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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/70 ordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (Drucksache 16/3607) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Erika Steinbach, Holger Haibach, Carl-Eduard von Bismarck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Christel Riemann-Hanewinckel, Christoph Strässer, Klaus Brandner, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Solidarität mit verfolgten Chris- ten und anderen verfolgten religiösen Minderheiten (Drucksache 16/3608) . . . . . . . . . . . . . . . . (Drucksache 16/3617) . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Pressefreiheit als Funda- ment für die Demokratie (Drucksache 16/3613) . . . . . . . . . . . . . . . h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für die mandatsgebundene Be- gleitung VN-mandatierter Friedensmis- sionen durch Menschenrechtsbeobach- ter 6878 B 6878 C 6878 D 6878 D Deutscher B Stenografisch 70. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung des Präsidenten der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates, Herrn van der Linden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Hans Peter Thul . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 g und 33 a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Erika Steinbach, Holger Haibach, Carl-Eduard von Bismarck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- d e 6877 A 6877 D 6877 D 6878 A 6878 A c) Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und undestag er Bericht ung 30. November 2006 t : der Fraktion der FDP: Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Drucksache 16/3145) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Eine Grundrechte- agentur der EU wird nicht gebraucht (Drucksache 16/3621) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Rainder Steenblock, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der EU stärken – Man- dat der Grundrechteagentur sinnvoll ausgestalten 6878 C 6878 C (Drucksachen 16/226, 16/2733) . . . . . . . . in Verbindung mit 6879 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Glau- bensfreiheit weltweit achten (Drucksache 16/3614) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Nein zur Rente ab 67 (Drucksache 16/2747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundes- versammlung (Drucksache 16/3303) . . . . . . . . . . . . . . . . b c d e f g h i j 6879 A 6879 B 6879 B 6881 C 6883 A 6884 B 6885 A 6886 C 6888 A 6888 D 6890 B 6891 B 6892 C 6894 B 6894 C 6895 B 6897 D 6899 D 6902 A 6902 C 6904 C 6907 B 6908 D 6909 D 6911 A 6911 C ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung des Rahmenbe- schlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kin- derpornographie (Drucksache 16/3439) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinder- prostitution und die Kinderpornographie (Drucksache 16/3440) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Nach dem Wiener Gipfel – die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika solidarisch gestalten (Drucksache 16/2602) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der LIN- KEN: Verbesserung der Statistik zur Lohn- und Einkommensteuer, Umsatz- steuer und Erbschaft- und Schenkung- steuer (Drucksache 16/3025) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Michael Leutert, Dr. Diether Dehm, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für einen europäischen zivi- len Friedensdienst (Drucksache 16/3620) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Illegitime Schulden von Entwicklungsländern streichen (Drucksache 16/3618) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Zugriff von Geheimdiensten auf das Schenge- ner Informationssystem der zweiten Generation verhindern (Drucksache 16/3619) . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der unabhängigen Experten- kommission „Finanzierung Lebenslan- gen Lernens“ – Der Weg in die Zukunft (Drucksache 15/3636) . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der unabhängigen Exper- tenkommission „Finanzierung Lebens- 6911 D 6911 D 6912 A 6912 A 6912 A 6912 B 6912 B 6912 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 III langen Lernens“ – Der Weg in die Zu- kunft (Drucksache 15/3636) (Drucksache 15/5427) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes zur Errichtung ei- ner Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (EVZ-StiftG) (Drucksachen 16/3270, 16/3634) . . . . . . . c) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007) (Drucksachen 16/3437, 16/3651, 16/3643) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/3647) . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von Klaeden, Dr. Andreas Schockenhoff, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten René Röspel, Dr. Rolf Mützenich, Uta Zapf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz vor Biowaffen verbes- sern – das Biowaffenübereinkommen stärken (Drucksache 16/3612) . . . . . . . . . . . . . . . e)–m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142 und 143 zu Petitionen (Drucksachen 16/3527, 16/3528, 16/3529, 16/3530, 16/3531, 16/3532, 16/3533, 16/3534, 16/3535) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Die finanzielle Situation der Pfle- geversicherung Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . M M H H D C T B g s D A D M D R D M D D D R D T a b D H M 6912 C 6912 D 6913 A 6913 A 6913 B 6913 C 6914 C 6915 D 6917 A 6918 B 6919 B 6920 C 6921 C arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann-Josef Scharf (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . hristian Kleiminger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: efragung der Bundesregierung: Arbeitspro- ramm der deutschen EU-Ratspräsident- chaft r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekom- munikationsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 16/2581, 16/3635) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Bärbel Höhn, Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Mehr Wettbewerb und Ver- braucherschutz auf dem Telekommuni- kationsmarkt (Drucksachen 16/2625, 16/3635) . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6923 A 6925 A 6926 A 6927 B 6928 B 6929 B 6930 B 6931 B 6931 C 6932 A 6932 B 6932 D 6933 B 6934 A 6934 C 6935 C 6935 D 6936 B 6936 C 6937 A 6937 B 6937 C 6938 C 6939 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharr- licher Nachstellungen (... StrÄndG) (Drucksachen 16/575, 16/3641) . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Stal- king-Bekämpfungsgesetzes (Drucksache 16/1030, 16/3641) . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Margareta Wolf (Frankfurt), Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Partner- schaftliche Unternehmenskultur stärken – Mitarbeiterbeteiligung fördern (Drucksache 16/2653) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Geset- zes (Drucksachen 16/2969, 16/3638) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Z E b r z V ( A C D D K D U J A J W T A J w F m p ( D B D B D M W D T – 6941 A 6942 B 6943 D 6945 B 6946 D 6948 A 6948 A 6948 B 6949 C 6950 D 6953 B 6954 C 6955 D 6957 C 6957 C 6958 C 6960 A 6961 B 6962 C 6963 B 6964 A usatztagesordnungspunkt 5: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- ung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und ur Änderung rehabilitierungsrechtlicher orschriften Drucksache 16/3653) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . atrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Zeh, Minister (Thüringen) . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Detlef Parr, oachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Liberalisierung des Sportwetten- arkts in Deutschland einleiten und euro- akonformes Konzessionsmodell vorlegen Drucksache 16/3506) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Heynemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Heynemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ope- ration „ALTHEA“ zur weiteren Stabili- sierung des Friedensprozesses in Bos- nien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung so- wie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolutionen des Sicher- 6964 B 6964 B 6965 C 6966 B 6968 A 6969 A 6970 C 6971 D 6972 D 6974 B 6974 C 6974 D 6976 B 6976 C 6977 D 6979 D 6979 D 6980 A 6980 D 6981 D 6982 C 6983 C 6984 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 V heitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) vom 22. November 2004, 1639 (2005) vom 21. November 2005 und 1722 (2006) vom 21. November 2006 (Drucksachen 16/3521, 16/3636) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/3645) . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Höfer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Heizkostenzuschüsse für einkommens- schwache Privathaushalte ermöglichen (Drucksache 16/3351) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Modernisie- rung der Justiz (2. Justizmodernisie- rungsgesetz) (Drucksachen 16/3038, 16/3640) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Jerzy Montag und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung von Befristungsre- gelungen im Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege und im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (Justizmoder- nisierungsauskopplungsgesetz) (Drucksachen 16/3282, 16/3640) . . . . . . . A M S U J J T a b J P J F J S T a b 6984 D 6985 A 6985 B 6986 C 6987 A 6988 A 6989 A 6989 D 6990 D 6992 A 6994 B 6994 D 6993 A 6993 B 6996 B 6998 A 6998 D 6999 B 7001 A 7001 B 7001 D 7002 D 7002 D lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten (Drucksache 16/1067) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Opferentschädigung bei Ter- rorakten im Ausland sicherstellen (Drucksache 16/585) . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 (Drucksachen 16/3268, 16/3637) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Über- schüsse der Bundesagentur für Ar- beit für weitere Beitragssenkungen verwenden 7003 A 7004 A 7005 B 7006 D 7007 C 7008 C 7009 B 7010 C 7010 D 7010 D 7011 D 7010 C 7013 B 7014 B 7015 A 7016 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 – zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Priska Hinz (Herborn), Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Ausbildung, Qualifizie- rung und Progressiv-Modell ver- wenden (Drucksachen 16/3091, 16/2509, 16/3637) Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Fortentwicklung der In- ternationalen Rechnungslegungsstandards im Rahmen der Präsidentschaft Deutsch- lands in EU und G 8 thematisieren (Drucksache 16/3341) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforde- rungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Han- del auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umset- zungsgesetz – TUG) (Drucksachen 16/2498, 16/2917, 16/3644) . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . T A P t d V ( T B s – – – ( 1 T A W w B w j ( J R H R T B s t t K o w B 7016 A 7016 B 7017 C 7018 D 7019 B 7021 D 7023 A 7024 A 7025 A 7026 C 7026 C 7027 C 7029 C 7031 A 7031 B 7032 C 7033 B agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Jan Korte, Petra au, Kersten Naumann, weiterer Abgeordne- er und der Fraktion der LINKEN: Entschä- igung für Opfer nationalsozialistischer erfolgung Drucksache 16/3536) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehin- derter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Recht statt Pflicht – Ein- schränkungen behinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegenwirken zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Teilhabe von Men- schen mit Behinderungen am öffentli- chen Leben konsequent sichern Drucksachen 16/1100, 16/1476 Nr. 1.3, 16/949, 6/853, 16/2840) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Josef Philip inkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, eiterer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine irksame Bleiberechtsregelung für lang- ährig in Deutschland geduldete Personen Drucksache 16/3340) . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- orsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- en Marie-Luise Dött, Ingbert Liebing, atherina Reiche (Potsdam), weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der CDU/CSU so- ie der Abgeordneten Dirk Becker, Marco ülow, Petra Bierwirth, weiterer Abgeordne- 7035 B 7035 C 7036 A 7036 B 7037 B 7038 D 7040 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 VII ter und der Fraktion der SPD: Sensible Öko- systeme in der Tiefsee besser schützen (Drucksachen 16/3089, 16/3624) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Hans-Michael Goldmann, Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Defizite im Kampf gegen Trun- kenheitsfahrten in der Seeschifffahrt beseitigen (Drucksachen 16/1158, 16/2736) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Umweltfreundliche Strom- versorgung von Schiffen in Häfen un- terstützen (Drucksache 16/2791) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Europä- ischen Union zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Ver- ordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäi- schen Fonds für die Anpassung an die Glo- balisierung (inkl. 7301/06 ADD 1, 7301/06 ADD 2 und 7301/06 ADD 3) KOM (2006) 91 endg.; Ratsdok. 7301/06 (Drucksachen 16/1207 Nr. 1.12, 16/3639) . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (Drucksache 16/3227) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Gabriele Hiller-Ohm, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Fahrradtourismus in Deutschland umfassend fördern (Drucksache 16/3609) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A E J d d o A E D E d n A Z d n m u K D J A Z d d P 2 f E a u ( T D D A Z d n n G M M D 7042 A 7042 B 7042 B 7042 D 7043 A 7043 B 7043 D 7043 B, D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über en Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Än- erung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Tages- rdnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten etlef Parr (FDP) zur Abstimmung über den ntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung es Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Tagesord- ungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Fortentwicklung der Internatio- alen Rechnungslegungsstandards im Rah- en der Präsidentschaft Deutschlands in EU nd G 8 thematisieren (Tagesordnungspunkt 16) laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung er Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen arlaments und des Rates vom 15. Dezember 004 zur Harmonisierung der Transparenzan- orderungen in Bezug auf Informationen über mittenten, deren Wertpapiere zum Handel uf einem geregelten Markt zugelassen sind, nd zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – UG) (Tagesordnungspunkt 17) r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Entschädigung für Opfer natio- alsozialistischer Verfolgung (Tagesord- ungspunkt 18) ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7045 A 7045 D 7046 A 7046 A 7047 A 7048 B 7049 A 7049 D 7050 C 7051 B 7052 A 7053 A VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Beschäftigung schwerbehin- derter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes – Antrag: Recht statt Pflicht – Einschrän- kungen behinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegen- wirken – Antrag: Teilhabe von Menschen mit Be- hinderungen am öffentlichen Leben kon- sequent sichern (Tagesordnungspunkt 19) Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Für eine wirksame Bleiberechtsrege- lung für langjährig in Deutschland geduldete Personen (Tagesordnungspunkt 20) Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sensible Ökosysteme in der Tiefsee besser schützen (Tagesordnungs- punkt 21) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Defi- zite im Kampf gegen Trunkenheitsfahrten in der Seeschifffahrt beseitigen – ( E A D H D R A Z d V s t s A ( V D M U R A Z d c n D D S W J A A Z d D n J G E D D 7053 A 7054 C 7055 B 7056 C 7057 B 7058 D 7059 C 7060 B 7061 B 7062 A 7063 B 7063 C 7064 D 7065 C 7066 A Antrag: Umweltfreundliche Stromversor- gung von Schiffen in Häfen unterstützen Tagesordnungspunkt 22 a und b) nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . nnette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: orschlag für eine Verordnung des Europäi- chen Parlaments und des Rates zur Einrich- ung des Europäischen Fonds für die Anpas- ung an die Globalisierung (inkl. 7301/06 DD 1, 7301/06 ADD 2 und 7301/06 ADD 3) Tagesordnungspunkt 23) eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Martin Schwanholz (SPD) . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfa- hung des Insolvenzverfahrens (Tagesord- ungspunkt 24) r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Den Fahrradtourismus in eutschland umfassend fördern (Tagesord- ungspunkt 25) ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7067 A 7068 D 7069 C 7070 D 7072 A 7072 C 7073 B 7074 C 7075 D 7076 D 7077 C 7078 A 7079 D 7080 C 7081 C 7082 C 7083 A 7084 A 7086 B 7088 A 7089 A 7089 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 6877 (A) ) (B) ) 70. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 13 ung dritter Absatz, der zweite ass das Ministerium ein einer Regelung zu kom- zes entspricht – es muss die die nach dem Stand erforderliche Vorsorge ga- eben.“ und e Satz ist wie folgt zu le- h § 9 b des Atomgesetzes den Planfeststellungsbe- nn zu erteilen, wenn opti- echnik und Wissenschaft tzer, Die Linke, und Rain- ie Grünen.1) in Kenntnis der Unterrich- unehmen. Wer stimmt für – Gegenstimmen? – Ent- pfehlung ist mit den Stim- gegen die Stimmen der mmen. spunkt 24 auf: der Bundesregierung ein- ines Gesetzes zur Verein- zverfahrens – d Technologie der Kollegen Dr. Günter nette Faße, Gabriele Gradistanac, weiterer Fraktion der SPD Den Fahrradtourismus send fördern – Drucksache 16/3609 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Tourismus (f) Sportausschuss Haushaltsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau un Ausschuss für Umwelt, Naturs Wir nehmen die Reden der K CDU/CSU, Gabriele Hiller-Oh cher, FDP, Dr. Ilja Seifert, Die L reiter, Bündnis 90/Die Grünen, Interfraktionell wird Überw Drucksache 16/3609 zur Fede Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7045 (A) ) (B) ) setzes geschehen.Renate Rechtsstaatlicher Grundsatz ist, dass kein Gesetzgeber unter dem Eindruck von bereits abgeschlossenen Vor- gängen neue Gesetze erlässt. Das soll jedoch mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Ge- Dr. Scheer, Hermann SPD 30.11.2006 Schmidt (Nürnberg), SPD 30.11.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt A s z F j d d P d b e W n m Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 30.11.2006 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 30.11.2006 Bollen, Clemens SPD 30.11.2006 Bülow, Marco SPD 30.11.2006 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 30.11.2006 Dagdelen, Sevim DIE LINKE 30.11.2006 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 30.11.2006 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 30.11.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 30.11.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 30.11.2006 Glos, Michael CDU/CSU 30.11.2006 Heilmann, Lutz DIE LINKE 30.11.2006 Hilsberg, Stephan SPD 30.11.2006 Hoff, Elke FDP 30.11.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 30.11.2006 Merten, Ulrike SPD 30.11.2006 Möller, Kornelia DIE LINKE 30.11.2006 Pflug, Johannes SPD 30.11.2006 Pronold, Florian SPD 30.11.2006 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 30.11.2006 Reinke, Elke DIE LINKE 30.11.2006 Röspel, René SPD 30.11.2006 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2006 S S S T D W Z Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen- Gesetzes (Tagesordnungspunkt 9) Ich werde dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (Siebtes Ge- etz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) nicht ustimmen. Für mich geht es bei dieser Entscheidung um eine rage des Rechtes, nicht um eine politische Frage. „Ver- ährung hat einen rechtspolitischen Sinn. Sie verzichtet er Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens wegen auf ie letzte Gerechtigkeit“. (Thomas Dehler) Im „Tagesspiegel“ vom 3. November 2006 schreibt rofessor Richard Schröder: „Zum Rechtsstaat gehört er Gedanke der Verjährung. Aber die Opfer fühlen sich eleidigt! Die Erfindung des unabhängigen Richters vor inigen tausend Jahren beruht auf der Einsicht, dass die iederherstellung der Gerechtigkeit bei den Opfern icht in den besten Händen ist.“ Jedem Versuch einer Verlängerung der Verjährung it rückwirkender Kraft werde ich nicht zustimmen. chmidt (Aachen), Ulla SPD 30.11.2006 panier, Wolfgang SPD 30.11.2006 teppuhn, Andreas SPD 30.11.2006 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2006 r. Troost, Axel DIE LINKE 30.11.2006 olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2006 eil, Martin FDP 30.11.2006 immermann, Sabine DIE LINKE 30.11.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 7046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef Parr (FDP) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Siebten Ge- setzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Ge- setzes (Tagesordnungspunkt 9) Versehentlich habe ich mich bei der gestrigen Abstim- mung im mitberatenden Sportausschuss bei der Drucksa- che 16/2969 enthalten. Meine Enthaltung bezog sich al- lerdings auf einen Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen, nicht jedoch auf die Novellierung des Stasi- Unterlagen-Gesetzes. Diesem Gesetz stimme ich – wie die gesamte FDP-Bundestagsfraktion – zu. Diese Ab- stimmung ist belegt durch zahlreiche öffentliche Äuße- rungen zu diesem Thema, die in der Presse nachlesbar sind. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fortentwicklung der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Rahmen der Präsidentschaft Deutschlands in EU und G 8 thematisieren (Tagesordnungs- punkt 16) Klaus Uwe Benneter (SPD): Wenn ich mir den An- trag „Fortentwicklung der Internationalen Rechnungs- legungsstandards im Rahmen der Präsidentschaft Deutschlands in EU und G 8 thematisieren“ zu Gemüte führe, fallen mir viele Spruchweisheiten ein. Unweiger- lich fühle ich mich durch den Antrag an „des Kaisers neue Kleider“ erinnert. Denn er erweckt den Eindruck eines neuen, prächtigen Gewandes, doch bei näherer Be- trachtung zeigt sich, dass die aufgeworfenen Fragen und Problemstellungen alte Hüte sind. Auch die Geschichte von „Hase und Igel“ bietet sich an. Manchmal drängt es sich einfach auf, dass nur vorgetäuscht werden soll, hier sei jemand schon immer vorn gewesen. Wie Sie sehr wohl wissen, rennen Sie von der FDP mit Ihrem Antrag offene Scheunentore ein. Ich muss Sie doch nicht daran erinnern, dass Sie es selbst waren, die bereits mehrfach die Bundesregierung zu diesem The- menkomplex um Stellungnahmen gebeten haben. Daher ist Ihnen auch sehr wohl bekannt, dass sich die Bundes- regierung für die aufgeführten Ziele einsetzt und bereits an einer Lösung der Fragen und Probleme längst konti- nuierlich arbeitet. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass die Fortentwicklung der „International Financial Reporting Standards“, IFRS, für das Bilanzrecht und die Bilanzie- rung deutscher Unternehmen in der Tat sehr wichtig ist. Auch die gegenseitige Anerkennung der IFRS und US- amerikanischen Rechnungslegungsstandards ist ein wichtiges Ziel und daher auch in der Koalitionsvereinba- rung ausdrücklich erwähnt. Indessen hat aber die EU gerade vor einigen Wochen im Rahmen von Ausfüh- rungsbestimmungen zur EU-Transparenzrichtlinie und E s i d e S w E B S d I s F g i E p a s r c s w b b m S d d Ü e s i ü d g e d d i w b t n g m l B A r H s v s (C (D U-Prospektrichtlinie beschlossen, eine endgültige Ent- cheidung über die weitere Anerkennung der US-GAAP nnerhalb der EU erst Ende 2008 zu treffen. Im Vorfeld ieser Entscheidung hat Frau Ministerin Zypries in inem gemeinsamen Schreiben mit Herrn Minister teinbrück an EU-Kommissar McCreevy darauf hinge- iesen, dass dies zwar akzeptabel sei, aber jedenfalls nde 2008 gleiche Voraussetzungen vorliegen müssten In Anbetracht des Zeitplans und der bereits laufenden emühungen ist keinesfalls erkennbar, warum in dieser ache nun akuter Handlungsbedarf für den Zeitraum der eutschen Präsidentschaft in EU und G 8 bestehen soll. n Teilbereichen wäre eine gesonderte deutsche Prä- identschaftsinitiative sogar hinderlich, wenn eine ortentwicklung der IFRS unter stärkerer Berücksichti- ung der Interessen deutscher Unternehmen, und hier nsbesondere des deutschen Mittelstandes, erfolgen soll. ine Initiative durch Deutschland während der Rats- räsidentschaft, wie die FDP es vorschlägt, würde doch ls plumper Versuch erkannt, einseitig deutsche Interes- en durchsetzen zu wollen, und wäre damit von vornhe- ein zum Scheitern verurteilt. Hier gibt es weitaus elegantere und erfolgverspre- hendere Wege. Selbstverständlich bemüht sich die deut- che Regierung, die Belange deutscher Interessen so eit wie möglich einzubringen. Dies geschieht auch ereits auf zwei Wegen: Über die „private Schiene“ ar- eitet das Deutsche Rechnungslegungs Standards Com- ittee, DRSC, der deutsche privatrechtlich organisierte tandardsetter für Rechnungslegung, mit dem BMJ stän- ig und eng zusammen an der Erarbeitung der Standards es IASB und bringt hierbei deutsche Positionen ein. ber die „Regierungsschiene“ bringt die Bundesregierung ntsprechende Standpunkte in den EU-Regelungsaus- chuss für Bilanzrecht ein. Dieses Gremium entscheidet m Rahmen des so genannten Komitologie-Verfahrens ber die Übernahme der einzelnen IASB-Standards in as europäische Recht. Die Erfolgsaussichten einer Initiative der Bundesre- ierung können zudem erst dann beurteilt werden, wenn in konkreter IASB-Entwurf vorliegt. Die Entwicklung es künftigen IASB-Standards „IFRS für KMU“ wird erzeit im IASB fertig gestellt und wird voraussichtlich m ersten Quartal 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt erden. Erst dann wird sich ein konkreter Handlungs- edarf abschätzen lassen können. Dessen ungeachtet hat das BMJ in den letzten Mona- en immer betont, dass die IFRS mit der starken Beto- ung des Informationsgedankens jedenfalls derzeit nicht eeignet erscheinen, für die mittelständischen Unterneh- en eine geeignete Bilanzierungsgrundlage darzustel- en. Gerade deshalb bereiten wir den Entwurf des ilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vor, der – ohne ufgabe der bisher in Deutschland geltenden Bilanzie- ungsprinzipien – durch maßvolle Änderung einzelner GB-Vorschriften dazu führen soll, dass mittelständi- chen Unternehmen mit dem HGB-Bilanzrecht eine ollwertige Alternative zu den IFRS zur Verfügung teht. Ich verweise diesbezüglich auf die Ausführungen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7047 (A) ) (B) ) aus dem Hause der Bundesministerin der Justiz und auf die vorliegenden Antworten der Bundesregierung. Der FDP-Antrag ist Rosstäuscherei. Niemand muss uns im Zusammenhang neuer Rechnungslegungsvor- schriften auf internationale Gegebenheiten hinweisen. Der heimische Mittelstand ist bei uns in guten Händen. Der Liebesdienerei der FDP bedarf der deutsche Mittel- stand schon gar nicht. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Die Bundestags- fraktion Die Linke steht dem Konzept des Shareholder- Value, das einseitig auf die Steigerung des Marktwertes von Unternehmen abzielt und die Managemententschei- dungen stärker als bisher an die Interessen der Kapi- taleigner, Shareholder bindet, kritisch gegenüber. Die Diskussion um internationale Rechnungslegungsstan- dards ist eng mit dem Trend zu einer so genannten wert- orientierten Unternehmensführung verbunden. Spätes- tens durch die Bilanzskandale um Enron, Worldcom und andere Unternehmen rückten Fragen der Untemehmens- berichterstattung und damit verbunden auch der Cor- porate Governance in den Blickpunkt einer größeren Öf- fentlichkeit. Zahlreiche Unternehmen versuchten und versuchen immer noch durch fragwürdige Bilanzie- rungsmethoden Umsätze und Gewinne aufzublähen und dadurch die Aktienkurse zu steigern. Das Platzen der New-Economy-Spekulation hat Tausenden Beschäftig- ten ihre Arbeitsplätze gekostet. Die FDP schweigt sich zu diesen Problemen in ihrem Antrag aus. Stattdessen fordert sie die Bundesregierung dazu auf, bei der Internationalisierung von Rechnungsle- gungsvorschriften deutsche Interessen stärker zu berück- sichtigen. Das geht nicht nur am Problem vorbei, son- dern weist in eine völlig falsche Richtung! Auf EU-Ebene wurden in den letzten Jahren intensive Anstrengungen in Richtung einer internationalen Stan- dardisierung der Rechnungslegungsvorschriften betrie- ben, welche mit der Einführung der International Finan- cial Reporting Standards, IFRS, seit Jahresbeginn 2005 ihren bisherigen Höhepunkt erreichten – mit unabsehba- ren Auswirkungen auf die Corporate Governance, die Bewertung der Unternehmen an den Aktienmärkten, Veränderungen der unternehmensinternen Steuerung und Berichterstattung und die Arbeitsbeziehungen. Unter dem Diktat des Shareholder-Value wird die Rendite der Anteilseigner heute immer mehr zur zentra- len Kennziffer für alle Unternehmensstrategien. Einer- seits sollen Entscheidungen und Aktivitäten, die sich als nicht hinreichend rentabel erweisen und unkalkulierbar und mit hohem Risiko behaftet sind, vermieden werden. Andererseits wären nur solche Strategien zu verfolgen, die sowohl kurzfristig als auch langfristig einen mög- lichst hohen verfügbaren Cashflow erbringen und damit den Unternehmenswert am Kapitalmarkt steigern. Gleichzeitig wird ein „Ausschüttungsautomatismus“ eta- bliert, um das Wachstum der stillen Reserven zu be- grenzen bzw. den Kapitalgebern zugänglich zu machen. Neben dem höchst spekulativen Charakter solcher Kennziffern führt dieses Konzept zur internen Vermarkt- l U w s h b f g d t a n a m k E z v w b s s i R d A s b d r t I R I u B v w g H d w d d ö g r h w n s a t u d z b 2 (C (D ichung von Unternehmen: Einzelne Geschäftsfelder oder nternehmenssteile werden in einen schädlichen Wettbe- erb zueinander gestellt, Unternehmen konzentrieren ich zunehmend auf das Kerngeschäft, Kapitaleigner er- öhen ihren Einfluss zuungunsten von Managern und Ar- eitnehmervertretern und überhöhte Renditeansprüche ühren zum Druck auf Löhne und die Arbeitsbedingun- en der Beschäftigten. Rechnungslegungsstandards sind einerseits ein Teil ieses Problems. Andererseits würden transparente Un- ernehmensberichte zwar an dieser falschen Ausrichtung m kurzfristigen Cashflow nichts ändern; aber sie eröff- en zumindest die Möglichkeit für Investoren, Gläubiger, ber eben auch für kritische Aktionäre oder Arbeitneh- ervertreter in den Aufsichtsräten, die Geschäftsprakti- en und Zahlen kritisch zu prüfen. Dies gilt besonders für uropean Works Councils, die Daten zum gesamten Kon- ern, seinen Segmenten und Einzelunternehmen in den erschiedenen Ländern brauchen. Wo Unklarheit über die ahre wirtschaftliche Situation von Unternehmensteilen esteht, fällt es den Konzernleitungen leichter, die Beleg- chaften von Tochterunternehmen gegeneinander auszu- pielen. Deshalb unterstützen auch die Gewerkschaften m Prinzip eine internationale Vereinheitlichung von echnungslegungsstandards. Allerdings müssen die lAS-Regeln dringend verän- ert werden: Immer noch gibt es zu viele Schlupflöcher, uslegungsschwierigkeiten und auch zu viele Ermes- ensspielräume bei der Bilanzierung, die eine Vergleich- arkeit erschweren. Bei der Umstellung vom HGB auf as IFRS gilt es zu beachten, dass das deutsche Bilanz- echt vom Vorsichtsprinzip geprägt ist, das Kapitalerhal- ung und Gläubiger sichern will. Die Bilanzregeln nach FRS beinhalten dagegen mehr Informationen als die echnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch, HGB. nsgesamt betrachtet sind die lAS-Regeln detaillierter nd enger als das deutsche Handelsrecht. Ansatz- und ewertungsspielräume sind geringer, steuerrechtlich erursachte Verzerrungen stark eingeschränkt. Die Ge- innermittlung hat realistischer zu erfolgen. Außerdem ehen die Offenlegungsregeln sehr viel weiter als im GB. Aber es gibt auch große Probleme: Wenn die Bil- ung stiller Reserven erschwert wird und höhere Ge- innausweise zu höheren Ausschüttungsforderungen er Aktionären führen, entzieht das Unternehmen Liqui- ität. Damit sind wir bei den eigentlichen Problemen: Eine ffentliche Debatte zu internationalen Rechnungsle- ungsstandards in der auch die Sicht von Arbeitnehme- innen und Arbeitnehmern an der Ausrichtung am Share- older-Value zum Tragen kommt, kann nicht stattfinden, eil der Regelsetzer IASB als privatrechtlicher Verein ationaler Verbände von Rechnungslegern und Wirt- chaftsprüfern organisiert ist. Private Standardsetzer wie uch der US-amerikanische FASB, Financial Accoun- ing Standards Board, sind beeinflussbar und eben nicht nabhängig. Das hat der Enron-Skandal in den USA eutlich gezeigt. Pikanterweise versuchte der Vorsit- ende des IASB, Paul Volcker, ein Vordenker der neoli- eralen Wende Ende der 70er-Jahre, noch im Februar 001, Enron zu einer Spende für die Arbeit des IASB zu 7048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) bewegen. Enron war dem nicht abgeneigt, wollte aber wissen, inwieweit mit einer Spende Einfluss auf die Ar- beit des IASB möglich wäre. Dies alles verschweigt die FDP natürlich und fordert die Bundesregierung lediglich auf, für eine langfristige und stabile Finanzierung der IASB einzutreten. Am Skandal der privatwirtschaftli- chen Finanzierung dieses Gremiums und den damit ver- bundenen Abhängigkeiten ändert die FDP damit nichts. Die einzelnen Standards des IASB gehen über einen so genannten Endorsement-Prozess in EU-Verordnungen direkt in europäisches Recht und damit in nationales Recht über. Hier wäre anzusetzen; denn der IASB ist ein undemokratisches Gremium. Nach unserer Auffassung ist es ein fataler Rückzug des Staates aus seiner Verant- wortung, wenn Wirtschaftsprüfer bzw. deren Verbände nicht nur die Prüfung und Testierung von Unterneh- mensbilanzen hoheitlich übertragen bekommen, sondern auch noch die internationalen Regeln dafür aufstellen. Die „Schriftgelehrten des Neoliberalismus“ – Rügemer – degenerieren so von einer Kontrollinstanz zu einem ver- längerten Arm der Unternehmensvorstände. Sie werden vom Vorstand berufen und honoriert, der Folgeauftrag hängt vom Wohlverhalten gegenüber dem Auftraggeber ab. Deshalb ist unsere Position klar: Wir brauchen eine Initiative der Bundesregierung, die sich im Interesse der Stakeholder und hier vor allem der Arbeitnehmerseite dafür einsetzt, dass die Rechnungslegung und damit die Unternehmenspolitiken von Unternehmen transparent werden. Ein erster Schritt wäre, Gewerkschaften und Parlamentarierinnen und Parlamentarier an der Diskus- sion und Ausarbeitung von Rechnungslegungsstandards zu beteiligen. Erst dann ließe sich auch über eine ange- messene und zwischenstaatlich organisierte finanzielle Ausstattung dieser Gremien reden. Eine gute Corporate Governance benötigt neben einer verbesserten Mitbestimmung natürlich auch unabhän- gige Abschlussprüfer und ein starkes und unabhängiges Überwachungsorgan. Die Adressaten von Jahresab- schlüssen und Quartalsberichten – seien es Investoren, Gläubiger oder Arbeitnehmer – müssen auf die verant- wortliche Wahrnehmung der Prüfungsaufgabe vertrauen können. Dazu braucht es eine international vergleich- bare, transparente Rechnungslegung und dazu braucht es demokratisch legitimierte Gremien, die diese Regeln aufstellen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Rechnungslegung in Unternehmen erfolgt zunehmend nach internationalen Standards, den so genannten IFRS, International Financial Reporting Standards. Rot-Grün hat mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformge- setzes in der letzten Legislaturperiode kapitalmarkt- orientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ab dem 1. Ja- nuar 2005 diese Standards für ihre Konzernabschlüsse anzuwenden. Für alle anderen Konzernabschlüsse und den Einzelabschluss haben wir, insbesondere zugunsten der kleinen und mittelständischen Unternehmen, ein Wahlrecht festgelegt. Diese Unternehmen können sich f w S Ü T a n 2 i l s r K i – s c ß u g d z d m p i U m t h k a s w s u d S f s t p n v t – d g d t s g m ü s (C (D olglich aussuchen, ob sie nach den neuen IFRS oder eiterhin nach HGB-Regeln bilanzieren wollen. Wir haben dies bewusst so entschieden; denn die tandards sind hoch komplex, einer fortwährenden berarbeitung unterworfen und schaffen in erster Linie ransparenz für Investoren und Anleger – sind also mehr uf die Bedürfnisse am Kapitalmarkt als an die der klei- en und mittelständischen Unternehmen zugeschnitten. Anlässlich der Bilanzrechtsreform hat der Bundestag 005 die Bundesregierung aufgefordert, die Anwendung nternationaler Rechnungslegungsstandards in Deutsch- and sachgerecht und transparent fortzuentwickeln. Un- er damaliger Beschluss hat nichts an Aktualität verlo- en: Er ist darauf gerichtet, die parlamentarische ontrolle bei der Standardsetzung zu verbessern. Noch mmer werden die IFRS von einem kleinen Gremium IAS-Board – nicht demokratisch gewählter Wirt- chaftsvertreter entwickelt, um dann ohne große öffentli- he Debatte ins europäische Recht zu „wandern“. Au- erdem ist das IAS-Board angloamerikanisch geprägt nd berücksichtigt europäische Interessen und Marktge- ebenheiten zu wenig. Die Bundesregierung sollte sich eshalb für eine regional ausgewogene Zusammenset- ung des Gremiums stark machen. Der Bundestagsbeschluss hat aber vor allem die Be- ürfnisse von kleinen und mittelständischen Unterneh- en im Blick, die überwiegend die deutsche Wirtschaft rägen. Nach einer Studie der DIHK vom Juli 2005 zur nternationalen Rechnungslegung bei mittelständischen nternehmen sehen knapp 80 Prozent dieser Unterneh- en keinen Bedarf für eine Bilanzierung nach den gel- enden IFRS. Da einheitliche Standards aber generell zu öherer Transparenz und internationaler Vergleichbar- eit von Unternehmensabschlüssen beitragen, sind sie uch für kleine und mittelgroße Unternehmen wün- chenswert. Deshalb müssen so genannte IFRS light ent- ickelt werden, die sich an den Bedürfnissen des Mittel- tands orientieren. Die Anwendung von IFRS light sollte aber freiwillig nd die Möglichkeit zur ausschließlichen Anwendung er HGB-Regeln erhalten bleiben. Die Komplexität der tandards muss insgesamt reduziert werden. Sie müssen ür kleine und mittelständische Unternehmen praktikabel ein und auf die umfangreichen Angabepflichten der gel- enden IFRS verzichten. Nur wenn es weniger Berichts- flichten gibt, kann es für ein mittelständisches Unter- ehmen sinnvoll sein, die ohnehin mit Mehrkosten erbundene Umstellung auf das neue Bilanzierungssys- em durchzuführen. Wirf ordern die Bundesregierung deshalb auf, sich auch im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft – bei er Fortentwicklung der internationalen Rechnungsle- ungsstandards für mehr demokratische Kontrolle und ie Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Un- ernehmen einzusetzen. Zusätzlich soll sie den Deut- chen Bundestag, wie in unserem Bundestagsbeschluss efordert, über den Bericht informieren, den die Kom- ission zur Funktionsweise der EU-Verordnung gegen- ber dem Europäischen Parlament und dem Rat zu er- tatten hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7049 (A) ) (B) ) Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf In- formationen über Emittenten, deren Wertpa- piere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtli- nie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umset- zungsgesetz – TUG) (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Was ist der Kern des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes? Im Kern spiegelt sich in der Transparenzrichtlinie der Konflikt zwischen dem Finanzmarkt und dem gewerblichen Un- ternehmenssektor wider. Die zentrale Frage lautet: Wol- len wir dem Tatbestand weiter Vorschub leisten, dass Unternehmen aus den Spekulationszentralen auf den Kaimaninseln, den Bahamas und sonst woher gesteuert werden? Hat die Transparenzrichtlinie und das, was die Bundesregierung darüber hinaus getan hat, die Gewichte zwischen den Unternehmen und damit zwischen den In- teressen von Arbeitnehmern einer Region auf der einen Seite und den Interessen des Kapitalmarktes auf der an- deren Seite richtig verteilt? Wir meinen: Nein. Die Bun- desregierung hat sich hier nicht nur, aber vor allem in den Dienst der Spekulation, dubioser Hedge-Fonds und gieriger Private-Equity-Gesellschaften gestellt und die Interessen der Unternehmen vernachlässigt. Deutlich wird das zum Beispiel an der über die Richt- linie hinausgehenden Forderung Quartals- und Halbjah- resberichte mit einer steuerlichen Prüfung zu versehen. Das ist teurer und bürokratischer Unsinn zugunsten des Finanzmarktes. Warum wollen die Bundesregierung und die Europäische Kommission die Unternehmen ver- pflichten, ihre Prognosen und Unternehmensmitteilungen in den entferntesten Winkeln Europas für Hedge-Fonds mundgerecht zuzubereiten? Hier soll die Herrschaft des Finanz- über das Realkapital, nennen Sie es Sharehoul- der-Value, verfestigt werden. Ich will hier nicht verschweigen, dass die Transpa- renzrichtlinie auch wichtige und richtige Bestandteile enthält, nämlich da, wo sie der Volkwirtschaft und – ich betone – dem Volk nützt. Die diesbezügliche Senkung der Meldeschwelle für das Erreichen von bestimmten Stimmrechtsquoten von fünf auf drei Prozent nützt den Unternehmen. Das ist ein Beitrag, der das „Anschlei- chen“ für Finanzinvestoren schwieriger macht. Wir be- grüßen es auch ausdrücklich, dass die Bundesregierung in diesem Punkt gegenüber dem Ansinnen des Bundesra- tes hart geblieben ist. Damit wird ein erster kleiner Schritt unternommen, die Unternehmer im Kampf vor unerwünschten und in den allermeisten Fällen schädli- chen bis desaströsen Übernahmeversuchen zu stärken. Die Bundesregierung muss hier jedoch noch weiter ge- hen. S g m i d t Z V t G a d G q m d d f f m v n b f ö l S h h W a b z l A s H U E R B E d B S t w j m V u T w e (C (D Wir sollten das Gesetz zur Namensaktie in diesem inne verbessern und uns fragen, ob nicht etwa die so enannten freien Meldebestände verkleinert werden üssen, um den Unternehmen ein genaueres Bild über hre Aktionäre zu ermöglichen. Damit verbunden wäre ie Beförderung eines engen Verhältnisses zwischen Ak- ionären und Unternehmen im Sinne einer langfristigen usammenarbeit, also dem Gegenteil der Shareholder- alue-Strategie. Positiv ist auch der vorgesehene Bilanzeid zu bewer- en. Vorstände, die fürstlich bezahlt werden, müssen als egenleistung auch eine entsprechende persönliche Ver- ntwortung übernehmen. Vor dem Hintergrund der an- auernden und zum Teil als skandalös einzustufenden ehaltssteigerungen der Vorstände ist das nur konse- uent. Vor allem für diejenigen, die von ihren Arbeitneh- ern ständig mehr Leistung und Verantwortung einfor- ern. Mit unserer Philosophie überhaupt nicht vereinbar ist as Herkunftslandprinzip. Wenn Transparenzrichtlinien ür hier gehandelte Unternehmen gelten, dann bitte schön ür alle die gleichen. Deutschland als Schwergewicht und ächtiger Player auf dem Weltmarkt sollte endlich die orhandenen Spielräume zur Re-Regulierung der Fi- anzmärkte nutzen und den Launen und Spekulations- lasen der Finanzmärkte Grenzen setzen. Die fortlau- ende Anpassung an die jeweils niedrigsten sozialen und kologischen Standards muss beendet werden. Wir wol- en kein sozial-ökologisches Race to the Bottom, sondern tandortbedingungen, die die nachhaltige Innovationsfä- igkeit der Unternehmen und damit die Wettbewerbsfä- igkeit stärken. Diese Strategie steht eben nicht im iderspruch zu den Arbeitnehmerinteressen. Sie steht llerdings im Widerspruch zu den irrationalen Übertrei- ungen der Finanzmärkte. Einer solchen Konzeption von ukunftsfähiger und moderner Ökonomie wird die vorge- egte Umsetzung der Transparenzrichtlinie leider nur in nsätzen gerecht. Hier muss ein konsequenterer Weg be- chriften werden. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eute verabschieden wir das Transparenzrichtlinie- msetzungsgesetz – kurz TUG. Die damit umgesetzte U-Richtlinie ist Bestandteil des vom Europäischen ats beschlossenen Aktionsplans zur Verbesserung des innenmarkts für Finanzdienstleistungen. Sie zielt auf U-weit einheitliche Regeln für die Berichtspflichten er Wertpapieremittenten ab. Kern der Regelungen sind estimmungen zur Kapitalmarktpublizität und zu timmrechtsmitteilungen. Gemeinsam mit den Haf- ungsbestimmungen für das Management sind das die ichtigsten Bereiche des Gesetzes. Im ersten Regierungsentwurf war geplant, die Halb- ahresberichte der Unternehmen einer verpflichtenden ateriellen und formalen Prüfung zu unterziehen. Dieser orschlag ist in der Anhörung von vielen Expertinnen nd Experten weder als zielführend im Sinne von mehr ransparenz angesehen worden, noch hatte er irgendet- as mit dem Vorhaben der Bundesregierung zu tun, für ine schlanke Bürokratie zu sorgen. Genau das Gegenteil 7050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) wäre nämlich der Fall gewesen: Mehrkosten für die Un- ternehmen und kaum Informationsgewinne für die An- teilseignerinnen und Anteilseigner. Diese Regelung ist auf Initiative der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Koalitionsfraktionen gestrichen worden. Den- noch sind börsennotierte Unternehmen mit der Vorlage von Halbjahresberichten zu mehr Transparenz verpflich- tet. Die Bilanzpolizei, also die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, wird allerdings nur bei konkretem Anlass aktiv. Das ist im Sinne einer schlanken Bürokra- tie. Um das korrekte Vorlegen von Bilanzen geht es auch bei den Haftungsregelungen des Managements. Das Ge- setz regelt die strafrechtlichen Bestimmungen bei Bilanzbetrug; das ist als Minimalanforderung notwen- dig. Wir wollen aber darüber hinaus gehen und haben die Bundesregierung deswegen aufgefordert, in einem eige- nen Gesetz zivilrechtliche Haftungsbestimmungen fest- zulegen. Das würde dem Kampf gegen kriminelle Ma- chenschaften im Management der Unternehmen ein weiteres Instrument in die Hand gegeben. Denn bei den Haftungsregelungen für das Management bleibt das Ge- setz bei der EU-Vorgabe stehen – leider. Dabei wäre an dieser Stelle ein Schritt über die zurückhaltende europäi- sche Regelung hinaus sinnvoll gewesen. Die Anteilseig- nerinnen und Anteilseigner sollten im Schadensfall bei Gericht direkt gegen die Verantwortlichen im Unterneh- men vorgehen können, Das haben wir in unserem Ent- schließungsantrag deutlich gemacht. Denn nur wenn sie über dieses wirkungsvolle Instrument verfügen, wird es in den Unternehmen eine ausgeprägte Kultur der Sorg- falt geben. Damit die größtmögliche Akribie des Managements bei der Bilanzerstellung erfolgt, müssen Verstöße gegen dieses Prinzip mit deutlichen Sanktionen belegt werden können. Das wäre mit der Möglichkeit einer zivilrechtli- chen Klage der Anlegerinnen und Anleger gegeben ge- wesen. Eine Klagemöglichkeit nur gegen die Gesell- schaft genügt an dieser Stelle nicht. Denn – das haben uns die Erfahrungen aus der Zeit der New Economy ge- zeigt – das Unternehmen ist unter Umständen im Falle einer Insolvenz nicht mehr greifbar und die Anteilseig- ner schauen dann in die Röhre. Deswegen wäre die Schaffung einer Möglichkeit zum zivilrechtlichen Vor- gehen für die Teilhaber ein sinnvoller Schritt gewesen. Sie hätte der Verantwortung des Individuums im Ma- nagement entsprochen. Die Koalitionsfraktionen behaupten, der nun vorlie- gende Gesetzesentwurf sei eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben. Das ist wie so oft ein Irrtum. Denn schon allein dann, wenn die EU-Richtlinien Wahlrechte ermöglichen, kann ohnehin nicht mehr von einer Eins- zu-eins-Umsetzung gesprochen werden. An einer Stelle haben wir von diesem Wahlrecht Ge- brauch gemacht und die Meldeschwelle bei Stimm- rechtsänderungen von fünf Prozent auf drei Prozent ge- senkt. Das ist zu begrüßen, denn diese Vorschrift verschafft den Anlegerinnen und Anlegern mehr Trans- parenz über die Eignerstruktur. Entsprechend können sie auf dieser Information ihre Anlageentscheidung ausrich- t a p w M m r w M f A n g m A A d Z d b V f g S d t O i F O k g V c A E d f G D d m d Z d r u z (C (D en. Trotzdem hat die FDP laut aufgeschrieen: Wie bei nderen Gelegenheiten auch meint sie, dass mehr Trans- arenz automatisch zu weniger Wettbewerb führen ürde. Dabei ist das Gegenteil richtig: Nur wenn die arktteilnehmer über möglichst viele relevanten Infor- ationen verfügen, können sie auch ihren eigenen Präfe- enzen entsprechende Entscheidungen treffen – eine ichtige Voraussetzung für das Funktionieren von ärkten. Mit dieser Vorschrift wird besser als bisher da- ür gesorgt, dass sich Emittenten und Anlegerinnen und nleger auf Augenhöhe begegnen können. Der Finanzplatz Deutschland wird gestärkt, weil er un noch besser in den EU-weiten Binnenmarkt inte- riert ist. Deswegen werden wir diesem Gesetz zustim- en. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (Tages- ordnungspunkt 18) Günter Baumann (CDU/CSU): Der vorliegende ntrag lenkt unseren Blick mal wieder auf die Thematik es politischen Strafrechts in der Bundesrepublik zur eit des Kalten Krieges. Es ist der Versuch, diejenigen, ie erst einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eseitigen wollten und einen Unrechtsstaat nach DDR- orbild etablieren wollten, von Kollaborateuren zu Op- ern zu stilisieren, nicht zuletzt um das sozialistische Re- ime der DDR mit dem der Bundesrepublik auf eine tufe zu stellen. In der 14. Wahlperiode bedienten sich ie Antragsteller zur Begründung einer Gesetzesinitia- ive der SED-Opfer, nun etliche Jahre später sollen es die pfer nationalsozialistischer Verfolgung sein. Wie schon n der Debatte am 17. Juni 1992 wird die CDU/CSU- raktion Ihren Antrag entschieden zurückweisen. Die pfer, die Sie in ihrem Antrag ansprechen, sind gerade eine Opfer einer Diktatur. Die KPD wurde 1956 durch das Bundesverfassungs- ericht verboten, weil sie nach ihren Zielen und dem erhalten ihrer Anhänger darauf aus war, die freiheitli- he demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. llein dem Bundesverfassungsgericht obliegt dieses ntscheidungsmonopol nach Art. 21 Abs. 2 GG. Solange ies nicht geschehen ist, kann sich eine Partei in der Öf- entlichkeit gegenüber der freiheitlichen demokratischen rundordnung noch so verfassungsfeindlich verhalten. as Gericht kann aber im Gegenzug eine Partei auch ann für verfassungswidrig erklären, wenn nach enschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, ass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer eit werde verwirklichen können. Damit spielte es aus amaliger Sicht gar keine Rolle, ob die KPD ihren Auf- uf zum „revolutionären Sturz Adenauers“ je in die Tat msetzen konnte. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um KPD-Verbot kann aus heutiger Sicht nicht mehr Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7051 (A) ) (B) ) aufgehoben werden und im Übrigen wollen wir dies auch nicht. Das verbietet uns schon das Prinzip der Ge- waltenteilung. Somit ist auch die von ihnen geforderte Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes nicht durchsetzbar. Denn eines darf man nicht vergessen, das damals zur Anwendung gekommene politische Straf- recht beruht auf einer rechtsstaatlichen Grundlage. Auch wenn der Gesetzgeber 1968 mit dem Achten Strafrechts- änderungsgesetz rechtspolitisch gebotene Korrekturen des politischen Strafrechts aus dem Jahr 1951 vorge- nommen und mit dem Straffreiheitsgesetz eine Amnestie geschaffen hat, sind die so genannten Staatsschutzurteile der 50er- und 60er-Jahre in einem rechtsstaatlichen Ver- fahren erfolgt. Zum Schluss möchte ich betonen, dass mir in meiner politischen Arbeit die in ihrem Antrag angesprochene Personengruppe – die Opfer der SED-Diktatur – beson- ders am Herzen liegen. Anders als in der Bundesrepublik waren die Richter und Staatsanwälte bei ihrer Urteilsfin- dung innerhalb der DDR-Justiz nicht einem Rechtsstaat verpflichtet. Unter diesem Blickwinkel waren dies hoch- gradige Unrechtsurteile, die auf reine politische Verfol- gung und Unterdrückung aus waren. Die politische Strafjustiz der DDR war verbrecherisch und markantes Merkmal einer Diktatur. Diese Opfer müssen endlich für ihren mutigen Einsatz für Freiheit und Demokratie Ge- rechtigkeit erfahren. Durch die Festschreibung im Koali- tionsvertrag sind die Weichenstellungen für eine Opfer- pension getätigt. Nun müssen wir diese Zielsetzung auch zügig umsetzen. Wenn Sie als Fraktion Die Linke nach Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte in der Demokratie ankommen wollen, dann sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Die durch nationalso- zialistisches Unrecht verursachten Schäden erforderten bereits unmittelbar nach Kriegsende Regelungen zur Wiedergutmachung. Besonders betroffen waren Perso- nen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft zum Na- tionalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozia- listische Gewaltmaßnahmen Schäden erlitten hatten. Für diese Personen wurden deshalb frühzeitig von den Be- satzungsmächten, den Gemeinden und seit ihrer Entste- hung von den Ländern und dem Bund Regelungen ge- troffen. In der Anwendungspraxis des Bundesentschädi- gungsgesetzes aus dem Jahr 1956 zeigte sich in den Fol- gejahren Änderungsbedarf. Dabei war man sich darüber klar, dass eine Novellierung nicht alle Forderungen der Berechtigten berücksichtigen und auch im Hinblick auf den hohen Erledigungsstand nicht alle abgeschlossenen Fälle wieder neu aufgerollt werden konnten. Die aus die- sem Grunde angestrebte Novellierung sollte den endgül- tigen Abschluss der Gesetzgebung auf diesem Gebiet bilden. Nach vierjährigen eingehenden Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages und des Bundesrates erging am 14. September 1965 unter aus- drücklicher Kennzeichnung als Schlussgesetz das Z g i d o N 5 f z o E A l g s S t p m b A z V F s i l t b l w w s d V V r n g c s J b a e z r s f D z R D (C (D weite Gesetz zur Änderung des Bundesentschädi- ungsgesetzes. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Bundesentschädigungsgesetz st von der Entschädigung ausgeschlossen, wer nach em 23. Mai 1949 die freiheitlich-demokratische Grund- rdnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft hat. ach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom . Juli 1973 muss der Betroffene bewusst das Ziel ver- olgt haben, mit seiner Tätigkeit einen aktiven Beitrag um Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grund- rdnung der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. ine strafrechtliche Verurteilung allein bildet keinen usschlussgrund nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG. Der Rege- ung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG liegt vielmehr die Erwä- ung zugrunde, dass es nicht gerechtfertigt ist, einer Per- on eine öffentlich-rechtliche Entschädigung von einem taat zukommen zu lassen, dessen freiheitlich-demokra- ische Grundordnung ebendiese Person durch aktiven olitischen Kampf zu beseitigen trachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungs- äßigkeit dieser Ausschlussregelung ausdrücklich ge- illigt. Es führt hierzu aus, dass es angesichts der in rt. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz um Ausdruck gekommenen Grundentscheidung des erfassungsgebers für eine Bekämpfung der aktiven einde der demokratischen Werteordnung angemessen ei, Entschädigungen zu versagen. Entscheidend hierfür st das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutsch- and als demokratischer Rechtsstaat. Soweit das Bundesverfassungsgericht mit vorgenann- em Urteil bei einer Tätigkeit für die KPD vor deren Ver- ot im Jahre 1956 nur dann ein Bekämpfen der freiheit- ich-demokratischen Grundordnung angenommen hat, enn dabei gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen urde, kommt darin nicht zum Ausdruck, dass das We- en des Bekämpfens in einer Straftat zu sehen ist, son- ern dass im Hinblick auf das Parteienprinzip gegen den erfolgten in subjektiver Hinsicht kein strafrechtlicher orwurf wegen einer Tätigkeit für eine verfassungs- echtliche Partei erhoben werden kann, solange diese icht verboten ist. Im Übrigen würde eine Streichung der Ausschlussre- elung weitestgehend ins Leere laufen, weil die gesetzli- hen Antragsfristen des BEG seit langem abgelaufen ind. Bundestag und Bundesregierung haben seit vielen ahren zum Ausdruck gebracht, dass sie die Gesetzge- ung im Rahmen des BEG mit dem BEG-Schlussgesetz us dem Jahre 1965 als abgeschlossen betrachten und ine Novellierung dieses Gesetzes nicht in Erwägung iehen. Diese Haltung wurde bei den parlamentarischen Be- atungen über den Erlass und die Verbesserung außerge- etzlicher Härteregelungen für Verfolgte und andere Op- er von NS-Unrechtsmaßnahmen wiederholt bekräftigt. er Gesetzgeber hat das Ende des Kalten Krieges nicht um Anlass genommen, etwas an der bestehenden echtslage zu ändern. Der Antrag der PDS ist eine Verhöhnung derer, die in eutschland Opfer von Diktaturen geworden sind. Er ist 7052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) der untaugliche Versuch, diejenigen, die einen freiheit- lich-demokratischen Rechtsstaat beseitigen und einen Unrechtsstaat nach DDR-Muster etablieren wollten, von Antidemokraten zu Opfern zu erheben. Maik Reichel (SPD): Der heute hier eingebrachte Antrag der Linksfraktion „Entschädigung für Opfer na- tionalsozialistischer Verfolgung“, Drucksache 16/3536, wird 50 Jahre nach dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands 1956 besprochen. Der Antrag zielt darauf, ehemaligen Mitgliedern der KPD bzw. politisch tätigen Kommunisten ihnen versagte Ansprüche nach erlittener Verfolgung durch den Nationalsozialismus zu- zugestehen. Dieser Antrag unterstellt, dass ehemalige Mitglieder der verbotenen KPD generell keine Entschä- digung nach Bundesentschädigungsgesetz erhalten ha- ben. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Eine bloße Mitgliedschaft oder eine Übernahme von Funktionen in der seit 1956 verbotenen KPD hat zu kei- nem Zeitpunkt zum Ausschluss von Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz geführt. Dies wird un- ter anderem deutlich in einem Urteil des Bundesgerichts- hofes aus dem Jahre 1973. Nach richterlicher Auffas- sung „muss der Betroffene bewusst das Ziel verfolgt haben, mit seiner Tätigkeit zum Kampf gegen die frei- heitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepu- blik Deutschland“ beizutragen. Demnach bezieht sich der § 6 des Bundesentschädi- gungsgesetzes nicht allgemein auf die Parteimitglied- schaft, sondern auf die Aktivitäten einer einzelnen Per- son, die auch Mitglied der KPD sein kann. Dieser Paragraph regelt einen Teil der Anspruchsgrundlage bzw. in diesem Fall Ausschlussgründe. Er besagt näm- lich – an dieser Stelle möchte ich kurz in Auszügen den Gesetzestext zitieren: „Von der Entschädigung ist ausgeschlossen …, 2. wer nach dem 23. Mai 1949 die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft hat; 3. wer nach dem 8. Mai 1945 wegen eines Verbre- chens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden ist.“ Weiter heißt es in Ab- satz 3: „Der Anspruch auf Entschädigung ist verwirkt, wenn nach Festsetzung oder nach rechtskräftiger ge- richtlicher Entscheidung einer der Ausschließungs- gründe des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 eintritt. Die nach Ein- tritt eines Verwirkungsgrundes bewirkten Leistungen können zurückgefordert werden.“ Im Übrigen ist im Einzelfall ein Härteausgleich nach § 171 des Bundesentschädigungsgesetzes bei Fällen be- sonderer Härte möglich. Laut einer Umfrage unter den Bundesländern Ende der 1990er-Jahre erhielten viele nach § 6 BEG Ausgeschlossene in ebensolchen Härtefäl- len finanzielle Unterstützung, was auch einem gemein- samen Beschluss aller Länder vom Juli 1968 entsprach. Baden-Württemberg zum Beispiel hat allen Betroffenen einen solchen Härteausgleich nach § 171 gewährt. Somit kann von einem „gesellschaftlichen Skandal in der Bun- desrepublik (West)“, wie es in der Antragsbegründung heißt, nicht gesprochen werden. s s n u B o r n t S f k s s n n d k w d r g n l t g k f s k r t g u U f s O m g n V a 1 m k K f g t h (C (D Betroffen sind von § 6 des Bundesentschädigungsge- etzes zwei Personengruppen, zwischen denen das Ge- etz unterscheidet. Zum einen solche Opfer des Natio- alsozialismus, die nach 1945 straffällig geworden sind, nd auf der anderen Seite diejenigen, die aktiv für die eseitigung der freiheitlichen demokratischen Grund- rdnung gekämpft haben. Um klarzustellen: Für eine Verurteilung zu drei Jah- en Freiheitsstrafe reichte ein kleiner Ladendiebstahl icht aus. Die Rede ist stattdessen von schwersten Delik- en gegen körperliche Unversehrtheit oder Besitzstände. o sind von diesem Passus unter anderem Täter betrof- en, die rechtskräftig wegen Meineides, sexueller oder örperlicher Gewalt bzw. schweren Raubes oder Dieb- tahls verurteilt wurden. Zur zweiten Personengruppe, den wegen ihrer verfas- ungsfeindlichen Aktivität in Nähe zur KPD Betroffe- en, ist Folgendes zu sagen: Die KPD wurde am 17. August 1956 vom Ersten Se- at des Bundesverfassungsgerichts verboten, als Partei, ie die freiheitlich-demokratische Grundordnung be- ämpft und somit gemäß Art. 21 Abs. 2 GG verfassungs- idrig ist. Eingeleitet wurde dieses Parteiverbotsverfahren urch den „Antrag zur Feststellung der Verfassungswid- igkeit“ vom 23. November 1951. Dieser durch die Re- ierung Adenauer eingebrachte Antrag richtete sich icht nur gegen die KPD, sondern auch gegen die Sozia- istische Reichspartei, welche 1951 als nationalsozialis- isch galt. Nach etwa fünf Jahren kam das Bundesverfassungs- ericht in seinem Urteil – BVerfGE 5,85 – zu der Er- enntnis, dass es sich bei der KPD um eine verfassungs- eindliche Organisation handelt. Die Richter beriefen ich bei ihrer Entscheidung unter anderem auf das Be- enntnis der KPD zum Marxismus-Leninismus und ih- en Aufruf zum „Sturz des Adenauer-Regimes“. In der Folge dieses Urteils hat man sowohl den Rich- ern als auch den westdeutschen Bundesregierungen vor- eworfen, antikommunistische Hexenjagd zu betreiben nd allein wegen KPD-Mitgliedschaft ohne Augenmaß rteile zu fällen. Dass dem nicht so war, wissen Sie hof- entlich genauso gut wie ich. Auch von einer „morali- chen und sozialen Ausgrenzung der kommunistischen pfer des Nazi-Regimes“ und „Ausgrenzung der Kom- unistinnen und Kommunisten aus den Opferentschädi- ungsleistungen“, wie es der Antrag formuliert, kann icht die Rede sein. Es finden sich genügend Beispiele, die das damalige erfahren detaillierter beschreiben. So wurden in den chtzehn Jahren von 1950 bis 1968 schätzungsweise 50 000 bis 200 000 Ermittlungsverfahren im Zusam- enhang mit einem Angriff auf die freiheitliche demo- ratische Grundordnung bzw. dem später folgenden PD-Verbot eingeleitet. Lediglich ein Bruchteil davon ührte zu einer Verurteilung. Es wird davon ausgegan- en, dass etwa fünf Prozent aller Verfahren zu einem Ur- eil und einer damit verbunden Freiheitsstrafe geführt aben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7053 (A) ) (B) ) Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens in einem Urteil von 1961 ausdrücklich die Ausschlussregelung des BEG für verfassungsmäßig erklärt, der ja die Erwä- gung zugrunde liegt, dass es nicht gerechtfertigt ist, eine öffentlich-rechtliche Entschädigung einer Person zu- kommen zu lassen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung durch aktiven politischen Kampf zu be- seitigen trachtet. Die Anerkennung erlittenen Leids gleicht keineswegs die Unrechtmäßigkeit späterer antidemokratischer Betä- tigung aus. Gerade aus 40 Jahren Geschichte der DDR wissen wir sehr wohl, wie einer Diktatur die nächste fol- gen kann, und sei sie auch die des Proletariats. Aus all den genannten Gründen wird die SPD-Bun- destagsfraktion an der bestehenden Regelung festhalten und den Antrag der Linksfraktion ablehnen. Dr. Max Stadler (FDP): Mit diesem Antrag zielt die Fraktion Die Linke darauf ab, bestimmte Regelungen des Bundesentschädigungsgesetzes zu revidieren. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG wurden Personen, die die freiheit- liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grund- gesetzes bekämpft haben, von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen. Die Fraktion Die Linke möchte errei- chen, dass dieser Entschädigungsausschluss nicht auf Mitglieder der damaligen Kommunistischen Partei Deutschlands, KPD, und andere Personen, die sich als Kommunisten politisch betätigten, angewandt wird. Wenn man diesem Antrag folgen würde, würde im nachhinein eine gesetzgeberische Grundentscheidung aus den 50er-Jahren aufgehoben, obwohl der Sachver- halt bereits abgeschlossen ist. Dies begegnet rechtsstaat- lichen Bedenken. Zwar ist richtig, dass das KPD-Verbot historisch im Kontext des Kalten Krieges zu sehen ist. Das damalige Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist historisch zu bewerten auf dem Hintergrund der deut- schen Teilung. Ähnliche Verfahren gab es in anderen westlichen Demokratien wie Frankreich, Österreich oder Italien gerade nicht. Andererseits besteht kein Zweifel, dass dieses Verbot auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes rechtmäßig zustande gekommen ist und in Rechtskraft erwachsen ist. Der Gesetzgeber des Bundesentschädigungsgesetzes von 1956 hatte einen Ermessensspielraum, welcher Perso- nenkreis Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben sollte und wer nicht. Hiervon hat er unter Berücksichti- gung der damaligen Verhältnisse maßvoll Gebrauch ge- macht. In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrück- lich: „Es sei staatspolitisch geboten und rechtlich vertretbar, Verfolgte von der Entschädigung auszuschlie- ßen, die durch ihr Verhalten die politische Ordnung des heutigen Staates gestört haben. Doch liege in einer blo- ßen Mitgliedschaft in einer Partei, zum Beispiel in der KPD oder SED, noch kein Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; dieser Tatbestand sei nur bei einem aktiven Verhalten erfüllt.“ Das Bundesver- fassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Aus- schlussformel bestätigt, aber zugleich festgestellt, dass d l d k R g g c E b s s a h r u s g s F z d g s d c p Z t n 2 E l s s r w g s e g g m B J l e s Z m k N t g (C (D er Ausschluss eines Verfolgten von Entschädigungs- eistungen nicht damit begründet werden könne, er habe ie freiheitliche demokratische Grundordnung „be- ämpft“, wenn sich seine Tätigkeit darin erschöpfte, im ahmen einer noch nicht verbotenen verfassungswidri- en Partei sich für die Verwirklichung ihrer Ziele mit all- emein erlaubten Mitteln einzusetzen. Von einem flä- hendeckenden Ausschluss früherer Kommunisten von ntschädigungsleistungen kann also keine Rede sein. Wenn die Antragsteller mit ihrem Anliegen Erfolg ha- en wollen, müssen sie mögliche Gerechtigkeitslücken chon sorgfältiger herausarbeiten. Nach unserer Auffas- ung muss eine Entschädigungsleistung jedenfalls dann usgeschlossen bleiben, wenn der Betroffene die frei- eitlich demokratische Grundordnung in strafrechtlich elevanter Weise bekämpft hat. Unabhängig davon ist es eine Sache der Diskussion nter Historikern, den Widerstand gegen den National- ozialismus und dabei auch den von Kommunisten eleisteten Widerstand angemessen zu würdigen und ich mit der Behandlung dieses Personenkreises in der rühphase der Bundesrepublik Deutschland auseinander u setzen. Jan Korte (DIE LINKE): Am 17. August 1956 hat as Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesre- ierung unter Konrad Adenauer, CDU, die Kommunisti- che Partei Deutschlands, KPD, verboten. Parallel zu em fünfjährigen Verfahren wurden verschiedene Atta- ken im Zuge eines antikommunistischen Konsenses der olitischen Klasse und antikommunistischer Hysterie im uge der Systemauseinandersetzung gegen Kommunis- innen und Kommunisten gefahren. Rund 80 kommunistische Organisationen und Bünd- isgruppen wurden zwischen 1951 und 1958 verboten. 00 000 Personen waren von staatsanwaltschaftlichen rmittlungsverfahren betroffen. Über 10 000 Verurtei- ungen waren die Folge. Unter den Verurteilten befanden ich nicht nur Personen, die in kommunistischen Organi- ationen oder in der Kommunistischen Partei aktiv wa- en. Auch das Engagement in Gruppen oder Initiativen ie zum Beispiel im „Hauptausschuss für Volksbefra- ung über die Wiederbewaffnung“ oder in der „Gesell- chaft für Deutsch-sowjetische Freundschaft“ konnte mpfindliche Strafen oder die Einschränkung von Bür- er- und Freiheitsrechten nach sich ziehen. Auch Anhän- er bürgerlicher Parteien oder Mitglieder der Sozialde- okratischen Partei, SPD, die in diesen oder ähnlichen ewegungen aktiv waren, wurden in den ersten beiden ahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik Deutsch- and zu Opfern politischer Justiz. Viele der damals mit friedlichem Protest politisch ngagierten Menschen waren zuvor Opfer der national- ozialistischen Diktatur. Viele verbüßten mehrjährige uchthaus- oder KZ-Haftstrafen, wurden gefoltert und isshandelt. Viele befanden sich im Untergrund und ämpften gegen das menschenverachtende Regime der azis. Derartige Erfahrungen und das erlittene Leid un- er dem NS-Regime waren für viele Beweggründe, sich egen die Wiederbewaffnung Deutschlands oder für die 7054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Verteidigung der Demokratie in Westdeutschland zu en- gagieren. Wir, die Fraktion Die Linke, wollen mit dem nun vor- liegenden Antrag ein besonderes moralisches Unrecht aufheben helfen. Es ist unserer Ansicht nach moralisches Unrecht und juristisch nicht hinnehmbar, wenn Opfer na- tionalsozialistischer Verfolgung aufgrund ihrer Mitglied- schaft in der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands oder wegen politischer Tätigkeit als Kom- munisten nach 1949 die ihnen zustehenden Entschädi- gungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht erhalten bzw. erhalten haben oder schon gezahlte Entschädigungen zurückzahlen mussten. Kommunisten, die wegen Widerstands gegen das NS- Regime im Konzentrationslager oder in den Fängen der Gestapo litten, haben wie andere Opfer nationalsozialis- tischer Verfolgung Anspruch auf Entschädigungsleistun- gen nach dem Bundesentschädigungsgesetz erworben und zudem unsere höchste Anerkennung. Im Zuge des Kalten Krieges und des Antikommunismus in der Bun- desrepublik Deutschland wurde Mitgliedern der KPD eine Entschädigung verweigert oder gar die schon ge- leistete wieder zurückgefordert. Unser Antrag hat das Ziel, noch lebenden und bereits verstorbenen Kommunistinnen und Kommunisten, die Opfer nationalsozialistischen Terrors waren, eine morali- sche, politische und juristische Anerkennung ihrer im Widerstand gegen das Naziregime erbrachten Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland zuteil werden zu lassen und sie endlich auch auf dieser Ebene anderen Opfern nationalsozialistischer Verfolgung gleichzustel- len. Der derzeitige § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG legt fest, dass Personen, die nach dem 23. Mai 1949 die freiheitlich de- mokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft haben, von Entschädigungsleistungen ausge- schlossen sind. In § 6 Abs. 3 BEG wird geregelt, dass ein Anspruch auf Entschädigung verwirkt ist und Leistun- gen zurückgefordert werden können, wenn Ausschluss- gründe nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen. Selbst Leistun- gen, die nach Feststellen des Ausschlussgrundes gezahlt wurden, können zurückgefordert werden. Für Entschädigungsleistungen sollte meiner Meinung nach ausschließlich, wie es im Vorwort des Bundesent- schädigungsgesetzes formuliert ist, die „Wiedergutma- chung für erlittenes Unrecht“ das entscheidende Krite- rium sein, weil der „geleistete Widerstand ein Verdienst um das Wohl des deutschen Volkes und des Staates“ war. Die Ausgrenzung von Kommunistinnen und Kommunis- ten aus den Opferentschädigungsleistungen mag der ju- ristischen Umsetzung der Logik des Kalten Krieges ent- sprochen haben. Sie aufrechtzuerhalten, widerspricht heutigen rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem morali- schen Verständnis vieler in diesem Lande. Dies ist umso bedrückender, als die Grundlage für den Ausschluss von Entschädigungsansprüchen die Urteilssprüche von Staats- anwälten und Richtern waren, die als Täter bereits unter dem Naziregime politische Prozesse geführt hatten und nach 1949 erneut über Widerstandskämpfer zu Gericht saßen. D m s V w W N c A g B z s l s K w n s s B E D N b O – e d t n 5 z v s n N A L a p d d N N d r O e j a H N I 2 (C (D Auch das Verbot der Kommunistischen Partei eutschlands kann eine juristische Abwertung und die oralische und soziale Ausgrenzung der kommunisti- chen Opfer des Naziregimes – das bedeutet nämlich die erweigerung der Entschädigungsleistung bis heute – eder juristisch noch moralisch rechtfertigen. Deshalb streiten wir mit unserem Antrag nicht nur für iedergutmachung für die Opfer der NS-Herrschaft. ein, wir suchen auch nach einem breiten gesellschaftli- hen und parlamentarischen Konsens in dieser Frage. uch deshalb bitte ich Sie, dem Ansinnen unseres Antra- es zu folgen und die Bundesregierung aufzufordern, das undesgesetz zur Entschädigung für Opfer nationalso- ialistischer Verfolgung dahin gehend zu ändern, dass ichergestellt wird, dass, Personen von Entschädigungs- eistungen nach diesem Gesetz nicht wegen Mitglied- chaft in der oder einer legalen Tätigkeit für die damalige ommunistische Partei Deutschlands ausgeschlossen erden, dass Personen von Entschädigungsleistungen ach diesem Gesetz nicht ausgeschlossen werden, wenn ie sich als Kommunisten politisch betätigten, und dass chon geleistete Entschädigungen, die nach § 6 Abs. 3 EG zurückgezahlt wurden, den Betroffenen oder ihren rben ausgezahlt werden. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Geschichte des Entschädigungsrechts für Opfer von S-Unrecht in Deutschland ist wahrlich kein Ruhmes- latt. Es hat jahrzehntelang gedauert, bis mehr und mehr pfergruppen in den Kreis der Leistungsberechtigten auf unterschiedlichster rechtlicher Grundlage – mit- inbezogen wurden. Teilweise hochbetagte Opfer wur- en so erst kurz vor ihrem Tod zu Anspruchsberechtig- en. Dies ist eine Schande und das muss an dieser Stelle och einmal klipp und klar gesagt werden. Das Bundesentschädigungsgesetz, BEG, aus den 0er-Jahren war ein Gesetz, das Diskriminierung un- weifelhaft festgeschrieben hat. Das BEG benachteiligte or allem ausländische Verfolgte und verschiedene deut- che Verfolgtengruppen, wie Sinti und Roma, Kommu- isten, Wehrdienstverweigerer, Homosexuelle, von dem S-Erbgesundheitsgesetz Betroffene und so genannte soziale. Erst unter Rot-Grün ist es maßgeblich gelungen, die eistungen für NS-Opfer auf anderem Wege wesentlich uszubauen. Ich erinnere nur daran: In der 14. Wahl- eriode haben wir in einem großen Kraftakt die Entschä- igung der NS-Zwangsarbeiter auf den Weg gebracht. In er 15. Wahlperiode folgten Verbesserungen für weitere S-Opfer im Inland, zum Beispiel für Menschen, die im ationalsozialismus zwangssterilisiert wurden. In Folge es Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Un- echtsurteile, NS-Aufhebungsgesetz, sind weitere NS- pfer ab 2005 in den Kreis der Leistungsberechtigten inbezogen worden. Dies betrifft zum Beispiel Militär- ustizopfer sowie Homosexuelle. Bislang war Strafhaft ufgrund des von den Nazis 1935 massiv verschärften omosexuellenparagrafen 175 grundsätzlich nicht als S-Unrecht anerkannt gewesen. Das hat Rot-Grün auf nitiative meiner Fraktion geändert – entsprechend der 002 von uns durchgesetzten Ergänzung des NS-Aufhe- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7055 (A) ) (B) ) bungsgesetzes, mit der Verurteilungen nach §§ 175, 175 a Nr. 4 RStGB in der Zeit bis zum 7. Mai 1945 als NS-Unrecht pauschal aufgehoben wurden. Das im kalten Krieg befindliche Nachkriegsdeutsch- land hat sich immer wieder geweigert, überhaupt anzuer- kennen, dass ganze Opfergruppen in Deutschland von der Entschädigung ausgeschlossen waren. Im Falle der kom- munistischen Opfer gab es da nichts zu leugnen: Das war ein ganz bewusstes Außenvorlassen, weil man diese Men- schen einer Entschädigung nicht für würdig erachtete. Der Bundestag hat in den 50er-Jahren nachträglich in das Entschädigungsgesetz geschrieben, dass kommunistische NS-Opfer keinen Anspruch auf Entschädigung hätten, und das, obwohl die US-Militärregierung in ihrem ersten Entschädigungsgesetz von 1947, an das sich das Bundes- entschädigungsgesetz laut Vertrag ja eigentlich anlehnen sollte, die Kommunisten nicht ausgenommen hatte. Anders als der Antrag der Linken jetzt suggeriert, sind Änderungen am BEG heute natürlich unsinnig, weil es seit 1969 ein Schlussgesetz gibt, mit anderen Worten: Das BEG ist ein totes Gesetz. Es werden danach zwar noch Leistungen ausgezahlt, eine Antragstellung ist je- doch heute nicht mehr möglich. Gleichwohl gebe ich der Fraktion der Linken insofern Recht, dass es nicht zuletzt eine moralische Verpflich- tung der Bundesrepublik ist, das Unrecht dieses Aus- schlusses einer Entschädigung für Kommunisten auszu- sprechen. Es sollte auch ein Weg gefunden werden, dass zumindest diejenigen, die damals ihre Entschädigung wegen Unwürdigkeit zurückzahlen mussten, dieses Geld wiederbekommen. Wie das aber konkret geschehen soll – möglicherweise über Härtefonds –, dazu schweigt der Antrag der Linken bedauerlicherweise. Hier hätte ich mir etwas mehr Seriosität erhofft. Kommunisten gehörten während der Nazidiktatur zu den aktivsten Widerstandskämpfern; sie wurden in den Konzentrationslagern mannigfach geschunden und ge- quält. Es gab und gibt keinerlei Grund, Menschen aus dieser Opfergruppe eine Entschädigung vorzuenthalten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Beschäftigung schwerbehin- derter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes – Antrag: Recht statt Pflicht – Einschränkun- gen behinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegenwirken – Antrag: Teilhabe von Menschen mit Behin- derungen am öffentlichen Leben konsequent sichern (Tagesordnungspunkt 19) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Im Mittelpunkt dieses Tagesordnungspunktes steht der „Bericht der Bundesre- g i n B M t t D B C E a h s s d a S i M w A m b d A n d D „ n d P G g F A S s b a e R o g k w R u e ü ö h w J u i d (C (D ierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen m öffentlichen Dienst des Bundes“. Daneben werden och zwei Anträge, einer von der FDP und einer von ündnis 90/Die Grünen, behandelt, die sich mit dem erkzeichen B im Schwerbehindertenausweis beschäf- igen. Die beiden Anträge gehen letztlich auf eine Initia- ive der CDU/CSU aus der letzten Wahlperiode zurück. ie FDP hat diesen Antrag der Union, einschließlich der egründung, wortwörtlich abgeschrieben. Die CDU/ SU wollte schon damals eine Klarstellung durchsetzen: s sollte deutlich gemacht werden, dass diejenigen, die uf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B aben, zwar das Recht haben, sich im öffentlichen Per- onenverkehr von einer Person begleiten zu lassen, dass ie aber nicht von einer Person begleitet werden müssen. In der Vergangenheit hatte der Satz, welcher neben em Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis ufgedruckt wurde, zu Missverständnissen geführt. Dieser atz lautete: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung st nachgewiesen.“ Das führte zum Beispiel dazu, dass enschen mit einem solchen Ausweis zurückgewiesen urden, wenn sie allein ins Schwimmbad gehen wollten. nderen ist es passiert, dass man sie nicht allein im Bus itfahren lassen wollte. Inzwischen hat sich dieses Pro- lem unbürokratisch lösen lassen. Nachdem jetzt auch ie SPD-Fraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen unser nliegen unterstützen, wie man an ihrem Antrag erken- en kann, konnten wir einvernehmlich eine Änderung er Schwerbehindertenausweisverordnung vornehmen. as Merkzeichen B wird jetzt durch den geänderten Satz Die Berechtigung zu Mitnahme einer Begleitperson ist achgewiesen“ ergänzt. Somit ist eindeutig klargestellt, ass es sich dabei um ein Recht und nicht um eine flicht zur Mitnahme handelt. Da diese Änderung bereits im Rahmen des Zweiten esetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes um- esetzt wurde, haben sich die vorliegenden Anträge von DP und Bündnis 90/Die Grünen weitgehend erledigt. uch wenn das Merkzeichen B nicht unbedingt in einem achzusammenhang mit dem Betriebsrentengesetz steht, o war es uns doch wichtig, dieses für die Betroffenen elastende Problem möglichst schnell zu lösen. Es bleibt llerdings ein weiterer Punkt im Antrag der FDP zu rwähnen. Dabei geht es um eine bundeseinheitliche egelung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte hne das Merkzeichen aG, das für „außergewöhnlich ehbehindert“ steht. Auch die Union sieht hier für her- ömmliche Gruppen von Menschen mit Behinderungen, ie zum Beispiel „Ohnarmer als Contergangeschädigter“, egelungsbedarf. Wir bleiben weiterhin im Gespräch nd ich wünsche mir, dass sich im Verkehrsministerium ine vernünftige Lösung finden lässt. Nun komme ich zum Bericht der Bundesregierung ber die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im ffentlichen Dienst des Bundes. Wie Sie wissen, wird bis- er dieser Bericht jährlich erstellt. Das Problem ist, dass ir erst jetzt – Ende 2006 – über die Entwicklung der ahre 2003/2004 diskutieren. Der Ausschuss für Arbeit nd Soziales hat mehrheitlich beschlossen, diesen Bericht n den einmal pro Wahlperiode zu erstellenden „Bericht er Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen 7056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) und der Entwicklung ihrer Teilhabe“ zu integrieren. Im Ausschuss wurde uns jedoch vonseiten des Ministeriums signalisiert, dass auf Anfrage zeitnah weiter über die Situation von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst berichtet würde. Das gibt uns die Chance – und diese Chance sollten wir nutzen – zeitnäher und unbürokrati- scher zu reagieren und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Ich glaube, niemand hier im Hause bezweifelt, dass der öffentliche Dienst bei der Bekämpfung der Arbeits- losigkeit schwerbehinderter Menschen eine besondere Vorbildfunktion hat. Angesichts der gesetzlich geforderten Beschäftigungsquote von 5 bzw. 6 Prozent des Bundes ist der tatsächliche Anteil schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst in Höhe von 7,1 Prozent ein Er- folg. Erfreulich ist, dass die Anzahl schwerbehinderter Frauen im öffentlichen Dienst des Bundes um 3,8 Prozent gestiegen ist. Auch die Zahl der beschäftigten schwerbe- hinderten Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern insgesamt, also Bund, Länder wie auch Kommunen, konnte von 2002 auf 2003 auf nunmehr insgesamt 5,4 Pro- zent gesteigert werden. Schaut man sich jedoch die Zah- len etwas genauer an, dann stellt man fest, es gibt auch Entwicklungen, die nicht zufrieden stellend sind. So ist zwar im Berichtszeitraum, wie oben erwähnt, die Be- schäftigungsquote beim Bund bei 7,1 Prozent gehalten worden, allerdings hat sich die Zahl der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen insgesamt um 224 Plätze verringert. Dabei ist aus dem Bericht nicht deutlich zuer- kennen, ob es tatsächlich nicht sogar noch weniger Be- schäftigte sind, da im Jahr 2004 durch eine Änderung des SGB IX mehrere Möglichkeiten von Mehrfachan- rechnungen geschaffen wurden. Mit anderen Worten, es gibt die Möglichkeit, besonders schwer zu vermittelnde schwerbehinderte Menschen mehrfach auf die Beschäfti- gungsquote anzurechnen. Besonders bedauerlich ist allerdings, dass der Anteil schwerbehinderter Menschen bei den Neueinstellungen von 4,1 Prozent im Jahr 2003 auf 3,5 Prozent im Jahr 2004 zurückgegangen ist. Konkret bedeutet dies, dass nur 22 schwerbehinderte Menschen mehr eingestellt wurden, obwohl es im Jahr 2004 insgesamt 2 281 Neueinstellun- gen mehr gab als im Jahr 2003. Dieser Trend, der sich unter der damaligen rot-grünen Regierung eingeschli- chen hat, darf sich nicht weiter fortsetzen. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass die Gegenüberstellung der Zu- und Abgänge beschäftigter schwerbehinderter Menschen im Jahr 2004 einen negativen Saldo von 1 778 ergibt. Wenn wir von der Wirtschaft mit Recht einfordern, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und Pro- gramme für Neueinstellungen mit entsprechender finan- zieller Ausstattung aufzulegen, müssen wir uns fragen, warum das beim Bund selbst nicht funktioniert. Wir alle freuen uns darüber, dass die Zahl der Arbeits- losen im letzten halben Jahr um circa eine halbe Million zurückgegangen ist und wir endlich wieder einen Zu- wachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhält- nissen haben. Allerdings müssen wir leider feststellen, dass die schwerbehinderten Arbeitssuchenden nicht da- von profitieren. Im Gegenteil, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten ist sogar gestiegen. Teilhabe an der Gesellschaft bedeutet für Menschen mit Behinderung v d D e e „ A f n d d A l d s d w j b a M L P M d b m r m k g b d g B d h B w I s A b d b s C m s s f l e m m a L (C (D or allem auch Teilhabe an der Arbeitswelt. Hier müssen ringend neue Ansätze entwickelt und erprobt werden. as im Juni 2006 aufgelegte Programm „Job 4 000“ ist in Mosaikstein. Es müssen weitere Möglichkeiten rprobt bzw. weitergeführt werden. Dazu könnte ein Budget für Arbeit“ beitragen, aber auch der Kombilohn. uf jeden Fall – das macht diese Debatte deutlich – dür- en wir uns nicht zurücklehnen, wenn es um die betroffe- en Menschen geht. Karin Evers-Meyer (SPD): Ich will den vorliegen- en Bericht zur Beschäftigungssituation schwerbehin- erter Menschen im öffentlichen Dienst und die beiden nträge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum An- ass nehmen, etwas Allgemeines zur Situation der behin- erten Menschen in diesem Land zu sagen. Wir haben es in den vergangenen acht Jahren ge- chafft, den viel beschworenen Paradigmenwechsel in er Politik für behinderte Menschen einzuleiten. Wir ollen weg davon, behinderte Menschen als reine Ob- ekte der Fürsorge zu betrachten und gemeinsam mit den ehinderten Menschen und ihren Interessenvertretungen n einer Lebenswirklichkeit arbeiten, die es behinderten enschen erlaubt, teilzuhaben und ein selbst bestimmtes eben in einem natürlichen Umfeld zu führen. Dieser rozess hat begonnen, und wir haben ganz wesentliche eilensteine auf diesem Weg erreicht. Ich nenne hier nur as Behindertengleichstellungsgesetz, das Sozialgesetz- uch IX und das erst kürzlich in Kraft getretene Allge- eine Gleichbehandlungsgesetz. Wenn mir vor 20 Jah- en jemand erzählt hätte, wie heute behinderte Menschen it Assistenz und Persönlichem Budget ihr Leben führen önnen, hätte ich ihn für verrückt erklärt. Wir sind aber noch längst nicht am Ende dieses We- es angekommen. Es gibt noch ganz dicke Bretter zu ohren. Denn nach wie vor gibt es große Barrieren in en Köpfen. Nach wie vor wird auf beiden Seiten nicht enügend Integration gewagt. Das gilt nicht nur für den ereich Schule – in Deutschland werden nur 12 Prozent er behinderten Kinder unter einem Dach mit nicht be- inderten Kindern unterrichtet –, sondern auch für den ereich Arbeitsmarkt, soweit sich hier die Betrachtungs- eise überhaupt trennen lässt; denn wer glaubt, mit der ntegration in den Arbeitsmarkt könne man beim Vor- tellungsgespräch beginnen, der befindet sich meiner nsicht nach auf einem Irrweg. Hier liegt noch viel Ar- eit vor uns. Die Beschäftigungssituation schwerbehin- erter Menschen in Deutschland ist nicht gut. Deshalb in ich Arbeitsminister Müntefering sehr dankbar, dass ein Haus mit der Aktion „Job 4 000“ weiter aktiv die hancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeits- arkt verbessern wird. Mit dieser gut austarierten Mi- chung aus Aufklärung und Unterstützung werden wir chwerbehinderten Menschen weiterhelfen, einen Job zu inden. Die Rahmenbedingungen müssen selbstverständ- ich stimmen. Ziel muss echte Planungssicherheit für ine dauerhafte Integration von behinderten Arbeitneh- ern in neue Beschäftigung sein. Wir müssen dabei im- er wieder überprüfen, ob die Eingliederungszuschüsse n Arbeitgeber richtig ausgestaltet sind, ob es neue ohnmodelle geben könnte oder ob andere bürokratische Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7057 (A) ) (B) ) Hürden einer Einstellung behinderter Menschen im Weg stehen. Wie gesagt, geht es aus meiner Sicht vor allem darum, die Barrieren in den Köpfen zu überwinden. Neben der Bereitstellung fachlicher und finanzieller Unterstützung ist Aufgabe der Politik eben auch, in der Wirtschaft, bei Unternehmen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer kein Klotz am Bein, sondern ein Gewinn für jeden Betrieb ist. In den Personalabteilungen weit verbreitet ist immer noch die Gleichung: behindert = leistungsgemindert. Das ist natürlich fatal. Da muss sich in den Köpfen etwas än- dern! Dieses seit langem überholte Defizitmodell ver- nachlässigt völlig, dass angeblich leistungsgeminderte Beschäftigte bei entsprechender Gestaltung des Arbeits- umfelds in der Lage sind, hochwertige Leistungen zu er- bringen. Es wird meines Erachtens auch übersehen, dass Menschen mit Behinderung oftmals bei Arbeitsdisziplin, Zuverlässigkeit und Loyalität Punkte einfahren. Ich habe in den vergangenen Monaten viele gute Beispiele ken- nen gelernt, dass Unternehmen die Beschäftigung behin- derter Arbeitnehmer als festen Bestandteil ihrer Perso- nalpolitik begreifen. Keines dieser Unternehmen hat diesen Schritt bereut, ganz im Gegenteil. Ich werde wei- ter mit diesen guten Beispielen durchs Land ziehen. Die Überzeugungsarbeit ist mühsam; aber es ist eine Arbeit, die sich lohnt. Der Bund, und darüber freue ich mich natürlich, hat sich offenbar schneller davon überzeugen lassen als die Privatwirtschaft. Er gibt ausweislich des heute vorlie- genden Berichts zur Beschäftigungssituation schwerbe- hinderter Menschen im öffentlichen Dienst ein gutes Bild ab. Mit über 7 Prozent liegen Bundesinstitutionen deutlich über der gesetzlichen Pflichtquote. Ich freue mich sehr darüber, auch wenn ich nicht verhehlen kann, dass ich das eigentlich für eine Selbstverständlichkeit halte. Ich freue mich vor allem darüber, dass die Zahl der schwerbehinderten Frauen im öffentlichen Dienst des Bundes weiter gestiegen ist, insgesamt um immerhin 3,8 Prozent. Einziger Wermutstropfen ist, dass der An- teil schwerbehinderter Frauen in Führungspositionen ge- genüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen ist. Damit bleibt der Anteil schwerbehinderter Frauen in Führungs- positionen unter 1 Prozent und damit unakzeptabel. Zu den Anträgen von FDP und Bündnis 90/Die Grü- nen will ich an dieser Stelle nichts mehr sagen. Mein Haus hat die Änderung zum Merkzeichen B ja bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres vorgelegt. Das hat viel zu lange gedauert, da sind wir uns einig. Letztlich zählt aber das Ergebnis und es geht jetzt darum, dass wir dieses Er- gebnis mit Nachdruck bekannt machen. Das Merkzei- chen B ist eine Berechtigung und keine Entmündigung! Jörg Rohde (FDP): Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen gesellschaftlichen Le- ben ist seit Jahren eines der wesentlichen Ziele der Be- hindertenpolitik. Selbstbestimmung und Teilnahme am Leben der Ge- meinschaft, Barrierefreiheit und Beseitigung von behin- derungsbedingten Nachteilen prägen den Paradigmen- w m J h s d M r d s w u b s d f S B e h d e d m g b M b o t k g h n h e F d r h g v S k k s n h r d (C (D echsel, den der Gesetzgeber in der Behindertenhilfe it dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX, im ahr 2001 eingeleitet hatte. In ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 aben CDU/CSU und SPD ein Gesamtkonzept zur Ge- taltung der Teilhabe, Pflege und Betreuung von Behin- erten, Pflegebedürftigen, chronisch Kranken und alten enschen angekündigt. Nach einem Jahr der Regie- ungskoalition müssen wir allerdings feststellen, dass ein erartiges Gesamtkonzept nicht erkennbar und offen- ichtlich auch nicht mehr geplant ist. Wir stehen vor großen Herausforderungen, dennoch ird die Behindertenpolitik von der Bundesregierung nd den Koalitionsfraktionen weiterhin stiefmütterlich ehandelt. Sonst hätten wir heute nach über einem Jahr chwarz-roter Regierungszeit eine bessere Bilanz. Unter anderem aufgrund des Drängens der FDP-Bun- estagsfraktion können wir heute zumindest einen Er- olg bilanzieren: Das Problem des Merkzeichens „B“ im chwerbehindertenausweis, welches das Recht auf eine egleitperson regeln sollte, wurde mittlerweile durch ine entsprechende Gesetzesänderung behoben. Seit Februar waren wir uns über die Fraktionsgrenzen inweg einig, dass das Merkzeichen „B“ zu einem Hin- ernis geworden war, weil das Recht auf Begleitung in ine Pflicht auf Begleitung umgedeutet wurde. Hier- urch wurde die eigenständige Teilnahme der Menschen it Behinderungen am öffentlichen Leben deutlich ein- eschränkt. Bis Oktober hat es dann letztlich gedauert, is die neue Regelung per Gesetz erfolgte. Behinderte enschen können jetzt besser und eigenständiger teilha- en am öffentlichen Leben, zum Beispiel in Bus, Kino der Schwimmbad, um nur einige Beispiele zu nennen. Damit hat sich auch der erste Teil des heute zu disku- ierenden FDP-Antrages erledigt. Wir können also einen leinen Erfolg verbuchen. Der ebenfalls vorliegende Antrag der Grünen zum leichen Thema geht uns nicht weit genug, denn er ent- ält nur die Forderung nach dem Merkzeichen „B“ und icht die Forderung nach den Parkerleichterungen. Da- er werden wir uns hier bei der Abstimmung enthalten. Vom FDP-Antrag bleibt also der zweite Teil, die Park- rleichterungen für Menschen mit Behinderungen, als orderung bestehen. Wir sollten aber die Anregung aus er CDU/CSU-Fraktion aus der letzten Legislaturpe- iode bezüglich der Parkerleichterungen für Schwerbe- inderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzun- en für die Zuerkennung des Merkzeichen „aG“ nicht orliegen, hier im Bundestag diskutieren. Hier wird seitens der SPD argumentiert, dies sei eine ache der Länder. Ich dachte dagegen, die Straßenver- ehrs-Ordnung sei Bundesangelegenheit in der Zuständig- eit des Bundesverkehrsministers. Solange die Voraus- etzungen für die Gewährung von Parkerleichterungen icht bundeseinheitlich geregelt sind, bleibt es bei dem eutigen Flickenteppich. Wir fordern die Bundesregie- ung auf, eine entsprechende Vereinheitlichung auf bun- esrechtlicher Ebene vorzubereiten. Aus unserer Sicht 7058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) würde sich eine Verankerung in der StVO bzw. den zu- gehörigen Verwaltungsvorschriften anbieten. Auch beim trägerübergreifenden persönlichen Budget, das behinderten Menschen ein Leben in Selbstbestim- mung und eigener Verantwortung ermöglicht, verschläft die Bundesregierung Fehlentwicklungen beim laufenden Modellversuch und unterlässt ein dringend notwendiges, korrigierendes Nachjustieren. Das trägerübergreifende persönliche Budget steht für die Grundsätze „Ambulant vor stationär“ und „Hilfe aus einer Hand“. Beides sogar Ziele des Koalitionsvertrages, die die Bundesregierung bislang nicht aufgegriffen hat. Die von der SPD im Wahlkampf – Wahlprüfstein Deutscher Behindertenrat – angekündigte Überprüfung einer Erhöhung des Pauschbetrages nach § 33 Einkom- mensteuergesetz war unmittelbar nach der Wahl abge- schlossen. Ergebnis: Der Betrag wird definitiv nicht er- höht. Dagegen wird das von Schwarz-Rot beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den Interessen der Menschen mit Behinderungen eher schaden als helfen. Für Menschen mit Behinderung dürfte es künftig noch schwerer werden, eine Beschäftigung auf dem ersten Ar- beitsmarkt oder eine Wohnung zu finden. Das AGG stellt für Arbeitgeber, Vermieter und viele andere nichts anderes als eine bürokratische Hürde dar, die mit umso ausgefeilteren juristischen Schachzügen zu umgehen ist, allerdings auf Kosten der Menschen mit Behinderung. Die Überwindung von Vorurteilen und Diskriminierun- gen ist aber eine gesellschaftliche Aufgabe, die einen Bewusstseinswandel beim Einzelnen voraussetzt. Ge- setze können dies nicht erreichen. Die FDP-Bundestags- fraktion hat daher in dieser Woche eine große Anfrage bezüglich der Praxistauglichkeit des AGG auf den Weg gebracht. Abschließend möchte ich noch den „Bericht der Bun- desregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes“ bewerten. Auf den ersten Blick können wir feststellen, dass der Bund hier vorbildlich handelt und mit einer Quote von 7,1 Prozent das selbst gesetzte Ziel von 5 bzw. 6 Prozent deutlich übertrifft. Dies ist vorbildlich und sollte vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit unter den Behinderten die Wirtschaft motivieren, es uns gleichzu- tun. Auf den zweiten Blick täuscht diese Quote aber über die derzeitige Entwicklung hinweg, denn bei den insge- samt 11 935 Neueinstellungen werden Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen nur unter- durchschnittlich zu 3,5 Prozent berücksichtigt, sodass wir das zurzeit erreichte hohe Niveau in der Zukunft wahrscheinlich nicht halten können. Dies müssen wir als Abgeordnete genau beobachten, damit der Bund seine Vorbildfunktion nicht verliert. Daher kritisiere ich auch scharf, dass dies wahr- scheinlich der letzte Bericht in der vorliegenden Form sein wird. Die Bundesregierung will den Bericht nicht mehr wie bisher jährlich veröffentlichen, sondern nur noch alle vier Jahre an den allgemeinen „Bericht über d r i K w a m s z m z d a S f d r f T d M u e g s B o B s i B s d d d R d a V m J n p h d d r c V m E u F d M (C (D ie Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ih- er Teilhabe“ anhängen. Die Argumentation bezüglich des Bürokratieabbaus st bei diesem Thema lächerlich, zudem äußerte sich die ollegin Silvia Schmidt von der SPD dahin gehend, dass ir als Abgeordnete ja jedes Jahr entsprechende Fragen n die Bundesregierung einreichen könnten. Das Daten- aterial muss auf jeden Fall erhoben werden – es gilt chließlich jährlich die geforderte Beschäftigungsquote u überprüfen. Es wäre also leicht, den Bericht zusam- enzustellen und zu veröffentlichen. Sicher werden wir ukünftig nun jährlich die Regierung fragen, wie denn ie Beschäftigungsquote der Behinderten beim Bund ussieht – da hätte es des Hinweises der Kollegin chmidt nicht bedurft. Aber dies hat lange nicht die öf- entliche Wirkung wie der Bericht der Bundesregierung, en wir heute wahrscheinlich zum letzten Mal diskutie- en. Hier vergeben wir eine Chance, durch die Vorbild- unktion des Bundes die Wirtschaft jedes Jahr auf dieses hema hinzuweisen. Und wenn das Thema nicht me- ienwirksam diskutiert wird, dann werden auch weniger anager und Unternehmer für das Thema sensibilisiert nd den arbeitslosen Behinderten werden weniger Jobs im rsten Arbeitsmarkt angeboten. Ich fordere die Bundesre- ierung daher auf, den Bericht über die Beschäftigung chwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des undes weiterhin jährlich vorzulegen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Schon an der Tages- rdnung zur Plenumsdebatte zeigt sich, wie wichtig der undesregierung unmittelbar vor dem Welttag der Men- chen mit Behinderungen am 3. Dezember das Thema st: Nach 23.00 Uhr soll in einer halben Stunde über den ericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- chen beim Bund sowie über zwei Anträge betreffend er Teilhabe behinderter Menschen beraten werden. Zu ieser Zeit wird niemand im Plenum sein. Angesichts er Tatsache, dass Deutschland während seiner EU- atspräsidentschaft auch maßgeblich an der Gestaltung es „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für lle“ mitwirken soll, ist das schon ein merkwürdiges orgehen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Fa- ilienministerium als nationale Durchführungsstelle des ahres der Chancengleichheit den Sinn dieser Aktion icht erfasst. In ihrer Schwerpunktplanung zur EU-Rats- räsidentschaft kommt das Thema „Menschen mit Be- inderung“ nicht vor und bei den einbezogenen Verbän- en aus der Zivilgesellschaft ist keiner dabei, der explizit eren Interessen vertritt. Ich empfehle der Bundesregie- ung daher namens der Linksfraktion, eine der zahlrei- hen Schulungen der Europäischen Kommission zu ielfalt und Antidiskriminierung in Anspruch zu neh- en, bevor sie diesen verantwortungsvollen Job in der U übernimmt. Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit nd Soziales, Drucksache 16/2840, ist klar zu sagen: Die raktion Die Linke, lehnt diese ab. Den Bericht der Bun- esregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter enschen im öffentlichen Dienst des Bundes, Drucksa- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7059 (A) ) (B) ) che 16/1100, nehme ich dahin gehend wohlwollend zur Kenntnis, als dass der Anteil schwerbehinderter Men- schen von 7,1 Prozent die geforderte Mindestbeschäfti- gungsquote übersteigt. Der zu geringe Anteil von Frauen und der Anteil von Menschen mit Behinderungen im ge- hobenen und höheren Dienst sind aber noch immer nicht zufrieden stellend. Der öffentliche Dienst ist das eine, die Situation von Arbeitsuchenden mit Behinderungen auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt das andere. Nach Angaben der Bun- desagentur für Arbeit bleibt der Arbeitsmarkt für behin- derte Arbeitslose weiterhin „angespannt“. Im Oktober waren offiziell 167 200 Menschen mit körperlichen oder geistigen Handicaps ohne Job gewesen. Das sind 3 800 oder 2,3 Prozent mehr, als vor einem Jahr. Von ei- ner Beschäftigungsquote von 5 Prozent ist der Arbeits- markt meilenweit entfernt und auch beim Angebot von Lehrstellen für junge Menschen mit Behinderungen ist die Lage auf dem ersten Arbeitsmarkt katastrophal. Inso- fern erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie ihre positiven Erfahrungen über die Einstellung und Beschäf- tigung von Menschen mit Behinderungen im öffentli- chen Dienst an die freie Wirtschaft weitergibt, besser motiviert und informiert und eine spürsame Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die die Min- destquote nicht erfüllen, vornimmt. Mit Befremden habe ich der Presse entnommen, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit plant, die Ar- beitsvermittlung für schwerbehinderte Menschen bei der ZAV, Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, in Bonn zu re- duzieren oder gar abzuschaffen Ich fordere die Bundes- regierung auf, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Akademiker in Bonn zu erhalten. Der Entschließungsantrag der Koalition, nach dem künftig nur noch einmal pro Legislaturperiode über die Beschäftigung behinderter Menschen beim Bund berich- tet werden soll, ist nicht akzeptabel. Der bisher jährlich erscheinende Bericht soll als Unterkapitel im Bericht über die Lage behinderter Menschen verschwinden. Wir möchten aber jährlich nachvollziehen, wie sich die Be- schäftigungssituation beim Bund entwickelt. Nur so können Verantwortliche zeitnah reagieren, wenn sich die Situation verändert. Noch besser wäre es, der Behinder- tenbericht stünde jedes Jahr auf der Tagesordnung. Der Ausschuss Arbeit und Soziales empfiehlt außer- dem, die beiden Anträge zur besseren Teilhabe behinder- ter Menschen von Bündnis 90/Die Grünen, Druck- sache 16/949, und FDP, Drucksache 16/853, abzulehnen. Darin geht es vorrangig um das alte Problem des Merk- zeichens „B“ im Schwerbehindertenausweis mit dem Verweis: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ Das führte häufig dazu, dass Betroffe- nen mit diesem Merkzeichen der Zugang zu Verkehrs- mitteln und öffentlichen Einrichtungen verwehrt wird, wenn sie ohne Begleitung unterwegs sind. Die Anträge zielen sinnvollerweise auf klarstellende Formulierung dahin gehend, statt der Pflicht das Recht auf ständige Begleitung zu betonen. Da die Koalition mit einer eige- nen parlamentarischen Initiative das Problem – hoffent- lich – gelöst hat, haben sich die Anträge erledigt. Dank g t s s g g c a E g w z e E H u s l B g o n Z v D N w n d g d r K c t b b g d S e v l h g a i d d B f r g f (C (D ilt aber trotzdem allen, die mit ihren Initiativen und Ak- ivitäten dafür gesorgt haben, dass eine gesetzliche Klar- tellung erfolgt. Eine tatsächlich bessere Teilhabe behinderter Men- chen und Chancengerechtigkeit wollen wir mit unserem estern eingebrachten Antrag für ein „Gesetz zum Aus- leich behinderungsbedingter Nachteile (NAG)“ errei- hen. Danach wird allen schwerbehinderten Menschen b einem Grad der Behinderung von 50 unabhängig von inkommen oder Vermögen ein persönliches Budget zu- estanden. Damit können sich die Betroffenen ihre not- endigen Hilfen selbst einkaufen, ohne sich beim So- ialamt einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen und rst ihr gesamtes Hab und Gut veräußern zu müssen. Die instellung personaler Assistenz oder Beschaffung von ilfsmitteln wird dann für die Betroffenen wesentlich nproblematischer sein. Ausgebende Stelle soll das Ver- orgungsamt sein, das auch den Bedarf ermittelt. Grund- egendes Prinzip soll sein: Gleiche Leistung bei gleicher ehinderung. Bisher werden unterschiedliche Leistun- en nach verschiedenen Gesetzen erbracht, je nachdem b die Behinderung von Geburt an besteht oder durch ei- en Unfall erworben wurde. Die Leistungen sollen aus ahlungsverpflichtungen beispielsweise von Schadens- erursachern sowie aus Steuermitteln bezahlt werden. er bedarfsdeckende Ausgleich behinderungsbedingter achteile ist ein modernes Instrument der Selbstver- irklichung und der entscheidende Schritt zu einem euen Grundsatz des Miteinanders. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em heute hier vorliegenden Bericht wird die Beschäfti- ungssituation Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst es Bundes im Jahr 2004 dargestellt. Auch in diesem Be- ichtsjahr ist es in den Bundesministerien sowie in den örperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentli- hen Rechts unter Bundesaufsicht gelungen, die Beschäf- igungspflichtquote von 6 Prozent zu erfüllen. Insgesamt liegt der Anteil Schwerbehinderter – wie ereits im Vorjahr – bei 7,1 Prozent. Der Bund als Ar- eitgeber dient erneut als gutes Beispiel für die gelun- ene Integration von Menschen mit Behinderungen in en ersten Arbeitsmarkt, auch wenn die Anzahl der mit chwerbehinderten besetzten Arbeitsplätze nicht weiter rhöht werden konnte, sondern weitgehend auf dem Ni- eau des Jahres 2003 – minus 170 Arbeitsplätze – stabi- isiert wurde. Besonders hervorheben möchte ich den ohen Anteil der beschäftigten Frauen mit Behinderun- en. Im öffentlichen Dienst des Bundes ist ihre Anzahl uf 35,3 Prozent der Schwerbehinderten gestiegen. Dies st leider keine Selbstverständlichkeit: Frauen mit Behin- erungen werden nach wie vor am Arbeitsplatz doppelt iskriminiert. Kritisch erwähnen möchte ich, dass der Deutsche undestag die Quote mit 6 Prozent nur sehr knapp er- üllt und somit deutlich hinter den übrigen Bundesein- ichtungen liegt. Hier brauchen wir weitere Anstrengun- en der Bundestagsverwaltung und aller Fraktionen. Ich reue mich sehr, verkünden zu können, dass die grüne 7060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Bundestagsfraktion die Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen erhöht hat. An der heutigen Debatte sieht man sehr deutlich, wie wichtig eine regelmäßige Beschäftigung des Deutschen Bundestags mit der Beschäftigungssituation Schwerbe- hinderter im öffentlichen Dienst ist. Aus diesem Grund kritisiere ich den Beschluss der Koalitionsfraktionen, künftig nur noch einmal pro Legislaturperiode im Rah- men des Berichts über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe, der über die Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentli- chen Dienst des Bundes, zu berichten. Fehlentwicklungen werden künftig später erkannt. Der heute vorliegende Bericht zeigt, dass die Neueinstel- lungen Schwerbehinderter in den öffentlichen Dienst leicht rückläufig sind. Es ist doch zentral, dass solche Entwicklungen frühzeitig festgestellt werden, um dann auch schnell handeln zu können. Wenn nun nur noch alle vier Jahre berichtet wird, so wird die Möglichkeit ge- schaffen, die Verantwortung für eventuelle Fehlentwick- lungen leicht auf die vorherige Regierung zu schieben. Zugleich wird den Abgeordneten die Möglichkeit ge- nommen, regelmäßig in den Wahlkreisen die Beschäfti- gungserfolge der öffentlichen Hand zu kommunizieren. Nur so können wir aber mit Nachdruck an die freie Wirt- schaft appellieren, diesem guten Beispiel zu folgen. Ich möchte abschließend auch noch positiv hervorhe- ben, dass die Regierungsfraktionen den Anregungen aus unserem Antrag „Recht statt Pflicht – Einschränkungen behinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegenwirken“ weitgehend gefolgt ist. Mit den Änderungen, die zusammen mit dem Betriebsrentenge- setz verabschiedet wurden, konnte unserem Antrag Ge- nüge getan werden. Künftig werden die Regelungen für Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht präziser gefasst. Ich freue mich, dass wir auch die Regierungsfraktio- nen davon überzeugt haben, dass behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und von umfassender Teilhabe ge- prägtes Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglicht werden muss. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales: Die Bundesregierung be- richtet einmal in der Legislaturperiode über die Lage der behinderten Menschen und die Entwicklung ihrer Teil- habe, zuletzt im Dezember 2004 (Drucksache 15/4575). Dieser Bericht erfasst alle relevanten Bereiche der Politik für behinderte Menschen. Auf seiner Grundlage können Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen optimiert, mögliche Fehlentwicklungen recht- zeitig erkannt und gegengesteuert werden. Ziel ist, dass das SGB IX auch in Zukunft für eine verlässliche und nachhaltige Integration behinderter Menschen steht. Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung jähr- lich über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen im öffentlichen Dienst des Bundes. Diese Berichte gehen auf Beschlüsse des Deutschen Bundestages aus den Jahren 1959 und 1964 zurück. Durch die Berichts- p a s w z d B d l G J d W M d c z d k d u i g s b E s v D G b c i B w r r b t b m t D s b v n d M e w a n Z (C (D flicht sollten ursprünglich die Bundesdienststellen dazu ngehalten werden, verstärkt Kriegsbeschädigte einzu- tellen. Heute wird dokumentiert, dass die Bundesver- altung ihre Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen u beschäftigen, seit vielen Jahren mit steigender Ten- enz erfüllt. Im Jahr 2004 konnten wiederum 7,1 Prozent eschäftigtenquote erreicht werden. Sie liegt damit über er Pflichtquote von 5 bzw. 6 Prozent. Die Bundesverwaltung ist damit seit Jahren vorbild- ich bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. leichzeitig ist die Steigerung der Quote in den letzten ahren ein Indiz dafür, dass die beschäftigungsfördern- en Maßnahmen der letzten beiden Legislaturperioden irkung zeigen. Es ist letztlich das Zusammenspiel aller aßnahmen und Initiativen, das die Situation der behin- erten Menschen verbessert. Daher führt eine ganzheitli- he Betrachtung weiter als die isolierte Betrachtung ein- elner Aspekte. Dies spricht dafür, die Beschäftigung schwerbehin- erter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes ünftig nicht mehr gesondert darzustellen, sondern mit em Bericht über die Lage der behinderten Menschen nd die Entwicklung ihrer Teilhabe zu verknüpfen, um hn so umfassender und damit insgesamt aussagekräfti- er zu gestalten. Den Informationsbedürfnissen des Ge- etzgebers und der Öffentlichkeit kann damit künftig esser Rechnung getragen werden. Dies ist das Ziel des ntschließungsantrags, der Ihnen vorliegt und um des- en Unterstützung ich Sie bitte. Daneben liegen noch zwei Anträge zur Abstimmung or, die die Teilhabe behinderter Menschen betreffen. ies ist einmal ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die rünen, mit dem Änderungen hinsichtlich der Schwer- ehindertenausweise mit dem so genannten Merkzei- hen „B“ (Begleitung) durchgesetzt werden sollen. Ziel st, ungewollte Diskriminierungen von Menschen mit ehinderung zu vermeiden. Die dafür erforderliche, ichtige Klarstellung im Behindertenrecht haben wir be- eits vorgenommen. Sie ist in dem Betriebsrentenände- ungsgesetz enthalten, das von Bundestag und Bundesrat ereits verabschiedet wurde und demnächst in Kraft tre- en wird. Der vorliegende Antrag hat sich damit zeitlich ereits überholt, sodass er abzulehnen ist. Den zweiten Antrag hat die FDP-Fraktion vorgelegt it dem Ziel, die Gruppe der Personen, die Parkerleich- erungen in Anspruch nehmen können, zu erweitern. ieser Antrag wird im Interesse der Menschen, die chon heute einen Anspruch auf Parkerleichterungen ha- en, abgelehnt. Denn bei allen Bestrebungen, Anliegen on Menschen mit Behinderungen zu entsprechen, darf icht aus dem Blickfeld geraten, dass eine Ausweitung es Personenkreises für diejenigen schwerbehinderten enschen nachteilig wäre, für die ursprünglich die Park- rleichterungen geschaffen wurden. Dies sind außerge- öhnlich gehbehinderte Menschen, deren Gehvermögen uf das Schwerste eingeschränkt ist und die daher auf ei- en möglichst kurzen Weg vom Fahrzeug zu ihrem ielort angewiesen sind. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7061 (A) ) (B) ) Zudem darf die Ursache für den Wunsch einzelner In- teressengruppen, Parkerleichterungen in Anspruch neh- men zu können, nicht aus dem Blick geraten. So haben einzelne Länder vom Bundesrecht abweichende Länder- regelungen erlassen und damit Personengruppen die In- anspruchnahme von Parkerleichterungen verschafft, die nicht außergewöhnlich gehbehindert sind. Bemühungen des Bundes, hier eine Vereinheitlichung zu erzielen, scheiterten bislang an dem Unwillen der Länder, bereits begünstigte Personengruppen auszuschließen, sodass nur eine bundeseinheitliche Regelung in Betracht käme, die den Besitzstand aller Länder berücksichtigt. Eine solche Vereinheitlichung würde aber zu einer zu starken Ausdehnung des berechtigten Personenkreises führen. So gibt es in Deutschland alleine 300 000 Perso- nen, die an Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa erkrankt sind, und 100 000 Stomaträger. Damit stiege die Zahl der Berechtigten um über 50 Prozent, ohne dass auch der verfügbare Parkraum im gleichen Maße gesteigert werden könnte. Für die eigentliche Zielgruppe der Park- erleichterungen – außergewöhnlich gehbehinderte Men- schen – bedeutete dies eine erhebliche Schlechterstel- lung, die vermieden werden muss. Der eine Antrag hat sich zeitlich überholt und der zweite trägt noch zu einer Verbesserung von Menschen mit Behinderungen bei bzw. sein Anliegen ist eher auf Länderebene zu verfolgen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Für eine wirksame Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutsch- land geduldete Personen (Tagesordnungspunkt 20) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Innenministerkonfe- renz hat vor zwei Wochen eine Regelung beschlossen, die alle Hoffnungen auf ein humanitäres Bleiberecht zer- schlagen hat. In der Pressekonferenz haben sich die In- nenminister zwar gegenseitig auf die Schulter geklopft und waren offensichtlich stolz auf den gefundenen Kom- promiss. Aber stolz können sie darauf sein, die Öffent- lichkeit massiv getäuscht zu haben. Diese dachte näm- lich, hier sei eine gute Lösung für zahlreiche Menschen gefunden worden, die seit vielen Jahren mit so genann- ten Duldungen in Deutschland leben, ohne bislang auch nur die geringste Chance zur Integration bekommen zu haben. Von insgesamt 100 000 Menschen war die Rede, deren Schicksal sich nun bessern werde. Wenn man sich den Beschluss genauer anschaut, wird man feststellen müssen: Es ist ein fauler Kompromiss mit vielen Löchern. Gerade bei denjenigen, die eine großzügige Regelung brauchen, herrscht weiterhin Unsi- cherheit. Ob eine allein stehende Mutter oder ein Rent- ner eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, soll auch künftig im Ermessen der Ausländerbehörden stehen. Bei dem Paket, das die Innenminister uns hier verkaufen wollen, handelt es sich um eine Mogelpackung zulasten v A r s w d S c d n R w k w n M m n m m i b s n d d k g t d k d B s A l f e d f t d s A D v s m h e h S t a w (C (D on Zehntausenden und nichts anderes. Verschiedene usländerbehörden in Nordrhein-Westfalen haben be- eits bestätigt, dass nur wenige Geduldete in ihrem Zu- tändigkeitsbereich unter die Regelung fallen dürften. Wie viel die Einigung der Innenministerkonferenz irklich wert ist, zeigen die weiteren Beschlüsse. Bei er Innenministerkonferenz wurde auch über das chicksal von circa 10 000 geduldeten Irakern gespro- hen. Dass sich der Irak faktisch im Bürgerkrieg befin- et, wurde ignoriert. Stattdessen wird im Bericht lako- isch festgehalten: „Die IMK stellt fest, dass nun mit der ückführung von ausreisepflichtigen Irakern begonnen erden kann.“ Zunächst sollen straffällig gewordene Ira- er abgeschoben werden, dann auch alle übrigen. Wir issen aber aus Berichten von Flüchtlingsorganisatio- en, dass auch schon jetzt Iraker, gleich ob Christen oder uslime, abgeschoben werden. Beschließt so etwas je- and, der Menschen helfen will? Wohl kaum! Die In- enminister haben mit beiden Beschlüssen deutlich ge- acht, dass sie in erster Linie die Abschiebung von öglichst vielen Menschen interessiert und sonst nichts. Der Antrag der Grünen geht in die richtige Richtung, st aber nicht entschieden genug. Er lässt den Ausländer- ehörden in der Frage der angeblich oder tatsächlich elbst geschaffenen Abschiebungshindernisse immer och einen Ermessensspielraum. Die Erfahrungen aus er Praxis zeigen, dass dieses Ermessen selten im Sinne er Betroffenen ausgeübt wird. Daher muss hier eine lare Linie gelten: Wer sich einen bestimmten Zeitraum eduldet in Deutschland aufgehalten hat, hat automa- isch Zugang zum Bleiberecht. Und dafür muss es eine auerhafte gesetzliche Regelung geben, die auch in Zu- unft Kettenduldungen verhindert. Es gibt aber einen weiteren Punkt, zu dem der Antrag er Grünen überhaupt nichts sagt: die Verweigerung des leiberechts für Geduldete, denen extremistische Be- trebungen vorgeworfen werden. Im Antrag fehlt die bsage an Gesinnungsabschiebungen auch von Flücht- ingen und Asylbewerbern, deren Anerkennung widerru- en wurde. Da werden Menschen abgeschoben, denen ine Straftat nicht nachgewiesen werden kann, denen le- iglich irgendeine extremistische Gesinnung vorgewor- en wird. Deshalb will man sie loswerden. Besonders be- roffen sind davon Kurdinnen und Kurden, auch wenn in er Öffentlichkeit so getan wird, als wären nur islami- che Extremisten betroffen. Diese Politik, mithilfe von bschiebungen anscheinend politische Konflikte in eutschland zu lösen, wird inzwischen offenbar auch on den Grünen getragen. Solange es dazu keine Klar- tellung gibt, werden wir solchen Anträgen nicht zustim- en. Wir werden zur Einführung eines umfassenden und umanitären Bleiberechts noch einen eigenen Antrag inbringen. Denn wir wollen nicht, dass allein erzie- ende Mütter und Väter, alte Menschen, Kinder im chulalter oder Jugendliche in der Ausbildung vom gu- en Willen der Innenminister und Behördenmitarbeiter bhängen, wenn sie ein Bleiberecht in Anspruch nehmen ollen. 7062 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sensible Ökosysteme in der Tiefsee besser schützen (Tagesordnungs- punkt 21) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Lange Zeit dachten wir, Leben sei ohne Sonne nicht möglich. Geht man un- ter Wasser, verlischt das letzte Sonnenlicht nach etwa 400 Metern vollständig. Deswegen ist die Menschheit in der Vergangenheit dem Irrtum aufgesessen, dass es in der Tiefsee keinerlei Leben geben kann. Inzwischen sind wir klüger. Die durchschnittliche Tiefe des Ozeanbodens liegt bei ungefähr 4 000 Metern, schon hier herrscht ab- solute Finsternis. Fische aber wurden noch in einer Tiefe unterhalb von 8 000 Metern gefangen! Wir müssen also langsam umdenken in Bezug auf un- sere Vorstellungen von der Tiefsee. In völliger Dunkel- heit und kalten Strömungen gedeihen Korallen, die kein Hobbytaucher je zu Gesicht bekommt. Die Korallen strahlen in Weiß und leuchtendem Rot; Fische, Seesterne und Krebse bewegen sich zwischen den verästelten Kalkskeletten. Doch dieses Riff erstrahlt nur im Schein- werferlicht eines Tauchboots. Wer jemals Videoaufnah- men aus einem solchen Tauchboot gesehen hat, wird die eindrucksvolle Vielfalt der Bilder nicht vergessen. Aber außerhalb dieses Scheinwerferlichts herrscht die Finster- nis der Tiefe. Kaltwasser-Korallenriffe, die Stiefge- schwister der tropischen Schnorchelattraktionen, spie- len aber offenbar eine zentrale Rolle für das Leben unter Wasser. Als Laichgrund und Kinderstube vieler Fisch- arten spielen die Riffe eine zentrale Rolle im Lebens- kreislauf der Tiefsee und bilden so einen Hotspot der Ar- tenvielfalt. Vom Meeresboden erheben sich gigantische Seeberge. Würden sie an Land stehen und für unser Auge sichtbar sein, so fielen sie unter die eindrucks- vollsten Landschaftsgebilde der Welt. Die erhöhte Pro- duktion von Biomasse an und auf diesen Seebergen macht sie zu Oasen der Ozeane, deren vielfältiger Ein- fluss für verschiedenste biologische Prozesse unschätz- bar ist. Hydrothermale Quellen, so genannte Schwarze und Weiße Raucher, die sich am Grund der Tiefsee fin- den, bilden eigene Biotope mit vielen, meist nur in die- ser Umgebung lebenden Arten. Einige Forscher weisen der Umgebung von Schwarzen Rauchern eine zentrale Bedeutung in der Entwicklung des Lebens auf der Erde zu. Einige Biologen erwarten sogar, ähnliches Leben auf Monden der Gasplaneten wie zum Beispiel dem Jupiter- mond Europa zu finden. Sie sehen also, wir wissen schon einiges, noch lange aber nicht alles über das Le- ben der Tiefsee. Und dennoch: wir wissen heute über die Rückseite des Mondes weit mehr als über das Leben in der Tiefsee – und das, obwohl die Weltmeere unser Leben vielfältig beeinflussen: Sie decken einen Großteil des Nahrungs- bedarfs von Milliarden von Menschen. Die Haupttrans- portwege für den Güterverkehr ziehen sich wie ein Netz über das Wasser, ohne die das Weltwirtschaftssystem schlicht zum Erliegen käme. Und am Meeresgrund la- gern wahrscheinlich Bodenschätze, die wir früher oder s d d r N s M g u d T d b v F F e r n u w f w z n m r L d B u n k N h T p s e b b m n t s D S F v s p g m g h (C (D päter dringend benötigen könnten. Die Meere nehmen ie Hälfte des weltweiten CO2-Ausstoßes auf und tragen amit eine wesentliche Last der globalen Klimaverände- ung. Versauerung der Meere verändert die Ökosysteme, ahrungsketten reißen. Dennoch fließt in die Erfor- chung der Meere nach wie vor nur ein Bruchteil der ittel, die für die Erforschung des Weltraums zur Verfü- ung stehen. Es hat in der Vergangenheit auf regionaler, nationaler nd auch globaler Ebene viele Anstrengungen gegeben, er Gefährdung der Meere zu begegnen. Aber gerade die iefsee, zu der vornehmlich Meeresregionen gehören, ie außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer liegen, ist is heute unzureichend geschützt und eine wirkungs- olle Kontrolle von Schutzmechanismen, zum Beispiel ischereiauflagen, ist hier kaum möglich. Vor einigen Monaten haben wir hier einen Antrag der raktion des Bündnisses 90/Die Grünen diskutiert, der in generelles Moratorium für Grundschleppnetzfische- ei in der Tiefsee verlangt. Wir haben diesen Antrag sei- erzeit abgelehnt, weil er ein wichtiges Thema leider zu ndifferenziert abhandeln wollte. Das Thema ist wichtig, eil in der Tat bestimmte Arten von Grundschleppnetz- ischerei die eingangs beschriebenen Ökosysteme, Kalt- asserkorallenriffe oder Seeberge, unwiederbringlich erstören. Es ist gut, dass die deutsche Fischerei dies icht praktiziert. Aber das Thema der Tiefseeökologie uss breiter aufgegriffen werden. Wir tun dies mit unse- em Antrag. Zwei Drittel der Erdoberfläche zählen zum maritimen ebensraum. Die Bevölkerung dieser Regionen und die ort ansässige Wirtschaft leben vom Meer und dessen ewirtschaftung. Es geht hier also auch um eine faire nd vernünftige Güterabwägung. Zugleich geht es ge- auso darum, diese maritime Lebensgrundlage auch für ünftige Generationen zu erhalten und dem Gebot der achhaltigkeit Rechnung zu tragen. Sicher – es gibt unterschiedliche Interessenlagen. Ich abe deshalb diese unterschiedlichen Interessen an einen isch geholt. Können Sie sich vorstellen, dass Green- eace und der Deutsche Fischereiverband auch gemein- ame Interessen vertreten? Ja, genau das haben wir rreicht und auf dieser Grundlage unseren Antrag erar- eitet. Greenpeace spendet Beifall und der Fischereiver- and unterstützt es – das ist ein Erfolg für den gemeinsa- en Schutz der Tiefseeökologie, dessen Wert wir gar icht hoch genug schätzen können. Kernforderung ist es, die Erforschung der Ökosys- eme der Tiefsee massiv zu beschleunigen, damit wir ensible Habitate auf hoher See gezielt schützen können. as muss dann auch die Einrichtung notwendiger chutzgebiete beinhalten. Und wenn es die regionalen ischereimanagementorganisationen auch in Zukunft ersäumen, effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen, chließt das auch ein befristetes Verbot von Fischerei- raktiken, die das marine Ökosystem dauerhaft schädi- en, mit ein. Ein Fehlverhalten der regionalen Fischerei- anagementorganisationen scheint mir aber momentan ar nicht das vordringlichste Problem zu sein. Viel ver- eerender sind offensichtlich die Folgen der illegalen Fi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7063 (A) ) (B) ) scherei. In diesem Punkt ist schnelles Handeln gefordert. Wir brauchen effektive Kontrollen und wirksame Sank- tionen – und zwar weltweit. All das sind Forderungen unseres Antrags. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen von zer- störerischen Fischereipraktiken, Verschmutzung und in zunehmendem Maße auch des fortschreitenden Klima- wandels auf die Meere rücken zunehmend in den Blick- punkt der Öffentlichkeit. Frank Schätzings Bestseller „Der Schwarm“ hat dem Thema der Meere und der Tief- see sicherlich einen kräftigen Schutz im öffentlichen Be- wusstsein verliehen. Damit das Thema „Schutz der Tiefsee“ und damit verbunden der „Schutz der Meere“ noch weiter ins Be- wusstsein der Menschen und im Besonderen der Kinder rückt, die später mit den schwerwiegenden Folgen der Umweltzerstörung zu kämpfen haben, rufen die CDU- Abgeordneten aus Schleswig-Holstein in Zusammen- arbeit mit dem Kieler Leibniz-lnstitut für Meereswissen- schaften IFM-GEOMAR zu einem Malwettbewerb auf: Unter dem Motto „Malt die Tiefsee, wie Ihr sie Euch vorstellt“ können sich alle 5. und 6. Klassen in Schles- wig-Holstein beteiligen. Dies ist ein praktisches Beispiel für Bewusstseinsbildung. Wir müssen dafür sorgen, dass die Nutzung der Meere nachhaltig erfolgt und sowohl deren einzigartige Arten- vielfalt als auch altbekannte sowie noch unentdeckte Ressourcen für die kommenden Generationen erhalten bleiben. Dazu ist es auch notwendig, Schutzmechanis- men in Kraft zu setzen, selbst dann, wenn der Schutzbe- darf noch nicht nachgewiesen ist. Wir bekennen uns zum Vorsorgeprinzip. Wenn wir so lange warten wollen, bis die Tiefseeökologie erforscht ist, bevor wir überlegen, ob es dort etwas zu schützen gibt, dann dürfte jeglicher Schutz zu spät kommen. Wir dürfen nicht abwarten, bis alles zerstört ist, bevor Schutzmechanismen greifen. Wir müssen jetzt handeln. Wir wissen aber auch: Dies kön- nen wir nicht in nationalen Alleingängen regeln. Wir brauchen hierfür eine gemeinsame Linie in der EU und Durchsetzungskraft auf internationaler Ebene. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung die Zielsetzung un- seres Antrags unterstützt. Gemeinsam können wir unseren Beitrag dafür leisten, dass die einzigartigen Schätze der Tiefsee, die Geheim- nisse und Wunder der Meere, auch für künftige Genera- tionen erhalten bleiben und ihnen sichere Lebensgrund- lagen bieten. Gabriele Groneberg (SPD): Mit Schleppnetzen, die 2 Kilometer hinunter reichen auf den Meeresgrund, kön- nen heutzutage Fische gefangen werden, die sogar der Wissenschaft noch weitgehend unbekannt sind. Von deren Existenz haben wir bisher gar nichts gewusst. Einige dieser Fische, die in den dunklen Tiefen der Ozeane ge- fangen werden, werden bis zu 80 Jahre alt. Diese Arten reagieren besonders sensibel auf Veränderungen in ihrer Population. Das massive Eingreifen in dieses hochempfindliche Ökosystem der Tiefsee hat gravierende Folgen für das g f a ir d l s b b B g n g u d s z m s D g F d u s d g a E l t d d E d w k i d g m d p w s g i Q 0 W b ü (C (D esamte Gleichgewicht des Meeres. Grundschleppnetz- ischerei und andere zerstörerische Fischereipraktiken, ber auch Überfischung und illegale Fischerei führen zu reversiblen Störungen des ökologischen Gleichgewichts es Meeres, deren Folgen besonders für die Entwick- ungs- und Schwellenländer spürbar sind. Heute sind bereits 60 Prozent der weltweit 200 wirt- chaftlich bedeutendsten Fischarten bis an ihre Grenzen efischt oder sogar schon überfischt. Neben der eben eschriebenen nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichteten efischung der Weltmeere ist hierfür auch der stetig stei- ende Bedarf an Fisch die Ursache. Denn von den inter- ational agierenden Fischereiflotten werden mehr Fische efangen als geboren werden. Welche Auswirkungen hat dies auf die Entwicklungs- nd Schwellenländer? Zwei Drittel der Weltbevölkerung ecken nach Angaben der Ernährungs- und Landwirt- chaftsorganisation der Vereinten Nationen über 40 Pro- ent ihres Proteinbedarfs mit Fischereiprodukten. Für ehr als 1 Milliarde Menschen in Süd- und Ostasien bei- pielsweise gilt Fisch als die wichtigste Eiweißquelle. ie Entwicklungsländer liefern mehr als 70 Prozent der esamten Fischereierträge. Sie sind vom Rückgang der ischbestände besonders hart betroffen. Wir wissen, dass ie Nutznießer vorrangig die Industrieländer sind. Sie nterhalten Fischereiflotten in den fischreichen Gewäs- ern vieler Entwicklungsländer. Mit dem vorliegenden Antrag lenken wir den Blick auf ie Notwendigkeit, das empfindliche ökologische Gleich- ewicht der Ozeane zu erhalten. Ebenso notwendig ist es ber auch, die gravierenden Beeinträchtigungen der rnährungssicherheit für die Entwicklungs- und Schwel- enländer abzuwenden. Eine nachhaltige und verantwor- ungsvolle Fischerei ist wichtig, damit den Fischern an en Küsten Afrikas, Lateinamerikas und Asiens nicht ie Existenzgrundlage entzogen wird. Dieser Antrag bringt die Bedeutung einer nachhaltigen ntwicklung zum Ausdruck und steht somit im Kontext er Millenniumsentwicklungsziele. Ziel 7 besagt, dass ir uns für die Sicherung der ökologischen Nachhaltig- eit einsetzen. Deshalb ist es richtig und wichtig, wie wir n unserem Antrag fordern, dass im politischen Dialog ie Bedeutung der ökologischen Systeme der Tiefsee erade für die Entwicklungs- und Schwellenländer ver- ittelt wird – und dass es in unser aller Interesse liegt, as marine Ökosystem vor zerstörerischen Fischerei- raktiken zu schützen. Dirk Becker (SPD): Das Meer ist noch immer ein eitestgehend unerforschtes Gebiet. Vor allem die Tief- ee, die 80 Prozent der Weltmeere repräsentiert und ins- esamt 62 Prozent der gesamten Erdoberfläche bedeckt, st bisher minimal erforscht. Von den 318 Millionen uadratkilometern, die die Tiefsee umfasst, sind erst ,1 Prozent genauer untersucht worden. Obwohl die eltmeere eine doppelt so große Fläche unserer Erde edecken wie alle Kontinente zusammen, wissen wir ber sie weniger als über den Mond. 7064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Vor allem Kleinstlebewesen, die Mikroben – das sind Bakterien, Viren und mikroskopisch kleine Algen –, sind, obwohl sie fast die gesamte Biomasse stellen, wei- testgehend unerforscht. Lediglich 7 000 Arten, das sind rund 5 Prozent der geschätzten Gesamtanzahl, sind kata- logisiert. Mikroben übernehmen nicht nur für das marine Ökosystem äußerst wichtige Funktionen. Neben ihrer Fähigkeit, durch den Abbau von Methan auch unter Wasser ohne Sauerstoff die Entstehung von Ökosyste- men zu ermöglichen, produzieren sie ferner große Teile des Sauerstoffs der Erde. Der im Jahre 2000 begonnene globale „census of ma- rine life“, den man als „Volkszählung unter Wasser“ be- zeichnen kann, ist ein erster, dringend notwendiger Ver- such, sämtliche Arten der Weltmeere zu katalogisieren. Seit Beginn des Zensus wurden 13 000 neue marine Ar- ten registriert, darunter 106 bis zu diesem Zeitpunkt un- bekannte Fischarten. Allein vor der Küste Afrikas wur- den seit Beginn der Untersuchungen pro Quadratmeter 500 neue Arten von Pflanzen, Mikroben oder Fischen entdeckt. Taxonomen kommen offensichtlich angesichts der großen, unbekannten biologischen Vielfalt der Meere mit ihrer Arbeit kaum nach. Bisher sind nur 250 000 ma- rine Tier- und Pflanzenarten bekannt, was aber tatsäch- lich alles in den Weltmeeren wächst und schwimmt, lässt sich nur vage vermuten. Experten schätzen, dass in der Tiefsee bis zu mehrere Millionen verschiedene Arten le- ben. Doch obwohl wir so geringe Kenntnisse über diesen faszinierenden und für den Menschen so wichtigen Le- bensraum besitzen, gefährden wir täglich dieses hoch- komplexe marine Ökosystem. Bis zum heutigen Tag sind durch Überfischung be- reits 47 Prozent der Ressourcen in den Weltmeeren kom- plett ausgeschöpft. Einhergehend mit illegalen und zer- störerischen Fischereipraktiken stellen sie eine immense Bedrohung nicht nur für die biologische Vielfalt der Meere dar. Besonders in Entwicklungs- und Schwellen- ländern nehmen Überfischung und gefährdende Fische- reipraktiken den Menschen sowohl ihre Nahrungsgrund- lage als auch nachhaltige ökonomische Potenziale. Ferner sind die Meere durch den anthropogenen Kli- mawandel weiteren Bedrohungen ausgesetzt. So führt die Erderwärmung zu einer gleichzeitigen Erwärmung der Weltmeere und zu einer starken Übersäuerung. Diese Faktoren haben nachweislich schädigende und irrever- sible Konsequenzen für die biologische Vielfalt der Meere. So verursachen sie beispielsweise nicht von der Natur vorgesehene Artenwanderungen in arktische Ge- biete, was eine gravierende Veränderung der Ökosys- temstruktur zur Folge hat. Besonders hervorzuheben ist die daraus resultierende Gefährdung der Kaltwasser- Korallenriffe. Sie gelten als „Regenwald des Meeres“ und übernehmen wichtige Funktionen im Schutz vor Tsunamis. Zudem stellen sie einen großen kulturellen Wert dar, der auch für den Tourismus bedeutsam ist. Allerdings sprechen Experten schon seit mehr als zehn Jahren von einer „Korallenriffkrise“. Ihre Anpas- sungsfähigkeit an sich verändernde Umweltbedingungen ist weltweit überschritten. Bereits 20 Prozent aller exis- t z z e s m d g z s E d n l s E d o r d u d Ö r z I k l z e M z d n T g A V T v e z s n l i r k f M S (C (D ierenden Korallenriffe sind irreversibel zerstört, 24 Pro- ent stehen kurz vor dem Kollaps und weitere 26 Pro- ent sind längerfristig gefährdet. Diese Tatbestände rfordern verstärkte Maßnahmen zum Schutz dieser sen- iblen Ökosysteme in der Tiefsee. Vor dem Hintergrund der erläuterten Entwicklungen üssen wir dafür Sorge tragen, dass vor allen Dingen ie Erforschung der Tiefsee beschleunigt und besonders efördert wird. Nur so lassen sich neue Erkenntnisse um Schutz der Tiefsee gewinnen. In Hinsicht auf die ökonomischen Folgen der Überfi- chung und illegaler Fischereitechniken, besonders für ntwicklungs- und Schwellenländer, ist es unerlässlich, estruktive Fischereiregelungen zu unterbinden sowie achhaltige Fischereipraktiken zu fördern. Aber vor al- em müssen wir die immense Bedrohung der biologi- chen Vielfalt der Tiefsee unverzüglich stoppen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir uns an den mpfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats der Bun- esregierung Globale Umweltveränderungen – WBGU – rientieren, der die Errichtung von internationalen Mee- esschutzgebieten anrät. Diese Schutzgebiete sollen min- estens 20 bis 30 Prozent der Fläche mariner Ökosysteme mfassen. Sie übernehmen wichtige Schutzfunktionen, ie darin bestehen, erstens die Anpassungsfähigkeit der kosysteme zu erhöhen, zweitens anthropogene Fakto- en wie die Überfischung und die Habitatzerstörung ein- udämmen und schließlich drittens Schutzgebiete als nstrument des Fischereimanagements zur Erhaltung ommerziell nutzbarer Fischbestände einzurichten. Um die Integrität von Bioregionen zu bewahren, bio- ogische Ressourcen zu sichern, zukünftige Biopoten- iale zu erhalten und die Regelungsfunktionen dieses un- rmesslichen globalen Naturerbes zu bewahren, sind die aßnahmen, die im Koalitionsantrag stehen, umzuset- en. Diese Ziele und ihre globale Bedeutung müssen zu- em stärker durch einen politischen Dialog in der inter- ationalen Gemeinschaft kommuniziert werden. Damit wir diesen faszinierenden Lebensraum der iefsee nicht weiter zerstören, bevor er uns in seiner anzen Vielfalt bekannt ist, möchte ich Sie bitten, dem ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur erbesserung des Schutzes sensibler Ökosysteme in der iefsee zuzustimmen. Angelika Brunkhorst (FDP): Die Meere mit ihren ielfältigen Ökosystemen sind unterschiedlichsten Be- inträchtigungen ausgesetzt. Die wirtschaftliche Nut- ung der Meere hat in den vergangenen Jahrzehnten tark zugenommen und neue Nutzungsinteressen gewin- en heute zunehmend an Bedeutung. Trotz einiger Erfolge, die seit den ersten internationa- en Abkommen im Meeresschutz zu verzeichnen sind, st nach wie vor der Schutz der Meere eine große He- ausforderung. Alarmierend sind weiterhin die Auswir- ungen einer schonungslosen Ausbeutung der Fisch- auna sowie die Ausrottung vieler Arten im Lebensraum eer. Die Schäden, die den Meeresregionen durch chadstoffeinträge und durch unangepasstes menschli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7065 (A) ) (B) ) ches Handeln zugefügt werden, sind oft irreparabel. Es sind vor allem schleichende Prozesse, die langfristig be- sonders schädigend wirken. Ein Beispiel sind die noch immer zu hohen Nährstoff- und Schwermetalleinträge. Dazu kommen Schädigungen durch die Schifffahrt, unterschiedliche Offshore-Nutzun- gen sowie Veränderungen durch den Klimawandel. Na- tionalparke und Schutzgebiete müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Der Schutz ökologisch hochsensi- bler Meeresgebiete, wie zum Beispiel der Antarktis, muss auch auf internationaler Ebene weiterentwickelt werden. Der globale Verlust biologischer Vielfalt und die Zer- störung von Lebensräumen an Land setzen sich auch in den Weltmeeren fort. Gleichgewichte in der Nahrungs- kette der Meerestiere verschieben sich und die Klima- erwärmung führt zu einer Versauerung der Meere, Tem- peraturen und Wasserstände steigen. Über den Lebensraum Tiefsee wissen wir bislang zu wenig. Es bedarf hier zusätzlicher Forschungsanstren- gungen, um die unterschiedlichen Prozesse zu beschrei- ben, effektive Schutzmaßnahmen ergreifen und ausge- wogene Nutzungen definieren zu können. Die politische Entscheidungsfindung zum Schutz der Meere kann nur unter der Betrachtung des ganzen Öko- systems erfolgen. Dieser Ökosystemansatz soll demnach auch zur Etablierung der effizientesten Schutzmaßnah- men führen. Grundsätzlich sollte im Meeresumwelt- schutz nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip ge- handelt werden. Eine nachhaltige Fischerei, die die Bestände erhält, und der art- und tierschutzgerechte Fischfang sind zen- trale Ziele der Liberalen. Es ist dringend geboten, um- weltfreundlichere Fangmethoden einzusetzen. Es ist dazu eine kohärente Fischereipolitik erforderlich, die die Fischbestände schonend bewirtschaftet. Der politische Weg sollte hinführen zu einem Management der welt- weiten Fischbestände. Die Festlegung und Überwachung von Fangquoten ist konsequenter zu verfolgen. Bisher fügen illegale Fang- praktiken den Fischbeständen erhebliche Schäden zu und unterlaufen die internationalen Abkommen. Die ge- meinsame Fischereipolitik der EU hat beim Schutz der Fischpopulationen nicht die gewünschten Erfolge ge- bracht. Um der Überfischung weiter entgegenzutreten, sollte entsprechend den wissenschaftlichen Erkenntnis- sen die Einstellung der Fischerei von bestimmten Fisch- arten oder in bestimmten Fanggebieten umgesetzt wer- den. Zu einer Verbesserung der Situation kann ebenfalls die Öko-Zertifizierung von Fischprodukten dienen. In Anbetracht der Probleme mit der illegalen Fische- rei, Überschreitung der Fangquote und Fischen in frem- den Gewässern, ist eine weitere Reduzierung der Fang- quoten allein nicht zielführend. Nur wenn diese Vorgaben in der Praxis auch durchgesetzt und überwacht werden, haben weitere Beschränkungen der Fangquoten einen Sinn. Die Tiefsee muss besonderen Schutz genießen. Zum einen ist sie für uns weitestgehend noch immer unbe- k i h e i k is s d A e R P w A f s a g n f d z u S B U D e z p W g O z 4 ä s S W v D s g S w e E v n M (C (D annt und zum anderen laufen die natürlichen Prozesse n den Tiefen der Meere deutlich langsamer ab. Abgese- en von den Fangquoten sind die Fangmethoden an sich in weiteres Problem. Beim Tiefseefischfang entstehen mmense Schäden am Meeresboden. Auch für den Geo- örper Meeresboden gilt, dass er noch wenig erforscht t. Ziel der Politik muss gesicherter Schutz der Tiefsee ein, bei einer gut überwachten, nachhaltigen Nutzung er Meeresressourcen. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Anlass des ntrags der Koalition dürften zwei Dinge gewesen sein: rstens die bevorstehende Beratung der Meeresstrategie- ichtlinie im Rat und im Parlament, die unter deutscher räsidentschaft weitergeführt oder sogar abgeschlossen ird, und zweitens natürlich der letztens bereits beratene ntrag der Grünen zum Verbot der Grundschleppnetz- ischerei. Angesichts der Herausforderungen an den Meeres- chutz ist der Koalitionsantrag in seiner Allgemeinheit ber eine traurige Nummer. Er fällt hinter den Antrag der rünen Kollegen zurück. Union und SPD konnten sich icht zu einer klaren Forderung nach einem Moratorium ür die Grundschleppnetzfischerei durchringen, geschweige enn zu einer Verbotsforderung. Wir denken, die Politik der Bundesregierung ist ähnlich wiespältig wie dieser Antrag. Da gibt es allgemeine, nverbindliche Forderungen in Papieren auf der einen eite. Auf der anderen Seite steht dann das Agieren der undesregierung beispielsweise im Fischereiministerrat. nd hier ist bislang nicht durchgedrungen, dass sich eutschland besonders intensiv für den Meeresschutz ingesetzt hätte. Dieser Ministerrat hat aber eine Reihe von Beschlüssen u verantworten, die einer nachhaltigen Meeresschutz- olitik Hohn sprechen. So werden die Empfehlungen des issenschaftsgremiums ICES regelmäßig in den Wind eschlagen, beispielsweise beim Dorsch in der östlichen stsee. Statt einem Fangstopp wurde für 2007 nur eine ehnprozentige Reduzierung der Fangmenge auf circa 0 000 Tonnen beschlossen. Im letzten Jahr war dies hnlich. Die Chancen, dass sich der Ostseedorsch erholt, ind nach Einschätzung des WWF nunmehr gering. Diese Ignoranz ist vollkommen unverständlich. chließlich sind die Nachrichten von der Überfischung der eltmeere dramatisch, wie auch gerade die in „Science“ eröffentlichte Studie kanadischer Wissenschaftler zeigte. anach sagen die Experten einen Kollaps aller wirt- chaftlich genutzten Fischbestände bis 2048 voraus. Die EU-Fischereiminister haben dessen ungeachtet erade beschlossen, das Verbot der Treibnetzjagd auf chwertfische und auf Rote Thunfische im Mittelmeer ieder aufzuheben, anstatt dem illegalen Treiben dort in Ende zu setzen. Trotz eines seit 2002 bestehenden U-Verbotes für Treibnetzfischereien operiert eine Flotte on über 440 Treibnetzfischern im Mittelmeer und immt den qualvollen Tod von jährlich Tausenden von eeressäugern, Schildkröten und Seevögeln in Kauf. 7066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Das ist ein Skandal und zeigt, wie ernst es die Fischerei- minister mit dem Meeresschutz tatsächlich meinen! Die Koalition hat angesichts dieser Entwicklung leider nicht den Mut, klare Forderungen an die Bundesregie- rung zu stellen, und zwar anscheinend deshalb nicht, weil man sich hinter wolkigen Formulierungen schön verste- cken kann. Und mit der Fischereiwirtschaft möchte sich das Land mit dem größten Fischverbrauch in Europa nicht so recht anlegen. Auch im Hinblick auf die Meeresstrategie-Richtlinie geht die Koalition auf keinen der Kritikpunkte ein, die der Sachverständigenrat für Umweltfragen formuliert hat. Stichworte wären hier vor allem: Eine Re-Nationali- sierung der Meeresschutzpolitik darf in Europa nicht zugelassen werden. Zudem ist in der Richtlinie die bis- lang fehlende Verbindung von der europäischen Meeres- schutzgesetzgebung zu den internationalen Abkommen und zu anderen europäischen Umweltgesetzen herzustel- len. Wir meinen im Übrigen, den Forderungen der Umwelt- verbände, wie Greenpeace und WWF, nach Meeresschutz- gebieten sollte endlich Rechnung getragen werden. Zudem muss sich der Fangdruck erheblich verringern. Insgesamt steht sicher auch nichts Falsches im Antrag. Aber das ist irgendwie zu wenig für eine Zustimmung. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir Bündnisgrüne freuen uns darüber, dass die Koalition die- sen Antrag zum Schutz der Tiefseeökosysteme einge- bracht hat. Denn damit reagieren Sie endlich auf unseren Antrag für ein Moratorium der Grundschleppnetzfische- rei in der Tiefsee. Allerdings mussten wir sehr lange – über ein halbes Jahr – darauf warten. Wir hatten ei- gentlich einen eigenen Antrag zum Moratorium von Ih- nen erwartet, nachdem wir unseren vorgelegt hatten. Über fünf Monate haben wir Ihnen Zeit dazu gegeben. Weil wir dann Ende September die Hoffnung aufgeben hatten, beraumten wir für Ende September die zweite Lesung unseres Antrages an. Und dann die Überra- schung: Einen Monat später legten Sie doch noch einen Antrag vor. Nun ja. Besser spät als nie. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Denn wir ha- ben keine Aussagen darin gefunden, die wir für falsch hielten. Natürlich unterstützen wir die bessere Erfor- schung und den Schutz der Tiefsee, die Einrichtung von Schutzgebieten auf der hohen See, die Beförderung nachhaltiger Fischereipraktiken, ein Verbot zerstöreri- scher Fischereipraktiken, Fischereiregelungen, die Über- fischung verhindern, eine wirksame Kontrolle dieser Fi- schereiregelungen und den internationalen politischen Dialog über alles das. In all diesen Forderungen können wir durchaus einen Erfolg unserer Initiative sehen. Denn ohne unseren An- trag für das Moratorium – so viel lässt sich, glaube ich, feststellen – hätte es Ihren Antrag sicher nicht gegeben. Nun gilt es, das Handeln der Bundesregierung an den Forderungen Ihres Antrags zu messen. d a Z k f c k d S s t n M h A d S t A r a r b M m w n d d m n i t ö F o M s a d a W s ü d L s g d A ä t a r v (C (D Lieber Kollege Ortel, unsere Zustimmung hat nichts amit zu tun, dass wir damit von unserem eigenen Antrag brücken und Ihren als den besseren anerkennen würden. war ist Ihr Antrag umfassender, das will ich gerne aner- ennen. Mit unserem Antrag wollten, wir hingegen sehr okussiert auf ein spezielles Problem aufmerksam ma- hen und eine bestimmte politische Forderung in die Dis- ussion bringen. Denn die Grundschleppnetzfischerei in er Tiefsee zerstört einen der letzten ökologischen chätze unserer Erde. Sie ist purer Raubbau. Und gemes- en daran ist Ihr Antrag für uns letztlich doch eine Ent- äuschung. Denn Sie konnten sich als Koalitionsfraktio- en nicht dazu durchringen, sich ausdrücklich für ein oratorium für die Grundschleppnetzfischerei auf der ohen See auszusprechen, wie wir Grüne es mit unserem ntrag gefordert haben. Zwar ist kaum vorstellbar, wie die Bundesregierung ie weit reichenden Forderungen dieses Antrags zum chutz der Tiefsee umsetzen könnte, ohne für ein Mora- orium zu stimmen. Dennoch bleibt als Manko, dass Ihr ntrag die Bundesregierung eben nicht ausdrücklich da- an bindet, sich öffentlich für ein solches Moratorium uszusprechen, geschweige denn, sich gegenüber ande- en Ländern dafür einzusetzen. Damit wird es wohl da- ei bleiben, dass die deutsche Regierung beim Thema oratorium für die Tiefsee-Grundschleppnetzfischerei it einer unklaren Haltung herumeiern wird. Denn Um- elt-, Agrar- und Außenministerium sind offensichtlich icht in der Lage, sich auf eine eindeutige Unterstützung es Moratoriums zu einigen. Sei es, weil das Außenamt iplomatische Rücksichten auf Länder wie Spanien neh- en will, das wesentlicher Akteur in der Grundschlepp- etzfischerei in der Tiefsee ist, sei es weil die Beamten m Agrarministerium eine zu große Nähe zu Fischereiin- eressen haben. Ich will Ihnen sagen, warum uns eine eindeutige und ffentliche Positionierung der Bundesregierung in dieser rage so wichtig ist und warum wir glauben, dass es hne diese klare Haltung keine Chance geben wird, das oratorium zu erreichen. Ich habe den spanischen Bot- chafter deswegen angeschrieben. Denn Spanien lehnt ls Hauptakteur in dieser Branche – wen wundert es – as Moratorium ab. Ich habe daher in meinem Schreiben n Spanien appelliert, seine Position zu überdenken. issen Sie, was mir der Herr Botschafter antwortete? Er chrieb mir, dass die Haltung Spaniens mit der der EU bereinstimme, dass also die EU der Ansicht sei, dass as Moratorium für die Grundschleppnetzfischerei keine ösung darstellen würde. Wenn also Spanien die EU bei dieser Frage in der Ta- che hat, dann bedarf es schon einer klaren Haltung ge- enüber den Mitgliedstaaten, um erreichen zu können, ass diese Festlegung auf EU-Ebene korrigiert wird. ber auch dann, wenn sich die EU gar nicht so klar ge- ußert haben sollte, gälte es, dieser Lesart der EU-Posi- ion deutlich zu widersprechen. Ansonsten bleibt sie so ls Fakt im Raume stehen. Wenn ich nun Ihre Weigerung sehe, die Bundesregie- ung zu einer aktiven Haltung für das Moratorium zu erpflichten, dann muss man sehr skeptisch sein, dass es Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7067 (A) ) (B) ) zu einer klaren Positionierung der EU kommen wird. Und ohne diese klare Haltung der EU wird es auch in der UN-Generalversammlung kaum eine Mehrheit geben. Aus diesem Grund muss ich sagen: Ja, wir können Ihrem Antrag zustimmen, weil alle Forderungen unter- stützenswert sind. Aber dennoch ist Ihr Antrag eine Ent- täuschung, weil er nicht die Konsequenz zieht, die Grundschleppnetzfischerei umgehend zu stoppen. Sonst ist in einigen Jahren, wenn die vorgeschlagenen Initiati- ven greifen, überhaupt nichts mehr da, was man schüt- zen kann. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Defizite im Kampf gegen Trunkenheitsfahrten in der Seeschifffahrt beseitigen – Antrag: Umweltfreundliche Stromversor- gung von Schiffen in Häfen unterstützen (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Enak Ferlemann (CDU/CSU): „The same procedure as last year?“, fragt Butler James Miss Sophie in der Kultsendung „Dinner for one“ an ihrem neunzigsten Ge- burtstag. „The same procedure as every year, James“ antwortet Miss Sophie ihrem Butler und das Publikum lacht. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sie haben nicht vor, das Thema Trunkenheitsfahr- ten in der Seeschifffahrt in den gleichen Kultstatus zu heben, den dieser Sketch hat. Ich bin mit Ihnen sehr wohl der Meinung, dass das Thema ernst ist. Sie ziehen es aber erneut aus dem Hut, nachdem wir es gerade erst Mitte 2005 ausführlich bera- ten haben. In 2005 gab es gleich drei Anträge, den der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen – damals noch gemeinsam in der Regierungsverantwor- tung – meiner Fraktion und Ihren Vorläuferantrag „Pro- millegrenze in der Seeschifffahrt“. In 2005 habe ich an gleicher Stelle ausgeführt: Heute sind hohe Sicherheitsstandards für die See- schifffahrt von großer Bedeutung. Die aber schließen den Genuss von Alkohol am Steuer eines Seeschiffes aus. Zu groß sind die Risiken und Folgen für unsere Küsten und Seestraßen, wenn es alkoholbedingt zu Schäden kommt. Ich begrüße deshalb die Einigkeit aller Fraktionen, gemeinsam an mehr Sicherheitsbewusstsein auf dem Meer durch die jetzt geforderten Maßnahmen arbeiten zu wollen. Mehr Sicherheit tut Not. Das haben uns die Zahlen der unfallunabhängigen Kontrollen in der Seeschifffahrt aus den Jahren 2001 bis 2003 gezeigt. In diesen Jahren haben Trunkenheitsfahrten in der Seeschifffahrt dreifach zugenommen. h b D l s h f a h B d M e U t d v S n t R w Z c d G P n s v p d e S h h V 1 B n k H n z w z k b a d e c (C (D Im Grundsätzlichen, wenn auch nicht in allen Einzel- eiten, gab es über alle Fraktionen Konsens, dem Pro- lem des Alkoholmissbrauchs den Kampf anzusagen. as ist in der Debatte im letzten Jahr deutlich geworden. Deshalb finde ich es erstaunlich, dass Sie, liebe Kol- eginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, ein Jahr päter das gleiche Thema erneut bewegen. Aber immer- in – das ist zu begrüßen – haben Sie als Oppositions- raktion die Nachfrage angeregt, was sich inzwischen ufgrund der Debatte in 2005 getan hat. Meine Fraktion at also in der Ausschusssitzung Ende Juni 2006 den all aufgenommen und die Bundesregierung gebeten, em Verkehrsausschuss einen Bericht zu geben, welche aßnahmen gegen Trunkenheitsfahrten auf See bereits rgriffen worden sind und bei welchen Vorhaben eine msetzung noch aussteht. Staatssekretär Großmann hat in der Ausschussbera- ung Mitte August dieses Jahres einen Bericht der Bun- esregierung übermittelt. Aus diesem Bericht geht her- or, dass Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch auf ee eingeleitet worden sind. Die Bundesregierung immt das Problem ernst, wie im Übrigen die Koali- ionsfraktionen auch. Nun schauen wir einmal, wo wir stehen. Es hat erste echtsänderungen auf nationaler Ebene gegeben und eitere Maßnahmen sollen demnächst folgen. Die wölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtli- her Vorschriften hat im Bereich der Sportschifffahrt und urch Herabsetzung der Promillegrenze in deutschen ewässern von 0,8 auf 0,5 für alle Schiffe sowie null romille für Schiffsführer bestimmter Fahrzeugarten, ämlich den Fahrgastschiffen und bestimmte Gefahrgut- chiffe, erste Verbesserungen gebracht. Die zur Führung on Fahrgast- bzw. Gefahrgutschiffen im Rahmen der olitischen Diskussion vorgeschlagenen Klarstellung, ass im Dienst befindliche Besatzungsmitglieder – die ntsprechende Null-Promille-Grenze gilt nur für die chiffsführer – nicht unter der Wirkung von Alkohol ste- en dürfen, ist durch Artikel 1 bis 3 der Achten Sicher- eitsanpassungsverordnung erfolgt. Die Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher orschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt tritt am . Dezember 2006 in Kraft. Sie enthält insbesondere im ereich des Erwerbs und Entzugs von Befähigungszeug- issen in der Handelsschifffahrt Verschärfungen bei Al- oholmissbrauch. Sie enthält zusätzliche Kriterien im inblick auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eig- ung von Bewerbern und Inhabern von Befähigungs- eugnissen in der Berufsschifffahrt. Als unzuverlässig ird eingestuft, wer wiederholt gegen die Vorschriften um Alkoholkonsum verstoßen hat. Unzuverlässigkeit ann zum Entzug des Befähigungszeugnisses führen zw. schließt die Erteilung eines Befähigungszeugnisses us. Sie können sicher sein, dass auch die Reedereien urch diese Vorschriften sensibilisiert worden sind und ntsprechend auf ihr Personal achten werden. Ein erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtli- her Vorschriften ist in Vorbereitung, das durch Ände- 7068 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) rung des Seeaufgabengesetzes und des Seeunfalluntersu- chungsgesetzes Fahrverbote auch außerhalb konkreter Gefährdungen und Datenaustausch über Alkoholauffäl- ligkeiten regeln soll. Die Bundesregierung prüft in die- sem Zusammenhang auch, inwieweit der sofortige Ent- zug einer Fahrerlaubnis für Sportbootfahrer wegen Alkoholmissbrauchs angeordnet werden kann. Die Ab- stimmungen dazu laufen. Aus dem von mir zitierten Bericht der Bundesregie- rung folgt allerdings auch, dass eine grundlegende Revi- sion des SUG nicht beabsichtigt ist. Das frühere SUG hatte eine Reihe von Schwachstellen, die durch Einfüh- rung der Vorprüfungsstelle und der Neugestaltung der Seeämter beseitigt wurden. Diese Haltung ist nicht neu und deshalb nützt Ihnen Ihre Trotzkopfhaltung nichts, Forderungen in Wiederholung aufzustellen, die schon in der Vergangenheit keine Mehrheiten gefunden haben. Im Übrigen gilt auch bei diesem Thema, sich von der kleinräumigen nationalen Sichtweise abzuwenden. In dieses Feld gehört die Absenkung der Promillegrenze. Viel wichtiger ist es, auf die europäische und internatio- nale Sicht abzuheben. Die Bundesregierung will das tun. Sie ist nach ihrem Bericht bestrebt, über die nationale Gesetzgebung hinaus auf internationaler Ebene eine weltweite Einführung von Obergrenzen beim Alkohol- konsum in der Seeschifffahrt zu erreichen. Sie haben den 44. Verkehrsgerichtstag in Goslar zum Anlass für Ihren Antrag genommen. Was dort an Überle- gungen und Forderungen geäußert worden ist, hat die Bundesregierung auch gehört. Aufgrund der Forderun- gen, die da als sinnvoll und notwendig beschrieben wor- den sind, hat sie aktuell im Rahmen der internationalen Rechtssetzung und durch Initiativen auf internationaler Ebene vor, weiter gegen den Alkoholmissbrauch auf See zu Felde zu ziehen. Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten im Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen See- schifffahrts-Organisation in London hat Deutschland eine weltweit geltende Regelung von Alkoholbeschränkungen durch Änderung der Wachdienstvorschriften des Inter- nationalen Übereinkommens über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten – STCW-Überein- kommen – vorgeschlagen. Darüber ist man aber noch in der Diskussion. Auch wenn dies Zeit braucht, so ist doch klar, dass eine internationale Lösung der auf der europäi- schen Ebene vorzuziehen ist. Der Charakter der See- schifffahrt ist nun einmal global. Nun zu Ihren letzten vier Forderungen Ihres Antra- ges: Erstens: Was soll eine wissenschaftliche Untersu- chung unter Auswertung aller national und international bekannt gewordenen Alkoholmissbräuche? Das erinnert mich an die „Feuerzangenbowle“ und den viel zitierten Satz des Professors Bommel, gespielt von Paul Hen- ckels: „Da stellen wir uns mal janz dumm.“ Zweitens: Was soll das bringen? Wir kennen doch die Ursachen der Alkoholabhängigkeit genauso wie die Wir- k u G a g d S a B w v m d A A a d t p d b s M T t r h v V S – d K d V B A S g u g R t 1 V s g h v (C (D ung des Alkoholkonsums. Die sind ausreichend und mfassend erforscht und liegen in den Ergebnissen vor. Drittens: Es ist bereits jetzt Aufgabe der Ärzte, bei esundheitsuntersuchungen zur Seediensttauglichkeit uf den Missbrauch von Suchtmitteln zu achten. Viertens: Soweit Sie ein zentrales Überwachungsre- ister fordern, hält Ihnen die Bundesregierung zu Recht as Seeleute-Befähigungsregister beim Bundesamt für eeschifffahrt und Hydrographie vor. Das ist doch nichts nderes als ein Zentralregister und kann deshalb unter eachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eiter ausgestaltet werden. Ich komme zum Schluss: Wie heißt der letzte Satz on James, dem Butler in „Dinner for one“? „I will do y very best.“ Ich denke, wir Verkehrspolitiker konnten ie Bundesregierung ganz in diesem Sinne mit unseren nträgen in 2005 dazu antreiben, ihr Bestes zu geben. us diesen Gründen lehnt meine Fraktion Ihren Antrag b. Mit dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen, der mit em Thema des Alkoholmissbrauchs auf See nichts zu un hat, dennoch unter dem gleichen Tagesordnungs- unkt eingebracht wird, sollten wir uns im Hinblick auf ie Vorstellungen, die hier von der EU gekommen sind, ald im Ausschuss auseinandersetzen. Ich kann mir vor- tellen, dass auch hier eine sachliche Vorarbeit vom inisterium wünschenswert und hilfreich wäre. Das hema hat ernste Hintergründe. Es gibt aber auch Be- roffene außerhalb dieses Hauses, deren Interessen wir echtzeitig einbeziehen sollten. Einen zeitlichen Druck aben wir nicht. Es ist damit genügend Zeit zur Beratung orhanden. Annette Faße (SPD): Nahezu bei jedem zweiten erkehrsunfall mit tödlichem Ausgang ist Alkohol im piel. Wir wissen, dass bereits ab 0,2 Promille BAK Blutalkoholkonzentration – die Reaktionsgeschwin- igkeit abnimmt: Fehleinschätzungen häufen sich, die onzentrationsfähigkeit wird deutlich geringer. Aus diesen Gründen nehmen wir Verkehrspolitiker er SPD-Bundestagsfraktion den Alkoholmissbrauch im erkehr sehr ernst. Das haben wir schon immer getan. ereits in der letzten Legislaturperiode haben wir einen ntrag beschlossen, der dem Alkoholmissbrauch auf ee entgegenwirken sollte. Dieser Antrag wurde übri- ens von der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen nd von der damaligen Oppositionsfraktion CDU/CSU emeinsam verabschiedet. Seitdem hat es die ersten echtsänderungen auf nationaler Ebene gegeben, wei- ere Maßnahmen werden demnächst folgen. Erste Verbesserungen auf nationaler Ebene hat die 2. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher orschriften gebracht: zum Beispiel im Bereich Sport- chifffahrt und durch die Herabsetzung der Promille- renze in deutschen Gewässern von 0,8 auf 0,5 bezie- ungsweise Nullpromille. Jetzt gilt wie in der Binnenschifffahrt und im Straßen- erkehr auch auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7069 (A) ) (B) ) Promillegrenze von 0,5 Promille. Für besonders gefähr- liche Gefahrguttransporte und Fahrgastschiffe haben wir die Null-Promille-Grenze eingeführt. Diese Null-Pro- mille-Grenze gilt nur für die Schiffsführer. Die 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtli- cher Vorschriften mit weiteren Maßnahmen ist bereits am 6. August 2005 in Kraft getreten. Die geplante Verordnung zur Umsetzung europa- rechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschiff- fahrt wird insbesondere im Bereich des Erwerbs und Entzugs von Befähigungszeugnissen in der Handels- schifffahrt Verschärfungen bei Alkoholmissbrauch ent- halten. Zusätzlich werden Kriterien im Hinblick auf die Zu- verlässigkeit und persönliche Eignung von Bewerbern und Inhabern von Befähigungszeugnissen in der Berufs- schifffahrt eingeführt. Danach wird derjenige als un- zuverlässig eingestuft, der wiederholt gegen die Vor- schriften zum Alkoholkonsum verstoßen hat. Unzuverlässigkeit kann zum Entzug des Befähigungs- zeugnisses führen bzw. schließt die Erteilung eines Befä- higungszeugnisses aus. Reine Trunkenheitsfahrten – das heißt ohne konkrete Gefährdung der Schiffsicherheit oder der Meeresum- welt – sollen durch Änderung des Seeaufgabengesetzes, SeeAufG, und des Seeunfalluntersuchungsgesetzes, SUG, geahndet werden. Wir wollen nicht warten, bis et- was passiert. Das, was im Straßenverkehr bereits gang und gäbe ist, soll auch in der Seeschifffahrt so sein. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, inwie- weit der sofortige Entzug einer Fahrerlaubnis für Sport- bootfahrer wegen Alkoholmissbrauchs angeordnet wer- den kann. Der Abstimmungsprozess dazu läuft momentan. Für die wirksame Bekämpfung von Alkoholmiss- brauch in der Seeschifffahrt brauchen wir jedoch keine grundlegende Revision des SUG, wie von der FDP ge- wünscht. Das frühere SUG hatte eine Reihe gravierender Schwachstellen, die zum Beispiel durch die Einführung der Vorprüfungsstelle und die Neugestaltung der Aufga- ben der Seeämter beseitigt wurden. Ein von der FDP ge- fordertes Zentralregister besteht bereits beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Gestalt des See- leute-Befähigungsregisters! Dieses Register kann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen weiter ausgestaltet werden. Neben all diesen nationalen Regelungen dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass eine internationale Lösung wegen des globalen Charakters der Seeschifffahrt einer Lösung auf nur europäischer oder gar nationaler Ebene vorzuziehen ist! Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten hat Deutschland im Schiffssicherheitsausschuss der Interna- tionalen Seeschifffahrts-Organisation, IMO, in London eine weltweit geltende Regelung von Alkoholbeschrän- kungen durch Änderung der Wachdienstvorschriften des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen u n s n b A s e t s b d h z m k G e e K w ü f K f T a g l D b d d s d c ü M H d S h A r M A f f l R b s (C (D nd den Wachdienst von Seeleuten vorgeschlagen, die och im Einzelnen diskutiert werden. Wir sind gut aufgestellt, wir benötigen keine wissen- chaftliche Untersuchung unter Auswertung aller natio- al und international bekannt gewordenen Alkoholmiss- räuche, wie Herr Goldmann fordert. Die Ursachen für lkoholabhängigkeit und die Wirkung von Alkoholkon- um sind uns ausreichend bekannt und bereits umfassend rforscht. Auch die Gesundheitsuntersuchungen zur Seedienst- auglichkeit ist bereits Aufgabe der Ärzte. Dazu gehört elbstverständlich, dass die Ärzte auf Suchtmittelmiss- rauch bzw. -abhängigkeit achten. Als Unterstützung für en Arzt gibt es durch die Bundeszentrale für gesund- eitliche Aufklärung sowohl Handlungsempfehlungen ur Frühintervention bei Menschen mit Alkoholproble- en als auch entsprechende Screeninginstrumente. Dr. Margrit Wetzel (SPD): Ein spannendes Zu- unftsthema hat uns die Fraktion des Bündnisses 90/Die rünen da am späten Plenarabend beschert und zualler- rst gebührt ihr dafür durchaus Dank. Der Antrag enthält ine Fülle absolut richtiger und wichtiger Informationen. ein Wunder, ist er doch in vielen Passagen nahezu ortgleich mit der Empfehlung der EU-Kommission ber die Förderung der Landstromversorgung von Schif- en in Häfen vom Mai 2006. Zumindest eine Bitte der ommission erfüllen Sie damit: den Punkt 5 der Emp- ehlung, das maritime Umfeld für dieses wichtige hema zu sensibilisieren. Damit hört meine Begeisterung dann aber auch schon uf. Schade, dass Sie sich nur um Schiffsliegeplätze sor- en, die in der Nähe von lärmbelasteten Wohngebieten iegen. Durch meine Mitarbeit in Seemannsmission und eutschem Nautischem Verein weiß ich, welche Pro- leme durch Übermüdung der Besatzungen entstehen, ie gequält durch den ständigen Motorenlärm der Hilfs- iesel nicht ausreichend schlafen können. Man muss ich die Frage stellen, ob Sie sich überhaupt wirklich mit em Problem befasst haben, ja sogar, ob Sie über mögli- he Realisierungschancen der Landstromversorgung berhaupt ernsthaft nachgedacht haben: Erstens. Die Landstromversorgung ist nur eine der öglichkeiten, von Schiffen ausgehende Schadstoffe in äfen zu reduzieren. Die für 2010 geplante Reduzierung es Schwefelgehalts auf 0,1 Prozent bei Kraftstoffen, die chiffe in Häfen verbrauchen, ist eine weitere. Darüber inaus blasen Schiffe ihre Abgase ungefiltert in die Luft. uch mit Filtertechniken wäre viel zu gewinnen, Letzte- es übrigens nicht nur in Häfen, sondern auch auf den eeren. Zweitens. Die Landstromversorgung müsste für viele rten sehr verschiedener Schiffe konzipiert werden: Was ür kleinere Schiffe, die oft im Hafen liegen, bereits er- olgt, weil es umweltfreundlich und durchaus wirtschaft- ich sein kann, ist auch für Fähren mit immer gleichen outen, Liegeplätzen und einem geringeren Stromver- rauch im Hafen durchaus darstellbar und wird auch chon praktiziert. Auch für einige andere Schiffstypen 7070 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) würde die Entwicklung zeitnah erfolgen können und kann durchaus sinnvoll und auch wirtschaftlich sein. Kritisch allerdings wird es für solche Schiffe, die zum Beispiel bei wechselnden Routen und Häfen sehr viel Energie für ihre Ladung – zum Beispiel für Schwergut, Ladungspumpen etc. – brauchen oder während der ge- samten Hafenliegezeit eine hohe Zahl von Kühlcontai- nern versorgen müssen. Der Strombedarf eines solchen Schiffes wird mit fünf bis sieben Megawatt angenom- men. Das sind Spitzenlasten, die zurzeit noch dafür sor- gen würden, dass ganze Stadtteile aufgrund der Sicher- heitsmaßnahmen der EVU vom Netz fallen würden. Wie stellt sich das bei mehren, ja bei vielen Schiffen gleich- zeitig dar? Drittens. Dabei zeigt sich das eigentliche Problem: Die Häfen bräuchten leistungsstarke eigene Kraftwerke für die Versorgung der Schiffe. Das aber ist eine richtig teure Sache, die kaum durch Bundestagsbeschluss über das BIMSCHG geregelt werden kann. Auch rechtlich müsste eine Anbindung an das BIMSCHG gründlich ge- prüft werden. Das ist im Zuge der Ausschussberatungen sicher zu leisten. Aber eine gründliche Skepsis, dass teure Großinvestitionen der Energieversorgungsunter- nehmen mit den entsprechenden aufwendigen Planungen und kostenintensiven Maßnahmen in den Häfen, in der Zuständigkeit der Länder, der Hafenbetreiber und den von teuren Umrüstungen betroffenen Terminals, der Reeder, die ihre Schiffe entsprechend bauen bzw. umrüs- ten müssen und wie Sie, liebe Kollegen von den Grünen, das alles über das BIMSCHG veranlassen wollen, ist wohl schon angebracht. Während die Empfehlung der EU-Kommission abso- lut ernst genommen und unterstützt werden muss, kann man über Ihren Antrag aber nur den Kopf schütteln. Na- türlich müssen wir, sprich die Bundesregierung, gemein- sam mit den anderen Mitgliedstaaten der EU bei interna- tionalen Zusammentreffen der IMO und ISO energisch daran arbeiten, internationale Mindestanforderungen und harmonisierte Normen für die landgestützte Strom- versorgung zu entwickeln. Was nützt es uns, wenn die Kontinente verschiedene technische Systeme aufbauen, die mit den eintreffenden Schiffen nicht kompatibel sind? Nichts! Im Gegenteil: Dann sind Schiffe von öko- logisch und ökonomisch bewussten Reedern teuer aus- gerüstet worden und fahren ihr Equipment nutzlos auf den Meeren herum. Wie überzeugen wir die Energiever- sorger, dass sie in große Kraftwerke investieren, wenn nicht sicher ist, dass die Schiffe – allein deutsche Reeder haben derzeit über 700 Neubauten geordert – so ausge- rüstet sind, dass sie Landstrom für ihre Hafenbetriebs- zeiten abnehmen können? Die Industrie, zumal die deutsche Industrie, ist perfekt vorbereitet: Namhafte Anbieter sind mit marktfähigen Entwicklungen in Vorleistung getreten und haben die po- litischen Entwicklungen der nächsten Jahre antizipiert. Sie verdienen unsere volle politische Unterstützung. Die Probleme, die zu bewältigen sind, liegen schließlich nicht nur in der Menge des verfügbaren Stroms; sie lie- gen auch in den unterschiedlichen Spannungen von Land- und Schiffsstrom. Es braucht also Umspannstatio- n k u 5 B s u m s S d L t t h s l p e h S i J z s w w a l z g r m n l d a n t K b r a z ti e s l i O a n u (C (D en, Transformatoren, entsprechende Höchstspannungs- abeltrommelsysteme, die passgenau zwischen Schiff nd Landstation sind. Außerdem muss die Frequenz der 0-Hz-Landversorgung für die auf 60 Hz ausgelegten ordnetze kompatibel gemacht werden. Das sind techni- che Herausforderungen, die sehr kostenintensiv sind nd die auch nicht über das BIMSCHG oder eine ge- einsame Planung von Bund, Ländern und Energiever- orgern allein zu bewältigen sind. Was passiert denn bei tromausfall – bei dem Spitzenbedarf? Haben Sie be- acht, dass wir auch neue Sicherheitsrisiken für Leib und eben der Arbeiter mit zu bewältigen hätten? Einig sind wir aber sicherlich darin, dass wir uns in- ensiv mit dem Thema befassen müssen, dass die Indus- rie unsere Unterstützung für ihre innovativen Lösungen at, dass die IMO internationale Mindestanforderungen chnellstmöglich definieren und die ISO die Schnittstel- en klären muss, damit die „Stecker auch in die Dose assen“, dass die für die Häfen zuständigen Länder ein igenständiges politisches Interesse an „sauberen“ Häfen aben müssen und dass die Reeder bei zukünftigen chiffsneubauten vorausschauend planen müssen; denn mmerhin sind einige amerikanische Häfen bereits seit ahren zumindest konzeptionell Vorreiter auf dem Weg ur landgestützten Stromversorgung. Wenn das alles auf einem guten Weg ist, dann bin ich icher, dass auch unsere Haushälter und Finanzpolitiker issen, dass deutsche Häfen im europäischen Verbund ettbewerbsfähige Strompreise brauchen. Bis dahin ist ber noch ein vor allem technisch harter Weg zurückzu- egen, bei dem immer die Einzelfallprüfung, die je ein- elne Abwägung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der eeigneten Lösung zur Schadstoff- und Lärmreduzie- ung von Schiffen in Häfen voranstehen muss. Fazit: Ihr Antrag ist gut gemeint, aber nicht gut ge- acht. Er hilft umweltpolitisch nicht wirklich, schafft eue Probleme statt die richtige Entwicklung nachdrück- ich zu unterstützen – kurz: Ob Sie hier nicht doch eher as Kind mit dem Bade ausschütten, werden wir in den nstehenden Ausschussberatungen prüfen. Hans-Michael Goldmann (FDP): Eigentlich ist es icht zu glauben, dass wir uns im Plenum des Bundes- ages schon wieder mit dem Thema Verbesserungen im ampf gegen Alkoholmissbrauch in der Seeschifffahrt eschäftigen müssen. Man sollte meinen, dass solche echtstechnischen Probleme schnell von einer Regierung bgestellt werden und wir uns wieder anderen Themen uwenden können. Doch leider weit gefehlt. Es hat mich wirklich erschüttert, dass die große Koali- on in der Ausschusssitzung schlicht bestritten hat, dass s in diesem Bereich überhaupt noch Probleme gibt. Sie ind einfach abgetaucht und weigern sich die offensicht- ichen Probleme zur Kenntnis zu nehmen. Dabei habe ch einige Kollegen, wie Wolfgang Börnsen, noch im hr, wie sie im Sommer 2004 laut tönten, dass es nicht ngehen könne, dass besoffene ausländische Kapitäne ach der Ausnüchterung wieder die Brücke besteigen nd weiterfahren können. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7071 (A) ) (B) ) Doch leider ist dies immer noch Realität. Seit der Ver- abschiedung des unseligen SUG im Jahr 2002 haben wir die Gesetzeslücke, die es der Wasserschutzpolizei unmög- lich macht, solchen Trunkenbolden im Sofortvollzug das Handwerk zu legen. Es interessiert Sie einfach nicht, dass sowohl der Deutsche Nautische Verein, als auch der Deutsche Ver- kehrsgerichtstag übereinstimmend festgestellt haben, dass diese Regelungslücke besteht und sie durch eine kleine Gesetzesänderung zu schließen ist. Offensichtlich muss erst wieder ein Unfall passieren, bis die werten Kollegen von SPD und CDU/CSU auf- tauchen und dann sicher wieder die Schlagzeilen der Boulevardblätter füllen werden. Ich sehe es schon vor meinem geistigen Auge: CDU/SPD fordern: Wir brau- chen umgehend schärfere Gesetze! Es ist wirklich traurig, dass Sie sich weigern, schon vor dem nächsten Unfall für mehr Sicherheit auf deutschen Gewässern zu sorgen. Stattdessen haben sie die Schiffsoffiziersausbildungsver- ordnung und innerhalb eines Jahres jetzt schon zweimal die Seeschifffahrtsstraßenordnung geändert und behaup- ten, damit ihren Auftrag erfüllt zu haben. Über die Ausbildungsverordnung hat das Ministerium nun festgelegt, dass bei Beinahe-Unfällen künftig nicht die Seeämter, sondern das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie für Patententzüge zuständig ist. Ich frage: Wo ist hierfür die dem Grundgesetz entsprechende Ermächtigungsgrundlage, die solche Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit nach Art, Zweck und Ausmaß erlaubt? § 142 Seemannsgesetz genügt diesen Ansprüchen jedenfalls in keiner Weise. Dasselbe Ministerium hat übrigens bei entsprechenden Rechtsgrundlagen im Straßenverkehr alles Wesentliche im STVG geregelt. Es kommt wohl auf die Abteilung im BMVBS an, ob Verfassungsrecht geprüft wird oder nicht. Abgesehen davon hat der Deutsche Bundestag 2005 be- schlossen, dass auch dieser Teil der Patenentziehung von der WSD Nord als Aufgabe ausgeführt werden soll, damit die Einheitlichkeit der Bewertungsmaßstäbe erhalten bleibt. Doch dieser Beschluss hat offensichtlich weder das Ministerium noch die sie tragende Koalition interessiert. Auch diese Vorschrift lässt im Übrigen weder Rechts- grundlagen gegen Inhaber ausländischer Kapitäne erken- nen noch sieht sie die Möglichkeit einer vorläufigen Anordnung der Patententziehung vor. Erst wenn die Ent- ziehung bereits stattgefunden hat und der Betroffene die Entscheidung anficht, kann der sofortige Vollzug ange- ordnet werden. Das hat nichts mit der vorläufigen Anordnung zu tun, ein Instrument, das der Behörde ermöglicht, sofort und ohne vorausgegangen Grundver- waltungsakt einen volltrunkenen Kapitän aus dem Ver- kehr zu ziehen, wie das im alten SeeUG ohne Probleme möglich war. Weiterhin hat das Ministerium im August 2005 in der Seeschifffahrtsstraßenordnung für Fahrgastschiffe und bestimmte Gefahrguttransporte einen Passus aufgenom- men, wonach ein Kapitän auf seinem Schiff keinen Alkohol zu sich nehmen darf. Für diese Formulierung gab es viel Kritik, Kritik sowohl aus dem Ministerium s w b d e s S F W d d J – n d d R k g a S t u f b E a b w n n v g l s d b n I t g e B A r E g f tr (C (D elbst, als auch von Verdi und maritimen Verbänden. Es urde ausgeführt, dass diese Regelung zu unvertret- aren Wertungswidersprüchen führen würde, weil schon ie Einnahme eines Löffels Hustensaft den Tatbestand rfüllte. Der Deutsche Nautische Verein und der Deut- che Verkehrsgerichtstag haben ihnen schließlich ins tammbuch geschrieben, dass die juristisch bessere ormulierung wäre: „Darf in der Dienstzeit nicht unter irkung alkoholischer Getränke stehen.“ Der wohlmeinende Dritte würde jetzt sicher glauben, ass man auf solchen Ratschluss sicher gehört habe, och wiederum weit gefehlt. Stattdessen hat man dieses ahr wiederum § 3 Abs. 5 in dieser Vorschrift geändert: In Ruhezeiten und sonstigen Erholungszeiten darf er der Kapitän alkoholische Getränke zu sich nehmen, wenn sicher- gestellt ist, dass er bei der Übernahme sicherheitsre- levanter Aufgaben nicht mehr unter Wirkung solcher Getränke steht. Man kann sich nur wundern. Offensichtlich kommen ur den Fachleuten von der Küste dazu kritische Fragen in en Sinn, den Damen und Herren von der Regierung und er sie tragenden Koalition leider nicht. Wann sind diese uhezeiten und wer definiert sie? Genau: Der Kapitän! Er ann nun jederzeit selbst bestimmen, und das auch noch anz kurzfristig, wenn die Wasserschutzpolizei gerade n Bord kommt, dass er nun seine Ruhezeit nehme. Die ignalwirkung einer solchen Vorschrift ist vor dem Hin- ergrund der Diskussion, die wir seit über zwei Jahren nter dem Motto „Null Toleranz für Alkohol an Bord“ ühren, verheerend. Wasserschutzpolizisten haben mir estätigt, dass die Regelung völlig unpraktikabel ist. inige Kollegen von der Koalition wissen das doch uch. Ausgerechnet für die sensibelsten Sicherheits- ereiche – Passagiere und gefährliche Gefahrgüter – erden solche Weichmacher eingebaut. Das ist jetzt och schlimmer als unter dem alten Recht. Nach ständiger Rechtsprechung passiert einem Kapitän ichts, wenn er mit einem Blutalkoholwert unterhalb on 0,3 Promille kontrolliert wird. Nach den Vorstellun- en der Regierung darf er sich nur nicht dabei beobachten assen, wie er den Alkohol innerhalb der Dienstzeiten zu ich nimmt. Oder er erklärt sich während einer Kontrolle er Einfachheit halber kurzerhand als in der Ruhephase efindlich, um ungeschoren saufen zu können. Er muss ur rechtzeitig einen seiner Offiziere wecken. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: ch weiß, dass die allermeisten Kapitäne sehr verantwor- ungsvoll ihre Aufgaben wahrnehmen. Doch um diese eht es hier ja auch nicht. Es geht um die, bei denen igentlich schon die regelmäßigen Kontrollen der See- erufsgenossenschaft zutage fördern müssten, dass sie ein lkoholproblem haben. Es geht um die Kapitäne, die egelmäßig einen über den Durst trinken. Angesichts der ntwicklung der Seeschifffahrt bedarf es in unseren Tagen ar nicht mehr eines Tankerunfalls, um an unseren Küsten ür verheerende Schäden zu sorgen. Großcontainerschiffe ansportieren heutzutage oft mehr Öl als früher so man- 7072 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) cher Tanker. Mit Ignoranz spielen Sie mit der Sicherheit von Mensch und Natur an den deutschen Küsten. Dorothée Menzner (DIE LINKE): Hier sind zwei Anträge zu beraten, die auf den ersten Blick wenig ge- mein haben. Doch wenn wir uns klarmachen, dass beide sich erheblicher Gefahrenquellen annehmen, dann sieht das schon anders aus. Zunächst zu den Schiffen, dann zu den Seeleuten. Schiffsmotoren, die auch die Generatoren mit Strom ver- sorgen, werden meist mit schwerem Bunkeröl betrieben, nicht nur auf See, sondern auch in den Häfen. Durch ihre Abgase – besonders Schwefeldioxid ist zu nennen – tra- gen sie zur Luftbelastung bei, insbesondere die Motoren der Kühlcontainerschiffe, die viel Energie schlucken. Nicht nur den Verband Deutscher Reeder beschäftigt dieses Problem, auch die EU-Kommission hat das Thema seit 2002 auf der Agenda. Sie will die landseitige Stromversorgung für Schiffe fördern, die in den Häfen liegen. Sie empfiehlt dies allen Mitgliedsländern. Die meisten der Ostseeanrainerstaaten haben sich bereits verständigt, die landseitige Stromversorgung von Schif- fen in Häfen zu fördern. Ab 2010 müssen alle Schiffe in den EU-Häfen ohnehin Kraftstoffe mit höchstens einem Zehntel Prozent Schwefelgehalt verwenden. Nur Schiffe, die eine landseitige Stromversorgung nutzen können, werden von dieser Auflage befreit. Die Linke unterstützt den Antrag der Bündnisgrünen. Die Bundesregierung muss alles tun, um die Belastung, die von Schiffen in Häfen ausgeht, zu verringern. Die landseitige Stromversorgung muss Standard sein. Nun zu den Seeleuten: Die Seefahrt und die „Buddel voll Rum“? Da gibt es Klischees, die Seemannsgarn sind. Hier wird verklärt, was unverantwortlich ist: See- fahrer, die betrunken ein Schiff lenken. Natürlich gilt kein Generalverdacht. Doch Alkohol ist ein Problem. Da gilt nun mal für alle: Die Lizenz ist futsch, wenn zu viel Alkohol im Spiel ist und gegen betrunkene Seeleute gibt es zuweilen zu wenig Handhabe. Das Thema beschäf- tigte im Januar 2006 sogar den Verkehrsgerichtstag in Goslar. Wie die FDP in ihrem Antrag zu Recht feststellt, ist es bei manchen Schiffsführern, die keine deutschen Staats- angehörigen sind, schwierig, diesen das Patent zu entzie- hen. Nach der Ausnüchterung wieder aufs Schiff? Ein unhaltbarer Zustand! Da müssen wir nachbessern. Alle, die sich in der Seeschifffahrt nur etwas ausken- nen, wissen, dass das Bordleben bei langer Seefahrt auf die Kraft, auf die Nerven und auf die Seele drücken kann. Alkoholmissbrauch kann die Folge sein. Deshalb legt Die Linke Wert darauf, auch die Bekämpfung der Ursachen, Therapie einleitende und begleitende Maßnahmen mit in das Repertoire zu nehmen. Das gehört – neben regel- mäßiger Kontrolle – zur Vorbeugung unbedingt mit dazu. Eine reine Überprüfung, so wie im FDP-Antrag formu- liert, reicht nicht, um das Problem ernsthaft anzupacken. Trotzdem sehen wir – die Fraktion Die Linke – im Antrag der FDP einen Schritt in die richtige Richtung, sodass wir auch diesem zustimmen. N a n H v d „ Z d s M k g b S o 8 E N u s s e G S w l k s l s s l h l c S M 9 n r s s t S d w G t v M s i H W L s (C (D Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Am 25. November meldete die Deutsche Presse- gentur, dass ein junger Matrose völlig betrunken mit ei- em Fischkutter unkontrolliert durch den Büsumer afen gefahren sei. Was nach einer Posse klingt, kann erheerende Folgen haben, wie die traurigen Beispiele er verunglückten Öl- und Chemietanker „Erika“ und Prestige“ gezeigt haben. Besorgniserregend ist, dass die ahl der amtlich festgestellten erhöhten Alkoholwerte in en letzten Jahren stark gestiegen ist. Um es deutlich zu agen: Alkoholmissbrauch gefährdet die Sicherheit von ensch und Meeresumwelt. Hinzu kommen die Folge- osten für Tourismus, Fischfang und Schadensbeseiti- ung. Darum ist es dringend an der Zeit, Alkoholmiss- rauch in der Seeschifffahrt zu bekämpfen und die icherheitsstandards in der Seeschifffahrt in ganz Eur- pa zu erhöhen. Jedes Jahr werden zum Beispiel 00 Millionen Tonnen Öl allein über die Häfen in der uropäischen Union umgeschlagen. Insbesondere die ord- und Ostsee sind einem erheblichen Unfallrisiko nd damit der Gefahr einer Ölpest ausgesetzt. Hier be- teht dringender Handlungsbedarf. Für Gefahrguttransporte, also Tankschiffe oder See- chiffe, die radioaktive Stoffe befördern, fordern wir ine Nulltoleranzregelung, also eine Null-Promille- renze. Die Promillegrenze für alle anderen Schiffe und portboote soll von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt erden. Was bei Autofahrern selbstverständlich ist, wol- en wir auch für den Seeverkehr: Wir wollen eine stär- ere Prävention durch mehr Kontrollen in den Häfen und tandardmäßige Blutuntersuchungen bei der Seetaug- ichkeitsuntersuchung. Die rechtlichen Voraussetzungen ollen so geändert werden, dass die zuständige „Wasser- chifffahrtsdirektion Nord“ ein Aussetzen der Fahrer- aubnis verfügen kann, wenn Eignungszweifel bestehen. Wenn wir über Meeresverschmutzung und Seesicher- eit sprechen, müssen wir auch über die Schadstoffbe- astung durch Schiffe reden. Schiffe sind Hauptverursa- her giftiger Emissionen wie Stickoxide und chwefeloxide, Schiffsemissionen belasten nicht nur die eeresumwelt, in Hafenstädten verursachen sie bis zu 0 Prozent der Belastung mit diesen Gasen. Dabei immt die Bedeutung des Seeverkehrs zu: Heute werden und 95 Prozent des interkontinentalen Warenaustau- ches über See abgewickelt. Die Hafenumschlagszahlen teigen. Damit steigen aber auch die seeverkehrsbeding- en Emissionen auf See und während der Liegezeit der chiffe in den Häfen: Wissenschaftler haben im Auftrag er Europäischen Kommission herausgefunden, dass die eltweiten Schiffsemissionen bis zum Jahr 2010 auf die rößenordnung von 75 Prozent aller an Land verursach- en Emissionen ansteigen werden. Wir wollen die Belastung durch Schiffsemissionen erringern. Damit müssen wir im Hafen anfangen. Eine öglichkeit dazu ist die so genannte Landanschlussver- orgung. Wenn wir die Schiffe während ihrer Liegezeit n den Häfen mit Landstrom versorgen, können die ilfsmotoren abgeschaltet werden. So gewinnen alle: eniger Abgase der Dieselmotoren bedeuten saubere uft, die Hafenanrainer freuen sich über den Lärm- chutz, die Stadtwerke profitieren vom zusätzlichen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7073 (A) ) (B) ) Stromabsatz und die Energiekosten der Fähren sinken, da der Strom der Stadtwerke günstiger ist als der durch Hilfsdiesel erzeugte. Der Ausstoß an Kohlenmonoxid re- duziert sich auf nahezu Null, der von Kohlendioxid und Stickoxiden um mehr als die Hälfte. Mit unserem Antrag „Umweltfreundliche Stromver- sorgung von Schiffen in Häfen unterstützen“ fordern wir die Bundesregierung auf, Schritte zu unternehmen, um die Landanschlussversorgung in Häfen sicherzustellen. Die Europäische Kommission hat die Einsparpotenziale erkannt und fordert die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, wie sich der Aufbau einer Landstromversorgung reali- sieren lässt. Lübeck macht es vor: In einem EU-Projekt, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit gefördert wird, wird an der Einrichtung ei- nes ersten Landanschlusses gearbeitet. Die Bundesregierung sollte diesem guten Beispiel folgen. In Kooperation mit Hamburg, Bremen, Nieder- sachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpom- mern bietet sich ihr die Chance, die Initiative für einen umweltfreundlichen Seeverkehr in Deutschland und der Europäischen Union zu ergreifen. Einheitliche und ver- bindliche Normen müssen international für alle Häfen gelten. Hier kann die Bundesregierung eine Vorreiter- rolle übernehmen und bei der Überarbeitung des „Inter- nationalen Übereinkommens zur Verhütung von Meeres- verschmutzung durch Schiffe“ die Steckdose im Hafen zum internationalen Standard machen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (inkl. 7301/06 ADD 1, 7301/06 ADD 2 und 7301/06 ADD 3) (Tagesordnungspunkt 23) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit der Einführung eines neuen EU-Fonds. Dieser Fonds steht exemplarisch für eine verfehlte Politik der EU-Kommission. Anstatt sich auf Kernaufgaben zu beschränken, wird versucht, immer neue Aufgabenfelder zu erschließen und parallel dazu immer mehr Finanzmittel zu verteilen. Der europäische Globalisierungsfonds soll mit 500 Mil- lionen Euro im Jahr die Wiedereingliederung von Arbeit- nehmern in den Arbeitsmarkt unterstützen, die durch weit reichende Veränderungen im Welthandelsgefüge ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die Unterstützung von Menschen, die ihre Arbeit ver- loren haben, ist sicher sinnvoll und richtig. Allerdings muss das unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität ge- schehen, das heißt in diesem Fall durch die Mitgliedstaa- ten. Diese verfügen über die notwendige Kompetenz in S c m s r v d b A e L E a S d g H D u U M m a t f s v d V i n m g d c K d k d g d k l t m r s e e k (C (D achen Arbeitsmarktpolitik und wissen genau, an wel- hen Stellen Handlungsbedarf besteht. In Deutschland stehen eine ganze Reihe von arbeits- arktpolitischen Instrumenten zur Verfügung, um Men- chen zu unterstützen, die – sei es durch die Globalisie- ung oder aufgrund anderer Zwänge – ihre Arbeit erloren haben. Die nationalen Instrumente bieten gemeinsam mit em seit langem existierenden Europäischen Sozialfonds ereits ausreichende Möglichkeiten zur Förderung von rbeitslosen. Warum also dieser Fonds? – Eine Antwort lässt sich rahnen, wenn man betrachtet, wer den Vorschlag für eistungen aus dem Globalisierungsfonds macht: die U-Kommission. Sie wird also der Heilsbringer für in kute Not geratene Arbeitnehmer sein und ihnen zur eite springen. Das wird ihrem Image sicher nicht scha- en. Wir kennen diese Vorgehensweise in Deutschland ut aus vergangenen Tagen – beispielsweise im Zuge der olzmann-Pleite. Die Kommission betätigt sich also als Wunderheiler. ie Kosten tragen – wie immer – die Mitgliedstaaten nd damit die Steuerzahler. Abgesehen davon enthebt sie vor allem die großen nternehmen ihrer Fürsorge- und Sozialpflicht nach dem otto: „Es ist überhaupt nicht schlimm, mein Unterneh- en ins Ausland zu verlagern. Ich kann weiter profitabel rbeiten. Das Schicksal der Arbeitnehmer kann ich ge- rost der EU überlassen. Die wird das Schlimmste schon inanziell abfedern.“ Dies zeugt von Verantwortungslo- igkeit, das mag sein. Ein solches Denken wird durch den on der EU-Kommission installierten Fonds aber gera- ezu befördert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ungereimtheiten im erordnungsentwurf. So steht der Globalisierungsfonds m Widerspruch zu den von der Kommission selbst achdrücklich angemahnten Wirtschafts- und Arbeits- arktreformen. Es besteht die Gefahr, dass nun Mit- liedstaaten Mittel erhalten, die ihre Hausaufgaben bei en notwendigen strukturellen Reformen nur unzurei- hend erledigt haben. Zu kritisieren sind auch die äußerst technokratischen riterien, welche für die Erlangung einer entsprechen- en Hilfe erfüllt werden müssen. Mir ist noch immer un- lar, wie es gelingen soll, den Nachweis zu erbringen, ass Arbeitsplatzverluste eindeutig auf die Auswirkun- en der Globalisierung zurückzuführen sind. Ergebnis ieser Unklarheiten ist ein erneutes Aufblähen der Büro- ratie, denn unkomplizierte Entscheidungen sind bezüg- ich dieses Fonds wohl kaum zu erwarten. Viel eher ist zu erwarten, dass die ausgereichten Mit- el vor allem bei Pleiten und Verlagerungen großer Fir- en und Konzerne wirksam werden. Die in den Krite- ien genannten mindestens 1 000 abgebauten Stellen ind zumindest für große Teile Ostdeutschlands kaum zu rreichen. Dass Stellenverluste in solcher Höhe nicht zu rwarten sind, ist nur vordergründig positiv. Im Um- ehrschluss bedeutet es, dass ehemalige Beschäftigte 7074 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) kleiner und mittelgroßer Unternehmen kaum oder gar nicht von einer Förderung durch den EGF profitieren werden. Und jeder weiß, dass gerade diese Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft – insbesondere der im Osten Deutschlands – bilden. Der Mittelstand bleibt im bisherigen Verordnungsentwurf zu diesem Fonds außen vor. Hier geht es um die großen, medien- wirksamen Pleiten. Würde man ernsthaft struktur- und beschäftigungspo- litischen Gesichtspunkten Rechnung tragen, wären Maß- nahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Ausbau von Forschung, Bildung, Qualifizierung und die Modernisierung der Infrastruktur vorzuziehen, so wie die Bundesregierung es in ihrem nationalen Reform- programm angekündigt hat und nun umsetzt. Deutschland befindet sich auf einem guten Weg und die Bundesregierung hilft durch ihre Wirtschaft- und Ar- beitsmarktpolitik den Arbeitnehmern direkt. Dadurch verbesserte Arbeitsplatzchancen helfen Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern letztlich mehr als zeitlich be- grenzte Unterstützungsgelder. Ohnehin bleibt fraglich, inwiefern die Kommission in der Lage ist, wirklich schnelle Hilfe zu leisten. Arbeitnehmer, die von Entlas- sungen betroffen sind, brauchen direkte Unterstützung, welche durch nationale Soforthilfeprogramme wesent- lich besser geleistet werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit ist in Deutschland mit den entsprechenden Mit- teln ausgestattet. Aus den genannten Gründen ist es bedauerlich, dass die Bundesregierung der Einrichtung dieses Fonds zuge- stimmt hat, auch wenn er Teil des Gesamtpakets zur fi- nanziellen Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 ist. Der Deutsche Bundestag will durch den heute einge- brachten Antrag deutlich machen, dass er seine Pflichten gemäß § 23 Grundgesetz ernst nimmt. Ein bloßes Durch- winken solcher europäischer Bürokratiemonster darf es nicht mehr geben. Deshalb haben die mit dem Fonds be- fassten Ausschüsse des Deutschen Bundestags sich in- tensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und ihn in- haltlich abgelehnt. Dennoch lässt sich an der Existenz des Fonds nichts mehr ändern. Allerdings muss die Aus- gestaltung so vorgenommen werden, dass die Mittel sachgerecht eingesetzt werden. So muss gewährleistet werden, dass der Fonds nur zum Einsatz kommt, wenn tatsächlich schwer wiegende branchenbezogene Notla- gen entstanden sind, die auf die Globalisierung zurück- zuführen sind. Nichtsdestotrotz dürfen die Arbeitnehmer aus kleinen und mittelgroßen Unternehmen nicht außen vor bleiben. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass die Mit- gliedstaaten einen angemessenen Eigenanteil erbringen müssen, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Der Globa- lisierungsfonds darf ausschließlich aus budgetierten und nicht ausgenutzten Verpflichtungen des Vorjahres finan- ziert werden. Auch wenn die Laufzeit sechs Jahre be- trägt, muss schnellstmöglich evaluiert werden, inwiefern der Fonds überhaupt Wirkung erzielt. Sollte dies nicht der Fall sein, fordere ich die Kommission auf, diesen Fonds abzuwickeln und der Farce ein Ende zu bereiten. s k w l v 6 U j r t w f l a v w a s s e S d S m b G j o A n z w s H s n G M r g n E s E U Z k e A i E 4 d (C (D Deutschland wird auch ohne diesen Fonds in der Lage ein, in Zukunft im globalen Wettbewerb bestehen zu önnen. Dafür muss es allerdings seine Innovationskraft eiter ausbauen und Bildung, Forschung und Entwick- ung weiter fördern, wie es beispielsweise mit dem In- estitionsprogramm der Bundesregierung in Höhe von Milliarden Euro geschieht. Die Europäische Union sollte sich in Zukunft auf die m- und Durchsetzung der bereits existierenden Pro- ekte zur Struktur- und Wirtschaftsförderung konzentrie- en. Eine effektive und gezielte Mittelverwendung und atsächlicher Bürokratieabbau würden bereits den Mehr- ert erbringen, der beim vorliegenden Globalisierungs- onds vergeblich gesucht wird. Eine verbesserte Öffent- ichkeitsarbeit sowie eine konsequente, am Bürger usgerichtete Politik würde auch die angestrebte Image- erbesserung für die Kommission bewirken. Dr. Martin Schwanholz (SPD): „Die Soziale Markt- irtschaft europäischer Prägung muss sich gegenüber nderen Wirtschaftsmodellen in Asien und Amerika tärker durchsetzen. […] Europa muss ein aktiver Ge- talter der Globalisierung sein.“ Das hat vorgestern nicht iner meiner Parteifreunde gesagt, sondern Edmund toiber in seiner Rede vor dem CDU-Parteitag in Dres- en. Ich stimme Herrn Stoiber da voll und ganz zu. Die PD fordert seit langem, dass wir in Europa endlich da- it anfangen, unser Sozialmodell als Standortvorteil zu egreifen und nicht als Wettbewerbshindernis. Wir Sozialdemokraten sagen zudem: Europa muss die lobalisierung sozial gestalten. Das große Erfolgspro- ekt Binnenmarkt wird auf Dauer nicht funktionieren hne faire Rahmenbedingungen und ohne europäische ntworten auf die negativen Folgen von Globalisierung. Mit dem Europäischen Globalisierungsfonds unter- immt Europa den Versuch, denjenigen unter die Arme u greifen, die ihre Jobs aufgrund globaler Handelsent- icklungen verloren haben. Bis zu 500 Millionen Euro ollen dafür ab kommendem Jahr aus dem europäischen aushalt zur Verfügung stehen. Dabei wird es sich aus- chließlich um Gelder handeln, die an anderer Stelle icht ausgeschöpft wurden. Die Bedenken gegen den lobalisierungsfonds sind klar und liegen auf der Hand: it dem Europäischen Sozialfonds verfügt die EU be- eits über ein erprobtes Instrument, um die Beschäfti- ung in der EU zu fördern. Worin der Mehrwert des euen Fonds liegt, ist zweifelhaft. Der Nachweis, dass ntlassungen eindeutig durch Globalisierung bedingt ind, wird schwer zu erbringen sein. Letztlich liegt die ntscheidung darüber bei der Kommission. Hier sind ngerechtigkeiten und Streit geradezu vorprogrammiert. udem ist es schwer zu erklären, dass Arbeitnehmern eine Unterstützung erhalten, wenn ihr Unternehmen in in anderes EU-Land abwandert, während ein anderer rbeitsloser Hilfe erhalten kann, weil sein Unternehmen n einen Drittstaat abwandert. Mit den 500 Millionen uro – allein die Strukturfonds schlagen mit circa 4 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche – liegt der Ver- acht von Symbolpolitik nahe. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7075 (A) ) (B) ) Wir aus dem Europaausschuss empfehlen dennoch nicht, diese Brüsseler Vorlage abzulehnen. Warum? Ers- tens: Den Beschluss, den Globalisierungsfonds einzu- richten, haben die europäischen Staats- und Regierungs- chefs getroffen, als sie im Dezember letzten Jahres nach zähem Ringen endlich eine Einigung über den EU-Haus- haltsrahmen in den Jahren 2007 bis 2013 gefunden ha- ben. Der Fonds war Teil dieses Kompromisspakets. Alle haben dem zugestimmt, auch die Frau Bundeskanzlerin. Zu Recht. Erinnern wir uns kurz an die verfahrene Situa- tion: Europa in der Krise, weil die Franzosen und die Niederländer den Verfassungsvertrag abgelehnt hatten. Nettozahler wie Deutschland wollten den EU-Haushalt strikt auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens be- grenzen. Die Nettoempfänger wollten natürlich mehr Geld. Und dazwischen Tony Blair, der seinen Britenra- batt mit Händen und Füßen verteidigen wollte. Deutsch- land hat bei den Verhandlungen entscheidend dazu bei- getragen, einen für alle tragfähigen Kompromiss zu stiften. Am Ende ist es nicht 1 Prozent geworden, son- dern sind es 1,045 Prozent oder gut 860 Milliarden Euro, die Brüssel maximal in den kommenden Jahren aus den nationalen Haushalten zufließen. Gegenüber den ur- sprünglichen Plänen der Kommission bedeutet das für uns jährliche Entlastungen in Milliardenhöhe. Hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, diesen Kompromiss wegen des Europäi- schen Globalisierungsfonds platzen lassen? Dann hätten Sie nicht nur eine unkluge Entscheidung im Sinne deut- scher Interessen getroffen. Sie hätten auch verantwor- tungslos gehandelt. Es war entscheidend, dass die EU Ende des letzten Jahres eine Lösung in dieser schwieri- gen Frage gefunden hat. Europa hat damit bewiesen, dass es auch in einer schweren Krise handlungsfähig ist und zu Ergebnissen gelangen kann. Zweitens: Mit bloßer Ablehnung kommt man in Eu- ropa häufig nicht weiter. Vor allem dann nicht, wenn eine Mehrheit im Rat die Entscheidungen trifft. Der Eu- ropäische Globalisierungsfonds wird kommen, so oder so. Schlicht und ergreifend, weil eine Mehrheit der euro- päischen Regierungen ihn will. Und er wird dann auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutsch- land zur Verfügung stehen. Bei aller Kritik in der Sache: Der nächste Fall Benq kommt bestimmt. Ich bin ge- spannt, wer von Ihnen sich nicht um Gelder bemühen wird, sobald Menschen in seinem Wahlkreis betroffen sind. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung des Fonds nehmen. Es nutzt niemanden hier, wenn der zuständige Bundesar- beitsminister als Totalverweigerer an den Brüsseler Ver- handlungstischen sitzt. Auch nicht, wenn er dafür das Mandat des Deutschen Bundestages in der Tasche hat. Unter den beschriebenen Umständen sind wir zu al- lererst daran interessiert, dass der Globalisierungsfonds nicht ausufert zu einem Ersatzinstrument für nationale Arbeitsmarktpolitik in einigen Staaten. Die Mitglieds- staaten sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass Menschen wieder in Arbeit kommen. Und sie sollen es auch bleiben. Der Globalisierungsfonds soll ausschließ- lich in erheblichen Fällen zum Tragen kommen: wenn mindestens 1 000 Arbeitsplätze in einer kurzen, über- s l d s f k f m v d l a r p s l d l J f v a w r G G d e s Ä k b t D v i B G p z a s W t N V w a s d V p H f a (C (D chaubaren Zeitspanne betroffen sind und wenn die Ent- assungen eine beträchtliche negative Auswirkung auf ie regionale Wirtschaft haben. Aus demselben Grund ollen die Mitgliedstaaten die aus dem Globalisierungs- onds geförderten Maßnahmen mindestens zur Hälfte ofinanzieren. Sie sollen mit den Geldern auch keines- alls ihre sozialen Sicherungssysteme entlasten: Einkom- ensbeihilfen oder Lohnsubventionen, wie ursprünglich on der Kommission vorgeschlagen, sollen nicht aus em Globalisierungsfonds gezahlt werden. Verhand- ungserfolge in den genannten Punkten sind bereits bsehbar. Und so wie es aussieht, wird der Globalisie- ungsfonds zunächst nur die Laufzeit der Finanzierungs- eriode von 2007 bis 2013 als Instrument zur Verfügung tehen. Danach wird neu entschieden. Zu guter Letzt: Die SPD findet es richtig und überfäl- ig, dass nun auch in Brüssel die Erkenntnis gereift ist, ass Globalisierung Gewinner und Verlierer hat. Globa- isierung führt nicht automatisch und überall zu mehr obs und zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen ür jeden. Es wird nicht reichen, den Binnenmarkt zu ollenden. Wir müssen die Europäische Union endlich ls sozialen Raum entwickeln. Aus diesem Grund haben ir uns dafür stark gemacht, dass bloße Standortverlage- ungen von Unternehmen nicht mehr mit europäischen eldern gefördert werden. Mit Erfolg. Aus diesem rund arbeiten wir daran, die Bemessungsgrundlage bei er Besteuerung von Unternehmen europaweit zu ver- inheitlichen. Die Menschen in Frankreich haben die EU-Verfas- ung mehrheitlich abgelehnt, weil sie sich mit ihren ngsten von Europa allein gelassen fühlen. Weil Europa eine Antworten hat auf die schwierigen Seiten der Glo- alisierung, die den Einzelnen im Kern seiner Existenz reffen können. Die Ängste sind groß, auch bei uns in eutschland. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie on der Politik nicht im Stich gelassen werden, wenn sie hre Jobs verlieren, weil die Arbeiter in China zu einem ruchteil ihres Lohnes produzieren. Der Europäische lobalisierungsfonds ist da ganz sicher nicht das non lus Ultra. Aber eines ist auch klar: Den Menschen ist iemlich egal, ob die Unterstützung, die sie bekommen, us Berliner oder Brüsseler Geldern stammt. Das Soziale Europa wird ein Schwerpunktthema un- erer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 sein. enn Europa die Globalisierung aktiv und sozial gestal- en soll, müssen wir sagen, wie wir das anstellen wollen. ur so kann Europa bei den Bürgerinnen und Bürgern ertrauen und Glaubwürdigkeit wiedergewinnen. Nur so erden wir unseren European Way of Life – wie der merikanische Ökonom Jeremy Rifkin unser europäi- ches Gesellschaftsmodell genannt hat – auch in Zeiten er Globalisierung weiterführen können. Markus Löning (FDP): Es ist schon ein beachtlicher organg: Da macht die Bundeskanzlerin auf dem Euro- äischen Rat im Dezember 2005 Zugeständnisse in öhe dreistelliger Millionenbeträge und die Regierungs- raktionen runzeln die Stirn und stimmen dem Ganzen m Ende doch zu. 7076 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Mit der Beschlussempfehlung zum europäischen Glo- balisierungsfonds macht die Regierungskoalition einen schweren Fehler. In den nächsten sieben Jahren sollen gut 500 Millionen Euro jährlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vonseiten der EU ausgegeben werden. Über den gesamten Zeitraum der gesamten finanziellen Vo- rausschau sind das 3,5 Milliarden Euro. Niemand weiß heute, wie genau diese Maßnahmen aussehen sollen und wie lange es diesen Fonds geben wird. Was in dem Verordnungsentwurf steht, der am 1. Dezember 2006 abschließend im Rat beraten werden soll, könnte genauso gut aus der Feder ihres Vizekanzlers stammen. So soll bei der Arbeitssuche, Weiterbildung und bei der Gründung von Unternehmen durch Arbeits- lose finanzielle Unterstützung an die Betroffenen fließen. Unbeschadet der inhaltlichen Würdigung dieser Maß- nahmen ist kritikwürdig, dass diese Maßnahmen neben bereits bestehenden nationalstaatlichen Anstrengungen stehen sollen. Die Mittel werden also draufgesattelt. Nicht nur, dass Sie damit Arbeitslose erster und zweiter Klasse schaffen; denn dass machen Sie, wenn sie die Unterstützung im Fall von Arbeitslosigkeit davon abhän- gig machen, ob man von einem größeren Unternehmen entlassen wird oder von einem kleineren Unternehmen. Sie schaffen auch doppelte Strukturen mit doppelten Verwaltungen. Das ist der entscheidende Kritikpunkt der Liberalen an dem Globalisierungsfonds. Sie schaffen mehr Bürokratie, um der Europäischen Union ein sozialeres Erschei- nungsbild zu verpassen, anstelle dass Sie hier zu Hause in Deutschland endlich die Reformen in Gang setzen, die nötig sind, um das zarte Pflänzchen Aufschwung weiter wachsen zu lassen. Da beruhigt es auch nicht, dass die Bundesregierung ständig betont, dass man sich im Rat bemühen werde, den Anwendungsbereich des Fonds einzugrenzen. Wie das in der Praxis aussieht, konnten wir erst heute bei der Grundrechteagentur sehen. Sie tragen dazu bei, dass zusätzliche Bürokratie ge- schaffen und bereits bestehende Ressourcen dupliziert werden. Mit der Beschlussempfehlung setzen Sie sich im Übrigen über die Stellungnahmen des Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses hinweg. Alle drei Ausschüsse haben die Vorlage abgelehnt – auch mit den Stimmen Ihrer Kollegen, meine Damen und Herren aus den Regie- rungsfraktionen. Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil offensichtlich die Kollegen und Kolleginnen der Regierungsfraktionen in den Fachausschüssen, die ganz wesentlich von dem europäischen Globalisierungsfonds betroffen sind, eine gänzlich andere Auffassung als ihre Kollegen im Europaausschuss vertreten. Das zeigt vor allem eines: Inhaltliche Unterstützung hat dieser Globalisierungsfonds im Deutschen Bundestag nicht. Letztlich geht es allein darum, die längst überwun- den geglaubte Scheckbuchdiplomatie Ihrer Kanzlerin im deutschen Parlament still und leise absegnen zu lassen. Der Kompromiss zur finanziellen Vorausschau, der als großer europäischer Erfolg der Bundeskanzlerin verkauft wurde, entpuppt sich Stück für Stück als viel zu teuer mit S r D r b E d h d d s e w g g t I m s I g s t s m w e A r M d r g d s d r z m a s b Ö b d s t n f u m z (C (D teuergeldern erkauft. Die Bürger haben ein Recht da- auf, dass mit ihrem Geld sorgsam umgegangen wird. as ist vor allem dann der Fall, wenn ihnen Europa in ih- em täglichen Leben einen echten Mehrwert bietet, sei es ei Banküberweisungen oder bei den Roaminggebühren. in milliardenschwerer Globalisierungsfonds gehört nicht azu. Im Übrigen ist er auch mit Steuergeldern erkauft, die ierzulande dringend an anderen Stellen benötigt wer- en; denn – das muss auch einmal festgehalten werden – er Fonds wird sich aus Mitteln zusammensetzen, die ich aus Einsparungen innerhalb des Haushaltes der EU rgeben und eigentlich den Mitgliedstaaten zurücküber- iesen werden müssten. Zum einen sollte man sich diese Art der Argumentation ut merken, wenn es um die nächste Mittelausstattung eht; denn offensichtlich bestehen erhebliche Einsparpo- enziale. Zum anderen werden diese Mittel in Bildung, nnovation und Forschung dringend benötigt. Ich kann ir lebhaft vorstellen, wie Ihre Pressemitteilungen aus- ehen würden, wenn Sie die gleiche Summe in Bildung, nnovation oder Forschung gesteckt hätten. Dass Sie leiches nicht beim Globalisierungsfonds machen, pricht Bände. Auch die in der Beschlussvorlage benutzte Argumen- ation der Regierungsfraktionen, man könne bereits be- chlossene Finanzkompromisse im Nachhinein nicht ehr infrage stellen, steht auf wackligen Füßen. Denn enn der Bundestag seine Kontrollfunktion wirklich rnst nehmen will, muss er sich dieses Recht nehmen. nsonsten besteht die Gefahr, dass der Bundestag in Eu- opafragen zu einem reinen Abnickgremium verkommt. it dieser Logik des nacheilenden Gehorsams höhlen ie Regierungsfraktionen letztlich auch die Vereinba- ung zwischen Bundesregierung und Bundestag aus. Sie verpassen hier eine Chance, nicht nur Ihr Recht egenüber der Bundesregierung wahrzunehmen, son- ern auch eine Chance, Ihr gutes Recht einzufordern, chneller und umfassender durch die Bundesregierung arüber informiert zu werden, welchen Dingen sie in eu- opäischen Räten zustimmt. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Wir haben mit Interesse ur Kenntnis genommen, dass auch von der EU-Kom- ission die negativen Auswirkungen der Globalisierung uf den Arbeitsmarkt zur Kenntnis genommen worden ind. Die Kommission schreibt selbst dazu: „Es besteht eträchtliche Asymmetrie zwischen den Vorteilen der ffnung, die diffus sind und häufig einige Zeit brauchen, is sie zutage treten, und den ungünstigen Wirkungen, ie deutlicher sichtbar sind, unmittelbar eintreten und ich auf bestimmte Einzelpersonen und Gebiete konzen- rieren.“ Tatsächlich führt die neoliberale Globalisierung zu ei- er Verdrängungskonkurrenz um Weltmarktanteile. Sie ührt zu einer Politik, die sich an Wettbewerbsfähigkeit nd den Interessen der großen Konzerne und Finanz- arktakteure orientiert und in diesem Sinne reguliert be- iehungsweise dereguliert. An die Stelle wohlfahrtstaat- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7077 (A) ) (B) ) lichen Ausgleichs durch Politik ist das Leitbild des Wettbewerbsstaates getreten – auch in der EU. Men- schen, Länder und Ländergruppen werden sozial und wirtschaftlich marginalisiert. Trotzdem können wir dem Globalisierungsanpas- sungsfonds nicht zustimmen, da er in der vorliegenden Form eine reine PR-Maßnahme darstellt. Erstens kommt der Globalisierungsfonds nur Großun- ternehmen zugute. Er greift erst bei mindestens 1 000 Entlassungen. Die Großunternehmen können sich da- durch bei Massenentlassungen indirekt einen Sozialplan mitfinanzieren lassen. Das heißt, dass im Endeffekt die Entscheidung für Massenentlassungen und Standortver- lagerung in ein Nicht-EU-Land sogar noch erleichtert wird. Standortverlagerungen und Flexibilisierung der Wertschöpfungsketten betreffen heute jedoch nicht mehr nur große multinationale Unternehmen. Grenzüber- schreitende Standortverlagerungen und Umstrukturie- rungen sind vermehrt auch für kleine und mittelständige Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Diese sind aber von dem Fonds ausgeschlossen. Zweitens greift der Fonds nicht bei Arbeitsplatzverla- gerungen innerhalb der Europäischen Union. So können die belgischen Volkswagenbeschäftigten, deren Arbeits- plätze nach Deutschland verlagert werden, nicht auf Hil- fen aus diesem Fonds zurückgreifen. Drittens unterstellt ein Sonderfonds für Globalisie- rungsopfer, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Globalisierung arbeitslos werden, be- sondere Härten zu tragen hätten. Die Kommission ver- sucht dies damit zu begründen, dass diese Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer älter und nicht adäquat ausgebildet wären. Damit seien sie länger arbeitslos und nur in geringer entlohnte Beschäftigungsverhältnisse wieder vermittelbar. Das ist eine kühne These, mit der sich nur um die Anforderungen einer generellen Beschäf- tigungspolitik herumgedrückt wird; ganz zu schweigen davon, dass es im Einzelfall schwierig werden könnte, nachzuweisen, welche Massenentlassung Folge der Glo- balisierung und welche Folge anderer Entwicklungen ist. Doch die Probleme liegen nicht nur beim Geltungsbe- reich des Fonds, sie liegen auch bei der Art der geförder- ten Maßnahmen. Einerseits droht bei Maßnahmen wie vorübergehenden Lohnkostenzuschüssen für ältere Ar- beitnehmer, dass diese dauerhaft in Niedriglohnsektoren abgedrängt werden können. Andererseits zeigen alle Er- fahrungen, dass Unternehmen Arbeitnehmer nicht des- wegen einstellen, weil sie Lohnkostenzuschüsse bekom- men. Sie stellen ein, wenn sie Bedarf an Arbeitskräften haben. Die Gefahr bei solchen Instrumenten ist, dass es zu hohen Mitnahmeeffekten kommen kann. Der Globalisierungsanpassungsfonds dient letztlich nur als Feigenblatt für eine Politik, die insgesamt auf den globalen Wettbewerb setzt. Das zeigt neben aller ande- ren Kritik die geringe Kapitalausstattung von 500 Mil- lionen Euro für 25 Mitgliedstaaten. Was wir brauchen, ist jedoch keine Alibihandlung, sondern eine Abkehr von dieser neoliberalen Wirtschaftspolitik der Europäi- schen Union. Wir brauchen keinen Sonderfonds zur Un- t d e g z b S N t w f W k r f g r p E f t b n W w n g n v h g s w Z t d c t f s n v t M b s c t z g m M w g n (C (D erstützung der Sozialpläne von Großunternehmen. Statt- essen brauchen wir eine koordinierte umfassende uropäische Wirtschaftspolitik, die sozial und tariflich eschützte Beschäftigung fördert und europäische Kon- erne in die soziale und ökologische Verantwortung ein- indet, statt ihre Verantwortungslosigkeit finanziell aus teuermitteln zu fördern. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die Globalisierung ist weder Schicksal noch Na- urgesetz, sondern ein Prozess, der politisch gestaltet erden muss. Mit ihr stehen wir vor zentralen Heraus- orderungen: Armutsbekämpfung und Entwicklung von irtschaft und Arbeitsmärkten, ökologische Nachhaltig- eit und globale Sicherheit. Wir wollen die Globalisie- ung mithilfe reformierter Institutionen, wirksamer Kon- liktschlichtungsmechanismen und klarer Regeln positiv estalten. Der Fonds zur Anpassung an die Globalisie- ung ist jedoch kein geeignetes Instrument hierzu; dop- elt er doch genau die Maßnahmen, die auf nationaler bene und mit den bisherigen europäischen Struktur- onds bereits durchgeführt werden. Beschlossen wurde er bei Frau Merkels großem An- rittsauftritt beim Europäischen Rat am 15./16. Dezem- er 2005. Mit ihm sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer, die wegen größerer Strukturveränderungen im elthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, unterstützt erden. Somit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer, die als Folge der Globalisierung von Entlassun- en bedroht sind, zusätzliche Unterstützung erhalten, icht aber diejenigen, die aus anderen nicht von ihnen zu erantwortenden Gründen ihren Arbeitsplatz verloren aben. Diese künstliche Unterscheidung ist zutiefst un- erecht. Fraglich ist auch, wie nachgewiesen werden oll, dass ein Arbeitsplatzverlust eindeutig auf die Aus- irkungen der Globalisierung zurückzuführen ist. Das iel dieses Fonds ist also begrüßenswert, die Ausgestal- ung jedoch mangelhaft und ungerecht. Ebenso spricht gegen diesen neuen Fonds, dass wir mit en europäischen Strukturfonds bereits äußerst erfolgrei- he Strukturen haben, die Maßnahmen für Arbeitslose ini- iieren und finanzieren. Gerade der Europäische Sozial- onds unterstützt zum Beispiel die Qualifikation und Be- chäftigung von Arbeitslosen, berufsvorbereitende Maß- ahmen für Jugendliche, die berufliche Weiterbildung on Erwerbstätigen, die soziale Integration von Benach- eiligten oder die Chancengleichheit von Frauen und ännern. Er geht also weit über das hinaus, was der Glo- alisierungsfonds erreichen soll, soll aber künftig mit die- em in Konkurrenz stehen. Diese mangelnde Logik sehen wir auch in der unsi- heren und unklaren Positionierung der großen Koali- ion. In ihrem im EU-Ausschuss vorgelegten Antrag um Globalisierungsfonds zeigt sie deutlich, dass sie roße Bedenken gegenüber diesem Fonds hegt, stimmt it Bündnis 90/Die Grünen darin überein, dass der ehrwert dieses Fonds mehr als fraglich ist und lehnt ie auch wir eine künstliche und intransparente Un- leichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer ab, um sich aber dann bereits vor der morgigen 7078 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Abstimmung geschlagen zu geben, da eine Ablehnung ja wirkungslos wäre. Im Antrag heißt das dann so: Da die Entscheidung über den EGF mit qualifizierter Mehrheit im Rat getroffen wird und die erforderliche Mehrheit als gesichert gilt, wäre eine Ablehnung des EGF durch die Bundesregierung wirkungslos. Aufgeben schon vor der Abstimmung? Und das, obwohl Deutschland nach dem üblichen EU-Finanzschlüssel an der Finanzierung dieses Fonds mit 20 Prozent beteiligt ist, was jährlich 100 Mil- lionen Euro ausmacht? Wie passt das zusammen mit dem eisernen Sparwillen, der während der Verhandlun- gen um die Ausgestaltung des nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmens exerziert wurde? Dies mündete da- rin, dass bevor überhaupt über inhaltliche Prioritäten der politischen Arbeit der Europäischen Union für die kom- menden Jahre verhandelt wurde, erst mal eine Grenze von einem Prozent der EU-Wirtschaftskraft als maxi- male Obergrenze für diesen Finanzrahmen sowohl von CDU/CSU als auch von der SPD gefordert wurde. Wie passt das zusammen mit der Ablehnung des Fonds im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie? Gar nicht! Es ist einfach Ausdruck ei- ner in sich zerstrittenen großen Koalition. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (Tages- ordnungspunkt 24) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die beste Politik gegen die Insolvenz von Unternehmen ist eine gute Wirtschaftspolitik. Die steigenden Konjunkturdaten füh- ren zugleich zu einer sinkenden Zahl von Firmenpleiten. Dies zeigen auch aktuelle Zahlen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen rechnet in diesem Jahr mit knapp über 30 000 zahlungsunfähigen Unternehmen – ein Rückgang von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung bedürfen die ver- bleibenden Insolvenzfälle einer Regelung, die möglichst zu einer Sanierung des Unternehmens führt, ohne dabei den Gläubigerschutz außer Acht zu lassen. Mit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 und der Ablösung der Konkursordnung ist ein Pa- radigmenwechsel herbeigeführt worden. In dem Zeit- raum zwischen 1985 und 1990 wurden über drei Viertel der Konkursanträge mit der Begründung abgewiesen, es sei keine hinreichende Vermögensmasse vorhanden. Durch die Insolvenzordnung konnte dieser Trend ge- stoppt werden. So liegt beispielsweise bei insolventen Kapitalgesellschaften die Eröffnungsquote inzwischen bei über 60 Prozent. Nur wenn es zur Eröffnung des In- solvenzverfahrens kommt, kann ein geordnetes Verfah- ren in Gang gesetzt werden, um die Gläubiger wenigs- tens mit einem Teil ihrer Forderung vernünftig zu befriedigen, was letztendlich im Interesse aller Beteilig- ten ist und den Mangel in der Insolvenz gerecht verteilt. Mehr eröffnete Verfahren führen daher auch zu mehr Verlässlichkeit und Berechenbarkeit. m d z u s c k ü F w m n k d U b n d B m g u n E w D s v f s d P R g a G n a M t h t S g w e M M m T D z d d (C (D Mit der Einführung der Insolvenzordnung hat der da- alige Gesetzgeber Neuland betreten, sodass es nun an er Zeit ist, die Vorschriften einer kritischen Würdigung u unterziehen. Die Bundesregierung hat dies getan und nterbreitet uns heute einige gute Vorschläge, wie die In- olvenzordnung für die Regelinsolvenz in einigen Berei- hen sinnvoll fortentwickelt werden kann. Die Weiterführung des Betriebs nach der Insolvenz ann dadurch erschwert werden, dass dem Unternehmen berlebenswichtige Betriebsmittel entzogen werden. ehlt der Firma beispielsweise eine wichtige Maschine, eil der Sicherungsnehmer sie wieder an sich genom- en hat, ist an eine Aufrechterhaltung der Produktion icht mehr zu denken. Die Sanierung des Unternehmens ann damit zum Scheitern verurteilt sein. Der Vorschlag er Bundesregierung zur erleichterten Fortführung des nternehmens im Eröffnungsverfahren greift diese Pro- lematik auf und führt zu mehr Rechtssicherheit. Da- ach wird es nun nicht mehr darauf ankommen, wann er Insolvenzverwalter die betroffenen Gegenstände in esitz genommen hat, sondern das Gericht kann bereits it der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters leichzeitig die Einziehung und Verwertung untersagen, m den Betrieb weiter laufen zu lassen. Für den Gläubiger bedeutet dies selbstverständlich ei- en Eingriff in seine Eigentümerposition. Aber dieser ingriff bleibt an strenge Voraussetzungen geknüpft und ird nicht ohne einen Entschädigungsanspruch gewährt. ie Anordnung darf daher richtigerweise nur für Gegen- tände ergehen, die für die Fortführung des Betriebes on erheblicher Bedeutung sind und daher unerlässlich ür den Sanierungszweck sein müssen. Ein weiterer Eingriff in die Rechte des Gläubigers, ofern er Vermieter oder Verpächter ist, ergibt sich aus er Einführung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. raktisch wichtig wird dies insbesondere für den Fall der aummiete. Bislang wird der Insolvenzverwalter auf die esetzlichen Kündigungsfristen hingewiesen und damit uf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei ewerbeimmobilien kann daher der Zeitraum bis zu eun Monate ausmachen, in dem der Insolvenzverwalter n den Mietvertrag gebunden bleibt. Eine derartig langfristige Bindung belastet jedoch die asse in erheblicher Weise. Dies wäre noch zu rechtfer- igen, wenn andere Dauerschuldverhältnisse ebenso be- andelt würden. Der Arbeitnehmer eines insolventen Un- ernehmens ist indes nicht in einer derart komfortablen ituation. Seinem Anspruch aus dem Kündigungsschutz- esetz oder auch aus dem BGB kann der Insolvenzver- alter die Kündigungsfrist aus § 113 Insolvenzordnung ntgegenhalten. Demnach hat der Insolvenzverwalter die öglichkeit, das Arbeitsverhältnis innerhalb von drei onaten zum Monatsende zu kündigen. Vom Arbeitneh- er wird hier ein Sonderopfer verlangt, sodass es in der at nicht unbillig erscheint, die Kündigungsfrist für ienstverträge auch auf Miet-und Pachtverhältnisse aus- udehnen. Im Hinblick auf andere Gesetzesvorhaben im Bereich es Insolvenzrechts möchte ich aber klar herausstellen, ass die Einschränkung der Rechte privater Gläubiger im Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7079 (A) ) (B) ) Insolvenzverfahren einzig und allein der Sanierung des Unternehmens zugute kommen soll. Daher gibt es keinen Sinn, die Privilegierung auf der Seite der privaten Gläu- biger herunterzuschrauben, um sie dann bei den öffentli- chen Gläubiger gleich wieder hochzudrehen – wenn sie mir an dieser Stelle diesen sich geradezu aufdrängenden Hinweis auf ein ebenfalls anhängiges Gesetzgebungsver- fahren zum Insolvenzrecht erlauben. Ein anderes Ziel der Insolvenzordnung war und ist nämlich auch weiterhin die Gleichbehandlung der Gläubiger. Wenn aber die Insol- venzordnung von allen Betroffenen akzeptiert werden soll, dürfen wir nicht die Bevorzugung einer bestimmten Gläubigergruppe zulassen. Ebenso zu begrüßen ist die Absicht der Bundesregie- rung, den Insolvenzschuldner zu einer selbstständigen Tätigkeit zu bewegen, ohne dabei die Insolvenzmasse zu belasten. Der Schuldner soll wieder in ein geregeltes Er- werbsleben zurückfinden können. Wir wären allerdings schlecht beraten, dem Schuldner dabei den Weg in die Selbstständigkeit zu versperren. Die jetzige Gesetzeslage hingegen führt faktisch zu diesem Ergebnis, da alle Einkünfte, die ein selbstständi- ger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, zur Insolvenzmasse gezählt werden. Sofern ein Schuldner nun doch selbstständig tätig wird, steht der Insolvenz- verwalter vor dem Problem, dass bei Duldung oder Billi- gung dieser Tätigkeit die Verbindlichkeiten, die der Schuldner im Rahmen seiner neuen Tätigkeit eingegan- gen ist, zu Masseverbindlichkeiten werden können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Rege- lung sorgt an dieser Stelle für eine Klarstellung und er- möglicht es dem Insolvenzverwalter, derartige Verbind- lichkeiten aus der Masse herauszuhalten, vorausgesetzt selbstverständlich, die Gläubiger stimmen zu. Das heißt aber nicht, dass ein selbstständiger besser gestellt wer- den würde als ein abhängig beschäftigter Schuldner, da die Pfändungsgrenzen wie beim Arbeitseinkommen gelten. Alles, was über diesem Betrag liegt, fließt dann in die Insolvenzmasse. Letztlich kommt diese Lösung dem Insolvenzschuldner und seinen Gläubigern zustat- ten. – Letztendlich kommt diese Lösung dem Insolvenz- schuldner und seinen Gläubigern zugute. Das Justizministerium hat sich in seinem Entwurf auch intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Auswahl der Insolvenzverwalter verbessert werden kann. Ich glaube, das BMJ hat gut daran getan, es bei der Klarstel- lung in § 56 Insolvenzordnung zu belassen. Die aufge- zeigten Beispiele aus Österreich und Frankreich über- zeugen nicht. Insbesondere das französische Modell würde deutlich mehr Reglementierung an einer Stelle bringen, wo dies in der Praxis nicht vonnöten ist. Die Insolvenzverwalter in Deutschland machen eine gute Arbeit. Die Zulassung als Insolvenzverwalter nun an eine Prüfung zu knüpfen, der zudem noch ein mehrjähri- ger Vorbereitungsdienst vorherzugehen hat, würde nur unnötigen bürokratischen Aufwand bringen, ohne die Ge- währ zu geben, nachher tatsächlich eine bessere Abwick- lung der Insolvenzen zu erreichen. Richtig und wichtig vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsur- teils ist die Klarstellung, dass geschlossene Listen von In- s G d n w g n r e b d d P R D w d A a I G G Ü e s h e D t g Z s o s U n g A G m A n f v s e f v a a G h (C (D olvenzverwaltern bei den Gerichten nicht erlaubt sind. erade wenn man keine zusätzlichen Voraussetzungen an ie Ausübung der Insolvenzverwaltung stellt, kann man icht eine geschlossene Gesellschaft von Insolvenzver- altern zulassen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken egen die geschlossenen Listen aufzugreifen, war daher otwendig. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ände- ungen fügen sich in das System der Insolvenzordnung in und ergänzen es an Stellen, an denen sich Korrektur- edarf gezeigt hat. Wir als CDU/CSU-Fraktion begrüßen iesen Regierungsentwurf in seiner Grundausrichtung aher nachdrücklich. Über etwaige Optimierungen und robleme in Detailfragen zu sprechen, werden wir im echtsausschuss noch ausreichend Gelegenheit haben. urch keinen Änderungsvorschlag der Bundesregierung erden jedoch die Koordinaten derart verschoben, dass ie ursprünglichen Ziele der Insolvenzordnung aus den ugen verloren würden. Ich wäre froh, ich könnte dies uch über andere Gesetzesvorhaben der Regierung zum nsolvenzrecht sagen. Vor allen Dingen warne ich davor, eine bestimmte läubigergruppe zu bevorzugen. Wer vom privaten läubiger Opfer verlangt, der sollte dies bei seinen berlegungen im Hinterkopf behalten, wenn er sich für ine Besserstellung von öffentlichen Gläubigern im In- olvenzverfahren einsetzt. Die prinzipielle Gleichbe- andlung von privaten und öffentlichen Gläubigern war in wichtiger Regelungszweck der Insolvenzordnung. aran sollte auch weiterhin nicht gerüttelt werden. Dirk Manzewski (SPD): Am heutigen Abend debat- ieren wir hier über den Gesetzesentwurf der Bundesre- ierung zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens. Das iel des Gesetzesentwurfs ist es, erforderliche Anpas- ungen an die Anfang 1999 in Kraft getretene Insolvenz- rdnung vorzunehmen. Das Gesetz greift dabei insbe- ondere in der Vergangenheit festgestellte Defizite im nternehmensinsolvenzverfahren auf. Ich halte die in diesem Zusammenhang vorgeschlage- en Änderungen für insgesamt genommen sehr gelun- en. Lassen Sie mich aufgrund des fortgeschrittenen bends und der mir verbleibenden geringen Zeit zum esetzentwurf nur eine besonders positive Anmerkung achen und einige Nachfragen stellen. Soweit der Gesetzesentwurf klarstellt, dass bei der uswahl des Insolvenzverwalters die Verwendung so ge- annter geschlossener Listen unzulässig ist, halte ich dies ür richtig. Die Gerichte müssen künftig die Insolvenz- erwalter aus dem Kreis aller Personen auswählen, die ich zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereit rklärt haben. Der Gesetzentwurf sorgt damit nicht nur ür mehr Transparenz bei der Auswahl des Insolvenz- erwalters durch das Gericht; er berücksichtigt damit uch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts us dem Jahr 2004, das insoweit die Beachtung des leichbehandlungsgrundsatzes anmahnte. Ich frage mich allerdings, ob die im Gesetz vorgese- ene Möglichkeit, die Bereitschaft zur Übernahme auf 7080 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) bestimmte Insolvenzverwaltungen zu beschränken, im Licht der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG nicht problematisch ist; denn ein zu bestellender Insolvenzver- walter muss bereit und aufgrund seiner Qualifikation auch in der Lage sein, allen Anforderungen gerecht zu werden. Insofern halte ich den Vorschlag des Bundesra- tes, diese Regelung zu streichen, für überlegenswert. Soweit in Insolvenzsachen von Printveröffentlichun- gen Abstand genommen und als Regelfall nur noch eine elektronische Bekanntmachung im Internet stattfinden soll, melde ich auch leichte Bedenken an. Richtig ist si- cherlich, dass durch diese Art der Bekanntmachung die entsprechenden Kosten gesenkt werden können. Ob die hierfür einzuführende bundeseinheitliche Internetplatt- form jedoch die gewünschten Erfolge bringen, werden die anstehenden Beratungen zeigen. Immerhin werden Gläubiger hierdurch gezwungen, immer wieder einmal pro forma diese Internetplattform aufzusuchen, um sich über etwaige Insolvenzen von Schuldnern zu informieren. Vielleicht wäre es deshalb sinnvoller, altes und neues System zunächst noch etwas nebenher laufen zu lassen. Interessant wäre es auch, zu erfahren, welche Erfahrungen Nordrhein-Westfalen mit ihrer diesbezüglichen Internetplattform gemacht hat. Soweit im Gesetzesentwurf vorgeschlagen wird, im Wege gerichtlich angeordneter Sicherungsmaßnahmen ein Verwertungs- und Einziehungsverbot gegenüber Aussonderungsberechtigten und Sicherungsgläubigern zu verhängen, um insbesondere die Nutzung von solchen sicherungsübereigneten Betriebsmitteln zu ermögli- chen, die für eine Fortführung des Betriebes von wesent- licher Bedeutung sind, habe ich noch Klärungsbedarf. Zwar soll den Interessen der absonderungsberechtigten Gläubiger sowie der Aussonderungsberechtigten durch Anordnung einer Zinszahlungspflicht sowie einer Ent- schädigungsregelung für den durch die Nutzung einge- tretenen Wertverlust Rechnung getragen werden. Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob ein Verwalter in die- sem frühen Verfahrensstadium überhaupt einschätzen kann, hierfür dann nach vollzogener Nutzung zum späte- ren Zeitpunkt auch noch genug Geld für die Erstattung des Wertverlustes zu haben, und wonach sich die Ent- schädigungsregelung dann richtet. Klärungsbedarf habe ich auch noch, soweit eine Re- gelung geschaffen werden soll, nach der der Insolvenz- verwalter die Möglichkeit hat, das Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insol- venzmasse zu zählen, um den Schuldner so zu der selbst- ständigen Tätigkeit zu motivieren. Gerade diese Erwei- terung der Insolvenzmasse gehörte bislang zu den maßgeblichen Änderungen der „neuen“ Insolvenzord- nung, da sich hierdurch die Aussicht der Insolvenzgläu- biger auf eine bessere Quote bei der Befriedigung ihrer Forderungen erhöhen sollte. Abgesehen davon, dass zu erwarten ist, dass die Gläu- biger gegen die entsprechende so genannte Freigabeer- klärung gerichtlich vorgehen und damit die Insolvenzge- richte zusätzlich belasten dürften, erscheint es mir nicht unproblematisch zu sein, wie in der Begründung des Ge- setzentwurfs einfach davon auszugehen, dass, wenn der V d I N z H n d r z s t q g v W f B m B v b m D W O d e m J z h s a w li I r s d e s f d d G V z B F m h S (C (D erwalter von der Freigabe keinen Gebrauch macht und ie Fortführung der gewerblichen Tätigkeit durch den nsolvenzschuldner duldet, die durch den so genannten euerwerb begründeten Verbindlichkeiten automatisch u Masseverbindlichkeiten werden sollen. Eine direkte andlung des Verwalters liegt ja nicht vor. Wie gesagt ist dieses ansonsten ein für mich gelunge- er Entwurf. Erlauben Sie mir noch, meiner Freude Aus- ruck darüber zu verleihen, dass von der Bundesregie- ung in der Begründung zu diesem Gesetzesentwurf utreffend darauf hingewiesen wird, dass die „neue“ In- olvenzordnung sich bewährt und im Gegensatz zur „al- en“ Konkursordnung zu einer viel größeren Eröffnungs- uote geführt hat. Diese Erkenntnis hätte uns beim so enannten Gesetz zur Anpassung des Rechts der Insol- enzanfechtung viele Diskussionen erspart. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): o Licht ist, da ist auch Schatten. Das gilt ganz besonders ür die Reformbemühungen der Bundesregierung im ereich Insolvenzrecht. Nach der Pleite – anders kann an es wirklich nicht nennen – mit der beabsichtigten esserstellung des Fiskus und der Sozialkassen im Insol- enzverfahren und dem Schlingerkurs in Sachen Ver- raucherinsolvenzverfahren wird nun bei den Unterneh- ensinsolvenzen etwas vorgelegt, was sich nach erster urchsicht als ganz brauchbar erweist. Bevor ich zu den Inhalten komme, möchte ich noch ein ort zum Verfahren sagen. Ich finde es absolut nicht in rdnung, dass Änderungen, die die Insolvenzordnung auf en Kopf gestellt hätten, teilweise durch die Hintertür ingeführt werden sollten. Ich erinnere in diesem Zusam- enhang nur an den fehlgeschlagenen Versuch, in das ahressteuergesetz 2007 Vorrechte für den Fiskus hinein- uschreiben. Hier sollte das Parlament offensichtlich inter die Fichte geführt werden. Erst nachdem die Oppo- itionsfraktionen massiv Krach geschlagen hatten und uch die Presse auf das Thema aufmerksam geworden ar, hat die Bundesregierung von dem Versuch, wesent- che Grundprinzipien und Errungenschaften der neuen nsolvenzordnung auszuhebeln, Abstand genommen. Wenig zielführend war auch der Versuch der Bundes- egierung, im Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungs- chutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts er Insolvenzanfechtung Unstreitiges und Streitiges mit- inander zu vermischen. Es bedurfte erst der Sachver- tändigenanhörung, die mit einer beispiellosen Ohrfeige ür die Bundesregierung endete, um zu verhindern, dass ie Sozialkassen und der Fiskus in der Insolvenz eine eutlich bessere Behandlung erfahren als alle anderen läubiger. Ich appelliere an die Bundesregierung, wieder zur ernunft zu kommen. Die Insolvenzordnung darf nicht um Experimentierfeld der Finanzminister werden. Der undeshaushalt lässt sich nicht mit Vorrechten für den iskus sanieren, die sozialen Sicherungssysteme nicht it Vorrechten für die Sozialkassen und die Justizhaus- alte der Länder nicht mit Einsparungen zulasten der chwächsten, namentlich der mittellosen Verbraucher. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7081 (A) ) (B) ) Nach all diesen insolvenzrechtlichen Irrungen und Wirrungen ist es nun das Ziel der Bundesregierung, das Insolvenzverfahren zu vereinfachen. Unter anderem sollen künftig öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsa- chen nur noch über das Internet vorgenommen werden. Zur Begründung führen Sie an, der Verbreitungsgrad des Internet sei stark gestiegen. Es bestünden keine techni- schen Hindernisse mehr, von Printveröffentlichungen Abschied zu nehmen und als Regelfall nur noch eine elektronische Bekanntmachung vorzusehen. Dies ist grundsätzlich richtig. Es wird aber die Frage zu diskutieren sein, ob nicht für eine Übergangszeit beide Veröffent- lichungsformen gleichberechtigt nebeneinander stehen sollten. Ferner planen Sie, so genannte geschlossene Listen zu verbieten, in die Bewerbungen als Insolvenzverwalter nur aufgenommen werden, wenn eine Person ausscheidet. Ge- gen die Verwendung geschlossener Listen gab es schon lange verfassungsrechtliche Bedenken. Eine gesetzliche Klarstellung dahin, dass der Insolvenzverwalter aus dem Kreis aller zur Übernahme bereiten Personen ausgewählt werden muss, ist daher zu begrüßen. Was die Frage des Rechtsschutzes übergangener Be- werber anbetrifft, werden wir uns auch mit der Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2006 zur Insolvenzverwalterbestellung auseinander setzen müssen. Karlsruhe hat festgestellt, dass es mit dem grundgesetzlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes vereinbar sei, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber zu versagen. Ich denke, die Entscheidung ist richtig. Das Verfassungsge- richt hat die Interessen der Gläubiger und der Schuldner an einem zügigen Ablauf des Insolvenzverfahrens höher bewertet als die Interessen des Mitbewerbers an beruf- licher Betätigung. Wo jedoch keine Anfechtung möglich ist, kommt der Entscheidung des Gerichts bei der Aus- wahl des vorläufigen Insolvenzverwalters umso größere Bedeutung zu. Hier ist von den Gerichten eine besondere Verantwortung zu fordern. Da der Gesetzentwurf davon absieht, das Auswahlverfahren Einschränkungen zu unterwerfen, die über das Verbot der Verwendung geschlossener Listen hinausgehen, sind die Fachgerichte umso mehr aufgefordert, unter Beteiligung aller Ver- bände für die Vorauswahlliste Kriterien zu entwickeln. Des Weiteren sieht die Bundesregierung vor, dass Sanierungen unter engen Voraussetzungen im eröffneten Verfahren bereits vor dem Gerichtstermin zugelassen wer- den, um außergewöhnlich günstige Bewertungschancen bereits in diesem frühen Verfahrensstadium nutzen zu können. Für den Insolvenzverwalter wird ferner die Möglichkeit eröffnet, einzelne Gegenstände aus der Masse freizugeben. Nach summarischer Prüfung sind diese Änderungen als moderat zu bewerten. Ob es richtig ist, davon abzusehen, dem vorläufigen Insolvenzver- walter im Eröffnungsverfahren die Möglichkeit zur Gesamtveräußerung des Betriebes zu geben, werden die weiteren Beratungen zeigen. Als Eigentumspartei legt die FDP jedenfalls Wert darauf, dass dem Schuldner sein Unternehmen nicht bereits zu einem Zeitpunkt entzogen wird, in dem möglicherweise noch gar kein Insolvenz- grund vorliegt und zu dem folglich keine Berechtigung f t d h Z g d P w w o t A E v b m E L E s e b z c b d D T S l z d g r R l g v G d s d l v M b b g i d t (C (D ür einen derart schwer wiegenden Eingriff in das Eigen- um existiert. Alles in allem können wir bereits heute feststellen, ass sich die beabsichtigten Änderungen im Rahmen alten und die gesetzgeberische Grundentscheidung im usammenhang mit der am 1. Januar 1999 in Kraft etretenen Insolvenzordnung achten. Offensichtlich hat ie Bundesregierung bei diesem Gesetzentwurf auf die raxis gehört und deren Anregungen in den Gesetzent- urf eingearbeitet. Darin hebt sich dieser Gesetzentwurf ohltuend von den erwähnten Entwürfen zur Insolvenz- rdnung ab, bei denen die Bundesregierung den Einflüs- erungen des Fiskus nachgegeben und die berechtigten nliegen der Praxis ignoriert hatte. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Der vorliegende ntwurf ist tatsächlich geeignet, dem Regel-lnsolvenz- erfahren einige begrüßenswerte Vereinfachungen zu escheren. Sie werden aber verstehen, dass ich mich mit einer knappen Redezeit zunächst solchen Aspekten des ntwurfs widmen werde, die mir nicht gefallen, und das ob strategisch an das Ende stelle. Ausweislich der Entwurfsbegründung erheben die ntwurfsverfasser für sich den sehr umfassenden An- pruch, die Erfahrungen aus der Reform des Jahres 1999 iner Evaluierung unterzogen und die daraus zu behe- enden Mängel erkannt und beseitigt zu haben. Dem ist u widersprechen. Der Entwurf leidet vor allem an sol- hen Mängeln, die er gerade nicht beseitigt. Kaum ein Wort wird im Entwurf zum Insolvenzar- eitsrecht verloren, insbesondere keines zu der Notwen- igkeit einer Neufassung des § 113 Insolvenzordnung. abei hat die befasste Bund/Länder-Gruppe diesem hema in ihrem Abschlussbericht immerhin neun dichte eiten gewidmet, in denen sie ihrer ablehnenden Stel- ungnahme zumindest Erwägungen des Für und Wider ur Seite stellt. Im vorliegenden Entwurf vermisse ich iese Auseinandersetzung. Vor allem die Gewerkschaften haben in der Vergan- enheit wiederholt und deutlich auf einen Novellie- ungsbedarf zu § 113 Insolvenzordnung hingewiesen. Zu echt; denn die durch § 113 Insolvenzordnung ermög- ichte dreimonatige Fristprivilegierung für die Kündi- ung von Dienstverhältnissen – unterhalb der individual- ertraglichen, tarifvertraglichen und der gesetzlichen renzen – ist schlicht unerträglich. § 113 enthält ein Menschenbild, das abzulehnen ist, as der vorliegende Entwurf jedoch bestätigt. Die Be- chäftigten eines Unternehmens sind gerade kein Hin- ernis zur Sanierung und auch keine zu vermeidende Be- astung der Insolvenzmasse. Die Beschäftigten sind ielmehr die ersten und wichtigsten Gläubiger dieser asse; denn sie haben dem Unternehmen seine Masse eschert, indem sie diesem Unternehmen an jedem Ar- eitstag ihre Kraft, ihren Einsatz, ihre Zeit und einen roßen Teil ihrer Freiheit geopfert haben. Es sind daher hre Beschäftigung und ihre unverkürzten Ansprüche, ie absoluten Vorzug verdienen und vor jeder Beein- rächtigung zu schützen sind. Die Macher des § 113 In- 7082 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) solvenzordnung dagegen überlassen die Beschäftigten zum baldmöglichsten Zeitpunkt sich selbst und schützen stattdessen vorwiegend die Kreditgeber und die Ge- schäftspartner des Unternehmens. Des Weiteren sieht der Entwurf – trotz der bejahenden und eindeutigen Empfehlung der Bund/Länder-Gruppe Insolvenzrecht – immer noch keine gerichtliche Über- prüfung der Feststellung der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter vor. Im Entwurf wird dies in erster Linie mit fehlenden Dokumentationen zum Be- darf eines solchen Rechtsmittels begründet. Ich erinnere zum Verständnis des Problems an die geltende Rechtslage, insbesondere daran, dass das Mittel der Erinnerung gemäß § 766 Zivilprozessordnung für den angesprochenen Fall gerade keine Handhabe bietet. Demnach ist eine judikative Beurteilung der Rechtmä- ßigkeit der Masseunzulänglichkeitsfeststellung allenfalls inzident möglich, und zwar im Rahmen der prozessge- richtlichen Beurteilung einer Haftung des Insolvenzver- walters. Dessen Haftung wollten Sie als Gläubiger viel- leicht gar nicht breit klären lassen. Dennoch ist diese Erörterung derzeit der einzige Weg, um zur Beurteilung Ihres eigentlichen Problems zu gelangen. Es ist dies auch ein ungerechter Weg, da er jeden, der nur mit der Masseunzulänglichkeitsprüfung unzufrieden ist, zwingt, den Insolvenzverwalter in die Haftung zu nehmen, ob- wohl er ansonsten dazu weder Antrieb noch Veranlas- sung hätte. Die Entwurfsersteller stellen fest, zur Häufigkeit sol- cher Umgehungsprozesse lägen leider ebenfalls keine Dokumentationen vor. Man kann die Entwurfsersteller beruhigen. Dokumentationen sind gar nicht erforderlich. Denn selbst wenn sich bis heute kein Bedarf nach einem gesonderten Rechtsmittel gegen Masseunzulänglich- keitsanzeigen herausgestellt hätte oder sich dieser Be- darf niemals dokumentieren ließe, gilt dennoch der Jus- tizgewähranspruch, ein Prinzip jenseits von Angebot und Nachfrage. Zu allen Akten der öffentlichen Gewalt ist in einem Rechtsstaat zwingend judikative Kontrolle bereitzustellen. Auch das Lob zum Schluss betrifft eine Auslassung im Entwurf, jedoch in diesem Fall eine sehr sinnvolle Auslassung, für die sich auch die Linke stark gemacht hat. Was in diesem Entwurf dankbarerweise nicht erneut auftaucht, ist der Versuch einer Selbstprivilegierung der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren. Diesen Ver- such gab es im Mai. Als die Mehrheit dieses Hauses während der 35. Sitzung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung kri- tiklos durch die erste Beratung winkte, hatte sie gar nicht bemerkt, dass sich hinter dem harmlosen Namen des Entwurfs auch eine teilweise Wiedereinführung des Fis- kusprivilegs verbarg. Es folgte das bisher einzigartige Beispiel für einen echten Diskurs im Rechtsauschuss, in dem es den Vertretern der Opposition gemeinsam mit den Sachverständigen gelang, die Vertreter der Koalition und die Entwurfsersteller des Ministeriums von diesem Vorhaben vorläufig abzubringen. Wir hoffen, dass die bessere Einsicht bis zur Beschlussfassung anhält und a w v V t D s w z m w g v L i d l d v P s I k n s I v S d I f B l c b p b g s f t r w E l g r s l r B g g i l (C (D uch für die Diskussion zum vorliegenden Gesetzesent- urf nicht abhanden kommt. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dem orliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur ereinfachung des Insolvenzverfahrens stimmt die Frak- ion des Bündnisses 90/Die Grünen grundsätzlich zu. as geplante Gesetz kann einige der in der Praxis ent- tandene Defizite beheben. Durch die beabsichtigten Änderungen soll klargestellt erden, dass der Insolvenzverwalter aus dem Kreis aller ur Übernahme bereiten Personen ausgewählt werden uss. Das ist besonders erfreulich. So wird die gegen- ärtig übliche Praxis beendet, dass manche Insolvenz- erichte einen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenz- erwalterin nur auswählen, wenn er oder sie auf einer iste des Gerichts steht. Die Einführung solcher Listen st gesetzlich nicht vorgesehen und rechtsstaatlich be- enklich. Für außenstehende Interessenten besteht so- ange keine Möglichkeit, Zugang zu dieser Liste zu fin- en, wie nicht ein Insolvenzverwalter von der Liste erstirbt und Platz für einen Nachrücker macht. Diese raxis behindert aber die verfassungsrechtlich ge- chützte freie Berufswahl. Die geplante Regelung in der nsolvenzordnung wird diese Praxis hoffentlich beenden. Positiv ist auch, dass in Zukunft die öffentlichen Be- anntmachungen in Insolvenzsachen im Internet vorge- ommen werden sollen. Wir unterstützen diese Moderni- ierung. Die Veröffentlichungskosten können durch die nternetöffnung gesenkt werden. Das entlastet die Insol- enzmasse und damit die Insolvenzgläubiger und in tundungsfällen auch die Justizhaushalte. Allerdings be- eutet es auch Nachteile, wenn die Veröffentlichung im nternet zum Regelfall wird. Gegenwärtig werden die öf- entlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen im undesanzeiger, aber auch in Tageszeitungen veröffent- icht. Für die Gläubiger kann die Internetveröffentli- hung zu einem Nachteil führen, weil sie nicht mehr eim Lesen der Zeitung über Insolvenznachrichten stol- ern. Vor allem müssen die Tageszeitungen Umsatzein- ußen hinnehmen, wenn die Insolvenzbekanntmachun- en nur noch im Internet veröffentlicht werden. Wir ollten deshalb eine mehrjährige Übergangszeit schaf- en, in der Insolvenzbekanntmachungen sowohl im In- ernet als auch in den Printmedien möglich sind. Es eicht nicht aus, es den Ländern zu überlassen, ob sie eitere Veröffentlichungen zulassen wollen. Mit dem HUG haben wir eine solche Übergangssituation gesetz- ich geregelt. Wir freuen uns vor allem, dass die Bundesregierung egenwärtig das Insolvenzrecht in mehreren Bereichen eformiert. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpas- ung des Rechts der Insolvenzanfechtung werden Rege- ungen geschaffen, um die Alters- und Hinterbliebenen- ente vor Vollstreckung zu schützen. Zugleich hat das undesjustizministerium in einem Eckpunktepapier auf- ezeigt, wie das Verfahren der Verbraucherinsolvenz so estaltet werden soll, dass verschuldeten Privatpersonen n absehbarer Zeit ein wirtschaftlicher Neuanfang mög- ich ist, ohne dass dabei – wie bislang – für die Justiz- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7083 (A) ) (B) ) haushalte unnötige Kosten entstehen. Wir werden in der weiteren Diskussion darauf achten, dass dabei der Erfolg der Verbraucherinsolvenz nicht wieder aufgegeben wird. Die ständige Anpassung des Insolvenzrechts an die Bedürfnisse der Praxis ist wichtig. Die bundesdeutsche Marktwirtschaft bedeutet für alle Marktteilnehmenden – Verbraucher und Verbraucherinnen ebenso wie für Un- ternehmer und Unternehmerinnen – das ständige Risiko, sich zu verschulden. Mit diesem Risiko der Insolvenz muss jeder leben. Wir brauchen aber Regelungen, die im Falle einer Insolvenz für alle Beteiligten eine akzeptable Situation schaffen. Den Verschuldeten muss der wirt- schaftliche Neustart möglich sein, sie müssen sich in ab- sehbarer Zeit von den Schulden lösen können. Die Gläu- biger müssen darauf vertrauen können, dass sie im Fall der Insolvenz nicht gegenüber anderen Gläubigern be- nachteiligt werden. Zudem dürfen sie erwarten, dass die Verschuldeten sich anstrengen, um die Schulden abzube- zahlen. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass das Insolvenzrecht jeweils so gestaltet wird, dass es diese unterschiedlichen Bedürfnisse der Praxis befriedigen kann. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Justiz: Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die von der Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Insol- venzrecht“, den angehörten Kreisen und der insolvenz- rechtlichen Fachliteratur aufgezeigten Defizite im Regel- insolvenzverfahren zu beheben. Ein Gutteil der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungsvorschläge sind lediglich rechtstechnischer Natur und dürften – so haben auch die eingegangenen Stellungnahmen gezeigt – nicht weiter umstritten sein. Lassen Sie mich von den etwas bedeutsameren Änderungen beispielhaft einige nennen. Aus meiner Sicht ist hier an erster Stelle die Auswahl des Insolvenzverwalters zu nennen. Insofern beschränkt sich der Gesetzentwurf zunächst auf eine minimale Rege- lung, als er lediglich in Übereinstimmung mit der Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichts klarstellt, dass die Verwendung geschlossener Verwalterlisten durch die Insolvenzgerichte unzulässig ist. Insofern ist eine Ver- fahrensgestaltung bei der Auswahl vorzusehen, die einerseits dem Richter eine zügige Eignungsprüfung für das konkrete Verfahren ermöglicht, andererseits ihm jedoch auch hinreichende Informationen für eine pflicht- gemäße Ausübung des Auswahlermessens verschafft. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht die Forde- rung erhoben, die Gerichte dürften sich nicht auf das Erstellen einer Liste mit Namen und Anschriften interes- sierter Bewerber beschränken, sondern hätten die für eine sachgerechte Ermessensausübung notwendigen Da- ten zu erheben, zu verifizieren und zu strukturieren. Ich halte es für sinnvoll, dass wir uns zunächst mit die- sem zurückhaltenden Regelungskonzept begnügen und die weitere Entwicklung beobachten. Ich begrüße es inso- fern nachdrücklich, dass die Insolvenzverwalter initiativ geworden sind und selbst Qualitätskriterien für die Eignung von Insolvenzverwaltern festlegen wollen. Wir sollten deshalb zunächst abwarten, zu welchem Ergebnis die von den Insolvenzverwaltern eingesetzte Arbeits- g ü li h g o s s z d b H d is n d d a v k in n z N li E A ö n t I v k a p l d s z a D te T k r s d v w v M i B S d n (C (D ruppe kommen wird. Gegebenenfalls wird man dann berlegen können, ob diese Qualitätskriterien auch gesetz- ch verankert werden sollen. In dem Gesetzentwurf ist auch eine Klarstellung ent- alten, die zumindest bei einigen Betroffenen zu einer ewissen Verunsicherung geführt hat. Ich meine die An- rdnung des Insolvenzgerichts, dass Aussonderungsan- prüche im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht durchge- etzt werden können. Dies ist wohl aber nach Auffassung ahlreicher Gerichte und der überwiegenden Auffassung er Literatur bereits geltendes (Richter-)Recht. Mir ist ewusst, dass dies für einige Berechtigte mit gewissen ärten verbunden sein kann, doch sind diese im Interesse er Sanierung erhaltenswerter Unternehmen hinzunehmen. Von den Änderungen, auf die die Praxis längst wartet, t die öffentliche Bekanntmachung über das Internet zu ennen. Nachdem der Verbreitungsgrad des Internets in en letzten Jahren weiter stark angestiegen ist und nach- em die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, uf einer bundeseinheitlichen Internetplattform das Insol- enzgeschehen lückenlos zu dokumentieren, bestehen eine Hindernisgründe mehr, von Printveröffentlichungen Insolvenzsachen Abschied zu nehmen und als Regelfall ur noch eine elektronische Bekanntmachungsform vor- usehen. Insofern darf ich an unsere österreichischen achbarn erinnern, die bereits seit mehreren Jahren ledig- ch noch eine Veröffentlichung über ihre internetgestützte diktsdatei vorsehen. Wie mir berichtet wurde, ist diese rt der Veröffentlichung deutlich effektiver als jede Ver- ffentlichung in einer Tageszeitung. Lassen Sie mich abschließend zu meinen Ausführungen och auf einen Vorschlag eingehen, der für selbstständig ätige Schuldner von erheblicher Bedeutung sein, kann. ch glaube, wir sind alle einer Auffassung: Es ist sinn- oll, wenn der Schuldner erwerbstätig ist, und es kann ein Ziel des Insolvenzverfahrens sein, den Schuldner uf mehrere Jahre als Empfänger von ALG II abzustem- eln. Deshalb sieht in Anlehnung an das insolvenzrecht- iche Institut der Freigabe der Gesetzentwurf vor, dass er Insolvenzverwalter erklären kann, Vermögen aus einer elbstständigen Tätigkeit des Schuldners gehöre nicht ur Insolvenzmasse. Dies hätte sowohl für die Gläubiger ls auch für den Schuldner einen erheblichen Vorteil. er Schuldner könnte eine selbstständige Tätigkeit wei- r fortführen oder sich durch die Ausübung einer solchen ätigkeit eine neue wirtschaftliche Existenz schaffen. Macht der Verwalter allerdings von dieser Möglichkeit einen Gebrauch und duldet er wissentlich die Fortfüh- ung der gewerblichen Tätigkeit durch den Insolvenz- chuldner, dann würden nach diesem Konzept die durch en Neuerwerb begründeten Verbindlichkeiten zu Masse- erbindlichkeiten, da insofern eine dem Insolvenzver- alter zurechenbare Handlung vorliegt. Der Insolvenz- erwalter hat somit künftig abzuwägen, was für die asse vorteilhafter ist: die Einbeziehung des Neuerwerbs n die Insolvenzmasse und damit die Inkaufnahme der egründung von Masseverbindlichkeiten durch den chuldner oder die Freigabe und damit der Verzicht auf en Neuerwerb des Schuldners. Nur zur Klarstellung sei och darauf hingewiesen, dass auch im letztgenannten 7084 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Fall die einfachen Insolvenzgläubiger nicht leer ausgehen würden, sondern der Schuldner die Masse so zu stellen hat, als wäre er ein angemessenes Dienstverhältnis einge- gangen. Nehmen wir an, der Schuldner verdient als selbst- ständiger Handelsvertreter im Durchschnitt 2 000 Euro und ein abhängig beschäftigter Handelsvertreter würde ebenfalls 2 000 Euro erhalten, so hätte unser Schuldner 1 115 Euro an die Insolvenzmasse abzuführen. Die Änderungsvorschläge des Gesetzentwurfs werden auch nach Einschätzung der Landesjustizverwaltungen zu einer deutlichen Entlastung der Insolvenzgerichte beitra- gen. Ich hoffe deshalb im Interesse der Insolvenzpraxis, aber auch im Interesse der Schuldner, dass der Gesetzent- wurf möglichst bald verabschiedet werden kann. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Fahrradtouris- mus in Deutschland umfassend fördern (Tages- ordnungspunkt 25) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Der Fahrradtourismus hat sich zu einer touristischen Wachstumsbranche entwi- ckelt, die erhebliche positive Auswirkungen sowohl auf die Entwicklung des Deutschlandtourismus als auch auf die wirtschaftliche Entwicklung vieler strukturschwacher Regionen hat. Die ADFC-Radreiseanalyse 2006 ergibt, dass im Jahr 2005 45,4 Prozent der Deutschen das Fahrrad im Urlaub nutzten – 2004 waren es nur 40,7 Prozent –, 14,3 Prozent nutzten es häufig oder sehr häufig. Zwei Mil- lionen Deutsche planen in den nächsten drei Jahren „ziem- lich sicher“ eine Radreise. Über 4 200 fahrradfreundliche Beherbergungsbetriebe – Bett & Bike – haben sich auf Radreisende spezialisiert. Die Angebote der Deutschen Zentrale für Tourismus zum Fahrradtourismus verzeich- nen monatlich 70 000 Zugriffe, der Katalog „Deutschland per Rad entdecken“ wird in 500 000 Exemplaren gedruckt und in 26 Ländern vertrieben. Allein diese Fakten zeigen den Stellenwert, den der Fahrradtourismus in Deutschland genießt. Fahrradtourismus ermöglicht ein intensives Natur- und Kulturerlebnis in Verbindung mit sportlicher Betätigung. Dabei kann man die Fortbewegung auf dem Fahrrad mit dem Aufenthalt im Luxushotel ebenso kombinieren wie mit der Unterkunft auf Zeltplätzen oder in Jugendherber- gen. Das macht Fahrradtourismus für viele Menschen in Deutschland so interessant. Ein Familienurlaub auf dem Fahrrad stellt sicher eine der kostengünstigsten Möglichkeiten dar, auf einer Rund- reise die Schönheiten einer Region kennen zu lernen. Gleichzeitig bietet eine Radreise auch dem gestressten Manager oder leitenden Angestellten eine Gelegenheit, den Kopf freizubekommen und der Bewegungsarmut des Berufs abzuhelfen. Ich selbst bin ein leidenschaftlicher Radfahrer, sowohl in meiner unmittelbaren Umgebung als auch auf überregionalen Radwegen: So bin ich in die- sem Jahr bereits zum zweiten Mal von Hamburg nach B a d g f w l d „ E z z R k s s b a l l a g u k t L W w s b H s e m N t c r d s d e u d u F p v d e l F (C (D erlin geradelt und habe dabei auch eine weite Strecke uf dem Elberadweg zurückgelegt. Die stärkere Nutzung des Fahrrads ist gesundheitsför- ernd, weil die Fitness verbessert und Übergewicht vor- ebeugt wird. Gleichzeitig hat Rad fahren positiven Ein- luss auf Blutdruck, Muskulatur und Atemwege. Es irkt präventiv gegen Rückenleiden und Herz-Kreis- auf-Erkrankungen. Diese Effekte sind immer wieder urch Studien belegt worden, zuletzt durch die Studie Radfahren und Gesundheit“ der Sporthochschule Köln. ine Fahrradreise kann Anstoß für eine verstärkte Nut- ung des Fahrrads im Alltag, zum Beispiel für den Weg um Arbeitsort, sein. Es ist also festzuhalten, dass adreisen die Gesundheit der Menschen nachhaltig stär- en können. Es ist der zunehmende Stellenwert, den Naturerlebnis owie sportliche und gesundheitliche Aspekte beim Rei- en spielen, der zum Wachstum des Fahrradtourismus eigetragen hat. Doch die positiven Nebeneffekte sind uch außerhalb der gesundheitlichen Aspekte beträcht- ich: So reisen Fahrradtouristen besonders gern in Deutsch- and. Mehr als 50 Prozent entscheiden sich für das Inland ls Urlaubsort. Schließlich bietet Deutschland ein gut aus- ebautes Radwegenetz, fahrradfreundliche Unterkünfte nd eine Vielzahl von noch unentdeckten Sehenswürdig- eiten und Naturlandschaften. Fahrradtouristen konzentrieren sich gerade nicht auf ouristische Hotspots. Es zählt vielmehr ein intaktes andschaftsbild mit Sehenswürdigkeiten am Wege. ährend der Bustourist in Würzburg anhält und dann ieder in Rothenburg ob der Tauber, wird der Radrei- ende auch die Sehenswürdigkeiten im Main- und Tau- ertal anschauen. Ländliche Regionen ohne touristische ighlights, die es sonst schwer haben, Touristen anzu- prechen, können sich zu erstrangigen Radreisezielen ntwickeln. Wenn Sie sich die Bedeutung des Radtouris- us in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder iedersachsen anschauen, wird deutlich, dass Fahrrad- ourismus gerade für strukturschwache Gebiete erhebli- he wirtschaftliche Potenziale bietet. Fahrradtouristen kaufen qualitativ hochwertigere Fahr- äder und umfangreiches Zubehör oft aus deutscher Pro- uktion. Sie tragen damit ganz entscheidend zum Um- atzwachstum der deutschen Fahrradhersteller bei. Fahrradtouristen schonen die Umwelt: Ein Urlaub auf em Rad hilft aktiv bei der Senkung der Kohlendioxid- missionen, besonders wenn auch für An- und Abreise mweltfreundliche Verkehrsmittel genutzt werden. Zu- em benötigen Fahrradfahrer nur wenig Verkehrsraum nd beugen somit Staus vor. Gleichzeitig entspannt ahrradbenutzung am Urlaubsort die angespannte Park- latzsituation im Umfeld touristischer Ziele. Schließlich erursachen Fahrräder auch fast keine Lärmemissionen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders erfreulich, ass sich der Fahrradtourismus in Deutschland so positiv ntwickelt. Allerdings sollte dies für die Politik kein An- ass sein, diesem Trend tatenlos zuzuschauen; denn ahrradtourismus ist ein Tourismussektor, der mehr als Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7085 (A) ) (B) ) andere der Aufmerksamkeit der Politik bedarf. Diesen Bedarf habe ich bereits in der vergangenen Legislaturpe- riode erkannt und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits Ende 2003 einen Antrag mit dem Titel „Fahrrad- tourismus umfassend fördern“ eingebracht. Der vorlie- gende Antrag ist eine Weiterentwicklung dieser Initia- tive, die wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner SPD vorangebracht haben. Fahrradtouristen benötigen ein Netz gut ausgebauter und ausgeschilderter Radwege. Um weiterhin auch aus- ländische Fahrradreisende nach Deutschland zu holen, brauchen wir weitere attraktive Radwege und müssen die vorhandenen instand setzen. Die Radwege sollten den Bedürfnissen der Radfahrer entsprechen, das heißt, sie sollten über einen ausreichend ebenen Fahrbahnbelag, eine ausreichende Breite und eine gute Beschilderung verfügen. Doch genauso wichtig ist, dass die Radwege durch eine attraktive Umgebung führen: Wünschenswert sind mehr Einzelradwege, die nicht direkt neben Fern- straßen liegen, sondern dem Radfahrer ein ungetrübtes Naturerlebnis bieten. Mehr als alles andere benötigen wir mehr Radwege an Flussläufen und Wasserwegen: Wenn man sich die Liste der beliebtesten Radwege in Deutsch- land anschaut, dann findet man dort in den vergangenen Jahren den Donauradweg, den Ostseeradweg und vor al- lem den Elberadweg ganz oben. Wasserwege an Fluss- läufen sind außerordentlich beliebt: Das Reisen am Flussufer bietet immer wieder reiz- volle Ausblicke und bietet alle Annehmlichkeiten, die wir mit Reisen am Wasser verbinden. Radwege am Was- ser sind weitgehend eben und damit auch für Familien oder ältere Radfahrer geeignet. Viele historische Orte und Sehenswürdigkeiten konzentrieren sich entlang von Flussläufen, so dass eine Radreise am Flussufer nicht nur landschaftliche, sondern auch kulturelle Höhepunkte zu bieten vermag. Diese Argumente überzeugen offenbar immer mehr Radtouristen: So wurden 2005 auf Deutschlands belieb- testem Radweg, dem Elberadweg, eine Anzahl von etwa 140 000 Radlern geschätzt, die eine mehrtägige Tour auf dem Elberadweg unternommen haben. Noch einmal so viele Radfahrer unternahmen eine Tagestour auf diesem Radweg. Deshalb ist es mir ein ganz besonderes Anliegen – wie wir es auch in unserem Antrag festgeschrieben ha- ben –, gemeinsam mit den Ländern auf den Aus- und Neubau von Radwegen an Wasserwegen hinzuwirken. Generell ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung eine länderübergreifende Koordinierungsstelle ein- gerichtet wird, die die Weiterentwicklung und Verein- heitlichung des Radverkehrswegenetzes vorantreiben sowie sich um Abstimmung zwischen Ministerium und den Ländern und Kommunen bemühen soll. Das Bei- spiel maritimer Koordinator hat aus meiner Sicht bewie- sen, wie wichtig eine konkrete Ansprechstelle für ein ab- gegrenztes Thema sein kann. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn die von uns im Antrag geforderte Prü- fung ergibt, dass eine solche Koordinierungsstelle einge- richtet werden kann. w F A d n S – s r s e F K F R g B s l F b l O s w w k z n d h F m r d o t s w d d S m h B w w z a n m v v F h (C (D Ein anderer Punkt betrifft die Deutsche Bahn: Ob- ohl Fahrradtourismus immer beliebter wird, geht die ahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn G eher zurück. Das hat aus meiner Sicht damit zu tun, ass eine Fahrradmitnahme in ICE-Zügen immer noch icht möglich ist. Gleichzeitig werden auf immer mehr trecken ICEs eingesetzt: Wenn wir uns in Zukunft zum Beispiel – über eine neue ICE-Strecke Berlin–Ro- tock freuen können, dann hat das für mich einen bitte- en Beigeschmack. Denn im selben Moment schränkt ich das Angebot an Fahrradstellplätzen auf der Strecke in. Die Folge davon ist, dass Fahrradtouristen in den ahrzeiten unflexibler werden oder sogar Umwege in auf nehmen müssen. Sicher, es gibt bauartbedingte Hindernisse für eine ahrradmitnahme in der jetzigen ICE-Generation. Der adtransport erfordert zudem eine besonders ausgeklü- elte Planung, damit sich die Aufenthaltsdauer an den ahnhöfen nicht verlängert. Doch diese Hindernisse ollten sich in zukünftigen ICE-Generationen beseitigen assen. Ich vertrete außerdem die Auffassung, dass eine ahrradmitnahme sich durchaus auch für die Bahn renta- el gestalten lässt. Der Freizeitradler, der am Zielort ge- egentlich Rad fahren möchte, ist mit einem Leihrad vor rt sicher besser bedient. Der Fahrradtourist, der für eine Radtouren ein teures Markenfahrrad gekauft hat, ird darauf im Urlaub ebenso wenig verzichten wollen ie auf die direkte Anreise im ICE. Diesen Personen- reis, der für die Fahrradmitnahme auch etwas mehr zu ahlen bereit ist, sollte die Bahn mit der Fahrradmit- ahme im ICE durchaus ansprechen. Gleichzeitig ist je- och darauf zu achten, dass es in anderen Zügen weiter- in ein ausreichendes, kostengünstiges Angebot zur ahrradmitnahme gibt. Wir fordern deshalb Gespräche der Bundesregierung it der Deutschen Bahn AG, mit dem Ziel, eine Steige- ung der Fahrradmitnahme zu erreichen. Ich meine, dass ie ökologischen Verkehrsträger Bahn und Fahrrad ko- perieren sollten, weil gerade für umweltbewusste Rad- ouristen eine Anreise per Bahn dazugehört. Gute An- ätze – wie der Prospekt „Bahn und Bike“ oder die er- eiterten Angebote im Nachtzugbereich – können nicht arüber hinwegtäuschen, dass es an anderen Stellen, urchaus auch im Nahverkehr, noch Nachholbedarf gibt. Ein weiteres Bedürfnis der Fahrradfahrer betrifft den icherheitsaspekt: Dabei ist zunächst einmal der best- ögliche Schutz vor Fahrraddiebstählen zu nennen. Hier aben sich die Fahrradstationen an einigen deutschen ahnhöfen als probates Mittel erwiesen. Die Einrichtung eiterer Fahrradstationen ist jedoch sinnvoll und not- endig. Sinnvoll zur Abschreckung vor Diebstählen und ur besseren Wiederauffindbarkeit gestohlener Räder ist uch die weitere Codierung von Fahrrädern. Diese Maß- ahme fordern wir von der Bundesregierung in Zusam- enarbeit mit den Ländern. Noch wichtiger ist jedoch der Aspekt der Sicherheit on Radfahrern im Verkehrsgeschehen. Hier sehe ich or allem das Problem der schlechten Sichtbarkeit von ahrrädern und Radfahrern aufgrund der schmalen Sil- ouette dieser Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu 7086 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Kraftfahrzeugen. Hier sollte sich die Verbesserung der Sichtbarkeit nicht nur auf das Fahrrad reduzieren, son- dern es sollten auch Überlegungen angestellt werden, in- wieweit Radfahrer in das Sicherheitskonzept integriert werden können. Dieses könnte zum Beispiel durch das Tragen von Kleidung mit reflektierenden Elementen ge- schehen. Deutschland hat sich als radtouristische Destination etabliert, weil hier hervorragende Bedingungen für Fahr- radtourismus bestehen, die weiter ausgebaut werden. Doch auch hier gilt das Motto „Tue Gutes und rede da- rüber!“ Denn während der Elberadweg in Deutschland schon einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat, sind unsere attraktiven Radwege im europäischen Ausland eher Geheimtipps. Ich halte es für wichtig, dass gerade im Auslandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tou- rismus, DZT, der Aspekt Fahrradtourismus eine größere Rolle spielt. Zwar hat sich hier der von der DZT und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, ADFC, gemeinsam erarbeitete zweisprachige Katalog „Deutsch- land per Rad entdecken“ als erfolgreiches Marketingin- strument erwiesen; es besteht jedoch noch Verbesse- rungsbedarf. Auch hier möchte ich gerade auf die großen Radrouten an Elbe, Weser, Donau und Ostsee verweisen, die sich für deutsche Besucher als besonders attraktiv er- wiesen haben und die auch ein hohes Potenzial für aus- ländische Besucher bieten dürften. Ich freue mich, dass es mir gemeinsam mit meiner Kollegin Hiller-Ohm von der SPD gelungen ist, einen Antrag zu entwickeln, der nicht nur das Thema Fahrrad- tourismus stärker in die Öffentlichkeit bringt, sondern eine Reihe ganz konkreter und durchweg sinnvoller For- derungen aufstellt. Diese Punkte reichen von einer länder- übergreifenden Koordinierungsstelle über den weiteren Radwegebau – auch und gerade an Flüssen und Wasser- wegen – bis zur Verbesserung der Fahrradmitnahme durch die Deutsche Bahn AG. Konkrete Verbesserungen beim Marketing sind ebenso in unserem Antrag enthalten wie Vorschläge für mehr Sicherheit für Radfahrer. Ich meine, dass es uns mit dem vorliegenden Antrag gelungen ist, eine Reihe sinnvoller Forderungen, unter anderem des ADFC, aufzugreifen und konkrete Umset- zungsvorschläge zu machen. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen stellen wir die Weichen für eine weitere positive Entwicklung des Fahrradtourismus in Deutschland. Außerdem macht die Initiative ebenso wie die sachorientierte Zusammenarbeit mit meiner Kollegin Gabriele Hiller-Ohm deutlich, dass die Kooperation in der großen Koalition viel besser funktioniert als von den Medien gern behauptet wird. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Begeisterte Radfahrer und Radfahrerinnen finden sich in allen politischen La- gern, allen gesellschaftlichen Schichten und jeder Al- tersklasse. Und das nicht erst seit gestern. Der deutsche Industrielle Adam Opel erkannte bereits im 19. Jahrhun- dert: „Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahr- rad.“ Die Firma Opel war damals der größte Fahrradher- s d d n g n d n s E k R d l d F V p m s d p l d s b U F s s f R e l g S d t d w n s s n F 2 l M p F R a (C (D teller Deutschlands. Autos wurden bei Opel erst nach em Tode des Firmengründers gebaut. Dass Radfahren etwas Schönes und Angenehmes ist, as muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, icht näher erläutern. Hier wird jede und jeder seine ei- enen Erfahrungen gesammelt haben. Doch wie sieht es un mit dem Nutzen des Radfahrens, und insbesondere er Fahrradreisen, aus? Ich greife vier Aspekte heraus! Erstens. Rad fahren ist gesund. Es verbessert die Fit- ess, hilft gegen Bewegungsmangel und Übergewicht, tärkt die Muskulatur, die Gelenke und die Atemwege. s trägt zudem zur Prävention von Herz-Kreislauf-Er- rankungen und Rückenleiden bei. Zweitens. Rad fahren schont Klima, Umwelt und essourcen. Dies gilt beim Fahrradtourismus besonders ann, wenn auch Hin- und Rückreise mit umweltfreund- ichen Verkehrsmitteln erfolgen. Weitere Vorteile sind ie kaum vorhandenen Lärmemissionen sowie der von ahrrädern beanspruchte geringe Verkehrsraum, der zur ermeidung von Staus und zur Entspannung der Park- latzsituation beiträgt. Auch Autofahrer profitieren so- it vom wachsenden Radverkehr. Drittens. Der Fahrradtourismus ist ein wichtiger wirt- chaftlicher Faktor. Er stärkt die heimische, besonders ie mittelständische Wirtschaft und schafft Arbeits- lätze. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland fast 5 Mil- ionen Fahrräder verkauft. Der Umsatz des Fahrradhan- els lag bei über 4 Milliarden Euro. Im Fahrradhandel ind mehr als 50 000 Menschen in über 6 800 Betrieben eschäftigt. Im Fahrradtourismus betrug der jährliche msatz rund 5 Milliarden Euro. Darüber hinaus findet ahrradtourismus vorwiegend in ländlichen Gebieten tatt, die dadurch eine Chance auf wirtschaftlichen Auf- chwung erhalten. In einigen Flächenländem entsteht ast ein Drittel des tourismusbedingten Umsatzes durch adfahrer. Vor allem für Hotelbetreiber und Gastwirte rschließt der zunehmende Fahrradtourismus ein beacht- iches Gästepotenzial. Viertens: Rad fahren ist ein demokratisches Vergnü- en, weil es quer durch alle Altersgruppen und soziale chichten betrieben wird. Bei den Radurlaubern reicht ie Bandbreite von jungen, preisbewussten Rucksack- ouristen über Familien bis zu kaufkräftigen Reisenden, ie für die höherpreisige Hotellerie und Gastronomie so- ie die Fahrradhersteller besonders interessante Kundin- en und Kunden sind. Die Förderung des Fahrradtourismus erfreut sich chon seit längerer Zeit einer breiten Zustimmung in die- em Hause. Das hat sich in den vergangenen Jahren icht nur in mehreren Anträgen aus den verschiedenen raktionen niedergeschlagen, sondern vor allem im Jahr 002 auf unsere Initiative hin verabschiedeten Nationa- en Radverkehrsplan 2002 bis 2012. Dieser hat als erster asterplan für die Förderung des Radverkehrs auf allen olitischen Ebenen bereits wichtige Impulse für den ahrradtourismus gesetzt. Viele der Maßnahmen des adverkehrsplanes kommen den Pedaltouristen zugute, llen voran der durch das D-Netz angestoßene Ausbau Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7087 (A) ) (B) ) regionaler und überregionaler Radwege sowie die Weg- weisung der Routen. Da viele Maßnahmen zur Förderung des Fahrradur- laubs in der Verantwortung von Ländern und Kommu- nen liegen, hat der Bund in erster Linie eine koordinie- rende Funktion. In vielen Bereichen können wir nur gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Fort- schritte erzielen oder auf sie einwirken, damit sie aktiv werden. Die Möglichkeiten, die wir auf Bundesebene haben, werden wir jedoch noch stärker nutzen. Daran orientieren sich die Forderungen unseres Antrages. Ich werde nun auf die Kernpunkte eingehen. Eine wesentliche Aufgabe sehen wir in der Zusam- menführung, Bündelung und Abstimmung der Aktivitä- ten zur Förderung des Fahrradtourismus. Bei einer span- nenden Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Mobil in den Urlaub – Mobil am Urlaubsort“, die in dieser Woche stattfand, war der Fahrradtourismus ein zentrales Thema. Mir wurde von Vertreterinnen und Ver- tretern der Radverkehrsverbände bestätigt, dass im Be- reich der bundesweiten Vereinheitlichung von Fahr- radrouten und Beschilderung noch große Defizite bestehen. Wir schlagen daher zweierlei vor: Erstens. Wir brau- chen eine länderübergreifende Koordinierungsstelle. Es soll geprüft werden, ob diese beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingerichtet wer- den kann. Sie soll sich insbesondere um die Weiterent- wicklung und Vereinheitlichung der Infrastruktur sowie um die notwendige Abstimmung zwischen den Bundes- ministerien und mit Ländern und Kommunen kümmern. Wir würden dadurch den Überblick über die bestehende Infrastruktur und bereits erfolgte oder laufende Maßnah- men verbessern, mehr Transparenz schaffen und auch den Erfahrungsaustausch zwischen den Ebenen optimie- ren. Die Etablierung von bundesweit einheitlichen Stan- dards könnte erleichtert werden. Nicht alle Maßnahmen zur Förderung des Radtouris- mus lassen sich jedoch am besten durch eine staatliche Stelle regeln. Bei der Vermarktung der Angebote setzen wir daher auf das Know-how, das im Verbandsbereich bereits besteht und seit Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Als Beispiel nenne ich hier den Katalog „Deutsch- land per Rad entdecken“, der von der Deutschen Zen- trale für Tourismus gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, ADFC, herausgegeben wird. Wir halten deshalb zweitens die Schaffung einer zen- tralen Vermarktungsstelle des Fahrradtourismus für nö- tig, die bei einem Verein oder Verband angesiedelt wer- den könnte. Ziel ist, dass die touristischen Angebote und das Marketing für den Tourismusstandort Deutschland verstärkt auf die Bedürfnisse der Fahrradtouristinnen und -touristen abgestimmt werden. Diese beiden Forderungen fanden bei unserer Konfe- renz große Zustimmung, ebenso unser Anliegen, das Radreiseziel Deutschland, insbesondere auf internatio- naler Ebene, noch intensiver über nationale Tourismus- verbände und die Deutsche Zentrale für Tourismus zu vermarkten. Wichtig ist uns auch eine stärkere Vernet- z A w r A D d h p d r z r Q v w s d H E V D S l t W V s V b g d G W n n l m a B g G z S w z L d s W s f S f s (C (D ung und gemeinsame Bewerbung fahrradtouristischer ngebote mit dem Städte- und Kulturtourismus sowie assertouristischen Angeboten. Was nun den Ausbau der Infrastruktur für den Fahr- adtourismus betrifft, sind wir im Wesentlichen auf die ktivitäten von Ländern und Kommunen angewiesen. ie Bundesregierung soll hier jedoch ihre koordinieren- en Möglichkeiten noch stärker ausschöpfen und darauf inwirken, dass das D-Netz weiter ausgebaut und ge- flegt wird. Eine gute Grundlage sind die Empfehlungen er Studie „Analyse und Perspektiven der Bundesrad- outen im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplanes“. Die Bundesregierung soll sich weiterhin dafür einset- en, dass der Ausbau und die einheitliche Ausschilde- ung von Radwegen vorangetrieben werden, dass die ualität der touristischen und baulichen Infrastruktur on bzw. entlang der Radfernrouten regelmäßig geprüft ird. Fahrradwege in der Nähe von Flüssen und Wasser- traßen sind besonders beliebt. Deshalb wollen wir, dass iese Routen neu- beziehungsweise ausgebaut werden. ierfür stellt der Bund bereits jetzt jährlich 10 Millionen uro zur Verfügung. Diese Mittel wurden jedoch in der ergangenheit nur zu einem geringen Teil abgerufen. as muss sich ändern. Um eine bessere Ausnutzung zu erreichen, sollen tädte und Gemeinden deshalb verstärkt auf die Mög- ichkeit hingewiesen werden, beim Ausbau von Be- riebswegen an Bundeswasserstraßen Verträge mit den asser- und Schifffahrtsämtern über die Nutzung und erkehrssicherungspflicht für den Fahrradverkehr abzu- chließen. Dem Fahrradverkehr darf kein Cent der zur erfügung gestellten Mittel verloren gehen. Deshalb ha- en wir im Haushaltsplan bereits vorgesorgt. Durch eine egenseitige Übertragbarkeit des Haushaltstitels mit an- eren Radverkehrstiteln ist jetzt sichergestellt, dass die elder auf jeden Fall den Radfahrern zugute kommen. ir setzen uns außerdem dafür ein, dass die vorhande- en Radwege an Wasserstraßen national und internatio- al stärker vermarktet werden. Ein wichtiger Partner für die Stärkung des Fahrradur- aubs ist die Deutsche Bahn AG. Leider ist die Fahrrad- itnahme im Fernverkehr immer noch unzureichend, vor llem im ICE, der auf immer mehr Strecken verkehrt. Die enutzung von Nahverkehrszügen ist aufgrund der län- eren Fahrzeiten und des häufigen Umsteigens mit epäck und Rädern keine wirkliche Alternative. Wir set- en dennoch weiterhin auf den Dialog mit der Bahn. chließlich liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, die achsende Zielgruppe der Radurlauber nicht auszugren- en. Die Erweiterung des Angebotes in den City-Night- ine- und den DB-Nachtzügen hat ja gezeigt, dass durch ie Fahrradmitnahme deutliche Zuwächse zu erzielen ind. Mit unserem Antrag erfinden wir das Rad nicht neu. ir zeigen Wege auf, wie wir den Fahrradtourismus- tandort Deutschland weiter voranbringen und noch er- olgreicher machen können. Denn, wie der ehemalige tuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel so tref- end sagte: „Es ist auf dem Fahrrad wie in der Wirt- chaft: Wer sich nicht fortbewegt, fällt um.“ 7088 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) ) (B) ) Ernst Burgbacher (FDP): Fahrradtourismus ist ohne Zweifel eine Wachstumsbranche, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, eine umweltschonende Art der Fort- bewegung und eine gesundheitsfördernde Urlaubsform. Dies wird ausführlich im Antrag der Koalitionsfraktio- nen dargelegt, und soweit stimme ich mit den Antrag- stellern völlig überein. Deutschland ist ein beliebtes Radreiseziel. 2005 hat der Fahrradtourismus erneut zugelegt. 45,4 Prozent aller Deutschen nutzen das Rad im Urlaub, 14,3 Prozent von ihnen sogar „häufig“ bis „sehr häufig“. Dies geht aus den „Zahlen, Daten, Fakten – Tourismus in Deutschland 2005“ vom Deutschen Tourismusverband hervor. 2 Mil- lionen Deutsche planen in den nächsten drei Jahren laut „ADFC Radreiseanalyse 2006“ „ziemlich sicher“ min- destens eine Radreise. Für weitere 3,4 Millionen Deut- sche kommt ein Fahrradurlaub generell infrage. 89 Pro- zent der Radurlaube sind Haupturlaubsreisen. Die touristischen Angebote für Fahrradtourismus ha- ben sich in den vergangenen Jahren erheblich vergrößert und verbessert. Gab es im Jahr 1995 lediglich 215 vom ADFC zertifizierte fahrradfreundliche Beherbergungs- betriebe „Bett & Bike“, so stieg diese Zahl bis März 2006 auf über 4 238 Betriebe in 2 910 Orten Deutsch- lands. Allein im letzten Jahr war im Osten Deutschlands ein Zuwachs von 26 Prozent zu verzeichnen. Die Branche hat sich auf die gestiegene Nachfrage nach fahrrad- und radlerfreundlichen Unterkünften und Angeboten eingerichtet und das größere, vielfältige An- gebot gewinnt neue, zusätzliche Fahrradtouristen. Radreiseveranstalter verbuchten im Jahr 2005 zweistel- lige Zuwachsraten. Auch Busreiseveranstalter, die sich auf die Bedürfnisse dieser Klientel eingestellt haben, er- zielten mit speziellen Fahrradanhängern und besonderen Pauschalangeboten im vergangenen Jahr deutliche Zu- wachsraten. Durch die Schaffung attraktiver Fahrradan- gebote können insbesondere in strukturschwachen Ge- bieten, die sich für diese Urlaubsform besonders anbieten, Arbeitsplätze geschaffen werden. Der jährliche Umsatz beim Fahrradtourismus liegt über 5 Milliarden Euro und kann durch eine bessere Koordinierung des deutschlandweiten Radfernwegenetzes weiter gesteigert werden. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist sicher gut ge- meint, aber nicht notwendig, um auf die wirtschaftliche Bedeutung des Fahrradtourismus aufmerksam zu ma- chen. Konkrete politische Handlungsfelder werden in dem Antrag nicht aufgezeigt. Es geht vielmehr darum, die Bundesregierung aufzufordern, Sachverhalte „zu prüfen“, auf Länder und Kommunen oder auch Touris- musorganisationen und Verbände „hinzuwirken“ bzw. „einzuwirken“ oder etwas „nachzufragen“. Punkt 1 in diesem „Forderungskatalog“ des Antrags richtet sich auf eine länderübergreifende Koordinie- rungsstelle beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dies verwundert mich sehr. Denn gibt es nicht eigens einen Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist? t s S s k m N s i e a d d k d g S f g s D „ S e f f R g d E u s w s T K h r w W g Ü s b d g A i a d i t d g (C (D „Aufgabe des Beauftragten wird es sein, die Aktivitä- en der Bundesregierung im Bereich der Tourismuspolitik tärker zu koordinieren und konzeptionell auszubauen.“ o heißt es in der Pressemitteilung des Bundeswirt- chaftsministeriums vom 14. Dezember 2005, mit der be- annt gegeben wurde, dass Ernst Hinsken zum Touris- usbeauftragten der Bundesregierung ernannt wurde. un hat der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung elbst einen Antrag unterzeichnet, in dem gefordert wird, m Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ine länderübergreifende Koordinierungsstelle mit Blick uf den Fahrradtourismus einzurichten. Was soll man avon halten? Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich je- enfalls entschieden für eine Bündelung der Tourismus- ompetenzen in der Bundesregierung, konkret im Bun- eswirtschaftsministerium ein. In Punkt 7 des Antrags wird die Bundesregierung auf- efordert, die Realisierungsmöglichkeit einer zentralen telle für die Vermarktung des Fahrradtourismus zu prü- en. Vor allem die Deutsche Zentrale für Tourismus wirbt emeinsam mit dem ADFC sehr erfolgreich für Radrei- en in Deutschland. Ein Blick auf die Homepage der ZT illustriert dies. Informationen zu „Bahn & Bike“, Bett & Bike“, auch Wellness per Rad – um nur einige tichworte zu nennen – werden informativ präsentiert, benso Tourenvorschläge und eine Fülle weiterer Tipps ür den informations- und ratsuchenden Radler. Das er- olgreichste Marketinginstrument für den deutschen adtourismus ist laut „ADFC-Radreiseanalyse 2006“ der emeinsame Katalog „Deutschland per Rad entdecken“, essen 5. Auflage mit 500 000 deutschen und englischen xemplaren 140 Radrouten in Deutschland präsentiert nd in 26 Ländern vertrieben wird. Für eine „zentrale Fahrradtourismusvermarktungs- telle“ besteht daher kein Bedarf. Auch unter Wettbe- erbsgesichtspunkten lehnt die FDP eine solche Zentral- telle ab. Ich bin ferner überzeugt, dass Tourismuswirtschaft, ourismusverantwortliche und auch die Länder und ommunen das Potenzial des Fahrradtourismus erkannt aben, und ich bezweifle stark, dass auf DZT und Tou- ismusverbände seitens der Bundesregierung eingewirkt erden muss, damit „sie den Gesundheitsaspekt bei der erbung für den Fahrradtourismus stärker berücksichti- en“, wie in Punkt 11 des Antrags gefordert. Ich bin der berzeugung, dass wir den Tourismuswerbern schon elbst überlassen sollten, wie sie ihre Arbeit machen. Die eachtlichen Erfolge, die sie vorzuweisen haben, zeigen, ass sie ihr Handwerk verstehen. Kurzum, die im Antrag von CDU/CSU und SPD auf- eführten Forderungen gehen entweder an den falschen dressaten, da die konkrete politische Umsetzung nicht m Aufgabenbereich der Bundesregierung liegt, oder ber in die falsche Richtung. Selbstverständlich gilt es, en Fahrradtourismus wie auch andere Urlaubsformen m Interesse des Tourismusstandorts Deutschland poli- isch zu fördern und zu unterstützen, doch ich sehe nicht, ass dieser Antrag der Koalitionsfraktionen hierfür das eeignete Instrument ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 7089 (A) ) (B) ) Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Mein Wahlkreis – die Oberlausitz – ist ein Mekka für Radfahrer. Begeisterte Radfahrerinnen und Radfahrer finden in der Oberlausitz, zum Beispiel entlang der Neiße, ein sehr gut ausgebautes und beschildertes Radwegenetz, dazu eine Landschaft mit ausgedehnten Wäldern, mit stillen Teichen und Seen, mit Berggipfeln und herrlichen Aussichten, mit sorgsam restaurierten, Jahrhunderte alten Häusern in stillen Dör- fern, mit interessanten Städten voller Geschichte. Die Oberlausitz per Rad entdecken – das neue Güte- siegel „Oberlausitz per Rad“ garantiert hohe Servicequa- lität rund ums Rad fahren. Problemlos kann man jeder- zeit bei allen zertifizierten Partnern Fahrräder mieten und sie dort oder bei einem anderen Partner wieder abge- ben. Diese Flexibilität durch den Hol- und Bringservice bzw. den Gepäcktransfer ist nur einer der zahlreichen Vorteile, die die Oberlausitz für Urlauber und Freizeit- radler anbietet. Auf reizvolle Weise lassen sich hier Freude am Rad fahren, Entspannen in der Natur und Kennenlernen von Traditionen und Geschichte der Ober- lausitz verbinden. Ähnliches lässt sich sicher auch über andere Regio- nen in Deutschland berichten, denn es gibt inzwischen viele sehr attraktive Angebote für den Fahrradtourismus. Den Antrag zur Förderung des Fahrradtourismus hat sich der Bundestag als letzten Punkt auf die heutige Ta- gesordnung gesetzt. Statt der geplanten 30 Minuten De- batte um 2.40 Uhr werden die Reden nicht gehalten, son- dern zu Protokoll gegeben. Ich nehme an, dass in allen zu Protokoll gegebenen Reden steht, dass der Fahrrad- tourismus wichtig, wachsend und förderwürdig ist. Da- gegen ist nichts einzuwenden. Die Fortbewegung zu Fuß und mit dem Fahrrad, ob im Alltag oder im Urlaub, ist gesund und gut für die Umwelt. Mit der Förderung des Fahrradtourismus befasst sich der Bundestag nicht zum ersten Mal. 1992 gab es zum Beispiel einen Antrag der SPD, der dem jetzt vorliegen- den der Koalitionsfraktionen sehr ähnelt. Da die SPD nicht in der Regierung war, wurde ihr Antrag zwei Jahre später abgelehnt. 2003 hat dann die CDU/CSU einen Antrag zur Förderung des Fahrradtourismus gestellt. Auch dieser wurde abgelehnt, weil er nicht von einer Re- gierungsfraktion gestellt wurde. Nun also ein Antrag von CDU/CSU und SPD gemeinsam. Damit ist diesmal die Zustimmung zum Antrag gewiss. Unbestritten ist, dass auf dem Gebiet des Fahrradtou- rismus und der Entwicklung von Radwegenetzen einiges in den letzten Jahren passiert ist. Trotzdem kommen wir bei bestimmten Problemen nicht oder nur sehr langsam voran. Wenn wir den Fahrradverkehr fördern wollen, brauchen wir überall Verkehrsschulen, in denen alle Kin- der rechtzeitig lernen, sich sicher mit dem Fahrrad im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Wenn wir den Fahr- radverkehr fördern wollen, brauchen wir überall fahrrad- freundliche Städte und Gemeinden mit entsprechenden Wegen, Verkehrswegeeinrichtungen und Abstellplätzen. Mich ärgert, wenn ich immer wieder neue oder erneuerte Bundes- und Landesstraßen sehe, bei denen wieder der Radweg „vergessen“ wurde. c d w v u l d v d n g B g k W P n F w m t s F N r s m f u l v R r f ü d P r e e w h w s e e t m u (C (D Wenn wir den Fahrradverkehr fördern wollen, brau- hen wir eine durchgängige barrierefreie Infrastruktur in en Kommunen. Wenn wir den Fahrradverkehr fördern wollen, sollten ir aufhören mit der Privatisierung und Ausdünnung on Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsträgern nd -linien. Wenn wir den Fahrradverkehr fördern wol- en, sollten barrierefreie Bahnhöfe überall Pflicht wer- en und nicht erst ab einer willkürlich festgelegten Zahl on ein- bzw. aussteigenden Fahrgästen. Wenn wir den Fahrradverkehr im Alltag fördern, för- ern wir auch den Fahrradtourismus. Wir sollten aber icht nur den Radverkehr, sondern auch die Fortbewe- ung zu Fuß, mit Rollstühlen oder dem Skateboard im lick haben. Notwendig ist auch ein Mehr an gegenseiti- er Rücksichtnahme und an Sicherheit im Straßenver- ehr. Sie kennen das Problem des Radfahrers im toten inkel des Autofahrers, zugeparkte Radwege, aber auch robleme mit Radfahrern, die die Straßenverkehrsord- ung nicht kennen oder kennen wollen. Vielen der im Antrag aufgeführten Punkte kann die raktion Die Linke zustimmen. Über manche Punkte erden wir in den Ausschüssen noch einmal diskutieren üssen, damit es nicht bei zahnlosen Appellen in Rich- ung Länder und Kommunen sowie Bahn und touristi- chen Einrichtungen bleibt. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ünf Jahre nach Vorlage des unter Rot-Grün aufgelegten ationalen Radverkehrsplans 2002 bis 2012 zur Förde- ung des Radverkehrs hat die große Koalition es ge- chafft, sich zum ersten Mal parlamentarisch initiativ it dem Fahrradverkehr zu beschäftigen. Glückwunsch! Der Nationale Radverkehrsplans ist nächstes Jahr ünf Jahre in Kraft. Es wäre an der Zeit, Bilanz zu ziehen nd Konzepte zur Förderung des Fahrradverkehrs vorzu- egen. Stattdessen legt die große Koalition einen Antrag or, der Bekanntes und Richtiges aus dem Nationalen adverkehrsplan zitiert und an die Bundesregierung ge- ichtete Forderungen enthält, die im Kern zwar alle nicht alsch, aber in ihrer Unverbindlichkeit nicht mehr zu berbieten sind. Von den 13 Punkten, zu denen der Bun- estag die Bundesregierung auffordern soll, sind zwei rüfaufträge und neun Aufforderungen an die Bundes- egierung, einzuwirken oder hinzuwirken. Es soll auch rgriffen und vorangebracht werden. Bei der bundes- igenen DB soll sogar nur nachgefragt werden. Den Feststellungen und den Aufforderungen können ir problemlos zustimmen. Ob es dem Fahrradverkehr ilft, wenn dieser Antrag einmal hier beschlossen wird, age ich zu bezweifeln. Der Antrag ist gegenüber dem bisherigen Diskus- ionsstand in Sachen Fahrradverkehrsförderung sogar in Rückschritt, wenn man ehrlich ist. Sie machen aus inem nachgewiesenermaßen vollwertigen Verkehrsmit- el – das Fahrrad hat einen Anteil am Verkehrsaufkom- en wie der öffentliche Personenverkehr – ein Freizeit- nd Tourismusvehikel. 7090 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 (A) (C) (B) (D) Dort, wo weitgehend gesellschaftlicher Konsens be- steht, nämlich beim Fahrradtourismus, machen Sie einen schönen Antrag. Dort, wo es ans Eingemachte geht, nämlich bei der Alltagsnutzung des Fahrrads, kneifen Sie. Ich gebe zu, dass man die Straßenbaulastträger in den Kommunen nicht aus Ihrer Verantwortung, mehr für den Fahrradverkehr zu tun, entlassen soll. Den Ord- nungsrahmen bestimmt aber zum großen Teil der Bund. Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien und Verwaltungs- vorschriften sind nicht fahrradverkehrsgerecht. Lassen Sie mich an einem Beispiel aus dem Forde- rungskatalog illustrieren, wie wenig hilfreich Ihr Antrag ist: Das noch bundeseigene Unternehmen Deutsche Bahn AG wird, wenn das dritte Eisenbahnpaket umge- setzt sein wird, auf internationalen Strecken Fahrräder mitnehmen müssen. Da führt doch eine Aufforderung an die Bundesregierung, die DB zu fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Steigerung der Fahrrad- beförderung insbesondere im Fernverkehr erreicht wer- den kann, vorsichtig ausgedrückt, in die Irre. Es reicht nicht, sich auf dem Gebiet des Fahrradtou- rismus zu sonnen. Das Fahrrad ist nach Veröffentlichun- gen aus Ihren eigenen Häusern das einzige Verkehrsmit- tel mit dem Ihre eingegangenen CO2-Reduzierungsziele im Verkehrsbereich erreicht werden können. Da tut sich aber nichts bei der großen Koalition. Vielleicht erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zum Ende meiner Rede: Wenn den Kollegen von der großen Koalition der Fahrradverkehr so wichtig ist, soll- ten Sie Ihre Anträge in Zukunft etwas früher veröffentli- chen. 70. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. November 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat die Kollegin Ute Granold von der CDU/

    SU-Fraktion.



Rede von Ute Granold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

eute ist ein guter Tag für den Opferschutz. Ich muss
irklich sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wir
aben lange beraten und gemeinsam eine Fassung vorge-
egt, die, denke ich, gut ist und insbesondere auch ver-
assungskonform ist.

Der neue § 238 StGB hat die Überschrift „Nachstel-
ung“ und nicht „Stalking“, weil wir im deutschen Ge-
etzbuch einen deutschen Begriff verwenden wollen.






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Ute Granold

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jörg van Essen [FDP]: Sehr vernünftig!)


Das Phänomen Stalking gibt es bei uns seit einigen
Jahren. Es betrifft nicht nur Prominente, sondern es kann
nahezu jeden Menschen, jede Berufsgruppe, jede
Schicht betreffen. Täter sind nicht nur Exliebhaber, Kol-
legen oder Bekannte, Nachbarn; es kann jeder sein.

Forscher haben festgestellt, dass es sich hierbei mitt-
lerweile um ein Massenphänomen handelt und dass die
derzeitigen Gesetze die Opfer nicht ausreichend schüt-
zen.

Lassen Sie mich einige kurze Beispiele nennen, damit
Sie wissen, worum es geht. Ein Beispiel aus Bremen:
Ein Ehepaar trennt sich. Der 41-jährige Mann terrorisiert
seine 39-jährige Ehefrau monatelang durch Telefonate
und Auflauern. Er macht ihr das Leben zur Hölle und
schließlich ersticht er sie an ihrem Arbeitsplatz.

Ein weiteres Beispiel aus Weimar, letztes Jahr gesche-
hen: Eine 44-jährige Frau erhält anonym unzählige Male
am Tag, manchmal acht- bis zehnmal, Paketlieferungen,
Möbel, Anmeldungen zu Kreuzfahrten, Klappräder, Ero-
tikartikel, einen LKW mit 100 Bürostühlen etc. Der Frau
fallen die Haare aus, sie leidet unter Depressionen,
nimmt ab und bekommt eine Nervenentzündung.

In Münster wird eine Schülerin von ihrem Mitschüler
gestalkt, weil sie seine Liebe nicht erwidert. Es wird Te-
lefonterror betrieben, ihr Name, ihre Telefonnummer
wird ins Internet gestellt mit eindeutigen Sexangeboten.
Die Schülerin ist in psychiatrischer Behandlung und in
ihren Leistungen in der Schule abgesackt.

In Rheinland-Pfalz tyrannisiert jemand ein komplet-
tes Dorf. Manche werden im Monat mit 800 bis 900 Te-
lefonanrufen terrorisiert. Es kam hier zu schwersten Ma-
gen-Darm-Entzündungen, zu Herzinfarkten, zu ganz
großen Problemen in Familien.

Nach den Ergebnissen aus der Forschung ist festzu-
stellen, dass jeder Achte in Deutschland unter Stalking
leidet oder schon gelitten hat, dass jedes vierte Opfer
länger als ein Jahr gestalkt wird, dass jedes dritte Opfer
verprügelt und angegriffen wird, dass jeder vierte Be-
troffene einen Arzt oder einen Therapeuten aufsuchen
muss und dass die Hälfte aller Gestalkten unter Schlaf-
störungen und Angstzuständen leidet. Vielfach muss der
Arbeitsplatz oder auch der Wohnort gewechselt werden.
Zu 85 Prozent – wir haben es eben gehört – sind Männer
die Täter.

Welche Möglichkeiten bietet das Gesetz heute? Da
haben wir das Zivilrecht, Herr van Essen. Das Gewalt-
schutzgesetz reicht bei weitem nicht aus. Wir hatten eine
umfassende Anhörung. Es wurde eindeutig festgestellt,
dass ein Straftatbestand vonnöten ist.


(Joachim Stünker [SPD]: Richtig!)


Wenn Sie das Gewaltschutzgesetz zugrunde legen
– ich spreche hier aus meiner Erfahrung als Anwältin –,
dann gehen Sie in der Regel zu einem Anwalt und stel-
len vor Gericht einen Antrag, Sie müssen Prozesskosten-
hilfe beantragen oder einen Kostenvorschuss zahlen. Sie

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(C (D üssen selbst vortragen, was geschehen ist. Sie müssen as an Eides statt versichern. Sie sind gehalten, sich geebenenfalls mit dem Täter vor Gericht auseinander zu etzen. Das ist alles sehr, sehr belastend. (Jörg van Essen [FDP]: Deswegen wollen wir das Gesetz neu fassen!)


ie müssen, wenn der Täter die einstweilige Verfügung
icht beachtet, als Opfer erneut initiativ werden und da-
ür sorgen, dass ein Zwangsgeld festgesetzt wird und
ieles andere mehr. Das ist nach unserer Auffassung für
as Opfer nicht zumutbar. Deshalb brauchen wir einen
traftatbestand.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Auch das Strafrecht ist derzeit nicht geeignet, dem
pfer Hilfe zu leisten. Ein Straftatbestand ist nur dann
egeben, wenn eine Verletzung der Gesundheit, des Le-
ens, des Hausfriedens oder des Eigentums vorliegt. Erst
ann kann eingeschritten werden.

Wir wissen alle, dass Stalking ein Dauerdelikt ist. Das
eißt, der Täter ist permanent in Aktion. Seine Aktionen
teigern sich, werden immer intensiver und nicht selten
ommt es zu einer Eskalation. Deshalb brauchen wir ei-
en Straftatbestand, der genau auf dieses Täterverhalten
ugeschnitten ist. Derzeit können nur Einzelakte bestraft
erden. Vielleicht reicht es für eine Bestrafung – wegen
ausfriedensbruchs, Körperverletzung usw. –,


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Bleibt in Kraft!)


as ist aber nicht das, was strafrechtlich bewertet werden
oll. Deshalb muss Stalking als ein Straftatbestand ins
esetz aufgenommen werden. Wir müssen dafür sorgen,
ass es nicht zur Eskalation kommt. In vielen Fällen
die Ministerin hat es angesprochen – sind Menschen

u Tode gekommen. Wenn wir ein gescheites Gesetz mit
er Möglichkeit zur Inhaftierung gehabt hätten, hätte
ieles schon vermieden werden können.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


er derzeitige Zustand ist nicht länger haltbar.

Ich erinnere daran – wir haben es auch im Ausschuss
esprochen –: Im Ausland gibt es zum Teil seit über
ehn Jahren Stalkingtatbestände. In Amerika, Australien,
kandinavien und Österreich wurden gute Erfahrungen
emacht.

In der letzten Legislaturperiode wurden wir auch in
eutschland aktiv. Der Bundesrat hat einen Gesetzent-
urf vorgelegt. Bayern und Hessen waren hier federfüh-

end. All das ist aufgrund der Neuwahlen der Diskonti-
uität anheim gefallen. Nach den Neuwahlen haben wir
s wieder aufgelegt. Im Mai dieses Jahres haben der
undesrat und die Bundesregierung entsprechende Ge-

etzentwürfe neu in die Beratungen eingebracht. Da die
orstellungen bezüglich der Einfügung eines Auffang-

atbestandes und von Qualifikationstatbeständen sowie
er Einführung von Deeskalationshaft ziemlich weit






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(B) )


Ute Granold
auseinander gingen, wurde eine Arbeitsgruppe, beste-
hend aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat, ge-
bildet. In dieser Arbeitsgruppe sind wir zu guten Ergeb-
nissen gekommen – dafür bedanke ich mich nicht nur bei
der Bundesregierung, sondern auch bei den Kolleginnen
und Kollegen aus dem Bundesrat – und nun können wir
einen Gesetzentwurf vorlegen, der gut ist und den Op-
fern hilft. Dass es etwas länger gedauert hat, hat sich,
wie ich meine rentiert; denn dafür ist das Gesetz nun
umso besser.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Bei der Auswahl der Sachverständigen zur Anhö-
rung, die wir durchgeführt haben, haben wir Wert darauf
gelegt, dass sowohl Vertreter von Opferverbänden, von
Beratungsstellen – die Vertreter der Interventionsstellen
aus Mainz und Bremen waren da –, Professoren, Prakti-
ker wie der Richter Nack vom BGH und auch Pressever-
treter


(Jörg van Essen [FDP]: Auf Veranlassung der FDP!)


zu Wort kamen. Ein Vertreter des Presseverbandes –


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Zwei!)


– zwei Vertreter des Presseverbandes waren da, um uns
zu informieren, ob das Gesetz auch wirklich praxistaug-
lich ist. Es wurde einhellig begrüßt, die vorgelegten Re-
gelungen ins Gesetzblatt aufzunehmen.

Wie sieht nun der Gesetzentwurf aus, der als Kom-
promiss vorgelegt wurde? Es gibt einen Grundtatbestand
mit einer Auflistung von einzelnen Stalkingfällen. Dazu
kommt der Auffangtatbestand, der sich auf die einzel-
nen, konkret ausgeführten Stalkingfälle bezieht und mit
den unter den Ziffern 1 bis 4 aufgelisteten Fällen ver-
gleichbare Fälle unter Strafe gestellt werden. Damit wol-
len wir vermeiden, dass eine Strafbarkeitslücke entsteht;
die Ministerin hat es ausgeführt. Die Technik schreitet ja
rapide voran und das Täterverhalten ist teilweise so un-
glaublich, dass man nicht alle Sachverhalte in diesem
Gesetz auflisten kann. Deshalb war die Einfügung eines
Auffangtatbestandes notwendig.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Etwas Ähnliches gibt es bezüglich des gefährlichen Ein-
griffs in den Straßenverkehr. Auch hier wird von ähnli-
chen, ebenso gefährlichen Fällen gesprochen, die unter
Strafe gestellt werden können. § 315 b Abs. 1 Ziffer 3
StGB enthält genau das Gleiche. Damit gibt es keine
Probleme. Ich weiß nicht, warum hier nun dem Be-
stimmtheitsgebot nicht Genüge getan werden sollte.


(Jörg van Essen [FDP]: Die sind doch viel schärfer kontrolliert! Das sagt Ihnen doch jeder!)


Für den Grundtatbestand haben wir einen Strafrah-
men von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geld-
strafe festgelegt. Für besonders schwere Fälle, wenn der
Unrechtsgehalt sehr groß ist, also für das Opfer die Ge-
fahr des Todes oder der schweren Gesundheitsverletzung
bestand, ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
fünf Jahren vorgesehen. In dem Fall, dass das Opfer zu

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(C (D ode kommt, ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis ehn Jahren vorgesehen. Uns war es auch ganz wichtig, dass in die Qualifikaionstatbestände nicht nur das Opfer einbezogen wird, ondern auch die nahen Angehörigen des Opfers, weil ie in der Regel durch die Stalkingfälle mit betroffen ind. Deshalb ist es gut, dass wir auch diese im Tatbetand berücksichtigt haben. Der Grundtatbestand wurde darüber hinaus als ein elatives Antragsdelikt ausgestaltet. Das heißt, in den eichteren Stalkingfällen geht das Opfer zur Polizei oder taatsanwaltschaft und erstattet Anzeige, es sei denn, as öffentliche Interesse ist tangiert. Dann werden die rmittlungsorgane von sich aus tätig. Wir haben lange darüber diskutiert, ob die Deeskalaionshaft – das war für die Union ein wesentlicher Kernunkt dieser Reform – aufgenommen wird. Wir haben es etan, weil es nicht nur in der jüngsten Vergangenheit, ondern auch schon in früheren Zeiten zu Todesfällen ekommen ist, da nicht die Möglichkeit bestand, den Täer zu inhaftieren. Es musste zunächst eine Verletzung ines Rechtsgutes erfolgt sein – der Täter musste geprüelt haben, jemanden schwer verletzt haben oder es usste jemand zu Tode gekommen sein –, (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das im Rechtsstaat!)


evor man überhaupt initiativ werden konnte. Deshalb
aben wir festgelegt, dass es dann, wenn eine konkrete
efahr für die Gesundheit oder für das Leben des Opfers
esteht, möglich ist, den Täter in Haft zu nehmen. Selbst
aufende Strafverfahren haben in der Vergangenheit Tä-
er nicht davon abgehalten, gegen ihr Opfer vorzugehen.
as ist ein unerträglicher Zustand, für den kein Opfer
erständnis hat. Dem konnte nur Abhilfe geschaffen
erden, indem eine Inhaftierung, wenn Wiederholungs-
der Rückfallgefahr besteht, möglich ist. Von daher er-
lärt sich die Erweiterung des § 112 a Abs. 1 Nr. 1 der
trafprozessordnung. Die Ausführungen der Experten
us der Anhörung haben uns bestätigt, dass wir das In-
trument der Deeskalationshaft brauchen. Das haben
uch die Strafverfolgungsbehörden, die in der Praxis mit
er Gesetzesmaterie befasst sind, so dargestellt. Die An-
rdnung der Deeskalationshaft muss natürlich verhält-
ismäßig sein; so prüft ein Richter im Einzelfall, ob die
aftgründe ausreichen oder ob es mildere Mittel gibt,
as Opfer zu schützen.

Noch einige Sätze zur Pressefreiheit. Die Ministerin
at hier völlig zu Recht ausgeführt, dass wir zwischen
er verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit ei-
erseits und der Privatsphäre der Betroffenen anderer-
eits abwägen müssen. Solange sich die Presse innerhalb
er Gesetze bewegt, gibt es überhaupt keinen Grund,
ondertatbestände für sie zu schaffen. Der Gesetzent-
urf sorgt für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen
en Privatinteressen einerseits und dem Informationsbe-
ürfnis der Öffentlichkeit andererseits.

Am Ende meiner Rede schließe ich mich voll und
anz den Ausführungen der Ministerin an: Wir werden
ls Bundesgesetzgeber ein Gesetz auf den Weg bringen,






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Ute Granold
auf das die Opferschutzverbände, die Menschen, aber
auch die Ermittlungsorgane schon lange gewartet haben.
Nun ist es an den Ländern, mit dem Gesetz zu arbeiten,
wobei es in der Länderhoheit liegt, wie die Staatsanwalt-
schaften ausgestaltet sind und wie die Polizei arbeitet.
Das Bremer Modell wurde angesprochen. Hier gibt es
beim Landeskriminalamt Sonderdezernate, die sich mit
Stalking befassen. Die Mitarbeiter sind geschult. Aber
nicht nur die Polizeibeamten und die Staatsanwälte, son-
dern auch die Richter müssen Fortbildungen machen.
Nur dann, wenn diejenigen, die handeln müssen, infor-
miert sind, können sie das Gesetz in der Praxis gut an-
wenden.

Wir können am heutigen Tag sagen, dass wir ein Ge-
setz auf den Weg bringen, das für den Opferschutz gut
ist und auf das lange gewartet wurde. Ich würde mich
freuen, wenn wir in diesem Haus zu einer klaren Mei-
nungsbildung kämen und das Gesetz sehr schnell in
Kraft treten könnte. Wir werden sehen, dass es der rich-
tige Weg ist, da das Gesetz ausgewogen ist und alle Inte-
ressen berücksichtigt wurden.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat jetzt der Kollege Jörn Wunderlich von

    der Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)