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ID1607612000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/76 schusses für Bildung, Forschung und Tech- Tagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Müller (Braunschweig), Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten René Röspel, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Innovatio- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Voraussetzungen für Ent- wicklung, Bau und Betrieb einer Europäi- schen Spallations-Neutronenquelle in Deutschland schaffen – Deutsche Bewer- bung vorantreiben (Drucksachen 16/386, 16/2738) . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7546 C 7546 D 7548 C 7550 B 7551 D Deutscher B Stenografisch 76. Sitz Berlin, Donnerstag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hans Eichel, Bernd Neumann (Bre- men) und Johann-Henrich Krummacher . . Ausscheiden des Abgeordneten Henry Nitzsche aus der Fraktion der CDU/CSU . . . Benennung der Abgeordneten Ulla Burchardt als Mitglied in das Kuratorium „Wissenschaftszentrum Berlin für Sozial- forschung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 11, 23, 24 und 28 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . – ( i Z B 7545 A 7545 B 7545 B 7545 B 7546 A 7546 B nen für Deutschland durch das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union undestag er Bericht ung n 18. Januar 2007 t : zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Hans-Josef Fell, Kai Gehring, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zu- kunftsfähige Forschung in Europa stär- ken Drucksachen 16/1547, 16/710, 16/2891) . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- 7546 C Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7553 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der arbeiten- den Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) (Drucksache 16/2094) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin-Kenan Aydin, Karin Binder, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache 16/3016) . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c Z U d r G r a l ( T V f d e ( T 7554 C 7556 A 7557 B 7558 B 7559 A 7560 A 7562 A 7562 A 7562 B 7563 C 7565 A 7567 B 7568 C 7570 B 7570 D 7572 A 7573 A 7574 A 7575 C 7577 B agesordnungspunkt 28: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Ra- tes über die Umwelthaftung zur Ver- meidung und Sanierung von Umwelt- schäden (Drucksache 16/3806) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Län- dern (Beamtenstatusgesetz – Beamt- StG) (Drucksachen 16/4027, 16/4038) . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu der Vereinbarung vom 11. April 2006 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Republik Polen über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung im grenzüber- schreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinba- rung) (Drucksache 16/4011) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: nterrichtung durch die deutsche Delegation es Deutschen Bundestages zur Euromediter- anen Parlamentarischen Versammlung: ründungsversammlung der Euromediter- anen Parlamentarischen Versammlung m 22./23. März 2004 in Athen, Griechen- and Drucksache 15/3414) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ierte Beschlussempfehlung des Wahlprü- ungsausschusses: zu 11 gegen die Gültigkeit er Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ingegangenen Wahleinsprüchen Drucksache 16/3900) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7578 D 7578 D 7579 A 7579 A 7579 B 7579 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 III Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Un- terschiedliche Auffassungen in der Bundes- regierung zu einer klimaverträglichen Energieversorgung ohne Atomkraft . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeits- rechtlicher Vorschriften in der Wissen- schaft (Drucksachen 16/3438, 16/4043) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wissenschaftssystem zukunftsfähig ge- stalten – wissenschaftsadäquate Ar- beitsbedingungen schaffen (Drucksachen 16/3286, 16/4043) . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U J V K T a b D H M U G 7581 A 7581 A 7582 B 7583 B 7584 C 7586 A 7587 A 7588 A 7589 B 7590 B 7591 C 7592 D 7593 C 7594 D 7596 B 7596 B 7596 C we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Vereinheit- lichung von Vorschriften über be- stimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elek- tronischer-Geschäftsverkehr-Verein- heitlichungsgesetz – ElGVG) (Drucksachen 16/3078, 16/3135, 16/4078) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Bärbel Höhn, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienstegesetzes (Anti-Spam-Ge- setz) (Drucksachen 16/1436, 16/4078) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verbraucher beim Telemediengesetz nicht übergehen (Drucksachen 16/3499, 16/4078) . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7598 C 7599 B 7601 A 7601 D 7602 C 7604 A 7604 A 7604 B 7604 C 7605 D 7606 C 7608 B 7609 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Praktika gesetzlich regeln (Drucksache 16/3349) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Perspektiven für die Generation Praktikum schaffen (Drucksache 16/3544) . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Romer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, Hartwig Fischer (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Gabriele Groneberg, Dr. Sascha Raabe, Dr. Axel Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Energie- und Entwicklungspolitik stär- ker verzahnen – Synergieeffekte für die weltweite Energie- und Entwicklungs- förderung besser nutzen (Drucksache 16/4045) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Rohstoffeinnahmen für nachhaltige Entwicklung nutzen (Drucksache 16/4054) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . U F D T A W ( S d h g l ( J R H D U T E e S s ( i Z A D A N v R ( D C 7610 C 7610 C 7610 D 7612 A 7613 B 7614 B 7615 D 7617 A 7618 B 7619 D 7620 A 7620 A 7621 D 7623 A 7624 C te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Josef Philip inkler, Omid Nouripour, Claudia Roth Augsburg) und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Für eine Initiative er Bundesregierung mit dem Ziel einer umanitären, kohärenten und nachhalti- en Ausrichtung der europäischen Flücht- ingspolitik Drucksache 16/3541) . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur chaffung deutscher Immobilien-Aktienge- ellschaften mit börsennotierten Anteilen Drucksachen 16/4026, 16/4036) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, r. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: eue Steuervergünstigungen und Gewinn- erlagerungen in das Ausland verhindern – EITs in Deutschland nicht einführen Drucksache 16/4046) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 7625 C 7626 D 7628 A 7629 B 7629 B 7630 B 7632 B 7633 A 7634 C 7635 C 7635 C 7635 D 7636 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 V Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Verlängerung des Briefmonopols – Wettbewerb auf dem deutschen und euro- päischen Postmarkt ermöglichen (Drucksache 16/3623) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der LINKEN: Vollständige Öffnung der Postmärkte stop- pen – Universaldienstverpflichtung absi- chern (Drucksache 16/4044) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteu- ergesetzes (Drucksache 16/4010) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . P L W Z B W t n ( T A D o R r ( T E e z g ( T E e U F r m ( T A M r 7637 C 7639 B 7640 A 7641 A 7641 D 7642 C 7642 C 7642 D 7643 D 7645 B 7646 B 7647 C 7648 C 7649 B 7649 C 7649 C atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 8: eschlussempfehlung des Ausschusses für ahlprüfung und Immunität zu einem An- rag: Genehmigung zur Durchführung ei- es Strafverfahrens Drucksache 16/4095) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, r. Axel Troost, Ulla Lötzer, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der LINKEN: Den eichtum umverteilen – für eine sozial ge- echte Reform der Erbschaftsbesteuerung Drucksache 16/3348) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Siebten Geset- es zur Änderung des Bundesvertriebenen- esetzes Drucksache 16/4017) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur msetzung der Richtlinie über Märkte für inanzinstrumente und der Durchfüh- ungsrichtlinie der Kommission (Finanz- arkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) Drucksachen 16/4028, 16/4037) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, ichael Kauch, Angelika Brunkhorst, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 7650 C 7652 A 7652 D 7653 D 7653 D 7654 A 7654 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte (Drucksache 16/3354) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Heike Hänsel, Ulla Lötzer, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für solidarische und entwicklungspolitisch kohärente Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen (Drucksachen 16/3193, 16/4056) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Ände- rung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Tages- ordnungspunkt 15) Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Reichtum umverteilen – für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbe- steuerung (Tagesordnungspunkt 14) Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d d g M D U J D A Z d d m K z G N F D D D A Z d z ( J D H L S 7654 C 7654 C 7655 A 7655 A, C 7657 A 7657 C 7659 C 7660 A 7660 D 7661 D 7662 D nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Än- erung des Bundesvertriebenengesetzes (Ta- esordnungspunkt 17) aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung er Richtlinie über Märkte für Finanzinstru- ente und der Durchführungsrichtlinie der ommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umset- ungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 19) eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Verbraucherfreundliche Kenn- eichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte Tagesordnungspunkt 18) ens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . etlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7663 C 7665 B 7665 D 7666 B 7667 A 7668 B 7669 A 7669 D 7670 B 7671 A 7672 C 7673 A 7674 B 7675 D 7676 D 7677 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 VII Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für solidarische und entwick- lungspolitisch kohärente Wirtschaftspartner- schaftsabkommen (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7678 B 7679 C 7680 A 7681 B 7682 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7545 (A) ) (B) ) 76. Sitz Berlin, Donnerstag, de Beginn: 9.0
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    Berichtigung 75. Sitzung, Seite 7527 (C), dritter Absatz, der zweite Satz ist wie folgt zu lesen: ,,Welcher Personalaufwand steht dem gegenüber, und ist bei den im Aufbau befindlichen Agenturen eventuell schon eine zur Umsetzung der Dienst- leistungsrichtlinie REACH in Helsinki geplant?“ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7657 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates dem Abgabenaufschlag betroffen sein werden aber nicht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A u d f w u c g S w e s G r z w N U v z r I d s r P V t F n g l G e e w P g e w e w k z s w Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.01.2007 Bülow, Marco SPD 18.01.2007 Ernst, Klaus DIE LINKE 18.01.2007 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 18.01.2007 Hilsberg, Stephan SPD 18.01.2007 Hintze, Peter CDU/CSU 18.01.2007 Kasparick, Ulrich SPD 18.01.2007 Kipping, Katja DIE LINKE 18.01.2007 Kucharczyk, Jürgen SPD 18.01.2007 Dr. Küster, Uwe SPD 18.01.2007 Lintner, Eduard CDU/CSU 18.01.2007* Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.01.2007 Merten, Ulrike SPD 18.01.2007 Müntefering, Franz SPD 18.01.2007 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 18.01.2007 Schäfer (Bochum), Axel SPD 18.01.2007 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.01.2007 Schily, Otto SPD 18.01.2007 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 18.01.2007 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 18.01.2007 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.01.2007 Veit, Rüdiger SPD 18.01.2007 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 18.01.2007 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 18.01.2007 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuerge- setzes (Tagesordnungspunkt 15) Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Unsere Gesundheit ist numstritten unser höchstes Gut. Ich freue mich daher, ass es uns mit dem Entwurf zur Änderung des Kraft- ahrzeugsteuergesetzes gelungen ist, einen weiteren ichtigen Schritt für die Verbesserung des Gesundheits- nd Umweltschutzes zu gehen. Dieselfahrzeuge verursa- hen mit ihrem Ausstoß an Feinpartikeln erhebliche esundheitliche Gefährdungen – besonders in größeren tädten und Ballungsgebieten. Wissenschaftliche Studien eisen schon lange auf diesen Umstand hin. Ich begrüße s daher ausdrücklich, dass der Bund von seinem Ge- etzgebungsrecht nach Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes ebrauch gemacht hat, die Rußpartikelbelastung zu eduzieren. Auch wenn die Kfz-Steuer den Ländern usteht und somit durch Landesgesetzgebung geregelt erden kann, sollte allen Verantwortlichen klar sein: ur eine bundeseinheitliche Regelung kann und wird mgehungs- und Ausweichreaktionen der Betroffenen erhindern. Ein Flickenteppich dagegen würde regional u Ballungen oder Ausdünnungen von Fahrzeugen füh- en, die gefördert werden. Das müssen wir vermeiden! ch bin aber davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf in er vorliegenden Fassung auch für die Bundesländer zu- timmungsfähig sein wird – zumal diese auch europa- echtlich geboten ist. Das Gesetz soll die weitere Verbreitung moderner artikelminderungstechniken für neue und bereits im erkehr befindliche Personenkraftwagen mit Dieselmo- or beschleunigen. Es geht dabei nicht um die steuerliche örderung bestimmter Techniken, sondern um technik- eutrale Anreize für Fahrzeuge, die einen möglichst eringen Partikelausstoß aufweisen. Die Gesetzesvor- age orientiert sich dabei am voraussichtlichen Euro-5- renzwert von 0,005 g/km für die Partikelmasse. Für Dieselfahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 rstmals zugelassen wurden, erhalten die Fahrzeughalter ine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro, enn sie ihre Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2009 mit artikelfiltern nachrüsten. Wir wollen aber nicht diejeni- en Halter benachteiligen, die bereits Rußpartikelfilter ingebaut haben. Die Steuerbefreiung wird daher rück- irkend zum 1. Januar 2006 gewährt. Wir setzen damit in Signal, dass vorauseilender Gesundheits- und Um- eltschutz sich lohnt. Wer jedoch sein Dieselfahrzeug weiterhin ohne Parti- elfilter fährt und den Euro-5-Grenzwert nicht einhält, ahlt ab dem 1. April dieses Jahres einen Steuerauf- chlag von 1,20 Euro je 100 m3. Der Steueraufschlag ird befristet und bis zum 31. März 2011 erhoben. Von 7658 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) nur Altfahrzeuge ohne Filter, die vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen wurden. Mehr zahlen müssen auch die Halter von Neufahrzeugen mit Zulassung nach dem 1. Januar 2007, welche den voraussichtlichen Euro-5- Grenzwert nicht einhalten. Das Gesetz sieht aber auch gut nachvollziehbare Aus- nahmen vor: So werden Oldtimer nicht vom Steuerzu- schlag betroffen sein. Auch Personenkraftwagen, deren Schadstoffemissionen zwar nur die Grenzwerte der seit 2006 geltenden Euro-4-Abgasnorm erfüllen, deren Parti- kelausstoß aber den Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km nicht überschreitet, werden keine erhöhten Steuern zu entrichten haben. Im Vorgriff auf die zu erwartenden neuen Grenzwerte in der Europäischen Union haben auch die Automobil- hersteller zugesagt, spätestens ab 2008/2009 alle neuen Fahrzeuge mit einem Dieselpartikelfilter auszurüsten. Politik und Wirtschaft ziehen an einem Strang, weil Umweltschutz sich auszahlt. Das gilt ebenfalls für die Hersteller von Partikelfiltern. Die steuerliche Förderung der Nachrüstung ist aktive Mittelstandsförderung. Auch im Interesse der Betriebe brauchen wir eine schnelle und unverzügliche Umsetzung des Gesetzes! Mir ist bewusst, dass die Förderung der Nachrüstung von Altfahrzeugen allein natürlich nicht ausreicht, um die Umweltbelastungen durch den Straßenverkehr in den nächsten Jahren zu reduzieren. Sie ist freilich – und das entgegne ich den Kritikern – nur ein Baustein im Kon- zept der Bundesregierung, Mobilität umweltgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Verkehr in Deutschland auch in den kommenden Jahren weiter zu- nehmen wird. Es daher notwendig, dass alle denkbaren Register gezogen werden, um die Bedürfnisse der Be- völkerung nach Mobilität in Einklang mit den Anforde- rungen an Gesundheits- und Umweltschutz zu bringen. Sowohl in der vergangenen Legislaturperiode als auch in der jetzigen Wahlperiode hat die Bundesregierung ein umfassendes Konzept entwickelt, Mobilität umweltge- recht zu gestalten. Für den Verkehr heißt das vor allem: Verkehrsvermeidung, Erhöhung des Anteils umwelt- freundlicher Verkehrsträger am Gesamtverkehr, besonders beim Güterverkehr, Steigerung der Energieeffizienz, sprich Kraftstoffverbrauch und Verringerung der Schad- stoffbelastungen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um Verkehr umweltgerechter zu gestalten. Einiges davon möchte ich Ihnen nochmals kurz in Erinnerung rufen: Am 1. Januar 2005 startete in Deutschland die satelli- tengestützte LKW-Maut. Diese ist mittlerweile eine Er- folgsgeschichte. Technischer Fortschritt und Verkehrs- vermeidung durch intelligente Routenplanung zahlen sich aus. Einerseits richtet sich die Mauthöhe nach der Strecke, die ein LKW zurücklegt, andererseits aber auch nach der Schadstoffkategorie. Emissionsarme LKW zah- len niedrigere Mautsätze. Hierdurch wurde ein wichtiger Beitrag zur verursachergerechten Anlastung der Wege- kosten geleistet. Zudem werden Anreize geschaffen, L G p g S S d n s 2 k V S g d W d i S I i H d s u s e D g S B s B u B in f s d d s P H S k N z N v u f v V d d (C (D astkraftwagen mit neusten Emissionsstandards zu nutzen, üterverkehr auf Bahn und Schiff zu verlagern, Trans- ortwege zu optimieren und Verkehr zu vermeiden. Mit der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahn- esetzes hat die Bundesregierung zur Stärkung der chiene beigetragen. Von dem besseren Wettbewerb im chienenpersonenverkehr profitieren die Reisenden, für ie sich die Attraktivität der Bahnen erhöht. Zum 1. Ja- uar 2006 erfolgte die Liberalisierung im grenzüber- chreitenden Schienengüterverkehr, die zum 1. Januar 007 auch auf den innerstaatlichen Schienengüterver- ehr ausgeweitet wird. Eine herausragende Rolle im grenzüberschreitenden erkehr spielt die Schifffahrt. Viele Güter werden per ee- oder Binnenschiff von und nach Deutschland ebracht. Die deutschen Seehäfen sind als wichtiger Teil er maritimen Wirtschaft ein wesentlicher Garant für die ettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland auf en wachsenden globalen Märkten. Zur Stärkung der nternationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen eehäfen hat die Bundesregierung beschlossen, die nfrastruktur der Seehafenstandorte zu verstärken sowie hre Strategie für die see- und landseitige Anbindung der äfen fortzuentwickeln. Dabei ist es das Ziel der Bun- esregierung, die notwendigen seewärtigen und land- eitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen gezielt nd koordiniert auszubauen. Wenn Wasserstraßen ausgebaut werden, kollidiert dies ehr oft mit umweltpolitischen Interessen. Im Mai 2004 ntstand das „Forum Binnenschifffahrt und Logistik“. ieses Gremium bindet unterschiedliche Interessen- ruppen zusammen und entwickelt Möglichkeiten zur tärkung der Binnenschiffahrt – bei gleichzeitiger erücksichtigung der Belange von Umwelt- und Natur- chutz. Für die Elbe hat die Bundesregierung zur erücksichtigung ökologischer Belange bei der Fluss- nterhaltung Grundsätze erarbeitet. Um die Binnenschifffahrt zu stärken, unterstützt das undesumweltministerium im Rahmen seines Umwelt- novationsprogramms zwei Demonstrationsvorhaben ür umweltfreundliche und wirtschaftliche Binnen- chiffe. Im April 2002 beschloss die Bundesregierung en Nationalen Radverkehrswegeplan, um den Anteil es Radverkehrs im Nahbereich zu steigern. Der NRVP oll neue Wege und Strategien initiieren und die enormen otenziale ausschöpfen. Im Bundeshaushalt wurden die aushaltsmittel für Zwecke des Fahrradverkehrs verstärkt. eit Herbst 2002 erarbeitet der Bund-Länder-Arbeits- reis „Fahrradverkehr“ detaillierte Konzepte, um den ationalen Radverkehrswegeplan in die Praxis umzuset- en. Im ersten Quartal 2007 geht voraussichtlich eine ovelle der Straßenverkehrsordnung ins Gesetzgebungs- erfahren. Sie soll die rechtlichen Rahmenbedingungen nd vor allem die Verkehrssicherheit zugunsten der Rad- ahrer verbessern. 2003 legte die Bundesregierung den neuen Bundes- erkehrswegeplan vor. Er unterscheidet sich von seinem orgänger aus dem Jahr 1992 vor allem durch eine mo- ernisierte Bewertungsmethode. Die einzelnen Vorhaben urchlaufen eine Kosten-Nutzen-Analyse. Sie werden zu- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7659 (A) ) (B) ) dem umwelt- und naturschutzfachlich geprüft und nach ökologischen Risiken eingestuft. Diejenigen Bundesfern- straßenprojekte, die ein sehr hohes Umweltrisiko bergen, benötigen eine noch weiter gehende Prüfung. Sie wurden daher nur unter Vorbehalt in das Fernstraßenausbaugesetz aufgenommen. Sie stehen dort in der Sonderkategorie „mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“. Das stellt sicher, dass im weiteren Verfahren die Belange des Naturschutzes bei den einzelnen Projekten besonders berücksichtigt werden. Im Jahre 2004 hat die Bundesregierung das Baugesetz- buch novelliert. Dabei wurde erstmals festgeschrieben, dass die Bauleitplanung Verkehrs- und Mobilitätsbelange berücksichtigen muss, um Verkehr zu vermeiden und zu verringern. Im Jahr 2006 ist die sogenannte Euro-4-Norm für LKW in Kraft getreten. Sie reduziert für schwere Nutz- fahrzeuge und Busse die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub von 100 auf 20 Milligramm pro Kilowatt- stunde. Am 31. Mai 2006 beschloss das Bundeskabinett zudem die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahr- zeuge. Das Ziel: Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse nach der Höhe ihrer Feinstaubemissionen bun- desweit einheitlich zu kennzeichnen und ein entsprechen- des Verkehrszeichen zur Anordnung von Verkehrverboten einzuführen. Hierzu werden die Fahrzeuge bestimmten Schadstoffgruppen gemäß der EU-Abgasrichtlinie zuge- ordnet und erhalten die jeweilige Plakette. Das erleichtert es den zuständigen Behörden, den Verkehr für solche Fahrzeuge zu beschränken, die mit zu hohen Partikelemis- sionen zur Feinstaubbelastung beitragen. Autobesitzer können durch Nachrüstung erreichen, dass ihr Fahrzeug besser eingestuft wird. Der Vorteil: „Freie Fahrt“ während andere ihr Auto stehen lassen müssen. Bis zum Jahr 2000 hat sich das BMU-Umweltinnova- tionsprogramm im Bereich Verkehr vor allem darauf konzentriert, Gasfahrzeuge in den Markt einzuführen. Diese Auflistung ließe sich noch lange fortführen. Sie verdeutlicht die Vielschichtigkeit und Komplexität einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Nur die Summe geeigneter Einzelmaßnahmen – so auch die steuerliche Förderung der Nachrüstung mit Partikelfiltern als Teil eines Ganzen – kann zum Erfolg führen. Es ist zudem wirtschaftlicher und kostengünstiger, heute Fahrzeuge mit Standards anzuschaffen, die erst in Zukunft gelten. Wer ein Fahrzeug kauft, das nur die ak- tuellen gesetzlichen Mindeststandards erfüllt, trägt zum Beispiel ein wirtschaftliches Risiko: So kann er aufgrund örtlicher Fahrverbote in seiner Nutzung eingeschränkt werden. Er muss es eventuell aufwendig nachrüsten oder früher als geplant ein neues Fahrzeug anschaffen. Wer hingegen rechtzeitig nachrüstet, schont nicht nur Ge- sundheit und Umwelt, sondern erhöht auch den Wieder- verkaufswert seines PKWs. Ich bin daher fest davon überzeugt, dass viele Bürge- rinnen und Bürger das Angebot der Bundesregierung an- nehmen und ihre Altfahrzeuge umrüsten lassen werden. A A h l p A a d d S t v m w d e w d g u s f I s A Ö k d f V b s E t s d w U f r e g c e M (C (D nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Reichtum um- verteilen – für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung (Tagesordnungspunkt 14) Otto Bernhardt (CDU/CSU): Bei dem vorliegenden ntrag der Linken geht es um eine nachhaltige Erhö- ung der Erbschaftsteuer, insbesondere auch für betrieb- iches Vermögen. Ein solcher Antrag mag durchaus po- ulär sein, ja populistisch; denn egal wie man Reich und rm abgrenzt, es gibt natürlich immer mehr Nichtreiche ls Reiche. Dennoch, schon die Diskussion über eine eutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer ist schädlich für en Standort Deutschland. Eine gesetzliche Regelung im inne der Fraktion Die Linke würde zur massiven Kapi- alflucht führen, im erheblichen Umfang Arbeitsplätze ernichten und zu einem Rückgang der Steuereinnah- en führen. Jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, muss issen, dass es einen engen Zusammenhang zwischen er sozialen Marktwirtschaft, dem Privateigentum und inem moderaten Erbrecht gibt. Wer die soziale Markt- irtschaft will – und die weltweite Entwicklung zeigt, ass dies das beste Wirtschaftssystem ist, was es bisher ab und gibt –, der muss sich auch zum Privateigentum nd zu einem moderaten Erbrecht bekennen. Die Entwicklung in der Welt zum Thema Erbschaft- teuer läuft genau in eine andere Richtung. Das gilt auch ür für Deutschland und die große Koalition. Erstens. Schweden kennt keine Erbschaftsteuer und talien hat sie abgeschafft. Zweitens. Der Präsident- chaftskandidat Sarkozy setzt sich in Frankreich für die bschaffung der Erbschaftsteuer ein. Drittens. Auch in sterreich und Spanien wird über eine Abschaffung dis- utiert. Vor diesem Hintergrund in einer globalisierten Welt ie Erbschaftsteuer zu erhöhen, wäre kontraproduktiv. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 ist estgelegt, dass die Erbschaftsteuer auf betriebliches ermögen im Erbfall praktisch entfällt. Wir haben uns ekanntlich für das 10-jährige Stundungsmodell ent- chieden, das darauf hinausläuft, dass die zu zahlende rbschaftsteuer beim Übergang auf die nächste Genera- ion zinslos gestundet wird, jedes Jahr 10 Prozent erlas- en werden und die Erbschaftsteuer völlig entfällt, wenn er Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird. Dies ist ein ichtiger Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen. nd die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Schaf- ung neuer hat Priorität für die große Koalition. Wir wa- en im ersten Jahr auf diesem Gebiet sehr erfolgreich: rstens 600 000 Arbeitslose am Jahresende 2006 weni- er als am Jahresanfang, zweitens 400 000 sozialversi- herungspflichtige Beschäftigungen mehr am Jahres- nde 2006 als am Jahresanfang. Der Antrag der Linken kommt aus der ideologischen ottenkiste des Klassenkampfes. Er hat keine Chance, 7660 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) in Deutschland verwirklicht zu werden, und das ist im Interesse der Arbeitsplätze gut. Florian Pronold (SPD): Eine Reform der Erbschaft- steuer ist notwenig. Das ist in diesem Haus sicherlich unstrittig. Darüber, in welche Richtung diese Reform ge- hen muss, gibt es jedoch sehr unterschiedliche Vorstel- lungen. Die Haltung der SPD in diesem Punkt ist klar: Ererb- tes und geschenktes Vermögen stellt leistungsloses Ein- kommen dar, das einen stärkeren steuerlichen Zugriff der Allgemeinheit rechtfertigt. Dabei gilt es natürlich insbesondere, die Weitergabe hoher Privatvermögen konsequenter und höher zu besteuern, als das bisher der Fall ist. In der Tat ist die Vermögensbesteuerung bei uns im internationalen Vergleich mit weniger als 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts extrem niedrig. Länder wie Groß- britannien und die USA bitten die Vermögensbesitzer in erheblich stärkerem Maße zur Kasse, als wir das tun. Hier besteht – insbesondere seit die Regierung Kohl die Vermögensteuer hat auslaufen lassen – deutlicher Nach- holbedarf. In den nächsten Jahrzehnten werden immense Reichtümer zwischen den Generationen weitergegeben, der größte Teil der Bevölkerung wird dabei jedoch leer ausgehen. Es muss gelingen, einen angemessenen Anteil dieser Mittel zu mobilisieren, um vor allem die Finanzie- rung des Bildungswesens deutlich zu verbessern. Die SPD hat sich auf verschiedenen Parteitagen zu dieser Aufgabe bekannt. Sie bleibt auch für die anstehenden Reformen der Erbschaftsteuer aktuell. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Er- leichterung der Unternehmensnachfolge auf den Weg gebracht. Eine grundlegende Reform des Bewertungsge- setzes muss folgen. Beide Gesetzesvorhaben müssen ge- meinsam umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Erbschaftsteuer auch in Zukunft einen angemessenen und steigenden Beitrag zur Finanzierung der öffentli- chen Aufgaben leistet. Die Reform des Bewertungsgesetzes und Veränderun- gen bei der Besteuerung von Betriebsvermögen können wir hier aber erst dann sinnvoll beraten, wenn das Bun- desverfassungsgericht sein Urteil über die bestehende Gesetzeslage gefällt hat. Das Verfassungsgericht prüft in diesem Verfahren eine Vorlage des Bundesfinanzhofs, der sowohl die unterschiedliche Bewertung unterschied- licher Vermögensarten als auch die bestehende massive Privilegierung des Betriebsvermögens für nicht verfas- sungsgemäß hält. Die beiden zentralen Elemente der be- vorstehenden Erbschaftsteuerreform sind also Gegen- stand des Verfahrens. Es wäre deshalb völlig unsinnig, diesem Urteil vorzugreifen und am Ende gezwungen zu sein, das Erbschaftsteuerrecht kurz hintereinander mehr- fach zu ändern. Das wird auch nicht dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtssicherheit gerecht. Was die Besteuerung des Betriebsvermögens angeht, so gibt es viele, die die bestehenden Regelungen für aus- reichend halten. In der Tat gibt es bis heute keinen empi- rischen Beleg, dass die Erbschaftsteuer auch nur in e B A h z g d g g d m s s m v w s R s b m B r u s ß n z a s v l n A A e b F d s g e w f n D e s (C (D inem einzigen Fall tatsächlich die Weiterführung eines etriebs unmöglich gemacht hätte. Trotzdem wird dieses rgument immer wieder ins Feld geführt, um die ohne- in niedrige Besteuerung von Betriebsvermögen weiter u reduzieren oder sogar faktisch abzuschaffen. Wir haben uns dennoch bereit erklärt, eine neue Re- elung für die Unternehmensnachfolge zu finden. Für ie SPD-Fraktion geht das aber nur unter drei Bedingun- en: Weitere Steuervergünstigungen kann es nur dann eben, wenn die betroffenen Unternehmen nachweisen, ass die Arbeitsplätze im Betrieb, die ja immer als Argu- ent für Steuererleichterungen angeführt werden, tat- ächlich erhalten werden. Deshalb bestehen wir auf einer ogenannten atmenden Arbeitsplatzklausel. Eine allge- eine Weiterführungsklausel ist nicht ausreichend. Zweitens müssen wir zuverlässig verhindern, dass ererbtes Privatvermögen in Betriebsvermögen umge- idmet wird und sich Millionenerben damit ein Steuer- chlupfloch schaffen. Hierfür ist bereits eine ganze eihe von Vorkehrungen ausgearbeitet worden, die das teuerlich anerkannte produktive Betriebsvermögen eng egrenzen. Schließlich muss die Erleichterung bei der Unterneh- ensnachfolge, wie schon gesagt, mit der Reform des ewertungsgesetzes im Paket beschlossen werden. Da- an müssten auch die Länder ein vitales Interesse haben, m sicherzustellen, dass die Einnahmen aus der Erb- chaftsteuer in den nächsten Jahren auch tatsächlich flie- en. Wir werden in diesem Haus in den nächsten Monaten och öfter Gelegenheit haben, über die Erbschaftsteuer u diskutieren. Es werden im Gesetzgebungsverfahren uch noch eine ganze Reihe strittiger Punkte zu klären ein. Eventuell werden wir nach dem Urteil des Bundes- erfassungsgerichts auch auf einer ganz neuen Grund- age diskutieren. Diese wenigen Wochen müssen wir och abwarten. Ich denke, es gibt keinen Anlass für den vorliegenden ntrag. Die Reform der Erbschaftsteuer steht auf der genda der Koalition. Sobald das Verfassungsgericht ntschieden hat, werden wird daran mit Hochdruck ar- eiten. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Der Antrag der Links- raktion zielt darauf ab, die Erbschaftsteuerbelastung eutlich zu erhöhen. Insbesondere für Betriebsvermögen ollen die aktuellen Vorschriften zu Bewertungsabschlä- en und zusätzlichen Freibeträgen entfallen mit dem Ziel iner umverteilenden Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Ich glaube gerade dieser Passus des Gesetzes zeigt, ie weit entfernt die Links-Fraktion von den Inhaber ge- ührten Betrieben ist. Deshalb lassen Sie mich hierzu ei- ige grundsätzliche Ausführungen machen. Für uns Liberale gilt Artikel 14 des Grundgesetzes. ie Eigentumsgarantie wird gewährleistet. Gleichzeitig rgibt sich aus dem Eigentum eine soziale Verpflichtung. Dies ist auch der Grund, warum das Bundesverfas- ungsgericht den Gesetzgeber seinerzeit ausdrücklich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7661 (A) ) (B) ) aufgefordert hat, die besondere Gemeinwohlbindung und Gemeinwohlverpflichtung von Unternehmen als Garant von Produktivität und Arbeitsplätzen anzuerken- nen. Aus dieser Gerneinwohlverpflichtung heraus hat der Gesetzgeber seinerzeit die entsprechende Privilegierung des Betriebsvermögens vorgenommen. Gerade inhabergeführte Betriebe, gerade die Famili- engesellschaften in Deutschland sind es, die häufig über Generationen hinweg und für die nächsten Generationen Betriebe aufbauen und dadurch Arbeitsplätze schaffen. Gerade diese Betriebe sind durch die Erbschaftsteuer massiv beeinträchtigt. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Personen- gesellschaften und Kapitalgesellschaften, insbesondere wenn sie börsennotiert sind: Im Todesfall eines Betriebs- inhabers fehlt häufig der Kopf des Unternehmens. Das Unternehmen wird bewertet und die Erben haben häufig das für die Erbschaftsteuer aufzubringende Geld aus dem Unternehmen zu entnehmen. Dieses schwächt die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und führt teilweise dazu, dass Teile des Betriebes oder der Betrieb komplett veräußert werden müssen. Ganz anders ist die Situation bei den Kapitalgesell- schaften, insbesondere bei den börsennotierten Kapital- gesellschaften: Wenn ein Aktionär verstirbt, werden die Aktien bewertet, die Steuer wird festgesetzt und die Steuer kann aus einem Verkauf eines Teiles der Aktien bestritten werden. Die Gesellschaft verliert keinen Cent an Kapital. Deshalb ist die Erbschaftsteuer insbesondere für Familienunternehmen eine echte Belastung für die Familienunternehmen in Deutschland. Dieses nimmt die Links-Partei überhaupt nicht wahr. Mit ihrem Antrag setzen sie sich aus ideologischen Gründen über die Interessen der mittelständischen Wirt- schaft und damit der Arbeitsplätze in diesem Unterneh- men hinweg. Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen: In dem Antrag der Linkspartei ist ferner gefordert, die derzeit existierenden drei Steuerklassen zu einer Steuer- klasse zusammenzufassen. Da der Antrag der Links- Fraktion zur Erschließung steuerlicher Mehreinnahmen zielt, soll die privilegierte Behandlung des Ehepartners und der Kinder, also der Steuerklasse I, entfallen. Dieses hält die FDP nicht für sachgerecht und es wi- derspricht der Einstellung vieler Eltern. Viele Eltern schaffen Werte und setzen sich ein, damit es ihren Kin- dern besser geht als ihnen selbst. Zusätzlich sind viele Bürger bestrebt, Werte und Eigentum aufzubauen, um für die Kinder und die Ehepartner Vorsorge zu treffen. Hieraus rechtfertigt sich auch die Privilegierung der Erb- schaftsteuerklasse I. Der Staat hat nämlich ein ureigenes Interesse daran, dass sich die Menschen füreinander ein- setzen und füreinander sorgen, sei es als Eltern für die Kinder, sei es als Kinder für die Eltern, sei es als Ehe- partner untereinander, Eine unterschiedliche Behandlung unterschiedlicher Vermögen, sei es Kapitalvermögen, sei es Grundvermö- g a g k b d n D i d g a d s d F z s u r g h n s D ü I d w s D D z g a d i z w n p s t R R d (C (D en oder Betriebsvermögen ergibt sich für uns Liberale us Art. 3 des Grundgesetzes: Hiernach soll Gleiches leich und Ungleiches ungleich behandelt werden, Kapitalvermögen kann bewertet werden und hierauf ann eine Steuer festgelegt und gezahlt werden. Immo- ilienvermögen steht auch in einer stärkeren Sozialbin- ung. Es ist nicht so fungibel und kann deshalb auch icht so einfach veräußert werden wie Kapitalvermögen. ie dritte Stufe ist das Betriebsvermögen. Hierbei ist nsbesondere die stärkere Gemeinwohlbindung auch für ie Arbeitsplätze zu berücksichtigen. Dieses rechtfertigt unterschiedliche Differenzierun- en bei den zur Vererbung stehenden Werten. Dieses ist uch der Grund, warum gerade beim Betriebsvermögen arauf geachtet werden muss, dass der Betrieb auch tat- ächlich in die nächste Generation gelangt. Eine Umfrage der Firma Ernst & Young hat ergeben, ass gerade für mittelständische Betriebsinhaber die ortführung des Betriebes an erster Stelle steht. Deshalb ist in vielen europäischen Ländern zwischen- eitlich die Vererbung von Betriebsvermögen komplett teuerfrei gestellt worden. Im Vergleich mit Österreich nd der Schweiz muss Deutschland feststellen, dass ge- ade Unternehmer ihren Wohnsitz aus Deutschland we- en der Erbschaftsteuer verlagern. Diese Verlagerung at zur Folge, dass langfristig das Kapital dieser Perso- en mit seinen Erträgen dem deutschen Fiskus als Be- teuerungsgrundlage nicht mehr zur Verfügung steht. ieses muss aus Sicht der FDP verhindert werden. Die Vorschläge der Links-Fraktion sind dem gegen- ber darauf angelegt, dass noch mehr Unternehmer ein nteresse daran haben, aus erbschaftsteuerlichen Grün- en Deutschland zu verlassen. Neid und Umverteilung sind schlechte Ratgeber für irtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wohin ein olches Denken führt, hat uns gerade in der ehemaligen DR der wirtschaftliche Zustand des Landes gezeigt. iesen Weg in den Sozialismus lehnt die FDP ab. Für uns Liberale ist es wichtig, die Eigentumsrechte u stärken und dem einzelnen Bürger die Möglichkeit zu eben, Eigentum zu erwerben – aber Eigentum eben uch auf seine Angehörigen zu vererben. Dieses müsste auch den Linken im Deutschen Bun- estag einleuchten. Auch angesichts der Probleme der m Umlageverfahren finanzierten Sozialversicherungs- weige müsste auch die Linkspartei anerkennen, dass ir in Deutschland verstärkt Kapitalbildung und nicht ur Umverteilung benötigen. Deshalb werden wir als FDP den Antrag der Links- artei ablehnen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Es ist eine unum- tößliche Tatsache, dass sich zwar am Sterben nicht rüt- eln lässt, aber wohl am Erben. Hermann Ulrich Viskorf, ichter am Bundesfinanzhof, geht in seinen Thesen zur eform der Erbschaftsteuer davon aus, dass dank fehlen- er Gesetzesregelungen 2002 von 800 000 Sterbefällen 7662 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) nur 60 000 besteuert wurden. 2005 wurden 200 Mil- liarden vererbt, aber nur 4 Milliarden Steuern gezahlt. Dies ist ein Steuersatz von sage und schreibe 0,015 Pro- zent. Die Länder erzielen durch die Kfz-Steuern mehr Einnahmen als durch die Erbschaftssteuer, so das „Han- delsblatt“. Im internationalen Vergleich finden wir die USA mit 35,91 Prozent, Japan mit 24,79 Prozent bei den Erb- schaftsteuern. Da, wo viel zu holen ist, wird also außer- halb unserer Landesgrenzen richtig zugepackt. Vielleicht haben wir diese Einnahmequellen dank sprudelnder an- derer Quellen nicht mehr nötig? DIW Zahlen: In den nächsten zehn Jahren stehen in Deutschland 2,2 Billio- nen Euro zum Vererben an. Sie können sich leicht ausre- chen, wie viel dringend benötigte Milliarden Einnahmen der öffentlichen Hand entgehen werden, wenn dieser Re- gierung weiter der Mut zu einer wirklichen Reform der Erbschaftsteuer fehlen wird. Lassen sie mich Peter Krämer, Reeder und Millionär aus Hamburg zitieren: „Der Erbfall ist der reine Zufall. Es ist völliger Zufall, ob Sie Erbe eines reichen Mannes oder eines armen Mannes sind. Das heißt, es ist eigentlich ein Geschenk. Und wir haben ja auch die Schenkungsteuer. Insofern brauchen wir auch eine Erbschaftssteuer“ Zitat Ende. Ja, wir brauchen vor allem eine verteilungsgerechte Reform der Erbschaftsteuer und kein Gemurkse à la Ge- sundheitsreform. Wir brauchen sie, weil diese Regierung ausschließlich dafür sorgt, dass einige wenige immer vermögender werden und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger verzichten muss. Das Geldvermögen ist in Deutschland bei konstant ungleicher Verteilung um 6 Prozent auf 4,54 Billionen im vergangen Jahr gestie- gen. Es ist die alte Leier: Geld ist ausreichend vorhan- den, aber wie wird es verteilt? Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich doch eigent- lich um eine ideale Einnahmequelle, da diese Art von Zugewinn völlig leistungsfrei und einzig allein durch das Glück und den Zufall der Geburt in der entsprechenden Familie bestimmt ist. Eine Erbschaft ist also nicht der steuerpolitische Sündenfall, sondern sie ist der Idealfall. Zeigen Sie also Mut und reformieren Sie die Erbschafts- steuer, so wie Sie es laut Koalitionsvereinbarung schon für den 1. Januar 2007 versprochen haben. Der Antrag meiner Fraktion Die Linke kann dabei für Sie sehr hilfreich sein, weil er Steuer- und Verteilungsge- rechtigkeit festschreibt. Wir wollen: Erstens. Eine Gleichbehandlung aller der Steuer zu- grunde liegenden Vermögensvorteile; das heißt eine realitätsnahe Bewertung aller Vermögensarten und eine Korrektur bei der Bewertung des Betriebsvermögens. Zweitens. Eine Gleichbehandlung aller steuerpflichti- gen Erben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Das heißt, wir wollen eine Steuerklasse und nicht drei und eine Vereinheitlichung der Freibeträge. Nur. Erben, die älter als 60 Jahre sind, Kinder, Ehe- und Lebenspartner erhalten einen höheren Freibetrag. Drittens. Keine Privilegierung des Betriebsvermö- gens, die auch der Bundesfinanzhof für gesetzwidrig hält. Das bedeutet, dass die Sondervorschriften zur steu- e w i z w t m G T s e e W d G g L E G n a u m n u s D d im g h v d m s n d W n m n w „ W s N d w w l i u (C (D rlichen Behandlung des Betriebsvermögens, wie Be- ertungsabschlag, gesonderter Freibetrag, entfallen. Im Übrigen, sehr verehrter Herr Kollege Steinbrück, n Beantwortung einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion um Thema Betriebsvermögen und Erbschaftsteuer ant- ortet uns ihr Ministerium, dass in noch keinem konkre- en Fall belegt werden konnte, dass der Fortbestand ittelständischer Familienunternehmen durch eine leichbehandlung des Betriebsvermögens gefährdet ist. rotzdem planen Sie mit Ihrer Reform der Erbschaft- teuer ein weiteres Geschenkpaket an reiche Familien- rben aus dem Hause Aldi, Oetker und Schwarz usw. Sie wollen das Firmeneigentum nicht besteuern und ntlassen die Unternehmenserben aus ihrer Steuerpflicht. arum, Herr Steinbrück? Nehmen Sie unseren Antrag, ann ersparen Sie sich vielleicht den Ärger wie bei der esundheitsreform, und Sie leisten etwas für eine drin- end notwendige Verteilungsgerechtigkeit in diesem and. Im laufenden Jahrzehnt werden 2 000 Milliarden uro geerbt und verschenkt. So viel wie nie zuvor in der eschichte dieser Republik. Dass eine reiche Erbenge- eration vor allem in den alten Ländern wartet und hofft, ber dass auch beim Erben die Mehrheit der Bürgerinnen nd Bürger leer ausgehen wird, sei nur am Rande ver- erkt. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Kommu- en, für die Gemeinschaft, für Steuergerechtigkeit wahr, nd legen Sie eine entsprechende Reform der Erbschaft- teuer vor! Unser Antrag wird Ihnen dabei helfen. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Antrag der Linksfraktion beschäftigt sich nicht mit en vielen schwierigen Fragen der Betriebsfortführung Fall der Unternehmensnachfolge und damit dem wichti- en politischen Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und zu er- alten, sondern vorrangig mit Fragen der Umverteilung on Reichtum. Dabei wird leicht aus dem Auge verloren, ass wesentlich die Investitionskraft eines Unterneh- ens darüber entscheidet, ob es im Wettbewerb auf den chnell sich verändernden Gütermärkten besteht oder icht. Die Produktzyklen werden kürzer, deswegen muss ie Innovationsfähigkeit der Betriebe gesteigert werden. Umverteilen im Erbschaftsfall darf man nur auf einem ege, der den Investitionsprozess von Unternehmen für eue Patente und Produkte nicht gefährdet. Deswegen uss die Unternehmensnachfolge für rund 70 000 Unter- ehmen pro Jahr mit etwa 760 000 Arbeitsplätzen verant- ortlich im Sinne des Gemeinwohls geregelt werden. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem ohl der Allgemeinheit dienen“ (Art. 14 Abs. 2 Grundge- etz). Die Sozialbindung des Eigentums muss bei einer euregelung des Erbschaftsteuerrechts im Mittelpunkt er Überlegungen stehen. Die Vorschläge im Antrag der Linksfraktion schießen eit über das Ziel einer gerechteren Erbschaftsteuer hinaus, eil sie die Umverteilung von Reichtum zum wesent- ichen Maßstab ihres Antrags gemacht haben. Dabei sind hre Überlegungen, die Höhe des Erbschaftsteuertarifs nd die Höhe der persönlichen Freibeträge nicht mehr Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7663 (A) ) (B) ) nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser zu regeln, angesichts veränderter Lebensverhältnisse einer genaueren Betrachtung wert. Familie und Verantwortung füreinander liegt heute vermehrt außerhalb verwandt- schaftlicher Bindungen, sodass hier Änderungsbedarf meines Erachtens besteht. Die Linksfraktion will die Ein- nahmen aus der Erbschaftsteuer von zurzeit etwa 4 Milliar- den Euro mehr als verdoppeln. Vermögen umzuverteilen, ist aber nicht das primäre Ziel einer gerechteren Erb- schaftsteuer. Im Kern geht es vielmehr um Fragen einer gleichmäßi- gen Behandlung von Geldvermögen, Immobilien sowie Betriebsvermögen im Erbschaftsfall. Das Bundesverfas- sungsgericht will zu dieser Frage demnächst entscheiden. Wenn es, wie erwartet wird, endlich vergleichbare Maß- stäbe für die unterschiedlichen Vermögensarten bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Erbschaft- steuer festlegt, dann wird es im Ergebnis Steuermehrein- nahmen geben. Das wollen wir, denn breitere Schultern können im Erbschaftsfall auch eine höhere Last tragen. Wir wollen endlich von dem unhaltbaren Zustand weg, dass Immobilien- und Betriebsvermögen systema- tisch gegenüber Geldvermögen begünstigt bleiben. Wir wollen jedoch nicht, dass die Betriebsfortführung im Fall der Unternehmensnachfolge gefährdet wird. Kleine Personenunternehmen haben häufig wenig Investitions- kraft, sodass Vermögensentzug im Erbschaftsfall eine Bedrohung der Betriebsfortführung bedeuten kann. Im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur Unternehmensnachfolge werden wir genau darauf unser Augenmerk richten. Die Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen ist im vorliegenden Gesetzentwurf ein bürokratisches Monstrum und wird immens streitanfällig werden. Die Stellungnahme des Bundesrates befasst sich so gut wie ausschließlich mit vielen ungelösten Abgrenzungsfra- gen, zum Beispiel für die landwirtschaftlichen Betriebe. Fazit: Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnach- folge vorgelegt, der 450 Millionen Steuermindereinnah- men bei den Ländern auslöst. Die Gegenfinanzierung fehlt. Sie ist ungeklärt. Die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts soll die Gegenfinanzierung herbeiführen. Solch ein Verfahren ist schlicht unseriös, wenn man Ver- sprechungen für die Unternehmen in die Welt gesetzt hat, ohne zu wissen, wer die Finanzierung der Steueraus- fälle im Rahmen der Unternehmensnachfolge erbringen soll. Die Politik hat den Bundesverfassungsrichtern die Frage der Gegenfinanzierung zu klären zugeschoben, durch Festlegung von Maßstäben zur gleichmäßigen Be- steuerung von Immobilien-, Betriebsvermögen und Geldvermögen. Solch eine Methode, die dritte Gewalt zu beteiligen, ist einmalig in der Republik. Mehrere Ministerpräsiden- ten der Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie Steuerausfälle bei der Erbschaftsteuer nicht hinnehmen werden. Die Unternehmen beklagen zu Recht die Rechtsunsicherheit, in der sie sich seit dem Jahreswechsel befinden. A e B w e d f S u v z R h Z g k r t l m A g e „ h G v e N N f i u V e s g T g g d e l (C (D nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Siebten Geset- zes zur Änderung des Bundesvertriebenengeset- zes (Tagesordnungspunkt 17) Maik Reichel (SPD): Wir beschäftigen uns heute in rster Lesung mit dem siebten Gesetz zur Änderung des undesvertriebenengesetzes. Etwa ein Dutzend zum Teil esentliche Änderungen sind in diesen Gesetzentwurf ingearbeitet worden, die zum einen auf die Erweiterung er Europäischen Union seit dem l. Mai 2004 zurückzu- ühren sind; es geht vor allem um die drei baltischen taaten Estland, Lettland und Litauen, hier unter anderem m die Aufhebung der gesetzlichen Kriegsfolgeschicksals- ermutung für Spätaussiedlerbewerber. Zum anderen geht es um die Erweiterung und Modifi- ierung der Ausschlussgründe und eine entsprechende egelung der Abfrage bei den verschiedenen Sicher- eitsbehörden. Als Weiteres ändert das Gesetz die uständigkeiten für die Gewährung der pauschalen Ein- liederungshilfe von den Ländern zum Bund. Es werden Regelungen getroffen, damit Behinderte eine Nachteile bei der Aufnahme mehr erfahren. Wir egeln die notwendige Erstattung der Fahrtkosten zu In- egrationskursen und passen mit dem Gesetz neue Rege- ungen in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Wir erweitern die Möglichkeit, einen deutschen Fa- iliennamen zu führen. Im Art. 1 § 45 regeln wir die eben angesprochenen usschlussgründe, das heißt, unter welchen Bedingun- en die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 GG rworben werden kann. Ausschlussgründe bestehen demnach bei Personen, die der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- errschaft erheblich Vorschub“ geleistet haben, die „gegen rundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit erstoßen haben oder die in den Aussiedlungsgebieten die igene Stellung zum eigenen Vorteil, aber auch zu anderer achteil in schwerwiegendem Maße missbraucht haben. Zwei weitere Buchstaben, nämlich d) und e) des § 5 r. 1 werden bezüglich der Ausschlussgründe einge- ührt, um unter anderem Gesetzeslücken zu schließen. Der Buchstabe d) betrifft Personen, die – wo auch mmer – eine rechtswidrige Tat begangen haben, die in nserem Land als Verbrechen gilt. Hierbei gelten unsere erjährungsgrenzen. Wir wollen damit der Entziehung iner drohenden Strafverfolgung im Ausland nicht Vor- chub leisten. Buchstabe e) gibt weitere Ausschlussgründe an. Dabei eht es um Terroristen bzw. unterstützende Helfer von erroristen oder terroristischen Vereinigungen. Auch ewaltbereite Extremisten sind hier eingeschlossen. Wer egen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder ie Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ines ihrer Länder eintritt oder dies aktiv betreibt, unter- iegt einem Ausschlussgrund. Aber auch hier kann er 7664 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) durch eine Glaubhaftmachung, dass er sich von seiner früheren Handlung distanziert und – wie es im Gesetzes- entwurf heißt – abgewandt hat, diesen Ausschluss ver- hindern. Dieser neu eingeführte Buchstabe e) steht unter der aktuellen Bedrohungslage und reagiert damit auf die seit langem, zumindest aber seit dem 11. September 2001, bestehenden Bestrebungen, die Bundesrepublik sowie alle Bürgerinnen und Bürger und alle, die sich innerhalb unserer Grenzen aufhalten, so gut wie möglich zu schützen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Bundesverwaltungsamt dadurch die Möglichkeit hat, die sich auch aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt, die ver- schiedenen Sicherheitsbehörden, das heißt, den BND, das Bundesamt für Verfassungsschutz, MAD, BKA und das Zollkriminalamt, an der Feststellung möglicher Versagungsgründe zu beteiligen. Dies gilt nicht nur für Spätaussiedlerbewerber, sondern auch für deren Ehegat- ten und Abkömmlinge. Integration ist unentbehrlich für ein gutes, friedliches und vor allem verständnisvolles Zusammenleben aller. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir es auch jedem Spätaussiedler ermöglichen, Integrationskurse zu besu- chen, um die deutsche Sprache zu beherrschen. Denn ohne sprachliche Integration ist eine weitere, tiefgründigere In- tegration in unser Gemeinwesen schwerlich möglich. Deshalb muss auch eine Erreichbarkeit von Kursorten jederzeit gegeben sein. Zwar kann in der Regel ein Spät- aussiedlerbewerber seinen ersten Wohnort nicht frei wählen, dennoch muss das zuweisende Amt die Erreich- barkeit solcher Kurse beachten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge garan- tiert flächendeckende Integrationskurse. Dieses Ange- bot soll bedarfsorientiert sein, dennoch kann sich im Einzelfall – denken wir an ländlich geprägte Regionen unseres Landes – natürlich eine weitere Entfernung zu einem Integrationskurs ergeben. Um unnötige Härten, vor allem auch finanzieller Art, zu vermeiden, ist eine Sonderregelung zu den Kosten für Fahrten zum und vom Integrationskurs getroffen worden. Entsprechend hohe finanzielle Summen sind dabei für den Bund nicht zu erwarten – zirka 100 000 Euro –, zumal die Zahl der Spätaussiedlerbewerber von etwa 35 000 im Jahre 2005 auf 7 700 im vergangenen Jahr 2006 zurückgegangen ist. Dies zeigt sich natürlich auch in den entsprechenden Kursen bei den verschiedenen Bildungsträgern. In meinem Heimatlandkreis Weißenfels, im südlichen Sachsen-Anhalt, tritt seit Beginn der 1990er die Kreisvolkshochschule als Träger sehr erfolgreich auf. So sank die Teilnehmerzahl von 2004 bis 2006 um etwa 40 Prozent. Vor Ort wurde mir bestätigt, wie wichtig solche Kurse sind, zumal in manchen Kursen nicht nur Spätaussiedler sitzen, son- dern auch Menschen anderer unterschiedlicher Spra- chen. Die Brückensprache aller ist die deutsche Sprache. Ich selbst habe vor vielen Jahren an solchen Kursen als Dozent mitgewirkt, dort waren es vor allem homogene Klassen mit Russischsprachlern. B B u s z L tu d h e a d n d n s V R Z v z g d N m v d n B d c e d d d u V p a r Z ü S ih V m d s t e A (C (D Ich will an dieser Stelle im Namen des Weißenfelser ildungsträgers die gute Zusammenarbeit mit dem AMF, im sachsen-anhaltischen Fall ist das Halberstadt, nd mit der Ausländerbehörde, hervorheben, die sich tets verlässlich dargestellt hat. Mit diesem Gesetz leisten wir ebenfalls einen Beitrag um Bürokratieabbau. Zurzeit ist es noch so, dass es beim and und beim Bund eine doppelte inhaltliche Bearbei- ng eines Antrags gibt, was unter anderem die Entschei- ung über die Gewährung der pauschalen Eingliederungs- ilfe betrifft. Zukünftig werden die Länderbehörden ntlastet, indem der Bund, sprich das Bundesverwaltungs- mt, allein diese Bearbeitung übernimmt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage des § 28 BVFG arf ein vom Bundesverwaltungsamt zu erteilender Auf- ahmebescheid erst nach Zustimmung des aufnehmen- en Landes erteilt werden. Das Zustimmungsverfahren ach § 28 Abs. 2 BVFG ist somit unverzichtbare Voraus- etzung des Aufnahmebescheides. Zu diesem Zweck lassen sich die Länder die jeweiligen orgänge vom Bundesverwaltungsamt vorlegen, um im ahmen einer Einzelfallprüfung über die Erteilung der ustimmung zu entscheiden. Obwohl es bereits heute zu den Aufgaben des Bundes- erwaltungsamtes gehört, den Sachverhalt erschöpfend u ermitteln, sind die Länder nicht gehindert, eigene – er- änzende – Ermittlungen durchzuführen oder das Bun- esverwaltungsamt durch Rückgabe des Vorgangs um achermittlungen zu bitten. Das Land kann die Zustim- ung aber nur dann verweigern, wenn die – zuvor bereits om Bundesverwaltungsamt geprüften – Voraussetzungen es § 27 BVFG zur Erteilung eines Aufnahmebescheides icht vorliegen. Der heutige Gesetzentwurf sieht daher vor, § 28 Abs. 2 VFG zu streichen und die bisherige „Doppelprüfung“ urch Bund und Land abzuschaffen. Diese Vereinfa- hung des Aufnahmeverfahrens führt somit nicht nur zu inem erheblichen Aufgaben- und Bürokratieabbau in en Ländern, sondern macht die Verfahren – vor allem urch Entfallen des kostspieligen Aktenversandes und es hierfür notwendigen Personalaufwandes – effektiver nd schneller für die betroffenen Personen. Dies gilt auch für die von den Ländern geforderte erlagerung der Zuständigkeit über die Gewährung der auschalen Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 3 BVFG uf das Bundesverwaltungsamt. Künftig soll die Gewäh- ung von Leistungen nach § 9 Abs. 3 BVFG bereits im uge der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes ber die Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG, pätaussiedlerbescheinigung, erfolgen. Da die Länder für re Entscheidung regelmäßig den beim Bund geführten organg über das Bescheinigungsverfahren beiziehen üssen – Voraussetzung für die Gewährung einer Einglie- erungshilfe ist das Vorliegen der Spätaussiedlereigen- chaft –, ist es nur konsequent, wenn das Bundesverwal- ungsamt hierüber gleich im Bescheinigungsverfahren ntscheiden kann, sodass auch hier der aufwendige ktenversand an die Länder, die Prüfung jedes Antrages Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7665 (A) ) (B) ) im Einzelfall und die entsprechende Verteilung der Bun- desmittel auf die Länder entfallen kann. Aufgrund der Veränderung der Zuständigkeit nach § 9 Abs. 3 von den Ländern auf den Bund – sprich Bundes- verwaltungsamt – und der erweiterten Abfrage bei den verschiedenen Sicherheitsbehörden sowie der Über- nahme von Fahrtkosten ergeben sich auch Mehrkosten. Diese belaufen sich auf etwa 370 000 Euro, die im Haus- haltsplan entsprechend eingearbeitet bzw. im Haushalts- vollzug berücksichtigt werden. Im Einzelplan 06 ist also Vorsorge getroffen und die Kosten sind in der mehrjähri- gen Finanzplanung vorgesehen. Das Gesetz legt ebenfalls Wert darauf, dass Spätaus- siedlerbewerber, die aufgrund einer Behinderung, sei sie vor oder nach dem Aufnahmeantrag hervorgetreten, er- klärlicherweise keinen Sprachtest durchführen können, nicht befürchten müssen, damit einen Ausschlussgrund zu liefern. Eine Bestätigung anderer, dass die deutsche Sprache vermittelt wurde, reicht aus. Das SGB IX wird hierbei herangezogen. Und natürlich können wir niemandem, der aufgrund seiner Behinderung nie die deutsche Sprache sprechen konnte, im Übrigen auch keine andere, dies als Aus- schlussgrund vorhalten. Eine Benachteiligung durch eine Behinderung ist damit ausgeschlossen. Zum ande- ren sind die Behörden auch sicher selbst in der Lage, sol- che genauen Abschätzungen zu treffen. Weitere wesentliche Änderungen sind bereits durch meinen Vorredner aus der Koalitionsfraktion benannt worden. Bis in manches Detail wurde neu geregelt, ob es die Euroumstellung oder auch die Anpassung an die neue Rechtschreibung oder der Fall einer Frühgeburt während der Aussiedlung ist. Damit haben wir auch wei- terhin ein sehr gutes Vertriebenengesetz, was mir auch vor wenigen Tagen von einem Betroffenen unter Hin- weis auf Gesetze anderer Länder bestätigt wurde. Dem weiteren parlamentarischen Verfahren wünsche ich ein gutes Gelingen. Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützen. Dr. Max Stadler (FDP): Der gesetzgeberische Hand- lungsbedarf zur Änderung des Vertriebenen rechts er- schließt sich bei Lektüre des Gesetzentwurfs nicht auf Anhieb. Die Bundesregierung will das Bundesvertriebe- nengesetz den politischen Entwicklungen anpassen, in der Verwaltungspraxis aufgetretene Probleme lösen und den Zuzug von Extremisten und Terroristen verhindern. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die viel- leicht ein wenig naiv anmutende Frage, ob sich das ver- triebenenrechtliche Aufnahmeverfahren in der Vergan- genheit zu einem Einfallstor für Extremisten und Terroristen entwickelt hat. Mir ist eine solche Entwick- lung nicht bekannt. Wenn es im Gesetzentwurf heißt, hier müsse eine Lücke geschlossen werden, damit Extre- misten und Terroristen keine Aufnahme finden, erwarte ich hierzu von der Bundesregierung weiteren Tatsachen- vortrag. Hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Extremisten oder Terroristen versucht haben, über Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz Auf- n R h v ß g S s f t S g r s F s s u – b s w g F A z I h d s p w N l s d d Z A u s m S K s n l f A g n z m D (C (D ahme in Deutschland zu finden und hat das geltende echt nicht ausgereicht, dies zu verhindern? Sollte es ier wirklich ein Problem geben, wird sich die FDP einer ernünftigen Lösung selbstverständlich nicht verschlie- en. Ohne Weiteres einleuchtend erscheint mir der gesetz- eberische Handlungsbedarf im Bereich des Zuzugs chwerkrimineller. Das geltende Recht stellt auf die Ab- icht ab, sich durch Aussiedlung der drohenden Strafver- olgung zu entziehen. Es erscheint in der Tat sachgerech- er, nicht länger auf die Absicht, sondern auf die chwere der Tat abzustellen. Auf diese Weise ist sicher- estellt, dass Personen, die schwerwiegende rechtswid- ige Taten begangen haben, von der Aufnahme ausge- chlossen sind. Im Übrigen lege ich Wert auf die eststellung, dass es sich auch hierbei nicht um ein Mas- enphänomen handeln dürfte. In diesem Zusammenhang ei der Hinweis erlaubt, dass die aktuellen Kriminalitäts- nd Integrationsstatistiken zeigen, dass Spätaussiedler anders als vielfach behauptet – keine besondere Pro- lemgruppe darstellen und sich mehrheitlich gut in un- ere Gesellschaft integrieren. Die FDP unterstützt alle Maßnahmen, die zu einer eiteren Verbesserung der Integration beitragen. Hierzu ehört die im Gesetzentwurf vorgesehene Zahlung von ahrkostenzuschüssen, um Spätaussiedlern und ihren ngehörigen die Teilnahme an einem Integrationskurs u ermöglichen. Das Geld ist gut angelegt. Es fördert die ntegration von Spätaussiedlern und ihren Familienange- örigen weiter und vermeidet Integrationskosten an an- erer Stelle. Die Bitte des Bundesrats, den Kreis der An- pruchsberechtigten moderat zu erweitern, wird zu rüfen sein. Die weiteren Änderungsvorschläge sind ganz über- iegend rechtstechnischer und verwaltungspraktischer atur. Sie werden einen Beitrag zum Bürokratieabbau eisten. Das gilt vor allem für die Übertragung der Zu- tändigkeit für die Entscheidung über die Gewährung er pauschalen Eingliederungshilfe von den Ländern auf as Bundesverwaltungsamt sowie die Abschaffung des ustimmungsverfahrens im Rahmen des schriftlichen ufnahmeverfahrens. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Früher wurden die Enkel nd Urenkel deutscher Vorfahren aufgefordert, so chnell wie möglich in die kapitalistische BRD zu kom- en. Spätaussiedler galten als Kronzeugen gegen den ozialismus und wurden hemmungslos als Mittel im alten Krieg instrumentalisiert. Heute hingegen werden ie vor allem diskriminiert. Wer einwandern will, ist icht mehr willkommen, nach dem Motto: Die Russ- anddeutschen haben ihre Schuldigkeit getan, sie sollen ortbleiben. Das vorgeschlagene Gesetz erweitert die Politik der bschottung, eines der Markenzeichen dieser Bundesre- ierung, auf die sogenannten Spätaussiedler. Dazu die- en zwei Hebel: Die Deutschkenntnisse sollen künftig u einem früheren Zeitpunkt nachgewiesen werden, da- it auch ein Ablehnungsbescheid früher erfolgen kann. amit werden Familien noch stärker auseinandergeris- 7666 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) sen. Innerhalb eines Familienverbandes gibt es dann Deutsche und Ausländer, Menschen, die kommen dür- fen, und solche, die draußen bleiben müssen. Das ist we- der nachvollziehbar noch human. Der zweite Hebel gibt vor, Schwerkriminelle, Extre- misten und Terroristen von der Einreise abhalten zu wol- len. Praktisch wird den Aussiedlern generelles Miss- trauen entgegengebracht. Das Bundesverwaltungsamt kann nach Gutdünken Abfragen beim BND, beim MAD, beim Verfassungsschutz, beim BKA und beim Zollkri- minalamt vornehmen. Wenn Spätaussiedler als soge- nannte Extremisten gelten, die die freiheitlich-demokra- tische Grundordnung gefährden, dürfen sie nicht zuwandern. Das öffnet der Willkür Tür und Tor. Denn gegen die Verdächtigungen der Schlapphüte können sich die Betroffenen nicht effektiv zur Wehr setzen. Wir wissen alle, wie die Geheimdienste arbeiten, und wir können uns vorstellen, was bei diesen Extremismus- abfragen herauskommt. Als Extremist gilt dem Verfas- sungsschutz bekanntlich jeder, dessen Ansichten von der Generallinie abweichen. Das Bekenntnis zum demokra- tischen Sozialismus reicht ja schon aus, um als Verfas- sungsfeind denunziert zu werden. Viele Abgeordnete un- serer Fraktion haben es ja schriftlich, dass sie beobachtet werden. Ich frage mich, ob der Bundesregierung eigentlich klar ist, was sie da für eine Ungeheuerlichkeit vor- schlägt: Wer sich für sozialistische Ziele einsetzt, kann nicht Deutscher sein. Überlegen Sie sich mal, an welche Tradition Sie damit anknüpfen! Das Bundesvertriebenengesetz hat sich überlebt. Es basiert nach wie vor auf dem überkommenen Prinzip der Blutsgemeinschaft. Dieses wird mit kulturrassistischen Versatzstücken garniert, wie etwa dem „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“. Und um die schlechtesten deut- schen Traditionen hochzuhalten, wird ausgeschlossen, wer nicht dem politischen Wunschbild deutscher Behör- den entspricht. Faktisch gibt es für das Gesetz keine Berechtigung mehr. Die Einreisequoten sind seit Jahren im Sinkflug. Im Jahr 2005 sind noch 35 000 Spätaussiedler eingereist, die Zahlen gehen weiter stark zurück. Deswegen plädie- ren wir dafür, das Gesetz aufzuheben und stattdessen das Zuwanderungsgesetz so zu reformieren, dass es seinen Namen wirklich verdient. Dort kann auch der Umgang mit Personen geregelt werden, deren Vorfahren deutsche Staatsbürger waren. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bundesvertriebengesetzes enthält ein wenig Licht, aber auch sehr viel Schatten. Die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung für Teil- nehmer am Integrationskurs haben wir selbst immer ge- fordert, und zwar für alle Integrationskursteilnehmer. Es ist absolut unverständlich, warum diese Erstattung nicht auch für die Familienangehörigen von Spätaussiedlern gewährt wird, wie dies auch der Bundesrat in seiner Stel- lungnahme zu diesem Gesetz gefordert hat. f s k im R f ta e F n S n G u d B d a d w S v s 2 ö D l d 3 w n g z s J t d t k s r J le le k m F e g e U I b v (C (D Rechtsstaatlich bedenklich ist hingegen die Verschär- ung der Ausschlusstatbestände beim Zuzug von Spätaus- iedlern. So wird in § 5 des Gesetzentwurfes mit sehr un- laren Formulierungen geregelt, dass bei Verbrechen, die Herkunftsland begangen und auch nach deutschem echt strafbar sind, kein Zuzug erfolgen darf. Das gilt auch ür die Beteiligung an Gewalttaten oder Aufruf zu Gewalt- ten zur Verfolgung politischer Zwecke. Hier besteht noch rheblicher Klärungsbedarf in den Ausschüssen welche älle denn da gemeint sind. Es muß sicher sein, dass hier icht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Eine der wichtigsten Änderungen der Rechtslage für pätaussiedler durch das Zuwanderungsgesetz war die eu eingeführte Voraussetzung des Nachweises von rundkenntnissen der deutschen Sprache für Ehegatten nd Kinder eines Spätaussiedlers, also § 27 Abs. 1 Bun- esvertriebenengesetz. Diese Neuregelung wird vom undesinnenministerium in seinem Evaluierungsbericht es Zuwanderungsgesetzes überwiegend als sachgerecht ngesehen, während die meisten Wohlfahrtsverbände iese Regelung ablehnen. Im vorliegenden Gesetzentwurf ird jetzt eine Regelung eingeführt, auf das Vorliegen der prachkenntnisse zu verzichten, wenn eine Behinderung orliegt. Das reicht aber bei weitem nicht aus. Die Be- timmungen müssen ganz allgemein gelockert werden. Im Grenzdurchgangslager Friedland wurden im Jahre 006 insgesamt 8 000 Aussiedler aufgenommen. Seit Er- ffnung des Lagers im Jahre 1945 habe es nie so wenige eutschstämmige gegeben, die zurück in ihre ursprüng- iche Heimat wollen, wird der Leiter der Einrichtung in er Zeitung „Die Welt“ zitiert. Im Jahr 2005 waren noch 5 527 Aussiedler gekommen. Seit Inkrafttreten des Zu- anderungsgesetzes ist der Zuzug von Spätaussiedlern ach Deutschland im Durchschnitt um rund 40 Prozent esunken. Viele schrecken also offenbar vor der Deutschprüfung urück, was auch klar ist, weil sie diese Sprache oft chon seit langem nicht mehr anwenden konnten. Im ahr 2005 haben zum Beispiel knapp 25 Prozent der An- ragsteller den Test bestanden. Anstatt dieses Problem zu lösen und Sprachförderung ann gezielt in Deutschland nach der Einreise voranzu- reiben, dürfen Spätaussiedlerbewerber, deren Sprach- enntnisse nicht ausreichen, gar nicht erst einreisen. Und ogar noch viel schlimmer: Im so genannten Zuwande- ungs-Änderungsgesetz, auf das wir jetzt ja schon ein ahr warten dürfen – weil Sie sich nicht einig sind – sol- n jetzt auch nachziehende Ehegatten von in Deutschland benden Ausländern ebenfalls ausreichende Deutsch- enntnisse vor anstatt nach der Einreise nachweisen üssen. Damit dürfte dann die Zahl der nachziehenden amilienangehörigen zu Migranten nach Deutschland benfalls drastisch zurückgehen. Wie das alles mit dem rundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie zu ver- inbaren ist, bleibt Ihr Rätsel. Dazu können Sie unsere nterstützung nicht erwarten und daher werden wir hren Gesetzentwurf ablehnen. Es gibt auch Aspekte, mit denen wir keine Probleme ha- en: Zunächst die Aufhebung der Kriegsfolgenschicksals- ermutung für Spätaussiedler aus den baltischen Staaten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7667 (A) ) (B) ) Dies ist eine logische Folgeanpassung durch die Erweite- rung der Europäischen Union. Eine kollektive Verfol- gungslage wird also nur noch für die Nachfolgestaaten der Sowjetunion angenommen. Auch gegen die Zusammen- legung der bislang höchst umständlichen und für die Be- troffenen langwierigen Verwaltungsverfahren bis zur Ertei- lung des Aufnahmebescheids haben wir keine Einwände. Das alles reicht für uns aber nicht aus. In der jetzigen Form können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Bundesvertriebenenge- setz, für das wir Ihnen heute einen Novellierungsentwurf vorlegen, ist seit nunmehr 54 Jahren in Kraft. Die Vor- lage dieses 7. Novellierungsgesetzes unterstreicht aber, dass wir die Regelungen dieses Gesetzes nach wie vor benötigen, mehr noch, dass das Grundanliegen des Ge- setzes weiterhin Bedeutung besitzt. „Wir bekennen uns auch weiterhin zu der Verantwor- tung sowohl für diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion un- ter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben und in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach Deutschland aussiedeln. Dies gilt insbe- sondere für die Deutschen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, bei denen das Kriegsfolgenschicksal am längsten nachwirkt.“ – So steht es in unserer Koalitions- vereinbarung. Damit hebt die Koalitionsvereinbarung den Zusam- menhang zwischen Aussiedlerpolitik und Kriegsfolgen- bewältigung deutlich hervor. Ohne diesen Zusammen- hang bleibt das Anliegen von Aussiedlerpolitik unverständlich. Dabei hilft der zeitgeschichtliche Rückblick auf die Nachkriegssituation, die Dimensionen der Politik zur Kriegsfolgenbewältigung besser zu erkennen. Nach dem Grauen des Nationalsozialismus und den Katastrophen des Zweiten Weltkrieges stand die Frage: Wie stellt sich Deutschland, wie stellen sich die Deutschen ihrer natio- nalen Verantwortung? Eine Frage, die ihre Bedeutung bekanntlich bis heute nicht völlig verloren hat. Dabei umfasste das Verständnis von nationaler Ver- antwortung mindestens zwei Aspekte: Zum einen ging es nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches um Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Op- fern des nationalsozialistischen Rassenwahns und der Hitler’schen Eroberungskriege. Neben diesem Versöh- nungsziel stand aber unabweislich die Herausforderung zur Solidarität unter den Deutschen, die von den Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft sehr unterschiedlich, oft willkürlich oder zufällig betroffen waren. Es gab solche, die das Glück hatten, heil aus dem Krieg zurückzukeh- ren, und solche, die getötet oder verletzt wurden. Es gab diejenigen, die in ihrer Heimat weiterlebten, und diejeni- gen, die aus der Heimat vertrieben wurden. Nationale Verantwortung übernehmen bedeutete des- halb neben den notwendigen deutschen Aussöhnungsbe- mühungen auch, den solidarischen Ausgleich unter den Deutschen unterschiedlicher Kriegsbetroffenheit zu su- c s a K D K z r A l f n F k b d m b s e a B Z d S d S a S v a d w P l S s m U h f s V S b n M s v e g b (C (D hen. Die Felder dieser Politik des Lastenausgleiches ind bekanntlich vielfältig gewesen. Es entsprach der Logik dieser Solidarität – und war ußerdem vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher onsequenzen aus Art. 116 Grundgesetz geboten –, die eutschen in den Ländern Osteuropas, die infolge des rieges wegen ihrer Volkszugehörigkeit schwere Lasten u tragen hatten, in den Hilfsanspruch gegenüber unse- em deutschen Gemeinwesen einzubeziehen. Eingedenk dieser Zusammenhänge wird deutlich: ussiedlerpolitik ist nicht irgendeine Zuwanderungspo- itik. Aussiedlerpolitik ist Teil des bis in unsere Tage ortreichenden Bemühens der Bundesregierung, sich der ationalen Verantwortung Deutschlands im Blick auf die olgen von Nationalsozialismus und des Zweiten Welt- rieges zu stellen. Deshalb bedarf es auch weiterhin der esonderen Regelung des Bundesvertriebenengesetzes. Das Bundesvertriebenengesetz hat über 4,4 Millionen ieser Menschen ermöglicht, nach Deutschland zu kom- en und hier ein neues Leben zu beginnen. Die durch eiderseitige Anstrengung gelungene Eingliederung die- er Menschen in unsere Gesellschaft stellt eine historisch inmalige Leistung dar, deren positive Auswirkungen uf unser Gemeinwesen überall gegenwärtig sind. Auch heute noch finden Spätaussiedler nach dem undesvertriebenengesetz Aufnahme in Deutschland. war geht die Zahl der Aufgenommenen seit Jahren eutlich zurück – im Jahr 2006 sind nur noch rund 8 000 pätaussiedler zu uns gekommen –, aber unsere beson- ere Verantwortung für diese Menschen bleibt bestehen. Die Randbedingungen auch für die Zuwanderung von pätaussiedlern verändern sich jedoch. Deshalb bedarf uch das Bundesvertriebenengesetz der Novellierung. o soll das Gesetz mit dem von der Bundesregierung orgelegten Entwurf eines 7. Änderungsgesetzes wieder uf den neuesten Stand gebracht werden. Dazu muss das Bundesvertriebenengesetz erstens an ie Osterweiterung der Europäischen Union angepasst erden. So sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor, dass ersonen aus den baltischen Staaten, die als Spätaussied- er nach Deutschland kommen wollen, in Zukunft wie pätaussiedler aus den sonstigen mittel- und osteuropäi- chen Staaten ein Kriegsfolgenschicksal nachweisen üssen. Denn bei Mitgliedstaaten der Europäischen nion kann man nicht mehr grundsätzlich davon ausge- en, dass Menschen dort weiterhin unter einem Kriegs- olgenschicksal leiden. Vermutet wird ein Kriegsfolgen- chicksal damit in Zukunft nur noch für deutsche olkszugehörige aus den Republiken der ehemaligen owjetunion, die noch immer auf ihre gesetzliche Reha- ilitierung warten. Außerdem wird die Wirksamkeit och gültiger Altbescheide für Staatsangehörige eines itgliedstaates der Europäischen Union zeitlich be- chränkt. Zweitens werden die Gründe für einen Ausschluss on der vertriebenenrechtlichen Aufnahme an das Auf- nthaltsgesetz und an das Staatsangehörigkeitsgesetz an- epasst. Künftig sind auch Personen, die ein Verbrechen egangen, den Terrorismus unterstützt oder sich gegen 7668 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet haben, vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus ausge- schlossen. So wird verhindert, dass Personen mit krimi- nellem oder terroristischem Hintergrund das vertriebe- nenrechtliche Aufnahmeverfahren missbrauchen. Der Schutz vor Zuwanderung von Schwerkriminellen, ge- waltbereiten Extremisten und Terroristen wird damit weiter verstärkt. Drittens wird das vertriebenenrechtliche Aufnahme- verfahren vereinfacht. In Zukunft ist allein das Bundes- verwaltungsamt für das Verfahren zuständig. Die bisher noch verbliebene Beteiligung der Länder entfällt. Damit werden unnötige Doppelprüfungen in Zukunft vermie- den und Bürokratie abgebaut. Dem Ziel der Verwal- tungsvereinfachung dient auch der Vorschlag der Bun- desregierung, festzulegen, dass die Bescheinigung, die den Angehörigen der Spätaussiedler vom Bundesverwal- tungsamt erteilt wird, auch ihren Deutschenstatus bestä- tigt. Durch diese Änderung sollen abweichende Ent- scheidungen der Staatsangehörigkeitsbehörden zum Status der Angehörigen der Spätaussiedler vermieden werden. Viertens findet das grundgesetzliche Verbot, Behin- derte zu benachteiligen, künftig bei Sprach- und Sprach- standstests eine klare gesetzliche Grundlage: für Behin- derte werden insoweit Ausnahmeregelungen geschaffen. Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, einen deutschen Familiennamen zu führen und sich damit von Anfang an mehr als Teil der deutschen Gesellschaft zu empfinden. Schließlich verbessert das 7. Änderungsgesetz die Regelungen des Bundesvertriebenengesetzes zur Inte- gration der Spätaussiedler und ihrer Angehörigen. Sie erhalten in Zukunft einen Fahrkostenzuschuss, wenn sie einen Integrationskurs besuchen wollen, der von dem Wohnort, der ihnen zugewiesen wurde, nicht zumutbar erreicht werden kann. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Ent- wurf eines 7. Änderungsgesetzes zum Bundesvertriebe- nengesetz erfahren die Regelungen zur Aufnahme von Spätaussiedlern die gebotenen Modernisierungen. Denn Zuwanderung nach dem Vertriebenenrecht findet auch heute noch statt. Lassen Sie uns die Chance nutzen, sie weiterhin auf eine rechtliche Basis zu stellen, die den ak- tuellen Anforderungen unserer Gesellschaft an Zuwan- derung genügt Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Fi- nanzinstrumente und der Durchführungsricht- linie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie- Umsetzungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 19) Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Das Finanzmarkt- Richtlinie-Umsetzungsgesetz setzt die europäische Richt- linie über Märkte für Finanzinstrumente – kurz MiFID – u a d r n M g r F d s d d i n S s b a u F D d g t n m V s b K V a t G m ü d g l P d d p m d i h b S d s (C (D m und löst damit die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie us dem Jahr 1993 ab. Auf den ersten Blick mag der Inhalt es Gesetzes für manch einen oder eine zunächst verwir- end wirken. Und wirklich: Der Gesetzentwurf zur natio- alen Umsetzung der europäischen Richtlinie über ärkte für Finanzinstrumente – kurz MiFID – enthält eine anze Masse an Detailregelungen und technischen Ände- ungen. Die bevorstehende Umsetzung der MiFId durch das inanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wird aller- ings das deutsche wie auch das europäische Bank-, Bör- en- und Kapitalmarktrecht von Grund auf verändern. An- ers ausgedrückt: Die MiFID wird das neue Grundgesetz es europäischen Kapitalmarktes. Denn im Vergleich zu hrer Vorgängerin, der Wertpapierdienstleistungsrichtli- ie, ISD, aus dem Jahr 1993, erweitert die MiFID das pektrum der betroffenen Finanzdienstleistungen: Neben Kreditinstituten, Wertpapierfirmen und organi- ierten Märkten, Börsen, werden erstmals auch Anlage- erater, Betreiber multilateraler Handelssysteme, MTF, ußerhalb organisierter Märkte, Vermögensverwalter nd vertraglich gebundene Vermittler erfasst. Gleichzeitig vergrößert sich der Kreis der betroffenen inanzinstrumente über die klassischen Wertpapiere und erivate hinaus: Neu aufgenommen wurden Kredit- erivate, Derivatkontrakte sowie finanzielle Differenz- eschäfte. Und im Gegensatz zur Wertpapierdienstleis- ungsrichtlinie, die den europäischen Mitgliedstaaten och individuelle Auslegungen und Handhabungen er- öglicht hatte, sieht die MiFID für alle verbindliche orschriften vor. Das Ziel: ein einheitlicher, harmonisierter europäi- cher Finanzmarkt bei gleichzeitiger Stärkung des Wett- ewerbs und des Anlegerschutzes. Daher zählen zu den ernstücken der MiFID die Transparenzpflichten wie or- und Nachhandelstransparenz, mit der in Zukunft ktuelle Konditionen für den Kauf und Verkauf von Ak- ieninstrumenten in Europa offengelegt werden müssen. erade diese Neuregelung zeigt, wie eng der Zusam- enhang von verbessertem Investorenschutz und grenz- berschreitendem Wettbewerb ist: Anbieter und Han- elsplätze werden so durch die neue Transparenz ebunden, den Anlegern die jeweils besten Handelsmög- ichkeiten und Kurse anzubieten. Eine ähnliche Wirkung wird von der verschärften flicht zur „bestmöglichen Ausführung von Kunden-Or- ers“, der Best Execution erwartet. Des Weiteren sollen ie Wohlverhaltensregeln sicherstellen, dass die Wertpa- ierfirmen „ehrlich, redlich und professionell im best- öglichen Interesse ihrer Kunden handeln und diese ein- eutig über die Chancen und Risiken ihrer Geldanlage nformieren“. So lautet der Text der Richtlinie. Gänzlich neu an der MiFID ist in diesem Zusammen- ang die Beweislastumkehr: In Zukunft müssen die An- ieter nachweisen, dass sie alles getan haben, um eine chädigung des Anlegers zu vermeiden. Hier legt die MiFID eine spezifischere Klassifikation er Kunden zugrunde als dies bisher der Fall war. Ent- prechend wurden vom professionelle Kunden bis hin Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7669 (A) ) (B) ) zum Kleinanleger die Anforderungen an die Qualität des internen Kontrollsystems und die Dokumentation in den Unternehmen erhöht. Wie Sie sehen, ist der Regelungsbereich der europäi- schen MiFID weit. Absehbar werden wir uns im weite- ren Verfahren der parlamentarischen Beratungen mit den Petiten des Bundesrates auseinanderzusetzen haben wie beispielsweise dem Thema Best Execution oder der Auf- sicht über multilaterale Handelssysteme. Des Weiteren werden wir uns bei diesem Gesetz auch mit der Fragestellung auseinandersetzen müssen, dass wir wie- der einmal die nationale Umsetzung einer europäischen Richtlinie vollziehen sollen, bei der auf europäischer Ebene im entsprechenden Gremium des Lamfalussy-Verfahrens noch nicht einmal alle Punkte abgearbeitet wurden. Nina Hauer (SPD): Die Umsetzung der MiFID-Richt- linie – der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstru- mente – ist das Kernstück des Programms zur Schaffung eines Finanzbinnenmarktes in der Europäischen Union. Sie wird völlig zu Recht als das „Grundgesetz des Finanzmarktes“ bezeichnet. Für den Wertpapiersektor ist diese Richtlinie, was Basel II für die Banken oder Solvency II für die Versicherungen ist. Und so ziemlich jeder Marktteilnehmer auf dem Finanzmarkt wird vom vorliegenden Gesetz – dem FRUG – betroffen sein. Das Ziel der Richtlinie ist es, europaweit einheitliche Regeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen, wie zum Beispiel Anlageberatung, Vermittlung von Investmentfonds und Dienstleistungen im Zusammen- hang mit Warenderivaten zu schaffen. Wer Wertpapierdienstleistungen erbringt, steht unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, BaFin. Im Gegenzug bekommt er einen sogenannten Europäischen Pass, kann also seine Dienstleistungen grenzüberschreitend in Europa anbieten. Auch für die Anleger bedeutet die Richtlinie Positives, denn der Anlegerschutz wird ausgeweitet und europa- weit harmonisiert. Insgesamt entsteht so mehr Wett- bewerb – und auch ein besserer Wettbewerb –, um den Kunden unter einheitlichen europaweiten Bedingungen. Beispielsweise müssen bei der Ausführung von Wert- papiergeschäften neue organisatorische Anforderungen eingehalten werden, wie Risikokontrolle und die Offen- legung von Interessenkonflikten. Neue Wohlverhaltensre- geln gelten im Verhältnis zum Kunden: die Informations- pflichten vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts, vor allem die Offenlegung von Gebühren und Provisionen und die Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für die Kunden. Kunden werden in Privatkunden und professionelle Kunden unterschieden, bei Privatkunden fallen Informationspflichten umfangreicher aus. Bei der Beratung der Kunden müssen umfangreiche Dokumen- tationspflichten eingehalten werden, wie zum Beispiel die Protokollierung des Beratungsgesprächs und dessen Archivierung. Es besteht die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen: Erbringer von Wertpapierdienstleis- tu ti z s W K A W n I e H z ln g s H s a m u g n A A w W d m G W s N w d D l f p b s s F d h k d b (C (D ngen müssen ein System etablieren, das die kundengüns- gste Ausführung ermöglicht. Bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ist darauf u achten, dass diese Transparenzanforderungen zwi- chen Kunde und Wertpapierdienstleister ihre positive irkung entfalten können – und nicht zum „Gläsernen unden“ oder zu einem bürokratischen und kostspieligen pparat führen. Ein weiterer inhaltlicher Eckpunkt des FRUG ist der ettbewerb für Handelsplattformen. In Zukunft sind Inter- alisierungssysteme in ganz Europa erlaubt. Systematische nternalisierer führen regelmäßig Kundenaufträge auf igene Rechnung und nicht über Börsen oder multilaterale andelssysteme aus. Vorher herrschte in einigen Ländern, um Beispiel Frankreich, Börsenzwang. In Deutschland ist ternalisierung bereits erlaubt. In Zukunft ergeben sich durch die Richtlinie neue renzüberschreitende Geschäftsmöglichkeiten für deut- che Internalisierer, aber auch für Börsen und multilaterale andelssysteme – denn alle haben jetzt einen Europäi- chen Pass. Bestandteil der Richtlinie sind auch Preistransparenz- nforderungen für alle drei Arten von Handelsplattfor- en. Diese Anforderungen sind wichtig für die Fairness nd Transparenz am Finanzmarkt. Ein Beispiel: Außerbörslich abgeschlossene Aktien- eschäfte müssen künftig gegenüber anderen Marktteil- ehmern transparent gemacht werden, da die Hälfte der ktien außerbörslich gehandelt werden. Für die anderen nleger werden durch die Meldung dieser Transaktionen ichtige Informationen geboten. Die europäische Richtlinie ist bahnbrechend für die ertpapierbranche. Sie bietet große Vorteile gerade für ie Privatkunden, die Anlageberatung in Anspruch neh- en, und bietet einen hohen Anlegerschutz europaweit. leichzeitig stellt sie Regeln für einen europaweiten ettbewerb auf, bei dem unsere Dienstleister gut ab- chneiden können. Die Unternehmen arbeiten bereits an der Umsetzung: eue Broschüren, AGBs und Formulare müssen erstellt erden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschult wer- en. Natürlich wird das ein Kraftakt für alle Beteiligten. ieser Kraftakt wird aber den Finanzbinnenmarkt deut- ich voranbringen und durch klare Spielregeln Nutzen ür Anleger und Anbieter bringen. Wir nehmen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ositiv entgegen – und werden ihn intensiv und sorgfältig eraten. Frank Schäffler (FDP): Mit dem vorliegenden Ge- etzentwurf des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsge- etzes, FRUG, setzen wir die Richtlinie über Märkte für inanzinstrumente, MiFID, um, eine Richtlinie, die in er Finanzwirtschaft für erheblichen Aufwand und er- ebliche Kosten sorgen wird. Die Bundesregierung onnte auf meine Anfrage im Dezember die zu erwarten- en Kosten nicht beziffern. Für Großbritannien hat die ritische Finanzaufsicht FSA Einführungskosten von bis 7670 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) zu 1 Milliarde Pfund sowie laufende Kosten in Höhe von 100 Millionen Pfund pro Jahr errechnet. Die FSA geht außerdem von positiven Effekten in Höhe von 200 Millio- nen Pfund jährlich aus. Die Finanzmarktrichtlinie ist der wichtigste Bestandteil der Finanzmarktharmonisierung im Wertpapierbereich. Bereits jetzt ist jedoch fraglich, inwieweit diese Harmoni- sierung gelingt. Aus anderen EU-Mitgliedsländern gibt es sehr unterschiedliche Meldungen, wie die MiFID dort umgesetzt wird. In Deutschland haben wir uns seitens der FDP-Fraktion das Ziel der Eins-zu-eins-Umsetzung ge- setzt. Entgegen dem Vorgehen bei anderen Gesetzesvor- haben haben sich bei diesem Gesetz auch die Koalitions- fraktionen darauf verständigt. Dies ist im Sinne der Verhinderung unnötiger Bürokratie geboten. Das ist aber auch gerade im Hinblick auf die Unternehmen, die die neuen Regelungen umsetzen müssen, dringend erforder- lich. Wenn wir im europäischen Vergleich keine über die Richtlinie hinausgehende Bürokratie haben, wird uns das im Wettbewerb nicht schaden. Es ist auch gut, wenn wir das Gesetz, so wie wir es jetzt geplant haben, bis zum 30. März umsetzen, damit die Unternehmen dann schnellstmöglich Rechtssicher- heit haben, da sie die Regeln ja schon zum 1. November anwenden müssen. Wir hätten es natürlich begrüßt, wenn man auf europäischer Ebene noch eine längere Umsetzungsfrist hätte aushandeln können. Wir unterstützen die Bundesregierung bei der Ableh- nung des Vorschlags des Bundesrates, die Best-Execution- Regelungen auch auf Investmentanteile anzuwenden. Eine solche Anwendung ginge über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Sie ist auch, nicht erforderlich, da der Kundenschutz über die Regelungen des Investment- gesetzes gewährleistet ist. Die von der Bundesregierung zwischenzeitlich unter dem Stichwort „Bürokratieabbau“ geplante Übertragung der Zulassung von Wertpapieren auf die BaFin hätten wir nicht mitgetragen. Wir begrüßen, dass nun nach dem Gesetzentwurf die Börsengeschäftsführung die Aufgabe der Zulassungsstelle übernimmt. Ich betone das deshalb, weil aus dem Bundesfinanzministerium geäußert wurde, man treffe diese Regelung „wider besseres Wissen“ und wolle die Zuständigkeit lieber auf die BaFin übertragen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird zu prüfen sein, welche Detailänderungen die Sachverständigen noch vorschlagen. Wir sollten insbesondere auch darauf achten, inwieweit das FRUG zu wirklicher Transparenz für die Anleger beiträgt und nicht nur zu einem weiteren Anwachsen der Papierberge führt, die die Anleger schon heute überreicht bekommen. Die FDP-Fraktion freut sich auf konstruktive Aus- schussberatungen und wird ihren Teil dazu beitragen, dass die Umsetzung der MiFID in Deutschland ein Erfolg wird. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Am Finanzmarkt- Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist aus meiner Sicht ein zentraler Punkt entscheidend: die Verbesserung des Ver- braucherschutzes für Kleinanleger. Wenn man, wie die R d p D L g F F d m c W V c O d w B g k A d b l s e a g s h a d b a ti u e D d w g s t T F k ü m g d s l k V d (C (D egierungspolitik es in beklagenswerter Kontinuität tut, ie Lohnabhängigen durch reale Rentenkürzungen in die rivate Altersvorsorge treibt, ist dies nur konsequent. enn dann kann auch erwartet werden, dass die „kleinen eute“ vor den „schwarzen Schafen“ der Finanzmärkte eschützt werden. Die gute Nachricht ist, dass das inanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz hier einen ortschritt gegenüber dem Status quo darstellt. Zu begrüßen ist an dem vorgelegten Entwurf unter an- erem das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung it seinen für die Anleger verbesserten haftungsrechtli- hen Konsequenzen. Gleiches gilt für die detaillierteren ohlverhaltensregeln bei der Beratung, Verwaltung und ermittlung von Finanzprodukten im Sinne des Verbrau- hers. Positiv sind auch die konkreten Bedingungen zur ffenlegung der Kosten der Finanzprodukte. Zudem wurde ie Anlageberatung zur Hauptdienstleistung gemacht, oraus höhere Ansprüche an die fachliche Eignung der erater resultieren. Wie jedoch so oft in der Gesetzgebung werden ins- esamt gute Regelungen durch Ausnahmetatbestände onterkariert. Dies ist leider auch in puncto verbesserter nlegerschutz der Fall. Ich will hier gar nicht näher arauf eingehen, dass die geschlossenen Fonds aus ver- raucherfreundlichen Anforderungen der MiFID-Richt- inie herausgenommen wurden. Geschlossene Fonds ind primär etwas für vermögende Finanzjongleure, die in hohes Risiko eingehen. Das sollen sie meinetwegen uch tun. Allerdings berichten Verbraucherschützer, dass eschlossene Fonds mittlerweile auch zur Altersvor- orge genutzt werden. Dies ist besorgniserregend. Sie aben es schlichtweg versäumt, den schwarzen Schafen uf diesem Markt mit der Anwendung der Regulierungen as Handwerk zu legen. Ein ärgerlicher Tatbestand! Ein weiterer Ausnahmetatbestand zulasten der Ver- raucher ist der Ausschluss der freien Fondsvermittler us dem Anwendungsbereich des Gesetzes. Daraus resul- ert, dass diese Vermittler weder den Wohlverhaltensregeln nterliegen, noch den Nachweis der Sachkunde und iner Berufshaftpflichtversicherung erbringen müssen. ie Verbraucher werden nicht erkennen, dass ein Pro- ukt unterschiedlichen Schutzniveaus je nach Vertriebs- eg unterliegt. Hier müssen einheitliche Regelungen eschaffen werden. Ich bekomme oft Zuschriften von Kleinanlegern, die ich bitter darüber beklagen, dass sie ihr schwer verdien- es Geld verloren haben. Es ist ein äußerst verwerflicher atbestand, dass geschädigte Anleger nach wie vor die ehler bei der Anlageberatung beweisen müssen. Man ann sich vorstellen, dass gerade Kleinanleger damit berfordert sind. Obwohl der Berater im Zusammenhang it der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung ge- enüber der BaFin jederzeit entsprechende Informationen arlegen muss, ist er dazu nicht im Falle eines Rechts- treits gegenüber den Gerichten gezwungen. Diesbezüg- ich muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Last, but not least brauchen wir in diesem Kontext ürzere Verjährungsfristen bei fehlerhafter Beratung. erbraucher erhalten auch bei der Altersvorsorge erst ann Kenntnis über bestehende Ansprüche, wenn die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7671 (A) ) (B) ) Fristen abgelaufen sind. Was unter dem Finanzminister Eichel bereits auf dem Weg war, muss erneut aufgegrif- fen werden. Die Verjährung in der Anlagenberatung sollte den längeren zivilrechtlichen Regelungen ange- passt werden. Das Angesprochene wird die Altersvorsorge der auf Solidarität angewiesenen Einkommensschwachen nicht verbessern.; denn dazu taugt die private Vorsorge nicht. Jedoch würde den erzwungenermaßen privat Versorgenden mit konsequenteren Regelungen des Verbraucherschut- zes zumindest die eine oder andere böse Überraschung erspart. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit der Finanzmarkt-Richtlinie, der sogenannten MiFID, reagiert die EU auf die rasanten Entwicklungen im Bereich des Kapitalmarktes. Einerseits finanzieren sich Unternehmen zunehmend über den Kapitalmarkt anstelle der klassischen Aufnahme von Krediten. Ande- rerseits dient der Kapitalmarkt einem immer breiteren Anlegerpublikum zum Vermögensaufbau für die Alters- vorsorge. Die Anzahl der Akteure und die Vielfalt der Produkte steigen kontinuierlich, nur der gesetzliche Rah- men hielt in der Vergangenheit nicht immer Schritt. Es kam vielfach zu Intransparenz sowie zu Schutzlücken. Mit der MiFID hat sich die EU daher zum Ziel ge- setzt, einen effizienteren Markt zu gestalten, durch eine Stärkung des Anlegerschutzes das Vertrauen und damit die Liquidität des Marktes zu sichern und schließlich die Harmonisierung des Binnenmarktes durch klarere Zu- ständigkeiten bei der Finanzaufsicht voranzutreiben. Dieses Ziel teilen wir und begrüßen daher auch das Grundanliegen des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungs- gesetz, FRUG: konkretisierte Wohlverhaltensregeln für die Finanzdienstleister, festgesetzte Bedingungen zum Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen sowie eine Verpflichtung zur Offenlegung von bestimmten Kosten. Gleichwohl gibt es nach wie vor diverse Schutz- lücken sowie Unstimmigkeiten, die es aufzuzeigen und im parlamentarischen Beratungsverlauf zu beheben gilt. Die große Koalition trägt ja immer stolz die Eins-zu- eins-Umsetzung europäischer Richtlinien vor sich her. Das scheint allerdings nur dann zu gelten, wenn die An- bieterseite das will. Beim Finanzmarkt-Richtlinie-Um- setzungsgesetz weicht sie an wesentlichen Stellen, so beispielsweise bei den geschlossenen Fonds, von ihrem Vorhaben ab. Es ist unverständlich, dass geschlossene Fonds aus- weislich der Gesetzesbegründung nicht den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, WpHG, unterfallen sol- len. Damit wird die Chance vertan, den sogenannten grauen Kapitalmarkt stärker zu regulieren und einer Auf- sicht durch die BaFin zuzuführen. Gerade in diesem Be- reich verlieren Anleger jedes Jahr Milliarden durch un- seriöse Marktakteure. Hier besteht bislang nur eine ungenügende Prospektpflicht, die ledigliche eine Prü- fung auf Vollständigkeit und nicht des Inhalts beinhaltet. Eine umfassendere Regulierung und mehr Transparenz durch die Einbeziehung im FRUG muss dagegen auch im Interesse der Fondsbetreiber sein. Nur integre Märkte k u w U s g h Z V l g d A k n l b n b g z w f F B t f V n P p r u w V w d d d d d t b t s g u b E t t M z h f A (C (D önnen langfristig das Vertrauen der Anleger gewinnen nd damit einen Anreiz zur Investition bieten. Wichtig ird es allerdings sein, Lösungen zu finden, die für die nternehmen auch tragbar sind. Eine Einbeziehung ge- chlossener Fonds könnte etwa großzügigere Über- angsfristen erfordern. Auch in Bezug auf ein weiteres Finanzprodukt beste- en noch immense Regelungdefizite. Die Rede ist von ertifikaten, einem Anlageprodukt, das sich in jüngster ergangenheit besonderer Beliebtheit bei deutschen An- egern erfreut. Zwar werden Zertifikate im Gegensatz zu eschlossenen Fonds eindeutig von den Änderungen urch das FRUG erfasst. Allerdings werden die neuen nforderungen durch die MiFID den besonderen Risi- en dieses Anlageproduktes nicht gerecht. So wird es ach wie vor keine ausreichende Transparenz hinsicht- ich einer fairen ersten Preisbildung von Zertifikaten ge- en. Auch objektive Mistrade-Regeln, die sich an inter- ationalen Standards orientieren, sind nicht absehbar. Es edarf also der gesetzlichen Nachbesserung, um der Ei- enheit und Komplexität von Zertifikaten angemessen u begegnen und den Anlegerschutz umfassend zu ge- ährleisten. Der Regierungsentwurf sieht eine Bereichsausnahme ür ungebundene Vermittler von Investmentfonds vor. reie Vermittler müssen im Gegensatz zum gebundenen erater einer Bank geringere Pflichten erfüllen und un- erliegen keiner Kontrolle durch die Finanzaufsicht. Das ührt zu dem absurden Ergebnis, dass der Kunde je nach ertriebsweg ein unterschiedliches Schutzniveau ge- ießt. Sind dem Anleger aufgrund der MiFID künftig rovisionen und andere Kosten offenzulegen, so gilt dies aradoxerweise ausgerechnet dort nicht, wo Vermittler egelmäßig in Finanzstrukturvertriebe eingebunden sind nd maßgeblich durch Provisionszahlungen gesteuert erden. Es ist folglich angezeigt, dass die ungebundenen ermittler künftig auch unter die Regeln des WpHG so- ie des KWG fallen. Die MiFID stellt dies sogar explizit en Mitgliedstaaten als fakultative Möglichkeit anheim. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Vorschriften des eutschen Rechts, die die entscheidenden Neuerungen er MiFID verwässern. Hier haben wir Diskussionsbe- arf. Denn obwohl die EU mit der MiFID im Grundsatz arauf bedacht ist, den Anlegerschutz zu stärken, könn- en viele der Anlegerschutzvorschriften in Deutschland edeutungslos bleiben. Aufgrund entgegenstehender na- ionaler Vorschriften wird es deutschen Anlegern chwerfallen, etwaige Ansprüche, die aus den neuen Re- elungen resultieren, auch wirklich durchzusetzen. Nicht msonst heißt es im Volksmund: Recht haben und recht ekommen ist zweierlei. Zur Verdeutlichung möge folgendes Beispiel dienen: in deutscher Anleger wird bei seiner Bank falsch bera- en. Ob tatsächlich eine Falschberatung oder eine sons- ige Pflichtverletzung vorliegt, ist nach Umsetzung der iFID leichter feststellbar. Denn im Zuge der Umset- ung werden die Wohlverhaltenspflichten, die das Ver- ältnis des Finanzdienstleisters zum Kunden regeln, aus- ührlicher und konkreter ausgestaltet. Somit hat der nleger bei dadurch entstehendem Schaden grundsätz- 7672 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) lich das Recht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Ob er dieses Recht auch zugesprochen be- kommt, erscheint zweifelhaft und war in der Vergangen- heit nur selten der Fall. In der Mehrheit der Fälle ist ein solcher Anspruch verjährt, bevor der Anleger von der Existenz des An- spruchs Kenntnis erlangt. Grund für diese Schieflage ist eine verjährungsrechtliche Sondervorschrift im WpHG. Diese sieht eine Verjährung nach drei Jahren vor und legt für den Beginn der Verjährungsfrist die objektive An- spruchsentstehung und damit den Zeitpunkt der Bera- tung bzw. des Erwerbs des Finanzproduktes fest. Das ist allerdings insbesondere im Bereich der Anlageberatung unsachgemäß. Häufig handelt es sich nämlich um Anlageempfehlungen mit einem langfristigen Anlage- horizont. Die Anleger erkennen vielmals zu spät, dass entstehende Verluste nicht mit Marktgegebenheiten zu- sammenhängen, sondern auf einer Falschberatung beru- hen. Vertröstende Worte des Beraters über volatile und zyklische Märkte sowie bessere Zeiten sorgen damit re- gelmäßig für eine Verjährung potentieller Ansprüche. Abhilfe schafft hier die simple Streichung der Sonder- vorschrift des § 37 a WpHG. Dann würden die üblichen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches greifen. Jene sehen den Beginn einer dreijährigen Ver- jährungsfrist erst ab Kenntnis des Anlegers von den anspruchsbegründenden Umständen vor. Eine ewig dro- hende Haftung für die Finanzdienstleister und damit ent- stehende Rechtsunsicherheit ist insofern nicht zu be- fürchten, als die Verjährung jedenfalls zehn Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt. Selbst wenn aber der Anspruch aus der Falschbera- tung nicht verjährt ist, obliegt es nach gegenwärtiger Ge- setzeslage dem geschädigten Anleger die Pflichtverlet- zung seitens des Finanzdienstleisters zu beweisen. Es ist dem Anleger aber nur schwer möglich, beispielsweise eine unterlassene Risikoaufklärung nachzuweisen. Vor dem Hintergrund, dass den Finanzdienstleistern im Ver- hältnis zur beaufsichtigenden BaFin durch die MiFID ohnehin umfangreiche Dokumentationspflichten aufer- legt werden, erscheint es angemessen, eine Beweislast- umkehr im Gesetz zu verankern. Demnach müssten die Berater den Beweis einer ordnungsgemäßen Beratung führen, während der Anleger den Schadensnachweis zu erbringen hat. Abschließend möchte ich auf das Problem hinweisen, das sich aus einer unterschiedlichen Gesetzesregelung für den Vertrieb von Versicherungsprodukten und ande- ren Finanzprodukten ergibt. Diese Produkte treten zu- nehmend in Konkurrenz, wenn es beispielsweise um die Frage der Altersvorsorge geht. Sie werden auch häufig bereits aus einer Hand angeboten. Sowohl Versicherun- gen als auch Finanzprodukte und die entsprechenden Dienstleister unterliegen zudem der Allfinanzaufsicht der BaFin. Vor diesem Hintergrund ist es aber dem Kun- den nur schwer begreiflich und auch ein logischer Bruch in der Gesetzgebung, dass teilweise divergierende Vor- schriften existieren. Langfristig muss ein Anliegen des deutschen Gesetzgebers sein, die Anlagenberatung, -ver- waltung und -vermittlung beider Produktsegmente in e b B v n W g s l D e n u s t E 2 f h ü a p l Ä R T n W A u v t d g w g E n g f e n d Z K u d s b (C (D inem einheitlichen Regelwerk zu vereinen, wie dies eispielsweise in Großbritannien bereits der Fall ist. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim undesministerium der Finanzen: Mit diesem Gesetzes- orhaben wird die Umsetzung des EU-Aktionsplans Fi- anzdienstleistungen in das deutsche Recht – soweit der ertpapierbereich betroffen ist – abgeschlossen. Eine zügige Umsetzung der EU-Vorgaben ist drin- end notwendig. Unsere Banken und Wertpapierfirmen ollen möglichst frühzeitig eine gesicherte Rechtsgrund- age für die anstehenden Umsetzungsarbeiten erhalten. amit sollen sie weiterhin gut im Wettbewerb mit den uropäischen Mitkonkurrenten dastehen. Der hohe Umsetzungsbedarf erfordert gerade für klei- ere Wertpapierfirmen eine ausreichende Vorlaufzeit, m den Umstellungsbedarf aus eigener Kraft bewerk- telligen zu können und nicht auf teuere externe Bera- ungskapazitäten zurückgreifen zu müssen. Gemäß der U-Richtlinie sind die neuen Vorgaben ab November 007 von der Industrie anzuwenden. Die Bundesanstalt ür Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, wird die Ein- altung der neuen Regeln ab dem Wirtschaftsjahr 2008 berwachen. Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente tritt n die Stelle der im Jahr 1993 erlassenen EU-Wert- apierdienstleistungsrichtlinie. Sie führt im Wesent- ichen in folgenden drei Bereichen zu grundlegenden nderungen: Erweiterung des Anwendungsbereichs der ichtlinie, einheitliche Regelungen – insbesondere ransparenzanforderungen – für Handelsplattformen, eue rechtliche Grundlagen für die Ausführung von ertpapiergeschäften durch die Banken. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird um die nlageberatung, die Vermittlung von Investmentfonds nd Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderi- aten erweitert. Dies hat zur Folge, dass diese Tätigkei- en in der Zukunft der umfassenden Wertpapieraufsicht er BaFin nach dem Wertpapierhandelsgesetz unterlie- en. Gleichzeitig gilt auch für diese Dienstleistungen, enn sie grenzüberschreitend angeboten werden, der so- enannte Europäische Pass. Hinsichtlich der Investmentfondsanteile macht der ntwurf von der fakultativen Ausnahme in Art. 3 der Fi- anzmarktrichtlinie Gebrauch. Personen, die nur Anla- eberatung und Vermittlung in Bezug auf Investment- ondsanteile betreiben, werden nicht als Wertpapierfirma ingestuft. Sie unterliegen der Registrierungspflicht ach der Gewerbeordnung. Investmentfondsanteile sind standardisierte Pro- ukte, die einer besonderen Überwachung unterliegen. udem sind nur Vermittler ausgenommen, die keine undengelder verwahren. Die Ausnahme ist daher auch nter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes – der urch die Richtlinie insgesamt eine Stärkung erfahren oll – gerechtfertigt. Ein Ziel der Richtlinie ist auch die Stärkung des Wett- ewerbs zwischen den Handelsplattformen. Die EU-Vor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7673 (A) ) (B) ) gaben unterscheiden nur zwischen Börsen, multilatera- len Handelssystemen und Internalisierungssystemen. Für diese Handelsplätze werden die neuen Transparenz- regeln eingeführt. Zur Stärkung des Anlegerschutzes werden neue recht- liche Grundlagen für die Ausführung von Wertpapierge- schäften eingeführt. Dieses sind insbesondere die soge- nannten Wohlverhaltensregeln und die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung der Kundenaufträge. Die von der MiFID vorgegebene Pflicht zur bestmög- lichen Ausführung ist dem deutschen Recht nicht völlig fremd. Sie gilt bereits heute aufgrund privatrechtlicher Vorschriften des Handelsgesetzbuches und ist als allge- meine Verhaltenspflicht bereits im Wertpapierhandels- gesetz angelegt. Neu ist allerdings, dass sie jetzt auch Gegenstand der Wertpapieraufsicht wird und damit von der BaFin zu überprüfen ist. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinie enthält der Entwurf Elemente zum Bürokratieabbau, die im Wesent- lichen das Börsengesetz betreffen. Unsere Börsen sollen für den zu erwartenden zunehmenden Wettbewerb mit nichtbörslichen Handelsplattformen vorbereitet werden. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrages: Verbraucher- freundliche Kennzeichung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte (Tagesordnungspunkt 18) Jens Koeppen (CDU/CSU): Den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion zur Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte greife ich gerne auf, um daran einmal einige grundsätzliche Bemerkungen zum Thema „Ver- antwortungsvoller Umgang mit den Verbrauchern“ zu machen. Zunächst einmal: Ja, es ist richtig, dass sich die Bevölkerung über elektromagnetische Strahlen immer noch große Sorgen macht. Nach Auskunft des Bundes- amtes für Strahlenschutz gaben im vergangenen Jahr 30 Prozent der Teilnehmer einer Befragung an, im Hin- blick auf Mobilfunk „besorgt“ zu sein. Einige behaup- ten, sie fühlten sich gesundheitlich beeinträchtigt. Aber worum genau geht es hier eigentlich? Was heißt in diesem Fall „gesundheitlich beeinträchtigt“? Mir fällt auf, dass zwar über die möglichen Folgen der Technologie viel geredet wird; am weitesten verbreitet ist jedoch eine diffuse Angst, die sich oft auf Unkenntnis gründet. Dieses Phänomen ist natürlich nicht neu, ebenso wenig wie der daraus resultierende Auftrag, nämlich durch Forschung und Aufklärung zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen. Wir müssen die Sorgen der Men- schen ernst nehmen und dürfen auch nicht zu unkritisch sein gegenüber einer neuen Technologie, nur weil sie eben schon weit verbreitet und mittlerweile fast unverzichtbar ist. Die Bundesregierung nimmt diese Verantwortung wahr. In diesem Fall trifft das ausnahmsweise sogar auf die Vorgängerregierung zu, die sehr viel getan hat, um d c v D a w e n W d K s g A d a N h u t m e M u i S n E P r s T g Ä g J k ü tr s f D ü e s S T H S d a g (C (D ie Folgen der Mobilfunktechnik zu untersuchen, mögli- he Gefahren zu erkennen und ihnen zu begegnen. Um die Belastung der Strahlung für den Körper zu ergleichen, wird der so genannte SAR-Wert genutzt. as ist der Anteil der Sendeleistung, den das Gewebe ufnimmt. Je kleiner also dieser Wert, desto geringer ird das Gewebe durch die Strahlung erwärmt. Der mpfohlene obere Grenzwert der Weltgesundheitsorga- isation liegt bei 2,0 Watt pro Kilogramm. Bei sämtlichen modernen Mobilfunkgeräten liegt der ert zwischen 0,04 und 1,94 Watt pro Kilogramm, also eutlich unter der zulässigen Obergrenze. Das heißt im lartext, ob ein Handy 0,4 oder 0,7 Watt pro Kilogramm trahlt, macht keinen Unterschied in Bezug auf die esundheitlichen Risiken! Mit anderen Worten: Die ussagekraft eines niedrigeren Wertes würde lediglich azu verführen, ein Gerät als vermeintlich „gesünder“ nzusehen als ein anderes. Und eben das wäre falsch. Seit Jahren, im Grunde seit Beginn der kommerziellen utzung des Mobilfunks, werden die möglichen gesund- eitlichen Risiken elektromagnetischer Felder umfassend ntersucht, sowohl von staatlicher Seite als auch vonsei- en der Industrie. Die Forschungsförderung zu Auswirkungen elektro- agnetischer Felder ist in den vergangenen Jahren rheblich erweitert worden. Im Rahmen des Deutschen obilfunk-Forschungsprogramms wurden vom Bundes- mweltministerium im Zeitraum von 2002 bis 2007 Mittel n Höhe von 8,5 Millionen Euro für die Forschung mit chwerpunkt Mobilfunk bereitgestellt. Die Mobilfunk- etzbetreiber beteiligen sich mit weiteren 8,5 Millionen uro an diesen Vorhaben. Darüber hinaus werden weitere rogramme vom Wirtschafts- und vom Bildungsministe- ium durchgeführt. Außerdem fördert die Bundesregierung Verbände, die achliche und verbraucherorientierte Informationen zum hema Mobilfunk für eine Bevölkerungsgruppe zur Verfü- ung stellen, die den wissenschaftlichen und „amtlichen“ ußerungen zum Teil skeptisch gegenübersteht. Ins- esamt sind von staatlicher Seite in den vergangenen ahren über elf Millionen Euro in Forschung und Auf- lärung investiert worden. Weltweit gibt es mittlerweile ber 20 000 Untersuchungen zu den Auswirkungen elek- omagnetischer Felder auf Menschen, Tiere und Umwelt. Der letzten WHO-Studie zu diesem Thema zufolge be- teht kein begründeter Zusammenhang zwischen Mobil- unkstrahlung und steigendem Risiko einer Erkrankung. iese Studien werden zudem regelmäßig wiederholt und berprüft. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt seit langem in umfassendes Informationsangebot in Form von Bro- chüren und Internetauftritten zur freien Verfügung. ämtliche Fragen des Mobilfunks und angrenzender hemen werden hier sehr gründlich behandelt. Jedes im andel befindliche Gerät kann hier mit Blick auf seine trahlung abgerufen werden. Zudem wird alle zwei Jahre em Deutschen Bundestag umfassend über laufende und bgeschlossene Forschungsergebnisse in Bezug auf die esamte Mobilfunktechnologie berichtet. 7674 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) Richtig ist: Eine schlussendliche, alles erschöpfende Analyse der gesundheitlichen Risiken ist nicht bzw. noch nicht möglich. Wer sich aus diesem Grund gefährdet sieht, dem steht es frei, auf ein Mobiltelefon zu verzichten. Wenn aber suggeriert würde, dass es „gute“ und „böse“ Mobiltelefone gibt, schädliche und unschädliche, so wäre das reine Irreführung der Verbraucher, Aktionismus, den wirklich keiner braucht – und der auch keinen Sinn hätte außer dem, dass Geräte, die so gut oder schlecht wie alle anderen sind, stigmatisiert würden. Die einzigen Effekte, die so eine Verfahrensweise im Sinne Ihres An- trages hätte, wären: Erstens: eine weitere Bürokratisierung durch noch mehr gesetzliche Regelungen. Und, liebe Kollegen von der FDP, ist es nicht eines Ihrer Hauptanliegen, eben diese ausufernde Bürokratie zu verringern? Im Übrigen sehe ich gar keine Notwendigkeit, eine weitere staatliche Regelung zu schaffen, da es ja die Möglichkeit längst gibt, über das Gütesiegel „Blauer Engel“ die besondere Verträglichkeit eines Gerätes zu zeigen. Dass die Industrie bis dato davon kaum Gebrauch gemacht hat, finde ich angesichts der eben von mir ausgeführten Sachlage aber auch verständlich. Zweitens würde eine gesetzliche Kennzeichnungs- pflicht einen unverantwortlichen Eingriff in die produ- zierende Wirtschaft bedeuten, deren Produkte völlig zu Unrecht in gut und böse geteilt wären. Schließlich orien- tiert sich die Mobilfunktechnologie an internationalen Standards. Nationale Einschränkungen im Sinne Ihres Antrages verhindern den weltweiten Vertrieb und Einsatz dieser Technik. Ein weiterer Wettbewerbsnachteil für Deutschland wäre damit geboren. Und drittens – und nun komme ich zu meinem Ein- gangssatz zurück – würden die Verbraucher in Deutsch- land in die Irre geführt. Ihre Wunschregelung, liebe Kollegen, suggeriert ja, dass eine Kennzeichnung not- wendig ist, um die Menschen vor schädlichen Geräten zu schützen, und gerade das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, auch wenn ich großes Verständnis dafür habe, dass es nicht immer leicht ist, in der Opposition zu sitzen, und die Verführungen groß sind, der Regierungskoalition zu unterstellen, sie würde auf den Schutz der Verbraucher zu wenig Wert legen – ein Mindestmaß an Verantwor- tungsbewusstsein gegenüber den Menschen sollte schon gewahrt bleiben. Und in diesem Sinne warne ich vor Panikmache und übertriebenem Aktionismus – besonders dort, wo er nicht angebracht ist. Ich habe eben ausgeführt, wie groß die Anstrengungen der Bundesregierung sind, die Risiken der Mobilfunk- technik zu erforschen und zu minimieren. Ich hoffe, Sie haben verstanden, warum meine Fraktion und ich Ihren Antrag daher ablehnen werden. Detlef Müller (Chemnitz) (FDP): Wir diskutieren heute einen Antrag der FDP-Fraktion, der eine verbrau- cherfreundliche Kennzeichnung von strahlungsarmen Mobilfunkgeräten fordert. n e J e c h s b d t b s l E S d w d r S ö t I d b p n d c i g B d s s d B l V f t v J s t h z h d f b (C (D Lassen Sie mich zum Anfang kurz auf die weiter zu- ehmende Bedeutung des Mobilfunks in Deutschland ingehen. Der Mobilfunk hat sich in den vergangenen ahren zu einer außergewöhnlichen Wachstumsbranche ntwickelt; allein in Deutschland wurden Ende 2005 irca 79 Millionen Mobilfunkanschlüsse gezählt. Längst at die Anzahl der Mobilfunkgeräte die der Festnetzan- chlüsse deutlich übertroffen. Derzeit stehen wir an der Schwelle zur nächsten Mo- ilfunkgeneration. Die UMTS-Technologie, die neben er einfachen Sprachübertragung eben auch mobile Mul- imedia- und Internetanwendungen ermöglichen wird, efindet sich im Aufbau und wird einer der Schlüssel- ektoren für die ökonomische Entwicklung in Deutsch- and in den nächsten Jahren sein. Die Strahlenschutzkommission des Bundes hat in ihrer mpfehlung „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum chutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Fel- ern“ darauf hingewiesen – ich zitiere –, „bei der Ent- icklung von Geräten und der Errichtung von Anlagen ie Minimierung von Expositionen zum Qualitätskrite- ium zu machen“. In diesem Zusammenhang weist die trahlenschutzkommission darauf hin, dass, entgegen der ffentlichen Besorgnis, die vor allem Mobilfunkbasissta- ionen – ortsfeste Anlagen, also Sendemaste – betrifft, die mmission insbesondere durch elektromagnetische Fel- er aus Endgeräten der mobilen Telekommunikation zu etrachten sei, weil es hier am ehesten zu einer hohen Ex- osition eines Nutzers kommen könne. Die Sorgen der Bevölkerung müssen sehr ernst ge- ommen werden, obwohl nach dem derzeitigen Stand er Forschung von einer für die Bürger nicht gefährli- hen Belastung ausgegangen wird. Allerdings muss auch n Zukunft gewährleistet sein, dass die Geräte und Anla- en ständig überprüft werden. Die Untersuchung und eobachtung der auf die Kopfregion einwirkenden Han- ystrahlung erscheint mir, worauf auch die Strahlen- chutzkommission besonders hinweist, in diesem Zu- ammenhang als besonders wichtig. In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion die Bun- esregierung auf, unverzüglich Gespräche zwischen undesregierung und Herstellern zwecks einer verbind- ichen Selbstverpflichtung mit dem Ziel einer besseren erbraucherinformation aufzunehmen. Außerdem wird von der Bundesregierung Offenheit ür andere Kennzeichensymbole und eventuell auch wei- ere Bewertungsmaßstäbe gefordert. Sollte die Selbst- erpflichtung nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei ahren den gewünschten Erfolg bringen, so soll eine ge- etzliche Regelung geschaffen werden, heißt es im An- rag der FDP-Fraktion. Die Feststellungen, die die FDP im Antrag formuliert at, die Situationsbeschreibungen, sind im Wesentlichen utreffend. Die Forderungen an die Bundesregierung ingegen sind schon lange Gegenstand der Bemühungen es Bundesumweltministeriums und im politischen Um- eld bereits seit einigen Jahren in der Diskussion. Dass die FDP bei ihrem Antrag den Schutz der Ver- raucher vor strahlungsintensiven Anlagen und Geräten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7675 (A) ) (B) ) im Sinn hat, möchte ich ihr nicht absprechen. Allerdings fehlt mir eine Berechenbarkeit und Geradlinigkeit ihrer Politik, denn wenn Ihnen so viel am Verbraucherschutz liegt, hätten Sie unter anderem auch bei der Verabschie- dung des Verbraucherinformationsgesetzes zustimmen können. Es existieren bereits Anforderungen und Grenzwerte, wonach ein Handy als strahlungsarm gilt. So soll die maximale Strahlungsintensität des Gerätes, ausgedrückt als Spezifische Absorptionsrate, kurz SAR-Wert, nicht mehr als 0,6 Watt pro Kilogramm betragen. Und auch die von Ihnen geforderte Selbstverpflich- tung der Mobilfunkhersteller existiert als solche bereits seit über fünf Jahren. Die Hersteller sind somit in der Pflicht, vor allem auch deshalb, weil den Betreibern der Mobilfunknetze eine besondere Verantwortung zu- kommt. Diese Selbstverpflichtung beinhaltet einen we- sentlichen Beitrag der Netzbetreiber, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks auf hohem Niveau weiter zu verstärken. So verpflichten sich die Mobilfunkbetreiber unter Punkt 4 ihrer Selbstverpflichtung – ich zitiere –, „zu Verbraucherschutz und einer Kennzeichnung von Handys und zu einer Einflussnahme auf Hersteller, ver- stärkt Handys mit geringem SAR-Wert auf den Markt zu bringen“; so weit die Selbstverpflichtung. Das Bundesumweltministerium hat bereits 2002 den Blauen Engel als Kennzeichen für strahlungsarme Han- dys vorgeschlagen. Dieses Kennzeichen wurde von den Herstellern von Anfang an abgelehnt. Dabei wurde der Blaue Engel als erste und älteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen vor mittler- weile 25 Jahren ins Leben gerufen. Heute tragen etwa 3 600 Produkte und Dienstleistungen von circa 580 Zei- chennehmern des In- und Auslandes den Blauen Engel, er ist damit keinesfalls – wie uns die Mobilfunkhersteller suggerieren wollen – ein untaugliches Instrument für globalisierte Märkte. Ich kann die abwartende bzw. abwehrende Haltung der Hersteller nicht nachvollziehen. Der Blaue Engel bietet der Industrie die Chance, ihre Umweltkompetenz für alle sichtbar unter Beweis zu stellen. Mit der Ver- wendung des Umweltzeichens könnten die Mobilfunk- hersteller die Marktchancen ihrer Angebote im Wettbe- werb deutlich und nachhaltig erhöhen. Als ein modernes Marketinginstrument könnten sie den Blauen Engel in ihrer Kommunikation einsetzen, damit beim Verbrau- cher ein verlässliches Zeichen setzen und sich somit ei- nen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen. Man muss den Herstellern vorwerfen, dass die Bereitschaft fehlt, mit dem Blauen Engel einen zu- sätzlichen aktiven Beitrag zum vorsorgenden Gesund- heits- und Verbraucherschutz zu leisten. Über die Anfor- derungsnormen für die Verleihung des Blauen Engels könnte man sicherlich diskutieren. Wahrscheinlich kann man nicht nur mit einer einfa- chen Kennzeichnung „gesundheits- und umweltfreund- lich: Ja oder Nein“ operieren, auch eine SAR-Kenn- zeichnung reicht nicht aus, da unter anderem die v l a w s N f ü s g d r K d I r l w v s 2 E k k g d b l Z g p B l s D s J e z b F w F m e F (C (D erschiedenen Netze mit ihren unterschiedlichen Strah- ungswerten zu berücksichtigen sind. Vorbild könnte ber eine Klassifizierung sein, wie sie derzeit beispiels- eise bei der sogenannten weißen Ware, also zum Bei- piel bei Kühlschränken, üblich ist. Die Bundesregierung hat sich immer wieder mit achdruck dafür eingesetzt, dass die Hersteller die In- ormationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ber die Strahlungswerte ihrer Mobilfunkgeräte verbes- ern und deutlich sichtbar auf Geräten und Verpackun- en anbringen. Das Zugänglichmachen der Daten im Internet oder ie Ausweisung der Daten in der Bedienungsanleitung eicht bei weitem nicht aus. Zu bedenken ist weiterhin, dass eine gesetzliche ennzeichnungspflicht auch auf europarechtliche Be- enken stößt. Es handelt sich ja hier um das sogenannte nverkehrbringen von Produkten im harmonisierten Be- eich. Eine gesetzliche Regelung könnte daher als unzu- ässiger Eingriff in den freien Warenverkehr gedeutet erden. Wenn wir aber handeln wollen, brauchen wir eine erlässliche und belastbare Datenbasis. Die Auswertung des Deutschen Mobilfunk-For- chungsprogramms wird voraussichtlich bis Frühjahr 008 erfolgen. Gemeinsam mit den dann vorliegenden rgebnissen aus den Forschungsprogrammen der Länder önnen wir dann eine neue, fundierte Bewertung der Er- enntnisse über mögliche gesundheitliche Auswirkun- en der elektromagnetischen Felder vornehmen. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Die Bun- esregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Mo- ilfunkhersteller und -betreiber nachdrücklich auf, end- ich ihrer Selbstverpflichtung nachzukommen und ihre usagen einzulösen. Eine erneute Selbstverpflichtung, wie von der FDP efordert, zur Einhaltung der bestehenden Selbstver- flichtung wird nichts bringen. Horst Meierhofer (FDP): Dem jüngsten Bericht der undsnetzagentur zufolge gab es Ende 2005 in Deutsch- and rund 79 Millionen Mobilfunkteilnehmer; damit tieg die Zahl im Vergleich zu 2004 um fast 10 Prozent. ie Exposition des Menschen gegenüber den unter- chiedlichsten elektromagnetischen Feldern nimmt seit ahren ständig zu. Die gegenwärtige Situation ist durch ine besonders dynamische Entwicklung und Umset- ung neuer Technologien gekennzeichnet, die – neben ereits bestehenden – zusätzliche elektromagnetische elder in unserer Umwelt erzeugen. Ob und, wenn ja, ab elchem Grenzwert hochfrequente elektromagnetische elder wie der Mobilfunk Auswirkungen auf die enschliche Gesundheit haben, ist immer noch nicht ndgültig geklärt. Um nicht falsch verstanden zu werden: Wir als FDP- raktion sind weit davon entfernt, hier Ängste zu schü- 7676 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) ren, aber man muss sich fragen: Was kann man gegen die in der Bevölkerung leider vorhandenen Ängste tun? In meinem Büro gehen jeden Monat zahlreiche E-Mails besorgter Bürger ein, insbesondere wenn es darum geht, dass irgendwo mal wieder ein neuer Mobilfunkmast auf- gestellt werden soll. Die Strahlenschutzkommission weist jedoch auch darauf hin – und dies greift auch unser Antrag auf –, dass unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheits- schutzes besonders die Endgeräte mobiler Telekommu- nikation und damit auch die Handys zu beachten seien. Durch den Gebrauch von Handys und Mobiltelefonen könne es eher zu einer hohen Strahlenexposition kommen als durch die ortsfesten Sendeanlagen. Die kabellosen Endgeräte besonders im Auge zu behalten, hat die FDP übrigens bereits auf ihrem letzten Parteitag in Rostock beschlossen. Aus unserer Sicht ist vor allem eine bessere Verbrau- cherinformation dringend erforderlich. Es geht uns da- rum, die Befürchtungen, die Skepsis der Bevölkerung ernst zu nehmen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, selbst zu entscheiden, wie wichtig ihnen das Thema „Strahlenschutz“ beim Kauf eines neuen Handys ist. Für uns Liberale ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden kön- nen, welche Präferenzen sie setzen wollen. Staatliche Be- vormundung lehnen wir auch hier ab. Aber: Ein mündiger Bürger muss alle notwendigen Informationen haben, um auch eine mündige Entscheidung treffen zu können. Das ist für uns praktizierter Verbraucherschutz. Von den Mobilfunkbetreibern und -herstellern wird dieses Thema bis jetzt aber eher stiefmütterlich behandelt: Wenn Sie sich zum Beispiel heute über Handys im Inter- net informieren wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen Sie sich erst einmal bis zu den technischen Daten des jeweiligen Geräts durchklicken. Da finden Sie dann ganz am Ende den sogenannten SAR-Wert, also den Wert über die Spezifische Absorptionsrate. Nicht immer oder erst auf Extra-Seiten wird erklärt, was dieser Wert bedeutet, dass er nämlich angibt, wie viel Sende- leistung der Körper beim mobilen Telefonieren auf- nimmt, ausgedrückt in Watt pro Kilogramm. Meistens finden Sie auch noch, dass der empfohlene Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm eingehalten wurde. Das war ein erster Schritt, aber echte Verbraucher- freundlichkeit sieht anders aus. Unserer Auffassung nach ist die Kennzeichnung der Verpackung mit einem „Öko- label“ nicht entbehrlich. Schließlich sagt der SAR-Wert allein nichts darüber aus, ob das Gerät als strahlungsarm eingestuft wird. Ab welchem Wert ein Handy aber zum Beispiel als besonders strahlungsarm gilt (0,6 Watt), steht nirgends; nicht gerade sehr verbraucherfreundlich, wie ich meine. Umso bedauerlicher, dass die Handyhersteller das vom BMU vorgeschlagene Umweltzeichen „Blauer Engel“ nach wie vor geschlossen ablehnen. Vergabekriterium hierfür ist, dass die maximale Strahlungsintensität des Geräts nicht mehr als 0,6 Watt pro Kilogramm beträgt. s g n K I g m v e k a b d t e d g k K I W d p Z s n p m s ü a s K d S u b f r r l h d b r n l s r s n (C (D Das Argument der Kritiker, eine solche Kennzeichnung uggeriere, dass entsprechend gekennzeichnete Handys esundheitlich unbedenklicher seien, trifft meiner Mei- ung nach nicht zu. Mit einer verbraucherfreundlichen lassifizierung geht es ausschließlich um die objektive nformation hinsichtlich der Strahlungsintensität. Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Bundesre- ierung dazu auf, bei den Herstellern und Vertreibern obiler Kommunikationsgeräte eine bindende Selbst- erpflichtung zu erwirken, insbesondere mit dem Ziel, ine verbraucherfreundliche und transparente Strahlen- lassifizierung zu schaffen. Ich denke da zum Beispiel n die Klassifizierungen, wie sie es für den Energiever- rauch bei Kühlschränken gibt. Denn der „Blaue Engel“, en vor allem der damalige Umweltminister Jürgen Trit- in besonders präferierte, ist hier wohl gescheitert. Mit iner Klassifizierung analog den Kühlschränken weiß je- er: ein „A“ bedeutet einen besonders niedrigen Ener- ieverbrauch, ein Kühlschrank, der mit einem „B“ ge- ennzeichnet ist, verbraucht schon mehr etc. Welchen ühlschrank Sie letztendlich kaufen, bleibt trotzdem hnen überlassen. Aber Sie haben auf unkomplizierte eise die notwendigen Informationen, um frei entschei- en zu können. Warum also nicht auch bei Handys? Eines muss natürlich klar sein: Eine solche Selbstver- flichtung muss in einer festzulegenden überschaubaren eitspanne in Kraft treten. Zur Erinnerung: 2001 erklärten ich die Hersteller bereits dazu bereit, und es ist leider icht geschehen. Dennoch wollen wir zum jetzigen Zeit- unkt nicht auf Zwang setzen, sondern auf ein Miteinander it den Herstellern, und hoffen hier auf deren Bereit- chaft. Wir glauben: Je mehr Informationen der Verbraucher ber sein Produkt erhält, desto geringer ist die Gefahr uch für vielleicht unberechtigte Ängste, denn die Her- teller zeigen: Wir haben nichts zu verbergen. Eine solche ennzeichnung ist gut für die Mobilfunkbranche und für ie Kunden: also eine klassische Win-Win-Situation! Daher meine Bitte an die Koalitionsparteien: Raffen ie sich auf und stimmen Sie dem Antrag in Ausschuss nd Plenum zu! Lutz Heilmann (DIE LINKE): Die Gefahren des Mo- ilfunks bewegen viele Menschen. Mittlerweile besitzen ast alle Deutschen ein Mobiltelefon, viele sogar meh- ere. Nun hören wir immer wieder von der Bundesregie- ung, dass eine schädliche Wirkung von Mobilfunkstrah- en bislang nicht nachgewiesen ist. Das ist aber nur die albe Wahrheit, denn es gibt sehr wohl Untersuchungen, ie negative Effekte auf die Gesundheit von Menschen elegen, wobei im 2. Mobilfunkbericht der Bundesregie- ung all diesen Studien irgendein methodischer Mangel achgewiesen wurde. Ohne jemandem etwas unterstel- en zu wollen, hat dies doch ein ziemliches „Ge- chmäckle“, wenn man bedenkt, dass die Bundesregie- ung durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen einerzeit 50 Milliarden Euro eingenommen hat. Darf icht sein, was nicht sein soll? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7677 (A) ) (B) ) Jedenfalls kann offensichtlich niemand Gefahren durch den Mobilfunk ausschließen. Das folgt aus der Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz, wo- nach Kinder nicht oder nur wenig mit einem Handy tele- fonieren sollten. Deshalb ist die Debatte über strahlungsarme Mobil- funkgeräte hier und heute richtig und wichtig. Es ist wohl unstrittig, dass die größere Gefahr von den Geräten beim Telefonieren am Ohr ausgeht, als von den Sende- masten. Das heißt nicht, dass die Sendemasten zu ver- nachlässigen sind, es heißt aber, dass die Handys das vordringlichere Problem sind. Und es heißt auch, dass sich jede und jeder selber einigermaßen schützen kann, indem er oder sie aufs Handy verzichtet – oder eine Frei- sprecheinrichtung benutzt. Auch wir sind der Auffassung, dass es endlich eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung der Strahlung der Mobiltelefone geben muss. Wir teilen auch die Fest- stellung, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gescheitert ist. Der SAR-Wert eines Gerätes, dessen Bedeutung die meisten ohnehin nicht kennen, wird doch irgendwo zwischen der Akkulaufzeit und dem verfügbaren Zubehör angezeigt. Zudem sagt auch der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, dass der Blaue Engel von den Herstel- lern boykottiert wird. Diese wollen nicht einige ihrer Ge- räte als umweltfreundliche kennzeichnen, weil die ande- ren dann als nicht umweltfreundlich gebrandmarkt wären. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Wenn Sie so weit mit Ihrer Analyse gekommen sind, dann ver- stehe ich nicht, warum Sie trotz allem den Bock zum Gärtner machen und mit der Industrie über eine „bin- dende Selbstverpflichtung“ sprechen wollen. Erstens haben Sie bislang nicht erklärt, was das ei- gentlich sein soll. Wenn etwas bindend ist, dann müssen Verstöße doch mit Sanktionen belegt werden können. Sanktionen aber sind nach meiner Überzeugung eine staatliche Aufgabe und nicht Sache der Wirtschaft. Dann aber ist es auch keine reine Selbstverpflichtung. Zweitens haben die Erfahrungen der letzten Jahre doch eines klar gezeigt: Hersteller und Netzbetreiber ha- ben kein Interesse daran, das Problem der Mobilfunk- strahlung ins Licht der Öffentlichkeit zu zerren. Gesprä- che mit der Industrie werden nur zu einer weiteren Verzögerung führen. Daher fordern wir von der Bundes- regierung, eine verbraucherfreundliche Strahlungskenn- zeichnung auf dem Verordnungswege zu erlassen. Die PDS-Fraktion brachte bereits in der 14. Legisla- turperiode einen Antrag ein, in dem wir eine verpflich- tende Kennzeichnung der Strahlung aller Mobiltelefone und Schnurlostelefone gefordert hatten. Daneben ent- hielt der Antrag 17 weitere Forderungen – mit halbherzi- gen Gesprächen mit der Industrie ist es bei weitem nicht getan. Ich jedenfalls halte es mit dem Staatssekretär Müller, der auf der Internetseite des BMU zum Strahlenschutz mit den Worten zitiert wird: „Krebs lässt sich am besten d n W d o f d n k z ü v v I g l D w w e k R P D K D a e c g L tu a Q S e h M s e d a b U s u u E a z f N (C (D urch Vorsorgemaßnahmen vermeiden“ – wobei das icht explizit im Zusammenhang mit Mobilfunk steht. Die Linke ist deshalb der Auffassung, dass ein SAR- ert von 0,6, der für den Blauen Engel eingehalten wer- en muss und der deshalb aus Sicht der Vorsorge als bere Grenze anzusehen ist, als verbindlicher Grenzwert estzusetzen ist. Bevor Sie mir vorwerfen, ich betreibe en Ruin der Mobilfunkhersteller – wobei die Geräte ja un ohnehin nicht mehr aus Deutschland kommen – ann der bestehende Richtwert von 2 auch stufenweise unächst auf 1 abgesenkt werden – diesen Wert halten ber 90 Prozent der Geräte ein. Zudem müssen aus Gründen der Vorsorge auch die öllig veralteten Grenzwerte für Sendeanlagen von 1991 erschärft werden. In einigen europäischen Staaten wie talien und der Schweiz gelten um den Faktor 100 stren- ere Grenzwerte für Mobilfunkanlagen als in Deutsch- and – da ist es kein Wunder, dass die Grenzwerte in eutschland nie überschritten werden. Zum Abschluss möchte ich noch auf einen Punkt hin- eisen: Schnurlostelefone senden immer, sogar dann, enn die Geräte in der Basisstation stehen. Der Einbau ines Schalters, mit dem man dies unterbinden könnte, ostet gerade einmal zehn Cent. Da bedeutet es nicht den uin der Telefonhersteller, wenn wir diesen Schalter zur flicht machen würden. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie FDP legt einen Antrag zur verbraucherfreundlichen ennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte vor. as freut das grüne Herz erst einmal, wissen wir doch lle, dass die fehlende Handykennzeichnung Ausdruck ines klaren wirtschaftlichen Willens ist. Die FDP Seit´ an Seit´ mit den Grünen für Verbrau- herinteressen gegen Wirtschaftswillkür? Grundsätzlich erne, aber schaun mer mal! Wie sieht denn die Geschichte dieses nicht vorhandenen abelings aus: Wir haben seit 2001 eine Selbstverpflich- ng der Mobilfunkbranche, erstens vermehrt strahlungs- rme Handys auf den Markt zu bringen und zweitens ein ualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem AR-Wert zu entwickeln. Nachdem sich nichts tat, gab s 2002 einen Antrag von SPD und Grünen, in dem es ieß: „... zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sollen obilfunkgeräte hinsichtlich ihrer Strahlungsintensität o gekennzeichnet werden, das der Kunde vor der Kauf- ntscheidung die höchstmögliche Absorptionsrate (SAR) es Gerätes in Erfahrung bringen kann.“ Enthalten war uch die Forderung, „ein Qualitätssiegel für Handys mit esonders niedrigem SAR-Wert zu entwickeln.“ Die nion hat den Antrag damals abgelehnt, die FDP hat ich immerhin nur enthalten. Es tat sich weiterhin nichts, nd so wurde die Jury Umweltzeichen Mitte 2002 aktiv nd entwickelte Kriterien für die Vergabe des Blauen ngel an strahlungsarme Mobiles. 21 Prozent aller Handys uf dem Markt hätten zu diesem Zeitpunkt das Umwelt- eichen tragen dürfen, weil sie die Kriterien bereits er- üllten. Im März 2005 waren es schon knapp 34 Prozent. ur – kaufen konnte man kein einziges Handy mit dem 7678 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) Umweltzeichen. Die Hersteller boykottierten es schlicht. Sie wollten ihre Handys nicht in gute und schlechte eintei- len. Wir sind also immer noch in derselben Situation: Wer sich ein Handy kauft, hat keine Ahnung von der Strahlenbelastung – es sei denn, er schaut im Klein- gedruckten der Betriebsanleitung nach. Im Ernst: Wer liest die Betriebsanleitung beim Kauf! Die Handy-SAR-Wert-Story ist nicht die einzige, in der die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu nichts geführt hat. Ob es die Verbrauchsobergrenzen bei Fahrzeugen oder Schadstoffemissionen sind – die Geschichte indus- trieller Selbstverpflichtungen in der Umweltpolitik ist die Geschichte gebrochener Versprechen. Deshalb freue ich mich über den Antrag der FDP, der sagt: Jetzt ist Schluss mit Warten! Jetzt müssen wir han- deln! Aber dann kommt das Erwachen, und es kommt mit grausamer Klarheit: Sie fordern kein Ende der SelbstverpfIichtung, Sie fordern „bindende“ Selbstver- pflichtung und, wenn die nicht zieht, zwei Jahre später eine gesetzliche Regelung. Lieber Herr Meierhofer, das erinnert mich an Momente in meiner Kindererziehung, die nicht zu den Sternstunden gehörten: „Und ich sag's dir jetzt zum letzten Mal ...“ Meinen Sie nicht mit mir, dass es oft genug gesagt wurde? Meinen Sie nicht, dass es Zeit ist, effektiv zu handeln? Sie haben einen Antrag eingebracht, den wir Grünen in der Begründung völlig unterschreiben können. Alles ist richtig. Wir geben Ihnen auch Recht, dass der Blaue Engel hier offenbar nicht das richtige Kennzeichen ist. Es ist ein freiwilliges und kann nur wirksam funktionieren innerhalb einer Wirtschaft, in der ökologisches Profil ein Wert ist. Das ist bei der Mobilfunkbranche ganz offen- sichtlich nicht der Fall. Lassen Sie uns diesen Antrag befürworten und seine Schlussfolgerung der vorausgegangenen Begründung an- passen. Streichen wir die beabsichtigten zwei weiteren Jahre Selbstverpflichtung – zwei weitere Jahre des War- tens –, und fordern wir von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung. Diese Forde- rung können die in dem Antrag benannten 79,2 Millionen Mobilfunkteilnehmer von ihren Vertretern verlangen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für solidarische und entwicklungspolitisch kohärente Wirschaftspart- nerschaftsabkommen (Tagesordnungspunkt 20) Georg Nüßlein (CDU/CSU): Die Europäische Union unterhält mit Ländern aus Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean – AKP-Staaten – Verhandlun- gen um sogenannte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – Economic Partnership Agreements, kurz EPAs – sind Entwicklungs- und Handelsabkommen. Sie knüpfen an das im Jahr 2000 zwischen der EU und den AKP-Staaten geschlossene Cotonouabkommen an und sind vor dem Hintergrund zu s H c h B d s r M v ta s e A W 2 d W d d W k a l A s h d s s d n V k g A u b U e s d K B d s w p r V w r l (C (D ehen, dass zum 31. Dezember 2007 die einseitigen andelspräferenzen an die AKP-Staaten auslaufen, wel- he die EU ungeachtet der geltenden Regeln der Welt- andelsorganisation, WTO, gewähren konnte. Ziel der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind die ekämpfung der Armut und zugleich die Einbeziehung er Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft. Unter die- er Zielsetzung kommt eine einseitige Verhandlungsfüh- ung zugunsten der EU-Staaten nicht infrage. Allerdings: an darf wirtschaftliche Interessen der EU nicht komplett ernachlässigen. Es geht schließlich auch um die Akzep- nz der Entwicklungshilfe. Wir brauchen also keine ein- eitige Betrachtung, wie sie die Linke vorschlägt, sondern ine wohlabgewogene Verhandlungsführung, die den KP-Staaten hilft und uns zumindest nicht schadet. Nachdem die Notwendigkeit des Abschlusses neuer irtschaftspartnerschaftsabkommen vor dem 1. Januar 008 bereits im Jahr 2000 im Cotonouabkommen nie- ergelegt und vereinbart wurde, stellt sich die Frage: ie steht der hier zu behandelnde Antrag der Linken zu ieser Vereinbarung? Der Antrag auf Drucksache 16/3193 gefährdet die bis ato gefundenen Verhandlungsergebnisse, die auf dem eg zum Abschluss der Wirtschaftspartnerschaftsab- ommen bereits erzielt wurden, und damit insbesondere uch das notwendige Verhandlungsziel einer entwick- ungspolitischen Unterstützung und Absicherung der KP-Staaten: Einmal sind die Hintergründe der Antrag- tellung sowie die Einschätzung der Verhandlungssituation öchst fragwürdig, und der im Antrag niedergelegte For- erungskatalog ist trotz einiger entwicklungspolitisch innvoller Ansätze teils nicht aussagekräftig, teils chlichtweg unrealistisch. Im Übrigen soll – ungeachtet er im Cotonouabkommen niedergelegten Vereinbarung euer Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vor 2008 – ein erhandlungsstopp bei den Wirtschaftspartnerschaftsab- ommen erfolgen. Den letzteren Aspekt greife ich angesichts seiner Un- eheuerlichkeit zuerst auf: Die Linken fordern in ihrem ntrag zu Recht einen entwicklungspolitisch sensiblen nd fairen Umgang mit den AKPs, und gleichzeitig edienen sie sich des Mittels eines Vertragsbruchs zur msetzung dieser „guten Tat“. Bereits an dieser Stelle ntbehrt der Antrag jeder rechtsstaatlichen Grundlage. Die offen zutage tretenden Hintergründe der Antrag- tellung sind gleichfalls indiskutabel: Bereits zu Beginn es Antrags greifen die Linken tief in die sozialistische lamottenkiste, wenn sie formulieren: Der Deutsche undestag hält es jedoch für notwendig, dass die Politik er Bundesregierung bei der Gestaltung der Außenwirt- chaftsbeziehungen nicht primär den Interessen einiger eniger Großunternehmen und ihrer Verbände folgt. Nachdem die Damen und Herren von den Linken in ostparteiideologischer Manier altsozialistische Geister ufen und auf dieser Grundlage die bis dato erzielten erhandlungsergebnisse und die damit errungene ent- icklungspolitische Abfederung der AKP-Staaten iskieren, kann ich angesichts solcher Verantwortungs- osigkeit nur fragen: Wenn die Linken so agieren, wie Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7679 (A) ) (B) ) können sie sich dann als eine verantwortliche Repräsen- tative in einem demokratischen Rechtsstaat betrachten? Die dem Antrag der Linken zugrunde gelegte Annahme, eine Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung wäre einfacher zu verhandeln als WTO-konforme Wirtschafts- partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP- Staaten, halte ich schlichtweg für eine absolute Fehlein- schätzung. Der im Antrag niedergelegte Forderungskatalog ist insgesamt gleichermaßen unüberlegt und unqualifiziert. Auch wenn der Antrag an der einen oder anderen Stelle sinnvoll erscheinende entwicklungspolitische For- derungen beinhaltet, so stellt man bei näherer Prüfung mit Erstaunen fest, dass die Linken kein Problem haben, einen bereits bestehenden entwicklungspolitischen Kon- sens als Forderung zu formulieren. So geschehen in Ziff. II Nr. 1 des Antrags – denn Ziff. II Nr. 1 greift auf Grundlagen im Koalitionsvertrag in Kap. IX Ziff. 7 – Entwicklungspolitik – zurück. An dieser Stelle möchte ich generell an die Damen und Herren der Opposition appellieren, die Arbeit des Gesetzgebers nicht mit Wie- derholungen zu blockieren. Eine traurige Belegfundstelle für eine nicht umsetzbare Niederlegung gibt etwa Ziff. II Nr. 2, wonach Assoziie- rungsverhandlungen grundsätzlich offen und öffentlich geführt werden sollen: Die Forderung ist in dieser Form sicher nicht realisierbar, da eine konstruktive Verhand- lungsführung einer gewissen Vertraulichkeit bedarf und das Verhandlungsmandat bei der EU-Kommission liegt. Auch wenn die deutsche Öffentlichkeit insofern nicht unmittelbar in den Verhandlungsprozess einbezogen werden kann, steht das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ – im regen Kommunikationsfluss mit der EU-Kommission und gewährleistet sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber dem Deutschen Bundestag eine um- fassende Information. Ein weiterer disqualifizierender Beleg findet sich etwa in der Antragsziffer II Nr. 9, wonach entsprechend dem Wunsch der afrikanischen Handelsminister die Themen Investition, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungs- wesen nicht auf die Agenda der EPA-Verhandlungen gesetzt werden sollen. Diese Feststellung gibt bedauer- licherweise nicht die aktuelle Position der AKP wieder. Mehrere EPA-Regionen verhandeln über diese Themen und stehen den handelsbezogenen Themen positiv gegen- über. Im Cotonouabkommen wurden diese Themen bereits im Sinne einer Unterstützung des Entwicklungs- prozesses erwähnt. Wichtig ist an dieser Stelle vielmehr, dass die entsprechenden Regelungen entwicklungsförder- lich ausgestaltet werden. Zuletzt möchte ich auf die Erwägung der Linken einge- hen, der EU-Kommission das Mandat zur Verhandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu entziehen. Zwar ist es rechtlich gesehen möglich, der EU-Kommission das Mandat zu den EPA-Verhandlungen zu entziehen bzw. ein neues Mandat zu verhandeln. Notwendig ist hierfür jedoch Einstimmigkeit unter den EU-Mitglied- staaten, und dies ist politisch absolut unrealistisch. In der S d w E u l l b K m w W b W d d v D w m T u o t h m m i w d e A G t n e a d l g k g r g l s c f S E a w (C (D ache wäre ein Entzug des Mandats zudem nicht sinnvoll, a die EPA-Verhandlungen, wie eingangs bereits er- ähnt, bis Ende 2007 abgeschlossen werden müssen. ine Neuverhandlung des Mandats würde dieses Ziel nmöglich machen, und dies trotz der laut BMZ in den etzten Wochen erzielten Fortschritte bei den Verhand- ungsprozessen. Unter Bezugnahme auf die eingangs ereits dargestellte Problemlage schließt sich hier der reis der Beurteilung: Die Antragstellung entbehrt in ehrerlei Hinsicht eines tragfähigen Fundaments. Dr. Sascha Raabe (SPD): Wie nicht anders zu er- arten, ist der Antrag der Fraktion Die Linke zu den irtschaftspartnerschaftsabkommen seit der letzten De- atte in diesem Haus um keinen Deut besser geworden. ir lehnen ihn daher auch weiterhin ab. Und so wichtig as Thema für sich genommen auch ist, so möchte ich an ieser Stelle doch die Gelegenheit nutzen und mein Un- erständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass es den amen und Herren von der Opposition nicht möglich ar, die beiden Debatten dazu in dieser Woche zusam- enzulegen. Eine gemeinsame Debatte wäre dem hema sicher mehr gerecht gewordene als dieses Hin nd Her. Ich finde es höchst bedauerlich, dass es Ihnen ffenbar nicht um die Sache, sondern nur um Ihren An- rag geht. Die Argumente, warum wir den Antrag ablehnen, abe ich bereits beim letzten Mal hinreichend klar ge- acht. So kann ich mich im Wesentlichen auf meine da- aligen Ausführungen beziehen sowie auf das, was ich n der morgigen Debatte zum gleichen Thema sagen erde. Betonen möchte ich lediglich noch einmal, dass es em vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke an ben jener Kohärenz fehlt, die der Titel verheißt. Der ntrag ist zu eindimensional und vereinfacht stark die egebenheiten. Nichts anderes sind wir von dieser Frak- ion gewohnt. Wir wollen – und daher werden wir auch einen eige- en Antrag vorlegen –, dass allen Entwicklungsländern ine faire Chance im Welthandel eingeräumt wird. Un- bhängig davon, ob es sich um ehemalige Kolonien han- elt oder nicht. Eine Ungleichbehandlung der Entwick- ungsländer beim Marktzugang ist durch nichts erechtfertigt. Zahlreiche AKP-Länder haben selbst er- annt, dass ihnen dieses System bislang keineswegs nur eholfen hat. Es kommt daher darauf an, von den Präfe- enzsystemen hin zu einem zoll- und quotenfreien Zu- ang zu den europäischen Märkten zu gelangen, der al- en Entwicklungsländern gewährt wird. Natürlich brauchen einige dieser Länder mehr Außen- chutz als andere, insbesondere im für die Ernährungssi- herheit wichtigen Agrarbereich. Die SPD-Bundestags- raktion spricht sich daher klar für den notwendigen chutz und ein „special and differential treatment“ der ntwicklungsländer aus. Aber unser Ziel muss es sein, uch diese Länder an den Wettbewerb heranzuführen, sie ettbewerbsfähig zu machen. 7680 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) Viele dieser Länder verfügen durchaus und zu Recht über ein gehöriges Maß an Selbstbewusstsein. In diesem Gefühl sollten wir sie bestätigen und sie als Partner auf Augenhöhe sehen. Ein Großteil der AKP-Staaten betrachtet die EPA-Ver- handlungen als Chance. Klar ist aber auch, dass in den nächsten Monaten noch große Anstrengungen unternom- men werden müssen, um am Ende zu einem erfolgrei- chen, entwicklungsorientierten Abschluss zu kommen. Deutschland hat im Rahmen der EU-Ratpräsidentschaft die Chance, die EPA-Verhandlungen voranzutreiben und darüber hinaus ähnliche Regelungen für alle Entwick- lungsländer im Rahmen der WTO-Entwicklungsrunde durchzusetzen. Diese Chance sollten wir nutzen. Hellmut Königshaus (FDP): Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im Plenum die Wirtschaftspartner- schaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staa- ten diskutieren. Ich freue mich darüber, da es sich hier- bei um ein sehr wichtiges Thema handelt. Aber Ihr Antrag überzeugt nicht. Sie werfen der FDP ja gerne vor, dass ihre Position in Handelsfragen zu einfach sei. Es sei zu schlicht, auf den positiven Zusammenhang von freiem Handel und wirt- schaftlicher Entwicklung hinzuweisen, von der auch die Armen profitieren würden. In Wirklichkeit sei ja alles viel komplizierter. Die Welt ist kompliziert, und gerade der weltweite Warenaustausch, der ja gerne als Globali- sierung bezeichnet wird, ist nicht gerade einfach zu verstehen. Sie aber sollten es mit einiger Mühe doch schaffen. Denn es gibt belastbare Zahlen über den inter- nationalen Handel, die belegen, dass ausschließlich of- fene Wirtschaften sich positiv entwickeln während abge- schlossene zurückfallen. Es gibt viele Beispiele dafür. Lesen Sie einfach nur im „Spiegel“ dieser Woche die Titelgeschichte über den enormen wirtschaftlichen Aufschwung der Volksrepu- blik China, der vor allem auf die Öffnung der eigenen Märkte und den internationalen Warenaustausch zurück- zuführen ist. Der Antrag der Linksfraktion belegt einmal mehr, dass Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen oder sich vor dieser erdrückenden Faktenlage sperren. Wahr- scheinlich weckt das bei Ihnen antikapitalistische Re- flexe, deshalb plädieren Sie erst einmal für das Gegen- teil, also für Abschottung und Autarkie. Sie fordern ja sogar, dass Liberalisierungen in „ökolo- gisch, sozial oder kulturell sensiblen Bereichen“ nicht einmal verhandelt werden sollen. Leider sagen Sie aber nicht, was sie damit meinen. Sie sorgen sich mehr um die Zolleinnahmen als um die Entwicklungschancen. Das ist ungefähr so einleuchtend, als würde man fordern, in Deutschland die überbordende Bürokratie aufrechtzu- erhalten, um die Gebühreneinnahmen nicht zu verlieren. So können nur staatsgläubige Bürokraten denken. Man könnte das ja amüsant finden, da es so gar nicht mehr in unsere heutige Zeit passt, aber das Thema ist dazu viel zu ernst. Im Endeffekt schaden Sie nämlich mit Ihren an- timarktwirtschaftlichen Parolen genau denen, die Sie d d d D t s n a d V p e h d n n w e b e A p s l d n H z s g k g g M v t d w t d a d d E t w V w l L d l (C (D och eigentlich schützen wollen, nämlich den Ärmsten er Armen. Ich will darum noch einmal die Gelegenheit nutzen, en Nutzen des freien Warenaustausches zu erklären. iesen Nutzen haben übrigens nicht nur die AKP-Staa- en, sondern alle Entwicklungsländer gleichermaßen, in- ofern ist diese Unterscheidung auch immer weniger achvollziehbar. Ich will im Allgemeinen beginnen und anschließend uf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eingehen. Offene Märkte verbessern die Entwicklungschancen er ärmsten Länder der Welt. Mehr noch: Sie sind die oraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Alle em- irischen Untersuchungen belegen, dass die Öffnung igener Märkte zu mehr Wohlstand, Bildung, Gesund- eit und Rechtssicherheit führt, und zwar unabhängig avon, welche Politik andere Staaten betreiben. Die Öff- ung der Märkte darf dabei für die Entwicklungsländer atürlich keine Einbahnstraße sein. Nicht nur die Ent- icklungsländer müssen ihre Märkte öffnen, sondern die ntwickelten Länder selbstverständlich auch. Problematisch ist beispielsweise, dass die USA Le- ensmittelhilfe mit staatlichen Mitteln unterstützen, benso wie die Subventionierung ihrer Baumwollfarmer. ber auch die Förderung der europäischen Baumwoll- roduktion, die zurzeit mit 700 Millionen Euro jährlich ubventioniert wird, ist ein Problem für die Entwick- ungsländer. Die Bundesregierung sollte ihre Möglichkeiten durch ie EU-Präsidentschaft nutzen, um entsprechende Maß- ahmen mit den Partnerländern abzustimmen. Zölle und andelshemmnisse auf verarbeitete Agrarprodukte, wie um Beispiel auf Kaffee, müssen beseitigt werden. Nur o haben die Entwicklungsländer die Chance, dass ein rößerer Teil der Wertschöpfung bei ihnen stattfinden ann. Auch die Zölle auf verarbeitete Textilien müssen esenkt bzw. ganz abgeschafft werden. Dies wäre übri- ens auch im Interesse der europäischen Verbraucher: ehr Wettbewerb im Textilbereich würde das Angebot erbreitern und die Preise sinken lassen, und zwar zulas- en der Handelsorganisationen, nicht der Erlöse der Pro- uzenten. Auch in anderen Handelsbereichen müssen die Ent- icklungsländer ihre komparativen Vorteile im interna- ionalen Wettbewerb nutzen. Dies sind im Wesentlichen ie geringeren Arbeitskosten und unterschiedliche Sozi- lstandards. International verpflichtende Standards in iesen Bereichen würden den Zugang zu den Märkten er Industrieländer beschränken und den armen Ländern ntwicklungschancen nehmen, also das genaue Gegen- eil dessen, was mit solchen Verpflichtungen bezweckt ird. Die Entwicklungsländer stehen aber auch selbst in der erantwortung. Nur der Aufbau von Demokratie, Markt- irtschaft und funktionierender Rechtssysteme ermög- icht auf Dauer die nachhaltige Entwicklung ihrer änder. Die Chancen, die durch Zugeständnisse der In- ustrieländer im Handelsbereich und in der Entwick- ungszusammenarbeit entstehen, müssen auch wahrge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7681 (A) ) (B) ) nommen werden. Leider gehört es zur Realität der Entwicklungspolitik, dass viele Entwicklungschancen nach wie vor durch korrupte, autoritäre Regime verspielt werden. Diese Voraussetzungen sollten schon im Rahmen der Dohawelthandelsrunde der WTO geschaffen werden, die ja explizit als Entwicklungsrunde bezeichnet wurde. Lei- der konnten die Verhandlungen bisher nicht erfolgreich beendet werden, zum Nachteil vor allem der Entwick- lungsländer. Die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den AKP-Staaten könnten die aus dem vorläufi- gen Scheitern der Doharunde folgende Nachteile etwas abmildern, da zumindest ein Teil der Entwicklungslän- der somit dennoch von Handelsliberalisierungen profi- tieren kann. Zum Glück können die Verhandlungen über die neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht ewig verzö- gert werden, wie das im Rahmen der WTO ja leider zur Normalität geworden ist. Die Wirtschaftspartnerschafts- abkommen müssen schnell verhandelt und bald abge- schlossen werden, da die bisherigen einseitigen Handels- präferenzen der Lomé-Verträge zugunsten der AKP- Staaten gegen bindende WTO-Handelsvereinbarungen verstoßen und schon deshalb die Schaffung einer grund- sätzlich neuen Vertragsgrundlage erforderlich ist. Mit dem Abschluss des Cotonouabkommens im Jahr 2000 wurde das Sonderverhältnis der EU zu den AKP- Staaten in Form von WTO-konformen Wirtschaftspart- nerschaftsabkommen fortgesetzt. Bis Ende 2007 sollen nun die Verhandlungen mit sechs einzelnen Regional- gruppen abgeschlossen sein, damit bis zum 1. Januar 2008 das Cotonouabkommen umgesetzt werden kann. Eine entscheidende Phase der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen fällt also jetzt in die Zuständigkeit der Bundesregierung durch die deut- sche EU-Ratspräsidentschaft. Ich fordere die Bundes- regierung auf, die Monate ihrer Präsidentschaft zu nut- zen, um die Verhandlungen mit den AKP-Staaten zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen dürfen wir aber nur als nötigen ersten Schritt betrachten, dem weitere auch für die Nicht-AKP-Staaten folgen müssen. Von der Liberalisierung des Handels werden vor allem die Entwicklungsländer profitieren und nicht, wie Sie befürchten, nur „einige wenige Wirtschaftsunterneh- men“. Lassen Sie sich überraschen, welche Dynamik der Freihandel entfalten kann! Heike Hänsel (DIE LINKE): Auf dem Weltsozialfo- rum, das morgen in Nairobi beginnt, werden sich zahlrei- che afrikanische, karibische und pazifische Nichtregie- rungsorganisationen damit auseinandersetzen, welche Auswirkungen sie von den Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen (EPA) zwischen der EU und den AKP-Staaten für ihre Gesellschaften zu erwarten haben und wie alterna- tive Abkommen, eben solidarische und entwicklungsför- derliche, aussehen könnten. Wir finden es wichtig, dass diese sozialen Bewegungen stärker gehört und einbezogen werden, deshalb werden wir – mein Kollege Hüseyin Ay- d d g P e v H b I w r T H d b k R H P d E d k U A r w L G i g s ö s A K d w P z D f d U a E r M v l n n d G t (C (D in und ich – in Nairobi sein und uns die Kritik gegenüber er bisherigen EU-Verhandlungsführung anhören. Ich bin auch gespannt auf die alternativen Vorstellun- en, die in Nairobi zur Ausgestaltung von Handel und artnerschaft zwischen Europa und den AKP-Staaten ntwickelt werden. Der Kollege Raabe wird ja ebenfalls or Ort sein und die Gelegenheit haben, sich mit der altung der Nichtregierungsorganisationen aus den etroffenen Ländern zu den EPA auseinanderzusetzen. ch könnte mir vorstellen, dass er dort einiges von dem, as hier in diesem Antrag steht, wieder finden wird. Ich hatte in der ersten Lesung zu unserem Antrag be- eits die ehemalige Kultusministerin von Mali, Aminata raoré, zitiert. Sie spitzte die Kritik an der europäischen andelspolitik gegenüber Afrika in einem Interview in er Taz 2005 so zu: „Europa schickt uns seine Hühner- eine, seine Gebrauchtwagen, seine abgelaufenen Medi- amente und seine ausgelatschten Schuhe, und weil eure este unsere Märkte überschwemmen, gehen unsere andwerker und Bauern unter. Jetzt schickt China seine rodukte nach Europa, und zwar nicht einmal Reste, son- ern saubere, wettbewerbsfähige Waren. Und was tut uropa? Es diskutiert Zölle. Also sage ich: Auch Afrika arf sich schützen. Europa kann doch nicht vor China Panik riegen und zugleich von Afrika Öffnung verlangen.“ nd konkret zu den EPA sagte sie: „Für uns sind diese bkommen die Massenvernichtungswaffen Europas.“ Ich will einige wesentliche Kritikpunkte an den bishe- igen Verhandlungen zu den EPA zusammenfassen. Sie erden, wie Sie wissen, nicht nur von der Fraktion Die inke vorgetragen, sondern von zivilgesellschaftlichen ruppen und Parlamentarierinnen und Parlamentariern n vielen Ländern, insbesondere etwa von unseren Kolle- innen und Kollegen im Europaausschuss der französi- chen Nationalversammlung: Erstens. Der Zugang zu den Beschaffungsmärkten der ffentlichen Hand und der Abschluss von Investitions- chutzabkommen dürfen auf keinen Fall weiter auf der genda der EPA-Verhandlungen stehen. Dass die EU- ommission versucht, diese Themen, die sie im Rahmen er WTO nicht voranbringen konnte, jetzt über den Um- eg der Verhandlungen mit vermeintlich schwächeren artnern doch noch auf die internationale Handelsagenda u setzen, ist nicht akzeptabel. Dass diese Themen aus der oharunde ausgeklammert werden konnten, war ein Er- olg, den die Entwicklungs- und Schwellenländer gegen ie Handelsinteressen des Nordens durchsetzen mussten. nd entgegen dem wiederholt vorgetragenen Hinweis us der Bundesregierung, die AKP-Staaten hätten an den PA-Verhandlungen nichts auszusetzen, ist es doch ge- ade dieser Punkt, den die AKP-Regierungen auf ihren inistertreffen immer wieder kritisch anführen. Zweitens. Wir wissen alle, dass das Präferenzsystem on Lomé den AKP-Staaten nicht die großen Entwick- ungserfolge eingebracht hat. Aber zumindest basierte es och auf dem Prinzip der Nichtreziprozität, das auch och im Abkommen von Cotonou verankert ist. Die For- erung an die AKP-Staaten nach Abschaffung eines roßteils ihrer Zölle hat damit allerdings nichts mehr zu un. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden, 7682 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 (A) ) (B) ) wenn sie so wie bislang weiterverhandelt werden, des- halb katastrophale ökonomische und soziale Auswirkun- gen haben. Diese Auswirkungen können überall dort, wo schwache, sich entwickelnde Ökonomien bereits einer Handelsliberalisierung ausgesetzt wurden, betrachtet werden. Überall haben sich ähnliche Effekte eingestellt: Rückgang der kommerziellen Landwirtschaft und im produzierenden Gewerbe, Verlagerung der Beschäfti- gung in die exportorientierten Produktionszonen mit den bekannten katastrophalen Arbeitsbedingungen und in den informellen Sektor, noch mehr Raubbau an den natürlichen Ressourcen. Wir fordern mit vielen anderen deshalb, volkswirtschaftlich, sozial, kulturell und ökolo- gisch sensible Bereiche auf jeden Fall von einer Liberali- sierung auszunehmen. Drittens. Die AKP-Staaten rechnen mit enormen Kom- pensationskosten, um die Begleitschäden der Handels- liberalisierung auffangen zu können: sinkende Zoll- und Steuereinnahmen, hohe soziale Kosten, erforderliche In- vestitionen in eine infrastrukturelle Anpassung etc. Nach Auffassung der EU – bestätigt durch den Entwicklungs- kommissar, der hier neulich im Bundestag zu Besuch war – wären diese Kosten aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds zu begleichen. Ich bin der Meinung, dass die Durchsetzung von europäischen Handelsinteres- sen nicht die Mittel für Entwicklung belasten darf. Wir fordern deshalb eine Bereitstellung von Kompensations- mitteln weit über den bisher im 10. EEF vorgesehenen Rahmen hinaus. Viertens. Der Zeitdruck auf die Verhandlungen muss abgebaut werden. Auf keinen Fall dürfen die AKP-Staaten – vom Auslaufen der Verlängerungsregelung zum Lomé- abkommen Ende 2007 bedroht – dazu gezwungen werden, Abkommen abzuschließen, von denen sie negative Aus- wirkungen auf die eigene wirtschaftliche und soziale Entwicklung befürchten müssen. Die EU-Kommission muss jetzt Anstrengungen unternehmen, bei der WTO eine Verlängerung der Lomépräferenzen zu erwirken. Wir fordern in unserem Antrag, dass die Bundesregierung ihren Einfluss im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsi- dentschaft in diesem Sinne nutzt. Fünftens. Ein wesentlicher Kritikpunkt an den bisheri- gen Verhandlungen zu den EPA ist, dass sie weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfinden und stark von den Interessen der EU dominiert werden. Auf der afrika- nischen Handelsministerkonferenz im April 2006 wurde kritisiert, dass die EU zuviel Druck ausübe, um ihre Ziele durchzusetzen, und dass sie dabei zu wenig Rück- sicht auf die Entwicklungsbelange der Partner nehme. Die AKP-Staaten stehen unter Druck, weil sie wissen, dass ihnen mit dem Auslaufen des Lomépräferenzsystems der Zugang zu den europäischen Märkten ganz versperrt werden kann. Erst recht fühlen sich viele Vertreterinnen und Vertreter der afrikanischen Zivilgesellschaft bisher nicht in den Verhandlungsprozess einbezogen. Hätte die EU-Kommission ihre Debatten für diese Stimmen geöff- net, würde ihre Verhandlungsagenda vielleicht anders aussehen. Wir wollen, dass die EPAs nicht in erster Linie Han- delsabkommen werden, sondern dass in den Abkommen E d A D k w h V h P z D v w a C W b n E d R ü s d e d V P w d m w h w c s r s K g m g d d d w M t A v n L w (C (D ntwicklung und Partnerschaft an erster Stelle stehen, ass es solidarische und entwicklungspolitisch kohärente bkommen werden. Dazu braucht es einen Neuanfang. ass die EPA-Verhandlungen bisher vom EU-Handels- ommissar anstatt vom Entwicklungskommissar geführt erden, ist kennzeichnend für den völlig falschen bis- erigen Ansatz. Wir fordern ein Moratorium für die erhandlungen und die Formulierung eines neuen Ver- andlungsmandats, das die Entwicklungsbelange der artnerstaaten berücksichtigt und die Asymmetrie wischen den Verhandlungspartnern in Rechnung stellt. ann wäre auch genug Zeit, die Verhandlungsagenda so zu erändern, dass sie dem Anspruch des europäischen Ent- icklungskonsenses gerecht wird, dass sie sich nämlich n den dort formulierten Entwicklungszielen orientiert. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das otonouabkommen von 2000 sieht den Abschluss von irtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) vor. Sie ha- en das erklärte Ziel, die Armut zu bekämpfen und eine achhaltige Entwicklung zu fördern. Bisher steuert die U-Kommission haarscharf an diesem Ziel vorbei. Han- elspolitisch gesehen steht in Gestalt der EU ein reicher iese einer großen Zahl ärmster AKP-Zwerge gegen- ber. Um auf gleiche Augenhöhe zu kommen, müssen ich die einen sehr nach der Decke strecken und die an- eren die Demut aufbringen, sich tief zu verbeugen. Ein ntwicklungsverträgliches Ergebnis können wir nur ann erzielen, wenn der Verhandlungsprozess und das erhandlungsergebnis der enormen Ungleichheit der artner gerecht wird. Wir brauchen vor allem ein Ent- icklungspartnerschaftsabkommen. Ich sage mit Be- acht Entwicklungspartnerschaftsabkommen weil es aus einer Sicht nur darum gehen kann. Hier unterscheiden ir uns von der Linken, die der EU-Kommission über- aupt das Verhandlungsmandat entziehen möchte. Das Recht der AKP-Länder auf Entwicklung zu ge- ährleisten, heißt für uns, ihnen zunächst die entspre- henden politischen Spielräume zur Förderung einer ozialen und umweltverträglichen Entwicklung einzu- äumen. Die EU muss ihr Vorgehen überdenken und ihre trategische Partnerschaft mit den AKP-Ländern vom opf auf die Füße stellen: Entwicklungsverträglichkeit eht vor Freihandel. Nun zu einigen Herausforderungen, die sich im Rah- en der EPA-Verhandlungen konkret stellen: Erstens. Wir haben ökonomische Risiken, die auf- rund der ungleichen Gewichte eindeutig auf der Seite er AKP-Länder liegen. Wir müssen diese Risiken für ie ärmsten Länder begrenzen und in Potenziale umwan- eln. Dies kann aber nur mit einem eindeutigen Ent- icklungsmandat geschehen. Die EPAs müssen den arktzugang zur EU verbessern. Die EU-Agrarsubven- ionen müssen so eingeschränkt werden, dass mit dem grardumping Schluss gemacht wird. Damit wird Druck on Millionen von Produzenten in den AKP-Ländern ge- ommen, die mit der hochsubventionierten europäischen ebensmittelindustrie nicht konkurrieren können. Zweitens. Während die EPAs für die AKP-Länder irtschaftlich sehr bedeutend sind, haben sie für die EU Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 7683 (A) (C) (B) (D) hauptsächlich politische Bedeutung. Nach dem Schei- tern der WTO-Verhandlungen gilt es, sehr genau zu beo- bachten, welche Exempel bei bilateralen und biregiona- len Handelsabkommen statuiert werden sollen. Es stellt sich die Frage: Tragen die EPAs dazu bei, die Chancen für ein zukünftiges multilaterales Abkommen zu erhö- hen, oder nehmen sie Entscheidungen vorweg, die im Gegensatz zu den Zielen der Doharunde stehen? Für mich ist klar, dass im Rahmen der EPAs keine Themen wie Investitionen, Wettbewerbspolitik und öffentliches Beschaffungswesen verhandelt werden sollen. Diese so- genannten Singapurthemen wurden nach hartem Tauzie- hen aufgrund massiver Gegenwehr der Entwicklungslän- der von der WTO-Tagesordnung genommen. Im April letzten Jahres hat sich die Afrikanische Union in der Nairobierklärung dafür ausgesprochen, diese Themen „außerhalb des Geltungsbereiches der EPAs“ zu belas- sen, aber die EU will „keine EPAs ohne Investitionsre- geln und volle Reziprozität“, so der Originalton von Ver- handlungsführer Falkenberg. Wir brauchen auch keine WTO-Plus-Veranstaltung in Form weitgehender Ab- kommen bei geistigen Eigentumsrechten (TRIPS) und Dienstleistungen. Die EPA-Verhandlungen dürfen zu keinem Hebel gemacht werden, der das Lager der Ent- wicklungsländer für die weiteren WTO-Verhandlungen nachhaltig spaltet. Drittens möchte ich auf ein ganz besonderes Problem hinweisen: Obwohl die EPAs im Zusammenhang mit dem Cotonouabkommen stehen, werden sie vom EU- Handelskommissar und nicht von Louis Michel, dem Entwicklungskommissar, verhandelt. Dieser sitzt am Katzentisch der EPA-Verhandlungen. Es war schon ab- surd, dass der Entwicklungskommissar der EU an den WTO-Ministertreffen nicht teilnehmen durfte. Dass er bei den Partnerschaftsabkommen aber nicht mindestens gleichberechtigt mitverhandelt, ist nicht hinnehmbar. Wer wenn nicht die EU-Entwicklungspolitiker sollen denn für die Entwicklungsverträglichkeit der Abkom- men auf EU-Seite eintreten? Wenn ich das Ganze auf deutsche Verhältnisse übertrage, würde man sagen: Vom Wirtschaftsministerium erwarte ich keine Entwicklungs- agenda, dort werden knallhart die deutschen Exportinte- ressen verteidigt. Glücklicherweise ist in Deutschland für die EPAs das Entwicklungsministerium zuständig. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für die deutsche EU-Rats- präsidentschaft. Das entwicklungspolitische Mandat für die EPAs muss entschieden gestärkt werden. Ich hoffe darüber hinaus, dass von der deutschen EU-Präsident- schaft starke Impulse für die WTO-Entwicklungsrunde ausgehen. Es muss endlich Schluss sein mit dem ent- wicklungsfeindlichen Protektionismus und der fehlgelei- teten Agrarsubventionspolitik der EU. Nur neue weitrei- chende EU-Angebote können die WTO-Verhandlungen wiederbeleben. 76. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich erteile das Wort Kollegen Uwe Barth, Fraktion

    der FDP.


    (Beifall bei der FDP)




Rede von Uwe Barth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! In einem vielbeachteten Artikel in der „Zeit“
wurde im März 2005 erstmalig auf die Probleme und
Missstände hingewiesen, mit denen manche Hochschul-
abgänger bei ihrer Suche nach einem Berufseinstieg in
der Tat konfrontiert werden. Im letzten Jahr hat es der
Begriff „Generation Praktikum“ bei der Wahl zum Wort
des Jahres auf Platz zwei geschafft. Die bereits erwähnte
öffentliche Petition mit 60 000 Unterschriften ist ein
weiterer Beleg für die große öffentliche Aufmerksamkeit
und die Bedeutung, die dieses Thema hat.

Wichtig ist, dass man sich darüber klar wird, worüber
man spricht. Nicht Praktika sind das Problem, sondern
der Missbrauch dieses an sich sehr sinnvollen und not-
wendigen Instrumentes


(Willi Brase [SPD]: Richtig!)


und damit der Missbrauch der Praktikanten als billige
oder gar kostenlose Arbeitskräfte.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Während wir uns bis dahin noch einig sind, kommt
nun der Bruch, liebe Kollegin Hirsch. Ihr Antrag zeich-
net sich durch sehr regen Gebrauch der Wörter „müssen“

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(C (D nd „dürfen“ aus. Damit dokumentieren Sie ihr Bestreen, alles gesetzlich zu regeln. Dagegen sind für uns geetzliche Regelungen kein Allheilmittel. Das Beispiel es Fahrraddiebstahls mag das verdeutlichen. Auch ahrraddiebstahl ist verboten, findet aber trotzdem statt. ir haben es hierbei eben nicht vorrangig mit einem ju istischen, sondern mit einem moralischen Problem zu un. Mit der Forderung, sich bei der Entlohnung von Prakikanten an einem gesetzlichen Mindestlohn zu orientieen, machen Sie letztlich genau den Fehler, den Sie den etreffenden Unternehmen berechtigterweise vorwerfen: ie verwechseln nämlich Praktikumsplätze mit regulären rbeitsplätzen. Ein Praktikant ist laut Definition des undesarbeitsgerichts, wer sich für eine vorübergehende auer zwecks Erwerbs praktischer Kenntnisse und Er ahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und usbildung, die keine systematische Berufsausbildung arstellt, unterzieht. Mit Forderungen nach einem Mindestlohn wecken ie Hoffnungen und Begehrlichkeiten – beides können ie ja sehr gut –; Sie helfen aber in Wahrheit niemandem eiter, nicht den Unternehmen und erst recht nicht den raktikanten. Mit solchen Forderungen fördern Sie die raktika nicht; sie gefährden ihre Existenz. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


erade kleine und mittlere Unternehmen, Theater, Kul-
ureinrichtungen, aber vor allem auch soziale Einrich-
ungen wären dann schlichtweg nicht mehr in der Lage,
raktikumsplätze anzubieten. Verlierer wären die Ein-
ichtungen, und Verlierer wären vor allem die Praktikan-
en.

Wir müssen an dieser Stelle deshalb ganz klar differen-
ieren zwischen Unternehmen, die aus wirtschaftlichen
wängen heraus nicht in der Lage sind, ihren Praktikan-

en Aufwandsentschädigungen oder eine Entlohnung an-
ubieten, die im Praktikum aber Wissen vermitteln – das
t der Sinn des Praktikums –, und Unternehmen, die Prak-

ikanten gezielt ausnutzen, obwohl sie in der Lage wären,
ine Entlohnung zu zahlen, oder – schlimmer noch – Un-
ernehmen, die Praktikanten statt regulärer Arbeitskräfte
instellen. Das ist in der Tat moralisch verwerflich.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das sind auch die Fälle, die unter den Betroffenen für
erärgerung sorgen. Wenn Praktikanten eine Stelle an-

reten und von Monat zu Monat vertröstet werden, wenn
hnen bei Erreichen guter Leistungen eine feste Anstel-
ung in Aussicht gestellt wird, die Einlösung dieses Ver-
prechens mit Ausreden aber immer weiter hinausge-
choben wird und es eben nicht zu der Einstellung
ommt, dann entsteht Verärgerung. Das sind die schwar-
en Schafe, um die es geht.

Mein dringender Appell ist deshalb, diesen Unter-
chied nicht aus den Augen zu verlieren, hier nicht alle
ber einen Kamm zu scheren und mit gesetzlichen Rege-






(A) )



(B) )


Uwe Barth
lungen am Ende nicht mehr Schaden anzurichten, als
Nutzen zu erzielen. Es ist ganz klar, dass wir das Han-
deln dieser schwarzen Schafe nicht tolerieren können.

Wichtiger als gesetzliche Regelungen ist aus unserer
Sicht aber, dass die von den Prozessen Betroffenen han-
deln. Wenn Fachbereiche von ihren Studenten den Nach-
weis über ein Pflichtpraktikum verlangen, dann haben
die entsprechenden Universitäten ihren Studenten ge-
genüber natürlich auch eine gewisse Verantwortung. Bei
der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen und bei
der Durchführung des Praktikums können Universitäten
helfen. Durch eine gezielte Vermittlung kann sicherge-
stellt werden, dass die Praktika nur in Betrieben, Unter-
nehmen und Einrichtungen stattfinden, die mit ihren
Praktikanten fair umgehen. Auch Praktikumsvereinba-
rungen – das gilt übrigens auch für Praktika, die nach der
Ausbildung stattfinden – sind mit Sicherheit ein geeigne-
tes und sehr einfaches Mittel. Hier kann man festschrei-
ben – das liegt im beiderseitigen Interesse –, in welchem
Rahmen das Praktikum stattfindet. Gerade im Bereich
der Bachelorausbildungen müssen sich die Universitäten
die Frage stellen, ob ein sechsmonatiges Praktikum sinn-
voll und notwendig ist. Auch das gehört dazu.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Zum Schluss möchte ich an die Studenten und Absol-
venten appellieren. Ich weiß, dass die Angst vor einer
Lücke im Erwerbslebenslauf sehr groß ist und der Start
ins Berufsleben alles andere als einfach ist. Um eines
möchte ich aber doch bitten: Lassen Sie nicht alles mit
sich machen! Man kann schwarze Schafe über Netz-
werke identifizieren, ächten und meiden. Verkaufen Sie
sich nicht unter Wert, liebe Praktikanten, liebe Absol-
venten! Sie sind die Zukunft unseres Landes und nicht
seine Reserve an billigen Arbeitskräften!

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich erteile das Wort Kollegin Anette Kramme, SPD-

    Fraktion.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)