Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7731
(A) )
(B) )
Olympische Sportbund hat auf seiner Mitgliederver-Raidel, Hans CDU/CSU 19.01.2007
gen können so harmonisiert und Straftaten länderüber-
greifend verfolgt werden.
Spannend wird es, wie Politik und Sport in Deutsch-
land damit umgehen werden. Fakt ist: Der Deutsche
Pieper, Cornelia FDP 19.01.2007
Pronold, Florian SPD 19.01.2007
Anlage 1
Liste der entschuldigt
A
w
k
g
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ahrendt, Christian FDP 19.01.2007
Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.01.2007
Binding (Heidelberg),
Lothar
SPD 19.01.2007
Bülow, Marco SPD 19.01.2007
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 19.01.2007
Gabriel, Sigmar SPD 19.01.2007
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 19.01.2007
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 19.01.2007
Grund, Manfred CDU/CSU 19.01.2007
Hilsberg, Stephan SPD 19.01.2007
Höfer, Gerd SPD 19.01.2007
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.01.2007
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.01.2007
Jung (Karlsruhe),
Johannes
SPD 19.01.2007
Kasparick, Ulrich SPD 19.01.2007
Kipping, Katja DIE LINKE 19.01.2007
Dr. Küster, Uwe SPD 19.01.2007
Kunert, Katrin DIE LINKE 19.01.2007
Landgraf, Katharina CDU/CSU 19.01.2007
Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.01.2007
Merten, Ulrike SPD 19.01.2007
Müntefering, Franz SPD 19.01.2007
S
S
S
S
D
D
S
S
D
T
V
W
W
W
Z
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Internationalen Übereinkommen vom
19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (Ta-
gungsordnungspunkt 22)
Katrin Kunert (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke
ird dem Gesetzentwurf zum internationalen Überein-
ommen gegen Doping im Sport zustimmen.
Das bietet die wichtige Möglichkeit, international ge-
en Doping vorzugehen. Bestehende nationale Regelun-
chaaf, Anton SPD 19.01.2007
chäfer (Bochum), Axel SPD 19.01.2007
charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.01.2007
chily, Otto SPD 19.01.2007
r. Schröder, Ole CDU/CSU 19.01.2007
r. Seifert, Ilja DIE LINKE 19.01.2007
teinbach, Erika CDU/CSU 19.01.2007
teppuhn, Andreas SPD 19.01.2007
r. Tabillion, Rainer SPD 19.01.2007
illmann, Antje CDU/CSU 19.01.2007
eit, Rüdiger SPD 19.01.2007
eiß (Emmendingen),
Peter
CDU/CSU 19.01.2007
eisskirchen
(Wiesloch), Gert
SPD 19.01.2007
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 19.01.2007
ypries, Brigitte SPD 19.01.2007
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
7732 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
sammlung im Dezember letzten Jahres einen Anti-
dopingaktionsplan beschlossen. Der Sport will das Pro-
blem des Dopings in eigener Regie in den Griff bekom-
men.
Er setzt unter anderem auf eine höhere Kontroll-
dichte. Ich meine, dass nicht nur die Kontrolldichte das
Problem ist, es muss vielmehr unangekündigt kontrol-
liert werden. Wichtig ist auch, dass Meldungen an die
Verbände erfolgen, wenn sich die Sportlerinnen und
Sportler den Kontrollen entziehen. Dazu braucht die Na-
tionale Antidopingagentur nachweislich mehr Geld.
Bund und Sport haben ihre Zuschüsse bereits für 2007
deutlich erhöht. Aber ob diese finanzielle Ausstattung
reichen wird, wage ich zu bezweifeln. Acht hauptamtlich
Beschäftigte und 70 ehrenamtliche Kontrolleure bei der
NADA stehen circa 9 000 Athleten gegenüber. In der
ARD-Reportage „Mission: Sauberer Sport – Doping-
Fahnder im Einsatz“ wurden die Schwachstellen bei den
Dopingkontrollen in Deutschland öffentlich gemacht.
Nicht nur die dünne Personaldecke der NADA macht
Sorgen, vielmehr habe ich kein Verständnis dafür, dass
Athleten, ob bei angekündigten oder unangekündigten
Kontrollen, mehrfach nicht anzutreffen sind und dass die
Kontrolleure der NADA dies nicht an die Verbände mel-
den.
Wie ernst wird das Thema von den handelnden Insti-
tutionen eigentlich genommen, wenn zugelassen wird,
dass sich Sportlerinnen und Sportler der Kontrolle ent-
ziehen können? So werden Regelverstöße nicht geahn-
det. Das ist inakzeptabel! Wenn ein Sportler sich nicht
ordnungsgemäß abmeldet, muss dies sanktioniert wer-
den. Dazu gibt es klare und, wie ich meine, auch harte
Regeln. Es wundert mich nicht wirklich, wenn Sportler
im Nachgang zu einem Gerichtsverfahren, wie im Fall
Springstein, unter Dopingverdacht geraten.
Derzeit sind beim Deutschen Leichtathletik-Verband
neun Sportlerinnen und Sportler wegen Dopings ge-
sperrt. Sieben davon sind aus dem Bereich der Seniorin-
nen und Senioren. Lediglich eine Sperre von den neun
Sperren basiert auf einer Trainingskontrolle. Ich frage
mich, ob und, wenn ja, wie oft Schumann, Breuer und
Urbansky kontrolliert wurden. Gehörten sie vielleicht zu
den oft nicht anzutreffenden Sportlern?
Prävention ist das A und O. Der WADA-Code muss
verschärft werden, so steht es im Antidopingplan des
Deutschen Olympischen Sportbundes. Ich habe guten
Grund, das zu unterstreichen, denn bei einer Befragung
von Athletinnen und Athleten des Jahrgangs 1986 in der
Leichtathletik konnten 70 Prozent der Befragten nichts
mit dem Antidopingcode anfangen. Zudem gibt es er-
hebliche Unsicherheiten im Umgang mit Nahrungser-
gänzungsmitteln. Hier wünschen sich die Aktiven mehr
Informationen vom Verband.
Um Handel und Missbrauch von illegalen leistungs-
fördernden Mitteln entgegenzutreten, sollten auch kom-
merzielle Fitnessstudios einer Dopingkontrolle unter-
worfen werden, wenn notwendig, auch durch Polizei-
und Ordnungsbehörden.
r
b
m
S
l
m
m
S
b
i
d
A
d
s
d
w
D
S
n
d
r
s
d
e
w
m
S
h
h
m
S
S
S
d
T
z
s
j
d
k
r
d
s
e
b
d
T
d
n
(C
(D
Die Situation in einigen Fitnessstudios ist alarmie-
end. Wie offen und skrupellos illegale Substanzen ange-
oten und angepriesen werden, kann man in Gesprächen
it Besuchern von Fitnessstudios erfahren.
Den Besitz von Dopingmitteln bei Sportlern will der
port nicht unter Strafe stellen. Hier scheiden sich in den
etzten Wochen und Monaten die Geister.
Auch in unserer Fraktion gibt es in Bezug auf ein
ögliches Antidopinggesetz noch Diskussionen. Ich
eine, die bestehende Sportgerichtsbarkeit bestraft
portlerinnen und Sportler bereits effektiv und unmittel-
ar. Der Gebrauch von Dopingmitteln und der Nachweis
m Körper führen zu Sanktionen. Das ist so, wenn – und
as sage ich vor dem Hintergrund des Berichtes in der
RD – auch Nachweise erbracht werden können. Zu-
em funktioniert die Sportgerichtsbarkeit erheblich
chneller, als dies bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit
er Fall wäre. Andererseits muss die Frage aufgeworfen
erden: Warum besitzt ein Sportler oder eine Sportlerin
opingmittel? Bestimmt nicht, um sie sich in die
chrankwand zu stellen!
Künftig müssen Politik und Sport gemeinsam an ei-
en Tisch und vernünftige Regelungen finden. Der Ruf
es Sports steht auf dem Spiel. Er muss im eigenen Inte-
esse dem Betrug begegnen. Der Staat muss den Sport
chützen.
Sport hat wichtige Funktionen in der Gesellschaft. Pä-
agogisch, sozialpolitisch und gesundheitspolitisch wirkt
r in die Gesellschaft, und nicht zuletzt ist der Sport ein
ichtiges Spiegelbild.
Wenn wir über die Bekämpfung des Dopings reden,
üssen wir generell eine Debatte über die Rolle des
ports in der Gesellschaft führen. Alles andere ist halb-
erzig.
Solange der Kommerz immer mehr den Sport be-
errscht, so lange ist der Sport auch nicht frei von Kom-
erz. Solange Werbeverträge, Fernsehpräsenz und
pektakel maßgebend für den Sport sind, kann der
portler entweder mitgehen oder er steigt aus.
Die finanzielle Abhängigkeit der Sportlerinnen und
portler von diesem Mechanismus muss ersetzt werden
urch eine gesamtgesellschaftliche Begleitung von der
alentesichtung bis über das Karriereende hinaus. Spit-
ensport, Schul- und Berufsbildung sowie Studium müs-
en besser miteinander verbunden werden. Gerade viele
unge Sportlerinnen und Sportler entscheiden sich nach
em Schulabschluss gegen den Sport, weil sie ihre Zu-
unft nicht gesichert sehen.
Der Übergang vom Junioren- zum Spitzensportbe-
eich ist ein weiteres Problem und zeigt deutlich, dass
ie durchaus bestehenden Ressourcen in der Spitzen-
portforschung nicht in der Praxis ankommen. Hier gibt
s ein interessantes Modell in Köln, ein hochschulge-
undenes Zentrum für Spitzensport ist aufgebaut wor-
en. In diesem Zentrum werden sportwissenschaftliche
heorien in die Praxis gegeben, es werden Ergebnisse
er Grundlagenforschung schnellstmöglich in der Trai-
ingspraxis umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7733
(A) )
(B) )
Doping existiert nicht im luftleeren Raum, Sportlerin-
nen und Sportler beginnen ihre Karriere nicht mit dem
Vorsatz zu dopen. Dennoch müssen im Kampf gegen
Doping alle Bedingungen, die auf den Sport wirken, ein-
bezogen werden. Auch die Öffentlichkeit, also wir, die
ständig nur beste Platzierungen erwarten, die Medien,
die Sponsoren und Veranstalter haben einen nicht uner-
heblichen Einfluss auf die Entwicklung des Sports.
Nur ein Gesamtpaket an Maßnahmen, angefangen
von wirksameren Dopingkontrollen über soziale und be-
rufliche Absicherung der Sportlerinnen und Sportler bis
hin zu mehr sportwissenschaftlicher Begleitung und
letztlich auch die Bekämpfung des organisierten Handels
mit Dopingmitteln kann zum Erfolg führen.
Früher gab es das Motto „Dabei sein ist alles“, darum
geht es aber schon lange nicht mehr.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Forschung auf dem
Gebiet der Regenerativen Medizin stärken (Ta-
gesordnungspunkt 26)
Michael Kretschmer (CDU/CSU): Es gibt kaum ein
Forschungsgebiet, mit dem die Menschen so große Hoff-
nungen verbinden wie mit der Regenerativen Medizin.
Diese junge Disziplin an den Grenzflächen von Medizin,
Entwicklungsbiologie, Ingenieurs- und Materialwissen-
schaften weckt Erwartungen bei Patientinnen und Pa-
tienten, schon bald Verletzungen und Krankheiten heilen
zu können, die heute als unheilbar gelten. Wo heute oft
nur Symptome gelindert werden, wäre dann echte Gene-
sung möglich.
Wir stehen noch ganz am Anfang dieser Vision. Die
Regenerative Medizin bewegt sich überwiegend in der
Grundlagenforschung. Erhebliche Forschungsanstren-
gungen liegen vor uns, bis wir eines Tages – vielleicht –
auf Organtransplantationen verzichten oder degenerative
Krankheiten wie Parkinson heilen können.
Das beste Beispiel für die Selbstheilungskräfte, die
die Regenerative Medizin nutzen will, liefert die Natur
selbst. Wenn ein Axolotl, ein Lurch aus Mexiko, eine
Gliedmaße oder ein Organ verliert, wachsen diese ein-
fach wieder nach. Forscher im Max-Planck-Institut für
Genetik in Dresden sind diesem Rätsel auf der Spur, von
dessen Lösung auch die Medizin profitieren könnte. In
einzelnen Feldern allerdings haben Regenerative Thera-
pien schon den Sprung in die klinische Anwendung ge-
schafft. Speziell beim Tissue-Engineering, also der
Züchtung von Gewebeersatz aus patienteneigenen Zel-
len, hat die Medizin enorme Fortschritte gemacht. Auch
wenn die weltweiten Umsätze der Gewebezucht bei ge-
schätzten 100 bis 200 Millionen US-Dollar (2005) lie-
gen; das künftige wirtschaftliche Potenzial wird von der
Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin auf
jährlich mehrere Milliarden Euro geschätzt. Menschen,
die bei Unfällen schwerste Verbrennungen erleiden, pro-
fitieren heute schon vom Segen dieser Verfahren. Das Be-
h
b
T
T
R
v
s
d
m
G
e
g
z
h
M
o
t
ti
e
d
E
s
g
z
s
d
g
s
R
f
f
m
B
W
v
M
s
r
a
s
r
F
H
d
d
b
I
s
je
s
im
B
m
A
T
(C
(D
andeln großflächiger Wunden mit Ersatzhaut ist das
islang erfolgreichste klinische Anwendungsgebiet des
issue-Engineerings. Aber auch in der Orthopädie sind
issue-Engineering-Verfahren seit Jahren im Einsatz.
und 80 000 Menschen leiden in Deutschland infolge
on Sportverletzungen oder durch Arthrose an Gelenk-
chäden. Immer häufiger werden diese so behandelt,
ass Knorpelzellen aus dem gesunden Gelenk entnom-
en, in Kultur vermehrt und dann in das geschädigte
elenk transplantiert werden.
Diese vielversprechenden Ansätze lassen es realistisch
rscheinen, dass es der Regenerativen Medizin langfristig
elingen kann, geschädigte Zellen, Gewebe und Organe
u heilen, zu rekonstruieren oder deren Reparatur mit-
ilfe von Stammzellen zu stimulieren. Das würde die
edizin revolutionieren und viel Leid lindern helfen.
Die dramatischsten Engpässe gibt es heute bei Spender-
rganen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organ-
ransplantation warten derzeit in Deutschland 12 000 Pa-
enten auf neue Herzen, Lebern, Nieren. Nur jeder Dritte
rhält sie rechtzeitig. Pro Tag sterben drei Menschen auf
er Warteliste, bevor ein passendes Organ gefunden ist.
s wäre vermessen, von der Regenerativen Medizin hier
chnelle Hilfe zu erwarten. Sie ist von der Herstellung
anzer Ersatzorgane weit entfernt. Ohne die Bereitschaft
ur Organspende werden wir noch lange nicht auskommen.
Trotzdem ist die Forschung dem Ziel, einen biologi-
chen Ersatz für einzelne Organfunktionen zu entwickeln,
eutlich nähergekommen. Alle deutschen Forschungsor-
anisationen, von der DFG bis zur Max-Planck-Gesell-
chaft, fördern seit Jahren Forschung auf dem Gebiet der
egenerativen Therapien. Die CDU/CSU-Bundestags-
raktion sieht darin einen Schwerpunkt der Gesundheits-
orschungs- und Biotechnologieprogramme. Hinzu kom-
en erfolgreiche Förderansätze der Länder. Die
iotechnologie-Offensive des Freistaats Sachsen war
egbereiter für zwei Exzellenzzentren der Regenerati-
en Medizin: dem Translationszentrum für Regenerative
edizin der Universität Leipzig und dem DFG-For-
chungszentrum für Regenerative Therapien in Dresden.
Deutschland ist in der Regenerativen Medizin hervor-
agend aufgestellt, wir sind international Spitze. Das soll
uch so bleiben. Deshalb teilen wir auch die große Wert-
chätzung der Regenerativen Medizin, die die FDP in ih-
em Antrag dokumentiert. Dass sich im Übrigen im
DP-Antrag wörtliche Zitate finden, die von der BMBF-
omepage übernommen sind, werte ich als Zeichen,
ass auch die Opposition der Meinung ist, dass die Bun-
esregierung auf dem richtigen Weg ist und man getrost
ei ihr abschreiben kann. Das ist aber der Grund, warum
hre Forderungen in weiten Teilen ins Leere laufen. Sie
ind längst umgesetzt. Beispiel: Klinische Studien. Schon
tzt hat das BMBF eine Reihe Förderungen, zum Bei-
pielt zusammen mit der DFG. Dort können längst Studien
Bereich Regenerative Therapien beantragt werden.
eispiel: Unterstützung kleiner und mittlerer Unterneh-
en der Biotechbranche für zellbasierte Therapien.
uch das ist längst Realität. Die BMBF-Aktivitäten
issue-Engineering, Bio-Profile – Region STERN – Bio
7734 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
Chance Plus haben seit 2000 mit rund 100 Millionen
Euro vornehmlich KMU unterstützt.
Was wir jetzt brauchen, um die Regenerative Medizin
voranzubringen, ist vorrangig nicht mehr Geld. Wir
brauchen bessere Marktbedingungen für Produkte und
Anwendungen aus der Regenerativen Medizin. Die
Innovationen müssen die Patienten auch erreichen. Das
ist das Problem: Der Markt für die kleinen und mittleren
Unternehmen mit ihren innovativen Therapieansätzen ist
zu klein. Das liegt daran, dass die zugelassenen Produkte
des Tissue-Engineerings – von Ausnahmen abgesehen –
von den Kassen nicht erstattet werden. Es ist daher richtig,
dass die Bunderregierung mit der Hightechstrategie die
Innovationspolitik ressortübergreifend angeht und eine
intensive Abstimmung zwischen Bundesforschungs- und
Bundesgesundheitsministerium etabliert. Denn gerade
an diesen Stellen kann Innovationspolitik angeschoben
oder ausgebremst werden.
Ein weiterer Punkt ist das Gewebegesetz. Dieses Ge-
setz darf nicht zur Innovationsbremse werden. Wir wollen
hohe Sicherheit für die Patienten. Aber wir wollen auch,
dass klinische Forschung in Deutschland mit vertretba-
rem Aufwand möglich bleibt und die Erkenntnisse aus
klinischen Studien schnell in die Anwendung gelangen.
Hier werden wir als Forschungspolitiker bei der Anhörung
genau hinsehen. Denn heute leiden zu viele klinische
Studien darunter, dass in der Vergangenheit unter Rot-
Grün überreguliert worden ist; übrigens ohne Zusatznutzen
für die Patienten
Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen
steht hingegen auf einem ganz anderen Blatt. Sie ist nur
ein Aspekt der Regenerativen Medizin, weshalb ich
bewusst erst zum Ende meiner Rede auf sie zu sprechen
komme. Was die FDP so einfach als „Behinderung“ der
Forschung beschreibt, ist ein Beschluss, der mit großer
Mehrheit aus der Mitte dieses Parlaments kam. Dieses
Stammzellgesetz gilt es zu respektieren, was die Bundes-
forschungsministerin im Kompromiss zum 7. Forschungs-
rahmenprogramm auch getan hat. Die Situation ist
schwierig. Denn die nach dem deutschen Stichtag ver-
wendbaren Zelllinien sind kontaminiert, haben epigeneti-
sche Mängel und kommen für die therapeutische Anwen-
dung nicht in Frage. Wir wissen auch, dass deutsche
Forscher große Sorgen haben, sich in internationalen Pro-
jekten nach deutschen Stammzellrecht strafbar zu ma-
chen. Aber vor einer möglichen Änderung des Stamm-
zellgesetzes müssen die Abgeordneten Gelegenheit
erhalten, die Intention des Stammzellgesetzes zu prüfen.
Wir müssen uns die Zeit nehmen, diese schwerwiegende
Entscheidung in Ruhe zu treffen. Denn es sind die hohen
ethischen Güter Lebensschutz auf der einen Seite und
Chance auf Heilung schwerer Krankheiten auf der ande-
ren Seite, die sorgsam gegeneinander abgewogen werden
müssen.
René Röspel (SPD): Als ich von meinen Mitarbei-
tern letzte Woche hörte, dass ein Antrag der FDP zu Re-
generativer Medizin auf der Tagesordnung steht, habe
ich zunächst gedacht, es handele sich um die übliche,
von der FDP im Halbjahresrhythmus eingebrachte For-
d
r
d
u
g
d
m
g
n
F
f
O
g
t
n
c
d
e
k
B
l
F
s
r
s
e
m
p
b
n
d
B
k
R
t
z
L
t
F
s
z
f
u
w
A
R
t
1
B
e
H
H
V
n
t
(C
(D
erung, das Stammzellgesetz zu ändern. Ein wenig über-
ascht war ich dann, dass Sie sich tatsächlich zunächst
em Thema Regenerative und Transplantationsmedizin
nd Organspende widmen. Umso enttäuschter muss der
eneigte Leser allerdings dann doch sein, dass Sie aus
em großen einführenden Bereich der Transplantations-
edizin keine Schlussfolgerung ziehen oder Forderun-
en stellen, sondern es letztlich doch wiederum nur – ei-
igermaßen verpackt und verklausuliert – um ihre alte
orderung nach Zulassung der embryonalen Stammzell-
orschung geht.
Es ist gerade zu unverschämt, dass Sie den Bereich
rganmangel einerseits und Erfolge im Bereich „autolo-
er Hautersatz“ – der körpereigene Hautzellen des Pa-
ienten nutzt und mit embryonaler Stammzellforschung
ichts zu tun hat – vermischen und den Eindruck erwe-
ken, man müsse nun endlich das Stammzellgesetz än-
ern.
Auf das Thema, das der Titel des FDP-Antrags nennt,
ingehend, ist zu begrüßen, dass nun auch die FDP er-
annt hat, welche Möglichkeiten und Chancen sich im
ereich der Regenerativen Medizin bieten. Offensicht-
ich hat die FDP nicht nur die Entwicklung in diesem
orschungszweig verfolgt, sondern auch die Hightech-
trategie der Bundesregierung gelesen und sich inspirie-
en lassen. Warum die FDP dann allerdings noch Fragen
tellt, die durch Handeln der Großen Koalition bereits
rledigt sind, ist wohl nur mit politischem Opportunis-
us zu erklären.
Eine der spezifischen forschungs- und innovations-
olitischen Initiativen im Rahmen der Hightechstrategie
einhaltet die Förderung von zunächst zwei „Translatio-
al Research Clustern“ auf dem hochinnovativem Feld
er Regenerativen Medizin. Damit unterstützt das
MBF seit dem Jahr 2006 prototypische Umsetzungs-
onzepte unter Einbindung auch von Kostenträgern und
egulierungsinstanzen.
Im Rahmen der Medica hat Bundesforschungsminis-
erin Schavan im November 2006 die Förderung von
wei Zentren für Regenerative Medizin in Berlin und
eipzig offiziell bekannt gegeben. Diese beiden Einrich-
ungen haben genau das zum Auftrag, was nun von der
DP in ihren Antrag gefordert wird, nämlich wissen-
chaftliche Erkenntnisse gezielt in die Praxis umzuset-
en und Innovationen in der Regenerativen Medizin zu
ördern. Durch die enge Verzahnung von Wissenschaft
nd unternehmerischer Umsetzung von Innovationen
erden wir sicherstellen, dass für die Forschung und
nwendung der Regenerativen Medizin hinreichende
essourcen zur Verfügung stehen.
Zitat BMBF: „Das BMBF fördert die beiden Transla-
ionszentren in den nächsten vier Jahren mit jeweils rund
5 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Beitrag der Länder
erlin und Brandenburg für das Zentrum in Berlin und
in Beitrag Sachsens für das Zentrum in Leipzig in
öhe von rund 5 Millionen Euro. In Berlin stellt die
elmholtz-Gemeinschaft weitere 10 Millionen Euro zur
erfügung. Die Zentren sollen zu Keimzellen für Unter-
ehmensausgründungen und zu Partnern für innova-
ionsstarke Unternehmen werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7735
(A) )
(B) )
Man sollte trotz der großen Chancen im Bereich der
Regenerativen Medizin aber auch keine überschwängli-
chen Hoffnungen auf die Heilung bisher unheilbarer
Krankheiten schüren. Auch die Forscher und Unterneh-
mer werden ansonsten mit Zielen konfrontiert, die sie
niemals oder erst nach vielen Jahren erreichen können.
Vor allem aber werden damit Hoffnungen bei den betrof-
fenen kranken Menschen aufgebaut, die für die meisten
nicht erfüllt werden können. Das halte ich für zynisch
und unverantwortlich.
Wir sollten uns stattdessen gemeinsam darum bemü-
hen, realistisch die Potenziale der Regenerativen Medi-
zin zu bewerten und die Forscherinnen und Forscher dort
zu unterstützen, wo der Einsatz der Mittel besonders
gute Erfolge verspricht.
Ende März/Anfang April werden wir uns im Aus-
schuss für Bildung und Forschung erneut mit dem ak-
tuellen Stand der Stammzellforschung befassen. Wir
sind aufgefordert, aktuelle wissenschaftliche Erkennt-
nisse aufzunehmen und daraus dann – wenn nötig –
Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ist jedoch die Bring-
schuld der Wissenschaft nachzuweisen, wenn die gelten-
den Rahmenbedingungen für die Forschung überarbeitet
werden müssen. Dies konnte allerdings auch die DFG in
ihrer jüngsten Stellungnahme nicht überzeugend darle-
gen.
Erlauben Sie mir noch, in der Kürze der Zeit auf ein-
zelne der im FDP-Antrag aufgestellten Forderungen ein-
zugehen:
– „nationale Innovationsstrategie“
Auch mit dieser Forderung hinkt die FDP der Zeit
hinterher: In der Hightechstrategie hat die Bundesre-
gierung unter dem Stichwort „Körpereigene Regene-
rationsprozesse erforschen und therapeutisch nutzbar
machen“ schon das Ziel formuliert, Deutschland zu
einem führenden Land im Bereich der Regenerativen
Medizin zu machen. Wir legen allerdings unseren
Schwerpunkt bei Zellersatz nicht auf die ethisch und
gesellschaftlich umstrittenen embryonalen Stamm-
zellen, sondern auf die bereits erfolgreich therapeu-
tisch genutzten adulten Stammzellen oder solche, die
aus körpereigenen abgeleitet werden können. Die
FDP lobt in ihrem Antrag ja zu Recht den autologen
Hautersatz, bei dem Zellen des Patienten selbst ver-
mehrt werden.
– „Förderprogramm klinische Studien“
Deutschland hat tatsächlich ein Defizit im Bereich
der Klinischen Forschung. Man sollte die Debatte
über die Förderung von klinischen Studien in
Deutschland aber nicht auf den Bereich der Regene-
rativen Medizin beschränken. Dieser Bereich ist sinn-
vollerweise auch in das 7. Forschungsrahmenpro-
gramm aufgenommen worden.
– „Erweiterung der finanziellen Basis“
In der Regenerativen Medizin gibt es – wie in fast je-
dem Forschungsbereich – derzeit noch einen großen
Forschungsbedarf. Dass die Bundesregierung hier be-
reits sehr aktiv ist, habe ich eingangs schon erwähnt.
–
–
–
–
–
(C
(D
„interdisziplinäre Forschung zu Chancen und Aus-
wirkungen“
In jedem Fall müssen wir die interdisziplinäre For-
schung im Bereich der Chancen, Auswirkungen und
des Einsatzes Regenerativer Medizin fördern. Über
die ethische Begleitforschung finanziert die Bundes-
regierung jedoch schon seit Jahren entsprechende
Forschungsbemühungen. Gerade im Jahr der Geistes-
wissenschaften werden wir uns bemühen, hier weiter
innovative Forschungsprojekte zu fördern.
„Förderung kleiner und mittelständischer Unterneh-
men“
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind
schon heute ein Schwerpunkt von Fördermaßnahmen
der Bundesregierung. Ein gesondertes Programm für
den Bereich der Regenerativen Medizin wäre mit
Mehraufwand verbunden und würde keinen echten
Mehrwert bringen. Hinzu kommt, wie im Antrag
selbst hervorgehoben wird, dass sich viele Projekte
noch im Stadium der Grundlagenforschung befinden
und von therapeutischer Anwendung meilenweit ent-
fernt sind.
„keine Überregulierung“
Beim Gewebegesetz hat die Bundesregierung wieder-
holt und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass
man die EU-Vorgaben umsetzen, aber nicht darüber
hinaus Regelungen festschreiben wird.
Zitat von Staatssekretär Dr. Schröder, BMG: „Um je-
doch unnötige und überzogene Regelungen bei der
Umsetzung zu vermeiden, werden wir den Rahmen
an Flexibilität und Differenzierung, den die EG-Ge-
weberichtlinien bieten, vollständig berücksichtigen.“
Wir werden aber auch sehr genau zu überprüfen ha-
ben, wo man zusätzliche Regelungen schaffen muss,
um Patientinnen und Patienten vor unnötigen Risiken
zu bewahren.
„Entwicklungsbiologie von Embryonen“
Die SPD bezieht selbstverständlich immer den neus-
ten Stand der Wissenschaft in ihren Diskussionen ein!
„Förderung der embryonalen Stammzellforschung“
Selbstverständlich durfte die gebetsmühlenartig von
der FDP wiederholte Forderung nach einer Freigabe
der embryonalen Stammzellforschung auch in diesem
Antrag nicht fehlen. Wir werden in den kommenden
Wochen und Monaten sicherlich noch intensiv Gele-
genheit dazu haben, über die embryonale Stammzell-
forschung zu diskutieren. An dieser Stelle möchte ich
daher nur kurz darauf hinweisen, dass die großen Po-
tenziale der adulten Stammzellforschung mit keiner
Silbe erwähnt werden. Man könnte meinen, die Fort-
schritte in diesem Bereich sind vollkommen an der
FDP vorbeigegangen. Dabei sind hier seit vielen Jah-
ren klinische Anwendungen vorhanden, die schon
heute den Menschen in unserem Land helfen.
Wir werden unseren Weg daher fortsetzen und die
Stammzellforschung nach Möglichkeit unterstützen,
7736 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
ohne die vom Bundestag definierten ethischen Gren-
zen zu überschreiten.
– „Ängste und Vorbehalte abbauen“
Ich kenne bisher niemanden, der Vorbehalte gegen
die Regenerative Medizin hegt. Natürlich bewerten
viele Bürgerinnen und Bürger die embryonale
Stammzellforschung kritisch; im Bundestag werden
diese Forschungsansätze ja auch mehrheitlich kritisch
bewertet. Wenn man die Forderung an die Bundesre-
gierung aus dem Antrag jedoch so interpretiert, dass
wir in Deutschland das Interesse und den Forscher-
drang in diesem Bereich nach Kräften wecken und
fördern sollten, so kann man dieses Ansinnen nur be-
grüßen. Allerdings müssen Sie sich die Frage stellen,
ob man Ängste und Vorbehalte „durch bessere Kom-
munikation“ abbauen sollte oder aber ob man auf die
Überzeugungskraft der Argumente vertrauen sollte
und durch eine solide Bewertung der Chancen der
Regenerativen Medizin die Menschen von diesem
spannenden Forschungs- und Therapieansatz über-
zeugen sollte.
Letztlich geht es aber bei diesen Fragen vor allem um
ethische oder religiös begründete Werthaltungen, die
nicht ohne Weiteres durch „Kommunikation abgebaut“
werden können, sondern Bestandteil intensiver Diskus-
sionen – immer auch vor dem Hintergrund wissenschaft-
licher Fakten und einer umfassenden Technikfolgenab-
schätzung – sein müssen.
Leider wird der FDP-Antrag dieser Zielsetzung nicht
gerecht. Deshalb – und weil viele Forderungen durch
Regierungshandeln bereits erledigt sind – werden wir
ihn ablehnen.
Cornelia Pieper (FDP): Unter breiten Teilen der Be-
völkerung herrscht eine positive Grundstimmung gegen-
über der Roten Biotechnologie, der Gewinnung von Arz-
neien aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Längst ist
der anfänglichen Skepsis eine hohe Erwartungshaltung
gefolgt. Daran haben nicht zuletzt die Erfolge mit neuen
Pharmazeutika zum Beispiel und neuen stammzellba-
sierten Therapien einen nicht unerheblichen Anteil. Die
Menschen spüren, dass sich eine gezielte biomedizini-
sche Forschung den Herausforderungen an die Gesund-
heits- und Sozialsysteme, die mit einer steigenden Le-
benserwartung einhergehen, stellen kann. Besonders die
Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Regenerativen
Medizin, also zu Prozessen der Zell-, Gewebe- oder Or-
ganfunktion und deren Regenerationsmöglichkeiten, las-
sen erwarten, dass dieser Bereich einen wichtigen Bei-
trag für ein gesundes und geistig aktives Leben im Alter
leisten wird.
Ich habe mich schon sehr früh mit dieser Thematik
befasst und selbst einige fachpolitische Kongresse hierzu
durchgeführt. Die Diskussionen mit hochrangigen Wis-
senschaftlern und politischen Entscheidungsträgern
zeigten mir die Richtigkeit des eingeschlagenen Weges.
Liberale stehen für die Freiheit der Forschung im
Dienst des Menschen. Eine moderne Forschungspolitik
muss die Rahmenbedingungen für eine exzellent arbei-
t
a
V
f
S
r
f
k
w
z
n
g
n
d
i
D
G
r
f
n
w
w
r
t
k
a
f
W
m
u
t
u
t
g
t
D
d
d
s
M
g
e
d
l
Z
d
v
d
b
n
a
s
g
l
d
(C
(D
ende Wissenschaft und Forschung und damit natürlich
uch für Innovationen schaffen. So trägt sie letztendlich
erantwortung für das Entstehen neuer Arbeitsplätze,
ür ein nachhaltiges Wachstum und einen wirklichen
trukturwandel. Deutschland muss, will es seine Füh-
ungsposition allein in Europa halten, der Forschungs-
örderung weitaus größeres Augenmerk als bisher schen-
en. Das ist nicht allein eine Frage des Geldes. Hierzu
ird ein klares Forschungskonzept mit einem Programm
ur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rege-
erativen Medizin benötigt. Das kann diese Bundesre-
ierung derzeit nicht vorweisen.
Alle bisher gewonnenen wissenschaftlichen Erkennt-
isse und Forschungsergebnisse lassen erwarten, dass
ie Regenerative Medizin einen sehr wichtigen Ansatz
m gesamten Gesundheitsforschungssystem darstellt.
och wo Licht ist, ist auch Schatten. Was nutzt die beste
rundlagenforschung, wenn nicht zugleich die Überfüh-
ung der Ergebnisse in klinische Studien ausreichend ge-
ördert wird? Hier fehlt es heute leider noch immer an ei-
er strategischen Allianz zwischen staatlicher und
irtschaftlicher Forschungsförderung sowie der Finanz-
irtschaft. Pharmakonzerne zeigten sich bislang wenig
isikofreudig, ebenso wie Geldgeber, die sich in den letz-
en Jahren bei der Finanzierung risikoträchtiger Projekte
leiner Unternehmen zurückhielten. Anders in Südost-
sien, wo man unter anderem massiv in die Stammzell-
orschung investiert.
In einer globalisierten Welt geht alles sehr schnell.
enn neue Möglichkeiten am Horizont auftauchen,
üssen wir sie erkennen und nutzen. Aber wir müssen
ns sputen. Ein Bremsklotz ist immer noch das restrik-
ive Tarifsystem für Wissenschaftler. Die Möglichkeiten,
m internationale Spitzenkräfte an deutsche Universitä-
en und Forschungsinstitute zu binden, sind einfach nicht
egeben. Daran wird auch die Auflockerung der Befris-
ungsregelungen wenig ändern.
Aber nicht nur an der Finanzierung hapert es. In
eutschland wird die Umsetzung guter Forschung auf
em Gebiet der Regenerativen Medizin auch durch ein
ichtes, unübersichtliches Netz von Regelungen er-
chwert. Bei der Einführung neuer Arzneimittel oder
edizinprodukte fehlt der Mut zu Übergangsregelun-
en.
Doch besonders bei der Forschung an menschlichen
mbryonalen Stammzellen zeigt sich Deutschland, an-
ers als etwa Großbritannien oder Schweden, unbeweg-
ich. Eine Stichtagsregelung erlaubt nur das Arbeiten mit
elllinien, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wur-
en. Inzwischen ist durch die DFG erklärt worden, dass
on den vorhandenen Stammzelllinien die Mehrheit
urch die Verunreinigung mit Viren nicht mehr verwend-
ar ist. Andererseits werden deutsche Forscher, die inter-
ational an Forschungen mit embryonalen Stammzellen
rbeiten oder auch nur als Gutachter mitwirken, per Ge-
etz kriminalisiert.
Jetzt ist es an derZeit – das machte die Dresdner Ta-
ung der Stammzellforscher im vergangenen Jahr deut-
ich –, hierüber wieder neu nachzudenken. Der Präsident
er Akademie Leopoldina, der Naturforscher Prof. Dr.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7737
(A) )
(B) )
Volker ter Meulen, forderte Bundeskanzlerin Dr. Merkel
auf, Deutschland international konkurrenzfähig zu hal-
ten und deutsche Forscher nicht länger vom wissen-
schaftlichen Fortschritt zu isolieren. Das Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung zeigte sich in dieser
Frage bislang sehr unbeweglich. Nun bleibt abzuwarten,
wie auf eine vorsichtige Lockerung des Stammzellim-
portgesetzes, so wie es die Vorsitzende des Nationalen
Ethikrates, Frau Kristiane Weber-Hassemer, und nun
auch der Vorsitzende der EKD, Prof. Dr. Huber, fordern,
vonseiten der Politik reagiert wird.
Der Gesetzentwurf der FDP für ein neues Stammzell-
importgesetz liegt dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Wir fordern darin die Aufhebung des Stichtages und den
Wegfall der Kriminalisierung jener Forscher, die im
Ausland mit neuen embryonalen Stammzelllinien arbei-
ten.
Natürlich kommen auch andere Stammzelltypen für
die Forschung infrage. Es wäre eine fatale Fehleinschät-
zung der Situation, wenn man sich nur auf einen Stamm-
zelltyp konzentriert. Die Potenziale der adulten Stamm-
zellen, der Stammzellen aus Nabelschnurblut und aus
dem Fruchtwasser müssen weiterhin erforscht werden.
Gerade um diesen ganzheitlichen Ansatz geht es der Re-
generativen Medizin und in dem Ihnen heute vorliegen-
den Antrag.
Dieses Thema ist vor dem Hintergrund der demogra-
fischen Entwicklung in Deutschland besonders wichtig.
Denn mit steigender Lebenserwartung steigen auch die
Ansprüche an die biomedizinische Forschung, die ein
gesundes, geistig aktives Leben im Alter und letztend-
lich auch einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung
der Sozialsysteme ermöglichen soll.
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Die Deutsche Gesell-
schaft für Regenerative Medizin bestimmt ihren Gegen-
stand selbst wie folgt:
Die regenerative
– also erneuernde bzw. wiederherstellende –
Medizin ist ein neuer biomedizinischer Forschungs-
bereich, zu dem unter anderen die Stammzell-
forschung und das Züchten von Gewebe- und Zell-
verbänden gehören. Im Kampf gegen schwere und
bislang nicht heilbare Krankheiten erlangen
Stammzellen zunehmend an Bedeutung. Stammzel-
len werden heute bereits bei schweren Krebserkran-
kungen erfolgreich eingesetzt.
In der Zukunft bieten Stammzellen große Hei-
lungschancen bei:
– Herzerkrankungen
– Autoimmunerkrankungen
– Krankheiten in denen das eigene Immunsystem kör-
pereigenes Gewebe als Fremdes ansieht und bekämpft –
– Nervenerkrankungen
– Chronisch entzündlichen Erkrankungen
–
Z
k
v
f
m
d
s
s
l
E
d
p
h
z
d
b
d
n
M
z
b
f
M
s
W
Z
g
z
s
w
Z
n
F
–
–
(C
(D
– Soliden Tumoren
also bei festen Geschwülsten –
– Knochenerkrankungen
– Hauttransplantationen
Die erwähnten Stammzellen sind in der Lage, sich in
ellen mit festgelegten Funktionen zu verwandeln. Sie
önnen sich grundsätzlich in Leber-, Muskel-, Herz- und
iele andere Zellarten verwandeln. Embryonale, also
rühe Stammzellen können sich in nahezu alle Zellfor-
en verwandeln. Der Antrag der FDP umfasst auch
iese Art Stammzellen. Dabei wissen wir – die Antrag-
teller auch –, dass es aktuell darüber erhebliche Diskus-
ionen gibt, weil Differenzen in der ethischen und recht-
ichen Bewertung dessen bestehen, dass diese Zellen aus
mbryonen gewonnen werden. Die Bundesregierung hat
en parlamentarischen Kompromiss von 2002 gerade
ositiv bestätigt. In der Regenerativen Medizin kommen
eute jedoch vor allem sogenannte adulte Stammzellen
ur Anwendung. Diese existieren organspezifisch in je-
em Körper, sie dienen dort der Erneuerung des Gewe-
es, Organs etc. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass
ie Klärung der Anwendung embryonaler Stammzellen
och nicht abgeschlossen sind, bietet die Regenerative
edizin allein durch Anwendung von adulten Stamm-
ellen erhebliches Heilungspotenzial. Dieses sollte un-
edingt weiter erforscht werden. Insofern sind die lau-
enden Programme des Bundes durch Umschichtung von
itteln in den Bereich der Gesundheitsforschung zu ver-
tärken. Diese Ansätze finden im FDP-Antrag allemal
ürdigung; sonst hätte man nicht derart viele wörtliche
itate aus der Internetpräsentation der ministerialen Pro-
ramme übernommen. Alles in allem kann den aufge-
ählten Einzelmaßnahmen, soweit sie strukturelle, per-
onelle und finanzielle Förderung betreffen, zugestimmt
erden.
Der Förderbedarf ist deutlich größer, wie die hohe
ahl der Projektablehnungen gezeigt hat. Diese sind
ämlich nur auf mangelnde Qualität zurückzuführen.
Weiteren Diskussionsbedarf sehen wir in folgenden
ragen:
Wie hoch ist das Potenzial der Regenerativen Medi-
zin zur Bekämpfung der Ursachen von Krankheiten?
Ist sie nicht gleichermaßen als Weg zur Bekämpfung
von Krankheitssymptomen zu fördern? Wenn ja, wel-
cher weiterführenden Projektförderung bedürfte es?
Welche Veränderungen innerhalb des Gesundheits-
systems sind notwendig, um heute bereits ange-
wandte Stammzelltherapien als Leistung der gesetzli-
chen Kassen zu finanzieren. Gegenwärtig ist die
Finanzierung großteils abhängig von Stiftungen,
Selbstzahlung, Spendern und der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der ausführenden Behandlungs-
einrichtung. Die Therapie selbst verursacht punktuell
erhebliche Kosten. Aber prozessual gesehen sind die
Folgekosten, die Kosten für die Nachbehandlung er-
heblich geringer, weil beispielsweise die Gabe teurer
Medikamente zur Minimierung von Abstoßungsreak-
tionen entfallen. Generell müssen die bereits ange-
7738 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
wandten Stammzelltherapien in die Fallpauschalen
und in die Sachleistungen der gesetzlichen Kranken-
versicherungen aufgenommen werden.
– Welche Impulse erhält die Regenerative Medizin aus
nanotechnologischen Entwicklungen im Pharma- und
im medizinisch-technischen Bereich?
– Aus welchen Regelungen des neuen Gewebegesetz-
entwurfes ergeben sich Probleme für die Entwicklung
der Regenerativen Medizin und ihr Potenzial, die
Fremdspenden für Organersatz zu reduzieren?
– Unter welchen Bedingungen sollten in diesem höchst
sensiblen Bereich kommerzielle Anbieter gefördert
werden?
– Welche konkreten Folgen – auch einschränkende –
ergeben sich für diesen Bereich aus dem Kompromiss
des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms zum Um-
gang mit embryonalen Stammzellen.
Abschließend ist anzumerken, dass die Gesundheits-
forschung insgesamt einer deutlich besseren Finanzaus-
stattung bedarf. Die Gesundheitsforschung muss über
den Bereich der Regenerativen Medizin hinaus auch Di-
agnose- und Therapieverfahren entwickeln. Kranken
Menschen soll mit neuen, effektiveren Verfahren
schneller und weniger belastend geholfen werden kön-
nen. Weit verbreitete Krankheiten wie Diabetes, Herz-
Kreislauf-Krankheiten oder auch Demenzerkrankungen
führen zu einschneidenden, teils dramatischen sozialen
Folgen für die Betroffenen und ihre Familien. Neben
diesen persönlichen Schicksalen binden diese Volks-
krankheiten erhebliche volkswirtschaftliche Ressour-
cen. Nicht zuletzt muss sich die Gesundheitsforschung
mit den Entstehungsursachen von Krankheiten ausein-
andersetzen. Vor diesem Hintergrund können Wege zu
effektiverer Prävention konzipiert werden, die allen
Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Situation, of-
fenstehen müssen.
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNISS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Regenerative Medizin gehört innerhalb der
Biomedizin zu den Gebieten mit großer Entwicklungs-
dynamik und hat in der Gesundheitsforschung eine viel
versprechende Zukunft. Deshalb brauchen wir innova-
tive Lösungsansätze und einen effektiven Austausch von
Erkenntnissen zwischen den Disziplinen der grundlagen-
und anwendungsorientierten biomedizinischen For-
schung, um neue Therapien unter anderem auch für bis-
her unheilbare Krankheiten verfügbar zu machen.
In diesem neuen fachübergreifenden Forschungsge-
biet fließen Entwicklungen auf den Gebieten der Mate-
rialwissenschaft, der Biotechnologie und Biophysik, der
Nano- und Mikrotechnologie, der Informationstechnolo-
gie sowie der allgemeinen Medizinforschung und der
Molekularbiologie zusammen. Wir unterstützen die Mei-
nung der FDP, dass der Bedarf an Forschung auf dem
Gebiet der Regenerativen Medizin groß ist und eine in-
t
s
D
a
s
z
e
n
B
B
m
d
w
F
e
d
S
s
R
w
z
z
i
R
r
n
d
f
d
g
p
m
t
B
s
g
e
n
c
e
d
M
s
z
s
r
P
d
b
l
w
S
(C
(D
erdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener fachwis-
enschaftlicher Bereiche verstärkt werden sollte.
Aber natürlich haben wir auch Kritik an dem Antrag.
ie FDP führt sehr viele positive Beispiele in Hinblick
uf therapeutische Anwendungsmöglichkeiten und For-
chungserfolge in dem Bereich der Regenerativen Medi-
in auf, die eine stärkere Förderung rechtfertigen. Kein
inziges dieser Beispiele bezieht sich dabei auf embryo-
ale Stammzellen. Völlig unklar bleibt das plötzliche
edürfnis der FDP in ihrem Forderungsteil, dass die
undesregierung die Förderung der Forschung mit hu-
anen embryonalen Stammzellen nicht weiter behin-
ern, sondern unterstützen solle. Ich frage mich doch,
ie die FDP diese Forderung begründet, ohne konkrete
orschungserfolge und Beispiele auf dem Gebiet der
mbryonalen Stammzellforschung zu nennen.
Ihnen wird diese Woche nicht entgangen sein, dass
er Zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum
tammzellgesetz und die jüngste Ausarbeitung des wis-
enschaftlichen Dienstes zeigen, dass sich die bisherige
egelung für die embryonale Stammzellforschung be-
ährt hat. Es schadet eindeutig der Regenerativen Medi-
in, wenn sie immer wieder auf die embryonale Stamm-
ellforschung reduziert wird. Dazu trägt auch die FDP
mmer wieder bei, indem sie unter dem Vorwand, der
egenerativen Medizin dienen zu wollen, eine Ände-
ung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der embryo-
alen Stammzellforschung einfordert. Regenerative Me-
izin ist weit mehr als das. Die Wiederherstellung
unktionsgestörter Zellen, Gewebe und Organe geschieht
urch den biologischen Ersatz, beispielsweise mithilfe
ezüchteter Gewebe, aber auch durch die Anregung kör-
ereigener Regenerations- und Reparaturprozesse.
Die Prinzipien der Regenerativen Medizin werden
it bewährten Methoden in der Stammzelltransplanta-
ion bereits seit mehr als vierzig Jahren erfolgreich zur
ehandlung von Leukämien und Lymphomen einge-
etzt; auch in der Gewebe- und Organtransplantation all-
emein wurden in den letzten Jahren große Fortschritte
rzielt. Daher ist eine aus der Luft gegriffene Forderung
ach Lockerung des Stammzellgesetzes haltlos.
Wir fordern eine klare Grenzziehung in den Berei-
hen, wo Forschung in der Regenerativen Medizin Bio-
thik betrifft. Wir wollen eine Stärkung der Forschung in
er Regenerativen Medizin. Aber auch muss gelten:
enschenwürde und Menschenrechte müssen gewahrt
ein und haben Vorrang vor Forschungs- und Kommer-
ialisierungsinteressen. Darum muss man bei der Zulas-
ung, der Produktion und Anwendung dieser neuer The-
apien immer auch die Sicherheit der Patientinnen und
atienten im Blick haben. Dabei ist den Besonderheiten
er Regenerativen Medizin Rechnung zu tragen.
Nicht jede Regelung des Arzneimittelrechtes, das ins-
esondere hinsichtlich der Anforderungen auf herkömm-
iche Arzneimittel ausgerichtet ist, kann/muss erfüllt
erden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob zusätzliche
chutzregelungen notwendig sind.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7739
(A) )
(B) )
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Generelle Altschul-
denentlastung auf dauerhaft leer stehende Woh-
nungen (Tagesordnungspunkt 27)
Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Meist kämpfe ich
ja mit Wortungetümen wie Infrastrukturplanungsbe-
schleunigungsgesetz oder CO2-Gebäudesanierungspro-
gramm. Die muss man nach einigem Luftholen immer
erst erklären, damit jedermann verständlich wird, was sie
Gutes bewirken. Nun komme ich zu Straßen, Häusern
und Wohnungen. Seit den 90er-Jahren mussten wir in
den neuen Ländern aufgrund des demografischen Wan-
dels und wirtschaftlicher Veränderungen eine drastische
Zunahme des Wohnungsleerstandes beobachten. Diesem
konnte mit dem Programm Stadtumbau Ost sehr erfolg-
reich entgegengewirkt werden, das ostdeutsche Städte
und Gemeinden vor allem für junge Menschen attrakti-
ver machen soll. Die Initiative dazu kam aus Thüringen,
was ich als Ostthüringer natürlich nicht verschweigen
möchte. Stadtstrukturen und Wohnungswirtschaft profi-
tierten deutlich von den strukturpolitischen Maßnahmen
des Programms.
Der Stadtumbau Ost wird durch vielfältige Maßnah-
men ergänzt. Dazu gehört auch die Altschuldenentlas-
tung, über die ich heute sprechen möchte. Ab 1993
konnten mit Mitteln des Solidarpakts I ostdeutsche Woh-
nungsunternehmen, aber auch private Vermieter von der
Hälfte der aus DDR-Zeiten stammenden Baukredite
– rund 28 Milliarden Euro – entlastet werden. Weil die
Leerstände weiter zunahmen, bedurfte es 2000 der Ein-
führung einer Härtefallregelung für Wohnungsunterneh-
men, die durch einen Leerstand von mehr als 15 Prozent
in ihrer Existenz gefährdet sind. Dies war und ist wich-
tig, um die Wohnungswirtschaft liquide zu machen und
dadurch stabilisieren zu helfen. Das heißt für die Alt-
schuldenhilfe: Das Gute daran ist das Gute darin. Alt-
schuldenentlastung, in der Form wie wir sie wollen, be-
deutet schlicht: Wenn der Leerstand existenzbedrohende
Ausmaße annimmt, sollen die betroffenen Wohnungsun-
ternehmen von Altverbindlichkeiten auf dauerhaft leer-
stehende, abzureißende Wohnungen entlastet werden.
Wer weniger als 15 Prozent Leerstand aufzuweisen
hat, muss nicht darben und kann für verbliebene Schuld
selbst aufkommen. Alles in allem eine faire Regelung,
die sich bestens bewährt hat und weiterverfolgt werden
sollte. Zurückgehende Leerstandsdaten, stabile Mieten
und die bessere Bonität sind Beleg für die deutliche Sta-
bilisierung der Wohnungswirtschaft in den zurückliegen-
den sieben Jahren seit Einführung der Härtefallregelung.
In Thüringen beispielsweise stieg 2002 die Zahl der
Leerstände erstmals nicht weiter an. Natürlich muss man
die Entwicklung weiterverfolgen und, wenn nötig, Maß-
nahmen modifizieren.
Sicherlich könnte es sinnvoll sein, über den Kreis der
zu Fördernden nachzudenken; denn oft erfolgt der Ab-
riss von Wohnungen auch ohne eine zusätzliche Alt-
schuldenhilfe. Eines ist aber in jedem Fall klar: So, wie
s
k
l
h
g
c
G
m
a
S
i
g
L
m
n
e
b
k
q
P
d
g
s
R
r
d
d
n
g
e
e
U
z
c
z
W
n
S
w
c
G
b
m
B
a
z
r
A
w
m
B
f
k
(C
(D
ich die Kollegen von der Fraktion Die Linke die Zu-
unft der Entlastung von Altschulden vorstellen, geht es
eider nicht. Ihre Argumentation ist, mit Verlaub, in
öchstem Maße populistisch, ohne Berücksichtigung der
esamtgesellschaftlichen Erfordernisse. Auch ein rei-
hes Land wie die Bundesrepublik Deutschland hat
renzen der Finanzierbarkeit. Jeder Euro kann nur ein-
al ausgegeben werden. Vor allem sollte Ihr Vorschlag
uch finanzierbar sein. Auch heute in der Debatte haben
ie keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht.
Zu dem Ergebnis, dass Ihr Antrag nicht finanzierbar
st, kam der Finanzausschuss des Deutschen Bundesta-
es in seiner 28. Sitzung am 27. September 2006.
Meine Damen und Herren von der Fraktion Die
inke, denken Sie bitte auch an die vielen anderen Hilfs-
aßnahmen, die den Stadtumbau Ost flankieren und fi-
anziert werden. Wollen Sie zur Gegenfinanzierung
twa die Mittel für andere Maßnahmen kürzen oder ha-
en Sie die zusätzlichen 280 Millionen Euro, die dies
osten würde, denn schon zur Hand – oder andere Geld-
uellen?
Aber Spaß beiseite: Wir sind uns alle einig, dass das
roblem der DDR-Schulden gelöst werden muss. Und
ie Mittel für Altschuldenhilfe wurden über die Jahre so-
ar mehrfach aufgestockt. Aber wer hat die Schulden
einerzeit denn angehäuft? Das müssen Sie sich all
echtsnachfolger der SED zu Recht fragen lassen. In Ih-
em Antrag vermisse ich jegliche Erklärung, wie denn
ie – wie Sie es selbst nennen – willkürlichen Altschul-
en überhaupt entstanden sind und die Wohnungsunter-
ehmen in die prekäre Lage kommen konnten. Und Ihr
enereller Ansatz, werte Kollegen von der Linken ist
ben auch sozialpolitisch nicht der richtige. Mit uns wird
r nicht machbar sein, weil unser Verständnis von der
msetzung sozialer Verantwortung ein anderes ist.
Soziale Verantwortung ausfüllen, bedeutet, differen-
iert zu betrachten und zu regeln, nicht blinde Gleichma-
herei oder Gießkannenprinzip, die Ihr Vorschlag impli-
iert. Wohnungswirtschaft ist eben auch Wirtschaft.
irtschaft funktioniert nach Gesetzmäßigkeiten. Sie
ützt den Menschen, wenn man sie vernünftig handhabt.
chauen Sie sich doch die ökonomische Aufwärtsent-
icklung und die sinkenden Arbeitslosenzahlen an. Sol-
he Erfolge erreichen Sie nicht durch undifferenzierte
leichmacherei.
Stattdessen muss man, um bei den Altschulden zu
leiben, diejenigen von Ballast befreien, die ihn nicht
ehr selbst schultern können. Auf die Befreiung von
allast kommt es an. Lasten schleppt unser Land noch
us jüngster Vergangenheit zur Genüge mit sich, nicht
uletzt aus der Zeit, als wir gerade nicht in der Regie-
ungsverantwortung waren: finanziell wie strukturell.
ll diese Probleme müssen wir in ihrer Gesamtheit be-
ältigen.
Gestatten Sie mir noch einen letzten Gedanken. Man
ag vom Arbeitslosengeld II halten, was man will: Die
undesregierung hat dafür gesorgt, dass Hartz-IV-Emp-
änger die nötigen Wohnkostenzuschüsse erhalten. Den-
en wir da doch einmal weiter: Die Finanzierung dafür
7740 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
geht auch zulasten der Kommunen. Aber wenn sich die
Menschen eine Wohnung leisten können, erreichen wir
eine ordentliche Wohnraumauslastung insbesondere im
niedrigen Segment. Gerade in den letzten Monaten ha-
ben viele – aus welchen Gründen auch immer – wieder
eine eigene Wohnung bezogen. Und viele Wohnungen
sind nun einmal auch im Besitz kommunaler Wohnungs-
unternehmen. Das eine hängt am anderen. Die erfreuli-
chen Fakten bleiben.
Stadtumbau Ost und Altschuldenentlastung sind Teil
eines großen Ganzen, das ich auf eine einfache Formel
bringen möchte: Ost und West haben voneinander lernen
gelernt, und zwar zum beiderseitigen Nutzen. Sehen wir
den Aufbau Ost doch als einen Zug, auf den wir zusam-
men aufgesprungen sind. Die Fahrt geht seit jüngstem
wieder in Richtung Wirtschaftsaufschwung, Mobilität,
Familie und soziale Sicherheit. Was als Anschub für den
Strukturwandel in den neuen Bundesländern installiert
wurde, setzt nun Standards im gesamten Bundesgebiet.
Das ist ein weiterer Mosaikstein in einer Gesamtent-
wicklung der Bundesrepublik, die ich ausgesprochen po-
sitiv sehe. Das lässt unser Land enger zusammenwach-
sen. Lassen Sie uns in diesem Sinne gemeinsam weiter
Gleis an Gleis und Stein auf Stein setzen. Deswegen
kann meine Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zu-
stimmen.
Ernst Kranz (SPD): Die Altschuldenproblematik
stellt ohne Zweifel ein großes Problem der ostdeutschen
Wohnungswirtschaft dar. Jedoch wurde mit den durch
die Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen den
ostdeutschen Wohnungsunternehmen entsprechend den
Notwendigkeiten intensiv geholfen. Genannt seien hier
die Schuldenerleichterungen für den Rückbau betroffener
Wohnungseigentümer entsprechend der Antragstellung
im Jahr 1993.
Das Altschuldenhilfeprogramm beinhaltete eine Zins-
hilfe bzw. eine Teilentlastung durch Übernahme der
Altverbindlichkeiten aus Wohnungsbaukrediten zum
1. Juli 1995, die den Betrag von 76,69 Euro je Quadrat-
meter Wohnfläche überstiegen. Es wurden Zinshilfen in
Höhe von 2,6 Milliarden Euro und Teilentlastungen in
Höhe von 14,2 Milliarden Euro gewährt. Ein weiterer
wichtiger Schritt war im Rahmen der Novellierung des
Altschulden-Hilfegesetzes die Härtefallreglung nach § 6 a,
die eine Restschuldenübernahme bei Existenzgefährdung
vorsieht. Hier sind wir wohl auch bei dem entscheiden-
den Punkt Ihres Antrages.
Aber auch nach Einschätzung des Gesamtverbands
der deutschen Wohnungswirtschaft haben sich Woh-
nungsmarkt und Wohnungswirtschaft infolge der geför-
derten Abrisse im Rahmen des Programms Stadtumbau
Ost stabilisiert. Leerstände gehen zurück, und die Mieten
sind stabil. Die Bonität hat sich bei der Beurteilung der
Gläubigerbanken verbessert. Davon profitieren alle
Wohnungsunternehmen. Vor diesem Hintergrund lässt
sich eine weitere Altschuldenentlastung über den Kreis
der existenzgefährdeten Unternehmen hinaus nicht mehr
rechtfertigen. Nicht zuletzt durch das sehr erfolgreiche
Programm Stadtumbau Ost wurde durch die Eins-zu-
e
n
W
s
a
u
V
G
A
e
J
z
i
g
W
d
a
u
k
n
D
w
k
f
B
a
w
n
h
E
S
A
a
U
s
z
b
B
h
A
w
d
2
n
u
g
li
d
i
l
P
m
(C
(D
ins-Entlastung der für den Abriss vorgesehenen Woh-
ungen ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung der
ohnungswirtschaft im Osten getan.
Ihr Antrag negiert jedoch all diese Bemühungen und tut
o, als gäbe es keine Unterschiede im Leerstand und damit
uch in der Wirtschaftlichkeit zwischen den Wohnungs-
nternehmen. In all Ihren Anträgen scheinen Sie die
orstellung zu haben, dass der Bund eine unendliche
eldquelle ist und man ohne Differenzierungen und
bwägungen Millionen verteilen könnte.
Würde man dem Argument stattgeben, würde man
ine Lawine lostreten; denn es wird auch in den folgenden
ahren immer wieder Wohnungsunternehmen geben, die
unehmenden Leerstand aufweisen werden, bevor sie
hre Kredite getilgt haben. Das kann nicht der Sinn einer
ezielten Förderung durch den Staat sein. Auch die
ohnungsunternehmen müssen ihren Beitrag leisten,
as heißt, vorausschauend planen und frühzeitig auf
bsehbare Änderungen der Wohnbedürfnisse reagieren,
nd ich weiß auch, dass die Wohnungsunternehmen das
önnen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Unternehmen
ur wegen der Altschulden Konkurs anmelden musste.
ass für solche Forderungen das vorhandene Budget bei
eitem nicht ausreicht, dürfte bei Ihnen noch nicht ange-
ommen sein.
358 Millionen Euro betrug die Ausgangssumme, die
ür die Altschuldenhilfe zur Verfügung gestellt wurde.
is zum Fristende am 31. Dezember 2003 haben mehr
ls 300 Unternehmen ihren Antrag auf Unterstützung be-
illigt bekommen. Um jedoch all jene Altschulden bedie-
en zu können, für die fristgerecht Hilfe beantragt wurde,
aben wir die Mittel auf inzwischen 1,146 Milliarden
uro aufgestockt. Wir haben also die ursprüngliche
umme um mehr als das Dreifache erhöht, damit alle
ntragsteller vollständig bedient werden können.
Aufgrund des in den vergangenen Jahren hohen Mittel-
brufs – höher als ursprünglich geplant – haben wir
mschichtungen vorgenommen und Mittel, die für die
päte Phase geplant waren, nach vorne gezogen, um eine
eitgerechte Auszahlung zu bewerkstelligen. Das gilt
ereits für das Haushaltsjahr 2007.
Ich denke, Sie verkennen die Anstrengungen, die der
und hier und beim Stadtumbau Ost insgesamt geleistet
at. Das Programm Stadtumbau Ost, in dessen Rahmen die
ltschuldenhilfe gewährt wird, ist erfolgreich. Bis heute
urden 170 000 Wohnungen zurückgebaut. Das ist knapp
ie Hälfte der geplanten 350 000 Wohnungen, die bis
009 zurückgebaut werden sollen. Für rund 136 000 Woh-
ungen wurde bislang Altschuldenhilfe gewährt.
Für den Zeitraum 2002 bis 2009 stehen für den Stadt-
mbau Ost insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfü-
ung, davon 1 Milliarde Euro allein vom Bund. 850 Mil-
onen Euro wurden bislang für den Rückbau ausgegeben,
avon die Hälfte vom Bund, 775 Millionen Euro flossen
n die Aufwertung von Stadtquartieren, davon 259 Mil-
ionen Euro vom Bund.
Mit dem Stadtumbauprogramm Ost wird ein effektives
rogramm zur Stabilisierung des ostdeutschen Wohnungs-
arktes vom Bund angeboten und von den Kommunen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7741
(A) )
(B) )
und der Wohnungswirtschaft auch angenommen, und
das betrifft mehr und mehr auch die westdeutschen
Kommunen und Wohnungsunternehmen. War der hohe
Leerstand in den ostdeutschen Bundesländern ein The-
menschwerpunkt und Auslöser des Programms, so wurden
in den Folgejahren mehr und mehr auch andere wohnungs-
wirtschaftliche Stadtentwicklungsaspekte zu Themen des
Programms.
Mit der Aufnahme des Stadtumbaus Ost in das Bau-
gesetzbuch wurde der Bedeutung des Programms und
seinen zu berücksichtigenden Wirkungsmechanismen in
der Praxis Rechnung getragen. Mehr und mehr gilt es,
den Aufwertungsteil des Programms in Verbindung mit
anderen Programmen wie mit dem der Sozialen Stadt
zum Um- und Ausbau auch der sozialen Infrastruktur ef-
fektiv zu nutzen.
Das Programm Stadtumbau Ost wurde so angelegt,
dass die Erfahrungen aus der Praxis wieder in das Pro-
gramm einfließen können. So werden die Verwaltungs-
vereinbarungen, die jährlich zwischen Bund und Ländern
abgeschlossen werden, stets den neuen Erfordernissen
angepasst.
In 2006 wurden zusätzlich 20 Millionen Euro aufge-
bracht, um beim Rückbau die Belange der technischen
Infrastruktur stärker als bisher miteinzubeziehen; denn
noch vorhandene, aber nicht hinreichend genutzte Infra-
struktur verteuert die Ent- und Versorgungsgebühren für
die verbliebenen Bewohner.
Diesen Bereich werden wir im Blick behalten müssen
und beobachten, inwieweit die technische Infrastruktur so
in den Rückbau einbezogen wird, dass das verbliebene
System dem Kriterium der Nachhaltigkeit standhält.
Durch den Rückbau dürfen keine unnötigen Folgekosten
entstehen, sei es für die im Quartier verbliebenen Nutzer
der Infrastruktur oder den Staat als Gesamtheit der Steuer-
zahler.
Wie sich an vielen Stellen nachweisen lässt, hat die
Bedeutung des Programms Stadtumbau Ost in seiner
Vielfalt zugenommen. Nicht nur, dass wir es von Anfang
an aufgrund der engen Anlehnung an ein Stadtentwick-
lungskonzept mit einem Programm zu tun hatten, das die
Gesamtheit der Stadtentwicklung umfasst, sondern es
werden auch zunehmend neue Themen wie die demogra-
fische Entwicklung zu einem Aspekt des Programms.
Weiterhin bedient das Programm vor allem die Bedürf-
nisse und Bedeutung der Entscheidungen vor Ort. Es ist
sehr stark angelehnt an die Spezifika der regionalen Ent-
wicklung.
Auf eine weitere wichtige Entscheidung aus den letzten
Wochen und Monaten möchte ich noch kurz eingehen.
Die Ausklammerung der Wohnimmobilien aus dem
neuen Immobilienfinanzierungsinstrument REITs war
für uns eine wichtige Entscheidung. Damit konnte verhin-
dert werden, dass eine bloße Sanierung zwecks Gewinn-
maximierung gegen die Interessen der Mieter passiert.
Der Zielstellung, die wir mit dem Stadtumbau Ost
verfolgen, den Erhalt der Substanz und Modernisierung
entsprechend den Ansprüchen der Mieter im Rahmen
der vorhandenen Stadtentwicklungskonzepte durch ver-
a
u
e
I
d
I
d
B
w
d
d
n
F
u
P
P
s
k
v
Z
c
f
l
d
p
u
A
W
T
s
s
b
W
t
s
t
a
s
s
d
n
h
G
l
4
a
l
s
5
s
B
z
t
p
(C
(D
ntwortungsbewusste kommunale Verantwortungsträger
mzusetzen, wird voll Rechnung getragen.
Der von der Koalition kürzlich verabschiedete Gesetz-
ntwurf zur Erleichterung von Planungsvorhaben in
nnenstädten geht hier bereits in die richtige Richtung;
enn damit sollen seit Jahresbeginn Brachflächen in der
nnenstadt bei der Planung vorrangig berücksichtigt wer-
en, das heißt bevor Flächen im Außenbereich zur
ebauung frei gegeben werden. Es sollen und dürfen, so
eit dies möglich ist, keine Lücken im Ausnutzungsgrad
er technischen Infrastruktur entstehen, um die Kosten
er Wartung und des Betriebs für die übrigen Nutzer
icht unnötig zu erhöhen.
Wir begrüßen die eindeutige Zusage des Ministers zur
ortführung des Programms über das Jahr 2009 hinaus,
nd wir unterstützen auch die anstehende Evaluation des
rogramms Stadtumbau Ost und wollen uns aktiv in den
rozess einbringen. Im Ergebnis dieses Prozesses wün-
chen wir uns ein Programm, das die künftigen Ziele
lar definiert und möglichst unbürokratisch ist und das
iele Varianten und Möglichkeiten zum Erreichen dieser
iele zulässt. Nur so lassen sich neue und unterschiedli-
he, den Regionen und Bedürfnissen entsprechende Er-
ahrungen machen.
Wir freuen uns auf diese neuen Erfahrungen. Viel-
eicht ist eine davon bereits die frühzeitige Einbeziehung
es Ausschusses des Bundestages in den Evaluations-
rozess.
Joachim Günther (Plauen) (FDP): Die Probleme
nd das Anliegen, mit dem sich der hier zu behandelnde
ntrag der Linken befasst, sind uns allen wohlbekannt.
ir haben sie immer wieder im Zusammenhang mit dem
hema „Stadtumbau Ost“ behandelt und wissen deshalb
ehr genau, dass die hohen Leerstandsquoten in struktur-
chwachen Gebieten nach wie vor ein Problem für die
etroffenen Städte, aber auch für die konkret betroffenen
ohnungsunternehmen sind. Die Ertragskraft der be-
roffenen Wohnungsunternehmen ist dadurch ge-
chwächt, und mitunter ist sogar ihre Unternehmensexis-
enz gefährdet. Ebendiese Gründe waren es unter
nderem, die im Jahre 2000 die Novellierung des Alt-
chulden-Hilfegesetzes erforderlich machte und die
chließlich zu der Härtefallregelung des § 6 a Altschul-
en-Hilfegesetz führte. Wir hatten seinerzeit schon kei-
en Zweifel daran, dass den Wohnungsunternehmen mit
ohen Leerständen, insbesondere in strukturschwachen
ebieten, geholfen werden muss, da sich ihre wirtschaft-
iche Situation immer mehr verschlechterte. Insgesamt
18 Unternehmen haben bis zum Ablauf der Antragsfrist
m 31. Dezember 2003 Anträge auf zusätzliche Teilent-
astung von den wohnungswirtschaftlichen DDR-Alt-
chulden gestellt. Bis zum Jahre 2006 sind bereits über
00 Millionen Euro an Wohnungsunternehmen geflos-
en, die Wohnungen abreißen mussten. Bis 2010 will der
und nach heutiger Lage weitere 650 Millionen Euro
ur Verfügung stellen. Daneben wurden aus Bundesmit-
eln insgesamt circa 550 Millionen für die Stadtumbau-
rogramme zur Verfügung gestellt.
7742 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
Ich habe durchaus ein gewisses Verständnis dafür,
dass es Stimmen gibt, die eine Einbeziehung der Alt-
schuldenproblematik für alle am Stadtumbau Beteiligten
wünschen; denn es ist sicher nicht so ohne Weiteres ein-
zusehen, ein Gebäude abzureißen und dafür hinterher
weitere Altkredite bedienen zu müssen.
Wenn ich mir den Haushalt 2007 vor Augen halte,
dann ist schon die große Summe von 223 Millionen
Euro nach der obengenannten Härtefallregelung veran-
schlagt. Eine darüberhinausgehende Belastung des Bun-
deshaushaltes ist nicht angebracht. Dies wäre jedoch so,
würde man dem hier gestellten Antrag folgen und auf die
Voraussetzung des 15-prozentigen Leerstands verzich-
ten. Vielmehr sind hier nun der unternehmerische Geist
sowie das Zusammenspiel aller am Stadtumbau Beteilig-
ten gefragt. Wir sollten auch abwarten, inwieweit sich
die erfreulicherweise angesprungene Konjunktur auf die
Wirtschaftskraft der Wohnungsunternehmen sowie auf
den Wohnungsmarkt auswirken wird. Aus den genann-
ten Gründen lehne ich den Antrag der Linken ab.
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich
stimme mit der Kollegin Heidrun Bluhm ausdrücklich
überein, dass die Altschuldenproblematik seit vielen
Jahren ein großes Ärgernis darstellt, das übrigens nicht
nur viele Betriebe der Wohnungswirtschaft, sondern
auch der Landwirtschaft immer wieder existentiell be-
droht.
Auch im Nachhinein erschließt es sich mir immer
noch nicht, warum diese Unternehmen überhaupt für die
zu DDR-Zeiten willkürlich aufgeteilten Schulden haften
müssen. Hier haben offensichtlich die damaligen Ver-
handler des Einigungsvertrages Schäuble und Krause
schlichtweg geschlafen, die Konsequenzen nicht über-
schaut bzw. überschauen wollen.
Also muss sich der Deutsche Bundestag in schöner
Regelmäßigkeit mit diesem Thema beschäftigen, und
wir ostdeutschen Abgeordneten müssen unseren west-
deutschen Kollegen mühsam erklären, warum wir über-
haupt ein Altschulden-Hilfegesetz brauchen und warum
wir um die Einstellung von neuen Haushaltsmitteln wer-
ben.
Diese Situation ist unhaltbar, schon wenn wir uns al-
leine die über die letzten Jahre aufgelaufenen Zinslasten
aus diesen Altschulden anschauen. Insofern wäre eine
einmalige große Anstrengung und eine Ablösung dieser
Altschulden durch den Bund der beste und für alle Betei-
ligten eleganteste Weg.
Der Teufel liegt natürlich im Detail. Wir wissen nicht
genau, welche Altschulden wo und in welcher Höhe vor-
handen sind. Darüber schweigt sich auch der Antrag der
Linkspartei aus. Außerdem stellt sich natürlich auch die
Frage, wie sich diese Altschulden von den anderen
Schulden der Betroffenen im Nachhinein sauber abgren-
zen lassen.
Wir brauchen jedoch eine endgültige und ganzheitli-
che Regelung der Altschulden, dann können wir uns
künftig auch Diskussionen über den Sinn und Unsinn der
H
r
d
K
g
d
d
w
A
d
b
n
n
B
s
d
t
z
A
z
K
B
F
s
z
A
–
–
–
–
–
–
–
–
(C
(D
ärtefallregelung nach § 6 a Altschulden-Hilfegesetz spa-
en.
Ich bin dagegen nicht der Meinung der Linkspartei,
ass der weitere Stadtumbau Ost ohne eine sofortige
lärung der Altschuldensituation gefährdet ist. Er wird
anz sicher erschwert; aber er ist nicht insgesamt gefähr-
et.
Angesichts der aktuellen Leerstandszahlen in Ost-
eutschland müssen wir uns auch darüber unterhalten,
ie der aus meiner Sicht mittlerweile zu hohe Anteil der
brisse und der zu geringe Teil der Aufwertungen wie-
er auf ein vernünftiges und den Zielen des Stadtumbaus
esser dienendes Maß gebracht werden kann.
Gerade eine verstärkte Aufwertung bedarf jedoch ei-
er vorherigen Klärung der Schuldensituation der Woh-
ungsbaugesellschaften; also ist die weitere intensive
ehandlung des Themas unerlässlich.
Ich hoffe, dass der Antrag den Anstoß zu einer umfas-
enderen Diskussion über die Altschuldenproblematik in
iesem Hause gibt. Unsere Fraktion wird daher dem An-
rag der Linkspartei – trotz einiger kleiner Bedenken –
ustimmen.
nlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. De-
ember 2006 den Beschluss gefasst, eine gemeinsame
ommission aus Mitgliedern des Bundestages und des
undesrates zur Modernisierung der Bund/Länder-
inanzbeziehungen (Bundesratsdrucksache 913/06 [Be-
chluss]) einzusetzen.
Ferner hat er beschlossen, den nachstehenden Geset-
en zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz
2007)
Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Ta-
bakgesetzes
Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Ver-
schmelzung von Kapitalgesellschaften aus ver-
schiedenen Mitgliedstaaten
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Perso-
nenstandsrechtsreformgesetz – PStRG)
Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungs-
rücklagegesetzes
Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeits-
kosten (Verdienststatistikgesetz – VerdStatG)
Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
Gesetz zur Änderung des Transparenzrichtlinie-
Gesetzes
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7743
(A) )
(B) )
– Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben
für die Innenentwicklung der Städte
– Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990
über Sicherheit bei der Verwendung chemischer
Stoffe bei der Arbeit
– Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperations-
abkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung
einer Partnerschaft zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und der Republik Tadschikistan andererseits
– Gesetz zu dem Abkommen vom 14. März 2006
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Französischen Republik über den Bau einer
Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl
– Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Jemen über die Förderung und den ge-
genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 2005 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Arabischen Republik Ägypten über die Förde-
rung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 19. und 20. April 2005
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Islamischen Republik Afghanistan über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Ka-
pitalanlagen
- Gesetz zu dem Vertrag vom 10. August 2005 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Demokratischen Republik Timor-Leste über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Ka-
pitalanlagen
– Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Ar-
beitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze
in der gesetzlichen Rentenversicherung und der
Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssi-
cherung der Landwirte für das Jahr 2007
– Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
– Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Er-
richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
tung und Zukunft“ (EVZ-StiftG)
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Trans-
parenzanforderungen in Bezug auf Informationen
über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf
einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Än-
derung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenz-
richtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG)
– Gesetz zur Änderung des Investitionszulagenge-
setzes 2007
–
–
–
–
–
ß
1
2
(C
(D
Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Po-
lizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes
und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)
Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungs-
gesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsge-
setz)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterla-
gen-Gesetzes
Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz
(2. Justizmodernisierungsgesetz)
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucher-
schutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstö-
ßen
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
. Zu Artikel 1 (§ 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG)
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorge-
sehene Zuständigkeit der Länder für die in Umset-
zung der Preisangabenrichtlinie erlassenen Vorschrif-
ten in Abstimmung mit den Ländern auf ihre
Vollzugstauglichkeit und Praktikabilität zu überprü-
fen und als Ergebnis dieser Überprüfung binnen ei-
nes Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Vor-
schlag für eine Neuregelung vorzulegen.
. Zu Artikel 1 (§ 3 Abs. 2 – neu – VSchDG)
a) Der Bundesrat begrüßt, dass sein Anliegen (Bun-
desratsdrucksache 538/06 – Beschluss –, Ziffer 2)
zur regelmäßigen Information der für den Ver-
braucherschutz zuständigen Obersten Landesbe-
hörden aufgegriffen wurde. Das Anliegen des
Bundesrates ist jedoch durch die in Artikel 1 § 3
Abs. 2 – neu – VSchDG vorgesehene jährliche
Berichterstattung in anonymisierter Form nur
teilweise erfüllt. Da die Verwendbarkeit der Be-
richte für die für den Verbraucherschutz zuständi-
gen Obersten Landesbehörden auf Grund der vor-
gesehenen Anonymisierung der Daten stark
eingeschränkt wird und diese in der Regel nicht
zuständige Behörde im Sinne von § 2 Nr. 4 und 5
VSchDG sind, sollte sie so sparsam wie möglich
eingesetzt werden, soweit die Anonymisierung
zwingend erforderlich ist. Nur informierte Behör-
den können zeitnah reagieren.
b) Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag die
Beantwortung von unterjährlichen Auskunftser-
suchen der für den Verbraucherschutz zuständi-
gen Obersten Landesbehörden ablehnt.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf
hinzuwirken, dass die Zentrale Verbindungsstelle
mit den für den Verbraucherschutz zuständigen
Obersten Landesbehörden zusammenarbeitet und
zwei Jahre nach der Verkündung des Gesetzes er-
neut geprüft wird, ob und in welchem Umfang
den für den Verbraucherschutz zuständigen
Obersten Landesbehörden ein Zugriffsrecht auf
7744 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
(A) )
(B) )
die bei der Zentralen Verbindungsstelle einzu-
richtende Datenbank gewährt werden kann.
– Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie
zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tier-
schutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Zu Artikel 5 (Änderung des AMG)
Auf Grund der Vorgaben der Richtlinie 2001/82/EG
sind Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel lie-
fernden Tieren zukünftig verschreibungspflichtig. Die
Mitgliedstaaten können Ausnahmen von der Verschrei-
bungspflicht vorsehen, wenn die Arzneimittel bestimmte
Kriterien erfüllen, die von der Europäischen Kommis-
sion festgelegt werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Arz-
neimittel für Lebensmittel liefernde Tiere, die derzeit
apothekenpflichtig sind, weiterhin von der Verschrei-
bungspflicht auszunehmen.
– Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli-
cher Vorschriften
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1. Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Gesetz die
Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von
Telekommunikationsdiensten neu geregelt und die
europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2002/22/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzer-
rechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen
und -diensten (Universaldienstrichtlinie) weiter kon-
kretisiert sowie einzelne Vorgaben anderer Richtli-
nien des Europäischen Rechtsrahmens für elektroni-
sche Kommunikation umgesetzt werden.
2. Der Bundesrat begrüßt, dass spezielle verbraucher-
schützende Regelungen, die in den Vorschriften des
Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs mit
0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern enthal-
ten sind, mit diesem Gesetz fortgeschrieben werden.
3. Der Bundesrat hat bereits in seinem Beschluss vom
7. Juli 2006 ausgeführt, dass eine effiziente Ausge-
staltung der nachträglichen Entgeltregulierung und
der besonderen Missbrauchsaufsicht (§§ 38, 42
TKG) dringend notwendig ist. Der Bundesrat nimmt
zur Kenntnis, dass diese Tatsache zwischenzeitlich
auch von der Bundesregierung nicht angezweifelt
wurde und bedauert, dass gleichwohl keine Regelung
vorgesehen ist, die eine effiziente sektorspezifische
Ex-Post-Missbrauchskontrolle sicherstellt.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
d
n
(C
(D
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Er-
wachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (Sechster
Existenzminimumbericht)
– Drucksachen 16/3265, 16/3563 Nr. 1.3 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun-
gen für die Jahre 2003 bis 2006 (20. Subventionsbe-
richt)
– Drucksache 16/1020 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 08 02 Titel 632 11
– Verwaltungskostenerstattung an Länder –
– Drucksachen 16/3726, 16/3890 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Hauhalts- und Wirtschaftsführung 2006
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Ka-
pitel 16 02 Titel 687 03
– Projektbezogene Beiträge an internationale Organisa-
tionen –
– Drucksachen 16/3752, 16/3890 Nr. 1.3 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 632 07
– Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussge-
setzes –
– Drucksachen 16/3753, 16/3890 Nr. 1.4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 10 Titel 681 01
– Versorgungsbezüge für Beschädigte –
– Drucksachen 16/3754, 16/3890 Nr. 1.5 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 682 61
– Erstattung von Fahrgeldausfällen –
– Drucksachen 16/3788, 16/3890 Nr. 1.6 –
Ausschuss für Arbeit und Soziales
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswir-
kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be-
schäftigung – BillBG –
– Drucksachen 15/5934, 16/480 Nr. 1.15 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007 7745
(A) (C)
(B) )
Bericht für die Europäische Kommission zur Umset-
zung des Europäischen Sozialfonds in der Bundesrepu-
blik Deutschland
– Zeiträume 2000 bis 2006 (Aktualisierung) und 2007
bis 2013 –
hier:
Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern auf dem Arbeitsmarkt
– Drucksachen 16/2570, 16/2813 Nr. 1.4 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/3382 Nr. 1,5
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/3196 Nr. 1.1
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 16/3382 Nr. 2.22
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 16/3196 Nr. 1.12
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 16/3382 Nr. 2.13
Drucksache 16/3382 Nr. 2.14
Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
Drucksache 16/150 Nr. 1.9
Innenausschuss
Drucksache 16/2555 Nr. 2.99
Drucksache 16/2555 Nr. 2.106
Drucksache 16/3196 Nr. 1.53
Rechtsausschuss
Drucksache 16/2555 Nr. 2.114
Finanzausschuss
Drucksache 16/1942 Nr. 2.25
Drucksache 16/3196 Nr. 1.44
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/3573 Nr. 2.9
Drucksache 16/3573 Nr. 2.24
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/3382 Nr. 2.26
Drucksache 16/3382 Nr. 2.30
Drucksache 16/3382 Nr. 2.33
Drucksache 16/3573 Nr. 2.8
Drucksache 16/3713 Nr. 1.14
(D
Drucksache 16/150 Nr. 1.10
Drucksache 16/150 Nr. 1.11
Drucksache 16/150 Nr. 1.12
Drucksache 16/150 Nr. 1.13
Drucksache 16/629 Nr. 2.30
Drucksache 16/820 Nr. 1.56
Drucksache 16/820 Nr. 1.57
Drucksache 16/820 Nr. 1.58
Drucksache 16/1748 Nr. 1.6
Drucksache 16/1942 Nr. 1.5
Drucksache 16/1942 Nr. 2.7
Drucksache 16/1942 Nr. 2.17
Drucksache 16/2555 Nr. 1.16
Drucksache 16/3196 Nr. 1.16
Drucksache 16/3196 Nr. 1.17
Drucksache 16/3196 Nr. 1.18
Drucksache 16/3196 Nr. 1.19
Drucksache 16/3196 Nr. 1.20
Drucksache 16/3196 Nr. 1.21
Drucksache 16/3196 Nr. 1.22
Drucksache 16/3196 Nr. 1.23
Drucksache 16/3196 Nr. 1.24
Drucksache 16/3196 Nr. 1.25
Drucksache 16/3196 Nr. 1.26
Drucksache 16/3196 Nr. 1.27
Drucksache 16/3196 Nr. 1.28
Drucksache 16/3196 Nr. 1.29
Drucksache 16/3196 Nr. 1.30
Drucksache 16/3196 Nr. 1.31
Drucksache 16/3196 Nr. 1.41
Drucksache 16/3382 Nr. 2.3
77. Sitzung
Berlin, Freitag, den 19. Januar 2007
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5