaft – eine EU der Erfolge für die Bürger zu dem Entschließungsantrag der Abge- ordneten Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der LINKEN: zu der Abgabe einer Erklärung durch in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Europäi- schen Union zu dem Antrag der Abgeordne- ten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Berliner Erklärung – Werte und Aufgaben der EU im 21. Jahrhundert (Drucksachen 16/4171, 16/4448) . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Hans Peter Thul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Volker Beck (Köln), Undine Kurth (Quedlin- burg), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Einführung einer Klimaschutzabgabe bei Flugreisen (Drucksache 16/4182) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Reinhard Loske, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Wirksame Kli- maschutzmaßnahmen im Straßenverkehr ergreifen (Drucksache 16/4429) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Z A B A T N ( i Z A L t B K C ( i Z A B A N n B ( i Z B a W H F N r ö ( i Z B s t t H d 8197 D 8198 A 8202 B 8203 D 8205 D 8208 B 8210 B 8212 A 8214 B 8215 B 8215 B 8215 C 8215 C 8217 D 8218 D 8220 A 8221 D 8221 D usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva ulling-Schröter, Dorothée Menzner, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: rendwende beim Klimaschutz im Verkehr – achhaltige Mobilität für alle ermöglichen Drucksache 16/4416) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Dr. Reinhard oske, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für mehr limaschutz im Verkehr – Kfz-Steuer auf O2-Ausstoß umstellen Drucksache 16/4431) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Winfried Hermann, ärbel Höhn, Dr. Reinhard Loske, weiterer bgeordneter und der Fraktion des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN: CO2-Emissio- en der Dienstwagenflotte des Deutschen undestages nachhaltig senken Drucksache 16/4430) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 9: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten infried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton ofreiter, weiterer Abgeordneter und der raktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- EN: Treibhausgasemissionen bei Dienst- eisen ausgleichen – Vorbildfunktion der ffentlichen Hand erfüllen Drucksachen 16/1066, 16/3847) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 10: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- orsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- en Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, ans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und er Fraktion der LINKEN: Umverteilung 8222 A 8222 A 8222 A 8222 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 III durch den Emissionshandel beenden – Vor- reiterrolle im Klimaschutz übernehmen (Drucksachen 16/1682, 16/3144) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen 16/4010, 16/4449, 16/4450) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Fördergesetz für Diesel- rußpartikelfilter baldmöglichst vorle- gen (Drucksachen 16/946, 16/4449) . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klimapolitischen Zertifi- katehandel in Deutschland nachhaltig und verantwortungsvoll gestalten – Nationalen Allokationsplan grundlegend überarbeiten (Drucksachen 16/3051, 16/4422) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Jan Mücke, Angelika Brunkhorst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Einbezie- hung des zivilen Luftverkehrs in den euro- päischen Emissionshandel (Drucksache 16/3049) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E D W S D L L R P M I T a b c d 8222 B 8222 C 8222 D 8222 D 8223 A 8223 B 8224 C 8226 A 8227 D 8228 A 8228 D va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 4. Juli 2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirt- schaftlichen Beziehungen (Drucksache 16/4378) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (Einmalzahlungs- gesetz 2005, 2006 und 2007 – EzG 2007) (Drucksache 16/4379) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Beschäfti- gungschancen älterer Menschen (Drucksachen 16/4371, 16/4421) . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Regelal- tersgrenze an die demografische Ent- wicklung und zur Stärkung der Finan- zierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgren- zenanpassungsgesetz) (Drucksachen 16/4372, 16/4420) . . . . . . . 8229 C 8230 C 8231 D 8232 D 8233 D 8234 C 8236 A 8237 B 8238 B 8239 B 8240 A 8241 C 8242 C 8243 C 8244 D 8246 B 8246 B 8246 C 8246 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Protokollen vom 16. Mai 2006 über die Änderung des Abkom- mens vom 6. Juni 1955 über die Errich- tung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und der Vereinbarung vom 6. Juni 1955 über die Beziehungen zwischen dem In- ternationalen Ausschuss für den Inter- nationalen Suchdienst und dem Inter- nationalen Komitee vom Roten Kreuz (Drucksache 16/4380) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der LINKEN: Bleiberecht als Menschenrecht (Drucksache 16/3912) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Geistes- und Sozialwissenschaften in Forschung und Lehre fördern (Drucksache 16/4406) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kenn- zeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich durchsetzen (Drucksache 16/4424) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verfassungskonformität der Bahnprivatisierung sicherstellen (Drucksache 16/4413) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Britta Haßelmann, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Bundesmittel nicht verschwenden – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextre- mismus nachhaltig fördern (Drucksache 16/4408) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 14: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und der SPD: Den positi- ven Beitrag des Tourismus zum Wirt- schaftswachstum festigen Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . A K E U E M G J R A T a b i Z A S A t d ( O S A V W V W A 8246 D 8246 D 8247 A 8247 A 8247 B 8247 B 8247 C 8248 C nnette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rnst Hinsken, Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelbert Wistuba (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . enate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . nita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur – Eckpunkte für ein Drit- tes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (Drucksache 16/4167) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Cornelia Behm, Katrin Göring- Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Wirksame Unterstützung für die Verfolgten des DDR-Regimes (Drucksache 16/4404) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser- chnarrenberger, Jens Ackermann, Dr. Karl ddicks, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Gerechtigkeit für die Opfer er SED-Diktatur Drucksache 16/4409) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8249 D 8250 D 8251 D 8253 D 8254 D 8256 A 8257 C 8258 B 8259 B 8260 A 8261 B 8261 B 8261 C 8261 C 8263 A 8264 A 8266 B 8267 D 8268 C 8269 A 8269 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 V Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsge- rechtes Angebot an Kindertagesbetreu- ung für Kinder unter drei Jahren 2006 (Drucksache 16/2250) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Kindertagesbetreuung für Kleinst- kinder sofort ausbauen und Qualität verbessern (Drucksache 16/4412) . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bauabzugsteuer abschaffen (Drucksache 16/3055) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T Z d S d ( J G M U J T a b D R D D K T E e z c ( A D G 8269 C 8269 D 8271 A 8271 B 8271 B 8272 A 8272 C 8273 C 8274 B 8275 A 8276 C 8277 D 8279 A 8279 D 8280 B 8281 A 8282 C 8282 C 8283 C 8284 C 8285 C 8286 B 8287 B agesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines iebten Gesetzes zur Änderung des Bun- esvertriebenengesetzes Drucksachen 16/4017, 16/4444) . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Eskalation im Atomkonflikt mit dem Iran verhindern (Drucksache 16/4202) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Keine militärische Eskalation gegen- über dem Iran – Konflikt um das Atom- programm durch Verhandlungen lösen (Drucksache 16/4407) . . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset- es zur Änderung des Künstlersozialversi- herungsgesetzes und anderer Gesetze Drucksachen 16/4373, 16/4419) . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8289 A 8289 B 8290 D 8291 D 8293 B 8293 D 8295 A 8295 A 8295 B 8295 C 8296 D 8297 D 8299 C 8300 C 8301 D 8302 D 8303 D 8304 B 8304 C 8305 D 8306 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Jürgen Trittin, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-brasi- lianischen Atomvertrag durch Erneuer- bare-Energien-Vertrag ersetzen (Drucksache 16/4426) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Er- richtungsgesetz) (Drucksache 16/4374) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Den Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte vor dem Kollaps bewahren (Drucksache 16/4062) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Holger Haibach, Erika Steinbach, Eduard Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Christoph Strässer, Doris Barnett, Kurt Bodewig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Erfolg des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die konsequente Befolgung seiner Ur- teile sichern (Drucksache 16/4417) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, Rainder Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ B H C O T A D A B b w ( T a b J H H R U T A ( t O n ( T B s l 8308 C 8309 B 8310 B 8310 B 8311 B 8312 C 8313 C 8314 C 8315 B 8316 C 8316 CA 8316 D DIE GRÜNEN: Den Europäischen Ge- richtshof für Menschenrechte stärken (Drucksache 16/4405) . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, r. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: ürokratieabbau in Europa – Kein Frei- rief zum Abbau von Arbeits- und Um- eltschutz Drucksache 16/4204) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ) Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Asylsuchende aus Sri Lanka besser schützen (Drucksache 16/4427) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Michael Leutert, Sevim Dağdelen, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Abschiebestopp für Flücht- linge aus Sri Lanka (Drucksache 16/4203) . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Horst Friedrich Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: ldtimer von Feinstaub-Fahrverboten aus- ehmen Drucksache 16/4060) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung zu dem Antrag der Abgeordneten 8316 D 8317 A 8318 C 8320 B 8321 D 8322 D 8323 A 8323 A 8323 B 8324 B 8325 D 8326 C 8327 D 8328 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 VII Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Dorothée Menzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen (Drucksachen 16/1657, 16/3266) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verlässli- che und aussagekräftige Datenbasis für die Ermittlung der Unternehmensteuern erfas- sen (Drucksache 16/4310) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Detlef Parr, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sport- und Freizeitschifffahrt in Deutsch- land erleichtern (Drucksache 16/4061) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der LINKEN: Ratifi- zierung des IAO-Übereinkommens über Heimarbeit (Drucksachen 16/2677, 16/4316) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizin- produkteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 17) Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . F B R A Z A – – – ( A A Z d K U K A C S K A Z d b D R H L W A Z d 8329 A 8329 B 8329 C 8329 C 8330 A 8331 A 8331 C 8332 D 8333 C rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der nträge: Den Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte vor dem Kollaps bewahren Den Erfolg des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die konse- quente Befolgung seiner Urteile sichern Den Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte stärken Tagesordnungspunkt 14 a–c) lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Bürokratieabbau in Europa – ein Freibrief zum Abbau von Arbeits- und mweltschutz (Tagesordnungspunkt 16) ai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Oldtimer von Feinstaub-Fahrver- oten ausnehmen (Tagesordnungspunkt 19) r. Andreas Scheuer (CDU/CSU). . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Freistellung der Kommunen von 8334 A 8334 D 8335 B 8336 A 8337 A 8338 A 8339 A 8339 C 8340 A 8340 D 8342 A 8343 B 8344 A 8344 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 der Mitfinanzierung bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Stra- ßen (Tagesordnungspunkt 20) Hubert Deittert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verlässliche und aussagekräf- tige Datenbasis für die Ermittlung der Unter- nehmensteuern erfassen (Tagesordnungs- punkt 21) Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sport- und Freizeitschifffahrt in Deutschland erleichtern (Tagesordnungs- punkt 22) Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ratifizierung des IAO-Überein- kommens über Heimarbeit (Tagesordnungs- punkt 23) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Walter Riester (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 8345 C 8346 C 8347 A 8347 D 8348 D 8349 A 8350 B 8351 A 8351 D 8353 A 8353 D 8355 D 8357 B 8358 C 8359 A 8359 D 8360 D 8361 B 8362 B 8363 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8195 (A) ) (B) ) 82. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8331 (A) ) (B) ) an dem erwähnten Untersuchungsausschuss beteiligt wa-Christian termingerechte Zulassung von Arzneimitteln. Der Pa- tientenschutz habe bei allen Entscheidungen absolute Priorität. An dieser Stelle möchte ich als einer der Politiker, die Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 01.03.2007 Schmidt (Fürth), CDU/CSU 01.03.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt A k E s i v A U A b d d V c J I s r s g d d s r c D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binding (Heidelberg), Lothar SPD 01.03.2007 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 01.03.2007 Frechen, Gabriele SPD 01.03.2007 Gloser, Günter SPD 01.03.2007 Götz, Peter CDU/CSU 01.03.2007 Groneberg, Gabriele SPD 01.03.2007 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 01.03.2007 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 01.03.2007 Heynemann, Bernd CDU/CSU 01.03.2007 Hilsberg, Stephan SPD 01.03.2007 Irber, Brunhilde SPD 01.03.2007 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 01.03.2007 Kasparick, Ulrich SPD 01.03.2007 Kleiminger, Christian SPD 01.03.2007 Kolbow, Walter SPD 01.03.2007 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 01.03.2007 Leibrecht, Harald FDP 01.03.2007 Lopez, Helga SPD 01.03.2007 Merten, Ulrike SPD 01.03.2007 Möller, Kornelia DIE LINKE 01.03.2007 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2007 Pronold, Florian SPD 01.03.2007 Raidel, Hans CDU/CSU 01.03.2007 D D T W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinproduktagentur (DAMA-Errichtungs- gesetz) Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Als Folge der Vor- ommnisse um HIV-infizierte Blutprodukte und der mpfehlungen des damaligen 3. Untersuchungsaus- chusses des Deutschen Bundestages wurde das Bundes- nstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, or zehn Jahren neu organisiert. Es ist eine der größten rzneimittelzulassungsbehörden in der Europäischen nion und hatte in den vergangenen Jahren die größte nzahl von Zulassungs- und Nachzulassungsanträgen zu earbeiten. Darüber hinaus wirkt es intensiv im Rahmen er europäischen Zulassungsverfahren mit und leistet amit einen wichtigen Beitrag zum gesundheitlichen erbraucherschutz in Europa und Deutschland. Nach Angaben des Instituts konnte die durchschnittli- he Dauer für Arzneimittelzulassungen von über zwei ahren auf mittlerweile unter 200 Tage verkürzt werden. nzwischen werde Deutschland gleich oft bei europäi- chen Zulassungsverfahren beteiligt wie die zuvor füh- enden Länder Großbritannien und Niederlande. Somit teht das Institut inzwischen als Referenzbehörde ebenso ut da wie die Arzneimittelbehörden anderer Länder. In einer Pressemitteilung vom Juli 2005 konstatiert er kommissarische Chef des Instituts, Professor Kurth, ass die Neuorganisation und Umstrukturierung abge- chlossen sei und sich an internationalen Standards aus- ichte. Das neue flexible Leitungsmanagement ermögli- he nun schnelle und qualifizierte Entscheidungen. iese Umstrukturierung gewährleiste die schnelle und r. Schui, Herbert DIE LINKE 01.03.2007 r. Seifert, Ilja DIE LINKE 01.03.2007 hönnes, Franz SPD 01.03.2007 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 01.03.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 8332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) ren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundes- instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für die geleistete Arbeit danken. Neben Qualität und Wirksamkeit ist die Unbedenk- lichkeit ein endscheidendes Kriterium bei der Beurtei- lung von Arzneimitteln. Bei der Neuorganisation des In- stituts hat die Politik deshalb einen Schwerpunkt auf die frühzeitige Erkennung von Arzneimittelrisiken gelegt. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei, das Vertrauen in staatliche Maßnahmen zur Risikoabwehr durch ein Höchstmaß an Transparenz zu untermauern. Nehmen wir das Beispiel der Zulassung von Arznei- mitteln. Es wird niemand ernsthaft behaupten wollen, dass unser Gesundheitswesen auf die Verdienste der Arzneimitteltherapie verzichten kann. Die Hoffnung vie- ler Menschen, die an noch nicht heilbaren Krankheiten leiden, ruht auf der pharmazeutischen Industrie. Selbst- verständlich können Arzneimittel sehr häufig auch Nebenwirkungen haben. Das lässt sich besonders bei hochwirksamen Medikamenten nicht vermeiden. Aber deshalb wird keiner auf die Idee kommen, diese Arznei- mittel, die Krankheiten heilen und Leiden mindern können, zu verbieten. Und die Patienten werden ganz sicher nicht auf Hilfen verzichten wollen, zu denen es keine wirksamen Alternativen gibt. Natürlich muss in jedem einzelnen Fall – und zwar nicht nur einmal, sondern ständig – geprüft und entschie- den werden, ob der Nutzen des Mittels die Risiken über- wiegt, sowohl bei der Zulassung von Medikamenten als auch bei jeder Anwendung beim Patienten. Verbraucher- und Patientenschutz müssen vor wirtschaftlichen Interes- sen stehen und die Mitarbeiter der Zulassungs- und Aufsichtsbehörden müssen bei diesem Kurs die volle Unterstützung der Politik haben. Die deutsche pharmazeutische Industrie hat eine großartige Vergangenheit und insbesondere in der Mitte des letzten Jahrhunderts Arzneimittel an führender Stelle mit entwickelt, die Leben gerettet und Krankheiten ver- hindert haben. Mit dieser innovativen Tätigkeit ist ein großer wirtschaftlicher Erfolg verbunden gewesen; nicht umsonst tragen deutsche Unternehmen erheblich zur posi- tiven Exportbilanz der Bundesrepublik Deutschland bei. Für die vergangenen 20 Jahre lässt sich aber konsta- tieren, dass der innovatorische Erfolg der deutschen pharmazeutischen Industrie im Vergleich zu den anderen großen Ländern, insbesondere den Vereinigten Staaten und Japan deutlich nachgelassen hat. Die forschende Arzneimittelindustrie ist in erster Linie für ihre Wettbe- werbsfähigkeit selbst verantwortlich. Kreativität und Optimierung der Abläufe im Unternehmen sind wahr- scheinlich die Schlüssel für den Erfolg in der Zukunft. Natürlich müssen im Zusammenhang mit der Arznei- mittelzulassung aber auch die Rahmenbedingungen für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen für Innovationen im Arzneimittelbereich be- finden sich weltweit im Wandel, die schon erheblichen unternehmerischen Risiken im Innovationsprozess wer- den immer größer. Dies hängt mit der langen Dauer e f R z r M G f f m b h w G n a n g s A W Z Z d u d d d d i V s d w d d d m m v z t in S s m n d u t Z F (C (D ines Innovationsprozesses und mit den hohen Kosten ür die Entwicklung eines Arzneimittels zusammen. Das isiko wird verschärft durch den starken Wettbewerb wischen den einzelnen Unternehmen in wichtigen the- apeutischen Feldern. Zusätzlich verändern sich die arktsituationen in allen Ländern dadurch, dass nationale esundheitssysteme auf den Kostendruck reagieren. Die Koalition hat mit der aktuellen Gesundheitsre- orm einen Beitrag zu verbesserten Rahmenbedingungen ür Arzneimittelhersteller geschaffen: Wir wollen durch ehr Transparenz und internationale Standards die Wett- ewerbschancen für die deutschen Arzneimittel- ersteller verbessern. Die geplante Kosten-Nutzen-Be- ertung wird auf einer wissenschaftlich fundierten rundlage und unter Beteiligung der Hersteller erfolgen. Auch die Umwandlung des Bundesinstituts für Arz- eimittel und Medizinprodukte zu einer Arzneimittel- gentur hat das Ziel, die Rahmenbedingungen für Arz- eimittelhersteller zu verbessern. Ich unterstütze rundsätzlich eine Neuorganisation, die unbürokrati- chere Zulassungsverfahren, kürzere und transparentere bstimmungsprozesse mit den Herstellern und bessere ettbewerbschancen im internationalen Umfeld zum iel hat. All dies wird die Attraktivität und Effizienz der ulassungsbehörde steigern. Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin, dass bei ieser Neuorganisation die Arzneimittelüberwachung nd -sicherheit nicht zu kurz kommen dürfen. Sowohl er Contergan-Einstellungsbeschluss von 1971 als auch er Untersuchungsausschuss zu HIV-infizierten Blutpro- ukten von 1993 bis 1996 haben sehr deutlich gemacht, ass der Schutz der Gesundheit des Patienten höherrangig st als das Interesse des Herstellers an der ungehinderten ermarktung seines Produkts. Wir sollten daher die von Bundesärztekammer, Wis- enschaftlern und Krankenkassen geäußerte Kritik an em Gesetzentwurf sorgfältig prüfen. Das Thema ist es ert, gründlich und ohne Zeitdruck angegangen zu wer- en. Peter Friedrich (SPD): Die Standortbedingungen er pharmazeutischen Industrie werden maßgeblich urch das regulatorische Umfeld ihres Arzneimittel- arktes bestimmt. Die Industrie hat – zu Recht, wie ich eine – in den vergangenen Jahren wiederholt darauf erwiesen, dass die Zulassungsverfahren in Deutschland u lange dauern. Gesetzliche Fristen wurden überschrit- en, gelegentlich sogar ganz erheblich. Bereits in den zurückliegenden Jahren hat das Bundes- stitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seine trukturen deutlich verbessert und die Verfahrensdauer tark verkürzt. Mit der Errichtung der Deutschen Arznei- ittel- und Medizinprodukteagentur, DAMA, gehen wir un jedoch einen Schritt weiter. Durch die Überführung es bisher bestehenden Bundesinstituts für Arzneimittel nd Medizinprodukte als Bundesbehörde in eine Agen- ur schaffen wir eine moderne Einrichtung, die in ihren ulassungs- und Bewertungsverfahren über eine größere lexibilität verfügt und qualifizierte Entscheidungen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8333 (A) ) (B) ) schneller treffen kann, ohne jedoch Zugeständnisse bei den Sicherheitsstandards zu machen. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, weil beschleunigte Arzneimittel- zulassungsverfahren mitunter mit sinkenden Sicherheits- standards gleichgesetzt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die neu einzurichtende Agentur wird ihre Aufgaben weiterhin unter den Vorgaben und der Aufsicht des Bun- desgesundheitsminisieriums erfüllen. Sie wird sich dabei allerdings weniger behördentypisch ausrichten, sondern sich vermehrt am Markt orientieren und ökonomische Grundsätze stärker als bislang berücksichtigen. Damit setzen wir nicht nur das um, was in vielen unserer euro- päischen Nachbarländer bereits realisiert ist, sondern greifen zugleich die Empfehlungen auf, die eine hoch- rangige Arbeitsgruppe aus Regierungs-, Industrie- und Gewerkschaftsvertretern entwickelt hat. Neben ihrer Aufgabe als nationale Zulassungsbehörde neuer Arznei- mittel wird der DAMA auch die laufende Nutzen- und Risikobewertung der Arzneimittel nach ihrer Marktein- führung obliegen, was sich organisatorisch in einem zweiköpfigen Vorstand niederschlagen wird. Die durch die Errichtung der DAMA zu erwartenden Effizienzsteigerungen werden der deutschen Zulas- sungsstelle zu einer besseren Position im Netzwerk der in der EU bestehenden nationalen Behörden verhelfen. Dieses Netzwerk umfasst derzeit über 40 Institutionen, die allesamt der Europäischen Arzneimittelagentur, EMEA, zuarbeiten und an ihren Verfahren beteiligt sind. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die europäische Zulassungsbehörde die Zahl derjenigen nationalen Ein- richtungen, die ihr unmittelbar zuarbeiten, deutlich redu- zieren wird. Mit der Errichtung der DAMA schaffen wir die Grundlage dafür, dass unsere nationale Zulassungs- stelle die besten Voraussetzungen für diesen Standort- wettbewerb bekommt. In europäischen wie nationalen Zulassungsverfahren wirken nationale Organisationen gleichermaßen mit, was eine effektive und auf hohem wissenschaftlichem Ni- veau arbeitende Behörde erfordert. Mit der DAMA schaffen wir eine Einrichtung, die im Konzert der Mit- gliedstaaten eine angemessene Rolle spielen kann. Wir freuen uns alle darüber, dass die pharmazeutische Indus- trie den Schritt hin zur DAMA heute begrüßt. Aber ich sage auch: Begrüßen allein reicht uns nicht. Wenn wir von der Politik aus die Forschungs- und Zu- lassungsbedingungen so deutlich verbessern, erwarten wir von denen, die das immer gefordert haben, dann auch Taten. Und da ist es natürlich eine Hiobsbotschaft, wenn wir heute in der Zeitung lesen, dass in Berlin bei Schering 950 Arbeitsplatze wegrationalisiert werden, oder wenn in meiner Heimatstadt Konstanz, wo das for- schende Unternehmen Altana von dem nichtforschenden Unternehmen Nycomed übernommen wurde, die Arbeit- nehmer aus der Zeitung vom neuen Chef erfahren, dass man zwar forschend bleiben will, aber just in der For- schung die meisten Stellen abbauen wird. Innovation im Pharmabereich braucht Kontinuität in der Forschungsan- strengung. Denn die eigentliche Wertschöpfung der Arz- neimittelindustrie liegt nicht in der Produktion, sondern i p F d Z h S b l l d w f g w h n d t d ( s z c A z d g t v Ü w D l a w F b e e s d V h S A t b d (C (D n der Forschung und in neuen Wirkstoffen und Thera- ien. Und deswegen ist es ein falsches Signal, wenn die usionitis unter den Pharmaunternehmen dazu führt, ass aus kurzfristigen Kapitalinteressen die eigentliche ukunft der Unternehmen eingespart wird, indem man ochqualifizierte Forscher an einem hochmodernen tandort auf die Straße setzt. Forschung funktioniert nicht auf Knopfdruck; das ha- en wir gerade bei dem Beispiel Altana oder Pfizer er- ebt. Mit der neuen DAMA bieten wir Planbarkeit, Ver- ässlichkeit und Geschwindigkeit in der Zulassung, ohne ie Sicherheit zu vernachlässigen. Und das Gleiche er- arten wir auch von der Industrie. Ich appelliere daher an die Industrie: Wir tun viel da- ür – auch mit diesem Gesetz –, die Standortbedingun- en permanent zu verbessern, und wir sind inzwischen ieder richtig gut. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und andeln Sie als wirkliche Unternehmer und leben Sie icht von der Forschungssubstanz der letzten Jahre, son- ern schaffen Sie neue. Daniel Bahr (Münster) (FDP): Die FDP-Bundes- agsfraktion begrüßt grundsätzlich eine Reform des Bun- esinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM). Im Jahr 2001 hat eine Studie der Boston Con- ulting Group ein vernichtendes Urteil über die Effi- ienz, Transparenz und Reputation des BfArM gespro- hen. Mittlerweile ist einiges geschehen, um die rbeitsweise des BfArM zu verbessern. So sind Pro- esse rationalisiert, eine parallele Bearbeitung und inter- isziplinäre Teams eingeführt und die Organisation ins- esamt gestrafft worden. Allerdings ist die Bearbeitungszeit für Zulassungsan- räge unverändert lang und mit zurzeit etwa 17 Monaten om Ziel sieben Monate weit entfernt. Außerdem ist ein Bearbeitungsstau zu verzeichnen. ber 10 000 Anträge sind noch anhängig. Im Jahr 2005 urden eben nur 6 500 Anträge beschieden. Im Wettbewerb der Zahlungsverfahren in Europa ist eutschland nur auf Platz fünf. Hersteller wählen leider ieber Großbritannien oder die Niederlande. Es ist unser ller Ziel, den Standort Deutschland bei der Zulassung ettbewerbsfähig zu machen. Deshalb unterstützt die DP-Bundestagsfraktion die Ziele dieses Gesetzes: Ab- au von Bürokratie, schnellere Zulassung, eine moderne, ffiziente und autonome Dienstleistungsagentur sollen rreicht werden. Werden sie auch erreicht? Wie ist es mit der ange- trebten Unabhängigkeit? Weiterhin bestimmt das Bun- esgesundheitsministerium den Vorstand und beruft den erwaltungsrat. Es vereinbart mit dem Vorstand Ziele, at Aufsichts- und Weisungsbefugnis und genehmigt atzung und Haushaltsplan. Allein der Name macht noch keine moderne Agentur. uch die Bundesanstalt für Arbeit wurde nicht effizien- er durch die Umbenennung. Und die Möglichkeit der esseren, das heißt höheren Bezahlung der Vorstände be- eutet noch keine moderne und effiziente Entschei- 8334 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) dungsstruktur. Wichtig ist uns der Einklang der Interes- sen von Patienten und Arzneimittelherstellern. Alle Vereinfachungen und Beschleunigungen im Zulassungs- verfahren müssen dahin gehend überprüft werden, ob größtmögliche Sicherheit für Patienten gewährleistet wird. Das mittelfristige Ziel, dass sich die DAMA vollstän- dig aus den bei der Arzneimittelzulassung erhobenen Gebühren finanziert, könnte zu Verwerfungen und Fehl- anreizen führen. In den weiteren Beratungen wollen wir darüber gemeinsam sprechen. Wie beispielsweise die Pharmakovigilanz am besten zu finanzieren ist, wird zu diskutieren sein. Den kommenden Beratungen im Ausschuss stehen wir konstruktiv gegenüber. Frank Spieth (DIE LINKE): Seit 1994 regelt eine Bundesbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Zulassung von Arznei- mitteln. Diese ist auch für die Medikamentensicherheit zuständig. Warum will die Bundesregierung jetzt dieses bestehende, funktionierende und bewährte Bundesinstitut auflösen und an dessen Stelle eine Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) setzen? Ist dieser Schritt nötig und zielführend? Was kann eine Agentur besser machen als dieses Institut? Nach Ansicht der Pharmaindustrie ist das jetzt zuständige BfArM zu langsam und ineffektiv. Die Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf offenkundig dieser Kritik und will das Zulassungsverfahren im Interesse der Industrie gestalten. Wir Linken fragen: Ist dies im Interesse der Bevölke- rung, der Patientinnen und Patienten? Der Großteil der Neuzulassungen besteht aus Nach- ahmerpräparaten und Variationen schon existierender Medikamente. Welcher gesundheitliche Schaden entsteht für Patientinnen und Patienten, wenn diese erst ein paar Monate später auf den Markt kommen? Bei den wirklich innovativen Arzneimitteln für neuartige Therapien wird die neue Agentur zukünftig nicht mehr zum Zuge kommen, da die entscheidenden Zulassungen in einem zentralen Verfahren auf europäischer Ebene geregelt werden sollen. Was für die Patientinnen und Patienten allerdings wichtig ist: Leidet die Arzneimittelsicherheit durch die beabsichtigte Umstrukturierung? Namhafte Gesundheits- experten schlagen Alarm, weil sie befürchten, dass die Verkürzung der Zulassungsprüfung das Sicherheitsniveau absinken lässt. Dazu nur ein kurzer Blick über die Landesgrenzen: Die einst so strenge und vorbildliche US-Behörde FDA wurde industriefreundlich umstrukturiert, und seitdem häufen sich Arzneimittelskandale in USA. Auch in Großbritannien mussten wiederholt Medikamente vom Markt genommen werden, nachdem sie von der an Schnelligkeit kaum zu überbietenden britischen Behörde MCA zugelassen worden waren. Die Arzneimittelsicher- heit sinkt zwangsläufig, wenn die DAMA und die anderen nationalen Zulassungsbehörden im europäischen Raum miteinander konkurrieren und sich gegenseitig in der Bearbeitungszeit unterbieten. d s d d ü M Z l s z a d ü m T w S V v r K d v u a a v S s n lu B D I a e e v v n R t D r U B P c h v d (C (D Wird die DAMA von der Bundesregierung nicht gera- ezu in eine industriefreundliche Haltung gedrängt, da ie finanziell zukünftig aufwachsend fast vollständig von er Pharmaindustrie abhängig sein wird? Ab 2012 muss ie DAMA sämtliche Kosten der Arzneimittelzulassung ber Gebühren und Entgelte der Industrie erwirtschaften. uss daher nicht befürchtet werden, dass diese neue ulassungsbehörde möglichst viele Arzneimittel in mög- ichst kurzer Zeit genehmigt, da sie sonst betriebswirt- chaftlich nicht überlebensfähig ist? Und wird nicht der weiköpfige Vorstand sogar ein ganz persönliches Interesse n einem solchen industriefreundlichen Verfahren haben, a dessen Vergütung auch erfolgsorientiert sein soll? Die Mitglieder des Verwaltungsrats, dem Kontrollorgan ber Vorstandsentscheidungen, sollen von den Bundes- inisterien für Gesundheit, Finanzen, Wirtschaft und echnologie sowie Bildung und Forschung berufen erden. Ich frage für die Linksfraktion: Ist in dieser truktur die Beteiligung von Patientenvertretern und erbraucherschutz gewährleistet? Besteht bei der jetzt orgesehenen Struktur nicht eher die Gefahr, dass vor- angig ökonomische Interessen wahrgenommen werden? ann dies die Struktur für eine Aufsichtsbehörde sein, ie Patientinnen und Patienten und ihre Krankenkassen or teuren und unnötigen Scheininnovationen schützt nd risikoreiche unsichere Arzneimittel von vorneherein usschließt? Der Gesetzentwurf muss genau entlang dieser Fragen uf seine Akzeptanz hin überprüft werden. Die Interessen on Patientinnen und Patienten dürfen nicht auf der trecke bleiben. Es ist zu erwarten, dass die Sachver- tändigen sich ähnlich kritisch äußern werden. Ich hoffe ur, dass wir hier eine ideologiefreie sachorientierte Rege- ng gemeinsam zustande bekommen, im Interesse aller eteiligten. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eutschland als „Apotheke der Welt“ – das war einmal. nzwischen ist Deutschland als Pharmastandort hinter ndere Länder zurückgefallen. Das liegt auch daran, dass s hierzulande den Arzneimittelherstellern lange Zeit zu infach gemacht wurde, mit Scheininnovationen gut zu erdienen. Dementsprechend gering waren die Anreize, iel Geld in die Arzneimittelforschung zu investieren. Daran hat sich unter dem Druck der steigenden Arz- eimittelausgaben glücklicherweise etwas geändert, im ahmen der Gesundheitsreform 2004 wurde die Festbe- ragsregelung auch auf Scheininnovationen ausgeweitet. azu kommt mit der gerade beschlossenen Gesundheits- eform endlich – die bei der letzten Reform noch von der nion verhinderte – längst überfällige Kosten-Nutzen- ewertung von Arzneimitteln. Aber die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche harmabranche gehen über Anreize im Krankenversi- herungssystem hinaus. Dazu gehören auch leistungsfä- ige Strukturen der Zulassung und Qualitätssicherung on Arzneimitteln. Und hier gibt es in Deutschland urchaus noch einiges zu verbessern. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8335 (A) ) (B) ) Die Zulassung von Arzneimitteln dauert in Deutsch- land deutlich länger als in den meisten anderen Staaten. Das ist nicht nur ein zusätzliches Kostenrisiko für die Arzneimittelhersteller; das führt auch dazu, dass Arznei- mittelinnovationen erst mit Zeitverzögerung in die Ge- sundheitsversorgung kommen. Gleichzeitig ist die syste- matische Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Risiken bereits zugelassener Arzneimittel immer noch unzureichend. Angesichts dieser Defizite halten wir Änderungen im Zulassungsprozess und den Ausbau der Pharmakovigi- lanz für erforderlich. Deshalb teilen wir die mit dem vor- liegenden Gesetzesentwurf verfolgten Ziele. Allerdings müssen wir uns über eines im Klaren sein: Wirtschafts- und gesundheitspolitische Ziele können sich überlappen. So liegt zum Beispiel eine schnellere Arzneimittelzulassung sowohl im Interesse der Pharma- industrie als auch in dem des schwer erkrankten Patien- ten, der auf ein neues Arzneimittel wartet. Aber sie sind längst nicht immer deckungsgleich. Die Gewinnerwar- tungen der Pharmaunternehmen und die Anforderungen an eine hohe Arzneimittelsicherheit können auch in den Gegensatz zueinander geraten. Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzesvorhabens ha- ben deshalb in den vergangenen Jahren vielfach gewarnt, durch die vorgesehene Finanzierungsstruktur würde die neue Arzneimittelagentur in eine unheilvolle Abhängig- keit von der Pharmaindustrie geraten. Außerdem sei die Phamakovigilanz nicht hinreichend unabhängig ausge- staltet. Sie dürfe nicht in derselben Institution wie die Zulassung erfolgen. Auf diese und andere Kritik sollten wir in den anste- henden Gesetzesberatungen gründlich eingehen. Ich plä- diere dafür, den Gesetzesentwurf auf den Prüfstand zu heben. Die Arzneimittelsicherheit und die Wettbewerbs- bedingungen der Pharmabranche dürfen nicht gegenei- nander ausgespielt werden. Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bundes- ministerin für Gesundheit: Wir befassen uns heute mit dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur – kurz DAMA. Sie soll das bisherige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- produkte (BfArM) ablösen. Mit dem Regierungsentwurf zur Errichtung der DAMA will die Bundesregierung die Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten erhöhen und einen wichtigen Beitrag für den Pharmastandort Deutschland leisten. Für die Pharmaindustrie schaffen wir eine moderne Zulassungsstelle, die den Wirtschafts- und Wissenschafts- standort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig stärken wird. Gerade im europäischen Kontext wird dies immer wichtiger, weil die Arzneimittelbehörden ihre Aufgaben mehr und mehr im europäischen Verbund wahrnehmen und dabei auf die Dauer nur besonders kompetente, leistungsfähige und flexible Agenturen konkurrenzfähig sind. Die stark mittelständisch geprägte deutsche Arzneimittelindustrie braucht einen starken P p m v L r d u s p S d l t d w A u v n g v f d P z b b r b s B k d N w w W w e f i 2 s P B G e g I D v s (C (D artner in Deutschland, um sich in Europa wirksam zu ositionieren. Und was ebenso wichtig ist: Von einer odernen und effizient arbeitenden Agentur profitieren or allem die Patientinnen und Patienten. Denn eine höhere eistungsfähigkeit stärkt auch die Arzneimittelsicherheit. Ich will kurz erläutern, was der Gesetzentwurf zur Er- ichtung der neuen DAMA vorsieht: In organisatorischer Hinsicht wird eine bisher präsi- ial geleitete Bundesbehörde in eine moderne Agentur mgewandelt. Wichtige Kennzeichen dieser Agentur ind ihre weitreichende Autonomie, ihre eigene Rechts- ersönlichkeit und ihr modernes, an internationalen tandards ausgerichtetes Leitungsmanagement. Durch iese Organisationsform erhält die DAMA die erforder- iche Flexibilität, um als ebenbürtiger Akteur im interna- ionalen und insbesondere im europäischen Wettbewerb er Zulassungsstellen bestehen zu können. Gleichzeitig und gleichgewichtig mit den Fortent- icklungen im Zulassungsbereich soll im Interesse der rzneimittelsicherheit und zum Schutz der Bürgerinnen nd Bürger in Deutschland die sogenannte Pharmako- igilanz – das ist die fortlaufende Überwachung der Arz- eimittel nach deren Markteinführung – entscheidend estärkt werden. Zu diesem Zweck wird die Pharmako- igilanz unter dem Dach der DAMA als Bundesstelle achliche Eigenständigkeit besitzen. Dies wird insbeson- ere durch die Trennung der Zuständigkeiten für die harmakovigilanz von der Arzneimittelzulassung im weiköpfigen Vorstand der DAMA sichergestellt. Modernes Leitungsmanagement durch einen Vorstand edeutet insbesondere: flexible Vertragsgestaltung für die eiden Mitglieder des Vorstandes (im Rahmen privat- echtlicher Zeitverträge), Möglichkeit eines leistungs- ezogenen Anteils der Vergütung aufgrund von abzu- chließenden Zielvereinbarungen, selbstverständlich in ezug auf alle Aufgabenstellungen der DAMA, Möglich- eit der Gewinnung von Spitzenkräften, ausgewiesen urch wissenschaftliche Leistungen auf internationalem iveau bzw. mit ausgewiesenem betriebs- und volks- irtschaftlichem Sachverstand. Hierdurch wird eine ichtige Voraussetzung für ein effektives und auf hohem issenstand stehendes Zulassungsmanagement geschaffen. Die angestrebte weitgehende Autonomie der DAMA ird auch bei der Finanzierung berücksichtigt. Deshalb rhält die DAMA nur noch während einer Übergangszeit ür alle Aufgabenbereiche einen Bundeszuschuss. Dieser st der Höhe nach begrenzt und beträgt zunächst knapp 0 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2012 wird der Zuschuss tufenweise auf circa 10 Millionen Euro zurückgeführt. Diese Konzeption beruht im wesentlichen auf zwei unkten. Ab dem Jahr 2012 sollen die Ausgaben im ereich der Arzneimittelzulassung vollständig über ebühren gedeckt werden. Hingegen ist die Beibehaltung ines dauerhaften Bundeszuschusses für diejenigen Auf- abenbereiche der DAMA erforderlich, die im besonderen nteresse der allgemeinen Gesundheitsvorsorge liegen. iese Bereiche – dazu zählt insbesondere die Pharmako- igilanz, aber auch die Forschung oder die Bundesopium- telle – können und sollen vorwiegend aus öffentlichen 8336 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) Mitteln finanziert werden. Selbst wenn sich daraus höhere Gebühren ergeben, bedeutet dies im Ergebnis keine Mehr- kosten für die Arzneimittelhersteller. Im Gegenteil wird sich die Reduzierung der Zulassungszeiten – durch straffere Organisation bei voller Wahrung der erforderlichen Prüftiefe – in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen – 210 Tage – zum finanziellen Vorteil für die Arzneimittel- hersteller auswirken. Ich bin überzeugt, dass mit der neuen DAMA eine inter- national und vor allem in Europa zukunftsfähige Arznei- mittelagentur geschaffen wird. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge – Den Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte vor dem Kollaps bewahren – Den Erfolg des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht durch die konsequente Befolgung seiner Urteile sichern – Den Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte stärken (Tagesordnungspunkte 14 a bis c) Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Justiz: Dass wir heute diese De- batte über den Menschenrechtsschutz in Europa führen, ist gut und wichtig. Wir haben mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine äußerst wirksame Institution, die unsere Aufmerksamkeit und Unterstüt- zung verdient. Fünf Punkte möchte ich ansprechen. Erstens. Der Eu- ropäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine große Besonderheit, wenn wir ihn mit den meisten ande- ren internationalen Gerichten vergleichen: die Men- schenrechtsbeschwerde. Jeder Mensch, der in Europa lebt – und das sind circa 800 Millionen –, kann sein Menschenrechtsproblem nach Straßburg tragen. Die deutsche Richterin dort, Renate Jaeger, hat gesagt, es sei ein Wunder, dass es ein solches System gebe, bei dem auch Russland zu den Mitgliedern gehöre. Ich füge hinzu: Wunder oder nicht – es ist eine höchst sinnvolle und für die Menschen in Europa beruhigende Kontrolle aller Regierungen. Manchmal ist es eben erst der Blick von außen, der einen Fall in das rechte Licht rückt. Wir sollten auch daran denken, dass viele Beschwerdeführer in langen Auseinandersetzungen das Vertrauen in ihren Staat verloren haben. Für diese Menschen ist Straßburg häufig die letzte, manchmal auch die einzige Hoffnung. Zweitens. Wir haben – gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten – schon etwas für den Europäi- schen Gerichtshof für Menschenrechte getan. Ich spre- che von der Ratifizierung des 14. Protokolls, das uns auch hier im Bundestag beschäftigt hat. Dieses Protokoll wird nach Schätzungen des Gerichtshofs eine Kapazi- tätssteigerung von circa 25 Prozent ermöglichen. Leider w l w d h t D m e w l P G b M R M B s s u M a n t m w N g d n m w s S l a s s d s r f B B s s F s s z h i z f (C (D ird sein Inkrafttreten durch Russland blockiert. Russ- and ist der einzige Staat, der noch nicht ratifiziert. Nur enn alle Europaratsmitglieder ratifiziert haben, kann as 14. Protokoll in Kraft treten und dem Gerichtshof elfen. Die Bundesregierung wird das Thema ,,14. Pro- okoll“ bei jeder Gelegenheit mit Russland ansprechen. ie Bundeskanzlerin hat das bereits bei ihrem Treffen it Präsident Putin in Sotschi getan. Drittens. Das 14. Protokoll wird nicht ausreichen; bei inem Bestand von circa 90 000 Beschwerden müssen ir weiter denken. Der Bericht der sogenannten Weisen iegt als Grundlage vor. Ich bin besonders froh, dass Frau rofessor Limbach als deutsche Teilnehmerin in diesem remium vertreten war. Wenn Sie sich den Weisenrats- ericht anschauen, wird klar: Vieles kann nur durch die itgliedstaaten selbst getan werden. Ausreichende echtsbehelfe, eine gut funktionierende Justiz – das sind ittel, mit denen man vielleicht nicht die Anzahl der eschwerden, aber doch die Anzahl der begründeten Be- chwerden senken kann. Damit sind wir an einem ent- cheidenden Punkt: Auch die vielen unbegründeten und nzulässigen Beschwerden müssen beschieden werden. an kann die Arbeit an diesen Fällen rationalisieren, ber man kann sie nicht abschaffen. Aus dieser Erkennt- is hat der Weisenrat ein sogenanntes Judicial Commit- ee vorgeschlagen, ein zusätzliches richterliches Gre- ium. Möglicherweise ist dies ein Ausweg. Damit bin ich bei meinem vierten Punkt. Umsonst ird die Reform des Gerichtshofs nicht zu haben sein. atürlich müssen wir so wirtschaftlich wie möglich vor- ehen. Natürlich müssen auch andere Tätigkeitsgebiete es Europarats auf den Prüfstand gestellt werden. Den- och muss man mit Zusatzkosten rechnen. Aber aus einer Sicht kann man das Geld kaum besser anlegen, enn man Rechtsstaat und Menschenrechte in Europa tützen will. Ein letzter Punkt: Dieses Menschenrechtssystem in traßburg, das wir nun alle so gelobt haben, kann natür- ich nur funktionieren, wenn die Urteile des Gerichtshofs uch befolgt werden. Manche Staaten vergessen, dass sie ich durch Art. 46 der Konvention verpflichtet haben, ämtliche Urteile des Gerichtshofs zu befolgen. Ich bin eshalb sehr froh, dass sich die Parlamentarische Ver- ammlung dieses Themas angenommen hat und nun de- en Mitglieder in ihren 46 Heimatstaaten Initiativen ent- alten, um die Umsetzung der Urteile zu verbessern. Das undesministerium der Justiz informiert den Deutschen undestag auch heute schon über die Urteile in deut- chen Fällen. Wir fertigen seit einigen Jahren eine Über- icht über alle Urteile und Entscheidungen in deutschen ällen an, die auch dem Bundestag überreicht wird. Wir ind natürlich gerne bereit, den Ausschüssen des Deut- chen Bundestages auch im Einzelfall Rede und Antwort u stehen. Es wird häufig gesagt, dass der Europäische Gerichts- of für Menschenrechte ein Opfer seines eigenen Erfolgs st. Das ist wohl wahr. Aber wir sollten alles daranset- en, ihn aus dieser Opferrolle zu befreien und ihn zu be- ähigen, frei und unabhängig, nur an Gesetz und Recht Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8337 (A) ) (B) ) gebunden, für die Menschenrechte in Europa zu arbei- ten. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bürokratieabbau in Europa – Kein Freibrief zum Abbau von Arbeits- und Umweltschutz (Tagesordnungspunkt 16) Kai Wegner (CDU/CSU): Mit einem Maßnahmen- bündel zur besseren Rechtsetzung in der Europäischen Union hat die Kommission Anfang des Jahres 2005 ein Zeichen für weniger Bürokratie und eine effizientere Verwaltung gesetzt. Der Kommissionspräsident José Manuel Barroso be- zeichnete dieses längst überfällige Bekenntnis zum Bü- rokratieabbau als den besten Weg, um – ich zitiere – „die Verwirklichung unserer ehrgeizigen Ziele für Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität unserer Bürger voran- zutreiben“. Dieses Zitat belegt, dass der Antrag der Linksfrak- tion, den wir heute diskutieren, weniger mit der Wahr- heit, sondern viel mehr mit dem Schüren von Ängsten in der Bevölkerung zu tun hat. Niemand hat vor, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus heimlich Arbeits- und Umweltschutzstandards zu streichen. Richtigerweise geht es um die Vereinfachung und Verbesserung der Ver- ständlichkeit von europäischem Recht, und zwar im Sinne aller Bürger der EU. Um dies zu gewährleisten, nimmt die Europäische Kommission bereits heute eine Folgenabschätzung ihrer Rechtsakte vor. Diese Abschätzung bezieht sowohl wirt- schaftliche als auch soziale und Umweltfolgen ein. Da- rüber hinaus wird dieses zugegebenermaßen noch junge Instrument ständig evaluiert und weiterentwickelt. Überregulierung wie bei der allseits bekannten „EU- Gurkenverordnung“ wird damit in Zukunft hoffentlich ausgeschlossen. In dieser Verordnung wird auch die Form einer Gurke gesetzlich festgeschrieben. Mit der bi- zarren Vorgabe, dass Gurken auf 10 Zentimeter Länge nur maximal 10 Millimeter Krümmung aufweisen dür- fen, haben wir es laut EU-Norm nur dann mit einer wohl geformten Gurke zu tun, wenn sie praktisch gerade ist. Zweifelsohne werden sich schlaue Menschen sehr lange über die Verordnung Gedanken gemacht haben. Aber diese Entscheidung sollte Brüssel dem mündigen Bürger wohl lieber selbst überlassen! Neben der Frage, inwieweit bestimmte Vorschriften wirklich notwendig sind, ist auch die Art und Weise, wie wir Bürokratie organisieren, zu hinterfragen. So kann die Ausnutzung bestehender technischer Möglichkeiten zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der Verwaltung führen. Deutschland hat hier mit Projekten wie der elek- tronischen Lohnsteuererklärung Neuland betreten. Es gibt deshalb auch keinen Grund, Entbürokratisie- rung und Deregulierung zu verteufeln. Denn wo immer Freiheit durch unnötige bürokratische Regelungen ein- g E g g s d s 5 d w g k d T z r e v B v a M r w V e d c s t R z d z r d f v d E a s i s b s S B k (C (D eschränkt wird, erlahmen nicht nur unternehmerische igeninitiative und Innovationskraft, sondern Beschäfti- ungschancen gehen ebenfalls verloren. Dafür, Kolle- innen und Kollegen von der Linksfraktion, darf es elbstverständlich keinen Freibrief geben! Die Kommission setzte sich im Jahr 2005 das Ziel, in rei Jahren 222 Rechtsakte zu vereinfachen, neu zu chreiben oder – falls möglich – abzuschaffen. Die Zwischenbilanz fällt jedoch ernüchternd aus: Von 4 Rechtsakten, die im vergangenen Jahr überprüft wer- en sollten, konnten lediglich die Hälfte abgeschlossen erden. Die Umsetzung des Bürokratieabbaus in der EU eht sehr viel langsamer als geplant voran. Umso erfreulicher war die Ankündigung der Bundes- anzlerin, das Thema Bürokratieabbau mit Beginn der eutschen Ratspräsidentschaft wieder verstärkt auf die agesordnung der Europäischen Union zu bringen. Der deutschen Initiative kommt gerade deshalb eine entrale Bedeutung in der EU zu, weil sie nicht nur be- eits eingeleitete Maßnahmen ergänzt, sondern diese benfalls weiter vorantreiben und in ihrer Wirksamkeit erstärken wird. Obwohl es noch keine verlässliche Berechnung der ürokratiekosten in Europa gibt, gehen Schätzungen on einem Volumen von 324 bis 600 Milliarden Euro us. Die Europäische Kommission hat in ihrer aktuellen itteilung „Strategische Überlegungen zur Verbesse- ung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ den irtschaftlichen Nutzen eines Abbaus von unnötigen erwaltungslasten um 25 Prozent – im Übrigen ohne Be- inträchtigung von deren Zielsetzung – auf 150 Milliar- en Euro beziffert. Der erste Schritt, um dieses Potenzial nutzbar zu ma- hen, wurde indes unter der deutschen Ratspräsident- chaft schon getan. Denn Kommission und Mitgliedstaa- en haben sich jüngst darauf festgelegt, ein verbindliches eduktionsziel bei den Informationspflichten von 25 Pro- ent bis zum Jahr 2012 zu erreichen. Damit nicht genug. Die Bundesregierung unterstützt arüber hinaus die Herangehensweise der Kommission, unächst Regelungskomplexe, die aufgrund der Erfah- ungen in den Niederlanden und in Dänemark mit beson- ers hohen Bürokratiekosten verbunden sind, zu verein- achen. Die Maßnahme, die bereits zum Frühjahrsgipfel erabschiedet werden könnte, würde die Belastungen er Unternehmen mit einem Schlag um 1,3 Milliarden uro pro Jahr senken. Um bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau auch uf europäischer Ebene zu realisieren, bedarf es ent- chlossener Schritte. Die deutsche Ratspräsidentschaft st meiner Meinung nach gemeinsam mit der Kommis- ion auf dem besten Weg, nachhaltig Bürokratie abzu- auen und Europa einfacher und für den Bürger ver- tändlicher zu machen. Mit dem Normenkontrollrat und der Einführung des tandardkostenmodells haben Bundesregierung und undestag die Weichen für eine nachhaltige Bürokratie- ostenentlastung gestellt. Damit es aber insgesamt zu ei- 8338 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) ner wirksamen Entlastung von Unternehmen, Bürgern und Verwaltung kommt, darf gerade die europäische Ebene beim Abbau von unnötiger Bürokratie nicht feh- len. Gerne möchte ich meine Rede mit einem Zitat aus der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin und amtieren- den Ratspräsidentin beschließen: Lassen Sie uns die Wachstumsbremsen lösen! Lassen Sie uns selbst be- freien von Bürokratie und altbackenen Verordnungen! Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Erstens. Debatten über europäische Dimension von Politik führen wir nicht einfach entlang klassischer Grenzen von Regierungs- und Oppositionsparteien. Deshalb ist auch der vorlie- gende Antrag wichtig zu nehmen. Zugleich bringt es we- nig, wenn die Linksfraktion hier bereits in der Über- schrift mit polemischen Unterstellungen arbeitet. Das EU-Programm sagt ausdrücklich, dass die Verrin- gerung der Verwaltungslasten bei gleichzeitig weiterhin geltenden hohen Standards zu erreichen ist. Für die SPD-Fraktion jedenfalls kann ich versichern, dass wir auf die Einhaltung dieser Zusage große Aufmerksamkeit legen werden. Zweitens. Die Kommission verfolgt schon seit länge- rem das Ziel einer besseren Rechtsetzung. Ergänzt hat sie dies jüngst durch ein Aktionsprogramm zur Verringe- rung der Verwaltungslasten in der EU. Die Ziele der Kommission sind zu unterstützen, sowohl, was das gene- relle Thema besserer Rechtsetzung angeht, als auch, was das neue Programm zur Verringerung der Verwaltungs- lasten angeht. Neben den eigentlichen Regelungsinhalten sind ver- ständlichere, klarere und überschaubarere Rechtstexte ein wichtiges Ziel beim gesetzgeberischen Handeln. Das ist die Grundidee von besserer Rechtsetzung. Ebenso sinnvoll ist es, die möglichen Folgen von neuen Rechts- akten im Voraus zu beurteilen. Deshalb ist die von der Kommission durchgeführte umfassende Folgenabschät- zung ein gutes Instrument. Aber Politik ist keine Natur- wissenschaft. Sie sollte sich die Folgen ihres Handelns, soweit es eben möglich ist, vorab bewusst machen. Dies aber ersetzt nicht den Willen, die zunehmend komplexer werdende Welt zum Wohl der Menschen zu gestalten. Die Mitgliedstaaten haben den Ansatz der Folgenab- schätzung der Kommission zu Recht unterstützt. Dann müssen sie aber auch vor der eigenen Haustüre kehren: Auf europäischer Ebene bei der Folgenabschätzung, was die Änderungen durch den Ministerrat betrifft: Diese sind zum Teil sehr erheblich und können zu deut- lich anderen Ergebnissen führen. Es wäre nur konse- quent, wenn auch sie einer Folgenabschätzung unterzo- gen würden. Bisher stäubt sich der Ministerrat dagegen. Auf nationaler Ebene bei der Entlastung von Bürokra- tiekosten: Es macht Sinn, Unternehmen dadurch zu ent- lasten, dass beispielsweise Meldepflichten auf einfa- chere und schnellere Art erfüllt werden können. Ziel des Aktionsprogramms der Kommission ist es, die durch EU-Vorschriften verursachten Verwaltungskosten um 2 t d d r t f w d t z v r h s k d l b w D A r t s B k i g n e E E d k t n B t u t n z v b w K d g m g s V A t (C (D 5 Prozent zu reduzieren. Ein wichtiges Ziel, denn Un- ernehmen können sich auf ihre eigentliche Tätigkeit, as effiziente Produzieren und Wirtschaften zum Wohle es Unternehmens und seiner Arbeitnehmer, konzentrie- en. Dieses Ziel ist jede Anstrengung wert. Wenn damit atsächlich die enormen Entlastungs- und Wachstumsef- ekte ausgelöst werden können, wie manche erhoffen, äre das sehr begrüßenswert. Wenn dies aber ein so wichtiges Ziel ist, sollten auch ie Mitgliedstaaten sich um die Verringerung der Belas- ungen bemühen. Es gibt Widerstand gegen eine in Pro- ent bemessene verbindliche Vorgabe. Dies ist teilweise erständlich, etwa bei den neuen Mitgliedstaaten, die ih- en gesamten Rechtsbestand an EU-Vorgaben angepasst aben. Jetzt die Gesetzgebungs- und Verwaltungsma- chine erneut anzuwerfen und die Dinge umzukrempeln, ann auch schädlich sein. Aber zumindest sollte doch as prinzipielle Ziel der Entlastung auch auf der nationa- en Ebene unbestritten sein. Drittens. Die Diskussion über Bürokratieabbau und essere Gesetzgebung wird verstärkt unter dem Schlag- ort „Diskontinuität bei EU-Gesetzesvorhaben“ geführt. ie SPD lehnt diese Position als generellen politischen nsatz ab. Der Ansatz der Befürworter entspricht einer ein deutschen Sicht auf eine spezifisch europäische Si- uation. Während in Deutschland der Bundestag ent- cheidender Gesetzgeber ist und die Länder nur über den undesrat an gesamtstaatlichen Legislativakten mitwir- en, gibt es in der EU faktisch ein Zweikammersystem, n dem das Europäische Parlament und der Rat zumeist leichberechtigt sind. Allerdings sitzt der Rat immer och oft am längeren Hebel. Während es in Deutschland in festes Verfahren mit Zeitplänen gibt, ist dies in der U mitnichten der Fall. Würde man also in Europa am nde der Legislaturperiode alle Gesetzesverfahren in en Papierkorb werfen, würde nur der Rat gewinnen: Er ennt keine Legislaturperioden. Was genauso wichtig ist: Die Kommission ist als Hü- erin der Verträge und Motor der Gemeinschaft mit ei- em exklusiven Initiativrecht ausgestattet. Sie wurde zu eginn des Einigungsprozesses geschaffen, weil man al- en Formen der Regierungszusammenarbeit nicht mehr nd neuen Formen der Supranationalität einer Volksver- retung noch nicht vertraute. Diese Konstruktion sui ge- eris ist bekanntlich mit dem Nationalstaat nicht gleich- usetzen. Auch geht es an der Sache vorbei, dass ständig on bestimmten Konservativen und Liberalen gegen die ürokratische Bevormundung aus Europa gewettert ird, wo jeder wissen sollte, dass hinter den meisten ommissionsinitiativen entweder die Verpflichtungen er Verträge oder aber konkrete Wünsche aus den Mit- liedstaaten stehen. Wer mit einem Finger auf die Kom- ission zeigt, auf den weisen oft vier Finger zurück. Viertens. Die Linkspartei fordert mehr Bürgerbeteili- ung bei besserer europäischer Gesetzgebung. Recht hat ie. Unrecht hat sie aber, weil die PDS/WASG die EU- erfassung ablehnt. Denn im Vertragsentwurf Art. 47 bs. 4 steht ausdrücklich, dass im Rahmen der partizipa- orischen Demokratie auch Bürgerinitiativen – mit min- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8339 (A) ) (B) ) destens einer Million Unterschriften – als neue Beteili- gungsmöglichkeit vorgesehen sind. Christian Ahrendt (FDP): Wir brauchen in Europa nicht mehr Bürokratie, sondern deutlich weniger. Büro- kratieabbau ist auch kein Arbeitsplatzkiller. Die Formel lautet anders: Weniger Bürokratie heißt mehr Wirtschafts- wachstum und damit mehr Arbeitsplätze. Wir haben die Regierungserklärung der Bundeskanz- lerin heute Morgen gehört. Bis 2011 soll die Bürokratie in Europa um 25 Prozent abgebaut werden. Die europäische Kommission erwartet eine nachhal- tige Entlastung der Unternehmen und neue Wachstums- impulse. Wir brauchen also keine Anträge zur Rettung der Bürokratie, sondern Initiativen zu deren Abbau. Man muss sich einfach deutlich machen, welche kon- kreten Folgen die ausufernden Regeln für die Menschen mit sich bringen: Die höchste Erhebung in Mecklenburg- Vorpommern erreicht stolze 179 Meter über dem Mee- resspiegel. Dieser Berg verfehlt also nur knapp das Niveau der Zugspitze. Deswegen brauchte er ein Seilbahngesetz. Ohne dieses wichtige Gesetz wäre es uns in Mecklen- burg-Vorpommern nicht möglich, eine Kabinenbahn hi- nauf auf den mit 179 Metern höchsten Berg des Landes zu bauen und ihn für die Menschen zu erschließen. Tatsa- che ist natürlich, dass der Berggipfel gut zu Fuß erreich- bar ist und Seilbahngondeln hierfür nicht benötigt wer- den. Tatsache ist aber auch, dass wir trotzdem ein Seilbahngesetz in Mecklenburg-Vorpommern haben, das nach allen Regeln der parlamentarischen Demokratie das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. Hätte der Landtag das Gesetz nicht verabschiedet, wären Strafgel- der in Höhe von rund 791 000 Euro nach Brüssel zu zah- len gewesen. Die Reihe von Beispielen unsinniger Vorschriften lässt sich fortsetzen – ich will in meinem Bundesland bleiben –: Sie wissen, Mecklenburg-Vorpommern ist in Deutschland Tourismusland Nummer eins. Gerade in diesem Wirtschaftszweig entstehen viele Arbeitsplätze. Dazu gehören zahlreiche Minijobs, was auf das Sai- songeschäft in dieser Branche zurückzuführen ist. Wichtigste Aufgabe eines Gastronomen ist die zu- frieden stellende Bewirtung seiner Gäste. Stattdessen plagen diese Unternehmer umfangreiche Meldepflich- ten. Bei jedem neuen Einsatz muss eine Aushilfe an- und wieder abgemeldet werden. Das ist nun nicht mit ei- nem Anruf getan. Das wäre auch zu einfach. Stattdessen müssen jedes Mal von neuem umfangreiche Fragebögen ausgefüllt werden, um der Meldepflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Die meisten Betriebe bei uns im Land sind Klein- und Kleinstbetriebe. Die Zahl der Angestellten liegt in den meisten Unternehmen bei zehn bis 20 Angestellten. Die bürokratiebedingten Kosten liegen für einen Be- schäftigten der gerade genannten Betriebsgröße bei 2 782 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Das heißt, ein klei- n 2 B D d w F l A R d g D l a w r a d B A s v r n b n t K R g R n ü W t s D A R b S k s m p n u g w z (C (D es Unternehmen mit zehn Mitarbeitern wird im Jahr mit 2 820 Euro belastet. Solche Kosten sind nicht hinnehmbar. Die ausufernde ürokratie ist zu einem gefährlichen Jobkiller geworden. enn das Geld für Melde- und Statistikpflichten fehlt en Unternehmen für Investitionen. Und schon sind wir ieder bei der ganz einfachen eingangs schon erwähnten ormel: Geringere Bürokratiekosten schaffen wirtschaft- iches Wachstum, und wirtschaftliches Wachstum schafft rbeitsplätze. Der Antrag der PDS geht deswegen in die falsche ichtung. Eine Initiative für den Bürokratieabbau wäre ie bessere Alternative gewesen, zumal die Bundesre- ierung über Ankündigungen nicht hinausgekommen ist. enn entgegen den Bekundungen von Frau Bundeskanz- erin Merkel, auch in Deutschland 25 Prozent Bürokratie bzubauen, wird mit dem Normenkontrollrat und der vor enigen Wochen beschlossenen Gesundheitsreform Bü- okratie aufgebaut. An die Adresse der Regierung bleibt deswegen nur zu ppellieren: Nehmen Sie die Gesundheitsreform zurück, ann haben Sie schon einen guten Schritt in Richtung ürokratieabbau geleistet, auch wenn damit nur auf den ufbau einer neuen Bürokratie verzichtet würde. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Die Europäi- che Union hat sich in den letzten Jahren immer weit on den Menschen weg entwickelt. Warum? – Eine inte- essante Antwort gab Arbeitsminister Müntefering in ei- em Interview am letzten Wochenende: Die EU stehe ei vielen Menschen für Ökonomie und Wettbewerb, icht aber für sichere Arbeitsplätze und soziale Gerech- igkeit. Das ist eine Analyse, die die Linke teilt. Genau diesen urs verschärft jedoch die Bundesregierung in ihrer EU- atspräsidentschaft. Sie unterstützt ein Aktionspro- ramm der Europäischen Kommission für eine bessere echtsetzung, gern auch als Bürokratieabbau bezeich- et. In der Öffentlichkeit wird behauptet, hier werden berflüssige Vorschriften und Gesetze abgebaut, um die irtschaft von gesetzlichen Auflagen und Meldepflich- en zu befreien. Schon lange kritisieren jedoch Gewerk- chaften und Umweltverbände: Hier werden unter dem eckmantel des Bürokratieabbaus soziale Rechte von rbeitnehmern und Umweltschutz abgebaut. Ich erinnere nur an die sogenannte Sonnenschutz- ichtlinie. Ursprünglich sollte diese EU-Vorschrift Ar- eitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermäßiger onneneinstrahlung und damit möglichen Hautkrebser- rankungen schützen. Die Gewerkschaft der Bauarbeiter tellt völlig richtig fest: Bei der als bürokratisch diffa- ierten Richtlinie gehe es nicht um Regelungswut und raxisferne Gesetze, sondern um die Gesundheit und das ackte Leben von Menschen, die körperlich hart arbeiten nd dabei stunden- und tagelang der heißen Sonne aus- esetzt sind. In der dann „entbürokratisierten“ Richtlinie ar von übermäßiger UV-Strahlenbelastung nichts mehr u lesen. 8340 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) Die Maßnahmen der EU zum Bürokratieabbau sind grundsätzlich falsch aufgestellt: Sie messen die angeb- lich finanziellen Belastungen für Unternehmen, nicht aber den gesellschaftlichen Nutzen. Dieser „Bürokratieabbau“ hat nichts mit einer besse- ren Rechtssetzung zu tun, sondern ist ein sozialer Rück- schritt. Deshalb haben wir als Linke den vorliegenden Antrag eingebracht. Die Linke streitet dafür, den bisherigen Kurs des Bürokratieabbaus mit seiner einseitigen Aus- richtung auf die Interessen der Wirtschaft zu korrigieren. Die Linke will Gewerkschaften, Sozial- und Umwelt- verbände stärker in das Verfahren einer besseren Recht- setzung einbeziehen. Die Linke will Vorschriften und gesetzliche Regelungen zu allererst nach ihrem gesell- schaftliche Nutzen beurteilt wissen und nicht nur nach dem Aufwand und den Kosten, die möglicherweise für Unternehmen entstehen. „Gesetze fesseln die Kräfte des freien Marktes“, das war die Botschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Thema Bürokratieabbau und Freiheit auf dem Welt- wirtschaftsforum in Davos im letzten Jahr. Die Linke ist der Ansicht, solche Fesseln sind not- wendig. Sozial- und Umweltgesetze müssen verteidigt und ausgebaut werden. Alles andere wäre eine Rückkehr zum Kapitalismus des 19. Jahrhunderts. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die europäische Initiative „Better Regulation“ hat das Ziel, bestehende Bürokratiekosten auf der europäischen Ebene abzubauen. Dazu soll endlich ein einheitliches eu- ropäisches Verfahren zur Messung von Bürokratiekosten durchgesetzt werden. Bis 2012 sollen die Verwaltungs- kosten insgesamt um 25 Prozent gesenkt werden. Die Vorschläge der EU-Kommission gehen aus mei- ner Sicht in die richtige Richtung. Ich halte gar nichts davon, bei der Diskussion um Bürokratieabbau von ei- nem Extrem ins andere zu fallen. Die FDP tut regelmä- ßig so, als ob Regelungen und Bürokratie prinzipiell von Übel seien. Dies gilt insbesondere dann, wenn damit so- ziale und ökologische Standards gesetzt werden sollen. Die Linkspartei vermutet hinter jeder Diskussion über Bürokratieabbau nichts anderes als den Abbau von so- zialen und ökologischen Standards. Ich meine, wir sollten es uns mit solchen Stereotypen nicht zu leicht machen. Selbstverständlich brauchen wir eine effiziente und handlungsfähige Bürokratie, um ei- nen sozialen und ökologischen Ordnungsrahmen zu set- zen, in dem sich Markt und Wettbewerb frei entfalten können. Wettbewerb braucht Spielregeln und eine effi- ziente Verwaltung, die diese Spielregeln definiert und durchsetzt. Bürokratie ist daher kein Selbstzweck. Rich- tig ist aber auch, dass nur eine effiziente, schlanke und transparente Regulierung den Marktteilnehmern klare Vorgaben gibt und sie in die Lage versetzt, gute Ergeb- nisse zu produzieren. Das hat für uns nichts mit dem Ab- bau von sozialen und ökologischen Standards zu tun. Im Gegenteil. Für uns gilt: Schlanke und effiziente Verwal- t S u z w R d m s a d E g s d w t m e d n S d a a E a h r b d K p t K k d d w s a n w A B D i R (C (D ungen sind Voraussetzung, um soziale und ökologische tandards wirksam durchzusetzen. Mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes nd der Europäischen Union sind vielerlei Rechtset- ungskompetenzen auf die europäische Ebene verlagert orden. Dabei haben wir es häufig mit überkomplexen egulierungen zu tun oder mit Regelungen, die vollstän- ig überflüssig erscheinen. Besonders pikant erscheint ir dabei, dass dieser Unsinn häufig das Ergebnis politi- cher Tauschgeschäfte im europäischen Ministerrat ist, n der deutsche Regierungsvertreter, auch von der Lan- esebene, kräftig mitgewirkt haben. Ich begrüße es daher, wenn nun auf europäischer bene der Versuch unternommen wird, eine bessere Re- ulierung durchzusetzen und Verwaltung effizienter und chlagkräftiger zu organisieren. Darüber hinaus sollen ie Unternehmen von überflüssigen Kosten entlastet erden. Dies ist insbesondere für mittelständische Un- ernehmen von großer Bedeutung. In diesem Zusam- enhang möchte ich auch auf die Notwendigkeit einer inheitlichen europäischen Bemessungsgrundlage bei er Unternehmensteuerreform hinweisen. Damit kön- en Hürden abgebaut werden, die das unterschiedliche teuerrecht gerade für kleine und mittlere Unternehmen arstellt und sie von grenzüberschreitenden Aktivitäten bhält. Wir werden im Ausschuss noch Gelegenheit haben uf Einzelheiten des Antrages der Linksfraktion und der U-Initiative „Better Regulation“ einzugehen. Eines ber schon mal vorweg: Ein aussagekräftiges und ein- eitliches europäisches Verfahren zur Messung von Bü- okratiekosten ist Voraussetzung, um beim Bürokratieab- au voranzukommen. EU-Kommissar Verheugen setzt abei auf das Standardkostenmodell. Damit sollen die osten, die den Unternehmen durch Informationsver- flichtungen entstehen, berechnet werden. Mit der Kos- enberechnung durch das Standardkostenmodell wird die ommission etwas besser wissen, wodurch Bürokratie- osten tatsächlich entstehen. Aber genau wie die Bun- esregierung fasst sie den Auftrag, der mit dem Stan- ardkostenmodell erfüllt werden soll, zu eng: Erfasst erden nur die durch Informationsverpflichtungen ent- tehenden Bürokratiekosten. Besser wäre es dagegen, lle administrativen Kosten als Bürokratiekosten zu defi- ieren, die durch öffentliche Anforderungen ausgelöst erden. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Oldtimer von Fein- staub-Fahrverboten ausnehmen (Tagesordnungs- punkt 19) Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU): Im Deutschen undestag sind wir alle daran interessiert, dass es in eutschland keinen Fleckenteppich an Regelungen, egal n welchem Einzelbereich, gibt. Die Diskussion über das auchverbot zeigt doch, wie positiv Kompromisse zwi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8341 (A) ) (B) ) schen Bund und Länder aufgenommen werden. So soll es auch bei der Feinstaubdebatte und den damit einher- gehenden Fahrverboten sein. Wir erleben eine große Verunsicherung auf diesem Gebiet und ungeklärte Zu- ständigkeitsdiskussionen. Wann tritt was wo in Kraft? Ausgelöst wurde diese grundsätzliche Fragestellung durch Regelungen der europäischen Ebene. Subsidiarität ist an sich sehr gut und das politische Ziel meiner Frak- tion, Entscheidungen und Zuständigkeiten möglichst vor Ort zu treffen, trägt zur Stärkung der Ebenen vor Ort bei; das heißt in diesem Fall bei den Kommunen. Bei der Fahrverbotsdiskussion kann es aber dazu führen, dass ein Durcheinander der Regelungen und Verbote zu Ver- unsicherungen beim Bürger führt. Deshalb finde ich es gut, dass, wie bei einer Podiumsdiskussion beim DEUVGT, dem Oldtimerdachverband, im Meilenwerk Berlin vor ein paar Monaten, alle daran teilnehmenden Fraktionen – CDU/CSU, SPD und FDP – sich des The- mas angenommen haben, die FDP eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestartet hat und auf dieser Basis den dieser Debatte zugrunde liegenden Antrag formu- liert hat. Es gibt 470 000 Oldtimer in Deutschland, davon sind fest angemeldet mit H-Kennzeichen, also dem speziellen Oldtimerkennzeichen, 153 000. Der Wirtschaftsbereich Oldtimer boomt. Wir freuen uns, dass es Meilenwerke oder Ofenwerke genauso wie andere Oldtimerzentren wie Gut Hitzeisberg am Chiemsee gibt, wo großartige Investitionen von Unternehmern getätigt wurden. Deutschland, das Tourismusland wird auch durch eine tolle Oldtimerszene aufgewertet. Viele Übernachtungen – in Europa 2,68 Millionen – werden von Oldtimer- fahrern gebucht. 16 Milliarden Euro werden nach einer Studie der FIVA, in der zehn EU-Länder untersucht wur- den, im Bereich der historischen Fahrzeuge umgesetzt. Das heißt für Deutschland alleine 4,8 Milliarden Euro mit etwa 55 000 Vollzeitbeschäftigten. In Deutschland gibt es 1,2 Millionen Oldtimerinteressierte, die auch auf- lagenstarke Fachzeitschriften konsumieren; eine Zahl von circa 900 000 kann man hier nennen. Das ist ein wirtschaftlich sehr interessanter Bereich. Dies alleine ist sicher keine Begründung für oder ge- gen Fahrverbote. Die emotionale Ebene ist aus meiner Sicht entscheidend. Wissen die Kommunalpolitiker, die auch die Oldtimer mit Fahrverbot belegen wollen, dass ihre Stadt dann von der Landkarte der Oldtimerfahrer, der Organisatoren von Oldtimerveranstaltungen gestrichen wird? Wie schön sind „Classic Days“ von Mercedes Benz am Salzburgring und in Salzburg, an der viele Tau- send Zuschauer teilnehmen. Welchen Marketingeffekt haben solche Veranstaltungen in den Regionen? Viele Autokonzerne nehmen den Oldtimer zur Imageverbesse- rung oder für Marketingzwecke sehr gerne, siehe aktu- elle Werbung von Volkswagen für den Golf. Wir alle stellen uns gerne auf ein Foto zur Eröffnung einer Oldtimerrallye, auch eine Kulturveranstaltung zur Pflege automobilen Kulturgutes. Vielleicht bin ich hier zu emotional, weil ich selbst dieses Hobby habe, alte Au- tos zu pflegen und – wenn es die Zeit erlaubt – auch – oh Wunder – zu fahren. Ich weiß, als überzeugter Verkehrs- p u d d B r e i z G w G f h F E n e v a e 9 b d F z e g s a o h E H t – d o d S m s A d v B s w z b e u r l w (C (D olitiker meiner Fraktion nerve ich oft meine Kolleginnen nd Kollegen mit meinem Enthusiasmus. Ich entschul- ige mich schon im Voraus für kommende Diskussionen afür. Die Oldtimer sind nicht eine Sache von wohlhabenden evölkerungsgruppen oder – wie sagt man – „den obe- en Zehntausend“. Nein, weiß Gott nicht. Nicht jeder hat inen 300 SL Flügeltürer oder einen Bugatti Monoposto n der Garage stehen. Viele junge Leute mit ihren Eltern usammen, schrauben in Hinterhofgaragen an einem olf I oder einem 02er BMW. Sie treffen sich – davon eiß ich selbst ein Lied zu singen – in Garagen mit leichgesinnten und sparen auf das nächste Ersatzteil ür eine Restauration, müssen da so manchen Kampf insichtlich der Freigabe der finanziellen Mittel in der amilie eingehen. Das ist die Realität der Alters- und inkommensverteilung von Oldtimerbesitzern. Nicht ur die in Hochglanzbroschüren abgebildeten Fahrzeug- xoten, sondern die Fahrzeuge aus dem Alltag längst ergangener Zeit machen den größten Teil des Fuhrparks us. Etwa 70 Prozent aller historischer Fahrzeuge haben ine Jahresfahrleistung von weniger als 1 500 Kilometer. 9 Prozent der Fahrzeuge werden nur zwischen Ostern is Ende Oktober eines Jahres bewegt. Verglichen mit er durchschnittlichen jährlichen Kilometerleistung aller ahrzeuge haben Oldtimer einen Anteil von 0,07 Pro- ent am gesamten Straßenverkehr. Bei der Restaurierung ines Oldtimers wird weitestgehend Altmaterial in Stand esetzt, das ist weit weniger energieintensiv und umwelt- chonender als bei der Produktion von Neuwagen. Vor llem ist hier wirklich handwerkliche Fähigkeit gefragt, hne dass Roboter zum Einsatz kommen. Mit diesem Plädoyer für den Wirtschaftbereich Oldtimer abe ich einmal grundsätzlich die interessanten, positiven ntwicklungen dargestellt, zugegeben etwas stark mit erzblut versehen. Gespannt bin ich, wenn eine Old- imerveranstaltung stattfindet, ob die Mandatsträger sich obwohl sie sich für Fahrverbote ausgesprochen haben – och aufs Foto stellen. Die „Retro Classic“ in Stuttgart der die „Techno Classica“ in Essen werden im Frühjahr ie ersten Prüfsteine sein. Zudem ein kleiner Exkurs: Was machen Sie mit den chaustellern und Zirkusfahrzeugen? Sie sind oft auch it sehr altem und historischen Wagenmaterial ausge- tattet. Die müssen sich erst vor einem Volksfest die usnahmegenehmigung vor Ort besorgen, dass sie auf en Festplatz kommen. Ich wünsche dabei jetzt schon iel Spaß! Gespannt bin ich, wie beispielsweise der Regierende ürgermeister Berlins, Herr Wowereit, sich bei Veran- taltungen im Meilenwerk in der Wiebestraße äußert, enn die Fahrzeuge aufgrund des Fahrverbots nur noch u Ausstellungsstücken degradiert sind. Ein Oldtimer- esitzer, der in den Plexiglasgaragen seinen Wagen hier ingestellt hat, braucht einen Trailer oder Hubschrauber, m den Wagen an die Stadtgrenze Berlins zu transportie- en, abzusetzen und dann nach dem Ortsschild Berlins osfahren zu können. Den Wahnsinn erkennt man dann, enn das Zugfahrzeug des Autoanhängers zum Beispiel 8342 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) ein Porsche Cayenne oder ein Q7 oder ein Toyota Land- cruiser ist, der einen heftigeren Ausstoß hat als der Old- timer selbst, der hinten drauf ist. Wir brauchen praktikable Lösungen. Deshalb bin ich dankbar für den Antrag der FDP-Fraktion. Lassen Sie uns gemeinsam diese offene Flanke beheben; denn die Bürger verstehen diesen Fleckenteppich doch nicht. Lassen Sie uns die Zuständigkeiten klären. Deshalb wird meine Fraktion vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auch noch ein Gutachten einholen, wer was regeln kann und soll. Wir bitten die Bundesregierung, federführend das Verkehrsministerium und das Umweltministerium, mit den zuständigen Länderministerien und den kommu- nalen Spitzenverbänden hier eine Lösung zu erarbeiten. Wir haben steuerlich den Besitzern der roten 07er-Kenn- zeichen sicher schon einiges zugemutet. Lassen Sie uns überlegen, ob wir die H-Kennzeichen von der Fahrverbots- regelung ausnehmen und eine generelle Ausnahmeregelung mit der Schlüsselnummer 98 schaffen. Ich freue mich auf die Beratungen, um den Bereich Oldtimer im Lichte der Öffentlichkeit auch mal sehr positiv darzustellen und die Potenziale, die darin liegen. Ich appelliere an die Verbände, sich hierbei konstruktiv einzubringen. Meine Fraktion ist dazu bereit. Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD): In dem Antrag der FDP-Fraktion, über den wir uns hier unterhalten wollen, fehlt mir der Hinweis darauf, wieso Städte und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen aussprechen. Es klingt in Ihrem Text so, als ob die Fahrverbote erteilt werden, um die Liebhaber historischer Fahrzeuge zu ärgern, den Wirtschaftsfaktor kaputtzumachen und die Oldtimer-Werkstätten in den Zentren der Städte in den Ruin zu treiben. Der eigentliche Hintergrund für die Fahrverbote ist die Erkenntnis, dass Schadstoffe in der Luft zu Atemwegserkrankungen führen und krebserregend sind. Hierzu einige Fakten: Nach Untersuchungen der Welt- gesundheitsbehörde wurde im Jahr 2000 durch Partikel die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate verkürzt. Schon 1954/55 – also vor mehr als fünfzig Jah- ren – wurde die tumorbildende Wirkung von Dieselmotor- abgasen auf Mäusehaut beschrieben. Tests in den 70er- Jahren und 80er-Jahren bestätigten den Verdacht, dass Dieselmotorabgas bei Ratten Lungentumore erzeugt. In neueren Untersuchungen wurde ein eindeutiger Zu- sammenhang zwischen Partikelexposition und Gesamt- mortalität, Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankun- gen und bei Lungenkrebs festgestellt. Kinder und Menschen über 65 Jahren reagieren auch auf niedrige Konzentrationen. Im Zuge der Umsetzung der Aktions- und Luftrein- haltepläne sind ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik der Schadstoffgruppe 1 in Umweltzonen vorgesehen. Die FDP möchte für das Kultur- gut Oldtimer eine generelle Ausnahmeregelung. Sie be- klagt, dass die gesamte Wirtschaftsbranche Oldtimer und die spezialisierten Werkstätten vor dem Aus stehen. e A d la b d S s e 3 h e F u U D d d F i w K o s E s d s G o F z K d s S m i d 1 w u r D K f P v e A 0 (C (D Obwohl die Oldtimer am gesamten Pkw-Bestand nur inen Anteil von circa 0,44 Prozent haben, betragen ihre nteile nach Berechnungen des Umweltbundesamtes an en gesamten Otto-Pkw-Schadstoffemissionen in Deutsch- nd – trotz der geringeren Fahrleistung – circa 6 Prozent ei den Kohlenmonoxidemissionen circa 5 Prozent bei en Kohlenwasserstoffen und circa 3 Prozent bei den tickoxidemissionen. Dies liegt an den hohen spezifi- chen Emissionen der alten Fahrzeuge. Im Vergleich zu inem modernen Euro-4-Otto-Pkw emittieren Oldtimer 5-mal höhere CO-, 60-mal höhere VOC- und 45-mal hö- ere NOx-Emissionen. Der Anteil an den Feinstaub- missionen kann nicht quantifiziert werden. Auch wenn nicht der direkte Zusammenhang zum einstaubausstoß besteht, handelt es sich bei den Oldtimern m Dreckschleudern, die mit ihren Schadstoffen die mwelt und die Gesundheit der Bevölkerung belasten. ass allein in Deutschland pro Jahr 65 000 Menschen an en Folgen der Luftverschmutzung sterben und 30 Prozent er Kinder an Atemwegserkrankungen leiden, hat zu den ahrverboten für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik n Umweltzonen geführt. Dies sollte nicht vergessen erden. Heute tritt die sogenannte Feinstaubverordnung in raft. Eigentlich handelt es sich dabei um die 35. Ver- rdnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- chutzgesetzes. In Deutschland gilt seit Beginn des Jahres 2005 eine U-Richtlinie, die besagt, dass die Grenzwerte für Fein- taub „nur“ an 35 Tagen im Jahr überschritten werden ürfen. Allerdings wurden diese Grenzwerte für Fein- taub in den vergangenen Jahren in allen deutschen roßstädten um ein Vielfaches überschritten. Die Ver- rdnung soll die Kommunen nun in die Lage versetzen, ahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus Umwelt- onen in den Innenstädten zu verbannen. Wie groß eine Umweltzone wird, definiert die jeweilige ommune selber. In der Regel handelt es sich dabei um ie Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit Fein- taub belastet sind. Die Umweltzonen werden durch childer gekennzeichnet sein. Auf diesen Schildern kann an ersehen, welche Plakettenfarbe zur Weiterfahrt nötig st. Stuttgart, München und Düsseldorf planen noch in iesem Jahr die Ausweisung einer Umweltzone. Ab . Januar 2008 will auch Berlin eine Umweltzone aus- eisen. Diese wird dann die größte in Deutschland sein nd 88 Quadratkilometer umfassen. Ob und, wenn ja, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ichtet sich nach der Schadstoffgruppe. Autos mit altem iesel-Motor – Euro 1 und schlechter – und Benziner ohne atalysator oder Kat-Fahrzeuge der ersten Generation allen in die Schadstoffgruppe 1 und bekommen keine lakette. Solche älteren Fahrzeuge wären also in Zukunft on Fahrverboten betroffen – es sei denn, sie werden mit inem Katalysator oder Rußfilter nachgerüstet. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass viele alte utos bald sowieso verschrottet werden, und spricht von ,9 Millionen Diesel-Fahrzeugen und 2,3 Millionen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8343 (A) ) (B) ) Benzinern, die den Anforderungen nicht entsprechen werden. Bisher sind von Fahrverboten in den Umweltzonen ausgenommen nur Mofas, Motorräder, die wenigen Trikes und Quads, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, Polizei- und Militärfahrzeuge sowie Fahrzeuge von Schwer- behinderten. Eine Ausnahme für Oldtimer gibt es bisher nicht. Das Fahrverbot in der Umweltzone heißt im Übrigen nicht, dass Oldtimer gar nicht mehr fahren dürfen, sondern ledig- lich, dass diese in Zukunft auf die Sonntagsrunden um den Gendarmenmarkt verzichten oder diese einschrän- ken müssen. Die zuständigen Landesbehörden verfügen über Möglichkeiten, im eigenen Ermessen Ausnahmen vom Fahrverbot auszusprechen. Über mögliche Ausnahme- regelungen sollte vor Ort unter Berücksichtigung der vorhandenen Immissionsbelastungen entschieden werden, zumal die Belastungssituation nicht bundeseinheitlich ist. Das Land Berlin zum Beispiel überlegt, für Oldtimer ein Kilometerkontingent zu erteilen. Auch die Bundesregierung hält zum jetzigen Zeit- punkt eine bundesweite Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungsverordnung für Oldtimer für nicht erfor- derlich. Für die Förderung des Brauchtums und des Kulturgutes sind meiner Meinung nach jedoch keine generellen Ausnahmegenehmigungen nötig, sondern es reichen Spezialgenehmigungen zu besonderen Ereignis- sen, zum Beispiel Sternfahrten, Oldtimer-Ralleys oder Jahres- und Gedenktage. Die vielen laut gewordenen Ansprüche auf Ausnahmen werden von den Ländern aufgegriffen und im Bundesrat neuerlich eingebracht. Eine einheitliche Anwendung der Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesländer ist wünschenswert. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir beraten heute in erster Lesung einen Antrag meiner Fraktion, mit dem wir den Bundesgesetzgeber auffordern, generelle bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer von feinstaubbedingten Fahrverboten zu ermöglichen. Hintergrund ist die vor einem Jahr beschlossene Kennzeichnungsverordnung, die heute in Kraft getreten ist. Sie sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoffplaketten nach der Höhe ihrer jeweiligen Schadstoffemissionen vor. Mit dem ebenfalls neu eingeführten Verkehrszeichen „Umwelt- zone“ haben Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen. Weithin ist eine große Verunsicherung bei den Men- schen darüber entstanden, welche Kommunen denn nun Umweltzonen einrichten werden und welche Fahrzeuge denn von Fahrverboten betroffen sein werden. Eine Fahrzeuggruppe, die beim Erlass von Fahrverboten ganz sicher betroffen sein wird sind historische Kraftfahr- zeuge, die sogenannten Oldtimer. o e F t t F z O 1 l d D d G k D i A 6 d m k F s v t n s d K t a s O m d s n u r n C z u w i d s M c r M d c u d G (C (D Oldtimer sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 30 der mehr Jahren erfolgte und die weitestgehend original rhalten sind. Mit dem guten Erhaltungszustand dieser ahrzeuge dienen Oldtimer der Pflege des kraftfahrzeug- echnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine Nachrüs- ung von Oldtimern mit Schadstofffiltern ist in vielen ällen technisch nicht möglich und verbietet sich nicht uletzt aufgrund der wünschenswerten Erhaltung des riginalzustands dieser Fahrzeuge. Die Zahl dieser Fahrzeuge in Deutschland ist mit rund 50 000 als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zuge- assenen Fahrzeugen überschaubar. Schätzungen zufolge ürften insgesamt weniger als 300 000 Fahrzeuge in eutschland als Oldtimer gelten. Die überwiegende Zahl ieser Fahrzeuge ist mit Ottomotoren ausgerüstet, die im egensatz zu Dieselmotoren nur geringe oder überhaupt eine antriebsbedingten Feinstaubemissionen aufweisen. ie durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern st zudem gering. Obwohl die Bundesregierung in ihrer ntwort auf eine Kleine Anfrage der FDP von etwa 600 Kilometern pro Jahr und Fahrzeug spricht, liegt ie tatsächliche Jahresfahrleistung von Oldtimern ver- utlich bei weniger als der Hälfte dieser Zahl. Deshalb ann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den einstaubbelastungen insgesamt verschwindend niedrig ein dürfte. Ein generelles Fahrverbot für Oldtimer, das ielleicht durch einen Flickenteppich von kommunal un- erschiedlichen Ausnahmen ausgehöhlt wird, ist unsin- ig und wird das Feinstaubproblem in unseren Innen- tädten sicher nicht lösen. Deshalb sollten Oldtimer urch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur ennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Bei- rag zur Schadstoffbelastung generell von Fahrverboten usgenommen werden. Bevor man nun die Hände über dem Kopf zusammen- chlägt und sagt, bundesweite Ausnahmeregelungen für ldtimer kommen auf gar keinen Fall infrage, bedenke an Folgendes: Das Auto wurde in Deutschland erfun- en. Es ist Teil unserer Geschichte, Teil unseres histori- chen Kulturgutes, und bei allen Herausforderungen, de- en wir uns heute gegenüber sehen, ist es auch Teil nserer Zukunft; denn auf absehbare Zeit ist es aus unse- em Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Welches Sig- al senden wir in die Welt, wenn wir den historischen harme von Oldtimern, die die Aufmerksamkeit auf sich iehen, wenn sie durch die Stadt fahren, für immer aus nseren Innenstädten verbannen? Welches Signal senden ir, wenn wir diesen Teil unserer Geschichte für immer ns Museum verbannen? Oldtimer waren bisher in Deutschland ein wachsen- er und sind damit ein zunehmend wichtiger Wirt- chaftsfaktor. Allein in Deutschland lassen sich mehrere illiarden Euro Umsatz jährlich den Bereichen Versi- herungen, Fahrzeughandel, Reparatur und Restaurie- ung von Oldtimern zuordnen. Eine große Zahl von essen, Oldtimervorführungen und -fahrten finden je- es Jahr statt und ziehen damit Hunderttausende Besu- her an. Bereits die seit Monaten laufende Diskussion m Fahrverbote hat zu spürbaren Umsatzeinbußen in iesem Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen roßstädten sind zahlreiche Handwerksbetriebe auf Old- 8344 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) timer spezialisiert. Etliche Oldtimergaragen im Ruhrge- biet sind von der Schließung bedroht, in München und Stuttgart – so war vor wenigen Tagen in einer großen Zeitung zu lesen – haben Besitzer von Oldtimern bereits begonnen, ihre Fahrzeuge zu verkaufen. Und all das ver- antworten Koalitionsfraktionen in der irrigen Annahme, sie würde das Feinstaubproblem lösen, wenn sie Oldti- mer aus unseren Innenstädten verbannen. Ich fordere, Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen und nicht – wie schon viel zu oft geschehen – die Menschen zu gängeln und Wirtschaftszweige in der Annahme zu- grunde zu richten, irgendein Problem damit zu lösen. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Heute ist die soge- nannte Plakettenverordnung in Kraft getreten – die Sie von der FDP mit ihrem Antrag ändern wollen. Sie kom- men mit Ihrem Antrag also reichlich spät, zumal diese Verordnung jahrelang zwischen Bund und Ländern diskutiert wurde. Dabei wurde eine Ausnahmegenehmi- gung für Oldtimer abgelehnt, weil diese auch im Ver- gleich zu den von Fahrverboten ausgenommen Motorrä- dern keine emissionsarmen Fahrzeuge sind. Feinstaub ist eine der größten Umweltbelastungen, die direkt die Gesundheit von uns allen gefährdet. Wenn man also über Ausnahmegenehmigungen spricht, muss man auch immer die Zahl derjenigen Menschen betrach- ten, deren Belastung durch Fahrverbote zurückgehen würde. Der Berliner Senat geht davon aus, dass durch eine wirksame Reduktion der Feinstaubbelastung die Gesundheit von etwa 10 000 Menschen verbessert wird. Wenn nun alle von Fahrverboten Betroffenen großzü- gige Ausnahmegenehmigungen erhalten, dann wird es zu dieser Entlastung der Menschen nicht kommen. Des- wegen muss man sorgfältig überlegen, wer von Fahrver- boten befreit wird – und wer nicht. Die Oldtimer stehen dabei für mich nicht an erster Stelle. Denn auch wenn es für die Besitzer von Old- timern schade wäre, wenn sie nicht mehr am Branden- burger Tor vorbeifahren dürften, ist es doch etwas ande- res, wenn Menschen nicht mehr zur Arbeit kommen oder wenn die Existenz von Kleinunternehmen bedroht ist, weil ihre Fahrzeuge nicht mehr in den Innenstädten fah- ren dürfen. Deswegen unterstützen wir die Bestrebungen aus den Ländern, die Plakettenverordnung dahin gehend nachzu- bessern, dass Benziner mit geregelten Katalysatoren, die noch vor Inkrafttreten der EURO-1-Norm zugelassen wurden, dieser gleichgestellt werden. Mit der jetzigen Einstufung älterer Benziner mit G-Kat in die Schadstoff- klasse 1 werden diejenigen bestraft, die einen Katalysator eingebaut haben, als der noch gar nicht vorgeschrieben war. Eine Ausnahme dieser Gruppe von Fahrzeugen würde auch die Debatten in den Kommunen entspannen, da es sich hierbei um etwa 4,5 Millionen potenziell betrof- fene Fahrzeuge handelt. Zum Vergleich: Die Zahl der potenziell von Fahrverbo- ten betroffenen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen liegt deutschlandweit etwas über 150 000. Das zeigt wieder einmal, dass Sie von der FDP nur die Interessen Ihrer Kli- entel vertreten. Noch erstaunlicher aber finde ich, dass Sie d D h te w b Z d B N li d N m a z s A g 0 D E s I z e v w k z G O m f w l z t i i s O s D i K U d o D z m K e (C (D ie Bedenken der Wirtschaft nicht aufgegriffen haben. enn auch wenn Oldtimer Werkstätten zu Aufträgen ver- elfen, ist die Zahl der von Fahrverboten betroffenen Un- rnehmen deutlich größer. Gerade für Kleinunternehmer ie den Gemüsehändler an der Ecke kann es den Betrieb edrohen, wenn er sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. uallererst gilt hier wie für alle alten Dieselfahrzeuge, ass die Besitzer dazu aufgerufen werden, die vorhin vom undestag beschlossene steuerliche Förderung für eine achrüstung in Anspruch zu nehmen. Da diese aber deut- ch zu niedrig ist, sollte betroffenen Kleinunternehmen, ie innerhalb der nächsten Monate nachweislich keine achrüstung finanzieren können, eine befristete Ausnah- egenehmigung erteilt werden. Noch besser wäre es llerdings, wenn es hier Förderprogramme oder Unterstüt- ungsfonds gäbe, um die Umrüstung oder die Neuan- chaffung emissionsarmer Fahrzeuge zu beschleunigen. Zurück zu den Oldtimern: Ich frage mich, ob Sie die ntwort der Bundesregierung auf Ihre eigene Anfrage elesen haben. Daraus ist doch zu entnehmen, dass die ,4 Prozent, die Oldtimer an der gesamten Pkw-Flotte, eutschlands ausmachen, für 3 Prozent der Stickoxid- missionen verantwortlich sind. Oldtimer, auch wenn es ich um Benziner handelt, sind also „Dreckschleudern“. hr Schadstoffausstoß liegt nicht nur um ein paar Pro- ent, sondern um einen Faktor zwischen 35 bis 60 über inem modernen EURO-4-Benziner. Außerdem haben Sie in Ihrem Antrag einen Aspekt ergessen – oder bewusst unterschlagen –: Ziel der Um- eltzonen ist nicht nur, die Feinstaubbelastung zu sen- en. Auch der Ausstoß der Stickstoffoxide muss redu- iert werden. Hier greift ab 2010 ein strenger EU- renzwert, der ebenfalls vielerorts überschritten wird. Deswegen habe ich meine Zweifel, ob man „die paar ldtimer“ wirklich gänzlich von Fahrverboten ausneh- en sollte. Ich halte es für sinnvoller, wenn die betrof- enen Kommunen selber darüber entscheiden, ob und elche Ausnahmegenehmigungen sie für Oldtimer zu- assen. Und ich bitte, hier nicht den Teufel an die Wand u malen. Wir reden ja nicht über ein deutschlandwei- es Fahrverbot für Oldtimer, sondern über Fahrverbote n den Innenstädten einiger Kommunen. Außerdem bin ch mir sicher, dass diese Kommunen Fahrten zu Werk- tätten oder der eigenen Wohnung, den Einsatz von ldtimern bei Hochzeiten oder historische Busfahrten chon aus eigenem Interesse zulassen werden. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Timing für die Debatte um das Feinstaubfahrverbot st gut gewählt, weil heute die Plakettenverordnung in raft tritt, die die Voraussetzung für die Einrichtung von mweltzonen ist. Es besteht dringender Handlungsbe- arf, weil Feinstaub nach Angaben der Weltgesundheits- rganisation für 65 000 vorzeitige Todesfälle in eutschland jährlich verantwortlich ist. Das sind rund wölf Mal so viele, wie durch Verkehrsunfälle umkom- en! Es gibt Proteste, dass Pkw mit Ottomotoren, die einen atalysator der ersten Generation haben, keine Plakette rhalten, die die Einfahrt in Umweltzonen erlaubt. Die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8345 (A) ) (B) ) Proteste sind berechtigt, denn diese Fahrzeuge stoßen nicht mehr Schadstoffe aus als sogenannte Euro-1-Ben- ziner, die eine grüne Plakette haben. Das sollte schnell korrigiert werden, damit keine Rechtsunsicherheit bei der Einrichtung von Umweltzonen besteht, von denen die ersten schon Mitte des Jahres eingerichtet werden sollen. Ärgerlich an der Plakettenverordnung ist, dass es keine eigene Plakette für Dieselfahrzeuge mit geschlos- senen Rußpartikelfiltersystemen gibt. Eine grüne Pla- kette hätte es eigentlich nur für solche Fahrzeuge geben dürfen, die heute schon die Euro-5-Norm erfüllen. Auf Lobbydruck der Automobilhersteller haben die Länder im Bundesrat die Verordnung verwässert. Dabei ist heute schon absehbar, dass in einigen Jahren nur noch Diesel mit Vollfilter in Umweltzonen einfahren dürfen Zum FDP-Antrag: Mit Ausnahmeregelungen von Verboten ist das immer so eine Sache, wie wir bei der Diskussion um den Nichtraucherschutz merken. Beim FDP-Antrag geht es aber nicht darum, dass „Oldtimer“ in Kneipen weiter rauchen dürfen, sondern um „rau- chende“ Autos auf der Straße, Oldtimer sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und dementsprechend alte Motorentechnik haben. Ein alter Diesel-Oldtimer stößt im Vergleich zu einem modernen Diesel ein Vielfaches an Feinstaub aus – im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Rußpartikelfilter sogar um den Faktor 100 und mehr! Das Hauptproblem einer Sonderregelung für Oldti- mer sehe ich darin, dass wesentlich jüngere Fahrzeuge, – also beim Benziner Fahrzeuge ohne geregelten Kat und beim Diesel Euro 1 und schlechter –, nicht in Um- weltzonen einfahren dürfen. Davon sind Dieselfahr- zeuge betroffen, die teilweise nicht älter als zwölf bis 15 Jahre sind. Wie will man den Besitzern dieser Fahr- zeuge erklären, dass wesentlich ältere Autos in Umwelt- zonen fahren dürfen, während sie nicht einfahren dürfen, obwohl sie emissionsseitig größtenteils deutlich besser sind als Oldtimer? Pragmatische Regelungen sollten für Oldtimerveran- staltungen in Städten gefunden werden. Und wer seinen Wohnsitz und seine Garage mit einem Oldtimer ausge- rechnet in einer Umweltzone hat, die ja zumeist nur In- nenstädte betrifft, kann auch eine Sondergenehmigung erhalten, um damit zu Oldtimerveranstaltungen zu fah- ren, die außerhalb liegen. Die Intention des FDP-Antrags, alle Oldtimer mit H-Kennzeichen – das sind 154 000 – und möglicher- weise auch denen mit dem „roten 07er-Kennzeichen“ – das sind weitere 130 000 Fahrzeuge – pauschal von der Verordnung auszunehmen, halte ich aber für zu weitge- hend. Es stellt sich dann die Frage, ob es nicht zu erfolg- reichen Klagen von Besitzern älterer Autos käme, die nicht den Status Oldtimer haben. Von daher werde ich meiner Fraktion die Enthaltung zum vorliegenden An- trag empfehlen. Die FDP hat sich an dieser Stelle sicher um ein ganz spezielles Klientel verdient gemacht. Das eigentliche Problem ist freilich, dass wir in allen Ballungsräumen eine gefährlich hohe Feinstaubbelastung haben, die d k A A K m f g m r ä B M v D r k f d § t e d L g n e (C (D urch Fahrverbote für rußende Fahrzeuge dringend be- ämpft werden muss. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung bei Bau- maßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisen- bahnen und Straßen (Tagesordnungspunkt 20) Hubert Deittert (CDU/CSU): Wir beraten heute einen ntrag der Fraktion Die Linke, der die Freistellung der ommunen von der Mitfinanzierung bei Baumaßnah- en im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen ordert. Zu diesem Zweck soll das Eisenbahnkreuzungs- esetz geändert werden. Diese Forderung ist alles andere als neu. In unregel- äßigen Abständen trägt die Linksfraktion diese Forde- ung vor. Der Antrag hat in den vergangenen Jahren in hnlicher Form bereits mehrere Male dem Deutschen undestag vorgelegen und ist aus guten Gründen jedes al abgelehnt worden. Unser föderaler Staatsaufbau sieht eine klare Zuweisung on Rechten und Pflichten an die einzelnen Ebenen vor. ie Verteilung der Einnahmen aus Steuern ist ebenso ge- egelt wie die Pflichten zum Unterhalt der Infrastruktur. Im konkreten Fall sieht das Eisenbahnkreuzungsgesetz lare Regeln vor, die sich bewährt haben. § 3 lautet wie olgt: Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Ab- wicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder der Anordnung im Kreuzungsrechtsver- fahren (§§ 6 und 7) Kreuzungen 1. zu beseitigen oder 2. durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten oder 3. durch den Bau von Überführungen, durch die Einrichtung technischer Sicherungen, insbesondere von Schranken oder Lichtsignalen, durch die Her- stellung von Sichtflächen an Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind, oder in sonstiger Weise zu ändern. Wird an einer Kreuzung eine solche Maßnahme urchgeführt, dann tragen die Beteiligten gemäß 13 EBKrG je ein Drittel der Kosten. Die Kommunen ragen deshalb, zum Beispiel wenn sie der Baulastträger iner überführenden Straße sind, ein Drittel der Kosten es Brückenbauwerkes. Nach jahrelangen intensiven Diskussionen auch mit den ändern wurde im Jahr 1998 das Eisenbahnkreuzungs- esetz nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss ovelliert. Für die neuen Länder wurde damals übrigens ine besondere Regelung getroffen. Da auf dem Gebiet 8346 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) der ehemaligen DDR die Unterhaltung der kommunalen Straßenbrücken bereits 1953 von der Deutschen Reichs- bahn auf die kommunalen Straßenbaulastträger überging, brachte die Neuregelung keine finanzielle Entlastung für die Straßenbaulastträger in den neuen Bundesländern. Um für die aufgrund der unterschiedlichen Ausgangs- situation entstandenen finanziellen Probleme der Kommu- nen eine Lösung zu finden, wurde eine Arbeitsgruppe vom Vermittlungsausschuss eingesetzt. Im Ergebnis wurden in den Art. 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes Änderungen des Inves- titionsförderungsgesetzes Aufbau Ost – IFG – und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – GVFG – vor- gesehen. Diesen sinnvollen und mühsam errungenen Kompro- miss möchte die Linksfraktion nun kurzerhand aufkün- digen. Der vorliegende Antrag reiht sich ein in die bekannten populistischen Forderungen der Linksfrak- tion, wenn es um den Umgang mit öffentlichen Mitteln geht. Sie folgen alle dem gleichen Muster. Man beklagt tatsächliche oder vermeintliche Missstände, spielt sich als Anwalt ostdeutscher Interessen auf und formuliert politische Wunschzettel, ohne auch nur ein einziges Wort über die Kosten bzw. die damit verbundene Lasten- verschiebung zu verlieren. Der Antrag der Linksfraktion ignoriert, dass die Ver- antwortung für die Brückenbauwerke schon seit langem klar geregelt ist. Er läuft schlicht und einfach auf eine Verschiebung der finanziellen Verantwortung auf den Bund hinaus und ist deshalb aus gutem Grund in allen damit befassten Ausschüssen abgelehnt worden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein Wort zur Verbesserung der finanziellen Lage unserer Kommunen sagen. Als ehemaliger Kommunalpolitiker und lang- jähriger Bürgermeister meiner Heimatstadt kenne ich die Haushalts- und Finanzprobleme der Kommunen sehr genau. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass aus alleini- ger Sicht der Kommunen eine elegantere Regelung im Bereich der Eisenbahnkreuzungen denkbar ist. Als Deut- scher Bundestag müssen wir aber das Ganze im Auge be- halten. Die Haushaltssituation des Bundes ist nun einmal, trotz der von uns erfolgreich eingeleiteten Konsolidierung, immer noch angespannt. Es wäre deshalb unsinnig, eine bewährte Regelung aufzugeben und die Kosten einfach zu verschieben. Dass die wichtige Aufgabe der Stärkung unserer Kommunen bei uns in den richtigen Händen ist, zeigt die positive Entwicklung der letzten Zeit. Trotz der unbe- streitbaren Schwierigkeiten vieler Städte, Gemeinden und Landkreise hat sich die finanzielle Situation der Kommunen insgesamt verbessert. Die unionsgeführte Koalition hat zudem mit der erfolg- reich beschlossenen Föderalismusreform dem Bundes- gesetzgeber die Möglichkeit genommen, den Kommunen kostenträchtige Aufgaben durch Bundesgesetz aufzubür- den. Endlich gilt der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Eine verantwortungsvolle Politik, wie wir als Union sie verstehen, sorgt deshalb für eine solide finanzielle Basis der Kommunen und schafft so die Voraussetzungen f u l a w l r K f s 1 d r g o F – k w b j h f n ß g B b S i B S a n n d s f ß e B d e b h w w d d a n (C (D ür Erhalt und Investitionen. Es geht also, kurz gesagt, m seriöse, langfristig angelegte Politik, nicht um popu- istische Schnellschüsse. Aus diesem Grund lehnen wir ls CDU/CSU den vorliegenden Antrag ab. Uwe Beckmeyer (SPD): Der Antrag der Linken, den ir heute abschließend beraten, zielt auf eine Freistel- ung der Kommunen von finanziellen Lasten, die sie be- eits seit mehr als zehn Jahren bei Baumaßnahmen im reuzungsbereich von Straße und Schiene tragen. Diese inanzielle Verantwortung der Kommunen nach dem Ei- enbahnkreuzungsgesetz ist im Zuge der Bahnreform 994 entstanden. Sie ist damals von den Ländern und en kommunalen Spitzenverbänden – als Teil des Bahn- eformpakets – letztlich so akzeptiert worden. Worum geht es im Einzelnen? Es geht zum einen um die Beseitigung von Bahnüber- ängen, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit der der Verkehrsabwicklung notwendig ist. Für derartige älle sieht das Gesetz eine Drittelfinanzierung von Bund wenn das von der DB AG betriebene Schienennetz reuzt – dem Land und der örtlichen Kommune vor. Hier ird die Kommune also nur mit einem Drittel der Kosten elastet. Dies scheint mir nicht unangemessen, zumal ede Gemeinde einen nicht unerheblichen Vorteil davon at. Unangemessen wäre es, wenn der Bund die Kosten ür verkehrliche Vorteile, die überwiegend den Kommu- en zukommen, mehrheitlich übernehmen würde. Es geht zum anderen um die Erhaltungslast für Stra- enüberführungen. Diese Erhaltungslast lag in den so- enannten alten Ländern früher bei der Deutschen undesbahn. Seit der Bahnreform ist sie auf die Straßen- aulastträger übergegangen. Die Kommunen trifft die traßenbaulast nur bei kommunalen Straßen. Im Übrigen st das jeweilige Land – bei Landesstraßen – oder der und – bei den Bundesstraßen – verantwortlich. Für die traßenüberführungen gilt also nichts anderes als für alle nderen Straßen: Bei kommunalen Straßen würde auch iemand auf die Idee kommen, vom Bund die Über- ahme der Straßenbaulast zu verlangen. Auch insoweit ist Ihre Forderung nach Freistellung er Kommunen von der Erhaltungslast nicht angemes- en. Übrigens: In Ostdeutschland lag die Erhaltungslast ür Straßenüberführungen schon seit jeher bei den Stra- enbaulastträgern. Das heißt: In der früheren DDR galt xakt das, was Sie heute in Ihrem Antrag kritisieren. Der undesgesetzgeber hat also mit der Beseitigung der Son- erunterhaltungslast der Deutschen Bundesbahn ab 1994 ine Rechtsvereinheitlichung für das gesamte Bundesge- iet nach dem Vorbild der DDR hergestellt. Das will ich ier einmal deutlich sagen. Abschließend möchte ich noch diejenigen Fälle er- ähnen, in denen eine Baumaßnahme durchgeführt ird, die der Ertüchtigung der örtlichen Schienenstrecke ient. Derartige Maßnahmen werden regelmäßig von em jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen ver- nlasst. Folgerichtig sind die Kosten einer solchen Maß- ahme auch ausschließlich vom Träger der Schienen- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8347 (A) ) (B) ) baulast zu finanzieren. In diesen Fällen werden die Kommunen in keiner Weise finanziell in Anspruch ge- nommen. Der einzige Nachteil, der den Kommunen in diesen Fällen entsteht, ist: Sie müssen die Baumaßnahme – ein- schließlich der damit verbundenen Verkehrsbeeinträchti- gungen – vor Ort dulden. Ein finanzieller Nachteil ent- steht ihnen nicht. Im Übrigen möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Ihre Forderung nach Freistellung der Kom- munen von den Erhaltungslasten für Straßenüberführun- gen und dem kommunalen Drittel bei der Beseitigung von Eisenbahnkreuzungen gegen die Grundsätze unserer Finanzverfassung verstößt. Nach Art. 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes haben nämlich Bund, Länder und Kom- munen alle Ausgaben zu tragen, die sich aus der Wahr- nehmung ihrer Aufgaben ergeben. Die Straßenbaulast für die kommunalen Straßen ist nun einmal seit jeher Auf- gabe der Kommunen. Für die SPD-Fraktion kann ich daher nur feststellen: Eine Zustimmung zu Ihrem Antrag wäre ein Bruch der Finanzverfassung und würde die finanzielle Lastenver- teilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zum Nachteil des Bundes unangemessen verändern. Wir wer- den den Antrag daher ablehnen. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Um nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden hier über graue Theo- rie – Was-wäre-wenn-Fragen“ – debattieren, veran- schauliche ich an einem Beispiel, was passieren kann, wenn Kommunen ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommen können: Am 25, Oktober 2004 kollidierte im Markt Winterhau- sen, Freistaat Bayern, Regierungsbezirk Unterfranken, der Auflieger eines Kipplasters mit einer 115 Jahre alten Eisenbahnstahlbrücke der ICE-Trasse München–Würz- burg. Durch den Aufprall entstanden erhebliche Schäden an der Gleisanlage. Nur durch das rasche und geistesge- genwärtige Handeln eines zufällig vor Ort befindlichen Passanten konnte ein größeres Unglück verhindert und der heranrasende ICE gewarnt und gestoppt werden. Nun möge man einwenden, dies sei ein Einzelfall. Vielleicht. Laut Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Sicherheit von Eisenbahnbrücken besteht je- doch keine Dokumentations- und Unterrichtungspflicht der Kommunen gegenüber dem Bund, sodass niemand sagen kann, wie oft es in Deutschland schon zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in Deutschland rund 28 400 Eisenbahnbrücken, von denen circa 13 200 Fernstraßen kreuzen. In welchem Zustand diese Brücken derzeit sind, ist völlig offen – die Bundes- regierung lässt das Parlament weiter auf den längst ange- forderten Netzzustandsbericht für die Schienenwege warten, und der neue Straßenbaubericht 2006 enthält keine Angaben zum Zustand der Brückenbauwerke mehr. Zwischenzeitlich sehen sich viele Kommunen vor die Frage gestellt, wie sie angesichts der angespannten Haushaltslage ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkom- m P m s g l h d n F m s f a h g n d k h G M K n k l s i g g H s t d n w s G l z v a d l m B d l S s m d k i (C (D en sollen. Wenn wir Städte und Gemeinden mit dem roblem der Mitfinanzierung von Brückensanierungs- aßnahmen nun im Regen stehen lassen, werden wir un- erer Verantwortung an dieser Stelle nicht gerecht. Meine Fraktion hat mit dem Antrag „Sonderpro- ramm Kommunaler Brückenbau auflegen“ einen mög- ichen Lösungsweg aufgezeigt. Die Koalitionsfraktionen aben diesen Antrag abgelehnt und damit dokumentiert, ass sie den Städten und Gemeinden in Deutschland icht helfen wollen; sie lassen die Kommunen in dieser rage im Stich. Mit dem nun vorliegenden Antrag der Links-Fraktion acht man es sich aber ein wenig zu einfach. Die Ent- cheidung, die Baulastträgerschaft im Zuge der Bahnre- orm an die Kommunen zu übertragen, war 1994 und ist uch heute noch ordnungspolitisch richtig. Allerdings at sich inzwischen durch eine Reihe von Entscheidun- en der damaligen rot-grünen Bundesregierung die Fi- anzsituation der Kommunen so stark verschlechtert, ass viele Bürgermeister vor Ort nur noch eine Möglich- eit haben: die Sperrung maroder Brücken. In unserer eutigen Zeit kann das jedoch nicht die Antwort einer esellschaft sein, die für sich reklamiert, ihren Bürgern obilität zu ermöglichen. Den Bürgermeistern und ämmerern fehlt schlichtweg das Geld, Geld, welches icht bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden ann, um die Sicherheit von Brückenbauwerken wirk- ich gewährleisten zu können. Auch wenn die Gewerbesteuereinnahmen – und diese ind eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen – nzwischen wieder anziehen, so ändert das nichts an der rundlegenden Problematik der stark konjunkturabhän- igen Einnahmen. Nach wie vor sind die kommunalen aushalte durch Hartz IV und andere Regelungen zu tark gebunden. Vor diesem Hintergrund hat meine Frak- ion bereits in der 15. Legislaturperiode die Abschaffung er Gewerbesteuer und die Einführung einer Kommu- alsteuer mit eigenem kommunalem Hebesatzrecht so- ie einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatz- teuer vorgeschlagen. Hierdurch würden Städte und emeinden in die Lage versetzt, auf der Basis von ver- ässlichen, planbaren Einnahmen valide Haushalte auf- ustellen, um so auch ihrer Verantwortung zum Erhalt on Infrastruktur nachzukommen. Unsere liberalen Konzepte greifen also nahtlos inein- nder. Von dem Vorschlag der Links-Fraktion kann man as nicht behaupten, daher werden wir diesen Antrag ab- ehnen. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Eine Hauptforderung einer Fraktion ist und bleibt, die Kommunen in der undesrepublik Deutschland rechtlich und finanziell in ie Lage zu versetzen, ihre Aufgaben in der kommuna- en Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen elbstverwaltung wahrnehmen zu können. Stattdessen tellt sich aber die Finanzausstattung der Städte und Ge- einden immer schlechter dar. Es ist offensichtlich, dass ie angespannte finanzielle Lage der Kommunen längst ein regionales, sondern ein gesamtdeutsches Problem st. Doch was tut die Koalition? Statt konstruktiver Poli- 8348 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) tik unterteilt sie den Kommunen in der Debatte am 1. Juni vergangenen Jahres, Finanzmittel zur Sanierung der ihnen nach 1998 mit der Novellierung des Eisen- bahnkreuzungsgesetzes übertragenen Brücken zum Teil zweckentfremdet genutzt zu haben. Beweise bleibt sie schuldig. Aber selbst wenn Kommunen dies getan hät- ten, so doch nur, weil ihnen vom Bund die entscheidende Unterstützung zur Reform der Gemeindefinanzen bisher versagt geblieben ist und, wie in den Ausschussberatun- gen geschehen, mit Achselzucken auf die Haushaltslage verwiesen wird, obwohl es nach Meinung meiner Frak- tion auch dort genügend Spielraum für richtige Schwer- punktsetzungen gibt. Wir freuen uns deshalb schon auf ein Wiedersehen bei den nächsten Haushaltsberatungen. Bringen sie endlich ein kommunales Investitionspro- gramm auf den Weg, um den Kommunen im Rahmen ih- rer Selbstverwaltungskompetenz mehr finanziellen Spielraum für Schwerpunktsetzungen bei Investitionen zu geben und hören sie auf, ständig Missbrauchsdebatten anzuzetteln. Mehr als die Hälfte aller Landkreise in der Bundesre- publik hat mittlerweile unausgeglichene Haushalte. Als einziger Ausweg blieb vielen Städten und Gemeinden nur, ihre Investitionen drastisch zurückzuführen. Anga- ben der KfW besagen, dass 1999 durch die Kommunen Investitionen in Höhe von 19 Milliarden Euro, 2004 aber nur noch in Höhe von 15 Milliarden Euro ausgelöst wor- den sind. Das ist in fünf Jahren ein Fünftel weniger. Diese traurigen Zahlen zeigen: Eine verantwortungs- volle kommunale Selbstverwaltung ist zusehends nicht mehr möglich. Die Folgen für die Bürgerinnen und Bür- ger werden offensichtlich. Ein Beispiel: Die Gemeinde Dornburg im Landkreis Köthen in Sachsen-Anhalt hat 2004 auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes für Maßnahmen der Instandsetzung und Modernisierung einer auf ihrem Territorium gelegenen Bahnanlage eine Rechnung von knapp 250 000 Euro erhalten. Der Inves- titionshaushalt jedoch umfasste nur ganze 80 000 Euro in diesem Jahr. Damit war die Gemeinde zahlungsunfä- hig. Ein weiteres Beispiel: die Landeshauptstadt Schwe- rin. Allein für eine Eisenbahnunterführung muss die Ge- meinde, entsprechend dem Drittel der Gesamtsumme, 1,2 Millionen Euro zahlen. Schwerin hat allerdings ins- gesamt sechs Bahnbaustellen mit finanzieller Beteili- gung zu bedienen und einen Investitionshaushalt von insgesamt nur 6 Millionen Euro, und das auch nur über Kreditgenehmigungen; denn schon lange zahlen die Kommunen nicht mehr aus Vermögen, sondern aus Dar- lehen. Warum machen wir es uns und unseren Kommunen so schwer? Es besteht Handlungsbedarf und die meisten Kommunen sind schon seit Jahren mit der Übernahme eines Drittels der Kosten, wie es das Eisenbahnkreu- zungsgesetz aktuell vorsieht, finanziell absolut überfor- dert. Es wäre unverantwortlich, dass nötige Sanierungen liegen bleiben, auf unbestimmte Zeiten vertagt werden, bis nichts mehr geht. Marode Brücken sind keine Lappa- lie. Gefahren müssen beseitigt werden. Darüber sollten wir uns alle einig sein. Stattdessen zahlen die Gemein- d B W n s g d z s d k t u s w B r A t s f M R t v d m n S D d J ü n s s m k k M r s n K g s 4 d k u s k r (C (D en für die notwenigen Streckenveränderungen bei der ahn kräftig mit, obwohl sie nicht die Verursacher sind. ir können die Verantwortung dafür nicht den Kommu- en zuschieben, vor allem, wenn sie nicht in der Lage ind, diese finanziell zu schultern. Verkehrspolitisch bedeuten marode Kreuzungsanla- en im Bahn-Straßennetz ohne Frage die Gefährdung es Ziels, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene u holen, da bei fehlender Instandhaltung und Moderni- ierung der Güterverkehr nicht optimal organisiert wer- en kann oder gar Streckenstilllegungen drohen. Das ann auch vor dem Hintergrund der momentan sehr in- ensiv geführten Klimaschutzdebatte und der Diskussion m die Reduzierung des CO2-Ausstoßes nicht unser An- pruch sein. Mit dem Antrag meiner Fraktion Die Linke wollen ir stattdessen die Kostenübernahme für kommunale rückenbauwerke, welche Bahnanlagen betreffen, neu egeln und dadurch die Gemeinden entlasten. Auch in nbetracht der Privatisierungsbestrebungen der Koali- ion ist das den Kommunen nicht weiter zuzumuten. Un- er Antrag zeigt daher die beste und auch zugleich ein- achste Lösung auf: Wir müssen die Gemeinden von der ischfinanzierung befreien. Dies heißt zum einen die ealität in den Gemeinden, die finanziell prekäre Situa- ion, anzuerkennen und zum anderen, verantwortungs- oll mit der Infrastruktur umzugehen, und zwar nach em Verursacherprinzip. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz uss so geändert werden, dass Kommunen bei Baumaß- ahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und traßen von der Mitfinanzierung freigestellt werden. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Antrag der Linken befasst sich mit einem Thema, as für Kommunen teilweise ein Problem darstellt. Vor ahren mussten die Kommunen Brücken von der Bahn bernehmen. Diese Brücken waren nicht immer auf dem euesten Stand instand gehalten. Die Kommunen müs- en seither für den Unterhalt teilweise maroder Brücken orgen. Bei Baumaßnahmen müssen sie sich außerdem it einem Drittel der Kosten finanziell beteiligen. Das ann Kommunen finanziell überfordern. Eine Lösungsmöglichkeit sieht die Fraktion der Lin- en darin, die Kommunen bei Baumaßnahmen von der itfinanzierung freizustellen. Zur Frage der Finanzie- ung macht der Antrag der Linken allerdings keine Aus- age. Da hätte man sicher etwas deutlicher werden kön- en. Es ist nicht erkennbar, ob das Kostendrittel der ommunen von der Bahn, dem Bund oder dem jeweili- en Bundesland zu übernehmen ist. Aus unserer Sicht hätte sich angeboten, aus den zu- ätzlichen Verkehrsinvestitionen bis 2009 in Höhe von ,3 Milliarden Euro neben Sanierungsprogrammen für ie Bundesverkehrswege auch ein Sonderprogramm für ommunale Brückenbauwerke aufzulegen. Damit würde nterstrichen, dass wir im Bereich der Verkehrsinfra- truktur vorrangig ein Substanzerhaltungsproblem und eine Neubauproblem haben. Der Finanzierungszeit- aum wäre außerdem überschaubar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8349 (A) ) (B) ) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verlässliche und aussagekräftige Datenbasis für die Ermittlung der Unternehmensteuern erfassen (Tagesord- nungspunkt 21) Peter Rzepka (CDU/CSU): Der Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen ist gut gemeint, aber überflüssig. Zum einen ist er deshalb überflüssig, weil aussagekräftige Daten sowohl über die nominale als auch die effektive Steuerbelastung der Unternehmen be- reits in beachtlichem Umfang vorhanden sind. Die Daten belegen, dass insbesondere die Kapitalgesellschaften in Deutschland eine der höchsten nominalen und effektiven Steuerbelastungen zu tragen haben. Zum anderen geht der Antrag auch mit dem Teil ins Leere, der sich mit der Simulation von Auswirkungen konkreter Steuerrechts- änderungen auseinandersetzt; denn das Bundesministe- rium der Finanzen, BMF, ist gerade mit wissenschaftli- cher Unterstützung dabei, ein Mikrosimulationsmodell zur Unternehmensbesteuerung zu entwickeln. Allerdings stimme ich der Zielsetzung des Antrages insoweit zu, als wir als Gesetzgeber alle Anstrengungen unternehmen müssen, die Auswirkungen von Rechtsän- derungen zu quantifizieren. Dafür brauchen wir belast- bare Daten. Das Problem hierbei ist, dass es keine Messmethode für die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf Wirtschaftssubjekte und den Staatshaushalt gibt, die all- gemeine Gültigkeit beanspruchen könnte. Bei uns in Deutschland ist es die Aufgabe der amtlichen Steuersta- tistiker der Statistischen Ämter des Bundes und der Län- der, das Aufkommen und die Belastungswirkungen von Steuern zu dokumentieren. Die Mitarbeiter der statisti- schen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten nicht mit „vagen Annahmen und Vermutungen“, sondern – mittelbar – mit den Erklärungen der Steuerpflichtigen. Das funktioniert wie folgt: In den Rechenzentren der Fi- nanzverwaltung fallen im Zusammenhang mit der IT- technischen Bearbeitung der Steuerveranlagungen die sta- tistisch relevanten Angaben der Steuerbürger an. Diese werden zu Datensätzen zusammengefasst, und zwar für jeden Steuerbürger jeweils ein Datensatz. Die Daten- sätze gehen über die statistischen Ämter der Länder an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, welches das amtliche Bundesergebnis zusammenstellt. Aus methodi- scher Sicht spricht für die Verwendung von Steuerstatis- tiken, dass sie die Steuern mit hohem Detaillierungsgrad erfassen und periodengerecht abgrenzen. Bereits im Jahr 1996 wurde das Steuerstatistikgesetz geändert, damit die Einzeldatensätze der verschiedenen Steuerstatistiken für Zusatzaufbereitungen zugänglich sind. Es wurde ein Datenpool geschaffen, der auch kurz- fristig aufkommenden Analysebedarf der Bundesregie- rung und der Wissenschaft abdecken kann. Insbesondere bei Gesetzesvorhaben ist es seitdem möglich, Ad-hoc- Sonderauswertungen im Zusammenhang mit geplanten Rechtsänderungen bereitzustellen. c f s j z c t s s w m s s U n U a g c t e n w f b m d e d d z Q d s a K n g c S Ü r w f P W t e D w t n (C (D Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ist die rechtli- he Grundlage dafür gelegt worden, dass die Statistiken ür die wichtigsten Steuerarten – darunter die Körper- chaft – und die Gewerbesteuer – ab dem Veranlagungs- ahr 2004 für jeden Jahrgang erhoben werden. Mit dem entral vorliegenden Einzeldatenmaterial und der jährli- hen Erhebungsweise lassen sich verbesserte Simula- ionsrechnungen durchführen. Darüber hinaus bemühen ich das BMF und das Statistische Bundesamt, die Aus- agekraft der amtlichen Steuerstatistiken durch die Er- eiterung des Datenkranzes weiter zu erhöhen. Zudem ist das BMF gerade dabei, sein Schätzinstru- entarium auszuweiten. Zurzeit entwickelt es gemein- am mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsfor- chung, DIW, ein Mikrosimulationsmodell für die nternehmensteuer. Damit können die bisher makroöko- omisch orientierten Bezifferungen auf dem Gebiet der nternehmensbesteuerung durch ein wissenschaftlich bgesichertes Mikromodell ergänzt werden. Schließlich ewinnt die auf Einzeldaten basierende wissenschaftli- he Analyse von Steuerrechtsänderungen – auch interna- ional gesehen – zunehmend an Bedeutung. Für die Einkommensteuer existiert bereits seit langem in solches Mikrosimulationsmodell, dessen Berech- ungsergebnisse allgemein anerkannt werden. Zurzeit ird es mit wissenschaftlicher Beteiligung des Fraunho- erinstituts für angewandte Informationstechnik überar- eitet und erweitert. Auch auf anderen Wegen ist das BMF – gemeinsam it den Bundesländern – bemüht, die Transparenz über ie Besteuerung deutscher Unternehmen zu erhöhen. So rreicht es durch die Beteiligung von Vertretern der Län- erfinanzministerien im „Arbeitskreis Quantifizierung“, ass die praktischen Erfahrungen des Verwaltungsvoll- uges in die Schätzungen einfließen. Problematisch bleibt jedenfalls – unabhängig von der ualität der Datenbasis –, die Verhaltensanpassungen er Steuersubjekte an Rechtsänderungen richtig einzu- chätzen. Dies lässt sich aus keiner amtlichen Statistik blesen. Überraschungen wie die Einbrüche bei den örperschaftsteuereinnahmen des Jahres 2001 beruhen icht auf einer ungenauen Datenbasis, sondern auf Pro- nosefehlern. Das Risiko für Fehlprognosen ist bei sol- hen Steuerrechtsänderungen besonders hoch, die in das ystem der Besteuerung eingreifen, so geschehen beim bergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfah- en. Daraus sollten wir für die Zukunft lernen. In diesem Zusammenhang möchte ich anregen, bei esentlichen Steuerrechtsänderungen die einmal getrof- enen Prognosen ex post zu überprüfen: Haben sich die rognosen erfüllt? Wo hat es Abweichungen gegeben? ie sind diese zu erklären? – Solche nachträglichen Un- ersuchungen finden leider nicht statt. Sie können aber in Beitrag zu einer zielgenauen Gesetzgebung sein. eshalb sollten wir dieses Thema im Finanzausschuss eiter verfolgen. Demgegenüber sind Erhebungen bei den Finanzäm- ern vor Ort über die tatsächliche Steuerlast der Unter- ehmen – wie die Grünen in ihrem Antrag fordern – mit 8350 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) erheblichen Problemen verbunden. Oft dauert es eine Reihe von Jahren, bis der endgültige Steuerbescheid – teilweise erst aufgrund einer Betriebsprüfung und/oder eines Gerichtsverfahrens – die tatsächliche Steuerbelas- tung ausweist. Zeitlich davor ergehen ein Vorauszah- lungsbescheid, ein erster Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung und eventuelle Änderungsbescheide. Um den Stichproben für die Gesetzesfolgenabschät- zung, wie von den Grünen gewünscht, zu repräsentativer Aussagekraft zu verhelfen, müssen die Besteuerungsver- fahren aber abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der Ver- anlagung der Steuerpflichtigen mit den höchsten Ein- kommen müssen sogar nahezu vollständig von der Stichprobe erfasst sein. So tragen beispielsweise die oberen 5 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen zu rund 45 Prozent zum Aufkommen der Einkommensteuer bei. Im Bereich der Unternehmensbe- steuerung verhält es sich ähnlich. Gerade die Veranla- gungsergebnisse dieser Steuerpflichtigen liegen aber erst zu einem relativ späten Zeitpunkt vor. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich Folgendes: Die Grünen verkennen, dass Bund und Länder schon heute Gesetzesfolgenabschätzung auf zunehmend verlässlicher Datengrundlage betreiben und weiter daran arbeiten, die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die Un- ternehmen und das Steueraufkommen insgesamt zu si- mulieren. Die Grünen rennen offene Türen ein; das BMF stellt sich der Herausforderung. Zu den geforderten repräsentativen Stichproben bei den Finanzämtern vor Ort habe ich im letzten Teil mei- ner Rede ausgeführt, dass dies auf erhebliche praktische Probleme stößt und nur begrenzt zielführend ist. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Lassen Sie mich schließen mit der Aufforderung an uns alle, an der vor uns liegenden Reform der Unterneh- mensbesteuerung tatkräftig und konstruktiv mitzuarbei- ten, damit die Unternehmen in Deutschland – vor allem diejenigen, die im harten, internationalen Wettbewerb stehen – zukünftig so besteuert werden, dass sie im Wettbewerb nicht durch das deutsche Steuerrecht behin- dert werden. Mit der Reform wollen wir stattdessen den Standort Deutschland für Investitionen und die Schaf- fung von Arbeitsplätzen stärken. Jörg-Otto Spiller (SPD): Die deutsche Steuerstatis- tik ist in mancherlei Hinsicht unzulänglich. Gerade für die beiden wichtigsten direkten Steuern, die Einkom- men- und die Körperschaftsteuer, gilt dies im besonderen Maße. Wer mehr erfahren will als das rein kassenmäßige Steueraufkommen, stößt rasch auf Erkenntnisgrenzen. Oder schlimmer noch: Wer diese nicht durchgängig mar- kierten Grenzen bei der Interpretation der amtlichen Zah- len nicht bemerkt, läuft glatt in die Irre. Beispielsweise verleitet die gängige Untergliederung der Einkommensteuerstatistik in Lohnsteuer und veran- lagte Einkommensteuer immer wieder zu voreiligen Schlüssen über die soziale Verteilung der Steuerlast. Den Arbeitnehmern wird von ihrem Arbeitslohn an der Quelle Lohnsteuer abgezogen, während Unterneh- m E a n s d c n k R l E s n g m b d a r d z s l t E b t s e t P z g t s k l d s A F W S t g d e v e k S d v a (C (D er und andere Selbstständige Vorauszahlungen zur inkommensteuer leisten, die verwaltungsmäßig als ver- nlagte Einkommensteuer verbucht werden. Es liegt ahe, dass die statistische Aufteilung der Einkommen- teuer in Lohnsteueraufkommen und Aufkommen aus er veranlagten Einkommensteuer häufig als Kennzei- hen für die Verteilung der Steuerlast zwischen Arbeit- ehmern und Selbständigen gewertet wird. In Wirklich- eit besagen die Zahlen aus diesen beiden statistischen eihen über die gesellschaftliche Verteilung der Steuer- ast herzlich wenig. Denn zum einen kann die Zuordnung der veranlagten inkommensteuer zu den Selbstständigen und der Lohn- teuereinnahmen zu den Arbeitnehmern schon deshalb icht aufgehen, weil beide Gruppen von Steuerpflichti- en nicht eindeutig zu trennen sind. Ehegatten werden eist gemeinsam veranlagt und als ein Steuerpflichtiger ehandelt. Ist der eine Ehegatte Arbeitnehmer, der an- ere selbstständig, fallen Zahlungen in beiden Bereichen n. Zum anderen ist auch die Lohnsteuer nur eine Vo- auszahlung auf die Einkommensteuer, und häufig sind ie im Laufe des Jahres einbehaltenen Lohnsteuerabzüge u hoch, sodass Erstattungen anfallen. Die Einkommen- teuererstattungen aber werden statistisch bei der veran- agten Einkommensteuer verbucht, also von deren Brut- oaufkommen abgezogen. Genauso übrigens wie die igenheimzulage, egal ob sie an Selbständige oder Ar- eitnehmer gezahlt wird. Noch weniger erhellend ist die amtliche Steuerstatis- ik für den, der nach der effektiven Steuerbelastung deut- cher Unternehmen fragt. Ein Hauptgrund dafür ist benfalls die geringe Aussagekraft der statistischen Da- en zur veranlagten Einkommensteuer. Denn die von ersonenunternehmen oder Personengesellschaften ge- ahlte Einkommensteuer wird in dieser Statistik nicht esondert ausgewiesen. Ein Vorstoß der Koalitionsfrak- ionen, die notwendige gesetzliche Grundlage dafür zu chaffen, damit die von den Unternehmen gezahlte Ein- ommensteuer statistisch sauber erfasst werden kann, ist eider im vorigen Jahr an dem mir unverständlichen Wi- erstand des Bundesrates gescheitert. Auch die statistische Aufbereitung des Körperschaft- teueraufkommens lässt manche Wünsche offen. Vom nsatz her, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der raktion Bündnis 90/Die Grünen, kann und will ich Ihrer ehklage über den traurigen Zustand der deutschen teuerstatistik, insbesondere der Unternehmensteuersta- istik, nicht widersprechen. Ihre politischen Schlussfol- erungen aber teile ich ganz und gar nicht. Ja, die deutsche Steuerstatistik ist verbesserungsbe- ürftig. Doch auch die verfügbaren, zugegebenermaßen twas groben Daten zum Steueraufkommen und aus der olkswirtschaftlichen Gesamtrechnung führen zu einer indeutigen Erkenntnis: Vergleichsweise hohe Sätze sind eine Gewähr für munteres Sprudeln der Steuerquellen. Die sehr verdienstvolle Untersuchung zur effektiven teuerbelastung der Unternehmen in Deutschland, die as DIW Berlin in seinem Wochenbericht 5/2007 jüngst orgelegt hat, liefert hierzu nicht allein ein hohes Maß n Erkenntnisgewinn. Das DIW bescheinigt der Koali- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8351 (A) ) (B) ) tion auch, auf dem richtigen Weg zu sein. Die internatio- nal betrachtet vergleichsweise hohen Steuersätze, so das DIW, machen Deutschland anfällig gegenüber steuerop- timierenden Gestaltungsstrategien. Die von der großen Koalition geplante Unternehmensteuerreform sei darauf die richtige Antwort: Senkung der Steuersätze, Verbrei- terung der Bemessungsgrundlage. „Die Lücke zwischen den ökonomischen Gewinnen und den steuerlich er- fassten Gewinnen bietet Potenzial zur Ausweitung der Steuerbasis.“ Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Nach langer Dis- kussion hat die schwarz-rote Koalition nun endlich einen Referentenentwurf zur Reform der Unternehmensbe- steuerung vorgelegt. Wer sich eine spürbare Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen in Deutschland versprochen hat, wird enttäuscht: Steuersystematisch und steuerpolitisch ist der Entwurf ein Flop. Zu begrüßen ist die geplante Steuerentlastung. Deutschland ist ein Hochsteuerland, auch wenn die Grü- nen mit ihrem Antrag das Gegenteil suggerieren. Es gibt schließlich umfangreiche Untersuchungen wissenschaft- licher Forschungsinstitute wie dem ZEW oder auch die Ausführungen des Sachverständigenrates in jedem sei- ner Gutachten der letzten Jahre. Es ist schon erstaunlich, dass die Grünen sich nach dem Verlust jeglicher Regierungsverantwortung in Deutschland mit ihrem Antrag auf die Seite derer schla- gen, die sich gern und ausgiebig in einer unreflektierten Unternehmensschelte ergehen. Statt inhaltliche Vor- schläge zur Unternehmensteuerreform zu machen, be- zweifeln nun die Grünen tatsächlich, dass eine Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen überhaupt notwen- dig sei. Dabei ist der jetzt in Deutschland bemerkbare Aufschwung doch auch das Ergebnis einer Politik, die die Grünen zumindest mitgetragen haben, auch wenn es ihnen offensichtlich nie ein Herzensanliegen war. Die Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen durch die Eichel’schen Steuerreformen, denen durch die FDP im Bundesrat zum Erfolg verholfen wurde, ist ein Grund für den Boom in Deutschland. Die immense He- belwirkung einer positiven Konjunktur ist jeden Monat bei den Arbeitsmarktdaten und den Steuereinnahmen zu beobachten. Wer hätte denn vor einem Jahr damit gerech- net, dass das Erreichen der Maastrichtkriterien möglich ist? Statt sich aber dieser volkswirtschaftlichen Gegeben- heiten bewusst zu werden, flüchten sich die Grünen mit ihrem Antrag in die Rolle buchhalterischer Bedenkenträ- ger ohne eigene Vorschläge. Das ist bedauerlich. Denn der jetzt von der Regierung präsentierte Ent- wurf ist nicht einmal ansatzweise eine Reform. Ich habe ja schon betont, dass die FDP die angekündigte Steuer- entlastung begrüßt. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese auch tatsächlich eintritt. Wir befürchten allerdings, dass bei der breiten Masse der Unternehmen, insbesondere der mittelständischen, davon nichts ankommt. Es ist ein Armutszeugnis, dass weder Steuervereinfa- chung noch ein modernes Umwandlungsteuerrecht oder e s U Z i S z o k w s a l B m E D a j g r D l r g s b W e M f ß n d L s s s P r s t 5 d m 5 g z i s H S H d (C (D ine europagerechte Konzernbesteuerung auch nur ver- ucht werden. Ein klares, einfaches und verlässliches nternehmensteuerrecht lässt weiterhin auf sich warten. Zwar ist die Einführung einer Abgeltungsteuer auf insen und Dividenden zu begrüßen. Mit 28,5 Prozent nklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ist der teuersatz im internationalen Wettbewerb aber deutlich u hoch. Fatal auf die Attraktivität des Investitionsstand- rtes Deutschland werden sich die Abschaffung der Spe- ulationsfrist und die Einbeziehung der Veräußerungsge- inne in die Abgeltungsteuer auswirken. Schon jetzt ind deutliche Kapitalabflüsse aus Deutschland zu beob- chten. Die private Altersvorsorge der Bürger wird deut- ich erschwert. Die systemwidrige Einbeziehung der Zinsen in die esteuerung ist gerade für mittelständische Unterneh- en eine existenzielle Bedrohung. Die durchschnittliche igenkapitalquote in Deutschland liegt bei 12 Prozent. as heißt, die Mehrzahl der Unternehmen ist existenziell uf Fremdfinanzierung angewiesen. Wenn diese aber etzt durch die Besteuerung der Zinsen erschwert wird, eraten diese Unternehmen in Existenznot. Es bleibt zu hoffen, dass die anstehenden parlamenta- ischen Beratungen hier noch Verbesserungen bringen. ie Beratungen zur Gesundheitsreform lassen mich al- erdings zweifeln, dass die Abgeordneten der Regie- ungsfraktionen den Willen und die Kraft dazu aufbrin- en. Nach dem hier vorliegenden Antrag der Grünen cheint bei der Opposition die FDP die einzig verblie- ene Fraktion mit ökonomischem Sachverstand zu sein. ir werden unsere Vorschläge jedenfalls konstruktiv inbringen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Mit dem Monat ärz beginnt der meterologische Frühling, auf diesen olgt schnell der Sommer, so ist der Zeitdruck der Gro- en Koalition bei der Umsetzung ihrer Reformvorhaben achzuvollziehen. Die Reform der Unternehmensteuer, ie deutsche Unternehmen mit Steuergeschenken im and halten soll, gerät jedoch nicht nur unter Zeitdruck, ondern auch unter Rechtfertigungsdruck. Der Wider- tand innerhalb der SPD gegenüber den milliarden- chweren Entlastungen für Unternehmen wächst. Der arteirat der SPD verlangt Nachbesserungen, Korrektu- en und ein Nachverhandeln mit der Union. Hintergrund ind die verschwommenen Zahlen der wirklichen Entlas- ung für Unternehmen. Im Entwurf wurde zunächst von Milliarden Euro ausgegangen, nun hält der Sprecher es Bundesfinanzministers, Torsten Albig, es auch für öglich, dass die Summe über einen Mittelwert von Milliarden Euro gehen könnte. 6 Milliarden Euro oder ar 8 Milliarden Euro, wie es manche Experten prophe- eien? Peer Steinbrück hat an das Durchsetzen der Reform nzwischen sein politisches Schicksal geknüpft und ver- ichert, dass die Belastungen der ersten Jahre für den aushalt sich durch einen späteren wahren Segen an teuereinnahmen rechfertigen lasse. Aber weder die öhe der Belastungen für die Haushalte und besonders ie der Kommunen noch die effektive steuerliche Entlas- 8352 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) tung der Unternehmen lassen sich offensichtlich in Zah- len fassen. An manchen Stellen gleicht die Finanzpolitik der Regierung einem Russischen Roulette mit katastro- phalen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Die Einkommensverluste durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer und das fortgesetzte Lohndumping für die Mehrheit der Menschen sind gigantisch. Sie bezah- len mit ihrem Geld die großzügigen Geschenke an die Unternehmer. In ihrem Antrag fordern die Bündnisgrünen die Bun- desregierung auf, eine aussagekräftige Datenbasis zur tatsächlichen Unternehmensteuerbelastung vorzulegen, um die Auswirkungen und die Sinnhaftigkeit der Reform abschätzen zu können. Was uns an dieser Stelle eint, ist das Prinzip Hoffnung, denn auch meine Fraktion bemüht sich seit dem vergangenen Sommer um verlässliche Daten zur tatsächlichen Belastung der Unternehmer, über die Höhe und Struktur der überperiodischen Ver- lustrechnung bei Unternehmen und auch über Einnah- menverluste durch Steuerumgehung und Hinterziehung deutscher Unternehmen. Die entsprechenden Antworten der Bundesregierung lassen diesbezügliche Erwartungen jedoch schwinden. Ein Beispiel: Auf Antrag der Fraktionen der Großen Koalition beschloss der Finanzausschuss am 28. Juni des vergangen Jahres eine Reihe von Änderungen seiner Be- schlussempfehlungen zum Steueränderungsgesetz 2007, darunter auch eine Änderung des Gesetzes über Steuer- statistiken. Am 29. Juni fand eine kurzfristig anberaumte weitere Sitzung des Finanzausschusses statt, wo der glei- che Änderungsantrag wieder zurückgenommen wurde. Begründet wurde dies mit den ausstehenden Gesetzes- vorhaben der Unternehmens und der Erbschaftsteuer- reform. Es sei so nicht möglich, die mit dem bestehen- den Gesetz der Statistik genaue Informationen zur geplanten Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften liefern zu können. In einer Klei- nen Anfrage meiner Fraktion baten wir die Bundesregie- rung um Auskunft, wer denn mit welcher Begründung die avisierte Änderung des Gesetzes über Steuerstatistik verhindern wollte. Darüber gäbe es keine gesicherten Erkenntnisse. Auf die Frage, ob die Bundesregierung ihre Planungen zur Schaffung von Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften auf wis- senschaftlich begründetes Datenmaterial stütze, erfolgte die Antwort, dass dazu ausschließlich die Statistiken des Statistischen Bundesamtes insbesondere zur Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommensteuer zur Verfügung stünden. Die Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung eine Änderung des Steuerstatistikgesetzes angesichts des bevorstehenden Verfahrens zur Unternehmensteuerre- form beabsichtige, lautete: Ja, nach wie vor plane die Regierung eine Umsetzung der im Steueränderungsge- setz 2007 nicht aufgenommen Regelungen zur Einfüh- rung jährlicher Statistiken für die Erbschaft-, Schen- kung- und Umsatzsteuer. Von der Unternehmensteuer ist nicht die Rede. A b e g d E z g u m n m z t a f z n s s L d t w z s s z s b D d g s l l n I l V t S m e t m P e B i g b d z (C (D In einer weiteren Kleine Anfrage erhielten wir die ntwort der Bundesregierung, dass es auch kein belast- ares Zahlenmaterial über die jährlichen Steuerminder- innahmen durch die Steuerbefreiung für Veräußerungs- ewinne seit dem Jahre 2002 gäbe. Auch das Volumen er Steuerausfälle durch Gestaltungsmöglichkeiten im rtragsteuerbereich kann die Bundesregierung nicht be- iffern, nur dass die Ausfälle durch gesetzliche Regelun- en begrenzt seien. Das teilt sie auf Anfrage zu Steuer- mgehung und Hinterziehung deutscher Unternehmen einer Fraktion mit. Auf die Frage, wie denn die Maß- ahmen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungs- öglichkeiten und zur Beseitigung der Diskrepanz wischen erwirtschafteten und steuerlich erfassten Un- ernehmensgewinnen deutscher Kapitalgesellschaften ussähen, erfahren wir, dass das internationale Steuerge- älle Schuld sei daran, dass man die Unternehmen bevor- ugt behandele, um sie am Weggehen zu hindern. Die ominale Steuerbelastung von 39 Prozent für Kapitalge- ellschaften sei auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu enken, erfuhren wir als Antwort. Vielleicht auf das von ettland, möchte man da fragen. Mit den Steuerpräsenten für Unternehmen, wie sie in er Reform geplant sind, baut Deutschland seine Vorrei- errolle im internationalen Steuerdumpingwettbewerb eiter aus. Die Regierung windet sich in ihren Aussagen ur Steuerlast- oder besser Entlastung der Unternehmen; ie präsentiert der Öffentlichkeit unseriöse Zahlenspiele, ie unternimmt keine oder halbherzige Anstrengungen ur Schaffung einer belastbaren Datenbasis als Voraus- etzung einer realen wirklichkeitsnahen Unternehmens- esteuerung. In völligem Gegensatz dazu stehen die geforderten aten der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2006 er Bürgerinnen und Bürger mit durchschnittlichen und eringen Einkommen. Diese Menschen haben keine Ge- taltungsspielräume und können Gewinne nicht ins Aus- and verlagern. Sie werden kontrolliert, steuerlich veran- agt und zur Kasse gebeten. Liegt da die Vermutung icht nahe, dass es seitens der Großen Koalition gar kein nteresse an verlässlichen Daten und Statistiken zur rea- en Steuerbelastung von Unternehmen und zu realen ermögenswerten gibt, weil sie die ungerechte Umver- eilung und die immer größere Ungleichheit stiftende teuerpolitik in diesem Land ganz besonders deutlich achen würden? Die Kluft zwischen Unternehmensgewinnen und ihrer ffektiven Steuerbelastung wächst. Die Steuergestal- ungsmodelle und Schlupflöcher für Unternehmen bieten it und ohne Reform genügend Spielraum, sich dem rinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu ntziehen. Wir unterstützen den Antrag der Fraktion des ündnisses 90/Die Grünen, weil belastbare Daten und hre Transparenz Voraussetzung für steuerliche Gesetz- ebungsverfahren sein sollten. Von einer nachvollzieh- aren Begründung für eine Sinnhaftigkeit dieser Reform er Unternehmensteuer ist jedoch ganz sicher nicht aus- ugehen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8353 (A) ) (B) ) Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Demnächst wird sich dieses Haus mit einer Gesetzesvor- lage zur Reform der Unternehmensteuern befassen. Fast 30 Milliarden Euro Steuerausfälle werden dort einkalku- liert. Insgesamt 25 Milliarden Euro sollen durch eine gigantische Umschichtung innerhalb der Bemessungs- grundlage bei den Unternehmensteuern wieder hereinge- holt werden. Mit der Unternehmensteuerreform geht nicht nur ein erhebliches Risiko für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen einher. Es kommt auch zu Belastungsverschiebungen zwischen Mittelstand und Großunternehmen. Solche weitreichenden Entscheidun- gen verlangen nach einem verlässlichen Wissen darüber, welche Unternehmensgruppe von welchen Maßnahmen profitiert und welche Unternehmensgruppe belastet wird. Es darf nämlich nicht passieren, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger und die mittelständischen Un- ternehmen die Entlastung der international aufgestellten Großkonzeme bezahlen. Fakt ist aber, dass es derzeit auf der Bundesebene kaum empirische amtliche Echtdaten zur Steuerbelas- tung der Unternehmen in Deutschland gibt. Entschei- dungen werden also auf der Grundlage vager Annahmen und Vermutungen gefällt, nicht auf der Basis konkreter Fakten. Ich war deshalb grundsätzlich erst einmal hoch- erfreut, dass die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Dr. Barbara Hendricks, sich zu meinen Forderungen nach einer verlässlichen Datenbasis für die Unterneh- mensbesteuerung ähnlich geäußert hat. Sie stellt zusam- menfassend fest, „dass nach derzeitiger Lage eine ge- naue Aufstellung der von deutschen Unternehmen in Deutschland gezahlten Steuern nicht möglich ist“. Also, die Regierung hat das Problem erkannt. Was mich an dem Schreiben der Staatssekretärin weniger gefreut hat: Die Bundesregierung plant trotz dieser Erkenntnis offen- bar nicht, die Datengrundlage zu verbessern. Wenn keine eindeutige Aussage möglich ist, wie viel Steuern die Unternehmen denn nun tatsächlich zahlen, dann stellt sich ernsthaft die Frage, wie das Bundesfi- nanzministerium Zahlentableaus vorlegen kann, die bis auf die Million genau ausrechnen, welche Steuerausfälle oder Steuermehreinnahmen durch bestimmte Elemente der Steuerreform entstehen werden und das dazu noch über die nächsten fünf Jahre. Hier wird den Abgeordne- ten eine Scheingenauigkeit vorgetäuscht, die gar nicht existiert. Tatsächlich stochert das Ministerium bei den Zahlen ebenfalls im Nebel. Ähnlich sieht das das Zentrum für europäische Wirt- schaftsforschung, ZEW, in Mannheim. Auch die Wissen- schaftler hier wissen nicht, wie viel Steuern deutsche Unternehmen wirklich zahlen. Ihre Steuerbelastungsbe- rechnungen sind wohl international anerkannt, aber sie spiegeln die Steuerbelastung auf einer Modellebene wi- der, und diese ist relativ weit weg von der Realität, wenn es um die tatsächlich gezahlten Steuern geht. Sämtliche Analysen zur Steuerbelastung von Unternehmen stützen sich auf Hilfszahlen und Berechnungsmodelle, die letzt- endlich angreifbar sind. n t w v s T l r K r S b f d s t s D t o z m n m g e r t l u f w w p A A v f 2 n d i a J g (C (D Es verwundert mich deshalb nicht, dass schon bei ei- er einfachen Bestandsaufnahme, wie viel Steuern Un- ernehmen tatsächlich zahlen, die Expertenmeinungen eit auseinandergehen Die Analyseergebnisse reichen on Aussagen, Deutschland sei mit einer Unternehmen- teuerbelastung von 10 Prozent eine Steueroase, bis zur hese, Deutschland sei mit einer Unternehmensteuerbe- astung von über 40 Prozent ein Hochsteuerland. Es ist ganz klar, dass es bei so hochkomplexen Steuer- echtsänderungen, wie zum Beispiel der von der Großen oalition geplanten Zinsschranke, noch deutlich schwie- iger sein wird, die tatsächlichen Wirkungen auf die teuereinnahmen abzuschätzen. Ich kann nur feststellen, dass ohne eine deutlich ver- esserte Datenbasis Steuerpolitik zur reinen Glaubens- rage wird. Im Sinne einer soliden Finanzpolitik ist es eshalb dringend notwendig, eine verlässliche und aus- agekräftige Datengrundlage für die Ermittlung der Un- ernehmensteuern auf der Basis von Echtzahlen zu erfas- en. Da die Finanzämter vor Ort bereits über dieses atenmaterial verfügen, wie hoch die Steuerlast der Un- ernehmen wirklich ist, kann eine repräsentative und an- nymisierte Stichprobe erhoben werden, ohne dass dies usätzlichen bürokratischen Aufwand für die Unterneh- en verursacht. Auf dieser Grundlage muss dann als ächster Schritt ein Simulationsansatz ermittelt werden, it dem Auswirkungen konkreter Steuerrechtsänderun- en sowohl auf die Unternehmen als auch auf das Steu- raufkommen berechenbar werden. Es ist deshalb dringend notwendig, dass die Bundes- egierung sich umgehend daranmacht, eine aussagekräf- ige Datenbasis zur tatsächlichen Unternehmensteuerbe- astung zu erstellen. Nur so können die Auswirkungen nd damit die Sinnhaftigkeit der Unternehmensteuer-Re- ormpläne der Bundesregierung verlässlich abgeschätzt erden. Es ist im Sinn aller Abgeordneten hier im Bundestag, enn die Grundlagen, auf denen wir entscheiden, trans- arenter werden. Wir fordern Sie deshalb auf, unseren ntrag zu unterstützen. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sport- und Freizeit- schifffahrt in Deutschland erleichtern (Tages- ordnungspunkt 22) Renate Blank (CDU/CSU): Spätestens seit einer om geschätzten Kollegen Ernst Hinsken geleiteten öf- entlichen Anhörung im Ausschuss für Touristik im Juli 003 wissen wir, dass der Wassertourismus sich zu ei- em eigenständigen Angebotssegment entwickelt hat, as in vielen Fällen sogar ein bedeutender Standortfaktor st, von dem wichtige Impulse für neue Arbeitsplätze usgehen. So gesehen, kann ich den FDP-Kollegen vier ahre später zu ihrem teilweise in die richtige Richtung ehenden Antrag nur zurufen: Willkommen im Boot! 8354 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) Kein Zweifel: In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben Freizeit und aktive Freizeitgestaltung als Aus- gleich zum Berufsleben oder an dessen Stelle zuneh- mend an Bedeutung gewonnen, die Sport- und Freizeit- schifffahrt hat sich von einer ehemals exklusiven Beschäftigung Begüterter zum Breitensport entwickelt. Aktivitäten auf dem Wasser begeistern mehr und mehr nicht nur Urlauber in fernen Regionen; auch in Deutsch- land erleben immer mehr deutsche und ausländische Touristen die Faszination der Nord- und Ostsee, der Bin- nenseen und der Flüsse. 1,85 Millionen Deutsche sind in Sportvereinen organisierte Wassersportler. 17,1 Millio- nen Deutsche surfen, tauchen, segeln, angeln, fahren Kanu, Motorboot oder Wasserski in ihrer Freizeit oder in ihrem Urlaub. Eine Befragung aus dem Jahr 2000 ermittelte 6,34 Millionen Deutsche, die „mehr oder weniger aktiv Wassersport betreiben“. Das entspricht einem beachtli- chen Anteil von 9,2 Prozent der erwachsenen Bevölke- rung – die Tendenz ist steigend. Das Angebot für Aktivi- täten rund ums Wasser ist hierzulande beachtlich: Angeln, Hausboot, Bootsverleih, Badeseen, Strandbä- der; Touren mit dem Kanu, dem Motor- oder Hausboot führen über stille Seen, ruhige Flüsse und historische Kanäle. Wer will, kann sich mit der Fahrgastschifffahrt auf Seen und Flüssen durch die Landschaft schippern lassen, bei einer Segeltour selbst das Steuer in die Hand nehmen oder beim Angeln einen ganz dicken Fisch aus dem Wasser holen. Und nicht zu vergessen: mit der „Boot“ in Düsseldorf beheimatet Deutschland die welt- größte Wassersportmesse. Rund 1 000 Kilometer lange Binnenwasserstraßen, zahlreiche reizvolle Seen sowie rund 23 000 Quadratki- lometer Seewasserstraßen an Nord- und Ostsee machen Deutschland zu einem interessanten Wassersport- und Urlaubsrevier in zentraler Lage Europas. Hinzu kommen noch viele Tausende Kilometer Fließgewässer, die nur für Kanus und Ruderboote befahrbar sind. Die Verbin- dungen auf dem Wasserweg mit den europäischen Nach- barn in Ost und West öffnen zusätzliche Märkte und schaffen hervorragende Ausgangsbedingungen. Aller- dings sind die vielfältigen Möglichkeiten zur touristi- schen Nutzung des Wassers hierzulande bei weitem noch nicht ausgeschöpft und der Öffentlichkeit zu wenig be- kannt – so das Ergebnis der Grundlagenuntersuchung „Wassertourismus in Deutschland“. Dennoch lag allein der Umsatz des Wassersportmark- tes Deutschland nach aktueller Schätzung des Bundes- verbandes der Wassersportwirtschaft bei rund 1,75 Mil- liarden Euro für den deutschen Markt. Insbesondere die Nachfrage nach Kreuzfahrten erfreut sich konstanter Zu- wächse: Im Jahr 2005 wurden auf Flusskreuzfahrten rund 326 000 deutsche Passagiere registriert. Sie gene- rierten einen Umsatz von 370 Millionen Euro. Dies ent- spricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent, gegenüber 1996 um fast 260 Prozent. Die Donau gehörte mit 125 000 Passagieren zu den belieb- testen Flussreisezielen der deutschsprachigen Touristen, gefolgt von weiteren deutschen Flüssen. s E a d W s s d m W u z g m W W G p K m s R M S c b m w f w B s m r n t V r c s b t S u M c s p r w f e d b (C (D Wird das wassertouristische Segment ausgebaut, so tärkt dies den gesamten Tourismus einzelner Regionen. ine gezielte Förderung des Wassertourismus nicht nur n der Nord- und Ostsee trägt maßgeblich zum Ausbau es Tourismus sowie zur Stärkung der touristischen ettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei. Die ökonomi- chen Effekte des Wassertourismus sollten nicht unter- chätzt werden. Sie sind weiter ausbaufähig, insbeson- ere da Bootstouristen und Wassersportler längst nicht ehr die klassischen Selbstversorger sind. Zu den infrastrukturellen Basisangeboten auf und am asser gehören qualitativ gut ausgebaute Anlegestellen nd Wasserwanderrastplätze. Deutschlandweit kenn- eichnen zurzeit über 260 „Gelbe Wellen“ – überwie- end in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpom- ern – Anlegemöglichkeiten und signalisieren dem assertouristen und Wassersportler ein „Herzliches illkommen“. Allein Schleswig-Holstein bietet seinen ästen rund 250 Sportboothäfen mit über 30 000 Liege- lätzen. Diese sollten sich nach den Kriterien der Sterne- lassifizierung von DTV und BWVS ausrichten und ehr Möglichkeiten zum Tanken sowie für Abfallent- orgung, Wasser und Stromversorgung etc. bereitstellen. und 30 Sportboothäfen und Marinas, hauptsächlich in ecklenburg-Vorpommern, sind bislang mit den „Blauen ternen“ ausgezeichnet worden. Sie sind Vorreiter, si- hern Qualitätsstandards, bauen ihre bestehenden Ange- ote aus und geben dem Verbraucher bessere Vergleichs- öglichkeiten zu Infrastruktur- und Serviceangebot. Erfreulich ist, dass die deutschen Bootswerften nach ie vor auf einer Welle des Erfolgs schwimmen. Die ührenden Hersteller haben ihre Marktposition in Europa eiter ausgebaut. 2006 hat die Nachfrage nach neuen ooten und Yachten deutlich zugenommen. Die europäi- che Bootswirtschaft berechnet einen Gesamtumsatz an aritimen Gütern und Dienstleistungen in Höhe von und 24,3 Milliarden Euro, der von rund 37 200 Unter- ehmen mit mehr als 272 000 Beschäftigten erwirtschaf- et wird. Davon entfallen rund 8 Milliarden Euro auf den erkauf neuer Boote und Yachten. Dies sind allgemeine Ausführungen zum Wassertou- ismus und zur wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bran- he. Ich bin dem ADAC, dem Bundesverband Wasser- portwirtschaft und dem deutschen Boots- und Schiff- auer-Verband dankbar, dass sie sich mit einem Posi- ionspapier zum Thema „Deregulierung im Bereich der portschifffahrt und des Wassertourismus“ fachkundig nd ausführlich zu Wort gemeldet haben. Das kann dem einungsbildungsprozess nur gut tun. Die Forderung des Positionspapiers nach verlässli- hen Unfallstatistiken, der Entwicklung von Qualitäts- tandards für die Ausbildung der Weiterentwicklung raktischer Prüfungsteile, der Bindung der Mindestaus- üstung auch an das Fahrtgebiet, der Änderung der Trink- asserverordnung, gemeinsame Kampagnen zur Schaf- ung eines Sicherheitsbewusstseins im Sportbootbereich, iner Kennzeichnungspflicht auch im Seebereich sowie er Schaffung eines einheitlichen Sportschifffahrtsrechts efürworte ich im Grundsatz. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8355 (A) ) (B) ) Die These, dass die bisherige bundesweite Führer- scheinpflicht für Sportboote auf die Entwicklung des Wassertourismus entwicklungshemmend wirkt, kann man – allerdings mit einigen Abstrichen – durchaus dis- kutieren. Um sich künftig mit konkurrenzfähigen Ange- boten auf dem europäischen Markt behaupten zu kön- nen, empfiehlt es sich, die positiven Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zur Einführung eines Charterscheins in den Ländern Brandenburg. Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland in einer bundesweiten Regelung zu berücksichtigen. Hier ist ein deutlicher Nachfrageanstieg bei wassertouristischen Angeboten spürbar. Beispiel Brandenburg: Laut Aussagen der Vercharterer ist der Anteil der führerscheinfreien Abfahrten seit Beginn der Regelung im Jahr 2000 kontinuierlich gestiegen. Der Anteil der führerscheinfreien Abfahrten liegt bei großen Vercharterern bei rund 30 Prozent der Abfahrten; das Gesamtgeschäft hat sich durch diesen Anteil auf einer guten Basis stabilisiert. Wie die Unternehmen der Wassersportwirtschaft be- grüße auch ich die Überführung in dauerhaftes Recht und die Erweiterung um neue Fahrtgebiete. Die Gleichstel- lung mit dem internationalen Wettbewerb, Frankreich. Niederlande etc., hat für die Betriebe in den Regionen, die von der Öffnung profitieren, zu kontinuierlichen Um- satzsteigerungen geführt. Erfreulich ist, dass jetzt auch mobilitätseingeschränkte Menschen ihren Traum vom Hausbootfahren verwirklichen können. Das erste roll- stuhlgerechte Hausboot „Tristan“ in Brandenburg wurde für den Deutschen Tourismuspreis 2006 nominiert. Allerdings halte ich – das sei auch zum Antrag der FDP angemerkt – die Bestrebungen zur Ausweitung des ungeregelten Bereichs auch wegen der Zunahme des Schiffsverkehrs für problematisch. Die Charterscheinre- gelung im Binnenbereich ist aus gutem Grund auf jene Gewässer beschränkt, deren Beschaffenheit und Ver- kehrsdichte sehr geringe Anforderungen an die Schiffs- führer stellen. Eine grundsätzliche Übertragbarkeit der durch diese Regelung gewonnenen Erfahrungen auf an- dere, stärker befahrene und mit Blick auf Wetter-, Gezei- ten- und Grundverhältnisse anspruchsvollere Gewässer ist wohl kaum möglich. Außerdem halte ich die Argumente der Verbände und des FDP-Antrags zur Zusammenlegung der amtlichen Bootsführerscheine Binnen und See zu einem allgemei- nen Bootsführerschein für nicht schlüssig. Für einen Be- werber, der ein Sportboot ausschließlich auf Binnenge- wässern betreiben möchte, ist nicht einzusehen, warum er die Regeln der Seeschifffahrt beherrschen muss. Im Interesse der Verbraucher wurde daher auf eine Zusam- menlegung der Führerscheine wohlweislich verzichtet. Entgegen dem im Positionspapier der Verbände und dem FDP-Antrag formulierten Interesse, die Hemmschwelle für den Einstieg in die Sportschifffahrt zu senken, würde eine Zusammenlegung der beiden Bereiche in der Praxis wohl eher sogar das Gegenteil bewirken. Ich möchte daran erinnern: Das Sicherheitsmanage- ment zum Beispiel auf deutschen Straßen beruht seit je- her auf dem Grundsatz, dass die Reglementierung der Verkehrsausübung umso geringer sein kann, je besser d T r d m b b w d B a f S s a f Z g v b n g p o U R t d t b t d p w O d v g f d z a T t a d b r d f p t D S (C (D ie Fahrzeugführer qualifiziert sind. Die Ausbildung zur eilnahme am Straßenverkehr beginnt Gott sei Dank be- eits mit der Verkehrserziehung im Kindergarten und in en Schulen und ist ein lebenslanger Lernprozess. Ich ahne in diesem Zusammenhang auf den Wassersport ezogen eine deutliche Verbesserung der Schwimmaus- ildung bereits in den Schulen an. Seit mehreren Jahren eisen die in der Wasserrettung tätigen Organisationen arauf hin, dass der Anteil von Nichtschwimmern an der evölkerung drastisch zunimmt. Hier ist noch einiges ufzuholen. Die Anzahl der absolvierten Führerscheinprüfungen ür die amtlichen Sportbootführerscheine Binnen und ee sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich ge- unken, dennoch scheint das Interesse am Wassersport llgemein ungebrochen: der Verband deutscher Windsur- ing- und Wassersportschulen berichtet 2006 von einem uwachs von 18 Prozent für die Bereiche Katamaranse- eln, Windsurfing und Kiteboarding. Auch ohne staatlich erordnete Führerscheinpflicht sind also die Einsteiger ereit, in Ausbildung zu investieren. Wie durchaus belebend einige Deregulierungsmaß- ahmen sein können, zeigt die Charterbescheinigungsre- elung auf vielen Wasserstraßen in Mecklenburg-Vor- ommern und Brandenburg, nach der Hausboote auch hne amtlichen Sportbootführerschein während eines rlaubs gefahren werden dürfen. Seit Einführung der egelung im Jahr 2000 haben sich die Umsätze der Un- ernehmen um 41 Prozent erhöht, ohne die Sicherheit auf em Wasser zu gefährden. Die Wassersportwirtschaft schaut also mit berechtig- em Optimismus in die Zukunft; denn der Wassersport esitzt im Vergleich zu fast allen anderen Freizeitaktivi- äten mit die größten Wachstumspotenziale. Davon muss ie maritime Wirtschaft künftig in noch stärkerem Maße rofitieren. Zur Sicherung einer dauerhaft positiven Ent- icklung wollen wir – wo notwendig und sinnvoll – zur ptimierung beitragen und sind bereit, die Vorschläge es FDP-Antrags zu prüfen. Annette Faße (SPD): Die FDP hat uns einen Antrag orgelegt, in dem sie auf die Schnelle die Zwischener- ebnisse eines laufenden Arbeitsprozesses zusammenge- asst hat. Nur ist es so, dass uns Zwischenergebnisse in er Sache nicht voranbringen. Deshalb werten wir zur- eit die Diskussion unserer gemeinsamen Arbeitsgruppe us, in der sich Vertreter aus den Bereichen Verkehr und ourismus sowie beteiligte Verbände zu einer konstruk- iven Sacharbeit zusammengefunden haben. In einem bgestimmten Antrag, den wir gerade erarbeiten, werden ie Koalitionsfraktionen aus ihrer Sicht den Handlungs- edarf zur Deregulierung und Förderung des Wassertou- ismus darlegen. Gleichzeitig leisten die Verbände jetzt ie Vorbereitungen zum Thema der Verbesserung der In- rastruktur. Die erarbeiteten Vorschläge werden wir se- arat behandeln. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, welche Bedeu- ung der Wassertourismus in Deutschland besitzt. In eutschland betreiben über 6 Millionen Wassersport: ie surfen, tauchen, segeln, angeln, fahren Kanu, Motor- 8356 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) boot oder Wasserski. Die Nachfrage nach Kreuzfahrten wächst. Die Donau gehört mit 67 000 Passagieren zu den beliebtesten Kreuzfahrtrouten, Tendenz steigend. Frei- zeitschifffahrt, Kanufahrten, Bootscharter und Tradi- tionsschifffahrt klettern ebenfalls in der Beliebtheits- skala. Mit anderen Worten: Es tummeln sich, zusätzlich zur Berufsschifffahrt, eine ganze Menge „Wasserbegeis- terte“ auf unseren Flüssen und Seen und auf Nord- und Ostsee. Wir besitzen in Deutschland ein rund 10 000 Kilome- ter langes zusammenhängendes Wasserwegenetz, viele schöne Seen sowie rund 23 000 Quadratkilometer See- wasserstraßen. Die Potenziale für den Tourismus sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft und zielgerichtete Marketingmaßnahmen, unter anderem in Zusammenar- beit mit der Deutschen Zentrale für Tourismus und dem Deutschen Tourismusverband, werden dafür sorgen, dass mehr und mehr Menschen in den nächsten Jahren auf diese Möglichkeiten aufmerksam und diese nutzen werden. Wir haben zur Förderung des Wassertourismus auf der Grundlage einer Studie in der letzten Legislatur- periode bereits einen ersten ausführlichen Antrag vorge- legt. Ich stelle diese Zahlen bewusst an den Anfang, weil ich klar machen möchte, dass bei so viel Trubel auf dem Wasser Regeln wichtig und sinnvoll sind und vorgebli- che Erleichterungen nicht unbedingt als solche wirksam werden, sondern – im Gegenteil – sehr schnell zu einem Risiko werden können. Gleichwohl prüfen wir im Rah- men unserer Arbeitsgruppe Möglichkeiten der Deregu- lierung. Wir müssen aber in diesem schwierigen Prozess der Sicherheit eine hohe Bedeutung einräumen. Jetzt möchte ich aber zunächst auf die Forderungen der Kolleginnen und Kollegen von der FDP eingehen. Sie machen in Ihrem Antrag sehr konkrete Vorschläge, wie aus Ihrer Sicht die Sport- und Freizeitschifffahrt de- reguliert werden soll. Ihre Grundaussage, die bestehen- den Regelungen seien verwirrend und überkomplex, kann ich zwar nachvollziehen, schließlich haben wir nicht umsonst in unserer Arbeitsgruppe Deregulierungs- vorschläge gesammelt und sehr ausführlich diskutiert. Nur ist die Situation nicht ganz so drastisch, wie Sie uns mit Ihrer sehr starken Formulierung glauben machen möchten. Schließlich boomt der Wassertourismus und weist bisher recht niedrige Unfallzahlen auf. Da schei- nen doch nicht alle Regeln an der Realität vorbeizuge- hen. Aber nun zu Ihren Vorschlägen, mit denen sie ent- sprechend ihrer Grundauffassung leider das Kind mit dem Bade ausschütten. Sie möchten den Bootsführer- schein Binnen und See zu einem Führerschein zusam- menzufassen. Dies hätte eine erhebliche Erweiterung des Prüfungsumfangs zur Folge, die den Bewerbern aus mei- ner Sicht einfach nicht zumutbar ist. Die Voraussetzungen für das Führen von Sportbooten auf See- bzw. auf Binnenwasserstraßen sind so unter- schiedlich, dass es fast gar nicht möglich ist, den ganzen notwendigen Prüfungsstoff in einem Durchlauf abzufra- gen. Und für Bewerber, die zum Beispiel ein Sportboot nur auf einem Binnengewässer führen möchten, ist es z S P m s a u p f r v E s f v w w l d d a A D 2 s s d B w B S w k R B l g e g m k v f t C i s h B e w D (C (D udem wenig einsehbar, dass sie dazu die Regeln der eeschifffahrtsstraßen beherrschen sollen. Ihre Vorschläge würden, da bin ich sicher, bei den rüfungskandidaten auf wenig Freude stoßen. Wir öchten, auch im Sinne der Förderung des Wasser- ports, die Hemmschwellen nicht durch gut gemeinte ber an der Praxis vorbeiformulierte Wünsche von Ihnen nnötig hochsetzen. Ich sehe auch durchaus Handlungsbedarf in der Über- rüfung des Anteils von Theorie und Praxis bei den Prü- ungen und damit auch in der Ausbildung, für die im Üb- igen die Länder zuständig sind. Ich kann mir auch orstellen, theoretische und praktische Fähigkeiten beim rwerb eines zweiten Scheines anzuerkennen. Grund- ätzlich aber müssen wir auch theoretisches Wissen ab- ragen, um sicherzustellen, dass ein breites Basiswissen orhanden ist. Es ist für die Bootsführer in der Praxis ichtig, zu wissen, wie ein Containerschiff dreht oder ie schnell bestimmte Schiffstypen sich bewegen. Ich asse auch gerne mit mir über eine stärkere Gewichtung er praktischen Kenntnisse und Ausbildungsinhalte re- en. Beispielsweise denke ich hier daran, Nachtfahrten ls Bestandteil für die Ausbildung aufzunehmen. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Niveau der usbildung angemessen auf die Prüfung vorbereitet. as BMVBS ist ja auch schon aktiv geworden und hat 005 die praktischen Inhalte für den Sportbootführer- chein See weiterentwickelt. Dieses Basiswissen sollte ogar regelmäßig in Weiterbildungen aufgefrischt wer- en. Entsprechende Lehrgänge werden auf freiwilliger asis angeboten, und dies soll auch so bleiben. Das Ministerium und auch die Sportbootverbände eisen in Kampagnen, Veranstaltungen und in ihren roschüren immer wieder darauf hin. Der Bestand an portbooten nimmt in Deutschland konstant zu, die ge- erbliche Schifffahrt boomt, diesem wachsenden Ver- ehrsaufkommen müssen wir aus Sicherheitsgründen echnung tragen. Nicht nachvollziehen kann ich Ihre Aussage, dass der esitz eines Führerscheins nicht zu geringen Unfallzah- en führt. Ja, wofür brauchen wir dann überhaupt ir- endeinen Führerschein? Das können Sie doch nicht rnsthaft behaupten. Zunächst muss es doch wohl darum ehen, eine ordentliche Unfallstatistik aufzubauen, da- it die Ursachen von Unfällen besser analysiert werden önnen. Hierzu erarbeitet die Wasser- und Schifffahrts- erwaltung gemeinsam mit der Bundesstelle für Seeun- alluntersuchung ein Konzept für eine bundesweite Da- enbank. Diesen Weg begrüße ich. Dann fordern Sie in ihrem Antrag die Ausweitung der harterscheinregelung auf gleichwertige Gewässer. Dies st ja schon lange möglich. Nach dem erfolgreichen Ab- chluss der Pilotprojekte in der Müritz und im Saarland aben wir die Ausweitung schon längst umgesetzt. Das MVBS prüft regelmäßig entsprechende Anträge, die zu iner weiteren Freigabe von Binnengewässern gestellt erden. Hierzu gibt es einen festgelegten Kriterienkatalog. ann wird der Antrag von den Wasserschutzpolizeien, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8357 (A) ) (B) ) von den regionalen Wasser- und Schifffahrtsämtern und der jeweiligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion bewer- tet. Bei einem positiven Votum erfolgt dann die Frei- gabe. Ich sehe aber durchaus auch noch Potenzial für die Freigabe weiterer Binnengewässer. In Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel kann man da sicher noch etwas machen. Wir warten auf die entspre- chenden Anträge. Ihre Forderung nach einer Ausweitung des ungeregel- ten Bereichs auf andere Gewässer muss ich ganz ent- schieden ablehnen. Ich habe eingangs die Situation unse- rer Wasserwege beschrieben: Der Schiffsverkehr nimmt stetig zu. Die Charterscheinregelung im Binnenbereich ist auf Gewässer beschränkt, deren Beschaffenheit und Verkehrsdichte nur sehr geringe Anforderungen an die Schiffsführer stellen. Eine Ausweitung der Regelung auf stärker befahrene und beispielsweise strömungsintensi- vere, wetteranfälligere oder ebbe- und flutbeeinflusste Gewässer ist nicht möglich, das würde der Schiffsführer ganz einfach nicht schaffen. Ihre Anregung dagegen, die Mindestausrüstung ver- stärkt an das Fahrgebiet zu koppeln, nehme ich gerne auf. Grundsätzlich können wir aber die Schiffsgröße nicht völlig außer Acht lassen. So würde ich beispiels- weise ungern ein zwölf Meter langes Boot auf ein oder zwei Befestigungsleinen reduzieren, auch wenn es sich in einem ruhigen Fahrgebiet befindet. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags in Gos- lar gilt es, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ziel muss es weiterhin bleiben, den Wassertourismus und den Wassersport unter Beachtung der Sicherheit at- traktiver zu machen, indem Regeln verändert oder ge- strichen werden. Ziel ist eine verantwortbare Deregulie- rung und nicht zusätzliche Regulierung. Alle Fragen der notwendigen Infrastruktur und des gemeinsamen Marke- tings von A- und B-Ländern dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Hier ist die Politik gefordert. Sie sehen, es muss noch etwas Wasser den Rhein he- runterfließen, bevor dem Hohen Haus vernünftige Vor- schläge vorgelegt werden können. Ich empfehle deshalb, unseren Antrag abzuwarten, der ein abgestimmtes und durchdachtes Konzept zur Deregulierung und zur Förde- rung des Wassertourismus enthalten wird. Patrick Döring (FDP): Früher hieß es einmal, das Meer sei der letzte freie Ort auf der Welt – Ernest Hemingway. Auf deutschen Gewässern gilt das jedoch leider schon lange nicht mehr. Wer in unserem Land in seiner Freizeit mit einem Segel- oder Motorboot fahren möchte, sieht sich mit unglaublich verwirrenden, kom- plexen und unpraktischen Regelungen konfrontiert. Ohne Führerschein ist es in Deutschland zum Beispiel nahezu unmöglich, auch nur das kleinste Boot zu fahren: Ab 5 PS gilt die Führerscheinpflicht. Ebenso gut könnte man da im Straßenverkehr auch Führerscheine für Radfahrer verlangen. Ein Zeichen deutschen Regulierungsbedürfnisses ist auch das Führerscheinsystem selbst. Da gibt es den S s t k a d z B d k s g b t d n s r B Z 2 b g z S l i n L s I n s n R k v g z u C ß C v E l t m s s e e B F s p (C (D portbootführerschein Binnen und den Sportbootführer- chein See und außerdem noch amtliche, nicht verpflich- ende – aber rechtlich unter Umständen wichtige – Sport- üsten-, Sportsee- und Sporthochseeführerscheine. Vor llem die Trennung zwischen Binnen und See führt zu er abstrusen Situation, dass viele Bootsführer gleich wei Führerscheine machen müssen, um das gleiche oot zum Beispiel auf der Elbe und vor Sylt fahren zu ürfen. Nach dieser Logik müsste man im Straßenver- ehr wohl auch unterschiedliche Führerscheine für Land- traßen und Autobahnen verlangen. Der ganz überwie- ende Teil aller Bootsführer macht deshalb notgedrungen eide Führerscheine – mit doppelten Kosten und doppel- em Aufwand. Die Begründung für diese Regelungen ist einfach: ie Sicherheit aller Beteiligten. Die ausgesprochen iedrigen Unfall- und Todeszahlen in diesem Sport cheinen diesem Argument sogar auf den ersten Blick echt zu geben: Bei einem Bestand von knapp 450 000 ooten in Deutschland und einer weitaus größeren ahl von Seglern und Motorbootfahrer gab es im Jahr 005 nur 14 Tote und 240 Verunglückte. Das Risiko, eim Skifahren verletzt zu werden, ist etwa 20-mal rößer und die Gefahr, beim Motorradfahren zu Tode u kommen, 14-mal so hoch. Der Blick ins Ausland zeigt jedoch, dass dieses hohe icherheitsniveau nicht auf das dichte und strenge Rege- ungswerk in Deutschland zurückzuführen ist. Denn die m internationalen Vergleich niedrigste Unfallquote hat icht etwa Deutschland, sondern Großbritannien, ein and, das überhaupt keine verpflichtenden Bootsführer- cheine kennt. Auch die skandinavischen Länder und rland haben – ohne jede Führerscheinpflicht – kein nen- enswert größeres Risiko in der Sport- und Freizeit- chifffahrt. Diese Beobachtung wird auch durch eine euseeländische Studie untermauert: Im Vergleich der egelungen von 30 Ländern wurde festgestellt, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Sicherheitsni- eau und Führerscheinpflicht zu erkennen ist. Diese Beobachtungen werden auch durch Erfahrun- en aus unserem eigenen Land bestätigt: In einem – in- wischen verstetigten – Modellversuch in Brandenburg nd Mecklenburg-Vorpommern wurde eine sogenannte harterregelung geprüft. Auf bestimmten Wasserstra- en, ohne gewerbliche Nutzung, wurde das Fahren mit harterbooten auch ohne Führerschein erlaubt, wenn zu- or eine praktische Einführung absolviert wurde. Das nde der Geschichte: Die Unfallhäufigkeit der „ange- ernten“ Bootsführer war nicht höher als das der Kapi- äne mit Führerschein. Ich muss die Freude aller, die daraus jetzt folgern, an bräuchte dann bestimmt auch keinen Pkw-Führer- chein, leider dämpfen. Dass kein Zusammenhang zwi- chen Sicherheit und Führerscheinpflicht besteht, ist ine Besonderheit der Sport- und Freizeitschifffahrt, die inen einfachen Grund hat: Anders als das Auto wird das oot nur gelegentlich, in der Freizeit bewegt. Das in den ührerscheinprüfungen angelernte Wissen ist deshalb chnell vergessen. Wichtig ist dagegen die Kenntnis der raktischen Handgriffe – und da scheint es nur einen ge- 8358 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) ringfügigen Unterschied zu machen, ob man diese prak- tisch anlernt oder einmal vor langer Zeit geübt hat. Diese Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem In- und Ausland lassen mich daran zweifeln, dass das immense Regelungsdickicht für die Sport- und Freizeitschifffahrt in Deutschland tatsächlich seine Berechtigung hat. Denn natürlich verlangt das deutsche Verbotswesen seinen Preis: Die restriktiven Führerscheinregelungen sind ab- schreckend für Neueinsteiger und Gelegenheitsfahrer, von denen vielleicht viele sich dauerhaft für dieses Hobby begeistern könnten. Neben einer Einschränkung bürgerlicher Freiheiten bedeutet dies nicht zuletzt einen wirtschaftlichen Schaden – für die Bootsbauer und Ver- eine, vor allem aber für wassertouristisch interessante Regionen. In den Testgebieten Mecklenburg-Vorpom- merns und Brandenburgs sieht man, welch großes Poten- zial durch eine liberalere Führerscheinregelung gehoben werden kann: Über 40 Prozent aller Bootsvermietungen in diesen Revieren machen inzwischen die Inhaber eines Charterscheins aus, die also keinen regulären Führer- schein besitzen. Für die Region bedeutet das weit über 70 000 Übernachtungen. Angesichts dessen müssen wir uns fragen, ob durch das Regelungsdickicht nicht eine Schneise geschlagen werden muss. Die FDP hat dem Hohen Hause deshalb den vorliegenden Antrag unterbreitet. Wir hoffen, da- durch eine konstruktive Debatte anzustoßen. Unsere Vorschläge gehen vor allem in die Richtung, erstens die bisherigen Führerscheine Binnen und See zu- sammenzulegen und Lehrgang und Prüfungen prakti- scher auszugestalten, zweitens einen erweiterten Ein- stiegsbereich zu schaffen wie etwa in den Niederlanden, wo bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde keine Führerscheinpflicht besteht, und drittens die Charterscheinregelung vorsichtig zu erweitern, um zusammenhängende und damit touristisch und wirt- schaftlich interessantere Reviere zu schaffen. Außerdem sollte natürlich davon abgesehen werden, durch weitere Vorschriften mit nur geringer Sicherheitswirkung den Gesetzes- und Verordnungsdschungel noch dichter zu gestalten. Im Detail besteht hier sicherlich noch Diskussionsbe- darf. Ich hoffe hier auf eine konstruktive Auseinander- setzung im Ausschuss, wie ich sie auch schon beim Thema Wassertaxen erleben durfte. Wie zum Beispiel die Zusammenlegung der Bootsführerscheine genau aus- gestaltet werden soll, dazu gibt es naturgemäß verschie- dene Auffassungen. Eine vorsichtige Ausdifferenzierung des Führerscheinsystems ist zum Beispiel auch weiterhin durchaus sinnvoll, damit Bootsführer, die nur ein be- stimmtes Revier befahren wollen, nicht gezwungen wer- den, für sie überflüssige Lehrgänge und Prüfungen zu absolvieren. Das wäre kontraproduktiv. Der jetzige Zustand indes, der so viele dazu zwingt, den immensen Zeit- und Kostenaufwand zur Erlangung zweier Führerscheine zu betreiben, ist in meinen Augen unhaltbar. Hier kann die Politik mit geringem Aufwand große Erleichterung schaffen, indem sie, für alle Leute, die dies wollen, aus zwei Prüfungen eine macht. z m F t l u r f v d m i s u w E S F k s d s H a s k F e d k e s d V g i d e d a a d U d b g P (C (D Bei diesem Unterfangen hoffe ich auf Ihre Unterstüt- ung. Dorothée Menzner (DIE LINKE): Es ist doch im- er wieder erquickend, mit welchen Einfallen uns die DP-Fraktion beglückt: Wassertaxis in Berlin, beleuch- ete Reklameflächen auf Dächern von Taxis usw. Das al- es wohl aus der Sorge, die Antragsflut könnte versiegen, nd, wie ich gestern im Ausschuss lernen durfte, um Bü- okratie abzubauen. An sich ja ein ehrenwertes Unter- angen, aber bitte doch nicht nach dem Motto: Quantität or Qualität. Diesen Eindruck könnte man hin und wie- er schon bekommen. So beschäftigen wir uns heute zu dieser späten Stunde it der Erleichterung der Sport- und Freizeitschifffahrt n Deutschland. Bei einem Punkt möchte ich Ihnen recht geben. Es pricht vieles dafür, das Führerscheinwesen in der Sport- nd Freizeitschifffahrt übersichtlicher, universaler und eniger bürokratisch zu gestalten. Aber der Idee, die ingangshürden zur Erlangung eines Motorboot- oder egelführerscheins herabzusetzen, damit Bootseigner ahrzeuge unter 5 PS motorseitig aufrüsten können, ann meine Fraktion nicht folgen. Jeder, der sich auf unseren dicht befahrenen Wasser- traßen bewegt, braucht dringend Grundkenntnisse über as Führen eines Bootes sowie die Gefahren der Wasser- chifffahrt. Woran Sie denken, ist das gemütliche Schippern mit ausbooten etwa in der französischen Camargue oder lten Kanälen in England. Sie führen in Ihrem Antrag ja elbst aus, dass die Unfallzahlen im Schiffscharterver- ehr in anderen Ländern niedrig seien. Das mag für die genannten Touristenwasserstraßen in rankreich oder England gelten. Aber ich kann mir aus igener Erfahrung nicht vorstellen, dass jeder Unbe- arfte vor meiner Haustür in Wolfsburg auf Mittelland- anal und Elbeseitenkanal nach eigenem Gutdünken mit inem Boot fahren kann, ohne Grundkenntnisse wasser- traßenrechtlicher Vorschriften zu haben, besonders ann, wenn dieser PS-starke Motorboote führen will. on speziellen Anforderungen, wie sie etwa Schleusun- en an Bootsführer stellen, ganz zu schweigen. Die Einschränkung der Führerscheingrenze auf 5 PS st daher sehr sinnvoll. Es kann nicht darum gehen, je- em Bürger das ungezügelte Rasen auf Wasserstraßen zu rmöglichen, womöglich als Äquivalent dafür, dass wir och in naher Zukunft dazu kommen werden, das Tempo uf Autobahnen endlich zu begrenzen. Das Rasen mit Booten auf den Gewässern sollte auch us ganz anderen Gründen unterbleiben. Wir stecken erzeit voll und zu Recht in der Klimaschutzdebatte. nd das Rasen mit PS-starken Gefährten auf Wasser ist em Klimaschutz alles andere als dienlich. In Berlin ha- en wir auch aus gutem Grunde Geschwindigkeitsbe- renzungen – auch zum Schutz der Uferbereiche. Eine S-Begrenzung, die wir im Führerscheinwesen auf Was- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8359 (A) ) (B) ) serstraßen haben, ist in dieser Beziehung auch eine gute Maßnahme. Wir schlagen vor, in wassersportrelevanten Gegenden das Schulangebot in diese Richtung zu erweitern, das Führerscheinwesen durch – wie von Ihnen vorgeschla- gen – Einführung eines Allgemeinen Amtlichen Boots- führerscheins übersichtlicher zu machen, aber die Unter- grenze für das Führen von Motorbooten nicht anzuheben. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf den ersten Blick macht der Antrag der FDP-Fraktion durchaus Sinn. Denn die Vielzahl – fünf an der Zahl – an verschiedenen Sportbootführerscheinen und offensichtli- che Überschneidungen in den Ausbildungsanforderun- gen für den Sportbootführerschein-Binnen – SBF-Bin- nen – und den Sportbootführerschein-See – SBF-See – sind auffallend. Eine Zusammenlegung der letzteren zu einem Allgemeinen Amtlichen Bootsführerschein – AAB – könnte daher zunächst als sinnvoll erscheinen. Wir stimmen unseren Kollegen von der FDP bei den Forderungen 1 und 3 zu, in denen es darum geht, die Sportbootführerscheinregelungen zu vereinfachen und zu lockern. Auch die Ausweitung des Charterscheins auf gefährdungsarme Strecken oder mäßig befahrene, kurze Wasserstraßen und die Beschränkung der Führerschein- pflicht auf Fahrzeuge bzw. Verkehrsflächen mit wesent- lichem Gefährdungspotenzial halten wir gerade auch im internationalen Vergleich für richtig und sinnvoll. Und wir sehen ebenfalls die Notwendigkeit einer stärker pra- xisbezogenen Ausbildung, die praktische Vorkenntnisse besser berücksichtigen sollte. Aber die nähere Behandlung mit dem Wortungetüm „Allgemeiner Amtlicher Bootsführerschein“ zeigt auch auf, daß wir einige Fragen in Ruhe klären sollten. Der Antrag erscheint uns – aus welchen Gründen auch im- mer – mit der heißen Nadel gestrickt worden zu sein. Unsere geschätzten Kollegen von der FDP wollen ver- mutlich damit belegen, dass nur sie sich wahrhaftig um die Belange der Sport- und Freizeitschiffer kümmern. Interessant ist übrigens in diesem Zusammenhang, daß gestern in „Welt kompakt“ berichtet wurde, dass in Niedersachsen die geplante völlige Freigabe von Was- sersport auf – bestimmten – Seen von der schwarz-gel- ben Regierung gerade ad acta gelegt werden musste. Vielleicht sollten sich unsere Kollegen doch noch einmal mit ihren Landespolitikern in Niedersachsen rückkop- peln. Bezüglich des Allgemeinen Amtlichen Bootsführer- scheins ist uns die vorliegende Datenbasis zu unsicher, zumal wir die Zahlen der FDP nicht nachvollziehen kön- nen. Wir haben uns die aktuellen Zahlen von 2006 über die Zugänge vom Deutschen Segler Verband – DSV – und vom Deutschen Motoryachtverband – DMYV – be- sorgt. Aus diesen können wir beispielsweise nicht erse- hen, daß 95 Prozent sowohl den SBF-Binnen als auch den SBF-See erwerben. Die überwiegende Zahl – näm- lich 52 Prozent – machen den SBF-Binnen und nur 39 Prozent den SBF-See. u z s d w t d S d r r F i o W e t n A e r F r b a u A a v A v B l m E b U t l M M k d b H (C (D See- und Binnengewässer sind aus unserer Sicht zu nterschiedliche Reviere, so dass bei der Ausbildung um jeweiligen Sportbootführerschein auch die unter- chiedlichen Verhältnisse, Anforderungen und Gefähr- ungen berücksichtigt werden sollten. Warum sollten ir den vielen Binnenschiffern die Erlernung der erwei- erten Regeln für den SBF-See auferlegen? Das würde och nur Sinn machen, wenn die Anforderungen an den BF-See auf ein entsprechendes Niveau gesenkt werden, avon raten wir jedoch dringend ab. Man sollte die De- egulierung nicht übertreiben. Was wir nicht nachvollziehen können, ist Ihre Forde- ung 2, die Mindestausrüstung für Sportboote künftig an ahrgebiete anstatt an die Schiffsgröße anzupassen. Das st nur eine andere Form von neuer Bürokratie, denn hne eine verstärkte Prüfungsmöglichkeit durch die asserpolizei und/oder eine Fahrtenbuchpflicht wäre ine derartige Regelung ein stumpfes Schwert. Wir hal- en diese Forderung daher für kontraproduktiv und leh- en sie daher auch ab. Wir schlagen vor, dass wir uns dieses Themas im usschuss auch weiterhin annehmen sollten und halten s in diesem Zusammenhang für geboten, die Bundes- egierung aufzufordern, einen Bericht zur Sport- und reizeitschifffahrt in Deutschland unter besonderer Be- ücksichtigung der aktuellen Situation bei den Sport- ootführerscheinen vorzulegen. Manche Ansätze des Antrags erscheinen uns sinnvoll, ndere gehen uns an bestimmten Stellen jedoch zu weit nd sind zu wenig durchdacht. Wir wollen aber keinen ktionismus. Und wir wollen keine „Leichtmatrosen“ uf unseren Gewässern, für die der Leitspruch gilt: „Na- igation ist, wenn man trotzdem ankommt.“ nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ratifizierung des IAO-Übereinkommens über Heimarbeit (Tages- ordnungspunkt 23) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Heimarbeit ist in ielen Entwicklungsländern oft die gängigste Form von eschäftigung. Dies geschieht vielfach unter unmensch- ichen Bedingungen und bedeutet für viele Menschen angelhafte und/oder gar keine soziale Absicherung, ntrechtung und/oder schlichtweg miserabelste Arbeits- edingungen. Es gibt oftmals keinen Arbeitsplatzschutz, Mutterschutz, rlaubsanspruch oder einen rechtsgültigen Arbeitsver- rag – Dinge, die wir in Deutschland für selbstverständ- ich halten. Dabei ist das Tragische, dass viele dieser enschen in Entwicklungsländern kaum eine andere öglichkeit haben, für ihre Familien zu sorgen, da es aum Alternativen zur Heimarbeit gibt. Die Folgen für ie Entwicklung dieser Länder sind verheerend. Und ich in mir sicher, dass sich dieser Analyse jeder in diesem ause anschließt. 8360 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) Es stellt sich die Frage, was wir dagegen tun können. Der Antrag der Fraktion Die Linke fordert zum einen, das Übereinkommen 177 der IAO über Heimarbeit in Deutschland zu ratifizieren, und zum anderen, bei der internationalen Staatengemeinschaft dafür zu werben, dies ebenfalls zu tun. Nun ist dieses Übereinkommen aus dem Jahr 1996, und bislang haben es erst fünf von fast 180 Unterzeichnerstaaten ratifiziert. Dies ist nicht gerade eine überwältigende Anzahl und es stellt sich die Frage, warum dem so ist. In Deutschland hat dazu das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im entsprechenden Ausschuss Stellung bezogen, welche Auswirkungen eine Ratifizierung des Übereinkommens über Heimarbeit für Deutschland hätte. Schließlich darf man nicht vergessen, dass die Ratifizierung von internationalen Abkommen auch Aus- wirkungen auf das deutsche Recht haben kann. Das Ministerium kommt bei der angesprochenen rechtlichen Bewertung zu der Auffassung, dass das Übereinkommen über Heimarbeit nicht mit den in Deutschland geltenden Gesetzen im Einklang steht, weil auch die Telearbeit unter den Heimarbeitsbegriff des Übereinkommens fällt und dies nicht mit den entspre- chenden Bestimmungen des SGB IV vereinbar ist. Außer- dem übernimmt das Übereinkommen das romanische System der Arbeitsinspektion, das sich auch auf die Regelungen von Entlohnung und Arbeitsbedingungen erstreckt. Doch genau dies ist in Deutschland Aufgabe der Tarifvertragsparteien oder Gremien nach dem soge- nannten Heimarbeitsgesetz. Würden wir das Überein- kommen also ratifizieren, würden wir damit tief in das System des Tarif- und Arbeitsrechts eingreifen und dies kann nun wirklich nicht gewollt sein. Ob das vom Antrag- steller bedacht wurde, vermag ich nicht zu beurteilen, aber allein deshalb kann die Fraktion der CDU/CSU die- sem Antrag nicht zustimmen. Ich glaube auch, dass unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung – und diese können wir nicht einfach so abtun – nicht vorrangig Deutschland Adressat des Übereinkom- mens ist; denn unsere Standards bei der Heimarbeit sind nicht zu beanstanden. Ich glaube vielmehr, dass der Adressat des Übereinkommens Entwicklungsländer sind, in denen kein Mindestmaß an Schutz vor Ausbeutung bei der Heimarbeit existiert. Doch gerade diese Länder scheinen sich nicht in das enge Korsett des Übereinkom- mens einpassen zu wollen oder zu können. So wünschens- wert es wäre, dass weltweit Standards bei der Heimarbeit gelten, so wenig ist das Übereinkommen offensichtlich dafür geeignet, diese zu implementieren. Wir brauchen vielmehr flexiblere Instrumente, die den Regierungen mehr Raum lassen für länderspezifische Anpassungen und Ausgestaltungen, ohne dadurch die notwendigen Standards zu unterminieren. Damit wir uns richtig ver- stehen: Ich teile ausdrücklich die Auffassung, dass ein Mindestmaß an Schutz vor Ausbeutung bei der Heimarbeit weltweit gelten sollte. Allerdings ist das Übereinkommen über Heimarbeit nicht dazu in der Lage, dies zu ändern. Kurz gesagt: richtige Analyse – falsches Instrumentarium. Und solange wir dieses Instrumentarium – eine funktio- nierende internationale Vereinbarung – nicht haben, müs- s v te in w z v H u H u d w v v m i s d f Z W i i d f u w f g A d s r S d s s m z g l w H g R Ü l (C (D en wir im Rahmen der bilateralen oder der international ernetzten Entwicklungszusammenarbeit darauf hinarbei- n, dass ein Mindestmaß an Standards bei der Heimarbeit den Partnerländern eingehalten wird. Dabei unterstützen ir diese Länder, und ich glaube, zu diesem Weg gibt es urzeit keine Alternative. Denn eins dürfen wir nicht ergessen: Soziale und rechtliche Standards bei der eimarbeit sind im Interesse der betroffenen Menschen nd unabdingbar notwendig für die Entwicklung ihrer eimatländer. Aber nicht nur das; es wäre auch in unserem reigenen Interesse; denn von weltweit geltenden Stan- ards bei der Heimarbeit profitieren nicht zuletzt auch ir selbst. Ich möchte an dieser Stelle aus einer Rede on Bundespräsident Köhler an der Universität Tübingen on vor gut zwei Jahren zitieren, in der er diese Zusam- enhänge deutlich macht: Wir müssen endlich begreifen, dass wir in einer Welt leben! Nicht in einer ersten, zweiten oder dritten Welt. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse: Denn wir in den sogenannten entwickelten Ländern werden weder unseren Wohlstand noch unsere Si- cherheit noch unseren Frieden erhalten, wenn wir uns nicht als Partner der Armen begreifen. Die Verbesserung der Bedingungen von Heimarbeit st dafür ein immens wichtiger Beitrag. Ich glaube, wir ind uns im Ziel, soziale und rechtliche Missstände bei er Heimarbeit in Entwicklungsländern zu bekämpfen, raktionsübergreifend einig, und ich hoffe, dass wir in ukunft – bei aller notwendigen Diskussion über den eg – auf dieses Ziel gemeinsam hinarbeiten, nicht nur m Interesse der Menschen in den Partnerländern, auch m Interesse Deutschlands. Wenn wir das begreifen und en Menschen deutlich machen, wird auch die Akzeptanz ür Entwicklungszusammenarbeit insgesamt zunehmen nd die Bereitschaft, dafür Opfer zu bringen, steigen. Walter Riester (SPD): Heimarbeit ist gerade in Ent- icklungs- und Schwellenländern häufig zwischen in- ormeller und formeller Arbeit angesiedelt und dadurch ekennzeichnet, dass in diesem Bereich .sehr schlechte rbeitsbedingungen vorherrschen und Familienmitglie- er und Kinder durch ihre Mitarbeit ebenfalls betroffen ind. Insofern ist es gerade hier wichtig, für die besonde- en Bedingungen der Heimarbeit auch entsprechende chutzrechte zu vereinbaren. In Deutschland haben wir ies schon im Jahre 1951 mit dem Heimarbeitsgesetz ge- etzlich geregelt. Die Initiative der ILO ist also vom Grundsatz her ab- olut notwendig, und in der Präambel des Übereinkom- ens 177 über Heimarbeit aus dem Jahre 1996 ist auch utreffend ausgeführt, dass die besonderen Bedingun- en, die die Heimarbeit kennzeichnen – ich zitiere wört- ich –, ,,es wünschenswert erscheinen lassen, die An- endung dieser Übereinkommen und Empfehlungen auf eimarbeiter zu verbessern und sie durch Normen zu er- änzen, die den besonderen Merkmalen der Heimarbeit echnung tragen“. Problematisch ist allerdings dann Art. 4 Abs. 2 des bereinkommens, in dem eine absolute Gleichbehand- ung insbesondere in Bezug auf acht Positionen gefor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8361 (A) ) (B) ) dert wird, die teilweise eben nicht eine Gleichbehand- lung, sondern – aufgrund der Unterschiedlichkeit von Heimarbeit und formeller Arbeit – eine unterschiedliche Behandlung erforderlich machen. Dies beginnt bei- spielsweise schon beim Arbeitsschutz. In unserem Land gilt im formellen Bereich die Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt natürlich nicht in den Haushallen, in denen Heimarbeit praktiziert wird. Auch der Schutz durch ge- setzliche Systeme der sozialen Sicherheit ist in diesen Ländern nicht ohne Weiteres auf die Heimarbeit zu über- tragen. Ähnlich verhält es sich mit der Entgeltregelung und dem Zugang zur Ausbildung. Kurzum: Die Besonderheiten der Arbeitsbedingungen der Heimarbeit bedürfen auch besonderer Regeln. Das Übereinkommen 177 ist jedoch nicht dazu geeignet, die in Heimarbeit Beschäftigten zu schützen, da es den be- sonderen Merkmalen der Heimarbeit nicht ausreichend Rechnung trägt. Es fordert die Gleichbehandlung mit formellen Arbeitsverhältnissen und würde somit Unglei- ches gleich behandeln. Insofern müsste meiner Meinung nach das ILO-Übereinkommen auch geändert werden. Es sollte die ILO auch zumindest nachdenklich stimmen, dass das Übereinkommenden bisher nur von fünf der 176 Mitgliedsländer ratifiziert worden ist. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Frak- tion der Linken auf Ratifizierung des ILO-Übereinkom- mens über Heimarbeit ab. Da das generelle Anliegen, differenzierte Regeln für die Heimarbeit zu schaffen, je- doch von großer Bedeutung ist, wäre es durchaus wün- schenswert, wenn in dieser Sache ein Gespräch zwi- schen Parlamentariern des Deutschen Bundestages, deutschen Vertretern in der ILO und deutschen Gewerk- schaften geführt werden könnte. Dr. Karl Addicks (FDP): Beim Lesen des Antrags der Kollegen der Linken ist wieder ein Bild von der „bö- sen Globalisierung“ gezeichnet worden, die an allem Elend auf der Welt schuld ist – nach dem Motto: Große global agierende Unternehmen beuten Heimarbeiter oder andere kleinere Zulieferfirmen, vorrangig in Entwick- lungsländern, aus. Das trifft in einigen Fällen sicher zu. Aber das sind Ausnahmen. Ein immer nur negatives Bild von einer weltweiten Entwicklung zu zeichnen, das wi- derstrebt mir. Es gilt die Vorteile und Chancen der Glo- balisierung zu nutzen. Gerade für Entwicklungsländer und ihre Bevölkerung ergeben sich viele Entwick- lungschancen, Chancen zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit, Menschenrechten und Marktwirtschaft. Globalisierung ist mehr als Handel. Sie deckt gute und schlechte Politik auf, führt zu Transparenz der politi- schen und gesellschaftlichen Systeme und damit zur Durchsetzung von Menschenrechten, zum Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen und zum Wohlstand für alle. Die Ausbreitung von Freiheit, Menschenrechten, Demo- kratie und Marktwirtschaft ist daher die zentrale Auf- gabe der Entwicklungspolitik im Rahmen der Globali- sierung. Das sind meiner Meinung nach die Ansätze, die wir verfolgen sollten. a w n H e „ l l „ m h g d l s r u d g l h t S k g t W f s c d z d M e f v i v r Z d D t k r c z f n d b (C (D Die Ratifizierung eines Übereinkommens zur Heim- rbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), ie es im Antrag der Linken gefordert wird, kann mei- er Meinung nach keine Verbesserung der Lage für die eimarbeiter in Entwicklungs- und Schwellenländern rwirken. Und auch das oft angebrachte Argument der Ausstrahlungskraft“ einer Ratifizierung durch Deutsch- and auf die betroffenen Länder, kann ich nicht gelten assen. Ein Land wie Botswana, wo 77 Prozent aller Betriebe“ in Haushalten sind, wird dieses Übereinkom- en nicht ratifizieren, nur weil Deutschland dies getan at. Wenn das so einfach wäre, dann wären wir in eini- en anderen Punkten schon viel weiter. Wir müssen in en betroffenen Ländern das Bewusstsein und die Mög- ichkeiten schaffen, dass die Menschen in der Lage sind, ich selbst zu helfen, und sich ihrer Rechte bewusst sind. Lassen Sie mich drei Stichworte nennen, die für Libe- ale Grundvoraussetzungen zur Beseitigung der Armuts- rsachen sind: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der iskriminierungsfreie Zugang zur Bildung. Eine funktionierende Demokratie ist der beste Schutz egen Ausbeutung und Zweckentfremdung von Hilfs- eistungen und eine wesentliche Voraussetzung für nach- altige Hilfe. Sie öffnet zudem traditionell benachteilig- en Gruppen die Möglichkeit politischer Partizipation. Darüber hinaus ist Rechtsstaatlichkeit das wichtigste chutzinstrument der Armen. Wo es an Rechtsstaatlich- eit fehlt, müssen sich die Armen in Abhängigkeiten be- eben, die ihre wirtschaftlichen und politischen Freihei- en beschränken oder ganz unmöglich machen. irtschaftliche Entwicklung braucht den Markt. Wo er ehlt, gibt es keinen wirtschaftlichen Erfolg. Erfolgreich ind nur jene Staaten, die ein hohes Maß an wirtschaftli- her Freiheit erlauben. Die Entwicklungspolitik muss aher den Aufbau funktionierender Marktwirtschaften um Ziel haben, wenn sie die Armut und ihre Ursachen auerhaft beseitigen will. Und nicht zu vergessen der Zugang zur Bildung. enschen, die lesen und schreiben können, sind viel her in der Lage, ihre Rechte zu kennen und auch einzu- ordern. Das muss unser Ziel sein. Ich kann mir nicht orstellen, dass ein Heimarbeiter in Indien oder wo auch mmer, wenn er nicht lesen und schreiben kann, jemals on den im Übereinkommen festgelegten Rechten erfah- en wird. Alles andere wäre illusorisch. Es gibt aber noch weitere Punkte, die uns von einer ustimmung zu ihrem Antrag abhalten. Es ist Tatsache, ass bei einer Ratifizierung des Übereinkommens durch eutschland erhebliche arbeitsrechtliche Probleme auf- reten. Ohne umfassende arbeitsrechtliche Änderungen ann Deutschland dieses Übereinkommen nicht ratifizie- en. Wir haben in Deutschland bereits ein völlig ausrei- hendes Heimarbeitsgesetz und zusätzlich noch weitere, um Teil überflüssige arbeitsrechtliche Vorschriften. Da rage ich mich doch, warum wir dieses Übereinkommen och ratifizieren sollen, gerade vor dem Hintergrund, ass es für die Heimarbeiter in Deutschland keine Ver- esserung der rechtlichen Situation ergeben würde? 8362 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 (A) ) (B) ) Ferner geht der Anwendungsbereich des Überein- kommens weit über den nationalen Begriff der Heimar- beit hinaus. Demnach würden auch Telearbeitsplätze un- ter den weiten Begriff Heimarbeit fallen. Darüber hinaus enthält das Übereinkommen Regelungen zur Entlohnung und Arbeitsbedingungen. Dies ist aber in Deutschland Aufgabe der Tarifparteien. Ich könnte Ihnen noch weitere Punkte nennen. Doch ich will es kurz machen: Die Ratifizierung des Überein- kommens würde einen tiefgreifenden, systemwidrigen Eingriff in unser arbeitsrechtliches System bedeuten. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Ganz zu schweigen von dem bürokratischen Aufwand, den eine solche Ratifizierung nach sich zieht. Ein langes und auf- wendiges Berichtsystem ist nach einer Ratifikation die Folge. Dieser bürokratische Aufwand macht nur dann Sinn, wenn das Übereinkommen auch eine Verbesserung der Lage bringt. Bei diesem bezweifle ich das. Ich möchte nicht, dass Sie mich falsch verstehen. Es gibt Übereinkommen, die sind richtig und wichtig. Doch warum soll Deutschland ein Übereinkommen ratifizie- ren, wo doch viel bessere und weitergehende gesetzliche Regelungen vorhanden sind? Das ist meines Erachtens ein Bürokratismus, den wir uns sparen können, auch vor dem Hintergrund der Wirksamkeit des Übereinkom- mens. Wir Liberale sind uns einig, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE): Die Bundes- regierung hat sich den UN-Millenniumszielen verpflich- tet, die im Zeitraum zwischen 2000 und 2015 die Halbie- rung des Hungers und der extremen Armut auf der Welt vorsehen. Auch auf der kommenden Tagung der G 8 in Heiligendamm wird sich die deutsche Präsidentschaft dieses Ziel wieder werbewirksam auf die Fahnen schrei- ben. Nur: Was heißt das konkret? Extreme Armut entsteht dort, wo Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen beschäftigt wer- den. Diese sogenannte prekäre Beschäftigung ist welt- weit auf dem Vormarsch. Der Grund ist einfach: Die neoliberale Ideologie, der sich die G 8 und die Bundes- regierung verschrieben haben, sieht überall nur Deregu- lierung, Privatisierung und Liberalisierung der Wirt- schaft vor. Als Folge wächst weltweit der informelle Sektor. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorga- nisation IAO beträgt der Anteil der in der Schattenwirt- schaft Beschäftigten in vielen Ländern Asiens und Afri- kas zwischen 50 und 80 Prozent. Heimarbeit nimmt dabei eine bedeutsame Rolle ein. Ich konnte mir von den Auswirkungen informeller Arbeitsverhältnisse anlässlich des Weltsozialforums in Kenia ein Bild machen. Von den rund 10 Millionen Be- schäftigten befinden sich dort nur 1,8 Millionen in einer regulären, durch Arbeitsverträge abgesicherten Beschäf- tigung. Ich habe gesehen, wie unter ärmlichsten Bedin- gungen in Nairobi Zehntausende auf einem improvisier- t W l f u Z h t f t w s s m h a z s w j g H 1 e g D h s z s B n S D k t S l l b g s r S F F r I n a V D w (C (D en Markt für Alt-Textilien und andere Second-Hand- are unter freiem Himmel arbeiten und handeln. Heimarbeit ist eine besonders perfide Form informel- er Beschäftigung. Häufig handelt es sich um Arbeit, die rüher unter dem Dach großer Unternehmen stattfand nd durch Arbeitsverträge abgesichert war. Doch im uge der neoliberalen Umstrukturierungsmaßnahmen aben gerade die transnationalen Unternehmen systema- isch bestimmte Produktionsbereiche ausgelagert. So be- indet sich heute ein Drittel aller kenianischen „Be- riebe“ in Privathaushalten. Die sozialen Folgen der Heimarbeit in solchen Ent- icklungsländern sind häufig dramatisch. Aufgrund der chwachen Verhandlungsposition der in Heimarbeit Be- chäftigten sind die Entgelte niedrig. Die betroffenen Fa- ilien leben in permanenter Unsicherheit. Jede Krank- eit ist existenzbedrohend. Heimarbeit bedeutet, dass die bhängig Beschäftigten für die Produktionsvorausset- ungen selber zahlen müssen. Und: Die Mehrheit der in Heimarbeit Beschäftigten ind weiblich, in Industriestaaten ebenso wie in Ent- icklungsländern. Heimarbeit bedeutet die Aushebelung eglichen Mutterschutzes – sofern sie nicht von Schutz- esetzen begleitet wird. Genau solch eine Gesetzgebung zum Schutz der eimarbeiterinnen fordert das IAO-Übereinkommen 77. Es trat im April 2000 in Kraft, und dennoch haben s bis heute nur fünf Länder ratifiziert – Albanien, Ar- entinien, Finnland, Irland und die Niederlande. eutschland verweigert sich bislang. Kanzlerin Merkel at in der letzten Woche wohl Weltbank und Afrikani- che Union aufgefordert – ich zitiere – „ihr Bekenntnis ur Gleichstellung von Mann und Frau messbar umzu- etzen“. Gleichzeitig aber blockiert sie die IAO in ihren emühungen, konkrete Gesetze zum Schutz von Millio- en von Heimarbeiterinnen weltweit durchzusetzen. cheinheiliger geht es nicht. Nun fragt man sich, was die Regierungsfraktionen in eutschland gegen eine Ratifizierung des IAO-Überein- ommens über Heimarbeit einzuwenden haben. Abs- rakte Bekenntnisse zur IAO gibt es schließlich genug. o lesen wir in einer Broschüre unter dem Titel „Globa- isierung sozial gestalten“ des Ministeriums für Entwick- ung und Zusammenarbeit: „Die Bundesregierung legt esonderen Wert auf die Umsetzung international gülti- er Sozialstandards … Die Internationale Arbeitsorgani- ation verweist in diesem Zusammenhang zu Recht da- auf, dass Arbeitsstandards eine besondere Rolle beim treben nach einer größeren Balance zwischen sozialem ortschritt und wirtschaftlichem Wachstum zukommt.“ Doch solche Bekenntnisse haben in der Praxis keine olgen. Seit Beginn dieser Wahlperiode hat die Bundes- egierung dem Bundestag kein einziges Abkommen der AO zur Ratifizierung vorgelegt. Dabei handelt es sich icht um ein Versehen. Das Übereinkommen über Heim- rbeit stand bereits auf der Tagesordnung der rot-grünen orgängerregierung zum Ende der letzten Wahlperiode. och auf Anraten des federführenden Ministeriums urde seine Ratifizierung abgelehnt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 8363 (A) (C) (B) ) Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied in der IAO. Wir müssen feststellen, dass sowohl die rot-grüne Regierung als auch die derzeit amtierende Große Koali- tion die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der IAO systematisch hintertreiben. Dabei geht es nicht immer direkt um die Gesetze hier- zulande. Deutschland hat seit 1964 ein Heimarbeitsgesetz, das sogar zum Teil noch über die von der IAO beschlosse- nen Standards hinausgeht. Aber die Ratifizierung hierzu- zwar jene, die weltweit mit am schlechtesten bezahlt wird. Um die schlimmsten Formen von Ausbeutung zu ver- hindern, braucht die Heimarbeit daher besonderen Schutz. Das hebt die ILO-Konvention 177 richtig her- vor, und damit stimmen wir ganz klar überein. Wir brauchen weltweit festgelegte Mindestarbeits- und Mindestschutznormen für Heimarbeiterinnen. Nur so lande würde natürlich sofort die Frage nach den Partner- ländern in der Entwicklungszusammenarbeit aufwerfen. Deutschland ist Exportweltmeister. Investitionen deut- scher Firmen auf globalem Maßstab begleiten diesen Ex- pansionsprozess. Sie haben kein Interesse, in Ländern wie Kenia oder Indien Gesetze vorzufinden, die das allge- meine Lohnniveau stabilisieren. Wenn es nach den Herren und Damen in den Chefetagen geht, dann liefern sich die verschiedenen Länder einen Wettlauf um die schlechtes- ten Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Durchsetzung weltweiter Kernarbeitsnormen und anderer von der IAO vereinbarter sozialer Mindeststan- dards ist Voraussetzung, um dieser Abwärtsspirale Ein- halt zu gebieten. Doch daran haben die Hartz-IV-Par- teien offenbar kein Interesse. So wie sie in Deutschland nicht willens sind, durch die Einführung eines allgemei- nen Mindestlohnes die Lage der Niedrigverdiener zu verbessern, so wenig wollen sie andere Länder dazu er- mutigen, gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der zahllosen informell Beschäftigten einzuführen. Das nenne ich Interessenpolitik für das große Kapital. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die De- batte über die Bedeutung der Heimarbeit ist sinnvoll. Sie muss weitergeführt und intensiviert werden. Der Rah- men, der durch den vorliegenden Antrag gewählt wird, kann jedoch nicht überzeugen. Auch wenn es auch in Deutschland gute Gründe ge- ben mag, die ILO-Konvention Nr. 177 zur Heimarbeit zu ratifizieren, muss erst einmal festgehalten werden, dass Heimarbeit – als Teil des informellen Sektors – in we- sentlichen Aspekten besonders Entwicklungsländer be- trifft. So ist in Lateinamerika und Nordafrika etwa die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung im informellen Sek- tor tätig. In einigen Ländern Asiens und in fast ganz Subsahara-Afrika sind es mehr als zwei Drittel der Be- völkerung. Gerade in Entwicklungsländern bewegt sich Heimar- beit fast immer in einer ungeregelten Grauzone der Öko- nomie. Daher ist sie besonders anfällig für Diskriminie- rung. Heimarbeit ist im wesentlichen Frauenarbeit, und k d h h D m d I b w S s s d n W g z r A z W d R v v v r e f z d s k s f Z i H (D ann verhindert werden, dass die Unternehmen verschie- ene Länder gegeneinander ausspielen. Unternehmen ge- en oftmals dorthin, wo die Standards gerade am tiefsten ängen. Damit wird einer weiteren Ausbeutung und einer ynamik nach unten – dem „race to the bottom“ – immer ehr Spielraum eröffnet. Auch um die bestehenden Stan- ards und Schutzbestimmungen für Heimarbeiterinnen in ndustrieländern beibehalten zu können, sind daher ver- indliche Sozialstandards nötig. In der Realität macht allerdings – bezogen auf Ent- icklungsländer – das Übereinkommen 177 den zweiten chritt vor dem ersten. Denn in Entwicklungsländern be- tehen vielfach lediglich rudimentäre soziale Sicherungs- ysteme, und auch im formellen Sektor ist die Einhaltung er Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorga- isation nicht immer selbstverständlich. So ist es kein under, dass es aus vielen Entwicklungsländern selbst eringe politische Bemühungen gibt, die Konvention 177 u befördern. Die Ratifizierung Deutschlands würde da- an wenig ändern. Wir halten es auch im Moment nicht für den richtigen nsatz, die Heimarbeit mit dem formellen Sektor gleich- ustellen, wie es die Konvention fordert. Hier besteht ein iderspruch zu der – bereits erwähnten – Anforderung erselben Konvention, wonach die Heimarbeit spezieller egeln und besonderen Schutzes bedarf. Um die Lage on Heimarbeiterinnen in Entwicklungsländern real zu erbessern, hatten wir derzeit andere Ansätze für Erfolg ersprechender als die Zeichnung der Konvention. So bietet die zweite Stufe der Reform des Vergabe- echts die ideale Gelegenheit für die Bundesregierung, in gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Beschaf- ungswesen zu verankern. Unternehmen können dadurch u mehr Transparenz über ihre Zulieferketten und die ortige Einhaltung sozialer und ökologischer Mindest- tandards verpflichtet werden. Dies wäre eine Möglich- eit der Einflussnahme, die mit Sicherheit zu einer bes- eren Durchsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen im ormellen Sektor in Entwicklungsländern führen würde. udem hätte es auch bestimmt positive Effekte auf den nformellen Sektor und damit auf die Situation der eimarbeiterinnen. 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. März 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kollegin!



Rede von Renate Künast
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit würden Sie allen Europäerinnen und Europä-

ern einen Gefallen tun.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich erteile das Wort dem Kollegen Ulrich Kelber,

    SPD-Fraktion.