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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/71 des Terrorismusbekämpfungsgeset- zes (Terrorismusbekämpfungser- gänzungsgesetz) (Drucksachen 16/2921, 16/3642, 16/3646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion der LIN- KEN: Erhaltung des Trennungsge- bots – keine Errichtung gemeinsa- mer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bun- des und der Länder – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Anti-Ter- ror-Gesetze – Zeitliche Befristung beibehalten und Rechtsschutz der Betroffenen verbessern (Drucksachen 16/2624, 16/2071, 16/2671, 16/2072, 16/2081, 16/3642) . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ 7091 B 7091 D 7092 B 7093 C 7095 A 7097 B Deutscher B Stenografisch 71. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Heinz Riesenhuber . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibe- hörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Ge- meinsame-Dateien-Gesetz) (Drucksachen 16/2950, 16/3292, 16/3642, 16/3646) . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Ergänzung 7091 A 7091 B (Köln), Silke Stokar von Neuforn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: undestag er Bericht ung . Dezember 2006 t : Schaffung einer gesetzlichen Grund- lage für die Anti-Terror-Dateien un- ter Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Evaluie- rung des Terrorismusbekämpfungs- gesetzes präziser gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Silke Stokar von Neuforn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bessere Evaluierung der Anti-Ter- ror-Gesetze DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . 7099 A 7100 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Christel Riemann-Hanewinckel, Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Sascha Raabe, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Welt-Aids-Tag 1. Dezember 2006 – Die besondere Verantwortung für Entwicklungsländer unterstreichen (Drucksache 16/3610) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Jens Spahn, Annette Widmann-Mauz, Peter Albach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Peter Friedrich, Elke Ferner, Dr. Carola Reimann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Be- kämpfung von HIV/Aids in Deutsch- land (Drucksache 16/3615) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Detlef Parr, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Missfallen an der südafri- kanischen Aids-Politik betonen und weitere deutsche Entwicklungszusam- menarbeit an Bedingungen knüpfen (Drucksache 16/3097) . . . . . . . . . . . . . . . . d e D D S M U R D J V J C T a b i 7101 A 7102 A 7103 D 7104 D 7105 D 7106 B 7108 A 7108 D 7109 B 7110 A 7111 B 7111 D 7113 A 7113 A 7113 B ) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsam gegen Aids – Verantwortung und Solidarität stärken (Drucksache 16/3616) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Südsudan beim Wieder- aufbau unterstützen und vor AIDS be- wahren (Drucksachen 16/586, 16/2364) . . . . . . . . r. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . agesordnungspunkt 28: ) Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft – Ratspräsi- dentschaft für eine zukunftsfähige EU nutzen (Drucksache 16/3327) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die deutsche EU- Ratspräsidentschaft 2007 zur Reform der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union nutzen (Drucksache 16/2833) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 7113 C 7113 C 7113 D 7115 B 7116 A 7116 D 7118 C 7119 D 7121 A 7121 B 7123 A 7124 D 7125 B 7126 A 7127 B 7127 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 III Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Justizpolitische Agenda für die deutsche EU-Ratspräsi- dentschaft 2007 (Drucksache 16/3622) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (Drucksachen 16/3269, 16/3677, 16/3678) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz- buch und des Finanzausgleichsgeset- zes (Drucksachen 16/3572, 16/3677, 16/3678) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezie- herinnen und Bezieher von Arbeitslo- sengeld II (Drucksachen 16/3302, 16/3677) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen (Drucksache 16/3137) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . M D D J T A K A A s ( N A L A Z – – ( M K A J K M F A Z d w S K 7127 C 7127 D 7129 A 7130 B 7131 D 7131 D 7133 B 7135 B 7135 B 7135 C 7136 A 7136 B onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ntrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, ornelia Möller, Cornelia Hirsch, weiterer bgeordneter und der Fraktion der LINKEN: usbildungsplatzlücke schließen – Vor- chlag des DGB aufgreifen Drucksache 16/3540) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht: Bun- desweite Mindeststandards für angemes- senen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeits- losengeld II Tagesordnungspunkt 29 a und b) ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: National bedeutsames Kulturgut irksam schützen (Tagesordnungspunkt 30) teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . atrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7137 B 7138 C 7139 B 7140 B 7141 C 7141 D 7143 A 7144 B 7144 D 7145 C 7146 B 7147 B 7148 A 7148 D 7150 A 7151 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ausbildungsplatzlücke schlie- ßen – Vorschlag des DGB aufgreifen (Tages- ordnungspunkt 31) Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7151 D 7154 A 7154 D 7156 A 7156 C 7157 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7091 (A) ) (B) ) 71. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Anlage 4 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7143 (A) ) (B) ) Heil, Hubertus SPD 01.12.2006 Röspel, René SPD 01.12.2006 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 Reinke, Elke DIE LINKE 01.12.2006 Röring, Johannes CDU/CSU 01.12.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 01.12.2006 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 Andres, Gerd SPD 01.12.2006 Binder, Karin DIE LINKE 01.12.2006 von Bismarck, Carl Eduard CDU/CSU 01.12.2006 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 01.12.2006 Blumentritt, Volker SPD 01.12.2006 Bollen, Clemens SPD 01.12.2006 Brähmig, Klaus CDU/CSU 01.12.2006 Brand, Michael CDU/CSU 01.12.2006 Bülow, Marco SPD 01.12.2006 Dagdelen, Sevim DIE LINKE 01.12.2006 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 01.12.2006 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 01.12.2006 Eichel, Hans SPD 01.12.2006 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 01.12.2006 Friedhoff, Paul K. FDP 01.12.2006 Fritz, Erich G. CDU/CSU 01.12.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 01.12.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 01.12.2006 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 01.12.2006 Glos, Michael CDU/CSU 01.12.2006 H H H H H I J D D K K L M M M M M M N P P R A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten eilmann, Lutz DIE LINKE 01.12.2006 ilsberg, Stephan SPD 01.12.2006 inz (Essen), Petra SPD 01.12.2006 off, Elke FDP 01.12.2006 oppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 rber, Brunhilde SPD 01.12.2006 elpke, Ulla DIE LINKE 01.12.2006 r. Jung, Franz Josef CDU/CSU 01.12.2006 r. Kofler, Bärbel SPD 01.12.2006 uhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 unert, Katrin DIE LINKE 01.12.2006 ips, Patricia CDU/CSU 01.12.2006 attheis, Hilde SPD 01.12.2006 eckel, Markus SPD 01.12.2006 eierhofer, Horst FDP 01.12.2006 erten, Ulrike SPD 01.12.2006 öller, Kornelia DIE LINKE 01.12.2006 üntefering, Franz SPD 01.12.2006 ouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 flug, Johannes SPD 01.12.2006 ronold, Florian SPD 01.12.2006 eiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 01.12.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 7144 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes – Beschlussempfehlung und Bericht: Bundes- weite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Beziehe- rinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Tagesordnungspunkt 29 a und b) Max Straubinger (CDU/CSU): Wir behandeln heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichgesetzes. Dieser beschäftigt sich mit dem Anteil der Bundesbeteiligung an den Kosten der K s d t l d L H 2 ( g a w 4 d J B E d e K e d w g z s e f d d g B k i z R l s r s k c I G m E L d 4 s v Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 Dr. Scheer, Hermann SPD 01.12.2006 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 01.12.2006 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 01.12.2006 Spanier, Wolfgang SPD 01.12.2006 Dr. Staffelt, Ditmar SPD 01.12.2006 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 01.12.2006 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 Thiele, Carl-Ludwig FDP 01.12.2006 Toncar, Florian FDP 01.12.2006 Voßhoff, Andrea Astrid CDU/CSU 01.12.2006 Dr. Westerwelle, Guido FDP 01.12.2006 Wissmann, Matthias CDU/CSU 01.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2006 Zeil, Martin FDP 01.12.2006 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 01.12.2006 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D ommunen für Unterkunft und Heizung bei der Grund- icherung für Arbeitsuchende. Das Gesetz ist ein weiterer eindrucksvoller Beweis afür, dass diese Bundesregierung sich ihrer Verantwor- ung gegenüber den Kommunen bewusst ist. Schon im etzten Jahr war es ein besonderes Anliegen der CSU, ass ein fairer Ausgleich zwischen Bund einerseits und ändern und Kommunen andererseits für die durch artz IV entstandenen Kosten geschaffen wird. Auch für 007 ist es uns gelungen, den gesetzlichen Vorgaben § 46 SGB II) in angemessener Weise Rechnung zu tra- en. Statt der ursprünglich im Bundeshaushalt 2007 ver- nschlagten 2 Milliarden Euro, die zu niedrig angesetzt aren, haben wir es geschafft, dass der Bund sich mit ,3 Milliarden Euro auch 2007 in adäquater Weise an en Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt. Noch wichtiger ist aber, dass wir über das nächste ahr hinaus Planungssicherheit für Kommunen und und geschaffen haben. Durch die Anknüpfung an die ntwicklung der Bedarfsgemeinschaften auf Grundlage er – schon bisher – von der Bundesagentur für Arbeit rstellten Statistik wird zukünftigen Entwicklungen der ostensituation in gerechter und unbürokratischer Weise ntsprochen. Lassen Sie mich nun noch ein paar Sätze zum Antrag er Linken, der hier mitbehandelt wird, verlieren. Sie ollen in zahlreichen Fällen von einer Prüfung der An- emessenheit des Wohnraums abweichen – sowohl in eitlicher wie in personeller Hinsicht. Der Antrag reiht ich in die zahlreichen Bestrebungen der Linken hin zu iner staatlichen Rundumversorgung von Hartz IV-Emp- ängern auf Kosten der übrigen Bürger nahtlos ein. Wie- er einmal lassen Sie die Finanzierung völlig offen. Auf iese Weise würden Sie die Situation der Hilfebedürfti- en weiter verfestigen und diese Menschen dauerhaft zu ittstellern beim Staat machen. Sie fördern Abhängig- eit statt Unabhängigkeit. Dies passt zu Ihrer Partei und st im höchsten Maße unsozial. Im Übrigen darf ich Sie ur Angemessenheit des Wohnraums auf die neueste echtsprechung des Bundessozialgerichts verweisen. Im Gegensatz zum Antrag der Linken, den wir natür- ich ablehnen, schafft unser Gesetzentwurf Planungs- icherheit in der Zukunft und gibt den Kommunen aus- eichende Finanzmittel an die Hand, um ihrer ozialpolitischen Aufgabe zur Bereitstellung von Unter- unft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsu- hende nachzukommen. Ich bitte Sie daher dafür um hre Zustimmung. Karl Schiewerling (CDU/CSU): Der vorliegende esetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den kom- unalen Kosten für Wohn- und Heizkosten für ALG-II- mpfänger ist ein sehr fairer Kompromiss: für Bund, änder und Kommunen. Die harten Zahlen beweisen: Für seine Beteiligung an en Kosten der Unterkunft wird der Bund nächstes Jahr ,3 Milliarden Euro an Länder und Kommunen überwei- en. Diese Summe ist immerhin mehr als das Doppelte on dem, was der Regierungsentwurf zum Bundeshaus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7145 (A) ) (B) ) halt ursprünglich dafür vorgesehen hatte. Der Bund hat also die Notwendigkeit zum Aufstocken eingesehen. Er verhält sich fair gegenüber den Kommunen und zeigt seine Verlässlichkeit. Der Bund hält seinen Teil der be- stehenden Zusagen vollends ein. Wir kommen mit dieser Summe unserer Pflicht und Verpflichtung redlich nach, wie es damals bei der Arbeitsmarktreform festgelegt worden war: Die Kommunen werden um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und Heizkosten ent- lastet. Genau diese Verpflichtung erfüllen wir hier und heute, auch wenn mancher Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden nach noch mehr Geld und noch mehr Bundesbeteiligung ruft. Nun ist es nur fair, wenn auch der Bund die Frage an die Kommunen stellen darf, wie es denn um die Einhal- tung ihrer Zusagen steht. Ich kann in diesem Zusammen- hang nur eindringlich daran appellieren, dass die Kom- munen ernst machen mit ihren zugesagten Aktivitäten für die Kinderbetreuung. 1,5 Milliarden wollten die Kommunen investieren – ich hoffe, dass sie das auch tun werden. Familienpolitik von Bund, Länder und Gemein- den muss niemanden greifen, sonst verfehlt sie ihr Ziel. Dieses Gesetz ist in besonderer Weise fair gegenüber Bundesländern wie Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz. Bei ihnen wäre es bei einer einheitlichen Beteili- gung des Bundes von 31,8 Prozent zu den bekannten „horizontalen Verwerfungen“ gekommen. An der bun- desweiten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro hätten dann vor allem Kommunen aus diesen beiden Bundes- ländern nicht angemessen partizipieren können. Aus die- sem Grund wird ein horizontaler Ausgleich unter den Ländern geschaffen. Durch das einstimmige Votum im Bundesrat wird die Bundesbeteiligung für Baden- Württemberg auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41 ,2 Prozent erhöht. Gleichzeitig haben sich die an- deren 14 Länder auf eine Bundesbeteiligung in Höhe von 31,2 Prozent geeinigt. Ich halte diese einstimme Entscheidung des Bundesrates für bemerkenswert. Von echter Fairness ist auch der Blick in die Zukunft geprägt: Ab 2008 entscheidet über die Höhe des Bundes- anteils der echte Bedarf in den Kommunen. Mehr Bedarfsgemeinschaften bedeuten einen höheren Bundes- zuschuss und umgekehrt. Insgesamt ist diese Verläss- lichkeit untereinander elementar wichtig. Denn nur ge- meinsam können wir die eigentliche Herausforderung, die Beseitigung von Arbeitslosigkeit – insbesondere bei Langzeitarbeitslosigkeit – meistern. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigen erneut die aktuellen Arbeits- marktzahlen: Die positive Entwicklung der vergangenen Monate hat sich fortgesetzt. Der Konjunkturaufschwung hat die Zahl der Arbeitslosen unter die 4-Millionen- Marke sinken lassen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es 536 000 Arbeitslose weniger. Die Quote liegt bei 9,6 Pro- zent. Zu unserer großen Freude schaffen nicht nur Men- schen aus dem Bereich des SGB III den Sprung aus der Arbeitslosigkeit, sondern vermehrt auch Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitslose. Allerdings: Nicht alle profitieren von diesem positi- ven Trend. In großen Teilen Ostdeutschlands und in eini- g b b t n u v n s d l H w d s S z Z S Z e d P H ü w d E D g k H B w E n z t h P B s T d t d I d (C (D en Gebieten im Westen gestaltet sich der Arbeitsmarkt esonders schwierig. Besonders strukturschwache Ge- iete leiden unter Abwanderung, ganze Landstriche blu- en aus. Auch diesen strukturschwachen Gebieten, in de- en mehr als 20 Prozent der Menschen arbeitslos sind nd mehr als 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen on Sozialhilfe leben, müssen wir ein verlässlicher Part- er sein. Wie es insgesamt mit der Organisation unserer Grund- icherung weitergeht, bleibt spannend. Wir warten auf as Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dem SGB II iegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Integration der ilfebedürftigen vor Ort gelöst werden muss. Die Verant- ortung liegt bei den Kommunen vor Ort. Können Sie as allein nicht schultern, haben sie Anrecht auf Unter- tützung vonseiten des Bundes und der Länder. Das ist ubsidiarität. Das Prinzip der Subsidiarität muss auch Maßstab der ukünftigen Zusammenarbeit innerhalb des SGB II sein. entrale Vorgaben müssen deutlich reduziert werden. tattdessen müssen gemeinsam formulierte überprüfbare iele, die den vorhandenen Strukturen Rechnung tragen, rarbeitet werden. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetz zu. Angelika Krüger-Leißner (SPD): Ich glaube, bei en Kosten der Unterkunft brauchen wir vor allem eines: lanungssicherheit für die Kommunen. Das jährliche in und Her bei den Verhandlungen, die Streitigkeiten ber die unterschiedliche Zahlenbasis, die jede Seite ver- endet, und die damit verbundenen Unsicherheiten bei en Haushaltsaufstellungen der Kommunen müssen ein nde haben. Staatssekretär Thönnes hat schon darauf hingewiesen: er Bund hat den Kommunen ein großzügiges Angebot emacht. Er ist ihren Forderungen sehr weit entgegenge- ommen. Das sage ich auch angesichts der zusätzlichen aushaltsbelastung von 2,3 Milliarden Euro für den und, die alles andere als unwesentlich ist. Mit der Bundesbeteiligung von 31,8 Prozent sichern ir, dass alle Länder entlastet werden. Zugegeben: Die ntlastung ist von Land zu Land unterschiedlich; je achdem, wie hoch die Anzahl der Sozialhilfeempfänger uvor war. Aber die Bundesbeteiligung bei allen prozen- ual gleichzusetzen ist eine faire Lösung. Dass der Bund sich darüber hinaus nun bereit erklärt at, die Länder Baden-Württemberg und Rheinland- falz zusätzlich zu entlasten, zeigt noch einmal, dass die undesregierung sehr an einer einvernehmlichen Lö- ung interessiert ist. Dass die anderen Länder dafür bereit sind, auf einen eil der Bundesbeteiligung zu verzichten, zeigt mir wie- erum, dass die Entlastung durch die erhöhte Bundesbe- eiligung offenbar doch nicht so schlecht ausfällt, wie ie Länder und Kommunen immer wieder bemängeln, ch hatte bei den Stellungnahmen der Spitzenverbände in er Anhörung zuvor anderes vernommen. 7146 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Ich sage ganz ehrlich: Verstehen tue ich diesen Vor- schlag nicht. Aber wenn die Länder das so wollen, wenn die meisten sogar bereit sind, auf Geld zu verzichten, dann werden wir uns dem nicht entgegenstellen. Ich freue mich aber, dass es hier zu einer Einigung gekom- men ist. Am Wichtigsten ist jedoch, dass nun der Prozess der Umsetzung reibungslos laufen kann. Das ist auch zual- lererst für die Hilfebedürftigen von großer Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang war es mir besonders wichtig, dass der Ausgleich Ost durch die Sonderbe- darfsabgabe bei den KdU bis 2010 verlängert wurde. Nur durch die Solidarität aller 16 Länder ist es möglich, die Sonderbelastung der ostdeutschen Länder durch den hohen Anteil ehemaliger Arbeitslosenhilfeempfänger zu kompensieren. Die Forderung der Kommunen allerdings, die künf- tige Entwicklung der Bundesbeteiligung nicht an den Bedarfsgemeinschaften zu messen, sondern an den tat- sächlichen Ausgaben, ist absolut kontraproduktiv. Wür- den wir das, so wie der Bundesrat es gefordert hat, um- setzen, würde der Bund das komplette Risiko bei der Kostenentwicklung tragen. Und das kann nicht sein! Die Kommunen stehen in der Verantwortung vor Ort, dass faire und gerechte – aber auch angemessene – Un- terkunftskosten bezahlt werden. Das klappt in der Regel auch sehr gut, weswegen ich den vorliegenden Gesetz- entwurf der Linken für nicht sachgemäß halte. Wenn der Bund aber das gesamte Risiko trägt, wird letztlich das Interesse schwinden, die Kosten im Rahmen zu halten. Außerdem ist die Zahl der Bedarfsgemein- schaften eine valide Grundlage und für die Bürgerinnen und Bürger transparent. Wir bleiben bei der Orientierung an den Bedarfsge- meinschaften. Dann haben auch Länder und Kommunen ein vitales Interesse daran, die Anzahl der Bedarfsge- meinschaften zu senken. Im Klartext heißt das: Wir müs- sen gemeinsam für einen nachhaltigen Abbau der Lang- zeitarbeitslosigkeit kämpfen. Dieses Ziel sollten wir immer im Auge behalten. Es besteht kein Zweifel daran, dass die heutige Ent- scheidung für die Kommunen von großer Bedeutung ist. Sie schafft mittelfristige Planungssicherheit und gibt den finanziellen Rahmen für weitere wichtige Aufgaben, wie den Ausbau der Kinderbetreuung. Ich bin sicher, dass Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit den zu- sätzlichen Geldern hier besondere Anstrengungen leisten werden. Daher sollten wir alle diesem Gesetzentwurf zu- stimmen und einen immer wiederkehrenden Streit zwi- schen Bund, Ländern und Kommunen für die nächsten Jahre beenden. Jörg Rohde (FDP): Heute befinden wir über eine Fortschreibung des Gesetzes zur Kostenverteilung der KdU, der Kosten der Unterkunft. Wenn wir den Gesetz- entwurf von Union und SPD genau prüfen – und dies ha- ben wir in der FDP-Fraktion natürlich gründlich getan –, d P w d i u g P l d d p s s 4 ß s z l n d B t s s i a l ü v b g m F a d a h Z d K s m n g l i f I g m g A (C (D ann können wir einige gute und einige schwache unkte finden. Fangen wir mit den positiven Punkten an. Endlich erden Konsequenzen daraus gezogen, dass sich die von er faktisch großen Koalition im Vermittlungsverfahren m Dezember 2003 beschlossene Revisionsklausel als ndurchführbar erwiesen hat. Dies hat wiederholt dazu eführt, dass die Kommunen erst kurz vor Jahresende lanungssicherheit bekamen und das weitgehend losge- öst von deren tatsächlichen Belastungen, sondern durch ie Verständigung auf eine quotale Bundesbeteiligung an en Kosten der Unterkunft. Jetzt soll die jährliche An- assung durch eine Formel vereinfacht werden. Soweit o gut. Wir erkennen auch an, dass gegenüber dem ur- prünglichen Haushaltsansatz von 2 Milliarden Euro nun ,3 Milliarden Euro vom Bund an die Kommunen flie- en sollen. Das war das Ergebnis eines Verhandlungskompromis- es zwischen Bund und Ländern und hier kann ich dann um ersten Teil unserer Kritik überleiten. Die kommuna- en Spitzenverbände haben bereits vor Wochen errech- et, dass eigentlich 5,8 Milliarden Euro als Kostenanteil es Bundes an den KdU notwendig wären. Hier haben und und Länder wieder einmal eine Verabredung zulas- en Dritter getroffen. Das können wir nicht einfach so hinnehmen. Die FDP teht zu der Zusage, die Kommunen im Rahmen der Zu- ammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe um nsgesamt 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Jetzt bleibt lso nach Berechnung der Kommunen und Länder mög- icherweise nur noch 1 Milliarde Euro an Entlastungen brig. Sie wird nicht gleichmäßig an die Kommunen erteilt, sondern einige erhalten viel und andere zahlen ei diesem Verfahren drauf. Ihr Gesetz ist hier sehr un- erecht, meine Damen und Herren von der Koalition. Jetzt komme ich noch einmal auf die Berechnungsfor- el für die zukünftige Kostenverteilung zurück. Ihre ormel baut auf der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften uf. In der Anhörung letzte Woche haben wir gehört, ass die Kommunen die tatsächlich entstehenden Kosten ls maßgebende Berechnungsgrundlage für gerechter alten. Ich möchte Ihnen kurz einige Beispiele nennen: um Ersten ist es sicher nachzuvollziehen, dass eine Be- arfsgemeinschaft mit zum Beispiel neun Personen mehr osten verursacht, als ein Single. Zum Zweiten wissen Sie sicher aus Ihren Wahlkrei- en, dass es sehr unterschiedliche Fälle gibt. So muss bei ir im Wahlkreis der Landkreis Erlangen-Höchstadt für ur fünf Familien circa 42 000 Euro jedes Jahr aufbrin- en. Hier einfach nur die Bedarfsgemeinschaften zu zäh- en ist nicht fair. Zum Dritten möchte ich an die BAföG-Empfänger er- nnern, deren Unterkunftskosten ab dem 1. Januar eben- alls von den Kommunen mitfinanziert werden müssen. n der Anhörung haben wir gehört, dass die Studenten ar keine Bedarfsgemeinschaften bilden, da Sie ja zu- eist jünger als 25 Jahre sind. Bei diesem Beispiel stei- en die Ausgaben für die Kommunen also, obwohl die nzahl der gezählten Bedarfsgemeinschaften konstant Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7147 (A) ) (B) ) bleibt. Auch hier geht der Bund nicht fair mit den Kom- munen um. Zum Vierten und Letzten möchte ich festhalten, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sich auch unab- hängig von der Anzahl der in den Arbeitsmarkt integrier- ten Langzeitarbeitslosen verändern kann. Wir haben im Ausschuss bereits festgestellt, dass die Anzahl der Be- darfsgemeinschaften sinkt, wenn sich Hilfeempfänger zusammenschließen und zum Beispiel heiraten. Im Ge- genzug kann bei Scheidungen die Anzahl der Bedarfs- gemeinschaften steigen. Des Weiteren könnte die Defini- tion der Zählweise bei der Ermittlung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften durch uns als Gesetzgeber geän- dert werden. Wie Sie sehen, gibt es zu viele Stellschrauben und Pa- rameter, die Einfluss auf die Anzahl der Bedarfsgemein- schaften haben, ohne dass sich dabei die Kostenbelas- tung für die Kommunen entsprechend verändert. So ist eine echte Planungssicherheit für die Kommunen trotz langfristiger Festlegung einer Formel wieder nicht gege- ben. Wenigstens eine Bemerkung möchte ich zum Antrag der Linksfraktion machen: Sie bleiben die Antwort schuldig, wer Ihre Wünsche bezahlen soll. Wäre es der Bund, bitte ich vor der Diskussion um einen Deckungs- vorschlag. Sollten Sie an die Kommunen gedacht haben, so erinnere ich Sie an die Föderalismusreform; wir wol- len doch keine Gesetze mit neuen Kostenbelastungen für die Kommunen diskutieren. Die FDP lehnt daher den Antrag der Linken ab. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass es zwar gut ist, dass die Kommunen mehr Geld erhalten als ur- sprünglich befürchtet, die FDP kann dem Gesetz aber nicht zustimmen, vor allem da die vorgesehene Anpas- sungsklausel sich nicht an den tatsächlichen Kosten aufseiten der Kommunen orientiert. Daher wird sich die FDP-Fraktion bei diesem Gesetzesvorhaben der Stimme enthalten. Katja Kipping (DIE LINKE): Den Job zu verlieren, auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein, dass ist schon schlimm genug. Wenn dann noch der Auszug aus der alten Wohnung erzwungen wird, dann stellt das eine besondere Katastrophe dar. Ist doch mit dem Wohnungs- wechsel in einer billigeren Wohnung auch oft die Tren- nung vom sozialen Umfeld verbunden. Besonders hart trifft dies Kinder, die für die die Arbeitslosigkeit der El- tern einhergeht mit dem Wechsel in eine andere Schule und der Trennung von Spielkameraden. Verschärfend kommt hinzu, dass für jemanden, der von Arbeitslosen- geld II leben muss, der Erwerb von Fahrkarten oft zum Luxus wird. Insofern sollten die Kommunen sehr sensi- bel sein bei der Festlegung der angemessenen Wohnkos- ten. Die Fraktion Die Linke schlägt vor, bundesweit Mindeststandards für die angemessenen Wohnkosten festzulegen. Dabei handelt es sich nicht um quantitative Mindeststandards. Wir wollen natürlich nicht bundes- weit die gleiche Höhe, dafür sind die Mietkosten regio- nal viel zu unterschiedlich. Uns geht es um qualitative Standards. So sieht unser Antrag beispielsweise vor, dass M A F z n i s c s s i f f k h U l n v w d K b l A r b s U s D d u H l d z d H H d v d d n m d a A L w G a s r g d f z (C (D enschen mit Behinderung und über 60-Jährige und lleinerziehende mit mindestens zwei Kindern auf jeden all in ihrer bisherigen Wohnung bleiben können. Um- üge bedeuten immer einem Aufwand, für diese Perso- engruppen aber einen besonders großen, der oft nicht m Verhältnis zu den Einsparungen für die Kommunen teht. Zudem schlagen wir vor, dass vor einem mögli- hen Wohnungswechsel für jeden Einzelfall eine Wirt- chaftlichkeitsprüfung zu erstellen ist. Mit einem Umzug ind viele Kosten verbunden: die Schönheitsreparaturen n der alten Wohnung, die Transportkosten, die Kaution ür die neuen Wohnung etc, etc. Wenn die Mietkosten ür die neue Wohnung nur ein bisschen niedriger sind, ann es passieren, dass die umzugsbedingten Kosten hö- er sind als die Einsparungen bei der Miete. Wenn ein mzug also in der Bilanz noch nicht einmal wirtschaft- ich ist, dann sollte man die Menschen nun wahrlich icht noch dazu bringen, ihr gewohntes Lebensumfeld erlassen zu müssen. Üblicherweise verweisen Sie ja zu gern darauf, dass ir in Berlin mitregieren. In den bisherigen Ausschuss- ebatten ist dieser Hinweis diesmal ausgeblieben. önnte es vielleicht daran liegen, dass die Ausführungs- estimmung Wohnen in Berlin für die Betroffenen deut- iche Vorteile bringt. Die Standards, die wir in unserem ntrag fordern, sind in Berlin vom rot-roten Senat be- eits umgesetzt worden. Im Ergebnis dieser Regelungen ekamen in Berlin nur 1,8 Prozent der Bedarfsgemein- chaften die Aufforderung, ihre Wohnkosten zu senken. nd nur 0,03 Prozent, das sind rund 100 Bedarfsgemein- chaften, mussten aus Kostengründen umziehen. Was ie Linke vorschlägt, ist also in Berlin Realität. Außer- em wird unser Antrag vom DGB und vom Mieterbund nterstützt. Sie können ihm also getrost zustimmen. Als artz IV eingeführt wurde, hieß es, die Kommunen sol- en dadurch um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden, ie sie dann in Kinderbetreuung investieren können. In- wischen geht es vielen Kommunen nur noch darum, ass wenigstens die Haushaltsdefizite, die durch artz IV entstehen, sich in Grenzen halten. Vor diesem intergrund ist es für mich völlig unverständlich, wie ie Bundesregierung ernsthaft im 1. Haushaltsentwurf orschlagen konnte, den Bundeszuschuss zu den Kosten er Unterkunft zu halbieren. Herr Müntefering hat ernsthaft vorgeschlagen, dass er Bund künftig nur 15,5 Prozent der Kosten über- immt. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass der Bund ehr als 31 Prozent übernimmt. Das ist zwar noch nicht ie Summe, die die Kommunen für erforderlich halten, ber immerhin das Doppelte von dem ursprünglichen nsatz. Ohne den Widerstand der Kommunen und der inksfraktion im Bundestag wäre diese Verdopplung ohl nicht zustande gekommen. Die Geschichte dieses esetzentwurfes zeigt also, dass es sich lohnt, sich nicht lles von der Bundesregierung gefallen zu lassen und ich zu wehren! Um den alljährlichen Verhandlungsma- athon um die Höhe des Bundeszuschusses zu be- renzen, wollen Sie eine Gleitklausel einführen. Nun, arüber kann man reden. Völlig indiskutabel ist jedoch ür mich, dass Sie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um Indikator erheben. Die Sachverständigenanhörung 7148 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) hat eindeutig ergeben, dass die Zahl der Bedarfsgemein- schaften eben kein geeigneter Indikator für die tatsächli- chen Kosten ist. So wird die entscheidende Kostenexplo- sion im Bereich der Energiekosten stattfinden. Alle Sachverständigen außer dem Vertreter der Bundesagen- tur sprachen sich gegen Ihr Vorhaben aus. Und den Ver- treter der Arbeitgeber musste die die CDU eine positive Aussage zu diesem Vorhaben geradezu abbetteln. Kein Wunder, dass dann der so genötigte Sachverständige keine wirklich plausible Begründung dazu liefern konnte. Wenn Sie eine Gleitklausel wollen, dann orientieren Sie sich nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaft, son- dern an den tatsächlichen Kosten. Meine Damen und Herren von der CDU, wenn es Ihnen auch nur ein klein bisschen ernst ist mit ihrem Dresdner Parteitagsbe- schluss zur besseren Kinderbetreuung, dann sorgen Sie dafür, dass die Kommunen auch finanziell dazu in die Lage versetzt werden. Die Erhöhung des Bundeszu- schusses zu den Kosten der Unterkunft wäre ein erster Schritt dazu. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir debattieren hier leider erneut ein Gesetz, das in einem sehr zweifelhaften Eilverfahren durch die Gremien des Deutschen Bundestages gebracht wurde. Ich möchte es als ein weiteres „47,5-Stunden-Gesetz“ bezeichnen, mehr Zeit wurde uns Parlamentariern nämlich nicht zu Debatte und Reflexion gelassen. Dass so qualitativ nur sehr fragwürdige Ergebnisse entstehen, wird hier erneut deutlich. Mit dem Gesetzentwurf soll gesichert werden, dass sich der Bund in 2007 und in den Folgejahre an den Kos- ten der Unterkunft – KdU – ALG-II-Bezieher beteiligt, um somit die zugesicherte Entlastung der Kommunen si- cherzustellen. Durch die Bundesbeteiligung soll erreicht werden, dass die Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich im Vergleich zur Situation von vor Hartz IV entlastet werden. Dafür stellt der Bund in diesem Jahr ins- gesamt 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. So weit, so gut. Bis dahin unterstützen auch wir diese gesetzliche Re- gelung. Welche Argumente dann aber in den Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundesregierung die Regie- rungskoalitionen dazu gebracht haben, mit entsprechen- den Änderungsanträgen fünf Minuten vor der gestrigen Ausschusssitzung, die gesamte Finanzarchitektur zwi- schen Bund und Ländern aus den Angeln zu heben, ist mir unerklärlich. Im Bundesrat forderten insbesondere die Bundeslän- der Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen hö- heren Anteil, da sie ihre Belastungen nicht angemessen berücksichtigt sahen. Ursprünglich war auch das Bun- desland Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, gegen den vereinbarten Verteilungsschlüssel vorzugehen, aber offenbar hat sich der dortige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in den letzten Wochen lieber in andere Ausei- nandersetzungen eingemischt und die Interessen seines Landes nicht so wirkungsvoll vertreten, wie seine Kolle- g W h W P S 1 z d h i W t B d l z s v S s l w g d b t s n z u g d s h z M r i K g M t B A 1 d s m m G d t (C (D en Ministerpräsidenten aus Rheinland-Pfalz und Baden- ürttemberg. Diese jedenfalls forderten, das Gesetz da- in gehend zu ändern, dass der Bundesanteil für Baden- ürttemberg auf 35,2 Prozent und der für Rheinland- falz auf 41,2 Prozent erhöht wird. Im Gegenzug – so die tellungnahme des Bundesrates – sollen die übrigen 4 Bundesländer statt der politisch vereinbarten 31,8 Pro- ent nur 31,2 Prozent Bundesbeteiligung an den Kosten er Unterkunft erhalten. Diese Bundesratsentscheidung at auf dem Wege eines Änderungsantrags in einer leider nzwischen üblichen „Nacht-und-Nebel-Aktion“ den eg in den hier zu beratenden Gesetzentwurf gefunden. Meine Damen und Herren von der Regierungskoali- ion, scheinbar ist weder Ihnen noch den Kollegen im undesrat aufgefallen, dass nach einer solchen Regelung er Bund mit einem Geldleistungsgesetz an unterschied- iche Bundesländer unterschiedlich hohe Geldleistungen ahlt. Dieses Auszahlungsverfahren ist meiner Auffas- ung nach nicht mit dem Grundgesetz Art. 104 a, Abs. 3 ereinbar. In Art. 104 a, Abs: 3 ist insbesondere durch atz 2 klar festgestellt, dass in einem Geldleistungsge- etz nur eine für alle Bundesländer einheitliche Behand- ung durch den Bund zulässig ist. Sollte es politisch ge- ünschte Verteilungen zwischen den einzelnen Ländern eben, so wären diese auf anderem Weg zu regeln – etwa urch Bundessonderergänzungszuweisungen, wie es sie ereits derzeit in Bezug auf die besondere KdU-Belas- ung der ostdeutschen Bundesländer gibt. Des Weiteren tünden alle Möglichkeiten im Rahmen des Länderfi- anzausgleichs offen. Die im hier nun vorliegenden „Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nd des Finanzausgleichsgesetzes“ getroffene Aus- leichsregelung hingegen erscheint vor dem Hintergrund er Anforderungen des Artikels 104 a, Abs. 3 Grundge- etz geradezu willkürlich und wenig durchdacht. Unab- ängig von der möglicherweise verfassungsrechtlich un- ulässigen Verfahrenslösung ist auch die vorgebliche ehrbelastung der beiden genannten Länder nicht hin- eichend begründet. Ich habe meine Bedenken daher noch gestern Abend n einem Schreiben an den Bundespräsidenten Horst öhler formuliert. Sollte der Bundespräsident zu einer leichen Einschätzung über die verfassungsrechtlichen ängel dieses Gesetzes kommen, würde ein finanzpoli- isch überaus voluminöser Kompromiss zwischen den undesländern und dem Bund ins Wanken geraten. uch ist der politische Druck immens, das Gesetz zum . Januar 2007 in Kraft treten zu lassen. Dennoch, wir können es nicht länger zulassen, dass ie große Koalition mit ihrer breiten Mehrheit so ent- cheidende Gesetze inhaltlich fehlerhaft und dann auch öglicherweise nicht verfassungskonform formuliert. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Arbeit und Soziales: Eine Zeit intensiver espräche und Verhandlungen zwischen Bund und Län- ern liegt zu dem heute diskutierten Gesetzentwurf hin- er uns. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7149 (A) ) (B) ) Gemäß den Vorschriften des § 46 Abs. 5 SGB II sollen die Kommunen im Zuge der Umsetzung des Vierten Ge- setzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um insgesamt 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Um dies sicherzustellen, haben Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschussverfahren 2004 vereinbart, dass sich der Bund an den Kosten der Unterkunft von ALG-II- Beziehern beteiligt. Im Dezember 2005 wurde für die Jahre 2005 und 2006 die Bundesbeteiligung abschlie- ßend auf 29,1 Prozent festgelegt. Für die Jahre ab 2007 musste eine gesetzliche Neuregelung gefunden werden. Daran hat die Bundesregierung in den letzten Monaten gearbeitet Das Ergebnis liegt nun vor. Der Weg dahin war nicht leicht. Eine ganze Reihe von Abstimmungsgesprächen mit den Ländern brachte zu- nächst keine ausreichende Annäherung der Positionen. Schließlich führte ein politisches Spitzengespräch am 2. November zum vorliegenden Kompromiss: Erstens. Der Beteiligungssatz für das Jahr 2007 wird – gegenüber 2006 – auf 31,8 Prozent angehoben. Zweitens. Der Betei- ligungssatz in den Jahren 2008 bis 2010 orientiert sich an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Drittens. Der so genannte Ausgleich Ost über Sonderbe- darfs-Bundesergänzungszuweisungen wird um ein Jahr damit ebenfalls bis 2010 verlängert. Die Länder haben in der letzten Woche hierzu drei Änderungsvorschläge vorgetragen. Zweien davon kann der Bund entgegenkommen: Zum einen wird gefordert, in den Ländern eine unterschiedliche Höhe der Bundes- beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Hei- zung für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsu- chende für das Jahr 2007 festzulegen. Konkret: Die Höhe der Bundesbeteiligung soll für 14 Länder auf 31,2 Prozent sowie aus Gründen des horizontalen Aus- gleichs für Baden-Württemberg auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent festgeschrieben wer- den. Um das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen und damit Planungssicherheit für die Kommunen ab Beginn des Jahres 2007 herzustellen, be- grüßen wir die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, dem einstimmig gefassten Beschluss des Bundesrates hier zu folgen. Zum Zweiten haben die Länder gefordert, dass die Bundesbeteiligung für die Zeit ab 2011 geprüft und durch Bundesgesetz geregelt wird. Auch hier sind die Koalitionsfraktionen dem Bundesrat gefolgt. Eine Be- fristung der Bundesbeteiligung bis zunächst 2010 im Ge- setzentwurf bedeutet nicht, dass sich der Bund in den Jahren danach aus seiner Verantwortung zurückzieht. Vielmehr sollen rechtzeitig vor 2011 die erforderlichen Entscheidungen vor dem Hintergrund der bis dahin ge- wonnenen Erkenntnisse getroffen werden. In einem dritten Punkt konnte man dem Bundesrat je- doch nicht zustimmen: In den Jahren ab 2008 sollte die Anpassung nach der Entwicklung der Zahl der Bedarfs- gemeinschaften erfolgen. An dieser Stelle – wie es der Bundesrat fordert – die Höhe der Ausgaben für Leistun- gen für Unterkunft zum Maßstab zu machen, lehnt die Bundesregierung ab. Und zwar aus gutem Grund: Es ist eines der vorrangigen politischen Ziele im Bereich des S d d s r b d B r d d k z a ü e W s s s k g B r d Z g B l 2 w B 2 r d t d g J w g j w e n s V b m d K v m e a f (C (D GB II, die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen urch Vermittlung in Arbeit bzw. die Anzahl der Be- arfsgemeinschaften im SGB II zu reduzieren. Es ist deshalb gut, dass nunmehr einem ersten Vor- chlag aus dem Kreise der Länder gefolgt wird, der wäh- end der politischen Abstimmungsgespräche vorge- racht wurde und der eine unmittelbare Verknüpfung ieses politischen Ziels mit der Festlegung der Höhe der undesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft an- egte. Wir unterstützen damit auch eine effiziente Arbeit er Träger vor Ort und setzen einen positiven Anreiz für ie notwendige Prüfung der Angemessenheit der Wohn- osten. Was wäre denn, wenn wir die Ausgaben für KdU um Maßstab machen würden? Diese Ausgaben werden llein von den Kommunen gesteuert. Sie entscheiden ber die Angemessenheit der Wohnkosten und hier gibt s durchaus regional unterschiedliche Handlungsweisen. ürden wir die Ausgaben nun zum Maßstab der Anpas- ung machen, dann könnten regionale Meinungsver- chiedenheiten zulasten des Bundes aufgelöst werden, ie würden nicht mehr untereinander im Wettbewerb dis- utiert. Von den Kommunen zugelassene, nicht genü- end eingedämmte Kostensteigerungen müssten vom und getragen werden. Das können wir nicht akzeptie- en. Insgesamt ist die Bundesregierung der Auffassung, ass mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des weiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzaus- leichsgesetz die politische Verständigung zwischen und und Ländern über die Gestaltung der Bundesbetei- igung an den Leistungen für Unterkunft für das Jahr 007 mit einer Beteiligungsquote von 31,8 Prozent so- ie die Folgejahre angemessen umgesetzt wird. Der und steht damit zu seiner Zusage, die Kommunen um ,5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Nach den Be- echnungen des Bundes wird dies jetzt vermutlich sogar eutlich mehr sein. Zwei Feststellungen sind jedoch noch notwendig: Ers- ens. Die Bundesregierung verbindet mit ihrer Zusage an ie Kommunen die klare Erwartung, dass die Entlastun- en – zumindest teilweise, mit 1,5 Milliarden Euro pro ahr – für den Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt erden. Das mag an der einen oder anderen Stelle anders esehen werden. Für die Bundesregierung bestehen hier edoch eindeutige politische Absprachen. Wir werden sie eiter einfordern! – Gerade vor dem Hintergrund, dass ntsprechendes Handeln der Kommunen gegenwärtig icht in ausreichendem Umfang erkennbar ist. Denn chließlich gilt es hier auch gute Voraussetzungen für die ereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch Ar- eitszugang für Alleinerziehende zu schaffen. Zweitens. Der Bund kann sicherstellen, dass die Kom- unen insgesamt um 2,5 Milliarden Euro entlastet wer- en. Er kann aber nicht die Entlastung jeder einzelnen ommunen garantieren. Das unterbindet unsere Finanz- erfassung. Hier sind eindeutig die Länder gefragt. Sie üssen im Wege des kommunalen Finanzausgleichs für inen angemessenen Ausgleich sorgen. Die Beteiligung n den Kosten der Unterkunft in Höhe von 31,8 Prozent ührt nun zu einer finanziellen Belastung des Bundes in 7150 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Höhe von 4,3 Milliarden Euro, das heißt Mehrausgaben gegenüber dem Ansatz im Regierungsentwurf zum Bun- deshaushalt 2007 in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Dieses Gesamtergebnis mit seinen Werten ist Aus- druck guter Planungssicherheit für die Kommunen, ist eine gute Grundlage für Investitionen in die Kinderbe- treuung und damit in die Zukunft unseres Landes und ist für alle ein akzeptabler Kompromisse. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: National bedeutsa- mes Kulturgut wirksam schützen (Tagesord- nungspunkt 30) Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Die FDP hat mit ihrem Antrag „National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen“ ein wichtiges Thema aufgegriffen. Der Staats- minister für Kultur und die Koalition arbeiten an der Lö- sung der hierin aufgeworfenen Probleme, was nicht zu- letzt das Treffen im Kanzleramt zeigte. Insoweit begrüße ich, dass wir heute die Gelegenheit nutzen, über den Kulturgutschutz öffentlich zu diskutieren. Es ist eine schwierige Herausforderung: Deutschland muss einerseits seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Washingtoner Abkommen erfüllen und andererseits zugleich einen wirksamen und angemessenen Kulturgü- terschutz für und in Deutschland finden. Nachvollzieh- bar dargelegtes und sogar vielleicht geschehenes Un- rechts – es muss jedenfalls geprüft werden – wird nicht dadurch geheilt, dass neues Unrecht geschieht. Daher bedarf es hinsichtlich der Provenienz in Streit stehender Stücke einer besonders sorgfältigen Prüfung. Deshalb werden weitere Anstrengungen des Bundes und der Län- der zur besseren Aufklärung der Kulturgüterherkunft zu- künftig notwendig sein. Der Antrag spricht ein sehr breites Spektrum in Fra- gen des Kulturgüterschutzes an. Zunächst sei hier die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maß- nahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 genannt. Nach 36 Jahren großer Ruhe kommen wir endlich einen großen Schritt voran. Hierzu hat es eine ausführliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien gegeben. Die dort erfolgten Hin- weise waren hilfreich und wertvoll und werden durch entsprechende Änderungen aufgegriffen werden. Nach- dem wir so lange auf die Umsetzung dieser Kulturgut- schutz-Konvention der UNESCO gewartet haben, soll- ten wir nun nach letzten und sinnvollen Veränderungen im Januar endlich hier im Hause den Weg für eine schnelle Ratifizierung freimachen. Ich denke, spätestens im Febrauar können wir hier auf einen Erfolg im Kultur- gutschutz verweisen. Der FDP-Antrag weist zu Recht darauf hin, dass durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung die Mög- lichkeiten verbessert werden, im Eigentum der öffentli- chen Hand befindliche, national wertvolle Kulturgüter in d n F r w g s R B n Ü k g l h w n b m f c G s n [ t i ö E N f S G a n r l K h g s v V r s S s 2 g d h k v j H (C (D ie Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und ational wertvoller Archive einzutragen. Dieses von der DP gelobte Vorhaben der Bundesregierung bringt be- eits einen verbesserten Schutz der eigenen nationalen ertvollen öffentlichen und kirchlichen Kulturgüter ge- en deren unrechtmäßige Ausfuhr. Zudem wird die Problematik zu Kirchners „Straßen- zene“ berührt: Hier hat es eine ausführliche Prüfung der estitutionsansprüche gegeben, infolge derer das Land erlin – in dessen Zuständigkeit fällt dieses Problematik un einmal – das Bild an die Erben zurückgegeben hat. ber die „Straßenszene“ und deren Versteigerungsver- auf zu fast 30 Millionen Euro wurde in den letzten Ta- en viel zu intensiv und zu laut diskutiert. Über die vie- en, die verzichtet haben, zugunsten der Menschen, die eute in Deutschland leben und zugunsten unserer Gäste ird, wenn überhaupt, zu wenig geredet. Dennoch ist es notwendig und richtig, im Allgemei- en auf diesen Vorgang hinzuweisen, insofern eine Pro- lematik entsteht, wenn der Kunstmarkt oder Dritte öglicherweise bestehende Defizite in der Provenienz- orschung sich zunutze machen wollen, um größtmögli- hen Profit daraus zu schlagen. Unbestritten muss es der rundsatz sein und bleiben, der in den im Antrag ange- prochenen Washingtoner Grundsätzen verankert ist, ämlich dass „alle Anstrengungen unternommen werden sollten], Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialis- en beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet dentifiziert wurden“, zu identifizieren und dann zu ver- ffentlichen, „um so die Vorkriegseigentümer oder ihre rben ausfindig zu machen“, um in der Folge auch bei ichtausfindung „eine gerechte und faire Lösung“ zu inden. Deshalb ist es erforderlich, die Museen und ammlungen noch besser als bisher zu befähigen, diesen rundsätzen zu folgen, das heißt die notwendigen Mittel n die Hand zu geben, Kunstwerke, die durch die Natio- alsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zu- ückerstattet wurden, zu identifizieren. Selbstverständ- ich muss man auch die Belange der Museen und unstsammlungen berücksichtigen, die Rechtssicherheit insichtlich ihrer Bestände dringend und schnell benöti- en. Ein weiterer Problemkreis: Das Kulturgutschutzge- etz bzw. das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes or Abwanderung, wie es korrekt heißt, hatte 1955 den erkauf aus Privatbesitz zu kontrollieren gedacht. Da- an, dass der Staat selbst auf die Idee kommen könnte, einen gar Jahrzehnte gehegten Besitz an Kunst und chriften – Stichwort Haus Baden – zu privatisieren um einer Kassen wegen, hat bis zur letzten Novellierung 001 offenbar niemand gedacht. Einen umfassenden Kulturgutschutz haben wir dann ewährleistet, wenn wir möglichst umfassend erreichen, ass die Menschen in Deutschland keinen Zweifel daran aben und es zu Recht als selbstverständlich betrachten önnen, dass in öffentlicher Hand befindliches und wert- olles Kulturgut wirksam und umfassend vor Zugriffen eglicher Art, egal ob von privater oder öffentlicher and, geschützt ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7151 (A) ) (B) ) Hierzu aber bedarf es weitergehender Anstrengungen als der der FDP mit ihrem hier diskutierten Antrag. Ne- ben dem so genannten Kulturgutschutzgesetz wäre an Reformen im Denkmalschutzrecht zu denken, um um- fassenden Schutz zu gewährleisten. Denn einen Verkauf in deutschen unzugänglichen Privatbesitz oder die Zer- streuung von Sammlungen kann das Kulturgutschutzge- setz allein nicht verhindern. Insbesondere müssen die Länder an einer Weiterentwicklung des Kulturgutschut- zes beteiligt werden. Wir werden diesen Antrag heute an die Ausschüsse überweisen und möglicherweise zusammen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Kulturgüter- schutz beraten. Spätestens dann wird deutlich, dass ein wesentlicher Teil der Forderung dieses Antrages bereits erfüllt wird, ein anderer Teil aus einer anderen Perspek- tive und sicherlich nur gemeinsam mit den Ländern dis- kutiert werden kann. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der vorliegende Antrag der FDP kommt mir vor wie ein seltsames Potpourri. Sie vermischen darin den geplanten Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konven- tion von 1970 „über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ mit der aktuellen Debatte über die Restitution während des Nationalsozialismus geraubter Kulturgüter. Der konkrete Zusammenhang zwischen beiden Themen wird in Ihrem Antrag nicht er- kennbar, deshalb möchte ich mich im Folgenden auf die Frage der deutschen Restitutionspraxis beschränken. Lassen Sie mich zuerst etwas Grundsätzliches sagen: An der Verpflichtung Deutschlands zur Rückgabe von Kunst- und Kulturgütern, die während des Nationalso- zialismus entwendet und geraubt wurden, darf nicht ge- rüttelt werden. Daran kann und darf auch der umstrittene Fall von Kirchners „Straßenszene“ nichts ändern – selbst wenn hier der Berliner Kultursenator durch die man- gelnde Transparenz bei seinem Vorgehen Anlass zur Kri- tik gegeben hat. Die Hysterisierung der Debatte, wie sie sich in einigen Medien beobachten ließ, ist dadurch nicht zu rechtfertigen. Denn: Keineswegs droht ein „Ausver- kauf“ der öffentlichen Sammlungen in Deutschland! Restitutionsansprüche bezüglich solcher berühmter und wertvoller Kunstwerke bilden immer noch die Aus- nahme. In den meisten Fällen beziehen sich Restitutions- klagen auf kleine Kulturgüter wie zum Beispiel Bücher. Diese bilden für die betroffenen jüdischen Familien wichtige Erinnerungsstücke und sind oft die einzige Ver- bindung der Erben zu ihrer Familiengeschichte. Es ist deshalb unangemessen, wegen einiger medial hochge- kochter Fälle die gesamte Restitutionspraxis infrage zu stellen. Unerträglich fand ich während der öffentlichen Debatte die Unterstellung, wonach es den jüdischen Er- ben vor allem um Geldmacherei gehe. So etwas ist inak- zeptabel. Ich denke, ich brauche hier niemandem zu er- klären, warum. Solche Anschuldigen und verkürzten Analysen über- sehen übrigens, dass es noch ganz andere, sehr gut nach- v a v s 1 w l r v s k l n i A a h m t n f c f G d v z V g u s k A o r h k E d z s A w s e d D S w (C (D ollziehbare Gründe dafür gibt, dass viele Restitutions- nsprüche erst in letzter Zeit vorgebracht werden: Bis or wenigen Jahren war eine entsprechende Auskunft chwierig, erst durch die Washingtoner Erklärung von 998, auf die sich auch Deutschland verpflichtet hat, urde die Auffindung von während des Nationalsozia- ismus geraubten Kulturguts kontinuierlicher, transpa- enter und systematischer betrieben. Zur Versachlichung der laufenden Debatte trägt der orliegende Antrag der FDP aber leider wenig bei. Es timmt einfach nicht, dass die mit Rückgabeforderungen onfrontierten Sammlungen „überhaupt keinen Hand- ungsspielraum mehr haben“ und die mit der Washingto- er Erklärung angestrebte „gerechte und faire Lösung mmer zulasten der öffentlichen Sammlungen“ gingen. uch die Forderungen, die Sie aus Ihrer Sicht der Dinge bleiten, sind wenig hilfreich: Weder kann es darum ge- en, gleichsam vollendete Tatsachen zu schaffen, indem an möglichst viele Kunstgegenstände, bei denen Resti- utionsansprüche bestehen könnten, in das „Verzeichnis ational wertvollen Kulturgutes“ aufnimmt, noch ist es ür die Erben hinnehmbar, dass bei Restitutionsansprü- hen an öffentliche Sammlungen eine zehnjährige Halte- rist eingeführt wird. Allein dem Vorschlag, auf der rundlage der Washingtoner Erklärung die Rahmenbe- ingungen für die Provenienzforschung der Museen zu erbessern – auch finanziell – kann ich zustimmen. Anstatt die Debatte anhand einzelner Ausnahmefälle u führen, muss es generell darum gehen, die bisherigen ereinbarungen – etwa die Handreichung der Bundesre- ierung, der Länder und Kommunen von 2001 – besser mzusetzen und die Ergebnisse der Provenienzfor- chung – auch an den kleinen Museen – noch besser zu oordinieren und hier mehr Transparenz herzustellen. uch die Museen selbst sollten bei Restitutionsanfragen ffener und transparenter agieren. Ziel dieser Verbesse- ungsmaßnahmen muss es sein, einen Backlash zu ver- indern, der die Errungenschaften der Washingtoner Er- lärung von 1998 aufgibt. Es muss im Sinne dieser rklärung dabei bleiben, dass die Beweislast nicht bei en Anspruchstellern, sondern bei den derzeitigen Besit- ern, den Sammlungen, liegt. Dieser Grundsatz ent- pringt der moralischen Verpflichtung Deutschlands. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ausbildungsplatzlü- cke schließen – Vorschlag des DGB aufgreifen (Tagesordnungspunkt 31) Michael Hennich (CDU/CSU): Heute debattieren ir über den Antrag der Linken „Ausbildungsplatzlücke chließen – Vorschlag des DGB aufgreifen“. Darin geht s kurz gesagt um Folgendes: Die Überschüsse der Bun- esagentur für Arbeit sollen – nach einem Vorschlag des GB – zur Finanzierung eines Sofortprogramms zur chaffung von 50 000 Ausbildungsmöglichkeiten ver- endet werden. 7152 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Meine Damen und Herren von den Linken, als ich Ih- ren Vorschlag durchgelesen habe, habe ich mich gefragt: Wie soll ich auf diesen Antrag angemessen reagieren? Von Ihrer Seite sind schon viele merkwürdige Vor- schläge in den Bundestag eingebracht worden. Ich denke da zum Beispiel an die Debatte zum Thema General- streik. Darüber hinaus wollen Sie Wohltaten verteilen, ohne zu fragen, wie die Finanzierung aussieht – siehe Ih- ren Antrag „Nein zur Rente mit 67“ oder die Regel- satzerhöhung bei Hartz IV. Mit solchen Ideen bedienen Sie üblicherweise blanken Populismus. Jetzt handeln Sie das Problem der hohen Jugendar- beitslosigkeit auf einer Seite ab. Das zeigt, wie wenig Sie wirklich daran interessiert sind. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Ausbildungsplatzsituation fehlt in Ihrem Antrag. Herr Bundeswirtschaftsminister Glos hat hierzu ein umfangreiches Papier verfasst, des- sen Lektüre ich Ihnen sehr empfehle. Aber bevor ich zur inhaltlichen Kritik Ihres Vor- schlags komme, drängt sich sicherlich nicht nur mir die Frage auf: Sind Ihnen die eigenen Ideen bereits nach ei- nem Jahr ausgegangen? Müssen Sie nun auf die Ideen anderer – hier des DGB – zurückgreifen? Ihr Antrag geht – nebenbei gesagt, im Gegensatz zum DGB-Papier – oberflächlich mit der Problematik um. Es ist schwer, in Ihrem Antrag irgendeine Substanz zu er- kennen. Dennoch ist das Thema zu wichtig und zu ernst, als dass Ihr Vorschlag einfach im Papierkorb landen sollte. Ihren Antrag nehme ich daher zum Anlass, mich mit der Problematik differenzierter auseinanderzusetzen. Lassen Sie mich zunächst einmal klarstellen: In Deutschland gibt es knapp 500 000 Jugendliche unter 25, die keinen Job haben. Andererseits haben wir mit die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Dabei ist klar: Je geringer der Grad der Qualifizierung ist, umso schwieriger ist es, einen Arbeitsplatz zu finden. Eine ab- geschlossene Ausbildung wird mehr und mehr zu einem wesentlichen Kriterium, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Lage für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist vielschichtig: Wir haben in diesem Jahr mehr unver- sorgte Bewerber, aber auf der anderen Seite mehr Aus- bildungsverträge als im Vorjahr und mehr ungenutzte Angebote. Im Oktober standen 50 000 unversorgte Be- werber 60 000 Angeboten gegenüber. Worin liegen die Ursachen für diese Situation? Das niedrige Niveau der Schulabschlüsse wird oft beklagt. Die Kosten, die mit der Lehrlingsausbildung verbunden sind, stellen gerade für kleine Betriebe ein Problem dar. Die wirtschaftliche Lage in den Ausbildungsbetrieben ist immer noch angespannt. Dazu kommen folgende Trends: Wir haben keine ein- fache Situation am Arbeitsmarkt. Traditionelle Produk- tionszweige wandern ins Ausland ab. Es werden immer höhere Anforderungen an die Arbeitnehmer gestellt. Es besteht immer noch eine hohe Arbeitslosigkeit. Wir wandeln uns von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft. Auf diesem – sich übrigens auch weiter verkleinernden – Markt versuchen immer mehr B c s z W M m A w A s p s d a B d f B e j h v s v d s a C P n l h d f l v n s s s 1 m b i g (C (D ewerber, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ma- hen wir uns klar: Ohne Ausbildung drohen junge Men- chen auf Dauer vom Ausbildungsmarkt ausgeschlossen u werden. Im Kern geht es uns um folgende Fragen. Kurzfristig: ie können wir das erhebliche Potenzial an ungenutzten öglichkeiten nutzen? Mittelfristig: Wie schaffen wir ehr Ausbildungsplätze und wie organisieren wir unser usbildungswesen? Also: Welche Möglichkeiten haben ir, hierauf zu reagieren? Darauf gibt Ihr Antrag keine ntworten. Ihre Antwort lautet lediglich: Die Über- chüsse der Bundesagentur sollen 50 000 Ausbildungs- lätze finanzieren. Sie – bzw. der DGB – schlagen vor, einen stärkeren taatlichen Akzent zu setzen. Dagegen spricht unter an- erem auch eines: Auch Ihnen dürfte klar sein, dass die ngesprochenen Überschüsse der Bundesagentur von eitragszahlern stammen. Ich frage Sie: Warum sollen ie Beitragszahler als kleine gesellschaftliche Gruppe ür ein gesamtgesellschaftliches Problem bezahlen? Unsere Antwort hingegen lautet: Wir brauchen ein ündel von Maßnahmen. Erstens. Das beste Programm für junge Menschen ist ine gute Wirtschaftsentwicklung und eine gute Kon- unktur. Gestern haben wir die Arbeitsmarktzahlen er- alten: die Zahl der Arbeitslosen auf unter 4 Millionen erringert. Davon profitieren vor allem die jungen Men- chen. Die gute Auftragslage sorgt für die Einstellung on mehr Mitarbeitern und auch von mehr Auszubilden- en. Zweitens. Wir müssen ein größeres Augenmerk auf die chulische Qualifikation lenken. Wer einen guten Schul- bschluss hat, hat auch am Ausbildungsmarkt bessere hancen. Berufsvorbereitende Maßnahmen wie EQJ- lätze und Praktika sind sinnvoll als begleitende Maß- ahmen, sollten aber nicht die Regel sein. Drittens. Wir haben bereits gut funktionierende, staat- iche Programme, zum Beispiel: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung at den Innovationskreis für berufliche Bildung gegrün- et: Darin werden maßgebliche Akteure zusammenge- ührt, um Handlungsoptionen für künftige Weichenstel- ungen in der Berufsbildungspolitik zu entwickeln. Der Kreis erarbeitet zurzeit Vorschläge zur Struktur- erbesserung der Berufsausbildung, für Übergangsma- agement zwischen Schule und Beruf sowie zur Verbes- erung der Durchlässigkeit. Das BMBF fördert flankierend mit dem Ausbildungs- trukturprogramm Jobstarter: Es wurden 50 Projekte ge- tartet und wir werden bis Ende des Jahres weitere 00 Projekte auf den Weg bringen, die passgenaue Ver- ittlung der Auszubildenden und Einwerbung von Aus- ildungsplätzen bei Betrieben zum Ziel haben. Die Finanzmittel werden um 25 Millionen Euro auf nsgesamt 125 Millionen Euro aufgestockt. Die Initiative „Aktiv für Ausbildungsplätze“ hat sich emeinsam mit Partnern zum Ziel gesetzt, in den nächs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7153 (A) ) (B) ) ten fünf Jahren bei ausländischen Unternehmen rund 10 000 neue Ausbildungsplätze zu mobilisieren. Viertens. Die Bundesagentur wird auch einen Beitrag leisten: Rund 218 Millionen Euro sollen gezielt zur För- derung Jugendlicher eingesetzt werden: Unter anderem sollen 12 500 Plätze für Berufsausbildungen in außerbe- trieblichen Einrichtungen finanziert werden. Sie sehen: Es wird bereits viel getan. Ich halte es für sinnvoller, die staatlich geförderte Ausbildung zurückzu- nehmen und die Ausbildung am Bedarf zu orientieren. Der Regelfall muss bleiben: Ausbildung in den Betrie- ben und Unternehmen. Ihre Geisteshaltung ist von Misstrauen geprägt. Sie sagen, dass der Ausbildungspakt nicht funktioniert. Da muss ich Ihnen heftig widersprechen. Die Wirtschaft hat mit der Einwerbung von 55 800 neuen Arbeitsplätzen und 29 699 Plätzen für betriebliche Einstiegsqualifika- tion die im Ausbildungspakt gegebenen Zusagen mehr als erfüllt. Machen wir uns bitte insbesondere bewusst: Hinter dem Ausbildungspakt stehen Anstrengungen einer Viel- zahl von Unternehmen und auch einer ganzen Reihe von Mittelständlern, die sich dafür stark gemacht haben, neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Für sie haben Sie kein Wort des Dankes übrig. Es grenzt schon an Hohn gegenüber den Unternehmen und Betrieben und vor al- lem auch gegenüber den Auszubildenden, die durch die großen Anstrengungen einen Ausbildungsplatz gefunden haben, wenn Sie immer wieder sagen, dass der Ausbil- dungspakt nicht funktioniert. 50 Prozent der zur Verfügung gestellten Ausbildungs- stellen kommen in Unternehmen zustande, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Wir müssen endlich ein- mal anerkennen, dass es vor allen Dingen die freiwilli- gen Leistungen der Menschen in unserem Lande sind, durch die die zukünftigen Lehrstellen geschaffen wer- den. Deshalb gilt mein Dank an dieser Stelle den Betrie- ben, dem Handwerk, den Mittelständlern und auch den oftmals verschmähten Konzernen, die Ausbildungs- plätze zur Verfügung stellen und sich für neue Ausbil- dungsplätze engagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen bei den Linken, was wir brauchen, sind: neue Initiativen, Kreativität, Anreize für Ausbildungsplätze schaffen. Sie reden darüber hi- naus von Anschubfinanzierung und schreiben: „… da die öffentliche Hand nicht gewillt ist, den Unternehmen etc. dauerhaft die Verantwortung für die Schaffung von Ausbildungsplätzen … abzunehmen“. Indem Sie Geld verteilen, erreichen Sie aber genau das Gegenteil. Die Unternehmen werden aus ihrer Pflicht entlassen. Und noch eines am Rande: Die Bundesagentur ist nicht die öffentliche Hand. Die Bundesagentur stellt im Jahr 2007 220 Millionen Euro in den Haushalt ein. Da- rüber, wie diese Gelder verwendet werden, darf und sollte diskutiert werden. Wir sind in jedem Fall verpflich- tet, mit den Beiträgen sorgfältig umzugehen. Mitnahme- effekte müssen verhindert werden. Wir müssen auch da- rauf achten, dass wir kein Zweiklassensystem von Aus- bildungsplätzen – solche, die von Unternehmen angebo- t b g b o b w B d g B d d g v w i W B p d m w T i z A d c d s k e E z w t A g K b A F d W g d g S d s d j (C (D en werden, und solche, die staatlich gefördert werden – ekommen. Ich will mich aber nicht weiter mit Kritik beschäfti- en und Ihnen lieber einen Weg aufzeigen, wie wir etwas ewegen. Wir nehmen auch Geld in die Hand – siehe ben –, aber wir haben einen breiteren Ansatz, die Pro- leme anzugehen: Uns ist wichtig, weiter auf die Verant- ortung der Unternehmer zu setzen und bei ihnen das ewusstsein und weitere Anreize für noch mehr Ausbil- ungsplätze zu schaffen. Warum aber sollten wir nicht noch mehr auf staatlich eförderte Ausbildung setzen? Die Ausbildung in den etrieben ist eben immer noch die beste Alternative, für ie Qualität der Ausbildung und für die Unternehmen, ie sich Ihre zukünftigen Arbeitskräfte selbst und am ei- enen Bedarf orientiert heranziehen. Wenn wir hier mehr erstaatlichen, werden sich die Betriebe zu Recht fragen, arum sie noch ausbilden sollen. Dass es sich lohnt, auf private Initiative zu setzen, will ch Ihnen anhand eines kreativen Beispiels aus meinem ahlkreis erläutern. In meinem Wahlkreis hat sich der und der Selbstständigen um das Thema „Ausbildungs- lätze schaffen“ gekümmert und ein attraktives Ausbil- ungsmodell für den Mittelstand – der immer noch die eisten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt – ent- orfen: Der BDS hat die Verbundausbildung zu einer andemausbildung weiterentwickelt. Was bedeutet das m Einzelnen? Bei der Verbundausbildung finden sich wei Unternehmen zusammen, die gemeinsam einen usbildungsplatz anbieten. Ein Betrieb übernimmt dabei ie Leitfunktion. Das ist keine neue, aber eine gute Sa- he. Bei der Weiterentwicklung dieses Modells zur Tan- em-Ausbildung werden zwei Auszubildende abwech- elnd in zwei Unternehmen ausgebildet. Das hilft leineren Unternehmen, für die Ausbildung oftmals auch in Kostenproblem ist. Beiden Unternehmen stehen am nde der Ausbildungsphase zwei Übernahmekandidaten ur Verfügung. Sie partizipieren durch das breitere Fach- issen der vielseitiger ausgebildeten Mitarbeiter. Zum Schluss noch einige Praxisbeispiele: Eine Spedi- ion und eine Steuerberatungspraxis arbeiten so bei der usbildung von Bürokaufleuten zusammen. Selbst die emeinsame Ausbildung einer Bauzeichnerin bei einer ommunalverwaltung und bei einem freien Ingenieur- üro hat sich als problemlos machbar erwiesen. Sie sehen: Eine Verbundausbildung oder Tandem- usbildung bietet neue Ausbildungsplätze, breiteres achwissen und einen ersten Schritt in eine neue Ausbil- ungswelt. Fachwissen ist das, worauf es für unseren irtschaftsstandort ankommt. Sie haben es diese Woche ehört: Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters – em Übergang zur Wissensgesellschaft. Lassen Sie mich einen kurzen Ausblick wagen: Die ute Konjunktur können und werden wir für weitere trukturreformen nutzen, am Arbeitsmarkt, aber auch bei er Ausbildung. Die Zunahme der Zahl der neu abge- chlossenen Ausbildungsverträge in Industrie und Han- el – plus 4 Prozent – und im Handwerk zeigt aber auch etzt schon: Die dynamische konjunkturelle Erholung ist 7154 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) inzwischen auch am Ausbildungsmarkt angekommen. Dabei ist auch klar: Unsere Unternehmen und unser Mit- telstand brauchen gute und qualifizierte Arbeitskräfte. Eine gute Ausbildung ist unerlässlich für die Zukunftsfä- higkeit deutscher Unternehmen im Markt. Machen wir uns noch einmal bewusst: Bei der Dis- kussion um Lehrstellen geht es nicht nur um einen Aus- bildungsplatz für junge Menschen. Vielmehr geht es für diese jungen Menschen um einen Platz in der Gesell- schaft. Wir werden alles tun, um ihnen diesen Platz zur Verfügung zu stellen. Um dies zu verwirklichen, verfol- gen wir einen breiten Ansatz. Wir holen dafür alle Ak- teure – insbesondere aber die Unternehmer – mit ins Boot. Ihren Antrag lehnen wir daher ab, und an Sie richte ich die Bitte, nicht nur ein Blatt beschriebenes Papier ab- zugeben, sondern sich inhaltlich mit den Themen ausei- nanderzusetzen. Dieter Grasedieck (SPD): Unsere jungen Menschen brauchen eine Zukunftschance. Jeder Jugendliche, der sich engagiert und arbeiten will, braucht einen Ausbil- dungsplatz. Die jungen Menschen dürfen nicht das Ge- fühl haben, die Gesellschaft lässt uns allen. Wir brau- chen Euch, muss unsere Botschaft sein. Unsere große Koalition kämpft um jeden Ausbil- dungsplatz. Viele Maßnahmen und Programme sind längst verabschiedet. Wir sind hier auf dem richtigen Weg. Die Anregungen im Antrag der Linken werden längst realisiert. Einige Maßnahmen will ich nennen. Erstens. So will unser Minister Franz Müntefering die Zahl der Plätze für die Einstiegsqualifizierung für Ju- gendliche in diesem Jahr von 25 000 auf 40 000 in au- ßerbetrieblichen Ausbildungsstätten anheben. Zweitens. Ein neues Job-Bonus-Modell für 5 000 Aus- bildungsplätze erarbeitet das Arbeitsministerium. Drittens. Behinderte Jugendlich in Ausbildungsplät- zen werden seit Jahren gefördert. Viertens. Die Bundesagentur fördert außerdem jähr- lich rund 60 000 außerbetriebliche Ausbildungsplätze. Durch den Ausbildungspakt mit der Wirtschaft werden zudem noch 30 000 neue Ausbildungsplätze geschaffen. Fünftens. Berufsschulen können Jugendliche mit IHK- Prüfung ausbilden. In vielen Ländern wird dies Ausbil- dungsmöglichkeit mehr und mehr genutzt. Sechstens. Unsere Ministerin Schavan will durch das Programm „Jobstarter“ 13 000 Ausbildungsplätze in Ost- deutschland mit einem Budget von 100 000 Millionen Euro finanzieren. All das sind Maßnahmen, um unseren jungen Men- schen eine Zukunftschance zu bieten. Die Zukunfts- chance für junge Menschen ist eine Zukunftschance für unsere Gesellschaft in Deutschland. Der „Tagesspiegel“ schrieb am Sonntag: „Den Firmen geht der Nachwuchs aus – Fachkräfte gesucht“. In die- sem Artikel sagt der Arbeitgeberpräsident Hundt und an- d k t m d P A V f d s E d A G d w d 3 d n b g k u s k A a W D A g D d H u f c k d z s B u d U g i d P d (C (D ere Industrievertreter: „Ohne qualifizierte Facharbeiter ann es keinen leistungsstarken Maschinenbau und Au- omobilbau in Deutschland geben. Der Arbeitskräfte- angel droht zur Wachstumsbremse zu werden.“ Wenn ie Industrie diese Gefahr so deutlich erkennt, ist es ihre flicht und Schuldigkeit, den Jugendlichen noch mehr usbildungsplätze anzubieten. Hier trägt die Industrie erantwortung. Mehr Ausbildungsplätze, mehr Chancen ür Jugendliche und damit Zukunftschancen für die In- ustrie muss heute die Botschaft sein. In dem Zeitungsartikel weist die IHK darauf hin, dass chon heute 8 000 Ingenieure fehlen. Wir benötigen lektro-, Maschinenbau- und Kfz-Ingenieure. 2006 ist ie Zahl der Abiturienten um 9 Prozent gestiegen. Die biturienten verdrängen die Haupt- und Realschüler. efördert wird dieser Trend durch die Studiengebühren er Länder. In NRW ist die Zahl der Studienanfänger egen der Studiengebühr um fast 6 Prozent gefallen, an er gebührenfreien Universität Düsseldorf hingegen um 3 Prozent gestiegen. Selbst FDP-Minister bemerken iese Probleme. Unsere jungen Menschen brauchen ei- en Ausbildungsplatz und damit eine Zukunftschance. Einige Industriebranchen übernehmen ihre Pflicht. So ildet der deutsche Steinkohlebergbau über 3 100 Ju- endliche in den modernsten Berufen aus. Mechatroni- er werden ebenso ausgebildet wie Industriekaufleute nd der Elektroniker ebenso wie der IT-Kaufmann. Un- er Bergbau hat hier Vorbildfunktion. In meinem Wahl- reis werden 400 junge Menschen ausgebildet. Eine usbildungsquote von fast 10 Prozent muss das Ziel uch für andere Betriebe sein. Unsere Jugendlichen brauchen eine Zukunftschance. ir sind nicht am Ziel, wir nehmen das Problem ernst. eshalb fördert unsere große Koalition rund 140 000 usbildungsplätze. Wir sind somit auf dem rechten Weg. Patrick Meinhardt (FDP): Eine Ausbildung auf der rünen Wiese lehnt die FDP ab! Der Antrag der Fraktion IE LINKE geht vollkommen an der Wirklichkeit und en Bedürfnissen junger Menschen vorbei! Die Vorzüge der dualen Ausbildung liegen auf der and: Nur durch die enge Zusammenarbeit von Schule nd Arbeitswelt erhalten junge Menschen das Rüstzeug ür ihren späteren Beruf. Die Kombination von betriebli- her und schulischer Ausbildung hat sich bewährt und ann durch nichts ersetzt werden, erst recht nicht durch ie Schaffung von außerbetrieblichen Ausbildungsplät- en. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen las- en: außerbetriebliche Ausbildung. Denn die konkrete, praktische, unmittelbare Arbeit im etrieb mit dem Meister, das alltägliche Betriebsklima nd die soziale Integration in eine Betriebsgemeinschaft, er Umgang mit Kollegen und nicht zu vergessen der mgang mit Kunden vom ersten Tag an, das sind prä- ende, wichtige Erfahrungen, die die Jugendlichen nur nnerhalb eines Betriebes sammeln können und die urch nichts zu ersetzen sind, erst recht nicht durch das arken junger Menschen in einer verschulten Ausbil- ungshalle auf der grünen Wiese! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7155 (A) ) (B) ) Die Forderung, Unternehmen durch die Umlagenfinan- zierung in die Pflicht nehmen zu wollen, ist grundfalsch! Denn: Wer schafft denn in Deutschland Ausbildungs- plätze? Wer bildet denn den Nachwuchs aus? – Die Un- ternehmen! Gut ausgebildeter Nachwuchs ist im Inte- resse eines jeden Unternehmers, ob nun mittelständi- scher Betrieb oder Großunternehmen! Der Ausbildungspakt ist nicht gescheitert, wie es die Fraktion Die Linke behauptet: Bei den Industrie- und Handelskammern ist in der Lehrstellenbilanz ein Plus von 4 Prozent zu verzeichnen, das Handwerk verzeich- net ein Plus von 1,6 Prozent. Aber wenn ich diesen Antrag lese, der ja auf einem DGB-Papier fußt, kommt mir das Grausen! Gerade der DGB soll sich doch mal an die eigene Nase fassen: Be- teiligt sich der DGB am Ausbildungspakt? Nein! Ist der DGB ein Musterbeispiel, was die Zahl an Auszubilden- den in den eigenen Reihen angeht? Nein! Bevor man also solch abenteuerliche Papiere entwirft, sollte man doch lieber erst einmal im eigenen Haus auf- räumen und zusehen, dass man annähernd eine akzep- table Ausbildungsquote erreicht, dann können wir wei- terreden! Der im Papier vorgestellte Ansatz, die fehlende Pra- xis durch Praktika in den Betrieben auszugleichen, ver- fehlt in seiner Quintessenz das zentrale Ziel: Auszubil- denden das praktische Rüstzeug für die Ausübung ihres späteren Berufes zu vermitteln. Kein Praktikum kann den Nutzen einer langfristigen Einbindung in einen Be- trieb auch nur ansatzweise ersetzen! Praktika sind wich- tig – auch und gerade in der Hauptschule –, so früh wie möglich, so regelmäßig wie möglich! Wir brauchen keine zweiwöchigen „Schnupperpraktika“. Wir brau- chen eine langfristig angelegte Kooperation von Schulen und Betrieben. Diese Zusammenarbeit von Schule und Betrieb erfor- dert Freiheit, erfordert Flexibilität vor Ort: Nur wenn Schulen so flexibel wie nur irgend möglich handeln kön- nen, haben Jugendliche einen Vorteil für sich, haben Ju- gendliche eine Perspektive, können Jugendliche und Ausbildungsplätze zusammengeführt werden. Richtig Gas geben müssen wir bei der überbetrieblichen Ausbil- dung. Projekte, wie die Initiative 5000 Plus des ZDH zeigen ihren Initiativcharakter. Das ist tragfähig, die Bundesregierung muss nur endlich zupacken! „Ausbil- dung Betriebsfrei“ wie es die Fraktion Die Linke nun fordert, hilft hier niemanden, weder jungen Menschen noch Betrieben. Auch die Bundesregierung sollte ihren blumigen For- derungen, überbetriebliche Ausbildungsprojekte zu stär- ken, Taten folgen lassen: Es kann nicht sein, dass die Fördermittel in diesem innovativen Bereich Jahr für Jahr zusammengestrichen werden! Wer eine Ausbildungsper- spektive schaffen will, muss Ausbildungsverbünde för- dern. Machen wir es endlich! Zielgruppe der außerbetrieblichen Ausbildung sollen Jugendliche mit Migrationshintergrund sein – so das Ge- werkschaftspapier –, da die Praxis zeigt, dass vor allem Jugendliche aus diesen Familien mit Sprachbarrieren zu k d p d w f d la w w w c n l S i d d s d w s D e M N u l g s F w g g d g C d b d S a d w g c S d s (C (D ämpfen haben, Lerndefizite aufweisen und schwer auf em Ausbildungsplatzmarkt zu vermitteln sind. Im Pa- ier heißt es, dass „im Rahmen der theoretischen Ausbil- ung beim Träger Sprachdefizite konzentriert behoben erden können“. Ein wahrhaft toller Vorschlag! Es ist jedoch grund- alsch, Leistungsdefizite im Rahmen einer Ersatzausbil- ung beheben zu wollen. Sprachliche Defizite – die Grund- ge schulischer Leistungsschwäche – müssen schon ährend der schulischen Ausbildung gezielt behoben erden und nicht auf den Schultern der Meister abgelegt erden. Denn es kann nicht Inhalt einer außerbetriebli- hen Ausbildung sein, den Schülern im Schweinsgalopp ebenbei ein schulisches Basiswissen vermitteln zu wol- en. Die Vermittlung von Lerninhalten muss Aufgabe der chulen bleiben. Daher muss die Stärkung von Schulen m Mittelpunkt des Interesses stehen. Viele Ausbil- ungsbewerber gelten als unvermittelbar. Diejenigen, ie mit 14, 15 oder 16 Jahren auf den Ausbildungsmarkt chwemmen, müssen zum Ende ihrer Schulzeit fit für ie Ausbildung sein und nicht erst hinterher in irgend- elchen verschulten Ausbildungsersatzprogrammen be- chäftigt werden. Daher gilt: Hauptschulen müssen gestärkt werden! ie Stärkung von Lehre und Lehrern ist der Schlüssel für inen fruchtbaren Lern- und Entwicklungsprozess junger enschen. Weniger Schüler pro Klasse heißt die Devise! ur in kleineren Klassen kann die individuelle Betreu- ng leistungsschwacher Schüler gewährleistet werden. Die Qualität der Lehrer ist das A und O, um die Qua- ität der schulischen Lehre sicherzustellen, nur gut aus- ebildete Lehrer können Lernfortschritte in den ent- cheidenden Hauptschuljahrgängen garantieren! Darüber hinaus stellt sich aber die entscheidende rage: Was ist die verschulte Ersatzausbildung generell ert? Welcher Chef stellt denn allen Ernstes frisch Aus- ebildete ein, die quasi über null Praxiserfahrung verfü- en? Welchen Mehrwert hat diese Form der Ausbildung, as „Parken“ Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz ge- enüber der klassischen dualen Ausbildung? Keinen! Die außerbetriebliche Ausbildung verfehlt ihr Ziel, hancen für diejenigen zu schaffen, die keinen Ausbil- ungsplatz gefunden haben: Die außerbetriebliche Aus- ildung hängt diese Jugendlichen ab, mit dem Resultat, ass wir am Ende Ausgebildete haben, die das duale ystem durchlaufen haben und jene, die in der Ersatz- usbildung „geparkt“ worden sind! 650 Millionen Euro aus dem Überschuss der Bun- esagentur für Arbeit würden nicht nur zweckentfremdet erden. Das ist schon schlimm genug. Denn das Geld ehört den Beitragzahlern. Aber es wird auch verteilt. Machen wir uns nichts vor: Mit der außerbetriebli- hen Ausbildung ist niemanden geholfen, weder den chülern, noch den Betrieben! Wir wollen keine Ausgebildeten zweiter Klasse, son- ern müssen alles daran setzen, das duale Ausbildungs- ystem zu stärken, zu modernisieren, die überbetriebli- 7156 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) che Ausbildung zu fördern, die Schulen fit zu machen und neue Kooperationsmodelle zwischen Schulen und Betrieben voranzutreiben! Von daher wird es mehr außerbetriebliche Ausbildung mit der FDP nicht geben! Werner Dreibus (DIE LINKE): Die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist dramatisch und eine Besserung ist nicht in Sicht. Laut Bundesagentur für Ar- beit fehlen mittlerweile mindestens 140 000 Ausbil- dungsplätze. Annähernd 50 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber warten bereits mehr als ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz. Im Ausbildungsjahr 2005 wurden bundesweit weniger Ausbildungsverträge geschlossen als in den Ausbildungsjahren seit der deutschen Vereini- gung. Einem wachsenden Kreis von jungen Leuten wird so der Weg in die Zukunft versperrt. Die aktuelle Shell-Ju- gendstudie belegt, dass eine ungewisse berufliche Per- spektive zu den größten Sorgen junger Menschen zählt. Der DGB hält zutreffend fest – ich zitiere –: „Die gesell- schaftlichen Folgekosten einer ,verlorenen Generation sind enorm und gehen noch weit über Hartz IV hinaus. Die Mischung aus Perspektivlosigkeit, Hartz IV, Gele- genheitsjobs und eventuell Kriminalität birgt gesell- schaftlichen Sprengstoff.“ Die bisherigen Versuche, der Ausbildungsplatzmisere mit freiwilligen Zusagen der Arbeitgeber beizukommen, sind fehlgeschlagen. Bei Hunderttausenden Jugendli- chen ohne Ausbildungsplatz – und das Jahr für Jahr – gibt es kein Deuteln: Der Ausbildungspakt ist geschei- tert; so wie vor ihm das Bündnis für Arbeit nicht zum Abbau der Arbeitslosigkeit geführt hat. Wenn Politik nur noch appelliert, aber nicht mehr ge- staltet, nimmt sie sich selbst nicht mehr ernst. Politiker brauchen sich dann nicht zu wundern, wenn auch die Menschen sie nicht mehr ernst nehmen. Gestaltung bedeutet in diesem Fall, die Unternehmen durch eine Umlagefinanzierung in die Pflicht zu neh- men, damit sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Ausbil- dungsplätzen nachkommen. Darüber hinaus müssen für eine kurzfristige Linderung des Lehrstellenmangels alle aktuellen Möglichkeiten genutzt werden. Wir schließen uns deshalb dem Vorschlag des Deutschen Gewerk- schaftsbundes an, noch in diesem Jahr ein Sofortpro- gramm für 50 000 Jugendliche in Form von außerbe- trieblichen Ausbildungsplätzen zu starten. Für eine Anschubfinanzierung dieses Sofortprogramms können ein Teil der Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit und ein Teil der nicht verausgabten Mittel des Eingliede- rungstitels für das Sozialgesetzbuch II eingesetzt wer- den. Mit einem Betrag von 650 Millionen Euro könnten 50 000 außerbetriebliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Selbstverständlich sollte es sich dabei lediglich um eine Anschubfinanzierung für das laufende Lehrjahr 2006/2007 handeln. Es nicht die Aufgabe der öffentli- chen Hände, den Unternehmen dauerhaft die Verantwor- t n d S a t A G n l A i w w d k g f g v N N n h T l d u Z D i g i m d s t Ü s l d d m d d F g S m d (C (D ung für die Schaffung qualifizierter Arbeitskräfte abzu- ehmen. Die Koalition sollte den Mut dazu finden, im Sinne es Gemeinwohls ein wirkungsvolles Instrument zur chließung der Ausbildungsplatzlücke einzuführen, uch wenn das den Widerstand der Wirtschaftslobbyis- en nach sich zieht. Nach Lage der Dinge führt an der usbildungsplatzabgabe kein Weg vorbei. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): etreu dem Motto „Es wurde schon alles gefordert, aber och nicht von jedem“ hat die Linke einen Antrag vorge- egt, dessen zentraler Punkt bereits Inhalt eines grünen ntrags war. Über den wurde am vergangenen Mittwoch m Ausschuss für Arbeit und Soziales abgestimmt und er urde mit den Stimmen der Linken abgelehnt. Vielleicht ollen Sie, Kolleginnen und Kollegen der Linken, damit ie Aufmerksamkeit für das Thema Ausbildung verstär- en. Mehr Aufmerksamkeit für dieses Problem, darin äbe ich Ihnen auch Recht, ist dringend notwendig. Zu Beginn des laufenden Ausbildungsjahres waren ast 50 000 Jugendliche unversorgt. Jetzt laufen das so enannte fünfte Quartal und die Nachvermittlung. Da- on werden einige profitieren, aber viele eben nicht. ach den gestern veröffentlichten Zahlen halten sich die achvermittelten mit den neu gemeldeten Bewerberin- en und Bewerbern fast die Waage. Wir sind also bis eute kaum vorangekommen. Auch der Vorjahresvergleich gibt Anlass zur Sorge: rotz günstigerer Voraussetzung – „nur“ 30 000 Jugend- iche waren unversorgt – blieben im letzten Ausbil- ungsjahr 11 500 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nd ohne Angebot für eine Übergangsmaßnahme. Die ahl der Altbewerberinnen und Altbewerber steigt. enn auch viele derjenigen, die wir heute zum Beispiel n eine Einstiegsqualifizierung vermitteln, stehen mor- en wieder in der Schlange für einen Ausbildungsplatz. Um zu verhindern, dass Jahr für Jahr mehr Jugendliche n den Strudel der Perspektivlosigkeit gezogen werden, üssen wir handeln. Darum haben auch wir gefordert, ass die Bundesagentur für Arbeit aus ihren Überschüs- en ein Sonderprogramm auflegt, damit alle Unversorg- en eine Chance erhalten können. Angesichts der neuen berschussprognosen von bis zu 11,5 Milliarden Euro ollten die maximal erforderlichen 650 Millionen Euro eicht finanzierbar sein. Wir müssen dieses Geld jetzt in ie Hand nehmen; denn tun wir nichts, sind die Ausbil- ungsverlierer von heute die fehlenden Fachkräfte von orgen. Allerdings sehen wir auch die Gefahr, dass die Bun- esagentur zur Ausfallbürgin einer verfehlten Ausbil- ungspolitik wird. Darum will ich betonen, dass diese orderung lediglich eine Notmaßnahme darstellt. Der ei- entliche Handlungsbedarf liegt an einer ganz anderen telle. Der Ausbildungspakt ist gescheitert. In seinem Rah- en wurden zwar neue, aber keine zusätzlichen Ausbil- ungsplätze geschaffen. Dem jetzigen Gewürge müssen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7157 (A) ) (B) ) wir darum ein Ende bereiten und uns der Problematik auch strukturell widmen. Auch dafür haben wir Grünen detaillierte Vorschläge gemacht. Sie reichen von der besseren Anerkennung kleiner Qualifizierungsschritte über außerbetriebliche Ausbildungen bis hin zur Einrichtung von Produktions- schulen. Wir glauben, dass es einer Vielzahl von Lösun- gen und Veränderungen bedarf, um der Vielzahl von Problemen im Bereich Ausbildung gerecht zu werden. Allerdings glauben wir nicht an die Zauberkraft der Aus- bildungsplatzumlage. Hier machen es sich die Kollegin- nen und Kollegen der Linken aus meiner Sicht viel zu einfach. Sie erliegen dem Charme der einfachen Lösung und scheuen die Mühen der konkreten, wenn auch klein- teiligen Arbeit. Vielleicht können wir Sie ja während der Ausschussberatungen bekehren. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. No- vember 2006 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulga- rien und Rumäniens zur Europäischen Union – Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Auslän- dern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Un- terhaltsvorschuss – Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vor- schriften (Biokraftstoffquotengesetz – BioKraftQuG) – Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfe- fondsgesetzes – Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kom- mission zur Überprüfung des Vermögens der Par- teien und Massenorganisationen der DDR – Gesetz zur Änderung des Überstellungsausfüh- rungsgesetzes und des Gesetzes über die interna- tionale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz über die Weiterverwendung von Informatio- nen öffentlicher Stellen (Informationsweiterver- wendungsgesetz – IWG) – Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsver- mittlerrechts – Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Interna- tionalen Seegerichtshofs und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesre- – – – – – – – – – – (C (D publik Deutschland und dem Internationalen See- gerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs Gesetz zu dem Protokoll vom 27. März 1998 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationa- len Meeresbodenbehörde Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen auf dem Gebiet der Steu- ern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Än- derung des am 29. August 1989 unterzeichneten Ab- kommens zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver- hinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Rahmenabkommen vom 22. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi- schen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und zu der Verwaltungsvereinbarung vom 9. März 2006 zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minis- ter für Gesundheit und Solidarität der Französi- schen Republik über die Durchführungsmodalitä- ten des Rahmenabkommens vom 22. Juli 2005 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vor- schriften (SEStEG) Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes 7158 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) ) (B) ) – Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteu- ergesetzen – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlich- keitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen) – Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltan- gelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) – Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehel- fen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtli- nie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) – Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäni- ens zur Europäischen Union Darüber hinaus hat er Folgendes beschlossen: 1. Der Bundesrat hat festgestellt, dass das vom Deut- schen Bundestag am 26. Oktober 2006 verabschie- dete Gesetz gemäß Artikel 23 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes seiner Zustim- mung bedarf, und dem Gesetz einstimmig zustimmt. Begründung: Gemäß Artikel 23 Abs. 1 Satz 3 GG ist die Zustim- mung des Bundesrates mit zwei Dritteln seiner Stim- men erforderlich, wenn durch Änderungen der ver- traglichen Grundlagen der EU und vergleichbare Regelungen das GG seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen und Er- gänzungen ermöglicht werden. Der Beitrittsvertrag regelt erstmalig verbindlich für Bulgarien und Rumänien die Zahl der Sitze im Euro- päischen Parlament, ihre Stimmenzahl im Rat sowie das künftig geltende Quorum für Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit (Beitrittsakte zur Änderung der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa: Zweiter Teil „An- passungen der Verträge“, Titel I „Institutionelle Be- stimmungen“ sowie für die Übergangszeit bis zum Beginn der Wahlperiode 2009 bis 2014 für die Sitz- verteilung im Europäischen Parlament Artikel 24; Beitrittsprotokoll zur Änderung der Rechtslage nach Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa: Vierter Teil „Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer“, Titel II „Institutionelle Bestimmun- gen“). Insbesondere der geltende EGV wird durch diese Regelungen des Beitrittsvertrags entsprechend angepasst. Die Mitgliedstaaten hatten sich bei der Regierungskonferenz von Nizza zwar im Hinblick auf die Erweiterung der EU auf 27 Mitglieder poli- tisch in einer Erklärung auf eine Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament, im Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen 2 (C (D sowie auf eine neue Stimmengewichtung im Rat ge- einigt (Erklärung Nr. 20). Erst durch den Beitrittsvertrag werden jedoch end- gültig und rechtlich verbindlich die institutionellen Bestimmungen geändert und damit der Kreis der Be- fugten, die übertragene Hoheitsrechte ausüben, geän- dert. Zudem wird auch die Höchstzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gegenüber den Festle- gungen des EGV sowie des Vertrags über eine Ver- fassung für Europa für die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien erhöht. Durch den Beitritt verschieben sich im Ergebnis Stel- lung und Gewicht der Bundesrepublik Deutschland im institutionellen Gefüge der EU. Das relative Stim- mengewicht Deutschlands insbesondere im Rat und damit die Möglichkeiten seiner Einflussnahme bei der Ausübung der auf die EU übertragenen Hoheits- rechte verändern sich. Dies stellt eine wesentliche Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU dar, durch die das GG seinem Inhalt nach geändert bzw. ergänzt wird. Somit ist die Zustimmung des Bundes- rates mit zwei Dritteln seiner Stimmen erforderlich. . Der Bundesrat hat ferner zu dem Gesetz die nachste- hende Entschließung gefasst: Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 7. Juli 2006 (Bundesratsdrucksache 360/06 [Be- schluss]) und begrüßt den Abschluss der fünften Er- weiterungsrunde der EU, der nunmehr mit dem Bei- tritt von Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 erfolgen wird. Der Bundesrat nimmt die Analyse der Kommission in ihrem Bericht vom 26. September 2006 zur Bei- trittsfähigkeit von Bulgarien und Rumänien zur Kenntnis. Er erwartet, dass beide Beitrittsstaaten alle Anstrengungen unternehmen, um die im Bericht an- gesprochenen Mängel, insbesondere im Justizwesen und bei der Korruptionsbekämpfung, bei der Verwal- tung der EU-Agrarfonds, bei der Lebensmittelsicher- heit und im Bereich der Flugsicherheit bis zum 1. Ja- nuar 2007 und darüber hinaus abzustellen. Der Bundesrat bestärkt die Kommission in ihrer Po- sition, die im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutz- klauseln in vollem Umfang anzuwenden, wenn Bul- garien und Rumänien ihren europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Er begrüßt die von der Kommission vorgesehene fortlaufende Über- wachung auch nach dem Beitritt, insbesondere die Überprüfung für den Bereich Justiz und Inneres. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kom- mission trotz weiter bestehender Mängel im wichti- gen Bereich des Justizwesens sowie bei der Korrupti- onsbekämpfung in beiden Staaten vorerst von der Anwendung der in Artikel 38 des Beitrittsvertrags hierzu vorgesehenen Schutzklausel abgesehen und sich konkrete Schutzmaßnahmen erst für den Fall der Verzögerung weiterer Reformen nach dem Beitritt vorbehalten hat. Der Bundesrat erinnert daran, dass die konsequente Umsetzung der Beitrittskriterien der EU von hoher Bedeutung für die Glaubwürdigkeit Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7159 (A) ) (B) ) der Union nach innen wie nach außen sowie für die Akzeptanz der Erweiterung in der Bevölkerung ist. Er spricht sich daher dafür aus, diese Schutzklausel ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden, falls die Defizite bis dahin nicht beseitigt sein sollten. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, wonach künftige Erweiterungen strikt vom Kriterium der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der EU abhän- gig gemacht werden müssen. Er fordert die Bundes- regierung auf, die Debatte zum Strategiepapier der Kommission zur EU-Erweiterung vom 8. November 2006, das erstmals auch Aussagen zur Aufnahmefä- higkeit der Union enthält, aktiv in diesem Sinne zu begleiten. – Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und an- derer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsge- setz – VÄndG) Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Ver-tragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG), die durch Liberalisierung und Flexibilisierung eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung der Patien- tinnen und Patienten bringen werden. Er weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die nachträglich ein- gefügte Entschul-dungsregelung in § 265a SGB V in zeitlicher Hinsicht nicht ausreichend ist, die Ent- schuldungsproblematik zu lösen. 2. Der Bundesrat hält mithin folgende Änderungen des § 265a SGB V für unab-dingbar notwendig: – Bei dem in Absatz 1 Satz 3 des § 265a SGB V vorgesehenen Quorum ist von einer Zweidrittel- mehrheit aller Mitglieder (und nicht nur der an- wesenden Mitglieder) auszugehen, wobei das Stimmrecht entsprechend der Mitgliederzahl der jeweiligen Kassen zu gewichten ist. – Die Frist, bis zu der die Kassen ihre Verschul- dung abzubauen haben, ist generell (und nicht nur ausnahmsweise – wie in Absatz 4 des § 265a SGB V vorgesehen –) auf den 31. Dezember 2008 zu verlängern. – Im Rahmen der Entschuldung sind vertraglich vereinbarte und bereits geleistete Struktur- und Finanzmaßnahmen zu berücksichtigen. – Es ist sicherzustellen, dass die Vorschrift des § 265a SGB V über den 31. Dezember 2008 hin- aus fortbesteht, soweit sie sich auf Strukturhilfe- maßnahmen in besonderen Notlagen oder zur Er- haltung der Wettbewerbsfähigkeit bezieht. Die in Artikel 8 Abs. 3 des VÄndG vorge-sehene Be- fristung des § 265a SGB V ist daher zu streichen. 3. Durch das Vorziehen der Entschuldungsregelung in das VÄndG wird zudem die inhaltliche Wechselbeziehung zwischen Entschuldung und der im Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Kran- 4 5 – ß 1 2 (C (D kenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsge- setz – GKV-WSG) festgelegten Insolvenzregelung auseinandergerissen. Betrachtet man – wie sachlich geboten – beide Regelungen im Zusammenhang, so ist davon auszugehen, dass ein zweistelliger Milliar- denbetrag erforderlich ist, um das Kassensystem auf eine solide wirt-schaftliche Basis zu stellen, von der aus ein fairer, chancengleicher Wettbewerb, wie ihn die Einführung des Gesundheitsfonds im Rahmen des GKV-WSG vorsieht, überhaupt erst möglich ist. Die Einführung der Insolvenzfähigkeit der Kranken- kassen bedingt zwingend die Vorlage einer Eröff- nungsbilanz, um festzustellen, ob und inwieweit eine Krankenkasse im Sinne der Insolvenzordnung über- schuldet ist. Hierbei sind nicht nur die nach bisheri- gem öffentlich-rechtlichen Bilanzierungsrecht ausge- wiesenen Schulden einzustellen, sondern auch die aufgrund der bisherigen Bundesvorschriften nicht zu bilanzierenden Belastungen durch Versorgungsan- sprüche von DO-Angestellten, Betriebsrenten und sonstige von den Kassen zugesagte Versorgungsleis- tungen. Bei einer Refinanzierung dieser Belastungen innerhalb der durch das VÄndG festgesetzten kurzen Zeit drohen für viele Kassen Beitragssatzsteigerun- gen in existenzvernichtender Höhe. Die Länder ha- ben auch und besonders wegen der bislang durch den Bund eröffneten Möglichkeit der Mittelschöpfung durch Beitragssatzerhöhung ihre Kassen von der An- wendung der Insolvenzordnung freigestellt. Wenn nun der Bund diese Geschäftsgrundlage grundlegend ändert, so ist er verpflichtet, die aus dieser Konver- sion resultierenden Belastungen, das heißt, die finan- ziellen Altlasten, selbst zu tragen. Er kann und darf sie nicht auf die Länder abwälzen. . Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, ein schlüssiges Entschuldungskonzept aufzulegen, das sich an den realen Belastungen vor dem Hintergrund der Anwendung der Insolvenzordnung auf die Kran- kenkassen orientiert. . Der Bundesrat behält sich daher weitere Schritte im Rahmen der Beratungen des Gesetzgebungsverfah- rens zum GKV-WSG vor. Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfah- ren für Infrastrukturvorhaben Darüber hinaus hat er die nachstehenden Entschlie- ungen gefasst: . Der Bundesrat schließt sich der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Verwal- tungsverfahrensrechts in Nummer VI Abschnitte I, II.1 sowie II.2 (vergleiche Bundesratsdrucksache zu 764/06) an und fordert ebenfalls, die Änderungen aus den einzelnen Fachgesetzen in das Verfahrensrecht zu übernehmen. . Durch Artikel 7 Nr. 3 des Gesetzes zur Beschleuni- gung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorha- ben wird das Energiewirtschaftsgesetz geändert, in- dem nach § 17 Abs. 2 ein neuer Absatz 2a eingefügt wird, der die Übertragungsnetzbetreiber, in deren Re- 7160 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 (A) (C) (B) ) gelzone eine Offshore-Windenergieanlage betrieben wird, verpflichtet, für diese auf ihre Kosten einen Netzanschluss herzustellen und zu betreiben. Dabei soll hinsichtlich der Kosten ein horizontaler Aus- gleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern ent- sprechend § 9 Abs. 3 des Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetzes erfolgen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Frage einer weiteren Förderung der Offshore-Windenergie im Rahmen der ohnehin anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abschließend zu klären. Ebenso ist die Frage des bundesweiten Aus- gleichs der Kosten, die aus dem windenergiebeding- ten Ausbau der Hochspannungsnetze im Binnenland resultieren, zu klären. Das Gesetz zur Beschleuni- gung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorha- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur – Drucksache 15/5903 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterla- gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut- schen Demokratischen Republik Siebenter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema- ligen Deutschen Demokratischen Republik – 2005 – Drucksache 15/5960 – ben ist gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Schlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massen- organisationen der DDR und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 16/2466, 16/2813 Nr. 1.1 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Ka- pitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen – Titel 532 51 – Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsge- bühren für Lkw durch Private – – Drucksachen 16/3032, 16/3194 Nr. 1.2 – m V P t (D Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Finanzausschuss Drucksache 16/2555 Nr. 1.13 Drucksache 16/2555 Nr. 1.36 Drucksache 16/2555 Nr. 1.42 Drucksache 16/2555 Nr. 2.1 Drucksache 16/2555 Nr. 2.13 Drucksache 16/2555 Nr. 2.19 Drucksache 16/2555 Nr. 2.32 Drucksache 16/2555 Nr. 2.56 Drucksache 16/2555 Nr. 2.57 Drucksache 16/2555 Nr. 2.61 Drucksache 16/2555 Nr. 2.67 Drucksache 16/2555 Nr. 2.87 Drucksache 16/2555 Nr. 2.111 Drucksache 16/2555 Nr. 2.125 Drucksache 16/2555 Nr. 2.137 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/2555 Nr. 2.53 Drucksache 16/2555 Nr. 2.81 Drucksache 16/2555 Nr. 2.148 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/481 Nr. 1.5 71. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich schließe die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
    den Drucksachen 16/3327, 16/2833 und 16/3622 an die
    in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
    schlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
    Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a und 29 b auf:

    a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
    nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
    Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
    Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des
    Finanzausgleichsgesetzes

    – Drucksache 16/3269 –

    – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
    gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
    zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge-
    setzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

    – Drucksache 16/3572 –

    aa) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-

    (11. Ausschuss)


    – Drucksache 16/3677 –

    Berichterstattung:
    Abgeordneter Karl Schiewerling

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    1)

    (C (D bb)

    schuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

    – Drucksache 16/3678 –

    Berichterstattung:
    Abgeordnete Steffen Kampeter
    Waltraud Lehn
    Dr. Claudia Winterstein
    Dr. Gesine Lötzsch
    Anja Hajduk

    b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

    (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

    Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Dr. Gesine
    Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
    der LINKEN

    Bundesweite Mindeststandards für angemes-
    senen Wohnraum und Wohnkosten für Bezie-
    herinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II

    – Drucksachen 16/3302, 16/3677 –

    Berichterstattung:
    Abgeordneter Karl Schiewerling

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Ge-
    etzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
    weiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzaus-
    leichsgesetzes nicht in seine Beschlussempfehlung mit
    inbezogen. Dieser Gesetzentwurf soll heute nicht ab-
    chließend beraten werden. – Ich sehe, Sie sind damit
    inverstanden. Dann verfahren wir so.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
    einen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und teile mit, dass wegen
    es Parteitages der Grünen die Rednerinnen und Redner
    hre Reden zu Protokoll geben. Es sind dies: Angelika
    rüger-Leißner, SPD-Fraktion, Jörg Rohde, FDP-Frak-

    ion, Karl Schiewerling, CDU/CSU-Fraktion, Katja
    ipping, Fraktion Die Linke, der Parlamentarische
    taatssekretär Franz Thönnes, Markus Kurth für die
    raktion des Bündnisses 90/Die Grünen und Max
    traubinger für die CDU/CSU-Fraktion. Damit schließe

    ch die Aussprache.1)

    Wir kommen zur Abstimmung über den von den
    raktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
    esetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches So-

    ialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes,
    rucksache 16/3269. Der Ausschuss für Arbeit und So-

    iales empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussemp-
    ehlung auf Drucksache 16/3677, den Gesetzentwurf in
    er Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
    ie dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
    en wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dage-

    en? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit
    n zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU
    nd SPD bei Ablehnung der Fraktion Die Linke und

    Anlage 2

    7136 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006


    (A) )



    (B) )


    Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
    Enthaltung der Fraktionen der FDP und des
    Bündnisses 90/Die Grünen angenommen.

    Dritte Beratung

    und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
    Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
    Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-
    entwurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie
    zuvor angenommen.

    Tagesordnungspunkt 29 b: Beratung der Beschluss-
    empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf
    Drucksache 16/3677 zu dem Antrag der Fraktion Die
    Linke mit dem Titel „Bundesweite Mindeststandards für
    angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Beziehe-
    rinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II“. Der Aus-
    schuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschluss-
    empfehlung, den Antrag auf Drucksache 16/3302
    abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
    lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die
    Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/
    CSU, SPD und FDP bei Ablehnung der Fraktion Die
    Linke und Stimmenthaltung der Fraktion des Bündnis-
    ses 90/Die Grünen angenommen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-
    Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens
    Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Frak-
    tion der FDP

    National bedeutsames Kulturgut wirksam
    schützen

    – Drucksache 16/3137 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Kultur und Medien (f)

    Auswärtiger Ausschuss
    Rechtsausschuss

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
    Fraktion der FDP sechs Minuten erhalten soll. – Ich höre
    keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
    Hans-Joachim Otto, FDP-Fraktion, das Wort.


    (Beifall bei der FDP)




Rede von Hans-Joachim Otto
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als letz-

ten Tagesordnungspunkt debattieren wir heute ein
Thema, dessen Bedeutung nicht nur den kulturpoliti-
schen Bereich erfasst und sensibel gehandhabt werden
muss. Die Irritation, ja Empörung über die Umstände des
Verlustes der „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig
Kirchner reißen nicht ab. Die Furcht geht um, es könnten
zahlreiche weitere Exponate aus öffentlichen Sammlun-
gen verschwinden.

Lassen Sie mich eingangs eines klarstellen. Die mora-
lische Verpflichtung Deutschlands, ungeachtet aller Ver-
jährungsfristen NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kul-
turgut zu restituieren, darf von niemandem und in keiner
Weise in Zweifel gezogen werden. Wir bekennen uns zu

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(C (D nserer Selbstverpflichtung aus den Washingtoner rundsätzen von 1998 ohne Wenn und Aber. Aber wir üssen auch – um den Gedanken der Restitution nicht in isskredit zu bringen – Vorkehrungen gegen eine neu ntstandene Restitutionsindustrie – darunter sind einige chwarze Schafe – treffen, die mit dem noblen Ansinnen iemlich ungeniert Geschäfte macht und damit den faien und gerechten Interessenausgleich zwischen den useen und den Erben, den die Washingtoner Grundätze fordern, erschwert, wenn nicht gar hintertreibt. Was ist zu tun? Zuallererst ist die Provenienzrecherhe zu stärken. Die Zweifel und Verdächtigungen hinichtlich der Herkunft der Exponate müssen so schnell ie möglich beseitigt werden. Diese Unsicherheiten sind er Humus professioneller Restitutionsforscher, die sich on den Opfererben fürstlich entlohnen lassen, manchal mit mehr als 50 Prozent des Erlöses. Was viele übersehen, ist, dass bereits die Washingtoer Grundsätze als zentrale Forderung die Identifizieung der einschlägigen Kunstwerke, also die Proveninzforschung, enthalten. Doch dabei dürfen wir unsere useen nicht länger allein lassen. Es geht um Zusatz osten von vielen Millionen Euro und es geht um speziische Kenntnisse, die nicht in jedem kleineren Haus orhanden sind. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die ulturstiftungen des Bundes und der Länder bereits konrete Projekte zur Förderung der Provenienzforschung in ngriff genommen haben. Ich hoffe sehr, dass dieses rojekt durch die Kürzungen, die in letzter Sekunde urch den Haushaltsausschuss zulasten der Bundeskulurstiftung für 2007 verfügt worden sind, nicht gefährdet ird. Ein ganz wichtiger Ansatzpunkt ist auch eine Stärung der so genannten Limbach-Kommission, die 2003 ur Umsetzung der Washingtoner Grundsätze eingerichet wurde. Dass deren Konstruktion nicht optimal ist, eigt schon die Tatsache, dass sie bisher überhaupt erst inmal tätig werden konnte – bezeichnenderweise im pektakulären Kirchner-Fall nicht. Der Fehler dieser ommission liegt schon darin, dass sie nur im Falle eies übereinstimmenden Antrags beider Seiten tätig weren darf. Sie können sich vorstellen: Manche haben kein nteresse daran, dass eine Kommission tätig wird. Dass dies auch anders und besser gehen kann, haben nsere Nachbarn, die Franzosen, gezeigt. Auch wenn ich icht verkenne, dass es in der Frage der NS-Raubkunst atürlich fundamentale Unterschiede zwischen Deutschand und Frankreich gibt, lohnt doch der Blick ins achbarland, um zu sehen, wie man dort mit ähnlichen ragen umgeht. Die Franzosen haben eine zentrale, mit achleuten und Richtern besetzte Kommission eingeichtet, die nicht nur – wie bei uns in Deutschland – beät, sondern die alle in Frankreich gestellten Restituionsanträge prüft und eine Empfehlung zur Rückgabe der zur Zahlung einer Entschädigung ausspricht. Inteessanterweise lautet das Votum in den meisten Fällen brigens nicht „Herausgabe des Bildes“; vielmehr wer Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006 7137 Hans-Joachim Otto den andere Lösungen wie Dauerleihgabe oder finanzierte Entschädigung vorgeschlagen. Bei 2 500 Anträgen ist keine einzige Empfehlung in Zweifel gezogen worden; alle Empfehlungen sind akzeptiert worden. Sehr interessant ist die Tatsache – das hat mir der Präsident dieser Kommission, der sich gestern in Berlin aufgehalten hat, gerade bestätigt –: Es gibt in Frankreich keinerlei Aktivitäten der Restitutionsindustrie. Das ist für diese Herren und Damen dort offensichtlich nicht so attraktiv wie in Deutschland. Wir müssen das französische Modell nicht eins zu eins übernehmen, aber es lohnt sich sehr, dieses Modell genauer anzusehen, um möglicherweise einen Weg zu finden, die deutsche beratende Kommission, die Limbach-Kommission, zu stärken. Wir müssen uns auch Gedanken über einen Feuerwehrfonds machen, der es Museen ermöglicht, rasch und unkompliziert Geld für den Rückkauf eines restituierten Kunstwerks zu erhalten. Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf einen weiteren Aspekt unseres Antrags eingehen, den Schutz national wertvollen Kulturguts. Die Bundesregierung unternimmt alle Anstrengungen – das gilt jetzt auch für den Bundestag –, das national wertvolle Kulturgut anderer Staaten zu schützen und die UNESCO-Konvention von 1970 in Musterschülermanier weit über das von der Konvention geforderte Maß hinaus in nationales Recht umzusetzen. Während das nationale Kulturgut anderer Staaten dann mustergültig geschützt sein wird, mehren sich leider die Fälle, in denen die Abwanderung unserer national bedeutsamen Kunstwerke droht oder schon erfolgt ist. Es ist deshalb wichtig, dass künftig auch Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufgenommen werden. Aber anders als im Ausführungsgesetz zum UNESCOAbkommen – darüber müssen wir reden – sollte das etwas weitergehend sein. Ich finde, dass man auch dem Kulturstaatsminister ein Antragsrecht geben sollte. Wir müssen also den Grundgedanken der UNESCOKonvention auch innerhalb Deutschlands ernst nehmen, nicht zuletzt gegenüber solchen Trägern öffentlicher Gewalt, die national bedeutsames Kulturgut zur Sanierung öffentlicher Kassen veräußern wollen. Leider, meine Damen und Herren, besteht hierfür zunehmend Veranlassung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(A) )


(B) )



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich erteile das Wort Kollegin Monika Grütters, CDU/

    CSU-Fraktion.