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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/73 Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bun- deskanzlerin: zum Europäischen Rat in Brüssel am 14./15. Dezember 2006 und den bevorstehenden deutschen Präsi- dentschaften im Rat der Europäischen Union und in der G 8 . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Stübgen, Gunther Krichbaum, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Axel Schäfer, Dr. Lale Akgün, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die deutsche Prä- Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans Eichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ 7208 D 7209 A 7210 A 7214 A 7216 A 7218 C 7220 A 7223 A 7223 C 7225 B 7226 D 7227 C Deutscher B Stenografisch 73. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Vizepräsi- dentin Dr. h. c. Susanne Kastner, des Abge- ordneten Erich G. Fritz und des Bundes- ministers Michael Glos . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Florian Toncar zum Schriftführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Dr. Hakki Keskin in die Parlamentarische Versammlung des Euro- parates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Streichung der Aktuellen Stunde auf Verlan- gen der Fraktion Die Linke zur Armutsstatis- tik und der Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Nichtraucherschutz . . . . . . . . c i Z A C b t s E ( 7207 A 7207 B 7207 B 7207 B 7208 C sidentschaft der Europäischen Union zum Erfolg führen (Drucksache 16/3808) . . . . . . . . . . . . . . . . 7209 B undestag er Bericht ung 14. Dezember 2006 t : ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Präsidentschaftsprogramm 1. Januar bis 30. Juni 2007 – Europa gelingt ge- meinsam (Drucksache 16/3680) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Markus Löning, hristian Ahrendt, Michael Link (Heil- ronn), weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Mehr Ehrgeiz für die deut- che Ratspräsidentschaft – eine EU der rfolge für die Bürger Drucksache 16/3832) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7209 C 7209 C DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7230 A 7230 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesse- rung der Beschäftigungschancen älterer Menschen (Drucksache 16/3793) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografi- sche Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzli- chen Rentenversicherung (RV-Alters- grenzenanpassungsgesetz) (Drucksache 16/3794) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Beschäftigungspolitik für Ältere – für ein wirtschafts- und ar- beitsmarktpolitisches Gesamtkonzept (Drucksache 16/3027) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Rentenversiche- rungsbericht im Interesse der Versi- cherten realistischer gestalten (Drucksache 16/3676) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Stichtagsrege- lung für die Altersteilzeit im RV-Alters- grenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) verlängern (Drucksache 16/3815) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Neue Kultur der Alters- arbeit – Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an längere Renten- laufzeiten (Drucksache 16/3812) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbe- sondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nach- haltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Renten- versicherungsbericht 2006) und Gutachten des Sozialbeirats zum Ren- tenversicherungsbericht 2006 (Drucksache 16/3700) . . . . . . . . . . . . . . . . h F D D D D D I W S S B K P A T a b c d 7232 A 7232 B 7232 B 7232 C 7232 C 7232 C 7232 D ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2005 (Drucksache 16/907) . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Müntefering, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) (Drucksache 16/3654) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes zur Be- kämpfung der Computerkriminalität (… StrÄndG) (Drucksache 16/3656) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesminis- teriums für Arbeit und Soziales (Drucksache 16/3657) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) (Drucksache 16/3658) . . . . . . . . . . . . . . . 7233 A 7233 A 7235 A 7237 A 7240 A 7240 D 7241 A 7244 A 7245 C 7246 C 7247 D 7248 D 7250 B 7251 B 7252 C 7254 A 7255 D 7255 D 7256 A 7256 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 III e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Internationalen Überein- kommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (Drucksache 16/3712) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 21. Mai 2003 über Schadstofffreisetzungs- und -ver- bringungsregister (Drucksache 16/3755) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbrin- gungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (Drucksache 16/3756) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: EU-Abfallrah- menrichtlinie ökologisch wirksam, unbürokratisch und marktwirtschaft- lich gestalten (Drucksache 16/3318) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Norbert Geis, Ute Granold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Joachim Stünker, Dr. Carl- Christian Dressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ächtung des Gesetzes zur Verhütung des erbkran- ken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (Drucksache 16/3811) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der LINKEN: Börsengang der Bahn stoppen (Drucksache 16/3801) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Deutsche Flug- sicherung europarechtlichen Rahmen- bedingungen anpassen (Drucksache 16/3803) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Drucksache 16/3711) . . . . . . . . . . . . . . . . b T a b c d e f g 7256 A 7256 B 7256 B 7256 B 7256 C 7256 C 7256 C 7256 D ) Antrag der Abgeordneten Katrin Göring- Eckardt, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Vermittlung in Selbststän- digkeit durch Bundesagentur für Arbeit ermöglichen – Künstlerdienste sichern (Drucksache 16/3779) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäi- schen Region (Drucksachen 16/1291, 16/3669) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstver- waltung der Rechtsanwaltschaft (Drucksachen 16/513, 16/3837) . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aner- kennungs- und Vollstreckungsausfüh- rungsgesetzes (Drucksachen 16/2857, 16/3833) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Budapester Über- einkommen vom 22. Juni 2001 über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) (Drucksachen 16/3225, 16/3834) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 13. Ja- nuar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Drucksachen 16/3250, 16/3836) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Ja- nuar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Drucksachen 16/3251, 16/3836) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Heidrun Bluhm, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern (Drucksachen 16/2079, 16/3213) . . . . . . . 7256 D 7257 A 7257 B 7257 C 7257 D 7258 A 7258 B 7258 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Qualität der Mauterfassung durch unabhängi- gen Versuch nachweisen und Kontroll- verfahren zertifizieren (Drucksachen 16/1680, 16/3264) . . . . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäi- sche Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Liefer- kette Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette (inkl. 6935/06 ADD 1) KOM (2006) 79 endg.; Ratsdok. 6935/06 (Drucksachen 16/1101 Nr. 2.12, 16/3554) j) Dritte Beschlussempfehlung des Wahlprü- fungsausschusses: zu 44 gegen die Gül- tigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahlein- sprüchen (Drucksache 16/3600) . . . . . . . . . . . . . . . . k)–s) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151 und 152 zu Petitionen (Drucksachen 16/3625, 16/3626, 16/3627, 16/3628, 16/3629, 16/3630, 16/3631, 16/ 3632, 16/3633) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a)–h), j) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160 und 161 zu Petitionen (Drucksachen 16/3817, 16/3818, 16/3819, 16/3820, 16/3821, 16/3822, 16/3823, 16/3824, 16/3825) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gesetzgebungs- arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S A U A J P E D D D T A D A W e ( D O D L C G G T a b 7258 D 7259 A 7259 A 7259 B 7260 B 7261 A abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Jens Ackermann, r. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: achstumsschädliche Mehrwertsteuer- rhöhung rückgängig machen Drucksache 16/2520) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umge- bung von Flugplätzen (Drucksachen 16/508, 16/3813, 16/3814) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 7261 B 7262 B 7263 C 7264 D 7266 B 7267 C 7269 A 7270 B 7271 C 7272 C 7273 C 7273 D 7274 A 7275 D 7277 A 7278 C 7278 D 7280 A 7281 D 7282 D 7283 D 7285 C 7285 D 7287 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 V – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich (Bay- reuth), Birgit Homburger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Das Fluglärmgesetz unverzüglich und sachgerecht modernisieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Den Schutz der Anwohner vor Fluglärm wirk- sam verbessern (Drucksachen 16/263, 16/551, 16/3813) Marko Mühlstein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christian Carstensen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei- digungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2005 (47. Bericht) (Drucksachen 16/850, 16/3561) . . . . . . . . . . . Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hedi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Oskar Lafontaine und der Fraktion der LINKEN: Aufhebung der Steu- erfreiheit von Veräußerungsgewinnen (Drucksache 16/2523) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . D P C T Z d G e ( A M N H P D T B s u o K t D s u d ( D D D H T T B s – 7288 A 7288 B 7290 B 7291 B 7293 A 7294 B 7295 C 7296 D 7298 B 7300 B 7300 C 7302 B 7304 B 7305 B 7306 D 7307 D 7308 D 7309 C 7310 C 7310 D 7311 D r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung des Wohnungs- igentumsgesetzes und anderer Gesetze Drucksachen 16/887, 16/3843) . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung zu dem Antrag der Abge- rdneten Thilo Hoppe, Ulrike Höfken, Ute oczy, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: en Hunger in Entwicklungsländern wirk- am bekämpfen – das Recht auf Nahrung msetzen und ländliche Entwicklung för- ern Drucksachen 16/3019, 16/3835) . . . . . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhard Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Jörg Tauss, Monika Griefahn, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Schaffung eines kohären- ten europäischen Rechtsrahmens für 7313 B 7314 C 7316 B 7317 A 7317 A 7318 A 7318 D 7320 B 7321 B 7322 A 7323 C 7323 D 7325 B 7326 C 7328 B 7329 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 audiovisuelle Dienste zu einem Schwer- punkt deutscher Medien- und Kommu- nikationspolitik in Europa machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für einen zukunftsfähigen europäi- schen Rechtsrahmen audiovisueller Me- diendienste – den Beratungsprozess der EU-Fernsehrichtlinie aktiv begleiten – zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Dr. Uschi Eid, Ekin Deligöz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine verbraucherfreundliche und Quali- tät sichernde EU-Richtlinie für audio- visuelle Mediendienste (Drucksachen 16/3297, 16/2675, 16/2977, 16/3791) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Dr. Karl Addicks, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internetanschluss – die Gebühren- finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Moratorium für PC-Gebühren – sofortige Neuver- handlung des Rundfunkgebühren- staatsvertrages – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Grietje Bettin und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: PC-Gebühren-Moratorium verlängern (Drucksachen 16/2970, 16/3002, 16/2793, 16/3792) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J J T A B A M w ( T Z d G v d ( T A B G n s S m ( i Z A M t C S I u s ( D L F R K T B s t t 7330 C 7330 D 7331 B 7332 B 7332 D 7333 C 7335 A 7336 C 7337 C ohann-Henrich Krummacher (CDU/CSU) . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, irgit Homburger, Dr. Karl Addicks, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: ehr Wettbewerb im Schornsteinfeger- esen Drucksache 16/3344) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zum Pfändungsschutz der Alters- orsorge und zur Anpassung des Rechts er Insolvenzanfechtung Drucksachen 16/886, 16/3844) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. arbara Höll, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor ysi und der Fraktion der LINKEN: Für ei- en starken öffentlich-rechtlichen Sparkas- ensektor – Keine Kompromisse beim parkassen-Bezeichnungsschutz – Parla- entswillen respektieren Drucksache 16/3797) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Dr. Michael eister, Otto Bernhardt, Eduard Oswald, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU sowie der Abgeordneten Reinhard chultz (Everswinkel), Bernd Scheelen, ngrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der SPD: Bezeichnungs- chutz für Sparkassen gesichert Drucksache 16/3805) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- orsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- en Marie-Luise Dött, Katherina Reiche 7338 D 7340 A 7342 D 7342 D 7343 C 7343 C 7343 C 7344 C 7346 B 7347 A 7347 C 7349 A 7349 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 VII (Potsdam), Michael Brand, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Becker, Marco Bülow, Petra Bierwirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Integriertes Küsten- zonenmanagement kontinuierlich fortent- wickeln (Drucksachen 16/2502, 16/3143) . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den kostenfreien Empfang von Rundfunk via Satellit sicherstellen (Drucksache 16/3545) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen und Herausforderungen der Ost- erweiterung der Europäischen Union (EU) für die Entwicklungszusammenarbeit der EU (Drucksache 16/3807) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Jens Ackermann, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Dem Beruf des Rettungs- assistenten eine Zukunftsperspektive geben – Das Rettungsassistentengesetz novellieren (Drucksache 16/3343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothée Menzner, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Kein Bau einer festen Fehmarnbelt-Que- rung – Fährkonzept verbessern (Drucksache 16/3668) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Statt fester Fehmarnbelt-Querung – F t ( T A N w B t ( i Z A G g w h ( N A L A E E J g s z i n A E M A z l g A Z d s L C B S M 7350 C 7350 D 7352 C 7352 D 7353 A 7353 B ür ein ökologisch und finanziell nachhal- iges Verkehrskonzept Drucksache 16/3798) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Silke Stokar von euforn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, eiterer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Einrich- ung einer Polizeireformkommission Drucksache 16/3704) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, isela Piltz, Ernst Burgbacher, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion der FDP: Not- endigkeit einer Defizitanalyse des beste- enden Sicherheitssystems Drucksache 16/3809) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lisabeth Winkelmeier-Becker, Ute Granold, osef Göppel und Siegfried Kauder (Villin- en-Schwenningen) (alle CDU/CSU) zur Ab- timmung über den Entwurf eines Gesetzes ur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm n der Umgebung von Flugplätzen (Tagesord- ungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) zur bstimmung über den Entwurf eines Geset- es zur Verbesserung des Schutzes vor Flug- ärm in der Umgebung von Flugplätzen (Ta- esordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Mehr Wettbewerb im Schorn- teinfegerwesen (Tagesordnungspunkt 13) ena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . atthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7353 C 7353 C 7353 D 7354 C 7355 A 7355 B 7355 D 7356 A 7357 A 7358 B 7358 D 7359 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Pfändungs- schutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (Tages- ordnungspunkt 14) Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Integriertes Küstenzonenmanagement konti- nuierlich fortentwickeln (Tagesordnungs- punkt 16) Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den kostenfreien Empfang von Rundfunk via Satellit sicherstellen (Tagesord- nungspunkt 17) Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Chancen und Herausforderungen der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) für die Entwicklungszusammenarbeit der EU (Zusatztagesordnungspunkt 8) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . H U A Z d t R o D D J F D A Z d – – ( n G H P L R A Z d – – ( n G W D P S 7359 D 7361 A 7361 D 7362 C 7363 B 7363 D 7364 C 7365 B 7365 D 7366 C 7367 C 7367 D 7368 C 7369 C 7370 C 7371 C 7372 B 7373 B 7374 B 7375 A eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Dem Beruf des Rettungsassis- enten eine Zukunftsperspektive geben – Das ettungsassistentengesetz novellieren (Tages- rdnungspunkt 18) r. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . ens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Kein Bau einer festen Fehmarnbelt-Que- rung – Fährkonzept verbessern Statt fester Fehmarnbelt-Querung – Für ein ökologisch und finanziell nachhaltiges Verkehrskonzept Tagesordnungspunkt 19 und Zusatztagesord- ungspunkt 9) ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Einrichtung einer Polizeireformkommis- sion Notwendigkeit einer Defizitanalyse des bestehenden Sicherheitssystems Tagesordnungspunkt 20 und Zusatztagesord- ungspunkt 10) ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7376 C 7377 B 7377 D 7379 A 7379 D 7381 A 7381 C 7382 A 7383 C 7384 D 7386 B 7387 B 7388 B 7389 B 7390 A 7390 C 7391 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7207 (A) ) (B) ) 73. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7355 (A) ) (B) ) hen, dass insbesondere die Werte, die für Bestandsflug- flugverfahren; Förderung des Einsatzes lärmarmer Flug- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier- Becker, Ute Granold, Josef Göppel und Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (Tagesordnung 7 a) Das Fluglärmgesetz trifft nach unserer Auffassung keine sachgerechte Abwägung zwischen dem Interesse der Flughäfen an gewinnbringendem Betrieb und Pla- nungssicherheit einerseits und dem Recht der Anlieger auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Aufgrund der Ergebnisse der neueren Lärmwirkungs- forschung ist nach unserer Überzeugung davon auszuge- h e t L w o g Ü r f B e t N u r i g e n g w e f z a A i i r f V o D c R m u f p d 1 b Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bierwirth, Petra SPD 14.12.2006 Binder, Karin DIE LINKE 14.12.2006 Bülow, Marco SPD 14.12.2006 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.12.2006 Gabriel, Sigmar SPD 14.12.2006 Hilsberg, Stephan SPD 14.12.2006 Merten, Ulrike SPD 14.12.2006 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.12.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 14.12.2006 Rix, Sönke SPD 14.12.2006 Teuchner, Jella SPD 14.12.2006 Dr. Scheer, Hermann SPD 14.12.2006 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht äfen im Sinne des Art. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2 gelten sollen, ine zu hohe Lärmeinwirkung zulassen, bevor den be- roffenen Anwohnern zumindest das Recht auf passiven ärmschutz durch bauliche Maßnahmen eingeräumt ird. Effektivere Grenzwerte entsprechend den für neue der wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze vor- esehenen Werten hätten nicht zu einer wirtschaftlichen berforderung der Flughäfen geführt, sondern hätten be- eits durch einen Preisaufschlag je Flugticket von 1 Euro inanziert werden können. Die auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung von estandsflugplätzen im Sinne des Art. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2 inerseits und von neuen oder wesentlich baulich erwei- erten zivilen Flugplätzen im Sinne des Art. 1 § 2 Abs. 2 r. 1 andererseits halten wir für nicht nachvollziehbar nd sehen darin einen Verstoß gegen das verfassungs- echtliche Gleichbehandlungsgebot, Art. 3 GG. Es geht n beiden Konstellationen um dieselbe Abwägung entge- enstehender Rechtsgüter; gerechtfertigt wäre allenfalls ine angemessene Übergangsfrist für Bestandsflughäfen, icht aber eine Regelung, die die Bestandsflughäfen ge- en neue Flughäfen mit einem dauerhaften Wettbe- erbsvorteil und Anlieger von Bestandsflughäfen mit iner dauerhaft und erheblich höheren Gesundheitsge- ährdung belegt, als sie den Anliegern neuer Flughäfen umutbar erscheint. Aus diesen Gründen werden wir dem Fluglärmgesetz uf der Drucksache 16/508 nicht zustimmen. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (Tagesordnungspunkt 7 a) Die Novellierung des 35 Jahre alten Fluglärmgesetzes st schon lange überfällig. Es liegt jetzt ein Kompromiss n den Bereichen passiver Lärmschutz, Siedlungssteue- ung und Rechts- und Planungssicherheit vor, der sowohl ür die Anwohner als auch für die Luftverkehrswirtschaft erbesserungen bringen soll. Ich begrüße es daher außer- rdentlich, dass dieses Gesetz heute in 2./3. Lesung den eutschen Bundestag passieren wird. Es bedeutet in Sa- hen passiver Lärmschutz einen Schritt in die richtige ichtung. Deshalb werde ich dem Gesetz heute zustim- en. Der aktive Lärmschutz bleibt jedoch auch weiterhin ngeregelt. Ich halte es daher für unbedingt notwendig, olgende weiter gehende Lösungen für die fluglärmge- lagten Menschen auf den Weg zu bringen: Reduzierung es Fluglärms; schärfere Grenzwerte, zum Beispiel 00/100-Regelung; größere Lärmschutzzonen; Betriebs- eschränkungen, insbesondere Regelungen zu Nacht- 7356 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) zeuge; neue Anflugverfahren, um die Mindestüberflughöhen den Lärmschutzinteressen der Bevölkerung, insbesondere bei Start und Landung, anzu- passen; Festlegung der Flugrouten unter Berücksichti- gung der Fluglärmbelastung der Bevölkerung. Auch beim passiven Lärmschutz hätte ich mir mehr gewünscht. Leider waren weitere Verbesserungen koali- tionsintern nicht durchsetzbar. Das bedauere ich im Inte- resse aller fluglärmgeplagten Menschen in Deutschland. So bleibt diese Fluglärmnovelle ein Entschädigungsge- setz und kein Fluglärmvermeidungsgesetz. Wir dürfen in unseren Bemühungen, die Gesundheit der Menschen ak- tiv vor Fluglärm zu schützen, nicht nachlassen. Der Schritt im Bereich des aktiven Lärmschutzes muss daher dringend folgen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen (Tagesordnungs- punkt 13) Lena Strothmann (CDU/CSU): „Oh, heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünde andere an.“ Das ist nicht etwa das Motto der Lobbyisten in der Gesundheits- debatte. Es ist vielmehr einer der bekanntesten Verse über den Schutzheiligen der Feuerwehr und eben auch der Schornsteinfeger. Diese Verbindung zwischen Feuer- gefahr und Schornsteinfeger ist kein Zufall. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 1,2 Millionen Mängel an be- stehenden, über 200 000 Mängel an geänderten und fast 190 000 Mängel an neu errichteten Feuerungsanlagen. Dem stehen 3,5 Millionen Feuerwehreinsätze gegen- über. Das Schornsteinfegerhandwerk hat eine lange Tradi- tion. Auch die rechtlichen Grundlagen reichen weit ins 19. Jahrhundert zurück. Aber seit einigen Jahren ist eine heftige Diskussion im Gange. Die Vorwürfe reichen von Gängelung des Bürgers über reine Bürokratie bis hin zu Doppelzahlungen und reiner Besitzstandswahrung. Schauen wir einmal genauer hin. Der Bezirksschornsteinfeger hat einen Rechtsstatus, der wesentlich durch öffentlich-rechtliche Elemente ge- kennzeichnet ist. Anders ausgedrückt: Das Schornstein- fegerwesen ist eine besondere Form der Privatisierung, bei der der Staat eine öffentliche Aufgabe einem selbst- ständigen Gewerbetreibenden übertragen hat. Dieses „Contracting-out“ ist doch eigentlich eindeutige FDP- Politik. Dass für diese Übertragung nur eine neutrale Institution infrage kommt, liegt auf der Hand. Die Neu- tralität darf nicht durch ein Interesse am Verkauf von neuen Produkten beeinträchtigt werden. Der hoheitliche Aspekt ist immens wichtig, da er direkt das Gemeinwohl betrifft, insbesondere in Bezug auf Feuersicherheit und Emissionsschutz. Anders ge- sagt: Die neutrale Überprüfung, die Reinigungstätigkeit und die Beratung dienen der Sicherheit, dem Umwelt- s r I s T g t z b d b D S A h f s z s i h L w K H c w e P d n K s w d d d g r b B b l s B s ß l e l w s r (C (D chutz und – nicht zu vergessen – der Energieeinspa- ung. Eine klare Aufgabenteilung musste also her: Der nstallateur verkauft, wartet und repariert. Der Schorn- teinfeger prüft und berät. Da sind zwei verschiedene ätigkeiten. Das Problem ist, dass die Bürger diese Auf- abentrennung nicht immer erkennen. Und der feine Un- erschied ist: Die Wartungsfirma nimmt die Messung war vor, aber nur zur Kontrolle der durchgeführten Ar- eiten. Wer misst, darf nicht warten – und wer wartet, arf nicht messen. Diejenigen, die das Schornsteinfegermonopol aufhe- en wollen, müssen sich über die Folgen im Klaren sein. er Schornsteinfeger hat die Aufgabe, sämtliche chornsteine oder Feuerstätten zu überprüfen. Ohne usnahme. Gerade weil es um Sicherheit und Gesund- eit geht, sollten wir nicht darauf setzen, dass die Bürger reiwillig eine Schornsteinfeger-Dienstleistung in An- pruch nehmen. Die hohe Kontrolldichte, das Von-Haus- u-Haus-Prinzip und die damit einhergehende Sicherheit ind dann nicht mehr gewährleistet. Im Jahr 2005 kamen mmer noch 120 Menschen in unserem Land durch einen äuslichen Unfall mit Kohlenmonoxid-Vergiftung ums eben; Suizide sind hier ausgeklammert. Diese Zahl ürde ohne die bewährten gesetzlich vorgeschriebenen ontrollen ganz sicher steigen. Und mal Hand aufs erz: Ohne gesetzliche Vorgabe würden auch ganz si- her nicht alle regelmäßig zum TÜV fahren. Mehr Wettbewerb heißt nicht, dass es kostengünstiger ird. In den deutschsprachigen Kantonen der Schweiz rfolgte 1996 die Freigabe des Monopols und – die reise stiegen bis zu 20 Prozent. In Deutschland machen ie Schornsteinfegergebühren derzeit bei den Miet- ebenkosten nur 0,5 bis 0,8 Prozent aus, hier wären also ostensteigerungen zu erwarten. Aber trotz aller Traditionen und vielleicht auch Be- itzstandswahrung steht fest: Veränderungen sind unaus- eichlich. Die EU-Kommission hat bereits im Jahr 2003 as Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bun- esrepublik Deutschland eingeleitet. Am 18. Oktober ieses Jahres hat sie als zweiten Verfahrensschritt die so enannte begründete Stellungnahme übermittelt. Zahl- eiche Punkte des FDP-Antrages sind übrigens diesen eiden Schreiben entnommen. In diesen Tagen muss die undesregierung eine Stellungnahme nach Brüssel ge- en, um eine Klage der EU-Kommission gegen Deutsch- and beim EuGH abzuwenden. Besondere Kritikpunkte der Kommission sind: Be- chränkung des Zugangs zum Schornsteinfegerberuf; eschränkung der Ausübung auf nur einen Bezirks- chornsteinfeger pro Bezirk; Verbot einer Tätigkeit au- erhalb des Kehrbezirks; Eintragung in eine „Bewerber- iste“; eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Betrieb ines Bezirksschornsteinfegers im betreffenden Bundes- and innerhalb der letzten drei Jahre; Pflicht zum Nach- eis der gesundheitlichen Eignung; Pflicht, den Wohn- itz im Kehrbezirk zu nehmen. Die Eckpunkte für eine Reform des Schornsteinfeger- echts liegen nun vor; alle Fraktionen wurden informiert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7357 (A) ) (B) ) Eines ist klar: Wir müssen im nächsten Jahr eine Novelle vorlegen. Diese Novelle muss die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit umsetzen. Die Tätigkeiten der Schornsteinfeger werden – so die Eckpunkte – auf einen hoheitlichen Kernbereich – auf eine reine Kontrolle – re- duziert. Die restlichen Tätigkeiten werden im Wettbe- werb frei angeboten. Die Residenzpflicht soll genauso wie das Nebenerwerbsverbot entfallen. Ich glaube, dass wir mit diesem Rahmen eine gute Lösung haben, die EU-konform ist und die auch dem Verbraucher durch mehr Wettbewerb zugute kommt. Das Ergebnis findet auch die Unterstützung der Schornstein- fegerverbände. Der Berufsstand der Schornsteinfeger muss sich die- sem Wettbewerb stellen. Er muss sich seiner eigenen Zu- kunft stellen. Denn dann stimmt auch weiterhin der Slo- gan: „Zum Glück … gibts den Schornsteinfeger“. Christian Lange (Backnang) (SPD): Den Kollegin- nen und Kollegen von der FDP danke ich für die Gele- genheit, hier das weitere Vorgehen in Sachen Novellie- rung des Schornsteinfegergesetzes vorzustellen. Sie konnte es ja bereits in der „Welt“ vom 7. Dezember 2006 nachlesen. Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur Novellierung geeinigt. Damit wird sich auch die EU-Kommission einver- standen erklären können, die eine Änderung des Schorn- steinfegergesetzes angemahnt hatte, um den Bestimmun- gen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit zu genügen. Eine Klage vor dem EuGH wird damit verhindert. Seit dem 12. Dezem- ber 2006 hat die EU-Kommission auch Kenntnis über die Eckpunkte zur Novellierung des Schornsteinfegerge- setzes, weitere Verfahrensschritte gegen die Bundesre- gierung sind damit ausgeräumt. Zur Erinnerung: Die EU-Kommission hat mit Schrei- ben vom 2. April 2003 wegen des geltenden Schornstein- fegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die vorherige Bundesregierung hatte bereits Anfang 2005 einen Novel- lierungsvorschlag vorgelegt, der leider aufgrund der Neu- wahlen nicht mehr zum Zuge gekommen ist. Der Antrag der FDP unterstützt das Ziel der Bundes- regierung, mehr Transparenz und Wettbewerb in das Schornsteinfegerwesen zu bringen. Die ersten Vorstel- lungen der Bundesregierung werden diesen Anforderun- gen gerecht werden: Der Aufgabenbereich, in dem ein Bezirksschornsteinfeger im Bezirk ausschließlich tätig sein darf, wird im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage ziemlich eingeschränkt. Zur Erklärung: Der Bezirksschornsteinfeger ist eine natürliche Person (keine juristische Person, das heißt zum Beispiel keine GmbH), die mit der Ausführung der ho- heitlichen Schornsteinfegeraufgaben in einem Bezirk be- traut ist. Zu dem Tätigkeitsbereich (hoheitliche Aufga- ben), in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig ist, gehören künftig nur noch die Kontrolle der den Eigentümern obliegenden Pflichten, Überprüfungsarbei- ten in Bezug auf die Betriebssicherheit sowie auf etwaige M l g F d g K u d m c h w t l m e c f m c z H d l n v l B f b G c d b P w d r h w v B t b B u w d m a u f (C (D ängel einer Anlage, einschließlich der Befugnis zum Er- ass einer Mängelbeseitigungs- oder Stilllegungsverfü- ung, sowie die Feststellung der Betriebssicherheit einer euerungsanlage. Der Bezirksschornsteinfeger trifft bei en genannten Tätigkeiten abschließende Entscheidun- en. Alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine ontrollaufgaben beinhalten – das sind „Kehrarbeiten“ nd andere vorbereitende/technische Aufgaben –, wer- en aus dem bisherigen Vorbehaltsbereich herausgenom- en. Sie können bei entsprechender handwerksrechtli- her Qualifikation frei ausgeführt werden. Die nicht oheitlichen Aufgaben werden damit für den Wettbe- erb geöffnet. Außerdem wird damit die Dienstleis- ungsfreiheit innerhalb der EU uneingeschränkt gewähr- eistet. Meine Damen und Herren von der FDP – Sie dürften it diesen Neuregelungen höchst zufrieden sein. Damit ntfällt auch das Gebietsmonopol für die nicht hoheitli- hen Tätigkeiten. Ich denke, wir dürfen uns darüber reuen, auch wenn selbstverständlich immer auch noch ehr Wettbewerb denkbar wäre. Allerdings ist die Si- herheit der Feuerungsanlagen ein wichtiges und schüt- enswertes Gut, das wir nicht so ohne weiteres aus der and geben dürfen. Die Einstufung der Sicherstellung er Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen als hoheit- iche Aufgabe halte ich für angemessen. Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung, die ach dem Schornsteinfegergesetz und der Kehrordnung orgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten ausführen zu assen, nicht nach, werden diese ersatzweise durch den ezirksschornsteinfeger ausgeführt. Es gilt weiterhin die Gebührenordnung, da wir im reien Preiswettbewerb ein intransparentes System eta- lieren würden, das den Kunden nicht nutzen dürfte. Die ebühren werden sowohl für den Bereich der hoheitli- hen Aufgaben als auch für die ersatzweise Ausführung er „freien“ Schornsteinfegerarbeiten festgelegt. So ha- en wir ein offenes und für jeden nachvollziehbares reissystem. Die Bezirke werden in Zukunft nicht mehr über Be- erberliste nach dem Prinzip des längeren Wartens, son- ern über ein objektives, transparentes und diskriminie- ungsfreies Ausschreibungsverfahren vergeben. Auch im oheitlichen Tätigkeitsbereich wird damit mehr Wettbe- erb sichergestellt. Damit entfällt auch die Pflicht der orherigen Eintragung in die Bewerberliste. Über die estellung entscheidet die zuständige Behörde. Die Kri- erien für die Vergabe werden – für jeden nachvollzieh- ar – durch das Schornsteinfegergesetz festgelegt. Die estellung erfolgt für zehn Jahre. Die Niederlassungs- nd Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU ist für Be- erber aus dem europäischen Ausland gewährleistet, in- em diese an der Ausschreibung von Bezirken teilneh- en können. Es herrscht damit Chancengleichheit für lle. Alle entsprechenden europäischen Qualifikationen nd Ausbildungsabschlüsse werden hierbei anerkannt. Erleichternd für das zukünftige Ausschreibungsver- ahren wird außerdem sein, dass das Erfordernis der vor- 7358 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) herigen praktischen Tätigkeit bei einem Bezirksschorn- steinfegermeister zukünftig entfällt. Darüber hinaus wird die Residenzpflicht, die bisher gilt, aufgehoben. Auch diese Neuregelung wird den Wettbewerb stärken. Das Nebentätigkeitsverbot wird ebenfalls aufgehoben. Damit können Bezirksschornsteinfeger auch in anderen Berei- chen tätig werden. Das ist wichtig, um die Beschneidung ihres bisherigen Aufgabenbereiches kompensieren zu können. Ergänzend soll im Gesetz deswegen festgelegt werden, dass der Bezirksschornsteinfeger die Vorbe- haltsaufgaben ordnungsgemäß, gewissenhaft, unabhän- gig und neutral erfüllen muss. Insbesondere für die Arbeitnehmervertreter dürfte es wichtig sein, zu hören, dass die Anzahl der Bezirke wei- terhin erhalten bleiben soll. Denn es geht nicht nur um Wettbewerb und Transparenz, sondern auch um den Er- halt von bestehenden Arbeitsplätzen. Um dies zu ge- währleisten, wird die Anzahl der Bezirke zu einem be- stimmten Stichtag festgeschrieben. Die bisherige obligatorische Neueinteilung der Bezirke entfällt. Frei werdende Bezirke werden gleich nach In-Kraft-Treten der Reform ausgeschrieben. Alle Bezirke sollen dann in- nerhalb von zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des neuen Schornsteinfegergesetzes ausgeschrieben worden sein. Damit ergibt sich eine faktische Übergangsfrist, die es den Alt-Bezirksschornsteinfegern ermöglichen soll, in den neuen Wettbewerb hineinzuwachsen. Die bisherigen Regelungen zur Altersversorgung blei- ben bestehen. Es werden lediglich Anpassungen vorge- nommen, die möglicherweise durch die Reform des Schornsteinfegerrechts erforderlich werden. Die Reform soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Meine Damen und Herren von der FDP: Ich denke, Sie und wir alle werden mit dem noch vorzulegenden Gesetzentwurf zufrieden sein können! Denn: Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter sind mit den Vorstellungen der Bundesregierung über eine Novel- lierung des Schornsteinfegergesetzes einverstanden. Bleibt zu hoffen, dass auch die EU-Kommission unsere Vorstellungen mit trägt. Birgit Homburger (FDP): Kurz vor Ablauf der Frist hat die Bundesregierung in Brüssel ihre Eckpunkte für eine Reform des Schornsteinfegerwesens präsentiert. Man darf gespannt sein, wie diese Positionierung in Brüssel aufgenommen wird. Denn mehr Wettbewerb entsteht durch das Modell der Bundesregierung nur be- dingt. Es ist äußerst fraglich, ob Brüssel den Vorschlag akzeptieren wird. Offenbar hofft die Bundesregierung wegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf eine milde gestimmte Kommission. Täuschen Sie sich da mal nicht. Denn überspitzt formuliert: Sie wollen aus Hand- werkern Beamte machen. Sie wollen über die Hälfte der Aufgaben als hoheit- lich definieren. Sie wollen, dass Schornsteinfeger Ver- waltungsakte erlassen können. Da kann man etwas ket- zerisch fragen: Muss der Schornsteinfeger zusätzlich in Verwaltungspraxis geschult werden? Ich bin mir nicht si- cher, ob den Schornsteinfegern die möglichen Konse- q A m w b r d b B f i n K s W K d Q l G f d s e l l d D n G w g s e s e m S s i r a d k W l g W e g g n (C (D uenzen für ihren Berufsstand überhaupt bewusst sind. llein beim Kehren wollen Sie einen Wettbewerbs- arkt. Glauben Sie tatsächlich, Wettbewerb entsteht, enn Sie rund 60 Prozent der Tätigkeiten im Monopol elassen? Glauben Sie tatsächlich, dass Wettbewerb beim Keh- en entsteht, wenn der Bezirksschornsteinfeger weiterhin ie ordnungsgemäße Ausführung dieser Tätigkeit auch ei seinen Wettbewerbern überwacht? Hoffen Sie, dass rüssel Ihnen auf den Leim geht? Oder wollten Sie ein- ach nur Zeit gewinnen? Immerhin wollen Sie an die Bewerberlisten ran. Das st ein kleiner Fortschritt. Durchschlagend ist der aber och nicht. Am Monopol der Kehrbezirke halten Sie im ern fest, auch wenn diese jetzt für zehn Jahre ausge- chrieben werden sollen. Es gibt also einen gewissen ettbewerb um den Markt. Aber nach wie vor gibt es keinen Wettbewerb um die unden. Aus Verbrauchersicht heißt das: Weiterhin kann er Dienstleister nicht gewechselt werden. Ob damit ein ualitätswettbewerb in Gang kommt, ist äußerst frag- ich. Sie wollen die Gebührenordnung beibehalten. leichzeitig wollen Sie, wie gesagt, die Kehrbezirke öf- entlich ausschreiben. Hier stellt sich die Frage: Sollen er Preis bzw. die Kosten bei der Vergabe keine Rolle pielen? Für die FDP-Fraktion bedeuten Ihre Eckpunkte nur inen ersten Schritt. In unserem Antrag haben wir darge- egt, dass ein wettbewerbliches Modell durchaus mög- ich ist. Und in dem einen oder anderen Bundesland wer- en schon konkrete Wettbewerbsmodelle entwickelt. abei könnte der Auto-TÜV durchaus als Vorbild die- en. Auch dort haben wir einen Bereich mit so genannter efahrenneigung, der durch Institutionen überwacht ird, die im Wettbewerb stehen. Wir sind der Überzeu- ung: Wettbewerb ist auch für die Schornsteinfeger elbst eine Riesenchance. Die FDP-Fraktion will diesen hrbaren Beruf zukunftsfest machen, denn die Schorn- teinfeger sind hervorragend qualifiziert und würden von iner Marktöffnung profitieren. In einem Wettbewerbs- arkt würde auch der Vorschlag der Bundesregierung inn machen, das Nebentätigkeitsverbot der Schorn- teinfeger abzuschaffen. Die Schornsteinfeger könnten hre exzellenten Kenntnisse breiter einsetzen. Die nach Brüssel gemeldeten Eckpunkte der Bundes- egierung reichen für eine wirkliche Marktöffnung nicht us. Nach einem eklatanten Fehlstart ist Herr Glos aus er Sommerpause als ordnungspolitischer Paulus ge- ommen. Offenbar verwandelt er sich zum Beginn der eihnachtspause zurück zum ordnungspolitischen Sau- us. Seinen marktwirtschaftlichen Ankündigungen fol- en in der Realität interventionistische Sündenfälle. enn der Bundeswirtschaftsminister seinen Wandel rnst meint, muss er bei der Reform des Schornsteinfe- erwesens schleunigst nachbessern. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Schornsteinfe- er, das ist kein Beruf des letzten Jahrhunderts. Auch die euen Öl- und Gasheizungen müssen verantwortungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7359 (A) ) (B) ) voll überprüft werden. Es geht um Fragen der Umwelt, Energie und Sicherheit. Dinge, die man nicht einfach dem Wettbewerb freigeben kann, wie es die FDP in ih- rem Antrag fordert und wie es auch die EU-Kommission will. Wir sind aber nichts anderes gewöhnt. Aus guten Gründen legt das Schornsteinfegergesetz bewusst Kehrbezirke fest, in denen nur ein Bezirks- schornsteinfegermeister die Kehr- und Überprüfungsauf- gaben vornimmt. Im Kern ist das eine hoheitliche Auf- gabe. Hier soll die Einhaltung staatlich festgelegter Grenzwerte objektiv überprüft werden. Mit staatlich festgelegten Gebühren. Eigeninteressen von privaten In- stallationsfirmen bleiben hier zu Recht außen vor. Schon der Begriff „Schornsteinfegermonopol“ ist ge- nau genommen völlig fehl am Platz. Es geht um unsere Sicherheit. Das dürfen wir nicht vergessen. Wir können doch unsere Sicherheit nicht dem Wettbewerb opfern! Was sind die Erfahrungen der Liberalisierungen in den anderen Ländern? In der Schweiz sind nach der Frei- gabe des Schornsteinfegerhandwerks in den Markt die Preise um 20 Prozent gestiegen. Deswegen und im Inte- resse der Brandverhütung und des Umweltschutzes wird dort wieder umgedacht und das Kaminfegermonopol als notwendig erachtet. Ähnlich aus anderen Ländern: 2003 betraute die polnische Regierung das Schornsteinfeger- handwerk wieder mit der Kehr- und Kontrollpflicht. Nachdem diese 1989 abgeschafft wurde, kam es zu ver- mehrten Brandschäden, -unfällen und -toten. Meine Damen und Herren von der FDP, ich empfehle Ihnen, sich die Statistiken der EU-Länder über Vergif- tungen durch Kohlenmonoxid anzuschauen. Deutsch- land weist hier die niedrigste Rate auf. All dies geht auf die Arbeit unserer Bezirksschornsteinfeger zurück. Anstatt diese bewährten Regelungen auf andere Län- der zu übertragen, hat die EU-Kommission ein Vertrags- verletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Frage ist nun: Wie verhält sich die Bundesregierung? Die Linke ist der Meinung, Schornsteinfeger erledi- gen im Kern sicherheitsrelevante und hoheitliche Aufga- ben. Diese gehören – bei allen Änderungen, die auch Fachverbände und -innungen anregen – vor dem Wettbe- werb geschützt. Wenn dies nicht gewährleistet ist, dann sollte die Bundesregierung vor den Europäischen Ge- richtshof ziehen. Wir sehen uns hier im Einklang mit der Bevölkerung, in der der Schornsteinfeger ein hohes Ansehen genießt. Nach einer Meinungsumfrage des Forsa-Instituts sind neun von zehn Bundesbürgern mit ihrem Schornsteinfe- ger zufrieden. Ähnlich viele halten die Überprüfungen und Arbeiten des Schornsteinfegerhandwerks für not- wendig und sinnvoll. Auch bei beim Schornsteinfegerhandwerk geht es um die Frage: Wollen wir ein solidarisches Europa oder ein Europa des Sozial- und Umweltdumpings? Die Regierung muss sich entscheiden. D i h i L z k v g W p w u h e t d n m H r a b V s z w k d u D d n d p s s A R d e z (C (D Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Bezirksmonopole der Schornsteinfeger passen nicht n das europäische Wettbewerbsrecht Die Kommission at das seit 2003 laufende Vertragsverletzungsverfahren m Oktober verschärft, weil die Koalition nicht in der age war, sich auf einen EU-konformen Gesetzentwurf u verständigen. Die Koalition hatte größte Schwierig- eiten, sich auf Eckpunkte für eine EU-konforme No- elle zu einigen. Erst heute hat sie es geschafft. Dabei versucht die Bundesregierung, die Anforderun- en des europäischen Rechts zu erfüllen, ohne mehr ettbewerb als unbedingt notwendig zuzulassen. Die Bundesregierung hält an dem Prinzip der Mono- ole der Bezirksschornsteinfeger fest. Die Monopole erden zeitlich unbefristet vergeben. Verbraucherinnen nd Verbraucher werden weiterhin keine Möglichkeit aben, sich einen Schornsteinfeger auszuwählen und twa einen aus dem benachbarten Kehrbezirk zu beauf- ragen. Wettbewerb findet nicht statt. Heizungsmonteure ürfen die notwendigen Überprüfungen und Messungen icht übernehmen, auch wenn sie zum Beispiel im Rah- en eines Wartungsvertrages ohnehin regelmäßig die eizungsanlage überprüfen. Die Bundesregierung findet auch in diesem Rechtsbe- eich nicht die Kraft zu umfassendem Bürokratieabbau. Bündnis 90/Die Grünen treten für mehr Wettbewerb uch bei den Schornsteinfegern ein. Das System der Ge- ietsmonopole ist unzeitgemäß. Verbraucherinnen und erbraucher sollten die Möglichkeit erhalten, zum Bei- piel besonders in öko-effizienten Heiztechniken qualifi- ierte Schornsteinfeger zu beauftragen. Wir halten nichts von Bezirksmonopolen. Der Nach- eis der Durchführung der notwendigen Messungen ann gegenüber den Behörden auch auf anderem Wege okumentiert werden. Zertifizierte Heizungsmonteure nd Schornsteinfeger können diese Aufgaben erfüllen. ie Tätigkeitsbereiche können perspektivisch miteinan- er verschmolzen werden. Die große Koalition zeigt einmal mehr, dass es ihr icht um Wettbewerb und Zugangsgerechtigkeit, son- ern um die Bewahrung des Bestehenden geht. Mono- ole werden verteidigt, diejenigen, die davon profitieren, ollen nicht dem Wettbewerb ausgesetzt, sondern ge- chützt werden. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Schon in meiner ede zur ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, ass in diesem Gesetzentwurf an sich zwei Materien mit- inander vermischt werden, die keinen direkten Bezug ueinander haben. Daher war es nur folgerichtig, auch 7360 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) zwei Anhörungen zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, einmal zum Pfändungsschutz und zum anderen zur In- solvenzanfechtung. So unterschiedlich, wie die Themen sind, verliefen auch die beiden Anhörungen. Während bei der Anhö- rung zum Pfändungsschutz die Sachverständigen fast durch die Bank von einer guten und wichtigen Sache sprachen und nur noch im Detail Änderungsvorschläge hatten, sah dies für den Punkt Insolvenzanfechtung deut- lich anders aus. Hier gibt es daher noch erheblichen Ge- sprächsbedarf. Folgerichtig ist es daher auch, dass wir heute in zweiten und dritten Lesung wieder trennen, was nicht zusammengehört. Lassen Sie mich zunächst zu dem heute inhaltlich zu verabschiedenden Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz kommen. Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand in Deutschland. Mit der Verabschiedung des Gesetzent- wurfs sichern wir den Selbstständigen in Deutschland eine Versorgung im Alter. Damit ersparen wir es zukünf- tig beispielsweise dem Handwerksmeister, der nach 30 Jahren Geschäftstätigkeit und Einzahlung zum Bei- spiel in eine private Rentenversicherung unverschuldet in die Insolvenz gerät, den Gang zum Sozialamt. Bald werden seine Beiträge in dem Umfang – aber auch nur in dem Umfang – geschützt, wie sie auch für abhängig Be- schäftigte pfändungssicher sind. Wenn wir die Menschen in unserem Land dazu bewe- gen wollen, mehr eigene Vorsorge für das Alter zu be- treiben, können wir ihnen auf der anderen Seite nicht einen Schutz der eingezahlten Gelder gänzlich vorent- halten. Menschen, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen, nehmen ein hohes Risiko auf sich. Gleichzeitig sind sie es, die neue Arbeitsplätze schaffen. Wollen wir die Menschen in ihrer Risikobereitschaft unterstützen, dann sollten wir ihnen für ihre Altersrente nicht jegliche Sicherheit nehmen. Die Altersvorsorge in Deutschland steht auf drei Pfei- lern. Neben der gesetzlichen Rente stehen die Betriebs- rente und die Privatrente. Bei der privaten Rente erleben wir zurzeit eine kurios anmutende Ungleichbehandlung. Während der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auch seine selbstständig abgeschlossene private Alters- vorsorge vor den Zugriff der Gläubiger bis zu einem ge- wissen Grad schützen kann, hat der Selbstständige die- ses Recht nicht. Dass gerade einem Selbstständigen der Schutz seiner Altersvorsorge vorenthalten wird, wollen wir als Koalitionsfraktion nicht länger hinnehmen. Nach der Formulierung des Gesetzentwurfs der Bun- desregierung war zu befürchten, dass sich der Pfän- dungsschutz auf Kapitallebensversicherungen und pri- vate Rentenversicherungen beschränken würde. Der Gesetzgeber macht aber dem Selbstständigen bei der Wahl seiner Produkte für die Absicherung im Alter zu Recht keine Vorschriften. Wir wollen und dürfen über den Pfändungsschutz der Altersvorsorge nicht be- stimmte Vorsorgeprodukte zulasten anderer privilegie- ren, die die gleiche Sicherheit bieten. Letztendlich gibt es keinen sachlichen Grund, einen engen Rentenbegriff zu wählen. Das hat der Gesetzgeber auf einem anderen Feld bereits erkannt. Bei der Riesterrente kennt man eine d a s S s V z g H D v I z m R L n c S e m d t g D e d E r d w r r f G g b g w h g d g G b m d i g s z n B R K (C (D erartige Einschränkung nämlich nicht. Hier kann auch uf Bank- und Fondssparpläne zurückgegriffen werden. Die Herausnahme des Begriffs „Rente“ aus dem Ge- etzentwurf dient daher der Klarstellung, dass der elbstständige nicht in der Wahlfreiheit seiner Altersvor- orge eingeschränkt wird, sofern der abgeschlossene ertrag die Auflage erfüllt, zu einer lebenslangen Aus- ahlung zu führen. Ein weiterer Punkt, der von fast allen Sachverständi- en vorgeschlagen wurde, war die Einbeziehung der interbliebenenversorgung in den Pfändungsschutz. iese war im ursprünglichen Regierungsentwurf nicht orgesehen. Hier herrscht in der Tat Handlungsbedarf. nsbesondere in kleineren Betrieben ist es oft so, dass um Beispiel die Ehefrau im Unternehmen des Mannes itarbeitet. Eine eigene Altervorsorge für sie wird in der egel aber nicht abgeschlossen. Stattdessen wird in die ebensversicherung des Unternehmers ein Passus aufge- ommen, der die Alterabsicherung des Ehepartners si- herstellt. Daher war es richtig und wichtig, an dieser telle nachzubessern, um die betroffenen Ehepartner benfalls abzusichern. Wer im Familienunternehmen itarbeitet, soll auch im Alter mit abgesichert sein. In der gestrigen Rechtsausschusssitzung wurde von er Opposition die Einfügung einer Definition des Hin- erbliebenenbegriffs gefordert und inhaltlich verlangt, leichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in diese efinition aufzunehmen. Auch wenn es sich hierbei um ine Einzelfrage mit nur sehr geringer praktischer Be- eutung handelt, hierzu noch gerne ein paar Worte: Die inbeziehung des Lebenspartners findet sich im Renten- echt bislang nur bei der gesetzlichen Rente wieder. Mit em Pfändungsschutz für die private Altersvorsorge be- egen wir uns als Gesetzgeber hier und heute aber ge- ade nicht im Bereich der gesetzlichen Rentenversiche- ung. In der Säule der privaten Rentenversicherung indet sich bei der Riesterrente, die staatlich durch das esetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträ- en bestimmt ist, ein Hinterbliebenenbegriff ohne Le- enspartner. Das gilt ebenso für das Einkommensteuer- esetz und ist wichtig wiederum für die Rüruprenten. Es äre sicher keine gute Idee für den Gesetzgeber, inner- alb einer Säule mit verschiedenen Hinterbliebenenbe- riffen zu operieren. Die unterschiedlichen Säulen der Altersvorsorge kann er Gesetzgeber allerdings durchaus unterschiedlich re- eln. Nur innerhalb einer Säule muss der Staat auf eine leichbehandlung achten, sodass der Hinterbliebenen- egriff des Zertifizierungsgesetzes aus meiner Sicht aßgeblich bleibt. Ich habe aber durchaus Verständnis dafür, wenn man ie Frage der Einbeziehung von Lebenspartnerschaften n den Schutzkreis der Altersvorsorge schon im Gesetz- ebungsverfahren noch deutlicher klären will. Zu die- em Zweck haben Grüne und FDP Änderungsanträge um Gesetzentwurf gestellt. Die Grünen haben ferner ei- en Änderungsvorschlag als Formulierungshilfe für die undesregierung gemacht. Diese Anträge wurden im echtsausschuss des Bundestages mit der Mehrheit der oalitionsfraktionen abgelehnt. Insofern dürfte auf Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7361 (A) ) (B) ) treiben der Opposition hin eine gewisse Klarstellung er- reicht sein, wenn auch nicht in Ihrem Sinne. Ein Erfolg ist bei diesem Gesetz aber nicht nur der Teil, den wir heute beschließen, sondern auch der Teil, den wir herausstreichen werden. Wir haben gut daran ge- tan, heute nur Änderungen zum Pfändungsschutz zu ver- abschieden. Der Teil „Insolvenzanfechtung“ bedarf noch eingehender Beratungen. Die Sachverständigen erteilten in der Anhörung des Rechtsausschusses den vorgeschla- genen Änderungen, die de facto Finanzämter und Sozial- versicherungsträger begünstigen, eine klare Absage. Bei den anstehenden Gesprächen mit den Kollegen aus dem Sozial- und Finanzausschuss werden wir darauf Acht ge- ben, dass die öffentlichen Gläubiger keine unangemes- sene Vorrangstellung gegenüber den anderen Gläubigern erhalten werden. Aber es darf natürlich auch nicht zu ei- nem Missbrauch von Insolvenzregelungen zulasten der öffentlichen Gläubiger kommen. Hier gibt es im neuen Jahr noch einiges zu tun. Ich freue mich dabei auf einen konstruktiven Dialog mit den Berichterstattern der Fraktionen dieses Hauses. Dirk Manzewski (SPD): Wir debattieren hier heute in abschließender Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pfändungsschutz der Altersvor- sorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzan- fechtung. Das Negative an diesem Gesetzesentwurf war, dass er zwei Rechtsbereiche umfasste, die inhaltlich gar nichts miteinander zu tun haben und die – jeder für sich genommen – bereits genug Probleme beinhalteten. Das Positive ist, dass sich an diesem Gesetzentwurf gezeigt hat, das unser Parlamentarismus funktioniert. Wir haben zu den beiden Rechtsbereichen des Gesetz- entwurfs jeweils eine Anhörung durchgeführt und die Resultate hieraus mit in unser Ergebnis einfließen las- sen. Soweit es die Anpassung des Rechts der Insolven- zanfechtung betrifft, hat die Anhörung unsere Bedenken bestätigt. Hierdurch wäre nicht nur die so genannte Gläubigergleichbehandlung nicht mehr gewährleistet ge- wesen; die beabsichtigten Regularien hätten auch dazu geführt, dass es in viel weniger Fällen als bisher über- haupt noch zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekommen wäre. Um es noch deutlicher zu sagen: Viel mehr Firmen als heute hätten eine Insolvenz nicht mehr überlebt. Die angedachten Vorschriften zur Insolvenzordnung haben wir deshalb zunächst entfallen lassen. Aus den gleichen Gründen konnte auch der im Jahressteuergesetz angedachte § 251 AO vermieden werden. Gemeinsam mit unseren Finanz- und Sozialpolitikern werden wir je- doch gemeinsam nach Lösungen suchen, um Verluste der Sozialkassen durch das Insolvenzrecht zumindest zu minimieren. Soweit es den Pfändungsschutz der Altersvorsorge betrifft, hat die Anhörung deutlich gemacht, dass es sich insoweit um einen guten Gesetzentwurf handelt, der – nach sich aus der Anhörung ergebenden Korrekturen – als sehr guter Gesetzentwurf heute hoffentlich verab- schiedet wird. Es ist nicht gerecht, dass der Staat einem S S f A m k d G c u A u d p G d b d P g t a c c w R j d f s d z b d h s d L s P w s t n s s G g z (C (D elbstständigen im Falle einer extensiven Pfändung mit teuermitteln aushelfen muss, obwohl dieser eigentlich ürs Alter privat vorgesorgt hatte. Ich teile daher die uffassung der Bundesregierung, dass hier ein wirksa- er Pfändungsschutz notwendig ist, um Sozialbedürftig- eit aufgrund von Zwangsvollstreckungen zu verhin- ern. Zudem wird hierdurch dem Gesichtspunkt der leichbehandlung entsprochen, da die öffentlich-rechtli- hen Rentenleistungen dem Pfändungszugriff so nicht nterliegen. Hinzu kommt, dass hierdurch ein weiterer nreiz für eine private Altersvorsorge geschaffen wird, nd zwar nicht nur für Selbstständige, sondern auch für ie Bezieher gesetzlicher Renten als weitere Säule. Die olitische Forderung nach privater Vorsorge wird dieses esetz damit tatkräftig unterstützen. Damit der neu eingeführte Pfändungsschutz nun nicht azu ausgenutzt wird, Vermögenswerte rechtsmiss- räuchlich dem Gläubigerzugriff zu entziehen, macht er Gesetzentwurf völlig zu Recht deutlich, dass der fändungsschutz selbstverständlich nur auf das Vorsor- ekapital beschränkt wird, das unwiderruflich der Al- ersvorsorge gewidmet ist. Nur folgerichtig ist es deshalb, den Pfändungsschutz uf einen Bedarf zu begrenzen, der für die Existenzsi- herung im Alter notwendig ist. Es geht um Existenzsi- herung und nicht um Vermögensaufbau. Richtig ist deshalb auch, dass durch das Gesetz ge- ährleistet wird, dass die Leistung erst mit Eintritt des entenfalls bzw. nicht vor Vollendung des 60. Lebens- ahrs oder bei Berufsunfähigkeit erbracht wird und nicht en Bestimmungen eines Dritten, außer für den Todes- all, unterliegen darf. Anders als im ursprünglichen Ge- etzentwurf vorgesehen, gilt Letzteres jedoch nicht für ie Hinterbliebenen des Schuldners. Auch diese werden ukünftig von der neuen Regelung profitieren können. Soweit hier heute Streit über den Begriff „Hinterblie- ene“ entbrannt ist, stelle ich für meine Fraktion klar, ass wir diesen Begriff so interpretieren, wie er von der öchstrichterlichen Rechtsprechung in zahlreichen Ent- cheidungen definiert worden ist. Gut finde ich zudem, ass sich der Pfändungsschutz nunmehr nicht nur auf ebens- oder private Rentenversicherungen beschränken oll. Die Altersvorsorge soll geschützt werden, nicht das rodukt, und es ist nun einmal nicht von der Hand zu eisen, dass es für die Betroffenen interessantere Vor- orgemöglichkeiten gibt. Zu Recht wurde dann auch der atsächliche Kapitalbedarf der unpfändbaren Beträge ochmals überprüft und der heutigen Zeit angepasst. Ich möchte mich bei Ihnen und dem BMJ für die kon- truktive Zusammenarbeit bedanken und bitte um Zu- timmung für das Gesetz. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): erne hätten wir dem Gesetz zugestimmt, nachdem es elungen war, ihm die Giftzähne zu ziehen. Diese Gift- ähne betrafen das Insolvenzrecht. 7362 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) In einer für die Bundesregierung vernichtenden An- hörung kamen die Selbstständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft, aus Justiz und Anwaltschaft unisono zu dem Ergebnis, dass die geplante Privilegierung des Fiskus und der Sozialkassen abzulehnen sei. Von, so wörtlich, der Zerstörung einer 120-jährigen Rechtskultur, vom Rückfall in das 19. Jahrhundert und von mittelstands- feindlicher Gesinnung war die Rede. Ich danke ausdrücklich den Rechtspolitikern der großen Koalition, dass Sie sich dieser Einsicht nicht verschlos- sen haben und dass Sie gegen Ihre eigene Bundesregie- rung und gegen Ihre eigenen Sozial- und Finanzpolitiker Ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt worden ist. Beim zweiten Teil des Gesetzentwurfs, beim Pfän- dungsschutz der Altersvorsorgen war die Vorlage ein- deutig besser. Hier sind Sie den Empfehlungen der Sach- verständigen gefolgt, die Hinterbliebenen in den Pfändungsschutz einzubeziehen. Für eine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten fehlte Ihnen dann aber die Kraft. Dass Sie sich damit wieder einmal selbst im Wege gestanden haben, ist umso bedauerlicher, weil das Gesetz eben durchaus Gutes enthält. Die Richtung stimmt. Gläubiger- und Schuldnerinteressen werden zu einem gerechten Ausgleich gebracht, die Kultur der Selbstständigkeit wird gefördert und Selbstständige wer- den davor bewahrt, am Ende ihres Berufslebens auf steu- erfinanzierte Transferleistungen angewiesen zu sein. Das liegt auch im Interesse der steuerzahlenden Allgemein- heit. Auch die Änderungen, die sich aus der Sachverständi- genanhörung ergeben haben, gehen in Ordnung. Die Er- weiterung des Anlagespektrums über Lebensversiche- rungen und private Rentenversicherungen hinaus wird von der FDP ebenso mitgetragen wie die Erhöhung des unpfändbaren Betrages. Leider können wir dem Gesetzentwurf dennoch nicht zustimmen, da Sie sich wider besseres Wissen der Ein- sicht verschließen, dass eine Gleichstellung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz zwingend erforderlich ge- wesen wäre. Dies hat auch das Bundesjustizministerium in seiner Formulierungshilfe vom 27. November 2006 ausdrücklich so festgestellt. Dort heißt es – ich zitiere wörtlich –: Als Ergebnis der Anhörung des Rechtsaus- schusses wird der Lebenspartner aus verfassungsrecht- lichen Gründen – Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – dem Ehe- gatten gleichgestellt. – Davon ist jetzt keine Rede mehr. Stattdessen heißt es jetzt in der Begründung geheimnis- voll: Hinterbliebene sind zumindest der Ehegatte, die Kinder und die Pflegekinder des Schuldners. Wer so formuliert, formuliert unklar. Sagen Sie es doch offen heraus: Sie wollen keine Einbeziehung von Lebenspartnern. Sie verhalten sich widersprüchlich zu dem von Ihnen beschlossenen AGG. Zu diesem Punkt hat die FDP noch einen Änderungs- antrag eingebracht. Wenn dieser heute keine Mehrheit findet, müssen wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf leider enthalten. w P a l M w c g d s d e h d m S d m R d w n s s d m p B n f p d e s a w t p K D s E B n H w d d E d v (C (D Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Meine Fraktion ird sich zum vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum fändungsschutz der Altersvorsorge in der Fassung der ktuellen Formulierungshilfe enthalten. Das hätte sehr eicht anders kommen können und es sah bis vorgestern orgen auch noch völlig anders aus. Beinahe nämlich äre dieses Gesetzgebungsverfahren zu einem lehrrei- hen Vorbild für einen echten parlamentarischen Diskurs eraten. Wir waren an einem Punkt, wo wir einem Gesetz, das urchaus noch Wünschenswertes offen ließ, dennoch un- ere Zustimmung gegeben hätten. Denn ganz entgegen en üblichen Gepflogenheiten gab es zu diesem Gesetz- ntwurf im Verfahren des Rechtsausschusses echte in- altliche Beratungen. Es gab echte inhaltliche Auseinan- ersetzungen mit den Argumenten der Opposition und it den Einwänden und Vorschlägen der geladenen achverständigen. Für eine ganz kleine Weile gewannen wir den Ein- ruck, dass selbst die Abgeordneten der Koalition nicht ehr gewillt waren, die Gesetzgebungsvorschläge der egierung kritiklos zu übernehmen, sondern zum Wohle er Bürgerinnen und Bürger lieber ihre eigenen frei ge- ählten Köpfe anstrengten. Wie fruchtbar dieser Ansatz sein kann, möchte ich Ih- en in der Kürze der Zeit an vier Beispielen illustrieren. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine Neufas- ung des § 131 Insolvenzordnung vor, in deren Folge ich der Fiskus unanfechtbar mit seinen Ansprüchen an er Insolvenzmasse eines angeschlagenen Unterneh- ens hätte schadlos halten können. Genau diese Selbst- rivilegierung der öffentlichen Hand hatte der Deutsche undestag – gemeinsam mit der veralteten Konkursord- ung – im Jahre 1993 aus guten Gründen und unter Bei- all der Fachwelt abgeschafft. Sachverständige und Op- osition hatten deshalb frühzeitig darauf hingewiesen, ass die „Wiederanschaffung“ des Fiskusprivilegs das igentliche Kernanliegen des Regelinsolvenzverfahrens abotiere. Kernanliegen des Regelinsolvenzverfahres ist es, die ngeschlagenen Unternehmen nach aller Möglichkeit ieder auf die Füße zu bringen, damit deren Beschäf- igte auch weiterhin in Lohn und Brot verbleiben. Davon rofitiert im Übrigen auch die Liquidität der öffentlichen assen am dauerhaftesten. Diese Argumente griffen. er Neufassungsvorschlag des Ministeriums wurde er- atzlos gestrichen. Im Ausschuss wurde weiter eingewendet, dass die im ntwurf vorgesehene Höhe des pfändungsgeschützten etrages für die Altersvorsorge auf veralteten Berech- ungen fußte. Auch dieser Einwand stieß auf Gehör. Die öchstbeträge wurden heraufgesetzt. Im Ausschuss urde darüber diskutiert, den Pfändungsschutz auch auf ie Hinterbliebenen des Gläubigers ausdrücklich auszu- ehnen. Auch diese Überlegungen sind heute Teil des ntwurfstextes. Wir erzielten schließlich eine Einigung darüber, dass er Pfändungsschutz zugunsten von Ehepartnern selbst- erständlich auch auf Lebenspartner Anwendung findet. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7363 (A) ) (B) ) Gerade diese Klarstellung war der Linksfraktion eine echte Herzensangelegenheit. In der Entwurfsbegründung wurde auch ganz richtig festgehalten, dass Art. 3 des Grundgesetzes die Gleichstellung von Lebenspartnern zwingend erforderlich macht. Umso ärgerlicher stimmen die vorgestrigen – überstürzten – Änderungen am Ent- wurf, nach denen die ausdrückliche Gleichstellung von Lebenspartnern nun wieder aus dem Entwurf ver- schwunden ist. Es findet sich im Übrigen kein Wort mehr von Art. 3 des Grundgesetzes. Ganz offenbar ist es der CDU/CSU-Fraktion in letzter Sekunde doch noch gelungen, ihren Koalitionspartner vom Steuer zu schubsen und das Staatsschiff in Richtung moralische Vergangenheit zurückzusteuern. Liebe Kolle- ginnen und Kollegen von der CDU/CSU, welche Veran- lassung hatten Sie eigentlich, ein ansonsten gelungenes Gesetzesvorhaben in letzter Sekunde mit angestaubten, altkonservativen Dogmen zu belasten? An der Verfassung kann es jedenfalls nicht gelegen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen bestä- tigt, dass die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Einklang mit dem Schutzauf- trag des Art. 6 des Grundgesetzes steht. Ich hoffe daher sehr, dass die Gerichte bei der An- wendung dieses Gesetzes – angesichts seines nun unkla- ren Wortlautes – trotzdem weiterhin von einer umfassen- den Gleichstellung der Lebenspartnerschaften ausgehen. Ich sagte eingangs: Dieses Gesetzesvorhaben hätte Testcharakter für den parlamentarischen Wettstreit um die besten Ideen haben können. Der Test verlief in wei- ten Teilen glücklich und scheiterte am Ende doch an ei- nem Spielverderber: der CDU/CSU-Fraktion. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Pfändungsschutz der Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige soll nun ausgeweitet werden. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversi- cherung soll die Alters- und Hinterbliebenenrente unter bestimmten Voraussetzungen vor Vollstreckung ge- schützt werden. Das ist ein vernünftiger Schritt, der längst fällig ist. Der erste Entwurf der Bundesregierung hatte jedoch erhebliche Mängel: Beispielsweise blieben die Hinter- bliebenen vollständig unberücksichtigt. Bestimmte Al- tersprodukte wie die Lebensversicherung wurden einsei- tig bevorzugt. Die Berufsunfähigkeit war von der Altersvorsorge ausgenommen. Nach einhelliger Kritik von uns und nahezu allen Sachverständigen wurde eine vollständig neu überarbei- tete Fassung vorgelegt. Dies betrifft auch das Insolvenz- recht. Wir Grünen hatten die geplanten Regelungen von Anfang an deutlich kritisiert. Unterstützung erhielten wir von nahezu allen Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses. Wir begrüßen es, dass die Große Ko- alition die Gläubigergleichbehandlung fortsetzen will. Denn sie hat sich seit der großen Insolvenzrechtsreform bewährt. So weit, so gut. r L s z g r d v e ü f b e d s h I b n l n v e g u S m l a e V s r R U L u d c s s B s A d s a e (C (D Beim Pfändungsschutz hatten wir den Geltungsbe- eich auch für die Hinterbliebenen gefordert, für Kinder, ebenspartner und Ehegatten. Ohne diesen Pfändungs- chutz droht die Existenzsicherung der Hinterbliebenen u zerbrechen. Diese Kritik hatten wir bei der Anhörung eäußert. Es war eine gute Erfahrung, dass die Formulie- ung des Justizministeriums in dem Entwurf zugunsten er Hinterbliebenen geändert wurde, nachdem Kritik on allen Seiten geäußert wurde. Danach bekam die Union kalte Füße. CDU und CSU rinnern sich an ihre ideologischen Vorbehalte gegen- ber Homosexuellen. Nach tagelangem Hin und Her olgte der Rückzieher: Pfändungsschutz für hinterblie- ene Ehegatten ja, für hinterbliebene Lebenspartner erst inmal nein. – Schließlich gibt es doch Gerichte, die sich amit beschäftigen können. Damit will die Union den Pfändungsschutz von der exuellen Orientierung abhängig machen! Ist die Witwe etero, schützt der Staat vor dem Zugriff der Gläubiger. st die Witwe lesbisch, hat sie Pech gehabt und die Gläu- iger dürfen sich bei ihrer Hinterbliebenenrente bedie- en. Der Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehand- ungsgebot in Art. 3 GG ist offensichtlich. Auch mit dem euen Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ist es kaum zu ereinbaren, in der Zivilprozessordnung nach der sexu- llen Orientierung zu unterscheiden. So sah es im Übri- en auch das Justizministerium. Und wie reagiert die SPD? Bereits bei der Diskussion m die Beihilfe und das Personenstandsrecht und die tandesamtzuständigkeiten hat sie gezeigt, dass ihr nicht ehr viel an den Rechten von Lesben und Schwulen zu iegen scheint. Es gibt also ein bisschen Streit in der Ko- lition, am Ende knickt die SPD ein und verzichtet auf ine Definition der geschützten Hinterbliebenen. Damit drücken sich die Koaltionsfraktionen vor ihrer erantwortung als Gesetzgeber und schieben die Be- timmung der geschützten Hinterbliebenen an die Ge- ichte ab. Jetzt muss jede und jeder Betroffene seine echte einzeln bei Gericht durchsetzen. Der Streit in der Koalition macht deutlich, dass die nion mit ihrem veralteten Familienbild Schwule und esben diskriminieren will. Daher mein eindringlicher Appell an die Kolleginnen nd Kollegen von der SPD: Lassen Sie es nicht zu, dass ie Union ihre ideologische Verbohrtheit auf dem Rü- ken der Hinterbliebenen austrägt! Denn es gibt keinen achlichen Grund, Schwule und Lesben vom Pfändungs- chutz auszuklammern! Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Wir wollen, dass Selbst- tändige, die für ihre Altersvorsorge gearbeitet haben, im lter nicht von Sozialleistungen abhängig sind – auch ann nicht, wenn sie mit ihrem Unternehmen gescheitert ind. Die weiteren Änderungen der Insolvenzordnung us dem Regierungsentwurf sollen nach der Beschluss- mpfehlung des Rechtsausschusses nicht weiter verfolgt 7364 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) werden. Das ist die richtige Entscheidung, weil wir so ohne Zeitdruck ausloten können, ob wir etwas tun müs- sen und wenn ja, was wir tun müssen, um bestimmten öffentlich-rechtlichen Gläubigern zu helfen, ihre Aus- fälle im Insolvenzverfahren zu minimieren. Der Kollege Manzewski ist bereits initiativ geworden und hat mit Fachleuten erste Gespräche geführt. Der Pfändungsschutz der Altersvorsorge wird na- hezu einhellig begrüßt. Dies gilt auch für die Änderun- gen am Regierungsentwurf: etwa die Anhebung des ge- schützten Kapitals von 194 000 auf 238 000 Euro und die Einbeziehung anderer Versorgungsmöglichkeiten neben der Lebensversicherung oder der privaten Ren- tenversicherung. Für richtig halte ich die Entscheidung, auch Hinterbliebene in den Pfändungsschutz einzube- ziehen. Es wäre unzureichend, wenn man lediglich den Schuldner selbst vor Pfändung schützt, nicht jedoch seine Hinterbliebenen. Allerdings bedauere ich es, und ich sage das ganz offen, dass im Gesetzestext kein ganz klares Signal für die Einbeziehung der Lebenspartner in den Schutzbereich zustande gekommen ist. Ich bin in- sofern jedoch zuversichtlich: Die Rechtsprechung wird den Hinterbliebenenbegriff zeitgemäß in diesem Sinne ausfüllen. Dieses Gesetz ist auch ein wirtschaftspolitisches Si- gnal. Wir wollen Menschen Mut machen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Dazu muss man ihnen auch die Gewissheit geben, dass im Fall eines wirt- schaftlichen Scheiterns nicht ihre gesamte Altersvor- sorge durch Pfändung verloren geht und sie im Alter nicht auf öffentliche Unterstützungsleistungen angewie- sen sind. Darüber hinaus wird das Gesetz einen weiteren An- reiz dafür schaffen, die private Altersvorsorge auszu- bauen. Dies ist nicht nur für Selbstständige von erhebli- chem Gewicht, sondern hat als dritte Säule der Alterssicherung auch für die Bezieher von gesetzlichen Renten eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Der neu eingeführte § 851 d ZPO, der einen Pfändungsschutz bei steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen vor- sieht, wird in der Auszahlungsphase somit die so ge- nannte Riesterrente und die Rüruprente absichern. Lassen Sie mich abschließend noch einmal auf die Kritik eingehen, der im Gesetzentwurf vorgesehene Pfändungsschutz sei zu eng, da nicht alle Möglichkeiten der Alterssicherung erfasst seien. Ich gestehe diese Kri- tik gerne zu. Sicher war es wünschenswert, bereits in ei- ner ersten Regelung den großen Wurf zu realisieren und alle denkbaren Altersvorsorgeprodukte zu erfassen, etwa auch die Immobilie. Allerdings habe ich Zweifel, ob wir dann bereits heute die abschließende Lesung eines sol- chen Vorhabens abschließen könnten. Insofern bin ich dankbar, dass die Mehrheit im Rechtsausschuss der Auf- fassung war, lieber in einem ersten Schritt die wichtigs- ten Formen der Alterssicherung abzudecken, um dann in Ruhe auszuloten, wie andere Anlageformen, also etwa die Immobilie, abgesichert werden können. A R w s f 3 s f s a a I S m a d w v v u I l M s w b p e d s s s e n s P l S d l (C (D nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Integriertes Küstenzonenmanagement kontinuierlich fortentwickeln (Tagesordnungs- punkt 16) Dirk Becker (SPD): Mit der nationalen Strategie im ahmen des Integrierten Küstenzonenmanagements, elche von der Bundesregierung am 22. März 2006 be- chlossen wurde, folgt die Bundesregierung einer Emp- ehlung des Europäischen Parlamentes und Rates vom 0. Mai 2002. Vorab darf ich der Bundesregierung, und hier im Be- onderen dem federführenden Bundesumweltministerium, ür die erarbeitete Bestandsanalyse sowie die angestellten trategischen Überlegungen herzlich danken. Ich werde uf diesen Bereich später noch kurz eingehen, möchte ber bereits jetzt zusammenfassend feststellen, dass ich hnen eine umfassende und gute Arbeit vonseiten der PD-Fraktion attestieren darf. Damit zum Integrierten Küstenzonenmanagement, it dem wohl zunächst kaum ein Normalbürger etwas nfangen kann. Zum besseren Verständnis möchte ich aher zunächst die Ziele, die mit dem IKZM verfolgt erden, verdeutlichen, da so das Buchstabenmonster erständlicher wird. Beim IKZM geht es um die Gesamtbetrachtung der ielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Küstenbereiche nd ihre ökologischen Belange. Im Mittelpunkt des KZM steht jedoch der Mensch – und dies gleich dreifach. So geht es um den Schutz menschlicher Lebensgrund- agen und Lebensräume jeweils im Einklang mit der eeresumwelt und um den Schutz des Menschen vor ich selbst als Verursacher von Störungen im Gleichge- icht der Küsten- und Meeresumwelt. Vor diesem Hintergrund will das IKZM den Küsten- ereich als ökologisch intakten und wirtschaftlich pros- erierenden Lebensraum für den Menschen erhalten und ntwickeln. Ich betone für meine Fraktion ausdrücklich ie gewählte Reihenfolge: ökologisch intakt vor wirt- chaftlich prosperierend. Hierzu bietet das IKZM einen neuen, integrativen An- atz, der alle gesellschaftlichen Bereiche mit ihren unter- chiedlichen Interessen sowie den ökologischen Belangen inbezieht. Dementsprechend wurden vonseiten des Umweltmi- isteriums die betroffenen kommunalen Gebietskörper- chaften, Bundesländer sowie Verbände, Vereine und ersonen im Rahmen der Aufstellung der Bestandsana- yse und den strategischen Überlegungen beteiligt. Im Ergebnis halten wir heute daher eine nationale trategie in den Händen, die alle relevanten Bereiche, ie für eine Diskussion über den Erhalt und die Entwick- ung der Küsten von Bedeutung sind, berücksichtigt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7365 (A) ) (B) ) Künftige politische Entscheidungen werden die auf- gezeigten Herausforderungen und Konfliktbereiche im gegenseitigen Ausgleich zu lösen haben. Ich möchte hier nur drei Bereiche ansprechen: zum einen die unter- schiedlichen Nutzerinteressen, wie beispielsweise die wirtschaftlichen Interessen der Schifffahrt, der Fischerei, der Energie- und Rohstoffgewinnung oder touristische Nutzungen, auf der anderen Seite die Interessen des Küstenschutzes, des Schutzes unseres Kulturerbes oder ökologischer Belange. Als zweiten Punkt möchte ich die gemeinsame Be- drohung aller Nutzergruppen durch die Auswirkungen des Klimawandels, wie die Übersäuerung der Meere und den Anstieg der Meeresspiegel, hervorheben. Als Drittes ist der Konfliktbereich des Wettbewerbs der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich zu nennen. Insbesondere vor dem Hintergrund der beiden letzt- genannten Punkte „Klimawandel“ und „internationaler Wettbewerb“ wird deutlich, dass nationale IKZM-Strate- gien zwar einen wichtigen Grundbaustein darstellen. Entscheidend gerade für diese internationalen Heraus- forderungen ist jedoch, aus den vielfältigen nationalen Grundsteinen die Plattform für einen internationalen Schutz der Küstenbereiche zu schaffen. Die von der Bundesregierung vorgelegte IKZM- Strategie ist ein guter nationaler Beitrag der Bundesrepu- blik Deutschland und kann auch eine Vorbildfunktion für andere Staaten entfalten. Wir fordern mit dem gemeinsamen Antrag von CDU/ CSU- und SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, nicht nur die nationale Strategie kontinuierlich weiter zu entwi- ckeln, sondern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2007 die Zusammenführung eines europäischen IKZM- Prozesses voranzutreiben und auf die Vorlage aller natio- nalen IKZM-Berichte zu drängen. Nur gemeinsam lassen sich die Bedrohungen der Küs- ten, zum Beispiel durch die Folgen des Klimawandels, meistern. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Angelika Brunkhorst (FDP): Mit der EU-Ratsprä- sidentschaft im nächsten Jahr steht die Bundesregierung auch als Impulsgeber für die europäische Umweltpolitik in der Verantwortung. Wenn auch das Programm der um- weltpolitischen Schwerpunkte aus dem Bundesumwelt- ministerium dem Bereich Meere und Küsten keinen ei- genen Schwerpunkt widmet, so ist die europäische Meerespolitik doch ein wichtiges Querschnittsthema. Meerespolitik ist Klimapolitik, Energiepolitik, Wachs- tumspolitik, Verkehrspolitik und Naturschutzpolitik. Meere und Küste sind dabei nicht voneinander zu tren- nen, sie beeinflussen sich nicht nur gegenseitig, sondern sind direkt voneinander abhängig. Die FDP sieht in einer nachhaltigen Nutzung der Meere und Küsten, dem Schutz der Meeresumwelt und der verantwortungsvollen Entwicklung der maritimen Wirtschaft und des Lebens an der Küste eine besondere H D l K t S d k A n v m G t Q g i s z W A r G g o m M F e c g t S s n m n f g u K g b W A g a d z E s w (C (D erausforderung, Aufgabe und Zukunftschance für eutschland und Europa. Die Entwicklung einer einheit- ichen Meerespolitik verlangt eine sektorübergreifende oordination der betroffenen Bereiche. Nur ein integra- iver Politikansatz kann die diversen Nutzungs- und chutzinteressen zusammenführen und die Bedeutung er Meere und Küsten hervorheben. Eine stärkere Ver- nüpfung der verschiedenen maritimen Sektoren und kteure dient dabei auch einer Verfahrens- und Pla- ungsbeschleunigung. Politisch eine Trennung zwischen Meer und Küste orzunehmen entbehrt jeder Grundlage. Im Gegenteil üssen wir weiterhin sogar noch die Wasser- und rundwasserrahmenrichtlinie anschließen. Eine effek- ive europäische Meerespolitik ist eine strategische uerschnittsaufgabe der Europäischen Union, der Mit- liedstaaten und der nationalen Regionen. Dabei geht es nsbesondere um die passgenaue Umsetzung und das Zu- ammenspiel der verschiedenen Schutzstandards wie um Beispiel der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, der asserrahmenrichtlinie oder auch der Fischerei- und grarpolitik. Es ist notwendig, die Maßnahmen im Be- eich der Meere und Küsten auf eine gemeinsame rundlage zu stellen. Wir können den Forderungen in diesem Antrag fol- en, wenn auf europäischer Ebene von einer Verbindung der Verzahnung des integrierten Küstenzonenmanage- ents und der EU-Meerespolitik zu einer gemeinsamen eeresschutzstrategie die Rede ist. Dabei könnten die orderungen allerdings noch deutlicher formuliert sein. Die Entwicklung einer Meeresschutzstrategie soll auf iner umfassenden Bestandsaufnahme der wirtschaftli- hen, sozialen und ökologischen Situation beruhen. Des- leichen sind die rechtlichen, politischen und adminis- rativen Strukturen in Europa zu berücksichtigen. Die trategie des IKZM könnte als Bestandteil der europäi- chen Meerespolitik ein Baustein dieser Bestandsauf- ahme in den Küstenräumen darstellen. Die Strategie des Integrierten Küstenzonenmanage- ents setzt auf eine gute Zusammenarbeit der betroffe- en Sektoren. Eine solche Vernetzung muss dann auch ür die verschiedenen politischen Prozesse und Zuständi- en selbst gelten. Die FDP begrüßt die aktuellen Anstrengungen der EU nd der Bundesregierung zum Schutz der Meere und üsten. Deutschland profitiert als Küstenland von einer esunden Meeresumwelt. Meere und Küstenregionen esitzen ein beträchtliches Potenzial für wirtschaftliches achstum. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Leider haben auch die usschussberatungen meine schon in der ersten Lesung eäußerten Bedenken bestätigt, dass es diesem Antrag n Substanz fehlt. Ich honoriere zwar ihre gute Absicht, as Integrierte Küstenzonenmanagement weiter voran- utreiben. In diesem Punkt sind wir uns wohl alle einig. s handelt sich hierbei um einen guten Ansatz, der ent- prechend weiter verfolgt, aber vor allem umgesetzt erden muss. 7366 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Gerade dies werden Sie mit ihrem Antrag aber nicht erreichen; insbesondere, weil Sie die Freiwilligkeit des Ansatzes so hervorheben. Wenn alles nur auf freiwilliger Basis laufen soll, ja, wie wollen Sie denn da Erfolge erreichen? Da müsste der Ansatz ja extrem überzeugend sein, dass sich alle Beteiligten darauf einlassen. Das Pro- blem ist aber doch – und da beißt sich die Katze in den Schwanz –, dass die vom BMU angekündigte Informa- tionsoffensive weiter auf sich warten lässt. Wenn niemand IKZM kennt, dann wird das aber doch wohl auch keiner freiwillig machen. Immerhin will das BMU ja jetzt eine zentrale Anlauf- stelle einrichten. Das aber kann doch nur ein erster Schritt sein, dem noch viele weitere folgen mögen. Denn die nationale IKZM-Strategie ist ja vor allem eine – durchaus gelungene – Bestandsaufnahme. Eine echte Strategie aber im Sinne von Lösungsansätzen ist sie höchstens in Ansätzen. Dass trifft im Übrigen auch auf die IKZM-Strategie des Landes Schleswig-Holstein zu, die das Thema zwar theoretisch gut abhandelt, aber keine praktischen Handlungsvorschläge enthält. Vor diesem Hintergrund bringt Ihr Antrag das Integrierte Küstenzonenmanagement nicht weiter. Sie nennen keine konkreten Schritte, alles bleibt im Vagen. Ich habe schon in der ersten Lesung darauf hingewie- sen, dass wir vor allem Lösungen für die vielen Konflikte im Naturschutz finden müssen. Wir müssen endlich damit aufhören, die Natur immer und immer wieder wirtschaftli- chen Interessen zu opfern. Notwendig ist vor allem – und ich freue mich, dass das auch die SPD so sieht, auch wenn es im Antrag leider gerade nicht so formuliert ist –, dass die Ökologie insbesondere in Bezug auf den Küs- tenschutz Vorrang vor der wirtschaftlichen Entwicklung hat. Abgesehen davon, dass Sie die sozialen Aspekte in Ihrem Antrag leider völlig ausgeblendet haben, besteht hierbei doch kein Widerspruch zwischen Ökonomie und Ökologie. Es ist doch wohl unstrittig, dass die Küsten der sensibelste Raum Deutschlands sind, insbesondere wenn wir den Klimawandel und einen möglichen Meeres- spiegelanstieg um einen Meter bis zum Ende dieses Jahr- hunderts berücksichtigen. Hier ist nicht einfach die Natur bedroht, hier sind konkret die Lebensräume vieler Menschen und damit auch die Wirtschaft akut bedroht. Deshalb halte ich es für unverantwortlich, dass die Regierenden im Bund und in den Küstenländern weiter so tun, als würde alles beim Alten bleiben. Da sich die Länder untereinander nicht einig werden, sollen Elbe und Weser vertieft werden, damit Hamburg und Bremer- haven in der wirtschaftlich ungesunden Hafenkonkurrenz weiter bestehen können. Davon, dass der Jade-Weser- Port ursprünglich dafür gedacht war, dass es eben keine weiteren Vertiefungen mehr geben muss, davon redet heute kaum noch jemand. So haben wir dann bald drei Tiefwasserhäfen, die sich gegenseitig Konkurrenz machen können; mit mehr als 7 Milliarden Euro Folgekosten, die für die Hinterlandanbindungen der drei Häfen – natür- lich vom Bund – ausgegeben werden sollen, und einem extrem steigenden Hochwasserrisiko für Hamburg und Bremen. Denn je tiefer die Flüsse, desto schneller fließt das Wasser nicht nur ab, sondern desto schneller, leichter und höher vom Meer in die Flüsse hinein. Ich möchte m M a f u a d n w H M A w m p K a M N b I K r t b d E t d l I K a t c d T f e l z g n b n d s g B n i a S m (C (D ir nicht ausmalen, was Sturmfluten bei einem um einen eter höheren Meeresspiegel in Hamburg und Bremen nrichten werden. Deshalb halte ich die weitere Vertie- ung von Elbe und Weser für unverantwortlich – und für nnötig, wenn wir den Jade-Weser-Port entsprechend usbauen. Auch Deutschland muss sich endlich den Herausfor- erungen des Klimawandels stellen, der nun einmal icht mehr abgewendet, sondern nur noch abgemildert erden kann. Wenn ich an die Inseln und besonders an die alligen denke, sollte die Politik langsam anfangen, den enschen zu sagen, wie diese Lebensräume bei einem nstieg des Meeresspiegels um einen Meter geschützt erden können. Gerade als Abgeordneter des Landes it den längsten Küsten Deutschlands und außerdem ersönlich Betroffener, ich wohne selber nur ein paar ilometer von der Ostsee entfernt, appelliere ich an Sie, lles gegen den Klimawandel zu unternehmen und die enschen an den Küsten nicht allein zu lassen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Erst einmal möchte ich ausdrücklich hervorhe- en, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die nitiative von CDU/CSU und SPD für ein Integriertes üstenzonenmanagement unterstützt. Der Ansatz ist ichtig. Das haben wir auch in unserem rot-grünen An- rag zur Fischereipolitik im Jahr 2005 zum Ausdruck ge- racht. Kern des Integrierten Küstenzonenmanagements ist ie Integration der wirtschaftlichen und ökologischen ntwicklung im Küstenraum. Sie nehmen in Ihrem An- rag Bezug auf die Lissabonstrategie. Ich möchte aber avor warnen, die Lissabonstrategie auf ihre wirtschaft- iche Dimension zu reduzieren. Es geht darum, sämtliche nteressen in Übereinstimmung zu bringen: Naturschutz, üsten- und Meeresschutz. So können wir wirtschaftlich gile und lebenswerte Küstenräume schaffen bzw. erhal- en. Wenn man sich beispielsweise die Tourismusbran- he anschaut, dann wird deutlich, dass das eine das an- ere bedingt. Ohne intakte Natur funktioniert der ourismus an der Küste nicht. Die Touristen werden ein- ach wegbleiben. Naturschutz ist kein Luxus, sondern in harter Faktor wie auch die Förderung der wirtschaft- ichen Entwicklung. Das eine ist ohne das andere nicht u haben. Beim IKZM geht es vor allem darum, die Interessen- ruppen an einen Tisch zu bringen, um Probleme in ei- er frühen Phase zu erkennen und Konflikte zu lösen, evor sich die Fronten verhärten. Ansonsten wird man icht erfassen können, welche Bedeutung das IKZM für ie Küstenregionen entfalten kann. Das IKZM soll kein neues Planungsinstrument sein, o Ihr Antrag. Grundsätzlich sehen wir das auch so. Es ibt bereits hinreichend viele Planungsprozesse wie zum eispiel die Raumordnung. Allerdings wollen wir Bünd- isgrüne schon, dass der Ansatz des IKZM formalisiert n diese Planungsprozesse integriert wird. Es ist etwas nderes, ob eine Behörde von allen Interessengruppen tellungnahmen einholt und diese dann im stillen Käm- erlein auswertet, oder ob sie verpflichtet ist, alle Inte- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7367 (A) ) (B) ) ressengruppen zusammenzubringen, um offen über die Planungsvorhaben zu reden und gemeinsam Lösungen und Alternativen zu entwickeln. Das IKZM muss breit angelegt sein. Es müssen alle Wirtschaftsbranchen, Planungsaufgaben und Schutzinte- ressen im Küstenraum einbezogen werden. Wir begrü- ßen daher das nationale Strategiepapier zum IKZM, den das BMU im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt hat. Der Bericht wird der Anforderung gerecht, ökologi- sche und ökonomische Entwicklung gemeinsam zu be- trachten. Wir begrüßen auch, dass sich die große Koalition in den ersten beiden Teilen ihres Antrages positiv zum IKZM-Prozess äußert. Es reicht jedoch nicht, dass Sie die Regierung bei der Fortsetzung des IKZM-Prozesses unterstützen wollen. Der Bundestag muss die Regierung damit beauftragen, den IKZM-Prozess tatsächlich fort- zusetzen. Da die EU die Fortsetzung nur empfohlen hat, aber nicht vorschreibt, sind eine klare Positionierung und ein klarer Arbeitsauftrag des Bundestages an die Re- gierung geboten. Ohne diesen Handlungsauftrag bleibt Ihr Antrag an der entscheidenden Stelle wirkungslos. Was machen Sie denn, wenn die Bundesregierung entscheiden sollte, den IKZM-Prozess abzubrechen? Ihr Antrag hindert die Re- gierung jedenfalls nicht daran. Enttäuschend ist außer- dem, dass der Forderungsteil Ihres Antrags nicht hält, was die anfänglichen Ausführungen versprechen. Sie be- harren auf der Freiwilligkeit des IKZM-Verfahrens. Sie wollen nicht, dass die EU ihre Mitgliedstaaten verpflich- tet, IKZM-Prozesse anzustoßen und durchzuführen. Sie setzen auf Freiwilligkeit und Entbürokratisierung, wo Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit angebracht wären. Wenn Sie Ihre Ausführungen über die Bedeutung des IKZM in den ersten Abschnitten Ihres Antrags ernst meinen, dann kann der IKZM-Prozess in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU nicht freiwillig organisiert sein. Wir brauchen verpflichtende und überprüfbare Regelun- gen auf EU-Ebene. Alles andere ist unglaubwürdig. Jetzt wäre der Zeitpunkt, die Initiative für ein EU- weites Integriertes Küstenzonenmanagement zu ergrei- fen. Die Europäische Kommission hat im vergangenen Juni das Grünbuch zur Meerespolitik vorgelegt. Regie- rungen, Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Private sind eingeladen, sich in den Konsultationspro- zess einzubringen. Mit einem ambitionierteren Vor- schlag hätten Sie eine Vorreiterrolle für ein IKZM in der Europäischen Union einnehmen können. So wachs- weich, wie der Forderungsteil in Ihrem Antrag formu- liert ist, haben Sie diese Gelegenheit verstreichen lassen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Guter Plan, aber am Ende hat Sie der Mut verlassen, ein verbindliches und durchsetzbares Integriertes Küstenzonenmanage- ment zu fordern. Über einen Appell geht Ihr Antrag nicht hinaus. Weil der Antrag mutlos und unverbindlich ist, bleiben wir bei unserem Votum und werden uns ent- halten. Ich hätte mir etwas mehr Mut gewünscht, die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen. Sollten Sie dazu einen neuen Anlauf machen wollen, haben Sie un- sere Fraktion an Ihrer Seite. A m d d s t t d h W – t g k d h i s A A s s e s f u w h d w a l h D w e (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den kostenfreien Empfang von Rundfunk via Satellit sicherstel- len (Tagesordnungspunkt 17) Dorothee Bär (CDU/CSU): Ich denke Sie stimmen ir zu, Ihr Antrag hat sich spätestens letzte Woche erle- igt. Letzte Woche gab das Bundeskartellamt bekannt, ass ProSiebenSat.1 seine Pläne aufgibt, digitales Fern- ehen durch SES ASTRA zu verschlüsseln. Sie schreiben selbst in ihrem Antrag, dass die Ver- räge zwischen den Programmveranstaltern und den Sa- ellitenbetreibern geprüft werden. Das ist nun geschehen, as Kartellamt hat eine verbotene Kartellabsprache gese- en, ProSiebenSat.1 hat seine Pläne aufgegeben. Der ettbewerb um Endgeräte ist damit weiterhin gesichert. Die Gefahr einer Markt- und Meinungskonzentration wie Sie es nennen – ist nicht mehr gegeben, dafür leis- et unser Kartellamt zu gute Arbeit. Schon in Ihrer Be- ründung für den Punkt vier Ihres Antrages zur Markt- onzentration lässt sich dabei ablesen, dass Sie auch iesen Antrag lediglich mit Ihrer Ideologie aufgebläht aben. Ich zitiere: „Die Entscheidung über Vielfalt liegt n der Hand dieser mächtigen Anbieter.“ Noch dramati- cher hätte man es nicht formulieren können, um einem ntrag das Gewicht zu geben, das ihm inhaltlich fehlt. Sie beschwören die Gefahr herauf, dass ein einziger nbieter den Zugang dominiert. Diese Annahme hat ich mit letzter Woche nicht bestätigt. Interessant finde ich aber die Tatsache, dass Sie offen- ichtlich eine Informationsgesellschaft für alle – wie Sie s nennen – einzig über das Fernsehen definieren. Sie chreiben in Ihrem Antrag: Teile der Bevölkerung, die weniger zahlungskräftig sind, werden sich die verschlüsselten Vollpro- gramme finanziell nicht leisten können. Die Folge wäre eine Spaltung der Zuschauer in diejenigen mit einem breiten Zugang zu Informationen und die an- deren mit verringertem Zugang zu Informationen. Sie gehen also davon aus, dass unsere Bürger ihre In- ormationen einzig aus dem Fernsehen beziehen. Das ist für mich nicht nur eine dreiste Unterstellung nseren Bürgern gegenüber, sondern auch eine Herab- ürdigung der Arbeit aller Medienschaffenden außer- alb des Fernsehens. Das Radio wird – was ich sehr be- auere – ohnehin von den meisten – Kollegen – viel zu enig wahrgenommen. Dass Sie aber mit diesem Antrag uch die Printmedien und das Internet völlig außen vor assen, ist für mich unbegreiflich. Legen wir diesen Antrag und vor allem die darin ent- altenen Unterstellungen ad acta. Philipp Mißfelder (CDU/CSU): Der Wettbewerb in eutschland funktioniert und mit ihm auch die Wettbe- erbsaufsicht durch das Kartellamt. Das haben die Er- ignisse der letzten Woche deutlich gezeigt. Deshalb 7368 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) können wir die Bedenken in Ihrem Antrag nicht teilen, dass in der Zukunft riesige Medienkonzerne die Qualität des deutschen Fernsehens einschränken und sogar die Meinungsvielfalt in Gefahr ist. Da sind Sie wieder einmal über das Ziel hinausge- schossen! Ein Beispiel: Gerade die USA weisen eine vorbildliche und erstaunliche Meinungsvielfalt auf, ob- wohl dort ganz andere Strukturen des Fernsehens vor- herrschen und sehr viel verschlüsselt ausgestrahlt wird. Wir sollten also nicht immer den Untergang des Abend- landes heraufbeschwören, wenn neue technische – und um nichts anderes handelt es sich zunächst – Instrumente wie die Grundverschlüsselung von Fernsehprogrammen eingeführt werden sollen. Die Grundverschlüsselung von Signalen bedeutet nämlich gerade nicht, dass alle diese Angebote zu Pay-TV werden. In Österreich bei- spielsweise, das den öffentlich-rechtlichen ORF ver- schlüsselt, ist dies auch nicht passiert! Der Rückzug der Sendergruppe ProSiebenSat.1 von seiner ursprünglichen Absicht, digitales verschlüsseltes Fernsehen einzuführen, zeigt uns vielmehr, wie gut in Deutschland Markt und Marktaufsicht funktionieren: Das Bundeskartellamt hatte den Verdacht, dass es Kar- tellabsprachen zwischen den Sendergruppen ProSieben- Sat.1 und RTL gegeben hat und eine Abmahnung des Geschäftsmodells „Grundverschlüsselung“ angedroht. Daraufhin hat sich ProSiebenSat.1 am 5. Dezember 2006 aus diesem Geschäftsmodell zurückgezogen. Das ist ein normaler Vorgang in einer gut funktionierenden Markt- wirtschaft und muss vonseiten der Politik gar nicht kom- mentiert werden. Wer sagt denn, dass die Verbraucher überhaupt bereit sein werden, Geld für verschlüsselte Programme zu zah- len? Vielleicht verspekulieren sich ja die Sender und das ganze Modell der gebührenpflichtigen Entschlüsselung digital ausgestrahlter Programme rechnet sich gar nicht. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre in Deutsch- land mit Pay-TV kann man zumindest ein bisschen skep- tisch sein, ob deutsche Zuschauer zusätzliches Geld für den Empfang von Fernsehprogrammen ausgeben wol- len. Der deutsche Fernsehmarkt funktioniert nämlich an- ders als in den USA oder Großbritannien. Das mag daran liegen, dass der deutsche Fernsehzuschauer ein Stück weit durch das vergleichsweise hohe Niveau der privaten Fernsehanbieter verwöhnt ist. Wer das Privatfernsehen in anderen Ländern kennt, weiß, wovon hier die Rede ist. Bei einem einzigen Punkt müssen wir jedoch aufpas- sen: Es muss für den Zuschauer ein diskriminierungs- freier Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Programmen sichergestellt sein, da diese durch Gebühren finanziert werden. Eine zusätzliche Freischaltgebühr wäre hier höchst problematisch. Wenn der freie Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Programmen jedoch gewährleistet ist, dann steht es je- dem frei, seinen Lieblingsspartenkanal zu abbonieren. Dass er sich hierfür registrieren lassen muss, ist völlig normal. Das passiert bei jedem Zeitungsabonnement. Hier gleich wieder den gläsernen Kunden an die Wand z ü J h D b k v ü n d e f K d s w D w d w d z v T s d n d N i s p t d 6 D c e d i a S c g m w P g s z g (C (D u malen, wie dies in Ihrem Antrag geschieht, ist deshalb berzogen. Ein Fazit möchte ich aus unserer Sicht dazu ziehen: eder Rundfunkveranstalter muss es selbst in der Hand aben, ob er sich verschlüsseln lassen will oder nicht. as Kartellamt hat hier jedoch die Aufgabe, Transparenz ei den Gebühren und den technischen Zugangsmöglich- eiten herzustellen. Das funktioniert, wie der Rückzug on ProSiebenSat.1 gezeigt hat. Deshalb ist Ihr Antrag berflüssig. Und deshalb lehnen wir ihn ab. Christoph Pries (SPD): Dem Rundfunk kommt icht nur als Mittel der Unterhaltung und Bildung, son- ern auch im Hinblick auf eine potenzielle Meinungsbe- influssung große Relevanz zu. Auf Grundlage der Er- ahrungen aus dem Dritten Reich, das auch eine ommunikationsdiktatur war, hat der Gesetzgeber bei er Konzeption der Mediengesetzgebung daher insbe- ondere dem Rundfunk eine besondere Bedeutung zuge- iesen. Das duale System, das sich auf dieser Grundlage in eutschland etabliert hat, ist ein Erfolgsmodell. Umso ichtiger ist es daher, dieses System unter den sich än- ernden Bedingungen einer digitalisierten Welt zu be- ahren. Die Medienwelt und damit einhergehend auch ie zugrunde liegenden Rechtsnormen befinden sich der- eit in einem tief greifenden Wandel. Dieser Wandel ollzieht sich mit atemberaubender Geschwindigkeit. Das Tempo ist so groß, dass Anträge die sich mit der hematik befassen, teilweise bereits bei ihrer ersten Le- ung im Bundestag irrelevant geworden sind. Auch bei em heute zur Debatte stehenden Antrag von Bünd- is 90/Die Grünen wurde das parlamentarische Proce- ere durch die Entwicklung in der Realität überholt. icht nur, dass viele der Forderungen der Antragsteller n die Zuständigkeit der Länder fallen, diese Thematik omit auch in die Länderparlamente gehört. Auch die rimäre Stoßrichtung der Initiatoren, nämlich die kos- enfreie Rundfunknutzung via Satellit sicherzustellen, ist urch die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom . Dezember 2006 hinfällig geworden. Wie Sie wissen, hat das Bundeskartellamt die hier zur iskussion stehende Satellitengebühr vergangene Wo- he untersagt. Als Begründung wurde angeführt, dass ine verbotene Kartellabsprache zu vermuten sei und ass beide Senderfamilien sich über die Verschlüsselung hrer Satellitenprogramme eine zusätzliche Erlösquelle m Wettbewerb vorbei erschlossen hätten. ProSieben- at.1 hat mittlerweile den Rückzug von den ursprüngli- hen Plänen verkündet. RTL wird vermutlich bald fol- en; denn das alleinige Festhalten an den Plänen würde it deutlichen Werbeeinbrüchen einhergehen. Auch enn damit die Etablierung einer weiteren Pay-TV- lattform in Deutschland vorerst gescheitert ist, so laube ich, dass dies nicht der letzte Versuch war, zu- ätzliche Formen des Bezahlfernsehens in Deutschland u etablieren. Fakt ist, dass sich die so genannten Free-to-Air-Pro- ramme im digitalen Zeitalter immer schwerer finanzie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7369 (A) ) (B) ) ren lassen, die klassische Spot-Werbung für die Rund- funkanbieter mehr oder weniger ausgereizt ist. Die Sender können und dürfen momentan nicht mehr Wer- bung zeigen. Gleichzeitig zersplittert der Rundfunk- markt und damit der „Werbekuchen“ immer stärker. Wir müssen daher zur Kenntnis nehmen, dass Rund- funkanbieter auf Basis der bisherigen Finanzierung in Form von Gebühren und Werbeeinnahmen sich nur schwerlich neue Märkte werden erschließen können. Das Anbieten neuer Inhalte gegen Bezahlung ist daher für die Anbieter – und möglicherweise auch für die Kun- den – eine interessante Option. Grundsätzlich ist auch nichts dagegen einzuwenden, solange dabei nicht tele- kommunikations- und kartellrechtliche Anforderungen auf der Strecke bleiben. Der zu beobachtende Trend hin zum Bezahlfernsehen charakterisiert die privaten Programme zudem als das, was sie sind: nicht nur Medienunternehmen, sondern an der Börse notierte, global aufgestellte Wirtschaftsunter- nehmen. Genau aus diesem Grund brauchen wir aber auch weiterhin eine vorrangig über Gebühren finanzierte und somit von kommerziellen Einflüssen weitgehend unabhängige Sendervielfalt. Nur so ist gewährleistet, dass in einer sich zunehmend kommerzialisierenden Welt zu erkennen bleibt, wer Sprachrohr finanzieller In- teressen ist und wer nicht. Verschlüsselung – so sie denn kommt – sollte daher auch nur einen Teil des Rundfunk- spektrums abdecken und dieses nicht komplett beherr- schen. Ich denke, nach der Entscheidung des Kartellamtes haben die Mitglieder der mehr als 16 Millionen poten- ziell betroffenen Satellitenhaushalte tief aufgeatmet. Hätten diese doch plötzlich festgestellt, dass ihre bisheri- gen Empfangsgeräte nur noch Elektroschrott sind. Sie wären gezwungen gewesen, sich neue Decoder zu kau- fen, egal ob sie Pay-TV oder Free-TV nutzen. Sicherlich ist es nicht verwerflich, wenn Rundfunk- sender Bedürfnisse befriedigen wollen, von denen die Zuschauer noch gar nicht wissen, dass diese Bedürfnisse bei ihnen existieren. Solange der Zuschauer selbst ent- scheiden kann, wofür er zahlt, und solange er auch einen entsprechenden Gegenwert bekommt, spricht nichts ge- gen diese Form von Mehrwertschaffung. Abzulehnen ist dies jedoch aus meiner Sicht, wenn die Etablierung eines solchen Systems die Nutzer unter Zugzwang setzt. Wenn sich der Mehrwert nicht er- schließt, wenn die Gefahr besteht, dass öffentlich-recht- liche Anbieter diskriminiert werden und wenn – wie in diesem Fall – die Gefahr von kartellrechtlich relevanten Absprachen besteht. Nicht zu vergessen: Der Verlust an Freiheit, da sich zukünftig den Betreibern mein Fernseh- verhalten im Detail erschließt. Noch ein anderer Aspekt ist wichtig: Wir müssen auf- passen, dass sich beim Fernsehen die digitale Spaltung, die wir bei der Internetversorgung schon seit langem an- prangern, nicht wiederholt. Diese Gefahr ist gegeben, wenn die Kosten der Systemumstellung zu hoch sind und wenn bei der Verschlüsselung von digitalen Ange- boten kein offener Gerätestandard gewährleistet ist, der a K l P V s s W a n l t A A T r w s s D v k e i b n I h i v p T v b s L z e D s k l g t h s A z V d r a (C (D uch anderen Vermarktungsplattformen – und damit onkurrenten – den Zugang zu den Haushalten ermög- icht. Ich bin nicht traurig darüber, dass die Pläne von roSiebenSat.1 und vermutlich auch RTL durch das eto des Kartellamtes zunächst auf Eis gelegt wurden. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Sender ich durch eine Systemumstellung langfristige Vorteile ichern und neue Geschäftsfelder erschließen wollen. enn aber die Zuschauer die Umstellung von Free-TV uf Pay-TV, von der sich in erster Linie die Anbieter ei- en Zugewinn versprechen, langfristig finanzieren sol- en, ohne einen konkreten Mehrwert dadurch zu erhal- en, sind Bedenken angebracht. Ich glaube, dass die jetzt gescheiterten Pläne von SES stra, RTL und ProSiebenSat.1 den Grundstock für den ufbau einer flächendeckenden Infrastruktur für Pay- V darstellen. Die TV-Unternehmen haben ein großes Interesse da- an, dass Bezahlfernsehen Normalfernsehen wird und erden in absehbarer Zeit sicherlich neue Wege be- chreiten, dieses Ziel zu erreichen. Jörg Tauss (SPD): Wir beraten heute in erster Le- ung den Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/ ie Grünen „Den kostenfreien Empfang von Rundfunk ia Satellit sicherstellen“. Auch wenn sich die Dringlich- eit eines solchen Antrages zum Glück ein Stück weit rledigt hat, so begrüße ich das Anliegen des Antrages m Grundsatz. Dies um so mehr, weil es bei den Vorha- en hinsichtlich der Einführung einer Digitalpauschale icht nur um ein angeblich neues Geschäftsmodell der nfrastrukturanbieter und der privaten Fernsehanbieter andelt, sondern letztlich um eine grundsätzliche Frage m Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem und pri- aten Rundfunk. Die Fernsehsendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL lanten gemeinsam mit dem Satellitenbetreiber SES AS- RA über die digitale Satellitenvertriebsplattform Enta- io die bisher frei empfangbaren Fernsehprogramme eider Senderprogrammen nunmehr digital und ver- chlüsselt anzubieten. Damit sollte eine zukunftsfähige ösung für das digitale Fernsehen entstehen. Eine solche ukunftsfähige Lösung sei aber natürlich auch mit rheblichen Kosten verbunden, wofür die so genannte igitalpauschale eingeführt werden müsste. Der TV-Zu- chauer hätte daher das digitale Angebot nur dann nutzen önnen, wenn er über ein entsprechendes digitales Satel- itenempfangsgerät verfügt und eine monatliche Grund- ebühr zur Entschlüsselung – eben die so genannte Digi- alpauschale – hierfür entrichtet. Im Gespräch waren ierfür 3,50 Euro. Mit dem technischen Vorgang der Ent- chlüsselung ginge die Möglichkeit der spezifischen dressierbarkeit des Endkunden einher, dessen Nut- ungsverhalten jederzeit analysiert, registriert und zu ermarktungszwecken verwendet werden könnte – aus atenschutzrechtlicher wie auch aus verbraucherschutz- echtlicher Sicht hätten hier noch zahlreiche Fragen be- ntwortet werden müssen. 7370 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Unklar war zunächst, ob und in welcher Höhe die Programmveranstalter an der monatlichen Zugangsge- bühr beteiligt werden. Presseberichten war jedoch zu entnehmen, dass die Programmveranstalter an den Ein- nahmen teilhaben sollen. Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen fordert mit ihrem Antrag die Bundesregierung auf, das Entste- hen des gläsernen Kunden zu verhindern, indem im Falle einer Grundverschlüsselung Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes getroffen werden, die den Missbrauch verhindern; einen offenen Standard der Entavio-Platt- form sicherzustellen, der verhindert, dass ein einziger In- frastrukturanbieter über den Zugang dominiert; sich ge- genüber den Bundesländern dahin gehend einzusetzen, dass Regelungen getroffen werden, die den freien Emp- fang von Vollprogrammen des Rundfunks garantieren, und auch zukünftig die Kommunikationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt und der Zugang zu Sendern und Signalen gewährleistet bleiben, und dass klare Regelungen formuliert werden, die sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme von einer Gebühr für die Satellitenübertragung ausgespart bleiben. Zugleich setzt sich die Fraktion des Bündnis- ses 90/Die Grünen dafür ein, dass der Rundfunkempfang über die dritte Infrastruktur – nämlich über DVB-T – un- verschlüsselt bestehen bleibt und dass geprüft werden müsse, ob sich aus dem Zusammengehen von Inhaltean- bietern und Infrastrukturanbietern neue Bewertungsnot- wendigkeiten in Bezug auf die Marktmacht und die Mei- nungsvielfalt ergeben könnten. Das Bundeskartellamt hatte nach Bekanntwerden des Vorhabens ein Verfahren zur Missbrauchskontrolle ein- geleitet, um – aufgrund der starken Marktstellung der Satellitenbetreiber wie auch der privaten Fernsehsender, das heißt der mit der Verschlüsselung verbundenen Vor- gabe proprietärer Verschlüsselungstechniken und der daraus folgenden Abhängigkeit der Endgerätehersteller sowie der Chancennachteile anderer Mitbewerber – zu überprüfen, ob und inwieweit die neuen Plattformen den Tatbestand des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung erfüllen. Am 6. Dezember 2006 hat das Bun- deskartellamt das Ergebnis dieser Prüfung bekannt gege- ben und die geplante Satellitengebühr mit der Begrün- dung untersagt, dass eine verbotene Kartellabsprache zur Begünstigung dieses Geschäftsmodells möglich sei. Diese Entscheidung des Bundeskartellamtes ist richtig und wichtig und wird seitens der SPD-Bundestagsfrak- tion ausdrücklich begrüßt. Unabhängig von den Forderungen des Antrages, die aufgrund der Entscheidung des Bundeskartellamtes und der von ProSiebenSat.1 angekündigten Aufgabe der Ver- schlüsselungspläne zu einem großen Teil hinfällig ge- worden sind, wird in den Beratungen des Ausschusses für Kultur und Medien und des Unterausschusses „Neue Medien“ zu prüfen sein, ob – seitens der Länder im Rundfunkstaatsvertrag oder auch seitens des Bundes – darüber hinaus gesetzgeberisches Handeln notwendig ist, um auch in Zukunft innerhalb des verfassungsrecht- lich gebotenen Rahmens die Vielfalt und die freie Emp- fangbarkeit des Fernsehen bzw. auch Rundfunks – auch in digitaler Form zu sichern. Die starke Marktstellung d V s d a s l p g w l a w d h H i S e b K L h e P e F g v B R r d E l d U e w w i u g i f g t F r d F F e w (C (D er Beteiligten hätte bei dem besagten Vorhaben den erbrauchern jedenfalls kaum eine Chance gelassen, ich gegen das geplante Vorhaben zu wehren. Schon aus iesem Grund muss daher ein Missbrauch im Interesse ller Zuschauer verhindert werden. Darüber hinaus stellt ich die grundsätzliche Frage nach der Balance der dua- en Rundfunkordnung, wenn die Verschlüsselung der rivaten Programme auf allen Übertragungswegen und egen Gebührt durchgesetzt werden solle. Diese Frage ird sich vermutlich in gar nicht langer Zeit erneut stel- en, sei es bei der Übertragung über Kabel, Satellit oder uch über das Internet, hier gilt es entsprechende Ant- orten seitens des Gesetzgebers zu finden. Christoph Waitz (FDP): Ich erinnere mich an eine er ersten Werbungen zur Einführung des Kabelfernse- ens in Deutschland. Mitte der 80er-Jahre saß ein älterer err auf einer Bank und erzählte, was er am Abend zuvor m Kabelfernsehen gesehen hatte. Dies war nicht nur der tartschuss des Kabelfernsehens; durch die Vielzahl der mpfangbaren Programme war dies auch der Durch- ruch für das private Fernsehen. Allen, die damals über abelfernsehen verfügen wollten, war klar: Für diese eistung muss man eine Gebühr zahlen. Und so ist es bis eute geblieben. Kabelfernsehen ist nicht kostenlos mpfangbar. Heute diskutieren wir über die Verschlüsselung von rogrammen, die in digitalisierter Form über Satelliten mpfangbar sind. Und wir diskutieren heute über die rage, ob man für den Empfang satellitengestützter Pro- ramme eine Gebühr fordern darf, sei es für den Ersatz on Infrastrukturkosten oder als Gegenleistung für die ereitstellung von Programminhalten durch private undfunkanbieter. Ich weiß, wie emotional diese Diskussion unter ande- em in den Medien geführt worden ist. Man konnte gar en Eindruck gewinnen, die beabsichtigten Pläne zur inführung einer Satellitengebühr brächten das Abend- and an den Rand des Zusammenbruchs. Und es wurde er Eindruck vermittelt, hier versuche jemand, sich zu nrecht zu bereichern. Darum will ich an dieser Stelle ines klarstellen: Ich kann nicht nachvollziehen, mit elchem Recht Satellitenbetreiber angeprangert werden, enn sie planen, nur das einzuführen, was in der Kabel- ndustrie schon seit Jahrzehnten gang und gäbe ist. Wir Liberale haben schon immer betont: Es ist aus nserer Sicht nur natürlich, dass man für Dienstleistun- en oder Waren ein Entgelt zu zahlen hat. Dies gilt für nfrastrukturelle Dienstleistungen, zu denen das Kabel- ernsehen, aber auch ein Internet- oder Telefonanschluss ehören, und dies gilt auch für Programminhalte, die uns äglich angeboten werden. Im öffentlich-rechtlichen ernsehen zahlen wir alle für diese Leistung durch Ent- ichtung der gerätebezogenen GEZ-Gebühr, aus Sicht er Liberalen ein Anachronismus. Auch für privates ernsehen muss gezahlt werden. Eine Gebühr für privates ernsehen blieb uns in Deutschland bislang nur deshalb rspart, weil das frei empfangbare private Programm erbefinanziert ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7371 (A) ) (B) ) Aber wenn wir über Werbung reden, dann müssen wir auch beachten, dass der Werbemarkt starken Schwan- kungen unterworfen ist. Damit ist der private Rundfunk zum einen von diesen Werbeschwankungen, die auch Einnahmeverluste bedeuten, abhängig. Zum anderen wächst der Werbemarkt nicht unendlich, sodass das Wachstum und damit auch die Angebotsverbesserung bei den privaten Anbietern begrenzt wird, während die Gebühreneinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender seit Jahren stabil sind und sogar noch mit Maßgabe der Entscheidungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, steigen können. Dies alles muss man wissen, wenn man über die Kritik an den Verschlüsselungsplänen redet, die dem Antrag der Grünen zugrunde liegt. Wir Liberalen können nichts Falsches darin sehen, dass mithilfe der Verschlüsselung versucht werden soll, den Kunden, wie in so vielen anderen Geschäftsbeziehungen auch, adressierbar zu machen. So können dem Konsu- menten bei Wunsch andere, das Fernsehen begleitende, interaktive Angebote gemacht werden. So lassen sich in einem gesättigten Markt neue Geschäftsmodelle entwi- ckeln, die den privaten Rundfunk fit für das Zeitalter der Digitalisierung machen. So verbessert sich der Service für jeden einzelnen Zuschauer. Vergessen wir nicht: Telekommunikationsanbieter und Internetdienstleister sind schon in den Startlöchern und könnten zu ernst- zunehmenden Konkurrenten für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter werden. Wir Liberale ver- folgen das Thema Vertikale Integration aufmerksam. Sollte es hier zu einer Verschiebung der Kräfte kommen, werden wir die Situation, so wie die Kartellbehörden auch, sehr genau prüfen. Verwehren wir dem Rundfunk nicht, sich für diese Herausforderung zu wappnen. Es ist für mich nachvollziehbar, wenn man versucht, die Einnahmeseite zum Teil berechenbarer zu gestalten, indem man den Werbeeinnahmen eine Gebühr zur Seite stellt. Dieses Modell praktizieren ARD und ZDF seit Jahren. Warum soll der private Rundfunk nicht auch eine Art Gebühr erheben können, die neben der Werbung Ein- nahmen generiert? Letzten Endes, da bin ich mir sicher, wird der mündige Verbraucher selbst entscheiden, in welchem Umfang er für Angebote zahlen möchte. Daher sollten wir dem Verbraucher die Entscheidung überlas- sen und ihn nicht bevormunden. Auch urheberrechtlich hat die Verschlüsselung Vor- teile: Der Rechteerwerb von Programminhalten wird durch die Verschlüsselung und die damit einhergehende Adressierbarkeit künftig einfacher und kostengünstiger. Überreichweiten mussten bislang mit einem prozentualen Aufschlag auf die Lizenzgebühren entlohnt werden. Die Adressierbarkeit macht es jetzt möglich, das Empfangs- gebiet genau einzugrenzen. Der Aufschlag entfällt. Die Eingrenzbarkeit ist auch beim Erwerb von Sportübertra- gungsrechten nicht unwesentlich und könnte in Zukunft zur Voraussetzung für den Erwerb dieser Rechte werden. Ohne Verschlüsselung keine WM-Spiele für den deut- schen Rundfunk. Ich denke, dass bei dieser Sachlage auch ARD und ZDF in Sachen Verschlüsselung umdenken würden. In Österreich funktioniert die Verschlüsselung d a V f a g F z s r R a A d g G s a S v V D u ü d d z n A I w a R d l r D l v Z f v s t s d U j d 3 z l (C (D es öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Warum also nicht uch in Deutschland? In einem sind wir uns, so glaube ich, alle einig: Die erschlüsselung darf nicht zu einer Bottleneck-Situation ühren. Es muss sichergestellt werden, dass jeder Nutzer n alle Programme und jedes Programm an alle Nutzer elangen kann. Daher begrüße ich das Bekenntnis von erdinand Kayser, dem Präsidenten und Vorstandsvorsit- enden von SES ASTRA, anlässlich des Expertenge- prächs im Unterausschuss Neue Medien, dass alle Ge- ätehersteller unter Beachtung von Mindeststandards eceiver herstellen und anbieten können sollen und dass llen Programmanbietern die Plattform von SES STRA zur Nutzung zur Verfügung stehen soll. Bei aller Verschlüsselung muss natürlich der Schutz er Verbraucherdaten, wie in anderen Bereichen auch, ewährleistet sein. Sprechen aus datenschutzrechtlichen ründen keine Argumente gegen die Verschlüsselung, o kann man sie den Infrastruktur- und den Programm- nbietern auch nicht verweigern. Solange die Pläne von ES ASTRA nicht gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht erstoßen, gibt es keinen Grund, dagegen vorzugehen. ielmehr muss der Ausbau von DVB-T unser Ziel sein. amit hat der Verbraucher einen Übertragungsweg, der nverschlüsselt bleibt. Wichtig ist, dass das Senderangebot ber DVB-T weiter verstärkt wird. Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): Auch wenn die Sen- ergruppe ProSiebenSat.1 soeben ihren Plan fallen ließ, en Satellitenempfang ihrer Programme mit Gebühren u belegen, bleiben die Forderungen Ihres Antrages den- och aktuell. Wir von der LINKEN unterstützen Ihren ntrag! Im vorliegenden Fall erfolgte der Rückzug ja nicht im nteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern egen eines schwebenden Verfahrens des Bundeskartell- mtes. Das witterte nämlich verbotene Absprachen mit TL. Es müssen aber die Verbraucherinteressen im Vor- ergrund stehen! Der Privatsenderverband verteidigt die Verschlüsse- ung in der digitalen Welt als eine unverzichtbare Vo- aussetzung zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen. as sehen Verbraucherschützer und die öffentlich-recht- ichen Sender anders. Warum? Nun, die Verbraucherzentralen warnen schon länger or der Ausweitung von Bezahlfernseh-Konzepten im usammenhang mit den Verschlüsselungsplänen. Sie ordern von den Ländern das Verbot der Verschlüsselung on frei empfangbaren Vollprogrammen im Rundfunk- taatsvertrag. Außerdem sollen die Landesmedienanstal- en den Sendern Auflagen zur unverschlüsselten Aus- trahlung bestimmter Programme machen. Anderenfalls rohe dem Rundfunk die totale Kommerzialisierung. nd genau so ist es, denn zur Kasse gebeten würde auf eden Fall der Kunde. Der Austausch von Decodern und ie ursprünglich geplante Monatspauschale von ,50 Euro hätten nach Berechnungen der Verbraucher- entralen fast eine halbe Milliarde Euro pro Jahr zusätz- ich in die Kassen des Satellitenbetreibers SES ASTRA 7372 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) gespült. Gut für das Unternehmen, schlecht für die Zu- schauerinnen und Zuschauer und darum muss dem Ein- halt geboten werden. Einen zweiten Punkt im Antrag der Grünen unterstüt- zen wir ausdrücklich: Auch die LINKE will die Entste- hung des „gläsernen Kunden“ verhindern! Wenn Rund- funk und Fernsehen als ausschließlich kommerzielles Geschäftsmodell gehandhabt werden, wird der Wettbe- werb um den genau adressierbaren und kontinuierlich zahlenden Endkunden zum beherrschenden Thema wer- den. Der publizistische Auftrag und die gesellschaftliche Funktion der Medien bleiben dann auf der Strecke und das darf nicht sein. Aber damit nicht genug: Auf diese Weise wird die Wahl des Angebots für den „User“ oder „Kunden“ zur Preisfrage. Die digitale Spaltung der Gesellschaft wird neue Di- mensionen annehmen. Dies gilt es zu verhindern. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass die Politik sich mit den neuen Entwicklungen in der Medienbranche beschäftigt, Regulierungsnotwendigkeiten identifiziert und Instrumente dafür schafft, oder wie es der ZDF-In- tendant Markus Schächter in seiner Eröffnungsrede bei der Medienwoche Berlin-Brandenburg ausdrückte: Die Weiterentwicklung von Vielfalt und Qualität ist die bessere Alternative gegenüber kleinkarierten und zu kurz gedachten betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Pay-Euphorie. Prüfen wir kri- tisch, wie Fehlentwicklungen verhindert werden können. Entwerfen wir Modelle, die beides möglich machen: die technologische und inhaltliche Weiter- entwicklung der elektronischen Medien und die Vielfalt und Qualität unserer Rundfunklandschaft. Recht hat er! Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wage zu behaupten, dass die bestehende Medienland- schaft in Deutschland trotz so mancher zu kritisierenden Punkte in ihrer Vielfalt noch immer einzigartig ist, und ich behaupte, dass auch das Fernsehangebot in Deutsch- land außergewöhnlich breit ist – auch wenn leider Quan- tität nicht immer mit Qualität einhergeht. Für uns Grüne ist wichtig: Fernsehen ist nicht allein als Wirtschaftsgut zu sehen; für uns ist es vor allem ein Kulturgut. Das bedeutet aber auch, dass wir die Rahmen- bedingungen so setzen müssen, dass nicht nur die Wer- beindustrie und die Wirtschaftsunternehmen von unserer Medienlandschaft profitieren. Die Bürgerinnen und Bür- ger müssen im Mittelpunkt stehen. Wir alle wissen: Die Vielfalt der Medien bildet die Grundlage der Meinungsbildung – und ist somit eines der wichtigsten Güter einer Demokratie. Bürgerinnen und Bürger – egal ob arm oder reich – müssen die Mög- lichkeit haben, sich umfassend und aus verschiedenen Quellen zu informieren. Aus diesen Gründen sind wir überzeugt: Wenn wir eine demokratische Teilhabe si- c r d n d g s g R m u f l d d d l i s P s a f T d D w v S s A m m g P w s s z h d D e v d M l N g s K t ü t k M (C (D herstellen wollen, brauchen wir einen freien und ge- echten Zugang zur Information. Die Verschlüsselung es Fernsehprogramms via Satellit, das der Zuschauer ur gegen Bezahlung wieder entschlüsseln kann, geht eshalb in die falsche Richtung. Die Entscheidung eini- er Sender, ihr Programm entgeltlich zu verschlüsseln, tellt eine Verknappung von Informationen dar. Das ist erade bei Vollprogrammen ein fatales Signal. Das duale undfunksystem in Deutschland hat sich bewährt. Wir üssen alles daran setzen, dieses aufrecht zu erhalten nd die Tendenz zum Bezahlfernsehen zu stoppen. Der vor kurzem erklärte Verzicht von ProSiebenSat.1, ür den digitalen Empfang via Satellit ein Entgelt zu ver- angen, ist ein gutes Signal. Wenn wir die Zuschauer von en Vorteilen der Digitalisierung überzeugen wollen, arf diese nicht gleichzeitig mit neuen Gebühren verbun- en sein. Die Kosten für Informationsquellen im digita- en Zeitalter dürfen nicht ins Unendliche steigen. Gerade n der digitalen Welt müssen wir eine Grundversorgung icherstellen. Der Informationsbezug darf nicht nur rivileg wohlhabender Leute sein. Deshalb muss insbe- ondere das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm über lle Kanäle – ob Kabel, Satellit oder IPTV – frei emp- angbar sein. Der Blick in andere Länder zeigt uns: Pay- V verbessert das Programmangebot keineswegs, son- ern macht Qualitätsfernsehen teuer. Selbst für den urchschnittsbürger kann es mittelfristig unbezahlbar erden. In den USA ist Vielfalt nur mit hohen Kosten erbunden möglich und wird deshalb nur einer kleinen chicht zuteil. Wir wollen keine amerikanischen Zu- tände im deutschen Fernsehen. Immer wieder tauchen Verschlüsselungspläne auf. rgumente dafür sind meist die wegbrechenden Werbe- ärkte. Auch der Satellitenbetreiber Astra will im kom- enden Jahr mit der Verschlüsselung der digitalen Pro- rammübertragung beginnen. Nach dem Rückzug von roSiebenSat.1 haben sich RTL und Astra leider keines- egs ebenfalls von ihren Plänen verabschiedet Die Verschlüsselung bisher frei empfangbarer Fern- ehprogramme wäre ein Wendepunkt im deutschen Fern- ehen. Die Absichten, Fernsehprogramme gegen Entgelt u verschlüsseln, sind erste Schritte zum Bezahlfernse- en. Sie sind außerdem ein deutliches Anzeichen dafür, ass sich die Machtstrukturen hierzulande verschieben. agegen brauchen wir effektive Regelungen. Früher war ntscheidend, wer die Inhalte produziert. Um die Gefahr orherrschender Meinungsmacht zu verhindern, wurde en Sendern eine Beschränkung anhand eines maximalen einungsanteils auferlegt. Dieser Ansatz ist zunehmend ückenhaft. Die Orte der Medienmacht verlagern sich. icht mehr die Sender sind die zentralen Player. Im Ge- enzug werden die Konzerne viel mächtiger, die Infra- truktur anbieten und eigene Netze bereithalten, seien es abelnetzbetreiber, die Telecoms oder die Satellitenbe- reiber. Sie kaufen Inhalte ein, die sie in ihre Netze oder ber Satelliten einspeisen. Als Infrastrukturanbieter un- erliegen sie aber ganz anderen Regulierungskriterien als lassische Medien. Hier dürfen nicht länger verschiedene aßstäbe angesetzt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7373 (A) ) (B) ) Unserer Regierung scheint dieses zukunftsweisende Thema jedoch egal zu sein. Hier richte ich mich vor al- lem an meine lieben Kollegen und Kolleginnen von der CDU: In einer Ihrer Reden zur Fernsehrichtlinie haben Sie gefordert, die medienpolitische Richtschnur so zu gestalten, dass „es einen Rundfunk für alle gibt, bei dem Menschen nicht zum Objekt des Fernsehmachers herab- gewürdigt werden“. Das sind schöne Worte. Setzen sie diese doch mal beim Thema Verschlüsselung in konkrete Taten um. Auch scheint es der großen Koalition egal zu sein, dass durch diese neuen Verschlüsselungssysteme der „gläserne Zuschauer“ immer mehr zur Realität wird. Hier wird erneut deutlich, dass unsere Regierung – ins- besondere die Union – Medienpolitik als Wirtschafts- politik begreift. Es wird nicht auf die Bedürfnisse der Gesellschaft, sondern in erster Linie auf die der Medien- industrie eingegangen. Bei verschlüsselten Programmen muss sich zukünftig registrieren lassen, wer eine Freischaltung will. Mit der Verschlüsselung geht also die individuelle Adressierung der Empfangsgeräte einher. So können die Satellitenan- bieter erkennen, welche Zuschauerin, welcher Zuschauer wann was im Fernsehen sieht. Das ermöglicht nicht nur den gezielten Einsatz von Werbung, sondern führt vor al- lem zu einer unzulässigen Datensammlung. Dagegen treten wir entschieden ein. Vielfalt und eine partizipative Mediengesellschaft bil- den sich nicht von allein. Ich möchte die große Koalition daher dringend auffordern, unsere Bedenken ernst zu nehmen und sich endlich dafür einzusetzen, dass wir auch in 20 Jahren noch eine vielfältige Medienlandschaft in Deutschland haben. Wer hier allein auf Unternehmer- freundlichkeit achtet, gefährdet die gewachsene Medien- landschaft in Deutschland. Ich hoffe auf Einigkeit und Unterstützung unseres Antrags; denn hier müssen wir als Medien- und Kulturpolitiker gemeinsam handeln. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Chancen und Herausforderungen der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) für die Entwick- lungszusammenarbeit der EU (Zusatztagesord- nungspunkt 8) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns heute mit einem zentralen Thema der Entwicklungs- zusammenarbeit der Europäischen Union, und zwar mit der Frage: Wie sieht die Entwicklungszusammenarbeit nach der EU-Osterweiterung aus? Im Mai 2004 sind die Länder Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowe- nien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern der EU beigetreten. Die CSU hat sich dabei immer für das „Regattaprinzip“ statt des „Big Bang“ ausgesprochen, sich aber nicht durchgesetzt. Jetzt geht es einerseits um die Frage: Wie schaffen wir den Integrationsprozess in- tern? Andererseits müssen wir uns um die wirtschaft- l m E b v s n s w n d r n M s p C d a f w f w f t Z d t w D F i K d n z W k w E r s K R H a E l V g (C (D iche wie soziale Anbindung der neuen Nachbarn küm- ern. Vorab eine Anmerkung zur Integrationsfähigkeit der U: Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien raucht die EU eine Verschnaufpause. Die Integration on zwölf neuen, wirtschaftlich schwachen Ländern, die ich teils von Jahrzehnten sozialistischer Misswirtschaft och nicht erholt haben, braucht Zeit. Gleichzeitig muss ich die EU klar machen, dass sie nur gelingen wird, enn auf immer neue Kompetenzen und Eingriffe in die ationalstaatliche Souveränität verzichtet und das Subsi- iaritätsprinzip endlich ernst genommen wird. Die EU hat fortan neue Nachbarn: Russland, Weiß- ussland, die Ukraine, Serbien, Kroatien sowie 2007 ach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens die Türkei, azedonien und die Republik Moldau. Apropos Nachbarn: Bei der Türkei muss dieser Status o bleiben. Eine Aufnahme der Türkei kommt für mich ersönlich, aber auch für viele Kollegen gerade aus der SU nicht infrage. Dabei geht es nicht um die Erfüllung er wirtschaftlichen Voraussetzungen. Dabei geht es uch nicht um die Haltung der Türkei in der Zypern- rage, wenngleich ich mich schon über die Dreistigkeit undere, mit der die Türkei hier auftritt. Nein, es geht darum, dass die Türkei weder geogra- isch noch kulturell zu Europa gehört. Deshalb setzen ir uns ein für die privilegierte Partnerschaft, bei der das reundschaftliche Miteinander flexibel und in Ausrich- ung auf beide Seiten gestaltet werden kann. Das Thema ypern zeigt doch einmal mehr, dass die Türkei gerade iese Flexibilität braucht und sich mit einer Vollintegra- ion schwer tun würde. Wenn wir jetzt das richtige Maß halten und die EU eder mit Beitritten noch inhaltlich überfordern, gilt: ie Osterweiterung der EU ist die größte Chance für rieden und Zusammenarbeit in diesem Jahrhundert. Mit hr wurde die historische Spaltung des europäischen ontinents überwunden. Aus der entwicklungspolitischen Perspektive bietet ie Erweiterung eine Chance, Konfliktprävention nicht ur in angrenzenden Krisenregionen, sondern weltweit u verbessern. Wesentliche Fortschritte sind auf diese eise bei der Lösung von Grenzdisputen, Nationalitäten- onflikten und Minderheitenproblemen bereits erreicht orden. Ich begrüße ausdrücklich eine stärkere Beteiligung der U am Krisenmanagement als Reaktion auf spezifische egionale Bedrohungen. Damit stellt die EU ihre Bereit- chaft unter Beweis, einen größeren Teil der Last der onfliktbeilegung in den Nachbarstaaten und anderen egionen zu übernehmen. Die Osterweiterung der EU beinhaltet jedoch auch erausforderungen für die EU-Entwicklungszusammen- rbeit. Am 22. November 2005 wurde die gemeinsame rklärung „Europäischer Konsens über die Entwick- ungspolitik“ des Rates verabschiedet. Die europäische erfassung hätte die Entwicklungszusammenarbeit der EU eregelt. Sie ist allerdings nicht ratifiziert. Und jeder, der 7374 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) noch immer einer Ratifizierung des bisherigen Konvent- entwurfs nachhängt, missachtet die demokratische Entscheidung vieler Bürgerinnen und Bürger mehrerer Staaten. Europa darf aber nicht mit Demokratieverzicht gleichgesetzt werden. Die neuen EU-Länder haben jedenfalls den Acquis com- munautaire der EU übernommen und treten ferner in die zahlreichen Kooperations- und Partnerschaftsabkommen mit den Entwicklungsländern ein. Insbesondere ist hier das Abkommen von Cotonou zu nennen. Des Weiteren werden die neuen Mitgliedstaaten zu dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziell beitragen. EU-Beitritt heißt also nicht nur Strukturbeihilfen zum Aufbau des eigenen Landes. EU-Beitritt heißt auch: ent- wicklungspolitische Verantwortung für ärmere Länder und Regionen und die Mitgestaltung der globalen Ordnungs- politik. Konsequenz: Insgesamt wurden 290 Millionen Euro an öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit für das Jahr 2004 von den neuen Mitgliedstaaten bereitgestellt. Allerdings: Die ODA-Quoten variieren von Land zu Land zwischen 0,01 Prozent und 0,1 Prozent. Die neuen Mitgliedsländer werden somit aller Voraussicht nach in absehbarer Zukunft den Monterrey-Konsens, sprich das 0,39-Prozent- bzw. 0,33-Prozent-Ziel, nicht erreichen können. Der „Europäische Konsens über die Entwicklungs- politik“ legt dazu fest: Die neuen Mitgliedstaaten der EU werden sich bemühen, ihre ODA-Quote bis 2010 im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren auf den Wert 0,17 Prozent anzuheben, sie werden sich be- mühen, ihre Quote bis 2015 auf 0,33 Prozent zu erhöhen. Die großen Anstrengungen der neuen Mitgliedstaaten, ihrer Geberrolle gerecht zu werden, müssen wir anerken- nen. Die zukünftige Entwicklungszusammenarbeit der neuen Mitgliedstaaten wird sich voraussichtlich weiterhin auf die Nachbarregionen der Staaten konzentrieren. Aus thematischer Sicht konzentrierten sich die entwicklungs- politischen Bemühungen vor allem auf die Weitergabe eigener Transformationserfahrungen sowie die Armuts- bekämpfung. Das ist richtig und in unserem Interesse. Ich sage das gerade im Hinblick auf den Transformations- prozess. Auch wir in Deutschland haben unterschätzt, welch verheerende Wirkungen 40 Jahre Sozialismus nach sich ziehen und wie schwierig es ist, den wirtschaft- lichen, technischen aber auch gesellschaftlich-sozialen Totalschaden, den die Sozialisten hinterlassen haben, zu beseitigen. Die hier schmerzlich und teuer gemachten Erfahrungen muss man weitergeben und in der Zusam- menarbeit mit den neuen Nachbarn gezielt nutzen. Unser Interesse ist es darum, die Integration der EU-Beitritts- länder in die Entwicklungszusammenarbeit der EU zu fördern. Die Ansatzpunkte dazu sind vielfältig und im hier zu debattierenden Antrag genannt. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Die Europäische Kommis- sion hat im November 2006 in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament eine positive Bilanz der EU-Er- weiterung gezogen. Die zehn neuen Mitgliedstaaten ha- b u g F l c d d l m a w w D l l d l g R p L n v B i w V E l L V r e v d B r a d Z t A g r f e w u p d a f b l (C (D en innerstaatlich den Integrationsprozess ausgezeichnet mgesetzt und haben im Zusammenspiel mit allen Mit- liedstaaten der EU einen positiven Beitrag zu mehr rieden, Stabilität und Demokratie geleistet. Diese Bi- anz ist erfreulich und zeigt, dass seit 2004 ein erfolgrei- her Integrationsprozess begonnen hat. Um so entschei- ender ist es nun, die Chancen und Herausforderungen er Erweiterung der EU für die europäische Entwick- ungszusammenarbeit zu beleuchten und zu befördern. Der Europäische Entwicklungskonsens, von Kom- ission und Europäischem Rat im November 2005 ngenommen, fasst die Ziele einer europäischen Ent- icklungspolitik nochmals zusammen. Das alles über- ölbende Ziel ist die weltweite Armutsminderung. abei stehen die Erreichung der Millenniumsentwick- ungsziele und die Förderung nachhaltiger Entwick- ungsprozesse im Vordergrund. Es gibt viele Wege, auf enen diese Ziele angestrebt werden. Zu den Schwerpunkten einer europäischen Entwick- ungspolitik gehören daher: Handel und regionale Inte- ration; Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher essourcen, Wasser und Energie; Infrastruktur, Trans- ort, Kommunikation und Ländliche Entwicklung; andwirtschaft und Nahrungssicherheit; Good Gover- ance, Demokratie und Menschenrechte; Konfliktprä- ention und fragile Staaten; Sozialer Zusammenhalt und eschäftigung. Um diese konkreten Ziele zu erreichen, st die Steigerung des Volumens der öffentlichen Ent- icklungsbeiträge sowie der Effizienz der Hilfen eine erpflichtung aller Mitgliedstaaten der EU. So bringt der U-Beitritt für die neuen Mitgliedstaaten die entwick- ungspolitische Verantwortung für ärmere Regionen und änder mit sich. Sie bringt aber auch neue finanzielle erpflichtungen mit sich und macht auch in diesem Be- eich eine effiziente Geberkoordination erforderlich. Der uropäische Konsens über die Entwicklungspolitik sieht or, dass die neuen Mitgliedstaaten sich bemühen wer- en, bis 2015 die ODA-Quote auf 0,33 Prozent ihres ruttonationaleinkommens zu heben. Um die neuen Mitgliedstaaten mit ihrer neuen Geber- olle und entwicklungspolitischen Verantwortung nicht llein zu lassen, bedarf es auch eines Einsatzes vonseiten er deutschen Politik. Die Opposition hat sich in diesem usammenhang lange ausgeschwiegen und keine Initia- ive gezeigt. Um so wichtiger ist der heute vorliegende ntrag, der dazu ein Konzept vorträgt. Der Erfolg einer fortschreitenden europäischen Inte- ration hängt von einer guten innereuropäischen Koope- ation unter den Mitgliedstaaten ab. Nur so wird es uns ür die Zukunft gelingen, eine Verfassung für Europa zu rreichen, mit der die EU ein Fundament bekommt, auf elchem zukünftig auch eine gemeinsame Sicherheits- nd Außenpolitik und eine gemeinsame Entwicklungs- olitik glaubhaft und stark umgesetzt wird. Denn gerade en neuen Mitgliedstaaten kommt eine besondere Ver- ntwortung zu, regionale Stabilität in Osteuropa zu be- ördern und zwischenstaatliche Unsicherheiten abzu- auen. Auch der Erfolg einer gemeinsamen EU-Entwick- ungspolitik ist nur zu erreichen, wenn alle Mitgliedstaa- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7375 (A) ) (B) ) ten gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir deutschen Entwicklungspolitiker haben uns die weltweite Armuts- bekämpfung auf die Fahnen geschrieben. Dazu gehört aber auch eine Beförderung der europäischen Entwick- lungspolitik, indem wir im Verbund mit den neuen Mit- gliedstaaten dieses Ziel angehen. Konkret heißt das für uns, dass wir den neuen Mit- gliedern beim Aufbau und Ausbau von entwicklungs- politischen Institutionen durch Beratung und Fortbil- dung zur Seite stehen. Bei dieser Unterstützung dürfen wir aber nicht nur in eine Richtung denken. Vielmehr müssen wir uns auch fragen, was wir von den neuen Mit- gliedstaaten lernen können. Als Nationen, die in den ver- gangenen zehn Jahren immense Transformationen durchlaufen haben, sind die neuen EU-Mitglieder gerade vor dem Hintergrund ihrer Transformationserfahrung für die europäische Entwicklungspolitik von großem Wert. Unser Antrag ebnet den Weg für eine effizientere eu- ropäische Entwicklungspolitik zur Bekämpfung der weltweiten Armut und macht zugleich eine entwick- lungspolitisch sinnvolle Begleitung der eingeleiteten Re- formprozesse der EU möglich. Diesem Antrag nicht zu- zustimmen, heißt, sich diesen Aufgaben nicht zu stellen. Hellmut Königshaus (FDP): Trotz der großen Eile, mit der dieser Antrag hier durch das Plenum gejagt und beschlossen werden soll, habe ich mich zunächst über den Antrag gefreut. Er entspricht nämlich – fast schon wortgleich – im ersten Teil unserem eigenen Antrag auf Drucksache 16/2833. Wir fordern dort, dass die Trans- formationserfahrungen der neuen Beitrittskandidaten in die entwicklungspolitischen Erfahrungen der EU einbe- zogen werden müssen. Schön, dass Sie diese Anregung gleich aufgenommen und umgesetzt haben. Nur: Leider haben Sie es bei dieser Feststellung be- wenden lassen. Danach kommt nur heiße Luft. Konkrete Überlegungen zur Integration der neuen Mitgliedstaaten in den Bereich der europäischen Entwicklungszusam- menarbeit bleiben aus. Weder gehen Sie darauf ein, wie die Interessen und Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten integriert werden können, noch haben Sie ein Konzept, wie die europäische Entwicklungszusammenarbeit mit so vielen neuen Partnern, alles ehemalige Nehmerländer, gestaltet werden soll. Obwohl die Erweiterung in dieser Hinsicht viele Chancen, aber eben auch Risiken mit sich bringt, beschränken sich Ihre Ausführungen auf Feststel- lungen und einen Lobgesang auf das BMZ. Warum eigentlich? Es ist ja schlimm genug, dass die Kolleginnen und Kollegen der Koalition bei uns Liberalen Anleihen aufnehmen müssen, nur um überhaupt noch vor dem Beitrittstag einen eigenen Antrag hinzubekommen. Viel schlimmer ist es, dass es das BMZ für die Bundesregie- rung nicht geschafft hat, hierzu ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. Wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum Sie mit Ihrer Mehrheitsmacht durchgesetzt haben, den An- trag so schnell ohne jede Beratung in den Ausschüssen zu beschließen: Weil nämlich nichts Wesentliches darin- steht, was nicht schon vor Wochen von uns in unserem A d m D d i g r V E A K s Z E w d G d d S s s d s M h E d w z a A u d d u n K g k K D g g m d S b I G m f s (C (D ntrag gefordert wurde. Das mag Ihnen hier genügen, ürftig bleibt es trotzdem. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft üssen Sie aber ehrgeiziger sein. Die Bundesrepublik eutschland hat traditionell, jedenfalls solange Liberale en Kurs in der Bundesregierung mitbestimmt haben, mmer zwischen Groß und Klein und Nord und Süd aus- leichend gewirkt. Dieser Rolle sollte die Bundesregie- ung auch jetzt gerecht werden und mit konstruktiven orschlägen zur überfälligen Reform der europäischen ntwicklungszusammenarbeit aufwarten. Der vorliegende ntrag ist jedoch nur ein dürftiges Lippenbekenntnis. onkrete Maßnahmen, die im Rahmen der EU-Ratsprä- identschaft eingeleitet werden könnten, fehlen völlig. Dabei fällt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in eine eit, in der die begonnenen Reformen der europäischen ntwicklungszusammenarbeit dringend fortgesetzt und eiterentwickelt werden müssen. Deutschland als einer er größten Geber – und ab 2008 sogar absolut größter eber – zum 10. Europäischen Entwicklungsfonds steht a in einer besonderen Verantwortung, aber es muss auch as größte Interesse haben, dass mit dem Geld seiner teuerzahler verantwortungsvoll umgegangen wird. Da Sie ja offenbar erst vor wenigen Tagen Zeit fanden, ich mit dem Thema zu befassen, wollen wir Ihnen nach- ehen, dass Ihnen wohl auch die Zeit nicht reichte, sich ie geografische Lage der neuen Mitgliedstaaten anzu- ehen. Entgegen Ihrer Vermutung sind die Türkei und azedonien keine neuen Nachbarn der EU. Zu beiden aben wir bereits durch Griechenland eine gemeinsame U-Außengrenze. Vielleicht studieren Sie da nochmals ie Europakarte. Da Sie so offenkundig aus dem Mustopf steigen, wollen ir Ihnen gerne behilflich sein und noch einmal auf- eigen, welche Reformen jetzt anstehen, genauer: noch usstehen. Das erste Ziel einer Reform muss eine klare ufgabenverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten nd der Europäischen Union sein. Wenn nämlich selbst ie alten Mitgliedstaaten nicht mehr überblicken, wofür ie EU in der Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist nd wo die Mitgliedstaaten selbst, wie sollen dann die euen EU-Mitgliedstaaten Durchblick haben? Die EU- ommission muss sich endlich wieder auf ihre Kernauf- aben konzentrieren. Die seit Jahren zu beobachtende ontinuierliche Ausdehnung der EU-Aktivitäten der ommission auf diesem Feld muss beendet werden. enn die Beschlusslage im Rat ist unverändert. Die Mit- liedstaaten haben sich mit Blick auf den Subsidiaritäts- rundsatz ausdrücklich gegen eine Ausweitung der ge- einschaftlichen Entwicklungspolitik entschieden, und abei sollte es auch bleiben. „Europäische“ Entwicklungszusammenarbeit macht nur inn, wenn die EU nicht als weiterer Geber, der im Wett- ewerb zu den einzelnen Mitgliedstaaten steht, auftritt. m Mittelpunkt der Arbeit der EU-Kommission muss die eberkoordination stehen. Sie soll koordinieren, wenn ehrere Mitgliedstaaten gemeinsam ein Projekt durch- ühren wollen. Die Entwicklungspolitik der Europäi- chen Union muss sich auf solche Länder und Themen 7376 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) beschränken, die von den nationalen entwicklungspoliti- schen Aktivitäten nicht abgedeckt werden. Es ist richtig, dass der Beitritt neuer Mitgliedstaaten eine besondere Herausforderung an den entwicklungspo- litischen Acquis darstellt, sei es in finanzieller Hinsicht, sei es in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Die neuen Mitglieder haben sich durch ihren Beitritt verpflichtet, die Entwicklungspolitik der Union mit zu tragen. 1980 verwendeten beispielsweise die osteuropäischen Länder lediglich 0,06 Prozent des BNE für Entwicklungszusam- menarbeit. Die finanzielle Eingliederung dieser Staaten in die europäische Entwicklungspolitik mit dem Ziel der 0,7-Prozent-ODA-Quote kann daher nur schrittweise erfolgen. Wir müssen da rücksichtsvoll mit unseren neuen Partnern umgehen. Aber wir müssen auch anerkennen, dass die Beitritts- länder andere Schwerpunkte in der Entwicklungszusam- menarbeit setzen. Eine wichtige Rolle spielt beispielsweise die Weitergabe von Transformationserfahrungen. Eine fair angelegte Integration der neuen Beitrittskandidaten be- rücksichtigt diese entwicklungspolitischen Erfahrungen. Dazu zählt auch, dass diese neuen Mitglieder keine Sonderbeziehungen zu den ehemaligen Kolonien unter- halten. Es wird kaum gelingen, ihnen begreiflich zu ma- chen, warum wir manchmal gar nicht so arme AKP-Staa- ten besser behandeln als die häufig sehr viel ärmeren Nicht-AKP-Staaten. Schließlich ist diese unterschiedliche Behandlung heute in der Tat nicht mehr zu rechtfertigen. Entweder sind diese Staaten und Gebiete bedürftig, dann sollten sie nach den allgemeinen Kriterien im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Sind sie es nicht – oder nicht mehr –, dann sollten auch keine Steu- ermittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgabe der Bundesregierung muss es sein, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen Fahrplan für die Umsetzung dieser Ziele aufzustellen. In einem ersten Schritt muss die längst überfällige Integration des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt und damit die Gewährleistung einer – derzeit noch fehlenden – parlamentarischen Kontrolle umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat selbst die vollständige Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt gefordert und als „Veränderung in Richtung Normalität“ bezeichnet. Dem können wir Liberalen nur nachdrücklich zustimmen. Die Integration des EEF in den EU-Haushalt sorgt zudem für Budgetklarheit. Die damit gewährleisteten Kontrollrechte des Europäischen Parlaments führen zu Transparenz und mehr Legitimität der europäischen Ent- wicklungszusammenarbeit. Als der größte Beitragszah- ler muss die Bundesregierung ihre starke Position nut- zen, um die Eingliederung des EEF in den EU-Haushalt voranzutreiben. Diese Punkte hätten Sie in Ihrem Antrag erwähnen müssen. Ein Antrag, der offenbar nur als Lobgesang auf das BMZ gemeint war, wird der Sache und den Heraus- forderungen nicht gerecht. Unsere europäischen Partner, allen voran unsere neuen Mitgliedstaaten, verbinden b d f i b g e m t s l s b K K p f S D w d d d E F d k i n u E R k P P r s t a n d S d u D w M M l s K D g c (C (D esondere Erwartungen mit der deutschen Ratspräsi- entschaft. Sie erwarten nicht nur eine Lösung der Ver- assungskrise, sondern auch mutige politische Impulse n vielen anderen politischen Bereichen. Mit diesem Antrag werden alle ohnehin äußerst escheidenen Erwartungen an ein konstruktives Heran- ehen der deutschen Ratspräsidentschaft allerdings bitter nttäuscht. Wir hätten, trotz aller negativen Erfahrungen it Ihnen im ersten Jahr dieser angeblich großen Koali- ion, mehr erwartet. Hoffentlich hat die Bundesregierung elbst dort mehr auf der Pfanne! Unser schon lange vor- iegender Antrag mag ihr den Weg weisen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Die Bundesregierung ieht die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenar- eit im Rahmen der Osterweiterung in den Bereichen onfliktmanagement in Krisenregionen, im Monterrey- onsens, in der Paris-Agenda und in den Wirtschafts- artnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten. So um- angreich die Agenda, so banal ist letztendlich die chlussfolgerung in Ihrem Antrag, nämlich: Weiter so! ie Linke fordert dagegen einen grundlegenden Politik- echsel in der jetzigen Außen- und Wirtschaftspolitik er Europäischen Union, um Entwicklung für die Länder es Südens nicht länger zu blockieren. Wir fordern zu- em eine parlamentarische Kontrolle des Europäischen ntwicklungsfonds und lehnen es strikt ab, aus diesem onds Militäreinsätze in Afrika zu finanzieren, wie es ie Afrika-Fazilität vorsieht. In dem Antrag der Bundesregierung kritisieren wir onkret folgende Punkte: Erstens. Dem positiven Bezug m Antrag auf das europäische Krisenmanagement in be- achbarten und anderen Konfliktregionen können wir ns nicht anschließen, gerade dann nicht, wenn wir das U-Krisenmanagement in Osteuropa betrachten. Die olle der EU in der jugoslawischen Krise haben wir oft ritisiert. Diese an den eigenen Interessen orientierte olitik setzt sich fort mit der anhaltenden militärischen räsenz auf dem Balkan, einer einseitigen, weitere Sepa- ation begünstigenden Haltung im Konflikt um den Ko- ovo und mit einer hermetischen Abriegelung der „Fes- ung Europa“ gegenüber migrationswilligen Menschen us osteuropäischen Ländern. Entwicklungshilfe darf icht in den Kontext von Flüchtlingsabwehr gestellt wer- en, wie sich das heute unter dem Motto „Regionale chutzprogramme“ vollzieht. Wir haben bereits zu Beginn der Legislaturperiode en Rückzug der Bundeswehr aus Bosnien-Herzegowina nd die Beendigung der ALTHEA-Operation gefordert. ort müssen zivile und soziale Aufbauprozesse verstärkt erden, denn bis heute ist die Lebenssituation für die enschen in dieser Region nicht einfach, viele junge enschen verlassen Bosnien-Herzegovina wegen feh- ender Perspektiven. Die weiter andauernde Militärprä- enz bindet die finanziellen Ressourcen falsch. Für den osovo fordern wir eine neutrale Vermittlung durch eutschland und die übrigen EU-Staaten in der Kontakt- ruppe. Die EU setzt in ihrer gemeinsamen Außen- und Si- herheitspolitik zunehmend auf militärische Instru- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7377 (A) ) (B) ) mente. Das wird besonders in dem von Ihnen mehrmals angeführten Verfassungsvertrag deutlich. Die Linke ist entschieden gegen die Militarisierung europäischer Poli- tik und fordert stattdessen einen europäischen zivilen Friedensdienst. Das wäre ein kohärentes Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, nicht das Militär! Zweitens: Die ständig wiederholte Betonung der Ko- härenz im Entwicklungskonsens ist zur reinen Phrase verkommen. Schauen Sie sich doch das Verhältnis von Handels- und Entwicklungspolitik der EU an! Handelsli- beralisierungen in vielen sensiblen Bereichen werden den AKP-Staaten im Rahmen der Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) aufgezwun- gen. Der Europäische Entwicklungsfonds wird dann dazu missbraucht, die schwerwiegenden Folgen der Marktöffnungen für die Menschen in den AKP-Staaten abzumildern. Entwicklungszusammenarbeit verkommt zum Anhängsel neoliberaler Wirtschaftspolitik. Wir for- dern ein Moratorium für die EPA-Verhandlungen, das jetzige Verhandlungsmandat muss entzogen und gänz- lich neu formuliert werden. Schließlich: Leider wiederholt sich auch in diesem Antrag das Festhalten am EU-Verfassungsvertrag. Die- ser Verfassungsvertrag ist eindeutig gescheitert, und das zu Recht. Die Menschen in Frankreich und den Nieder- landen haben erkannt, dass dieser Vertrag einen An- schlag auf die sozialen Rechte bedeuten würde. Wir wol- len ein anderes Europa entwickeln, das sozial, ökologisch und friedlich nach innen und außen ist. Das wäre auch der beste Beitrag für Entwicklungsmöglich- keiten der Länder des Südens. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die EU- Entwicklungspolitik hat uns in diesem Jahr wiederholt be- schäftigt und wird dies auch zukünftig tun. Ich erinnere an den „Europäischen Konsens“, die Erklärung zur EU-Ent- wicklungspolitik. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind der weltweit größte Geber von Entwicklungsgeldern. Und um mehr Einheitlichkeit zu erreichen, hat die Europäische Union mit der europäischen Entwicklungsstrategie sich erstmals nicht nur einen Rahmen für die Politik der Ge- meinschaft, sondern auch für die ihrer 25 Mitgliedstaaten gesetzt. In diesem Kontext bewegen sich nun auch die neuen Mitgliedstaaten, deren historische Erfahrungen im Transformationsprozess – vermutlich in besonderem Maße in den benachbarten Regionen – hilfreich sein kön- nen bei der Gestaltung entwicklungspolitischer Koopera- tion. Eine vertiefte Entwicklungskooperation in den Bei- trittsländern wird aber auch im umfassenderen Sinne von Bedeutung sein, zum Beispiel bei der gerade stockenden Welthandelsrunde. Ohne die gesamteuropäische Bereit- schaft, zu einer „Entwicklungsrunde“ beizutragen, wer- den keine entsprechenden Kompromisse zu finden sein. Dies betrifft durchaus Felder wie die Agrarpolitik, wo Interessen der Beitrittsstaaten auf die von Entwicklungs- ländern treffen. Die Höhe und Ausgestaltung der Agrar- subventionen und Agrarexportsubventionen sei hier er- wähnt. s c s d i s t t T F M g z b E a N r d t E a r b s E k d A r d d t l w p b m l z d t n s s t A g u A (C (D Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten stellt ich die Aufgabe, sie in das System der gemeinschaftli- hen Entwicklungspolitik zu integrieren. Potenziell be- teht hierbei die Möglichkeit, das Profil und die Beson- erheit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit nsgesamt zu stärken. Bisher, so muss man nüchtern fest- tellen, ist nicht hinreichend klar, wo, mit welchen Mit- eln und in welcher Abstimmung mit den Mitgliedstaa- en die EU ihre Entwicklungspolitik umsetzen will. Die hemenvielfalt der europäischen EZ lässt so gut wie alle ormen der Kooperation zu. Die Arbeitsteilung mit den itgliedstaaten ist offenbar bestenfalls in Ansätzen ge- eben. Bessere Ergebnisse in der europäischen EZ set- en aus unserer Sicht jedoch zukünftig eine gezielte Ar- eitsteilung voraus. Die regionalen Prioritäten der Beitrittsländer in der ntwicklungskooperation liegen im Kaukasus, Zentral- sien und in Südosteuropa. Die Erfolge und Fehler beim euaufbau staatlicher Institutionen, die Erfahrungen mit adikalen gesellschaftlichen Umbrüchen der Beitrittslän- er sind geeignet, um in vergleichbaren Umbruchsitua- ionen beratend tätig zu werden. Im besten Fall kann die rfahrung der Demokratisierung auf staatlicher Ebene, ber auch durch das Wirken der zahlreichen Nichtregie- ungsorganisationen aus den osteuropäischen Ländern efördert werden. Der Antrag beschreibt im Wesentlichen, was ohnehin chon von der Bundesregierung angestoßen worden ist. r greift keinen qualitativ neuen Aspekt auf. Deshalb ann man eigentlich nicht widersprechen und ich wun- ere mich nur über einen solch wenig fortschrittlichen ntrag. Natürlich ist es sinnvoll, wenn die Bundesregie- ung auch personell die Diskurse über die Ausgestaltung er Entwicklungszusammenarbeit und die Einbindung er Beitrittsstaaten unterstützt. Fortbildung von Exper- en und Praktika in deutschen Institutionen der Entwick- ungszusammenarbeit sind unterstützenswert. Und wer äre schon gegen die Fortsetzung eingeleiteter Reform- rozesse in der EU? Der Antrag versäumt allerdings zu enennen, wo die Blockaden einer stärkeren Abstim- ung zwischen bilateraler und europäischer Entwick- ungszusammenarbeit bestehen. Er schlägt keinen Bogen u anderen Politikfeldern – wie der Handelspolitik –, auf enen eine entwicklungsfreundliche Haltung der Bei- rittsstaaten angezeigt wäre. Dass die Koalitionsfraktio- en dem Thema die rechte Brisanz nicht zutrauen, zeigt ich daran, dass wir zu später Zeit und ohne Überwei- ung in die Ausschüsse darüber befinden. Meine Frak- ion wird sich bei dem Antrag enthalten. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Dem Beruf des Ret- tungsassistenten eine Zukunftsperspektive ge- ben – Das Rettungsassistentengesetz novellieren (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU): Das 1989 in Kraft etretene Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin nd des Rettungsassistenten, RettAssG, regelt sowohl die usbildung als auch die Aufgaben der Rettungs- 7378 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) assistenten: die Notfallversorgung von (Schwer-)Verletz- ten am Ort des Unfallgeschehens bis zum Eintreffen des Notarztes und die Assistenz bei Maßnahmen des Arztes sowie die qualifizierte Betreuung von Schwerkranken beim Transport in eine Klinik. Es ist unbestritten, dass die Aufgaben der Rettungsassistenten im Zuge des medizini- schen Fortschritts, insbesondere des technischen Fort- schritts in der Gerätemedizin, zunehmend anspruchsvol- ler und verantwortungsvoller wurden. Der Beruf des Rettungsassistenten ist ein reglemen- tierter Heilberuf, der nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Das Rettungsassis- tentengesetz ist damit von dem derzeit laufenden Verfah- ren zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtli- nie betroffen und wird zurzeit ebenso wie andere Gesetze, die unter diese Richtlinie fallen, zunächst bis zum 20. Oktober 2007 im Hinblick auf die Anforderun- gen der EU geändert. Hierzu wird das BMG ein Gesamt- paket vorlegen, in dem alle reglementierten Heilberufe des Bundes enthalten sind. Das Rettungsassistentengesetz wurde von 1989 bis heute insgesamt 13-mal geändert. Seitens der CDU/ CSU-Fraktion sehen wir ebenso wie die Bundesregie- rung die Notwendigkeit, dass das Rettungsassistentenge- setz nach der Vielzahl von Änderungen und Anpassun- gen jetzt zeitnah in dieser Legislaturperiode novelliert wird. Dies teilte die Bundesregierung im Juli dieses Jah- res auch bereits auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Fraktion mit. Im Vorfeld der Novellierung hat die Bundesregierung bei den Bundesländern Daten zur Or- ganisation ihrer jeweiligen Rettungsdienste und zur Fi- nanzierung der Rettungsassistentenausbildung erhoben. Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage für die konkrete Ausgestaltung praxistauglicher neuer Regelun- gen. Die Neuformulierung und Aktualisierung des Ge- setzes bedarf dieser umfangreichen Vorarbeiten, die un- ter anderem sowohl die Strukturen der Rettungsdienste als auch die zu veranschlagenden Kosten betreffen. Die unterschiedlichen Strukturen der Rettungsdienste in den einzelnen Bundesländern müssen zum Beispiel bei der Entscheidung berücksichtigt werden, inwieweit die Aus- bildung stärker intensivmedizinisch oder praxisorientiert auszurichten ist. Wir sind uns darin einig, dass die Vielfalt unterschied- lichster Notfälle ebenso wie die mitunter sehr hohe psy- chische Belastung im Einsatz von den Rettungs- assistenten eine umfassende und qualifizierte Ausbildung verlangen. Sie müssen in der Lage sein, am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes eigenständige und eigen- verantwortliche Entscheidungen zu treffen und selbst- ständig zu handeln. Wir werden im Rahmen der Novellie- rung des RettAssG durch eine diesen Anforderungen angemessene, solide Ausbildungs- und Prüfungsordnung dafür sorgen, dass die Rettungsassistenten auch künftig über ein fundiertes Fach- und Sachwissen verfügen, das sie dazu befähigt, selbst unter dem oft erheblichen Zeit- druck am Unfallort kompetente und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Wir wissen, dass die Rettungsassistenten zunehmend Anfahrtszeiten der Notärzte überbrücken müssen. Die i t w c G K A z b u w R A n R U s v A u w d p t g F d i d e l v u K p v g w e e d E s z g n B t e a z O o s E h u e (C (D nhaltliche Ausbildung muss sie optimal auf diese Situa- ionen vorbereiten. Deshalb werden ärztliche Experten ie auch Rettungsassistenten, die über eine entspre- hende Praxiserfahrung verfügen, bei der Erstellung des esetzentwurfs gehört und einbezogen. Nach jetziger enntnis spricht fachlich und inhaltlich vieles dafür, die usbildungszeit für den Beruf des Rettungsassistenten u verlängern – auch wenn dies erhebliche Mehrkosten edeutet. Es geht bei der Novellierung aber nicht allein m die Ausbildungszeit und -inhalte, sondern auch ganz esentlich darum, die Kompetenzen und Aufgaben des ettungsassistenten sowie die von ihm zu erfüllenden nforderungen zu konkretisieren. Nicht zuletzt muss das eue Gesetz den Rettungsassistenten wesentlich mehr echtsklarheit bieten. Als diejenigen, die als Erste am nfallort eintreffen, müssen sie klar und eindeutig wis- en, was in schwierigen Situationen für sie zu tun und zu erantworten ist. Nach derzeitiger Rechtslage läuft die usübung von heilkundlichen Tätigkeiten am Einsatzort nter dem Aspekt „rechtfertigender Notstand“ und es ird oft unter der so genannten Notkompetenz gehan- elt, die rechtlich nicht eindeutig geregelt und unter Ex- erten umstritten ist. Dies bedeutet, dass sich die Ret- ungsassistenten oft juristisch in einer nicht eindeutig eregelten „Grauzone“ befinden, indem sie vor die rage gestellt sind: Helfe ich jetzt – und überschreite ich amit möglicherweise meine Kompetenzen – oder warte ch noch auf den Arzt? Dies hat beispielsweise die Bun- esärztekammer bereits vor einigen Jahren veranlasst, ine Liste von Maßnahmen vorzulegen und zu empfeh- en, die nach ihrer Überzeugung von Rettungssanitätern or Ort ergriffen werden sollten. Die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst hat nter dem Vorsitz von Professor Karl-Heinz Altemeyer, linikum Saarbrücken, Anfang 2005 ein Eckpunktepa- ier zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes orgelegt, an dem auch die Bundesländer, Berufsvereini- ungen und andere Betroffene mitgewirkt haben. Darin urden für die Ausbildung Strukturen und Vorschläge rarbeitet, die sehr sinnvoll und sicherlich auch gut ge- ignet dafür sind, als eine maßgebliche Grundlage für ie anstehende Novellierung des RettAssG zu dienen. benfalls in diesen Eckpunkten findet sich der Vor- chlag, mit der Novellierung auch eine neue Berufsbe- eichnung einzuführen. Insbesondere vor dem Hinter- rund, dass sich die Bezeichnung „Rettungsassistent“ icht recht eingebürgert hat, ist es sinnvoll, eine neue erufsbezeichnung einzuführen, die den neuen Kompe- enzen und Qualifikationen des Berufs entspricht und ine stärkere Signalwirkung hat. Die Bundesregierung erledigt die erforderlichen Vor- rbeiten zur Novellierung des Rettungsassistentengeset- es, die insbesondere deshalb notwendig sind, weil die rganisation der Rettungsdienste den Bundesländern bliegt, sehr sorgfältig und wird das neue Gesetz in die- er Legislaturperiode dem Bundestag zur Beratung und ntscheidung vorlegen. Wir lassen uns auch durch den eute von der FDP-Fraktion eingebrachten Antrag nicht nter Zeitdruck setzen; denn es geht darum, bundesweit inheitliche Grundlagen zu sichern, die bundesweit eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7379 (A) ) (B) ) hohe Qualität und Wirksamkeit der medizinischen Erst- versorgung am Unfallort gewährleisten. Dr. Margrit Spielmann (SPD): Mit dem vorliegenden Antrag der FDP werden Missstände im Bereich des Ret- tungsdienstes, die sich aus der derzeitigen Regelung der Ausbildung zum Rettungsassistenten ergeben, dargestellt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Novellie- rung der Ausbildung Abhilfe zu schaffen. Von der Arbeit der Rettungsassistenten und -assisten- tinnen hängen oft Menschenleben ab. Sie sind rund um die Uhr im Einsatz, leisten Hilfe und spenden Trost. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, muss mit Schmerz, Krankheit und Tod umgehen können und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Nach Angaben von Verdi befinden sich zurzeit 3 600 Rettungsassistenten und -assistentinnen in der Ausbildung; vor fünf Jahren waren es nur 2 200. Nach ihrer Ausbildung arbeiten sie bei Hilfsorganisationen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund und dem DRK, bei Feuerwehren, Rettungsflugdiensten, an Flughäfen und bei privaten Krankentransportunternehmen. In vielen Bundesländern muss in jedem Rettungswagen oder -hub- schrauber mindestens ein Rettungsassistent bzw. eine Ret- tungsassistentin an Bord sein. Wenn sie gerade nicht im Notfalleinsatz sind, beför- dern sie Kranke und Hilfsbedürftige. Sie arbeiten in Schichten und müssen Bereitschaftsdienste leisten. Im Einsatz versorgen sie Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes. Sie assistieren dem Notarzt und sind gleichzeitig Vorgesetzte von Rettungssanitätern und Rettungshelfern. Rettungsassistenten sind zunehmend gefordert, längere Anfahrtszeiten für Notärzte zu über- brücken, und müssen deshalb mit besser definierten Kompetenzen ausgestattet werden, zu denen sie entspre- chend ausgebildet sind. Das derzeitige Berufsbild wird den tatsächlichen Anforderungen an die Arbeit im Rettungsdienst nicht gerecht. Die Aussage der FDP, dass das Berufsbild des Rettungs- assistenten schlecht definiert und die Berufsbezeichnung missverständlich sei, ist hingegen zurückzuweisen. Das Rettungsassistentengesetz regelt eine Ausbildung und definiert nicht einen Beruf. Die Berufsdefinition erfolgt im Rettungsdienst vielmehr durch die Länder, die hier die alleinige Zuständigkeit haben und in ihren Rettungsdienst- gesetzen dem Personal im Rettungswesen die entsprechen- den Aufgaben zuweisen. Auch ist die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ nicht missverständlich. Sie hat sich allerdings in der Öffentlichkeit nicht gegen die gängigere Bezeichnung „Rettungssanitäter“ durchgesetzt, was im Ergebnis zu Missverständnissen führt. Diese haben ihre Ursache jedoch nicht in den gesetzlichen Regelungen. Die Tatsache, dass die Schüler und Schülerinnen die Kosten des Lehrgangs tragen, ist in den Berufsgesetzen, die die Ausbildungen zu den Heilberufen regeln, üblich. Bei dem Beruf des Rettungsassistenten handelt es sich im Übrigen schon jetzt um einen Heilberuf im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz. d d li w z w d n s A v v in d e is a z K k d L a d d m s S s d o U d U s g s d D b c g i f a G e R d c (C (D Das BMG hat bereits wiederholt deutlich gemacht, ass das Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz für en Rettungsdienst als geeignetes Material für die Novel- erung der Ausbildung der Rettungsassistenten angesehen ird. Bevor es jedoch zu einem Entwurf eines Gesetzes ur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes kommt, ie Sie von der FDP es in Ihrem Antrag fordern, müssen ie offenen Fragen geklärt werden. So hängt die Struktur der Ausbildung, also das Verhält- is von Unterricht und praktischer Ausbildung, ganz we- entlich von der Ausgestaltung der Kompetenzen ab. Eine usbildung, die zum Beispiel die eigenständige Notfall- ersorgung am Einsatzort ermöglichen soll, bedarf eines ergleichsweise umfangreichen Ausbildungsanteils in den tensivmedizinischen Bereichen des Krankenhauses, um ie erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sicher zu rlernen. Für den Fall der Zahlung einer Ausbildungsvergütung t die Finanzierung zu klären. Da sich der Rettungsdienst us Gebühren, Beiträgen und Entgelten finanziert, die wischen den Trägern des Rettungsdienstes und den rankenkassen verhandelt werden, gibt es keine Möglich- eit der Finanzierung über die GKV. Um zur Klärung ieser Fragen beizutragen, wurde eine Umfrage bei den ändern initiiert. Unabhängig von der Ausbildungsvergütung entstehen uch sonstige Kosten durch eine Verlängerung der Ausbil- ung auf drei Jahre, zum Beispiel durch steigende Anfor- erungen an die Qualifikation der Lehrer. Die Erfahrungen it dem neuen Krankenpflegegesetz zeigen, dass eine orgfältige Befassung mit der Kostenfrage unabdingbar ist. Neben den im Antrag angesprochenen Punkten ist aus icht des BMG außerdem die Frage der Übergangsvor- chriften klärungsbedürftig, weil die angestrebte Ausbil- ung eine Überleitung der bisherigen Rettungsassistenten hne zusätzliche Nachqualifikation nicht zulassen dürfte. ngeklärt ist außerdem die Einbindung der Feuerwehren, ie insbesondere in den Städten in nicht unerheblichem mfang am Rettungsdienst beteiligt sind. Außerdem stellt ich die Frage der Anrechnung der bisherigen Ausbildun- en auf die neu geregelte Ausbildung. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. Nach Klärung die- er Fragen soll die Novellierung des Gesetzes noch in ieser Legislaturperiode erfolgen. Jens Ackermann (FDP): Die Rettungskräfte in eutschland leisten eine hervorragende Arbeit, eine Ar- eit, die angesichts der Bedeutung der schnellstmögli- hen Erstversorgung bei Notfällen nicht ausgiebig genug ewürdigt werden kann. Für die FDP-Fraktion möchte ch allen Rettungskräften den ihnen gebührenden Dank ür ihre Arbeit aussprechen. Weil die Arbeit der Rettungs- ssistenten so wichtig ist, haben sie auch Recht auf ein esetz, welches ihren Leistungen und Möglichkeiten ntspricht, ein Gesetz, das ihnen einen verbindlichen ahmen gibt. Der Antrag, den meine Fraktion eingebracht hat, ist ringend notwendig, die Umsetzung noch viel dringli- her. Bei all der guten Arbeit und dem Einsatz der Ret- 7380 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) tungskräfte ist es unsere Pflicht, diesen Rettungsassis- tenten durch zeitgemäße Rahmenbedingungen ihre Arbeit auf höchstem technischen und praktischen Ni- veau zu ermöglichen, im Interesse der Rettungsassisten- ten, aber vor allem auch im Interesse der Patienten. Das Rettungsassistentengesetz stammt aus dem Jahr 1989. Seit dieser Zeit hat sich viel geändert, was Dia- gnose- und Therapiemöglichkeiten in der Notfallmedizin angeht. Wir brauchen ein Gesetz auf Höhe der Zeit, wel- ches den Rettungsassistenten zur Ausübung ihres Beru- fes genügend rechtliche Handhabe auf den Weg gibt. Wir brauchen ein Gesetz, das den Beruf des Rettungsas- sistenten zeitgemäß definiert. Unseren Antrag zusam- mengefasst bedarf es folgender gesetzgeberischer Ände- rungen, um die Situation von Rettungsassistenten zu verbessern: Erstens. Der Beruf des Rettungsassistenten muss als Heilberuf anerkannt werden. Zweitens. Die Ausbildung muss der Aufgabe entsprechend in eine klas- sische Berufsausbildung umgewandelt werden. Dabei sollen ständige Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen die Flexibilität der Rettungsassistenten im Beruf ermögli- chen und die Qualität sichern. Drittens. Die Rettungs- assistenten brauchen eine klar definierte Handlungskom- petenz. Lassen Sie mich dies näher erläutern: Die übermäßige Belastung eines Rettungsassistenten geht über das für je- den von uns Vorstellbare hinaus. Es sind nicht nur die schrecklichen Bilder am Einsatzort oder der Lauf gegen die Zeit, die Stress auslösen. Es sind auch Gewissensfra- gen, mit welchen der Rettungsassistent während des Ein- satzes vom Gesetzgeber allein gelassen wird. Er oder sie ist der oder die Erste am Ort und soll die ersten Maßnah- men bis zum Eintreffen des Notarztes einleiten, darf aber nicht alles tun, was in den praktischen und technischen Möglichkeiten stünde – ein Gewissenskonflikt, der völ- lig unnötig ist. Die geltende Rechtslage ist unkomplett. Es fehlt den Rettungsassistenten die Handlungskompetenz, auch Re- gelkompetenz genannt. Den Rettungsassistenten wird zugemutet, vor der Durchführung einer medizinischen Maßnahme zu prüfen, ob die Voraussetzung für die Durchführung einer Notkompetenzmaßnahme, letztlich also die Voraussetzungen des gerechtfertigten Notstands gemäß § 34 StGB, vorliegen. Lediglich eine Stellung- nahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz des Rettungsassistenten gibt dem Rettungsfachpersonal vor Ort Vorgaben, selbst wenn diese zu eng gefasst und nicht in jeder Notsituation anwendbar sind. Dies bleibt nicht allein eine Forderung der Rettungsassistenten, sondern wird auch von Notärzten unterstützt; denn es geht nicht um Amtsanmaßung, es geht um die notwendige Grund- versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes. Die Erfah- rungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Rettungs- assistenten die Erweiterung dieser Kompetenz sehr dezidiert und gewissenhaft umsetzen können. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Beruf des Rettungsassistenten endlich als Heilberuf anerkannt wird. Zwar ist das Rettungswesen Ländersache, aber der Bund muss die Vorgaben machen und den Beruf für ganz Deutschland definieren. Mir soll einer erklären, welchen U d g r b e u s t d a a g w P d n t k n b s k D z m A f B f r F r – Z z v k g r g k ß g d z n a d n w R u d h g D (C (D nterschied es bei der Theorie der Krankenpfleger und er der Rettungsassistenten gibt. Ich bin in beidem aus- ebildet und ich versichere Ihnen: Es gibt keinen. Wa- um erhalten Krankenpfleger eine klassische Berufsaus- ildung und Rettungsassistenten nicht? Das Recht auf ine ordentliche Ausbildung sollen beide haben, wenn ns wenigstens etwas an diesen Berufen liegt. Eine klas- ische Berufsausbildung würde endlich die peinliche Si- uation beheben, dass die Auszubildenden im Rettungs- ienst ihre Ausbildung selbst zahlen müssen. Es würde uch dazu führen, dass die Leistungserbringer wieder usbilden, was sie zurzeit dank übereifriger, kurzsichti- er Gewerkschaftsfunktionäre nicht mehr können. Nur eil die Gewerkschaft Verdi die Einklagbarkeit von raktikumsgehältern gerichtlich durchgesetzt hat, geht ie Zahl der freien Ausbildungsstellen zurück. Ein klei- es Rettungsdienstunternehmen oder eine Hilfsorganisa- ion kann diese Kosten nicht tragen. Diesen Notstand ann nur eine geregelte klassische Berufsausbildung in- erhalb eines novellierten Rettungsassistentengesetzes eheben. Mit einer Anerkennung des Berufes des Rettungsas- istenten als Heilberuf und der Umwandlung in eine lassische Berufsausbildung gibt es die Chance, eine urchlässigkeit und Flexibilität der Medizinalfachberufe u erreichen, die allen nutzt: Kosten können durch ge- einsame Ausbildungselemente gespart werden. Die uszubildenden und Angehörige aus den Medizinal- achberufen können wechseln, sich Ausbildungs- und eschäftigungsdauer anrechnen lassen – ihr Berufsleben reier gestalten. Fort- und Weiterbildungen sichern da- über die lebensnotwendige Qualität und geben den achkräften die Möglichkeit, den technischen Anforde- ungen in ihrem Beruf standzuhalten, daran zu wachsen. Rettungsassistent muss ein Heilberuf sein. In diesem usammenhang möchte ich nur kurz auf die Berufsbe- eichnung verweisen, die in der Bevölkerung oft miss- erstanden wird, weil sie unklar ist. Ein neues Gesetz önnte diesen Missstand beheben. Unser Antrag stellt ganz besonders die Verständigun- en der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst he- aus, weil sie zeigen, dass es Konsens auf diesem Gebiet eben kann und es diesen Konsens geben muss. Dem önnen wir uns in diesem Hohen Haus nicht verschlie- en. Mir liegt eine Novellierung des Rettungsassistenten- esetzes zum Wohle aller sehr am Herzen; denn sie ist ringlich. Deswegen erwähne ich die ungerechten Kür- ungen der Fahrtkosten um drei Prozent in der so ge- annten Gesundheitsreform nur am Rande. Ich kann es ber nicht verschweigen, denn es geht an die Substanz er Hilfsorganisationen und der privaten Rettungsunter- ehmen. Es kann nicht sein, dass der Eindruck erweckt ird, die Rettungsdienste verlängern unnötigerweise die ettungs- und Krankentransporte, obwohl sie nur das msetzen, was zunächst vom Arzt angeordnet und von er Krankenkasse abgesegnet worden ist. Anderes zu be- aupten ist unfair und macht Stimmung gegen diejeni- en, die mehr als nur Dienst nach Vorschrift schieben. ie Fahrten werden oftmals länger, weil Krankenhäuser Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7381 (A) ) (B) ) geschlossen werden. Das ist ein Resultat der Gesund- heitspolitik. Bei der ganzen verfehlten Gesundheitspolitik, die kein Mensch versteht und keinem nützt, appelliere ich an Sie, wenigstens einmal zum Wohle der Patienten zu ent- scheiden und diejenigen, die letztendlich für deren Über- leben nach Notfällen verantwortlich sind, mit Hand- lungskompetenz, verbesserten Bildungsangeboten und nachhaltiger Qualität auszustatten. Ich appelliere an Sie, den Antrag zu unterstützen und gemeinsam ein neues, modernes Gesetz zu schaffen, das dem Beruf des Ret- tungsassistenten eine wirkliche Zukunftsperspektive gibt. Es geht um eine ganze, engagierte Berufsgruppe, es geht aber in letzter Linie um die Notfallpatienten. Um deren Willen sollten wir gerade hier die höchste Qualität anstreben und die kann es nur mit einem neuen, novel- lierten Rettungsassistentengesetz geben. Lassen Sie es uns gemeinsam angehen! Unser Angebot steht. Frank Spieth (DIE LINKE): Der Antrag der FDP „Dem Beruf des Rettungsassistenten eine Zukunftsper- spektive geben – das Rettungsassistentengesetz novellie- ren“ wird von meiner Fraktion nicht nur begrüßt, sondern in wesentlichen Teilen unterstützt. Der Rettungsdienst hat, wie andere Berufe im Gesund- heitswesen, mit erheblichen Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Die Attraktivität eines Berufes hängt wesentlich von seinen Qualifikationsmerkmalen ab, die von der Aus- bildung und den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestimmt werden und schließlich auch die Einkommens- bedingungen beeinflussen. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten/-assistentin in der Bundesrepublik weist aufgrund der anachronisti- schen Sonderstellung im Berufbildungssystem gravierende Unzulänglichkeiten auf. Das Rettungsassistentengesetz von 1989 schreibt eine zweijährige Ausbildung an Ret- tungsassistentenschulen vor. Innerhalb der zweijährigen Ausbildung ist dann ein einjähriges Praktikum abzuleisten. Diese Ausbildung weist diverse Schwächen auf, die mit einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes behoben werden sollten. Eine Verzahnung von Theorie und Praxis findet nach Angaben der Betroffenen nicht im notwendigen Maß statt. Die Voraussetzungen und Anforderungen an die Lehrassistenten sind nicht geregelt, sodass an vielen Schulen der Unterricht von pädagogisch unqualifizierten Lehrassistenten erteilt wird. Ein Teil der Nachwuchssorgen im Rettungsdienst hat seinen Grund in dem Schulgeld, das von den Schulen er- hoben wird. Das Schulgeld in Höhe von 2 500 bis 3 000 Euro muss von den Schülerinnen und Schülern aus eigener Tasche bezahlt werden. Darüber hinaus kommt eine Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden in diesem System nicht vor. Deshalb ist die von der ständigen Konferenz für den Rettungsdienst geforderte Novellierung des Rettungsassis- tentengesetzes dringend erforderlich. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich meine Fraktion über die von der ständigen Konferenz auf- gestellten Eckpunkte hinaus für eine Ausbildungsordnung n d B R b s n d g n G e n s a B D l l t A d l l n s i 1 R F s d k A d l K s t c M M D d g E t c B t r d z g (C (D ach dem Berufsbildungsgesetz ausspricht. Wir möchten amit wesentliche Elemente einer betrieblichen dualen erufsausbildung herstellen. Außerdem empfehlen wir, die Berufsbezeichnung ettungssanitäter/Rettungssanitäterin zu wählen, da die isherige Berufsbezeichnung den Assistenzcharakter zu tark betont. Mit der von uns gewünschten Berufsbezeich- ung wird die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung ieses Fachberufes im Rettungsdienst hervorgehoben. Ich gehe davon aus, dass wir in den weiteren Beratun- en in den Ausschüssen bezüglich unserer Vorschläge och zu eindeutigen Regelungen kommen können. leichzeitig hoffe ich, dass die Koalition das Anliegen, inen Beruf mit Zukunft zu schaffen, unterstützt. Es ist bedauerlich, dass die dem Bundesgesundheitsmi- isterium seit dem Frühjahr 2005 vorliegenden Vor- chläge bisher nicht zu einer Novellierung des Rettungs- ssistentengesetzes geführt haben. Deshalb ist ein eschluss des Bundestages erforderlich. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Güte und Zielschärfe eines Gesetzes muss sich idea- erweise immer wieder in der gesellschaftlichen Wirk- ichkeit beweisen. So gesehen, wird das Rettungsassis- entengesetz aus dem Jahre 1989 den heutigen nforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbil- ung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern ängst nicht mehr gerecht. Es mag verwundern und viel- eicht mangelnder Kommunikation zwischen Protago- isten und politischen Entscheidungsträgern geschuldet ein, dass trotz des Reisensburger Memorandums, das m Ergebnis eines interdisziplinären Workshops bereits 996 auf erhebliche Defizite hinwies, und trotz einer eihe von Eckpunkte- und Positionspapieren aus der achwelt in den letzten Jahren, einschließlich der Vor- chläge der ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, as Problem erst jetzt die Legislative erreichte. Dies ann sich die FDP mit ihrer diesbezüglichen Kleinen nfrage und dem vorliegenden Antrag zu Recht als Ver- ienst zurechnen. Wer eine effektive Hilfe im Falle eines lebensbedroh- ichen Notfalls erwartet, der wird sich schnell darüber im laren sein, dass dafür nur gut ausgebildete Rettungsas- istentinnen und Rettungsassistenten in Mitverantwor- ung genommen werden können, denen auch entspre- hende Handlungskompetenzen eingeräumt werden. oderner Rettungsdienst lässt sich nicht mehr nach dem otto „Warte bis der Arzt kommt“ erfolgreich gestalten. eshalb sollte das Ausbildungsniveau dem Ausbil- ungsniveau einer examinierten Krankenschwester an- epasst werden, zumal eine dreijährige Ausbildung auch U-konform ist. Neben der Frage der Ausbildungsquali- ät, die unseres Erachtens nur ausgerichtet an verbindli- hen bundeseinheitlichen Standards, beispielsweise auf asis von Richtlinien medizinischer Fachgesellschaf- en, erfolgen sollte und der Frage eines definierten Be- ufsbildes mit klar zugewiesenen Kompetenzen, gilt es, ie Fragen der Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungs- ertifizierung und Zugangsgerechtigkeit zu klären. Zu- angsgerechtigkeit und die gesellschaftliche Anerken- 7382 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) nung eines Berufes sind untrennbar auch mit einer gesicherten Finanzierung verbunden, einschließlich ei- ner kostenfreien Ausbildung und angemessener Ausbil- dungsvergütung. Bei diesen letztgenannten Fragen wür- den wir im Rahmen einer parlamentarischen Diskussion den Antrag der FDP gern verbessern helfen, den wir an- sonsten als Auftakt für die nunmehr auch von der Regie- rung als Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP in Aussicht gestellte Gesetzesnovellierung positiv bewer- ten. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Kein Bau einer festen Fehmarnbelt-Que- rung – Fährkonzept verbessern – Statt fester Fehmarnbelt-Querung – Für ein ökologisch und finanziell nachhaltiges Ver- kehrskonzept (Tagesordnungspunkt 19 und Zusatztagesord- nungspunkt 9) Gero Storjohann (CDU/CSU): Wir diskutieren heute einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion zum Bau der festen Fehmarnbelt- Querung. In diesen Anträgen sprechen sich beide Frak- tionen gegen den Bau dieser kombinierten Straßen-Ei- senbahn-Verbindung zwischen der Insel Fehmarn in Deutschland und der Insel Lolland in Dänemark sowie den damit notwendigen Hinterlandanbindungen aus. Be- gründet wird die Ablehnung in beiden Anträgen unter anderem mit dem Ergebnis einer Studie zum Nutzen- Kosten-Verhältnis dieses Verkehrsprojekts, welches weit unter demjenigen für ein optimiertes Fährkonzept liege, weswegen letzterem aus volkswirtschaftlichen Gründen der Vorzug zu geben sei. Des Weiteren wird in dem An- trag ausgeführt, dass sich die Kosten für die Brücke an- gesichts der sehr geringen prognostizierten Verkehrs- mengen nicht über eine Nutzerfinanzierung durch Trassengebühren für die Schienennutzung und Mautge- bühren für Kraftfahrzeuge refinanzieren ließen. Deswe- gen sei ein rein privatwirtschaftlicher Bau und Betrieb der festen Fehmarnbelt-Querung ausgeschlossen und eine finanzielle Beteiligung des Bundes nicht zu recht- fertigen. Dies hätten auch die negativen Erfahrungen mit anderen Public-Private-Partnership-Projekten gezeigt, wie etwa die Tunnelprojekte in Lübeck und Rostock. Die Linksfraktion behauptet darüber hinaus, dass dieses Ver- kehrsprojekt keinen Beitrag zur wirtschaftlichen Ent- wicklung der Region leiste. So weit die Anträge. Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten: Es ist er- klärter politischer Wille des Königreiches Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland, die feste Feh- marnbelt-Querung zu realisieren. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 haben sich CDU, CSU und SPD dafür ausgesprochen, sich für die Realisierung der festen Fehmarnbelt-Querung als internationales PPP-Re- ferenzvorhaben einzusetzen. Im Koalitionsvertrag zwi- s 1 z u i g Q n a e L r d u r m F W D d Q z w k t V s m W t u m O A u m w i Q g w u m G a w R s r L R w d z a h p d ü d q (C (D chen der CDU und SPD in Schleswig-Holstein vom 6. April 2005 ist dieses Verkehrsprojekt als vorrangig u realisierendes Projekt festgeschrieben. Auch CDU nd SPD in Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich in hrem Koalitionsvertrag vom 6. November 2006 nicht rundsätzlich gegen den Bau der festen Fehmarnbelt- uerung aus, lehnen jedoch den Einsatz öffentlicher Fi- anzmittel und die Abgabe von Staatsgarantien hierfür b. Die Freie und Hansestadt Hamburg spricht sich benfalls für den Bau der Brücke zwischen Fehmarn und olland aus. Dänemark hat ein großes Interesse an einer aschen Anbindung nicht nur des Königreiches, sondern es gesamten skandinavischen Raumes an Deutschland nd Mitteleuropa und will die feste Fehmarnbelt-Que- ung deshalb schnell realisiert wissen. Am 21. April 2006 verständigten sich daher Bundes- inister Tiefensee, der dänische Verkehrsminister, lemming Hansen, sowie der Minister für Wissenschaft, irtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, ietrich Austermann, auf einen Zeitplan. Dabei ist für ie Entscheidung über das Projekt feste Fehmarnbelt- uerung eine erneute Bewertung verschiedener Finan- ierungsmodelle vorgesehen. Die Vorbereitung der eiteren Schritte obliegt einem deutsch-dänischen Len- ungsausschuss. In den Leitlinien für den Aufbau eines ranseuropäischen Verkehrsnetzes – TEN – sind die feste erbindung über den Fehmarnbelt sowie die Eisenbahn- trecken für die Anbindung in Deutschland und Däne- ark in der Liste der vorrangigen Projekte enthalten. ährend Minister und Parlamentarier der großen Koali- ion das Projekt vorantreiben, reiben sich Linksfraktion nd die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen einmal ehr an der Stärkung der Infrastruktur in der gesamten stseeregion. Dazu ist beiden Fraktionen nahezu jedes rgument recht. Beginnen wir mit dem von Bündnis 90/Die Grünen nd Linksfraktion aufgestellten Argument, die feste Feh- arnbelt-Querung werde genauso unwirtschaftlich sein ie der Herrentunnel in Lübeck und der Warnowtunnel n Rostock. Hier ist festzuhalten: Die feste Fehmarnbelt- uerung ist mit diesen Projekten überhaupt nicht ver- leichbar. Wenn man um den Fehmarnbelt herumfahren ill, dann muss man einen großen Umweg über Jütland nd Fünen in Kauf nehmen. Dieser nimmt nicht nur ehr Zeit in Anspruch, er ist durch die Brückenmaut am roßen Belt zwischen den Inseln Fünen und Seeland uch teuer. Zweite Alternative der Umfahrung des Belts äre das Ausweichen über die Fährverbindung ostock–Gedser, was ebenfalls erheblich Zeit in An- pruch nehmen würde. Diese Sachlage gibt es beim Her- entunnel und beim Warnowtunnel eben nicht: Wie in übeck besteht das Hauptproblem des Warnowtunnels in ostock darin, dass es kostenlose Alternativen gibt. So- ohl Herrentunnel als auch Warnowtunnel können von en Verkehrsteilnehmern unter Inkaufnahme eines kur- en Umweges umfahren werden, was viele Autofahrer uch tatsächlich tun. Beim Fehmarnbelt ist die Sachlage ingegen eine völlig andere. Ein weiterer wichtiger As- ekt in diesem Zusammenhang ist, dass die Gebühr für ie Fahrt über die Brücke die Kosten für die Fähre nicht bersteigen wird. Es kann also ohne längere Wartezeit er Fehmarnbelt schneller und zum gleichen Preis über- uert werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7383 (A) ) (B) ) Es ist bedauerlich, dass insbesondere die Bundestags- fraktion von Bündnis 90/Die Grünen dies anscheinend nicht zur Kenntnis nehmen will. In der von Ihnen in Ih- rem Antrag zitierten Antwort auf die Große Anfrage Ih- rer Parteifreunde in Schleswig-Holstein wird ausgeführt, dass die Gesamtreisezeit zwischen Puttgarden und Rödby per Schiff einschließlich Einchecken und Aus- checken derzeit durchschnittlich 59 Minuten beträgt. Nach der Verkehrsprognose „Fehmarn Belt Forecast 2002, Fehmarnbelt Traffic Consortium, April 2003“ würde bei einem umgesetzten optimierten Fährkonzept mit sechs Doppelend-Ro/Ro-Fähren, die eine höhere Reisegeschwindigkeit haben, eine verringerte Liegezeit in Rödbyhavn und Puttgarden vorweisen sowie bei einer Erweiterung der zum Meer führenden Fahrrinnen auf zwei Spuren im Ergebnis die Gesamtreisezeit auf 52 Mi- nuten reduziert werden – also sieben Minuten weniger als jetzt. Mit einer festen Fehmarnbelt-Querung würde die Überfahrt für einen PKW hingegen nur circa 12 Mi- nuten beziehungsweise für einen Lkw circa 18 Minuten dauern. Für den Bahnverkehr ist hier mit einer noch ge- ringeren Fahrzeit zu rechnen, weil die Züge im Gegen- satz zum Kraftfahrzeugverkehr keine Mautstelle zu pas- sieren haben, da die Kosten für die Brückenpassage schon im Fahrpreis enthalten wären. Dies würde die At- traktivität der Bahn zwischen der Region Hamburg/Lü- beck und der Öresundregion beträchtlich erhöhen und somit ein Plus für den Umweltschutz bedeuten. Nicht umsonst sind somit in den Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes – TEN – neben dem Projekt als solchem auch die Schienenhinterlandanbin- dungen in der Liste der vorrangig zu realisierenden Vor- haben enthalten. Der Ausbau des gesamten Schienenwe- ges über den Fehmarnbelt kann daher als grenzüberschreitendes Projekt von den TEN-Mitteln profitieren. In ihrem Antrag behauptet die Linksfraktion ferner, eine feste Fehmarnbelt-Querung würde keinen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten; po- sitive wirtschaftliche Effekte würden allenfalls überwie- gend in der Bauphase erwartet. Eine vom Bundesminis- terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem dänischen Transport- und Energieministerium in Auftrag gegebene Studie vom Februar 2006 zeichnet hier ein vollkommen anderes Bild. Diese Studie hat die dynami- schen und strategischen Effekte einer festen Verbindung über den Fehmarnbelt für den Kreis Ostholstein und Storströms Amt auf Lolland untersucht. Diese beiden Regionen sind heutzutage im jeweiligen Land etwa an- derthalb Stunden von einer dynamischen Metropole – Kopenhagen beziehungsweise Hamburg – entfernt. Eine feste Fehmarnbelt-Querung werde zukünftig die Si- tuation dahin gehend verändern, dass die beiden Regio- nen in der Mitte von zwei Metropolen liegen. Dadurch, so die Studie, entstünden neue Herausforderungen für die ökonomische Entwicklung beider Regionen. Der ein- fachere Marktzugang und die Möglichkeiten einer ver- besserten Kooperation seien dabei besonders hervorzu- heben. Die Studie von „Copenhagen Economics & Prognos“ kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: Ers- tens. Das Baugewerbe werde in der Bauphase der Feh- marnbelt-Verbindung einen Aufschwung erleben. Zwei- t b s h s W s s d E w d s b b u L n d s l t b t d t v b s v t s h d ü 1 R Q s d s 2 n a b i m k U a E v d m u s (C (D ens. Im Tourismus, in dem schon heute beide Regionen esondere Stärken hätten, werde die feste Verbindung owohl das Marktpotential als auch die Wettbewerbsfä- igkeit gegenüber konkurrierenden Standorten verbes- ern. Drittens. Im Exportbereich sei insbesondere ein achstum für kleine und mittelständische Unternehmen owie für herkömmliche Waren und Güter sowohl in be- tehenden als auch in neuen Märkten zu erwarten, wenn ie verbesserte Infrastruktur zu einer Reduzierung der xportkosten führe. Viertens. Im Cluster Gesundheits- irtschaft/ Medizintechnik ermögliche die feste Verbin- ung Storströms Amt und Kreis Ostholstein, sich gegen- eitig zu ergänzen und so die Wettbewerbsfähigkeit in eiden Regionen zu steigern. Dies alles zeigt: Die feste Fehmarnbelt-Querung ringt erhebliche Vorteile. Wir dürfen und wir werden ns der Zukunft daher nicht verschließen, wie es die inksfraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grü- en mit ihren Anträgen heute zum Ausdruck bringen. In en Ausschussberatungen werden wir hierüber noch zu prechen haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ehnt die Vorstellungen der Linksfraktion und der Frak- ion von Bündnis 90/Die Grünen zur festen Fehmarn- elt-Querung, wie sie in den uns jetzt vorliegenden An- rägen zum Ausdruck kommen, ab. Hans-Joachim Hacker (SPD): Seit Jahren wird as Projekt einer festen Fehmarnbelt-Querung disku- iert. In diese Erörterung haben sich Wirtschafts- erbände, Umweltschutzorganisationen, Vertreter der etroffenen Gebietskörperschaften und andere interes- ierte Kreise eingeschaltet. Bei der Bewertung der beiden orliegenden Anträge der PDS-Fraktion und der Frak- ion von Bündnis 90/Die Grünen sind zu allererst die be- tehenden Absprachen zwischen den beteiligten Staaten eranzuziehen. Wie ist der Stand der Dinge? Nach Unterzeichnung es Staatsvertrages zwischen Dänemark und Schweden ber eine feste Verbindung über den Öresund im Jahr 991 verabredeten die Bundesregierung und die dänische egierung, die Errichtung einer festen Fehmarnbelt- uerung zwischen Deutschland und Dänemark zu unter- uchen. Seit 1995 sind umfangreiche Machbarkeitsstu- ien erarbeitet worden, die der Schaffung einer gemein- amen Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Im Juni 004 haben der deutsche und der dänische Verkehrsmi- ister eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammen- rbeit bei der Weiterentwicklung einer festen Fehmarn- elt-Querung unterzeichnet. Bei einem erneuten Treffen m Juni 2005 stimmten der damalige Bundesverkehrs- inister Dr. Manfred Stolpe und sein dänischer Amts- ollege Flemming Hansen überein, die Arbeiten an der msetzung der Gemeinsamen Erklärung wie vereinbart uszuführen. Im Mittelpunkt und als wichtige Grundlage für eine ntscheidungsfindung über die Vorbereitung eines Staats- ertrages auf Regierungsebene stand die Prüfung folgen- er Fragen: die Suche nach einem sicheren Finanzierungs- odell, die Auswahl einer optimalen technischen Lösung nd komplexe Fragen aus dem Bereich des Umwelt- chutzes. 7384 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieses Pro- jekt einschließlich der Schienenhinterlandanbindungen in die Liste der vorrangig zu realisierenden Vorhaben der Leitlinien für den Ausbau des transeuropäischen Ver- kehrsnetzes – TEN – enthalten ist, sind die Erfordernisse für optimale Hinterlandanbindungen für Schiene und Straße dazugekommen. Diese komplexen Fragestellun- gen befinden sich derzeit in einer umfassenden fach- lichen Untersuchung und Prüfung. Für mich erschließt sich die Logik der beiden Anträge nicht, in dieser Phase der umfangreichen Prüfungen aller maßgeblichen Frage- stellungen die Arbeiten an der Projektstudie einzustellen. Würde man den Anträgen folgen, würden die bisherigen Arbeiten ohne die Ermittlung eines belastbaren Prüf- ergebnisses eingestellt. Das wäre nicht sachgerecht und im Übrigen muss es als Illusion angesehen werden, dass sich die dänische Regierung auf eine solche Option ein- lässt. Ich halte wenig von der Spekulation im politischen Bereich, ob denn nun wirklich noch in diesem Jahr eine Entscheidung über die feste Fehmarnbelt-Querung durch die Bundesregierung vorbereitet wird, oder ob dieses zu Beginn des Jahres 2007 erfolgt. Bei der Größe des zu un- tersuchenden Vorhabens und der damit in Verbindung stehenden Fragestellungen aus den Bereichen Infrastruk- turpolitik und Umweltschutz sowie der damit verbunde- nen finanziellen Konsequenzen halte ich das Prinzip Qualität vor Zeitdruck für überzeugender. Und natürlich muss im Prüfungsverfahren eine Abwägung der Interessen aller direkt oder indirekt betroffenen norddeutschen Län- der erfolgen. Die Prüfung der Idee der Schaffung einer fes- ten Fehmarnbelt-Querung muss mögliche Auswirkungen auf den Tourismus und die regionale Wirtschaftsstruktur auf Fehmarn und im Kreis Ostholstein einschließen. Im Koalitionsvertrag vom November 2005 ist die Prüfung der Fehmarnbelt-Querung als internationales PPP-Referenzvorhaben festgeschrieben. Mir ist schon klar, dass die beiden Oppositionsfraktionen, die nach den heute zu beratenden Anträgen die Projektunter- suchungen beenden wollen, nicht die Umsetzung des Koalitionsvertrages als ihre Sache ansehen. Einsichtig müsste den Antragstellern aber sein, dass kurz vor Ende der umfangreichen Prüfphase ein Beschluss des Bundes- tages mit dem geforderten Inhalt unlogisch ist. Deshalb kann die SPD-Bundestagsfraktion zu den beiden Anträ- gen nur eine klare Ablehnung erklären. Man könnte an dieser Stelle eigentlich die Ausführun- gen zum Thema beenden. Wegen der Bedeutung, der mit dem Projekt verbundenen komplexen Fragestellungen will ich aber noch auf folgende Fakten hinweisen: Zu den Umweltaspekten einer festen Fehmarnbelt-Querung und den Erfordernissen für leistungsfähige Hinterland- anbindungen hat ein informelles Konsultationsverfahren stattgefunden, dessen Ergebnisse im Oktober 2006 veröf- fentlicht worden sind. Die Öffentlichkeit, Verbände und Behörden hatten während eines sechswöchigen Zeitraumes die Möglichkeit, ihre Bewertungen zu den umweltrele- vanten Fragen in den Prüfungsprozess einzubringen. Dieses Umweltkonsultationsverfahren ersetzt nicht die Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeits- beteiligungen, die nach den nationalen Genehmigungs- v g v B g s G b t e f d m S F u h lu r e d k s W F w D d B l z z z b B d b r z P t n w s r D g d k B g t z W s (C (D erfahren durchzuführen wären, wenn für das Projekt rünes Licht gegeben wird. Das Umweltkonsultations- erfahren hat neben zustimmenden Bewertungen auch edenken gegen die Projektrealisierung zum Ausdruck ebracht. Diese Bedenken und weitere Stellungnahmen ollen in die weiteren Untersuchungen einbezogen werden. utachten sind sicherlich zu jenen Fragen erforderlich, ei denen kein ausreichender Wissensstand dokumen- iert werden kann. Diese Untersuchungen können aber rst dann erfolgen, wenn die Grundsatzentscheidung ge- ällt ist. In den Diskussionen der letzten Monate ist die Frage er Ausgestaltung der Finanzierung immer wieder the- atisiert worden. Es ist richtig und das sage ich für die PD-Bundestagsfraktion nachdrücklich: Aus einer festen ehmarnbelt-Querung als PPP-Projekt dürfen keine nkalkulierbaren Risiken für den Bundeshaushalt entste- en. In die laufenden Prüfungen ist daher diese Fragestel- ng ernsthaft zu untersuchen. Ein tragfähiges Finanzie- ungskonzept muss zwingend die Frage beantworten, wie in mögliches Staatsgarantiemodell und Investitionen aus em Bereich des Privatsektors am besten miteinander ombiniert werden können. Die aus heutiger Sicht maßgeblichen Fragestellungen ind im April dieses Jahres von Bundesverkehrsminister olfgang Tiefensee mit seinem dänischen Amtskollegen lemming Hansen und dem Verkehrsminister Schles- ig-Holsteins, Dietrich Austermann, erörtert worden. ie Schrittfolge in der Untersuchung und Beantwortung er sich stellenden Fragen ist der Pressemitteilung des undesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung vom 21. April 2006 zu entnehmen. Ich fasse die entralen Aussagen dieser Pressemitteilung zusammen: unächst abschließende Überprüfung der dem Projekt ugrunde liegenden teilweise neuen Annahmen – wie eispielsweise die Verkehrsprognose, die Bau- und etriebskosten und die Höhe des Mittelzuschusses aus em Programm der transeuropäischen Netze, darauf auf- auend eine erneute Bewertung verschiedener Finanzie- ungsmodelle, Prüfung der Finanzierungserfordernisse um Ausbau der Hinterlandanbindungen im Rahmen der riorisierung der Verkehrsinfrastruktur sowie Auswer- ung der im Umweltkonsultationsverfahren aufgeworfe- en Fragen. Dieser Fragenkomplex muss jetzt zeitnah beantwortet erden. Erst die Beantwortung dieser Fragen schafft die olide Grundlage für Entscheidungen, die in der Bundes- egierung und im Deutschen Bundestag zu treffen sind. ie beiden vorliegenden Anträge gehen gerade den um- ekehrten Weg. Sie greifen ein Ergebnis voraus, ohne ie erforderlichen Prüfergebnisse abzuwarten. Das ist ein solides Verfahren und deswegen lehnt die SPD- undestagsfraktion die Anträge ab. Patrick Döring (FDP): Mit den vorliegenden Anträ- en machen die Kollegen der beiden kleineren Opposi- ionsfraktionen sich die Sache zu einfach. Es ist zwar weifellos richtig, dass bei der Frage nach dem Für und ider einer festen Fehmarnbelt-Querung erhebliche Un- icherheiten bestehen. Die Kolleginnen und Kollegen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7385 (A) ) (B) ) scheinen jedoch davon auszugehen, dass positive Pro- gnosen sich nie und nimmer bewahrheiten können. Sie scheinen im Gegenteil zu glauben, dass nur diejenigen Recht behalten können, die erst einmal den schlimmsten anzunehmenden Ausgang unterstellen. Diesen dogmatischen Pessimismus kennen wir ja leider schon zur Genüge auch aus anderen politischen Debatten. Ich gebe indes die Hoffnung nicht auf – man glaubt schließlich an die menschliche Vernunftbegabung –, dass Sie noch lernen werden, Investitionen und Baumaßnah- men nicht nur als ach so schändlichen Eingriff in die Natur zu sehen, sondern auch die möglichen positiven Effekte zu erkennen und zu würdigen. Eine rationale Politik verlangt hier nach einer nüchternen Abwägung. Und da kann und muss im Zweifelsfall zum Beispiel der Eingriff in ein öko- logisches System geduldet werden, wenn auf der anderen Seite deutliche Effizienzsteigerungen zu erwarten sind, die schließlich besonders auch unserer Umwelt in ihrer Gesamtheit zugute kommen können. Zum Beispiel durch die Verkürzung von Transportwegen und die damit ver- bundene Emissionsreduzierung. Kosten und Nutzen eines Projektes können und dürfen nicht nur lokal isoliert, son- dern müssen in größeren Zusammenhängen betrachtet werden. Kurz und gut – das möchte ich an dieser Stelle einigen Nachhaltigkeitsaposteln einmal gerne ins Stamm- buch schreiben –: Es ist keine nachhaltige Politik, ein Biotop zu retten und dafür auf die deutliche Reduzierung großer Umweltbelastungen an anderer Stelle zu verzich- ten. Andersherum wird ein Schuh daraus. Die kategorische Ablehnung einer festen Fehmarn- belt-Querung durch die hier vorliegenden Anträge kann ich daher nicht teilen. Es ist nicht seriös, wenn Sie zum Beispiel die Steigerung des prognostizierten Verkehrs- aufkommens infolge einer festen Querung pauschal und unbegründet in Abrede stellen – und auf der anderen Seite mögliche soziale und ökologische Risiken über- spitzen und als unabwendbares Faktum hinstellen. Mit dieser Haltung wäre ein erfolgreiches Projekt wie die Öresundbrücke – deren positive Entwicklung ja selbst der Antrag der Linken nicht infrage zu stellen wagt – niemals Wirklichkeit geworden. Auch andere positive Effekte werden von Ihnen schlicht negiert – etwa mögli- che regionale und überregionale Beschäftigungsauswir- kungen sowie zig Millionen eingesparte Tonnen- und Personenkilometer pro Jahr. Sie argumentieren zum Beispiel, dass diese Querung eine intensivere Verflechtung der Regionen Ostholstein und Storstroms Amt nicht erwarten lasse. Einmal abge- sehen davon, dass es bezeichnend ist, in welch kleinräu- migen Achsen Sie denken und dabei die bedeutenden Verkehrsströme über Hamburg und Südschweden voll- kommen ausblenden, denken Sie auch noch statisch und leugnen das Potenzial der Menschen, diese neue Verbin- dung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Mit ihrer Haltung wäre die A 1 von Bremen in das Ruhrgebiet in den 60er-Jah- ren wahrscheinlich nie gebaut worden. Eine intensivere Verflechtung der überwiegend ländlich geprägten Kreise in dieser Region – Vechta und Cloppenburg – wäre ja „nicht zu erwarten“ gewesen. Die Lastkraftwagen von Hamburg ins Ruhrgebiet würden sich also noch heute über langsame Strecken oder große Umwege quälen, u n d h n d ß d p ü m P h F s A s s n d n P r c t F P d d a w t d d a d g A f r d w b r o s D j s s d t i s R d (C (D nd die erstaunliche Entwicklung der ländlichen Regio- en zwischen Bremen und Dortmund, die heute ihre Pro- ukte nach Hamburg, ins Ruhrgebiet und weit darüber inaus liefern, hätten wir nie erlebt. Vor dem Hintergrund auch dieser Erfahrung aus mei- er niedersächsischen Heimat muss ich daher feststellen, ass eine feste Fehmarnbelt-Querung grundsätzlich gro- es Potenzial hat. Das Projekt ist nicht von ungefähr Teil er Transeuropäischen Netze – Teil also eines euro- äisch gedachten Infrastrukturnetzes, dessen Zielsetzung ber den lokalen, regionalen und selbst nationalen Rah- en hinausweist. Den vorliegenden Anträgen – mit ihrer kleinteiligen erspektive, ohne jeden Blick für größere Zusammen- änge und sozioökonomische Dynamik – kann die FDP- raktion daher nicht folgen. Mit dieser dogmatisch pes- imistischen Haltung werden wir keine vernünftigen ntworten auf die Fragen finden, die sich uns im Zu- ammenhang mit der Fehmarnbelt-Querung doch tat- ächlich stellen. Denn natürlich kann die Ablehnung ei- es in der Sache schlicht auf falschen Annahmen und ogmatischen Überzeugungen basierenden Antrages icht heißen, dass die FDP im Umkehrschluss diesem rojekt bedingungslos zustimmt. Aber es muss eben da- um gehen, die richtigen Fragen zu stellen und zu versu- hen, diese ohne ideologische Vorbehalte zu beantwor- en. Die in diesem Zusammenhang vielleicht wichtigste rage ist, in diesen Zeiten klammer Kassen, die nach der riorität dieses Projektes. Die über 4 Milliarden Euro für ieses Projekt, selbst wenn sie privat finanziert und von er EU bezuschusst werden, und die weiteren 1,25 Milli- rden Euro für die Hinterlandanbindung in Deutschland, erden an anderer Stelle fehlen. Angesichts der drama- isch schlechten Entwicklung der Investitionen in die eutschen Fernstraßen, die unter Rot-Grün begann und urch die große Koalition nahtlos fortgesetzt wird, muss ber jeder investierte Euro wenigstens dreimal umge- reht werden, bevor man ihn ausgibt. Die bisher vorlie- enden Studien geben hierüber jedoch nur unzureichend ufschluss. Auch hier gilt also: Das Projekt darf nicht ür sich alleine betrachtet, sondern muss in einem größe- en Zusammenhang beurteilt werden, der da lautet: Ist ies die beste Anlage, die unser Staat und unsere Volks- irtschaft für 6 Milliarden Euro wählen können. Ich eurteile dies zugegebenermaßen – in Kenntnis der zahl- eichen, sich infolge eines täglich wachsenden Investiti- nsrückstandes verschlimmernden Defizite der deut- chen Verkehrsinfrastruktur – etwas skeptisch. Hier müssen wir ehrlich und europäisch kalkulieren. ie bisher vorliegenden Studien sind in meinen Augen edoch noch zu sehr auf die herkömmliche volkswirt- chaftliche oder, sagen wir treffender: nationalökonomi- che Perspektive konzentriert. Um die tatsächliche Be- eutung und Auswirkung einer Fehmarnbelt-Querung atsächlich einschätzen zu können, muss dieses Projekt n seinem europäischen, übernationalen Rahmen unter- ucht und bewertet werden. Dabei müssen wir auch in echnung stellen, welche Auswirkungen zum Beispiel er demografische Wandel und im Zuge dessen die 7386 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Schrumpfung und Alterung der ländlichen Regionen, vor allem aber auch das Wachstum zum Beispiel des Großraumes Hamburg haben wird. Nur eine solche Stu- die, die dynamische und europäische Faktoren in Rech- nung stellt, wird uns bei dieser Entscheidung wirklich weiterhelfen. Über diese grundsätzlichen Fragen dürfen auch die Detailprobleme nicht vergessen werden. Wie etwa soll im Rahmen der festen Querung mit der denkmalge- schützten Fehmarnsundbrücke umgegangen werden? Vor allem aber: Wie erreichen wir gegebenenfalls eine optimale Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Que- rung? Ohne die Fertigstellung der A 22 und eine feste Elbquerung nördlich von Hamburg würde das Projekt förmlich in der Luft hängen. Auch hier gilt es, Zusam- menhänge und Wechselwirkungen zu beachten. Einer der wirksamsten Indikatoren für die Zukunfts- trächtigkeit eines solchen Projektes ist und bleibt aber der Markt. Wenn sich private Investoren finden, die die Fehmarnbelt-Querung realisieren wollen, dann sollte der Staat dies im Rahmen einer öffentlich-privaten Partner- schaft auch nachdrücklich, zum Beispiel durch die Be- reitstellung angemessener Anbindungen, unterstützen. Wobei jedoch an dieser Stelle dazu auch klar gesagt sein muss: Das muss dann auch eine ehrliche Partnerschaft sein. Es darf nicht so enden, dass der Staat mit einer Bürgschaft die Risiken und Verluste trägt, während der private Anbieter die Gewinne einstreicht. Eine solche Konstruktion zerstört die Funktion des Marktes als Ent- deckungsverfahren; denn wo eine Investition ohne Ri- siko ist, da findet keine ehrliche Bewertung statt. Die vorliegenden Anträge können so immerhin im Ausschuss eine mit Ruhe und Maß geführte Diskussion um die feste Fehmarnbelt-Querung bewirken. Wir müs- sen die Potenziale ehrlich benennen und die Investition in ihrer Priorität gegenüber anderen dringlichen Maß- nahmen ergebnisoffen prüfen und gewichten. Wenn wir im Ausschuss dabei weiterkommen, hätten diese An- träge wenigstens Nutzen. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Meine Fraktion hat diesen Antrag heute eingebracht, weil die Bundesregie- rung noch dieses Jahr über den Bau der gut 5 Milliarden Euro teuren Brücke über den Fehmarnbelt entscheiden wollte. Anfang der Woche nun konnte ich der Presse ent- nehmen, dass diese Entscheidung erst im Januar fallen wird. Ich freue mich, dass wir mit unserem Antrag einen ersten Erfolg verbuchen konnten. Lassen Sie sich von den Hochglanzprospekten nicht täuschen. Dieses Projekt birgt nicht nur große Risiken für die Umwelt, es macht auch volkswirtschaftlich kei- nen Sinn. Seien Sie ehrlich, ein Projekt mit einem Nut- zen-Kosten-Verhältnis von 1,2 hätte es niemals in den Bundesverkehrswegeplan geschafft. Und selbst mit die- ser Zahl muss man vorsichtig sein, da die Annahmen über den Verkehrszuwachs auf schwachen Füßen stehen. In diesem Zusammenhang ein Hinweis: Diese Zahl habe ich wie viele andere Angaben in diesem Antrag der Antwort der Landesregierung Schleswig-Holsteins auf e A d d f r F d d a d t n S h b f m e W d n D s f d f F ü H F E D w V u g s f d h w w F d s R d d h 2 k n (C (D ine Große Anfrage entnommen. Wenn Sie also mit den ngaben nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte irekt an Minister Austermann. Wobei ich wirklich nicht verstehe, wie er angesichts ieser Fakten den Brückenbau trotzdem so vehement be- ürwortet. Das müsste sich eigentlich auch die Bundes- egierung fragen, die mir auf eine schriftliche Frage zur ehmarnsundbrücke geantwortet hat, dass sie keinen Be- arf für einen Ausbau dieser zweispurigen Brücke und es eingleisigen Schienenabschnitts sieht. Wenn man ber nicht einmal auf der viel mehr befahrenen Verbin- ung vom Festland nach Fehmarn vier Autospuren benö- igt, dann kann eine 4,2 Milliarden Euro teure Brücke ach Dänemark mit vier Spuren nun wirklich keinen inn machen. Ich weiß, Sie werden in Ihren Reden gleich darauf inweisen, dass das Projekt ja gar nicht vom Bund ge- aut werden soll, sondern dass dieses Bauwerk als öf- entlich-private Partnerschaft, mit der neuen Zauberfor- el ÖPP oder PPP, realisiert werden soll. Aber auch für inen privaten Investor rechnet sich das Projekt nicht. eil es eben keinen echten Verkehrsbedarf gibt, kann er geringe Verkehr die extrem hohen Investitionskosten iemals erwirtschaften. Deshalb kann das Projekt nur funktionieren, wenn eutschland und Dänemark massive finanzielle Unter- tützung leisten. Das wird dann verharmlosend Anschub- inanzierung genannt, wobei Sie verschweigen, dass es abei um etwa 1 Milliarde Euro geht – plus 1,2 Milliarden ür den Ausbau der Hinterlandanbindungen, die in jedem all anfallen. Auch die EU soll mal eben 20 Prozent der Baukosten bernehmen, wobei Sie so tun, als ob das Geld vom immel fällt. Die gleichen, die hier massiv eine EU- inanzierung einfordern, beschweren sich doch bei jeder U-Haushaltsberatung über die hohen Zahlungen eutschlands an die EU. Das andere Modell, das von Dänemark bevorzugt ird, heißt Staatsgarantiemodell. Vorbild ist dabei die erbindung über den Öresund zwischen Kopenhagen nd Malmö. Ich warne Sie aber davor, sich von den an- eblichen Erfolgsmeldungen blenden zu lassen. Die ab- oluten Verkehrszahlen dort liegen nicht höher, als sie ür den Fehmarnbelt vorhergesagt werden. Und die in er letzten Zeit verzeichneten Verkehrszuwächse beru- en auf einem Anstieg bei den täglichen Pendlern, die iederum durch erhebliche Preisnachlässe begünstigt urden. Mit großen Pendlerströmen sollten Sie beim ehmarnbelt aber besser nicht rechnen; denn Sie verbin- en nicht zwei wirtschaftlich prosperierende Zentren, ondern zwei landwirtschaftlich und touristisch geprägte egionen. Kopenhagen und Hamburg werden drei Stun- en voneinander entfernt bleiben; da wird niemand pen- eln. Außerdem sollten Sie sich einmal die Bilanzen anse- en. Der Betreiber der Öresundbrücke hat allein im Jahr 005 etwa 100 Millionen Euro Verlust gemacht, davon onnten aber 65 Millionen Euro durch interne Verrech- ung wieder hereingeholt werden – zulasten des däni- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7387 (A) ) (B) ) schen Steuerzahlers. Durch die Hintertür holt man sich also auch beim Staatsgarantiemodell eine staatliche Fi- nanzierung ins Haus. Daneben erhält der private Betrei- ber wegen der Staatsbürgschaft günstige Kredite. Der Staat bürgt aber auch für die Rendite der Investoren, die möglicherweise sogar 12 Prozent betragen soll. Ja, sol- che Geschäfte möchte wohl jede und jeder gerne ma- chen. Wenn Millionen Menschen staatlich verordnet un- ter dem Existenzminimum leben müssen, sind solche Geschäfte, oder besser Geschenke, aber nicht ange- bracht. Angesichts der mageren Verkehrsprognosen muss auch ein Scheitern des Projektes mit einer möglichen In- solvenz des Betreibers in Betracht gezogen werden. Wenn man sich die beiden Tunnel in Rostock und Lü- beck ansieht, ist das gar nicht so unwahrscheinlich; denn beide konnten nur mit weit reichenden finanziellen Zu- geständnissen am Leben gehalten werden. Wenn das Projekt scheitern sollte, dann würden Deutschland und Dänemark allein auf der Brücke – und den Schulden – sitzen bleiben. Lassen Sie die Finger von diesem finanziellen Wag- nis, das für den Verkehr von und nach Skandinavien nicht gebraucht wird. Es gibt eine Verbindung auf dem Landweg über Jütland. Und es gibt eine funktionierende Fährverbindung, die problemlos verbessert werden könnte – zu einem Bruchteil der Kosten und wesentlich schneller, als die Brücke fertig gestellt sein könnte. Da- für gibt es wegen der geringen Verkehrsmengen derzeit aber keinen Bedarf und deswegen für die Brücke auch nicht. Gehen Sie verantwortlich mit den Steuergeldern um und lassen Sie die Finger von dieser Brücke. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Pläne zum Bau einer festen Verbindung über den Feh- marnbelt sind ein ökologisches Abenteuer, finanziell un- vertretbar und kosten Arbeitsplätze. Zudem würde die feste Fehmarnbelt-Querung das Aus für die Fährlinie Scandlines bedeuten, die Puttgarden und Rodby verbin- det. Eine zukunftsfähige Infrastrukturplanung sieht an- ders aus. Punkt eins: Das Projekt Fehmarnbelt-Querung ist ein ökologisches Abenteuer. Naturschutzorganisationen wie der BUND warnen vor den erheblichen ökologischen Konsequenzen für den Vogelzug. Gefährdet sind auch die Bestände an Robben, Schweinswalen und Fischen. Zu befürchten sind auch die Folgen für den Wasseraus- tausch in der Ostsee durch gestörte Strömungsverhält- nisse. Eine feste Querung bedeutet, dass ein Teil des Güter- transports auf die Straße verlagert würde. Dabei wollte das Bundesverkehrsministerium doch den „Modal Shift“ fördern und den Güterverkehr von der Straße auf Schiff und Schiene verlagern. Punkt zwei: Die Finanzierung ist nicht sichergestellt. Wer soll für die Gesamtkosten in Höhe von geschätzten 6,7 Milliarden Euro aufkommen? Die schleswig-holstei- nische Landesregierung plant mit Geld, das gar nicht da ist. Die Bundeskanzlerin hat einen Rückzug gemacht. D e D f v E d u A d e p z s v r k d z w w t r r z d f b L u c p d P s b F f b d s G b F R d V s R s D r A a n (C (D ie Fördergelder der Europäischen Union für die trans- uropäischen Verkehrsnetze, kurz TEN, fließen spärlich. ie europäischen Staats- und Regierungschefs haben die inanziellen Mittel für die vorrangigen Projekte von den eranschlagten 20 Milliarden Euro auf 6,7 Milliarden uro gekürzt. Die Finanzierung ist außerdem an die Be- ingungen Beginn der Konstruktionsphase im Jahr 2007 nd Sicherstellung der Hinterlandanbindung geknüpft. llein die Hinterlandanbindung wird um die 1,2 Milliar- en Euro kosten, die nicht im Bundesverkehrswegeplan ingestellt sind. Dass sie im zweiten Investitionsrahmen- lan 2011 bis 2015 bereitgestellt werden, ist daher nicht u erwarten. Den Ausweg sollte eine öffentlich-private Partner- chaft weisen. Doch die potenziellen Investoren sind om Projekt nicht überzeugt. Auf der Investorenkonfe- enz am 22. September kamen Zweifel auf, ob das Ver- ehrsaufkommen tatsächlich so hoch sein wird, dass sich ie Investitionen über Mauteinnahmen rentieren. Daran weifelt auch die Bundesregierung: Sie lässt das zu er- artende Verkehrsaufkommen noch einmal prüfen und ill die Finanzierungsmodelle neu bewerten. Potenzielle Investoren verlangen eine staatliche Be- eiligung in Form von Staatsgarantien. Die Bundesregie- ung würde das Risiko für Investitionen in Höhe von und 5,5 Milliarden Euro für den Bau der Querung und usätzliche 1,2 Milliarden Euro für die Anbindung auf eutschem Gebiet allein tragen. Staatsgarantien sind öf- entliche Gelder. Wenn es der geplanten festen Fehmarn- elt-Querung so ergeht, wie den Projekten Herrentunnel übeck, Rostocker Warnowtunnel, Öresund-Querung nd Eurotunnel muss am Ende der Steuerzahler die Ze- he zahlen. Punkt drei: Das Mammutprojekt gefährdet Arbeits- lätze. Auf deutscher Seite arbeiten 600 Menschen für ie Reederei Scandlines an den Standorten Rostock, uttgarden und Mukran auf Rügen, auf dänischer Seite ind 500 Menschen direkt für Scandlines tätig. 1 100 Ar- eitsplätze stehen infrage. Derzeit leben auf der Insel ehmarn 2 340 Menschen direkt vom Tourismus. Auch ür eine der Haupteinnahmequellen der Region sind Ein- ußen zu erwarten. Eine feste Fehmarnbelt-Querung wäre das Ende für ie Fährverbindung. Das räumt das schleswig-holsteini- che Wirtschaftsministerium in seiner Antwort auf eine roße Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Septem- er ein. Darin heißt es: „Die völlige Einstellung des ährverkehrs ist nicht unwahrscheinlich“. Die dänische egierung, Anteilseigner der Scandlines, denkt offenbar arüber nach, die feste Querung mit Erlösen aus dem erkauf der Scandlines zu finanzieren. Auch die Deut- che Bahn AG hat ihren 50-prozentigen Anteil an der eederei Scandlines zum Verkauf angeboten. Der briti- che Kapitalfonds 3i-Group-PLC und die Baltic Ferry evelopment Group, hinter der sich die Deutsche See- eederei in Rostock und ein Tochterunternehmen der llianz-Versicherung verbergen, haben bereits Interesse ngemeldet. Was wir brauchen, ist ein ökologisch und ökonomisch achhaltiges Verkehrskonzept. Wir sollten mit den knap- 7388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) pen öffentlichen Geldern die Fährverbindung erhalten, das Fährkonzept optimieren und in zukunftsfähige Infra- strukturen investieren. Ein Baustein ist die Wasserstra- ßenverbindung zwischen den deutschen Seehäfen und den Ostseeanrainern. Der Nord-Ostsee-Kanal ist die ent- scheidende Route für Tourismus und Güterverkehr im Ostseeraum. Daher machen wir uns dafür stark, den Ausbau prioritär zu behandeln und das Planfeststellungs- verfahren zügig noch im Jahr 2008 abzuschließen. Dabei sind der Erhalt der am Kanal gelegenen Biotope sowie die naturschutzgerechte Entsorgung bzw. Weiterverwen- dung des Baggergutes zu berücksichtigen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, auf die Anteilseigner dänische Regierung und Deut- sche Bahn AG einzuwirken, die Vogelfluglinie zu erhal- ten und das Fährkonzept der Scandlines zu optimieren, auch wenn die Anteilseigner ihre Anteile an Scandlines verkaufen sollten. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Einrichtung einer Polizeireformkommission – Notwendigkeit einer Defizitanalyse des be- stehenden Sicherheitssystems (Tagesordnungspunkt 20 und Zusatztagesord- nungspunkt 10) Günter Baumann (CDU/CSU): Bevor ich zu den Anträgen seitens des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP komme, möchte ich ein paar Worte zu der hervorra- genden Arbeit der Bundespolizei verlieren. Die rund 40 000 Beschäftigten der Bundespolizei haben aufgrund ihres Auftrages, übertragen durch das deutsche Grund- gesetz und durch Bundesgesetze, eine wichtige Schlüs- selposition zum Schutz der nationalen Sicherheit inne. Die Aufgaben der Bundespolizei erstrecken sich nicht nur auf die Sicherung unserer Außengrenzen; die Bun- despolizei nimmt auch Aufgaben bei der Bahn und bei der Luftsicherheit wahr. Darüber hinaus unterstützt die Bundespolizei Einsätze, etwa bei der Sicherung von Fanmeilen und Stadien während der Fußball-WM. Die- ses komplexe Aufgabengebiet spiegelt den Stellenwert der Bundespolizei im Sicherheitssystem Deutschlands wider. Auch ihre vielfältigen Erfahrungen in der interna- tionalen Zusammenarbeit gewinnen für die innere Si- cherheit Deutschlands und der Europäischen Union im- mer mehr an Bedeutung. Genau aus diesem Grunde sind die Veränderungen in der Organisationsstruktur so wich- tig, damit die Bundespolizei zukunftsfähig bleibt. Ich komme nun zum Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen zur „Einrichtung einer Polizeireformkommission“, der – wie schon vorangegangene Anträge in dieser Wahl- periode zuvor – fehlerhafte Basisinformationen enthält. Dies kann man gleich im ersten Absatz des vorliegenden Antrags feststellen. Hierin behaupten Bündnis 90/Die Grünen, dass „die Bediensteten der Bundespolizei über d i a z w v n A „ 1 a u d I R D a a d A S s n k k k r z w r f w i z E t s v g k T g d B e p b a n E a S S k t d z g (C (D ie Medien von dem umfassenden Reformvorhaben nformiert wurden“. Dies trifft nicht zu, denn ein Brief n alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespoli- ei wurde am 16. November 2006 zugestellt; zeitgleich urden die Innenminister der Länder über das Reform- orhaben informiert. Wenn die Abgeordneten der Grü- en dies nicht mehr ganz parat haben, sollten sie den rtikel „Schäuble plant Umbau der Bundespolizei“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Freitag, den 7. November 2006 lesen. Darin heißt es explizit, dass b Donnerstag, 16. November 2006, die „Führungsstäbe nd Mitarbeiter der Bundespolizei von den bevorstehen- en Veränderungen unterrichtet“ wurden, „ebenso die nnenminister der Länder“. Ich denke, die Abgeordneten sind sich einig, dass eine eform der Bundespolizei zwingend notwenig ist. eutschland steht vor neuen Herausforderungen, die uch in der Organisationsstruktur der Bundespolizei ver- nkert werden müssen. Eines der wichtigsten Themen in en nächsten Jahren ist die Verlagerung der östlichen ußengrenzen der Europäischen Union nach dem chengenbeitritt Tschechiens und Polens. Damit werden tationäre Grenzkontrollen nach den Schengenrichtlinien icht mehr benötigt. Jedoch bedeutet das im Um- ehrschluss mitnichten, dass die Zahl der Bundespolizei- räfte in diesen Regionen reduziert werden darf und ann. Zur Abwehr der vermehrten illegalen Einwande- ungen, auch im Hinblick auf Schleusertätigkeiten, und um Schutz gegen terroristische Bedrohungen brauchen ir mehr mobile Einsatzkräfte. Evaluationen haben be- eits ergeben, dass mobile und operative Polizeiarbeit ef- izienter gegen Schleuser- und organisierte Kriminalität irken können als stationäre Grenzkontrollen. Deshalb st es das erklärte Ziel, die operative Arbeit und die poli- eiliche Präsenz zu stärken. Ferner will man auch eine ffizienzsteigerung durch die Reduzierung der institu- ionellen Stellen erreichen. Jedoch ist eines ganz klar zu agen: Es ist sicher, dass niemand seine Beschäftigung erlieren wird. Die Bediensteten der Bundespolizei wurden über die roben Umrisse des Reformvorhabens informiert und einesweges, wie die Grünen behaupten, vor vollendete atsachen gestellt. In der Zwischenzeit ist eine Projekt- ruppe eingerichtet worden, die das Reformkonzept etailliert ausarbeiten wird. In diesen Prozess sind die undespolizei und die Personalvertretung umfangreich ingebunden. Somit wird im Zusammenhang mit den ge- lanten Veränderungen über alle Einzelheiten ausgiebig eraten. Schon allein deshalb ist der Antrag der Grünen uf Einsetzung einer Polizeireformkommission abzuleh- en. Dies würde nämlich nur doppelten Aufwand und im ndeffekt doppelte Bürokratie bedeuten. Sowohl der Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen als uch der FDP fordern eine umfassende Betrachtung der chnittstellen zu den Aufgabenbereichen der anderen icherheitsbehörden in Deutschland, also des Bundes- riminalamtes, der Länderpolizeien und der Nachrich- endienste. Beide Anträge gehen davon aus, dass es im eutschen Sicherheitssystem in den letzten Jahrzehnten u erheblichen Doppelstrukturen und ungenauer Auf- abenverteilung gekommen sei; dies solle durch Evalu- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7389 (A) ) (B) ) ierungen und Umsetzung der entsprechenden Ergebnisse aufgehoben werden. Hierzu ist zu bemerken, dass die Organisationsreform der Bundespolizei keine Verände- rung der Aufgabenverteilung unter den einzelnen Sicher- heitsbehörden mit sich bringen wird. Es wird bei den bestehenden gesetzlich geregelten Zuständigkeiten der Bundespolizei, der Länderpolizeien und der anderen Sicherheitsbehörden bleiben. Dies gilt im Besonderen auch für den Bereich der kriminalpolizeilichen Ermitt- lungen. Hierbei nimmt die Bundespolizei auch in Zu- kunft nur die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Es ist Unsinn, Schnittstellen zu den Aufgaben- bereichen der Länderpolizeien und den weiteren Sicher- heitsbehörden in Deutschland zu definieren, wenn sie bereits gesetzlich klar definiert sind. Dies ist der Fall. Darüber hinaus fordert die FDP in ihrem Antrag, dass die behördliche Zusammenarbeit verbessert und effektiver gestaltet werden soll. Dies ist doch schon allein durch das Gemeinsame-Dateien-Gesetz auf den Weg gebracht worden. Durch diese neuartige Vernetzung können sich die 38 Sicherheitsbehörden in Deutschland besser aus- tauschen. Somit ist auch diese Forderung hinfällig. Als Fazit ist festzuhalten, dass beide Anträge abzulehnen sind, da sie einerseits einen erhöhten Bürokratieaufwand zur Folge hätten und andererseits bereits vollzogene Maßnahmen, etwa eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden oder eine Polizeireformkom- mission, fordern. Wolfgang Gunkel (SPD): Der Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen kritisiert das Vorgehen des Bundesministeriums des Innern bei der Reform der Bundespolizei. Der Umbau der Polizei sei im Geheimen als „Reform von oben“ entwickelt worden. Die Bediens- teten der Bundespolizei wurden lediglich über die Me- dien darüber informiert. Wenn man weiß, welche Tätigkeit der für diesen Ent- wurf der Neuorganisation mitverantwortliche Staats- sekretär Dr. August Hanning vor seinem Wechsel in das Innenministerium ausübte, wird man diese „Geheimniskrä- merei“ vielleicht verstehen – immerhin war Dr. Hanning vorher Chef des Bundesnachrichtendienstes. Ich stimme den Antragstellern darin zu, dass die man- gelnde Information nicht positiv zu bewerten ist. Dass die Angehörigen der Bundespolizei und die Personalräte/Ge- werkschaften bei der Entwicklung des Eckpunktepapiers nicht „mitgenommen“ wurden, ist für den weiteren Ab- lauf des Verfahrens nicht förderlich. Man muss abwarten, ob es gelingt, dieses Defizit auszugleichen. Es gibt allerdings auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine Beteiligung in Zukunft nicht stattfinden wird. Ist es doch gesetzlich vorgeschrieben, die Personal- vertretungen zu beteiligen. § 78 Abs. l Nr. 2 des Bundes- personalvertretungsgesetzes räumt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen ein. Von einer schweren Vertrauenskrise zu sprechen halte ich deshalb für etwas übertrieben. Außerdem bin ich der Meinung, dass das BMI allein dafür verantwortlich ist, welche externen Sachverständigen im Prozess der Orga- n d D v b d u d s r k t h e l u u d z D p b D d tr le d s d s n m l j p S i d L n d d s t s R P M i m D i (C (D isationsänderung zu beteiligen sind und wie und wann ie Öffentlichkeit unterrichtet wird. Eine breit angelegte iskussion im Internet erscheint deshalb nicht sehr sinn- oll zu sein. Weiterhin wird eine umfassende Aufgabenkritik, ver- unden mit der Überprüfung von Doppelfunktionen und er Schnittstellenproblematik zu den Länderpolizeien nd anderen Sicherheitsbehörden angemahnt. Ich gehe avon aus, dass das BMI mit seinen Arbeitsgruppen elbstverständlich diese Umstände bei der Aufstellung der und 30 000 Beamten beachten wird, weil im Hinblick auf ünftige Aufgaben im Rahmen der EU-Erweiterung spä- estens 2008 die Einbettung in ein europäisches Sicher- eitssystem zu berücksichtigen sein wird. Das erfordert inen effektiven Kräfteeinsatz im Rahmen der Gewähr- eistung der inneren Sicherheit. Inzwischen hat übrigens das BMI eine Projektgruppe nter Einbeziehung führender Beamter der Dienststellen nd des Ministeriums sowie der Personalräte einberufen, ie die vorliegenden Eckpunkte nunmehr in ein Feinkon- ept überführen sollen. Abschließend bleibt festzustellen, dass Bundesminister r. Schäuble zugesagt hat, meine Fraktion als Koalitions- artner an dem Fortgang des Verfahrens zu beteiligen. Ich in mir sicher, dass auch die Fraktion des Bündnisses 90/ ie Grünen ebenfalls daran teilhaben kann, nämlich bei en Beratungen im Innenausschuss. Der vorliegende An- ag auf Bundestagsdrucksache 16/3704 ist deshalb abzu- hnen. Zum Antrag der FDP-Fraktion ist zu bemerken, dass ie Reform der Bundespolizei, besser Organisations- trukturveränderung, dazu herhalten soll, die Notwen- igkeit einer Defizitanalyse der bestehenden Sicherheits- ysteme zu konstruieren. Sicherlich ist es grundsätzlich icht falsch, eine verbesserte Koordinierung und Zusam- enarbeit polizeilicher und nachrichtendienstlicher Stel- en im Zuge der Terrorismusbekämpfung anzustreben, edoch verfehlt dieses Ansinnen bei dem Thema Bundes- olizeineuorganisation das Ziel. Die Aufgaben der Bundespolizei sind in erster Linie icherungsaufgaben gegen illegale Einwanderung bzw. llegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland urch den polizeilichen Einzeldienst sowie in zweiter inie Unterstützung der Länderpolizeien bei Großereig- issen, Veranstaltungen und demonstrativen Aktionen urch die vorgehaltenen geschlossenen Einheiten und in ritter Linie auch Kriminalitätsbekämpfung in spezifi- chen Aufgabenbereichen. Indirekt dient dieses Spektrum der Vollzugstätigkei- en auch der Terrorismusbekämpfung, ist jedoch nicht peziell darauf abgestellt. Insofern ist das angestrebte eformziel, die Bundespolizei auf den Wegfall der ersonenkontrollen durch den Eintritt der neuen EU- itgliedstaaten in das Schengener Informationssystem m Dezember 2007 vorzubereiten und aktionsfähig zu achen, vorrangig. Wie schon im Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/ ie Grünen – Internetforum – wird auch hier gefordert, n einem „offenen“ Verfahren diese Strukturveränderung 7390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 (A) ) (B) ) darzulegen. Dieses ist mit Verlaub gesagt untunlich, weil auch die Organisation einer Sicherheitsbehörde mögli- chen Straftätern Aufschluss darüber gibt, mit welchen Mitteln sie gegebenenfalls Kriminalitätsbekämpfung und die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen gedenkt. Eine „parlamentarische“ Offenlegung ist dagegen eine Selbstverständlichkeit. Abschließend bleibt festzustellen, dass auch der An- trag der FDP-Fraktion abzulehnen ist. Dr. Max Stadler (FDP): Das Bundesinnenministe- rium hat in den letzten Wochen erhebliche Unruhe bei der Bundespolizei und beim Bundesamt für Verfassungs- schutz verursacht. Offenbar über die Köpfe der Betroffe- nen hinweg sind Organisationsreformen angekündigt worden. Dies war kein guter Stil. Es wäre Zeichen einer modernen Personalführung, solche Reformen mit den Betroffenen und nicht gegen sie zu beginnen. Die Art und Weise des Vorgehens, die vom Bundesin- nenministerium zu verantworten ist, ist leider dazu ge- eignet, die betroffenen Sicherheitsbehörden von ihren eigentlichen Kernaufgaben abzulenken, denn verständli- cherweise wollen Mitarbeiter Klarheit darüber haben, wie es mit ihnen beruflich weitergeht. Unabhängig davon ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass eine Analyse über Organisationsmängel des beste- henden Sicherheitssystems durchaus erforderlich ist. Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollfahndung und Länderpolizeien arbeiten häufig nebeneinander her. Eine Sicherheitsarchitektur, die Reibungsverluste und Dop- pelarbeit vermeiden würde, existiert nicht. Gerade deshalb ist aber eine isolierte Reform der Bundespolizei, wie sie jetzt offenbar vom Bundesinnen- ministerium angestrebt wird, der falsche Weg. Notwen- dig wäre zunächst eine Bestandsaufnahme vor allem dazu, welche Kompetenzüberschreitungen es zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden gibt. Kompe- tenzüberschreitungen führen notwendigerweise zu unnö- tiger Doppelarbeit. Ein zielgerichteter und sparsamer Einsatz der finanziellen und personellen Ressourcen der Sicherheitsbehörden wäre aber äußerst wünschenswert. Die Reform darf auch nicht am Parlament vorbeilau- fen. Es war ebenfalls kein guter Stil des Bundesinnen- ministeriums, vage Pläne in der Presse anzukündigen und erst auf Aufforderung des zuständigen Innenaus- schusses sich dort zu einer Berichterstattung bereit zu er- klären. Da noch unklar ist, welche Inhalte die vom Bundesin- nenministerium gebildete Arbeitsgruppe im Einzelnen vorschlagen wird, kann dazu jetzt auch nicht Stellung genommen werden. Aus Sicht der FDP ist allerdings vorsorglich anzumerken, dass wir einer Ausweitung der Auslandseinsätze der Bundespolizei skeptisch gegen- überstehen. Zumindest müsste endlich ein Parlaments- vorbehalt für die Verwendung von Bundespolizeibeam- ten im Ausland eingeführt werden, wie er bei der Bundeswehr vom Deutschen Bundestag durchgesetzt worden ist. d B h h f a m d k s a f I z d a f i d f s r f S l z g D „ n S a a B s w g a d r B v w F s m s b Q (C (D Insgesamt kommt die FDP-Fraktion zu dem Ergebnis, ass nach der Veränderung der Aufgabenstellung der undespolizei Organisationsänderungen nicht von vorne- erein ausgeschlossen werden können, dass der Weg ierzu aber nur über ein offenes und transparentes Ver- ahren gehen kann, welches sowohl die betroffenen Mit- rbeiter als auch das Parlament angemessen einbezieht. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Bundesinnen- inister Wolfgang Schäuble hat eine Reform der Bun- espolizei angekündigt. Er tat dies über die Medien. Das ritisieren die Betroffenen, das kritisieren die Gewerk- chaften, das kritisieren die Grünen und das kritisiere uch ich. Diese Ankündigungspolitik via Medien ist ein- ach schlechter Stil. Dieser schlechte Stil ist auch in der Sache überflüssig. n meinen Gesprächen, die ich jüngst beim Bundespoli- eipräsidium Ost hatte, wurde ziemlich deutlich: Auch ort geht man von einem umfangreichen Reformbedarf us und es gibt auch die Bereitschaft, umfangreiche Re- ormen umzusetzen. Nun hat die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen hre Kritik in einen Antrag gegossen. Darin fordert sie ie Einsetzung einer Polizeireformkommission. Das inde ich nun wieder übertrieben, zumal man den chlechten Stil eines Ministers nicht einfach zum Besse- en kommissionieren kann. Zweitens. Die Grünen argumentieren, die Polizeire- orm muss über eine Organisationsreform hinausgehen. ie müsse sich auch neuen inhaltlichen Aufgaben stel- en. Genannt werden zum Beispiel „die zahlreichen Poli- eimissionen im Ausland“ und „Aufgabenverlagerun- en“, die sich aus dem Schengenabkommen ergeben. as alles und mehr, so Bündnis 90/Die Grünen, müsse auf solide gesetzliche Grundlagen gestellt werden“. Ge- au hier will ich einhaken und auf Innenminister chäuble zurückkommen. Der will nämlich auch mehr ls eine Organisationsreform. Er sieht die Bundespolizei ls Teil einer neuen Sicherheitsarchitektur. Wir wissen, dass die Unionsparteien weiterhin die undeswehr im Innern einsetzen wollen. Und wir wis- en, dass die Polizei zunehmend im Ausland eingesetzt ird, übrigens ohne jeden Parlamentsvorbehalt. Hier ibt es in der Tat eine Gesetzeslücke. Wir brauchen also uch für die Polizei ein Parlamentsbeteiligungsgesetz. Drittens. Aber wenn ich den Bundesinnenminister auf er Berliner Sicherheitskonferenz am 8. Dezember 2006 ichtig verstanden habe, dann schwebt ihm neben der undeswehr und neben der Bundespolizei etwas Drittes or: halb Polizei, halb Armee in einem, also eine Art eltweit agierende universelle Eingreiftruppe für alle älle. Das wiederum wäre mehr als eine Reform, die mit chlechtem Stil angekündigt wird. Und das wäre auch ehr, als Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag be- chreiben und mit einer Kommission nebst Internetportal ewerkstelligen wollen. Wir hätten es mit einer neuen ualität militärischer Innen- und Außenpolitik zu tun. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7391 (A) (C) (B) ) Dies wäre ein weiterer Schritt auf einem Weg, den Die Linke ohnehin kritisiert. Ich habe unlängst aufge- zeigt, wie die neue Sicherheitsarchitektur mit dem Grundgesetz kollidiert und damit mit der Gesell- schaftsarchitektur. Dem demokratischen Rechtsstaat wird Boden entzogen. Darum geht es, nicht nur um schlechten Stil. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bundesinnenminister Schäuble will die Bundespolizei, den früheren Bundesgrenzschutz, refor- mieren. Das ist ein gutes Vorhaben. Doch er legt gleich zu Beginn einen Fehlstart hin. Er beginnt diesen Prozess nicht mit einem Dialog, sondern mit einem geheimen Eckpunktepapier aus dem eigenen Haus. Die Reform wird so zu einem Werk von ganz oben. Richtig wäre es gewesen, Beschäftigte und Gewerk- schaften, also Praktiker und ihre Erfahrungen, in die Ent- wicklung des Konzepts einzubeziehen. Das Ergebnis ist nun eine schwere Vertrauenskrise zwischen dem Innen- Präsidien erreichen will. Mittelbehörden in diesem Be- reich müssen in der Tat zur Disposition gestellt werden. Die Zusammenfassung der Polizeiämter in Polizeidirek- tionen mit Kompetenzen aus den bisherigen Präsidien kann durchaus am Ende der Diskussion stehen. Mir greifen aber diese rein organisatorischen Ver- schiebungen zu kurz. Die Frage, was ist die Aufgabe einer Bundespolizei im föderalen Gefüge der Bundes- republik, lässt sich nicht durch eine Konzentration der Behörden allein lösen. In Deutschland ist man allzu schnell dazu übergegangen, alten Behörden neue Aufga- ben zu geben um ihr Überleben zu sichern. Kaum sind die Schlagbäume verschwunden, kontrolliert der Zoll die Schwarzarbeit. Der Bundesgrenzschutz wird umgetauft. Er nennt sich jetzt Bundespolizei. Aber was wird aktuell wirklich gebraucht, worin liegt ihr genauer Auftrag? Wir haben daher die Einrichtung einer Reformkom- mission beantragt (Drucksache 16/3704). Dieses Gre- mium mit Fachleuten aus Verwaltung, Politik und Wis- minister und den Bediensteten der Bundespolizei. Das war vermeidbar. Dieses schwere Versäumnis bei der Kommunikation kann sogar den Erfolg der Reform selbst beeinträchtigen. In der Sache sehen auch wir die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform. Ich habe auch die Gewerkschaf- ten in diesem Sinne verstanden, dass sie sich nicht zur Lobby überholter Strukturen machen. Wir Grüne haben eine Umgestaltung schon seit lan- gem gefordert. Die Entwicklung des Schengenraums macht eine Verwaltungsstruktur überflüssig, die noch auf die Kontrolle der nationalen Außengrenzen ausge- richtet war. Es reicht aber auch nicht aus, nur Behörden hin- und herzuschieben. Wir brauchen darüber hinaus auch eine grundsätzliche Neubestimmung der Aufgaben einer Bundespolizei. Dazu gehört auch der Bereich von Aus- und Fortbildung. Der Bundesinnenminister hat Recht, wenn er für die eigentliche Polizeiarbeit mehr personelle Kapazitäten durch die Straffung der Strukturen von gegenwärtig fünf s G u n A u w o k l k d n d d a p (D enschaft soll gemeinsam mit den Betroffenen und ihren ewerkschaften über grundlegende Reformen beraten nd durchdachte Vorschläge ausarbeiten. Es geht nicht ur um Strukturen und Organisation. Es muss auch die ufgabenstellung neu besprochen werden. Zu klären ist auch, wie Auslandseinsätze aussehen nd wie deren parlamentarische Kontrolle sichergestellt ird. Es kann nicht sein, das Polizeibeamte des Bundes der der Länder weniger parlamentarische Aufmerksam- eit bekommen als die Soldaten. Auch Polizeibeamte eisten einen gefährlichen Dienst, dessen Erforderlich- eit immer wieder überprüft werden muss. Dieser grundlegende Prozess einer Reform der Bun- espolizei muss transparent gestaltet werden. Er darf icht länger als geheime Chefsache am Parlament und an en Beschäftigten vorbeigehen. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss es Bundestages zu diesem Thema. Wir sollten uns auch uf eine Anhörung verständigen, um den Diskussions- rozess voranzubringen. 73. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Kollege Kauch, Sie müssen uns

    zugestehen, dass wir die Möglichkeit für Ihr Alten- und
    Pflegeheimprojekt eröffnet haben. Aber wir wollen eben
    nicht die Scheunentore öffnen.

    Zu den Militärflughäfen bzw. Bestandsflughäfen
    komme ich später. Es ist allerdings anders, als Sie ausge-
    führt haben.

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    (C (D Im Jahre 1997 hat sich der Deutsche Bundestag in eier Anhörung erstmalig mit der Novellierung des Flugärmgesetzes befasst. Lassen Sie mich deshalb mit Beriedigung feststellen, dass sich diese Koalition erneut ls handlungsfähig erwiesen hat und dass sie es gerade icht zu einem zehnten Jahrestag einer Anhörung hat ommen lassen, ohne eine Gesetzesnovelle vorzulegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir waren nun einmal zwischendurch sieben Jahre
    ang leider nicht an der Regierung.


    (Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber 16 Jahre vorher!)


    Wir haben einen Konsens zum Schutz vor Fluglärm
    icht nur zwischen den Regierungsfraktionen und den
    inisterien, sondern auch mit den Bundesländern und

    en kommunalen Spitzenverbänden hinbekommen, so-
    ass sich die Ministerpräsidenten, die sich noch vor we-
    igen Wochen gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen
    aben, heute mit Vehemenz für die Verabschiedung die-
    es Gesetzentwurfes einsetzen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie wissen, das war nicht von vornherein so. Noch in
    er ersten Lesung musste ich davor warnen, dass das Ge-
    etz am Bundesrat scheitern könnte; denn leider fühlte
    ich eine ganze Reihe von Landesregierungen bei der ur-
    prünglichen Formulierung des Gesetzentwurfes mit ih-
    en Bedenken etwas außen vor gelassen. Nun könnte
    an davon ausgehen, dass der Kompromiss dadurch er-

    ielt wurde, dass wir an dem eingebrachten Gesetzent-
    urf Abstriche gemacht haben. Mitnichten, das Gegen-

    eil ist der Fall. In jedem der neun Punkte des CDU/
    SU-SPD-Antrages, der mit dem heutigen Tag Teil des
    esetzes wird, ist eine Ausweitung des Lärmschutzes
    zw. der Rechte der Lärmbetroffenen formuliert, wie ich
    m Rahmen der Berichterstattung Punkt für Punkt nach-
    ewiesen habe. Ich möchte jetzt nur kurz einige Bei-
    piele nennen.

    Es wurde das Wesentlichkeitskriterium für den
    usbaufall am Rande der Nachtschutz- und Lärmschutz-

    one 1 auf 2 Dezibel herabgesetzt. Der Geltungsbereich
    es Fluglärmgesetzes wurde auf alle Flughäfen mit
    inien- und Pauschalreiseverkehr ausgeweitet. Die Sied-

    ungsentwicklung in den Lärmschutzzonen wurde auf
    in vernünftiges Maß begrenzt. Die Erstattungsverfahren
    ür Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen wer-
    en wesentlich vereinfacht und verkürzt. Der Bestand
    on freiwilligen Vereinbarungen zum Lärmschutz ist ge-
    ichert.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist mir
    edoch besonders wichtig: Lärmmedizinische Gutach-
    en zur Feststellung von zulässigen Lärmpegeln im Rah-
    en von luftrechtlichen Zulassungsverfahren stellten

    isher immer eine große Unwägbarkeit für alle Seiten
    ar. Durch unser Fluglärmgesetz werden die Pegelwerte
    es Gesetzes als echte Grenzwerte eingeführt, sodass
    iese zeit- und nervenaufreibenden Gutachten nicht mehr
    rforderlich sind. Allerdings werden lärmmedizinische

    7292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006


    (A) )



    (B) )


    Ulrich Petzold
    Gutachten, die sich speziellen Problemen im Rahmen
    von lufttechnischen Zulassungsverfahren widmen, auch
    weiterhin gesondert in diese Verfahren eingeführt wer-
    den können.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Unter der Maßgabe der großen Vorbehalte, die es zu
    Verhandlungsbeginn gegenüber den höheren Anforde-
    rungen des Gesetzentwurfes an die Flugplatzbetreiber
    gab, muss das in langen Verhandlungen erzielte Ergebnis
    in jedem Fall als Erfolg für den Lärmschutz gewertet
    werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Anmer-
    kungen aufgrund der Diskussionen in den letzten Tagen
    und Wochen. Da ist zum einen die Frage: Ist auf Dauer
    die Unterscheidung zwischen Bestandsflughäfen auf
    der einen Seite und neuen und ausgebauten Flughäfen
    auf der anderen Seite bei der zugemuteten Lärmbelas-
    tung haltbar? Dazu muss man rechtssystematisch bemer-
    ken, dass bei allen Verkehrsträgern bei der zulässigen
    Lärmbelastung der Anwohner eine Unterscheidung zwi-
    schen Neu- und Ausbau auf der einen Seite und Bestand
    auf der anderen Seite gemacht wird.

    Auch die unterschiedliche Behandlung von zivilen
    und militärischen Flugplätzen bei den zulässigen Schall-
    pegelwerten kann nur mit den sich wesentlich unter-
    scheidenden Bewegungszahlen in den einzelnen Tages-
    abschnitten und Wochenabschnitten gerechtfertigt
    werden.

    Auf militärischen Flugplätzen sind die Flugbewe-
    gungen stark an Dienstzeiten gebunden, die eher eine
    Abend-, Nacht- und Wochenendruhe gewährleisten. Au-
    ßerdem kann ich hier auf ein Urteil des Oberverwal-
    tungsgerichts Nordrhein-Westfalen verweisen, welches
    diese unsere Auffassung bestätigt.

    Dem Gesetzgeber ist es im Jahr 2015 unbenommen,
    diese Fragen erneut aufzugreifen; denn dann muss er un-
    ser Gesetz auf seine Wirksamkeit überprüfen. Meine
    Fraktion erwartet jedoch, dass auch in Zukunft Flug-
    platzbetreiber im Sinne des nachbarschaftlichen Frie-
    dens weiterhin freiwillige Leistungen des aktiven und
    passiven Lärmschutzes erbringen. Ganz besonders er-
    warten wir dieses bei der Erstattung von Aufwendungen
    für bauliche Schallschutzmaßnahmen und bei der Ent-
    schädigung für die Beeinträchtigung des Außenwohnbe-
    reichs im Hinblick auf die so genannten Bestandsflug-
    plätze.

    Grundsätzlich ist zu dem Gesetz anzumerken, dass es
    gegenüber dem bisher geltenden Gesetz aus dem Jahr
    1971 zu einer deutlichen Reduzierung der zulässigen
    Schallpegelwerte kommt, wie es mein Kollege
    Mühlstein schon ausgeführt hat. Zusätzlich werden flug-
    lärmbedingte Maximalpegel mit einem Häufigkeitsfak-
    tor gesetzlich eingeführt, mit denen der Tatsache Rech-
    nung getragen wird, dass insbesondere die
    Maximalpegel als besonders belästigend empfunden
    werden.

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    (C (D Die Ausweitung von ursprünglich nur einer Schutzone auf jetzt zwei Tagschutzund eine Nachtschutzone trägt der Entwicklung in der Rechtsprechung Rechung. Es ist in aller Deutlichkeit festzustellen, dass wir it den im Gesetz gefassten Schallschutzwerten insbe ondere für den Neuund Ausbaufall nicht hinter der üngsten Rechtsprechung zum Schutz vor Fluglärm zuückbleiben. ei der Außenwohnbereichsentschädigung gehen wir ogar deutlich über alles, was bisher in der Rechtspraxis xistiert, hinaus. Die Forderung einiger Fluglärmschutzverbände, im luglärmgesetz auch den aktiven Schallschutz zu reeln, läuft rechtssystematisch ins Leere. Das Fluglärmesetz bezieht sich ausdrücklich auf den so genannten assiven Schallschutz. Der so genannte aktive Schallchutz, zu dem technische Anflugregelungen, aber auch egelungen zum Flugverkehr zu festgelegten Tageszei en gehören, wird im Luftverkehrsgesetz erfasst, das ber nicht Teil dieser Gesetzesinitiative sein kann. assen Sie mich aber bitte feststellen: Es bleibt einer Geehmigungsbehörde auch nach unserer Novellierung des luglärmgesetzes im Rahmen eines luftrechtlichen Zu assungsverfahrens unbenommen, begründet höhere Anorderungen auch an den aktiven Schallschutz festzuchreiben. Dieses Gesetz ist mit Sicherheit nicht der Schlussunkt für den Schutz gegen den Fluglärm, aber es ist ein esentlicher Schritt, der deutlich mehr Rechtssicherheit ür alle Seiten schaffen wird. Lassen Sie uns diesen chritt heute gehen. Auch ich möchte noch einige Worte des Dankes loserden. Am Anfang gab es einige Irritationen. Wir haen aber dann mit dem Umweltministerium eine hervoragende Zusammenarbeit gefunden. Lieber Kollege ühlstein, ich glaube, es war ein hartes Stück Arbeit, as wir gemeinsam geleistet haben. Ich danke auch allen nderen Berichterstattern. Auch sie haben sich eingeracht, sodass wir ein Gesetz geschaffen haben, das zwar icht allen Bedenken Rechnung trägt. Aber es besteht och so weit Konsens zwischen uns, dass wir als Bunestag ein bisschen stolz auf dieses Gesetz sein können. (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Es ist ja Weihnachten!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


    Den Vorwurf – der in einigen Medien gegen das Mi-
    isterium erhoben worden ist –, dass die Luftverkehrs-
    irtschaft einen unzulässigen Einfluss auf dieses Gesetz
    enommen habe, weise ich nachdrücklich zurück. Was
    ehauptet wurde, zeugt von Unwissenheit, Ignoranz;
    an könnte fast sagen: von Böswilligkeit. Deswegen

    laube ich, dass wir hier durchaus einmal hinter diesem
    inisterium stehen können.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 7293


    (A) )



    (B) )



Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Lutz

Heilmann für Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lutz Heilmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Werte Gäste! Wir beraten heute in zweiter und dritter Le-
    sung die Novellierung des Fluglärmgesetzes. Herr Kol-
    lege Mühlstein, Sie sprachen davon, dass wir uns in der
    letzten Sitzungswoche vor Weihnachten befinden. Ich
    habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie der Mei-
    nung sind, dass dieses Fluglärmgesetz für die Anwohne-
    rinnen und Anwohner sozusagen ein Weihnachtsge-
    schenk sei. Wenn wir jetzt vor Ostern stünden, würde ich
    eher sagen, es ist ein komisches Osterei, das Sie den
    Leuten ins Osternest legen wollen.


    (Christian Carstensen [SPD]: Aber wir sind nicht vor Ostern!)


    Als Weihnachtsgeschenk würde ich das wahrlich
    nicht bezeichnen; denn ein effektiver Schutz der Anwoh-
    nerinnen und Anwohner vor Fluglärm ist mit diesem Ge-
    setz nicht möglich.


    (Christian Carstensen [SPD]: Ach!)


    Kein Flughafen – das haben Sie selbst gesagt – wird
    leise. Aktiver Lärmschutz – Fehlanzeige.

    Da muss ich auch an die FDP einmal ein paar Worte
    richten. Herr Kauch, bei der Bahn sind Sie nicht so zö-
    gerlich, für aktiven Lärmschutz zu sorgen. Warum tun
    Sie das nicht auch beim Flugverkehr?


    (Michael Kauch [FDP]: Das ist ein anderes Gesetz! Eine völlig andere Basis!)


    – Das ist ein anderes Gesetz. Dann haben Sie ja die
    Möglichkeit, dem Änderungsantrag unserer Fraktion,
    der ebenfalls vorliegt, zuzustimmen. Dann können wir
    aktiven Lärmschutz in dieses Gesetz integrieren.


    (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Das ist eine völlig andere Basis!)


    Fluglärm wird ebenso wie der Flugverkehr zunehmen
    und somit einen noch größeren Beitrag zum weltweiten
    Klimawandel leisten. Wir debattieren in diesem Hause
    momentan ja auch viel über den Klimawandel. Beim
    Thema Fluglärm können wir aktiv etwas gegen den Kli-
    mawandel tun; zumindest können wir versuchen, ihn zu
    meistern.

    Dieses Gesetz bietet allenfalls den Flughäfen Schutz
    vor den Anwohnerinnen und Anwohnern; denn diese
    werden mit Peanuts abgespeist.


    (Beifall bei der LINKEN – Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt übertreiben Sie aber!)


    Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs. Wir reden in
    diesem Hause viel davon, mehr für unsere Kinder tun zu
    müssen. Aber wenn unsere Kinder, nachdem sie bis zum
    Mittag in geschlossenen Räumen gesessen haben, am

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    (C (D achmittag, wenn sie zu Hause sind, vielleicht auf die dee kommen, im Garten zu spielen, wird ihnen durch hr Gesetz zugemutet, dass dort eine 747 über sie hinegrauscht. Damit wird ihnen das Spielen ordentlich erdorben. Doch nun noch ein paar Gedanken zu dem Gesetzenturf. Er hat eine lange Geschichte. Es gab vier rot-grüne ntwürfe, von denen jeder letztendlich schlechter war ür die Anwohnerinnen und Anwohner als sein Vorgäner. Das ist auch kein Wunder; denn – eine Frage meines ollegen Roland Claus an die Bundesregierung brachte s ans Licht und am 19. Oktober war es in einem „Monior“-Bericht in der ARD zu sehen – einige Mitarbeiter on Fraport und des Flughafens Köln sind im Verkehrsinisterium tätig, und zwar in der Abteilung, die für den lugverkehr zuständig ist. Ein Schalk, der Schlechtes daei denkt. Nun habe ich nichts gegen Lobbyarbeit. Wir alle hoen uns auf parlamentarischen Abenden Rat von Sacherständigen, von Leuten, die tiefere Kenntnisse haben ls wir. Aber die Vorgehensweise, dass Vertreter der lugwirtschaft Gesetzentwürfe schreiben, halte ich ganz infach für skandalös. Forderungen, das Gesetz komplett eu zu kodifizieren, sind nicht unbegründet. Nun zu dem Änderungsantrag der Koalition – auf den nderungsantrag meiner Fraktion komme ich gleich zu prechen –: Die Verkürzung der Fristen zur Zahlung on Erstattungen und Entschädigungen begrüßen wir. edoch sind die vorgesehenen fünf Jahre ganz einfach zu ang. Lieber Kollege Petzold, es gibt eine ganze Menge eute, die schon seit zehn, 15 oder 20 Jahren darauf war en, dass überhaupt etwas passiert. Sie jetzt noch einmal ünf Jahre warten zu lassen, wäre nicht richtig. Die Definition der baulichen Erweiterung ist in Ordung. Aber die Lex Fraport haben Sie nicht gestrichen. as wäre ein echter Fortschritt gewesen. Sie wollten mit hrem Änderungsantrag für mehr Rechtssicherheit soren. Das begrüßen wir ausdrücklich. So sollen gemäß 8 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes Grenzwerte des luglärmgesetzes beachtet werden. In der vorhergehenen Fassung hieß es aber, dass diese Werte zugrunde zu egen sind. Was ist nun die schärfere Regelung: „zu bechten“ – dann muss man nicht so genau hinschauen – der „zugrunde zu legen“? Nach unserer Meinung ist der weite Fall die schärfere Regelung. Sie haben also Ihr esetz wesentlich entschärft. Somit kann ich nur sagen: ie Änderungen, die Sie im letzten halben Jahr vorgeommen haben, reichen nicht aus. Es fehlen klare Vorgaen zur Begrenzung von Lärm und es fehlt insbesondere er aktive Lärmschutz. Nun möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte aus unerem Änderungsantrag vorstellen. Wir plädieren für die ufnahme des aktiven Lärmschutzes in das Gesetz. ir sind in diesem Lande der Gesetzgeber und wir ha en jederzeit die Möglichkeit, Gesetze so zu gestalten, ie wir es für richtig halten. – Herr Kollege Petzold, es st unhöflich, dass Sie jetzt nicht zuhören. Drehen Sie ich doch bitte um! – Wenn wir es für notwendig halten, en aktiven Lärmschutz in das Gesetz aufzunehmen, ann sollten wir das auch tun. Wir sind der Souverän und 7294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember 2006 Lutz Heilmann können eine entsprechende Maßnahme beschließen. So weit meine staatsrechtliche Bemerkung. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das brauchen wir gerade von euch!)


    (A) )


    (B) )


    Als zweiten wichtigen Punkt möchte ich noch einmal
    die Frist ansprechen. Wir fordern, dass die Frist für Er-
    stattungs- und Entschädigungsansprüche auf zwei Jahre
    verkürzt wird.

    Kollege Kauch, Sie haben richtigerweise die Privile-
    gierung der Militärflughäfen angesprochen, die wir
    genauso wie Sie für absurd und für nicht gerechtfertigt
    halten. Deswegen ist dieser Punkt in unserem Ände-
    rungsantrag enthalten. Neben der Aufnahme des aktiven
    Lärmschutzes wäre die Ablehnung der Privilegierung
    der Militärflughäfen der zweite Grund für Sie, unserem
    Änderungsantrag zuzustimmen. Wir kommen uns also
    relativ nahe.


    (Lachen des Abg. Michael Kauch [FDP])


    Des Weiteren fordern wir, die Grenzwerte zu senken.
    Denn die Grenzwerte, die Sie in dieses Gesetz hineinge-
    schrieben haben, richten sich beileibe nicht an den aktu-
    ellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung aus. Sie
    müssen gesenkt werden; so können sie nicht bleiben.

    Der letzte Punkt, den ich nennen will, ist die Berichts-
    pflicht der Bundesregierung. Da die Forschung schnell
    voranschreitet, fordern wir, dass die Bundesregierung
    alle fünf Jahre und nicht alle zehn Jahre Bericht erstatten
    muss.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unse-
    rem Änderungsantrag zuzustimmen. Denn nur so kön-
    nen wir den Anwohnerinnen und Anwohnern einen ef-
    fektiven Lärmschutz gewährleisten. Ansonsten könnten
    wir das alte Fluglärmgesetz beibehalten, frei nach dem
    shakespeareschen Motto: Viel Lärm um nichts.

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche ein
    frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.


    (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])