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    Plenarprotokoll 16/61 LINKEN: Dem Gesundheitswesen eine stabile Finanzgrundlage geben (Drucksache 16/3096) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gutachten 2005 des Sachverständigen- rates zur Begutachtung der Entwick- lung im Gesundheitswesen – Koordina- tion und Qualität im Gesundheitswesen (Drucksache 15/5670) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ver- tragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) (Drucksachen 16/2474, 16/3157) . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . 5967 B 5967 C 5967 D 5980 B 5982 B 5983 D 5984 A 5986 C 5988 A 5989 C 5990 D 5993 A 5994 B, 5994 C Deutscher B Stenografisch 61. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz – GKV-WSG) (Drucksache 16/3100) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Fusionsprozessen von Krankenkassen (Drucksache 16/1037) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der U D W D R 5967 A 5967 B f) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina undestag er Bericht ung 7. Oktober 2006 t : Bunge, Inge Höger-Neuling, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der LINKEN: Erlass der Rechtsverordnung zum mor- biditätsorientierten Risikostrukturaus- gleich gemäß § 268 Abs. 2 SGB V (Drucksachen 16/1511, 16/3153) . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5967 D 5968 A 5970 D 5972 D 5973 D 5976 B 5978 C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5996 B, 5999 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 Tagesordnungspunkt 23: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvor- haben (Drucksachen 16/54, 16/3158) . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Vereinfachung und Beschleu- nigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte (Drucksachen 16/1338, 16/3158) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrspro- jekte (Drucksachen 16/3008, 16/3158) . . . . . . . Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung zu dem Antrag der Abgeord- neten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt und weiterer Abgeordneter: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksachen 16/3028, 16/3191) . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V H T A ( w F N u k ( H H R G S T A O L ( W G D A B T Z o W u D Z s ( T A K 5994 C 5994 D 5994 D 5995 A 6001 A 6003 A 6004 B 6006 C 6007 C 6009 A 6010 A 6011 B 6013 A 6014 B 6016 C 6016 D 6017 D 6018 D 6019 C 6021 B olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff Rems-Murr), Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: BOS-Digitalfunk neu ausschreiben – eustart mit transparenter Auftragsvergabe nter Berücksichtigung des Wirtschaftlich- eitsgrundsatzes Drucksache 16/2672) . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, skar Lafontaine und der Fraktion der INKEN: Für das Recht auf Generalstreik Drucksache 16/2681) . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: weite und dritte Beratung des von den Abge- rdneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, infried Hermann, weiteren Abgeordneten nd der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ IE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines weiten Gesetzes zur Änderung des Was- erverbandsgesetzes Drucksachen 16/1642, 16/2806) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Christine Scheel, erstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Margareta 6022 D 6024 A 6025 C 6025 D 6027 B 6028 B 6029 A 6030 A 6031 C 6032 A 6032 B 6033 C 6035 B 6036 B 6037 A 6037 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 III Wolf (Frankfurt) und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Steuerberatung zukunftsfähig machen (Drucksache 16/1886) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über Ziffer II der Beschlussemp- fehlung des Ausschusses für Gesundheit zu Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) (Tagesordnungspunkt 22 e) . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Wasserverbandsgesetzes (Tages- ordnungspunkt 27) Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 6038 B 6038 C 6038 B 6039 A 6040 A 6040 D 6041 D 6043 A 6043 C 6044 B dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Ver- tragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) (Ta- gesordnungspunkt 22 e) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Günter Baumann, Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, Manfred Kolbe, Michael Kretschmer, Andreas G. Lämmel, Katharina Landgraf, Maria Michalk, Henry Nitzsche, Arnold Vaatz und Marco Wanderwitz (alle CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Z d m A D D D C A A 6040 A u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Steuerberatung zukunftsfähig achen (Tagesordnungspunkt 29) ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6045 B 6046 D 6047 D 6048 C 6049 B 6050 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 5967 (A) ) (B) ) 61. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    Anlage 5 ung 3. Absatz, der letzte Satz eide – und das lassen Sie er FDP sagen – mit ihren euersystemen den Druck höhen, endlich selbst die igen, gehört aus Sicht der enten für diese Erweite- e folgt zu lesen: „Das ist , und alle Länder mit Bei- nnen beispielsweise das oatien nur dann aufneh- raglichen Grundlagen der - und Strukturpolitik der ir uns zukünftige Beitritte abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf – Röring asan koll genommen werden. Es er Kolleginnen und Kolle- U/CSU-Fraktion, Manfred on, Dr. Christel Happach- Dr. Kirsten Tackmann von e Cornelia Behm von der ie Grünen.1) ung über den von der Frak- rünen eingebrachten Ent- zur Änderung des Wasser- tion des BÜNDNISSES Steuerberatung zukunf – Drucksache 16/1886 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Auch hier sollen alle Reden werden. Es handelt sich um die und Kollegen Antje Tillmann v tion, Dr. Hans-Ulrich Krüger Dr. Volker Wissing von der FD Höll von der Fraktion Die Lin von der Fraktion des Bündnisse Interfraktionell wird die Übe Drucksache 16/1886 an die in führten Ausschüsse vorgeschla Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6039 (A) ) (B) ) Bernd Dr. Paech, Norman DIE LINKE 27.10.2006 Wolff (Wolmirstedt), SPD 27.10.2006 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Otto (Frankfurt), Hans-Joachim FDP 27.10.2006 Waltraud Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 27.10.2006 Adam, Ulrich CDU/CSU 27.10.2006 Bülow, Marco SPD 27.10.2006 Burchardt, Ulla SPD 27.10.2006 Eichel, Hans SPD 27.10.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 27.10.2006 Gabriel, Sigmar SPD 27.10.2006 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.10.2006 Gerster, Martin SPD 27.10.2006 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.10.2006 Goldmann, Hans- Michael FDP 27.10.2006 Großmann, Achim SPD 27.10.2006 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.10.2006 Hoff, Elke FDP 27.10.2006 Kasparick, Ulrich SPD 27.10.2006 Dr. Küster, Uwe SPD 27.10.2006 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 27.10.2006 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 27.10.2006 Maurer, Ulrich DIE LINKE 27.10.2006 Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 27.10.2006 Neumann (Bremen), CDU/CSU 27.10.2006 P R D D S D S S D S T U V W W W W W D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten ieper, Cornelia FDP 27.10.2006 amelow, Bodo DIE LINKE 27.10.2006 r. Rossmann, Ernst Dieter SPD 27.10.2006 r. Schmidt, Frank SPD 27.10.2006 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 27.10.2006 r. Schwanholz, Martin SPD 27.10.2006 eehofer, Horst CDU/CSU 27.10.2006 tiegler, Ludwig SPD 27.10.2006 r. Stinner, Rainer FDP 27.10.2006* trobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 27.10.2006 oncar, Florian FDP 27.10.2006 lrich, Alexander DIE LINKE 27.10.2006 aatz, Arnold CDU/CSU 27.10.2006 aitz, Christoph FDP 27.10.2006 egner, Kai CSU/CDU 27.10.2006 eisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 27.10.2006 ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.10.2006 ieland, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.10.2006 r. Wodarg, Wolfgang SPD 27.10.2006 olf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.10.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 6040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über Nummer II der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsände- rungsgesetz – VÄndG) (Tagesordnungspunkt 22 e) Ich erkläre im Namen der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, dass unser Votum „Ja“ lautet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Günter Baumann, Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, Manfred Kolbe, Michael Kretschmer, Andreas G. Lämmel, Katharina Landgraf, Maria Michalk, Henry Nitzsche, Arnold Vaatz und Marco Wanderwitz (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) (Tagesordnungspunkt 22 e) In einigen Regionen Deutschlands, insbesondere in den neuen Bundesländern, besteht hinsichtlich der haus- ärztlichen und fachärztlichen Versorgung ein Engpass. Der Sicherstellungsauftrag ist hier in Gefahr. Deshalb haben wir seit einiger Zeit in Abstimmung mit dem Frei- staat Sachsen neben Maßnahmen zur vertragsärztlichen Flexibilisierung weitere Instrumente zur Abmilderung der regionalen Versorgungsprobleme gefordert. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz werden nunmehr eine Reihe sehr sinnvoller Regelungen beschlossen. Das be- grüßen wir ausdrücklich. Allerdings ist im Gesetzgebungsverfahren im Vorgriff auf die weiter gehende Gesundheitsreform das Problem der Entschuldung der Krankenkassen aufgegriffen und in einer Form geregelt worden, die dem besonderen wirt- schaftlichen Handeln einiger Krankenkassen in Sachsen nicht Rechnung trägt. Es handelt sich um den § 265 a SGB V (Finanzielle Hilfen in besonderen Notlagen, zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Entschul- dung). Dieser sieht vor, dass solvente Krankenkassen ei- ner Kassenart künftig nicht mehr freiwillige, sondern verpflichtende Finanzhilfen für verschuldete Kranken- kassen derselben Kassenart aufbringen müssen. Die da- für erforderliche Satzungsänderung soll nicht mehr mit qualifizierter Mehrheit entsprechend der Größe einer Krankenkasse, sondern mit einfacher Mehrheit beschlos- sen werden. Die solventen Krankenkassen sollen ent- sprechend ihrer Leistungsfähigkeit Zahlungen zugunsten Not leidender Krankenkassen derselben Kassenart leis- ten. e d k o s d J h z d B N f t v A G G D A e n d l t k t D v t g d z l D r B L s w n n z m s (C (D Die Vorschrift verfolgt das Ziel, alle Krankenkassen iner Kassenart bis zum 31. Dezember 2007 zu entschul- en. In Ausnahmefällen sollen verschuldete Kranken- assen ein Jahr länger Zeit bekommen, ihre Finanzen zu rdnen. Spätestens Ende 2008 müssen sie schuldenfrei ein. Durch den kurzfristigen Entschuldungsdruck wer- en auch solvente Krankenkassen dazu veranlasst, im ahr 2007 bzw. 2008 ihre Beitragssätze in einem weit öheren Maße als bislang geplant zu erhöhen. Mit dieser Vorschrift werden Zentralisierungstenden- en innerhalb der Kassenlandschaft gestärkt. Ferner han- elt es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in die eitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen. icht zuletzt wird mit dem von uns kritisierten Paragra- en die Aushebelung des Wettbewerbs der Kassen zulas- en der bisher wirtschaftlich agierenden Krankenkassen orangetrieben. Deshalb können wir der Beschlussempfehlung des usschusses für Gesundheit, Drucksache 16/3157, zum esetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer esetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG), rucksache 16/2474 nicht zustimmen. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Wasserverbandsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 27) Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Die letzten Redner in iner parlamentarischen Sitzungswoche haben stets ei- en sehr undankbaren Auftrag: Einerseits verhindern sie en rechtzeitigen Start in die Annehmlichkeiten des Po- itikerwochenendes, andererseits müssen die Redebei- räge auch noch das Ohr der aufmerksamen Öffentlich- eit erreichen. Ich hatte eigentlich vor, den Standpunkt unserer Frak- ion einfach nur mit zwei Sätzen zusammenzufassen: ie Antragsteller beabsichtigen, die Wasser- und Boden- erbände – immerhin per Bundesgesetz – zu verpflich- en, bei der Bemessung der Beiträge der Verbandsmit- lieder die Nutzung der betroffenen Grundstücke und ie dadurch bedingten Unterschiede des Wasserabflusses u berücksichtigen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ehnt den Entwurf des von der Fraktion von Bündnis 90/ ie Grünen eingebrachten Zweiten Gesetzes zur Ände- ung des Wasserverbandsgesetzes, entsprechend der eschlussempfehlung des Ausschusses Ernährung, andwirtschaft und Verbraucherschutz auf Druck- ache 16/2806, ab. Punkt aus und Basta! Unsere Debatte äre dann hiermit – fast – beendet. Als gut erzogener Demokrat muss ich jedoch noch ei- ige Sätze mehr auf dieses Thema verwenden, um mir icht dem Vorwurf der Arroganz der Mehrheit anhören u müssen. Bei jeder gesetzgeberischen Initiative sollte an sich immer vorher fragen: Erstens. Ist das Anliegen innvoll? Zweitens. Ist dazu ein Gesetz notwendig? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6041 (A) ) (B) ) Zur Sinnhaftigkeit wäre Folgendes festzuhalten: Es kann regional durchaus sinnvoll sein, bei der Bemessung der Abwasserbeiträge die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke zu berücksichtigen. Unterschiedliche Grund- stücke sind gleich unterschiedliche Wasserabflussmen- gen und unterschiedliche Wasserabflussmengen sind gleich unterschiedlich hohe Beiträge, weil es natürlich einen Unterschied macht, ob ein Grundstück beispiels- weise stark versiegelt oder voll wasseraufnahmefähig ist. Ist dazu ein Gesetz nötig? Hier muss ich eindeutig mit Nein antworten. All das, was Sie regeln wollen, ist heute schon regelbar, wenn die Akteure vor Ort es für nötig halten, das heißt man kann heute schon, wenn man muss und will. Sie wollen daraus ein Müssen ohne Können und Wollen machen, das ist schlicht und ergreifend falsch, und genau das ist auch der Hauptablehnungs- grund. Die vorgeschlagene Änderung ist überflüssig und unnötig. Die Änderungsvorschläge würden zusätzliche Bürokratie produzieren und in die Rechte und Pflichten der Selbstverwaltungsorgane eingreifen. Bemerkenswert ist auch, dass Sie gleich zwei Anträge ins parlamentarische Rennen schickten. Als aufmerksa- mer Leser habe ich einmal beide Anträge der Bündnis- grünen, die in weiten Passagen ja wortgleich sind, ver- glichen. Die Drucksache 16/681 vom 15. Februar 2006 wurde Ende Mai zurückgezogen und durch 16/1642 er- setzt. Warum? Zunächst hatte ich den Eindruck, die Her- ren in der Fraktion haben sich – endlich! – durchgesetzt, denn alle „Eigentümerinnen und Eigentümer“ des alten Antrages sind im neuen Antrag zu „Eigentümer-Schräg- strich-Eigentümerinnen“ mutiert. Ein schöner Erfolg, wage ich als Mann zu sagen! Es mag ja auch wegen sta- tistischer Gründe so sein. Ich vermute nämlich, dass es in Deutschland weitaus mehr Eigentümer gibt als Eigen- tümerinnen. Aber das war es wohl nicht, was einen neuen Antrag gerechtfertigt hätte. Der eigentliche Pferdefuß im Vergleich Altantrag zu Neuantrag findet sich dann aber auf Seite 3, im Vor- schlag für den konkreten Gesetzestext. Hieß es in der zu- rückgezogenen Version 16/681 noch: Dabei muss der Beitragsmaßstab zwingend Unter- schiede des Wasserabflusses angemessen berück- sichtigen. wird daraus in der heute zu beratenden Neufassung in 16/1642: Bei der Feststellung sind die Nutzung der betroffe- nen Grundstücke und die dadurch bedingten Unter- schiede des Wasserabflusses zu berücksichtigen. Damit präsentiert uns der vorliegende Änderungsan- trag von Bündnis 90/Die Grünen allen Ernstes ein wahr- haft kompliziertes und bürokratiegeladenes Monster! Das geltende Bundesrecht bietet mit dem Wasserver- bandsgesetz bereits jetzt die Möglichkeit, die Beiträge der Verbandsmitglieder an die jeweilige Nutzung der Flächen oder an die für die einzelnen Grundstücke tat- sächlich entstehenden Kosten zu knüpfen. Die Länder können dazu differenzierte Regelungen treffen. Im Bun- d T G R a N b b D d g W V N n b l z v H e d N u M U g r h u n d Ä a d a u b W q u d d M Ü e H G l (C (D esland Sachsen ist das zum Beispiel nicht der Fall. rotzdem steht es den Verbänden völlig frei, auf der rundlage des Wasserverbandsgesetzes entsprechende egelungen zu treffen. Mit dem geltenden gesetzlichen Rahmen kann man lso sowohl die Vorteile der Grundstückseigentümer und utznießer betrachten, die diese vom Wasserverband ha- en, als auch die etwaigen Nachteile, die der Wasserver- and von den betreffenden Grundstücksnutzern erleidet. as wird durch eine Einzelfallprüfung ermöglicht. Wenn ie Grundstückseigentümer – und natürlich auch die -ei- entümerinnen! – keinen Vorteil von der Aufgabe des asserverbandes haben und auf der anderen Seite der erband durch das betreffende Grundstück auch keinen achteil bzw. Kostennachteil erleidet, dann erfolgt auch ach geltendem Recht eine interessengerechte Beitrags- emessung. Neben der Dialektik von Vor- und Nachtei- en noch ein weiteres Kriterium, nämlich das der Nut- ungsart, einzufügen, heißt, die Beitragsbemessung zu erkomplizieren und selbst dort, wo kein ernsthafter andlungsbedarf ist, einen künstlichen Aktionismus zu rzeugen, der wieder bei der Einzelfallprüfung landet, iesmal aber völlig unnötig. Wieso sollten wir heute die geltende Praxis ohne jede ot ändern? Übereinstimmend bescheinigen uns Länder nd Verbände, damit also auch die Mitgliederinnen und itglieder, dass keinerlei Handlungsbedarf vorliegt. nd falls das doch einmal der Fall sein sollte, kann die ültige Gesetzeslage jederzeit Abhilfe schaffen. Offensichtlich hat dieser Vorschlag die Mitregie- ungszeit von Bündnis 90/Die Grünen überdauert. Ich abe den Eindruck, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben nter Rot-Grün niemals umzusetzen gewesen wäre. Die eue Bundesregierung sieht keinerlei Veranlassung, in iesem Punkt anders zu handeln. Bevor ich schließe, erlaube ich mir noch, auf die erste nderung des Wasserverbandsgesetzes im Jahr 2001 ufmerksam zu machen. Diese einstimmig verabschie- ete Änderung betraf nur ein einziges Wort: Ich zitiere us Drucksache 14/8223, Seite 5: In § 58 Abs. 2 Satz 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) wird das Wort „späterer“ durch das Wort „anderer“ ersetzt. Dementsprechend kurz war die Beratungszeit. Ich schließe in der Hoffnung, dass die anderen Redner ns bitte nicht einen noch späteren Wochenendbeginn escheren mögen. Manfred Zöllmer (SPD): Wie heißt es so schön im erbespruch der Berliner Mineralwasserfirma Spree- uell: „Volle Pulle Leben“. Der Mensch, aber auch Tier nd Umwelt brauchen Wasser zum Leben. Wasser be- eutet Leben, deshalb wird auch auf dem Mars ständig anach gesucht. Biologisch betrachtet benötigt der ensch drei bis vier Liter Trinkwasser täglich zum berleben. Die Weltgesundheitsorganisation geht von inem Bedarf von 20 Litern pro Tag für Trinkwasser, ygiene, Waschen und Kochen aus. Wasser ist ein rundbedürfnis und eine Voraussetzung für die mensch- iche Entwicklung. 6042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 (A) ) (B) ) Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir die Verpflich- tung, mit dem Gut Wasser sorgsam umzugehen und poli- tische Entscheidungen zu treffen, die in diesem Sinne förderlich sind. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit unseren Gewässern. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt uns in seinem Grundsatz in § 1a hier zunächst eine hin- reichende „Gebrauchsanleitung“. Dort heißt es zutref- fend: Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaus- halts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosys- teme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutz- gut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Be- rücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschut- zes, ist zu gewährleisten. Auch die EU-Wasserrichtlinie stellt zu Recht fest, dass Wasser keine Handelsware darstellt, sondern ein er- erbtes Gut ist, welches geschützt, verteidigt und entspre- chend behandelt werden muss. In Deutschland kommt dieser Anspruch in der Vorstellung zum Ausdruck, dass der Staat die Wasserbewirtschaftung als wichtigen Teil der Daseinsvorsorge ansieht. Dies beinhaltet zum Bei- spiel, Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität, flä- chendeckend und zuverlässig allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Dabei zielt die Bewirtschaftung auf eine nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagen für alle Bürgerinnen und Bürger und gewährleistet so die Einhaltung hoher Standards der Hy- giene des Gesundheits- und Umweltschutzes. Diese Da- seinsvorsorge ist organisatorisch indes nicht zentralis- tisch in der Hand des Bundesumweltministeriums oder etwa einer Bundeswasserbehörde, sondern stellt in erster Linie eine Länderangelegenheit dar. Gesetzestechnisch bewegen wir uns hier auf dem Feld der konkurrierenden Gesetzgebung. In den Ländern fin- den sich mithin eigene gesetzliche Regelungen, wie etwa im Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen. Organi- satorisch ist der Gewässerschutz in den Ländern über- wiegend in die Hände der Wasserverbände, die Körper- schaften des öffentlichen Rechts sind, gelegt worden. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich der Wasserverbände wird mit dem Wasserver- bandsgesetz ausgeübt. Den Ländern wird in diesem Ge- setz jedoch ein Selbstverwaltungsmodell zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme dieses Instruments durch die Länder variiert zugegebenermaßen sehr stark. Es ist jedoch die Aufgabe der Länder, Details zu regeln, bzw. es obliegt den Satzungen der jeweiligen Wasserver- bände. In meinem Wahlkreis Wuppertal kümmert sich bei- spielsweise seit 1930 der Wupperverband um die Was- s N i g E d d b r S b d g V l G d U B t N t b f w b d d z k s d m v g m r c p w s A a s t s r i K z t n n t U f b d (C (D erwirtschaft. Als einer der großen Wasserverbände in ordrhein-Westfalen tritt er für einen nachhaltigen und ntegralen Umweltschutz ein. Durch Beiträge seiner Mit- lieder werden die Aufgaben des Verbandes finanziert. inzelheiten werden in der Satzung des Wupperverban- es geregelt. So finden sich zum Beispiel in den §§ 26 ff. er Satzung differenzierte Regelungen zur Beitragserhe- ung. Mit Ihrem Gesetzesvorschlag wollen Sie eine Ände- ung des Wasserverbandsgesetzes des Bundes erreichen. ie streben eine Modifizierung des § 30 Wasserver- andsgesetz an, in dem grundsätzlich der Maßstab für ie Verbandsbeiträge geregelt ist. In der Sache selbst eht es Ihnen darum, die Bemessung der Beiträge der erbandsmitglieder so zu gestalten bzw. bundesgesetz- ich festzulegen, dass die Nutzung der betroffenen rundstücke und die dadurch bedingten Unterschiede es Wasserabflusses Berücksichtigung finden. Nicht zu nrecht weisen Sie auf die Unterschiede hin, die es in ezug auf den Wasserabfluss zwischen Wald- und Na- urschutzflächen oder Flächen der landwirtschaftlichen utzung auf der einen Seite und bebauten oder unbebau- en Flächen auf der anderen Seite gibt. Dies wollen Sie ei der Beitragsbemessung berücksichtigt wissen. Fraglich ist jedoch, ob der von Ihnen zusätzlich einzu- ügende Satz in Abs. 1 des § 30 Wasserverbandsgesetzes irklich weiterhelfen würde. Das geltende Bundesrecht ietet in § 30 des Wasserverbandsgesetzes bereits jetzt ie Möglichkeit, die Beiträge der Verbandsmitglieder an ie jeweilige Nutzung der Flächen oder an die für ein- elne Grundstücke tatsächlich entstehenden Kosten zu nüpfen. Eine Reihe von Ländern haben das auch ent- prechend geregelt. Es obliegt aber eben den Ländern, ie für die Durchführung der Gewässerunterhaltungs- aßnahmen zuständig sind und den erwähnten Wasser- erbänden, im Rahmen ihrer Verbandsatzungen diese esetzliche Vorgabe zu nutzen bzw. auszugestalten. Wir einen, dass die bundesrechtlich vorgegebenen Krite- ien für die Bemessung der Verbandsbeiträge hinrei- hend ausgewogen formuliert sind. Eine allen Beitrags- flichtigen gerecht werdende Veranlagung kann so ohne eiteres erreicht werden, ohne dass es einer bundesge- etzlichen Änderung des Gesetzes bedarf. Zudem: Wir haben hier das Subsidiaritätsprinzip aus rt. 23 Grundgesetz zu achten. Sowohl die Länder als uch die Wasserverbände als kleinere Untereinheiten ind in der Lage, die Aufgabe der Wasserbewirtschaf- ung als eigene Angelegenheit zu erledigen. Hieraus ent- teht deren Handlungsvorrang und damit auch der Vor- ang eigener gesetzlicher Regelungen bzw. Regelungen m Rahmen der Satzungen dieser öffentlich-rechtlichen örperschaften. Der unterstützenden Pflicht des Bundes ur Erledigung der Gesamtaufgabe Wasserbewirtschaf- ung ist mit dem geltenden Wasserverbandsgesetz Ge- üge getan. Dies gilt auch für die Normen und die darin iedergeschriebenen Freiräume bei der Beitragsgestal- ung. Das Subsidiaritätsprinzip hat diese Freiräume der ntereinheiten im Blick, deren sich im Rahmen unserer öderalen Struktur die Länder und die Wasserverbände erechtigt bedienen. Wenn hier etwas im Hinblick auf ie Beiträge im Argen liegen sollte, muss dies eben dort Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6043 (A) ) (B) ) geregelt werden. Wir meinen, dass es einer bundesge- setzlichen Neuregelung nicht bedarf, und lehnen daher Ihren Gesetzentwurf und den damit verbundenen Antrag entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ab. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der von den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes greift ein Problem auf, das seit langem bekannt ist. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel dem Bun- desland Brandenburg werden an den Kosten für die Ge- wässerunterhaltung alle Grundeigentümer in gleicher Weise beteiligt, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Dienstleistungen des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes beanspruchen. Es wird nicht diffe- renziert zwischen der Nutzung des Landes und der je- weiligen Notwendigkeit für Maßnahmen der Gewässer- unterhaltung. Für die Nutzung von Flächen der Landwirtschaft wie auch für bebaute Flächen sind deutlich höhere Aufwen- dungen für die Gewässerunterhaltung erforderlich als für Waldflächen oder insbesondere Naturschutzflächen. Dieser erhöhte Aufwand verursacht auch erhöhte Kos- ten. Diese erhöhten Kosten auf alle Landeigentümer um- zulegen, so wie dies zum Beispiel in Brandenburg ge- schieht, ist in zweifacher Weise ungerecht. Zum einen sollte nach dem Verursacherprinzip derjenige zahlen, der die Kosten verursacht. Zum anderen ist festzustellen, dass Waldflächen einen deutlich geringeren Gewinn er- möglichen als landwirtschaftlich genutzte Flächen. Na- turschutzflächen werden zumeist in keiner Weise ge- nutzt, erwirtschaften keine Gewinne. Im Übrigen widersprechen häufig die Maßnahmen der Gewässerun- terhaltung den Schutzzielen der Naturschutzgebiete. Diese Umstände sollten die Gesetze der Länder be- rücksichtigen und in ihren jeweiligen Landesgesetzen für die Landeigentümer nach der Nutzung des Landes differenzierte Beiträge für die Wasser- und Bodenver- bände festsetzen. In den meisten Ländern ist dies auch der Fall. Eine unrühmliche Ausnahme ist Brandenburg. In Sachsen- Anhalt wurde das entsprechende Gesetz erst kürzlich in diesem Sinn geändert. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung wider- spricht jedoch der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. Es ist nicht Aufgabe des Bundestages, in einzelnen Bundesländern gegebene Fehlentwicklungen in der Landesgesetzgebung durch Bundesgesetze zu kor- rigieren. Der Deutsche Bundestag ist nicht Korrekturbe- hörde für Fehlentwicklungen auf der Ebene einzelner Länder. Es muss im Land Brandenburg selbst eine Gesetzes- änderung herbeigeführt werden, um diesen Missstand zu ändern. Die Landesregierung aus SPD und CDU hat of- f c d s J r g F R r z s d n l v g G W l u n t W c t S a b d d n a g z r b m r V l d t s s d W o (C (D ensichtlich nicht die Kraft, einen solchen offensichtli- hen Missstand zu beheben. Das ist ein Armutszeugnis. Die Landesregierung kann sich nicht damit herausre- en, dass ihr der Missstand nicht bekannt sei. Er ist auf ehr vielen öffentlichen Veranstaltungen in den letzten ahren in aller Deutlichkeit thematisiert worden. Im Inte- esse des Naturschutzes und des Waldbesitzes muss zü- ig eine gerechtere Lösung herbeigeführt werden. Die Regelung in Brandenburg führt zu erheblichen ehlentwicklungen in der Entwicklung des ländlichen aumes. Wir Liberale teilen die Einschätzung, dass die unge- echte Belastung von Grundeigentümern mit Beiträgen u den Wasser- und Bodenverbänden geändert werden ollte. Nach unserer Auffassung muss dies durch die Än- erung der Landesgesetzes herbeigeführt werden und icht durch die Änderung des Bundesgesetzes. Schließ- ich zeigen die meisten Bundesländer, dass sie mit dem om Bundesgesetz gegebenen Rahmen angemessen um- ehen können. Deshalb enthalten wir uns. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Der von den rünen eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des asserverbandsgesetzes hat ein gerecht klingendes An- iegen. Bei der Bemessung des Beitrages der Mitglieder nd Nutznießer von Wasser- und Bodenverbänden soll un die Nutzungsart berücksichtigt werden. Das bedeu- et in der Konsequenz unterschiedliche Beiträge für ald- und Naturschutzflächen bzw. für landwirtschaftli- he und bebaute Flächen. Eine „einheitliche Bemessung“ sei „nicht gerechtfer- igt“, so die Antragsteller. Wenn es so wäre, wäre diesem atz zuzustimmen. Denn differenzierte Beiträge sind uch aus unserer Sicht sinnvoll. Nur: Wer sich die Mühe macht und in das Wasserver- andsgesetz aus dem Jahr 1991 hineinschaut, staunt. In er Gesetzesbegründung auf Drucksache 12/6764 hat er Bundesgesetzgeber die Vielgestaltigkeit der Verhält- isse in den einzelnen Verbänden durchaus eingeräumt, ber darauf verwiesen, dass vor Ort gerechte Regelun- en nur mit dem Satzungsrecht erfolgen können. Um das u sichern, wurden dem Satzungsrecht drei differenzie- ende Beitragsbemessungskriterien an die Hand zu ge- en. Laut gültigem Wasserverbandsgesetz soll sich die Be- essung der Verbandsbeiträge nach folgenden Kriterien ichten: Erstens. Vorteilsgerechtigkeit, das heißt nach dem orteil des Beitragsschuldners aus der Aufgabenerfül- ung durch den Verband. Der Gesetzgeber anerkannte amit, dass der Vorteil der Eigentümerinnen und Eigen- ümer sehr unterschiedlich sein kann. Wenn zum Bei- piel die Abführung des Niederschlagwassers in nieder- chlagsarmen Waldregionen schädlich ist, müsste nach em Gesetz dieser Nachteil beitragsmindernd wirken. enn das nicht der Fall ist, wäre die betreffende Satzung der ihre Anwendung fehlerhaft, nicht das Gesetz. 6044 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 (A) ) (B) ) Zweitens. Kostengerechtigkeit. Das heißt, höhere Kosten des Verbandes für Grundstücke sollen zu höhe- ren Beiträgen führen, wobei die Verbände die Kosten nur annähernd ermitteln müssen. Eine von den Kosten ab- weichende Beitragsbemessung darf nur ausnahmsweise und bei ganz bestimmten Maßnahmen vorgenommen werden. Drittens. Verursachergerechtigkeit. Nachteilige Ein- wirkungen von Grundstücken, denen mit Verbandsmaß- nahmen begegnet werden muss, sollen zu höheren Bei- trägen führen. Daraus folgt: Mit den Kriterien der Vorteils-, Kosten- und Verursachergerechtigkeit regelt das gültige Wasser- verbandsgesetz keinesfalls einen undifferenzierten Flä- chenmaßstab, wie der vorliegende Antrag unterstellt. Sollten trotzdem Beiträge nach undifferenzierten Flä- chenmaßstäben in der Praxis erhoben werden oder die Differenzierungen nicht den durch das Gesetz vorgege- benen Kriterien entsprechen, ist das ein Problem der Rechtsanwendung, nicht der Gesetzgebung. Es ist aber eine berechtigte Frage, ob solche Probleme der Rechtsanwendung durch neue bundesgesetzliche Re- gelungen vermieden oder verhindert werden können. Überlegenswert wäre aus unserer Sicht auch ein zu- sätzliches Kriterium: das Solidarprinzip unter den Mit- gliedern. Stärkere Schultern können ja auch größere Las- ten der Beitragsfinanzierung tragen. Fazit: Einen dringenden Bedarf für eine Änderung des Wasserverbandsgesetzes auf Bundesebene sehen wir nicht. Die Länder und die Satzungsgeber können die Re- gelung vor Ort oft passgenauer treffen und aushandeln. Das Problem der Kosten der Gewässerunterhaltung ist ohnehin nicht durch Umverteilung – einer zahlt mehr, der andere weniger – lösbar. Entscheidend für gerechte, bezahlbare und letztlich auch akzeptierte Beitrage ist die Einbeziehung aller betroffenen Grundstücksnutzer in die Maßnahmeplanung und die Sicherung der demokrati- schen Mitwirkung. Hinsichtlich der Beitragsbemessung gibt es in einigen Regionen, wie zum Beispiel in Brandenburg, deutliche Defizite, die aber nicht durch die vorgeschlagenen Ände- rungen des Bundsgesetzes gelöst werden können. Ge- braucht wird ein differenzierter, transparenter und ge- rechter Umlagemaßstab nach eindeutig abgrenzbaren Kriterien. Dieses Anliegen des Antrags teilen wir, er ist aber nicht die Lösung des Problems, deshalb werden wir uns enthalten. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist meines Erachtens nicht klug, wenn der Bund darauf verzichtet, etwas zu regeln, wo einheitliches Bundes- recht möglich und – wie im Falle der Gewässerunterhal- tung – auch sinnvoller ist als unterschiedliche Landesre- geln. In einigen Bundesländern müssen sich Eigentümer von Wäldern und Naturschutzflächen nach wie vor in gleichem Maße an den Kosten für die Gewässerunterhal- tung beteiligen wie Eigentümer landwirtschaftlicher und b h u d d w a z g t R s a d v w N w w n t w n s v i d w s T s f w k N t c n r d N d r e s i f w i d h t m d s n f v (C (D ebauter Grundstücke. Dort gilt für die Gewässerunter- altungsbeiträge ein einheitlicher Flächenmaßstab. Mit nserem Gesetz wollen wir das ändern. Wir wollen dazu as bundesweit gültige Wasserverbandsgesetz so ändern, ass die Gewässerunterhaltungsverbände verpflichtet erden, die Gewässerunterhaltungsbeiträge zukünftig in llen Bundesländern nach Flächennutzung zu differen- ieren. Eine einheitliche Bemessung der Beiträge unabhän- ig von der Art der Flächennutzung ist nicht gerechtfer- igt. Bei Wald- und Naturschutzflächen ist es in der egel gar nicht erforderlich, einen hohen Grundwasser- tand zu vermeiden. Dies ist bei bebauten Flächen oder uch bei landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere en Äckern, zumeist anders. Bebaute Flächen müssen or einem zu hohen Grundwasserstand und vor Hoch- asser geschützt werden. Auch landwirtschaftliche utzflächen werden im Interesse von höheren Erträgen ährend der Vegetationsperiode vor zu hohem Grund- asserstand bewahrt. Dementsprechend haben die Eig- er von bebauten Grundstücken und von Äckern ein In- eresse daran, dass überschüssiges Wasser abgeführt ird, Eigner von Wäldern und Naturschutzflächen aber icht. Dennoch müssen sie genauso viel für die Gewäs- erunterhaltung bezahlen. Das ist weder umweltpolitisch ernünftig noch wirtschaftspolitisch gerechtfertigt. Damit aber nicht genug. In vielen Regionen haben nsbesondere Waldbesitzer nicht nur keinen Nutzen, son- ern sogar einen ökonomischen Schaden durch die Ge- ässerunterhaltung. Denn insbesondere in nieder- chlagsarmen Regionen fehlt den Wäldern in den rockenperioden das Wasser, wenn es in den nieder- chlagsreicheren Zeiten schnell abgeführt wird. Dies ührt zu einem verminderten Wachstum der Bäume, zu- eilen sogar zu Waldbränden und Totalausfall. Oftmals önnen die Erträge aus den eher ertragsarmen Wald- und aturschutzflächen die Kosten für die Unterhaltungsbei- räge – in der Regel mehrere Euro pro Hektar – nicht de- ken. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist auf diesen Flächen icht mehr möglich. Dies betrifft vor allem die trockene- en und ertragsschwächeren Standorte bzw. Regionen in er Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel den ordosten. Gewässerunterhaltungsbeiträge, die nach Nutzungsart ifferenzieren, führen zu einer betriebswirtschaftlich ge- echteren Beitragsbelastung zwischen den Grundstücks- igentümern. Außerdem schaffen sie einen Anreiz, Ver- iegelungen zu vermeiden. In Regionen mit Gewässern, n deren Einzugsgebiet viel Wald und viele Naturschutz- lächen liegen, wird dann nur noch der unabdingbar not- endige Gewässerunterhaltungsaufwand betrieben. Dies st gut für den Landschaftswasserhaushalt – insbeson- ere in den trockeneren Regionen Deutschlands, die äufig unter Wassermangel leiden. Bei der Gewässerun- erhaltung muss endlich umgedacht werden. Es ist nicht ehr angebracht, das Wasser so schnell wie möglich aus er Landschaft abzuleiten. Im Interesse des Hochwasser- chutzes und zur Vermeidung von Dürresituationen ist es otwendig, den Aufwand und somit auch die Beiträge ür die Gewässerunterhaltung in denjenigen Gebieten zu erringern, in denen ein schneller Wasserabfluss nicht Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6045 (A) ) (B) ) erforderlich ist, also zum Beispiel in den meisten Wäl- dern sowie in Naturschutzgebieten. Eine nutzungsdifferenzierte Bemessung der Beiträge zur Gewässerunterhaltung ist aus diesen Gründen also ökologisch und ökonomisch geboten. Es ist längst über- fällig, dass sie in restlos allen Bundesländern eingeführt werden. Etliche Bundesländer haben dem in ihren Lan- deswassergesetzen bereits Rechnung getragen. Andere hingegen, wie beispielsweise das Land Brandenburg, ha- ben sich bisher dagegen gestemmt, entsprechende Kon- sequenzen zu ziehen – obwohl gerade Brandenburg mas- sive Probleme mit dem Landschaftswasserhaushalt hat. Aufgrund des Klimawandels werden sich diese Pro- bleme zukünftig bundesweit verschärfen. Die große Koalition hat sich in den Ausschussbera- tungen mit unserem Gesetzentwurf inhaltlich gar nicht auseinander gesetzt, sondern einfach nur darauf verwie- sen, die Regelung dieser Frage solle den Bundesländern überlassen bleiben. Mit dieser Argumentation liefern Sie ein ziemlich schwaches Bild. Natürlich ist der Bundes- gesetzgeber in der Lage und berechtigt, dies zu regeln, wenn er es denn für wichtig erachtet. Mit Ihrem Verweis auf die Länderhoheit zeigen Sie nur, dass Ihnen an der Lösung der Fragen des Landschaftswasserhaushaltes und der wirtschaftlichen Nöte der betroffenen Waldbe- sitzer und Eigentümer von Naturschutzflächen in keiner Weise gelegen ist. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Steuerberatung zu- kunftsfähig machen (Tagesordnungspunkt 29) Antje Tillmann (CDU/CSU): Die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat am 20. Juni den Antrag mit dem Titel „Steuerberatung zukunftsfähig machen“ einge- bracht. Viele Punkte des grünen Antrags sind identisch mit dem Ursprungsentwurf aus der 15. Legislaturperi- ode, der damals im parlamentarischen Verfahren stecken blieb. Am 13. Juli hat das BMF den Entwurf eines 8. Ge- setzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes veröf- fentlicht und es ist festzustellen, dass dieser wie erwartet vieles von dem aufgreift, was schon seit Jahren disku- tiert wird. Schnellschüsse sind nun aber hinsichtlich des sich bewährten Berufsrechts nicht sinnvoll. Die Geset- zesarbeiten im BMF sollten durch den vorliegenden An- trag nicht „unter Druck“ gesetzt werden. Viele Betroffene haben in den letzten Wochen bereits zum BMF-Entwurf Stellung genommen. Es wäre deswe- gen wünschenswert gewesen, die Debatte über den An- trag mit der über das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz zu kombinieren. Die Grünen sind der Meinung, dass das Steuerbera- tungsgesetz die Berufsfreiheit von Selbstständigen im Steuer- und Buchhaltungswesen zu sehr einschränke. Sie sagt auch, dass bis ins Kleinste gesetzlich normierte Rechte und Pflichten das Berufsrecht mit Bürokratie überladen würden und praxisfern wären. h g D e s U N g s n E l s u S b w 1 1 r w h r s f K f m d A d a u g t L h s s B s e d a E u f s d s g d s r (C (D Als Mitglied des Finanzausschusses weiß ich, wie ochkomplex das Steuerrecht ist, vor allem auch deswe- en, da es permanenter Entwicklung unterworfen ist. ies gilt im besonderen Maße auch für das Umsatzsteu- rrecht, das auf den ersten Blick zwar überschaubar cheint, seine Tücken aber erst im Detail offenbart. Die msatzsteuervoranmeldung ist nämlich nicht nur ein ebenprodukt der Buchhaltung, sondern erfordert ründliches Fachwissen. Sowohl der Staat als auch die Unternehmen müssen ich auf eine hohe Qualität der Beratung verlassen kön- en. Jährlich verliert der deutsche Fiskus 17 Milliarden uro an Umsatzsteuereinnahmen. Hiervon stammen 3 Mil- iarden Euro aus dem innergemeinschaftlichen Karus- ellbetrug, 7 Milliarden Euro aus dem Vorsteuerbetrug nd weitere 7 Milliarden Euro aus dem Bereich der chwarzarbeit sowie dem eigentlichen Umsatzsteuer- etrug, in dem die gesetzliche Steuer nicht abgeführt ird. Diese 7 Milliarden Euro wachsen ab 2007 auf gut 0 Milliarden Euro an, weil der Umsatzsteuersatz auf 9 Prozent angehoben wird. Vor diesem Hintergrund muss in der mit dem Steuerbe- atungsänderungsgesetz beginnenden Debatte hinterfragt erden, ob selbstständige Buchhalter, also Buchführungs- elfer, die Befugnis haben sollen, Buchhaltungen einzu- ichten, die Lohnbuchhaltung abzuschließen oder die Um- atzsteuervoranmeldung zu erstellen. Es muss sichergestellt sein, dass kein Experimentier- eld zur ungesicherten Steuererhebung begründet wird. önnten nicht stabile und gesicherte Strukturen in Ge- ahr sein, wenn Buchführungen und Steueranmeldungen assiv in den gewerblichen Bereich ausgelagert wer- en? Im Moment ist es so, dass jede kaufmännische usbildung plus drei Jahre Berufspraxis zur Ausübung es Berufs Buchführungshelfer berechtigen. Da gibt es lso Einzelhandelskaufleute, Sport- und Fitnesskaufleute nd Werbekaufleute. Sicherlich hat jeder Kaufmanns- ehilfe auch etwas über die Umsatzsteuer gehört, be- riebliches Rechnungswesen steht ebenfalls auf dem ehrplan aller Ausbildungsberufe. Aber lernt der ange- ende Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirt- chaft oder der Reiseverkehrskaufmann auch den Unter- chied zwischen „steuerfrei“ und „nicht steuerbar“? estenfalls kennt er sich sehr genau aus in den umsatz- teuerlichen Fragen seiner Branche, für die umsatzsteu- rrechtliche Behandlung anderer Themenfelder dürfte ies aber nicht ausreichen. Wir müssen dafür sorgen, die Qualität der Beratung uf dem höchstmöglichen Niveau sicherzustellen. Der ntwurf des BMF sieht vor, maximal Bilanzbuchhaltern nd Steuerfachwirten nach entsprechender Zusatzprü- ung zu gestatten, Umsatzsteuervoranmeldungen zu er- tellen. Ich denke, dass dies das Mindestmaß ist, unter as wir auf keinen Fall gehen sollten. Das von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Ab- icherungs- und Kontrollsystem, das für diese Berufs- ruppe installiert werden soll, entspricht ja wohl kaum er geforderten und allseits gewünschten Entbürokrati- ierung. Da trifft es das BMF schon besser. Eine erfolg- eich abgelegte Prüfung stellt für mich die beste Absi- 6046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 (A) ) (B) ) cherung und Kontrolle dar, die es gibt. Abgesehen davon verfügen die Industrie- und Handelskammern – wie die rot-grüne Bundesregierung bereits 2002 festgestellt hatte – nicht über „ein Überwachungsinstrumentarium, das dem einer Berufskammer vergleichbar ist“ und sind demnach nicht in der Lage, eine effektive Berufsaufsicht auszu- üben. Eine weitere große Gefahr, die sogar sozialen Spreng- stoff in sich birgt, muss ebenfalls angesprochen werden: Welcher Steuerberater wird denn noch Auszubildende beschäftigen, wenn er befürchten muss, dass Mandanten mit Standard-Fibus in Zukunft von selbstständigen Buchhaltern abgeworben werden? Zurzeit werden bun- desweit immerhin fast 18 000 junge Menschen zum Steuerfachangestellten ausgebildet. Es besteht die Ge- fahr, dass diese Ausbildungsplätze zu großen Teilen wegfallen, denn die Steuerberater können die Azubis ja nicht sofort Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften und andere mittelständische Mandanten machen lassen. Und die selbstständigen Buchhalter haben keine Befug- nis zur Ausbildung. Das bringt dann wiederum mit sich, dass eventuell neu geschaffene Stellen bei den Buchhal- tern lediglich weggefallene in den Steuerberaterkanz- leien kompensieren. Was den Verbraucherschutz angeht, mache ich noch auf das Folgende aufmerksam: Früher oder später mer- ken die so genannten leichten Mandanten doch, dass ih- nen der Wechsel zum Buchhalter nur kurzfristig finanzi- elle Vorteile bringt, denn der Jahresabschluss und die Steuererklärung, also auch die Umsatzsteuererklärung, müssen und sollen Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater bleiben, die gegebenenfalls alles, was der Buchhalter im Jahresverlauf verbucht hat, kontrollieren müssen. Der Wandel der Zeit bringt auch mit sich, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte von vielen Steuerpflichti- gen nicht nur aus selbstständiger Arbeit besteht. Die von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Reaktion in Bezug auf die Lohnsteuerhilfevereine hierauf jedoch verfehlt den ursprünglichen Zweck der Lohnsteuerhilfe- vereine nahezu vollständig. Aufgabe der Lohnsteuerhil- fevereine ist die Beratung von Arbeitnehmern im Zu- sammenhang mit deren typischen Einkünften. Dazu gehören Einkünfte aus selbstständiger Arbeit grundsätz- lich nicht! Die vorgeschlagene Beratungsgrenze von 25 000 Euro, bis zu der die Lohnsteuerhilfevereine bei anderen Einkunftsarten beraten dürfen, halte ich daher auch für völlig überzogen. Denn in einem typischen Ar- beitnehmerhaushalt werden Einnahmen aus sonstigen Einkunftsarten wie Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung in dieser Höhe die absolute Ausnahme sein. Die zurzeit geltende Grenze von 9 000 Euro ist völ- lig ausreichend und sollte unangetastet bleiben. Ferner fordern Sie die Zulassung von Kooperationen von Steuerberatern mit allen freien Berufen und sogar den gewerblich tätigen Bilanzbuchhaltern, Buchfüh- rungshelfern und Steuerfachwirten. Besteht hier wirklich Regelbedarf? Seit Ende 2004 – § 7 BOStB – steht es je- dem Steuerberater frei, mit freien Mitarbeitern zusam- menzuarbeiten, solange diese unter Anleitung des Steu- erberaters tätig sind. An eine bestimmte formale Q h V K z k l a d d w k d s w l E f d k s r G c g a A W V s d k o z l g u d l d t d u B B – n S M B r Q s b (C (D ualifikation ist dies nicht mehr gebunden, sodass auch eute schon Buchführungshelfer, aber auch beratende olks- oder Betriebswirte von dieser Möglichkeit der ooperation Gebrauch machen können. Die Einführung des Syndikussteuerberaters unterstüt- en wir im Übrigen auch, allerdings mit zwei Einschrän- ungen: Bei der Tätigkeit als Angestellter eines gewerb- ichen Unternehmens besteht aufgrund der Weisungs- bhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich ie Gefahr einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit es Steuerberaters. Eine solche Gefahr besteht erst recht, enn es zu einer Vervielfältigung der Angestelltentätig- eit kommt. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn er Syndikus im Rahmen mehrerer geringfügiger Be- chäftigungsverhältnisse für mehrere Arbeitgeber tätig erden würde und somit die Gefahr einer Interessenkol- ission immer größer würde. Aus diesem Grunde ist eine inschränkung der Syndikustätigkeit dahin gehend er- orderlich, dass der Syndikus für das Unternehmen, bei em er angestellt ist, hauptberuflich tätig sein muss. Zweitens sollte der Anwendungsbereich der Syndi- usregelung auf Angestellte von Unternehmen be- chränkt bleiben und nicht auch auf Angestellte von Be- ufs- und Wirtschaftsverbänden erstreckt werden. Im egensatz zu Unternehmen beschränkt sich die steuerli- he Tätigkeit der Verbände nicht auf die Erledigung ei- ener Steuerangelegenheiten, sondern sie sind vielmehr uch befugt, ihren eigenen Mitgliedern im Rahmen ihres ufgabenbereichs Hilfe in Steuersachen zu leisten. enn Steuerberater künftig als Syndikus auch bei einem erband tätig sein dürften, bestünde die Gefahr, dass be- tehende Befugnisgrenzen verletzt werden. So könnten ie Verbände zum Beispiel über den angestellten Syndi- ussteuerberater qualifizierte Steuerberatung erbringen, hne an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden u sein. Zusammenfassend plädiere ich dafür, bewährte, qua- itativ hochwertige Beratung nur dann für andere Berufs- ruppen zu öffnen, wenn gute Argumente dafür sprechen nd gleichzeitig sichergestellt ist, dass Strukturen, die ie Höhe des Steueraufkommens gewährleisten, nicht eichtfertig aufgegeben werden. Ob dies der Fall ist, wer- en wir im Laufe des Verfahrens für das 8. Steuerbera- ungsänderungsgesetz erörtern. Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Der heutige Antrag er Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen ist veraltet nd differenziert zudem nicht zwischen den einzelnen erufsgruppen. Im Gegenteil: Einerseits werfen Sie alle erufsgruppen im Steuer- und Buchhaltungswesen egal welcher Ausbildungshintergrund und Qualitäts- achweis vorhanden ist – in einen Topf und meinen, alle elbstständigen in diesen Berufszweigen müssten mehr arktchancen eingeräumt bekommen, damit sie ihren eruf weitgehend ungehindert ausüben können. Ande- erseits fordern Sie: Die Verbraucher müssen sich auf die ualität der angebotenen Leistung verlassen können und ie müssen darauf vertrauen. Dies ist doch ein Widerspruch. Wie soll ich als Ver- raucher auf eine Leistung vertrauen können, von der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6047 (A) ) (B) ) ich weiß, dass derjenige, der die Leistung erbringen will, keinen bzw. nur einen mangelnden Qualitätsnachweis vorzuweisen hat? Dies hat jedenfalls nichts mit Verbrau- cherschutz zu tun, wie wir ihn verstehen und ernst neh- men. Ein wenig wundern muss ich mich über Ihren Antrag auch. Wie Sie wissen, haben wir bereits in der 15. Legis- laturperiode einen Anlauf unternommen, das Berufs- recht des Steuerberaters zu liberalisieren. Im EU-Richt- linienumsetzungsgesetz 2005 war seinerzeit die Liberalisierung vorgesehen. Sie wissen, dass wir die ent- sprechenden Passagen aus dem laufenden Gesetzge- bungsverfahren damals herausgelöst haben mit dem Ziel, die notwendigen Änderungen im Steuerberatungs- recht in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren vorzu- nehmen. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen kam es dann letztendlich nicht mehr dazu. Sie jedenfalls haben damals die vorgesehenen Änderungen im Steuerbera- tungsänderungsgesetz mitgetragen, die bei weitem nicht so pauschal und indifferenziert waren wie Ihr heutiger Antrag. Fakt ist, dass es seit Anfang August einen Referenten- entwurf gibt, der hinsichtlich der einzelnen Berufsgrup- pen im Steuer- und Buchhaltungswesen sehr ausführlich und sehr genau differenziert. Einzelne Berufsgruppen er- halten hiernach durchaus Kompetenzerweiterungen. Dies erscheint grundsätzlich auch sachgemäß. Obwohl der Referentenentwurf zum Steuerberatungsänderungs- gesetz in den zuständigen Arbeitsgruppen und im Fach- ausschuss noch gar nicht diskutiert wurde, möchte ich ein wenig auf die einzelnen Punkte eingehen, um den sehr geehrten Damen und Herren der Grünen klar zu ma- chen, dass Ihr heutiger Antrag keine Chance hat, Mehr- heiten zu erhalten, vor allem, wie bereits erwähnt, da dies gegen einen qualifizierten Verbraucherschutz spre- chen würde. Schwerpunkt des neuen Gesetzgebungsverfahrens ist in der Tat eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanz- buchhalter und Steuerfachwirte hinsichtlich der Berech- tigung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für ihre Kunden sowie der Einrichtung der Buchführung. Wichtigstes Kriterium – auch im Sinne eines guten Ver- braucherschutzes – muss hierbei natürlich die fachliche Qualifikation sein. Ziel sollte es sein, durch eine Ver- schärfung der Prüfungsanforderungen, das fachliche Ni- veau von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern sowie von Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirten in den angesprochenen Bereichen dem der Steuerberater anzugleichen. Gleiches gilt für das Fertigen der Umsatz- steuervoranmeldung. Auch hier muss durch eine geeig- nete Prüfung sichergestellt werden, dass die bezeichnete Berufsgruppe die nötige Qualifikation besitzt. Eine Erweiterung der Befugnisse für Buchhalter bzw. für Buchführungshelfer muss nach derzeitigem Stand der Diskussion jedoch abgelehnt werden, da hier die nö- tige nachweisbare Qualifikation fehlt. Nur aufgrund von langer Berufserfahrung ein Befugniserweiterungsrecht erhalten zu wollen, reicht hier nicht aus. Für Angehörige dieser Berufsgruppen besteht schließlich die Möglich- keit, sich zur geprüften Bilanzbuchhalterin bzw. zum ge- p u u l d ti r z e b g r R g t ü g f S w d z g g d s g s i f T r Ä d s D e D K a v g v f b z d d K t d (C (D rüften Bilanzbuchhalter zu qualifizieren. Das ist richtig nd hat nichts mit Bestandsschutz von Steuerberatern nd Rechtsanwälten zu tun, sondern dient einzig und al- ein der Qualitätssicherung zugunsten der zu betreuen- en Mandanten. Ferner soll es künftig auch möglich sein, eine Koopera- on der Steuerberater mit allen partnerschaftsfähigen Be- ufen im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes uzulassen. Auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfever- ine können künftig eine Bürogemeinschaft miteinander ilden. Das macht auch Sinn, da Lohnsteuerhilfevereine leichartigen Berufspflichten unterliegen wie Steuerbe- ater. So dürfen sie Hilfeleistungen in Steuersachen im ahmen ihrer Befugnis leisten. Dabei müssen sie sach- emäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beach- ung der Regelungen zur Werbung ihre Leistung aus- ben. Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Werbung sa- en. Im Referentenentwurf ist der Umfang der Werbebe- ugnis für Buchhalter, geprüfte Bilanzbuchhalter und teuerfachwirte einer praxisgerechten Lösung zugeführt orden. Schon im 7. Steuerberatungsänderungsgesetz urften die erwähnten Berufsgruppen unter dieser Be- eichnung werben. Sie mussten dabei die von ihnen an- ebotenen Tätigkeiten im Einzelnen aufführen. Hinter- rund war, dass die Werbung nicht irreführend im Sinne es Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sein ollte. Dies wird im Referentenentwurf nochmals klar eregelt. Auch dies war und ist richtig und dient aus- chließlich dem Verbraucherschutz. Dieser kleine Ausschnitt aus dem Referentenentwurf st somit schon ein Indiz, wie differenziert und wie sorg- ältig wir dieses Thema angehen und wie wir dieses hema bei der entsprechenden Beratung auch diskutie- en werden. Sie wissen, dass es hier sicherlich noch zu nderungen kommen kann, die wir zu gegebener Zeit in en entsprechenden Arbeitsgruppen und im Fachaus- chuss erörtern werden. Hierzu – das muss ich in aller eutlichkeit sagen – ist Ihr Antrag aber leider nicht ge- ignet. Dennoch hoffe ich, dass wir bei den kommenden iskussionen und Beratungen einen größtmöglichen onsens erreichen, a) im Interesse der sachgemäßen Be- rbeitung von Steuerfragen, b) im Interesse eines effekti- en Verbraucherschutzes, c) im Interesse der ordnungs- emäßen Erhebung von Steuern und d) der Sicherung on Steuersubstrat. Ich denke: Jeder selbstständige Buchhalter und Buch- ührungshelfer muss von sich aus ein Interesse daran ha- en, entsprechende Qualifikationen zu erwerben, will er usätzliche Aufgaben übernehmen. Dies vermindert auf er einen Seite das Haftungsrisiko und vergrößert auf er anderen Seite das Vertrauen der sie beauftragenden lientel. Dr. Volker Wissing (FDP): Die FDP lehnt den An- rag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Wir leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft und ich enke, wir alle wissen die Vorzüge zu schätzen. Es ist 6048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 (A) ) (B) ) ein beruhigendes Gefühl, wenn die Arbeit in einer Ge- sellschaft von denjenigen erledigt wird, die dieses am besten können. Es ist gut, wenn der Bäcker die Brötchen backt, der Metzger die Wurst macht und der Automecha- niker die Autos repariert. Der Antrag der Grünen spricht dagegen eine ganz an- dere Sprache. Sie picken sich eine bestimmte Tätigkeit heraus und sagen: Die ist so einfach, das können auch andere erledigen. Das ist, als ob Sie dem Patienten sa- gen: Operieren soll der Chirurg, zunähen kann auch die Krankenschwester. Ich glaube, niemand unter uns hätte ein gutes Gefühl dabei. Genauso verhält es sich auch mit den Abschlussarbeiten der Buchhaltung. Selbst die Grü- nen haben ein mulmiges Gefühl bei der Sache. So fordern sie in einem Atemzug die Einführung einer Be- rufshaftpflicht für die selbstständigen Buchhalter, Buch- führungshelfer etc. und obendrein auch noch die „Ein- führung eines Absicherungs- und Kontrollsystems“ zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes. Da reibt man sich dann doch etwas verwundert die Augen. Auf der einen Seite ist das alles so einfach und simpel, auf der anderen Seite brauchen wir aber ein zu- sätzliches Absicherungs- und Kontrollsystem. Was denn nun, einfach oder nicht einfach? Entweder die können es oder die können es nicht. Sie müssen sich schon ent- scheiden. Ihr Antrag ist in sich widersprüchlich und diese Wi- dersprüchlichkeit zieht sich durch die gesamte Argu- mentation. Am Anfang schreiben Sie, dass die Qualität der angebotenen Leistung vertrauenswürdig sein muss. Eine Seite später erklären Sie dann, dass es, um einen ausreichenden Verbraucherschutz zu gewährleisten, not- wendig ist, ein Absicherungs- und Kontrollsystem für Buchhalter, Buchführungshelfer, Bilanzbuchhalter etc. zu installieren. Entweder Sie trauen den Buchführungshel- fern diese Arbeiten zu oder Sie tun es nicht. Sie wollen die Krankenschwester operieren lassen und weil sie ein ungutes Gefühl dabei haben, fordern sie dann ein Absi- cherungs- und Kontrollsystem. Ich versichere Ihnen, die Patienten hätten ein besseres Gefühl, wenn die Krankenschwester Medizin studierte und sie nicht auf Ihr Absicherungs- und Kontrollsystem vertrauen müssten. Der beste Verbraucherschutz ist im- mer noch eine umfassende und fundierte Ausbildung. Die Steuerberater verfügen über ein fundiertes und umfassendes Wissen und die von Ihnen angesprochenen Berufsgruppen können sich dieses ebenfalls aneignen. Es steht jedem offen, sich auf den zugegebenermaßen schweren Weg zu machen und den Beruf des Steuerbera- ters zu erlernen. Deshalb hat es auch nicht mit Protektio- nismus zu tun, wenn wir den Antrag ablehnen. Statt mut- willig das fachliche Niveau abzusenken, sollten wir uns lieber bemühen, mehr Menschen zu unterstützen, dieses zu erreichen. Dazu sagt der Antrag nichts. Unser Steuer- system wird immer komplexer und komplizierter und da passt es wirklich nicht in die Landschaft, die fachlichen Anforderungen an die Beschäftigten in diesem Bereich abzusenken. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Ver- braucherschutz zu tun. G s n i d A A t B H s r M t s n g V d c s s s g f m g M B d w e B c M d d l e B u a g d p t n h Q c F (C (D Ihr Absicherungs- und Kontrollsystem ist das krasse egenteil zu einem vorsorgenden Verbraucherschutz. Sie ind zwar bereit zu riskieren, dass das Kind in den Brun- en fällt, es soll sich aber zumindest nicht so wehtun. Das st keine verantwortungsvolle Verbraucherschutzpolitik, as ist politischer Leichtsinn. Haftpflichtversicherung, bsicherungs- und Kontrollsystem – diese Begriffe sind usdruck Ihres Misstrauens nicht nur Ihrem eigenen An- rag gegenüber, sondern vor allem auch gegenüber den erufsgruppen, für die Sie sich einsetzen wollen. Diese altung verdient keine Unterstützung. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): In einer Gesell- chaft mit dynamische Umbrüchen und Modernisie- ungsschüben in Wirtschaft und im Erwerbsleben der enschen verändern sich selbstverständlich auch tradi- ionelle Berufsbilder und Berufsprofile. Dem muss elbstverständlich auch der Gesetzgeber mit angemesse- en Initiativen entsprechen. Für die einzelnen Berufsstände und die Betroffenen ehen diese Prozesse jedoch nicht selten mit immensen erunsicherungen und Ängsten einher. Berufsinhaber, ie sich professionell einer Tätigkeit wie der steuerli- hen Beratung verschrieben haben, sind davon selbstver- tändlich nicht ausgeschlossen. Angesichts unseres deut- chen Steuersystems in seiner Vielfalt, Komplexität und einen steten Veränderungen verdient dieser Berufsstand anz besondere Anerkennung und Respekt. Steuer- achangestellte, Buchhalter und Bilanzbuchhalter neh- en eine wichtige Stellung im Rahmen eines notwendi- en ordnungsgemäßen Steuerwesens ein. Auch dieser arkt, auf dem sich Steuerfachwirte, Steuerberater, uchhalter und Finanzbuchhalter bewegen, ist beson- ers schnellen Veränderungen und Konkurrenz unter- orfen. Die Erwartungen an den vorliegenden Gesetzes- ntwurf waren und sind seitens der entsprechenden erufsstände hoch. Auch meiner Fraktion sind in den vergangenen Wo- hen und Monaten zahlreiche kritische und besorgte einungen zum vorliegenden Entwurf der Änderung es Steuerberatungsgesetzes zugegangen. So befürchtet er Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bi- anzbuchhalter durch die beabsichtigte Liberalisierung ine Aufweichung bzw. Zersplitterung ihres jeweiligen erufsbildes. Ungerecht fühlen sich auch Steuerberater nd Steuerfachwirte behandelt; quasi per Gesetz ihres nerkannten Berufsstandes beraubt. Eine Berufsgruppe, eine berufliche Qualifizierung ge- en die andere auszuspielen, ist ein zentrales Problem es vorliegenden Gesetzentwurfs und so wirkt er kontra- roduktiv für eine bedarfsgerechte moderne Steuerbera- ung. Wir meinen, dass Liberalisierung und Anpassung icht mit Entwertungen beruflicher Qualifikationen ein- ergehen dürfen. Entscheidendes Kriterium bleibt die ualität der Leistung für die Kunden, für die Verbrau- her. Diese lässt sich nur durch hohe steuerpolitische achkompetenz erzielen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6049 (A) ) (B) ) Umsatzsteuervoranmeldungen sollten zukünftig nicht mehr von Steuerfachangestellten, sondern nur von ge- prüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zu ver- anlassen sein. Dies soll ganz sicher auch der Erhöhung der Qualität und Richtigkeit des Umsatzsteuervollzugs dienen. Wo aber bleiben die Steuerfachangestellten mit ihren Kompetenzen und was ist mit den Syndikussteuer- beratern beabsichtigt? Es hat den Anschein, dass Steuer- beratung künftig als selbstständige begleitende Tätigkeit mit unselbstständiger Erwerbsarbeit parallel verlaufen soll. Mit welchem Ziel? Wir sind selbstverständlich für moderne Anpassungen von Berufsbildern, aber sie müssen der Garantie hoher Qualitätsstandards Rechnung tragen und einzelne Be- rufsgruppen nicht diskriminieren. Im Falle des vorlie- genden Gesetzentwurfes ist wie so häufig vieles gut ge- meint, aber unzureichend geklärt. Es scheint fast, dass wieder einmal einigen gegeben und anderen etwas weg- genommen werden soll, ohne hinreichende Erklärung und ohne irgendwelche relevanten finanzpolitischen Auswirkungen. Zusatzprüfungen werden verlangt für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte. Was ge- schieht mit den Steuerfachangestellten? Ja, das alte Steuerberatungssystem muss erneuert werden und den veränderten Bedingungen verbraucher- freundlich angepasst werden. Steuerfachwirte, Bilanz- buchhalter, Buchführungshelfer und selbstständige Buchhalter sollten durch die Gesetzesnovelle versichert sein, sowohl eine Buchhaltung einzurichten, die Lohn- buchhaltung abzuschließen als auch die Umsatzsteuer- voranmeldung zu erstellen. Warum jedoch wird keine Verpflichtung zu Kooperation zwischen Steuerberatern und Buchhaltern bzw. Bilanzbuchhalter angestrebt? Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt den Ansprü- chen an eine moderne Steuerberatung auch im interna- tionalen Maßstab viel schuldig. Was wir brauchen, ist eine für den Bürger finanzierbare effektive, fachlich hochwertige und transparente Steuerberatung. Für alle im Steuer- und Buchhaltungswesen tätigen Berufsgrup- pen brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen und keine Übervorteilung oder Benachteiligung der einen gegenüber der anderen Gruppe. Ausreichende perma- nente Qualifizierung jeder einzelnen steuerberatenden Berufsgruppe und ein allgemeines Leistungs- und Kon- trollsystem für veränderte Verbraucheransprüche müssen gewährleistet sein. Eine Anpassung des Steuerberatungsgesetzes verlangt auch Respekt vor den in diesen für die Wirtschaft und die Gesellschaft so wichtigen Berufen. Der Beunruhi- gung, die dieser Entwurf bei vielen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Verbänden ausgelöst hat, ist nur zu begegnen mit einem Gesetzentwurf, der die verschiede- nen Interessen der in der Steuerberatung tätigen Men- schen entsprechend berücksichtigt und mit der gesetz- lichen Förderung von Kooperation und fairem Wettbewerb einhergeht. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine tiefgreifende Novelle des Steuerberatungsgesetzes ist überfällig. Das Berufsrecht der Steuerberater muss m d M b B f i s v G w w t h Z v s b B r e U t d d v s d v s e B b b m n r h z p w u U v e z t s k d b d s w s r B x A (C (D oderner und liberaler werden. Es soll allen Selbststän- igen im Steuer- und Buchhaltungswesen ausreichende arktchancen einräumen und ihnen faire Wettbewerbs- edingungen gewähren. Der Referentenentwurf, den das undesfinanzministerium vor der Sommerpause veröf- entlicht hat, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Das st keine praxisgerechte Gesetzesreform. Es kann nicht ein, dass Standesinteressen weiter zu einer Abschottung or mehr Wettbewerb führen. Denn dies behindert viele ründer und Selbstständige, ihre Geschäftsideen zu ver- irklichen und Arbeitsplätze zu schaffen. Fairer Wettbe- erb ist auch im Interesse eines preisgünstigen und ransparenten Angebots für die Verbraucher von Buch- altungs- und Steuerberatungsleistungen. Es ist an der eit, eine Reform vorzulegen, die diesen Namen auch erdient! Für die bündnisgrüne Fraktion bedeutet dies, dass elbstständige Buchhalter, Buchführungshelfer, Bilanz- uchhalter sowie Steuerfachwirte endlich die gesetzliche efugnis erhalten, die Buchhaltung einzurichten, vorbe- eitende Abschlussarbeiten in der Finanzbuchhaltung zu rledigen, die Lohnbuchhaltung abzuschließen und die msatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Diese berech- igten Forderungen diskutiert die Politik seit Jahren, lei- er größtenteils erfolglos, denn entscheidende Bereiche er Buchhaltung sind immer noch den Steuerberatern orbehalten. Diese starke Einschränkung des Verfas- ungsrechts auf freie Berufswahl ist nicht gerechtfertigt, enn die Qualifikation für die Befugniserweiterung ist orhanden und gesetzlich festgeschrieben. Eine abge- chlossene kaufmännische Ausbildung und dreijährige inschlägige Berufserfahrung sind ausreichend, um die uchhaltung einzurichten, vorbereitende Abschlussar- eiten in der Finanzbuchhaltung zu erledigen, die Lohn- uchhaltung abzuschließen und die Umsatzsteuervoran- eldung zu erstellen. Diese Arbeiten gehören zum ormalen Massengeschäft in der Buchhaltung. Der Refe- entenentwurf des Bundesfinanzministeriums springt ier viel zu kurz. Beispielsweise erhalten den Zugang ur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung nur ge- rüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte. Damit ird die Berufsgruppe der selbstständigen Buchhalter nd Bilanzbuchhalter aufgesplittert, für den betreuten nternehmer dürfte diese Abgrenzung kaum noch nach- ollziehbar sein. Das ist der falsche Weg. Notwendig ist ine einheitliche, praxisgerechte und plausible Angren- ung des Tätigkeitsfelds für die Buchhalter und geprüf- en Bilanzbuchhalter. Nur so können diese für ihre typi- che Klientel von Klein- und Kleinstbetrieben eine omplette und kostengünstige Buchhaltung anbieten und iese von bürokratischen Tätigkeiten entlasten. Der Ver- raucherschutz muss natürlich gewährleistet sein. Mit er Ausweitung der Beratungsbefugnisse soll der Ab- chluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbindlich erden, damit der Verbraucher gegen einen Vermögens- chaden aus einer Falschberatung abgesichert ist. Da- über hinaus soll es eine Berufsaufsicht geben. Ein weiteres Tätigkeitshindernis für selbstständige uchhalter ist die derzeitige Werberegelung. Sie ist pra- isfern und streitanfällig, was durch eine Vielzahl von bmahnverfahren belegt ist. Leider wird auch der neue 6050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 (A) ) (B) ) Vorschlag des Bundesfinanzministeriums hier kaum Besserung bringen können. Die derzeitige Abmahnpro- blematik muss praxisgerecht gelöst werden. Selbststän- dige Buchhalter und Bilanzbuchhalter müssen über ihre Tätigkeit informieren und wirksam werben können. Die Verhältnisse der Arbeitnehmer haben sich in den letzten Jahren verändert, wie auch das gesamte Wirt- schaftsleben. Das Steuerberatungsgesetz muss diese Ent- wicklungen mitgehen, wenn die steuerliche Beratung der Arbeitnehmer weiterhin zu günstigen Konditionen mög- lich sein soll. Dies ist vor allem notwendig, weil die Lohnsteuerhilfevereine ihre Mandate nicht teilen dürfen. Wenn also ein Arbeitnehmerhaushalt die niedrigen Bera- tungsgrenzen nur geringfügig überschreitet, müsste er komplett zu einem Steuerberater wechseln. Das ist eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer. Die Begrenzung der Nebeneinkünfte sollte deshalb auf 25 000 Euro angehoben werden. Außerdem soll diese Grenze zukünftig pro veranlagte Person gel- ten. Damit wird auch in diesem Bereich der Übergang zur Individualveranlagung gefördert und damit den An- forderungen an eine moderne Besteuerung von Ehe und Familie besser entsprochen. Die moderne Arbeitswelt verlangt flexible Arbeitneh- mer, die zum Beispiel neben ihrem Anstellungsverhältnis noch selbstständig tätig sind. Diese Flexibilität wollen wir den Arbeitnehmern erleichtern und unkompliziert ausgestalten. Solange diese selbstständig erzielten Ein- künfte ein Nebeneinkommen darstellen, also unterhalb der neuen Beratungsgrenze für die anderen Einnahmen liegen, sollten die Lohnsteuerhilfevereine auch diese Ar- beitnehmer weiter beraten dürfen. Mit der Beratungs- grenze existiert weiterhin eine klare Trennung zum Tä- tigkeitsbereich der Steuerberater. Außerdem wollen wir eine zutreffendere Bezeichnung für die heutigen Lohn- steuerhilfevereine ermöglichen. Mit der Bezeichnung „Steuerhilfeverein für Arbeitnehmer und Rentner“ wird das tatsächliche Tätigkeitsfeld zutreffender und damit für die Bürgerinnen und Bürger transparenter bezeich- net. Eine Reform des Steuerberatungsgesetzes muss auch flexible Kooperationsmöglichkeiten bis hin zur Büroge- meinschaft der Steuerberater mit anderen freien Berufen und mit den selbstständigen Buchhaltern, Buchführungs- helfern, geprüften Bilanzbuchhaltern und Lohnsteuerhil- fevereinen schaffen. Dies ist im Sinne der Verbraucher. Denn so kann den Bürgerinnen und Bürgern im Schnitt- feld der Tätigkeiten ein optimales und kostengünstiges Leistungsspektrum angeboten werden. Auch hier muss der notwendige Verbraucherschutz gewahrt werden. Berufsrechtliche Rechte und Pflichten, vor allem Ver- schwiegenheitspflicht, Gewissenhaftigkeit, Auskunfts- verweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot, sind deshalb entsprechend anzu- passen. Im Zuge der Liberalisierung des Steuerberatungsge- setzes soll Steuerberatern die Möglichkeit eingeräumt werden, auch während eines Anstellungsverhältnisses ihren Titel „Steuerberater“ weiter zu führen. Damit soll e u z r v t z g r c S A S A t r m d n m V P t (C (D ine größere Durchlässigkeit zwischen Selbstständigkeit nd Angestelltenverhältnis erreicht werden. Die Pflicht ur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversiche- ung entsprechend ihrem Arbeitslohn soll aber weiterhin ollen Bestand haben, wie bei allen anderen Angestell- en auch. Die Regierung ist aufgefordert, einen Gesetzentwurf ur Novellierung des Steuerberatungsgesetzes vorzule- en, der diese notwendigen Modernisierungs- und Libe- alisierungsschritte umsetzt und so für faire Berufschan- en, mehr Wettbewerb und mehr Arbeitsplätze in teuerberatung und Buchhaltung sorgt! nlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit chreiben vom 23. Oktober 2006 mitgeteilt, dass sie den ntrag Öffentlicher Personennahverkehr – Wettbewerb ransparent und fair ordnen auf Drucksache 16/1065 zu- ückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 10. bis 13. April 2006 in Straßburg – Drucksachen 16/1805, 16/2086 Nr. 1.1 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum 2002 bis 2005 – Drucksachen 15/6012 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/1748 Nr. 1.8 Innenausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.249 Drucksache 16/419 Nr. 2.13 Drucksache 16/629 Nr. 2.34 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 6051 (A) (C) (B) (D) Drucksache 16/722 Nr. 1.23 Drucksache 16/1475 Nr. 1.4 Drucksache 16/1475 Nr. 2.32 Drucksache 16/1748 Nr. 2.19 Drucksache 16/1748 Nr. 2.20 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/2695 Nr. 1.8 Drucksache 16/2695 Nr. 1.16 Drucksache 16/2695 Nr. 1.17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/2129 Nr. 2.1 Drucksache 16/2555 Nr. 2.112 Drucksache 16/2555 Nr. 2.146 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/150 Nr. 2.9 Drucksache 16/993 Nr. 1.10 Drucksache 16/1942 Nr. 2.4 Drucksache 16/2555 Nr. 2.124 Drucksache 16/2555 Nr. 2.134 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/2555 Nr. 2.117 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/288 Nr. 2.2 Drucksache 16/901 Nr. 1.7 Drucksache 16/901 Nr. 2.19 Drucksache 16/1942 Nr. 1.9 Drucksache 16/2555 Nr. 1.15 61. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat jetzt der Kollege Thomas Oppermann

    on der SPD-Fraktion.



Rede von Thomas Oppermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Er-

eiterung des Auftrags des 1. Untersuchungsausschus-
es wird von uns mitgetragen. Dabei geht es zum einen
m die Präzisierung und zum anderen um die Erweite-
ung des Untersuchungsgegenstands.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, etwas zur Ar-
eitsweise dieses Ausschusses zu sagen. Ich bin neu im
eutschen Bundestag. Dennoch handelt es sich nicht um
en ersten Untersuchungsausschuss, den ich erlebe,
ohl aber um den ersten im Bundestag, dem ich ange-
öre.

Gegenwärtig mache ich die Erfahrung, dass die Ver-
ehmung von Zeugen dort anders als ursprünglich vor-
esehen verläuft: Einem Zeugen wird eine Frage nicht
in einziges Mal gestellt, wie es in einem gerichtlichen
erfahren der Fall ist, sondern drei- bis fünfmal. Ihm
ird immer wieder die gleiche Frage gestellt. Nur selten
ibt ein Zeuge eine abweichende Antwort. Ein Untersu-
hungsausschuss, in dem auf diese Art und Weise gear-
eitet wird, ist natürlich eine gewaltige Zeitvernich-
ungsmaschine. Das ist vielleicht auch der Grund dafür,
ass wir mit unseren Untersuchungen bisher noch nicht
ehr weit gekommen sind.

Fleißig war der Ausschuss durchaus: Es wurden be-
eits 237 Beweisanträge gestellt


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kein einziger von der Koalition!)


nd über 200 Beweisbeschlüsse gefasst. 36 davon stam-
en von Ihnen, Herr Ströbele. Sie alle waren unergiebig.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)







(A) )



(B) )


Thomas Oppermann
Wir sind keinen Schritt vorangekommen.


(Hans-Christian Ströbele GRÜNEN)

Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: So
ist das!)

Wir haben 36 von Ihnen benannte Zeugen verhört. Bis-
her konnte kein einziger von ihnen den belastbaren Be-
weis erbringen, dass der Bericht der Bundesregierung
vom Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums
abweicht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann haben Sie wohl gestern nicht zugehört, Herr Kollege!)


– Herr Ströbele, Sie sind ja der Generalbevollmächtigte
des Bündnisses 90/Die Grünen für Verdachtschöpfung.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Sie sind also der oberste Verdachtschöpfer in unserer Re-
publik. Auch diese Rolle muss es geben. Aber Ihre per-
manente Verdachtschöpfung lässt sich durch die Tatsa-
chenfeststellungen des Ausschusses nicht untermauern.
Die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses besteht
nicht darin, immer nur Verdacht zu schöpfen – das ist der
Anlass für die Einsetzung eines Untersuchungsaus-
schuss –, sondern darin, Tatsachenfeststellungen zu tref-
fen.

Die Tatsachen, die wir bisher festgestellt haben, sind
eindeutig.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie doch mal, welche Tatsachen Sie gestern erfahren haben!)


Sie belegen, dass die Bundesregierung von den Ver-
schleppungen keine vorzeitige, sondern nur nachträgli-
che Kenntnis hatte. Erst recht belegen die Aussagen aller
Zeugen, die wir bisher vernommen haben, und alle Do-
kumente, die wir bisher zur Kenntnis genommen haben,
dass die Bundesregierung an keiner Verschleppung aktiv
beteiligt war, dass sie also nicht kooperiert hat.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Es reicht ja schon die passive Beteiligung! – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir auch nicht gesagt!)


– Ich weiß nicht, wovon Sie gerade reden: Der Untersu-
chungsausschuss hat den Auftrag, zu untersuchen, ob
Reisedaten weitergegeben worden sind und ob sich die
Bundesregierung in irgendeiner Weise an rechtswidrigen
Handlungen beteiligt hat.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Ob sie zum Beispiel den Bundestag belogen hat!)


Natürlich müssen wir ernst nehmen, dass es Unrecht
gegeben hat. Den Personen el-Masri und Kurnaz ist Un-
recht widerfahren. Wie gelegentlich gesagt wird – zu-
mindest gilt das im Fall Kurnaz –, waren sie zum fal-
schen Zeitpunkt am falschen Ort. Aber das rechtfertigt

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(C (D icht, dass sie monatelang bzw. jahrelang festgehalten nd misshandelt wurden. iese Vorfälle nehmen wir ernst. Wir wollen diese Vorürfe aufklären. Allerdings ist es Aufgabe – – (Das Handy des Abg. Thomas Oppermann [SPD] klingelt)


(Jörg van Essen [FDP]: Richtig!)


Entschuldigung.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war der Außenminister, der keinen Termin mehr frei hat!)


Allerdings ist es die Aufgabe des Ausschusses, fest-
ustellen, ob die Bundesregierung an diesen Vorgängen
n irgendeiner Weise beteiligt war. Wir haben nicht die

öglichkeit, inneramerikanische Vorgänge aufzuklären.
as muss das Parlament in den Vereinigten Staaten ma-

hen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn Deutsche beteiligt waren und wenn Deutsche gequält und gefoltert worden sind, dann ist das doch wichtig! – Das Handy des Abg. Thomas Oppermann [SPD] klingelt erneut)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Kollege Oppermann, jetzt würde ich doch das

    andy ausschalten.