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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/69 fer“ nach Guantanamo von deutschem Ter- ritorium aus Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Mehr Transparenz und Realität in der Ausbildungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit durch Nutzung des Erfassungs- systems VerBIS Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Nichtzuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz für Asse II trotz Endlagerung atomarer Abfälle Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ 6845 D 6846 A 6846 D 6847 A 6849 C 6850 B 6850 C Deutscher B Stenografisch 69. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache 16/3572) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/3562, 16/3598) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eventuelle Verbringung „illegaler Kämp- Z C U M O B j a b K d A M Z 6845 A 6845 B Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . 6847 B undestag er Bericht ung 9. November 2006 t : usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des fünfjährigen Modellpro- ekts zur kontrollierten Abgabe von Heroin n Opiatabhängige in den Städten Ham- urg, Hannover, Frankfurt am Main, Köln, arlsruhe und München durch die Bun- esregierung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen 6847 D 6848 D 6849 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6851 A 6851 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückholung des bereits in Asse II eingela- gerten Atommülls Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Definition des Begriffs „generationenge- rechtes Handeln“ durch die Bundesregie- rung sowie Haltung der Bundesregierung zur Forderung, den Grundsatz der Gene- rationengerechtigkeit im Grundgesetz zu verankern Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Bestrebungen der Deut- schen Börse zum Ausbau des internationa- len Finanzstandortes Frankfurt am Main nach dem Abbrechen der Verhandlungen zur Partnerschaft mit Euronext durch die Bundesregierung Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Gründe für den Verzicht auf die Zuleitung des ersten Heimberichts an das Parlament durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abspra- che mit dem Bundeskanzleramt Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z J M J U t a p B F A D Z J M H A d A M Z H M H K A e A M Z H S M B M Ä p e A M 6851 C 6851 D 6852 C 6852 D 6853 A 6853 D 6854 A 6854 C usatzfragen örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 örn Wunderlich (DIE LINKE) rsachen für die wiederholte Nichtzulei- ung von Studien, Sachberichten und Fach- nalysen etc. an die gesetzgebenden Kör- erschaften des Bundes durch das undesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswahlverfahren zur Bestimmung eines eutschen Atommüllendlagers ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 29 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) riterien zur Bestimmung eines deutschen tommüllendlagers und Finanzierung der ntsprechenden Suche ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen der Bundesregierung zu nderungen im Nationalen Allokations- lan bezüglich Widerruf der Zuteilungs- ntscheidung von Emissionszertifikaten ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6854 D 6855 C 6856 A 6856 D 6857 B 6857 C 6857 C 6858 A 6858 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 III Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Stärkere Betei- ligung der Arbeitnehmer am Erfolg und Kapital von Unternehmen Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dirk Niebel (FDP) Nichtberücksichtigung von circa 10 000 Be- werbern um einen Ausbildungsplatz bei den Nachvermittlungsaktionen durch die Bundesagentur für Arbeit Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 5 und 6 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Totengedenken am Volkstrauertag durch Angehörige der Neonaziszene und der NPD auf dem Soldatenfriedhof Lohheide/Bergen in Anwesenheit von Bundeswehroffizieren, V t A C A M D S V d F A A A M K U H u k S s V A A A M K A z f S A A A M V N d g A P 6858 B 6858 C 6859 D 6860 D 6861 D 6862 D 6864 A 6865 B 6866 B 6867 A 6868 A 6868 D 6869 D 6870 D 6871 A 6871 C ereinbarkeit mit dem Anliegen des Volks- rauertages ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 8 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) icherstellung einer regional gerechten erteilung der Mittel aus dem 6-Milliar- en-Euro-Programm für industrienahe orschung ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 9 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterzeichnung der Vereinbarung zum ochschulpakt durch die Bundeskanzlerin nd die Ministerpräsidenten sowie Auswir- ungen auf Planung und Umsetzung des tudienkapazitätsausbaus an den Hoch- chulen bei rechtskräftig beschlossener ereinbarung erst am 14. Juni 2007 ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 10 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen des Einsatzes von 22,5 Pro- ent der Bundesmittel beim Hochschulpakt ür den Erhalt von Studienplätzen auf die chaffung zusätzlicher Studienplätze ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 13 und 14 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) euregelung der Ministerpensionen sowie er Zahlung von Übergangsgeldern an aus- eschiedene Regierungsmitglieder ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6871 D 6872 B 6872 C 6872 D 6873 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 Anlage 8 Mündliche Fragen 16 und 17 Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Vorgaben zur Ausarbeitung des Feinkon- zepts der Reform der Bundespolizei; Aus- wirkungen auf die Standorte und Beschäf- tigten der Bundespolizeiinspektionen in Ostbayern Antwort 1. Januar 2006 bei einer späteren Verab- schiedung des Gesetzes Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 6874 B Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 18 und 19 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten des Gutachtens „Die abgabenrecht- liche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand“ des Wissen- schaftlichen Beirats beim Bundesfinanz- ministerium sowie Berücksichtigung der Empfehlungen bei der geplanten Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Widerspruch zwischen der Forderung an das Land Berlin nach größeren Sparleis- tungen und der Finanzierungsbeteiligung am Wiederaufbau des Stadtschlosses Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückwirkende Förderung des nachträgli- chen Einbaus des Dieselrußfilters ab dem M B G r l K A D A M G H s A D A M W U d f F A M 6873 B 6873 C 6874 A ündliche Frage 23 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für den Verzicht der Bundesregie- ung auf die ursprünglich vorgesehene Ma- uszahlung von 300 Euro für neue Diesel- fz ohne Dieselrußfilter ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 26 rietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Verbot o genannter Killerspiele ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 27 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nnötige Verschleppung der Förderung es nachträglichen Einbaus von Dieselruß- iltern durch Blockade der CDU/CSU- raktion ntwort ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6874 C 6874 D 6875 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6845 (A) ) (B) ) 69. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6871 (A) ) (B) ) gelegenen Soldatenfriedhof Beigesetzten und ihrer Hinterblie- benen entspricht?Zimmermann, Sabine DIE LINKE 29.11.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d A F d d s t Z e E v b n d n u p f r k A n s t A d g D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 29.11.2006 Bollen, Clemens SPD 29.11.2006 Bülow, Marco SPD 29.11.2006 Dagdelen, Sevim DIE LINKE 29,11.2006 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 29.11.2006 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.11.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 29.11.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 29.11.2006 Freiherr zu Guttenberg, Karl-Theodor CDU/CSU 29.11.2006 Heilmann, Lutz DIE LINKE 29.11.2006 Hilsberg, Stephan SPD 29.11.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.11.2006 Kunert, Katrin DIE LINKE 29.11.2006 Merten, Ulrike SPD 29.11.2006 Möller, Kornelia DIE LINKE 29.11.2006 Ortel, Holger SPD 29.11.2006 Pflug, Johannes SPD 29.11.2006 Pronold, Florian SPD 29.11.2006 Reinke, Elke DIE LINKE 29.11.2006 Röspel, René SPD 29.11.2006 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 29.11,2006 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 29.11.2006 Seehofer, Horst CDU/CSU 29.11.2006 Spanier, Wolfgang SPD 29.11.2006 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 29.11.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 16/3562, rage 1): Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis zu 10 000 Be- werber um einen Ausbildungsplatz erst rund sechs Wochen nach dem Start des Ausbildungsjahres in der Computersoft- ware der Bundesagentur für Arbeit aufgefunden und deshalb bei den Nachvermittlungsaktionen nicht berücksichtigt wur- den (vergleiche DIE WELT vom 18. November 2006)? Die zum 30. September 2006 ausgewiesene Ausbil- ungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit gibt ie in den Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemein- chaften (ARGEn) bekannte und dokumentierte Situa- ion der gemeldeten Bewerber und der bis zu diesem eitpunkt nicht vermittelten Bewerber wieder. Aufgrund ines Fehlers bei der Migration der Daten aus dem alten DV-Fachverfahren (COMPAS) in das neue EDV-Fach- erfahren (VerBIS) konnte in einigen Agenturen für Ar- eit keine vollständige Liste der zum 30. September icht vermittelten Bewerber angezeigt werden. Infolge- essen konnten zu den ersten Nachvermittlungsaktionen icht alle nicht vermittelten Bewerber angeschrieben nd eingeladen werden. Die Tatsache, dass die Diskre- anzen nicht in allen, sondern nur in einigen Agenturen ür Arbeit auftraten, hängt mit der stufenweisen Einfüh- ung des VerBIS-Verfahrens zusammen. Mittlerweile onnte der Fehler dadurch behoben werden, dass den genturen für Arbeit und ARGEn vollständige elektro- ische Listen über die nicht vermittelten Bewerber über- andt wurden, sodass nun auch die Nachvermittlungsak- ionen gezielter durchgeführt werden können. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Fragen 5 und 6): Wie bewertet die Bundesregierung politisch den Umstand, dass es circa 45 Angehörigen der Neonaziszene und der NPD am Volkstrauertag gestattet wurde, offenbar in Anwesenheit von Bundeswehroffizieren auf dem Soldatenfriedhof in Loh- heide/Bergen im Landkreis Celle Gebinde niederzulegen und Gedichte aufzusagen, und wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Bundeswehr als Hausherrin des Soldatenfried- hofes in diesem Zusammenhang? Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines Bundes- wehrverantwortlichen, der laut „die tageszeitung“ vom 22. November 2006 sagte: „Ich kann niemandem verbieten, der Toten zu gedenken“, und ist sie der Meinung, dass ein To- tengedenken mit neonazistischem Hintergrund mit dem An- liegen des Volkstrauertages vereinbar ist und der Würde der auf dem nicht weit von der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen 6872 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 5: Nach den gültigen Bestimmungen kann sich die Bun- deswehr bei offiziellen öffentlichen Veranstaltungen an Totenehrungen beteiligen. Dies erfolgt überwiegend am Volkstrauertag in den Standorten der Bundeswehr. Diese Regelung existiert seit Bestehen der Bundeswehr und spiegelt das Traditionsverständnis der Bundeswehr wi- der. Die Bundeswehr ist an diesen Totenehrungen ledig- lich beteiligt. Einfluss auf die Beteiligung anderer Perso- nen oder Organisationen an den Totenehrungen kann die Bundeswehr grundsätzlich nicht ausüben. Insbesondere hat sie auch keine Einwirkungsmöglichkeit auf den In- halt von Reden, Gedichten oder sonstigen Ansprachen. Insofern kann die Bundeswehr verbale Äußerungen an- derer Teilnehmer grundsätzlich nicht verhindern. Die Pflege von Soldatenfriedhöfen (Kriegsgräber- pflege) im Inland wird durch das Gesetz über die Erhal- tung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherr- schaft (Gräbergesetz) vom 19. August 2005 geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim betreffenden Innenministe- rium als Landesbehörde und bei den Städten und Ge- meinden als untere Ordnungsbehörden. Im konkreten Fall war die Federführung und damit das Hausrecht für die Dauer der offiziellen Gedenkveranstaltung auf die Truppenübungsplatzkommandantur BERGEN delegiert. Da eine Gruppe von Angehörigen der Neonaziszene und der NPD versuchte, sich vor Beginn der Veranstaltung unter die Gäste zu mischen, wurde dem Wortführer durch den die Veranstaltung leitenden Offizier in Ab- sprache mit der vor Ort anwesenden Polizei das Betreten des Friedhofes während der offiziellen Feier untersagt. Erst nach Durchführung der offiziellen Totenehrung und Abreise der Teilnehmer, also zu einem Zeitpunkt, als die Bundeswehr das Hausrecht über das Gelände nicht mehr hatte, konnten Angehörige der Neonaziszene und der NPD unter Auflagen den Friedhof betreten. Entspre- chend den vorgenannten Bestimmungen und vor dem Hintergrund des tatsächlichen Ablaufs der Totenehrung auf dem Soldatenfriedliof in Lohheide/Bergen waren die getroffenen Maßnahmen – darauf ausgerichtet die Veran- staltung selbst ohne jegliche Beteiligung und Störung von Extremisten durchzuführen – angemessen und nicht zu beanstanden. Zu Frage 6: Wie bereits mitgeteilt, liegt die Zuständigkeit für das Gräbergesetz bei der jeweiligen Landesregierung oder bei der von dieser beauftragten Stelle. Die Bundeswehr kann daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die Teil- nahme anderer Personen oder Organisationen an den To- tenehrungen ausüben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3562, Frage 8): d z b n b b g N f L s d A d d G b s B 2 l c d L t n g A d A N (C (D Wie sichert die Bundesregierung, dass die Mittel aus dem 6-Milliarden-Euro-Programm für industrienahe Forschung re- gional gerecht verteilt werden, und teilt die Bundesregierung die Sorge des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Wolfgang Tiefensee, dass möglicherweise „nur ein Bruchteil [aus diesem Programm] dem Osten zu Gute komm[t]) (Wirtschaft & Markt 11/06)? Mit dem 6-Milliarden-Euro-Programm stellt die Bun- esregierung bis 2009 zusätzliche Mittel für besonders ukunftsträchtige Forschungs- und Entwicklungsvorha- en zur Verfügung. Die Mittel werden grundsätzlich icht unter regionalen Gesichtspunkten, sondern in wett- ewerblichen Verfahren nach Exzellenzkriterien verge- en. Deswegen lässt sich auch eine verlässliche Pro- nose zu der Verteilung künftiger Mittel nicht stellen. eben dem 6-Milliarden-Euro-Programm hat der Bund ür die Stärkung der Forschungslandschaft in den neuen ändern spezifische Programme aufgelegt, wie zum Bei- piel die „Regionenorienierte Innovationsförderung in en neuen Ländern“ oder „Innowatt“. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 9): Wann ist mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Hochschulpakt durch die Bundeskanzlerin und die Minister- präsidenten zu rechnen, und wie bewertet die Bundesregie- rung die Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des Studienkapazitätsausbaus an den Hochschulen, falls die Ver- einbarung erst am 14. Juni 2007 rechtskräftig beschlossen wird? Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern ha- en einen Bericht, in dem die Eckpunkte für den Hoch- chulpakt festgehalten sind, den Regierungschefs von und und Ländern für deren Treffen am 13. Dezember 006 vorgelegt. Abgestimmte Planungen der Länder sol- en danach bis 31. März 2007 erstellt werden. Entspre- hende Fördervereinbarungen zwischen Bund und Län- ern sollen auf Basis des Berichts und der Planungen der änder den Regierungschefs am 14. Juni 2007 zur Un- erzeichnung vorgelegt werden. Damit könnten die Maß- ahmen zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger wie eplant zum Wintersemester 2007/2008 starten. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage des bgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/3562, Frage 10): Bedeutet die Tatsache, dass 22,5 Prozent der Bundesmittel beim Hochschulpakt für den Erhalt von Studienplätzen einge- setzt werden, nach Ansicht der Bundesregierung, dass Bund und Länder für jeden zusätzlichen Studienplatz über vier Jahre nur noch 17 050 Euro statt 22 000 Euro investieren wer- den, dass die Länder entsprechend mehr für jeden Studien- platz investieren müssen, weil beim Bundesanteil nun weni- ger Mittel für zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, oder dass Bund und Länder gemeinsam nur noch 69 750 zu- sätzliche Studienplätze schaffen werden, und wie will der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6873 (A) ) (B) ) Bund die 22,5 Prozent der Bundesmittel, die für bestehende Studienplätze aufgewandt werden und nun nicht mehr für zu- sätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, kompensieren? Die Bindung der Bundesmittel an die tatsächlich im Saldo zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger und auch die zugrunde gelegte Zahl von 90 000 zusätzlichen Studienanfängern bis 2010 bleibt von der Regelung für die neuen Länder und die Stadtstaaten unberührt. Die Schätzung des Aufwands für jeden Studienanfänger im Durchschnitt aller Fälle in Höhe von 22 000 Euro ändert sich ebenfalls nicht. Es ist richtig, dass sich durch die vorgesehenen Pauschalen in Höhe von zusammen 22,5 Prozent. der Bundesmittel für die neuen Länder und die Stadtstaaten, die die Zahl der Studienanfänger kon- stant halten werden, die Bundesmittel für diejenigen Länder, die tatsächlich ausbauen und zusätzliche Stu- dienanfänger aufnehmen, verringern. Eine Kompensa- tion durch Bundesmittel ist nicht vorgesehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Fragen 13 und 14): Welche Änderungen wird der von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigte Referentenentwurf zur Neu- regelung der Ministerpensionen, den sie im Interview in der „Bild“ vom 22. November 2006 noch für dieses Jahr ange- kündigt hat, gegenüber der geltenden Rechtslage beinhalten, und welche inhaltlichen Vorgaben wurden dazu gemacht? In welcher Weise werden außerdem die Regelungen für die Zahlung von Übergangsgeldern an ausgeschiedene Regie- rungsmitglieder reformiert? Als erster Schritt zu Einschnitten im Bereich der Mi- nisterbezahlung und -versorgung wurde in dieser Legis- laturperiode bereits die Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatsekretärin- nen und Parlamentarischen Staatssekretären vollständig und dauerhaft abgeschafft. Ich bitte um Verständnis, dass zu den Inhalten der von der Bundeskanzlerin angekün- digten Reform der Ministerversorgung vor Beschlussfas- sung durch das Bundeskabinett keine Angaben gemacht werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 16/3562, Fragen 16 und 17): Welcher zeitliche und personelle Rahmen ist für die Pro- jektgruppe zur Ausarbeitung des Feinkonzepts der Reform der Bundespolizei vorgegeben? Welche Kriterien sind für Fortbestand bzw. Auflösung der bestehenden Bundespolizeiinspektionen an der bayerischen Grenze zu Tschechien maßgeblich, und in welchem Umfang wird die Reform Auswirkungen auf die Standorte und Be- schäftigten in Ostbayern haben? Z b g K B Z t j A s A d F N u Z t e m t S A K d p n s a S m K d t 9 (C (D u Frage 16: Der zeitliche und der personelle Rahmen für die Ar- eit der einzurichtenden Projektgruppe sind aktuell Ge- enstand der konkreten Planungen für die Projektarbeit. onkrete Vorschläge werden zeitnah der Hausleitung des MI zur Entscheidung vorgelegt. u Frage 17: Die Erarbeitung von Kriterien für die künftige Struk- ur der Bundespolizei ist unter anderem Aufgabe der Pro- ektgruppe. Vor Abschluss dieser Arbeit sind konkrete ussagen zu Standorten und Auswirkungen auf die Be- chäftigten nicht möglich. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Fragen 18 nd 19): Welche gutachterlichen Kosten hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter dem Titel „Die abgabenrechtliche Pri- vilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand“ für die öffentliche Hand verursacht, und welche Kosten wurden außerdem für seine Veröffentlichung in der Schriftenreihe des BMF als Band 80 verwandt? Macht das BMF sich die Empfehlungen des Gutachtens für die geplante Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts zu ei- gen, weil es in der Presseerklärung des BMF Nr. 95/2006 vom 8. August 2006 unter anderem heißt: „Aus ökonomischer Sicht überzeugt die Kritik des Beirats an dem eingeschränkten Wettbewerb in diesem Wachstumsbereich, der angesichts des demografischen Wandels in Zukunft noch an Bedeutung ge- winnen dürfte.“? u Frage 18: Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats bera- en den Bundesminister der Finanzen unabhängig und hrenamtlich. Der Beirat tritt circa 7 Mal im Jahr zusam- en, um seine Gutachten und Stellungnahmen zu bera- en. Die Mitglieder erhalten Reisekostenvergütung und itzungsentschädigung gemäß den Richtlinien für die bfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, ommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich es Bundes. Die Sitzungsentschädigung beträgt 30 Euro ro Sitzungstag. Die Tagungskosten (Raummiete, Über- achtung) trägt das Bundesministerium der Finanzen. 2005 ind für den Beirat Kosten in Höhe von 113,671 Euro ngefallen. Pro Jahr werden 1 bis 2 Gutachten und eine kürzere tellungnahme dem Minister übergeben. Meistens werden ehrere Themen parallel bearbeitet. Eine Aufteilung der osten auf die einzelnen Gutachten erfolgt nicht. Durch ie Veröffentlichung des Gutachtens in der BMF-Schrif- enreihe sind Kosten in Höhe von 1 120,59 Euro (für 20 Exemplare) entstanden. 6874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 (A) ) (B) ) Zu Frage 19: Schon im Zusammenhang mit der Entgegennahme des Gutachtens des vom Bundesministerium der Finan- zen unabhängigen und nicht in dessen Auftrag tätig gewordenen Wissenschaftlichen Beirats hat das Bundes- ministerium der Finanzen darauf hingewiesen, dass – insbesondere auch vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft – die großen Herausforderungen der Zu- kunft nicht ohne ein verstärktes bürgerschaftliches En- gagement zu meistern sind. Es ist deshalb Ziel der Bun- desregierung, die Zivilgesellschaft zu stärken. Diesem Zweck wird die geplante Überarbeitung des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Dabei wird die Bundesregierung die vielfach zu diesem Thema geäußer- ten, zum Teil sehr unterschiedlichen Meinungen in Wis- senschaft und Politik bedenken, letztlich jedoch einen ei- genständigen Gesetzentwurf vorlegen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LIN- KEN) (Drucksache 16/3562, Frage 21): Wie löst die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Forderung, dass das Land Berlin größere Sparanstren- gungen unternehmen muss und der Forderung, dass Berlin den Wiederaufbau des Stadtschlosses anteilig finanzieren muss, auf, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass der Wiederaufbau des Schlosses keinen unmittelbaren Beitrag zum Schuldenabbau des Landes Berlin leisten würde (taz vom 20. November 2006)? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 entschieden, dass sich das Land Berlin nicht in einer extremen Haushaltsnotlage befinde. Das Land Berlin trägt deshalb die Verantwortung, durch entsprechende Sparanstrengungen die Konsolidierung des Landeshaushalts sicherzustellen. Der Deutsche Bun- destag hat mit Beschluss vom 13. November 2003 unter anderem die Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlos- ses befürwortet. Die Realisierung des Baus soll jedoch erst bei wirtschaftlich und haushaltsmäßig besserer Situation des Bundes erfolgen. Das Moratorium gilt fort. Im Hinblick darauf hat die Bundesregierung keine Be- schlüsse zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses und keine Forderung auf Beteiligung an den Gesamtkos- ten an Berlin herangetragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 22): Wird beim nachträglichen Einbau des Dieselrußfilters die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 bei einer spä- teren Verabschiedung des Gesetzes noch möglich sein? Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit und das mit den Ländern abgestimmte Konzept sieht dies vor. Eine rückwirkende Förderung wurde auch in der Vergangen- h c 2 A d F D b G h F e s S d f r t d A d F D i g g d u S h u n m J h s l a n d (C (D eit bei der Katalysatornachrüstung praktiziert (verglei- he Paragrafen 3 f und 3 g KraftStG in der bis zum 4. April 1997 bzw. 31. März 1994 geltenden Fassung). nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 23): Warum hält die Bundesregierung, die ursprünglich eine Ma- luszahlung von 300 Euro für neue Diesel-Kfz ohne Dieselrußfil- ter vorgesehen hatte, nunmehr eine Maluszahlung von nur 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum oder etwa circa 20 bis 30 Euro je Fahrzeug für ausreichend, um eine Umrüstung zu forcieren, und welche Rolle hat dabei der Umstand gespielt, dass die Daimler-Chrysler AG nach Presseberichten im Vorfeld gegen- über der Bundesregierung den Verzicht auf die 300-Euro-Re- gelung gefordert hatte? Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung waren estrebt, mit den Ländern bereits vor dem Beginn eines esetzgebungsverfahrens eine Verständigung zu den in- altlichen Eckpunkten einer kraftfahrzeugsteuerlichen örderung besonders partikelreduzierter Diesel-PKW zu rreichen, denn es handelt sich bei der Kraftfahrzeug- teuer um eine ausschließlich den Ländern zufließende teuer. Eine Verständigung ist Anfang November gefun- en worden. Es entspricht einem Vorschlag der Länder, ür den so genannten Malus einen einheitlichen hub- aumbezogenen Betrag vorzusehen. Die Höhe dieses Be- rages ist ein Ergebnis der Verständigung mit den Län- ern. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 26): Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot von so ge- nannten Killerspielen (gewaltverherrlichende Computerspiele), und womit begründet sie ihre Position? Eine rechtliche Definition des Begriffs „Killerspiel“ st der Bundesregierung nicht bekannt. Im Jugendschutz- esetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder im Straf- esetzbuch wird der Begriff „Killerspiel“ nicht verwen- et. Die bestehenden rechtlichen Maßnahmen bei Video- nd Computerspielen bestehen aus einem dreistufigen ystem, das dem jeweiligen Gefährdungsgrad der In- alte entspricht und vor allem dem Schutz von Kindern nd Jugendlichen, aber auch dem Recht auf freie Mei- ungsbildung und -äußerung Rechnung trägt. Dabei isst die Bundesregierung dem Schutz von Kindern und ugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten aller- öchste Priorität zu. Kinder und Jugendliche müssen vor chädigenden Inhalten, insbesondere mit Gewaltdarstel- ungen jeglicher Art, sowohl in Computerspielen als uch in anderen Medien geschützt werden. Sie haben ei- en Anspruch auf einen effektiven Jugendmedienschutz, enn nur so kann es gelingen, ihre Entwicklung zu för- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 6875 (A) (C) (B) ) dern und sie zu eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Nach § 131 StGB sind die Produktion und der Ver- trieb von gewaltverherrlichenden Computerspielen ver- boten. Nach dieser Vorschrift wird die Verbreitung von Schriften – auch Bildträger oder Datenspeicher (§ 11 Abs. 3 StGB) –, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnli- che Wesen in einer Art schildern; die eine Verherrli- chung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche bzw. nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene ver- kauft werden. Zuwiderhandlungen gegen Indizierungs- vorschriften werden als Straftaten geahndet. Die dritte Stufe regelt Altersfreigabekennzeichnungen ebenfalls nach dem Jugendschutzgesetz zum Schutz vor Jugendbeeinträchtigung. Mit dem Jugendschutzgesetz wurde (erstmalig) gesetzlich bestimmt, dass Computer- spiele nur mit einer Altersfreigabekennzeichnung unbe- schränkt in den Handel gegeben und nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen, die das gekenn- zeichnete Alter haben. Die Alterskennzeichnung der des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Ebenso wird bestraft, wer Schriften dieses Inhalts öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbie- tet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke zu den vorgenannten Zwecken zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen. Um die Bekämpfung von Gewaltdarstellungen weiter zu ver- bessern, ist § 131 StGB zuletzt durch das Gesetz zur Än- derung der Vorschriften über die Straftaten gegen die se- xuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 geändert worden. Unter anderem wurde der Tatbestand des Absatzes l auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschen- ähnliche Wesen erweitert. Zudem wurde mit der Ergän- zung klargestellt, dass auch gezeichnete oder in Form elektronischer Spezialeffekte dargestellte (virtuelle) Menschen vom Tatbestand erfasst werden. Die zweite Stufe beinhaltet die Indizierung jugendge- fährdender, aber nicht generell verbotener Video- und Computerspiele durch die Bundesprüfstelle für jugend- gefährdende Medien (BPjM) nach dem Jugendschutzge- setz. Mit dem Jugendschutzgesetz, das am l. April 2003 in Kraft getreten ist, wurden die Verbote für schwer ju- gendgefährdende Medien, insbesondere solche mit Ge- waltdarstellungen, erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die BPjM Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Men- schenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugend- liche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhal- tung zeigen, mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt und dürfen also nicht mehr beworben und nur noch in gesonderten Ladengeschäften o o s z d k e ( v s s e l v L w g B s A d d D G z (D bersten Landesjugendbehörden (OLJB) erfolgt in Ko- peration mit der Wirtschaft durch die Unterhaltungs- oftware-Selbstkontrolle (USK). Spiele mit Alterskenn- eichen kommen ohne Beschränkung in den Handel. Sie ürfen beworben und für jedermann zugänglich in Ver- aufsregalen ausgelegt werden. Die Abgabe darf nur ntsprechend der Alterskennzeichnung erfolgen. Die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag unter Rubrik 6.3 Aufwachsen ohne Gewalt, Rz. 5127ff) ereinbart, dass die Neuregelungen des Jugendschutzge- etzes des Bundes (aus 2003) und des Jugendmedien- chutz- Staatsvertrages der Länder „schnellstmöglich valuiert“ und dabei unter anderen das „Verbot von Kil- erspielen“ erörtert werden sollen. Diese Evaluation, die on den Jugendministerinnen und Jugendministern der änder und des Bundes in engem Kontakt vorbereitet urde und fachlich begleitet wird, wird im Jahr 2007 ab- eschlossen sein. Dann werden Grundlagen für genaue efunde zur Wirksamkeit und daraus abzuleitende Kon- equenzen vorliegen. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage es Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3562, Frage 27): Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der Parla- mentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Astrid Klug, (Presse- mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nr. 304/06 vom 21. November 2006), dass „die Blockade der CDU/CSU-Fraktion bedeutet, dass die Förderung des nachträglichen Einbaus von Dieselrußfiltern abermals unnötig verschleppt wird“? Die Bundesregierung beabsichtigt noch heute über den esetzentwurf zur Förderung partikelreduzierter PKW u entscheiden. 69. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. November 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Marion Caspers-Merk


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



      Herr Kollege Nouripour, aus Sicht der Bundesregie-
      rung wurde das Modellprojekt erfolgreich durchgeführt.
      Es hat sich gezeigt, dass die im Studiendesign aufge-
      führte Zielgruppe der Schwerstopiatabhängigen erreich-
      bar und eine Diamorphinbehandlung wirksam durch-
      führbar ist. Das zentrale Ergebnis des bundesdeutschen
      Modellprojekts hinsichtlich beider Hauptzielkriterien ist
      eine statistisch signifikante Überlegenheit der Diamor-
      phin- gegenüber der Methadonbehandlung. Das erste
      Zielkriterium war die Verbesserung des Gesundheitszu-
      standes, das zweite Kriterium war der Rückgang des ille-
      galen Drogenkonsums.

      In der Gruppe der mit Diamorphin Behandelten zeigte
      sich bei 80 Prozent der Probanden eine gesundheitliche
      Verbesserung, in der Vergleichsgruppe der mit Methadon
      Behandelten nur bei 74 Prozent. Ein Rückgang des ille-
      galen Drogenkonsums trat in der Diamorphingruppe bei
      69,1 Prozent der Probanden, in der Methadongruppe nur
      bei 55,2 Prozent auf.

      Auch wenn nur als Erfolg betrachtet wird, wenn die
      Gesundheit der Patienten deutlich verbessert wurde und

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      (C (D ie zugleich ihren illegalen Heroinkonsum reduzierten, st die Diamorphinbehandlung der Methadontherapie berlegen. Da die Unterschiede statistisch signifikant ind, ist der wissenschaftliche Nachweis für eine größere irksamkeit der Diamorphinbehandlung gegenüber der ethadonsubstitution für diese spezifische Patienten ruppe erbracht. Die Diamorphinbehandlung ist bei den Patienten, die or der Teilnahme an der Studie nicht ausreichend von er Methadonsubstitution profitierten, und bei den chwerstopiatabhängigen, die vom Drogenhilfesystem uvor überhaupt nicht erreicht wurden, gleichermaßen irksam. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für Ihre Ant ort, die auch mit den Ausführungen der Drogenbeaufragten der Bundesregierung, Frau Bätzing, und mit den rfahrungen, von denen man aus den Kommunen hört nd liest – beispielsweise von Frau Rottmann, Gesundeitsdezernentin in Frankfurt am Main –, übereinstimmt. Daraus ergibt sich aber doch folgende Frage: Heißt as, dass es seitens der Bundesregierung jetzt konkrete eitere Schritte geben wird, um diese Modellprojekte icht auslaufen zu lassen, sondern zu verlängern? M Herr Kollege Nouripour, am 21. November 2006 ist n einem Spitzengespräch der Koalitionsfraktionen entchieden worden, dass die Diamorphinbehandlung nicht n die Regelversorgung aufzunehmen ist, weil zwischen en beiden die Bundesregierung tragenden Fraktionen eine Einigung zustande kam. Nach den Regeln der großen Koalition kann ein Geetzgebungsverfahren nur dann begonnen werden, wenn eide Fraktionen mit dem Verfahren einverstanden sind. ach derzeitigem Stand wird die Arzneimittelstudie um eine solche handelt es sich nämlich – am 1. Dezember dieses Jahres beendet. Daher könnte nur ann ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage weiteremacht werden, wenn das Bundesinstitut für Arzneiittel und Medizinprodukte, kurz: BfArM, entspre hende Anträge aus den Städten im öffentlichen nteresse positiv bescheidet. Die Anträge aus den Städen müssten im Einzelfall begründet werden. Eine Beründung im Sinne des öffentlichen Interesses wäre, ass dann die Probanden, die man jetzt im Hilfesystem ntegriert hat, weiterbehandelt werden können. Desween gehen wir davon aus, dass das BfArM eine solche rlaubniserteilung im öffentlichen Interesse nur berenzt für einen bestimmten Übergangszeitraum ausprechen kann. Ihre zweite Nachfrage. Vor dem Hintergrund, dass der Erfolg dieses Projek tes anscheinend weniger Gewicht hat als das, was Sie die Regeln der großen Koalition genannt haben, frage ich Sie, wie aus der Sicht der Bundesregierung die sachgerechte Behandlung von langjährig abhängigen Schwerkranken, die bisher noch nicht an dem Projekt teilnehmen und noch hinzukommen werden, gerade dort fortzusetzen ist, wo es kein solches Projekt gibt. M Die Neuaufnahme oder Ausdehnung dieser Behandlungsart wäre nur dann möglich, wenn es gelingt, das Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu ändern. Das ist die Voraussetzung dafür. Die an dem Modellprojekt beteiligten Städte sind über die Situation informiert worden. Auch die Lenkungsgruppe der beteiligten Länder, Kommunen und des Bundesgesundheitsministeriums, die immer wieder einberufen wird, wurde über die derzeitige Situation informiert. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die betroffenen Länder immer noch die Möglichkeit haben, über eine Bundesratsinitiative tätig zu werden. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Frage 8 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch und die Fragen 9 und 10 des Kollegen Kai Gehring werden schriftlich beantwortet. Zur Beantwortung der übrigen Fragen in diesem Geschäftsbereich steht der Parlamentarische Staatsekretär Thomas Rachel zur Verfügung. Ich rufe die Frage 11 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl auf: Welchen plausiblen Grund gibt es dafür, dass das Atommüllendlager Asse II nicht dem Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, und damit dem Atomrecht unterstellt ist, obwohl dort atomare Abfälle endgelagert werden? T Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin, Ihre Frage bezieht sich auf das Bergwerk Asse II. Das GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit ist für dieses Bergwerk zuständig. Denn es hat im Jahr 1965 das ehemalige Salzbergwerk Asse im Auftrag des Bundes erworben. Von 1967 bis 1978 hat das GSF – Forschungszentrum radioaktive Abfälle im Forschungsbergwerk eingelagert, um hier sichere Endlagertechniken zu entwickeln. Die Genehmigungen für diese Einlagerungen waren gestützt auf die erste Strahlenschutzverordnung und das Atomgesetz in der Fassung vom 23. Dezember 1959. Die damaligen Genehmigungen erlaubten auch die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Forschungsbergwerk. J E g w g e u 9 a is S E d d i e z l h g t h d k s h w d g F ü l a w (C (D Mit der vierten Novelle des Atomgesetzes im ahr 1976 hat der Gesetzgeber konkrete Regelungen zur ndlagerung radioaktiver Abfälle eingeführt. Die Einlaerung der radioaktiven Abfälle in das Forschungsbergerk Asse wurde vor In-Kraft-Setzung der Novelle einestellt. Aufgrund rechtlicher Prüfungen und auch xterner Gutachten ist die Bundesregierung – übrigens nter Beteiligung des Landes Niedersachsen – Mitte der 0er-Jahre zu der Auffassung gelangt, dass die Schachtnlage Asse kein Endlager im Sinne des Atomgesetzes t. Ihre erste Nachfrage. Ich habe zunächst nur eine Verständnisfrage. Habe ich ie richtig verstanden, dass die Schachtanlage Asse kein ndlager im Sinne des Atomgesetzes ist? T Die Schachtanlage Asse ist kein Endlager im Sinne es Atomgesetzes. Gut. – Jetzt habe ich eine Nachfrage. Derzeit wird der mmer noch ausstehende Langzeitsicherheitsnachweis rstellt. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Asse II war um kein Endlager im Sinne des Atomgesetzes, aber etztlich um ein De-facto-Endlager für atomaren Abfall andelt – denn dieser Abfall wird darin verbleiben; es eht um 125 000 Fässer mit schwach und mittel radioakivem Abfall –, frage ich Sie: Wird der Langzeitsichereitsnachweis atomrechtlich geprüft? Ich vermute selbst, ass das nicht der Fall ist. Aber sind wir uns nicht einig darüber, dass auch nulearspezifische Risiken geprüft und beim Langzeiticherheitsnachweis berücksichtigt werden müssen? Daer lautet meine eigentliche Frage: Wie und durch wen ird dieses nuklearspezifische Sicherheitsrisiko geprüft? T Eigentlich haben Sie sich die Antwort schon selber egeben. Deswegen weise ich nur darauf hin, dass diese ragen im Rahmen der rechtlich vorgegebenen Wege berprüft werden. Sie haben die Chance, eine zweite Nachfrage zu stel en. Diese Logik hat sich mir nicht erschlossen, vielleicht ber meinem Kollegen. Ich lasse ihn fragen. Er ist noch nicht dran. Die Kollegin Höhn wäre dran, enn Sie auf Ihre zweite Nachfrage verzichten. Nein. Ich verzichte nicht. Muss ich meine zwei Nach fragen hintereinander stellen? So ist es. Dann stelle ich eine andere, wichtige Nachfrage. Ich wüsste gerne, inwieweit sich mit dem Bergrecht, das die bergbautypischen Gefahren regelt, die hier existierenden nuklearspezifischen Risiken – ich denke, wir sind uns einig, dass es solche gibt – abdecken lassen, die normalerweise das Atomrecht regelt. T Alle aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen des Bergrechts geprüft und sind in diesem Sinne zu beantworten. Dann hat die Kollegin Höhn das Wort zu einer Nach frage. Die im Bergrecht verankerten Beteiligungsrechte der Bevölkerung sind insbesondere im Vergleich zu den Möglichkeiten, die man in einem Planfeststellungsverfahren nach dem Atomrecht hätte, erheblich eingeschränkt. Nun versucht die Behörde, der Bevölkerung über freiwillige Maßnahmen die entsprechenden Rechte einzuräumen. Sind Sie wirklich der Meinung, dass sich mit dem Bergrecht, das meines Wissens aus den 30erJahren des letzten Jahrhunderts stammt, eine ausreichende Information der Bevölkerung bei einem so brisanten Thema sicherstellen lässt? T Frau Kollegin Höhn, die Maßnahmen werden selbstverständlich nach den bestehenden rechtlichen Regelungen vollzogen. In diesem Falle ist nicht das Atomgesetz einschlägig. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten im Bereich Asse II sind vielmehr unter Aufsicht der Bergbehörde durchzuführen. Auch die geplante Schließung des Bergwerks wird unter Aufsicht der Bergbehörde und im Rahmen des Bergrechts durchzuführen sein. Der Kollege Hans-Josef Fell hat eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, das Eindringen einer Salzlösung in die Asse – das wurde erst 1988 bekannt – wurde atomrechtlich und strahlenschutzrechtlich nie bewertet. Die alten Genehmigungen für die Einlagerung von atomaren Abfällen stammen aus dem Zeitraum von 1969 bis 1997, als davon ausgegangen wurde, dass die Asse trocken bleibt. Wie begründen Sie, dass eine atomrecht l L a ü d i B f d U t r g a d u d l b D a w G h O l d b t f r b d t h s J H d (C (D iche und strahlenschutzrechtliche Bewertung dieser augenzuflüsse nie stattgefunden hat und offensichtlich us Ihrer Sicht – weil Sie nur das Bergrecht betonen – berflüssig ist? T Die zahlreichen Unterstellungen in Ihrer Frage mache ch mir nicht zu Eigen. Ich weise darauf hin, dass die undesregierung korrekt nach Recht und Gesetz zu ver ahren hat. Durch den Übergang des Bergwerks Asse in ie Zuständigkeit des GSF – Forschungszentrums für mwelt und Gesundheit, welches das Bergwerk im Auf rag des Bundes erworben hat, ist klar, dass hier bergechtliche Regelungen zu berücksichtigen sind. Alle aufeworfenen Fragen werden in diesem Sinne überprüft. Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl uf: Was spricht gegen eine Rückholung des bereits in Asse II eingelagerten Atommülls? Bitte, Herr Staatssekretär. T Frau Kollegin, es sind vor allem technische Gründe nd sicherheitsrelevante Aspekte, die eine Rückholung er eingelagerten atomaren Abfälle falsch erscheinen assen. Nach vorliegenden Gutachten ist das Grubengeäude des Forschungsbergwerks bis etwa 2014 für die urchführung von Untertagearbeiten ausreichend stabil usgelegt. Als Voraussetzung für weitere Tätigkeiten unter Tage äre daher zuerst die Frage zu beantworten, wie das rubengebäude mechanisch für eine geschätzte Rückolzeit von etwa 25 Jahren stabilisiert werden könnte. b eine solche Stabilisierung überhaupt technisch mög ich ist, ist unklar. Darüber hinaus sind Fragen zu klären, ie die Bergung des Abfalls und den Strahlenschutz der etroffenen Personen betreffen, aber auch Fragen der Erüchtigungsmaßnahmen im Bergwerk, die gegebenenalls erforderlich sind. Schließlich ist die Frage zu kläen, wo im Falle des Falles der radioaktive Abfall ehandelt oder gelagert werden könnte. Im Übrigen verweise ich auf die ausführliche Antwort er Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frakion des Bündnisses 90/Die Grünen, der Sie selber angeören, zum Thema „Zustand und Planung am Forchungsendlager Asse II“ vom 17. Oktober dieses ahres, Bundestagsdrucksache 16/2963. Ihre erste Nachfrage, bitte. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank, auch für den inweis auf die Kleine Anfrage, die mir sehr präsent ist, a sie von mir stammt. Meine Fragen jetzt gehen über Sylvia Kotting-Uhl diese Fragen und die Antworten auf die Kleine Anfrage hinaus. Ich darf aus einem Brief des BMBF vom 12. Juli 2005 an die Bürgerinitiative „aufpASSEn e. V.“ zitieren: Die GSF hat eine Rückholzeit von insgesamt 40 Jahren bei Kosten von über 2 Milliarden Euro abgeschätzt. Das BMBF hat trotzdem geprüft, ob zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse eine fachliche Ausarbeitung in Auftrag gegeben werden könne. Aus dieser haben Sie zitiert. Die Ausarbeitung der Firma Fichtner Consulting liegt nun vor. Sie liegt auch mir vor. Diese Ausarbeitung spricht von einer Rückholzeit von maximal 20 Jahren und Kosten von 2,4 Milliarden Euro, wovon 1,4 Milliarden Euro auf die Endlagerung entfallen. Die Kosten der Rückholung betragen somit gerade einmal 1 Milliarde Euro. Sowohl Dauer als auch Kosten der Rückholung betragen also genau die Hälfte der Einschätzung durch das GSF. Ich frage Sie: Wie entstehen solche fatalen Fehleinschätzungen? Wäre es angesichts der Unterschiede in der Einschätzung der GSF und des Gutachtens nicht angebracht, weitere Gutachten einzuholen, um zu einer tatsächlich belastbaren Einschätzung zu kommen, bevor man die Bevölkerung vor Ort mit der Aussage konfrontiert, dass eine Rückholung nicht machbar ist? T Frau Kollegin, der Sinn des eingeholten Gutachtens besteht gerade darin, die Fragestellung genauer aufzuarbeiten. Dies hat das Gutachten erreicht. Es trägt insofern zu einer qualifizierten Meinungsbildung bei und die Frage ist aus Sicht der Gutachter der Fichtner Consulting klar beantwortet, nämlich dass von einer Rückholung der radioaktiven Abfälle abzusehen sei. Sie können noch eine Nachfrage stellen. Das mache ich gerne. Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, bei der Vorstellung des Gutachtens am letzten Donnerstag in Wolfenbüttel zog der Gutachter der Consulting die Bilanz, dass es machbar sei, aber große Risiken berge. Ich frage Sie: Nach welchen Indikatoren werden diese Risiken mit den Risiken des Verbleibens des Atommülls in der Asse abgewogen? T Die Gutachter kommen selber – da Ihnen das Gutachten vorliegt, haben Sie das nachlesen können – unter Beachtung verschiedenster Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass sie eindeutig davon abraten, die radioaktiven Abfälle zurückzuholen. Dabei werden sowohl Kostengesichtspunkte als auch Sicherheitsgesichtspunkte angesprochen. Diese von den Gutachtern angeführten G n i e G S B d d a i g V S d z r d g A ( a m t k F S d d D g n n B m g i d (C (D esichtspunkte müssen in der abschließenden Meiungsbildung unbedingt berücksichtigt werden. Es gibt noch eine Nachfrage des Kollegen Fell. Herr Staatssekretär, bei der Analyse des Gutachtens st uns aufgefallen, dass die Gutachter den Vergleich ben nicht angestellt haben. Deswegen frage ich Sie: ibt es einen Vergleich, bei welchem Konzept – GSFchließungskonzept oder Rückholung – die betroffene evölkerung langfristig weniger Risiken ausgesetzt ist? T Alle Überlegungen, sowohl die der GSF als auch die er Gutachter, sind nach meinem Kenntnisstand davon usgegangen, dass Priorität der Schutz der Bevölkerung m Umfeld des Bergwerks hat. Dabei sind natürlich Fraen der technischen Machbarkeit und der geologischen eränderungen mit berücksichtigt worden. Aus meiner icht ist der Stellungnahme der Gutachter, die sich mit iesem Projekt ausführlich befasst haben, nichts hinzuufügen. Die Gutachter raten von einer Rückholung der adioaktiven Abfälle dringend ab. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fraen steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter ltmaier bereit. Die Fragen 13 und 14 des Kollegen Volker Beck Köln)


    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)