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    Plenarprotokoll 16/54 Mitglied in den Rundfunkrat der Deutschen Welle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Reinhard Grindel als ordentliches Mitglied und der Abgeordne- ten Monika Griefahn als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Deutschen Welle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Ingo Wellenreuther in das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 9, 10 und 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Jens Ackermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Modernes Kündigungsschutzrecht und flexible Befristungsregelungen im Interesse der Arbeitsuchenden (Drucksache 16/1443) . . . . . . . . . . . . . . . 5147 B 5147 B 5147 C 5147 D 5148 C 5148 C 5161 C 5163 B 5164 B 5165 C 5167 A 5168 C Deutscher B Stenografisch 54. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Dieter Wiefelspütz . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Johann-Henrich Krummacher und Siegmund Ehrmann als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat der Deutschen Nationalbibliothek . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Renate Blank und Christoph Pries als stellvertretendes Mit- glied in den Verwaltungsrat der Deutschen Nationalbibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Wolfgang Börnsen und Fritz Rudolf Körper als ordentliches Mitglied in den Rundfunkrat der Deutschen Welle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Dorothee Bär und Hans-Joachim Hacker als stellvertretendes T A r s D H D D K R F S 5147 A 5147 B 5147 B 5147 B Begrüßung von Parlamentariern aus Tansania und Rumänien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5148 D undestag er Bericht ung 28. September 2006 t : agesordnungspunkt 4: bgabe einer Erklärung durch die Bundes- egierung: Deutsche Islamkonferenz – Per- pektiven für eine gemeinsame Zukunft . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 5148 D 5148 D 5151 D 5153 A 5155 A 5156 A 5157 B 5159 A 5160 B b) Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, weiterer II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Ausweitung und Stärkung des Kündigungsschutzes (Drucksache 16/2080) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Bollen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (Drucksache 16/513) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung eisenbahn- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/2703) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung kraftfahrzeugsteuer- licher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/2718) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteue- e f g h i j k 5168 C 5168 D 5170 C 5172 C 5173 A 5175 A 5176 A 5177 C 5179 C 5181 B 5182 B 5183 A 5183 A 5183 B 5185 A 5186 D 5187 C 5188 C 5189 A 5189 D 5189 D 5189 D rung und zur Verhinderung der Steuer- verkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (Drucksache 16/2708) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Repu- blik Belarus zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 16/2705) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2005 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Kirgi- sischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde- rung von Steuerhinterziehungen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen (Drucksache 16/2706) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 16/2707) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Aufbau- hilfefondsgesetzes (Drucksache 16/2704) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion der LINKEN: Für die unbeschränkte Geltung der Men- schenrechte in Deutschland (Drucksache 16/1202) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Europäische Bo- denschutzstrategie durch eine sachge- rechte Klärschlammverwertung unter- stützen (Drucksache 16/1679) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Biologi- 5190 A 5190 A 5190 A 5190 B 5190 B 5190 C 5190 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 III sche Kohlenstoffsenken für den Klima- schutz nutzen (Drucksache 16/2088) . . . . . . . . . . . . . . . . l) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schienenanbindung des Jade-Weser-Port sicherstellen (Drucksache 16/2091) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Modellversuch für Wassertaxen in Berlin starten (Drucksache 16/2519) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Silke Stokar von Neuforn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bessere Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze (Drucksache 16/2072) . . . . . . . . . . . . . . . . o) Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Evaluierung des Terrorismusbekämp- fungsgesetzes präziser gestalten (Drucksache 16/2671) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Gisela Piltz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Konkretes und trag- fähiges Konzept zur Bekämpfung von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vorlegen und zeitnah um- setzen (Drucksache 16/2779) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der per- sonellen Struktur beim Bundeseisen- bahnvermögen und in den Unterneh- men der Deutschen Bundespost (Drucksachen 16/1938, 16/2476, 16/2789) b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung c d e f g 5190 C 5190 D 5190 D 5191 A 5191 A 5191 A 5191 B der Doppelbesteuerung und zur Verhin- derung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungs- gewinn (Drucksachen 16/2254, 16/2759) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Euro- päischen Union, der Europäischen Ge- meinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziie- rung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (Drucksachen 16/2255, 16/2775) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu der – Verordnung der Bundesregierung: Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsver- ordnung – Verordnung der Bundesregierung: Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschafts- verordnung – (Drucksachen 16/1788, 16/1941 Nr. 2.1, 16/2459, 16/2548 Nr. 2.3, 16/2737) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) (Drucksachen 16/2209, 16/2548 Nr. 2.1, 16/2654) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver- ordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) (Drucksachen 16/2212, 16/2548 Nr. 2.2, 16/2655) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Verbrennung 5191 C 5191 D 5192 A 5192 C 5192 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 von Halmgut als Biobrennstoff in Klein- feuerungsanlagen neu regeln (Drucksachen 16/1149, 16/2564) . . . . . . . h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vorschlag für eine Verord- nung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unter- nehmensstatistik KOM (2006) 66 endg.; Ratsdok. 6715/06 (Drucksachen 16/1101 Nr. 2.5, 16/2575) i) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Än- derung der Verordnung (EG) Nr. 2201/ 2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwend- bare Recht in diesem Bereich (einschl. 11818/06 ADD 1 und ADD2) KOM (2006) 399 endg.; Ratsdok. 11818/06 (Drucksachen 16/2555 Nr. 2.115, 16/2784) j) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 4 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 16/2761) . . . . . . . . . . . . . . . . k) – t) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 87, 88, 89, 90, 91, 93, 94, 95, 96 und 97 zu Petitio- nen (Drucksachen 16/2639, 16/2640, 16/2641, 16/2642, 16/2643, 16/2644, 16/2645, 16/2646, 16/2647, 16/2648) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Das Jahr 2008 zum „Inter- nationalen Jahr der sanitären Grundver- sorgung“ der Vereinten Nationen ausrufen (Drucksache 16/2758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Kor- ruptionsverdacht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Rolle der Bundesregierung in diesem Zu- sammenhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O D D D G D N L J F T a b c 5192 D 5193 A 5193 B 5193 C 5193 D 5194 D 5194 D 5194 D tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Be- teiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an dem Einsatz der Internationa- len Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/2573, 16/2774) . . . . . . . ) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/2787) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent- schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN zu der ers- ten Beratung des Antrags der Bundesre- gierung: Fortsetzung der Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. Novem- ber 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. Septem- 5195 D 5196 C 5198 A 5200 D 5201 C 5202 D 5204 A 5205 A 5206 A 5206 C 5207 B 5207 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 V ber 2006 des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen (Drucksachen 16/2573, 16/2623, 16/2776) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Ulrich Klose (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Na- tionen im Sudan (UNMIS) auf Grund- lage der Resolution 1709 (2006) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. September 2006 (Drucksachen 16/2700, 16/2777) . . . . . . . b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/2786) . . . . . . . . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . E T a b K P B G D R T Z d E e ( S M D H H M T A M r B u h ( B D D 5207 C 5207 D 5209 B 5210 B 5213 B 5214 B 5216 A 5217 C 5219 A 5220 D 5221 D 5222 D 5223 D 5225 A 5226 D 5225 C 5225 D 5225 D 5229 B 5230 C 5231 C 5232 C 5233 D 5235 B 5236 A rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Für eine Ausweitung und eine neue Qualität öffentlich finanzierter Be- schäftigung (Drucksache 16/2504) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren (Drucksache 16/2652) . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . eter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines rsten Gesetzes zur Änderung des Erneu- rbare-Energien-Gesetzes Drucksachen 16/2455, 16/2760) . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Birgitt Bender, atthias Berninger, Kerstin Andreae, weite- er Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Fremd- nd Mehrbesitzverbot für Apotheken auf- eben Drucksache 16/2506) . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . 5237 D 5236 B 5236 B 5236 C 5240 A 5242 A 5243 A 5244 A 5245 B 5246 B 5246 C 5247 C 5248 B 5250 A 5250 D 5251 D 5253 A 5253 B 5254 B 5256 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über elektronische Handelsregis- ter und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (Drucksachen 16/960, 16/2781) . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Lärmschutz im Schienenver- kehr verbessern – Marktwirtschaftliche Anreize nutzen, Schienenbonus über- prüfen (Drucksache 16/675) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Aktionsprogramm gegen Schienenlärm auf den Weg bringen (Drucksache 16/2074) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Thomas Bareiß, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Wend, Dr. Angelica Schwall-Düren, wei- – ( T B h n n L o ( T a b i Z A H w F S ( T a 5257 C 5258 C 5259 B 5260 A 5260 B 5261 A 5262 A 5264 A 5265 A 5265 D 5265 D 5266 A 5267 B 5268 C 5269 B 5270 D terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Das Nationale Reformprogramm Deutschland und die Lissabon-Strategie weiterführen – Wirtschaftswachstum und Beschäftigungspolitik zum Erfolg führen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Matthias Berninger, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Mehr Ehrgeiz bei der Errei- chung der Lissabon-Ziele Drucksachen 16/2629, 16/2622, 16/2782) . . . agesordnungspunkt 14: eschlussempfehlung und Bericht des Haus- altsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- eten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine, Wer- er Dreibus, Petra Pau und der Fraktion der INKEN: Gegen die Schließung von 45 Stand- rten bei der Deutschen Telekom AG Drucksachen 16/845, 16/1797) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völker- recht weiterentwickeln (Drucksache 16/1995) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zivilbevölkerung wirksa- mer schützen – Streumunition ächten (Drucksache 16/2749) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Florian Toncar, arald Leibrecht, Burkhardt Müller-Sönksen, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Für die Ächtung von Landminen und treumunition Drucksache 16/2780) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ver- braucherinformationsgesetz nachbes- 5271 C 5272 A 5272 B 5272 C 5272 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 VII sern und das Lebensmittel-Kontrollsys- tem neu ordnen (Drucksache 16/2656) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Bund- Länder-Staatsvertrag – Qualitätsma- nagement Lebensmittelqualität (Drucksache 16/2744) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Un- fallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2004/2005) (Drucksache 16/2100) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbie- rung der Zahl der Unfallopfer bis 2010 Entschließung des Europäischen Parla- ments zu dem Europäischen Aktions- programm für die Straßenverkehrssi- cherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine ge- meinsame Aufgabe (2004/2162[INI]) (EuB-EP 1263) (Drucksachen 16/150 Nr. 1.69, 16/578) . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Kersten Naumann, Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Aufbewahrungsfrist der Lohnunter- lagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2012 verlängern (Drucksache 16/2746) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuer- gesetzes 2007 (JSTG 2007) (Drucksache 16/2712) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – – ( T E e s r z V ( T A N S f e ( T E e E Ä g s k ( T E e Ä s ( i Z A B 5273 A 5273 A 5273 B 5273 C 5273 D 5274 A zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Hans-Kurt Hill, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Keine Weltbankkredite für Atomtechnologie zu dem Antrag der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Dr. Uschi Eid, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Eine Weltbank-Energiepolitik der Zukunft – Ja zu mehr Effizienz und erneuerbaren Energien, Nein zur Atomkraft Drucksachen 16/1961, 16/1978, 16/2762) . . agesordnungspunkt 23: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über teuerliche Begleitmaßnahmen zur Einfüh- ung der Europäischen Gesellschaft und ur Änderung weiterer steuerrechtlicher orschriften (SEStEG) Drucksache 16/2710) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Silke Stokar von euforn und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Informationspflicht ür Unternehmen bei Datenschutzpannen inführen Drucksache 16/1887) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur inführung einer Biokraftstoffquote durch nderung des Bundes-Immissionsschutz- esetzes und zur Änderung energie- und tromsteuerrechtlicher Vorschriften (Bio- raftstoffquotengesetz – BioKraftQuG) Drucksache 16/2709) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Zwölften Buches Sozialge- etzbuch und anderer Gesetze Drucksachen 16/2711, 16/2753) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Markus Kurth, rigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, 5274 A 5274 C 5274 D 5275 A 5275 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Ein- gliederungshilfe für Menschen mit Behin- derungen weiterentwickeln – Das Brutto- prinzip in der Sozialhilfe beibehalten und Leistungen aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen ermöglichen (Drucksache 16/2751) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Das Existenzminimum sichern – Sozialhil- feregelsätze neu berechnen und Sofortmaß- nahmen für Kinder und Jugendliche einlei- ten (Drucksache 16/2750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Für ein men- schenwürdiges Existenzminimum (Drucksache 16/2743) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Thomas Bareiß, Antje Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Marlene Rupprecht (Tuchen- b N A L A E A d k c u R 2 ( v 1 1 1 V I J F A E B N s B a h t s 2 ( v 1 1 5275 B 5275 C 5275 C 5275 D 5276 C 5277 D 5278 C 5279 A 5279 C 5280 C 5281 D 5282 D 5283 D 5284 A bach), Clemens Bollen, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Öffentliche Verantwortung wahrnehmen – Mit fairen Chancen Kinder stark machen (Drucksache 16/2754) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Kinderzuschlag sozial gerecht ge- stalten – Kinderarmut wirksam be- kämpfen (Drucksache 16/2077) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über den Antrag: Fortsetzung er Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- räfte an dem Einsatz der Internationalen Si- herheitsunterstützungstruppe in Afghanistan nter Führung der NATO auf Grundlage der esolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) om 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 7. September 2004, 1623 (2005) vom 3. September 2005 und 1707 (2006) vom 2. September 2006 des Sicherheitsrates der ereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 6 a) ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ärbel Höhn und Ute Koczy (beide BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- timmung über den Antrag: Fortsetzung der eteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte n dem Einsatz der Internationalen Sicher- eitsunterstützungstruppe in Afghanistan un- er Führung der NATO auf Grundlage der Re- olutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) om 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 7. September 2004, 1623 (2005) vom 3. September 2005 und 1707 (2006) vom 5284 B 5284 C 5284 D 5285 A 5285 C 5285 D 5285 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 IX 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 6 a) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Otto Fricke und Gisela Piltz (beide FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an dem Einsatz der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. Novem- ber 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen (Tagesord- nungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Hermann, Hans-Christian Ströbele, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Harald Terpe, Peter Hettlich und Monika Lazar (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an dem Einsatz der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. Novem- ber 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen (Tagesord- nungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (Tagesordnungspunkt 13) Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – – ( A D M A D A Z d G d p D W M W M A Z d – – – ( t H A F P W 5286 B 5286 D 5287 A 5287 C Das Nationale Reformprogramm Deutsch- land und die Lissabon-Strategie weiterfüh- ren – Wirtschaftswachstum und Beschäfti- gungspolitik zum Erfolg führen Mehr Ehrgeiz bei der Erreichung der Lis- sabon-Ziele Tagesordnungspunkt 15) lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . oris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: egen die Schließung von 45 Standorten bei er Deutschen Telekom AG (Tagesordnungs- unkt 14) r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . altraud Lehn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . argareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiterentwi- ckeln Zivilbevölkerung wirksamer schützen – Streumunition ächten Für die Ächtung von Landminen und Streumunition Tagesordnungspunkt 17 a und b und Zusatz- agesordnungspunkt 5) ans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5288 D 5290 C 5292 A 5293 B 5294 B 5294 D 5295 C 5296 B 5297 B 5297 D 5298 C 5300 D 5301 C 5302 D 5303 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Verbraucherinformationsgesetz nachbes- sern und das Lebensmittel-Kontrollsystem neu ordnen – Bund-Länder-Staatsvertrag – Qualitätsma- nagement Lebensmittelqualität (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2004/2005) – Beschlussempfehlung und Bericht Ak- tionsprogramm für Straßenverkehrssicher- heit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis 2010 Entschließung des Europäischen Parla- ments zu dem Europäischen Aktionspro- gramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI)) (EuB-EP 1263) (Tagesordnungspunkt 19 a und b) Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Aufbewahrungsfrist der Lohnun- terlagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezem- ber 2012 verlängern (Tagesordnungspunkt 20) Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . H K M A Z d ( K G C D C D A Z d d – – ( D G D H U A Z d B p t ( P L D D D 5304 D 5306 D 5307 D 5309 C 5310 B 5311 B 5312 D 5314 B 5315 B 5315 D 5317 A 5317 D einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . ersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2007 JSTG 2007) (Tagesordnungspunkt 21) laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu en Anträgen: Keine Weltbankkredite für Atomtechnolo- gie Eine Weltbank-Energiepolitik der Zu- kunft – Ja zu mehr Effizienz und erneuer- baren Energien, Nein zur Atomkraft Tagesordnungspunkt 24) r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . nlage 15 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche egleitmaßnahmen zur Einführung der Euro- äischen Gesellschaft und zur Änderung wei- erer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) Tagesordnungspunkt 23) eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5318 A 5319 A 5320 B 5320 C 5321 C 5322 B 5323 B 5324 A 5324 D 5325 D 5326 D 5327 D 5328 C 5329 C 5330 C 5332 A 5334 A 5334 C 5335 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 XI Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Informationspflicht für Unter- nehmen bei Datenschutzpannen einführen (Tagesordnungspunkt 26) Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoffquotengesetz – BioKraftQuG) (Tagesordnungspunkt 25) Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Marko Mühlstein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Öffentliche Verantwortung wahrnehmen – Mit fairen Chancen Kinder stark machen – Kinderzuschlag sozial gerecht gestalten – Kinderarmut wirksam bekämpfen (Tagesordnungspunkt 28 a und b) Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5336 B 5337 B 5338 A 5338 D 5340 A 5341 A 5342 D 5343 C 5345 A 5345 C 5346 A 5346 D 5348 B 5349 C 5350 A 5351 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5147 (A) ) (B) ) 54. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 18 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5285 (A) ) (B) ) ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe unpolitisch sein. In diesem Fall enthalte ich mich jedoch Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den An- trag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der In- z s l g g n t n v a k w k d d a f e n Z d r w n T A s u d z S u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 28.09.2006 Connemann, Gitta CDU/CSU 28.09.2006 Deittert, Hubert CDU/CSU 28.09.2006* Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 28.09.2006 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 28.09.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 28.09.2006* Hilsberg, Stephan SPD 28.09.2006 Jelpke, Ulla DIE LINKE 28.09.2006 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 28.09.2006 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 28.09.2006 Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 28.09.2006 Piltz, Gisela FDP 28.09.2006 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 28.09.2006 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 28.09.2006 Schily, Otto SPD 28.09.2006 Schindler, Norbert CDU/CSU 28.09.2006* Schummer, Uwe CDU/CSU 28.09.2006 Steinbach, Erika CDU/CSU 28.09.2006 Dr. Tabillion, Rainer SPD 28.09.2006 Zapf, Uta SPD 28.09.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. Sep- tember 2005 und 1707 (2006) vom 12. Septem- ber 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Der geplanten Fortset- ung und Verlängerung des Afghanistaneinsatzes deut- cher Streitkräfte um ein Jahr werde ich trotz grundsätz- icher Bedenken noch ein letztes Mal zustimmen. Angesichts der schwierigen Lage in dem Land auf- rund der vermehrten Talibanübergriffe ist es zum jetzi- en Zeitpunkt gegenüber der afghanischen Bevölkerung icht zu verantworten, die Bundeswehrtruppen kurzfris- ig abzuziehen. Das kommende Einsatzjahr muss zwingend dazu ge- utzt werden, die afghanische Regierung in die Lage zu ersetzen, aus eigener Kraft für ein ausreichendes Maß n Stabilität und Sicherheit zu sorgen. Unsere Soldaten önnen nicht auf unbestimmte Zeit in Afghanistan ver- eilen. Einer nochmaligen Verlängerung des Mandates ann ich aus nachfolgend näher ausgeführten Gründen aher nicht mehr meine Zustimmung geben. Neben der persönlich oft schwierigen Situation für ie Soldaten und deren Familien sprechen vor allem uch die fortlaufenden Kosten für ein baldiges Auslau- en des militärischen Engagements. Bundeswehrdauer- insätze ohne die Option eines konkreten Ausstiegs kön- en wir uns angesichts der eigenen zu bewältigenden ukunftsaufgaben – zum Beispiel Investitionen in Bil- ung, Forschung und Integration – nicht mehr leisten. Jürgen Koppelin (FDP): Der geplanten Verlänge- ung des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan erde ich nicht zustimmen. Die Zustände in Afghanistan werden immer besorg- iserregender. Trotz des ISAF-Einsatzes befinden sich eile des Landes im Kriegszustand. Ebenso haben die nschläge im gesamten Land zugenommen. Der Auftrag der Bundeswehr wird daher immer ver- chwommener. Das ist für die deutschen Soldaten ein nhaltsamer Zustand. Es ist nicht einmal die Chance eines Endes des Bun- eswehreinsatzes in Sicht. Zusätzlich nimmt der Drogenanbau trotz des Einsat- es von Militärkräften deutlich zu. Durch Militär ist die ituation in Afghanistan nicht zu lösen. Frank Schwabe (SPD): Für Enthaltungen gibt es nterschiedliche Begründungen. Eine Enthaltung kann 5286 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) ganz bewusst, nicht weil ich keine Haltung habe, son- dern weil ich die befürwortenden und ablehnenden Gründe für politisch gleichgewichtig halte und ich ein Zeichen für zukünftige Entscheidungen über Auslands- einsätze der Bundeswehr setzen will. Ich müsste gegen die Verlängerung des Einsatzes stimmen, weil erstens sich Teile des militärischen Ein- satzes in Afghanistan einer Kriegslogik des internationa- len Einsatzes gegen den Terrorismus bewegen, die aus meiner Überzeugung den Terrorismus eher verstärken denn verhindern; zweitens sich die Situation in den letz- ten Einsatzjahren in Afghanistan nicht nachhaltig ver- bessert hat und ich auch kein Konzept der internationa- len Staatengemeinschaft erkennen kann, das dieses zukünftig ändert; drittens die Bundeswehr an die Gren- zen der derzeitigen Auslandseinsatzmöglichkeiten stößt und die Soldatinnen und Soldaten großen Gefahren aus- gesetzt sind. Ich sollte für die Verlängerung des Einsatzes stim- men, weil erstens viele Menschen in Afghanistan eine si- chere und friedliche Zukunft erhoffen und sie dieses mit dem Engagement der internationalen Truppen verbindet; das betrifft zum Beispiel die Frauen im Land; ein Abzug der Truppen kann ein gefährliches Vakuum entstehen lassen; zweitens die bisherigen Jahre des Einsatzes, auch mit Verlusten an Menschenleben, sinnlos würden und alle Verbesserungen obsolet werden könnten. Im Bewusstsein, dass es zu einer Mehrheit im Deut- schen Bundestag kommt, will ich mit meiner Enthaltung darauf aufmerksam machen, dass sowohl das Konzept in Afghanistan klarer werden muss als auch ein zukünftiges internationales Engagement Deutschlands sich klarer an den Kriterien eines mehr zivilen als militärischen En- gagements messen lassen muss. Deshalb enthalte ich mich ganz bewusst. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bärbel Höhn und Ute Koczy (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an dem Einsatz der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Af- ghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. Sep- tember 2005 und 1707 (2006) vom 12. Septem- ber 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Na- tionen (Tagesordnungspunkt 6 a) Wir stimmen der Verlängerung der deutschen Beteili- gung an ISAF um ein Jahr in der Überzeugung zu, dass trotz der gravierenden Verschlechterung der Sicherheits- lage im Süden und zunehmender Kritik an der Afghanis- tanpolitik der internationalen Staatengemeinschaft ISAF g B L z b s E a d d T u E t e r b n e V d s v d w d a ü O d h A E z w A d A (C (D egenwärtig noch die Möglichkeit hat, einen positiven eitrag zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau des andes zu leisten. Nach erheblichen Rückschlägen ist der Aufbaupro- ess jedoch ohne eine Strategieänderung vom Scheitern edroht. Politische Fehlentwicklungen und die wach- ende Intensität der Kampfhandlungen untergraben die rfolgsaussichten der ISAF. Die von vielen Afghanen ls Besatzung empfundenen Kräfte der Operation En- uring Freedom haben es nicht vermocht, Rückhalt in er Bevölkerung zu gewinnen, das Wiedererstarken der aliban zu verhindern und die Kontrolle über den Süden nd Osten Afghanistans herzustellen. Eine Wende in der ntwicklung ist mit den derzeitigen Konzepten und Poli- ikansätzen nicht absehbar. Es bedarf daher dringend iner Neuausrichtung der Politik in den Bereichen Terro- ismusbekämpfung, Drogenbekämpfung und Wiederauf- au wie sie im Entschließungsantrag der Fraktion Bünd- is 90/Die Grünen – Bundestagsdrucksache 16/2573 – ingefordert wird. Vor jeder Entscheidung über eine mögliche weitere erlängerung der deutschen Beteiligung an ISAF wird eshalb kritisch zu prüfen sein, ob es tatsächlich zu Fort- chritten auf den genannten Feldern gekommen ist. Da- on wird maßgeblich mit abhängen, ob eine Fortsetzung es Einsatzes weiter Erfolg versprechend und verant- ortbar ist. Unsere heutige Zustimmung zur Verlängerung des eutschen Beitrages in Afghanistan bezieht sich allein uf ISAF. Die noch dieses Jahr anstehende Entscheidung ber die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der peration Enduring Freedom wird dadurch nicht präju- iziert. Grundlage unserer Entscheidung waren wieder- olte Versicherungen der Bundesregierung, dass eine usdehnung des Einsatzgebietes der deutschen ISAF- inheiten auf den Süden des Landes, wo die Grenzen wischen ISAF und Enduring Freedom zunehmend ver- ischen, nicht in Betracht kommt. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Otto Fricke und Gisela Piltz (beide FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Ein- satz der Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 6 a) Ich stimme der nochmaligen Verlängerung des Man- ates für die deutschen Streitkräfte in Afghanistan zu. llerdings sehe ich die Sicherheitslage für die deutschen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5287 (A) ) (B) ) Soldaten dort als nicht zufriedenstellend an. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsausstattung für die Soldaten. Das Material, mit welchem die Bundes- wehr dort arbeiten muss, bietet bei weitem nicht die Si- cherheit, die die sich stets verschärfende Situation im Lande erforderlich macht. Meine Zustimmung knüpfe ich daher an die Erwartung, dass die Bundesregierung alle notwendigen Maßnahmen zu einer Verbesserung des Schutzes der Bundeswehrsoldaten ergreifen wird. Dies ziehe ich einem Rückzug der Bundeswehr aus diesem Land vor, da der Auftrag der Bundeswehr, den diese im Verbund mit den übrigen ISAF-Truppen in Afghanistan bekommen hat, im Interesse eines Aufbaus des Landes weitergeführt werden muss und ein Abzug destabilisie- rende Wirkung entfalten würde. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Hermann, Hans- Christian Stöbele, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Harald Terpe, Peter Hettlich und Monika Lazar (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Ein- satz der Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 6 a) Den Antrag der Bundesregierung lehnen wir ab. Die Sicherheitslage in Afghanistan entwickelt sich zunehmend katastrophal. Die internationale Sicherheits- unterstützungstruppe ISAF sollte den zivilen Wiederauf- bau rund um Kabul schützen und die Abhaltung von Wahlen ermöglichen. Der ISAF-Einsatz wird auf immer weitere Landesteile ausgedehnt. Eine Trennung zwi- schen der Schutzfunktion von ISAF und den fortgesetz- ten und erheblich intensivierten Kampfeinsätzen durch die Operation Enduring Freedorn, OEF, kann nicht durchgehalten werden. Immer stärker werden ISAF- Truppen in Kampfhandlungen verwickelt, die Bevölke- rung erlebt den zivilen Aufbau als verzahnt mit Kampfeinsätzen und deren Zielsetzungen. Besonders im Süden und Osten des Landes wird auch von den beteilig- ten Staaten eine Zusammenführung von ISAF und OEF gewünscht und de facto praktiziert. Die Konflikte in allen Landesteilen eskalieren drama- tisch, die Zahl der täglichen Opfer ist inzwischen ver- gleichbar derjenigen im Irak. Statt eines Wiederaufbaues findet ein Übergang der Konflikte in einen regelrechten Krieg besonders im Süden des Landes statt. Die Masse der Bauern ist weiterhin auf Mohnanbau als einzige Ein- k g i m T n I s d – t A I l t m P D f d I D P a s s g f l t r U d s W m n e M t d n d h s (C (D ommensquelle angewiesen. Der Krieg gegen den Dro- enanbau treibt die Bevölkerung Warlords und Taliban n die Arme. Die Einheiten der Bundeswehr sind zuneh- end in die Eskalation einbezogen und werden nicht als eil eines Wiederaufbauprogramms, sondern als Teil ei- er Kriegsführung wahrgenommen. Auch Soldaten von SAF werden mehr und mehr als Besatzungstruppen ge- ehen, vor allem südlich von Kabul. Eine Fortsetzung des bisherigen Einsatzes der Bun- eswehr in Afghanistan ist nicht verantwortbar; eine dringend gebotene – Ausstiegsstrategie enthält der An- rag nicht. Den Antrag der Bundesregierung lehnen wir daher ab. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossen- schaftsregister sowie das Unternehmen (EHUG) (Tagesordnungspunkt 13) Sevim Dagdelen (DIE LINKE): Der Siegeszug des nternet hat den Großteil unserer Gesellschaft und mitt- erweile auch das Gesellschaftsrecht erreicht. Die allsei- ige Verfügbarkeit jedweder Form von Daten für jeder- ann durch das World Wide Web legt es nahe, es für alle ublikationen, insbesondere für amtliche, zu verwenden. ie Möglichkeit der automatisierten Suche, Zusammen- assung und Auswertung von Daten und die Geschwin- igkeit der Informationsverbreitung prädestinieren das nternet geradezu zur Herstellung von Transparenz. Transparenz ist ein hohes Gut und Voraussetzung der emokratie. Die Herstellung derselben im Bereich der olitik ist für uns eine wichtige Forderung und Herzens- ngelegenheit. Auch im Bereich der Wirtschaft unter- tützen wir dahingehende Bestrebungen. Für das Gesell- chaftsrecht, welches vom Grundsatz der Publizität eprägt ist, ist ein elektronisches Register mithin eine ef- iziente und kostengünstige Alternative zu der bisher al- ein betriebenen Veröffentlichung der Registerdaten mit- els der Printmedien. Die Fraktion Die Linke, unterstützt daher die Einfüh- ung eines elektronischen Handels-, Gesellschafts- und nternehmensregisters. Dem diesbezüglich vorliegen- en Gesetzesentwurf vermögen wir jedoch nicht zuzu- timmen. Dafür haben wir Gründe, die ich Ihnen zur ahrung der Transparenz politischen Handelns darlegen öchte. In einem Bericht des Ausschusses für Recht und Bin- enmarkt des Europäischen Parlaments zur Errichtung lektronischer Register heißt es: „Die Beschränkung der itgliedsstaaten auf eine einzige elektronische Informa- ionsbezugsquelle und die damit zwangsläufig verbun- ene Abwertung und Diskriminierung anderer, traditio- eller Informationsmedien ist zur Erreichung der Ziele er Kommission nicht erforderlich und demnach unver- ältnismäßig. Der wesentliche Grundgedanke des Ge- ellschafts- und Wertpapierrechts würde gefährdet“. 5288 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Ob durch den Begriff „Diskriminierung“ der sich ab- zeichnende Einnahmenverlust traditioneller Printme- dien passend umschrieben ist, halte ich für fraglich. Für zwingend halte ich es aber, von der Diskriminierung der Menschen zu sprechen, die keinen Zugang zum Internet haben. Dem möchte man entgegnen, dass es solche heute kaum noch gibt, zumal ja für ein paar Cent der Internet- shop um die Ecke zu helfen vermag. Doch wie ist es mit den Alten, die die Technik nicht be- herrschen, was macht derjenige der auf dem Land lebt und wie sieht es in anderen Ländern aus? Die Zahl der Nutzer des Internet steigt zwar immer weiter an, sie wird jedoch gemeinhin überschätzt und lag im letzten Jahr aus- weislich diverser Studien bei unter 60 Prozent der deut- schen Bevölkerung. Noch weniger Menschen besitzen ei- nen eigenen Zugang, wohingegen immer noch 80 Prozent der Bevölkerung Zugang zu Zeitungen haben. Die Kluft zwischen denjenigen, die in der Lage sind, ohne großen Aufwand das Internet zu nutzen, und denen, die das – aus welchen Gründen auch immer – nicht sind, wird international als „Digital Divide“ bezeichnet. Bill Gates hat in diesem Zusammenhang einmal prognosti- ziert, es werde in Zukunft zwei Klassen von Menschen geben: die mit und die ohne Internetzugang. Da wir als Linke, uns für das Ziel einer klassenlosen Gesellschaft einsetzen, fordern wir die Beibehaltung der Veröffentli- chung der Registerdaten in den Printmedien. Ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, nach welchem – im Gegensatz zu der vorgesehenen zweijähri- gen – zumindest eine fünfjährige Schonfrist für Druck- erzeugnisse eingeräumt werden soll, so lange also eine Doppelveröffentlichung erfolgen muss, liegt vor. Aus den genannten Gründen und weil auch wir denken, dass die Interessen regionaler und überregionaler Zeitungen, die teilweise von besagten Veröffentlichungen leben, Be- rücksichtigung finden sollten, unterstützen wir diesen Änderungsantrag. Ich verzichte jetzt darauf, Ihnen die Unterschiede der jeweiligen Publizitätsstrukturen beider Medien, insbe- sondere des Push-und-Pull-Verfahrens und deren Aus- wirkungen auf die Adressaten, darzulegen und komme zu einem nächsten Kritikpunkt: Die Bundesregierung hatte im Jahr 2002 noch die Notwendigkeit betont, das allgemeine datenschutzrechtliche Problem bei der Veröf- fentlichung von Daten durch Behörden und Gerichte im Internet und die anschließende Weiterveröffentlichung durch Dritte zu lösen. Geschehen ist jedoch nichts, so- dass sich gerade bei dem vorliegenden Gesetzentwurf die Frage stellt, wie er sich mit dem Recht auf informa- tionelle Selbstbestimmung derjenigen Personen versteht, deren Daten in das Register eingetragen werden. Der unbeschränkte Zugang für jedermann entspricht der bisherigen Rechtslage. Verkannt wird aber, dass sich aus der Zusammenlegung der drei Register in elektroni- scher Form Informations- und Verarbeitungsmöglich- keiten ergeben, die die bisherige Dimension weit überschreiten. So ermöglicht das elektronische Unter- nehmensregister wie auch die Abfrage der zum Handels- register eingereichten Unterlagen die Identifizierung der hinter einem Unternehmen stehenden Menschen in bis- her nicht bekanntem Maße. w c n h I d g r a c v K d m M d m l n w e b p H g h n l t t Z d a i A R (C (D In dem Register sind neben dem Namen beispiels- eise auch der Wohnort und das Geburtsdatum natürli- her Personen eingetragen. Damit ist es für jeden Inter- etnutzer ein Leichtes, die Wohnanschrift der Person erauszufinden oder diese Daten mit weiteren über das nternet zugänglichen Angaben zu verknüpfen, ohne ass hierfür eine sachliche Rechtfertigung besteht. Der Entwurf äußert sich zu diesen Fragen nicht, daher eht er auch nicht den datenschutzrechtlich schonende- en Weg der Ersetzung des Wohnorts durch eine Zustell- dresse oder des Verzichts auf das zu Identifikationszwe- ken nicht notwendige Geburtsdatum. Es wird allerdings darauf verzichtet, die Entstehung on privaten Parallelregistern durch Einrichtung eines opierschutzes oder durch Verabschiedung einer ein- eutig entgegenstehenden Rechtslage zu verhindern. So- it werden Löschungsfristen für persönliche Daten zur akulatur. So werden private Datenbanken auf Basis er gezwungenermaßen an das Register erteilten Infor- ationen, gegen die effektiver Rechtsschutz nicht zu er- angen ist, die Regel. So wird das Recht auf informatio- elle Selbstbestimmung ohne Not geschwächt und so ird der Publizität letztlich ein Bärendienst erwiesen. Mit gesellschaftsrechtlicher Transparenz hat dies benso wenig zu tun wie das Vorgehen der Regierung ei dem letzten Punkt, den ich ansprechen möchte, mit olitischer Transparenz. Unmittelbar vor Toresschluss wurde kurzerhand der öchstbetrag des Ordnungsgeldes, welches bei Verstoß egen bestimmte Offenlegungspflichten zu erheben ist, albiert. Warum, lässt sich aus der Gesetzesbegründung icht ersehen. Auf Nachfrage hieß es, Grund sei eine po- itische Entscheidung und Internas würden nicht verra- en. Diese diskrete Haltung mag auch bei manchen Kapi- algesellschaften hinsichtlich ihrer zu veröffentlichenden ahlen vorherrschen. Warum auch nicht, zahlen sie doch ie maximal 25 000 Euro Ordnungsgeld oftmals leicht us der Portokasse. Transparenz wird so jedenfalls nicht gefördert, weder n der Politik noch im Gesellschaftsrecht. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Das Nationale Reformprogramm Deutsch- land und die Lissabon-Strategie weiterfüh- ren – Wirtschaftswachstum und Beschäfti- gungspolitik zum Erfolg führen – Mehr Ehrgeiz bei der Erreichung der Lissa- bon-Ziele (Tagesordnungspunkt 15) Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Der Europäische at hat sich im März 2000 in Lissabon das ehrgeizige Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5289 (A) ) (B) ) Ziel gesetzt, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dy- namischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Im November 2004 stellte die Sachver- ständigengruppe unter der Leitung des ehemaligen nie- derländischen Ministerpräsidenten Wim Kok Defizite in der Erreichung der Lissabonziele fest. Im folgenden Jahr wurde dann eine Neuausrichtung der Lissabonstrategie beschlossen. Das Hauptziel – nämlich die Dynamik der Europäischen Wirtschaft zu stärken – wird nach wie vor verfolgt. Europa steht im strengen Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsgroßräumen wie die USA und Japan, aber auch die rasant wachsenden Volkswirtschaften Indiens und – vor allem – Chinas. Europa und die Bundesrepu- blik können und dürfen sich diesem Wettbewerb nicht verschließen. Wir müssen klar in der Umsetzung der Lis- sabonziele voranschreiten. Das „Nationale Reformpro- gramm Deutschland“ der Bundesregierung verfolgt dieselben Ziele wie sie in der Lissabonstrategie festge- schrieben sind. Beide Programme führen zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und in der EU. Interessant ist, dass wir den Antrag der Grünen „Mehr Ehrgeiz bei der Erreichung der Lissabonziele“ gerade heute diskutieren, wenn die neuesten Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit verkündet werden. Unbe- stritten ist Beschäftigung eines der zentralen Ziele der Lissabonstrategie und, mit Verlaub, eines, bei dem die Grünen in den sieben Jahrein, in denen sie Regierungs- verantwortung hatten, kläglich versagt haben. Gott sei Dank sind die Zahlen jetzt optimistischer und wir haben alle, glaube ich, große Hoffnung, dass sich dieser Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt weiter verfestigt. 4,2 Millionen Arbeitslose sind eine deutliche Verbesse- rung gegenüber dem Vorjahr: über 400 000 Arbeitslose weniger. Das ist ein entscheidender Beitrag zur Errei- chung der Lissabonziele. Die Bekämpfung der Arbeits- losigkeit ist wahrscheinlich das wichtigste Ziel für die Menschen in unserem Land. Bedeutend in diesem Zusammenhang ist auch der Zu- wachs bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- gungsverhältnissen. Wir wissen, dass niedrigere Arbeits- losigkeit die eine Seite der Medaille ist. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse ist die andere, die maßgeb- lich über die Finanzierung unserer Sozialsysteme mitent- scheidet. Auch das ist nämlich ein Lissabonziel: die So- zialsysteme zukunftsfest zu machen. Wir erwarten auch, dass dieser Aufschwung am Ar- beitsmarkt sich nicht – wie die Grünen behaupten – als ein Strohfeuer entpuppt. Nein, dieser Aufschwung wird anhalten. Das zeigt auch jetzt schon die steigende An- zahl an freien Stellen, die bei der Arbeitsagentur gemel- det werden. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der wachstumsorientierten Politik der letzen Monate. Großen Anteil hat daran unser 25 Milliarden Euro Wachstumspaket zur Förderung von Handwerk und Mit- telstand. Ich nenne nur das Gebäudesanierungspro- gramm: Unsere Investitionsanreize haben ein Auftrags- volumen von 8 Milliarden Euro ausgelöst. B b d l s d h v w W g i n u n M g A g d w d w d g D e L i b t w n p f b w D l A S i s a t g t r B U (C (D Das investierte Geld kommt den Handwerkern, den etreibern vor Ort und den Mittelständlern zugute. Es leibt vor Ort, wird in Arbeitsplätze umgesetzt und sorgt afür, dass zum ersten Mal seit Jahren mehr Mittelständ- er wieder an Personaleinstellung denken anstatt an Per- onalabbau. Wir haben dafür gesorgt, dass die Investitionsbremse er Unternehmen gelöst wird. Zu Zeiten von Rot-Grün aben die Unternehmen ihre Investitionsentscheidungen or sich her geschoben, weil die Politik nicht verlässlich ar. Wir haben eine Sonderabschreibung auf bewegliche irtschaftsgüter eingeführt, die den Investitionsstau auf- elöst hat und dafür sorgt, dass der Mittelstand wieder nvestiert. Das schafft Arbeitsplätze. Wir haben die Absetzbarkeit von Handwerkerrech- ungen eingeführt, um der Schwarzarbeit zu begegnen, nd viele Dinge mehr, die uns einen bedeutenden Schritt äher an bessere Beschäftigungszahlen heranführen. Wir haben zudem bereits etwas geändert, was die enschen in unserem Land belastet hat. Noch vor weni- en Monaten hatte jeder vierte Arbeitnehmer Angst vor rbeitslosigkeit. Diese Angst ist drastisch zurückgegan- en. Und natürlich hatte diese Angst Auswirkungen auf as alltägliche Verhalten der Menschen: Anschaffungen urden nicht getätigt, wenn sie nicht unbedingt notwen- ig waren. Häuser und Wohnungen wurden nicht gebaut, eil die Menschen Angst vor der Zukunft hatten. Mit ieser Unsicherheit hat diese Bundesregierung Schluss emacht. Das trägt maßgeblich zum Aufschwung in eutschland bei. Um Wirtschaft und Arbeit weiter zu fördern, ist auch in engagierter Bürokratieabbau notwendig. Der in der issabonstrategie geforderte Bürokratieabbau ist bei uns n vollem Gange. Er wurde im „Ersten Gesetz zum Ab- au bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der Mit- elständischen Wirtschaft“ in einem ersten Schritt ver- irklicht. 37 weitere Maßnahmen sind bereits geplant. Der Normenkontrollrat hat soeben seine Arbeit aufge- ommen. Ich erwarte mir davon eine unabhängige Über- rüfung der Kosten und Belastungen, die neue Gesetze ür die Unternehmen bringen. Des Weiteren sollen auch estehende Gesetze daraufhin überprüft werden, inwie- eit sie Belastungen für Unternehmen verursachen. ann werden wir uns unterhalten, wo wir schnelle Ent- astungen für den Mittelstand erreichen. Wir könnten beim Bürokratieabbau schon weiter sein. ber jetzt habe ich Hoffnung, dass wir mit schnellen chritten vorankommen. Vor allem dürfen wir uns nicht mmer durch angebliche EU-Vorgaben einschränken las- en oder wir müssen zumindest die Menschen darüber ufklären, dass der Großteil der bürokratischen Belas- ungen heute durch Brüssel verursacht wird. Dass Bundeswirtschaftsminister Glos, dem wir maß- eblich diesen Aufschwung verdanken, zum Koordina- or der Lissabonstrategie ernannt wurde, war nur folge- ichtig. Als so genannter Mister Lissabon setzt sich der undeswirtschaftsminister für ein KMU-freundliches mfeld, einen starken Binnenmarkt, eine gestärkte Inno- 5290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) vationspolitik sowie eine sichere und preisgünstige En- ergieversorgungspolitik ein. Gerade im Bereich Arbeitsmarkt ist die deutsche Poli- tik auf dem richtigen Weg. Der Lissabonforderung nach beschäftigungsfreundlichen Arbeitskosten kommen wir nach. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen dauerhaft unter 40 Prozent gesenkt werden. Zum 1. Januar 2007 fällt der Beitrag zur Arbeitslosensicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent. Auch ist erfreulich, dass wir uns dem Lissa- bonziel von 60 Prozent Frauenbeschäftigung im Jahr 2010 mit 59,6 Prozent bereits jetzt nicht nur angenähert, sondern es schon fast erreicht haben. Mit dem Programm „50 plus“ wenden wir uns direkt und zielgenau an die Gruppe der älteren Arbeitslosen. Hier müssen wir Unterstützung anbieten, um die Betrof- fenen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und damit unsere Sozialversicherungssysteme wieder wett- bewerbsfähig zu machen. Priorität der Bundesregierung bleibt die Erreichung der Lissabonziele. Die Quote der über 55-jährigen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss bis 2010 auf 50 Prozent steigen und bis 2012 wollen wir in diesem Punkt zur Spitze in Europa gehören. Wir brauchen die Erfahrung der Älteren in den Betrieben. Ich komme nun zu einem weiteren Punkt meiner Aus- führungen: der Bildungspolitik. Um die Dynamik Euro- pas und des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu fördern, müssen wir in Ausbildung und Bildung inves- tieren. Hier rennen die Grünen mit ihrem Antrag bei uns offene Türen ein und sind bei ihrem Anlauf abermals ge- stolpert. Bloß die Forderungen der Lissabonstrategie ab- zuschreiben, reicht nicht aus. Sie müssen schon mit Kon- zepten aufwarten. Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des 3-Pro- zent-Zieles leistet die große Koalition, indem sie die Möglichkeit schuf, in dieser Legislaturperiode zusätzlich 6 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung zu in- vestieren. Dies ist ein gewaltiger Schritt nach vorn. Welche Bereiche sollen davon profitieren und wie ist dies umzusetzen? Wir wollen sowohl Spitzen- als auch Querschnittstechnologien mit breitem Anwendungspo- tenzial fördern. Die Leistungsfähigkeit des Forschungs- standortes Deutschland soll damit noch weiter gesteigert werden. Die Förderung soll aber nicht nur einseitig er- folgen. Integrativ sollen auch leistungsfähige KMU ge- fördert werden und Dynamik bei Unternehmensgrün- dungen und auf dem Arbeitsmarkt ausgelöst werden. Die eben vorgestellte Hightechstrategie für Deutsch- land soll ganzheitlich fördern. Es müssen Querverbin- dungen zwischen Forschung und Wissenschaft auf der einen Seite und der deutschen Wirtschaft auf der anderen Seite hergestellt werden. Forschungsförderung und die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen auf ausgewähl- ten Hightechsektoren werden über die nächsten Jahre hinweg gebündelt. Nur so können wir uns Zukunfts- märkte sichern. Wir alle wissen genau, wie wichtig für uns eine starke Positionierung im Bereich der Biotech- nologien, Umwelt- und Nanotechnologien oder auch in der Kommunikationstechnologie sein wird. d r f „ g n t k w W b z e v i w e v d E t s g d l n W A F f m W D s B r n d b v a m z m M h n d u V W (C (D Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass die Arbeit er Bundesregierung Früchte trägt und dass wir auf dem ichtigen Weg sind. Das Erreichen der Lissabonziele hat ür uns Priorität. Lissabon steht nicht in Konkurrenz zum Nationalen Reformprogramm Deutschland“. Im Ge- enteil: Beide Zielvorgaben sind kongruent. Mit dem ei- en erreichen wir auch das andere. Was aber am wich- igsten ist: Wenn wir den bereits eingeschlagenen Weg onsequent weiterverfolgen, können wir das erreichen, as wir uns vorgenommen haben – nämlich mehr achstum und mehr Beschäftigung. Doris Barnett (SPD): Heute setzen wir unsere De- atte um unser Nationales Reformprogramm zur Umset- ung der Lissabonstrategie fort, die wir vor einer Woche ingeleitet haben. Zum Teil war es eine Diskussion mit erpassten Möglichkeiten. Denn die Opposition hat nur m üblichen Reflex all das aufgeführt und bemängelt, as an dem vor über sechs Jahren gesteckten Ziel nicht rreicht wurde. Dass es dafür hinreichende Gründe gibt, om Terroranschlag des 11. September über das Platzen er New Economy-Blase, dem Ölpreisanstieg bis hin zur uro-Aufwertung ab 2002, das wurde von der Opposi- ion geflissentlich unterlassen. Deshalb bleibe ich auch heute dabei: Die Lissabon- trategie der EU ist wichtig und richtig, sie ist ein inte- rierter Teil der in Gang gesetzten großen Debatte um ie Zukunft von Europa. Was anderes soll denn unser al- er Ziel sein, wenn nicht eine große wirtschaftliche Dy- amik, die hochwertiges innovatives Wachstum schafft, achstum, das auf Nachhaltigkeit Wert legt, sich um ufwuchs von Arbeitsplätzen, Stabilität der öffentlichen inanzen und der aggregierten Nachfrage und Zukunfts- estigkeit der Sozialsysteme kümmert? Deutschland als die größte Volkswirtschaft Europas uss dabei vorangehen, Zugpferd sein, alles tun, um irtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. eutschland muss zum Gelingen des europäischen Wirt- chafts- und Sozialmodells beitragen Wie wir unseren eitrag dazu leisten, ist im vorliegenden Fortschrittsbe- icht 2006 festgehalten. Es ist richtig, dass die Bundesregierung mit der eige- en Prioritätensetzung im Nationalen Reformprogramm ie Schwerpunkte des Europäischen Rates abdeckt. Da- ei – hier greife ich ausdrücklich meine Ausführungen on letzter Woche auf – muss klar sein und darauf ge- chtet werden, dass bei den Zuständigkeiten von Ge- einschaft und Mitgliedstaat eine erkennbare Abgren- ung zu erfolgen hat. Eine verantwortliche Politik muss gegen eine syste- atische Einengung der Handlungsmöglichkeiten der itgliedstaaten gerade im Zusammenhang mit dem Bei- ilferecht vorgehen. Die Möglichkeiten eines Beihilferechts im Sinne ei- er Unterstützung für das Erreichen der Lissabonziele ürfen nicht abgeschafft werden. Denn die Komplexität nd Vielfalt wirtschaftlicher Prozesse verlangt auch eine ielfalt von Unterstützungs- und Lösungsansätzen. enn Forschung gefördert, kleine und mittelständische Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5291 (A) ) (B) ) Unternehmen unterstützt, Existenzgründer zu Risiken angehalten werden sollen, dann muss auch die Kommis- sion einsehen, dass es keine Eine-für-alle-Lösung im Beihilferecht geben wird und kann. Deshalb müssen wir uns, wenn es uns um die Ge- meinschaft und um das Erreichen des gemeinsamen Lissabonzieles geht, darauf verständigen, wie wichtig das Subsidiaritätsprinzip bleiben muss. Der Lissabon- prozess wird mit einem zu zentralistischen und unflexib- len Beihilferahmen in seiner Entwicklung gebremst. Lissabon realisieren heißt Flexibilität und Dynamik zu- zulassen. In 25 – und demnächst 27 – Mitgliedstaaten werden auch andere Politikfelder nicht mit einer Einheitsrichtli- nie bzw. mit einem zu eng gesteckten Rahmen zu steuern sein, sondern es muss Freiraum für die Unterschiedlich- keit bleiben, die in der Gemeinschaft herrscht und die nicht komplett in einer Einheitssoße untergehen soll. Mit dem vorgelegten Bericht beschreibt die Bundes- regierung ihre integrierte Wirtschafts-, Finanz-, Arbeits-, Sozial, Forschungs- und Bildungspolitik, mit dem das Wachstum stabilisiert und die Rahmenbedingungen für die Unternehmen so verbessert werden sollen, dass sie ihr Potenzial entfalten und im Wettbewerb bestehen kön- nen und gleichzeitig der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt. Wir unterstützen dieses vernetzte Vorgehen in der Politik. Wir ermuntern auch gerne die Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf ein Problem eingehen, dem wir uns alle bewusst sind, bei dem wir aber bisher wenig Erfolg hatten. Das Stichwort lautet „Bürokratieabbau“ bzw. „Regelungswut“ der EU. Auch hier wissen wir, dass einerseits ein gemeinsames Europa nicht ohne Regelungen und Gesetze zu haben ist. Ande- rerseits behindert die zunehmende Bürokratie die Wachs- tumschancen unserer Wirtschaft. Wir wissen, dass nicht Brüssel etwas schaffen darf, was wir im nationalen Rah- men gerade herunterfahren: die bürokratischen Lasten. Zwar hat sich Brüssel fest vorgenommen, überbor- dende Bürokratie abzuschaffen. Aber wir alle wissen doch, dass Vorschriften, kommen sie nun aus Brüssel oder Berlin, extrem widerstandsfähig sind. Am Montag dieser Woche war ein Bericht – oder war es vielleicht eher eine Glosse? – im „Handelsblatt“ zu lesen, in dem es um die Frage der Sinnhaftigkeit einer EU-Richtlinie zu Verpackungsgrößen geht. Es wurde die Frage aufge- worfen, ob raffinierter Zucker nur im Kilopaket verkauft werden darf. Nun, in den Siebzigerjahren, als diese Regelung ein- geführt wurde, gab es noch nicht so viele Single-Haus- halte wie heute. Auch der EU-Vizepräsident Verheugen hat in Brüssel einen solchen, weshalb er auch über diese Frage und somit über diese Richtlinie gestolpert ist. Dieses Beispiel zeigt, wie beharrlich an Regelungen festgehalten wird, obwohl sich die Welt weitergedreht hat. Deshalb gehört zu den Aufgaben, die die Kommis- sion zu erledigen hat, all ihre Vorschriften auf den Prüf- stand zu stellen, um ihrerseits dem Lissabonprozess nicht im Wege zu stehen. m m n t m E t t z s w v d b L b t i z D S W v D b c n A d E m u w v e V u a g s t a i h i W p e s d s e s (C (D Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen den Nor- enkontrollrat benannt, der sich jetzt an die Aufgabe acht, die in Deutschland bestehenden Gesetze und die eue Gesetzgebung dahingehend zu prüfen, welche Kos- en der Wirtschaft auferlegt werden. Aber dieser Nor- enkontrollrat hat auch die Aufgabe, die Umsetzung des U-Rechts, also die Gesetze und Rechts- und Verwal- ungsvorschriften, zu prüfen, die Brüssel erlässt. Darüber hinaus ist aber fast noch wichtiger der Auf- rag, die Vorarbeiten zu europäischen Rechtsakten und u den Verordnungen sowie Richtlinien der Europäi- chen Gemeinschaft auf ihre Notwendigkeit und Aus- irkungen zu überprüfen, also eine Folgenabschätzung orzunehmen. Damit könnten wir nämlich sicherstellen, ass nicht wieder – sozusagen durch die Hintertür – neue ürokratische Lasten entstehen; auch dies ist Teil des issabonprozesses. Bei der Vollendung des gemeinsamen Marktes muss esondere Aufmerksamkeit dem Bereich der Dienstleis- ungen geschenkt werden. Die Debatte um die sich jetzt n der Abstimmung befindliche Dienstleistungsrichtlinie eigt die Bedeutung dieses wirtschaftlichen Sektors. enn hier kommt die Bürokratie im Sinne von „gleiche achverhalte gleich zu behandeln“ ausgesprochen kurz. as soll zum Beispiel eine „Leitlinie für die Entsendung on Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von ienstleistungen“, wenn dort, wo die Dienstleistung er- racht wird, so gut wie nicht die Einhaltung von übli- hen Arbeitsschutzstandards überprüft werden darf und och nicht einmal ein Zustellungsbevollmächtigter nebst nschrift verlangt werden kann. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass zumindest bei er Dienstleistungsrichtlinie ein relativ ausgewogener ntwurf vorliegt. Es ist gut, dass das Europäische Parla- ent den ursprünglichen Richtlinientext in eine faire nd praktikable Form umgeschrieben hat. Jetzt werden irtschaftspolitische mit sozialpolitischen Zielsetzungen erzahnt und das Ergebnis kann dann für alle Europäer ine Win-win-Situation werden. Das entspricht auch der orstellung eines europäischen Sozialmodells, um das ns andere beneiden. Nachahmenswertes Vorbild wollen wir und sollte uch Europa sein, wenn es um zukunftsweisende Ener- iepolitik geht. Denn hier haben wir nicht nur ökologi- ches Innovationspotenzial, das wir als Wettbewerbsvor- eil nutzen sollten, wir können sogar Standards auch ußerhalb des europäischen Marktes setzen, nicht zuletzt m Interesse unserer einen Welt, die wir nicht kaputt ge- en lassen dürfen. Gerade China setzt dabei nicht wenige Erwartungen n Europa, besonders aber auch in Deutschland. Letzte oche konnte Minister Tiefensee den ersten Energie- ass außerhalb Deutschlands verleihen, nämlich einem nergieeffizienten Gebäudeprojekt in Shanghai. Dort etzen sie auf uns und wollen mit uns für ihr Land Stan- ards entwickeln. Die Weltausstellung 2010 in Shanghai ollte uns Herausforderung sein – nicht zuletzt auch für ine wegweisende Energieeffizienz-Richtlinie. Das Bei- piel zeigt nochmals deutlich, wie viele Facetten die 5292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Lissabonstrategie hat, wenn man sie richtig versteht und nutzt. Die Lissabonstrategie ist keine Zauberformel und das Nationale Reformprogramm kein Hexenwerk. Vielmehr sind beide Verpflichtung und Herausforderung zugleich und es gilt, das zu tun, was notwendig ist und dabei auch über den Tag hinaus zu denken. Schließlich wollen wir in Deutschland, ja in ganz Europa, zur attraktivsten Wirtschaftszone in der Welt werden. Dass wir dabei et- was länger brauchen als ursprünglich geplant, heißt we- der, dass das Ziel noch der eingeschlagene Weg falsch ist. Schreiten wir also voran! Martin Zeil (FDP): Die Staats- und Regierungschefs Europas verabschiedeten im März 2000 die so genannte Lissabonstrategie mit dem Ziel, die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna- mischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Wir Liberale unterstützen diese Zielvorstellung, denn wer wollte nicht, dass wir den Wettbewerb mit an- deren dynamischen Regionen der Welt bestehen. Leider ist es anlässlich der ersten Beratung der Anträge nicht gelungen, eine tiefer greifende Auseinandersetzung über den Weg und die Umsetzung der Lissabonstrategie zu führen, wie mein Fraktionskollege Brüderle dies ange- regt hat. Stattdessen wird die Debatte eher oberflächlich, mit vielen schönen Schlagworten und gegenseitigem Schulterklopfen, geführt. Der Antrag der Koalition ist ein beredtes Beispiel für eine solche Politik der Worthül- sen und Ankündigungen. Doch damit entfernt sich die Diskussion immer weiter von der Wahrnehmung und Realität der Menschen und Betriebe. Wenn es uns nicht gelingt, dass alle mitmachen, die wir für den Erfolg der Lissabonstrategie brauchen, dann werden wir scheitern und die Menschen entfernen sich noch weiter von Eu- ropa. Ein Blick auf das reale BIP bringt Ernüchterung mit sich – ich verwende die standardisierten Zahlen der OECD, um es vergleichbar zu machen –: Deutschland hinkt nicht nur in Europa hinterher, Europa rangiert auch weit abgeschlagen hinter den USA. Die Arbeitslosigkeit in Europa ist im Schnitt fast 40 Prozent höher als in den USA. Damit kann man die bisherige Lissabonstrategie als gescheitert bezeichnen. Wenn man die Lissabonstra- tegie aber von den reinen Zahlen löst und sie mit dem Ziel verbindet, ein Programm zur Umstrukturierung der EU zu schaffen, das weg von noch mehr Regelungen und hin zu mehr Markt und Wettbewerb, mehr Flexibili- sierung und mehr Freiheiten im Binnenmarkt führt, dann hat sie eine Chance. Deshalb muss sich die Umsetzung von einigen planwirtschaftlichen Elementen lösen und stärker auf Marktwirtschaft und Wettbewerb setzen. Ge- rade auf nationaler Ebene besteht hier viel Freiraum für eine Regierung, – wenn sie zu Reformen entschlossen und fähig ist. Ich möchte nur einige Beispiele nennen, die zeigen, wie weit die deutsche – teilweise auch die eu- ropäische – Politik hinter den hehren Worten der Lissa- bonstrategie hinterherhinkt: So heißt es – und ich zitiere wörtlich – in Ihrem An- trag: m u e n t u b D b n d b t z z O d l t f B m z b h g d B n L g d b m R A b i b D ü h d g t (C (D Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass es gelungen ist, einen wirtschaftspolitischen Rahmen zu entwi- ckeln und diesen eng mit umfassenden Reformmaß- nahmen in den Bereichen Arbeit und soziale Siche- rungssysteme zu verknüpfen. Schöne, richtige Worte. Aber wo sind diese Maßnah- en? Sie fordern eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nd des Kapitalstocks der Unternehmen und diskutieren ine Unternehmensteuerreform, die diesen Zielen mit ei- er mittelstandsfeindlichen Substanzbesteuerung diame- ral entgegenläuft. Sie fordern den freien und fairen Waren-, Kapital- nd Dienstleistungsverkehr auf der einen Seite und ar- eiten auf der anderen Seite an einer Umsetzung der ienstleistungsrichtlinie, die Protektionismus statt Wett- ewerb und mehr, nicht weniger bürokratische Hemm- isse bringt. Sie wollen die Schwarzarbeit sinnvoll bekämpfen, och schaffen mit der Mehrwertsteuererhöhung die este Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Schwarzarbei- er. Sie reden von Strukturreformen am Arbeitsmarkt, um Beispiel einer nachhaltigen Integration der Lang- eitarbeitslosen. Ein Blick in die aktuelle Studie der ECD zum Thema Arbeitsmarkt zeigt, dass die Länder, ie den Kündigungsschutz flexibler gestalten, wesent- ich weniger Langzeitarbeitslose haben. Aber die Koali- ion kann sich nicht von den ideologischen Verkramp- ungen bei diesem Thema lösen und verteufelt solche estrebungen als unsozial. Wirklich sozial ist aber im- er noch, was Arbeitsplätze schafft. Deshalb ist es unso- ial, sich abzuschotten, die Märkte zu verschließen und ürokratische Barrieren für Einstellungen aufrechtzuer- alten. Ein weiterer großer Punkt im Nationalen Reformpro- ramm ist der Normenkontrollrat: Doch Sie hatten nicht en Mut, dieses Gremium wirklich unabhängig und mit iss auszustatten. Trotz der durchaus honorigen perso- ellen Zusammensetzung besteht die Gefahr: Viel heiße uft, aber nichts Konkretes. Die Frage der sicheren und effizienten Energieversor- ung – eine der Zukunftsfragen für die Menschen und ie Wirtschaft in unserem Land, aber auch weltweit – leibt ungelöst. Die schwarz-rote Bundesregierung üsste die deutsche Präsidentschaft im Europäischen at im nächsten Jahr dringend nutzen, um hier wichtige kzente zu setzen. Die schwarz-rote Koalition hat aber isher kein Konzept und keine einheitliche Linie, gerade n der entscheidenden Frage eines wirtschaftlich vertret- aren Energiemixes, zu dem auch Kernenergie zählt. amit verabschiedet sich Deutschland aus der Debatte ber ein Thema, an dem sich auch die Wettbewerbsfä- igkeit der deutschen Wirtschaft entscheiden wird. Schließlich ein Blick auf den Mittelstand: Während er deutsche Mittelstand bereits auf die Herausforderun- en der Globalisierung reagiert hat und sich im interna- ionalen Wettbewerb gut behauptet, dümpeln in Deutsch- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5293 (A) ) (B) ) land wichtige Reformvorhaben dahin, und die schwarz- rote Koalition bringt es nicht fertig, dem Mittelstand auch national endlich verlässliche Rahmenbedingungen zu geben, die ihn entlasten und nicht weiter belasten. Die schwarz-rote Koalition ist bislang nur groß im Ankündigen, in taktischen Spielchen und Kehrtwendun- gen – bei der Umsetzung einer Strategie wie der Lissa- bonstrategie sind Sie schwächer als viele kleine Koali- tionen vor Ihnen und die meisten europäischen Regierungen. Kein Wunder, dass in Ihrem Antrag The- men nur angerissen und Schlagwörter genannt werden, ohne eine verbindende Idee oder Zielvorstellung, vor al- lem ohne konkret zu werden. Keine der wichtigen Re- formbaustellen, die in dem Bericht der Bundesregierung genannt sind, wird wirklich zu Ende gebracht. In der Summe bleibt das Nationale Reformprogramm eine An- sammlung allgemeiner Absichtserklärungen. Ihre Politik erinnert an einen viel sagenden Begriff aus der Betriebs- wirtschaft: Was Schwarz-Rot seit einem Jahr in Deutsch- land praktiziert, ist nicht mehr als „Stillstandsmanage- ment“. Es wäre gefährlich, wenn Sie der Versuchung erliegen würden, die halbwegs gute Stimmung und Auf- wärtsbewegung, die wir im Moment haben, ihrer Politik zuzuschreiben. Die wirklichen Hausaufgaben auf dem Weg zu den Zielvorstellungen für ein erfolgreiches Eu- ropa liegen noch vor uns. Ein Satz zu dem Antrag der Bündnisgrünen: Thomas Romanus hat einst gesagt: „Das Haar, das man in einer Suppe findet, stammt oft vom eigenen Kopf.“ In diesem Sinne muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie dieses Land in der ersten, entscheidenden Phase des Lissabon- prozesses – zwischen 2000 und 2005 – regiert haben. Ihr Antrag liest sich daher wie ein schlechtes Zeugnis für Ihre eigene Politik. Andere Länder sind hier mutige Schritte gegangen und haben die Reformen, von denen Sie bislang nur reden, bereits umgesetzt. Das Nationale Rahmenprogramm und der Antrag der Koalition strotzen nur so vor Allgemeinplätzen. Schade um die vielen Worte und das viele Papier. Um es mit Marie von Ebner- Eschenbach zu sagen: Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Die alte und über- arbeitete Lissabonstrategie verfolgt den falschen Ansatz. Damit sage ich aus Sicht der Linken nichts Neues. Das Nationale Reformprogramm als nationaler Umsetzungs- bericht zur Lissabonstrategie der Bundesregierung und der entsprechende Antrag der großen Koalition folgen dem Kurs der Kommission. Bündnis 90/Die Grünen stellt sich in seinem Antrag ebenfalls hinter die neoliberale Agenda der EU-Kom- mission und fordert lediglich „mehr Ehrgeiz“ und eine „Vorreiterrolle“ der Bundesrepublik. Das Ziel der Lissa- bonstrategie, bis zum Jahre 2010 die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissens- basierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, ist bisher nicht ansatzweise geglückt. Die Fakten und Zahlen, nicht zuletzt die der Halbzeitprüfung – Kok-Bericht –, belegen das Gegenteil. J 2 r d e i t l g w l L s S d K D s u d s w z n d s g E F n i s t g n n F t N W m S s D s T d E t k D d (C (D Deutschlands Wachstumsrate war in den letzten fünf ahren nicht halb so hoch wie der Durchschnitt der 5 europäischen Mitgliedstaaten. Die einseitige Exporto- ientierung der Bundesrepublik und die im EU-Vergleich esolate Lohn- und Beschäftigungsentwicklung werden infach nicht zur Kenntnis genommen. Deutschland hat m Gegensatz zu 18 anderen europäischen Nachbarstaa- en keinen gesetzlichen Mindestlohn. Es geht um 5 Mil- ionen Menschen in der Bundesrepublik, die von einem esetzlichen Mindestlohn profitieren würden. Profitieren ürden auch die Nachfrage und die Binnenwirtschaft. Stattdessen will die Regierungspolitik den Niedrig- ohnsektor ausbauen. Darum wird die Fraktion Die inke, die sich im Bundestag für Mindestlöhne, für eine olidarische Bürgerversicherung, für eine gerechtere teuerpolitik und gegen Rentenkürzungen einsetzt, auch ie Proteste der Gewerkschaften am 21. Oktober nach räften unterstützen. Die derzeitige negative Lohnpolitik wird nicht nur in eutschland, sondern auch in der gesamten Europäi- chen Union zu einem weiteren Abfall der Wachstums- nd Beschäftigungsdynamik führen. Der Wettlauf um ie niedrigsten Löhne und Gehälter wird dadurch be- chleunigt. Auswirkung der Lissabonstrategie in Deutschland ar die Agenda 2010 und die Hartz-Gesetzgebung, die u Massenprotesten und einem Sozialabbau in bisher icht gekanntem Ausmaß geführt haben. Auch das von er Bundesregierung geplante Elterngeld, um die Be- chäftigungsquote der Frauen zu erhöhen, bringt nur ein- eschränkt Vorteile. Erwerbslose und geringverdienende ltern werden schlechter gestellt. Das betrifft 155 000 amilien in Deutschland. Die Regelungen führen zu ei- er Umverteilung von Arm zu Reich. Ich komme zur Unternehmensteuerreform. Trotz der m EU-Vergleich niedrigen Steuerbelastung der deut- chen Unternehmen kündigt die Bundesregierung wei- ere Steuersenkungen an. Es gibt eigentlich überhaupt ar keinen Anlass, die Steuern zu senken. Diese Unter- ehmen sind sehr wettbewerbsfähig, sonst wäre man icht Exportweltmeister. Sie sollten wieder mehr an der inanzierung der Gesellschaft beteiligt werden. Mit wei- eren Steuersenkungen zwingen wir die europäischen achbarn, nachzuziehen, mit dem Ergebnis, dass die ettbewerbsbedingungen gleich bleiben, Steuereinnah- en ausbleiben und die Bevölkerung dies mit weiterem ozialabbau bezahlen muss. Die Mehrwertsteuererhöhung wird den privaten Kon- um weiter ausbremsen und die Konjunktur schwächen. er private Konsum sank auch im zweiten Quartal die- es Jahres. Die Bundesregierung ignoriert auch diese atsache. Die Unterstützung von Exzellenz in Forschung, Bil- ung sowie bei der Anwendung von wissenschaftlichen rkenntnissen ist allemal zu begrüßen. Bildungsinvesti- ionen sind die entscheidenden Kriterien für die Zu- unfts- bzw. Entwicklungsfähigkeit einer Gesellschaft. ie Investitionen für Forschung und Bildung müssen eutlich ausgeweitet werden. 5294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Die Linke begrüßt die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer breiten Palette an Projektmaßnahmen durch die Bundesregierung. Aber gerade diese Unternehmen werden durch die genannten steuerpolitischen Maßnahmen besonders unter der Bin- nenmarktschwäche leiden. Die Energiekonzerne verzeichnen Spitzenprofite. Die Fortschreibung der Liberalisierung der Energiemärkte, wie sie die Lissabonstrategie fordert, hat zu einer He- rausbildung von Monopolstrukturen geführt. Wesentli- che Ursache für die steigenden Gewinne der Energiekon- zerne sind die gestiegenen Kosten für die Verbraucher. Deshalb brauchen wir eine konsequente Preiskontrolle. Die Strom- und Gasnetze sind in die öffentliche Hand zu überführen. Außenpolitische Krisen um Öl, Gas und Uran, die Endlichkeit der fossilen Energieträger, die kartellartigen Strukturen des Energiemarktes und der bedrohliche Kli- mawandel sind offenbar kein Thema für die EU-Kom- missare. Deshalb fordere ich dringend dazu auf, Energie- effizienz und erneuerbare Energien zu fördern, um Arbeitsplätze zu schaffen und weltweit führend in Zu- kunftstechnologien zu bleiben. Wir brauchen ein neues Herangehen, in dessen Mittelpunkt die Bedürfnisse der Menschen stehen und nicht die der Konzerne in Europa. Die eingebrachten Anträge der Fraktion des Bündnis- ses 90/Die Grünen sowie der Regierungsfraktion verfol- gen den neoliberalen und unsozialen Ansatz unter dem offiziellen EU-Segen namens „Lissabonstrategie“. Wir lehnen beide Anträge ab. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist das erklärte Ziel der Bundeskanzlerin, in Europa einen Spitzenplatz einzunehmen. Angesichts dessen ist der vorliegende Umsetzungsbericht eine einzige Enttäu- schung. Kein einziges der Lissabonziele erfüllt Deutsch- land derzeit. Das Markenzeichen der großen Koalition bleibt: viel Eigenlob, keine Konzepte. Der wettbewerbs- fähigste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt lässt sich aber nicht herbeiwünschen. Nötig ist: „Mehr Ehr- geiz bei der Erreichung der Lissabonziele“, wie wir dies auch in unserem Antrag einfordern. Der Antrag der Regierungsfraktionen beinhaltet dage- gen viel warme Worte und wenig Konkretes. Er ist damit ganz auf einer Linie mit dem Umsetzungsbericht der Bundesregierung, in dem Brüssel die heile Welt gemel- det wird. Dass Bericht und Realität weit auseinander klaffen, scheint der Bundesregierung nicht peinlich zu sein. Ich will nur zwei Beispiele aufführen. Beispiel Bildung: Im schulischen Bereich hat Deutschland einen blauen PISA-Brief und bleibt verset- zungsgefährdet. Im Hochschulbereich hat uns die OECD bescheinigt, dass wir weit mehr Hochschulabsolventen brauchen, als wir tatsächlich ausbilden. In dem Umset- zungsbericht verliert die Bundesregierung auch kein Wort über die derzeit 215 000 Jugendlichen auf Ausbil- dungsplatzsuche. Eine Weiterbildungsstrategie für Er- wachsene gibt es nicht. Die skandinavischen Länder er- reichen doppelt so hohe Weiterbildungsquoten als D w r w a z l g m s F K t n l d l E d b d d s z B u D s ö w r s e h m t L li to la e z n g d A g (C (D eutschland. Dabei ist Wissen der einzige Rohstoff, den ir in Deutschland haben. Hier müssen wir stärker vo- ankommen. Das Weiter-so der Bundesregierung können ir uns nicht länger leisten. Beispiel Beschäftigung von Frauen: Frauen werden m Arbeitsmarkt immer noch stark benachteiligt. Dies eigt sich vor allem hinsichtlich Arbeitsvolumen, Bezah- ung und Karrierechancen. Bei einer Vollzeitbeschäfti- ung verdienen Männer im Durchschnitt 28 Prozent ehr als Frauen. Nirgendwo in Europa stehen Frauen chlechter da. In den deutschen Chefetagen tauchen rauen nur auf, um die Aktenmappe zu bringen oder den affee zu servieren. Deutschland ist weltweit ganz hin- en bei Frauen in Führungspositionen. Die Männerdomi- anz ist längst zum Innovationshindernis für Deutsch- and geworden. Letztlich geht es auch bei der Lissabonstrategie um ie Frage: Welches Europa wollen wir? Wir Grünen wol- en ein soziales, ökologisches und wettbewerbsfähiges uropa. Die Menschen wollen wissen unter welchen Be- ingungen sie in Deutschland und Europa leben und ar- eiten werden. Wie sollen sie verstehen, dass wir fast as einzige Land ohne Mindestlöhne sind und die Bun- esregierung noch nicht einmal den Minimalschritt zu- tande bringt, das Entsendegesetz auf alle Branchen an- uwenden? Der Versuch, ein neoliberales Europa mit der rechstange einzuführen, ist zum Scheitern verurteilt nd schadet der EU als Ganzes. Man denke nur an die ienstleistungsrichtlinie und die gescheiterten Verfas- ungsreferenden. Wir dürfen weder die soziale noch die kologische Dimension als lästigen Ballast über Bord erfen, wie dies einige bei der Debatte um den Kok-Be- icht versucht haben, und ein Stück weit ist es ihnen ja ogar leider auch gelungen. Für uns Grüne ist klar: Nur ine nachhaltige Entwicklung verspricht eine dauerhaft öhere Lebensqualität. Wenn wir die Menschen für Europa gewinnen wollen, üssen die Bürgerinnen und Bürger die konkreten Vor- eile Europas erfahrbar machen. Deshalb ist auch die issabonstrategie so wichtig und deshalb ist es so bedauer- ch, dass die Bundesregierung das Ganze nur noch als rhe- rische Pflichtübung behandelt. Bald übernimmt Deutsch- nd die EU-Präsidentschaft. Sie steht deshalb auch in iner besonderen Verantwortung für den Lissabonpro- ess. Schlimm, dass Deutschland bei den Lissabonzielen icht gut dasteht! Viel schlimmer aber ist, dass diese Re- ierung weder Konzept noch Ehrgeiz hat, dies zu än- ern. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Gegen die Schließung von 45 Standor- ten bei der Deutschen Telekom AG (Tagesord- nungspunkt 14) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Der vorlie- ende Antrag der Fraktion Die Linke ist eine schwer er- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5295 (A) ) (B) ) trägliche Mischung aus Heuchelei, billigstem Populis- mus und völliger wirtschaftlicher Ahnungslosigkeit. Sie fordern die Rückkehr in die Staatswirtschaft. Dabei ist nun wirklich jedem völlig klar, dass der Liberalisie- rungsprozess in der Telekommunikation eine einzige Er- folgsgeschichte ist. In den zehn Jahren zwischen 1995 und 2005 sind in der ITK-Branche 120 000 – und das möchte ich betonen – zu- sätzliche Arbeitsplätze entstanden. Auch wenn einige Arbeitsplätze durch die unglaubliche Dynamik der Bran- che, den atemberaubenden technischen Wandel im Be- reich der Kommunikation verloren gegangen sind, so sind doch noch mehr hinzugekommen. Der Saldo ist positiv. Die Liberalisierung hat für die Verbraucher zu vielfäl- tigen Angeboten bei drastisch reduzierten Preisen ge- führt. Das haben wir in den letzten zehn Jahren gesehen. Call-by-Call-Dienste sind im Festnetz eine Selbstver- ständlichkeit geworden. Mehrwertdienste sind in der klassischen Telefonie und im Mobilfunk inzwischen all- täglich. Ein Beispiel für die ungebrochene Dynamik der Branche, für ihre außerordentliche Innovationskraft ist das Internet. Das Internet hat in den letzten zehn Jahren ei- nen Siegeszug ohne gleichen angetreten. Dank einer im- mer leistungsfähigeren Telekommunikationsinfrastruktur sind Internetzugänge für Privatkunden 30-mal schneller als vor zehn Jahren, einige sogar schon 300-mal schnel- ler. Das ermöglicht immer mehr Anwendungen, immer mehr Dienste und schafft neue Arbeitsplätze im Land. Dies alles ist mit Staatswirtschaft der PDS nicht zu schaffen. Jetzt zu den Callcentern der Telekom. Ich frage mich, ob und – wenn ja – welches wirtschaftliche Verständnis Sie haben, Entscheidend ist doch, dass so viel Arbeits- plätze wie möglich geschaffen werden. Das geht aber nur dann, wenn nicht unrentable Arbeitsplätze und -stät- ten den Unternehmen die finanzielle Kraft für Innova- tion und Expansion rauben. Wer aus angeblich sozialen Gründen unrentable Arbeitsplätze erhält, gefährdet nicht nur sein Unternehmen, sondern auch den Wirtschafts- standort Deutschland. Es ist schlimm und dramatisch für alle Betroffenen, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden müssen. Um so er- freulicher ist es dann, wenn man auf Menschen trifft, die offen für pragmatische Lösungen sind. Auch im Vor- stand der T-Com sitzen verantwortungsvolle Manager, die zwar die wirtschaftliche Zukunft ihres Unternehmens natürlich im Blick haben, sich aber sinnvollen Lösungen für die Region nicht verschließen. So konnten zum Bei- spiel. 200 Arbeitsplätze in Neustadt an der Weinstraße, 260 in Saarbrücken und auch 100 in Stade erhalten wer- den. Insgesamt konnte die Zahl der von der Zusammen- legung betroffenen Mitarbeiter von rund 3 300 auf 2 150 reduziert werden. Darüber haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen eines Einigungsstellenver- fahrens verständigt. Deshalb ist es schlimm, dass die Linke den Menschen etwas vorgaukelt! Wer ernsthaft glaubt, dass der Staat als Minderheitsaktionär einem Unternehmen, an dem er be- teiligt ist, vorschreiben kann, bestimmte unternehmeri- s s z T t h G 3 s U s b t t r b b t o s B w e l o z w l B d v Z E S b m i d U v l s t H l u d j s h s (C (D che Entscheidungen zu treffen und andere zu unterlas- en, kann eigentlich nur von der PDS sein. Waltraud Lehn (SPD): Der vorliegende Antrag be- ieht sich auf eine unternehmerische Entscheidung der -Com. Ziel dieser Entscheidung ist es, durch Konzen- ration der 96 Call-Center eine größere Effizienz sowie öhere Qualitätsstandards zu sichern. Dazu stelle ich fest: Erstens. Geschäftsführung und esamtbetriebsrat haben sich darauf verständigt, 6 Standorte zu schließen. Das Unternehmen wollte ur- prünglich 45 Standorte schließen. Unter den gegebenen mständen ist dieses Ergebnis ein Erfolg für die Be- chäftigten. Zweitens. Am 22. September 2006 waren ereits 20 Standorte geschlossen, 16 weitere folgen – un- er den Beteiligten abgestimmt – in diesem Jahr. Drit- ens. Die Privatisierung der Telekom – nur zur Erinne- ung – ist Fakt und wurde von der Regierung Kohl ereits beschlossen. Ohne Zweifel: Das privatisierte Unternehmen trägt esondere Verantwortung gegenüber seinen Beschäftig- en. Es ist eine gute Nachricht, dass im Zuge der Stand- rtzusammenlegung sozialverträgliche Regelungen zwi- chen Unternehmen und Betriebsrat gefunden wurden. etriebsbedingte Kündigungen konnten so vermieden erden. Ich sage deutlich: Betriebliche Vereinbarungen haben inen hohen Stellenwert in unserem Land. Sie sind in al- er Regel interessenausgleichend. Sie sind problem- und rtsnah und damit am ehesten geeignet, gute Lösungen u finden. Hinter dem vorliegenden Antrag steht aber ein viel eiter gehendes Anliegen, als es der Titel vermuten ässt. So fordern die Herren und Damen Antragsteller die undesregierung allgemein auf, über ihre Beteiligung an er Deutschen Telekom AG darauf hinzuwirken, die Pri- atisierung des Konzerns zu beenden. Wir lehnen den Antrag aus mehreren Gründen ab: um einen ist der Einfluss der Bundesregierung auf die ntscheidung der T-Com zur Zusammenlegung von tandorten rechtlich begrenzt. Die hier debattierte Frage etrifft nämlich das operative Geschäft des Unterneh- ens. Laut Aktiengesetz ist der Bund als Anteilseigner n diesen Fragen jedoch zur Neutralität verpflichtet, da as operative Geschäft ausschließlich vom Vorstand des nternehmens bestimmt wird. Die Entscheidung zur Pri- atisierung des ehemaligen Staatskonzerns Telekom ist ängst getroffen. Ob das mehr oder weniger richtig ist, teht überhaupt nicht zur Debatte. Es ist Fakt. Die Priva- isierung der Telekom entspricht geltendem EU-Recht. ätten wir sie nicht schon, müssten wir sie jetzt machen. Wir müssen akzeptieren, dass die T-Com unter erheb- ichem Wettbewerbsdruck steht. Neben allen richtigen nd wichtigen Bedenken gegen Stellenabbau muss sich as Unternehmen am Markt behaupten. Und auch wenn ede Nachricht über Stellenabbau in unserem Land eine chlechte Nachricht ist: Die Zusage, dass der vorgese- ene Abbau von 32 000 Arbeitsplätzen bei der Deut- chen Telekom bis 2008 ohne betriebliche Kündigungen 5296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) geschieht, gibt zumindest den derzeit Beschäftigten die Perspektive einer sicheren Beschäftigung bzw. eines so- zialverträglichen Übergangs in andere Arbeitsverhält- nisse oder auch in den Ruhestand. Natürlich können diese Argumente kein Freischein für Stellenabbau sein. Als einer der größten Arbeitgeber dieses Landes mit derzeit 170 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland trägt der Konzern Deutsche Tele- kom auch eine hohe soziale Verantwortung. Als ehema- ligen Staatskonzern sehe ich das Unternehmen in einem noch stärkeren Spannungsfeld zwischen Menschen und Markt als die Wirtschaft generell. Arbeitsplatzabbau kann für Unternehmen allgemein und für die T-Com im Besonderen immer nur das letzte Mittel einer verant- wortlichen Politik sein. Ich unterstütze Überlegungen, die nach innovativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Überhangpersonal bei der Telekom suchen. Ich halte es für Unsinn, wenn 45-Jährige in der Blüte ihres Arbeitslebens tatenlos in Beschäftigungsgesellschaften geparkt werden. Es gibt bereits positive Erfahrungen, dass für diese Arbeitneh- mer Beschäftigungen in Argen oder bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit gefunden werden. Solange dies nicht mit Zusatzkosten für den Bundeshaushalt verbunden ist, helfen solche Lösungen allen Beteiligten. Die bestehen- den Erfahrungen sollten ausgewertet und, wenn möglich, ausgeweitet werden. Diese Ansätze können helfen, folgendes Spannungs- verhältnis zu lösen: Auf der einen Seite steht ein hoher Nettokonzerngewinn von 1 Milliarde Euro im letzten Quartal. Auf der anderen Seite stehen noch immer fast 40 Milliarden Euro Schulden. Zum Dritten wächst die nationale und internationale Konkurrenz weiter an. Die Lösung dieses Problems darf nicht einseitig und auf Kosten der Beschäftigten ausfallen. Die SPD-Fraktion steht zur erfolgreichen Privatisie- rung der Deutschen Telekom. Wir fordern und unterstüt- zen im Rahmen unserer Möglichkeiten eine verantwor- tungsvolle Unternehmensstrategie, die alle Interessen im Blick behält: die Interessen des Unternehmens, die Inte- ressen der Beschäftigten und die Interessen des Bundes. Martin Zeil (FDP): Ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen zu den Grundprinzipien einer marktwirt- schaftlichen Ordnung und zur Staatstätigkeit möchte ich vorweg wiederholen, was ich bereits bei der ersten Le- sung dieses Antrags betont habe: Da von den beabsichtigten Schließungen auch 16 Standorte in Bayern betroffen sind, habe ich vol- les Verständnis für die Situation der betroffenen Mitarbeiter, denn gerade die Verlagerungen von Ar- beitsplätzen aus strukturschwachen Regionen ist in vielen Teilen Deutschlands ein Problem. Der Antrag gibt über den konkreten Anlass hinaus zu- gleich aber die Gelegenheit, die Frage nach den Aufga- ben der Politik und der Rolle des Staates bei der wirt- schaftlichen Betätigung zu stellen: Wollen wir soziale Marktwirtschaft oder staatliche Planwirtschaft? Sind Po- l b w w n n B n n h d i s Z b b B n n a b s 1 r r 6 P G s t r d b n d n i d A Z C g d t l w u D g a u a d b a (C (D itiker oder Verwaltungen die besseren Unternehmer, die esser wissen, was das Richtige für ein Unternehmen ie die Deutsche Telekom ist? Wollen wir entscheiden, as der beste Standort, der beste Tarif und das beste eue Produkt ist? Wer die soziale Marktwirtschaft will, kann die Frage ur ganz klar mit Nein beantworten. Auch wenn die undesregierung bei vielem Murks macht, Marx ist icht die richtige Antwort. Da es diesem Sachverhalt aus unserer Sicht keinen euen Punkt hinzuzufügen gibt, möchte ich die Gelegen- eit nutzen, um noch auf zwei Beispiele einzugehen, bei enen sich die Herangehensweise der Bundesregierung m Bereich der Telekom von unserem liberalen Denken ehr stark unterscheidet: Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf eines weiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ver- esserung der personellen Struktur beim Bundeseisen- ahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen undespost vorgelegt, der es dem Postnachfolgeunter- ehmen Deutsche Telekom AG ermöglichen soll, Perso- alüberhänge durch Frühpensionierung bei den Beamten bzubauen. So bestehen gemäß der Gesetzesbegründung ei der Telekom Überhänge von zurzeit rund 32 000 Be- chäftigten, wobei von diesen überzähligen Kräften circa 0 000 Mitarbeiter Beamte sind. Diese Frühpensionie- ungswelle passt nicht in die Zeit. Einer Bundesregie- ung, die ernsthaft über ein Renteneintrittsalter mit 7 Jahren diskutiert, gleichzeitig aber Beamte mit 55 in ension schicken will, scheint nicht nur der Sinn für das emeinwohl abhanden gekommen zu sein, sie macht ich auch unglaubwürdig. Hier tut sich die viel disku- ierte Gerechtigkeitslücke auf. Dazu scheint das Inte- esse des Bundes an guten Kursen und hohen Dividen- en als Folge eines staatlich unterstützten Personalab- aus in den jeweiligen Aktiengesellschaften den „Golde- en Handschlag“ zu beflügeln. Auch der Bundesrechnungshof hat sich kritisch mit em Gesetzentwurf auseinander gesetzt, mit dem Ergeb- is, dass am Ende mehr ungeklärte Fragen als Antworten m Raum standen. Aus der Gesetzesbegründung war es em Rechnungshof nicht möglich, die Belastbarkeit der ussage hinsichtlich der Kostenneutralität zu prüfen. udem führen die kurzen Fristen dazu, Risiken und hancen des Bundes nicht bewerten zu können. Im Ge- ensatz dazu soll nach Angaben der Bundesregierung ie Frühpensionierungsregelung für den Haushalt kos- enneutral sein. Konkrete Angaben über das Gesamtvo- umen werden allerdings nicht gemacht. Damit wird ein eiterer unkalkulierbarer Posten in den Haushalt gestellt nd eine weitere so genannte Lex Telekom geschaffen. as können wir Liberale nicht unterstützen! Wie un- laubwürdig muss dies in den Augen der Telekom-Mit- rbeiter wirken, die von den Schließungen betroffen sind nd dann diese Politik des „Goldenen Handschlags“ an nderer Stelle erleben müssen? Interessanterweise war der Begriff „Lex Telekom“ für ie geplanten Regulierungsferien beim Breitbandange- ot und den so genannten neuen Märkten reserviert, was ber die oberste nationale Wettbewerbshüterin, die Bun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5297 (A) ) (B) ) desnetzagentur, unterbunden hat, eine Entscheidung, die langfristig mehr Wettbewerb in diesem Markt bringen wird, wovon am Ende die Verbraucher durch eine grö- ßere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgüns- tigen Breitbandangeboten profitieren werden. Nur durch diesen Wettbewerb und mit keiner staatlichen Verord- nung wird sich langfristig auch die Zahl der Anwender und Nutzer dieser schnellen Internetanbindung in Deutschland erhöhen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur sollte als Zeichen von der schwarz-roten Koalition erkannt wer- den, ihre bisherigen Positionen zu überprüfen. Zu erwar- ten ist hier aber nicht viel, da sich die Regierung bisher – auch mit Blick auf die Umsatzsteuerbefreiung und das Teilmonopol der Deutschen Post AG – nicht gerade durch eine wettbewerbsfreundliche Politik auszeichnet. Eine letzte Bemerkung zu den in letzter Zeit viel dis- kutierten DSL-Anschlüssen im ländlichen Raum. Viele Gemeinden und damit auch viele innovative Betriebe werden da von der Versorgung mit schnellen DSL-Da- tenanschlüssen und damit von einer Zukunftstechnik ausgeschlossen. An dieser Stelle nutzt die Telekom ihr altes Monopol aus. Wir fordern deshalb auch hier in Zu- kunft mehr Wettbewerb. Es muss eine Lösung gefunden werden, die unabhängig von allen bisherigen gesetzli- chen Regelungen ist und mit der sowohl die Verbraucher als auch das Unternehmen leben können. Wir Liberale werden uns auch in Zukunft dafür ein- setzen, dass private Lösungen staatlichen vorgezogen werden, dass es einen fairen Wettbewerb gibt und dass aus ehemaligen staatlichen Monopolen keine privaten Monopole werden, die den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher unterbinden. Werner Dreibus (DIE LINKE): Im April dieses Jah- res hat meine Kollegin Petra Pau an dieser Stelle an die beschäftigungspolitische Verantwortung des Bundes in seiner Funktion als Arbeitgeber erinnert. Auf dem Spiel standen damals 32 000 Stellen bei der Deutschen Tele- kom. Inzwischen haben sich das Unternehmen, die Ge- werkschaft Verdi und der Betriebsrat auf eine soziale Abfederung des Arbeitsplatzabbaus geeinigt. Das ist aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen sicher zu begrüßen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die Bun- desregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht gewor- den ist: Die Arbeitsplätze wurden abgebaut und früher oder später werden die Betroffenen trotz aller Zwischen- lösungen auf der Straße stehen. Und das ändert auch nichts an dem Umstand, dass die organisierte Verantwor- tungslosigkeit des Bundes, aber auch vieler Länder und Kommunen weiter anhält. Bereits heute ist erkennbar, um nur ein Beispiel zu nennen, dass bei der von SPD und Union betriebenen Privatisierung der Bahn wieder Tausende Beschäftigte unter die Räder kommen werden. Wer den Börsenwert eines – noch – öffentlich kon- trollierten Unternehmens zur Maxime seines Handelns macht, der kann sich nach der Privatisierung die Kroko- d d g h t c ö a – s f d e z d – c d n B P i i U s s f E d T g d c s G T s B l s f t P d b u z b t a t p (C (D ilstränen über den Arbeitsplatzabbau sparen. Wer – wie ie Bundesregierung – den Investoren öffentliches Ei- entum andient, der kann hinterher nicht behaupten, er ätte nicht gewusst, dass Investoren zuallererst den Un- ernehmenswert steigern und nicht die Beschäftigung si- hern wollen. Beides zusammen geht nicht! Wenn die ffentliche Hand zu ihrer beschäftigungspolitischen Ver- ntwortung in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge Gesundheit, Kommunikation, Verkehr, Wohnen etc. – tehen will, dann muss sie am öffentlichen Eigentum esthalten. Ich habe heute morgen in der Debatte über den Kün- igungsschutz darauf verwiesen, dass die Beschäftigten rst durch Schutzrechte in die Lage versetzt werden, wischen Alternativen zu wählen. Wer keine Rechte hat, er kann nicht wählen. Er muss das machen, was andere, in diesem Fall die Arbeitgeber – ihm oder ihr diktieren. Ähnlich verhält es sich mit den Beschäftigten öffentli- her Unternehmen: Solange das Unternehmen im Besitz er öffentlichen Hand ist, ist dieses angehalten, bei sei- en unternehmerischen Entscheidungen das Wohl der eschäftigten in besonderer Weise zu berücksichtigen. rivate Unternehmen kennen diese Fürsorgepflicht nicht n gleicher Weise; bei ihnen steht das Gewinninteresse m Vordergrund. Wenn nun die öffentliche Hand ihre nternehmen privatisiert, dann bedeutet das für die Be- chäftigten zwangsläufig die Unterordnung ihrer Interes- en unter das Gewinnstreben des Unternehmens. Die beschäftigungspolitische Verantwortung der öf- entlichen Hand kann deshalb nur eines bedeuten: den rhalt des öffentlichen Eigentums an den Einrichtungen er Daseinsvorsorge. Alles andere führt wie im Fall der elekom letztendlich zu Beschäftigungsabbau. Unter der Führung der SPD wurde dieser Fehler be- angen und es gibt keinen Grund, diesen Fehler unter er Führung der Union ein weiteres Mal zu begehen. Si- hern Sie Beschäftigung und öffentliche Daseinsvor- orge! Beenden Sie die Politik der Privatisierung! Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Die Einführung von Wettbewerb bei der elekommunikation hat die Voraussetzung für das Ent- tehen von Hunderttausenden neuen Arbeitsplätzen im ereich der Informations- und Kommunikationsdienst- eistungen, der neuen Medien und des E-Commerce ge- chaffen. Wir unterstützen diesen Prozess und fordern aire Wettbewerbsbedingungen für große und kleine Un- ernehmen. Wer Staatsunternehmen erhalten will wie die DS, der verwehrt kleinen und mittleren Unternehmen en Marktzugang und verhindert so das Entstehen wett- ewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die Deutsche Telekom AG als früheres Monopol- nternehmen hat einen schwierigen Anpassungsprozess u meistern. Sie muss unter Wettbewerbsbedingungen estehen und sich auf neuen Märkten positionieren. Na- urgemäß muss sie Marktanteile an neue Wettbewerber bgeben. Per saldo sind bei den Telekommunikationsun- ernehmen seit der Liberalisierung 1998 neue Arbeits- lätze entstanden. 5298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Der Bund sollte seine Anteile kontinuierlich verkau- fen und die Mittel aus dieser Privatisierung in Bildung und Forschung investieren. Nur so können für die Zu- kunft Arbeitsplätze in Deutschland gehalten werden. Die PDS will an Staatsunternehmen festhalten und meint, mit Staatsunternehmen die Probleme struktur- schwacher Regionen lösen zu können. Diese Versuche sind bereits sehr oft gescheitert. Wir wollen struktur- schwache Regionen mit Zukunftsinvestitionen und nicht mit Staatsunternehmen unterstützen. Unter anderem durch schwere Versäumnisse und Feh- ler des Managements ist es der Deutschen Telekom AG nicht gelungen, sich so auf dem Markt zu behaupten, dass sie ohne Personalabbau auskommt. Wer aber will, dass auch bei der Telekommunikation Wettbewerb greift, der kann nicht ausschließen, dass auch bei frühe- ren Monopolunternehmen Personal abgebaut werden muss. Andernfalls könnte auch bei den Wettbewerbern kein Personal aufgebaut werden. Der Antrag der PDS hat mit der Realität nichts zu tun. Der Bund hält nur noch eine Minderheitsbeteiligung an der Deutschen Telekom. Richtig ist, dass die Deutsche Telekom AG im Einvernehmen mit dem Betriebsrat die Zahl der Callcenter von 91 auf 58 reduziert. Die Mitar- beiter in den zu schließenden Callcentern erhalten Ange- bote, in anderen Callcentern zu arbeiten. Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen. Wir fordern die DTAG auf, für Härtefälle soziale Lösungen zu suchen. Weiter- hin fordern wir die Deutsche Telekom auf, wo immer möglich durch Qualifizierung und Umschulung neue Perspektiven für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, deren Beschäftigung wegfällt. Netto werden im Konzern 19 000 abgebaut, dabei werden 27 000 Stel- len abgebaut, während 8 000 Stellen neu aufgebaut wer- den. Wir halten auch nichts davon, der Deutschen Tele- kom AG in neuen Bereichen Monopolstellungen zu ge- währen. Bisweilen erweckt die DTAG ja den Eindruck, dann auf Arbeitsplatzabbau verzichten zu können. Der Abbau von Arbeitsplätzen bei Wettbewerbern wäre das Ergebnis. EU-Wettbewerbskommissarin Natalie Croes hat in einem Brief an die Bundesregierung festgestellt, dass der Entwurf zur Novelle des Telekommunikations- gesetzes nicht mit dem europäischen Telekommunika- tionsrecht übereinstimmt und ein Vertragsverletzungs- verfahren nach sich ziehen wird. Die Bundesregierung will die DTAG für den Aufbau des VDSL-Breitbandes von der Zugangs- und Preisregulierung durch die Bun- desnetzagentur ausnehmen. Das würde der Deutschen Telekom AG gestatten, ihre marktbeherrschende Stel- lung in weitere Bereiche auszudehnen, denn Wettbewer- ber hätten nicht die Möglichkeit, diese innovativen Dienste anzubieten. Der Regulierungsverzicht erhöht die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, innovative Anbieter von Diensten und erschwert den Marktzugang für Wettbewerber. Durch dieses Vorgehen werden Unter- nehmen wie zum Beispiel Arcor oder iesy benachteiligt und um Marktchancen bei im neu entstehenden „triple- play“-Markt (Fernsehen, Internet und Telefonie über eine Leitung) beraubt. U A U A f V w v a n d t e N c S Z e n d v V c s B r b t c E w t M T b S k M (C (D Wir sind für faire Wettbewerbsbedingungen für alle nternehmen. Wir treten für soziale Schutzrechte für die rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die in allen nternehmen gleichermaßen gelten. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln – Zivilbevölkerung wirksamer schützen – Streumunition ächten – Für die Ächtung von Landminen und Streu- munition (Tagesordnungspunkt 17 a und b und Zusatz- tagesordnungspunkt 5) Hans Raidel (CDU/CSU): Mit unserem Antrag „Ge- ährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre ölkerrecht weiterentwickeln“ greifen wir ein äußerst ichtiges abrüstungspolitisches Thema auf, das durch iele Krisenherde in der Welt, insbesondere aber durch ktuelle Kampfhandlungen im Libanonkonflikt, uns er- eut seine Brisanz eindringlich ins Bewusstsein ruft. Je- ermann weiß, gefährliche Blindgänger von Streumuni- ion hemmen die Wiederaufbauanstrengungen und rschweren den Transport von Hilfssendungen sowie die utzung oder Urbarmachung land- und forstwirtschaftli- her Flächen. Sie erschweren an vielen ehemaligen chauplätzen bewaffneter Konflikte die Rückkehr der ivilbevölkerung in ihre angestammten Wohngebiete. Andere Fraktionen haben eigene Anträge gestellt. Um s klarzustellen: Wir achten jede Auffassung und Mei- ung, die hilft, die Ächtung und letztlich die Beseitigung ieser scheußlichen Kriegsmittel herbeizuführen und ölkerrechtlich möglichst rasch verbindliche Formen mit erträgen, Vereinbarungen oder Protokollen zu errei- hen. Dass wir dabei die Respektierung unserer Auffas- ung ebenso erwarten, ist selbstverständlich. Es geht also nicht um das Ob, da sitzen wir im selben oot, sondern um das Wie. Welche Wege sind erfolg- eich? Welche Maßnahmen sind geeignet, das Thema zu efördern? Welche sind eher schädlich? Und es geht rotz aller Sympathien für das Thema auch darum, wel- he Sicherheitsinteressen für das eigene Land, für die U, für die NATO und andere Regionen berücksichtigt erden müssen. Wir wissen aus Erfahrung, wie mühsam es ist, Abrüs- ungserfolge zu erzielen. Betrachten wir nur das Ottawa- inenprotokoll und das damit verbundene jahrelange auziehen. Deutschlands Regierung und Parlament ha- en sich dabei besonders engagiert und erfolgreiche chrittmacherdienste geleistet. Das Ottawa-Minenproto- oll wirkt. Diplomatisches Fingerspitzengefühl für das politisch achbare, verbunden mit einem realistischen Schrittfol- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5299 (A) ) (B) ) gekonzept der praktischen Schritte und des Zeitmaßes für die Ächtung und Beseitigung sind auch hier das Ge- bot der Stunde. Ein langer Atem und die Bereitschaft zum Bohren dicker Bretter sind auch hier Voraussetzun- gen für den Erfolg. „Alles oder nichts“-Konzepte“ und Betrachtungen vom hohen moralischen Podest führen er- fahrungsgemäß nicht zum Erfolg. Mit unserem Antrag stützen und unterstützen wir den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung und befür- worten die diplomatischen Initiativen des Auswärtigen Amtes und die praktischen Schritte im deutschen Besei- tigungskonzept der Bundeswehr. Inzwischen verstehen immer mehr Regierungen die Dringlichkeit des Themas. Um die Diskussion voranzu- bringen, haben wir im März 2006, als erster Staat über- haupt, eine Definition von Streumunition vorgestellt. Unsere Definition wird auf den nächsten Sitzungen wei- ter diskutiert werden, wobei wir natürlich auch zusätzli- che bilaterale Gespräche, so unter anderem mit Frank- reich, Großbritannien, USA, Russland und anderen, führen. Damit sind wir unserem Ziel, eine substanzielle internationale Diskussion über Streumunition anzusto- ßen, ein gutes Stück näher gerückt. Eine Reihe von Mit- gliedstaaten, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes und die in der Thematik führende Nichtregie- rungsorganisation Human Rights Watch haben unsere Vorstöße ausdrücklich begrüßt. Als langfristiges Ziel der Diskussionen streben wir ein Protokoll zu Streumunition an, das Regelungen zu Verlässlichkeit, aber auch zum Einsatz umfassen sollte. Dabei setzen wir uns für ein Verbot solcher Streumuni- tion ein, deren für Personen gefährliche Blindgängerrate bei über einem Prozent liegt. Bis dahin ist aber noch ein langer Weg. Wir sind da- von überzeugt, dass wir behutsam agieren müssen, um möglichst viele Staaten auf diesem Weg mitzunehmen. Wir glauben daher, dass der von einigen Staaten wie der Schweiz oder Schweden erhobene Ruf nach einem Ver- handlungsmandat über Streumunition verfrüht ist und die Gefahr eines abrupten Endes der Diskussionen im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens in sich birgt. Wichtig ist vor allem, das Thema überhaupt interna- tional zu behandeln und ein Forum für den Vergleich na- tionaler Anstrengungen zu bieten. Schon dadurch wer- den sich viele Änderungen ergeben. So sind wir davon überzeugt, dass die wegweisende deutsche Entschei- dung, Streumunition durch alternative Munition zu er- setzen, einen profunden Einfluss auf die Rüstungsent- scheidungen anderer Länder haben wird. Bislang hat nur Belgien im Februar/März 2006 ein gesetzliches Verbot von Streumunition erlassen, das auch den vollständigen Abbau der nationalen Bestände einschließt. Norwegen hat im Sommer 2006 bekannt ge- geben, dass ein Moratorium zu Streumunition entsteht, bis die nationalen Tests zur Blindgängerrate abgeschlos- sen sind. Kein weiterer Mitgliedstaat der Europäischen Union und der NATO ist bisher diesem Beispiel gefolgt. Gradmesser für das Erreichbare zur Weiterentwick- lung der humanitären Rüstungskontrolle bei Streumuni- t s r l z d a b d 2 E s f t g d j r h r s m e d n u d f l – f d B t l K V v s w k g V s W a v h k i s w v (C (D ion ist das UN-Waffenübereinkommen, CCW, mit einem globalen Konsultationsmechanismus. Die bishe- igen Erörterungen des Themas in diesem Rahmen, zu- etzt Anfang September in Genf, haben gezeigt, dass der- eit keine Aussicht besteht, dass der überwiegende Teil er Staatengemeinschaft einem kurzfristigen Verzicht uf Streumunition zustimmt. Etliche Staaten sperren sich ereits gegen ein Erörterungsmandat zu Streumunition. Die Bundesregierung ist dagegen nachhaltig bemüht, ass die CCW-Überprüfungskonferenz im November 006 ein Mandat für das Jahr 2007 verabschiedet, das rörterungen zur Funktionszuverlässigkeit und zum Ein- atz von Streumunition vorsieht, um so die Grundlagen ür ein von uns angestrebtes Verbot solcher Streumuni- ion zu legen, deren für Personen gefährliche Blindgän- errate über einem Prozent liegt. Der noch weiter gehen- en Forderung einiger weniger Vertragsstaaten, bereits etzt ein Verhandlungsmandat zu beschließen, wurde ge- ade von solchen Staaten eine Absage erteilt, die über er- ebliche Bestände an Streumunition verfügen. Doch ge- ade diese Staaten gilt es in unsere Bemühungen zum chrittweisen Verzicht auf Streumunition einzubinden. Die Position der Bundeswehr beurteile ich folgender- aßen: Im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens – Über- inkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder ie Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventio- eller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder nterschiedslos wirken können – hat Deutschland stets as Ziel verfolgt, die Auswirkungen bewaffneter Kon- likte in ihrem Verlauf und nach ihrer Beendigung vor al- em auf die Zivilbevölkerung zu minimieren. Das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände Protokoll V vom 28. November 2003 zum UN-Waf- enübereinkommen – trägt der Erkenntnis Rechnung, ass explosive Kampfmittelrückstände, unter anderem lindgänger, nach Konflikten schwerwiegende humani- äre Probleme verursachen. Neben allgemeinen Rege- ungen zur Reduzierung der Gefahren durch explosive ampfmittelrückstände enthält das Protokoll V auch die erpflichtung zur Kennzeichnung und Beseitigung kon- entioneller Blindgänger und Fundmunition. Außerdem oll die Funktionszuverlässigkeit von Munition auf frei- illiger Basis verbessert werden. Das Gesetz zum Protokoll V zum UN-Waffenüberein- ommen ist am 11. Februar 2005 in Deutschland in Kraft etreten. Deutschland hat am 3. März 2005 als fünfter ertragsstaat die Ratifizierungsurkunde beim General- ekretär der Vereinten Nationen als Verwahrer des UN- affenübereinkommens hinterlegt. Das Protokoll wird bsehbar am 12. November 2006 für rund 22 Staaten ölkerrechtlich in Kraft treten, die es bereits ratifiziert aben. Festzuhalten gilt: Streumunition ist bislang ein völ- errechtlich zulässiges Verteidigungsmittel. Ihr Einsatz st jedoch, genauso wie der Einsatz anderer Waffen, Ein- chränkungen durch das humanitäre Völkerrecht unter- orfen, insbesondere ist ein Einsatz gegen die Zivilbe- ölkerung, zivile Siedlungsgebiete oder zivile Objekte 5300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) verboten. Spezielle völkerrechtliche Regeln, so insbe- sondere im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens, zu technischen Spezifikationen oder zum Einsatz von Streumunition gibt es bislang nicht. Streumunition ist entwickelt und beschafft worden, um Flächenziele auf begrenztem Raum, aber auch ver- teilte Einzelziele, so zum Beispiel Ansammlungen von Panzerfahrzeugen, Raketenwerfern, Artilleriegeschützen oder Flugzeugen am Boden, auf Entfernung zu bekämp- fen. Streumunition ist somit ein Mittel, um gegnerische Kräfte so frühzeitig wie möglich zu bekämpfen und da- mit auf Abstand zu halten, um den Schutz unserer Solda- tinnen und Soldaten sowie die Durchhaltefähigkeiten zu erhöhen. Auch zukünftig muss sich die Bundeswehr auf Einsätze im gesamten Intensitätsspektrum einstellen, so- dass auch die Fähigkeit zur Bekämpfung von Flächen- zielen nicht zuletzt im Interesse des Schutzes eigener Soldaten und der von Verbündeten unverändert erforder- lich bleibt. Um die Anzahl gefährlicher Blindgänger weitestge- hend zu beschränken, muss Streumunition über eine größtmögliche Verlässlichkeit verfügen. In dieser Hin- sicht verfügt Streumunition der Bundeswehr über den höchsten technisch derzeitig erreichbaren Standard. Hinsichtlich der für Personen gefährlichen Blindgän- gerrate strebt die Bundesregierung eine Obergrenze von maximal einem Prozent an. Streumunition, deren Verläss- lichkeit nicht auf die von der Bundesregierung angestreb- ten Werte erhöht werden kann, wurde und wird, wo noch in Restmengen vorhanden, aus dem Bestand der Bundes- wehr schrittweise mit dem Ziel der Vernichtung entfernt. Ein Beispiel hierfür ist die Streumunition BL-755 der Luftwaffe, welche die Bundeswehr bereits seit dem Jahr 2001 aussondert und umweltgerecht entsorgt. Aufgrund konzeptioneller und bündnispolitischer Verpflichtungen ist es notwendig, die erforderlichen Fä- higkeiten für die Auftragserfüllung kontinuierlich bereit- zuhalten. Zeitliche Lücken dürfen dabei nicht entstehen. Umstellungen können also nicht abrupt, sondern müssen in Phasen gestaltet werden, die zudem den Transforma- tionsprozess der Streitkräfte berücksichtigen. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung entschie- den, dass die Bundeswehr ab sofort keine Neubeschaf- fung von Streumunition vorsieht; dass bereits im Jahr 2008 eine zunehmende Verlagerung des Schwerpunkts der Wirkmittel zur Bekämpfung von Flächenzielen weg von der Streumunition und hin zu alternativen Kampf- mitteln vorgesehen ist; dass im Jahr 2015 geprüft wird, ob die dann noch vorhandene Streumunition insgesamt durch alternative Munition ersetzt werden kann, und dass 33 Prozent des Heeres- und über 90 Prozent des Luftwaffenträgerbestandes an Streumunition bis abseh- bar zum Jahr 2009 ausgephast werden. Die Vorgehensweise stellt sicher, dass Deutschland seine Bündnisverpflichtungen erfüllen und gleichzeitig anderen Staaten Orientierung geben kann, wie der stu- fenweise Verzicht auf Streumunition insgesamt und re- alistisch vollzogen werden kann. Der Zeitplan ist also sehr ehrgeizig. Dies alles ist auch technischen und finan- z D e t t t t w H k f P m d i k R u f P P W w W B S u g m V d r t s d w b k z z g h a s S E E v r h d d (C (D iellen Zwängen unterworfen. Schneller geht es nicht. ie Bundesregierung hat sich trotz der hohen Kosten für inen Umstieg von Streumunition auf alternative Muni- ionen entschieden. Anderen weisen wir damit den Weg. Mit dieser Position, die einen Einsatz von Streumuni- ion nur dann vorsieht, wenn geeignete alternative Muni- ion nicht verfügbar ist, nimmt die Bundesregierung in- ernational eine Vorreiterrolle ein, auch unter unseren estlichen Partnern. Dies wird auch deutlich vor dem intergrund, dass bereits jetzt Vertragsstaaten haben er- ennen lassen, dass sie ihre nationale Zielsetzung einer ür Personen gefährlichen Blindgängerrate höher als ein rozent ansetzen werden. Und nochmals, wir streben zu- indest einen Wert von einem Prozent an. Als langfristiges Ziel der Diskussionen soll die Bun- esregierung auf internationaler Ebene und insbesondere m Rahmen des UN-Waffenübereinkommens ein Proto- oll zu Streumunition anstreben, das völkerrechtliche egelungen zu Verlässlichkeit, aber auch zum Einsatz mfassen sollte. Dabei sollte sich die Bundesregierung ür ein Verbot solcher Streumunition einsetzen, deren für ersonen gefährliche Blindgängerrate bei über einem rozent liegt. Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg. ir sind davon überzeugt, dass hierbei behutsam agiert erden muss, um möglichst viele Staaten auf diesem eg mitzunehmen. So stützen wir die Überzeugung der undesregierung, dass mit der deutschen Entscheidung, treumunition durch alternative Munition zu ersetzen nd diejenige, deren für Personen gefährliche Blindgän- errate bei über einem Prozent liegt, grundsätzlich nicht ehr für einen Einsatz vorzusehen, eine internationale orreiterrolle eingenommen wird, die einen Einfluss auf ie Rüstungsentscheidungen anderer Länder haben wird. Wir helfen der Bundesregierung auf diesem langwie- igen und steinigen Weg, zum Beispiel mit unserem heu- igen Antrag. Andreas Weigel (SPD): Streubomben müssen ver- chwinden. Streubomben gehören geächtet. Dass sich ie Staatengemeinschaft so schwer tut, hier entscheidend eiterzukommen, ist kaum nachvollziehbar. Streubom- en sind weltweit Realität. Seit Ende des Zweiten Welt- riegs sind sie in mindestens 25 militärischen Konflikten um Einsatz gekommen. Diese Bomben haben eine Blindgängerquote von bis u 40 Prozent. In Regionen, in denen Streubomben ein- esetzt wurden, können Menschen sich nur noch unter oher Lebensgefahr aufhalten. Der Landwirt kann nicht uf sein Feld, der Bauarbeiter riskiert bei der Wiederher- tellung von Straßen und Gebäuden sein Leben. Wer treubomben einsetzt, hinterlässt vermintes Gebiet. Der insatz von Streubomben unterscheidet sich kaum vom insatz der weltweit geächteten Landminen. Das allein ist Grund genug, vehement die Ächtung on Streumunition einzufordern. Doch selbst der militä- ische Nutzen von Streumunition ist mehr als fraglich, interlässt sie doch für nicht absehbare Zeit ein Gebiet er verbrannten Erde. Militärische Operationen sind ort, wo Streumunition eingesetzt wurde, auch für denje- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5301 (A) ) (B) ) nigen, der diese Waffe eingesetzt hat, nur noch begrenzt möglich. Die SPD-Führung hat sich Anfang September ent- schieden für die Vernichtung aller Streubomben ausge- sprochen. Kurt Beck hat noch einmal ein generelles, weltweites Verbot dieses Waffentyps gefordert. Wir le- gen heute einen Antrag vor, mit dem wir dieses Ziel im Auge haben. Dass es dabei Kritik an unserem Antrag gibt, ist nicht überraschend. Insbesondere Organisatio- nen wie dem „Aktionsbündnis Landmine“ und „Handi- cap International“ geht der Antrag nicht weit genug. Warum wird nicht eine sofortige Vernichtung sämtli- cher Streumunitionsbestände der Bundeswehr gefordert? Warum verlangt der Antrag kein weltweites Moratorium für den Einsatz von Streubomben? Können wir nicht von unseren Verbündeten fordern, sofort alle Bestände von Streumunition zu vernichten? Schließlich ist man bei der Ächtung von Antipersonenminen im Ottawaprozess auch mit radikalen Forderungen ein großes Stück weiter gekommen. Man mag unseren Antrag kritisieren, nur sollte man nicht übersehen, dass er schon in seiner Überschrift ei- nes unmissverständlich klarstellt: Ziel ist das generelle und uneingeschränkte Verbot von Streumunition. Der Antrag ist ein erster, zugleich aber auch ein wesentlicher Schritt, im Rahmen der Verhandlungen zum UN-Waf- fenübereinkommen eine Perspektive für ein Verbot von Streumunition zu eröffnen. Denn, so ernüchternd es auch ist, wir stehen in den Verhandlungen noch ganz am An- fang. China, Russland und die USA sind die größten Produzenten von Streumunition und noch weit davon entfernt, auf die Option eines Einsatzes dieser Waffen zu verzichten. Es gibt bei den Verhandlungen zum UN- Waffenübereinkommen also noch lange keine tragende Mehrheit für eine Ächtung von Streumunition. Nein, vielmehr ist Streumunition noch immer ein völkerrecht- lich zulässiges Verteidigungsmittel. Allerdings ist ihr Einsatz Einschränkungen durch das humanitäre Völker- recht unterworfen. Das klingt zynisch angesichts der bekannten Auswir- kungen ihres Einsatzes. Dennoch ist der Weg über Ver- handlungen innerhalb der Vereinten Nationen, der Weg über das Völkerrecht im Augenblick die einzige Mög- lichkeit, im Kampf gegen Streubomben überhaupt voran zu kommen. Ich halte es für falsch, allein auf Maximalforderungen zu setzen. Maximalforderungen werden bei den interna- tionalen Verhandlungen wenig bewegen. Vielmehr ver- bauen wir uns damit die Möglichkeit des Dialogs. Das Ziel einer weltweiten Ächtung von Streumunition wer- den wir aber nur auf dem Weg der Verhandlungen errei- chen. Ringen wir den Verhandlungspartnern über das Völkerrecht mehr und mehr Einschränkungen beim Ein- satz dieser Munition ab, so kommen wir einem Verbot von Streubomben Schritt für Schritt näher. Wir wissen, selbst die Bundeswehr hat noch Streumu- nition. Aufgrund der integrierten Militärstruktur der NATO kann sie diese Waffen innerhalb ihrer Bündnis- verpflichtungen angesichts multinationaler Operationen n h B b i a m V w r D l b h l w r d g ü S k r g S g f g t d g S k b l g f d a d v k A e P k o F s P d n t n (C (D icht augenblicklich abschaffen. Aber die Bundeswehr at bereits solche Munition vernichtet, die einen hohen lindgängeranteil hat. Die Bundeswehr plant keine Neu- eschaffung von Streumunition. Durch die Bundeswehr st Streumunition nie zum Einsatz gekommen. So ist es uch bei unseren Streitkräften das erklärte Ziel, im Rah- en der internationalen Verhandlungen einen völligen erzicht dieser Munition zu erreichen. Natürlich klingt das angesichts der furchtbaren Aus- irkungen dieser Waffen nicht sehr ermutigend. Das ist ichtig. Aber man darf nicht außen vor lassen, welche ynamik sich auf dem Wege internationaler Verhand- ungen entwickeln kann. Der Ottawaprozess hat hier das este Beispiel gegeben. Auf dem Weg, im Zuge der Ver- andlungen kann sich ein Bewusstsein entwickeln – ähn- ich wie im Ottawaprozess, das schließlich eine welt- eite Ächtung von Streumunition ermöglicht. Indem wir in den nationalen Parlamenten nicht aufhö- en, die Ächtung von Streumunition zu thematisieren, in- em wir damit unseren nationalen und europäischen Dele- ationen einen deutlichen Auftrag in die UN-Beratungen ber ein Waffenübereinkommen geben, können wir chritt für Schritt zu einem internationalen Konsens ommen, der es Staaten vor dem humanitären Völker- echt sehr schwer macht, Streumunition einzusetzen. Florian Toncar (FDP): In vielen Konflikten der ver- angenen Jahre wurden Streubomben eingesetzt, deren prengkörper teils nicht explodierten und als Blindgän- er im Boden liegen blieben. Immer wieder kam es in- olgedessen zu Verwechslungen von Munitionsblindgän- ern und etwa ähnlich aussehenden Lebensmittelpake- en – oft mit tödlichen Folgen. Dieses Beispiel zeigt eutlich die Gefahr, die der Bevölkerung durch Blind- änger nach dem Ende von Kampfhandlungen droht. treumunition trägt wegen der hohen Zahl an Explosiv- örpern maßgeblich zu dieser heimtückischen Gefahr ei. Das bedrückende dabei ist, dass besonders oft spie- ende Kinder zu Opfern werden, da sie gefundene Blind- änger aus Neugierde ahnungslos aufheben. Der Kon- likt im Libanon hat uns jüngst die grausamen Folgen ieser Waffe nochmals vor Augen geführt. Neben Blindgängern durch Streumunition stellen uch Landminen weiterhin eine heimtückische Gefahr ar. Auch wenn Anti-Personenminen in der Ottawakon- ention von 1997 verboten wurden, so gibt es weiterhin eine Regelung zum Verbot von Anti-Fahrzeugminen. uch diese Minen töten oft wahllos. So unterscheidet ine normale Anti-Fahrzeugmine nicht zwischen einem anzer oder einem Bus. Auch eine moderne Mine er- ennt nicht, ob ein LKW mit militärischer Ausrüstung der Flüchtlingen beladen ist. Ferner wirken viele Anti- ahrzeugminen, die mit einem so genannten Aufhebe- chutz versehen sind, faktisch wie die verbotenen Anti- ersonenminen, da sie bei unbeabsichtigter Berührung etonieren. Streumunitionsblindgänger und Landminen sind nicht ur eine Gefahr, die tötet und verstümmelt. Sie verbrei- en auch Angst und Unsicherheit und verhindern so, dass ach dem Ende von Konflikten das Leben weitergehen 5302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) kann. Die Bevölkerung kann nicht in Wohngebiete zu- rückkehren, Verkehrswege bleiben unterbrochen, Äcker bleiben unbestellt und die Menschen sind auf die huma- nitäre Hilfe von außen angewiesen. Das schürt neue Spannungen und Konflikte und verhindert oft eine lang- fristige Aufbaustrategie für frühere Kriegsgebiete. Daher hat die FDP heute einen umfassenden Antrag zur Ächtung von Streumunition und Landminen vorge- legt. Wie die Verhandlungen über die Ottawakonvention zum Verbot von Anti-Personenminen untrennbar mit dem Namen Klaus Kinkel verbunden sind, so hat die FDP wieder eine klares Konzept vorgelegt, um der Ge- fahr durch diese verbleibenden Waffen zu begegnen. Wir Liberalen senden hiermit ein starkes Signal für die Schaffung einer internationalen Konvention zur umfas- senden Ächtung von Streumunition und Landminen. Deutschland muss in dieser Frage eine führende Rolle einnehmen. Denn es ist doch klar: Wenn Deutschland auf interna- tionaler Ebene glaubwürdig und erfolgreich für die Ab- schaffung von Streumunition und Landminen auftreten will, muss es selbst mit gutem Beispiel voran gehen und auf diese heimtückischen Waffen verzichten. Man kann nicht von anderen Staaten die Abschaffung von Waffen verlangen, auf die man selbst nicht zu verzichten bereit ist. Der Antrag der Regierungsfraktionen, über den wir hier auch zu entscheiden haben, geht an dieser Stelle nicht weit genug. Er sieht vor, dass Deutschland nur ei- nen Teil seiner Streumunition abschaffen soll. Er argu- mentiert, dass Streumunition mit einer Blindgängerrate von unter 1 Prozent oder einer Wirkzeitbegrenzung ak- zeptabel sei. Aber es bleibt dabei: Solange Streumuni- tion Blindgänger hat, stellt sie eine unkalkulierbare Ge- fahr für die Bevölkerung dar. Darüber hinaus ist völlig ungewiss, ob die Streumuni- tion der Bundeswehr selbst heute oder in absehbarer Zeit über diesen Standard einer Blindgängerrate von unter 1 Prozent verfügt. Dass das BMVg bisher Informationen hierzu zurückhält, stimmt skeptisch. Andere Länder je- denfalls, die baugleiche Munition verwenden, sprechen von weit höheren Blindgängerraten. Dabei sind diese Daten oft unter Laborbedingungen ermittelt worden. In Kriegssituationen, bei weichen Bodenbeschaffenheiten oder unvorteilhaftem Aufschlagwinkel in bergigem Ge- lände sind die Blindgängerraten oft um ein Vielfaches höher. Das zweite von der Regierung angelegte Kriterium für „saubere“ Streumunition ist die Ausstattung mit einer Wirkzeitbegrenzung. Aber auch hier ist die Verlässlich- keit nicht immer gegeben. Außerdem sendet ein solcher Vorbehalt ein schlechtes politisches Signal, Wenn Deutschland anfängt, sich einen Teil der Streumunition mit hohem technischen Standard vorzubehalten, werden arme Staaten, die sich solche hochwertigen und teuren Waffen nicht leisten können, den Eindruck gewinnen, dass der Westen will, dass sie ihre schlechte Streumuni- tion abschaffen, er aber selbst nicht bereit ist, auf seine hochmoderne Streumunition zu verzichten. Das wird nicht funktionieren. Ein solches Abkommen ist nicht er- r h A A s H g k S r i c z b w d f R b r V B r k a g f g E i m b s u m n t s S n P p K k s d S T h n t s (C (D eichbar. Aus diesem Grund hat man sich bei den Ver- andlungen über die Ottawakonvention zum Verbot von nti-Personenminen bewusst dazu entschieden, auch nti-Personenminen mit Wirkzeitbegrenzung abzu- chaffen – ohne Wenn und Aber, ohne Kleingedrucktes. ätte man auch hier zwischen „dummen“ und „intelli- enten“ Anti-Personenminen differenziert, wäre das Ab- ommen nicht so erfolgreich durchgesetzt worden. Die Argumentation der Bundesregierung in puncto treumunition ist wegen der unklaren technischen Krite- ien für vermeintlich akzeptable Streumunition nicht nur ntransparent. Sie sendet auch kein glaubwürdiges Zei- hen, das einen Impuls für eine internationale Regelung ur Ächtung von Streumunition geben kann. Belgien hat ereits erklärt, künftig auf Streumunition verzichten zu ollen. In ganz Europa tendiert die Diskussion derzeit in ieselbe Richtung – zu Recht, wie ich meine. Im Hinblick auf die zweite Geißel – nämlich die Ge- ahr durch Landminen – schweigt sich der Antrag der egierungsfraktionen völlig aus. Dabei ist dieses Pro- lem genauso dringend. Auch hier setzt die FDP mit ih- em Antrag ein klares Zeichen, um den internationalen erhandlungsprozess voranzutreiben. Eines ist völlig klar: Für die FDP hat der Schutz der undeswehr gerade bei Auslandseinsätzen höchste Prio- ität. Der Verzicht auf Landminen und Streumunition ann kompensiert werden. Die FDP sieht allerdings uch, dass, mit dem Verzicht auf Streumunition einher- ehend, vermehrt in den Schutz unserer im Einsatz be- indlichen Soldaten investiert werden muss. Die Opfer von Landminen und Streumunitionsblind- ängern mahnen uns, neue Wege in der Politik zu gehen. in Verzicht auf diese schrecklichen Waffen muss auf nternationaler Ebene organisiert werden. Deutschland uss hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Wie schon eim Verbot der Anti-Personenminen weist die FDP die- en Weg. Auch wenn er sicher steinig wird, so liegt es an ns, dass dieser Weg am Ende auch minenfrei wird. Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Deutschland uss sich für eine internationale Ächtung von Streumu- itionen einsetzen und auch im nationalen Rahmen wei- ere Schritte unternehmen. Streumunition wirkt unter- chiedslos und flächendeckend gegen Zivilisten und oldaten. Der Einsatz von Streumunition ist unter huma- itären Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. In der raxis verstößt ihr Einsatz regelmäßig gegen die Prinzi- ien des Völkerrechts: Noch lange nach Beendigung der ampfhandlungen bleiben die nicht explodierten Spreng- örper eine tödliche Gefahr für die Bevölkerung – wie ich derzeit im Libanon zeigt. Die UNO geht inzwischen avon aus, dass mehr als eine Million nicht explodierter treumunitionskörper zwischen den Trümmern liegen. äglich steigt der Blutzoll. Seit dem Ende der Kampf- andlungen starben 14 Menschen, erst gestern ein klei- er Junge. 90 Menschen wurden verletzt. Unserer Auffassung nach wäre eine gemeinsame Ini- iative dieses Parlaments dringlich und notwendig gewe- en, um deutlich zu machen, wie ernst es dem Bundestag Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5303 (A) ) (B) ) ist, diese Munition aus den Waffenarsenalen zu verban- nen. Wir dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass jede Art von Streumunition gefährlich ist, Herstellung, Lage- rung, Export und Einsatz verboten werden müssen. Wir haben uns gefragt, ob eine Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen sinnvoll sein könnte. Leider sind die Mängel im Antrag erheblich und nicht schönzureden. Da die Koalition auf einer so- fortigen Abstimmung über ihren Antrag besteht, werden wir diesen Antrag ablehnen müssen. Dem klareren und konsequenteren Antrag der FDP werden wir dagegen zu- stimmen, auch wenn wir bedauern, dass die FDP ihn nicht an die Ausschüsse überweisen wollte. Er wäre eine gute Grundlage für eine gemeinsame Initiative gewesen. Wesentliche Kritikpunkte am Antrag der Regierungs- fraktionen: Die Präzisierung der internationalen Bemü- hungen ist unzureichend und die vorgeschlagenen natio- nalen Bestimmungen sind einfach ungenügend. Eine Forderung wie die, dass der Einsatz von Streumitteln nur dann vorzusehen ist, wenn geeignete alternative Muni- tion nicht verfügbar ist, ist naiv und kontraproduktiv für eine Ächtung. Es darf bei der parlamentarischen Initia- tive nicht darum gehen, nur einen den westlichen Muni- tionsproduzenten genehmen Streumunitionsstandard aufzustellen. Bestes Beispiel ist die auch von den Grü- nen vorgeschlagene Fehlerquote von 1 Prozent als Grad- messer für erlaubte bzw. verbotene Streumunition. Diese Fehlerquote ist irreführend. Die Testbedingungen für Streumunition entsprechen in keiner Weise der Einsatz- realität. Laut UNO funktionierten etwa 70 Prozent der von Israel über dem Libanon abgeworfenen Streubom- ben nicht auf Anhieb. Und selbst wenn, müssen diese 1 Prozent wie Hohn in den Ohren der betroffenen Bevöl- kerung klingen. 1 Prozent bedeutet zum Beispiel im Falle des Mehrfachraketenwerfers MARS (Mittleres Ar- tillerieraketensystem), welcher mit nur einer einzigen Salve bis zu 8 000 Submunitionsgeschosse auf etwa 250 000 Quadratmetern verteilt, dass etwa 80 Stück ak- tiv am Boden liegen bleiben. Ein weiteres Beispiel: Bei der Bombardierung des Iraks 2003 wurden nach Anga- ben von Human Rights Watch 2 Millionen Stück Streu- munition eingesetzt. Das heißt, dass bei einer Fehler- quote von 1 Prozent wenigstens 20 000 Stück aktiv am Boden liegen bleiben. Solche Kollateralschäden sind einfach nicht hinnehmbar! Der glaubwürdigste und nachhaltigste Weg zu einer weltweiten, internationalen Ächtung der Streumunition ist die Durchsetzung eines kategorischen Verzichts im nationalen Rahmen. Dafür reicht es nicht, lediglich „ge- fährliche Streumunition“ nicht mehr zu beschaffen. Es reicht nicht, zu geloben, ältere Streumunition nur im Not- fall einzusetzen. Sämtliche Lagerbestände der Bundes- wehr müssen vernichtet werden. Die Bundesregierung muss auch auf die Neuentwicklung von Streumunition und den entsprechenden Verlegesystemen verzichten. Derzeit beschafft die Bundeswehr neue Lenkraketen für das MARS-System. Insgesamt 600 Lenkraketen werden mit einem SMArt-Gefechtskopf ausgestattet, der jeweils vier SMArt-Submunitionen enthält. Auch dieser Muni- tionstyp kann nach Ausstoß nicht zwischen zivilen und m g d s d t G i s V m v m z n v z n t F s g e B d n t s r a d t d w B m r s g V b u S D d f s n I s A s A t (C (D ilitärischen Zielen unterscheiden, ein hundertprozenti- es Funktionieren kann nicht garantiert werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese und an- ere Beschaffungsvorhaben, wie das Munitionsdispen- ersystem TAURUS, zu stoppen. Genauso sind Exporte ieser Systeme und Technologien im Sinne einer restrik- iven Rüstungsexportpolitik zu unterbinden. Aus diesen ründen unterstützt meine Fraktion die Forderungen der m Aktionsbündnis „Landmine.de“ zusammengeschlos- enen Hilfsorganisationen nach einem vollständigen erbot von Streumunition und der Bereitstellung von ehr Ressourcen für die Opferhilfe und die Räumung on Minen und Blindgängermunition. Wir bedauern, dass es nicht möglich ist, mit einer ge- einsamen Bundestagsentschließung ein Zeichen zu set- en, dass wir für die konsequente Ächtung von Streumu- itionen eintreten. Um es noch einmal klar zu sagen: Die on der Regierungskoalition getroffene Unterscheidung wischen „gefährlicher“ und „ungefährlicher“ Streumu- ition geht an der Realität vorbei und ist für uns nicht ragbar. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ür die heutige Debatte haben alle Fraktionen des Deut- chen Bundestages, mit Ausnahme der Linksfraktion, ei- ene Anträge vorgelegt. Konsens ist, dass sich alle für ine Ächtung von Streumunition aussprechen, die eine lindgängerquote von mehr als 1 Prozent hat. Damit ürfte die Ächtung für mehr als 20 der circa 30 Millio- en Streumunitionen im Bestand der Bundeswehr gel- en. Ich finde, dass dieser breite parlamentarische Kon- ens grundsätzlich zu begrüßen ist. Er weist in die ichtige Richtung. Begrüßenswert ist auch, dass mit dem Antrag der Ko- litionsfraktionen ein Kurswechsel dokumentiert wird, er in den vergangenen Jahren unter Rot-Grün eingelei- et wurde. Bereits damals gab es eine Übereinkunft, dass ie Bundeswehr keine weitere Streumunition beschaffen ird und ihre Bestände an Streumunition, die eine lindgängerrate von mehr als 1 Prozent hat, schnellst- öglich vernichtet. Hier ist einiges geschehen. Aber das eicht noch nicht. Außerdem hatte die Bundesregierung ich in den vergangenen Jahren bereits intensiv dafür ein- esetzt, dass das Thema Streumunition im Rahmen der N-Waffenkonvention auf der politischen Tagesordnung leibt. Im April 2006 haben das Verteidigungsministerium nd das Auswärtige Amt in Form der 8-Punkte-Position zu treumunition ihre Position schriftlich abgestimmt. iese 8-Punkte-Position wurde – zum Teil wortgetreu – en Abgeordneten der Regierungsfraktionen in Antrags- orm vorgelegt. Eine eigene parlamentarische Hand- chrift ist nicht zu erkennen. Der Antrag enthält über weite Strecken nichts, was icht sowieso schon beschlossen ist und gemacht wird. nsofern ist er nur ein parlamentarisches Beglaubigungs- chreiben der 8-Punkte-Vereinbarung. Wir hätten dem ntrag der Regierung gerne zugestimmt. Wir waren und ind bereit acht der zehn Forderungen zu unterschreiben. n einem Punkt jedoch gehen Sie in die falsche Rich- ung. Das zeigt sich schon im Titel „Gefährliche Streu- 5304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) munition verbieten“. Ich weiß nicht, wer sich den Titel des Regierungsantrags erdacht hat. Rückwärts gelesen heißt das: Ungefährliche Streumunition erlauben. Abge- sehen davon, dass es keine ungefährliche Streumunition gibt, wollen Sie der Bundesregierung ausdrücklich das Recht zubilligen, „den Einsatz von Streumunition … dann vorzusehen, wenn geeignete alternative Munition nicht verfügbar ist“. Das ist meines Wissens ein einmali- ger Vorgang. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage mitgeteilt, dass sie „bei zwin- gendem Erfordernis“ auch bereit ist zum Beispiel die von Israel im Libanon eingesetzte Streumunitionsrakete M 26 zu nutzen. Die Blindgängerrate der Submunition liegt Schätzungen zufolge bei bis zu 40 Prozent. Diese Ermächtigung werden wir der Bundesregierung nicht er- teilen. Im Gegenteil: Wir wollen ein sofortiges Einsatz- moratorium, wie auch das Europaparlament gefordert hat. Unsere Fraktion kann und wird dem Antrag der Re- gierungsfraktionen beim besten Willen nicht zustimmen. Der Koalitionsantrag soll, so wurde uns gesagt, der Regierung für die Genfer Überprüfungskonferenz den Rücken stärken. Die Frage ist, in welcher Richtung. Würden wir nicht ein viel deutlicheres Zeichen setzen, wenn wir uns bereit erklären, sofort auf den Einsatz jeg- licher Streumunition zu verzichten und national diese Waffenkategorie zu ächten? Ich habe den Eindruck, dass hier einige Abgeordnete in der Fraktion sich ganz schön krumm machen und wenig Standfestigkeit zeigen. Ich frage mich, warum keine einzige Abgeordnete und kein einziger Abgeordneter der Koalitionsfraktionen bereit ist, den Antrag namentlich zu unterschreiben und Ge- sicht zu zeigen. Ich frage mich auch, ob dieser Antrag nicht auch deshalb spät nachts und sofort verabschiedet werden soll, damit man das Thema schnell vom Tisch hat. Wir können Ihnen diesen Gefallen nicht tun. Wir wol- len, dass das Thema auch in den Ausschüssen debattiert wird und der Bundestag die Politik der Bundesregierung in einer Anhörung näher beleuchtet. Wir wollen nicht, dass sich die Abgeordneten auf die Funktion des Notars der Regierungspolitik reduzieren lassen. Wir wollen, dass der Bundestag dem belgischen Beispiel folgt und – parallel zu den Regierungsaktivitäten in Genf – sich für eine Ächtung jeglicher Streumunition ausspricht. Wir laden in unserem Antrag alle Fraktionen dazu ein, einen solchen Gesetzentwurf im kommenden Jahr zu erarbei- ten und baldmöglichst zu verabschieden. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz begründen, warum wir dem FDP-Antrag nicht zustimmen. Die For- derungen kommen uns aus der eigenen Programmatik sehr vertraut vor, Wir finden es gut, wenn neben der Linksfraktion auch die FDP friedenspolitische Produkt- piraterie bei den Bündnisgrünen betreibt. Das geringere Problem ist, dass die FDP notorisch mehr Geld für das mechanische statt für das humanitäre Minenräumen for- dert und damit vor allem der Rüstungsindustrie den Rü- cken stärkt. Wenn wir uns enthalten, dann bitten wir Sie, dies als Misstrauensvotum zu verstehen. Wir trauen dem Braten nicht. Wir haben von der FDP leider schon zu viele Wendemanöver erlebt. Der eine fordert die Kür- zung des Verteidigungshaushalts, die andere die Erhö- h i n t D d u w g F v m ü f u g g l S d A t b j i e e i b t t m g s b f z d d a d b D (C (D ung. Die Westerwelle-FDP ist sicherheitspolitisch nzwischen so pluralistisch – manche nennen es opportu- istisch oder schizophren –, dass sie keine Schwierigkei- en hat, gleichzeitig das Entgegengesetzte zu vertreten. ie Botschaft des Antrags hör ich wohl, allein mir fehlt er Glaube. Wenn ich mir ansehe, wer den Antrag nicht nterzeichnet hat – die Verteidigungspolitiker –, dann erde ich hinsichtlich der Ernsthaftigkeit Ihres Anlie- ens mehr als skeptisch. Und. wenn ich höre, dass die DP auch Wert darauf legt, dass ihr Antrag heute Nacht on der parlamentarischen Tagesordnung geräumt wird, acht mich das auch sehr skeptisch. Wir werden unseren Antrag in die Ausschussberatung berweisen. Wir hoffen, dass wir nach der Genfer Kon- erenz auf offenere Ohren stoßen werden. Wir sollten ns bemühen, als Abgeordnete des Deutschen Bundesta- es auch parlamentarische Eigenverantwortung zu tra- en und nicht alle Fragen an die Bundesregierung zu de- egieren. Hinsichtlich eines Gesetzes zur Ächtung jeder treumunition in Deutschland liegt mit unserem Antrag er Ball im Spielfeld des Bundestages. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Verbraucherinformationsgesetz nachbessern und das Lebensmittel-Kontrollsystem neu ordnen – Bund-Länder-Staatsvertrag – Qualitäts- management Lebensmittelqualität (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Julia Klöckner (CDU/CSU): Der vergangene Frei- ag war ein guter Tag für alle Verbraucherinnen und Ver- raucher. Das Verbraucherinformationsgesetz ist nach ahrelangem Ringen nun verabschiedet worden und kann n Kraft treten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher rhalten mit dem Verbraucherinformationsgesetz zum rsten Mal einen bundesweit einheitlichen, speziell auf hre Bedürfnisse zugeschnittenen Anspruch auf Nutzung ehördlich vorliegender Informationen über Lebensmit- el, Futtermittel, Bedarfsgegenstände etc. Daneben werden mit der im Gesetz ebenfalls enthal- enen Änderung des § 40 des Lebensmittel- und Futter- ittelgesetzbuches die zuständigen Behörden nunmehr rundsätzlich verpflichtet, bei wichtigen Fällen wie Ge- undheitsgefahren, Rechtsverstößen, erheblichen Ver- rauchertäuschungen oder dem Verkauf von Gammel- leisch die Öffentlichkeit von selbst zu informieren, und war unter Nennung des Lebensmittelunternehmens und es Produktnamens. Nur in begründeten Fällen dürfen ie Behörden von einer Information der Öffentlichkeit bsehen. Die Information der Öffentlichkeit kann nach er neuen Regelung auch dann noch erfolgen, wenn die etroffenen Erzeugnisse vom Markt verschwunden sind. ies sind – allen durchsichtigen Unkenrufen bestimmter Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5305 (A) ) (B) ) Kreise zum Trotz – für die Verbraucher wichtige Fort- schritte. Das Gesetz macht die Informationspolitik der Behör- den damit ein ganzes Stück bürgerfreundlicher und er- möglicht eine einfache Teilhabe an den vorliegenden Daten und Informationen. Wir sind dem Bild des mündi- gen Bürgers, der, ausgestattet mit direkten und umfas- senden Informationen, bewusst entscheidet, was er kauft oder konsumiert, ein wirklich großes Stück näher ge- kommen. Umso weniger verstehe ich deshalb Ihre Anträge, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Das Gesetz ist noch nicht einmal eine Woche alt, da wird von Ihnen mal wieder al- les zerredet und schlecht gemacht. Vor allem Frau Künast und ihre Parteikollegen sollten bei dieser Thema- tik doch etwas zurückhaltender sein. Wir haben nach fünf Jahren ein Gesetz zu Wege gebracht, das unter der damaligen Ministerin Künast so nie zustande gekommen wäre. Sie selbst ist genau mit den Forderungen, die die Grünenfraktion jetzt aus der Schublade holt, an den eige- nen Kabinettskollegen gescheitert. Erinnern wir uns kurz: Im März 2002 einigte sich Frau Künast mit Herrn Clement darauf, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu beschrän- ken und – man staune wieder –: die Informationsmög- lichkeit für die Behörden wurde von der zwingenden Re- gelung in eine Kannregelung umgewandelt. Erst unser Gesetz hat diese Regelung jetzt in ein Sollregelung um- gewandelt. Den Auskunftsanspruch gegenüber den Unterneh- men, den Frau Künasts Partei und, in deren Gefolge, be- stimmte Gruppierungen jetzt so vehement fordern, hatte Frau Künast schon – man kommt aus dem Staunen nicht heraus – schon vor der offiziellen Ressortabstimmung fallen gelassen. Kurzum: So, wie sich Die Grünen jetzt verhalten, ist das pure Heuchelei und Populismus. Als Sie in der Regierung waren, konnten Sie nicht, aber in der Opposition wollen Sie, weil Sie sowieso nicht kön- nen. Liebe Kollegen der Linksfraktion, um es Ihnen noch einmal kurz zu erläutern: Unser Staat hat einen föderalis- tischen Aufbau und die Zusammenarbeit mit den Län- dern gehört zu den Grundprinzipien unseres Landes. Ein Staatsvertrag ist deshalb sicherlich keine Option, um alle Probleme zu lösen und zukünftig mit den Ländern kon- struktiv zusammenzuarbeiten. Was im Rundfunkbereich gut ist, muss noch lange nicht willkürlich auf andere Be- reiche übertragbar sein. Die Art und Weise, wie in den vergangenen Wochen versucht wurde, das Verbraucherinformationsgesetz vor seiner Beratung im Bundesrat noch zu verhindern, war wieder einmal beispielhaft. Die Äußerungen gewisser Lobbyisten sind teilweise rational nicht mehr nachvoll- ziehbar. Ich habe mir schon in einer stillen Stunde ge- dacht, vielleicht wollen sie das VIG in Wirklichkeit gar nicht, weil sie mit dem dann fehlenden VIG als offener Wunde jeder Regierung – welcher Couleur auch immer – so schön verbraucherpolitische Defizite vorwerfen kön- nen. h d V s s w z f t c g t A r W w w z d s s P n z U F h K s a s J m n A G g w v G f B s m d v G f i W C I b n t (C (D Statt irgendwelchen irrealen Wunschvorstellungen interherzulaufen oder kurzsichtigen Verbandsinteressen en Vorzug zu geben, hilft es den Verbraucherinnen und erbrauchern mehr, wenn wir jetzt der Anwendung die- es Gesetzes eine Chance geben. Anstatt gleich ein Ge- etz schlecht zu reden, sollten wir Erfahrungen sammeln, ie einzelne Punkte in der Praxis umgesetzt werden. In wei Jahren wird es eine Evaluierung geben, um zu prü- en, wie das Gesetz angenommen wurde und ob die ge- roffenen Regelungen den Erfordernissen der Verbrau- her gerecht werden. Miteinander muss es gehen, nicht egeneinander! Die von Ihnen vorgetragenen Befürch- ungen hinsichtlich der Praktikabilität von Fristen und usschlussgründen sowie der Entwicklung von Gebüh- en wird damit genüge getan. Und eines ist auch sicher: enn darüber hinaus Nachbesserungen notwendig sind, ird es hierzu Vorschläge geben. Wenn man sich die beiden Anträge durchliest, wird ieder mal deutlich, dass Sie Politik als ein Wunschkon- ert begreifen und dementsprechend unrealistische For- erungen stellen, weil Sie nicht in der Verantwortung tehen, sondern Klientelpolitik und nicht gesamtgesell- chaftliche Ordnungspolitik machen wollen. Was in der olitik aber zählt, ist eben das, was in Kraft tritt und icht das, was Sie sich auf einen theoretischen Wunsch- ettel schreiben. Sie fordern die Informationspflicht auf nternehmen auszuweiten. Zu Ihrer Erinnerung: Die orderung nach einem Unternehmensauskunftsanspruch at Ihre Fraktion unter der ehemaligen Ministerin Frau ünast noch vor dem Stadium des Referentenentwurfs elbst fallen gelassen. Sie fordern jetzt die Ausdehnung uf alle Verbraucherprodukte und nicht nur die Be- chränkung auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. a, warum haben Sie selbst es dann damals nicht ge- acht, warum haben Sie denn gegenüber Herrn Clement achgegeben? Jetzt können Sie natürlich viel fordern. uch die Einschränkung des Schutzes von Betriebs- und eschäftsgeheimnissen bei Rechtsverstößen und un- ünstigen Untersuchungsergebnissen war im alten Ent- urf von Frau Künast erst gar nicht vorgesehen. In unserem Gesetz fallen Informationen über Rechts- erstöße, wie die Überschreitung von gesetzlichen renzwerten oder das Inverkehrbringen von Gammel- leisch, ausdrücklich nicht mehr unter den Schutz von etriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Damit können olche Informationen dem Verbraucher zugänglich ge- acht bzw. von den Behörden veröffentlicht werden. Und ein Wort noch zu dem von Ihnen jetzt mit Kroko- ilstränen bedachten Schutz sonstiger wettbewerbsrele- anter Informationen. Diese Formulierung des jetzigen esetzes entstammt wortwörtlich alten Künast-Entwür- en. Und die von Ihnen beklagten Antragsfristen waren n Ihren eigenen Entwürfen doppelt so lang wie jetzt. enn das nicht Heuchelei ist, was sonst? Geben wir dem vorliegenden Gesetz eine reelle hance, leisten wir unseren Beitrag zu einer offeneren nformationspolitik. Auch die Wirtschaft wird, davon in ich überzeugt, die Vorteile transparenterer Märkte och stärker als bisher erkennen und ihren eigenen Bei- rag zu einer verbesserten Verbraucherinformation 5306 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) leisten. Unternehmen, die eine offene und transparente Informationspolitik praktizieren, werden sich dann auch im Wettbewerb von Konkurrenten am Markt abheben. Neben der Chance, durch Qualitätsprodukte Wettbe- werbsvorteile zu nutzen, können Unternehmen so durch Transparenz Kundenvertrauen steigern. Aber sicherlich liegt es auch am mündigen Verbrau- cher, inwieweit er sein Kaufverhalten von der Informa- tionspolitik der Unternehmen abhängig macht und wie er zwischen einzelnen Unternehmen auswählt. Ein gesetz- licher Anspruch kann hier nicht das Ziel sein. Dies hätte nur eine Konsequenz: Kleine und mittelständische Un- ternehmen, die sich – anders als größere Unternehmen – keinen aufwendigen Verwaltungsaufwand leisten kön- nen, würden auf der Strecke bleiben. Übrigens: Bei ei- nem Blick auf andere Länder wird eines deutlich: Um- fassende gesetzliche Informationsansprüche gegenüber Unternehmen gibt es weltweit bislang nur in Südafrika und dort auch nur, wenn es zur Geltendmachung eigener Ansprüche erforderlich ist. Viele Ihrer Punkte wurden bereits in dem 13-Punkte- Programm zwischen dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Verbrau- cherministern der Länder am 7. September 2006 ange- sprochen, sodass ich hier nur in aller Kürze darauf ein- gehe. Die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Hinblick auf die AW Rüb weiterzuentwickeln, steht schon längst auf der politischen Agenda. Ebenso wird eine Verbesserung der Bund-Länder-Koordination kom- men. Die Verbraucherinformationskonferenz am 7. Sep- tember 2006 war ein wichtiger Schritt. Ich denke, alle Beteiligten sind sich einig, dass hier künftig intensiver zusammengearbeitet und die Koordinierungsfunktion des Bundes anerkannt und weiter gestärkt werden muss. Dies steht auch im Koalitionsvertrag und wird deshalb weiter fortgesetzt werden. Im Rahmen der deutlichen Ausweitung des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, wird die Ein- richtung von Datenbanken ausdrücklich erleichtert, so dass auch auf Rückrufaktionen der Industrie selbst hin- gewiesen werden kann. Zudem bietet das FIS-VL heute schon die Möglichkeit, zeitnah aktuelle Erkenntnisse al- len Ländern und dem Bund zu Verfügung zu stellen. Au- ßerdem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich über die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu unter- richten. Zu dem Thema schärfere Strafen und Bußgelder: Die bisherigen Straf- und Bußgeldverordnungen sollten erst einmal besser ausgeschöpft werden, bevor wir strengere Strafen fordern. Erst wenn die Strafen voll ausgeschöpft sind und zu keiner Entschärfung des Problems führen, sollte über eine Überprüfung der Straf- und Bußgeldver- ordnung nachgedacht werden. Fünf Jahre Haft und Buß- geldstrafen, die, anders als oft behauptet, sehr wohl über der 20 000-Euro-Grenze Gewinne abschöpfen können, sind schon ein klares Signal. Wie gesagt: Es gibt weniger ein Gesetzes- als ein Vollzugsdefizit. Diejenigen, die in Deutschland in großem Stil Fleischhandel betreiben, sind in der Branche bekannt und müssen deshalb auch u c s w w k B h u A e ü e d V a h M m s s s r e a u n c i a d s s g Z e r n g m n s d d t t V m b I F i m b (C (D nter besonderer Beobachtung stehen. Die abschre- kende Wirkung, dass Unternehmen, die Gesetzesver- töße begehen, öffentlich benannt werden können, auch enn die Ware bereits vom Markt genommen wurde, ird schwarze Schafe aus dem Markt treiben. Auch über die „Task-Force-Einheit“ gibt es schon onkrete Pläne im Ministerium und in den Ländern. In ayern wurde beispielsweise die bestehende Spezialein- eit mit mehr Kompetenzen ausgestattet, um schneller nd präventiver zu kontrollieren. Sie sehen also, bessere bsprachen zwischen Bund und Ländern wird und muss s geben. Eine Auditierung im Rahmen eines länder- bergreifenden Qualitätsmanagement wird hier ebenso ine Verbesserung bringen wie intensivere Kontrollen er Lebensmittelkontrolleure. Ein Staatsvertrag ist nun wirklich kein konstruktiver orschlag und wieder einmal ein Beispiel für ihr unre- listisches Politikverständnis. Wer keine Verantwortung at, muss sich auch nicht messen lassen. Nach diesem otto wurde auch hier ein Antrag erdichtet. Lassen Sie ich eines abschließend sagen: Wer im Glashaus sitzt, ollte nicht mit Steinen werfen. Wenn ihre Fraktionsvor- itzende der Grünen in zwei Anläufen kein Gesetz zu- tande bringt und jetzt mehr fordert, als sie als Ministe- in gewollt hat, dann kann ich sie wirklich nicht mehr rnst nehmen. Im Unterschied zu den Künast-Entwürfen us den vergangenen beiden Legislaturperioden erfüllt nser Gesetz erstmals die Anforderungen einer moder- en Verbraucherpolitik. Denn moderne kluge Verbrau- herpolitik ist Wirtschaftspolitik von der Nachfrageseite. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): „Gammelfleisch mit llegalem Gentech-Reis an pestizidbelasteten Beeren“ – us der Liste der ungenießbaren Nahrungsmittel, die in en letzten Wochen die Schlagzeilen beherrschten, las- en sich mühelos ganze Menüs zusammenstellen. Dass ich auf dem Lebensmittelmarkt etwas tun muss, ist an- esichts der Zuspitzung der Missstände in der letzten eit unumstritten. Der Fleischskandal ist der Auslöser iner ganzen Reihe von Maßnahmen, die die Bundes- egierung teilweise schon umgesetzt hat; andere werden och diskutiert. In der Sache sind wir einig. Aber den beiden Anträ- en zur Lebensmittelqualität und zum Verbraucherinfor- ationsgesetz der Fraktionen der Linken und des Bünd- isses 90/Die Grünen werden wir nicht zustimmen, weil ie kaum Neues enthalten – nichts, was nicht bereits in er Umsetzung oder zumindest in der Prüfung ist. Und er Sinn eines Bund-Länder-Staatsvertrags – wie im An- rag der Linken, der „freiwillig und aufkündbar Kon- rollkompetenzen einräumt“ – erschließt sich mir nicht. Die Bundesregierung hat bereits vor Wochen eine erwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Lebens- ittelkontrollen verabschiedet. Damit sind zukünftig undesweit die gleichen Standards Pflicht. Ein schneller nformationsaustausch wurde mit einem EDV-gestützten achinformationssystem geschaffen. Im Verbraucher- nformationsgesetz wurde die Mitteilungspflicht der Er- ittlungsbehörden an die Lebensmittelüberwachungs- ehörden verankert. Damit wird die Strafverfolgung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5307 (A) ) (B) ) erleichtert. Das sind nur einige Beispiele für bereits er- griffene Maßnahmen. Unser Verbraucherinformationsgesetz hat auch den Bundesrat passiert und ist verabschiedet. Es verleiht den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Gewicht, indem es die Behörden verpflichtet, die Öffent- lichkeit bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittel- recht grundsätzlich zu informieren, auch wenn die be- troffenen Produkte nicht mehr auf dem Markt sind. Die Behörden sollen die Öffentlichkeit zum Beispiel informieren bei Verdacht auf Gefahr für die menschliche Gesundheit, über Täuschungen, über ekelerregende Le- bensmittel wie zum Beispiel Gammelfleisch oder wenn Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung vor- liegen, die aber wissenschaftlich noch nicht abschlie- ßend geklärt ist. Das gilt zum Beispiel für Acrylamid in Chips oder Lebkuchen. Außerdem können sich Verbrau- cherinnen und Verbraucher demnächst auch selbst an die Behörden wenden, um Informationen zu bekommen, etwa über die Beschaffenheit bzw. die Behandlung von Verpackungen. Sie können erfahren, ob etwa bei einer Saftverpackung eine bestimmte Druckchemikalie ver- wendet wurde oder nicht. Wir werden beobachten, wie sich das Verbraucher- informationsgesetz bewährt. Wir werden weitere not- wendige Maßnahmen ergreifen, und wir – die SPD – wollen den Informationsanspruch auf weitere Produkte und Dienstleistungen erweitern. Die SPD will, dass auch die Wirtschaft ihre Verantwortung gegenüber den Ver- braucherinnen und Verbrauchern wahrnimmt und ihnen Zugang zu ihren Informationen gewährt. Denn bei den Unternehmen liegen alle Daten vor, die eine bewusste Auswahl ermöglichen und eine eigenverantwortliche Marktteilnahme gewährleisten. Deshalb fordere ich die Wirtschaft hier und heute zu mehr Transparenz gegen- über den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf. Denn wer Qualität produziert und anbietet, der braucht sich nicht zu verstecken, der kann offensiv damit werben! Wir brauchen einen transparenten Markt; denn neben Lebensmittelkontrollen und harten Sanktionen bei Ver- stößen ist die Transparenz das wichtigste Instrument im Kampf gegen Lebensmittelskandale. Ohnehin stehen die Unternehmen in der Pflicht; denn nach der seit An- fang 2005 geltenden EU-Verordnung 178/2002 müssen sie Verfahren und Systeme zur stufenübergreifenden Rückverfolgung bereitstellen. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen sich gegenseitig kontrollieren und Lebensmittel müssen lückenlos rückverfolgbar sein, damit mangel- hafte Produkte auf allen Produktionsstufen schnell iden- tifiziert und vom Markt genommen werden können. Der Gammelfleischskandal zeigt erneut, wie schwie- rig es ist, die Wege der verdorbenen Ware zu recherchie- ren und schnell vom Markt zu holen. Die Vorgaben der EU-Basisverordnung 178/2002 gelten seit dem 1. Ja- nuar 2005, sind unmittelbar an die Unternehmen gerich- tet und enthalten die Verpflichtung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln. Die „Rückverfolgbarkeit“ ist in Art. 3 Nr. 15 definiert als „die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder ei- n w m b u V z g U V d z G W u E b p F k f D m d k w r r i a f v l m s e k t a „ n t a b L u u s n z G m d A s (C (D en Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet erden kann, dass er in einem Lebensmittel oder Futter- ittel verarbeitet wird, durch alle Produktions-, Verar- eitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen“. Nach Art. 18 Nr. 2 und Nr. 3 müssen Lebensmittel- nd Futtermittelunternehmen entsprechende Systeme und erfahren bereitstellen, mit denen die Informationen den uständigen Behörden auf Aufforderung zur Verfügung estellt werden können. Nach Art. 17 Nr. 1 haben die nternehmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und ertriebsstufen für die Einhaltung der Anforderungen es Lebensmittelrechts zu sorgen und diese Einhaltung u überprüfen. Es existiert also eine EU-rechtliche rundlage dafür, dass jedes Unternehmen Herkunft und eg seiner Produkte ausführlich dokumentieren muss – nd das in einer Form, die den Behörden auf Anfrage inblick ermöglicht. Der Gammelfleischskandal lässt vermuten, dass die etroffenen Unternehmen dieser EU-rechtlichen Ver- flichtung nicht nachkommen; denn sonst hätte der leischgroßhändler ja schon beim ersten Verdacht den ompletten Weg der Ware offen legen müssen. Rückver- olgbarkeit und Transparenz müssen garantiert werden. as hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen könnte da- it tatsächlich auf Lebensmittel- oder Futtermittelskan- ale ganz schnell reagiert, auf allen Stufen der Waren- ette eingegriffen und die Ware vom Markt genommen erden. Zum anderen würde diese Transparenz den An- eiz zur gegenseitigen Kontrolle der einzelnen am Wa- enstrom Beteiligten verstärken. Ich komme noch einmal zu unserem Verbraucher- nformationsgesetz bzw. zu unserem Entschließungs- ntrag dazu zurück: Wir haben ja die Wirtschaft aufge- ordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie sie die ihnen orliegenden Informationen den Verbrauchern zugäng- ich machen können. Mit den Daten, die die Unterneh- en nach der EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit owieso sammeln und zur Verfügung stellen müssen, ist igentlich der Grundstein schon gelegt. Diese Daten önnten um weitere für Verbraucher wichtige Informa- ionen ergänzt werden. Auf dieser Grundlage könnte lso leicht der nächste Schritt gegangen werden: Die Systeme und Verfahren …, mit denen diese Informatio- en den zuständigen Behörden auf Aufforderung mitge- eilt werden können“ – Art. 18 Nr. 2 Satz 2 – könnten so usgestaltet werden, dass sie auch den Zugriff der Ver- raucher ermöglichen. Wir brauchen einen transparenten ebensmittelmarkt, damit Skandale verhindert werden nd Qualität sich durchsetzt. Ich bitte alle Kolleginnen nd Kollegen, gemeinsam mit uns daran zu arbeiten. Hans-Michael Goldmann (FDP): Ich finde es chon erstaunlich, dass wir nicht einmal eine Woche ach Verabschiedung des Verbraucherinformationsgeset- es im Bundesrat heute über Nachbesserungen in diesem esetz diskutieren. Es ist ja nicht so, als wären ich und eine Fraktion mit dem verabschiedeten Gesetz beson- ers glücklich – und als hätten wir uns nicht eine andere bstimmung im Bundesrat erhofft, insbesondere ange- ichts der kurz vor der Abstimmung bekannt geworde- 5308 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) nen verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Das hätte man noch klären müssen und der Vermittlungsausschuss hätte dafür sicherlich eine gute Gelegenheit geboten. Inhaltlich ist es natürlich völlig zutreffend, dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht das versprochene Ziel erreicht. Das Verbraucherinformationsgesetz haben wir abgelehnt, weil es schlecht gemacht ist und weil es das Ziel verfehlt, wirklich etwas für den Verbraucher- schutz zu tun. Ebenso schlimm: Es schützt nicht einmal die Wirtschaftsinteressen in ausreichendem Maße. Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen einen absolu- ten Schutz genießen, so wie es im Informationsfreiheits- gesetz des Bundes steht – kein Wenn und Aber, kein Ermessen, einfach nur ein klarer Satz. Aber das zeigt den großen Mangel des Gesetzes exemplarisch auf: Hier herrscht keine klare Linie. Hier wird nicht für Rechts- klarheit gesorgt. Stattdessen werden zukünftig wohl Be- hörden, Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen darüber rätseln, wie das Gesetz nun anzuwenden ist. Rechtsunklarheit tut aber weder dem Verbraucher- schutz gut noch sorgt sie für den notwendigen Schutz der legitimen Interessen der Wirtschaft. Wir werden es jetzt in der Praxis erleben, wenn Behörden darüber rätseln dürfen, wie die Ausnahmetatbestände auszulegen sind, und wenn gleichzeitig die Unternehmen nicht absehen können, wie die behördliche Praxis aussehen wird. Bei- spielsweise hat jetzt Herr Schnappauf aus Bayern ange- kündigt, dass er dafür sorgen will, dass das Gesetz zu- gunsten der Verbraucher weit ausgelegt wird. Da kann ich nur staunen; denn wenn doch die CSU offensichtlich der Auffassung ist, dass man das Gesetz auch ganz res- triktiv und verbraucherunfreundlich auslegen kann, dann frage ich mich, warum sie nicht den politischen Willen, nämlich die Verbraucher zu informieren und ihnen Zu- gang zu den behördlichen Informationen zu gewähren, gleich richtig und klar ins Gesetz geschrieben haben. Dies muss in einer Weise geschehen, die nicht zu einer unterschiedlichen Verwaltungspraxis in den unterschied- lichen Ländern führen wird und die auch nicht davon ab- hängt, ob der zuständige Verbraucherminister gerade mal nett zu den Verbrauchern sein will und das Ganze dann vielleicht – wenn Gras über das Gammelfleisch ge- wachsen ist – doch wieder ganz anders sieht. Interessant finde ich auch – das sollte hier nicht uner- wähnt bleiben –, dass selbst das federführende Ministe- rium in der Bundesregierung der Meinung ist, dass das Gesetz nicht gut ist. Da sagte doch letzte Woche tatsäch- lich der Staatssekretär im Verbraucherministerium, Gert Lindemann, dass es sich nicht um eine „abschließende Regelung“ handele, sondern dass der Anwendungsbe- reich ausgedehnt werden müsse. Da möchte ich schon einmal nachfragen, was das bedeuten soll. Was wollen Sie denn nun eigentlich, Herr Seehofer? Sie können sich da doch nicht wieder herauslavieren, wenn sie ein Ge- setz machen, das den Ansprüchen nicht genügt und dann die gerechtfertigte Empörung der Bürgerinnen und Bür- ger mit Ankündigungen eindämmen. Das ist doch unred- liche Bürgertäuschung. Machen Sie es doch einfach bes- ser. Legen Sie ein besseres Gesetz vor. Was Sie hier betreiben, ist doch Augenwischerei. n w d b a w b z s k i z r n l m c n t e s m i A s e n a 1 N t d r u k g n s k m m d z z b M u d g m a t r i d z i (C (D In einem haben Sie ja Recht: Das Gesetz krankt an sei- er Halbherzigkeit. So ist überhaupt nicht einzusehen, arum der Anwendungsbereich auf Sachverhalte, die em Lebensmittel- und Futtermittelgesetz unterfallen, eschränkt sein soll. Haben die Verbraucher nicht auch in nderen Bereichen ein Interesse an Information? Warum ollen Sie dem Verbraucher zwar erlauben, bei den Le- ensmittelkontrollbehörden nachzufragen, ob sein Schnit- el in Ordnung ist, aber nicht bei der Versicherungsauf- icht, ob mit der Lebensversicherung, die tausende Euro osten soll, alles im Einklang mit dem Gesetz steht? Das st überhaupt nicht einzusehen. Verbraucherinformation u allen Produkten und Dienstleistungen, das wäre der ichtige Weg. Diesen Weg wollen Sie offensichtlich gar icht; ansonsten hätten Sie doch ein solches Gesetz vor- egen müssen. Jetzt nachzuschieben, dass Sie eigentlich ehr wollten – wem wollen Sie eigentlich etwas vorma- hen? Wir beraten heute nicht nur über den Antrag der Grü- en, in dem Nachbesserungen zum Verbraucherinforma- ionsgesetz gefordert werden, sondern auch noch über inen Antrag der Linken, in dem ein Staatsvertrag zwi- chen Bund und Ländern zur Verbesserung der Lebens- ittelkontrollen gefordert wird. Ich stehe ja nicht so sehr m Verdacht, die Politik der Linkspartei zu befürworten. ber in einem haben die Kolleginnen und Kollegen chon Recht: Ihr 13-Punkte-Katalog, Herr Seehofer, ist benso Verbrauchertäuschung wie Ihre Lippenbekennt- isse zur Verbraucherinformation. Ich habe mir das mal ngesehen: Der einzige Punkt, der noch nicht in Ihren 0-Punkte-Sofort- und Ergänzungsprogrammen vom ovember 2005 stand, ist Punkt 13, nämlich die Erwar- ungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Alle an- eren Punkte sind nur aufgewärmt. Das ist ein ganz kla- er Fall von Umetikettierung: ein Jahr lang auf Eis gelegt nd jetzt schnell ein neues Haltbarkeitsdatum aufge- lebt. Wir brauchen jetzt keine Soundsoviel-Punkte-Pro- ramme, sondern konsequentes Handeln. Mit immer euen Ankündigungen wird kein einziger Lebensmittel- kandal verhindert werden. Wir brauchen ein klares Be- enntnis zu Verbraucherinformation und damit zum ündigen Verbraucher. „Verbraucherschutz in der Marktwirtschaft durch ündige und aufgeklärte Verbraucher sicherstellen“ war er Titel des Entschließungsantrags der FDP-Fraktion um Verbraucherinformationsgesetz. Genau das ist der entrale Punkt. Alle reden immer vom mündigen Ver- raucher. Aber was heißt das denn? Wie wird ein ensch zum mündigen Verbraucher? Durch Bildung nd Aufklärung, durch Beratung und eben nicht zuletzt urch objektive Informationen. Bildung und Information ehören zusammen; denn wer nicht weiß, wie er Infor- ationen einordnen und verarbeiten kann, dem nützt uch mehr Information nichts. Das Verbraucherinforma- ionsgesetz muss diesem Ziel gerecht werden: für besse- en Verbraucherschutz durch mündige Verbraucher, die n die Lage versetzt werden, sich zu informieren und iese Informationen in kluge Entscheidungen umzuset- en. Ich will hier aber noch einen Punkt betonen, der auch n dem heute zu beratenden grünen Antrag auftaucht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5309 (A) ) (B) ) Mit Verbraucherinformation meine ich, meint die FDP, ausschließlich die Informationen, die bei den Behörden vorliegen. Es geht hier nicht um einen Anspruch gegen- über den Unternehmen selbst. Das wäre ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Rechte der Unternehmen. Die Verbraucher, die objektive Informationen erhalten wollen, sollen sich gerne an die Behörden wenden. Die Aufsichts- und Kontrollfunktionen, die die Behörden ausüben, sind ja im Grunde genommen, Aufgaben, die sie für die Bürgerinnen und Bürger ausüben – darüber dürfen die Bürger dann auch bitte Bescheid wissen. Die Behörden – ich habe großes Zutrauen zum rechts- staatlichen Handeln unserer Behörden, die, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, vor allem im Lebensmittel- bereich sehr gut mit den Unternehmen zusammenarbei- ten – müssen aber dafür geradestehen, dass die Informa- tionen, die sie herausgeben, richtig sind. Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass nicht Vermutun- gen oder unbestätigte Untersuchungsergebnisse oder gar Sachverhalte, die zwischen Behörde und Unternehmen streitig sind, vorschnell an die Öffentlichkeit gelangen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Informationen, die sie von den Behörden kommen, auch belastbar sind und dass sie auf diese Informationen guten Gewissens ihre Entschei- dungen stützen können. Eine Verpflichtung zur Überprü- fung der Richtigkeit der Daten fehlt aber im Gesetzent- wurf der Koalition – ein schwerer Fehler! Wichtig ist zudem, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher verwertbare Informationen erhalten. Daher müssen die Daten aufbereitet werden. Die Behörden müssen Erläuterungen beifügen und Informationen in allgemein verständlicher Form herausgeben. Denn es nützt keinem etwas, wenn einfach Daten in den Raum gestellt werden, die aber dem normalen Verbraucher nichts sagen. Die Zuständigkeit für die Lebensmittelkontrollen liegt bei den Ländern. Der Bund hat allerdings die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Lebensmittelkontrollen auch gut und mit gleichermaßen hohen Standards überall durchgeführt werden. Es ist kein Zufall, dass wir es bei den Lebensmittelskandalen im letzten Jahr immer wie- der mit Bayern zu tun hatten. Der zuständige Bundes- minister darf sich nicht damit abspeisen lassen, dass die Länder melden, alles sei in Ordnung. Er muss dann auch mal genauer hinschauen. Wenn Sie, Herr Seehofer, ver- künden, dass alle EU-zugelassenen Kühlhäuser geprüft wurden, dann können Sie sich redlicherweise nicht nur zurechnen lassen, wenn da alles prima ist, sondern dann übernehmen Sie auch Verantwortung dafür, dass die Kontrollen auch fach- und sachkundig und vor allem gründlich durchgeführt wurden. Sie können sich dann nicht herausreden, dass das ja Ländersache sei, wenn Sie sich zugleich in der Öffentlichkeit die Lorbeeren für Ih- ren Einsatz für mehr Sicherheit ans Revers stecken. Wir müssen ganz sicher noch weiter über dieses Thema reden und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Lebensmittelkontrollen wirklich gut funktionieren. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat seiner Pflicht nachkommt und die Lebens- m w w 1 R B w T r S a i v a h r d M t t n g V g e D a P e w m n g D l u h n e e r m s F f (C (D ittelsicherheit tatsächlich garantiert. Ich bin gespannt, as aus den 13 Punkten wird; ich hoffe nur sehr, dass ir nicht in einem Jahr wieder hier stehen und dann über 5 oder vielleicht auch 14 Punkte debattieren, weil außer eden wieder nichts passiert ist. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): In einer alten auernweisheit heißt es: Ein Ochs, der viel brüllt, zieht enig. Minister Seehofer hat seit seinem Amtsantritt beim hema Verbraucherschutz viel gebrüllt. Von „Null Tole- anz“ war die Rede, von Bußgeldern und Haft für die ünder. Im Juli wurde gar der Vollzug der Überprüfung ller 317 EU-Kühlhäuser verkündet. Inzwischen kennen wir den Wert dieser Verkündung: n sieben Bundesländern wurden circa 1 500 Tonnen erdorbener bzw. überlagerter Fleisch- und Wurstwaren us mehr oder weniger dunklen Ecken einzelner Kühl- äuser ans Licht befördert. Das nenne ich „Null Tole- anz“ mit fest geschlossenen Augen! Nun stellt sich Minister Seehofer wieder an die Spitze er Jäger des verlorenen Schatzes Lebensmittelqualität. Mit Verlaub: eine wenig angemessene Rolle für einen inister, der gerade ein zahnloses Verbraucherinforma- ionsgesetz durch den Bundesrat gedrückt hat, das Un- ernehmen vor allzu großer Neugier von Verbraucherin- en und Verbrauchern schützt. Das fordert uns Linke eradezu heraus! Wir werden jeden einzelnen Fall des ersagens des Gesetzes aufgreifen! Was wir darüber hinaus dringend brauchen, sind Re- eln für die länderhoheitliche Lebensmittelkontrolle, die rstens verbindlich und zweitens bundeseinheitlich sind. enn das Seehofer-10-Punkte-Sofortprogramm ist auch n seiner Unverbindlichkeit gescheitert. Das 13-Punkte- rogramm der Verbraucherschutzministerkonferenz ist benso unverbindlich. Im Zuge der Föderalismusreform urde die Schaffung eines solchen einheitlichen Lebens- ittelkontrollsystems einfach verschlafen – oder es war icht gewollt. Aber der Handlungsbedarf ist jetzt drin- ender denn je. Eine Tatsache macht mich ein wenig zuversichtlich: ie Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen Qua- itätsmanagements der Lebensmittelkontrollen ist unter ns wohl unstrittig. Wir müssen also nur einen Weg dort- in suchen. Meine Fraktion, Die Linke, schlägt dafür ei- en Bund-Länder-Staatsvertrag vor. Dieser Bund-Länder-Staatsvertrag muss folgendes nthalten: Erstens eine verbindliche Festschreibung bundesweit inheitlicher Qualitätsstandards zur Sicherung der Inte- essen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zweitens. Bund und Länder sollen in Haftung genom- en werden können für Schäden aus Organisationsver- chulden bei der Lebensmittelkontrolle. Drittens. Verantwortlichkeiten, Aufgabenzuweisungen, risten, Rechte und Pflichten müssen mit Vertragsstra- vereinbarungen fixiert werden. 5310 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Viertens. Regelungen zur Flankierung der Lebensmit- telkontrolle durch eine begleitende Kontrolle der Kon- trolleure. Als Kronzeugen für die Notwendigkeit dieser Regelung zitiere ich Minister Seehofer aus der Aus- schusssitzung vom 8. September 2006: Natürlich muss die Kontrolle kontrolliert werden … Natürlich muss es eine unabhängige Auditierung geben. Das schafft übri- gens auch Vertrauen, Macht muss kontrolliert werden, das wissen wir alle … Um einen Einwand vorweg zu nehmen: Das Grund- gesetz lässt Vertragsschlüsse der Länder miteinander und mit dem Bund zu. Es steht damit der Einführung effekti- ver Qualitätssicherungssysteme nicht entgegen, im Ge- genteil. Da das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ohnehin die Aufgabe des Krisen- managements im Bereich Lebensmittelsicherheit wahr- nimmt, können die zusätzlichen Aufgaben dort zugeord- net werden. Es sollte assistiert werden von einem im Rotationsverfahren wechselnden Bundesland. Erlauben Sie mir abschließend noch einen demokratie- theoretischen Diskurs: Es ist ein ziemlich hilfloses Bild, wenn sich Bundes- und Länderminister in aller Öffent- lichkeit wechselseitig den schwarzen Peter zuschieben statt endlich zu handeln. Auch so wird Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Demokratie verspielt. Unser Vor- schlag eines Bund-Länder-Staatsvertrags Lebensmittel- qualität ist dagegen eine konkrete Lösung eines aner- kannten Problems. Insofern bin ich neugierig auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist allerhöchste Zeit, dass in diesem Land den Ver- braucherinnen und Verbrauchern endlich ein umfassen- der Informationsanspruch eingeräumt wird. Minister Seehofer wollte den schwarzen Schafen das Handwerk legen durch Offenlegung der Bewertung eines Betriebs durch die Lebensmittelkontrolle. Wie nötig das ist, hat uns wieder der Gammelfleischskandal der letzten Wo- chen mehr als deutlich gemacht. Doch: Das nach langer Ankündigung nun verabschiedete Verbraucherinforma- tionsgesetz der Koalition ist bloß ein Placebo. Statt Transparenz über ein leicht zugängliches Informations- system – wie es zum Beispiel problemlos in Dänemark existiert und dort auch die in Deutschland tätigen Be- triebe wie McDonald’s ihre Bewertungen in den Gast- stätten und dem Internet präsentieren – sorgen in Deutschland mit diesem Gesetz zahlreiche eingebaute Hemmnisse für Informationsverweigerung, eine geringe Auskunftsreichweite und möglicherweise hohe Gebüh- ren. Die schwarzen Schafe dürfen sich freuen. Noch vor In-Kraft-Treten sind die Schwachstellen und Lücken dieses Gesetzes klar erkennbar. Auch inner- halb der Koalition weiß man, es gibt Nachbesserungsbe- darf, und vertröstet die enttäuschten Verbraucher und Verbraucherinnen auf eine „Evaluierung“ in ein paar Jahren. Hier wurde eine Chance vertan, die Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen und Verbraucher- informationsrechte umfassend zu gestalten, wie es mit unserem Vorschlag für ein Verbraucherinformations- g d B d B V n 7 d m k t k f w S b V b k b e d n ü U w c l R B r i n W t w v e m h p n d t d n s d g e e D u n d (C (D esetz der Fall gewesen wäre. Der Gammelfleischskan- al hat uns auch drastisch vor Augen geführt, dass die undesregierung und die Länder ihre Hausaufgaben bei er Lebensmittelkontrolle nicht gemacht haben. Die undesregierung gibt unverblümt zu, dass die für den erbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Mi- ister der Länder mit ihrem 13-Punkte-Programm vom . September 2006 nichts Neues vorgelegt haben. Auch ie bereits im November 2005 beschlossenen Maßnah- en des so genannten Zehn-Punkte-Programms wurden aum umgesetzt. Statt nun Schuldzuweisungen zu be- reiben, hätten die Kompetenzen in der Lebensmittel- ontrolle mit der Föderalismusreform endlich an die An- orderungen der Europäischen Union neu ausgerichtet erden müssen, wie die Grünen gefordert haben. Aber eehofer hat das Thema nicht einmal zur Sprache ge- racht. So können sich nun weiter Länder und Bund die erantwortung hin- und herschieben – zulasten der Ver- raucher und der gesamten Ernährungswirtschaft. Die eklatanten Mängel im System der Lebensmittel- ontrolle sind unhaltbar geworden, und das nicht nur eim Fleisch. Auch bei illegalen Genreisimporten liegt in Systemversagen vor. Herr Seehofer hat angekündigt, ie Koordination des Überwachungsprogramms für icht zugelassenen Reis aus den USA und China zu bernehmen. Dennoch liegen die Rückmeldungen der ntersuchungen der Länder immer noch nicht vor, ob- ohl inzwischen klar ist – dank Greenpeace –, dass sol- he weltweit nicht zugelassenen und auf ihre gesundheit- iche Unbedenklich nicht untersuchten Produkte in den egalen unserer Lebensmittelgeschäfte liegen. Auch die undesregierung bezeichnet das Inverkehrbringen als echtswidrig. Doch was passiert? Wochen nach der Entdeckung des llegalen Genreises liegt die kontaminierte Ware immer och im Supermarkt. Das ist völlig unverantwortlich. ir fordern Minister Seehofer auf, sofort dafür Sorge zu ragen, dass die Ware umgehend vom Markt genommen ird. Die Kosten sollten verursacherbezogen dann vom erantwortlichen Konzern, etwa Bayer, getragen werden. Wir fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung rneut zum Handeln auf. Erstens. Das Verbraucherinfor- ationsgesetz ist grundlegend zu überarbeiten, das eißt: Anwendungsbereich ausdehnen, Informations- flicht für Behörden, Unternehmen einbeziehen, Aus- ahmetatbestände restriktiv fassen und auf das Notwen- ige beschränken, Antragsverfahren und Gebühren ransparent und verbraucherfreundlich gestalten, um nur ie wichtigsten Punkte zu nennen. Zweitens. Das System der Lebensmittelkontrolle ist eu zu ordnen. Wie Herr Minister Seehofer selbst festge- tellt hat, wird die Lebensmittelkontrolle in Deutschland en nach EU-Recht bestehenden Anforderungen nicht erecht. Die im 13-Punkte-Programm angekündigten inheitlichen Qualitätsstandards müssen umgehend mit iner bundesweiten Koordination umgesetzt werden. er Bund ist dafür verantwortlich, dass ein modernes nd leistungsfähiges System der staatlichen und kommu- alen Lebensmittelüberwachung in Zusammenarbeit mit en Ländern geschaffen wird. Ebenso muss das Voll- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5311 (A) ) (B) ) zugsdefizit endlich behoben werden. Die Lebensmittel- überwachung muss finanziell und personell besser aus- gestattet werden, qualitativ besser werden und deren Unabhängigkeit muss gewährleistet werden. Die All- gemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung, AVV Rüb, ist entsprechend weiterzuentwickeln. Wir haben dazu in unserem Antrag eine Reihe von konkreten Vorschlägen gemacht. Die Bundesregierung kann und muss weitaus mehr tun, als bisher geschehen, beispielsweise einen ausreichenden Informantenschutz arbeitsrechtlich verankern. Drittens. Wir fordern die Bundesregierung auf, wäh- rend ihrer EU-Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz zu legen und eine EU-Richt- linie Verbraucherinformation zu initiieren, die insbeson- dere auch die Informationspflichten der Unternehmen festlegt. Die Defizite in der Lebensmittelüberwachung müssen so lange hier im Bundestag diskutiert werden, bis sie endlich behoben sind. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2004/2005) – Beschlussempfehlung und Bericht Aktions- programm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis 2010 Entschließung des Europäischen Parla- ments zu dem Europäischen Aktionspro- gramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/ 2162(INI)) (EuB-EP 1263) (Tagesordnungspunkt 19 a und b) Gero Storjohann (CDU/CSU): Der Unfallverhü- tungsbericht Straßenverkehr 2004/2005 der Bundes- regierung macht Mut: Mit 5 361 Menschen im Jahre 2005 liegt die niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit Ein- führung der amtlichen Statistik im Jahre 1953 vor. Schauen wir zum Vergleich einmal auf das Jahr 1970: Damals starben in ganz Deutschland 21 000 Menschen im Straßenverkehr. Die Zahl der Getöteten im Straßen- verkehr ist damit um rund 75 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig haben sich im gleichen Zeitraum Fahrleis- tung und Anzahl der Fahrzeuge auf Deutschlands Stra- ßen etwa verdreifacht. Weltweit sterben jährlich 1,2 Millionen Menschen bei Verkehrsunfällen im Stra- ßenverkehr. Dies zeigt: Wir stehen bei der Verkehrssi- cherheit vor riesigen Herausforderungen. Die Verkehrs- sicherheitsarbeit braucht daher einen starken politischen W i t s 2 E B F v Ü g g n f F g J K l d m g a 1 s g d r d g v ü d b j d 1 d s r d s g k s m d s b S B V s w h A t (C (D illen, denn es gilt: Jeder im Straßenverkehr Getötete st ein Getöteter zu viel! Deshalb unterstützen meine Fraktion und ich nachhal- ig das Aktionsprogramm der Europäischen Kommis- ion, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr bis 010 zu halbieren. Deshalb ist jeder Beitrag, den wir zur rhöhung der Verkehrssicherheit leisten, ein wichtiger eitrag. Viele solcher Beiträge haben die CDU/CSU- raktion und ich im Berichtszeitraum geleistet. Beispiel: Begleitetes Fahren ab 17. Lange haben wir on der CDU/CSU-Fraktion hierfür gekämpft, viel berzeugungsarbeit musste geleistet werden – im Au- ust 2005 hat die damalige Bundesregierung endlich die esetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Seitdem kön- en die einzelnen Bundesländer diesen Modellversuch reiwillig einführen. Durch das begleitete Fahren soll die ahrpraxis junger Fahranfänger erhöht werden. Der Be- leiter, der mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit fünf ahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der lasse B ist und nicht mehr als drei Punkte in der zentra- en Verkehrssünderkartei in Flensburg haben darf, soll en Fahranfängern diese Praxis vermitteln. Ich erwarte ir durch das begleitete Fahren einen hohen Sicherheits- ewinn, denn wenn junge Fahranfängerinnen und Fahr- nfänger nach einem Jahr in Begleitung ab dem 8. Lebensjahr ohne Begleitung fahren dürfen, verfügen ie bereits über Praxiserfahrung durch das Fahren in Be- leitung. Ich freue mich, dass bereits sieben Bundeslän- er den Modellversuch eingeführt haben, so unter ande- em auch mein Heimatland Schleswig-Holstein. In iesen Ländern wurde das begleitete Fahren sehr gut an- enommen, wie der Unfallverhütungsbericht Straßen- erkehr ausführt; die Teilnahme sei, so die Autoren, mit ber 49 000 Personen sehr groß gewesen. Dies zeigt, ass die Initiative meiner Fraktion zur Einführung des egleiteten Fahrens richtig gewesen ist. Ich hoffe, dass ungen Fahranfängern demnächst in allen Bundesländern ie Möglichkeit eröffnet wird, in Begleitung ab dem 7. Lebensjahr erste Fahrerfahrungen zu sammeln, denn ies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit auf un- eren Straßen. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion ist im Berichtszeit- aum die Sicherung unbeschrankter Bahnübergänge urch eine Kombination aus Andreaskreuz und Stopp- child auf den Weg gebracht worden. Es ist unser emeinsamer politischer Wille, durch diese Schilder- ombination endlich zu einer besseren Sicherung unbe- chrankter Bahnübergänge zu gelangen. Ich bedanke ich bei der Kollegin Heidi Wright von der SPD-Bun- estagsfraktion für die sehr gute Zusammenarbeit in die- er Frage. Der diesbezügliche Verordnungsentwurf ist ereits vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und tadtentwicklung erarbeitet worden. Ich fordere das undesverkehrsministerium auf, eine entsprechende erordnung schnellstmöglich zu erlassen, damit unbe- chrankte Bahnübergänge endlich effektiv gesichert erden können. Viel zu viel Zeit ist in dieser Angelegen- eit schon im Lande gestrichen – die Kombination aus ndreaskreuz und Stoppschild muss nun endlich Reali- ät werden! 5312 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Zu einem anderen Thema: Ich freue mich, dass das Fahren mit Licht am Tage Berücksichtigung im Unfall- verhütungsbericht Straßenverkehr 2004/2005 gefunden hat. Hier ist zu lesen, dass eine Untersuchung der Bun- desanstalt für Straßenwesen, BASt, zu dem Ergebnis ge- kommen sei, dass Fahren mit Licht am Tage einen signi- fikanten Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erwarten lässt. Bereits seit Oktober 2005 empfiehlt das Bundesverkehrsministerium, auch am Tage freiwillig mit Licht zu fahren. Das Fahren mit Licht am Tage be- darf der breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass nur etwa 500 Meter vom Bundesverkehrsministerium entfernt am Ende des Tiergartentunnels in Berlin Verkehrsschilder mit dem Wort „Licht“ und einem großen Fragezeichen dahinter aufgestellt wurden. Diese Schilder müssen angesichts der Empfehlung des Verkehrsministeriums, auch am Tage mit Licht zu fahren, nun wirklich nicht sein! Dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass sich auch die EU-Kommission jetzt in einem Konsulta- tionspapier dafür ausspricht, eine allgemeine Pflicht zum Einschalten des Pkw-Lichts auch bei Tage einzuführen. Ab einem bestimmten Stichtag sollten zudem alle Neu- wagen mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet werden, das sich mit der Zündung automatisch einschaltet. Hierzu muss die Bundesregierung bis zum 17. November eine Stellungnahme bei der EU abgeben. Deutschland und die anderen EU-Mitglieder sind nun aufgerufen, sich zu den Vorschlägen zu erklären. In dem Konsultationspa- pier gehen die Autoren davon aus, dass pro Jahr bis zu 2 000 Menschenleben europaweit gerettet werden könn- ten, wenn die Fahrer aller Kraftfahrzeuge am Tage das Licht einschalten würden. Befürchtete Nachteile für schwächere Verkehrsteilnehmer konnten demnach nicht bestätigt werden. Zudem sei auch der Spritverbrauch ge- ringer als angenommen und könne durch den Einsatz moderner Lichttechnik weiter reduziert werden. Ich for- dere die Bundesregierung daher auf, sich in Brüssel da- für einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland eine allgemeine Pflicht zum Einschalten des Lichts an Kraftfahrzeugen auch bei Tage uneingeschränkt befür- wortet. Darüber hinaus sollten wir auch einem anderen Thema verstärkt unsere Aufmerksamkeit widmen: der Sicherheit von Farradfahrerinnen und Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Im Verkehrsunfallverhütungsbericht lesen wir dazu, dass durch den Nationalen Radverkehrs- plan, NRVP, der Anteil des Radverkehrs am Gesamtver- kehr bis 2012 deutlich gesteigert und die Verkehrssicher- heit der Radfahrer verbessert werden sollen. Bei unserer ersten Parlamentsfahrradtour „Berlin by bike“ wurden wir vor wenigen Tagen über die Umsetzung des Nationa- len Radverkehrsplanes in Berlin informiert. Außerdem wurde exemplarisch das Radfahren auf Busspuren, an Wasserstraßen und entlang von Autobahnen demons- triert. Hier hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Ich unterstütze das in dem Bericht genannte Ziel, zur Vermeidung von Fahrradunfällen den Fahrradverkehr durch den Bau von Radwegen vom motorisierten Ver- kehr auf stark frequentierten Straßen zu trennen. Die S w ß l h v l S f Z M r l t z s w V S r c e a f m r d v i e d d z d g e E s m k z k u E S h m p j d i a s 2 (C (D tärkung der Verkehrsinfrastruktur für Fahrräder ist ein ichtiges Thema. Fahrradfahren erfreut sich immer grö- erer Beliebtheit und stellt zwischenzeitlich einen erheb- ichen Wirtschaftsfaktor dar. Fahrradfahren muss des- alb sicher sein. Ich plädiere daher neben dem erstärkten Ausbau des Radwegenetzes für das freiwil- ige Tragen von Fahrradhelmen. So kann eine erhöhte icherheit der Radfahrer gewährleistet werden. Sorge bereiten nach wie vor die motorisierten Zweirad- ahrer. Im Jahr 2005 verunglückten 53 524 motorisierte weiradfahrerinnen und Zweiradfahrer einschließlich itfahrerinnen und Mitfahrer, so der Unfallverhütungsbe- icht. Davon wurden 982 getötet und 14 645 schwer ver- etzt. Das fahrleistungsbezogene Risiko, mit einem mo- orisierten Zweirad tödlich zu verunglücken, ist circa ehnmal so hoch wie das entsprechende für PKW-Insas- en. Hier kommt der Aufklärung zu mehr Eigenverant- ortung der Motorradfahrer eine hohe Bedeutung zu. orausschauendes Fahren und das Tragen geeigneter chutzkleidung helfen, die Sicherheit des Motorradfah- ers zu verbessern. Im Rahmen der Verkehrsüberwa- hung sollten darüber hinaus Radaranlagen technisch so ingestellt werden, dass sie Motorradfahrer von hinten ufnehmen, um so deren Zulassungskennzeichen zu er- assen. Lassen Sie mich noch einen Aspekt herausgreifen, der eines Erachtens helfen kann, die Sicherheit auf unse- en Straßen zu erhöhen, und damit zu einer Verringerung er Zahl der Verkehrsunfallopfer führt. Die Förderung on elektronischen fahrdynamischen Stabilitätssystemen st ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit. Das lektronische Stabilitätsprogramm, ESP, sollte daher in er Europäischen Union verpflichtend eingeführt wer- en – und zwar für alle Fahrzeugklassen, auch für Fahr- euge im unteren Preissegment. Ich bin überzeugt, dass urch die Einführung des elektronischen Stabilitätspro- ramm es ein Zugewinn an Sicherheit im Straßenverkehr rreicht werden kann. ESP wirkt durch blitzschnellen ingriff in Motor- und Getriebesteuerung mithilfe ver- chiedener Sensoren dem Schleudern entgegen. Der Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- en auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenver- ehr 2004 und 2005 und das Aktionsprogramm der EU ur Halbierung der Zahl der Unfallopfer rufen uns Ver- ehrspolitiker auf, mit einem starken politischen Willen nd in enger Zusammenarbeit mit Bundesregierung und uropäischer Union die Verkehrssicherheit auf unseren traßen ständig zu verbessern. Der Herr Bundesminister at unsere volle Unterstützung, wenn er dies gemeinsam it uns vorantreibt. Heidi Wright (SPD): Unsere Verkehrssicherheits- olitik zeigt erneut eine deutlich positive Wirkung; die ährlich sinkenden Unfallzahlen belegen dies. So sank ie Zahl der Verkehrstoten von 5 842 in 2004 auf 5 361 n 2005. Das ist die niedrigste Zahl seit Einführung der mtlichen Statistik im Jahr 1953 – ein Satz, den wir Gott ei Dank in jedem Jahr aussprechen können. Ich erinnere: 1970 hatte die Statistik noch über 1 000 Getötete gemeldet. Die Zahl der Getöteten im Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5313 (A) ) (B) ) Straßenverkehr ist damit um rund 75 Prozent zurückge- gangen – trotz einer Verdreifachung der Fahrleistung und der Anzahl der Fahrzeuge. Auch im ersten Halb- jahr 2006 setzt sich der seit langem beobachtete positive Trend bei der Zahl der Unfalltoten und Verletzten fort. Nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wur- den im ersten Halbjahr 2006 in Deutschland 2 263 Ver- kehrsteilnehmer im Straßenverkehr getötet. Das waren 9,1 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2005. Soweit die gute Nachricht. Der Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2004/2005 bestätigt aber auch eine andere Kontinuität: Schlimme Entwicklungen gibt es immer noch bei Kindern unter 15, älteren Verkehrsteilnehmern über 65, Radfahrern, Nut- zern motorisierter Zweiräder und Fußgängern. Kinder sind nach wie vor in besonderem Maße unfall- gefährdet. Dies besagt der Bericht der Bundesregierung und dies belegen jüngste Studien – Auswertung durch TU Berlin –, denen zufolge das Risiko, bei Verkehrsun- fällen verletzt oder getötet zu werden, nicht in allen Al- tersstufen gesunken ist. Für Sechsjährige bis 15-Jährige hat das Unfallrisiko sogar zugenommen. Eine besondere Gefährdung gibt es nach wie vor für die Radfahrer: 2004 sind 475 Radfahrer getötet worden. 2005 war dann für den Radverkehr mit 575 Toten, da- runter 41 Kinder, ein schlimmes Jahr. Die Zahl der getö- teten Radfahrer ist damit um 21,05 Prozent gestiegen. Zwar leistet der Bund trotz schwieriger Haushaltslage Erhebliches, etwa durch Finanzierung von Radwegen, die die Sicherheit gerade auch für Kinder erhöhen. 2004 und 2005 wurden insgesamt rund 800 Kilometer Rad- wege in Höhe von rund 160 Millionen Euro fertig ge- stellt. Hochgefährlich für Radfahrer sind jedoch noch immer die rechtsabbiegenden Lkw, die noch nicht mit den neuen Spiegelsystemen ausgerüstet sind, die den „toten Winkel“ weitestgehend minimieren. Deutschland hat die Gefahr zwar erkannt und gehan- delt: Dank einer parlamentarischen Initiative von Rot- Grün in der 15. Wahlperiode war die EU-Richtlinie 2003/97/EG zur Vermeidung des „toten Winkels“ vorge- zogen und ausgeweitet worden. Die Sicherheit für Rad- fahrer und Fußgänger wurde damit aber noch immer nicht verbessert; denn die Nachrüstung unterbleibt und von einer verantwortlichen freiwilligen Nachrüstung ist nichts in Sicht. Ich kann es den aktiven ADFC-Verbän- den deshalb nicht verdenken, wenn sie gegen diese tödli- che Unverantwortlichkeit wieder mobilisieren. Auch Brüssel ist am Zug: Längst hätte eine europaweite Rege- lung zur verpflichtenden Nachrüstung von Lkw erreicht werden müssen. Verkehrskommissar Barrot hat dieses Thema in dieser Woche auf einer parlamentarischen Ver- kehrssicherheitskonferenz in Paris ausdrücklich ange- sprochen. Traurige Kontinuität belegt der Bericht der Bundes- regierung auch bei den Unfallursachen: An der Spitze steht mit 52 Prozent noch immer die „nicht angepasste Geschwindigkeit“, sprich: die Raserei. Sie ist auch das häufigste Fehlverhalten, das im Berichtszeitraum jungen F k g d r s g v d ü d f G r u h e b s e s ti F r k n V „ 3 v a R F v h s R s h n m w k le s U 2 d k a v b (C (D ahranfängern zur Last gelegt wurde, gefolgt von „Al- oholeinfluss“ mit 16 Prozent. Wer rast, wer zu dicht auffährt, wer mit Alkohol fährt, efährdet nicht nur sich, sondern insbesondere auch an- ere. Deshalb sind Rasen, rowdyhaftes Fahren und Fah- en mit Alkohol absolut keine Kavaliersdelikte, sondern treng zu ahndende Straftaten ohne Toleranz. Hoffnung bei jugendlichen Fahranfängern macht die roße Resonanz, die das „Begleitete Fahren ab 17“ her- orgerufen hat. Obwohl sich nur sieben Bundesländer an em Modellversuch beteiligten, ist die Teilnahme mit ber 49 000 jungen Fahranfängern sehr groß. Auch von er Einführung eines Alkoholverbots für junge Fahran- änger sind unfallsenkende Wirkungen zu erwarten. Der esetzentwurf wird im BMVBS auf Fachebene vorbe- eitet und muss nun zügig auf den Weg gebracht werden. Straßen sind öffentlicher Raum und als Politikerinnen nd Politiker haben wir die Verantwortung, die Sicher- eit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Deshalb ist s aus meiner Sicht notwendig, sich dem einzig vertret- aren Ziel in der Verkehrssicherheit zu verpflichten: Vi- ion zero, null Verkehrstote. Dafür brauchen wir aber inen Ansatz in der Verkehrspolitik und in der Gesell- chaft, der weiter reicht als der bisherige. Anlässlich der Halbzeitbilanz des „Europäischen Ak- onsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit“ im ebruar 2006 bescheinigte EU-Verkehrskommissar Bar- ot Europa keine positive Bilanz. Der Rückgang der Ver- ehrstoten in Europa um 17,5 Prozent seit 2001 reiche icht aus, um das Ziel einer Halbierung der Anzahl der erkehrstoten im Jahr 2010 zu erreichen. Bei diesem Fortschritt“ würden 2010 in der EU noch immer 2 500 Menschen im Straßenverkehr sterben. Unserem Nachbarn Frankreich konnte Barrot eine orbildliche Bilanz bescheinigen; denn kein geringerer ls Staatspräsident Chirac hat sich dort das Ziel der eduzierung der Unfallopfer zu Eigen gemacht. In rankreich gibt es ein Gesetz gegen Gewalt im Straßen- erkehr. Nichts weniger ist verkehrsgefährdendes Ver- alten. Es ist Gewalt gegen sich und andere. Unnach- ichtiges Vorgehen der französischen Polizei gegen alle aser hat dazu geführt, dass die Zahl der Verkehrstoten eit 2001 um enorme 32 Prozent zurückgegangen ist. Ja, ier wird eingeworfen, von einem hohen Niveau. In Deutschland wurden 2001 insgesamt 6 977 Perso- en im Straßenverkehr getötet. Dies entspricht – bis 2005 it 5 361 Toten – einem Rückgang von 23,4 Prozent. Ja, ir hatten auch vor 2001 schon eine ambitionierte Ver- ehrssicherheitsarbeit und deshalb schon reduzierte Zah- n. Aber das darf uns nicht hochmütig oder gar nachläs- ig werden lassen. Angenommen, die Anzahl der nfalltoten in Deutschland würde sich von 2005 bis 010 im selben Maße fortsetzen, würden wir das Ziel es Europäischen Aktionsprogramms für die Straßenver- ehrssicherheit, Halbierung der Verkehrstoten bis 2010, lso 3 488 Getötete, mit dann 3 745 Getöteten nur knapp erfehlen. Wir können uns zusammen mit Skandinavien, Groß- ritannien, den Niederlanden bei den Anstrengungen für 5314 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Verkehrssicherheit im Spiegel der Statistik durchaus se- hen lassen. Doch, ist uns das genug? Ich sage Nein. Ich fordere, Weiteres zu tun, um unsere Mobilität sicherer zu machen. Ich setze mich dafür ein, Verkehrssicherheit in Deutschland ebenso wie in Frankreich zu einer nationa- len Gesamtaufgabe zu machen, von der Bundeskanzlerin über den Bundesverkehrsminister hinein in die gesamte Gesellschaft. Wir haben in der Straßenverkehrssicherheit gute Entwicklungen; aber wir bleiben unter unseren Möglichkeiten! Wir haben auf den Bundesautobahnen zu viele Dräng- ler, Raser und Verkehrsrowdies, die ihr vermeintliches Recht auf „freie Fahrt“ rigoros einfordern. Ich bin fest davon überzeugt, dass mit Entschleunigung durch ein allgemeines Tempolimit wie in fast allen OECD-Staaten nicht nur das Unfallrisiko zu senken, sondern weitere wichtige verkehrspolitische und gesellschaftliche Ziele zu erreichen wären. Ich werbe ausdrücklich für eine ge- sellschaftliche Debatte über dieses Thema. Ich werbe für die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Sicherheits- verbesserung und dazu gehört auch das allgemeine Tem- polimit auf Autobahnen. Es ist zwar richtig, dass bereits heute mehr als ein Drittel des deutschen Autobahnnetzes dauerhaft geschwindigkeitsbegrenzt ist und die hohe Verkehrsdichte das Fahren mit hohen Geschwindig- keiten immer weniger zulässt. Dies ist jedoch meines Er- achtens gerade eine Argumentation für ein allgemeines Tempolimit. Dadurch verstetigt sich der Verkehrsfluss und unnötiges Drängeln für wenige Kilometer „freie Fahrt“ wird überflüssig. Ein Tempolimit hilft, Stausituationen zu vermeiden, indem es die Stabilität des Verkehrsablaufs erhöht. Das Tempolimit harmonisiert den Verkehrsfluss, da weniger Brems- bzw. Beschleunigungsvorgänge notwendig sind. Das Verkehrsgeschehen wird insgesamt weniger hektisch und aggressiv. Gemäßigte Autofahrer – die Mehrheit – werden vom Druck aggressiv auffahrender Schnellfahrer befreit. Das Tempolimit trägt zur Harmonisierung der europaweiten Verkehrsverhältnisse bei. Das Drängen aus der EU für ein allgemeines Tempo- limit auch in Deutschland wird immer heftiger. Nicht nur der französische Verkehrskommissar fordert dies, auch der deutsche Kommissar Günter Verheugen findet har- sche Worte gegen eine Automobilindustrie, die glaubt im immer Schneller und Stärker noch eine Zukunft zu ha- ben. Die Herausforderungen der Zukunft für die Automo- bilindustrie sind neben Sicherheit vor allem Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und der Umweltbelastung. Dass auch hier eine Temporeduzierung helfen kann, ist eben- falls unbestritten. Das Thema Verkehrssicherheit, Reduzierung der Un- fälle, Reduzierung der Unfalltoten verlangt, dass wir im- mer wieder unsere Möglichkeiten und die Akzeptanz in der Bevölkerung überprüfen. Verkehrssicherheit ist es allemal wert, auch kontrovers zu diskutieren. Ich fordere hierzu auf. Patrick Döring (FDP): Jedes Jahr sind im deutschen Straßenverkehr weit über 5 000 Tote zu beklagen – das sind 14 Tote täglich! Auch wenn die Bundesregierung s w k l 1 n ß I j h n a G r i B h d A k s d s s K s t s t A g H m H A n u a a 2 s k d z A h p i b h 1 d p (C (D ich in ihrem Bericht selber über den grünen Klee lobt – ir müssen dennoch feststellen, dass die deutsche Ver- ehrssicherheitspolitik im internationalen Vergleich al- enfalls mittelmäßige Fortschritte macht. Angesichts von 4 Toten jeden Tag muss ich sagen: Mittelmaß ist zu we- ig. Vor allem müssen wir bei der Verbesserung der Stra- enverkehrssicherheit neben den Fahrzeugen auch die nfrastruktur verstärkt in den Blick nehmen. Ich will etzt nicht wieder auf den Zahlen herumreiten, aus denen ervorgeht, dass Sie in den Haushaltsplanungen gerade icht mehr Geld für die Verkehrsinfrastruktur vorsehen, uch wenn Herr Tiefensee nicht müde wird, das unwahre egenteil zu behaupten. Ich möchte aber sehr wohl da- auf hinweisen, dass Sie zum Beispiel über ein Problem n diesem Bericht gar nicht reden: Das ist das Thema der austellensicherheit. Anscheinend ist dies für Sie über- aupt kein sicherheitsrelevanter Aspekt. Das ist aus- rücklich zu bedauern, denn nach Erkenntnissen des DAC sind Baustellen die größten Unfallrisiken im Ver- ehr überhaupt. Allein im letzten Jahr ist die Zahl der Unfälle in Bau- tellenbereichen um 26 Prozent gestiegen. Wir wissen och alle: Wie gut wir auch versuchen, Baustellen abzu- ichern; allein die Einrichtung einer Baustelle birgt chon immer ein Risiko in sich. Da ist doch die logische onsequenz, dass wir die notwendigen Bauarbeiten so chnell wie irgend möglich abschließen. Ihre Regierung ut in dieser Hinsicht jedoch nichts. Im Gegenteil, Bau- tellen werden in großer Zahl aufrechterhalten, obwohl eilweise wochenlang nicht gebaut wird. Wenn ich dann auf eine von mir im Sommer gestellte nfrage nach Baustellen, die länger als notwendig ein- erichtet sind, eine Antwort erhalte, die an Ignoranz und erablassungen kaum zu überbieten ist, dann frage ich ich schon, ob die Straßenverkehrssicherheit in Ihren änden gut aufgehoben ist. Aber lassen Sie mich auch zu den fahrzeugbezogenen spekten der Straßenverkehrssicherheit etwas sagen: Die Automobilindustrie leistet bereits seit Jahren ei- en wichtigen Beitrag durch Verbesserung der aktiven nd passiven Sicherheit der Fahrzeuge. Aber auch Sie ls Bundesregierung stehen diesbezüglich in der Pflicht, us der wir Sie nicht so leicht entlassen werden. Seit 001 wurden auf europäischer und nationaler Ebene ver- chiedenste Maßnahmen verabschiedet, um die Ver- ehrssicherheit auf breiter Basis zu verbessern. Die Bun- esregierung hat es dennoch bisher nicht vermocht, ein ielgerichtetes Verkehrssicherheitskonzept vorzulegen. uch dieser Bericht ist wieder nur eine Aneinanderrei- ung von – wenn auch zugegebenermaßen oft durchaus ositiven – Einzelansätzen. Als eine der begrüßenswerten Einzelmaßnahmen will ch hier das vor einiger Zeit im Europäischen Parlament ehandelte europaweite Notrufsystem eCall nennen. Die armonisierte Einführung auf der Grundlage des Notrufs 12 rettet Leben und mindert die gesundheitlichen Schä- en von Unfallopfern effektiv, indem Helfer schnell und räzise an den Unfallort gerufen werden können. Vor al- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5315 (A) ) (B) ) lem in Deutschland kann eine zügige und entschiedene Umsetzung auch dazu dienen, wirtschaftlichen Nachtei- len eines ab 2009 geplanten verpflichtenden Einbaus von eCall in Neufahrzeuge entgegenzuwirken. Die betroffe- nen Automobilhersteller leisten dabei seit jeher einen vorbildlichen Beitrag in dieser Sache. Über ihren Dach- verband ACEA haben sie sich bereits zur gemeinsamen und unternehmensübergreifenden Arbeit an dem System bekannt. Jetzt muss die Arbeit darauf konzentriert wer- den, ein wirtschaftliches Betreibermodell zu schaffen und so zu kostendeckenden Lösungen zu gelangen. Ausdrücklich begrüßen will ich auch, dass Sie im ver- gangenen Jahr – wenn auch vielleicht nicht ganz freiwil- lig – die rechtliche Grundlage für den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ geschaffen haben. Nachdem in Niedersachsen das Projekt erst im Alleingang durch- geführt wurde, haben sich dort die Erwartungen voll be- stätigt. Die ersten wissenschaftlichen Ergebnisse der Be- gleituntersuchung haben gezeigt, dass die frühzeitige Beteiligung junger Menschen am Straßenverkehr zu mehr Verantwortungsbewusstein führt, wenn sie dann ab 18 alleine fahren dürfen. Junge, durch diese Erfahrung geübte Fahrer verursachen 40 Prozent weniger Unfälle und zahlen 60 Prozent weniger Bußgelder als Gleichalt- rige ohne diese Vorbildung. Es ist ja kein Geheimnis, dass in Niedersachsen ein Liberaler Verkehrsminister ist. Wenn Sie also innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit suchen, dann sind Sie bei der FDP mal wieder besonders gut aufgehoben. Diejenigen, die auch aus diesem Hause den niedersächsischen Weg kritisiert hatten, sollten an- gesichts der erfreulichen Realität zukünftig mit Presse- mitteilungen zu Modellversuchen in Niedersachsen vor- sichtiger sein. Am heutigen Tag über Verkehrssicherheit zu reden, ist wahrscheinlich nicht möglich, ohne die tragischen Er- eignisse in Lathen anzusprechen. Aber ich finde auch, wir sollten angesichts dieser Katastrophe in der politi- schen Debatte für einen Moment innehalten können. Wenn ich dann im Verkehrsausschuss am Mittwoch erle- ben muss, dass – noch nicht einmal fünf Tage nach dem Unglück – schon versucht wird, daraus politisches Kapi- tal zu schlagen, dann finde ich das, gelinde gesagt, schä- big, um eine dem Hohen Haus unangemessene Wortwahl zu vermeiden. Ich spreche da ganz gezielt die linke Seite des Plenums an. Die politische Diskussion wird und muss folgen, aber bitte erst auf gesicherter Tatsachen- grundlage und nicht unter Ausnutzung der allgemeinen Bestürzung über das Unglück. Dorothée Menzner (DIE LINKE): Zu später Stunde widmen wir uns hier der Unfallvermeidung auf den Stra- ßen. Ein Thema, für das es freilich niemals zu spät ist und sein darf. Denn just während wir hier dazu 30 Minuten lang debattieren, werden 25 Menschen auf unseren Straßen Schaden erleiden. Wenn die statisti- schen Angaben stimmen, dann werden drei dieser Men- schen schwer verletzt, und ein weiterer könnte während dieser Zeit gerade sterben. Das stimmt mich recht nach- denklich, denn auch ich bin darauf getrimmt, dass sich d d e u h 1 d l d V d z h d h m l B F m F ä G s m A M d e m s n w F z d l f S d a w W z c E d e e l V (C (D er Blick bei solchen statistischen Zahlen auf etwas an- eres richtet: Dem Bericht der Bundesregierung ist zu ntnehmen, dass die Zahl der auf den Straßen Getöteten nd schwer Verletzten in den letzten 15 Jahren in etwa albiert werden konnte – ich betone: halbiert – von rund 42 000 im Jahr 1991 auf 82 000 im letzten Jahr. Obwohl in demselben Zeitraum die Fahrleistungen urch immer mehr Autos und immer größere zurückge- egte Entfernungen sogar verdoppelt wurden, ist es trotz- em gelungen, einerseits die Menschen verstärkt für die erkehrssicherheit zu sensibilisieren und andererseits ie Straßen und Fahrzeuge technisch erheblich sicherer u machen. Dafür danke ich allen, die dazu beigetragen aben und die dabei mitgeholfen haben, insbesondere en unzähligen Notfallhelfern, die anderen Menschen alfen und sich dabei selbst stets sehr viel abverlangen ussten. Da sind wir jetzt sozusagen am wunden Punkt ange- angt: Je mehr ich in dem hochinteressanten Bericht der undesregierung las, desto mehr stellte ich mir die rage: Was mögen uns all die vielen Maßnahmen kosten, it denen wir Verkehrsunfälle vermeiden oder deren olgen mindern können? Und das möglichst, ohne unser eigenes Verhalten ver- ndern zu müssen. Wir alle wissen, dass mit steigender eschwindigkeit die Schadensschwere exponential teigt, und leisten uns doch hier den Luxus, nicht einmal ehr über generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf utobahnen auch nur zu diskutieren. Immer getreu dem otto „Zeit ist Geld“? Ich bitte, mich da bloß nicht falsch zu verstehen: Es arf natürlich nichts und nirgends gespart werden, wenn s um Sicherheit und Schadensminderung geht. All das uss sein, aber Kosten dürfen dennoch kein Tabuthema ein. Erst recht dann nicht, wenn schon bald neue Tech- iken auf uns zujagen werden, mit denen es möglich erden wird, die Zahl der Unfälle und die Schwere ihrer olgen noch einmal deutlich zu mindern. Für Autos eichnet sich jetzt schon das Rundum-Kurzstrecken-Ra- ar ab. Außerdem wird daran gedacht, in Europa das et- iche Milliarden Euro teure Fahrzeugortungs- und Not- allmeldesystem „eSafety“ zur Anwendung zu bringen. owohl mit dem einen als auch mit dem anderen der bei- en Systeme wird es wahrscheinlich, die Zahl der Opfer uf unseren Straßen abermals zu halbieren. Da wird dann für uns alle, die wir mehr Sicherheit ollen, die Nagelprobe ins Haus stehen. Wir werden ege finden müssen, diese neuen Techniken zu finan- ieren. Als Gesellschaft und als Verkehrsteilnehmer. Si- herheit darf kein Luxusgut nur für wenige sein. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ingangs ist festzuhalten, dass die Abnahme der Zahl er Verkehrstoten von 2004 auf 2005 um 8 Prozent sehr rfreulich ist und wir damit bisher den niedrigsten Wert rzielt haben. Doch vergessen wir nicht die Schwerver- etzten, die zum Teil ihr Leben lang die Folgen eines erkehrsunfalls zu tragen haben. 5316 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Im Unfallverhütungsbericht heißt es: Jeder im Stra- ßenverkehr Getöteter ist ein Getöteter zu viel! Diese An- sicht unterstreichen wir. Im Unfallverhütungsbericht heißt es aber auch, dass das Ziel, einen unfallfreien Straßenverkehr anzustreben, nur mit unvertretbar hohen Kosten zu erzielen sei. Die- ses Leitbild ist lebensfeindlich. Das lehnen wir ab, weil es Tote und Schwerverletzte in Kauf nimmt. Die Mobili- tät darf als gesellschaftlicher Wert nicht höher bewertet werden als die Wertschätzung des Lebens und der Ge- sundheit. Ganz zu schweigen von den Unfallfolgekosten, die deutlich höher sind als die erforderlichen Verkehrssi- cherheitsinvestitionen. Wir sind davon überzeugt: Wer sich intensiv für das Ziel „Vision Zero – Null Verkehrstote“ einsetzt, der kann es langfristig auch erreichen. Dazu brauchen wir eine Strategie, die darauf basiert, dass der Mensch Fehler macht. Nicht der Mensch ist besser dem Verkehr anzu- passen, sondern das System Straße. Was in anderen eu- ropäischen Ländern möglich ist, das ist auch bei uns möglich. Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln sind im Hinblick auf Verkehrssicherheit sicher nicht ziel- führend. Jeder zusätzliche Nutzer des öffentlichen Ver- kehrs erhöht die Verkehrssicherheit und verlangsamt den Klimawandel. Das Risiko, im Auto zu verunglücken, ist zwölfmal und sich zu verletzten vierzigmal höher als im Zug. Bei 52 Prozent der Alleinunfälle ist nicht angepasste Geschwindigkeit die Hauptursache. Aufklärungs- und Informationskampagnen reichen nicht. Es ist nicht nach- vollziehbar, dass es in Deutschland als nahezu einzigem Land der Welt kein allgemeines Tempolimit auf Auto- bahnen gibt. Die Tradition „freie Fahrt für freie Bürger“ ist offensichtlich so schwer zu überwinden, wie in den USA das verfassungsmäßig verbriefte Recht, eine Waffe tragen zu dürfen. Wir müssen uns der Frage stellen, ob das Recht eini- ger weniger, mit ICE-Geschwindigkeiten über deutsche Autobahnen zu rasen, höher einzustufen ist, als das Recht derer, die sich aufgrund dieser exzessiven Ge- schwindigkeiten bedroht fühlen, da sie mit einem weni- ger leistungsstarken Fahrzeug unterwegs sind? Tempo 130 auf deutschen Autobahnen ist genug. Langsamer Fahren heißt sicher ankommen. Wer für eine europaeinheitliche Verkehrssicherheit ist, darf beim Tempolimit nicht auf der Bremse stehen. Wir begrüßen den Vorstoß von Jacques Barrot für ein allgemeines eu- ropäisches Tempolimit. Was für die Autobahn gut ist, kann für die Landstraße nicht schlecht sein. Auch hier fordern wir eine Ge- schwindigkeitsreduktion. Die Zahl der Getöteten auf Landstraßen ist am höchsten. Auch für den innerörtli- chen Verkehr fordern wir eine weitere Geschwindig- keitsbegrenzung. Das kommt insbesondere den schwächsten Verkehrsteilnehmern und damit unseren Kindern zugute. Geschwindigkeitsreduktionen führen auch zu geringeren Investitionskosten, weil die Regel- querschnitte der Straßen kleiner ausfallen können. Trotz- dem ist die Einhaltung der Regeln intensiver zu kontrol- l s d d z s F g e t a s D ü 8 t l d F z l U i r r g M s k a n i r D l v s m s g s d l w j p r f M d K (C (D ieren. Die Geldbußen entfalten keine Abschreckung. Sie ind im Vergleich zu anderen Ländern viel zu niedrig. Wir können noch mehr tun, zum Beispiel im Bereich es Güterverkehrs. Die Verlagerung eines großen Teils es Güterverkehrs auf die Schiene ist auch ein Beitrag ur Verkehrssicherheit. Wir sind für die Zähmung rasender Kleinlaster, weil ie überdurchschnittlich häufig Unfälle verursachen. Die ahrer sind hohen Belastungen ausgesetzt. Sie unterlie- en nicht den Lenk- und Ruhezeiten und brauchen weder ine Wochenend- noch eine Fahrgenehmigung für Feier- age. Bei den schweren Lkw werden höchstens 4 Prozent ller Verstöße gegen Straßenverkehrsregelungen aufge- pürt. 213 000 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. as ist zu viel. Verstöße gegen Ladungsvorschriften und berhöhte Geschwindigkeiten kommen hinzu. So fuhren 7 Prozent der LKW, die 2003 auf der Landstraße kon- rolliert wurden, zu schnell. Wir brauchen mehr Kontrol- en und härtere Strafen, die die Kostenersparnisse, die urch illegales Verhalten entstehen, abschöpfen. Die ahrzeughalter sind als Auftraggeber mehr in die Pflicht u nehmen. Regelverstöße dürfen sich auch hier nicht ohnen. Im Vergleich zu anderen Verkehrsunfällen enden nfälle mit Lkw-Beteiligung doppelt so oft tödlich. Das st vermeidbar. 16 Prozent der Unfälle gehen auf Alkoholkonsum zu- ück, so der Bericht. Auch hier könnte die Bundesregie- ung mehr von jungen und alten Bürgerinnen und Bür- ern gleichermaßen fordern. Ein anderes Thema ist die Mobiltätserziehung: Die obilitätserziehung muss sich künftig bundesweit und ystematisch der kindgerechten Vermittlung der Ver- ehrswelten auf allen Ebenen und für alle Altersstufen b dem Kleinkindalter widmen. Es ist vor allem zu erler- en, welches Sozialverhalten richtig ist, wenn man sich m Verkehr bewegt. Ebenso wichtig ist die Sensibilisie- ung für die Folgen von Drogen- und Alkoholkonsum. arüber hinaus sind die Auswirkungen der unterschied- ichen Verkehrsträger auf Siedlungen und Umwelt zu ermitteln. Die richtige Verkehrsmittelwahl ist erlernbar. Nicht unsere Kinder sind dem Verkehr anzupassen, ondern der Verkehr unseren Kindern. Das heißt: Wir üssen uns endlich von der autogerechten Stadt verab- chieden. Auch die Fahrschulausbildung bedarf einer grundle- enden Erweiterung. Die klassischen Säulen der Fahr- chulausbildung: die Vermittlung von Verkehrsregeln, er Erwerb der Fahrzeugbeherrschung und das Erlernen ebensrettender Maßnahmen müssen künftig ergänzt erden. Die Fahrausbildung muss berücksichtigen, dass unge Fahrerinnen und Fahrer während der Anfangs- hase mehr Begleitung und einen langsameren Erfah- ungsaufbau benötigen. Dabei steht die Sensibilisierung ür das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer im ittelpunkt. Dazu ist es notwendig, dass die Ausbildung er Fahrlehrer mehr psychologische und pädagogische enntnisse vermittelt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5317 (A) ) (B) ) Unsere Strategie setzt nicht nur auf technische Fahr- zeugverbesserungen, sondern verfolgt umfassende Änderungen am gesamten Verkehrssystem, ohne die Mobilität einzuschränken. Hochgezüchtete Motorenleis- tungen sind hier der falsche Weg. Sie schaden der Um- welt und der Verkehrssicherheit. Null Verkehrstote und Null Schwerverletzte lassen sich nur erreichen, wenn sich Verkehrssicherheit nicht auf die Perspektive der Windschutzscheibe beschränkt. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2012 verlängern (Tagesordnungs- punkt 20) Maria Michalk (CDU/CSU): Erinnern wir uns: In der ehemaligen DDR waren Lohnunterlagen bis zu zwei Jahren nach Eintritt in das Rentenalter des Versicherten aufzubewahren. Diese Regelung bestand unabhängig von der Verpflichtung des jeweiligen Arbeitgebers, den Verdienst im grünen SV-Ausweis einzutragen, und zwar bis zur Bemessungsgrenze. Das wurde bis Ende 1991 so vollzogen. Seit dem 1. Januar 1992 ist die Rentenversi- cherung zur Speicherung der Daten und zur Kontenklä- rung verpflichtet. Dazu werden unter anderem die per- sönlichen Arbeitsverdienste bis zur tatsächlichen Höhe benötigt, und das für alle Versicherte. Das ist eine im- mense Aufgabe. Bei der Diskussion um das Rentenüberleitungsgesetz in der 12. Legislaturperiode sind wir davon ausgegan- gen, dass diese Arbeit nach 15 Jahren erfüllt sein wird. Diese Frist endet am 31. Dezember 2006. Ich möchte darauf verweisen, dass neben der Schaf- fung der personellen und technischen Voraussetzungen bei der Rentenversicherung und den informellen und or- ganisatorischen Herausforderungen insgesamt auch eine Mitwirkungsbereitschaft der Versicherten unbedingt vor- handen sein muss. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich schon im Frühjahr dieses Jahres mit dem derzeitigen Stand der Kontenklärung befasst. Damit keine Nachteile bei der Berechnung des persönlichen Rentenanspruches entste- hen und eventuelle Streitigkeiten vermieden werden können, muss eine ausreichende Möglichkeit der Kon- tenklärung bestehen. Jedoch wissen wir, dass dem Bund für das Vorhalten der Lohnunterlagen Kosten von jähr- lich etwa 2,5 Millionen Euro entstehen. Das Erstellen der Verdienstbescheinigungen ist für die Versicherten kostenfrei. Für Betriebe, die ein Insol- venzverfahren eröffnet haben, gelten besondere Rege- lungen. Aktuell haben wir in Ostdeutschland 1,3 Millionen Versicherte der Jahrgänge 1977 und älter mit lückenhaf- ten Versicherungskonten. In den meisten Fällen sind die Beschäftigungsnachweise nicht beigebracht worden, ob- w d f S w s a n L N n S t d s n j K w r C g d w e t d g l f s d v t B d s b n M k ß n g J D w z D (C (D ohl in der jährlich versandten Renteninformation auf ie Notwendigkeit der Kontenklärung und die auslau- ende Frist hingewiesen worden ist. Dies ist aus meiner icht durchaus ein Indiz dafür, dass wir eine höhere Mit- irkungsbereitschaft der Versicherten einfordern müs- en. Diesen Appell will ich von dieser Stelle aus durch- us senden. Wer die fehlenden Beschäftigungsnachweise nicht achliefert, büßt später Rente ein. Die Unterlagen über öhne und Arbeitszeiten, die in den Betrieben, ihren achfolgefirmen oder in Archivzentren liegen, müssen ach der derzeitigen Gesetzeslage gemäß § 28 f. Abs. 5 GB IV nur noch bis zum 31. Dezember 2006 vorgehal- en werden. Nachweise der Versicherten, die inzwischen von Ost- eutschland nach Westdeutschland umgezogen sind, ind bei den bisher genannten Zahlen der offenen Fälle och gar nicht berücksichtigt. Es ist in jedem Fall also edem dringend zu empfehlen, endlich die persönliche ontenklärung in Angriff zu nehmen. Trotz unserer Erwartung, dass dieser Prozess forciert ird, ist es unrealistisch anzunehmen, dass alles bis Jah- esende abgearbeitet sein kann. Von daher hat sich die DU/CSU-Bundestagsfraktion frühzeitig für die Verlän- erung der Frist ausgesprochen. Wir haben entschieden, ies gesetzestechnisch als Artikelgesetz im Gesetzesent- urf mit der Bundestagsdrucksache 16/1936 – Entwurf ines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsren- engesetzes – anzubinden. Das gibt uns die Möglichkeit, iesen Punkt gegebenenfalls im Rahmen der im Oktober eplanten Anhörung noch genauer zu beleuchten. Deshalb ist der Antrag der Linken überflüssig. Wir ehnen ihn ab. Klar ist unser politischer Wille, die Aufbewahrungs- rist bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Das chafft Klarheit, Rechtssicherheit und die Möglichkeit er ordnungsgemäßen Bearbeitung durch den Renten- ersicherungsträger, verstärkt aber auch unsere Erwar- ung auf die konsequente Mitwirkung der betroffenen ürgerinnen und Bürger. Es geht also nicht, die Sache em Selbstlauf zu überlassen. Das Recht auf seine tat- ächlichen Rentenansprüche schließt die Pflicht der Bei- ringung aller notwendigen Unterlagen ein. Um das Thema Alterssicherung kann man sich gar icht früh genug kümmern. An dieser Stelle danke ich allen Mitarbeiterinnen und itarbeitern in den Dienststellen, die sich Tag für Tag ompetent und geduldig um die Umsetzung dieser gro- en Aufgabe bemühen. Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Wer am vergange- en Wochenende in den neuen Ländern die Zeitungen elesen hat, dem wird Folgendes aufgefallen sein: Die ournalisten haben darauf hingewiesen, dass ehemalige DR-Bürger dringend ihre Rentenkonten klären sollten, eil die Aufbewahrungsfrist der DDR-Lohnunterlagen um 31. Dezember 2006 ausläuft. Auf Hinweis der eutschen Rentenversicherung Bund – so zum Beispiel 5318 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) die „Berliner Zeitung“ vom 23./24. September – solle man sein Rentenkonto schnellstmöglich klären. Der An- trag der Fraktion Die Linke beabsichtigt nun, dass die Aufbewahrungsfrist der DDR-Lohnunterlagen bis Ende 2012 verlängert wird. § 28 f Abs. 5 SGB IV regelt die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen in den neuen Bundesländern aus der Zeit vor dem 31. Dezember 1991. Die Frist läuft nach jetziger Rechtslage zum 31. Dezember 2006 aus. Wir haben uns dieser Problematik längst angenommen; denn wir wissen, dass viele DDR-Bürger ihr Rentenkonto noch nicht geklärt haben. Rund l,5 Millionen Versicherte der Jahrgänge 1943 bis 1974 aus den neuen Bundeslän- dern haben die für die Rentenberechnung notwendigen Unterlagen aus der Zeit vor 1990 noch nicht beim Renten- versicherungsträger eingereicht. Die Frist wird nun bis zum 31. Dezember 2011 verlängert, um den Zugriff auf diese Lohnunterlagen bis zur endgültigen Übernahme in die Rentenkonten zu sichern. Die Verlängerung bis 2011 ist nun in Art. 3 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes enthalten. Wir kommen damit den berechtigten Interessen der Betroffe- nen entgegen. Heinz-Peter Haustein (FDP): Wir reden hier heute über ein so banales Thema wie eine Fristverlängerung. Doch worum geht es? Die Unterlagen und Dokumente über Löhne und Arbeitszeiten in Betrieben in der ehema- ligen DDR müssen von den Unternehmen und ihren Nachfolgeunternehmen bzw. den damit beauftragten Ar- chiv- und Dokumentationszentren laut der derzeitigen Gesetzeslage nur noch bis zum 31. Dezember 2006 auf- bewahrt werden. In der Regel gehen die jährlichen Ent- gelte aus DDR-Zeiten zwar aus den Einträgen in den grünen Sozialversicherungsnachweisen hervor. Dennoch sollte aber jeder überprüfen lassen, ob alle für die spätere Gewährung der Rente notwendigen Angaben und Unter- lagen der Rentenversicherung auch wirklich vorliegen. Experten sprechen dabei von einer Kontenklärung. Wird bei der Kontenklärung festgestellt, dass Angaben oder Belege fehlen, so können mit der nun auslaufenden Frist unter Umständen Dokumente ab 2007 nicht mehr be- schafft werden. Dem Betroffenen bleibt in dem Fall nur noch die Möglichkeit der so genannten Glaubhaftma- chung mit Hilfe eidesstattlicher Erklärungen oder beige- brachter Zeugen gemäß § 268 b SGB IV. Jedoch werden laut § 256 b (1) SGB VI bei einer glaubhaft gemachten Beitragszahlung lediglich fünf Sechstel des Durch- schnittsverdienstes der Beschäftigten im Beitrittsgebiet berücksichtigt, die in dem betreffenden Wirtschaftsge- biet mit derselben Qualifikation des Versicherten tätig waren. Dass das bei einer möglicherweise ohnehin schon kleinen Rente schmerzhafte Einbußen bei der Rente nach sich ziehen kann, muss ich nicht betonen. Die Rentenversicherungsträger bemühen sich seit fast 15 Jahren darum, ehemalige DDR-Bürger zur Beantra- gung einer Kontenklärung zu bewegen. Doch von den 7,4 Millionen Menschen der Jahrgänge 1943 bis 1977, die in den neuen Bundesländern leben, schon in der DDR gearbeitet haben, sich aber zurzeit noch nicht im Ruhestand befinden, haben noch immer 20 Prozent ihr R ü d r D I d d M k w t k d l k i t g t n h e d k E d h j k l w n b g u g A d m n b B e d P J r d d a k d z m l (C (D entenkonto nicht überprüfen lassen. Wir reden also ber eine Zahl von 1,4 Millionen Versicherten, die durch as Fristende betroffen sind. Nach Vermutungen des Sozialverbandes Volkssolida- ität liegt die Dunkelziffer sogar noch höher, denn die eutsche Rentenversicherung habe diejenigen Fälle in hren Zahlen nicht berücksichtigt, die seit der Wende in ie alten Bundesländer umgezogen sind. Das waren in en Jahren 1991 bis 2004 insgesamt 2,54 Millionen enschen. Wenn von denen ebenso 20 Prozent noch eine Kontenklärung vorgenommen haben, dann reden ir über weitere 500 000 Fälle, also 1,8 Millionen Be- roffene. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine leine Anfrage aus dem August 2006 geäußert – Bun- estagsdrucksache 16/2385 –, es sei vorrangig eine Ob- iegenheit der Betroffenen selbst, sich um eine Konten- lärung zu bemühen und die ordnungsgemäße Erfassung hrer Beschäftigungszeiten in den Unterlagen der Ren- enversicherung sicherzustellen. Diese Sichtweise wird rundsätzlich von uns als derjenigen liberalen Partei ge- eilt, die stets auf die Eigenverantwortung der Bürgerin- en und Bürger setzt. Doch so einfach darf sich der Staat ier nicht aus der Verantwortung stehlen. Der Staat muss ine Antwort finden auf die Frage, warum bisher trotz es stetig wiederholten Aufrufs zur Klärung der Renten- onten die Menschen dem nicht nachgekommen sind. ntsprechend dieser Antwort wäre dann auch zu han- eln. Aber offensichtlich hat es die Bundesregierung bis- er versäumt, sich dieser Aufgabe zu widmen, so dass etzt aufgrund der Ende Dezember verstreichenden Frist eine Zeit mehr bleibt, um sich dieser Aufgabe zu stel- en, und es zunächst nur darum gehen kann, die Aufbe- ahrungsfrist zu verlängern, um Schaden von den Rent- erinnen und Rentnern abzuwenden. Es geht also bei diesem Antrag nicht nur um eine loße Fristverlängerung im Sinne einer Formalie. Es eht auch um die Frage, welche Aufgaben der Staat hat nd welche nicht, welche Verantwortung die Bundesre- ierung trägt und welche die Bürgerinnen und Bürger. In nbetracht der Dringlichkeit dieser Angelegenheit liegt ie Vermutung nahe, dass sich das zuständige Bundes- inisterium bisher der Problematik der Kontenklärung icht bewusst war, sonst wäre die Verlängerung der Auf- ewahrungsfristen heute keine Thema für den Deutschen undestag und die Konten wären geklärt. Selbstverständlich wird meine Fraktion das Anliegen iner Fristverlängerung unterstützen, denn es muss in er augenblicklichen Situation die Verantwortung des arlaments sein, eine Kontenklärung auch nach dem ahr 2006 sicherzustellen. Aber ich möchte der Bundes- egierung hier ausdrücklich ins Stammbuch schreiben, ass sie sich der Problematik stellen muss und nicht wie- er Jahre verstreichen lassen kann, ohne sich der Sache ngenommen zu haben. Obwohl ich nachvollziehen ann, dass die große Koalition angesichts des Desasters, ass sie mit der Gesundheitsreform und anderem fabri- iert, größere Sorgen hat als eine Fristverlängerung, öchte ich betonen: Herr Minister Müntefering, das Par- ament wird sie retten und die Aufbewahrungsfristen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5319 (A) ) (B) ) verlängern. Jetzt sind Sie gefordert, das Problem zu be- heben! Kersten Naumann (DIE LINKE): Wenn ein politi- sches System ein anderes mit ganz anderen rechtlichen Grundlagen übernimmt, kann auch nach 15 Jahren Wie- dervereinigung nicht alles im juristischen Sinne geklärt sein. So auch in der Frage der Übernahme der Lohnun- terlagen ehemaliger DDR-Bürger in das Rentenkonten- system der BRD. Auf Initiative der Fraktion Die Linke wurde zunächst in einer Kleinen Anfrage und weiterhin in einem Antrag ein gravierendes Problem aufgegriffen. Unterlagen über Löhne und Arbeitszeiten in den früheren DDR-Betrieben müssen von den Unternehmen oder ihren Nachfolgern sowie den Archiv- und Dokumentationszentren nur noch bis Ende dieses Jahres aufbewahrt werden. Die Rege- lung ist nach § 28f Abs. 5 SGB IV bis zum 31. Dezem- ber 2006 befristet. Davon betroffen sind nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung nach dem derzeitigen Stand der Kontenklärung immerhin noch 1,3 Millionen Versicherte der Jahrgänge 1977 und älter in den neuen Bundeslän- dern, deren Rentenkonten noch ungeklärt sind. Dabei sind die ungeklärten Konten der 2,54 Millionen Versi- cherten, die im Zeitraum zwischen 1991 und 2004 in die alten Länder verzogen sind, noch nicht einmal berück- sichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung ist schlicht- weg überfordert. Laut Geschäftsbericht der DRV können jährlich circa eine halbe Million Renten für das gesamte Bundesgebiet erstmalig festgestellt werden. Hinzu kom- men mehrere Zigtausende zu erledigende Widersprüche, Klagen, Berufungen, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen. Die Klärung der Rentenkonten ist jedoch eine wich- tige Voraussetzung, um Rentenansprüche zu sichern. Die Lohn- und Gehaltsunterlagen dienen als Nachweis über geleistete Arbeitszeiten und die Höhe der erhaltenen Ar- beitsentgelte für die Bürgerinnen und Bürger der ehema- ligen DDR. Sie sind Grundlage zur Feststellung der Höhe rentenrechtlicher Ansprüche. Viele ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR haben ihre Renten- konten jedoch noch nicht klären lassen. Mit dem Auslau- fen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht am 31. De- zember 2006 besteht die Gefahr, dass ihnen wichtige Nachweis- und Beweismittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach Vernichtung der Akten kann eine Klärung der Rentenkonten lediglich auf dem Wege der Glaub- haftmachung erfolgen. Außerdem sind die Unterlagen in Zusammenhang mit der Klärung von Streitigkeiten über die Modalitäten der Rentenüberleitung im Zuge der Ver- einigung von Bedeutung und werden für diese Zwecke benötigt, solange diesbezüglich noch Fragen offen sind. Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der Lohnun- terlagen von DDR-Betrieben ist somit dringend erforder- lich, um auch in Zukunft eine Klärung der Rentenkonten und eine juristische Überprüfung der Erwerbsgeschichte ehemaliger DDR-Bürger zu ermöglichen. In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsrenten- g v L R d a d d e e m t w D i r g K g c t s g s k N A b P b g A m J b K A R d c m g z is D v A d e s h s g t b R (C (D esetzes soll diese Frist nun bis zum 31. Dezember 2011 erlängert werden, um weiterhin den Zugriff auf diese ohnunterlagen bis zur endgültigen Übernahme in die entenkonten zu sichern. Wir begrüßen ausdrücklich, ass die Bundesregierung so plötzlich und so schnell re- giert hat. Nicht zuletzt gibt die Regierung damit zu, ass es nicht nur – ich zitiere aus der Antwort der Bun- esregierung auf unsere Kleine Anfrage – „vorrangig ine Obliegenheit der Betroffenen selbst“ ist, sich um ine Kontenklärung zu bemühen und die ordnungsge- äße Erfassung ihrer Beschäftigungszeiten in den Un- erlagen der Rentenversicherung sicherzustellen. Es ist auch die Pflicht der Rentenversicherung, Hin- eise und Aufforderungen zur Kontenklärung zu geben. ie Verantwortung an die Betroffenen abzugeben und hnen vorzuwerfen, sie hätten bisher auf die Aufforde- ungen der Rentenversicherung nur sehr zögerlich oder ar nicht reagiert, ist herabwürdigend und läuft auf eine ollektivbestrafung ostdeutscher Bürgerinnen und Bür- er hinaus. Anhängige Gerichtsverfahren, eingelegte Widersprü- he und Eingaben bei der BfA sowie Tausende von Peti- ionsbegehren sind noch offen. Sollte eine positive Ent- cheidung möglicherweise im nächsten Jahr oder später efällt werden, haben die Betroffenen das Nachsehen, da ie die erforderlichen Unterlagen nicht mehr beibringen önnen. Arbeitsnachweise und Lohnzettel, die in DDR- achfolgeunternehmen lagern, werden von diesen ohne nforderung der BfA nicht an Betroffene herausgege- en. Die Unternehmen sehen sich auch nicht in der flicht, die alten Unterlagen nach 2006 weiter aufzuhe- en. Für diese und die jeweils in den Landesbehörden la- ernden Lohnunterlagen ließ die Bundesregierung in der ntwort auf unsere Kleine Anfrage völlig offen, was da- it nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bis Ende des ahres geschehen soll. Ich empfinde es fast schon als zynisch, wenn die Auf- ewahrungsfristverlängerung im Änderungsantrag der oalitionsfraktionen zum Betriebsrentengesetz nun mit nfragen der neuen Bundesländer und der Deutschen entenversicherung begründet wird. Sicherlich kennen ie neuen Bundesländer das Problem und haben entspre- hend reagiert. Die Deutsche Rentenversicherung öchte das Problem eher gelöst sehen, als Lohnunterla- en hinterherzurennen. Aber unseren Antrag damit ab- ubügeln, zeigt wie „demokratisch“ das ganze System t. Wenn Beschäftigungszeiten auf dem Rentenkonto der eutschen Rentenversicherung noch nicht oder nicht ollständig erfasst sind, können sich nach Ablauf der ufbewahrungsfrist Nachweisprobleme ergeben. Sofern iese Nachweise über Beschäftigungszeiten fehlen und in Rückgriff auf die Lohnunterlagen zukünftig ausge- chlossen wäre, besteht zwar die Möglichkeit der Glaub- aftmachung der Beitragszahlung nach dem Sozialge- etzbuch. Aber die nach Ansicht der Bundesregierung so enannte Möglichkeit der Glaubhaftmachung der Bei- ragszahlungen nach § 280 b Sozialgesetzbuch VI ist für ereits ohnehin durch den Gesetzgeber benachteiligte entner und Rentnerinnen sowie zukünftige Rentnerin- 5320 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) nen und Rentner aus dem Osten sehr unbefriedigend. Wenn ein Nachweis über Beschäftigungszeiten und Ein- kommen im Wege der Glaubhaftmachung gelingt, wird trotzdem ein Sechstel der erworbenen Rentenansprüche nicht anerkannt und geht damit verloren. Aus Sicht der zunehmend unterbrochenen Versicherungsbiografien ist das sozial unverträglich. Die Glaubhaftmachung ist da- her kein adäquater Ersatz für einen auf der Grundlage von Lohn- und Gehaltsunterlagen zu erbringenden Nachweis. In der DDR wurden Beschäftigungsverhältnisse in den grünen Sozialversicherungsausweis eingetragen. Fehlt dieses Dokument oder fehlen Eintragungen des je- weiligen Betriebes, muss beim ehemaligen Arbeitgeber nachgefragt werden. Existiert das Unternehmen nicht mehr, helfen die Rentenversicherungsträger und die Rentenberater weiter. Unterlagen aus abgewickelten Treuhandfirmen werden oft in den von den Ländern be- auftragten Archiv-und Dokumentationszentren, den so genannten DISOS-Archiven, aufbewahrt. Die Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte für die Rentenversicherung wurden in Ostdeutschland erst seit Januar 1992 maschinell erfasst. Es geht daher um die weitere Aufbewahrung der Unterlagen über Löhne und Arbeitszeiten der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1977. Das heißt, von der nunmehr durch den Gesetzgeber zu tref- fenden Entscheidung sind Menschen betroffen, die heute noch nicht mal 30 Jahre alt sind, also Versicherte, die in erst über 30 Jahren ihre Rente beantragen. Ich denke, die weitere Aufbewahrung der Unterlagen und damit der Er- halt der Nachweismöglichkeiten für die Versicherten ist nicht nur im Interesse der Versicherten, sondern auch im Interesse des Staates. Den Betroffenen diese Nachweis- möglichkeiten zu nehmen, würde in der Zukunft Ausei- nandersetzungen, Widersprüche und Klagen über die Höhe von erworbenen Rentenansprüchen nach sich zie- hen und den Aufwand für die Rentenversicherungsträger erhöhen. Mit ihrer Initiative hat die Fraktion Die Linke einen Stein ins Rollen gebracht, den nun die Bundesregierung auffangen und aus dem sie ihrerseits die richtigen politi- schen Schlussfolgerungen ziehen muss. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Fraktion Die Linke fordert mit diesem Antrag die Ver- längerung der Aufbewahrungsfrist von DDR-Lohnunter- lagen bis zum 31. Dezember 2012. Bislang wurde eine Aufbewahrungsfrist bis Ende 2006 eingeräumt. Nach Meinung der Linken reicht diese Zeit aber nicht aus, um die 1,3 Millionen noch immer ungeklärten Versiche- rungskonten zu klären. Wir verstehen die Besorgnis der Linken, dass eine Klärung der Rentenkonten nach Ver- nichtung der Lohnunterlagen mit finanziellen Verlusten der Versicherten verbunden ist. Da die Gründe für eine bislang nicht erfolgte Kontenklärung vielfältig sind, hal- ten auch Bündnis 90/Die Grünen ein Fristende im De- zember dieses Jahres für eine unzumutbare Schlechter- stellung. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung nun auf Intervention der Rentenversi- cherungsträger und einiger Abgeordneter aus den neuen B m w L A s z n g s R s B a t r c S g D s d D 2 2 F R R g A n b o t R d d A t w p u S m B s f (C (D undesländern einen Änderungsantrag vorgelegt hat, it dem die Frist bis zum 31. Dezember 2011 verlängert erden soll. Der hier debattierte Antrag der Fraktion die inken ist daher aus unserer Sicht hinfällig geworden. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Jahressteuer- gesetzes 2007 (JSTG 2007) (Tagesordnungs- punkt 21) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Eine Vielzahl teuerrechtlicher Maßnahmen konnte aufgrund des vor- eitigen Endes der 15. Legislaturperiode im letzten Jahr icht mehr verwirklicht werden. Mit dem Jahressteuer- esetz 2007 wird uns nun ein so genanntes Omnibusge- etz mit 231 Änderungen vorgelegt, das zahlreiche egelungen aus nahezu sämtlichen zentralen Steuerge- etzen enthält. Herauszuheben sind die positiven Veränderungen im ereich der Altersvorsorge. Eine Forderung der Union us dem Jahr 2004, damals diskutiert im Rahmen des Al- erseinkünftegesetzes, wird erfüllt. Es geht um die Basis- ente oder Rürup-Rente. Diese musste bisher über Versi- herungsverträge gestaltet werden. Jetzt können auch parpläne mit Banken oder Investmentgesellschaften ab- eschlossen werden, entsprechend den Riester-Verträgen. amit wird eine größere Wahlfreiheit in der Altersvor- orge erreicht. Wir schaffen einen größeren Wettbewerb er Anbieter und stärken insgesamt den Finanzmarkt in eutschland. Darüber hinaus wird durch das Jahressteuergesetz 007 ein grober Fehler des Alterseinkünftegesetzes von 004 beseitigt. Bisher stellt sich für Selbstständige und reiberufler stets die Frage, ob sich eine Basisrente oder ürup-Rente überhaupt lohnt. In einem komplizierten echenverfahren muss erstens geprüft werden, was ab- esetzt werden kann, und zweitens, ob der steuerliche bzug für Versicherungen und Vorsorge nach altem oder euem Recht für den Versicherten günstiger ist. Wer also ereits größere Ausgaben für Lebensversicherungen der Krankenversicherungen bzw. Krankenkassenbei- räge hat, der stellt fest, dass die Beiträge zur Rürup- ente nur zum Teil abzugsfähig sind. Die Folge war, ass in Deutschland in 2005 nur 148 000 Verträge für iese Form der Altersvorsorge abgeschlossen wurden. ngesichts von 90 Millionen Lebensversicherungsver- rägen ist das eine verschwindend kleine Anzahl. Diese Prüfung – die so genannte Günstigerprüfung – ird jetzt abgeschafft. Jetzt können bis zu 20 000 Euro ro Person jährlich für die Altersvorsorge aufgewendet nd im Jahr 2006 mit 62 Prozent nach der festgelegten taffelung steuermindernd geltend gemacht werden. So- it gelingt auch die Umstellung auf die nachgelagerte esteuerung, dem Kernelement des Alterseinkünftege- etzes. Herauszuheben ist die volle Wirkung, die bereits ür das Jahr 2006 zugunsten des Versicherten eintritt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5321 (A) ) (B) ) Ganz anders wird in dem Gesetzentwurf mit dem Thema der Verlustverrechnung umgegangen. Rückwir- kend auf den 1. Januar 2006, also auf den Veranlagungs- zeitraum 2006, soll die Beschränkung der Verlustver- rechnung des § 15 b EStG auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt werden. Durchaus ver- ständlich sollen Modelle, die nur aus Steuerspargründen konstruiert wurden, „geknackt“ werden. Denn es geht um eine Steuerstundung von 700 Millionen Euro. Die folgende grundsätzliche Frage muss hier gestellt werden: Kann der Steuerpflichtige den geltenden Gesetzen ver- trauen? Das Bundesverfassungsgericht hat die echte Rückwir- kung für grundsätzlich unzulässig erklärt. Der Steuer- pflichtige steht nun vor der Frage: Was gilt eigentlich? Gilt die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetz- blatt, der Bundestagsbeschluss, der Kabinettsbeschluss, der Referentenentwurf, die Ankündigung eines Referen- tenentwurfes oder die Vermutung einer Ankündigung ei- nes Referentenentwurfes? Durch die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts werden immer wieder neue Gestaltungsmöglichkeiten erlaubt. Die Literatur hierzu ist unendlich. Wir sollten deshalb neue Wege gehen, um unerwünschte Steuerge- staltungen zu vermeiden. In vielen Ländern müssen mo- dellhafte Gestaltungen genehmigt werden. So kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Die vorliegende Rückwirkung stößt allerdings auf schwerwiegende ver- fassungsrechtliche Bedenken. Ein anderer für die Praxis schwerwiegender Punkt ist die beabsichtigte Prüfung von Jahressteuerbescheini- gungen unmittelbar bei Bankinstituten. Diese Beschei- nigungen sind eine Ausfüllhilfe der Bank für die Jahres- erklärung des Steuerpflichtigen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Finanzbehörden, diese Jahres- bescheinigung von den Steuerpflichtigen zu verlangen. Unabhängig von § 30 der Abgabenordnung hinsichtlich des steuerlichen Bankgeheimnisses erübrigt sich diese gewünschte Prüfung bei Verwirklichung der geplanten Abgeltungssteuer. Es ist unmöglich, hier auf alle wesentlichen steuer- rechtlichen Bestandteile des Jahressteuergesetzes 2007 einzugehen. Die bevorstehende Anhörung mit 40 Exper- ten wird uns eine tiefer gehende Beratung von Einzelas- pekten erlauben. Einige politisch möglicherweise streiti- gen Punkte möchte ich aber schon jetzt ansprechen. Ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei Leistungen eines Zweckbetriebes gemeinnütziger Organisationen eingeschränkt werden soll, muss genauestens untersucht werden. Es ist wichtig, eine saubere Abgrenzung zu fin- den zwischen steuerbegünstigten Leistungen, mit denen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtä- tige und kirchliche Zwecke verfolgt werden, und solchen Leistungen, die auch andere, nicht steuerbegünstigte Un- ternehmer ausführen können, ohne dafür die Steuerermä- ßigung in Anspruch nehmen zu können. Bei der betrieblichen Altersversorgung wird geklärt werden müssen, wie bestimmte einmalige Arbeitgeber- zahlungen an betriebliche Versorgungssysteme erfasst w A m R f v k a t w B b A b S g s g m G e g a D s d d o s b A g h v n z c m r b W f z P n s h v (C (D erden sollen. Es stellt sich die Frage, ob Ausgaben des rbeitgebers, die nicht zu Einnahmen des Arbeitneh- ers führen, dennoch steuerlich als vermögenswertes echt zu versteuern sind, obwohl kein unmittelbarer Zu- luss erfolgt. Kritisch zu sehen ist, dass die Zuordnung on Sonderzahlungen zu den einzelnen Mitarbeitern aum möglich ist und die betriebliche Altersversorgung us einer Leistungszusage und eben nicht aus einer Bei- ragszusage besteht. Für die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung ird auch der Verwaltungsaufwand für die Betriebe von edeutung sein. Überzogene Aufzeichnungs- und Auf- ewahrungspflichten, mit denen über Jahrzehnte die ufbewahrung von Unterlagen ausgeschiedener Mitar- eiter verlangt werden, müssen vermieden werden. Schließlich wird der Wunsch der Bundesregierung, teuerforderungen im Insolvenzverfahren vorrangig ge- enüber allen anderen privaten Gläubigern zu berück- ichtigen, auf Widerspruch stoßen. Durch den 159-seitigen Gesetzentwurf der Bundesre- ierung wird uns ausreichend Gelegenheit gegeben, uns it den Details im deutschen Steuerrecht, aber auch mit rundsatzpositionen auseinander zu setzen. Gabriele Frechen (SPD): Der vorliegende Gesetz- ntwurf zum Jahressteuergesetz 2007 der Bundesregierung reift in 19 Artikeln auf 159 Seiten Gesetzesänderungen uf, die überwiegend klarstellend oder redaktionell sind. iese Punkte müssen wir uns genau ansehen, ob sie tat- ächlich keine materiellen Auswirkungen haben. Außer- em werden Änderungen und Anpassungen vorgelegt, ie aufgrund der BFH-Rechtsprechung, des EU-Rechts der des Rechnungsprüfungsausschusses umzusetzen ind. Zu den materiellen Änderungen gehören Änderungen ei der Basis- oder Rürup-Rente und der betrieblichen ltersvorsorge und die Fortsetzung unserer Bemühun- en, Steuerstundungsmodelle einzuschränken. Unter echten redaktionellen Änderungen ist beispiel- aft die Ersetzung des praktisch aus dem Sprachgebrauch erschwundenen Begriffs „Kraftdroschken“ durch den eueren Begriff „Taxen“ zu verstehen. Oder die Erset- ung des Begriffs „vom Hundert“ durch „Prozent“. Sol- he Anpassungen sind sicherlich sinnvoll und unproble- atisch. Zu den materiellen Änderungen gehört die Verbesse- ung bei der Absetzbarkeit von Rentenversicherungs- eiträgen zur Basisrente. Wir folgen damit unserem eg, Menschen finanziell über das Steuerrecht zu hel- en, zusätzliche Vorsorge für ihr Alter zu treffen. Gleich- eitig wird der Kreis der Anbieter und der begünstigten rodukte erweitert. Ebenfalls wird mit diesem Gesetz der Einstieg in die achgelagerte Besteuerung für umlagefinanzierte Ver- orgungssysteme vollzogen. Damit wird die Gleichbe- andlung mit der kapitalgedeckten betrieblichen Alters- orsorge erreicht. 5322 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Steuervermeidungsstrategien wird auch mit diesem Gesetz entgegengewirkt. So wird durch die Einführung einer Regelung für die Abwicklung von bestimmten Ak- tiengeschäften, in der Regel Leerkäufen, verhindert, dass Kapitalertragsteuer bescheinigt wird, die nicht abgeführt wurde. Ein weiterer Punkt ist die Ausweitung der Verlustver- rechnungsbeschränkung auf Einkünfte aus Kapitalver- mögen. Wir haben als Gesetzgeber Ende 2005 unmissver- ständlich klar gemacht, dass wir es ernst meinen mit dem Schließen von Steuerschlupflöchern, indem wir die Ver- lustverrechnung aus Steuerstundungsmodellen spürbar eingeschränkt haben. Jedem, der nach diesem Zeitpunkt ein neues Modell gestrickt hat oder in ein solches inves- tiert hat, musste wissen, worauf er sich einlässt. Der vor- liegende Gesetzentwurf folgt diesem Weg konsequent, indem die Regelungen des § 15b EStG auf sämtliche Ka- pitaleinkünfte ausgeweitet werden. Eine Änderung im Umsatzsteuergesetz betrifft die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Zweckbetriebe. Das Gesetz stellt klar, dass für Leistun- gen eines Vereins, die nicht mehr der Förderung des Ver- einszwecks, sondern in erster Linie der Erzielung von Steuervorteilen dienen, der ermäßigte Steuersatz nicht zum Ansatz kommt. Die meisten Vereine sind von dieser Änderung nicht betroffen, da ihre Leistungen von der tatsächlichen Ausgestaltung und der Gesamtrichtung her dazu bestimmt sind, den begünstigten Zweck unmittel- bar zu fördern. Eine weitere Änderung betrifft die Abgabe der zusam- menfassenden Meldung. Der Schritt von der Quartals- zur monatlichen Abgabe erfolgt, um dem Umsatzsteuer- betrug entgegenzuwirken. Durch die zeitnahe Prüfung der Meldungen durch die Finanzbehörden wird die Mög- lichkeit zum Umsatzsteuerbetrug klar eingeschränkt. Ein Geschäft wird erst dann ein Geschäft, wenn man dem Finanzamt nachweisen kann, dass es kein Geschäft war, wird ein unbekannter Verfasser zitiert. Damit ma- chen wir Schluss und das zu Recht. Ich freue mich auf konstruktive Ausschussberatungen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): 405 Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sind seit Beginn der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geändert worden, etliche Regelungen sogar mehrfach. Das Körper- schaftsteuergesetz wurde in dieser Zeit 45-mal abgeändert, das Umsatzsteuergesetz nicht weniger als 122-mal. Dies ist das Ergebnis einer Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung. Wie sollen die Steuerpflichtigen, ihre Berater und die Steuerbeamten dem noch folgen? Ein Steuerrecht, das der Bürger nicht mehr überschauen kann, ist in höchstem Maße ungerecht. Zu einer durchgreifenden Steuerreform mit einer Beseitigung der meisten Sondervorschriften und niedrigen Steuersätzen, so wie von der FDP-Fraktion in einem konkreten, bis ins Detail durchformulierten Ge- setzentwurf vorgeschlagen, hat die große Koalition keine Kraft gefunden. Zu den Akten gelegt sind die Vorschläge d d s u w k n H k l d d d m S n B u g w w l z d D h w u k g R 3 z e d s d D D t k a r k e g v m d K r n (C (D es Kollegen Friedrich Merz, zu den Akten gelegt sind ie Ideen von Professor Kirchhoff zu den Akten gelegt ind die Beschlüsse des Leipziger Parteitages der CDU nd das Wahlprogramm der Union für die Bundestags- ahl 2005. Hoffentlich ergibt sich zukünftig die Möglich- eit, wieder grundsätzlich mit einer Neuordnung und ei- er Systematisierung des Steuerrechtes Ernst zu machen. Diese Koalition hat dazu nicht die Kraft. Wenn mit errn Kollegen Pronold ein führender Vertreter der Lin- en innerhalb der SPD versuchen soll, sich mit den Kol- egen der Union zu einigen, so bedauere ich zum einen ie Kollegen der Union, vor allem aber bedauere ich, ass kein systematischer Ansatz im Steuerrecht gefun- en wird, sondern lediglich weitergewurstelt wird. Wir haben deshalb das eher bizarre Vergnügen, uns it einem Jahressteuergesetz 2007 zu befassen, das neun teuergesetze, sechs steuerliche Durchführungsverord- ungen, das Melderechtsrahmengesetz und die Erste undesmeldedatenübermittlungsverordnung – ein Wort- ngeheuer – ändert. 39-mal soll mit dem Jahressteuer- esetz 2007 allein das Einkommensteuergesetz geändert erden. Arme Steuerbürger, arme Finanzbeamte! Freuen erden sich aber die Steuerberater. Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass es sich in vie- en Fällen – aber beileibe nicht in allen – um fachlich wingend erforderliche Steuerrechtsänderungen han- elt, wie in der Gesetzesbegründung argumentiert wird. er Punkt ist aber doch, dass diese Änderungen nur des- alb notwendig werden, weil ein heillos zerfasertes, ahnsinnig kompliziertes Steuerrecht fortgeführt wird nd kein Neuanfang erfolgt. Ich möchte einige Punkte aus dem Gesetzentwurf onkret erwähnen, denen die FDP äußerst kritisch ge- enübersteht: Die vorgeschlagene Vorverlegung des Termins für die entenbezugsmitteilungen an die „zentrale Stelle“ vom 1. Mai auf den 15. Februar ist von der Wirtschaft kaum u realisieren. Die Bundesregierung macht es sich zu infach, wenn sie in der Gesetzesbegründung feststellt, ass bis zum 31. Mai ein großer Teil der Einkommen- teuerveranlagungen bereits durchgeführt sei und dass ie Betriebe, Pensionskassen, Pensionsfonds usw. die aten deshalb eben gefälligst früher liefern müssten. er 15. Februar ist in der Praxis jedenfalls nicht zu hal- en. Die Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschrän- ung gemäß § 15 b EStG stößt wegen der Rückwirkung uf den Beginn des Jahres 2006 auf größte verfassungs- echtliche Bedenken. Eine solche Rückwirkung stellt eine planbare und verlässliche Finanzpolitik dar. Sie ist ine Fortführung einer ebenso willkürlichen Steuergesetz- ebung unter Rot-Grün. Lesen Sie dazu das Gutachten on Frau Prof. Johanna Hey, Lehrstuhl für Unterneh- ensteuerrecht an der Universität Düsseldorf. Lesen Sie azu das Gutachten unseres früheren hochgeschätzten ollegen Prof. Rupert Scholz, in der 14. Legislaturpe- iode Vorsitzender des Rechtsausschusses. Die geplante Einführung eines Prüfungsrechts der Fi- anzverwaltung bei den Kreditinstituten, das den Finanz- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5323 (A) ) (B) ) ämtern eine Prüfung der Jahresbescheinigung für Kapi- talerträge gemäß § 24 c EStG ermöglicht, ist nach unserer Auffassung gleichfalls unvertretbar. Als die Ver- pflichtung der Kreditinstitute zur Erstellung der Jahres- bescheinigung eingeführt wurde, wurde in der seinerzei- tigen Gesetzesbegründung dargelegt, dass es sich bei dieser Bescheinigung lediglich um eine Ausfüllhilfe für den Steuerpflichtigen handele. Dieser Plan macht deut- lich, dass hinter der von Rot-Grün eingeführten Jahres- bescheinigung von Anfang an mehr steckte als eine gut gemeinte Ausfüllhilfe für den Bankkunden. Mit dieser neuen Vorschrift soll ein weiterer Schritt zum „gläsernen Bürger“ getan werden. Sie ist abzulehnen, auch im Hin- blick auf die Pläne zur Einführung einer Abgeltungs- steuer. Eine echte Abgeltungssteuer macht nämlich die Jahresbescheinigung überflüssig. Gründlich geprüft werden müssen auch die geplanten Änderungen im Recht der Doppelbesteuerungsabkom- men. Die Spitzenverbände der Wirtschaft sehen hier Ver- stöße gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie, gegen Doppel- besteuerungsabkommen und gegen Grundsätze des Völkerrechts. Auch aus diesen Gründen hat die FDP die Sach- verständigenanhörung mit beantragt. Ich hoffe, dass auch seitens der Koalition diese Anhörung nicht als eine Alibiveranstaltung genommen wird, sondern dass die Koalition in der Lage ist, sich mit den Bedenken und Anregungen der Sachverständigen im weiteren Gesetz- gebungsverfahren ebenso auseinander zu setzen, wie wir dieses seitens der FDP tun werden. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Jahreszeitlich genau platziert ist das Jahressteuergesetz 2007 mit einem herbstlich bunten Strauss von 17 Gesetzesänderungen. Es umfasst wichtige Neuregelungen zur Besteuerung privater Rentenversicherungen und reicht bis zu redak- tionellen Korrekturen im Umsatzsteuerrecht wie der des Begriffes der Kraftdroschke, angepasst und modernisiert durch den Begriff „Taxe“. In jedem Falle ist es so, dass es im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 eine große Bandbreite an Regelungs- und Klärungsbedarf gibt. Sie können davon ausgehen, dass wir als Opposition uns auf die entsprechende Anhörung freuen und dass wir auch gespannt darauf schauen, was wir an Ungereimtheiten noch entdecken werden. Wir möchten aber bereits im Rahmen der ersten Lesung auf einen wesentlichen Kri- tikpunkt eingehen. Mit Ihrem Gesetzentwurf beabsichtigen Sie unter an- derem eine Änderung der Abgabenordnung. Damit in- stallieren Sie eine Änderung des Insolvenzrechts mit er- heblichen Auswirkungen. Diese Änderung – so viel können wir schon jetzt feststellen – lehnt die Linke ab. Das seit 1999 gültige Insolvenzrecht, welches die Gleichbehandlung aller Gläubiger festschreibt, sichert in ihrer weiteren Existenz bedrohten Unternehmen ein Überleben und der Wirtschaft Arbeitsplätze. Das ist in der Praxis vielerorts bewiesen. Vor allem aus diesem Grund bewerten wir das jetzige Insolvenzrecht außeror- dentlich positiv. Auch im internationalen Maßstab findet dieses Insolvenzrecht durchaus Anerkennung. Seit nun- mehr sieben Jahren sind die Vorrechte des Fiskus abge- s l P s d k l w f w g g m a § s h F w e e d g h z n z z S d e j e b n E c l w f u m w g B d D (C (D chafft, um im Falle der Insolvenz eine Gleichbehand- ung aller Gläubiger zu erreichen. Nun wird versucht rivilegien quasi durch die Hintertür wieder festzu- chreiben. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Anpassung es Rechts der Insolvenzanfechtung implementiert eine lare Begünstigung des Fiskus, die sich zum Nachteil al- er übrigen Insolvenzgläubiger auswirken wird. Das ird dazu führen, dass zukünftig weniger Insolvenzver- ahren eröffnet werden als bisher. Die Insolvenzmasse ird durch den Fiskus gegenüber anderen Gläubiger auf- ezehrt. Dies alles entspricht in keiner Weise der gesetz- eberischen Intention, die vor sieben Jahren die einst- als übliche Privilegierung der öffentlichen Hand bgeschafft hat. Wir lehnen daher eine Änderung des 14 der Insolvenzordnung ab. Wir lehnen auch die Ver- uche der Bundesregierung ab, diese Änderung klamm- eimlich – gegen das Votum der Rechtspolitiker aller raktionen – in die Abgabenordnung zu übernehmen, ie dies in den letzten Wochen geschehen ist. Denn ist s nicht nachgerade absurd, dass uns mit dem Argument iner angeblichen Ungleichbehandlung des Fiskus scha- enfroh die überkommene Konkursordnung wieder an- rinst. Ich kann an dieser Stelle nur davor warnen, das art erkämpfte Insolvenzrecht an einem zentralen Punkt u beschädigen. Angeblich, so der Entwurf der Änderung, seien Ein- ahmeausfälle von jährlich 177 Millionen Euro zu ver- eichnen. Diese Zahl lässt sich nicht belegen und gleich- eitig bleiben andere nachgewiesene Fakten außen vor. o gehen Fachverbände und Sachverständige davon aus, ass sich durch die Gesetzesänderung die Chancen auf ine Sanierung für 10 000 mittelständische Betriebe ährlich verschlechtern würden. Damit verbunden wäre in Verlust von 50 000 bis 100 000 Arbeitsplätzen. Das eträfe insbesondere Betriebe des Handwerks, die perso- alintensiv arbeiten. Das Insolvenzrecht ist für in ihrer xistenz bedrohte Unternehmen ein sanierungsfreundli- hes Angebot und somit wirtschafts- und standortfreund- ich. Mit einer faktischen Privilegierung des Fiskus ürde es ausgehöhlt und wäre ein fatales Zeichen gerade ür kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich nter schwierigen Bedingungen am Markt behaupten üssen. In der 1999 beschlossenen Insolvenzordnung heißt es ie folgt: Das Insolvenzrecht ist für die Funktion der Markt- wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Es geht um die rechtliche Ordnung des Marktaustritts oder des finanziellen Umbaus am Markt versagender Wirtschaftseinheiten. Das Insolvenzrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsprivatrechts. Die Reform muss in besonderem Maße auf die Steuerungs- und Ordnungsfunktion des Rechts für die Abläufe und Strukturen der gesamten Wirt- schaft bedacht sein. Frau Staatssekretärin Dr. Hendriks bemerkte in der estrigen Sitzung des Finanzausschusses, dass auch das MF strittige juristische Fragen im Zusammenhang mit er angekündigten Änderung des Insolvenzrechts sieht. as macht uns Hoffnung auf Einsicht der Regierung ge- 5324 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) genüber schwerwiegenden Argumenten gegen eine Ge- setzesänderung. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Jahressteuergesetz 2007 enthält eine Vielzahl sinn- voller Regelungen; wir Grünen sehen dieses Gesetzes- vorhaben deshalb grundsätzlich positiv. Es freut uns, dass es bei der Umstellung der betrieblichen Altersvor- sorge auf eine nachgelagerte Besteuerung jetzt weiter vorangeht. Kritisch sehen wir allerdings, dass die Bundesregie- rung in dem Paragrafendschungel ein wichtiges und strittiges Vorhaben quasi versteckt. Es geht um die Bes- serstellung des Fiskus bei Insolvenzverfahren. Wir sehen einen Zielkonflikt. Auf der einen Seite stehen die kurz- fristigen fiskalischen Interessen des Staates, seine Um- satzsteuereinnahmen besser zu sichern; hier geht es um eine Größenordnung von jährlich knapp 180 Millionen. Euro. Auf der anderen Seite steht das längerfristige wirt- schafts- und sozialpolitische Interesse daran, die Sanie- rungschancen von Unternehmen aus der Insolvenz he- raus zu verbessern. Die Regierung plant, die nach Verfahrenseröffnung entstehenden Steuerschulden zu Masseverbindlichkeiten aufzuwerten. Das schmälert na- türlich empfindlich die Erfolgsaussichten, ein Unterneh- men aus der Insolvenz heraus noch zu retten, und die ge- fährdeten Arbeitsplätze kommen noch stärker unter Druck. In der Anhörung im Rechtsausschuss am 27. September 2006 haben die Sachverständigen sich deshalb gegen die geplante Neuregelung ausgesprochen. Was vergebene Sanierungschancen die Volkswirt- schaft kosten, lässt sich leider nicht so leicht beziffern wie Umsatzsteuerausfälle. Ich plädiere deshalb gegen Milchmädchenrechnungen und dafür, langfristig und wirtschaftspolitisch zu denken. Die Chancen für Unter- nehmen und Arbeitsplätze in der Krise dürfen nicht be- schnitten werden. Das sichert dann auch nachhaltig die Steuern und Abgaben. Ein weiteres Problem sehen wir bei der Sicherung des Vertrauensschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Entwurf des Jah- ressteuergesetzes 2007, neue Steuersparmodelle zu schließen, die nach der grundsätzlichen Einschränkung der Steuerprivilegien geschlossener Fonds durch den neuen § 15 b EStG vermehrt aufgetreten sind. Dazu soll die neue Verlustverrechnungsbeschränkung im § 15 b EStG auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen aus- gedehnt werden, und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. So weit, so gut. Die Einschränkung von Steuer- sparmodellen finden wir richtig und werden das unter- stützen. Es war ja die Union, die jahrelang verhindert hat, dass Steuergestaltungsmöglichkeiten wirksam ein- gedämmt wurden. Das Ganze hat aber einen Schönheitsfehler: Die rück- wirkende Ausdehnung wird von Sachverständigen gut- achterlich als nicht verfassungskonform kritisiert und es wird eine Datierung auf den Kabinettbeschluss bzw. auf den Bundestagsbeschluss empfohlen. Wir wollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren klären, ob der Ver- trauensschutz ausreichend gewährleistet ist, damit es eine verfassungsfeste Regelung gibt. Das ist enorm w v g E m s b d s s s D d s § s n n V z l B B G r r w h w A e V w t B d g z u r s U p r n le k lu r v w a a b (C (D ichtig; denn immerhin geht es um die Verhinderung on Steuerausfällen von rund 685 Millionen Euro. Es ist grundsätzlich unbefriedigend, dass der Gesetz- eber beim Aufkommen neuer Steuersparmodelle der ntwicklung in der Regel hinterherläuft und dann oft- als rückwirkende Regelungen trifft, um milliarden- chwere Steuerausfälle zu verhindern. Das ist häufig ver- unden mit verfassungsrechtlichen Risiken und schadet em Vertrauen der Bürger in die geltenden Steuerge- etze. Im Prinzip läuft das Spiel wie beim Wettlauf zwi- chen Hase und Igel. Kaum ist ein Steuersparmodell ge- chlossen, existiert schon wieder ein neues. Dieses ilemma wollen wir Grünen grundsätzlich lösen. Im Gegensatz zu den USA und Großbritannien sind en deutschen Finanzbehörden im Kampf gegen Steuer- parmodelle die Hände gebunden. Zwar verbietet der 42 der Abgabenordnung, AO, Steuern sparende Ge- taltungen im Allgemeinen, aber dieser Paragraf kann ur in Ausnahmefällen tatsächlich wirken. Darüber hi- aus behindern Standortinteressen und entsprechende erwaltungsstrukturen in Deutschland den Austausch wischen den Finanzbehörden in verschiedenen Bundes- ändern. Um effizient und im Sinne des Vertrauensschutzes der ürger gegen Steuergestaltungen vorzugehen, wäre eine undessteuerverwaltung sinnvoll, die Steuern sparende estaltungen zentral genehmigt. Dem Gesetzgeber wä- en die Gestaltungen damit von vornherein bekannt und ückwirkende gesetzliche Änderungen nicht mehr not- endig. Für Schäden, die den Bürgern dadurch entste- en können, dass Steuersparmodelle nicht anerkannt erden und sie davon nichts gewusst haben, haften die nbieter. Wir Grüne wollen mit diesem Vorschlag Steu- rsparmodelle verfassungsgemäß einschränken und das ertrauen der Bürger in geltendes Recht stärken. Wir erden diese Idee weiter verfolgen und in die parlamen- arischen Beratungen einbringen. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim undesminister der Finanzen: Mit dem Ihnen vorliegen- en Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 – einem so enannten Omnibusgesetz – soll eine Vielzahl fachlich wingend erforderlicher steuerrechtlicher Maßnahmen mgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem steuer- echtliche Änderungen als Reaktion auf die BFH-Recht- prechung, Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht, die msetzung von Vorschlägen und Forderungen aus dem arlamentarischen Raum sowie rein redaktionelle Ände- ungen. Ferner enthält der Gesetzentwurf weitere Maß- ahmen vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen. Die Mehrzahl der Regelungen hat lediglich klarstel- nden Charakter ohne bezifferbare finanzielle Auswir- ungen auf die öffentlichen Haushalte. Folgende Rege- ngen möchte ich aus dem Gesetzespaket herausgreifen: Erstens. Regelung zur korrespondierenden Besteue- ung von verdeckten Gewinnausschüttungen: Durch die orgesehene Korrektur in § 32 a Körperschaftsteuergesetz ird sichergestellt, dass Bezüge des Anteilseigners, die uf Ebene der Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinn- usschüttung dem Einkommen hinzugerechnet wurden, ei diesem nach den Grundsätzen des Halbeinkünftever- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5325 (A) ) (B) ) fahrens besteuert werden. Mit den Änderungen in § 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz und § 8 b Körperschaft- steuergesetz wird auch der umgekehrte Sachverhalt gere- gelt, wonach die Vergünstigungen des Halbeinkünftever- fahrens dem Anteilseigner nur unter der Voraussetzung zu gewähren sind, dass die verdeckte Gewinnausschüt- tung auf Ebene der leistenden Kapitalgesellschaft das Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuer- gesetz nicht gemindert hat. Zweitens. Änderungen im Bereich der Altersvorsorge bzw. Alterseinkünfte, unter anderem durch Verbesserun- gen bei der Berücksichtigung von Beiträgen für eine pri- vate Basisrente – vielfach auch Rürup-Rente genannt – im Rahmen der Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwen- dungen. Drittens. Änderungen bei der betrieblichen Altersver- sorgung: Erfassung bestimmter Arbeitgeberzahlungen an betriebliche Versorgungssysteme als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Hierunter fallen insbeson- dere Beiträge und Zuwendungen, aber auch Sonder- und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungsgelder für eine nicht kapitalgedeckte Altersversorgung. Einführung einer Pauschalbesteuerungspflicht in Höhe von 15 Prozent für Sonder- und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungs- gelder des Arbeitgebers für eine nicht kapitalgedeckte Altersversorgung an kommunale, kirchliche und betrieb- liche Zusatzversorgungskassen. Ein langfristig gestreck- ter, stufenweiser Einstieg in die nachgelagerte Besteue- rung für nach dem 31. Dezember 2007 geleistete laufende Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten Altersversorgung der Arbeitnehmer. Die aus der vorgenannten pauschalierten Besteuerung resultierenden Mehreinnahmen in Höhe von rund 330 Millionen Euro werden durch den gleichzeitigen Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung überkompen- siert. Allein der Bund wird aus dieser Maßnahme zusätz- lich 207 Millionen Euro aufzubringen haben. Viertens. Einführung einer Regelung für die Abwick- lung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin (so genannte manufactured dividends). Die Maßnahme dient der Verringerung von Steuerausfällen, die derzeit bei der Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Gewinnverteilungsbeschluss dadurch entstehen, dass Kapitalertragsteuer bescheinigt wird, die nicht abgeführt wurde. Es handelt sich in der Praxis meistens um so ge- nannte Leerverkäufe. Fünftens. Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Zur Vereinfachung des Besteuerungs- verfahrens ist in dem Gesetzentwurf mit einem neuen § 37 b Einkommensteuergesetz eine Regelung vorgese- hen, die es den Steuerpflichtigen nunmehr ermöglicht, die Einkommensteuer für Sachzuwendungen pauschal durch den Zuwendenden zu erheben. Sechstens. Anpassung der Steuerberatergebührenver- ordnung an entfallene und neu hinzugekommene Gebüh- rentatbestände. Siebtens. Änderung der Vorschriften für die Bedarfs- bewertung in Bewertungsgesetz und Baugesetzbuch. Die vorgesehene Änderung bei der Bewertung von Grund- b s d l h n b f k m G t v a s l v f g g m w e d d – k t g w v l i e e N k A d t T e (C (D esitz ist nicht allein für Zwecke der Erbschaftsteuer, ondern auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer erfor- erlich. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Ermitt- ung der Grundbesitzwerte ist wegen der noch ausste- enden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts icht vorgesehen. Die Vorabänderung berücksichtigt ins- esondere die einschlägige Rechtsprechung des Bundes- inanzhofs zur Bewertung von Grundbesitzwerten. Achtens. Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines larstellen: Mit dem neuen Absatz 2 b in § 20 Einkom- ensteuergesetz soll sichergestellt werden, dass die vom esetzgeber in § 15 b Einkommensteuergesetz enthal- ene Verlustverrechnungsbeschränkung zur Vermeidung on Umgehungsgestaltungen auf sämtliche Einkünfte us Kapitalvermögen ausgedehnt wird. Selbstverständlich hat die Bundesregierung die Zuläs- igkeit der Anwendung der Vorschrift auf den Veran- agungszeitraum 2006 geprüft und festgestellt, dass die orgesehene – so genannte unechte – Rückwirkung ver- assungsrechtlich zulässig ist. Das Bundesverfassungs- ericht wendet für den Bereich des Steuerrechts das so enannte Annuitätsprinzip an, das heißt, da die Einkom- ensteuer erst mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, irkt jede Änderung steuerlicher Normen, die innerhalb ines Veranlagungszeitraums – auch rückwirkend auf en Beginn dieses Veranlagungszeitraums – erfolgt, le- iglich als zulässige unechte Rückwirkung. Auch genießen Dispositionen in Steuersparmodelle bei denen im Übrigen regelmäßig Rückabwicklungs- lauseln vereinbart werden – keinen erhöhten Ver- rauensschutz. Dies wäre nur der Fall, wenn der Gesetz- eber einen gezielten Anreiz zur Investition hätte setzen ollen. Letztlich ist diese Maßnahme zur Vermeidung on Steuerausfällen in erheblichem Umfang im öffent- ichen Interesse auch geboten. So ist der Gesetzgeber nsbesondere berechtigt, eine als wirtschaftlich unsinnig rkannte und nur auf Steuervermeidung abzielende steu- rliche Gestaltung alsbald abzustellen, ohne dass die euregelung kurz vor ihrem Erlass unterlaufen werden ann. nlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Keine Weltbankkredite für Atomtechnologie – Eine Weltbank-Energiepolitik der Zukunft – Ja zu mehr Effizienz und erneuerbaren Energien, Nein zur Atomkraft (Tagesordnungspunkt 24) Dr. Georg Nüßlein (CSU): Diese Republik hat an- ere Sorgen, als eine Phantomdebatte zu führen, losge- reten von den Grünen und den Linken. Sie greifen ein hema aus der Luft und bauen ohne jedes Fundament in argumentatives Luftschloss darauf. 5326 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Ich habe mir erlaubt, bei der Weltbank genauer bei dem deutschen Exekutivdirektor, Herrn Deutscher nach- zufragen, ob es einen Strategiewechsel bei der Weltbank gibt bzw. ob man nun Kernenergieprojekte finanzieren wolle. Die Antwort war klar: Nein. Die Weltbank hat noch nie Kernkraftwerke finanziert, mit einer Aus- nahme: 1959 in Italien. Die Weltbank hat in Sachen Kernenergiefinanzierung keine Kompetenz, wird keine aufbauen und deshalb kei- nerlei Projekte begleiten: soweit die Stellungnahme der Weltbank. So einfach wäre das gewesen. Die Grünen und die Linken hätten nur zum Hörer greifen und die Zeitver- schiebung beachten müssen und schon hätten sie ge- wusst: Diese Debatte erübrigt sich von selbst. Das haben sie nicht getan. Weil es aber relativ einfach gewesen wäre, gehe ich davon aus, dass sie es vorsätzlich nicht getan haben. Sonst wäre nämlich der Aufhänger für die Diskussion weggefallen. Sie haben nur einen Anlass ge- sucht, sich ideologisch über das Thema Kernenergie zu verbreiten. Eigentlich sollte man sich nicht darauf einlassen und ihnen den Gefallen nicht tun. Weil sie aber dauernd ei- nen neuen Anknüpfungspunkt suchen und uns eine Nacht- und Nebeldebatte ohnehin nie ersparen, möchte ich trotzdem ein paar energiepolitische Anmerkungen machen. Ceteris paribus – will heißen, wenn sich Politik und Technik nicht revolutionär ändern – wird der Energiebe- darf der Welt, getrieben von den Schwellenländern, dra- matisch wachsen. Nach Schätzungen soll der weltweite Energiebedarf bis 2030 um mehr als 50 Prozent zuneh- men. Der Zugang zu Energie ist die conditio sine qua non für wirtschaftliche Entwicklung und damit die Grundvoraussetzung für entwicklungspolitischen Erfolg. Noch immer sind 1,6 Milliarden Menschen ohne Strom. Diese Studie der Weltbank hätte man lesen und diskutie- ren sollen. Der Energiehunger bleibt aber umweltseitig nicht ohne Konsequenzen: Im Jahr 2020 bereits sollen die CO2-Emissionen der Entwicklungsländer die der OECD- Staaten überholen. Das ist ein Problem, darüber sollte man diskutieren, aber unter dem Aspekt, was man ma- chen muss, um dieses Problem zu lösen, nicht unter dem Aspekt, welche Maßnahme wir dagegen nicht ergreifen? Den Energiebedarf gilt es zu decken – und zwar zu fi- nanzierbaren und umweltverträglichen Konditionen. Bei der Versorgung der ärmeren Weltbevölkerung wird das Thema Finanzierbarkeit im Fokus stehen. Unsere Auf- gabe wird es sein, sicherzustellen, dass das Thema Kli- maschutz nicht aus den Augen verloren wird. Dabei werden erneuerbare Energien eine besondere Rolle spielen. Es ist gut, dass wir deren Entwicklung über innovative Forschung, das Marktanreizprogramm, aber ganz besonders auch durch das Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz vorantreiben. Wir haben Deutschland da- durch in eine Vorreiterrolle – wirtschaftlich wie techno- logisch – gebracht. Wir entwickeln also bei uns in Deutschland etwas, was dazu beitragen kann, das Pro- b z e r C w U m a b a T w n s n e n r a m n w w d n t h d l t z u I m d a a z t d a w u z t I o E (C (D lem des weltweiten Energiehungers umweltverträglich u entschärfen. Dezentralität und Verfügbarkeit machen rneuerbare Energien entwicklungspolitisch besonders elevant. Wir werden aber trotzdem erleben, dass die Kohle in hina verbrannt werden wird. Die Frage wird sein: mit elcher Effizienz, mit welcher Technik, mit welchen mweltfolgen? Das kann man nur beeinflussen, wenn an die entsprechende Kompetenz und gelegentlich uch die Finanzierung anbieten kann. Wir werden auch den Bau neuer Kernkraftwerke erle- en. Egal, ob wir aus dieser Technologie in Deutschland ussteigen oder nicht. Die Frage wird sein: mit welcher echnik, mit welchen Sicherheitsstandards? Die Frage ird sein, wie wir das beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund muss man die von den Grü- en und den Linken vorgeschlagene Totalverweigerung ehen. Wir verspielen technologische Kompetenz in ei- er Technologie, bei der wir einmal ganz vorne waren, in iner Technologie, die uns – ob wir das wollen oder icht – noch eine ganze Weile begleiten wird. Dabei äume ich ein, dass die CSU der Meinung ist, dass wir uf die Kernenergie als Brücke zu einem neuen Energie- ix noch nicht verzichten können. Wenn wir heute schon Lehrstühle in Deutschland nur och ausländisch besetzen können, zeigt das doch, dass ir hier den Ausstieg vorweggenommen haben. Wenn ir die technologische Kompetenz nicht mehr haben, ann können wir die Sicherheitsstandards im Ausland icht beeinflussen. Wenn wir die wirtschaftliche Kompe- enz nicht mehr haben, können wir beim Bau die Sicher- eit im Ausland nicht mehr beeinflussen. Wie wollen wir ann hier Entwicklungshilfe im engen Sinne des Wortes eisten? Die entwickelten Nationen sollten aber gerade ein In- eresse daran haben, Sicherheit in der Welt beeinflussen u können. Das kann man nur, wenn man Kompetenz nd auch die Finanzierung von Sicherheit anbieten kann. nsofern müsste man eigentlich darüber nachdenken, ob an diese nicht sogar bei Weltbank und IWF aufbaut. Aber ich will jetzt keine Phantomdebatte in die an- ere Richtung anzetteln. Es wäre schon genug, wenn wir lle einsehen würden, dass die Nutzung von Kernenergie uch in Schwellenländern Fakt sein wird. Statt sie weg- udiskutieren, sollten wir zu maximaler Sicherheit bei- ragen. Die Diskussion, ob Kernenergie eine „clean energy“ arstellt, können wir an dieser Stelle nicht führen. Wenn ber die Kohlendioxidproblematik zu den dringlichsten eltweiten Umweltproblemen zählt, so ist doch eines nstrittig: die Kohlendioxidemission wird durch die Nut- ung von Kernenergie gesenkt. Gabriele Groneberg (SPD): Energiepolitik zu spä- er Stunde, ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, hre Energie reicht zur Diskussion dieses Tages- rdnungspunktes noch aus. Die Politik der Weltbank im nergie- und Umweltbereich – damit beschäftigen wir Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5327 (A) ) (B) ) uns in schöner Regelmäßigkeit und das zu Recht. Kaum ein anderes Thema wird mit so viel Leidenschaft und Überzeugung diskutiert, vor allem dann, wenn es dabei auch noch um Atomkraft geht. Die Diskussion um die Nutzung der Atomenergie bestimmt seit Jahren die Tages- ordnung. Wir haben uns als SPD dazu seit Jahren eindeu- tig positioniert: Wir wollen keine neuen Atomkraft- werke. Zwischen SPD und CDU/CSU gibt es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. In dem Koali- tionsvertrag ist aber eindeutig vereinbart worden, dass die am 14. Juni 2000 von Bundesregierung und Energie- versorgungsunternehmen geschlossene Vereinbarung in Bezug auf das gestaffelte Abschalten bei uns betriebener Kernkraftwerke gültig bleibt. Diese Vereinbarung ist seit Jahren Grundlage der Politik der Bundesregierung in Deutschland. Dieses Grundverständnis löst sich nicht in Luft auf, wenn es um unsere Interessenvertretung in inter- nationalen Gremien geht. Nur sitzen wir dort nicht alleine, das bitte nehmen wir doch mal zur Kenntnis. Zu glau- ben, wir würden uns zum Beispiel bei der Weltbank mit unseren Interessen in allen Punkten durchsetzen, ist doch einfach naiv. Wir stehen zu unseren Beschlüssen in Deutschland und ich bin fest davon überzeugt, dass un- sere Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul unsere Inte- ressen in dieser Hinsicht auch in internationalen Gre- mien im Rahmen der dort möglichen Einflussnahme vertritt. Ebenso wie wir zum Ausstieg aus der Atomenergie stehen haben wir uns zum Ausbau erneuerbarer Energien positioniert. Muss ich in diesem Gremium daran erin- nern, dass es die Politik dieser Regierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf mindestens 20 Prozent steigern zu wollen? Muss ich daran erinnern, dass Deutschland jetzt schon Vorreiter ist in der Nutzung erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz? Muss ich daran er- innern, dass unser EEG eine Vorbildfunktion für eine Gesetzgebung in diesem Bereich in etlichen Ländern in dieser Welt hat und wir sehr froh darüber sind? Ein großer Erfolg der durch die vorherige Bundesregie- rung initiierten internationalen Konferenz für Erneuer- bare Energien in Bonn 2004 ist, dass sich 87 Regierun- gen bereit erklärt haben, zusammen an dem Ziel zu arbeiten, erneuerbare Energien weltweit einzusetzen, sie marktfähig zu machen. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahre 2015 eine Milliarde Menschen, die bisher keinen Zugang zu moderner Energieversorgung haben, mit Ener- gie aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Die Vorteile gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern liegen auf der Hand. Armutsbekämpfung muss Hand in Hand gehen mit dem Aufbau der Energieversorgung. Sie ist Grundlage dafür, dass Menschen Zugang zu einer wirk- samen Gesundheitsversorgung, zu Bildung und zu wirt- schaftlichem Wachstum bekommen. Die Abhängigkeit vom teuren Öl macht nicht nur uns zu schaffen, die Fol- gen für die Entwicklungs- und Schwellenländer sind gera- dezu fatal. Allein die Haushalte von Entwicklungsländern würden um mindestens 60 Milliarden US-Dollar entlastet, wenn sie nicht die Mehraufwendungen für den gestiege- nen Ölpreis zu tragen hätten. Und nicht zuletzt können wir a w b u b n d Z d l m a d t d s E g S H w d v b h z g d s z b e e ic M E h R T a l L q w d n U e r g n e w t (C (D lle nur miteinander daran arbeiten, dass wir dem Klima- andel mit seinen verheerenden Folgen entgegenwirken. All das, was wir hier verhandelt und beschlossen ha- en, ist Grundlage der Politik dieser Bundesregierung nd selbstverständlich spiegeln sich unsere Aktivitäten ei den „Erneuerbaren“ in unseren Aktivitäten in inter- ationalen Institutionen wider und vor allem natürlich in en Beschlüssen im Bereich unserer wirtschaftlichen usammenarbeit. Sie wissen das aber doch bestens; enn diesem Thema haben wir uns ausführlich in den etzten zwei Jahren immer wieder mit Anträgen gewid- et, in denen der Bundesregierung klare Aufgaben mit uf den Weg gegeben wurden. Schauen Sie vor allem in ie Bundestagsdrucksache 15/3465, „Für eine nachhal- ige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank“ und in ie Bundestagsdrucksache 15/3212, „Globale Zukunfts- icherung durch die Förderung erneuerbarer Energien in ntwicklungsländern vorantreiben“, auch nicht zu ver- essen die Diskussion um die sozialen und ökologischen tandards in der Weltbank. Diese Anträge sind hier im ause verabschiedet worden und wir sehen keine Not- endigkeit, mit reinem Aktionismus immer wieder Teile avon neu aufzugießen. Diese Bundesregierung, allen oran das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenar- eit und Entwicklung, wird sich vehement für unsere ier formulierten Ziele einsetzen; davon bin ich über- eugt. Ich glaube auch, dass dieser Einsatz mit dazu beigetra- en hat, die Politik der Weltbank zu ändern. Sie wissen och, dass das Thema „Erneuerbare Energien“ vor 2004 o gut wie keine Rolle gespielt hat. Die Zahlen von 2005 eigen, dass sich dies definitiv geändert hat: Die Welt- ank hat Kredite in Höhe von 212 Millionen Dollar für rneuerbare Energien und 87 Millionen Dollar für Energie- ffizienz eingesetzt. Die Zahlen für die Wasserkraft habe h hier bewusst außen vor gelassen. Ich weiß ja, dass der itteleinsatz für große Staudämme – obwohl erneuerbare nergien – durchaus heftig umstritten ist. Ich bin allerdings auch Realistin genug, um einzuse- en, dass es eine längere Zeit braucht, damit sich der est der Welt mit der gleichen Überzeugung für dieses hema einsetzt. Und das man einfach länger braucht, um uch in den internationalen Institutionen und hier natür- ich vor allem der Weltbank, alle mit am Tisch sitzenden änder mit der gleichen Intensität die gleichen konse- uenten Beschlüsse zum Thema Energie zu fassen wie ir hier in Deutschland. Es wäre sicherlich hilfreich, ass die kleinen Fortschritte, die erzielt werden, von Ih- en auch mal positiv aufgenommen werden würden. nd sicherlich wäre es auf dem internationalen Parkett benso hilfreich, wenn Sie die Politik dieser Bundes- egierung zur Energiepolitik unterstützen würden. Warum erzähle ich das alles? Aus meinen Ausführun- en wird sehr deutlich, dass beide Anträge alter Wein in euen Schläuchen sind. Wir werden sie ablehnen. Dr. Karl Addicks (FDP): „Ja zu mehr Effizienz und rneuerbaren Energien“ – einen Teil des Antrags, den ir hier beraten, können wir Liberale vollkommen un- erstützen. Denn erstens ist Effizienz immer gut und 5328 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) zweitens ist mit Blick auf die erneuerbaren Energien festzustellen, dass durch deren forcierte Nutzung in den Entwicklungsländern viel für eine wirksame Entlastung der Erdatmosphäre erreicht werden kann. Der Zugang zu Energie ist, wie Sie richtig in Ihrem Antrag schreiben, entscheidend für die Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern und ein zentrales Element im Kampf gegen die Armut. Ja, die Bereitstellung von Ener- gie in Entwicklungsländern ist auch aus Sicht der FDP ein elementarer Bestandteil bei der Bekämpfung der weltweiten Armut. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die geolo- gischen, klimatischen, infrastrukturellen und politisch- gesellschaftlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen regional und international höchst unterschiedlich sind. Bei der Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien muss den Gegebenheiten in den jeweils betreffenden Ländern deshalb sorgfältig Rechnung getragen werden. Große Chancen bestehen beispielsweise für die Photo- voltaik in sonnenreichen Regionen der Erde, zumal dann, wenn für die Energieversorgung dort keine ausrei- chende Netzinfrastruktur vorhanden ist. So sehen auch wir Liberale den Einsatz von Atomtechnologie zur Elek- trifizierung ländlicher Räume für nicht angebracht, da der Einsatz von regenerativer Energie viel nützlicher und praktikabler ist. Was nützt uns denn ein Kraftwerk ohne die dafür notwendigen Netze zur Verbreitung der Ener- gie? Hier sind Sonne, Wind oder Biomasse gerade in ländlichen Gebieten ohne natürliche Energievorkommen und ohne Stromnetze wirtschaftlicher. Aber, liebe Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier trennen sich dann unsere Wege, denn auch Länder wie China und Indien zählen noch immer zu Ent- wicklungs- und Transformationsländern. Diese planen, wie Sie selber sagen, einen massiven Ausbau der Atom- energie. Das ist ja auch klar; denn sie benötigen die Ener- gie schon lange nicht mehr, um Grundbedürfnisse zu er- möglichen, sondern hier geht es hauptsächlich darum, ihre stetig wachsende und nach Energie hungernde Wirt- schaft zu „füttern“. Dabei muss es uns doch am Herzen liegen, die wichtige Reaktorsicherheitstechnik für diese Länder sicherzustellen. Hier dürfen auf keinen Fall Welt- bankkredite für Atomtechnologie verwehrt werden. Es gilt sogar, Deutschlands Position als Standort für die Entwicklung und den Export von energiewirtschaftlicher Hochtechnologie zu festigen und im Rahmen einer Export- offensive weiter auszubauen. Dabei geht es im Sinne der Nachhaltigkeit auch um eine Verbesserung der Energie- effizienz und um die Nutzung von Kostensenkungspoten- zialen für den internationalen Klimaschutz. Der Einsatz erneuerbarer Energien in Entwicklungs- ländern macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn Kriterien der wirtschaftlichen Effizienz berücksichtigt werden. In weiten Bereichen ist es sinnvoller, in die Ver- besserung bestehender Kraftwerke und Stromnetze zu investieren, da mit demselben Einsatz eine stärkere Ver- besserung der Umweltsituation und eine höhere Energie- erzeugung erreicht werden können. So könnte mit dem- selben Geld eines Weltbankkredits den Menschen in Entwicklungsländern wesentlich mehr Energie zur Ver- fügung gestellt werden, Energie, die den Menschen nicht n s n c w V v m le k z w n s d s t l g n m w m W b s n s p V t m w h 2 W w z w e w g l r m a l W s h V s l R (C (D ur ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen könnte, ondern die auch zum Beispiel durch den Einsatz moder- erer Informationstechnologien, für mehr Bildungschan- en und eine transparentere Welt sorgen könnte. Ihre Forderungen in dem Antrag gehen eindeutig zu eit. Entwicklungsländern dürfen keine ideologischen orgaben bei der Wahl innovativer Energiekonzepte, die on vielen verschiedenen Faktoren abhängig sind, ge- acht werden. Stattdessen muss ihnen Hilfestellung ge- istet werden, bei der Lösung von Umweltproblemen onsequent marktwirtschaftliche Instrumente einzuset- en, wie im Kiotoprotokoll vorgesehen. Letztlich können ir den Ländern, allen voran den Entwicklungsländern, icht vorschreiben, für welche Energietechnologien sie ich zu entscheiden haben, auch nicht mittelbar durch ie Kreditvergabe der Weltbank. Wir können aber dafür orgen, dass diese Länder, wenn sie sich für die Kern- echnologie entscheiden, auf das Know-how Deutsch- ands und höchstmögliche Sicherheitsstandards zurück- reifen können. Ihre Vorschläge, liebe Mitglieder der Fraktion Bünd- is 90/Die Grünen, grenzen an eine Art Ökoimperialis- us, den wir von der FDP nicht mittragen können und ollen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Wir befassen uns heute it konkreten Forderungen an die Energiepolitik der eltbank. Wir tun dies vor dem Hintergrund der Welt- ank-IWF-Tagung, die vor einer Woche in Singapur tattfand. Ich möchte zunächst aber etwas anderes ansprechen, ämlich die inakzeptable Einschränkung von demokrati- chen Grundrechten während der Herbsttagung in Singa- ur. Die Regierung der Republik Singapur erstellte im orfeld schwarze Listen mit den Namen von NGO-Ver- reterinnen und -vertretern, die von einer Einreise und öglichen Teilnahme an Demonstrationen abgehalten erden sollten. Das Demonstrationsrecht wurde darüber inaus deutlich eingeschränkt. Insgesamt standen 8 Vertreterinnen und Vertreter von NGOs, denen von eltbank und IWF eine Akkreditierung erteilt worden ar, auf der schwarzen Liste. 22 von ihnen wurde am weiten Tag die Einreise doch noch erlaubt, allerdings ar dann für viele, die zuvor abgewiesen worden waren, ine Einreise nicht mehr möglich – sie hatten sich bereits ieder auf die Heimreise gemacht bzw. ihre Flüge um- ebucht etc. Viele NGOs boykottierten daraufhin die Dia- ogveranstaltungen in Singapur oder nutzten sie, um ih- en Protest kundzutun. Wir haben gegen diese Maßnah- en ebenfalls protestiert und dies in einem offenen Brief n den Botschafter der Republik Singapur in Deutsch- and deutlich gemacht. Wir finden es gut, dass Bundesministerin Heidemarie ieczorek-Zeul im Vorfeld ihrer Singapur-Reise in die- em Sinne deutlich zu den Vorgängen Stellung bezogen at, und hoffen, dass sie dies auch vor Ort gegenüber den erantwortlichen getan hat. Leider muss ich aber fest- tellen, dass zumindest in der öffentlichen Widerspiege- ung das Thema im Laufe der Konferenz keine größere olle mehr spielte – business as usual? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5329 (A) ) (B) ) Für die Zukunft müssen solche Vorfälle ausgeschlos- sen werden. Weltbank, IWF und auch die Bundesregie- rung fordern von anderen gerne Good Governance – „Gute Regierungsführung“ – ein. Good Governance muss aber auch für die Weltbank und den IWF bzw. ihre Gastgeber gelten. Ich würde mir hier noch einmal ein klares Wort der Ministerin wünschen, welche Vorstellun- gen sie davon hat, wie die Weltbank in Zukunft mit die- sem Thema umgehen sollte und welche diesbezüglichen Verabredungen sie mit dem deutschen Vertreter im Exe- kutivdirektorium der Weltbank getroffen hat. Zum Thema unseres Antrags: Das neue Investment Framework on Clean Energy and Development der Weltbank gibt wenig Hoffnung auf eine energiepoliti- sche Wende der Weltbank hin zu mehr Förderung von regenerativen Energien. Im Gegenteil: Es wird weiterhin auf Kohlekraftwerke, große Wasserkraftwerke und Atomenergie gesetzt. Der Entwicklungsausschuss von Weltbank und IWF lässt in seiner Erklärung leider keine kritische Auseinandersetzung mit dieser Haltung erken- nen. Die Handschrift von Frau Wieczorek-Zeul, die sich im Vorfeld sehr gut, nämlich eindeutig ablehnend gegen- über einer möglichen Förderung von Atomtechnologie durch die Weltbank, geäußert hatte, ist nicht zu erken- nen. In der Energiepolitik setzt die Weltbank leider weiter auf Projekte, von denen vor allem Großkonzerne des Nordens profitieren und die für die lokale Bevölkerung überwiegend negative Konsequenzen haben, wie zum Beispiel die Staudämme Pak Mun in Thailand und Kedung in Indonesien zeigen. Auch sonst wird immer deutlicher, dass die beiden In- stitutionen Weltbank und IWF den Entwicklungsländern mehr schaden als nutzen. Zur Jahrestagung in Singapur wies ein Bericht von Social Watch darauf hin, dass be- reits seit 15 Jahren die Entwicklungs- und Schwellenlän- der mehr Geld in Form von Zinsen und Tilgungen an die Weltbank überweisen, als sie von ihr bekommen. Es ist erschreckend, dass wir uns 20 Jahre nach Tschernobyl und angesichts der Tatsache, dass auch diese Bundesregierung zugesagt hat, am Atomausstieg festzuhalten, überhaupt noch über Sinn und Unsinn von Atomkraft unterhalten müssen. Ich fordere die Bundes- regierung auf, sich auch auf internationaler Ebene für ei- nen Atomausstieg stark zu machen. Ich beobachte aller- dings, dass die Gefahr besteht, dass auf internationaler Ebene die Weichen eher anders gestellt werden: Mittel- fristig wäre dadurch ein Unterlaufen des Atomausstiegs in Deutschland möglich – das Grünbuch Energie der EU-Kommission ist hierfür ein Warnzeichen. Die Vorstellung, Atomenergie könnte ausgerechnet in Schwellen- und Entwicklungsländern ein Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung sein, ist irrwitzig. Milliarden- schwere Investitionsruinen von Argentinien bis zu den Philippinen, Entsorgungsprobleme überall und gewalti- ger Raubbau an Uranvorkommen in Afrika beweisen das Gegenteil. Dazu kommen unvertretbare Sicherheitsrisi- ken. Deshalb, Frau Wieczorek-Zeul, lassen Sie Ihren Re- den Taten folgen und nutzen Sie die konkreten Einwir- kungsmöglichkeiten, die Sie haben, in diesem Fall die W t v M a s K c T b b b I t m r i O b w g b h b f S W W P f E V z M E n e l r d S g u f d i P s z b n g s p (C (D eisungsbefugnis über ein Mitglied des Exekutivdirek- oriums der Weltbank, um falsche Weichenstellungen zu erhindern. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fast zwei illiarden Menschen sind heute weltweit immer noch uf traditionelle Brennstoffe, vor allem Holz, angewie- en. Das ist ein Drittel der Weltbevölkerung. Für ein ind, das täglich mehrere Stunden mit der Brennholzsu- he verbringt, bleibt der regelmäßige Schulbesuch ein raum. Und eine Schule braucht Licht. Ein Krankenhaus raucht Strom für den Operationssaal. Kleingewerbe raucht Strom zur Produktion. Die Landwirtschaft raucht Zugang zu bezahlbarer Energie. Jede Form von ndustrieproduktion ist abhängig von möglichst konstan- em Zugang zu Energie. An diesen wenigen Beispielen zeigt sich, dass Ar- utsbekämpfung ohne Zugang zu Energie nicht erfolg- eich sein wird. Praktisch alle Millenniumsziele stehen n Beziehung zu einer nachhaltigen Energieversorgung. hne Zugang zu nachhaltiger Energie können die Le- ensumstände in Entwicklungsländern nicht verbessert erden. Hinzu kommt ein Weiteres: Auch für den Kampf ge- en den Klimawandel – unter dem Entwicklungsländer esonders zu leiden haben – ist der Aufbau eines nach- altigen Energiesystems entscheidend. Der Energiever- rauch steigt in der ganzen Welt und damit die Nach- rage nach Energie, woran die bevölkerungsreichen chwellenländer einen großen Anteil haben. Doch eine iederholung des Entwicklungsschemas der westlichen elt, also ein Aufbauen auf fossiler Energie, wird unser lanet nicht verkraften. Daher besteht heute die Heraus- orderung darin, den steigenden Verbrauch mit größerer ffizienz, möglichst ohne Klimaschädlichkeit, mit der erringerung der Luft-, Boden- und Wasserverschmut- ung und mit einem besseren Zugang für die ärmsten enschen zu verbinden. Aus grüner Sicht wird sich eine langfristige globale nergiesicherheit nur durch den massiven Ausbau er- euerbarer Energien, durch die Steigerung der Energie- ffizienz und durch verstärktes Energiesparen erreichen assen. Das gilt gerade auch für Entwicklungsländer, de- en Effizienz- und Einsparpotenziale ungenutzt sind und eren einzige einheimische Quellen oft Wind, Wasser, onne, Erdwärme und Biomasse sind. Erneuerbare Ener- ien sind saubere Energien. Sie sind sofort verfügbar nd tragen nicht zum Klimawandel bei. Jedes Land ver- ügt über erneuerbare Energien. Sie zu nutzen, verringert ie Abhängigkeit von Energieimporten aus oft politisch nstabilen Weltregionen. Analysten schätzen, dass der reis in wenigen Jahren auf über 100 Dollar pro Barrel teigen kann. Es ist sinnvoller, in erneuerbare Energien u investieren, als dauerhaft steigende Ölrechnungen zu ezahlen. Welche Rolle kann die Weltbank beim Aufbau einer achhaltigen Energiepolitik spielen? Zunächst einmal ist enerell zu begrüßen, dass die Weltbank eine umfas- ende Diskussion um die Fortschreibung ihrer Energie- olitik begonnen hat und an einem Investitionsrahmen 5330 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) für saubere Energie und Entwicklung arbeitet. Im Kern einer Weltbankstrategie müssen aus grüner Sicht – und dies führt der heute debattierte Antrag aus – vier Dinge stehen: die Fokussierung der Weltbank auf die Förde- rung erneuerbarer Energien; die Unterstützung von Ent- wicklungsländern beim sparsamen Umgang mit Energie. Das hat großes Potenzial; die Förderung moderner, effi- zienter Verfahren in der Industrieproduktion, mit redu- ziertem Energieeinsatz und der Ausstieg der Weltbank aus der Förderung fossiler Energien bis 2010, wie es eine Untersuchungskommission zur Rohstoffpolitik der Weltbank (Salim-Bericht) schon vor einigen Jahren vor- geschlagen hat. Kurz gesagt, die Konzentration auf die „drei E“, Er- neuerbare, Einsparung, Effizienz. Dies muss mit einer besonderen Konzentration auf den Zugang der ärmsten Bevölkerungsgruppen und einer stärkeren Ausrichtung auf den ländlichen Raum unterstützt werden. Gerade hier möchte ich noch einmal auf das Ziel der Konferenz für Erneuerbare Energien (Renewables 2004 in Bonn) hinweisen, bis 2015 für 1 Milliarde Menschen Zugang zu Energie durch Erneuerbare zu schaffen. In Singapur auf der Herbsttagung von IWF und Welt- bank wurde ein Fortschrittsbericht der Weltbank debat- tiert. Er enthält Elemente, die ich durchaus begrüße, wie den Aktionsplan für Subsahara-Afrika. Weiterhin kommt die Weltbank zu dem Ergebnis, dass bestehende Finan- zierungsmechanismen wie die Globale Umweltfazilität (GEF) nicht ausreichen, um den Übergang zu einer „low carbon economy“ herbeizuführen. Deshalb schlägt die Bank neue Finanzierungsinstrumente vor. Ich glaube auch, dass die Investitionen in ein nachhaltiges Energie- system verstärkt werden müssen. Gleichwohl werden wir diesem Ansatz nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass dadurch verbindliche Minderungsverpflichtun- gen im Rahmen des Post-Kioto-Prozesses nicht infrage gestellt werden. Anders formuliert: Wir wollen keine Schwächung des Prozesses, der die Fortschreibung des internationalen Rechtsrahmens in der Klimapolitik zum Ziel hat. Umso unverständlicher und inakzeptabler bleibt die Position der Weltbank in der Frage der Nuklearenergie. Nuklearenergie ist weder „sauber“ noch „billig“, wie es innerhalb der Weltbank manche Autoren nahe legen. Wir befürchten zwar aktuell nicht eine direkte Beteiligung der Weltbank an Nuklearprogrammen. Doch dient die Weltbank als intellektueller Bezugspunkt der Debatte um eine nachhaltige Energieversorgung. Und die Befür- wortung von Atomkraft wäre ein falsches Signal für an- dere Geber. Bei der Atomkraft liegt die Weltbank schlicht falsch. Atomkraft bietet keine Lösung der Ener- gieprobleme in Entwicklungsländern. Im Gegenteil: Sie schafft nur neue unkalkulierbare Risiken. Die Gefahr ei- nes Super-GAUs lässt sich nicht bannen. Die Entsor- gungsfrage für den strahlenden Atommüll ist seit über 50 Jahren weltweit ungelöst. Aber auch ökonomisch ist diese Option nicht überzeugend. Würde irgendwo auf der Welt auch nur ein Atomkraftwerk rein privatwirt- schaftlich gebaut, ohne massive finanzielle staatliche Unterstützung? Ein Beispiel dazu wäre mir nicht be- kannt. P v a N k A d B G s r u e r d m d R s G n s ü t H v f e l r l u e g d l V D A (C (D Die große vorhandene Menge von waffenfähigem lutonium gefährdet die weltweite Abrüstung und bildet or dem Hintergrund terroristischer Attacken ein unver- ntwortbares Risiko. Mit der Ausbreitung der zivilen utzung der Atomenergie wachsen auch die Möglich- eiten ihrer militärischen Nutzung. nlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Ände- rung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) (Tagesordnungspunkt 23) Peter Rzepka (CDU/CSU): Der Bundestag behan- elt heute in erster Lesung das Gesetz über steuerliche egleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen esellschaft. Mit dem SEStEG sollen die deutschen teuerrechtlichen Vorschriften an die aktuellen EU- echtlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Steuerrechts nd des Gesellschaftsrechts angepasst werden. Die Auswirkungen auf eine Reihe deutscher Gesetze rgeben sich aus folgenden Umständen: Erstens aus den Verordnungen über das Statut der Eu- opäischen Gesellschaft, societas europeae, sowie über as Statut der Europäischen Genossenschaft. Zweitens aus der geänderten Richtlinie über das ge- einsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen und ie Einbringung von Unternehmensteilen sowie aus der ichtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesell- chaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Drittens und letztens aus Vorgaben des Europäischen erichtshofs. Die Regelungen zur Gründung und Sitzverlegung ei- er Europäischen Gesellschaft der Europäischen Genos- enschaft waren bis zum 1. Januar 2006 umzusetzen, alle brigen Regelungen sind bis zum 1. Januar 2007 in na- ionales Recht umzusetzen. Mit dem vorliegenden Entwurf wollen wir steuerliche emmnisse für die grenzüberschreitende Reorganisation on Unternehmen beseitigen und die Möglichkeiten zur reien Wahl der Rechtsform verbessern. Künftig sollen uropaweit die gleichen steuerlichen Grundsätze für in- ändische wie für grenzüberschreitende Umstrukturie- ungen von Unternehmen gelten. Die steuerlichen Rege- ungen für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben nd Anteilen werden ebenfalls neu gestaltet. Der Gesetz- ntwurf ist damit ein weiterer Schritt zur Herstellung des emeinsamen Marktes in der Europäischen Union. Auch as Steuerrecht muss den fortschreitenden internationa- en wirtschaftlichen Verflechtungen Rechnung tragen. or allem aber geht es um die Stärkung des Standortes eutschland für Investitionen, Wirtschaftswachstum und rbeitsplätze. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5331 (A) ) (B) ) Ungeachtet dieser Zielsetzungen ist es notwendig, deutsche Besteuerungsrechte und das deutsche Steuer- aufkommen zu sichern. Denn durch EU-weite Umstruk- turierungen und die Verlagerung von Vermögenswerten über die Grenze wird das Zugriffsrecht des Fiskus auf deutsches Steuersubstrat erschwert oder sogar unmög- lich gemacht. In dem Spannungsfeld zwischen der Schaffung ein- heitlicher Rechtsgrundsätze für alle inländischen und EU-weiten Umstrukturierungen von Unternehmen einer- seits, sowie der Sicherung der deutschen Besteuerungs- rechte andererseits bewegen sich die vorliegenden Rege- lungen. In dem Gesetzgebungsverfahren wird – mithilfe der Sachverständigen – eingehend zu prüfen sein, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung in dem beschriebe- nen Spannungsfeld sachgerechte Lösungen vorschlägt, die nicht zu höheren Steuerbelastungen der Unterneh- men führen. Vor dem Hintergrund der hohen nominalen und effektiven Steuerbelastung der deutschen Unterneh- men könnten zusätzliche Steuererhöhungen den deut- schen Standort schwächen. Sie stünden auch im Gegen- satz zu dem Ziel der Unternehmensteuerreform, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirt- schaft zu stärken. Da das Regelwerk äußerst komplex ist und hier nicht im Einzelnen dargestellt werden kann, will ich einige der Punkte hier herausgreifen, die im Gesetzgebungsverfah- ren einer kritischen Prüfung unterzogen werden müssen: Erstens. Die Sofortversteuerung stiller Reserven im Fall des Ausschlusses beziehungsweise der Beschrän- kung des deutschen Besteuerungsrechts sowie bei der Verbringung von Wirtschaftsgütern in eine außerhalb der Grenzen Deutschlands befindliche Betriebsstätte (so genannte Entstrickung). Der Gesetzentwurf hat sich in diesem Fall für die uneingeschränkte und sofortige Be- steuerung entschieden und zwar zulasten der unterneh- merischen Flexibilität. Dabei zieht der steuerliche Zu- griff einen entsprechenden Liquiditätsabfluss beim Unternehmen nach sich, ohne dass diesem – wie im Fall einer Gewinn realisierenden Veräußerung – Liquidität zufließt. Dagegen soll beim Wegzug einer Privatperson ins Ausland die Steuer auf die stillen Reserven einer von ihr gehaltenen, mehr als 1-prozentigen Beteiligung an ei- ner Kapitalgesellschaft erst im Zeitpunkt der Veräuße- rung der Beteiligung erhoben werden. Zweitens. Bei der Umwandlung von Kapitalgesell- schaften in Personengesellschaften sollen verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge und vom übertra- genen Rechtsträger nicht ausgeglichene Negativein- künfte nicht übergehen. Drittens: Verlustvorträge von Kapitalgesellschaften sollen bei der Umwandlung auf andere Kapitalgesell- schaften nicht geltend gemacht werden können. Dies ge- schieht offenbar aus Sorge, ausländische Verluste bei Hi- neinverschmelzungen berücksichtigen zu müssen. Die Folge ist, dass der bisher in Inlandsfällen geltende Über- gang der Verluste auf die Übernehmerin gestrichen wird. Dadurch könnten Umstrukturierungen erheblich behin- dert oder ganz verhindert werden. l a l Ü ü n D r ü a b i b s K u d s u P S s d f r z S n r g V e F a F z s d b l d d A b s h i d s n e k (C (D Viertens. Übernahmegewinne und Übernahmever- uste bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine ndere Kapitalgesellschaft sollen grundsätzlich steuer- ich unberücksichtigt bleiben. Allerdings werden bei bernahmegewinnen 5 Prozent dieser Gewinne für die bernehmende Körperschaft als Ausgaben fingiert, die icht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. as könnte ein Widerspruch zu Art. 7 der EU-Fusions- ichtlinie sein, der vorsieht, dass eine Besteuerung der bernehmenden Körperschaft bei einem Anteil von mehr ls 20 Prozent an der übertragenden Körperschaft unter- leibt. Fünftens: Mehrheitsbeteiligungen an Gesellschaften n Drittstaaten sollen nicht mehr steuerneutral einge- racht werden können. Bei der kritischen Prüfung dieser Punkte in den Aus- chussberatungen werden wir uns auch den von der EU- ommission erhobenen europarechtlichen Bedenken nd der vom Bundesrat am vergangenen Freitag gefor- erten Überarbeitung des Gesetzentwurfs stellen müs- en. Insbesondere die Entstrickungstatbestände mit der nterschiedlichen Behandlung von Unternehmen und rivatpersonen werden kritisiert. Ob wir uns als Gesetzgeber zur Rechtfertigung der ofortbesteuerung bei den Unternehmen auf eine Aus- age der Europäischen Kommission stützen sollten, die iese in Bezug auf § 6 des Außensteuergesetzes getrof- en hat, halte ich für fraglich. Danach steht der Bundes- epublik Deutschland „das unbestrittene Recht zu, Wert- uwächse seiner Steuerpflichtigen zu besteuern“. chließlich ist das Recht, Wertzuwächse zu besteuern, icht gleichzusetzen mit einem Recht zur Sofortbesteue- ung. Die Alternative zur Sofortversteuerung wäre eine Re- elung, welche die Besteuerung bis zum Zeitpunkt der eräußerung zurückstellt oder die anfallende Steuer für inen bestimmten Zeitraum zinslos stundet. Dies hält die inanzverwaltung für zu aufwendig und insgesamt nicht dministrierbar. Allerdings hat sich der Bundesrat am vergangenen reitag mit guten Argumenten für die Möglichkeit einer eitlich gestreckten Besteuerung stiller Reserven ausge- prochen. Danach soll ein bei der Beschränkung oder em Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts bzw. ei der Überführung eines Wirtschaftsguts von einer in- ändischen in eine ausländische Betriebsstätte entstehen- er Entnahmegewinn zumindest bei Wirtschaftsgütern es Anlagevermögens in einen den Gewinn mindernden usgleichsposten eingestellt werden. Dieser soll unter estimmten Voraussetzungen – bei abnutzbaren Wirt- chaftsgütern spätestens nach fünf Jahren – Gewinn er- öhend aufgelöst werden. Die hinter dieser Konstruktion stehende Überlegung st folgende: Die Sofortversteuerung könnte mit der Nie- erlassungsfreiheit des Art. 43 EG-Vertrages kollidieren, iehe EuGH, Rs. C-9/02 Lasteyrie de Saillant. Wenn ämlich die Ausgleichspostenmethode als milderes, aber benso wirksames Mittel zur Verfügung steht, gibt es eine Rechtfertigung für die Sofortversteuerung, welche 5332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) folglich einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeits- grundsatz darstellen würde. Außerdem könnte ein Ver- stoß gegen Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen. Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf ist wichtig und notwendig, weil er zum Teil Rechtsakte umsetzt, die auf europäischer Ebene erlassen wurden, und zum Teil deut- sche Gesetze den Vorgaben des Europäischen Gerichts- hofs in Luxemburg anpasst. Die grundsätzlichen Ziele – Erhöhung der Attraktivität des Standortes Deutsch- land, Sicherung des deutschen Steuersubstrats, Steuer- vereinfachung – sind durchaus zu begrüßen. Allerdings muss vermieden werden, dass die Unter- nehmen bei notwendigen Umstrukturierungen im inter- nationalen Wettbewerb behindert werden, ihre Steuerlast erhöht und Deutschland als Standort für Konzernspitzen unattraktiver wird. Wir werden also erheblichen Bera- tungsbedarf haben. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Heute behan- deln wir in erster Lesung einen Gesetzesentwurf mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrecht- licher Vorschriften“ – gut, dass es eine Abkürzung gibt: SEStEG. Mit dem SEStEG passen wir die Bestimmungen des deutschen Steuerrechts an die Vorgaben des europäi- schen Steuer- und Gesellschaftsrechts an. Das Gesetz dient der Umsetzung der Lissabonstrategie. Mit der Lissa- bonstrategie versuchen wir, die Produktivität und Inno- vationsgeschwindigkeit der EU zu erhöhen. Ziel dabei ist es, den europäischen Raum zum wettbewerbsfähigs- ten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu ent- wickeln. Mit diesem Gesetz werden wir die Anpassung der na- tionalen steuerlichen Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen vornehmen. Wir sind aufgefordert, folgende vier gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in den nationalstaatlichen Gesetzesrahmen einzuarbeiten: Die Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea, kurz: SE; die SE ist also eine Rechtsform auf Grundlage des Gemeinschafts- rechts, nach der Unternehmen die Möglichkeit haben eine „Europäische Gesellschaft“ zu gründen; die Verord- nung 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genos- senschaft, der Societas Cooperativa Europaea, kurz: SCE; die Richtlinie 2005/19/EG zur Änderung der Fusions- richtlinie und die Richtlinie 2005/56/EG über die Ver- schmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die so genannte Verschmelzungsrichtli- nie. Hier ist schon zu ahnen, wie viele steuerrechtlich wichtige Gesetze in Folge dieser Anpassung berührt sein werden. Ich nenne die wichtigsten: Einkommen- steuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverord- nung, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Umwandlungs- steuergesetz, Außensteuergesetz, Bewertungsgesetz und Finanzverwaltungsgesetz. s a g a e g n m d w r g R S n d t g U f I d u s w g g d w e R v r r K § g s b B s l s s E z u p r r D s t s V (C (D Die Anpassung des nationalen Rechts an das Gemein- chaftsrecht der Europäischen Union, EU, bietet uns uch die Möglichkeit, eigene politische Zielvorstellun- en im Rahmen des SEStEG zu verwirklichen. Ziel ist, uf der Grundlage der europarechtlichen Vorgaben eine inheitliche Rechtsgrundlage für alle inländischen und renzüberschreitenden Umstrukturierungen von Unter- ehmen zu schaffen. Damit werden auch Gestaltungs- öglichkeiten, also grenzüberschreitende Steuersparmo- elle, verhindert. Die Rechtsfolgen bei grenzüberschreitenden Um- andlungen und beim Verlust des deutschen Besteue- ungsrechts bei Grenzüberschreitung werden klar gere- elt. Damit trägt der Gesetzentwurf zu einer erheblichen echtsvereinfachung und Rechtssicherheit bei. Das EStEG leistet einen wichtigen Beitrag für die Pla- ungssicherheit der Unternehmen. Wir erwarten durch ie verbesserten Rahmenbedingungen, dass der Investi- ionsstandort Deutschland an zusätzlicher Attraktivität ewinnt. Das SEStEG ermöglicht künftig grenzüberschreitende mwandlungen und erleichtert den Unternehmen die reie Wahl der Rechtsform. Wir geben einen wichtigen mpuls, Unternehmen wieder in Deutschland anzusie- eln, hier zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen nd schließen damit weitere Lücken im bestehenden Be- teuerungssystem. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Ver- irklichung einer europaweit unverzichtbaren Steuer- erechtigkeit auf der Grundlage von Kooperation, einer emeinsamen Bemessungsgrundlage und Konkurrenz, ie sich über die Steuersätze einstellt. Last, but not least ollen wir natürlich das Steuersubstrat für Deutschland rhalten und trickreichen Umgehungen begegnen. Wesentliche steuerrechtliche Regelungen sind: Erstens. Die Sicherstellung der Besteuerung stiller eserven bei Rechtsträgerwechsel und bei Entnahme on Vermögen oder Verlust des deutschen Besteuerungs- echtes. Diese Regelungen unter Beachtung der europa- echtlichen Vorgaben erfolgen im Einkommensteuer- und örperschaftsteuerrecht, in § 4 Abs. l Satz 3 EStG und 12 Abs. l KStG. Die Besteuerung greift bei Wirtschafts- ütern, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Um- trukturierung in eine ausländische Betriebsstätte ver- racht werden und bei denen deshalb das deutsche esteuerungsrecht beschränkt wird. Der Gesetzentwurf ieht in diesen Fällen eine sofortige Besteuerung der stil- en Reserven vor. Dies wird unter Hinweis auf die Recht- prechung des Europäischen Gerichtshofs zum Teil kriti- iert. Es wird eine zinslose Steuerstundung gefordert. ine Steuerstundung ist unter Berücksichtigung des der- eitigen Stands der Harmonisierung der direkten Steuern nd der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der Euro- äischen Union jedoch nicht akzeptabel und europa- echtlich nicht zwingend. Denn deutsche Besteuerungs- echte würden dadurch nicht hinreichend sichergestellt. ies wird durch den Bericht der Europäischen Kommis- ion vom 8. Februar 2006 zur Beitreibungsrichtlinie un- erstrichen. In diesem Bericht kommt die EU-Kommis- ion selbst zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsquote der ollstreckung von deutschen Steuerforderungen inner- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5333 (A) ) (B) ) halb der Europäischen Union bei durchschnittlich nur 1 Prozent der Forderungen liegt. Demgegenüber liegt die Erfolgsquote der deutschen Finanzbehörden bei der Bei- treibung ausländischer Steuerforderungen bei fast 39 Pro- zent. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Opposition diesen grundsätzlichen Gedanken anschließen könnte. Zweitens. Das Umwandlungssteuergesetz, UmwStG, wird in seinem Anwendungsbereich auf grenzüber- schreitende Vorgänge geöffnet. Es wird dort aber auch geregelt, dass bei grenzüberschreitenden Fusionen ein bestehender Verlustvortrag der Überträgerin auf die Übernehmerin nicht übergeht. Mit dieser Regelung wer- den wir uns im Ausschuss sicher eine Weile beschäftigen müssen, denn so notwendig diese Regelung zur Verhin- derung von Steuergestaltung ist, so vorsichtig sollten wir dieses Instrument bei inländischen Fusionen anwenden. Mit dem Wissen, dass weder Inländer noch Ausländer steuerlich diskriminiert werden dürfen – natürlich auch sonst nicht –, ist dies keine leichte Aufgabe. Verfällt der Verlustvortrag bei einer Fusion grundsätzlich, kann das sachlich korrekt sein oder aber falsch und ungerecht. Dies ist ein fast nicht auflösbarer Widerspruch. Drittens. Sicherstellung von Besteuerungsrechten bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen: Das Um- wandlungssteuergesetz war bisher auf inländische Vor- gänge beschränkt. Das SEStEG sieht Regelungen zur Sicherstellung der Besteuerungsrechte bei grenzüber- schreitenden Umstrukturierungen vor. Steuerneutrale Umwandlungen, bei denen die Buchwerte fortgeführt und keine stillen Reserven aufgedeckt werden, sind möglich, wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht eingeschränkt wird. Bei grenzüberschreitenden Um- strukturierungen, bei denen das deutsche Besteuerungs- recht eingeschränkt wird, muss der Ansatz der Wirt- schaftsgüter zum gemeinen Wert erfolgen, das heißt, stille Reserven werden aufgedeckt und versteuert. Viertens. Nachträgliche Besteuerung von Einbringun- gen: Das bisherige Modell, das Sonderregelungen für die Besteuerung von Anteilen, die ein Einbringer im Gegen- zug für eine Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft er- hält, und eine Missbrauchsklausel vorsah, wird abgelöst (§ 21 UmwStG, § 8 b Abs. 4 KStG, § 3 Nr. 40 S. 3 und 4 EStG; § 26 Abs. 2 S. l und 2 UmwStG). Stattdessen nehmen wir mit dem SEStEG eine nachträgliche Be- steuerung des zugrunde liegenden Einbringungsvor- gangs vor, wenn die eingebrachten Anteile innerhalb ei- ner Sperrfrist von sieben Jahren nach der Einbringung veräußert werden. Der nachträglich zu versteuernde Ein- bringungsgewinn ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Einbringung und dem Wert, mit dem die aufnehmende Gesellschaft dieses angesetzt hat. Ohne Sonderregelungen würde die Einbringung von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft im Austausch ge- gen Anteile der übernehmenden Kapitalgesellschaft und die anschließende Weiterveräußerung dieser Anteile auf- grund des Halbeinkünfteverfahrens niedriger besteuert als ein direkter Verkauf, bei dem der Veräußerungsge- winn voll zu versteuern wäre. e E u t g r l f a b e t s s m g ü e g V d D d w m d „ s d m v d a v V d § t M B W m s S d d r B u n z l e g n (C (D Nach den bisherigen Regelungen kam es allerdings zu iner Doppelbesteuerung der stillen Reserven auf der bene des Veräußerers einbringungsgeborener Anteile nd auf der Ebene der die eingebrachten Wirtschaftsgü- er veräußernden Kapitalgesellschaft. Die Neuregelung eht deshalb zum Grundsatz der nachträglichen Besteue- ung der im Zeitpunkt der Einbringung vorhandenen stil- en Reserven beim Einbringenden über. Hingegen er- olgt keine Versteuerung dieser stillen Reserven mehr uf der Ebene des Anteilseigners beim Verkauf der ein- ringungsgeborenen Anteile. Seine Anschaffungskosten rhöhen sich um die bei der Ermittlung des steuerpflich- igen Gewinns der Kapitalgesellschaft berücksichtigten tillen Reserven. Es erfolgt auch keine Versteuerung die- er stillen Reserven mehr auf der Ebene der überneh- enden Kapitalgesellschaft, wenn diese die Wirtschafts- üter verkauft. Auf Antrag wird der Bilanzansatz der bernommenen Wirtschaftsgüter um die stillen Reserven rhöht, wenn der Einbringer die auf den Einbringungs- ewinn entfallende Steuer entrichtet hat. Bei grenzüberschreitenden Umwandlungen sollen erluste einer Kapitalgesellschaft nicht mehr an eine an- ere Körperschaft übergehen können. Der Steuerstandort eutschland soll also vor dem Import von Verlusten urch grenzüberschreitende Umwandlungen geschützt erden. Wir sehen, dass mit diesem Gesetz die Steuereinnah- en des Fiskus sichergestellt werden sollen. In Schwe- en würde ich sagen können, das Gesetz zielt darauf, den Schatz des Volkes“, unseres Volkes, zu erhalten. Wir werden sicher viel Post erhalten, denn wenn Ge- taltungen, an die man sich gewöhnt hat, wegfallen, wird ies häufig als Verschärfung der Rechtslage wahrgenom- en, weil man sich nicht an der Vergangenheit erfreut – iele Steuern gespart. Nein, die Vergangenheit gerät in en Hintergrund und künftig korrekte Besteuerung wird ls Belastung empfunden. Hier gilt es vorsichtig und erantwortungsvoll vorzugehen. Deshalb müssen wir im erlauf des Gesetzgebungsverfahrens beispielsweise arauf achten, dass durch die geplante Änderung des 20 ff. UmwStG-E keine ungerechte und ungerechtfer- igte Benachteiligung für Konzerne entsteht, bei denen itgesellschafter in Drittstaaten ansässig sind. Ein gutes eispiel ist etwa das Unternehmen Freudenberg & Co in einheim, ein deutscher Personengesellschaftskonzern it mehr als 20 Drittstaatengesellschaftern. Steuergerechtigkeit, Gleichbehandlung und Planungs- icherheit sind Voraussetzungen für die Attraktivität des tandorts Deutschland. Bislang ist die Sicherstellung des eutschen Besteuerungsrechts bei grenzüberschreiten- en Sachverhalten in verschiedenen Einzelgesetzen ge- egelt oder beruht gar auf der Rechtsprechung des undesfinanzhofs, die durch Verwaltungsanweisungen mgesetzt werden muss. Diese Regelungen werden wir unmehr systematisch zusammenfassen. Mit der Umset- ung der europarechtlichen Vorgaben in nationalstaat- iches Recht gelten künftig europaweit die gleichen steu- rlichen Grundsätze für inländische und für alle renzüberschreitenden Umstrukturierungen von Unter- ehmen. Mit dem SEStEG schaffen wir ein Gesetz, mit 5334 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) dem wir die Gleichbehandlung von in- und ausländi- schen Unternehmen fest im deutschen Steuerrecht veran- kern. Dr. Volker Wissing (FDP): Der „Entwurf eines Ge- setzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einfüh- rung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ klingt nicht nur schrecklich, er ist es auch. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Rot ist ein Armutszeugnis für die Finanz- und Wirtschaftspolitik. Wenn CDU/CSU und SPD es schon nicht schaffen, die wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen in Deutschland attraktiv zu gestalten, dann ver- suchen sie zumindest die Unternehmen, die bei uns keine Perspektive mehr haben, in die Zange zu nehmen. Viel destruktiver kann die Finanzpolitik der großen Ko- alition nicht mehr werden. Mit Ihrem Gesetzentwurf machen Sie unser Land zur Mausefalle für Investitionen. Welcher ausländische In- vestor wird künftig noch in Deutschland investieren, wenn er sein Kapital damit in eine Sackgasse schleust? Ihr Gesetzentwurf ist nichts anderes als eine Strafsteuer auf unternehmerische Mobilität. So werden Sie jeden- falls keine Investitionen in unser Land holen. Dieser Versuch der Festschreibung von Unternehmensstand- orten via Steuerrecht ist unseres Landes unwürdig und er zeugt von wenig Selbstbewusstsein. Glauben Sie wirk- lich, dass der Standort Deutschland das verdient hat? Glauben Sie wirklich, Sie brauchen das Steuerrecht, um die Unternehmen im Land zu halten? Wenn Ihnen da nichts Besseres einfällt, haben Sie schon verloren. Statt unser Land für Unternehmen attraktiv zu gestal- ten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass wieder in Deutschland investiert wird, beschränken Sie sich darauf, Betriebsverlagerungen aus Deutschland gewissermaßen unter Steuerstrafe zu stel- len. Unser Land hat wahrlich mehr verdient als eine Bundesregierung, die das Vertrauen in den Wirtschafts- standort Deutschland verloren hat und deshalb Barrieren für Unternehmen einführen will. Auch CDU/CSU und SPD müsste klar sein, dass Sie so bestenfalls einen Niedergang aufhalten können, aber niemals einen Aufschwung herbeiführen werden. Es zeigt sich einmal mehr: Das Einzige, was an dieser so genannten großen Koalition groß ist, das ist ihre Hilfs- und Konzeptionslosigkeit. Was ist denn aus dem „Mehr Freiheit wagen“ von Frau Merkel geworden? Was hat es, bitte schön, mit mehr Freiheit zu tun, wenn Sie die Un- ternehmen über das Steuerrecht am Standort zu halten versuchen? „Mehr Freiheit wagen“, das heißt für mich, dem Land auch etwas zutrauen. Es ist ganz sicher nicht schön, wenn Unternehmen abwandern. Deshalb sollten Sie sich einmal fragen, weshalb die Betriebe gehen. Un- ser eigentliches Problem ist nämlich nicht nur, dass die Unternehmen abwandern, sondern dass in Deutschland nicht mehr investiert wird. Und daran ändern Sie mit diesem Gesetz nichts. Im Gegenteil: Ihr Gesetz verhin- dert neue Investitionen. Die FDP hat Vertrauen in die Kraft unseres Landes. Wir trauen den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern etwas zu. Deshalb setzen wir auf eine konse- q k k u L L m R h L r L d g R m U R l S h E m z R u d w v s a s u ü i k f s d ü E d b p d S s w w U R f g d S i (C (D uente Entlastung. Wir sind überzeugt, dass Deutschland onkurrenzfähig ist und sich dem Wettbewerb stellen ann. Deutschland ist nicht schlechter als andere Länder nd deshalb brauchen wir dieses Gesetz nicht. Unser and braucht keine Antiabwanderungssteuer; unser and braucht eine Regierung, die entschlossen refor- iert, statt endlos diskutiert. Unser Land braucht eine egierung, die die Steuer senkt und nicht unentwegt er- öht. Unser Land braucht eine Regierung, die in der age ist, Investitionen ins Land zu holen, und nicht da- auf angewiesen ist, Unternehmen per Strafsteuer im and festzuhalten. Unser Land braucht eine Regierung, ie in der Lage ist, Zukunft zu gestalten und nach vorne erichtet zu regieren. Unser Land braucht eine andere egierung. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Seit 1959, also seit ehr als 40 Jahren, wird auf Ebene der Europäischen nion über die Einführung einer internationalisierten echtsform für Unternehmen diskutiert. Ergebnis dieses angen Diskussionsprozesses ist unter anderem die chaffung der Europäischen Aktiengesellschaft als ein- eitliche Rechtsform und entsprechend das Statut der uropäischen Gesellschaft (SE), das seit 2001 als Rah- en existiert. Ziel war und ist es, Unternehmen, die über die Gren- en hinaus agieren, dieses zu erleichtern und einheitliche echtsnormen, zum Beispiel bei der Mitbestimmung nd den Gremien, zu setzen. Auch wenn aktuell noch äußerst wenig Unternehmen en Weg der Europäischen Aktiengesellschaft gehen ollen – in der Bundesrepublik beabsichtigen dies ganze ier Unternehmen –, sind einheitliche Vorschriften grund- ätzlich zu begrüßen. Begrüßenswert ist aus unserer Sicht uch, dass die Verordnung über das Statut der Aktienge- ellschaft den geringsten gemeinsamen Nenner darstellt nd es den Mitgliedstaaten der EU in vielen Bereichen berlassen bleibt, in welcher Form sie diese Rechtsform n ihren Ländern umsetzen wollen. Damit erhält die SE einen Sonderstatus neben den anderen Unternehmens- ormen. Sie lädt Unternehmen damit, beispielsweise im teuerlichen Bereich, auch nicht zu Gestaltungen ein, um ie Steuerlast weiter zu optimieren. Entsprechend liegt dem Bundestag der Gesetzentwurf ber steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der uropäischen Gesellschaft – SEStEG – vor. Dieser soll ie steuerlichen Vorschriften in der Bundesrepublik an etroffene Umstrukturierungen zur Gründung von euro- äischen Aktiengesellschaften anpassen. Dieser Gesetzentwurf hat bereits im Vorfeld sowohl ie Wirtschaft als auch das politische Umfeld gespalten: o monieren zum Beispiel Ländervertreter im Wirt- chaftsausschuss des Bundesrates, dass der Gesetzent- urf der Bundesregierung an verschiedenen Stellen „zu eit“ und über die EU-Fusionsrichtlinie hinausgeht. mgekehrt fordert der Finanzausschuss des Bundesrates egelungen, die das vorliegende Gesetz noch verschär- en. Dies verdeutlicht einmal mehr die aus unserer Sicht egenläufigen Interessen von Teilen der Wirtschaft auf er einen und der öffentlichen Hand auf der anderen eite. Denn Dreh- und Angelpunkt des Gesetzentwurfes st, unter welchen steuerlichen Bedingungen Unterneh- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5335 (A) ) (B) ) men fusionieren, Holdinggesellschaften und Töchter gründen und – nicht zuletzt – ihren Geschäftssitz bzw. ihre Vermögenswerte ins Ausland verlegen und – bei letzterem – dem Fiskus als Steuerzahler verloren gehen. Gerade für die Fälle der im Steuerdeutsch bezeichneten Entstrickung – der Verlagerung von Vermögenswerten der Unternehmen ins Ausland – sieht die Bundesregierung durch die vorliegenden Änderungen im Einkommen-, Körperschaft- und Außensteuerrecht Verschärfungen vor: So sollen in den Fällen, in denen zum Beispiel Vermö- gen das Unternehmen verlässt, Wirtschaftsgüter dem Zu- griff des Fiskus entzogen werden oder die Steuerpflicht im Inland endet, stille Reserven aufgedeckt und hier so- fort besteuert werden. Diese Regelung begrüßen wir. Nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof selbst hat der Bundesrepublik das Recht zugestanden, die Wertzu- wächse seiner Steuerpflichtigen zu besteuern. Die sofortige Versteuerung der stillen Reserven in den Fällen, in denen das Besteuerungsrecht der Bundesre- publik eingeschränkt wird oder gänzlich wegfällt, wird allerdings als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bewertet. Auch wenn wir diese Bewertung kritisch sehen, muss dies im Gesetzgebungsverfahren geprüft, gegebe- nenfalls europarechtskonform gestaltet oder aber eine Regelung für alle Unternehmen eingeführt werden. So gäbe es für die Bundesregierung zum Beispiel die Möglichkeit, bisher unversteuerte Wertzuwächse der Un- ternehmen, die stillen Reserven, grundsätzlich zu besteu- ern. Damit würde die Steuerlast nicht erst im Moment des Wegzuges des Unternehmens anfallen, europäisches Recht bliebe gewahrt. Gleichzeitig könnte der Fiskus durch die schrittweise Einführung der Besteuerung stil- ler Reserven Milliardensummen an Steuermehreinnah- men erzielen. So würden allein bei den Immobilien der Unternehmen durch die Anpassung der Buch- an die Ver- kehrswerte und entsprechende Versteuerung mittelfristig rund 10 Milliarden Euro jährlich mehr in die öffentlichen Haushalte fließen. Wir fordern die Bundesregierung auf, dies im Rahmen der Unternehmensteuerreform umzuset- zen. Darüber hinaus unterstützen wir die Bundesregierung ebenfalls darin, dass sie bei Fusionen von Unternehmen zukünftig verbieten will, dass ein Unternehmen die Ver- lustvorträge des anderen Unternehmens übernehmen kann. Gerade die Regelungen für Verlustvorträge sind in der Bundesrepublik großzügiger als in den Mehrzahl der anderen europäischen Staaten. Sie mindern die Steuerlast von Unternehmen in erheblichem Umfang. Deshalb sind sie bei Fusionen von Unternehmen äußerst willkommen, nicht selten sind sie sogar ein Grund für Fusionen. Am Ende des Jahres 2001 verblieben allein den Kapitalge- sellschaften in der Bundesrepublik Verluste in Höhe von fast 400 Milliarden Euro, die sie in die nächsten Jahre mitnehmen und entsprechend ihre Steuerzahlung schmä- lern konnten. Dies verdeutlicht die erhebliche Dimen- sion dieser Großzügigkeit für die öffentliche Hand. Um- gekehrt birgt eine grundsätzliche Beschränkung der Regelungen des Verlustausgleichs auch für inländische Unternehmen ein erhebliches Einnahmepotenzial. Auch hier fordern wir die Bundesregierung auf, im Rahmen der Unternehmensteuerreform die Verlustverrechnungs- regelungen für Unternehmen auf den europäischen D g s s s s v B m t w n b E w r d G G U d d R e R b s M d S p r ü e s r ü d B F b d o w b u e k B D n g v G b s (C (D urchschnitt zu kürzen. So könnten Verlustrückträge rundsätzlich abgeschafft und -vorträge auf fünf bis echs Jahre begrenzt werden. Dies würde die Einnahme- ituation der öffentlichen Haushalte erheblich verbes- ern. Grundsätzlich positiv bewerten wir auch die Vor- chriften zur so genannten Verstrickung zur Einführung on Vermögenswerten oder Wirtschaftsgütern in die undesrepublik. Hier sorgen Sie dafür, dass Unterneh- en nur wenn die stillen Reserven in Bezug auf das be- reffende Wirtschaftsgut zuvor aufgedeckt und versteuert urden, neue Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch ehmen können und weniger Steuern bezahlen. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Die Pro- leme, die seitens verschiedener Experten bezüglich der uroparechts- und Verfassungskonformität aufgelistet erden, müssen im kommenden Gesetzgebungsverfah- en geprüft werden. Konsens für die Begleitung der SE urch steuerliche Maßnamen muss aber sein, dass die ründung einer SE nicht mit massiven steuerlichen estaltungsmöglichkeiten und damit Entlastungen für nternehmen einhergeht. Dieser Ansatz ist bisher durch en Gesetzentwurf im Wesentlichen gewahrt. Die Bun- esregierung lässt – zumindest bei einem großen Teil der egelungen – sogar eine erstaunenswerte Konsequenz rkennen. Nun sind Sie aufgefordert, diese Konsequenz auch im ahmen der kommenden Unternehmensteuerreform zu eweisen, wenn es darum geht, die steuerliche Bemes- ungsgrundlage für Unternehmen zu verbreitern. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): it der Einführung der Europäischen Gesellschaft und er Europäischen Genossenschaft haben wir erste chritte unternommen, damit Unternehmen sich euro- äisch aufstellen können. Das waren die gesellschafts- echtlichen Voraussetzungen. Jetzt, bei diesem Gesetz ber steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der uropäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer teuerlicher Vorschriften, geht es um eine Reihe steuer- echtlicher Fragen, mit denen weitere Hürden für grenz- berschreitende wirtschaftliche Tätigkeit abgebaut wer- en sollen. Für uns bleiben bei dem Entwurf, den die undesregierung vorgelegt hat, noch eine Reihe von ragen offen, die wir in den weiteren Beratungen und ei der anstehenden Anhörung klären müssen. Zunächst geht es bei der Gesetzesinitiative darum, ass Deutschland die EU-rechtlichen Vorgaben einhält, hne gleichzeitig sein Steuersubstrat zu verlieren. Es ird im Ausschuss zu diskutieren sein, ob die Wegzugs- esteuerung hier der richtige Weg ist. Viele Expertinnen nd Experten schätzen sie als europarechtswidrig ein: In inem einheitlichen Binnenmarkt darf es steuerrechtlich einen Unterschied machen, ob eine Betriebsstätte von erlin nach Hamburg oder nach Warschau verlegt wird. er Grundsatz, nach dem eine Verlagerung innerhalb ei- es Staates genauso behandelt werden muss wie eine renzüberschreitende Verlagerung, wird offenkundig erletzt. Ich meine, wir sollten uns gut überlegen, ob das esetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand ha- en wird. Denn die Unsicherheit, die durch schwebende teuerrechtliche Verfahren entsteht, sollten wir für die 5336 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Unternehmen, aber auch aus fiskalischen Gründen ver- meiden. Denn es bedeutet immer unkalkulierbare Risiken für den Bundeshaushalt, wenn aufgrund einer Entschei- dung des EUGH die Steuereinnahmen wegbrechen. Wir brauchen also in den Beratungen eine eindeutige Klä- rung der Frage, wie das Gesetz europarechtlich hieb- und stichfest gemacht werden kann. Klar ist aber auch, dass Deutschland ausreichende Steuereinnahmen braucht, um die von Privaten und Un- ternehmen in Anspruch genommenen öffentlichen Leis- tungen auf diesem hohen Niveau finanzieren zu können. Deswegen muss gelten: Wertzuwächse müssen für die deutschen Steuerbehörden greifbar sein. Deswegen muss es bei der Hebung von stillen Reserven zu einer Besteue- rung kommen, die den deutschen Fiskus berücksichtigt. Das kann in einem einheitlichen europäischen Wirt- schaftsraum, in dem das EU-Recht eine Ungleich- behandlung von In- und Ausländern verbietet, eigentlich nur mit der Einführung einer gemeinsamen Körperschaft- steuerbemessungsgrundlage geschafft werden. Hier muss die Bundesregierung – vor allem im Rahmen ihrer EU- Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr – für eine For- cierung des Verhandlungstempos sorgen. Kleinteilige Lösungen auf nationalstaatlicher Ebene bleiben hinter dem europäischen Ansatz weit zurück. Außerdem müs- sen wir sehen, ob die Bedenken des Bundesrates und großer Teile der Industrie stichhaltig sind. Von dieser Seite wird befürchtet, dass die deutschen Unternehmen über Gebühr belastet werden. Dann würde das Ziel, das mit der Einführung der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft verfolgt wurde, kon- terkariert. Wie das vermieden werden könnte, auch dazu sollen uns die weiteren Beratungen Aufklärung liefern. Auch bei einer anderen Vorschrift des Gesetzes drohen Konflikte mit dem Bundesrat und mit Vertretern der Wirt- schaft. Bei grenzüberschreitenden Fusionen sollen künf- tig keine Verluste mehr übertragen werden können. Denn es kann nicht angehen, dass sich deutsche Unternehmen durch die Übernahme von Schulden ihres Fusionspartners vor dem deutschen Fiskus arm rechnen können. Auch hier wird wieder deutlich, dass für einen Binnenmarkt nur eine konsolidierte Bemessungsgrundlage mit Verlustver- rechnung wirklich passt. Bei der Gesetzgebung wird es notwendig sein, hierbei die Balance zu wahren zwischen zwei berechtigten Anliegen: Einerseits wollen wir deut- schen Unternehmen Fusionsmöglichkeiten mit ausländi- schen Unternehmen nicht verbauen, andererseits gilt es, das deutsche Steuersubstrat zu sichern und für den Fiskus zugänglich zu machen. Wie dieser Spagat zu meistern ist, werden wir im Ausschuss diskutieren müssen. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Informationspflicht für Unternehmen bei Datenschutzpannen ein- führen (Tagesordnungspunkt 26) Beatrix Philipp (CDU/CSU): Der Datenschutz ist ein Thema, das uns in den vergangenen Monaten recht oft beschäftigt hat und auch in Zukunft beschäftigen w S s – s s g n M d t D u m i V d n m K p b m z c „ te m e j V s d i B d H n l s S A e S d w g w R n g f S v s – d n (C (D ird. Und, was viele nicht erwarten: Es gibt eine chnittmenge zwischen den meisten Fraktionen in die- em Haus, das heißt einige Gemeinsamkeiten. Das ist weiß Gott – nicht selbstverständlich, jedoch nachzule- en in dem regelmäßig zum Datenschutzbericht gemein- am zustande gebrachten Entschließungsantrag. Bei dem heute von den Grünen vorgelegten Antrag eht es im Wesentlichen um eine Änderung oder – ge- auer – Ausweitung des Bundesdatenschutzgesetzes. it der vorgeschlagenen Regelung streben Sie eine eutliche Steigerung der Pflichten für die deutschen Un- ernehmen im Hinblick auf gespeicherte und verwertete atensätze an. Dass ausgerechnet Sie von den Grünen nd ausgerechnet im Bereich des Datenschutzes nachah- enswerte Beispiele in den USA finden würden, hätte ch mir bisher nicht träumen lassen, aber immerhin. Als orbild diente Ihnen in dem vorgelegten Antrag nämlich er „Security Breach Information Act“, der in Kalifor- ien seit dem 1. Juli 2003 gilt. Damit werden Unterneh- en dieses US-Bundesstaats dazu verpflichtet, ihre unden umgehend darüber zu informieren, „wenn deren ersönliche Daten möglicherweise nicht vertraulich ehandelt worden sind. Das ist der Fall, wenn Unterneh- en die Daten der Kunden nicht ordnungsgemäß schüt- en oder die Kunden nicht über unbefugte Zugriffsversu- he informieren“, so laut dem weltweit im Bereich Daten und Sicherheit“ agierenden Unternehmen Syman- c. Kommen die Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, üssen sie mit einer zivilrechtlichen Klage oder einer instweiligen Verfügung rechnen. Es gibt also nicht nur uristische Konsequenzen, sondern bei entsprechender eröffentlichung wird es neben der zu erwartenden Ruf- chädigung auch zu einem Vertrauensverlust beim Kun- en kommen. So viel zur Situation in Kalifornien, wobei ch, mit Verlaub gesagt, jede Parallele zu den USA im ereich des Datenschutzes für bedenklich halte. Auch arüber haben wir uns schon mehrfach hier in diesem ause auseinander gesetzt. Wir können nicht auf der einen Seite die USA, in de- en fast alle Daten ungeschützt „kursieren“ und vor al- em bei den Bürgerinnen und Bürgern kaum Bewusst- ein für sensiblen Datenbestand existiert, als Vorbild in achen Datenschutz heranziehen, wie dies in diesem ntrag geschieht, andererseits aber – undifferenziert – in fast uneingeschränktes Recht auf informationelle elbstbestimmung einfordern, selbst dann, wenn es um en Bereich der inneren Sicherheit geht. Diese Meinung ird im Übrigen von den meisten Bürgerinnen und Bür- ern geteilt, wenn man Umfragen etwa zur Videoüber- achung glauben darf. Völlig selbstverständlich ist aber für uns, dass es eine echtsgrundlage geben muss. Auch wenn gestern im In- enausschuss im Zusammenhang mit dem Thema „Flug- astdaten“ das Fehlen einer solchen Rechtsgrundlage estgestellt werden musste – nach EU-Recht –, ist unser icherheitsstandard mit dem in anderen Ländern kaum ergleichbar. Dabei haben Datensicherheit und Daten- chutz einen sehr hohen Stellenwert. Insofern haben wir wie bei der zurzeit aktuellen Diskussion um die von er belgischen Firma SWIFT an die USA weitergegebe- en Daten – ein großes Problem. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5337 (A) ) (B) ) Wie wir immer wieder spüren, spielt der Antiterroris- muskampf in den USA vielleicht eine noch größere Rolle als bei uns. Jedoch sind die Ansprüche an wirk- same Rechtsgrundlagen und damit verbunden an die Rechtmäßigkeit des Umgehens mit Daten offensichtlich erheblich andere. Hier sind wir am entscheidenden Punkt: Der Antrag der Grünen suggeriert, dass es in Deutschland keine adäquate Regelung des Datenschut- zes in Bezug auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger gäbe. Das ist definitiv falsch. Ich nenne ein paar Beispiele: Das Bundesdaten- schutzgesetz regelt in § 4 zunächst die Zulässigkeit der Datenerhebung im Allgemeinen, die grundsätzlich von der Zustimmung des Betroffenen oder vom Bestehen ei- ner ausdrücklichen gesetzlichen Norm abhängt. In § 7 Bundesdatenschutzgesetz wird ausdrücklich ein Scha- denersatzanspruch des Betroffenen für den Fall, dass diesem aufgrund einer unzulässigen oder unrichtigen Er- hebung seiner Daten ein Schaden entstanden ist, zuge- standen. Insofern ist die Einführung eines Schadener- satzanspruches bereits erfolgt. Neu wäre in der Tat die Einführung eines Bußgeldtat- bestandes, der bereits „früher“ ansetzt. So heißt es in Ih- rem Antrag, dass die Konsumenten wissen müssten, ob die Gefahr bestehe, dass ihre Daten missbraucht werden könnten. Das könnte zum Beispiel schon zum Zeitpunkt der vermutlichen oder unmittelbaren Gefährdung der Daten etwa aufgrund eines Einbruchs oder ähnlicher Ge- schehnisse der Fall sein. Es wird zu überprüfen und zu überlegen sein, inwieweit tatsächlich eine gesetzliche Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz angemessen wäre. An dieser Stelle erinnere ich an ein weiteres Thema, das wir uns in dieser Legislatur zur Aufgabe gemacht ha- ben: den Bürokratieabbau. Müssen wir uns nicht öfter fragen, ob das, was wir fordern, tatsächlich unabdingbar ist? Ist nicht unser Datenschutzgesetz ein so umfassen- des, dass es keiner „Erweiterung“ bedarf, dass es aber oft an der Umsetzung der Pflichten und Einhaltung der Re- geln mangelt? Belasten wir mit einer immer weiter aus- ufernden Gesetzgebung nicht gerade die erneut, die wir eigentlich entlasten wollen, Arbeitgeber, Mittelstand etc.? So wird auch die Frage nach dem Aufwand bei der Feststellung und dem Nachweis einer Sorgfaltspflicht- verletzung zu stellen sein. Schließlich bringen wir mit derartigen „Verfeinerungen“ gerade die „Kleinen“ in Be- drängnis: den Arzt, der nicht nach jedem Eintrag in die Patientenkartei den PC schließt, den Apotheker, bei dem die Kasse geplündert und die Reinigung, der das Auf- tragsbuch gestohlen wird. Kurz: Es gibt eine Menge Fragen, die zu beantworten sind. Abwägungen sind vorzunehmen und das richtige Maß ist zu finden. In der derzeitigen Form ist der Antrag nicht zustimmungsfähig. Wir stimmen aber einer Über- weisung in den Innenausschuss zu. Dr. Michael Bürsch (SPD): Der Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen beschäftigt sich mit ei- nem Problem, das aktuell und wichtig ist. Die unbefugte und auch kriminelle Nutzung persönlicher Daten, bei- s B p K e m m s t d S d m e b d f s s w U n Z h h d d s z z a s b e b u n e h R f R r l W s w S E e l i s b g (C (D pielsweise in Form von Identitätsdiebstählen, nimmt zu. ei einem Identitätsdiebstahl missbraucht jemand die ersönlichen Daten eines Dritten, um beispielsweise reditkartenbetrug oder Bankbetrug zu begehen. Das ist in ernst zu nehmendes Problem, dem wir uns widmen üssen. Aber gerade weil es sich um ein ernst zu neh- endes Problem handelt, müssen wir uns sehr genau an- ehen, wie wir diesem Problem begegnen. Die Grünen wollen eine Informationspflicht für Un- ernehmen einführen. Die Unternehmen sollen ihre Kun- en darüber informieren, wenn sie bei der Erhebung, peicherung oder Verwertung personenbezogener Daten er Kunden ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Kom- en sie ihrer Informationspflicht nicht nach, sollen sie in Bußgeld zahlen. Hintergrund des Antrags ist offen- ar der kalifornische „Security Breach Information Act“, er Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden sofort zu in- ormieren, wenn die vertrauliche Behandlung ihrer per- onenbezogenen Daten nicht mehr gewährleistet ist. Ich halte eine derartige Änderung des Bundesdaten- chutzgesetzes für überstürzt. Bevor hier tatsächlich ieder neue Vorschriften und Informationspflichten für nternehmen in das Bundesdatenschutzgesetz aufge- ommen werden, müssen einige Fragen geklärt werden: unächst müssen wir doch genau untersuchen, ob über- aupt Gesetzgebungsbedarf besteht. Reichen die beste- enden Instrumente im Datenschutzrecht, beispielsweise ie Kontrolle privater Unternehmen nach § 38 des Bun- esdatenschutzgesetzes, und die Straf- und Bußgeldvor- chriften der §§ 43 und 44 des Bundesdatenschutzgeset- es nicht vielleicht aus? Besteht hier tatsächlich Bedarf ur Erweiterung des Datenschutzrechts? Ist eine der- rtige Informationspflicht von Unternehmen überhaupt innvoll und wirksam zur Verhinderung von Datenmiss- rauch? Im Sinne des Bürokratieabbaus muss außerdem erst inmal geprüft werden, welcher Verwaltungsaufwand ei den verpflichteten Unternehmen entstehen würde, m etwa bestehende Missstände unverzüglich zu erken- en und darüber unverzüglich zu informieren. Denn nur ine zeitnahe Information kann meines Erachtens über- aupt sinnvoll sein. Steht dieser Aufwand dann noch in elation zu der Wirkung der Informationspflicht? Ich halte es auch nicht für sinnvoll, ohne nähere Prü- ung der Zusammenhänge ein Gesetz einer anderen echtsordnung zum Vorbild zu nehmen. Vor welchem echtlichen und tatsächlichen Hintergrund kam es in Ka- ifornien zu diesem „Security Breach Information Act“? elche Erfahrungen hat der US-Bundesstaat in der Zwi- chenzeit mit diesem Gesetz gemacht? Darüber hinaus äre es sicherlich sinnvoll, sich anzuschauen wie andere taaten mit diesem Problem umgehen und auch deren rfahrungen zu evaluieren, denn Datenmissbrauch ist in internationales Problem. Es gibt jede Menge offene Fragen. Das macht deut- ich, dass der vorliegende Antrag nicht entscheidungsreif st. Wie eingangs bemerkt, ist es gut, dass der Antrag un- ere Aufmerksamkeit auf das Problem des Datenmiss- rauchs lenkt; aber Hektik ist sicherlich kein guter Rat- eber bei der Gesetzgebung. 5338 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Gisela Piltz (FDP): Der Antrag will den Datenschutz verbessern und dabei vor allem vor Identitätsdiebstahl schützen. Diese Anliegen teilt die FDP uneingeschränkt. Gerade auch die zunehmende Ansammlung von Daten in der Hand Privater und die im Vordringen befindlichen Score- und Ratingverfahren, mit deren Hilfe zuneh- mende Bereiche der Privatwirtschaft ihre Auswahl an Vertragspartnern und die Art des jeweiligen Angebotes anhand der Attraktivität des möglichen Vertragspartners nach pauschalisierten Kriterien bestimmen will, geben Anlass, hier über eine Verbesserung der aktuellen Lage nachzudenken. Auch die Gefahr des „Identitätsdieb- stahls“ durch die unkontrollierte Verbreitung persönli- cher Daten muss sehr ernst genommen werden. Grund- sätzlich ist eine bessere Information der Verbraucher begrüßenswert. Die FDP will die Informationsfreiheit und die informierte Verbraucherentscheidung. Aber schlägt dieser Antrag geeignete Maßnahmen vor, um den Problemen beim Datenschutz zu begegnen? Wir haben hier in Deutschland ein komplett anderes Sys- tem als in den USA, um den Datenschutz zu gewährleis- ten. Hier existiert bereits ein etabliertes Schutzsystem mit betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die FDP hält das bewährte System der Datenschutzbeauftragten ge- genüber der Informationspflicht für Unternehmen bei Verstößen für sehr bewährt, da im Alltagsgeschäft auch eine präventive Wirkung erzielt wird und zudem eine ef- fektivere Kontrolle vorgenommen wird als in den USA. Die Frage kann also nur heißen: Wollen und vor allem brauchen wir diese Informationspflicht der Unternehmen zusätzlich zu unseren bestehenden Regelungen und wie passen diese Regelungen zusammen? Die Nutzung der Konsumentenmacht als Mittel zur verbesserten Durchsetzung individueller Rechte ist schwer dosierbar und reagiert letztlich unkontrollierbar und oft irrational. Die letztlich mittelalterliche Methode des Prangers ist weder gerecht noch zwangsläufig wirk- sam. Auf der einen Seite kann gelten: Ist der Ruf erst rui- niert, lebt es sich ganz ungeniert. Die Wirkung ist je nach Betätigung des Unternehmens sehr unterschiedlich. Auf der anderen Seite wird ein Institut für Meinungsfor- schung etwa nur noch schwer freiwillige Teilnehmer bei den Umfragen finden, wenn den betreffenden Personen bekannt ist, dass dieses Institut den Datenschutz nicht einhält. Die von den Grünen geforderte Informationspflicht hat auch noch andere unerwünschte Nebeneffekte. Es gibt keine „Resozialisierung“, die Wirkung entfaltet sich in der Zukunft, egal wie das Unternehmen sonst das Da- tenschutzniveau in der Vergangenheit gestaltet hat und in der Zukunft gestalten wird. Das ist ungerecht. Zudem ist schon fraglich, ob diese Regelung die Sen- sibilität in der Bevölkerung für die Gefahren im Bereich des Datenschutzes verbessert. Zahlreiche Bagatellmel- dungen können auch abstumpfen und damit genau das Gegenteil bewirken. Und letztendlich schafft die Informationspflicht für die Unternehmen weitere bürokratische Pflichten. Der Büroaufwand der Unternehmen und damit die Kosten s t r k Z r s u r b w t te ä v d b w d m B p p k g d n w s d R s t g t n d m b u t d w a g u S r r S t s A s k (C (D teigen. Angesichts des bestehenden Systems der be- rieblichen Datenschutzbeauftragten haben wir aber be- eits ein kostenintensives System. Die zweimalige büro- ratische Belastung der Unternehmen für denselben weck bedarf nach Ansicht der FDP schon der besonde- en Rechtfertigung. Wenn wir die Sache praktisch betrachten, dann unter- cheidet uns noch etwas entscheidend von den USA: Bei ns gibt es bereits veröffentlichte Berichte sogar von be- ufener Stelle. Die Berichte der Datenschützer und der etrieblichen Datenschützer existieren bereits. Machen ir ein verpflichtendes Datenschutzaudit und verpflich- en wir die Betriebe, die Berichte ihrer betrieblichen Da- nschutzbeauftragten jedem Geschäftspartner – ganz hnlich wie bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – or Vertragsschluss zugänglich zu machen. Damit wäre ie informierte Verbraucherentscheidung um einiges esser sicherzustellen als eine breite und damit letztlich eitgehend wirkungslose Veröffentlichung. Denn dass ie im Antrag geforderte allgemeine Veröffentlichung ehr Aufmerksamkeit erregen soll als die regelmäßigen erichte der Datenschützer oder die veröffentlichungs- flichtigen Angaben aus dem Handelsregister, ist nicht lausibel. Eins zeigt dieser Antrag aber auch in aller Deutlich- eit: Es ist dringend notwendig, das Bundesdatenschutz- esetz endlich an die modernen Herausforderungen für en Datenschutz anzupassen. Das Recht auf informatio- elle Selbstbestimmung ist zunehmenden Gefahren eben egen der neuartigen Umgangsmöglichkeiten mit per- önlichen Daten durch die verbesserten Möglichkeiten er Datenaufbereitung zur Erstellung von Score- und atingwerten und durch die Technologie RFID ausge- etzt. Darauf muss in einem modernisierten Bundesda- enschutzgesetz angemessen reagiert werden. Was bei der Modernisierung des Bundesdatenschutz- esetzes auf die Tagesordnung gehört, ist die Informa- ion der von einer Datenschutzpanne betroffenen Perso- en. Es ist aus der Sicht der FDP sinnvoll, demjenigen, em Gefahren für sein informationelles Selbstbestim- ungsrecht drohen, stärkere Rechte in die Hand zu ge- en. Ein Informationsrecht, ein Schadenersatzanspruch nd ein Folgenbeseitigungsanspruch zugunsten der Be- roffenen und ein Recht auf Sammelklage würden wohl er Effektivität des Schutzes vor Datenschutzverstößen eitaus besser gerecht als die in dem Antrag geforderte llgemeine Informationspflicht. Welche durchschla- ende Wirkung diese Instrumente haben können, wird ns auch gerade in den USA demonstriert. Dort werden ammelklagen gegen AOL wegen einer datenschutzwid- igen Veröffentlichung von Suchanfragen eingereicht. Bei und 660 000 Betroffenen und mindestens 5 000 Dollar chadenersatz pro Person droht damit AOL nach Exper- enmeinung eine Klage über 3,3 Milliarden Dollar. Das ind dann auch für die Privatwirtschaft durchschlagende rgumente für einen ausreichenden Datenschutz. Jan Korte (DIE LINKE): Um es gleich vorweg zu agen: Ich finde diesen – zugegebenermaßen etwas leinteiligen – Antrag der Grünen unterstützenswert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5339 (A) ) (B) ) Angesichts spektakulärer Datenschutzpannen in der Ver- gangenheit ist eine Informationspflicht für Unternehmen absolut notwendig. Es handelt sich dabei selten um Ka- valiersdelikte oder Bagatellen, sondern wir haben es mit der hoch technisierten und automatisierten Datenverar- beitung, die auch schon kleinste Unternehmen betreiben, mit einem Kernbereich schutzwürdiger Belange von Bürgerinnen und Bürgern zu tun. Auf der einen Seite geht es um das Vertrauen, dass ich als Kunde meine Da- ten in gute Hände gebe. Auf der anderen Seite geht es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst entscheiden zu können, welche In- formationen ich öffentlich mache und wie ich damit in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden will. Vor diesem Hintergrund ist es beispielsweise bedenk- lich, dass das Berliner Verwaltungsamt mit den Abrech- nungen von Pensionären sensible Daten anderer Pensio- näre verschickte. Ursache war eine Computerpanne. In Kiel warfen Mitarbeiter eines Klinikums ärztliche Atteste, Anschriften von therapierten Kindern, interne Dokumente mit Patientendaten und ganze Krankheits- verläufe in eine öffentlich zugängliche Mülltonne, an- statt diese Unterlagen zu schreddern. 2001 konnten Sparkassenkunden, die sich in das On- line-Banking einloggten, gleich die Kontodaten zahlrei- cher anderer Kunden betrachten. Die Protokolle einer Notenkonferenz mit Hinweisen wie „Wolfgang kriegt keinen ordentlichen Satz zu Pa- pier“ oder „Fritzchen stand kurz vor dem Selbstmord“ fanden sich auf einem ungesicherten Laufwerk einer Schule und wurden als Pausengag auf dem Schulhof ver- teilt. Im Microsoft-Fanshop konnte man im Jahr 2000 durch kleine Änderungen in der Browserzeile auf Daten anderer Kunden des Shops zugreifen. Erst im April geriet der DSL-Anbieter „DSL on Air“ in die Kritik, weil selbst technisch unbegabte Menschen auf komplette Kundendaten einschließlich Auftragssta- tus und Bankverbindung nicht nur zugreifen, sondern auch Änderungen vornehmen konnten. Diese Beispiele zeigen, dass die mit treuen Augen ab- gegebenen Versprechen vieler Unternehmen, sorgsam und verantwortungsbewusst mit Kundendaten umzuge- hen, oft das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrie- ben sind. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sinn- voll, analog zu den gerade diskutierten Regelungen in Sachen Gammelfleisch, Kunden und die allgemeine Öf- fentlichkeit nicht darüber in Unkenntnis zu lassen, wer fahrlässig mit den ihm anvertrauten Daten umgeht. Wie beim Gammelfleisch kann eine solche Informa- tionspflicht jedoch nur eine Seite der Medaille sein, weil dann das Kind sozusagen schon in den Brunnen gefallen ist. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Datenschutz nicht als lästiges Hindernis auf dem Weg zu Gewinnen angesehen wird, sondern als Teil der Qualitätsphiloso- phie und der Verantwortung den Partnern des Unterneh- mens gegenüber. Daher bedarf es noch weiterer Schritte. b l u l F z h u F i g s S s T n L g F F s d g l m s V t d m B d m h a L t r d g p M v s e B k b e d t B s E s (C (D Schlampigkeit wie Vorsätzlichkeit muss nicht nur ußgeldbewehrt sein. Es müssen auch klare und vor al- em weiter gehende Regelungen zu Schadensansprüchen nd Haftung getroffen werden. Die einschlägigen Rege- ungen im TMG reichen bei weitem nicht aus, wie der all eines Frauenhauses in der Nähe von Tübingen eigte. Dort hatte die Telekom die Anschrift des Frauen- auses trotz Sperrvermerk im Telefonbuch veröffentlicht nd die Daten an zahlreiche Adresshändler verkauft. Das rauenhaus musste schließen, die Bewohnerinnen und hre Kinder wurden kurzerhand in städtische Wohnun- en und andere Frauenhäuser umquartiert. Der Verein tand daraufhin vor dem Aus, weil der Schaden, den die chlampigkeit der Telekom verursachte, deutlich in den echsstelligen Bereich ging. Natürlich weigerte sich die elekom, Schadensersatz zu leisten, weil man der Mei- ung war, dass der Verrat von Kundengeheimnissen zum ebensrisiko gehört. Ein Telekommanager ließ sich so- ar damit zitieren, dass es doch ganz gut sei, wenn das rauenhaus nun bekannter sei. In solch gravierenden ällen muss nicht nur ein Schadensersatz fällig sein, ondern auch eine saftige Strafe. Es gibt also noch viel zu tun. Das Problem ist doch, ass die Novelle des Datenschutzrechts 2001 in einem uten Ansatz stecken geblieben ist. Gerade von den Kol- eginnen und Kollegen der Grünenfraktion würde ich ir da das eine oder andere selbstkritische Wort wün- chen. Wir brauchen das Auditgesetz, wir brauchen eine ernetzung der Kontrollinstanzen, die Stärkung der be- rieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten, as Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und vieles andere ehr. Was wir aber vor allem brauchen, ist die Einsicht der undesregierung, dass nicht nur für private Stellen, son- ern auch und gerade für staatliche Stellen der Umgang it Daten sensibel ist und dass der Datenschutz eine ohe Wertschätzung verdient. Tatsächlich ist der Staat ber die übelste Datenkrake von allen. Im Falle des auschangriffs, des neuen Reisepasses oder der Anti- errordatei ist es Vorsatz. Bei der Vorratsdatenspeiche- ung treffen sich Vorsatz und Schlampigkeit. Im Falle er skandalösen Datenschutzlücken beim Arbeitslosen- eld II und der Software A2LL ist es schlicht Schlam- igkeit, gepaart mit einer ordentlichen Portion Ignoranz. it der Volkszählung wird die Koalition dem Ganzen ermutlich noch die Krone aufsetzen. Was wir also brauchen, ist die Einsicht, dass Daten chützenswert sind und dass man den Datenschutz nicht infach unter der Überschrift „Bürokratieabbau“ über ord wirft, wie es die große Koalition gerade tut. Leider ann der Deutsche Bundestag eine solche Einsicht nicht eschließen. Aber wir sollten uns wenigstens an unsere igenen Beschlüsse erinnern, wie zum Beispiel an Bun- estagsdrucksache 14/9490 – Entschließung zum 18. Tä- igkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten –, undestagsdrucksache 14/9709 – Beschluss „Umfas- ende Modernisierung des Datenschutzes“ – oder die ntschließung zum 19. Tätigkeitsbericht des Daten- chutzbeauftragten auf Bundestagsdrucksache 15/4597. 5340 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Dann müssten wir hier nicht zu später Stunde klein- teilige Anträge diskutieren, sondern schafften ein moder- nes Datenschutzrecht, das diesen Namen auch verdient, indem es den Datenschutz im Steuerrecht, in der Gen- technik und den Arbeitnehmerdatenschutz realisiert, da- tenschutzgerechte Technik fordert und vor allem gleiche Schutzniveaus in allen Bereichen herstellt. Schauen Sie dazu einmal in den 20. Tätigkeitsbericht des Bundesda- tenschutzbeauftragten. Auf Seite 22 sind die bekannten Vorschläge alle aufgelistet. Aber wie ich hörte, gibt es im Innenausschuss schon Mitglieder, die diesen Tätig- keitsbericht nicht einmal diskutieren wollen, weil er schon so lange zurückliegt, der neue bald kommt und man ja nicht für nichts und wieder nichts die Auseinan- dersetzung mit diesem Bericht behindert haben will. Sie sehen, Teil des Problems sind also nicht nur die Unternehmen, sondern auch der Staat selbst, der nicht nur nicht mit gutem Beispiel vorangeht, sondern sich selbst als Datenschleuder betätigt. Auch in diesem Sinne bin ich dafür, nicht nur privatwirtschaftliche Sünder zu benennen, sondern beispielsweise Innenminister Schäuble in einer wöchentlichen Datenschutzbeichte so lange öffentlich auftreten zu lassen, bis auch der letzte verstanden hat, dass wir mit dem Datenschutz endlich in die Pötte kommen müssen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deutschland war nach dem grundlegenden Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts lange Jahre Vorreiter in Sachen Datenschutz. Einiges davon ist bis heute geblieben. Denken wir nur an die unabhängige Rolle des Bundesdatenschutzbeauftragten. Wir haben hier Standards gesetzt für die europäische Rechtsent- wicklung. Allerdings ist unser Datenschutzrecht vielfach schlicht in die Jahre gekommen. So nimmt unser Gesetz noch nicht hinreichend auf, dass eine immer größere Ge- fahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerade auch von nichtöffentlichen Stellen ausgeht. National und international steigt die Zahl der so ge- nannten Identitätsdiebstähle. Die Fälle von Kreditkarten- betrug durch die missbräuchliche Verwendung von Iden- tifizierungsdaten nehmen immer größere Ausmaße an. Durch das so genannte Pishing im Online-Banking ent- steht pro Jahr ein grob geschätzter Schaden von 4,5 Mil- lionen Euro. Wir wollen sicherstellen, dass Angriffe auf die IT-Systeme von Unternehmen, die mit personenbe- zogenen Daten arbeiten, umgehend an die Kunden ge- meldet werden müssen. Wir brauchen hier mehr Trans- parenz, wir müssen die Schutzrechte der Betroffenen stärken und Anreize setzen auf mehr präventive Datensi- cherheit in den Unternehmen. Der Markt allein wird dies nicht regeln. Das deutsche Datenschutzrecht ist hier nicht mehr auf der Höhe der technischen und wirtschaft- lichen Entwicklung. Die Benachrichtigungspflichten des § 20 BDSG sowie die damit eng zusammenhängenden Berichtigungsansprüche in § 35 des Bundesdatenschutz- gesetzes beinhalten zu viele Ausnahmetatbestände. Ob- wohl mit der Novelle des Gesetzes nunmehr in § 7 ein eigenständiger Schadensersatzanspruch des Betroffenen b S E d G V z n s e w l G t S U 1 t s r D r t d ü d g d b b B w U v z c b l Ü a f g u m w k t g s i i S F t w (C (D esteht, greift auch dieser zu kurz. Die Beweispflicht für orgfaltspflichtverletzungen liegt bei dem Betroffenen. s ist an der Zeit, diesen Umstand zu ändern. Ich sage as ganz offen: Es wäre das Beste, nicht am bestehenden esetz herumzuflicken, sondern die weit gediehenen orarbeiten für ein völlig neues Datenschutzgesetz auf- ugreifen. Ich hoffe sehr auf ein Signal des Bundesin- enministers, hier entschlossen voran zu gehen. Andere Länder sind beim Schutz der Konsumenten chon weiter. Das gilt in bestimmten Fällen sogar für inzelne Bundesstaaten der USA. Da reibt man sich ver- undert die Augen. Während wir etwa bei der Behand- ung der Flugdaten europäischer Passagiere oder beim eldtransfer riesige Probleme mit den Vereinigten Staa- en haben, ist Arnold Schwarzenegger hier Wolfgang chäuble voraus. Der so genannte Security Breach Information Act des S-Bundesstaats Kalifornien gilt dort bereits seit dem . Juli 2003. Wer als Unternehmen geschäftliche Kon- akte zu Bürgern dieses Bundesstaats unterhält, muss eine Kunden über Datenschutzpannen sofort informie- en. Ist die vertrauliche Behandlung personenbezogener aten nicht mehr gewährleistet, muss das Unternehmen eagieren, sonst kann es sich sogar schadensersatzpflich- ig machen. Diese gesetzliche Neuregelung hat für an- ere US-Bundesstaaten bereits eine Vorbildfunktion bernommen. In der Praxis haben diese Gesetzeswerke azu geführt, dass Informationen über solche Verletzun- en mehr und mehr öffentlich bekannt gemacht werden. Wir haben einen Antrag im Bundestag eingebracht, der ie Grundgedanken der US-Regelungen aufgreift. Auch ei uns sollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Ver- raucher hier tätige Unternehmen zu einer umfassenden ekanntmachung von Datenschutzpannen verpflichtet erden. Wir fordern, dass Unternehmen bei fahrlässigem mgang mit personenbezogenen Daten ihrer Kunden zi- ilrechtlich Schadensersatz leisten müssen. Diese Verlet- ungen ihrer Sorgfaltspflicht gilt für die Erhebung, Spei- herung und Verwertung personenbezogener Daten der etroffenen Personen. Mit einer bloßen Verpflichtung al- ein ist es aber nicht getan. Das Gesetz sollte – nach einer bergangsphase – den Datenschutzaufsichtsbehörden uch die Möglichkeit geben, Ordnungswidrigkeitenver- ahren für besonders renitente Unternehmen zu verhän- en, die grob fahrlässig ihre Schutzpflichten verletzen nd ihren Transparenzverpflichtungen nicht nachkom- en. Wir sind davon überzeugt, dass wir hier auch einen irksamen Beitrag zu Kriminalitätsbekämpfung leisten önnen, weil mehr Sorgfalt und Transparenz bei den Un- ernehmen den kriminellen Nutznießern von zu niedri- en Sicherheitsstandards das Handwerk legt. Die Men- chen müssen wissen, wann die Gefahr besteht, dass mit hren Daten Missbrauch getrieben werden kann. Ich er- nnere auch hier an die USA, wo solche staatlichen anktionen durch die Handels- und Wettbewerbsbehörde ederal Trade Commission, die Federal Communica- ions Commission oder die Bankenaufsicht verhängt erden können. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5341 (A) ) (B) ) Ich hoffe, die Regierungsfraktionen zeigen sich in den Fachausschüssen offen für die Debatte dieses neuen An- satzes. Die Innovation in der Informationsgesellschaft muss einhergehen mit der Modernisierung des Daten- schutzrechtes. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Än- derung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuer- rechtlicher Vorschriften (Biokraftstoffquotenge- setz – BioKraftQuG) (Tagesordnungspunkt 25) Norbert Schindler (CDU/CSU): Wir haben am Donnerstag, dem 29. Juni 2006 das Gesetz zur Neurege- lung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes beschlossen, dessen Inhalt unter anderem die Neuordnung der Förderung der biogenen Kraftstoffe in der Bundesrepublik Deutschland war. Das Gesetz sah im Wesentlichen folgende Maßnah- men vor: Der bisherige Katalog der Steuergegenstände des Mineralölsteuergesetzes wurde im Energiesteuerge- setz insbesondere um folgende Energieträger erweitert: bestimmte pflanzliche Öle und tierische und pflanzliche Fette, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff be- stimmt sind und nicht teilweise aus Kohlenwasserstoffen bestehen, Kohle (Steinkohle, Braunkohle, Koks etc.), be- stimmte synthetische Erzeugnisse, zum Beispiel Metha- nol, die als Heizstoff bestimmt sind, Erdgas und gasför- mige Kohlenwasserstoffe, die als Kraftstoffe nicht in Fahrzeugen, sondern zum Beispiel in ortfesten Motoren verwendet werden, Flüssiggase, die unvermischt mit an- deren Energieerzeugnissen als Kraftstoff nicht in Fahr- zeugen, sondern zum Beispiel in ortfesten Motoren ver- wendet werden. Darüber hinaus wurde der Begriff „Verheizen“ definiert und somit klargestellt, welche Mi- neralöle der Mineralölsteuer unterworfen sein werden. Gleichzeitig wurden Nachteile für Unternehmen des pro- duzierenden Gewerbes, die durch die frühere deutsche Auslegung des Begriffes „Verheizen“ begünstigt waren, vermieden bzw. weitere Verwendungszwecke im produ- zierenden Gewerbe steuerlich begünstigt. Mit diesem Gesetz hat die Koalition den Grundstein für eine zukunftsweisende Besteuerung von Energieträ- gern gelegt. Dies war für die Bundesrepublik Deutsch- land ein großer Schritt, um dem Ziel, die Verpflichtun- gen aus dem Kiotoprotokoll zu erfüllen, näher zu kommen. Mit dem Energiesteuergesetz sind wir wegweisend für Europa. Aber mit diesem Gesetz allein ist es nicht getan! Denn nur in Verbindung mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Biokraftstoffquotengesetz können wir den Spagat zwischen Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum und dem Schutz der heimischen Produktion im Biokraftstoffbereich, der Vermeidung ei- ner wettbewerbsverzerrenden Situation im deutschen u s z e z f a n p t m s w s s B A s t c w k p K r v k c k k t w M p Q l p w t l k w B M C r r l d r – h p s H ü (C (D nd europäischen Kraftstoffmarkt und den finanzpoliti- chen Zwängen vollbringen. Aus diesem Grund gab es schon bei den Beratungen um Energiesteuergesetz hitzige Debatten darüber, wie in im Jahre 2007 in Kraft zu setzender Beimischungs- wang von Biokraftstoffen zu mineralischen Kraftstof- en ausgestaltet sein muss. Dabei muss das Augenmerk uf die sinnvolle Verwertung von 4 bis 5 Millionen Ton- en Einheiten an Biokraftstoffen aus deutscher und euro- äischer Agrarproduktion gerichtet sein, die vom gesam- en Energiebereich aufgenommen werden sollen und üssen, damit unsere und die Vorgaben der Europäi- chen Union erfüllt werden können. Gleichzeitig haben ir dafür zu sorgen, dass Deutschland seine technologi- che Energieführerschaft bei den nachwachsenden Roh- toffen auch in Zukunft behalten wird. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum iokraftstoffquotengesetz ist es daher, den weiteren usbau der Biokraftstoffe auf eine tragfähige Basis zu tellen, die mit der Förderung der Biokraftstoffe verfolg- en energie- und umweltpolitischen Ziele Versorgungssi- herheit und Klimaschutz zu sichern sowie durch den eitgehenden Ersatz der Steuerbegünstigung der Bio- raftstoffe durch eine unternehmensbezogene Quoten- flicht einen Beitrag zum Subventionsabbau und zur onsolidierung des Bundeshaushaltes zu leisten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Mine- alölwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 ordnungsrechtlich erpflichtet, einen wachsenden Mindestanteil von Bio- raftstoffen, jeweils bezogen auf den gesamten jährli- hen Absatz eines Unternehmens an Otto- oder Diesel- raftstoff, zu vertreiben. Die Quotenregelung ist so onzipiert, dass sie einfach, unbürokratisch und mit ver- retbaren Kosten für die Verbraucher und die Mineralöl- irtschaft umgesetzt werden kann. Gleichzeitig werden echanismen eingebaut, die die Erfüllung der Quoten- flicht und die Überwachung der Einhaltung der uotenverpflichtungen sicherstellen und dafür gewähr- eisten, dass Unternehmen, die gegen ihre Quotenver- flichtung verstoßen, wirtschaftlich nicht besser gestellt erden als Unternehmen, die sich gesetzestreu verhal- en. Damit künftigen – vor allem technischen – Entwick- ungen insbesondere im Bereich der so genannten Bio- raftstoffe der zweiten Generation Rechnung getragen erden kann, sind mehrere Verordnungsermächtigungen estandteil des Gesetzentwurfs. Hierüber soll auch die öglichkeit geschaffen werden, Nachhaltigkeits- oder O2-Kriterien in das Quotensystem zu integrieren. Da- über hinaus werden die Steuerbegünstigung und die Be- ücksichtigung bei der Biokraftstoffquote an die Erfül- ung der einschlägigen Qualitätsnormen gebunden. Mit iesen Verordnungsermächtigungen werden die im Be- icht des Finanzausschusses zum Energiesteuergesetz Bundestagsdrucksache 16/2061 – geforderten Nach- altigkeitsvorgaben im Sinne der EU-Cross-Com- liance-Regelung oder der positiven CO2-Bilanz umge- etzt, um Aufschluss sowohl über die Herkunft und die erstellung der Rohstoffe für die Biokraftstoffe als auch ber die Zusammensetzung des Biokraftstoffes Auf- 5342 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) schluss geben zu können. Ebenso wurde die Forderung des Finanzausschusses umgesetzt, für die in der Ent- wicklung befindlichen Biokraftstoffe der 2. Generation eine verlässliche Perspektive zu schaffen, indem sie vor- behaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission unter Berücksichtigung der Über- kompensationsregelung bis 2015 – auch innerhalb der Quote – degressiv steuerbegünstigt werden. Diese Pro- dukte verfügen heute noch nicht über eine Marktreife wie andere Biokraftstoffe, sodass die Förderung nicht ausschließlich über die Beimischung geregelt werden kann. Biogas und Bioethanol in Form von E85 und aus Zellulose gewonnene Alkohole werden ebenfalls bis Ende 2015 steuerbegünstigt. Entscheidend für die weitere Zukunft der Biokraft- stoffe aller Generationen ist die Absicht, die Biokraft- stoffquoten entsprechend den Entwicklungen im Biokraftstoffsektor und der europäischen Rahmenbedin- gungen schrittweise anzuheben. Dabei ist mir der Zeit- horizont, dies erst nach 2010 tun zu wollen, viel zu spät. Deshalb plädiere ich für eine frühzeitige Festlegung von höheren Gesamtquoten deutlich über 6 Prozent schon ab 2009, damit das heute technisch Machbare entsprechend der derzeit geltenden Norm auch umgesetzt wird. Zu- gleich soll sich die Mineralölindustrie langfristig auf die erhöhte Biokraftstoffquote einstellen können. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Mineralölwirt- schaft in Deutschland und Europa wenn sie auf dem deutschen Markt tätig bleiben möchte verpflichtet, einen Anteil von 4,4 Prozent Biodiesel im gesamten Diesel- kraftstoffabsatz sicherzustellen, was ihr sicherlich sehr leicht fallen wird. Um die schwierigere Beimischung von Bioethanol zu Ottokraftstoff zu gewährleisten, wurde den Mineralölunternehmen eine Übergangszeit bis 2009 ermöglicht, in dem diese sukzessive Biokraft- stoffe beimischen können. Hier beträgt der Anteil min- destens zwei Prozent; das mittelfristige Ziel muss jedoch 5 Prozent sein. Im Ergebnis wird die Umsetzung der Quote, auch wenn sie – entsprechend meinen Vorstellungen – im Ge- setzgebungsverfahren noch erhöht werden sollte, weder für die Kalkulation der Mineralölunternehmen ein un- überwindliches Hindernis sein noch das Preisniveau an den Tankstellen entscheidend verändern. Warnen möchte ich schon heute vor großen Preissprüngen an den Tank- stellen ab 1. Januar 2007 mit der Begründung, der Ge- setzgeber habe dies durch die Beimischungspflicht so gewollt und die Ölmultis müssten sich dem beugen und könnten dies nur durch Überwälzung „hoher“ Kosten auf die Verbraucher. Zurück zur Intention des Gesetzentwurfes als ent- scheidenden Schritt „weg vom Erdöl“: Das Biokraft- stoffquotengesetz ist durch die Verbindung von Umwelt- schutz und Ökonomie im besten Sinne des Wortes nachhaltig. In jüngsten Veröffentlichungen des Münche- ner Wirtschaftsinstitutes ifo zu Bioethanol und Biodiesel werden in der Biokraftstoffwirtschaft 86 000 Arbeits- plätze in Deutschland veranschlagt, denen mit den vor- gesehenen Regelungen eine gute Zukunftsperspektive prognostiziert werden kann. i K b t d w v R h E f e d f d b a k k m a d N s s l v b m K s l K u s b D s w V D c u r r v M O s H (C (D Dennoch muss über einige Punkte geredet werden, da m Gesetzentwurf nicht alle Aspekte einer sinnvollen reislaufwirtschaft berücksichtigt worden sind. So ist ei uns die Herstellung von Biodiesel aus tierischen Fet- en auf die der Kategorie III beschränkt, während in an- eren europäischen Staaten alle Fette weiterverarbeitet erden können. Zudem kann das Endprodukt nicht un- ermischt der Beimischung zugeführt werden. Des Weiteren wird im Biokraftstoffquotengesetz der einstoffmarkt nicht mehr berücksichtigt. Doch auch ier müsste auf den Bericht des Finanzausschusses zum nergiesteuergesetz Bezug genommen werden, in dem estgelegt worden ist, dass in den nächsten zwei Jahren ine Überprüfung der Kompensation stattfinden wird, ie im Übrigen auch zu einer Senkung der Besteuerung ühren könne. Ob nach den zwei Jahren eine Änderung er Steuersätze notwendig werden wird, kann heute ins- esondere aufgrund des Weltmark-Rohölpreises nicht bgesehen werden. Aber es bleibt festzuhalten: Derzeit und in naher Zu- unft haben wir in Deutschland zwei Märkte für Bio- raftstoffe: den Beimischungsmarkt und den Reinstoff- arkt. Dies sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Wieder einmal liegt eine harte Arbeit vor uns, die wir, ls „Große Koalition“ bis Ende Oktober meistern wer- en, damit das Biokraftstoffquotengesetz pünktlich Ende ovember verkündet werden kann. Ich weiß, dass wir auch hier wieder versuchen müs- en, die Quadratur des Kreises zu finden, bin mir jedoch icher, dass wir für die deutsche Landwirtschaft, für den ändlichen Raum, für die mittelständischen Produzenten on Biokraftstoffen und für den Verbraucher eine trag- are Lösung finden werden. Und dies alles unter der Prä- isse, einen großen Schritt hin zur Einhaltung des iotoprotokolls zu tun. Marko Mühlstein (SPD): Mit dem vorliegenden Ge- etzentwurf zur Einführung einer Biokraftstoffquote sol- en die weitere Verbreiterung von Bio- und regenerativen raft- und Treibstoffen auf eine tragfähige Basis gestellt nd die dynamische Entwicklung der im Verkehr einge- etzten Biokraftstoffe weiter unterstützt werden. Fast ein Drittel der in der Europäischen Union ver- rauchten Energie wird im Verkehrsbereich eingesetzt. a die herkömmlich genutzten Kraftstoffe fast aus- chließlich auf begrenzt verfügbaren fossilen Rohstoffen ie Erdöl oder Erdgas basieren, ist langfristig mit deren erknappung und deutlichen Verteuerung zu rechnen. eshalb ist es wichtig, dass wir bereits heute die Wei- hen für die zukünftige Versorgungssicherheit stellen nd gleichzeitig die uns selbst gesteckten Ziele im Be- eich des Klimaschutzes mit aller Kraft verfolgen. Das Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet die Mine- alölwirtschaft dazu, einen wachsenden Mindestanteil on Biokraftstoffen zu vertreiben, wobei sich dieser indestanteil auf den gesamten jährlichen Absatz von tto- und Dieselkraftstoff eines Unternehmens ein- chließlich der diese ersetzenden Biokraftstoffe bezieht. ierbei sind für Benzin und Diesel getrennte Quoten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5343 (A) ) (B) ) vorgesehen. So muss der Mindestanteil von Biokraft- stoffen beim Dieselabsatz im nächsten Jahr 4,4 Prozent betragen. Beim Benzin wird ein Mindestanteil von 2 Prozent und ab dem Jahr 2013 von 3 Prozent festge- schrieben. Zusätzlich wird eine Gesamtquote festgelegt, die ab dem Jahr 2010 einen Anteil der Biokraftstoffe von mindestens 6 Prozent vorschreibt. Um zu verhindern, dass Unternehmen aus Motiven der wirtschaftlichen Besserstellung gegenüber anderen Unternehmen heraus gegen die Quotenverpflichtung verstoßen, sind entsprechende Sanktionsregelungen vor- gesehen. Die Quotenregelung wird im Bundes-Immissions- schutzgesetz so konzipiert, dass sie relativ einfach und mit vertretbaren Kosten sowohl für die Verbraucherin- nen und Verbraucher als auch für die Mineralölwirt- schaft umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck knüpft die Quotenverpflichtung der Unternehmen an das Ent- stehen der Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz an. Darüber hinaus legt der vorliegende Gesetzentwurf die Grundlagen, um in einem weiteren Schritt auch Nachhaltigkeits- oder CO2- Kriterien in das Quotensys- tem zu integrieren. Zudem erhalten die in der Entwick- lung befindlichen BTL-Kraftstoffe eine verlässliche Perspektive in Form einer degressiv ausgestalteten Steu- erbegünstigung. Aus Sicht der Umweltpolitiker der SPD-Bundestags- fraktion zeigt sich im vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich der Quotenregelung viel Licht – aber auch Schatten, insbesondere bei den vorgeschlagenen Rege- lungen zu den allgemeinen Steuersätzen und den Indus- triegasen. So bedürfen einige Punkte aus unserer Sicht noch einer ausführlichen Diskussion; andere wenige Vorschläge hingegen sind für uns schlicht nicht akzepta- bel. Wir lehnen die geplante Änderung des Energiesteuer- gesetzes ab, nach der künftig der allgemeine Steuersatz für das Produzierende Gewerbe nicht mehr 60 Prozent der Ökosteuererhöhungen bei Öl und Erdgas zum Ver- heizen beitragen sollte, sondern 60 Prozent der gesamten Steuer. Diese Entlastung der Unternehmen, die einen Steuerausfall von 100 Millionen Euro nach sich ziehen würde, ist aus unserer Sicht wirtschaftspolitisch unbe- gründet, umweltpolitisch kontraproduktiv und würde uns energiesteuerpolitisch zurück in die Zeit vor 1998 werfen. Gleiches gilt für den Vorschlag zur Aufnahme eines § 9 b in das Stromsteuergesetz, nach dem der Stromver- brauch zur Herstellung von Industrieabgasen steuerfrei gestellt werden soll, wenn die Stromkosten im Kalender- jahr 50 Prozent der Kosten für die Herstellung der Gase übersteigen. Es ist mir absolut schleierhaft, warum bei- spielsweise ein Unternehmen wie die Linde AG eine jährliche steuerfinanzierte Subvention in Höhe von 7 Millionen Euro erhalten sollte. Des Weiteren sehen wir erheblichen Diskussionsbe- darf bei der Regelung hinsichtlich des § 37 a Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Regelung sieht eine Übertragbarkeit von übererfüllter Quote für B i d D z v t V r ö a b A n n t l g a m a d r B d d b „ w f q K B v s A b g p B a N W s t d e V t s e r (C (D iokraftstoffe in das Folgejahr vor. Positiv zu bewerten st hierbei, dass dies zwar zur Senkung von Preisspitzen ienen kann. Jedoch kann es aber auch umgekehrt zur ominanz der Aufkäufer in Form der Mineralölkon- erne führen, sofern ausreichende Mengen am Markt erfügbar sind. Unter diesen Umständen ist eine Über- ragbarkeit nicht sinnvoll. Auch die Altölfrage ist im Hinblick auf die steuerfreie erbrennung aufbereitungsfähiger Altöle sowie Besteue- ung des Energieeinsatzes bei der Aufbereitung von Alt- len entgegen der Haltung der AG Umwelt von SPD als uch von CDU/CSU nicht entsprechend geregelt. Hier esteht ebenfalls noch Klärungsbedarf. Neben den genannten Punkten müssen aus Sicht der rbeitsgruppe Umwelt zusätzlich die Frage der Verord- ungsermächtigung für das Bundesfinanzministerium ach § 66 des Energiesteuergesetzes sowie die Rolle von ierischen Fetten bei der Berechnung der Quotenerfül- ung diskutiert und gegebenenfalls neu definiert werden. Mit dem Biokraftstoffquotengesetz schlagen wir rundsätzlich den richtigen Weg ein – hin zu mehr Un- bhängigkeit von fossilen Energieträgern und hin zu ehr Versorgungssicherheit. Wenn wir auf diesem Weg n manchen Kreuzungen die Richtung etwas ändern, ann werden wir die uns selbst gesteckten Ziele auch er- eichen. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Mit dem iokraftstoffquotengesetz setzen wir eine Reform fort, ie wir vor der parlamentarischen Sommerpause mit em Energiesteuergesetz begonnen haben. Erstes Ziel eider Gesetze ist es, auf dem Wege einer Strategie Weg vom (Mineral-)Öl“ den Biokraftstoffen einen achsenden Marktanteil zu eröffnen. Dies kann mittel- ristig nur durch eine ständig steigende Beimischungs- uote erfolgreich verfolgt werden, in der Effizienz und ostenbewusstsein sowie Wettbewerb die Preise für iokraftstoffe bestimmen und nicht ein steuerliches Sub- entionsregime. Mit dem Einstieg in die Besteuerung von Biokraft- toffen haben wir einen ersten wichtigen Schritt getan. ls wir die Biokraftstoffe steuerfrei gestellt haben, ha- en wir einen Beihilfetatbestand geschaffen. Wir sind egenüber der EU verpflichtet, regelmäßig eine Über- rüfung auf Überförderung vorzunehmen. Wir können iokraftstoffe nicht beliebig subventionieren, sondern llenfalls die Kostennachteile bei ihrer Herstellung oder utzung durch eine steuerliche Regelung ausgleichen. ir dürfen nicht die Einkommen der Biokraftstoffher- teller oder den Biokraftstoffvertrieb individuell subven- ionieren! Wir können nur für einen Preisabstand sorgen, er die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet. In Abwägung aller Umstände wurde im Energiesteu- rgesetz die ursprünglich bis zum Jahr 2009 vorgesehene ertrauensschutzregelung für Hersteller und für den Ver- rieb von Pflanzenöl und reinem Biodiesel bis ein- chließlich 2011 verlängert. Ab 2012 gilt der Regelsteu- rsatz. Bis dahin steigt der Mineralölsteuersatz bei einem Pflanzenöl in gesetzlich bereits jetzt festgelegten 5344 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Schritten von null in den Jahren 2006/2007 bis zur Re- gelbesteuerung im Jahr 2012. Vorgesehen ist eine Anhe- bung auf 10 Cent im Jahr 2008, 18 Cent in 2009, 26 Cent in 2010, 33 Cent in 2011 und schließlich 45 Cent in 2012. Für reinen Biodiesel steigt der Steuersatz von 9 Cent in den Jahren 2006/2007 bis zur Regelbesteue- rung von 45 Cent/Liter im Jahr 2012 steil an. In den Jah- ren 2008 bis 2011 steigt der Satz um jeweils 6 Cent im Jahr. Mit dem Biokraftstoffquotengesetz wird nun eine weitere Vorgabe der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD umgesetzt und die steuerliche För- derung von Biokraftstoffen behutsam durch ein ord- nungsrechtliches Instrument, nämlich die Quote, abge- löst. Der Entwurf sieht vor, sowohl für Diesel als auch für Ottokraftstoffe schrittweise einen zunehmenden Marktanteil an Biokraftstoffen durchzusetzen. Bereits ab dem 1. Januar 2007 muss der Mindestanteil von Bio- kraftstoffen beim Dieselabsatz 4,4 Prozent betragen, beim Benzin 2 Prozent und ab 2010 3 Prozent. Außer- dem, wird eine Gesamtquote festgelegt, und zwar für 2009 mindestens 5,7 Prozent und 2010 mindestens 6 Prozent. Wenn irgend möglich, wird die Koalition im Gesetzgebungsverfahren weitere Stufen für den Anstieg der Biokraftstoffquoten in der Zukunft vorgeben, um den Marktteilnehmern die notwendige Planungs- und Inves- titionssicherheit zu geben. „Beimischungsgebot“ ist ein untechnischer Begriff. Man kann zwar die Hersteller zwingen, dem Diesel oder Ottokraftstoff Biokraftstoff beizumischen; das würde aber eine Absage an reine Biokraftstoffe bedeuten. Da wir das nicht wollen, werden wir eine unternehmensbe- zogene Quote für die Mineralölunternehmen einführen. Das heißt, im Verhältnis zum Mineralölumsatz müssen sie einen bestimmten Prozentsatz an Biokraftstoffen in den Verkehr bringen, ob nun als Beimischung oder in Reinstoffform. Die Erfüllung der Quotenpflicht durch die Mineralöl- wirtschaft kann vertraglich auf Dritte, zum Beispiel die mittelständische Mineralölwirtschaft, übertragen oder durch Beimischung erfüllt werden. Die quotenpflichti- gen Unternehmen unterliegen Mitteilungspflichten, die Grundlage der Überwachung der Einhaltung sind. In die Quote fallende Biokraftstoffe werden künftig entsprechend ihrem Energieinhalt voll besteuert. Im In- teresse des Vertrauensschutzes bleibt die Steuerbegünsti- gung für reine Biokraftstoffe, die nicht zur Erfüllung der Quote eingesetzt werden, nach den Regelungen des am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergeset- zes bestehen. Die Steuerbegünstigung wird innerhalb von fünf Jahren schrittweise abgebaut. In der Landwirt- schaft eingesetzte reine Biokraftstoffe bleiben steuerfrei. Moderne neue Biokraftstoffe wie synthetische Kraft- stoffe und Bioethanol (E85) werden bis zur Marktreife, höchstens aber bis zum Jahr 2015 weiterhin steuerlich gefördert. Jährlich wird geprüft, ob die Steuerbefreiung noch angemessen ist oder ob auch in diesen Fällen zur Vermeidung einer Übersubventionierung eine Besteue- rung beihilferechtlich geboten ist. s B l n r t n B t ( w B d B ü d r z S E f t d d s i h W l S d w g f D p c t w s K w d s E a s H k s E i z (C (D Für Pilotprojekte zur Entwicklung alternativer Kraft- toffe, zum Beispiel Wasserstoff als Kraftstoff, kann die undesregierung auf dem Verordnungswege eine steuer- iche Förderung vorsehen. Damit bleibt der Weg für In- ovationen offen. Um Ökodumping zu vermeiden, wird die Bundes- egierung durch Rechtsverordnung Kriterien für die Zer- ifizierung zugelassener Biokraftstoffe im Sinne einer achhaltigen Herstellungskette und einer positiven CO2- ilanz vorgeben, die sich an den europäischen Nachhal- igkeitsregeln für die Produktion von Lebensmitteln Cross Compliance) orientieren. Damit soll verhindert erden, dass mit Hilfe von Raubbau an der Natur, zum eispiel durch Rodung von Regenwäldern oder Über- üngung, in anderen Teilen der Welt Billigöle und illigalkohol hergestellt werden, die unsere Märkte berschwemmen. In diesem Gesetz wird auch die Überprüfung der Son- erregelungen im Energiesteuerrecht für das produzie- ende Gewerbe umgesetzt. Danach wird für das produ- ierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft der teuersatz für alle Heizstoffe auf 60 Prozent des vollen nergiesteuersatzes gesenkt. Auch der Spitzenausgleich ür energieintensive Unternehmen wird unter Beibehal- ung der bisherigen Systematik neu geregelt. Insgesamt ienen diese Regelungen der Standortsicherung der eutschen Wirtschaft. Der Weg der Koalition zielt auf einen deutlichen An- tieg des Einsatzes von Biokraftstoffen durch jedermann m Rahmen einer Industriestrategie „Weg vom Öl“, der ilft, CO2 im Straßenverkehr zu vermeiden, zusätzliche ertschöpfung in Deutschland und besonders den länd- ichen Räumen zu generieren und dabei die Kosten für taat und Wirtschaft deutlich zu begrenzen. In diesem Gesetz werden auch die Sonderregelungen es Energiesteuergesetzes für das produzierende Ge- erbe überprüft. Im Hinblick auf die weltweit angestie- enen Energiepreise gibt es momentan keinen Spielraum ür zusätzliche politische Preisbelastungen auf Energie. ie Ökosteuer sollte einen künstlichen Verknappungs- reis vorwegnehmen und damit Wirtschaft und Verbrau- her auf echte Verknappung vorbereiten. Das hat funk- ioniert. Mehr ist nicht nötig und ist auch nicht drin. Die Ökosteuerschraube für die Wirtschaft ist sogar et- as überdreht. Teilweise wirken in Deutschland Öko- teuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Umlage für raft-Wärme-Kopplung, Konzessionsabgaben, Mehr- ertsteuer und Preise für CO2-Zertifikate so kumulativ, ass sich für manche Unternehmen die Standortfrage tellen könnte. Deswegen werden wir die Höhe der nergiesteuern für das produzierende Gewerbe wieder uf den Stand von 1998, also vor Einführung der Öko- teuer, zurückführen. Für Unternehmen, die am CO2- andel teilnehmen müssen, wird es ab 2007 in der Regel eine Energiebesteuerung geben. Das gilt für den Ein- atz von Primärenergie zur Stromerzeugung und den insatz von Energie zur Stoffumwandlung, zum Beispiel n der Stahlindustrie oder Zementindustrie. Im Gegen- ug wird der Spitzenausgleich zwischen Ökosteuerbelas- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5345 (A) ) (B) ) tung und Rentenversicherungsbeiträgen auf das Bezugs- jahr 2006 festgelegt. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir eine Be- merkung: Im Hinblick auf eine verbesserte Wärmever- sorgung zum Beispiel durch Wärmedämmung oder den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Nahwärmeversor- gung rate ich von einem Umlageverfahren zur Finanzie- rung wie beim EEG ausdrücklich ab. Darin bin ich mit Umweltminister Sigmar Gabriel einer Meinung. Wir ha- ben die Förderung der Biokraftstoffe von der Steuersub- vention auf ein ordnungsrechtliches Instrument – die Quote – umgestellt. Das Prinzip sollten wir wirksam weiterentwickeln. Ein „Erneuerbares Wärmegesetz“ sollte es nur geben mit den Instrumenten des Ordnungsrechts und mit An- reizen bei der Finanzierung. Gesetzliche Vorgaben zur Wärmeeinsparung bzw. zur Effizienzsteigerung oder Durchführungsverordnungen zum Bundes-Immissions- schutzgesetz mit dem Ziel der Abwärmenutzung und Energieeinsparung sind vorstellbar, gegebenenfalls kom- biniert mit einen Förderprogramm der KfW. Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Der Entwurf des Biokraftstoffquotengesetzes ist die Fortsetzung der kon- zeptionslosen Energie- und Umweltpolitik der großen Koalition. Nach dem Energiesteuergesetz, das die Be- steuerung von Biokraftstoffen seit dem 1. August regelt, folgt nun ein äußerst kompliziertes Gesetz, das die Mi- neralölwirtschaft verpflichtet, herkömmlichem Kraft- stoff einen Anteil Biokraftstoff beizumischen. Die FDP unterstützt das Ziel, Biokraftstoffen einen höheren Marktanteil einzuräumen. Langfristig gedacht müssen wir alles tun, um unsere Abhängigkeit von den herkömmlichen Treibstoffen zu verringern. Allerdings benötigen wir dazu eine Strategie, die insbesondere der betroffenen Wirtschaft Verlässlichkeit und langfristige Berechenbarkeit ermöglicht. Daran hapert es bei der großen Koalition. Die ur- sprünglich bis 2009 zugesagte Steuerfreiheit für Bio- kraftstoffe wurde kurzfristig abgeschafft. Seit dem 1. August gilt eine Besteuerung mit im Laufe der Zeit steigenden Steuersätzen. Bei den in erster Linie kleinen und mittelständischen Betrieben, die sich bisher auf die Produktion von Biokraftstoffen spezialisiert haben, kann es durch diese Besteuerung zu erheblichen Verwerfun- gen kommen. Hier spielten ausschließlich fiskalische In- teressen eine Rolle, die sich mit dem Ziel der Förderung des Marktanteils von Biokraftstoffen nicht vertragen. Wir werden die Entwicklung sorgfältig beobachten. Der jetzt vorgesehene Beimischungszwang ist plan- wirtschaftlich. Er wird in jedem Fall dafür sorgen, dass die Spritpreise ab Januar steigen. Der Gesetzentwurf äu- ßert sich nicht dazu, in welcher Höhe; die Wirtschaft spricht von mehreren Cent. Zusammen mit der Mehr- wertsteuererhöhung bedeutet das wieder einmal erhebli- che Belastungen für die Bürger. Es liegt der Verdacht nahe, dass hinter dem Beimischungszwang weniger der Fördergedanke steht als die Gier des Finanzministers nach neuen Einnahmen. k e S m w z k r B c s d d D z d a o b B s g L t i K t t s t K r n s g l g e g C b W b n w D L k t d d t s (C (D Der vorliegende Gesetzentwurf ist schließlich äußerst ompliziert und führt – wie die Bundesregierung selbst inräumt – zu Mehrkosten für die Wirtschaft. Unterm trich haben wir also höhere Belastungen für die Bürger, ehr Bürokratie und mehr Kosten für die Wirtschaft so- ie keinerlei Gewissheit, ob durch den Beimischungs- wang der Anteil von Biokraftstoffen erhöht werden ann. Wir werden im Laufe des Gesetzgebungsverfah- ens sehen, ob das der richtige Weg ist. Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Das Quotengesetz für iokraftstoffe ist eine Absage an die Biokraftstoff-Bran- he. Es ist eine Absage an die Zukunft der Landwirt- chaft, vor allem in Ostdeutschland. Herr Gabriel stößt en Bauern mit der Zwangsbeimischung bewusst vor en Kopf. Diejenigen, denen der Umweltminister den urchbruch bei Ökosprit zu verdanken hat, sollen jetzt u Industriezulieferern herabgestuft werden. Eines muss och klar sein: die Mineralölkonzerne kaufen, was billig m Markt zu bekommen ist. Das bedeutet Billigimporte der Monokultur auf riesigen Flächen. Auf der Strecke leiben die Natur und die Beschäftigung. Es gibt zurzeit keine Zertifizierung für importierte iokraftstoffe aus dem asiatischen und lateinamerikani- chen Raum. Große Mengen werden dort unter ökolo- isch und sozial bedenklichen Bedingungen angebaut. etztendlich verkaufen die armen Länder ihr Nachhal- igkeitspotenzial an die Industriestaaten. In Deutschland haben zahlreiche Betriebe, vor allem m Osten, auf Pflanzenöl, Biogas und Biodiesel als reine raftstoffe gesetzt. Sie haben Millionenbeträge inves- iert und Arbeit im ländlichen Raum geschaffen. Das ta- en sie in dem Vertrauen, dass die Vorteile für Klima- chutz und Volkswirtschaft gerecht belohnt werden. Diesen Kraftstoffen der so genannten ersten Genera- ion wird häufig vorgeworfen, sie hätten eine schlechte limaschutzbilanz. Wer die Vorteile von Biokraftstoffen ichtig berechnet, stellte fest, dass betriebliche und regio- ale Kreisläufe die Ökobilanz deutlich verbessern. Wo ich Nahrungsmittel und Biosprit in der Produktion er- änzen, kann man nicht nur von nachhaltiger Energiepo- itik sprechen, sondern auch von nachhaltiger Beschäfti- ungspolitik. Die im großen industriellen Maßstab rzeugten Biokraftstoffe schaffen das nicht. Ohnehin be- ibt sich Gabriel hier aufs Glatteis. Prozesse, wie das horen-Verfahren, sind bei weitem nicht so einfach zu eherrschen, wie bisher gedacht. Wie Ökobilanz und irtschaftlichkeit tatsächlich sind, ist noch nicht abseh- ar. Es kann doch nicht sein, dass Biosprit ausschließlich ach Interessenlage der Automobilindustrie „designt“ ird. Das Problem ist doch, dass der Verkehr in eutschland an sich nicht nachhaltig organisiert ist. Die inke fordert deshalb ein zukunftsfähiges Mobilitäts- onzept: erstens öffentlichen Nahverkehr stärken, zwei- ens Straßenbau zugunsten der Schiene zurücknehmen, rittens klare und ordnungsrechtliche Senkungsziele für en Spritverbrauch statt weichgespülter Selbstverpflich- ung der Industrie, viertens Vorfahrt für reine Biokraft- toffe in geeigneten Flottensystemen und fünftens das 5346 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) ganze Spektrum von alternativen Antrieben und Kraft- stoffen gleichberechtigt fördern. Das Quotengesetz für Biokraftstoffe zementiert nur den Status quo. Nehmen Sie es zurück! Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute erstmals das Biokraftstoffquotengesetz, mit dem erstens klare Ziele für den Zuwachs von Bio- treibstoffen vorgegeben werden und zweitens die Öko- steuer-Sonderregeln für die Industrie überarbeitet wer- den. Es ist ein richtiger Ansatz, dass alternative Kraftstoffe nicht nur über steuerliche Anreize gefördert werden, sondern auch über eine Quotenregelung. Die Kombina- tion der beiden Instrumente ist erfolgversprechend. Des- halb begrüßen wir, dass die Bundesregierung diesen Ge- setzentwurf erarbeitet hat. Es muss aber die Frage erlaubt sein, warum dieses wichtige Gesetz zu nachtschlafender Zeit um 2.30 Uhr im Plenum behandelt werden soll. Man kann nur vermu- ten, dass der großen Koalition anscheinend die Lust auf hitzige Debatten zu Biokraftstoffen vergangen ist – so, wie wir es vor der Sommerpause erlebt haben, als die Koalition wochenlang über die steuerliche Förderung von Biodiesel und Co. stritt. Damals wurde man den Eindruck nicht los, dass die schwarz-rote Koalition wichtige Weichenstellungen für alternative Kraftstoffe rückgängig machen will. Zwar konnte der Bundestag noch das Schlimmste verhindern, aber mit ihrem groß- koalitionären Hick-Hack haben Sie wahrlich kein Signal der Planungssicherheit für die junge Branche gegeben. Wir halten es für sinnvoll, dass Bioenergien neben dem Strom- und Wärmemarkt zukünftig auch im Ver- kehrssektor verstärkt eingesetzt werden, und sehen noch riesige Potenziale, gerade in der regionalen Erzeugung und Verarbeitung. In Kombination mit sparsameren Fahrzeugen kann diese Strategie zu einer höheren Klima- verträglichkeit des Verkehrs beitragen. Wir sehen aber auch die Probleme eines großformatigen Einstiegs in den Anbau von Energiepflanzen, wenn der vermehrte Einsatz von Biokraftstoffen zu höherem Pestizid- und Mineral- düngereinsatz und zu einer Ausdehnung von Monokultu- ren führt. Dann wäre die ökologische Gesamtbilanz nämlich negativ. Es darf vor allem nicht sein, dass ein höherer Anteil an Biokraftstoffen in Deutschland und Europa dazu führt, dass in den Ländern des Südens die Primärregen- wälder gerodet werden. Das ist zum Teil schon heute so, etwa in Brasilien, Indonesien und Malaysia. Hier kommt es durch Energieplantagen auch nicht selten zur Zerstö- rung der Lebensgrundlagen für Teile der ländlichen Be- völkerung. Wir machen uns etwas vor, wenn wir diese Bioenergie per se als grüne Energie bezeichnen. Sie ist es nicht. Deshalb brauchen wir schnellstens ein internatio- nal wirksames Zertifizierungssystem nach ökologischen Kriterien. Sonst wird unser Autoverkehr zu einem der Haupttreiber der Regenwaldzerstörung. Lassen Sie mich nun zum zweiten Teil des Gesetzes kommen, zur Reform der Ökosteuer-Sonderregeln für d z n m g d ö s w A k S s g d a d l s n d E s w g E l p f m f k V C A s A s B f l e w r b (C (D ie Industrie. Ihre Überarbeitung ist noch in diesem Jahr wingend erforderlich; denn die bisherige Regelung ist ur bis Jahresende befristet von der Kommission geneh- igt. Und das aus gutem Grund; denn die Vergünstigun- en für die Industrie sind zu pauschal. Wir haben immer arauf gedrängt, dass die ermäßigten Steuersätze an eine kologische Gegenleistung der Unternehmen – zum Bei- piel die Teilnahme an einem Energie-Audit – gekoppelt erden; denn klar war immer, dass auch die Industrie nreize zum Energiesparen bekommen muss. Was die große Koalition hier nun aber vorlegt, ist ein limapolitisches Armutszeugnis und das absolut falsche ignal an die deutsche Industrie. Statt sie mit einer kon- istenten Steuerpolitik darin zu unterstützen, die Ener- ie- und Ressourceneffizienz deutlich zu steigern, soll ie deutsche Wirtschaft aus ihrer klimapolitischen Ver- ntwortung entlassen werden. Schon heute erhält die In- ustrie Nachlässe bei der Ökosteuer von rund 5,4 Mil- iarden Euro pro Jahr. Aber statt sie abzubauen, sollen ie beibehalten und sogar ausgeweitet werden. Statt we- iger Subventionen gibt es mehr Extra-Würstchen für ie Industrie. Eine systematische Verzahnung mit dem missionshandel findet nicht statt. Würde dieser Vor- chlag so beschlossen, wie er hier vorgelegt wird, dann äre das eine verpasste Chance für effektivere Sonderre- eln. Obendrein bewegen Sie sich mit Ihrem Vorschlag U-rechtlich auf dünnem Eis, weil die bisherige Rege- ung sogar ausgeweitet statt eingeschränkt werden soll. Leider passt dieses Beispiel voll ins Bild der Umwelt- olitik der großen Koalition. Ihre Rhetorik stimmt ein- ach nicht mit Ihrem Handeln überein: Sie reden von ehr Klimaschutz durch den Emissionshandel, legen aktisch aber ein Förderprogramm für den Neubau von limaschädlichen Kohlekraftwerken auf; sie reden vom erbraucherschutz, kämpfen aber für die Interessen der hemielobby in Brüssel. Und sie reden von steuerlichen nreizen in der Umweltpolitik, schaffen aber die Öko- teuer für die Industrie praktisch ab. nlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Öffentliche Verantwortung wahrnehmen – Mit fairen Chancen Kinder stark machen – Kinderzuschlag sozial gerecht gestalten – Kinderarmut wirksam bekämpfen (Tagesordnungspunkt 28 a und b) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Deutschland hat ich auf den Weg gemacht, das System der öffentlichen ildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote zu re- ormieren und aufzubauen. Die Ziele sind klar formu- iert: Familien soll für das Aufwachsen ihrer Kinder ein benso verlässliches wie qualifiziertes und den Heran- achsenden selbst zugleich ein umfassendes, altersge- echtes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot ereitgestellt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5347 (A) ) (B) ) Dabei ist mir persönlich wichtig, dass es gelingt, die bisher in politischen und wissenschaftlichen Diskursen eigenständig verhandelten Themenbereiche Bildung und Erziehung – vor und neben der Schule – eng miteinander zu verknüpfen. Idealerweise bilden die Familien den Ausgangspunkt für alle Bildungsprozesse. Die Familie ist von zentraler Bedeutung für die Auswahl der Bil- dungs- und Ausbildungsorte, für den Umgang mit den Medien, für die Vermittlung von Leitbildern und Werten. Familie und Schule haben entscheidenden Anteil an der Ausprägung sozialer und personaler Kompetenzen, die nachweislich großen Einfluss auf den beruflichen und privaten Lebenserfolg haben. Dabei sind die ersten Ent- wicklungsphasen eines Kindes von prägender Bedeu- tung für sein gesamtes weiteres Leben. Versäumnisse bei der Erziehung im Vorschulalter kann die Schule nicht mehr ausgleichen. Wie die PISA-Untersuchung gezeigt hat, müssen die Rahmenbedingungen für das Lernen verbessert und es muss darüber nachgedacht werden, wie die Bildung in der frühkindlichen Entwicklung bes- ser gefördert werden kann. In keiner Phase sind die Vo- raussetzungen für die persönliche Entwicklung und das spielerische Lernen so günstig wie in der frühen Kind- heit. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Die frühkindli- che Erziehung und Bildung muss weiterentwickelt wer- den. Hierzu sind verbindliche Leitlinien erforderlich, die die Erziehung der Eltern ergänzen, Bildungsangebote über das Elternhaus hinaus eröffnen, verbindliche Stan- dards setzen und Voraussetzungen für eine verbesserte Chancengleichheit in Bildung und Erziehung schaffen. Die Forderung des Bundespräsidenten nach einem ver- pflichtenden und nach Möglichkeit kostenfreien dritten Kindergartenjahr hat daher meine volle Unterstützung. Das Saarland hat es vorgemacht: Hier werden die Eltern von den Gebühren für das Kindergartenjahr vor der Ein- schulung freigestellt. Allerdings sage ich auch, dass diese Forderung im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Länder und die Länderhaushalte allenfalls mittelfristig zu erfüllen sein wird. Wir sind gefordert, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und Heranwachsen der jungen Generation zu schaffen und Eltern, aber auch alle anderen beteilig- ten Akteure und Institutionen so zu unterstützen, dass für Kinder und Jugendliche optimale Lebens- und Zukunfts- chancen gewährleistet werden. Mit dem Antrag „Öffent- liche Verantwortung wahrnehmen: Mit fairen Chancen Kinder stark machen!“ fordern die Fraktionen CDU/ CSU und SPD die Bundesregierung zur Verstetigung des Gesamtsystems von Bildung, Erziehung und Betreuung auf. Der Antrag enthält hierzu ganz konkrete Vorschläge: Erstens. Qualifizierung des Tagespflegepersonals. Kinderbetreuung in Tagespflege wird im Kinder- und Ju- gendhilfegesetz der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichgestellt. Die Kindertagespflege umfasst demnach nicht nur die Betreuung und Pflege, sondern die Erzie- hung, Bildung und Förderung von Kindern. Deshalb er- gibt sich nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus fachlicher Perspektive die Notwendigkeit, Tagespflege- personen für ihre Betreuungsarbeit fortzubilden. Qualifi- zierung stellt den Schlüssel zur Qualitätsentwicklung in der Tagespflege dar. B i g H e A z a – r h d H m k H D r s h d W A e u a g i A t H W k Z m c g d u n u S t a a k u M H g b m s p g t i (C (D Zweitens. Nutzbarmachung von Haushaltsreserven. edingt durch die demografische Entwicklung werden m Jugend- und Bildungsbereich zukünftig weniger Aus- aben als in der Vergangenheit getätigt. Die öffentliche and ist hier in der Pflicht, die Haushaltsansätze nicht infach linear nach unten zu schreiben, sondern in den usbau von Qualität und Quantität von Bildung und Er- iehung zu investieren! Die Bedarfsplanung muss aber uch in den Blick nehmen, dass der Bedarf tendenziell demografisch bedingt – zurückgeht. Hier gilt es, da- auf zu achten, keine Überkapazitäten aufzubauen. Drittens. Bessere Verzahnung von Bildung und Erzie- ung. Bildung, Erziehung und Betreuung müssen Kin- ern aller Altersstufen unabhängig von ihrer sozialen erkunft zugänglich sein! Um dieses Ziel zu erreichen, üssen wir noch einige Anstrengungen unternehmen. In einem vergleichbaren Land ist der Einfluss der sozialen erkunft auf die Bildungschancen so groß wie in eutschland. Maßnahmen und Programme müssen ge- ade auch benachteiligte Jugendliche – Jugendliche aus ozialen Brennpunkten und Jugendliche mit Migrations- intergrund – in den Blick nehmen. Mit dem vorliegen- en Antrag machen die Koalitionsfraktionen deutlich: ir wollen die Eltern in ihrer Verantwortung für das ufwachsen ihrer Kinder stärken. Dies geschieht zum inen durch das Nebeneinander verschiedener Bildungs- nd Erziehungsangebote. Dies alleine reicht aber nicht us, insbesondere Familien in spezifischen Problemla- en werden dadurch nicht erreicht. Vielmehr bedarf es ntegrierter und an den lokalen Bedingungen orientierter ngebote. Bildungseinrichtungen, Verbände und Institu- ionen der Jugendhilfe und Jugendarbeit stehen vor der erausforderung der Modernisierung und Vernetzung. ir wollen hier neue Wege gehen und durch eine stär- ere Verzahnung von Bildung und Erziehung konkrete ukunftschancen eröffnen. Es muss jedem und jeder er- öglicht werden, sich den eigenen Fähigkeiten entspre- hend zu entwickeln. Dazu gehört nicht zuletzt, dass esundheitliche Ressourcen entwickelt und gestärkt wer- en. Die Gesundheitsförderung in Kindertagesstätten nd Schulen, insbesondere im Hinblick auf gesundes Er- ährungs- und Bewegungsverhalten, die sprachlichen nd motorischen Fähigkeiten und die Fähigkeit zur tressbewältigung, zu stärken, ist ein wichtiges und rich- iges Vorhaben. Viertens. Frühförderung. Frühförderung wendet sich n Eltern mit Kindern vom Säuglings- bis zum Schul- lter. Insbesondere will die Frühförderung helfen, wenn leine Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen nd seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. edizinische, psychologische, pädagogische und soziale ilfen sind dabei unverzichtbare Bestandteile eines anzheitlichen Hilfekonzepts, in das die Familie mit ein- ezogen ist. Insgesamt geht es also um Frühförderung it den Familien zusammen. Auch hier soll und wird ich das ganzheitliche Konzept unserer neuen Familien- olitik zeigen. Fünftens. Tagespflege im ländlichen Raum. Die Ta- espflege ist eine individualisierte und familienorien- ierte Erziehungs- und Betreuungsform, die größtenteils n Privathaushalten stattfindet. Diese Betreuung ist eine 5348 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Erfolgsstory, auch im Sinn des bürgerschaftlichen En- gagements. Zu Recht haben CDU und CSU diesen Weg von Anfang an gefördert und positiv begleitet. Noch mehr Bürgerinnen und Bürger können wir zur Mitarbeit motivieren, wenn einem schon vorqualifizierten Perso- nenkreis ein neuer Weg in die Beschäftigung als qualifi- zierte Tagesmutter – oder Tagesvater – eröffnet wird. Bei Personen mit einer Vorbildung als Erzieher, Sozialpäda- goge, Lehrer usw. kann eine verkürzte Weiterbildung als Tageselternteil zum Tragen kommen. Bei diesem Perso- nenkreis ist durch die berufliche Erfahrung und den be- reits erlernten Umgang mit Kindern ein breites pädago- gisches Wissen vorhanden. Sechstens. Programm Mehrgenerationenhäuser. Wir möchten eine stärkere Begegnung und Kommunikation der Generationen miteinander durch die Schaffung von Mehrgenerationenhäusern fördern. Diese Einrichtungen sollen offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt werden, in denen vielfältige Aktivitäten und Serviceangebote möglich sind. Mehrgenerationenhäuser werden geprägt von freiwilligem Engagement und Hilfe zur Selbsthilfe. Daneben sollen sie ein Netzwerk an Informationen, auch in professioneller Form, bieten. Die Mehrgenerationen- häuser werden am örtlichen Bedarf orientiert. Bereits vorhandene Angebote für Jung und Alt können bedarfs- gerecht miteinander verbunden und ergänzt werden. Zu- kunftsweisende Politik für Kinder und Jugendliche wird ergänzt durch eine ganzheitliche Familienpolitik, die den Zusammenhalt der Generationen fördert und stärkt und damit den Zusammenhalt der Gesellschaft sichert. Die Koalitionsfraktionen haben sich von den Anre- gungen des 12. Kinder- und Jugendberichts leiten lassen und einen Antrag formuliert, der im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen liegt und Vorschläge zur Siche- rung der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft macht. Ich freue mich auf einen konstruktiven Dialog in den Be- ratungsgremien! Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Faire Chancen zu schaffen für alle Kinder und von Anfang an: Das ist unser Ziel. Wenn ein Kind auf dieser Welt an- kommt, muss man ihm vermitteln: Herzlich willkom- men! Die Stärkung seiner Persönlichkeitsentwicklung und seine individuelle Förderung ist Ziel all unserer kin- der- und jugendpolitischen Maßnahmen. Klar ist: Nur eine kinderfreundliche Gesellschaft hat eine gute Zu- kunft. Im Mittelpunkt des 12. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung mit dem Titel „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“ steht ein ganz- heitlicher Bildungsbegriff. Die Trias von Bildung, Erzie- hung und Betreuung soll an allen Lebens- und Lernorten von Kindern verwirklicht werden. Kinder werden in dem Bericht als wissbegierige, selbstständige, eigenverantwortliche, lernfähige und lernwillige Persönlichkeiten dargestellt. Es wird aus Kindersicht angemahnt, was Kinder brauchen, damit sie die Welt annehmen können und in ihr herzlich willkom- men sind. Das ist die große Leistung des Berichts. n m I k v Z d d s D g b b l u B g s i w s l o s h g „ i D t u b ö G m d s z A K q g e h t E f R j t 2 d 2 f u (C (D Dieser umfassende Begriff von Bildung beschreibt ei- en Prozess, in dem sich diese kleinen Persönlichkeiten it der Welt auseinander setzen und sie sich aneignen. n diesem erweiterten Bildungsbegriff ist Bildung ver- nüpft mit vielen Lernwelten und Bildungsorten, mit ielen Gelegenheiten und Inhalten. Die bisher übliche uschreibung, nach der die Familie für die Erziehung, er Kindergarten für die Betreuung und die Schule für ie Bildung zuständig sind, stimmt so nicht mehr und teht einer optimalen Förderung des Kindes im Weg. ies müssen wir berücksichtigen und entsprechend rea- ieren, damit wir Kindern die Vielfalt bieten, die sie rauchen, um sich zu entwickeln. Wir müssen die Familie frühzeitig unterstützen, am esten bereits in der Schwangerschaft. So früh wie mög- ich müssen Risiken und Gefährdungen erkannt werden nd je früher dies geschieht, desto eher können wir mit egleitung und Betreuung Fehlentwicklungen vorbeu- en. Wir wollen die Erziehungskompetenz der Eltern tärken. Die meisten Eltern sind ohne Hilfe in der Lage, hre Kinder gut zu versorgen und zu erziehen. Doch dort, o Eltern überfordert sind, müssen wir früher hin- chauen und rechtzeitig dafür sorgen, dass diesen Fami- ien geholfen wird. Für mich ist entscheidend, dass dies hne Druck und nicht mit der Androhung von Strafe ge- chieht, sondern mit unterstützenden Angeboten. Druck aben diese Familien schon genug. Wir dürfen nicht ver- essen: Es geht uns darum, dass das Kind die Begrüßung herzlich willkommen“ tatsächlich erfährt. Wir unterstützen Familien auch dadurch, indem wir hnen die Realisierung ihres Lebensentwurfs erleichtern. ie meisten Familien wollen heute Kinder und Beruf un- er einen Hut bringen. Die Vereinbarkeit von Familie nd Beruf verbessern wir mit besseren Betreuungsange- oten, aber auch mit dem Elterngeld, das Eltern eine konomische Perspektive bietet. Brach bisher mit der eburt eines Kindes meist ein Einkommen weg, wird it dem Elterngeld der finanzielle Druck gemildert. Zu- em ermutigen wir mit den Vätermonaten die Männer, ich an der Erziehung mehr zu beteiligen als bisher. Kinder brauchen andere Kinder, um sich emotional, so- ial und kognitiv gut zu entwickeln. Mit dem verstärkten usbau der Kinderbetreuung für die unter dreijährigen inder sind wir hier auf dem richtigen Weg. Eine frühe, ualifizierte Förderung, die die Erziehung der Eltern er- änzt und Bildungsangebote über das Elternhaus hinaus röffnet, leistet einen echten Beitrag zur Chancengleich- eit. Auch der Ausbau der Tagespflege und ihre qualita- ive Weiterentwicklung spielen hier eine wichtige Rolle. ine Modernisierung des schulischen Lernens ist eben- alls notwendig. Ganztagsschulen bieten mehr Zeit und aum, jedes Kind individuell zu fördern. Den umfassenden Rahmen für unsere kinder- und ugendpolitischen Vorhaben bietet der „Nationale Ak- ionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 010“, dessen zügige Umsetzung für die Verbesserung er Chancen der Kinder von zentraler Bedeutung ist. Bis 010 wollen wir Deutschland zu einem der kinder- reundlichsten Länder Europas machen. Dieser themen- nd ressortübergreifende Leitfaden ist unter Mitwirkung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5349 (A) ) (B) ) von Bund, Ländern und Kommunen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen und nicht zuletzt von Kindern und Jugendlichen entwickelt worden. Er be- schreibt in den sechs Bereichen Chancengerechtigkeit durch Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung ei- nes gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingun- gen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Ent- wicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder sowie internationale Verpflichtungen konkrete Schritte hin zu dem Ziel eines kinderfreundlichen Deutschlands. Es gilt nun, den Aktionsplan auf Bundesebene, aber auch in den Ländern und vor Ort Schritt für Schritt umzu- setzen. In unserem föderalen Staat haben wir nicht auf al- len Ebenen das Zugriffs- und Wirkungsrecht. Die Koope- ration aller Ebenen im föderalen Staat ist zum Wohl der Kinder aber dringend notwendig. In diesem Zusammenhang ein Wort zur kommunalen Jugendhilfeplanung: Hier gibt es trotz der im Kinder- und Jugendhilfegesetz klar festgeschriebenen Verpflich- tung der Kooperation leider immer noch Defizite. Man hat leider öfter den Eindruck, dass manche Kommunal- politiker der Ansicht sind, es handele sich um eine frei- willige Leistung und keine Pflichtleistung. Ich hoffe sehr, dass alle Beteiligten – ob Bundestag, Landtage oder Kommunalpolitiker – in Zukunft zum Wohl der Kinder noch mehr an einem Strang ziehen. Bei dem gerade heiß diskutierten Thema Kinderarmut möchte ich um Vorsicht bitten: Nicht alle Kinder, deren Familien wenig Geld haben, sind zu bedauern. Viele Fa- milien mit wenig Geld schaffen es, ihren Kindern mit Zeit und Zuneigung ein glückliches Aufwachsen zu bieten. Aber: Armut beginnt oft mit Bildungsarmut. Deshalb ist die Förderung von Kindern die beste Armutsprävention. Wir müssen die Spirale von Armut und mangelnden Bil- dungschancen durchbrechen. Besonders Kinder und Ju- gendliche, die in sozialen Brennpunkten leben oder ei- nen Migrationshintergrund haben, haben weniger Bildungschancen – und damit auch weniger Zukunfts- chancen. Hier müssen wir noch stärker vernetzte Ange- bote in den Stadtteilen machen und früher beginnen, Kinder zu fördern sowie die Eltern einzubeziehen und zu unterstützen. „Auf den Anfang kommt es an“ – unter diese Devise haben wir als SPD-Fraktion mit gutem Grund unsere Kinder-, Jugend- und Familienpolitik gestellt. Je früher wir Eltern unterstützen, Familien begleiten und Kinder fördern, desto besser. Kinder haben eigene Rechte. Als Kinderbeauftragte meiner Fraktion setze ich mich entschieden für die Veran- kerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Ich freue mich, dass auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpolitik die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aller Parteien gut zusammenarbeiten. Ich hoffe, dass wir auch in der Frage der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam für die gute Sache kämpfen werden. f p n n o A U g li d d N N z li a f s K h v b b m K D k s 0 k d l k K a g d m i d l – 4 I g w g F is T J n d B d (C (D Ina Lenke (FDP): Der zum 1. Januar 2005 einge- ührte Kinderzuschlag von maximal 140 Euro monatlich ro Kind für 36 Monate richtet sich an gering verdie- ende Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, icht jedoch den ihrer Kinder abdecken können und hne entsprechende staatliche Fürsorgeleistung auf rbeitslosengeld II angewiesen wären. Diese staatliche nterstützungsmaßnahme ist aus Sicht der Eltern zu be- rüßen, wenn sie tatsächlich in den Genuss dieser zusätz- chen Leistung kommen würden. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bun- estagsfraktion hat dagegen ergeben, dass das Gesetz as soziale, politisch positive Ziel nicht erreicht hat. ach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind bis ovember letzten Jahres 600 997 Anträge auf Kinder- uschlag eingegangen. Von diesen Anträgen wurden ledig- ch 49 434 Anträge bewilligt. 416 363 Anträge wurden bgelehnt. Auch für das Jahr 2006 stellt eine ifo-Studie est, dass bis Ende Mai 2006 660 000 Eltern den Zu- chlag beantragt haben und wiederum nur 70 000 den inderzuschlag erhielten. Das ist ein eklatantes Missver- ältnis zwischen Anträgen und Bewilligung, das Bürger- erdrossenheit und Bürokratie fördert. Das führt zu einem enormen Bearbeitungsrückstau eim Kinderzuschlag sowie bei Bearbeitungsproblemen eim Kindergeld über volljährige Kinder. Diese Proble- atik hat die FDP-Bundestagsfraktion jüngst in einer leinen Anfrage an die Bundesregierung aufgegriffen. enn Familien sind auf sofortige Hilfe angewiesen und önnen nicht monatelang auf ihr Geld warten. Zudem ind die Verwaltungskosten hoch: beim Kindergeld ,7 Prozent, beim Kinderzuschlag 18 Prozent der Gesamt- osten. Diese Verfahrens- und Konzeptionsmängel wie auch er hohe bürokratische Aufwand sind dem Bundesfami- ienministerium seit langem bekannt. Im Januar 2006 er- lärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die leine Anfrage der FDP, die Überlegungen seien nicht bgeschlossen, sodass kein abgestimmtes Konzept vor- estellt werden könne. Auch die Ankündigung im Mai ieses Jahres, die Ministerin werde noch vor der Som- erpause eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, st im Sand verlaufen. Nichts ist passiert. Im Entwurf für en Haushaltsplan für 2007 wird der Kinderzuschlag mit ediglich 150 Millionen Euro etatisiert, und das, obwohl so Zeitungsberichte – künftig statt 150 000 Kindern 20 000 Kinder vom Kinderzuschlag profitieren sollten. ch hätte mich gefreut, wenn der erst gestern eingegan- ene Antrag von CDU/CSU und SPD hierzu eine Ant- ort enthalten würde. Hier finden sich nur politische All- emeinplätze. Von einer verbesserten Unterstützung für amilien und einer Neugestaltung des Kinderzuschlags t nicht die Rede. Der Antrag der Fraktion Die Linke widmet sich der hematik der Bekämpfung von Armut von Kindern und ugendlichen. Die politischen Aussagen des Antrags kön- en wir jedoch nicht teilen. Es ist selbstverständlich, dass as Existenzminimum von Kindern garantiert sein muss. evor Transferleistungen erweitert oder sogar erhöht wer- en, ist es unbedingt erforderlich, dass wir uns einen 5350 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 (A) ) (B) ) Überblick über die bestehenden familienpolitischen Leis- tungen – dies sind immerhin rund 100 Milliarden Euro pro Jahr – verschaffen und prüfen, wie sie effizient und transparent gestaltet werden können. Dies haben wir auch in unserem Antrag „Flexible Konzepte für die Familie – Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung zukunfts- fähig machen“ (Bundestagsdrucksache 16/1168) gefor- dert, der morgen im Rahmen der Elterngelddebatte be- handelt wird. Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich ein Ge- samtkonzept für eine umfassende Familienförderung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes vor- zulegen, das insbesondere die Existenzsicherung der Kinder und die Förderung kinderreicher Familien be- rücksichtigt, und in diesem Zusammenhang auch endlich eine vernünftige Lösung erstens für eine Neugestaltung des Kinderzuschlags vorzulegen und zweitens den Bear- beitungsrückstau bei der Bearbeitung von Kindergeld- anträgen für volljährige Kinder zu beseitigen. Diana Golze (DIE LINKE): Es ist gerade acht Tage her, dass anlässlich des Weltkindertages in ganz Deutschland 2,5 Millionen Fahnen auf öffentlichen Plät- zen aufgestellt wurden. Jedes Fähnchen stand stellvertre- tend für ein Kind, das in Deutschland in Armut lebt. Ge- rade deshalb ist es wichtig, dass heute hier im Bundestag die Kinderarmut Thema ist. Die Fraktion Die Linke legt heute ein Konzept zur Reform des Kinderzuschlags vor. Damit schlagen wir einen ersten Schritt zur Verbannung der Kinderarmut in die Geschichtsbücher vor. Welche Situation haben wir? Der Kinderzuschlag in seiner derzeitigen Form ist völlig ungeeignet, um dem Anspruch der Bekämpfung von Kinderarmut gerecht zu werden. Allein die Tatsache, dass neun von zehn Antrag- steller eine Ablehnung erhalten, ist ein Indiz dafür, dass das Gesetz dringend einer Überarbeitung bedarf. Was will die Linke? Wir wollen alle Kinder aus der Sozialhilfe herausholen. Die Bedarfsgemeinschaft nach SGB II oder SGB XII darf nicht länger das sozialpoliti- sche Gefängnis von Millionen Kindern sein. Alle Kinder unter 18 Jahren sollen in Zukunft ein Kindergeld erhal- ten, das ihnen in voller Höhe zugute kommt. Gleichzei- tig wollen wir den Kinderzuschlag zu einem einkom- mensabhängigen Instrument ausbauen, das jedem Kind mindestens den Zugang zu einem soziokulturellen Exis- tenzminimum in Höhe von 420 Euro garantiert. Bei der Prüfung des Anspruchs auf Kinderzuschlag und der Er- mittlung seiner individuellen Höhe ist zukünftig aus- schließlich eine Einkommensobergrenze in Form eines pauschalierten Höchsteinkommens der Eltern zu berück- sichtigen. Wir wollen die Mindesteinkommensgrenze abschaffen, die die Mehrheit der Antragsteller um den Kinderzuschlag bringt. Wir schlagen darüber hinaus vor, dass die Beschränkung der Zahlung auf 36 Monate abge- schafft wird. Armut richtet sich schließlich nicht nach dem Kalender. Nach unseren Berechnungen würden von diesem Kon- zept circa 2,1 Millionen Familien mit 3,1 Millionen Kin- dern profitieren. Unser Konzept ist im Vergleich zum heutigen Kinderzuschlag sehr viel einfacher und garan- t n m A M R d h k u n Ö k r K I K m H s w g W n Ä m d l r Z t N A c l s a v n c A s s b c g d I d w g K d d l d (C (D iert den Betroffenen ein Armut verhinderndes Leistungs- iveau. Es ist ohne weiteres finanzierbar. Schließlich er- öglicht es erhebliche Einsparungen bei Sozialgeld und rbeitslosengeld II. Für den Einstieg rechnen wir mit ehrkosten von etwa 3,5 Milliarden Euro. Aber das beste ezept gegen die Arbeitslosigkeit von morgen ist doch ie Armutsverhinderung von heute. Insofern ist die Ver- inderung von Kinderarmut eine Investition in die Zu- unft, die perspektivisch die sozialen Kassen entlasten nd stabilisieren wird. Die Politik der Bundeskanzlerin und der Familienmi- isterin lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen: ffentlich machen sie gern große Worte über die Be- ämpfung der Kinderarmut. Hinter verschlossenen Tü- en tun sie alles zur Verschärfung des Problems. Der inderzuschlag ist dafür ein hervorragendes Beispiel. m Koalitionsvertrag steht der lobenswerte Vorsatz, den inderzuschlag als sozial- und kinderpolitisches Instru- ent zu verbessern. Und was passiert in der Realität? Im artz-IV-Fortentwicklungsgesetz wurde am Kinderzu- chlag herumgedoktert ohne wirklichen Veränderungs- illen. Aber der nach § 22 Bundeskindergeldgesetz ein- eforderte Bericht zu den Auswirkungen und der nötigen eiterentwicklung des Kinderzuschlags liegt bis heute icht vor. Stattdessen finden durch die Hintertür bereits erste nderungen am Kinderzuschlag statt, ohne dem Parla- ent die Ergebnisse einer Evaluierung vorzulegen, ohne ie Defizite des Kinderzuschlags in ihrer Gänze offen zu egen. Gestern hat ein Gesetzentwurf der Bundesregie- ung die Ausschüsse passiert, mit dem eigentlich nur der ugang von Ausländern mit Kindern zu Familienleis- ungen neu geregelt werden sollte. In einer Nacht-und- ebel-Aktion wurde kurz vor der Ausschussberatung ein rtikel ins Gesetz geschrieben, der dort gar nichts zu su- hen hat. Durch die Hintertür verschärft die Große Koa- ition nämlich die Anspruchskriterien für den Kinderzu- chlag. Wer in Zukunft eine Ablehnung seines Antrags uf Arbeitslosengeld II erhält, weil Anspruch auf den orrangigen Kinderzuschlag besteht, hat künftig nur och einen statt bisher sechs Monate Zeit, seine Ansprü- he rückwirkend geltend zu machen. Ich gehe davon aus, dass auf diese Weise noch weniger nträge auf Kinderzuschlag bewilligt werden als jetzt chon. Und die Bundesfamilienministerin geht wahr- cheinlich auch davon aus. In ein laufendes Gesetzge- ungsverfahren wird ohne Vorlaufzeit und ohne ausrei- hende Information der Betroffenen ein blinder Passagier eschmuggelt. Im Kern werden hier Empfänger des Kin- erzuschlags auf das Diskriminierungsniveau von Hartz V herabgedrückt. Doch was nützt ein Kinderzuschlag, er den Betroffenen den Bezug von ALG II ersparen soll, enn dieser Kinderzuschlag nach denselben entwürdi- enden Bedingungen bewilligt oder abgelehnt wird? Die oalitionsfraktionen müssen sich fragen lassen, ob sie ie im Koalitionsvertrag verabredete Weiterentwicklung es Kinderzuschlags zum Wohle der Betroffenen wirk- ich wollen oder ob sie sich in dieser Art und Weise aus er Hand nehmen lassen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 5351 (A) (C) (B) ) Wir legen Ihnen heute eine Idee für eine echte Reform des Kinderzuschlags vor. Und auch wenn Sie den Antrag nen eingehen. Deshalb beschränke ich mich jetzt auf die Bundespolitik. Auch der Bund hat in diesem Bereich der Betroffenen darum, dieses Zukunftskonzept zur Kenntnis zu nehmen. Abschließend gehe ich auf den Antrag der Regie- rungsfraktionen ein. Natürlich ist es erfreulich, dass Kin- der und deren Chancen gewürdigt werden, dass die Be- deutung der öffentlichen Verantwortung betont wird. Allerdings hätte ich nach fast einem Jahr, das seit der Veröffentlichung des 12. Kinder- und Jugendberichtes vergangen ist, etwas tiefgründigere Analysen und vor al- lem detailliertere Schlussfolgerungen erwartet, als Sie sie hier vorlegen. Sie bezeichnen ja unsere Vorlagen gern als luftig und zu pauschal. Für diese von Ihnen gilt das sicher. Ein Beispiel: Wir brauchen nicht mehr nur die Forderung nach verbesserten Standards in der Qualität von Kinderbetreuung, sondern endlich klare Aussagen, wie man die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzie- hern verbessern kann oder wie die Mindestanforderun- gen an die Tagespflege zu gestalten sind. Ich fasse zusammen: Der 12. Kinder- und Jugendbe- richt, den Sie wiederholt begrüßen, geht in vielen Punk- ten schon weiter als der heute vorliegende Antrag der Großen Koalition. Ich erwarte von der Regierung, dass sie den freundlichen Bekundungen der Übereinstim- mung nun endlich Politik folgen lässt! Für die Bekämp- fung der Kinderarmut haben wir schon mal einen Teil Ih- rer Arbeit erledigt. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieser Aussprache liegen zwei sehr unterschiedliche Anträge zugrunde. Die Kürze der Zeit gebietet es, nacheinander knapp beide Anträge zu bewerten. Im Koalitionsantrag zum 12. Kinder- und Jugend- bericht wird die Bedeutung frühkindlicher Förderung und Bildung herausgestellt. Die Koalition stimmt in zen- tralen Punkten mit den Ergebnissen der Berichtskom- mission überein. So wird in dem Antrag eine „gute Qua- lität von Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an“ gefordert. Notwendig sei ein Infrastrukturangebot, das an den „Bedürfnissen und Förderbedarfen von Kin- dern und Jugendlichen und ihren Kindern“ ausgerichtet ist. Über diese grundsätzliche Notwendigkeit gibt es über die Parteigrenzen hinweg kaum Dissenz. Wir haben zum Beispiel bereits im März dieses Jahres einen entspre- chenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht: Neue Chancen und Perspektiven für Kinder und Jugend- liche in Deutschland (Bundestagsdrucksache 16/817). Die entscheidende Frage ist jetzt aber folgende: Wie können wir dieser Einsicht zur Umsetzung verhelfen? Denn eines ist doch nicht von der Hand zu weisen: Von einer Förder- und Bildungsinfrastruktur, wie sie etwa im Jugendbericht beschrieben wird, sind wir noch meilen- weit entfernt. Ich kann hier nicht auf die verschiedenen Gründe da- für und auf die Verantwortlichkeiten der staatlichen Ebe- K R K B I c t v t f i h u n H F t d s f g t r h g s u z d g r s s d V d w D v g u d s B D t s d U a r z (D ompetenz. Die soll und muss er nutzen, indem er den echtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ausweitet auf inder ab einem Jahr. Das empfiehlt übrigens auch die erichtskommission zum 12. Kinder- und Jugendbericht. m Koalitionsantrag hingegen kann ich kaum Verbindli- hes entdecken. Das ist schade; denn so bleibt die Koali- ion auf dem Niveau von Sonntagsreden stecken. Damit erdeckt sie aber den eigentlichen Handlungsbedarf. Sie äuscht außerdem über die massive fiskalische Heraus- orderung hinweg, die hinter dem Verbesserungsbedarf n der Förderinfrastruktur steckt. Wie bringen wir das Geld auf, um flächendeckend ochwertige Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für nsere Kleinsten zu schaffen? Nun, ihr Antrag gibt hier icht den geringsten Hinweis darauf. Ein ganz anderer inweis zeigt aber mehr als klar, wie richtungslos die amilienpolitik zumindest der Union weiterhin ist. Ges- ern war einer Agenturmeldung zu entnehmen, dass in er Union ein Familiensplitting erörtert wird, welches zu taatlichen Mindereinnahmen von 1,3 Milliarden Euro ührt! Wie kommen Sie, meine Kolleginnen und Kolle- en der Union, eigentlich darauf, über Transferauswei- ungen in dieser Größenordnung nachzudenken, wäh- end es gleichzeitig bei Frühförderung und Bildung auch eute an allen Ecken und Enden fehlt? Das Stichwort der knappen Haushaltslage bietet einen uten Übergang zum Kinderzuschlag. Dieses Instrument oll dazu beitragen, dass Eltern nicht der Kinder wegen nter die Armutsschwelle fallen. Die Grundidee ist über- eugend, aber ganz offenkundig ist die Ausgestaltung es Kinderzuschlags unzureichend. Die bisher bekannt ewordenen Zahlen lassen wohl kaum einen Zweifel da- an, wie notwendig eine Weiterentwicklung ist. Hierzu ollte die Regierung jetzt schon konkrete Eckpunkte vor- tellen, die dann fachpolitisch zu beraten wären. Statt- essen schiebt sie die Diskussion mindestens bis zur orlage des Regierungsberichts auf. Umso länger wird emnach der unverhältnismäßige bürokratische Auf- and bei geringer Wirkung für die Familien anhalten. ie Regierung sollte Berechnungen offenlegen, wie sich erschiedene Änderungsoptionen zu den Einkommens- renzen bezüglich der Zahl der Leistungsberechtigten nd der Zusatzkosten auswirken würden. Entsprechen- es ist vorzulegen hinsichtlich einer höheren Leistung owie bei einer modifizierten Einkommensanrechnung. Schon jetzt ist für uns klar, dass die absolute zeitliche egrenzung auf 36 Monate aufgehoben werden sollte. er Kinderzuschlag honoriert Erwerbstätigkeit von El- ern, die damit zumindest ihren eigenen Unterhalt voll- tändig decken. Hier ist es durchaus nicht zu beanstan- en, wenn der Kinderzuschlag als mittel- bis langfristige nterstützung eingesetzt wird. Ein verstärkter Arbeits- nreiz ließe sich viel besser durch einen niedrigeren An- echnungssatz von zum Beispiel 50 Prozent statt 70 Pro- ent erzielen. pflichtgemäß ablehnen werden, bitte ich Sie im Interesse e ine politische Verantwortung und eine gesetzgeberische 54. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. September 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Schaaf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege Rohde, stimmen Sie mit mir überein,

    dass dann, wenn Ihre Theorie, dass weniger Kündi-
    gungsschutz und weniger Schutzrechte für Arbeitnehme-
    rinnen und Arbeitnehmer mehr Arbeitsplätze schafften,
    stimmte, gar kein Kündigungsschutz unter Umständen
    zu Vollbeschäftigung führen müsste? Das heißt, wie viel
    weniger Rechte brauchen die Menschen, damit tatsäch-
    lich mehr Arbeitsplätze geschaffen werden? Wenn Sie
    diese Theorie tatsächlich aufrechterhalten wollen: Auf
    welche Daten berufen Sie sich bei dieser Theorie? Mir
    wird überhaupt nicht klar, woher Sie Ihre Erkenntnisse
    nehmen; denn alle unsere Erkenntnisse, auch die aus
    dem europäischen Ausland, besagen, dass weniger
    Schutzrechte nicht mehr Arbeit schaffen. Sagen Sie uns
    in diesem Hohen Hause bitte, woher Sie Ihre Erkennt-
    nisse beziehen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Gefühl!)




Rede von Jörg Rohde
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Schaaf, ich bin Ihnen für die Frage dankbar.

Beim ersten Teil hatte ich schon gehofft, Sie hätten Ein-
sicht in unsere Bemühungen gezeigt. Es gibt wirklich
Unternehmer, die sagen, bei diesen Schwellenwerten
stelle ich nicht ein, weil der Kündigungsschutz für alle
Arbeitnehmer greift, wenn ich einen zusätzlichen Ar-
beitnehmer einstelle. Deswegen schaffen sie keine neuen

J
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(C (D obs. Ich habe mehrere Beispiele aus verschiedenen ranchen. Sie haben es überspitzt dargestellt. Wir wol en nicht gar keinen Kündigungsschutz, sondern wir rauchen flexiblere Regelungen, wie sie zum Beispiel m Antrag der FDP gefordert werden. Gerade als ehemaliger Betriebsrat setze ich mich für inen flexiblen Arbeitsmarkt ein. Die FDP ist eben die chte Arbeitnehmerpartei. (Beifall bei der FDP – Lachen bei der CDU/ CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Dass Sie da nicht rot werden, Herr Rohde!)


(Beifall bei der FDP)


ir wissen alle, dass wir in Deutschland ein Problem bei
er Beschäftigung älterer Arbeitnehmer haben. Das Le-
ensalter hat Einfluss auf die Gestaltung der Sozialpläne
nd daher finden ältere Arbeitslose kaum einen neuen
ob. Die Initiative „50 plus“ von Herrn Müntefering be-
ämpft hier übrigens nur die Symptome, aber nicht die
rsachen. Würden wir als Bundestag dem Antrag der
inken zum Beispiel bei der Ausweitung des Kündi-
ungsschutzes für ältere Arbeitnehmer in Punkt 3 fol-
en, so hätten schon 45-Jährige ein Problem, einen
euen Job zu finden. Bei der Forderung in Ihrem
unkt 8, ein Umlagesystem für Abfindungsansprüche in
leinen und mittleren Unternehmen einzurichten, sträu-
en sich mir sogar die Nackenhaare. Sie erfinden ein
eues bürokratisches Monster, welches kleine und mitt-
ere Unternehmen finanziell belastet, und viele schwa-
he Firmen werden zur sofortigen Aufgabe ermuntert.
ine Rückfrage, liebe Linke: Wie lange müsste ich denn
ls Unternehmer in welcher Höhe in das Umlagesystem
inzahlen, damit ich das Recht habe, einem langjährigen
itarbeiter zu kündigen und diesem zu einer Abfindung

u verhelfen? Ihr Vorschlag ist weder praktikabel noch
inanzierbar. Wer befristete Arbeitsverhältnisse nicht er-
auben will, der hat auch keine Chance, dass wenigstens
olche Jobs entstehen.

Es wird Sie ebenfalls nicht überraschen, dass die Li-
eralen das Verbandsklagerecht für Gewerkschaften
blehnen. Wenn die Sozialauswahl um die von Ihnen ge-
orderten Kriterien erweitert wird, dann wird es etliche
nternehmensteile geben, die nicht mehr saniert, son-
ern sofort aufgelöst werden. Wenn die Leistungsträger
er Firma auf die Straße gesetzt werden, dann kann der
hef den Laden auch gleich zusperren. Das kann doch
icht wirklich Ziel Ihrer Politik sein. In Deutschland
rauchen wir, wie es auch der Sachverständigenrat ge-
ordert hat, ein Vertragsoptionsmodell. Vorschläge
azu haben wir vorgelegt.

Ich empfehle daher der Bundesregierung und den bei-
en Koalitionsfraktionen, den Antrag der FDP anzuneh-
en und gleichzeitig den Antrag der Linken abzulehnen.
ntfernen Sie Barrieren, damit schnell neue Jobs in
eutschland entstehen!

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich erteile das Wort Kollegen Frank Spieth, Fraktion

    Die Linke, zu einer Kurzintervention.