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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/69 fer“ nach Guantanamo von deutschem Ter- ritorium aus Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Mehr Transparenz und Realität in der Ausbildungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit durch Nutzung des Erfassungs- systems VerBIS Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Nichtzuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz für Asse II trotz Endlagerung atomarer Abfälle Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ 6845 D 6846 A 6846 D 6847 A 6849 C 6850 B 6850 C Deutscher B Stenografisch 69. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache 16/3572) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/3562, 16/3598) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventuelle Verbringung „illegaler Kämp- Z C U M O B j a b K d A M Z 6845 A 6845 B Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . 6847 B undestag er Bericht ung 9. November 2006 t : usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des fünfjährigen Modellpro- ekts zur kontrollierten Abgabe von Heroin n Opiatabhängige in den Städten Ham- urg, Hannover, Frankfurt am Main, Köln, arlsruhe und München durch die Bun- esregierung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen 6847 D 6848 D 6849 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6851 A 6851 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückholung des bereits in Asse II eingela- gerten Atommülls Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Definition des Begriffs „generationenge- rechtes Handeln“ durch die Bundesregie- rung sowie Haltung der Bundesregierung zur Forderung, den Grundsatz der Gene- rationengerechtigkeit im Grundgesetz zu verankern Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Bestrebungen der Deut- schen Börse zum Ausbau des internationa- len Finanzstandortes Frankfurt am Main nach dem Abbrechen der Verhandlungen zur Partnerschaft mit Euronext durch die Bundesregierung Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Gründe für den Verzicht auf die Zuleitung des ersten Heimberichts an das Parlament durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abspra- che mit dem Bundeskanzleramt Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z J M J U t a p B F A D Z J M H A d A M Z H M H K A e A M Z H S M B M Ä p e A M 6851 C 6851 D 6852 C 6852 D 6853 A 6853 D 6854 A 6854 C usatzfragen örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 örn Wunderlich (DIE LINKE) rsachen für die wiederholte Nichtzulei- ung von Studien, Sachberichten und Fach- nalysen etc. an die gesetzgebenden Kör- erschaften des Bundes durch das undesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswahlverfahren zur Bestimmung eines eutschen Atommüllendlagers ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 29 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) riterien zur Bestimmung eines deutschen tommüllendlagers und Finanzierung der ntsprechenden Suche ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen der Bundesregierung zu nderungen im Nationalen Allokations- lan bezüglich Widerruf der Zuteilungs- ntscheidung von Emissionszertifikaten ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6854 D 6855 C 6856 A 6856 D 6857 B 6857 C 6857 C 6858 A 6858 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 III Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Stärkere Betei- ligung der Arbeitnehmer am Erfolg und Kapital von Unternehmen Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dirk Niebel (FDP) Nichtberücksichtigung von circa 10 000 Be- werbern um einen Ausbildungsplatz bei den Nachvermittlungsaktionen durch die Bundesagentur für Arbeit Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 5 und 6 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Totengedenken am Volkstrauertag durch Angehörige der Neonaziszene und der NPD auf dem Soldatenfriedhof Lohheide/Bergen in Anwesenheit von Bundeswehroffizieren, V t A C A M D S V d F A A A M K U H u k S s V A A A M K A z f S A A A M V N d g A P 6858 B 6858 C 6859 D 6860 D 6861 D 6862 D 6864 A 6865 B 6866 B 6867 A 6868 A 6868 D 6869 D 6870 D 6871 A 6871 C ereinbarkeit mit dem Anliegen des Volks- rauertages ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 8 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) icherstellung einer regional gerechten erteilung der Mittel aus dem 6-Milliar- en-Euro-Programm für industrienahe orschung ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 9 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterzeichnung der Vereinbarung zum ochschulpakt durch die Bundeskanzlerin nd die Ministerpräsidenten sowie Auswir- ungen auf Planung und Umsetzung des tudienkapazitätsausbaus an den Hoch- chulen bei rechtskräftig beschlossener ereinbarung erst am 14. Juni 2007 ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 10 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen des Einsatzes von 22,5 Pro- ent der Bundesmittel beim Hochschulpakt ür den Erhalt von Studienplätzen auf die chaffung zusätzlicher Studienplätze ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 13 und 14 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) euregelung der Ministerpensionen sowie er Zahlung von Übergangsgeldern an aus- eschiedene Regierungsmitglieder ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6871 D 6872 B 6872 C 6872 D 6873 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 Anlage 8 Mündliche Fragen 16 und 17 Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Vorgaben zur Ausarbeitung des Feinkon- zepts der Reform der Bundespolizei; Aus- wirkungen auf die Standorte und Beschäf- tigten der Bundespolizeiinspektionen in Ostbayern Antwort 1. Januar 2006 bei einer späteren Verab- schiedung des Gesetzes Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 6874 B Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 18 und 19 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten des Gutachtens „Die abgabenrecht- liche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand“ des Wissen- schaftlichen Beirats beim Bundesfinanz- ministerium sowie Berücksichtigung der Empfehlungen bei der geplanten Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Widerspruch zwischen der Forderung an das Land Berlin nach größeren Sparleis- tungen und der Finanzierungsbeteiligung am Wiederaufbau des Stadtschlosses Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückwirkende Förderung des nachträgli- chen Einbaus des Dieselrußfilters ab dem M B G r l K A D A M G H s A D A M W U d f F A M 6873 B 6873 C 6874 A ündliche Frage 23 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für den Verzicht der Bundesregie- ung auf die ursprünglich vorgesehene Ma- uszahlung von 300 Euro für neue Diesel- fz ohne Dieselrußfilter ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 26 rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Verbot o genannter Killerspiele ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 27 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nnötige Verschleppung der Förderung es nachträglichen Einbaus von Dieselruß- iltern durch Blockade der CDU/CSU- raktion ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6874 C 6874 D 6875 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6845 (A) ) (B) ) 69. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6871 (A) ) (B) ) gelegenen Soldatenfriedhof Beigesetzten und ihrer Hinterblie- benen entspricht?Zimmermann, Sabine DIE LINKE 29.11.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d A F d d s t Z e E v b n d n u p f r k A n s t A d g D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 29.11.2006 Bollen, Clemens SPD 29.11.2006 Bülow, Marco SPD 29.11.2006 Dagdelen, Sevim DIE LINKE 29,11.2006 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 29.11.2006 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.11.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 29.11.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 29.11.2006 Freiherr zu Guttenberg, Karl-Theodor CDU/CSU 29.11.2006 Heilmann, Lutz DIE LINKE 29.11.2006 Hilsberg, Stephan SPD 29.11.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.11.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 29.11.2006 Merten, Ulrike SPD 29.11.2006 Möller, Kornelia DIE LINKE 29.11.2006 Ortel, Holger SPD 29.11.2006 Pflug, Johannes SPD 29.11.2006 Pronold, Florian SPD 29.11.2006 Reinke, Elke DIE LINKE 29.11.2006 Röspel, René SPD 29.11.2006 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 29.11,2006 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 29.11.2006 Seehofer, Horst CDU/CSU 29.11.2006 Spanier, Wolfgang SPD 29.11.2006 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 29.11.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 16/3562, rage 1): Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis zu 10 000 Be- werber um einen Ausbildungsplatz erst rund sechs Wochen nach dem Start des Ausbildungsjahres in der Computersoft- ware der Bundesagentur für Arbeit aufgefunden und deshalb bei den Nachvermittlungsaktionen nicht berücksichtigt wur- den (vergleiche DIE WELT vom 18. November 2006)? Die zum 30. September 2006 ausgewiesene Ausbil- ungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit gibt ie in den Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemein- chaften (ARGEn) bekannte und dokumentierte Situa- ion der gemeldeten Bewerber und der bis zu diesem eitpunkt nicht vermittelten Bewerber wieder. Aufgrund ines Fehlers bei der Migration der Daten aus dem alten DV-Fachverfahren (COMPAS) in das neue EDV-Fach- erfahren (VerBIS) konnte in einigen Agenturen für Ar- eit keine vollständige Liste der zum 30. September icht vermittelten Bewerber angezeigt werden. Infolge- essen konnten zu den ersten Nachvermittlungsaktionen icht alle nicht vermittelten Bewerber angeschrieben nd eingeladen werden. Die Tatsache, dass die Diskre- anzen nicht in allen, sondern nur in einigen Agenturen ür Arbeit auftraten, hängt mit der stufenweisen Einfüh- ung des VerBIS-Verfahrens zusammen. Mittlerweile onnte der Fehler dadurch behoben werden, dass den genturen für Arbeit und ARGEn vollständige elektro- ische Listen über die nicht vermittelten Bewerber über- andt wurden, sodass nun auch die Nachvermittlungsak- ionen gezielter durchgeführt werden können. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Fragen 5 und 6): Wie bewertet die Bundesregierung politisch den Umstand, dass es circa 45 Angehörigen der Neonaziszene und der NPD am Volkstrauertag gestattet wurde, offenbar in Anwesenheit von Bundeswehroffizieren auf dem Soldatenfriedhof in Loh- heide/Bergen im Landkreis Celle Gebinde niederzulegen und Gedichte aufzusagen, und wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Bundeswehr als Hausherrin des Soldatenfried- hofes in diesem Zusammenhang? Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines Bundes- wehrverantwortlichen, der laut „die tageszeitung“ vom 22. November 2006 sagte: „Ich kann niemandem verbieten, der Toten zu gedenken“, und ist sie der Meinung, dass ein To- tengedenken mit neonazistischem Hintergrund mit dem An- liegen des Volkstrauertages vereinbar ist und der Würde der auf dem nicht weit von der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen 6872 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 5: Nach den gültigen Bestimmungen kann sich die Bun- deswehr bei offiziellen öffentlichen Veranstaltungen an Totenehrungen beteiligen. Dies erfolgt überwiegend am Volkstrauertag in den Standorten der Bundeswehr. Diese Regelung existiert seit Bestehen der Bundeswehr und spiegelt das Traditionsverständnis der Bundeswehr wi- der. Die Bundeswehr ist an diesen Totenehrungen ledig- lich beteiligt. Einfluss auf die Beteiligung anderer Perso- nen oder Organisationen an den Totenehrungen kann die Bundeswehr grundsätzlich nicht ausüben. Insbesondere hat sie auch keine Einwirkungsmöglichkeit auf den In- halt von Reden, Gedichten oder sonstigen Ansprachen. Insofern kann die Bundeswehr verbale Äußerungen an- derer Teilnehmer grundsätzlich nicht verhindern. Die Pflege von Soldatenfriedhöfen (Kriegsgräber- pflege) im Inland wird durch das Gesetz über die Erhal- tung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherr- schaft (Gräbergesetz) vom 19. August 2005 geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim betreffenden Innenministe- rium als Landesbehörde und bei den Städten und Ge- meinden als untere Ordnungsbehörden. Im konkreten Fall war die Federführung und damit das Hausrecht für die Dauer der offiziellen Gedenkveranstaltung auf die Truppenübungsplatzkommandantur BERGEN delegiert. Da eine Gruppe von Angehörigen der Neonaziszene und der NPD versuchte, sich vor Beginn der Veranstaltung unter die Gäste zu mischen, wurde dem Wortführer durch den die Veranstaltung leitenden Offizier in Ab- sprache mit der vor Ort anwesenden Polizei das Betreten des Friedhofes während der offiziellen Feier untersagt. Erst nach Durchführung der offiziellen Totenehrung und Abreise der Teilnehmer, also zu einem Zeitpunkt, als die Bundeswehr das Hausrecht über das Gelände nicht mehr hatte, konnten Angehörige der Neonaziszene und der NPD unter Auflagen den Friedhof betreten. Entspre- chend den vorgenannten Bestimmungen und vor dem Hintergrund des tatsächlichen Ablaufs der Totenehrung auf dem Soldatenfriedliof in Lohheide/Bergen waren die getroffenen Maßnahmen – darauf ausgerichtet die Veran- staltung selbst ohne jegliche Beteiligung und Störung von Extremisten durchzuführen – angemessen und nicht zu beanstanden. Zu Frage 6: Wie bereits mitgeteilt, liegt die Zuständigkeit für das Gräbergesetz bei der jeweiligen Landesregierung oder bei der von dieser beauftragten Stelle. Die Bundeswehr kann daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die Teil- nahme anderer Personen oder Organisationen an den To- tenehrungen ausüben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3562, Frage 8): d z b n b b g N f L s d A d d G b s B 2 l c d L t n g A d A N (C (D Wie sichert die Bundesregierung, dass die Mittel aus dem 6-Milliarden-Euro-Programm für industrienahe Forschung re- gional gerecht verteilt werden, und teilt die Bundesregierung die Sorge des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Wolfgang Tiefensee, dass möglicherweise „nur ein Bruchteil [aus diesem Programm] dem Osten zu Gute komm[t]) (Wirtschaft & Markt 11/06)? Mit dem 6-Milliarden-Euro-Programm stellt die Bun- esregierung bis 2009 zusätzliche Mittel für besonders ukunftsträchtige Forschungs- und Entwicklungsvorha- en zur Verfügung. Die Mittel werden grundsätzlich icht unter regionalen Gesichtspunkten, sondern in wett- ewerblichen Verfahren nach Exzellenzkriterien verge- en. Deswegen lässt sich auch eine verlässliche Pro- nose zu der Verteilung künftiger Mittel nicht stellen. eben dem 6-Milliarden-Euro-Programm hat der Bund ür die Stärkung der Forschungslandschaft in den neuen ändern spezifische Programme aufgelegt, wie zum Bei- piel die „Regionenorienierte Innovationsförderung in en neuen Ländern“ oder „Innowatt“. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 9): Wann ist mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Hochschulpakt durch die Bundeskanzlerin und die Minister- präsidenten zu rechnen, und wie bewertet die Bundesregie- rung die Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des Studienkapazitätsausbaus an den Hochschulen, falls die Ver- einbarung erst am 14. Juni 2007 rechtskräftig beschlossen wird? Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern ha- en einen Bericht, in dem die Eckpunkte für den Hoch- chulpakt festgehalten sind, den Regierungschefs von und und Ländern für deren Treffen am 13. Dezember 006 vorgelegt. Abgestimmte Planungen der Länder sol- en danach bis 31. März 2007 erstellt werden. Entspre- hende Fördervereinbarungen zwischen Bund und Län- ern sollen auf Basis des Berichts und der Planungen der änder den Regierungschefs am 14. Juni 2007 zur Un- erzeichnung vorgelegt werden. Damit könnten die Maß- ahmen zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger wie eplant zum Wintersemester 2007/2008 starten. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage des bgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/3562, Frage 10): Bedeutet die Tatsache, dass 22,5 Prozent der Bundesmittel beim Hochschulpakt für den Erhalt von Studienplätzen einge- setzt werden, nach Ansicht der Bundesregierung, dass Bund und Länder für jeden zusätzlichen Studienplatz über vier Jahre nur noch 17 050 Euro statt 22 000 Euro investieren wer- den, dass die Länder entsprechend mehr für jeden Studien- platz investieren müssen, weil beim Bundesanteil nun weni- ger Mittel für zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, oder dass Bund und Länder gemeinsam nur noch 69 750 zu- sätzliche Studienplätze schaffen werden, und wie will der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6873 (A) ) (B) ) Bund die 22,5 Prozent der Bundesmittel, die für bestehende Studienplätze aufgewandt werden und nun nicht mehr für zu- sätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, kompensieren? Die Bindung der Bundesmittel an die tatsächlich im Saldo zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger und auch die zugrunde gelegte Zahl von 90 000 zusätzlichen Studienanfängern bis 2010 bleibt von der Regelung für die neuen Länder und die Stadtstaaten unberührt. Die Schätzung des Aufwands für jeden Studienanfänger im Durchschnitt aller Fälle in Höhe von 22 000 Euro ändert sich ebenfalls nicht. Es ist richtig, dass sich durch die vorgesehenen Pauschalen in Höhe von zusammen 22,5 Prozent. der Bundesmittel für die neuen Länder und die Stadtstaaten, die die Zahl der Studienanfänger kon- stant halten werden, die Bundesmittel für diejenigen Länder, die tatsächlich ausbauen und zusätzliche Stu- dienanfänger aufnehmen, verringern. Eine Kompensa- tion durch Bundesmittel ist nicht vorgesehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Fragen 13 und 14): Welche Änderungen wird der von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigte Referentenentwurf zur Neu- regelung der Ministerpensionen, den sie im Interview in der „Bild“ vom 22. November 2006 noch für dieses Jahr ange- kündigt hat, gegenüber der geltenden Rechtslage beinhalten, und welche inhaltlichen Vorgaben wurden dazu gemacht? In welcher Weise werden außerdem die Regelungen für die Zahlung von Übergangsgeldern an ausgeschiedene Regie- rungsmitglieder reformiert? Als erster Schritt zu Einschnitten im Bereich der Mi- nisterbezahlung und -versorgung wurde in dieser Legis- laturperiode bereits die Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatsekretärin- nen und Parlamentarischen Staatssekretären vollständig und dauerhaft abgeschafft. Ich bitte um Verständnis, dass zu den Inhalten der von der Bundeskanzlerin angekün- digten Reform der Ministerversorgung vor Beschlussfas- sung durch das Bundeskabinett keine Angaben gemacht werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 16/3562, Fragen 16 und 17): Welcher zeitliche und personelle Rahmen ist für die Pro- jektgruppe zur Ausarbeitung des Feinkonzepts der Reform der Bundespolizei vorgegeben? Welche Kriterien sind für Fortbestand bzw. Auflösung der bestehenden Bundespolizeiinspektionen an der bayerischen Grenze zu Tschechien maßgeblich, und in welchem Umfang wird die Reform Auswirkungen auf die Standorte und Be- schäftigten in Ostbayern haben? Z b g K B Z t j A s A d F N u Z t e m t S A K d p n s a S m K d t 9 (C (D u Frage 16: Der zeitliche und der personelle Rahmen für die Ar- eit der einzurichtenden Projektgruppe sind aktuell Ge- enstand der konkreten Planungen für die Projektarbeit. onkrete Vorschläge werden zeitnah der Hausleitung des MI zur Entscheidung vorgelegt. u Frage 17: Die Erarbeitung von Kriterien für die künftige Struk- ur der Bundespolizei ist unter anderem Aufgabe der Pro- ektgruppe. Vor Abschluss dieser Arbeit sind konkrete ussagen zu Standorten und Auswirkungen auf die Be- chäftigten nicht möglich. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Fragen 18 nd 19): Welche gutachterlichen Kosten hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter dem Titel „Die abgabenrechtliche Pri- vilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand“ für die öffentliche Hand verursacht, und welche Kosten wurden außerdem für seine Veröffentlichung in der Schriftenreihe des BMF als Band 80 verwandt? Macht das BMF sich die Empfehlungen des Gutachtens für die geplante Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts zu ei- gen, weil es in der Presseerklärung des BMF Nr. 95/2006 vom 8. August 2006 unter anderem heißt: „Aus ökonomischer Sicht überzeugt die Kritik des Beirats an dem eingeschränkten Wettbewerb in diesem Wachstumsbereich, der angesichts des demografischen Wandels in Zukunft noch an Bedeutung ge- winnen dürfte.“? u Frage 18: Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats bera- en den Bundesminister der Finanzen unabhängig und hrenamtlich. Der Beirat tritt circa 7 Mal im Jahr zusam- en, um seine Gutachten und Stellungnahmen zu bera- en. Die Mitglieder erhalten Reisekostenvergütung und itzungsentschädigung gemäß den Richtlinien für die bfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, ommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich es Bundes. Die Sitzungsentschädigung beträgt 30 Euro ro Sitzungstag. Die Tagungskosten (Raummiete, Über- achtung) trägt das Bundesministerium der Finanzen. 2005 ind für den Beirat Kosten in Höhe von 113,671 Euro ngefallen. Pro Jahr werden 1 bis 2 Gutachten und eine kürzere tellungnahme dem Minister übergeben. Meistens werden ehrere Themen parallel bearbeitet. Eine Aufteilung der osten auf die einzelnen Gutachten erfolgt nicht. Durch ie Veröffentlichung des Gutachtens in der BMF-Schrif- enreihe sind Kosten in Höhe von 1 120,59 Euro (für 20 Exemplare) entstanden. 6874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 19: Schon im Zusammenhang mit der Entgegennahme des Gutachtens des vom Bundesministerium der Finan- zen unabhängigen und nicht in dessen Auftrag tätig gewordenen Wissenschaftlichen Beirats hat das Bundes- ministerium der Finanzen darauf hingewiesen, dass – insbesondere auch vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft – die großen Herausforderungen der Zu- kunft nicht ohne ein verstärktes bürgerschaftliches En- gagement zu meistern sind. Es ist deshalb Ziel der Bun- desregierung, die Zivilgesellschaft zu stärken. Diesem Zweck wird die geplante Überarbeitung des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Dabei wird die Bundesregierung die vielfach zu diesem Thema geäußer- ten, zum Teil sehr unterschiedlichen Meinungen in Wis- senschaft und Politik bedenken, letztlich jedoch einen ei- genständigen Gesetzentwurf vorlegen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LIN- KEN) (Drucksache 16/3562, Frage 21): Wie löst die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Forderung, dass das Land Berlin größere Sparanstren- gungen unternehmen muss und der Forderung, dass Berlin den Wiederaufbau des Stadtschlosses anteilig finanzieren muss, auf, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass der Wiederaufbau des Schlosses keinen unmittelbaren Beitrag zum Schuldenabbau des Landes Berlin leisten würde (taz vom 20. November 2006)? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 entschieden, dass sich das Land Berlin nicht in einer extremen Haushaltsnotlage befinde. Das Land Berlin trägt deshalb die Verantwortung, durch entsprechende Sparanstrengungen die Konsolidierung des Landeshaushalts sicherzustellen. Der Deutsche Bun- destag hat mit Beschluss vom 13. November 2003 unter anderem die Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlos- ses befürwortet. Die Realisierung des Baus soll jedoch erst bei wirtschaftlich und haushaltsmäßig besserer Situation des Bundes erfolgen. Das Moratorium gilt fort. Im Hinblick darauf hat die Bundesregierung keine Be- schlüsse zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses und keine Forderung auf Beteiligung an den Gesamtkos- ten an Berlin herangetragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 22): Wird beim nachträglichen Einbau des Dieselrußfilters die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 bei einer spä- teren Verabschiedung des Gesetzes noch möglich sein? Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit und das mit den Ländern abgestimmte Konzept sieht dies vor. Eine rückwirkende Förderung wurde auch in der Vergangen- h c 2 A d F D b G h F e s S d f r t d A d F D i g g d u S h u n m J h s l a n d (C (D eit bei der Katalysatornachrüstung praktiziert (verglei- he Paragrafen 3 f und 3 g KraftStG in der bis zum 4. April 1997 bzw. 31. März 1994 geltenden Fassung). nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 23): Warum hält die Bundesregierung, die ursprünglich eine Ma- luszahlung von 300 Euro für neue Diesel-Kfz ohne Dieselrußfil- ter vorgesehen hatte, nunmehr eine Maluszahlung von nur 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum oder etwa circa 20 bis 30 Euro je Fahrzeug für ausreichend, um eine Umrüstung zu forcieren, und welche Rolle hat dabei der Umstand gespielt, dass die Daimler-Chrysler AG nach Presseberichten im Vorfeld gegen- über der Bundesregierung den Verzicht auf die 300-Euro-Re- gelung gefordert hatte? Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung waren estrebt, mit den Ländern bereits vor dem Beginn eines esetzgebungsverfahrens eine Verständigung zu den in- altlichen Eckpunkten einer kraftfahrzeugsteuerlichen örderung besonders partikelreduzierter Diesel-PKW zu rreichen, denn es handelt sich bei der Kraftfahrzeug- teuer um eine ausschließlich den Ländern zufließende teuer. Eine Verständigung ist Anfang November gefun- en worden. Es entspricht einem Vorschlag der Länder, ür den so genannten Malus einen einheitlichen hub- aumbezogenen Betrag vorzusehen. Die Höhe dieses Be- rages ist ein Ergebnis der Verständigung mit den Län- ern. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 26): Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot von so ge- nannten Killerspielen (gewaltverherrlichende Computerspiele), und womit begründet sie ihre Position? Eine rechtliche Definition des Begriffs „Killerspiel“ st der Bundesregierung nicht bekannt. Im Jugendschutz- esetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder im Straf- esetzbuch wird der Begriff „Killerspiel“ nicht verwen- et. Die bestehenden rechtlichen Maßnahmen bei Video- nd Computerspielen bestehen aus einem dreistufigen ystem, das dem jeweiligen Gefährdungsgrad der In- alte entspricht und vor allem dem Schutz von Kindern nd Jugendlichen, aber auch dem Recht auf freie Mei- ungsbildung und -äußerung Rechnung trägt. Dabei isst die Bundesregierung dem Schutz von Kindern und ugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten aller- öchste Priorität zu. Kinder und Jugendliche müssen vor chädigenden Inhalten, insbesondere mit Gewaltdarstel- ungen jeglicher Art, sowohl in Computerspielen als uch in anderen Medien geschützt werden. Sie haben ei- en Anspruch auf einen effektiven Jugendmedienschutz, enn nur so kann es gelingen, ihre Entwicklung zu för- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6875 (A) (C) (B) ) dern und sie zu eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Nach § 131 StGB sind die Produktion und der Ver- trieb von gewaltverherrlichenden Computerspielen ver- boten. Nach dieser Vorschrift wird die Verbreitung von Schriften – auch Bildträger oder Datenspeicher (§ 11 Abs. 3 StGB) –, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnli- che Wesen in einer Art schildern; die eine Verherrli- chung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche bzw. nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene ver- kauft werden. Zuwiderhandlungen gegen Indizierungs- vorschriften werden als Straftaten geahndet. Die dritte Stufe regelt Altersfreigabekennzeichnungen ebenfalls nach dem Jugendschutzgesetz zum Schutz vor Jugendbeeinträchtigung. Mit dem Jugendschutzgesetz wurde (erstmalig) gesetzlich bestimmt, dass Computer- spiele nur mit einer Altersfreigabekennzeichnung unbe- schränkt in den Handel gegeben und nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen, die das gekenn- zeichnete Alter haben. Die Alterskennzeichnung der des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Ebenso wird bestraft, wer Schriften dieses Inhalts öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbie- tet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke zu den vorgenannten Zwecken zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen. Um die Bekämpfung von Gewaltdarstellungen weiter zu ver- bessern, ist § 131 StGB zuletzt durch das Gesetz zur Än- derung der Vorschriften über die Straftaten gegen die se- xuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 geändert worden. Unter anderem wurde der Tatbestand des Absatzes l auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschen- ähnliche Wesen erweitert. Zudem wurde mit der Ergän- zung klargestellt, dass auch gezeichnete oder in Form elektronischer Spezialeffekte dargestellte (virtuelle) Menschen vom Tatbestand erfasst werden. Die zweite Stufe beinhaltet die Indizierung jugendge- fährdender, aber nicht generell verbotener Video- und Computerspiele durch die Bundesprüfstelle für jugend- gefährdende Medien (BPjM) nach dem Jugendschutzge- setz. Mit dem Jugendschutzgesetz, das am l. April 2003 in Kraft getreten ist, wurden die Verbote für schwer ju- gendgefährdende Medien, insbesondere solche mit Ge- waltdarstellungen, erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die BPjM Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Men- schenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugend- liche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhal- tung zeigen, mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt und dürfen also nicht mehr beworben und nur noch in gesonderten Ladengeschäften o o s z d k e ( v s s e l v L w g B s A d d D G z (D bersten Landesjugendbehörden (OLJB) erfolgt in Ko- peration mit der Wirtschaft durch die Unterhaltungs- oftware-Selbstkontrolle (USK). Spiele mit Alterskenn- eichen kommen ohne Beschränkung in den Handel. Sie ürfen beworben und für jedermann zugänglich in Ver- aufsregalen ausgelegt werden. Die Abgabe darf nur ntsprechend der Alterskennzeichnung erfolgen. Die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag unter Rubrik 6.3 Aufwachsen ohne Gewalt, Rz. 5127ff) ereinbart, dass die Neuregelungen des Jugendschutzge- etzes des Bundes (aus 2003) und des Jugendmedien- chutz- Staatsvertrages der Länder „schnellstmöglich valuiert“ und dabei unter anderen das „Verbot von Kil- erspielen“ erörtert werden sollen. Diese Evaluation, die on den Jugendministerinnen und Jugendministern der änder und des Bundes in engem Kontakt vorbereitet urde und fachlich begleitet wird, wird im Jahr 2007 ab- eschlossen sein. Dann werden Grundlagen für genaue efunde zur Wirksamkeit und daraus abzuleitende Kon- equenzen vorliegen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage es Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 27): Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der Parla- mentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Astrid Klug, (Presse- mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nr. 304/06 vom 21. November 2006), dass „die Blockade der CDU/CSU-Fraktion bedeutet, dass die Förderung des nachträglichen Einbaus von Dieselrußfiltern abermals unnötig verschleppt wird“? Die Bundesregierung beabsichtigt noch heute über den esetzentwurf zur Förderung partikelreduzierter PKW u entscheiden. 69. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Barbara Hendricks


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



      Sollte die Deutsche Börse von der Bundesregierung
      eine öffentliche Unterstützung bei Bestrebungen der Art,
      die Sie angedeutet haben, erwarten, so würden wir uns
      dem selbstverständlich nicht entziehen.

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      (C (D Danke, Frau Staatssekretärin. Die Frage 21 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch, die rage 22 des Kollegen Winfried Hermann und die rage 23 der Kollegin Höhn werden schriftlich beantortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Juend. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische taatssekretär Dr. Hermann Kues zur Verfügung. Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Jörn Wunderlich uf: Welche Gründe haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, in Absprache mit dem Bundeskanzleramt veranlasst, den „Ersten Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner“ entgegen § 22 des Heimgesetzes nicht dem Parlament zuzuleiten und auf eine Aussprache zu verzichten? D Ich beantworte die Frage 24 wie folgt: Die öffentlichechtlichen Vorschriften des Heimrechts, zu denen auch ie Berichtspflicht in § 22 des Heimgesetzes gehört, sind it In-Kraft-Treten der Föderalismusreform in die aus chließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder überegangen. Bundestag und Bundesrat sind damit für diese aterie nicht mehr die zuständigen gesetzgebenden örperschaften. Um die im Heimbericht enthaltenen wertvollen Inforationen trotz der geänderten Rechtslage zugänglich zu achen, wurde der mit den Bundesund Landesressorts bgestimmte Bericht Mitte Oktober als Onlinepublikaion auf der Homepage des BMFSFJ eingestellt. Hieüber wurden die Mitglieder der Bundestagsausschüsse ür Gesundheit sowie für Familie, Senioren, Frauen und ugend, dem Sie ja auch angehören, die beteiligten Bunesressorts, die Minister und Ministerinnen der für das eimrecht zuständigen Ressorts der Länder, die Präsienten und Präsidentinnen der Landtage sowie die Verreterinnen und Vertreter der Verbände durch Anschreien informiert. Darüber hinaus wurde den Mitgliedern es FSFJ-Ausschusses des Bundestages auch ein Druckxemplar zur Verfügung gestellt. Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des undestages steht es einem Ausschuss frei, mit Mehrheit edes Thema aus seinem Geschäftsbereich auf die Tagesrdnung des Ausschusses zu setzen und darüber zu beraen. Ihre erste Nachfrage. Vielen Dank, Herr Kues, für diese Antwort. – Mich ürde interessieren, seit wann der Heimbericht vorgeleen hat und ob Ihnen bekannt ist, dass es noch keine andesheimgesetze gibt und sich somit bis dato noch Jörn Wunderlich nichts an der Zuständigkeit des Bundes geändert hat, sodass Ihre Schilderung insoweit nicht zutrifft. Dr Die Zuständigkeit hat sich geändert. Die Gesetze zur Föderalismusreform sind vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Heimbericht enthält sehr umfangreiches Zahlenmaterial für das Jahr 2003. Diese Angaben waren aber erst Mitte des Jahres 2005 verfügbar; dann mussten sie eingehend analysiert und ausgewertet werden. Insofern hat es längere Zeit gedauert, bis der Heimbericht vorgelegt werden konnte. Im Heimgesetz war die Vorlage für das Jahr 2004 vorgesehen gewesen. Es hat aus den angegebenen Gründen länger gedauert. Nachdem die Daten 2005 vorlagen, hat sich eine sehr zeitaufwendige Abstimmung mit den Verbänden, den Leistungsanbietern, den Vertretern von Betroffenen, den zuständigen Behörden der Länder, den fachlich betroffenen Ressorts des Bundes und auch den Beauftragten der Bundesregierung als notwendig erwiesen. Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu stellen. Wie Sie schon richtig erwähnten, sollte der erste Heimbericht dem Parlament im Jahre 2004 zugeleitet werden. Nach Ihrer Aussage lag er 2005 vor. Woran lag es denn, dass er bis zum heutigen Tag dem Parlament nicht förmlich zugeleitet wurde? Dr Ich hielte es für politisch sehr fragwürdig, wenn, nachdem die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übergegangen ist, der Eindruck erweckt würde, als läge hierfür die Gesetzgebungskompetenz nach wie vor beim Bund. Ich habe Ihnen aber schon erläutert, dass die Mitglieder des Ausschusses, dem auch Sie selbst angehören, detailliert informiert worden sind und dass darüber hinaus Informationen auch anderweitig zur Verfügung gestellt worden sind. Es wäre nun Sache der Länder, daraus politische Konsequenzen zu ziehen. Der Bund arbeitet in der entsprechenden Arbeitsgruppe natürlich mit; bislang hat es ja auch schon Absprachen und Abstimmungen gegeben. Ich habe auch schon gesagt, dass ich keinen Zweifel habe, dass die Länder mit den darin enthaltenen interessanten Informationen sorgfältig umgehen und sie bewerten werden und dann auch Schlussfolgerungen ziehen. Es wäre nicht angemessen, auch nicht gegenüber der Öffentlichkeit, wenn der Bund, ohne irgendwelche Gestaltungsmöglichkeiten zu haben, den Eindruck erwecken würde, als sei er dafür verantwortlich. Von daher halte ich unser Vorgehen für sachlich richtig: Wir haben d d s t A W B g s n d D u v B n K s s d s e D B M t w s p s d d h g d z f B z w (C (D ie Information zur Verfügung gestellt und die Mitglieer des zuständigen Ausschusses informiert. Der Auschuss kann ja im Übrigen über alle Aspekte des Beriches, wenn er möchte, diskutieren. Dafür müssen diese spekte nur auf die Tagesordnung gesetzt werden. Danke schön. Damit rufe ich die Frage 25 des Kollegen Jörn underlich auf: Worin liegt die Ursache dafür, dass das BMFSFJ zum wiederholten Male Studien, Sachberichte und Fachanalysen – zum Beispiel die Studie über die Möglichkeiten einer Umsetzung von Gender-Budgeting auf Bundesebene – unter Ausschluss der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes berät und diskutiert? Dr Die Behauptungen, die der Frage 25 zugrunde liegen, ind nach meiner Auffassung falsch. Ich kann dazu auch ichts Weiteres sagen, solange sie nicht präzisiert weren. Konkret wird die Gender-Budgeting-Studie erwähnt. azu kann ich Stellung nehmen. Hierbei handelt es sich m eine Machbarkeitsstudie zur probeweisen Einführung on Gender-Budgeting auf Bundesebene. Diese hatte das MFSFJ im April 2005, und zwar nach Durchführung eies Ausschreibungsverfahrens, in Auftrag gegeben. Die onzeption dieser Studie erfolgte auf Basis eines Ab timmungsprozesses innerhalb der Bundesregierung. Sie ollte Vorschläge zu möglichen Ansatzpunkten zu Gener-Budgeting im Bundeshaushalt machen und für eine innvolle Erprobung von Gender-Budgeting auf Bundesbene entwickeln. Die Studie liegt dem BMFSFJ vor und wird in den iskussionsund Entscheidungsprozess innerhalb der undesregierung einfließen; ich habe darüber heute orgen auch im Ausschuss berichtet und wir haben rela iv ausführlich darüber diskutiert. Auf ihrer Basis sollen eitere konzeptionelle Überlegungen auf Bundesebene tattfinden. Wir bringen dieses Thema auch in den euroäischen Diskussionsprozess mit ein. Daraus werden ich wiederum Konsequenzen ergeben, weil wir von aneren Ländern lernen wollen. Über Sinn und Zweck einer Veröffentlichung muss ann im Einzelnen entschieden werden, wie ich bereits eute Morgen erläutert habe. Es gibt jedenfalls keinen esetzlichen Auftrag, auch keinen Parlamentsbeschluss, er die Bundesregierung verpflichten würde, das sofort u tun. Aber ich sage ausdrücklich, dass wir an einer ofenen Diskussion interessiert sind. Im Mai werden in ad Pyrmont die europäischen Gleichstellungsminister usammenkommen. Auch dort werden solche Fragen ie Gender-Budgeting erörtert. Sie haben die Möglichkeit zu zwei Nachfragen. Meine Frage fußt zum einen auf der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 28. September 2006, in der es heißt: Die Studie wurde vom Bundesministerium … in Auftrag gegeben, um Möglichkeiten … Sie liegt dem Bundesministerium vor und wird gegenwärtig geprüft. Es ist geplant, ihre Ergebnisse und weitere Konsequenzen im Ressortkreis zu diskutieren. Dabei wird auch die Frage ihrer Veröffentlichung entschieden werden. Durch Zufall ist mir dann zum anderen eine Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung der FriedrichEbert-Stiftung in die Hände gekommen, in der es heißt: Eine erste Studie über die Möglichkeiten einer Umsetzung von Gender Budgeting auf der Bundesebene liegt nun vor. Ohne Einschaltung des Parlaments! Der Ausschuss war über diese Veranstaltung nicht informiert; das heißt, sämtliche Fachpolitiker waren darüber nicht informiert. In dem Zusammenhang möchte ich – weil Sie von Unterstellung sprechen – nur an die Evaluierung des Prostitutionsgesetzes erinnern, die dem Ausschuss erst vorgelegt wurde, nachdem seitens des Ministeriums eine Versicherung abgegeben wurde, um eine Kampfabstimmung im Ausschuss, wo aller Voraussicht nach die SPD gegen die CDU/CSU gestimmt hätte, zu verhindern. Dr Beim Prostitutionsgesetz war es so – das wissen auch Sie genau, Herr Wunderlich, weil Sie bei den Erörterungen immer dabei waren, auch im Ausschuss –, dass die Bundesregierung verpflichtet war, einen Bericht vorzulegen. Ein solcher Bericht muss im Kabinett diskutiert werden. Dann müssen die unterschiedlichen Ressorts einbezogen werden. Dieses Thema fällt ausdrücklich nicht allein in die Zuständigkeit des Familienministeriums, sondern auch das Innenministerium und das Justizministerium sind betroffen. Es hat dann eine – ich nenne das jetzt einmal so – erste Expertise gegeben, die vorgelegen hat. Ich habe seinerzeit gesagt, dass der Bericht nicht vorliegt. Es ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob man Teilaspekte veröffentlicht. Wir haben uns im Endeffekt doch dazu entschlossen. Wenn Sie sich aber näher damit beschäftigen, werden Sie merken, dass solche Expertisen auch im Hinblick auf das Ziel, das man hat, nämlich einen Bericht zu erstatten, aufgearbeitet werden müssen. Beim Prostitutionsgesetz zum Beispiel war es aus unserer Sicht so, dass die damit verbundenen Zielsetzungen mit der ersten Expertise nicht hinreichend erfasst worden sind. Deswegen haben wir einen weiteren Auftrag als Ergänzung erteilt, damit wir einen wirklich sachgerechten Bericht vorlegen können. Das erklärt auch, dass es zu bestimmten Verzögerungen gekommen ist. Das wissen Sie aber alles, weil wir im Ausschuss darüber diskutiert haben. z t s D n S t m W b u b s d m A w h i B g v z s ü r r w m r l A h t a d s s s a (C (D Wenn jetzt eine private Stiftung eine Veranstaltung um Gender-Budgeting macht und sich dabei Informaionen zu Eigen durchführt, die öffentlich auf dem Markt ind, ist dafür nicht die Bundesregierung verantwortlich. ie Stiftung kann jederzeit so handeln. Ich glaube denoch, dass es sachgerecht ist, wenn ein Ministerium achverhalte erst dann veröffentlicht, wenn sie aufberei et und auch politisch bewertet sind. Das Ministerium uss da etwas anders vorgehen als eine private Stiftung. ir haben die Informationen bislang jedenfalls aus den esagten Gründen und aus Gründen der Sorgfalt, der wir ns verpflichtet fühlen, nicht veröffentlicht. Aber wir haen das ausdrücklich vor. Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu tellen. Sie stimmen mir aber zu, dass es bei der Evaluierung es Prostitutionsgesetzes um einen Auftrag des Parlaents an die Bundesregierung ging, das Ergebnis dieses uftrags dem Parlament allerdings vorenthalten wurde, eil das Ergebnis der Regierung offensichtlich nicht inreichend erschien – ohne das Parlament darüber zu nformieren? Dr Nein, das ist falsch. Ich habe eben gesagt: Wir sind erpflichtet, beim Prostitutionsgesetz einen Bericht vorulegen. Das wird aber ein Bericht der Bundesregierung ein. Eine einzelne Expertise – ich nenne sie einmal so; ber den Begriff kann man streiten – ist noch kein Beicht der Bundesregierung. Ein Bericht der Bundesregieung wird im Kreise der Fachressorts abgestimmt und ird mit einer Bewertung versehen. Ich finde, das Parlaent hat einen Anspruch darauf, dass die Bundesregie ung erklärt, wie damit umgegangen wird. Das muss geeistet werden. Das heißt keineswegs, dass zu einzelnen spekten keine Vorarbeiten geleistet worden sind. Das abe ich im Ausschuss aber schon im Einzelnen erläuert. Die Frage 26 der Kollegin Bettin wird schriftlich be ntwortet. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktoricherheit. Es antwortet der Parlamentarische Staatsekretär Michael Müller. Die Frage 27 des Kollegen Winfried Hermann wird chriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 28 des Kollegen Hans-Josef Fell uf: Stimmt die Meldung der Tageszeitung „Passauer Neue Presse“ vom 23. November 2006, dass der Bundesminister für Vizepräsidentin Petra Pau Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, ein schrittweises Auswahlverfahren für die Bestimmung eines deutschen Atommüllendlagers anstrebt, und, wenn nein, welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung bei der Endlagersuche an? Mi Sehr verehrter Herr Kollege Fell, Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf eine Meldung der „Passauer Neuen Presse“ vom 23. November. Wie Sie wissen, haben wir dieses Thema im Bundestag mehrfach im Rahmen von Anfragen behandelt. Ich verweise unter anderem auf die Drucksache 16/2690. Die Antwort lautet wie folgt: Im Koalitionsvertrag bekennen sich die beiden Regierungsfraktionen, CDU/ CSU und SPD, gemeinsam zur nationalen Verantwortung für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Sie wollen, dass die Erarbeitung einer Lösung zügig und ergebnisorientiert angegangen wird. Die Koalitionsfraktionen haben dabei ihre Absicht bekundet, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu ein Konzept entwickelt. Dieses Konzept muss allerdings innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden. Ihre erste Nachfrage, bitte. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Antwort. – Inzwischen ist ja bekannt geworden, dass der Bundesumweltminister anstrebt, mit den Betreibern direkt einen Vertag über die Endlagersuche zu schließen, und nur zwei oder drei Standorte in die engere Auswahl nehmen will. Heißt das im Klartext, dass sich die Bundesregierung mit diesem Vorstoß von der ursprünglichen Linie verabschiedet hat? Mi Das Thema ist so wichtig, dass wir einen möglichst breiten Konsens hinbekommen wollen und dass es bei der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bleibt. Dass das Ministerium ein großes Interesse hat, zügig zu einer Regelung zu kommen, die § 96 des Atomgesetzes entspricht – es muss sich um eine Lösung handeln, die die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge garantiert –, dürfte sich daraus ergeben. Ihre zweite Nachfrage. Da nun ein Vertrag mit den Betreibern angestrebt wird – Sie haben es indirekt bestätigt – und die Zielvor s l f F e m m h F m h W l m o r m h V f s b h V s b z m h d (C (D tellungen der Betreiber, die keine Endlagersuche wolen, sondern den Standort Gorleben als Endlager einfach estschreiben wollen, bekannt sind, taucht für uns die rage auf: Wird es in diesen Vertragsverhandlungen zu iner Aufgabe der Position der Bundesregierung komen? Mic Nein. Damit rufe ich die Frage 29 des Kollegen Hans-Josef ell auf: Wenn ja, bis wann sollen die Kriterien dafür festgelegt werden und wer soll die Suche finanzieren? Mic Diesbezüglich gilt das, was ich schon gesagt habe. Ich nehme an, der Kollege Fell hat eine Nachfrage. Danke, Frau Präsidentin. – Die Kriterien wurden im esentlichen vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endagersuche festgelegt. Wird es nun in den Verhandlungen it den Betreibern eine Aufgabe dieser Kriterien geben der wird es weiterhin ein Festhalten der Bundesregieung an den Kriterien des AK End geben? Mic Ich bleibe dabei, dass nach § 96 des Atomgesetzes die erpflichtung besteht, den Planfeststellungsbeschluss ür ein Endlager nur dann zu erteilen, wenn optimal Vororge nach Stand von Technik und Wissenschaft gegeen ist. Sie haben die Chance eines zweiten Versuchs. Herr Staatssekretär, ich möchte noch ein wenig nach aken, was diesen Vertrag betrifft; denn das ist ein neuer orschlag. Bedeutet das Anstreben eines Vertrages zwichen Bundesregierung und Betreibern die Aufgabe der isherigen Position, die Endlagersuche über ein Gesetz u regeln, und einen Ersatz durch einen solchen Vertrag? Mic Ich sehe nicht, dass eine derartig gewichtige Entschei ung ohne eine gesetzliche Grundlage machbar ist. Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Kotting-Uhl. Herr Staatssekretär, ich möchte im Hinblick auf Ihre Antwort auf die erste Nachfrage des Kollegen Fell fragen, wie es möglich sein soll, den bestmöglichen Ort für ein Endlager zu finden, ohne dass eine wirklich ergebnisoffene Suche in solchen Schritten vorgenommen wird, wie sie damals der AK End vorgeschlagen hat, und wenn man nur zwei, drei Orte untersucht? Wie soll so der bestmögliche Standort in Deutschland gefunden werden? Mi Ich sehe die Situation nach wie vor so, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit alles tun wird, um im Interesse des Schutzes der Menschen und der Natur den bestmöglichen Standort zu finden. Wir sind aus meiner Sicht an die Pflicht eines nationalen Depots gebunden. Alles andere ist eine Frage des Prozesses. Natürlich werden die Kriterien des Arbeitskreises Endlager eine zentrale Rolle spielen. Was sonst? Damit kommen wir zur Frage 30 der Kollegin Bärbel Höhn: Teilt die Bundesregierung die am 14. November 2006 in der „Financial Times Deutschland“ veröffentlichte Einschätzung von Vertretern des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH und der Deutschen Umwelthilfe e. V., dass der Nationale Allokationsplan ein Schlupfloch der Art enthält, dass der Widerruf der Entscheidung über die Zuteilung der Emissionszertifikate nur bei vollständiger Betriebseinstellung möglich ist und die Unternehmen deshalb durch den Weiterbetrieb von Kraftwerken mit geringer Auslastung Zertifkate ansammeln können, und was plant die Bundesregierung zu tun, um dieses Schlupfloch im Interesse eines effektiven Klimaschutzes zu schließen? Herr Staatssekretär, bitte. Mi Liebe Kollegin Höhn, Ihre Frage zielt auf die EU-weit praktizierte Methode der Zuteilung von Emissionszertifikaten für bestehende Anlagen ab, bei denen die Anzahl der Emissionsberechtigungen auf der Basis der früheren Emissionen einer Anlage berechnet und keine Anpassung an aktuelle Emissionsoder Produktionsniveaus vorgenommen wurde. Das ist eine so genannte Ex-postKorrektur. Meine Antwort umfasst zwei Punkte. Der erste ist: Grundsätzlich stellt die Verlagerung der Produktion in alten, ineffizienten Anlagen hin zu modernen, sehr viel effizienteren Anlagen eine wichtige Option zur Vermeidung von CO2-Emissionen dar; da sind wir sicherlich einer Meinung. Im Ergebnis führen Produktionsverlagerungen zweifellos zu einer Reduktion der Kohlendioxid e n n d A h z h l l n g t d D s m h g K G G w a r s z A v d A f a J e k Z 2 a h d b E i m d g w s d m (C (D missionen. Insofern hat diese Regelung im Grundsatz ichts mit Schlupflöchern zu tun. Allerdings ist es richtig – das ist der zweite Teil meier Antwort –, dass nicht ausgeschlossen werden kann, ass es einen „Scheinbetrieb“ von Anlagen gibt, bei dem nlagen nur noch deshalb eine Betriebsgenehmigung aben, damit weiterhin Emissionsberechtigungen für sie ugeteilt werden. Das ist zweifellos ein Problem; das seen auch wir. Es kommt im Ergebnis quasi einer Stillegungsprämie gleich, wenn die Produktion dieser Anage nicht von einer anderen, also von einer alten oder euen Anlage des Betreibers, übernommen wurde. Wir haben deshalb im Zuteilungsgesetz 2007 eine Reelung vorgeschlagen, nach der im Falle eines Produkionsrückgangs die Zuteilungsmenge für eine Anlage urch Ex-post-Korrekturen reduziert werden kann. iese Regelung sowie auch andere Ex-post-Korrekturen ind allerdings von der EU-Kommission als unvereinbar it der Emissionshandelsrichtlinie bezeichnet und des alb abgelehnt worden. Seitdem wurde der Vollzug ausesetzt. Jedoch hat die Bundesregierung gegen diese ommissionsentscheidung Klage vor dem Europäischen ericht in erster Instanz erhoben. Die Entscheidung des erichtes wird in den nächsten Monaten erwartet. Abhängig von dem Ausgang des Gerichtsverfahrens ird die Bundesregierung prüfen, ob auch im Hinblick uf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 Ex-post-Korekturen vorgesehen werden sollten. Um zumindest die ich jetzt abzeichnenden möglichen Stilllegungsprämien u vermeiden, hat die Bundesregierung im Nationalen llokationsplan II – das ist das Kap. 6.4, dritter Absatz – orgesehen, dass Anlagen auch dann keine Zuteilung für ie Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 erhalten, wenn die nlage im Durchschnitt der Jahre 2005 und 2006, also ür zwei Jahre gerechnet, produktionsbedingt weniger ls 20 Prozent der durchschnittlichen CO2-Menge der ahre 2000 bis 2004, also über fünf Jahre berechnet, mittiert hat. Zudem hat die Bundesregierung im Nationalen Alloationsplan II in Kap. 6.4 auch angekündigt, dass bei der uteilung für die nachfolgende Handelsperiode, also 013 bis 2017, die Mitnahme von Stilllegungsprämien usgeschlossen wird. Wir denken in diesem Zusammenang über verschiedene Wege nach, beispielsweise über ie Stilllegung einzelner Teilanlagen oder Kraftwerkslöcke. Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. Sie haben zu Recht angesprochen, dass bezüglich der x-post-Korrektur eine Klage auf EU-Ebene anhängig st und dass man die Entscheidung darüber abwarten uss. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass, wenn ie Entscheidung für die Bundesregierung positiv auseht und die Ex-post-Korrektur auf EU-Ebene gebilligt ird, die Bundesregierung dann auch im NAP II eine olche Ex-post-Korrektur vornehmen und die Regelung es NAP I – vielleicht in abgeänderter Form – übernehen wird? Mi Im Grundsatz hat das Parlament und auch die Bundesregierung schon beim ersten Nationalen Allokationsplan Ex-post-Regelungen für sinnvoll angesehen. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Zweite Nachfrage. Die Emissionszertifikate für Neuanlagen sind immer noch sehr knapp bemessen. Nun sind auf dem Energiegipfel viele neue Anlagen versprochen worden. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die knapp bemessenen Emissionszertifikate für die neuen Anlagen ausreichen oder kann der Fall eintreten – wenn sie nicht ausreichen –, dass die Bundesregierung sogar vorher verschenkte Zertifikate am Ende teuer zurückkaufen muss, um die neuen Anlagen zu bedienen? Oder gehen Sie davon aus, dass die Energiekonzerne die Versprechungen, die sie gemacht haben, sowieso nicht einhalten und es gar nicht zu einer solchen Zahl von neuen Anlagen kommt? Mi Man hat so seine Erfahrungen; aber im Augenblick würde ich erst einmal davon ausgehen, dass die Prognosen stimmen. Was heißt das jetzt? Mi Das heißt, wir gehen davon aus, dass unsere Daten und unsere Berechnungen richtig sind. Ich widerspreche allerdings insofern nicht: Wir haben oft Ankündigungen nicht umgesetzt gesehen. Dann muss man darüber neu beraten. Der Kollege Fell hat noch eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, Bundesminister Gabriel hat letzte Woche angekündigt, dass die Bundesregierung die Obergrenze für den erlaubten CO2-Ausstoß auf 465 Millionen Tonnen beschränken will. Die EU-Kommission hat heute aber den Nationalen Allokationsplan gerügt und Deutschland verpflichtet, den CO2-Ausstoß noch deutlicher abzusenken, und zwar auf 453 Millionen Tonnen. Wird die Bundesregierung diese Vorgabe der EU-Kommission einhalten? Mi Die Position der Bundesregierung ist, dass der neue Vorschlag von der Richtlinie nicht gedeckt ist. Wir ha b n V d d S n C H b w e A f r S s p h A W t n (C (D en hier also eine andere Auffassung – übrigens nicht ur wir, sondern, wenn ich das richtig sehe, auch die orgängerregierung. Darüber wird aber noch weiter zu ebattieren sein. Danke, Herr Staatssekretär. – Damit sind wir am Ende er Fragestunde. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene itzung ist wieder eröffnet. Ich rufe Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg und Kapital von Unternehmen Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Reder dem Kollegen Dr. Joachim Pfeiffer für die CDU/ SU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Regierungsbank ist leer! Ist die Bundesregierung zurückgetreten? – Gegenruf des Abg. Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Gnädige Frau, die Bundesregierung hat ihren Platz hier! – Gegenruf der Abg. Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind Sie Parlamentarier!)


    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)