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ID1606305800

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    Plenarprotokoll 16/63 Hilsberg, Andrea Wicklein, Ernst Bahr Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2006 (Drucksache 16/2870) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Kretschmer, Ilse Aigner, Katherina Reiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Swen Schulz (Spandau), Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Mit In- novationsförderung den Aufbau Ost weiter voranbringen (Drucksache 16/3294) . . . . . . . . . . . . . . . . (Neuruppin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahresbericht der Bundesre- gierung zum Stand der deutschen Einheit 2005 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Joachim Günther (Plauen), Cornelia Pieper, Jens Ackermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2005 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Dr. Gesine Lötzsch, 6098 D 6099 A Deutscher B Stenografisch 63. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Max Lehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Dr. Michael Meister und Ludwig Stiegler in den Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . Wahl der Abgeordneten Angelika Krüger- Leißner als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Dorothee Bär als stellvertre- tendes Mitglied der Vergabekommission der Filmförderanstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 14, 22, 26 und 32 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . d 6097 A 6097 B 6097 B 6097 C 6098 C 6098 D c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationales Reformprogramm Deutsch- land undestag er Bericht ung 9. November 2006 t : Innovation forcieren – Sicherheit im Wandel fördern – Deutsche Einheit vollenden (Drucksache 16/313) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung: – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Jahresbericht der Bun- desregierung zum Stand der deut- schen Einheit 2005 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Stephan 6099 A Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Lothar Bisky und der Fraktion der LINKEN zu der Unterrichtung durch II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2005 (Drucksachen 15/6000, 16/650, 16/693, 16/692, 16/1200) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn- Gesetz (Drucksache 16/3284) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Rainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Stephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einrichtung des Deutschen Ethik- rats (Ethikratgesetz – EthRG) (Drucksache 16/2856) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Ethik-Komitees des Deutschen Bundes- tages (Drucksache 16/3199) . . . . . . . . . . . . . . . . c d D U J D D D M U M N D N T a b c d 6099 B 6099 C 6099 D 6161 B 6102 D 6104 C 6106 B 6107 C 6108 D 6110 A 6110 B 6110 B 6111 D 6112 C 6113 D 6115 B 6116 B 6117 C 6119 A 6120 D 6120 D ) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Cornelia Pieper, Uwe Barth, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Ein- richtung eines Parlamentarischen Bei- rats für Bio- und Medizinethik (Drucksache 16/3289) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Einsetzung eines Ethik- Komitees des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/3277) . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . icolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 39: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (Drucksache 16/2857) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Budapester Übereinkom- men vom 22. Juni 2001 über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) (Drucksache 16/3225) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Weinge- setzes (Drucksache 16/3226) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- 6121 A 6121 A 6121 B 6123 A 6124 A 6125 C 6126 C 6129 C 6130 A 6131 D 6132 B 6133 A 6134 A 6135 D 6137 A 6138 A 6139 B 6140 B 6140 C 6140 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 III zes zu dem Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den interna- tionalen Schutz von Erwachsenen (Drucksache 16/3250) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung des Haager Überein- kommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Er- wachsenen (Drucksache 16/3251) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Reinhard Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Jörg Tauss, Monika Griefahn, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Schaffung eines kohärenten europäischen Rechts- rahmens für audiovisuelle Dienste zu ei- nem Schwerpunkt deutscher Medien- und Kommunikationspolitik in Europa machen (Drucksache 16/3297) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LIN- KEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Ge- setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (EVZ-StiftG) (Drucksache 16/3270) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von dem Abgeordne- ten Jerzy Montag und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Befristungsregelun- gen im Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege und im Einführungs- gesetz zur Zivilprozessordnung (Justizmodernisierungsauskopplungsge- setz) (Drucksache 16/3282) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Annette Faße, Reinhold Hemker, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Nationale Naturlandschaften – Chancen für Na- turschutz, Tourismus, Umweltbildung und nachhaltige Regionalentwicklung (Drucksache 16/3298) . . . . . . . . . . . . . . . . d T a b c d 6140 C 6140 D 6140 D 6141 A 6141 A 6141 A ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wissenschaftssystem zukunftsfähig ge- stalten – wissenschaftsadäquate Ar- beitsbedingungen schaffen (Drucksache 16/3286) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 40: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes und des Tier- schutzgesetzes (Drucksachen 16/2292, 16/3299) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (Drucksachen 16/2855, 16/3319, 16/3323) ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 14. März 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl (Drucksachen 16/2860, 16/3224) . . . . . . . ) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Re- publik Jemen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/2861, 16/3304) . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 16. Juni 2005 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Ara- bischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/2862, 16/3304) . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 19. und 20. April 2005 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Isla- mischen Republik Afghanistan über die Förderung und den gegenseiti- 6141 B 6141 C 6141 D 6142 B 6142 C 6142 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 gen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/2863, 16/3304). . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 10. August 2005 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor- Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalan- lagen (Drucksachen 16/2864, 16/3304) . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eich- gesetzes (Drucksachen 16/2920, 16/3305) . . . . . . . f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksachen 16/2951, 16/3285, 16/3306, 16/3317) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Trans- parenzrichtlinie-Gesetzes (Drucksachen 16/2952, 16/3261) . . . . . . . h) – o) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 125 zu Peti- tionen (Drucksachen 16/3127, 16/3128, 16/3129, 16/3130, 16/3131, 16/3132, 16/3133, 16/3134) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchsetzung der Ver- braucherschutzgesetze bei innergemein- schaftlichen Verstößen (Drucksachen 16/2930, 16/3307) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der LINKEN: Zur Frage der Praxistaug- lichkeit der Hartz-Gesetze und der Erfor- derlichkeit einer Generalrevision Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G B M D W F A M A A T A D r K ( D A C S D T – – D D D M U 6142 C 6142 D 6143 A 6143 B 6143 C 6143 D 6144 C 6145 A 6146 B 6147 C erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ranz Romer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . ndreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, r. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der LIN- EN: Steuerflucht wirksam bekämpfen Drucksache 16/2524) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . imone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (Drucksachen 16/1940, 16/3201(neu)) . . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Än- derung des Vorläufigen Tabakgesetzes (Drucksachen 16/1068, 16/3201(neu)) . . . r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6148 D 6150 B 6151 B 6152 A 6153 D 6155 A 6156 B 6157 B 6158 A 6159 A 6160 B 6160 C 6161 C 6163 D 6165 A 6167 A 6167 C 6168 B 6168 B 6168 C 6169 D 6170 D 6171 C 6173 A 6173 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 V Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitneh- mer bei einer Verschmelzung von Kapital- gesellschaften aus verschiedenen Mitglied- staaten (Drucksachen 16/2922, 16/3320) . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine radikale und konsequente Kli- mapolitik (Drucksache 16/3283) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Klares Signal für die Kyoto-II-Verhandlungen auf der UN- Klimakonferenz in Nairobi setzen (Drucksache 16/3026) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klimapolitischen Zertifikatehan- del in Deutschland nachhaltig und ver- antwortungsvoll gestalten – Nationalen Allokationsplan grundlegend überar- beiten (Drucksache 16/3051) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Kli- maschutz-Offensive 2006 – zu dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Klimawandel wirksam be- e i Z A ( R d o B t t w ( D J M S H S E F A M T Z d G v S ( A P P 6175 A 6175 B 6177 A 6178 A 6179 D 6180 A 6181 A 6182 A 6183 A 6183 B 6183 B kämpfen – Deutschland muss Vor- reiter bleiben (Drucksachen 16/242, 16/59, 16/898) . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Reinhard Loske, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Kfz-Steuer kli- mafreundlich reformieren – CO2- Ausstoß und Verbrauch als Bemes- sungsgrundlage (Drucksachen 16/2073, 16/3197) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Andreas Jung Konstanz), Marie-Luise Dött, Katherina eiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und er Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- rdneten Frank Schwabe, Marco Bülow, Dirk ecker, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der SPD: Die Zeit nach dem Kyoto-Pro- okoll gestalten – entschieden dem Klima- andel entgegentreten Drucksache 16/3293) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Erleichterung von Planungs- orhaben für die Innenentwicklung der tädte Drucksachen 16/2496, 16/2932, 16/3308) . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6183 C 6183 A 6183 D 6183 D 6185 B 6186 B 6187 C 6189 C 6190 B 6191 B 6192 B 6193 B 6194 D 6196 B 6196 C 6197 C 6198 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: ERP-Vermögen ungeschmä- lert für Mittelstandsförderung erhalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Josef Fell, Matthias Berninger, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: ERP-Sondervermögen in sei- ner Vermögenssubstanz erhalten (Drucksachen 16/382, 16/548, 16/1018) . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnah- men zur Einführung der Europäischen Ge- sellschaft und zur Änderung weiterer steu- errechtlicher Vorschriften (SEStEG) (Drucksachen 16/2710, 16/2934, 16/3315, 16/3369) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . T G P o w M ( U P E G M G K T Z d J ( 1 G C O D C Z a 6200 A 6200 B 6201 B 6202 A 6203 B 6203 C 6205 B 6206 B 6207 A 6207 D 6208 D 6209 A 6210 A 6211 A 6212 C 6213 B 6214 A 6215 B agesordnungspunkt 12: roße Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, etra Pau, Sevim Dagdelen, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der LINKEN: Ent- icklung der extremen Rechten und die aßnahmen der Bundesregierung Drucksache 16/1009) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines ahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) Drucksachen 16/2712, 16/3036, 16/3325, 6/3368, 16/3326) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Petra Pau und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ände- rung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 16/369, 16/2563) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- 6215 C 6215 D 6216 D 6217 C 6218 A 6218 D 6219 D 6221 B 6222 B 6223 A 6224 A 6224 C 6224 D 6226 C 6227 D 6229 B 6230 A 6230 D 6232 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 VII gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufent- haltsgesetzes (Altfall-Regelung) (Drucksachen 16/218, 16/2563). . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ket- tenduldungen abschaffen (Drucksachen 16/687, 16/2563) . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung kraftfahrzeugsteu- erlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung (Drucksachen 16/519, 16/3314, 16/3316) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Horst Friedrich (Bayreuth), Carl-Ludwig Thiele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahr- zeugsteuergesetzes (Drucksachen 16/473, 16/3314, 16/3316) Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Fairen Wettbewerb in der Entsorgungs- wirtschaft ermöglichen – Steuerprivilegien ö s ( T a b c T A L n d r ( T Z d G u s ( T a 6232 B 6232 C 6232 D 6234 C 6235 C 6235 C 6238 A 6238 D 6240 A 6240 C 6240 C 6241 C 6242 A 6242 D 6243 C 6245 A 6245 D ffentlich-rechtlicher Unternehmen ab- chaffen Drucksache 16/2657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Öffentlichkeits- beteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) (Drucksachen 16/2494, 16/2933, 16/3311) ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ergänzende Vor- schriften zu Rechtsbehelfen in Um- weltangelegenheiten nach der EG- Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechts- behelfsgesetz) (Drucksachen 16/2495, 16/2931, 16/3312) ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entschei- dungsverfahren und den Zugang zu Ge- richten in Umweltangelegenheiten (Åarhus-Übereinkommen) (Drucksachen 16/2497, 16/2865, 16/3313) agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Ulla ötzer, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der LINKEN: Für soli- arische und entwicklungspolitisch kohä- ente Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Drucksache 16/3193) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes über die Statistik der Verdienste nd Arbeitskosten (Verdienststatistikge- etz – VerdStatG) Drucksachen 16/2918, 16/3241(neu)) . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hoch- schulpakt 2020 zum Erfolg bringen – 4246 D 6247 A 6247 A 6247 B 6248 A 6248 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 Studienplätze bedarfsgerecht und zügig ausbauen (Drucksache 16/3281) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Qualität der Hochschullehre sichern – den Hochschulpakt 2020 er- folgreich abschließen und weiterent- wickeln (Drucksache 16/3290) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrü- cken) und der Fraktion der LINKEN: Hochschulpakt 2020 – Kapazitätsaus- bau und soziale Öffnung (Drucksache 16/3278) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Personenstands- rechts (Personenstandsrechtsreformge- setz – PStRG) (Drucksachen 16/1831, 16/3309) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: a) Antrag der Abgeordneten Ingbert Liebing, Marie-Luise Dött, Katherina Reiche (Pots- dam), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Marco Bülow, Dirk Becker, Petra Bierwirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: REACH – den ge- meinsamen Standpunkt weiter verfol- gen (Drucksache 16/3295) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: REACH – letzte Chance zur Verbesse- rung des Umwelt- und Verbraucher- schutzes im europäischen Chemikalien- recht nutzen (Drucksache 16/1888) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: REACH – Chance für eine fortschrittliche Chemikalienpolitik nut- zen (Drucksache 16/3279) . . . . . . . . . . . . . . . . T B a S t K F ( T E e z s ( Z A U g S s ( T E e Q G ( N A L A E C z a S r z g A E e 6248 D 6249 A 6249 A 6249 B 6249 D 6249 D 6249 D agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten evim Dagdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- EN: Bundesweiter Abschiebestopp für lüchtlinge aus Togo Drucksachen 16/2627, 16/3061) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- es zur Änderung des Arbeitnehmer-Ent- endegesetzes Drucksache 16/3064) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Cornelia Behm, lrike Höfken, Bärbel Höhn, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Res- ourcennutzung durch Agroforstwirtschaft Drucksache 16/2794) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ualität und Sicherheit von menschlichen eweben und Zellen (Gewebegesetz) Drucksache 16/3146) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) u der Abstimmung über den Entschließungs- ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der PD zu der Unterrichtung durch die Bundes- egierung: Jahresbericht der Bundesregierung um Stand der deutschen Einheit 2005 (Ta- esordnungspunkt 3 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO über den Entwurf ines Gesetzes zur Änderung kraftfahr- 6250 B 6250 C 6250 D 6251 A 6251 C 6253 A 6253 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 IX zeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsicht- lich der Wohnmobilbesteuerung (Tagesord- nungspunkt 15) Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistanac, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller-Ohm, Brunhilde Irber und Engelbert Wistuba (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmo- bilbesteuerung (Tagesordnungspunkt 15) . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig, Helmut Brandt, Dr. Hans- Peter Friedrich (Hof), Uda Carmen Freia Heller, Ingbert Liebing, Marlene Mortler, Bernward Müller (Gera), Anita Schäfer (Saal- stadt), Wilhelm Josef Sebastian und Kurt Segner (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Matthias Miersch, Christoph Pries, Gerd Bollmann, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Marko Mühlstein, Martin Burkert, Dirk Becker, Detlef Müller (Chemnitz), Frank Schwabe und Heinz Schmitt (Landau) (alle SPD) zu den Abstimmungen über – den Entwurf eines Gesetzes über die Öf- fentlichkeitsbeteiligung in Umweltangele- genheiten nach der EG-Richtlinie 2003/ 35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) – den Entwurf eines Gesetzes über ergän- zende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG- Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechts- behelfsgesetz) – den Entwurf eines Gesetzes zu dem Über- einkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlich- keitsbeteiligung an Entscheidungsverfah- ren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Åarhus-Über- einkommen) (Tagesordnungspunkt 17 a bis c) . . . . . . . . . . A Z d s v a K L H D M A Z – – – ( A D H L S A Z d l s A D H 6254 A 6254 B 6254 C 6254 D 6255 B nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Fairen Wettbewerb in der Ent- orgungswirtschaft ermöglichen – Steuerpri- ilegien öffentlich-rechtlicher Unternehmen bschaffen (Tagesordnungspunkt 16) laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . atthias Berninger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Öffent- lichkeitsbeteiligung in Umweltangelegen- heiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Um- weltangelegenheiten nach der EG-Richtli- nie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetz) Entwurf eines Gesetzes zu dem Überein- kommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffent- lichkeitsbeteiligung an Entscheidungsver- fahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Åarhus-Über- einkommen) Tagesordnungspunkt 17 a bis c) ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für solidarische und entwick- ungspolitisch kohärente Wirtschaftspartner- chaftsabkommen (Tagesordnungspunkt 18) nette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 6255 D 6257 A 6258 B 6259 B 6259 D 6260 D 6261 D 6262 C 6263 B 6264 B 6265 A 6266 B 6267 B X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienst- statistikgesetz – VerdStatG) (Tagesordnungs- punkt 19) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Hochschulpakt 2020 zum Erfolg bringen – Studienplätze bedarfsgerecht und zügig ausbauen – Die Qualität der Hochschullehre sichern – den Hochschulpakt 2020 erfolgreich ab- schließen und weiterentwickeln – Hochschulpakt 2020 – Kapazitätsausbau und soziale Öffnung (Tagesordnungspunkt 20 a bis c) Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsre- formgesetz – PStRG) (Tagesordnungspunkt 21) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . S A Z d – – – ( I H M E S A Z d d f p R R H S J A Z d r g G A D W B G 6269 A 6270 A 6271 A 6272 A 6273 A 6273 D 6274 C 6275 A 6276 D 6279 C 6280 D 6281 D 6282 C 6283 D 6284 D 6286 A ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: REACH – den gemeinsamen Standpunkt weiter verfolgen REACH – letzte Chance zur Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes im europäischen Chemikalienrecht nutzen REACH – Chance für eine fortschrittliche Chemikalienpolitik nutzen Tagesordnungspunkt 25 a bis c) ngbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu em Antrag: Bundesweiter Abschiebestopp ür Flüchtlinge aus Togo (Tagesordnungs- unkt 24) einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . evim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Ände- ung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Ta- esordnungspunkt 27) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6286 C 6287 B 6289 A 6290 A 6290 D 6291 B 6292 B 6293 A 6293 C 6294 A 6295 A 6295 D 6297 C 6298 B 6299 C 6300 A 6300 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 XI Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nachhaltige Ressourcennutzung durch Agroforstwirtschaft (Zusatztagesord- nungspunkt 7) Uda Carmen Freia Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Botz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) (Tagesordnungs- punkt 28) Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6301 B 6303 A 6303 C 6304 B 6305 A 6306 B 6307 B 6308 C 6309 A 6310 A 6310 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6097 (A) ) (B) ) 63. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 17 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6253 (A) ) (B) ) schweig ist eingebettet in ein breites Spektrum blieren. Insofern nehme ich Bezug auf die Ausführungen mit laufender Nr. 10 des Entschließungsantrages (Bio- masse Forschungszentrum). Das bereits erfolgreich ar- beitende Biomasse-Forschungszentrum der FAL Braun- Pofalla, Ronald CDU/CSU 09.11.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 09.11.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A t I i F f m S Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2006 Annen, Niels SPD 09.11.2006 Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 09.11.2006 Blumentritt, Volker SPD 09.11.2006 Caspers-Merk, Marion SPD 09.11.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 09.11.2006 Friedhoff, Paul K. FDP 09.11.2006 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 09.11.2006 Gleicke, Iris SPD 09.11.2006 Goldmann, Hans- Michael FDP 09.11.2006 Granold, Ute CDU/CSU 09.11.2006 Griese, Kerstin SPD 09.11.2006 Gröhe, Hermann CDU/CSU 09.11.2006 Grosse-Brömer, Michael CDU/CSU 09.11.2006 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 09.11.2006 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2006 Leutert, Michael DIE LINKE 09.11.2006 Löning, Markus FDP 09.11.2006 Merten, Ulrike SPD 09.11.2006 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.11.2006 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 09.11.2006 Paula, Heinz SPD 09.11.2006 R R R D D T W W W W Z Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Carsten Müller (Braun- schweig) (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Ein- heit 2005 (Tagesordnungspunkt 3 d) Hiermit erkläre ich, dass ich dem Entschließungsan- rag der Koalitionsfraktionen im Grundsatz zustimme. ch lege jedoch großen Wert auf die Feststellung, dass ch ausdrücklich nicht die Auffassung teile, dass es zur örderung der deutschen Einheit sinnvoll ist, bereits de acto bestehende, erfolgreiche Einrichtungen in den ehe- aligen innerdeutschen Grenzgebieten auf westlicher eite aufzulösen und in den neuen Bundesländern zu eta- iester, Walter SPD 09.11.2006* öspel, René SPD 09.11.2006 ohde, Jörg FDP 09.11.2006 r. Schui, Herbert DIE LINKE 09.11.2006 r. Stinner, Rainer FDP 09.11.2006 hönnes, Franz SPD 09.11.2006 einberg, Marcus CDU/CSU 09.11.2006 eißgerber, Gunter SPD 09.11.2006 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 09.11.2006 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 09.11.2006 apf, Uta SPD 09.11.2006 ypries, Brigitte SPD 09.11.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 6254 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) landwirtschaftlicher Forschungsbereiche, die nahtlos in- einander übergehen und so auch wichtige Synergieef- fekte freisetzen. Es ist also sachlich richtig, dass dieses Forschungszentrum in Braunschweig angesiedelt ist. Angesichts der knappen öffentlichen Finanzen wäre es richtiger, eine bestehende Einrichtung wie die FAL in Braunschweig zu verstärken, anstatt in den neuen Län- dern neu anzufangen. Im Rahmen der Wirtschaftsförde- rung hat der Bund gerade Vorsorge getroffen, um ver- gleichbare Vorgänge zu verhindern. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobil- besteuerung (Tagesordnungspunkt 15) Gabriele Groneberg (SPD): Ich stimme dem durch Änderungsanträge veränderten Gesetzentwurf des Bun- desrates zur Besteuerung von Wohnmobilen zu, um eine noch höhere Steuerbelastung von Bürgerinnen und Bür- gern durch die Bundesländer zu verhindern. Die angestrebten Ziele der SPD, keine bzw. eine auf- kommensneutrale Regelung zu erreichen, konnten durch die Unnachgiebigkeit der Länderseite, die allein von der Erhöhung profitiert, nicht erreicht werden. Jetzt kann nur noch dafür Sorge getragen werden, dass nicht 70 Millionen Euro Einnahmen bei den Län- dern zu verzeichnen sein werden, sondern 50 Millionen Euro. Mit unserer Zustimmung verhindern wir somit eine höhere Belastung der Betroffenen. Roland Claus (DIE LINKE): Ich lehne den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf ab. Ich bin selbst seit vielen Jahren Camper (Caravan), treffe bei meinen sommerlichen Reisen viele Familien, die mit ihren Wohnmobilen unterwegs sind, und weiß, wie viel Geld und Arbeitszeit in den Wohnmobilen steckt und wie viele Reiseerlebnisse und Reiseträume mit ihnen verbunden sind. Wohnmobile sind in vielen Fällen die einzige größere Anschaffung der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer. Sie stellen daher keineswegs Luxusgüter dar. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren zielt in eine Richtung, die zu einer aus meiner Sicht nicht ge- rechtfertigten Belastung der Nutzerinnen und Nutzer der Wohnmobile führt. Es wird mit diesem Verfahren in un- gerechtfertigter Weise eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zu Umweltsündenböcken gemacht, deren tat- sächliche „Sünden“ unendlich viel kleiner sind als zum Beispiel die der Flugzeug- und der Flugreisenindustrie. Die ziehen aus der Nichtbesteuerung von Flugbenzin, die ihnen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft und sowohl aus ökologischer wie auch aus volkswirtschaftlicher Sicht untragbar ist, kräftige Ge- w m a C r s h d A t W v z k d E d d E e A t W v z a (C (D inne. Es ist falsch, die dort zugelassenen Steuereinnah- enverluste ausgerechnet durch die Wohnmobilnutzer usgleichen lassen zu wollen. Ich freue mich, dass sich – obwohl sie nicht zu den ampern gehören – meiner hier vorgetragenen Erklä- ung aus meiner Fraktion anschließen: die Parlamentari- che Geschäftsführerin Dr. Dagmar Enkelmann, die aushaltspolitische Sprecherin Dr. Gesine Lötzsch und er tourismuspolitische Sprecher Dr. Ilja Seifert. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistinac, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller- Ohm, Brundhilde Irber und Engelbert Wistuba (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahr- zeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung (Tagesordnungs- punkt 15) Wir stimmen dem durch Änderungsanträge veränder- en Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von ohnmobilen zu, um eine noch höhere Steuerbelastung on Bürgerinnen und Bürgern durch die Bundesländer u verhindern. Die angestrebten Ziele der SPD, keine bzw. eine auf- ommensneutrale Regelung zu erreichen, konnten durch ie Unnachgiebigkeit der Länderseite, die allein von der rhöhung profitiert, nicht erreicht werden. Jetzt kann nur noch dafür Sorge getragen werden, ass nicht 70 Millionen Euro Einnahmen bei den Län- ern zu verzeichnen sein werden, sondern 50 Millionen uro. Mit unserer Zustimmung verhindern wir somit ine höhere Belastung der Betroffenen. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig, Helmut Brandt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Uda Carmen Freia Heller, Ingbert Liebing, Marlene Mortler, Bernward Müller (Gera), Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef Sebastian und Kurt Segner (alle CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung (Tagesordnungspunkt 15) Wir stimmen dem durch Änderungsanträge veränder- en Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von ohnmobilen zu, um eine noch höhere Steuerbelastung on Bürgerinnen und Bürgern durch die Bundesländer u verhindern. Das angestrebte Ziel der CDU/CSU, möglichst eine ufkommensneutrale Regelung zu erreichen, konnte Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6255 (A) ) (B) ) durch die Unnachgiebigkeit der Länderseite, die allein von der Erhöhung profitiert, nicht erreicht werden. Jetzt kann nur noch dafür Sorge getragen werden, dass nicht 70 Millionen Euro Einnahmen bei den Län- dern zu verzeichnen sein werden, sondern 50 Millionen Euro. Das rückwirkende Inkrafttreten zum 1. Januar 2006 ist zwar problematisch, doch würde eine Ablehnung des veränderten Gesetzentwurfs zu der ursprünglich geplan- ten noch höheren Besteuerung für das Jahr 2006 führen. Mit unserer Zustimmung verhindern wir somit eine noch höhere Belastung der Betroffenen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Matthias Miersch, Christoph Pries, Gerd Bollmann, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Marko Mühlstein, Martin Burkert, Dirk Becker, Detlef Müller (Chemnitz), Frank Schwabe und Heinz Schmitt (Landau) (alle SPD) zu den Abstimmungen über – den Entwurf eines Gesetzes über die Öffent- lichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenhei- ten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öf- fentlichkeitsbeteiligungsgesetz) – den Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Um- weltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) – den Entwurf eines Gesetzes zu dem Überein- kommen vom 25. Juni 1998 über den Zu- gang zu Informationen, die Öffentlichkeits- beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangele- genheiten (Aarhus-Übereinkommen) (Tagesordnungspunkt 17 a bis c) Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das Öffentlich- keitsbeteiligungsgesetz und das Aarhus-Übereinkom- men-Gesetz stellen wichtige Änderungen im bisherigen Umweltrecht dar, die zu mehr Transparenz und – durch die Einführung der Verbandsklage im Umweltrecht – zu verbessertem Rechtsschutz führen werden. Allerdings bezweifeln die Unterzeichner, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in der vorliegenden Fas- sung den Vorgaben gerecht wird, die durch das Aarhus- Übereinkommen vom 25. Juni 1998 und durch die EU- Richtlinie 2003/35/EG bestehen. So wird vor allem die Beschränkung des Verbandsklagerechts auf subjektiv-öf- fentliche Rechte auch in der juristischen Fachliteratur kontrovers diskutiert. Die Unterzeichner sind der Auf- fassung, dass die europarechtlichen Ziele, wonach der betroffenen Öffentlichkeit ein weiter Zugang zu den Ge- richten gewährt werden soll, nur durch ein unbeschränk- tes Verbandsklagerecht umgesetzt werden können. Nur a A i s R f g s e i d T v d m i d e M A s d d u d g s d z r v d A r d K R w h P d t d a k f e ß e (C (D uf diesem Weg werden die Verbände die Interessen der llgemeinheit vertreten können, die sich zum Beispiel m Klimaschutz, im Naturschutz oder im Gewässer- chutz ergeben und die gerade nicht nur auf individuelle echte einzelner Bürgerinnen und Bürger abzielen. Angesichts des anhängigen Vertragsverletzungsver- ahrens und des Diskussionsstandes zwischen Bundesre- ierung, Bundesrat und Bundestag ist jedoch eine Be- chlussfassung in der bisherigen Fassung unumgänglich. Die Unterzeichner gehen jedoch davon aus, dass die uropäische Rechtsentwicklung ihre Fortsetzung auch m innerstaatlichen Recht finden wird. Es ist zu hoffen, ass sich die Einsicht durchsetzt, wonach ein Mehr an ransparenz und an gerichtlicher Kontrolle zu Fehler- ermeidung und größerer Akzeptanz führen werden. In iesem Zusammenhang wird auch überprüft werden üssen, ob eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit m Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes urch die Nutzung von Internet oder Tageszeitungen zu rzielen ist oder durch die verbindliche Nutzung beider edien. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fairen Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft ermöglichen – Steuerprivilegien öffentlich-rechtlicher Unter- nehmen abschaffen (Tagesordnungspunkt 16) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Die FDP pricht heute ein Thema an, das insbesondere vor Ort, in en Kommunen wohlbekannt ist. Es geht nicht allein um ie konkrete Forderung der FDP, die Steuern zu erhöhen nd zukünftig die öffentlich-rechtlichen Unternehmen, ie die Abwasserentsorgung durchführen, als Betriebe ewerblicher Art einzustufen mit allen ertrags- und um- atzsteuerlichen Konsequenzen. Es geht hier auch um ie verfassungsrechtlich abgesicherten und seit Jahr- ehnten in der Praxis bewährten Selbstverwaltungs- echte der Städte und Gemeinden. Deshalb erfordert die ielschichtige Problematik einer möglichen Besteuerung er Abwasser- und Abfallentsorgung eine differenzierte useinandersetzung. Auch wir denken, dass überprüft werden sollte, ob ju- istische Personen des öffentlichen Rechts im Bereich er Abwasser- und Abfallentsorgung im Hinblick auf die örperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu echt befreit sind oder ob ungerechtfertigte Wettbe- erbsvorteile gegenüber privaten Wettbewerbern vor- anden sind bzw. Vorteile vorhanden sind, die eine rivatisierung öffentlicher Leistungen überhaupt verhin- ern. Nun hat der Koalitionsvertrag festgehalten – ich zi- iere: „Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenstän- ig über die Organisation der Wasserversorgung wie uch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden önnen. Das Steuerprivileg für die Abwasser- und Ab- allentsorgung soll erhalten bleiben.“ Damit könnten wir igentlich den Tagungsordnungspunkt wegen abschlie- ender Übereinstimmung in den Koalitionsparteien be- nden. 6256 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Dieser Koalitionsbeschluss deckt sich mit den Be- schlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder sowie den Beschlüssen der kommunalen Spitzenverbände. Denn in dem derzeitigen Rechtssystem wird die Behandlung der Entsorgung als hoheitliche Aufgabe verstanden. Es geht folglich nicht nur um eine steuersystematische Frage. Wir müssen uns mit sämtlichen Rahmenbedingungen auseinander setzen. Hier müssten Bundes- und Landesgesetzgeber für die Abwasserbeseitigung ein durchgehendes System dahin gehend schaffen, dass kommunale Pflichtaufgaben zu- künftig auf private Unternehmen vollständig übertragen werden können. Dies wäre vergleichbar mit der Aus- gangssituation im Bereich der Energie- und Wasserver- sorgung. Damit werden eine Fülle verfassungsrechtli- cher, fachgesetzlicher, kartellrechtlicher, steuerlicher, finanzwirtschaftlicher und organisatorischer Fragestel- lungen angesprochen. Denn aus Sicht der Gemeinde muss im Ergebnis folgendes klar sein: Ein privatwirt- schaftliches Unternehmen, das einen Auftrag zur Durch- führung von Abwasser- und Abfallaufgaben hat, müsste dafür auch haftbar gemacht werden. Die Haftung kann dann nicht bei der Gemeinde verbleiben. Heute ist zum Beispiel die Aufgabe der Abfallentsor- gung als Pflichtaufgabe den öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträgern übertragen. Dies hat zur Folge, dass sich diese Entsorgungsträger nicht ihrer Verantwortung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Abfallentsor- gung entziehen können. Sie müssen die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen vorhalten und die Funkti- onstüchtigkeit jederzeit sicherstellen. Deshalb mag man die steuerliche Privilegierung von öffentlich-rechtlichen Unternehmen aus Wettbewerbsgründen sicherlich hin- terfragen. Auf dem hochsensiblen Bereich der Daseins- vorsorge sind jedoch Schnellschüsse, wie von der FDP offensichtlich ins Auge gefasst, nicht angezeigt. Hier be- darf es einer maßvollen Annährung. Für die meisten Bürger wird eine Frage von besonde- rem Interesse sein: Wird die Überführung hoheitlicher Tätigkeiten in den privatwirtschaftlichen Bereich durch die dann einsetzende Besteuerung höhere Gebühren ver- ursachen und damit für den Bürger teurer? Zwar können die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall zum Bei- spiel durch die Zusammenfassung von Ver- und Entsor- gungseinrichtungen und damit verbundenen Synergieef- fekten reduziert werden. Die bisherigen Untersuchungen haben jedoch ergeben – auch wenn sie von der FDP bezweifelt werden – dass sich zum Beispiel die Abwas- serentsorgung für die Bürger verteuern wird, wenn sie steuerlich als Betrieb gewerblicher Art behandelt wird. Die Bundesregierung hält in ihrem Bericht zur Mo- dernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft und für ein stärkeres internationales Engagement der deutschen Wasserwirtschaft vom 16. März 2006 fest, dass eine Steuerpflicht im Bereich der Abwasserentsor- gung ohne Mehrbelastung des Verbrauchers und der ge- werblichen Wirtschaft nicht möglich ist. Ebenso ist eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Abwasserentsorgung nach der 6. EG-Richtlinie nicht möglich. Auch das dort näher untersuchte Optionsmo- d w v r b m K n w d g r d m d H b H a t i A f d b d f s m d g h e n b s W g B d k c n n a R s H G s d s v s v (C (D ell, wonach die Gebietskörperschaft als Träger des Ab- asserentsorgungsgebiets für einen begrenzten Zeitraum on zum Beispiel drei bis fünf Jahren auf die Besteue- ung verzichten kann, soll das Problem etwaiger Mehr- elastungen nicht befriedigend lösen. Es ist daher zu- indest zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, dass die ommunen auch in Zukunft selbstständig über die Orga- isationsform der Betriebe der Abfallwirtschaft und Ab- asserentsorgung entscheiden können. Nun hat insbesondere der Bundesrechnungshof gefor- ert, die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand rundsätzlich zu überdenken und das nationale Steuer- echt an die EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen; denn ie öffentliche Hand trete in ein Konkurrenzverhältnis it der Privatwirtschaft und damit sei es aus Gründen er Wettbewerbsgleichheit geboten, der öffentlichen and keine steuerlichen Vorteile einzuräumen. Lediglich estimmte hoheitliche Kernbereiche der öffentlichen and, die einen Wettbewerb mit privaten Unternehmen usschließen, dürften der Besteuerung entzogen bleiben. Veränderungen diesbezüglich haben sich in den letz- en Jahren im Bereich der Abfallentsorgung ergeben, nsbesondere als Folge des Kreislaufwirtschafts- und bfallgesetzes. Dieses Gesetz hat die Abfallwirtschaft ür den Markt geöffnet, auch wenn immer noch die An- ienungs- und Überlassungspflichten spezieller Abfälle estehen. Hier wird deutlich, dass die öffentliche Hand ie Abfallentsorgung zur Daseinsvorsorge zählt und sie ür sich in Anspruch nimmt. Gerade im Bereich der Abwasserbeseitigung befindet ich das größte Know-how im Besitz der Städte und Ge- einden, die in der Vergangenheit nahezu ausschließlich iese Aufgabe in der Bundesrepublik Deutschland wahr- enommen haben. Auch die Rechtsprechung des BFH at die Abwasserbeseitigung dem hoheitlichen Bereich iner Gemeinde zugeordnet. Und unterschätzen Sie bitte icht dieses Thema vor Ort in unseren Kommunen. Ne- en der Entsorgungssicherheit achten die Bürger insbe- ondere auf die Kosten bzw. Gebührenbelastungen. enn Sie als FDP zukünftig die Entsorgungseinrichtun- en der Steuerpflicht unterwerfen wollen, um privaten etreibern eine größere Chancengleichheit gegenüber er öffentlichen Hand einzuräumen, muss schon der onkrete Beweis erbracht werden, dass Entsorgungssi- herheit gewährleistet ist und sich auch zusätzliche fi- anzielle Vorteile für die Bürger ergeben. Allein ord- ungspolitische Gesichtspunkte werden hier nicht usreichen. Wir erwarten einen größeren Einfluss durch die EU- echtsprechung. Ein Urteil zur mangelnden Umsatzbe- teuerung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit inweis auf Wettbewerbsverzerrungen kann in ihrer rundsatzwirkung insbesondere auch für die umsatz- teuerliche Behandlung der Abwasserentsorgung und er Abfallentsorgung Wirkung entfalten. Wir werden im Finanzausschuss die Einzelheiten be- prechen. Steuersystematisch werden folgende Fragen on Bedeutung sein: Inwiefern kommt bei einer Umsatz- teuerpflicht ein Vorsteuerabzug für bereits getätigte In- estitionen in Betracht? Und: Ist eine Billigkeitsregelung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6257 (A) ) (B) ) möglich, die bei einem Übergang in die Steuerpflicht eine nachträgliche Inanspruchnahme des Vorsteuerab- zugs ermöglicht? Im oben genannten Bericht der Bun- desregierung zur Modernisierungsstrategie wird dies verneint. Es geht bei diesem Thema also um mehr als eine Frage der Steuersystematik. Eine Bund-Länder-Arbeits- gruppe arbeitet seit langem an Lösungsvorschlägen. Eine einfache Lösung mit einer Steuererhöhung für die öffentlich-rechtlichen Unternehmen wird es sicherlich nicht geben. Lydia Westrich (SPD): Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, dass die Kommunen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasser- entsorgung entscheiden können sollen. Dabei soll auch das Steuerprivileg für die Abwasser- und Abfallentsor- gung beibehalten werden. Das ist, wie alles im Koali- tionsvertrag, eine wohl durchdachte Passage, die sich auf die bisherige gute Praxis in diesem Bereich gründet. Die Abwasserentsorgung ist zentraler Bestandteil der kom- munalen Daseinsvorsorge, eingebettet im Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Ich weiß aus meinen eigenen Erfahrungen in kommu- nalen Ämtern, dass die Kommunen ihre Sache gut ma- chen. Sie erbringen die Abwasserbeseitigung flächende- ckend in wirklich hoher Qualität. Dabei sind die Preise moderat und flexibel. Ich entscheide Jahr für Jahr in meinem Gemeinderat über die Abwasserpreise. Wir können sofort reagieren auf Einsparungen, niedrigere Ausschreibungen und wie letztes Jahr zum Beispiel die niedrigeren Kosten sofort an die Verbraucher weitergeben, ohne auf die Gewinn- erwartungen von Aktionären Rücksicht nehmen zu müs- sen. Ich bin ein bißchen erschüttert über den felsenfesten Glauben der Kolleginnen und Kollegen aus der FDP- Fraktion über die Wirkungen des freien Marktes auf al- len Ebenen und in allen Bereichen. Inzwischen gibt es mindestens ebenso viele Beispiele, dass Privatisierung weder zu Minimierung der Kosten noch zur Versor- gungssicherheit beiträgt, wie Sie positive Beispiele in Ihrem Antrag anführen. Ich brauche nur an die liberali- sierte Energieversorgung und die jüngsten Ereignisse dazu erinnern. An die Diskussion über hohe Gewinne und veraltete Netze oder Strommasten bei gleichzeitig hohen Gebühren. Dabei behaupte ich keineswegs, dass staatliche Betriebe alles besser könnten, sondern erwarte nur eine differenzierte Betrachtung, auch von Ihnen. Aber hier zeigt sich eine Betonhaltung, die einer libera- len und sich einen modernen Anstrich gebenden Partei wie der FDP eigentlich nicht angemessen ist. Sie brauchen nur ihre wenigen, aber sicher kompeten- ten Kommunalpolitiker zu fragen. Ich habe mit meinen FDP-Kollegen im Gemeinderat gesprochen. Die halten nichts von Ihrem Antrag. Diese, Ihre Parteifreunde, ken- nen und begleiten unsere effektive Abwasserentsorgung vor Ort, die beträchtliche Synergieeffekte und Rationali- s w g l d z d F s c m d b N a r r t a u r m l G w e v f d n o a o d e S g S V g w m e s l p h s h m a l D n K S (C (D ierungsreserven in unserer Selbstverwaltung beinhaltet ie die gemeinsame Verwaltung, die koordinierte Auf- abenerfüllung, die gute Kapitalausstattung und die er- eichterte günstige Kapitalbeschaffung. Dazu kommen ie gründlichen örtlichen Kenntnisse und die Ausnut- ung der regionalen Potenziale in vielfältiger Art, sei es ie Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft oder mit der achhochschule und Forschungsinstituten, die zum Bei- piel ein Biomassenkraftwerk konzipierten. Die erhebli- hen Kosten senkenden Rationalisierungseffekte kom- en unmittelbar den Verbrauchern zugute. Ich habe die Beschreibung unseres Abwasserwerkes irekt aus Ihrem Antrag übernommen. Allerdings waren ei Ihnen wohl eher die privaten Unternehmen gemeint. atürlich trifft das auch dort zu. Die Betonung liegt aber uf dem „auch“. Seltsam ist nur, dass Sie mit der Forde- ung nach Liberalisierung gleichzeitig auch die Forde- ung nach Steuergeschenken erheben wie den ermäßig- en Mehrwertsteuersatz für das Abwasser zu erhalten, nalog wie es ihn für das Lebensmittel Wasser gibt. Sie reden von wettbewerblicher Ungleichbehandlung nd stellen dann die These auf, dass – ich zitiere aus Ih- em Antrag – „die Privatwirtschaft gegenüber der Kom- unalwirtschaft derartige hohe Kostensenkungsmög- ichkeiten sieht, dass die Frage der Besteuerung für die ebührenhöhe nur von untergeordneter Bedeutung sein ürde.“ Für was ist sie dann von Bedeutung, dass Sie ihr inen ganzen Antrag widmen? Denn im nächsten Satz erlangen Sie wieder staatliche Hilfe durch die Abschaf- ung der Abwasserabgabe, die dem Umweltschutz und er Kontrolle der Gewässerreinheit dient und sowieso ur in entsprechenden Fällen erhoben wird. Können es denn die privaten Unternehmen nun besser der soll der Staat Aufgaben, die er gut gemacht hat, uslagern, mit Steuergeschenken versehen natürlich, hne die Sicherheit, dass die Verbraucher im Endeffekt avon profitieren? Erst neulich habe ich im Fernsehen inen Bericht über die privatisierte Wasserversorgung im tuttgarter Raum gesehen. Mit den gleichen Begründun- en wie in Ihrem Antrag: Mit dem Versprechen von ynergie- und Rationalisierungseffekten und günstiger erbraucherpreise haben die Betreiber die Wasserversor- ung übernommen. Nur der Wasserpreis hat sich keines- egs verbilligt, beim Verbraucher ist nichts angekom- en und die Investitionen werden ebenfalls nicht im rforderlichen Maße vorgenommen. Das Urteil im Fern- ehbericht war: Hier hat sich Privatisierung nicht ge- ohnt. Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich dazu ver- flichtet, die Abwasserbeseitigung für die Bürger dauer- aft zu gewährleisten, egal wo und egal wie die land- chaftlichen Gegebenheiten sind. Ich weiß, was das eißt, wenn Leitungen bergauf, bergab gelegt werden üssen, wenn Aussiedlerhöfe und kleinste Ortschaften n das Netz angeschlossen werden müssen, Schilfkläran- agen, Pumpstationen und anderes installiert werden. as kann kostengünstig für die Verbraucher eigentlich ur durch Unternehmen erledigt werden, die wie unsere ommunen keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. ie haben die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten 6258 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) für alle, und deshalb ist das Steuerprivileg für diese Auf- gaben zu Recht im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus 2004, der die Wettbe- werbsneutralität aus umsatzsteuerlicher Sicht anmahnt. Ich habe in den letzten Jahren bis zur kürzlichen An- hörung zum Jahressteuergesetz miterlebt, wie ungeniert die Kollegen und Kolleginnen aus der Fraktion Anmer- kungen des Bundesrechnungshofes beiseite schieben können, wenn es zum Beispiel um Umsatzsteuermiss- brauchsbekämpfung geht, wenn es sich um die Siche- rung von Staatseinnahmen, oft in Milliardenhöhe, dreht. Hier, wenn es Ihnen in den Kram passt, nehmen Sie den Rechnungshof als Kronzeugen. Aber Sie wissen, oder auch nicht, dass es schon längst eine Bund-Länder-Ar- beitsgruppe gibt, die aus Vertretern der Bereiche Körper- schaftsteuer und Umsatzsteuer besteht und ein Gesamt- konzept zur künftigen Besteuerung der öffentlichen Hand erarbeitet. Die Koalition nimmt den Bundesrechnungshof eben in allen Fragen ernst. Es hat keinen Sinn immer wieder Stückwerk zu produzieren. Das ist doch für uns alle eine Gesamtaufgabe, der Sie, Kolleginnen und Kollegen von der FDP Ihre Arbeitskraft besser widmen könnten, als von Selbstverpflichtungen von Unternehmen zu räsonie- ren, deren Einhaltung Sie den Verbrauchern überhaupt nicht garantieren können. Sie führen in Ihrem Antrag selbst schon weitere mögliche Betätigungsfelder wie Abfallwirtschaft und Stadtreinigung an. Sie wissen, dass bei Ihren weitreichenden Forderungen ohne die Länder gar nichts geht. Also warten wir den Bescheid der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe ab. Er wird auch eine Prüfung der europa- rechtlichen Zulässigkeit des geltenden Rechts sowie ei- nen internationalen Vergleich bei der Besteuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand ent- halten. Auf dieser fundierten Grundlage wird die Koali- tion nach Lösungsmöglichkeiten suchen, wenn wir sie denn brauchen. Auch die FDP-Fraktion brauchte keinen sich selbst widersprechenden Antrag vorzulegen, son- dern kann dann bei ihren Forderungen auf eine ausführli- che Datenbasis zurückgreifen. Ihren jetzigen Antrag leh- nen wir ab. Er kostet den Steuerzahler mindestens 350 Millionen Euro und bietet für den Verbraucher kei- nerlei Sicherheit auf niedrigere Gebühren und flächende- ckende Versorgung. Horst Meierhofer (FPD): Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind besonders sensible Wirt- schaftsbereiche. Trinkwasser ist das Lebensmittel und damit schutzbedürftig. Für Wasserversorgung und Ab- wasserentsorgung müssen deshalb besonders anspruchs- volle Qualitätsstandards gelten. In Deutschland sind diese Standards vorbildlich. Qualitative europäische Vorgaben werden sogar über die Maßen eingehalten. An all dem wollen wir natürlich auch für die Zukunft nichts ändern. Vergleichbare Qualitätsstandards wie bei uns gibt es in Holland und in Österreich. Dennoch sind die Abwas- s G l S i g g w i K k w h i l r u g K P g s r t A l s B w l m r n i a d w w l s s G t s k A n b S g d v a d g d (C (D ergebühren in diesen Ländern deutlich niedriger. Der rund für die in Deutschland besonders hohe Kostenbe- astung der Wasserverbraucher muss also an anderer telle liegen. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden n Deutschland ungleich behandelt. Die Wasserversor- ung ist – unabhängig von der Rechtsform des jeweili- en Unternehmens – eine wirtschaftliche Tätigkeit. Ob- ohl sie der sensibelste Bereich der Wasserwirtschaft st, zählt sie nicht mehr zu den Hoheitsaufgaben der ommunen. Die Folge: Die Wasserversorgung ist stets örperschafts-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig, enn auch zum reduzierten Satz. Dagegen gehört die Abwasserentsorgung zu den ho- eitlichen Aufgaben der Gemeinden. Die Besteuerung m Abwasserbereich richtet sich deshalb nach der jewei- igen Organisationsform des Unternehmens: Öffentlich- echtliche Unternehmen unterliegen nicht der Gewerbe- nd Körperschaftsteuerpflicht. Privatrechtliche Kapital- esellschaften entrichten sowohl Gewerbe- als auch örperschaftsteuer. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer: rivatrechtliche Unternehmen müssen auf ihre Leistun- en den vollen Umsatzsteuersatz erheben – auch wenn ie vollständig in öffentlicher Hand stehen. Öffentlich- echtlich organisierte Betriebe sind dazu nicht verpflich- et. Den gleichen Wirrwarr gibt es übrigens auch in der bfallwirtschaft. Eine steuerliche Bevorzugung öffent- ich-rechtlicher Organisationsformen findet hier insbe- ondere bei der Entsorgung von Abfällen gewerblicher etriebe und von Sonderabfällen statt. Man muss sich irklich fragen, ob diese steuerliche Ungleichbehand- ung in der Entsorgungswirtschaft gerechtfertigt ist. Ich eine, fairer Wettbewerb sieht anders aus. Das Steuer- echt darf Unternehmen verschiedener Rechtsformen icht unterschiedlich behandeln, wenn diese zueinander n Konkurrenz treten können. Die jetzige Regelung führt ber zu einer deutlich höheren steuerlichen Belastung er Privatunternehmen und damit zu einem Wettbe- erbsnachteil, der sich national und international aus- irkt. Hinzu kommt, dass die Nichtbesteuerung der öffent- ich-rechtlichen Entsorger europarechtlich – um es vor- ichtig auszudrücken – sehr bedenklich ist. Im Gemein- chaftsrecht gilt für die Umsatzbesteuerung der rundsatz der Wettbewerbsneutralität. Das bedeutet: Be- ätigt sich die öffentliche Hand wirtschaftlich und tritt ie damit in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, dürfen ihr eine steuerlichen Vorteile eingeräumt werden. Diesen nforderungen muss auch das deutsche Steuerrecht ge- ügen. Aus diesem Grund hat übrigens der Bundesver- and der Deutschen Entsorgungswirtschaft bereits im ommer eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein- ereicht. Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zielt deshalb arauf ab, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasser- ersorgung steuerlich gleich zu behandeln. Vor allem ber fordern wir die Schaffung einer Rechtslage, nach er alle Abwasserentsorger – gleich welcher Rechtsform – ewerbe-, körperschaft- und umsatzsteuerpflichtig wer- en. Gleiches muss natürlich für die Abfallwirtschaft Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6259 (A) ) (B) ) gelten. Schließlich sind faire Wettbewerbsbedingungen für eine funktionierende Marktwirtschaft unerlässlich. Dass die steuerliche Gleichbehandlung zwangsläufig zu steigenden Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land führt, stimmt so pauschal nicht. Die Gründe, die dagegen sprechen haben, wir in unserem Antrag ausführlich erläutert. Noch einmal herausheben möchte ich folgende Punkte: Zum einen ist die steuerliche Belastung der Ab- wasserentsorger in Europa fast nirgendwo so niedrig wie in Deutschland – aber kaum irgendwo ist die Abwasser- entsorgung so teuer wie bei uns. Der Grund, weshalb pri- vate Haushalte in Deutschland so hohe Abwassergebüh- ren zahlen müssen, kann also nicht in der Besteuerung liegen. Dafür gibt es andere Gründe und dies ist vor al- lem der fehlende Wettbewerb. Zum anderen belegen zahlreiche Beispielsfälle in Deutschland, dass sich pri- vate Unternehmen in Ausschreibungswettbewerben ge- gen öffentlich-rechtlich organisierte Mitbewerber durch- gesetzt haben. Die momentan bestehende einseitige steuerliche Begünstigung kommunaler Entsorgungsbe- triebe hat dem Verbraucher bislang nichts gebracht. Sie kommt beim Verbraucher nicht an. Darüber hinaus kön- nen Industrie- und Gewebekunden kommunaler Entsor- gungsunternehmen nach der momentanen Rechtslage keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Daraus ergibt sich für diese Kunden ein massiver Standortnachteil. Nach Aussage des BDE haben einzelne Städte wie Magde- burg, Chemnitz und Leipzig dieses Problem erkannt und ihren kommunalen Betrieb als GmbH organisiert, der die Umsatzsteuer ausweist. Allen Argumenten zum Trotz soll nach dem Willen der großen Koalition das Steuerprivileg öffentlich-recht- licher Entsorger beibehalten werden. In Ihrem Koali- tionsvertrag haben Sie die Bewahrung der kommunalen Hoheit über die Wasserwirtschaft vereinbart. Sie haben diese sogar noch über die Vereinbarung Ihrer Vorgänger- regierung ausdrücklich auf den Bereich der Abwasser- entsorgung ausgedehnt. Und dabei hat der Wirtschaftsrat der CDU noch im Mai 2005 ausdrücklich die „Gleich- stellung von Wasserversorgung und Abwasserbeseiti- gung bei der Umsatzsteuer – unabhängig ob in kommu- naler oder privater Trägerschaft“ – ausdrücklich gefordert. Hinzu kommt die von der Bundesregierung für das kommende Jahr beschlossene allgemeine Erhö- hung der Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte. Diese wird die Folgen der steuerlichen Ungleichbehandlung noch weiter verschärfen. Für uns von der FDP-Bundestagsfraktion besteht deshalb Handlungsbedarf. Die zitierte Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist ökologisch unbegründet, ökono- misch widersinnig und europarechtlich bedenklich. Ich fordere die große Koalition deshalb auf: Ermöglichen Sie einen fairen Wettbewerb in der Entsorgungswirt- schaft und schaffen Sie die Steuerprivilegien der öffent- lich-rechtlichen Unternehmen ab. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Das Schöne an Ihrer Partei ist ja, dass sie in der Steuerpolitik eigentlich eine relativ simple Programmatik vertritt, nämlich Steuern r H e S w k a j E P D A s e s B z B d S r t g r i r D d g r k D e s t u u w a e b A m e V d s s n N D e (C (D unter, Steuern runter und noch einmal Steuern runter. eute aber legen Sie uns – ganz im Gegensatz zur Steu- rn-runter-Programmatik – einen Antrag vor, in dem Sie teuern rauf fordern und damit höhere Kosten für Ab- asser und Abfall für die Bürgerinnen und Bürgern. Es verwundert schon, wenn die Partei der Steuersen- er und Besserverdiener den Bürgerinnen und Bürgern uf einmal Steuererhöhungen zumutet. Da muss es Ihnen a schon um etwas sehr Wichtiges gehen. Und in der Tat: s geht um nicht weniger als darum, flächendeckende rivatisierungen im Abwasserbereich zu ermöglichen. azu sagt die Fraktion Die Linke klar Nein. Bislang müssen Kunden von öffentlich-rechtlichen bwasserentsorgern keine Umsatzsteuer zahlen. Steuer- ystematisch ist das durchaus plausibel. Die Abwasser- ntsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvor- orge. Mir leuchtet nicht ein, warum Bürger und ürgerinnen für eine hoheitliche Aufgabe Umsatzsteuer ahlen sollen. Schließlich gelten Kommunen und nicht ürger und Bürgerinnen in diesem Fall als letzte Kun- en. Eine nachvollziehbare Logik, die kommunale elbstverwaltung und Daseinsvorsorge auch steuerlich eflektiert und nicht als Wirtschaftsunternehmen be- rachtet. Diese Regelung wird nun zum Problem für diejeni- en, die diesen Bereich der Daseinsvorsorge privatisie- en wollen. Privatrechtlich organisierte Anbieter müssen hren Kunden nämlich schon heute die Umsatzsteuer be- echnen. Völlig richtig stellt der Bundesverband der eutschen Entsorgungswirtschaft fest: Die Abschaffung ieser Regel ist der Schlüssel für weitere Privatisierun- en der Abwasserwirtschaft. Erst wenn auch öffentlich- echtliche Entsorger Mehrwertsteuer berechnen müssen, önnen Private auf breiter Front mit ihnen konkurrieren. ie Fraktion Die Linke sagt dazu aber: Weil Abwasser- ntsorgung eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvor- orge ist, darf Ziel nicht die Gewinnmaximierung priva- er Konzerne sein. Nein, Ziel muss die sichere und mweltschonende Abwasserentsorgung sein. Natürlich, es gibt sie, die Fälle von Missmanagement nd Fehlinvestitionen in der öffentlich-rechtlichen Ab- asserentsorgung. Das sage ich ganz deutlich. Ich sage ber auch: Missmanagement und Fehlinvestitionen gibt s genauso bei privaten Unternehmen. Und ich sage: Wir rauchen einen direkten demokratischen Einfluss auf die nbieter. Was mit dem Abwasser passiert, sollen Kom- unalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort ntscheiden können und nicht die Chefetagen der großen ersorgungsunternehmen. Deswegen sagt die Fraktion Die Linke klar Nein zu em Antrag der FDP. Wir sagen klar Nein zu einem An- tieg der Kosten für Abwasser. Wir sagen deutlich – zu- ammen mit vielen Bürgerinitiativen – Ja zu einer moder- en Entsorgungswirtschaft, in der öffentlich-rechtliche on-Profit-Anbieter eine zentrale Rolle spielen. Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Grünen sind für einen fairen Wettbewerb auf den inzelnen Märkten. Diesbezügliche marode Strukturen 6260 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) in Deutschland basieren häufig auf der Tatsache, dass es zu wenig Wettbewerb zwischen kommunalen Unterneh- men untereinander sowie zwischen kommunalen und privatrechtlichen Betrieben gibt. Nun haben wir in der Vergangenheit häufig schlechte Erfahrungen mit Privati- sierungen in unserem Land gemacht. Deshalb muss das Bekenntnis zu mehr Markt und Wettbewerb durch einen staatlichen Ordnungsrahmen untermauert werden, der dafür sorgt, dass Arbeitnehmerrechte gewährleistet blei- ben, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht benachtei- ligt werden und soziale Gerechtigkeit nicht hinter den Interessen einzelner Unternehmen zurückfällt. Dem Staat kommt daher die Verantwortung zu, die Rahmen- bedingungen der Märkte durch klare Regelsetzungen zu definieren. Ein fairer Wettbewerb ist aber leider de facto wie in so vielen anderen Bereichen, in denen Steuerprivilegien nur den öffentlich-rechtlichen Unternehmen zugute kommen, auch bei der Entsorgungswirtschaft bisher nicht gewährleistet. So unterscheiden sich beispiels- weise die steuerlichen Rahmenbedingungen von Trink- wasser und Abwasser gravierend: Während für die Wasserversorgung ein einheitlicher ermäßigter Umsatz- steuersatz von 7 Prozent gilt, hängt die steuerliche Be- handlung der Abwasserentsorgung von der jeweiligen Organisationsform ab. Die Abwasserentsorgung für öf- fentlich-rechtliche Betriebe ist steuerfrei. Wird sie je- doch von privaten Unternehmen erbracht, gilt der volle Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Bei der Abfallwirt- schaft sieht die Sachlage genauso aus. Auch hier werden öffentlich-rechtliche Organisationen steuerlich bevor- zugt, insbesondere bei der Entsorgung von Abfällen aus gewerblichen Betrieben und Sondermüll. Die Koalition möchte diese wettbewerbsfeindliche Ungleichbehand- lung verstetigen und hat daher die Beibehaltung dieses Steuerprivilegs in ihre Koalitionsvereinbarung geschrie- ben. Für uns eine klare Absage an fairen Wettbewerb und freie Marktwirtschaft in unserem Land. Dabei sind die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Ungleichbehandlung immens und nicht von der Hand zu weisen. Die entstehenden Wettbewerbsnachteile für die Privatunternehmen wirken sich sowohl national als auch international aus. Insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen ziehen hier den Kürzeren, wie das fol- gende Beispiel zeigt: Beteiligt ein öffentlich-rechtlicher Entsorger ein umsatzsteuerpflichtiges privates Unterneh- men an der Abwasserentsorgung, wird Umsatzsteuer fäl- lig. Diese schlägt sich zwar in den öffentlich eingefor- derten Gebühren nieder, wird aber im kommunalen Gebührenbescheid nicht ausgewiesen. Für die mittel- ständischen Unternehmen heißt das ganz platt: ohne Ausweis der Umsatzsteuer keine Möglichkeit zum Vor- steuerabzug! Wir sind der Meinung, dass die steuerlichen Rahmen- bedingungen für private und öffentliche Entsorger im Abwasser- und Abfallbereich endlich vereinheitlicht werden müssen. Das würde zu mehr Effizienz, Wettbe- werbsgleichheit und zu einer einheitlichen Reduzierung der steuerlichen Gesamtbelastung führen. Die steuerli- che Gleichbehandlung hätte darüber hinaus den Vorteil, dass beispielsweise eine Zusammenführung von Wasser- u D g s n G d E T s d d b n f w l s c u r W A h A I 1 g J u U e e (C (D nd Abwasserentsorgung wesentlich vereinfacht würde. ie daraus resultierenden Synergieeffekte und Effizienz- ewinne sowohl in technischer als auch in betriebswirt- chaftlicher Hinsicht würden zur Schließung der regio- alen Wasserkreisläufe beitragen und letztlich zu einem ebührenrückgang führen. Im Übrigen bildet Deutschland neben Irland hier wie- er einmal eine unrühmliche Ausnahme innerhalb der U. Denn in allen anderen Mitgliedstaaten werden rinkwasser- und Abwasserentsorgung mittlerweile teuerlich gleich behandelt. Nun wird als Argument für en Erhalt des Status quo in Deutschland ja immer wie- er gerne darauf verwiesen, dass eine steuerliche Gleich- ehandlung verschiedener Organisationsformen zu ei- er Erhöhung der Gebühren auf dem Entsorgungsmarkt ühren würde – ein Argument, das nicht stichhaltig ist, enn wir uns vor Augen führen, dass gerade Deutsch- and im europäischen Vergleich besonders hohe Abwas- ergebühren hat. Wir fordern deshalb die Regierung auf, die steuerli- hen Ungleichbehandlungen auf dem Entsorgungsmarkt mgehend zu beseitigen und im Sinne der Verbrauche- innen und Verbraucher für einen fairen und gerechten ettbewerb zu sorgen! nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlich- keitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffent- lichkeitsbeteiligungsgesetz) – Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Um- weltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) – Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkom- men vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteili- gung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegen- heiten (Aarhus-Übereinkommen) (Tagesordnungspunkt 17 a bis c) Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Wir werden eute endlich die Ratifizierung und die Umsetzung des arhusübereinkommens in deutsches Recht beschließen. ch sage „endlich“, weil das Übereinkommen im Jahr 998 beschlossen wurde und seitdem acht Jahre vergan- en sind. Wir sind damit die Letzten in Europa. Sieben ahre davon ist überhaupt nichts passiert, nichts wurde mgesetzt. Es waren die sieben Jahre eines grünen mweltministers – dieser Hinweis sei an dieser Stelle rlaubt. Bevor ich zu speziellen Punkten komme, möchte ich inige grundsätzliche Anmerkungen machen. Die Um- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6261 (A) ) (B) ) setzung von „Aarhus“ in verbindliches deutsches Recht mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und dem Um- welt-Rechtsbehelfsgesetz bedeutet einen ganz erhebli- chen Fortschritt für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in Umweltfragen. Im Verfahrensrecht gehen wir den bedeutenden Schritt von einer bloßen Anhörung der Bürger zur Bürgerbeteiligung. Wir verpflichten die Be- hörden, im Vorfeld einer Entscheidung detailliert über das infrage stehende Vorhaben zu informieren, die Ein- wände aus der Bürgerschaft aufzunehmen und in die Entscheidung einfließen zu lassen. Das alles bedeutet mehr Transparenz. Und mehr Transparenz wird zu mehr Akzeptanz führen und damit zu weniger gerichtlichen Verfahren. Was diese Verfahren nun angeht, möchte ich auf eine Sache hinweisen: Es wir künftig zusätzliche Klagemög- lichkeiten geben. Neben den Bürgerinnen und Bürgern wird im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auch den im Um- welt- und Naturschutz engagierten Verbänden eine Kla- gebefugnis zuerkannt, nicht so weitgehend wie diese es sich gewünscht hätten. Aber unbestritten ist: Aus Sicht der Verbände ist das ein Fortschritt gegenüber dem Sta- tus quo. Deshalb – wenn jetzt Kritik vonseiten der Fraktion der Grünen kommt – rate ich Ihnen, diese Kritik nicht zu übertreiben und unser Gesetz nicht an dem zu messen, was Sie als Wunschvorstellungen haben, sondern an dem, was Sie selbst in sieben Jahren umgesetzt haben. Das ist nun einmal nicht zu bestreiten: Die große Koalition hat in einem Jahr mehr gemacht als Rot-Grün in sieben Jahren. Während nun einerseits an diesem Punkt in der ersten Le- sung der Gesetze kritisiert wurde, es würde zu wenig ge- macht, ist andererseits – insbesondere von der FDP – ge- sagt worden, wir würden zu viel machen, würden über die angestrebte Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgehen. Wir haben angekündigt, diese Einwände genauso wie die Stel- lungnahme des Bundesrats ergebnisoffen zu prüfen, und die jetzt eingebrachten Änderungsanträge der Koalition sind auch Ausdruck dessen und die fast ausnahmslose Zu- stimmung der FDP zu diesen Anträgen Beleg hierfür. Einen Punkt möchte ich dabei besonders herausgrei- fen: die Änderung von § 4 Abs. 1 des Rechtsbehelfsge- setzes gegenüber der ursprünglichen Fassung. Diese hätte nach unserer Auffassung die Gefahr mit sich ge- bracht, dass auch solche Verfahrensfehler zur Aufhe- bung von Entscheidungen geführt hätten, die für den In- halt der Entscheidung ohne jeglichen Belang gewesen sind. Damit hätten wichtige Investitionsvorhaben wegen formaler, nicht maßgeblicher Fragen über Jahre verhin- dert werden können. Dies kann niemand wollen, der für eine Stärkung des Wirtschaftstandortes Deutschland ar- beitet. Aus diesem Grund haben wir nun einen Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen und die Vorschrift so ge- fasst, dass eine Aufhebung der Entscheidung auf evi- dente Fälle von Verfahrensverstößen begrenzt wird. Im Ergebnis wird der Umweltschutz damit nicht ge- schwächt, den inhaltlichen Belangen wird voll Rech- nung getragen, Förmelei wird aber verhindert. Eine engagierte Diskussion haben wir über die in § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthaltene V D d P c v c g A o g h e c u r A d z w e d a u g s d t z a b d A b s D w m U t d f u r s H h s g B t t F (C (D eröffentlichungspflicht in den letzten Tagen geführt. abei stand die Frage im Mittelpunkt, ob mit der Lösung es Gesetzentwurfes, nach dem die Veröffentlichung der lanungen eines Vorhabens im amtlichen Veröffentli- hungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen orgesehen war, größtmögliche Transparenz zu errei- hen ist oder durch den Weg, den der Änderungsantrag eht, nach dem zusätzlich zur Veröffentlichung im mtsblatt alternativ die Veröffentlichung in der Zeitung der der Weg über eine Bekanntmachung per Internet ewählt werden kann. Niemand, auch keine der Fraktionen dieses Hauses, at sich dafür ausgesprochen – jedenfalls sind mir keine ntsprechenden Anträge bekannt –, die Veröffentli- hung müsse über alle drei Wege – Amtsblatt, Zeitung nd Internet – erfolgen. Damit bleibt die Frage: Wie er- eichen wir mehr Personen: Amtsblatt plus Zeitung oder mtsblatt plus Zeitung oder Internet, also im Ergebnis ann möglicherweise nur Amtsblatt plus Internet? Es ist u fragen: Können wir mehr Menschen ansprechen, enn wir das Amtsblatt durch das Internet ergänzen, das inen schnellen, unkomplizierten Zugriff ermöglicht, an- ere Personen erreicht, andererseits aber natürlich auch uf den Personenkreis der Internetnutzer beschränkt ist nd damit auch wieder nicht alle Bürgerinnen und Bür- er erreichen kann? Wir haben letztlich folgenden Weg gewählt: Wir be- chließen den Änderungsantrag, wollen die Entschei- ung für das Amtsblatt plus alternativ Zeitung oder In- ernet aber als Modellversuch verstanden wissen, der eitlich begrenzt ist. Wir haben die Bundesregierung ufgefordert, in spätestens einem Jahr einen Erfahrungs- ericht vorzulegen. Auf dessen Grundlage werden wir ann neu entscheiden, welches der beste Weg ist. Ich weiß, wir sind in manchen Punkten nicht einig. ber ich wünsche mir, dass zumindest in einem Konsens esteht: darin, dass die heutige Entscheidung einen Fort- chritt für die Bürgerbeteiligung in Umweltfragen in eutschland bedeutet. Dr. Matthias Miersch (SPD): Für das deutsche Um- eltrecht ist das heute schon ein bedeutender Tag. Erst- als führen wir in diesem Umfang die Verbandsklage im mweltrecht ein. Erstmals haben wir einen fest normier- en Anspruch auf Aufhebung einer Entscheidung über ie Zulässigkeit eines Vorhabens, wenn wesentliche Ver- ahrensvorschriften verletzt worden sind. Die unterschiedlichen Stellungnahmen der Verbände nd die unterschiedlichen Stellungnahmen von Bundes- egierung und Bundesrat machen deutlich, dass die Ge- etze hoch umstritten gewesen sind. Auch in diesem aus gab es Stimmen, die die Regelungen als zu weitge- end betrachten. Lassen Sie mich deshalb ganz deutlich agen: Wir begrüßen die Ausweitung des Verbandskla- erechts der Umweltverbände und die Ausweitung der eteiligungsrechte der Öffentlichkeit. Sie stellen wich- ige Schritte in Richtung größerer Transparenz und Kon- rolle dar. Mehr Transparenz und Kontrolle wird zu mehr ehlervermeidung und damit zu mehr Akzeptanz führen. 6262 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) In diesem Zusammenhang möchte ich gleichzeitig be- tonen, dass mehr Kontrolle und größere Transparenz nicht zu längeren Verfahren führen müssen. Vielmehr können Konfliktpunkte unter Umständen frühzeitig ge- klärt werden. Darüber hinaus ist es weiter eine Heraus- forderung – vor allem auch der Länder –, durch eine ent- sprechende Organisation der Kontrollebenen zügige Entscheidungen zu erreichen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch nicht ver- schweigen, dass wir uns für ein generelles Verbandskla- gerecht der Umweltverbände eingesetzt haben und er- hebliche europarechtliche Zweifel haben, wie zum Beispiel auch der Sachverständigenrat für Umweltfra- gen. Das europäische Recht sieht gerade auch vor, die Rechte der Allgemeinheit im Klima-, Natur- und Gewäs- serschutz durch die Verbände überprüfen lassen zu kön- nen. Es wird von einem „weiten Zugang“ der „betroffe- nen Öffentlichkeit“ zu den Gerichten gesprochen. Bei den von mir angesprochenen Rechten der Allgemeinheit und damit der „betroffenen Öffentlichkeit“ geht es ge- rade nicht nur um individuelle Rechte einzelner Bürge- rinnen und Bürger. Bekannt ist jedoch auch, dass angesichts des anhängi- gen Verletzungsverfahrens und des Diskussionsstandes zwischen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag eine Beschlussfassung in der bisherigen Fassung unum- gänglich ist und andernfalls nicht hinzunehmende Nach- teile drohen. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass wir SPD-Umweltpolitiker in diesem Zusammenhang eine Erklärung nach § 31 GO abgeben werden. Noch ein weiterer Punkt, der bis zuletzt kräftig disku- tiert worden ist: Der Bundesrat hat durchgesetzt, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bekanntma- chung lediglich in einer Tageszeitung oder im Internet erfolgen müsse – neben dem amtlichen Mitteilungsblatt. Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass das Internet sicher Chancen bietet, die eine Tageszeitung nicht erfüllt – zum Beispiel einen weiteren Verteilungs- raum. Allerdings sind wir noch nicht so weit. Wenn wir eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung erreichen wollen, können wir auf die Tageszeitungen nicht verzichten, so dass wir uns eine Veröffentlichung im Internet und in den Tageszeitungen gewünscht hätten. Leider war das nicht durchsetzbar. Vielleicht gelingt es ja noch, diesen – aus unserer Sicht – bestehenden Mangel demnächst auf elegante Weise zu heilen, ohne dass wir die Verzöge- rung der Gesetzesvorhaben riskieren. Lassen Sie mich abschließend betonen, dass wir nach unserer Auffassung mit den vorliegenden Gesetzen durchaus einen beachtlichen Wechsel im Umweltrecht einleiten. Ich bin überzeugt, dass gerade auch der Geist von Åarhus noch weitere Bereiche erfassen wird und dass wir in Zukunft eine Entwicklung haben werden, die – gerade auch auf europäischer Ebene – für mehr Trans- parenz und mehr Kontrolle sorgen wird. Ich wünsche mir, dass wir bei einer entsprechenden Organisation und Ausstattung der Instanzen dann zu dem Ergebnis kom- men, dass dieser Geist von Åarhus schließlich auch zu mehr Akzeptanz und Fehlervermeidung führen wird, da- mit die Rechte der Allgemeinheit und auch die der nach- f n A z ö A A n e w n Z w g I l k e d m U D e b z u M f m v k D i ö o s b n c B J K s v r z k k m ü G w (C (D olgenden Generationen wirklich gewahrt werden kön- en. Nicht umsonst nannte UN-Generalsekretär Kofi nnan das Åarhus-Übereinkommen als „das ehrgei- igste von den Vereinten Nationen gestartete Projekt für kologische Demokratie“. Horst Meierhofer (FDP): In diesem Herbst hat die arhus-Konvention auch die Bundespolitik erreicht. Die arhus-Konvention steht für Transparenz und Bürger- ähe bei umweltrelevanten Entscheidungen – und das in inem internationalen Rahmen. Das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz stärkt die Mit- irkungsrechte der Bürger und der Umweltschutzverei- igungen bei umweltrelevanten Genehmigungs- und ulassungsverfahren. So wird beispielsweise bei Abfall- irtschaftsplänen die Öffentlichkeitsbeteiligung neu ein- eführt und bei Luftreinhalteplänen nach dem Bundes- mmissionsschutzgesetz werden die bestehenden Rege- ungen ergänzt. Schließlich soll es bei der Öffentlich- eitsbeteiligung im Rahmen der UVP-Prüfung künftig inen detaillierten Katalog geben, der Mindestvorgaben arüber enthält, welche Informationen bei der Bekannt- achung des Vorhabens mitzuteilen sind. Kurz: Verfahren und Entscheidungen im Bereich der mwelt werden nachvollziehbarer und transparenter. as ist ein wichtiger Beitrag für die Entwicklung hin zu iner verantwortungsbewussten Bürgergesellschaft. Das egrüßen wir. Verfahren müssen deshalb auch nicht wingend länger dauern. Im Gegenteil: Eine frühzeitige nd umfassende Bürgerbeteiligung bedeutet auch die öglichkeit, Bedenken gegen das eine oder andere Ver- ahren schon im Anfangsstadium aus dem Weg zu räu- en. Das kann nachher so manchen zeitraubenden Ärger or Gericht ersparen. Wir Liberale können mit dem Entwurf des Öffentlich- eitsbeteiligungsgesetzes im Großen und Ganzen leben. ie einzige Ausnahme: die neue Regelung, durch die mmissionsschutzrechtliche Vorhaben im amtlichen Ver- ffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet der in örtlichen Tageszeitungen bekannt zu machen ind. Was Sie da gestern im Ausschuss veranstaltet ha- en, lässt sich auf die schlichte Formel „Ja, – Nein, weiß icht“ reduzieren. So kann man doch keine Gesetze ma- hen! Ganz abgesehen davon: Ihre jetzige Lösung, die undesregierung zu beauftragen, die ganze Sache ein ahr lang zu beobachten, ist nichts anderes als ein fauler ompromiss. So wie das Gesetz jetzt ist, laufen Sie chlichtweg Gefahr, weniger Menschen zu erreichen als orher. Da hilft es auch nichts, wenn die Bundesregie- ung zuschaut. Was für eine Absurdität bei einem Gesetz ur Öffentlichkeitsbeteiligung! Zum Umweltrechtsbehelfsgesetz: Mit diesem Gesetz önnen Umweltschutzverbände in Deutschland erstmals lagen, ohne dass sie in eigenen Rechten verletzt sein üssen. Das ist zunächst einmal ein Fortschritt gegen- ber dem Status quo, auch wenn die Verbände auf die eltendmachung drittschützender Normen beschränkt erden sollen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6263 (A) ) (B) ) Die Frage ist: Reicht das, um die Vorgaben der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie umzusetzen? Bei dem jetzigen Gesetzesentwurf muss man sich tatsächlich ausnahmsweise einmal fragen, ob er die Brüssler Vorga- ben eins zu eins umsetzt oder ob er hinter diesen Anfor- derungen zurückbleibt. Für beide Seiten gibt es Argu- mente. Letztendlich sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die europäischen Vorgaben erfüllt und in sinnvollem Maße umgesetzt werden. Unserer Mei- nung nach kann weder aus der Aarhus-Konvention noch aus der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie zwingend gefolgert werden, dass den Verbänden ein weiter rei- chendes Klagerecht einzuräumen ist als dem normalen Bürger. Vielmehr ist den Besonderheiten des jeweiligen nationalen Rechtssystems Rechnung zu tragen. In Deutschland haben wir eben die Besonderheit, dass man die Verletzung subjektiver Rechte geltend machen muss, um klagen zu können. Man darf auch nicht vergessen: Die Aarhus-Konvention haben Länder mit unterschiedli- chen Rechtssystemen und unterschiedlichen Standards gezeichnet. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren. Einen Punkt, den ich bereits in der ersten Lesung an- gesprochen habe, ist die Regelung über die Beachtlich- keit von Verfahrensfehlern, die sich auf das Verfahren nicht ausgewirkt haben. Ich begrüße, dass diese Rege- lung präzisiert wurde. Es geht nicht darum, Umweltstan- dards zu verkürzen, sondern darum, ein Ausufern unnüt- zer Bürokratie zu vermeiden. Die jetzige Fassung berücksichtigt die Rechtsprechung des EuGHs, geht aber ansonsten nicht über zwingende Vorgaben des Europa- rechts hinaus. Ich denke, das ist eine sinnvolle Lösung. Für zu eng halten wir allerdings die Anerkennungsvo- raussetzungen für die klagebefugten Verbände. Unserer Meinung nach sollten alle Verbände klagen können, die sich für den Umweltschutz einsetzen, auch wenn der Umweltschutz nicht ihr vorwiegendes Ziel oder Hauptzweck ist. Ich denke da zum Beispiel an Fischerei- oder Jagdverbände. Auch dass eine Vereinigung drei Jahre bestehen muss, um als klagebefugt anerkannt zu sein, ist nicht sachgerecht. Wenn ein Verband aus Flens- burg in Bayern klagen kann, dann müssen sich die Be- troffenen vor Ort doch erst recht zusammenzuschließen können, um gegen ein bestimmtes Vorhaben gerichtlich vorzugehen zu können. Das gehört für mich zu den zen- tralen Bürgerrechten. Um Missbrauch an dieser Stelle zu verhindern, reicht es aus, dass diese Gruppen Sachkom- petenz mitbringen. Das langjährige Bestehen einer Organisation allein muss nicht zwangsläufig zu besseren Kenntnissen und Erkenntnissen führen – anwesende Parteien natürlich ausgeschlossen! Lutz Heilmann (DIE LINKE): Wir beraten heute in abschließender Lesung die Gesetzentwürfe zur Umset- zung der Åarhuskonvention. An unserer Bewertung die- ser Gesetzentwürfe hat sich nichts geändert. Insgesamt wird das Gesetzespaket der Åarhuskonvention nicht ge- recht. Es wird vielmehr deutlich, dass sich Koalition, Regierung und Bundesrat einig sind, Bürgerinnen und B m w a D d e k L l r a l s S S v s s k I m c w R s s l p w S R d d N T d a R z l n f a G R d b w h v I (C (D ürgern sowie den Verbänden so wenig Rechte wie öglich zuzugestehen. Das Anliegen der Aarhuskonvention haben Sie ent- eder gar nicht erst verstanden oder Sie teilen es nicht; nders jedenfalls kann ich diese Gesetze nicht verstehen. ie Åarhuskonvention ist aus der Erkenntnis entstanden, ass Umweltschutz nur mit einem Mehr an Beteiligung rreicht werden kann. Denn: Durch eine breite Beteiligung der Öffentlich- eit werden Mauscheleien zulasten der Umwelt ans icht der Öffentlichkeit gezerrt. Bereits wegen der Mög- ichkeit einer Klage muss zukünftig größte Sorgfalt da- auf verwendet werden, dass Umweltbestimmungen uch eingehalten werden. In der Folge gehen Umweltbe- astungen zurück. In der ersten Lesung wurden die Ge- etzentwürfe nicht nur durch die Opposition kritisiert. elbst Ihr Kollege Miersch kritisierte diese an etlichen tellen. Die Änderungen, die Sie an ihren Gesetzentwürfen orgenommen haben, führen zu einer weiteren Ein- chränkung von Beteiligungsrechten. Ein Beispiel: Ur- prünglich sollten nur wesentliche Verfahrensfehler ein- lagbar sein – selbst das war bereits zu restriktiv. Mit hrer Änderung gehen Sie nun komplett auf das allge- eine Verfahrensrecht zurück, das bedeutet eine erhebli- he Verschlechterung. Um den Geist von Åarhus zu verdeutlichen, bringen ir heute einen Entschließungsantrag zum Umwelt- echtsbehelfsgesetz ein. Unsere Forderungen unter- cheiden sich in drei wesentlichen Punkten von dem Ge- etz, das Sie heute beschließen wollen. Erstens darf es keine Beschränkung der Klagemög- ichkeiten auf drittschützende Tatbestände geben. Es tor- ediert und pervertiert die Arbeit der Umweltverbände, enn sie gerade nicht im allgemeinen Interesse stehende achverhalte beklagen dürfen, sondern nur dann, wenn echte Einzelner betroffen sind. Wenn die Länder 2010 as Verbandsklagerecht im Naturschutz abschaffen, ürften die Naturschutzverbände nicht einmal mehr in aturschutzangelegenheiten klagen – von Klimaschutz, ierschutz und anderem ganz abgesehen. Dass die Bun- esregierung dies auch noch aus der Åarhuskonvention bleiten will, weil Verbände angeblich nicht mehr echte als Bürgerinnen und Bürger bekommen dürfen, eigt mir, dass sie die Åarhuskonvention nicht genau ge- esen haben. Denn eine Beschränkung, dass irgendetwas icht erlaubt sei, ist in der ganzen Konvention nicht zu inden. Vielmehr sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger ls auch Verbände einen umfassenden, weiten Zugang zu erichten erhalten. Wenn Sie also Verbänden nicht mehr echte als Bürgerinnen und Bürgern einräumen wollen, ann geben Sie diesen doch auch mehr Rechte! Zweitens müssen alle Verfahrensfehler zur Aufhe- ung einer Entscheidung führen können. Gerade im Um- eltbereich haben diese erhebliche Auswirkungen, des- alb wurde Åarhus geschaffen. Drittens sollte es keine Beschränkungen für Umwelt- erbände aufgrund ihrer satzungsgemäßen Ziele geben. st es denn so schlimm, wenn sich ein Vogelschutzverein 6264 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) auch für die Reinheit unserer Flüsse einsetzt? Bei Ihnen besteht ja anscheinend die große Sorge, die Verbände würden ausufernd von ihrem Klagerecht Gebrauch ma- chen. Die Zahl der Klagen im Naturschutz, wo es eine Verbandsklage bereits gibt, belegt das Gegenteil. Glauben Sie im Ernst, dass der Bund Naturschutz aus Bayern in Zukunft gegen eine Kläranlage in Mecklen- burg klagt? Ich frage mich, ob Sie überhaupt wissen, wo- von Sie reden, wenn Sie über Umweltverbände spre- chen. Ich weiß ja, dass Sie sich bei BDI und DIHK besser auskennen. Die Realität der Umweltverbände sieht doch so aus, dass hier durch Spenden finanziert eh- renamtliche Arbeit geleistet wird. Das ist bürgerschaftli- ches Engagement, wie es im Buche steht – und wie es in diesem Haus ständig eingefordert wird. Aber wenn sich die Menschen dieses Landes für die Umwelt einsetzen, dann passt es Ihnen nicht und Sie behindern dieses bür- gerschaftliche Engagement, wo es nur geht. Ich bin mir sicher, dass Sie mit diesem Gesetz vor dem EuGH nicht durchkommen werden. Ein Wort noch dazu: Wir finden es unverantwortlich ein Gesetz zu er- lassen, bei dem Sie davon ausgehen, dass es letztlich beim EuGH landen wird. Soll das ein verantwortungsbe- wusstes Ausüben ihrer Mandate sein? Mitnichten! Für die Gesetzgebung ist das Parlament zuständig. Die Ge- richte wachen darüber, dass Gesetze richtig angewandt werden. Das Ganze nennt man dann Gewaltenteilung, ein Grundpfeiler unserer Verfassung. Sie aber missbrau- chen die Rechtsprechung für politische Entscheidungen. Mein abschließendes Fazit: Die vorliegenden Gesetz- entwürfe werden dem Ziel der Aarhuskonvention nicht gerecht. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In unserer ersten Debatte zum Thema habe ich von der offensichtlichen Überzeugung der großen Koalition ge- sprochen, den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzu- trauen, als gleichwertig Beteiligte in Planungsprozessen zu besseren Planungsergebnissen und damit maßgeblich zur Verbreiterung der Akzeptanz vor allem von Großpro- jekten beizutragen. Heute will ich zum zweiten Baustein bei der Umsetzung der Arhusrichtlinie sprechen, dem Rechtsbehelfsgesetz. Der springende Punkt dieses Ge- setzes ist sicher das Verbandsklagerecht, das wir ja be- reits aus dem Naturschutz kennen. Der entscheidende Unterschied soll nun allerdings sein, dass nicht die Be- lange der Natur einklagbar sein sollen, sondern aus- schließlich eine Verletzung von persönlichen, also sozu- sagen menschlichen Rechten. Aus Juristenkreisen wird uns nun zugetragen, dass sich die Verbandsklage im Naturschutz verschlechtern wird, wenn der Gesetzentwurf zum Rechtsbehelf in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird. Es steht näm- lich zu befürchten, dass künftig die Verbandsklage im Naturschutz praktisch wirkungslos ist, weil die Umwelt- klage nach dem Rechtsbehelfsgesetz als allgemeine Klage der naturschutzfachlichen Verbandsklage vorgeht. Die Umweltklage beinhaltet aber nur umweltrelevante Rechtsverletzungen gegen Personen, nicht gegen Flora u V s w a l r K g g w g t K K e R s f d d d s b t V D w (C (D nd Fauna. Insoweit könnte die naturschutzrechtliche erbandsklage künftig völlig wirkungslos werden, weil ie nicht mehr angewendet werden kann. Damit hätten ir dann eine eindeutige Verschlechterung des Rechts uf Verbandsklage erreicht. Das heißt also, dass kein er- eichterter und schon gar kein weiter Zugang zu den Ge- ichten mit der Regelung aus den Reihen der großen oalition erzielt wird. Sie streben so ziemlich das Ge- enteil des von Arhus avisierten Ziels an, die Beteili- ung der Öffentlichkeit an allen umweltrelevanten Ver- altungsentscheidungen nachhaltig zu verbessern. Das ökologische Beratungsgremium der Bundesre- ierung, der Sachverständigenrat für Umweltfragen un- er der Leitung des von uns allen geschätzten Professors och, hat uns kürzlich erneut in seiner unnachahmlichen larheit die Tatsachen vor Augen geführt: Der Gesetz- ntwurf weist erhebliche europarechtliche Defizite auf. echtsbehelfsgesetz und Öffentlichkeitsbeteiligungsge- etz gehen nicht mit den europäischen Vorgaben kon- orm. Ich zitiere wörtlich aus Professor Kochs Brief an ie Vorsitzende des Umweltausschusses zur Beratung es Arhusgesetzespaketes vom 31. Oktober 2006: Das eigentlich zentrale Anwendungsfeld einer Ver- bandsklage liegt dort, wo Rechtsvorschriften des Umweltrechts gerade keine individuellen Rechtspo- sitionen der einzelnen Bürger/innen begründen, sondern ausschließlich zum Schutz des Allgemein- wohls – etwa im Naturschutz, im Gewässerschutz und im Klimaschutz – erlassen worden sind, In die- sen Fällen können mögliche Rechtsverstöße nicht vor Gericht gebracht werden – es sei denn, man räumt „qualifizierten“ Teilen der Öffentlichkeit ein entsprechendes Verbandsklagerecht ein. Für das Ziel sowohl der Arhuskonvention wie auch der maßgeblichen EU-Regelungen in der Beteiligungs- Richtlinie, nämlich für die konsequente Durchset- zung des Umweltrechts, ist es wesentlich, dass ge- rade keine Rechtsschutzlücken bestehen. Deshalb kommt es darauf an, dass die Verbandsklagerechte jedenfalls dort eröffnet werden, wo individuelle Rechte nicht verletzt sein können, sondern nur sol- che Normen, die alleine dem Wohl der Allgemein- heit dienen. … Der Gesetzentwurf des Umwelt- rechtsbehelfsgesetzes setzt nun voraus, dass Deutschland berechtigt ist, die den Verbänden euro- parechtlich verbindlich eingeräumten Rechte auf solche zu reduzieren, die vom Mitgliedstaat auch den einzelnen Bürgern zuerkannt werden. Der Wortsinn der Richtlinie besagt dies ersichtlich nicht. Ich sage Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen er großen Koalition: Mit der Verabschiedung dieser Ge- etzentwürfe geben Sie ein verheerendes Signal für die eginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Sie hal- en offenbar wenig von der Umsetzung der europäischen orgaben in deutsches Recht. Damit machen Sie eutschland vom Öko-Vorreiter zum Umwelt-Nacht- ächter. Na dann, gute Nacht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6265 (A) ) (B) ) Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für solidarische und entwicklungspolitische kohärente Wirtschafts- partnerschaftsabkommen (Tagsordnungspunkt 18) Anette Hübinger (CDU/CSU): Zum 31. Dezember 2007 laufen die Ausnahmeregelungen für die einseitigen Handelspräferenzen an die Länder aus Afrika, dem kari- bischen Raum und dem Pazifischen Ozean, den so ge- nannten AKP-Staaten, durch die Europäische Union aus. Diese sollen durch neue Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen ersetzt werden, deren Verhandlungen derzeit in die letzte Phase gehen. Konkrete Textentwürfe für die Regionalabkommen sind bereits in der Beratung. Und jetzt kommen die Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, stellen in einem Antrag einen pauschalen Forderungskatalog auf und verlangen einen Stopp der Verhandlungen. Damit gefährden sie nicht nur die Ver- handlungen, sondern auch die bisher erreichten Verhand- lungsergebnisse. Sie riskieren, dass diese Länder ab 2008 dem freien globalen Wettbewerb ohne entwick- lungspolitische Abfederungen überlassen werden. Bereits mit der Gründung der Welthandelsorganisa- tion im Jahr 1995 war es notwendig geworden, die ver- traglichen Vereinbarungen zwischen der EU und den AKP-Staaten neu zu regeln. Deshalb haben im Jahr 2000 die AKP-Staaten und die EU im Cotonou-Abkommen vereinbart, ab 2008 neue Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen zu schließen. Diese sollen dann den Regeln der Welthandelsorganisation entsprechen. Die WPAs ver- knüpfen erstmals handels- und entwicklungspolitische Ansätze, um eine höhere Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik zu erreichen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag, sich dieser Ver- einbarung zu widersetzen. Wir jedoch schließen Verträge mit dem Ziel ihrer Erfüllung. Der Handel ist für das wirt- schaftliche Wachstum einer Volkswirtschaft von enor- mer Bedeutung. Und wirtschaftliches Wachstum nimmt eine Schlüsselrolle bei der Armutsbekämpfung ein. Schätzungen zufolge wird, um die Armut in Afrika bis 2015 zu halbieren, ein jährliches Wachstum von 8 Prozent benötigt. Natürlich bedeutet eine Öffnung des Marktes nicht automatisch mehr Handel für Entwicklungsländer. Und mehr Handel bedeutet auch nicht automatisch weniger Armut. Solch eine Schwarz-Weiß-Malerei wäre fatal. Der Antrag der Linken lässt leider eine differenzierte Darstellung der Tatsachen vermissen. Um Entwick- lungsländern faire Chancen auf dem Weltmarkt einzu- räumen, bedarf es vielmehr einer individuell ausgerich- teten Marktöffnung. Die jeweiligen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Vertragspartner müssen berück- sichtigt werden. Und genau dieses Konzept liegt den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zugrunde. Die neuen WTO-konformen Freihandelsabkommen sehen eine gegenseitige Marktöffnung vor, mit der Option ei- ner asymmetrischen Ausgestaltung. Das heißt zum Bei- spiel, dass je nach Entwicklungsstand längere Über- g k l s u b A v n g k h a t v M D r k s d w d b R B n d w z s d m s p d H w J 2 A E g n B m w f u D w D R t E (C (D angsfristen für eine Marktöffnung eingeräumt werden önnen. An dieser Stelle möchte ich auf die im Juli ergebnis- os verlaufenen Verhandlungen der Welthandelsorgani- ation eingehen. Der derzeitige Stand ist für uns alle sehr nbefriedigend. Um Bewegung in die Verhandlungen zu ringen, erklärte sich die EU mit dem Auslaufen der grarexporthilfen bis Ende 2013 einverstanden. Doch on anderer Seite bewegte sich in den Gesprächen we- ig. Das ist sehr bedauerlich. Deshalb ist es umso drin- ender, die bereits im Dezember letzten Jahres in Hong- ong getroffenen Zusagen, erstens eine stärkere andelsbezogene Entwicklungshilfe und zweitens den m wenigsten entwickelten Ländern einen zoll- und quo- enfreien Marktzugang zu ermöglichen, schnell rechtlich erbindlich werden zu lassen. Die WPAs bieten dazu die öglichkeit. Und jetzt glauben die Damen und Herren der Fraktion ie Linke, dass eine Verlängerung der WTO-Ausnahme- egelung einfacher zu verhandeln wäre als die WTO- onformen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwi- chen der EU und den AKP-Staaten. Wir jedenfalls wer- en uns dafür einsetzen, dass die WTO-Verhandlungen ieder in Gang kommen; denn multilaterale Verabre- ungen sind kalkulierbarer, besser überprüfbar und wett- ewerbstreuer. Natürlich stellen neue wirtschaftliche ahmenbedingungen große Herausforderungen an alle eteiligten. Das wissen wir am besten aus unserer eige- en Erfahrung mit der deutschen Wiedervereinigung und em europäischen Integrationsprozess. Um die Anpassungsprobleme der AKP-Staaten zu be- ältigen, stellt die EU technische und finanzielle Mittel u Verfügung. 730 Millionen Euro wurden im 9. Europäi- chen Entwicklungsfonds für Maßnahmen im Bereich er makroökonomischen Stabilisierung, der Steuerrefor- en, der Zollverwaltung und der Investitionen bereitge- tellt. Im 10. EEF, der zeitgleich mit den Wirtschafts- artnerschaftsabkommen in Kraft treten wird, wird sich ie Summe auf 22,6 Milliarden Euro erhöhen, die als ilfe an die AKP-Staaten gehen werden. Erst kürzlich urde im europäischen Ministerrat vereinbart, ab dem ahr 2012 die handelsbezogene Entwicklungshilfe auf Milliarden Euro zu erhöhen. Auch davon werden die KP-Länder erhebliche Mittel – circa 1,2 Milliarden uro – erhalten. Im Bereich der technischen Hilfe wurden, um die re- ionalen Verhandlungen zu begünstigen, in vier Regio- en „Regional Preparatory Task Forces“ gebildet. Die ehauptung, die AKP-Staaten würden mit ihren Proble- en allein gelassen, trifft einfach nicht zu. Für die Be- ertung unserer Entwicklungsarbeit sind Regierungs- ührung, Demokratieentwicklung, Rechtsstaatlichkeit nd die Achtung der Menschenrechte tragende Faktoren. er Erfolg und die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe erden entscheidend durch diese Elemente beeinflusst. eshalb werden wir Ländern, die Menschenrechte und echtsstaatlichkeit vehement verletzten, nicht kommen- arlos unsere Entwicklungshilfe zur Verfügung stellen. Und auch in diesem Punkt unterscheidet sich unsere ntwicklungspolitik von der Fraktion Die Linke. Demo- 6266 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) kratie und Rechtsstaatlichkeit lassen sich nicht beliebig interpretieren, sondern beruhen auf universell gültigen Grundsätzen. Die neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden auch in dieser Hinsicht die AKP-Staaten stimu- lieren, Reformen und Demokratieentwicklung voranzu- treiben. Auf diese Weise wird auch mehr privatwirt- schaftliches Engagement staatliche Entwicklungshilfe ergänzen können. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkom- men zwischen der Europäischen Union und den AKP- Staaten werden in einer neuen Dimension handelspoliti- sche Vereinbarungen unter entwicklungspolitischen Ge- sichtspunkten verbinden. Es sind federnde Verträge, die den Rahmen für unsere zukünftigen wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen bilden. Sie passen sich der jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung an und wir- ken im Sinne eines entwicklungspolitischen Instrumen- tes. Die Bundesregierung wird sich auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für den erfolgreichen Abschluss der EU-AKP-Verhandlungen einsetzen. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen zu einer nachhaltigen Entwicklung in dieser Region beitragen und so auch der Erreichung der Millenniumsziele, der Armutsbekämpfung, in den AKP-Ländern dienen. Fal- sche Behauptungen und undifferenzierte Darstellungen von Fakten sind hierbei nicht dienlich. Die CDU/CSU- Fraktion lehnt daher den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Dr. Sascha Raabe (SPD): Es steht der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für solidarische und entwicklungspolitische kohärente Wirtschaftspartner- schaftsabkommen“ zur Debatte. Thematisch geht es hier um die zurzeit stattfindenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den ehemaligen Kolonien im Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen Raum, AKP, die zu einem erfolgreichen Abschluss der so ge- nannten Economic Partnership Agreements, EPA, führen sollen. Seit 1975 wurden die politischen und ökonomi- schen Beziehungen zwischen den beiden Blöcken durch eine Reihe fünfjähriger Loméabkommen geregelt. Diese sind von der Welthandelsorganisation, WTO, für wettbe- werbswidrig erklärt worden. Das letzte Loméabkommen endete 2000 und wurde durch das Cotonouabkommen ersetzt. Darin sagten die EU den AKP-Staaten zu, das Präferenzsystem bis Ende 2007 beizubehalten und es dann durch neue, WTO-konforme Wirtschaftspartner- schaftsabkommen zu ersetzen. Die EPAs sollen kein rein handelspolitisches Instru- ment sein, sondern entwicklungs- und handelspolitische Aspekte verknüpfen. Uns Europäern ist selbstverständ- lich klar, dass es für die über 70 AKP-Staaten um sehr viel mehr geht als für uns. Schließlich gehen etwa 40 Prozent der AKP-Exporte in die EU, während umge- kehrt die AKP-Länder einen für die EU relativ kleinen Absatzmarkt darstellen. Dennoch liegt es im beiderseiti- gen Interesse, die EPA-Verhandlungen erfolgreich abzu- schließen. Schließlich kann uns Hunger und Armut in Afrika nicht egal sein. Die Millenniumsentwicklungs- z w Q H s d z H h t T w d B F W f w m h f c d z W p E I n d i W d A b A h u w l d n a s l e s d n s t f n w ä h (C (D iele lassen sich nicht allein durch mehr Mittel für Ent- icklungszusammenarbeit und eine gesteigerte ODA- uote erreichen, sondern vor allem durch gerechtere andelsbedingungen. Dabei ist aber auch klar, dass elbst beste Handelsbedingungen nichts helfen, so lange ie Entwicklungsländer nicht in der Lage sind, zu produ- ieren und mit der nötigen Infrastruktur über Straßen, äfen und Flughäfen ihre Waren zu exportieren. Des- alb kommen den in der letzten WTO-Runde vereinbar- en handelsbezogenen Hilfen – Stichwort: Aid for rade – eine besondere Bedeutung zu. Wir begrüßen, dass sich die Bundesministerin für irtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus- rücklich dafür ausgesprochen hat, die Mittel in diesem ereich zur Verfügung zu stellen – unabhängig von der rage, ob es noch zu einem erfolgreichen Abschluss der TO-Runde insgesamt kommt oder nicht. Gleiches gilt ür die anderen dort getroffenen positiven Beschlüsse ie das Auslaufen der Exportsubventionen. Denn nur it einer Abschaffung der Exportsubventionen und aller andelsverzerrenden internen Stützungen eröffnen sich aire Chancen für Entwicklungsländer. Letztlich muss also beides geleistet werden: Wir brau- hen mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, um ie ärmsten Länder in die Lage zu versetzen, zu produ- ieren und Handel zu treiben, und wir brauchen gerechte elthandelsregeln, damit lokale Märkte nicht durch Ex- ortdumping gestört werden und die Exportprodukte der ntwicklungsländer auch in der EU und in den anderen ndustrieländern ohne Hindernisse verkauft werden kön- en. Was wir jedoch nicht brauchen, ist dieser Antrag er Linkspartei, wonach die Entwicklungsländer sich auf hre regionalen Märkte zurückziehen und sich nicht am ettbewerb ausrichten sollen. Natürlich ist es notwen- ig, den Entwicklungsländern Außenschutz für ihre im ufbau befindlichen Industriezweige einzuräumen und esonders die für die Ernährungssicherheit wichtigen grarbereiche zu schützen. In mehreren Anträgen zu den WTO-Verhandlungen at sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits klar dafür nd für ein „special and differential treatment“ der Ent- icklungsländer ausgesprochen. Allerdings – und da iegt der große Unterschied zur Linkspartei – sehen wir ie besonderen Schutzrechte der Entwicklungsländer icht als Selbstzweck, damit die Entwicklungsländer für lle Zeiten vor Wettbewerb geschützt und somit ausge- chlossen sind, sondern wir sehen sie als Entwick- ungschance mit dem Ziel, dass die Entwicklungsländer ines Tages wettbewerbsfähig sind. Die Globalisierung oll eben nicht nur den Industrienationen nützen, son- ern auch Länder, die wir jetzt noch Entwicklungsländer ennen, sollen eines Tages im Wettbewerb stehen und omit zu echtem Wohlstand kommen können. Der An- rag der Linkspartei lässt im Inhalt genau die Kohärenz ehlen, die er im Titel einfordert. Die Linkspartei und einige NGOs sollten zur Kennt- is nehmen, dass die betroffenen Länder selbst keines- egs einen Stopp der EPA-Verhandlungen oder ein ver- ndertes Mandat fordern. Die afrikanischen Staaten sind eutzutage zum Glück selbstbewusst genug, um für sich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6267 (A) ) (B) ) selbst sprechen zu können und brauchen keine Bevor- mundung durch die Linkspartei. Unabhängig von der Frage der WTO-Konformität haben viele AKP-Länder mittlerweile selbst erkannt, dass ihnen das bisherige Prä- ferenzsystem keineswegs nur geholfen hat. Im Gegenteil sind durch Fehlanreize höchst korruptionsanfällige Ren- tenökonomien geschaffen worden, die Hunger und Ar- mut zementiert haben. Für mich sind alle armen Menschen auf der Welt gleich viel Wert. Deswegen halte ich es auch für richtig, dass wir nicht nur den ehemaligen Kolonien der EU ei- nen möglichst quoten- und zollfreien Marktzugang für ihre Produkte einräumen, sondern allen Entwicklungs- ländern. Dies fördert zum einen die Wettbewerbsfähig- keit der AKP-Staaten und eröffnet zugleich vielen ande- ren Entwicklungsländern Lateinamerikas und Asiens neue Chancen. Auch der Süd-Süd-Handel soll durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zollschranken gestärkt werden. Deshalb ist es richtig, die bisherigen Präferenz- systeme für die AKP-Staaten, die oft zulasten anderer ar- mer Länder gingen, umzuwandeln in Wirtschaftspartner- schaftsabkommen und gleichzeitig auf WTO-Ebene ähnliche Regelungen für alle Entwicklungsländer anzu- streben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch weiter- hin für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wett- bewerbsfähigkeit von Entwicklungsländern einsetzen. Deshalb können wir dem Antrag der Linkspartei nicht zustimmen. Hellmut Königshaus (FDP): Der Antrag spricht ein sehr wichtiges Thema an, nämlich die Wirtschaftspart- nerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP- Staaten. Leider suchen die Antragssteller einmal mehr ihr Heil in der Abschottung. Richtig ist aber: Das Gegen- teil würde den Entwicklungsländern am meisten dienen. Sie wollen gewiss das Beste, aber sie schaden damit in Wirklichkeit den Ärmsten der Armen, den am schwächs- ten entwickelten Volkswirtschaften der Welt. Denn diese würden doch vom internationalen Austausch am meisten profitieren. Die einseitigen Handelspräferenzen der Loméver- träge zugunsten der AKP-Staaten verstießen gegen WTO-Handelsvereinbarungen, sodass eine grundsätzlich neue Vertragsgrundlage erforderlich wurde. Mit dem Abschluss des Cotonouabkommens im Jahr 2000 wurde das Sonderverhältnis der EU zu den AKP-Staaten in Form von WTO-konformen Wirtschaftspartnerschafts- abkommen fortgesetzt. Bis Ende 2007 sollen nun die Verhandlungen mit sechs einzelnen Regionalgruppen ab- geschlossen sein, damit bis zum 1. Januar 2008 das Co- tonou-Abkommen umgesetzt werden kann. Eine ent- scheidende Phase der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen fällt also in die Zu- ständigkeit der Bundesregierung durch die deutsche Ratspräsidentschaft. Der Zugang zu den internationalen Märkten ist ein wichtiges Instrument der Entwicklungspolitik. Die neu- esten Zahlen der FAO zeigen, dass die Zahl der Men- schen ohne ausreichende Nahrung von 840 Millionen in 1 A a w r n b c k M s e S w d a f t n o w d a b s d m d n b t D m b r F w A l t z a s w g l g h b e s i x n w A (C (D 996 auf 854 Millionen in 2005 angestiegen ist. Nur in sien sei die Zahl der Hungernden tatsächlich gesunken, ufgrund von freiem Handel und wirtschaftlicher Ent- icklung in China und Indien. Auch der UNCTAD-Jah- esbericht 2006 attestiert, dass der Schlüssel für eine achhaltige Armutsbekämpfung eine langfristige Ver- esserung der Wirtschaftslage ist. Die geforderte Aufsto- kung der handelsbezogenen Entwicklungshilfe, Büro- ratieabbau bei den Zollverfahren, ein quotenfreier arktzugang und vereinfachte Schlichtungsverfahren ind Instrumente, die den Entwicklungsländern Chancen röffnen, am Handel teilzunehmen. Das vorläufige cheitern der Doharunde ist daher vor allem für die Ent- icklungsländer ein Rückschlag. Es zeigt einmal mehr, ass in unserer globalisierten Weltwirtschaft noch die däquaten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen ehlen. Wer das Gezerre bei den WTO-Verhandlungen be- rachtet, mag schnell desillusioniert sein. Zu viele natio- ale Eifersüchteleien, undurchschaubare Allianzen und ftmals auch der schiere Unverstand blockieren die not- endigen Veränderungen. Aber das bedeutet nicht, dass iese deshalb unmöglich wären. Es ist eben einfacher, uf Demonstrationen die Probleme zu beklagen und dies ereits als Lösung anzubieten, als die notwendigen trukturellen Veränderungen auch gegen Widerstände urchzusetzen. Auf der anderen Seite müssen sich die Marktteilneh- er und damit auch die einzelnen Volkswirtschaften auf ie globalisierten Märkte einlassen und sich ihnen öff- en. Das gilt ganz besonders für die Staaten der Erde, die isher kaum vom internationalen Warenaustausch profi- iert haben, also vor allem die Staaten Zentralafrikas. iesen Staaten muss und wird die weltweite Staatenge- einschaft durch verstärkte Entwicklungszusammenar- eit helfen. Deutschland kann da mit gutem Beispiel vo- angehen. Aber diese Staaten müssen auch selbst das eld bereiten, damit diese Saat aufgehen kann. Entwicklungszusammenarbeit kann nur dann einen irksamen Beitrag zur nachhaltigen Überwindung von rmut und Unterentwicklung leisten, wenn die Entwick- ungsländer selbst eine sozial und ökologisch verantwor- ungsvolle Politik verfolgen, die die Leistungen des Ein- elnen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung nerkennt und den Aufbau demokratischer und rechts- taatlicher Gesellschaftsstrukturen fördert. Überall dort, o derartige ordnungspolitische Rahmenbedingungen eschaffen wurden, konnten selbst ehrgeizige Entwick- ungsziele schnell erreicht werden, und dort, wo das Ge- enteil geschah, konnte man erleben, dass vormals blü- ende Volkswirtschaften einen rapiden Absturz und eine eängstigende Verarmung der Bevölkerung erlitten, wie twa in Simbabwe. Das vornehmste Ziel der Entwicklungspolitik muss ein, sich selbst langfristig überflüssig zu machen. Dies st gewiss eine Binsenweisheit, aber sie gerät in der Pra- is oftmals aus dem Blickfeld. Entwicklungshilfe darf icht Abhängigkeiten schaffen und zur Weltsozialhilfe erden. Gute Entwicklungspolitik setzt daher bei der rmutsbekämpfung auf die Bekämpfung der Ursachen 6268 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) und somit vor allem auf die Stärkung der Eigeninitiative der Partner. Dabei darf der Grundsatz von Good Gover- nance nicht zu einer begleitenden Floskel werden, son- dern muss vielmehr zu einer verbindlichen Vorausset- zung jeder Unterstützung werden. In diesem Zusammenhang muss auch eine sinnvolle Entschul- dungspolitik vorangetrieben werden. Dabei liegt die Be- tonung auf „sinnvoll“. Leider ist dies nicht überall der Fall. Die Beispiele vieler erfolgreicher Schwellenländer belegen, dass es möglich ist, unter den richtigen Rah- menbedingungen die Entwicklungsziele zu erreichen. Leider zeigt sich aber vereinzelt auch, dass diese dann im Rahmen der Welthandelsorganisation keineswegs durchgängig die Grundsätze vertreten, denen sie ihren eigenen Aufschwung verdanken. Der zweifelhafte Pro- tektionismus, wie er in der brasilianischen Zuckerpolitik zum Ausdruck kommt, mag hier als Beispiel dienen. Während Voraussetzungen für eine Teilhabe am inter- nationalen Warenaustausch in den Entwicklungsstaaten geschaffen und gefördert werden, muss gleichzeitig die Globalisierung als Entwicklungsfaktor für die ganze Welt vorangetrieben werden. Das entwicklungspoliti- sche Potenzial des freien Welthandels ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die Chancen der Globalisierung müssen für eine schnelle Einbeziehung der Entwick- lungsländer genutzt und Handelsbarrieren müssen zu ih- ren Gunsten aufgehoben werden. Dies setzt vor allem einen weiteren Abbau des Industrie- und Agrarprotektio- nismus der entwickelten Welt sowie von Exportsubven- tionen voraus. In einem Punkt stimme ich den Antragsstellern zu: Wir brauchen mehr Transparenz bei den Verhandlungen. Aber genau da liegt das Problem. Die Wirtschaftspart- nerschaftsabkommen werden von dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert und der unterliegt nicht der Kontrolle der nationalen Parlamente oder des Euro- päischen Parlaments. Um die Transparenz bei den Ver- handlungen herzustellen, sollte die Intransparenz der EU-Entwicklungszusammenarbeit beendet werden. Sie, insbesondere die Kollegen der Koalition, sollten aufhö- ren, jede Extra-Million an die EU zu bejubeln, sobald sie nur ja auf die ODA-Quote angerechnet werden kann. Das Grundproblem ist doch Folgendes: Seit Jahren findet eine schleichende Europäisierung der entwick- lungspolitischen Aktivitäten ohne eine entsprechende vertragliche Erweiterung der Rechtsgrundlagen statt. Die EU verhält sich entwicklungspolitisch faktisch wie ein zusätzlicher Geber, der in denselben Ländern und denselben Themenbereichen wie die Mitgliedstaaten selbst tätig ist. Der Grundsatz der Subsidiarität wird zu- nehmend missachtet. Mit dem Argument, entwicklungspolitische Ziele wirksamer verfolgen zu können, wird der Ruf nach einer stärkeren Übertragung nationalstaatlicher Entwicklungs- politik nach Brüssel immer lauter. Die Mitgliedstaaten haben sich jedoch aus gutem Grund im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität ausdrücklich gegen eine sol- che Ausweitung der gemeinschaftlichen Entwicklungs- politik entschieden. Weder der im November 2005 zwi- s b l s w d w s a d d m o E T l k K l t p v m H r t H h E d d d d d d E r B A v D s d g 5 e s g w m w n d r m f (C (D chen Rat, Kommission und Europäischem Parlament eschlossene „Europäische Konsens über die Entwick- ungspolitik“ noch der Verfassungsvertrag sehen hin- ichtlich der Komplementarität der Europäischen Ent- icklungszusammenarbeit Veränderungen vor. Wenn er Grundsatz der Komplementarität europäischer Ent- icklungszusammenarbeit Bestand haben soll, muss ich die Europäische Kommission wieder auf ihre Kern- ufgaben konzentrieren. Im Mittelpunkt der Arbeit der EU-Kommission muss ie Geberkoordination stehen. Sie soll koordinierend ann tätig werden, wenn mehrere Mitgliedstaaten ge- einsam ein Projekt oder ein Programm durchführen der unterstützen wollen. Die Entwicklungspolitik der uropäischen Union muss sich auf solche Länder und hemen beschränken, die von den nationalen entwick- ungspolitischen Aktivitäten nicht abgedeckt werden önnen oder wo die Europäische Union eine originäre ompetenz hat, etwa bei der Förderung des internationa- en Handels oder grenzüberschreitender regionaler Ini- iativen und Organisationen. Das ist bei den Wirtschafts- artnerschaftsabkommen zweifellos der Fall. Aber der EEF muss endlich im Interesse der Effekti- ität der EU-Außenhilfe und zur demokratischen Legiti- ierung durch parlamentarische Kontrolle in den EU- aushalt integriert werden. Die Erfahrungen seit der Er- ichtung des Fonds haben gezeigt, dass die Fondsstruk- ur des EEF und seine Finanzierung außerhalb des EU- aushaltes einer effektiven Hilfeleistung entgegenste- en. Aufgrund mangelnder Absorptionskapazitäten der mpfängerländer und einer unzureichenden Flexibilität es EEF-Systems blieben die Auszahlungen weit hinter er zugesicherten Gesamtdotation zurück, mit der Folge, ass sich nicht gebundene und nicht ausgezahlte Restsal- en in beträchtlicher Höhe angesammelt haben. Mit der Integration des EEF in den EU-Haushalt wür- en die AKP-Staaten mehr Eigenständigkeit erlangen, da ie Abhängigkeit von Beiträgen der Mitgliedstaaten zum EF, die nach freiem Ermessen und nach eigenem Inte- esse geleistet werden, beendet wird. Ferner würde die udgetierung des EEF für die Transparenz sämtlicher usgaben an Drittländer sorgen, die bereits innerhalb on Europe Aid verwaltungstechnisch gebündelt sind. em Argument, die Aufrechterhaltung der partner- chaftlichen Sonderbeziehungen zu der AKP-Region be- inge die Beibehaltung der bisherigen Strukturen, be- egnet die Kommission selbst damit, dass die seit 0 Jahren bestehenden engen Beziehungen zu einem chten Besitzstand, im Sinne der „Acquis“, geworden ei, der mit der Budgetierung des EEF nicht verloren inge. Zudem ist zu fragen, ob solche „Besitzstände“ eiter verfestigt werden sollen oder ob sie nicht viel- ehr einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen, ob und ieweit sie noch zu rechtfertigen sind. Die Integration des EEF in den EU-Haushalt würde icht nur für Budgetklarheit sorgen, sondern würde urch die damit gewährleisteten Kontrollrechte des Eu- opäischen Parlaments zu Transparenz und mehr Legiti- ität der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit ühren. Darüber hinaus ist die unterschiedliche Behand- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6269 (A) ) (B) ) lung der AKP-Staaten einerseits und der restlichen Ent- wicklungsländer andererseits heute nicht mehr zu recht- fertigen. Entweder sind diese Staaten und Gebiete bedürftig – dann sollten sie nach den allgemeinen Krite- rien im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ge- fördert werden – oder sie sind es nicht; dann sollten auch keine Steuermittel mehr zur Verfügung gestellt werden. So müssen wir auch die Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen beurteilen, nämlich als nötigen ersten Schritt, der nicht auf die AKP-Länder beschränkt bleiben darf. Heike Hänsel (DIE LINKE): „Wir müssen uns ein- setzen für faire Bedingungen im Welthandel.“ Das sagte die Bundeskanzlerin in ihrer wöchentlichen Videobot- schaft am 7. Oktober, in der sie die Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft beschreibt. Das klingt zwar gut. Gemeint ist jedoch nicht etwa, faire Entwick- lungs- und Handelsbedingungen für die Partnerinnen und Partner im Süden zu schaffen; im Gegenteil: Bun- desregierung und EU-Kommission geht es darum, EU- ansässigen Unternehmen den Weg in die Märkte der Schwellen- und Entwicklungsländer zu ebnen und dabei alle Regulierungen – in der EU und in den Ländern des Südens – zu beseitigen, die im globalen Wettbewerb da- bei hinderlich sein könnten, schwächere Konkurrenten aus dem Weg zu räumen. Trotz aller Beschwörungen der Entwicklungsministe- rin, die wir auch gestern wieder im Ausschuss gehört ha- ben, teile ich die Kritik vieler Nichtregierungsorganisa- tionen: Auch in den Verhandlungen zu den EPA, den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten, geht es in erster Linie um aggres- sive Marktöffnung für EU-Konzerne. Frau Wieczorek-Zeul bezeichnete gestern im Aus- schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung die EPA als Alternative zur Doharunde der Welthandelsorganisation (WTO) – in dem Sinne, dass dort die Verknüpfung von Entwicklung und Handel vor- bildhaft gelinge. Eines ist daran wahr: Die Energie, mit der die EU-Kommission an den EPAs verhandelt, hängt tatsächlich mit der Blockadesituation in der WTO zu- sammen. Dabei geht es der EU-Kommission aber weni- ger um Entwicklung, sondern vor allem um die Durch- setzung von Handelsliberalisierungen. Es ist schließlich nicht umsonst der Handels- und nicht der Entwicklungs- kommissar der EU, der die Verhandlungen mit den AKP-Staaten führt. Noch weit über die Agenda von Doha hinaus strebt die EU-Kommission Freihandelsab- kommen mit den Regionalgruppen der AKP-Staaten an. Sie will eine sehr weitgehende und überwiegend rezi- proke Handelsliberalisierung durchsetzen, obwohl das Abkommen von Cotonou noch von „Differentiation“ spricht, also von der Berücksichtigung des Entwick- lungsgefälles zwischen den Vertragspartnern. Zusätzlich fordert die EU, die Bereiche Wettbewerbspolitik, Inves- titionen und öffentliches Beschaffungswesen, die die Länder des Südens erfolgreich aus den WTO-Verhand- lungen heraushalten konnten, mit in die Verhandlungen um die EPA einzubeziehen. Die Linke fordert deshalb, dass der EU-Kommission das Verhandlungsmandat ent- zogen und dass ein neues Mandat für solidarische und e l s v u d W r V s d ü n J ti a P s t z h g h d l a f d l l W S w h g u h d l s h d n t d e z r D e k c Z T d t (C (D ntwicklungspolitisch kohärente Verhandlungen formu- iert wird. Sollte der Bundestag uns folgen, wäre er in guter Ge- ellschaft: Der EU-Ausschuss der französischen National- ersammlung – übrigens über alle Parteigrenzen hinweg – nd etliche Abgeordnete des britischen Parlaments stellen iese Forderung ebenfalls auf. Und auch wenn Frau ieczorek-Zeul noch so oft betont, dass die AKP-Regie- ungen den Abschluss von EPA anstreben und das gültige erhandlungsmandat der EU-Kommission nicht infrage tellen, haben die AKP-Regierungen doch ihre Kritik an er Verhandlungsführung der EU-Kommission mehrfach berdeutlich geäußert, zum Beispiel auf der Handelsmi- isterkonferenz der Afrikanischen Union im April dieses ahres. Dort wurde ganz klar kritisiert, die EU berücksich- ge Entwicklungsbelange in den Verhandlungen nicht usreichend. In den EPA-Verhandlungen stehen sich ungleiche artner gegenüber. Auf der einen Seite die EU-Kommis- ion, die einen der mächtigsten Wirtschaftsblöcke ver- ritt, auf der anderen die AKP-Staaten, von denen viele u den am wenigsten entwickelten Staaten der Welt ge- ören. Zur Kritik an der Verhandlungsführung der EU ehört ja gerade, dass sie diese Asymmetrie und die ohe Abhängigkeit der AKP-Staaten voll ausspielt und ie AKP-Staaten entsprechend unter Druck setzt. 2007 äuft die Verlängerung des Präferenzsystems von Lomé us und die AKP-Staaten haben viel zu verlieren: Sie ühren 40 Prozent ihrer Exporte in die EU aus, während as umgekehrt nur für 3 Prozent gilt. Auch die Auszah- ungen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds sind etztlich an die Unterzeichnung der EPA geknüpft. Frau ieczorek-Zeuls Hinweis ist deshalb zynisch. Die AKP- taaten haben keine Wahl. Deshalb ist es genau richtig, enn die Initiative für eine Neuformulierung des Ver- andlungsmandats der EU-Kommission von Europa aus- eht. In den Dokumenten der Europäischen Union und in nserem Ausschuss ist ständig die Rede von Politikko- ärenz. Der Europäische Entwicklungskonsens fordert, ass die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit auf al- en Politikfeldern der EU Berücksichtigung finden müs- en. Die Praxis sieht völlig anders aus. In den EPA-Ver- andlungen ist von Kohärenz nichts zu sehen. Sollte sich ie EU-Kommission mit ihrer aktuellen Verhandlungsli- ie durchsetzen, würden Entwicklungsziele massiv un- erlaufen. Als Folge der EPA wären die Produzenten in en AKP-Staaten einem ungleichen Wettbewerb mit den ffizienteren und überdies oft subventionierten Produ- enten der EU ausgesetzt, in dessen Ergebnis sie von ih- en lokalen und nationalen Märkten verdrängt würden. er EU-Ausschuss der Assemblée Nationale spricht von inem vierfachen Schock, der auf die AKP-Staaten zu- omme: für die Landwirtschaft, für im Aufbau befindli- he Industrien, für die Haushalte (aufgrund sinkender olleinnahmen) und für die Handelsbilanzen. Aminata raoré, ehemalige Kultusministerin Malis, bezeichnete ie Freihandelsabkommen gar als die „Massenvernich- ungswaffen“ Europas. 6270 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Die Linke setzt sich für eine andere EU-Außenhan- delspolitik gegenüber den Ländern des Südens ein, die dem UN-Menschenrecht auf Entwicklung, dem Schutz heimischer und regionaler Märkte und den international festgelegten Zielen der Armutsbekämpfung verpflichtet ist. In deren Mittelpunkt darf nicht der Wettbewerb, son- dern muss der solidarische Austausch mit den wirt- schaftlich schwächeren Partnern stehen. Ich unterstrei- che deshalb unsere Forderung, die wir heute hier im Bundestag und zugleich gemeinsam mit vielen Abgeord- neten in anderen EU-Ländern stellen, dass der EU-Kom- mission das Mandat zu den EPA-Verhandlungen entzo- gen und dass ein neues, entwicklungspolitisch kohärentes Mandat formuliert wird. Sowohl in der Euro- päischen Union als auch in ihren Partnerstaaten dürfen soziale und ökologische Standards nicht der Wettbe- werbsfähigkeit geopfert werden. Es darf kein Druck auf die Verhandlungspartner ausgeübt werden, ihre Binnen- bzw. regionalen Wirtschaftsräume durch Liberalisierung zu gefährden. In volkswirtschaftlich, ökologisch, sozial oder kulturell sensiblen Bereichen dürfen keine Liberali- sierungen verlangt werden. Alle Verhandlungen müssen künftig offen und öffentlich geführt werden. Sie müssen von einer regelmäßigen sozialen, ökologischen und kul- turellen Folgenabschätzung auf der Grundlage von ge- meinsam mit zivilgesellschaftlichen Gruppen erarbeite- ten Maßstäben begleitet werden. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der UN-Millen- niumsziele. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Co- tonouabkommen von 2000 regelt die wirtschafts- und handelspolitische Zusammenarbeit der Europäischen Union, EU, mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, AKP, – neu. Es sieht den Abschluss von Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen, EPA, – vor. Sie haben das erklärte Ziel, die Armut zu bekämpfen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Doch die traurige Wahrheit ist, dass diese entwicklungspolitische Ausrich- tung im bisherigen Verhandlungsprozess nicht konse- quent und kohärent umgesetzt worden ist. Wir Grünen wollen, dass es in diesen Verhandlungen Fortschritte gibt und mit den AKP-Staaten belastbare Entwicklungspartnerschaftsabkommen abgeschlossen wer- den. Immerhin sind 39 der 50 so genannten LDCs zu- gleich AKP-Länder. Ich verwende mit Bedacht den Be- griff „Entwicklungspartnerschaftsabkommen“, denn nur darum kann es gehen! Und wir müssen noch nicht einmal einen neuen Namen erfinden: EPA bedeutet für Entwick- lungspartnerschaftsabkommen; das passt perfekt! Die EU muss ihre Strategie überdenken und die Part- nerschaft mit den AKP-Ländern vom Kopf auf die Füße stellen: Zukunft durch Entwicklung geht vor Freihandel. Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit zur Armuts- und Hungerbekämpfung beiträgt. Wir wissen: Wir haben es bei den Verhandlungen zwischen der EU und den AKP-Staaten mit sehr ungleichen Partnern zu tun. Das Nationaleinkommen der AKP-Länder macht gerade ein- mal 3 Prozent von dem der EU aus. Während mehr als 40 Prozent der AKP-Exporte in die EU gehen, findet u i g d g g d b n h s s g P d d l l a S z g d t s d d n w S g h t w w s w C d w z d M P b w l d G s w s A m n (C (D mgekehrt nur der kleinste Teil der EU-Waren den Weg n die AKP-Länder. Partnerschaft kann unter solchen Rahmenbedingun- en schnell zum Euphemismus werden. Die Probleme, ie sich im Rahmen der EPA-Verhandlungen stellen, lie- en für mich auf drei Ebenen. a) Die ökonomischen Risiken liegen aufgrund der un- leichen Gewichte eindeutig auf der Seite der AKP-Län- er. Wir müssen diese Risiken für die ärmsten Länder egrenzen und in Potenziale umwandeln. Dies kann aber ur mit einem eindeutigen Entwicklungsmandat gesche- en. Die EPAs müssen den Marktzugang zur EU verbes- ern. Die EU-Agrarsubventionen müssen so einge- chränkt werden, dass mit dem Agrardumping Schluss emacht wird. Damit wird Druck von Millionen von roduzenten in den AKP-Ländern genommen, die mit er hoch subventionierten europäischen Lebensmittelin- ustrie nicht konkurrieren können. b) Während die EPAs für die AKP-Länder wirtschaft- ich äußerst bedeutend sind, haben sie für die EU vor al- em eine politische Bedeutung. Auf dieser Ebene liegen us meiner Sicht auch die Hauptgefahren. Nach dem cheitern der WTO-Verhandlungen gilt es, sehr genau u beobachten, welche Exempel bei bilateralen und bire- ionalen Handelsabkommen statuiert werden. Tragen ie EPAs dazu bei, die Chancen für ein zukünftiges mul- ilaterales Abkommen zu erhöhen, oder nehmen sie Ent- cheidungen vorweg, die im Gegensatz zu den Zielen er Dohaentwicklungsrunde stehen? Für mich ist klar, ass im Rahmen der EPA keine Themen wie Investitio- en, Wettbewerbspolitik und öffentliches Beschaffungs- esen verhandelt werden dürfen, die als so genannte ingapurthemen von der WTO-Entwicklungsrunde aus- enommen wurden. Gleichzeitig dürfen keine weitge- enden Abkommen in den Bereichen geistiger Eigen- umsrechte, TRIPS, und Dienstleistungen abgeschlossen erden, die das Lager der Entwicklungsländer für die eiteren Verhandlungen im WTO-Prozess nachhaltig palten. c) Ich möchte auf ein ganz besonderes Problem hin- eisen. Obwohl die EPAs im Zusammenhang mit dem otonouabkommen stehen, werden sie vom EU-Han- elskommissar und nicht von Louis Michel, dem Ent- icklungskommissar, verhandelt. Dieser sitzt am Kat- entisch der EPA-Verhandlungen. Es war schon absurd, ass der Entwicklungskommissar der EU an den WTO- inistertreffen nicht teilnehmen durfte. Dass er bei den artnerschaftsabkommen aber nicht mindestens gleich- erechtigt mitverhandelt, ist nicht hinnehmbar. Wer, enn nicht die EU-Entwicklungspolitikerinnen und -po- itiker, sollen denn für die Entwicklungsverträglichkeit er Abkommen auf EU-Seite eintreten? Wenn ich das anze auf deutsche Verhältnisse übertrage: Vom Wirt- chaftsministerium erwarte ich nie und nimmer eine Ent- icklungsagenda; dort steht die „Kampftruppe der deut- chen Unternehmerschaft“. Dies mag für bestimmte ufgaben seine Berechtigung haben, in Verhandlungen it den ärmsten Ländern macht dies aber überhaupt kei- en Sinn. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6271 (A) ) (B) ) Glücklicherweise ist in Deutschland für die EPAs das Entwicklungsministerium zuständig. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für die deutsche EU-Rats- präsidentschaft. Das entwicklungspolitische Mandat für die EPAs muss entschieden gestärkt werden. Ich hoffe darüber hinaus, dass von der deutschen EU-Präsident- schaft starke Impulse für die WTO-Entwicklungsrunde ausgehen. Es muss endlich Schluss sein mit dem ent- wicklungsfeindlichen Protektionismus und der fehlgelei- teten Agrarsubventionspolitik der EU. Nur neue und weit reichende EU-Angebote können die WTO-Ver- handlungen wieder beleben. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statstik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz – VerdStatG) (Tages- ordnungspunkt 19) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Die Reform der Lohnstatistik ist ein lobenswertes Beispiel für den Büro- kratieabbau der großen Koalition. Die Wirtschaft wird entlastet, ohne dass es zu wesentlichen Einschnitten in die Leistungsfähigkeit der amtlichen Statistik kommt. Es stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten dar. Der Gesetzentwurf reiht sich ein in das Maßnahmen- paket zum Bürokratieabbau, welches im Zuge des Ersten Mittelstandsentlastungesetzes auf den Weg gebracht wird. Anstelle der bisher vierteljährlichen und jährlichen Verdiensterhebung soll nur noch die vierteljährliche Er- hebung durchgeführt werden. Verdiensterhebungen in der Landwirtschaft werden nur noch alle vier Jahre durchgeführt; in der Zwischen- zeit erfolgen Schätzungen durch das Statistische Bun- desamt. Besondere Verdiensterhebungen im Handwerk entfallen künftig, da sie nach EG-Recht nicht nötig sind. Die aus EG-rechtlichen Gründen weiterhin erforderli- che vierteljährliche Verdiensterhebung wird somit bei unveränderter Stichprobengröße gleichmäßiger auf die Gesamtwirtschaft verteilt. Dies verringert die Statistik- lasten, insbesondere im besonders betroffenen verarbei- tenden Gewerbe. Eine insgesamt gerechtere Verteilung und vor allem eine Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden da- mit erreicht. Damit begrüßen wir die geplante Stoßrich- tung des Gesetzes, nämlich die Erhebungen auf den Dienstleistungssektor auszudehnen, ohne den Stichpro- benumfang zu erhöhen. Auch wenn dieser Tage interessengelenkt versucht wird, das Bürokratieabbauprojekt zu zerreden, so sage ich Ihnen als Mitglied der Koalitionsfraktion und mit In- formationen aus erster Hand, dass die Bundesregierung, respektive das Bundeskanzleramt, auf Kurs ist. Die Identifizierung bestehender Informationspflich- ten der Wirtschaft ist abgeschlossen. Im nächsten Jahr w k R e t s g n a w D a r M B s r d b d w M d W e a A b K v N G z k f b t e i c d m f z r h S D d f (C (D ird nach Abschluss der Messungen das Abbauziel ver- ündet und mit der Selbstverpflichtung jedes einzelnen essorts begonnen. Hier waren die Medien schlicht und infach falsch informiert, wenn dieser Tage in der Zei- ung von der Verkündung des Abbauziels in 2008 ge- chrieben steht. Hüten Sie sich bitte vor diesen voreili- en Falschmeldungen! Bedenken Sie einfach nur, dass die Holländer heute ach sechsjähriger Vorlaufzeit mit ihren SKM-Erfolgen ufwarten. Wenn uns also Zeitvergeudung vorgeworfen ird, so dürfte dies frühestens im Jahr 2012 erfolgen. och wir freuen uns natürlich über Kritik und Druck von ußen, zeigt es doch nur das fraktionsübergreifende Inte- esse an diesem wichtigen Thema. Parallel zur Implementierung des erfolgreichen SKM- odells, dessen Einführung auf europäischer Ebene die undeskanzlerin während ihrer Ratspräsidentschaft an- trebt, betreibt die Bundesregierung auch materielle De- egulierung – wie das heute vorliegende Gesetz beweist. Ein rasches Erstes Mittelstandsentlastungsgesetz hat as BMWi vor der Sommerpause verabschiedet, schon ald wird das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz in en Deutschen Bundestag eingebracht. Damit machen ir also deutlich, dass wir nicht bis zum Vorliegen der essergebnisse des jüngst vorgestellten deutschen Stan- ard-Kosten-Modells abwarten, sondern schon jetzt die irtschaft von Bürokratie befreien. Auch die übrigen Ressorts werden eigene Bürokratie- ntlastungsgesetze vorlegen. Hier ist jedes Haus am Zug, uch schon vor Festlegung des jeweiligen prozentualen bbauziels. Der neue Normenkontrollrat hat ab Oktober seine Ar- eit begonnen. So werden wir in Zukunft eine exakte ostenbelastung für die Wirtschaft bei Gesetzentwürfen or Augen haben und Bürokratie vermeiden können. Der ormenkontrollrat wird sich zugleich auch bestehende esetz vorknöpfen und uns konkrete Bürokratieabbau- iele aufzeigen. In der Vergangenheit wurde die Bürokratiekostendis- ussion regelmäßig vor dem Hintergrund einer wenig undierten Debatte geführt. Die Ermittlung der Gesamt- elastung wurde nahezu ausschließlich auf Basis subjek- iver Einschätzungen vorgenommen. Nun werden wir rstmalig mit fundierten Zahlen arbeiten können. Dabei st die Einführung des SKM für uns aber auch ein Entde- kungsverfahren. Ich begrüße es dabei außerordentlich, ass die so genannte Nullmessung durch die Beamten ithilfe des Statistischen Bundesamtes selbst durchge- ührt wird. Das hat auch etwas mit Mentalitätswechsel u tun, den wir uns nicht einfach teuer durch externe Be- ater einkaufen, sondern den wir uns – auch wenn es mü- evoll sein kann – selbst aneignen. Die Beamten in den Ressorts sind durch fundierte chulungen auf das Messverfahren vorbereitet worden. ie Schulungen sind gut angekommen; daher verwun- ern mich ehrlich gesagt Äußerungen über angebliche ehlende fachliche Qualifizierungen. 6272 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Noch ein, zwei Bemerkungen zur Rolle des Statisti- schen Bundesamtes: Das Amt verfügt über die notwen- digen Erfahrungen im Umgang mit den gefragten Erhe- bungsmethoden und steht regelmäßig in Kontakt mit der Wirtschaft. Das Amt wird zentral den Messprozess steu- ern. Das bedeutet eine Ressourcen sparende Umsetzung des Verfahrens. Last, but not least werden die Unterneh- mer nicht mit einer Vielzahl einzelner und unkoordinier- ter Erhebungen durch verschiedene Akteure belastet. Denn die eigentliche Anwendung des Standardkos- tenmodells ist im Grunde Datenerhebung, Datenaufbe- reitung und Datenauswertung. Dies ist das originäre Ar- beitsgebiet der amtlichen Statistik. Die Bundesregierung nutzt im Sinne moderater Haushaltspolitik bestehendes, entsprechend geschultes Personal. Und dem Amt liegen zahlreiche, für die SKM-Messung benötigte Informatio- nen bereits vor. Ich gebe zu, dieser gewaltige Prozess ist nach außen hin weniger sichtbar. Doch nicht alles, was nach außen getragen wird, muss auch gut sein. Tag für Tag vollzieht sich aber diese Reform unter Eifer und Nachdruck der politisch Verantwortlichen. Wir als Regierungsfraktion begleiten diesen Prozess kritisch und als starker Partner. Doris Barnett (SPD): Das Verdienststatistikgesetz, das wir heute verabschieden, löst das Lohnstatistikgesetz ab. Aber es ist mehr als nur eine neue Verpackung! Es wird die Wirtschaft, insbesondere das Handwerk, nach- haltig entlasten, ohne auf die notwendige Datenbasis zu verzichten, die ja zu vielerlei Entscheidungen Grundvo- raussetzung ist. Gerade in der heutigen Zeit, in der für unser Land als Standort wichtige wirtschaftspolitische Planungsent- scheidungen fallen, sind aussagekräftige Statistiken zu Arbeitsverdiensten und Arbeitskosten notwendig. Aber nicht nur die korrekte Datenlage – auch die Erhebung der Daten ist für die Wirtschaft ein Faktor, und zwar ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Und der wird umso mehr akzeptiert, je enger die mit ihm verbundenen Sta- tistiken an die Bedürfnisse seiner Nutzer angepasst sind. Das zehn Jahre alte, vor fünf Jahren zuletzt geänderte Lohnstatistikgesetz ist für eine zeitgemäße Verdienst- erhebung nicht mehr tauglich. Einerseits erfordert das EG-Recht eine Anpassung der nationalen Rechtsgrund- lagen gemäß der Berichtspflicht. Andererseits ist die jetzt noch geltende Rechtslage nicht flexibel genug, um auf einfachere Art Erhebungsmethoden zu verändern und auch effizienter zu gestalten. Darüber hinaus ist es für uns wichtig, die aufgrund europäischer und auch deutscher Anforderungen vorzu- nehmenden Datenerhebungen gut aufeinander abzustim- men, um die Belastungen für die Betriebe gering zu hal- ten. Dafür sorgen unter anderem die Möglichkeiten der automatisierten Datengewinnung aus dem betrieblichen Rechnungswesen, mit der so genannten Erhebungssoft- ware „eSTATISTIK.core“. Angaben für die Verdienst- erhebung können somit elektronisch aus den Lohnab- rechnungssystemen zusammengestellt und papierlos an eine zentrale Annahmestelle der statistischen Ämter ü V u s i h w d J V E n A g d s G u w S z w m s g S n r A s m c w s n m g w r k i t Ä f d d d m A L d b p z S (C (D bermittelt werden. Damit sind wir in der Lage, die EG- erordnungen für ein integriertes System der Verdienst- nd Arbeitskostenstatistik zu erfüllen. Die Neuregelungen, die wir jetzt beschließen, umfas- en: den Wegfall einer jährlichen Verdiensterhebung, die m produzierenden und im Dienstleistungsgewerbe bis- er neben den unterjährigen Erhebungen durchgeführt urden; die Verdiensterhebungen in der Landwirtschaft, ie jetzt nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle vier ahre durchgeführt werden; den Wegfall der besonderen erdiensterhebungen im Handwerk, die eigentlich zur rfüllung der Verpflichtungen nach EG-Recht gar nicht ötig sind; und die mehrjährlichen Verdienststruktur- und rbeitskostenerhebungen werden gemäß den einschlägi- en EG-Verordnungen auf die gesamte Wirtschaft ausge- ehnt. Dadurch werden bei gleich bleibendem Ge- amtaufwand die Berichtspflichten gleichmäßiger auf die esamtwirtschaft verteilt, was sich vor allem für kleine nd mittelgroße Unternehmen des produzierenden Ge- erbes als Entlastung auswirkt, wie insgesamt die umme aller Maßnahmen des Verdienststatistikgesetzes u einer deutlichen Entlastung der Wirtschaft führen ird. Weil aber die Berichtspflichten jetzt für die Unterneh- en reduziert werden, ergibt sich aufseiten der Statisti- chen Ämter der Länder und des Bundes auch ein verrin- erter Erhebungsaufwand und damit eine Entlastung. icher, es wird – wie immer bei solchen Gesetzen – zu- ächst zu Mehrkosten bei den Ämtern in der Einfüh- ungsphase kommen. Wenn wir allerdings die bisherigen ufwendungen zur Durchführung des geltenden Lohn- tatistikgesetzes zugrunde legen und sie mit den nun- ehr zu verarbeitenden Daten und Zeiträumen verglei- hen, werden wir feststellen, dass alle Geld sparen erden. Die Länder werden der größte Nutznießer sein, ie werden jährlich rund 590 000 Euro einsparen kön- en, auch wenn diese Summe nicht sofort beim Finanz- inister ankommt, weil zunächst Umstellungskosten ge- engerechnet werden müssen. Auch im Haushalt des Statistischen Bundesamtes ird mit jährlichen Einsparungen von 20 000 Euro ge- echnet, auch hier lasse ich die einmaligen Umstellungs- osten außer Acht. Für die Wirtschaft enthält das Gesetz – und das will ch auch gar nicht unterschlagen – kostenbe- und -entlas- ende Elemente. Aber in der Summe aller gesetzlichen nderungen wird es zu weniger Kosten und Aufwand ür die Wirtschaft kommen. Natürlich müssen wir immer amit rechnen, dass durch unser Gesetz eventuell bei em einen oder anderen Unternehmen möglicherweise ie Kosten steigen und sich das auch für den Kunden be- erkbar macht. Allerdings dürfte das wohl die absolute usnahme sein, die die Regel eher bestätigt! Die jetzt von uns zu verabschiedende Reform der ohnstatistik ist Teil des Maßnahmenkatalogs der Bun- esregierung in deren Programm „Bürokratieabbau und essere Rechtsetzung“ in der Fassung des Eckpunktepa- iers zum Mittelstandsentlastungsgesetz. Ich bin über- eugt, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle wieder einen chritt – über dessen Größe ich gar nicht spekulieren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6273 (A) ) (B) ) will – zu einer besseren Verwaltung und somit Regie- rungshandeln kommen. Das haben wir uns vorgenom- men im Interesse des Standorts Deutschland – und das setzen wir jetzt um. Ich wäre froh, wenn sich daran mög- lichst viele Kolleginnen und Kollegen beteiligen wür- den, ich lade Sie auf jeden Fall gerne dazu ein. Martin Zeil (FDP): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung über das neue Verdienststatistikgesetz, dass das geltende Gesetz über die Lohnstatistik zum 1. Januar 2007 ablösen soll. Unter der Maßgabe der eu- ropäischen Verordnungen ist es das Ziel des neuen Ge- setzes, die gegenwärtige Wirtschaftsstruktur in ihrer ganzen Breite zu erfassen und der gestiegenen Bedeu- tung des Dienstleistungssektors auch in der statistischen Erfassung Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollen mit dem neuen Gesetz kleine und mittelgroße Unternehmen von Berichtspflichten entlastet werden. Damit ist das neue Verdienststatistikgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen dabei ausdrück- lich die geplante Entlastung durch die Reduzierung der Verdiensterhebung und die Reduzierung der Erhebungen im Bereich der Landwirtschaft und des Handwerks. Wir begrüßen auch die Reduzierung der Kosten bei den sta- tistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundes- amt. Ich will Ihnen aber auch ganz klar sagen, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Es muss nämlich noch einmal deutlich gemacht werden, dass Sie mit diesem Gesetz Gefahr laufen, Bürokratie auf- und nicht abzubauen. Ich möchte Sie an Ihre Koalitionsver- einbarung erinnern, in der Sie das Ziel festgeschrieben haben, die milliardenschweren Bürokratielasten in unse- rem Land zu reduzieren und neue zu vermeiden. Das leisten Sie mit diesem Gesetz nicht. Zum einen wird durch den Gesetzentwurf der Mittelstand vermehrt in die Pflicht genommen, zum anderen bleiben Chancen der Entlastung – die sich hier durchaus geboten hätten – un- genutzt. Ich will Ihnen das näher erläutern: Da der Anteil der kleineren und mittleren Unternehmen im Dienstleis- tungssektor höher ist als in denjenigen Wirtschaftszwei- gen, die von Berichtspflichten entlastet werden, wird es in der Summe mit der Ausdehnung der Berichtspflicht auf den Dienstleistungssektor zu einer Zunahme der Be- lastung für eben diese kleineren und mittleren Unterneh- men kommen. Das sollte man wissen und auch entspre- chend berücksichtigen. Ein zentrales Ziel des Verdienststatistikgesetzes, den durch Bürokratiekosten überproportional belasteten Mittelstand von Berichts- pflichten zu verschonen, wird damit verfehlt. Es muss aber auch angemerkt werden, dass eine bun- desländerspezifische Erhebung nicht notwendig gewe- sen wäre. Es ist zu bedauern, dass die Bundesregierung im Vorfeld einen Änderungsvorschlag des Bundesrates abgelehnt hat. Die Länder befürchten hier einen starken Anstieg der Arbeitsbelastung in den statistischen Lan- desämtern. Die Bedenken der Länder sollten ernst ge- nommen werden. Da das EU-Recht keine Ausweitung auf Landesebene vorsieht, fordern wir, auf eine solche zu verzichten. m d p h s a f – a S s s U 2 b s ü h T t a a n b n u d v n w m n w t r o v n t f W w n L n m d B r w l B k d (C (D Darüber sind vor allem die folgenden Punkte zu be- ängeln: Der geplante Stichprobenumfang der verschie- enen Verdiensterhebungen ist zu weit. Danach sollen ro Stichprobe 40 500 respektive 34 000 Unternehmen erangezogen werden. Diese Stichprobenumfänge lassen ich nicht aus den zugrunde liegenden EU-Verordnungen bleiten. Unter der Zielsetzung einer geringen Belastung ür die Unternehmen bei statistischen Berichtspflichten natürlich weiter unter der gleichzeitigen Gewährung ussagekräftiger Daten – wäre eine Reduzierung des tichprobenumfangs in allen Erhebungen des Verdienst- tatistikgesetzes auf die Hälfte der Grundgesamtheit innvoll. Daraus würde sich ein Entlastungseffekt für die nternehmen ergeben bzw. damit könnten über 0 000 Unternehmen von Berichtspflichten verschont leiben. Die Möglichkeit, in Zukunft im Rahmen der statisti- chen Berichtspflichten vermehrt Daten elektronisch zu bermitteln, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die ier zur Anwendung kommende Software eSTATIS- IK.core kann mittel- bis langfristig eine geeignete da- entechnische Voraussetzung bieten. Wir nehmen aber uch hier die Bedenken der Unternehmen sehr ernst, die nmerken, dass sich das automatisierte Datengewin- ungsverfahren eSTATISTIK.core noch in der Erpro- ungsphase befindet und ein voller Einsatz in den Unter- ehmen bereits zu Beginn des nächsten Jahres sehr nrealistisch ist. Die teils erheblichen Kosten, die mit er Umstellung auf den Betrieb von eSTATISTIK.core erbunden wären, halten vor allem viele kleinere Unter- ehmen von der Umstellung ab. Zudem ist der Melde- eg häufig noch technisch fehleranfällig. Lassen Sie mich zum Schluss noch anmerken, dass it der Ablösung des Lohnstatistikgesetzes durch das eue Verdienststatistikgesetz die Chance hätte ergriffen erden müssen, eine umfassende Revision der komplet- en Unternehmensstatistik einzuleiten. Gerade im Be- eich der amtlichen Statistik sind viele Gesetze und Ver- rdnungen nicht aufeinander abgestimmt. Dazu wird in ielen Bereichen das Potenzial von Datenbanksynergien icht ausreichend genutzt, obwohl mit dem Verwal- ungsdatenverwendungsgesetz die rechtliche Grundlage ür den Datenaustausch geschaffen wurde. Abschließend möchte ich sagen, dass die Belange der irtschaft und der Länder hätten ernster genommen erden müssen. Das neue Verdienststatistikgesetz wurde icht genutzt, die Unternehmen und Bürger in diesem and umfassender zu entlasten. Aus diesen Gründen leh- en wir das Gesetz ab. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Es kommt anchmal vor, dass jemand genau das Gegenteil von em tut, was er ständig erzählt. Das ist diesmal bei der undesregierung der Fall. Bisher hat die Bundesregie- ung beklagt, es gebe zuviel amtliche Statistik und diese ürde kleine und mittlere Unternehmen übermäßig be- asten und wirtschaftliches Wachstum hemmen. Diese ehauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Darauf omme ich gleich. Zunächst zum vorliegenden Entwurf es Verdienststatistikgesetzes. Damit soll die Erhebung 6274 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) der Arbeitsverdienste und Arbeitskosten auf nahezu die gesamte Wirtschaft ausgeweitet werden. Bisher erfolgte dies nach dem alten Lohnstatistikgesetz von 1951 nur in der Industrie und einigen Teilen des Dienstleistungsge- werbes. Die Erfassung der Arbeitsverdienste und Arbeitskosten ist politisch sinnvoll. Eine ordentliche und verlässliche Statistik ist unabdingbar für eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik. Mit diesem Verdienststatistikgesetz soll nun auch die Teilzeitbeschäftigung erfasst werden. In einer Zeit, in der die Mini- und Midijobs, von denen man nicht leben kann, um sich greifen, ist das nur zu begrüßen. Die Linke stimmt deshalb dem vorliegenden Gesetzes- entwurf zu – bei aller Kritik, die wir an einzelnen Punkten haben. Ich nenne hier nur die unnötige Streichung be- stimmter Erhebungen im Handwerk. In Zukunft wird es einen weniger differenzierten Einblick in die dortige Lage geben. Sie sehen, meine Damen und Herren von Union und SPD, wir machen unsere Ankündigung wahr und beglei- ten die Vorhaben der Bundesregierung in punkto Büro- kratieabbau konstruktiv und stimmen zu, wo etwas in die richtige Richtung geht. Allerdings muss man sagen: Die Bundesregierung hat dieses Gesetz nicht aus rein freien Stücken vorgelegt. Sie folgt damit zu großen Teilen den Maßgaben der EU, die Verdienststatistik an EG-Recht anzupassen. Ich sagte es bereits: Der bisherige Kurs der Bundesre- gierung bestand darin, eine Kampagne zum Abbau von Statistikpflichten zu führen. Sie hat dies mit dem Mode- wort Bürokratieabbau gerechtfertigt und behauptet, vor allem die mittelständischen Unternehmen würden von Statistikpflichten quasi erdrückt. Was daran Propaganda ist und was Realität, das hat jüngst eine verlässliche Un- tersuchung gezeigt. Das Deutsche Institut für Wirt- schaftsforschung hat mithilfe der statistischen Ämter die Belastung der Unternehmen durch die amtliche Statistik repräsentativ ermittelt – übrigens im Auftrag des Bundes- wirtschaftsministeriums. Wir mussten lange auf eine sol- che verlässliche Untersuchung warten. Alle anderen jün- geren Studien basierten lediglich auf der subjektiven Einschätzung einzelner Unternehmer. Was ist nun bei der DIW-Untersuchung heraus gekommen? 85 Prozent der knapp 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland meldeten 2004 überhaupt keine Daten an die statisti- schen Ämter. Die anderen etwa 500 000 befragten Un- ternehmen mussten durchschnittlich eine Stunde im Durchschnitt für Fragen der amtlichen Statistik aufwen- den. Bei kleinen Unternehmen bis neun Beschäftigte be- trug der durchschnittliche Meldeaufwand lediglich eine halbe Stunde im Monat. Es ist also nichts dran an dem Märchen einer erdrückenden Statistiklast für die kleinen und mittleren Unternehmen. „Gute Politik braucht gute Statistik“, sagt der Vize- präsident des statistischen Bundesamtes. Auf die gute Politik im Interesse der Menschen warten wir vergeb- lich. Dafür hat die große Koalition begonnen, eine gute und gesellschaftlich notwendige Statistik abzubauen. Ich nenne hier nur das erste Mittelstandsentlastungsgesetz, das Union und SPD vor der Sommerpause beschlossen h t r l U W V d g B r B d l K t e s a i l m c n d z s B b v m s u b M u z a B d I n v z d K d F g a Z (C (D aben. Danach fallen im produzierenden Gewerbe Be- riebe mit weniger als 50 tätigen Personen aus der bishe- igen Berichtspflicht heraus. Wenn nun aber keine ver- ässlichen Daten über die Situation der kleinen nternehmen vorliegen, wie soll dann eine vernünftige irtschaftspolitik für diesen Bereich gemacht werden? ielleicht ist das auch nur ein Zeichen der Ehrlichkeit, ass die Politik der großen Koalition eine Politik des roßen Kapitals ist. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): undeskanzlerin Merkel hatte zu Beginn ihrer Regie- ungszeit angekündigt, sie wolle die Herkulesaufgabe ürokratieabbau mit neuer Kraft angehen. In Würdigung es vorliegenden Gesetzentwurfs kann ich dazu feststel- en: Frau Merkel ist sicherlich kein neuer Herkules, denn raft, Mut und Kondition reichen bei ihr beim Bürokra- ieabbau nicht einmal zum Abarbeiten von Standards. Meine Begründung für diese Einschätzung ist ganz infach. Mit dem Gesetzentwurf soll das geltende Lohn- tatistikgesetz durch ein neues Verdienststatistikgesetz bgelöst werden. Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung st es, damit die Wirtschaft von Berichtspflichten zu ent- asten. So weit, so löblich. Aber: Das Ergebnis dieser Bemühungen ist mehr als ager. Anstelle der bisher vierteljährlichen und jährli- hen Verdiensterhebungen wollen Sie die Wirtschaft nur och zu den vierteljährlichen Erhebungen über Ver- ienste und Arbeitszeiten verpflichten. Ich muss keine Prophetin sein, um Ihnen vorhersagen u können, dass in der Wirtschaft wegen dieses Resultats icherlich keine Sektkorken knallen werden. Dabei ginge es auch anders. Wir hatten Ihnen in den eratungen vorgeschlagen, lediglich die jährliche Erhe- ung verpflichtend beizubehalten und stattdessen auf die ierteljährlichen Datenerhebungen zu verzichten. Ein- al Aufwand statt fünfmal Aufwand. Das wäre eine tat- ächliche Entlastung der Wirtschaft, mit der viel Zeit nd Geld hätte gespart werden können. Die Koalition leibt aber lieber beim Klein-Klein und hat nicht den ut aufgebracht, sich unserem Vorschlag anzuschließen nd den Bürokratieabbau damit wirklich einmal voran u bringen. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf uch ab. Der kleinmütige Umgang prägt Ihr Verhältnis zum ürokratieabbau auch in der Gesamtschau. Kein Wun- er, dass das Handelsblatt vom vergangenen Dienstag hre Bemühungen bereits als drohenden Flop bezeich- ete. Die Kritik am Handeln der Bundesregierung ist ernichtend: Sie benennen keine konkreten Entlastungs- iele. Sie befassen die falschen Leute mit den anstehen- en Aufgaben, und Sie kaprizieren sich aufs Messen von osten und nicht auf die faktische Kostenreduzierung. Schon wird gespottet, bisher sei unter Ihrer Aegide le- iglich eine „Bürokratieabbau-Bürokratie“ entstanden. ür tatsächliche Änderungen aber fehlt Ihnen der Ehr- eiz. Die Niederlande haben uns vorgemacht, dass es uch anders geht: Sie haben nicht nur ein ehrgeiziges iel formuliert, sondern werden dieses Ziel – Reduzie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6275 (A) ) (B) ) rung der Bürokratiekosten um ein Viertel – voraussicht- lich auch erreichen. Dies entspräche übertragen auf die deutschen Verhältnisse einem jährlichen Entlastungspo- tenzial von 20 Milliarden Euro. Dieses Potenzial für innovative Entwicklungen und mehr Beschäftigung nutzbar zu machen, wäre ein loh- neswertes Projekt. Darum appelliere ich an Sie: Verwal- ten und vermessen Sie nicht länger den Bürokratieabbau, sondern werden Sie initiativ. Dann können Sie auch mit unserer Unterstützung rechnen, die wir Ihnen heute noch versagen müssen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Hochschulpakt 2020 zum Erfolg bringen – Studienplätze bedarfsgerecht und zügig aus- bauen – Die Qualität der Hochschullehre sichern – den Hochschulpakt 2020 erfolgreich ab- schließen und weiterentwickeln – Hochschulpakt 2020 – Kapazitätsausbau und soziale Öffnung (Tagesordnungspunkt 20 a bis c) Monika Grütters (CDU): Hochschulpolitik hat ein- mal mehr in der Republik Konjunktur – und das ist auch gut so, möchte man sagen, auch wenn das Bundesland, aus dem dieser Spruch seine Wirkung bezieht, sich in Sachen Hochschulpolitik zur Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert … Aber nachdem wir in der vergangenen Plenarwoche die laufenden Verhandlungen um den Hochschulpakt in der Aktuellen Stunde diskutiert haben, steht er heute erneut auf der Agenda des Bundestages. Das zeigt die enorme Bedeutung, die die Wissenschaft im Bewusst- sein und auch in der bundesrepublikanischen Wirklich- keit hat. Grüne und Linke beantragen – und das ist lobenswert, interessant und auch ein wenig kurios –, die bisher be- reitgestellten Bundesmittel für den Ausbau der Studien- platzkapazitäten zu erhöhen. Immerhin, darin schwingt ja ein kleiner Teil Anerkennung für die Anstrengungen mit, die in der Tat von der Bundesregierung in dieser Sache unternommen werden. Schön. Man fragt sich aber auch verwundert, warum denn die Grünen in der kürz- lich zu Ende gegangenen Legislatur so gar nicht auf die Idee gekommen sind, sich einmal bundespolitisch mit den Hochschulen und den Studierendenzahlen auseinan- der zu setzen. Und zu der Linken kann ich nur sagen, dass Sie ganz brav die sozialpolitische Rede hier halten, die Sie meinen, Ihrer Klientel schuldig zu sein – auch das ist in Ordnung, hat aber mit Hochschulpolitik im Jahr 2006 nur bedingt zu tun. Der Nachholbedarf Ihrer- seits an diesem sensiblen Punkt ist aber auch unsererseits nachvollziehbar. d t d v p p S G j s d G r t d t s d H b g g a b p f G a e h h f z m j d d W g b K d s w k g r p E d w S (C (D Also zur Sache: Die Anstrengungen, den Hochschulpakt zu verhan- eln, mögen ja gelegentlich Züge des Unmöglichen ragen. Aber es ist doch die Bundesministerin Schavan, ie die Bemühungen um den Hochschulpakt beharrlich orantreibt, ja die sogar die Idee zu diesem Hochschul- akt hatte. Da macht es wenig Sinn, sondern verläuft sich als Op- ositionsmasche, schon auf halbem Wege dahin sein cheitern zu beschwören – dies nur an die Adresse der rünen und der Linken. Aus Ihren Anträgen lese ich edenfalls nur bedingt das Bemühen heraus, den Hoch- chulpakt zum Erfolg zu führen. Sie überfrachten schon ie Anfangsmühen mit neuen Forderungen – nach mehr eld die einen und nach Kriterien, die wirklich erst dann elevant werden, wenn man sich länder- und bundessei- ig in Grundsätzlichem einig geworden ist. Nun gehört as Schlechtreden zum Oppositionsritual, aber nützen ut das hier niemandem. Schließlich ist eine höhere Studierquote im gesamt- taatlichen Interesse (das konstatieren immerhin auch ie Grünen) und deshalb ist es auch gut, dass es mit dem ochschulpakt endlich eine verabredete Zusammenar- eit zwischen Bund und Ländern geben wird. Im Übri- en wäre das in der Tat beinahe am starren Willen eini- er Ministerpräsidenten gescheitert, die hier in ußerordentlicher Weise auf ihrer Länderzuständigkeit eharrten – aber es waren Bildungs- und Wissenschafts- olitiker aller politischen Couleur, die sich dann doch er- olgreich für die jetzigen Varianten im föderalistischen efüge eingesetzt haben. Im aktuell zu vereinbarenden Hochschulpakt werden lso endlich beide Seiten in die Pflicht genommen, und s ist der Bund, der seine Vorleistungen schon erbracht at, indem hier 565 Millionen Euro als Finanzierungs- ilfe für zusätzliche Studienplätze und 700 Millionen Euro ür Programmittel für Forschungsprojekte an den Unis ur Verfügung gestellt wurden. Da können Sie gerne ehr, noch mehr fordern – als Opposition kommen Sie a nicht in die Verlegenheit, zu sagen, wessen Ressort afür geschröpft werden soll. Und immerhin fließen urch diese Regierung erhebliche zusätzliche Mittel in issenschaft und Forschung – so etwas hat es vorher nie egeben! Da ist der Ruf nach immer mehr gerade einmal illig. Die Bundesmittel in Höhe von 565 Millionen Euro zur apazitätserhöhung müssen komplementär von den Län- ern gegenfinanziert werden, also könnten insgesamt ogar 1,3 Milliarden Euro in die Universitäten fließen – enn, ja wenn die Länder ihrer so eifersüchtig einge- lagten Verantwortung für die Hochschulen tatsächlich erecht würden. Und was für eine Chance besteht in der Ausformulie- ung der inhaltlichen Erwartungen an einen Hochschul- akt: Frauenförderung, wachsende Internationalisierung, inführung des Lecturers, Mobilität zwischen den Län- ern, usw. Sie, die Linken, haben ja durchaus Recht, enn Sie so etwas thematisieren – wie Sie sehen, sind ie nicht die Ersten, die das tun. 6276 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Angesichts der unterschiedlichen Entwicklungen der Studierendenzahlen könnten die Länder darüber hinaus endlich auch einmal ein Miteinander üben: Etwas mehr als ein Drittel der zusätzlichen Studienanfänger aus dem Westen könnten im Osten studieren. Nur hängt die Wan- derung der Studierenden von Faktoren ab, die bewusst po- litisch gestaltet werden können und müssen, zum Beispiel die Attraktivität der Studienorte, konkrete Bedingungen des Studiums, Studienfinanzierung und Zulassungsfragen. Für eine Mitverantwortung des Westens für den Osten hat Hessen ein erstklassiges Angebot gemacht und vorge- schlagen, 25 Prozent der Gesamtsumme an die ostdeut- schen Unis zu überweisen. Baden-Württemberg – Herr Minister Frankenberg hat das hier in der Aktuellen Stunde erwähnt – plant bilaterale Vereinbarungen zwischen sei- nen Unis und jeweils einer aus dem Osten. Das hat es noch nie gegeben und sicher hätten noch vor kurzem viele das für unmöglich gehalten. Ein größerer Anteil als der bisherige unserer Studieren- den könnte phasenweise im Ausland studieren, das könnte man sogar belohnen – so würde auch unser Bildungs- system noch internationaler. Alle diese Möglichkeiten sind natürlich nicht kosten- neutral zu haben. Aber in diesem Kontext seitens der Oppostion Kritik an den Verhandlungen zum Hochschul- pakt zu üben, ist schlichtweg unlauter: Denn unterfinan- ziert sind die Hochschulen schon jetzt, und das ist ein Versäumnis aller Länder! Und klar, hier kann ich mir als Berliner Abgeordnete auch einen Seitenhieb auf die KMK nicht verkneifen (von den Vorschlägen bekannter Karlsruher Richter ganz zu schweigen): Die Stadtstaaten haben ein Problem, weil es in der Natur der Sache liegt, dass sie über ihrem Lan- deskinder-Soll ausbilden, auch in finanziell schwierigen Zeiten. Insbesondere die Hauptstadt. Wir haben in Berlin bereits einen flächendeckenden Numerus clausus und trotzdem wurden hier in diesem Wintersemester bereits sechs von sieben Studienbewerber wieder weggeschickt. Das können wir uns eigentlich alle nicht leisten. Und das ist auch nur mit einer gemeinsamen Anstrengung zu stemmen. Da ist es auch verständlich, dass Länder mit einen höherem Anteil an Nicht-Landeskindern zunächst diese Studienplätze ausfinanzieren wollen, bevor sie neue zur Verfügung stellen. Aber es kann beim Hoch- schulpakt andererseits auch nur um neue, „frische“ Stu- dienplätze gehen, wenn man dem Ansturm gerecht wer- den will. Soll allerdings die Qualität gewahrt bleiben und will man über den Bacherlor-/Master-Abschluss, also den Bolognaprozess, auch endlich die Absolventen- (und nicht nur die Anfänger-)Quote erhöhen, dann muss auch neues Geld in das System. Eine vernünftige Idee ist es hier, einen erheblichen Anteil der zur Verfügung ste- henden Mittel in neue Fachhochschul-Studienplätze zu investieren. Das entspricht nicht nur den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, sondern auch der Nachfrage unter den Abiturienten, und es ist eben weniger kostenintensiv als universitäre Studienplätze. Es ist eben eine Vielzahl von Aufgaben, die erledigt werden muss an den deutschen Hochschulen und nicht alle kann der Hochschulpakt lösen. Und schon gar nicht w l G z L n L R d z w w i s A K F d s l h j w a u G h w W d s f T n b c s E F g z v B t d H r d m H d A (C (D ird das funktionieren, wenn sich die Länder nicht wirk- ich endlich einigen. Das Druckmittel des Bundes ist das eld, das nur dieser tatsächlich bereits für diese Aufgabe ur Verfügung gestellt hat. Vielleicht können sich manche änder nicht vorstellen, dass dieses Geld eventuell gar icht fließt, falls sie sich nicht noch rechtzeitig einigen? Dass wir bei allem schrillen Beharrungsvermögen der änder auf ihrer Zuständigkeit für die Wissenschaft im ahmen der Föderalismusreform wenig Hoffnung hatten, ass ausgerechnet das zuständige Gremium KMK diese usätzlichen Steuerungsaufgaben angemessen bewältigen ürde – dieses unser Misstrauen wird nun leider einmal ieder allzu deutlich bestätigt. Hatte man uns nicht hier n der Anhörung ein allmähliches Abrücken vom Ein- timmigkeitsprinzip in Aussicht gestellt? Nichts davon. ber schon der damalige Kanzler Helmut Kohl hatte die MK als den „letzten Hort der Reaktion“ bezeichnet. Stattdessen also „haltlose Länderegoismen“, wie die AZ so treffend titelte. Die gilt es in der Tat zu überwin- en – und das dürfte sogar auch eine Aufgabe an uns alle ein, die wir ja aus den Wahlkreisen all dieser Bundes- änder kommen. Das ist aber auch ein Appell an Sie, die Sie uns die eutigen Anträge beschert haben: Zwar sind die Grünen a auch in den Ländern nicht in der Regierungsverant- ortung, denn dann könnten Sie immerhin Ihre Kritik us dem „exekutiven Off“ in eine konstruktive Politik mwandeln. Aber in der Gesamtverantwortung für ein elingen des Hochschulpaktes stehen Sie auch. Also, elfen Sie mit, wahr zu machen, was möglich ist. Helfen ir alle mit, die Länder auf einen guten gemeinsamen eg zu bringen. Das sind wir nämlich alle unseren Stu- ierenden in Deutschland und unseren Hochschulen chuldig. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Mit Recht dür- en wir sagen: Kein bildungs- und forschungspolitisches hema hat den Deutschen Bundestag in den vergange- en Monaten im Plenum wie in den Ausschüssen derart eschäftigt wie das ebenso notwendige wie weit rei- hende Projekt des Hochschulpaktes. Dieses Projekt, chon unter Rot-Grün als zweites Standbein neben der xzellenzinitiative in der Aufwertung von Wissenschaft, orschung und Lehre in Deutschland in die Diskussion ebracht und mit vorbereitet, ist bereits Gegenstand von ahlreichen Parlamentsdebatten gewesen, zuletzt noch or knapp zwei Wochen in der Aktuellen Stunde des undestages. Wir haben im zuständigen Ausschuss kon- inuierlich dazu Berichte der Regierung erhalten und mit er Regierung diskutieren können. Anforderungen und Eckpunkte an einen solchen ochschulpakt sind von den Fraktionen, die die Regie- ung tragen, frühzeitig in die Diskussion gebracht wor- en. Die SPD-Bildungspolitiker haben im März 2006 it einem Zehn-Punkte-Katalog für einen ehrlichen ochschulpakt die Vorlage gegeben. Die CDU-Bil- ungspolitiker haben im Juli 2006 nachgezogen. Nach dem in diesem speziellen Punkt erfolgreichen bschluss der Föderalismusreform, der nicht zuletzt Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6277 (A) ) (B) ) durch den hartnäckigen Einsatz der SPD-Bildungspoliti- ker und der SPD-Fraktion insgesamt überhaupt erst die Grundlage dafür geschaffen hat, dass mit einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Wissenschaft“ in Art. 91 b des Grundgesetzes die rechtlichen Grundlagen für einen Hochschulpakt geschaffen werden konnten, gibt es ge- meinsame Verhandlungen von Bund und Ländern über die Umsetzung eines solchen Vorhabens. Noch in die- sem Jahr, im Dezember, beim abschließenden Jahrestref- fen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesre- gierung in Form der Bundeskanzlerin soll es zu einem Abschluss des Hochschulpaktes kommen. In der über- nächsten Woche, am 20. November 2006, soll die Vor- lage hierzu aus den Verhandlungen der Länder unter- einander und mit dem Bund zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. In dieser Situation legen jetzt die drei Oppositions- fraktionen ihrerseits Anträge vor, die noch einmal in der Analyse die Notwendigkeit eines Hochschulpaktes be- gründen, den quantitativen wie qualitativen Zustand des deutschen Hochschulwesens und seiner Entwicklung analysieren und gleichzeitig Anforderungen an den Hochschulpakt definieren. Man könnte etwas ketzerisch- ironisch sagen, dass eine solche Vorlage, in die absolute Schlussrunde der Verhandlungen platziert, sicherlich nicht zu früh kommt, um es positiv auszudrücken. Ob sie besonders hilfreich und wegweisend sein können zu die- sem Zeitpunkt, darf gleichwohl bezweifelt werden. Aber machen wir das Beste daraus. Hierzu fünf Bemerkungen: Erstens. Allen drei Anträgen der Oppositionsfraktio- nen, so weit sie von ihrem politischen Spektrum auch auseinander liegen mögen, ist eigen, dass sie eine große Übereinstimmung in der Analyse und der Beschreibung der qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Hochschulentwicklung der Zukunft haben, die Defizite im deutschen Hochschulsystem und die Finanzierungs- lücken übereinstimmend und richtig beschreiben und auch die politischen Perspektiven und Chancen eines Wachstums der Zahl der Studierenden und der Studien- plätze in einer Weise herausarbeiten, dass sich denen auch die SPD und sicherlich auch die CDU/CSU von der Zielsetzung her anschließen können. Hier liegt, jenseits des traditionellen Wechselspiels zwischen die Regierung tragenden und gegen die Regierung opponierenden Frak- tionen im Bundestag, durchaus eine Chance, die nicht selbstverständlich ist. Im Interesse der Studierenden und der Hochschulen ziehen alle Parteien des Deutschen Bundestages im Grundsatz in die gleiche Richtung, auch wenn es bei der Übereinstimmung in den Zielen, in der Bewertung und der Wahl der Instrumente natürlich die notwendigen politischen Unterschiede gibt. Zweitens. Wenn es denn wirklich ein Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern werden soll, stehen beide politischen Ebenen in gleicher Weise in der Verantwor- tung, sind in gleicher Weise auf dieses Ziel verpflichtet und müssen auch ihren Anteil verbindlich, nachvollzieh- bar und effizient einbringen und umsetzen. In diesem Zusammenhang ist es müßig, jetzt noch an den Regelun- gen der Föderalismusreform in Art. 91 b „herumzukrit- t d L a d W w s d W w n F s G p u d v k m l g G s E n r m m B h l 2 w w r F d l s W s v w d n S p Q d S z a z V (C (D eln“, selbst wenn sich auch die SPD dort noch vieles an- eres gewünscht hat. Das Gebot der Einstimmigkeit der änder mag die Verhandlungen nicht leichter machen, ber bietet bei erfolgreichen Verhandlungen dann auch ie Gewähr, dass alle Länder in gleicher verbindlicher eise auf den Hochschulpakt verpflichtet sind. Sehen ir hier also die Chance und weniger das Risiko. Dies gilt umso mehr, als sich angesichts der politi- chen Konstellationen der letzten Zeit und in der Breite er Länder keine Partei über die andere erheben kann. enn die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen, der ir Sozialdemokraten in alter Verbundenheit natürlich och besonders nahe stehen, jetzt zu überschießenden orderungen kommen sollte, so dürfen wir Ihnen noch agen, dass die mittelfristigen Finanzplanungen wie die rundstrukturen von Exzellenzinitiative und Hochschul- akt noch in gemeinsamen Regierungszeiten angelegt nd damit auch verantwortet und durch den Wechsel in en Oppositionsstatus bei Bündnis 90/Die Grünen weder ergessen noch obsolet geworden sind. Vor einem zu urzen Gedächtnis sei hier gewarnt. Wenn die FDP und die Linkspartei vom Bund so viel ehr Mittel für den Hochschulpakt einfordern, so wol- en wir nicht vergessen, dass beide Parteien in Landesre- ierungen in verantwortlicher Stelle mitwirken und ihre laubwürdigkeit für eine deutliche Erhöhung des Hoch- chulpaktes um so größer ist, je mehr sie hierfür ihr ngagement in ihren Landesregierungen erfolgreich achweisen können und je drängender aus ihren Landes- egierungen die Forderungen nach zusätzlichen Länder- itteln komplementär zu einem gleichen Anteil Bundes- ittel durch Ministerpräsidenten, Finanzminister und ildungsminister zusammen laut geäußert werden. Wir aben allerdings den Eindruck, dass mit dem Finanzvo- umen, das der Bund hier in die Debatte für die Jahre 007 bis 2010 bringt, durchaus das Maß getroffen ist, as auch von den Ländern ernsthaft ins Auge gefasst ird und faktisch dann bedient werden kann, so schwie- ig dies auch noch werden mag. Im Übrigen gehen Forderungen aus Linkspartei und DP dann umso mehr in die Irre, wenn gleichzeitig in en Ländern, in denen sie an der Regierungsmacht betei- igt sind, – dies gilt insbesondere für die FDP in Nieder- achsen, in Nordrhein-Westfalen und in Baden- ürttemberg –, Kapazitätslücken an Hochschulen ent- tanden sind bzw. sogar ein Abbau an Studienplätzen orgenommen wird. Diesen beiden Fraktionen möchten ir deshalb sagen: Der Ernstfall ist da. Die Glaubwür- igkeit Ihrer Anträge bemisst sich auch an dem wahr- ehmbaren Einsatz Ihrer Landesregierungen für das, was ie hier im Bundestag fordern. Hic pacta, hic salta! Drittens. Aus den Forderungskatalogen der drei Op- ositionsanträge wird erkennbar, dass es nicht nur um uantitäten, sondern auch um Qualitäten in Bezug auf en Hochschulpakt geht. Tatsächlich erwarten auch wir ozialdemokraten – und dies haben wir schon in unseren ehn Eckpunkten für den Hochschulpakt im März 2006 usgedrückt und in vielen Parlaments- und Ausschusssit- ungen immer wieder massiv eingefordert –, dass die ereinbarungen zwischen Bund und Ländern nicht nur 6278 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) eine kurze, der Diplomatie zwischen Bund und Ländern genügende Umkleidung eines bloßen Finanztransfers ist, sondern auch Verbindlichkeit, Transparenz in Finanzie- rung und Umsetzung sowie auch qualitative Ziele ein- schließt. Die Bundesregierung, die notwendig treuhän- derisch die Verhandlungen für das Parlament und den durch die Mehrheitsfraktionen repräsentierten Regie- rungswillen wahrnimmt, hat uns im Parlament und im Ausschuss immer wieder dargelegt, dass auch sie insge- samt – hier die Ministerin für die Regierung – darauf dringen, dass wichtige qualitative Zielsetzungen im ge- meinsamen Hochschulpakt von Bund und Ländern ver- bindlich verabredet werden. Zu nennen sind hier die Ab- sicherung der Frauenförderung, die Verbesserung der Lehre durch Erhöhung der Lehrkapazitäten und neue Personalkategorien wie den Lecturer sowie der Ausbau des Schwerpunktes in den technisch-naturwissenschaft- lichen Fächern und die Stärkung der Fachhochschulen. Die SPD hat in Penetranz, aber mit guter Begründung gefordert, dass auch die Fortführung der Juniorprofessu- ren als innovatives Element an den Hochschulen im Hochschulpakt verbindlich abgebildet sein müsste. Wir wollen der Opposition gerne versichern, dass wir ebenso wie sie darauf setzen, dass diese Ankündigungen der Bundesregierung auch in dem Pakt, den wir für den 20. November 2006 und dann zum Abschluss des Jahres in der ratifizierten Form erwarten, ihren Niederschlag finden. Wir erwarten auch, dass in diesem Pakt eindeutig ab- gesichert wird, dass der Ausbau der Lehrkapazitäten in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern qualitativ im Vordergrund steht. Mit den ins Auge ge- fassten Mitteln in Höhe von mindestens 565 Millionen Euro durch den Bund und die mindestens gleiche Summe durch die Länder, was dann in der ersten Säule einem Umfang von 1,13 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2010 entspricht, würde diese Priorität für den Ausbau der Hochschulkapazitäten klar erfüllt sein. Da- neben steht dann die zweite, aus Sicht der SPD aller- dings auch mit Recht an zweiter Stelle stehende Säule von 700 Millionen Euro, die über die Programmpau- schale bis 2010 die Forschungsstärke der Hochschulen absichern und ausbauen soll und damit auch über diesen Weg zur verbesserten Einheit von Forschung und Lehre sowie zur Entlastung der Hochschulen bei den For- schungsaufwendungen führen soll, auf dass die Hoch- schulen an der anderen Stelle auch ihren Anteil über die Bundes- und Landesmittel hinaus zum Ausbau der Lehr- kapazitäten erbringen können. Ich will hier aber auch gar kein Geheimnis daraus machen, dass im Zweifelsfall die eindeutige Priorität bei der Sicherung der Mittel für den direkten und unmittelbaren Ausbau der Hochschulkapa- zitäten liegen muss und im Zweifelsfall die Programm- pauschalen erst an zweiter Stelle kommen. Dass die eigentliche Schlüsselaufgabe bei dem Hoch- schulpakt konkret darin liegt, die verschiedenen Vo- raussetzungen und Entwicklungstendenzen in Studien- kapazitäten zwischen den Bundesländern so auszubalancieren, dass die zusätzlichen Mittel auch wirklich in Form von zusätzlichen Studienplätzen und dem Belohnen von überproportionalen Studienanstren- g c S s r g r h w O h W S d g e t n h d l d t b K e s d t h S a m u s 2 d l D s d l w s c t e g c – 2 w u z s t b k (C (D ungen der Länder ankommen müssen, ist die eigentli- he und schwierigste Aufgabe bei diesem Pakt. Lassen ie mich an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön peziell an den Kollegen Zöllner aus Rheinland-Pfalz ichten, der in dieser Angelegenheit von Anfang an aktiv ewesen ist und auch über die Veränderung in seinen üb- igen Aufgaben hinaus an der Verantwortung für die Ver- andlungen um diesen Verteilungsschlüssel festhält. Wir ünschen jeden Erfolg für ihn und seinen Kollegen lmert von der CDU-Seite, der jetzt kurzfristig das Ver- andlungsgeschäft vom Kollegen der CDU aus Baden- ürttemberg übernehmen musste. Wenn die Oppositionsanträge hier jetzt noch in letzter ekunde fordern, dass die Bundesbildungsministerin mit etaillierten eigenen Vorschlägen in diese Verhandlun- en hineingehen soll, unterstellen Sie erst einmal, dass s solche Vorschläge nicht gegeben hat, und zum zwei- en, dass die Bundesbildungsministerin besonders geeig- et sei, den Interessenausgleich zwischen den Ländern ier herbeizuführen. Wir gehen davon aus, dass die Bun- esbildungsministerin tatsächlich nichts unversucht ässt, insbesondere drei Interessenlagen aus der Vielfalt er Länder besonders gerecht zu werden: den Kapazi- ätsauslastungen in den neuen Bundesländern, den esonderen Bedingungen in den Stadtstaaten und den apazitätsvorleistungen und nachweisbaren Kapazitäts- rweiterungen in den Flächenländern. Wir dürfen ge- pannt sein, welche Erfolgsformel hier am Ende gefun- en werden kann. Viertens. Alle drei Anträge der drei Oppositionsfrak- ionen weisen mit Recht darauf hin, dass der aktuell ver- andelte Paktzeitraum 2007 bis 2010 nur ein erster chritt sein kann und der Hochschulpakt nicht umsonst ls Hochschulpakt 2020 die eigentliche Ausbauphase it jährlich dann über 40 000 Hochschulplätzen ab 2010 mfasst. Wir halten es allerdings für einen falschen An- atz, jetzt schon Finanz- und Verteilungsvolumina für 011 und die Folgejahre in die Debatte zu bringen und arauf zu dringen, dass diese in die aktuellen Verhand- ungen des Hochschulpaktes mit eingebracht werden. as Entscheidende ist doch, das mühsam erkämpfte In- trument des Hochschulpaktes, wie es überhaupt erst urch den Einsatz bei der Föderalismusreform ermög- icht werden konnte, im ersten Schritt erfolgreich zu be- ältigen. Jedem muss doch klar sein, dass ohne einen olchen Pakt für den Abschnitt 2007 bis 2010 die Chan- en für den eigentlichen Pakt bis 2020 nur umso schlech- er werden können. Deshalb kommt es für die SPD auch ntscheidend darauf an, dass dieser erste Schritt wirklich elingt. Zugleich wollen wir aber genauso deutlich ma- hen, dass das Ergebnis für diesen ersten Paktabschnitt und hier vor allen Dingen die Umsetzung in den Jahren 007/2008/2009 – entscheidend dafür sein wird, unter elchen Vorzeichen dann der wesentlich bedeutsamere nd auch vom Finanzvolumen her zwingend erweiterte weite Teil des Hochschulpaktes bis 2020 wirklich zu- tande kommen kann und in welcher Form dort quantita- ive und qualitative Ziele dann verhandelt und in beleg- are Vereinbarungen umgesetzt werden. Fünftens. Dies gilt umso mehr, als wir Sozialdemo- raten schon in unseren zehn Eckpunkten für einen ehrli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6279 (A) ) (B) ) chen Hochschulpakt drei zentrale Anliegen durchbuch- stabiert haben: Erstens. Gute Hochschule braucht gute Lehre und ein Hochschulpakt mit Substanz ist nur so viel wert, wie er den Ausbau der Quantitäten mit dem Ausbau der Qualitäten für alle verbindet. Zweitens. Wir wollen einen Ausbau der Quantitäten und Kapazitäten ohne soziale Schlagseite. Mehr Studien- plätze, die dann von immer weniger Studenten aus sozia- len und finanziellen Gründen wahrgenommen werden können, wären ein schlechter Scherz. Die Weiterent- wicklung und Stärkung des BAföG muss deshalb ein in- tegraler Bestandteil einer langfristigen Strategie zum Aufbau und Ausbau von Hochschulkapazitäten sein. Die SPD hat im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU im Streit durchgesetzt, dass es keine strukturellen Ver- schlechterungen beim BAföG geben darf. Wir alle zu- sammen müssen jetzt daran arbeiten, in absehbarer Zu- kunft zu einer gemeinsamen und ausbauorientierten Zukunftsstrategie für das BAföG zu kommen. Drittens. Wir Sozialdemokraten haben mit Genugtu- ung aufgenommen, dass speziell im Forderungskatalog der FDP, die ja ein nicht ganz unbedeutender Koalitions- partner der CDU in so wichtigen Flächenländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden- Württemberg ist, das Modell des Vorteilsausgleichs und des Stammlandsprinzips zwischen den Bundesländern mit aufgenommen worden ist. Die Frage deshalb an die FDP: Dürfen wir die Hoffnung haben, dass Sie an dieser Stelle den Kollegen Zöllner aus Rheinland-Pfalz, der dieses Modell für die SPD-geführten Bundesländer schon seit längerem in die Debatte gebracht hat, jetzt auch tatsächlich mit aller Kraft unterstützen? Wenn das Modell des Vorteilsausgleichs noch nicht hundertprozen- tig im aktuell entstehenden Hochschulpakt verankert werden kann und auch die von der SPD angeregte und von der FDP aufgenommene Idee, den Bund stärker an der Finanzierung der ausländischen Studierenden zu be- teiligen, parallel hierzu dann Schritt für Schritt aufge- baut werden könnte, so besteht doch die Hoffnung, dass damit jedenfalls eine verbreiterte Allianz für die weite- ren Verhandlungen zum möglichen zweiten Teil des Hochschulpaktes mit gelegt sein könnte. Zum guten Schluss: Am 20. November 2006, in nicht einmal zehn Tagen, soll das Abschlusskonzept für den Hochschulpakt 2007 bis 2010 vorgelegt werden. Wir dürfen und wir müssen hoffen, dass sich die Länder ihrer gestiegenen Verantwortung in der Form würdig zeigen, dass sie einen Hochschulpakt mit Verstand und Perspek- tive zusammen mit dem Bund verhandeln und dann am 20. November 2006 der Öffentlichkeit vorstellen kön- nen. Für die weiteren Beratungen der jetzt noch in letzter Sekunde vorgelegten Anträge der Oppositionsfraktio- nen wünschen wir uns jedenfalls, dass in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses, die sich voraussicht- lich am 22. November 2006 mit dem erfolgreichen Ab- schluss des Hochschulpaktes befassen kann, gemeinsam festgestellt wird: Der Hochschulpakt für 2007 bis 2010 mag dann nicht jedem Wunsch von allen entsprechen können, aber er ist erfolgreich auf den Weg gebracht und sorgt jedenfalls dafür, dass für die Studierenden in Deutschland neue Perspektiven entstehen und die Hoch- s k d d S s b z w w W d d z H h d S s D k 1 s V i ( r D 6 B c 2 v c U n m d d r g d b B z r h F s s B s (C (D chulen in Quantität und Qualität auf die Höhe der Zeit ommen. Uwe Barth (FDP): In der Analyse sind wir uns mit en beiden anderen Antragstellern, aber auch der Bun- esregierung und den Ländern weitgehend einig: Die tudierendenzahlen werden in den nächsten Jahren an- teigen. Nach den Schätzungen der KMK um circa 20 is 30 Prozent auf bis zu 2,7 Millionen Studierende. Dieser voraussehbare Anstieg der Zahl hochqualifi- ierter junger Menschen ist insbesondere für unsere älter erdende Gesellschaft eine großartige Möglichkeit, ihre irtschaftliche und kulturelle Position in Europa und der elt zu behaupten. Zugleich besteht für Bund und Län- er die Herausforderung, die notwendige Zahl von Stu- ienplätzen zur Verfügung zu stellen, den Bolognapro- ess weiterzuführen und dabei die Qualität der ochschullehre mindestens zu erhalten. Die mangel- afte Qualität der Hochschullehre ist ein mitentscheiden- er Faktor für die in Deutschland viel zu große Zahl der tudienabbrüche. Die Hochschulen und damit auch die Hochschullehre ind in Deutschland seit Jahrzehnten unterfinanziert. iese Unterfinanzierung ist in den letzten Jahren immer rasser geworden: Deutschland wendet nur knapp Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für die Hoch- chulen auf, 0,6 Prozent für die Hochschullehre. Zum ergleich: Die Vereinigten Staaten stecken 2,7 Prozent hres riesigen Bruttoinlandsprodukts in die Hochschulen OECD 2003). Bei den jährlichen Ausgaben pro Studie- enden für die Lehre liegt Deutschland mit 6 342 US- ollar deutlich unter dem OECD-Durchschnitt, der 822 US-Dollar beträgt. Betrachtet man die Aufwendungen im Verhältnis zum ruttoinlandsprodukt, so wird das Defizit noch deutli- her: Die Ausgaben pro Studierenden liegen bei 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf der Be- ölkerung und liegen damit deutlich unter dem entspre- henden OECD-Mittel von 34 Prozent (OECD 2005). nd das, obwohl es in Deutschland vergleichsweise we- ig Studenten gibt! Wir stehen daher vor einer dreifachen Aufgabe: Es uss ein ausreichendes Angebot von Studienplätzen für ie zunehmende Zahl von Studierenden geschaffen wer- en. Der Bolognaprozess mit seinen erhöhten Anforde- ungen an die Hochschullehre muss erfolgreich weiter- eführt werden. Die chronische Unterfinanzierung der eutschen Hochschulen muss zumindest in der Tendenz eendet werden. Mit großem Recht hat der Bundespräsident in seiner erliner Rede die Verbesserung des Bildungswesens um zentralen Prüfstein der Zukunftsfähigkeit des Föde- alismus erklärt. Hier entscheidet sich die Zukunftsfä- igkeit unserer Gesellschaft. Hier entscheidet sich die rage, ob Deutschland auch in Zukunft in der globali- ierten Wissensgesellschaft mithalten kann. Die Hoch- chulbildung, die dafür sorgen muss, dass der steigende edarf unserer Gesellschaft an hochqualifizierten Men- chen gedeckt werden kann, spielt dabei eine Schlüssel- 6280 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) rolle. Es geht dabei nicht nur um Bildungspolitik. Nach den Berechnungen der OECD und des Sachverständi- genrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sind circa 50 Prozent des möglichen Wirtschaftswachstums heute bildungsbedingt. Die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit des Sozial- staates steht auf dem Spiel, wenn es jetzt nicht gelingt, die Chancen, die die junge Generation durch ihre Bil- dungsbereitschaft bietet, zu ergreifen. „Umso billiger an- dere sind – umso besser müssen wir sein“ (Westerwelle). Auch den Grünen stimme ich ausdrücklich zu, wenn sie feststellen, dass es für die Gesellschaft teurer ist, die Hochschulbildung nicht zu finanzieren, als ihre Finan- zierung – und ich füge hinzu: jetzt kraftvoll – anzugehen. Wir haben die Absicht des Koalitionsvertrages, eine „Bund-Länder-Initiative zur Sicherung der Qualität und der Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen“ zu starten, begrüßt. Ohne die Hilfe des Bundes geht es nicht. Die Länder sind alleine nicht in der Lage, die ge- samtstaatliche Verantwortung im Hochschulbereich aus- zufüllen. Aber selbst der von der Bundesregierung jetzt angebotene Hochschulpakt steht auf der Kippe. Unsere Warnungen bei der Föderalismusreform, das unselige Einstimmigkeitsprinzip der KMK auch noch auf die Wissenschaftsförderung, also auch auf die Hochschulen, auszudehnen, wurden von der Bundesregierung wider besseres Wissen auch in den eigenen Reihen niedergebü- gelt. Ich sage ganz klar: Scheitert der Hochschulpakt, dann ist diese Koalition insgesamt hochschulpolitisch gescheitert. Der Hochschulpakt, auch wenn er schließlich in ei- nem vermutlich schlechten Kompromiss zustande kommt, ist nicht hinreichend, um die Probleme der Hochschulen zu lösen. Zumindest muss er aber möglich machen, dass der Erhalt der Studienplätze an den ost- deutschen Hochschulen gesichert wird. Aus demografi- schen und finanziellen Gründen sind sie derzeit vom Ab- bau bedroht. Es ist nationales Interesse, sie im Hinblick auf die zukünftigen Studierendenzahlen zu erhalten. Dazu gehört ein aktives Hochschulmarketing für diese ausgezeichneten Standorte bei Studieninteressenten ge- rade in den alten Bundesländern. Wir brauchen darüber hinaus ein Umsteuern bei der Hochschulfinanzierung. Dabei geht es uns nicht nur um mehr Geld, sondern vor allem um eine neue Qualität bei der Hochschulfinanzierung. Wir brauchen echte Anreize für die Hochschulen, gut ausgestattete Studienplätze be- reitzustellen, um wirkliche Verbesserungen zu erreichen. Dies kann nur durch ein neues Hochschulfinanzierungs- system geschehen. Die FDP hat Möglichkeiten dafür be- reits seit langem aufgezeigt Es geht um Bildungsgut- scheine oder Bildungsschecks nach dem Muster „Geld folgt Student“. Ganz aktuell haben sich die hochschulpo- litischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen einstim- mig für die Einführung eines Bildungsgutscheinsystems zur Hochschulfinanzierung ausgesprochen. Sogar die Vertreter der „Netto-Studentenexporteure“ wie Baden- Württemberg, Bayern und Hessen sind dazu bereit, ihren Landeskindern Budgets in Form von Bildungsgutschei- nen für die künftige Hochschule mit auf den Weg zu ge- b n l s d r w N k s t w r H Z s B l V f Z s g n l G D S n 9 c d b H w V s f k d Q p s k z e d f s f e t r d u (C (D en. Ein Ausgleich unter den Ländern ist auch dringend ötig. Während zum Beispiel Bayern nach dem aktuel- en Bildungsfinanzbericht der Bund-Länder-Kommis- ion nur 0,56 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für ie Hochschulen ausgibt, sind dies zum Beispiel in Thü- ingen 1 Prozent und in Berlin sogar 1,64 Prozent. Die irtschaftsschwachen Länder bilden den akademischen achwuchs für die wirtschaftsstarken Länder aus. Das ann so nicht funktionieren. Ein erster Schritt zu einem olchem System ist von Rheinland-Pfalz mit dem Vor- eilsausgleich unter den Bundesländern vorgeschlagen orden. Jedes Bundesland ist für die Studienfinanzie- ung derjenigen verantwortlich, die in seinem Gebiet die ochschulzugangsberechtigung erworben haben. Die ahlungen erfolgen aufgrund von berechneten Durch- chnittsbeträgen. Dadurch würde ein Ausgleich für die undesländer geschaffen, die Studienplätze bereitstel- en. Wir wollen diesem Modell gerne folgen unter der oraussetzung, dass das Geld nach dem Prinzip „Geld olgt Student“ den Hochschulen unmittelbar zukommt. umindest im Rahmen der Föderalismusreform 2 müs- en hierfür die Weichen gestellt werden. Wir lassen es aber nicht bei allgemeinen Forderun- en, sondern schlagen einen konkreten Weg vor. In ei- em solchen Rahmen kann und soll der Bund die Zah- ungen für die Bildungsausländer übernehmen. Dieses eld soll den Hochschulen zusätzlich zugute kommen. er Anteil der Bildungsausländer, das heißt derjenigen tudierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung icht in Deutschland erworben haben, betrug 2005 circa ,5 Prozent. Sie verursachen Studienkosten in Höhe von irca 1,26 Milliarden Euro. Dieses Geld – zusätzlich in ie Hochschullehre eingespeist – könnte zu der dringend enötigten Trendwende bei der Unterfinanzierung der ochschulen führen. Dies kann nur gelten, wenn die Länder ihre selbst ge- ollte und bei der Föderalismusreform durchgesetzte erantwortung wahrnehmen, die Mittel für die Hoch- chulen auf dem notwendigen hohen Niveau dauerhaft estzuschreiben. Der Hochschulpakt muss geschlossen werden. Dies ann aber nur ein erster Schritt sein. Lassen Sie uns auf em Weg zu einem neuen Finanzierungssystem, das die ualität der Hochschulen, die notwendigen Studien- lätze und damit die Zukunft unseres Landes in der Wis- ensgesellschaft dauerhaft sichert, gemeinsam voran- ommen. Cornelia Hirsch (DIE LINKE): In der letzten Sit- ungswoche haben wir in einer Aktuellen Stunde schon inmal über den Hochschulpakt diskutiert. Die damals eutlich gewordene Übereinstimmung der Oppositions- raktionen bei einigen zentralen Fragen des Paktes zeigt ich auch an den heute vorliegenden Anträgen: Die Linke ordert – ebenso wie FDP und Bündnis 90/Die Grünen – ine wesentlich bessere finanzielle Ausstattung des Pak- es insbesondere für die erste Säule und mehr Transpa- enz in den Verhandlungen. Wir kritisieren gemeinsam, ass von der Bundesregierung bisher kaum Vorschläge nterbreitet wurden, wie mit der Verteilung der Mittel Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6281 (A) ) (B) ) zwischen den Bundesländern umgegangen werden soll. Schließlich weisen wir auch gemeinsam auf die Mängel des neu gestalteten Art. 91 b des Grundgesetzes hin: Die Verhandlungen zum Hochschulpakt zeigen deutlich, dass es unsinnig ist, für Hochschulprogramme des Bun- des die Zustimmung aller sechzehn Bundesländer einzu- fordern. Für Die Linke möchte ich noch eine weitere zentrale Forderung ergänzen: Wir unterstützen das Ziel eines Ka- pazitätsausbaus an den Hochschulen. Die damit erfolgte Öffnung muss für uns aber vor allem eine soziale Öff- nung sein. Ihnen allen ist bekannt, dass die Zahl der Stu- dierenden aus einkommensschwachen Familien derzeit nur bei rund 10 Prozent liegt. Das können wir bei der Gestaltung und Ausarbeitung des Paktes nicht einfach ignorieren. Natürlich ist es richtig, dass die soziale Ausgrenzung nicht erst an den Hochschulen, sondern bereits viel frü- her beginnt. Die mangelhafte Qualität der vorschuli- schen Bildung und der fehlende Rechtsanspruch auf ei- nen gebührenfreien Kita-Platz sind einige der Gründe. Den größten Knick im Bildungstrichter verursacht nach wie vor das gegliederte Schulsystem. Wir halten es für unverantwortlich, dass in den meisten Bundesländern keine Schritte unternommen werden, um das gegliederte Schulsystem endlich zu überwinden. Die Linke fordert ein längeres gemeinsames und solidarisches Lernen an Schulen. In Berlin haben wir den Einstieg in die Ge- meinschaftsschule durchgesetzt. Gegen die Ausgrenzungsmechanismen in Kita und Schule kann die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Kompetenzverteilung im Bildungswesen leider nur we- nig ausrichten. Gegen soziale Ausgrenzungsmechanis- men im Hochschulbereich könnte sie aber sehr viel un- ternehmen. Von der Bildungsministerin hören wir in dieser Hinsicht aber so gut wie nichts. Maßnahmen, die zu einer sozialen Öffnung der Hochschulen beitragen könnten, werden nicht angegangen. Ich möchte das an drei Beispielen deutlich machen. Das erste Beispiel ist der Umgang mit dem BAföG: SPD und Union haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das BAföG in seiner jetzigen Struk- tur zu erhalten. Das ist natürlich deutlich besser, als das BAföG abzuschaffen, wie Ministerin Schavan vor den Wahlen – damals als baden-württembergische Kultus- ministerin – gefordert hatte. Festzustellen ist aber auch: Dieser Schritt reicht bei weitem nicht aus! Die Linke for- dert eine Ausweitung des BAföG. Allen voran muss ein Vollzuschuss gezahlt werden; kein 50-prozentiges Dar- lehen. Außerdem sind die Bedarfssätze und Freibeträge endlich an die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Freibeträge anzupassen. Das wäre eine wichtige Maß- nahme, um den Hochschulzugang sozial zu öffnen. Das zweite Beispiel ist die Frage von Studiengebüh- ren. In immer mehr Bundesländern werden allgemeine Studiengebühren eingeführt. Die Linke hält dies für den vollkommen falschen Weg, gerade auch, weil es eine weitere soziale Hürde auf dem Weg zu einem Studium darstellt. Die Bundesregierung hat uns hier auf unsere N n S s f d S d s a d S b g l S f m b D n d a H Ö l s B a a s g P n d s S K s u D g f h B H s W E d A s (C (D achfragen stets mitgeteilt, dass sie diese Auffassung icht teilt. Studiengebühren seien nicht sozial selektiv. chließlich könnten Studierende Studienkredite in An- pruch nehmen. Diese Behauptung ist an Naivität kaum zu übertref- en. Auch hier gibt es klare Belege, dass in diesem Fall er nach dem Studium drohende Schuldenberg gerade tudierende aus einkommensschwachen Schichten von er Aufnahme eines Studiums abhält. Studienkredite ind also keine Lösung! Die Bundesregierung betont in all ihren Antworten uch stets ihr unerschütterliches Vertrauen gegenüber en Bundesländern, ausschließlich „sozial gerechte“ tudiengebührenmodelle zu verabschieden. Wir glau- en nicht an das Märchen von „sozial gerechten Studien- ebühren“. Wenn wir die Bundesregierung auf gegentei- ige Entwicklungen hinweisen – etwa die derzeitige ituation in NRW, wo wir einen Einbruch der Studienan- änger- und Studienanfängerinnenzahlen in diesem Se- ester zu verzeichnen haben –, dann weicht sie aus und ehauptet, dass dies noch keine gesicherten Daten seien. ie Linke ist der Auffassung, dass die Bundesregierung icht mehr länger solche Ausweichspielchen betreiben arf. In den Verhandlungen zum Hochschulpakt gehört uch die Studiengebührenfrage auf den Tisch. Drittes und letztes Beispiel ist der Zugang zu den ochschulen mit Berufsabschluss. Hier eine generelle ffnung zu beschließen, war eines der wenigen sinnvol- en Vorhaben im Koalitionsvertrag. Bisher ist nichts pas- iert. Wir wünschen uns eine klarere Positionierung der undesregierung. Sie muss die Bundesmittel des Paktes n die Bedingung knüpfen, dass die Bundesländer sich uf einen bundesweit einheitlichen offenen Zugang ver- tändigen. Wenn diese drei Punkte berücksichtigt werden und rundsätzlich eine bessere finanzielle Ausstattung des aktes vorgenommen wird, dann würde der Pakt nicht ur zu mehr und besseren Studienplätzen beitragen, son- ern vor allem auch zu einer sozialen Öffnung der Hoch- chulen führen. Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): tellen Sie sich vor, im Juni hätte der Bundestag das ooperationsverbot im Wissenschaftsbereich beschlos- en – so, wie es sich die Länder, die Bundesregierung nd große Teile der großen Koalition gewünscht haben. ann müsste der Bund jetzt die Hände in den Schoß le- en, während Zehntausende junge Menschen vor über- üllten Hörsälen abgewiesen werden. Aber den größten Sündenfall der Föderalismusreform aben wir ja glücklicherweise verhindern können: Der und kann dazu beitragen, allen Studierwilligen die örsaaltüren zu öffnen. Und dieser Verantwortung müs- en wir gemeinsam mit den Ländern gerecht werden! ir müssen jungen Menschen den Zugang zu einer ihrer ignung und Neigung entsprechenden Hochschulausbil- ung ermöglichen. Wir müssen Zigtausende zusätzliche biturienten für den Arbeitsmarkt der Wissensgesell- chaft qualifizieren. Wir müssen die Studienkapazitäten 6282 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) an den Hochschulen unverzüglich, nachhaltig und be- darfsgerecht ausbauen. Es besteht die große, reale Gefahr, dass die Bundesre- gierung und die Landesregierungen dieses Ziel verfeh- len. Die auf unsere Initiative in der vergangenen Sit- zungswoche angesetzte Aktuelle Stunde zum drohenden Scheitern des Hochschulpakts hat uns diese Sorge nicht nehmen können. Daher legen wir Grüne mit diesem An- trag konkrete Forderungen vor, um mit einem wirksa- men und gerechten Hochschulpakt die Studienkapazitä- ten auszubauen: Erstens. Bund und Länder müssen deutlich mehr Geld in den Kapazitätsausbau investieren. Maßgabe sind aus grüner Sicht die Zahlen des Wissenschaftsrates. Zweitens. Der Ausbau von Studienplätzen muss so- fort beginnen und er muss verbindlich über die Jahre des Spitzenbedarfs hinaus bis zum Jahr 2020 vereinbart wer- den. Drittens. Die Mittel zum Studienplatzausbau müssen nach einem intelligenten Schlüssel verteilt werden. Für die einen Länder muss er Anreize setzen, Studienplätze zu erhalten, für die anderen, zusätzliche Studienplätze zu schaffen, und für weitere, Kapazitäten in anderen Län- dern mitzufinanzieren. Viertens. Der Ausbau der Lehrkapazitäten und die Weiterentwicklung der Personalstruktur muss mit inno- vativen Instrumenten gelöst werden: Vorübergehende Doppelbesetzung von Professoren-Stellen, Einführung des Hochschuldozenten („Lecturer“), Weiterförderung der Junior-Professur. Dabei muss auch die Förderung von Frauen in der Wissenschaft stärker verankert wer- den. Fünftens. Wir brauchen eine bundesweite Service- agentur zum Bewerbungsmanagement bei zulassungsbe- schränkten Fächern. So können die vorhandenen Studien- plätze schnell, effizient und vollständig vergeben werden. Damit für Studienberechtigte kein bundesweiter „Suchwettbewerb“ zur Regel wird und die Hochschulen Nachbesetzungsoffensiven von freien Kapazitäten gelin- gen. Insofern FDP und Linkspartei Ähnliches fordern, sind ihre Anträge unterstützenswert. Es bleiben jedoch Unge- reimtheiten und offene Fragen: Das Konzept „Geld folgt Studierenden“ der FDP überzeugt da, wo es von der Heinrich-Böll-Stiftung abgeschrieben ist. Dort, wo Sie abweichen, haben Sie leider nicht zu Ende gedacht: Sie wollen, dass jedes Land für die Studienkosten seiner Abiturienten zahlt, egal wo sie studieren. Damit beloh- nen sie jedoch Länder wie Bayern, die sich mit einer niedrigen Abiturientenquote einen schlanken Fuß ma- chen. Und Sie müssen sich die Frage gefallen lassen: Wie ist Ihr flammendes Plädoyer für mehr Studierende mit der kalten Politik Ihres NRW-Wissenschaftsminis- ters zu vereinbaren? Die von Minister Pinkwart ein- geführten Studiengebühren führen nachweislich zu weniger Studienanfängern und zu einem Verdrängungs- wettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt. G n f S J D F a d t g L W d m A „ s b s i z u t B K d a g d d B R D s s b s D g g B G a b (C (D Beim Antrag der Linksfraktion sehe ich vor allem die efahr, den Hochschulpakt mit so vielen zum Großteil icht konsensfähigen Wünschen und Zielen zu über- rachten, dass er allein daran scheitert. Zudem fordern ie, die Vollkostenfinanzierung schon im kommenden ahr auf alle Forschungsbewilligungen auszudehnen. adurch steigern Sie jedoch den Finanzbedarf für den orschungsanteil im Hochschulpakt weiter – im Zweifel uf Kosten des Studienkapazitätsausbaus. Daher können wir weder dem Antrag der FDP noch em der Linksfraktion zustimmen. Einig sind wir uns mit den beiden anderen Opposi- ionsfraktionen darin, dass die Bundesregierung drin- end mit einem verbesserten Angebot und strategischen eitzielen über den Hochschulpakt verhandeln muss. ir müssen es gemeinsam mit den Ländern schaffen, ass kein junger Mensch, der ein Studium beginnen öchte, vor verschlossenen Hörsaaltüren stehen bleibt. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personen- standsrechtsreformgesetz – PStRG) (Tagesord- nungspunkt 21) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personen- tandsrechts“ wurde die zunehmende Kritik an dem isher geltenden Recht hinsichtlich des Beurkundungs- ystems, der Beurkundungsmedien, des Beurkundungs- nhalts und der Voraussetzungen für eine Registerbenut- ung aufgegriffen und reformiert. Ohne dass die Personenstandsbuchführung an sich nd ihre Servicefunktion gegenüber dem Bürger beein- rächtigt werden, fanden bei dem Gesetzentwurf die ereiche Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und ostenreduzierung besondere Berücksichtigung. Durch ie Einführung elektronischer Personenstandsregister nstelle der bisherigen Personenstandsbücher, die Be- renzung der Fortführung der Personenstandsregister urch das Standesamt und die Abgabe der Register an ie Archive, die Ersetzung des Familienbuches durch eurkundungen in den Personenstandsregistern, die eduzierung der Beurkundungsdaten auf das für die okumentation des Personenstandes erforderliche Maß owie die Neuordnung der Benutzung der Personen- tandsbücher wird der laut gewordenen Kritik an der isherigen Praxis Rechnung getragen. Mit moderner Technik können nunmehr die Abläufe chneller und kostengünstiger bewerkstelligt werden. ie Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation estatten es, das mit großem Verwaltungsaufwand eführte Familienbuch, das im Wesentlichen sowieso eurkundungen enthält, die primär bereits in den eburten-, Heirats- und Sterbebüchern enthalten sind, bzuschaffen, sodass der bisherige Berg von Familien- üchern, der permanent infolge der erheblich gestiege- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6283 (A) ) (B) ) nen Mobilität in der Gesellschaft und dadurch deutlich häufigeren Wohnortwechseln der Bevölkerung von einem Standesbeamten zum anderen auf dem Postweg unter- wegs war, entfällt, ohne dass ein Datenverlust eintritt. Das in Zukunft schnellere Ausstellen von Personen- standsurkunden und das leichtere Einsehen von Regis- tern garantieren einen besseren Service gegenüber dem Bürger. Grundsätzlich ist der vorliegende Gesetzentwurf, der schon wichtige Änderungen für die Praxis berücksich- tigt, zu begrüßen, dennoch möchte ich eindringlich auf die Beschlussempfehlung des Innenausschusses hin- weisen, die auf Betreiben der Koalitionsfraktionen Än- derungsmaßgaben, wie beispielsweise in einem neu einzuführenden Abschnitt 6 die Länderöffnungsklausel, enthält. Die Länderöffnungsklausel wurde bereits vom Bundesrat in Ergänzung des Lebenspartnerschaftsge- setzes vorgeschlagen – Bundestagsdrucksache 16/1831, Seite 81 f. – und die Bundesregierung hat diesem Vor- schlag entsprechend zugestimmt – Bundestagsdrucksache 16/1831, Seite 114. Mit der Länderöffnungsklausel wird sichergestellt, dass das Personenstandsgesetz, das die Begründung und die Beurkundung von eingetragenen Lebenspartnerschaften einheitlich beim Standesbeamten bzw. beim Standesamt vorsieht, keine Anwendung findet, wenn landesrechtliche Vorschriften – bis zum 1. Januar 2009 – bestehen, die vorsehen, dass die jewei- ligen Erklärungen für eine eingetragene Lebenspartner- schaft auch gegenüber einer anderen Urkundsperson oder einer anderen Behörde abgegeben werden können. Diese Maßnahme ist ausdrücklich zu begrüßen, da sich die landesrechtlichen Regelungen, zum Beispiel in Baden-Württemberg – Landratsämter und Bürgermeis- terämter – und in Bayern – Notare –, bewährt haben. In Bayern beispielsweise ist durch das Gesetz zur Ausfüh- rung des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Zuständigkeit für die Mitwirkung bei Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften auf die Notare übertragen worden. Rund 1 500 im Lebenspartnerschaftsbuch regis- trierte Lebenspartnerschaften bestätigen die durchweg positive Resonanz der Beteiligten, die Akzeptanz und die Qualifikation der Notare. Die Kompetenz der Notare bei der Beratung über Möglichkeiten und Folgen des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft, insbesondere im Familien- und Erbrecht, werden von den künftigen Lebenspartnern besonders geschätzt, was sich nicht zu- letzt an den Paaren aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland zeigt, die die Begründung ihrer Part- nerschaft vor einem bayerischen Notar wünschen. Viele Paare schätzen überdies die Diskretion der Notarlösung und das vielleicht doch ein oder andere Mal stilvollere und angenehmere Ambiente in den Räumlichkeiten ei- nes Notariats, die meist doch nicht den Charme eines nüchternen Funktionalbaus haben. Diese derzeit noch auf Bayern beschränkte Bürger- nähe mit hoher Beratungskompetenz sollte der Bevölke- rung durch das Personenstandsrechtsgesetz nicht wieder entzogen werden bzw. sollte auch der Bevölkerung in ganz Deutschland zugute kommen. d L n k d d r a g s v l h l W W G C A 6 e z f s d R f e V d n d M s z f i d j u H n R f R m u P g i z g g d (C (D Um Missverständnissen vorzubeugen und aufgrund er Tatsache, dass ich gerne aus meiner Rede zur ersten esung des PStRG falsch zitiert werde, möchte ich auch ochmals kurz auf die Angaben zur Religionszugehörig- eit eingehen. In meiner ersten Rede hatte ich erwähnt, ass allgemein immer wieder die Kritik geäußert wurde, ass Beurkundungsangaben auf das erforderliche Maß eduziert werden sollten. Hierbei wurde unter anderem ls nicht personenstandsrelevante Angabe auch die Reli- ionszugehörigkeit genannt. Ich möchte darauf hinwei- en, dass diese Kritik weder von der CDU/CSU noch on mir persönlich geäußert wurde, wir selbstverständ- ich aber diesen Kritikpunkt aufgegriffen und geprüft aben. Aufgrund der Tatsache, dass die Angaben zur Re- igionszugehörigkeit freiwillig, also entweder auf unsch der Eltern – § 21 Abs. 1 Nr. 4 PStRG – oder auf unsch des Kindes – § 27 Abs. 3 Nr. 5 PStRG – in das eburtenregister eingetragen werden, sehen wir als DU/CSU keine Veranlassung, diese Angaben aus dem ngabenkatalog zu streichen. Die betroffenen §§ 57, 59, 0, 65 Abs. 2 und 3 des PStRG unterliegen demnach benso der freiwilligen Eintragung, da hier nur Angaben ur Religionsgemeinschaft aufgenommen werden, so- ern sie sich schon aus dem Registereintrag ergeben. In- ofern haben wir für das Anliegen der katholischen und er evangelischen Kirche Verständnis, die Angaben zur eligionszugehörigkeit im Angabenkatalog zu belassen. Das Personenstandsreformgesetz ist eine längst über- ällige Maßnahme, die langfristig erhebliche Kosten inspart, und ein wichtiger Schritt zu einer modernen erwaltung mit Bürgernähe. Mit diesem Gesetz können ie Länder nunmehr zur Tat schreiten und die Moder- isierung ihrer Verwaltung weiter vorantreiben. Aus iesem Grunde bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf mit den aßgaben der Beschlussempfehlung des Innenausschus- es zuzustimmen. Gabriele Fograscher (SPD): Heute beraten wir in weiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Re- orm des Personenstandsrechts. Dieser Entwurf ist noch n der letzten Wahlperiode eingebracht worden. Obwohl ieses Thema politisch nicht brisant ist, betrifft es aber eden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin in nserem Land im täglichen Leben. Bei Geburt, Umzug, ochzeit, Scheidung, Kindern und Tod spielt das Perso- enstandsrecht eine wichtige Rolle. Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die grundlegende eform des Personenstandsrechts. Schwerpunkt der Re- orm ist die Nutzung der elektronischen Medien für die egisterführung und die elektronische Kommunikation it den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Behörden nd anderen Stellen über Personenstandsvorgänge. Der Gesetzentwurf sieht die Ablösung des geltenden ersonenstandsgesetzes durch ein neues Personenstands- esetz und die damit zusammenhängenden Änderungen m Bundesrecht vor. Als Schwerpunkte der Reform sind u nennen: Einführung elektronischer Personenstandsre- ister anstelle der bisherigen Personenstandsbücher; Be- renzung der Fortführung der Personenstandsregister urch die Standesämter und Abgabe der Register an die 6284 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Archive; Ersetzung des Familienbuches durch Beurkun- dungen in den Personenstandsregistern; Reduzierung der Beurkundungsdaten auf die Daten, die zur Dokumenta- tion des Personenstandes notwendig sind; Neuordnung der Nutzung der Personenstandsbücher und Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine Testamentsdatei. Die Umstellung auf elektronische Register bedeutet zum einen Erleichterungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und Archiven und zum anderen eine Verbesserung des Services für die Bürge- rinnen und Bürger. Dieses ist durchaus zu begrüßen. Natürlich entstehen durch die Umstellung auf elektro- nische Medien Kosten, die sich vorrangig auf die kom- munalen Haushalte auswirken. In der Umstellungsphase, die mit fünf Jahren berechnet wird, werden jährlich circa 17 Millionen Euro für die Anschaffungen und Umstel- lungen – Lehrgänge etc. – anfallen. Nach Beendigung der Umstellung stehen jährlich Mehrausgaben von etwa 14 Millionen Euro einem Ein- sparvolumen von etwa 18 Millionen Euro gegenüber, was einer durchschnittlichen jährlichen Entlastung der Kommunen von etwa 4 Millionen Euro entspricht. Er- hebliche Einsparungen in Höhe von etwa 42 Millionen Euro sind auch bei den Standesämtern durch den Weg- fall des Familienbuches zu erwarten. Diese Einsparun- gen werden voraussichtlich im sechsten Jahr der Reform eintreten. Summa summarum kommt es zu einem jährli- chen Einsparvolumen von etwa 46 Millionen Euro für die Standesämter ab voraussichtlich 2014. Nach den Ausschussberatungen gibt es einige Ände- rungen zu dem ursprünglichen Entwurf. Diese sind aber überwiegend technischer Natur. Eine entscheidende Änderung gegenüber dem ehema- ligen rot-grünen Entwurf ist die so genannte Länderöff- nungsklausel. Zunächst war vorgesehen, dass auch ein- getragene Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt zu schließen sind. Damit wären unterschiedliche Regelun- gen in einzelnen Bundesländern abgeschafft worden und das Schließen von Lebenspartnerschaften – seit 2001 gibt es 15 000 – würde dem gleichen Verfahren wie die Eheschließung unterliegen. Leider hat sich vor allem Bayern, wo eingetragene Lebenspartnerschaften von einem Notar beurkundet werden, gegen diese Regelung gestellt. Somit steht es nun jedem Bundesland frei, Erklärungen zur eingetrage- nen Lebenspartnerschaft gegenüber dem Standesamt, ei- ner anderen Urkundsperson oder anderen Behörde abzu- geben. Die Länder sind aber verpflichtet, durch landesrecht- liche Regelungen sicherzustellen, dass die Beurkundun- gen fortlaufend dokumentiert werden und Mitteilungs- pflichten, die das Personenstandsrecht voraussetzt, erfüllt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass ein Lebenspartnerschaftsregister eingerichtet wird. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung zur Beurkundung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gekommen wäre. Damit wäre es zu einer größeren rechtlichen und gesell- s g F L e n S d g r s E n u t s n H d z s M L m G r g s u s N n 5 m t n b d s A s r d s i r u d w (C (D chaftlichen Anerkennung der Lebenspartnerschaften ekommen, die heute bereits einen nicht kleinen Teil der orm des Zusammenlebens von Menschen ausmachen. eider war dieses aber mit den Bundesländern nicht zu rreichen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen müssen. Der Gesetzentwurf ist längst überfällig und stellt ei- en ersten, aber sehr wichtigen und recht umfassenden chritt zur Modernisierung des Personenstandswesens ar. Deshalb stimmt die SPD-Bundestagsfraktion dem eänderten Entwurf in der Ausschussfassung zu. Aber mit dem In-Kraft-Treten des Personenstands- echtsreformgesetzes sollte dieses Thema nicht beendet ein. Im Rahmen des weiteren Zusammenwachsens in uropa müssen wir weitere Schritte unternehmen, um icht ein rückständiges Personenstandsrecht zu haben. Aufgrund der wachsenden Mobilität der Bürgerinnen nd Bürger in der Europäischen Union werden wir mit- elfristig zu einer Angleichung der Vorschriften im Per- onenstandsrecht in Europa kommen müssen. Hier kön- en wir von Ländern wie Slowenien lernen, die im inblick auf die Digitalisierung und die Vereinfachung es Personenstandsrechts eine Vorreiterrolle einnehmen. In diesem Zusammenhang halte ich es für sinnvoll, um Beispiel die ereignisbezogenen Register durch per- onenbezogene Register zu ersetzen. Somit würde jeder ensch ein Register bei seiner Geburt erhalten, das sein eben lang weitergeführt wird und auch beim Umzug itwandert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine gute rundlage für eine solche Systemumstellung. Es gibt be- eits viele Länder in Europa, die personenbezogene Re- ister führen und damit sehr erfolgreich sind. Deshalb ollten wir uns bei unseren Nachbarländern informieren nd von ihnen lernen. Der vorliegende Gesetzentwurf löst das geltende Per- onenstandsrecht von 1937 in der Fassung von 1957 ab. ach langen Beratungen bringen wir heute die Perso- enstandsreform zum Abschluss und können ein 0 Jahre altes Gesetz ablösen. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei einen Mitberichterstatterinnen und Mitberichterstat- ern der anderen Fraktionen und auch beim Bundesin- enministerium für die konstruktive Zusammenarbeit edanken. Einen wertvollen Beitrag aus der Praxis für ie Beratungen hat auch der Bundesverband der Deut- chen Standesbeamtinnen und Standesbeamten geleistet. uch ihnen gilt mein Dank. Gisela Piltz (FDP): Heute abend zu später Stunde oll eine weit reichende Reform des Personenstands- echts in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wer- en. Leider fand schon die erste Lesung zur Nachtzeit tatt. Damit werden wir den grundlegenden Änderungen m Bereich des Personenstandsrechts nicht gerecht. Die FDP begrüßt eine Vereinfachung und Verbesse- ung des Personenstandsdrechts. Die Modernisierung nd Entbürokratisierung in diesem Bereich ist eine For- erung, die wir Liberale schon lange stellen und etwas, as wir immer unterstützt haben. Gerade angesichts der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6285 (A) ) (B) ) Verbesserung der technischen Möglichkeiten ist eine Reform in diesem Bereich dringend notwendig. Der Übergang vom Papierbuch zur elektronischen Register- führung ist zu begrüßen. Die fortschreitende Entwick- lung im Bereich der elektronischen Medien sollte auch für die Verwaltung nutzbar gemacht werden. Mit der Einrichtung von elektronischen Personenstandsregistern wird der Weg hin zu einem wesentlich kostengünstigeren elektronischen Datenaustausch der Standesämter unter- einander und mit anderen Behörden geebnet. Dieser Weg geht in die richtige Richtung. Wir müssen diesen Weg aber konsequent weitergehen. Unter den Gesichtspunk- ten der Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung muss die öffentliche Verwaltung wei- ter an sich arbeiten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Bundesregierung dazu auffordern, im Bereich des E-Government deutlich aktiver zu werden. Deutsch- land hinkt bei der Nutzung der neuen Medien in der öf- fentlichen Verwaltung im internationalen Vergleich nach wie vor hinterher. Warum ist es immer noch nicht mög- lich, dass sich die Bürger sämtliche Anträge online auf den heimischen Computer herunterladen und ausdru- cken? Positiv erwähnen möchte ich, dass die Bürger da- durch, dass die Urkunden nicht mehr nur von dem Re- gister zu führenden Standesamt ausgestellt werden kön- nen, deutlich schneller als bisher an die benötigten Personenstandsurkunden gelangen können. Auch die Reduzierung der Beurkundungsdaten geht in die richtige Richtung. Leider ist der Gesetzentwurf hier aber nicht so konsequent, wie das insbesondere die Union in der ers- ten Lesung versprochen hatte. Entgegen Ankündigungen des Kollegen Stephan Mayer – ausweislich des Proto- kolls –, die Angaben zur Religionszugehörigkeit zu strei- chen, wird dieses Merkmal weiterhin – auf Wunsch – aufgenommen. Das stößt auch auf die Ablehnung des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. Leider war die CDU/CSU im Innenausschuss nicht in der Lage, dies zu erklären. Wir hätten uns hier mehr Konsequenz gewünscht. Leider ist davon abgewichen worden, dass bundes- weit das Standesamt für Begründung und Registrierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zuständig sein soll. So war es noch in dem ersten Entwurf dieses Geset- zes vorgesehen. Hier musste die große Koalition – wie in so vielen Fällen – dem Druck der Ministerpräsidenten nachgeben. Nicht nur in diesem Fall hätte ich mir ein klares Votum der Bundesregierung gewünscht. Noch auf dem Verbandstag 2006 des LSVD hat Bundesjustizmi- nisterin Zypries unter dem Stichwort „Wir wollen das Standesamt für alle“ eindeutig erklärt, dass die Lebens- partnerschaft zukünftig wie die Ehe in allen Bundeslän- dern vor dem Standesbeamten geschlossen werden soll. Dieses Vorhaben hat sich jetzt in Luft aufgelöst. Durch die Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Le- benspartnerschaftsgesetz sollen die Länder weiter selbst bestimmen können, welche Behörde für die Begründung und Registrierung von Lebenspartnerschaften zuständig ist. Damit würde die Unübersichtlichkeit und der Flick- enteppich bei der Schließung der Lebenspartnerschaften beibehalten. Aus unserer Sicht sollte den Lebenspartner- s e D d s s d d n ß G e f u l f s t r f E i d b L E B m g r n z l e D w s r P v z d g D g i f s I N K f t „ s d k g g (C (D chaften in ganz Deutschland der Weg zum Standesamt rmöglicht werden. In den einzelnen Bundesländern in eutschland sind unterschiedliche Behörden für Begrün- ung und Registrierung von Lebenspartnerschaften zu- tändig. In den jeweiligen Landesausführungsgesetzen ind als zuständige Behörde unter anderem der Notar, ie Gemeinden, die Kreisverwaltungen oder der Stan- esbeamte zu lesen. Diese Uneinheitlichkeit bedeutet ei- en erheblichen Aufwand im Vergleich mit Eheschlie- ungen, für die immer das Standesamt zuständig ist. leichgeschlechtliche Paare müssen sich jeweils vor Ort rkundigen, wer zuständig ist. Das ist weder bürger- reundlich noch sachgerecht. Darüber hinaus führen die nterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundes- ändern zu komplizierten Folgeproblemen, da die Aus- ührungsgesetze unzureichend aufeinander abgestimmt ind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Änderungsan- rag gestellt, in dem durch die vorgeschlagenen Ände- ungen eine einheitliche Behördenzuständigkeit geschaf- en wird. Damit wird für die Entgegennahme der rklärung, eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen, m gesamten Bundesgebiet der Standesbeamte zustän- ig. Bereits in der ersten Lesung Mitte dieses Jahres ha- en wir Liberale unsere Bedenken hinsichtlich einer änderöffnungsklausel deutlich gemacht. Gegen die inführung sprechen aus datenschutzrechtlicher Sicht edenken, die ich hier noch einmal deutlich machen öchte: Zentrale Datenbestände wecken generell Be- ehrlichkeiten, die mit einer zunehmenden Automatisie- ung der Datenverarbeitung eher noch wachsen als ab- ehmen. Bei einem zentralen Register ist auch der Druck ur Einrichtung automatischer Abrufverfahren wesent- ich größer als bei zahlreichen dezentralen Registern mit inem entsprechend geringerem Datenbestand. Vor allen ingen hätte ich mir Aufklärung darüber gewünscht, ieso die Einrichtung eines elektronischen Personen- tandsregisters notwendig ist. Denn auch bei der Ein- ichtung der vorgesehenen dezentralen elektronischen ersonenstandsregister können Daten in kürzester Zeit erschlüsselt übermittelt werden, ohne dass ein Direkt- ugriff anderer Behörden erforderlich ist. Wie realistisch iese Begehrlichkeiten einzuschätzen sind, zeigt die Be- ründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. ort heißt es nämlich, dass im Zuge einer breiteren, ge- ebenenfalls internationalen Datennutzung die bereits m Verlaufe der Arbeiten an diesem Entwurf aufgewor- ene Frage zu erörtern sei, ob es sinnvoll und zulässig ei, bei der Beurkundung der Geburt ein persönliches dentifikationsmerkmal zu vergeben, das aus einem ummerncode bestehen könne. Dieser Code wäre als ennziffer für die betreffende Person bereichsübergrei- end nutzbar, ohne dass es regelmäßig weiterer Identi- ätsangaben und -nachweise bedürfe. Auch wenn dies nur“ die Begründung des Gesetzentwurfs ist und als olche nicht mit beschlossen wird, so erinnert mich das och an die Personenkennziffer der DDR, und es wird lar, in welche Richtung die Regierung in nächster Zeit ehen wird. Mit dem Gesetzentwurf zum Personenstandsrecht eht die Bundesregierung in die richtige Richtung. Wir 6286 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Liberalen hätten uns aber an der einen oder anderen Stelle eine Änderung des jetzt vorgelegten Gesetzes ge- wünscht. Leider hat die große Koalition es nicht für not- wendig erachtet, auf unsere Argumente einzugehen. Demgemäß ist es uns nicht möglich, diesem Gesetzent- wurf ohne die von uns eingebrachten Änderungen zuzu- stimmen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Angesichts der gestiege- nen Mobilität in unserer Gesellschaft ist die Ersetzung des papiernen Personenstandsbuchs durch einen elektro- nischen Registereintrag sinnvoll und richtig. Wir begrü- ßen ausdrücklich, dass dabei weitgehend dem Grundsatz der Datensparsamkeit Genüge getan wurde: Erstens soll es nur eine Stelle geben, die das elektronische Personen- standsbuch führt, daneben ist nur eine Sicherungskopie an einem anderen Ort vorgesehen. Zweitens werden ei- nige Angaben nicht mehr zwingend erfasst, so der Be- rufsstand und die Religionszugehörigkeit der Eltern. Die Abschaffung des Familienbuchs, des Geburtsscheines und der Abstammungsurkunde gehören ebenfalls zu den begrüßenswerten Neuerungen. Es gibt allerdings einige Punkte, die wir an diesem Gesetzentwurf weiterhin strikt ablehnen. Es tun sich auch einige Widersprüche im Gesetzentwurf auf. So wird sowohl im Gesetzestext selbst als auch in der Be- gründung daran festgehalten, dass die Standesämter und mit ihnen die elektronischen Personenstandsbücher von allen anderen Behörden strikt getrennt sein sollen. Dies wird, ganz richtig, mit den besonders sensiblen Daten in diesen Büchern begründet. Man muss sich dann aber die Frage stellen, warum der Gesetzentwurf zur Übermitt- lung an andere Behörden ermächtigt, wenn diese die Da- ten „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ benötigen. Warum können die Behörden nicht benannt werden, die auf Da- ten aus den Personenstandsbüchern angewiesen sind? Warum können anderweitige Zwecke, für die diese Da- ten gebraucht werden, nicht benannt werden? Warum diese unbestimmte Mitteilungspflicht? Außerdem fehlt jeder Hinweis darauf, dass Betroffene von der Mittei- lung ihrer Daten an Dritte unterrichtet werden müssen, von einer Einverständniserklärung ganz zu schweigen. Es ist zuletzt in der Anhörung des Innenausschusses von den Sachverständigen klar gesagt worden, dass es in Zeiten erleichterten elektronischen Datenverkehrs eine Anpassung des Datenschutzes geben muss. Dass Daten technisch leicht zu übermitteln sind, darf nicht automa- tisch heißen, dass sie es auch rechtlich sein müssen. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss Ge- nüge getan werden. Das berücksichtigt der Gesetzent- wurf nicht. Ich will noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der unseren Widerspruch hervorruft: Es soll nämlich auch eine weitere Datensammlung geschaffen werden, das so genannte Geburtenregister nach § 21 des neuen Perso- nenstandsgesetzes. Hier wird ohne erkennbaren sachli- chen Grund eine Doppelstruktur aufgebaut: In das Ge- burtenregister sollen Eheschließung und Verpartnerung ebenso eingetragen werden wie die Geburt von Kindern. Dabei werden Eheschließung und Verpartnerung selbst noch mal in ein eigenes Register eingetragen. Vom G a e b w a P s s g n v n t j E s G G n R u C b s e s G n T d a I e K m l s L g G v K t c s u d (C (D rundsatz der Datensparsamkeit wird hier also wieder bgewichen, doch warum eigentlich? Nun, die Gesetzesbegründung liefert einen Hinweis: s sei die Frage zu erörtern, heißt es da, ob bei der Ge- urt ein persönliches Identifikationsmerkmal vergeben erden solle, etwa in Form eines Nummerncodes. Einigen von Ihnen wird geläufig sein, worauf das hin- usläuft: die Personenkennziffer, wie man sie aus dem ersonenstandsgesetz der DDR kennt. Aber man will an- cheinend noch weiter gehen: Diese Personenkennziffer oll sowohl bereichsübergreifend als auch international enutzt werden können. Was heißt das? Soll diese Perso- enkennziffer mit anderen, zentral geführten Dateien erknüpft werden können? Soll es ein EU-weites Perso- enregister geben? Das sind offene Fragen, die befürch- en lassen, dass uns hier ein Trojanisches Pferd unterge- ubelt werden soll, hin zu noch mehr zentralisierter rfassung der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden die- es Trojanische Pferd im Auge behalten! Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Die CDU/CSU konnte sich nie mit der leichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspart- erschaft anfreunden. Nur mit Widerwillen hat sie das eformgesetz in den unionsregierten Bundesländern mgesetzt. Die diskriminierende Einstellung der CDU/ SU gegenüber Lesben und Schwulen wurde in der De- atte um das Personenstandsreformgesetz im Innenaus- chuss erneut deutlich. Die Interessen der Notare wiegen ben mehr als das überfällige Ende einer langen Ge- chichte der Verfolgung und Diskriminierung. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll das lück der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft icht in allen Bundesländern im feierlichen Rahmen der rauzimmer der Standesämter besiegelt werden. Durch ie Öffnungsklausel darf Bayern weiterhin das Standes- mt zur No-go-Area für Schwule und Lesben erklären. n Rheinland-Pfalz werden Schwule und Lesben, die ine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, weiter ins reisamt geschickt. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, kom- en Sie endlich im toleranten und modernen Deutsch- and an. Ganz gleich, ob Heteroehe oder gleichge- chlechtliche Lebenspartnerschaft, was zählt, ist die iebe und die Bereitschaft, füreinander einzustehen in uten und in schlechten Zeiten. Dass das Lebenspartnerschaftsgesetz ein grünes esetz war, wird dadurch deutlich, dass die SPD das orliegende Gesetz begrüßt und keinen Konflikt mit dem oalitionspartner eingeht. Im Antrag der Koalitionsfrak- ionen heißt es wörtlich: Die bisher bereits bestehenden abweichenden Zu- ständigkeitsregelungen in verschiedenen Bundes- ländern haben sich bewährt. Das glatte Gegenteil ist der Fall. Die unterschiedli- hen Zuständigkeiten schaffen Verwaltungswirrwarr und ind vor allem diskriminierend. Wir sagen den Schwulen nd Lesben: Eure Beziehung ist genauso viel Wert wie ie Ehe und wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass bun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6287 (A) ) (B) ) deseinheitlich in allen Ländern die Standesämter für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zuständig sind. Das Personenstandsrechtsreformgesetz enthält eine weitere Diskriminierung. Wir wollten ein Widerspruchs- recht für eingetragene Lebenspartnerschaften gegen die Weitergabe ihres Familienstandes an die Kirchen. Die Weitergabe dieser Daten, die aus kirchensteuerrechtli- chen Gründen nicht erforderlich ist, kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Der Ständige Rat der Deut- schen Bischofskonferenz hat in einer Erklärung vom 24. Juni 2002 festgestellt, das Rechtsinstitut der Lebens- partnerschaft widerspräche der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die katholische Kirche lehre. In Lebens- partnerschaften lebende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst machen sich deshalb eines schwerwiegenden Loyalitätsverstoßes schuldig, der die kirchlichen Arbeitgeber nach gefestigter Rechtspre- chung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berech- tigt. Anstatt dass Sie diese diskriminierende Praxis der katholischen Kirche kritisieren, liefern Sie die Daten für die mögliche Entlassung. Von der CDU habe ich nichts anderes erwartet. Sie ist und bleibt eine rückwärtsgewandte Partei, ohne Zugang und Verständnis für eine moderne und tolerante Gesell- schaftspolitik. Von der SPD bin ich enttäuscht. Sie waren eben doch nur die Getriebenen des grünen Reformwil- lens. Eine Anmerkung zum Datenschutz. Die vorgesehene Möglichkeit der Länder, zentrale elektronische Per- sonenstandsregister einzurichten halten wir für proble- matisch. Zentrale Datensammlungen sind hier nicht erforderlich. Wir sehen die Gefahr, dass die Sicherheits- behörden hier den automatisierten Zugriff fordern und irgendwann auch erhalten. Es wird Sie nicht verwundern, auch wenn das Gesetz vernünftige Regelungen zum Bürokratieabbau enthält, die noch aus dem früheren rot-grünen Entwurf stammen, lehnen wir den Gesetzentwurf der großen Koalition ab. Er diskriminiert Lesben und Schwule und ist daten- schutzrechtlich problematisch. Anlage 13 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung der Anträge: – REACH – den gemeinsamen Standpunkt weiter verfolgen – REACH – letzte Chance zur Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes im europäischen Chemikalienrecht nutzen – REACH – Chance für eine fortschrittliche Chemikalienpolitik nutzen (Tagesordnungspunkt 25 a bis c) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Ein altbekanntes Sprichwort sagt: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Ich hoffe sehr, dass wir genau das auch bald über die E d p G A P u I a l s s u J ü f w s g a z g e l p d B S K k a m v m U n e ü n d J C e k Z e Z m e E I k g (C (D U-Chemikalienverordnung REACH sagen können, enn die Beratungen sind in diesen Tagen in die Schluss- hase gekommen. Im Jahr 2001 nahm dieses größte und umfassendste esetzesvorhaben der Europäischen Union seinen nfang. Seither sind die Kommission, das Europäische arlament, die Mitgliedstaaten mit all ihren Gremien nd nicht zuletzt hunderte nationaler und internationaler nteressengruppen mit den Verhandlungen, der Aus- rbeitung, den Neuverhandlungen und nicht enden wol- ender Kompromissfindung beschäftigt. Oft genug chien es, als seien Umwelt-, Gesundheits- und Wirt- chaftsaspekte einfach nicht auf einen Nenner zu bringen nd es stellte sich die Frage, ob sich die EU mit diesem ahrhundertgesetzeswerk nicht schlicht und ergreifend bernommen hätte. Zu undurchdringlich schien das Ge- lecht unterschiedlicher und gegensätzlicher Interessen. Aber Ende vergangenen Jahres hat es der EU-Wettbe- erbsrat unter tatkräftiger Mitwirkung der neuen deut- chen Bundesregierung trotzdem geschafft, einen aus- ewogenen, sehr tragfähigen Kompromiss zu REACH uszuhandeln. Den meisten Kritikpunkten konnte hierbei ur Zufriedenheit der meisten Beteiligten Rechnung getra- en werden. Nun liegt es – das ist offensichtlich – in der Natur ines Kompromisses, dass nicht jeder jedes seiner An- iegen in Gänze verwirklicht sehen wird. Ein guter Kom- romiss zeichnet sich dadurch aus, dass alle Beteiligten en Verhandlungstisch mit dem Gefühl verlassen, das eschlossene mittragen zu können. Der Gemeinsame tandpunkt des Wettbewerbsrats ist ein solch guter ompromiss. Die Koalitionsfraktionen legen mit ihrem Antrag ein lares Bekenntnis zu diesem Gemeinsamen Standpunkt b. Indem wir heute über unsere Position abstimmen, öchten wir ausdrücklich ein Signal für die Schluss- erhandlungen in der EU absenden, gerade nach dem für eine Fraktion äußerst unbefriedigenden Ergebnis im mweltausschuss des Europäischen Parlaments. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Punkte nen- en, in denen der Gemeinsame Standpunkt des Rates ine grundlegende Verbesserung der Verordnung gegen- ber früheren Entwürfen bedeutet. Wir haben erreicht, dass die Zulassung von Stoffen icht generell befristet wird. Ich bin der Auffassung, ass die ursprünglich vorgesehene Befristung auf fünf ahre vor dem Hintergrund, dass es die Europäische hemikalienagentur realistisch geschätzt schaffen wird, twa zehn bis 15 Stoffe pro Jahr zu bearbeiten, ein büro- ratischer Irrsinn ist. Bei circa 150 Stoffen, die das ulassungsverfahren durchlaufen müssen, würde gerade in Drittel der Stoffe geschafft sein, wenn die ersten ulassungen auslaufen und das Verfahren neu beginnen uss. Das Verfahren gemäß Gemeinsamem Standpunkt rmöglicht eine nochmalige Überprüfung nach einer im inzelfall festzulegenden Frist, wenn – und nur dann – nformationen darauf hindeuteten, dass eine Gefährlich- eit für Umwelt und Gesundheit besteht. Die Genehmi- ung kann in diesem Fall bei der Erkenntnis, dass eine 6288 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) solche Gefahr besteht, widerrufen werden. Das nenne ich eine vernünftige Lösung. Wir haben erreicht, dass in größerem Maße neben der Menge eines Stoffs auch die Gefährlichkeit und dessen Exposition berücksichtigt werden. Mit dem Gemeinsa- men Standpunkt wurden Verwendungs- und Exposi- tionskategorien als wichtiges Kommunikationsmittel in der Verordnung verankert. So sollen sich der Umfang der bei der Registrierung anzugebenden Daten sowie die Informationspflichten in der Lieferkette weitergehend an der Verwendung des Stoffes und seiner Exposition orien- tieren. Damit sind die aus REACH erwachsenden Pflich- ten vor allem auch für mittelständische Unternehmen handhabbar. Im Bereich der Zulassung hat der Wettbewerbsrat erreicht, dass über die Gefährlichkeit eines Stoffes als Bewertungsmaßstab hinaus bei der Zulassungsentschei- dung insbesondere die sichere Handhabung in Form der adäquaten Kontrolle des Risikos eines sehr gefährlichen Stoffes zur Grundlage gemacht wird. Wenn ein gefähr- licher Stoff sich in einem geschlossenen und sicheren Stoffkreislauf befindet, kann auch allein die theoretische Substitutionsmöglichkeit noch kein Grund für das Ver- sagen der Zulassung sein. Das hätte dann mit einem sinnvollen Schutzszenario für Umwelt und Gesundheit wenig zu tun. Wir haben erreicht, dass für Stoffe in der produktbe- zogenen Forschung und Entwicklung die Meldepflichten erheblich vereinfacht werden und Forschungsprogram- me bei der Notifizierung nicht mehr vorzulegen sind. Wenn wir Innovation wollen, dürfen wir das Potenzial hierfür nicht hemmen, indem wir die zur Verfügung ste- henden Stoffe minimieren und Forschungskosten und Zeitaufwand immens erhöhen. Die ursprünglich vorgesehenen Informationspflichten haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unter- nehmen in inakzeptabler Art und Weise gefährdet. Wir haben erreicht, dass der Know-how-Schutz verbessert wird, indem sensible Unternehmensdaten vertraulich bleiben können. Nur so können auch langfristig faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden. Auch dieser Punkt ist besonders wichtig für die Schluss- verhandlungen im Europäischen Parlament, da der Um- weltausschuss in Brüssel wettbewerbsgefährdende Be- lastungen für die Wirtschaft beschlossen hat, die es jetzt zu verhindern gilt. Ich könnte diese Liste fortsetzen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Punkte, die wir gerne anders geregelt gesehen hätten. So konnte zum Beispiel mit dem Gemeinsamen Standpunkt für die Regis- trierung von Stoffen mit Jahresmengen zwischen zehn und 100 Tonnen keine wesentliche Erleichterung bei den Testanforderungen erreicht werden. Diese treffen beson- ders kleine und mittelständische Unternehmen. Bei den Testanforderungen hätten wir uns auch im Interesse eines besseren Tierschutzes mehr gewünscht; dies bleibt ein Thema für die weitere praktische Umsetzung von REACH. Die Eindämmung der Registrierungskosten für k z p l B z g D A d r S s w b G k m K v s s G g V B s n s s B a e b G g W k s s h d B f s e d k g p S n E m F A n s (C (D leinvolumige Stoffe wäre ein weiterer Wunsch für die weite Lesung im Europäischen Parlament gewesen. Aber auf der Grundlage des Gemeinsamen Stand- unkts besteht nun die Chance, das Verfahren nach sehr angwierigen Verhandlungen kurzfristig abzuschließen. ei dieser Aufgabe den Gemeinsamen Standpunkt durch- usetzen, dafür hat der Umweltminister die unein- eschränkte Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion. amit könnten wir – und das geht ganz besonders an die dresse der Kollegen und Kolleginnen der Grünen und er Linken – zeitnah beginnen, den Weg eines noch siche- eren Umgangs mit chemischen Stoffen zu beschreiten. ie fordern deutliche Verschärfungen von REACH. Ich age Ihnen: Daran scheitert REACH, und dann wird es eniger statt mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz ge- en, als wir heute haben. Nur mit dem Kompromiss des emeinsamen Standpunkts können wir für diese und ommende Generationen ein hohes Schutzniveau für die enschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten. Der Gemeinsame Standpunkt war ein ausgewogener ompromiss zwischen dem ursprünglichen Verordnungs- orschlag der Kommission und der Position des Europäi- chen Parlaments aus erster Lesung. Der Umweltaus- chuss des Europäischen Parlaments hat nun aber den emeinsamen Standpunkt wieder weiter verschärft. Die efundenen und mit großer Mehrheit verabschiedeten orschläge zur Registrierung sowie zum Schutz von etriebsgeheimnissen wurden abgelehnt. Das Zulas- ungsverfahren wurde massiv weiter verschärft. Es geht un nicht mehr um die sichere Verwendung eines Stoffs, ondern nur noch um Verbote bestimmter Stoffgruppen, elbst dann, wenn es keinen geeigneten Ersatz gibt. Die efristung der Zulassung auf fünf Jahre wurde wieder uf den Tisch gebracht, ungeachtet der Unmöglichkeit iner praktischen Umsetzung. Wo bleibt da die Verein- arkeit der eigentlichen Ziele von REACH, nämlich esundheits- und Umweltschutz zu verbessern und leichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen irtschaft zu befördern? Die zweite Lesung im Europäischen Parlament steht urz bevor. Hinter den Kulissen brodelt es. Manchmal ieht es so aus, als könne REACH an dieser Stelle noch cheitern. Wir haben es also noch nicht geschafft. Des- alb halte ich es für ausgesprochen wichtig, dass wir vor ieser zweiten Lesung ein entsprechendes Signal nach rüssel senden. Der Gemeinsame Standpunkt ist ein airer und tragfähiger Kompromiss. Umwelt und Ge- undheitsschutz werden im Vergleich zum Status quo rheblich aufgewertet und auch die chemische Industrie, ie anfangs mit großer Skepsis auf REACH reagiert hat, ann sich mit den jetzt gefundenen Regelungen arran- ieren. Jetzt ist es an uns, den Gemeinsamen Stand- unkt, der in nicht unerheblichem Maße ein deutscher tandpunkt ist, auch zu vermitteln. Wer glaubt, das Paket ochmals aufschnüren zu können, hat schon verloren. in wiederholtes Aufschnüren des gefundenen Kompro- isses würde bedeuten, dass eine Einigung in weite erne rückt. Die Konsequenz wäre, dass Hunderte von ltstoffen langfristig unregistriert blieben. Das kann icht in unserem Interesse sein. Deshalb muss der Deut- che Bundestag sich nachdrücklich für die Beibehaltung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6289 (A) ) (B) ) des Gemeinsamen Standpunkts als Grundlage für die zu- künftige Ausgestaltung von REACH aussprechen. Das können wir heute tun, indem wir den Antrag der Regie- rungsfraktionen beschließen. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Heinz Schmitt (Landau) (SPD): REACH, die Ver- ordnung für eine neue, eine fortschrittliche Chemiepoli- tik in Europa, ist auf der Zielgeraden. Die zweite Lesung im Europäischen Parlament hat begonnen. Wenn Rat und Parlament noch einige gegensätzliche Positionen ausräu- men, können die neuen Regeln für den Umgang mit Chemikalien in absehbarer Zeit an den Start gehen. Die Regierungskoalition hat heute einen Antrag vorgelegt, der vor allen Dingen eines zum Ausdruck bringen soll: Wir wollen mehr Sicherheit beim Umgang mit chemischen Stoffen in Europa. Und: Wir stehen zu REACH. Wir stehen zu dieser Reform. Bei einem so großen Vorhaben waren in den zurück- liegenden Jahren naturgemäß die Ansichten über die Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Von daher war zu erwarten, dass bis zuletzt um Details gerungen wird. Mitte dieses Jahres hat nun der Rat einen gemein- samen Standpunkt zu REACH verabschiedet. Dieser ent- hielt natürlich Kompromisse. Im Oktober hat der Um- weltausschuss im Europäischen Parlament dazu Stellung genommen. Mit großer Mehrheit hat er sich dafür ausge- sprochen, einige zentrale Punkte in REACH zu verän- dern. Ich will nicht verheimlichen, dass mir als Umwelt- politiker viele Forderungen der Kollegen im europäi- schen Parlament sympathisch sind: dass eine allgemeine Sorgfaltspflicht stärker betont werden soll, dass mehr getan werden soll, um Alternativen zu Tierversuchen zu entwickeln und dass man bei der Zulassung von beson- ders gefährlichen Stoffen stärker darauf achten soll, diese Chemikalien zu ersetzen. Damit könnte ich persön- lich sehr gut leben. Der Umweltausschuss fordert außerdem, dass es ge- nerell mehr Daten für Stoffe geben soll, die in kleineren Mengen hergestellt werden. Auch damit bin ich einver- standen, wenn es um Stoffe geht, mit denen Menschen und Umwelt unmittelbar in Berührung kommen. Das wäre von der Wirtschaft auch problemlos zu leis- ten. Denn unsere Chemieindustrie hat sich schon seit Jahren selbst verpflichtet, den sicheren Umgang mit che- mischen Stoffen zu gewährleisten. Die geforderten Da- ten für kleinvolumige Stoffe sind ja eigentlich schon da. Dort allerdings, wo es keinen Kontakt mit Mensch und Umwelt gibt, macht es durchaus Sinn, die Registrierung zu erleichtern. Wenn die Industrie also belegen kann, dass etwa Stoffe nur in einem geschlossenen Prozess eingesetzt werden, dann halte ich es für vertretbar, auf umfangrei- chere Daten zu verzichten. Knackpunkt zwischen den beiden Gesetzgebern war und ist bis zuletzt die Frage der Zulassung: Man kann die Kontroverse vielleicht auf einen sehr einfachen Nen- n b a g h s e S g Z n g h P s g u m a S ü v k S u c s s s d G K k d i n g R T v t s G d v d k k s h h (C (D er bringen: Wollen wir mehr Sicherheit im Umgang mit esonders gefährlichen chemischen Stoffen? Reicht uns lso die Zusage, dass solche Gefahrstoffe bei planmäßi- em Einsatz keinen Kontakt mit Mensch und Umwelt aben? Oder können wir nicht ruhiger schlafen, wenn olche – ich nenne sie einmal Gruselstoffe – gar nicht rst eingesetzt werden? Wäre es nicht besser, solche toffe, wo immer möglich, auch konsequent durch weni- er bedenkliche Stoffe zu ersetzen? Auch einem strengeren Vorgehen beim Verfahren der ulassung kann ich viel abgewinnen. Es ist zwar noch icht ganz klar, worauf sich Rat und Parlament verständi- en werden. Aber ich bin sicher: Sie werden sich einigen. Politik ist nicht das Wünschenswerte. Das hat jeder ier im Haus schon das eine oder andere Mal erfahren. olitik ist die Kunst des Möglichen. Daher waren und ind auch bei REACH Kompromisse in vielen Einzelfra- en erforderlich. Wir dürfen dabei aber nicht das Große nd Ganze aus den Augen verlieren. Ich will daher noch- als betonen, wie wichtig es ist, dass REACH startet. REACH wird – wie immer die Details letztendlich ussehen – in jedem Fall den Umgang mit chemischen toffen in Europa sicherer machen. Wir wissen heute ber die Chemikalien auf dem europäischen Markt einfach iel zu wenig. Das wird sich mit REACH ändern. Chemi- alien werden nun systematisch erfasst. An zentraler telle werden Daten zu chemischen Stoffen gesammelt nd gespeichert, Daten, die wiederum für andere Berei- he, etwa für den Verbraucherschutz und den Arbeits- chutz, dringend gebraucht werden. REACH wird dafür orgen, dass wir in Zukunft die Risiken von Stoffen bes- er kennen und damit umgehen können. In Zukunft ist die chemische Industrie für ihre Pro- ukte verantwortlich. Die Beweislast wird umgekehrt. efährliche Stoffe, die sich im Körper ansammeln und rebs oder Mutationen auslösen können, dürfen in Zu- unft nur dann weiterverwendet werden, wenn zumin- est der sichere Umgang mit diesen Stoffen garantiert st. Das ist vorteilhaft für kleinere und mittlere Unter- ehmen: Es soll möglich sein, dass ein Stoff nur einmal re- istriert werden muss. Dieses Prinzip – ein Stoff – eine egistrierung – soll so ausgestaltet sein, dass auch dem ierschutz sehr weit gehend entsprochen wird. Un- ermeidbare Versuche an Wirbeltieren sollen danach atsächlich nur einmal durchgeführt werden. Das alles sind bedeutende Fortschritte in der europäi- chen Chemiepolitik, bedeutende Fortschritte für mehr esundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Noch ein Blick auf die anderen Anträge zu REACH, ie wir heute behandeln: Sie, meine Damen und Herren on der Linken, sollten sich mal überlegen, was es be- euten würde, auf Maximalpositionen und auf Total- onfrontation gegenüber der Wirtschaft zu bestehen. So ann man das nicht angehen, um Erfolg zu haben. Es ind auch viele kleine Betriebe, die REACH umzusetzen aben. Dieses neue System muss auch für den Mittelstand andhabbar und praktikabel sein. Daher kann REACH 6290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) nur mit der Wirtschaft und nicht gegen sie gelingen. Sonst stehen Sie am Ende mit hehren Zielen, aber mit leeren Händen da und REACH würde auf den letzten Metern scheitern. Das wäre ein zu hoher Preis. Das darf nicht passieren. Deshalb: REACH muss kommen. Michael Kauch (FDP): Ziel der FDP – und ich denke, der Mehrheit dieses Hauses – ist eine neue europäische Chemikalienpolitik, die Umwelt und Gesundheit effek- tiver schützt und zugleich unbürokratisch und mittel- standsfreundlich ist. Wie dieses Ziel zu erreichen ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Ein Ausdruck dafür sind die jüngsten Beschlüsse des Umweltausschusses des Euro- päischen Parlaments. Sie sind eindeutig ein Rückschritt im Vergleich zum gemeinsamen Standpunkt des Rates aus dem letzten Jahr und gefährden die Wettbewerbs- situation gerade deutscher, vornehmlich kleiner und mit- telständischer Unternehmen. Insbesondere die Verschärfungen im Bereich der Zu- lassung werden zu Belastungen führen, die eine Vielzahl von Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz ge- fährden. Dabei waren wir mit dem im Rat gefundenen Kom- promiss bereits einen gutes Stück vorangekommen. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt im Wesentlichen die politische Position des EU-Ministerrates. Diese sollten die Bundesregierung und die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments im weiteren Verfahren unterstützen. Denn der Kompromiss im Rat enthält we- sentliche Fortschritte im Vergleich zu vergangenen Ent- würfen einer europäischen Chemikalienverordnung. Er verwirklicht zudem langjährige Forderungen der FDP. An diesem Kompromiss muss festgehalten werden. Das gilt insbesondere für die unbefristete Zulassung von Stoffen. Eine Befristung würde besonders die wei- terverarbeitende Industrie belasten. Investitionen der Unternehmen würden damit infrage gestellt werden. In Deutschland wäre hier unter anderem die Automobil- industrie negativ betroffen. Die nun wieder vom Um- weltausschuss des Europäischen Parlaments ins Spiel gebrachte Befristung auf fünf Jahre muss verhindert werden. Gleiches gilt für die vom Rat beschlossene Risiko- bewertung des Einzelfalls. Diese Position war und ist richtig. Es wäre der falsche Weg, wenn, wie der EP-Aus- schuss fordert, trotz Nachweises einer sicheren Verwen- dung zusätzlich der Nachweis erbracht werden müsste, dass keine Ersatzstoffe vorliegen. Eine Entscheidung für eine zwingende Substitution darf nicht Bestandteil von REACH werden. Aus Gründen der Chemikaliensicher- heit ist sie nicht notwendig. Vielmehr werden die Unter- nehmen vor große Herausforderungen gestellt. Die Folge: Bestimmte Stoffe werden aus dem Markt ge- drängt, ohne dass dies aus Sicht von Umwelt und Ge- sundheit erforderlich wäre. Wir bedauern darüber hinaus, dass die bereits vom EU-Parlament beschlossenen Fortschritte im Registrie- rungsverfahren nicht aufgegriffen wurden. Die Registrie- r n b F m p f s 1 d a w E c r g w E d t v s R h f S W E w d t h G w s E n E n f s w s S s u t o L l t m (C (D ung eines Stoffes sollte sich stärker an Risiken und nicht ur an Mengen orientieren, wie es auch der Ministerrat eschlossen hat. Das ist eine langjährige Forderung der DP. An dieser Regelung gilt es festzuhalten. Allerdings uss ich an dieser Stelle betonen, dass auch der Kom- romiss im Ministerrat zu Belastungen der Unternehmen ühren wird. Die für das Registrierungsverfahren be- chlossenen Testanforderungen für die Stoffe von 10 bis 00 Tonnen sind teuer und bürokratisch. Trotzdem war er gefundene Kompromiss ein Fortschritt. Er darf nicht ufgeweicht werden. Aber genau das wäre der Fall, enn sich die Vorstellungen des Umweltausschusses des uropäischen Parlaments durchsetzen würden. Wir brau- hen eine praxisgerechte Ausgestaltung des Registrie- ungsverfahrens. Für Deutschland ist der künftige Weg, der mit REACH egangen werden soll, von entscheidender Bedeutung, eil wir der mit Abstand wichtigste Chemiestandort in uropa sind. REACH wird nicht nur Auswirkungen auf ie chemische Industrie haben, sondern auf alle Indus- riezweige, die Chemikalien oder chemische Produkte erwenden. Für die FDP stand von Anfang an fest: Gesundheits- chutz gewährleisten, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. EACH muss im Interesse des Umwelt- und Gesund- eitsschutzes wirkungsvoll und im Interesse der betrof- enen Unternehmen praktikabel sein. Sonst droht eine chwächung der Innovationsfähigkeit der deutschen irtschaft. Wir appellieren an die Abgeordneten des uropäischen Parlaments, den Beschlüssen ihres Um- eltausschusses nicht zuzustimmen. Insbesondere die eutschen Abgeordneten sollten sich ihrer Verantwor- ung bewusst sein. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Wir reden eute über eines der wichtigsten Umweltgesetze in der eschichte der Europäischen Union. Wie Sie wissen, urden bislang nur etwa 4 000 Stoffe darauf geprüft, ob ie Gesundheit oder Ökosysteme schädigen. Auf dem U-Markt befinden sich jedoch etwa 100 000 so ge- annte Altstoffe, die vor 1981 auf den Markt kamen. twa 30 000 davon werden gegenwärtig mit mehr als ei- er Tonne Jahresproduktion eingesetzt. Mit ihnen läuft aktisch ein Großversuch an Mensch und Umwelt. In den letzten Jahrzehnten haben auch als Folge die- er Politik Allergien sowie Brustkrebs- und Atem- egserkrankungen zugenommen. Giftcocktails lassen ich selbst noch in der Muttermilch nachweisen. Die EU-Kommission wollte mit dieser unhaltbaren ituation Schluss machen. Doch der Richtlinienvor- chlag war von Anfang an ein mit harten Bandagen mkämpftes Werk. Umwelt- und Verbraucherorganisa- ionen sowie Gewerkschaften standen mächtigen Lobby- rganisationen der chemischen Industrie gegenüber. etztere haben nichts unversucht gelassen, um beim angwierigen Gesetzesverfahren die wirtschaftlichen In- eressen der Chemiekonzerne durchzusetzen. Und sie waren erfolgreich: Der ursprüngliche Kom- issionsentwurf wurde infolge der ersten Lesung dras- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6291 (A) ) (B) ) tisch verschlechtert. Von den 30 000 als relevant be- trachteten Chemikalien müssten nach diesem Entwurf nun nur noch 12 000 gründlich überprüft werden. Zudem wanderte die Beweislast bezüglich der Unbedenklichkeit von den Herstellern wieder zurück zu den Behörden. Ge- nau dies sollte jedoch durch REACH eigentlich umge- kehrt werden. In der ersten Lesung hatte sich das EU-Parlament zu- mindest noch dafür ausgesprochen, gefährliche Chemi- kalien zu ersetzen, wenn es sicherere Alternativen gibt. Aber selbst diese einzige positive Veränderung zum Kommissionsentwurf wurde vom Rat kassiert. Insgesamt stellte sich damit die Frage, ob ein solches Chemikalienrecht nicht hinter das bisherige zurückfallen würde. Schließlich würden die niedrigen Registrierungs- und Zulassungskriterien nun ebenfalls für die Neustoffe gelten, welche gegenwärtig noch einem vorbildlichen Registrierungsverfahren unterliegen. Nunmehr hat der Umweltausschuss des Europaparla- ments am 10. Oktober 2006 einen wichtigen Schritt für den besseren Schutz von Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Chemikalien getan: Er sprach sich mit gro- ßer Mehrheit dafür aus, dass Chemieunternehmen ge- fährliche Chemikalien ersetzen müssen, wenn sichere Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem hat sich der Umweltausschuss für die Auf- nahme einer allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Verord- nungsentwurf entschieden. Danach würden die Chemie- produzenten für die Sicherheit all ihrer Produkte – unabhängig von der jährlich hergestellten Menge – verantwortlich gemacht. Verbraucher sollen zudem mehr Informationen über jene Chemikalien bekommen, die in den von ihnen erworbenen Alltagsgegenständen enthal- ten sind. Insgesamt wurde mit den Veränderungen zwar im Be- reich der Testanforderungen nicht das ursprüngliche Schutzniveau des Kommissionsentwurfs erreicht. REACH wurde aber in wichtigen Teilen verbessert. Aus diesem Grund – das ist auch der Inhalt unseres Antrags – fordern wir die Bundesregierung auf, im EU- Wettbewerbsministerrat darauf hinzuarbeiten, dass die umwelt- und gesundheitsfreundlichen Positionen des Umweltausschusses des Europaparlaments übernommen werden. Die Bundesregierung muss dazu insbesondere ihren Widerstand gegen die Substitution gefährlicher Stoffe aufgeben. Die letzte Chance zu einem fortschrittlichen europäi- schen Chemikalienrecht darf nicht vergeben werden. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass die große Koalition diesen Tagesordnungspunkt ur- sprünglich für die Zeit von 3 Uhr bis 3.35 Uhr auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages hat setzen lassen, spricht Bände: Vor dem Hintergrund der bemer- kenswerten Ankündigung des Umweltministers von vergangener Woche, dass man nur durch eine aktive ökologisch-industriepolitische Strategie den umweltpoli- tischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht w K s m j g C b g S l m f n E g m a l c W p s e m d s V s a A S D d t G E r n s o u e l a n z s M ö f P p p m (C (D erden könne, möchte man einen Antrag der großen oalition, der tatsächlich das Gegenteil dessen ist, offen- ichtlich nachts – wenn alles schläft – durchs Parlament ogeln. An fehlender Bedeutung des Themas Chemiepolitik edenfalls kann der späte Aufsetzungstermin sicher nicht elegen haben: Die Neugestaltung der europäischen hemikalienpolitik ist nach dem Emissionshandel das edeutendste und ambitionierteste europäische Umwelt- esetzgebungsverfahren der letzten Jahre. Es ist für den chutz von Umwelt und Gesundheit von genauso zentra- er Bedeutung wie für die europäische Chemieindustrie. Wenn man sich den Antrag der großen Koalition ein- al genau anschaut, wird schnell klar, dass sie sich of- ensichtlich nur mit allergrößter Mühe überhaupt auf ei- en gemeinsamen Antrag haben einigen können. Im rgebnis hat die große Koalition heute einen Antrag vor- elegt, der eine ambitionierte Umweltpolitik noch im- er als Gängelung der Wirtschaft sieht und eben nicht ls Chance begreift, dass sich die Wirtschaft durch öko- ogische Innovationen rechtzeitig Zukunftsmärkte si- hert. So begrüßt sie die Entscheidung des europäischen ettbewerbsrates als einen insgesamt tragfähigen Kom- romiss, obwohl die Beschlüsse hinsichtlich der Verbes- erung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes mehr als nttäuschend waren. Nicht ohne Grund hat Wirtschaft- inister Michael Glos die Einigung im Rat damals mit en Worten begrüßt, dass es gelungen sei, eine wirt- chaftsfreundliche Lösung bei REACH durchzusetzen. or allem die Tatsache, dass nach der gemeinsamen Po- ition des europäischen Rates gefährliche Chemikalien uch dann zugelassen werden können, wenn es sicherere lternativen gibt, ist kein Anreiz zu Entwicklung neuer toffe. Eine ökologische Industriepolitik oder ein New eal sieht für uns Grüne tatsächlich anders aus. Ihr Han- eln in der Chemiepolitik wäre tatsächlich wohl weitaus reffender als „no deal“ zu bezeichnen. Wir bedauern, dass im Verlaufe des europäischen esetzgebungsverfahrens von der Vorlage eines ersten ntwurfes bis hin zur gemeinsamen Position des Minister- ates für Wettbewerb am 13. Dezember 2005 der Verord- ungsentwurf immer weiter zugunsten kurzfristiger wirt- chaftlicher Ziele abgeschwächt wurde. Es ist derzeit ffen, ob das erklärte Ziel von REACH, den Umwelt- nd Gesundheitsschutz zu verbessern, überhaupt noch rreicht werden kann. Nach derzeitigem Verhand- ungstand auf europäischer Ebene bedeutet es vor allem ber eines: Eine verpasste wirtschaftliche Chance. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die och bestehenden Spielräume auszuschöpfen, um noch u einer Verbesserung des Umwelt- und Verbraucher- chutzes in der REACH-Verordnung zu kommen. Herr inister Gabriel, lassen Sie ihren Ankündigungen zur kologischen Industriepolitik nun Taten folgen und grei- en sie unter anderem den Vorschlag des Europäischen arlamentes zur Stärkung der allgemeinen Sorgfalts- flicht auf. Setzen sie sich dafür ein, dass Hersteller, Im- orteure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen üssen, dass ihre Substanzen der Umwelt und der 6292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) menschlichen Gesundheit nicht schaden und sich zu ent- sprechenden Maßnahmen verpflichten. Zu unseren zentralen Forderungen an die Bundesre- gierung gehört vor allem aber auch, den Substitutionsan- reiz für Unternehmen zu stärken, indem eine Zulassung gefährlicher Chemikalien nur befristet erteilt wird. Auch muss der verpflichtende Ersatz gefährlicher Stoffe vor- geschrieben werden. Gefährliche Stoffe dürfen zukünftig nur dann zugelassen werden, wenn es tatsächlich keine sicheren Alternativen gibt, ihr Nutzen das Risiko nach- weislich überwiegt und die Risiken beherrschbar sind. Wenn die Märkte der Zukunft tatsächlich grün sind, wie Sie, Herr Minister Gabriel, es in Ihrem Memoran- dum für „Ökologische Industriepolitik“ erwarten, dann müssen Sie auch wirksame Anreize für ökologische In- novationen schaffen. Das gilt in ganz besonderem Maße für die Chemieindustrie. Denn die von Ihnen, Herr Mi- nister Gabriel, eingeforderte Notwendigkeit einer dritten industriellen Revolution wird nicht vom Himmel fallen. Deshalb fordern wir Sie auf: Unterstützen Sie unseren Antrag und schaffen Sie auch in der Chemieindustrie wirksame Anreize für echte ökologische Innovation. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Bundesweiter Ab- schiebestopp für Flüchtlinge aus Togo (Tages- ordnungspunkt 24) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Der Antrag der Fraktion Die Linke für einen Abschiebestopp von Flüchtlingen aus Togo reiht sich ein in eine Vielzahl von Versuchen, mit denen auf unterschiedlichste Art und Weise erreicht werden soll, eine vernünftige Steuerung der Zuwanderung zu unterlaufen und die konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer zu verhindern. Sie wollen die Rückführung von Personen verhindern, deren Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt wurde und die jetzt zum Teil nicht unerhebliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Sie wollen die Rückführung von Per- sonen verhindern, die zum Teil schwarz arbeiten und die – auch solche Fälle sind darunter und sollen zuförderst abgeschoben werden – nicht unerhebliche Straftaten in Deutschland verübt haben. Um es zusammenzufassen: Ihr Antrag ist völlig unverantwortlich! Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, in Togo herrsche ein Klima des Terrors und der Angst und es seien dem- entsprechend abschieberelevante Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie erwähnen in Ihrem Antrag auch die aktuelle Stellungnahme des UNHCR, des Hohen Flüchtlings- kommissars der Vereinten Nationen, vom 7. August 2006. Sie unterschlagen aber, was er dort festgestellt hat und was ihrem Antrag diametral widerspricht. Die Sicherheitslage hat sich gegenüber der Einschät- zung von 2005 nämlich entscheidend verbessert. Die Situation in Togo habe sich stabilisiert, heißt es in der Stellungnahme des UNHCR. Basierend auf verläss- l r B o l s a c d § e a s a ß A s e e d E z i a w o T g s i z A p n l w V F T g d d a V g e w e d k w K W d S l (C (D ichen Quellen sei derzeit keine Bedrohung zurückkeh- ender Personen festzustellen. Ernsthafte und wahllose edrohungen für Leben, körperliche Unversehrtheit der Freiheit, die auf allgemeiner Gewalt oder öffent- icher Gewalt beruhen, fänden gegenwärtig nicht mehr tatt. Der UNHCR erhebt gegen die Rückführung von usreisepflichtigen Personen nach Togo dementspre- hend auch keine Einwände. Wie vom UNHCR angeregt, findet gleichwohl seitens es Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes in jedem Einzelfall ine Prüfung statt, ob dem ausreisepflichtigen Ausländer usnahmsweise nicht doch Gefahren drohen, die einen ubsidiären Schutz begründen könnten. Dabei werden uch exilpolitische Aktivitäten oder regimekritische Äu- erungen berücksichtigt. Die Prüfungen laufen in allen ußenstellen des Bundesamtes ausgesprochen gewis- enhaft und haben trotzdem in keinem einzigen Fall zu inem Abschiebeschutz geführt. Ganz im Gegenteil ist am 19. September 2006 sogar in EU-Sammelcharter erfolgreich durchgeführt worden, er mit ausreisepflichtigen Ausländern aus verschiedenen U-Ländern besetzt war und der von der EU kofinan- iert wurde. Bisher ist nicht ansatzweise bekannt, dass rgendeinem der zurückgeführten Ausländer ein Leid ngetan worden wäre. Schon alleine das zeigt die Frag- ürdigkeit Ihres Antrages: Andere EU-Mitgliedstaaten rganisieren einen Sammelcharter zur Rückführung von ogolesen, an dem wir uns dankenswerterweise beteili- en dürfen, und Sie wollen einen Abschiebestopp durch- etzen. Sie schaden den Interessen unseres Landes. Das st die zentrale Konsequenz, die man aus Ihrem Antrag iehen muss! Es gab bisher nur ein Bundesland, das sich für einen bschiebestopp entschlossen hatte, Mecklenburg-Vor- ommern. Das dürfte sich mit dem Regierungswechsel un auch erledigt haben. Ich will aber schon verdeut- ichen, dass selbst Ihre Genossen in Schwerin wussten, ie schwach Ihre Argumente waren. Mecklenburg- orpommern hatte für die Innenministerkonferenz im rühjahr 2006 das Thema „Situation in Togo“ für die agesordnung angemeldet, dann aber kurz vor der Ta- ung das Thema von sich aus wieder zurückgezogen und en Abschiebestopp auf sechs Monate befristet. Ich gehe avon aus, dass beim nächsten EU-Sammelcharter jetzt uch ausreisepflichtige Togolesen aus Mecklenburg- orpommern dabei sein werden. Ich will nochmals eines ganz klar betonen: Zu einer laubwürdigen Steuerung der Zuwanderung gehört auch ine konsequente Rückführungspolitik. Dass es sehr ohl eine erhebliche Sogwirkung haben kann, wenn ine solche Rückführungspolitik nicht konsequent urchgeführt und Illegalen Hoffnung gemacht wird, sie önnten sich trotz Ausreisepflicht sich in einem Land eiter aufhalten, kann man an der Situation vor den üsten Spaniens und Italiens eindrucksvoll beobachten. er Legalisierungskampagnen für Illegale durchführt, er darf sich nicht wundern, wenn Schlepper und chleuser darauf sofort reagieren. Dass wir einen erheb- ichen Rückgang beim Missbrauch des Asylrechts und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6293 (A) ) (B) ) der Zuwanderung von Illegalen in Deutschland haben, hängt auch mit unserer konsequenten Steuerung der Zu- wanderung zusammen. Und das heißt auch, dass wir Schleuserbanden keine Chance geben, den Menschen in Afrika Hoffnungen zu machen, dass sie, wenn sie Schleusern nur viele Dollars geben, auf Dauer in Deutschland bleiben. Der Kampf gegen Schleuser und Schlepper setzt neben einer Bekämpfung von Flucht- ursachen in den Heimatländern der Flüchtlinge eben auch voraus, dass sich dort herumspricht, dass es wegen einer konsequenten Zuwanderungspolitik keinen Sinn macht, sich auf einen manchmal leider eben auch lebens- bedrohlichen Weg zu machen. In diesem Zusammenhang will ich die gemeinsame deutschfranzösische Initiative für eine „zirkulierende“ Migration hervorheben. Es mögen sich dabei noch ei- nige Fragen und Verbesserungsvorschläge ergeben, aber sie ist eine glaubwürdigere Alternative als der Antrag, den die Linke hier heute zur Abstimmung stellt. Ich freue mich, dass unsere Argumentation im Aus- schuss zumindest auch die Kollegen von der FDP-Frak- tion überzeugt hat. Wir haben insofern mit einer sehr breiten Mehrheit den Antrag der Fraktion Die Linke im Innenausschuss abgelehnt. Ich darf Sie herzlich bitten, diesem Votum des Innenausschusses zu folgen. Rüdiger Veit (SPD): Niemand darf in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Frei- heit bedroht ist. So gebietet es die Genfer Flüchtlings- konvention und in Anknüpfung daran auch der seit dem 1. Januar 2005 in der umfassenden Form geltende § 60 Abs. l des Aufenthaltsgesetzes. Das sollte und wird auch hier niemand in diesem Hohen Hause bezweifeln. Nach allem, was wir aus Berichten des Auswärtigen Amtes oder auch von Nichtregierungsorganisationen – namentlich des UNHCR – wissen, hätten vor diesem Hintergrund vor einem bis eineinhalb Jahren wegen der aktuellen Lage und der menschenrechtswidrigen Über- griffe in Togo Rückführungen von Flüchtlingen dorthin nicht stattfinden sollen und dürfen. Betrachtet man indessen die aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amtes – zuletzt vom 23. Februar 2006 – und denjenigen des UNHCR – zuletzt vom 7. August 2006 – hat sich die politische und auch die Sicherheitslage in Togo insgesamt nachhaltig verbessert. Die Berichte geben jedenfalls keine Anhaltspunkte mehr dafür her, dass insbesondere zurückkehrende Flüchtlinge im allge- meinen mit staatlicher oder nichtstaatlicher Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, wegen ihrer Staatsangehö- rigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aufgrund ihrer politischen Überzeugung zu rechnen hätten. Insofern bedarf es keines generellen Abschiebestopps vonseiten einzelner Bundesländer gemäß § 60 a Abs. l des Aufenthaltgesetzes für die Dauer von sechs Monaten und für die Zeit darüber hinaus keiner entsprechenden Zustimmung des Bundesministers des Inneren gemäß § 23 des Aufenthaltgesetzes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, prüft zudem vor jeder Abschiebung im kon- k I g i A s B d e u n Z w d E t F n r S f g G a i d r n A f z l G p n T w s u M i s a v G z e s g d s d H d (C (D reten Einzelfall eventuell bestehende Gefährdungen. nsbesondere solchen Personen wird Abschiebeschutz ewährt, bei denen eine neuerliche Verfolgung wegen hrer vormaligen politischen oder auch exilpolitischen ktivitäten nicht mit hinreichender Sicherheit ausge- chlossen werden kann. So wird uns dies vonseiten des undesamtes für Migration und Flüchtlinge versichert, essen Amtsleitung unser volles Vertrauen hat. So sieht s auch der Bundesminister des Inneren. Wir erwarten ngeachtet dessen, dass auch in aller Zukunft mit der otwendigen Sensibilität letztlich nach dem Motto „Im weifel nie“ anstehende Abschiebungen im Einzelnen eiterhin auf das Sorgfältigste geprüft werden. Aus den genannten Gründen gibt es auf Grundlage er heutigen Situation in Togo und vorbehaltlich neuerer rkenntnisse durch neue Berichte bzw. Ereignisse ak- uell jedenfalls keine Veranlassung, dem Antrag der raktion der Linken zuzustimmen. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die verschiede- en Bemühungen um eine Verbesserung der Menschen- echtslage in Togo haben – begrenzt – Früchte getragen. o wurden laut Auswärtigem Amt politische Gefangene reigelassen, Gerichtsverfahren beschleunigt, Bewe- ungs- und Meinungsfreiheit verbessert und bessere rundlagen für eine freie Presse geschaffen. Die Präsidentschaftswahlen vom 24. April 2005 waren llerdings eine Farce. Sie haben erhebliche Rückschläge m Menschenrechtsbereich mit sich gebracht. Togo hat en bereits mehrfach von der Genfer VN-Menschen- echtskommission angeforderten Folterbericht immer och nicht abgegeben. Trotz verschiedener öffentliche bsichtserklärungen von Staatspräsident und Regierung ehlen nach Einschätzung der Opposition noch über- eugende Aktionen, die eine ernsthafte Bereitschaft be- egen, das politische Leben auf eine eindeutig neue rundlage zu stellen. Die Teilhabe der wichtigsten Op- ositionsparteien am Staatsgeschehen erscheint zurzeit och ausgeschlossen. Hier obliegt es der Regierung von ogo, im Rahmen ihrer Führungsrolle ernsthaft aktiv zu erden. Ohne Frage ist die Menschenrechtslage in Togo chwierig. Allerdings geht der jüngste UNHCR-Bericht nzweideutig von einer wesentlichen Verbesserung der enschenrechtslage aus. Der Antrag der Linkspartei ist nsofern in seiner Analyse der politischen und men- chenrechtlichen Situation in Togo nicht mehr auf dem ktuellen Stand. Der UNHCR hat seine Stellungnahme om August 2005 überarbeitet und ist nunmehr auf der rundlage langwieriger Recherchen zu der Einschät- ung gelangt, dass sich die Sicherheitslage in Togo trotz inzelner verbleibender Probleme entscheidend verbes- ert hat. Auch Pro Asyl teilt diese Bewertung. Vor diesem Hintergrund bezweifelt die FDP, dass ein enereller Abschiebestopp, wie ihn die Linkspartei fordert, ie richtige Antwort ist. Wir sind allerdings der Auffas- ung, dass die Menschenrechtslage in Togo weiterhin er kritischen Aufmerksamkeit bedarf. Gerade vor dem intergrund der Verantwortung für andere Fälle muss ie Notwendigkeit eines Abschiebestopps genau geprüft 6294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) werden. Für Togo besteht nach weitgehend übereinstim- mender Auffassung kein derartig allgemeines Schutzbe- dürfnis mehr. Natürlich müssen wir leider davon aus- gehen, dass es politische Verfolgung in Togo auch heute noch gibt. Aber dafür besteht nach wie vor das Recht für politisch Verfolgte, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Der generelle Abschiebestopp ist ein politisches Instrument im Falle einer akuten Entwicklung, die rasches Handeln erfordert. Dieses Instrument darf nicht inflationär verwendet werden. Dauerhafte Probleme mit der Menschenrechtslage in einem bestimmten Land kön- nen damit nicht gelöst werden. Dazu ist das Asylrecht das richtige Instrument. Die FDP lehnt daher den Antrag der Linkspartei ab. Sevim Dagdelen (DIE LINKE): In einer Nacht- und Nebelaktion Anfang diesen Jahres wurde der togoische Flüchtling Alassane Moussbauo aus Deutschland abge- schoben. Sofort nach seiner Ankunft musste er untertau- chen, weil das Militär dem Oppositionellen drohte, ihn zu „eliminieren“. Sein Fall war Anlass für den Abschie- bestopp des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wäh- rend der Abschiebestopp vor wenigen Wochen ausgelau- fen ist, befindet sich Alassane Moussbauo immer noch auf der Flucht. Über 700 Flüchtlinge könnten sein Schicksal bald teilen. Sie könnten wieder in ein Land abgeschoben werden, in dem ihnen konkret Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht Ein Abschiebestopp in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern macht Sinn, wenn Abschiebungen nicht bundesweit aus- gesetzt werden. Deshalb hat Die Linke diesen Antrag ge- stellt und fordert die Bundesregierung auf, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für togoische Flüchtlinge nach § 23 AufenthG zu ermöglichen und sich gegenüber den Bundesländern für einen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. l AufenthG einzusetzen. Bisher windet sich die Bundesregierung immer mit dem Verweis auf die Einzelfallprüfung aus ihrer Verant- wortung. Aber auch eine Einzelfallprüfung kann eine Gefährdung von abgeschobenen Flüchtlingen nicht ein- deutig ausschließen. Zu willkürlich und zu unberechen- bar verfolgt das togolesische Regime die Opposition. In der Vergangenheit waren von Verfolgung nicht nur deren ranghohe Vertreter betroffen, sondern auch einfache Op- positionsmitglieder. Selbst der bloße Verdacht einer Mit- gliedschaft reichte aus, um in den Zugriff des Regimes zu gelangen. Außerdem beobachtet das Regime genau die exilpolitischen Tätigkeiten von togolesischen Flücht- lingen in Deutschland. Die Menschenrechtssituation hat sich seit den Aus- schreitungen im Frühjahr 2005 nicht wesentlich verbes- sert. In der Diskussion im Innenausschuss hat Herr Grindel dies bestritten und auf den aktuellen Bericht des UNHCR vom 7. August 2006 verwiesen. Im Gegensatz zu ihm habe ich diesen Bericht jedoch genau gelesen. Es kann sein, dass sich die großen Führer der Opposition gegenwärtig in Lomée sicher fühlen. Das sagt aber nichts darüber aus, ob sich die Situation von einfachen Oppositionellen außerhalb der Hauptstadt verbessert hat. Im Gegenteil: Der UNHCR stellt an keiner Stelle ein E p U d D v S T r n D ü h E D s w t h z m v u I V s z R z M g j c d f i l m G i ß s w F s a r d g g o ti s K (C (D nde der nächtlichen Entführungen und Morde von Op- ositionsmitgliedern fest. Stattdessen wiederholt der NHCR seine Aussage vom Sommer 2005, dass sich ie Struktur und Rolle der Armee – die Herrschaft des iktators Gnassingbé militärisch abzusichern – nicht erändert habe. Strukturelle Reformen des politischen ystems sind bisher ausgeblieben. Wer vor diesem Hintergrund behauptet, die Lage in ogo habe sich entspannt, stellt ein durch Einschüchte- ung und polizeiliche Willkür und Verfolgung entstande- es Klima der Angst als innenpolitischen Frieden dar. ie Diktatur Gnassingbés ist lediglich sensibler gegen- ber der internationalen Öffentlichkeit geworden. Immer- in hat die EU dem Regime in Lomée circa 55 Millionen uro in Aussicht gestellt, wenn diese einen nationalen ialog mit der Opposition beginnt. Demokratische Fort- chritte hat dieser Dialog bis heute nicht gebracht. Flüchtlingen, die exilpolitisch in Deutschland tätig aren und abgeschoben werden sollen, sind jedoch wei- erhin einer beträchtlichen Bedrohung ausgesetzt. Das at die fatale Abschiebung von Alassane Moussbauo ge- eigt. Wie viele untergetauchte, gefolterte oder sogar er- ordete Flüchtlinge sind nötig, damit eine Gefährdung on abgeschobenen Flüchtlingen vom Auswärtigen Amt nd verantwortlichen Politikern wahrgenommen wird? ch möchte an dieser Stelle auf ein Urteil des Freiburger erwaltungsgericht im März dieses Jahres hinweisen: Es tellte fest, dass es im Asylrecht keiner Lebendversuche ulasten von Flüchtlingen braucht, um die systematische epression von abgeschobenen Flüchtlingen beweisen u können. Wenn die konkrete Gefahr für Leib und Leben von itgliedern der Opposition bzw. denjenigen, die dafür ehalten werden, nicht ausgeschlossen werden kann, ist ede Abschiebung von Flüchtlingen nach Togo ein sol- her „Lebendversuch“! Die CDU/CSU-Fraktion hat im Innenausschuss je- och deutlich gemacht, dass sie an einer Klärung der Ge- ährdung für abgeschobene Flüchtlinge nicht interessiert st. Vom Primat abzuschieben, egal was mit den Flücht- ingen passiert, will die Union nicht abrücken. Das acht der Vorschlag des bayerischen Innenministers ünther Beckstein in der aktuellen Bleiberechtsdebatte, rakische Flüchtlinge von dieser Regelung auszuschlie- en und konsequent abzuschieben, nochmals deutlich. Wenn doch aber widersprüchliche Aussagen zur Men- chenrechtssituation in Togo vorliegen, dann müssen Sie enigstens bereit sein, auf Grundlage einer aktualisierten assung des Lageberichts des Auswärtigen Amtes zu ent- cheiden. Wir müssen vom Auswärtigen Amt fordern, die ktuelle Situation zu prüfen und den Lagebericht zu kor- igieren. Der Berichterstatter der SPD hat richtigerweise ie Aussagen des Freiburger Verwaltungsgerichts ernst enommen und eine weitere Klärung des Sachverhalts efordert. Leider hat die SPD sich dann ihrem Koaliti- nspartner gebeugt und den Antrag der Bundestagsfrak- on Die Linke im Innenausschuss abgelehnt. Ich finde es kandalös, dass das Recht auf Schutz vor Verfolgung dem oalitionszwang geopfert wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6295 (A) ) (B) ) Bevor Alassane Moussbauo zwangsweise abgescho- ben wurde, hatte es etliche Warnungen und Hinweise zu seiner Gefährdung gegeben. Erst nach langen Protesten vor allen von Flüchtlingsgruppen war die SPD in Meck- lenburg-Vorpommern bereit, die Menschenrechtssitua- tion in Togo realistisch einzuschätzen und Abschiebun- gen auszusetzen. Ich halte die Bedrohung für Flüchtlinge aus Togo weiterhin für sehr hoch. Stellungnahmen von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen zeigen dies und unser Antrag stützt sich darauf. Abschiebungen von Menschen, die vom Regime in Togo für Oppositio- nelle gehalten werden könnten, sind unverantwortlich. „Lebendversuche“ lehnt die Linke ab. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, alles zu tun, um einen bun- desweiten Abschiebestopp durchzusetzen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die instabile Menschenrechtslage auch im Jahr nach den Präsidentschaftswahlen in Togo muss sich in der Zahl der Anerkennung von Asylgesuchen von Togoern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nieder- schlagen. Ein Abschiebestopp, ob nun bundesweit oder für ein halbes Jahr von einem einzelnen Bundesland ver- hängt, kann immer nur der letzte „Strohhalm“ sein, um Flüchtlingen einen Aufschub der Abschiebung zu ge- währen, weil ihnen allgemeine Gefahren für Leib und Leiben drohen. Seit mehr als drei Jahrzehnten leidet die togoische Bevölkerung darunter, dass es kein rechtsstaatliches Sys- tem in Togo gibt. Die Sicherheitskräfte können sich ge- setzeswidrig verhalten, ohne eine Ahndung durch staatli- che Stellen befürchten zu müssen und ohne für Übergriffe zur Rechenschaft gezogen zu werden. Diese völlige Straflosigkeit prägt auch im Jahr 2006 noch die Situation im Lande. Eigentlich müsste dies alles zur Asylanerkennung bzw. zur Zuerkennung von Abschie- bungshindernissen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für in Deutschland asylsuchende Togoer führen. Das Gegenteil ist der Fall. Innerhalb von vier Jahren wurden gerade einmal 159 Togoer vom Bundes- amt als Flüchtlinge anerkannt. Nach Berichten von UNHCR und anderen Menschen- rechtsorganisationen ist es in Togo seit dem Tod des Prä- sidenten Gnassingbé Eyadéma und dem sich daran an- schließenden Staatsstreich seines Sohnes Faure Gnassingbé im Februar 2005 zu gravierenden und syste- matischen Menschenrechtsverletzungen gekommen. In den Wochen und Monaten vor und nach der Präsident- schaftswahl vom 24. April 2005 war ein extremer An- stieg exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheits- kräfte und bewaffnete Banden zu verzeichnen; vergleichbare Gewaltausbrüche hat es in Togo in den letzten Jahren nicht gegeben. Auch nach der offiziellen Bekanntgabe der Wahlergebnisse durch das Verfassungs- gericht hielten die Repressionen gegen die Bevölkerung an. Zahlreiche Personen wurden durch Schüsse und Schläge getötet oder verletzt. Oppositionelle und mut- maßliche Oppositionelle wurden inhaftiert und gefoltert. Der Regierung nahe stehende Milizen drangen wahllos in Häuser ein, die Bewohner wurden geschlagen und be- raubt und die Häuser verwüstet. T U A s s z h 4 G i d l g r L h s g l s i v i u l E A b d b d A d H H W H d a D t t d Q V f a w d (C (D Seither hat sich die allgemeine Sicherheitslage in ogo zwar etwas beruhigt: dies beschreibt auch der NHCR in seinem jüngsten Bericht vom August 2006. ngriffe von Milizen während und nach den Präsident- chaftswahlen hatten zur Folge, dass mehrere zehntau- end Menschen aus ihrer Heimat vertrieben wurden und um Teil ins Ausland flüchten mussten. Nach Angaben umanitärer Hilfsorganisationen hatten bis August 0 000 Menschen in den Nachbarländern Benin und hana Zuflucht gesucht. Ende 2005 befanden sich noch mmer mehrere tausend Flüchtlinge in den Nachbarlän- ern Togos, Zahlreiche Ausländer haben das Land ver- assen. Immer wieder gibt es Berichte von Übergriffen egen Personen, die aus Benin und Ghana nach Togo zu- ückgekehrt sind. Auf der Grundlage einer veränderten agebeurteilung, wonach sich insbesondere die Sicher- eitslage gegenüber dem Sommer 2005 verbessert habe, pricht sich UNHCR aktuell nicht mehr grundsätzlich egen Rückführungen nach Togo aus. Gemeint sind al- erdings überwiegend die togoischen Flüchtlinge, die ich in die Nachbarstaaten gerettet hatten. Keineswegs ntendiert ist mit dem UNHCR-Bericht die Abschiebung on abgelehnten togoischen Asylbewerbern aus Europa n großem Stil. Denn mit einer Stabilisierung der Lage nd einer Beendigung der massiven Menschenrechtsver- etzungen ist in unmittelbarer Zukunft nicht zu rechnen. benso wenig ist damit zu rechnen, dass es schnell zur usbildung rechtsstaatlicher Strukturen kommt. Daher leiben wir dabei, dass sich an der Entscheidungspraxis es Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Hin- lick auf togoische Asylbewerber grundlegend etwas än- ern muss. nlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Tagesordnungspunkt 27) Gitta Connemann (CDU/CSU): „Handwerk hat gol- enen Boden“, so sagt der Volksmund. Golden ist am andwerk ohne Frage die Qualität seiner Arbeit. Die erkunftsbezeichnung „Made in Germany“ steht in der elt für Prädikatsleistung, zu Recht. Denn in unseren andwerksbetrieben werden die denkbar besten Pro- ukte und Dienstleistungen erzeugt, von hervorragend usgebildeten Betriebsinhabern und deren Mitarbeitern. ie Nachfrage nach diesen qualitativ hochwertigen Leis- ungen ist vorhanden. Der Volksmund irrt jedoch, soweit es um die Vergü- ung dieser handwerklichen Leistungen geht. Golden ist ieser Boden schon lange nicht mehr immer. Ertrag und ualität stehen nicht mehr stets in einem ausgeglichenen erhältnis. Das Handwerk ist geprägt durch seine Vielfalt: Viel- alt an Fertigkeiten, Vielfalt an Qualifikationen, aber uch einer Vielfalt an Herausforderungen. Die hand- erkliche Expertise muss sich insbesondere gegenüber en Anforderungen des innereuropäischen und interna- 6296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) tionalen Wettbewerbs behaupten. Und dies ist nicht im- mer leicht bei einer Unternehmensphilosophie, die wir in den mittelständischen Handwerksbetrieben antreffen, ei- ner Philosophie, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, den Kunden und insbesondere die Mitarbeiter. Ein Handwerker, der heute erfolgreich sein will, wird eben nicht mehr nur an seiner fachlichen Qualität gemes- sen. Vielmehr muss er sein Denken und Handeln dem in einem stetigen Wandel begriffenen Markt anpassen. Dies bedeutet eine große Herausforderung an die Unterneh- mensführung des Betriebsinhabers. Er muss den Markt aufmerksam beobachten, Veränderungen rechtzeitig er- kennen und sein Unternehmen entsprechend umstruktu- rieren. Er muss aktiv auf seine Kunden zugehen und neue Märkte erschließen. Dies sind keine Neuigkeiten. Es verdeutlicht allein unsere Verpflichtung, für diese Handwerker Rahmenbedingungen zu schaffen, mit de- nen diese der Vielfalt der Herausforderung genügen kön- nen. Die Vielfalt des Handwerks verpflichtet zur genauen Betrachtung der einzelnen Branchen. Die Anforderun- gen, Steuerungsbedürfnisse und Wettbewerbsbedingun- gen der einzelnen Sparten unterscheiden sich massiv. Was der einen Branche gut tut, bringt die andere in Ge- fahr. Dies gilt auch für die Ausweitung des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde für die Be- triebe der Bauwirtschaft und der Seeschifffahrtsassistenz in Kraft gesetzt. Das zuständige Ministerium kann da- nach auf Antrag einer Tarifvertragspartei durch Rechts- verordnung einen Tarifvertrag auf alle inländischen nicht-tarifgebundenen und aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer erstrecken. Es wird kein Tarifausschuss zu der Entscheidung gehört und es gibt keinerlei materielle Voraussetzungen für den Erlass. Es war eine kluge Entscheidung zum Schutz der in diesen Branchen beschäftigten Arbeitnehmer. Denn im Ausland ansässige Arbeitgeber in diesen Branchen sind dadurch verpflichtet, den entsandten Arbeitnehmer nach in Deutschland geltenden Bedingungen zu beschäftigen. Diese gesetzliche Regelung hat sich als ein Instrument gegen das Lohn- und Sozialdumping von ausländischen Anbietern in der Baubranche erwiesen. Die Erfahrungen aus der Baubranche zeigen jedoch auch, dass die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes kein Allheilmittel ist. Die Absicht, Lohndum- ping zu unterbinden, hat nicht zur abschließenden Siche- rung bestehender Arbeitsplätze geführt. Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ohne -nebengewerbe ist kontinuierlich zurückgegangen: Von 1996 bis 2002 ist ein Drittel der ursprünglich etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze weggefallen. Der Anteil ausländischer Entsendearbeitnehmer von gut 16 Prozent ist in diesem Zeitraum gleich geblieben. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in West- und Ostdeutschland jeweils um 1,0 Prozent zuge- nommen hat, erlitt die Baubranche einen Beschäfti- gungsverlust von 0,2 Prozent. So waren in 2003 im Jahresdurchschnitt 683 163 Arbeitnehmer in der Bau- w J s i K a n B s a g B d E B d H n n d d s G r B A d D m f s I e g n v D l i n G t m z A g b w r G d r (C (D irtschaft beschäftigt. Im Jahr 2004 verringerte sich die ahresdurchschnittszahl auf 634 930, im Jahr 2005 fiel ie auf 572 655. Ein Kernelement des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes st der Kontrollmechanismus. Nur durch beständige ontrollen kann die Zielsetzung des Entsendegesetzes uch realisiert werden. Eine Ausweitung darf daher kei- esfalls zulasten der Effizienz von Kontrollen in der aubranche führen. Sollten die Kontrollen rückgängig ein, besteht die Gefahr, dass ein Anstieg von Schwarz- rbeit mit der Bekämpfung des Lohndumpings einher- eht. Wir wissen um die kriminellen Energien Einzelner. edauerlicherweise sind diese Energien eine Variable, ie es zu berücksichtigen gilt. Eine Negierung dieser nergien wäre fatal für die heimischen Betriebe. Illegale eschäftigungen, Scheinselbstständigkeiten und Lohn- umping müssen weiterhin bekämpft werden. Das andwerk selbst fordert dazu auf, den Kontrollmecha- ismus zu bewahren. Diese Forderung muss ernst ge- ommen werden. Unter Kenntnis dieser Fakten debattieren wir heute ie Ausweitung des Entsendegesetzes auf die Branche er Gebäudereiniger. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oll laut der Gesetzesvorlage der Bundesregierung auf rundlage der EU-Entsenderichtlinie auf das Gebäude- einigerhandwerk ausgeweitet werden. Damit soll eine enachteiligung der entsandten Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer vermieden und zugleich verhindert wer- en, dass durch unfairen Wettbewerb insbesondere die in eutschland ansässigen kleinen und mittleren Unterneh- en sowie die bei ihnen bestehenden Arbeitsplätze ge- ährdet werden. Mit der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendege- etz würde das Gebäudereinigerhandwerk Zugang zum nstrument der Mindestlohn-Verordnung erhalten. Dies ntspricht einem zentralen Anliegen der Branche. Denn das Gebäudereinigerhandwerk ist ähnlich auf- estellt wie die Baubranche. Auch hier sind die Arbeit- ehmer an wechselnden Einsatzorten tätig, woraus ein erstärktes Schutzbedürfnis der Mitarbeiter resultiert. as Gebäudereinigerhandwerk ist wie das Baugewerbe ohnkostenintensiv und steht damit in besonderer Weise m Wettbewerb mit Anbietern aus Ländern mit deutlich iedrigerem Lohnniveau. Darüber hinaus gilt bei den ebäudereinigern bereit ein bundesweiter Lohntarifver- rag mit einheitlichen Strukturen. Die Vergleichbarkeit it dem Baugewerbe ist offensichtlich. Daneben besteht wischen den Tarifvertragsparteien Einigkeit über die ufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsende- esetz und über die Durchsetzung der dort vorgeschrie- enen Arbeitsbedingungen. Denn die Beschäftigten des Gebäudereinigerhand- erks müssen vor der unfairen Konkurrenz mit unterta- iflich entlohnten Arbeitnehmern geschützt werden. Der rundsatz der Gleichbehandlung muss zwingend für iese 850 000 Beschäftigten gelten. Das Gebäudereinigerhandwerk hat selbst die Forde- ungen formuliert „unter das Arbeitnehmerentsende- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6297 (A) ) (B) ) gesetz zu fallen“, UDH, 18. Juli 2006. Das Gebäu- dereinigerhandwerk erfüllt die tarifrechtlichen Voraussetzungen. Als eine Reform im Arbeitsrecht ist die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen. Der Vorlage der Bundesregierung ist daher zuzustim- men. Die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird zur Stärkung des Gebäudereinigerhandwerks im in- nereuropäischen Wettbewerb beitragen. Das Handwerk erwartet faire Wettbewerbsbedingungen – insbesondere für den Mittelstand. Dabei muss eines klar sein: Bauge- werbe und Gebäudereiniger bilden nicht zwingend ein Vorbild für andere Branchen. Insoweit führe ich vor allem ordnungspolitische Be- denken an. Wir müssen uns vor der Illusion hüten, dass die staatliche Festlegung von Mindestlöhnen ein Allheil- mittel ist. Die Wirkungen des Entsendegesetzes dürfen nicht überschätzt werden. Die Zahlen sprechen für sich. Die Erstreckung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Baubranche hat nicht zu einem Stoß des Abbaus von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält- nissen geführt, sondern diesen allenfalls verlangsamt. Durch seine Ausweitung werden die allgemeinen Wettbewerbsbedingungen nicht verbessert. Dies muss aber unser Ziel sein: ein nachhaltiger Fortschritt für die Wettbewerbssituation von Handwerksbetrieben. Die Er- weiterung soll lediglich gleiche Lohn- und Arbeitsbedin- gungen für in- und ausländische Anbieter herstellen. Ob dieser Weg für eine Branche sinnvoll ist, muss einzeln geprüft werden. Für die Gebäudereinigerbranche hat es sich als sinnvoll erwiesen. Es geht uns darum, Beschäftigungsrisiken zu min- dern. Ob ein ausländischer Arbeitnehmer zu den niedri- gen Löhnen seines Heimatlandes ein Gut in Deutschland produziert, oder ob er es im Heimatland herstellt und es nach Deutschland exportiert, erzielt im Hinblick auf die Beschäftigungsrisiken das gleiche Ergebnis. Es zeigt sich, dass die Ausweitung des Entsendegeset- zes mit Bedacht umgesetzt werden muss. Denn eine Ausweitung per se auf alle Branchen führt ausschließlich zur Abschottung der kartellierten Lohnsetzung am Ar- beitsmarkt gegen die Konkurrenz von Außen. Dies muss durch eine verantwortliche Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verhindert werden. Das Handwerk bildet mit seinen kleinen und mittleren Betrieben ohne Zweifel den Kern der deutschen Wirt- schaft. Handwerk ist und war immer einem stetigen Wandel ausgesetzt. Gleichzeitig wahrt es traditionelle Fertigkeiten auf höchstem Niveau. Etwa 4,8 Millionen Menschen sind im Handwerk tä- tig. Für diese Menschen sind vernünftige und prakti- kable Rahmenbedingungen unerlässlich. Unternehmer im Handwerk gehen einer hohen moralischen Verpflich- tung nach. Der Betrieb stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Diese moralische Verpflichtung darf nicht zum Wettbe- werbsnachteil mutieren. Dies gilt es zu verhindern. Und d r e i e n p r E N a a b ti n E d A z g H f 2 s H g v b a v n n s z g I c r s l f z r (C (D er heute debattierte Gesetzesentwurf der Bundesregie- ung liefert insoweit für das Gebäudereinigerhandwerk inen klugen Beitrag. Wir sollten diesem Antrag deshalb nach Überweisung n die Ausschüsse dem Grunde nach zustimmen. Anette Kramme (SPD): Gestatten Sie mir eingangs in Zitat: „Ohne Aufnahme in das Entsendegesetz ist ach gemeinsamer Einschätzung der Tarifvertrags- arteien in Kürze damit zu rechnen, dass das Gebäude- einigerhandwerk als ‚Musterbeispiel‘ für den breiten insatz osteuropäischer Billigarbeitnehmer gelten wird. ur Dank der 3 + 2 + 3-Regelung (…) konnte das zum ktuellen Zeitpunkt noch vermieden werden.“ Ich habe us einem Schreiben des Bundesinnungsverbands des Ge- äudereinigerhandwerks aus dem vergangenen Jahr zi- ert. Ich bin froh, dass wir dieser Forderung nun endlich achkommen. Bislang verpflichtet das Arbeitnehmer- ntsendegesetz nur im Ausland ansässige Arbeitgeber es Baugewerbes, ihren nach Deutschland entsandten rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestimmte hier wingend geltende tarifvertragliche Rahmenbedingun- en zu gewähren. Die Erfahrungen hier sind positiv. Auch seitens des auptverbandes der Deutschen Bauindustrie wurde dies estgestellt. Ohne das Entsendegesetz hätten wohl rund 50 000 deutsche Bauarbeiter ihren Job verloren. Das tellte Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des auptverbandes der Deutschen Bauindustrie, im vergan- enen Jahr fest. Die Arbeitgeberseite und auch der Freistaat Bayern ersuchten im Vorfeld mit ihren Forderungen die Ein- eziehung der Gebäudereiniger in das Entsendegesetz uszuhöhlen. So sollte die Möglichkeit der Allgemein- erbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz, icht aber die spezielle Rechtsverordnungsermächtigung ach dem Entsendegesetz vorgesehen werden. Einigt ich der Tarifausschuss nicht, kommt die AGVE nicht ustande. In die Röhre schauen die Gebäudereiniger, die erade eine solche Situation künftig vermeiden wollen. ch zitiere aus einem „Zeit“-Interview mit dem Verbands- hef der Gebäudereiniger vom August diesen Jahres: Bislang musste der Tarifausschuss aus BDA und DGB unserem Tarif zustimmen. Beim Entsendege- setz kann sich der Minister jedoch über das Veto von BDA oder DGB hinwegsetzen. Die BDA fühlt sich als Kontrollinstanz für unseren Tarifabschluss. … Was geht es andere an, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche einigen? Bayern forderte zudem eine Befristung des Ände- ungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2009. Das wäre chon angesichts der 2009, spätestens aber 2011 aus- aufenden Übergangsfristen zur Dienstleistungsfreiheit ür die EU-Beitrittsstaaten nicht hinnehmbar gewesen. Die Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegeset- es auf die Gebäudereiniger ist ein erster Schritt in die ichtige Richtung. Ich sage aber hier und heute ganz klar, 6298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) dass wir es hierbei nicht bewenden lassen dürfen. Es gibt weit mehr Branchen, die von Lohn- und Sozialdumping betroffen sind. Auch wenn es sich vielleicht die Klientel der FDP nicht vorstellen kann, es gibt Menschen, die jeden Mor- gen aufstehen, 40 oder sogar mehr Stunden pro Woche arbeiten und am Monatsende oft kaum 1 000 Euro aufs Konto bekommen. Nehmen wir das Sicherheitsgewerbe, wo es zum Teil Stundenlöhne von drei Euro gibt. Oder die Friseurin in Kassel, die sich mit einem Stundenlohn von 5,30 Euro netto über Wasser halten muss. Oder die Spülhilfe, die bei einer 40-Stunden-Woche gerade ein- mal 762 Euro monatlich erhält. Erklären Sie diesen Leuten doch einmal, warum ein Josef Ackermann 11,9 Millionen Euro im Jahr verdient, zusammen mit Kapitalerträgen und weiteren Bezügen sogar 15 bis 20 Millionen Euro! Die „Geiz-ist-geil“-Mentalität hat schon längst Ein- zug gehalten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Das sprichwörtliche Fass ohne Boden finden wir immer häu- figer. Wir brauchen eine untere Auffanglinie. Das dürfen wir nicht auf die lange Bank schieben. Schon allein weil wir in drei oder maximal in fünf Jahren die Arbeitneh- merfreizügigkeit haben werden. Auch wenn Frau Merkel verlauten ließ, es werde kei- nen flächendeckenden, einheitlichen Mindestlohn geben, ist für die SPD die Diskussion damit keinesfalls beendet und schon gleich gar nicht zu den Akten gelegt. An dieser Stelle kommt für gewöhnlich der Aufschrei von der FDP, wir würden damit Arbeitsplätze zerstören bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten verhindern. Ich werde jedoch nicht müde, es immer wieder zu erwähnen: Die Erfahrungen in anderen Ländern belegen das Gegen- teil. In Großbritannien zum Beispiel, wo der gesetzliche Mindestlohn den Lebenshaltungskosten entsprechend angepasst und damit erheblich, nämlich um 40 Prozent, angehoben wurde, stieg trotzdem die Beschäftigungs- rate. Laut IAT, Institut Arbeit und Technik, hat sich dort die Lage von rund 1,5 Millionen Beschäftigten verbes- sert oder wurde zumindest abgesichert. Mit der Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind wir auf einem guten Weg, um Lohn- und Sozialdumping Einhalt zu ge- bieten. Lassen Sie uns diesen Weg im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam wei- tergehen. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Das Arbeitnehmer- Entsendegesetz gilt derzeit nur für die Baubranche und die Seeschiffahrtsassistenz und soll nun auf die Branche der Gebäudereiniger ausgedehnt werden. Erst einmal auf diese Branche, muss man hier deutlich sagen, denn im Grunde ist der Gesetzentwurf von der Koalition, jeden- falls vom federführenden Ministerium, als Türöffner gedacht. Nach und nach sollen weitere Branchen folgen. D l 8 n B d l W w r e b F i m S t F j b e n t B z v u f b z B r d f s D K t r S A B t D w K b d v d v K (C (D as bedeutet faktisch die Einführung von Mindest- öhnen durch die Hintertür! Mit der Ausweitung des Gesetzes wären statt heute 00 000 Beschäftigten künftig doppelt so viele Arbeit- ehmer davon betroffen, nämlich zusätzliche 850 000 im ereich der Gebäudereiniger. Bundesminister Müntefering macht kein Geheimnis araus, dass er die Einführung von tariflichen Mindest- öhnen in allen Branchen für „das Optimale“ hält – „Die elt“ vom 24. August 2006. Weiter sagt er, es wäre gut, enn man dies für möglichst viele Branchen organisie- en könnte. Es gebe „Dutzende und Hunderte“, die in iner vergleichbaren Situation wie die rund 850 000 Ge- äudereiniger seien. „Da muss man jetzt versuchen, das eld Zug um Zug aufzurollen.“ Dass es darum geht, bestätigt auch die Einbeziehung n die Verordnungsermächtigung, nach der der Bundes- inister für Arbeit und Soziales ohne Einvernehmen der ozialpartner auf Antrag nur einer Tarifvertragspartei arifliche Regelungen auf Außenseiter erstrecken kann. ür die Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks edenfalls brauchen sie diese Regelung nicht, da es hier ereits einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag rgibt. Im Übrigen ginge eine Anwendung der Verord- ungsermächtigung auch über die Aussagen im Koali- ionsvertrag hinaus, nach dem die Einbeziehung weiterer ranchen in das Entsendegesetz nur erfolgen soll, wenn uvor der Tarifvertrag nach den Regeln des Tarif- ertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Es ist also nur ein erster Schritt. Weitere werden folgen, m eine Branche nach der anderen einzubeziehen, ob reiwillig oder unfreiwillig. Der unterste tariflich verein- arte Lohn wird so über das Entsendegesetz faktisch um Mindestlohn aller Beschäftigten der jeweiligen ranche erklärt. Allen wissenschaftlichen Forderungen nach einer De- egulierung des Arbeitsmarktes zum Trotz beschreitet ie große Koalition mit diesem Gesetzentwurf den alschen Weg in Richtung zusätzlicher Regulierung. Damit etzt die große Koalition den fatalen Weg staatlichen irigismus der letzten Bundesregierung fort. Erneut – wie schon zuvor etwa beim Thema ündigungsschutz – gibt die Union den Ritter von der raurigen Gestalt. Ich zitiere aus dem CDU/CSU-Regie- ungsprogramm 2005 bis 2009 vom 11. Juli 2005: Auf eite 18 steht dort klar und unmissverständlich: „Die usweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle ranchen und gesetzlichen Mindestlöhne über die Hin- ertür können einen Missbrauch der europäischen ienstleistungsfreiheit nicht verhindern. Deshalb setzen ir auf schnelle, wirksame und grenzüberschreitende ontrollen und werden zur Bekämpfung des Miss- rauchs der Niederlassungsfreiheit die Zusammenarbeit er zuständigen Stellen, Ordnungsämter und Kammern erbessern.“ Nun weiß natürlich jeder, dass die 180-Grad-Wendung er CDU/CSU – wider besseres Wissen – der Koalitions- ereinbarung mit der SPD geschuldet ist. Aber, liebe olleginnen und Kollegen von der Union, Sie können Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6299 (A) ) (B) ) nicht beliebig den ökonomischen Sachverstand ein- oder ausschalten. Ich sehe keinen Grund, warum das, was Sie damals für richtig erkannt haben, nicht auch heute weiter richtig sein sollte. Fest steht: Dieser Gesetzentwurf ist ein Konjunktur- programm für die Schwarzarbeit. Er wird die Arbeits- losigkeit – besonders in den neuen Ländern – durch die Erhöhung der Lohnkosten für einfache Tätigkeiten ver- schärfen. Auch wenn seitens der Koalition immer betont wird, Ziel des Gesetzentwurfes sei, dass ausländische Gebäude- reinigungsfirmen, die ihre Beschäftigten vorübergehend nach Deutschland schicken, sich an deutsche Tarifver- träge halten müssten, steht doch fest: Die Ausweitung des Gesetzes zwingt nicht nur ausländische Unterneh- men dazu, deutsche Tariflöhne zu zahlen, sondern auch die nicht tarifgebundenen heimischen Betriebe. Und da- mit werden ganz konkret sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gefährdet. Wer das nicht glauben will, der richte seinen Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz. Dieses war von Anfang an vor allem protektionistisch motiviert und ausgerichtet auf Konser- vierung der Struktur in der Bauindustrie. Schauen wir uns nun die Entwicklung der Beschäftigung in der Bau- industrie an, so muss man feststellen: Die gut gemeinte Absicht, Lohndumping zu unterbinden, hat nicht dazu geführt, die bestehenden Arbeitsplätze durch das Entsen- degesetz zu sichern. Aufgrund des Strukturwandels und der Nachfrageschwäche ist die Zahl der Beschäftigten im Baugewerbe seit Bestehen des Entsendegesetzes konti- nuierlich und deutlich zurückgegangen. Nicht vermin- dert hat sich aber der Anteil ausländischer Entsende- arbeitnehmer. Ein positiver Trend in der Bauindustrie hat sich erst jüngst durch die leichte konjunkturelle Erho- lung eingestellt. Statt zusätzliche und schädliche Eingriffen in die Wirtschaft und in die Tarifautonomie sollte die Bundes- regierung daher besser betriebliche Bündnisse für Arbeit zulassen. Die deutsche Volkswirtschaft leidet unter über- bordender Bürokratie, hohen Steuer- und Abgabenlasten und einer hohen Regelungsdichte im Arbeitsrecht. Um von größeren und offeneren Märkten zu profitieren, braucht der Arbeitsmarkt ein höheres Maß an Flexibili- tät, als ihm bisher zugestanden wird. Wir helfen nieman- dem, wenn notwendige strukturelle Anpassungen, die im Einzelfall auch Härten mit sich bringen können, durch Protektionismus auf Kosten aller aufgeschoben werden. Im Gegenteil, wir müssen uns rechtzeitig bemühen, einen Arbeitsmarkt mit wirklichen Wiedereinstiegs- chancen auch für Geringqualifizierte zu schaffen. Jede Ausweitung des Entsendegesetzes hat im Ergebnis zur Folge, dass sich die Arbeit verteuert und weitere Arbeits- plätze ins Ausland gehen, in die Schwarzarbeit abge- drängt werden oder ganz wegfallen. Der von Ihnen ein- geschlagene Weg der Abschottung wird das grundsätzliche Problem des Lohngefälles und des Gefäl- les der Arbeitskosten in Europa nicht lösen. Im Gegen- teil. Er wird zulasten von Wachstum und Wohlstand ins- gesamt gehen. Personalabbau verhindern Sie nur, wenn A l g G b d s i t m h d E z r i g V B s e s D g z n d l g s m d a k b s M w A g t i s G A b d d w M (C (D rbeit bezahlbar bleibt. Die Einführung eines Mindest- ohnes durch Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsende- esetzes bewirkt das Gegenteil. Werner Dreibus (DIE LINKE): Der vorliegende esetzentwurf stellt zutreffend fest, dass neben der Bau- ranche auch das Gebäudereinigerhandwerk vor Lohn- umping geschützt werden sollte. Ebenso zielt der Ge- etzentwurf darauf ab, die ungleiche Entlohnung von nländischen und nach Deutschland entsandten Beschäf- igten zu unterbinden. Beide Zielsetzungen unterstützt eine Fraktion ohne Vorbehalte. Anzufügen ist aber, dass neben dem Gebäudereiniger- andwerk auch viele andere Branchen unter Lohn- umping leiden: Sicherheit, Tourismus, Landwirtschaft, inzelhandel – in diesen und anderen Wirtschaftsbereichen ahlen viele Unternehmen Löhne, die nicht zum Leben eichen. Löhne von drei, vier, fünf Euro brutto die Stunde sind n Deutschland weit verbreitet. Aktuelle Berechnungen ehen von etwa 6 Millionen Menschen aus, die derzeit in ollzeit weniger als drei Viertel des durchschnittlichen ruttoeinkommens in Deutschland verdienen. Darunter ind mehr als drei Millionen Beschäftigte, die sich mit inem Armutslohn – weniger als der Hälfte des durch- chnittlichen Bruttoeinkommens – begnügen müssen. arüber hinaus arbeiten mehrere Millionen Menschen in eringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und in Teil- eit zu Niedrig- und Armutslöhnen. Der SPD-Parteivorstand leitet daraus die Forderung ach Mindestlöhnen ab, die „garantieren, dass Menschen, ie Vollzeit arbeiten, von den Löhnen menschenwürdig eben können“; Positionspapier „Gerechter Lohn für ute Arbeit“. Weil das so ist, ist es vollkommen unver- tändlich, dass die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf it trägt, der durch seine Formulierung nahe legt, dass as Problem von Niedriglöhnen und Lohndumping vor llem bei den Gebäudereinigern auftritt. Die Position von Kanzlerin Merkel zum Mindestlohn ann ich in diesem Zusammenhang nur als ignorant ezeichnen: Wer den Mindestlohn pauschal ablehnt, der agt Millionen Menschen, die Politik wolle an ihrer isere nichts ändern und sie müssten deshalb trotz Arbeit eiter in Armut leben. Unter Punkt C führt der Gesetzentwurf selbst eine lternative zur beschränkten Ausweitung des Entsende- esetzes ein: den gesetzlichen Mindestlohn. Meine Frak- ion hat zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns m Oktober einen konkreten Vorschlag unterbreitet, der ich in weiten Teilen mit den Vorstellungen der DGB- ewerkschaften deckt. Wir sehen unseren Vorschlag aber auch durch die nhörung der Koalitionsarbeitsgruppe „Arbeitsmarkt“ estätigt. Der Kollege Brandner wird in der Presse mit en Worten zitiert: „Die Experten haben verdeutlicht, ass ein gesetzlicher Mindestlohn am praktikabelsten äre“, „Handelsblatt“, 6. Oktober 2006. Und Minister üntefering hat zugestanden, dass differenzierte Branchen- 6300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) mindestlöhne intransparent wären und zu Abgrenzungs- problemen führen würden. Unsere Forderung lautet deshalb: Das eine tun und das andere nicht lassen. Ohne Probleme kann der Abschluss tariflicher Mindestlöhne per Entsendegesetz gefördert und zugleich eine verbindliche, allgemeingül- tige gesetzliche Untergrenze für Löhne definiert werden. Wie hoch dieses Mindesteinkommen sein muss, hat der Gesetzgeber bereits an anderer Stelle festgelegt: Es ist dasjenige Einkommen, das nicht gepfändet werden kann, also etwa 1 000 Euro netto im Monat. Bei üblicher Arbeitszeit entspricht dies in etwa einem Stundenlohn von acht Euro brutto. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir begrüßen, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf das Gebäudereinigerhandwerk ausgedehnt werden soll. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Lohn- dumping in dieser Branche. Denn damit werden auch im Ausland ansässige Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich nach den hier geltenden tariflichen Bedingungen zu richten. So werden nicht nur die Arbeitnehmer und Ar- beitnehmerinnen geschützt, sondern auch hier ansässige Unternehmen, die sonst gegen die Unterbietungskonkur- renz tariflich ungebundener Unternehmen keine Chance besäßen. So gut und richtig aber dieser Umstand für sich be- trachtet auch ist: Die Koalition bleibt damit weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Denn Lohndumping ist kein Alleinstellungsmerkmal im Gebäudereinigerhandwerk, sondern eine zunehmend um sich greifende Erscheinung in vielen Handwerks- und Dienstleistungsbranchen. Die Durchsetzung von Mindestlöhnen – in welcher Variante auch immer – wurde vorgestern von der Kanzlerin für diese Wahlperiode ad acta gelegt. Dabei wäre die gene- relle Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes der erste notwendige und wirksame Schritt, um gegen Lohndumping und Schmutzkonkurrenz vorzugehen. So zaghaft wie jetzt von der Bundesregierung vorge- gangen wird, wirkt es so, als würde man mit einer Nagel- feile einen meterdicken Stahlblock durchtrennen wollen. Wir fordern, den Anwendungsbereich des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes auf alle Branchen auszuweiten. Das wäre im Sinne der zugrunde liegenden EU-Richtli- nie, vor allem würde es aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in zahlreichen Branchen eine greif- bare Verbesserung bringen. Würde unser Vorschlag umgesetzt, dann könnten bei Vorliegen eines bundesweit geltenden Tarifvertrages da- rin festgelegte Mindestlöhne und Urlaubsbestimmungen sowohl auf Arbeitnehmer von nicht tarifgebundenen in- ländischen Betrieben als auch auf Arbeitnehmer von ausländischen Betrieben übertragen werden. Aber dies lässt der vorliegende Gesetzentwurf durch seine Beschränkung nicht zu. Das verzagte Vorgehen der Bundesregierung führt deshalb aktuell sogar dazu, dass der im Mai 2006 von den Arbeitgebern der Zeitarbeits- branche gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschafts- bund abgeschlossene Tarifvertrag über Mindestarbeits- bedingungen nicht in Kraft treten kann. Fast 1 Million A w v n a A i w Z 1 t A r n d s w t e M s A f d n f v i g a I a a m b E E v W E l E l g K g d m s ü e E s s (C (D rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland ird damit die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen ersagt. So wäre es das Mindeste gewesen, das Arbeit- ehmer-Entsendegesetz mit dem vorliegenden Entwurf uch für die Zeitarbeitsbranche zu öffnen. Noch ist nicht aller Tage Ende, die Beratungen im usschuss stehen noch aus. Wie drängend das Problem st und wie notwendig eine größer angelegte Lösung ist, ill ich Ihnen deshalb an dieser Stelle nur anhand einer ahl verdeutlichen: Im Jahr 2004 waren in Deutschland 8,4 Prozent oder rund 3,6 Millionen Vollzeitbeschäf- igte zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle tätig, rmut trotz Arbeit ist für viele Menschen in der Bundes- epublik Realität. Wir alle sind deswegen aufgefordert, icht nur in Debatten unserer Betroffenheit darüber Aus- ruck zu verleihen, sondern auch im Sinne dieser Men- chen für bessere Mindestarbeitsbedingungen tätig zu erden. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär im Bundesminis- erium für Arbeit und Soziales: Die Europäische Union rmöglicht dauerhaften Frieden und Freiheit in Europa. it der Erweiterung im Osten haben sich für die deut- che Wirtschaft große Chancen eröffnet. Nicht wenige rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ürchten in diesem Zusammenhang aber, dass auslän- ische Billigkonkurrenz ihre Jobs bedroht. Und das gilt icht nur im Baubereich. Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht ein ef- ektives und flexibles Instrumentarium zur Verhinderung on Lohndumping. Bislang besteht im Wesentlichen nur m Baubereich die Möglichkeit, tarifvertraglich fest- elegte Mindestlöhne und Urlaubsbedingungen auch auf us dem Ausland entsandte Arbeitnehmer zu erstrecken. n der Baubranche werden die wesentlichen Mindest- rbeitsbedingungen über Mindestlohnverordnungen auf lle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer erstreckt. Hier- it haben wir gute Erfahrungen gemacht. Künftig sollen diese Möglichkeiten auch für das Ge- äudereinigerhandwerk genutzt werden können. Mit der inbeziehung der Gebäudereiniger in das Arbeitnehmer- ntsendegesetz wird eine Vereinbarung des Koalitions- ertrages umgesetzt. Die Anwendung der Entsenderichtlinie war vor zwei ochen Gegenstand von Beratungen auf europäischer bene. In einer Entschließung hat das Europäische Par- ament auf die Zielsetzungen der Richtlinie hingewiesen. in Ziel der Richtlinie ist die Anwendung der im Gast- and maßgebenden Mindestlohnsätze und Arbeitsbedin- ungen auf entsandte Arbeitnehmer. Das Europäische Parlament hat zugleich wirksame ontrollen zur Einhaltung dieser Mindestarbeitsbedin- ungen für unverzichtbar erklärt. Dies setzt voraus, dass as Gastland vom entsendenden Unternehmen Doku- ente verlangen kann, um die Einhaltung der in der Ent- enderichtlinie festgelegten Beschäftigungsbedingungen berprüfen zu können. Darüber hinaus muss im Gastland ine Person zur Verfügung stehen, die als Vertreter des ntsendeunternehmens fungieren kann, um die Vor- chriften und Bedingungen der Entsenderichtlinie um- etzen zu können. Über diese Bestimmungen herrscht Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6301 (A) ) (B) ) Konsens zwischen den Sozialpartnern auf nationaler und auf europäischer Ebene, der durch die Entschließung des Europäischen Parlaments gestützt wird. Diese vom Europäischen Parlament für erforderlich erklärten Kontrollinstrumente sind in Deutschland im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verankert. Auf dieser Grundlage konnte die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ bereits in der Vergangenheit die Einhaltung der Mindest- arbeitsbedingungen in der Baubranche überprüfen. Mit der Erstreckung des Gesetzes auf die Gebäudereiniger wird der Weg für wirksame und effektive Kontrollen auch für diese Branche eröffnet. Die Einbeziehung der Gebäudereiniger erfolgt im Gleichklang mit der bisher allein relevanten Baubranche. Die Gründe hierfür sind bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung niedergelegt. Sie resultieren im Wesentlichen aus der Vergleichbarkeit der Bau- und der Gebäudereinigerbranche. Lassen Sie mich hierfür einige Beispiele nennen: In beiden Branchen gibt es die für die Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erforderliche Tarif- vertragsstruktur. Beide Branchen sind durch ständig wechselnde Einsatzorte der Arbeitnehmer und ein damit einhergehendes erhöhtes Schutzbedürfnis der Arbeitneh- mer geprägt und in beiden Branchen ist die Arbeit ausge- sprochen lohnkostenintensiv. Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, wenn die Gebäudereiniger eine gleichberechtigte Be- handlung mit der Baubranche bei einer Einbeziehung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wünscht. Dem kommt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nach. Auch der Bundesrat hat im ersten Durchgang keine Bedenken geäußert. Mit der Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes wird die Grundlage geschaffen, dass aus dem Ausland entsandte Gebäudereiniger hier nicht zu Niedrigstlöhnen beschäftigt werden dürfen. Nur so kann den inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Angst vor ausländischer Billigkonkurrenz genom- men werden. Auf der Grundlage des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes können in- und ausländische Arbeit- nehmer zu fairen Bedingungen beschäftigt werden. Diesen sozialen Schutz wollen die Menschen in Europa und den wollen die Menschen in Deutschland. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die notwendigen Regelungen. Er stellt damit einen wichtigen Beitrag für ein sozial gerechtes Europa dar. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Nachhaltige Res- sourcennutzung durch Agroforstwirtschaft (Zu- satztagesordnungspunkt 7) Uda Carmen Freia Heller (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Antrag „Nachhaltige Ressourcennutzung durch Agroforstwirtschaft“ wird die Förderung und E o L v m v R u s H N s z L d r V a Z n B p u S E s 2 r w I B H w b s d ö v s k f s G w d D W R w u w in z u c i L (C (D tablierung von Agroforstsystemen im ökologischen der im traditionellen Landbau als alternative Form der andnutzung gefordert. Entscheidend über die Weiter- erfolgung dieser Form der Landbautechnik, die Ele- ente der Landwirtschaft mit denen der Forstwirtschaft erbindet, ist nach Ansicht der Union die praktische elevanz. Bevor diese Art der Landbewirtschaftung mgesetzt wird, sollten zunächst einmal gesicherte wis- enschaftliche Erkenntnisse darüber gewonnen werden. Grundsätzlich strebt die Union eine Ausweitung der olznutzungspotenziale an, denn in Deutschland ist die achfrage nach Holz in den vergangenen Jahren derart prunghaft angestiegen, dass jede Form des Holz- uwachses willkommen ist. Zwar ist Deutschland das and mit den größten Holzvorräten in Europa – nach en Ergebnissen der zweiten Bundeswaldinventur mit und 3,4 Milliarden Kubikmeter –, aber der Pro-Kopf- erbrauch von Holz und Holzprodukten hat seit der Ver- bschiedung der Charta für Holz deutlich zugenommen. udem stammt die aus erneuerbaren Energien gewon- ene Wärme fast zu 95 Prozent aus Biomasse. In diesem ereich dominiert ganz klar Holz. Die Anzahl der Holz- elletanlagen in Deutschland stieg allein im Jahr 2006 m 28 000 auf circa 67 000. Man kann angesichts dieser teigerungsraten von über 70 Prozent zu Recht von einem nergieholzboom sprechen. In den neuen Bundesländern ind mit einem Investitionsvolumen von mehr als 0 Millionen Euro allein in den vergangenen zehn Jah- en 15 neue Verarbeitungsstätten wie zum Beispiel Säge- erke, Holzverarbeitungs- und Zellstoffwerke entstanden. n den letzten Jahren ist zudem eine Wiederbelebung des rennholzmarktes zu verzeichnen, denn viele private aushalte steigen angesichts steigender Energiepreise ieder auf Kamin und Kachelofen um. Und wenn man edenkt, dass ein Kubikmeter Holz circa 230 Liter Heizöl ubstituiert, dann ist sehr wohl nachvollziehbar, warum ie Bundesregierung den Ausbau dieser alternativen und kologisch wertvollen Energiequelle „Holz“ vehement orantreibt. Die Bundesregierung verfolgt verschiedene For- chungprojekte zu agroforstlichen Bewirtschaftungs- onzepten auf nationaler Ebene. Bei dem Projekt „Agro- orst – neue Optionen für eine nachhaltige Landnutzung“ oll untersucht werden, ob diese Agroforstsysteme in ebieten, die von einem starken Rückgang der Land- irtschaft und dem damit verbundenen Aufforstungs- ruck betroffen sind, als Alternative infrage kommen. er regionale Schwerpunkt dieser Projekte liegt in Baden- ürttemberg und Mecklenburg-Vorpommern – also zwei egionen, die sich erheblich in ihren ökologischen so- ie land- und forstwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nterscheiden. Das mit 1,6 Millionen Euro geforderte Projekt „Agro- ood“ soll im Rahmen dieses Verbundvorhabens klären, wieweit agroforstwirtschaftliche Bewirtschaftungskon- epte mit Laubbäumen aus ökonomischer, ökologischer nd sozialer Sicht als Alternativen zu den bislang übli- hen forstwirtschaftlichen bzw. agrarischen Nutzungen nfrage kommen. Dieses Projekt wurde 2005 mit einer aufzeit von vier Jahren aufgelegt. 6302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Außerdem wird vom BMBF unter dem Arbeitstitel „DENDROM – Zukunftsrohstoff Dendromasse“ ein Pro- jekt zu den Fragen der nachhaltigen energetischen und stofflichen Verwendung von Dendromasse aus Wald- und Feldgehölzen mit 1,7 Millionen Euro gefördert. Bei diesem Vorhaben wird davon ausgegangen, das die Nachfrage nach Dendromasse in Zukunft deutlich ansteigen wird und nur ein Teil des Bedarfs durch die Aktivierung von Holzreserven aus der Forstwirtschaft gedeckt werden kann. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, Grundlagenwissen und konkrete Handlungskonzepte zur Lösung des Konfliktes zu erarbeiten, der sich aus dem klima- uns energiepolitisch erforderlichen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien einerseits und der um- weltpolitisch erforderlichen naturnahen Waldbewirt- schaftung andererseits ergibt. Auf EU-Ebene hat das EU-Forschungsprojekt „Agroforstwirtschaft für Europa“, kurz SAFE genannt (Silvorable Agroforestry for Europe), zwischen 2001 und 2005 untersucht, wie sich verschiedene Baumarten und Ackerkulturen in Europa kombinieren lassen. Die Ergebnisse basieren im Wesentlichen auf Modellrech- nungen und werden derzeit der Öffentlichkeit präsen- tiert. Auf der Tagung zum Thema „Anbau und Nutzung von Bäumen auf landwirtschaftlichen Flächen“ am 6. und 7. November in Tharandt in Sachsen-Anhalt wurden be- reits einige Erkenntnisse vorgestellt. Leider müssen viele dieser Aussagen relativiert werden, weil die Daten in diesen Modellen auf relativ kurzen Zeitreihen beru- hen. Auch die Aussagen zur Klimarelevanz sind entspre- chend ungenau. Weiterführender Forschungsbedarf wird auch gesehen bei der Übertragung in Gebiete mit ande- ren klimatischen Bedingungen. Interessant sind die Ergebnisse einer SAFE-Umfrage bei 270 Landwirten in sieben europäischen Ländern in insgesamt 14 Regionen. Tatsächlich erwog knapp jeder zweite von ihnen die Einführung eines Agroforstsystems auf nur 20 Prozent ihrer Betriebsfläche. Durchaus posi- tiv bewertet wurde von ihnen unter anderem die recht einfache Umsetzung der Maßnahme, die Imageverbesse- rung und die sozialen Kontakte, die sich daraus ergaben. Es gab aber ein entscheidendes Argument der Bauern gegen diese Maßnahmen: Im ersten Jahr sanken die Er- träge pro Hektar, unter anderem auch deshalb, weil die Bäume natürlich erst ab einem gewissen Alter „geerntet“ werden können. Dieser finanzielle Hinderungsgrund be- wog die Mehrzahl der Landwirte, von dieser Form der Bewirtschaftung Abstand zu nehmen. Am Beispiel Frankreichs wird deutlich, welche Rolle die Subventionierung spielt. Nachdem 2001 die gesetz- lichen Regelungen für die entsprechenden Fördermaß- nahmen eingeführt wurden, entstanden 2002 immer mehr moderne Agrarforstsysteme. Übertragen auf Deutschland ist sicherlich auch zu erwarten, dass bei entsprechender Subventionierung zum Beispiel durch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“, GAK, diese Form der Landnutzung in Deutschland eine größere Rolle spielen wird. Ich möchte festhalten: Bisher liegen für die Durch- führung von Agroforstsystemen in Deutschland noch k Z g z d e d A s g e E W G s n g f l l x B A k n E D s s W s B z u m z g z o v B F z u m B P r l S p n D P d t (C (D eine aussagekräftigen Erkenntnisse bzw. belastbaren ahlen über Erträge vor, welche die Bauern dazu bewe- en würden, auf Agroforstsysteme zu setzen. Die Ak- eptanz bei den Landwirten ist bisher sehr gering, trotz er von Forschern geschätzten Realisierung von Mehr- rträgen von maximal 30 Prozent. Der Antrag fordert konkret einen finanziellen Beitrag er Bundesregierung für Forschungsprojekte und zum usbau der Agroforstwirtschaft. Diese Subventionen ollen aus GA-Mitteln und aus ELER-Mitteln bereit- estellt werden. Ich möchte Sie an dieser Stelle daran rinnern, dass die Gelder über die 2. Säule aus der LER-Verordnung dringend gebraucht werden, um die irtschaftskraft des ländlichen Raumes zu stärken. Die A-Mittel sind längst verplant. Wenn ich mich recht ent- inne, war es Ministerin Künast von Bündnis 90/Die Grü- en, die während ihrer Amtszeit die GA-Mittel erheblich ekürzt hat. Es stellt sich in Anbetracht der begrenzten inanziellen Mittel die Frage, ob man sich in Deutsch- and überhaupt ein subventioniertes Agroforstsystem eisten kann und will. Für den Fall, dass sich aus den Versuchsprojekten pra- isrelevante Ergebnisse ziehen lassen und auf dieser asis tatsächlich erwogen wird, eine Etablierung von groforstsystemen in Deutschland umzusetzen, so önnte dies nach Auffassung der Union in Deutschland ur ohne Subventionierungen – seien es GA-Mittel oder U-Mittel – umgesetzt werden. Einige Beispiele aus eutschland zeigen, dass Agroforstsysteme auch ohne taatliche Beihilfen durchaus rentabel sein können. Ent- cheidend sind die richtigen Strategien hinsichtlich der irtschaftlichkeit und Rentabilität. Diese liegen bei- pielsweise in der Erschließung von Marktnischen – zum eispiel medizinale oder floristisch bedeutsame Pflan- en –, der Herstellung besonders hochwertiger Produkte nd der Direktvermarktung. Bei der Bewirtschaftung acht es oftmals Sinn, wenn sich Agrargemeinschaften u Verbünden zusammentun, damit beispielsweise die emeinsame Anschaffung einer Erntemaschine finan- iert wird. Die Anschaffung einer Apfelauflesemaschine der eines Haselnusssaugers muss sich lohnen. Lassen Sie mich noch auf einige weitere Punkte des orliegenden Antrages eingehen, wo die CDU/CSU- undestagsfraktion noch Gesprächsbedarf sieht. Der orderung im vorliegenden Antrag, dass im Falle von ukünftiger Zulassung gentechnisch veränderter Baum- nd Gehölzsorten deren Verwendung in Agroforstsyste- en ausgeschlossen werden solle, steht die CDU/CSU- undestagsfraktion ebenfalls kritisch gegenüber. Die osition der Union in Sachen Gentechnik ist Ihnen hin- eichend bekannt. Wir verschließen uns nicht grundsätz- ich der Gentechnik. Außerdem wollen Sie die rechtliche tellung des Pächters im Zusammenhang mit der An- flanzung von Gehölzen und der bisher damit verbunde- en Wiederherstellung des Ursprungszustandes stärken. ie Union hält gesetzliche Eingriffe in das bestehende achtrecht für problematisch. Im Ergebnis würde ich deshalb vorschlagen, dass wir iesen Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen zur Bera- ung in die Ausschüsse überweisen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6303 (A) ) (B) ) Dr. Gerhard Botz (SPD): Mit den modernen Agro- forstsystemen greifen wir mit neuen Wortschöpfungen eine uralte Tradition der Flächenbewirtschaftung auf. Streuobstwiesen und Ackerraine sind wohl die bekann- testen Formen der traditionellen Agroforstnutzung. Sie gehören nicht nur ins Kulturlandschaftsbild früherer Zeiten, sondern prägen auch heute noch in einigen Regionen unsere ländlichen Räume. Die Nutzung von Gehölzen auf oder am Rande landwirtschaftlicher Fläche ist eine sinnvolle ökologische Bereicherung. Neben der Erweiterung der biologischen Vielfalt der Flora, bieten die Gehölzstrukturen Lebensraum für zahlreiche Tier- arten und leisten einen großen Beitrag zum Artenschutz. Ein wichtiger Punkt für die Landwirtschaft ist aber zum Beispiel der Beitrag dieser Verfahren zum Boden- schutz. Gehölze tragen dazu bei, Bodenerosion durch Wind und Wasser zu mindern, halten das Grundwasser im Boden und vermindern ebenfalls die Auswaschungs- gefahr von Düngemitteln in das Grundwasser, besonders in der vegetationsarmen Jahreszeit, und bilden eine Koh- lendioxidsenke. Nicht zuletzt in der aktuellen Debatte um den Klimaschutz sollte dies alles mit bedacht werden. In den zurückliegenden drei Jahrzehnten wurden Bäume nicht als ein Teil der Feldbewirtschaftung verstan- den. Die Vernichtung von unseren traditionellen Agro- forstsystemen in ganz Europa führte zu einem Verlust von Wissen bei den Landwirten, zur Vereinfachung und Stan- dardisierung von Landschaft, zu Umweltproblemen, zur Verminderung von Biodiversität und auch zum Verlust von alternativen Einkommensquellen für die Landwirte. Für unsere Landwirte ist mit Blick auf die zukünftige Agrarpolitik wichtig, dass auch die ökonomischen Fak- ten stimmen. Hier gibt es gute Ansätze und Erfahrungen zu Agroforstsystemen aus England und Frankreich, je- doch ist die Nutzung in Deutschland bisher nur vereinzelt erprobt. Es scheint sich aber abzuzeichnen, dass ein ver- ständiger Umgang und die gezielte Auswahl von Pflan- zenkombinationen aus Gehölz und Ackerkultur teilweise sogar zu ansehnlicher Ertragssteigerung gegenüber der herkömmlichen Nutzung von Agrarflächen führen kann. Hierzu – da stimme ich dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen zu – fehlen uns noch fundierte Erkenntnisse. Ich halte es für sinnvoll, die Agroforstsysteme auch in die Diskussion um die derzeit angestrebten Reformpläne des Bundesministers für Landwirtschaft zur Ressortfor- schung einzubringen. Eine sinnvolle Verflechtung mit bereits bestehenden Forschungsprogrammen des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung, beispielsweise an der Universität Freiburg, ist hier meines Erachtens ebenfalls zu bedenken. Die derzeitigen Entwicklungen auf dem europäischen Agrarsektor, aber auch in anderen Bereichen, zeigen eine deutliche Abkehr von der Politik der grundsätz- lichen finanziellen Förderungsmöglichkeit von neuen Ver- fahren. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass es so etwas gibt, man es ausprobieren sollte, auch wenn der Staat nicht die finanzielle Gießkanne darüber hält. Ebenso erachte ich die Einrichtung einer speziellen „Informations- und Koordinationsstelle Agroforstwirt- s t ö S w w I i d d w R t b b G s „ s L d a A d a p t m v d w f w f ö W tr z z H e D Z H g l L g t A (C (D chaft“ für wenig sinnvoll. Gerade für die von der Frak- ion des Bündnisses 90/Die Grünen geforderte Fach- ffentlichkeit erreiche ich mit den bereits vorhandenen trukturen das Ziel wesentlich einfacher und ohne Um- ege. Hier muss das Rad nicht neu erfunden werden, enn man auf intakte Strukturen und funktionierende nstitutionen zurückgreifen kann. Sehr vorsichtig wäre ch in diesem Zusammenhang auch mit dem Versuch, as Pachtrecht grundsätzlich zu ändern, um Landwirten erartige Wirtschaftsweisen zu erleichtern. Die grundsätzlich positiven Ansätze der Agroforst- irtschaft sind durchaus in dem Antrag zur nachhaltigen essourcennutzung durch Agroforstwirtschaft der Frak- ion des Bündnisses 90/Die Grünen zu finden, doch es leiben starke Bedenken und entsprechender Diskussions- edarf zu den oben angeführten Punkten. Aus diesem rund können wir dem Antrag in dieser Form nicht zu- timmen, empfehlen aber eine Überweisung des Antrages Nachhaltige Ressourcennutzung durch Agroforstwirt- chaft“ in den zuständigen Ausschuss für Ernährung, andwirtschaft und Verbraucherschutz. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die FDP steht em Anliegen, die Einrichtung von Agroforstsystemen uch in Deutschland zu ermöglichen, positiv gegenüber. groforstsysteme sind keine Wälder. Sie sind eine Son- erform der Ackernutzung, bei der abwechselnd mit ckerbaulich oder als Weide genutzten Flächen Gehölz- flanzen angepflanzt werden. Voraussetzung für die Einrichtung von Agroforstsys- emen ist die Änderung des Bundeswaldgesetzes. Es uss sichergestellt werden, dass die für die Errichtung on Agroforstsystemen verwendeten Flächen nicht, wie ie gegenwärtig geltenden Bestimmungen des Bundes- aldgesetzes es vorsehen, aus der agrarischen Nutzung allen. Agroforstsysteme sind besonders geeignet, um schnell achsende Holzarten zur energetischen Verwertung oder ür die Papierherstellung anzubauen. Sie bieten zahlreiche kologische Vorteile, mindern die Erosion, bieten für eidetiere Schutz bei extremen Witterungsverhältnissen, agen zur Erhöhung der Biodiversität bei. Der Papierbedarf steigt weltweit. Für die nächsten ehn Jahre wird ein Anstieg um 50 Prozent prognosti- iert. In der Papierherstellung ist insbesondere das im olz enthaltene Lignin störend, da es nur durch sehr nergieaufwendige Verfahren entfernt werden kann. aher ist es nahe liegend, dass mit gentechnischen üchtungsverfahren versucht wird, den Ligninanteil im olz zu verringern. In den USA, Neuseeland und China ibt es entsprechende Forschungen. Inzwischen gibt es auch Erfolge. In China ist es ge- ungen, Pappeln mit einem um 50 Prozent verringerten igningehalt zu züchten. Parallel dazu gibt es Züchtun- en zur Herstellung von Insektenresistenz. Es dient dem Schutz unserer multifunktional genutz- en Wälder, wenn für die Zelluloseherstellung Holz aus groforstsystemen und Plantagen zur Verfügung steht. 6304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Transgene Bäume eignen sich nur für die Plantagen- wirtschaft oder zur Anpflanzung in Agroforstsystemen. Durch die Erzeugung von Sterilität kann eine Weitergabe der für naturnahe Wälder unerwünschten genetischen Eigenschaften verhindert werden. Es gibt erheblichen weiteren Forschungsbedarf, um Methoden für die Erzie- lung einer dauerhaften Sterilität zu entwickeln. Erste Freisetzungsversuche von gentechnisch verän- derten Pappeln sind in Deutschland vom forstgeneti- schen Institut in Großhansdorf in den Jahren 1996 bis 2001 erfolgreich durchgeführt worden. Pappeln werden weltweit von Gentechnikern gern als Modellpflanze ge- nutzt, weil sie schnell wachsen und weil die gängigen gentechnischen Verfahren bei ihnen genauso gut wie bei Ackerpflanzen funktionieren. Weitere Baumarten sind Kiefer, Fichte, Birke und Eukalyptus. Die 9. UNO-Klimakonferenz hat beschlossen, dass zur Reduktion von Treibhausgasen künftig auch gen- technisch veränderte Pflanzen eingesetzt werden kön- nen. Die Nutzung von Holz aus Agroforstsystemen ver- folgt zumeist auch klimapolitische Ziele und steht damit im Einklang mit den Beschlüssen der 9. UNO-Konfe- renz. Vor dem Hintergrund der vielfältigen, oft innovativen Nutzungsmöglichkeiten von Agroforstsystemen ist der Antrag der Grünen völlig unbefriedigend. Er schließt von vornherein die Anpflanzung von gentechnisch ver- änderten Pflanzen aus, selbst wenn diese in der Gesamt- ökobilanz Vorteile gegenüber anderen Pflanzen haben. Wer so mit Scheuklappen an das spannende Thema Agroforstsysteme herangeht, als erstes besonders attrak- tive Nutzungsformen ausschließt, dem ist nur die Schaf- fung neuer Fördermöglichkeiten wichtig, nicht jedoch die Entwicklung wirtschaftlich konkurrenzfähiger und ökologisch besonders geeigneter Landnutzungsformen. Daher lehnt die FDP den Antrag ab. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Wir sprechen heute über ein Thema, das eigentlich uralt und sehr tra- ditionell ist, aber in Deutschland mittlerweile weitgehend unbekannt. Hudewälder, extensiv bewirtschaftete Streu- obstwiesen und ausgedehnte Hecken sind historische Agroforstsysteme, die bewusst die Nutzung von Bäumen und Sträuchern und der landwirtschaftlichen Fläche mit- einander verbinden. Die heute bei uns bestehende deut- liche Trennung von Landwirtschaft auf der einen Seite und Forstwirtschaft auf der anderen Seite gab es nicht immer und es gibt sie auch heute nicht überall. Die Agroforstwirtschaft spielt in der aktuellen Ent- wicklungszusammenarbeit eine viel größere Rolle als bei uns. Das, was für landwirtschaftliche Probleme in anderen Ländern eine Lösung sein kann, kann doch auch für uns interessant sein und neue Chancen und Möglich- keiten erschließen. Also: Es lohnt sich, genauer hinzu- sehen. Die positiven Effekte der Agroforstwirtschaft sind im Antrag der Grünen hinreichend beschrieben: Wind- und Erosionsschutz, Förderung von Nützlingen durch zusätz- liches Lebensraumangebot, Kohlendioxidsenken, Ver- b l i d F H d H s f n s f v s G p v v m f l g d a k D E g k f w b E f t F b v m d s a s g e o E n G g w s (C (D esserung des Mikroklimas und Diversifizierung der andwirtschaftlichen Produktion – alles Effekte, die wir m Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und mit er Stabilisierung der biologischen Vielfalt in Wald und lur bewirken wollen. Trotzdem werden in diesem ause sicherlich einige Abneigungen bestehen. Oft gilt er am Feldrand stehende Baum immer noch eher als indernis. Mühevoll mussten zum Beispiel Ackerrand- treifen und die Anlage von Hecken oder Feldgehölzen inanziell gefördert werden. Freiwillig passierte da fast ichts! Moderne Konzepte der Agroforstwirtschaft wider- prechen nicht den heute geläufigen Techniken und Ver- ahren der landwirtschaftlichen Produktion, egal ob kon- entionell oder ökologisch produziert wird. Trotzdem toßen diese Ideen und Konzepte bislang nur auf wenig egenliebe, da sie weder in aktuelle Förderkulissen assen noch ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen erbreitet sind, die agroforstwirtschaftliche Verfahren on sich aus in die Praxis bringen würden. Dabei liegen durchaus schon aktuelle Erfahrungen it moderner, an hiesige Verhältnisse angepasster Agro- orstwirtschaft vor. Die Erträge der jeweils angebauten andwirtschaftlichen Kulturen sind ähnlich, teilweise so- ar höher als bei herkömmlicher Produktion. Vor allem ie Wintergerste kann sehr gut in Agroforstsystemen ngebaut werden. In einer Studie der Universität Leeds onnten sogar höhere Erträge nachgewiesen werden. azu kommt noch die Nutzungsmöglichkeit der Bäume: nergie- oder Wertholz, Früchte oder Nüsse. Es gibt eine anze Reihe interessanter Projekte und Erfahrungen. So ann offensichtlich der Schafbesatz auf einer Agroforst- läche im Vergleich zu einer Wiese mehr als verdoppelt erden und trotzdem nachhaltig bleiben. Die Branden- urger Technische Universität in Cottbus hat positive rfahrungen mit Kurzumtrieb oder Pappeln in Tagebau- olgelandschaften. Möglicherweise bieten Agroforstsys- eme auch einen Lösungsansatz für die viel diskutierte lächenkonkurrenz. Besonders interessant erscheinen die Konzepte im Hin- lick auf eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung on landwirtschaftlichen Grenzstandorten, die zuneh- end – bei sinkender öffentlicher Förderung – ganz aus er Produktion fallen könnten. Angesichts der wieder teigenden Nutzungsintensität durch Energieerzeugung us Biomasse und den Anbau von nachwachsenden Roh- toffen auf dem Acker ist schon jetzt der Flächenbedarf estiegen. So weit zu möglichen Potenzialen. Wo stecken die Probleme? Die Förderpolitik ist auf uropäischer Ebene der Agroforstwirtschaft gegenüber ffen – so zu finden in Art. 44 in der EU-Verordnung zur ntwicklung des ländlichen Raums, der ELER-Verord- ung. Die deutsche Spezifizierung im Rahmen der emeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ ibt dagegen nicht viel her, hier muss nachgebessert erden! Des Weiteren muss das Waldgesetz geändert werden, ollen Agroforstsysteme eine Chance bekommen. Eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6305 (A) ) (B) ) klare Abgrenzung von Wald- zu Agroforstflächen ist hier erforderlich. Die Definition, nach der auf einer Agroforstfläche mindestens 50 Prozent landwirtschaft- liche Kulturen stehen müssen, damit sie nicht als Wald, sondern immer noch als Acker oder Grünland gilt, könnte zum Beispiel übernommen werden. Aber es bedarf auch zusätzlicher finanzieller Mittel, um die Forschung und Erprobung solcher Agroforstwirt- schaftssysteme zu unterstützen. Zumindest eine Prüfung der Potenziale hat aus Sicht der aktuellen Diskussionen über eine sichere Versorgung aus ökologisch erzeugten, erneuerbaren Energiequellen eine neue Motivation ge- wonnen. Doch was nützt ein guter Vorschlag, wenn ihn nie- mand hört? Informationsveranstaltungen, Exkursionen und die Einrichtung einer Kommunikationsstelle würden dazu dienen, die Potenziale der Agroforstwirtschaft be- kannt zu machen. Auf einen Aspekt möcht ich zum Schluss noch kurz Ihre Aufmerksamkeit lenken. Auch beim Thema „nach- wachsende Rohstoffe in der Forstwirtschaft“ droht uns wieder eine Diskussion über die Agrogentechnik. Transgene Pappeln und Co. betrachtet Die Linke ge- nauso kritisch wie andere genetisch manipulierte Kultur- pflanzen. Es gibt andere Lösungen für unsere land- und forstwirtschaftlichen Probleme. Dieser Antrag ist ein gutes Beispiel dafür. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Landwirtschaft in Deutschland steht an der Schwelle einer neuen Ära: Nicht allein qualitativ hochwertige Nahrungsmittel werden von ihr erwartet, sondern auch zunehmend ein Wirtschaftsgut, das die Landwirtschaft bisher eher eingekauft als produziert hat, nämlich Ener- gie. Darüber hinaus sollen Arbeitsplätze geschaffen, hohe Sozial- und Umweltstandards eingehalten und eine tourismusfreundliche Kulturlandschaft gestaltet werden. Um diesen vielen Anforderungen gerecht zu werden, muss über neue Landnutzungsformen nachgedacht wer- den. Zwangsläufig stößt man da auf das Thema Agro- forstwirtschaft. Mit unserem Antrag wollen wir die Auf- merksamkeit der Politik auf dieses Thema lenken und die erforderlichen Fördermaßnahmen auf den Weg brin- gen, damit es bei der Agroforstwirtschaft nicht bei einer schönen Idee bleibt, sondern sie breiten Einzug in die Praxis hält. Zwar gibt es inzwischen auch in Deutsch- land eine Reihe von Landwirten, die auf diesem Gebiet experimentieren. Von einem Durchbruch kann bisher aber noch keine Rede sein. Hierfür bleibt noch viel zu tun. Die EU legte bereits 2001 mit SAFE – Silvoarable Agroforestry for Europe – ein Forschungsprojekt auf, das Grundlagen zur Beurteilung der Rentabilität von Agroforstsystemen liefern sollte. Dieses im Jahr 2005 abgeschlossene Projekt hat gezeigt, dass Agroforst- systeme nicht nur aus Umweltsicht Vorteile bringen, sondern auch wirtschaftlich interessant sein können. Denn der Ertrag aus Acker- und Baumkultur zusammen- genommen kann durchaus das heute übliche hohe Er- tragsniveau erreichen oder übertreffen. B s z k n d b d n w m u n E s a e w t e d G h w s D Z g e M z c u e n z m z a i f t r E k M A o F s s s V r l z F (C (D Das Prinzip der Agroforstwirtschaft ist nicht neu. ekannte Beispiele für traditionelle Agroforstsysteme ind Streuobstwiesen und Hecken. Sie gehören seit jeher ur Kulturlandschaft. Aber in Deutschland gibt es heute aum mehr Agroforstsysteme. Moderne und gleichzeitig achhaltige Agroforstsysteme müssen so angelegt wer- en, dass nicht nur ökologische Aspekte, sondern auch etriebswirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigt wer- en. Dazu gehört, dass der Einsatz moderner Landtech- ik ermöglicht wird. Dazu gehört auch, dass die Aus- ahl der angebauten Kulturen sich am Markt orientieren uss. Nach wie vor besteht Nachfrage nach Wertholz nd nach Früchten wie Holunder, Hasel- oder Wal- üssen. Neu ist das rasant angestiegene Interesse an nergieholz. Während auf der einen Seite das Land- chaftspflegeholz, das beim Schnitt von Hecken und nderen Gehölzstreifen anfällt, vielfach nach wie vor infach vor Ort verbrannt wird, denken etliche Land- irte bereits darüber nach, wie sie auf ihren Äckern sys- ematisch Energieholz produzieren können. Meist geht s ihnen dabei um Kurzumtriebsplantagen. Aber auch as so genannte Alley-Cropping – also regelmäßige ehölzstreifen auf größeren Ackerschlägen – kommen ier in Betracht. Letztlich kann jede Form der Agroforst- irtschaft auch der Produktion von Energieholz dienen. Es ist also nicht nur aus umweltpolitischen Gründen innvoll, diese Form der Landbewirtschaftung in eutschland und Europa zu etablieren. Um sich diesem iel zu nähern, muss jedoch noch einiges an Vorarbeiten eleistet werden. Wir wollen daher mit unserem Antrag rreichen, dass die Bundesregierung die erforderlichen aßnahmen ergreift. Dazu gehört, dass die Forschung u Agroforstsystemen in Deutschland finanziell abgesi- hert wird. Diese Forschung muss vor allem regional nd betriebswirtschaftlich angepasste Agroforstsysteme ntwickeln und optimieren. Denn bisher ist der Kennt- isstand über Agroforstwirtschaft in Mitteleuropa noch u gering, um den Landwirten ausreichende Optionen it einer gesicherten wirtschaftlichen Perspektive bieten u können. Um die Landwirte überzeugen zu können, uf Agroforstsysteme zu setzen, ist es jedoch notwendig, hnen Faustzahlen über Anbauvarianten und Erträge lie- ern zu können. Außerdem muss die Bundesregierung eine „Informa- ions- und Koordinationsstelle Agroforstwirtschaft“ ein- ichten. Sie muss die Aufgabe erfüllen, die vorliegenden rkenntnisse über Agroforstsysteme der Fachöffentlich- eit und der Landwirtschaft bekannt zu machen und aßnahmen der aktiven Öffentlichkeitsarbeit für die groforstwirtschaft und der Forschungsförderung zu ko- rdinieren. Dies ist notwendig, um das Thema in der orschung, in der Öffentlichkeit und bei den Landwirten tärker zu verankern. Außerdem muss sich die Bundesregierung dafür ein- etzen, dass die Förderung von extensiven Agroforst- ystemen in die GAK aufgenommen wird. Die ELER- erordnung sieht in Art. 44 vor, dass Beihilfen zur Ein- ichtung von Agroforstsystemen auf landwirtschaft- ichen Flächen gewährt werden können. Eine Refinan- ierung mit EU-Mitteln ist also möglich – eine örderung mit Mitteln der GAK bisher allerdings nicht. 6306 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Denn die konservative Mehrheit der Agrarminister in Bund und Ländern hat die Förderung von Agroforst- systemen im PLANAK für 2007 abgelehnt. Diese Ent- scheidung müssen sie so schnell wie möglich korrigieren. Nicht zuletzt muss die Bundesregierung im Bundes- waldgesetz Agroforstsysteme gegenüber Wald abgren- zen und dort festlegen, dass Agroforstsysteme nicht Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind. Dies ist notwendig, um auszuschließen, dass landwirtschaftliche Nutzflächen, die zu Agroforstsystemen aufgewertet wer- den, zukünftig den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes unterliegen. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung die angekündigte Änderung des Bundeswaldgesetzes zügig vorlegt und diese Gelegenheit nutzt, um diese Änderung vorzunehmen. Der Tradition dieses Hauses folgend, werden die Re- gierungsfraktionen unseren Antrag ablehnen. Das kann, muss aber nicht heißen, dass die Kollegen damit auch unsere Anliegen ablehnen. Ich möchte die Bundesregie- rung und die Kollegen der Regierungsfraktionen daher herzlich bitten, das Anliegen unseres Antrags ernst zu nehmen und möglichst viel von dem zu realisieren, was wir hier beantragen. Damit würden Sie für unsere Kul- turlandschaft und die Agrobiodiversität und letztlich auch für die Landwirte und sogar für den Klimaschutz etwas Gutes tun. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) (Tagesord- nungspunkt 28) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Der heute vorliegende Entwurf eines Gewebegesetzes legt Kriterien fest, die der Sicherheit von Patientinnen und Patienten dienen, denen Gewebe oder Zellen übertragen werden sollen. Zur Vermeidung der Übertragung von Krankheiten sol- len Qualität und Sicherheit von Geweben und Gewebe- zubereitungen verbessert werden. Ich denke, wir sind uns einig in diesem Ziel, dem die EU-Geweberichtlinie dient. Diese EU-Geweberichtlinie haben wir in nationa- les Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es Gesetze, die verwandte Sach- zusammenhänge regeln, vor allem Transplantations- gesetz, Transfusionsgesetz und Arzneimittelgesetz. Dass die Geweberichtlinie innerhalb dieser Gesetze umgesetzt werden soll, ist zwar durch die Richtlinie nicht zwingend vorgegeben. Weil es aber mit diesen Regelungen lang- jährige gesetzgeberische und Vollzugserfahrung gibt, spricht vieles für den durch den Entwurf gewählten Weg der Umsetzung innerhalb dieser Gesetze. Um das Ziel des Gesetzes, die Qualität und Sicherheit von Zellen und Geweben, zu erreichen, sind unter ande- rem hohe Anforderungen für Gewebeentnahmestellen bzw. für Gewebeeinrichtungen vorgesehen, darunter die Herstellungserlaubnis nach Arzneimittelgesetz, die Benen- n b b A s E Z s z E w s s B l m v m Z g S k s H w b n t K v H h s m d U n v e w e b u l w r u e i f (C (D ung eines Stufenbeauftragten sowie eines Informations- eauftragten und eine verschuldensunabhängige Haftung is zu 120 Millionen Euro. Im Falle der vorgesehenen bgabe von Geweben an Dritte bedarf es einer Zulas- ung gemäß Arzneimittelgesetz. Durch das Transplantationsgesetz, das bisher die ntnahme von Organen regelt, sollen zukünftig auch ellen und Gewebe, embryonale und fötale Organe owie Knochenmark erfasst werden. Durch vorgeschriebene Dokumentation soll es ukünftig möglich sein, Gewebe vom Spender bis zum mpfänger und umgekehrt zu verfolgen, schwer- iegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen ollen Meldevorschriften unterworfen werden. Grundlagen für die Umsetzung der Geweberichtlinie ind im Arzneimittelgesetz bereits heute enthalten. ereits seit der 12. und der 14. Novelle ist eine Herstel- ungserlaubnis nicht nur für die Herstellung von Arznei- itteln, sondern auch für die Entnahme und Gewinnung on zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen enschlicher Herkunft wie Blut, Plasma, Gewebe und ellen erforderlich, kam aber bislang aufgrund der Über- angsbestimmung noch nicht zum Tragen. Jetzt regelt der Entwurf, dass Einrichtungen, die toffe menschlicher Herkunft entnehmen oder gewinnen, eine eigene Herstellungserlaubnis beantragen müssen, ondern in die Erlaubnis des mit ihnen kooperierenden erstellers einbezogen werden können. Von Anfang an war die Erarbeitung des Gesetzent- urfs von vielfältiger Kritik vonseiten der Fachverbände egleitet. Der Bundesrat hat eine ausführliche Stellung- ahme vorgelegt. Es ist gut, dass das Gesundheitsminis- erium in den Vorgesprächen signalisiert hat, sich dieser ritik konstruktiv anzunehmen und etwaige Änderungen orzunehmen. Werden die Bedingungen der künftig erforderlichen erstellungserlaubnis oder Haftungsvorschriften für eute aktive Gewebeentnahmeeinrichtungen unerfüllbar ein? Werden ihren Platz industrielle Investoren einneh- en, wird es eine zusätzliche Kommerzialisierung durch en Arzneimittelstatus von Geweben geben? Wird die nterstellung von Zellen und Geweben unter das Arz- eimittelgesetz deshalb den Vorrang der Organspende or der Gewebegewinnung gefährden? Werden Gewebetransplantate mit dem Gewebegesetz rheblich teurer, und werden sie dies, ohne dass ein Zu- achs an Sicherheit für Patienten zu erwarten ist? Wäre s genauso sicher, etwa Gewebetransplantate, die weder e- noch verarbeitet werden, sondern nur konserviert nd zur Transplantation zwischengelagert werden, recht- ich eher als Organe statt als Arzneimittel zu behandeln? Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereiche erfen – auch ethische – Fragen auf. Es ist durchaus ichtig, Begriffe wie menschliche Keimzelle, Embryo nd Fötus so genau wie möglich zu definieren. Auch ine Klarstellung, dass der menschliche Embryo – wie er m Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz de- iniert ist – ausdrücklich nicht zum Arzneimittel wird, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6307 (A) ) (B) ) scheint notwendig und ethisch angemessen. Wir werden prüfen, ob durch den Entwurf sicher ausgeschlossen ist, dass der Arzt, der eine Abtreibung vornimmt, in die wei- tere Verwertung des Gewebes der abgetriebenen Embryo- nen und Föten eingebunden ist. Eine zu diskutierende Frage ist die Knochenmarks- entnahme bei minderjährigen und nicht einwilligungs- fähigen volljährigen Personen, für die das Gewebegesetz einen strafrechtlich relevanten Rechtfertigungsgrund schafft. Auch wenn die Empfänger nahe Verwandte sein müssen, handelt es sich um einen fremdnützigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Minderjährigen bzw. nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen. Wir werden zu klären haben, ob dieser nur mit minimalem Risiko und minimaler Belastung einhergeht oder ob allein eine Vorschrift zustimmungsfähig wäre, die nur bei einwil- ligungsfähigen Minderjährigen eine Knochenmarks- entnahme nach ihrer Aufklärung und Einwilligung sowie der des gesetzlichen Vertreters zulässt. Wir haben uns auch damit zu befassen, ob der Daten- schutz eindeutig genug formuliert ist. Die Frist zur Umsetzung der Geweberichtlinie hat am 7. April 2006 geendet. Wir können uns daher keine Zeit lassen. Dennoch werden wir die Regelungen des Gesetzes in den kommenden Beratungen und Sachverständigenan- hörungen sorgfältig auf den Prüfstand stellen. Wir werden die Richtlinie so umsetzen, dass das deut- sche Recht den europarechtlichen Anforderungen genügt. Wir werden prüfen, ob Kritik an dem erwarteten Verwal- tungsaufwand, an Kommerzialisierungsgefahr und unver- tretbaren Kosten für die Allgemeinheit berechtigt sein könnte. Insbesondere aber werden wir jede Vorschrift daraufhin prüfen, ob sie der Versorgung der Patienten mit sicheren Zellen und Geweben dient. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Die Verwendung von menschlichen Zellen und Geweben stellt in der moder- nen Medizin einen stark wachsenden Sektor dar, der große Chancen für die Behandlung schwerer Erkrankun- gen bietet, die zum Beispiel mit einer konventionellen Arzneimitteltherapie nicht geheilt werden können. Um für die Gewebemedizin, speziell die Beschaffung, Tes- tung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Gewe- ben und Zellen einheitliche Qualitäts- und Sicherheits- standards festzulegen, ist in der Europäischen Union 2004 nach langer Diskussion eine EU-Richtlinie erlassen worden, die bis zum 7. April dieses Jahres in nationales Recht hätte umgesetzt werden sollen. Mit dem vorlie- genden Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Ge- weberichtlinie umsetzen. Der Bundesrat hat eine eindrucksvolle Stellungnahme zu diesem ausgesprochen komplexen Fachgesetz abge- geben. In den Beratungen des zuständigen und eigens eingerichteten Unterausschusses standen zunächst nicht weniger als 87 Änderungsanträge zur Diskussion. Ange- nommen wurden schließlich 46. Da das Gesetz nach der Föderalismusreform nicht mehr zustimmungspflichtig ist, können die Änderungsvorschläge der Länderkammer n m z r d d l u tr K l w w s e p w K Y s t m M b k s i d s d O s t Z f w t r K r N h k tr h n O v l d n i i b k t p (C (D unmehr abgetan werden. Es gibt jedoch nicht nur for- ale, sondern auch inhaltliche Gründe, dies nicht zu tun. Kernpunkte der Kritik an dem als Artikelgesetz kon- ipierten Entwurf betreffen zum einen die arzneimittel- echtliche Ausrichtung der Umsetzung, die im Bereich er Fortpflanzungsmedizin besonders bizarr ist. Es wer- en nämlich zum Beispiel menschliche Geschlechtszel- en als Arzneimittel eingestuft. Zum anderen werden die nzureichenden Regelungen der Schnittstellen zur Organ- ansplantation und zu dem dafür vor rund zehn Jahren in raft getretenen Transplantationsgesetz gerügt. Hier iegt das folgenschwerste Problem des vorgelegten Ent- urfs. Denn mit der Unterstellung aller Zellen und Ge- ebe unter das Arzneimittelgesetz ist eine Kommerziali- ierung dieses Bereichs verbunden. Hierdurch entsteht in erheblicher Konflikt mit der Praxis der Organtrans- lantation. Ich will dieses Problem anschaulich darstellen, denn ir müssen wissen, was wir tun, wenn wir menschliche örperteile zu Arzneimitteln machen wollen. In New ork hat gerade ein Prozess für großes Aufsehen ge- orgt, in dem Beerdigungsunternehmen und Ärzte verur- eilt wurden, die im großen Stil ein makaberes Geschäft it Leichenteilen organisiert hatten. Der Rohstoff ensch wird je nach Mangelstatus bestimmter Gewebe ereits zu Schwindel erregenden Preisen gehandelt. Eine ommerzielle Ausrichtung der Gewebemedizin würde ich darum notwendig negativ auf den Bereich der altru- stischen Organspende auswirken. Wir wissen dabei, ass das Spendenaufkommen in Deutschland im europäi- chen Vergleich ohnehin nicht groß ist. Die Wartelisten agegen werden länger und länger. Um eine postmortale rganspende, für die keine Einwilligung des Patienten elbst vorliegt, zu ermöglichen, müssen Ärzte gegenwär- ig mit den Angehörigen sprechen, um von diesen eine ustimmung zu erhalten (erweiterte Zustimmung). Auch ür Gewebespenden gilt diese Regelung gegenwärtig, eil Gewebe als Transplantate jetzt unter das Transplan- ationsgesetz fallen. Die Situation der mit dieser schwie- igen Kommunikation betrauten Ärzte wird sich nach In- raft-Treten des vorliegenden Gesetzes weiter erschwe- en. Künftig muss auch auf eine mögliche kommerzielle utzung von Gewebespenden verwiesen werden. Ange- örige könnten damit den sehr abschreckenden Gedan- en eines „Ausschlachtens“ des Körpers verbinden. Auch eine formal-rechtliche Vorrangstellung der Organ- ansplantation, wie sie jetzt im Gesetzentwurf vorgese- en ist, wird nur mit sehr umfassenden Kontrollmecha- ismen verhindern können, dass transplantierbare rgane in den lukrativeren Bereich der Gewebemedizin erschoben werden. Bereits bei der Untersuchung mög- icher Spender müsste künftig kontrolliert werden, ob ie Verwerfung von Organen für die Transplantation ach objektiven medizinischen Gesichtspunkten erfolgt st. Schon jetzt funktionieren die Kontrollmechanismen m Bereich der Organtransplantation nicht gut. Die Pro- leme werden sich auch hier verschärfen, wenn in Zu- unft noch eine Wettbewerbssituation mit den Organisa- ionen der Gewebemedizin hinzutritt. Bestehende ersonelle und organisatorische Verflechtungen in bei- 6308 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) den Bereichen erschweren Kontrollen und sind darum kontraproduktiv. Die weitreichenden Probleme, die sich durch das Ge- webegesetz an der Schnittstelle zum Transplantationsge- setz ergeben, können wir durch Änderungsanträge kaum abwenden. Auch der Bundesrat hat neben den zahlrei- chen konkreten Vorschlägen zu einzelnen Regelungen deshalb seine Zuflucht in einer Generalkritik gesucht und die Bundesregierung gebeten, die Geweberichtlinie in einem eigenständigen Gesetz umzusetzen. Dieses würde sich am Vorbild des Transplantationsgesetzes orientieren, das ja auch eine ganz eigene Regelungs- systematik im Vergleich zum Arzneimittelbereich mit seinen völlig anders gestalteten formalen Abläufen hat. Was mich im Zusammenhang mit dem Gewebegesetz sehr umtreibt, ist die knappe Zeitfrist, in der die parla- mentarische Beratung jetzt abgeschlossen werden soll. Wir entscheiden hier über wichtige Weichenstellungen und viele unter uns haben nicht genug Wissen, Erfah- rung und Problemeinsicht, um was es dabei eigentlich geht. Hätten wir noch eine Enquete-Kommission zu me- dizinethischen Fragen wie in den beiden vergangenen Legislaturperioden, wäre das Thema Gewebegesetz frühzeitig auf die Agenda gesetzt worden. Abgeordnete aus verschiedenen Fachausschüssen hätten sich mit der Thematik beschäftigt, in der Diskussion mit Sachver- ständigen Fachwissen erworben und dieses dann wie zu- vor üblich in Form einer gutachtlichen Stellungnahme einbringen und an Kolleginnen und Kollegen weiterge- ben können. Das Gewebegesetz ist darum auch eine traurige Illus- tration für unseren derzeitigen Mangel an parlamentari- schen Instrumenten. Es darf nicht so bleiben, dass komplexe, ethisch hoch brisante Abwägungen des Ge- setzgebers nur wenigen Abgeordneten aufgebürdet wer- den. Das Konzept der Forschungsministerin zum Deut- schen Ethikrat bringt hier keine Abhilfe. Wir brauchen für medizinethische Fragen ein Gremium, in dem wie in einer Enquete-Kommission regelmäßig Abgeordnete al- ler Fraktionen, aus verschiedenen Fachausschüssen zu- sammen mit Sachverständigen beraten, um dann ihre je- weiligen Arbeitsgruppen rechtzeitig informieren und einbeziehen zu können. Ich will aber mit einem positiven Ausblick schließen: Das Potenzial der Gewebemedizin zusammen mit dem zugehörigen neuen Querschnittsgebiet der regenerativen Medizin ist enorm. Wir müssen jedoch aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern im Gesundheitsbe- reich lernen: Wir brauchen nicht nur immer neue Geräte und Produkte, wir brauchen auch eine aktivierende Me- dizin, die den Menschen ins Zentrum stellt und Ärzte nicht zu Anwendern und Bedienern von Technologie de- gradiert. Es gibt zwei Wege zu neuen Zellen und Gewe- ben für den Menschen: Erstens. Man entnimmt diese anderen Menschen, be- reitet sie auf, transplantiert sie und sorgt dafür, dass sie nicht als Fremdkörper abgestoßen werden. Zweitens. Man nutzt die immanente Fähigkeit menschlicher Gewebe zur Regeneration und stimuliert d a m m A w s P p f v V f o d G l a k D z d u t s K a B D h n d S k b O m K E s N w W z R g f A z 1 g g (C (D ie überall im Körper vorhandenen Stammzellen durch usgefeilte Übungs- und Trainingsprogramme zur Ver- ehrung und Übernahme defekter Funktionen. Erstere Lösung führt zu neuen aufwändigen medika- entösen Therapien und wird von investitionsbereiten kteuren der Pharmabranche mit großem Druck europa- eit gefördert. Die zweite Lösung ist das tägliche Ge- chäft der rehabilitativen Medizin, die mit Aktivierung, hysiotherapie, Ergotherapie, Funktionstraining, Logo- ädie und vielen weiteren Verfahren sensationelle Er- olge aufweist. Hier gibt es keine milliardenschweren In- estitionen, sondern personalintensive und von der ersorgungsforschung völlig vernachlässigte Chancen ür viele Patienten – das Ganze kostengünstig und fast hne Nebenwirkungen. Michael Kauch (FDP): Reichlich spät legt die Bun- esregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der eweberichtlinie der EU vom 31. März 2004 vor. Sie egt ihn in einer Form vor, die sowohl vom Bundesrat als uch – das ist das Entscheidende – von den fachlich ompetenten Experten der Bundesärztekammer und der eutschen Stiftung Organtransplantation grundsätzlich urückgewiesen wird. Die Einwände sind so gravierend, ass sich das Parlament ausreichend Zeit zur Beratung nd zur Anhörung von Sachverständigen nehmen muss. Ein entscheidender Punkt ist die Frage, ob Gewebe atsächlich generell unter das Arzneimittelgesetz fallen oll. Gewichtige Gründe sprechen dagegen. Eine der onsequenzen liegt in deutlich erhöhten Anforderungen n die Betriebsstätten und an Wirksamkeitsnachweise. eides erhöht die Kosten der Bereitstellung von Gewebe. as kann im Blick auf die Kostensituation im Gesund- eitswesen nicht einfach en passant beschlossen werden. Hinzu kommen die Bedenken, ob eine mit der Einord- ung als Arzneimittel verbundene Kommerzialisierung er Gewebespende auf einer frühen Stufe nicht die pendenbereitschaft der Bevölkerung beeinträchtigen ann oder die Konkurrenz zur Organspende erhöht. Ins- esondere der im Gesetz vorgesehene Vorrang der rganspende vor der Gewebespende könnte durch kom- erzielle Anreize zur Gewebespende aufseiten der rankenhäuser konterkariert werden. Es spricht daher vieles dafür, dass beim Gewebe die ntnahmestufe nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen ollte. Hier müssen in einer Anhörung die Vor- und achteile deutlich herausgearbeitet werden. Eventuell äre es auch eine Option, zwischen Gewebespenden zur eiterverarbeitung und solchen zur Konservierung wecks Übertragung zu unterscheiden. Auch die EU- ichtlinie stellt an die Gewebeentnahme deutlich gerin- ere Anforderungen als an die Gewebeverarbeitung. Sie ordert keineswegs die pauschale Unterstellung unter das rzneimittelrecht. In jedem Fall brauchen wir hier Rechtssicherheit. Die wölfte AMG-Novelle in Verbindung mit der 4. Novelle hat das Gewebe zwar dem Arzneimittel- esetz unterstellt, jedoch wegen der vorgesehenen Über- angsfristen bisher ohne praktische Relevanz. Daher ist Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6309 (A) ) (B) ) nun die Gelegenheit, im Zuge der umfassenden Umset- zung der EU-Richtlinie noch einmal neu nachzudenken. Völlig offen ist im Gesetz im Übrigen ein Allokations- mechanismus für die Gewebespende. Zumindest dann, wenn man sich für eine späte Kommerzialisierung ausspricht, braucht es Antworten, wie wir sie von der Organspende her kennen. Weiter ist zu prüfen, ob der von der Bundesregierung vorgesehene Vorrang der Organspende vor der Gewebespende tatsächlich in dieser Form durchgesetzt werden kann. Sorge bereiten aber auch einige Änderungsvorschläge des Bundesrates. So trifft die vom Bundesrat geforderte Anonymität der Gewebespende auf Kritik der Deutschen Knochenmarkspenderdatei. Diese führt aus, dass es ge- rade im Bereich der Stammzellspende aus Knochenmark die Spendenbereitschaft oft erhöht, wenn dem Spender der Empfänger bekannt gemacht wird. Eine ethisch zu begründende Notwendigkeit zu dieser Änderung der bestehenden Rechtslage ist nicht zu erkennen. Daher sollte man sehr vorsichtig sein, in der Praxis erfolgreiche Regelungen ohne Not zu verändern und die Versorgung der Betroffenen so zu gefährden. Dies sind einige der Aspekte, die der Gesundheitsaus- schuss bei der Beratung des Gesetzes beleuchten muss. Angesichts der grundlegenden Kritik der Experten scheint eine ebenso grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes erforderlich. Frank Spieth (DIE LINKE): Derzeit bewegt uns die Debatte zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Noch nie waren sich sämtliche gesundheitspolitischen Akteure so einig in der Ablehnung des Gesetzesvorhabens wie derzeit. Immer mehr zeigt sich in den Expertenanhörungen zum so genannten Wettbewerbsstärkungsgesetz, dass niemand das Vorhaben in dieser Form will; dennoch peitscht die Regierung den Gesetzentwurf durch das Par- lament. Ganz ähnlich verhält es sich auch bei dem hier vor- liegenden Gesetzentwurf, dem Gewebegesetz. Es geht darin um Regelungen zur Entnahme von Organen und darum, was damit passieren soll. Auch in diesem Gesetz- gebungsverfahren hagelt es Kritik: Bundesrat, Bundes- ärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Transplantationsverbände, die Spitzenverbände der Krankenkassen und andere sind sich in ihrer ablehnen- den Haltung einig. Wieder zeigt sich eine unglaubliche Beratungsresistenz der Regierung. Sie ist geprägt von einer pauschalen arzneimittelrechtlichen Ausrichtung und lässt notwendige juristische Differenzierungen bei den doch medizinisch gänzlich unterschiedlichen Geweben vermissen. Eine Organtransplantation ist die Übertra- gung eines ganzen Organs. Eine Gewebetransplantation ist im Gegensatz dazu die Verpflanzung nur eines Teils eines Organs, wie etwa Herzklappen, Knochenmark oder Augenhornhaut. Aus ethischer Sicht ergeben sich neue Verwerfungen, wenn die entnommenen Organe zukünftig unter das Arz- neimittelgesetz fallen und damit Teil des kommerzia- lisierbaren Arzneimittelhandels werden sollen: Eigent- l G z O W g S r m m F s u d b s O T s m K t R r w z B H n G d g G a w n l w l - R i e b u f d g w H d i G d k (C (D ich sollte der Grundsatz „Organspende hat Vorrang vor ewebespende“ gelten. Mit Organspenden kann man, umindest auf legalem Wege, keinen Gewinn erzielen. rganspenden sind rein aufwandsorientiert finanziert. enn die Bundesregierung jetzt durch das Gewebe- esetz Teile von eigentlich vermittlungspflichtigen penderorganen als Gewebeprodukte wirtschaftlich inte- essanter als die eigentlich sinnvolle Organspende acht, schafft man eine Situation, die falsche Anreize gibt. Aus Sicht der Bevölkerung wird sich bei einer zuneh- enden Kommerzialisierung verständlicherweise die rage auftun, warum eine Organspende aus altruisti- chen, also aus nicht monetären Motiven erfolgen soll nd im Gegensatz dazu mit Gewebe ganz legal Geld ver- ient werden kann, wie mit Arzneimitteln auch. Es ist zu efürchten, dass dies ein negatives Image auf Organ- penden wirft und so die ohnehin zu geringe Zahl der rganspender weiter sinkt. Die Bundesregierung will zu einem großen Teil das ransplantationsgesetz durch das Arzneimittelrecht er- etzen. Die Spende und Entnahme werden dem Arznei- ittelrecht unterworfen. Damit macht das Gesetz die liniken und Gewebebanken zu pharmazeutischen Un- ernehmern und geht weit über die Forderungen der EU- ichtlinie hinaus. Für die Versicherten hat das weit- eichende Folgen: Denn Kliniken, die bisher in der Lage aren, Gewebe aufzuarbeiten und den eigenen Patienten u verabreichen, müssen nun erst als „pharmazeutischer etrieb“ zugelassen werden. Dadurch werden so hohe ürden aufgebaut, dass beispielsweise Brandopfer auf otwendige Hauttransplantate Wochen warten müssen. leichzeitig wird ein kommerzielles Interesse geweckt; enn nach dem Arzneimittelgesetz gilt kein Handelsverbot. Auf mögliche Interessenkonflikte, die etwa bei leichzeitigem Betrieb eines Krankenhauses und einer ewebeeinrichtung oder eines Transplantationszentrums uftreten könnten, wurde die Bundesregierung hinge- iesen, unter anderem durch den Bundesrat. Es könnte ach dieser unsinnigen Regelung wirtschaftlich sinnvol- er sein, wenn ein Organ „in Einzelteilen“ verwertet ürde, als wenn eine Transplantation stattfände. Die Ab- äufe bei Gewebespende, -gewinnung, -vermittlung und verteilung, sollten daher voneinander getrennt sein. Insofern ist die arzneimittelrechtliche Zuordnung im egierungsentwurf ein absoluter Irrweg. Die Logik, was n fachlicher Hinsicht an einer Kochsalzlösung und an ntnommenem Lebergewebe so ähnlich ist, dass man eides zukünftig den gleichen rechtlichen Regelungen nterwerfen sollte, bleibt im Dunklen. In der EU jeden- alls stünde die Bundesrepublik recht alleine da mit ieser arzneimittelrechtlichen Regelung. Sollte es tatsächlich der Bundesregierung darum ehen, neue kommerzielle Märkte aufzubauen, egal mit elchem Produkt? Professor Dr. med. Jörg-Dietrich oppe, Präsident der Ärztekammer, befürchtet genau ies: „Wenn das Gewebegesetz in seiner jetzigen Form n Kraft tritt, dann ist dem gewerblichen Markt für ewebetransplantate Tür und Tor geöffnet.“ Man kann as ja – vorausgesetzt, man wirft alle ethischen Beden- en über Bord – so wollen. Aber dann bitte ich Sie: 6310 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 (A) ) (B) ) Seien Sie so ehrlich und sagen Sie, was sie wirklich wol- len, oder erklären Sie zumindest, welche Folgen ihre eigenen Gesetze haben werden. Meine Fraktion wird aber aus den dargelegten Grün- den dagegen sein. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach Ihren Worten die EU-Geweberichtlinie umgesetzt werden. Um es gleich zu Beginn klar zu sagen: Die wirklich wichti- gen Forderungen der EU-Richtlinie werden von Ihnen nicht umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie sind europaweit vergleichbare hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Über- tragung menschlicher Gewebe. Wenn man dagegen Ih- ren Gesetzentwurf liest, gewinnt man aber den Eindruck, dass er weniger der Absicherung der in Deutschland schon bisher hohen Qualitätsstandards als vielmehr der Kommerzialisierung des Umgangs mit Geweben dienen soll: Der Entwurf unterstellt Gewebe pauschal dem Arz- neimittelgesetz. Dieser Weg wird von keinem anderen europäischen Land gewählt. Damit eröffnen Sie einen legalen Markt für den Handel mit Geweben, der sich potenziell nicht mehr an den medizinischen Bedürfnis- sen der Betroffenen, sondern vielmehr an kommerziellen Interessen orientieren wird. Damit ist der bisherige gesellschaftliche Konsens der Nichtkommerzialisierung in Gefahr. Auch wird mit gravierenden Auswirkungen zu rech- nen sein, vor allem wenn der Vorrang der Organ- vor der Gewebespende weiterhin so halbherzig umgesetzt wird, wie es im Entwurf der Fall ist. Zwar ist – recht ver- steckt – festgelegt, dass eine Gewebeübertragung eine mögliche Organtransplantation nicht beeinträchtigen darf. Dies wird aber durch keine ergänzende Regelung sichergestellt. Angesichts der Knappheit von Spender- organen in diesem Land ist es sträflich, die nicht ge- werblichen Institutionen der Organtransplantation in ei- nen Wettbewerb mit gewerblichen Gewebeeinrichtungen zu schicken, den sie nicht gewinnen können. Zudem müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, ob Sie wirklich einen Handel mit Keimzellen und embryo- nalen Zellen wollen. Das Handelsverbot des Transplan- tationsgesetzes dient hier wohl lediglich als Feigenblatt, da aufgrund seines begrenzten Anwendungsbereichs ein solcher Handel nicht sicher verhindert werden kann. Sobald ein Markt für embryonale Gewebe und Eizellen besteht, werden sie damit – vorbei an allen ethischen Bedenken – zu einer Ware. Auch hier werden im Ent- wurf die Vorgaben der Richtlinie, nämlich die Verhinde- rung einer Kommerzialisierung der Organ- und Gewebe- beschaffung, nicht umgesetzt. Auf der anderen Seite gaukeln Sie dem Bürger Si- cherheit vor. Die Gewebeeinrichtungen undifferenziert den Zulassungs- und Erlaubnisvorschriften des Arznei- mittelgesetzes zu unterstellen, führt in der Praxis zu einem Mehr an bürokratischem und finanziellem Auf- wand für diese Einrichtungen, ohne dass dieser Nachteil zu einem erkennbaren Vorteil für die Therapiesicherheit d G d g d i d ö d Q Z r d e R u e r Z d h K d t b l g f 2 s im g g d z b u i L h n d h E w tu d e r d G p u (C (D er Patienten bzw. der Qualitätssicherung führt. Im egenteil dürfte dies zu einer geringeren Reserve an ringend nötigen Geweben führen. Der vorliegende Gesetzentwurf bedarf also einer rundlegenden Überarbeitung. Auch wenn die Frist für ie Umsetzung der Geweberichtlinie bereits abgelaufen st, darf nicht übereilt ein Gesetz verabschiedet werden, as dem Handel mit menschlichen Geweben Tür und Tor ffnet. Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin für Gesundheit: Das Gesetz über die ualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und ellen setzt abschließend die Inhalte der EG-Gewebe- ichtlinie 2004/23/EG in nationales Recht um. Hierzu ist ie Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Der Gesetz- ntwurf der Bundesregierung enthält die maßgeblichen egelungen zur Wahrung und Verbesserung der Qualität nd Sicherheit von Gewebetransplantaten und sorgt für in hohes Gesundheitsschutzniveau, wie die EG-Gewebe- ichtlinie es vorsieht. Diese Notwendigkeit besteht für alle Gewebe und ellen von Menschen, die in der Medizin zur Anwen- ung kommen, also nicht nur für Herzklappen, Augen- ornhäute und Knochen, sondern auch für menschliche eimzellen sowie für fötale Gewebe und Organe. Alle iese Gewebe und Zellen können Krankheiten über- ragen. Sie müssen daher sehr sorgfältig entnommen und e- oder verarbeitet werden. Mit dem neuen Recht stel- en wir Gewebe und Zellen rechtlich den Blutprodukten leich, die bereits nach der HIV/Blut-Katastrophe An- ang der 90er-Jahre und auch nach der EG-Blutrichtlinie 002/98/EG neuen Regelungen unterworfen worden sind. Grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinie, die ich eng an das EG-Arzneimittelrecht anlehnt, sind bereits nationalen Recht verankert, nämlich im Arzneimittel- esetz, im Transplantationsgesetz und im Transfusions- esetz. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, auch ie verbliebenen Umsetzungsinhalte in diesen Gesetzen u regeln. Das ist gerechtfertigt und notwendig, da wir ereits in den Jahren 2004 und 2005 mit dem zwölften nd 14. AMG-Änderungsgesetz wichtige Regelungs- nhalte der EG-Geweberichtlinie gemeinsam mit den ändern im Arzneimittelgesetz umgesetzt haben. Des- alb halten wir es nicht für sinnvoll, jetzt ein völlig eues Gesetz für Gewebe und Zellen zu schaffen, das ieselben Regelungen enthalten müsste, die wir schon aben oder jetzt ergänzen wollen. Auch die kommende G-Verordnung über Arzneimittel für neuartige Therapien ird Tissue-Engineering-Produkte, die Gewebezuberei- ngen sind, dem Arzneimittelrecht unterstellen. Zwischen ieser Verordnung und der EG-Geweberichtlinie besteht in enger sachlicher Zusammenhang. Lassen Sie mich noch einmal betonen: Die Bundes- egierung wird mit dem Gewebegesetz ausschließlich ie Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der EG- eweberichtlinie umsetzen. Dies entspricht der Staats- raxis und ist auch mit Blick auf die Umsetzungsfrist numgänglich. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 6311 (A) (C) (B) ) Der Gesetzentwurf ist mit Augenmaß vorbereitet worden und verzichtet auf überzogene Regelungen. Das gilt vor allem auch für die arzneimittelrechtlichen Rege- lungen. Hier geht es insbesondere um die Vorschriften zur Genehmigung der Entnahme von Geweben in den Krankenhäusern, die äußerst flexibel gestaltet sind und sogar eine Erleichterung gegenüber dem geltenden Recht darstellen. Den Fachkreisen verbleibt genügend Spielraum, die konkreten Entnahme- und Herstellungs- bedingungen selber festzulegen, soweit sie nicht durch EG-Recht vorgegeben sind. Solche fachlichen Empfeh- lungen können dann auch Grundlage für die behörd- lichen Entscheidungen sein. Gelegentlich hört man Bedenken wegen der Kosten- belastung. Sie kann aber insgesamt als gering eingestuft werden. Wer heute schon qualitativ hochwertig Gewebe entnimmt und verarbeitet, hat weder einen hohen Auf- wand noch hohe Kosten zu befürchten. Auch die Gebüh- ren für die arzneimittelrechtliche Herstellungserlaubnis und für die Produktzulassungen sind gering angesichts des Wertes, den Gewebearzneimittel haben können. Eine Kommerzialisierung des Gewebesektors ist nicht zu erwarten. Das war schon bisher nicht der Fall, obwohl Gewebezubereitungen bereits nach geltender Rechtslage grundsätzlich zulassungspflichtig sind. Es ist also davon auszugehen, dass auch in Zukunft Gewebe unter gemein- durch das Embryonenschutzgesetz und das Stammzell- gesetz gesetzt werden, bleiben unberührt. Ferner wird im Transplantationsgesetz der Vorrang der Organspende verankert. Dadurch wird sichergestellt, dass eine mögliche Organspende nicht durch eine Gewebe- entnahme beeinträchtigt werden darf. Darüber hinaus- gehende Forderungen, das Transplantationsgesetz zu än- dern, das heißt Änderungen, die sich nicht aus der EG- Geweberichtlinie ergeben, werden wir im Rahmen einer späteren Novellierung des Transplantationsgesetzes dis- kutieren. Wichtig ist auch ein weiterer Punkt: Der Bundesrat empfiehlt, die Verordnungsermächtigung im Transplan- tationsgesetz und im Transfusionsgesetz zugunsten einer Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer zu strei- chen. Dies ist aber aus rechtlichen Gründen nicht mög- lich. Europäische Richtlinien müssen durch die Mit- gliedstaaten immer verbindlich – also mindestens durch Rechtsverordnungen – umgesetzt werden. Die Änderungswünsche des Bundesrates lassen erkennen, dass die Länder mehrheitlich grundsätzlich unserer Konzeption, Gewebezubereitungen dem Arznei- mittelgesetz zu unterstellen, folgen. Einer Reihe von Än- derungswünschen stimmen wir zu. So soll zum Beispiel die Anonymität bei der Gewebespende grundsätzlich ge- nützigen Bedingungen entnommen, be- oder verarbeitet und verfügbar gemacht werden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Transplantations- gesetz. Hier werden embryonale und fötale Organe und Gewebe sowie Knochenmark und Zellen in den Anwen- dungsbereich des Gesetzes einbezogen. Hierzu werden die für die Umsetzung des europäischen Rechts notwen- digen Regelungen getroffen. An dieser Stelle ist beson- ders wichtig: Die ethischen Schranken, die vor allem w Ü d n U T G k (D ahrt werden. Ferner werden wir klarstellen, dass die berwachung der Gewebe entnehmenden Einrichtungen ie örtlich zuständige Behörde vornimmt. Darüber hi- aus soll im Transfusionsgesetz eine Vorschrift zu den ntersuchungslaboren entsprechend der Regelung im ransplantationsgesetz aufgenommen werden. Ich halte das für eine gute Basis, um auch im weiteren esetzgebungsverfahren zu tragfähigen Lösungen zu ommen. 63. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. November 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Natürlich.



Rede von Dr. Ilja Seifert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Muss ich Sie jetzt mit „Herr Präsident“ anreden –


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nein.