Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8181
(A) )
(B) )
Bundesregierung einen militärischen Schritt unter-Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.02.2007
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Binding (Heidelberg),
Lothar
SPD 28.02.2007
von Bismarck, Carl
Eduard
CDU/CSU 28.02.2007
Frechen, Gabriele SPD 28.02.2007
Gradistanac, Renate SPD 28.02.2007
Groneberg, Gabriele SPD 28.02.2007
Heller, Uda Carmen
Freia
CDU/CSU 28.02.2007
Hilsberg, Stephan SPD 28.02.2007
Irber, Brunhilde SPD 28.02.2007
Kasparick, Ulrich SPD 28.02.2007
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 28.02.2007
Lopez, Helga SPD 28.02.2007
Merten, Ulrike SPD 28.02.2007
Möller, Kornelia DIE LINKE 28.02.2007
Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2007
Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 28.02.2007
Dr. Scheer, Hermann SPD 28.02.2007
Schily, Otto SPD 28.02.2007
Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 28.02.2007
Schwarzelühr-Sutter,
Rita
SPD 28.02.2007
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 28.02.2007
Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.02.2007
Thönnes, Franz SPD 28.02.2007
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz ei-
ner internationalen Sicherheitsunterstützungs-
truppe in Afghanistan unter Führung der NATO
auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001),
1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004),
1623 (2005) und 1707 (2006) vom 12. September
2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen (Tagesordnungspunkt 1)
Willy Wimmer (Neuss) (CDU/CSU): In Abstimmung
it meinem Kollegen Dr. Peter Gauweiler darf ich zu
em hier anstehenden Tagesordnungspunkt Folgendes
usführen:
Wegen erheblicher Bedenken sowohl verfassungs-
echtlicher als auch völkerrechtlicher sowie strafrechtli-
her und völkerstrafrechtlicher Art haben wir uns mit
chreiben vom 21. Februar 2007 an den Herrn Bundes-
agspräsidenten, den Herrn Kollegen Dr. Lammert, ge-
andt. Darin haben wir den Bundestagspräsidenten da-
um gebeten, die Beschlussfassung zu dem genannten
agesordnungspunkt von der Tagesordnung aus den vor-
enannten Gründen abzusetzen.
In dem Schreiben führen wir aus:
… für den 09. März 2007 – Vorberatung am
28. Februar 2007 – ist die Aussprache und Abstim-
mung über die oben genannten Beschlussvorlagen
terminiert. Wir bitten Sie, die Beschlussfassung von
der Tagesordnung abzusetzen, da dem von der
Bundesregierung beantragten Beschluss verfas-
sungsrechtliche und völkerrechtliche Hindernisse
entgegenstehen. Der Bundestag würde mit dem be-
antragten Beschluss der Regierung die Beteiligung
an einer die Grenzen des Zustimmungsgesetzes
überschreitenden Fortentwicklung des NATO-Ver-
trages ermöglichen, die ohne förmliche Vertragsän-
derung nach Art. 59 Abs. 2 GG nicht möglich ist.
Diese Vorgehensweise würde nicht nur die Mitwir-
kungsrechte und Aufgaben des Bundestags als ge-
setzgebende Körperschaft verletzen, sondern auch
die Rechte jedes einzelnen Abgeordneten auf
Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren. Darüber
hinaus würde der Bundestag mit dem beantragten
Beschluß nicht nur einer Form der Kriegsführung
zustimmen, die durch das Völkerrecht nicht ge-
deckt ist. Er würde auch – wenngleich ungewollt
und unbewusst – an einer Erosion der fundamenta-
len Inhalte des NATO-Vertrags mitwirken.
Dazu im einzelnen:
Mit der Entscheidung, Tornados zum Einsatz
nach Afghanistan zu schicken (Antrag der Bundes-
regierung vom 8.2.2007 – BT-Drs. 16/4298), hat die
8182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
(A) )
(B) )
nommen, der nicht nur aus dem Bundeswehreinsatz
in Afghanistan einen Kampfeinsatz macht, sondern
auch eine neue und nun nicht mehr hinnehmbare
Mitwirkung der Bundesregierung an einer von den
USA vorangetriebenen Fortentwicklung des Völ-
kerrechts darstellt, die weder mit der Charta der
Vereinten Nationen noch mit dem NATO-Vertrag
vereinbar ist. An dieser Entwicklung, die das Inte-
grationsprogramm des NATO-Vertrages überschrei-
tet, darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht
beteiligen, solange nicht der NATO-Vertrag und die
UN-Charta geändert worden sind. Die hier ange-
sprochene Entwicklung ist durch folgende Um-
stände gekennzeichnet:
– Die USA nehmen mit ihrer Nationalen Sicher-
heitsstrategie (National Security Strategy – NSS)
von 2002 für sich in Anspruch, ohne Mandat des
Sicherheitsrats und ohne das Vorliegen einer
Selbstverteidigungssituation im Sinne von Art. 51
SVN Präventivkriege (preemptive actions) füh-
ren zu dürfen.
– Sie haben im Falle des Irak-Kriegs von diesem
Anspruch auch Gebrauch gemacht und damit ei-
nen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg geführt.
– Indem die USA die Behauptung aufstellen, Prä-
ventivkriege gemäß ihrer National Security
Strategy dienten der „Selbstverteidigung“, ge-
ben sie dem Begriff der Selbstverteidigung ei-
nen völlig anderen Inhalt als denjenigen, der
bisher mit diesem Begriff in Art. 51 SVN zum
Ausdruck gebracht worden ist. Ihr Versuch, das
Recht zur Führung von Präventivkriegen – je-
denfalls für sich selbst – zu etablieren, ist ein
Versuch, die Völkerrechtsordnung grundlegend
umzugestalten.
– Art. l des NATO-Vertrages verpflichtet die Mit-
gliedstaaten der NATO auf die Wahrung des in-
ternationalen Friedens und auf das Gewaltver-
bot gemäß der Charta der Vereinten Nationen.
Indem die Führungsmacht der NATO, die USA,
das Recht für sich in Anspruch nimmt, Präven-
tivkriege zu führen, gibt sie Art. l des NATO-
Vertrages einen völlig anderen Inhalt.
– Da die Bundesregierung es immer noch unter-
lässt, gegen die völkerrechtswidrige Strategie
der USA zu protestieren, und indem sie es un-
terlassen hat, den Irak-Krieg als völkerrechts-
widrig zu bezeichnen, wirkt sie daran mit, dass
Art. l NATO-Vertrag einen wesentlich anderen
Inhalt erhält als er mit dem Zustimmungsgesetz
zu diesem Vertrag vom Bundestag beschlossen
worden war.
– Der Einsatz der Bundeswehr-Tornados in Af-
ghanistan bedeutet notwendigerweise die Teil-
nahme Deutschlands an völkerrechtswidrigen
und vom NATO-Vertrag nicht gedeckten Mili-
täraktionen, denn
– die von den Bundeswehr-Tornados erfassten
Aufklärungsergebnisse werden an das ameri-
(C
(D
kanische Oberkommando übermittelt; dabei
ist trotz der in der Begründung der Beschluss-
vorlage genannten Restriktion im ISAF-Ope-
rationsplan nicht gewährleistet, dass die Auf-
klärungsergebnissc nicht zu anderen als den
dort genannten Zwecken im Rahmen der
Operation Endurmg Freedom (OEF) verwen-
det werden;
– die Kriegführung der USA im Rahmen der
OEF ist unter mehreren Aspekten völker-
rechtswidrig, nämlich
– sie lässt sich nicht mehr als Selbstvertei-
digung rechtfertigen und ist nicht auf ein
Mandat des Sicherheitsrats gestützt;
– sie überschreitet bei der Art und Weise,
insbesondere hinsichtlich der Auswir-
kungen auf die Zivilbevölkerung, selbst
die Ermächtigung der Regierung Karzai;
– sie ist im Hinblick auf die in Kauf ge-
nommenen sogenannten Kollateralschä-
den an der Zivil Bevölkerung mit den
völkerrechtlichen Regeln zum Schutz
der Zivilbevölkerung nicht vereinbar;
– sie verstößt hinsichtlich der Behandlung
von Gefangenen gegen fundamentale
menschenrechtliche Grundsätze.
– Indem die Bundesregierung den Einsatz der
Tornados in Afghanistan beschließt, nimmt sie
aktiv an einer Militärstrategie teil, die mit den
fundamentalen Grundsätzen der UN-Charta und
des Art. l des NATO-Vertrages unvereinbar ist.
Auf diese Weise unterstützt sie durch aktives
Handeln die von den USA betriebene still-
schweigende Änderung des Vertragsinhalts.
– Da diese Änderung des Vertragsinhalts über den
Rahmen des mit dem Zustimmungsgesetz fest-
gelegten Integrationsprogramms hinausgeht, ver-
letzt dieses Verhalten der Bundesregierung die
Mitwirkungsrechte des Bundestages. Denn eine
Fortentwicklung des NATO-Vertrages, die über
das Integrationsprogramm hinausgeht, bedarf ei-
ner förmlichen Vertragsänderung, welche gemäß
Art. 59 Abs. 2 GG nur auf der Basis eines Zu-
stimmungsgesetzes möglich ist.
Wir bitten Sie daher, die Bundesregierung aufzu-
fordern, ihren Antrag vom 8.2.2007 (BT-Drs. 16/4298)
zurückzunehmen. Eine Ausdehnung des deutschen
Engagements in Afghanistan ist aus den oben ge-
nannten Gründen nur möglich, wenn zuvor sicher-
gestellt ist, dass die NATO-Führungsmacht USA
sowohl mit ihren Rechtsbehaupiungen als auch mit
ihrer Kriegsführungspraxis auf den Boden des Völ-
kerrechts zurückkehrt und dass der stille Bedeu-
tungswandel von Art. l des NATO-Vortrages, der
aus der Duldung der völkerrechtswidrigen Praxis
der NATO-Führungsmacht durch die übrigen
NATO-Staaten folgt, gestoppt wird. Der Bundestag
sollte sich daher erst dann, wenn diese Vorausset-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8183
(A) )
(B) )
zungen erfüllt sind, mit einem entsprechenden An-
trag der Bundesregierung befassen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass durch den
beantragten Beschluss des Bundestages nicht nur
ein Regierungshandeln gebilligt wurde, das aus den
dargelegten Gründen mit den Rechten und Pflichten
des Bundestages aus Art. 59 Abs. 2 GG unvereinbar
ist, sondern dass dieser Beschluss auch Rechte je-
des einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. l GG
verletzen würde. Da das Handeln der Regierung mit
dem NATO-Vertrag in so fundamentaler Weise un-
vereinbar ist, dass es nur nach Änderung dieses
Vertrages zulässig wäre, werden den Abgeordneten
ihre Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte ent-
zogen, wenn die Parlamentsmehrheit der Regierung
für ein solches Handeln grünes Licht gibt, ohne
dass zuvor eine förmliche Vertragsänderung stattge-
funden hat, über welche die Abgeordneten im Ver-
fahren der Zustimmungsgesetzgebung beraten und
mitentscheiden konnten. Stünde am 9. März 2007
eine Änderung des NATO-Vertrages auf der Tages-
ordnung, durch welche die NATO die Führung von
Präventivkriegen zu ihrer Aufgabe macht, dann
wäre es klar, dass es dafür keine Mehrheit im Bun-
destag gäbe. Mit dem jetzt eingeschlagenen Verfah-
ren wird eine Fortentwicklung des NATO-Vertrages
vorangetrieben, die zu demselben Ergebnis führt.
Diese Entwicklung ist jedoch nicht Gegenstand der
Beratung und Entscheidung des Bundestages.
Anlage 3
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (79. Sit-
zung, Tagesordnungspunkt 19)
Christin Lambrecht (SPD): Die Bundesregierung
hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Rechtsberatungsrechts vorgelegt. Mit dieser Reform soll
das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsbera-
tungsgesetz aufgehoben und durch ein modernes Rechts-
dienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Ziel ist
die Schaffung einer zeitgemäßen, europafesten Regelung
für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen.
Der Entwurf trägt dem heutigen Wirtschaftsleben
Rechnung, wo kaum noch eine geschäftliche Tätigkeit
ohne rechtliche Auswirkungen bleibt. Um den geänder-
ten Anforderungen des Wirtschaftslebens gerecht zu
werden, soll es künftig auch möglich sein, im Zusam-
menhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit Rechts-
dienstleistungen zu erbringen. Die Erledigung fremder
Rechtsangelegenheiten war bislang den Rechtsanwälten
und Personen mit einer besonderen Erlaubnis zur Rechts-
beratung, wie etwa Steuerberatern oder Inkassounterneh-
men vorbehalten. Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienst-
leistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, sollen
daher künftig von allen unternehmerisch tätigen Perso-
nen erbracht werden dürfen. Das RDG definiert den Be-
griff der Rechtsdienstleistung erstmals einheitlich als
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ede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten,
obald sie eine besondere rechtliche Prüfung des Einzel-
alls erfordert. Nur noch die Fälle echter Rechtsanwen-
ung sollen allein dem Anwalt vorbehalten werden.
arunter fallen beispielsweise nicht die allgemeine Auf-
lärung über rechtliche Hintergründe, etwa wenn ein
ieterverein durch ein Rundschreiben alle Mieter einer
ohnanlage über die nach dem BGB bestehenden Min-
erungsrechte bei Modernisierungsmaßnahmen aufklärt,
der auch die Geltendmachung einfacher Ansprüche,
um Beispiel durch eine Kfz-Werkstatt.
Gleichzeitig muss das Gesetz aber garantieren, dass
er Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung
llein Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehal-
en bleiben. Das RDG bezweckt daher keineswegs die
inführung einer umfassenden Rechtsdienstleistungsbe-
ugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft. Es soll also
uch künftig dabei bleiben: Wer umfassend rechtlich be-
aten will, muss auch künftig Volljurist sein – das heißt
r muss beide juristischen Staatsexamen bestanden ha-
en und als Rechtsanwalt zugelassen sein. Für die
echtsuchenden ist es wichtig, sich auch künftig darauf
erlassen zu können, dass umfassender Rechtsrat nur
on Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt wird,
ie gesetzlich in besonderer Weise zur Unabhängigkeit,
erschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteres-
en verpflichtet sind. Damit wird es auch in Zukunft
eine umfassende Rechtsberatungsbefugnis für Fach-
ochschulabsolventen (hier vor allem Diplom-Wirt-
chaftsjuristen) oder Absolventen des ersten juristischen
xamens geben.
Allerdings werden durch den vorliegenden Entwurf
uch zahlreiche Fragen aufgeworfen:
Rechtsdienstleistungen sind nach dem Entwurf immer
ann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs-
der Tätigkeitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der
it der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehören.
afür reicht es aus, dass die Tätigkeit eine zum Tätig-
eitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der Vertrags-
flichten gehörige Nebenleistung darstellt. Die Rechts-
ienstleistung darf also nach ihrem Gewicht und ihrer
edeutung nicht im Mittelpunkt des Leistungsangebots
tehen und muss zum Berufsbild gehören. So eröffnet
ereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte
en Anwendungsbereich des RDG. In diesen Fällen
önnte die Rechtsprüfung durch Nichtanwälte erfolgen,
enn es sich um eine (nach § 5 RDG) zulässige Neben-
eistung handelt, denn das RDG würde allen Berufsgrup-
en ermöglichen, Rechtsdienstleistungen als Nebenleis-
ungen zu erbringen. Klärungsbedarf sehe ich hier noch
ezüglich der Fälle, in denen ein Architekt über Fragen
es Baurechts oder gar der im Baurecht sehr komplizier-
en Sachmängelhaftung berät. Weitere Beispiele aus dem
irtschaftsleben, die ich für kritisch erachte, sind die
anierungs- oder Insolvenzberatung durch Diplom-Be-
riebswirte, Diplom-Kaufleute oder Diplom-Wirtschafts-
uristen sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermö-
ens- oder Unternehmensnachfolge durch Banken.
Es wird auch künftig der Rechtsprechung überlassen
leiben, im Einzelnen zu bestimmen, welche Rechts-
8184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
(A) )
(B) )
dienstleistungen – etwa bei Unternehmensberatern – noch
als Nebenleistung anzusehen sind. Der Gesetzentwurf
gibt den Gerichten für die Entscheidung, ob eine Neben-
leistung vorliegt, aber konkrete Entscheidungskriterien
an die Hand. Prüfungsmaßstab ist neben Umfang und
Inhalt einer Tätigkeit und ihrer Bedeutung für den
Rechtsuchenden, ob hierfür die umfassende rechtliche
Ausbildung des Rechtsanwalts oder seine besondere
Pflichtenstellung im Rechtssystem erforderlich ist, oder
ob die juristische Qualifikation des nichtanwaltlichen
Dienstleisters ausreicht.
Hier sehe ich noch einigen Klärungsbedarf.
Das RDG ermöglicht allerdings neue Formen der Zu-
sammenarbeit mit Rechtsanwälten. Wo Rechtsdienstleis-
tungen nicht lediglich Nebenleistung sind, sollen diese
künftig gleichwohl „aus einer Hand“ angeboten werden
können. Dies entspricht den Wünschen der Wirtschaft
und der Mandanten. Außerdem eröffnet es der Rechtsan-
waltschaft neue Marktchancen. Deshalb soll es zulässig
sein, einen Rechtsanwalt für einzelne juristische Fragen
hinzuziehen. Beispielsweise, wenn ein Architekt einen
Anwalt einschaltet, um baurechtliche Fragen für ein ge-
nehmigungspflichtiges Vorhaben zu klären. Zulässig
wird es auch sein, dass Rechtsanwälten mit Angehörigen
anderer Berufe fest zusammenarbeiten. (Unternehmens-
berater, nichtanwaltliche Mediatoren, Architekten, Ärzte
etc.). Dabei wird klargestellt, dass die Rechtsanwältin
oder der Rechtsanwalt in diesem Rahmen stets selbst-
ständig und eigenverantwortlich arbeiten muss, sodass
Unternehmensjuristen auch in Zukunft keine Rechts-
dienstleistungen erbringen dürfen. Die Bank darf umfas-
sende Rechtsdienstleistungen für ihre Kunden nicht
durch einen angestellten Syndikusanwalt erbringen las-
sen. Dem Anliegen der Diplomjuristen, die an den Fach-
hochschulen ursprünglich mit dem Ziel einer abhängigen
Beschäftigung in Verwaltung oder Wirtschaft ausgebil-
det wurden, auch selbstständig tätig werden zu können,
trägt der Gesetzentwurf damit Rechnung. Durch die
Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung,
die Erweiterung der zulässigen Nebenleistungen und die
Vielzahl an neuen Möglichkeiten beruflicher Zusam-
menarbeit gibt es auch für Diplomjuristen ein neues Be-
tätigungsfeld.
Lassen Sie mich auch noch auf einen weiteren kriti-
schen Punkt eingehen: Der Entwurf gibt Rechtsdienst-
leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer wirt-
schaftlichen Betätigung stehen, insgesamt frei und
schafft das Verbot der altruistischen Rechtsberatung ab.
Das bürgerschaftliche Engagement wird damit gefördert.
Auch bei der altruistischen Rechtsberatung müssen aber
Mindeststandards gelten, die die Beratenen vor unquali-
fiziertem Rat schützen. Deshalb müssen alle Personen
und Organisationen, die außerhalb des Familien- und
Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, ent-
weder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte ju-
ristische Anleitung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterin-
nen sicherstellen. § 6 RDG erklärt die unentgeltliche
Rechtsdienstleistung grundsätzlich für zulässig: Rechts-
dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer
entgeltlichen Tätigkeit stehen, sollen künftig erlaubt
sein. Das betrifft einerseits die Rechtsberatung im Fami-
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ien- und Freundeskreis und begünstigt andererseits die
ltruistische, karitative Rechtsberatung. Der Begriff der
nentgeltlichkeit wird enger als im Bürgerlichen Recht
efiniert. „Kostenlose“ Serviceangebote (etwa die von
iner Bank für den – potenziellen – Kunden kostenlos
nd unverbindlich angebotene Testamentsberatung) sind
anach nicht unentgeltlich im Sinne des RDG, weil sie
m Zusammenhang mit dem entgeltlichen Geschäft ste-
en, für das geworben werden soll. Werden zum Beispiel
n einem Verein oder in sozialen Einrichtungen unent-
eltlich Rechtsdienstleistungen angeboten, muss die
ualität der Rechtsdienstleistung dadurch sichergestellt
ein, dass eine juristisch qualifizierte Person daran betei-
igt wird. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass
ie Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer Person
rbracht wird, die beide Staatsexamen bestanden hat.
Bei den anstehenden Beratungen müssen wir aber
uch ein besonderes Augenmerk auf die Verbraucher-
nteressen haben. Denn sie vertrauen darauf, dass wer
azu berechtigt ist Rechtsrat zu geben, auch entspre-
hend qualifiziert ist. Was ist aber, wenn der Rat falsch
nd ein Schaden entstanden ist. Die Berufshaftpflicht,
ie bei Rechtsanwälten verpflichtend ist, greift hier
icht. Wer steht für den Schaden? All diesen Fragen
üssen wir uns in den anstehenden Beratungen stellen
nd Antworten finden.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Axel Berg und Gabriele
Groneberg (beide SPD) zur Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz –
GKV-WSG) (80. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 27 a)
Die große Koalition hatte zum Ziel, mit der Gesund-
eitsreform eine nachhaltige und gerechte Finanzierung
es Gesundheitswesens zu sichern. Als Ergebnis der Re-
orm sollte ein leistungsfähiges, solidarisches und demo-
rafiefestes Gesundheitswesen entstehen.
Trotz einzelner Strukturreformen, die positiv bewertet
erden können, wie den zunächst erreichten Erhalt des
eistungskatalogs der GKV sowie die Umwandlung bis-
eriger Ermessensleistungen und Verbesserungen (Mut-
er-Vater-Kind-Kuren, geriatrische Rehabilitation; Imp-
ungen) in Pflichtleistungen oder die Kosten-Nutzen-
ewertung von Arzneimitteln, die auch den therapeuti-
chen Nutzen berücksichtigt, ist das Ergebnis der Ge-
undheitsreform als Kompromiss innerhalb der großen
oalition enttäuschend und nicht zielführend.
Aus Gründen der Staatsräson stimme ich zu, halte
ber die Kritik aufrecht. Letztlich, so meine Befürchtung
chwächt diese Gesundheitsreform die Solidarität in der
esetzlichen Krankenversicherung und führt zu einer
inseitigen Belastung der gesetzlich Versicherten.
leichzeitig ist zu befürchten, dass es als Folge der zur
bstimmung stehenden Regelungen zu Leistungsaus-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8185
(A) )
(B) )
grenzungen kommen wird und die Reform haushalts-
technisch mittelfristig nicht finanziert ist.
Besonders folgende Gründe lassen mich an der Nach-
haltigkeit der Reform zweifeln:
1. Der Gesundheitsfond lässt die private Krankenversi-
cherung außen vor, anstatt sie in die solidarische Fi-
nanzierung des Gesundheitswesens einzubeziehen.
Das Fondsmodell führt zu einem Wettbewerb über die
Zusatzbeiträge. Diese sind sozial ungerecht und be-
lasten einseitig die Versicherten.
2. Es ist zu befürchten, dass die geplanten Neuregelun-
gen zum Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) unzu-
reichend sind. Die Morbiditäten der Versicherten in
den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen werden
nur unzureichend abgebildet, sodass letztlich ein Kas-
senwettbewerb um die besten Risiken statt um die
beste Qualität stattfinden wird. Es wird daher Kassen
geben, die sofort einen Zusatzbeitrag erheben müs-
sen, da der Betrag aus dem Fonds nicht ausreicht und
der Morbi-RSA unzureichend ist.
3. Die geplanten Wahlleistungs- und Selbstbehalttarife
führen zu einer weiteren Privatisierung der Krank-
heitskosten. Die auf Druck der Privaten-Krankenver-
sicherungs-Lobby und der CDU/CSU entschärften
Regelungen beim Basistarif belasten die gesetzliche
Krankenversicherung weiter, weil sie zu einer Ab-
wanderung bisher freiwillig Versicherter in die pri-
vate Krankenversicherung führen werden.
4. Die gesetzlichen Kassen haben für 2007 spürbare Bei-
tragserhöhungen beschlossen. Diese Entwicklung ist
im Zusammenhang steigender Lohnnebenkosten, die
dem notwendigen Ziel einer Konjunkturstabilisierung
entgegenstehen, äußerst bedenklich.
5. Gravierend ist, dass ein konkreter Vorschlag zur Ge-
genfinanzierung des Steuerzuschusses, den die GKV
pauschal für gesellschaftliche Leistung erhält, fehlt.
6. Die fehlende Gegenfinanzierung betrifft vor allen
Dingen den in der Gesundheitsreform enthaltenen
Aufwuchs der Steuermittel für die nächsten Jahre. Ab
2009 ist ein Aufwuchs um jährlich weitere 1,5 Milli-
arden Euro notwendig, sodass bereits 2011 7 Milliar-
den Euro fällig werden, 14 Milliarden Euro im Jahr
2016. Hinzu kommen weitere Risiken, die mit circa
2 Milliarden Euro zu beziffern sind, ungeachtet der
Risiken, die in konjunkturellen Zyklen und der Zins-
entwicklung möglich sind.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 16/4367, Fragen 1 und 2):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass trotz des Wirt-
schaftsaufschwungs von im Schnitt 2,8 Prozent in den neuen
Ländern im Jahr 2006 bisher keine höhere Nachfrage nach
Krediten durch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) bei den ostdeutschen Sparkassen zu
verzeichnen ist?
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Wie fördert die Bundesregierung das Wirtschaftswachs-
tum von Kleinstunternehmen und KMU in den neuen Län-
dern, und wie misst sie den Erfolg dieser Maßnahmen?
u Frage 1:
Der Bundesregierung liegen keine selbst erhobenen
aten darüber vor, wie und mit welcher Tendenz sich die
reditvergabe der ostdeutschen Sparkassen entwickelt
at. Die vom Ostdeutschen Sparkassenverband gerade
orgelegten Zahlen für das Kreditneugeschäft mit allen
nternehmen, also nicht nur der kleinsten, kleinen und
ittleren Unternehmen, zeigen, dass 2006 das Vorjah-
esniveau allerdings mit starken länderindividuellen
chwankungen – in etwa wieder erreicht worden ist.
as die staatlichen Förderkredite anbelangt, so ist fest-
uhalten, dass vom Jahr 2005 zu 2006 die ERP-Förder-
redite in allen östlichen Ländern praktisch unverändert
ind und bei der KfW Mittelstandsbank sogar leicht an-
estiegen sind.
u Frage 2:
Der Bund ist bei der Förderung von Gründern und
on kleinen und mittleren Unternehmen mit Program-
en des ERP-Sondervermögens und der KfW sehr breit
ufgestellt. Eine besonders intensive Förderung wird
urch die Programme ERP-Kapital für Gründung und
RP-Kapital für Wachstum erzielt. Im Kreditbereich
ietet die KfW ihr Basisprogramm – den KfW-Unter-
ehmerkredit – an. Dieser wird für kleine Gründungs-
orhaben und kleine Unternehmen ergänzt – zum Bei-
piel durch das StartGeld und das Mikrodarlehen. Dabei
estehen nach wie vor zahlreiche Förderprälerenzen für
ie neuen Länder bei der Zinsverbilligung, bei den An-
orderungen an den Einsatz eigener Mittel, bei den Lauf-
eiten der Kredite und der Mitfinanzierungsquote. Für
ie neuen Länder wurden in ERP- und KfW-Program-
en in der Mittelstandsförderung seit 1990 rund 60 Mil-
iarden Euro zugesagt, womit Investitionen in Höhe von
und 102 Milliarden Euro realisiert werden konnten.
inzu kommen Zusagen über 79 Milliarden Euro im Be-
eich der Wohnungswirtschaft, des Umweltschutzes und
er Infrastruktur, mit denen Investitionen von 140 Milli-
rden Euro angestoßen wurden, wovon insbesondere die
ittelständisch geprägte Bauwirtschaft und das Hand-
erk als Auftragnehmer profitiert haben. Um die aktu-
lle Finanzierungssituation kleiner und mittlerer Unter-
ehmen auch in den neuen Ländern zuverlässig
inschätzen zu können, lässt die Bundesregierung Befra-
ungen und Analysen durchführen, zum Beispiel das
fW-Mittelstandspanel, die von KfW und Wirtschafts-
erbänden gemeinsam durchgeführte Unternehmensbe-
ragung oder die KfW-Sonderpublikation „15 Jahre
eue Länder“. Die Analysen bestätigen immer wieder
inen sehr wichtigen Punkt: Die Finanzierungsprobleme
er ost- und westdeutschen Mittelständler sind im We-
entlichen dieselben. Unterschiede ergeben sich dadurch,
ass im Osten eine andere Größen- und Branchenstruk-
ur besteht als im Westen. So ist die Unternehmensstruk-
ur zum Beispiel in den neuen Ländern deutlich kleintei-
iger. Deshalb dürften die zu erwartenden Effekte der
evorstehenden Programmmodifikationen der KfW zu-
unsten gerade der kleineren Unternehmen besonders
8186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
(A) )
(B) )
den ostdeutschen Mittelstand begünstigen. In naher Zu-
kunft werden die beiden Programme StartGeld und
Mikrodarlehen für Gründer und junge Unternehmen zu-
sammengefasst und entscheidend verbessert. Intensiv
arbeitet die KfW auch derzeit daran, ein neues standardi-
siertes und sehr schlankes Kreditprodukt zur Finanzie-
rung von Investitionen kleiner etablierter Mittelständler
marktreif zu machen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/4367, Frage 3):
Wie ist die Position der Bundesregierung zur Forderung
nach einer Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge beim
BAföG um mindestens 10 Prozent im kommenden Jahr, nach-
dem sie in diesem Jahr im sechsten Jahr in Folge eine Anpas-
sung ausgeschlossen hat, und in welcher Form wird darüber
entschieden?
Angesichts der nach wie vor angespannten Haushalts-
lage kann derzeit eine Anpassung der Freibeträge, Be-
darfssätze, Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach
dem BAföG nicht erfolgen. Die Bundesregierung hat in
ihrem 17. Bericht nach § 35 BAföG bereits angekündigt,
dass sie die Tragfähigkeit dieser Bewertung fortlaufend
beobachten und erforderlichenfalls auch unabhängig von
der Vorlage des nächsten Berichts mit geeigneten Vor-
schlägen reagieren wird.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Kortmann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) (Drucksa-
che 16/4367, Frage 4):
Wie beurteilt die Bundesregierung die angebliche Unter-
stützung der Vereinigung Islamischer Gerichte, die maßgeblich
an der instabilen Lage in Somalia beteiligt ist, durch Eritrea mit
Waffen und finanziellen Mitteln vor dem Hintergrund, dass
Eritrea zu den Partnerländern für umfassende deutsche Ent-
wicklungszusammenarbeit gehört und im Jahr 2005 3,2 Mil-
lionen Euro an deutscher Entwicklungszusammenarbeit zur
Verfügung gestellt bekommen hat?
Die Bundesregierung hat den Bericht der Monitoring
Group vom 21. November 2006 (S/2006/913) über Ver-
letzung des VN-Waffenembargos gegenüber Somalia
mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, in dem erneut
über Waffenlieferungen unter anderem Eritreas nach So-
malia berichtet wird. Eritrea hatte diese Angaben als
falsch zurück gewiesen. Der VN-Sicherheitsrat hat in
der Resolution 1724 vom 29. November 2006 den VN-
Generalsekretär aufgerufen, zusätzlich zu dem bestehen-
den Sanktionsausschuss eine Überprüfungsgruppe ein-
zusetzen, die unter anderem Embargobrecher benennen
soll mit dem Ziel, den Sicherheitsrat bei der Verabschie-
dung zusätzlicher Maßnahmen zu unterstützen. Embargo-
brecher müssen daher mit Maßnahmen des Sicherheits-
rates rechnen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea
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ein geeignetes Mittel wäre, um die Durchsetzung des
affenembargos zu verbessern. Die Entwicklungszu-
ammenarbeit mit Schwerpunkt Wasser- und Sanitärver-
orgung zielt auf die Verbesserung der Lebensbedingun-
en der äußerst bedürftigen eritreischen Bevölkerung
nd dient damit der langfristigen Armutsbekämpfung als
inem zentralen Ziel deutscher Entwicklungs- und Au-
enpolitik.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Müller auf die Fragen der
bgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 16/4367, Fragen 9 und 9):
Wie ist der Stand der Umsetzung des 10-Punkte-Sofort-
programms als Konsequenz auf den Fleischskandal im No-
vember 2005, vor allem im Hinblick auf die beabsichtigte
Meldepflicht (Nummer 2 des Sofortprogramms), die Mittei-
lungspflicht (Nummer 6 des Sofortprogramms) und der Risi-
kobewertungen (Nummer 8 des Sofortprogramms)?
Welche Bundesländer haben seit November 2005 eine
Aufstockung ihres Personals in der Lebensmittelüberwachung
vorgenommen, und in welchem Umfang?
u Frage 8:
1. Zur Meldepflicht (Nr. 2 Sofortprogramms): Das
undesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz hält die Einführung der in Nummer 2
es Sofortprogramms angesprochenen Meldepflicht
ach wie vor für notwendig. Nachdem Herr Kommissar
yprianou nach ursprünglich offener Bewertung mitge-
eilt hat, dass die Kommission zum gegenwärtigen Zeit-
unkt die Erweiterung der Meldepflicht nicht plane,
ird eine entsprechende nationale Regelung in einem
esetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Fut-
ermittelgesetzbuches aufgenommen, der in Kürze vor-
elegt werden wird.
2. Zur Mitteilungspflicht (Nr. 6 des Sofortprogramms):
m Gesetz zur Regelung der Verbraucherinformation, das
om Bundespräsidenten nicht ausgefertigt worden ist
nd damit nicht in Kraft treten konnte, war eine Ände-
ung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
nthalten, wonach die Staatsanwaltschaft grundsätzlich
erpflichtet wurde, die Überwachungsbehörden unver-
üglich über die Einleitung eines Strafverfahrens im Le-
ensmittel- und Futtermittelbereich unter Angabe der
echtsvorschriften, gegen die verstoßen wurde, zu infor-
ieren. Das Bundesministerium für Ernährung, Land-
irtschaft und Verbraucherschutz wird weiter mit Nach-
ruck auf eine derartige Regelung hinwirken.
3. Zur Risikobewertung (Nr. 8 des Sofortprogramms):
ereits jetzt ist gewährleistet, daß Risikobewertungen
om Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch für
ie Länder durchgeführt werden. Dieser koordinierende
chritt ist für Fälle, die Gesundheit beeinträchtigen, in
er Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schnellwarnsys-
em verankert worden. Die Allgemeine Verwaltungsvor-
chrift Schnellwarnsystem ist am 1. Januar 2006 in Kraft
etreten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8187
(A) )
(B) )
Zu Frage: 9
Die Bundesländer sind zuständig für die Durchfüh-
rung der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Le-
bensmittelsicherheit. Hierzu zählt auch, entsprechende
Kontrollpersonal einzusetzen, das die erforderlichen
Aufgaben wahrnimmt.
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor-
mationen über Aufstockungen des Personals bei den für
die Durchführung der Lebensmittelüberwachung zustän-
digen Ländern vor.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Frage 10):
Wie ist der Stand der Einführung eines Qualitätsmanage-
mentsystems in der Lebensmittelüberwachung auf Landes-
und Bundesebene?
Auf der Grundlage der gemeinschaftsrechtlichen Re-
gelungen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kon-
trollverordnung) wie auch der AVV Rahmenüberwa-
chung (Rüb) richten sich Regelungen, die die Einführung
von Qualitätsmanagementsystemen fordern, an die für
die Durchführung der jeweiligen Rechtsvorschriften zu-
ständigen Stellen. Konkretisierend hierzu haben die zu-
ständigen Behörden der Länder nach § 5 Abs. 3 der AVV
Rüb zur Verbesserung der Transparenz und Nachvoll-
ziehbarkeit spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007
Qualitätsmanagementsysteme einzurichten. Der Bundes-
regierung liegen keine tagesaktuellen Erkenntnisse darü-
ber vor, wie weit der Stand der Einführung von Qualitäts-
managementsystemen in den Ländern fortgeschritten ist.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Frage 11):
Wie hoch ist der Anteil von Personen ostdeutscher Her-
kunft an Grundwehrdienstleistenden, Zeitsoldaten und Be-
rufssoldaten in der Bundeswehr?
Der Anteil der Soldatinnen und Soldaten in der Bun-
deswehr, die aus den neuen Bundesländern stammen, be-
trägt mit Stand 14. Februar 2007 insgesamt 87 417, dies
entspricht 34,70 Prozent. Hiervon entfallen auf: Berufs-
soldatinnen/Berufssoldaten 9 216 Personen, entspricht
15,89 Prozent; Soldatinnen/Soldaten auf Zeit 52 678
Personen, entspricht 40,15 Prozent und Wehrdienstleis-
tende 25 523 Personen, entspricht 40,72 Prozent. Bei der
Verteilung der Wehrdienstleistenden aus den neuen Bun-
desländern entfallen auf die Grundwehrdienstleistenden
(GWDL) 13 121 Personen, entspricht 33,70 Prozent und
freiwillig zusätzlich Wehrdienst Leistende (FWDL)
12 402 Personen, entspricht 52,23 Prozent.
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nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
en der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
INKE) (Drucksache 16/4367, Fragen 12 und 13):
Mit welchem Kerosinverbrauch und welchem Kohlendi-
oxidausstoß rechnet die Bundesregierung beim Einsatz der
Bundeswehrtornados in Afghanistan insgesamt und pro Flug-
stunde?
Welche Wirkung haben die Kriege im Irak und in Afgha-
nistan auf die Klimaveränderung, und welche Informationen
hat die Bundesregierung über den Kohlendioxidausstoß durch
die benannten Kriegshandlungen pro Jahr?
Zu Frage 12:
Der Kraftstoffverbrauch des Waffensystems TOR-
ADO liegt in Abhängigkeit von Flughöhe, Flugge-
chwindigkeit und anderen Variablen zwischen 30 und
00 kg pro Minute. Hieraus ergibt sich ein Kraftstoffver-
rauch pro Flugstunde zwischen 1 800 und 6 000 kg.
us einem Kilogramm des Turbinenkraftstoffs Kerosin
nd 3,4 kg Sauerstoff entstehen bei der Verbrennung im
riebwerk rund 3,15 kg Kohlendioxid (CO2) und 1,24 kg
asserdampf. Unter Zugrundelegung der eben genann-
en Verbrauchszahlen ergeben sich nach Berechnungen
es Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt durch
ie Verbrennung von l 000 kg Kerosin mittlerer Qualität
n einem Turbinenluftstrahltriebwerk circa 3 150 kg
ohlendioxid. Daneben entstehen weitere Abgaskompo-
enten. Der zu erwartende Gesamtkraftstoffverbrauch
ährend eines sechsmonatigen Einsatzes ist abhängig
on der durchschnittlichen Flugdauer, dem durchschnitt-
ichen Kraftstoffdurchfluss, der Anzahl der Flüge pro
ag und der Flugtage pro Monat. Hierüber sind noch
eine verlässlichen Angaben möglich. Da der geplante
insatz in Afghanistan nicht zusätzlich zu den in
eutschland stattfindenden Übungsflügen erfolgt, ist in
er Gesamtbilanz dem Kerosinverbrauch in Afghanistan
er Minderverbrauch in Deutschland gegenzurechnen.
Zu Frage 13:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor,
ie Aussagen zu Auswirkungen der Einsätze anderer Na-
ionen im Irak oder zu Einsätzen der NATO und anderer
ationen in Afghanistan hinsichtlich einer Klimaverän-
erung regional oder global zulassen. Die Bundesregie-
ung verfügt nicht über Informationen zum Kohlendioxid-
usstoß pro Jahr durch die benannten Einsätze im Irak
nd in Afghanistan.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
rage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
Drucksache 16/4367, Frage 14):
Welche Voraussetzungen muss eine Privatperson erfüllen,
um in den Genuss von personeller Unterstützung durch
310 Soldaten der Bundeswehr zu kommen, wie sie der Veran-
stalter der Münchner Sicherheitskonferenz erhalten hatte?
8188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
(A) )
(B) )
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwal-
tungsgerichts gehört zu den nach der Verfassung zulässi-
gen Befugnissen der Bundeswehr die Wahrnehmung von
Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit. Soldatinnen und
Soldaten können daher außer zur Wahrnehmung ihrer
originären Aufgaben auch im Interesse der Öffentlich-
keitsarbeit Veranstaltungen Dritter – auch von Privatper-
sonen – unterstützen. Im Übrigen verweise ich auf mein
Antwortschreiben vom 20. Februar 2007 auf ihre
Frage 2/91 „Grundlage für den Einsatz von Bundes-
wehrsoldaten anlässlich der Sicherheitskonferenz in
München“ vom 22. Februar 2007.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
(Drucksache 16/4367, Frage 15):
Wie viele Soldaten sind im Jahr 2006 bei Auslandseinsät-
zen der Bundeswehr einsatzbedingt verletzt worden?
In besonderen Auslandsverwendungen der Bundes-
wehr wurden im Jahr 2006 insgesamt 18 Bundeswehran-
gehörige einsatzbedingt verletzt.
– Feindeinwirkung (Sprengstoffanschlag, Beschuss):
10 Soldaten
– KFZ-Unfall: 6 Soldaten
– Schießunfall: 2 Soldaten
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 16 und 17):
Wenn die Bundesregierung, wie am 9. Februar 2007 von
der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend, Ursula von der Leyen, öffentlich angekündigt, den Aus-
bau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
über die Bestimmungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
hinaus anstrebt, will sie diesen durch eine gesetzliche Ände-
rung des SGB VIII oder durch eine Vereinbarung mit den
Ländern realisieren?
Sollte die Bundesregierung den wie von der Bundesminis-
terin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von
der Leyen, öffentlich angekündigten Ausbau der Kindertages-
betreuung für Kinder unter drei Jahren über die Bestimmun-
gen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hinaus umsetzen,
strebt sie dann gleichzeitig die Elternbeitragsfreiheit im Kin-
dergarten an, und wie hoch wären dann die zusätzlichen Kos-
ten für diese Maßnahmen?
Zu Frage 16:
Die Herstellung eines bedarfsgerechten und qualitäts-
orientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes für
Kinder, wie es zuletzt im Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) geregelt worden ist, hat für die Bundesregierung
oberste Priorität. Mit dem Ausbau der Bildung, Erzie-
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ung und Betreuung für die Kinder unter 3 Jahren, dem
lterngeld und der besseren steuerlichen Berücksichti-
ung von Kinderbetreuungskosten sowie einer familien-
reundlichen Arbeitswelt werden die Bedingungen für
unge Frauen und Männer entscheidend verbessert, sich
ür Kinder zu entscheiden und gleichzeitig Chancen im
rwerbsleben wahrnehmen zu können. Dabei gilt es die
nstrengungen zum Ausbau des Angebots über die im
AG gesetzten Ziele hinaus deutlich zu verstärken, um
en vorhandenen Bedarf abdecken zu können. In jedem
all wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung nur im
onstruktiven Miteinander aller staatlichen Kräfte zu ge-
talten sein. Frau Bundesministerin von der Leyen regt
azu einen „Pakt für Kinder“ an, um die weiteren
chritte für den Ausbau und für die Qualitätsoffensive in
er Kinderbetreuung gemeinsam festzulegen. Die Frage,
ie der Ausbau finanziell und strukturell abgesichert
erden kann, wird ein zentraler Gegenstand der Bera-
ungen sein.
u Frage 17:
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der
esuch des Kindergartens nach Möglichkeit für die El-
ern schrittweise kostenfrei gestellt werden sollte. Bil-
ung ist ein entscheidender Prozess für die Persönlich-
eitsentwicklung; sie erfolgt lebenslang und von Anfang
n. Nach und neben dem Elternhaus ist der Kindergarten
er wichtigste Ort elementarer Bildung. Der Zugang zu
en Einrichtungen sollte deshalb allen Kindern offen
ein und möglichst nicht durch Kostenbeiträge der Eltern
rschwert werden. Mit der Abschaffung bzw. Senkung
er Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens
st die Erwartung verbunden, dass alle Kinder und ge-
ade auch solche aus bildungsfernen Elternhäusern eine
rühe individuelle Förderung erhalten.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD
eshalb darauf verständigt, in einem ersten Schritt ge-
einsam mit den Ländern nach Wegen zu suchen, die
ereits in einigen Ländern umgesetzte bzw. vorgesehene
eitragsfreiheit der Eltern im letzten Kindergartenjahr
undesweit zu realisieren. Dabei ist der Bundesregie-
ung bewusst, dass eine Absenkung der bzw. ein Ver-
icht auf Elternbeiträge mit einer Kostenbelastung ver-
unden ist, die nach der Kompetenzordnung des
rundgesetzes Länder und Kommunen zu tragen haben.
ach geltendem Recht (§ 90 Abs. 1 SGB VIII) können
änder und Kommunen eigenverantwortlich entschei-
en, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge für die
nanspruchnahme von Kindertagesstätten erheben wol-
en. Die Bundesregierung wird das Gespräch mit Län-
ern und Kommunen suchen, wie die bereits in einigen
ändern vorgesehene bzw. umgesetzte Beitragsfreiheit
er Eltern im letzten Kindergartenjahr bundesweit reali-
iert werden kann. Dabei wird es unter anderem um die
rage gehen, wie Länder und Kommunen die ausfallen-
en Elternbeiträge kompensieren können, ohne den Aus-
au der Tagesbetreuung und die Qualität der Arbeit in
en Kindergärten zu gefährden, die oberste Priorität be-
itzen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8189
(A) )
(B) )
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 18 und 19):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die
finanzielle Beteiligung des Bundes beim Ausbau der Kinder-
betreuung in den Ländern?
Wo sieht die Bundesregierung angesichts der Vielzahl von
verschiedenen Vorschlägen seitens der Bundesregierung zur
Familienpolitik wie Ausbau der Kinderbetreuung, Einführung
eines Familiensplittings oder Kostenbefreiung von Kitage-
bühren die familienpolitischen Prioritäten, und wie sieht die
Gegenfinanzierung zu diesen Vorschlägen aus?
Zu Frage 18:
Aus dem allgemeinen Lastenverteilungsgrundsatz des
Art. 104 a Abs. 1 GG folgt, dass Bund und Länder geson-
dert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben ergeben. Die Finanzierung der Kinderbe-
treuung als Landesaufgabe liegt danach grundsätzlich in
der Verantwortung der Länder. Die Bundesregierung
sieht es aber auch als eine gesamtgesellschaftliche Auf-
gabe an, Verhältnisse in Deutschland zu schaffen, die kin-
der- und familienfreundlich sind. Wie die Kostenlasten zu
gestalten sind, wird insbesondere auch Gegenstand der
Beratungen in dem „Pakt für Kinder“ sein.
Zu Frage 19:
Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Fami-
lienpolitik an den Interessen der Eltern und der Kinder.
Gerade deshalb stellt sich angesichts der Tatsache, dass
das Finanzvolumen der familienunterstützenden Leis-
tungen in der Bundesrepublik insgesamt (auch im euro-
päischen Vergleich) sehr hoch ist, die Frage, ob diese
Förderungen zielgenau sind und den tatsächlichen An-
forderungen der Familien entsprechen.
Die Koalitionspartner haben sich deshalb darauf ver-
ständigt zu prüfen, ob das derzeitige System der mittel-
baren und unmittelbaren Förderung in allen Bereichen
sachgerecht ist und zu den angestrebten Ergebnissen
führt.
Die Bundesregierung stellt in dem von ihr initiierten
Kompetenzzentrum Familienleistungen die Übersicht-
lichkeit, die Wirksamkeit und die Zielgenauigkeit aller
familienbezogener Leistungen auf den Prüfstand. Im
Kontext dieser Prüfungen wird sie neue Strategien und
Konzepte entwickeln, die auch die Bildung, Erziehung
und Betreuung von Kindern betreffen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367,
Frage 20 ):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Ver-
besserung der pädagogischen Qualität und der Bildungsleis-
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tung im Elementarbereich, und erwägt sie in diesem Zusam-
menhang, die Ausbildung eines nennenswerten Anteils des
Personals in Kindertageseinrichtungen an der Fachhochschule
oder der Universität zu veranlassen?
Der quantitative Ausbau und eine Qualitätsoffensive
üssen zusammen kommen. Beide Aspekte werden Ge-
enstand der Beratungen in dem „Pakt für Kinder“ sein.
ur so kann die Erziehung, Förderung und Bildung un-
erer Kinder wirksam gestärkt werden. Die Bundesregie-
ung setzt deshalb einen Schwerpunk auf den qualitati-
en Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ziel ist eine gute
nd individuelle Förderung und Bildung der Kinder und
amit die Erhöhung der Qualität der Arbeit in Tages-
inrichtungen und in Tagespflegestellen. Bereits jetzt
ördert die Bundesregierung die Qualitätsentwicklung
urch vielfältige Modellversuche und Gutachten. Beson-
ers zu erwähnen ist die „Nationale Qualitätsinitiative
m System der Tageseinrichtungen für Kinder“ (NQI).
eitere Projekte befassen sich unter anderem mit
prachstandsfeststellung und Sprachförderung, der Be-
bachtung und Dokumentation von Lernprozessen und
em Übergang vom Kindergarten in die Schule.
Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird mit
SF-Mitteln in Höhe mindestens 10 Millionen Euro ge-
ördert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre
emühungen um Qualitätsentwicklung mit einer Quali-
ätsoffensive noch weiter zu verstärken, um Länder,
ommunen und freie Träger zu unterstützen. So wird sie
in umfassendes pädagogisches Konzept für die Betreu-
ng von Kindern unter drei Jahren entwickeln lassen.
usätzlich wird der Bund mit dem geplanten For-
chungsschwerpunkt „frühkindliche Bildung“ einen Bei-
rag zur Verwirklichung des Bildungsauftrags des Kin-
ergartens leisten. In diesem Rahmen ist die Konzept-
nd Instrumentenentwicklung für Bildungshäuser für die
ltersgruppe der Drei- bis Zehnjährigen zur inhaltlichen
erzahnung von Kindergarten und Grundschule vorge-
ehen. Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte
st beim fachlichen Ausbau der Kinderbetreuung von be-
onderer Bedeutung. Grundsätzlich sind die Länder für
ie Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und
rziehern verantwortlich. Gleichwohl sieht die Bundes-
egierung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pä-
agogischen Fachkräfte einen der Schlüssel für Quali-
ätsentwicklung in der Praxis. Entscheidender als das
usbildungsniveau ist aus Sicht der Bundesregierung
nd der Mehrzahl der Bundesländer die Ausbildungs-
ualität. Hier lassen sich auch im Rahmen der Fach-
chulausbildung Verbesserungen erreichen. Daher bietet
s sich an, wie an einigen Stellen bereits praktiziert,
urzfristig Möglichkeiten der Weiterbildung auf Hoch-
chulniveau zu eröffnen. Ein wichtiger Beitrag zur Qua-
itätssicherung und -steigerung besteht im Ausbau der
nterstützungssysteme für das pädagogisch tätige Perso-
al. Ein dichtes Netz an Beratung und Weiterbildungsan-
eboten kann einen besseren Transfer von wissenschaft-
ichen Erkenntnissen in der Praxis ermöglichen. Mit
lick auf die notwendige Qualitätsverbesserung und die
tärkung des Bildungsauftrages in Kindertageseinrich-
ungen gewinnt die kontinuierliche Fort- und Weiterbil-
ung einen immer höheren Stellenwert.
8190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
(A) )
(B) )
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367,
Frage 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen seitens
einzelner Länder, nach denen die Regelung der Kindertages-
betreuung ausschließlich in den Kompetenzbereich der Län-
der falle und der Bund hier überhaupt keine gesetzgeberischen
Befugnisse habe?
Diese Aussagen treffen nicht zu. Vielmehr steht dem
Bund die konkurrierende Kompetenz, zur Gesetzgebung
für die öffentliche Fürsorge zu (Artikel 74 Abs. l Nr. 7
GG). Auf dieser Grundlage hat der Gesetzgeber im Jahre
1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet.
Die anlässlich dieses Gesetzgebungsverfahrens zwi-
schen dem Bund und einzelnen Ländern streitige Frage
über die kompetenzrechtliche Zuordnung der Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen, namentlich im Kin-
dergarten, wurde inzwischen vom Bundesverfassungsge-
richt geklärt. Das Gericht sieht den Schwerpunkt des
„Kindergartenwesens“ nach wie vor in einer fürsorgen-
den Betreuung mit dem Ziel einer Förderung sozialer
Verhaltensweisen und damit (präventiver) Konfliktver-
meidung. Hinter dieser dem Bereich der öffentlichen
Fürsorge zuzuordnenden Aufgabe steht der vorschuli-
sche Bildungsauftrag zurück (BVerfGl 97,332,342).
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 22 und
23):
Wieso enthält der Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz
vor den Gefahren des Passivrauchs“ keine Mindestkriterien
für spezielle Raucherräume, und warum ist statt einer Ver-
pflichtung nur eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung
vorgesehen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass keine wirksamen
Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen das Rauchverbot
vorgesehen sind, und warum begehen nur die Raucher die
Ordnungswidrigkeit und nicht der Inhaber des Hausrechts
oder der Betreiber des Verkehrsmittels?
Zu Frage 22:
Der Gesetzentwurf enthält keine Mindestkriterien,
weil dies nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsverord-
nung festgelegt werden soll. Die Festlegung in der
Rechtsverordnung bietet die Möglichkeit, auf Erfahrun-
gen aus der Praxis und neue wissenschaftliche Erkennt-
nisse und technische Entwicklungen reagieren zu kön-
nen.
Zu Frage 23:
Im Gesetzentwurf sind Sanktionsmechanismen vorge-
sehen. Das Rauchen in einem Bereich mit Rauchverbot
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine angemessene
Durchsetzung der Rauchverbote wird damit durch die
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ätigkeit der jeweils zuständigen Ordnungsbehörden si-
hergestellt. Die Bundesregierung hält es nicht für erfor-
erlich, ein Bußgeld für die Inhaber des Hausrechts und
ie Betreiber von Verkehrsmitteln vorzusehen, wenn in
en Räumen oder Verkehrsmitteln, für die sie verant-
ortlich sind, gegen das Rauchverbot verstoßen wird.
uch bisherige Regelungen zu Rauchverboten im ge-
erblichen Straßenpersonenverkehr sehen dies nicht vor.
m Bereich des Bundes ist davon auszugehen, dass das
esetz auch ohne eine gegen den Inhaber des Hausrechts
irkende Sanktionsregelung umgesetzt wird.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen des Abgeordneten Jörg Rohde (FDP) (Druck-
ache 16/4367, Fragen 30 und 31):
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass
nach § 60 SGB V und den damit zusammenhängenden Kran-
kentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschus-
ses (BAnz. Nr. 18 (S. 1342) vom 28. Januar 2004 und BAnz.
Nr. 41 (S. 2937) vom 1. März 2005) auch akut und unabhän-
gig von der Behinderung erkrankte Schwerbehinderte mit den
Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder/und „H“ nur aufgrund ärztlicher
Verordnung und nach vorheriger Genehmigung durch die
Krankenkasse ein Taxi oder einen Mietwagen zu ambulanten
Arztbehandlungen nutzen können, und teilt die Bundesregie-
rung die Auffassung, dass durch die bürokratischen Hürden
der vorherigen (oder in Notfällen auch nachträglichen) ärztli-
chen Verordnung und vorherigen Genehmigung durch die je-
weilige Krankenkasse für die Betroffenen eine Hemm-
schwelle entsteht, die dazu führt, dass eine medizinisch
notwendige ärztliche Behandlung gar nicht oder erst zu einem
späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur
bürokratischen Entlastung mobilitätseingeschränkter Men-
schen mit Behinderung bei der ambulanten ärztlichen Be-
handlung von Krankheiten, die unvorhersehbar und unabhän-
gig von der jeweiligen Behinderung auftreten und einer
sofortigen ärztlichen Behandlung bedürfen, und wie begrün-
dete sie ihre Auffassung?
u Frage 30:
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche-
ung (GKV) gehören auch Fahrkosten im Zusammen-
ang mit medizinisch notwendigen Leistungen (§ 60 des
ünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Die Kran-
enkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im
usammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse
us zwingenden medizinischen Gründen notwendig
ind. Die bis zum 31. Dezember 2003 bestehende Mög-
ichkeit der Fahrkostenübernahme auch bei ambulanter
ehandlung in sogenannten Härtefällen nach § 61 SGB
wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
ufgehoben. Stattdessen bestimmt die neue Vorschrift,
ass Fahrten zur ambulanten Behandlung einer vorheri-
en Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen und
ur in ganz besonderen Ausnahmefällen von der Kran-
enkasse übernommen werden dürfen. Durch das GMG
urde dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe
ugewiesen, diese Ausnahmefälle in Richtlinien festzu-
egen. Mit der Änderung wird stärker als bisher auf die
edizinische Notwendigkeit der Fahrt abgestellt. Der
ehandelnde Arzt entscheidet, ob und inwieweit zwin-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8191
(A) )
(B) )
gende medizinische Gründe vorliegen. In besonderen
Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die
Fahrt auch im Nachhinein verordnet werden. Die Kran-
kenkasse kann dies gegebenenfalls durch den Medizini-
schen Dienst prüfen lassen.
Die Bundesregierung hält die Neuregelung für ange-
messen; sie stellt sicher, dass weiterhin Fahrkosten in
medizinisch zwingend erforderlichen Fällen übernom-
men werden, und verhindert gleichzeitig eine übermä-
ßige Kostenbelastung der Krankenkassen durch medizi-
nisch nicht angezeigte Krankenfahrten.
Zu Frage 31:
Änderungen der Fahrkostenregelung sind nicht ge-
plant.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa-
che 16/4367, Frage 37):
Wie ist es zu erklären, dass der damalige Bundesbeauf-
tragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik die Bundes-
regierung bzw. die Bundesregierung den Deutschen Bundes-
tag entweder wahrheitswidrig darüber informiert, dass „beim
Bundesbeauftragten [...] am 1. Januar 1997 bei insgesamt über
3 000 Mitarbeitern noch 15 ehemalige hauptamtliche Mitar-
beiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) als Ange-
stellte bzw. Arbeiter beschäftigt“ wurden (Antwort der Bun-
desregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS,
Bundestagsdrucksache 13/6744 vom 15. Januar 1997) oder
dass nach 1997 weitere ehemalige Mitarbeiter des MfS (heute
sollen es 57 sein) in der Behörde der/des BStU eingestellt
wurden?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der PDS, Bundestagsdrucksa-
che 13/6744 vom 15. Januar 1997, in der eine Zahl von
15 hauptamtlichen Mitarbeitern des ehemaligen MfS ge-
nannt wird, stützt sich auf einen Bericht der BStU vom
7. Januar 1997. Auf eine spätere Anfrage der CDU/
CSU-Fraktion berichtete die BStU am 9. März 1998,
noch 14 hauptamtliche Mitarbeiter des ehemaligen MfS
sowie zwei ehemalige inoffizielle Mitarbeiter zu be-
schäftigen. Ob nach März 1998 noch weitere Mitarbeiter
des ehemaligen MfS bei der BStU eingestellt wurden,
und wie viele Mitarbeiter des ehemaligen MfS heute
noch bei der BStU beschäftigt sind, ist Gegenstand des
Prüfungsauftrages, den der Beauftragte der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien erteilt hat. Ergebnisse der
Untersuchung erwartet der BKM Ende März 2007.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Ab-
geordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksache 16/4367,
Frage 38):
Wie beurteilt die Bundesregierung die unter anderem von
der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-
heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Re-
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publik geforderte Untersuchung, welche Bundestagsabgeord-
neten früherer Wahlperioden als inoffizielle Mitarbeiter für
das MfS tätig waren und welche Auswirkungen die Tätigkeit
des MfS auf die Arbeit des Deutschen Bundestages hatte?
Die Frage bezieht sich dem Wortlaut nach auf die
altung der Bundesregierung zu einer etwaigen Unter-
uchung, welche früheren Bundestagsabgeordneten als
noffizielle Mitarbeiter für das MfS tätig waren. Die
undesregierung äußert sich hierzu nicht, weil es allein
ngelegenheit des Deutschen Bundestages ist, über das
ür und Wider einer solchen Untersuchung zu entschei-
en. Soweit sich die Frage auf die Haltung der Bundes-
egierung zur Forderung der Bundesbeauftragten für die
tasi-Unterlagen beziehen sollte, gilt Entsprechendes.
ie Bundesregierung weist daraufhin, dass sie keine
ach-, sondern lediglich eine Rechtsaufsicht über die
StU hat.
nlage 22
Antwort
es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
bgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
Drucksache 16/4367, Frage 39):
Wann ist mit den Ergebnissen der Erhebung, wie viele
ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit
(MfS) der DDR in den einzelnen Bundesministerien sowie
oberen Bundesbehörden beschäftigt sind, die nach Angaben
der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 16/4347 vom
19. Februar 2006) in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich war, zu rechnen, und wenn eine solche Erhebung von
der Bundesregierung nicht beabsichtigt ist, warum nicht?
Über die unbefristete Beschäftigung ehemaliger Mit-
rbeiter des MfS wurde jeweils im Einzelfall entschie-
en. Dies entsprach den Regelungen des Einigungsver-
rages, der keine Gesetzesautomatik zur Auflösung von
rbeitsverhältnissen vorsah. Es gab nur die Möglichkeit
er ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Or-
entliche Kündigungen konnten nach dem Einigungs-
ertrag unter anderem wegen fehlender persönlicher
ignung bis zum 31. Dezember 1993 ausgesprochen
erden, was etwa der Fall war, wenn herausgehobene
unktionen im System der DDR wahrgenommen wur-
en. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kün-
igung war und ist nach dem Einigungsvertrag unter an-
erem dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer für das
fS tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsver-
ältnis unzumutbar erscheint. Aus den Tatsachen, die da-
als einer Beschäftigung nach Einzelfallprüfung nicht
ntgegenstanden, können heute jedoch keine dienst-
der arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr gezogen
erden. Die Bundesregierung verspricht sich von dem
rgebnis einer Erhebung, die einen großen Aufwand
uslöste, keine Erkenntnisse, die einen Handlungsbedarf
ur Folge haben. Dass die Bundesregierung – hier: der
eauftragte der Bundesregierung für Kultur und Me-
ien – demgegenüber die Untersuchung in der BStU ver-
nlasst hat, ergibt sich aus der besonderen Aufgabenstel-
ung dieser Behörde. Wenn ausgerechnet in der Bundes-
ehörde, die sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur
efasst, ehemalige Mitarbeiter des MfS beschäftigt wer-
8192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
(A) )
(B) )
den, sind ohne weiteres sensible Vertrauenstatbestände
berührt.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
(Drucksache 16/4367, Frage 40):
Wie ist es zu erklären, dass noch im Dezember 2006 in
Verlautbarungen der Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen De-
mokratischen Republik von 52 ehemaligen hauptamtlichen
und zwei ehemaligen inoffiziellen MfS-Mitarbeitern, die bei
der BStU beschäftigt sind, die Rede war und es nun 57 ehema-
lige hauptamtliche Mitarbeiter, also fünf Personen mehr, sein
sollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 16/4347, Ant-
wort zu Frage 8)?
Zur Beantwortung von Frage 8 der Kleinen Anfrage
der FDP-Fraktion hat der BKM die BStU um die Angabe
von aktuellen Zahlen gebeten. Die BStU hat daraufhin
noch einmal ihren eigenen Erkenntnisstand überprüft
und Mitte Januar 2007 festgestellt, dass 57 ehemalige
hauptamtliche MfS-Mitarbeiter bei ihr beschäftigt sind.
Bei diesen fünf weiteren, bisher in der Gesamtzahl 52
nicht aufgeführten Mitarbeitern, handelt es sich um
keine neu entdeckten Fälle. Alle hatten ihre MfS-Tätig-
keit bei der Einstellung für die Einzelfallprüfung offen-
gelegt.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 16/4367,
Frage 41):
Wie bewertet die Bundesregierung das Verfahren von
kommunalen Wohnungsgesellschaften zum Bespiel in Löbau,
einzelne Zimmer in Wohnungen von Arbeitslosengeld-II-
Empfängern zu verschließen, damit eine angemessene Woh-
nungsgröße und Miete erreicht werden, aber auch geringere
Mieteinnahmen (RTL Aktulell, vom 5. Februar 2007, DER
TAGESSPIEGEL, vom 8. Februar 2007), und wie bewertet
sie den Kontrollaufwand vor dem Hintergrund, dass alle An-
strengungen einer Vermittlung in Beschäftigung gelten soll-
ten?
Die Gewährung der Leistungen für Unterkunft und
Heizung obliegt im Rahmen der zweigeteilten Träger-
schaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende den kom-
munalen Trägern, die der Landesaufsicht unterliegen. Im
geschilderten Fall ist der Landkreis Löbau-Zittau nach
der Kommunalträger-Zulassungsverordnung alleiniger
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Unab-
hängig davon ist das geschilderte Vorgehen auch aus
Sicht der Bundesregierung zu kritisieren. Leistungen für
Unterkunft und Heizung sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1
SGB des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in
Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, so-
weit sie angemessen sind. Bei der Beurteilung der Ange-
messenheit kommt es letztlich darauf an, dass das Pro-
dukt aus der angemessenen Wohnfläche und dem
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ohnstandard, das sich in der Wohnungsmiete nieder-
chlägt, der Angemessenheit entspricht (Bundessozial-
ericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10 und
8/06 R), Damit würde es in den geschilderten Fällen
usreichen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft bei ent-
prechender Bereitschaft den jeweiligen Mietzins in den
eschilderten Fällen auf das vom kommunalen Träger
ls angemessen festgesetzte Niveau absenken würde. Ei-
es Kontrollaufwandes bedarf es daher nach Ansicht der
undesregierung nicht.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
bgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck-
ache 16/4367, Fragen 42 und 43):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von
der vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz
Münterfering, geforderten Einführung branchenabhängiger
Mindestlöhne im Hinblick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäf-
tigungssituation insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass
durch die Einführung von Mindestlöhnen sozialversiche-
rungspflichtige Arbeitsplätze durch Schwarzarbeit verdrängt
werden?
Die unterschiedlichen Aspekte einer Einführung von
indestlöhnen werden derzeit in verschiedenen Gre-
ien der Koalition diskutiert.
nlage 26
Antwort
es Staatsministers Gernot Erler auf die Fragen des Ab-
eordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/4367, Fragen 45 und
6):
Welche Konequenzen zieht die deutsche Ratspräsident-
schaft aus der Kritik von Kommissions-Vizepräsidenten
Margot Wallström am Ausschluss der Öffentlichkeit aus den
Vorbereitungen zur Berliner Erklärung und dem Konsulta-
tionsprozess zur Zukunft des Europäischen Verfassungsver-
trags?
In welcher Weise kommt die Bundesregierung der Bitte
der XXXVI. COSAC (Konferenz der Europaauschüsse) vom
19. bis 21. November 2006 in Helsinki an die deutsche Rats-
präsidentschaft nach, für die Erarbeitung der Berliner Dekla-
ration die Stellungnahmen der nationalen Parlamente einzu-
holen, und in welcher Form wird die Bundeskanzlerin als EU-
Ratspräsidentin dazu bei der XXXVII. COSAC am 13. und
14. Mai 2007 in Berlin Bericht erstatten?
u Frage 45:
Die Hinweise von Kommissions-Vizepräsidentin
argot Wallström zu den Vorbereitungen der Berliner
rklärung sind von der Presse teilweise missverständlich
ufgegriffen worden. Sie hat der deutschen Ratspräsi-
entschaft wiederholt ihre Unterstützung versichert,
nter anderem auf dem Rat für allgemeine Angelegen-
eiten am 12. Februar 2007. Das Anliegen von Kommis-
arin Margot Wallström, die Bürgerinnen und Bürger
erstärkt in einen Europa-Dialog einzubeziehen, wird
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007 8193
(A) (C)
(B) )
von der Bundesregierung geteilt. Deshalb hat die Bundes-
regierung während ihrer Ratspräsidentschaft verschiedene
Maßnahmen der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
in Deutschland ergriffen. Die Bundeskanzlerin hatte am
6. Dezember 2006 zu einer Auftaktveranstaltung des
„Europa-Dialogs“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Politik, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Sport, Me-
dien und den Kirchen ins Kanzleramt eingeladen. Diese
Gespräche werden auch von den Bundesministerien fort-
geführt. Die Bundesregierung sucht darüber hinaus bei
zahlreichen Gelegenheiten das Gespräch mit den Bürge-
rinnen und Bürgern, so zum Beispiel beim EU-Projekt-
tag in den Schulen am 22. Januar 2007, über das Inter-
netportal Aktion Europa, das geplante Europa-Fest am
24. und 25. März 2007 in Berlin, 16 deutschlandweit
durchgeführte Bürgerforen, die in ganz Deutschland ge-
zeigte Wanderausstellung „Europa ist 50“ und viele an-
dere Veranstaltungen anlässlich der deutschen Ratspräsi-
dentschaft.
Zu Frage 46:
Die Bundesregierung kann zur Einbeziehung der na-
tionalen Parlamente der anderen Mitgliedstaaten bei der
Erarbeitung der Berliner Erklärung nicht Stellung neh-
men, da es Aufgabe der jeweiligen nationalen Regierun-
gen ist, ihre Parlamente in Übereinstimmung mit ihren
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Gernot Erler auf die Frage der Abge-
ordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 16/4367, Frage 47):
Beabsichtigt die Bundesregierung Pläne zur Gründung ei-
ner Deutsch-Armenischen Versöhnungsstiftung zu unterstüt-
zen, und in welcher Form soll und kann das ggf. erfolgen?
Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die zur
Versöhnung zwischen Armenien und der Türkei beitra-
gen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
Bewältigung der Vergangenheit in erster Linie Sache der
beiden betroffenen Länder Armenien und Türkei ist. Die
Bundesregierung hat ihre Haltung zu den tragischen Er-
eignissen von 1915/16 im Osmanischen Reich in ihrer
Antwort vom 30. August 2002 auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der PDS dargelegt (Bundestagsdrucksache
14/9921). Die Bundesregierung hält die Aufarbeitung
der Vergangenheit zwischen diesen beiden Staaten für
wichtig und unterstützt daher alle Initiativen, die diesem
Ziel dienen. Eine Bewertung der Ergebnisse dieser For-
schungen sollte durch Historiker und Völkerrechtler vor-
genommen werden.
Die Bundesregierung wird beide Seiten auch weiter-
hin ermutigen, den Dialog miteinander zu intensivieren.
verfassungsrechtlichen Vorschriften zu informieren und
zu beteiligen. Ob die Bundeskanzlerin als EU-Ratsvorsit-
zende an der 37. Konferenz der Europaausschüsse der na-
tionalen Parlamente (XXXVII. COSAC) am 13./14. Mai
2007 in Berlin teilnehmen kann, wird noch geprüft. In je-
dem Fall wird die Bundesregierung hochrangig vertreten
sein und über den Fortgang der Ratspräsidentschaft be-
richten.
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ie Einladung offizieller armenischer Vertreter durch
ie türkische Regierung anlässlich der Beisetzung des
rmenisch-türkischen Publizisten Hrant Dink und die
eilnahme des armenischen Vizeaußenministers an der
rauerfeier ist ein wichtiger Schritt in die richtige Rich-
ung. Die Bundesregierung hofft, dass daraus Schritte
in zu einer Verbesserung der bilateralen Beziehungen
erden.
81. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. Februar 2007
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27