Rede:
ID1608109600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Ich: 1
    2. möchte: 1
    3. die: 1
    4. Zusatzfragen: 1
    5. gerne: 1
    6. nach: 1
    7. Beantwor-ung: 1
    8. der: 1
    9. zweiten: 1
    10. Frage: 1
    11. stellen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/81 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8132 A 8133 A 8134 B 8135 D 8136 C 8138 A 8139 A 8139 B 8139 C 8146 A 8147 A 8148 B 8149 C 8150 D 8151 D 8152 D 8153 D 8154 D 8157 B Deutscher B Stenografisch 81. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Re- solutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Drucksache 16/4298) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K W K Z A d K g r M 8127 A 8127 B 8129 C 8130 C Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . 8140 B 8141 D undestag er Bericht ung 28. Februar 2007 t : arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Energie- und umweltpolitische onsequenzen der Bundesregierung auf- rund des Klimaberichtes des Weltklima- ates IPCC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8142 C 8143 B 8144 B 8144 C 8144 D 8144 D Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8158 A 8159 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Die Fort- entwicklung des Gentechnikrechts . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/4367, 16/4390) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichtbesteuerung der Überlassung unent- geltlicher oder verbilligter Park- und Stell- plätze im Gegensatz zur Besteuerung der Arbeitgeberzuschüsse zu den Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D I d g A D M D M b p i d A D Z D M B D E n P v v s s V A M Z B M D D G t P N n t A M Z D 8160 B 8160 B 8161 D 8162 A 8162 B 8162 C 8163 A 8163 B 8163 D 8163 D 8164 A 8164 A 8164 C 8164 C 8165 A 8165 B 8165 D 8166 B 8166 C 8166 D 8167 B 8167 C 8168 B 8168 D 8169 A ündliche Frage 6 r. Hermann Otto Solms (FDP) nformationen der Bundesregierung über ie Besteuerung privater Veräußerungs- ewinne in anderen Staaten ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 r. Hermann Otto Solms (FDP) ögliche Kapitalflucht aus Deutschland ei Einführung einer Abgeltungsteuer auf rivate Veräußerungsgewinne aufgrund der n anderen EU-Ländern, der Schweiz und en USA geltenden Regelungen ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 24 und 25 irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) rgebnisse der Tagung der Gesundheitsmi- isterkonferenz zum Thema Schutz vor assivrauchen vom 23. Februar 2007 sowie orgesehene Änderung der Arbeitsstätten- erordnung im Referentenentwurf „Ge- etz zum Schutz vor den Gefahren des Pas- ivrauchs“ und weitere Vorschläge diverser erbände zum Nichtraucherschutz ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) rundsätzliche Neuerung der im Referen- enentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor assivrauch in Bezug auf den öffentlichen ahverkehr und die Eisenbahnen enthalte- en Vorschrift zur Einrichtung gesonder- er Raucherräume ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8169 D 8170 A 8170 C 8172 A 8172 D 8173 D 8174 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 III Mündliche Frage 27 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung im Referentenentwurf eines Ge- setzes zum Schutz vor Passivrauch bezüg- lich Verantwortlichkeit der Inhaber des Hausrechts oder der Betreiber von Ver- kehrsmitteln für die Durchsetzung von Rauchverboten Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung des Deutschen Bundestages in den Regelungsbereich des Referenten- entwurfs „Gesetz zum Schutz vor den Ge- fahren des Passivrauchs“ Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für die Einrichtung spezieller Raucherräume nach dem Referentenent- wurf eines Gesetzes zum Schutz vor Passiv- rauch Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau der Strecke München–Kempten– Immenstadt–Lindau für den Neigetechnik- zugeinsatz Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M U G d W A K Z U M U A v z A K M D Z s z z A B M D N r S l o A B Z D N A L A Z A S l 8174 B 8174 C 8174 D 8175 A 8175 B 8175 C ündliche Frage 33 we Barth (FDP) eplante Reduzierung von Planstellen in er Niederlassung Leipzig des Deutschen etterdienstes ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 we Barth (FDP) uswirkungen der geplanten Reduzierung on Planstellen in der Niederlassung Leip- ig des Deutschen Wetterdienstes ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 35 r. Diether Dehm (DIE LINKE) ahl der zulässigen Auskunftsverlangen eit Inkrafttreten des Siebenten Gesetzes ur Änderung des Stasi-Unterlagen-Geset- es ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . ündliche Frage 36 r. Diether Dehm (DIE LINKE) utzen des Siebenten Gesetzes zur Ände- ung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für die icherheit der Bundesrepublik Deutsch- and und das Ansehen der Verfassungs- rgane ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . usatzfragen r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte an dem Einsatz einer Internationa- en Sicherheitsunterstützungstruppe in Afgha- 8176 A 8176 C 8177 A 8177 C 8177 D 8178 A 8179 C 8181 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 nistan unter Führung der NATO auf Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Willy Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) . . . . . . . . Anlage 3 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechtsberatungs- rechts (79. Sitzung, Tagesordnungspunkt 19) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Axel Berg und Gabriele Groneberg (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) (80. Sitzung, Tagesordnungspunkt 27 a) . . . . . Anlage 5 Mündliche Fragen 1 und 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Keine höhere Nachfrage nach Krediten durch Kleinstunternehmen bzw. kleine und mittlere Unternehmen in Ostdeutschland trotz Wirtschaftsaufschwung in den neuen Ländern im Jahr 2006 sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung dieser Unternehmen Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 3 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Anhebung der Bedarfssätze und Freibe- träge beim BAföG um mindestens 10 Pro- zent im kommenden Jahr Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 4 Dr. Karl Addicks (FDP) Angebliche Unterstützung der für Somalia instabilisierend wirkenden Vereinigung Is- l H s A K A M B S f F A m s A D A M C S n w A D A M P H s G u A T A M D K s d 8181 C 8181 C 8183 B 8184 D 8185 B 8186 A amischer Gerichte durch Eritrea vor dem intergrund deutscher Entwicklungszu- ammenarbeit mit Eritrea ntwort arin Kortmann, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Fragen 8 und 9 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tand der Umsetzung des Zehnpunkteso- ortprogramms als Konsequenz aus dem leischskandal im November 2005 sowie ufstockung des Personals in der Lebens- ittelüberwachung in den Bundesländern eit November 2005 ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 10 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tand der Einführung eines Qualitätsma- agementsystems in der Lebensmittelüber- achung auf Landes- und Bundesebene ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 11 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) öhe des Anteils von Personen ostdeut- cher Herkunft an der Gesamtzahl der rundwehrdienstleistenden, Zeitsoldaten nd Berufssoldaten in der Bundeswehr ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 12 und 13 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) erosinverbrauch und Kohlendioxidaus- toß beim Einsatz der Bundeswehrtorna- os in Afghanistan sowie Auswirkungen 8186 B 8186 C 8187 A 8187 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 V der Kriege im Irak und in Afghanistan auf die Klimaveränderung Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 14 Petra Pau (DIE LINKE) Personelle Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz durch Soldaten der Bundeswehr Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 15 Petra Pau (DIE LINKE) Anzahl der im Jahr 2006 bei Auslandsein- sätzen der Bundeswehr einsatzbedingt ver- letzten Soldaten Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 16 und 17 Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Realisierung des Ausbaus der Kindertages- betreuung für Kinder unter drei Jahren über die Bestimmungen des Tagesbetreu- ungsausbaugesetzes hinaus durch Ände- rung des SGB VIII oder durch Vereinba- rung mit den Ländern sowie dadurch entstehende Kosten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 18 und 19 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Beteiligung des Bundes beim Ausbau der Kinderbetreuung in den Län- dern sowie familienpolitische Prioritäten angesichts der Vielzahl von Vorschlägen zur Familienpolitik und deren Gegenfinan- zierung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M P M g B e s A D A M P G L t A D A M U R z r s S R A M A M J M t m l A M 8187 C 8187 D 8188 A 8188 B 8189 A nlage 16 ündliche Frage 20 riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen zur Verbesserung der päda- ogischen Qualität des Personals und der ildungsleistung im Elementarbereich, ventuell durch Ausbildung an Fachhoch- chulen und Universitäten ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 21 riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) esetzgeberische Befugnisse von Bund und ändern bei der Regelung zur Kinder- agesbetreuung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 22 und 23 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) egelungen im Referentenentwurf „Gesetz um Schutz vor den Gefahren des Passiv- auchs“ bezüglich Mindestkriterien für pezielle Raucherräume und wirksame anktionen bei Verstößen gegen das auchverbot ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Fragen 30 und 31 örg Rohde (FDP) aßnahmen zur bürokratischen Entlas- ung mobilitätseingeschränkter Personen it Behinderung bei der ambulanten ärzt- ichen Behandlung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8189 B 8190 A 8190 B 8190 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 Anlage 20 Mündliche Frage 37 Christoph Waitz (FDP) Beschäftigung von 15 ehemaligen haupt- amtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit beim damaligen Bun- desbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bis 1997 bzw. Neueinstellungen nach 1997 Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 38 Christoph Waitz (FDP) Stellungnahme der Bundesregierung zur von der Bundesbeauftragten für die Unter- lagen des Staatssicherheitsdienstes der ehe- maligen DDR geforderten Untersuchung, ob Bundestagsabgeordnete früherer Wahl- perioden als inoffizielle Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit tätig wa- ren und gegebenenfalls mit welchen Aus- wirkungen auf die damalige Arbeit des Deutschen Bundestages Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 39 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Vorlage des Ergebnisses der Erhebung der Bundesregierung zur Anzahl der bei ein- zelnen Bundesministerien sowie oberen Bundesbehörden beschäftigten ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staats- sicherheit der DDR Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 40 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Unterschiedliche Aussagen zur Anzahl der bei der Bundesbeauftragten für die Unter- lagen des Staatssicherheitsdienstes der ehe- maligen DDR beschäftigten ehemaligen MfS-Mitarbeiter im Dezember 2006 Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . A M D H r s m E A G A M E A a m s i A G A M R K d o A b d e B d A G A M C U D t A G 8191 A 8191 B 8191 C 8192 A nlage 24 ündliche Frage 41 irk Niebel (FDP) altung der Bundesregierung zu Verfah- en von kommunalen Wohnungsgesell- chaften bezüglich Erreichung einer ange- essenen Wohnungsgröße bei ALG-II mpfängern ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Fragen 42 und 43 rnst Burgbacher (FDP) uswirkungen der Einführung branchen- bhängiger Mindestlöhne auf die Arbeits- arkt- und Beschäftigungssituation, insbe- ondere im Hotel- und Gastgewerbe sowie m Hinblick auf Schwarzarbeit ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . nlage 26 ündliche Fragen 45 und 46 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onsequenzen der deutschen Ratspräsi- entschaft aus der Kritik von Kommissi- nsvizepräsidentin Margot Wallström am usschluss der Öffentlichkeit an den Vor- ereitungen zur Berliner Erklärung und em Konsultationsprozess zur Zukunft des uropäischen Verfassungsvertrags sowie eteiligung der nationalen Parlamente an er Erarbeitung der Berliner Erklärung ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 47 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterstützung der Gründung einer eutsch-Armenischen Versöhnungsstif- ung durch die Bundesregierung ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 8192 B 8192 C 8192 D 8193 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8127 (A) ) (B) ) 81. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 14.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8181 (A) ) (B) ) Bundesregierung einen militärischen Schritt unter-Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.02.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A m d a r c S t w r T g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binding (Heidelberg), Lothar SPD 28.02.2007 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 28.02.2007 Frechen, Gabriele SPD 28.02.2007 Gradistanac, Renate SPD 28.02.2007 Groneberg, Gabriele SPD 28.02.2007 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 28.02.2007 Hilsberg, Stephan SPD 28.02.2007 Irber, Brunhilde SPD 28.02.2007 Kasparick, Ulrich SPD 28.02.2007 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 28.02.2007 Lopez, Helga SPD 28.02.2007 Merten, Ulrike SPD 28.02.2007 Möller, Kornelia DIE LINKE 28.02.2007 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2007 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 28.02.2007 Dr. Scheer, Hermann SPD 28.02.2007 Schily, Otto SPD 28.02.2007 Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 28.02.2007 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 28.02.2007 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 28.02.2007 Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.02.2007 Thönnes, Franz SPD 28.02.2007 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Beteiligung bewaff- neter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz ei- ner internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen (Tagesordnungspunkt 1) Willy Wimmer (Neuss) (CDU/CSU): In Abstimmung it meinem Kollegen Dr. Peter Gauweiler darf ich zu em hier anstehenden Tagesordnungspunkt Folgendes usführen: Wegen erheblicher Bedenken sowohl verfassungs- echtlicher als auch völkerrechtlicher sowie strafrechtli- her und völkerstrafrechtlicher Art haben wir uns mit chreiben vom 21. Februar 2007 an den Herrn Bundes- agspräsidenten, den Herrn Kollegen Dr. Lammert, ge- andt. Darin haben wir den Bundestagspräsidenten da- um gebeten, die Beschlussfassung zu dem genannten agesordnungspunkt von der Tagesordnung aus den vor- enannten Gründen abzusetzen. In dem Schreiben führen wir aus: … für den 09. März 2007 – Vorberatung am 28. Februar 2007 – ist die Aussprache und Abstim- mung über die oben genannten Beschlussvorlagen terminiert. Wir bitten Sie, die Beschlussfassung von der Tagesordnung abzusetzen, da dem von der Bundesregierung beantragten Beschluss verfas- sungsrechtliche und völkerrechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der Bundestag würde mit dem be- antragten Beschluss der Regierung die Beteiligung an einer die Grenzen des Zustimmungsgesetzes überschreitenden Fortentwicklung des NATO-Ver- trages ermöglichen, die ohne förmliche Vertragsän- derung nach Art. 59 Abs. 2 GG nicht möglich ist. Diese Vorgehensweise würde nicht nur die Mitwir- kungsrechte und Aufgaben des Bundestags als ge- setzgebende Körperschaft verletzen, sondern auch die Rechte jedes einzelnen Abgeordneten auf Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus würde der Bundestag mit dem beantragten Beschluß nicht nur einer Form der Kriegsführung zustimmen, die durch das Völkerrecht nicht ge- deckt ist. Er würde auch – wenngleich ungewollt und unbewusst – an einer Erosion der fundamenta- len Inhalte des NATO-Vertrags mitwirken. Dazu im einzelnen: Mit der Entscheidung, Tornados zum Einsatz nach Afghanistan zu schicken (Antrag der Bundes- regierung vom 8.2.2007 – BT-Drs. 16/4298), hat die 8182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 (A) ) (B) ) nommen, der nicht nur aus dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan einen Kampfeinsatz macht, sondern auch eine neue und nun nicht mehr hinnehmbare Mitwirkung der Bundesregierung an einer von den USA vorangetriebenen Fortentwicklung des Völ- kerrechts darstellt, die weder mit der Charta der Vereinten Nationen noch mit dem NATO-Vertrag vereinbar ist. An dieser Entwicklung, die das Inte- grationsprogramm des NATO-Vertrages überschrei- tet, darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligen, solange nicht der NATO-Vertrag und die UN-Charta geändert worden sind. Die hier ange- sprochene Entwicklung ist durch folgende Um- stände gekennzeichnet: – Die USA nehmen mit ihrer Nationalen Sicher- heitsstrategie (National Security Strategy – NSS) von 2002 für sich in Anspruch, ohne Mandat des Sicherheitsrats und ohne das Vorliegen einer Selbstverteidigungssituation im Sinne von Art. 51 SVN Präventivkriege (preemptive actions) füh- ren zu dürfen. – Sie haben im Falle des Irak-Kriegs von diesem Anspruch auch Gebrauch gemacht und damit ei- nen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg geführt. – Indem die USA die Behauptung aufstellen, Prä- ventivkriege gemäß ihrer National Security Strategy dienten der „Selbstverteidigung“, ge- ben sie dem Begriff der Selbstverteidigung ei- nen völlig anderen Inhalt als denjenigen, der bisher mit diesem Begriff in Art. 51 SVN zum Ausdruck gebracht worden ist. Ihr Versuch, das Recht zur Führung von Präventivkriegen – je- denfalls für sich selbst – zu etablieren, ist ein Versuch, die Völkerrechtsordnung grundlegend umzugestalten. – Art. l des NATO-Vertrages verpflichtet die Mit- gliedstaaten der NATO auf die Wahrung des in- ternationalen Friedens und auf das Gewaltver- bot gemäß der Charta der Vereinten Nationen. Indem die Führungsmacht der NATO, die USA, das Recht für sich in Anspruch nimmt, Präven- tivkriege zu führen, gibt sie Art. l des NATO- Vertrages einen völlig anderen Inhalt. – Da die Bundesregierung es immer noch unter- lässt, gegen die völkerrechtswidrige Strategie der USA zu protestieren, und indem sie es un- terlassen hat, den Irak-Krieg als völkerrechts- widrig zu bezeichnen, wirkt sie daran mit, dass Art. l NATO-Vertrag einen wesentlich anderen Inhalt erhält als er mit dem Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag vom Bundestag beschlossen worden war. – Der Einsatz der Bundeswehr-Tornados in Af- ghanistan bedeutet notwendigerweise die Teil- nahme Deutschlands an völkerrechtswidrigen und vom NATO-Vertrag nicht gedeckten Mili- täraktionen, denn – die von den Bundeswehr-Tornados erfassten Aufklärungsergebnisse werden an das ameri- (C (D kanische Oberkommando übermittelt; dabei ist trotz der in der Begründung der Beschluss- vorlage genannten Restriktion im ISAF-Ope- rationsplan nicht gewährleistet, dass die Auf- klärungsergebnissc nicht zu anderen als den dort genannten Zwecken im Rahmen der Operation Endurmg Freedom (OEF) verwen- det werden; – die Kriegführung der USA im Rahmen der OEF ist unter mehreren Aspekten völker- rechtswidrig, nämlich – sie lässt sich nicht mehr als Selbstvertei- digung rechtfertigen und ist nicht auf ein Mandat des Sicherheitsrats gestützt; – sie überschreitet bei der Art und Weise, insbesondere hinsichtlich der Auswir- kungen auf die Zivilbevölkerung, selbst die Ermächtigung der Regierung Karzai; – sie ist im Hinblick auf die in Kauf ge- nommenen sogenannten Kollateralschä- den an der Zivil Bevölkerung mit den völkerrechtlichen Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung nicht vereinbar; – sie verstößt hinsichtlich der Behandlung von Gefangenen gegen fundamentale menschenrechtliche Grundsätze. – Indem die Bundesregierung den Einsatz der Tornados in Afghanistan beschließt, nimmt sie aktiv an einer Militärstrategie teil, die mit den fundamentalen Grundsätzen der UN-Charta und des Art. l des NATO-Vertrages unvereinbar ist. Auf diese Weise unterstützt sie durch aktives Handeln die von den USA betriebene still- schweigende Änderung des Vertragsinhalts. – Da diese Änderung des Vertragsinhalts über den Rahmen des mit dem Zustimmungsgesetz fest- gelegten Integrationsprogramms hinausgeht, ver- letzt dieses Verhalten der Bundesregierung die Mitwirkungsrechte des Bundestages. Denn eine Fortentwicklung des NATO-Vertrages, die über das Integrationsprogramm hinausgeht, bedarf ei- ner förmlichen Vertragsänderung, welche gemäß Art. 59 Abs. 2 GG nur auf der Basis eines Zu- stimmungsgesetzes möglich ist. Wir bitten Sie daher, die Bundesregierung aufzu- fordern, ihren Antrag vom 8.2.2007 (BT-Drs. 16/4298) zurückzunehmen. Eine Ausdehnung des deutschen Engagements in Afghanistan ist aus den oben ge- nannten Gründen nur möglich, wenn zuvor sicher- gestellt ist, dass die NATO-Führungsmacht USA sowohl mit ihren Rechtsbehaupiungen als auch mit ihrer Kriegsführungspraxis auf den Boden des Völ- kerrechts zurückkehrt und dass der stille Bedeu- tungswandel von Art. l des NATO-Vortrages, der aus der Duldung der völkerrechtswidrigen Praxis der NATO-Führungsmacht durch die übrigen NATO-Staaten folgt, gestoppt wird. Der Bundestag sollte sich daher erst dann, wenn diese Vorausset- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8183 (A) ) (B) ) zungen erfüllt sind, mit einem entsprechenden An- trag der Bundesregierung befassen. Wir machen darauf aufmerksam, dass durch den beantragten Beschluss des Bundestages nicht nur ein Regierungshandeln gebilligt wurde, das aus den dargelegten Gründen mit den Rechten und Pflichten des Bundestages aus Art. 59 Abs. 2 GG unvereinbar ist, sondern dass dieser Beschluss auch Rechte je- des einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. l GG verletzen würde. Da das Handeln der Regierung mit dem NATO-Vertrag in so fundamentaler Weise un- vereinbar ist, dass es nur nach Änderung dieses Vertrages zulässig wäre, werden den Abgeordneten ihre Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte ent- zogen, wenn die Parlamentsmehrheit der Regierung für ein solches Handeln grünes Licht gibt, ohne dass zuvor eine förmliche Vertragsänderung stattge- funden hat, über welche die Abgeordneten im Ver- fahren der Zustimmungsgesetzgebung beraten und mitentscheiden konnten. Stünde am 9. März 2007 eine Änderung des NATO-Vertrages auf der Tages- ordnung, durch welche die NATO die Führung von Präventivkriegen zu ihrer Aufgabe macht, dann wäre es klar, dass es dafür keine Mehrheit im Bun- destag gäbe. Mit dem jetzt eingeschlagenen Verfah- ren wird eine Fortentwicklung des NATO-Vertrages vorangetrieben, die zu demselben Ergebnis führt. Diese Entwicklung ist jedoch nicht Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Bundestages. Anlage 3 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (79. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 19) Christin Lambrecht (SPD): Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vorgelegt. Mit dieser Reform soll das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsbera- tungsgesetz aufgehoben und durch ein modernes Rechts- dienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Ziel ist die Schaffung einer zeitgemäßen, europafesten Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen. Der Entwurf trägt dem heutigen Wirtschaftsleben Rechnung, wo kaum noch eine geschäftliche Tätigkeit ohne rechtliche Auswirkungen bleibt. Um den geänder- ten Anforderungen des Wirtschaftslebens gerecht zu werden, soll es künftig auch möglich sein, im Zusam- menhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit Rechts- dienstleistungen zu erbringen. Die Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten war bislang den Rechtsanwälten und Personen mit einer besonderen Erlaubnis zur Rechts- beratung, wie etwa Steuerberatern oder Inkassounterneh- men vorbehalten. Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienst- leistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, sollen daher künftig von allen unternehmerisch tätigen Perso- nen erbracht werden dürfen. Das RDG definiert den Be- griff der Rechtsdienstleistung erstmals einheitlich als j s f d D k M W d o z d a t E f a r e b R v v d V s k h s E a d o m D k p d B s b d k w l p t b d t W S t j g b (C (D ede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, obald sie eine besondere rechtliche Prüfung des Einzel- alls erfordert. Nur noch die Fälle echter Rechtsanwen- ung sollen allein dem Anwalt vorbehalten werden. arunter fallen beispielsweise nicht die allgemeine Auf- lärung über rechtliche Hintergründe, etwa wenn ein ieterverein durch ein Rundschreiben alle Mieter einer ohnanlage über die nach dem BGB bestehenden Min- erungsrechte bei Modernisierungsmaßnahmen aufklärt, der auch die Geltendmachung einfacher Ansprüche, um Beispiel durch eine Kfz-Werkstatt. Gleichzeitig muss das Gesetz aber garantieren, dass er Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung llein Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehal- en bleiben. Das RDG bezweckt daher keineswegs die inführung einer umfassenden Rechtsdienstleistungsbe- ugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft. Es soll also uch künftig dabei bleiben: Wer umfassend rechtlich be- aten will, muss auch künftig Volljurist sein – das heißt r muss beide juristischen Staatsexamen bestanden ha- en und als Rechtsanwalt zugelassen sein. Für die echtsuchenden ist es wichtig, sich auch künftig darauf erlassen zu können, dass umfassender Rechtsrat nur on Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt wird, ie gesetzlich in besonderer Weise zur Unabhängigkeit, erschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteres- en verpflichtet sind. Damit wird es auch in Zukunft eine umfassende Rechtsberatungsbefugnis für Fach- ochschulabsolventen (hier vor allem Diplom-Wirt- chaftsjuristen) oder Absolventen des ersten juristischen xamens geben. Allerdings werden durch den vorliegenden Entwurf uch zahlreiche Fragen aufgeworfen: Rechtsdienstleistungen sind nach dem Entwurf immer ann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- der Tätigkeitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der it der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehören. afür reicht es aus, dass die Tätigkeit eine zum Tätig- eitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der Vertrags- flichten gehörige Nebenleistung darstellt. Die Rechts- ienstleistung darf also nach ihrem Gewicht und ihrer edeutung nicht im Mittelpunkt des Leistungsangebots tehen und muss zum Berufsbild gehören. So eröffnet ereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte en Anwendungsbereich des RDG. In diesen Fällen önnte die Rechtsprüfung durch Nichtanwälte erfolgen, enn es sich um eine (nach § 5 RDG) zulässige Neben- eistung handelt, denn das RDG würde allen Berufsgrup- en ermöglichen, Rechtsdienstleistungen als Nebenleis- ungen zu erbringen. Klärungsbedarf sehe ich hier noch ezüglich der Fälle, in denen ein Architekt über Fragen es Baurechts oder gar der im Baurecht sehr komplizier- en Sachmängelhaftung berät. Weitere Beispiele aus dem irtschaftsleben, die ich für kritisch erachte, sind die anierungs- oder Insolvenzberatung durch Diplom-Be- riebswirte, Diplom-Kaufleute oder Diplom-Wirtschafts- uristen sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermö- ens- oder Unternehmensnachfolge durch Banken. Es wird auch künftig der Rechtsprechung überlassen leiben, im Einzelnen zu bestimmen, welche Rechts- 8184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 (A) ) (B) ) dienstleistungen – etwa bei Unternehmensberatern – noch als Nebenleistung anzusehen sind. Der Gesetzentwurf gibt den Gerichten für die Entscheidung, ob eine Neben- leistung vorliegt, aber konkrete Entscheidungskriterien an die Hand. Prüfungsmaßstab ist neben Umfang und Inhalt einer Tätigkeit und ihrer Bedeutung für den Rechtsuchenden, ob hierfür die umfassende rechtliche Ausbildung des Rechtsanwalts oder seine besondere Pflichtenstellung im Rechtssystem erforderlich ist, oder ob die juristische Qualifikation des nichtanwaltlichen Dienstleisters ausreicht. Hier sehe ich noch einigen Klärungsbedarf. Das RDG ermöglicht allerdings neue Formen der Zu- sammenarbeit mit Rechtsanwälten. Wo Rechtsdienstleis- tungen nicht lediglich Nebenleistung sind, sollen diese künftig gleichwohl „aus einer Hand“ angeboten werden können. Dies entspricht den Wünschen der Wirtschaft und der Mandanten. Außerdem eröffnet es der Rechtsan- waltschaft neue Marktchancen. Deshalb soll es zulässig sein, einen Rechtsanwalt für einzelne juristische Fragen hinzuziehen. Beispielsweise, wenn ein Architekt einen Anwalt einschaltet, um baurechtliche Fragen für ein ge- nehmigungspflichtiges Vorhaben zu klären. Zulässig wird es auch sein, dass Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe fest zusammenarbeiten. (Unternehmens- berater, nichtanwaltliche Mediatoren, Architekten, Ärzte etc.). Dabei wird klargestellt, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt in diesem Rahmen stets selbst- ständig und eigenverantwortlich arbeiten muss, sodass Unternehmensjuristen auch in Zukunft keine Rechts- dienstleistungen erbringen dürfen. Die Bank darf umfas- sende Rechtsdienstleistungen für ihre Kunden nicht durch einen angestellten Syndikusanwalt erbringen las- sen. Dem Anliegen der Diplomjuristen, die an den Fach- hochschulen ursprünglich mit dem Ziel einer abhängigen Beschäftigung in Verwaltung oder Wirtschaft ausgebil- det wurden, auch selbstständig tätig werden zu können, trägt der Gesetzentwurf damit Rechnung. Durch die Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung, die Erweiterung der zulässigen Nebenleistungen und die Vielzahl an neuen Möglichkeiten beruflicher Zusam- menarbeit gibt es auch für Diplomjuristen ein neues Be- tätigungsfeld. Lassen Sie mich auch noch auf einen weiteren kriti- schen Punkt eingehen: Der Entwurf gibt Rechtsdienst- leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer wirt- schaftlichen Betätigung stehen, insgesamt frei und schafft das Verbot der altruistischen Rechtsberatung ab. Das bürgerschaftliche Engagement wird damit gefördert. Auch bei der altruistischen Rechtsberatung müssen aber Mindeststandards gelten, die die Beratenen vor unquali- fiziertem Rat schützen. Deshalb müssen alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, ent- weder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte ju- ristische Anleitung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen sicherstellen. § 6 RDG erklärt die unentgeltliche Rechtsdienstleistung grundsätzlich für zulässig: Rechts- dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, sollen künftig erlaubt sein. Das betrifft einerseits die Rechtsberatung im Fami- l a U d e u d i h i g Q s l d e a i d c u d n m u A h d f g w L h t f B s s K a s g e G A (C (D ien- und Freundeskreis und begünstigt andererseits die ltruistische, karitative Rechtsberatung. Der Begriff der nentgeltlichkeit wird enger als im Bürgerlichen Recht efiniert. „Kostenlose“ Serviceangebote (etwa die von iner Bank für den – potenziellen – Kunden kostenlos nd unverbindlich angebotene Testamentsberatung) sind anach nicht unentgeltlich im Sinne des RDG, weil sie m Zusammenhang mit dem entgeltlichen Geschäft ste- en, für das geworben werden soll. Werden zum Beispiel n einem Verein oder in sozialen Einrichtungen unent- eltlich Rechtsdienstleistungen angeboten, muss die ualität der Rechtsdienstleistung dadurch sichergestellt ein, dass eine juristisch qualifizierte Person daran betei- igt wird. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ie Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer Person rbracht wird, die beide Staatsexamen bestanden hat. Bei den anstehenden Beratungen müssen wir aber uch ein besonderes Augenmerk auf die Verbraucher- nteressen haben. Denn sie vertrauen darauf, dass wer azu berechtigt ist Rechtsrat zu geben, auch entspre- hend qualifiziert ist. Was ist aber, wenn der Rat falsch nd ein Schaden entstanden ist. Die Berufshaftpflicht, ie bei Rechtsanwälten verpflichtend ist, greift hier icht. Wer steht für den Schaden? All diesen Fragen üssen wir uns in den anstehenden Beratungen stellen nd Antworten finden. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Axel Berg und Gabriele Groneberg (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) (80. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 27 a) Die große Koalition hatte zum Ziel, mit der Gesund- eitsreform eine nachhaltige und gerechte Finanzierung es Gesundheitswesens zu sichern. Als Ergebnis der Re- orm sollte ein leistungsfähiges, solidarisches und demo- rafiefestes Gesundheitswesen entstehen. Trotz einzelner Strukturreformen, die positiv bewertet erden können, wie den zunächst erreichten Erhalt des eistungskatalogs der GKV sowie die Umwandlung bis- eriger Ermessensleistungen und Verbesserungen (Mut- er-Vater-Kind-Kuren, geriatrische Rehabilitation; Imp- ungen) in Pflichtleistungen oder die Kosten-Nutzen- ewertung von Arzneimitteln, die auch den therapeuti- chen Nutzen berücksichtigt, ist das Ergebnis der Ge- undheitsreform als Kompromiss innerhalb der großen oalition enttäuschend und nicht zielführend. Aus Gründen der Staatsräson stimme ich zu, halte ber die Kritik aufrecht. Letztlich, so meine Befürchtung chwächt diese Gesundheitsreform die Solidarität in der esetzlichen Krankenversicherung und führt zu einer inseitigen Belastung der gesetzlich Versicherten. leichzeitig ist zu befürchten, dass es als Folge der zur bstimmung stehenden Regelungen zu Leistungsaus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8185 (A) ) (B) ) grenzungen kommen wird und die Reform haushalts- technisch mittelfristig nicht finanziert ist. Besonders folgende Gründe lassen mich an der Nach- haltigkeit der Reform zweifeln: 1. Der Gesundheitsfond lässt die private Krankenversi- cherung außen vor, anstatt sie in die solidarische Fi- nanzierung des Gesundheitswesens einzubeziehen. Das Fondsmodell führt zu einem Wettbewerb über die Zusatzbeiträge. Diese sind sozial ungerecht und be- lasten einseitig die Versicherten. 2. Es ist zu befürchten, dass die geplanten Neuregelun- gen zum Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) unzu- reichend sind. Die Morbiditäten der Versicherten in den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen werden nur unzureichend abgebildet, sodass letztlich ein Kas- senwettbewerb um die besten Risiken statt um die beste Qualität stattfinden wird. Es wird daher Kassen geben, die sofort einen Zusatzbeitrag erheben müs- sen, da der Betrag aus dem Fonds nicht ausreicht und der Morbi-RSA unzureichend ist. 3. Die geplanten Wahlleistungs- und Selbstbehalttarife führen zu einer weiteren Privatisierung der Krank- heitskosten. Die auf Druck der Privaten-Krankenver- sicherungs-Lobby und der CDU/CSU entschärften Regelungen beim Basistarif belasten die gesetzliche Krankenversicherung weiter, weil sie zu einer Ab- wanderung bisher freiwillig Versicherter in die pri- vate Krankenversicherung führen werden. 4. Die gesetzlichen Kassen haben für 2007 spürbare Bei- tragserhöhungen beschlossen. Diese Entwicklung ist im Zusammenhang steigender Lohnnebenkosten, die dem notwendigen Ziel einer Konjunkturstabilisierung entgegenstehen, äußerst bedenklich. 5. Gravierend ist, dass ein konkreter Vorschlag zur Ge- genfinanzierung des Steuerzuschusses, den die GKV pauschal für gesellschaftliche Leistung erhält, fehlt. 6. Die fehlende Gegenfinanzierung betrifft vor allen Dingen den in der Gesundheitsreform enthaltenen Aufwuchs der Steuermittel für die nächsten Jahre. Ab 2009 ist ein Aufwuchs um jährlich weitere 1,5 Milli- arden Euro notwendig, sodass bereits 2011 7 Milliar- den Euro fällig werden, 14 Milliarden Euro im Jahr 2016. Hinzu kommen weitere Risiken, die mit circa 2 Milliarden Euro zu beziffern sind, ungeachtet der Risiken, die in konjunkturellen Zyklen und der Zins- entwicklung möglich sind. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/4367, Fragen 1 und 2): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass trotz des Wirt- schaftsaufschwungs von im Schnitt 2,8 Prozent in den neuen Ländern im Jahr 2006 bisher keine höhere Nachfrage nach Krediten durch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei den ostdeutschen Sparkassen zu verzeichnen ist? Z D K h v U m r S W z k s g Z v m a d E b n v s b d f z d m l r H r d a m w e n e g K v f N e d s d t t l b g (C (D Wie fördert die Bundesregierung das Wirtschaftswachs- tum von Kleinstunternehmen und KMU in den neuen Län- dern, und wie misst sie den Erfolg dieser Maßnahmen? u Frage 1: Der Bundesregierung liegen keine selbst erhobenen aten darüber vor, wie und mit welcher Tendenz sich die reditvergabe der ostdeutschen Sparkassen entwickelt at. Die vom Ostdeutschen Sparkassenverband gerade orgelegten Zahlen für das Kreditneugeschäft mit allen nternehmen, also nicht nur der kleinsten, kleinen und ittleren Unternehmen, zeigen, dass 2006 das Vorjah- esniveau allerdings mit starken länderindividuellen chwankungen – in etwa wieder erreicht worden ist. as die staatlichen Förderkredite anbelangt, so ist fest- uhalten, dass vom Jahr 2005 zu 2006 die ERP-Förder- redite in allen östlichen Ländern praktisch unverändert ind und bei der KfW Mittelstandsbank sogar leicht an- estiegen sind. u Frage 2: Der Bund ist bei der Förderung von Gründern und on kleinen und mittleren Unternehmen mit Program- en des ERP-Sondervermögens und der KfW sehr breit ufgestellt. Eine besonders intensive Förderung wird urch die Programme ERP-Kapital für Gründung und RP-Kapital für Wachstum erzielt. Im Kreditbereich ietet die KfW ihr Basisprogramm – den KfW-Unter- ehmerkredit – an. Dieser wird für kleine Gründungs- orhaben und kleine Unternehmen ergänzt – zum Bei- piel durch das StartGeld und das Mikrodarlehen. Dabei estehen nach wie vor zahlreiche Förderprälerenzen für ie neuen Länder bei der Zinsverbilligung, bei den An- orderungen an den Einsatz eigener Mittel, bei den Lauf- eiten der Kredite und der Mitfinanzierungsquote. Für ie neuen Länder wurden in ERP- und KfW-Program- en in der Mittelstandsförderung seit 1990 rund 60 Mil- iarden Euro zugesagt, womit Investitionen in Höhe von und 102 Milliarden Euro realisiert werden konnten. inzu kommen Zusagen über 79 Milliarden Euro im Be- eich der Wohnungswirtschaft, des Umweltschutzes und er Infrastruktur, mit denen Investitionen von 140 Milli- rden Euro angestoßen wurden, wovon insbesondere die ittelständisch geprägte Bauwirtschaft und das Hand- erk als Auftragnehmer profitiert haben. Um die aktu- lle Finanzierungssituation kleiner und mittlerer Unter- ehmen auch in den neuen Ländern zuverlässig inschätzen zu können, lässt die Bundesregierung Befra- ungen und Analysen durchführen, zum Beispiel das fW-Mittelstandspanel, die von KfW und Wirtschafts- erbänden gemeinsam durchgeführte Unternehmensbe- ragung oder die KfW-Sonderpublikation „15 Jahre eue Länder“. Die Analysen bestätigen immer wieder inen sehr wichtigen Punkt: Die Finanzierungsprobleme er ost- und westdeutschen Mittelständler sind im We- entlichen dieselben. Unterschiede ergeben sich dadurch, ass im Osten eine andere Größen- und Branchenstruk- ur besteht als im Westen. So ist die Unternehmensstruk- ur zum Beispiel in den neuen Ländern deutlich kleintei- iger. Deshalb dürften die zu erwartenden Effekte der evorstehenden Programmmodifikationen der KfW zu- unsten gerade der kleineren Unternehmen besonders 8186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 (A) ) (B) ) den ostdeutschen Mittelstand begünstigen. In naher Zu- kunft werden die beiden Programme StartGeld und Mikrodarlehen für Gründer und junge Unternehmen zu- sammengefasst und entscheidend verbessert. Intensiv arbeitet die KfW auch derzeit daran, ein neues standardi- siertes und sehr schlankes Kreditprodukt zur Finanzie- rung von Investitionen kleiner etablierter Mittelständler marktreif zu machen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/4367, Frage 3): Wie ist die Position der Bundesregierung zur Forderung nach einer Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge beim BAföG um mindestens 10 Prozent im kommenden Jahr, nach- dem sie in diesem Jahr im sechsten Jahr in Folge eine Anpas- sung ausgeschlossen hat, und in welcher Form wird darüber entschieden? Angesichts der nach wie vor angespannten Haushalts- lage kann derzeit eine Anpassung der Freibeträge, Be- darfssätze, Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach dem BAföG nicht erfolgen. Die Bundesregierung hat in ihrem 17. Bericht nach § 35 BAföG bereits angekündigt, dass sie die Tragfähigkeit dieser Bewertung fortlaufend beobachten und erforderlichenfalls auch unabhängig von der Vorlage des nächsten Berichts mit geeigneten Vor- schlägen reagieren wird. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Kortmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) (Drucksa- che 16/4367, Frage 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die angebliche Unter- stützung der Vereinigung Islamischer Gerichte, die maßgeblich an der instabilen Lage in Somalia beteiligt ist, durch Eritrea mit Waffen und finanziellen Mitteln vor dem Hintergrund, dass Eritrea zu den Partnerländern für umfassende deutsche Ent- wicklungszusammenarbeit gehört und im Jahr 2005 3,2 Mil- lionen Euro an deutscher Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt bekommen hat? Die Bundesregierung hat den Bericht der Monitoring Group vom 21. November 2006 (S/2006/913) über Ver- letzung des VN-Waffenembargos gegenüber Somalia mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, in dem erneut über Waffenlieferungen unter anderem Eritreas nach So- malia berichtet wird. Eritrea hatte diese Angaben als falsch zurück gewiesen. Der VN-Sicherheitsrat hat in der Resolution 1724 vom 29. November 2006 den VN- Generalsekretär aufgerufen, zusätzlich zu dem bestehen- den Sanktionsausschuss eine Überprüfungsgruppe ein- zusetzen, die unter anderem Embargobrecher benennen soll mit dem Ziel, den Sicherheitsrat bei der Verabschie- dung zusätzlicher Maßnahmen zu unterstützen. Embargo- brecher müssen daher mit Maßnahmen des Sicherheits- rates rechnen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea k W s s g u e ß A d A N Z B V d n K t p w G t g I v u r e v z b R m w d B v d S d t s g (C (D ein geeignetes Mittel wäre, um die Durchsetzung des affenembargos zu verbessern. Die Entwicklungszu- ammenarbeit mit Schwerpunkt Wasser- und Sanitärver- orgung zielt auf die Verbesserung der Lebensbedingun- en der äußerst bedürftigen eritreischen Bevölkerung nd dient damit der langfristigen Armutsbekämpfung als inem zentralen Ziel deutscher Entwicklungs- und Au- enpolitik. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Müller auf die Fragen der bgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/4367, Fragen 9 und 9): Wie ist der Stand der Umsetzung des 10-Punkte-Sofort- programms als Konsequenz auf den Fleischskandal im No- vember 2005, vor allem im Hinblick auf die beabsichtigte Meldepflicht (Nummer 2 des Sofortprogramms), die Mittei- lungspflicht (Nummer 6 des Sofortprogramms) und der Risi- kobewertungen (Nummer 8 des Sofortprogramms)? Welche Bundesländer haben seit November 2005 eine Aufstockung ihres Personals in der Lebensmittelüberwachung vorgenommen, und in welchem Umfang? u Frage 8: 1. Zur Meldepflicht (Nr. 2 Sofortprogramms): Das undesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz hält die Einführung der in Nummer 2 es Sofortprogramms angesprochenen Meldepflicht ach wie vor für notwendig. Nachdem Herr Kommissar yprianou nach ursprünglich offener Bewertung mitge- eilt hat, dass die Kommission zum gegenwärtigen Zeit- unkt die Erweiterung der Meldepflicht nicht plane, ird eine entsprechende nationale Regelung in einem esetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Fut- ermittelgesetzbuches aufgenommen, der in Kürze vor- elegt werden wird. 2. Zur Mitteilungspflicht (Nr. 6 des Sofortprogramms): m Gesetz zur Regelung der Verbraucherinformation, das om Bundespräsidenten nicht ausgefertigt worden ist nd damit nicht in Kraft treten konnte, war eine Ände- ung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nthalten, wonach die Staatsanwaltschaft grundsätzlich erpflichtet wurde, die Überwachungsbehörden unver- üglich über die Einleitung eines Strafverfahrens im Le- ensmittel- und Futtermittelbereich unter Angabe der echtsvorschriften, gegen die verstoßen wurde, zu infor- ieren. Das Bundesministerium für Ernährung, Land- irtschaft und Verbraucherschutz wird weiter mit Nach- ruck auf eine derartige Regelung hinwirken. 3. Zur Risikobewertung (Nr. 8 des Sofortprogramms): ereits jetzt ist gewährleistet, daß Risikobewertungen om Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch für ie Länder durchgeführt werden. Dieser koordinierende chritt ist für Fälle, die Gesundheit beeinträchtigen, in er Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schnellwarnsys- em verankert worden. Die Allgemeine Verwaltungsvor- chrift Schnellwarnsystem ist am 1. Januar 2006 in Kraft etreten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8187 (A) ) (B) ) Zu Frage: 9 Die Bundesländer sind zuständig für die Durchfüh- rung der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Le- bensmittelsicherheit. Hierzu zählt auch, entsprechende Kontrollpersonal einzusetzen, das die erforderlichen Aufgaben wahrnimmt. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor- mationen über Aufstockungen des Personals bei den für die Durchführung der Lebensmittelüberwachung zustän- digen Ländern vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Frage 10): Wie ist der Stand der Einführung eines Qualitätsmanage- mentsystems in der Lebensmittelüberwachung auf Landes- und Bundesebene? Auf der Grundlage der gemeinschaftsrechtlichen Re- gelungen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kon- trollverordnung) wie auch der AVV Rahmenüberwa- chung (Rüb) richten sich Regelungen, die die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen fordern, an die für die Durchführung der jeweiligen Rechtsvorschriften zu- ständigen Stellen. Konkretisierend hierzu haben die zu- ständigen Behörden der Länder nach § 5 Abs. 3 der AVV Rüb zur Verbesserung der Transparenz und Nachvoll- ziehbarkeit spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007 Qualitätsmanagementsysteme einzurichten. Der Bundes- regierung liegen keine tagesaktuellen Erkenntnisse darü- ber vor, wie weit der Stand der Einführung von Qualitäts- managementsystemen in den Ländern fortgeschritten ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Frage 11): Wie hoch ist der Anteil von Personen ostdeutscher Her- kunft an Grundwehrdienstleistenden, Zeitsoldaten und Be- rufssoldaten in der Bundeswehr? Der Anteil der Soldatinnen und Soldaten in der Bun- deswehr, die aus den neuen Bundesländern stammen, be- trägt mit Stand 14. Februar 2007 insgesamt 87 417, dies entspricht 34,70 Prozent. Hiervon entfallen auf: Berufs- soldatinnen/Berufssoldaten 9 216 Personen, entspricht 15,89 Prozent; Soldatinnen/Soldaten auf Zeit 52 678 Personen, entspricht 40,15 Prozent und Wehrdienstleis- tende 25 523 Personen, entspricht 40,72 Prozent. Bei der Verteilung der Wehrdienstleistenden aus den neuen Bun- desländern entfallen auf die Grundwehrdienstleistenden (GWDL) 13 121 Personen, entspricht 33,70 Prozent und freiwillig zusätzlich Wehrdienst Leistende (FWDL) 12 402 Personen, entspricht 52,23 Prozent. A d g L N s 1 b A u T W t d d i K n w v l T k E D d d d t N d r a u A d F ( (C (D nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE INKE) (Drucksache 16/4367, Fragen 12 und 13): Mit welchem Kerosinverbrauch und welchem Kohlendi- oxidausstoß rechnet die Bundesregierung beim Einsatz der Bundeswehrtornados in Afghanistan insgesamt und pro Flug- stunde? Welche Wirkung haben die Kriege im Irak und in Afgha- nistan auf die Klimaveränderung, und welche Informationen hat die Bundesregierung über den Kohlendioxidausstoß durch die benannten Kriegshandlungen pro Jahr? Zu Frage 12: Der Kraftstoffverbrauch des Waffensystems TOR- ADO liegt in Abhängigkeit von Flughöhe, Flugge- chwindigkeit und anderen Variablen zwischen 30 und 00 kg pro Minute. Hieraus ergibt sich ein Kraftstoffver- rauch pro Flugstunde zwischen 1 800 und 6 000 kg. us einem Kilogramm des Turbinenkraftstoffs Kerosin nd 3,4 kg Sauerstoff entstehen bei der Verbrennung im riebwerk rund 3,15 kg Kohlendioxid (CO2) und 1,24 kg asserdampf. Unter Zugrundelegung der eben genann- en Verbrauchszahlen ergeben sich nach Berechnungen es Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt durch ie Verbrennung von l 000 kg Kerosin mittlerer Qualität n einem Turbinenluftstrahltriebwerk circa 3 150 kg ohlendioxid. Daneben entstehen weitere Abgaskompo- enten. Der zu erwartende Gesamtkraftstoffverbrauch ährend eines sechsmonatigen Einsatzes ist abhängig on der durchschnittlichen Flugdauer, dem durchschnitt- ichen Kraftstoffdurchfluss, der Anzahl der Flüge pro ag und der Flugtage pro Monat. Hierüber sind noch eine verlässlichen Angaben möglich. Da der geplante insatz in Afghanistan nicht zusätzlich zu den in eutschland stattfindenden Übungsflügen erfolgt, ist in er Gesamtbilanz dem Kerosinverbrauch in Afghanistan er Minderverbrauch in Deutschland gegenzurechnen. Zu Frage 13: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ie Aussagen zu Auswirkungen der Einsätze anderer Na- ionen im Irak oder zu Einsätzen der NATO und anderer ationen in Afghanistan hinsichtlich einer Klimaverän- erung regional oder global zulassen. Die Bundesregie- ung verfügt nicht über Informationen zum Kohlendioxid- usstoß pro Jahr durch die benannten Einsätze im Irak nd in Afghanistan. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) Drucksache 16/4367, Frage 14): Welche Voraussetzungen muss eine Privatperson erfüllen, um in den Genuss von personeller Unterstützung durch 310 Soldaten der Bundeswehr zu kommen, wie sie der Veran- stalter der Münchner Sicherheitskonferenz erhalten hatte? 8188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 (A) ) (B) ) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwal- tungsgerichts gehört zu den nach der Verfassung zulässi- gen Befugnissen der Bundeswehr die Wahrnehmung von Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit. Soldatinnen und Soldaten können daher außer zur Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben auch im Interesse der Öffentlich- keitsarbeit Veranstaltungen Dritter – auch von Privatper- sonen – unterstützen. Im Übrigen verweise ich auf mein Antwortschreiben vom 20. Februar 2007 auf ihre Frage 2/91 „Grundlage für den Einsatz von Bundes- wehrsoldaten anlässlich der Sicherheitskonferenz in München“ vom 22. Februar 2007. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 16/4367, Frage 15): Wie viele Soldaten sind im Jahr 2006 bei Auslandseinsät- zen der Bundeswehr einsatzbedingt verletzt worden? In besonderen Auslandsverwendungen der Bundes- wehr wurden im Jahr 2006 insgesamt 18 Bundeswehran- gehörige einsatzbedingt verletzt. – Feindeinwirkung (Sprengstoffanschlag, Beschuss): 10 Soldaten – KFZ-Unfall: 6 Soldaten – Schießunfall: 2 Soldaten Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 16 und 17): Wenn die Bundesregierung, wie am 9. Februar 2007 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend, Ursula von der Leyen, öffentlich angekündigt, den Aus- bau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren über die Bestimmungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hinaus anstrebt, will sie diesen durch eine gesetzliche Ände- rung des SGB VIII oder durch eine Vereinbarung mit den Ländern realisieren? Sollte die Bundesregierung den wie von der Bundesminis- terin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, öffentlich angekündigten Ausbau der Kindertages- betreuung für Kinder unter drei Jahren über die Bestimmun- gen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hinaus umsetzen, strebt sie dann gleichzeitig die Elternbeitragsfreiheit im Kin- dergarten an, und wie hoch wären dann die zusätzlichen Kos- ten für diese Maßnahmen? Zu Frage 16: Die Herstellung eines bedarfsgerechten und qualitäts- orientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes für Kinder, wie es zuletzt im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) geregelt worden ist, hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Mit dem Ausbau der Bildung, Erzie- h E g f j f E A T d F k s d S d w w t Z B t d k a d d s e d i r f d m b B b r z b G N L d I l d L d s F d b d s (C (D ung und Betreuung für die Kinder unter 3 Jahren, dem lterngeld und der besseren steuerlichen Berücksichti- ung von Kinderbetreuungskosten sowie einer familien- reundlichen Arbeitswelt werden die Bedingungen für unge Frauen und Männer entscheidend verbessert, sich ür Kinder zu entscheiden und gleichzeitig Chancen im rwerbsleben wahrnehmen zu können. Dabei gilt es die nstrengungen zum Ausbau des Angebots über die im AG gesetzten Ziele hinaus deutlich zu verstärken, um en vorhandenen Bedarf abdecken zu können. In jedem all wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung nur im onstruktiven Miteinander aller staatlichen Kräfte zu ge- talten sein. Frau Bundesministerin von der Leyen regt azu einen „Pakt für Kinder“ an, um die weiteren chritte für den Ausbau und für die Qualitätsoffensive in er Kinderbetreuung gemeinsam festzulegen. Die Frage, ie der Ausbau finanziell und strukturell abgesichert erden kann, wird ein zentraler Gegenstand der Bera- ungen sein. u Frage 17: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der esuch des Kindergartens nach Möglichkeit für die El- ern schrittweise kostenfrei gestellt werden sollte. Bil- ung ist ein entscheidender Prozess für die Persönlich- eitsentwicklung; sie erfolgt lebenslang und von Anfang n. Nach und neben dem Elternhaus ist der Kindergarten er wichtigste Ort elementarer Bildung. Der Zugang zu en Einrichtungen sollte deshalb allen Kindern offen ein und möglichst nicht durch Kostenbeiträge der Eltern rschwert werden. Mit der Abschaffung bzw. Senkung er Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens st die Erwartung verbunden, dass alle Kinder und ge- ade auch solche aus bildungsfernen Elternhäusern eine rühe individuelle Förderung erhalten. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD eshalb darauf verständigt, in einem ersten Schritt ge- einsam mit den Ländern nach Wegen zu suchen, die ereits in einigen Ländern umgesetzte bzw. vorgesehene eitragsfreiheit der Eltern im letzten Kindergartenjahr undesweit zu realisieren. Dabei ist der Bundesregie- ung bewusst, dass eine Absenkung der bzw. ein Ver- icht auf Elternbeiträge mit einer Kostenbelastung ver- unden ist, die nach der Kompetenzordnung des rundgesetzes Länder und Kommunen zu tragen haben. ach geltendem Recht (§ 90 Abs. 1 SGB VIII) können änder und Kommunen eigenverantwortlich entschei- en, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge für die nanspruchnahme von Kindertagesstätten erheben wol- en. Die Bundesregierung wird das Gespräch mit Län- ern und Kommunen suchen, wie die bereits in einigen ändern vorgesehene bzw. umgesetzte Beitragsfreiheit er Eltern im letzten Kindergartenjahr bundesweit reali- iert werden kann. Dabei wird es unter anderem um die rage gehen, wie Länder und Kommunen die ausfallen- en Elternbeiträge kompensieren können, ohne den Aus- au der Tagesbetreuung und die Qualität der Arbeit in en Kindergärten zu gefährden, die oberste Priorität be- itzen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8189 (A) ) (B) ) Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 18 und 19): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die finanzielle Beteiligung des Bundes beim Ausbau der Kinder- betreuung in den Ländern? Wo sieht die Bundesregierung angesichts der Vielzahl von verschiedenen Vorschlägen seitens der Bundesregierung zur Familienpolitik wie Ausbau der Kinderbetreuung, Einführung eines Familiensplittings oder Kostenbefreiung von Kitage- bühren die familienpolitischen Prioritäten, und wie sieht die Gegenfinanzierung zu diesen Vorschlägen aus? Zu Frage 18: Aus dem allgemeinen Lastenverteilungsgrundsatz des Art. 104 a Abs. 1 GG folgt, dass Bund und Länder geson- dert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Die Finanzierung der Kinderbe- treuung als Landesaufgabe liegt danach grundsätzlich in der Verantwortung der Länder. Die Bundesregierung sieht es aber auch als eine gesamtgesellschaftliche Auf- gabe an, Verhältnisse in Deutschland zu schaffen, die kin- der- und familienfreundlich sind. Wie die Kostenlasten zu gestalten sind, wird insbesondere auch Gegenstand der Beratungen in dem „Pakt für Kinder“ sein. Zu Frage 19: Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Fami- lienpolitik an den Interessen der Eltern und der Kinder. Gerade deshalb stellt sich angesichts der Tatsache, dass das Finanzvolumen der familienunterstützenden Leis- tungen in der Bundesrepublik insgesamt (auch im euro- päischen Vergleich) sehr hoch ist, die Frage, ob diese Förderungen zielgenau sind und den tatsächlichen An- forderungen der Familien entsprechen. Die Koalitionspartner haben sich deshalb darauf ver- ständigt zu prüfen, ob das derzeitige System der mittel- baren und unmittelbaren Förderung in allen Bereichen sachgerecht ist und zu den angestrebten Ergebnissen führt. Die Bundesregierung stellt in dem von ihr initiierten Kompetenzzentrum Familienleistungen die Übersicht- lichkeit, die Wirksamkeit und die Zielgenauigkeit aller familienbezogener Leistungen auf den Prüfstand. Im Kontext dieser Prüfungen wird sie neue Strategien und Konzepte entwickeln, die auch die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern betreffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Frage 20 ): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Ver- besserung der pädagogischen Qualität und der Bildungsleis- m g N s r v u d e f d d i W S o d E f B t K e u Z s t d u A V s i s d E r d t A u q s e k s l U n g l B S t d (C (D tung im Elementarbereich, und erwägt sie in diesem Zusam- menhang, die Ausbildung eines nennenswerten Anteils des Personals in Kindertageseinrichtungen an der Fachhochschule oder der Universität zu veranlassen? Der quantitative Ausbau und eine Qualitätsoffensive üssen zusammen kommen. Beide Aspekte werden Ge- enstand der Beratungen in dem „Pakt für Kinder“ sein. ur so kann die Erziehung, Förderung und Bildung un- erer Kinder wirksam gestärkt werden. Die Bundesregie- ung setzt deshalb einen Schwerpunk auf den qualitati- en Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ziel ist eine gute nd individuelle Förderung und Bildung der Kinder und amit die Erhöhung der Qualität der Arbeit in Tages- inrichtungen und in Tagespflegestellen. Bereits jetzt ördert die Bundesregierung die Qualitätsentwicklung urch vielfältige Modellversuche und Gutachten. Beson- ers zu erwähnen ist die „Nationale Qualitätsinitiative m System der Tageseinrichtungen für Kinder“ (NQI). eitere Projekte befassen sich unter anderem mit prachstandsfeststellung und Sprachförderung, der Be- bachtung und Dokumentation von Lernprozessen und em Übergang vom Kindergarten in die Schule. Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird mit SF-Mitteln in Höhe mindestens 10 Millionen Euro ge- ördert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre emühungen um Qualitätsentwicklung mit einer Quali- ätsoffensive noch weiter zu verstärken, um Länder, ommunen und freie Träger zu unterstützen. So wird sie in umfassendes pädagogisches Konzept für die Betreu- ng von Kindern unter drei Jahren entwickeln lassen. usätzlich wird der Bund mit dem geplanten For- chungsschwerpunkt „frühkindliche Bildung“ einen Bei- rag zur Verwirklichung des Bildungsauftrags des Kin- ergartens leisten. In diesem Rahmen ist die Konzept- nd Instrumentenentwicklung für Bildungshäuser für die ltersgruppe der Drei- bis Zehnjährigen zur inhaltlichen erzahnung von Kindergarten und Grundschule vorge- ehen. Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte st beim fachlichen Ausbau der Kinderbetreuung von be- onderer Bedeutung. Grundsätzlich sind die Länder für ie Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und rziehern verantwortlich. Gleichwohl sieht die Bundes- egierung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pä- agogischen Fachkräfte einen der Schlüssel für Quali- ätsentwicklung in der Praxis. Entscheidender als das usbildungsniveau ist aus Sicht der Bundesregierung nd der Mehrzahl der Bundesländer die Ausbildungs- ualität. Hier lassen sich auch im Rahmen der Fach- chulausbildung Verbesserungen erreichen. Daher bietet s sich an, wie an einigen Stellen bereits praktiziert, urzfristig Möglichkeiten der Weiterbildung auf Hoch- chulniveau zu eröffnen. Ein wichtiger Beitrag zur Qua- itätssicherung und -steigerung besteht im Ausbau der nterstützungssysteme für das pädagogisch tätige Perso- al. Ein dichtes Netz an Beratung und Weiterbildungsan- eboten kann einen besseren Transfer von wissenschaft- ichen Erkenntnissen in der Praxis ermöglichen. Mit lick auf die notwendige Qualitätsverbesserung und die tärkung des Bildungsauftrages in Kindertageseinrich- ungen gewinnt die kontinuierliche Fort- und Weiterbil- ung einen immer höheren Stellenwert. 8190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 (A) ) (B) ) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Frage 21): Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen seitens einzelner Länder, nach denen die Regelung der Kindertages- betreuung ausschließlich in den Kompetenzbereich der Län- der falle und der Bund hier überhaupt keine gesetzgeberischen Befugnisse habe? Diese Aussagen treffen nicht zu. Vielmehr steht dem Bund die konkurrierende Kompetenz, zur Gesetzgebung für die öffentliche Fürsorge zu (Artikel 74 Abs. l Nr. 7 GG). Auf dieser Grundlage hat der Gesetzgeber im Jahre 1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet. Die anlässlich dieses Gesetzgebungsverfahrens zwi- schen dem Bund und einzelnen Ländern streitige Frage über die kompetenzrechtliche Zuordnung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, namentlich im Kin- dergarten, wurde inzwischen vom Bundesverfassungsge- richt geklärt. Das Gericht sieht den Schwerpunkt des „Kindergartenwesens“ nach wie vor in einer fürsorgen- den Betreuung mit dem Ziel einer Förderung sozialer Verhaltensweisen und damit (präventiver) Konfliktver- meidung. Hinter dieser dem Bereich der öffentlichen Fürsorge zuzuordnenden Aufgabe steht der vorschuli- sche Bildungsauftrag zurück (BVerfGl 97,332,342). Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 22 und 23): Wieso enthält der Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchs“ keine Mindestkriterien für spezielle Raucherräume, und warum ist statt einer Ver- pflichtung nur eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung vorgesehen? Wie erklärt die Bundesregierung, dass keine wirksamen Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen das Rauchverbot vorgesehen sind, und warum begehen nur die Raucher die Ordnungswidrigkeit und nicht der Inhaber des Hausrechts oder der Betreiber des Verkehrsmittels? Zu Frage 22: Der Gesetzentwurf enthält keine Mindestkriterien, weil dies nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsverord- nung festgelegt werden soll. Die Festlegung in der Rechtsverordnung bietet die Möglichkeit, auf Erfahrun- gen aus der Praxis und neue wissenschaftliche Erkennt- nisse und technische Entwicklungen reagieren zu kön- nen. Zu Frage 23: Im Gesetzentwurf sind Sanktionsmechanismen vorge- sehen. Das Rauchen in einem Bereich mit Rauchverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine angemessene Durchsetzung der Rauchverbote wird damit durch die T c d d d w A w I G w A d F s Z r h F k Z a s l B V a d g n k w z l m b (C (D ätigkeit der jeweils zuständigen Ordnungsbehörden si- hergestellt. Die Bundesregierung hält es nicht für erfor- erlich, ein Bußgeld für die Inhaber des Hausrechts und ie Betreiber von Verkehrsmitteln vorzusehen, wenn in en Räumen oder Verkehrsmitteln, für die sie verant- ortlich sind, gegen das Rauchverbot verstoßen wird. uch bisherige Regelungen zu Rauchverboten im ge- erblichen Straßenpersonenverkehr sehen dies nicht vor. m Bereich des Bundes ist davon auszugehen, dass das esetz auch ohne eine gegen den Inhaber des Hausrechts irkende Sanktionsregelung umgesetzt wird. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Druck- ache 16/4367, Fragen 30 und 31): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach § 60 SGB V und den damit zusammenhängenden Kran- kentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschus- ses (BAnz. Nr. 18 (S. 1342) vom 28. Januar 2004 und BAnz. Nr. 41 (S. 2937) vom 1. März 2005) auch akut und unabhän- gig von der Behinderung erkrankte Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder/und „H“ nur aufgrund ärztlicher Verordnung und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse ein Taxi oder einen Mietwagen zu ambulanten Arztbehandlungen nutzen können, und teilt die Bundesregie- rung die Auffassung, dass durch die bürokratischen Hürden der vorherigen (oder in Notfällen auch nachträglichen) ärztli- chen Verordnung und vorherigen Genehmigung durch die je- weilige Krankenkasse für die Betroffenen eine Hemm- schwelle entsteht, die dazu führt, dass eine medizinisch notwendige ärztliche Behandlung gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird? Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur bürokratischen Entlastung mobilitätseingeschränkter Men- schen mit Behinderung bei der ambulanten ärztlichen Be- handlung von Krankheiten, die unvorhersehbar und unabhän- gig von der jeweiligen Behinderung auftreten und einer sofortigen ärztlichen Behandlung bedürfen, und wie begrün- dete sie ihre Auffassung? u Frage 30: Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche- ung (GKV) gehören auch Fahrkosten im Zusammen- ang mit medizinisch notwendigen Leistungen (§ 60 des ünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Die Kran- enkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im usammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse us zwingenden medizinischen Gründen notwendig ind. Die bis zum 31. Dezember 2003 bestehende Mög- ichkeit der Fahrkostenübernahme auch bei ambulanter ehandlung in sogenannten Härtefällen nach § 61 SGB wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ufgehoben. Stattdessen bestimmt die neue Vorschrift, ass Fahrten zur ambulanten Behandlung einer vorheri- en Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen und ur in ganz besonderen Ausnahmefällen von der Kran- enkasse übernommen werden dürfen. Durch das GMG urde dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe ugewiesen, diese Ausnahmefälle in Richtlinien festzu- egen. Mit der Änderung wird stärker als bisher auf die edizinische Notwendigkeit der Fahrt abgestellt. Der ehandelnde Arzt entscheidet, ob und inwieweit zwin- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8191 (A) ) (B) ) gende medizinische Gründe vorliegen. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die Fahrt auch im Nachhinein verordnet werden. Die Kran- kenkasse kann dies gegebenenfalls durch den Medizini- schen Dienst prüfen lassen. Die Bundesregierung hält die Neuregelung für ange- messen; sie stellt sicher, dass weiterhin Fahrkosten in medizinisch zwingend erforderlichen Fällen übernom- men werden, und verhindert gleichzeitig eine übermä- ßige Kostenbelastung der Krankenkassen durch medizi- nisch nicht angezeigte Krankenfahrten. Zu Frage 31: Änderungen der Fahrkostenregelung sind nicht ge- plant. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa- che 16/4367, Frage 37): Wie ist es zu erklären, dass der damalige Bundesbeauf- tragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik die Bundes- regierung bzw. die Bundesregierung den Deutschen Bundes- tag entweder wahrheitswidrig darüber informiert, dass „beim Bundesbeauftragten [...] am 1. Januar 1997 bei insgesamt über 3 000 Mitarbeitern noch 15 ehemalige hauptamtliche Mitar- beiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) als Ange- stellte bzw. Arbeiter beschäftigt“ wurden (Antwort der Bun- desregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS, Bundestagsdrucksache 13/6744 vom 15. Januar 1997) oder dass nach 1997 weitere ehemalige Mitarbeiter des MfS (heute sollen es 57 sein) in der Behörde der/des BStU eingestellt wurden? Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS, Bundestagsdrucksa- che 13/6744 vom 15. Januar 1997, in der eine Zahl von 15 hauptamtlichen Mitarbeitern des ehemaligen MfS ge- nannt wird, stützt sich auf einen Bericht der BStU vom 7. Januar 1997. Auf eine spätere Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion berichtete die BStU am 9. März 1998, noch 14 hauptamtliche Mitarbeiter des ehemaligen MfS sowie zwei ehemalige inoffizielle Mitarbeiter zu be- schäftigen. Ob nach März 1998 noch weitere Mitarbeiter des ehemaligen MfS bei der BStU eingestellt wurden, und wie viele Mitarbeiter des ehemaligen MfS heute noch bei der BStU beschäftigt sind, ist Gegenstand des Prüfungsauftrages, den der Beauftragte der Bundesregie- rung für Kultur und Medien erteilt hat. Ergebnisse der Untersuchung erwartet der BKM Ende März 2007. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Ab- geordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksache 16/4367, Frage 38): Wie beurteilt die Bundesregierung die unter anderem von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher- heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Re- H s i B A F d r S D F B A d A ( a d t A d d v E w F d d d M h m e o w E a z B d a l b b (C (D publik geforderte Untersuchung, welche Bundestagsabgeord- neten früherer Wahlperioden als inoffizielle Mitarbeiter für das MfS tätig waren und welche Auswirkungen die Tätigkeit des MfS auf die Arbeit des Deutschen Bundestages hatte? Die Frage bezieht sich dem Wortlaut nach auf die altung der Bundesregierung zu einer etwaigen Unter- uchung, welche früheren Bundestagsabgeordneten als noffizielle Mitarbeiter für das MfS tätig waren. Die undesregierung äußert sich hierzu nicht, weil es allein ngelegenheit des Deutschen Bundestages ist, über das ür und Wider einer solchen Untersuchung zu entschei- en. Soweit sich die Frage auf die Haltung der Bundes- egierung zur Forderung der Bundesbeauftragten für die tasi-Unterlagen beziehen sollte, gilt Entsprechendes. ie Bundesregierung weist daraufhin, dass sie keine ach-, sondern lediglich eine Rechtsaufsicht über die StU hat. nlage 22 Antwort es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des bgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Drucksache 16/4367, Frage 39): Wann ist mit den Ergebnissen der Erhebung, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR in den einzelnen Bundesministerien sowie oberen Bundesbehörden beschäftigt sind, die nach Angaben der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 16/4347 vom 19. Februar 2006) in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war, zu rechnen, und wenn eine solche Erhebung von der Bundesregierung nicht beabsichtigt ist, warum nicht? Über die unbefristete Beschäftigung ehemaliger Mit- rbeiter des MfS wurde jeweils im Einzelfall entschie- en. Dies entsprach den Regelungen des Einigungsver- rages, der keine Gesetzesautomatik zur Auflösung von rbeitsverhältnissen vorsah. Es gab nur die Möglichkeit er ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Or- entliche Kündigungen konnten nach dem Einigungs- ertrag unter anderem wegen fehlender persönlicher ignung bis zum 31. Dezember 1993 ausgesprochen erden, was etwa der Fall war, wenn herausgehobene unktionen im System der DDR wahrgenommen wur- en. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kün- igung war und ist nach dem Einigungsvertrag unter an- erem dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer für das fS tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsver- ältnis unzumutbar erscheint. Aus den Tatsachen, die da- als einer Beschäftigung nach Einzelfallprüfung nicht ntgegenstanden, können heute jedoch keine dienst- der arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr gezogen erden. Die Bundesregierung verspricht sich von dem rgebnis einer Erhebung, die einen großen Aufwand uslöste, keine Erkenntnisse, die einen Handlungsbedarf ur Folge haben. Dass die Bundesregierung – hier: der eauftragte der Bundesregierung für Kultur und Me- ien – demgegenüber die Untersuchung in der BStU ver- nlasst hat, ergibt sich aus der besonderen Aufgabenstel- ung dieser Behörde. Wenn ausgerechnet in der Bundes- ehörde, die sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur efasst, ehemalige Mitarbeiter des MfS beschäftigt wer- 8192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 (A) ) (B) ) den, sind ohne weiteres sensible Vertrauenstatbestände berührt. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 16/4367, Frage 40): Wie ist es zu erklären, dass noch im Dezember 2006 in Verlautbarungen der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen De- mokratischen Republik von 52 ehemaligen hauptamtlichen und zwei ehemaligen inoffiziellen MfS-Mitarbeitern, die bei der BStU beschäftigt sind, die Rede war und es nun 57 ehema- lige hauptamtliche Mitarbeiter, also fünf Personen mehr, sein sollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 16/4347, Ant- wort zu Frage 8)? Zur Beantwortung von Frage 8 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion hat der BKM die BStU um die Angabe von aktuellen Zahlen gebeten. Die BStU hat daraufhin noch einmal ihren eigenen Erkenntnisstand überprüft und Mitte Januar 2007 festgestellt, dass 57 ehemalige hauptamtliche MfS-Mitarbeiter bei ihr beschäftigt sind. Bei diesen fünf weiteren, bisher in der Gesamtzahl 52 nicht aufgeführten Mitarbeitern, handelt es sich um keine neu entdeckten Fälle. Alle hatten ihre MfS-Tätig- keit bei der Einstellung für die Einzelfallprüfung offen- gelegt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 16/4367, Frage 41): Wie bewertet die Bundesregierung das Verfahren von kommunalen Wohnungsgesellschaften zum Bespiel in Löbau, einzelne Zimmer in Wohnungen von Arbeitslosengeld-II- Empfängern zu verschließen, damit eine angemessene Woh- nungsgröße und Miete erreicht werden, aber auch geringere Mieteinnahmen (RTL Aktulell, vom 5. Februar 2007, DER TAGESSPIEGEL, vom 8. Februar 2007), und wie bewertet sie den Kontrollaufwand vor dem Hintergrund, dass alle An- strengungen einer Vermittlung in Beschäftigung gelten soll- ten? Die Gewährung der Leistungen für Unterkunft und Heizung obliegt im Rahmen der zweigeteilten Träger- schaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende den kom- munalen Trägern, die der Landesaufsicht unterliegen. Im geschilderten Fall ist der Landkreis Löbau-Zittau nach der Kommunalträger-Zulassungsverordnung alleiniger Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Unab- hängig davon ist das geschilderte Vorgehen auch aus Sicht der Bundesregierung zu kritisieren. Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, so- weit sie angemessen sind. Bei der Beurteilung der Ange- messenheit kommt es letztlich darauf an, dass das Pro- dukt aus der angemessenen Wohnfläche und dem W s g 1 a s g a n B A d A s M m A d g D 4 Z M E a d u h s v (C (D ohnstandard, das sich in der Wohnungsmiete nieder- chlägt, der Angemessenheit entspricht (Bundessozial- ericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10 und 8/06 R), Damit würde es in den geschilderten Fällen usreichen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft bei ent- prechender Bereitschaft den jeweiligen Mietzins in den eschilderten Fällen auf das vom kommunalen Träger ls angemessen festgesetzte Niveau absenken würde. Ei- es Kontrollaufwandes bedarf es daher nach Ansicht der undesregierung nicht. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des bgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck- ache 16/4367, Fragen 42 und 43): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Münterfering, geforderten Einführung branchenabhängiger Mindestlöhne im Hinblick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäf- tigungssituation insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Einführung von Mindestlöhnen sozialversiche- rungspflichtige Arbeitsplätze durch Schwarzarbeit verdrängt werden? Die unterschiedlichen Aspekte einer Einführung von indestlöhnen werden derzeit in verschiedenen Gre- ien der Koalition diskutiert. nlage 26 Antwort es Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen des Ab- eordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 45 und 6): Welche Konequenzen zieht die deutsche Ratspräsident- schaft aus der Kritik von Kommissions-Vizepräsidenten Margot Wallström am Ausschluss der Öffentlichkeit aus den Vorbereitungen zur Berliner Erklärung und dem Konsulta- tionsprozess zur Zukunft des Europäischen Verfassungsver- trags? In welcher Weise kommt die Bundesregierung der Bitte der XXXVI. COSAC (Konferenz der Europaauschüsse) vom 19. bis 21. November 2006 in Helsinki an die deutsche Rats- präsidentschaft nach, für die Erarbeitung der Berliner Dekla- ration die Stellungnahmen der nationalen Parlamente einzu- holen, und in welcher Form wird die Bundeskanzlerin als EU- Ratspräsidentin dazu bei der XXXVII. COSAC am 13. und 14. Mai 2007 in Berlin Bericht erstatten? u Frage 45: Die Hinweise von Kommissions-Vizepräsidentin argot Wallström zu den Vorbereitungen der Berliner rklärung sind von der Presse teilweise missverständlich ufgegriffen worden. Sie hat der deutschen Ratspräsi- entschaft wiederholt ihre Unterstützung versichert, nter anderem auf dem Rat für allgemeine Angelegen- eiten am 12. Februar 2007. Das Anliegen von Kommis- arin Margot Wallström, die Bürgerinnen und Bürger erstärkt in einen Europa-Dialog einzubeziehen, wird Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8193 (A) (C) (B) ) von der Bundesregierung geteilt. Deshalb hat die Bundes- regierung während ihrer Ratspräsidentschaft verschiedene Maßnahmen der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland ergriffen. Die Bundeskanzlerin hatte am 6. Dezember 2006 zu einer Auftaktveranstaltung des „Europa-Dialogs“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Sport, Me- dien und den Kirchen ins Kanzleramt eingeladen. Diese Gespräche werden auch von den Bundesministerien fort- geführt. Die Bundesregierung sucht darüber hinaus bei zahlreichen Gelegenheiten das Gespräch mit den Bürge- rinnen und Bürgern, so zum Beispiel beim EU-Projekt- tag in den Schulen am 22. Januar 2007, über das Inter- netportal Aktion Europa, das geplante Europa-Fest am 24. und 25. März 2007 in Berlin, 16 deutschlandweit durchgeführte Bürgerforen, die in ganz Deutschland ge- zeigte Wanderausstellung „Europa ist 50“ und viele an- dere Veranstaltungen anlässlich der deutschen Ratspräsi- dentschaft. Zu Frage 46: Die Bundesregierung kann zur Einbeziehung der na- tionalen Parlamente der anderen Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Berliner Erklärung nicht Stellung neh- men, da es Aufgabe der jeweiligen nationalen Regierun- gen ist, ihre Parlamente in Übereinstimmung mit ihren Anlage 27 Antwort des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage der Abge- ordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/4367, Frage 47): Beabsichtigt die Bundesregierung Pläne zur Gründung ei- ner Deutsch-Armenischen Versöhnungsstiftung zu unterstüt- zen, und in welcher Form soll und kann das ggf. erfolgen? Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die zur Versöhnung zwischen Armenien und der Türkei beitra- gen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Bewältigung der Vergangenheit in erster Linie Sache der beiden betroffenen Länder Armenien und Türkei ist. Die Bundesregierung hat ihre Haltung zu den tragischen Er- eignissen von 1915/16 im Osmanischen Reich in ihrer Antwort vom 30. August 2002 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS dargelegt (Bundestagsdrucksache 14/9921). Die Bundesregierung hält die Aufarbeitung der Vergangenheit zwischen diesen beiden Staaten für wichtig und unterstützt daher alle Initiativen, die diesem Ziel dienen. Eine Bewertung der Ergebnisse dieser For- schungen sollte durch Historiker und Völkerrechtler vor- genommen werden. Die Bundesregierung wird beide Seiten auch weiter- hin ermutigen, den Dialog miteinander zu intensivieren. verfassungsrechtlichen Vorschriften zu informieren und zu beteiligen. Ob die Bundeskanzlerin als EU-Ratsvorsit- zende an der 37. Konferenz der Europaausschüsse der na- tionalen Parlamente (XXXVII. COSAC) am 13./14. Mai 2007 in Berlin teilnehmen kann, wird noch geprüft. In je- dem Fall wird die Bundesregierung hochrangig vertreten sein und über den Fortgang der Ratspräsidentschaft be- richten. D d a T T t h w (D ie Einladung offizieller armenischer Vertreter durch ie türkische Regierung anlässlich der Beisetzung des rmenisch-türkischen Publizisten Hrant Dink und die eilnahme des armenischen Vizeaußenministers an der rauerfeier ist ein wichtiger Schritt in die richtige Rich- ung. Die Bundesregierung hofft, dass daraus Schritte in zu einer Verbesserung der bilateralen Beziehungen erden. 81. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sie haben eine Zusatzfrage, bitte.



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Ich möchte die Zusatzfragen gerne nach Beantwor-

ung der zweiten Frage stellen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Dann rufe ich die Frage 7 des Abgeordneten

    r. Hermann Otto Solms auf:






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Petra Pau
    Sieht die Bundesregierung angesichts der in der Schweiz,
    Österreich, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Italien,
    Schweden und den USA geltenden Regelungen für private
    Veräußerungsgewinne die Gefahr, dass es bei Einführung ei-
    ner Abgeltungsteuer in Höhe von circa 28,5 Prozent inklusive
    Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu einer Kapitalflucht
    aus Deutschland kommen könnte?

    D